Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1286612.pdf
Größe
981 kB
Erstellt
09.06.17, 13:32
Aktualisiert
20.07.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig
Tel.: 0341 123 - 2119
Fax: 0341 123 - 2105
E-Mail: bfr@leipzig.de
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom
Büro für Ratsangelegenheiten
Unser Zeichen
Datum
09.06.2017
Sehr geehrte Damen und Herren
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, 21.06.2017, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig
Geschäftsbrief /01.17
Burkhard Jung
Ratsversammlung 21.06.2017
Tagesordnung
1.
Eröffnung und Begrüßung
2.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.
Feststellung der Tagesordnung
4.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
Sitzung
5.
Niederschrift
5.1.
Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2017
Teil I: Beschlussprotokoll
Teil II: Verlaufsprotokoll
6.
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7.
Mandatsveränderungen
8.
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.
17.00 Uhr aufgerufen)
8.1.
Sachstand zum Ersatzneubau der 31. Grundschule (schriftl.
Beantwortung)
VI-EF-04180
Einreicher: Bernd Buchwald
8.2.
Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der 46.
Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04369
Einreicher: Katharina Kerner
8.3.
Sitzung des Stadtrates am 17.5.17 (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04370
Einreicher: Birgit Lawerenz
8.4.
Bürgereinwendungen zur Thematik "Schaffung einer
Schulsozialarbeiterstelle" zum Doppelhaushalt 2017/18
Leipzigs (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04371
Einreicher: Mike Pfützner
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 1
8.5.
Beschlussumsetzung Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 307
VI-EF-04392
Einreicher: Friedemann Goerl
8.6.
Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der Schule
am Floßplatz (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04393
Einreicher: Peggy Grzelak
8.7.
Bürgereinwand zum Doppelhaushalt 2017/18 der RobertSchumann-Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04394
Einreicher: Alexandra Gey
8.8.
Neubau Kita Watestraße 3/Flurstück 503/12 Gemarkung
Connewitz
VI-EF-04395
Einreicher: Jutta Stantke
8.9.
Bürgereinwand zum Doppelhaushalt 2017/18 der PaulRobeson-Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04396
Einreicher: Hardtmut Bohnau
8.10.
Wir fordern die Sanierung des kleinen Schösserhauses und
dessen Nutzung als bürgerschaftlich-kommunale Einrichtung in
Kleinzschocher!
VI-EF-04405
Einreicher: Sandra Saalbach, Bürgerinitiative
Kleinzschocher
8.11.
Vorhalteflächen der Stadt Leipzig zur Errichtung von
Schulstandorten (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04415
Einreicher: Konstanze Beyerodt
8.12.
Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der Schule
am Weißeplatz (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04416
Einreicher: Sandy Bednarsky
8.13.
"Brandschutzertüchtigung" an der Geschwister-Scholl-SchuleGrundschule (BE 0111/17/18 Brandschutzsanierung beenden/
BE 0121 Trenntüren) (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04417
Einreicher: Antje Kurth
8.14.
Nachfrage zur Antwort unserer Bürgeranfrage vom 12.4.2017
"Mittel für Instandhaltung und Bau von Schulen" (VI-EF-03948AW-01) (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04418
Einreicher: Florian Kurth
8.15.
Nachfrage zur Synopse zum Schulentwicklungsplan (SEP) vom
Mai 2017 (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04419
Einreicher: Michael Gerhardt
8.16.
Bürgereinwendung BE 0073/17/18 zum Doppelhaushalt
2017/18 der Alfred-Kästner-Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04420
Einreicher: Rene Behla
8.17
Bürgereinwendung BE 0066/17/18 zum Doppelhaushalt
2017/18 der 100. Schule (schriftl. Beantwortung)
Ratsversammlung 21.06.2017
VI-EF-04421
Seite 2
Einreicher: Michael Schauer
8.18.
Bürgereinwendung BE 0064/17/18 zum Doppelhaushalt
2017/18 der 90. Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04422
Einreicher: Doreen Matjeschk
8.19.
Bürgereinwendung BE 0063/17/18 zum Doppelhaushalt
2017/18 der 85. Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04423
Einreicher: Peter Matjeschk
8.20.
Mensaanbau an der Geschwister-Scholl-Schule-Grundschule
(BE 0116/17/18) (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04424
Einreicher: Andre Schuster
8.21.
Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der
Grundschule Liebertwolkwitz (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04425
Einreicher: Daniela Miedniak
8.22.
Besetzung der Schulsozialarbeiterstellen
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04428
Einreicher: Jens Reißmann
8.23.
Bürgereinwendung BE 0087/17/18 zum Doppelhaushalt
2017/18 der August-Bebel-Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04429
Einreicher: Petra Schmidt
8.24.
Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der 33.
Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04430
Einreicher: Peter Weckwerth
8.25.
Bürgereinwendung BE 0220/17/18 zum Doppelhaushalt
2017/18 der Petrischule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04432
Einreicher: Thomas Krüger
9.
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
9.1.
Ein Soziales Zentrum in der Platostraße 1
VI-P-03599-DS-02
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.
Sitzgelegenheiten an Haltestellen von Friedhofseingängen
VI-P-03901
Einreicher: Petitionsausschuss
9.3.
Musik-Akademie in der Südvorstadt
VI-P-04045-DS-02
Einreicher: Petitionsausschuss
9.4.
Petition zur Umbenennung des südwestlichen Teils des
Innenstadtrings von "Martin-Luther-Ring" in "Martin-SonnebornRing"
VI-P-04140
Einreicher: Petitionsausschuss
10.
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5
Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 3
(werden nach TOP Petitionen aufgerufen)
10.1.
Zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger in der
Zschocherschen Straße
- Verweisung -
VI-WA-04177
Einreicher: SBB Südwest
10.2.
Errichtung einer Sporthalle am Standort der Christian-GottlobFrege-Schule, Oberschule der Stadt Leipzig - Verweisung -
VI-WA-04440
Einreicher: SBB Nordost
11.
Besetzung von Gremien
11.1.
Seniorenbeirat - Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes
(5. Änderung)
VI-DS-01129-DS-05
Einreicher: Oberbürgermeister
11.2.
Stadtbezirksbeirat Ost - Abberufung eines Mitgliedes
(5. Änderung)
VI-DS-01143-DS-05
Einreicher: Oberbürgermeister
11.3.
Stadtbezirksbeirat Altwest - Abberufung und Bestellung eines
Mitgliedes (5. Änderung)
VI-DS-01149-DS-05
Einreicher: Oberbürgermeister
11.4.
Kinder- und Familienbeirat - Bestellung eines Mitgliedes
(6. Änderung)
VI-DS-01128-DS-06
Einreicher: Oberbürgermeister
11.5.
Behindertenbeirat - Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes VI-DS-01125-DS-07
(7. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
11.6.
Beirat für Gleichstellung - Bestellung eines Mitgliedes (3.
Änderung)
VI-DS-01124-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
11.7.
Beirat für Tierschutz - Bestellung eines Mitgliedes (3. Änderung) VI-DS-01126-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
11.8.
Kleingartenbeirat - Bestellung eines Mitgliedes (1. Änderung)
VI-DS-01123-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
11.9.
Migrantenbeirat - Bestellung eines Mitgliedes (4. Änderung)
VI-DS-01122-DS-04
Einreicher: Oberbürgermeister
12.
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in
Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die
Stadt Mitglied ist
12.1.
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (3. Änderung der
Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00906)
Ratsversammlung 21.06.2017
VI-DS-00906-DS-03
Seite 4
Einreicher: Oberbürgermeister
13.
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
14.
Anträge zur Beschlussfassung
14.1.
Transparenz trotz Verschwiegenheitspflichten verbessern
VI-A-02118-NF-02
Einreicher: SPD-Fraktion
14.2.
Einführung einer Kulturförderabgabe (eRIS: V/A 512)
Neu: Einführung einer "Beherbergungssteuer" für touristische
Übernachtungen
VI-A-03420-NF-01
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.3.
Einführung einer Gästetaxe ( A 0155/ 18)
VI-HP-03695
Einreicher: SPD-Fraktion
14.4.
Einführung einer Kulturförderabgabe
VI-A-04043
Einreicher: AfD-Fraktion
14.5.
Regelung zum Umgang mit gas- oder elektrisch betriebenen
Wärmestrahlern
VI-A-03578-NF-02
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.6.
Gesicherter Anteil der jährlichen Erhöhung für die
Projektförderung ab 2018 ( A 0035/ 17/18)
VI-HP-03694
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: SPD-Fraktion
14.7.
Projektmittel für das Kulturerbejahr 2018 ( A 0112/ 17/18)
VI-HP-03705
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.8.
Einrichtung von Radfahr-Schutzstreifen in der Erich-ZeignerAllee ( A 0075/ 17)
VI-HP-03700
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.9.
Lärmschutz für die Güntzstraße ( A 0084/ 17)
VI-HP-03701-NF-03
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.10.
Verminderung wirtschaftlicher Ausfälle in der Landwirtschaft
und Erhöhung des Hochwasserschutzes in landwirtschaftlichen
Bereichen ( OR 0014/ 17)
VI-HP-03714
Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf
14.11.
Aufwertung und Verbesserung der Grünanlage "Festwiese" im
Zentrums Mölkaus (zwischen Zweinaundorfer-/ Gottschalk- und
Albrechtshainer Straße) (OR 0054/14/18)
VI-HP-03733
Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 5
14.12.
Generationenspielplatz in Mölkau ( OR 0055/ 17/18)
VI-HP-03734
Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau
14.13.
Sozialen Wohnungsbau unterstützen
VI-A-03785
Einreicher: SPD-Fraktion
14.14.
LEIPZIGSTIFTUNG - Wohnungsbau aber auch sozial!
VI-A-03787
Einreicher: SR Weber, SR Riekewald, SR Elschner, SR
Schlegel, SR Gabelmann, SR Deissler, SR Schenk
14.15.
Sicherung der Transparenz bei Freihändigen Vergaben
VI-A-03827
Einreicher: Mitglieder des Stadtrates im
Vergabeausschuss VOB
14.16.
Ruhender Verkehr in den Stadtteilen Altlindenau und Leutzsch
VI-A-03877
Einreicher: CDU-Fraktion
14.17.
Leipziger Förderprogramm für Kreativschaffende
VI-A-03853
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.18.
Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und
Projekträumen für bildende Künstler/innen in Leipzig
VI-A-03911
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.19.
Frauenförderung in städtischen Unternehmen
VI-A-03914
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.20.
Leipzig fördert Jubiläumsjahr 2019 zum 200. Geburtstag Clara
Schumanns
VI-A-03928
Einreicher: Stadträtinen A. Körner, A. Niermann
K. Schenk, M. Gehrt, Dr. G. Märtens
14.21.
Änderung der "Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger
Schule", Beschluss DS-00226/14
VI-A-03933
Einreicher: CDU-Fraktion
14.22.
Schaffung eines sicheren Verkehrsüberweges Hohe
Straße/Bernhard-Göring-Straße
VI-A-04018-NF-01
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.23.
Bürgerentscheid zum 'Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal'
VI-A-04054
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.24.
Unterstützung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
– Finanzzuschuss
VI-A-04055
Einreicher: CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1.
Neuanträge auf Leistungen nach SGB II in Relation zum
Bevölkerungswachstum: Fakten und Schlußfolgerungen
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04376
Einreicher: CDU-Fraktion
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 6
15.2.
Beteiligungsverfahren für die Überarbeitung des
Nahverkehrsplanes
VI-F-04401
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.3.
Umsetzungsstand wirtschaftsfreundliche Kommunalverwaltung
VI-F-04410
Einreicher: SPD-Fraktion
15.4.
Leipzig auf dem Weg zur friedlichen Revolution - Stand der
Umsetzung der gemeinsamen Vereinbarung
VI-F-04411
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.5.
Arbeitsstand der Ausarbeitung eines neuen
Sicherheitskonzeptes für das Neue Rathaus (mündl./schriftl.
Beantwortung)
VI-F-04437
Einreicher: AfD-Fraktion
15.6.
Stadtwerke-Engagement in Polen: Alles öko?
VI-F-04446
Einreicher: Fraktion Freibeuter
15.7.
Wie weiter mit dem Schlobachshof?
VI-F-04171
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.8.
Zugeparkte Radfahrstreifen beim Spinnereirundgang
VI-F-04172
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.9.
Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Wiederherstellung der
Leuchtreklame an den Höfen am Brühl
VI-F-04174
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.10.
Vorlage zum Grundbekenntnis zur Förderung
bürgerschaftlichen Engagements
VI-F-04175
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.11.
Nahwegweiser "Westkultur"
VI-F-04188
Einreicher: SPD-Fraktion
15.12.
Entwicklung der Jugendkriminalität in Leipzig
VI-F-04368
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.13.
Nachfrage zur Anfrage 3313: Mittel für Radverkehrsförderung
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-03313-F-02
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.14.
Sachstand bei der Projektentwicklung auf dem Gelände des
ehemaligen Parkkrankenhauses in Dösen
VI-F-04397
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.15.
Vergabe von Trägerschaften bei Kindertagesstätten
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04399
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.16.
Lärmpausen am Flughafen Leipzig-Halle
VI-F-04400
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 7
15.17.
Übernahme von Sprachmittler_innenkosten bei medizinischen
Behandlungen
VI-F-04402
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.18.
Werden Bäume nur auf dem Papier nachgepflanzt?
(mündl./schriftl. Beantwortung)
VI-F-04408
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.19.
Situation hinsichtlich arbeitsrechtlicher Maßnahmen gegenüber
Beamten und Angestellten der Stadt Leipzig (mündl./schriftl.
Beantwortung)
VI-F-04426
Einreicher: AfD-Fraktion
15.20.
Weitergabe von Wissen und Erfahrungen altersbedingt
ausscheidender Verwaltungsmitarbeiter an ihre Nachfolger
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04435
Einreicher: CDU-Fraktion
15.21.
Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04444
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.22.
Straßensperrung im Waldstraßenviertel aufgrund
Veranstaltungen am Sportforum (schriftl. Beantwortung)
VI-F-04445
Einreicher: Fraktion Freibeuter
15.23.
Schulbauförderprogramm des Bundes
VI-F-04447
Einreicher: SPD-Fraktion
15.24.
Stadtwerke-Engagement in Polen: Alles regional?
VI-F-04448
Einreicher: Fraktion Freibeuter
15.25.
Stand beim Aufbau weiterer Kita-Kapazitäten
VI-F-04449
Einreicher: SPD-Fraktion
15.26.
Ausschreibung der Stelle des Rechtsamtsleiters (schriftl.
Beantwortung)
VI-F-04450
Einreicher: CDU-Fraktion
15.27.
Wahlveranstaltungsverbot auf städtischen Sportpachtanlagen Schreiben des Sportamtes vom 16.Mai 2017 (schriftl.
Beantwortung)
VI-F-04364
Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski
15.28.
Zuständigkeitsfestlegung bei der Beratung in den
Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten in Zusammenhang mit
dem Antrag zur Wiederaufforstung Streuobstwiese Prager
Straße
VI-F-04378
Einreicher: Stadträtinnen N. Wohlfarth, Dr. N.Ch.
Lakowa,
15.29.
Nachfrage zu VI-F-04093-AW-01 Instandsetzungsmaßnahmen
in Parks und auf Grünflächen in Reudnitz-Thonberg "Fenstergärten" im Lene-Voigt- Park.
Ratsversammlung 21.06.2017
VI-F-04374
Seite 8
Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth
15.30.
Erneuter linksradikaler Überfall durch das Umfeld des Roter
Stern Leipzig e.V. (schriftl. Beantwortung)
VI-F-04380
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
15.31.
Gekaufte und selbstverwaltete Objekte durch das
Syndikatsprojekt in Leipzig (schriftl. Beantwortung)
VI-F-04381
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
15.32.
Nachfrage zu VI-F-04131 "Einführung einer elektronischen
Gesundheitskarte für Geflüchtete"
VI-F-04431
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
16.
Bericht des Oberbürgermeisters
17.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
17.1.
Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen
der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5)
SächsGemO bis April 2017
VI-DS-04170
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.
Vorlagen I
18.1.
Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Leipzig an Professor
Herbert Blomstedt
VI-DS-04095
Einreicher: Dezernat Kultur
18.2.
Neubestellung eines Geschäftsführers der Abfall-Logistik
Leipzig GmbH (ALL) und der Abfallverwertung Leipzig GmbH
(AVL)
VI-DS-04382
Einreicher: Oberbürgermeister
18.3.
Verlängerung der Bestellung des Ersten Betriebsleiters
(Intendanten) der Oper Leipzig
VI-DS-04101
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Einreicher: Dezernat Kultur
18.4.
Verlängerung der Bestellung des Zweiten Betriebsleiters
(Verwaltungsdirektors) des Gewandhauses zu Leipzig
VI-DS-04102
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Einreicher: Dezernat Kultur
18.5.
Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2017 VI-DS-03577-NF-01
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
18.6.
Ergänzungsbeschluss zur Maßnahme Integratives
Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten - 1.
Bauabschnitt 4-zügige Oberschule am Standort Ihmelsstr. 14
mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau
einer Sporthalle mit insgesamt 6 Feldern
DS-00108/14-NF-06
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 9
Schule
18.7.
1. Änderung zum Baubeschluss Nr. VA VI-01367 vom
02.09.2015, 9. Grundschule, Gersterstr. 74, 04279 Leipzig,
energetische Sanierung der Gebäudehülle und Bauwerksabdichtung, Mehrkosten
VI-DS-01367-DS-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
18.8.
Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf
des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus
2011
VI-DS-03968
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.9.
Verkauf des Grundstückes Windmühlenstraße /
Grünewaldstraße in 04103 Leipzig, Flurstück 1182e und
Teilflächen der Flurstücke 1183, 1182d, 1182, 1181, 1180,
1179, 1178c, 1178d und 1182c der Gemarkung Leipzig
- Zweitvorlage -
VI-DS-04094
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
18.10.
Satzung über eine Veränderungssperre
für den Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost"
Teilbereich westlich der Markthallenstraße;
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Süd;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03995
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.11.
Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen
Verwaltungsunterbringung
hier: Verwaltungsunterbringung Otto-Schill-Str. 2, Bestätigung
der Nachträge zum Mietvertrag
VI-DS-01611-DS-04
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.12.
Schließung von Fremdgeldkonten aufgrund geänderter
Bedingungen am Kapitalmarkt - EILBEDÜRFTIG -
VI-DS-04409
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.13.
Teilnahme EU-Projekt „DEMO-EC“
- EILBEDÜRFTIG -
VI-DS-04118
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.14.
Mehrbedarfe zur Umsetzung des Winterdienstes auf
öffentlichen Straßen in der Stadt Leipzig
VI-DS-02908
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.15.
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien
Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
VI-DS-03283
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 10
18.16.
Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der
öffentlichen und privaten straßenseitigen Erschließung sowie
der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Vorhaben im
Bereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 357.1
"Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd" ( sog. Werk Motor)
- EILBEDÜRFTIG -
VI-DS-04084
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.17.
Bebauungsplan Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil
Süd"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03606
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.18.
Bebauungsplan Nr. 357.2 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil
Nord"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03607
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.19.
B-Plan Nr. 343 "Nachnutzung einer Teilfläche an der GeneralOlbricht-Kaserne"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03880
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.20.
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt
Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 durch die Branddirektion
VI-DS-03888
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.21.
Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von
Rettungsmitteln im Zeitraum von 2017 bis 2021 für die
Berufsfeuerwehr
VI-DS-03631
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.22.
Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von
Löschfahrzeugen für die Feuerwehr der Stadt Leipzig im
Zeitraum 2017 bis 2021
VI-DS-03875-NF-01
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.23.
Komplettsanierung Hauptfeuerwache - Unterbringung
Verwaltung und Einsatzdienst im Interim - Bestätigung
außerplanmäßiger Auszahlungen in Anlehnung an § 78 Abs. 1
Nr. 1 SächsGemO - Auszahlungen nach § 79 Abs. 1
SächsGemO
VI-DS-04128
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.24.
Außenwerbekonzession - Abschluss Erweiterungsvertrag mit
der Rechtsberatung
VI-DS-03920
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.25.
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier
kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen
(Fachförderrichtlinie Kultur)
VI-DS-03996
Einreicher: Dezernat Kultur
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 11
18.26.
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der
Internationalen Zusammenarbeit
VI-DS-03068
Einreicher: Oberbürgermeister
18.27.
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von
Zuwendungen an stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und
Heimatvereine
VI-DS-03772
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.28.
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von
Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB
VIII
VI-DS-03800
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
18.29.
VI-DS-03757-NF-01
Übertragung Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (BPlan Nr. 132.2 "Rehbacher Straße") an die LESG in Verbindung
mit außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung
an § 79 (1) SächsGemO
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.30.
Straßenbenennung 2/2017
VI-DS-03955
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.31.
Bebauungsplan Nr. 421 "Fahrradfachmarkt auf der Alten
Messe";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03982
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.32.
Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts
VI-DS-04005
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.33.
Zuschuss für die Veranstaltung "Classic Open"
VI-DS-04008
Einreicher: Dezernat Kultur
18.34.
Unterstützung der Bertolt-Brecht-Gastprofessur am
neugegründeten "Centre of Competence for Theatre" (CCT)
VI-DS-03491
Einreicher: Oberbürgermeister
18.35.
Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes
SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge
Erwachsene) 2017/2018
VI-DS-04032
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
18.36.
Jubiläen und Großveranstaltungen - weitere finanzielle
Unterstützung durch die Stadt Leipzig im Jahr 2017
VI-DS-04033
Einreicher: Dezernat Kultur
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 12
18.37.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436
"Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lindenthal;
Aufstellungsbeschluss
VI-DS-04066
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.38.
Entlastung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als
Testamentsvollstreckerin über den Nachlass Margit Merkel
gegenüber der Stadt Leipzig/Museum der bildenden Künste
Leipzig als Erbin
VI-DS-04073
Einreicher: Dezernat Kultur
18.39.
Ermächtigungsvorgriff auf Haushaltsmittel des Haushaltsjahres
2018 für konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen
VI-DS-04080
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.40.
Mitgliedschaften der Stadt Leipzig in Vereinen und Verbänden:
Mitgliedschaften des Dezernates Kultur
VI-DS-04089
Einreicher: Dezernat Kultur
18.41.
Leipzigs Mitgliedschaft im Städtebündnis "Mayors for Peace"
VI-DS-04092
Einreicher: Oberbürgermeister
18.42.
Aufhebung des Beschlusses VI-P-01752 vom 24.04.2016
(Beschlusspunkt 5) betreffend des Verbotes von Wildtieren in
Zirkussen
VI-DS-04310
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
19.
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der
Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der
Stadt Leipzig
20.
Informationen I
20.1.
Lebendig grüne Stadt am Wasser - Freiraumstrategie der Stadt
Leipzig
VI-DS-02442
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
20.2.
Bericht "Gesetzliche Vertretung" zum 31.12.2016
VI-DS-03963
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.3.
Methode zur Bildung der Wahlkreise für die Stadtratswahl 2019
VI-DS-04070
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
20.4.
Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr
2016
VI-DS-04103
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.5.
Finanzbericht zum 31.12.2016
VI-DS-04108
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 13
Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig
Tel.: 0341 123 - 2119
Fax: 0341 123 - 2105
E-Mail: bfr@leipzig.de
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom
Büro für Ratsangelegenheiten
Unser Zeichen
Datum
19.06.2017
Nachtragstagesordnung
Ratsversammlung
Sitzungstermin:
Ort, Raum:
Mittwoch, 21.06.2017, 14:00 Uhr
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109
Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte Sie bitten, folgenden Tagesordnungspunkt zusätzlich in die Tagesordnung der nächsten
Ratsversammlung unter
18.43
VI-DS-03562-DS-03
1. Änderung zum Baubeschluss : Klingenthaler Str. 14, 04349
Leipzig - Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler
Str. 14, einschließlich der Schaffung dauerhafter
Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger
Asylsuchende, Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung
nach § 79 (1) SächsGemO
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
aufzunehmen.
Mit freundlichem Gruß
Stadt Leipzig
Geschäftsbrief /01.17
Burkhard Jung
Ratsversammlung 21.06.2017
Seite 1
RATSVERSAMMLUNG VOM 21. JUNI 2017
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren! Ich begrüße ganz herzlich zu unserer
Ratsversammlung alle Stadträtinnen und Stadträte, die Vertreter der Medien sowie die Gäste
auf der Tribüne, darunter auch Studentinnen und
Studenten der Politikwissenschaften. Seien Sie
herzlich gegrüßt!
Zu Beginn der Sitzung sei mir eine kurze Erinnerung an das Wirken Helmut Kohls gestattet.
Helmut Kohl ist wie kein anderer Politiker in
Deutschland mit der deutschen Einheit 1990
verbunden. Seine Frau, Hannelore Kohl, wurde
in Leipzig geboren und in Eutritzsch getauft. Sein
Auftritt auf dem Augustusplatz am 14. März 1990
vor 320.000 Leipzigerinnen und Leipzigern war
zweifellos ein Höhepunkt. Hier wurde er gefeiert
als ein Mann, der - neben vielen anderen - die
Einheit ermöglicht hat. Bezüglich der blühenden
Landschaften, die er damals versprach, kann
man heute sagen: Leipzig hat sich so entwickelt,
wie es sich wahrscheinlich auch Helmut Kohl
nicht vorstellen konnte. Ich bitte Sie nun um eine
kurze Gedenkminute. - Herzlichen Dank.
Nun zu den Formalien: Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich Herrn Oßwald und Herrn
Deissler zu unterschreiben. - Einwände sehe ich
nicht.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 12 bekannt gemacht.
Ich verweise auf die Abstimmgeräte, die Sie mit
Unterschrift entgegengenommen haben. Bitte
stellen Sie sicher, dass dieses Abstimmgerät nur
von Ihnen selbst benutzt wird. Sie dürfen es nicht
an Ihren Nachbarn weitergeben. Eine Person,
eine Stimme - aus gegebenem Anlass.
Entschuldigt haben sich heute Herr Tornau, Frau
Heller, Frau Dr. Lauter, Herr Engelmann, Frau
Schenk, Herr von der Heyde und Herr Böhm.
Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates, im Falle von Befangenheiten.
Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie die Sitzung früher verlassen müssen.
Ich verweise auf den Livestream. Sollten Sie
Einwände gegen die Übertragung Ihrer Redebeiträge haben, teilen Sie mir das bitte mit.
Gegen 16.30 Uhr werden wir eine Pause einlegen.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 55 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 78 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Es liegt Ihnen eine Nachtragstagesordnung vom 19.06.2017 vor. Die Vorlage 18.43 werde ich nach TOP 18.4 aufrufen.
Von der Fraktion Freibeuter wurde die Absetzung
von TOP 12.1, Vertreter der Stadt Leipzig im
Aufsichtsrat der LWB, beantragt. Über diesen Antrag ist abzustimmen. - Möchten Sie Ihren Antrag
begründen, Herr Hobusch?
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Wir haben heute Vormittag
die Absetzung des Tagesordnungspunkts beantragt. Ich gebe Ihnen recht, meine sehr geehrten
Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, dass der Tagesordnungspunkt selbst
mit einer Kenntnisnahme der Benennung eines
Nachrückers auf den Posten eines Aufsichtsratsmitglieds lediglich deklaratorischen Charakter
hat. Konstitutiv ist die Benennung gegenüber
dem Aufsichtsrat der LWB. Ich gehe davon aus,
Herr Oberbürgermeister, da bisher in den Verhandlungen über die Besetzung, Nachbesetzung
oder Umbesetzung der Aufsichtsräte nach Gründung der sechsten Fraktion kein Einvernehmen
erzielt wurde und deswegen über das weitere
Verfahren noch zu entscheiden ist, dass es vorerst keine Benennung geben wird.
Es gibt Gründe dafür, dass ein Einvernehmen
nicht besteht. Sie sind einfach mitgeteilt. Es gibt
im derzeitigen Verfahren eine Ungleichbehandlung von zwei gleich großen Fraktionen, die hier
im Stadtrat vertreten sind. Deswegen besteht ein
Einvernehmen mit einer Besetzung so wie vorgeschlagen unsererseits nicht. Ich darf Sie bitten, Herr Oberbürgermeister, nachdem bekannt
ist, dass hierzu Einvernehmen nicht besteht,
nunmehr auch die Vorlage abzusetzen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, ich möchte Sie bitten, dem Antrag nicht
stattzugeben. Es liegen nach meiner Auffassung
keine Rechts- oder Sachgründe vor, die eine Absetzung rechtfertigen.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Gemäß § 1 Absatz 3 unserer Wahl- und Entsendeordnung findet das Benennungsverfahren
auch Anwendung bei während der Wahlperiode
auftretenden Vakanzen von Aufsichtsräten sowie
bei nachträglichen Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die
Sitzanzahl je Fraktion in den Aufsichtsräten auswirken.
Es liegen keine Ergebnisse einer etwaigen interfraktionellen Verständigung über eine diesbezügliche neue Mandatsverteilung vor. Also gelten die
jetzige Wahlordnung und die jetzige Entsendeordnung. Ich bitte Sie daher um Ablehnung des
Geschäftsordnungsantrags.
Herr Morlok noch einmal dazu.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich
gebe Ihnen recht, dass die Wahlordnung, die Sie
soeben zitiert haben, so formuliert und die entsprechenden Rechtsfolgen konstituiert. Allerdings ist diese Wahlordnung in Zusammenhang
mit höherrangigem Recht zu sehen, nämlich mit
der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen.
Alle Satzungen, die wir hier im Stadtrat beschließen, müssen im Einklang mit deren Regelungen
stehen.
Die Gemeindeordnung des Freistaats Sachsen
schreibt zwingend vor, dass eine Veränderung im
Kommunalparlament, zum Beispiel bei Neugründung von Fraktionen, zu einer Anpassung auch
der Aufsichtsratssitze führt. Es gibt zwei Möglichkeiten, dies zu tun, wobei die zweite Möglichkeit zwei Varianten kennt. Eine Möglichkeit ist
das Einvernehmen: Man einigt sich, und es wird
im Einvernehmen getan. Das ist hier nicht mehr
möglich, weil ein Einvernehmen derzeit nicht besteht. - Variante eins der zweiten Möglichkeit ist
das Benennungsverfahren, das nach Neugründung der Fraktion bereits bei der Veränderung
der entsprechenden Ausschüsse zur Anwendung
kam. Man beschließt, wie viele Sitze pro Fraktion
auf welchen Aufsichtsrat entfallen, und dann
können die Fraktionen benennen. Die zweite Variante ist, dass man jeden Aufsichtsrat einzeln
hier im Stadtrat wählt.
Klar ist: Aufgrund der Veränderung des Stärkeverhältnisses ist das anzupassen. Daher ist es
zwingend, hier eine Veränderung vorzunehmen.
Eine Einigung bzw. ein Einvernehmen besteht
nicht mehr. Deswegen: Die bisher praktizierte
Benennung ist nicht mehr möglich, auch wenn
sie in der Wahlordnung so vorgesehen ist, weil
ein Einvernehmen, das Grundlage für diese Verfahrensweise ist, nicht vorhanden ist.
Seite |2
Oberbürgermeister Jung: Ich lasse den Antrag
jetzt abstimmen. Wer stimmt für die Absetzung? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Pro-Stimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Vonseiten der Verwaltung wird Tagesordnungspunkt 18.11, Verwaltungsunterbringung OttoSchill-Straße, abgesetzt.
Des Weiteren liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Absetzung von TOP 18.9
vor. - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Wir beantragen die Absetzung des Tagesordnungspunktes 18.9, Verkauf
des Grundstücks Windmühlenstraße. Seitens der
Stadtverwaltung wurde dem Stadtrat der Entwurf
des Masterplans, der für eine sachgerechte Beurteilung der Zweitvorlage notwendig ist, vor
nicht einmal 48 Stunden zur Verfügung gestellt.
Um den Sachzusammenhang sachgerecht beraten zu können, benötigen wir mehr Zeit. Sie sollten uns auf jeden Fall mehr Beratungszeit einräumen. - Das zum Ersten.
Zum Zweiten können wir nicht erkennen, dass
hier Eilbedürftigkeit vorliegt. Diese wurde seitens
der Verwaltung nicht ausdrücklich geltend gemacht. Auf Fragen nach einem möglichen Verfall
von Fördermitteln des Bundes innerhalb einer
bestimmten Frist bzw. zu einem konkreten Datum wurde uns bis zuletzt keine eindeutige und
zufriedenstellende Antwort gegeben.
Transparenz sieht anders aus. Wir sollten uns
als Stadtrat die Zeit nehmen, gründlich zu beraten und auch abzuwägen. In diesem Sinne bitte
ich Sie um Zustimmung zur Absetzung dieses
Tagesordnungspunktes.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, bitte.
Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich kann natürlich die Sorge verstehen, dass
durch den Masterplan Inhalte des Vertrages betroffen sein könnten. Aber ich muss an dieser
Stelle klar sagen - deshalb kann ich der Absetzung keine positive Empfehlung geben -: Einen
etwaigen Erkenntnisgewinn - nur dieser würde ja
die Absetzung rechtfertigen - sehe ich nicht.
Der Freistaat Sachsen hat sich gemäß des Ihnen
vorliegenden Vertrages bereits jetzt verpflichtet,
obwohl ihm die endgültige Fassung des Masterplans nicht vorliegt, diesen Masterplan einschließlich der beschlossenen Leitlinien umzusetzen. - Das heißt - das ist ein wesentliches Ar-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
gument -: Wir sind so oder so auf der sicheren
Seite. Das Risiko liegt beim Vertragspartner und
nicht bei uns.
Außerdem - das möchte ich auch betonen - sagt
der Freistaat: In Anknüpfung an die beschlossenen Leitlinien stimmt er einer engen Abstimmung
mit dem Stadtplanungsamt zu den Inhalten eines
Architekturwettbewerbs zu.
Das heißt: Das Thema Masterplan ist unabhängig vom Verfahrensstand, den Sie kritisieren, berücksichtigt. Aus diesen inhaltlichen Gründen
kann ich nicht nachvollziehen, warum es heute
eine Verschiebung geben soll.
Im Übrigen ist das keine Eilvorlage. Wir haben in
den Diskussionen in den Ausschüssen zwar auf
den Zusammenhang mit den Fördermitteln verwiesen, aber eine Eilvorlage ist es nicht. Die Vorlage ist auch umfänglich, zum Teil mehrfach in
drei Ausschüssen beraten worden.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Kollege
Albrecht. - Frau Krefft noch einmal.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Albrecht, erlauben
Sie uns bitte, selber darüber zu befinden, welchen Erkenntnisgewinn wir aus einer städtischen
Vorlage ziehen. Hier zu sagen, dass wir daraus
keinen zu ziehen hätten, weil es ihn nicht gäbe,
finde ich vermessen.
Die Fördermittelfrage ist sicherlich unschädlich,
wenn man bedenkt, dass die Sommerpause in
diesem Jahr sehr früh beginnt und wir bereits im
August wieder hier zusammenkommen werden.
Es geht lediglich darum, dass wir darüber erst
nach der Sommerpause entscheiden.
Oberbürgermeister Jung: Wir stimmen jetzt
über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Absetzung von TOP 18.9 ab. Ich darf
Sie um Ihr Handzeichen bitten. Gegenstimmen?
- Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Bitte schön, Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sie hatten eben ziemlich lapidar die
Absetzung von Tagesordnungspunkt 18.11, Verwaltungsunterbringung Otto-Schill-Straße, mitgeteilt. Meine Frage dazu: Welche Gründe gibt es
für die Absetzung, und wann gedenken Sie uns
im Stadtrat darüber abstimmen zu lassen?
Seite |3
Oberbürgermeister Jung: So schnell wie möglich. Ich werde noch einige Prüfvorgänge einleiten müssen. Auch die Änderungsanträge, die
dazu heute eingegangen sind, möchte ich gern
überprüfen lassen. Gegebenenfalls lässt sich ein
Weg finden, der dort zur Befriedung beiträgt.
Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Meine Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt 14.5,
Heizpilze, abzusetzen.
Oberbürgermeister Jung: Ich darf Sie daran erinnern, dass Absetzungsanträge drei Stunden
vor der Sitzung einzureichen sind. Aber ich will
Ihnen eine Brücke bauen: Wenn ich den Tagesordnungspunkt 14.5 aufrufe, können Sie einen
Geschäftsordnungsantrag stellen, diesen Punkt
heute zu vertagen.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Dann machen wir das so.
Oberbürgermeister Jung: Ich komme nun zu
den Absetzungen. Von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und vertagt werden die Tagesordnungspunkte 14.2, 14.3, 14.4, 14.7, 14.9,
14.13, 14.17, 14.18, 14.21, 15.17, 15.19, 15.20,
18.16, 18.17, 18.20 und 18.28. - Noch ein Wort
zu TOP 18.16: Es gibt wegen einer kurzfristigen
Veränderung noch Veränderungsbedarf an der
Vorlage. Der Vertrag muss noch einmal überarbeitet werden.
Dazu Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Ich verstehe die Absetzung von 18.16 und 18.17
überhaupt nicht. Es geht hier um städtebauliche
Erschließungsverträge. Durch die Bauträger
wurden gestern all die Dinge, die in der Verwaltung - ich formuliere einmal so - nicht beachtet
wurden, erledigt: von der Bürgschaftsvorlage
über die Veränderung des Habitats usw. Das alles liegt jetzt vor. Dieses Riesengebiet soll jetzt
endlich von den beiden Bauträgern erschlossen
werden. Die KWL wartet auf den Start. Das VTA
hatte irgendwann sogar Eilbedürftigkeit erklärt.
Wir schieben den Beschluss jetzt seit Monaten
vor uns her. Ich verstehe nicht, warum das heute
schon wieder von der Tagesordnung genommen
wird.
Oberbürgermeister Jung: Es liegt eben nicht
alles vor. Es gibt eine ganz neue Entwicklung. Frau Dubrau, bitte.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Das Problem ist, dass es einen Vertrag gibt, in
dem bestimmte Grundstücke für die Ersatzmaßnahmen angegeben worden sind. Diese Grundstücke sind aber inzwischen an einen anderen
Investor verkauft worden. Jetzt werden neue
Grundstücke angegeben. Diese sind zwar mit einer Bürgschaft belegt, aber der Vertrag stimmt
jetzt nicht mehr, weil das zwei verschiedene
Grundstücke sind. Das heißt: Der Vertrag muss
überarbeitet und noch einmal neu abgeschlossen werden. Das ist keine Sache, die die Verwaltung verursacht hat.
Stadtrat Haas (CDU): Entschuldigung, der letzte
Satz war akustisch nicht zu verstehen.
Bürgermeisterin Dubrau: Das ist keine Sache,
die die Verwaltung verursacht hat. Das hat der
Investor verändert. Deshalb muss der Vertrag
jetzt auf den richtigen Stand gebracht werden.
Stadtrat Haas (CDU): Darf ich noch einen Satz
sagen, Herr Oberbürgermeister?
Oberbürgermeister Jung: Na gut.
Seite |4
Oberbürgermeister Jung: Gibt es aus Ihrer Mitte noch Anmerkungen oder Hinweise zur Tagesordnung? - Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Wir haben formal
keinen Änderungsantrag zur Tagesordnung eingereicht, aber ich hatte Herrn Leisner gebeten,
zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, TOP 14.6, Gesicherter Anteil der jährlichen Erhöhungen für die
Projektförderung ab 2018, mit der Vorlage 18.25,
Fachförderrichtlinie Kultur, zu behandeln, weil
beide Punkte inhaltlich in einem Zusammenhang
stehen. Mir wurde zugesagt, dass das mit Zustimmung von Frau Dr. Jennicke so erfolgen
könne.
Oberbürgermeister Jung: Ich höre gerade,
dass Ihrer Bitte entsprochen werden kann. TOP
18.25 wird vorgezogen und gemeinsam mit 14.6
behandelt.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zur Tagesordnung. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest.
Gegen 17 Uhr werden die Einwohneranfragen,
danach die Petitionen aufgerufen.
TOP 4 entfällt.
Stadtrat Haas (CDU): Frau Dubrau, ich bin
ziemlich entsetzt über Ihre Aussage, die Verwaltung habe das nicht verursacht. Ich kenne externe und interne Details zu dieser Sache. Ich würde anregen, das noch einmal in einer Timeline zu
prüfen. Vielleicht sollten wir dazu einfach einmal
ein Gespräch führen und schauen, ob jemand in
der Verwaltung - ich formuliere es sehr vorsichtig
- überlastet war oder auch Fehler gemacht hat,
statt die Verzögerung immer nur auf den Investor
zu schieben. Sie kann weder der GRK noch der
K&P angelastet werden.
Bürgermeisterin Dubrau: Die Sache ist ganz
einfach. Es gibt einen Vertrag. In diesem ist ein
Grundstück für die Ersatzmaßnahmen angegeben. Dieses Grundstück ist inzwischen verkauft
worden. Insofern ist der Vertrag nicht mehr gültig
und muss geändert werden. - Herr Haas, der
Vertrag ist noch nicht geändert. Die Bürgschaft
liegt zwar vor, aber der Vertrag muss noch geändert werden. Wir können dem Gremium hier
nicht eine Vorlage vorlegen, wenn die Papiere
nicht stimmen. Damit habe ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Ich achte daher sehr darauf, Ihnen stets korrekte Papiere vorzulegen.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2017
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6885)
Gibt es zum Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Anmerkungen? - Dann ist es so bestätigt.
Gibt es zum Beschlussprotokoll vom 17.05.2017
Anmerkungen? - Ebenfalls so bestätigt.
TOP 6 entfällt, TOP 7 ebenso.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11:
11.
Besetzung von Gremien
11.1 Seniorenbeirat: Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes (5. Änderung) (VIDS-01129-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wir stimmen über die Vorlage ab. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
11.2 Stadtbezirksbeirat Ost: Abberufung eines Mitgliedes (5. Änderung) (VI-DS01143-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
12
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.3 Stadtbezirksbeirat Altwest: Abberufung
und Bestellung eines Mitgliedes (5. Änderung) (VI-DS-01149-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.5 Behindertenbeirat: Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes (7. Änderung)
(VI-DS-01125-DS-07)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die
Stadt Mitglied ist
12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00906) (VI-DS-00906-DS-03)
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.4 Kinder- und Familienbeirat: Bestellung
eines Mitgliedes (6. Änderung) (VI-DS01128-DS-06)
Seite |5
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme der Vorlage. Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Wie vorhin schon erwähnt, handelt es
sich hier um eine Informationsvorlage. Für den
Fall, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, nach
dem hier heute festgestellten nicht vorhandenen
Einvernehmen doch eine Benennung gegenüber
der LWB vornehmen, kündigen wir an, dass wir
uns eine dienstaufsichtsrechtliche Prüfung des
Sachverhaltes vorbehalten.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.6 Beirat für Gleichstellung: Bestellung eines Mitgliedes (3. Änderung) (VI-DS01124-DS-03)
Oberbürgermeister Jung: Das wird so zu Protokoll genommen.
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.7 Beirat für Tierschutz: Bestellung eines
Mitgliedes (3. Änderung) (VI-DS-01126DS-03)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
11.8 Kleingartenbeirat: Bestellung eines Mitgliedes (1. Änderung) (VI-DS-01123-DS01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
11.9 Migrantenbeirat: Bestellung eines Mitgliedes (4. Änderung) (VI-DS-01122-DS04)
Einreicher: Oberbürgermeister
Für die Gäste auf der Tribüne: Die Anträge aus
dem Stadtrat werden jetzt in die verschiedenen
Gremien verwiesen und dort beraten. Nach etwa
zwei bis drei Monaten kehren sie - manchmal
verändert, manchmal ergänzt, oft auch gleichlautend - zurück in die Ratsversammlung und stehen dann zur Abstimmung durch den Stadtrat.
Bitte geben Sie mir ein Signal, wenn Sie weitere
Verweisungsvorschläge haben.
13.1 Monatliche Berichtspflicht: Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen,
Vorlagen, Anfragen und Wichtigen Angelegenheiten (VI-A-04398)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.2 Lastenfahrräder fördern (VI-A-04406)
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
13.3 Lokale Demokratie stärken! (VI-A-04407)
Einreicher: SPD-Fraktion
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
So verwiesen.
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
13.4 Ausgleich von Parkraum in der Bernhardstraße sowie für die Garagenge-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
meinschaft Krönerstraße durch Errichtung eines Parkhauses (VI-A-04427)
13.13 Prüfauftrag zur Einführung eines Kulturtickets (VI-A-04476)
Einreicher: AfD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat Ost. - So verwiesen.
13.5 Betrachtung des Gewässersystems einschließlich der Problemlösungen im
Südwesten Leipzigs (VI-A-04486)
Einreicher: Ortschaftsrat HartmannsdorfKnautnaundorf
Einreicher: Stadträtin J. Heller
So verwiesen.
13.6 Nachhaltige Sicherung des Objektes
Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig
als Vereinshaus (VI-A-04488)
Einreicher: Ortschaftsrat
Knautnaundorf
Seite |6
Hartmannsdorf-
Ergänzt wird: Ausschuss Stadtentwicklung und
Bau. - So verwiesen.
So verwiesen.
13.14 Hausboote für Leipzig (VI-A-04482)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
So verwiesen.
13.15 (nichtöffentlich) (VI-A-04483)
So verwiesen.
13.16 Anpassung von Hundesteuer und Polizeiverordnung (VI-A-04487)
Einreicher: SPD-Fraktion
Ergänzt wird: Tierschutzbeirat. - So verwiesen.
13.17 Prüfung eines Schulstandortes auf
derzeit nicht genutzten Flächen der
Stadtwerke an der Arno-NitzscheStraße (VI-A-04489)
Einreicher: Stadtrat K. Albrecht
Einreicher: Stadtrat S. Schlegel
Einreicher: Stadtrat A. Bednarsky
13.7 Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft (VI-A-04390)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
So verwiesen.
13.8 Schwerpunkte bei der Fortschreibung
des „Radverkehrsentwicklungsplanes
2010-2020“ (VI-A-04466)
14
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Transparenz trotz Verschwiegenheitspflichten verbessern (VI-A-02118-NF02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
13.9 Bauliche Entwicklung der bereits planerisch ausgewiesenen Baufelder 3 und 4
am Standort Paunsdorf-Kiebitzmark im
Ortsteil Heiterblick (VI-A-04477)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
14.1.2 dazu ÄA (VI-A-02118-NF-02-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
So verwiesen.
Bitte schön, Herr Bär.
13.10 Multifunktionales, vitales Zentrumsquartier „Matthäikirchhof“ mit breiter
Bürgerbeteiligung entwickeln (VI-A04478)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
13.11 (nichtöffentlich) (VI-A-04473)
So verwiesen.
13.12 Änderung
04481)
14.1.1 dazu VSP (VI-A-02118-VSP-01)
des
B-Plans
170
(VI-A-
Einreicher: Stadträtin Carola Lange, Stadtrat Jens Lehmann
Herr Schmidt ergänzt: Stadtbezirksbeirat Ost. So verwiesen.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass viele
von Ihnen ein sehr starkes Interesse an Themen
wie Kultur, Kunst am Bau, Kunstgeschichte usw.
haben. Vielleicht haben Sie sich in diesem Zusammenhang auch einmal das Neue Rathaus, in
dem wir gerade tagen, etwas genauer angeschaut. Sie finden über den drei Hauptgiebeln
unseres Rathauses sehr interessante allegorische Darstellungen in Frauengestalt, die die
Stadtvorderen, die das Rathaus gebaut haben,
uns als Vermächtnis hinterlassen haben.
Wenn Sie vor dem Haupttor stehen und scharf
nach links schauen, sehen Sie über dem Hauptgiebel die allegorische Darstellung der Stärke,
etwas kräftiger gebaut, mit einem dicken Knüppel in der Hand.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Wenn Sie vor dem Haupteingang nach rechts
schauen, sehen Sie über dem Hauptgiebel die
allegorische Darstellung der Wahrheit, mit einem
Spiegel in der Hand. Und bei Wahrheit sind wir
schon sehr nah dran am Thema Transparenz;
denn bei der Transparenz geht es ja um die ganze und nicht nur um die halbe Wahrheit.
Wenn Sie einmal um das Rathaus herumgehen,
an dieser Prachtfassade vorbei in Richtung
Reichsgerichtsgebäude, finden Sie am Hauptgiebel in Richtung Johannapark die allegorische
Darstellung der Verschwiegenheit, klassisch dargestellt: mit dem Zeigefinger zum Mund geführt.
Also: Stärke, Wahrheit - in Klammern: Transparenz - und Verschwiegenheit stehen als Versprechen groß über unserem Rathaus. Aber: Halten
wir dieses Versprechen immer ein? Unser Antrag
soll dazu beitragen, dass wir dieses Versprechen
in Zukunft deutlich besser einhalten. Es geht aus
unserer Sicht um das noch ungeklärte und weiter
ausbaufähige Verhältnis, die Balance zwischen
der Transparenz von politischer Arbeit, die wir alle wollen, und dem Einhalten von Verschwiegenheitspflichten, die auch notwendig sind - Transparenz für demokratische Kontrolle, Verhinderung von Machtmissbrauch oder Vetternwirtschaft und Verschwiegenheitspflichten für den
notwendigen Schutz von persönlichen Daten,
von Geschäftsgeheimnissen, wo finanzielle Interessen der Stadt dahinterstehen, oder aber, weil
wir gesetzliche Vorschriften, ob sie uns passen
oder nicht, zu beachten haben oder weil es um
ganz bewusst gewählte Arbeitsabläufe geht.
Ich erinnere zum Beispiel an die Verschwiegenheitspflicht in den Fachausschüssen, die dazu
dienen soll, dass wir dort eine freie Diskussion
führen können, ohne ständig im Blick haben zu
müssen, wie das, was wir dort sagen, in der Öffentlichkeit ankommt. Dafür gibt es die Stadtratssitzungen, in denen wir das öffentlich präsentieren können. In Sachen Verschwiegenheitspflichten in solchen Gremien müssen wir einfach besser und noch klarer wissen, welche Möglichkeiten es gibt, die Ergebnisse aus diesen Gremien
zu kommunizieren, und zwar so, dass dies immer auch die freie Diskussion in den Fachausschüssen ermöglicht.
Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele nennen,
damit Sie sich vorstellen können, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Mehrmals habe ich
persönlich erlebt, wie wirklich sensible Informationen aus Aufsichtsräten den Weg in die Presse
gefunden haben. Einmal ist tatsächlich auch ein
finanzieller Schaden für die Stadt, wenn auch
nicht extrem hoch, entstanden, weil Kunden eines Unternehmens aufgrund von Veröffentlichungen abgesprungen sind. Einmal habe ich erlebt, dass ein Imageschaden durch völlig unfaires Nachtreten gegenüber ehemaligem Füh-
Seite |7
rungspersonal eines Unternehmens entstanden
ist.
Aus unserer Sicht müssen deshalb Maßnahmen
ergriffen werden, damit wir nicht irgendwann erleben müssen, dass es zu einem großen wirtschaftlichen oder Imageschaden kommt. Das
dürfen und das können wir uns nicht leisten. Ich
denke, man sollte schon im Vorfeld reagieren
und nicht erst dann, wenn der große Schaden
eingetreten ist.
Zuletzt wurde hier im Stadtrat - ich glaube, von
Ihnen, Herr Oberbürgermeister - auch kritisch die
Weitergabe des vorher nichtöffentlichen Sanierungskonzepts des HCL angesprochen. Zweimal
habe ich als Vorsitzender eines Fachausschusses erlebt, wie Verschwiegenheitspflichten im
Fachausschuss verletzt wurden. Meine jeweiligen Bitten an die Stadtverwaltung, die Fälle - ich
sage es einmal ganz neutral - zu klären, sind
immer ins Leere gelaufen; sie blieben unbeantwortet bis heute. Ich fühle mich hier als Stadtrat
und Ausschussvorsitzender vom Büro für Ratsangelegenheiten und insbesondere von Ihnen,
Herr Leisner, alleingelassen und nicht unterstützt, weil diese Anfragen bis heute nicht bearbeitet worden sind.
Auch deshalb ist der uralte Verwaltungsstandpunkt - ich glaube, er ist von Anfang letzten Jahres - heute weder abstimmungsfähig noch abstimmungswürdig. Allein die Aussage stehen zu
lassen: Der Stadtrat bekennt sich zu seinen Verschwiegenheitspflichten, ignoriert völlig, dass
auch vonseiten der Verwaltung Handlungsbedarf
besteht. Er nimmt das Spannungsfeld und den
Handlungsbedarf nach dem völlig richtigen Bedürfnis nach Transparenz und der Pflicht zur
Verschwiegenheit auch nicht ernst. Unsere Anfrage von vor zwei Jahren zu diesem Thema hat
gezeigt, dass in der Verwaltung Verstöße zu Verschwiegenheitspflichten weder systematisch erfasst noch ausgewertet werden und darauf nur
zufällig, je nach Tageslage, reagiert wird, wenn
überhaupt. Das wäre übrigens ein erster Ansatzpunkt, den man in einem solchen Maßnahmenpaket formulieren könnte. - Das zum Ersten.
Zum Zweiten habe ich zum Beispiel für mich
ganz persönlich festgestellt, dass auch ich noch
Bedarf nach mehr Klarheit habe, Klarheit darüber, wo keine Verschwiegenheitspflichten bestehen und wo man vorsichtiger agieren muss.
Herr Volger, Sie erinnern sich vielleicht an eine
Episode im Vergabegremium, bei der ich gemerkt habe, dass ich selbst auch noch Nachholbedarf habe und mich dahingehend weiterbilden
sollte. Ich denke, das geht vielen Stadträten genauso. Wir müssen wissen: Wie gehen wir mit
Grauzonen um? Gerade diese Grauzonen zeigen das anfangs angesprochene Verhältnis, die
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Balance zwischen Transparenz und Verschwiegenheit.
Abschließend möchte ich noch auf die Verantwortung der Verwaltung beim Thema „Verfahrenswege beim Umgang mit nichtöffentlichen
Dokumenten“ eingehen. Dabei geht es um Fragen wie: Wer hat automatisch Zugriff auf die Dokumente? Wie können Dokumente eventuell individualisiert werden? Welche technische Absicherung gibt es? Und umgekehrt, bezogen auf
das Thema Transparenz: Welche Dokumente
müssen nichtöffentlich sein? Der Dreiklang von
Transparenz, Verschwiegenheit und Dokumentensicherheit bedarf deutlicher Klarheit und Verbesserung, und diesen Auftrag wollen wir heute
an die Verwaltung geben.
Es gibt einen Änderungsantrag von der Fraktion
der Freibeuter. Wir würden diesen sehr gern
übernehmen, weil er das Thema Transparenz
und was damit gemeint ist noch klarer fasst. Insofern herzlichen Dank für diese Konkretisierung. Ich denke, eines sollten wir noch in dem
Antrag ändern. Zum Schluss heißt es: „Die Verwaltung soll dieses Maßnahmenpaket bis zum
Ende des zweiten Quartals 2017 vorlegen.“ - Ich
befürchte, das werden Sie, Herr Hörning, nicht
schaffen. Vielleicht sollten wir Ihnen eine Frist bis
zum Ende dieses Jahres setzen. Dann hätten
Sie ein halbes Jahr dafür Zeit. Wir erwarten dann
allerdings auch - der Ursprungsantrag ist, glaube
ich, schon seit anderthalb Jahren im Verfahren -,
dass die Verwaltung ein bisschen mehr mit sich
ins Gericht geht. Vielleicht gelingt ihr das ja in einem halben Jahr. - Ganz herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich möchte
mich zuerst dafür bedanken, dass Sie unseren
Änderungsantrag übernehmen wollen. Das zeigt
auch, dass er sinnvoll ist.
Ich möchte in Sachen Transparenz noch etwas
konkretisieren. Ich glaube, Tim Elschner und ich
gelten als die größten Fans von Transparenz hier
im Stadtrat, neben ein paar anderen; ich möchte
hier keinen ausschließen. Allerdings würden
auch wir nicht sagen, dass Transparenz mit dem
Vorzeigen der Leichenteile gleichzusetzen ist;
das natürlich nicht. Transparenz ist immer auch
in Zusammenhang mit dem Spannungsfeld „Geheimhaltung“ zu sehen, aber - jetzt kommt das
große Aber - hinter Transparenz kann man sich
selten verstecken, hinter Geheimhaltung schon.
Das sollten wir immer im Hinterkopf behalten,
bevor wir etwas als Geheim erklären. Wir sollten
uns immer fragen: Ist das wirklich geheim? Hat
es Sinn, das jetzt nicht herauszugeben, nicht
vorzuzeigen etc.? - Das zur Klarstellung.
Seite |8
Hier wurde das Thema Dokumentensicherheit
angesprochen. Ich bitte erneut darum - das hatte
ich bereits in einer Anfrage an die Verwaltung
deutlich gemacht -, die Fraktionen in die Lage zu
versetzen, Dokumentensicherheit auch ausführen zu können. Wenn nicht einmal jeder Fraktion
eine Schreddertonne, in der Dokumente ordnungsgemäß vernichtet werden können, zur Verfügung steht oder wenn unnötig Papier produziert wird und auch geheime Dokumente herausgegeben werden, obwohl der einzelne Stadtrat
sie vielleicht gar nicht braucht oder diese auch
woanders einsehen könnte, dann trägt das nicht
gerade zur Dokumentensicherheit bei. Ich bitte
die Verwaltung, hier noch einmal nachzuarbeiten
und die Fraktionen in die Lage zu versetzen, die
Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten auch direkt umsetzen zu können. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortwünsche? - Dann kommen wir zur Abstimmung des Antrags inklusive des Änderungsantrags. - So hatte ich Sie verstanden, Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Unter Einbeziehung der
Änderung: Die Verwaltung soll dieses Maßnahmenpaket bis zum Ende des Jahres 2017 vorlegen.
Oberbürgermeister Jung: Inklusive der Änderung: bis Ende des Jahres 2017. - Wer stimmt für
diesen Beschlussvorschlag? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen. Das ist mit
großer Mehrheit so beschlossen.
14.5
Regelung zum Umgang mit gas- oder
elektrisch betriebenen Wärmestrahlern
(VI-A-03578-NF-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.5.1 dazu VSP (VI-A-03578-VSP-03))
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
14.5.2 dazu ÄA (-03578-NF-02-ÄA-002)
Einreicher: SPD-Fraktion
Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich möchte
an dieser Stelle noch einmal unseren Antrag auf
Vertagung stellen.
Oberbürgermeister Jung: Das ist ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung. - Gegenrede gibt es nicht. Dann bitte ich um Ihr Hand-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
zeichen. Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Gegenstimmen, eine Reihe
von Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 14.6,
der, wie von Ihnen gewünscht, gemeinsam mit
der Vorlage 18.25 behandelt wird.
14.6
Gesicherter Anteil der jährlichen Erhöhung für die Projektförderung ab 2018
(A 0035/17/18) (VI-HP-03694)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: SPD-Fraktion
14.6.1 dazu ÄA (VI-HP-03694-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
18.25 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig
über die Förderung freier kultureller
und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur) (VI-DS-03996)
Einreicher: Dezernat Kultur
Ich schlage vor, dass Frau Dr. Jennicke zunächst
die Vorlage einbringt. - Zuerst der Antrag? Dann Frau Gehrt, bitte schön.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! Im städtischen Haushalt
werden die Mittel zur Förderung von Projekten
der freien Kultur jährlich um 2,5 Prozent der Vorjahressumme erhöht; das wissen Sie. 2017 waren es ungefähr 134.000 Euro mehr als im Vorjahr. Das ist zunächst erfreulich. Diese Erhöhung
kann zum Beispiel dafür genutzt werden, Mehrbedarfe der geförderten Institutionen aufzufangen; das geht von gestiegenen Nebenkosten bis
zum Ausbau der Angebote.
Diese Erhöhung könnte aber auch dafür genutzt
werden, Projekte zu fördern, die die Aufgaben
und Herausforderungen in einer wachsenden
Stadt in Angriff nehmen wie zum Beispiel den
steigenden Bedarf an integrativen, inklusiven
Angeboten in den Bereichen Soziokultur und kulturelle Bildung. Dass wir mehr differenzierte Angebote brauchen, hat die Stadt bereits erkannt
und zum Teil in ihre Entwicklungsplanung im Bereich Kultur aufgenommen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Vermittlung
von Kunst und Kultur an Kinder und Jugendliche.
Aufgrund der Schulentwicklungsplanungen wissen Sie alle, dass zum Schuljahr 2020/2021 mit
einem Anstieg der Klassenzahlen bei Grundschulen von über 20 Prozent und bei Oberschulen und Gymnasien von über 30 Prozent zu
Seite |9
rechnen ist. Ebenso verhält es sich bei den Kitaplätzen. Neben den Angeboten der Eigenbetriebe - Museen, Volkshochschule, Musikschule müssen daher auch die Angebote der freien Kulturszene wachsen, weil insbesondere sie die
Kultur und die Kulturvermittlung in die Stadtteile,
also auch in die Peripherie, tragen und damit unterschiedlichste Zielgruppen erreichen kann.
Heute liegt uns auch die überarbeitete Fachförderrichtlinie Kultur zum Beschluss vor. Diese beinhaltet neue Förderinstrumente, die hauptsächlich in der Projektförderung ihre Anwendung finden werden. Vorgesehen ist nicht nur eine mehrjährige Konzeptförderung, sondern auch, dass
Projekte künftig schuljahresweise, also über zwei
Jahre, gefördert werden können. Um das umzusetzen, bedarf es einer gewissen Planungssicherheit bezüglich der Fördermittel in der Projektförderung. Bei zu großen Schwankungen,
zum Beispiel durch Absenkung der Mittel für die
Projektförderung zugunsten der institutionellen
Förderung für eine neue Institution - wir erinnern
uns alle an die Wiedereröffnung des BuddeHauses: wenn wir nicht 170.000 Euro extra in
der letzten Haushaltsdebatte erstritten hätten,
hätten die Projektfördermittel um 170.000 Euro
abgesenkt werden müssen -, werden die neuen
Förderinstrumente nicht realisiert werden können. Ein gesicherter Anteil von 20 Prozent - das
entspräche einer Summe von 20.000 bis 30.000
Euro - würde für eine gewisse Planungssicherheit in der Projektförderung sorgen.
Um etwaige Missverständnisse auszuräumen:
Es geht hier nicht darum, der institutionellen Förderung Mittel wegzunehmen, sondern darum,
von der Erhöhung - aktuell sind es etwa 140.000
Euro - mindestens 20 Prozent in die Projektförderung zu geben, deren Mittel also nicht abzusenken. Für institutionelle Förderungen und die
Mehrbedarfe, die es auch da gibt, würden immer
noch über 100.000 Euro übrig bleiben. Wenn das
nicht die Bedarfe decken bzw. wenn eine Institution hinzukommen sollte - soziokulturelle Zentren
brauchen wir, weil unsere Stadt wächst -, müssen wir überlegen, ob die jährliche Erhöhung um
2,5 Prozent ausreichend ist oder nur ein Tropfen
auf den heißen Stein. Gegebenenfalls müssen
wir das dann in der Haushaltsdebatte noch einmal diskutieren.
Ich möchte noch etwas zum Änderungsantrag
der Freibeuter-Fraktion sagen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesen Antrag abzulehnen; denn er will unseren Beschlusstext tilgen. Damit bliebe unser Anliegen außen vor. Ich
muss sagen: Dieser Antrag vermittelt den Eindruck, dass die Mitglieder dieser Fraktion wenig
Einblick in die Diskussionen im Kulturausschuss
und in die Diskussionen mit der freien Szene am
Runden Tisch haben. Zum einen sollen die Institutionen in der institutionellen Förderung jetzt
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
sowieso evaluiert werden. Zum anderen gab es
auch in der Vergangenheit immer mal wieder
Übergänge von der Projektförderung zur institutionellen Förderung. Mit der neuen Fachförderrichtlinie wird ja gerade die Möglichkeit eingeräumt, Konzepte in der Projektförderung zweijährig oder mehrjährig zu fördern, was auch eine
gewisse Sicherheit bringt.
Sie kritisieren in Ihrem Antrag auch die Förderpraxis. Ich frage mich allerdings schon, warum
Sie dann einen Änderungsantrag zu unserem
Antrag und nicht zur Fachförderrichtlinie selbst
stellen. Das wäre unserer Meinung nach richtiger
gewesen. So aber torpedieren Sie unseren Antrag. Was mich besonders ärgert, ist: Sie schaden mit Ihrem Änderungsantrag denjenigen, denen Sie vermeintlich zu helfen gedenken; denn
mit unserem Antrag zielen wir ja auf eine gewisse Planungssicherheit ab. Deswegen möchte ich
Sie, meine Damen und Herren, bitten, diesen
Änderungsantrag abzulehnen und unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, bitte
schön.
Stadträtin Niermann (CDU): Ich würde es sinnvoll finden, jetzt die Fachförderrichtlinie einzubringen. Das Statement, das insbesondere auch
ich dazu vorbereitet habe, ist themenübergreifend. Ich glaube, wir können in der Sache besser
diskutieren, wenn beides eingebracht worden ist.
Oberbürgermeister Jung: Zuvor noch Frau
Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt sowohl zum Antrag als auch zur Fachförderrichtlinie. - Frau Niermann, so ist es jetzt leider vorgegeben. Ich wusste auch nicht, dass der Punkt
vorgezogen wird.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, es
gab den Antrag aus dem Stadtrat, die Tagesordnung zu verändern und TOP 14.6 gemeinsam
mit TOP 18.25 zu behandeln. Aber gemäß Tagesordnung ist zuerst der Antrag zu behandeln.
Bitte schön, Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Vielen Dank. - Der Antrag, der von drei Fraktionen gestellt wurde, ist schon ausführlich erläutert
worden. Er zielt darauf ab, dass mit der beschlossenen Erhöhung der Fördermittel für die
freie Szene von 2,5 Prozent jährlich auch die
S e i t e | 10
Projektförderung steigt, dass sie also nicht als
variabel angesehen wird und dem überaus großen Posten der institutionellen Förderung anheimfällt. Es vermittelt auch Vertrauen, wenn
man sagt: Ihr bekommt, wenn eure Anträge in
Ordnung sind, mindestens gleich viel. - Gleichzeitig erhalten auch die institutionell Geförderten
einen Vertrauensvorschuss, wenn trotzdem Mittel für Institutionen zur Verfügung gestellt werden, die neu entstehen oder bei denen Gremien
der Meinung sind, dass diese unbedingt gefördert werden sollten. Schon im letzten Jahr hatten
wir darauf gedrungen, so zu verfahren. Dann
hätten von den 135.000 Euro mehr im Kulturtopf
27.000 Euro der freien Szene für die Projektförderung zur Verfügung gestellt werden können.
Deshalb befürworten wir sehr, dass wir uns jetzt
eigene Regeln geben.
Es ist allerdings nicht ganz so, wie von meiner
Vorrednerin dargestellt. Wir entscheiden schon
jetzt jährlich neu. Auch für die IF - die institutionellen Fördermittel - gibt es bisher keine Planungssicherheit. Auch mit diesem Antrag werden
wir keine Planungssicherheit erreichen. Es geht
vielmehr um Selbstbindung. Natürlich müssen
Anträge eingehen. Sie müssen fachlich bewertet
werden, um zu entscheiden: Das wird über die
Projektförderung gefördert, oder das wird über
die institutionelle Förderung gefördert. So ist das
Verfahren.
Die Förderrichtlinie hat den großen Vorteil, dass
sie die Diskussionen der letzten zwei Jahre aufgreifen kann, zu der alle Fraktionen eingeladen
waren. Wir haben mit der freien Szene alle sechs
bis acht Wochen am Runden Tisch gesessen.
Jetzt wird versucht, die Wünsche aus der freien
Szene gerade auch im Hinblick auf prekäre Arbeitsverhältnisse mit aufzunehmen, um ihr die
Arbeit zu erleichtern. Sie haben vielleicht schon
davon gehört, als die kulturpolitischen Sprecher
und Sprecherinnen in der Debatte zur Rahmenrichtlinie dazu gesprochen haben. In die heute zu
beschließende Fachförderrichtlinie wurde das mit
aufgenommen. Ich denke, das ist ein großer Erfolg.
Das wird auch daran deutlich, dass es, nachdem
diese Förderrichtlinie der freien Szene vorgestellt
wurde, weder eine Synopse noch einen Briefverkehr vonseiten der freien Szene gab, in dem gesagt wurde: Dieser Punkt gefällt uns nicht, das
möchten wir anders. - Es sind in diese Fachförderrichtlinie wesentliche Anliegen der freien Szene, zum Teil auch als Kompromiss, aufgenommen worden. Mit dem Kulturrat hat die freie Szene erstmalig ein reguläres Gremium und kann
sich dort einbringen.
Ich denke, es war von Vorteil, dass man das
zwei, drei Jahre besprochen hat. Deshalb: Zustimmung, hoffentlich auch hier von einer Mehr-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
heit, zum einen zu diesem Antrag, der besagt,
dass 20 Prozent des Aufwuchses der Projektförderung zugutekommen soll, zum anderen zur
Fachförderrichtlinie, die auch im Ausschuss positiv votiert wurde.
Warum empfehle auch ich nicht, dem FreibeuterÄnderungsantrag zuzustimmen? Weniger, weil
ich Ihnen das übelnehme. Sie sind erst seit kurzem Mitglied in diesem Ausschuss. Sie waren
vorher fraktionslose Abgeordnete bzw. einigen
Fraktionen zugeordnet. Das heißt: Sie konnten
das Ganze nicht mitverfolgen. Man muss Ihnen
einfach zugutehalten: Sie waren bei den Runden
Tischen, zu denen nur die Fraktionen eingeladen
waren, nicht dabei. Ihr Änderungsantrag verfolgt
zwei Intentionen: zum einen eine Evaluation der
Projektförderung, zum anderen Änderungen bei
der institutionellen Förderung, nämlich: Muss die
IF so bleiben und nehmen wir uns damit nicht die
Chance, neue Institutionen aufzunehmen? - So
verstehe ich den Antrag.
Ich hoffe, dass Sie Ihren Antrag noch zurückziehen werden. Wir werden ihm jeweils nicht zustimmen können. Ich will Ihnen auch die Gründe
dafür nennen.
Erstens. Die Evaluation wurde bereits gestartet.
Die Evaluation des gesamten Förderverfahrens
war schon Thema in den letzten Kulturausschusssitzungen. Das hatte die Bürgermeisterin
bei Amtsantritt auch so zugesagt. Wir werden
das kritisch beobachten und sehen, was dabei
herauskommt und wie sich das Verfahren weiterentwickelt.
Zweitens wäre - da hat meine Vorrednerin recht unser Anliegen, mehr Geld für die Projektförderung zu ermöglichen, rein formal gesehen vom
Tisch, wenn Sie dazu einen Änderungsantrag
stellen. Die gewählte Form eines Änderungsantrags ist daher schlecht.
Es gibt noch einen dritten Punkt, den ich problematisch finde. Sie sagen, Sie möchten nach einer Evaluation sicherstellen, dass man mehr
Möglichkeiten hat, neue Institutionen in die IF
aufzunehmen. - Das tun wir schon jetzt. Wir haben fast in jedem Jahr neue Antragsteller in die
IF aufgenommen. In der Regel waren aber auch
Anträge und Beschlüsse des Stadtrates notwendig, die Förderung insgesamt aufzustocken. Klar
ist: Der Fördermitteltopf, diese 2,5 Prozent in
Summe, kann nur begrenzt wachsen. Man kann
nicht einfach große Träger mit hereinnehmen. Es
war allerdings auch oft so, dass die Stadt selbst
ein Interesse daran hatte, ein Haus an einen
freien Träger abzugeben, wie zuletzt das BuddeHaus, wie künftig vielleicht das KOM-Haus oder
auch andere Häuser. Man will die Betreibung
durch freie Träger. Dann aber müssen wir auch
mehr Geld in den Topf geben. Ich denke, die Lo-
S e i t e | 11
gik muss sein: Es muss sicher geprüft und kritisch betrachtet werden, wie viel Geld notwendig
ist. Das kann nicht einfach zum Nulltarif gehen.
Insofern: Ein Ja zur Vorlage, ein Ja zu unserem
Antrag und ein Nein zu Ihrem Änderungsantrag,
den wir, wie eben erläutert, nicht unterstützen
können. Es wäre schön, wenn wir dafür eine gute Basis in diesem Stadtrat bekämen. Ich sehe
auch, dass das möglich ist. Die Vereine müssen
bis zum 30.09. die Fördermittelanträge stellen.
Sie müssen wissen, worauf sie sich einlassen.
Sie müssen die Bedingungen kennen. Wir werden am Freitag in der letzten Kulturausschusssitzung vor der Sommerpause auch über die
Schwerpunktsetzung für das nächste Jahr reden,
sodass die Vereine im Sommer ihre Förderanträge formulieren und dann auch fundierte Anträge stellen können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt bin ich unsicher: Eigentlich wollte ich nun Frau Dr. Jennicke
bitten, die Fachförderrichtlinie einzubringen.
Aber, Frau Niermann, Sie können selbstverständlich jetzt auch zu beiden Punkten sprechen.
Stadträtin Niermann (CDU): Nachdem wir uns
jetzt entschieden haben, es so zu machen, will
ich mich dem fügen, auch wenn ich das nicht so
günstig finde. Es wäre wahrscheinlich besser,
erst einmal zu hören, worum es bei dieser Fachförderrichtlinie geht.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe
Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste auf der
Tribüne! Wir haben, wie gesagt, die Einbringung
der Fachförderrichtlinie Kultur noch nicht gehört.
Deswegen muss ich jetzt etwas weiter ausholen.
Die Fachförderrichtlinie Kultur, die uns, nachdem
wir über diesen Antrag entschieden haben, zur
Abstimmung vorgelegt wird, heißt in der Langfassung: Richtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte
und Einrichtungen. Nachdem wir im Mai vergangenen Jahres die Rahmenrichtlinie zur Vergabe
von Zuwendungen beschlossen haben, waren alle Fachförderrichtlinien anzupassen - Sie erinnern sich an dieses Verfahren -, demnach auch
die Fachförderrichtlinie Kultur. Es ist also notwendig, dass heute eine neue Fachförderrichtlinie verabschiedet wird. Darüber besteht hier
auch Einigkeit. Unabhängig davon - da werden
mir alle zustimmen, auch die Kolleginnen und
Kollegen aus der Freibeuter-Fraktion - gab und
gibt es immer noch Reform- und Verbesserungsbedarf, der auch von unserer Fraktion immer
wieder angesprochen worden ist.
Sehr lange - da gebe ich Ihnen recht, Frau Körner - ist über diese neue Richtlinie diskutiert
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
worden. Im Ausschuss haben wir sie immer und
immer wieder behandelt. Ich kann mich gut daran erinnern und kenne auch die Intention. Es
sind in der Tat die sogenannten Akteure, auch
die Initiative Leipzig + Kultur und der Runde
Tisch, mit einbezogen worden. Also: Von langer
Hand ist politisch alles vorbereitet worden.
Wir erinnern uns gut daran, dass Sie, Frau
Dr. Jennicke, als Sie Ihr Amt antraten, einen Kulturbeirat installieren wollten, der - ich zitiere
sinngemäß aus der damaligen Vorlage - folgende Aufgaben haben sollte: Er sollte die politischen Gremien des Stadtrates und der Verwaltung in Form von qualifizierten Empfehlungen zu
kulturpolitischen Sachverhalten von strategischer
Bedeutung, beispielsweise der Kulturentwicklungsplanung und der Evaluierung der Fachförderrichtlinien, beraten. Er sollte die Akzeptanz
kulturpolitischer Entscheidungen bei den Akteuren sicherstellen. Er sollte ausgleichen zwischen
den unterschiedlichen Interessen der Akteursgruppen in einem legitimierten Gremium mittels
eines geordneten Verfahrens. Und er sollte praxisrelevante Themen in die kulturpolitische Diskussion einführen. Außerdem sollten die Fördermittelvergabeverfahren durch diesen Kulturbeirat beraten werden.
Für all diejenigen, die sich vielleicht nicht mehr
erinnern, sage ich es noch einmal: Es war dann
so, dass auch Sie, Frau Dr. Jennicke, erkannt
haben, dass Sie mit einem Beirat nach dem
Muster der Sächsischen Gemeindeordnung tatsächlich an deren Grenzen gestoßen wären.
Deswegen schlugen Sie die Einrichtung eines
Kulturrates vor. Gesagt, getan. So ist es dann
auch mit der Mehrheit hier im Stadtrat beschlossen worden. Wir haben jetzt in Leipzig einen Kulturrat.
Liebe Frau Dr. Jennicke, zunächst einmal - das
meine ich ganz ernst; ich habe Ihnen das auch
schon gesagt - gratuliere ich Ihnen; denn mit
dieser Vorlage, die, jedenfalls nach den Ergebnissen der Vorberatungen in den Ausschüssen,
heute hier eine Mehrheit finden wird, haben Sie
Ihr Ziel erreicht. Sie haben Ihr Versprechen gegenüber Vertretern und Vertreterinnen der Initiative Leipzig + Kultur und gegenüber den weiteren
sogenannten Akteuren der freien Kultur auf mehr
Beteiligung im Verfahren zur Bewilligung von
Projektförderung eingelöst; denn erstens - da
komme ich jetzt zur Fachförderrichtlinie - wird die
Projektförderung in der neuen Förderrichtlinie
gegenüber der institutionellen Förderung erheblich ausgebaut - dahin passt auch der Antrag,
über den wir gleich zuerst entscheiden sollen -,
und zweitens erhalten die Initiative Leipzig + Kultur und der neu gegründete Kulturrat ein erhebliches Mitspracherecht im Bewilligungsverfahren.
S e i t e | 12
Ich muss jetzt noch einmal, auch wenn das vielleicht den einen oder anderen hier langweilt, auf
die Richtlinie eingehen. Nach Punkt 5.1 dieser
Richtlinie sollen nun folgende Projekte förderungswürdig sein: Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung, Debütförderung, Katalogförderung und Konzeptionsförderung. Bei Debütförderung denke ich - ich weiß nicht, wie Ihnen das
geht, liebe Kollegen und Kolleginnen - an Stipendien. Was anderes ist es, wenn wir hier Debüts fördern?
Nach Punkt 7 der Fachförderrichtlinie muss das
Kulturamt vor der Erarbeitung des Verwaltungsvorschlags über die Projektförderung Fachbeiräte hinzuziehen, die sich aus einem Experten für
das jeweilige Fach, einem Vertreter der Initiative
Leipzig + Kultur und einem Mitglied des Kulturrats zusammensetzen. Ich will Ihnen an dieser
Stelle ersparen, noch einmal aufzuzeigen, wie
die Initiative Leipzig + Kultur zustande kommt
und wie sie ihren Vertreter entsendet. Ich will
Ihnen auch das Verfahren zur Zusammenstellung des Kulturrats ersparen, was - das gebe ich
zu - ziemlich kompliziert ist. Es genügt deswegen
- so meine ich - nicht den demokratischen Anforderungen, die die Gemeindeordnung voraussetzt.
Meine Damen und Herren, so viel dazu an dieser
Stelle. Für uns ist eine unabhängige und gerechte Vergabe von Fördermitteln mit einem solchen
Gremium und nach dieser Förderrichtlinie nicht
zu gewährleisten, und zwar auch dann nicht,
wenn es vielleicht bei jedem einzelnen Projekt
nicht um das eigene des jeweils einbezogenen
Mitglieds des Kulturrats oder der Initiative Leipzig
+ Kultur geht. In Klammern: Beim nächsten Mal
geht es vielleicht um ein eigenes Projekt. - Liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich finde das nicht besonders witzig.
Liebe Frau Dr. Jennicke, es wird Sie nicht wundern, wenn wir deshalb dieser Vorlage nicht zustimmen werden. Die Arbeit, einen Änderungsantrag hier einzureichen - daran haben wir in der
Tat gedacht; ich hätte auch Vorschläge für einen
solchen Änderungsantrag -, haben wir uns erspart, weil er nach diesem langen Verfahren Frau Körner, Sie haben dazu ausgeführt - hier
nicht mehrheitsfähig gewesen wäre. Deswegen
betone ich abschließend: Wir sind tatsächlich der
Meinung - insoweit stimmen wir der neu gegründeten Freibeuter-Fraktion zu -: Leipzig braucht
auch in diesem Punkt endlich eine neue Kulturpolitik. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Frau Dr. Jennicke! Frau Körner, es
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
spricht doch nichts dagegen, einen Antrag aufrechtzuerhalten, der erstens ein zeitliches Ziel
setzt und zweitens auch inhaltlich ein Ziel vorgibt, statt zu sagen: Das macht die Verwaltung
ohnehin schon. Was ich damit sagen will, ist: Wir
halten natürlich unseren Antrag aufrecht.
Das, was Sie und Frau Gehrt vorgetragen haben, hat mir noch einmal Argumente geliefert.
Auch mit Hinweis auf die neue Fachförderrichtlinie, die wir hier diskutieren und wohl auch beschließen werden, frage ich mich: Was ist denn
eine mehrjährige Konzeptförderung? Ist das ein
Zwitter zwischen Projektförderung und institutioneller Förderung?
Im Topf der institutionellen Förderung sind aufgrund von Verkrustungen auch längst vergessene Projekte, die bisher nicht evaluiert worden
sind. Es muss geprüft werden: Ist das Projekt
überhaupt noch sinnvoll? Wie wirtschaftlich ist
es? Wo werden noch weitere Fördermittel abgesaugt? Werden in prekären Verhältnissen lebende Künstler auch noch als Aufstocker finanziert?
Das alles sind Punkte, die durchaus auf den
Tisch gehören und geprüft werden sollten. Im
Ergebnis kann das dazu führen, dass wir sagen:
Wir brauchen nicht mehr Mittel in dem Topf, sondern wir verteilen die Mittel aus dem Topf anders
oder auch neu, und wir überlegen, ob alle, die
jetzt aus dem Topf bedient werden, weiterhin Mittel erhalten sollen oder ob auch Neuen diese
Chance gegeben wird.
Ich darf hier daran erinnern: Die Forderung „5
Prozent für die freie Szene“ haben wir auf einem
Kreisparteitag der Leipziger Liberalen 2008 oder
2009 das erste Mal öffentlich diskutiert. Danach
hat auch der Stadtrat dieser Forderung aus der
Politik mehr Aufmerksamkeit geschenkt.
Wir sind der Auffassung: Es ist nicht damit getan,
dem Bereich der Projektförderung zusätzliche
Mittel zur Verfügung zu stellen. Vertrauen, von
dem Sie, Frau Körner, eben sprachen, wird damit
nicht gesät. Es bliebe ein Leben von Jahr zu
Jahr. Obwohl es vielleicht Projekte gibt, die einfach prädestiniert wären, dauerhaft unterstützt zu
werden, sorgen Projekte, die schon seit langem
unterstützt werden - das Verfahren und die Art
und Weise, wie Entscheidungen zustande kommen, hat Frau Niermann gerade skizziert -, dafür,
dass wir im Bereich der institutionellen Förderung der freien Szene mehr oder weniger einen
Closed-Shop haben.
Wir werden unseren Antrag aufrechterhalten. Wir
bitten darum, Herr Oberbürgermeister, die geltende Förderrichtlinie im Bereich der institutionellen Förderung zu evaluieren, uns dazu ein Ergebnis vorzulegen sowie Vorschläge zu machen,
inwieweit weitere Teilnehmer, die es mit ihren
Projekten bisher noch nicht geschafft haben,
S e i t e | 13
künftig Chancen und Möglichkeiten auf eine zusätzliche institutionelle Förderung erhalten können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich würde jetzt doch
Frau Dr. Jennicke bitten, die Vorlage einzubringen. Sonst hätten wir die beiden Punkte nicht
zusammen behandeln müssen.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Ich finde, wir haben eine
sehr gute Fachförderrichtlinie hier vorgelegt. Ich
bin sehr froh und freue mich tatsächlich mehr als
bei der einen oder anderen Vorlage, dass ich sie
Ihnen hier heute zur Abstimmung vorlegen darf.
Sie hatte - das wissen alle, die in diesem Kreis
daran beteiligt waren, aber auch darüber hinaus
- einen sehr langen Vorlauf; einige haben schon
daran erinnert. Ich erinnere mich noch sehr gut
an das Jahr 2010 - damals war ich noch Stadträtin -, als Herr Hesselbarth, Herr Pötzsch, Herr
Sander, Frau Gehrt, Herr Götze und ich das erste Mal ein Förderverfahren nach dem alten Verfahren mitgemacht haben. Wir waren der Meinung: Das ist so nicht gut und auch nicht im Sinne der Sache. Wir haben uns dann relativ schnell
gemeinsam mit Akteuren der freien Szene darüber ausgetauscht, was an der Förderrichtlinie
geändert werden sollte. Die Verwaltung hat diesen Ball dann sehr schnell aufgegriffen. Im
Herbst 2011 fand ein Workshopverfahren - sehr
groß angelegt, nicht immer glücklich konzeptioniert - gemeinsam mit der freien Szene und auch
mit dem Fachausschuss Kultur statt. Dann folgte
der Anlauf zu einer neuen Rahmenrichtlinie, woraufhin der Prozess ins Stocken geraten ist. Wir
haben im Januar 2014 noch einmal Anlauf genommen und einen großen Workshop zur Fachförderrichtlinie gemacht. Die Verwaltung hat daraufhin einen Entwurf erarbeitet, in den sie sehr
viele Hinweise aus diesem Workshop eingearbeitet hat.
Diesen Ball haben wir nach dem Beschluss der
Rahmenrichtlinie im vergangenen Jahr wieder
aufgenommen. Nachdem das Förderverfahren
für das laufende Jahr im Dezember abgeschlossen war, haben wir im Januar einen Workshop
gemacht, um gemeinsam mit dem Fachausschuss Kultur und Vertretern des Runden Tisches, von Leipzig + Kultur, aber auch anderen
Kulturakteuren, die Hinweise durchzuarbeiten
und vor allen Dingen auch mit dem inzwischen
neu gewählten Fachausschuss Kultur zu besprechen. Im Ergebnis haben wir verwaltungsseitig
versucht, die große Menge der gegebenen Hinweise einzuarbeiten. Darauf möchte ich im Folgenden genauer eingehen, auch wenn sich naturgemäß jetzt einiges wiederholen wird. Den-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
noch will ich Ihnen das noch einmal aus Sicht
der Verwaltung vortragen.
Eine wichtige Veränderung und Innovation, die in
die jetzt vorliegende Fachförderrichtlinie eingearbeitet oder integriert worden ist, betrifft die
Frage - das war ein großer Kritikpunkt -: Wie
kommen wir eigentlich zu Förderschwerpunkten?
Das wurde auch seitens der Fachausschussmitglieder bislang sehr einseitig verwaltungsintendiert empfunden.
Wir haben jetzt, basierend auf den INSEKZielen, einen Verfahrensvorschlag gemacht - zu
finden als Grafik und Schema in Anlage 1 der
Vorlage -, wie die Förderschwerpunkte für das
kommende Förderjahr entwickelt und dann gemeinsam mit dem Fachausschuss einvernehmlich vereinbart werden. Das praktizieren wir aktuell schon so; zumindest den ersten Schritt haben wir in der letzten Fachausschusssitzung
schon getan.
Wir haben die Förderinstrumente für die Projektförderung wie folgt differenziert - dass wir das
nur bei der Projektförderung umsetzen konnten,
liegt einfach am Zuwendungsrecht, weil es da
auch rechtlich gesehen Flexibilität gibt -:
Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung. Diese
halte ich für einen großen Gewinn. Derjenige,
der vielleicht nicht genau weiß, was sich dahinter
verbirgt - Herr Hobusch, Sie hatten sich, wie ich
finde, etwas despektierlich ausgedrückt -, will ich
sagen: Wir fördern hier nicht Künstler, sondern
wir fördern öffentlich zugängliche Kunst. Wenn
wir zum Beispiel ein Projekt der Darstellenden
Kunst einmal gefördert haben, das im Jahr 2017
drei Vorstellungen hat, und wir nach der Realisation merken, dass das ein Supererfolg war, warum sollten wir nicht auch in 2018 sagen: „Das
war so toll, das war immer ausverkauft, das fördern wir noch einmal“, und zwar nicht die Entwicklung des Projektes, sondern nur die Aufführung? Damit setzen wir, wie ich finde, Fördermittel, also öffentliche Mittel, sogar nachhaltig ein.
Ihre Wahrnehmung, wir würden denen das Geld
hinterherschmeißen, teile ich so nicht.
Debütförderung. Frau Niermann, das hat nichts
mit Stipendien zu tun. Wir haben das sehr intensiv diskutiert; ich erinnere mich auch an Ihre Argumentation. Ich wiederhole noch einmal: Wir
fördern öffentlich zugängliche Kunst und nicht
den Künstler, wenngleich er natürlich von der
Kunst, die er produziert, auch leben möchte; das
ist ein berechtigter Anspruch. Gleichwohl bedeutet Debütförderung, für den Übergang von der
Ausbildung an der Hochschule hin zum Professionellen und hier und da, je nach Kunstform, auch
für den Marktzugang eine Übergangsmöglichkeit
zu finden. Ein Künstler, der unmittelbar aus der
Ausbildung kommt, hat möglicherweise noch
S e i t e | 14
nicht die Professionalität wie ein Künstler, der
schon 20, 30 Jahre im Berufsleben steht. Darauf
zielt die Debütförderung. Es soll auch bei innovativen Projekten, die noch nicht so viel Professionalität aufweisen, die Möglichkeit geben, sie zu
fördern.
Mehrjährige Förderung. Das ist immer wieder
diskutiert worden. Die neue Rahmenrichtlinie
macht es nun möglich, mehrjährig zu fördern. In
der Tat betrifft das langfristig angelegte Projekte.
Auch hier möchte ich Ihnen, Herr Hobusch, widersprechen. Das ist keine verkappte institutionelle Förderung. Es gibt Projekte, die komplexer
konzeptioniert sind. Ein Beispiel: Zu einem bestimmten Datum wie dem Reformationsjubiläum
oder dem „Kirchentag auf dem Weg“ soll es eine
Licht-Performance geben. Wenn Sie erst im Januar beginnen, darüber nachzudenken, 300 Mitwirkende zu engagieren, die sie auf dem Markt
zu einem Kunstwerk positionieren und dies gemeinsam entwickeln wollen, wird sie nicht stattfinden. - Bei komplexeren größeren Projekten
braucht es die Möglichkeit, sie auch über das
Jahresende hinaus zu fördern. Das ist, glaube
ich, auch im Sinne dessen, was wir hier als Stadt
wollen.
Frau Niermann hatte das Vergabeverfahren sehr
kritisch betrachtet. Auch das haben wir im Fachausschuss schon diskutiert. Ich will darauf ein
Stück weit genauer eingehen. Diese Beiräte das sind im Übrigen keine Beiräte gemäß der
Sächsischen Gemeindeordnung - hatten wir bis
jetzt auch schon. Nur hießen sie bislang „Berater“ und wurden einseitig von der Verwaltung berufen. Was wir in der Fachförderrichtlinie geändert haben, ist Folgendes: Wir wollen weiterhin
die fachliche Expertise zur Begutachtung von
Projektanträgen haben; denn bei den Experten
ist sie vorhanden. Aber wir machen jetzt auch
transparent, woher diese fachliche Expertise
kommt. Sie kann von Akteuren aus der freien
Szene, organisiert von Leipzig + Kultur, kommen,
sie kann aus dem Leipziger Kulturrat, wo nicht
nur Kulturakteure sitzen, kommen, sie kann aber
auch auf freie Vorschläge der Fachwelt der jeweiligen Kunstsparte kommen.
Der erste Schritt ist also: mehr Transparenz in
dem schon bestehenden Verfahren. Nichts anderes war das Ziel, nämlich: Wie kommen wir zu
einem fachlichen Urteil? In einem zweiten Schritt
muss noch einmal durch die Verwaltungsmatrix
geprüft werden: Passt das zu den INSEK-Zielen?
Passt es dort, wo das Projekt stattfindet, auch
zum Stadtentwicklungsportfolio? Das ist völlig
klar und geht auch aus der Fachförderrichtlinie
hervor. Der dritte Schritt bleibt unverändert: immer Einvernehmen mit dem Fachausschuss herzustellen.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Bei der Bildung dieser Beiräte - darauf möchte
ich noch einmal explizit hinweisen - kommt es
uns sehr darauf an, dass wir, sofern es möglich
ist - nicht immer geht das, aber der Anspruch ist
formuliert -, eine geschlechtergerechte und auch
altersmäßig ausgewogene Besetzung wünschen
und auch ausdrücklich interkulturelle Kompetenzen mit einschließen möchten.
Ich wollte mich kurz fassen, merke aber, dass es
zur Fachförderrichtlinie viel zu sagen gibt. Sie
hat mich auch lange beschäftigt; das gebe ich
zu.
Eine weitere wichtige Innovation ist ein zweiter
Antragstermin, wie schon verschiedentlich erwähnt. Damit haben wir die Möglichkeit, nicht nur
zum 30.09. zu fördern, sondern auch zum 31.03.
Wir werden das ausprobieren. Es gibt große
Ängste, wie wir das verwaltungsseitig abwickeln
können, ob das Mehrarbeit bedeutet, ob sich das
Förderverfahren ungünstig auf andere Aufgaben
des Kulturamts auswirkt, wie wir das ressourcentechnisch hinbekommen. Lassen Sie uns das
gemeinsam auf den Weg bringen und es zu gegebener Zeit evaluieren!
Eine weitere wichtige Innovation, die ich erwähnen möchte, ist die unterjährige Förderung von
Kleinstprojekten. Ich erinnere mich an nahezu
blutige Diskussionen in verschiedenen Workshops, wie das gehen kann. Wir haben jetzt
Kleinstprojekte definiert als Projekte mit einem
Gesamtvolumen von 1.500 Euro, die, ohne das
große Verfahren durchlaufen zu müssen, unterjährig gefördert werden können, um eben auch in
der Kultur flexible Projekte, quasi schnelle Eingreiftruppen, möglich zu machen, nämlich dann,
wenn sich akut der Bedarf ergibt, wo man kulturell-künstlerisch intervenieren kann, wenn das
gewünscht ist.
Es sei darauf verwiesen, dass wir auch manche
Wünsche nicht aufgenommen haben. Dazu gehören zum Beispiel Stipendien, aber auch die
Planungs- und Verbundförderung. Die Planungsund Verbundförderung wollen wir im Bereich der
Jubiläen ausprobieren.
Wenn die Gültigkeit dieser Fachförderrichtlinie
2020 final endet, haben wir die Pflicht, uns all
das, was wir jetzt an Innovationen vorgesehen
haben, noch einmal gründlich anzuschauen. Das
ist notwendig und auch möglich, weil sie dann
den Praxistest durchlaufen haben. Gegebenenfalls müssen wir das eine oder andere dann noch
einmal anpassen.
Abschließend möchte ich mich bei allen ganz
herzlich bedanken, die an diesem Prozess mitgewirkt haben: bei denjenigen, die hier im Raum
sind, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Kulturamts, bei den Akteuren der freien
S e i t e | 15
Kunst und Kultur von Leipzig, aber auch bei denjenigen, die sich kritisch eingebracht haben. Ich
hoffe, dass wir hier ein gutes Instrument vorgelegt haben. Wie es läuft, sehen wir spätestens in
einem Jahr. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt noch Wortmeldungen von Frau Gehrt und Frau Niermann.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Ich will noch
einmal auf das eingehen, was Frau Niermann
vorhin gesagt hat. Es stört mich sehr, dass Sie
immer von „sogenannten Akteuren“ reden. Das
sind Kulturakteure. Was wollen Sie mit dem Wort
„sogenannte“ sagen: dass Sie sie und/oder ihre
Kulturarbeit nicht respektieren? Dazu können Sie
ja gleich ausführen. Mich jedenfalls ärgert diese
Wortwahl sehr.
Sie sagten auch, dass Sie und Ihre Fraktion sich
nicht die Arbeit machen wollten, einen Änderungsantrag dazu zu erarbeiten. Ich finde, das
sagt mehr über Ihre Fraktion aus als über die
Vorlage.
Wir werden der Fachförderrichtlinie zustimmen.
Auch für uns war es ein sehr langer Prozess,
begonnen in 2009. Wir waren sehr ungeduldig
und auch sehr unzufrieden über die langen Wartezeiten, die zwischen den Workshops und dem
Verwaltungshandeln lagen. Trotzdem: Wir wollen
dem Kulturamt danken, dass es bei jedem Schritt
sowohl uns mitgenommen hat als auch die Akteure der freien Szene und an deren Meinungen
interessiert war. Wir finden, es ist dringend notwendig, sie anzuhören und in Dialog mit ihnen zu
treten. Eben weil es um die Vergabe von Fördermitteln an die freie Szene geht, muss man
wissen, was dort los ist und was da gebraucht
wird.
Es konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden.
Wir hätten uns auch mehr gewünscht. Nicht alle
Hinweise konnten aufgenommen werden, wie
zum Beispiel Stipendien, die ich mir sehr gewünscht habe. Aber, Frau Niermann, diese sind
nicht eingeflossen. Debütförderung ist etwas
ganz anderes. Bitte informieren Sie sich über
den Unterschied! Wir finden es sehr wichtig,
dass die Mehrheit der geforderten Eckpunkte in
die Fachförderrichtlinie eingeflossen sind, beispielsweise dass es künftig zwei Antragsfristen
gibt und dass Kleinstprojekte unterjährig gefördert werden können.
Herrn Hobusch, der hier von verkappter institutioneller Förderung sprach, will ich entgegenhalten: Nein, es ist im Sinne der Projekte, die zum
Beispiel im Rahmen der kulturellen Bildung mit
Schulen zusammenarbeiten, wenn sie schuljahresweise, also jahresübergreifend, gefördert
werden, statt sie wie bisher nur bis Ende De-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
zember zu fördern, obwohl das Schuljahr erst im
Juni des darauffolgenden Jahres endet.
Hervorheben möchte ich auch, dass die Konzept- und Debütförderung etwas ganz Besonderes ist; denn so können wir neue künstlerische
Positionen und innovative Konzepte in der Kulturarbeit gezielt unterstützen. Ich hoffe, dass Sie
alle das genauso sehen und zustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Meine Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Frau Dr. Jennicke! Liebe Frau Gehrt, wenn ich
hier von „sogenannten Akteuren“ spreche, will
ich damit nicht etwa meine Missachtung ausdrücken; ganz im Gegenteil: Ich bewundere und
achte jeden, der sich an diesem Verfahren beteiligt und sehr viel Zeit dafür aufgewendet hat. Insofern bitte ich Sie, das richtig zu verstehen.
Wenn ich von „sogenannten Akteure“ spreche,
dann deshalb, weil es tatsächlich ein kleines
Problem gibt, diese Akteure zu definieren und zu
beschreiben. Diese Akteure haben hier jetzt mitzuentscheiden bzw. mitvorzuschlagen und haben
damit ein erhebliches Gewicht. Deswegen erlauben Sie mir, dass ich das durch diese Bezeichnung hier auch deutlich mache. Das hat nichts
mit Missachtung zu tun. - Das zum einen.
Zum anderen. Wir haben in der Tat das Thema
Stipendien diskutiert. Sie sagten: Das sind keine
Stipendien. Ich darf einmal zitieren, was in der
Fachförderrichtlinie zur Debütförderung festgehalten ist:
Debütförderung ist auf die Bedürfnisse
von Berufseinsteigern angepasst.
Ja, was, meine Damen und Herren, soll das
denn sonst sein als ein Stipendium? Wir reden
hier über Künstler, und wir reden hier über Berufsanfänger, die eine solche Förderung erhalten
sollen. Es gibt viele andere Berufsanfänger unter
den Künstlern, die keine Förderung bekommen.
Was meinen Sie, wie das bei denen ankommt?
Glauben Sie, dass sie der Auffassung sind, dass
es sich hier nicht um Stipendien handelt? Es
geht um öffentliche Gelder; das möchte ich hier
noch einmal betonen. Wir verteilen hier tatsächlich Steuergelder. Wir müssen uns auch darüber
Gedanken machen, ob dadurch Konkurrenten
benachteiligt werden.
Zu unserem nicht eingebrachten Änderungsantrag. Ich kann Ihnen sagen, was wir anders gemacht hätten. Von dem ganzen Passus zur Projektförderung wäre nur der erste Satz stehen geblieben. Auch den Punkt 7, Bewilligungsverfahren, hätten wir anders formuliert. Ich habe über-
S e i t e | 16
haupt nichts dagegen, wenn man Experten befragt. Im Kulturausschuss sitzen keine Experten.
Auch die Mitarbeiter des Kulturamtes wissen
nicht immer, ob sich eine Förderung lohnt oder
nicht, und müssen dazu einen Experten befragen. Aber dieser Experte sollte bitte schön unabhängig sein. Das ist doch das Mindeste, was
man verlangen kann. Insofern würden wir die
Vorschrift zum Bewilligungsverfahren abkürzen.
Wir meinen, in diesem Bewilligungsverfahren hat
weder ein Vertreter der Initiative Leipzig + Kultur
noch ein Mitglied des Leipziger Kulturrats etwas
zu suchen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es noch
einmal auf den Punkt bringen: Wenn Sie dem
Änderungsantrag der Freibeuter zustimmen - so
Sie bei Ihrem Änderungsantrag bleiben und keinen Ergänzungsantrag daraus machen; das
würde ich Ihnen meinerseits anbieten, weil wir
dann nicht dagegen stimmen müssten, auch
wenn wir der Meinung sind, dass das schon läuft
-, dann heißt das: Wir würden nicht festschreiben, dass die Projektförderung aus dem Kulturtopf für die freie Szene, der jährlich um 2,5 Prozent erhöht wird - schon das war ein Kompromiss; ursprünglich waren 5 Prozent gefordert -,
jedes Jahr steigt. Das wollen wir aber gerne. Wir
wollen, dass nicht nur die IF jedes Jahr in der
Summe steigt, sondern auch die PF mit 20 Prozent. Das müssen Sie entscheiden. Wenn Sie
dabei bleiben, wie ich vermute, würden Sie unseren Antrag damit ersetzen. Wenn Sie einen Ergänzungsantrag daraus machen würden, könnte
man sich so oder so dazu verhalten. Vielleicht
würden Sie dafür sogar eine Mehrheit erhalten.
Es wäre unschädlich, noch einmal zu beschließen, dass es eine Evaluierung geben soll. Meinetwegen; damit habe ich kein Problem. Wir haben ein Problem damit, dass Ihr Antrag dazu
führt, dass unser Anliegen bezüglich der Projektförderung vom Tisch ist, obwohl Sie das ja eigentlich auch gut finden.
Zur Fachförderrichtlinie nur so viel. Beim Thema
Befangenheit erwarte ich natürlich, dass die
Verwaltung das ebenso stringent hält, wie wir es
im Ausschuss machen, nämlich dass Mitglieder,
die befangen sind, an Beratungen und Abstimmungen nicht teilnehmen dürfen. Wir haben darüber länger diskutiert, wie die Einbeziehung erfolgen soll. Die Verwaltung hat uns immer wieder
gesagt, sie will die Sachkenntnis zur jeweiligen
Sparte, über die gerade beraten wird, nicht jedoch zur Summe. Die Summen werden weiterhin
zwischen Verwaltung und Kulturausschuss bera-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
ten. Das ist das Verfahren hier in der Stadt
Leipzig. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Frau Niermann,
wenn Sie sich nicht die Arbeit machen wollen,
sich über den Unterschied zwischen Stipendium
und Debütförderung zu informieren, dann erkläre
ich Ihnen den noch einmal: Bei einem Stipendium wird über einen bestimmten Zeitraum, zum
Beispiel drei oder sechs Monate, die Arbeit eines
Künstlers gefördert. Da steht also die Arbeit im
Vordergrund. Bei der Debütförderung geht es darum, wie von Frau Dr. Jennicke ausgeführt, dass
die Kunst eines jungen Künstlers öffentlich gezeigt wird, also das Ergebnis seiner Arbeit. Das
ist der Unterschied.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann
kommen wir zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie
Ihr Abstimmgerät zur Hand!
Zur Abstimmung steht der Änderungsantrag der
Fraktion Freibeuter zum Antrag 14.6. Stimmen
Sie bitte jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen,
Stimmen, eine Enthaltung.
40
Nein-
Zur Abstimmung über den Antrag 14.6, der von
den Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD eingebracht wurde. Ich bitte um Ihr
Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 22 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist das so beschlossen.
Zur Abstimmung über TOP 18.25, Fachförderrichtlinie Kultur. Bitte stimmen Sie jetzt! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 41 Ja-Stimmen, 15 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. So beschlossen.
14.8
Einrichtung
von
RadfahrSchutzstreifen in der Erich-ZeignerAllee
(A 0075/17) (VI-HP-03700)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.8.1 dazu VSP (VI-HP-03700-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich wa-
S e i t e | 17
ge jetzt den radikalen Themenwechsel von der
Kultur zum Radverkehr. Auch der Radverkehr ist
ein Thema, das die Gemüter immer wieder erhitzt. Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass wir mit unserem Antrag „Einrichtung von RadfahrSchutzstreifen in der Erich-Zeigner-Allee“ keine
anderthalbstündige Debatte provozieren. Um das
zu befrieden, schlage ich vor, den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung zu stellen.
Es geht in erster Linie um einen Gewinn an Sicherheit für den Radverkehr in der Erich-ZeignerAllee. Dort gibt es, wie im Verwaltungsstandpunkt beschrieben, ein relativ kompliziertes
Pflaster, die Fahrbahn ist mal breit, mal schmaler, es gibt dort Kitas und eine Schule sowie ruhenden Verkehr. Insofern können wir nachvollziehen, dass die Verwaltung sich Zeit nehmen
will für die weitere Prüfung, wie man dort zu einer gesamtverkehrlich sinnvollen Regelung
kommen kann.
Ich möchte an Sie, Herr Oberbürgermeister, den
Appell richten: Ja, der Beschlussvorschlag, den
wir unterbreitet haben, ist formal rechtswidrig,
weil nach der StVO die Anordnung eines Radfahr-Schutzstreifens Sache der Straßenverkehrsbehörde ist. Der Stadtrat ist dafür an sich
nicht zuständig. Nichtsdestotrotz hat sich die
Verwaltung konstruktiv mit dem Anliegen unserer
Fraktion beschäftigt, wie man am Verwaltungsstandpunkt sieht. Es bietet sich auch an der einen oder anderen Stelle an, aus bestimmten Anträgen nicht nur Anordnungen herauszulesen,
sondern sie als Anliegen zu verstehen, zu denen
man uns eine konstruktive Antwort zukommen
lassen sollte, in der aufgezeigt wird, wie die Verwaltung mit diesem unserem Anliegen umzugehen gedenkt.
Zurück zum Thema „Radfahr-Schutzstreifen in
der Erich-Zeigner-Allee“. Ich möchte noch einmal
darauf hinweisen, dass wir als Stadtrat auch entschieden haben, Tempo-30-Zonen vor Kitas und
Schulen einzurichten, obwohl das formal rechtswidrig war, weil dafür die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist. In der Erich-Zeigner-Allee gibt
es mittlerweile auf Höhe der Grundschule eine
Tempo-30-Zone, bei den Kitas jedoch nicht; das
halte ich für zwingend notwendig. Der Radverkehr hat dort mit schwierigen Bedingungen zu
kämpfen. Es gibt in beiden Kitas, wie im Verwaltungsstandpunkt ausgeführt, Hol- und Bringverkehr. Das bedeutet: Ständig klappen Autotüren
auf und zu, auch der Straßenraum ist dadurch
eingeschränkt. Für Radfahrer ist das Fahren
dort, aber auch an anderen Stellen der ErichZeigner-Allee äußert kompliziert. Von daher wäre
uns sehr daran gelegen, eine Lösung dafür zu
finden. Wir sind gespannt, was die Verwaltung
bis Ende des Jahres dazu auf den Tisch legt. Vielen Dank.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
S e i t e | 18
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
tragen. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag
erreichen, dass dazu eine gesamtstädtische Betrachtung erarbeitet wird. Das halten wir für zielführender, als uns in jedem Haushaltsplan mit
Einzelmaßnahmen beschäftigen zu müssen.
Abstimmung: Einige Enthaltungen, Gegenstimmen habe ich nicht gesehen. So beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
14.10 Verminderung wirtschaftlicher Ausfälle in der Landwirtschaft und Erhöhung
des Hochwasserschutzes in landwirtschaftlichen Bereichen (OR 0014/17)
(VI-HP-03714)
Stadtrat Zenker (SPD): Wir werden dem Antrag
zustimmen. Dennoch die Frage: Das ist doch eigentlich Beschlusslage im Sportprogramm. Darin
gibt es ja einen Passus zu Bewegungsspielplätzen, oder?
Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf
14.10.1 dazu VSP (VI-HP-03714-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Die Verwaltung empfiehlt: Ablehnung, da
bereits Verwaltungshandeln.
Wer stimmt dem Beschlussvorschlag des Ortschaftsrats Engelsdorf zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von
Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
14.11 Aufwertung und Verbesserung der
Grünanlage „Festwiese“ im Zentrum
Mölkaus (zwischen Zweinaundorfer-/
Gottschalk- und Albrechtshainer Straße) (OR 0054/14/18) (VI-HP-03733)
Oberbürgermeister Jung: Herr Rosenthal, können Sie da helfen?
Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Ich folge der Aussage
von Herrn Zenker, dass wir das im Sportprogramm verankert haben. Das ist unser Prüfauftrag. Das kann man aber gern wiederholen.
Gleichzeitig will ich noch einmal darauf hinweisen, dass unabhängig davon eine solche Prüfung nicht für die Schublade gemacht wird, sondern daraus natürlich konkrete Aufträge folgen
sollen. Das wäre bei einem solchen Antrag immer zu überlegen. Dazu fehlt es derzeit an einer
Aussage. - Ich denke, das war verständlich.
Wenn nicht: Über das Sportprogramm ist das eigentlich schon geklärt. Der Antrag ist allerdings
unschädlich. Eine finanzielle Größenordnung
kann ich daraus aber nicht ableiten.
Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau
14.11.1 dazu VSP (VI-HP-03733-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Gibt es Pro-Stimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Pro-Stimme, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
14.12 Generationenspielplatz
in
Mölkau
(OR 0055/17/18) (VI-HP-03734)
Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau
14.12.1 dazu VSP (VI-HP-03734-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
14.12.2 dazu ÄA (VI-HP-03734-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Wird das Wort gewünscht? - Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Nur ganz kurz: Wir
denken, dass es nicht zielführend ist, wenn Ortschaftsräte - ich sage mal - nach Lust und Laune
hier und da einen Generationenspielplatz bean-
Oberbürgermeister Jung: Okay. - Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Das mag alles
richtig sein. Wir haben hier viele Programme beschlossen, die vorsehen, die Verwaltung zu beauftragen, uns entsprechende Vorschläge vorzulegen. Hier haben wir es aber mit einem konkreten Antrag eines Ortschaftsrates zu tun. Die Frage ist: Sendet der Hohe Rat zu Leipzig jetzt ein
Signal nach Mölkau, das da lautet: „Ihr habt einen Antrag gestellt, den lehnen wir ab“? Oder
senden wir ein Signal, das da lautet: „Wir haben
zwar ein Sportprogramm, aber sagen jetzt noch
einmal: Wir betrachten das Thema Generationenspielplätze für die ganze Stadt“? Das wäre
ein positiver Beschluss, keine Ablehnung. Hier
wird immer betont, dass wir demokratisch gewählte Gremien ernst nehmen. Dazu gehören
auch die Ortschaftsräte, deren demokratisch gewählte Vertreter sich mit einem Thema beschäftigen. Deshalb sollten wir ein solches positives
Signal aussenden.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Oberbürgermeister Jung: Es wäre auch positiv,
wenn der Ortschaftsratsvertreter hier anwesend
wäre.
Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Damit entfällt der Beschluss über den
Urantrag.
14.14 LEIPZIGSTIFTUNG - Wohnungsbau,
aber auch sozial! (VI-A-03787)
Einreicher: Stadträte M. Weber, F. Riekewald, T. Elschner, S. Schlegel, U. E. Gabelmann, D. Deissler, K. Schenk
14.14.1 dazu VSP (VI-A-03787-VSP-01)
S e i t e | 19
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! „Tue der Stadt Bestes!“ - ich glaube,
das sollte insbesondere auch eine Stiftung tun,
die mit der Stadt Leipzig eng verbunden ist. Aus
dem Grunde gehen wir davon aus, dass in den
weiteren Gesprächen auch diese Thematik noch
einmal behandelt wird und im Zuge des Bebauungsplanverfahrens - wir haben ja den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bereits
gefasst - die Details geregelt werden. Ich sage
an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich: Eine
Zustimmung nach § 34 ist für mich nicht hinnehmbar, zumal alle anderen, die dort im Umfeld
gebaut haben, sich ebenfalls einem Bebauungsplanverfahren unterziehen mussten, was dem
Ganzen gutgetan hat.
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es den Wunsch auf Einbringung? - Herr
Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Aufgrund der Fülle der heutigen Tagesordnung und der Diskussionsfreude
des Stadtrates will ich mich bei diesem Thema
relativ kurz halten. Das Thema ist bekannt. Es
wurde auch schon mehrfach diskutiert, sowohl
hier im Rat als auch in den Ausschüssen. Ich
möchte auch nicht noch einmal darlegen, dass
wir seit vielen Jahren Tausende KdUWohnungen durch Sanierung der Leipziger Altbausubstanz verloren haben.
Bei größeren Bauvorhaben rufen Stadtverwaltung und Politik die Vorhabenträger stets dazu
auf, 30 Prozent der Wohnungen in Größe und
Ausstattung im Sinne des SGB II zu errichten,
und verweisen zusätzlich auf die Richtlinie des
Freistaates zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Aktuell prominente Beispiele sind
der Bayerische Bahnhof und der Eutritzscher
Freiladebahnhof.
Das geplante Bauvorhaben der LEIPZIGSTIFTUNG mit immerhin 172 Wohneinheiten und
einer Bruttogeschossfläche von 18.000 Quadratmetern entspricht - damit wir ein Bild haben,
worüber wir hier reden - etwa 20 gründerzeitlichen Mehrfamilienhäusern. Der Messlatte, die
wir bei der LWB und bei privaten Vorhabenträgern anlegen, muss sich natürlich auch die städtisch kontrollierte LEIPZIGSTIFTUNG stellen.
Die Antragsteller haben sich darauf geeinigt, den
sehr, sehr kurzfristig eingereichten Verwaltungsstandpunkt, der bis vor wenigen Minuten noch
nicht einmal im ALLRIS zu lesen war, zur Abstimmung zu stellen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Im
Leipziger
Ortsteil
SchönefeldAbtnaundorf, in dem dieses Bauvorhaben realisiert werden soll, wohnen, wie dem Sozialreport
2015 auf Seite 45 zu entnehmen ist, besonders
viele Leipzig-Pass-Inhaber. Die Arbeitslosenquote ist unter den Top Ten der Leipziger Ortsteile.
Hochwertige Wohnungen mit höheren Mieten
gibt es dort kaum. Die Einkommen der Einwohner des Ortsteils bewegen sich eher im unteren
und mittleren Bereich. Die Zahl der Kneipen und
Geschäfte ist ziemlich überschaubar. Von einer
gesund durchmischten Bevölkerungsstruktur
kann eher nicht die Rede sein.
Nun will die LEIPZIGSTIFTUNG, eine Sammelstiftung aus 144 alten Leipziger Stiftungen, auf
ihren eigenen Grundstücken zwischen RobertBlum-Straße und Löbauer Straße weit mehr als
100 Wohnungen errichten. Es handelt sich, soweit ich mich erinnere, um das größte Wohnungsbauvorhaben in Schönefeld im letzten Vierteljahrhundert. Wohnungen in dieser schönen
Lage, in Mariannenparknähe, mit Schlossturmund Kirchturmblick könnten dazu führen, dass
Schönefeld als Wohngegend auch für Menschen
mit höheren Einkommen eine Option wird, womit
sich die Kaufkraft im Ortsteil und in der Folge
auch die örtlichen Strukturen sowie die Sozialdaten entwickeln könnten.
Genau das wollen sieben Stadträte von den
Fraktionen SPD, Linken und Grünen, allesamt
nicht aus Schönefeld, verhindern. So sieht es jedenfalls aus. Mittels Ratsantrag will man erreichen, dass 30 Prozent der geplanten Wohnungen KdU-fähig errichtet werden. Ich sage ganz
deutlich: Das halte ich für ein völlig falsches Sig-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
nal. In Schönefeld herrscht ein Mangel an hochwertigem Wohnraum, nicht aber an KdU-fähigen
Wohnungen. Vom Mietpreisniveau des Waldstraßenviertels sind wir hier weit, weit entfernt.
Auch gehört sozialer Wohnungsbau, wie aus der
Satzung ersichtlich, nicht zu den Aufgaben der
LEIPZIGSTIFTUNG. Insofern kann ich auch den
Satz im Verwaltungsstandpunkt nicht verstehen,
dass die entsandten Beiräte sich in der Stiftung
für sozialen Wohnungsbau einsetzen sollen. Dafür müsste, glaube ich, der Stiftungszweck geändert werden. Ich hoffe, dass sich die Stiftungsgremien erfolgreich gegen den Versuch einer politischen Instrumentalisierung zur Wehr setzen
können; ich jedenfalls werde das tun.
Jetzt soll der Oberbürgermeister per Ratsbeschluss aufgefordert werden, für den Vorhabenbereich einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan in den Stadtrat einzubringen, um
das Anliegen baurechtlich durchzusetzen - so
der Ursprungsantrag. Das Dumme ist: Diesen
Aufstellungsbeschluss gibt es bereits seit dem
29.03.2006. Wir brauchen keinen neuen und
schon gar keinen unsinnigen Aufstellungsbeschluss. Eigentlich hätten die Damen und Herren
Antragsteller das auch wissen können, wenn sie
das genauer recherchiert hätten und sie sich
wirklich für den Ortsteil Schönefeld interessieren
würden. Aber Sachkenntnis ist ja bekanntlich das
Letzte, was man für eine lebhafte Diskussion benötigt. Ich hoffe nicht, dass die Kollegen Weber,
Riekewald, Elschner, Schlegel, Gabelmann,
Deissler und Schenk hier nur die sieben Schwaben nachstellen und das Publikum erheitern wollten. Falls das Ihre Absicht war: Kompliment! Das
ist hervorragend gelungen.
Ich bitte Sie dennoch, sowohl den Antrag als
auch den Verwaltungsstandpunkt abzulehnen. Danke schön.
S e i t e | 20
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und
am Livestream! Herr Maciejewski, ganz ehrlich:
Es tut mir leid, dass ich nicht aus Schönefeld bin.
Trotzdem kümmere ich mich auch um diesen
Stadtteil. Sie haben hier gerade den antragstellenden Stadträten unterstellt, sie hätten keine
Ahnung von diesem Stadtteil, weil sie dort nicht
wohnen. Uns geht es darum, genau das zu verhindern, was Sie gerade so wunderschön beschrieben haben, nämlich Gentrifizierung. Um
nichts anderes geht es hier nämlich.
Im Moment kann man sich das Wohnen in Schönefeld noch leisten. Wir wollen, dass es dabei
auch bleibt. Wir wollen, dass die Gentrifizierung,
die in vielen anderen Stadtvierteln schon abgeschlossen ist, nicht auch noch den Leipziger Osten trifft. Das ist die Intention unseres Antrags.
Die LEIPZIGSTIFTUNG, in deren Stiftungsrat
auch zwei oder drei Bürgermeister sitzen, wäre
in dieser Hinsicht kontrollierbar. Wir bitten den
Oberbürgermeister, über den Verwaltungsstandpunkt Einfluss zu nehmen, dass bei diesem Vorhaben sozialer Wohnungsbau zumindest mitbedacht wird. Das ist genau das, was Schönefeld
braucht.
Natürlich braucht es auch höherwertigen Wohnraum, aber auch eine gute Durchmischung der
Bevölkerung ist wichtig. Diese kann erreicht werden, indem 30 Prozent dieser Wohnungen im
sozialen Wohnungsbau errichtet werden. Wir reden hier doch nicht von 100 Prozent. Beim sozialen Wohnungsbau geht es auch nicht um KdUSätze; davon sind wir schon lange weg. Wir reden hier über sozialen Wohnungsbau mit Mieten
von 6,50 Euro pro Quadratmeter. Das ist das,
was sich ein Normalverdiener und eine Normalverdienerin heutzutage leisten können. Ich jedenfalls kann mir mehr als 6,50 Euro pro Quadratmeter nicht leisten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Dieser Antrag deckt sich
nicht mit dem Wohnungspolitischen Konzept. Darin ist festgehalten, sozialen Wohnungsbau vor
allem im Bestand zu realisieren; das heißt: zu
modernisieren. Außerdem soll gemäß des Wohnungspolitischen Konzepts vor allem auf Verdichtung gesetzt werden. Beides ist dem Antrag
nicht zu entnehmen. Deswegen werden wir uns
enthalten, obwohl wir eigentlich für sozialen
Wohnungsbau sind, was auch unser diesbezüglicher Antrag gezeigt hat, der natürlich von allen
anderen Fraktionen abgelehnt wurde.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt noch Wortmeldungen von Herrn Elschner, Herrn Hobusch
und noch einmal von Herrn Maciejewski.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Frau Riekewald hat mir gerade aus der Seele
gesprochen und all das gesagt, worauf ich hier
auch eingehen wollte. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! So viel wollte ich an der Stelle gar nicht
sagen. - Ich respektiere Ihre Anwesenheit in die-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
S e i t e | 21
sem Hohen Haus, Herr Schlegel, und erwarte,
dass Sie auch meine respektieren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen
wir uns doch einmal die Frage: Was ist eigentlich
Gentrifizierung? Wer in diesem Hause kann erklären, was Gentrifizierung oder die gern genutzte englische Variante Gentrification ist? Was ist
das? Ist das der Moment, wo erstmals ein Milieuaustausch stattfindet, wo in Stadtteile nach
und nach neue Einwohner einsickern, die die alte, angestammte Einwohnerschaft teilweise, aber
noch auf einem niedrigen Niveau verdrängen,
oder setzt Gentrifizierung erst ein, wenn diese
kurzfristig hinzugekommenen Milieus merken:
Hoppla, diese Entwicklung geht weiter, als wir
gewollt haben?
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Hobusch hatte eben die Frage gestellt: Was ist eigentlich
Gentrifizierung? Herr Hobusch, ich halte das einfach nur für einen linksalternativen Kampfbegriff,
mit dem wir hier regelmäßig überzogen werden.
Frau Riekewald, mir geht diese Debatte, die
ganz wenig von Fakten durchsetzt ist, furchtbar
auf den Zünder. Hören Sie auf, ein Bild zu zeichnen, als sei Leipzig kurz vor dem Untergang des
Abendlandes, weil es hier keinen sozialen oder
preiswerten Wohnraum mehr gibt! Der Monitoringbericht Wohnen der Stadt Leipzig besagt,
dass bei 70 Prozent des Gesamtwohnraums die
Preisspanne zwischen 5 und 6 Euro pro Quadratmeter liegt. Die restlichen 30 Prozent liegen je
zur Hälfte darunter und darüber.
Herr Maciejewski hat recht - dass ich hier einfach
mal sage „Herr Maciejewski hat recht“, muss
auch erst mal vorkommen -: In Schönefeld liegt
der Anteil von Wohnungen zwischen 5 und 6 Euro pro Quadratmeter deutlich über 70 Prozent,
vielleicht bei 85 oder 90 Prozent. Aber das, was
auch für Schönefeld einen nachhaltigen Effekt
bringen kann, was auch eine Durchmischung der
Bevölkerung ermöglichen kann, was Sekundäreffekte setzt, was ein steigendes Gesamteinkommen in Schönefeld ermöglicht, was attraktivere
Läden, Restaurants und Kneipen, was einen attraktiveren Kiez ermöglicht, sind eben auch der
Zuzug und das Ermöglichen von hochwertigem
Wohnraum. Da bedarf es eben keiner Deckelung
von 30 Prozent für sozialen Wohnungsbau. Nebenbei gesagt: Derjenige, der in den neu gebauten sozialen Wohnraum - zu 6,50 Euro pro Quadratmeter, weil staatlich gefördert - einzieht, ist ein
ganzes Stück bessergestellt als derjenige, der
schon immer im Kiez wohnt und 5 Euro pro
Quadratmeter zahlt, dafür aber wesentlich
schlechtere Standards mit Pinselsanierung in
Kauf nehmen muss. Das ist die Situation, meine
sehr geehrten Damen und Herren.
Wir haben das innerhalb unserer Fraktion eben
noch einmal diskutiert und entschieden: Wir werden weder den Antrag noch den Verwaltungsstandpunkt unterstützen und dagegen stimmen. Vielen Dank.
Frau Riekewald hat deutlich gemacht, dass sie,
unabhängig davon, ob sie in Schönefeld wohnt
oder nicht, überhaupt keine Ahnung hat, was dort
abgeht. Hier von Gentrifizierung zu reden in Zusammenhang mit einem Stadtteil, wo wir Grundschulen haben, die zu über 40 Prozent von Kindern aus Hilfeempfängerfamilien besucht werden: Meine Güte! Wo leben Sie denn? Diesen
Status quo wollen Sie beibehalten? Wollen Sie
aus solchen Stadtteilen Ghettos machen in der
Hoffnung, dass die Leute dort Ihre Partei wählen? Ich glaube, da haben Sie sich geschnitten,
und das wissen Sie auch.
Kommen Sie einmal dorthin, gerne auch zu einem Stadtteilrundgang, und reden Sie mit den
Leuten, oder fragen Sie Ihren Kollegen Wehmann! Das ist sein Wahlkreis; er kann Ihnen sicherlich auch etwas erzählen. Hören Sie bitte
damit auf, hier solche Begriffe zu verwenden! Für
andere Stadtteile mag das vielleicht zutreffen,
aber nicht für den Leipziger Nordosten. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ehms.
Stadträtin Ehms (DIE LINKE): Ich möchte als
Stiftungsratsmitglied ganz kurz aus der Satzung
zitieren. Unter § 2 Absatz 3, Gemeinnütziger
Zweck der Stiftung, heißt es unter Punkt e):
Unterstützung von Vorhaben und Einrichtungen, die zur sozialen Sicherheit
von Leipziger Bürgern beitragen;
Also: Das Thema „soziale Sicherheit“ ist hier benannt. Insofern deckt der Antrag, bei dem Vorhaben auch sozialen Wohnungsbau vorzusehen,
den Stiftungszweck. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Vielleicht kann Herr
Bonew das etwas befrieden.
Bürgermeister Bonew: Ich werde es probieren. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr
verehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr verehrte Gäste! Zunächst möchte ich mich im Namen der Verwaltung für die sehr späte Erstellung
des Verwaltungsstandpunkts entschuldigen. Sagen wir es einmal so: Da haben wir verwaltungsintern noch Potenzial, schneller zu werden. Ich
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
S e i t e | 22
freue mich dennoch, dass die Einreicher hier erklärt haben, diesen Verwaltungsstandpunkt
nunmehr zur Abstimmung zu stellen.
Abstimmung: Fünf Enthaltungen, eine Reihe
von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
Einiges muss ich noch klarstellen. Zunächst zur
Satzung: Ja, wir wollen diese Objekte, wie Sie
sie genannt haben, fördern. Aber hier befinden
wir uns nicht auf dem Kapitalmarkt, der für Förderzwecke Geld zur Verfügung stellt, sondern die
LEIPZIGSTIFTUNG baut mit ihrem Grundstockvermögen Wohnungen. Beim Grundstockvermögen kann man sich keiner Förderzwecke bedienen. Das wäre satzungswidrig, und die Aufsichtsbehörde würde einschreiten. Fördern darf
man nur mit Geld aus den Erträgen des Grundstockvermögens. Und da sind wir genau bei dem
Dilemma, in dem sich die LEIPZIGSTIFTUNG
gerade befindet. Die LEIPZIGSTIFTUNG, obwohl nicht städtisch kontrolliert, fühlt sich selbstverständlich sozialen Zwecken verpflichtet, wenn
auch aus dem Deckungsstockvermögen leider
nicht möglich.
14.15 Sicherung der Transparenz bei Freihändigen Vergaben (VI-A-03827)
Wir haben nach wie vor Wohnungen, wo wir, obwohl in sehr guten Vierteln gelegen, eher am
KdU-Satz denn am Höchstsatz in dieser Stadt
sind. Ich darf hier namens des Vorstands zu Protokoll geben, dass wir selbstverständlich sehr intensiv prüfen und einen Weg suchen, diese Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Ich will aber
auch nicht verhehlen, dass die Finanzierung für
die LEIPZIG-STIFTUNG nicht vom Himmel fällt,
die Banken auch bei einer Stiftung sehr intensiv
und sehr kritisch prüfen und wir natürlich ein
wirtschaftliches Konstrukt vorlegen müssen, was
auch der Überprüfung seitens der Stiftungsaufsicht standhält.
Ich hoffe, mit dem Verwaltungsstandpunkt ist uns
ein Kompromiss zwischen den sehr emotional
vorgetragenen, gegenteiligen Meinungen in diesem Haus gelungen, und bitte um Zustimmung;
denn das Projekt wird von den Akteuren im
Stadtteil sehnsüchtigst erwartet. Ich war gestern
vor Ort in der Besprechung des Stadtteilmanagements, wo alle Akteure am Tisch sitzen. Sowohl das Schloss Schönefeld, das wieder eine
soziale Einrichtung, neu gebaut auf unserem
Grundstück, bekommen soll, als auch die Akteure des Immobilienmarktes erwarten sehnsüchtig
den Baubeginn. Sehr positiv wird das Projekt
vom Stadtplanungsamt und vom ASW begleitet.
Ich freue mich, dass wir es auch seitens der
Baubürgermeisterin schon schriftlich haben,
dass wir in einem §-34-Gebiet ohne Bebauungsplan bauen dürfen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich darf Sie jetzt um
Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Antrag
in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts vom
heutigen Tag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Einreicher: Mitglieder des Stadtrates im
Vergabeausschuss VOB
14.15.1 dazu VSP (VI-A-03827-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste und Zuschauer am Livestream! Bei der Befassung mit
Vorlagen auf Zuschlagserteilung bei freihändigen
Vergaben für Bauleistungen über 100.000 Euro
zeigte sich im Vergabegremium VOB wiederholt,
dass die den Stadträten vorliegende Dokumentation seitens der Verwaltung nicht vollständig
durch Unterschriftsleistungen bestätigt worden
war. Dies betraf die Dokumente „Vergabevermerk - Entscheidung über den Zuschlag“ und
„Vergabeprotokoll“. Dies war für die stimmberechtigten Mitglieder des Vergabegremiums für
Bauleistungen nach VOB, den Stadträten Karsten Albrecht, Claus Müller, Michael Schmidt und
Siegfried Schlegel, Anlass, den vorliegenden Antrag zu stellen.
In dem vom Gremiumsvorsitzenden bzw. dessen
Stellvertreter zu unterschreibenden „Vergabevermerk - Zuschlag“ bei freihändigen Vergaben
für Bauleistungen wird die Einhaltung des VierAugen-Prinzips nicht transparent dokumentiert.
Da letztlich das Vergabegremium mit seinen
Vergabeempfehlungen unmittelbar Verantwortung für die Entscheidung übernimmt und die
Verwaltung zur Auftragserteilung ermächtigt,
muss die Rechtmäßigkeit bei der Angebotsbearbeitung auch bei freihändigen Vergaben nachvollziehbar und lückenlos dokumentiert sein. Lücken wurden wiederholt insbesondere bei Vorlagen des Amtes für Gebäudemanagement festgestellt und durch das Gremium kritisiert. Letztlich
verwies das AGM darauf, dass das Vier-AugenPrinzip nicht hinreichend in städtischen Vergabevorschriften geregelt ist.
Der vorliegende Antrag soll diesen Regelungsbedarf deutlich machen und eine Ergänzung in
den städtischen Vergabevorschriften kurzfristig
auf den Weg bringen, um auch auf diesem Gebiet die Transparenz zu sichern. In den städtischen Vergabevorschriften sollen kurzfristig verbindliche Regelungen getroffen werden, sodass
auch bei freihändigen Vergaben von Leistungen
über 25.000 Euro das Vier-Augen-Prinzip durchgängig gewahrt und der Dokumentationspflicht in
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
den Vergabeprotokollen und im Vergabevermerk
- Zuschlag durch zwei Unterschriften Genüge getan wird.
Den Vorschlag der Verwaltung übernehmen wir
gern, verstehen ihn aber als ergänzende und
erste Maßnahme. Er kann keine Ersetzung unseres Antrags sein. Wir bitten deshalb um Zustimmung zum Antrag.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann
bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. So abgestimmt.
14.16 Ruhender Verkehr in den Stadtteilen
Altlindenau und Leutzsch (VI-A-03877NF-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.16.1 dazu VSP (VI-A-03877-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.16.2 dazu ÄA (VI-A-03877-ÄA-03)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste!
Leutzsch und Altlindenau sind absolute Powerstadtteile. In den vergangenen Jahren sind Hunderte Häuser in diesen beiden Stadtteilen teils
sehr aufwendig saniert worden, und es sind hervorragende Wohnungen entstanden, die nicht
nur ein gut erschlossenes, sondern auch sehr
naturbezogenes Umfeld bieten. Letzteres ist für
mich, der ich im Herzen dieser beiden Stadtteile
wohne, besonders wichtig. Mit den Menschen
kamen und kommen auch die Autos in diese beiden Viertel. Das lässt sich auch nicht wegdiskutieren. Allein in den Jahren 2011 bis 2015 ist die
Zahl der zugelassenen Autos um 1.300 gestiegen.
Ich möchte hier jetzt keine Grundsatzdiskussion
entfachen, ob das gut oder schlecht ist, ob die
Menschen besser Fahrrad oder Straßenbahn
fahren sollen und wie man das erreicht. Das Ziel
unseres Antrags ist, denke ich, klar: Die Möglichkeiten zur Ausschöpfung des Parkraums sollen
durch den Oberbürgermeister geprüft werden.
Zunächst möchte ich mich für den sehr guten
Verwaltungsstandpunkt bedanken, auch bei
Ihnen, Frau Dubrau. Wir haben diesen fast vollständig in die Neufassung unseres Antrags
übernommen. Allerdings fehlte ein sehr wesentliches Detail, nämlich bis wann die Verwaltung
S e i t e | 23
diese Prüfung abgeschlossen haben will. Ich
möchte Ihnen nicht zumuten, sich in einen dauerhaften Prüfungsprozess zu begeben. Auch andere Stadtteile bedürfen Ihrer Aufmerksamkeit.
Uns geht es, wie gesagt, nicht um den Kampf
der Kulturen. Deswegen muss ich auch noch einige Sätze zum Änderungsantrag des Jugendbeirats verlieren. Ich störe mich weniger an dem
Beschlussvorschlag, sondern mehr an der Begründung; denn diese ist in Teilen etwas wohlfeil.
Darin heißt es zum Beispiel:
Der öffentliche Raum gehört jedoch allen und nicht nur Autofahrer*innen. Die
Kosten eines privaten Pkw für die Gesellschaft durch Wartung der Infrastruktur, in Beschlag nehmen des öffentlichen Raums, die einhergehenden Umweltschäden etc. übersteigen das, was
ein*e Autofahrer*in dafür an die Gesellschaft zahlt um ein Vielfaches.
Ich sage Ihnen, warum ich damit ein Problem
habe. Nicht etwa, weil ich selber Autofahrer bin ich nutze so viele Verkehrsmöglichkeiten, wie es
gibt -, aber ich glaube, man darf dabei eines
nicht vergessen: Viele Autofahrer und Autofahrerinnen bezahlen das schon über eine enorm hohe Kfz-Steuer, mit der auch das Genannte finanziert wird.
Schauen Sie sich die Stadtteile Leutzsch und Altlindenau einmal an! Dort stehen nicht etwa die
großen SUVs, die S-Klassen und die Bentleys.
Jeder, der dort ein Auto hat, sieht es nicht als
Luxusgut an, weil er nicht weiß, wohin mit seinem Geld. Die meisten Menschen, die dort ein
Auto haben, brauchen es für das tägliche Leben.
Sie brauchen es für den täglichen Weg zur Arbeit. Über die Arbeit zahlen sie - das muss man
auch sagen - enorm viel an die Gesellschaft zurück; denn nur dann, wenn jemand auch zur Arbeit hinkommt und aufgrund seiner Tätigkeit einen enormen Teil an Steuern und Sozialabgaben
zahlt, hält man den Laden irgendwie am Laufen.
Deswegen kann ich mit dieser Begründung und
logischerweise auch mit Ihrem Antrag nicht viel
anfangen.
Uns geht es darum, mit Augenmaß und Pragmatismus die Lebensbedingungen der Menschen
ein Stück weit besser zu machen. - Herzlichen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich nehme an, dass
die neu gewählte Jugendbeiratsvorsitzende Pauline Haupt zum Änderungsantrag sprechen
möchte. Herzlichen Glückwunsch zur Wahl! - Bitte schön.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Haupt (Jugendbeirat): Danke schön. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste auf der
Tribüne! In der Neufassung des Antrags wird der
Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich übernommen und nur noch ein Datum und die Finanzierungsmöglichkeit eingefügt. Damit bezieht sich
unser Änderungsantrag immer noch auf den Inhalt des Antrags.
Wir schlagen im ersten Satz des Beschlussvorschlags die Streichung von „sowie die Erweiterung des öffentlichen Parkraums“ vor und begründen das wie folgt: In einer wachsenden
Stadt wie Leipzig wird auch der öffentliche Raum
vermehrt knapp. Der öffentliche Raum gehört
aber allen und nicht nur den Autofahrenden. Die
Effektivität dabei ist auch sehr gering; denn ein
Auto steht im Durchschnitt 23 Stunden am Tag
still. In unseren Augen ist es Aufgabe einer
Kommune, lebenswerten Raum für alle zu schaffen, und nicht, möglichst komfortable Parkplätze
vor der Haustür zu garantieren.
Eine weitere Ausweitung von kostenlosem öffentlichem Parkraum steht zudem nicht im Einklang
mit dem wünschenswerten Wandel hin zu einer
ökologischen Mobilität. Wir sind daher gegen die
Schaffung von weiteren Parkplätzen im öffentlichen Raum und bitten Sie, unserem Änderungsantrag zustimmen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Frage, ob man Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung stellt, muss man,
denke ich, etwas differenzierter urteilen. Wir haben vor kurzem im Stadtrat über das neue Quartier Krystallpalast entschieden. Da ist mit dem
Investor vereinbart worden, die gesetzlich vorgegebene Anzahl der Stellplätze deutlich zu reduzieren. Wir haben, nachdem in der Diskussion
hier im Stadtrat klargestellt wurde, dass durch
eine entsprechende Parkraumbewirtschaftung
sichergestellt wird, dass es kein Ausweichen in
den öffentlichen Parkraum gibt, dieser Beschränkung bzw. Reduzierung der Stellplätze zugestimmt.
Wir werden heute anlässlich der Vorlage zum
Bayerischen Bahnhof auch wieder im Rahmen
eines Änderungsantrags genau diese Frage diskutieren. Auch hier handelt es sich um ein Quartier, das neu geplant wird und wo bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden können wie
ÖPNV-Anbindung etc. Dort ist es gerechtfertigt,
in einer wachsenden Stadt, wo Fläche knapp ist,
die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren.
S e i t e | 24
Hier aber handelt es sich um eine andere Situation. Das ist ein historisch gewachsenes Quartier. Wir können dort keine Neuplanungen oder
Anbindungen mehr vornehmen. Die Menschen
werden nicht erst dorthin ziehen, sondern sie leben bereits dort und müssen sich mit den Rahmenbedingungen arrangieren. Sie haben unter
Umständen einen Arbeitsplatz, den sie eben
nicht mit dem ÖPNV erreichen können und daher auf das Auto angewiesen sind.
Aufgrund dieser Voraussetzungen muss man
daher differenziert prüfen, ob man als Stadt hier
eine entsprechende, gegebenenfalls auch zusätzliche Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen
Parkraum schafft. Wir sind der Auffassung, in
diesem Fall wäre es sinnvoll, das zu tun. Bei
neuen Gebieten, die man komplett neu planen
und von vornherein andere Voraussetzungen
schaffen kann, sehen wir das anders. Deswegen
bitten wir Sie ganz herzlich, den Änderungsantrag des Jugendbeirats abzulehnen.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Schalten Sie bitte Ihr Abstimmgerät ein!
Zur Abstimmung steht zunächst der Antrag
03877-ÄA-03 des Jugendbeirats. Ich bitte um Ihr
Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 34 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist der Antrag
abgelehnt.
Zur Abstimmung über den Antrag der CDUFraktion in der Neufassung. Bitte geben Sie jetzt
Ihre Stimme ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 57 : 0 : 0. So beschlossen.
14.19 Frauenförderung in städtischen Unternehmen (VI-A-03914)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.19.1 dazu VSP (VI-A-03914-VSP-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wünscht jemand das Wort? - Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat! Liebe Gäste! Es gibt so Momente im Leben, in denen wir uns fragen: Wie
konnte das bloß passieren? Ein solcher war für
mich zweifelsfrei die Kenntnisnahme des Verwaltungsstandpunkts VI-A-03914. Selten hat ein
Verwaltungsstandpunkt die Ambitionslosigkeit
der Leipziger Stadtverwaltung so klar offenbart,
und selten hat ein Verwaltungsstandpunkt so
dreist versucht, uns Äpfel als Birnen zu verkau-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
fen. Es hätte eigentlich nur noch gefehlt, dass
uns die Verwaltung als Alternativvorschlag die
Einrichtung eines Männerförderplans für die St.
Georg gGmbH vorgeschlagen hätte, oder?
Zugegeben, es ist auch nicht so leicht. Immer
wieder kommt die EU mit neuen, schwer zu
durchschauenden Regelungen daher. Kürzlich
erst, am 27. November 2000, hat der Europäische Rat die Richtlinie des Rates 2000/78/EG
zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für
die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, auch als Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie bekannt, verabschiedet.
Zwei Jahre später, 2002, folgte die EU-Richtlinie
über die Gleichbehandlung von Männern und
Frauen in den Bereichen Beschäftigung, Beruf
und Arbeitsbedingungen, die sogenannte Gender-Richtlinie.
Dann schwappte die Welle nach Deutschland
herüber. Schon am 24. April 2015 verabschiedete der Bundestag das Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes, kurz: Bundesgleichstellungsgesetz, noch kürzer: BGleiG.
Weil sie das offenbar schon geahnt hatte, vereinbarte die Sächsische Staatsregierung 2014 in
ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf das zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht verabschiedete
BGleiG - Zitat -:
Das Sächsische Frauenförderungsgesetz wird bis 2016 zu einem modernen
Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden wir auch die Rolle und
Aufgaben der Gleichstellungs- und
Frauenbeauftragten diskutieren. … Auf
die verbindliche Einhaltung von Frauenförderplänen und weiteren Regelungen
werden wir stärker achten.
Zugegeben, 2016 ist schon vorbei. Aber immerhin liegt jetzt ein Referentenentwurf vor. Das
neue Landesgleichstellungsgesetz für Sachsen
ist für 2018 avisiert. Nach dem Entwurf werden
die Beteiligungsunternehmen - in Anpassung an
das Gleichstellungsgesetz des Bundes, des
BGleiG - einen Förder- also einen Gleichstellungsplan zu erstellen und eine Verantwortliche,
also eine Beauftragte in dem Beteiligungsunternehmen, zu benennen haben.
Übrigens: Andere Bundesländer haben ihre
Hausaufgaben längst gemacht. Das Land Berlin,
das Saarland und im vergangenen Jahr auch
Hessen haben entsprechende Passagen schon
in ihre Landesgleichstellungsgesetze aufgenommen.
S e i t e | 25
Nur ein von unbeugsamen Sachsen bevölkertes
Städtchen hört nicht auf, Widerstand zu leisten.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Sollte
unsere kluge Stadtverwaltung das alles nicht
gewusst haben, oder hat sie es gewusst und
dachte, sie könne die Sache aussitzen, bis ein
Gesetz sie dazu zwingt? Sind die ein, zwei Jahre, die vergehen werden, bis das Landesgesetz
sie zwingt, gewonnene Jahre? Wer gewinnt,
wenn wir keine Frauenbeauftragten und keine
Frauenförderpläne in unseren Beteiligungsunternehmen haben? Ich sage es Ihnen: Niemand
gewinnt. Wer verliert etwas? Ich sage es Ihnen:
Die Unternehmen, die Frauen, die Männer und
die Stadt Leipzig selbst.
Meine Herren, wenn Sie morgen früh vor dem
Spiegel stehen, bitte fragen Sie sich nicht, ob Sie
Ihren Posten innehätten, wenn es in Deutschland
schon echte Gleichstellung gäbe! Sie haben sich
Ihren Posten verdient. Aus diesem Selbstbewusstsein heraus können Sie agieren. Jede Frau
in diesem Land hat einen Vater, und jede Tochter
hat es verdient, dass er sich für ihre Chancengleichheit einsetzt.
Liebe Stadträtinnen und Stadträte, bitte stimmen
Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Beigeordnete! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste! Liebe Frauen, und wieder
einmal geht es um Frauenförderung. Dem
Mainstream entsprechend sollen nach diesem
Antrag der Grünen die Beteiligungsunternehmen
der LVV-Gruppe, die LWB GmbH und die St.
Georg gGmbH verpflichtet werden, zukünftig
Frauenförderpläne aufzulegen, eine Frauenbeauftragte in ihrem Unternehmen zu installieren
und dann auch über die Umsetzung zu berichten.
Ich könnte jetzt ganz einfach auf den Verwaltungsstandpunkt verweisen, den ich im Unterschied zu den Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen ganz hervorragend finde. Er gefällt uns. Insofern vielen Dank für diesen Verwaltungsstandpunkt! - Ich glaube aber, dass es hier um etwas
ganz Grundlegendes geht, Frau Dr. Märtens.
Deswegen denke ich, dass wir unseren Standpunkt noch einmal genauer hier darlegen sollten.
Wir können diesem Antrag nicht zustimmen, und
zwar aus zwei wichtigen Gründen: Ich beginne
mit dem aus meiner Sicht stärksten Argument,
das gegen den Beschluss Ihres Antrags spricht.
Frauenförderpläne sind gut gemeint, aber sie
sind sinnlos. Frauenförderpläne, wie sie hier beantragt sind, führen - davon bin ich überzeugt -
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
nicht zu dem gewünschten Erfolg. Für Gleichheit
und vor allem für Gerechtigkeit werden solche
Frauenförderpläne nicht sorgen. Das zeigt schon
ein Blick auf die Zahlen der einzelnen städtischen Unternehmen.
Schauen Sie sich einmal die Zahlen in der LWB
GmbH und in der Klinikum St. Georg gGmbH an!
Sowohl in der LWB als auch im LWB-Konzern
beträgt der Frauenanteil an der Mitarbeiterschaft
derzeit 53 Prozent. In den Führungspositionen
beträgt der Frauenanteil sowohl in der LWB als
auch im LWB-Konzern aktuell 43 Prozent. Der
LWB stehen, wie Sie alle wissen, zwei Geschäftsführerinnen vor. - Noch deutlicher wird
das Bild im Klinikum St. Georg. Hier liegt der Anteil der Frauen an der Mitarbeiterschaft bei
knapp 80 Prozent, und zwar in allen Bereichen.
Dieser Frauenanteil variiert, abhängig von den
Dienstarten in den klinischen Bereichen. Die
Verwaltung des Klinikums wird - auch das wissen
Sie - von einer Frau, nämlich von Frau Dr. Minde, angeführt.
Warum, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie, ist das so? Sicherlich nicht deshalb, weil es dort keine Frauenförderpläne gibt. Im Gegenteil - ich bin von meiner Kollegin Jessica Heller gebeten worden, die
heute leider krankheitsbedingt fehlt, das auch
noch einmal zu sagen -: Man sollte ernsthaft
darüber nachdenken, ob man vielleicht einmal
Männerförderpläne auflegt. Warum also ist das
so? Das ist deshalb so, weil es viele Frauen gibt,
die diese Jobs machen können und die sie vor
allen Dingen auch machen wollen.
Der Frauenanteil in Wohnungsunternehmen, im
Gesundheitswesen und in Personalverwaltungen
ist nicht nur in Leipzig sehr hoch. Das liegt daran, dass viele junge Frauen sich gerade in solchen Sparten ausbilden lassen, dass sie sich
diese Jobs zutrauen und dass sie sich darauf
auch bewerben. Hier, meine Damen und Herren,
müssen wir ansetzen. Hier muss auch die Gesellschaft ansetzen. In der Familie, in der Schule
und auch in der gesellschaftlichen Bildung - das
haben Sie richtig erkannt, Frau Dr. Märtens müssen wir ansetzen. Wir müssen erreichen,
dass Mädchen sich für andere Berufe, für Jobs in
den sogenannten MINT-Fächern begeistern,
dass sie sich darum auch bewerben und später
dann auch Führungspositionen zutrauen, und
zwar auch in den eben nicht genannten Sparten.
Frauenförderpläne helfen da nicht. Wir werden
Mädchen und junge Frauen nicht gewinnen, sich
irgendwo zu bewerben, wenn wir da nicht ansetzen. Wir brauchen eine nachhaltige Herangehensweise.
Liebe Kolleginnen, liebe Frau Krefft, liebe Frau
Körner, liebe Frau Dr. Jennicke - ich spreche
jetzt einmal diejenigen an, von denen ich weiß,
S e i t e | 26
dass sie Kinder haben und trotzdem einen Beruf
bewältigen und zudem noch Zeit finden, sich politisch zu engagieren und für gesellschaftliche
Dinge einzusetzen -, Sie bewältigen Ihren Job,
und Sie wissen ganz genau, dass Sie das auch
ohne Frauenförderpläne geschafft haben. Die
haben Sie dafür nicht gebraucht.
Auch wenn meine Redezeit fast zu Ende ist, will
ich noch ein zweites Argument nennen, das für
mich fast genauso schwer wiegt: Ich kann diesem Antrag nicht zustimmen, weil ich davon
überzeugt bin, dass Frauenförderung dieser Art
ebenso wie die vielerorts diskutierte und inzwischen auch schon durchgesetzte Frauenquote
jedenfalls langfristig zu einer Ungleichbehandlung von Männern und Frauen führen wird.
Es war richtig und wichtig, meine Damen und
Herren, dass unsere Großmütter, unsere Mütter
und auch viele Frauen und Männer unserer Generation sich in den vergangenen Jahrzehnten
ganz im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 unseres
Grundgesetzes für die Gleichbehandlung eingesetzt haben. Ich nenne hier nur das Beispiel
meiner Schwiegermutter, die in den 70er-Jahren
als aktives Mitglied der Frauen-Union für die
Rechte der Frauen gekämpft hat. Sie hat Pionierarbeit geleistet wie viele andere auch.
Nun aber ist aus meiner Sicht Augenmaß erforderlich. Ich zitiere an dieser Stelle Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich frage Sie: Wie häufig haben Sie schon den
Satz gehört: „Die Frau ist eine Quotenfrau; sie
säße dort nicht, wäre sie keine Frau“? Wie häufig
sagte Ihnen ein Mann - mir haben das schon einige gesagt -: „Den Job habe ich nicht bekommen; die haben eine Frau gesucht“? - Das kann
nicht das sein, was wir wollen.
Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, unsere Unternehmen sind verpflichtet, Oberbürgermeister Jung: Bitte achten Sie auf
die Zeit, Frau Niermann!
Stadträtin Niermann (CDU): - jeden einzelnen
Mitarbeiter, egal ob Mann oder Frau, vorurteilsfrei zu unterstützen und seine besonderen Stärken zu erkennen und zu entfalten. Genauso
muss es sein: nicht gezielt Frauen zu fördern,
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
S e i t e | 27
sondern sie gleichberechtigt zu behandeln. Darum muss es uns gehen. Dieser Antrag führt
nicht zu diesem Ziel. Deswegen lehnen wir ihn
ab. - Vielen Dank.
lament, wie wir es sind, geht das einfach nicht.
Ich lasse es nicht zu, dass Sie eine Kollegin, die
wie wir alle hier vom Volk gewählt ist, diskriminieren, nur weil sie einen Standpunkt hat, der
scheinbar nicht der Ihre ist. - Das ist das eine.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Zum anderen. - Ich versuche, mich nicht aufzuregen. - Sie haben wieder einmal den Eindruck
vermittelt - das ist irgendwie etwas typisch Linkes -: Der Wähler ist einfach doof. - In Sachsen
gibt es bei Kommunalwahlen die sogenannten
offenen Listen. Die meisten Parteien schlagen
bis zu elf Personen je Wahlkreis vor. Bei den
meisten Parteien ist das quotiert: männliche und
weibliche Bewerber zu jeweils 50 Prozent. Bei
anderen Parteien wie auch bei uns gibt es Drittelregelungen. Man muss einfach einmal akzeptieren, dass sich der Wähler für den Stadtrat entscheidet, dem er am meisten vertraut. Dass das
auch mal keine Frau ist, das kann mir zwar leidtun, und es ist sicherlich auch zu überlegen, woran das gelegen hat. - Ja, aber - -
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Gäste hier im
Haus und am Livestream! Das, was ich jetzt gehört habe, hat wirklich alles überbordet. Eine
Frau spricht gegen Frauen. Würde das ein Mann
gegen Männer tun, wenn es um bestimmte Dinge geht? Nein. Da funktionieren die Netzwerke.
Hier spricht eine Frau über Frauen und darüber,
was sie können und was nicht und was sie sein
lassen sollten.
Ich frage Sie: Wird nicht der Freistaat von der
CDU regiert? Gibt es da nicht extra eine Frauenbeauftragte? Ich weiß das, weil erst letzte Woche
ein Treffen der Frauenbeauftragten und der
Gleichstellungsbeauftragten des Freistaates in
diesem Rathaus stattfand. Sieht die Frauenbeauftragte des Freistaates die Notwendigkeit ein?
Ich weiß nicht, ob wir Linken die Ersten waren,
ich weiß auch nicht, ob die Grünen die Ersten
waren. Ich weiß nur eines: Die CDU ist vorne
dran und hat es begriffen, auch wenn sie den
Weg dorthin noch nicht erkannt hat: Ein Frauenförderungsplan kann eine Möglichkeit sein, aber
nicht er allein.
Ich will Ihnen noch etwas sagen. Wir sind die
Fraktion mit den meisten Frauen. Ja, jede zweite
Frau ist eine Quotenfrau, auch weil wir wissen,
dass unsere Gesellschaft leider in vielem noch
nicht so weit ist. Warum sind hier im Stadtrat
nicht zur Hälfte Frauen und zur Hälfte Männer
vertreten, obwohl Frauen die Hälfte der Gesellschaft stellen? Sagen Sie mir, warum nicht? Jetzt rede ich.
Abschließend will ich Ihnen noch eines sagen:
Sicherlich führt dieser Antrag noch nicht zu einer
Lösung. Sicherlich gibt es noch viel mehr Instrumente, aber das Instrument, das hier vorgeschlagen wurde, sollte man auch in Betracht ziehen. Und: So redet man darüber nicht.
Oberbürgermeister Jung: Es meldet sich ein
Mann: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Frau Hollick, ich
lausche Ihnen immer mit großer Aufmerksamkeit,
und meistens höre ich Ihnen auch gerne zu. Aber
was mir einfach tierisch auf den Zeiger geht, ist,
dass Sie Leuten, die nicht Ihrer Meinung sind,
den Mund verbieten wollen. In einem freien Par-
(Glocke)
Ich spreche deshalb zum Thema, weil ich immer
das Gefühl habe, dass der Wähler von Ihnen für
ein bisschen doof gehalten wird. Ich glaube, das
ist er nicht. Das Schöne an einer gleichberechtigten Gesellschaft ist doch, eine gewisse Auswahl
zu haben und demjenigen den Vorzug geben zu
können, der von seiner Leistung am besten geeignet und befähigt ist. Und darum geht es uns.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Wir können, denke
ich, abstimmen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein!
Zur Abstimmung steht der Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen „Frauenförderung in
städtischen Unternehmen“. Bitte votieren Sie
jetzt! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 22 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. So beschlossen.
14.20 Leipzig fördert Jubiläumsjahr 2019
zum 200. Geburtstag Clara Schumanns (VI-A-03928)
Einreicher: Stadträtin Katharina Schenk,
Stadträtin Mandy Gehrt
Einreicher: Stadträtin Dr. Gesine Märtens
14.20.1 dazu VSP (VI-A-03928-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich finde die Einordnung dieses Tagesordnungspunkts genial. Das
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
erspart mir manches zur Emanzipation der Frau
zu sagen.
Just am Internationalen Frauentag gelang es
uns, zwischen den Frauen, die hier heute schon
am Pult standen und vortrefflich miteinander diskutieren können, Konsens zu diesem Thema
herzustellen. Mir war das wichtig, auch weil wir
oft völlig verschiedene Positionen vertreten. Ich
glaube, dieses Gremium, der Stadtrat, würde
nicht funktionieren, wenn wir nur zwei Fraktionen
hätten, eine Fraktion besetzt mit Männern und
eine Fraktion besetzt mit Frauen. Wir leben zum
Glück in einem Land, wo wir verschiedene politische Meinungen haben können, zum Beispiel
auch über Instrumente, mit denen die Frauenförderung gelingen kann. Wir Grünen halten Quotierung für sehr wichtig, möglichst in dem gebotenen Maße und nicht nur in niedrigen Prozentanteilen. Aber es ist richtig: Man kann das unterschiedlich sehen, wie wir in der letzten Debatte gehört haben.
Beim Thema, Clara Schumann zu würdigen, haben alle Fraktionen, die Frauen in den Kulturausschuss entsandt haben, zusammengefunden.
Ich empfehle denjenigen, die erfahren wollen, ob
und wie man Clara Schumann zu ihrem 200.
Geburtstag ehren sollte, den Verwaltungsstandpunkt zu lesen, sich diesbezüglich aber auch Literatur zu Gemüte zu führen und das SchumannHaus zu besuchen. Es ist absolut spannend, zu
erfahren, was von dieser Frau im 19. Jahrhundert alles bewirkt wurde.
Das Kulturdezernat hatte 2009 die Vorlage zur
jährlichen Förderung von Jubiläen in Höhe von
bis zu 450.000 Euro eingebracht. Bisher wurden
ausschließlich interessante und bemerkenswerte
männliche Personen gewürdigt. Das stieß uns
schon auf, als wir über den 200. Geburtstag von
Clara Schumann im Jahr 2019 beraten haben.
Die Verwaltung hat zwar sehr lange gebraucht
für die Erarbeitung des Verwaltungsstandpunkts
- das hat mehrere Monate gedauert, was wir
wiederholt kritisiert haben -, aber dafür ist er nun
vortrefflich geworden. Ich kann ihn absolut empfehlen. Er hebt die Besonderheit von Clara
Schumann hervor und gibt abschließend die
Empfehlung, unseren Beschlusstext, dass die
Stadt Leipzig voll hinter einer Würdigung stehen
und das auch finanziell untersetzen soll, um den
Ausblick zu ergänzen, dass der Haushaltsansatz
2019 darauf ausgerichtet wird. Durch die Beratungen im Kulturausschuss und aufgrund des
Verwaltungsstandpunkts wissen wir, dass es
schon in 2018 Fördermöglichkeiten geben soll.
Das Fazit im Verwaltungsstandpunkt ist - ich
denke, das ist auch für die Öffentlichkeit interessant, zu wissen -, dass die Jubiläumsförderung,
die bisher auf 450.000 Euro jährlich festgesetzt
S e i t e | 28
ist, im Jahr 2019 aufgestockt werden soll, auch
weil es in 2019 noch weitere Jubiläen zu würdigen gilt.
Die Kulturverwaltung will den Schumann-Verein
darin unterstützen, für das Schumann-Haus
Bundesmittel zu bekommen. Die Fördermittelschwerpunkte, die wir jedes Jahr festlegen, sollen im Jahr 2019, aber auch schon 2018 diese
Förderung ermöglichen. Wir erhalten auch investive Verstärkungsmittel, die wir zum Beispiel für
die Sanierung von Gebäuden verwenden können. In diesem Zusammenhang sollte überlegt
werden, ob man damit das Schumann-Haus unterstützen kann, das ja seine Pläne bereits öffentlich bekannt gemacht hat. Auf internationalen
Brettern soll es Konzerte geben, die das Schaffen von Clara Schumann in den Vordergrund
stellen. - Das alles ist sehr schön.
Es gab auch schon ein erstes Arbeitstreffen mit
der Verwaltung. Die Arbeitsgruppe hat einen Bericht erarbeitet, der sich sehr erfreulich liest;
denn die Projekte sind sehr vielfältig: von Konzerten im Gewandhaus und bei freien Trägern
bis hin zu Ausstellungen und Stadtteilbürgerfesten. Auch mit der Kirchgemeinde der Gedächtniskirche sind Projekte geplant. Ich möchte betonen: Gerade der Verein Notenspur hat sehr vielfältige Ideen, darunter auch eine Radtour. Es gibt
sowohl für den Bereich der modernen Musik als
auch für den der klassischen Musik vielfältige
Ideen, ebenso in der Bildung und Familienbildung.
Wir haben uns darauf geeinigt, eine Würdigung
zu beantragen, weil uns durchaus klar ist, dass
das Wirken von Clara Schumann im 19. Jahrhundert nicht selbstverständlich war. In der Literatur dazu ist nachzulesen, mit welchen Unsicherheiten sie zu kämpfen hatte und wie sehr sie
unter ihrem Gebundensein litt. Es war nicht alles
perfekt. Sie war auch Zwängen verhaftet. Sie
brauchte Jahre, um selber komponieren zu können. Sie hat Werke von Beethoven erst nach
Loslösung von ihrem Ehemann zur Konzertreife
bringen können und ist vor allem damit als Pianistin berühmt geworden. Es ist sehr eindrucksvoll, über ihr Leben zu lesen und zu erfahren,
was sie auch familiär durchleiden musste und
wie sie das geschafft hat. Das war damals alles
andere als üblich.
Man mag Emanzipation oder auch Feminismus
gut finden oder nicht - nicht einmal wir Antragstellerinnen sind uns da einig, wie ich gehört habe -: Trotzdem sind wir alle beeindruckt und sagen: Leipzig muss das in 2019 bekannt machen,
auch international. Und da es die erste Frau ist,
die wir im Bereich Kunst und Kultur in dieser Art
würdigen, sollte dies nicht mit minimalistischen
Mitteln geschehen oder vermehrt anderen überlassen bleiben. Leipzig muss sich da schon ein
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Stück weit strecken und dafür ein gutes Konzept
und einen Plan aufstellen. Es sind bereits gute
Ideen auf den Weg gebracht.
Vielen Dank noch einmal an alle Kolleginnen und
Kollegen, die hoffentlich jetzt auch zustimmen
werden. Wir freuen uns auf die Vorhaben, die
von der Verwaltung bereits angedacht worden
sind, und hoffen, dass auch die freie Szene noch
stärker einbezogen wird, als es beim ersten Arbeitsgespräch der Fall war. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Eine weitere Wortmeldung kommt von Herrn Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr
geehrte Gäste, Pressevertreter und Zuschauer
am Livestream! Um es vorwegzunehmen: Mit
großer Freude habe ich in der Biografie Clara
Schumanns lesen und erfahren dürfen, was mich
mit der jungen Clara Josephine Wieck verbindet.
Clara Wieck und meiner Wenigkeit wurde die Ehre zuteil, in der Leipziger Nikolaikirche die Heilige
Taufe empfangen zu dürfen.
Clara Schumann war bekanntlich eine der herausragendsten deutschen Pianistinnen und
Komponistinnen des 19. Jahrhunderts. Als Tochter unserer Stadt verdient sie zweifellos eine angemessene Anerkennung aus Anlass ihres 200.
Geburtstages. Mit großer Verwunderung nahmen
wir daher zur Kenntnis, dass Stadträtinnen aller
Altparteien in zugegebenermaßen von mir unterstellter gemeinsamer Absprache diesen Antrag
eingereicht haben. Ich nehme an, dass die Einreicherinnen die Herren von der AfD-Fraktion im
Vorfeld dabei aus Versehen nicht angesprochen
bzw. nicht mitbedacht haben. Oder war das etwa
ein gutes Beispiel für weibliche Netzwerke, Frau
Hollick?
Wenn die Damen, allen voran Frau Dr. Märtens,
nun aber glauben, wir werden aus diesem Grund
dem Antrag nicht zustimmen, so muss ich Ihnen,
vielleicht zu Ihrem Erstaunen, mitteilen: Wir werden dem Antrag zustimmen; denn im Gegensatz
zu Ihrem Statement zu unserem kürzlich eingereichten Antrag auf Namensgebung einer Schule
nach Katharina von Bora votieren wir sachorientiert. Für uns spielt der vermeintlich falsche Antragsteller keine Rolle. Ich möchte der Hoffnung
Ausdruck verleihen, dass Sie jetzt nicht etwa Ihren Antrag zurückziehen, weil angeblich - Zitat „das Andenken an eine mutige Frau für falsche
Ziele missbraucht werden soll“. - Ich danke Ihnen
für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über den An-
S e i t e | 29
trag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts
ab. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
14.22 Schaffung eines sicheren Verkehrsüberweges Hohe Straße / BernhardGöring-Straße (VI-A-04018-NF-01)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.22.1 dazu VSP (VI-A-04018-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Haupt.
Haupt (Jugendbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und
Stadträte! Liebe Gäste und Zuschauer! Gestern
Abend habe ich mir zur Einstimmung auf die
heutige Sitzung per Googlemaps Streetview
noch einmal die Kreuzung Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße angeschaut und eine
ganz wunderbar passende Momentaufnahme
finden können, die an der Kreuzung zwei kleine
Kinder zeigt, natürlich die Gesichter unkenntlich
gemacht, Hand in Hand recht unbeholfen an der
großen Kreuzung stehend, während auf der
Kreuzung Autos fahren.
Unser Antrag geht ursprünglich auf ein Gespräch
eines jetzigen Jugendparlamentariers mit Freunden am Evangelischen Schulzentrum Leipzig zurück, die ihn auf das Problem aufmerksam gemacht haben. Ich selbst habe mein Abitur auch
am Evangelischen Schulzentrum gemacht und
weiß, wie ungünstig die Verkehrssituation dort
ist, um die Straße überqueren zu können.
Im Ursprungsantrag hatten wir die Stadtverwaltung damit beauftragen wollen, einen sicheren
Überweg für eine gefahrenlose Querung zu
schaffen. Am 24. Mai kam dazu der Verwaltungsstandpunkt, der einen Alternativvorschlag
unterbreitete, nämlich diese Kreuzung im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung der
Bernhard-Göring-Straße zu prüfen.
Wir stehen dem Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich positiv gegenüber. Eine Tempo-30-Zone
schafft mehr Sicherheit. Diese Kreuzung aber lediglich mitzuprüfen, ist uns zu unkonkret. Eine
Tempo-30-Zone würde das Problem der Querung auch nicht wirklich lösen. Ein ununterbrochener Verkehrsfluss ist zu befürchten. Eine Prüfung verspricht ja auch nicht zwangsläufig die
Lösung des Problems.
Deshalb haben wir am 7. Juni eine Neufassung
unseres Antrags beschlossen. Gestern gab es
leider ein bisschen Verwirrung darüber. Noch
gestern Abend habe ich feststellen müssen, dass
der Ursprungsantrag und die Neufassung identisch waren. Schade! Ich berichte Ihnen jetzt von
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
der Neufassung, mit der wir den Oberbürgermeister beauftragen wollen, im zweiten Halbjahr
2017 die Querungsbedingungen zu verbessern,
sie also nicht nur zu prüfen, sondern sie tatsächlich auch zu verbessern, gerne auch im Rahmen
der gesamten Verkehrsberuhigung.
Unser Ideal wären natürlich Zebrastreifen. Nun
wissen wir aber, dass sich diese als problematisch, wenn auch nicht unmöglich erweisen könnten, wenn der Bereich Tempo-30-Zone wird. Alternativ wären auch sogenannte Gehwegnasen
möglich. Davon waren wir recht begeistert, weil
sie den Querungsweg verkürzen und die Straße
optisch verengen würden, was zur Entschleunigung der Autofahrenden führen würde. Auch die
Ecken wären nicht mehr so zugeparkt. Das
heißt: Man kann besser Einsicht nehmen, was
insbesondere für kleine Kinder oder für Menschen, die im Rollstuhl sitzen müssen, oder für
Menschen mit Rollatoren deutlich günstiger wäre. Eine bauliche Lösung wäre wünschenswert.
Eine Markierung solcher Gehwegnasen würden
wir aber auch schon als Fortschritt sehen.
In diesem Sinne danken wir der Stadtverwaltung,
stellen aber dennoch die Neufassung unseres
Antrags zur Abstimmung, um die Umsetzung sicherstellen zu können. Die Form ist, wie gesagt,
noch unklar. Ziel ist die Verbesserung der Querungsbedingungen. Ich bitte Sie hiermit, für die
Neufassung unseres Antrags zu stimmen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortwünsche? - Dann steht der Antrag in der
Neufassung zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.23 Bürgerentscheid zum „Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal“ (VI-A04054)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.23.1 dazu VSP (VI-A-04054-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Kultur
Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Verehrte Beigeordnete! Das
Wort „Bürgerbeteiligung“ ist derzeit in aller Munde. Sie können heute für oder gegen Bürgerbeteiligung stimmen. Der Antrag meiner Fraktion
auf einen Bürgerentscheid zum Einheits- und
Freiheitsdenkmal gibt Ihnen dazu Gelegenheit.
S e i t e | 30
Um möglichen Unterstellungen - hier beziehe ich
mich auf Äußerungen, die ich bereits im Jahr
2014 gemacht habe - gleich vorab zu begegnen:
Es ist auch für uns als Linke selbstverständlich,
dass in Leipzig an die Ereignisse im Herbst 1989
erinnert wird. Es war ein Systemumbruch im
wahrsten Sinne des Wortes. Jeder, der damals
hier lebte, war und ist von ihm und seinen Folgen
betroffen - politisch, sozial und kulturell.
Für uns als DIE LINKE ist es daher wichtig, dass
auch die beteiligt werden, die für den Geist von
1989 stehen, und das ist nach unserer Auffassung zum Großteil die Leipziger Stadtgesellschaft. Nachdem das damalige Verfahren beendet wurde, steht ein neues unmittelbar bevor.
Das ist unsere Chance, um eine breite Akzeptanz zu sichern, den Leipziger Bürgern die
Grundsatzfrage „Wollen Sie ein solches Denkmal
oder nicht?“ erneut zu stellen, und das in einem
Bürgerentscheid.
Es geht hier und heute nicht darum, ob wir, die
Fraktion DIE LINKE, oder ob der Stadtrat dieses
Denkmal wollen oder nicht. Der Stadtrat soll heute lediglich entscheiden, ob die Bürgerinnen und
Bürger in dieser Frage direkt beteiligt werden
und über diese Frage abstimmen können. Bereits 2009 und 2014 hatte der Stadtrat Gelegenheit dazu, aber er hat sie damals versäumt und
den Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt.
Immerhin hat sich der Verwaltungsstandpunkt im
Vergleich zu dem von 2014 weiterentwickelt.
Damals war im Verwaltungsstandpunkt noch zu
lesen, ein Ablehnungsgrund sei, dass man ja das
Denkmal wolle und die Gefahr bestünde, dass
die Leipzigerinnen und Leipziger in einem Bürgerentscheid dagegenstimmen könnten.
Dass die Verwaltung unser Ansinnen weiterhin
ablehnt, verwundert uns nicht. Dass nunmehr
aber rechtliche Bedenken seitens der Landesdirektion vorgetragen werden, nämlich dass die
Durchführung des Bürgerentscheids am Tag der
Bundestagswahl ausgeschlossen sei, verwundert uns schon. Der Grund dafür ist laut Schreiben der Landesdirektion, dass dieser Fall zwar
rechtlich nicht ausgeschlossen sei, es aber keine
Rechtsnorm gebe, die dies genauer beschreibt.
Diese Begründung ist für uns nicht nachvollziehbar.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, scheuen Sie
nicht die Meinung der Bürgerinnen und Bürger!
Lassen Sie mit uns gemeinsam diese Möglichkeit zu, und stimmen Sie heute für unseren Antrag! - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Es liegen zahlreiche
Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Dyck, bitte.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Stadtrat Dyck (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum
dritten Mal befasst sich der Stadtrat mit einem
Antrag zu einem Bürgerentscheid über ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig, reduziert
auf die Frage: Ja oder nein? Wenn ich die Begründungen von 2014 und die damals geführte
Debatte hier im Rat mit denen von heute vergleiche, habe ich nach wie vor das Gefühl, DIE
LINKE hofft, dass die Frage mit Nein beantwortet
wird.
Im Gegensatz zu 2009 und 2014 findet die heutige Diskussion allerdings zu einem Zeitpunkt
und in einem öffentlichen Raum statt, wo die
Stadtgesellschaft nahezu drei Jahre über dieses
für unsere Stadt große Thema so gut wie gar
nicht diskutiert hat. Ich wage zu behaupten, dass
weite Bevölkerungskreise - ich hoffe, dass 70
Prozent an der Bundestagswahl teilnehmen werden - in dieser Sache nur ein rudimentäres, vielleicht auch ein vollständiges Wissensdefizit haben.
Mit welchem Hintergrund, Herr Pellmann, soll
denn nach Ihrer Erwartung ein Meinungsbildungsprozess bis September, quasi über den
Sommer, stattfinden? Welches Bild von einem
Denkmal hat denn der Wähler, wenn er in die
Wahlkabine geht? Soll der Bauch oder der Kopf
entscheiden? Soll darüber ein Wahlkampf stattfinden? Sie haben sich auch heute wieder an der
Frage, wie Sie dazu stehen, tunlichst vorbeigemogelt. Sie hätten ja sagen können: Ich, meine
Partei, meine Fraktion sagen Ja. Wer soll diesen
Wahlkampf denn führen: politische Parteien, Initiativen, einzelne Bürger? Hinzu kommt: All das
wäre überlagert von bundespolitischen Themen.
Meine Damen und Herren, das wird dieser Idee,
hinter der ich nach wie vor stehe, nicht gerecht.
Ich gebe zu: Ich möchte an dieser Stelle auch
keine 49 : 51-Entscheidung. Wer jubelt denn
dann nach der Auszählung und, wenn ja, an welcher Stelle? Oder soll dann einfach zur Tagesordnung übergegangen werden? Haben Sie sich
diese Fragen gestellt, oder steckt hinter Ihrem
Antrag nur Kalkül?
Meine Damen und Herren, das umfassende
Thema ist der Freiheitsbegriff mit all seinen Facetten und Widersprüchlichkeiten, gesellschaftlich wie individuell. Und darüber soll abgestimmt
werden? Nein. Aus meiner persönlichen Überzeugung darf darüber nicht abgestimmt werden.
Wir brauchen deswegen eine politische Entscheidung der repräsentativen Vertretung der
Bürgerschaft, also des Stadtrats, und nicht juristische Begründungen, wie im Verwaltungsstandpunkt formuliert, weil wir es uns und der Leipziger Bürgerschaft eben nicht leicht machen dürfen. Wir brauchen die Auseinandersetzung über
Freiheit und Demokratie mit Fokus auf die Ereig-
S e i t e | 31
nisse im Oktober 1989 und die europäische Perspektive. Das Denkmal kann und soll vielleicht
auch ein schmerzhafter Stachel sein, der uns
sagt: Denkt und tut was - für unsere Zukunft in
Freiheit und Frieden!
Deswegen: Ich habe große Bedenken, auch weil
dieser Antrag bei stringenter Lesart die dringend
notwendige Diskussion über die Denkmalsidee
verhindern soll. Deshalb ein klares Nein zum Antrag.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung!
Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte
Gäste und Zuseher am Livestream! Wir Grüne
sind für gute Bürgerbeteiligung, und wir sind für
mehr direkte Demokratie. Weil das ganz gut zum
Antrag der Linksfraktion passt, möchte ich aus
unserem Kommunalwahlprogramm von 2014 zitieren:
Direkte Demokratie ist für BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eine wichtige Ergänzung
der parlamentarischen Demokratie. In
wesentlichen kommunalpolitischen Angelegenheiten
schaffen
Bürgerentscheide Transparenz und Vertrauen.
Bürgerentscheide stören außerdem weder die Verwaltung in ihrem Handeln,
noch sind sie ein unnötiger Kostenfaktor, sondern unterstützen im besten
Sinne die Arbeit des Stadtrates und der
Verwaltung.
Deshalb wollen wir mehr direkte Demokratie! Mittels Ratsbegehren wollen wir
im Rahmen des rechtlich Machbaren
Bürgerentscheide in Leipzig ermöglichen ...
Damit der Bürgerentscheid in Leipzig
ein aktives Gestaltungsinstrument wird im Sinne einer lebendigen Demokratie,
die Menschen einbezieht und mitentscheiden lässt -, bedarf es eines Paradigmenwechsels im Stadtrat hin zu
mehr direkter Demokratie.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen im
Vorfeld von Bürgerentscheiden in einem
verbindlichen Beteiligungsverfahren alle
Vor- und Nachteile eines Vorhabens
frühzeitig, transparent und ergebnisoffen diskutieren, indem Grundsatzanhörungen und Bürgerbefragungen durchgeführt werden. Außerdem sind in diesem Zusammenhang Bürgergutachten
von der Stadt Leipzig in Auftrag zu ge-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
ben. Sie sind besonders gut geeignet,
eine Meinungsführerschaft von Partikularinteressen zu vermeiden, da in diese
Gutachten Empfehlungen und Erfahrungen unterschiedlicher Berufs- und
Gesellschaftsgruppen eingehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE haben wir sorgfältig
geprüft. Angesichts des bereits Gesagten werden wir den Antrag heute allerdings ablehnen.
Das von der Fraktion DIE LINKE gesetzte Datum
zur Durchführung des Bürgerentscheids - am Tag
der Bundestagswahl - halten wir für verfrüht.
Auch in Bezug auf eine exakte Fragestellung
sollten wir um Gottes willen die Ergebnisse einer
von uns als notwendig erachteten, umfangreichen Bürgerbeteiligung in jedem Fall abwarten
und keinesfalls mit einer Formulierung voreilig
vorgreifen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, weil wir
hinsichtlich des künftigen Freiheits- und Einheitsdenkmals eine umfassende Bürgerbeteiligung für unverzichtbar halten, appellieren wir an
die Verwaltung, dem Stadtrat hinsichtlich dieses
Vorhabens ein sehr sorgfältig ausgearbeitetes
Beteiligungskonzept vorzulegen. Darüber hinaus
können wir uns sehr gut vorstellen, dass nach
durchgeführter Bürgerbeteiligung am Ende des
Beteiligungsprozesses auch ein Bürgerentscheid
mittels Ratsbegehren durchgeführt wird.
Mit Blick auf 2018 sollten wir, Verwaltung und
Stadtrat, das Leipziger Jahr der Demokratie
ernst nehmen. 2018 hätten wir als Stadt die besondere Chance, in Bezug auf das Freiheits- und
Einheitsdenkmal zu zeigen, dass unsere Stadt
nicht nur gute Bürgerbeteiligung, sondern auch
direkte Demokratie kann. Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen Stadträte, lassen Sie uns darüber
noch einmal gemeinsam ganz in Ruhe nachdenken! - Vielen Dank.
S e i t e | 32
welches eine mitteldeutsche, eine deutsche
und/oder eine europäische Dimension hat. Das
hat das Verfahren, sosehr wir beklagen, wie es
damals gelaufen ist, deutlich gezeigt aufgrund
der Art und Weise, wie Jugendliche und Senioren
aus Leipzig, Deutschland und Europa miteinbezogen wurden. Wie weit das gediehen ist, wie
weit das tatsächlich erfolgreich war und wie weit
die Ergebnisse zu einem Ziel führen, wird die
Geschichte im Nachgang zu beurteilen haben.
Aber wir sprechen hier nicht über das Leipziger
Freiheits- und Einheitsdenkmal, sondern wir
sprechen hier über ein nationales Denkmal, was
seine Reflexion in den europäischen Geschehnissen haben wird.
Deswegen frage ich mich und fragt sich die
CDU-Fraktion: Worüber sprechen wir bei einem
Beteiligungsverfahren, und wen beteiligen wir?
Es geht nicht darum, Leipzigerinnen und Leipziger in ein wie auch immer strukturiertes Verfahren einzubinden, sondern wir müssen den Mut
und die Größe haben - die hat Leipzig sehr oft
gehabt -, auch andere Akteure, die dazu beigetragen haben, dass wir heute da sind, wo wir
sind, miteinzubeziehen. Deswegen verbietet sich
aus unserer Sicht ein Verfahren, das allein auf
Leipzig fokussiert ist. Es verbietet sich auch ein
Verfahren - da schließe ich mich ausdrücklich
Herrn Elschner an -, das nur auf Ja oder Nein
abstellt. Das muss deutlich komplexer sein. Es
bedarf einer deutlich komplexeren Bearbeitung
von Inhalt, Form und Ort. Das kann nicht nur mit
Ja oder Nein beantwortet werden.
Ich werbe ausdrücklich noch einmal dafür, immer
im Fokus zu haben: Es geht nicht um das Leipziger Denkmal. Ich denke, da gibt es einige Orte
der Erinnerung, mit denen man sich möglicherweise in diesem Zusammenhang auch noch
einmal befassen kann. Hier geht es um das Freiheits- und Einheitsdenkmal als Ort des nationalen Gedenkens. Insofern werden wir als CDUFraktion den Antrag der Linken unbedingt ablehnen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen Stadträte! Ich will an das, was die
Stadträte Dyck und Elschner hier vorgetragen
haben, anknüpfen. Sie hatten bereits deutlich
gemacht, was Gegenstand dieses Denkmals und
was Gegenstand einer Bürgerbeteiligung ist. An
zwei Punkten vertreten wir allerdings eine andere Auffassung, auch wenn wir letztlich zum gleichen Ergebnis kommen.
Es geht nicht um das Leipziger Denkmal. Es
geht um das Freiheits- und Einheitsdenkmal,
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ich denke, es ist
gar nicht verkehrt, wenn jetzt jemand zu dem
Thema spricht, der am Abend des 9. November
1989 im Stuttgarter Neckarstadion saß und das
Fußballpokalspiel VfB Stuttgart gegen Bayern
München verfolgte, das der VfB übrigens 3 : 2
gewonnen hat.
Der Herbst 1989 war eine Zeit des epochalen
Umbruchs. Er hat nicht nur Leipzig verändert,
nicht nur Deutschland verändert, nicht nur Europa verändert; er hat die Welt verändert. Er hat
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
die Weltpolitik völlig neu gemischt. Nun ist es
nicht unüblich, dass Menschen und Städte in Erinnerung an so epochale oder auch weniger
epochale Ereignissen ein Denkmal bauen. So
soll es vielleicht auch in Leipzig passieren, ob die
Leipziger damit einverstanden sind oder nicht.
Wenn man gewisse Einträge in sozialen Netzwerken liest, hat man den Eindruck: Sie wollen
das nicht. Aber wenn man sich außerhalb der
sozialen Netzwerke bewegt und hört, was die
Stadtgesellschaft dazu sagt, stellt man fest, dass
es auch andere Meinungen dazu gibt.
Wenn das Denkmal wirklich nicht gewollt wäre
von der Leipziger Bevölkerung und aus der Zivilgesellschaft heraus ein Bürgerbegehren gegen
das Denkmal stattfinden würde - nichts dagegen.
Wenn der Oberbürgermeister sagen würde: Ich
will mir sicher sein, dass die Leipziger das auch
wollen und lege dem Stadtrat eine Vorlage zu einem Bürgerentscheid vor - nichts dagegen.
Wenn das von einer Partei kommt, hat das immer ein gewisses Geschmäckle. Das sollte nicht
parteipolitisch genutzt werden.
Diesem epochalen Umbruch, der nicht nur das
Leben der Leipziger verändert hat, der auch
mein Leben verändert hat, gebührt schon ein
Denkmal, gerade hier in Leipzig. Ich denke, wir
sind gut beraten, wenn wir hier große Geschlossenheit zeigen. Vielleicht wird dieses Freiheitsund Einheitsdenkmal in 100 Jahren einen ebenso ehrenden Platz finden wie das Leipziger Völkerschlachtdenkmal. Vielleicht wird dieser epochale Umbruch im Herbst 1989 in 100 oder 200
Jahren ähnlich bewertet, wie wir es jetzt bei der
500-Jahr-Feier von Luthers Reformation getan
haben. Wir sollten uns der damaligen Ereignisse,
die in die Geschichtsbücher Eingang finden werden, bewusst sein und sollten hier nicht mit kleinlicher Parteipolitik agieren. In diesem Sinne wird
die Mehrheit unserer Fraktion gegen den Antrag
stimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne.
Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Beigeordnete und Stadträte! Liebe Zuhörer auf
der Gästetribüne! Meine Fraktion ist nicht gegen
einen zweiten Versuch, ein Freiheits- und Einheitsdenkmal zur Erinnerung an die historischen
Ereignisse der Friedlichen Revolution im Herbst
1989 in Leipzig zu errichten. Diese Demokratiebewegung, an der sich damals auch drei Mitglieder meiner Fraktion aktiv beteiligten, trug entscheidend dazu bei, das SED-Regime in Mitteldeutschland zu beseitigen. Diese friedliche Revolution führte uns am 18. März 1990 zu den
einzigen freien Wahlen in der Geschichte der
DDR und nur wenige Monate später, am 3. Ok-
S e i t e | 33
tober 1990, zur Wiedervereinigung unseres Landes in Freiheit. Deshalb wird das Denkmal dauerhaft freudige Mahnung an die herausragende
demokratische Leistung der Menschen unserer
Stadt und der Region und an die Geschehnisse
im Herbst 1989 sein. Für künftige Generationen
kann es auch Erinnerung und Mahnung an die
geschichtlichen Dimensionen der Friedlichen
Revolution von 1989 sein. Sie brachte allen Freiheit, Einheit und Demokratie.
Dass die Stadt Leipzig den zweiten Versuch der
Stiftung Friedliche Revolution, den Bürgerrechtlern von damals und der Bürgerschaft unserer
Stadt überlassen will, ist nach dem kläglich gescheiterten ersten Versuch zur Errichtung des
Denkmals auf dem Leuschner-Platz eine kluge
Entscheidung. Den Ort des zu errichtenden
Denkmals, welchen sich nicht wenige Menschen
am Ausgangspunkt der Demonstrationen in den
Herbsttagen 1989, dem Augustusplatz, wünschen, sollte nicht vornehmlich die Politik finden,
zumal wir alle wissen, dass es nicht kleine Widerstände in der Bürgerschaft gegen einen weiteren Gedenkort an die Friedliche Revolution
gibt. Die Argumente, dass es schon genug Orte
des Erinnerns, zum Beispiel den Nikolaikirchhof,
die Stationen der Demo um den Ring und auch
das Areal der Runden Ecke, gibt, sind sicher allen in diesem Hause bekannt. Also gilt es, die
Bürger tatsächlich und nachhaltig einzubeziehen,
sich Zeit zu lassen mit dem Austausch unterschiedlicher Meinungen zu Standort und Aussehen des künftigen Freiheits- und Einheitsdenkmals.
Dass die AfD-Fraktion den Antrag der Fraktion
DIE LINKE ablehnt, wird wohl niemanden in diesem Hohen Hause verwundern, wäre ein solches
Denkmal doch auch Mahnung und Mahnmal an
die zahlreichen Untaten, die die SEDMachthaber in der damaligen DDR und so auch
in Leipzig zu verantworten hatten. Für die Partei
in Nachfolge der SED ist ein solcher Erinnerungsort schwer verdaubare Kost. Man hätte
wohl doch lieber den leichter verdaulichen
Schlussstrich ohne Denkmal. - Ich danke für die
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Nur kurz
vom Platz aus. - Die Redner von SPD, Grünen,
CDU und AfD hätten sich einmal selbst zuhören
sollen. Erst wird im ersten Teil der Rede ein Hohelied auf die Demokratie und die Freiheit gesungen; zu Recht, da bin ich ganz bei Ihnen.
Aber im zweiten Teil wird ebendieser Demokratie, in diesem Fall der direkten Demokratie, und
ebendieser Freiheit, der Freiheit der Bürger, in
dieser Stadt mitzureden, eine glatte Abfuhr er-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
teilt. Vielleicht kommt der Antrag von der falschen Partei; ich weiß es nicht. Aber Ihre Reden
waren allesamt in sich widersprüchlich. Das
müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Wovor haben Sie denn Angst? Haben Sie tatsächlich Angst, dass hier in Leipzig die Mehrheit
der Bürger dieses Denkmal ablehnt? Warum haben Sie so wenig Vertrauen in Ihre eigenen Wähler? Die Mehrheit in dieser Stadt wählt doch nicht
DIE LINKE. Das ist Fakt. Wo und wie sonst soll
man mit den Bürgern effektiv ins Gespräch
kommen, wenn nicht im Rahmen eines Bürgerentscheids? Ihre Argumente waren nicht überzeugend. Ich denke, ich habe ein gewisses Maß
an Neutralität; denn erstens gehöre ich nicht
mehr zur Linken und zweitens bin ich auch dafür,
dass Leipzig ein weiteres Denkmal dieser Art bekommt. Nur: Warum lassen Sie das nicht die
Bürger entscheiden?
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Das sehe ich nicht. Bitte
schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie
jetzt Ihr Votum zu diesem Antrag ab! - Die Anlage
scheint nicht in Ordnung zu sein. Deswegen breche ich die elektronische Abstimmung ab und bitte um zwei Minuten Geduld, bis die Anlage wieder hochgefahren ist. - Bitte schalten Sie jetzt
noch einmal Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie
Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen,
Stimmen, eine Enthaltung.
47
Nein-
14.24 Unterstützung der Israelitischen Religionsgemeinschaft zu Leipzig - Finanzzuschuss (VI-A-04055)
Einreicher: CDU-Fraktion, Fraktion DIE
LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.24.1 dazu VSP (VI-A-04055-VSP-01)
S e i t e | 34
meinde zu einem sehr wichtigen und dem wohl
größten Zentrum jüdischen Glaubens in Mitteldeutschland gewachsen. Man darf sagen: Gott
sei Dank! Nach den grausamen Verbrechen
während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft an Bürgern jüdischen Glaubens auch in
unserer Stadt ist es alles andere als eine Selbstverständlichkeit, dass heute wieder 1.300 Menschen jüdischen Glaubens hier leben und ihrem
Glauben auch nachgehen können.
Wir möchten uns auf diesem Wege nochmals für
die konstruktiven Gespräche, die wir mit den Vertretern der Israelitischen Religionsgemeinschaft
zu diesem Thema führen durften, herzlich bedanken. Es wurde sehr deutlich, dass man dort
erstens nichts gegen eine Unterstützung auch
meiner Fraktion hat und dass man sich zweitens
nach gutem demokratischen Brauch prinzipiell
über jede konstruktive Unterstützung freut.
Es ist zwar sehr bedauerlich, dass die schon
lange im Leipziger Stadtrat vertretenen Parteien
auch und gerade bei einem so wichtigen Thema
wie diesem nicht von ihrer Politfolklore lassen
konnten und weiter die Ausschließeritis unserer
Fraktion betreiben. Dass dieser gemeinsame Antrag eingebracht wurde, ohne meine Fraktion
einzubeziehen, macht einmal mehr die Lächerlichkeit und völlige Sinnfreiheit dieser Ausschließeritis deutlich. Manche hatten tatsächlich gedacht, dass man 27 Jahre nach dem Ende der
DDR, zumal in Leipzig, schon etwas weiter wäre.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche sehe ich nicht. - Gibt es zum vorliegenden
Antrag Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert.
Meine Damen und Herren, wir legen jetzt eine
Pause von 25 Minuten ein. Die Ratsversammlung wird um 17.35 Uhr fortgesetzt.
Einreicher: Dezernat Kultur
(Unterbrechung)
Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr
Kühne.
Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Beigeordnete! Liebe Zuhörer auf der Empore!
Auch meine Fraktion wird dem Antrag zur finanziellen Unterstützung der Sanierung des Daches
der Israelitischen Religionsgemeinde in der
Löhrstraße zustimmen. Wir hoffen, dass die Sanierung des Daches nun bald durchgeführt werden kann.
Im 170. Jahr des Bestehens der Israelitischen
Religionsgemeinschaft zu Leipzig mit seinen
heute wieder etwa 1.300 Mitgliedern ist die Ge-
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Wir setzen die Ratsversammlung mit Tagesordnungspunkt 8 fort.
8.
Einwohneranfragen
Ich begrüße die hier anwesenden Einwohner, die
sich etwas gedulden mussten, weil wir uns verspätet in die Pause begeben haben.
Die Einwohneranfragen 8.1 bis 8.4 werden
schriftlich beantwortet.
8.5 Beschlussumsetzung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 307 (VI-EF-04392)
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Einreicher: Friedemann Goerl
Herzlich willkommen, Herr Goerl! - Kollegin
Dubrau wird die Anfrage beantworten.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Goerl, Sie haben Fragen zur
Umsetzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 307 gestellt, die ich wie folgt beantworte:
Zur Frage 1. Die Führung des Radverkehrs in
dem angesprochenen Bereich wurde bereits geprüft und entschieden. Mit dem Beschluss der
Ratsversammlung vom 25.01.2012 über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs wurden
ergänzend mit den Punkten 5 und 6 zwei Prüfaufträge eingebracht, die inhaltlich mit der Frage
1 sowie mit der Frage 3 übereinstimmen. Bei
Umsetzung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses wurden diese Punkte von der Verwaltung noch im Jahr 2012 geprüft. Das Prüfergebnis ist in der Abwägung zu dem vorgelegten Satzungsbeschluss enthalten, der mit Beschluss der
Ratsversammlung vom 20.09.2012 gefasst wurde.
In Beschlusspunkt 5 des Bebauungsplans heißt
es als Prüfungsergebnis der Verwaltung - ich zitiere auszugsweise aus dem damaligen Beschluss -:
Im Bestand ist ein Radweg vorhanden.
Aufgrund der geringen Breite der Fahrradanlage ist dieser nicht benutzungspflichtig und auch nicht als solcher ausgeschildert. Eine Anordnung von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn wäre
als Ersatz für die nichtbenutzungspflichtige Anlage wünschenswert. Die Einordnung ist aber unter Berücksichtigung
der bestehenden Verkehrsabläufe nicht
möglich, da die Leistungsfähigkeit der
Lichtsignalanlage an der Arno-NitzscheStraße nur mit einer Geradeausspur
nicht gegeben ist und dadurch ein
Rückstau sowohl in der WolfgangHeinze-Straße als auch in der Bornaischen Straße entstehen würde. Damit
wäre der Straßenbahnbetrieb behindert.
S e i t e | 35
nicht möglich, weil dafür eine Breite von
5,10 Meter erforderlich ist.
Im Beschlusspunkt 6 der damaligen Vorlage
heißt es - Zitat -:
Es konnte in Abstimmung mit dem Vorhabenträger auf dem Baugrundstück eine Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze von 20 auf 30 erreicht werden. Nach den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung wären nur 12 Fahrradabstellplätze als Mindestzahl notwendig.
Eine Erweiterung im öffentlichen Raum
ist ebenfalls geprüft worden, aber durch
räumliche und funktionale Restriktionen
und Gegebenheiten
- ich sagte schon, dort ist alles relativ schmal konnten keine weiteren Standorte sowohl innerhalb des Baugrundstücks als
auch außerhalb empfohlen werden.
Zur Frage 2. Wie in Frage 1 ausgeführt, wurde
der Beschluss durch die Ratsversammlung umgesetzt. Mit dem sehr komplexen Thema der
Radverkehrsführung im Zuge der Baumaßnahmen in der Karl-Liebknecht-Straße im Abschnitt
zwischen Connewitzer Kreuz und Scheffelstraße
befasst sich die Verwaltung jedoch weiterhin. Unter Berücksichtigung der aktuellen Bedingungen
werden Lösungsmöglichkeiten zur zukünftigen
Verbesserung des Radverkehrs nochmals geprüft.
Zur Frage 3. In der aktuellen Prüfung der komplexen Thematik der Radverkehrsführung wird
nochmals die Standortsuche nach weiteren Fahrradabstellplätzen mit einbezogen. Unabhängig
davon kann natürlich der Eigentümer, wenn er
Bedarf hat, auf seinem Grundstück zusätzliche
Fahrradabstellplätze errichten. Uns ist es aber
nicht möglich, das zu erzwingen, auch weil er
schon dreimal so viele wie nach Sächsischer
Bauordnung notwendig errichtet hat.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben jetzt die
Möglichkeit der Nachfrage, Herr Goerl. - Sie verzichten. - Dann Herr Zenker.
- Ich denke, das ist etwas, was wir nicht wollen. Auch der sich Richtung Norden anschließende Straßenbereich ab Scheffelstraße bis zum Ende des vorhandenen, aber nicht benutzungspflichtigen
Radweges weist eine geringe Breite
auf, nämlich nur 4,50 Meter, und hat nur
einen Fahrstreifen. Hier wäre eine Radfahrverkehrsanlage auf der Fahrbahn
Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe eine Nachfrage. Bezüglich der Radverkehrsführung wurde
damals, als der Antrag zur Debatte stand, gesagt, dass man das jetzt noch nicht entscheiden
könne, weil erst eine Verkehrszählung stattfinden
müsse, die aber während der Baumaßnahmen damals an der Brücke Bornaische Straße - nicht
sinnvoll wäre, weil aus diesem Grund das Verkehrsaufkommen deutlich geringer ausfällt. Hat
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
inzwischen die Verkehrszählung an dieser Stelle
stattgefunden?
Bürgermeisterin Dubrau: Nach dem, was mir
meine Kollegin aufgeschrieben hat, gehe ich davon aus, dass es jetzt eher mehr Fahrzeuge sind
und damit die Rückführung leider nicht möglich
ist. Aber ich kann Ihnen gern noch die genauen
Zahlen nachreichen.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau
Dubrau.
Die Einwohneranfragen 8.6 und 8.7 werden
schriftlich beantwortet. Die Einwohneranfrage 8.8
entfällt, weil Frau Stantke hier heute nicht anwesend ist.
8.10 Wir fordern die Sanierung des kleinen
Schösserhauses und dessen Nutzung
als bürgerschaftlich-kommunale Einrichtung in Kleinzschocher! (VI-EF04405)
Einreicher: Sandra Saalbach, Bürgerinitiative Kleinzschocher
Herzlich willkommen, Frau Saalbach! - Frau
Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Zunächst zum Sachverhalt: Die LWB ist Eigentümerin des ehemaligen Schösserhauses in Gut Kleinzschocher,
Kantatenweg 31. Das Objekt ist unsaniert - das
kann man den Fotos entnehmen -, wird aber regelmäßig begangen und entsprechend gesichert,
weil es unter Denkmalschutz steht. Das Areal
des Schösserhauses ist außerdem im Altlastenkataster registriert. 2008 wurde zwar eine erste
Sanierung durchgeführt; jedoch wird weiterhin
von einer hohen Mineralölkohlenwasserstoffbelastung ausgegangen. Die Sanierung aufgrund
der Grundwassereinströmung kann aufgrund eines voraussichtlich längerfristigen Verfahrens
frühestens 2018 erfolgen.
Im Leipziger Westen, zu dem Kleinzschocher
gehört, wurden in den letzten Jahren bereits
zahlreiche kulturelle Vorhaben und Projekte
durch die Stadt unterstützt, die die Entwicklung
und Vernetzung in Plagwitz, Lindenau, Altlindenau und entlang der Karl-Heine-Straße sowie
um den Lindenauer Markt befördert haben. Derzeit befindet sich die Fortschreibung des INSEK,
des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts, in
der Entwurfsphase. Es wird inhaltliche Ziele und
eine stadträumliche Entwicklungsstrategie für
Leipzig bis zum Jahr 2030 formulieren. Darin
wird der Innere Westen mit den Stadtteilen
Plagwitz, Lindenau, Alt- und Neulindenau sowie
Leutzsch auch weiterhin im Fokus sein, um die
kulturelle Entwicklung in diesem Bereich zu er-
S e i t e | 36
halten und zu begleiten. Schwerpunkt in der
wachsenden Stadt werden zukünftig allerdings
der Leipziger Osten und der Leipziger Nordosten
sein. Für die Stadtgebiete Grünau, Paunsdorf,
Innerer Osten, Georg-Schumann-Straße und
Umfeld ist eine Weiterentwicklung der kulturellen
Angebote im INSEK verankert. Das Kulturamt
wird deshalb bei der Entwicklung neuer Standorte diese Gebiete ganz besonders berücksichtigen.
Das Fachkonzept Kultur sieht auch die Unterstützung bei der Etablierung wohnungsnaher kultureller Angebote als ein wichtiges Handlungsfeld
vor. Insofern wird das Kulturamt im Rahmen seiner Möglichkeiten die bürgerschaftlich getragene
Entwicklung in Kleinzschocher weiterhin unterstützen. In diesem Jahr fördert das Kulturamt im
Rahmen der Förderung freier Kunst und Kultur
zwei Projekte in Kleinzschocher, nämlich das
Bürgerfest und ein Musikprojekt in der Taborkirche. Über eine Förderung wird im Rahmen des
Förderverfahrens entschieden. Eine Übernahme
des Schösserhauses in die Trägerschaft des Kulturamtes ist aufgrund der eben erläuterten Prioritäten nicht möglich.
Davon unabhängig ist der Erhalt des denkmalgeschützten Ortes wünschenswert, auch wegen
des besonderen Bezugs zum Schaffen von Johann Sebastian Bach und der kulturhistorischen
Bedeutung von Kleinzschocher. Eine konkrete
Förderfähigkeit aus Mitteln der Städtebauförderung ist hier allerdings nicht gegeben, da sich der
Standort nicht in einem Fördergebiet befindet.
Bei einer mittelfristigen Realisierungsabsicht
könnte gegebenenfalls eine Förderfähigkeit hergestellt werden, aber das bedarf weitgehender
Untersuchungen und Beschlüsse hier im Stadtrat.
Der Bebauungsplan Nr. 318, der den Bereich
des Guts Kleinzschocher belegt, setzt für den
Bereich ein allgemeines Wohngebiet fest. Zum
Zeitpunkt der Aufstellung des B-Plans 2010 war
an diesem Standort die Errichtung von Einfamilien- oder Doppelhäusern geplant. Vor diesem
Hintergrund sind in diesem Gebiet auch Anlagen
für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche
und sportliche Zwecke ausgeschlossen worden.
Gegen eine beabsichtigte öffentlich-kulturelle
Nutzung des Schösserhauses spricht aus rein
planungsrechtlicher Sicht theoretisch nichts. Es
ist jedoch erforderlich, dass durch eine Befreiung
oder eine Änderung des B-Plans eine entsprechende Genehmigungsfähigkeit hergestellt wird.
Dazu ist das Konzept zu prüfen. Es muss sich
den Bedingungen des Wohngebiets unterordnen.
Im Vorfeld ist auch eine Klärung erforderlich,
welchen Beitrag der B-Plan Nr. 318 zum notwendigen Wohnungsbauprogramm der LWB in
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
der wachsenden Stadt leisten muss. Im dritten
Quartal 2016 fand eine Sitzung des Stadtbezirksausschusses Südwest statt, bei welcher
auch Vertreter der Bürgerinitiative Kleinzschocher anwesend waren. In diesem Rahmen wurde
durch die Vertreter der LWB zum aktuellen Sachstand Kantatenweg 31 informiert. Die LWB
möchte an diesem Standort einen höheren Anteil
an Wohnungen unterbringen als derzeit im Bebauungsplan inklu-diert und dafür, wenn machbar, auch das alte Gebäude nutzen, wobei sie
bisher das Wohnen in den Vordergrund stellt.
Oberbürgermeister Jung: Auch hier gibt es die
Möglichkeit der Nachfrage. - Bitte schön.
N.N. (Einwohner): Vielen Dank für die Auskunft.
Wir laden Sie herzlich ein zu der geförderten
Maßnahme, dem Bürgerfest in Kleinzschocher
am Samstag, und zur Begehung des Schösserhauses. Als Bürgerinitiative haben wir den Anspruch, die Belange der Bürger in Kleinzschocher zu vertreten. Ich bin der festen Auffassung,
dass wir das kulturelle Erbe, das Bachsche Erbe
und das kleine Häuslein neben der Taborkirche,
für die kulturelle Nutzung erhalten sollten. Wir
haben in Kleinzschocher keine kulturelle Infrastruktur außerhalb der Kirche und der Schulen.
Ich glaube, im Rahmen der Verdichtung der
Stadt sollten wir auch die kulturellen Angebote gerade wenn sie so klein und noch dazu historisch sind - mit gezielten Maßnahmen erhalten
und sie weiter fördern. - Noch einmal: Ich lade
Sie herzlich ein zum Bürgerfest am Samstag. Ich
werde die Thüringer Würstchen grillen. Tschüs!
Oberbürgermeister Jung: Die Einladung galt ja
für alle Stadträtinnen und Stadträte, oder? - Ja.
Wann geht es los? - 15 Uhr. Meine Damen und
Herren, Sie sind eingeladen nach Kleinzschocher. Ich jedenfalls finde das Schösserhaus außergewöhnlich schön und erhaltenswert, um das
deutlich zu sagen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg
und viel Kraft.
Die Einwohneranfragen 8.11 bis 8.25 werden
schriftlich beantwortet.
9
Petitionen
9.1
Ein Soziales Zentrum in der Platostraße 1 (VI-P-03599-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.1.1 dazu VSP (VI-P-03599-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Der Beschlussvorschlag liegt Ihnen vor. Wird das
Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie um Ihr
Handzeichen bitten. Wer folgt dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
S e i t e | 37
Abstimmung: Drei Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so votiert.
9.2
Sitzgelegenheiten an Haltestellen von
Friedhofseingängen (VI-P-03901-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.1 dazu VSP (VI-P-03901-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Der Beschlussvorschlag liegt Ihnen vor. Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.3
Musik-Akademie in der Südvorstadt (VIP-04045-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.3.1 dazu VSP (VI-P-04045-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Wird
das Wort gewünscht? - Bitte, Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Nicht inhaltlich, nur formal. Die Ablehnung dieser Petition ist
mal wieder in einem wunderbaren Behördendeutsch verfasst. Es wäre schön, wenn das in
eine von der Bevölkerung als normal empfundene Sprache übersetzt würde. Bei diesem Text ist
mir das besonders aufgefallen. Ich würde darum
bitten, dass das künftig mehr beachtet wird. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Sie meinen diesen
kurzen Text, Frau Gabelmann?
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Allein schon
das Wort „pflichtig“; das sagt doch kein Mensch.
Oberbürgermeister Jung: Auch wenn das kein
Mensch sagt, es ist das richtige Wort nach der
Sächsischen Gemeindeordnung. - Gut. - Gibt es
Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.4
Petition zur Umbenennung des südwestlichen Teils des Innenstadtrings
von „Martin-Luther-Ring“ in „MartinSonneborn-Ring“ (VI-P-04140-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.4.1 dazu VSP (VI-P-04140-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr
Kujat.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Gäste und Interessierte! Bis
heute, 9.30 Uhr, haben 1.370 Personen die Petition unterschrieben. Ich gehöre nicht dazu; das
sei vorweg gesagt. Aber ich muss der Einschätzung zur Person Martin Luther in der Stadtdebatte etwas entgegensetzen und will Ihnen darlegen, wie es zu dieser Petition kam.
Ich sehe es so: Luther war Antisemit, behindertenfeindlich, und seine Reformation wurde mit
dem Schwert durchgesetzt, nicht nur gegen die
römisch-katholische Kirche, sondern auch gegen
wahre Revolutionäre wie Thomas Müntzer. Luther ließ den Adel als Träger der Revolution
Bauern abschlachten und begründete seine Abneigung theologisch. Das darf nicht ausgeklammert werden.
Im Nationalsozialismus wurden seine Hetzschriften gern und oft zitiert. Julius Streicher, der Herausgeber des Stürmer, sagte während des
Nürnberger Prozesses: „Wenn Martin Luther
heute lebte, dann säße er hier an meiner Stelle.“
Nun könnte man argumentieren, dass Luther anfangs den Jüdinnen und Juden zugeneigt gewesen sei. Ihre Traditionen begeisterten ihn. Er interessierte sich für Hebräisch. Und schließlich
war Jesus auch Jude, wie Luther 1523 zugab. Er
deutete Passagen im Alten Testament so um,
dass Jesus von Nazareth der Messias sein
musste. - Nebenbei: Jesus brachte keinen Frieden, sondern das Schwert. Ihm fehlte so ein
Kernelement als möglicher Messias im Sinne
des Judentums.
Lassen Sie mich deutlich sagen: Auch in der
recht zugeneigten Phase akzeptierte Luther Jüdinnen und Juden nie als gleichwertig. Er wollte
sie bekehren. Spätestens 1543 in der Schrift
„Von den Juden und ihren Lügen“ kam er zu dem
Schluss, dass ihm das nicht gelang. Sein missionarischer Auftrag wurde zum Hass. Juden erschienen Luther nun als ein Volk, das willentlich
die Liebe Gottes verschmäht. Konkret forderte er
die Verbrennung der Synagogen, die Zerstörung
jüdischer Häuser, ein Lehrverbot für Rabbiner bei
Androhung der Todesstrafe, den Entzug der Reisefreiheit für Jüdinnen und Juden, die Wegnahme ihrer religiösen Bücher, die Zwangsenteignung und Zwangsarbeit. „Am Ende“ - so Luther „müssen sie aus unserem Land vertrieben werden.“ Was der Reformator verlangte, wurde
Jahrhunderte später „Arisierung“ genannt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich frage Sie
ernsthaft, ob man Luther seine Hetze verzeihen
kann? Ja, er hat im 16. Jahrhundert gelebt. Ja,
er hat gegen den Ablasshandel aufbegehrt. Ja,
er war gegen den Raub von Eigentum, wie es
S e i t e | 38
die römisch-katholische Kirche praktizierte. Und
ja, daraus folgte der Dreißigjährige Krieg. Dies
alles bedacht: Verzeihen wir ihm? Nein, ich nicht.
Jesus würde sagen: Vater, vergib ihm nicht; denn
er wusste, was er tat.
Gern trete ich in eine theologische Auseinandersetzung über Luther ein, aber Sie werden mir
zustimmen, dass dies dafür nicht der richtige Ort
ist. Ich persönlich hege eine kritische Distanz zu
Luther. Konsequent kann ich nicht gegen die Petition stimmen; denn das Ansinnen ist für mich
nachvollziehbar. In diesem Sinne: Gegen jeden
Antisemitismus, auch gegen den von Luther! Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Dezernenten! Liebe Kollegen!
Die Petition bezeichnet Martin Luther als - Zitat „Theologen, dessen Wirken großen Einfluss auf
das Entstehen des Antisemitismus gehabt hat“
und dessen Wirken für die Nationalsozialisten
Anlass war, dem südwestlichen Teil des Leipziger Innenstadtrings seinen Namen zu geben.
Unter Bezug auf Luthers Spätwerk „Von den Juden und ihren Lügen“ von 1543 äußert der Petent seine doch recht einseitige Meinung. Herr
Kujat hat es gerade auch schon angedeutet.
Was hier allerdings vergessen wird, ist, dass der
Theologe Martin Luther nicht nur ein Faible für
Hebräisch hatte, weil er das ganz nett fand, sondern weil er es als Theologe lernen musste. Das
heißt: Er hatte schon berufsbedingt einen dezenten Bezug zur hebräischen Sprache und zum
Judentum.
Der Theologe hat sich entwickelt, wie jeder
Mensch, in dem Fall leider nicht so, wie uns das
heute in unserem Denken lieb wäre. In seiner
frühen Zeit war Luther in seinen Forderungen
nicht nur reformatorisch, sondern fast revolutionär für seine Umgebungsgesellschaft. In seiner
Schrift von 1523 - 20 Jahre vor der besagten angeblich antisemitischen Schrift - führte er nämlich
Dinge aus, die für seine Zeit völlig unerhört waren. Er forderte die Zulassung der Juden zu
sämtlichen Berufen und die Möglichkeit des ungehinderten Zusammenlebens. - Man stelle sich
das vor in einer Zeit, in der die religiöse Homogenität die Stärke einer Nation ausmachte. - Er
forderte die Ehe zwischen Christen und Juden.
Er wollte keine weitere Ausgrenzung der Juden.
Er sprach sich für die Aufhebung des verhängten
Berufsverbots gegen Juden aus. Er widersprach
auch den von katholischen Gläubigen häufig
verwendeten Lügenmärchen, die Juden würden
kleine Kinder essen und Hostien schänden.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Nun kann man sagen: Luther als ambivalente
Persönlichkeit, die überwunden ist in ihrer Religion; der Humanismus ist das einzig Wahre, was
uns prägt. Schauen wir uns einmal seine Zeitgenossen an! Dazu gehört der katholische Theologe Johannes Eck. Was hat der seinerzeit gefordert? Verbrennung der Bücher, der Synagogen,
Vertreibung der Juden - geschenkt! Der Humanist Erasmus von Rotterdam sprach sich für die
Ausgrenzung der Juden aus mit der Begründung: Sie haben den Messias gekreuzigt. - Man
kann also nicht sagen: Luther war eine Ausnahmeerscheinung seiner Zeit und besonders antisemitisch. Böser Luther, gute Humanisten oder
böse Humanisten, guter Luther? Weder, noch.
Die Idee des religiösen Pluralismus sehen wir bei
sämtlichen Konflikten zwischen Protestanten und
Katholiken: nicht nur in der Zeit der Reformation
und des Dreißigjährigen Krieges, sondern durchaus auch heute in Nordirland, wo unter dem
Deckmantel der religiösen Zugehörigkeit politische Kämpfe ausgetragen werden. Wer sich mit
dem Dreißigjährigen Krieg befasst hat, weiß,
dass die Religion nur ein Deckmantel für den
Kampf um Gebietsinteressen etc. war.
Dass Luthers späte religiös begründete Aussagen für uns heute merkwürdig und befremdlich
sind, steht völlig außer Frage. Dass mit seinen
Aussagen eine Rasseideologie im Dritten Reich
unterfüttert werden würde, das konnte Luther bei
bestem Willen nicht ahnen. Er war ein Kind seiner Zeit. Deshalb kann er dafür auch nicht in
Haftung genommen werden.
Sowohl die Deutschen Christen als nationalsozialistische innerkirchliche Bewegung als auch der
evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer dem einen oder anderen vielleicht als Widerstandskämpfer im Dritten Reich bekannt, der im
KZ Flossenbürg hingerichtet wurde - bezogen
sich auf die Schriften Martin Luthers. Das heißt:
Man kann von Widerstand bis zur permanenten
Gefolgschaft alles in Luther hineindeuten.
Genau das ist auch hier passiert. Luther ist weder Antisemit noch Vorkämpfer jüdischer Rechte,
genauso wie Thomas Müntzer nicht ein sozialistischer Vorkämpfer der Bauernideale war, wie
man es noch vor 30 Jahren behauptet hat, in völliger Unkenntnis der theologischen Ideen; aber
das nur am Rande bemerkt. Luther ist vor allen
Dingen ein Theologe seiner Zeit.
Die kritische Auseinandersetzung mit seinen
Schriften und seinen Positionen sind wichtig und
richtig, und es bedarf ihrer immer wieder; denn
nur die kritische Auseinandersetzung nützt uns in
einer demokratischen Gesellschaft, die reflektiert
auf aus heutiger Sicht kritische Äußerungen
blickt. Was wir nicht brauchen, ist ein Verbot auf-
S e i t e | 39
grund einseitiger Bewertungen, die - mit Verlaub
- der Petent an dieser Stelle geäußert hat.
Man kann Luther mögen oder nicht. Ich mag ihn
nicht besonders, weil ich seine Schriften ziemlich
schwer zu lesen finde, aber das ist meine persönliche Meinung. Wer sich wissenschaftlich mit
Luther auseinandersetzen will, dem sei die Broschüre des Vereins „Reformationsjubiläum 2017“
ans Herz gelegt, in der Wissenschaftler von
Rang und Namen, die auch an Universitäten lehren, sich ausführlich mit Luther kritisch auseinandersetzen und ebenfalls ein sehr differenziertes Bild abgeben.
Ich kann an dieser Stelle nur darum bitten, dem
Vorschlag des Petitionsausschusses zu folgen,
einer einseitigen Betrachtung von Luther entgegenzutreten, wann immer sie aufkommt, und für
eine ausdifferenzierte Debatte um Inhalte, die wir
heute anders beurteilen als die Personen, die sie
damals getätigt haben, zu führen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Stadtrat Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Frau Wohlfarth hat schon vieles gesagt,
was auch meiner Intention entspricht und was
auch wir von der CDU sagen.
Herr Kujat, ganz ehrlich, ich bin doch ein wenig
erschüttert, welche Linien Sie hier ziehen. Sie
gehen ja teilweise den Nazis auf den Leim, wenn
Sie die rote Linie von Luther bis zu den Nazis
ziehen. Es ist doch erschreckend, was Sie hier
sagen. Ich bin mit Sicherheit kein Freund von Luther; das geht auch gar nicht als Katholik; das
wäre widersinnig. Nichtsdestotrotz hat Frau
Wohlfarth mit einem recht: Man muss Persönlichkeiten immer im Kontext ihrer Zeit betrachten.
Wenn Sie das konsequent tun würden, sollten
Sie vielleicht einmal darüber nachdenken, ob für
eine Umbenennung nicht auch die KarlLiebknecht-Straße und die Karl-Marx-Allee in
Berlin in Betracht kämen. Das mit dem Kommunismus ist ja immer so eine Sache. In der Theorie ist der bestimmt ganz toll. Aber die bösen Stalinisten haben auch Juden umgebracht und sich
wahrscheinlich auf Luther oder auf Karl Marx berufen. Das haben Sie hier nicht erwähnt. Da fordern Sie nicht: Die Karl-Marx-Allee muss umbenannt werden. - Also: Wenn, dann seien Sie bitte
ehrlich und heucheln Sie uns hier nicht vor, dass
Sie für Weltoffenheit sind.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, bitte.
Stadtrat Haas (CDU): Danke, Herr Oberbürgermeister! - Meine Damen und Herren Stadträte!
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Liebe Zuschauer draußen am Livestream! Ich
habe jetzt lange nachgedacht über das, was Herr
Kujat gesagt hat. Man kann Fan von Luther sein,
man kann dagegen sein. Ich wurde in einer Lutherischen Kirche getauft und bin stolz darauf.
Jesus und Luther als Nazis zu bezeichnen, das
ist starker Tobak. Aber, Herr Kujat, ich glaube, ich
habe die Antwort gefunden: Sie meinen das gar
nicht ernst. Das, was Sie hier gemacht haben,
war Comedy. Ich würde Sie für den Deutschen
Comedy-preis vorschlagen. Herzlichen Glückwunsch!
Oberbürgermeister Jung: Herr Kujat noch einmal.
Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Lassen Sie mich
betonen: Ich habe nichts gegen Jesus gesagt;
würde mir nie einfallen; das steht mir auch gar
nicht zu. Ich habe auch nichts gegen Glauben
gesagt. Wo Sie getauft sind, ist Ihre Sache und
nicht meine, wie auch Glauben Ihre Sache ist
und nicht meine. Wir haben Religionsfreiheit, und
die akzeptiere ich. Ich habe auch nie etwas gegen Religion gesagt. Ich habe mich gegen Luther
ausgesprochen. Frau Wohlfarth hat dagegengehalten, ebenso der Kollege von der CDU, Herr
Weickert. Das alles war im Rahmen; das kann
man machen. Solche Beschuldigungen ertrage
ich; das finde ich okay. Aber ich lasse mir nicht
vorwerfen, ich hätte etwas gegen Religion und
gegen Jesus gesagt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Götze.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Zum einen, Herr
Haas, steht noch aus, wer den Comedypreis gewinnt. Zum anderen hat Herr Kujat eine Position
vorgetragen, die eine sehr kritische Haltung zu
Luther widerspiegelt. Zumindest lehrt uns das:
Wir müssen auch über eine Persönlichkeit, die
weithin anerkannt und etabliert ist, zumindest
nachdenken und diskutieren. Das zu tun, ist in
Ordnung, auch wenn einige Positionen extrem
sind.
Die Ambivalenz einer Persönlichkeit wird in der
Tat bei Luther sehr, sehr deutlich. Auf der einen
Seite gibt es den großen Mut in Worms 1520,
aber es gibt eben auch Schattenseiten, wie bei
vielen anderen Persönlichkeiten auch. Aber: Diese Schattenseiten, die Sie Luther so selbstverständlich zugestehen, gestehen Sie vielen anderen Persönlichkeiten der Geschichte nicht zu.
Denken wir nur einmal an die Debatte über
Bruno Apitz und andere! Da hatten Sie kein Verständnis für die Ambivalenz einer Persönlichkeit,
dafür, dass sie sowohl Licht- als auch Schattenseiten haben kann, die wir auch bei Luther sehen
sollten; dieser Meinung bin ich auch. Das ist eine
S e i t e | 40
große Persönlichkeit, ohne die die Weltgeschichte nicht vorstellbar ist. Auch wenn ich es nicht
ganz so sehe, wie es hier vorgetragen worden
ist, bin ich doch der Meinung: Wir müssen auch
seine Schattenseiten sehen.
Apropos Thomas Müntzer: Dass wir zu ihm heute noch eine Haltung wie vor 30 Jahren hätten,
trifft nicht zu. Auch bei Müntzer gibt es solche
Schattenseiten, zum Beispiel sein Verhältnis zur
Gewalt. Gleichwohl zeigt die Debatte zwischen
diesen beiden Persönlichkeiten, dass Luther
auch damals schon kritisch gesehen wurde. Warum sollten wir das heute nicht tun?
Oberbürgermeister Jung: Es ist noch nicht alles gesagt. Bitte schön, Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Kujat, ich bin 1989 auf die Straße gegangen
und habe für Freiheit und Demokratie gekämpft.
Ich hätte mir nie vorstellen können, dass in diesem neuen Land jemand eine so hetzerische
Rede gegen Dr. Martin Luther hält, wie Sie es
gerade getan haben.
Sie sagen, das habe doch nichts mit Glauben zu
tun. Ich bin Christ der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche in Sachsen und evangelisch getauft. Das, was Sie hier gesagt haben, habe ich
als Beleidigung empfunden. Luther hat sehr wohl
etwas mit Religion zu tun, wie schon der Name
meiner Kirche sagt. Ich würde Ihnen vorschlagen, erst einmal die theologischen Geschichtsbücher zu studieren, bevor Sie hier so einseitig
Stellung nehmen.
Keiner in diesem Haus zweifelt an, dass Luther
in seiner Zeit auch Fehler gemacht hat. Aber diese müssen im Kontext seiner Zeit gesehen werden. Nur so ist das zu bewerten. Im Reformationsjahr 2017, in dem wir 500 Jahre Reformation feiern, die Gesamtleistung Dr. Martin Luthers
herabzuwürdigen mit diesem unsinnigen Antrag
von Ihnen da oben, das kann einfach nicht wahr
sein. Ich hätte mir nie träumen lassen, dass wir
uns in unserer neuen Zeit eine derartige Unverschämtheit gegenüber Luther bieten lassen
müssen. - Ich danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Meine Damen und
Herren! Ich finde es schon bemerkenswert, dass
wir im Hohen Leipziger Rat fast eine halbe Stunde aufgrund einer Comedy-Petition ernsthaft diskutieren, ob Martin Luther ein Nazi war oder
nicht. - Ich will aber jetzt auf den anderen Martin
zu sprechen kommen, nämlich den, der in der
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Petition genannt ist. Herr Oberbürgermeister, ist
es nicht in Leipzig Usus, Straßen nach Personen
zu benennen, die nicht mehr unter den Lebenden weilen? Und, wenn ja, ist bekannt, ob der
Petent beabsichtigt, diese Voraussetzung für eine Straßenbenennung kurzfristig zu schaffen? So weit mein Comedybeitrag.
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, es ist
jetzt alles gesagt. Trotzdem gestatte ich mir noch
ein paar Sätze. Natürlich muss es eine Debatte
geben, inwieweit Martin Luther ein Antisemit war
oder nicht. Aber - und da bin ich bei Ihnen, Herr
Maciejewski - dass wir diese Debatte in Auseinandersetzung mit einem - Entschuldigung! - unsinnigen Namensvorschlag führen, das enttäuscht mich zutiefst. Ich finde, diese Petition ist
es nicht wert, dass wir diese Debatte hier, an
dieser Stelle führen. Das entspricht nicht meinem
Selbstverständnis von einem demokratisch gewählten, repräsentativen Gremium wie dem unseren.
Wer stimmt dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
10
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
10.1 Zusätzliche Querungsmöglichkeit für
Fußgänger in der Zschocherschen Straße - Verweisung - (VI-WA-04177)
Einreicher: SBB Südwest
Gibt es dazu Hinweise? - Dann so verwiesen.
10.2 Errichtung einer Sporthalle am Standort
der
Christian-Gottlob-Frege-Schule,
Oberschule der Stadt Leipzig (VI-WA04440)
Einreicher: SBB Nordost
Ebenfalls ein Verweisvorschlag. - So verwiesen.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 15:
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
Die Anfrage unter TOP 15.1 wird schriftlich beantwortet.
15.2 Beteiligungsverfahren für die Überarbeitung des Nahverkehrsplans (VI-F-04401)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Bitte schön, Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
S e i t e | 41
Gestatten Sie am Anfang einige Vorbemerkungen zum Sachstand. Im Januar 2016 wurde ein
umfassender strategischer Prozess zur Entwicklung der Mobilitätsszenarien für die Stadt Leipzig
begonnen. Ziel dieser Szenarien ist es, unterschiedliche, aber jeweils in sich schlüssige und
konsistente Zukunftsbilder zu beschreiben. Neben den unterschiedlichen Leistungsbeschreibungen waren hierfür auch zukunftsorientierte
Kriterien in die Erarbeitung der Szenarien einzubeziehen.
Im Laufe der Erarbeitung hat sich gezeigt, dass
es sinnvoll und notwendig ist, nicht nur den öffentlichen Personennahverkehr, den ÖPNV, isoliert zu betrachten, sondern eine gesamtstädtische Mobilitätsstrategie mit dem Horizont 2030
zu entwickeln, da es diverse Abhängigkeiten
auch zu anderen Verkehrsträgern gibt. Im Sinne
eines funktionierenden Verkehrssystems sollen
daher alle Verkehrsträger ganzheitlich und in der
Zusammenwirkung betrachtet werden sowie diverse Perspektiven, beispielsweise die Entwicklung des Mobilitätsverhaltens, finanzielle Auswirkungen, Angebots- und Preisentwicklungen und
ökologische Anforderungen, integriert und aufeinander abgestimmt dargestellt werden. - Sie sehen, das ist ein komplizierter Prozess.
Auch geänderte Rahmenbedingungen wie beispielsweise die im April 2016 veröffentlichte Bevölkerungsprognose, die eine deutliche Steigerung der Einwohnerzahlen bis 2030 darstellt und
damit einhergehend ein höheres Verkehrsaufkommen prognostiziert, sind ein wesentlicher
Beweggrund, die Szenarienentwicklung umfassender als nur für den ÖPNV zu betrachten. Diese übergreifende Betrachtung war bereits Ansatz
im STEP Verkehr und öffentlicher Raum und ist
Grundlage für die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts, INSEK, die derzeit erarbeitet wird.
Dementsprechend ist es notwendig, wenngleich
zeitlich aufwendiger, den Nahverkehrsplan als
wesentliche Grundlage für das ÖPNV-Angebot in
den kommenden Jahren nicht nur fortzuschreiben - das war eine Forderung aus Ihrem Gremium -, sondern ihn auch an die neuen komplexen
Rahmenbedingungen anzupassen, und darüber
hinaus die Diskussionen über die Zukunft der
Mobilität in Leipzig unter Betrachtung der gesamtstädtischen Entwicklung in vielen anderen
Bereichen, wie zum Beispiel in der Wirtschaft, im
Wohnungsbau und im Freiraum, zu führen.
Jetzt zu Ihren Fragen. Zur Frage 1. Die Erarbeitung der Mobilitätsszenarien ist fortgeschritten,
auch wenn die Prüfung der letzten Details noch
etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Vorlage
soll den Ausschüssen des Stadtrats im vierten
Quartal 2017 vorgelegt werden.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Zur Frage 2. Die Diskussion mit Bürgerschaft
und Politik zum Entwurf des Nahverkehrsplans
soll ab dem vierten Quartal 2017 geführt werden.
Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden anschließend in die Beschlussvorlage des
Nahverkehrsplans einfließen.
Zur Frage 3. Aufgrund der eingangs geschilderten Komplexität dieses Themas, sich zwischenzeitlich geänderter Rahmenbedingungen sowie
der arbeitsintensiven Erarbeitung von Mobilitätsszenarien und damit einhergehender Abstimmungen kann der Zeitverzug nicht wieder aufgeholt werden, sodass es gilt, den Zeitplan entsprechend anzupassen. Wir gehen davon aus,
dass der Nahverkehrsplan im zweiten Quartal
2018 vom Stadtrat beschlossen werden kann.
Zur Frage 4. Die Zusatzfestlegungen zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
vom
21.12.2016 regeln die Fortschreibung der Begrenzung des Gesamtfinanzierungsbeitrages für
das Jahr 2017 und für das Jahr 2018. Insofern
wird nach wie vor an dem Ziel festgehalten, die
Höchstbeträge bis etwa September 2018 mittels
einer Zusatzfestlegung festzuschreiben und damit dem VLFV entsprechend anzupassen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Wir hatten
die Frage gestellt, wie Sie, Frau Dubrau, das Ziel
erreichen wollen, den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag bis zum September 2018 anzupassen. Aus Ihrer Antwort jetzt ging das nicht hervor.
Bisher hieß es immer vonseiten der Stadtverwaltung: Der neue Nahverkehrsplan muss vom
Stadtrat bis Ende 2017 beschlossen werden,
weil wir ein Dreivierteljahr brauchen, um den
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag anzupassen. - Jetzt frage ich mich, wie das gelingen soll,
wenn Sie uns den Nahverkehrsplan nun erst im
zweiten Quartal 2018 zur Beschlussfassung vorlegen und gleichzeitig an dem Ziel festhalten
wollen, den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag anzupassen. Geht das jetzt auf einmal
schneller? Wenn ja, warum?
Und: Kann man sich jetzt darauf verlassen? Sie
wissen genau, warum das bis September 2018
gemacht werden muss. Ab dann gehen die
Haushaltsdiskussionen für die 2019/2020 los.
Wenn wir das im Haushalt 2019/2020 nicht miteinplanen, werden wir von Ihrer Seite zu hören
bekommen: Jetzt ist es zu spät; jetzt können wir
da nichts mehr machen. - Natürlich sind auch die
Wirtschaftspläne der Unternehmen zu beachten.
S e i t e | 42
Bürgermeisterin Dubrau: Deshalb der Versuch,
es bis zu diesem Zeitpunkt zu schaffen. Wir geben uns die größte Mühe.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ihre Antwort
ist also: Es ist zu schaffen, in der Zeitspanne
vom zweiten Quartal 2018 bis zum September
2018 den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
zu überarbeiten.
Bürgermeisterin Dubrau: Das versuchen wir.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Noch eine
weitere Frage. Sie sagten, Sie wollen den Ausschüssen im vierten Quartal 2017 den neuen
Nahverkehrsplan vorlegen. Ich habe verstanden,
dass es komplizierter ist als gedacht. Wird es so
sein, dass die Mobilitätsszenarien gleichzeitig mit
dem Nahverkehrsplan in die Diskussion gehen?
Bis jetzt war es andersherum.
Bürgermeisterin Dubrau: Nein. Das wird nicht
gleichzeitig passieren, sondern nacheinander.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Dann verstehe ich Ihre Antworten nicht. Unsere Fragen
bezogen sich zum einen auf den Nahverkehrsplan und zum anderen auf die Mobilitätsszenarien. Die Frage 1 lautete: Wann wird den Stadträten und Stadträtinnen die Vorlage zu den drei
Mobilitätszenarien zur Beratung vorgelegt? - Ihre
Antwort war: im vierten Quartal in den Ausschüssen. - Die Frage 2 lautete: Wann wird der Entwurf des Nahverkehrsplans in die Beteiligungsphase starten? - Dazu Ihre Antwort: im vierten
Quartal.
Bürgermeisterin Dubrau: Ab dem vierten Quartal.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Aber das
heißt doch: gleichzeitig.
Bürgermeisterin Dubrau: Ein Quartal hat immer drei Monate.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Es kann also sein, dass das eine am Anfang des vierten
Quartals vorgelegt wird und das andere am Ende
des vierten Quartals.
Bürgermeisterin Dubrau: Ja.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich bin
sprachlos.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Oberbürgermeister Jung: Weitere Nachfragen
sehe ich nicht. - Danke, Frau Dubrau.
15.3 Umsetzungsstand wirtschaftsfreundliche Kommunalverwaltung (VI-F-04410)
Einreicher: SPD-Fraktion
Kollege Albrecht, bitte.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1: Umsetzungsstand. Die Kennziffern zum Wirtschaftswachstum, die Erfolge bei der Ansiedlung von Unternehmen in verschiedenen Branchen und auch
die Befragungen des Leipziger Mittelstandes
zeigen, dass die Standortfaktoren, die unsere
Stadt bietet, die natürlich nicht alle durch das
Amt für Wirtschaftsförderung herbeigeführt worden sind, von den Unternehmen positiv bewertet
werden.
Zu diesen Standortfaktoren gehört auch eine
wirtschaftsfreundliche
Stadtverwaltung.
Der
Oberbürgermeister, die Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister unterstützen gemeinsam mit der
gesamten Stadtverwaltung das Bevölkerungsund Wirtschaftswachstum in Leipzig. Das Thema
„wirtschaftsfreundliche Stadtverwaltung“ steht im
Fokus der gesamten Stadtverwaltung und war
deshalb schon Gegenstand von Führungsklausuren des Oberbürgermeisters im letzten und in
diesem Jahr. Zudem haben wir im letzten Jahr
gemeinsam mit der IHK einen Workshop mit allen Ämtern der Stadtverwaltung durchgeführt.
Unabhängig davon beinhaltet die tägliche Arbeit
der Verwaltung und des Dezernates Unternehmensbesuche, Mittelstandssprechstunden, Anhörung und Begleitung von Unternehmensdelegationen, wirtschaftsfördernde Planungs- und
Genehmigungsverfahren und, nicht zu vergessen, die Förderung und Mithilfe im Mittelstandsförderprogramm.
Sie finden also auf allen Ebenen und in den verschiedensten Ämtern der Stadtverwaltung Praxisbeispiele für wirtschaftsfreundliches Verwalten. Nun ist diese Innensicht nicht alleiniger Grad
der Bewertung. Deshalb ist es für uns wichtig,
zum Beispiel mit der IHK oder auch mit anderen
Wirtschaftsstandorten sowohl im Freistaat Sachsen als auch außerhalb, den Vergleich herbeizuführen. Dabei zeigte sich, dass wir noch Verbesserungsmöglichkeiten und Handlungsbedarfe
haben, auch wenn die Befragungen der Leipziger Wirtschaft, gemessen an anderen Standorten, ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis für
die Stadtverwaltung erbracht haben. Das heißt
also: Selbstverständlich gibt es immer wieder das als Eigenkritik - Handlungsbedarf, damit die
Konkurrenz der Standorte auch weiterhin zu unseren Gunsten ausgeht.
S e i t e | 43
In der Umsetzung der Beschlüsse der Ratsversammlung zur mittelstandsfreundlichen Verwaltung befassen wir uns deshalb mit der Einführung von Serviceversprechen bzw. Servicegarantien gemäß der Gütekriterien der RALGütegemein-schaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen. Diese richten sich auf Planungssicherheit, Transparenz und Kundenorientierung. Wir beginnen in Kürze mit der pilotweisen Einführung dieser Gütekriterien im Amt für
Wirtschaftsförderung. Eine stadtweite Einführung
und ihre Einbindung in andere Vorhaben zur
Verwaltungsmodernisierung verfolgen wir, Kollege Hörning und ich, gemeinsam, um schnellstmöglich Praxis auch an dieser Stelle zu erreichen. Mit der Erprobung der RAL-Gütekriterien
sind Maßnahmen zur mittelstandsorientierten
Verwaltung nicht nur geplant, sondern sie sollen
auch umgesetzt werden.
Zur Frage 2. Die Einbeziehung des Stadtrats in
diesen Prozess ist nicht gescheitert, sondern sie
steht im Grunde genommen erst an. Sobald die
Verwaltung erste Erfahrungen mit den Kriterien
und Leistungsmerkmalen von Servicegarantien
gemäß der RAL-Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen gewonnen
hat, werden wir selbstverständlich mit Ihnen, mit
der Wirtschaft und mit den Verbänden die Kriterien diskutieren. Im Moment macht das aus meiner Sicht noch keinen Sinn, solange wir noch
mitten in der Prüfung der Umsetzbarkeit sind.
Die Fragen 3, 4 und 5 möchte ich zusammen
beantworten. - Der Stadtrat wurde im September
2016 turnusmäßig über den Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur mittelstandsfreundlichen Verwaltung informiert. Eine gesonderte Vorlage erhalten Sie, sobald über den
Sachstand zu den Gütekriterien zu berichten ist,
und zwar auf die gesamte Stadtverwaltung bezogen. Ebenso erhalten Sie eine Beschlussvorlage, wenn die Stadt der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen beitritt. Die Kriterien werden dann für die gesamte
Verwaltung bindend.
Die Einführung neuer Maßnahmen für mittelstandsorientiertes Verhalten in der gesamten
Stadtverwaltung ist somit eine komplexe Aufgabe. Eine solche Aufgabe kann nicht allein durch
die Wirtschaftsförderung, sondern muss im Zusammenwirken aller Ämter durchgeführt werden
und mit anderen Projekten, insbesondere der
Verwaltungsmodernisierung, verbunden sein.
Das hierfür erforderliche Personal mit der entsprechenden Qualifikation stand bisher nicht
immer zur Verfügung. Um externe Begleitung
und Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, bedurfte es auch der Einstellung der finanziellen
Mittel im Haushalt.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Abschließend möchte ich betonen: Die Leipziger
Stadtverwaltung ist wirtschaftsfreundlich. Die
Kennziffern zum Wirtschaftswachstum und die
Unternehmensbefragungen belegen das. Serviceversprechen abzugeben, das ist an sich
leicht, aber man muss deren Erfüllung auch prüfen und messen können. Hierzu müssen Verwaltungsverfahren teilweise umgestaltet werden.
Deshalb benötigt der Ratsbeschluss in der Verwaltungspraxis stabile und solide Grundlagen
und mehr als ein Jahr Zeit für die Umsetzung.
Wenn Leipzig als einzige Großstadt in Deutschland die RAL-Gütekriterien erreicht, hat dieser
Ratsbeschluss aus meiner Sicht auch gezeigt,
dass die Diskussion hier an dieser Stelle für alle
einen Nutzen bringt, nicht zuletzt für die Leipziger Wirtschaft.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Wirtschaftsbürgermeister, ich nehme mit, dass in Zukunft stärker an
dem Thema gearbeitet wird. Können Sie nachvollziehen, dass unsere Frage deshalb notwendig war, weil wir den Eindruck hatten, dass seit
Juni 2016, als der Beschluss gefasst wurde, zu
wenig passiert ist, und wir eigentlich erwartet
hatten, dass innerhalb eines Jahres mehr vorliegt als das, was Sie hier aufgezählt haben? Wie
gesagt: Schön, dass das jetzt etwas intensiver
betrieben wird. Können Sie nachvollziehen, dass
man als Stadtrat unruhig wird, wenn ein Jahr
lang nichts Merkbares herauskommt, insbesondere auch konkrete Beschlusspunkte wie die
Vorlage entsprechender Informationsvorlagen
usw. nicht umgesetzt werden?
Bürgermeister Albrecht: Herr Bär, nachvollziehen kann ich das. Wenn das Rollenspiel andersherum wäre, würde ich mich das mit Sicherheit
auch fragen und genauso reagieren wie Sie. Das
Problem ist in der Tat das tägliche Geschäft in
Abstimmung mit diesem Thema. Ich hatte mir
das auch nicht so schwierig bzw. zäh vorgestellt.
Aus der Arbeit im Wirtschaftsausschuss können
Sie wiederum sicherlich auch nachvollziehen,
dass es mir um die Chance geht, Qualität abzuliefern. Insofern: Ja, es ist richtig, es hat sehr
lange gedauert. Aber ich glaube trotzdem, dass
wir auf dem richtigen Weg sind.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank.
15.4 Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen
Revolution - Stand der Umsetzung der
gemeinsamen Vereinbarung (VI-F-04411)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Dr. Jennicke antwortet.
S e i t e | 44
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Stadträtinnen! Sehr geehrte Stadträte! Zur ersten
Frage: Welchen Zeitplan gibt es für den Umzug
der Ausstellung aus dem Stasikinosaal an den
Interimsstandort Katharinenstraße 2? - Die Antwort lautet wie folgt: Die Stadt Leipzig und das
Bürgerkomitee Leipzig e. V. einigten sich am
01.09.2016, die Sonderausstellung „Leipzig auf
dem Weg zur Friedlichen Revolution“ weiter im
Kinosaal zu präsentieren, bis das bisherige
Stadtbüro in der Katharinenstraße 2 frei wird.
Dort soll dann ein kleiner Teil der Exposition gezeigt werden. Die bisherige Ausstellung im Kinosaal wird abgebaut.
Der genaue Auszugstermin des Stadtbüros in
der Katharinenstraße ist noch nicht geklärt; in
Planung ist Ende des Jahres 2017. Das Stadtbüro ist renoviert. Es fallen hier keine Vorbereitungsarbeiten an. Das Bürgerkomitee hat dem
Kulturamt mitgeteilt, dass es für einen Umzug eine Vorlaufzeit von drei Monaten benötigt. Vermieter ist die LWB. Die Stadt Leipzig ist der
Hauptmieter, das Bürgerkomitee wäre Untermieter. Derzeit erfolgen dazu die Abstimmungen mit
dem Vermieter. Gemäß der Vereinbarung sollen
dem Bürgerkomitee Leipzig e. V. diese Räume
kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Da die
Fläche des Stadtbüros kleiner ist als die bisherige Fläche im Kinosaal sind bereits jetzt in der
Großen Fleischergasse 12 250 Quadratmeter
Lagerfläche für das Bürgerkomitee reserviert, um
den nicht zu zeigenden Teil gegebenenfalls einlagern zu können.
Zur zweiten Frage: Wie ist der Stand der Bemühungen um eine solche dauerhafte Lösung? Hat
die Stadtverwaltung - und wenn ja, mit welchem
Ergebnis - geprüft, ob aufgrund der inzwischen
fortgeschrittenen Zeit ohne Interimsstandort
gleich an einer dauerhaften Lösung gearbeitet
werden sollte? - Die Antwort darauf lautet: Die
Stadt Leipzig und das Bürgerkomitee Leipzig e.
V. haben in der genannten Vereinbarung vom
01.09.2016 festgehalten, bis 31. März 2019 eine
dauerhafte Lösung für die Präsentation der Ausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen
Revolution“ zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, werden sich beide Seiten über
die erneute Nutzung des Kinosaals als Ausstellungsfläche verständigen. Die Stadt Leipzig
strebt im Rahmen der Entwicklung des Areals
Matthäikirchhof eine dauerhafte Lösung auch für
die Ausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution“ an.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank für die Antwort, die aufzeigt, dass noch
bis Ende des Jahres Zeit ist. Ich habe Sie so
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
verstanden, dass Sie dem Bürgerkomitee zusagen, es drei Monate vorher über den Umzug zu
informieren, damit es ausreichend Zeit hat, den
Umzug der Exponate vorzubereiten.
Ich hatte tatsächlich gedacht, dass es zügiger
geht. Der Umzug des Bürgerbüros in die OttoSchill-Straße hat bereits stattgefunden. Dementsprechend hatte ich angenommen, dass das
Stadtbüro aus der Katharinenstraße zügiger
auszieht, die Ausstellung schneller dorthin zieht
und der Kinosaal für andere Nutzungen eher zur
Verfügung steht. Aber gut. Solange die Ausstellung weiter dort stehen bleiben kann, ist alles in
Butter.
Meine Frage geht auch an den Oberbürgermeister - wir wurden ja im Ältestenrat entsprechend
informiert - und bezieht sich auf das Datum 31.
März 2019. Bis dahin ist nicht mehr viel Zeit. Ist
denn damit zu rechnen, dass bis dahin die Bebauung des Areals Matthäikirchhof tatsächlich so
weit fortgeschritten ist, das die Ausstellung dann wieder in ihrer regulären, vollen Größe dort einziehen kann? Würden Sie die Zeitachse
so aufmachen, oder müsste die Vereinbarung
dann wieder aufgeschnürt und neu ausgehandelt
werden? Ich denke, ein Wiedereinzug in den Kinosaal wäre die ungünstigste Lösung; denn es
gibt den Anspruch, dass dort auch wieder Veranstaltungen stattfinden können, was während der
Dauer der Ausstellung nicht möglich ist.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Genau für diesen Fall hat die Vereinbarung Vorsorge getroffen.
Der Standort Katharinenstraße 2 ist eine Interimslösung. Das ist auch allen bewusst. Ich denke, dass wir Ende 2018 genauer wissen werden,
was wir 2019 haben. Für den Fall, dass absehbar ist, dass 2019 auf dem Gelände Matthäikirchhof noch keine dauerhafte Unterbringung zu erwarten ist, sieht die Vereinbarung vor,
sich erneut zusammenzusetzen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Aus welchem Grund soll
die Ausstellung zur Friedlichen Revolution in die
Katharinenstraße 2 umziehen, warum nicht das
Schulmuseum? Dieser Standort ist meines Erachtens kein authentischer Ort der Friedlichen
Revolution.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das Wesen einer Vereinbarung ist ja eine gegenseitige Willensbekundung, die von beiden Seiten unterschrieben ist. Insofern gehe ich davon aus, dass
zwischen den Akteuren der Runden Ecke und
dem Oberbürgermeister Einvernehmen besteht,
dass dies eine Zwischenlösung ist. Solange in
S e i t e | 45
die Räumlichkeiten der Katharinenstraße 2 nicht
umgezogen werden kann, wird die Ausstellung
weiterhin im Kinosaal gezeigt. - Sie können den
Disput um den Kinosaal gerne noch einmal aufrollen; aber ich glaube, er ist uns allen noch präsent.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dr.
Jennicke.
15.5 Arbeitsstand der Ausarbeitung eines
neuen Sicherheitskonzeptes für das
Neue Rathaus (VI-F-04437)
Einreicher: AfD-Fraktion
Kollegin Dubrau antwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Zur Frage 1. Im Zusammenhang mit externen Partnern ist derzeit ein tragfähiger Konzeptentwurf entstanden, der in einer
ersten Stufe eine Neuorganisation der Zutrittsituation für die Eingangsbereiche des Neuen Rathauses und des Stadthauses vorsieht. Dabei sollen sowohl ein modernes elektronisches
Schließsystem als auch einzelne kameragestützte Sichtkontrollen zum Einsatz gelangen. - Das
haben wir an einigen Stellen jetzt schon; das soll
aber noch ausgebaut werden. - Diese bautechnischen Aufwertungen sollen den jeweils spezifischen Zutrittsituationen der einzelnen Eingangsbereiche des Neuen Rathauses und des Stadthauses angepasst werden. Am zentralen öffentlichen Eingang wird die bereits jetzt etablierte
personelle Zugangsaufsicht weiterentwickelt
werden und auch zukünftig mit städtischen Mitarbeitern und Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes besetzt sein.
Aktuell wird der vorliegende Entwurf, der zusammen mit personellen und organisatorischen
Leistungen einen integrierten Sicherheitsbaustein darstellt, noch in einzelnen Aspekten diskutiert. Dabei geht es um ein aufeinanderfolgendes, abgestimmtes Zusammenspiel von bautechnischen, personellen und organisatorischen
Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit der
laufenden Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Detail einer Prüfung unterzogen werden
müssen. Sie sollen als ergänzende Komponenten in die bereits bestehenden Sicherheitsleistungen effektiv eingebunden werden. Es ist geplant, den vorliegenden Konzeptentwurf nach der
Sommerpause abzuschließen und zunächst in
der Dienstberatung des OBM zu diskutieren.
Zur Frage 2. Nach der Diskussion in der Dienstberatung des OBM ist vorgesehen, das Konzept
den verschiedenen Ämtern und Nutzern des
Neuen Rathauses und des Stadthauses vorzustellen. Dabei sollen auch die Fraktionen des
Stadtrates eingebunden werden. Die schrittweise
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
baulich-technische Umsetzung der einzelnen
Abschnitte wird im Rahmen der jeweiligen Diskussion erläutert werden.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Wie darf ich mir das vorstellen? Zu welchem Zeitpunkt wird der Stadtrat
erstmalig eingebunden? Sie sagten, es sei geplant, den Konzeptentwurf in der Dienstberatung
des OBM nach der Sommerpause zu diskutieren. Heißt das, dass der Stadtrat im dritten Quartal informiert wird, oder müssen wir uns noch
länger gedulden?
Bürgermeisterin Dubrau: Nach der Sommerpause heißt in diesem Fall: Ende des dritten
Quartals.
Stadtrat Keller (AfD): Danke.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau
Dubrau.
15.6 Stadtwerke-Engagement in Polen: Alles
öko? (VI-F-04446)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Diese Anfrage beantworte ich selbst. Ich bitte um
Verständnis, dass ich die Fragen 2 und 3 nicht
öffentlich beantworten werde. Ich biete aber an,
Sie darüber entweder im nichtöffentlichen Teil
der heutigen Ratsversammlung zu informieren
oder aber im Verwaltungsausschuss nichtöffentlich Auskunft zu geben. Über die Werte möchte
ich hier nicht öffentlich spekulieren.
Es geht um die Beteiligung der Stadtwerke an
der GPEC-Gruppe, einem bedeutenden Energieversorger mit Sitz in Gdansk. Zur Wahrheit
gehört: Das ist eine sehr ertragreiche, eine sehr
gute Beteiligung der Stadtwerke Leipzig, die seit
Jahren wesentlich zur Erfüllung der strategischen Eigentümerziele des LVV-Konzerns beiträgt, insbesondere zur Finanzierung des ÖPNV
in unserer Stadt. Mit einem Jahresergebnis von
10 Millionen Euro Abführung können Sie sich das
selbst ausrechnen. Der lokale Bezug des Engagements ist hier insbesondere über das Ergebnis
eindeutig gegeben.
Zur Frage 1. Die GPEC-Gruppe versorgt die lokalen Märkte im Gdansk, Sopot, Tzsew und
Starogard-Gdanski mit Wärme, Fernwärme und
dezentralen Erzeugungsanlagen. Sie vertreibt
Strom aus regenerativen Energien, insbesondere
aus Wasserkraftanlagen, und bietet energienahe
Dienstleistungen an. Die eigene Stromerzeugung
der GPEC-Gruppe erfolgt zu 100 Prozent aus
S e i t e | 46
Wasserkraft. Die Gruppe hat zwei eigene Wasserkraftwerke mit einer Leistung von insgesamt
1 MW elektrisch. Der gehandelte Strom der
GPEC stammt zu 62 Prozent aus Kohle und zu
38 Prozent aus Wasserkraft. Die Erzeugung von
Fernwärme basiert zu 84 Prozent auf Kohle und
zu 16 Prozent auf Erdgas und Erdöl. Die gehandelte Fernwärme stammt zu 98 Prozent aus Kohle und zu 2 Prozent aus Erdgas und Erdöl. Den
Großteil der Wärme bezieht die GPEC von einem Vorlieferanten, einem Kohlekraftwerk der
EDF in Gdansk. Die GPEC setzt bei der Wärmeversorgung im Wesentlichen auf Kraft-WärmeKopplung. Durch den Anschluss neuer Kunden
an das Fernwärmenetz können dezentrale Erzeugungsanlagen abgeschaltet werden.
Zur Frage 4. Im Zuge der jährlich stattfindenden
Abschlussprüfungen der Stadtwerke wird auch
die Werthaltigkeit der Finanzanlagen geprüft. Ich
kann Ihnen versichern: Die Anteile an der GPEC
sind seit Jahren, immer wieder auch von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestätigt, sehr werthaltig. Vor dem Hintergrund der stabilen Entwicklung gibt es keinen Zweifel an der vollständigen
Werthaltigkeit des Anteilswerts. - Ich bitte Sie um
Verständnis, dass ich nicht öffentlich spekuliere
über den tatsächlichen Wert, den diese Anteile
insgesamt ausmachen. Wie gesagt, das Angebot
steht, Ihnen im nichtöffentlichen Teil auch diese
Werte, die wir heute im Buchwert veranschlagen,
zu benennen.
Bitte schön, Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Vielen Dank, Herr
Oberbürgermeister. Angesichts der langen Tagesordnung heute schlage ich vor, Ihrem Vorschlag zu folgen, die übrigen Fragen im Verwaltungsausschuss zu beantworten. Ich denke, das
kommt uns allen entgegen.
Ich habe noch eine Nachfrage zu den jetzt gegebenen Antworten, aus denen deutlich hervorging,
dass die gehandelte Energie nicht aus regenerativen Energien, sondern überwiegend aus Steinkohle stammt. Müsste man nicht, wenn man, wie
von anderen Fraktionen hier vorgeschlagen wird,
Kriterien wie die Erzeugung aus regenerativen
Energien in den Vordergrund hebt, bei Finanzanlagen der Stadt den Ertrag hintenanstellen und
sagen: Obwohl diese Beteiligung einen hohen
Ertrag bringt, muss sie verkauft werden, weil die
Erzeugungsart nicht den Zielen der Stadt entspricht? Stichwort: Vattenfall, Braunkohle.
Oberbürgermeister Jung: Das wird alles zu besprechen sein, wenn der Antrag im nichtöffentlichen Teil aufgerufen wird. - Gibt es weitere
Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
15.7 Wie weiter mit dem Schlobachshof? (VIF-04171)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich bitte Kollege Rosenthal um Antwort.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Im April wurde durch das
Amt für Stadtgrün und Gewässer der Auftrag zur
Erarbeitung eines Nutzungs- und Entwicklungskonzepts an ein Freiraum- und Landschaftsplanungsbüro vergeben. Dieses Konzept soll unter
Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
unter anderem beinhalten: Vermessung des
Grundstücks, Gutachten für die Gebäudesubstanz, Abrisskosten, Kosten für die Sanierung
der denkmalgeschützten Gebäude, Kosten für
den Hochwasserschutz, Erarbeitung von mehreren Nutzungsvorschlägen, Erarbeitung der Folgekosteneinnahmen entsprechend Nutzungsvorschlag, Durchführung eines sogenannten Quickchecks zur Ermittlung der verschiedenen Nutzungsentwicklungsvorschläge in der Öffentlichkeit sowie innerhalb der Stadtverwaltung.
Auf Grundlage der voraussichtlich Ende 2017
vollständig vorliegenden Ergebnisse wird innerhalb der Verwaltung ein Vorschlag für die weitere
Nutzung erarbeitet. Daran nehmen neben dem
Amt für Stadtgrün und Gewässer als Auftraggeber unter anderen das Amt für Umweltschutz,
das Liegenschaftsamt, das Amt für Bauordnung
und Denkmalpflege und das Amt für Geoinformation und Bodenordnung teil.
Gebäude, bei denen die Bestandsaufnahme eine
Empfehlung zum sofortigen Abriss ergibt, werden
kurzfristig für die Zuordnung als externe Kompensationsmaßnahme vorbereitet.
Zur zweiten Frage. Zurzeit werden die bewohnbaren Gebäude teilweise durch die bisherigen
Mieter genutzt. Der weitere Umgang mit den
Mietern und gegenwärtigen Nutzern befindet sich
in rechtlicher und faktischer Klärung. Dabei werden die umweltrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Belange berücksichtigt.
Zur dritten Frage. Diese Antwort ergibt sich aus
dem Konzept.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Wir
hatten zur Zwischennutzung gefragt. Da stellt
sich für mich schon die Frage: Wie sind die
rechtlichen Bedingungen? Sie sagen, das ergibt
sich aus dem Konzept. Wir wollten aber wissen:
Gibt es vertragsrechtliche Bestandteile, die besagen: Die Leute können dort in den nächsten
S e i t e | 47
10 oder 20 Jahren drinbleiben? Wie verhält sich
das? Dass Sie uns ein Nutzungs- und Entwicklungskonzept vorlegen wollen, ist zwar schön;
aber unsere Frage war: In welchem Zeitraum
lässt sich ein solches Konzept aufgrund der derzeitigen Zwischennutzung realisieren?
Bürgermeister Rosenthal: Ich hatte zu Frage 2
gesagt: Diese Frage wird derzeit rechtlich und
faktisch geklärt. Ich kann Ihnen heute noch nicht
sagen, wie verbindlich die Verträge über den
Konzepterstellungszeitraum hinaus für uns wirken oder nicht. Das kann ich heute nicht beantworten.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Dann
sagen Sie doch gleich, dass Sie unsere Anfrage
nicht beantworten können. Dann hätte ich nicht
nachfragen müssen.
Bürgermeister Rosenthal: Ich habe Ihnen ja
geantwortet, kann Ihnen aber heute nicht sagen Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja,
okay. Also, Sie wissen es aktuell nicht. - Würden
Sie denn, sobald Sie das wissen, uns die Information zukommen lassen?
Bürgermeister Rosenthal: Selbstverständlich.
Ich hatte ja gesagt: Bis Ende 2017 liegt das Konzept vor. Ich gehe davon aus, dass wir bis dahin
insbesondere die rechtlichen Fragen mit den
bisherigen Mietern und Nutzern geklärt haben.
Die sind heute noch nicht geklärt.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Alles
klar; gut. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Rosenthal.
15.8 Zugeparkte Radfahrstreifen beim Spinnereirundgang (VI-F-04172)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wiederum Kollege Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Zur Frage 1. In der
Spinnereistraße gab es im Jahr 2017, aktueller
Stand, 75 Anzeigen wegen Parkens auf dem
Radweg. Diese Anzeigen wurden und werden in
der Zentralen Bußgeldbehörde bearbeitet. Die
Spinnereistraße wird regelmäßig in Verkehrsüberwachungsmaßnahmen des ruhenden Verkehrs einbezogen. Festzustellen ist für alle Beteiligten: Ja, das Parken auf dem Radweg, Verkehrszeichen 237, ist generell verboten. Insofern
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
bedarf es aus Sicht der Verwaltung keiner gesonderten verkehrsrechtlichen Regelungen in
diesem Straßenabschnitt. Außerhalb der Sonderveranstaltungen wird die Spinnereistraße von
Montag bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr sowie
am Sonnabend von 7.00 bis 17.30 Uhr durch die
Kolleginnen und Kollegen des ruhenden Verkehrs kontrolliert.
In Vorbereitung der heutigen Beantwortung dieser Anfrage habe ich noch einmal meine Antwort
zur Anfrage der Grünen hinsichtlich der zugeparkten Geh- und Radwege bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet herausgesucht, da ich mir
vorstellen kann, dass Sie insbesondere mit den
Abschleppvorgängen Schwierigkeiten haben. Ich
wiederhole sie noch einmal, weil das auch für die
Spinnereistraße gilt.
Die Abwägungsprozesse zur Beurteilung abschleppwürdiger Parkvorgänge basieren, zumindest in der Stadt Leipzig, auf den einschlägigen
gesetzlichen Grundlagen und den Erkenntnissen
der Rechtsprechung. Jeder Fall muss tatsächlich
einzeln bewertet werden. Insofern gehört bei der
Anordnung einer Abschleppmaßnahme dazu,
dass es sich um eine nachhaltige Verbesserung
einer lokalen Verkehrssituation handeln muss.
Dadurch, dass Radfahrer auf die Straße ausweichen dürfen und müssen für den Fall, dass der
Radweg verstellt ist, ist die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht behindert. Man kann
im Einzelfall, wenn eine über das Maß hinausgehende Behinderung vorliegt, eine Abschleppmaßnahme anordnen. Hier muss man wiederum
berücksichtigen - das betrifft auch den Straßenabschnitt Spinnereistraße -, dass ein Abschleppvorgang in der Regel 15 bis 20 Minuten dauert
und die gesamte Verkehrsführung an dieser Stelle während dieser Zeit quasi zusammenbricht.
Das führt in der Regel dazu, dass nur durch das
Parken auf Radwegen sich die Kolleginnen und
Kollegen des ruhenden Verkehrs noch nicht veranlasst sehen, Abschleppmaßnahmen anzuordnen. - Ich weiß, da sind wir uns nicht einig.
Zur Frage 2. Der Veranstaltungsstelle des Ordnungsamtes ist bekannt, dass jährlich im April
der Große Frühjahrsrundgang und im September
der Große Herbstrundgang stattfinden. Die
Durchführung dieser Veranstaltungen muss dem
Ordnungsamt nicht angezeigt werden, da sie
bauordnungsrechtlich zulässig sind. Die Veranstaltungen finden großen Anklang; das wissen
wir und alle Beteiligten. Insofern wird es nunmehr nochmals seitens der Veranstaltungsstelle
des Ordnungsamtes ein Zugehen auf die Abteilung Fließender und ruhender Verkehr geben,
um gegebenenfalls hier auch außerhalb der Kontrollzeiten sonnabends von 9.00 bis 17.30 Uhr
Kontrollen durch die Kolleginnen und Kollegen
des ruhenden Verkehrs vorzunehmen. Das hängt
S e i t e | 48
an dieser Stelle aber immer auch ein Stück weit
von der Veranstaltungslage in der Gesamtstadt
ab.
Darüber hinaus wird die Veranstaltungsstelle des
Ordnungsamtes Kontakt mit der Geschäftsleitung der Leipziger Baumwollspinnerei aufnehmen und mit dem Veranstalter die Situation insgesamt noch einmal diskutieren. Wir erwarten,
dass auf der Internetpräsenz des Veranstalters
insbesondere auf die schwierige verkehrliche Situation vor Ort und die rechtlichen Folgen einer
Missachtung der Verkehrsregeln hingewiesen
wird.
Zur Frage 3. Das muss ich zurückweisen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass keine Parkverstöße toleriert werden. Der Stadtrat hat im
Januar 2016 beschlossen, dass bis zur Eröffnung des neuen Naturkundemuseums im Jahr
2020 in einer Entfernung von maximal 100 Metern eine Haltestelle des ÖPNV eingerichtet werden soll. Derzeit gibt es sie dort nicht. Die LVB
arbeitet an Varianten einer Busanbindung. Solange diese Varianten nicht vertieft vorliegen, gibt
es keine alternative Lösung. Die Leute müssten
dann vom S-Bahn-Haltepunkt oder von wo auch
immer dorthin laufen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja,
eine Nachfrage an den Oberbürgermeister direkt,
falls er zuhört.
Oberbürgermeister Jung: Ich höre zu.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Das
war gerade nicht ersichtlich. - Gehen Sie mit den
Ausführungen von Bürgermeister Rosenthal insoweit d’accord, dass Sie ihnen zustimmen? Sie
hatten ja in der Presse gesagt: Wir müssen die
Bedingungen für den Radverkehr in Leipzig verbessern, um den Radverkehrsanteil zu erhöhen.
- Den Ausführungen von Herrn Rosenthal war zu
entnehmen, dass generell von einem Abschleppen von auf Fahrradwegen parkenden Autos abgesehen wird - Bürgermeister Rosenthal: Das habe ich nicht
gesagt.
Oberbürgermeister Jung: Das hat er nicht gesagt.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
korrigiere: nicht generell. - Sie hatten gesagt, das
sind Einzelabwägungen. Aber wir haben auf-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
grund von Antworten zu Anfragen auch schon erfahren, dass von Fahrradwegen so gut wie nie
abgeschleppt wird. Das wurde damit begründet und das haben Sie eben gesagt -, dass die Radfahrer ja auf die Straße ausweichen können was in dieser Stadt fast immer passiert. Das aber
sorgt erstens auch nicht gerade für einen flüssigen Verkehr auf der Straße und ist zweitens gefährlich. Eine Verbesserung der Bedingungen für
den Radverkehr in Leipzig sieht anders aus. Von
daher die Frage: Herr Oberbürgermeister, sind
Sie mit den Aussagen von Bürgermeister Rosenthal einverstanden?
Oberbürgermeister Jung: Zwischen Herrn Rosenthal und mir gibt es da überhaupt keinen Dissens. Man kann von der Situation an Tagen der
offenen SpinnereiGalerien nicht ableiten, dass es
zu einer Beeinträchtigung des Radverkehrs insgesamt kommt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir arbeiten Schritt für Schritt an der Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr.
Sie können doch nicht das Thema an diesem
Beispiel aufmachen. Das verstehe ich nicht. Tut
mir leid, Herr Volger, das ist mir zu hoch.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Wir
haben zu einem speziellen Beispiel gefragt, und
Herr Bürgermeister Rosenthal hat Bezug nehmend auf unsere Anfrage, die wir vor drei Monaten gestellt haben, noch einmal eine Replik zur
Abschleppsituation und der Situation auf den
Radwegen generell vorgetragen. Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie das vielleicht gehört.
Oberbürgermeister Jung: Das habe ich.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Von
daher war meine Nachfrage, ob Sie damit
d’accord gehen, dass es zur Verbesserung der
Bedingungen für den Radverkehr beiträgt, wenn
von Radwegen weiterhin nicht abgeschleppt
wird, sondern dort parkende Autos nur ein Knöllchen bekommen und dadurch der Autoverkehr
auf den Straßen wie auch der Radverkehr, der
nicht auf dem Radweg fahren kann, behindert
wird. Es trägt unserer Meinung nach nicht zu einer Verbesserung der Radverkehrsbedingungen
in Leipzig noch zur Sicherheit für den Radverkehr noch zur Sicherheit für den Automobilverkehr auf der Straße bei, wenn die Radfahrer
permanent in den Autoverkehr ausweichen müssen.
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte Sie, Ihren
Ton zu mäßigen. Ihr Ton gefällt mir überhaupt
nicht, Herr Volger.
S e i t e | 49
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Oberbürgermeister - Oberbürgermeister Jung: Wir können sehr
sachlich in der Sache miteinander streiten, aber
in einem angemessenen Ton und mit Respekt.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister, würden Sie mir
sagen, an welcher Stelle ich mich im Ton vergriffen habe?
Oberbürgermeister Jung: Indem Sie mir zum
Beispiel unterstellen, dass ich Ihnen nicht zuhöre, und das in despektierlicher Art und Weise und
mit Aggressivität in der Tonlage.
Es gibt noch weitere Nachfragen von Herrn Weber und Herrn Morlok.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Also,
Sie beantworten meine Frage nicht?
Oberbürgermeister Jung: Ich habe die Frage
beantwortet.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Okay,
also keine Antwort.
Stadtrat Weber (SPD): Ich wollte auch noch
einmal zu diesem Punkt nachhaken. Herr Pellmann hatte dazu auch immer wieder angefragt
und nachgefragt und die Situation vor Ort beklagt; das wissen Sie.
Herr Rosenthal, Ihre Ausführungen zur Frage 2
helfen mir persönlich eher wenig, um mir wirklich
eine Vorstellung davon machen zu können. Sie
hatten gerade ausgeführt, dass Sie nicht in
Kenntnis gesetzt werden, wann der Spinnereirundgang stattfindet. Soweit ich weiß, wird das
frühzeitig genug angekündigt; das kann man
wissen. Meine Bitte ist, zu prüfen, ob man hier
schon im Vorfeld verkehrsrechtliche Anordnungen durchführen kann. Man weiß ja inzwischen,
dass dort auch Leute hinkommen, die ihre Autos,
wenn nicht anders möglich, auch auf Radfahrstreifen abstellen. Wäre es beispielsweise möglich, für diesen Zeitraum Tempo 30 anzuordnen?
Damit würde man auf die Situation, wie sie sich
dort darstellt, entsprechend reagieren.
Ansonsten könnten wir immer wieder nur Nachfragen dazu stellen. Das ist, glaube ich, zu wenig. Ich verspüre auch nicht wirklich einen Veränderungswillen vonseiten des Dezernats III an
der Stelle.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Bürgermeister Rosenthal: Für die verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 bin ich nicht
zuständig; das muss ich klar sagen. Ich weise
auch zurück, dass ich das nicht anordnen will.
Darüber hinaus: Veranstalter ist die Spinnerei.
Wenn der Veranstalter merkt, dass in seinem
Umfeld - es gibt dort vier Straßen - alles zugeparkt ist, dann liegt es, wie bei anderen Veranstaltern auch, in seiner Verantwortung, an dieser
Stelle verkehrsrechtliche Anordnungen bei der
Stadt Leipzig zu beantragen. Er kann sich mit
der Veranstaltungsstelle dazu intensivst ins Benehmen setzen.
Was Sie erwarten, ist, dass wir für den Veranstalter eine Dienstleistung übernehmen. Das ist aber
nicht in erster Linie unsere Aufgabe, sondern der
Veranstalter hat auf die Stadtverwaltung zuzugehen. Wir lösen jetzt seine Verkehrsprobleme. Insofern habe ich deutlich gemacht, dass wir jetzt
auf den Veranstalter zugehen und ihm sagen
werden: Er muss auf seiner Internetseite kommunizieren, wie man zum Spinnereigelände
kommt, und zwar am besten ohne Fahrzeug. Ich
glaube, wir sind uns alle einig, dass das erste
Priorität hat. Wenn die Besucher in der Regel
ohne Fahrzeug dort hinkommen - siehe Sportforum -, wird es auch keine Probleme für den Radverkehr geben.
Stadtrat Weber (SPD): Ich möchte den Herrn
Oberbürgermeister zitieren, der eben angemahnt
hat, sachlich miteinander umzugehen. Sie, Herr
Rosenthal, sind für die Beantwortung dieser Anfrage zuständig.
Bürgermeister Rosenthal: Das habe ich gemacht.
Stadtrat Weber (SPD): Deswegen spreche ich
jetzt mit Ihnen und nicht mit Frau Dubrau, und
deswegen stelle ich jetzt die Frage - Bürgermeister Rosenthal: Sie haben gesagt,
Sie vermissen beim Dezernat III den Willen, an
der Stelle die Verantwortung zu übernehmen.
Darauf habe ich reagiert. Die nehme ich wahr.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, dann
Herr Pellmann.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Rosenthal,
Sie sind in Ihrer Beantwortung noch einmal auf
das Thema „Parken auf Radwegen“ eingegangen und haben aus der Antwort auf eine frühere
Anfrage zitiert. Dabei ging es auch um das Abschleppverhalten. Dazu meine Frage: Das Parken auf Radwegen ist genauso widerrechtlich
wie das Parken auf einer Straße oder das Par-
S e i t e | 50
ken auf den Gleisen der LVB. Wäre das Abschleppverhalten anders, wenn das Fahrzeug
auf den Gleisen der LVB oder mitten auf der
Straße stehen würde? Wenn die LVB beispielsweise anzeigen würde, dass die Straßenbahn
nicht fahren kann, weil auf den Gleisen ein Auto
parkt, würde das Abschleppen dann genauso
gehandhabt wie beim Parken auf Radwegen oder würde das anders gehandhabt? Wie verhält
sich das mit der Gleichbehandlung?
Bürgermeister Rosenthal: Auch dies bedarf einer Einzelfallprüfung. Aber bei Behinderung insbesondere des Verkehrs auf der Schiene würden
wir anders agieren, ja.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Und wie verhält
sich das beim Parken mitten auf der Straße?
Bürgermeister Rosenthal: Wenn der komplette
Verkehr behindert würde, ja. Das ist ein anderer
Sachverhalt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Rosenthal, ich habe drei Nachfragen. Erste Frage: Sie
sprachen von 75 Ordnungswidrigkeitenverfahren
in diesem Zusammenhang. Betraf das eine oder
beide Veranstaltungen? Für eine Veranstaltung,
sei es für die im April oder die im Herbst, erscheint mir diese Zahl ein bisschen niedrig.
Bürgermeister Rosenthal: Vom 1. Januar 2017
bis Stand heute.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Okay. - Zweite
Frage: Sie sagten, abgeschleppt werde nur,
wenn es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen
kommt. Herr Weber hatte eben kurz aus dem
Ausschuss zitiert; aber es ist kein Geheimnis,
dass ich das - auch hier öffentlich - immer wieder
angefragt habe. - Mir ist seit fünf, sechs Jahren
bekannt, dass es an dieser Stelle tatsächlich zu
massiven Beeinträchtigungen kommt, und zwar
nicht nur für den Radverkehr, sondern auch für
den Autoverkehr. Die Situation wird besonders
unschön, wenn Feuerwehren und Krankenwagen
diesen Bereich passieren müssen. Meine Frage
zum Thema Abschleppen: Müssen in der Straße
nicht bestimmte Querschnitte eingehalten werden? Zum Teil wird ja nicht nur auf dem Radweg,
sondern auch auf dem Fußweg bis in den Straßenraum hinein geparkt, sodass an dieser Stelle
zwei entgegenkommende Autos nicht mehr aneinander vorbeifahren können. Wäre das ein
Grund, einzugreifen?
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Abschließend meine dritte Frage: Ist der Veranstalter einmal auf die Stadt Leipzig zugekommen
und hat verkehrsrechtliche Anordnungen, zum
Beispiel Einbahnstraßenregelung, temporäre
Einrichtung von Parkflächen einseitig oder irgendetwas anderes in der Art, beantragt? Gab es da
bisher Anfragen?
Bürgermeister Rosenthal: Zur zweiten Frage.
Es ist so: Die durchgezogene Radverkehrslinie
führt dazu, dass auf dem Radweg nicht geparkt
werden darf. Das heißt: Wenn kontrolliert wird,
erhält derjenige, der das doch tut, ein sogenanntes Knöllchen. Sollte er sich neben diese durchgezogene Linie stellen, wäre zwar die Durchfahrtbreite auf der Spinnereistraße noch gewährleistet; allerdings ist es aufgrund der Markierungen auf der Straße nicht zulässig, sein Fahrzeug
an dieser Stelle abzustellen. Für den Fall, dass
das Fahrzeug an dieser Stelle steht und auf der
gegenüberliegenden Seite auch geparkt wird das ist ja in der Regel so -, müsste man im Einzelfall entscheiden, ob dadurch der Verkehrsfluss
derart beeinträchtigt ist, dass abgeschleppt werden muss.
Ich will aber noch einmal darauf hinweisen, dass
auch das Abschleppfahrzeug in dieser Gesamtverkehrssituation an den jeweiligen Standort
herangeführt werden muss und dass, wenn es
dann vor Ort ist, der Abschleppvorgang 15 bis 20
Minuten dauert. Deshalb sind wir der Auffassung,
dass das nicht zu einer Verflüssigung des Verkehrs beiträgt, sondern in diesem Zeitraum eher
noch eine Verschärfung eintritt.
Das heißt: Eigentlich müssten alle Beteiligten
sehr viel stärker propagieren, sich gar nicht erst
mit dem Auto zu diesen beiden Veranstaltungen
zu begeben. Das werden wir jetzt mit dem Veranstalter besprechen. Ob bisher miteinander geredet wurde in dem Sinne „der Veranstalter kam
auf das Amt zu“, das kann ich heute nicht mit aller Entschiedenheit mit Ja oder Nein beantworten.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
15.9 Umsetzung des Ratsbeschlusses zur
Wiederherstellung der Leuchtreklame
an den Höfen am Brühl (VI-F-04174)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Zur Frage 1. Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, war eine Entscheidung des
Sächsischen Oberverwaltungsgerichts mittlerweile entbehrlich, da sich die Stadt Leipzig und
S e i t e | 51
der neue Eigentümer des den Höfen am Brühl
gegenüberliegenden Marriott-Hotels geeinigt und
am 24.03.2017 einen Vergleichsvertrag abgeschlossen haben. Der Vergleichsvertrag ist
rechtskräftig geworden. Er beinhaltet, dass die
historischen Werbeschriftzüge für die Höfe am
Brühl eingerichtet und in Betrieb genommen
werden dürfen, wobei der dem Hotel zugewandte
Teil nicht in den Nachtstunden, also nicht nach
22 Uhr, betrieben werden soll.
Zur Frage 2. Der Bebauungsplan für die Errichtung des Vorhabens „Höfe am Brühl“ ist ein sogenannter Angebotsbebauungsplan. Anders als
bei einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan
kann und darf dieser aus rechtlichen Gründen
keine Bauverpflichtung formulieren. - Insofern
muss man abwägen, was man an den einzelnen
Stellen macht. Die Entscheidung war damals
so. - Aus diesem Grund wurde die Errichtung des
historischen Werbeschriftzugs im städtebaulichen Vertrag 2009 vereinbart. Die Umsetzung
dieser Verpflichtung erfolgte durch die Beantragung und die Erteilung der Baugenehmigung für
die Errichtung des historischen Werbeschriftzugs.
Gegen diese Baugenehmigung legte der Eigentümer
des
benachbarten
Marriott-Hotels
Rechtsmittel ein. Bereits das Verwaltungsgericht
Leipzig ersuchte die Stadt Leipzig und die beigeladene mfi Höfe am Brühle GmbH & Co. KG, die
Baugenehmigung vorerst aufgrund des ungewissen Prozessausgangs nicht umzusetzen. Dem
folgten die Stadt und die Höfe am Brühl GmbH.
Anderenfalls hätte das jeweils befasste Gericht,
das Verwaltungsgericht ebenso wie das Oberverwaltungsgericht, diesbezüglich eine gerichtliche Anordnung erlassen können. Der Eigentümer der Höfe am Brühl befasst sich mittlerweile
mit der sehr aufwendigen Restaurierung und
Wiederherstellung der Werbeanlagen. Es kann
damit gerechnet werden, dass im Laufe des Jahres 2018 die Buchstaben und der schöne Spruch
wieder über Leipzig leuchten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Erstens: Warum bedurfte es einer Anfrage, um Bewegung in diese Angelegenheit zu
bringen? - Zweitens. Mir ist unerklärlich, warum
ein solcher Vergleich nicht schon früher hätte
geschlossen werden können. Musste dafür tatsächlich erst das Hotelmanagement wechseln?
Ich vermute, auch die sächsische Justiz war in
dieser Angelegenheit etwas entscheidungsfaul.
Bürgermeisterin Dubrau: Zu Ihrer ersten Frage. Ich sagte gerade: Am 24.03.2017 ist der Ver-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
gleich geschlossen worden. Darüber haben wir
per Presseerklärung öffentlich informiert. Ich habe das auch im Ausschuss dargestellt. Insofern
war Ihre Anfrage kein Grund dafür; das war bereits in Bewegung. - Zum Vertrag selbst kann
Ihnen Herr Oberbürgermeister Auskunft geben.
Oberbürgermeister Jung: Ganz einfache Antwort, Herr Schlegel: Mit dem neuen Besitzer des
Hotels kam neue Bewegung ins Spiel. Er ist auf
mich zugekommen und gesagt, dass er das beenden möchte, und dann haben wir diese Lösung gefunden. Ich bin sehr dankbar, dass das
vom Dezernat VI sehr zielgerichtet umgesetzt
wurde.
Weitere Nachfragen zu den Leuchtreklamen? Danke schön, Frau Dubrau.
15.10 Vorlage zum Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements (VI-F-04175)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Diese Anfrage werde ich selbst beantworten. Zur Frage 1. Ein offenes Wort: Ich habe die Vorlage ganz zurückgezogen, weil ich mit ihrer Qualität nicht zufrieden war. Wir haben im Stadtrat
eine lange Diskussion dazu geführt. Es gab einige Ideen, Festlegungen und Überlegungen. Diese wollte ich gerne aufgreifen. Die Vorlage in der
vorgelegten Form entsprach dann jedoch nicht
meinen Vorstellungen von einer dem Thema angemessenen Vorlage. Deswegen habe ich sie
angehalten.
Zur Frage 2. Es fehlt nicht das Grundbekenntnis
der Stadt, es fehlt das Grundbekenntnis des
Stadtrats. Wir haben kein Bekenntnis des Stadtrats zu einer Würdigung des ehrenamtlichen Engagements, die Bestandteil der Vorlage war, die
ich damals eingereicht hatte. Aber ich glaube, wir
sind uns alle miteinander einig, wie wichtig uns
das Ehrenamt ist und dass wir das Ehrenamt
würdigen wollen. Ich zur Person möchte das
auch durch Veranstaltungen und verschiedene
Initiativen unterstützen.
Zur Frage 3. Durch die Beschlussfassung des
Doppelhaushalts 2017/2018 werden wir nunmehr
eine Beteiligungseinheit, eine Struktureinheit im
neuen Stadtbüro einrichten können. Ich glaube,
es gibt neuen Schub, dass wir dort „Leipzig weiter denken“, Stadtbüro und Engagementstrategie
zusammenführen und auch eine Stelle einrichten, die der Stadtrat uns für diese Aufgabe genehmigt hat. Insofern bin ich ganz zuversichtlich,
dass wir damit die nächste Stufe erreichen können.
Zur Frage 4. Im Hinblick auf das INSEK machen
Sie sich bitte keine Sorgen. Wir wollen nicht
mehr in jedem Fachkonzept die Bürgerbeteili-
S e i t e | 52
gung extra ausweisen, sondern die Bürgerbeteiligung wird zu einem allen Fachkonzepten zugrundeliegenden Gitter. Wenn zum Beispiel Frau
Dr. Jennicke den Kulturentwicklungsplan zur Beschlussfassung vorlegt, ist die Bürgerbeteiligung
Bestandteil des Kulturentwicklungsplans. Wenn
der Kollege Fabian heute den Schulentwicklungsplan vorlegt, ist die Beteiligung vorab breit
und umfassend gewesen: in den Schulen, in den
Initiativen, in den Stadtbezirksbeiräten etc. Das
heißt: Alle Fachkonzepte setzen selbstverständlich bei Bürgerbeteiligung an, auch wenn sie dort
nicht extra verankert ist. Aber im künftigen
INSEK-Prozess wird dies entsprechend gewürdigt.
So weit meine Antworten auf die in Ihrer Anfrage
gestellten Fragen. - Herr Deissler.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Was
die Qualität der Vorlage angeht, kann man Ihnen
nur zustimmen. Sie hatte nicht die gewünschte
Qualität. Sie sagten, Sie haben die Vorlage jetzt
ganz zurückgezogen. Erste Frage: Kommt stattdessen etwas anderes?
Zweite Frage: Sie hatten eben verschiedene
Bürgermeister in Zusammenhang mit dem
INSEK genannt. Das ist genau der Ansatz, den
wir auch sehen. Wir denken, gerade weil es verschiedene Bereiche betrifft, müsste das im
INSEK aufgenommen werden. Bezüglich des
Bürgerbüros und den drei genannten Bereichen
würde ich darum bitten, zu beachten: Es gibt sicherlich Berührungspunkte, aber das sind grundverschiedene Aspekte.
Zum bürgerschaftlichen Engagement und der
Aufnahme in das INSEK. Sie betonen ja immer:
Momentan ist die Situation in Leipzig gut. - Auch
dem stimme ich zu, ja. Aber es ist davon auszugehen, dass sich die Dinge in den nächsten Jahren gewaltig ändern werden. Deswegen ist es
notwendig, schon heute zu betrachten, welche
Stellschrauben dafür eingezogen werden müssen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler, ich bin
bei Ihnen. Die Engagementstrategie, die wir dort
erarbeiten wollen, wird in eine Vorlage münden
müssen. - Das ist die konkrete Antwort auf die
Frage 1.
Ich kann Ihnen heute schon so viel sagen - ich
hatte das INSEK im Entwurf schon in der ersten
Lesung -: Das Zielbild Teil A enthält auf jeden Fall
als Akteure der weiteren integrierten Stadtentwicklungskonzeption Bürgerbeteiligung als eine
zentrale Größe - wenn Sie so wollen: im äußeren
Ring - der Gesamtaktivitäten. Ich werde dazu im
Stadtrat in der August-Sitzung ausführlich informieren.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Meine Damen und Herren, damit ist die für die
Beantwortung von Anfragen zur Verfügung stehende Zeit von einer Stunde ausgeschöpft. Die
übrigen Anfragen werden schriftlich beantwortet.
Ich schließe die Fragestunde.
TOP 16 entfällt. Ich hätte so viel zu erzählen,
aber aufgrund der umfangreichen Tagesordnung
heute verzichte ich darauf.
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen
gem. § 73 (5) SächsGemO bis April 2017
(VI-DS-04170)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es dazu Hinweise? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18
Vorlagen I
18.1 Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt
Leipzig an Professor Herbert Blomstedt
(VI-DS-04095)
Einreicher: Dezernat Kultur
Ein Anliegen, das uns allen wichtig ist. Unser
wunderbarer Freund, so darf ich sagen, Herbert
Blomstedt wird 90 Jahre alt. Wir haben uns in
enger Abstimmung miteinander entschieden, ihm
die Ehrenmedaille zu verleihen. Ich würde mich
sehr freuen über ein einmütiges Votum aus dem
Stadtrat.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer
stimmt für die Verleihung der Ehrenmedaille an
Professor Herbert Blomstedt? - Gegenstimmen?
- Enthaltungen?
S e i t e | 53
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig so bestellt und
beschlossen. - Herzlichen Glückwunsch, Herr
Kretzschmar, und viel Erfolg!
18.3 Verlängerung einer Bestellung des Ersten Betriebsleiters (Intendanten) der
Oper Leipzig (VI-DS-04101)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Es wird die Verlängerung der Bestellung von
Herrn Professor Schirmer vorgeschlagen. - Ich
darf dem Stadtrat ganz herzliche Grüße von
Herrn Professor Schirmer ausrichten. Er hat mir
und auch Frau Dr. Jennicke ausdrücklich Bescheid gegeben, dass er heute leider verhindert
ist.
Wird das Wort gewünscht? - Können wir offen
abstimmen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Bestellung von Herrn Professor Schirmer zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Auch das ist ein einstimmiger Beschluss.
18.4 Verlängerung der Bestellung des Zweiten Betriebsleiters (Verwaltungsdirektors) des Gewandhauses zu Leipzig (VIDS-04102)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Einreicher: Dezernat Kultur
Platz genommen hat Herr Professor Röckrath,
begleitet von Herrn Schulz. - Herzlich willkommen, Herr Röckrath!
Wird das Wort gewünscht? - Können wir offen
abstimmen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Verlängerung der Bestellung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung: Das ist einstimmig. - Ich freue
mich sehr. Das werde ich ihm zum Geburtstag
übermitteln.
18.2 Neubestellung eines Geschäftsführers
der Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL)
und der Abfallverwertung Leipzig GmbH
(AVL) (VI-DS-04382)
Einreicher: Oberbürgermeister
Dafür bietet sich ein Mann an, der schon im hinteren Teil des Saals Platz genommen hat. - Herr
Kretzschmar, herzlich willkommen!
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Können wir offen abstimmen? - Ja. Wer
dem Beschlussvorschlag zur Bestellung von
Herrn Thomas Kretzschmar zustimmt, bitte ich
Herzlichen Glückwunsch, Herr Professor Röckrath! Das ist ein gutes Votum für einen schönen
Auftrag. Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass
Sie diesem Auftrag auch in den nächsten Jahren
mit Leib und Seele nachkommen.
Wie eingangs vereinbart, rufe ich jetzt TOP 18.43
auf, eine eilbedürftige Vorlage zum Freizeittreff
Klingenthaler Straße:
18.43 1. Änderung zum Baubeschluss Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig: Modernisierung des offenen Freizeittreffs
Klingenthaler Str. 14, einschließlich der
Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minder-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
jähriger Asylsuchender; Bestätigung
einer überplanmäßigen Auszahlung
nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS03562-DS-03)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Meine Damen und Herren, das kann vorkommen. Manchmal ist man schneller, als man dachte, und stellt fest: Wir brauchen nun eine überplanmäßige Auszahlung, damit wir schneller zum
Ziel kommen und das Vorhaben in der Klingenthaler Straße abschließen können.
Halten Sie noch eine Einbringung der Vorlage für
notwendig? - Dann darf ich um Ihr Votum bitten.
Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält
sich?
Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so beschlossen.
18.5
Schulentwicklungsplan
der
Stadt
Leipzig - Fortschreibung 2017 (VI-DS03577-NF-02)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.5.1 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-01)
Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf
18.5.2 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
18.5.3 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-03)
Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski
18.5.4 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-04)
Einreicher:
Südost
Stadtbezirksbeirat
Leipzig-
18.5.5 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-05)
Einreicher:
Stahmeln
Ortschaftsrat
Lützschena-
18.5.6 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-06)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
18.5.7 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-07)
Einreicher: SPD-Fraktion
Ich bitte zunächst Kollegen Fabian, die Vorlage
einzubringen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Leipzig zählt
gegenwärtig zu den am stärksten wachsenden
Städten ihrer Größenordnung in Deutschland.
Wir haben weiter Bevölkerungszuwächse durch
eine steigende Geburtenrate und Zuzüge zu verzeichnen. 2016 gab es in Leipzig 1.100 Geburten
mehr als noch drei Jahre zuvor.
S e i t e | 54
Bereits im vergangenen Jahr hat der Stadtrat einen Schulentwicklungsplan verabschiedet, welcher eine erhebliche Erweiterung des Schulnetzes vorsieht. In die nun vorliegende, heute zur
Beschlussfassung stehende Fortschreibung haben wir die aktuelle Bevölkerungsprognose 2016
eingearbeitet. Auch die zukünftige Entwicklung
bei den DaZ-Klassen ist in unsere Berechnungen
eingeflossen.
Der Plan zeigt, dass der Bedarf noch einmal
deutlich über die bisherigen Annahmen hinausgeht. Es werden nahezu doppelt so viele Bauund Investitionsmaßnahmen benötigt, wie noch
im letzten Schulentwicklungsplan angenommen.
Wir hatten das bereits geahnt und vermutet. Insgesamt benötigen wir nun bis 2030 71 neue
Schulen, davon 39 Grundschulen, 21 Oberschulen und 11 Gymnasien.
Ein Teil der benötigten neuen Kapazitäten werden wir durch Erweiterungen bestehender
Standorte, Reaktivierungen und eine bessere
Auslastung von Schulen durch gemeinsame
Schulbezirke im Grundschulbereich schaffen.
Und: Es werden viele neue Schulen gebaut.
Zahlreiche Investitionsvorhaben befinden sich
schon auf dem Weg; viele weitere werden folgen.
Meine Damen und Herren, der Ausbau des
Schulnetzes wird auch in den kommenden Jahren eine sehr hohe Priorität haben. Der Schulentwicklungsplan bildet die Grundlage dafür,
dass Planungen und Maßnahmen zügig auf den
Weg gebracht werden können. Ich bitte Sie daher ganz herzlich um Zustimmung zu dieser Vorlage.
Es liegen sechs Änderungsanträge zur Vorlage
vor, zu denen ich wie folgt Stellung nehme:
Zum Änderungsantrag 01 des Ortschaftsrats Engelsdorf. Wir würden zu Beschlusspunkt 1 folgenden alternativen Beschlussvorschlag machen, den ich gern verlesen möchte:
Bis
zu
Beginn
des
Schuljahrs
2018/2019 erfolgt eine dauerhafte Erweiterung der Christoph-Arnold-Schule,
Grundschule, mit vier allgemeinen Unterrichtsräumen und einer Mensa. Eine
weitere dauerhafte Kapazitätserweiterung mit allgemeinen Unterrichtsräumen
und Fachunterrichtsräumen erfolgt bis
zum Schuljahr 2020/2021. Parallel dazu
wird eine neue Zweifeldsporthalle errichtet. Zusätzlich zur dauerhaften Erweiterung des Schulstandortes Christoph-Arnold-Schule erfolgt die Suche
nach einem weiteren geeigneten
Grundschulstandort in Engelsdorf.
Ich weiß nicht, Frau Opitz, ob Sie dem so zustimmen können. - Sie nickt. - Dann kann ich hier
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
gleich erklären, dass wir das so übernehmen.
Danke schön.
Zu Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrags 01
des Ortschaftsrats Engelsdorf. Diesen bitte ich
abzulehnen, da aus unserer Sicht derzeit kein
Bedarf für eine Oberschule in Engelsdorf besteht.
Zu Beschlusspunkt 3 des Änderungsantrags 01
des Ortschaftsrats Engelsdorf. Ich bitte, daraus
einen Prüfauftrag zu machen, wobei ich jetzt
schon zu Protokoll gebe: Ich gehe davon aus,
dass wir das, wenn es wirtschaftlich ist, auch tun
werden. Allerdings weise ich darauf hin, dass wir
derzeit davon ausgehen, dass der Kapazitätsbedarf für diese Erweiterung in Engelsdorf nicht
besteht, wir aber, wie an anderen Standorten
auch, Umlenkungen werden vornehmen müssen.
Frau Opitz, sind Sie damit einverstanden, dass
wir daraus einen Prüfauftrag machen und dass
ich heute schon zu Protokoll gebe, dass wir das,
wenn es wirtschaftlich ist, machen werden mit
dem Hinweis, dass sich daraus Umlenkungen
ergeben werden?
Ortsvorsteherin Opitz: Bei den Änderungen zu
den Beschlusspunkten 1 und 3 gehen wir mit, bei
Beschlusspunkt 2 nicht.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Okay. Dann
wird über Beschlusspunkt 2 abgestimmt werden
müssen.
Zum Änderungsantrag 02 der CDU-Fraktion.
Dem können wir zustimmen, wenn eine geringfügige Änderung vorgenommen wird. Das Wort
„Sporthallen“ soll durch das Wort „Schulsporthallen“ ersetzt und die Schwimmhallen gestrichen
werden, da mein Kollege Rosenthal für die
Sportplanung in Leipzig zuständig ist und der
Schulentwicklungsplan sich nur auf schulische
Infrastruktur bezieht.
Sind Sie damit einverstanden? - Ja. Dann, Herr
Oberbürgermeister, können wir diesen Änderungsantrag einschließlich der genannten geringfügigen Änderungen so übernehmen.
Zum Änderungsantrag 03 des Stadtrats Maciejewski. Was soll ich dazu sagen? Sie haben
recht. Aber wir haben die Fläche nicht gefunden.
Daher: Zustimmung zu einem Zustand, für den
Handlungsbedarf erkannt wird, dem wir aber
nicht unmittelbar abhelfen können.
Zum Änderungsantrag 04 des Stadtbezirksbeirats Südost. Diesen bitte ich abzulehnen. Hier
geht es um gemeinsame Schulbezirke. Um die
Kapazitätsauslastungen gewährleisten zu können, werden wir weiterhin darauf angewiesen
sein, gemeinsame Schulbezirke zu bilden, wobei
S e i t e | 55
sich zum einen die Frage stellt, wie diese gemeinsamen Schulbezirke gebildet werden, und
zum anderen, wie viele Schulen in die jeweiligen
gemeinsamen Schulbezirke eingebunden werden. Ich kann jetzt schon sagen, dass die Bildungsagentur versichert hat: Bei den Grundschulschulbezirken wird es kein Losverfahren
geben, sondern die Entscheidung wird auf der
Grundlage von Schulwegen erfolgen.
Ich bitte deshalb dringend, diesen Antrag abzulehnen, zumal der Schulentwicklungsplan nicht
gemeinsame Schulbezirke festlegt, sondern hier
nur als eine Maßnahme vorschlägt. Dem Stadtrat
wird jeder einzelne Schulbezirk immer einzeln
zur Beschlussfassung vorgelegt. Insofern besteht hier heute an dieser Stelle kein Handlungsbedarf, eine Grundsatzentscheidung dazu zu fällen. Deshalb bitte ich, den Änderungsantrag 04
abzulehnen.
Zum Änderungsantrag 05 des Ortschaftsrats
Lützschena-Stahmeln. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der die Beschlusspunkte 1 und 3 betrifft. Wenn der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln einverstanden
wäre, dass wir an der Stelle den Änderungsantrag der SPD übernehmen, können wir den Antrag des Ortschaftsrats übernehmen. - Ich sehe
ein Nicken. Also: Der Beschlusspunkt 2 bleibt,
und die Beschlusspunkte 1 und 3 werden durch
den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ersetzt.
Zum Änderungsantrag 06 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich bitte um Ablehnung des
Beschlusspunkts 1. Angesichts des hohen Kapazitätsbedarfs muss es nach wie vor unser Ziel
sein, eine hundertprozentige Auslastung zu erreichen, sowohl aufgrund des dringlichen Handlungsbedarfs wegen der Bevölkerungsentwicklung als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Die
gegenwärtige Situation lässt ein stärkeres Absenken der Auslastung nicht zu. Die Schaffung
zusätzlicher Kapazitäten benötigt sehr viel Zeit.
Ich hatte eben schon darauf hingewiesen: insgesamt 71 Schulen bis 2030. Das ist schwer zu
schaffen. Wenn wir dann noch eine geringere
Auslastung planen, wird das gar nicht zu leisten
sein.
Den Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrags 06
können wir übernehmen.
Der Beschlusspunkt 3 des Änderungsantrags 06
können wir ebenfalls übernehmen, sofern an
zwei Textstellen das Wort „alle“ gestrichen wird.
Der ursprüngliche Beschluss bezog sich darauf,
dass wir das tun wollen. Aufgrund personeller
Engpässe können wir das jedoch nicht bei jeder
einzelnen Maßnahme gewährleisten. Wir würden
Ihnen aber bis Ende des Jahres ein entsprechendes Konzept für die Beteiligung vorlegen.
Sind Sie damit einverstanden, Frau Krefft? - Das
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
würden wir bei jeder einzelnen Vorlage sagen.
Wären Sie damit einverstanden? - Gut. Herr
Oberbürgermeister, die Beschlusspunkte 2 und 3
des Änderungsantrags 06 werden übernommen.
Den Beschlusspunkt 4 des Änderungsantrags 06
bitte ich abzulehnen. Jede Kapazität, die wir haben, müssen wir dringend umgehend nutzen. Wir
können nicht einen einzelnen Schulstandort freihalten für vorübergehende Bedarfe und für Auslagerungen. Es ist immer eine komplizierte, jeweils aktuelle Planung, welcher Schulstandort
gerade als Auslagerungsstandort oder sogar als
Teilauslagerungsstandort genutzt wird und welches Schulgebäude als Interimsgebäude für den
Aufbau einer neuen Schule genutzt wird. - Beispiel Telemann-Schule: Es wird eine Auslagerung der Klinger-Schule erfolgen, obwohl die
neue Telemann-Schule gleichzeitig in Betrieb
geht. - Insofern meinen wir, dass die Idee zwar
gut, aber nicht realisierbar ist, auch weil wir das
sowieso schon die ganze Zeit tun. Leerstand, der
an bestimmten Stellen besteht, nutzen wir sowohl für den Aufbau neuer Schulen, was kurzfristiger Bedarf wäre, als auch für die Auslagerung
bei Schulsanierungen.
Der Beschlusspunkt 5 des Änderungsantrags 06
ähnelt dem des Ortschaftsrats Südost. Ich bitte
auch diesen abzulehnen, weil hier an dieser Stelle nicht grundsätzlich entschieden werden sollte,
sondern jede einzelne Vorlage zur Bildung von
gemeinsamen Schulbezirken im Stadtrat abgewogen werden und dann eine entsprechende
Beschlussfassung erfolgen sollte.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Fabian, auch für die verfahrensökonomische
Herangehensweise.
Ich schlage vor, dass wir jetzt nach der Größe
der Fraktionen Ihre Stellungnahmen abfragen. Herr Weickert beginnt.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Im vergangenen
Jahr haben wir einen Schulnetzplan vorgelegt
bekommen, der etliche Fehler aufwies und die
absehbaren Bedarfe nur unzureichend abdeckte.
Als CDU haben wir durchgesetzt, dass innerhalb
eines Jahres ein neuer Schulnetzplan mit verbesserter Datenbasis und einer erhöhten Anzahl
an Maßnahmen vorzulegen ist. Dieser Tag ist
nun mehr oder weniger gekommen.
Dieser Schulnetzplan vergisst weniger Schüler,
und er erhöht die Anzahl der geplanten Bauprojekte sehr deutlich. Doch bereits hier wird ein
grundsätzliches Problem im Schulbau deutlich.
Nur weil Schulen geplant werden, heißt das noch
lange nicht, dass sie auch innerhalb des Zeitplans gebaut werden. Die Liste an Beispielen ist
S e i t e | 56
lang. Bis 2019 sollte eine Oberschule am Bayerischen Bahnhof entstehen, 2020 das Gymnasium
in der Karl-Heine-Straße eröffnen, und von der
Schule an der Ihmelsstraße will ich hier erst gar
nicht anfangen.
Nun trifft die Stadtverwaltung nicht immer die alleinige Schuld, wenn es beim Schulbau nicht vorangeht. Allerdings gründen sich Verzögerungen
häufig auf mangelnder Absprache zwischen den
Ämtern. Dort müssen Sie, Herr Oberbürgermeister, eingreifen, führen und entscheiden; denn Sie
tragen am Ende des Tages die Verantwortung,
Schülerinnen und Schülern vernünftige Unterrichtsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
Meine Damen und Herren, aus diesem Grund
haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht. Ich freue mich, Herr Professor Fabian,
dass Sie diesen übernommen haben. Allzu oft
stellen wir nämlich fest, dass es eben nicht nur
an den eigentlichen Räumlichkeiten mangelt;
auch Sporthallen, Mensen und Schwimmhallen
fehlen. Es geht nicht an, dass in der Verwaltung
scheinbar parallel aneinander vorbeigearbeitet
wird, wenn es um das Thema Schule geht. Die
Bedarfe an Sporthallen, Mensen und in gewisser
Weise auch an Schwimmhallen müssen Teil des
Schulnetzplans sein. Ob in der Vorlage selbst
oder als Anlage, darüber können wir gerne streiten; aber man kann das nicht einzeln betrachten.
Dass es wiederum schwierig war, eine korrekte
und konkrete Datenbasis zu erheben, möchten
wir durchaus anerkennen. Aber ohne Datenbasis, keine Bedarfsberechnung. Deswegen sollten
die Möglichkeiten, die unsere Hochschulen zum
Beispiel bieten, auch im Bereich der Bevölkerungs- und Schülerzahlenberechnungen noch
stärker genutzt werden.
Bei allem, worüber wir schulpolitisch streiten,
darf man nicht vergessen, dass wir in den vergangenen zwei Jahren hier in diesem Hause
schon viel auf den Weg gebracht haben. Es gibt
Ratsbeschlüsse zur Systembauweise von Schulen, zur Einbindung privater Investoren und zur
Beauftragung der LESG. Es gibt mittlerweile eine
Steuerungsgruppe zum Thema Schule. Wir haben Sammelplanungsbeschlüsse gefasst und
Haushaltsanträge beschlossen. Aber all das
nützt nichts, wenn diese Beschlüsse nicht angemessen umgesetzt werden.
Zur Wahrheit gehört auch, dass wir ohne unsere
Nachbargemeinden wie Schkeuditz oder Makranstädt oder Taucha bereits jetzt in bestimmten
Bedarfsräumen erhebliche Schwierigkeiten hätten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch
einige allgemeine Worte zur Schulsituation verlieren. Auch wenn wir als Schulträger ausschließ-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
lich dafür verantwortlich sind, die Räume zur Verfügung zu stellen, dürfen wir angesichts der derzeitigen Personalsituation nicht darüber hinwegsehen, dass wir vor einem echten Problem stehen. Auch hier gilt: Der beste Schulnetzplan
nützt nichts, wenn wir zwar die Gebäude, aber
keine Lehrkräfte haben. Es bringt aus meiner
Sicht auch nichts, wenn sich die Regierungsfraktionen im Landtag öffentlich gegenseitiges Versagen vorwerfen. Vielmehr muss sich jeder die
Frage stellen, wie attraktiv der Lehrerberuf in
Sachsen im Vergleich zu unseren Nachbarländern ist.
Schule bleibt ein zentrales Thema unseres politischen Handelns. Als Stadträte drängen wir auf
Lösungen, die zügig und gegebenenfalls unkonventionell sind. Bei diesem Thema wie auch
beim Thema Kita interessiert es aus meiner Sicht
niemanden in Leipzig, wer irgendwelche Schulen
gebaut hat und warum manche Entscheidungen
nicht besser in der Verwaltung abgesprochen
werden. Am Ende muss die Schule stehen. Das
ist Ihre Verantwortung als Verwaltung. Unsere
Verantwortung besteht darin, den Leipzigern ehrlich zu sagen, dass, wenn zügig gebaut werden
soll, nicht immer alle Möglichkeiten der Beteiligung voll ausgeschöpft werden können. Geschwindigkeit, das ist unser wichtigster Maßstab.
Das müssen sich in unserer Verwaltungsspitze
alle zu Herzen nehmen. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Verehrte Beigeordnete! Herr
Weickert, an Sie drei Vorbemerkungen, ehe ich
zu meiner eigentlichen Rede komme:
Erstens. Ja, Lehrerinnen und Lehrer sind Sache
des Freistaates Sachsen. Auch die Bildungsministerin hat in einem Interview kürzlich Fehler
eingeräumt. Ich glaube mich zu erinnern, dass
Ihre Partei dort gerade das Sagen hat. Von daher: Halten Sie den Ball flach!
Zweitens. Die Stadt Leipzig ist nicht nur für
Räume zuständig, sondern auch für Schulsachbearbeiter, Hausmeister usw. Ein bisschen mehr
ist es also schon.
Drittens. Eigentlich hatte ich erwartet, dass Sie
Ihren Änderungsantrag aufrechterhalten. Darin
hatten Sie sich klar dafür ausgesprochen, die
Schwimmhallen in den Schulentwicklungsplan
mit einzubeziehen. Meine Fraktion hätte Ihrem
Antrag in der Ursprungsfassung gerne zugestimmt.
Kein strategischer Plan musste so oft korrigiert
werden wie der Schulentwicklungsplan. Die de-
S e i t e | 57
mografischen Veränderungen der letzten acht
Jahre waren so rasant, wie sie keiner vermutet
hat. Die Ursachen dafür waren unterschiedlich:
der Geburtenanstieg, der Zuzug von Familien,
die Zuwanderung von Flüchtlingen und von EUArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Daraus
ergaben sich Anforderungen an die Bildungsinfrastruktur von der Kita bis zur Schule, die die
Stadt meistern muss, um weiter attraktiv zu bleiben.
Mehr als 250 Millionen Euro sind in dieser Zeit
über Fördermittel und Eigenmittel der Stadt bereitgestellt und verbaut worden. Auch das sollte
man zur Kenntnis nehmen. Eine gewaltige
Summe, aber leider nicht ausreichend. Die aktuellen Probleme sind zum Teil erdrückend. Wie
formulierte es der Stadtelternratsvorsitzende?
Fleiß: sehr gut, Ergebnis: unbefriedigend. - Nun:
Diese Benotung teilen wir nicht ganz, aber ein
Fünkchen Wahrheit steckt schon darin.
Die Bilanz der letzten fünf Jahre ist nicht
schlecht: Neubau von drei Grundschulen und
zwei Gymnasien sowie Sanierung bzw. Teilsanierung von drei Oberschulen und drei Gymnasien,
fast alle mit entsprechenden Sporthallen, sowie
Sanierung der Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“.
Natürlich gab es darüber hinaus noch viele kleinere Maßnahmen. Unser Fazit: Anstrengungen:
gut, Ergebnis: trotzdem nur befriedigend, weil
nicht ausreichend. Die Planungen für weitere,
notwendige Schulen sind in Auftrag gegeben.
Wir sind uns sicherlich alle einig: Bei den anstehenden Problemen muss es deutlich schneller
gehen.
Wo sehen wir die Ursachen für den Zeitverzug?
Erstens. Die Thematik „Planungen vorantreiben“
bleibt, obwohl wir hier endlich ein Stück vorangekommen sind. Planungen für mehr als 24
Schulen und viele kleinere Projekte sind in Auftrag gegeben, insgesamt über 130 Maßnahmen
in den nächsten zehn Jahren. Wir wiederholen
auch heute unsere Forderung, für typengleiche
Schulgebäude Planungspakete zu schnüren, um
so Einsparungen von 30 bis 50 Prozent Planungskosten je nach Umbaugrad zu erreichen.
Das gilt für alle Schulformen. Auch das haben wir
mehrmals angemahnt.
Zweitens. Die Bereitstellung von Fördermitteln
durch das Land und/oder den Bund muss
schneller und bedarfsgerechter erfolgen. Die
Mindestförderung ist ein förderunschädlicher
vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
Drittens. Wir haben in Leipzig eine gute Auftragslage im Baugewerbe. Es ist gar nicht so leicht,
Unternehmen zu finden. Auch deshalb die Preise
im Baugewerbe sind stark angestiegen. „Wettbewerb“ nennt man das.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Zurück zum Schulentwicklungsplan. Das wichtigste Ziel ist und bleibt Bedarfsgerechtigkeit. Die
Schulentwicklungsplanung muss sicherstellen,
dass alle Schüler, die einen Schulplatz brauchen,
versorgt werden können. Das Dilemma in 2016
war, dass das Vertrauen in die Datenbasis fehlte.
Vor allem der Stadtelternrat hat das deutlich kritisiert. Jetzt ist die Datenbasis die KamenzStatistik, und wieder haben wir das Phänomen,
dass diese Zahlen die Realität nicht genau abbilden. Das erschwert die Klassenbildung, geht auf
Kosten der Schülerzahlen in den Klassen, der
Hort- und der Ganztagsangebote.
Außerdem hat die verabschiedete Schulgesetznovelle nicht die Integrationsverordnung verändert. Sie bleibt leider nur eine Kann-Bestimmung
und kann deshalb in den Schulen kaum noch
umgesetzt werden. Volle Klassen bis zum Klassenteiler 28 und pro Klasse zwei Integrationskinder: Das ist keine Seltenheit. Wo bleibt da die
Möglichkeit für individuelle Förderung? Wir haben in Leipzig eigentlich einen guten Planungsparameter für die durchschnittliche Klassengröße: für die Grundschule 22, für Oberschule und
Gymnasium 25. Er wird aber objektiv kaum noch
eingehalten.
Vorausschauend hat die Verwaltung wie im vergangenen Jahr die Anzahl der neu zu bildenden
Klassen erhöht berechnet. Das ist richtig. Aber
mehr Klassen bei gleicher Anzahl von Räumen
heißt vor allem in den Grundschulen: kaum Fachunterrichtsräume und weniger separate Horträume. Das geht eindeutig zulasten der Qualität
bei der Bildung. Zudem gibt es kaum Extraräume
für die Ganztagsbetreuung.
Wenn wir über die Bedarfe sprechen, müssen wir
auch über die DaZ-Klassen sprechen. Circa
1.700 Kinder und Jugendliche besuchen diese
Klassen in Grundschulen, Oberschulen und Berufsschulzentren. Seit Februar 2016 gibt es auch
Klassen an Gymnasien. Immer mehr Schüler
kommen in die DaZ-Phase 3 und brauchen einen
Schulplatz in den Regelklassen.
Unsere Fraktion wird dem Schulentwicklungsplan zustimmen. Trotzdem möchten wir auf folgende Kritikpunkte hinweisen:
Um die steigenden Bedarfe zu optimieren, setzt
die Verwaltung auf gemeinsame Schulbezirke.
Gespräche, die wir in den Schulen geführt haben, zeigen ganz deutlich, dass das nicht optimal
ist und bezogen auf die Grundschulen dem
Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“ widerspricht. Unsere Fraktion bleibt dabei: Jede
Grundschule hat ihren Schulbezirk.
Der Schulentwicklungsplan läuft nicht parallel zur
Planung der Schulsportkapazitäten - ein Punkt,
der in den Stellungnahmen immer wieder zu
S e i t e | 58
Recht angemahnt wird. Sport ist Pflichtfach mit
einer abzusichernden Stundenanzahl.
Kritisch zu sehen ist auch der Widerspruch zwischen steigenden Schülerzahlen und fehlenden
Kapazitäten in den Speiseräumen. Ein gesundes
Mittagessen in einer normalen Umgebung ist in
allen Schularten zu sichern.
Aus den Stellungnahmen wird auch deutlich,
dass parallel zur Kapazitätsplanung auch genauere Aussagen zu den Abrechnungen von Sanierungen und Instandhaltungen erfolgen sollten.
Bei der nächsten Fortschreibung sollten unserer
Meinung nach einige Abrechnungsvorlagen als
Begleitdokumente vorgelegt werden.
Die mittelfristige Planung wird durch eine kurzfristige, durch den Haushalt untersetzte Planung
ergänzt. Das ist die eine Seite, die erfolgt. Aber
dazu müssen Informationen an die Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte
sowie die Abrechnung der geplanten Maßnahmen nach dem Haushaltszyklus erfolgen. Das
fehlt bisher.
Für meinen Schlusssatz verwende ich den Appell
der Bildungsgewerkschaft GEW: „Jedes Kind ist
für uns gleich wichtig, jedes Kind hat ein individuelles Recht auf hochwertige Bildung.“ - Wir als
Kommune müssen dafür die Voraussetzungen
schaffen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Köhler-Siegel
hat das Wort.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Verehrte Bürgermeister!
Liebe Stadträte! Werte Gäste! Am Tag des Beschlusses des letzten Schulentwicklungsplans
wurde die Bevölkerungsprognose 2016 vorgestellt. Es war also allen Beteiligten vor einem
Jahr klar, dass die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans schnell erfolgen muss. Die Verwaltung hat gehandelt: Sie hat einen sehr knappen Zeitplan erstellt und eingehalten.
Die uns heute vorliegende Fassung umfasst
deutlich mehr Erweiterungen der Platzkapazitäten und zeigt für die nächsten Jahre auf, was
und vor allem wie schnell die Kapazitäten erweitert werden müssen. In der Auseinandersetzung
mit den Zahlen und den entscheidenden Problemen bei der intensiven Nutzung der Schulgebäude treten immer wieder die gleichen Probleme hervor: die Kapazitäten der Speiseräume, die
Kapazitäten der Turnhallen, die Größe der Freiflächen, die eine Schule zur Verfügung hat - eine
entsprechend große Freifläche muss vorhanden
sein, um eine Hortzulassung zu bekommen sowie die Doppelnutzung der Räume durch den
Hort.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
All dies sind wichtige Qualitätsmerkmale und
müssen nach unserer Auffassung im nächsten
Schulentwicklungsplan noch deutlicher analysiert
werden, um Handlungsfelder für Erweiterungen
abzustecken. Die Kapazität der Mensen, die benötigten Turnhallenstunden nach Lehrplan, die
erforderlichen Quadratmeterzahlen für die Hortzulassung und die zur Verfügung stehenden
Horträume müssen im Schulnetzplan pro Schule
ausgewiesen werden. Diese Zahlen liegen der
Verwaltung bereits vor.
Durch die intensive Nutzung der Schulgebäude
kommt es zu erhöhten Belastungen aller Beteiligten, die in einer Schule arbeiten und lernen. Die
Schul- und Hortleitungen tragen hierbei eine besondere Last. Sie müssen organisieren, planen,
kommunizieren und diskutieren.
Im Unterausschuss haben wir uns mit den Stellungnahmen der Schulkonferenzen beschäftigt.
Von vielen Schulen wurden diese gar nicht abgegeben. Das lag nicht nur an der straffen Zeitleiste, sondern auch daran, dass den Leitungen
immer mehr Aufgaben übertragen werden, diese
aber kaum transparente Informationen von der
Stadt Leipzig erhalten. Die oft ausführlichen Stellungnahmen der letzten Jahre, die die komplette
Vielfalt der baulichen Probleme widerspiegelten,
wurden allenfalls höflich zur Kenntnis genommen, ohne dass sich an den vielfältigen Problemlagen etwas geändert hat.
Die Zufriedenheit der Schulleitungen bei der Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig liegt bei einer angenommenen Skala von 1 bis 20 im zweistelligen Minusbereich. Die Zusammenarbeit der
Schulleitungen mit der Stadt in Zeiten der Verdichtung und Überbelegung muss deutlich partnerschaftlicher, transparenter und planvoller gestaltet werden. Die Schulleitungen erhalten weder die Vorlagen, die wir hier beschließen, noch
finden entsprechende Beratungen statt.
Ich fordere hiermit die Verantwortlichen auf, die
Schulleitungen, die Hortleitungen und die Eltern
in die Planungs- und Umsetzungsbeschlüsse
einzubeziehen. Alle Vorlagen, Anfragen und Anträge, die bestimmte Schulen betreffen, sind diesen zur Kenntnis zu geben. Im nächsten Schuljahr müssen auch wieder die Zusammenkünfte
mit den Schulleitungen stattfinden. Dabei erwarte
ich die Anwesenheit des Amtsleiters, des Fachbürgermeisters, und auch ein Oberbürgermeister
könnte durch seine Anwesenheit verdeutlichen,
dass die Stadt die Probleme kennt und ernst
nimmt.
Auch die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte
erhielten diese wichtige Vorlage nur zur Kenntnis. Der nächste Schulentwicklungsplan muss
wieder eine Beschlussvorlage sein.
S e i t e | 59
Ein weiteres Problem bei der Erstellung des
Schulentwicklungsplans ist das neue Schulgesetz und die noch nicht bekannten Verwaltungsvorschriften. Diese sollen im Laufe des nächsten
Schuljahres erstellt werden - es sind wohl um die
30 - und mit Beginn des Schuljahres 2018/2019
in Kraft treten. Einige dieser Verwaltungsvorschriften werden direkte Auswirkungen auf den
Schulentwicklungsplan haben, zum Beispiel die
Integrationsverordnung.
Auch die Bildung von Eingangsklassen an Förderschulen in der noch nicht vollständig bekannten Verwaltungsvorschrift ist ein Überraschungsei. Darin heißt es, dass die sonderpädagogischen Bedarfe nicht mehr grundsätzlich erfasst
werden müssen und die Grundschulen auf freiwilliger Basis an einer Pilotphase teilnehmen
können. Da wir aber noch nicht wissen, wie viele
Schulen sich an dieser freiwilligen Pilotphase beteiligen werden, ist es schwierig, zu planen, wie
viele Eingangsklassen an den Förderschulen für
Lern- und für Erziehungshilfe gebildet werden
müssen.
Der nächste Schulentwicklungsplan muss auch
wieder verstärkt ein Augenmerk auf die Berufsschulen haben; denn auch dort wird eine wachsende Stadt wieder mehr Bedarfe haben.
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, uns
liegt ein Schulentwicklungsplan vor, der sicherlich nicht perfekt ist, aber die Bedarfe für die
nächsten Jahre besser abbildet. Die Überarbeitung muss zeitnah erfolgen und weitere Aspekte
wie Turnhallen und Speiseraumkapazitäten enthalten.
Die weitaus größere Herausforderung ist, diesen
Plan auch zeitgerecht umzusetzen. Das Amt für
Jugend, Familie und Bildung hat bestellt. Die
Umsetzung bedarf der Zusammenarbeit der gesamten Stadtverwaltung. Sie, Herr Oberbürgermeister, haben diese Aufgabe priorisiert. Die Ergebnisse stehen noch aus.
Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen, die
Umsetzung überwachen und die Fortschreibung
des Schulentwicklungsplans inhaltlich weiter
ausgestalten.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen Stadträte, Gäste, Vertreter
der Medien! Schule braucht Platz, und den haben die Schülerinnen und Schüler sowie die
Lehrkräfte aktuell nicht ausreichend. In viel zu
vielen Schulen wird überbelegt. Was bedeutet
denn „Kapazitätsüberschreitung“? Das bedeutet:
Zu große Klassen werden in zu kleinen Räumen
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
unterrichtet. Auf den Schulhof können die Kinder
nur im Wechsel. Das Mittagessen wird in fünf
Runden eingenommen; größere Schüler müssen
also zweieinhalb Stunden warten, bis sie essen
dürfen. Eine vorübergehende Überbelegung wird
zur Regel, eine Auslastung von 120 Prozent sogar festgeschrieben, Herr Bürgermeister Professor Fabian. Eine andere Definition haben wir dafür nicht bekommen. Deswegen: Wenn wir hier
die Auslastung von 120 Prozent beschließen,
dann wird Überbelegung zur Regel.
Die Ursache liegt zum einen an den fehlenden
schulbaulichen Kapazitäten. Es fehlt an Schulen,
an Klassenräumen, an Freiflächen für die Pausen, an Sitzplätzen in der Mensa, an Kapazität in
den Ausgabeküchen und auch an Turnhallen. Es
fehlt aber nicht nur an räumlichen Voraussetzungen für die Schulen, es fehlt nicht nur am „dritten
Pädagogen“, wie der Schulbau auch bezeichnet
wird; es fehlt auch an Lehrkräften, was dazu
führt, dass optimiert wird, und Optimierung ist
Schönsprech.
Meine Herren, meine Damen, sehen wir uns eine
markante Tabelle in der Schulentwicklungsplanung an: die Anzahl der Klassen nach Klassenstärken. Waren im Schuljahr 2014/2015 die
meisten Klassen 19 bis 26 Kinder stark, sind im
Schuljahr 2015/2016 in den meisten Eingangsklassen der Grundschulen 24 bis 28 Kinder. Eingangsklasse bedeutet, dass diese noch wachsen
kann. Bei dem Zuzug in die Stadt ist davon auch
auszugehen. Jahrgangswiederholer müssen darum bereits heute die Schule wechseln. Für die
Zukunft verheißt das nichts Besseres.
Optimierte Bedarfsverteilung - auch das ein
schöner Begriff aus der Schulentwicklungsplanung. Was ist eine optimierte Bedarfsverteilung?
Man kann keinen Bedarf verteilen; denn dieser
ist da. Es geht um die Verteilung von Kindern,
und diese Verteilung wird optimiert. Das ist eine
sehr eigentümliche Wortschöpfung. Aber was
bedeutet sie? Optimierung bedeutet: Klassenzusammenlegungen bis an die Schmerzgrenze.
Um Klassen zu sparen, werden gemeinsame
Schulbezirke eingerichtet, damit statt Klassengrößen mit 20 oder 21 Kindern Klassen mit 28
Kindern gebildet werden können.
Was rechnerisch eine Optimierung ist, hat Stress
für Lehrerinnen und Lehrer zur Folge, Herr
Schlegel. Es ist ein Unterschied, ob ich in einer
Klasse mit 21 Kindern zwei Kinder mit Förderbedarf habe oder in einer 28 Kinder starken Klasse.
Vielen Kindern wird das nicht gerecht. Fehlt es
an der Unterstützung der Eltern, hat das sehr
schnell Auswirkungen auf den Lern- und damit
letztlich auf den Schulerfolg einzelner Kinder.
Das ist inakzeptabel, insbesondere in dem Wissen, dass heute schon jedes siebte Kind ohne
S e i t e | 60
formalen Schulabschluss ins Erwachsenenleben
geht.
Darum stellen wir hier zur Abstimmung, keine
weiteren Schulbezirke zusammenzulegen. Wir
machen diese Optimierung nicht mehr mit; denn
sie führt in keiner Weise dazu, dass den Familien
eine Wahl bleibt: hier mehr sportlich, dort mehr
künstlerisch. Sie nimmt aber auch den Schulleitungen die Möglichkeit, mit den Kindern und Eltern zu arbeiten, indem sie bereits vor der Einschulung erreicht werden. Die Kinder machen
die Schulvorbereitung an einer anderen Schule;
die Eltern gehen zu einem Schulfest oder einem
Infoabend an einer anderen Schule. Aber Bildung ist Bindungsarbeit. Lassen wir die Schulleitungen an der Bindung und Vernetzung arbeiten,
auch an der Vernetzung von Schulleitung zu
Schulleitung, und hören wir auf, ihnen gefrustete
Eltern zu schicken!
Darum ist es auch nötig, die bisherigen gemeinsamen Schulbezirke zu betrachten. Haben Sie
denn ihr Ziel erreicht? Wie ist die Einschätzung
der Schulleitungen, der Lehrerinnen und Lehrer,
der Eltern? Das kann einfach abgefragt und aufbereitet werden. Es geht uns nicht um eine kostenaufwendige Evaluierung, sondern um authentische Rückmeldungen.
Die Frage steht, ob Kapazitäten durch Optimierungen geschaffen werden können. Bei dem nötigen Bedarf natürlich keine einfache Aufgabe.
Das Schüleraufkommen ist viel zu hoch, als dass
mit fünf bis sechs Umlenkungen optimiert werden kann. Optimiert wird nur der Lehrereinsatz.
Zusätzliche Kapazitäten schaffen wir nur mit dem
Neubau von Schulen oder mit Erweiterungen.
Und da liegt die Krux. Es ist nicht hilfreich, dass
Sie Klugscheißerei unterstellen, Herr Oberbürgermeister, im Übrigen eine unbotmäßige Form
der Auseinandersetzung und ein klares Zeichen
für das Gebell eines getroffenen Hundes. Es
wurde nicht nur zu spät begonnen, aus Planungserkenntnissen auch Bauvorlagen zu stricken und Fördermittelanträge fristgerecht zu stellen; die Schulen werden auch nicht fertig: zum
einen weil der Fördermittelgeber mauert, zum
anderen weil Bauen ungefähr so voraussehbar
bleibt wie eine Seefahrt. Da modern die Balken,
hier arbeitet ein Pilz oder dort fehlt ein Gewerk.
Erschwerend kommt hinzu: Es ist offenbar nicht
attraktiv, sich auf städtische Ausschreibungen zu
bewerben; häufig bewirbt sich nur eine Firma.
Das sollte uns gehörig zu denken geben, eigentlich eine prima Aufgabe für unseren Wirtschaftsbürgermeister und für den Kämmerer sowieso.
Oberbürgermeister Jung: Achten Sie auf die
Zeit, Frau Krefft!
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ja,
aber das ist auch eine große Vorlage. - Bauunternehmen haben es nicht mehr nötig, Aufträge
anzunehmen, bei denen sie hinterher ein halbes
Jahr oder länger auf ihr Geld warten müssen.
Ich überspringe jetzt die Beispiele, die hier schon
genannt wurden, und auch die, die ich letztes
Mal schon genannt habe, und will noch einmal
betonen: Wir warten und wir warten auf Platz,
und wir sehen in der Vorlage im Vergleich zur
Vorlage des letzten Jahres, dass sich Schulen
um ein Jahr oder sogar um zwei Jahre und in
Mitte sogar um sechs Jahre verzögern.
Abschließend will ich noch auf den Aspekt Beteiligung eingehen. Auch der Platz für Beteiligung
fehlt bislang. Bezeichnenderweise ist kein Platz
für Beteiligung, aber für die Verzögerung schon.
Wenn der Freistaat als Fördermittelgeber sich
maßlos lange Zeit für Beteiligung nehmen darf,
haben die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude
das Nachsehen. Da tut sich etwas; das nehmen
wir auch zur Kenntnis, Herr Professor Fabian.
Wir unterstützen das Ansinnen, dass nicht an allen Schulen eine Beteiligung stattfindet, hoffen
aber, dass sie an möglichst vielen Schulen stattfinden kann.
Oberbürgermeister Jung: Bitte, letzter Satz!
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die
Nein, Herr Oberbürgermeister.
Grünen):
Oberbürgermeister Jung: Doch, Frau Krefft.
Sie hatten schon sieben Minuten Redezeit.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
schließe. - Lassen wir den Schulen mehr Platz!
Sie brauchen ihn für die Entfaltung des Wertvollsten, was wir haben: unsere Kinder!
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr
geehrte Gäste, Pressevertreter und Zuschauer
am Livestream! Leipzig zählt gegenwärtig zu den
am stärksten wachsenden Kommunen in
Deutschland. Das ist ein sehr erfreulicher Aspekt
und spricht für die Attraktivität meiner Heimatstadt. Die Stadt steht deshalb vor der enormen
Herausforderung, die schulische Bildung in der
wachsenden Stadt für alle Kinder und Jugendlichen erfolgreich zu garantieren. Daher ist eine
fundierte Bevölkerungsvorausschätzung mittels
realistischer Prognosen für die Schulnetzplanung
von großer Bedeutung.
S e i t e | 61
Die tatsächlichen Bedarfe übersteigen jedoch
seit Jahren aus unterschiedlichen Gründen die
Prognosen. Deshalb kam es zu dem derzeit großen Kapazitätsproblem. Sicher konnte und kann
keiner der Verantwortlichen in die berühmte
Glaskugel schauen. Wenn man ehrlich miteinander umgeht, muss man aber feststellen, dass die
momentan in fast allen Stadtteilen angespannte
Lage vor allem in Fehleinschätzungen der Vergangenheit begründet liegt.
Um es ganz deutlich zu sagen: Der vorliegende
aktualisierte Schulentwicklungsplan ist nicht die
Patentlösung für die Leipziger Schulpolitik der
nächsten Jahre. Dafür sind die aktuellen und voraussehbaren Probleme zu umfangreich. Durch
eine meiner Meinung nach bessere Abstimmung
zwischen den einzelnen Ämtern bei der Planung,
der Sanierung, dem Bau sowie der Umsetzung
von Schulhausbauten muss vieles schneller und
optimierter realisiert werden.
Das Ziel in den nächsten Jahren muss unbedingt
sein, dass jeder Schüler seine Schule gut, sicher
und wohnortnah erreichen kann. Veränderungen
von Schulbezirken sind aus meiner Sicht der falsche Ansatz und lösen die Raumnot in den betreffenden Stadtteilen nur mittelfristig, wenn
überhaupt.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass seit Beginn
der Flüchtlingskrise die Einrichtung von DaZKlassen die Situation in allen Schulformen noch
verschärft hat; das sage ich völlig wertfrei. Einerseits ist unser Sozialbürgermeister - Zitat aus der
Presse - „stolz darauf, dass Leipzig bei den Ausgaben von Asylsozialleistungen bundesweit Spitzenreiter ist“, andererseits war man sich offensichtlich nicht bewusst, dass zusätzliche Klassenräume für DaZ-Klassen geschaffen werden
müssen, was die ohnehin schon vorhandene
Raumnot weiter verstärkt. Das Fazit lautet: Geld
kann man haben oder auch nicht. Mit der Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten wird es
schon etwas schwieriger.
Aber nicht nur der Kapazitätsbedarf an den
Grundschulen steigt. Hinzu kommt, dass durch
die geänderte Bildungsempfehlung nun auch die
Schülerzahlen an den Gymnasien ansteigen. Auf
diese neue Gegebenheit muss die Stadt Leipzig
zukünftig schnell und effektiv reagieren. Besonderes Augenmerk sollte daher auf die Planungsräume Nord, Nordwest, Nordost und Zentrum
Nord aufgrund eines voraussehbar höheren Bedarfs an Eingangsklassen gelegt werden. Wir
können in diesem Zusammenhang froh sein,
dass die im Norden angrenzenden Nachbarstädte uns bisher viele Schüler abnehmen.
Ziel muss es sein, dass mittelfristig alle Grundund Oberschulen nicht mehr die Kapazitätsrichtwerte an Schülerzahlen übersteigen und dass
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
flächendeckend ein angemessener Sportunterricht durch mehr Turnhallen- und Schwimmhallenkapazitäten möglich ist. Auch das Thema
Schulspeisung muss im Schulentwicklungsplan
stärker berücksichtigt werden. Auch dafür sind
die Räume vielerorts nicht ausreichend oder
gänzlich nicht vorhanden. Nicht zuletzt muss das
Ziel sein, dass Horträume nicht wie aktuell aus
der Not heraus als Klassenräume zweckentfremdet werden, was letztlich betreuungstechnisch zusätzliche Probleme nach sich zieht.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum
Schulunterausschuss. Mit Blick auf diese enormen Herausforderungen ist die fraktionsübergreifende konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit der Stadträte mit den einzelnen Ämtern, den Elternvertretern und der Bildungsagentur aus meiner Sicht sicher noch verbesserungswürdig, aber schon auf einem guten Weg.
Besonderen Dank möchte ich nach fast zweieinhalb Jahren Mitgliedschaft im Schulunterausschuss an Frau Köhler-Siegel und Frau Hollick
richten, die durch ihre langjährige Praxiserfahrung immer wieder den Finger in die sprichwörtliche Wunde legen.
Die AfD-Fraktion wird der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans zustimmen - in der Hoffnung, dass sich die Situation in der Leipziger
Schullandschaft insgesamt verbessert und bei
der nächsten Fortschreibung den Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten und nicht zuletzt dem
Stadtelternrat mehr Zeit eingeräumt wird, sich
mit ihren Vorschlägen entsprechend einzubringen. - Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr
Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Herr Professor Fabian! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich muss einigen
meiner Vorrednerinnen und Vorredner, die hier
plötzlich Kritik auffahren und meinen, schon in
der Vergangenheit vieles erkannt und angemahnt zu haben, reichlich Wasser in den Wein
gießen.
Ich habe eben noch einmal nachgeschaut, welche Anregungen und kleineren Initiativen es in
den Jahren 2009, 2010 und 2011 gab. Wo waren
denn die Nachfragen? Von wem kann denn die
Kritik, die die Debatte und den Lauf im Stadtrat
beflügelte? Die kam doch nicht aus den Fraktionen, die hier jetzt Kritik äußern an dem, was in
der Vergangenheit verpasst oder nicht getan
wurde. Die kam von einer kleinen Fraktion, die
häufig belächelt worden ist und keine Mehrheit
S e i t e | 62
fand für ihre Ideen: für Modulbauweisen, für
Mehrfachnutzungen, für besseres Essen, für die
Beschleunigung von Bauabläufen etc.
Jetzt plötzlich diskutieren wir alle diese Themen
im Zusammenhang mit Bedarfen, Schulbau und
den Herausforderungen der nächsten Jahre. Sie
sind deswegen nicht schlechter; sie sind genauso wichtig wie schon vor acht oder neun Jahren,
als die Probleme, die wir heute haben, schon
vorhersehbar waren. Ja, wir hatten keine Zahlen,
wobei das nicht ganz stimmt; denn wir hatten die
Zahlen des Amtes für Statistik und Wahlen. Aber
die Verwaltung hat die dort vorhandenen Zahlen
nicht genutzt, und die Stadträte haben diese
Zahlen auch nicht nachgefragt. Plötzlich fallen alle aus allen Wolken und stellen fest: Es gibt
Probleme.
Ja, es gibt Probleme, und wir stehen vor großen
Herausforderungen. Und warum? Weil wir in der
Vergangenheit auf die falschen Prognosen des
Freistaates gesetzt haben. Jetzt setzen wir in der
Schulentwicklungsplanung wieder auf Prognosen, hinter denen man ein Fragezeichen setzen
muss; denn sie geben keine Auskunft darüber,
ob nach dem Pik im Jahr 2015 aufgrund der Zuwanderung in die Stadt Leipzig die Prognosen
eventuell wieder nach unten korrigiert werden
müssen. Wir wissen nicht, ob der Vorschlag einer 120-prozentigen Belegung der richtige ist
oder ob nicht 80 bis 100 Prozent, wie die Grünen
es hier fordern, ausreichen. Wir wissen nicht, ob
wir aufgrund möglicherweise falscher Annahmen
Überkapazitäten für die Zukunft schaffen - und
das vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, vor denen wir in dieser Stadt stehen,
die hohe Investitionen erfordern, aber eben nicht
nur im Schulbereich.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick darauf ist es richtig gewesen, in der Vergangenheit
die Entschuldungskonzeption zurückzustellen
und die Mittel aus dem Entschuldungskonzept
für zusätzliche Investitionen im Schulbau zu nutzen. Der uns heute vorliegende Schulentwicklungsplan ist nur eine Momentaufnahme. Es ist
wichtig, ihn zeitnah und regelmäßig zu evaluieren und zu prüfen: Stimmen die Zahlen mit der
tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung überein?
Stimmen die Annahmen und Prognosen noch?
Daran möchte ich erinnern und Sie dafür sensibilisieren.
Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen. Auch wir werden einer Zusammenlegung
von Schulbezirken und damit größeren Schulbezirken nicht zustimmen. Das Konzept „Kurze
Wege für kurze Beine“ gilt nach wie vor. Auch dafür werden wir uns stark machen. - Vielen Dank.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
S e i t e | 63
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel hat
sich noch gemeldet.
brauchen einen kühlen Kopf in dieser ganzen
Angelegenheit.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren Stadträte! Ich richte mich insbesondere
an die Stadträte. Als ich die Debatte hier verfolgt
habe, kam es mir manchmal so vor, als würde
die Kanzlerin sagen: Wir schaffen das! - Nein, wir
müssen das schaffen, und wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir das schaffen.
Darüber wird sich bereits Gedanken gemacht.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Das Plädoyer, kühlen Kopf
zu bewahren, finde ich gut; denn wir kommen
jetzt zur Abstimmung.
Man macht es sich zu einfach, wenn man hier
vordergründig nach Schuldigen sucht. Ich denke,
da könnte sich fast jeder an die Nase fassen. Ich
könnte Ihnen viele Beispiele dafür nennen, was
in der Vergangenheit ewig verschleppt worden
ist, sei es, dass mehrere Schulen zusammen in
der Planung ausgeschrieben wurden, seien es
Wiederverwendungsprojekte und, und, und.
Herr Hobusch, ich staune, dass Sie hier offenbar
Initiativen für sich reklamieren. Die gingen von
anderen aus. Ich nenne hier das Stichwort „Pablo-Neruda-Schule“. Anderthalb Jahre lang wurde
diskutiert, was wir mit diesem Gebäude machen.
Oder: Beschlossen wurde, zwei Schulgebäude in
der Telemannstraße abzureißen. Sechs Monate
nach dem Abriss wurde entschieden: Wir bauen
dort neue Schulen. - Es gibt zahlreiche weitere
Beispiele. Ich meine, wenn dann sollten wir uns
richtig erinnern und nicht einfach den Bauleuten
die Schuld zuschieben.
Frau Krefft, ich respektiere Sie in Ihrem Beruf
und auch in Ihrer Arbeit hier im Stadtrat. Aber ich
will Ihnen sagen: Bauen hat nichts mit Hoher
See zu tun, sondern das bedarf kühler Berechnungen und stringenter Abläufe. Der Bauausschuss und das Vergabegremium suchen stets
nach Möglichkeiten, um Vorhaben voranzubringen.
Wenn ich höre, wir hätten die Schaffung zusätzlicher Raume für die DaZ-Klassen vernachlässigt,
bitte ich Sie, sich zu erinnern: Wir haben
2015/2016 dafür gesorgt, dass Flüchtlingsunterkünfte gebaut werden. Im selben Jahr war auch
die
Errichtung
der
DaZ-Unterrichtsräume
Schwerpunkt. Auch wenn sich das hier und da
um zwei, drei Monate verschoben hat, so ist uns
das doch weitgehend gelungen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an
die Witzveranstaltung, dass ein Schulcontainer,
der schon fünf Jahre in Nordrhein-Westfalen und
weitere fünf Jahre in Bayern stand und dann
nach Leipzig umgesetzt wurde, von einer Behörde, obwohl baugleich mit anderen, als nicht zustimmungsfähig erklärt wurde. Ein weiteres Beispiel wäre der Umzug der Förderschule in die
Curiestraße, aber ich will es dabei belassen. Wir
Ich rufe die Änderungsanträge der Reihe nach
zur Abstimmung auf.
Änderungsantrag 01, Ortschaftsrat Engelsdorf.
Beschlusspunkt 1 einschließlich der Protokollnotiz von Herrn Professor Fabian wird Bestandteil
der Vorlage; Frau Opitz hatte Einverständnis signalisiert. Beschlusspunkt 3 wird als Prüfauftrag
ebenfalls übernommen einschließlich der Protokollnotiz: sofern wirtschaftlich.
Über Beschlusspunkt 2 soll abgestimmt werden.
- Ich wusste gar nicht, dass es in Engelsdorf eine
Oberschule gibt. - Aber dann kann man doch
nicht beschließen, sie soll erhalten bleiben. Gut. Der Ortschaftsrat möchte das abgestimmt
haben. Ich kann nur sagen: Das kann man nicht
abstimmen lassen, weil in Engelsdorf keine
Oberschule existiert. - Dennoch die Forderung:
Abstimmen! - Wer stimmt dem Beschlusspunkt 2
des Änderungsantrags 01 zu? - Gegenstimmen?
- Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, eine ProStimme. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Änderungsantrag 02, CDU-Fraktion. Er ist übernommen worden mit der Änderung in „Schulsporthallen“ und der Streichung von Schwimmhallen. Einverstanden? - Damit erübrigt sich die
Abstimmung darüber.
Änderungsantrag 03, Stadtrat Maciejewski. Herr
Maciejewski, sollen wir daraus einen Prüfauftrag
machen? Denn recht haben Sie. Bei meinem
Besuch vor Ort konnte ich das in Augenschein
nehmen.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Ich hatte beantragt, das in den Handlungsbedarf aufzunehmen.
Wenn Sie sagen: „Sie haben recht“, müssen Sie
doch nicht erst prüfen, ob da Handlungsbedarf
besteht. Nehmen Sie diesen Schulhof mit auf.
Mir ist klar, dass das nicht schon übermorgen
passieren wird.
Oberbürgermeister Jung: Dann übernehmen
wir diesen Änderungsvorschlag. Ihr Änderungsantrag wird damit Bestandteil der Vorlage.
Änderungsantrag 04, Stadtbezirksbeirat Südost.
- Frau Gruner ist da. Möchten Sie dazu noch etwas sagen? - Das ist zwar unüblich, aber wir
machen hier eine Ausnahme. Bitte.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Gruner (Stadtbezirksbeirat Südost): Ja, das ist
unüblich, aber wir arbeiten gerade mit Herrn
Hörning daran, wie wir die Sichtbarkeit und
Hörbarkeit der Stadtbezirksbeiräte verbessern
können. Das Rederecht im Stadtrat ist ein Teil
dessen. Deshalb mache ich davon jetzt auch
Gebrauch.
Gemeinsame Schulbezirke sind keine gute Idee.
Ich will niemanden langweilen mit langen Ausführungen, warum das so ist. Dass Elternvertreter,
Schüler, Lehrerinnen und Lehrer dagegen sind,
sagt ja schon einiges. Meine Expertise ist zwar
eher regional, auf meinen ganz konkreten Stadtbezirk gerichtet; dennoch: Durch einen gemeinsamen Schulbezirk schafft man keinen einzigen
neuen Schulplatz. Es geht nur darum, umzulenken. Diese Möglichkeit gibt es; das kann man
machen. Aber man muss sich genau überlegen,
ob das wirklich erforderlich ist und ob es etwas
bringen kann.
Schauen wir uns die bisherigen Schulbezirke der
unseren Stadtbezirk betreffenden Schulen und
hier insbesondere die August-Bebel-Schule und
die Wilhelm-Busch-Schule an! Die Schulbezirksgrenze für die August-Bebel-Schule zieht sich
ohnehin schon bis an die Wilhelm-Busch-Schule
heran. Da ist überhaupt keine Luft mehr dazwischen. Ein gemeinsamer Schulbezirk würde,
wenn die Stadt es wirklich ernst meint, dass kein
Schüler an der Schule vorbeilaufen muss, dort
nichts bringen, überhaupt nichts, keine einzige
sinnvolle Umlenkung. Die einzige Umlenkung,
die dort möglich ist, wäre, dass Schüler an der
Wilhelm-Busch-Schule vorbei bis zur AugustBebel-Schule laufen müssten. Viel sinnvoller wäre aus unserer Sicht - das wird wahrscheinlich
auch so kommen und möglicherweise irgendwann beschlossen werden - eine Umlenkung von
der Wilhelm-Busch-Schule in die jetzt erweiterte
Fritz-Baumgarten-Schule. Das würde auch geografisch viel mehr Sinn machen, weil diese Schule viel näher ist als die August-Bebel-Schule.
Unsere Befürchtung ist: Wenn man einen gemeinsamen Schulbezirk bildet, in dem sowohl
die August-Bebel-Schule als auch die WilhelmBusch-Schule sind, wird man über kurz oder lang
auch die Fritz-Baumgarten-Schule und die
Franz-Mehring-Schule mit aufnehmen. Dies wäre
dann ein Schulbezirk, der aus vier bisherigen
Schulbezirken besteht. Dann könnte man die
Kinder, wie von Frau Krefft und anderen gesagt,
in 28er-Häppchen einteilen, damit auch wirklich
jede Klasse bis auf den allerletzten Platz besetzt
ist. Dass das die Sächsische Bildungsagentur
will, ist mir bekannt; das macht es aber nicht
besser. Das ist nicht gut für die Schüler. Deshalb
sollte man sich als Stadtrat und in meinem Fall
als Stadtbezirksbeirat auch dagegen aussprechen.
S e i t e | 64
Warum unser Antrag schon jetzt? Ich gehe kurz
auf die Ausführungen von Herrn Professor Fabian ein, der sagte, das sei an dieser Stelle überflüssig, weil mit dem Schulentwicklungsplan nicht
die Schaffung von gemeinsame Schulbezirken
beschlossen wird. Das ist uns auch klar. Dafür ist
eine eigene Vorlage notwendig. Sie können davon ausgehen, dass, wenn eine solche Vorlage
kommt, der Stadtbezirksbeirat sich auch wieder
dagegen wenden wird. Aber wir wollten mit unserem Antrag der Argumentation vorgreifen: Vor
drei Monaten hatten Sie nichts dagegen, und
jetzt finden Sie das schwierig. - Wir finden das
jetzt schon schwierig, und das wollen wir mit unserem Antrag zum Ausdruck bringen.
Ich danke, dass ich Gelegenheit hatte, Ihnen das
auch mündlich mitzuteilen. Das erhöht, wie gesagt, die Sichtbarkeit der Stadtbezirksbeiräte und
bringt unser Anliegen überhaupt erst ins Bewusstsein der Stadträte. Wenn wir nur Anmerkungen zu Informationsvorlagen machen - auch
das ein Problem: das war für uns nur eine Informationsvorlage -, nimmt das niemand zur Kenntnis. Deshalb unser Änderungsantrag. Ich werbe
um Zustimmung, weil gemeinsame Schulbezirke
allgemein schlecht sind und weil es aus den genannten Gründen und ganz konkret in unserem
Schulbezirk einfach keinen Sinn macht, da die
Grenzen ohnehin schon so geschnitten sind,
dass sich, wenn man es ernst meint, keine Veränderungen ergeben werden. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian, möchten Sie darauf kurz erwidern?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich möchte
noch einmal ganz deutlich sagen, dass ich es für
einen großen Fehler halte, gemeinsame Schulbezirke kategorisch auszuschließen. Ich denke,
wir können sehr gut und intensiv darüber diskutieren, wie diese gemeinsamen Schulbezirke gebildet werden, wie sie geschnitten werden und
wie viele Schulen in einem gemeinsamen Schulbezirk sein werden.
Natürlich gilt die Regel „kurze Beine, kurze Wege“ auch bei gemeinsamen Schulbezirken. Ich
habe vorhin auch gesagt, dass die Bildungsagentur versichert hat, es wird bei Grundschulen
auch bei gemeinsamen Schulbezirken kein Losverfahren geben, sondern die Verteilung der
Plätze wird sich nach dem Schulweg richten. Die
Verwaltung ist gerade dabei, in Abstimmung mit
der Bildungsagentur entsprechende Planungen
zu machen. Mein dringender Vorschlag ist nach
wie vor, heute bitte keinen Grundsatzbeschluss
dazu zu fassen, sondern jede einzelne Vorlage
dazu einzeln zu entscheiden. Dann können wir
konkret darüber diskutieren.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Und: Ja, in der jetzigen Situation geht es auch
darum, möglicherweise noch vorhandene Kapazitäten vollständig zu nutzen. Wir sind derzeit
nicht in der Situation, auf die Nutzung möglicher
Kapazitäten verzichten zu können. Die Alternative wäre - das haben wir ja auch ein paar Jahre
gemacht -, alljährlich neue Grundschulbezirke zu
schneiden. Ich weiß nicht, ob das die Planungssicherheit von Eltern erhöhen würde. Deshalb
noch einmal mein eindringlicher Appell an dieser
Stelle, im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan keine Grundsatzbeschlüsse zu
gemeinsamen Schulbezirken zu fassen, sondern
das immer im Einzelfall zu entscheiden. Das wäre, glaube ich, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, eine gute Herangehensweise.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Fabian.
Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag
04, Stadtbezirk Südost. Wer dafür ist, bitte ich
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
Änderungsantrag 05, Ortschaftsrat LützschenaStahmeln. Vorgeschlagen war, die Beschlusspunkte 1 und 3 mit dem Änderungsantrag der
SPD zu ersetzen, den wir so übernehmen, sowie
den Beschlusspunkt 2 des ÄA-05 zu übernehmen. Wenn ich mich recht erinnere, wurde vonseiten des Ortschaftsrates dem so zugestimmt. Dann übernehmen wir das so.
S e i t e | 65
Abstimmung über Beschlusspunkt 5, grundsätzlich auf die Einrichtung weiterer gemeinsamer
Schulbezirke zu verzichten. Ich bitte herzlich darum, nicht positiv zu votieren. - Ihr Votum, bitte! Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 31
Stimmen, 7 Enthaltungen. Abgelehnt.
Nein-
Wir kommen nun zur Abstimmung über den
Schulentwicklungsplan einschließlich der Änderungen, die wir übernommen bzw. die Sie jetzt
beschlossen haben. Bitte geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 59 : 0 : 1.
Trotz der fortgeschrittenen Zeit möchte ich gerne
Dank sagen, zunächst den Stadträtinnen und
Stadträten, die ehrenamtlich im Unterausschuss
sehr aktiv diskutieren, mitplanen und mitmachen.
Das ist viel Arbeit; ich weiß das. Herzlichen Dank
dafür!
Herzlichen Dank auch den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Verwaltung in den unterschiedlichen Dezernaten! Das ist nicht nur eine Angelegenheit von Dezernat V, sondern auch von VI,
von III, von I, von II und nicht zu vergessen von
Dezernat VII. Kurzum: Es sind alle beteiligt.
Insbesondere möchte ich hier heute einen Mann
nennen, der als Urvater der Schulentwicklungsplanung unserer Stadt gilt. Lieber Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Arbeit!
Herr Geisler, noch zum Abstimmungsverhalten?
Änderungsantrag 06, Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen. Die Beschlusspunkte 2 und 3 übernehmen wir in die Vorlage, wobei in Beschlusspunkt 3 das Wort „alle“ an zwei Stellen gestrichen wird. - Ich sehe Einverständnis. Über die
Beschlusspunkte 1, 4 und 5 müssten wir hier abstimmen. - Es wird elektronische Abstimmung
gewünscht.
Stadtrat Geisler (SPD): Ich habe gerade die
Schulnetzplanungsverordnung des Freistaates in
Gänze gelesen und darin keinen Punkt gefunden, der Schulbezirkszusammenlegungen ausschließt oder festschreibt. Das ist nicht Bestandteil von Schulnetzplänen. Ich bitte das zu überprüfen.
Abstimmung über Beschlusspunkt 1, eine Auslastung der Kapazitäten von 80 bis 100 Prozent
vorzusehen. Bitte geben zu diesem Beschlussvorschlag Ihr Votum ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Oberbürgermeister Jung: Das habe ich nicht
verstanden. Können Sie das noch einmal verständlicher ausdrücken?
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 32 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist das abgelehnt.
Abstimmung über Beschlusspunkt 4, einen zusätzlichen temporären Schulstandort auszuweisen. Bitte stimmen Sie jetzt! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, 47
Stimmen, keine Enthaltungen. Abgelehnt.
Nein-
Stadtrat Geisler (SPD): In der Schulnetzplanungsverordnung des Freistaates, einzusehen
auf REVOSax, gibt es keinen Passus, der festlegt oder ausschließt, dass die Zusammenlegung
von Schulbezirken Teil einer Schulnetzplanung
sein soll. So gesehen halte ich das Vorhaben für
rechtswidrig und würde das gern prüfen lassen.
Das gehört nicht in den Schulnetzplan.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Oberbürgermeister Jung: Das prüfen wir gern.
Aber ich kann Ihnen jetzt schon das Ergebnis
sagen: Das ist nicht rechtswidrig.
Wir fahren in der Tagesordnung fort mit TOP
18.6:
18.6 Ergänzungsbeschluss zur Maßnahme
Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten: 1. Bauabschnitt, 4-zügige Oberschule am Standort Ihmelsstr, 14 mit Komplexsanierung,
Erweiterungsneubau sowie Neubau einer Sporthalle mit insgesamt 6 Feldern
(DS-00108/14-NF-06)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Ich weiß, das Vorhaben hat eine sehr lange Vorgeschichte. Können wir gleich
zur Votierung kommen, oder möchten Sie noch
dazu vortragen? - Wir wollen doch alle diese
Schule, auch wenn die Förderkulisse in den letzten Monaten alles andere als beglückend war. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten.
Wer ist für diesen Beschluss? - Gegenstimmen?
- Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.7 1. Änderung zum Baubeschluss Nr. VA
VI-01367 vom 02.09.2019, 9. Grundschule, Gersterstr. 74, 04279 Leipzig: Energetische Sanierung der Gebäudehülle und
Bauwerksabdichtung, Mehrkosten (VIDS-01367-DS-02)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.8
Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen
Bahnhof aus 2011 (VI-DS-03968)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.8.1 dazu ÄA (VI-DS-03968-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
18.8.2 dazu ÄA (-03968-ÄA-02-NF-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
18.8.3 dazu ÄA (VI-DS-03968-ÄA-03)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
Kollegin Dubrau, Sie haben das Wort.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich versuche, mich ganz kurz zu
S e i t e | 66
fassen. - Mit der Vereinbarung, die jetzt auf dem
Tisch liegt, ist ein mehrjähriger Prozess zu einem, wie ich hoffe, positiven Ende gekommen.
Nach Beschlussfassung in diesem Hause können die tatsächlichen förmlichen Planungen und
die Umsetzung der ersten Baumaßnahmen beginnen.
Zur Geschichte. 2011 fand der städtebauliche
Wettbewerb statt, der das Ziel vorgab, Wohnen,
die Anlage eines sehr großen Stadtparks im inneren Bereich sowie die entsprechende Infrastruktur optimal in Einklang zu bringen. 2014 war
eine dreiseitige Rahmenvereinbarung zwischen
dem Eigentümer, der Deutschen Bahn, der noch
Teile dieses Areals gehörten, und der Stadt ausgehandelt. Die Zustimmung des Stadtrates zur
damaligen Vereinbarung erfolgte am 16. Juli
2014. Trotz intensiver Bemühungen kam es dann
jedoch zu einem Stillstand. Um dem abzuhelfen,
wurde im Frühjahr 2016 eine Mediation begonnen. Ein externer Mediator hat versucht, sowohl
mit dem Eigentümer als auch mit der Behörde zu
einem positiven Ergebnis zu kommen, was Ende
2016 gelang.
Zentrales Ergebnis der Mediation ist die Errichtung von 3.000 Wohnungen. Mindestens 30 Prozent der Wohnungen werden in einer Größe errichtet, die förderfähig im Sinne der neuen Richtlinie für sozialen Wohnungsbau des Freistaates
ist. Der Investor trägt die Erschließungskosten.
Der Investor erwirbt die restlichen Flächen von
der Deutschen Bahn und stellt den Stadtpark
her.
Der Investor veräußert ungefähr 1 Hektar Flächen im Bereich des Dösner Wegs zu einem
Preis von 39 Euro pro Quadratmeter, damit die
Stadt dort die Sportflächen für die auf städtischem Grund und Boden liegenden Schulen des
künftigen Schulcampus anlegen kann. Die ehemalige Konservenfabrik wird abgebrochen. Auf
einer Teilfläche ihres Areals entsteht eine Kita mit
165 Plätzen. Die Restflächen werden Bestandteil
des Parks. Bei Bedarf werden im Westteil des
Gebiets weitere Kindertagesstätten errichtet.
Diesen Bedarf wird es sicherlich geben, wenn
die Wohnungen fertiggestellt sind. Südlich der
Kurt-Eisner-Straße soll eine neue Grundschule
entstehen. Die Zukunft der Distillery wird zwischen BBH und Pächter einvernehmlich geregelt.
Es gibt einen Ergänzungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen. Nach mehreren Nachfragen von allen Seiten sowie Anpassungen und
Änderungen gibt es die Aussage von Eigentümer
und Mediator, dass sie diesem Antrag zustimmen. Das heißt: Die Verwaltung kann diesen Antrag übernehmen. Mit diesem Änderungsantrag
werden Kernziele der kooperativen Baulandentwicklung bestätigt, wie Mitfinanzierung der Kin-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
S e i t e | 67
dertagesstätten- und der Grundschulplätze, die
aus dem Gebiet kommen, sowie verpflichtende
Inanspruchnahme der Wohnbaufördermittel, je
nach Verfügbarkeit, für die restlichen Bereiche,
für die ein B-Plan vorliegt.
recht besteht. So wollen auch wir Grüne den
Kitaneubau auf dem ehemaligen Areal von Gurkenschumann, den Bau der weiterführenden
Schulen auf dem geplanten Schulcampus und
den Wohnungsbau befördern.
Schlussbemerkung. Ich möchte mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die an diesem Vertrag intensiv gearbeitet haben. Nach der Vereinbarung zum Eutritzscher Bahnhof liegt nun zum
zweiten Mal eine Vereinbarung zur Entwicklung
eines großen Stadtquartiers vor, das für die
Stadt aufgrund des großen Wachstums sehr
wichtig ist. Leipzig ist damit gut aufgestellt, die
Aufgaben der wachsenden Stadt zu bewältigen immer den Prinzipien der Leipzig Charta zur
nachhaltigen europäischen Stadt verpflichtet. Danke schön.
Wir Grüne verbinden mit der kooperativen Baulandentwicklung entsprechend unseres Änderungsantrags folgende wesentliche Ziele: Transparenz, Gleichbehandlung, Kalkulierbarkeit von
Kosten, Lasten und Bindungen, eine nachvollziehbare Angemessenheitsprüfung, der Nachweis konkreter Infrastrukturbedarfe in Bezug auf
Kita und Grundschule sowie ein einheitliches und
berechenbares Verwaltungshandeln der Stadt
Leipzig.
Oberbürgermeister Jung: Es liegen zahlreiche
Wortmeldungen vor. Den Anfang macht Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne
und Zuschauer am Livestream! Das Jahr 2013
war das Jahr der verpassten Chance. 2013 hätte
für die Stadt Leipzig die realistische Möglichkeit
bestanden, durch beherzten Zugriff das Areal
des Stadtraums Bayerischer Bahnhof von der
Deutschen Bahn AG zu erwerben, um damit eine
eigene städtebauliche Entwicklung des Areals
abzusichern. Es ist bekanntlich anders gekommen.
Blicken wir nun aber nach vorn. Nachdem in den
letzten drei Jahren die Verhandlungen zwischen
der Stadt und dem neuen Eigentümer und Vorhabenträger quasi zum Erliegen kamen, schien
es lange Zeit so, als würde gar nichts mehr gehen. Soll das Mediationsverfahren zwischen der
Stadt Leipzig und dem Vorhabenträger einen
Sinn gehabt haben, dann hoffentlich diesen,
dass der Knoten nun endlich geplatzt ist und die
gegenseitige Blockade überwunden wurde, sodass die Parteien fortan einvernehmlich, zügig
und in beiderseitigem Vertrauen zusammenarbeiten werden.
Wir Grüne tragen die ausgehandelte Durchführungsvereinbarung mit. Voraussetzung muss allerdings sein, dass in Bezug auf die in der Konzeption Baurecht vorgesehenen B-Plan-Gebiete
weiter vertiefend im Sinne einer kooperativen
Baulandentwicklung analog des städtebaulichen
Vertrags zum Eutritzscher Freiladebahnhof mit
den Prämissen a bis g unseres Änderungsantrags verhandelt wird. Davon ausgenommen sind
selbstverständlich die Bereiche des Stadtraums
Bayerischer Bahnhof, bei denen nach § 34 Bau-
Wir Grüne sind zudem der Überzeugung, dass
die kooperative Baulandentwicklung zum einen
eine schnellere Realisierung von Wohnungsbau
und zum anderen den sozialen Wohnungsbau
entsprechend der geltenden Förderrichtlinie des
Freistaates Sachsen - siehe Punkt a unseres
Änderungsantrags - befördert. Außerdem wird
dadurch sowohl ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot als auch mehr Akzeptanz für den
Wohnungsbau im Sinne eines urbanen, nutzungsgemischten und lebenswerten Quartiers
geschaffen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, einen
weiteren Aspekt unseres Änderungsantrags will
ich noch herausgreifen. Wir alle wissen, dass
durch die Errichtung von Wohnungen auf dem
Areal in erheblicher Größenordnung zusätzliche
Kindertagesstätten- und Grundschulplätze zur
Bedarfsdeckung benötigt werden. Deshalb soll
auch hier - analog des städtebaulichen Vertrags
zum Eutritzscher Freiladebahnhof - der Vorhabenträger entsprechend § 11 Baugesetzbuch die
Kosten der Errichtung tragen.
Uns ist es des Weiteren besonders wichtig, dass
Stadt und Vorhabensträger, wie eingangs gesagt, auch künftig einvernehmlich und zügig zusammenarbeiten. Deshalb Punkt g unseres Änderungsantrags, der Aussagen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit enthält, die in den
noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag
aufzunehmen sind.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Dubrau, ich freue mich, dass die Verwaltung zur Neufassung unseres Änderungsantrags Zustimmung signalisiert. Ich denke, er
nimmt Druck vom Vorhabenträger und gibt diesem Planungssicherheit. Aus Sicht der Stadt
Leipzig verhält sich dieser in Bezug auf die, denke ich, notwendige kooperative Baulandentwicklung weiter stringent im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bautätigen bei derzeitigen wie
auch künftigen Flächenentwicklungen.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, stimmen
Sie deshalb unserem Änderungsantrag zu. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Auch die
Fraktion DIE LINKE wurde wie andere Fraktionen beim Areal Bayerischer Bahnhof seit Jahren
auf eine harte Geduldsprobe gestellt, was sich in
zurückhaltender Enthaltung Einzelner ausdrücken wird. Aber auch die Zustimmung wird nicht
Ausdruck großer Begeisterung sein, sondern ist
vielmehr an die Erwartung geknüpft, dass den
Worten nun endlich Taten folgen.
Grundsätzlich unterstützt die Fraktion DIE LINKE
den Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens
aus dem Jahre 2011, der neben der kompakten
Wohnbebauung auch Kitas und Schulen beidseitig der künftigen Grünachse sowie möglicherweise Forschungs- und universitäre Einrichtungen am historischen Bayerischen Bahnhof vorsieht. Deshalb wird es von uns keine Gegenstimmen geben.
Die künftige Freiraumachse Bayerischer Bahnhof
wird neben der stadtklimatischen Funktion als
Kaltluftschneise und den dem Lärmschutz dienenden Abständen zur geöffneten Eisenbahntrasse Raum für eine durchgängige Fahrradtrasse sowie zahlreiche Fußwege enthalten.
Die Stadtteile Zentrum-Südost, Zentrum-Süd und
Südvorstadt werden nach fast 200 Jahren verbunden. Es entstehen Grünflächen und generationsübergreifende Spiel- und Sportplätze.
Ein Ziel des städtebaulichen Gutachterverfahrens zu einer genehmigungsfähigen Bebauung
nach § 34 Baugesetzbuch entlang des Dösner
Wegs war es, dass durch die Stadtbau AG entsprechend dem Wunsch von Stadtverwaltung
und Stadtrat 30 Prozent der Gesamtwohnflächen
in förderfähigen Ein- bis Vierraumwohnungsgrößen gebaut werden. Im Wettbewerbsverfahren
Dösner Weg war den Architekten daher vorgegeben, dass 30 Prozent der Wohnungen mit
Wohnungsgrößen von 45, 60 und 75 Quadratmeter plus 10 Quadratmeter für jede weitere Person
gebaut werden. Damit kann dort, die entsprechende Sozialwohnungsbauförderung vorausgesetzt, ein Anteil von Wohnungen entstehen, der
auch für Haushalte mit geringerem Einkommen
bezahlbar ist. Neben Wohnungen in höherpreisigen Mietsegmenten kann dann auch der wachsenden Nachfrage von preiswerteren Mietwohnungen entsprochen werden. Möglicherweise
werden dadurch auch Wohnungen frei, die dann
von Haushalten mit durchschnittlichem Einkommen bezogen werden können. In Leipzig liegt
S e i t e | 68
dieses immer noch erheblich unter dem vergleichbarer westdeutscher Kommunen.
Ein weiterer Erfolg wäre, wenn zeitnah die schon
in den 1960er-Jahren genau an diesem Standort
geplante dritte Kindervorschuleinrichtung oder
vielleicht sogar noch eine vierte auf dem Gesamtareal entsteht. Man wagt ja kaum zu glauben, dass mit der Freiflächengestaltung und dem
Bau einer Kita am Dösner Weg der längst überfällige Abriss der Ruine von Gurkenschumann erfolgen soll. Bereits 2013 standen die Fördermittel
dazu bereit, und es war ein Abbruchunternehmen beauftragt.
Wir verknüpfen die heutige Beschlussfassung
mit der Erwartung, dass die Stadt endlich zeitnah
auch Grundstücke für mindestens eine vierzügige Schule erwerben kann. Schließlich ist die Verfügbarkeit Vorbedingung für die Planung mindestens bis zur Leistungsphase 3 der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure, die wiederum Voraussetzung für die Beantragung von
Fördermitteln ist. In Zentrum-Süd wird ein weiterer Grundschulstandort trotz Sanierung der ehemaligen 3. Grundschule dringend benötigt. Deshalb gebührt von uns allen am Mediationsverfahren Beteiligten und dem Mediator Christoph von
Berg ein besonders großes Dankeschön.
Im April 1968 begann die Montage der Internate
und im August des gleichen Jahres die Montage
der ersten elfgeschossigen Wohngebäude in der
Straße des 18. Oktober, der damals größten
Wohnungsbaustelle der Stadt. In den Folgejahren wurden 2.300 Wohnungen, Internate mit rund
2.000 Plätzen, zwei Kitas, zwei Schulen, zwei
Kaufhallen und eine Volksschwimmhalle mit fünf
25-Meter-Bahnen, die noch heute in Betrieb ist,
gebaut. Das derzeit in Vorbereitung befindliche
50-jährige Jubiläum 2018 ist deshalb ein guter
Anlass für den Beginn einer neuen regen Bautätigkeit in diesem Stadtteil, obwohl für Bauleute
solche Jubiläen zweitrangig sind.
Den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen wir. - Anders als der CDUAntrag vertreten wir die Auffassung, dass Stellplätze jeweils im Rahmen der zur Entscheidung
anstehenden B-Plan-Abschnitte nach § 34 geregelt werden und dabei insbesondere auch örtliche Bedingungen Berücksichtigung finden müssen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Herr Elschner, Sie haben von einer verpassten Chance gesprochen. Ich kann Sie da
nur bestätigen. Nach meiner Auffassung gab es
in dem ganzen Prozess allerdings nicht nur eine
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
verpasste Chance, sondern mehrere. Wenn wir
die Dinge nicht auf die lange Bank geschoben,
sondern beherzt zugegriffen hätten, wären die
dringend benötigte Schule und die Kita bereits
gebaut und könnten heute schon genutzt werden. Diese Möglichkeit hätte bestanden. In der
Vergangenheit wurden Fehler gemacht. Einen
Fehler haben Sie angesprochen: Die Stadt
Leipzig hätte beherzt zugreifen und die betreffende Fläche selbst erwerben müssen. Ich will
hinzufügen: Zum Ergebnis des städtebaulichen
Wettbewerbs und zur ausgehandelten Vereinbarung gab es eine Vorlage im Stadtrat. Darüber
hätte man damals abstimmen und entscheiden
können. Auch dann wären die ersten Bauten
heute schon fertiggestellt und in Nutzung.
Wir als Freibeuter sind daher froh, dass die Signale endlich auf Grün gestellt werden. Ich hoffe,
Frau Dubrau, dass Ihre heutige Aussage, dass
die Änderungsvorschläge der Grünen mit dem
Investor abgestimmt sind, auch tatsächlich mit
dem Investor abgestimmt worden sind und wir
nicht dasselbe erleben wie bei der letzten Stadtratsvorlage, nämlich dass wir hier im Stadtrat einen Beschluss fassen und der Investor hinterher
sagt: Aufgrund dieser Voraussetzungen haben
wir eine andere Geschäftsgrundlage und ist das
Projekt nicht mehr möglich. - Das hatten wir alles
schon. Ich hoffe wirklich, dass Sie das so klar
und deutlich mit ihm abgestimmt haben, dass
das nicht erneut passiert.
Die Stadt Leipzig braucht dringend Quartiere für
innerstädtisches Wohnen. Leipzig ist eine wachsende Stadt. Wir müssen diesen Wohnraum im
Zentrum der Stadt schaffen. Das Thema Verkehr
haben wir hier schon mehrfach diskutiert. Es ist
wichtig, innerstädtische Wohnflächen zu erschließen. Wir haben mit der Fläche am Bayerischen Bahnhof einen Standort, der in hervorragender Weise an den ÖPNV angebunden ist.
Gerade deswegen ist es wichtig, die Chance zu
ergreifen, an dieser Stelle der Stadt Wohnraum
zu schaffen.
Bei der einen oder anderen öffentlichen Stellungnahme, aber auch bei Anträgen und Änderungsanträgen von Fraktionen des Stadtrats beschleicht mich manchmal das Gefühl, dass der
eine oder andere Bürger oder Verband gar nicht
möchte, dass dort gebaut wird. Ich sage ganz
klar: Wer der Auffassung ist, dass in diesem Gebiet eine innerstädtische Grünfläche errichtet
werden soll, der soll das offen sagen und zur Abstimmung stellen. Dann kann man darüber entscheiden, ob man das will oder nicht will. Aber
durch das Herbeiführen von Verzögerungen Projekte auf die lange Bank zu schieben, bis sie sich
unter Umständen tatsächlich als unrealisierbar
erweisen, das halten wir für falsch. Wenn wir das
Projekt heute nicht auf den Weg bringen, fügen
wir der Stadt Leipzig schweren Schaden zu, weil
S e i t e | 69
wir bei dieser wichtigen Fläche dringend vorankommen müssen. Davon ausgehend, dass auch
der Investor das akzeptiert, was wir hier beschließen, werden wir als Freibeuter der Vorlage
daher mehrheitlich zustimmen.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum
Änderungsantrag der CDU, der auf die Stellplatzanzahl abzielt. Wir entwickeln hier ein neues
Gebiet, das in hervorragender Weise an den
ÖPNV angebunden ist. Wenn man ein Gebiet
neu gestaltet, wenn dem Investor diese Anbindung bekannt ist, wenn auch all diejenigen, die
dort hinziehen werden, wissen, dass Stellplätze
dort nicht in Größenordnungen verfügbar sein
werden, muss es möglich sein, an der Stelle von
vornherein eine Reduzierung vorzusehen. Wir
werden die Probleme einer wachsenden Stadt
mittel- und langfristig nicht durch mehr Individualverkehr lösen können. Deswegen ist es wichtig
und muss es möglich sein, überall da, wo planerisch die Voraussetzungen geschaffen werden
können und wo eine gute oder verbesserte
ÖPNV-Anbindung gegeben ist, den Individualverkehr zurückzudrängen. Deswegen werden wir
als Freibeuter den Änderungsantrag der CDU
ablehnen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Ich rolle das Thema von hinten auf. Im Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt
es: Beide Vertragsparteien sollen künftig vertrauensvoll zusammenarbeiten. - Das hier extra
zu beschließen, finde ich schon starken Tobak. Entschuldigung, das klingt wie: Morgen ist hoffentlich Sonnenschein, auch wenn es heute regnet. - Das sollte ein normales Gebaren sein. Zu
verlangen, dass beide Vertragsparteien künftig
vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen, zeigt
auch ein Stück weit die Überforderung auf.
Wir, aber insbesondere die Stadtverwaltung
scheint auch aufgrund des Wachstums der Stadt
eben nicht in der Lage zu sein, Vorhaben gemeinsam mit einem Projektentwickler umzusetzen. Die Dinge, die jetzt anstehen, können wir
nicht in der geübten Praxis klassischer Planungsverfahren abarbeiten. Das braucht ein Miteinander der verschiedenen Ämter. Das braucht
ein Miteinander in der Stadtgesellschaft. Nicht
nur externe Projektentwickler, sondern auch die
Stadtverwaltung sollte darin geübt sein. Das ist
schon ein Schlenker dahin, dass wir mit unserem
Änderungsantrag der Stadtverwaltung die Chance geben wollen, sich besser aufzustellen.
Zurück zur Vorlage. Ja, wir sind auch sehr gespannt, ob die Zusage des Investors und des
Mediators: „Das, was die Grünen in ihrem Ände-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
S e i t e | 70
rungsantrag formuliert haben, ist in Ordnung.
Das stört unsere Kreise nicht. Im Gegenteil, das
wird von uns unterstützt“, gilt. Es ist zu hoffen,
dass die Beschlussvorschläge der Grünen von
ihm auch vollständig verstanden worden sind
und er hinterher nicht wieder einen Rückzieher
macht, wie von Herrn Morlok befürchtet. Ich
möchte es aber nicht schlechter reden, als es ist.
Eine Zusage sagt noch nicht, dass das dann tatsächlich auch so umgesetzt wird. Wir werden
uns deswegen nicht dagegenstellen.
Nachdem die Flächen von einem Tochterunternehmen der Stadtbau AG erworben wurden,
mussten wir mit einem weiteren Verhandlungspartner verhandeln. In der Stadtratssitzung am
16.07.2014 wurde schließlich die Rahmenvereinbarung zum Stadtraum Bayerischer Bahnhof
beschlossen. Die Verwaltung brachte diese Vorlage als Eilvorlage ein - ich zitiere -, „da aufgrund
der strategischen Bedeutung der Rahmenvereinbarung für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur keine Zeit mehr vergehen sollte“.
Im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse des
Mediationsverfahrens kamen auch die Vorhaben
zum Thema Mobilität zur Sprache. Das sind
spannende Vorhaben; das gebe ich zu. Es wäre
fantastisch, wenn das alles realisiert werden
kann. Dennoch halten wir unseren Änderungsantrag aufrecht. Wir möchten damit sicherstellen,
dass nicht die Nachbargebiete darunter zu leiden
haben, wenn die Träume, Ideen und Visionen für
dieses wunderbare Quartier sich in der Realität
vielleicht doch nicht erfüllen. Wir wissen, dass
das erst in einem weiteren Verfahren vertieft bearbeitet wird. Wir kündigen aber schon jetzt an,
dass wir sehr genau darauf schauen werden. Insofern bitte ich Sie um Unterstützung unseres
Änderungsantrags und hoffe, dass das beschlossene Bekenntnis, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, nicht nur ins Tagebuch geschrieben wird, sondern zur absoluten Normalität auf
beiden Seiten wird. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Das zuständige Dezernat ließ sich dann aber
doch sehr viel Zeit, bis schließlich der Oberbürgermeister das Thema zur Chefsache machte
und einen externen Mediator einschaltete, um
die festgefahrenen Gespräche endlich wieder in
Gang zu bringen. Am 21. Oktober 2016 schließlich konnte der Entwurf einer Durchführungsvereinbarung vorgelegt werden, auf den sich beide
Seiten geeinigt hatten. Warum dann wieder sage
und schreibe acht Monate ins Land gingen, bis
diese Vereinbarung jetzt den Stadtrat erreicht,
wird wohl das Geheimnis der zuständigen Dezernentin bleiben.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald.
Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und
Stadträte! Werte Gäste! Meine Vorredner haben
schon zur Genüge vorgetragen, dass diese Vorlage eine lange Vorgeschichte hat. Deswegen
sei auch mir ein Blick zurück gestattet. Mittlerweile sind sage und schreibe sechs Jahre vergangen, seit der Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof 2011
gekrönt wurde. Eine große brachliegende Fläche
in bester Innenstadtlage, die viel Platz für Wohnungen, Stadtgrün und soziale Infrastruktur bietet, verharrt bis jetzt jedoch weiter im Dornröschenschlaf. Für uns und andere Fraktionen ist
das ein großes Ärgernis.
Die Ursachen hierfür waren vielschichtig. Zunächst ließ die Stadt Leipzig die große Chance
ungenutzt, diese Fläche von der Deutschen
Bahn AG zu erwerben. Dann hätten wir als Stadt
völlig eigenständig und zügig entscheiden können: Wie viele Kindergärten und Schulen bauen
wir und wo? Wie viel Stadtpark soll entstehen?
Wie viele Wohnungen sollen entstehen? Was
wird aus der Distillery?
Doch trotz all dieser Ärgernisse schauen wir jetzt
nach vorn. Wir haben die Chance, die Entwicklung eines völlig neuen Stadtteils in bester innerstädtischer Lage anzuschieben, eines Stadtteils,
der die Leipziger Südvorstadt mit dem Wohngebiet Straße des 18. Oktober verbinden und viele
Wege verkürzen wird. In welcher anderen deutschen Großstadt sind solche Entwicklungen jetzt
noch möglich! Wir reden hier über 3.000 Wohnungen, drei Schulen, mindestens zwei Kindergärten sowie 80.000 Quadratmeter Stadtpark mit
Sport- und Spielplätzen. Angesichts der dynamischen Entwicklung Leipzigs und der Nachfrage
nach Wohnraum und sozialer Infrastruktur dürfen
wir jetzt keine Zeit mehr verlieren. Bringen wir
diese Vorlage endlich auf den Weg und hoffen
wir, dass dieses Gebiet von unserer zuständigen
Dezernentin jetzt endlich aus dem Dornröschenschlaf wachgeküsst wird!
Abschließend noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Aus unserer
Sicht ist dieser Änderungsantrag zustimmungswürdig, weil es schon jetzt im östlichen Teil der
Südvorstadt, im Wohngebiet Straße des 18. Oktober, eine sehr angespannte Parkplatzsituation
gibt. Wenn in der Nachbarschaft 3.000 Wohnungen errichtet, aber nur eine begrenzte Anzahl
von Stellflächen zur Verfügung gestellt werden,
würden wir damit ein zweites Schleußig schaffen,
was keiner hier im Stadtrat will. Wir haben die
Diskussion heute schon an anderer Stelle geführt. Wir dürfen Familien, die aus beruflichen
Gründen zwei Autos haben müssen, nicht die
Möglichkeit nehmen, in diesem neuen Stadtteil
zu wohnen. Ich denke, da helfen auch Bemerkungen nicht weiter, dass diejenigen an den
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Stadtrand oder nach Eilenburg ziehen sollen.
Schauen wir der Realität ins Auge! Meine Fraktion wird dem Änderungsantrag der CDU daher
mehrheitlich zustimmen. - Danke.
S e i t e | 71
Abstimmung: 1 : 61 : 0.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Vorlage. Bitte geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich
schließe die Abstimmung.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Abstimmung: 58 : 1 : 3. So beschlossen.
Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmgerät zur Hand und
geben Sie Ihre Stimme ab zum Änderungsantrag
01 der CDU-Fraktion, der die Anzahl der Stellplätze thematisiert. - Ich schließe die Abstimmung.
18.9.1 (nichtöffentlich) (VI-DS-04094-ÄA-01)
Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 26 NeinStimmen. Damit positiv votiert und angenommen.
Frau Dubrau hatte zwar angekündigt, dass wir
als Stadtverwaltung den Änderungsantrag der
Grünen übernehmen. Aber ich halte es für wichtig, dass wir auch diesen Antrag votieren, um zu
dokumentieren, dass die darin enthaltenen Beschlussvorschläge ein klares Votum des Stadtrats bekommen haben. - Dazu Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): In dem Fall möchte ich darum bitten, dass Frau Dubrau vor der
Abstimmung zu Protokoll gibt, dass der Investor
ihr gegenüber erklärt hat, dass er mit diesem
Änderungsantrag einverstanden ist.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau gibt das
so zu Protokoll. Aber zur Wahrheit gehört auch,
dass er die Abstimmung dieses Antrags erwartet.
Bitte geben Sie jetzt ihr Votum zum Änderungsantrag 02 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 37
Stimmen. So votiert.
Ja-Stimmen,
25
Nein-
Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag
03 von Frau Stadträtin Gabelmann. - Frau
Dubrau, hatten Sie dazu schon Stellung bezogen? - Dann bitte jetzt.
Bürgermeisterin Dubrau: Die planungsrechtliche Einordnung eines Grundstücks nach § 34
oder § 35 ist durch das Baugesetzbuch vorgegeben und kann nicht willkürlich von uns und, ehrlich gesagt, auch nicht vom Stadtrat festgelegt
werden. Ein solcher Beschluss wäre rechtswidrig.
Oberbürgermeister Jung: Nach dieser Klarstellung stimmen wir über den Änderungsantrag 03
der Stadträtin Gabelmann ab. Ich bitte um
Stimmabgabe. - Ich schließe die Abstimmung.
18.9
(nichtöffentlich) (VI-DS-04094)
Ebenfalls eine sehr wichtige Angelegenheit. Kollege Albrecht, bitte.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zur Einführung. Der
Stadtrat hat am 26.10.2016 die Aufnahme von
Verhandlungen über den Verkauf des Baufeldes
Süd zur wissenschaftlichen Nutzung an den
Freistaat Sachsen beschlossen. Mit dem vorliegenden Kaufvertrag plant der Freistaat Sachsen
die langfristige Standortsicherung des LeibnizInstituts für Länderkunde in Leipzig und damit im
Freistaat.
Der Mietvertrag des bisherigen Standorts im
Paunsdorf Center endet im Jahr 2025. Daher
muss für das Institut zeitnah entschieden werden, ob es weiterhin in Leipzig ansässig bleibt
oder ob ein neuer Standort gefunden werden
muss. Dieser wird dann aber nicht zwingend
Leipzig heißen. Das IfL als außeruniversitäre
Forschungseinrichtung wurde zwar in Leipzig
gegründet, ist aber nicht räumlich an eine Stadt
oder ein Bundesland gebunden. Der Wettbewerb
der Bundesländer um die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen - das ist keine neue Beobachtung - ist in vollem Gange und hat intern
zwischen den Bundesländern inzwischen eine
neue Qualität erreicht, die - das will ich hier auch
sagen - eher unter der Überschrift läuft: Es ist
uns jedes Mittel recht, wenn wir einem anderen
Bundesland ein Institut abwerben können. - Eine
Abwanderung des Instituts an einen anderen Ort
kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Es geht heute nicht nur darum, das Institut in
Leipzig zu halten, sondern natürlich auch darum,
dessen Wachstum zu sichern. Ohne die heutige
Zustimmung ist langfristig keine wissenschaftliche Nutzung an diesem Standort zu erwarten, da
der Verhandlungspartner aufgrund der gewählten
Konstruktion seitens des Bundes immer der
Freistaat sein wird, wenn es um Grundstücksfragen in diesem Sachverhalt geht.
Das Institut selbst hat eine Fördermittelzusage
des Bundes für den Bau eines eigenen Institutssitzes. Die Mittel stehen laut Aussage des Freistaates noch bis Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Bis dahin muss der Kauf eines Grund-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
stücks nachgewiesen werden, um die Fördermittel zu binden. Ohne Grundstück verfallen diese
Gelder bzw. werden diese von anderen Bundesländern in Anspruch genommen. Insofern wäre
eine Verschiebung der Entscheidung höchst
problematisch.
Nächster Gedanke: Der Bund und der Freistaat
Sachsen investieren in Leipzig in Wissenschaft.
Der Bund und der Freistaat werden in diesem
Vorhaben nach einer zugegebenermaßen sehr
groben Überschlagsrechnung ungefähr 30 Millionen Euro investieren, wenn man alles saldiert,
wobei der Bund den Bau finanziert und der Freistaat den Erwerb des Grundstücks und den Bau
der Tiefgarage. Der von der Stadt Leipzig erwartete Eigenanteil an dieser beträchtlichen Investition ist die Beteiligung an der Altlastenbeseitigung, die Umverlegung von Leitungen sowie die
Baufeldfreimachung. Im ungünstigsten Fall darüber sollte man auch ehrlich reden - kann
diese Kostenbeteiligung die Höhe des Kaufpreises erreichen.
Deshalb die Frage: Ist das in Anbetracht der Gesamtinvestitionssumme, die der Bund und der
Freistaat bereitstellen, nicht mehr als gerechtfertigt? Ich sage: Ja. Die Interessen der Stadt werden gewahrt. Der Masterplan für den WilhelmLeuschner-Platz liegt noch nicht zur Entscheidung vor. Er ist jetzt in der - ich will es einmal so
sagen - nullten Lesung am Dienstag im Bauausschuss das erste Mal vorgestellt worden.
Wie wichtig ist das? Da muss ich auf das Verhandlungsergebnis verweisen. Der Freistaat verpflichtet sich im Kaufvertrag, die Maßgaben des
noch zu beschließenden Masterplans und die
Leitlinien zum Bebauungsplan umfassend einzuhalten. Er geht also in Vorleistung und verpflichtet sich, sich an die Vorgaben der Stadt Leipzig
und insbesondere an die des Masterplans, der
noch nicht beschlossen ist, zu halten. Das heißt:
An dieser Stelle geht der Freistaat ins Risiko, da
diese Anforderungen noch gar nicht verbindlich
fixiert sind, weil die Befassung noch nicht stattgefunden hat.
Ebenso verpflichtet sich der Freistaat, aufgrund
der Bedeutung des Leuschner-Platzes für die
Stadt Leipzig in enger Abstimmung mit dem
Stadtplanungsamt einen architektonischen Wettbewerb für das Einzelgebäude durchzuführen.
Ich denke - das sage ich jetzt natürlich auch, um
Sie zu überzeugen -, dass auch an dieser Stelle
die Interessen der Stadt absolut gewahrt sind.
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses? Ja, da ist
ein Thema. In den Beratungen und Diskussionen
in den Fachausschüssen wurde kritisiert, dass
die Beschlüsse des Stadtrats an dieser Stelle
nicht vollumfänglich umgesetzt worden seien.
Hier möchte ich darauf hinweisen, dass wir na-
S e i t e | 72
türlich mit den Beschlüssen des Stadtrats in die
Verhandlungen gegangen sind; selbstverständlich. Aber auf der anderen Seite des Tisches saß
ein Verhandlungspartner, der ebenfalls eigene
Vorstellungen und Vorstellungen aus Gremien
hatte. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass am Ende ein Ergebnis erreicht worden ist, in das auch
Vorstellungen des Verhandlungspartners eingeflossen sind. Ich sage auch: Ich bin froh, dass
das Liegenschaftsamt dieses schwierige Ergebnis erreicht hat; denn die Alternative wäre ein
vorzeitiger Abbruch der Verhandlungen gewesen.
Auch da frage ich etwas polemisch: Was ist dann
die bessere Entscheidung? Ich persönlich bin mit
dem Verhandlungsergebnis zufrieden und will
auch deutlich sagen, warum. Wichtig ist immer,
die Frage zu stellen: Was wäre wenn? Der Vertrag ist reichlich ausgestattet mit Rücktrittsrechten zu unseren Gunsten, Wiederkaufsrechten
und Zustimmungserfordernissen, um die Interessen der Stadt auch über den Tag des Verkaufs
hinaus zu sichern.
Abschließend sei noch gesagt: Wir als Stadt sollten ein Zeichen setzen, dass wir dieses LeibnizInstitut als wissenschaftliche Einrichtung in
Leipzig halten wollen, dass wir das Wachstum
dieses Instituts fördern wollen und dass wir mit
einer solchen Entscheidung auch Geld in die Zukunft, in dem Fall in die Wissenschaftszukunft,
unserer Stadt investieren wollen. - So weit zur
Vorlage.
Ich will noch etwas zum Änderungsantrag sagen.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE
enthält, wenn man ihn fortlaufend liest, im Prinzip
vier Punkte, die ich der Reihe nach behandeln
will.
Vorweg: Die vorgeschlagenen Änderungen der
Beschlusspunkte 1 und 2 - das sind ja die wesentlichen - können nicht übernommen werden.
Im Einzelnen:
Die Ergänzung des Vertrages in § 4 Ziffer 7 wäre
eine redaktionelle Klarstellung, die wir dem Freistaat natürlich vorschlagen können. Allerdings
würden diese Änderungen in den ausgehandelten Vertragstext eingreifen. Der Verwaltungsvorschlag gibt genau dieses Verhandlungsergebnis
wieder. Bei Nachforderungen droht, wie in der
Einführung gesagt, der Vertragsabschluss zu
scheitern. Es gibt für den Freistaat aus meiner
Sicht keinen plausiblen Grund, von diesem Verhandlungsergebnis abzuweichen. - Ich will in aller Deutlichkeit sagen: Damit bestünde die Möglichkeit einer Abwanderung.
Im Vertragsentwurf ist vorgesehen, dass die
Stadt der Weiterveräußerung ohne neue Gremienentscheidung zustimmen muss, wenn der
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Freistaat alle Verpflichtungen dem Nacherwerber
auferlegt. Das kann der Stadtrat heute entscheiden, auch wenn der Erwerber noch nicht feststeht. Ich denke, es ist wichtig, das noch einmal
zu betonen. Alle übrigen Veräußerungen sind
dem Gremium, also Ihnen, vorzulegen.
Auf die Forderung nach Schaffung von Wohnraum konnte der Freistaat nur deshalb eingehen
- das gehört tatsächlich nicht zu seiner Kernkompetenz -, wenn ihm die Weiterveräußerung
vorbehalten bleibt. Unklar für mich ist Ihr Vorschlag, dass an Anstalten öffentlichen Rechts
veräußert werden soll. Wenn man sich einmal
die mögliche Liste der dafür benannten Kandidaten vorstellt: Wer wäre das? Das wären der
MDR, die Sparkasse, das Uniklinikum, die Universität Leipzig, die Ländernotarkasse und Ähnliche. Diese treffen aber in der Regel wirtschaftliche Entscheidungen. Bei Bodenpreisen ab 800
Euro pro Quadratmeter kämen mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechend hohe Mieten oder
Wohnungseigentum im Ergebnis heraus. Im Umkehrschluss heißt das - so habe ich diesen Antrag verstanden -: An die LWB oder an Wohnungsbaugenossenschaften wird in diesem Fall
gar nicht gedacht. Diese wären ausgeschlossen.
Ist das so gewollt?
Bei einer Altlastenbeseitigung erwartet der Freistaat üblicherweise die Übernahme der Kosten.
Wir als Stadt haben eine Begrenzung auf den
reduzierten Kaufpreis erreicht.
Der Beschlusspunkt 3 kann übernommen werden, ist aber nicht so relevant wie die beiden
substanziellen Änderungsvorschläge.
Zu Beschlusspunkt 4 habe ich in meinen Ausführungen zum Masterplan bereits verwiesen. Der
Masterplan ist noch nicht diskutiert und beschlossen, liegt aber im Entwurf vor.
So weit zur Einbringung und zum Änderungsantrag.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Albrecht. - Es liegen zahlreiche Wortmeldungen
dazu vor. Frau Riekewald beginnt.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Der Wilhelm-LeuschnerPlatz ist eines der letzten innerstädtischen Sahnestücke im Besitz der Stadt Leipzig. Daher ist
der nun schon seit Jahren laufende Prozess,
welcher von uns Stadträtinnen und Stadträten intensiv begleitet wurde, so wichtig. Es ist wichtig,
dass dieses innerstädtische Quartier eine gute
Entwicklung nimmt und nicht durch einseitige Interessen, auf gut Deutsch, verhunzt wird.
S e i t e | 73
Eines vorweg: Obwohl die Fraktion DIE LINKE
mehrheitlich immer noch die Alte Messe als viel
geeigneteren Standort ansieht, haben wir nichts
gegen die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen wie dem Leibniz-Institut auf dem Leuschner-Platz. Wir wollen explizit nicht diese Ansiedlung verhindern. Aber es kommt auf die Bedingungen an.
Es kann nicht sein, dass wir dem Freistaat, der
genauso wie die Stadt Leipzig ein großes Interesse an der Ansiedlung hat, das Grundstück
schenken bzw. dass wir es nach meinem Gefühl
ausschließlich zu den Bedingungen des Freistaats verkaufen. Die Fraktion DIE LINKE hält
daher Nachbesserungen an dem Vertrag mit
dem Freistaat zum Verkauf der in der Vorlage
genannten Grundstücke für notwendig und hat
einen Änderungsantrag ins Verfahren eingebracht.
Vor allem im Hinblick auf die Schaffung von
Wohnraum sehen wir Nachholbedarf. Schon bei
der Erstvorlage zur Aufnahme von Verhandlungen gab es einen Änderungsantrag von meiner
Fraktion, damals zusammen mit Bündnis 90/Die
Grünen. Schon damals ging es um eine Nachbesserung bezüglich des zu schaffenden Wohnraums. Beschlossen wurde damals unter anderem, dass ein Weiterverkauf an Dritte auszuschließen ist. Genau dazu haben wir jetzt wieder
einen Änderungsantrag gestellt.
In Beschlusspunkt 1 geht es darum - das auch
noch einmal für Sie, Herr Albrecht; ich hatte nicht
das Gefühl, dass Sie das verstanden haben -, für
den Teil des Grundstücks, der für die Schaffung
von Wohnraum vorgesehen ist, einen Weiterverkauf ausdrücklich auszuschließen. Ausgenommen davon sind gemäß unserer Formulierung
nur Anstalten des öffentlichen Rechts. Ich sage
ganz explizit: Das Studentenwerk ist auch eine
Anstalt des öffentlichen Rechts. Das ist das, was
in den Ausschüssen immer widergespiegelt wurde. Das wollen wir explizit ausnehmen. Wenn
das Studentenwerk dort bauen möchte, soll es
das tun können. Eine Weiterveräußerung an das
Studentenwerk wäre ausnahmsweise zulässig.
Wir sind der Meinung, dass, wenn der Freistaat
den Wohnraum nicht selbst schaffen will oder
kann, das für diesen Wohnraum vorgesehene
Grundstück an die Stadt Leipzig zurückverkauft
wird. Nur so wird gewährleistet, dass wir als
Stadt Leipzig weiter Herr des Verfahrens sind.
Wir können dann entscheiden, an wen wir dieses
Grundstück veräußern. Dann kommt durchaus
auch die LWB ins Spiel. Warum nicht? Warum
soll nicht gerade die LWB in exponierter Lage
Wohnungen schaffen? Genau das können wir
uns sehr gut vorstellen.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Beschlusspunkt 2 unseres Änderungsantrags
beschäftigt sich mit dem Risiko der Altlasten. Wie
schon erwähnt, sollte nicht nur die Stadt Interesse an einer Ansiedlung haben. Die Stadt Leipzig
erbringt ihren Anteil, indem sie das Grundstück
dem Freistaat zum reduzierten Kaufpreis überlässt, obwohl auch dies meiner Meinung nach
sehr kritikwürdig ist. Noch in der Erstvorlage
stand, dass der Verkauf zum Verkehrswert erfolgen soll. Auch ist der Paragraf, auf dem der reduzierte Kaufpreis basiert, sehr fadenscheinig.
Wenn es um solche Sachen geht, ist der Freistaat offensichtlich ein sehr armer Staat. Man
könnte sagen: Das ist eine Frage der Prioritätensetzung; aber gut, diese Kröte schlucken wir.
Dann erwarten wir allerdings auch Fairness bei
weiteren Risiken, zum Beispiel bei den Altlasten.
Nach derzeitigem Verhandlungsergebnis würde
die Stadt Leipzig, sollten auf dem Grundstück
doch größere Altlasten festgestellt werden, im
Worst-Case dem Freistaat die Kosten für die
Entsorgung der Altlasten bis zur Höhe des Kaufpreises ersetzen, quasi das Grundstück dem
Freistaat schenken. Wäre dies ein Antrag einer
Fraktion, würde die Stadtverwaltung ankreuzen:
Ablehnung, da nachteilig für die Stadt. - Und genau so sehen wir das. Diese Regelung entlastet
den Freistaat komplett und legt das Risiko allein
in unsere Hände, und das obwohl noch kein Altlastengutachten erstellt wurde. Damit dies nicht
eintritt, plädieren wir in unserem Änderungsantrag dafür, dass die Kostenübernahme der Altlasten auf 50 Prozent des reduzierten Kaufpreises
beschränkt wird. Das wäre für uns eine faire Regelung; fifty-fifty.
Des Weiteren wird sich im Kaufvertrag auf den
Masterplan bezogen. Dieser liegt nun seit gestern vor; Sie sagten es. Das ist insofern kritikwürdig, da uns ehrenamtlichen Stadträten innerhalb von nur 24 Stunden eine inhaltliche Auseinandersetzung damit nicht möglich war. Aber da
der Masterplan jetzt vorliegt, ist dieser Teil unseres Änderungsantrags damit obsolet und braucht
natürlich nicht mehr abgestimmt zu werden.
Wir hoffen sehr auf Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, damit aus diesem aus unserer
Sicht schlechten Verhandlungsergebnis wenigstens der schlimmste Schaden getilgt wird. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! In der Tat, das ist heute eine sehr
schwierige Entscheidung. Wir als Freibeuter begrüßen ausdrücklich die Ansiedlung des LeibnizInstituts für Länderkunde auf dem LeuschnerPlatz. Eine Wissenschaftseinrichtung mit einer
S e i t e | 74
Strahlkraft deutlich über Leipzig und über
Deutschland hinaus ist eigentlich eine ideale Ansiedlung im Zentrum unserer Stadt. Dort wird es
Arbeitsplätze geben, deren Vergütungsniveau
deutlich über dem sonstigen Vergütungsniveau
in der Stadt Leipzig liegen. Die entstehende
Kaufkraft im Zentrum der Stadt ist genau das,
was wir im Zentrum der Stadt brauchen. Insofern
liegt die Ansiedlung des Instituts im nachhaltigen
Interesse der Stadt Leipzig.
Es war im Übrigen die FDP, die vor vielen Jahren
gesagt hat: Im innerstädtischen Bereich ist immer auch ein Mindestmaß an Wohnraum mitzudenken und zu schaffen, damit eben keine Geisterstädte entstehen. - Wir sind auch der Auffassung, dass unsere Interessen hinsichtlich der
Schaffung von Wohnraum durch entsprechende
Regelungen im Vertrag - ich muss es vorsichtig
formulieren, weil das nichtöffentlich ist - ebenso
ausreichend abgesichert sind wie die Bindung an
das Thema Wissenschaft. Der Freistaat muss
auf diesem Grundstück eine wissenschaftliche
Einrichtung errichten. Wenn er das nicht tut, haben wir die Möglichkeit, das Grundstück zurückzubekommen, um es einmal allgemein zu formulieren und nicht näher auf den Vertrag einzugehen.
Wir sind auch der Auffassung, dass die Altlastenregelung in einer Situation, in der wir vermuten,
dass es dort Altlasten gibt, eine Regelung ist, die
sich durchaus sehen lassen kann. Wenn man
überhaupt keinen Anhaltspunkt für Altlasten hat,
dann stellt sich die Frage, ob man sich als Verkäufer dazu verpflichten muss, sich an der Beseitigung derselben zu beteiligen. Wir haben
aber konkrete Vermutungen aufgrund des Wissens der Vergangenheit, dass es dort Altlasten
geben könnte. Wenn wir dieses Grundstück selber entwickeln und dort selber bauen würden,
träfe uns das Altlastenrisiko in voller Höhe. Wenn
die Altlastenbeseitigung 5 Millionen Euro betragen würde, müssten wir, wenn wir selber bauen
würden, 5 Millionen Euro bezahlen. Dann gäbe
es keine Deckelung auf irgendeinen Kaufpreis.
Insofern ist, wenn Altlasten bekannt sind, die
Regelung, die Kosten für deren Beseitigung bis
zur Höhe des Kaufpreises zu deckeln, aus unserer Sicht eine faire Regelung.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist eine
schwere Entscheidung. Ich formuliere es einmal
vorsichtig: Es klingt schon ein bisschen nach Erpressung, was der Freistaat Sachsen hier mit
uns macht. Wenn wir uns anschauen, welche finanzielle Ausstattung der Freistaat Sachsen und
dies insbesondere auch im Vergleich zur finanziellen Situation der Stadt Leipzig hat - und ich
weiß um die finanzielle Ausstattung des Freistaates Sachsen -, dann ist die Frage, ob die Art und
Weise, wie der Freistaat Sachsen mit der Stadt
Leipzig umgeht, wie der Freistaat Sachsen mit
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
seinen Kommunen umgeht, fair ist oder ob sie
schlechter Stil ist. Ich meine, das ist schlechter
Stil. Hier wird knallhart Verhandlungsmacht ausgespielt, wie - einige von Ihnen würden das so
benennen - Heuschrecken es tun würden, wenn
sie irgendwo als Investoren auftreten. Das ist eigentlich des Freistaats Sachsen, einer Gebietskörperschaft der Bundesrepublik Deutschland,
unwürdig.
Dennoch überwiegen für uns die Vorteile der Ansiedlung im Zentrum unserer Stadt. Auch wenn
es uns Bauchschmerzen verursacht, werden wir
der Vorlage mehrheitlich zustimmen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Die SPD-Fraktion schließt sich
Teilen der Kritik an. Im bisherigen Prozess zum
Leuschner-Platz war die Verabredung zum südlichen Baufeld, dass dieses zu parzellieren und zu
den Konditionen, wie sie die AG WilhelmLeuschner-Platz formuliert hat, zu vergeben ist.
Mit dem Verkauf des gesamten südlichen Baufelds ist das vom Tisch - leider! Denn das IfL benötigt von den insgesamt 25.000 Quadratmetern
lediglich 6.000 bis 8.000 Quadratmeter. Was
passiert mit den restlichen 18.000 Quadratmetern? Wir wissen es nicht, und wir werden das
auch nicht wissen, sollte die Vorlage heute durch
den Stadtrat beschlossen werden. Dennoch hat
der Stadtrat im Rahmen des Masterplans Einfluss auf die Grundstücksvergabe und kann zumindest versuchen, nachzujustieren.
Nach einem intensiven Abwägungsprozess wiegen für uns, die SPD-Fraktion, die politischen
Argumente für den Verkauf des Areals an den
Freistaat deutlich schwerer. Ein Institut mit einer
solchen Reputation und mit diesem Forschungsschwerpunkt ist ein Geschenk für diese Stadt
und diese Region. Der jetzt vorgeschlagene
Standort mit seiner Nähe zu den universitären
Einrichtungen ist richtig, macht der Standort Wilhelm-Leuschner-Platz doch deutlich, welche Rolle und Priorität man dem Umzug und der Vergrößerung des IfL vonseiten der Stadt beimisst.
Zusammenfassend: Es bleibt dennoch ein Störgefühl bezüglich des Verfahrens. Bereits während der Diskussion zu den Leitlinien war der
Verwaltung das Begehren des IfL bekannt, ohne
dass dies dem Stadtrat mitgeteilt worden ist. In
der Folge wurde von uns Stadträten die Diskussion in die falsche Richtung geführt und Erwartungen geschürt. Ich will aber auch sagen: Sollte
es hier heute zu einer Ablehnung kommen, würde das wesentlich schwerer wiegen, als eine
Schwimmhalle negativ zu votieren. Ich wünsche
S e i t e | 75
mir ausdrücklich, dass wir heute einen positiven
Beschluss dazu fassen. Politisch begrüßt die
SPD die Ansiedlung an diesem Standort vollumfänglich. In der Fraktion haben wir das lange hin
und her diskutiert, auch um heute eine Mehrheit
für die Vorlage zu bekommen. Wir unterstützen
den Änderungsantrag der Linksfraktion.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten
Blick könnten wir Grüne natürlich auch sagen: Alles paletti! Der Beschluss wurde doch annähernd
umgesetzt. Weshalb diese Aufregung? - Zu dieser Auffassung kann man meines Erachtens allerdings nur kommen, wenn man allein dem Argument der Wirtschaftsförderung folgt und alles
andere aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen
unterordnet.
Wir, die Stadträtinnen und Stadträte, stehen,
nachdem die Mehrheit des Stadtrats unseren
Absetzungsantrag heute abgelehnt hat, in der
Verantwortung und haben nun darüber zu befinden, ob nicht nur gut und im Sinne des Beschlusses vom Oktober 2016 verhandelt wurde,
sondern ob sich die weitere städtebauliche Entwicklung hinsichtlich des südlichen Baufelds in
das Gesamtkonzept Wilhelm-Leuschner-Platz
ganz grundsätzlich einfügt.
In diesem Zusammenhang wurde von der Stadtverwaltung - man möchte sagen: wieder einmal nicht präzise gearbeitet. Der Entwurf des Masterplans, der zumindest für meine Fraktion für eine sachgerechte Beurteilung ebenfalls notwendig ist, wurde uns erst auf den letzten Drücker,
vor nicht einmal 48 Stunden, zur Verfügung gestellt. Ausreichend Zeit hatte unsere Fraktion
deshalb nicht, um die Zweitvorlage noch einmal
sachgerecht beraten zu können. Der richtige
Weg angesichts dieser kaum nachvollziehbaren
Vorgehensweise der Verwaltung wäre gewesen,
den Masterplan zu diskutieren, ihn falls notwendig weiter zu qualifizieren, ihn beschließen zu
lassen und danach über eine geplante Veräußerung der Grundstücke des südlichen Baufelds zu
befinden. Im Nachhinein ist man immer klüger;
leider.
In Bezug auf das uns vorgelegte Verhandlungsergebnis in Form dieser Zweitvorlage kommen
wir Grüne zu dem ernüchternden Ergebnis, dass
wir, wenn diese Zweitvorlage heute so beschlossen werden sollte, die einmalige Chance vergeben, unsere stadtentwicklungspolitischen Ziele
umzusetzen, indem wir als Stadt Leipzig die
Grundstücke kleinteilig, im Sinne eines vielfältigen Bauens und mittels Konzeptvergabe vergeben. Diese Umsetzung wäre unseres Erachtens
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
angesichts der derzeitigen Marktlage ohne weiteres möglich; denn viele Akteure des Bauens warten sehnsüchtig auf schnell bebaubare Grundstücke in Leipzig. Der Stadtratsbeschluss zur Erarbeitung einer Leitlinie zur Vermarktung der
städtischen Grundstücke auf dem WilhelmLeuschner-Platz würde so nicht gänzlich ins Leere laufen.
Weshalb also wurde nicht dahin gehend verhandelt, die Fläche für das Forschungszentrum bedarfsgerecht, in gewünschter Größe zu verkaufen? Transparenz: Fehlanzeige! Auch wir Grüne
halten eine Ansiedlung des Forschungszentrums
auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz grundsätzlich
für wünschenswert. Das möchte ich hier betonen
und nochmals ausdrücklich klarstellen. Für den
Fall, dass ein weiteres Institut ebenfalls Interesse
hätte, sich auf dem südlichen Baufeld anzusiedeln, stünden dann seitens der Stadt ganz sicher
weitere Grundstücke zur Verfügung.
Wir Grüne vertreten ganz grundsätzlich den auch
Ihnen bekannten Standpunkt, dass wir uns als
Stadt Leipzig angesichts der wachsenden Stadt
Flächenbevorratung durch Dritte auf Kosten der
Stadt schlicht nicht mehr leisten können. Von einer strategischen Neuausrichtung der städtischen Liegenschaftspolitik ist leider - das zeigt
das heutige Beispiel wieder einmal deutlich herzlich wenig zu spüren.
Ich gebe ferner zu bedenken, dass der Freistaat
bei dem angeblichen Interesse, Wohnungen
bauen zu wollen, in jedem Fall Neuland betreten
würde. Also weshalb sollten die Baufelder unter
Berücksichtigung der langen Entwicklungsfristen,
die nun vertraglich ausgehandelt wurden, nicht
an erfahrene Bauherren, Projektentwickler und
Baugruppen seitens der Stadt veräußert werden? Diese würden und könnten schnell und
nicht erst bis 2025 die dringend benötigten Wohnungen in verschiedenen Größen und Segmenten bauen und schlussendlich auf den Markt
bringen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, warum wir Grüne weiteren dringenden Beratungsbedarf gesehen haben. Wir hatten versucht, ihn heute Morgen anzumelden, was jedoch abschlägig beschieden wurde. Nun werden
wir heute zu einer Entscheidung - aus unserer
Sicht ohne Not - gezwungen. Meine Damen und
Herren, vor dem Hintergrund des gerade Gesagten lehnen wir die Zweitvorlage ab. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Seien wir doch
einmal ehrlich: Wir haben der Erstvorlage zuge-
S e i t e | 76
stimmt, wenn auch zähneknirschend, weil wir
damals gerade die Diskussion der Leitbilder für
die städtebauliche Entwicklung des LeuschnerPlatzes abgeschlossen hatten. Danach hat uns
die Situation überrollt.
Seien wir weiterhin so ehrlich, zu sagen: Wir
wollten immer, dass der Leuschner-Platz zu einem Ort wird, auf dem vielleicht sogar eine Firmenzentrale angesiedelt werden kann. Ja, wir
wollen dort auch Wohnen. Ja, wir wollen dort die
Markthalle. Alle diese Dinge bleiben weiterhin
möglich, erstaunlicherweise sogar mit dem - ich
nenne es mal so - Zwischenerwerber Freistaat.
Stellen wir uns doch einmal ehrlich die Frage:
Was bekommen wir, und was geben wir? Wir bekommen eine Investition vonseiten des Bund und
des Freistaates. Wir bekommen möglicherweise,
wenn man der Aussage Glauben schenken kann,
noch eine weitere Institution. Wir bekommen eine Einrichtung, die, gerade weil sie wachsen will,
diesen besonderen Standort benötigt und deren
Mitarbeiter einen entsprechenden Einkommenshorizont haben. - Ja, wir geben ein Filetstück, für
das allerdings nicht von vornherein eine kleinteilige Bebauung vorgesehen war. Wir haben hier
doch darum gestritten, von dem großfirmig gedachten Pelčák-Modell etwas abzugehen. Wir
haben in der näheren Umgebung, gerade am
Ring, bereits große Formen. Da mit Baugruppen
oder, wie von mir befürchtet, gar mit Selbstnutzern zu argumentieren, wäre albern, wobei ich
solche Vorschläge hier nicht ins Lächerliche ziehen will.
Ich möchte dafür vielmehr dafür werben, dass,
wenn öffentliche Strukturen wie der Bund und
der Freistaat dort investieren wollen, auch wir
unseren Beitrag leisten sollten, diese Investitionen zu ermöglichen, insbesondere dann, wenn
es sich wie hier um eine große Figur handelt,
weil diese auch für diesen Standort werben wird.
Wir haben jetzt einen Vertrag, der sicherlich an
der einen oder anderen Stelle diskussionswürdig
ist. Aber ich finde, man sollte ihn zuallererst aus
der Sicht der Wirtschafts- und Ansiedlungsförderung sehen. In diesem Vertrag ist etwas Wichtiges festgehalten - das wurde von einigen Stadträten schon hervorgehoben -, nämlich: Der Freistaat erkennt an, dass es einen Masterplan gibt,
und dem unterwirft er sich. Diesen Masterplan
kannte der Vertragspartner bisher nicht, so wie
auch wir ihn bis vor kurzem nicht kannten. Dieses Anerkenntnis ist damit auch ein Risiko, das
der Freistaat bewusst eingeht. Das sollten wir in
die Abwägung unserer Entscheidung einbeziehen.
Insofern werbe ich hier noch einmal dafür, dieser
Vorlage zuzustimmen, den Vertrag als ein Teil
von Wirtschaftsförderung zu betrachten, in der
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
weiteren Diskussion an der Qualität des Masterplans zu arbeiten und hervorzuheben, dass bestimmte Dinge nötig sind, damit in Leipzig künftig
ein guter Mix an Institutionen und Einrichtungen
einschließlich gut dotierter Arbeitsplätze zu finden ist. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Kein Beitrag zur Debatte, sondern eine Bitte. Die SPD-Fraktion braucht
dafür jetzt eine Auszeit. Ich weiß, mit Blick auf
die Uhr ist das schwierig. Das Sitzungsende ist
ohnehin auf 22 Uhr terminiert. Von daher ist es
vielleicht auch egal. - Die Kommunikation ist aus
unserer Sicht nicht optimal, um nicht zu sagen:
miserabel, gelaufen. Wir erfahren heute, hier in
der Ratsversammlung, welche Auswirkungen der
Linken-Antrag unter Umständen hätte. Deswegen brauchen wir jetzt eine Auszeit, um einen
Kompromiss welcher Art auch immer finden zu
können.
Oberbürgermeister Jung: Bevor Sie in die Auszeit gehen und sich abstimmen, ein Angebot
meinerseits: Wir könnten vom Änderungsantrag
der Fraktion DIE LINKE Punkt 4.7, Ergänzung,
übernehmen, und wir könnten Punkt 3 auf Seite
2 übernehmen, nämlich künftige Beschlüsse zur
Weiterveräußerung dem Stadtrat vorzulegen. Die
anderen Punkte wären jedoch nach Aussage des
Liegenschaftsamtes und des Kollegen Albrecht
vertragswidrig und damit in der Gesamtheit dem
Vertrag schädlich. - So weit noch einmal als Information.
Ich gebe zu Protokoll: Ja, wir reden nicht nur
über ein Institut. Wir reden über ein bis zwei weitere.
Sie hatten um eine Auszeit gebeten. Reichen
zehn Minuten? - Fünf Minuten reichen Ihnen.
Gut. Dann unterbreche ich die Sitzung.
S e i t e | 77
die SIB gar nicht. Auf Wunsch der Stadt Leipzig
wird sie Wohnungen bauen, möchte sich aber
die Tür offen halten, dass sie, wenn sie es selbst
nicht schafft, sich eines Dritten bedienen kann.
In der Tat haben wir ein einziges Risiko zu tragen, nämlich dass, wenn diese Situation eintreten sollte, der Gewinn dann beim Freistaat
Sachsen verbliebe. Das ist wahr. Das stimmt. So
ist das. Ich will Ihnen ganz offen sagen: Damit
habe ich überhaupt kein Problem; denn letztlich
würde dieser Gewinn dem Steuerzahler des
Freistaates Sachsen zugutekommen - nicht
Leipzig, nicht dem Freistaat, sondern dem Steuerzahler.
Leipzig und der Freistaat sitzen in einem Boot.
Wir verhandeln über Biodiversität. Wir bekommen gerade ein neues Fakultätsgebäude für die
theologische Fakultät. Es gibt zahlreiche Baustellen mit dem Freistaat Sachsen, wo wir uns
immer wieder neu begegnen und uns einander
nähern müssen. Ich bitte Sie herzlich, den Freistaat nicht zu behandeln wie einen privaten Investor. Es geht hier um ein gemeinsames Interesse des Freistaates und der Stadt Leipzig.
Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Kurz zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion. Ich gehe davon aus, dass die Punkte des Änderungsantrags
der Linken wie angekündigt übernommen werden, sodass nur die dann noch offenen Punkte
zur Abstimmung stehen.
Ich hatte schon gesagt, dass die Kommunikation
zwischen Stadtrat und Stadtverwaltung suboptimal gelaufen ist. Das zeigt auch, dass Ihnen jetzt
erst klar wird, wo der Knackpunkt ist. Nichtsdestotrotz werden wir, auch weil wir unsere Verantwortung sehen für den Wirtschaftsstandort
Leipzig, für die Verlässlichkeit der Stadt Leipzig
bei Ansiedlungen und für die Ansiedlung von drei
Instituten, den jetzt geschrumpften Antrag der
Linken ablehnen und der Gesamtvorlage zustimmen.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, die Sitzung wird fortgesetzt. - Ich habe
erst in der Pause begriffen, dass es für einige
Stadträte ein Riesenthema ist, ob der Freistaat
Sachsen die versprochenen Wohnungen selbst
baut oder sich eines Dritten bedient und sie gegebenenfalls weiter veräußert. Das scheint der
Knackpunkt in dieser Sache zu sein.
Zur Wahrheit gehört: Der Freistaat Sachsen hat
gegen seine feste Überzeugung in den Verhandlungen akzeptiert, dass er Wohnungen bauen
muss. Das hat er noch nie gemacht. Das kennt
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Vor der Abstimmung noch
einmal der Hinweis zu Protokoll, dass dem
Freistaat Sachsen wie auch der Stadt Leipzig jede Spekulation verboten ist.
Zur Abstimmung des Änderungsantrags der
Fraktion DIE LINKE.
Zu Protokoll: Erstens. Wir übernehmen erstens
den Passus: Ergänzung in § 4 Ziffer 7, betreffend
das Risiko einer eingeschränkten Bebauung
bzw. gegebenenfalls notwendiger Sicherungsmaßnahmen. Zweitens übernehmen wir auf Sei-
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
te 2 den Punkt 3 und den Punkt 4, wobei Letzterer inzwischen obsolet ist.
Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmgerät zur Hand!
Wir stimmen ab über § 14, Veräußerung zum
Zwecke von Wohnen. Ich bitte Sie, Ihre Stimme
abzugeben. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 37
Stimmen, eine Enthaltung. Abgelehnt.
Nein-
Abstimmung über Punkt 2 auf Seite 2, die Kosten für eine etwaige Altlastenbeseitigung auf 50
Prozent des reduzierten Kaufpreises zu deckeln.
Bitte stimmen Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 24 : 37 : 1. Abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Ich bitte
Sie jetzt um Ihr Votum zum Beschlussvorschlag.
- Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 37 : 20 : 4. - Danke für dieses Votum.
Meine Damen und Herren, es ist jetzt 21.54 Uhr.
- Zur Geschäftsordnung, Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister,
ein Antrag zur Geschäftsordnung. Wir sind jetzt
bei TOP 18.10. Wir haben aber noch eine für unsere Stadt sehr wichtige Vorlage aus dem Bereich des Dezernats Kultur unter TOP 18.33, Zuschuss für die Veranstaltung „Classic Open“, auf
der Tagesordnung. Ich beantrage hiermit, dass
diese Vorlage heute noch behandelt wird, ebenso unser Änderungsantrag, der ein klares Bekenntnis zu den „Classic Open“ ist. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Das ist ein Antrag
zur Geschäftsordnung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
S e i t e | 78
Eine sehr wichtige Satzung. - Wird das Wort gewünscht? - Frau Dubrau, zwei Sätze dazu?
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Der Änderungsantrag wurde sehr spät
eingebracht; ich konnte ihn daher nur über Handy lesen. Daher nur so viel: Die Veränderungssperre muss präzise für ein bestimmtes Gebiet
gemacht werden. Das ist Bestandteil der Vorlage. Die Veränderungssperre ist für den Ostteil
nicht notwendig, weil wir der Eigentümer sind.
Da wir Eigentümer sind, müssen wir für uns
selbst keine Veränderungssperre erlassen. - Das
ist das eine.
Das Zweite ist: Die Veränderungssperre muss
heute beschlossen werden. Ansonsten müssten
wir die Imbissbude in der Umspannstation genehmigen und hätten sie dann auf Dauer dort.
Deshalb würde ich Sie herzlich bitten, der Vorlage zuzustimmen, nicht jedoch dem Änderungsantrag. Anderenfalls müsste in den nächsten Tagen die Baugenehmigung für die Imbissbude erteilt werden.
Oberbürgermeister Jung: Zum Änderungsantrag, Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich habe
dazu eine Nachfrage. Warum können wir dafür
nicht eine befristete Genehmigung erteilen? In
den nächsten Monaten wird dort sowieso noch
nichts passieren.
Bürgermeisterin Dubrau: Das geht nicht. Wenn
er einen Antrag auf unbefristete Genehmigung
gestellt hat und das zulässig ist, dann erhält er
eine unbefristete Genehmigung. Dann bekommen wir ihn dort nicht wieder weg, es sei denn
mit Enteignung und dem ganzen Drum und Dran.
Abstimmung: Einige Gegenstimmen, einige
Enthaltungen. So beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte den Änderungsantrag abzulehnen. - Wir kommen zur Abstimmung. Geben Sie Ihr Votum zum Änderungsantrag ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Zuvor rufe ich aber noch TOP 18.10 auf:
Abstimmung: 1 : 59 : 0. Damit abgelehnt.
18.10 Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392
„Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“, Teilbereich westlich der Markthallenstraße; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Süd; Satzungsbeschluss (VI-DS03995-NF-01)
Nun zur Abstimmung über die Satzung. Ich bitte
um Ihr Votum - jetzt. - Ich schließe die Abstimmung.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.10.1 dazu ÄA (-03995-NF-01-ÄA-01)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
Abstimmung: 40 : 21 : 0. So beschlossen.
18.12 Schließung von Fremdgeldkonten aufgrund geänderter Bedingungen am
Kapitalmarkt - EILBEDÜRFTIG (VI-DS04409-NF-01)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
S e i t e | 79
Die Berufsfeuerwehr wartet sehnsüchtig auf diesen Beschluss. Klare Vorvoten. - Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird, wie ich
gerade höre, zurückgezogen. - Ich darf um Ihr
Handzeichen bitten. Wer ist gegen den Ausführungsbeschluss? - Wer enthält sich?
18.13 Teilnahme am EU-Projekt „DEMO-EC“
(VI-DS-04118)
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.22 Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen für
die Feuerwehr der Stadt Leipzig im
Zeitraum 2017 bis 2021 (VI-DS-03875NF-02)
Ebenfalls eilig. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es zum Beschlussvorschlag Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten so
beschlossen.
Wir verschieben die Behandlung der Tagesordnungspunkte 18.14 und 18.15. Die Tagesordnungspunkte 18.16 und 18.17 hatten wir ohnehin
vertagt.
18.18 Bebauungsplan Nr. 357.2 „Westlich der
Olbrichtstraße - Teil Nord“; Stadtbezirk
Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss (VI-DS-03607)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Es ist sehr wichtig, diesen Bebauungsplan noch
heute zu beschließen. - Wird das Wort gewünscht? - Dann nehmen Sie bitte Ihr Abstimmgerät zur Hand und geben Sie Ihr Votum ab. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 60 : 0 : 0. So beschlossen.
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Gibt es Gegenvoten? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.23 Komplettsanierung Hauptfeuerwache:
Unterbringung Verwaltung und Einsatzdienst im Interim - Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen in Anlehnung an § 78 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO - Auszahlungen nach § 79 Abs. 1
SächsGemO (VI-DS-04128)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.24 Außenwerbekonzession:
Abschluss
Erweiterungsvertrag mit der Rechtsberatung (VI-DS-03920-NF-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.19 Bebauungsplan Nr. 343 „Nachnutzung
einer Teilfläche an der GeneralOlbricht-Kaserne“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss (VI-DS-03880)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Das ist mit dem Vorhergehenden verbunden. Ich bitte um Ihr Votum - jetzt. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 57 : 0 : 0. Einstimmig so beschlossen.
18.21 Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln im
Zeitraum von 2017 bis 2021 für die Berufsfeuerwehr (VI-DS-03631)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
18.21.1 dazu ÄA (VI-DS-03631-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Wollen Sie dazu noch eine lange Diskussion führen? - Was passiert, wenn wir das heute nicht
beschließen, Frau Dubrau?
Bürgermeisterin Dubrau: Wir wollen in dem
Verfahren weiterkommen. Es geht hier um ein
Millionengeschäft. Wir brauchen dazu ein Stück
weit Beratung. Dafür sind 47.000 Euro veranschlagt. Wenn wir das heute nicht beschließen,
besteht die Gefahr, dass wir die Termine nicht
einhalten können und wir eine weitere Runde
nehmen müssen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, Sie wissen das vielleicht am besten. Wollen Sie dazu
noch etwas sagen? - Dann bitte ich um Ihr
Handzeichen. Wer ist gegen die Rechtsberatung
in Sachen Außenwerbekonzession? - Wer ist dafür? - Wer enthält sich?
Abstimmung: 2 Enthaltungen, 17 Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Wir fahren jetzt fort mit TOP 18.33:
18.33 Zuschuss für die Veranstaltung „Classic Open“ (VI-DS-04008-NF-02)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.33.1 dazu ÄA (VI-DS-04008-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Dann kommen
wir zur Abstimmung per Abstimmgerät.
Nun zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage. Bitte votieren Sie jetzt. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 58 : 0 : 0.
Meine Damen und Herren, es ist jetzt 22.04 Uhr.
Die Ratsversammlung ist beendet.
Ich wünsche Ihnen schöne Ferien. Alles Gute!
Ich bitte um Ihr Votum zum Änderungsantrag der
CDU-Fraktion. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 32 : 24 : 2.
Ich gebe zu Protokoll, Frau Körner, das ist unschädlich. Das erlaubt uns Spielraum, ist aber
unschädlich, weil wir nur im Rahmen der Anträge
Zuschüsse geben.
Oberbürgermeister:
S e i t e | 80
___________________________________
Schriftführer:
Stadtrat Oßwald:
___________________________________
Stadträtin Deissler:
___________________________________
Protokollant:
___________________________________