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Kommune
Leipzig
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Erstellt
09.06.17, 13:32
Aktualisiert
20.07.18, 12:08

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Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig Tel.: 0341 123 - 2119 Fax: 0341 123 - 2105 E-Mail: bfr@leipzig.de Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Büro für Ratsangelegenheiten Unser Zeichen Datum 09.06.2017 Sehr geehrte Damen und Herren zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, 21.06.2017, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichen Grüßen Stadt Leipzig Geschäftsbrief /01.17 Burkhard Jung Ratsversammlung 21.06.2017 Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5. Niederschrift 5.1. Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2017 Teil I: Beschlussprotokoll Teil II: Verlaufsprotokoll 6. Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7. Mandatsveränderungen 8. Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) 8.1. Sachstand zum Ersatzneubau der 31. Grundschule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04180 Einreicher: Bernd Buchwald 8.2. Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der 46. Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04369 Einreicher: Katharina Kerner 8.3. Sitzung des Stadtrates am 17.5.17 (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04370 Einreicher: Birgit Lawerenz 8.4. Bürgereinwendungen zur Thematik "Schaffung einer Schulsozialarbeiterstelle" zum Doppelhaushalt 2017/18 Leipzigs (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04371 Einreicher: Mike Pfützner Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 1 8.5. Beschlussumsetzung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 307 VI-EF-04392 Einreicher: Friedemann Goerl 8.6. Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der Schule am Floßplatz (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04393 Einreicher: Peggy Grzelak 8.7. Bürgereinwand zum Doppelhaushalt 2017/18 der RobertSchumann-Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04394 Einreicher: Alexandra Gey 8.8. Neubau Kita Watestraße 3/Flurstück 503/12 Gemarkung Connewitz VI-EF-04395 Einreicher: Jutta Stantke 8.9. Bürgereinwand zum Doppelhaushalt 2017/18 der PaulRobeson-Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04396 Einreicher: Hardtmut Bohnau 8.10. Wir fordern die Sanierung des kleinen Schösserhauses und dessen Nutzung als bürgerschaftlich-kommunale Einrichtung in Kleinzschocher! VI-EF-04405 Einreicher: Sandra Saalbach, Bürgerinitiative Kleinzschocher 8.11. Vorhalteflächen der Stadt Leipzig zur Errichtung von Schulstandorten (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04415 Einreicher: Konstanze Beyerodt 8.12. Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der Schule am Weißeplatz (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04416 Einreicher: Sandy Bednarsky 8.13. "Brandschutzertüchtigung" an der Geschwister-Scholl-SchuleGrundschule (BE 0111/17/18 Brandschutzsanierung beenden/ BE 0121 Trenntüren) (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04417 Einreicher: Antje Kurth 8.14. Nachfrage zur Antwort unserer Bürgeranfrage vom 12.4.2017 "Mittel für Instandhaltung und Bau von Schulen" (VI-EF-03948AW-01) (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04418 Einreicher: Florian Kurth 8.15. Nachfrage zur Synopse zum Schulentwicklungsplan (SEP) vom Mai 2017 (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04419 Einreicher: Michael Gerhardt 8.16. Bürgereinwendung BE 0073/17/18 zum Doppelhaushalt 2017/18 der Alfred-Kästner-Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04420 Einreicher: Rene Behla 8.17 Bürgereinwendung BE 0066/17/18 zum Doppelhaushalt 2017/18 der 100. Schule (schriftl. Beantwortung) Ratsversammlung 21.06.2017 VI-EF-04421 Seite 2 Einreicher: Michael Schauer 8.18. Bürgereinwendung BE 0064/17/18 zum Doppelhaushalt 2017/18 der 90. Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04422 Einreicher: Doreen Matjeschk 8.19. Bürgereinwendung BE 0063/17/18 zum Doppelhaushalt 2017/18 der 85. Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04423 Einreicher: Peter Matjeschk 8.20. Mensaanbau an der Geschwister-Scholl-Schule-Grundschule (BE 0116/17/18) (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04424 Einreicher: Andre Schuster 8.21. Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der Grundschule Liebertwolkwitz (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04425 Einreicher: Daniela Miedniak 8.22. Besetzung der Schulsozialarbeiterstellen (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04428 Einreicher: Jens Reißmann 8.23. Bürgereinwendung BE 0087/17/18 zum Doppelhaushalt 2017/18 der August-Bebel-Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04429 Einreicher: Petra Schmidt 8.24. Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der 33. Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04430 Einreicher: Peter Weckwerth 8.25. Bürgereinwendung BE 0220/17/18 zum Doppelhaushalt 2017/18 der Petrischule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04432 Einreicher: Thomas Krüger 9. Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 9.1. Ein Soziales Zentrum in der Platostraße 1 VI-P-03599-DS-02 Einreicher: Petitionsausschuss 9.2. Sitzgelegenheiten an Haltestellen von Friedhofseingängen VI-P-03901 Einreicher: Petitionsausschuss 9.3. Musik-Akademie in der Südvorstadt VI-P-04045-DS-02 Einreicher: Petitionsausschuss 9.4. Petition zur Umbenennung des südwestlichen Teils des Innenstadtrings von "Martin-Luther-Ring" in "Martin-SonnebornRing" VI-P-04140 Einreicher: Petitionsausschuss 10. Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 3 (werden nach TOP Petitionen aufgerufen) 10.1. Zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger in der Zschocherschen Straße - Verweisung - VI-WA-04177 Einreicher: SBB Südwest 10.2. Errichtung einer Sporthalle am Standort der Christian-GottlobFrege-Schule, Oberschule der Stadt Leipzig - Verweisung - VI-WA-04440 Einreicher: SBB Nordost 11. Besetzung von Gremien 11.1. Seniorenbeirat - Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes (5. Änderung) VI-DS-01129-DS-05 Einreicher: Oberbürgermeister 11.2. Stadtbezirksbeirat Ost - Abberufung eines Mitgliedes (5. Änderung) VI-DS-01143-DS-05 Einreicher: Oberbürgermeister 11.3. Stadtbezirksbeirat Altwest - Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes (5. Änderung) VI-DS-01149-DS-05 Einreicher: Oberbürgermeister 11.4. Kinder- und Familienbeirat - Bestellung eines Mitgliedes (6. Änderung) VI-DS-01128-DS-06 Einreicher: Oberbürgermeister 11.5. Behindertenbeirat - Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes VI-DS-01125-DS-07 (7. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister 11.6. Beirat für Gleichstellung - Bestellung eines Mitgliedes (3. Änderung) VI-DS-01124-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 11.7. Beirat für Tierschutz - Bestellung eines Mitgliedes (3. Änderung) VI-DS-01126-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 11.8. Kleingartenbeirat - Bestellung eines Mitgliedes (1. Änderung) VI-DS-01123-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister 11.9. Migrantenbeirat - Bestellung eines Mitgliedes (4. Änderung) VI-DS-01122-DS-04 Einreicher: Oberbürgermeister 12. Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1. Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00906) Ratsversammlung 21.06.2017 VI-DS-00906-DS-03 Seite 4 Einreicher: Oberbürgermeister 13. Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 14. Anträge zur Beschlussfassung 14.1. Transparenz trotz Verschwiegenheitspflichten verbessern VI-A-02118-NF-02 Einreicher: SPD-Fraktion 14.2. Einführung einer Kulturförderabgabe (eRIS: V/A 512) Neu: Einführung einer "Beherbergungssteuer" für touristische Übernachtungen VI-A-03420-NF-01 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.3. Einführung einer Gästetaxe ( A 0155/ 18) VI-HP-03695 Einreicher: SPD-Fraktion 14.4. Einführung einer Kulturförderabgabe VI-A-04043 Einreicher: AfD-Fraktion 14.5. Regelung zum Umgang mit gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern VI-A-03578-NF-02 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.6. Gesicherter Anteil der jährlichen Erhöhung für die Projektförderung ab 2018 ( A 0035/ 17/18) VI-HP-03694 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: SPD-Fraktion 14.7. Projektmittel für das Kulturerbejahr 2018 ( A 0112/ 17/18) VI-HP-03705 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.8. Einrichtung von Radfahr-Schutzstreifen in der Erich-ZeignerAllee ( A 0075/ 17) VI-HP-03700 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.9. Lärmschutz für die Güntzstraße ( A 0084/ 17) VI-HP-03701-NF-03 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.10. Verminderung wirtschaftlicher Ausfälle in der Landwirtschaft und Erhöhung des Hochwasserschutzes in landwirtschaftlichen Bereichen ( OR 0014/ 17) VI-HP-03714 Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf 14.11. Aufwertung und Verbesserung der Grünanlage "Festwiese" im Zentrums Mölkaus (zwischen Zweinaundorfer-/ Gottschalk- und Albrechtshainer Straße) (OR 0054/14/18) VI-HP-03733 Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 5 14.12. Generationenspielplatz in Mölkau ( OR 0055/ 17/18) VI-HP-03734 Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau 14.13. Sozialen Wohnungsbau unterstützen VI-A-03785 Einreicher: SPD-Fraktion 14.14. LEIPZIGSTIFTUNG - Wohnungsbau aber auch sozial! VI-A-03787 Einreicher: SR Weber, SR Riekewald, SR Elschner, SR Schlegel, SR Gabelmann, SR Deissler, SR Schenk 14.15. Sicherung der Transparenz bei Freihändigen Vergaben VI-A-03827 Einreicher: Mitglieder des Stadtrates im Vergabeausschuss VOB 14.16. Ruhender Verkehr in den Stadtteilen Altlindenau und Leutzsch VI-A-03877 Einreicher: CDU-Fraktion 14.17. Leipziger Förderprogramm für Kreativschaffende VI-A-03853 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.18. Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/innen in Leipzig VI-A-03911 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.19. Frauenförderung in städtischen Unternehmen VI-A-03914 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.20. Leipzig fördert Jubiläumsjahr 2019 zum 200. Geburtstag Clara Schumanns VI-A-03928 Einreicher: Stadträtinen A. Körner, A. Niermann K. Schenk, M. Gehrt, Dr. G. Märtens 14.21. Änderung der "Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schule", Beschluss DS-00226/14 VI-A-03933 Einreicher: CDU-Fraktion 14.22. Schaffung eines sicheren Verkehrsüberweges Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße VI-A-04018-NF-01 Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 14.23. Bürgerentscheid zum 'Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal' VI-A-04054 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.24. Unterstützung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig – Finanzzuschuss VI-A-04055 Einreicher: CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15. Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1. Neuanträge auf Leistungen nach SGB II in Relation zum Bevölkerungswachstum: Fakten und Schlußfolgerungen (schriftl. Beantwortung) VI-F-04376 Einreicher: CDU-Fraktion Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 6 15.2. Beteiligungsverfahren für die Überarbeitung des Nahverkehrsplanes VI-F-04401 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.3. Umsetzungsstand wirtschaftsfreundliche Kommunalverwaltung VI-F-04410 Einreicher: SPD-Fraktion 15.4. Leipzig auf dem Weg zur friedlichen Revolution - Stand der Umsetzung der gemeinsamen Vereinbarung VI-F-04411 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.5. Arbeitsstand der Ausarbeitung eines neuen Sicherheitskonzeptes für das Neue Rathaus (mündl./schriftl. Beantwortung) VI-F-04437 Einreicher: AfD-Fraktion 15.6. Stadtwerke-Engagement in Polen: Alles öko? VI-F-04446 Einreicher: Fraktion Freibeuter 15.7. Wie weiter mit dem Schlobachshof? VI-F-04171 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.8. Zugeparkte Radfahrstreifen beim Spinnereirundgang VI-F-04172 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.9. Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Wiederherstellung der Leuchtreklame an den Höfen am Brühl VI-F-04174 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.10. Vorlage zum Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements VI-F-04175 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.11. Nahwegweiser "Westkultur" VI-F-04188 Einreicher: SPD-Fraktion 15.12. Entwicklung der Jugendkriminalität in Leipzig VI-F-04368 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.13. Nachfrage zur Anfrage 3313: Mittel für Radverkehrsförderung (schriftl. Beantwortung) VI-F-03313-F-02 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.14. Sachstand bei der Projektentwicklung auf dem Gelände des ehemaligen Parkkrankenhauses in Dösen VI-F-04397 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.15. Vergabe von Trägerschaften bei Kindertagesstätten (schriftl. Beantwortung) VI-F-04399 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.16. Lärmpausen am Flughafen Leipzig-Halle VI-F-04400 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 7 15.17. Übernahme von Sprachmittler_innenkosten bei medizinischen Behandlungen VI-F-04402 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.18. Werden Bäume nur auf dem Papier nachgepflanzt? (mündl./schriftl. Beantwortung) VI-F-04408 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.19. Situation hinsichtlich arbeitsrechtlicher Maßnahmen gegenüber Beamten und Angestellten der Stadt Leipzig (mündl./schriftl. Beantwortung) VI-F-04426 Einreicher: AfD-Fraktion 15.20. Weitergabe von Wissen und Erfahrungen altersbedingt ausscheidender Verwaltungsmitarbeiter an ihre Nachfolger (schriftl. Beantwortung) VI-F-04435 Einreicher: CDU-Fraktion 15.21. Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) (schriftl. Beantwortung) VI-F-04444 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.22. Straßensperrung im Waldstraßenviertel aufgrund Veranstaltungen am Sportforum (schriftl. Beantwortung) VI-F-04445 Einreicher: Fraktion Freibeuter 15.23. Schulbauförderprogramm des Bundes VI-F-04447 Einreicher: SPD-Fraktion 15.24. Stadtwerke-Engagement in Polen: Alles regional? VI-F-04448 Einreicher: Fraktion Freibeuter 15.25. Stand beim Aufbau weiterer Kita-Kapazitäten VI-F-04449 Einreicher: SPD-Fraktion 15.26. Ausschreibung der Stelle des Rechtsamtsleiters (schriftl. Beantwortung) VI-F-04450 Einreicher: CDU-Fraktion 15.27. Wahlveranstaltungsverbot auf städtischen Sportpachtanlagen Schreiben des Sportamtes vom 16.Mai 2017 (schriftl. Beantwortung) VI-F-04364 Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski 15.28. Zuständigkeitsfestlegung bei der Beratung in den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten in Zusammenhang mit dem Antrag zur Wiederaufforstung Streuobstwiese Prager Straße VI-F-04378 Einreicher: Stadträtinnen N. Wohlfarth, Dr. N.Ch. Lakowa, 15.29. Nachfrage zu VI-F-04093-AW-01 Instandsetzungsmaßnahmen in Parks und auf Grünflächen in Reudnitz-Thonberg "Fenstergärten" im Lene-Voigt- Park. Ratsversammlung 21.06.2017 VI-F-04374 Seite 8 Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth 15.30. Erneuter linksradikaler Überfall durch das Umfeld des Roter Stern Leipzig e.V. (schriftl. Beantwortung) VI-F-04380 Einreicher: Stadtrat E. Böhm 15.31. Gekaufte und selbstverwaltete Objekte durch das Syndikatsprojekt in Leipzig (schriftl. Beantwortung) VI-F-04381 Einreicher: Stadtrat E. Böhm 15.32. Nachfrage zu VI-F-04131 "Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete" VI-F-04431 Einreicher: Stadträtin J. Nagel 16. Bericht des Oberbürgermeisters 17. Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1. Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis April 2017 VI-DS-04170 Einreicher: Dezernat Finanzen 18. Vorlagen I 18.1. Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Leipzig an Professor Herbert Blomstedt VI-DS-04095 Einreicher: Dezernat Kultur 18.2. Neubestellung eines Geschäftsführers der Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) und der Abfallverwertung Leipzig GmbH (AVL) VI-DS-04382 Einreicher: Oberbürgermeister 18.3. Verlängerung der Bestellung des Ersten Betriebsleiters (Intendanten) der Oper Leipzig VI-DS-04101 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Einreicher: Dezernat Kultur 18.4. Verlängerung der Bestellung des Zweiten Betriebsleiters (Verwaltungsdirektors) des Gewandhauses zu Leipzig VI-DS-04102 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Einreicher: Dezernat Kultur 18.5. Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2017 VI-DS-03577-NF-01 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.6. Ergänzungsbeschluss zur Maßnahme Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten - 1. Bauabschnitt 4-zügige Oberschule am Standort Ihmelsstr. 14 mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau einer Sporthalle mit insgesamt 6 Feldern DS-00108/14-NF-06 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 9 Schule 18.7. 1. Änderung zum Baubeschluss Nr. VA VI-01367 vom 02.09.2015, 9. Grundschule, Gersterstr. 74, 04279 Leipzig, energetische Sanierung der Gebäudehülle und Bauwerksabdichtung, Mehrkosten VI-DS-01367-DS-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.8. Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus 2011 VI-DS-03968 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.9. Verkauf des Grundstückes Windmühlenstraße / Grünewaldstraße in 04103 Leipzig, Flurstück 1182e und Teilflächen der Flurstücke 1183, 1182d, 1182, 1181, 1180, 1179, 1178c, 1178d und 1182c der Gemarkung Leipzig - Zweitvorlage - VI-DS-04094 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 18.10. Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" Teilbereich westlich der Markthallenstraße; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Süd; Satzungsbeschluss VI-DS-03995 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.11. Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung hier: Verwaltungsunterbringung Otto-Schill-Str. 2, Bestätigung der Nachträge zum Mietvertrag VI-DS-01611-DS-04 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.12. Schließung von Fremdgeldkonten aufgrund geänderter Bedingungen am Kapitalmarkt - EILBEDÜRFTIG - VI-DS-04409 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.13. Teilnahme EU-Projekt „DEMO-EC“ - EILBEDÜRFTIG - VI-DS-04118 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.14. Mehrbedarfe zur Umsetzung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen in der Stadt Leipzig VI-DS-02908 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.15. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) VI-DS-03283 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 10 18.16. Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der öffentlichen und privaten straßenseitigen Erschließung sowie der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Vorhaben im Bereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd" ( sog. Werk Motor) - EILBEDÜRFTIG - VI-DS-04084 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.17. Bebauungsplan Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss VI-DS-03606 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.18. Bebauungsplan Nr. 357.2 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss VI-DS-03607 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.19. B-Plan Nr. 343 "Nachnutzung einer Teilfläche an der GeneralOlbricht-Kaserne"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss VI-DS-03880 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.20. 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 durch die Branddirektion VI-DS-03888 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.21. Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln im Zeitraum von 2017 bis 2021 für die Berufsfeuerwehr VI-DS-03631 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.22. Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen für die Feuerwehr der Stadt Leipzig im Zeitraum 2017 bis 2021 VI-DS-03875-NF-01 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.23. Komplettsanierung Hauptfeuerwache - Unterbringung Verwaltung und Einsatzdienst im Interim - Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen in Anlehnung an § 78 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO - Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO VI-DS-04128 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.24. Außenwerbekonzession - Abschluss Erweiterungsvertrag mit der Rechtsberatung VI-DS-03920 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.25. Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur) VI-DS-03996 Einreicher: Dezernat Kultur Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 11 18.26. Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der Internationalen Zusammenarbeit VI-DS-03068 Einreicher: Oberbürgermeister 18.27. Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine VI-DS-03772 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 18.28. Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII VI-DS-03800 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.29. VI-DS-03757-NF-01 Übertragung Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (BPlan Nr. 132.2 "Rehbacher Straße") an die LESG in Verbindung mit außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.30. Straßenbenennung 2/2017 VI-DS-03955 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 18.31. Bebauungsplan Nr. 421 "Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Satzungsbeschluss VI-DS-03982 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.32. Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts VI-DS-04005 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.33. Zuschuss für die Veranstaltung "Classic Open" VI-DS-04008 Einreicher: Dezernat Kultur 18.34. Unterstützung der Bertolt-Brecht-Gastprofessur am neugegründeten "Centre of Competence for Theatre" (CCT) VI-DS-03491 Einreicher: Oberbürgermeister 18.35. Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge Erwachsene) 2017/2018 VI-DS-04032 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 18.36. Jubiläen und Großveranstaltungen - weitere finanzielle Unterstützung durch die Stadt Leipzig im Jahr 2017 VI-DS-04033 Einreicher: Dezernat Kultur Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 12 18.37. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 "Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lindenthal; Aufstellungsbeschluss VI-DS-04066 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.38. Entlastung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass Margit Merkel gegenüber der Stadt Leipzig/Museum der bildenden Künste Leipzig als Erbin VI-DS-04073 Einreicher: Dezernat Kultur 18.39. Ermächtigungsvorgriff auf Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2018 für konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen VI-DS-04080 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.40. Mitgliedschaften der Stadt Leipzig in Vereinen und Verbänden: Mitgliedschaften des Dezernates Kultur VI-DS-04089 Einreicher: Dezernat Kultur 18.41. Leipzigs Mitgliedschaft im Städtebündnis "Mayors for Peace" VI-DS-04092 Einreicher: Oberbürgermeister 18.42. Aufhebung des Beschlusses VI-P-01752 vom 24.04.2016 (Beschlusspunkt 5) betreffend des Verbotes von Wildtieren in Zirkussen VI-DS-04310 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19. Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 20. Informationen I 20.1. Lebendig grüne Stadt am Wasser - Freiraumstrategie der Stadt Leipzig VI-DS-02442 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 20.2. Bericht "Gesetzliche Vertretung" zum 31.12.2016 VI-DS-03963 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.3. Methode zur Bildung der Wahlkreise für die Stadtratswahl 2019 VI-DS-04070 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 20.4. Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2016 VI-DS-04103 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.5. Finanzbericht zum 31.12.2016 VI-DS-04108 Einreicher: Dezernat Finanzen Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 13 Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig Tel.: 0341 123 - 2119 Fax: 0341 123 - 2105 E-Mail: bfr@leipzig.de Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Büro für Ratsangelegenheiten Unser Zeichen Datum 19.06.2017 Nachtragstagesordnung Ratsversammlung Sitzungstermin: Ort, Raum: Mittwoch, 21.06.2017, 14:00 Uhr Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Sie bitten, folgenden Tagesordnungspunkt zusätzlich in die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung unter 18.43 VI-DS-03562-DS-03 1. Änderung zum Baubeschluss : Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig - Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchende, Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule aufzunehmen. Mit freundlichem Gruß Stadt Leipzig Geschäftsbrief /01.17 Burkhard Jung Ratsversammlung 21.06.2017 Seite 1 RATSVERSAMMLUNG VOM 21. JUNI 2017 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren! Ich begrüße ganz herzlich zu unserer Ratsversammlung alle Stadträtinnen und Stadträte, die Vertreter der Medien sowie die Gäste auf der Tribüne, darunter auch Studentinnen und Studenten der Politikwissenschaften. Seien Sie herzlich gegrüßt! Zu Beginn der Sitzung sei mir eine kurze Erinnerung an das Wirken Helmut Kohls gestattet. Helmut Kohl ist wie kein anderer Politiker in Deutschland mit der deutschen Einheit 1990 verbunden. Seine Frau, Hannelore Kohl, wurde in Leipzig geboren und in Eutritzsch getauft. Sein Auftritt auf dem Augustusplatz am 14. März 1990 vor 320.000 Leipzigerinnen und Leipzigern war zweifellos ein Höhepunkt. Hier wurde er gefeiert als ein Mann, der - neben vielen anderen - die Einheit ermöglicht hat. Bezüglich der blühenden Landschaften, die er damals versprach, kann man heute sagen: Leipzig hat sich so entwickelt, wie es sich wahrscheinlich auch Helmut Kohl nicht vorstellen konnte. Ich bitte Sie nun um eine kurze Gedenkminute. - Herzlichen Dank. Nun zu den Formalien: Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich Herrn Oßwald und Herrn Deissler zu unterschreiben. - Einwände sehe ich nicht. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 12 bekannt gemacht. Ich verweise auf die Abstimmgeräte, die Sie mit Unterschrift entgegengenommen haben. Bitte stellen Sie sicher, dass dieses Abstimmgerät nur von Ihnen selbst benutzt wird. Sie dürfen es nicht an Ihren Nachbarn weitergeben. Eine Person, eine Stimme - aus gegebenem Anlass. Entschuldigt haben sich heute Herr Tornau, Frau Heller, Frau Dr. Lauter, Herr Engelmann, Frau Schenk, Herr von der Heyde und Herr Böhm. Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates, im Falle von Befangenheiten. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie die Sitzung früher verlassen müssen. Ich verweise auf den Livestream. Sollten Sie Einwände gegen die Übertragung Ihrer Redebeiträge haben, teilen Sie mir das bitte mit. Gegen 16.30 Uhr werden wir eine Pause einlegen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 55 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 78 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Es liegt Ihnen eine Nachtragstagesordnung vom 19.06.2017 vor. Die Vorlage 18.43 werde ich nach TOP 18.4 aufrufen. Von der Fraktion Freibeuter wurde die Absetzung von TOP 12.1, Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der LWB, beantragt. Über diesen Antrag ist abzustimmen. - Möchten Sie Ihren Antrag begründen, Herr Hobusch? Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir haben heute Vormittag die Absetzung des Tagesordnungspunkts beantragt. Ich gebe Ihnen recht, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, dass der Tagesordnungspunkt selbst mit einer Kenntnisnahme der Benennung eines Nachrückers auf den Posten eines Aufsichtsratsmitglieds lediglich deklaratorischen Charakter hat. Konstitutiv ist die Benennung gegenüber dem Aufsichtsrat der LWB. Ich gehe davon aus, Herr Oberbürgermeister, da bisher in den Verhandlungen über die Besetzung, Nachbesetzung oder Umbesetzung der Aufsichtsräte nach Gründung der sechsten Fraktion kein Einvernehmen erzielt wurde und deswegen über das weitere Verfahren noch zu entscheiden ist, dass es vorerst keine Benennung geben wird. Es gibt Gründe dafür, dass ein Einvernehmen nicht besteht. Sie sind einfach mitgeteilt. Es gibt im derzeitigen Verfahren eine Ungleichbehandlung von zwei gleich großen Fraktionen, die hier im Stadtrat vertreten sind. Deswegen besteht ein Einvernehmen mit einer Besetzung so wie vorgeschlagen unsererseits nicht. Ich darf Sie bitten, Herr Oberbürgermeister, nachdem bekannt ist, dass hierzu Einvernehmen nicht besteht, nunmehr auch die Vorlage abzusetzen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, dem Antrag nicht stattzugeben. Es liegen nach meiner Auffassung keine Rechts- oder Sachgründe vor, die eine Absetzung rechtfertigen. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Gemäß § 1 Absatz 3 unserer Wahl- und Entsendeordnung findet das Benennungsverfahren auch Anwendung bei während der Wahlperiode auftretenden Vakanzen von Aufsichtsräten sowie bei nachträglichen Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die Sitzanzahl je Fraktion in den Aufsichtsräten auswirken. Es liegen keine Ergebnisse einer etwaigen interfraktionellen Verständigung über eine diesbezügliche neue Mandatsverteilung vor. Also gelten die jetzige Wahlordnung und die jetzige Entsendeordnung. Ich bitte Sie daher um Ablehnung des Geschäftsordnungsantrags. Herr Morlok noch einmal dazu. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe Ihnen recht, dass die Wahlordnung, die Sie soeben zitiert haben, so formuliert und die entsprechenden Rechtsfolgen konstituiert. Allerdings ist diese Wahlordnung in Zusammenhang mit höherrangigem Recht zu sehen, nämlich mit der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen. Alle Satzungen, die wir hier im Stadtrat beschließen, müssen im Einklang mit deren Regelungen stehen. Die Gemeindeordnung des Freistaats Sachsen schreibt zwingend vor, dass eine Veränderung im Kommunalparlament, zum Beispiel bei Neugründung von Fraktionen, zu einer Anpassung auch der Aufsichtsratssitze führt. Es gibt zwei Möglichkeiten, dies zu tun, wobei die zweite Möglichkeit zwei Varianten kennt. Eine Möglichkeit ist das Einvernehmen: Man einigt sich, und es wird im Einvernehmen getan. Das ist hier nicht mehr möglich, weil ein Einvernehmen derzeit nicht besteht. - Variante eins der zweiten Möglichkeit ist das Benennungsverfahren, das nach Neugründung der Fraktion bereits bei der Veränderung der entsprechenden Ausschüsse zur Anwendung kam. Man beschließt, wie viele Sitze pro Fraktion auf welchen Aufsichtsrat entfallen, und dann können die Fraktionen benennen. Die zweite Variante ist, dass man jeden Aufsichtsrat einzeln hier im Stadtrat wählt. Klar ist: Aufgrund der Veränderung des Stärkeverhältnisses ist das anzupassen. Daher ist es zwingend, hier eine Veränderung vorzunehmen. Eine Einigung bzw. ein Einvernehmen besteht nicht mehr. Deswegen: Die bisher praktizierte Benennung ist nicht mehr möglich, auch wenn sie in der Wahlordnung so vorgesehen ist, weil ein Einvernehmen, das Grundlage für diese Verfahrensweise ist, nicht vorhanden ist. Seite |2 Oberbürgermeister Jung: Ich lasse den Antrag jetzt abstimmen. Wer stimmt für die Absetzung? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Pro-Stimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Vonseiten der Verwaltung wird Tagesordnungspunkt 18.11, Verwaltungsunterbringung OttoSchill-Straße, abgesetzt. Des Weiteren liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Absetzung von TOP 18.9 vor. - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Wir beantragen die Absetzung des Tagesordnungspunktes 18.9, Verkauf des Grundstücks Windmühlenstraße. Seitens der Stadtverwaltung wurde dem Stadtrat der Entwurf des Masterplans, der für eine sachgerechte Beurteilung der Zweitvorlage notwendig ist, vor nicht einmal 48 Stunden zur Verfügung gestellt. Um den Sachzusammenhang sachgerecht beraten zu können, benötigen wir mehr Zeit. Sie sollten uns auf jeden Fall mehr Beratungszeit einräumen. - Das zum Ersten. Zum Zweiten können wir nicht erkennen, dass hier Eilbedürftigkeit vorliegt. Diese wurde seitens der Verwaltung nicht ausdrücklich geltend gemacht. Auf Fragen nach einem möglichen Verfall von Fördermitteln des Bundes innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem konkreten Datum wurde uns bis zuletzt keine eindeutige und zufriedenstellende Antwort gegeben. Transparenz sieht anders aus. Wir sollten uns als Stadtrat die Zeit nehmen, gründlich zu beraten und auch abzuwägen. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zur Absetzung dieses Tagesordnungspunktes. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, bitte. Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann natürlich die Sorge verstehen, dass durch den Masterplan Inhalte des Vertrages betroffen sein könnten. Aber ich muss an dieser Stelle klar sagen - deshalb kann ich der Absetzung keine positive Empfehlung geben -: Einen etwaigen Erkenntnisgewinn - nur dieser würde ja die Absetzung rechtfertigen - sehe ich nicht. Der Freistaat Sachsen hat sich gemäß des Ihnen vorliegenden Vertrages bereits jetzt verpflichtet, obwohl ihm die endgültige Fassung des Masterplans nicht vorliegt, diesen Masterplan einschließlich der beschlossenen Leitlinien umzusetzen. - Das heißt - das ist ein wesentliches Ar- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 gument -: Wir sind so oder so auf der sicheren Seite. Das Risiko liegt beim Vertragspartner und nicht bei uns. Außerdem - das möchte ich auch betonen - sagt der Freistaat: In Anknüpfung an die beschlossenen Leitlinien stimmt er einer engen Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt zu den Inhalten eines Architekturwettbewerbs zu. Das heißt: Das Thema Masterplan ist unabhängig vom Verfahrensstand, den Sie kritisieren, berücksichtigt. Aus diesen inhaltlichen Gründen kann ich nicht nachvollziehen, warum es heute eine Verschiebung geben soll. Im Übrigen ist das keine Eilvorlage. Wir haben in den Diskussionen in den Ausschüssen zwar auf den Zusammenhang mit den Fördermitteln verwiesen, aber eine Eilvorlage ist es nicht. Die Vorlage ist auch umfänglich, zum Teil mehrfach in drei Ausschüssen beraten worden. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Kollege Albrecht. - Frau Krefft noch einmal. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister Albrecht, erlauben Sie uns bitte, selber darüber zu befinden, welchen Erkenntnisgewinn wir aus einer städtischen Vorlage ziehen. Hier zu sagen, dass wir daraus keinen zu ziehen hätten, weil es ihn nicht gäbe, finde ich vermessen. Die Fördermittelfrage ist sicherlich unschädlich, wenn man bedenkt, dass die Sommerpause in diesem Jahr sehr früh beginnt und wir bereits im August wieder hier zusammenkommen werden. Es geht lediglich darum, dass wir darüber erst nach der Sommerpause entscheiden. Oberbürgermeister Jung: Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Absetzung von TOP 18.9 ab. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Drei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. Bitte schön, Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sie hatten eben ziemlich lapidar die Absetzung von Tagesordnungspunkt 18.11, Verwaltungsunterbringung Otto-Schill-Straße, mitgeteilt. Meine Frage dazu: Welche Gründe gibt es für die Absetzung, und wann gedenken Sie uns im Stadtrat darüber abstimmen zu lassen? Seite |3 Oberbürgermeister Jung: So schnell wie möglich. Ich werde noch einige Prüfvorgänge einleiten müssen. Auch die Änderungsanträge, die dazu heute eingegangen sind, möchte ich gern überprüfen lassen. Gegebenenfalls lässt sich ein Weg finden, der dort zur Befriedung beiträgt. Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Meine Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt 14.5, Heizpilze, abzusetzen. Oberbürgermeister Jung: Ich darf Sie daran erinnern, dass Absetzungsanträge drei Stunden vor der Sitzung einzureichen sind. Aber ich will Ihnen eine Brücke bauen: Wenn ich den Tagesordnungspunkt 14.5 aufrufe, können Sie einen Geschäftsordnungsantrag stellen, diesen Punkt heute zu vertagen. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Dann machen wir das so. Oberbürgermeister Jung: Ich komme nun zu den Absetzungen. Von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und vertagt werden die Tagesordnungspunkte 14.2, 14.3, 14.4, 14.7, 14.9, 14.13, 14.17, 14.18, 14.21, 15.17, 15.19, 15.20, 18.16, 18.17, 18.20 und 18.28. - Noch ein Wort zu TOP 18.16: Es gibt wegen einer kurzfristigen Veränderung noch Veränderungsbedarf an der Vorlage. Der Vertrag muss noch einmal überarbeitet werden. Dazu Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Ich verstehe die Absetzung von 18.16 und 18.17 überhaupt nicht. Es geht hier um städtebauliche Erschließungsverträge. Durch die Bauträger wurden gestern all die Dinge, die in der Verwaltung - ich formuliere einmal so - nicht beachtet wurden, erledigt: von der Bürgschaftsvorlage über die Veränderung des Habitats usw. Das alles liegt jetzt vor. Dieses Riesengebiet soll jetzt endlich von den beiden Bauträgern erschlossen werden. Die KWL wartet auf den Start. Das VTA hatte irgendwann sogar Eilbedürftigkeit erklärt. Wir schieben den Beschluss jetzt seit Monaten vor uns her. Ich verstehe nicht, warum das heute schon wieder von der Tagesordnung genommen wird. Oberbürgermeister Jung: Es liegt eben nicht alles vor. Es gibt eine ganz neue Entwicklung. Frau Dubrau, bitte. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Das Problem ist, dass es einen Vertrag gibt, in dem bestimmte Grundstücke für die Ersatzmaßnahmen angegeben worden sind. Diese Grundstücke sind aber inzwischen an einen anderen Investor verkauft worden. Jetzt werden neue Grundstücke angegeben. Diese sind zwar mit einer Bürgschaft belegt, aber der Vertrag stimmt jetzt nicht mehr, weil das zwei verschiedene Grundstücke sind. Das heißt: Der Vertrag muss überarbeitet und noch einmal neu abgeschlossen werden. Das ist keine Sache, die die Verwaltung verursacht hat. Stadtrat Haas (CDU): Entschuldigung, der letzte Satz war akustisch nicht zu verstehen. Bürgermeisterin Dubrau: Das ist keine Sache, die die Verwaltung verursacht hat. Das hat der Investor verändert. Deshalb muss der Vertrag jetzt auf den richtigen Stand gebracht werden. Stadtrat Haas (CDU): Darf ich noch einen Satz sagen, Herr Oberbürgermeister? Oberbürgermeister Jung: Na gut. Seite |4 Oberbürgermeister Jung: Gibt es aus Ihrer Mitte noch Anmerkungen oder Hinweise zur Tagesordnung? - Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Wir haben formal keinen Änderungsantrag zur Tagesordnung eingereicht, aber ich hatte Herrn Leisner gebeten, zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, TOP 14.6, Gesicherter Anteil der jährlichen Erhöhungen für die Projektförderung ab 2018, mit der Vorlage 18.25, Fachförderrichtlinie Kultur, zu behandeln, weil beide Punkte inhaltlich in einem Zusammenhang stehen. Mir wurde zugesagt, dass das mit Zustimmung von Frau Dr. Jennicke so erfolgen könne. Oberbürgermeister Jung: Ich höre gerade, dass Ihrer Bitte entsprochen werden kann. TOP 18.25 wird vorgezogen und gemeinsam mit 14.6 behandelt. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zur Tagesordnung. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest. Gegen 17 Uhr werden die Einwohneranfragen, danach die Petitionen aufgerufen. TOP 4 entfällt. Stadtrat Haas (CDU): Frau Dubrau, ich bin ziemlich entsetzt über Ihre Aussage, die Verwaltung habe das nicht verursacht. Ich kenne externe und interne Details zu dieser Sache. Ich würde anregen, das noch einmal in einer Timeline zu prüfen. Vielleicht sollten wir dazu einfach einmal ein Gespräch führen und schauen, ob jemand in der Verwaltung - ich formuliere es sehr vorsichtig - überlastet war oder auch Fehler gemacht hat, statt die Verzögerung immer nur auf den Investor zu schieben. Sie kann weder der GRK noch der K&P angelastet werden. Bürgermeisterin Dubrau: Die Sache ist ganz einfach. Es gibt einen Vertrag. In diesem ist ein Grundstück für die Ersatzmaßnahmen angegeben. Dieses Grundstück ist inzwischen verkauft worden. Insofern ist der Vertrag nicht mehr gültig und muss geändert werden. - Herr Haas, der Vertrag ist noch nicht geändert. Die Bürgschaft liegt zwar vor, aber der Vertrag muss noch geändert werden. Wir können dem Gremium hier nicht eine Vorlage vorlegen, wenn die Papiere nicht stimmen. Damit habe ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Ich achte daher sehr darauf, Ihnen stets korrekte Papiere vorzulegen. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2017 - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6885) Gibt es zum Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Anmerkungen? - Dann ist es so bestätigt. Gibt es zum Beschlussprotokoll vom 17.05.2017 Anmerkungen? - Ebenfalls so bestätigt. TOP 6 entfällt, TOP 7 ebenso. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11: 11. Besetzung von Gremien 11.1 Seniorenbeirat: Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes (5. Änderung) (VIDS-01129-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Wir stimmen über die Vorlage ab. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 11.2 Stadtbezirksbeirat Ost: Abberufung eines Mitgliedes (5. Änderung) (VI-DS01143-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? 12 Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.3 Stadtbezirksbeirat Altwest: Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes (5. Änderung) (VI-DS-01149-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.5 Behindertenbeirat: Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes (7. Änderung) (VI-DS-01125-DS-07) Einreicher: Oberbürgermeister Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00906) (VI-DS-00906-DS-03) Einreicher: Oberbürgermeister Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.4 Kinder- und Familienbeirat: Bestellung eines Mitgliedes (6. Änderung) (VI-DS01128-DS-06) Seite |5 Ich bitte Sie um Kenntnisnahme der Vorlage. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Wie vorhin schon erwähnt, handelt es sich hier um eine Informationsvorlage. Für den Fall, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, nach dem hier heute festgestellten nicht vorhandenen Einvernehmen doch eine Benennung gegenüber der LWB vornehmen, kündigen wir an, dass wir uns eine dienstaufsichtsrechtliche Prüfung des Sachverhaltes vorbehalten. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.6 Beirat für Gleichstellung: Bestellung eines Mitgliedes (3. Änderung) (VI-DS01124-DS-03) Oberbürgermeister Jung: Das wird so zu Protokoll genommen. 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.7 Beirat für Tierschutz: Bestellung eines Mitgliedes (3. Änderung) (VI-DS-01126DS-03) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 11.8 Kleingartenbeirat: Bestellung eines Mitgliedes (1. Änderung) (VI-DS-01123-DS01) Einreicher: Oberbürgermeister Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 11.9 Migrantenbeirat: Bestellung eines Mitgliedes (4. Änderung) (VI-DS-01122-DS04) Einreicher: Oberbürgermeister Für die Gäste auf der Tribüne: Die Anträge aus dem Stadtrat werden jetzt in die verschiedenen Gremien verwiesen und dort beraten. Nach etwa zwei bis drei Monaten kehren sie - manchmal verändert, manchmal ergänzt, oft auch gleichlautend - zurück in die Ratsversammlung und stehen dann zur Abstimmung durch den Stadtrat. Bitte geben Sie mir ein Signal, wenn Sie weitere Verweisungsvorschläge haben. 13.1 Monatliche Berichtspflicht: Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen, Vorlagen, Anfragen und Wichtigen Angelegenheiten (VI-A-04398) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.2 Lastenfahrräder fördern (VI-A-04406) Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 13.3 Lokale Demokratie stärken! (VI-A-04407) Einreicher: SPD-Fraktion Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? So verwiesen. Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 13.4 Ausgleich von Parkraum in der Bernhardstraße sowie für die Garagenge- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 meinschaft Krönerstraße durch Errichtung eines Parkhauses (VI-A-04427) 13.13 Prüfauftrag zur Einführung eines Kulturtickets (VI-A-04476) Einreicher: AfD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat Ost. - So verwiesen. 13.5 Betrachtung des Gewässersystems einschließlich der Problemlösungen im Südwesten Leipzigs (VI-A-04486) Einreicher: Ortschaftsrat HartmannsdorfKnautnaundorf Einreicher: Stadträtin J. Heller So verwiesen. 13.6 Nachhaltige Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig als Vereinshaus (VI-A-04488) Einreicher: Ortschaftsrat Knautnaundorf Seite |6 Hartmannsdorf- Ergänzt wird: Ausschuss Stadtentwicklung und Bau. - So verwiesen. So verwiesen. 13.14 Hausboote für Leipzig (VI-A-04482) Einreicher: Fraktion Freibeuter So verwiesen. 13.15 (nichtöffentlich) (VI-A-04483) So verwiesen. 13.16 Anpassung von Hundesteuer und Polizeiverordnung (VI-A-04487) Einreicher: SPD-Fraktion Ergänzt wird: Tierschutzbeirat. - So verwiesen. 13.17 Prüfung eines Schulstandortes auf derzeit nicht genutzten Flächen der Stadtwerke an der Arno-NitzscheStraße (VI-A-04489) Einreicher: Stadtrat K. Albrecht Einreicher: Stadtrat S. Schlegel Einreicher: Stadtrat A. Bednarsky 13.7 Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft (VI-A-04390) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. So verwiesen. 13.8 Schwerpunkte bei der Fortschreibung des „Radverkehrsentwicklungsplanes 2010-2020“ (VI-A-04466) 14 Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Transparenz trotz Verschwiegenheitspflichten verbessern (VI-A-02118-NF02) Einreicher: CDU-Fraktion Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 13.9 Bauliche Entwicklung der bereits planerisch ausgewiesenen Baufelder 3 und 4 am Standort Paunsdorf-Kiebitzmark im Ortsteil Heiterblick (VI-A-04477) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 14.1.2 dazu ÄA (VI-A-02118-NF-02-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter So verwiesen. Bitte schön, Herr Bär. 13.10 Multifunktionales, vitales Zentrumsquartier „Matthäikirchhof“ mit breiter Bürgerbeteiligung entwickeln (VI-A04478) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 13.11 (nichtöffentlich) (VI-A-04473) So verwiesen. 13.12 Änderung 04481) 14.1.1 dazu VSP (VI-A-02118-VSP-01) des B-Plans 170 (VI-A- Einreicher: Stadträtin Carola Lange, Stadtrat Jens Lehmann Herr Schmidt ergänzt: Stadtbezirksbeirat Ost. So verwiesen. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass viele von Ihnen ein sehr starkes Interesse an Themen wie Kultur, Kunst am Bau, Kunstgeschichte usw. haben. Vielleicht haben Sie sich in diesem Zusammenhang auch einmal das Neue Rathaus, in dem wir gerade tagen, etwas genauer angeschaut. Sie finden über den drei Hauptgiebeln unseres Rathauses sehr interessante allegorische Darstellungen in Frauengestalt, die die Stadtvorderen, die das Rathaus gebaut haben, uns als Vermächtnis hinterlassen haben. Wenn Sie vor dem Haupttor stehen und scharf nach links schauen, sehen Sie über dem Hauptgiebel die allegorische Darstellung der Stärke, etwas kräftiger gebaut, mit einem dicken Knüppel in der Hand. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Wenn Sie vor dem Haupteingang nach rechts schauen, sehen Sie über dem Hauptgiebel die allegorische Darstellung der Wahrheit, mit einem Spiegel in der Hand. Und bei Wahrheit sind wir schon sehr nah dran am Thema Transparenz; denn bei der Transparenz geht es ja um die ganze und nicht nur um die halbe Wahrheit. Wenn Sie einmal um das Rathaus herumgehen, an dieser Prachtfassade vorbei in Richtung Reichsgerichtsgebäude, finden Sie am Hauptgiebel in Richtung Johannapark die allegorische Darstellung der Verschwiegenheit, klassisch dargestellt: mit dem Zeigefinger zum Mund geführt. Also: Stärke, Wahrheit - in Klammern: Transparenz - und Verschwiegenheit stehen als Versprechen groß über unserem Rathaus. Aber: Halten wir dieses Versprechen immer ein? Unser Antrag soll dazu beitragen, dass wir dieses Versprechen in Zukunft deutlich besser einhalten. Es geht aus unserer Sicht um das noch ungeklärte und weiter ausbaufähige Verhältnis, die Balance zwischen der Transparenz von politischer Arbeit, die wir alle wollen, und dem Einhalten von Verschwiegenheitspflichten, die auch notwendig sind - Transparenz für demokratische Kontrolle, Verhinderung von Machtmissbrauch oder Vetternwirtschaft und Verschwiegenheitspflichten für den notwendigen Schutz von persönlichen Daten, von Geschäftsgeheimnissen, wo finanzielle Interessen der Stadt dahinterstehen, oder aber, weil wir gesetzliche Vorschriften, ob sie uns passen oder nicht, zu beachten haben oder weil es um ganz bewusst gewählte Arbeitsabläufe geht. Ich erinnere zum Beispiel an die Verschwiegenheitspflicht in den Fachausschüssen, die dazu dienen soll, dass wir dort eine freie Diskussion führen können, ohne ständig im Blick haben zu müssen, wie das, was wir dort sagen, in der Öffentlichkeit ankommt. Dafür gibt es die Stadtratssitzungen, in denen wir das öffentlich präsentieren können. In Sachen Verschwiegenheitspflichten in solchen Gremien müssen wir einfach besser und noch klarer wissen, welche Möglichkeiten es gibt, die Ergebnisse aus diesen Gremien zu kommunizieren, und zwar so, dass dies immer auch die freie Diskussion in den Fachausschüssen ermöglicht. Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele nennen, damit Sie sich vorstellen können, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Mehrmals habe ich persönlich erlebt, wie wirklich sensible Informationen aus Aufsichtsräten den Weg in die Presse gefunden haben. Einmal ist tatsächlich auch ein finanzieller Schaden für die Stadt, wenn auch nicht extrem hoch, entstanden, weil Kunden eines Unternehmens aufgrund von Veröffentlichungen abgesprungen sind. Einmal habe ich erlebt, dass ein Imageschaden durch völlig unfaires Nachtreten gegenüber ehemaligem Füh- Seite |7 rungspersonal eines Unternehmens entstanden ist. Aus unserer Sicht müssen deshalb Maßnahmen ergriffen werden, damit wir nicht irgendwann erleben müssen, dass es zu einem großen wirtschaftlichen oder Imageschaden kommt. Das dürfen und das können wir uns nicht leisten. Ich denke, man sollte schon im Vorfeld reagieren und nicht erst dann, wenn der große Schaden eingetreten ist. Zuletzt wurde hier im Stadtrat - ich glaube, von Ihnen, Herr Oberbürgermeister - auch kritisch die Weitergabe des vorher nichtöffentlichen Sanierungskonzepts des HCL angesprochen. Zweimal habe ich als Vorsitzender eines Fachausschusses erlebt, wie Verschwiegenheitspflichten im Fachausschuss verletzt wurden. Meine jeweiligen Bitten an die Stadtverwaltung, die Fälle - ich sage es einmal ganz neutral - zu klären, sind immer ins Leere gelaufen; sie blieben unbeantwortet bis heute. Ich fühle mich hier als Stadtrat und Ausschussvorsitzender vom Büro für Ratsangelegenheiten und insbesondere von Ihnen, Herr Leisner, alleingelassen und nicht unterstützt, weil diese Anfragen bis heute nicht bearbeitet worden sind. Auch deshalb ist der uralte Verwaltungsstandpunkt - ich glaube, er ist von Anfang letzten Jahres - heute weder abstimmungsfähig noch abstimmungswürdig. Allein die Aussage stehen zu lassen: Der Stadtrat bekennt sich zu seinen Verschwiegenheitspflichten, ignoriert völlig, dass auch vonseiten der Verwaltung Handlungsbedarf besteht. Er nimmt das Spannungsfeld und den Handlungsbedarf nach dem völlig richtigen Bedürfnis nach Transparenz und der Pflicht zur Verschwiegenheit auch nicht ernst. Unsere Anfrage von vor zwei Jahren zu diesem Thema hat gezeigt, dass in der Verwaltung Verstöße zu Verschwiegenheitspflichten weder systematisch erfasst noch ausgewertet werden und darauf nur zufällig, je nach Tageslage, reagiert wird, wenn überhaupt. Das wäre übrigens ein erster Ansatzpunkt, den man in einem solchen Maßnahmenpaket formulieren könnte. - Das zum Ersten. Zum Zweiten habe ich zum Beispiel für mich ganz persönlich festgestellt, dass auch ich noch Bedarf nach mehr Klarheit habe, Klarheit darüber, wo keine Verschwiegenheitspflichten bestehen und wo man vorsichtiger agieren muss. Herr Volger, Sie erinnern sich vielleicht an eine Episode im Vergabegremium, bei der ich gemerkt habe, dass ich selbst auch noch Nachholbedarf habe und mich dahingehend weiterbilden sollte. Ich denke, das geht vielen Stadträten genauso. Wir müssen wissen: Wie gehen wir mit Grauzonen um? Gerade diese Grauzonen zeigen das anfangs angesprochene Verhältnis, die Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Balance zwischen Transparenz und Verschwiegenheit. Abschließend möchte ich noch auf die Verantwortung der Verwaltung beim Thema „Verfahrenswege beim Umgang mit nichtöffentlichen Dokumenten“ eingehen. Dabei geht es um Fragen wie: Wer hat automatisch Zugriff auf die Dokumente? Wie können Dokumente eventuell individualisiert werden? Welche technische Absicherung gibt es? Und umgekehrt, bezogen auf das Thema Transparenz: Welche Dokumente müssen nichtöffentlich sein? Der Dreiklang von Transparenz, Verschwiegenheit und Dokumentensicherheit bedarf deutlicher Klarheit und Verbesserung, und diesen Auftrag wollen wir heute an die Verwaltung geben. Es gibt einen Änderungsantrag von der Fraktion der Freibeuter. Wir würden diesen sehr gern übernehmen, weil er das Thema Transparenz und was damit gemeint ist noch klarer fasst. Insofern herzlichen Dank für diese Konkretisierung. Ich denke, eines sollten wir noch in dem Antrag ändern. Zum Schluss heißt es: „Die Verwaltung soll dieses Maßnahmenpaket bis zum Ende des zweiten Quartals 2017 vorlegen.“ - Ich befürchte, das werden Sie, Herr Hörning, nicht schaffen. Vielleicht sollten wir Ihnen eine Frist bis zum Ende dieses Jahres setzen. Dann hätten Sie ein halbes Jahr dafür Zeit. Wir erwarten dann allerdings auch - der Ursprungsantrag ist, glaube ich, schon seit anderthalb Jahren im Verfahren -, dass die Verwaltung ein bisschen mehr mit sich ins Gericht geht. Vielleicht gelingt ihr das ja in einem halben Jahr. - Ganz herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich möchte mich zuerst dafür bedanken, dass Sie unseren Änderungsantrag übernehmen wollen. Das zeigt auch, dass er sinnvoll ist. Ich möchte in Sachen Transparenz noch etwas konkretisieren. Ich glaube, Tim Elschner und ich gelten als die größten Fans von Transparenz hier im Stadtrat, neben ein paar anderen; ich möchte hier keinen ausschließen. Allerdings würden auch wir nicht sagen, dass Transparenz mit dem Vorzeigen der Leichenteile gleichzusetzen ist; das natürlich nicht. Transparenz ist immer auch in Zusammenhang mit dem Spannungsfeld „Geheimhaltung“ zu sehen, aber - jetzt kommt das große Aber - hinter Transparenz kann man sich selten verstecken, hinter Geheimhaltung schon. Das sollten wir immer im Hinterkopf behalten, bevor wir etwas als Geheim erklären. Wir sollten uns immer fragen: Ist das wirklich geheim? Hat es Sinn, das jetzt nicht herauszugeben, nicht vorzuzeigen etc.? - Das zur Klarstellung. Seite |8 Hier wurde das Thema Dokumentensicherheit angesprochen. Ich bitte erneut darum - das hatte ich bereits in einer Anfrage an die Verwaltung deutlich gemacht -, die Fraktionen in die Lage zu versetzen, Dokumentensicherheit auch ausführen zu können. Wenn nicht einmal jeder Fraktion eine Schreddertonne, in der Dokumente ordnungsgemäß vernichtet werden können, zur Verfügung steht oder wenn unnötig Papier produziert wird und auch geheime Dokumente herausgegeben werden, obwohl der einzelne Stadtrat sie vielleicht gar nicht braucht oder diese auch woanders einsehen könnte, dann trägt das nicht gerade zur Dokumentensicherheit bei. Ich bitte die Verwaltung, hier noch einmal nachzuarbeiten und die Fraktionen in die Lage zu versetzen, die Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten auch direkt umsetzen zu können. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann kommen wir zur Abstimmung des Antrags inklusive des Änderungsantrags. - So hatte ich Sie verstanden, Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Unter Einbeziehung der Änderung: Die Verwaltung soll dieses Maßnahmenpaket bis zum Ende des Jahres 2017 vorlegen. Oberbürgermeister Jung: Inklusive der Änderung: bis Ende des Jahres 2017. - Wer stimmt für diesen Beschlussvorschlag? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen. Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.5 Regelung zum Umgang mit gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern (VI-A-03578-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.5.1 dazu VSP (VI-A-03578-VSP-03)) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 14.5.2 dazu ÄA (-03578-NF-02-ÄA-002) Einreicher: SPD-Fraktion Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unseren Antrag auf Vertagung stellen. Oberbürgermeister Jung: Das ist ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung. - Gegenrede gibt es nicht. Dann bitte ich um Ihr Hand- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 zeichen. Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Vier Gegenstimmen, eine Reihe von Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 14.6, der, wie von Ihnen gewünscht, gemeinsam mit der Vorlage 18.25 behandelt wird. 14.6 Gesicherter Anteil der jährlichen Erhöhung für die Projektförderung ab 2018 (A 0035/17/18) (VI-HP-03694) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: SPD-Fraktion 14.6.1 dazu ÄA (VI-HP-03694-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter 18.25 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur) (VI-DS-03996) Einreicher: Dezernat Kultur Ich schlage vor, dass Frau Dr. Jennicke zunächst die Vorlage einbringt. - Zuerst der Antrag? Dann Frau Gehrt, bitte schön. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Im städtischen Haushalt werden die Mittel zur Förderung von Projekten der freien Kultur jährlich um 2,5 Prozent der Vorjahressumme erhöht; das wissen Sie. 2017 waren es ungefähr 134.000 Euro mehr als im Vorjahr. Das ist zunächst erfreulich. Diese Erhöhung kann zum Beispiel dafür genutzt werden, Mehrbedarfe der geförderten Institutionen aufzufangen; das geht von gestiegenen Nebenkosten bis zum Ausbau der Angebote. Diese Erhöhung könnte aber auch dafür genutzt werden, Projekte zu fördern, die die Aufgaben und Herausforderungen in einer wachsenden Stadt in Angriff nehmen wie zum Beispiel den steigenden Bedarf an integrativen, inklusiven Angeboten in den Bereichen Soziokultur und kulturelle Bildung. Dass wir mehr differenzierte Angebote brauchen, hat die Stadt bereits erkannt und zum Teil in ihre Entwicklungsplanung im Bereich Kultur aufgenommen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Vermittlung von Kunst und Kultur an Kinder und Jugendliche. Aufgrund der Schulentwicklungsplanungen wissen Sie alle, dass zum Schuljahr 2020/2021 mit einem Anstieg der Klassenzahlen bei Grundschulen von über 20 Prozent und bei Oberschulen und Gymnasien von über 30 Prozent zu Seite |9 rechnen ist. Ebenso verhält es sich bei den Kitaplätzen. Neben den Angeboten der Eigenbetriebe - Museen, Volkshochschule, Musikschule müssen daher auch die Angebote der freien Kulturszene wachsen, weil insbesondere sie die Kultur und die Kulturvermittlung in die Stadtteile, also auch in die Peripherie, tragen und damit unterschiedlichste Zielgruppen erreichen kann. Heute liegt uns auch die überarbeitete Fachförderrichtlinie Kultur zum Beschluss vor. Diese beinhaltet neue Förderinstrumente, die hauptsächlich in der Projektförderung ihre Anwendung finden werden. Vorgesehen ist nicht nur eine mehrjährige Konzeptförderung, sondern auch, dass Projekte künftig schuljahresweise, also über zwei Jahre, gefördert werden können. Um das umzusetzen, bedarf es einer gewissen Planungssicherheit bezüglich der Fördermittel in der Projektförderung. Bei zu großen Schwankungen, zum Beispiel durch Absenkung der Mittel für die Projektförderung zugunsten der institutionellen Förderung für eine neue Institution - wir erinnern uns alle an die Wiedereröffnung des BuddeHauses: wenn wir nicht 170.000 Euro extra in der letzten Haushaltsdebatte erstritten hätten, hätten die Projektfördermittel um 170.000 Euro abgesenkt werden müssen -, werden die neuen Förderinstrumente nicht realisiert werden können. Ein gesicherter Anteil von 20 Prozent - das entspräche einer Summe von 20.000 bis 30.000 Euro - würde für eine gewisse Planungssicherheit in der Projektförderung sorgen. Um etwaige Missverständnisse auszuräumen: Es geht hier nicht darum, der institutionellen Förderung Mittel wegzunehmen, sondern darum, von der Erhöhung - aktuell sind es etwa 140.000 Euro - mindestens 20 Prozent in die Projektförderung zu geben, deren Mittel also nicht abzusenken. Für institutionelle Förderungen und die Mehrbedarfe, die es auch da gibt, würden immer noch über 100.000 Euro übrig bleiben. Wenn das nicht die Bedarfe decken bzw. wenn eine Institution hinzukommen sollte - soziokulturelle Zentren brauchen wir, weil unsere Stadt wächst -, müssen wir überlegen, ob die jährliche Erhöhung um 2,5 Prozent ausreichend ist oder nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Gegebenenfalls müssen wir das dann in der Haushaltsdebatte noch einmal diskutieren. Ich möchte noch etwas zum Änderungsantrag der Freibeuter-Fraktion sagen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesen Antrag abzulehnen; denn er will unseren Beschlusstext tilgen. Damit bliebe unser Anliegen außen vor. Ich muss sagen: Dieser Antrag vermittelt den Eindruck, dass die Mitglieder dieser Fraktion wenig Einblick in die Diskussionen im Kulturausschuss und in die Diskussionen mit der freien Szene am Runden Tisch haben. Zum einen sollen die Institutionen in der institutionellen Förderung jetzt Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 sowieso evaluiert werden. Zum anderen gab es auch in der Vergangenheit immer mal wieder Übergänge von der Projektförderung zur institutionellen Förderung. Mit der neuen Fachförderrichtlinie wird ja gerade die Möglichkeit eingeräumt, Konzepte in der Projektförderung zweijährig oder mehrjährig zu fördern, was auch eine gewisse Sicherheit bringt. Sie kritisieren in Ihrem Antrag auch die Förderpraxis. Ich frage mich allerdings schon, warum Sie dann einen Änderungsantrag zu unserem Antrag und nicht zur Fachförderrichtlinie selbst stellen. Das wäre unserer Meinung nach richtiger gewesen. So aber torpedieren Sie unseren Antrag. Was mich besonders ärgert, ist: Sie schaden mit Ihrem Änderungsantrag denjenigen, denen Sie vermeintlich zu helfen gedenken; denn mit unserem Antrag zielen wir ja auf eine gewisse Planungssicherheit ab. Deswegen möchte ich Sie, meine Damen und Herren, bitten, diesen Änderungsantrag abzulehnen und unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, bitte schön. Stadträtin Niermann (CDU): Ich würde es sinnvoll finden, jetzt die Fachförderrichtlinie einzubringen. Das Statement, das insbesondere auch ich dazu vorbereitet habe, ist themenübergreifend. Ich glaube, wir können in der Sache besser diskutieren, wenn beides eingebracht worden ist. Oberbürgermeister Jung: Zuvor noch Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt sowohl zum Antrag als auch zur Fachförderrichtlinie. - Frau Niermann, so ist es jetzt leider vorgegeben. Ich wusste auch nicht, dass der Punkt vorgezogen wird. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, es gab den Antrag aus dem Stadtrat, die Tagesordnung zu verändern und TOP 14.6 gemeinsam mit TOP 18.25 zu behandeln. Aber gemäß Tagesordnung ist zuerst der Antrag zu behandeln. Bitte schön, Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank. - Der Antrag, der von drei Fraktionen gestellt wurde, ist schon ausführlich erläutert worden. Er zielt darauf ab, dass mit der beschlossenen Erhöhung der Fördermittel für die freie Szene von 2,5 Prozent jährlich auch die S e i t e | 10 Projektförderung steigt, dass sie also nicht als variabel angesehen wird und dem überaus großen Posten der institutionellen Förderung anheimfällt. Es vermittelt auch Vertrauen, wenn man sagt: Ihr bekommt, wenn eure Anträge in Ordnung sind, mindestens gleich viel. - Gleichzeitig erhalten auch die institutionell Geförderten einen Vertrauensvorschuss, wenn trotzdem Mittel für Institutionen zur Verfügung gestellt werden, die neu entstehen oder bei denen Gremien der Meinung sind, dass diese unbedingt gefördert werden sollten. Schon im letzten Jahr hatten wir darauf gedrungen, so zu verfahren. Dann hätten von den 135.000 Euro mehr im Kulturtopf 27.000 Euro der freien Szene für die Projektförderung zur Verfügung gestellt werden können. Deshalb befürworten wir sehr, dass wir uns jetzt eigene Regeln geben. Es ist allerdings nicht ganz so, wie von meiner Vorrednerin dargestellt. Wir entscheiden schon jetzt jährlich neu. Auch für die IF - die institutionellen Fördermittel - gibt es bisher keine Planungssicherheit. Auch mit diesem Antrag werden wir keine Planungssicherheit erreichen. Es geht vielmehr um Selbstbindung. Natürlich müssen Anträge eingehen. Sie müssen fachlich bewertet werden, um zu entscheiden: Das wird über die Projektförderung gefördert, oder das wird über die institutionelle Förderung gefördert. So ist das Verfahren. Die Förderrichtlinie hat den großen Vorteil, dass sie die Diskussionen der letzten zwei Jahre aufgreifen kann, zu der alle Fraktionen eingeladen waren. Wir haben mit der freien Szene alle sechs bis acht Wochen am Runden Tisch gesessen. Jetzt wird versucht, die Wünsche aus der freien Szene gerade auch im Hinblick auf prekäre Arbeitsverhältnisse mit aufzunehmen, um ihr die Arbeit zu erleichtern. Sie haben vielleicht schon davon gehört, als die kulturpolitischen Sprecher und Sprecherinnen in der Debatte zur Rahmenrichtlinie dazu gesprochen haben. In die heute zu beschließende Fachförderrichtlinie wurde das mit aufgenommen. Ich denke, das ist ein großer Erfolg. Das wird auch daran deutlich, dass es, nachdem diese Förderrichtlinie der freien Szene vorgestellt wurde, weder eine Synopse noch einen Briefverkehr vonseiten der freien Szene gab, in dem gesagt wurde: Dieser Punkt gefällt uns nicht, das möchten wir anders. - Es sind in diese Fachförderrichtlinie wesentliche Anliegen der freien Szene, zum Teil auch als Kompromiss, aufgenommen worden. Mit dem Kulturrat hat die freie Szene erstmalig ein reguläres Gremium und kann sich dort einbringen. Ich denke, es war von Vorteil, dass man das zwei, drei Jahre besprochen hat. Deshalb: Zustimmung, hoffentlich auch hier von einer Mehr- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 heit, zum einen zu diesem Antrag, der besagt, dass 20 Prozent des Aufwuchses der Projektförderung zugutekommen soll, zum anderen zur Fachförderrichtlinie, die auch im Ausschuss positiv votiert wurde. Warum empfehle auch ich nicht, dem FreibeuterÄnderungsantrag zuzustimmen? Weniger, weil ich Ihnen das übelnehme. Sie sind erst seit kurzem Mitglied in diesem Ausschuss. Sie waren vorher fraktionslose Abgeordnete bzw. einigen Fraktionen zugeordnet. Das heißt: Sie konnten das Ganze nicht mitverfolgen. Man muss Ihnen einfach zugutehalten: Sie waren bei den Runden Tischen, zu denen nur die Fraktionen eingeladen waren, nicht dabei. Ihr Änderungsantrag verfolgt zwei Intentionen: zum einen eine Evaluation der Projektförderung, zum anderen Änderungen bei der institutionellen Förderung, nämlich: Muss die IF so bleiben und nehmen wir uns damit nicht die Chance, neue Institutionen aufzunehmen? - So verstehe ich den Antrag. Ich hoffe, dass Sie Ihren Antrag noch zurückziehen werden. Wir werden ihm jeweils nicht zustimmen können. Ich will Ihnen auch die Gründe dafür nennen. Erstens. Die Evaluation wurde bereits gestartet. Die Evaluation des gesamten Förderverfahrens war schon Thema in den letzten Kulturausschusssitzungen. Das hatte die Bürgermeisterin bei Amtsantritt auch so zugesagt. Wir werden das kritisch beobachten und sehen, was dabei herauskommt und wie sich das Verfahren weiterentwickelt. Zweitens wäre - da hat meine Vorrednerin recht unser Anliegen, mehr Geld für die Projektförderung zu ermöglichen, rein formal gesehen vom Tisch, wenn Sie dazu einen Änderungsantrag stellen. Die gewählte Form eines Änderungsantrags ist daher schlecht. Es gibt noch einen dritten Punkt, den ich problematisch finde. Sie sagen, Sie möchten nach einer Evaluation sicherstellen, dass man mehr Möglichkeiten hat, neue Institutionen in die IF aufzunehmen. - Das tun wir schon jetzt. Wir haben fast in jedem Jahr neue Antragsteller in die IF aufgenommen. In der Regel waren aber auch Anträge und Beschlüsse des Stadtrates notwendig, die Förderung insgesamt aufzustocken. Klar ist: Der Fördermitteltopf, diese 2,5 Prozent in Summe, kann nur begrenzt wachsen. Man kann nicht einfach große Träger mit hereinnehmen. Es war allerdings auch oft so, dass die Stadt selbst ein Interesse daran hatte, ein Haus an einen freien Träger abzugeben, wie zuletzt das BuddeHaus, wie künftig vielleicht das KOM-Haus oder auch andere Häuser. Man will die Betreibung durch freie Träger. Dann aber müssen wir auch mehr Geld in den Topf geben. Ich denke, die Lo- S e i t e | 11 gik muss sein: Es muss sicher geprüft und kritisch betrachtet werden, wie viel Geld notwendig ist. Das kann nicht einfach zum Nulltarif gehen. Insofern: Ein Ja zur Vorlage, ein Ja zu unserem Antrag und ein Nein zu Ihrem Änderungsantrag, den wir, wie eben erläutert, nicht unterstützen können. Es wäre schön, wenn wir dafür eine gute Basis in diesem Stadtrat bekämen. Ich sehe auch, dass das möglich ist. Die Vereine müssen bis zum 30.09. die Fördermittelanträge stellen. Sie müssen wissen, worauf sie sich einlassen. Sie müssen die Bedingungen kennen. Wir werden am Freitag in der letzten Kulturausschusssitzung vor der Sommerpause auch über die Schwerpunktsetzung für das nächste Jahr reden, sodass die Vereine im Sommer ihre Förderanträge formulieren und dann auch fundierte Anträge stellen können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Jetzt bin ich unsicher: Eigentlich wollte ich nun Frau Dr. Jennicke bitten, die Fachförderrichtlinie einzubringen. Aber, Frau Niermann, Sie können selbstverständlich jetzt auch zu beiden Punkten sprechen. Stadträtin Niermann (CDU): Nachdem wir uns jetzt entschieden haben, es so zu machen, will ich mich dem fügen, auch wenn ich das nicht so günstig finde. Es wäre wahrscheinlich besser, erst einmal zu hören, worum es bei dieser Fachförderrichtlinie geht. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Wir haben, wie gesagt, die Einbringung der Fachförderrichtlinie Kultur noch nicht gehört. Deswegen muss ich jetzt etwas weiter ausholen. Die Fachförderrichtlinie Kultur, die uns, nachdem wir über diesen Antrag entschieden haben, zur Abstimmung vorgelegt wird, heißt in der Langfassung: Richtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen. Nachdem wir im Mai vergangenen Jahres die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen beschlossen haben, waren alle Fachförderrichtlinien anzupassen - Sie erinnern sich an dieses Verfahren -, demnach auch die Fachförderrichtlinie Kultur. Es ist also notwendig, dass heute eine neue Fachförderrichtlinie verabschiedet wird. Darüber besteht hier auch Einigkeit. Unabhängig davon - da werden mir alle zustimmen, auch die Kolleginnen und Kollegen aus der Freibeuter-Fraktion - gab und gibt es immer noch Reform- und Verbesserungsbedarf, der auch von unserer Fraktion immer wieder angesprochen worden ist. Sehr lange - da gebe ich Ihnen recht, Frau Körner - ist über diese neue Richtlinie diskutiert Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 worden. Im Ausschuss haben wir sie immer und immer wieder behandelt. Ich kann mich gut daran erinnern und kenne auch die Intention. Es sind in der Tat die sogenannten Akteure, auch die Initiative Leipzig + Kultur und der Runde Tisch, mit einbezogen worden. Also: Von langer Hand ist politisch alles vorbereitet worden. Wir erinnern uns gut daran, dass Sie, Frau Dr. Jennicke, als Sie Ihr Amt antraten, einen Kulturbeirat installieren wollten, der - ich zitiere sinngemäß aus der damaligen Vorlage - folgende Aufgaben haben sollte: Er sollte die politischen Gremien des Stadtrates und der Verwaltung in Form von qualifizierten Empfehlungen zu kulturpolitischen Sachverhalten von strategischer Bedeutung, beispielsweise der Kulturentwicklungsplanung und der Evaluierung der Fachförderrichtlinien, beraten. Er sollte die Akzeptanz kulturpolitischer Entscheidungen bei den Akteuren sicherstellen. Er sollte ausgleichen zwischen den unterschiedlichen Interessen der Akteursgruppen in einem legitimierten Gremium mittels eines geordneten Verfahrens. Und er sollte praxisrelevante Themen in die kulturpolitische Diskussion einführen. Außerdem sollten die Fördermittelvergabeverfahren durch diesen Kulturbeirat beraten werden. Für all diejenigen, die sich vielleicht nicht mehr erinnern, sage ich es noch einmal: Es war dann so, dass auch Sie, Frau Dr. Jennicke, erkannt haben, dass Sie mit einem Beirat nach dem Muster der Sächsischen Gemeindeordnung tatsächlich an deren Grenzen gestoßen wären. Deswegen schlugen Sie die Einrichtung eines Kulturrates vor. Gesagt, getan. So ist es dann auch mit der Mehrheit hier im Stadtrat beschlossen worden. Wir haben jetzt in Leipzig einen Kulturrat. Liebe Frau Dr. Jennicke, zunächst einmal - das meine ich ganz ernst; ich habe Ihnen das auch schon gesagt - gratuliere ich Ihnen; denn mit dieser Vorlage, die, jedenfalls nach den Ergebnissen der Vorberatungen in den Ausschüssen, heute hier eine Mehrheit finden wird, haben Sie Ihr Ziel erreicht. Sie haben Ihr Versprechen gegenüber Vertretern und Vertreterinnen der Initiative Leipzig + Kultur und gegenüber den weiteren sogenannten Akteuren der freien Kultur auf mehr Beteiligung im Verfahren zur Bewilligung von Projektförderung eingelöst; denn erstens - da komme ich jetzt zur Fachförderrichtlinie - wird die Projektförderung in der neuen Förderrichtlinie gegenüber der institutionellen Förderung erheblich ausgebaut - dahin passt auch der Antrag, über den wir gleich zuerst entscheiden sollen -, und zweitens erhalten die Initiative Leipzig + Kultur und der neu gegründete Kulturrat ein erhebliches Mitspracherecht im Bewilligungsverfahren. S e i t e | 12 Ich muss jetzt noch einmal, auch wenn das vielleicht den einen oder anderen hier langweilt, auf die Richtlinie eingehen. Nach Punkt 5.1 dieser Richtlinie sollen nun folgende Projekte förderungswürdig sein: Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung, Debütförderung, Katalogförderung und Konzeptionsförderung. Bei Debütförderung denke ich - ich weiß nicht, wie Ihnen das geht, liebe Kollegen und Kolleginnen - an Stipendien. Was anderes ist es, wenn wir hier Debüts fördern? Nach Punkt 7 der Fachförderrichtlinie muss das Kulturamt vor der Erarbeitung des Verwaltungsvorschlags über die Projektförderung Fachbeiräte hinzuziehen, die sich aus einem Experten für das jeweilige Fach, einem Vertreter der Initiative Leipzig + Kultur und einem Mitglied des Kulturrats zusammensetzen. Ich will Ihnen an dieser Stelle ersparen, noch einmal aufzuzeigen, wie die Initiative Leipzig + Kultur zustande kommt und wie sie ihren Vertreter entsendet. Ich will Ihnen auch das Verfahren zur Zusammenstellung des Kulturrats ersparen, was - das gebe ich zu - ziemlich kompliziert ist. Es genügt deswegen - so meine ich - nicht den demokratischen Anforderungen, die die Gemeindeordnung voraussetzt. Meine Damen und Herren, so viel dazu an dieser Stelle. Für uns ist eine unabhängige und gerechte Vergabe von Fördermitteln mit einem solchen Gremium und nach dieser Förderrichtlinie nicht zu gewährleisten, und zwar auch dann nicht, wenn es vielleicht bei jedem einzelnen Projekt nicht um das eigene des jeweils einbezogenen Mitglieds des Kulturrats oder der Initiative Leipzig + Kultur geht. In Klammern: Beim nächsten Mal geht es vielleicht um ein eigenes Projekt. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde das nicht besonders witzig. Liebe Frau Dr. Jennicke, es wird Sie nicht wundern, wenn wir deshalb dieser Vorlage nicht zustimmen werden. Die Arbeit, einen Änderungsantrag hier einzureichen - daran haben wir in der Tat gedacht; ich hätte auch Vorschläge für einen solchen Änderungsantrag -, haben wir uns erspart, weil er nach diesem langen Verfahren Frau Körner, Sie haben dazu ausgeführt - hier nicht mehrheitsfähig gewesen wäre. Deswegen betone ich abschließend: Wir sind tatsächlich der Meinung - insoweit stimmen wir der neu gegründeten Freibeuter-Fraktion zu -: Leipzig braucht auch in diesem Punkt endlich eine neue Kulturpolitik. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Frau Dr. Jennicke! Frau Körner, es Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 spricht doch nichts dagegen, einen Antrag aufrechtzuerhalten, der erstens ein zeitliches Ziel setzt und zweitens auch inhaltlich ein Ziel vorgibt, statt zu sagen: Das macht die Verwaltung ohnehin schon. Was ich damit sagen will, ist: Wir halten natürlich unseren Antrag aufrecht. Das, was Sie und Frau Gehrt vorgetragen haben, hat mir noch einmal Argumente geliefert. Auch mit Hinweis auf die neue Fachförderrichtlinie, die wir hier diskutieren und wohl auch beschließen werden, frage ich mich: Was ist denn eine mehrjährige Konzeptförderung? Ist das ein Zwitter zwischen Projektförderung und institutioneller Förderung? Im Topf der institutionellen Förderung sind aufgrund von Verkrustungen auch längst vergessene Projekte, die bisher nicht evaluiert worden sind. Es muss geprüft werden: Ist das Projekt überhaupt noch sinnvoll? Wie wirtschaftlich ist es? Wo werden noch weitere Fördermittel abgesaugt? Werden in prekären Verhältnissen lebende Künstler auch noch als Aufstocker finanziert? Das alles sind Punkte, die durchaus auf den Tisch gehören und geprüft werden sollten. Im Ergebnis kann das dazu führen, dass wir sagen: Wir brauchen nicht mehr Mittel in dem Topf, sondern wir verteilen die Mittel aus dem Topf anders oder auch neu, und wir überlegen, ob alle, die jetzt aus dem Topf bedient werden, weiterhin Mittel erhalten sollen oder ob auch Neuen diese Chance gegeben wird. Ich darf hier daran erinnern: Die Forderung „5 Prozent für die freie Szene“ haben wir auf einem Kreisparteitag der Leipziger Liberalen 2008 oder 2009 das erste Mal öffentlich diskutiert. Danach hat auch der Stadtrat dieser Forderung aus der Politik mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Wir sind der Auffassung: Es ist nicht damit getan, dem Bereich der Projektförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Vertrauen, von dem Sie, Frau Körner, eben sprachen, wird damit nicht gesät. Es bliebe ein Leben von Jahr zu Jahr. Obwohl es vielleicht Projekte gibt, die einfach prädestiniert wären, dauerhaft unterstützt zu werden, sorgen Projekte, die schon seit langem unterstützt werden - das Verfahren und die Art und Weise, wie Entscheidungen zustande kommen, hat Frau Niermann gerade skizziert -, dafür, dass wir im Bereich der institutionellen Förderung der freien Szene mehr oder weniger einen Closed-Shop haben. Wir werden unseren Antrag aufrechterhalten. Wir bitten darum, Herr Oberbürgermeister, die geltende Förderrichtlinie im Bereich der institutionellen Förderung zu evaluieren, uns dazu ein Ergebnis vorzulegen sowie Vorschläge zu machen, inwieweit weitere Teilnehmer, die es mit ihren Projekten bisher noch nicht geschafft haben, S e i t e | 13 künftig Chancen und Möglichkeiten auf eine zusätzliche institutionelle Förderung erhalten können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich würde jetzt doch Frau Dr. Jennicke bitten, die Vorlage einzubringen. Sonst hätten wir die beiden Punkte nicht zusammen behandeln müssen. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich finde, wir haben eine sehr gute Fachförderrichtlinie hier vorgelegt. Ich bin sehr froh und freue mich tatsächlich mehr als bei der einen oder anderen Vorlage, dass ich sie Ihnen hier heute zur Abstimmung vorlegen darf. Sie hatte - das wissen alle, die in diesem Kreis daran beteiligt waren, aber auch darüber hinaus - einen sehr langen Vorlauf; einige haben schon daran erinnert. Ich erinnere mich noch sehr gut an das Jahr 2010 - damals war ich noch Stadträtin -, als Herr Hesselbarth, Herr Pötzsch, Herr Sander, Frau Gehrt, Herr Götze und ich das erste Mal ein Förderverfahren nach dem alten Verfahren mitgemacht haben. Wir waren der Meinung: Das ist so nicht gut und auch nicht im Sinne der Sache. Wir haben uns dann relativ schnell gemeinsam mit Akteuren der freien Szene darüber ausgetauscht, was an der Förderrichtlinie geändert werden sollte. Die Verwaltung hat diesen Ball dann sehr schnell aufgegriffen. Im Herbst 2011 fand ein Workshopverfahren - sehr groß angelegt, nicht immer glücklich konzeptioniert - gemeinsam mit der freien Szene und auch mit dem Fachausschuss Kultur statt. Dann folgte der Anlauf zu einer neuen Rahmenrichtlinie, woraufhin der Prozess ins Stocken geraten ist. Wir haben im Januar 2014 noch einmal Anlauf genommen und einen großen Workshop zur Fachförderrichtlinie gemacht. Die Verwaltung hat daraufhin einen Entwurf erarbeitet, in den sie sehr viele Hinweise aus diesem Workshop eingearbeitet hat. Diesen Ball haben wir nach dem Beschluss der Rahmenrichtlinie im vergangenen Jahr wieder aufgenommen. Nachdem das Förderverfahren für das laufende Jahr im Dezember abgeschlossen war, haben wir im Januar einen Workshop gemacht, um gemeinsam mit dem Fachausschuss Kultur und Vertretern des Runden Tisches, von Leipzig + Kultur, aber auch anderen Kulturakteuren, die Hinweise durchzuarbeiten und vor allen Dingen auch mit dem inzwischen neu gewählten Fachausschuss Kultur zu besprechen. Im Ergebnis haben wir verwaltungsseitig versucht, die große Menge der gegebenen Hinweise einzuarbeiten. Darauf möchte ich im Folgenden genauer eingehen, auch wenn sich naturgemäß jetzt einiges wiederholen wird. Den- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 noch will ich Ihnen das noch einmal aus Sicht der Verwaltung vortragen. Eine wichtige Veränderung und Innovation, die in die jetzt vorliegende Fachförderrichtlinie eingearbeitet oder integriert worden ist, betrifft die Frage - das war ein großer Kritikpunkt -: Wie kommen wir eigentlich zu Förderschwerpunkten? Das wurde auch seitens der Fachausschussmitglieder bislang sehr einseitig verwaltungsintendiert empfunden. Wir haben jetzt, basierend auf den INSEKZielen, einen Verfahrensvorschlag gemacht - zu finden als Grafik und Schema in Anlage 1 der Vorlage -, wie die Förderschwerpunkte für das kommende Förderjahr entwickelt und dann gemeinsam mit dem Fachausschuss einvernehmlich vereinbart werden. Das praktizieren wir aktuell schon so; zumindest den ersten Schritt haben wir in der letzten Fachausschusssitzung schon getan. Wir haben die Förderinstrumente für die Projektförderung wie folgt differenziert - dass wir das nur bei der Projektförderung umsetzen konnten, liegt einfach am Zuwendungsrecht, weil es da auch rechtlich gesehen Flexibilität gibt -: Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung. Diese halte ich für einen großen Gewinn. Derjenige, der vielleicht nicht genau weiß, was sich dahinter verbirgt - Herr Hobusch, Sie hatten sich, wie ich finde, etwas despektierlich ausgedrückt -, will ich sagen: Wir fördern hier nicht Künstler, sondern wir fördern öffentlich zugängliche Kunst. Wenn wir zum Beispiel ein Projekt der Darstellenden Kunst einmal gefördert haben, das im Jahr 2017 drei Vorstellungen hat, und wir nach der Realisation merken, dass das ein Supererfolg war, warum sollten wir nicht auch in 2018 sagen: „Das war so toll, das war immer ausverkauft, das fördern wir noch einmal“, und zwar nicht die Entwicklung des Projektes, sondern nur die Aufführung? Damit setzen wir, wie ich finde, Fördermittel, also öffentliche Mittel, sogar nachhaltig ein. Ihre Wahrnehmung, wir würden denen das Geld hinterherschmeißen, teile ich so nicht. Debütförderung. Frau Niermann, das hat nichts mit Stipendien zu tun. Wir haben das sehr intensiv diskutiert; ich erinnere mich auch an Ihre Argumentation. Ich wiederhole noch einmal: Wir fördern öffentlich zugängliche Kunst und nicht den Künstler, wenngleich er natürlich von der Kunst, die er produziert, auch leben möchte; das ist ein berechtigter Anspruch. Gleichwohl bedeutet Debütförderung, für den Übergang von der Ausbildung an der Hochschule hin zum Professionellen und hier und da, je nach Kunstform, auch für den Marktzugang eine Übergangsmöglichkeit zu finden. Ein Künstler, der unmittelbar aus der Ausbildung kommt, hat möglicherweise noch S e i t e | 14 nicht die Professionalität wie ein Künstler, der schon 20, 30 Jahre im Berufsleben steht. Darauf zielt die Debütförderung. Es soll auch bei innovativen Projekten, die noch nicht so viel Professionalität aufweisen, die Möglichkeit geben, sie zu fördern. Mehrjährige Förderung. Das ist immer wieder diskutiert worden. Die neue Rahmenrichtlinie macht es nun möglich, mehrjährig zu fördern. In der Tat betrifft das langfristig angelegte Projekte. Auch hier möchte ich Ihnen, Herr Hobusch, widersprechen. Das ist keine verkappte institutionelle Förderung. Es gibt Projekte, die komplexer konzeptioniert sind. Ein Beispiel: Zu einem bestimmten Datum wie dem Reformationsjubiläum oder dem „Kirchentag auf dem Weg“ soll es eine Licht-Performance geben. Wenn Sie erst im Januar beginnen, darüber nachzudenken, 300 Mitwirkende zu engagieren, die sie auf dem Markt zu einem Kunstwerk positionieren und dies gemeinsam entwickeln wollen, wird sie nicht stattfinden. - Bei komplexeren größeren Projekten braucht es die Möglichkeit, sie auch über das Jahresende hinaus zu fördern. Das ist, glaube ich, auch im Sinne dessen, was wir hier als Stadt wollen. Frau Niermann hatte das Vergabeverfahren sehr kritisch betrachtet. Auch das haben wir im Fachausschuss schon diskutiert. Ich will darauf ein Stück weit genauer eingehen. Diese Beiräte das sind im Übrigen keine Beiräte gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung - hatten wir bis jetzt auch schon. Nur hießen sie bislang „Berater“ und wurden einseitig von der Verwaltung berufen. Was wir in der Fachförderrichtlinie geändert haben, ist Folgendes: Wir wollen weiterhin die fachliche Expertise zur Begutachtung von Projektanträgen haben; denn bei den Experten ist sie vorhanden. Aber wir machen jetzt auch transparent, woher diese fachliche Expertise kommt. Sie kann von Akteuren aus der freien Szene, organisiert von Leipzig + Kultur, kommen, sie kann aus dem Leipziger Kulturrat, wo nicht nur Kulturakteure sitzen, kommen, sie kann aber auch auf freie Vorschläge der Fachwelt der jeweiligen Kunstsparte kommen. Der erste Schritt ist also: mehr Transparenz in dem schon bestehenden Verfahren. Nichts anderes war das Ziel, nämlich: Wie kommen wir zu einem fachlichen Urteil? In einem zweiten Schritt muss noch einmal durch die Verwaltungsmatrix geprüft werden: Passt das zu den INSEK-Zielen? Passt es dort, wo das Projekt stattfindet, auch zum Stadtentwicklungsportfolio? Das ist völlig klar und geht auch aus der Fachförderrichtlinie hervor. Der dritte Schritt bleibt unverändert: immer Einvernehmen mit dem Fachausschuss herzustellen. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Bei der Bildung dieser Beiräte - darauf möchte ich noch einmal explizit hinweisen - kommt es uns sehr darauf an, dass wir, sofern es möglich ist - nicht immer geht das, aber der Anspruch ist formuliert -, eine geschlechtergerechte und auch altersmäßig ausgewogene Besetzung wünschen und auch ausdrücklich interkulturelle Kompetenzen mit einschließen möchten. Ich wollte mich kurz fassen, merke aber, dass es zur Fachförderrichtlinie viel zu sagen gibt. Sie hat mich auch lange beschäftigt; das gebe ich zu. Eine weitere wichtige Innovation ist ein zweiter Antragstermin, wie schon verschiedentlich erwähnt. Damit haben wir die Möglichkeit, nicht nur zum 30.09. zu fördern, sondern auch zum 31.03. Wir werden das ausprobieren. Es gibt große Ängste, wie wir das verwaltungsseitig abwickeln können, ob das Mehrarbeit bedeutet, ob sich das Förderverfahren ungünstig auf andere Aufgaben des Kulturamts auswirkt, wie wir das ressourcentechnisch hinbekommen. Lassen Sie uns das gemeinsam auf den Weg bringen und es zu gegebener Zeit evaluieren! Eine weitere wichtige Innovation, die ich erwähnen möchte, ist die unterjährige Förderung von Kleinstprojekten. Ich erinnere mich an nahezu blutige Diskussionen in verschiedenen Workshops, wie das gehen kann. Wir haben jetzt Kleinstprojekte definiert als Projekte mit einem Gesamtvolumen von 1.500 Euro, die, ohne das große Verfahren durchlaufen zu müssen, unterjährig gefördert werden können, um eben auch in der Kultur flexible Projekte, quasi schnelle Eingreiftruppen, möglich zu machen, nämlich dann, wenn sich akut der Bedarf ergibt, wo man kulturell-künstlerisch intervenieren kann, wenn das gewünscht ist. Es sei darauf verwiesen, dass wir auch manche Wünsche nicht aufgenommen haben. Dazu gehören zum Beispiel Stipendien, aber auch die Planungs- und Verbundförderung. Die Planungsund Verbundförderung wollen wir im Bereich der Jubiläen ausprobieren. Wenn die Gültigkeit dieser Fachförderrichtlinie 2020 final endet, haben wir die Pflicht, uns all das, was wir jetzt an Innovationen vorgesehen haben, noch einmal gründlich anzuschauen. Das ist notwendig und auch möglich, weil sie dann den Praxistest durchlaufen haben. Gegebenenfalls müssen wir das eine oder andere dann noch einmal anpassen. Abschließend möchte ich mich bei allen ganz herzlich bedanken, die an diesem Prozess mitgewirkt haben: bei denjenigen, die hier im Raum sind, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kulturamts, bei den Akteuren der freien S e i t e | 15 Kunst und Kultur von Leipzig, aber auch bei denjenigen, die sich kritisch eingebracht haben. Ich hoffe, dass wir hier ein gutes Instrument vorgelegt haben. Wie es läuft, sehen wir spätestens in einem Jahr. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt noch Wortmeldungen von Frau Gehrt und Frau Niermann. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Ich will noch einmal auf das eingehen, was Frau Niermann vorhin gesagt hat. Es stört mich sehr, dass Sie immer von „sogenannten Akteuren“ reden. Das sind Kulturakteure. Was wollen Sie mit dem Wort „sogenannte“ sagen: dass Sie sie und/oder ihre Kulturarbeit nicht respektieren? Dazu können Sie ja gleich ausführen. Mich jedenfalls ärgert diese Wortwahl sehr. Sie sagten auch, dass Sie und Ihre Fraktion sich nicht die Arbeit machen wollten, einen Änderungsantrag dazu zu erarbeiten. Ich finde, das sagt mehr über Ihre Fraktion aus als über die Vorlage. Wir werden der Fachförderrichtlinie zustimmen. Auch für uns war es ein sehr langer Prozess, begonnen in 2009. Wir waren sehr ungeduldig und auch sehr unzufrieden über die langen Wartezeiten, die zwischen den Workshops und dem Verwaltungshandeln lagen. Trotzdem: Wir wollen dem Kulturamt danken, dass es bei jedem Schritt sowohl uns mitgenommen hat als auch die Akteure der freien Szene und an deren Meinungen interessiert war. Wir finden, es ist dringend notwendig, sie anzuhören und in Dialog mit ihnen zu treten. Eben weil es um die Vergabe von Fördermitteln an die freie Szene geht, muss man wissen, was dort los ist und was da gebraucht wird. Es konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden. Wir hätten uns auch mehr gewünscht. Nicht alle Hinweise konnten aufgenommen werden, wie zum Beispiel Stipendien, die ich mir sehr gewünscht habe. Aber, Frau Niermann, diese sind nicht eingeflossen. Debütförderung ist etwas ganz anderes. Bitte informieren Sie sich über den Unterschied! Wir finden es sehr wichtig, dass die Mehrheit der geforderten Eckpunkte in die Fachförderrichtlinie eingeflossen sind, beispielsweise dass es künftig zwei Antragsfristen gibt und dass Kleinstprojekte unterjährig gefördert werden können. Herrn Hobusch, der hier von verkappter institutioneller Förderung sprach, will ich entgegenhalten: Nein, es ist im Sinne der Projekte, die zum Beispiel im Rahmen der kulturellen Bildung mit Schulen zusammenarbeiten, wenn sie schuljahresweise, also jahresübergreifend, gefördert werden, statt sie wie bisher nur bis Ende De- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 zember zu fördern, obwohl das Schuljahr erst im Juni des darauffolgenden Jahres endet. Hervorheben möchte ich auch, dass die Konzept- und Debütförderung etwas ganz Besonderes ist; denn so können wir neue künstlerische Positionen und innovative Konzepte in der Kulturarbeit gezielt unterstützen. Ich hoffe, dass Sie alle das genauso sehen und zustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Jennicke! Liebe Frau Gehrt, wenn ich hier von „sogenannten Akteuren“ spreche, will ich damit nicht etwa meine Missachtung ausdrücken; ganz im Gegenteil: Ich bewundere und achte jeden, der sich an diesem Verfahren beteiligt und sehr viel Zeit dafür aufgewendet hat. Insofern bitte ich Sie, das richtig zu verstehen. Wenn ich von „sogenannten Akteure“ spreche, dann deshalb, weil es tatsächlich ein kleines Problem gibt, diese Akteure zu definieren und zu beschreiben. Diese Akteure haben hier jetzt mitzuentscheiden bzw. mitvorzuschlagen und haben damit ein erhebliches Gewicht. Deswegen erlauben Sie mir, dass ich das durch diese Bezeichnung hier auch deutlich mache. Das hat nichts mit Missachtung zu tun. - Das zum einen. Zum anderen. Wir haben in der Tat das Thema Stipendien diskutiert. Sie sagten: Das sind keine Stipendien. Ich darf einmal zitieren, was in der Fachförderrichtlinie zur Debütförderung festgehalten ist: Debütförderung ist auf die Bedürfnisse von Berufseinsteigern angepasst. Ja, was, meine Damen und Herren, soll das denn sonst sein als ein Stipendium? Wir reden hier über Künstler, und wir reden hier über Berufsanfänger, die eine solche Förderung erhalten sollen. Es gibt viele andere Berufsanfänger unter den Künstlern, die keine Förderung bekommen. Was meinen Sie, wie das bei denen ankommt? Glauben Sie, dass sie der Auffassung sind, dass es sich hier nicht um Stipendien handelt? Es geht um öffentliche Gelder; das möchte ich hier noch einmal betonen. Wir verteilen hier tatsächlich Steuergelder. Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, ob dadurch Konkurrenten benachteiligt werden. Zu unserem nicht eingebrachten Änderungsantrag. Ich kann Ihnen sagen, was wir anders gemacht hätten. Von dem ganzen Passus zur Projektförderung wäre nur der erste Satz stehen geblieben. Auch den Punkt 7, Bewilligungsverfahren, hätten wir anders formuliert. Ich habe über- S e i t e | 16 haupt nichts dagegen, wenn man Experten befragt. Im Kulturausschuss sitzen keine Experten. Auch die Mitarbeiter des Kulturamtes wissen nicht immer, ob sich eine Förderung lohnt oder nicht, und müssen dazu einen Experten befragen. Aber dieser Experte sollte bitte schön unabhängig sein. Das ist doch das Mindeste, was man verlangen kann. Insofern würden wir die Vorschrift zum Bewilligungsverfahren abkürzen. Wir meinen, in diesem Bewilligungsverfahren hat weder ein Vertreter der Initiative Leipzig + Kultur noch ein Mitglied des Leipziger Kulturrats etwas zu suchen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es noch einmal auf den Punkt bringen: Wenn Sie dem Änderungsantrag der Freibeuter zustimmen - so Sie bei Ihrem Änderungsantrag bleiben und keinen Ergänzungsantrag daraus machen; das würde ich Ihnen meinerseits anbieten, weil wir dann nicht dagegen stimmen müssten, auch wenn wir der Meinung sind, dass das schon läuft -, dann heißt das: Wir würden nicht festschreiben, dass die Projektförderung aus dem Kulturtopf für die freie Szene, der jährlich um 2,5 Prozent erhöht wird - schon das war ein Kompromiss; ursprünglich waren 5 Prozent gefordert -, jedes Jahr steigt. Das wollen wir aber gerne. Wir wollen, dass nicht nur die IF jedes Jahr in der Summe steigt, sondern auch die PF mit 20 Prozent. Das müssen Sie entscheiden. Wenn Sie dabei bleiben, wie ich vermute, würden Sie unseren Antrag damit ersetzen. Wenn Sie einen Ergänzungsantrag daraus machen würden, könnte man sich so oder so dazu verhalten. Vielleicht würden Sie dafür sogar eine Mehrheit erhalten. Es wäre unschädlich, noch einmal zu beschließen, dass es eine Evaluierung geben soll. Meinetwegen; damit habe ich kein Problem. Wir haben ein Problem damit, dass Ihr Antrag dazu führt, dass unser Anliegen bezüglich der Projektförderung vom Tisch ist, obwohl Sie das ja eigentlich auch gut finden. Zur Fachförderrichtlinie nur so viel. Beim Thema Befangenheit erwarte ich natürlich, dass die Verwaltung das ebenso stringent hält, wie wir es im Ausschuss machen, nämlich dass Mitglieder, die befangen sind, an Beratungen und Abstimmungen nicht teilnehmen dürfen. Wir haben darüber länger diskutiert, wie die Einbeziehung erfolgen soll. Die Verwaltung hat uns immer wieder gesagt, sie will die Sachkenntnis zur jeweiligen Sparte, über die gerade beraten wird, nicht jedoch zur Summe. Die Summen werden weiterhin zwischen Verwaltung und Kulturausschuss bera- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 ten. Das ist das Verfahren hier in der Stadt Leipzig. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Frau Niermann, wenn Sie sich nicht die Arbeit machen wollen, sich über den Unterschied zwischen Stipendium und Debütförderung zu informieren, dann erkläre ich Ihnen den noch einmal: Bei einem Stipendium wird über einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel drei oder sechs Monate, die Arbeit eines Künstlers gefördert. Da steht also die Arbeit im Vordergrund. Bei der Debütförderung geht es darum, wie von Frau Dr. Jennicke ausgeführt, dass die Kunst eines jungen Künstlers öffentlich gezeigt wird, also das Ergebnis seiner Arbeit. Das ist der Unterschied. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmgerät zur Hand! Zur Abstimmung steht der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zum Antrag 14.6. Stimmen Sie bitte jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, Stimmen, eine Enthaltung. 40 Nein- Zur Abstimmung über den Antrag 14.6, der von den Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD eingebracht wurde. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 22 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist das so beschlossen. Zur Abstimmung über TOP 18.25, Fachförderrichtlinie Kultur. Bitte stimmen Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 41 Ja-Stimmen, 15 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. So beschlossen. 14.8 Einrichtung von RadfahrSchutzstreifen in der Erich-ZeignerAllee (A 0075/17) (VI-HP-03700) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.8.1 dazu VSP (VI-HP-03700-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich wa- S e i t e | 17 ge jetzt den radikalen Themenwechsel von der Kultur zum Radverkehr. Auch der Radverkehr ist ein Thema, das die Gemüter immer wieder erhitzt. Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass wir mit unserem Antrag „Einrichtung von RadfahrSchutzstreifen in der Erich-Zeigner-Allee“ keine anderthalbstündige Debatte provozieren. Um das zu befrieden, schlage ich vor, den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung zu stellen. Es geht in erster Linie um einen Gewinn an Sicherheit für den Radverkehr in der Erich-ZeignerAllee. Dort gibt es, wie im Verwaltungsstandpunkt beschrieben, ein relativ kompliziertes Pflaster, die Fahrbahn ist mal breit, mal schmaler, es gibt dort Kitas und eine Schule sowie ruhenden Verkehr. Insofern können wir nachvollziehen, dass die Verwaltung sich Zeit nehmen will für die weitere Prüfung, wie man dort zu einer gesamtverkehrlich sinnvollen Regelung kommen kann. Ich möchte an Sie, Herr Oberbürgermeister, den Appell richten: Ja, der Beschlussvorschlag, den wir unterbreitet haben, ist formal rechtswidrig, weil nach der StVO die Anordnung eines Radfahr-Schutzstreifens Sache der Straßenverkehrsbehörde ist. Der Stadtrat ist dafür an sich nicht zuständig. Nichtsdestotrotz hat sich die Verwaltung konstruktiv mit dem Anliegen unserer Fraktion beschäftigt, wie man am Verwaltungsstandpunkt sieht. Es bietet sich auch an der einen oder anderen Stelle an, aus bestimmten Anträgen nicht nur Anordnungen herauszulesen, sondern sie als Anliegen zu verstehen, zu denen man uns eine konstruktive Antwort zukommen lassen sollte, in der aufgezeigt wird, wie die Verwaltung mit diesem unserem Anliegen umzugehen gedenkt. Zurück zum Thema „Radfahr-Schutzstreifen in der Erich-Zeigner-Allee“. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir als Stadtrat auch entschieden haben, Tempo-30-Zonen vor Kitas und Schulen einzurichten, obwohl das formal rechtswidrig war, weil dafür die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist. In der Erich-Zeigner-Allee gibt es mittlerweile auf Höhe der Grundschule eine Tempo-30-Zone, bei den Kitas jedoch nicht; das halte ich für zwingend notwendig. Der Radverkehr hat dort mit schwierigen Bedingungen zu kämpfen. Es gibt in beiden Kitas, wie im Verwaltungsstandpunkt ausgeführt, Hol- und Bringverkehr. Das bedeutet: Ständig klappen Autotüren auf und zu, auch der Straßenraum ist dadurch eingeschränkt. Für Radfahrer ist das Fahren dort, aber auch an anderen Stellen der ErichZeigner-Allee äußert kompliziert. Von daher wäre uns sehr daran gelegen, eine Lösung dafür zu finden. Wir sind gespannt, was die Verwaltung bis Ende des Jahres dazu auf den Tisch legt. Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 S e i t e | 18 Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? tragen. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass dazu eine gesamtstädtische Betrachtung erarbeitet wird. Das halten wir für zielführender, als uns in jedem Haushaltsplan mit Einzelmaßnahmen beschäftigen zu müssen. Abstimmung: Einige Enthaltungen, Gegenstimmen habe ich nicht gesehen. So beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. 14.10 Verminderung wirtschaftlicher Ausfälle in der Landwirtschaft und Erhöhung des Hochwasserschutzes in landwirtschaftlichen Bereichen (OR 0014/17) (VI-HP-03714) Stadtrat Zenker (SPD): Wir werden dem Antrag zustimmen. Dennoch die Frage: Das ist doch eigentlich Beschlusslage im Sportprogramm. Darin gibt es ja einen Passus zu Bewegungsspielplätzen, oder? Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf 14.10.1 dazu VSP (VI-HP-03714-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die Verwaltung empfiehlt: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag des Ortschaftsrats Engelsdorf zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. 14.11 Aufwertung und Verbesserung der Grünanlage „Festwiese“ im Zentrum Mölkaus (zwischen Zweinaundorfer-/ Gottschalk- und Albrechtshainer Straße) (OR 0054/14/18) (VI-HP-03733) Oberbürgermeister Jung: Herr Rosenthal, können Sie da helfen? Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Ich folge der Aussage von Herrn Zenker, dass wir das im Sportprogramm verankert haben. Das ist unser Prüfauftrag. Das kann man aber gern wiederholen. Gleichzeitig will ich noch einmal darauf hinweisen, dass unabhängig davon eine solche Prüfung nicht für die Schublade gemacht wird, sondern daraus natürlich konkrete Aufträge folgen sollen. Das wäre bei einem solchen Antrag immer zu überlegen. Dazu fehlt es derzeit an einer Aussage. - Ich denke, das war verständlich. Wenn nicht: Über das Sportprogramm ist das eigentlich schon geklärt. Der Antrag ist allerdings unschädlich. Eine finanzielle Größenordnung kann ich daraus aber nicht ableiten. Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau 14.11.1 dazu VSP (VI-HP-03733-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Pro-Stimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Pro-Stimme, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit abgelehnt. 14.12 Generationenspielplatz in Mölkau (OR 0055/17/18) (VI-HP-03734) Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau 14.12.1 dazu VSP (VI-HP-03734-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 14.12.2 dazu ÄA (VI-HP-03734-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Wird das Wort gewünscht? - Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Nur ganz kurz: Wir denken, dass es nicht zielführend ist, wenn Ortschaftsräte - ich sage mal - nach Lust und Laune hier und da einen Generationenspielplatz bean- Oberbürgermeister Jung: Okay. - Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Das mag alles richtig sein. Wir haben hier viele Programme beschlossen, die vorsehen, die Verwaltung zu beauftragen, uns entsprechende Vorschläge vorzulegen. Hier haben wir es aber mit einem konkreten Antrag eines Ortschaftsrates zu tun. Die Frage ist: Sendet der Hohe Rat zu Leipzig jetzt ein Signal nach Mölkau, das da lautet: „Ihr habt einen Antrag gestellt, den lehnen wir ab“? Oder senden wir ein Signal, das da lautet: „Wir haben zwar ein Sportprogramm, aber sagen jetzt noch einmal: Wir betrachten das Thema Generationenspielplätze für die ganze Stadt“? Das wäre ein positiver Beschluss, keine Ablehnung. Hier wird immer betont, dass wir demokratisch gewählte Gremien ernst nehmen. Dazu gehören auch die Ortschaftsräte, deren demokratisch gewählte Vertreter sich mit einem Thema beschäftigen. Deshalb sollten wir ein solches positives Signal aussenden. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Oberbürgermeister Jung: Es wäre auch positiv, wenn der Ortschaftsratsvertreter hier anwesend wäre. Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Damit entfällt der Beschluss über den Urantrag. 14.14 LEIPZIGSTIFTUNG - Wohnungsbau, aber auch sozial! (VI-A-03787) Einreicher: Stadträte M. Weber, F. Riekewald, T. Elschner, S. Schlegel, U. E. Gabelmann, D. Deissler, K. Schenk 14.14.1 dazu VSP (VI-A-03787-VSP-01) S e i t e | 19 Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! „Tue der Stadt Bestes!“ - ich glaube, das sollte insbesondere auch eine Stiftung tun, die mit der Stadt Leipzig eng verbunden ist. Aus dem Grunde gehen wir davon aus, dass in den weiteren Gesprächen auch diese Thematik noch einmal behandelt wird und im Zuge des Bebauungsplanverfahrens - wir haben ja den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bereits gefasst - die Details geregelt werden. Ich sage an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich: Eine Zustimmung nach § 34 ist für mich nicht hinnehmbar, zumal alle anderen, die dort im Umfeld gebaut haben, sich ebenfalls einem Bebauungsplanverfahren unterziehen mussten, was dem Ganzen gutgetan hat. Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es den Wunsch auf Einbringung? - Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Aufgrund der Fülle der heutigen Tagesordnung und der Diskussionsfreude des Stadtrates will ich mich bei diesem Thema relativ kurz halten. Das Thema ist bekannt. Es wurde auch schon mehrfach diskutiert, sowohl hier im Rat als auch in den Ausschüssen. Ich möchte auch nicht noch einmal darlegen, dass wir seit vielen Jahren Tausende KdUWohnungen durch Sanierung der Leipziger Altbausubstanz verloren haben. Bei größeren Bauvorhaben rufen Stadtverwaltung und Politik die Vorhabenträger stets dazu auf, 30 Prozent der Wohnungen in Größe und Ausstattung im Sinne des SGB II zu errichten, und verweisen zusätzlich auf die Richtlinie des Freistaates zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Aktuell prominente Beispiele sind der Bayerische Bahnhof und der Eutritzscher Freiladebahnhof. Das geplante Bauvorhaben der LEIPZIGSTIFTUNG mit immerhin 172 Wohneinheiten und einer Bruttogeschossfläche von 18.000 Quadratmetern entspricht - damit wir ein Bild haben, worüber wir hier reden - etwa 20 gründerzeitlichen Mehrfamilienhäusern. Der Messlatte, die wir bei der LWB und bei privaten Vorhabenträgern anlegen, muss sich natürlich auch die städtisch kontrollierte LEIPZIGSTIFTUNG stellen. Die Antragsteller haben sich darauf geeinigt, den sehr, sehr kurzfristig eingereichten Verwaltungsstandpunkt, der bis vor wenigen Minuten noch nicht einmal im ALLRIS zu lesen war, zur Abstimmung zu stellen. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Leipziger Ortsteil SchönefeldAbtnaundorf, in dem dieses Bauvorhaben realisiert werden soll, wohnen, wie dem Sozialreport 2015 auf Seite 45 zu entnehmen ist, besonders viele Leipzig-Pass-Inhaber. Die Arbeitslosenquote ist unter den Top Ten der Leipziger Ortsteile. Hochwertige Wohnungen mit höheren Mieten gibt es dort kaum. Die Einkommen der Einwohner des Ortsteils bewegen sich eher im unteren und mittleren Bereich. Die Zahl der Kneipen und Geschäfte ist ziemlich überschaubar. Von einer gesund durchmischten Bevölkerungsstruktur kann eher nicht die Rede sein. Nun will die LEIPZIGSTIFTUNG, eine Sammelstiftung aus 144 alten Leipziger Stiftungen, auf ihren eigenen Grundstücken zwischen RobertBlum-Straße und Löbauer Straße weit mehr als 100 Wohnungen errichten. Es handelt sich, soweit ich mich erinnere, um das größte Wohnungsbauvorhaben in Schönefeld im letzten Vierteljahrhundert. Wohnungen in dieser schönen Lage, in Mariannenparknähe, mit Schlossturmund Kirchturmblick könnten dazu führen, dass Schönefeld als Wohngegend auch für Menschen mit höheren Einkommen eine Option wird, womit sich die Kaufkraft im Ortsteil und in der Folge auch die örtlichen Strukturen sowie die Sozialdaten entwickeln könnten. Genau das wollen sieben Stadträte von den Fraktionen SPD, Linken und Grünen, allesamt nicht aus Schönefeld, verhindern. So sieht es jedenfalls aus. Mittels Ratsantrag will man erreichen, dass 30 Prozent der geplanten Wohnungen KdU-fähig errichtet werden. Ich sage ganz deutlich: Das halte ich für ein völlig falsches Sig- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 nal. In Schönefeld herrscht ein Mangel an hochwertigem Wohnraum, nicht aber an KdU-fähigen Wohnungen. Vom Mietpreisniveau des Waldstraßenviertels sind wir hier weit, weit entfernt. Auch gehört sozialer Wohnungsbau, wie aus der Satzung ersichtlich, nicht zu den Aufgaben der LEIPZIGSTIFTUNG. Insofern kann ich auch den Satz im Verwaltungsstandpunkt nicht verstehen, dass die entsandten Beiräte sich in der Stiftung für sozialen Wohnungsbau einsetzen sollen. Dafür müsste, glaube ich, der Stiftungszweck geändert werden. Ich hoffe, dass sich die Stiftungsgremien erfolgreich gegen den Versuch einer politischen Instrumentalisierung zur Wehr setzen können; ich jedenfalls werde das tun. Jetzt soll der Oberbürgermeister per Ratsbeschluss aufgefordert werden, für den Vorhabenbereich einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan in den Stadtrat einzubringen, um das Anliegen baurechtlich durchzusetzen - so der Ursprungsantrag. Das Dumme ist: Diesen Aufstellungsbeschluss gibt es bereits seit dem 29.03.2006. Wir brauchen keinen neuen und schon gar keinen unsinnigen Aufstellungsbeschluss. Eigentlich hätten die Damen und Herren Antragsteller das auch wissen können, wenn sie das genauer recherchiert hätten und sie sich wirklich für den Ortsteil Schönefeld interessieren würden. Aber Sachkenntnis ist ja bekanntlich das Letzte, was man für eine lebhafte Diskussion benötigt. Ich hoffe nicht, dass die Kollegen Weber, Riekewald, Elschner, Schlegel, Gabelmann, Deissler und Schenk hier nur die sieben Schwaben nachstellen und das Publikum erheitern wollten. Falls das Ihre Absicht war: Kompliment! Das ist hervorragend gelungen. Ich bitte Sie dennoch, sowohl den Antrag als auch den Verwaltungsstandpunkt abzulehnen. Danke schön. S e i t e | 20 Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Herr Maciejewski, ganz ehrlich: Es tut mir leid, dass ich nicht aus Schönefeld bin. Trotzdem kümmere ich mich auch um diesen Stadtteil. Sie haben hier gerade den antragstellenden Stadträten unterstellt, sie hätten keine Ahnung von diesem Stadtteil, weil sie dort nicht wohnen. Uns geht es darum, genau das zu verhindern, was Sie gerade so wunderschön beschrieben haben, nämlich Gentrifizierung. Um nichts anderes geht es hier nämlich. Im Moment kann man sich das Wohnen in Schönefeld noch leisten. Wir wollen, dass es dabei auch bleibt. Wir wollen, dass die Gentrifizierung, die in vielen anderen Stadtvierteln schon abgeschlossen ist, nicht auch noch den Leipziger Osten trifft. Das ist die Intention unseres Antrags. Die LEIPZIGSTIFTUNG, in deren Stiftungsrat auch zwei oder drei Bürgermeister sitzen, wäre in dieser Hinsicht kontrollierbar. Wir bitten den Oberbürgermeister, über den Verwaltungsstandpunkt Einfluss zu nehmen, dass bei diesem Vorhaben sozialer Wohnungsbau zumindest mitbedacht wird. Das ist genau das, was Schönefeld braucht. Natürlich braucht es auch höherwertigen Wohnraum, aber auch eine gute Durchmischung der Bevölkerung ist wichtig. Diese kann erreicht werden, indem 30 Prozent dieser Wohnungen im sozialen Wohnungsbau errichtet werden. Wir reden hier doch nicht von 100 Prozent. Beim sozialen Wohnungsbau geht es auch nicht um KdUSätze; davon sind wir schon lange weg. Wir reden hier über sozialen Wohnungsbau mit Mieten von 6,50 Euro pro Quadratmeter. Das ist das, was sich ein Normalverdiener und eine Normalverdienerin heutzutage leisten können. Ich jedenfalls kann mir mehr als 6,50 Euro pro Quadratmeter nicht leisten. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Dieser Antrag deckt sich nicht mit dem Wohnungspolitischen Konzept. Darin ist festgehalten, sozialen Wohnungsbau vor allem im Bestand zu realisieren; das heißt: zu modernisieren. Außerdem soll gemäß des Wohnungspolitischen Konzepts vor allem auf Verdichtung gesetzt werden. Beides ist dem Antrag nicht zu entnehmen. Deswegen werden wir uns enthalten, obwohl wir eigentlich für sozialen Wohnungsbau sind, was auch unser diesbezüglicher Antrag gezeigt hat, der natürlich von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Oberbürgermeister Jung: Es gibt noch Wortmeldungen von Herrn Elschner, Herrn Hobusch und noch einmal von Herrn Maciejewski. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Riekewald hat mir gerade aus der Seele gesprochen und all das gesagt, worauf ich hier auch eingehen wollte. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! So viel wollte ich an der Stelle gar nicht sagen. - Ich respektiere Ihre Anwesenheit in die- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 S e i t e | 21 sem Hohen Haus, Herr Schlegel, und erwarte, dass Sie auch meine respektieren. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. Meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen wir uns doch einmal die Frage: Was ist eigentlich Gentrifizierung? Wer in diesem Hause kann erklären, was Gentrifizierung oder die gern genutzte englische Variante Gentrification ist? Was ist das? Ist das der Moment, wo erstmals ein Milieuaustausch stattfindet, wo in Stadtteile nach und nach neue Einwohner einsickern, die die alte, angestammte Einwohnerschaft teilweise, aber noch auf einem niedrigen Niveau verdrängen, oder setzt Gentrifizierung erst ein, wenn diese kurzfristig hinzugekommenen Milieus merken: Hoppla, diese Entwicklung geht weiter, als wir gewollt haben? Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Hobusch hatte eben die Frage gestellt: Was ist eigentlich Gentrifizierung? Herr Hobusch, ich halte das einfach nur für einen linksalternativen Kampfbegriff, mit dem wir hier regelmäßig überzogen werden. Frau Riekewald, mir geht diese Debatte, die ganz wenig von Fakten durchsetzt ist, furchtbar auf den Zünder. Hören Sie auf, ein Bild zu zeichnen, als sei Leipzig kurz vor dem Untergang des Abendlandes, weil es hier keinen sozialen oder preiswerten Wohnraum mehr gibt! Der Monitoringbericht Wohnen der Stadt Leipzig besagt, dass bei 70 Prozent des Gesamtwohnraums die Preisspanne zwischen 5 und 6 Euro pro Quadratmeter liegt. Die restlichen 30 Prozent liegen je zur Hälfte darunter und darüber. Herr Maciejewski hat recht - dass ich hier einfach mal sage „Herr Maciejewski hat recht“, muss auch erst mal vorkommen -: In Schönefeld liegt der Anteil von Wohnungen zwischen 5 und 6 Euro pro Quadratmeter deutlich über 70 Prozent, vielleicht bei 85 oder 90 Prozent. Aber das, was auch für Schönefeld einen nachhaltigen Effekt bringen kann, was auch eine Durchmischung der Bevölkerung ermöglichen kann, was Sekundäreffekte setzt, was ein steigendes Gesamteinkommen in Schönefeld ermöglicht, was attraktivere Läden, Restaurants und Kneipen, was einen attraktiveren Kiez ermöglicht, sind eben auch der Zuzug und das Ermöglichen von hochwertigem Wohnraum. Da bedarf es eben keiner Deckelung von 30 Prozent für sozialen Wohnungsbau. Nebenbei gesagt: Derjenige, der in den neu gebauten sozialen Wohnraum - zu 6,50 Euro pro Quadratmeter, weil staatlich gefördert - einzieht, ist ein ganzes Stück bessergestellt als derjenige, der schon immer im Kiez wohnt und 5 Euro pro Quadratmeter zahlt, dafür aber wesentlich schlechtere Standards mit Pinselsanierung in Kauf nehmen muss. Das ist die Situation, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben das innerhalb unserer Fraktion eben noch einmal diskutiert und entschieden: Wir werden weder den Antrag noch den Verwaltungsstandpunkt unterstützen und dagegen stimmen. Vielen Dank. Frau Riekewald hat deutlich gemacht, dass sie, unabhängig davon, ob sie in Schönefeld wohnt oder nicht, überhaupt keine Ahnung hat, was dort abgeht. Hier von Gentrifizierung zu reden in Zusammenhang mit einem Stadtteil, wo wir Grundschulen haben, die zu über 40 Prozent von Kindern aus Hilfeempfängerfamilien besucht werden: Meine Güte! Wo leben Sie denn? Diesen Status quo wollen Sie beibehalten? Wollen Sie aus solchen Stadtteilen Ghettos machen in der Hoffnung, dass die Leute dort Ihre Partei wählen? Ich glaube, da haben Sie sich geschnitten, und das wissen Sie auch. Kommen Sie einmal dorthin, gerne auch zu einem Stadtteilrundgang, und reden Sie mit den Leuten, oder fragen Sie Ihren Kollegen Wehmann! Das ist sein Wahlkreis; er kann Ihnen sicherlich auch etwas erzählen. Hören Sie bitte damit auf, hier solche Begriffe zu verwenden! Für andere Stadtteile mag das vielleicht zutreffen, aber nicht für den Leipziger Nordosten. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Ehms. Stadträtin Ehms (DIE LINKE): Ich möchte als Stiftungsratsmitglied ganz kurz aus der Satzung zitieren. Unter § 2 Absatz 3, Gemeinnütziger Zweck der Stiftung, heißt es unter Punkt e): Unterstützung von Vorhaben und Einrichtungen, die zur sozialen Sicherheit von Leipziger Bürgern beitragen; Also: Das Thema „soziale Sicherheit“ ist hier benannt. Insofern deckt der Antrag, bei dem Vorhaben auch sozialen Wohnungsbau vorzusehen, den Stiftungszweck. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Vielleicht kann Herr Bonew das etwas befrieden. Bürgermeister Bonew: Ich werde es probieren. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr verehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr verehrte Gäste! Zunächst möchte ich mich im Namen der Verwaltung für die sehr späte Erstellung des Verwaltungsstandpunkts entschuldigen. Sagen wir es einmal so: Da haben wir verwaltungsintern noch Potenzial, schneller zu werden. Ich Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 S e i t e | 22 freue mich dennoch, dass die Einreicher hier erklärt haben, diesen Verwaltungsstandpunkt nunmehr zur Abstimmung zu stellen. Abstimmung: Fünf Enthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. Einiges muss ich noch klarstellen. Zunächst zur Satzung: Ja, wir wollen diese Objekte, wie Sie sie genannt haben, fördern. Aber hier befinden wir uns nicht auf dem Kapitalmarkt, der für Förderzwecke Geld zur Verfügung stellt, sondern die LEIPZIGSTIFTUNG baut mit ihrem Grundstockvermögen Wohnungen. Beim Grundstockvermögen kann man sich keiner Förderzwecke bedienen. Das wäre satzungswidrig, und die Aufsichtsbehörde würde einschreiten. Fördern darf man nur mit Geld aus den Erträgen des Grundstockvermögens. Und da sind wir genau bei dem Dilemma, in dem sich die LEIPZIGSTIFTUNG gerade befindet. Die LEIPZIGSTIFTUNG, obwohl nicht städtisch kontrolliert, fühlt sich selbstverständlich sozialen Zwecken verpflichtet, wenn auch aus dem Deckungsstockvermögen leider nicht möglich. 14.15 Sicherung der Transparenz bei Freihändigen Vergaben (VI-A-03827) Wir haben nach wie vor Wohnungen, wo wir, obwohl in sehr guten Vierteln gelegen, eher am KdU-Satz denn am Höchstsatz in dieser Stadt sind. Ich darf hier namens des Vorstands zu Protokoll geben, dass wir selbstverständlich sehr intensiv prüfen und einen Weg suchen, diese Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass die Finanzierung für die LEIPZIG-STIFTUNG nicht vom Himmel fällt, die Banken auch bei einer Stiftung sehr intensiv und sehr kritisch prüfen und wir natürlich ein wirtschaftliches Konstrukt vorlegen müssen, was auch der Überprüfung seitens der Stiftungsaufsicht standhält. Ich hoffe, mit dem Verwaltungsstandpunkt ist uns ein Kompromiss zwischen den sehr emotional vorgetragenen, gegenteiligen Meinungen in diesem Haus gelungen, und bitte um Zustimmung; denn das Projekt wird von den Akteuren im Stadtteil sehnsüchtigst erwartet. Ich war gestern vor Ort in der Besprechung des Stadtteilmanagements, wo alle Akteure am Tisch sitzen. Sowohl das Schloss Schönefeld, das wieder eine soziale Einrichtung, neu gebaut auf unserem Grundstück, bekommen soll, als auch die Akteure des Immobilienmarktes erwarten sehnsüchtig den Baubeginn. Sehr positiv wird das Projekt vom Stadtplanungsamt und vom ASW begleitet. Ich freue mich, dass wir es auch seitens der Baubürgermeisterin schon schriftlich haben, dass wir in einem §-34-Gebiet ohne Bebauungsplan bauen dürfen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich darf Sie jetzt um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts vom heutigen Tag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Einreicher: Mitglieder des Stadtrates im Vergabeausschuss VOB 14.15.1 dazu VSP (VI-A-03827-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste und Zuschauer am Livestream! Bei der Befassung mit Vorlagen auf Zuschlagserteilung bei freihändigen Vergaben für Bauleistungen über 100.000 Euro zeigte sich im Vergabegremium VOB wiederholt, dass die den Stadträten vorliegende Dokumentation seitens der Verwaltung nicht vollständig durch Unterschriftsleistungen bestätigt worden war. Dies betraf die Dokumente „Vergabevermerk - Entscheidung über den Zuschlag“ und „Vergabeprotokoll“. Dies war für die stimmberechtigten Mitglieder des Vergabegremiums für Bauleistungen nach VOB, den Stadträten Karsten Albrecht, Claus Müller, Michael Schmidt und Siegfried Schlegel, Anlass, den vorliegenden Antrag zu stellen. In dem vom Gremiumsvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter zu unterschreibenden „Vergabevermerk - Zuschlag“ bei freihändigen Vergaben für Bauleistungen wird die Einhaltung des VierAugen-Prinzips nicht transparent dokumentiert. Da letztlich das Vergabegremium mit seinen Vergabeempfehlungen unmittelbar Verantwortung für die Entscheidung übernimmt und die Verwaltung zur Auftragserteilung ermächtigt, muss die Rechtmäßigkeit bei der Angebotsbearbeitung auch bei freihändigen Vergaben nachvollziehbar und lückenlos dokumentiert sein. Lücken wurden wiederholt insbesondere bei Vorlagen des Amtes für Gebäudemanagement festgestellt und durch das Gremium kritisiert. Letztlich verwies das AGM darauf, dass das Vier-AugenPrinzip nicht hinreichend in städtischen Vergabevorschriften geregelt ist. Der vorliegende Antrag soll diesen Regelungsbedarf deutlich machen und eine Ergänzung in den städtischen Vergabevorschriften kurzfristig auf den Weg bringen, um auch auf diesem Gebiet die Transparenz zu sichern. In den städtischen Vergabevorschriften sollen kurzfristig verbindliche Regelungen getroffen werden, sodass auch bei freihändigen Vergaben von Leistungen über 25.000 Euro das Vier-Augen-Prinzip durchgängig gewahrt und der Dokumentationspflicht in Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 den Vergabeprotokollen und im Vergabevermerk - Zuschlag durch zwei Unterschriften Genüge getan wird. Den Vorschlag der Verwaltung übernehmen wir gern, verstehen ihn aber als ergänzende und erste Maßnahme. Er kann keine Ersetzung unseres Antrags sein. Wir bitten deshalb um Zustimmung zum Antrag. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. So abgestimmt. 14.16 Ruhender Verkehr in den Stadtteilen Altlindenau und Leutzsch (VI-A-03877NF-02) Einreicher: CDU-Fraktion 14.16.1 dazu VSP (VI-A-03877-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.16.2 dazu ÄA (VI-A-03877-ÄA-03) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Leutzsch und Altlindenau sind absolute Powerstadtteile. In den vergangenen Jahren sind Hunderte Häuser in diesen beiden Stadtteilen teils sehr aufwendig saniert worden, und es sind hervorragende Wohnungen entstanden, die nicht nur ein gut erschlossenes, sondern auch sehr naturbezogenes Umfeld bieten. Letzteres ist für mich, der ich im Herzen dieser beiden Stadtteile wohne, besonders wichtig. Mit den Menschen kamen und kommen auch die Autos in diese beiden Viertel. Das lässt sich auch nicht wegdiskutieren. Allein in den Jahren 2011 bis 2015 ist die Zahl der zugelassenen Autos um 1.300 gestiegen. Ich möchte hier jetzt keine Grundsatzdiskussion entfachen, ob das gut oder schlecht ist, ob die Menschen besser Fahrrad oder Straßenbahn fahren sollen und wie man das erreicht. Das Ziel unseres Antrags ist, denke ich, klar: Die Möglichkeiten zur Ausschöpfung des Parkraums sollen durch den Oberbürgermeister geprüft werden. Zunächst möchte ich mich für den sehr guten Verwaltungsstandpunkt bedanken, auch bei Ihnen, Frau Dubrau. Wir haben diesen fast vollständig in die Neufassung unseres Antrags übernommen. Allerdings fehlte ein sehr wesentliches Detail, nämlich bis wann die Verwaltung S e i t e | 23 diese Prüfung abgeschlossen haben will. Ich möchte Ihnen nicht zumuten, sich in einen dauerhaften Prüfungsprozess zu begeben. Auch andere Stadtteile bedürfen Ihrer Aufmerksamkeit. Uns geht es, wie gesagt, nicht um den Kampf der Kulturen. Deswegen muss ich auch noch einige Sätze zum Änderungsantrag des Jugendbeirats verlieren. Ich störe mich weniger an dem Beschlussvorschlag, sondern mehr an der Begründung; denn diese ist in Teilen etwas wohlfeil. Darin heißt es zum Beispiel: Der öffentliche Raum gehört jedoch allen und nicht nur Autofahrer*innen. Die Kosten eines privaten Pkw für die Gesellschaft durch Wartung der Infrastruktur, in Beschlag nehmen des öffentlichen Raums, die einhergehenden Umweltschäden etc. übersteigen das, was ein*e Autofahrer*in dafür an die Gesellschaft zahlt um ein Vielfaches. Ich sage Ihnen, warum ich damit ein Problem habe. Nicht etwa, weil ich selber Autofahrer bin ich nutze so viele Verkehrsmöglichkeiten, wie es gibt -, aber ich glaube, man darf dabei eines nicht vergessen: Viele Autofahrer und Autofahrerinnen bezahlen das schon über eine enorm hohe Kfz-Steuer, mit der auch das Genannte finanziert wird. Schauen Sie sich die Stadtteile Leutzsch und Altlindenau einmal an! Dort stehen nicht etwa die großen SUVs, die S-Klassen und die Bentleys. Jeder, der dort ein Auto hat, sieht es nicht als Luxusgut an, weil er nicht weiß, wohin mit seinem Geld. Die meisten Menschen, die dort ein Auto haben, brauchen es für das tägliche Leben. Sie brauchen es für den täglichen Weg zur Arbeit. Über die Arbeit zahlen sie - das muss man auch sagen - enorm viel an die Gesellschaft zurück; denn nur dann, wenn jemand auch zur Arbeit hinkommt und aufgrund seiner Tätigkeit einen enormen Teil an Steuern und Sozialabgaben zahlt, hält man den Laden irgendwie am Laufen. Deswegen kann ich mit dieser Begründung und logischerweise auch mit Ihrem Antrag nicht viel anfangen. Uns geht es darum, mit Augenmaß und Pragmatismus die Lebensbedingungen der Menschen ein Stück weit besser zu machen. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich nehme an, dass die neu gewählte Jugendbeiratsvorsitzende Pauline Haupt zum Änderungsantrag sprechen möchte. Herzlichen Glückwunsch zur Wahl! - Bitte schön. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Haupt (Jugendbeirat): Danke schön. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne! In der Neufassung des Antrags wird der Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich übernommen und nur noch ein Datum und die Finanzierungsmöglichkeit eingefügt. Damit bezieht sich unser Änderungsantrag immer noch auf den Inhalt des Antrags. Wir schlagen im ersten Satz des Beschlussvorschlags die Streichung von „sowie die Erweiterung des öffentlichen Parkraums“ vor und begründen das wie folgt: In einer wachsenden Stadt wie Leipzig wird auch der öffentliche Raum vermehrt knapp. Der öffentliche Raum gehört aber allen und nicht nur den Autofahrenden. Die Effektivität dabei ist auch sehr gering; denn ein Auto steht im Durchschnitt 23 Stunden am Tag still. In unseren Augen ist es Aufgabe einer Kommune, lebenswerten Raum für alle zu schaffen, und nicht, möglichst komfortable Parkplätze vor der Haustür zu garantieren. Eine weitere Ausweitung von kostenlosem öffentlichem Parkraum steht zudem nicht im Einklang mit dem wünschenswerten Wandel hin zu einer ökologischen Mobilität. Wir sind daher gegen die Schaffung von weiteren Parkplätzen im öffentlichen Raum und bitten Sie, unserem Änderungsantrag zustimmen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Frage, ob man Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung stellt, muss man, denke ich, etwas differenzierter urteilen. Wir haben vor kurzem im Stadtrat über das neue Quartier Krystallpalast entschieden. Da ist mit dem Investor vereinbart worden, die gesetzlich vorgegebene Anzahl der Stellplätze deutlich zu reduzieren. Wir haben, nachdem in der Diskussion hier im Stadtrat klargestellt wurde, dass durch eine entsprechende Parkraumbewirtschaftung sichergestellt wird, dass es kein Ausweichen in den öffentlichen Parkraum gibt, dieser Beschränkung bzw. Reduzierung der Stellplätze zugestimmt. Wir werden heute anlässlich der Vorlage zum Bayerischen Bahnhof auch wieder im Rahmen eines Änderungsantrags genau diese Frage diskutieren. Auch hier handelt es sich um ein Quartier, das neu geplant wird und wo bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden können wie ÖPNV-Anbindung etc. Dort ist es gerechtfertigt, in einer wachsenden Stadt, wo Fläche knapp ist, die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren. S e i t e | 24 Hier aber handelt es sich um eine andere Situation. Das ist ein historisch gewachsenes Quartier. Wir können dort keine Neuplanungen oder Anbindungen mehr vornehmen. Die Menschen werden nicht erst dorthin ziehen, sondern sie leben bereits dort und müssen sich mit den Rahmenbedingungen arrangieren. Sie haben unter Umständen einen Arbeitsplatz, den sie eben nicht mit dem ÖPNV erreichen können und daher auf das Auto angewiesen sind. Aufgrund dieser Voraussetzungen muss man daher differenziert prüfen, ob man als Stadt hier eine entsprechende, gegebenenfalls auch zusätzliche Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Parkraum schafft. Wir sind der Auffassung, in diesem Fall wäre es sinnvoll, das zu tun. Bei neuen Gebieten, die man komplett neu planen und von vornherein andere Voraussetzungen schaffen kann, sehen wir das anders. Deswegen bitten wir Sie ganz herzlich, den Änderungsantrag des Jugendbeirats abzulehnen. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Schalten Sie bitte Ihr Abstimmgerät ein! Zur Abstimmung steht zunächst der Antrag 03877-ÄA-03 des Jugendbeirats. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 34 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt. Zur Abstimmung über den Antrag der CDUFraktion in der Neufassung. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 57 : 0 : 0. So beschlossen. 14.19 Frauenförderung in städtischen Unternehmen (VI-A-03914) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.19.1 dazu VSP (VI-A-03914-VSP-01) Einreicher: Oberbürgermeister Wünscht jemand das Wort? - Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat! Liebe Gäste! Es gibt so Momente im Leben, in denen wir uns fragen: Wie konnte das bloß passieren? Ein solcher war für mich zweifelsfrei die Kenntnisnahme des Verwaltungsstandpunkts VI-A-03914. Selten hat ein Verwaltungsstandpunkt die Ambitionslosigkeit der Leipziger Stadtverwaltung so klar offenbart, und selten hat ein Verwaltungsstandpunkt so dreist versucht, uns Äpfel als Birnen zu verkau- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 fen. Es hätte eigentlich nur noch gefehlt, dass uns die Verwaltung als Alternativvorschlag die Einrichtung eines Männerförderplans für die St. Georg gGmbH vorgeschlagen hätte, oder? Zugegeben, es ist auch nicht so leicht. Immer wieder kommt die EU mit neuen, schwer zu durchschauenden Regelungen daher. Kürzlich erst, am 27. November 2000, hat der Europäische Rat die Richtlinie des Rates 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, auch als Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie bekannt, verabschiedet. Zwei Jahre später, 2002, folgte die EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in den Bereichen Beschäftigung, Beruf und Arbeitsbedingungen, die sogenannte Gender-Richtlinie. Dann schwappte die Welle nach Deutschland herüber. Schon am 24. April 2015 verabschiedete der Bundestag das Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes, kurz: Bundesgleichstellungsgesetz, noch kürzer: BGleiG. Weil sie das offenbar schon geahnt hatte, vereinbarte die Sächsische Staatsregierung 2014 in ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf das zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht verabschiedete BGleiG - Zitat -: Das Sächsische Frauenförderungsgesetz wird bis 2016 zu einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden wir auch die Rolle und Aufgaben der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten diskutieren. … Auf die verbindliche Einhaltung von Frauenförderplänen und weiteren Regelungen werden wir stärker achten. Zugegeben, 2016 ist schon vorbei. Aber immerhin liegt jetzt ein Referentenentwurf vor. Das neue Landesgleichstellungsgesetz für Sachsen ist für 2018 avisiert. Nach dem Entwurf werden die Beteiligungsunternehmen - in Anpassung an das Gleichstellungsgesetz des Bundes, des BGleiG - einen Förder- also einen Gleichstellungsplan zu erstellen und eine Verantwortliche, also eine Beauftragte in dem Beteiligungsunternehmen, zu benennen haben. Übrigens: Andere Bundesländer haben ihre Hausaufgaben längst gemacht. Das Land Berlin, das Saarland und im vergangenen Jahr auch Hessen haben entsprechende Passagen schon in ihre Landesgleichstellungsgesetze aufgenommen. S e i t e | 25 Nur ein von unbeugsamen Sachsen bevölkertes Städtchen hört nicht auf, Widerstand zu leisten. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Sollte unsere kluge Stadtverwaltung das alles nicht gewusst haben, oder hat sie es gewusst und dachte, sie könne die Sache aussitzen, bis ein Gesetz sie dazu zwingt? Sind die ein, zwei Jahre, die vergehen werden, bis das Landesgesetz sie zwingt, gewonnene Jahre? Wer gewinnt, wenn wir keine Frauenbeauftragten und keine Frauenförderpläne in unseren Beteiligungsunternehmen haben? Ich sage es Ihnen: Niemand gewinnt. Wer verliert etwas? Ich sage es Ihnen: Die Unternehmen, die Frauen, die Männer und die Stadt Leipzig selbst. Meine Herren, wenn Sie morgen früh vor dem Spiegel stehen, bitte fragen Sie sich nicht, ob Sie Ihren Posten innehätten, wenn es in Deutschland schon echte Gleichstellung gäbe! Sie haben sich Ihren Posten verdient. Aus diesem Selbstbewusstsein heraus können Sie agieren. Jede Frau in diesem Land hat einen Vater, und jede Tochter hat es verdient, dass er sich für ihre Chancengleichheit einsetzt. Liebe Stadträtinnen und Stadträte, bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste! Liebe Frauen, und wieder einmal geht es um Frauenförderung. Dem Mainstream entsprechend sollen nach diesem Antrag der Grünen die Beteiligungsunternehmen der LVV-Gruppe, die LWB GmbH und die St. Georg gGmbH verpflichtet werden, zukünftig Frauenförderpläne aufzulegen, eine Frauenbeauftragte in ihrem Unternehmen zu installieren und dann auch über die Umsetzung zu berichten. Ich könnte jetzt ganz einfach auf den Verwaltungsstandpunkt verweisen, den ich im Unterschied zu den Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen ganz hervorragend finde. Er gefällt uns. Insofern vielen Dank für diesen Verwaltungsstandpunkt! - Ich glaube aber, dass es hier um etwas ganz Grundlegendes geht, Frau Dr. Märtens. Deswegen denke ich, dass wir unseren Standpunkt noch einmal genauer hier darlegen sollten. Wir können diesem Antrag nicht zustimmen, und zwar aus zwei wichtigen Gründen: Ich beginne mit dem aus meiner Sicht stärksten Argument, das gegen den Beschluss Ihres Antrags spricht. Frauenförderpläne sind gut gemeint, aber sie sind sinnlos. Frauenförderpläne, wie sie hier beantragt sind, führen - davon bin ich überzeugt - Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 nicht zu dem gewünschten Erfolg. Für Gleichheit und vor allem für Gerechtigkeit werden solche Frauenförderpläne nicht sorgen. Das zeigt schon ein Blick auf die Zahlen der einzelnen städtischen Unternehmen. Schauen Sie sich einmal die Zahlen in der LWB GmbH und in der Klinikum St. Georg gGmbH an! Sowohl in der LWB als auch im LWB-Konzern beträgt der Frauenanteil an der Mitarbeiterschaft derzeit 53 Prozent. In den Führungspositionen beträgt der Frauenanteil sowohl in der LWB als auch im LWB-Konzern aktuell 43 Prozent. Der LWB stehen, wie Sie alle wissen, zwei Geschäftsführerinnen vor. - Noch deutlicher wird das Bild im Klinikum St. Georg. Hier liegt der Anteil der Frauen an der Mitarbeiterschaft bei knapp 80 Prozent, und zwar in allen Bereichen. Dieser Frauenanteil variiert, abhängig von den Dienstarten in den klinischen Bereichen. Die Verwaltung des Klinikums wird - auch das wissen Sie - von einer Frau, nämlich von Frau Dr. Minde, angeführt. Warum, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie, ist das so? Sicherlich nicht deshalb, weil es dort keine Frauenförderpläne gibt. Im Gegenteil - ich bin von meiner Kollegin Jessica Heller gebeten worden, die heute leider krankheitsbedingt fehlt, das auch noch einmal zu sagen -: Man sollte ernsthaft darüber nachdenken, ob man vielleicht einmal Männerförderpläne auflegt. Warum also ist das so? Das ist deshalb so, weil es viele Frauen gibt, die diese Jobs machen können und die sie vor allen Dingen auch machen wollen. Der Frauenanteil in Wohnungsunternehmen, im Gesundheitswesen und in Personalverwaltungen ist nicht nur in Leipzig sehr hoch. Das liegt daran, dass viele junge Frauen sich gerade in solchen Sparten ausbilden lassen, dass sie sich diese Jobs zutrauen und dass sie sich darauf auch bewerben. Hier, meine Damen und Herren, müssen wir ansetzen. Hier muss auch die Gesellschaft ansetzen. In der Familie, in der Schule und auch in der gesellschaftlichen Bildung - das haben Sie richtig erkannt, Frau Dr. Märtens müssen wir ansetzen. Wir müssen erreichen, dass Mädchen sich für andere Berufe, für Jobs in den sogenannten MINT-Fächern begeistern, dass sie sich darum auch bewerben und später dann auch Führungspositionen zutrauen, und zwar auch in den eben nicht genannten Sparten. Frauenförderpläne helfen da nicht. Wir werden Mädchen und junge Frauen nicht gewinnen, sich irgendwo zu bewerben, wenn wir da nicht ansetzen. Wir brauchen eine nachhaltige Herangehensweise. Liebe Kolleginnen, liebe Frau Krefft, liebe Frau Körner, liebe Frau Dr. Jennicke - ich spreche jetzt einmal diejenigen an, von denen ich weiß, S e i t e | 26 dass sie Kinder haben und trotzdem einen Beruf bewältigen und zudem noch Zeit finden, sich politisch zu engagieren und für gesellschaftliche Dinge einzusetzen -, Sie bewältigen Ihren Job, und Sie wissen ganz genau, dass Sie das auch ohne Frauenförderpläne geschafft haben. Die haben Sie dafür nicht gebraucht. Auch wenn meine Redezeit fast zu Ende ist, will ich noch ein zweites Argument nennen, das für mich fast genauso schwer wiegt: Ich kann diesem Antrag nicht zustimmen, weil ich davon überzeugt bin, dass Frauenförderung dieser Art ebenso wie die vielerorts diskutierte und inzwischen auch schon durchgesetzte Frauenquote jedenfalls langfristig zu einer Ungleichbehandlung von Männern und Frauen führen wird. Es war richtig und wichtig, meine Damen und Herren, dass unsere Großmütter, unsere Mütter und auch viele Frauen und Männer unserer Generation sich in den vergangenen Jahrzehnten ganz im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes für die Gleichbehandlung eingesetzt haben. Ich nenne hier nur das Beispiel meiner Schwiegermutter, die in den 70er-Jahren als aktives Mitglied der Frauen-Union für die Rechte der Frauen gekämpft hat. Sie hat Pionierarbeit geleistet wie viele andere auch. Nun aber ist aus meiner Sicht Augenmaß erforderlich. Ich zitiere an dieser Stelle Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Ich frage Sie: Wie häufig haben Sie schon den Satz gehört: „Die Frau ist eine Quotenfrau; sie säße dort nicht, wäre sie keine Frau“? Wie häufig sagte Ihnen ein Mann - mir haben das schon einige gesagt -: „Den Job habe ich nicht bekommen; die haben eine Frau gesucht“? - Das kann nicht das sein, was wir wollen. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, unsere Unternehmen sind verpflichtet, Oberbürgermeister Jung: Bitte achten Sie auf die Zeit, Frau Niermann! Stadträtin Niermann (CDU): - jeden einzelnen Mitarbeiter, egal ob Mann oder Frau, vorurteilsfrei zu unterstützen und seine besonderen Stärken zu erkennen und zu entfalten. Genauso muss es sein: nicht gezielt Frauen zu fördern, Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 S e i t e | 27 sondern sie gleichberechtigt zu behandeln. Darum muss es uns gehen. Dieser Antrag führt nicht zu diesem Ziel. Deswegen lehnen wir ihn ab. - Vielen Dank. lament, wie wir es sind, geht das einfach nicht. Ich lasse es nicht zu, dass Sie eine Kollegin, die wie wir alle hier vom Volk gewählt ist, diskriminieren, nur weil sie einen Standpunkt hat, der scheinbar nicht der Ihre ist. - Das ist das eine. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Zum anderen. - Ich versuche, mich nicht aufzuregen. - Sie haben wieder einmal den Eindruck vermittelt - das ist irgendwie etwas typisch Linkes -: Der Wähler ist einfach doof. - In Sachsen gibt es bei Kommunalwahlen die sogenannten offenen Listen. Die meisten Parteien schlagen bis zu elf Personen je Wahlkreis vor. Bei den meisten Parteien ist das quotiert: männliche und weibliche Bewerber zu jeweils 50 Prozent. Bei anderen Parteien wie auch bei uns gibt es Drittelregelungen. Man muss einfach einmal akzeptieren, dass sich der Wähler für den Stadtrat entscheidet, dem er am meisten vertraut. Dass das auch mal keine Frau ist, das kann mir zwar leidtun, und es ist sicherlich auch zu überlegen, woran das gelegen hat. - Ja, aber - - Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Gäste hier im Haus und am Livestream! Das, was ich jetzt gehört habe, hat wirklich alles überbordet. Eine Frau spricht gegen Frauen. Würde das ein Mann gegen Männer tun, wenn es um bestimmte Dinge geht? Nein. Da funktionieren die Netzwerke. Hier spricht eine Frau über Frauen und darüber, was sie können und was nicht und was sie sein lassen sollten. Ich frage Sie: Wird nicht der Freistaat von der CDU regiert? Gibt es da nicht extra eine Frauenbeauftragte? Ich weiß das, weil erst letzte Woche ein Treffen der Frauenbeauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten des Freistaates in diesem Rathaus stattfand. Sieht die Frauenbeauftragte des Freistaates die Notwendigkeit ein? Ich weiß nicht, ob wir Linken die Ersten waren, ich weiß auch nicht, ob die Grünen die Ersten waren. Ich weiß nur eines: Die CDU ist vorne dran und hat es begriffen, auch wenn sie den Weg dorthin noch nicht erkannt hat: Ein Frauenförderungsplan kann eine Möglichkeit sein, aber nicht er allein. Ich will Ihnen noch etwas sagen. Wir sind die Fraktion mit den meisten Frauen. Ja, jede zweite Frau ist eine Quotenfrau, auch weil wir wissen, dass unsere Gesellschaft leider in vielem noch nicht so weit ist. Warum sind hier im Stadtrat nicht zur Hälfte Frauen und zur Hälfte Männer vertreten, obwohl Frauen die Hälfte der Gesellschaft stellen? Sagen Sie mir, warum nicht? Jetzt rede ich. Abschließend will ich Ihnen noch eines sagen: Sicherlich führt dieser Antrag noch nicht zu einer Lösung. Sicherlich gibt es noch viel mehr Instrumente, aber das Instrument, das hier vorgeschlagen wurde, sollte man auch in Betracht ziehen. Und: So redet man darüber nicht. Oberbürgermeister Jung: Es meldet sich ein Mann: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Frau Hollick, ich lausche Ihnen immer mit großer Aufmerksamkeit, und meistens höre ich Ihnen auch gerne zu. Aber was mir einfach tierisch auf den Zeiger geht, ist, dass Sie Leuten, die nicht Ihrer Meinung sind, den Mund verbieten wollen. In einem freien Par- (Glocke) Ich spreche deshalb zum Thema, weil ich immer das Gefühl habe, dass der Wähler von Ihnen für ein bisschen doof gehalten wird. Ich glaube, das ist er nicht. Das Schöne an einer gleichberechtigten Gesellschaft ist doch, eine gewisse Auswahl zu haben und demjenigen den Vorzug geben zu können, der von seiner Leistung am besten geeignet und befähigt ist. Und darum geht es uns. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Wir können, denke ich, abstimmen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein! Zur Abstimmung steht der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Frauenförderung in städtischen Unternehmen“. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 22 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. So beschlossen. 14.20 Leipzig fördert Jubiläumsjahr 2019 zum 200. Geburtstag Clara Schumanns (VI-A-03928) Einreicher: Stadträtin Katharina Schenk, Stadträtin Mandy Gehrt Einreicher: Stadträtin Dr. Gesine Märtens 14.20.1 dazu VSP (VI-A-03928-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde die Einordnung dieses Tagesordnungspunkts genial. Das Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 erspart mir manches zur Emanzipation der Frau zu sagen. Just am Internationalen Frauentag gelang es uns, zwischen den Frauen, die hier heute schon am Pult standen und vortrefflich miteinander diskutieren können, Konsens zu diesem Thema herzustellen. Mir war das wichtig, auch weil wir oft völlig verschiedene Positionen vertreten. Ich glaube, dieses Gremium, der Stadtrat, würde nicht funktionieren, wenn wir nur zwei Fraktionen hätten, eine Fraktion besetzt mit Männern und eine Fraktion besetzt mit Frauen. Wir leben zum Glück in einem Land, wo wir verschiedene politische Meinungen haben können, zum Beispiel auch über Instrumente, mit denen die Frauenförderung gelingen kann. Wir Grünen halten Quotierung für sehr wichtig, möglichst in dem gebotenen Maße und nicht nur in niedrigen Prozentanteilen. Aber es ist richtig: Man kann das unterschiedlich sehen, wie wir in der letzten Debatte gehört haben. Beim Thema, Clara Schumann zu würdigen, haben alle Fraktionen, die Frauen in den Kulturausschuss entsandt haben, zusammengefunden. Ich empfehle denjenigen, die erfahren wollen, ob und wie man Clara Schumann zu ihrem 200. Geburtstag ehren sollte, den Verwaltungsstandpunkt zu lesen, sich diesbezüglich aber auch Literatur zu Gemüte zu führen und das SchumannHaus zu besuchen. Es ist absolut spannend, zu erfahren, was von dieser Frau im 19. Jahrhundert alles bewirkt wurde. Das Kulturdezernat hatte 2009 die Vorlage zur jährlichen Förderung von Jubiläen in Höhe von bis zu 450.000 Euro eingebracht. Bisher wurden ausschließlich interessante und bemerkenswerte männliche Personen gewürdigt. Das stieß uns schon auf, als wir über den 200. Geburtstag von Clara Schumann im Jahr 2019 beraten haben. Die Verwaltung hat zwar sehr lange gebraucht für die Erarbeitung des Verwaltungsstandpunkts - das hat mehrere Monate gedauert, was wir wiederholt kritisiert haben -, aber dafür ist er nun vortrefflich geworden. Ich kann ihn absolut empfehlen. Er hebt die Besonderheit von Clara Schumann hervor und gibt abschließend die Empfehlung, unseren Beschlusstext, dass die Stadt Leipzig voll hinter einer Würdigung stehen und das auch finanziell untersetzen soll, um den Ausblick zu ergänzen, dass der Haushaltsansatz 2019 darauf ausgerichtet wird. Durch die Beratungen im Kulturausschuss und aufgrund des Verwaltungsstandpunkts wissen wir, dass es schon in 2018 Fördermöglichkeiten geben soll. Das Fazit im Verwaltungsstandpunkt ist - ich denke, das ist auch für die Öffentlichkeit interessant, zu wissen -, dass die Jubiläumsförderung, die bisher auf 450.000 Euro jährlich festgesetzt S e i t e | 28 ist, im Jahr 2019 aufgestockt werden soll, auch weil es in 2019 noch weitere Jubiläen zu würdigen gilt. Die Kulturverwaltung will den Schumann-Verein darin unterstützen, für das Schumann-Haus Bundesmittel zu bekommen. Die Fördermittelschwerpunkte, die wir jedes Jahr festlegen, sollen im Jahr 2019, aber auch schon 2018 diese Förderung ermöglichen. Wir erhalten auch investive Verstärkungsmittel, die wir zum Beispiel für die Sanierung von Gebäuden verwenden können. In diesem Zusammenhang sollte überlegt werden, ob man damit das Schumann-Haus unterstützen kann, das ja seine Pläne bereits öffentlich bekannt gemacht hat. Auf internationalen Brettern soll es Konzerte geben, die das Schaffen von Clara Schumann in den Vordergrund stellen. - Das alles ist sehr schön. Es gab auch schon ein erstes Arbeitstreffen mit der Verwaltung. Die Arbeitsgruppe hat einen Bericht erarbeitet, der sich sehr erfreulich liest; denn die Projekte sind sehr vielfältig: von Konzerten im Gewandhaus und bei freien Trägern bis hin zu Ausstellungen und Stadtteilbürgerfesten. Auch mit der Kirchgemeinde der Gedächtniskirche sind Projekte geplant. Ich möchte betonen: Gerade der Verein Notenspur hat sehr vielfältige Ideen, darunter auch eine Radtour. Es gibt sowohl für den Bereich der modernen Musik als auch für den der klassischen Musik vielfältige Ideen, ebenso in der Bildung und Familienbildung. Wir haben uns darauf geeinigt, eine Würdigung zu beantragen, weil uns durchaus klar ist, dass das Wirken von Clara Schumann im 19. Jahrhundert nicht selbstverständlich war. In der Literatur dazu ist nachzulesen, mit welchen Unsicherheiten sie zu kämpfen hatte und wie sehr sie unter ihrem Gebundensein litt. Es war nicht alles perfekt. Sie war auch Zwängen verhaftet. Sie brauchte Jahre, um selber komponieren zu können. Sie hat Werke von Beethoven erst nach Loslösung von ihrem Ehemann zur Konzertreife bringen können und ist vor allem damit als Pianistin berühmt geworden. Es ist sehr eindrucksvoll, über ihr Leben zu lesen und zu erfahren, was sie auch familiär durchleiden musste und wie sie das geschafft hat. Das war damals alles andere als üblich. Man mag Emanzipation oder auch Feminismus gut finden oder nicht - nicht einmal wir Antragstellerinnen sind uns da einig, wie ich gehört habe -: Trotzdem sind wir alle beeindruckt und sagen: Leipzig muss das in 2019 bekannt machen, auch international. Und da es die erste Frau ist, die wir im Bereich Kunst und Kultur in dieser Art würdigen, sollte dies nicht mit minimalistischen Mitteln geschehen oder vermehrt anderen überlassen bleiben. Leipzig muss sich da schon ein Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Stück weit strecken und dafür ein gutes Konzept und einen Plan aufstellen. Es sind bereits gute Ideen auf den Weg gebracht. Vielen Dank noch einmal an alle Kolleginnen und Kollegen, die hoffentlich jetzt auch zustimmen werden. Wir freuen uns auf die Vorhaben, die von der Verwaltung bereits angedacht worden sind, und hoffen, dass auch die freie Szene noch stärker einbezogen wird, als es beim ersten Arbeitsgespräch der Fall war. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Eine weitere Wortmeldung kommt von Herrn Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste, Pressevertreter und Zuschauer am Livestream! Um es vorwegzunehmen: Mit großer Freude habe ich in der Biografie Clara Schumanns lesen und erfahren dürfen, was mich mit der jungen Clara Josephine Wieck verbindet. Clara Wieck und meiner Wenigkeit wurde die Ehre zuteil, in der Leipziger Nikolaikirche die Heilige Taufe empfangen zu dürfen. Clara Schumann war bekanntlich eine der herausragendsten deutschen Pianistinnen und Komponistinnen des 19. Jahrhunderts. Als Tochter unserer Stadt verdient sie zweifellos eine angemessene Anerkennung aus Anlass ihres 200. Geburtstages. Mit großer Verwunderung nahmen wir daher zur Kenntnis, dass Stadträtinnen aller Altparteien in zugegebenermaßen von mir unterstellter gemeinsamer Absprache diesen Antrag eingereicht haben. Ich nehme an, dass die Einreicherinnen die Herren von der AfD-Fraktion im Vorfeld dabei aus Versehen nicht angesprochen bzw. nicht mitbedacht haben. Oder war das etwa ein gutes Beispiel für weibliche Netzwerke, Frau Hollick? Wenn die Damen, allen voran Frau Dr. Märtens, nun aber glauben, wir werden aus diesem Grund dem Antrag nicht zustimmen, so muss ich Ihnen, vielleicht zu Ihrem Erstaunen, mitteilen: Wir werden dem Antrag zustimmen; denn im Gegensatz zu Ihrem Statement zu unserem kürzlich eingereichten Antrag auf Namensgebung einer Schule nach Katharina von Bora votieren wir sachorientiert. Für uns spielt der vermeintlich falsche Antragsteller keine Rolle. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass Sie jetzt nicht etwa Ihren Antrag zurückziehen, weil angeblich - Zitat „das Andenken an eine mutige Frau für falsche Ziele missbraucht werden soll“. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über den An- S e i t e | 29 trag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts ab. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 14.22 Schaffung eines sicheren Verkehrsüberweges Hohe Straße / BernhardGöring-Straße (VI-A-04018-NF-01) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 14.22.1 dazu VSP (VI-A-04018-VSP-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Haupt. Haupt (Jugendbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste und Zuschauer! Gestern Abend habe ich mir zur Einstimmung auf die heutige Sitzung per Googlemaps Streetview noch einmal die Kreuzung Hohe Straße/Bernhard-Göring-Straße angeschaut und eine ganz wunderbar passende Momentaufnahme finden können, die an der Kreuzung zwei kleine Kinder zeigt, natürlich die Gesichter unkenntlich gemacht, Hand in Hand recht unbeholfen an der großen Kreuzung stehend, während auf der Kreuzung Autos fahren. Unser Antrag geht ursprünglich auf ein Gespräch eines jetzigen Jugendparlamentariers mit Freunden am Evangelischen Schulzentrum Leipzig zurück, die ihn auf das Problem aufmerksam gemacht haben. Ich selbst habe mein Abitur auch am Evangelischen Schulzentrum gemacht und weiß, wie ungünstig die Verkehrssituation dort ist, um die Straße überqueren zu können. Im Ursprungsantrag hatten wir die Stadtverwaltung damit beauftragen wollen, einen sicheren Überweg für eine gefahrenlose Querung zu schaffen. Am 24. Mai kam dazu der Verwaltungsstandpunkt, der einen Alternativvorschlag unterbreitete, nämlich diese Kreuzung im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung der Bernhard-Göring-Straße zu prüfen. Wir stehen dem Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich positiv gegenüber. Eine Tempo-30-Zone schafft mehr Sicherheit. Diese Kreuzung aber lediglich mitzuprüfen, ist uns zu unkonkret. Eine Tempo-30-Zone würde das Problem der Querung auch nicht wirklich lösen. Ein ununterbrochener Verkehrsfluss ist zu befürchten. Eine Prüfung verspricht ja auch nicht zwangsläufig die Lösung des Problems. Deshalb haben wir am 7. Juni eine Neufassung unseres Antrags beschlossen. Gestern gab es leider ein bisschen Verwirrung darüber. Noch gestern Abend habe ich feststellen müssen, dass der Ursprungsantrag und die Neufassung identisch waren. Schade! Ich berichte Ihnen jetzt von Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 der Neufassung, mit der wir den Oberbürgermeister beauftragen wollen, im zweiten Halbjahr 2017 die Querungsbedingungen zu verbessern, sie also nicht nur zu prüfen, sondern sie tatsächlich auch zu verbessern, gerne auch im Rahmen der gesamten Verkehrsberuhigung. Unser Ideal wären natürlich Zebrastreifen. Nun wissen wir aber, dass sich diese als problematisch, wenn auch nicht unmöglich erweisen könnten, wenn der Bereich Tempo-30-Zone wird. Alternativ wären auch sogenannte Gehwegnasen möglich. Davon waren wir recht begeistert, weil sie den Querungsweg verkürzen und die Straße optisch verengen würden, was zur Entschleunigung der Autofahrenden führen würde. Auch die Ecken wären nicht mehr so zugeparkt. Das heißt: Man kann besser Einsicht nehmen, was insbesondere für kleine Kinder oder für Menschen, die im Rollstuhl sitzen müssen, oder für Menschen mit Rollatoren deutlich günstiger wäre. Eine bauliche Lösung wäre wünschenswert. Eine Markierung solcher Gehwegnasen würden wir aber auch schon als Fortschritt sehen. In diesem Sinne danken wir der Stadtverwaltung, stellen aber dennoch die Neufassung unseres Antrags zur Abstimmung, um die Umsetzung sicherstellen zu können. Die Form ist, wie gesagt, noch unklar. Ziel ist die Verbesserung der Querungsbedingungen. Ich bitte Sie hiermit, für die Neufassung unseres Antrags zu stimmen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann steht der Antrag in der Neufassung zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Keine Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.23 Bürgerentscheid zum „Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal“ (VI-A04054) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.23.1 dazu VSP (VI-A-04054-VSP-02) Einreicher: Dezernat Kultur Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Verehrte Beigeordnete! Das Wort „Bürgerbeteiligung“ ist derzeit in aller Munde. Sie können heute für oder gegen Bürgerbeteiligung stimmen. Der Antrag meiner Fraktion auf einen Bürgerentscheid zum Einheits- und Freiheitsdenkmal gibt Ihnen dazu Gelegenheit. S e i t e | 30 Um möglichen Unterstellungen - hier beziehe ich mich auf Äußerungen, die ich bereits im Jahr 2014 gemacht habe - gleich vorab zu begegnen: Es ist auch für uns als Linke selbstverständlich, dass in Leipzig an die Ereignisse im Herbst 1989 erinnert wird. Es war ein Systemumbruch im wahrsten Sinne des Wortes. Jeder, der damals hier lebte, war und ist von ihm und seinen Folgen betroffen - politisch, sozial und kulturell. Für uns als DIE LINKE ist es daher wichtig, dass auch die beteiligt werden, die für den Geist von 1989 stehen, und das ist nach unserer Auffassung zum Großteil die Leipziger Stadtgesellschaft. Nachdem das damalige Verfahren beendet wurde, steht ein neues unmittelbar bevor. Das ist unsere Chance, um eine breite Akzeptanz zu sichern, den Leipziger Bürgern die Grundsatzfrage „Wollen Sie ein solches Denkmal oder nicht?“ erneut zu stellen, und das in einem Bürgerentscheid. Es geht hier und heute nicht darum, ob wir, die Fraktion DIE LINKE, oder ob der Stadtrat dieses Denkmal wollen oder nicht. Der Stadtrat soll heute lediglich entscheiden, ob die Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage direkt beteiligt werden und über diese Frage abstimmen können. Bereits 2009 und 2014 hatte der Stadtrat Gelegenheit dazu, aber er hat sie damals versäumt und den Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt. Immerhin hat sich der Verwaltungsstandpunkt im Vergleich zu dem von 2014 weiterentwickelt. Damals war im Verwaltungsstandpunkt noch zu lesen, ein Ablehnungsgrund sei, dass man ja das Denkmal wolle und die Gefahr bestünde, dass die Leipzigerinnen und Leipziger in einem Bürgerentscheid dagegenstimmen könnten. Dass die Verwaltung unser Ansinnen weiterhin ablehnt, verwundert uns nicht. Dass nunmehr aber rechtliche Bedenken seitens der Landesdirektion vorgetragen werden, nämlich dass die Durchführung des Bürgerentscheids am Tag der Bundestagswahl ausgeschlossen sei, verwundert uns schon. Der Grund dafür ist laut Schreiben der Landesdirektion, dass dieser Fall zwar rechtlich nicht ausgeschlossen sei, es aber keine Rechtsnorm gebe, die dies genauer beschreibt. Diese Begründung ist für uns nicht nachvollziehbar. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, scheuen Sie nicht die Meinung der Bürgerinnen und Bürger! Lassen Sie mit uns gemeinsam diese Möglichkeit zu, und stimmen Sie heute für unseren Antrag! - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Es liegen zahlreiche Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Dyck, bitte. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Stadtrat Dyck (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum dritten Mal befasst sich der Stadtrat mit einem Antrag zu einem Bürgerentscheid über ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig, reduziert auf die Frage: Ja oder nein? Wenn ich die Begründungen von 2014 und die damals geführte Debatte hier im Rat mit denen von heute vergleiche, habe ich nach wie vor das Gefühl, DIE LINKE hofft, dass die Frage mit Nein beantwortet wird. Im Gegensatz zu 2009 und 2014 findet die heutige Diskussion allerdings zu einem Zeitpunkt und in einem öffentlichen Raum statt, wo die Stadtgesellschaft nahezu drei Jahre über dieses für unsere Stadt große Thema so gut wie gar nicht diskutiert hat. Ich wage zu behaupten, dass weite Bevölkerungskreise - ich hoffe, dass 70 Prozent an der Bundestagswahl teilnehmen werden - in dieser Sache nur ein rudimentäres, vielleicht auch ein vollständiges Wissensdefizit haben. Mit welchem Hintergrund, Herr Pellmann, soll denn nach Ihrer Erwartung ein Meinungsbildungsprozess bis September, quasi über den Sommer, stattfinden? Welches Bild von einem Denkmal hat denn der Wähler, wenn er in die Wahlkabine geht? Soll der Bauch oder der Kopf entscheiden? Soll darüber ein Wahlkampf stattfinden? Sie haben sich auch heute wieder an der Frage, wie Sie dazu stehen, tunlichst vorbeigemogelt. Sie hätten ja sagen können: Ich, meine Partei, meine Fraktion sagen Ja. Wer soll diesen Wahlkampf denn führen: politische Parteien, Initiativen, einzelne Bürger? Hinzu kommt: All das wäre überlagert von bundespolitischen Themen. Meine Damen und Herren, das wird dieser Idee, hinter der ich nach wie vor stehe, nicht gerecht. Ich gebe zu: Ich möchte an dieser Stelle auch keine 49 : 51-Entscheidung. Wer jubelt denn dann nach der Auszählung und, wenn ja, an welcher Stelle? Oder soll dann einfach zur Tagesordnung übergegangen werden? Haben Sie sich diese Fragen gestellt, oder steckt hinter Ihrem Antrag nur Kalkül? Meine Damen und Herren, das umfassende Thema ist der Freiheitsbegriff mit all seinen Facetten und Widersprüchlichkeiten, gesellschaftlich wie individuell. Und darüber soll abgestimmt werden? Nein. Aus meiner persönlichen Überzeugung darf darüber nicht abgestimmt werden. Wir brauchen deswegen eine politische Entscheidung der repräsentativen Vertretung der Bürgerschaft, also des Stadtrats, und nicht juristische Begründungen, wie im Verwaltungsstandpunkt formuliert, weil wir es uns und der Leipziger Bürgerschaft eben nicht leicht machen dürfen. Wir brauchen die Auseinandersetzung über Freiheit und Demokratie mit Fokus auf die Ereig- S e i t e | 31 nisse im Oktober 1989 und die europäische Perspektive. Das Denkmal kann und soll vielleicht auch ein schmerzhafter Stachel sein, der uns sagt: Denkt und tut was - für unsere Zukunft in Freiheit und Frieden! Deswegen: Ich habe große Bedenken, auch weil dieser Antrag bei stringenter Lesart die dringend notwendige Diskussion über die Denkmalsidee verhindern soll. Deshalb ein klares Nein zum Antrag. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher am Livestream! Wir Grüne sind für gute Bürgerbeteiligung, und wir sind für mehr direkte Demokratie. Weil das ganz gut zum Antrag der Linksfraktion passt, möchte ich aus unserem Kommunalwahlprogramm von 2014 zitieren: Direkte Demokratie ist für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine wichtige Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. In wesentlichen kommunalpolitischen Angelegenheiten schaffen Bürgerentscheide Transparenz und Vertrauen. Bürgerentscheide stören außerdem weder die Verwaltung in ihrem Handeln, noch sind sie ein unnötiger Kostenfaktor, sondern unterstützen im besten Sinne die Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung. Deshalb wollen wir mehr direkte Demokratie! Mittels Ratsbegehren wollen wir im Rahmen des rechtlich Machbaren Bürgerentscheide in Leipzig ermöglichen ... Damit der Bürgerentscheid in Leipzig ein aktives Gestaltungsinstrument wird im Sinne einer lebendigen Demokratie, die Menschen einbezieht und mitentscheiden lässt -, bedarf es eines Paradigmenwechsels im Stadtrat hin zu mehr direkter Demokratie. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen im Vorfeld von Bürgerentscheiden in einem verbindlichen Beteiligungsverfahren alle Vor- und Nachteile eines Vorhabens frühzeitig, transparent und ergebnisoffen diskutieren, indem Grundsatzanhörungen und Bürgerbefragungen durchgeführt werden. Außerdem sind in diesem Zusammenhang Bürgergutachten von der Stadt Leipzig in Auftrag zu ge- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 ben. Sie sind besonders gut geeignet, eine Meinungsführerschaft von Partikularinteressen zu vermeiden, da in diese Gutachten Empfehlungen und Erfahrungen unterschiedlicher Berufs- und Gesellschaftsgruppen eingehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE haben wir sorgfältig geprüft. Angesichts des bereits Gesagten werden wir den Antrag heute allerdings ablehnen. Das von der Fraktion DIE LINKE gesetzte Datum zur Durchführung des Bürgerentscheids - am Tag der Bundestagswahl - halten wir für verfrüht. Auch in Bezug auf eine exakte Fragestellung sollten wir um Gottes willen die Ergebnisse einer von uns als notwendig erachteten, umfangreichen Bürgerbeteiligung in jedem Fall abwarten und keinesfalls mit einer Formulierung voreilig vorgreifen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, weil wir hinsichtlich des künftigen Freiheits- und Einheitsdenkmals eine umfassende Bürgerbeteiligung für unverzichtbar halten, appellieren wir an die Verwaltung, dem Stadtrat hinsichtlich dieses Vorhabens ein sehr sorgfältig ausgearbeitetes Beteiligungskonzept vorzulegen. Darüber hinaus können wir uns sehr gut vorstellen, dass nach durchgeführter Bürgerbeteiligung am Ende des Beteiligungsprozesses auch ein Bürgerentscheid mittels Ratsbegehren durchgeführt wird. Mit Blick auf 2018 sollten wir, Verwaltung und Stadtrat, das Leipziger Jahr der Demokratie ernst nehmen. 2018 hätten wir als Stadt die besondere Chance, in Bezug auf das Freiheits- und Einheitsdenkmal zu zeigen, dass unsere Stadt nicht nur gute Bürgerbeteiligung, sondern auch direkte Demokratie kann. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, lassen Sie uns darüber noch einmal gemeinsam ganz in Ruhe nachdenken! - Vielen Dank. S e i t e | 32 welches eine mitteldeutsche, eine deutsche und/oder eine europäische Dimension hat. Das hat das Verfahren, sosehr wir beklagen, wie es damals gelaufen ist, deutlich gezeigt aufgrund der Art und Weise, wie Jugendliche und Senioren aus Leipzig, Deutschland und Europa miteinbezogen wurden. Wie weit das gediehen ist, wie weit das tatsächlich erfolgreich war und wie weit die Ergebnisse zu einem Ziel führen, wird die Geschichte im Nachgang zu beurteilen haben. Aber wir sprechen hier nicht über das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal, sondern wir sprechen hier über ein nationales Denkmal, was seine Reflexion in den europäischen Geschehnissen haben wird. Deswegen frage ich mich und fragt sich die CDU-Fraktion: Worüber sprechen wir bei einem Beteiligungsverfahren, und wen beteiligen wir? Es geht nicht darum, Leipzigerinnen und Leipziger in ein wie auch immer strukturiertes Verfahren einzubinden, sondern wir müssen den Mut und die Größe haben - die hat Leipzig sehr oft gehabt -, auch andere Akteure, die dazu beigetragen haben, dass wir heute da sind, wo wir sind, miteinzubeziehen. Deswegen verbietet sich aus unserer Sicht ein Verfahren, das allein auf Leipzig fokussiert ist. Es verbietet sich auch ein Verfahren - da schließe ich mich ausdrücklich Herrn Elschner an -, das nur auf Ja oder Nein abstellt. Das muss deutlich komplexer sein. Es bedarf einer deutlich komplexeren Bearbeitung von Inhalt, Form und Ort. Das kann nicht nur mit Ja oder Nein beantwortet werden. Ich werbe ausdrücklich noch einmal dafür, immer im Fokus zu haben: Es geht nicht um das Leipziger Denkmal. Ich denke, da gibt es einige Orte der Erinnerung, mit denen man sich möglicherweise in diesem Zusammenhang auch noch einmal befassen kann. Hier geht es um das Freiheits- und Einheitsdenkmal als Ort des nationalen Gedenkens. Insofern werden wir als CDUFraktion den Antrag der Linken unbedingt ablehnen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Ich will an das, was die Stadträte Dyck und Elschner hier vorgetragen haben, anknüpfen. Sie hatten bereits deutlich gemacht, was Gegenstand dieses Denkmals und was Gegenstand einer Bürgerbeteiligung ist. An zwei Punkten vertreten wir allerdings eine andere Auffassung, auch wenn wir letztlich zum gleichen Ergebnis kommen. Es geht nicht um das Leipziger Denkmal. Es geht um das Freiheits- und Einheitsdenkmal, Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ich denke, es ist gar nicht verkehrt, wenn jetzt jemand zu dem Thema spricht, der am Abend des 9. November 1989 im Stuttgarter Neckarstadion saß und das Fußballpokalspiel VfB Stuttgart gegen Bayern München verfolgte, das der VfB übrigens 3 : 2 gewonnen hat. Der Herbst 1989 war eine Zeit des epochalen Umbruchs. Er hat nicht nur Leipzig verändert, nicht nur Deutschland verändert, nicht nur Europa verändert; er hat die Welt verändert. Er hat Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 die Weltpolitik völlig neu gemischt. Nun ist es nicht unüblich, dass Menschen und Städte in Erinnerung an so epochale oder auch weniger epochale Ereignissen ein Denkmal bauen. So soll es vielleicht auch in Leipzig passieren, ob die Leipziger damit einverstanden sind oder nicht. Wenn man gewisse Einträge in sozialen Netzwerken liest, hat man den Eindruck: Sie wollen das nicht. Aber wenn man sich außerhalb der sozialen Netzwerke bewegt und hört, was die Stadtgesellschaft dazu sagt, stellt man fest, dass es auch andere Meinungen dazu gibt. Wenn das Denkmal wirklich nicht gewollt wäre von der Leipziger Bevölkerung und aus der Zivilgesellschaft heraus ein Bürgerbegehren gegen das Denkmal stattfinden würde - nichts dagegen. Wenn der Oberbürgermeister sagen würde: Ich will mir sicher sein, dass die Leipziger das auch wollen und lege dem Stadtrat eine Vorlage zu einem Bürgerentscheid vor - nichts dagegen. Wenn das von einer Partei kommt, hat das immer ein gewisses Geschmäckle. Das sollte nicht parteipolitisch genutzt werden. Diesem epochalen Umbruch, der nicht nur das Leben der Leipziger verändert hat, der auch mein Leben verändert hat, gebührt schon ein Denkmal, gerade hier in Leipzig. Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir hier große Geschlossenheit zeigen. Vielleicht wird dieses Freiheitsund Einheitsdenkmal in 100 Jahren einen ebenso ehrenden Platz finden wie das Leipziger Völkerschlachtdenkmal. Vielleicht wird dieser epochale Umbruch im Herbst 1989 in 100 oder 200 Jahren ähnlich bewertet, wie wir es jetzt bei der 500-Jahr-Feier von Luthers Reformation getan haben. Wir sollten uns der damaligen Ereignisse, die in die Geschichtsbücher Eingang finden werden, bewusst sein und sollten hier nicht mit kleinlicher Parteipolitik agieren. In diesem Sinne wird die Mehrheit unserer Fraktion gegen den Antrag stimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne. Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete und Stadträte! Liebe Zuhörer auf der Gästetribüne! Meine Fraktion ist nicht gegen einen zweiten Versuch, ein Freiheits- und Einheitsdenkmal zur Erinnerung an die historischen Ereignisse der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 in Leipzig zu errichten. Diese Demokratiebewegung, an der sich damals auch drei Mitglieder meiner Fraktion aktiv beteiligten, trug entscheidend dazu bei, das SED-Regime in Mitteldeutschland zu beseitigen. Diese friedliche Revolution führte uns am 18. März 1990 zu den einzigen freien Wahlen in der Geschichte der DDR und nur wenige Monate später, am 3. Ok- S e i t e | 33 tober 1990, zur Wiedervereinigung unseres Landes in Freiheit. Deshalb wird das Denkmal dauerhaft freudige Mahnung an die herausragende demokratische Leistung der Menschen unserer Stadt und der Region und an die Geschehnisse im Herbst 1989 sein. Für künftige Generationen kann es auch Erinnerung und Mahnung an die geschichtlichen Dimensionen der Friedlichen Revolution von 1989 sein. Sie brachte allen Freiheit, Einheit und Demokratie. Dass die Stadt Leipzig den zweiten Versuch der Stiftung Friedliche Revolution, den Bürgerrechtlern von damals und der Bürgerschaft unserer Stadt überlassen will, ist nach dem kläglich gescheiterten ersten Versuch zur Errichtung des Denkmals auf dem Leuschner-Platz eine kluge Entscheidung. Den Ort des zu errichtenden Denkmals, welchen sich nicht wenige Menschen am Ausgangspunkt der Demonstrationen in den Herbsttagen 1989, dem Augustusplatz, wünschen, sollte nicht vornehmlich die Politik finden, zumal wir alle wissen, dass es nicht kleine Widerstände in der Bürgerschaft gegen einen weiteren Gedenkort an die Friedliche Revolution gibt. Die Argumente, dass es schon genug Orte des Erinnerns, zum Beispiel den Nikolaikirchhof, die Stationen der Demo um den Ring und auch das Areal der Runden Ecke, gibt, sind sicher allen in diesem Hause bekannt. Also gilt es, die Bürger tatsächlich und nachhaltig einzubeziehen, sich Zeit zu lassen mit dem Austausch unterschiedlicher Meinungen zu Standort und Aussehen des künftigen Freiheits- und Einheitsdenkmals. Dass die AfD-Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnt, wird wohl niemanden in diesem Hohen Hause verwundern, wäre ein solches Denkmal doch auch Mahnung und Mahnmal an die zahlreichen Untaten, die die SEDMachthaber in der damaligen DDR und so auch in Leipzig zu verantworten hatten. Für die Partei in Nachfolge der SED ist ein solcher Erinnerungsort schwer verdaubare Kost. Man hätte wohl doch lieber den leichter verdaulichen Schlussstrich ohne Denkmal. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Nur kurz vom Platz aus. - Die Redner von SPD, Grünen, CDU und AfD hätten sich einmal selbst zuhören sollen. Erst wird im ersten Teil der Rede ein Hohelied auf die Demokratie und die Freiheit gesungen; zu Recht, da bin ich ganz bei Ihnen. Aber im zweiten Teil wird ebendieser Demokratie, in diesem Fall der direkten Demokratie, und ebendieser Freiheit, der Freiheit der Bürger, in dieser Stadt mitzureden, eine glatte Abfuhr er- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 teilt. Vielleicht kommt der Antrag von der falschen Partei; ich weiß es nicht. Aber Ihre Reden waren allesamt in sich widersprüchlich. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Wovor haben Sie denn Angst? Haben Sie tatsächlich Angst, dass hier in Leipzig die Mehrheit der Bürger dieses Denkmal ablehnt? Warum haben Sie so wenig Vertrauen in Ihre eigenen Wähler? Die Mehrheit in dieser Stadt wählt doch nicht DIE LINKE. Das ist Fakt. Wo und wie sonst soll man mit den Bürgern effektiv ins Gespräch kommen, wenn nicht im Rahmen eines Bürgerentscheids? Ihre Argumente waren nicht überzeugend. Ich denke, ich habe ein gewisses Maß an Neutralität; denn erstens gehöre ich nicht mehr zur Linken und zweitens bin ich auch dafür, dass Leipzig ein weiteres Denkmal dieser Art bekommt. Nur: Warum lassen Sie das nicht die Bürger entscheiden? Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das sehe ich nicht. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie jetzt Ihr Votum zu diesem Antrag ab! - Die Anlage scheint nicht in Ordnung zu sein. Deswegen breche ich die elektronische Abstimmung ab und bitte um zwei Minuten Geduld, bis die Anlage wieder hochgefahren ist. - Bitte schalten Sie jetzt noch einmal Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, Stimmen, eine Enthaltung. 47 Nein- 14.24 Unterstützung der Israelitischen Religionsgemeinschaft zu Leipzig - Finanzzuschuss (VI-A-04055) Einreicher: CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.24.1 dazu VSP (VI-A-04055-VSP-01) S e i t e | 34 meinde zu einem sehr wichtigen und dem wohl größten Zentrum jüdischen Glaubens in Mitteldeutschland gewachsen. Man darf sagen: Gott sei Dank! Nach den grausamen Verbrechen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft an Bürgern jüdischen Glaubens auch in unserer Stadt ist es alles andere als eine Selbstverständlichkeit, dass heute wieder 1.300 Menschen jüdischen Glaubens hier leben und ihrem Glauben auch nachgehen können. Wir möchten uns auf diesem Wege nochmals für die konstruktiven Gespräche, die wir mit den Vertretern der Israelitischen Religionsgemeinschaft zu diesem Thema führen durften, herzlich bedanken. Es wurde sehr deutlich, dass man dort erstens nichts gegen eine Unterstützung auch meiner Fraktion hat und dass man sich zweitens nach gutem demokratischen Brauch prinzipiell über jede konstruktive Unterstützung freut. Es ist zwar sehr bedauerlich, dass die schon lange im Leipziger Stadtrat vertretenen Parteien auch und gerade bei einem so wichtigen Thema wie diesem nicht von ihrer Politfolklore lassen konnten und weiter die Ausschließeritis unserer Fraktion betreiben. Dass dieser gemeinsame Antrag eingebracht wurde, ohne meine Fraktion einzubeziehen, macht einmal mehr die Lächerlichkeit und völlige Sinnfreiheit dieser Ausschließeritis deutlich. Manche hatten tatsächlich gedacht, dass man 27 Jahre nach dem Ende der DDR, zumal in Leipzig, schon etwas weiter wäre. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche sehe ich nicht. - Gibt es zum vorliegenden Antrag Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert. Meine Damen und Herren, wir legen jetzt eine Pause von 25 Minuten ein. Die Ratsversammlung wird um 17.35 Uhr fortgesetzt. Einreicher: Dezernat Kultur (Unterbrechung) Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr Kühne. Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Zuhörer auf der Empore! Auch meine Fraktion wird dem Antrag zur finanziellen Unterstützung der Sanierung des Daches der Israelitischen Religionsgemeinde in der Löhrstraße zustimmen. Wir hoffen, dass die Sanierung des Daches nun bald durchgeführt werden kann. Im 170. Jahr des Bestehens der Israelitischen Religionsgemeinschaft zu Leipzig mit seinen heute wieder etwa 1.300 Mitgliedern ist die Ge- Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen die Ratsversammlung mit Tagesordnungspunkt 8 fort. 8. Einwohneranfragen Ich begrüße die hier anwesenden Einwohner, die sich etwas gedulden mussten, weil wir uns verspätet in die Pause begeben haben. Die Einwohneranfragen 8.1 bis 8.4 werden schriftlich beantwortet. 8.5 Beschlussumsetzung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 307 (VI-EF-04392) Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Einreicher: Friedemann Goerl Herzlich willkommen, Herr Goerl! - Kollegin Dubrau wird die Anfrage beantworten. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Goerl, Sie haben Fragen zur Umsetzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 307 gestellt, die ich wie folgt beantworte: Zur Frage 1. Die Führung des Radverkehrs in dem angesprochenen Bereich wurde bereits geprüft und entschieden. Mit dem Beschluss der Ratsversammlung vom 25.01.2012 über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs wurden ergänzend mit den Punkten 5 und 6 zwei Prüfaufträge eingebracht, die inhaltlich mit der Frage 1 sowie mit der Frage 3 übereinstimmen. Bei Umsetzung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses wurden diese Punkte von der Verwaltung noch im Jahr 2012 geprüft. Das Prüfergebnis ist in der Abwägung zu dem vorgelegten Satzungsbeschluss enthalten, der mit Beschluss der Ratsversammlung vom 20.09.2012 gefasst wurde. In Beschlusspunkt 5 des Bebauungsplans heißt es als Prüfungsergebnis der Verwaltung - ich zitiere auszugsweise aus dem damaligen Beschluss -: Im Bestand ist ein Radweg vorhanden. Aufgrund der geringen Breite der Fahrradanlage ist dieser nicht benutzungspflichtig und auch nicht als solcher ausgeschildert. Eine Anordnung von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn wäre als Ersatz für die nichtbenutzungspflichtige Anlage wünschenswert. Die Einordnung ist aber unter Berücksichtigung der bestehenden Verkehrsabläufe nicht möglich, da die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage an der Arno-NitzscheStraße nur mit einer Geradeausspur nicht gegeben ist und dadurch ein Rückstau sowohl in der WolfgangHeinze-Straße als auch in der Bornaischen Straße entstehen würde. Damit wäre der Straßenbahnbetrieb behindert. S e i t e | 35 nicht möglich, weil dafür eine Breite von 5,10 Meter erforderlich ist. Im Beschlusspunkt 6 der damaligen Vorlage heißt es - Zitat -: Es konnte in Abstimmung mit dem Vorhabenträger auf dem Baugrundstück eine Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze von 20 auf 30 erreicht werden. Nach den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung wären nur 12 Fahrradabstellplätze als Mindestzahl notwendig. Eine Erweiterung im öffentlichen Raum ist ebenfalls geprüft worden, aber durch räumliche und funktionale Restriktionen und Gegebenheiten - ich sagte schon, dort ist alles relativ schmal konnten keine weiteren Standorte sowohl innerhalb des Baugrundstücks als auch außerhalb empfohlen werden. Zur Frage 2. Wie in Frage 1 ausgeführt, wurde der Beschluss durch die Ratsversammlung umgesetzt. Mit dem sehr komplexen Thema der Radverkehrsführung im Zuge der Baumaßnahmen in der Karl-Liebknecht-Straße im Abschnitt zwischen Connewitzer Kreuz und Scheffelstraße befasst sich die Verwaltung jedoch weiterhin. Unter Berücksichtigung der aktuellen Bedingungen werden Lösungsmöglichkeiten zur zukünftigen Verbesserung des Radverkehrs nochmals geprüft. Zur Frage 3. In der aktuellen Prüfung der komplexen Thematik der Radverkehrsführung wird nochmals die Standortsuche nach weiteren Fahrradabstellplätzen mit einbezogen. Unabhängig davon kann natürlich der Eigentümer, wenn er Bedarf hat, auf seinem Grundstück zusätzliche Fahrradabstellplätze errichten. Uns ist es aber nicht möglich, das zu erzwingen, auch weil er schon dreimal so viele wie nach Sächsischer Bauordnung notwendig errichtet hat. Oberbürgermeister Jung: Sie haben jetzt die Möglichkeit der Nachfrage, Herr Goerl. - Sie verzichten. - Dann Herr Zenker. - Ich denke, das ist etwas, was wir nicht wollen. Auch der sich Richtung Norden anschließende Straßenbereich ab Scheffelstraße bis zum Ende des vorhandenen, aber nicht benutzungspflichtigen Radweges weist eine geringe Breite auf, nämlich nur 4,50 Meter, und hat nur einen Fahrstreifen. Hier wäre eine Radfahrverkehrsanlage auf der Fahrbahn Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe eine Nachfrage. Bezüglich der Radverkehrsführung wurde damals, als der Antrag zur Debatte stand, gesagt, dass man das jetzt noch nicht entscheiden könne, weil erst eine Verkehrszählung stattfinden müsse, die aber während der Baumaßnahmen damals an der Brücke Bornaische Straße - nicht sinnvoll wäre, weil aus diesem Grund das Verkehrsaufkommen deutlich geringer ausfällt. Hat Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 inzwischen die Verkehrszählung an dieser Stelle stattgefunden? Bürgermeisterin Dubrau: Nach dem, was mir meine Kollegin aufgeschrieben hat, gehe ich davon aus, dass es jetzt eher mehr Fahrzeuge sind und damit die Rückführung leider nicht möglich ist. Aber ich kann Ihnen gern noch die genauen Zahlen nachreichen. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Dubrau. Die Einwohneranfragen 8.6 und 8.7 werden schriftlich beantwortet. Die Einwohneranfrage 8.8 entfällt, weil Frau Stantke hier heute nicht anwesend ist. 8.10 Wir fordern die Sanierung des kleinen Schösserhauses und dessen Nutzung als bürgerschaftlich-kommunale Einrichtung in Kleinzschocher! (VI-EF04405) Einreicher: Sandra Saalbach, Bürgerinitiative Kleinzschocher Herzlich willkommen, Frau Saalbach! - Frau Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Zunächst zum Sachverhalt: Die LWB ist Eigentümerin des ehemaligen Schösserhauses in Gut Kleinzschocher, Kantatenweg 31. Das Objekt ist unsaniert - das kann man den Fotos entnehmen -, wird aber regelmäßig begangen und entsprechend gesichert, weil es unter Denkmalschutz steht. Das Areal des Schösserhauses ist außerdem im Altlastenkataster registriert. 2008 wurde zwar eine erste Sanierung durchgeführt; jedoch wird weiterhin von einer hohen Mineralölkohlenwasserstoffbelastung ausgegangen. Die Sanierung aufgrund der Grundwassereinströmung kann aufgrund eines voraussichtlich längerfristigen Verfahrens frühestens 2018 erfolgen. Im Leipziger Westen, zu dem Kleinzschocher gehört, wurden in den letzten Jahren bereits zahlreiche kulturelle Vorhaben und Projekte durch die Stadt unterstützt, die die Entwicklung und Vernetzung in Plagwitz, Lindenau, Altlindenau und entlang der Karl-Heine-Straße sowie um den Lindenauer Markt befördert haben. Derzeit befindet sich die Fortschreibung des INSEK, des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts, in der Entwurfsphase. Es wird inhaltliche Ziele und eine stadträumliche Entwicklungsstrategie für Leipzig bis zum Jahr 2030 formulieren. Darin wird der Innere Westen mit den Stadtteilen Plagwitz, Lindenau, Alt- und Neulindenau sowie Leutzsch auch weiterhin im Fokus sein, um die kulturelle Entwicklung in diesem Bereich zu er- S e i t e | 36 halten und zu begleiten. Schwerpunkt in der wachsenden Stadt werden zukünftig allerdings der Leipziger Osten und der Leipziger Nordosten sein. Für die Stadtgebiete Grünau, Paunsdorf, Innerer Osten, Georg-Schumann-Straße und Umfeld ist eine Weiterentwicklung der kulturellen Angebote im INSEK verankert. Das Kulturamt wird deshalb bei der Entwicklung neuer Standorte diese Gebiete ganz besonders berücksichtigen. Das Fachkonzept Kultur sieht auch die Unterstützung bei der Etablierung wohnungsnaher kultureller Angebote als ein wichtiges Handlungsfeld vor. Insofern wird das Kulturamt im Rahmen seiner Möglichkeiten die bürgerschaftlich getragene Entwicklung in Kleinzschocher weiterhin unterstützen. In diesem Jahr fördert das Kulturamt im Rahmen der Förderung freier Kunst und Kultur zwei Projekte in Kleinzschocher, nämlich das Bürgerfest und ein Musikprojekt in der Taborkirche. Über eine Förderung wird im Rahmen des Förderverfahrens entschieden. Eine Übernahme des Schösserhauses in die Trägerschaft des Kulturamtes ist aufgrund der eben erläuterten Prioritäten nicht möglich. Davon unabhängig ist der Erhalt des denkmalgeschützten Ortes wünschenswert, auch wegen des besonderen Bezugs zum Schaffen von Johann Sebastian Bach und der kulturhistorischen Bedeutung von Kleinzschocher. Eine konkrete Förderfähigkeit aus Mitteln der Städtebauförderung ist hier allerdings nicht gegeben, da sich der Standort nicht in einem Fördergebiet befindet. Bei einer mittelfristigen Realisierungsabsicht könnte gegebenenfalls eine Förderfähigkeit hergestellt werden, aber das bedarf weitgehender Untersuchungen und Beschlüsse hier im Stadtrat. Der Bebauungsplan Nr. 318, der den Bereich des Guts Kleinzschocher belegt, setzt für den Bereich ein allgemeines Wohngebiet fest. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des B-Plans 2010 war an diesem Standort die Errichtung von Einfamilien- oder Doppelhäusern geplant. Vor diesem Hintergrund sind in diesem Gebiet auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausgeschlossen worden. Gegen eine beabsichtigte öffentlich-kulturelle Nutzung des Schösserhauses spricht aus rein planungsrechtlicher Sicht theoretisch nichts. Es ist jedoch erforderlich, dass durch eine Befreiung oder eine Änderung des B-Plans eine entsprechende Genehmigungsfähigkeit hergestellt wird. Dazu ist das Konzept zu prüfen. Es muss sich den Bedingungen des Wohngebiets unterordnen. Im Vorfeld ist auch eine Klärung erforderlich, welchen Beitrag der B-Plan Nr. 318 zum notwendigen Wohnungsbauprogramm der LWB in Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 der wachsenden Stadt leisten muss. Im dritten Quartal 2016 fand eine Sitzung des Stadtbezirksausschusses Südwest statt, bei welcher auch Vertreter der Bürgerinitiative Kleinzschocher anwesend waren. In diesem Rahmen wurde durch die Vertreter der LWB zum aktuellen Sachstand Kantatenweg 31 informiert. Die LWB möchte an diesem Standort einen höheren Anteil an Wohnungen unterbringen als derzeit im Bebauungsplan inklu-diert und dafür, wenn machbar, auch das alte Gebäude nutzen, wobei sie bisher das Wohnen in den Vordergrund stellt. Oberbürgermeister Jung: Auch hier gibt es die Möglichkeit der Nachfrage. - Bitte schön. N.N. (Einwohner): Vielen Dank für die Auskunft. Wir laden Sie herzlich ein zu der geförderten Maßnahme, dem Bürgerfest in Kleinzschocher am Samstag, und zur Begehung des Schösserhauses. Als Bürgerinitiative haben wir den Anspruch, die Belange der Bürger in Kleinzschocher zu vertreten. Ich bin der festen Auffassung, dass wir das kulturelle Erbe, das Bachsche Erbe und das kleine Häuslein neben der Taborkirche, für die kulturelle Nutzung erhalten sollten. Wir haben in Kleinzschocher keine kulturelle Infrastruktur außerhalb der Kirche und der Schulen. Ich glaube, im Rahmen der Verdichtung der Stadt sollten wir auch die kulturellen Angebote gerade wenn sie so klein und noch dazu historisch sind - mit gezielten Maßnahmen erhalten und sie weiter fördern. - Noch einmal: Ich lade Sie herzlich ein zum Bürgerfest am Samstag. Ich werde die Thüringer Würstchen grillen. Tschüs! Oberbürgermeister Jung: Die Einladung galt ja für alle Stadträtinnen und Stadträte, oder? - Ja. Wann geht es los? - 15 Uhr. Meine Damen und Herren, Sie sind eingeladen nach Kleinzschocher. Ich jedenfalls finde das Schösserhaus außergewöhnlich schön und erhaltenswert, um das deutlich zu sagen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und viel Kraft. Die Einwohneranfragen 8.11 bis 8.25 werden schriftlich beantwortet. 9 Petitionen 9.1 Ein Soziales Zentrum in der Platostraße 1 (VI-P-03599-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (VI-P-03599-VSP-02) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Der Beschlussvorschlag liegt Ihnen vor. Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer folgt dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? S e i t e | 37 Abstimmung: Drei Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so votiert. 9.2 Sitzgelegenheiten an Haltestellen von Friedhofseingängen (VI-P-03901-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.2.1 dazu VSP (VI-P-03901-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Der Beschlussvorschlag liegt Ihnen vor. Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.3 Musik-Akademie in der Südvorstadt (VIP-04045-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.3.1 dazu VSP (VI-P-04045-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Wird das Wort gewünscht? - Bitte, Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Nicht inhaltlich, nur formal. Die Ablehnung dieser Petition ist mal wieder in einem wunderbaren Behördendeutsch verfasst. Es wäre schön, wenn das in eine von der Bevölkerung als normal empfundene Sprache übersetzt würde. Bei diesem Text ist mir das besonders aufgefallen. Ich würde darum bitten, dass das künftig mehr beachtet wird. Danke. Oberbürgermeister Jung: Sie meinen diesen kurzen Text, Frau Gabelmann? Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Allein schon das Wort „pflichtig“; das sagt doch kein Mensch. Oberbürgermeister Jung: Auch wenn das kein Mensch sagt, es ist das richtige Wort nach der Sächsischen Gemeindeordnung. - Gut. - Gibt es Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.4 Petition zur Umbenennung des südwestlichen Teils des Innenstadtrings von „Martin-Luther-Ring“ in „MartinSonneborn-Ring“ (VI-P-04140-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.4.1 dazu VSP (VI-P-04140-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr Kujat. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste und Interessierte! Bis heute, 9.30 Uhr, haben 1.370 Personen die Petition unterschrieben. Ich gehöre nicht dazu; das sei vorweg gesagt. Aber ich muss der Einschätzung zur Person Martin Luther in der Stadtdebatte etwas entgegensetzen und will Ihnen darlegen, wie es zu dieser Petition kam. Ich sehe es so: Luther war Antisemit, behindertenfeindlich, und seine Reformation wurde mit dem Schwert durchgesetzt, nicht nur gegen die römisch-katholische Kirche, sondern auch gegen wahre Revolutionäre wie Thomas Müntzer. Luther ließ den Adel als Träger der Revolution Bauern abschlachten und begründete seine Abneigung theologisch. Das darf nicht ausgeklammert werden. Im Nationalsozialismus wurden seine Hetzschriften gern und oft zitiert. Julius Streicher, der Herausgeber des Stürmer, sagte während des Nürnberger Prozesses: „Wenn Martin Luther heute lebte, dann säße er hier an meiner Stelle.“ Nun könnte man argumentieren, dass Luther anfangs den Jüdinnen und Juden zugeneigt gewesen sei. Ihre Traditionen begeisterten ihn. Er interessierte sich für Hebräisch. Und schließlich war Jesus auch Jude, wie Luther 1523 zugab. Er deutete Passagen im Alten Testament so um, dass Jesus von Nazareth der Messias sein musste. - Nebenbei: Jesus brachte keinen Frieden, sondern das Schwert. Ihm fehlte so ein Kernelement als möglicher Messias im Sinne des Judentums. Lassen Sie mich deutlich sagen: Auch in der recht zugeneigten Phase akzeptierte Luther Jüdinnen und Juden nie als gleichwertig. Er wollte sie bekehren. Spätestens 1543 in der Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ kam er zu dem Schluss, dass ihm das nicht gelang. Sein missionarischer Auftrag wurde zum Hass. Juden erschienen Luther nun als ein Volk, das willentlich die Liebe Gottes verschmäht. Konkret forderte er die Verbrennung der Synagogen, die Zerstörung jüdischer Häuser, ein Lehrverbot für Rabbiner bei Androhung der Todesstrafe, den Entzug der Reisefreiheit für Jüdinnen und Juden, die Wegnahme ihrer religiösen Bücher, die Zwangsenteignung und Zwangsarbeit. „Am Ende“ - so Luther „müssen sie aus unserem Land vertrieben werden.“ Was der Reformator verlangte, wurde Jahrhunderte später „Arisierung“ genannt. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich frage Sie ernsthaft, ob man Luther seine Hetze verzeihen kann? Ja, er hat im 16. Jahrhundert gelebt. Ja, er hat gegen den Ablasshandel aufbegehrt. Ja, er war gegen den Raub von Eigentum, wie es S e i t e | 38 die römisch-katholische Kirche praktizierte. Und ja, daraus folgte der Dreißigjährige Krieg. Dies alles bedacht: Verzeihen wir ihm? Nein, ich nicht. Jesus würde sagen: Vater, vergib ihm nicht; denn er wusste, was er tat. Gern trete ich in eine theologische Auseinandersetzung über Luther ein, aber Sie werden mir zustimmen, dass dies dafür nicht der richtige Ort ist. Ich persönlich hege eine kritische Distanz zu Luther. Konsequent kann ich nicht gegen die Petition stimmen; denn das Ansinnen ist für mich nachvollziehbar. In diesem Sinne: Gegen jeden Antisemitismus, auch gegen den von Luther! Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Dezernenten! Liebe Kollegen! Die Petition bezeichnet Martin Luther als - Zitat „Theologen, dessen Wirken großen Einfluss auf das Entstehen des Antisemitismus gehabt hat“ und dessen Wirken für die Nationalsozialisten Anlass war, dem südwestlichen Teil des Leipziger Innenstadtrings seinen Namen zu geben. Unter Bezug auf Luthers Spätwerk „Von den Juden und ihren Lügen“ von 1543 äußert der Petent seine doch recht einseitige Meinung. Herr Kujat hat es gerade auch schon angedeutet. Was hier allerdings vergessen wird, ist, dass der Theologe Martin Luther nicht nur ein Faible für Hebräisch hatte, weil er das ganz nett fand, sondern weil er es als Theologe lernen musste. Das heißt: Er hatte schon berufsbedingt einen dezenten Bezug zur hebräischen Sprache und zum Judentum. Der Theologe hat sich entwickelt, wie jeder Mensch, in dem Fall leider nicht so, wie uns das heute in unserem Denken lieb wäre. In seiner frühen Zeit war Luther in seinen Forderungen nicht nur reformatorisch, sondern fast revolutionär für seine Umgebungsgesellschaft. In seiner Schrift von 1523 - 20 Jahre vor der besagten angeblich antisemitischen Schrift - führte er nämlich Dinge aus, die für seine Zeit völlig unerhört waren. Er forderte die Zulassung der Juden zu sämtlichen Berufen und die Möglichkeit des ungehinderten Zusammenlebens. - Man stelle sich das vor in einer Zeit, in der die religiöse Homogenität die Stärke einer Nation ausmachte. - Er forderte die Ehe zwischen Christen und Juden. Er wollte keine weitere Ausgrenzung der Juden. Er sprach sich für die Aufhebung des verhängten Berufsverbots gegen Juden aus. Er widersprach auch den von katholischen Gläubigen häufig verwendeten Lügenmärchen, die Juden würden kleine Kinder essen und Hostien schänden. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Nun kann man sagen: Luther als ambivalente Persönlichkeit, die überwunden ist in ihrer Religion; der Humanismus ist das einzig Wahre, was uns prägt. Schauen wir uns einmal seine Zeitgenossen an! Dazu gehört der katholische Theologe Johannes Eck. Was hat der seinerzeit gefordert? Verbrennung der Bücher, der Synagogen, Vertreibung der Juden - geschenkt! Der Humanist Erasmus von Rotterdam sprach sich für die Ausgrenzung der Juden aus mit der Begründung: Sie haben den Messias gekreuzigt. - Man kann also nicht sagen: Luther war eine Ausnahmeerscheinung seiner Zeit und besonders antisemitisch. Böser Luther, gute Humanisten oder böse Humanisten, guter Luther? Weder, noch. Die Idee des religiösen Pluralismus sehen wir bei sämtlichen Konflikten zwischen Protestanten und Katholiken: nicht nur in der Zeit der Reformation und des Dreißigjährigen Krieges, sondern durchaus auch heute in Nordirland, wo unter dem Deckmantel der religiösen Zugehörigkeit politische Kämpfe ausgetragen werden. Wer sich mit dem Dreißigjährigen Krieg befasst hat, weiß, dass die Religion nur ein Deckmantel für den Kampf um Gebietsinteressen etc. war. Dass Luthers späte religiös begründete Aussagen für uns heute merkwürdig und befremdlich sind, steht völlig außer Frage. Dass mit seinen Aussagen eine Rasseideologie im Dritten Reich unterfüttert werden würde, das konnte Luther bei bestem Willen nicht ahnen. Er war ein Kind seiner Zeit. Deshalb kann er dafür auch nicht in Haftung genommen werden. Sowohl die Deutschen Christen als nationalsozialistische innerkirchliche Bewegung als auch der evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer dem einen oder anderen vielleicht als Widerstandskämpfer im Dritten Reich bekannt, der im KZ Flossenbürg hingerichtet wurde - bezogen sich auf die Schriften Martin Luthers. Das heißt: Man kann von Widerstand bis zur permanenten Gefolgschaft alles in Luther hineindeuten. Genau das ist auch hier passiert. Luther ist weder Antisemit noch Vorkämpfer jüdischer Rechte, genauso wie Thomas Müntzer nicht ein sozialistischer Vorkämpfer der Bauernideale war, wie man es noch vor 30 Jahren behauptet hat, in völliger Unkenntnis der theologischen Ideen; aber das nur am Rande bemerkt. Luther ist vor allen Dingen ein Theologe seiner Zeit. Die kritische Auseinandersetzung mit seinen Schriften und seinen Positionen sind wichtig und richtig, und es bedarf ihrer immer wieder; denn nur die kritische Auseinandersetzung nützt uns in einer demokratischen Gesellschaft, die reflektiert auf aus heutiger Sicht kritische Äußerungen blickt. Was wir nicht brauchen, ist ein Verbot auf- S e i t e | 39 grund einseitiger Bewertungen, die - mit Verlaub - der Petent an dieser Stelle geäußert hat. Man kann Luther mögen oder nicht. Ich mag ihn nicht besonders, weil ich seine Schriften ziemlich schwer zu lesen finde, aber das ist meine persönliche Meinung. Wer sich wissenschaftlich mit Luther auseinandersetzen will, dem sei die Broschüre des Vereins „Reformationsjubiläum 2017“ ans Herz gelegt, in der Wissenschaftler von Rang und Namen, die auch an Universitäten lehren, sich ausführlich mit Luther kritisch auseinandersetzen und ebenfalls ein sehr differenziertes Bild abgeben. Ich kann an dieser Stelle nur darum bitten, dem Vorschlag des Petitionsausschusses zu folgen, einer einseitigen Betrachtung von Luther entgegenzutreten, wann immer sie aufkommt, und für eine ausdifferenzierte Debatte um Inhalte, die wir heute anders beurteilen als die Personen, die sie damals getätigt haben, zu führen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Stadtrat Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Frau Wohlfarth hat schon vieles gesagt, was auch meiner Intention entspricht und was auch wir von der CDU sagen. Herr Kujat, ganz ehrlich, ich bin doch ein wenig erschüttert, welche Linien Sie hier ziehen. Sie gehen ja teilweise den Nazis auf den Leim, wenn Sie die rote Linie von Luther bis zu den Nazis ziehen. Es ist doch erschreckend, was Sie hier sagen. Ich bin mit Sicherheit kein Freund von Luther; das geht auch gar nicht als Katholik; das wäre widersinnig. Nichtsdestotrotz hat Frau Wohlfarth mit einem recht: Man muss Persönlichkeiten immer im Kontext ihrer Zeit betrachten. Wenn Sie das konsequent tun würden, sollten Sie vielleicht einmal darüber nachdenken, ob für eine Umbenennung nicht auch die KarlLiebknecht-Straße und die Karl-Marx-Allee in Berlin in Betracht kämen. Das mit dem Kommunismus ist ja immer so eine Sache. In der Theorie ist der bestimmt ganz toll. Aber die bösen Stalinisten haben auch Juden umgebracht und sich wahrscheinlich auf Luther oder auf Karl Marx berufen. Das haben Sie hier nicht erwähnt. Da fordern Sie nicht: Die Karl-Marx-Allee muss umbenannt werden. - Also: Wenn, dann seien Sie bitte ehrlich und heucheln Sie uns hier nicht vor, dass Sie für Weltoffenheit sind. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, bitte. Stadtrat Haas (CDU): Danke, Herr Oberbürgermeister! - Meine Damen und Herren Stadträte! Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Liebe Zuschauer draußen am Livestream! Ich habe jetzt lange nachgedacht über das, was Herr Kujat gesagt hat. Man kann Fan von Luther sein, man kann dagegen sein. Ich wurde in einer Lutherischen Kirche getauft und bin stolz darauf. Jesus und Luther als Nazis zu bezeichnen, das ist starker Tobak. Aber, Herr Kujat, ich glaube, ich habe die Antwort gefunden: Sie meinen das gar nicht ernst. Das, was Sie hier gemacht haben, war Comedy. Ich würde Sie für den Deutschen Comedy-preis vorschlagen. Herzlichen Glückwunsch! Oberbürgermeister Jung: Herr Kujat noch einmal. Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Lassen Sie mich betonen: Ich habe nichts gegen Jesus gesagt; würde mir nie einfallen; das steht mir auch gar nicht zu. Ich habe auch nichts gegen Glauben gesagt. Wo Sie getauft sind, ist Ihre Sache und nicht meine, wie auch Glauben Ihre Sache ist und nicht meine. Wir haben Religionsfreiheit, und die akzeptiere ich. Ich habe auch nie etwas gegen Religion gesagt. Ich habe mich gegen Luther ausgesprochen. Frau Wohlfarth hat dagegengehalten, ebenso der Kollege von der CDU, Herr Weickert. Das alles war im Rahmen; das kann man machen. Solche Beschuldigungen ertrage ich; das finde ich okay. Aber ich lasse mir nicht vorwerfen, ich hätte etwas gegen Religion und gegen Jesus gesagt. Oberbürgermeister Jung: Herr Götze. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Zum einen, Herr Haas, steht noch aus, wer den Comedypreis gewinnt. Zum anderen hat Herr Kujat eine Position vorgetragen, die eine sehr kritische Haltung zu Luther widerspiegelt. Zumindest lehrt uns das: Wir müssen auch über eine Persönlichkeit, die weithin anerkannt und etabliert ist, zumindest nachdenken und diskutieren. Das zu tun, ist in Ordnung, auch wenn einige Positionen extrem sind. Die Ambivalenz einer Persönlichkeit wird in der Tat bei Luther sehr, sehr deutlich. Auf der einen Seite gibt es den großen Mut in Worms 1520, aber es gibt eben auch Schattenseiten, wie bei vielen anderen Persönlichkeiten auch. Aber: Diese Schattenseiten, die Sie Luther so selbstverständlich zugestehen, gestehen Sie vielen anderen Persönlichkeiten der Geschichte nicht zu. Denken wir nur einmal an die Debatte über Bruno Apitz und andere! Da hatten Sie kein Verständnis für die Ambivalenz einer Persönlichkeit, dafür, dass sie sowohl Licht- als auch Schattenseiten haben kann, die wir auch bei Luther sehen sollten; dieser Meinung bin ich auch. Das ist eine S e i t e | 40 große Persönlichkeit, ohne die die Weltgeschichte nicht vorstellbar ist. Auch wenn ich es nicht ganz so sehe, wie es hier vorgetragen worden ist, bin ich doch der Meinung: Wir müssen auch seine Schattenseiten sehen. Apropos Thomas Müntzer: Dass wir zu ihm heute noch eine Haltung wie vor 30 Jahren hätten, trifft nicht zu. Auch bei Müntzer gibt es solche Schattenseiten, zum Beispiel sein Verhältnis zur Gewalt. Gleichwohl zeigt die Debatte zwischen diesen beiden Persönlichkeiten, dass Luther auch damals schon kritisch gesehen wurde. Warum sollten wir das heute nicht tun? Oberbürgermeister Jung: Es ist noch nicht alles gesagt. Bitte schön, Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kujat, ich bin 1989 auf die Straße gegangen und habe für Freiheit und Demokratie gekämpft. Ich hätte mir nie vorstellen können, dass in diesem neuen Land jemand eine so hetzerische Rede gegen Dr. Martin Luther hält, wie Sie es gerade getan haben. Sie sagen, das habe doch nichts mit Glauben zu tun. Ich bin Christ der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Sachsen und evangelisch getauft. Das, was Sie hier gesagt haben, habe ich als Beleidigung empfunden. Luther hat sehr wohl etwas mit Religion zu tun, wie schon der Name meiner Kirche sagt. Ich würde Ihnen vorschlagen, erst einmal die theologischen Geschichtsbücher zu studieren, bevor Sie hier so einseitig Stellung nehmen. Keiner in diesem Haus zweifelt an, dass Luther in seiner Zeit auch Fehler gemacht hat. Aber diese müssen im Kontext seiner Zeit gesehen werden. Nur so ist das zu bewerten. Im Reformationsjahr 2017, in dem wir 500 Jahre Reformation feiern, die Gesamtleistung Dr. Martin Luthers herabzuwürdigen mit diesem unsinnigen Antrag von Ihnen da oben, das kann einfach nicht wahr sein. Ich hätte mir nie träumen lassen, dass wir uns in unserer neuen Zeit eine derartige Unverschämtheit gegenüber Luther bieten lassen müssen. - Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Meine Damen und Herren! Ich finde es schon bemerkenswert, dass wir im Hohen Leipziger Rat fast eine halbe Stunde aufgrund einer Comedy-Petition ernsthaft diskutieren, ob Martin Luther ein Nazi war oder nicht. - Ich will aber jetzt auf den anderen Martin zu sprechen kommen, nämlich den, der in der Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Petition genannt ist. Herr Oberbürgermeister, ist es nicht in Leipzig Usus, Straßen nach Personen zu benennen, die nicht mehr unter den Lebenden weilen? Und, wenn ja, ist bekannt, ob der Petent beabsichtigt, diese Voraussetzung für eine Straßenbenennung kurzfristig zu schaffen? So weit mein Comedybeitrag. Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, es ist jetzt alles gesagt. Trotzdem gestatte ich mir noch ein paar Sätze. Natürlich muss es eine Debatte geben, inwieweit Martin Luther ein Antisemit war oder nicht. Aber - und da bin ich bei Ihnen, Herr Maciejewski - dass wir diese Debatte in Auseinandersetzung mit einem - Entschuldigung! - unsinnigen Namensvorschlag führen, das enttäuscht mich zutiefst. Ich finde, diese Petition ist es nicht wert, dass wir diese Debatte hier, an dieser Stelle führen. Das entspricht nicht meinem Selbstverständnis von einem demokratisch gewählten, repräsentativen Gremium wie dem unseren. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 10 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 10.1 Zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger in der Zschocherschen Straße - Verweisung - (VI-WA-04177) Einreicher: SBB Südwest Gibt es dazu Hinweise? - Dann so verwiesen. 10.2 Errichtung einer Sporthalle am Standort der Christian-Gottlob-Frege-Schule, Oberschule der Stadt Leipzig (VI-WA04440) Einreicher: SBB Nordost Ebenfalls ein Verweisvorschlag. - So verwiesen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 15: 15 Anfragen an den Oberbürgermeister Die Anfrage unter TOP 15.1 wird schriftlich beantwortet. 15.2 Beteiligungsverfahren für die Überarbeitung des Nahverkehrsplans (VI-F-04401) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Bitte schön, Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! S e i t e | 41 Gestatten Sie am Anfang einige Vorbemerkungen zum Sachstand. Im Januar 2016 wurde ein umfassender strategischer Prozess zur Entwicklung der Mobilitätsszenarien für die Stadt Leipzig begonnen. Ziel dieser Szenarien ist es, unterschiedliche, aber jeweils in sich schlüssige und konsistente Zukunftsbilder zu beschreiben. Neben den unterschiedlichen Leistungsbeschreibungen waren hierfür auch zukunftsorientierte Kriterien in die Erarbeitung der Szenarien einzubeziehen. Im Laufe der Erarbeitung hat sich gezeigt, dass es sinnvoll und notwendig ist, nicht nur den öffentlichen Personennahverkehr, den ÖPNV, isoliert zu betrachten, sondern eine gesamtstädtische Mobilitätsstrategie mit dem Horizont 2030 zu entwickeln, da es diverse Abhängigkeiten auch zu anderen Verkehrsträgern gibt. Im Sinne eines funktionierenden Verkehrssystems sollen daher alle Verkehrsträger ganzheitlich und in der Zusammenwirkung betrachtet werden sowie diverse Perspektiven, beispielsweise die Entwicklung des Mobilitätsverhaltens, finanzielle Auswirkungen, Angebots- und Preisentwicklungen und ökologische Anforderungen, integriert und aufeinander abgestimmt dargestellt werden. - Sie sehen, das ist ein komplizierter Prozess. Auch geänderte Rahmenbedingungen wie beispielsweise die im April 2016 veröffentlichte Bevölkerungsprognose, die eine deutliche Steigerung der Einwohnerzahlen bis 2030 darstellt und damit einhergehend ein höheres Verkehrsaufkommen prognostiziert, sind ein wesentlicher Beweggrund, die Szenarienentwicklung umfassender als nur für den ÖPNV zu betrachten. Diese übergreifende Betrachtung war bereits Ansatz im STEP Verkehr und öffentlicher Raum und ist Grundlage für die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts, INSEK, die derzeit erarbeitet wird. Dementsprechend ist es notwendig, wenngleich zeitlich aufwendiger, den Nahverkehrsplan als wesentliche Grundlage für das ÖPNV-Angebot in den kommenden Jahren nicht nur fortzuschreiben - das war eine Forderung aus Ihrem Gremium -, sondern ihn auch an die neuen komplexen Rahmenbedingungen anzupassen, und darüber hinaus die Diskussionen über die Zukunft der Mobilität in Leipzig unter Betrachtung der gesamtstädtischen Entwicklung in vielen anderen Bereichen, wie zum Beispiel in der Wirtschaft, im Wohnungsbau und im Freiraum, zu führen. Jetzt zu Ihren Fragen. Zur Frage 1. Die Erarbeitung der Mobilitätsszenarien ist fortgeschritten, auch wenn die Prüfung der letzten Details noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Vorlage soll den Ausschüssen des Stadtrats im vierten Quartal 2017 vorgelegt werden. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Zur Frage 2. Die Diskussion mit Bürgerschaft und Politik zum Entwurf des Nahverkehrsplans soll ab dem vierten Quartal 2017 geführt werden. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden anschließend in die Beschlussvorlage des Nahverkehrsplans einfließen. Zur Frage 3. Aufgrund der eingangs geschilderten Komplexität dieses Themas, sich zwischenzeitlich geänderter Rahmenbedingungen sowie der arbeitsintensiven Erarbeitung von Mobilitätsszenarien und damit einhergehender Abstimmungen kann der Zeitverzug nicht wieder aufgeholt werden, sodass es gilt, den Zeitplan entsprechend anzupassen. Wir gehen davon aus, dass der Nahverkehrsplan im zweiten Quartal 2018 vom Stadtrat beschlossen werden kann. Zur Frage 4. Die Zusatzfestlegungen zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag vom 21.12.2016 regeln die Fortschreibung der Begrenzung des Gesamtfinanzierungsbeitrages für das Jahr 2017 und für das Jahr 2018. Insofern wird nach wie vor an dem Ziel festgehalten, die Höchstbeträge bis etwa September 2018 mittels einer Zusatzfestlegung festzuschreiben und damit dem VLFV entsprechend anzupassen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Wir hatten die Frage gestellt, wie Sie, Frau Dubrau, das Ziel erreichen wollen, den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag bis zum September 2018 anzupassen. Aus Ihrer Antwort jetzt ging das nicht hervor. Bisher hieß es immer vonseiten der Stadtverwaltung: Der neue Nahverkehrsplan muss vom Stadtrat bis Ende 2017 beschlossen werden, weil wir ein Dreivierteljahr brauchen, um den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag anzupassen. - Jetzt frage ich mich, wie das gelingen soll, wenn Sie uns den Nahverkehrsplan nun erst im zweiten Quartal 2018 zur Beschlussfassung vorlegen und gleichzeitig an dem Ziel festhalten wollen, den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag anzupassen. Geht das jetzt auf einmal schneller? Wenn ja, warum? Und: Kann man sich jetzt darauf verlassen? Sie wissen genau, warum das bis September 2018 gemacht werden muss. Ab dann gehen die Haushaltsdiskussionen für die 2019/2020 los. Wenn wir das im Haushalt 2019/2020 nicht miteinplanen, werden wir von Ihrer Seite zu hören bekommen: Jetzt ist es zu spät; jetzt können wir da nichts mehr machen. - Natürlich sind auch die Wirtschaftspläne der Unternehmen zu beachten. S e i t e | 42 Bürgermeisterin Dubrau: Deshalb der Versuch, es bis zu diesem Zeitpunkt zu schaffen. Wir geben uns die größte Mühe. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ihre Antwort ist also: Es ist zu schaffen, in der Zeitspanne vom zweiten Quartal 2018 bis zum September 2018 den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag zu überarbeiten. Bürgermeisterin Dubrau: Das versuchen wir. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Noch eine weitere Frage. Sie sagten, Sie wollen den Ausschüssen im vierten Quartal 2017 den neuen Nahverkehrsplan vorlegen. Ich habe verstanden, dass es komplizierter ist als gedacht. Wird es so sein, dass die Mobilitätsszenarien gleichzeitig mit dem Nahverkehrsplan in die Diskussion gehen? Bis jetzt war es andersherum. Bürgermeisterin Dubrau: Nein. Das wird nicht gleichzeitig passieren, sondern nacheinander. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Dann verstehe ich Ihre Antworten nicht. Unsere Fragen bezogen sich zum einen auf den Nahverkehrsplan und zum anderen auf die Mobilitätsszenarien. Die Frage 1 lautete: Wann wird den Stadträten und Stadträtinnen die Vorlage zu den drei Mobilitätszenarien zur Beratung vorgelegt? - Ihre Antwort war: im vierten Quartal in den Ausschüssen. - Die Frage 2 lautete: Wann wird der Entwurf des Nahverkehrsplans in die Beteiligungsphase starten? - Dazu Ihre Antwort: im vierten Quartal. Bürgermeisterin Dubrau: Ab dem vierten Quartal. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Aber das heißt doch: gleichzeitig. Bürgermeisterin Dubrau: Ein Quartal hat immer drei Monate. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Es kann also sein, dass das eine am Anfang des vierten Quartals vorgelegt wird und das andere am Ende des vierten Quartals. Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich bin sprachlos. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Oberbürgermeister Jung: Weitere Nachfragen sehe ich nicht. - Danke, Frau Dubrau. 15.3 Umsetzungsstand wirtschaftsfreundliche Kommunalverwaltung (VI-F-04410) Einreicher: SPD-Fraktion Kollege Albrecht, bitte. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1: Umsetzungsstand. Die Kennziffern zum Wirtschaftswachstum, die Erfolge bei der Ansiedlung von Unternehmen in verschiedenen Branchen und auch die Befragungen des Leipziger Mittelstandes zeigen, dass die Standortfaktoren, die unsere Stadt bietet, die natürlich nicht alle durch das Amt für Wirtschaftsförderung herbeigeführt worden sind, von den Unternehmen positiv bewertet werden. Zu diesen Standortfaktoren gehört auch eine wirtschaftsfreundliche Stadtverwaltung. Der Oberbürgermeister, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterstützen gemeinsam mit der gesamten Stadtverwaltung das Bevölkerungsund Wirtschaftswachstum in Leipzig. Das Thema „wirtschaftsfreundliche Stadtverwaltung“ steht im Fokus der gesamten Stadtverwaltung und war deshalb schon Gegenstand von Führungsklausuren des Oberbürgermeisters im letzten und in diesem Jahr. Zudem haben wir im letzten Jahr gemeinsam mit der IHK einen Workshop mit allen Ämtern der Stadtverwaltung durchgeführt. Unabhängig davon beinhaltet die tägliche Arbeit der Verwaltung und des Dezernates Unternehmensbesuche, Mittelstandssprechstunden, Anhörung und Begleitung von Unternehmensdelegationen, wirtschaftsfördernde Planungs- und Genehmigungsverfahren und, nicht zu vergessen, die Förderung und Mithilfe im Mittelstandsförderprogramm. Sie finden also auf allen Ebenen und in den verschiedensten Ämtern der Stadtverwaltung Praxisbeispiele für wirtschaftsfreundliches Verwalten. Nun ist diese Innensicht nicht alleiniger Grad der Bewertung. Deshalb ist es für uns wichtig, zum Beispiel mit der IHK oder auch mit anderen Wirtschaftsstandorten sowohl im Freistaat Sachsen als auch außerhalb, den Vergleich herbeizuführen. Dabei zeigte sich, dass wir noch Verbesserungsmöglichkeiten und Handlungsbedarfe haben, auch wenn die Befragungen der Leipziger Wirtschaft, gemessen an anderen Standorten, ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis für die Stadtverwaltung erbracht haben. Das heißt also: Selbstverständlich gibt es immer wieder das als Eigenkritik - Handlungsbedarf, damit die Konkurrenz der Standorte auch weiterhin zu unseren Gunsten ausgeht. S e i t e | 43 In der Umsetzung der Beschlüsse der Ratsversammlung zur mittelstandsfreundlichen Verwaltung befassen wir uns deshalb mit der Einführung von Serviceversprechen bzw. Servicegarantien gemäß der Gütekriterien der RALGütegemein-schaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen. Diese richten sich auf Planungssicherheit, Transparenz und Kundenorientierung. Wir beginnen in Kürze mit der pilotweisen Einführung dieser Gütekriterien im Amt für Wirtschaftsförderung. Eine stadtweite Einführung und ihre Einbindung in andere Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung verfolgen wir, Kollege Hörning und ich, gemeinsam, um schnellstmöglich Praxis auch an dieser Stelle zu erreichen. Mit der Erprobung der RAL-Gütekriterien sind Maßnahmen zur mittelstandsorientierten Verwaltung nicht nur geplant, sondern sie sollen auch umgesetzt werden. Zur Frage 2. Die Einbeziehung des Stadtrats in diesen Prozess ist nicht gescheitert, sondern sie steht im Grunde genommen erst an. Sobald die Verwaltung erste Erfahrungen mit den Kriterien und Leistungsmerkmalen von Servicegarantien gemäß der RAL-Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen gewonnen hat, werden wir selbstverständlich mit Ihnen, mit der Wirtschaft und mit den Verbänden die Kriterien diskutieren. Im Moment macht das aus meiner Sicht noch keinen Sinn, solange wir noch mitten in der Prüfung der Umsetzbarkeit sind. Die Fragen 3, 4 und 5 möchte ich zusammen beantworten. - Der Stadtrat wurde im September 2016 turnusmäßig über den Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur mittelstandsfreundlichen Verwaltung informiert. Eine gesonderte Vorlage erhalten Sie, sobald über den Sachstand zu den Gütekriterien zu berichten ist, und zwar auf die gesamte Stadtverwaltung bezogen. Ebenso erhalten Sie eine Beschlussvorlage, wenn die Stadt der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen beitritt. Die Kriterien werden dann für die gesamte Verwaltung bindend. Die Einführung neuer Maßnahmen für mittelstandsorientiertes Verhalten in der gesamten Stadtverwaltung ist somit eine komplexe Aufgabe. Eine solche Aufgabe kann nicht allein durch die Wirtschaftsförderung, sondern muss im Zusammenwirken aller Ämter durchgeführt werden und mit anderen Projekten, insbesondere der Verwaltungsmodernisierung, verbunden sein. Das hierfür erforderliche Personal mit der entsprechenden Qualifikation stand bisher nicht immer zur Verfügung. Um externe Begleitung und Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, bedurfte es auch der Einstellung der finanziellen Mittel im Haushalt. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Abschließend möchte ich betonen: Die Leipziger Stadtverwaltung ist wirtschaftsfreundlich. Die Kennziffern zum Wirtschaftswachstum und die Unternehmensbefragungen belegen das. Serviceversprechen abzugeben, das ist an sich leicht, aber man muss deren Erfüllung auch prüfen und messen können. Hierzu müssen Verwaltungsverfahren teilweise umgestaltet werden. Deshalb benötigt der Ratsbeschluss in der Verwaltungspraxis stabile und solide Grundlagen und mehr als ein Jahr Zeit für die Umsetzung. Wenn Leipzig als einzige Großstadt in Deutschland die RAL-Gütekriterien erreicht, hat dieser Ratsbeschluss aus meiner Sicht auch gezeigt, dass die Diskussion hier an dieser Stelle für alle einen Nutzen bringt, nicht zuletzt für die Leipziger Wirtschaft. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Wirtschaftsbürgermeister, ich nehme mit, dass in Zukunft stärker an dem Thema gearbeitet wird. Können Sie nachvollziehen, dass unsere Frage deshalb notwendig war, weil wir den Eindruck hatten, dass seit Juni 2016, als der Beschluss gefasst wurde, zu wenig passiert ist, und wir eigentlich erwartet hatten, dass innerhalb eines Jahres mehr vorliegt als das, was Sie hier aufgezählt haben? Wie gesagt: Schön, dass das jetzt etwas intensiver betrieben wird. Können Sie nachvollziehen, dass man als Stadtrat unruhig wird, wenn ein Jahr lang nichts Merkbares herauskommt, insbesondere auch konkrete Beschlusspunkte wie die Vorlage entsprechender Informationsvorlagen usw. nicht umgesetzt werden? Bürgermeister Albrecht: Herr Bär, nachvollziehen kann ich das. Wenn das Rollenspiel andersherum wäre, würde ich mich das mit Sicherheit auch fragen und genauso reagieren wie Sie. Das Problem ist in der Tat das tägliche Geschäft in Abstimmung mit diesem Thema. Ich hatte mir das auch nicht so schwierig bzw. zäh vorgestellt. Aus der Arbeit im Wirtschaftsausschuss können Sie wiederum sicherlich auch nachvollziehen, dass es mir um die Chance geht, Qualität abzuliefern. Insofern: Ja, es ist richtig, es hat sehr lange gedauert. Aber ich glaube trotzdem, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. 15.4 Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution - Stand der Umsetzung der gemeinsamen Vereinbarung (VI-F-04411) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Jennicke antwortet. S e i t e | 44 Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Stadträtinnen! Sehr geehrte Stadträte! Zur ersten Frage: Welchen Zeitplan gibt es für den Umzug der Ausstellung aus dem Stasikinosaal an den Interimsstandort Katharinenstraße 2? - Die Antwort lautet wie folgt: Die Stadt Leipzig und das Bürgerkomitee Leipzig e. V. einigten sich am 01.09.2016, die Sonderausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution“ weiter im Kinosaal zu präsentieren, bis das bisherige Stadtbüro in der Katharinenstraße 2 frei wird. Dort soll dann ein kleiner Teil der Exposition gezeigt werden. Die bisherige Ausstellung im Kinosaal wird abgebaut. Der genaue Auszugstermin des Stadtbüros in der Katharinenstraße ist noch nicht geklärt; in Planung ist Ende des Jahres 2017. Das Stadtbüro ist renoviert. Es fallen hier keine Vorbereitungsarbeiten an. Das Bürgerkomitee hat dem Kulturamt mitgeteilt, dass es für einen Umzug eine Vorlaufzeit von drei Monaten benötigt. Vermieter ist die LWB. Die Stadt Leipzig ist der Hauptmieter, das Bürgerkomitee wäre Untermieter. Derzeit erfolgen dazu die Abstimmungen mit dem Vermieter. Gemäß der Vereinbarung sollen dem Bürgerkomitee Leipzig e. V. diese Räume kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Da die Fläche des Stadtbüros kleiner ist als die bisherige Fläche im Kinosaal sind bereits jetzt in der Großen Fleischergasse 12 250 Quadratmeter Lagerfläche für das Bürgerkomitee reserviert, um den nicht zu zeigenden Teil gegebenenfalls einlagern zu können. Zur zweiten Frage: Wie ist der Stand der Bemühungen um eine solche dauerhafte Lösung? Hat die Stadtverwaltung - und wenn ja, mit welchem Ergebnis - geprüft, ob aufgrund der inzwischen fortgeschrittenen Zeit ohne Interimsstandort gleich an einer dauerhaften Lösung gearbeitet werden sollte? - Die Antwort darauf lautet: Die Stadt Leipzig und das Bürgerkomitee Leipzig e. V. haben in der genannten Vereinbarung vom 01.09.2016 festgehalten, bis 31. März 2019 eine dauerhafte Lösung für die Präsentation der Ausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution“ zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, werden sich beide Seiten über die erneute Nutzung des Kinosaals als Ausstellungsfläche verständigen. Die Stadt Leipzig strebt im Rahmen der Entwicklung des Areals Matthäikirchhof eine dauerhafte Lösung auch für die Ausstellung „Leipzig auf dem Weg zur Friedlichen Revolution“ an. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank für die Antwort, die aufzeigt, dass noch bis Ende des Jahres Zeit ist. Ich habe Sie so Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 verstanden, dass Sie dem Bürgerkomitee zusagen, es drei Monate vorher über den Umzug zu informieren, damit es ausreichend Zeit hat, den Umzug der Exponate vorzubereiten. Ich hatte tatsächlich gedacht, dass es zügiger geht. Der Umzug des Bürgerbüros in die OttoSchill-Straße hat bereits stattgefunden. Dementsprechend hatte ich angenommen, dass das Stadtbüro aus der Katharinenstraße zügiger auszieht, die Ausstellung schneller dorthin zieht und der Kinosaal für andere Nutzungen eher zur Verfügung steht. Aber gut. Solange die Ausstellung weiter dort stehen bleiben kann, ist alles in Butter. Meine Frage geht auch an den Oberbürgermeister - wir wurden ja im Ältestenrat entsprechend informiert - und bezieht sich auf das Datum 31. März 2019. Bis dahin ist nicht mehr viel Zeit. Ist denn damit zu rechnen, dass bis dahin die Bebauung des Areals Matthäikirchhof tatsächlich so weit fortgeschritten ist, das die Ausstellung dann wieder in ihrer regulären, vollen Größe dort einziehen kann? Würden Sie die Zeitachse so aufmachen, oder müsste die Vereinbarung dann wieder aufgeschnürt und neu ausgehandelt werden? Ich denke, ein Wiedereinzug in den Kinosaal wäre die ungünstigste Lösung; denn es gibt den Anspruch, dass dort auch wieder Veranstaltungen stattfinden können, was während der Dauer der Ausstellung nicht möglich ist. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Genau für diesen Fall hat die Vereinbarung Vorsorge getroffen. Der Standort Katharinenstraße 2 ist eine Interimslösung. Das ist auch allen bewusst. Ich denke, dass wir Ende 2018 genauer wissen werden, was wir 2019 haben. Für den Fall, dass absehbar ist, dass 2019 auf dem Gelände Matthäikirchhof noch keine dauerhafte Unterbringung zu erwarten ist, sieht die Vereinbarung vor, sich erneut zusammenzusetzen. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Aus welchem Grund soll die Ausstellung zur Friedlichen Revolution in die Katharinenstraße 2 umziehen, warum nicht das Schulmuseum? Dieser Standort ist meines Erachtens kein authentischer Ort der Friedlichen Revolution. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das Wesen einer Vereinbarung ist ja eine gegenseitige Willensbekundung, die von beiden Seiten unterschrieben ist. Insofern gehe ich davon aus, dass zwischen den Akteuren der Runden Ecke und dem Oberbürgermeister Einvernehmen besteht, dass dies eine Zwischenlösung ist. Solange in S e i t e | 45 die Räumlichkeiten der Katharinenstraße 2 nicht umgezogen werden kann, wird die Ausstellung weiterhin im Kinosaal gezeigt. - Sie können den Disput um den Kinosaal gerne noch einmal aufrollen; aber ich glaube, er ist uns allen noch präsent. Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dr. Jennicke. 15.5 Arbeitsstand der Ausarbeitung eines neuen Sicherheitskonzeptes für das Neue Rathaus (VI-F-04437) Einreicher: AfD-Fraktion Kollegin Dubrau antwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Im Zusammenhang mit externen Partnern ist derzeit ein tragfähiger Konzeptentwurf entstanden, der in einer ersten Stufe eine Neuorganisation der Zutrittsituation für die Eingangsbereiche des Neuen Rathauses und des Stadthauses vorsieht. Dabei sollen sowohl ein modernes elektronisches Schließsystem als auch einzelne kameragestützte Sichtkontrollen zum Einsatz gelangen. - Das haben wir an einigen Stellen jetzt schon; das soll aber noch ausgebaut werden. - Diese bautechnischen Aufwertungen sollen den jeweils spezifischen Zutrittsituationen der einzelnen Eingangsbereiche des Neuen Rathauses und des Stadthauses angepasst werden. Am zentralen öffentlichen Eingang wird die bereits jetzt etablierte personelle Zugangsaufsicht weiterentwickelt werden und auch zukünftig mit städtischen Mitarbeitern und Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes besetzt sein. Aktuell wird der vorliegende Entwurf, der zusammen mit personellen und organisatorischen Leistungen einen integrierten Sicherheitsbaustein darstellt, noch in einzelnen Aspekten diskutiert. Dabei geht es um ein aufeinanderfolgendes, abgestimmtes Zusammenspiel von bautechnischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit der laufenden Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Detail einer Prüfung unterzogen werden müssen. Sie sollen als ergänzende Komponenten in die bereits bestehenden Sicherheitsleistungen effektiv eingebunden werden. Es ist geplant, den vorliegenden Konzeptentwurf nach der Sommerpause abzuschließen und zunächst in der Dienstberatung des OBM zu diskutieren. Zur Frage 2. Nach der Diskussion in der Dienstberatung des OBM ist vorgesehen, das Konzept den verschiedenen Ämtern und Nutzern des Neuen Rathauses und des Stadthauses vorzustellen. Dabei sollen auch die Fraktionen des Stadtrates eingebunden werden. Die schrittweise Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 baulich-technische Umsetzung der einzelnen Abschnitte wird im Rahmen der jeweiligen Diskussion erläutert werden. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Wie darf ich mir das vorstellen? Zu welchem Zeitpunkt wird der Stadtrat erstmalig eingebunden? Sie sagten, es sei geplant, den Konzeptentwurf in der Dienstberatung des OBM nach der Sommerpause zu diskutieren. Heißt das, dass der Stadtrat im dritten Quartal informiert wird, oder müssen wir uns noch länger gedulden? Bürgermeisterin Dubrau: Nach der Sommerpause heißt in diesem Fall: Ende des dritten Quartals. Stadtrat Keller (AfD): Danke. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Dubrau. 15.6 Stadtwerke-Engagement in Polen: Alles öko? (VI-F-04446) Einreicher: Fraktion Freibeuter Diese Anfrage beantworte ich selbst. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Fragen 2 und 3 nicht öffentlich beantworten werde. Ich biete aber an, Sie darüber entweder im nichtöffentlichen Teil der heutigen Ratsversammlung zu informieren oder aber im Verwaltungsausschuss nichtöffentlich Auskunft zu geben. Über die Werte möchte ich hier nicht öffentlich spekulieren. Es geht um die Beteiligung der Stadtwerke an der GPEC-Gruppe, einem bedeutenden Energieversorger mit Sitz in Gdansk. Zur Wahrheit gehört: Das ist eine sehr ertragreiche, eine sehr gute Beteiligung der Stadtwerke Leipzig, die seit Jahren wesentlich zur Erfüllung der strategischen Eigentümerziele des LVV-Konzerns beiträgt, insbesondere zur Finanzierung des ÖPNV in unserer Stadt. Mit einem Jahresergebnis von 10 Millionen Euro Abführung können Sie sich das selbst ausrechnen. Der lokale Bezug des Engagements ist hier insbesondere über das Ergebnis eindeutig gegeben. Zur Frage 1. Die GPEC-Gruppe versorgt die lokalen Märkte im Gdansk, Sopot, Tzsew und Starogard-Gdanski mit Wärme, Fernwärme und dezentralen Erzeugungsanlagen. Sie vertreibt Strom aus regenerativen Energien, insbesondere aus Wasserkraftanlagen, und bietet energienahe Dienstleistungen an. Die eigene Stromerzeugung der GPEC-Gruppe erfolgt zu 100 Prozent aus S e i t e | 46 Wasserkraft. Die Gruppe hat zwei eigene Wasserkraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 1 MW elektrisch. Der gehandelte Strom der GPEC stammt zu 62 Prozent aus Kohle und zu 38 Prozent aus Wasserkraft. Die Erzeugung von Fernwärme basiert zu 84 Prozent auf Kohle und zu 16 Prozent auf Erdgas und Erdöl. Die gehandelte Fernwärme stammt zu 98 Prozent aus Kohle und zu 2 Prozent aus Erdgas und Erdöl. Den Großteil der Wärme bezieht die GPEC von einem Vorlieferanten, einem Kohlekraftwerk der EDF in Gdansk. Die GPEC setzt bei der Wärmeversorgung im Wesentlichen auf Kraft-WärmeKopplung. Durch den Anschluss neuer Kunden an das Fernwärmenetz können dezentrale Erzeugungsanlagen abgeschaltet werden. Zur Frage 4. Im Zuge der jährlich stattfindenden Abschlussprüfungen der Stadtwerke wird auch die Werthaltigkeit der Finanzanlagen geprüft. Ich kann Ihnen versichern: Die Anteile an der GPEC sind seit Jahren, immer wieder auch von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestätigt, sehr werthaltig. Vor dem Hintergrund der stabilen Entwicklung gibt es keinen Zweifel an der vollständigen Werthaltigkeit des Anteilswerts. - Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht öffentlich spekuliere über den tatsächlichen Wert, den diese Anteile insgesamt ausmachen. Wie gesagt, das Angebot steht, Ihnen im nichtöffentlichen Teil auch diese Werte, die wir heute im Buchwert veranschlagen, zu benennen. Bitte schön, Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. Angesichts der langen Tagesordnung heute schlage ich vor, Ihrem Vorschlag zu folgen, die übrigen Fragen im Verwaltungsausschuss zu beantworten. Ich denke, das kommt uns allen entgegen. Ich habe noch eine Nachfrage zu den jetzt gegebenen Antworten, aus denen deutlich hervorging, dass die gehandelte Energie nicht aus regenerativen Energien, sondern überwiegend aus Steinkohle stammt. Müsste man nicht, wenn man, wie von anderen Fraktionen hier vorgeschlagen wird, Kriterien wie die Erzeugung aus regenerativen Energien in den Vordergrund hebt, bei Finanzanlagen der Stadt den Ertrag hintenanstellen und sagen: Obwohl diese Beteiligung einen hohen Ertrag bringt, muss sie verkauft werden, weil die Erzeugungsart nicht den Zielen der Stadt entspricht? Stichwort: Vattenfall, Braunkohle. Oberbürgermeister Jung: Das wird alles zu besprechen sein, wenn der Antrag im nichtöffentlichen Teil aufgerufen wird. - Gibt es weitere Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 15.7 Wie weiter mit dem Schlobachshof? (VIF-04171) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich bitte Kollege Rosenthal um Antwort. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Im April wurde durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Auftrag zur Erarbeitung eines Nutzungs- und Entwicklungskonzepts an ein Freiraum- und Landschaftsplanungsbüro vergeben. Dieses Konzept soll unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen unter anderem beinhalten: Vermessung des Grundstücks, Gutachten für die Gebäudesubstanz, Abrisskosten, Kosten für die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude, Kosten für den Hochwasserschutz, Erarbeitung von mehreren Nutzungsvorschlägen, Erarbeitung der Folgekosteneinnahmen entsprechend Nutzungsvorschlag, Durchführung eines sogenannten Quickchecks zur Ermittlung der verschiedenen Nutzungsentwicklungsvorschläge in der Öffentlichkeit sowie innerhalb der Stadtverwaltung. Auf Grundlage der voraussichtlich Ende 2017 vollständig vorliegenden Ergebnisse wird innerhalb der Verwaltung ein Vorschlag für die weitere Nutzung erarbeitet. Daran nehmen neben dem Amt für Stadtgrün und Gewässer als Auftraggeber unter anderen das Amt für Umweltschutz, das Liegenschaftsamt, das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und das Amt für Geoinformation und Bodenordnung teil. Gebäude, bei denen die Bestandsaufnahme eine Empfehlung zum sofortigen Abriss ergibt, werden kurzfristig für die Zuordnung als externe Kompensationsmaßnahme vorbereitet. Zur zweiten Frage. Zurzeit werden die bewohnbaren Gebäude teilweise durch die bisherigen Mieter genutzt. Der weitere Umgang mit den Mietern und gegenwärtigen Nutzern befindet sich in rechtlicher und faktischer Klärung. Dabei werden die umweltrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Belange berücksichtigt. Zur dritten Frage. Diese Antwort ergibt sich aus dem Konzept. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Wir hatten zur Zwischennutzung gefragt. Da stellt sich für mich schon die Frage: Wie sind die rechtlichen Bedingungen? Sie sagen, das ergibt sich aus dem Konzept. Wir wollten aber wissen: Gibt es vertragsrechtliche Bestandteile, die besagen: Die Leute können dort in den nächsten S e i t e | 47 10 oder 20 Jahren drinbleiben? Wie verhält sich das? Dass Sie uns ein Nutzungs- und Entwicklungskonzept vorlegen wollen, ist zwar schön; aber unsere Frage war: In welchem Zeitraum lässt sich ein solches Konzept aufgrund der derzeitigen Zwischennutzung realisieren? Bürgermeister Rosenthal: Ich hatte zu Frage 2 gesagt: Diese Frage wird derzeit rechtlich und faktisch geklärt. Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, wie verbindlich die Verträge über den Konzepterstellungszeitraum hinaus für uns wirken oder nicht. Das kann ich heute nicht beantworten. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Dann sagen Sie doch gleich, dass Sie unsere Anfrage nicht beantworten können. Dann hätte ich nicht nachfragen müssen. Bürgermeister Rosenthal: Ich habe Ihnen ja geantwortet, kann Ihnen aber heute nicht sagen Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, okay. Also, Sie wissen es aktuell nicht. - Würden Sie denn, sobald Sie das wissen, uns die Information zukommen lassen? Bürgermeister Rosenthal: Selbstverständlich. Ich hatte ja gesagt: Bis Ende 2017 liegt das Konzept vor. Ich gehe davon aus, dass wir bis dahin insbesondere die rechtlichen Fragen mit den bisherigen Mietern und Nutzern geklärt haben. Die sind heute noch nicht geklärt. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Alles klar; gut. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Rosenthal. 15.8 Zugeparkte Radfahrstreifen beim Spinnereirundgang (VI-F-04172) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wiederum Kollege Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Zur Frage 1. In der Spinnereistraße gab es im Jahr 2017, aktueller Stand, 75 Anzeigen wegen Parkens auf dem Radweg. Diese Anzeigen wurden und werden in der Zentralen Bußgeldbehörde bearbeitet. Die Spinnereistraße wird regelmäßig in Verkehrsüberwachungsmaßnahmen des ruhenden Verkehrs einbezogen. Festzustellen ist für alle Beteiligten: Ja, das Parken auf dem Radweg, Verkehrszeichen 237, ist generell verboten. Insofern Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 bedarf es aus Sicht der Verwaltung keiner gesonderten verkehrsrechtlichen Regelungen in diesem Straßenabschnitt. Außerhalb der Sonderveranstaltungen wird die Spinnereistraße von Montag bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr sowie am Sonnabend von 7.00 bis 17.30 Uhr durch die Kolleginnen und Kollegen des ruhenden Verkehrs kontrolliert. In Vorbereitung der heutigen Beantwortung dieser Anfrage habe ich noch einmal meine Antwort zur Anfrage der Grünen hinsichtlich der zugeparkten Geh- und Radwege bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet herausgesucht, da ich mir vorstellen kann, dass Sie insbesondere mit den Abschleppvorgängen Schwierigkeiten haben. Ich wiederhole sie noch einmal, weil das auch für die Spinnereistraße gilt. Die Abwägungsprozesse zur Beurteilung abschleppwürdiger Parkvorgänge basieren, zumindest in der Stadt Leipzig, auf den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und den Erkenntnissen der Rechtsprechung. Jeder Fall muss tatsächlich einzeln bewertet werden. Insofern gehört bei der Anordnung einer Abschleppmaßnahme dazu, dass es sich um eine nachhaltige Verbesserung einer lokalen Verkehrssituation handeln muss. Dadurch, dass Radfahrer auf die Straße ausweichen dürfen und müssen für den Fall, dass der Radweg verstellt ist, ist die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht behindert. Man kann im Einzelfall, wenn eine über das Maß hinausgehende Behinderung vorliegt, eine Abschleppmaßnahme anordnen. Hier muss man wiederum berücksichtigen - das betrifft auch den Straßenabschnitt Spinnereistraße -, dass ein Abschleppvorgang in der Regel 15 bis 20 Minuten dauert und die gesamte Verkehrsführung an dieser Stelle während dieser Zeit quasi zusammenbricht. Das führt in der Regel dazu, dass nur durch das Parken auf Radwegen sich die Kolleginnen und Kollegen des ruhenden Verkehrs noch nicht veranlasst sehen, Abschleppmaßnahmen anzuordnen. - Ich weiß, da sind wir uns nicht einig. Zur Frage 2. Der Veranstaltungsstelle des Ordnungsamtes ist bekannt, dass jährlich im April der Große Frühjahrsrundgang und im September der Große Herbstrundgang stattfinden. Die Durchführung dieser Veranstaltungen muss dem Ordnungsamt nicht angezeigt werden, da sie bauordnungsrechtlich zulässig sind. Die Veranstaltungen finden großen Anklang; das wissen wir und alle Beteiligten. Insofern wird es nunmehr nochmals seitens der Veranstaltungsstelle des Ordnungsamtes ein Zugehen auf die Abteilung Fließender und ruhender Verkehr geben, um gegebenenfalls hier auch außerhalb der Kontrollzeiten sonnabends von 9.00 bis 17.30 Uhr Kontrollen durch die Kolleginnen und Kollegen des ruhenden Verkehrs vorzunehmen. Das hängt S e i t e | 48 an dieser Stelle aber immer auch ein Stück weit von der Veranstaltungslage in der Gesamtstadt ab. Darüber hinaus wird die Veranstaltungsstelle des Ordnungsamtes Kontakt mit der Geschäftsleitung der Leipziger Baumwollspinnerei aufnehmen und mit dem Veranstalter die Situation insgesamt noch einmal diskutieren. Wir erwarten, dass auf der Internetpräsenz des Veranstalters insbesondere auf die schwierige verkehrliche Situation vor Ort und die rechtlichen Folgen einer Missachtung der Verkehrsregeln hingewiesen wird. Zur Frage 3. Das muss ich zurückweisen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass keine Parkverstöße toleriert werden. Der Stadtrat hat im Januar 2016 beschlossen, dass bis zur Eröffnung des neuen Naturkundemuseums im Jahr 2020 in einer Entfernung von maximal 100 Metern eine Haltestelle des ÖPNV eingerichtet werden soll. Derzeit gibt es sie dort nicht. Die LVB arbeitet an Varianten einer Busanbindung. Solange diese Varianten nicht vertieft vorliegen, gibt es keine alternative Lösung. Die Leute müssten dann vom S-Bahn-Haltepunkt oder von wo auch immer dorthin laufen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, eine Nachfrage an den Oberbürgermeister direkt, falls er zuhört. Oberbürgermeister Jung: Ich höre zu. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Das war gerade nicht ersichtlich. - Gehen Sie mit den Ausführungen von Bürgermeister Rosenthal insoweit d’accord, dass Sie ihnen zustimmen? Sie hatten ja in der Presse gesagt: Wir müssen die Bedingungen für den Radverkehr in Leipzig verbessern, um den Radverkehrsanteil zu erhöhen. - Den Ausführungen von Herrn Rosenthal war zu entnehmen, dass generell von einem Abschleppen von auf Fahrradwegen parkenden Autos abgesehen wird - Bürgermeister Rosenthal: Das habe ich nicht gesagt. Oberbürgermeister Jung: Das hat er nicht gesagt. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich korrigiere: nicht generell. - Sie hatten gesagt, das sind Einzelabwägungen. Aber wir haben auf- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 grund von Antworten zu Anfragen auch schon erfahren, dass von Fahrradwegen so gut wie nie abgeschleppt wird. Das wurde damit begründet und das haben Sie eben gesagt -, dass die Radfahrer ja auf die Straße ausweichen können was in dieser Stadt fast immer passiert. Das aber sorgt erstens auch nicht gerade für einen flüssigen Verkehr auf der Straße und ist zweitens gefährlich. Eine Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr in Leipzig sieht anders aus. Von daher die Frage: Herr Oberbürgermeister, sind Sie mit den Aussagen von Bürgermeister Rosenthal einverstanden? Oberbürgermeister Jung: Zwischen Herrn Rosenthal und mir gibt es da überhaupt keinen Dissens. Man kann von der Situation an Tagen der offenen SpinnereiGalerien nicht ableiten, dass es zu einer Beeinträchtigung des Radverkehrs insgesamt kommt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wir arbeiten Schritt für Schritt an der Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr. Sie können doch nicht das Thema an diesem Beispiel aufmachen. Das verstehe ich nicht. Tut mir leid, Herr Volger, das ist mir zu hoch. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben zu einem speziellen Beispiel gefragt, und Herr Bürgermeister Rosenthal hat Bezug nehmend auf unsere Anfrage, die wir vor drei Monaten gestellt haben, noch einmal eine Replik zur Abschleppsituation und der Situation auf den Radwegen generell vorgetragen. Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie das vielleicht gehört. Oberbürgermeister Jung: Das habe ich. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Von daher war meine Nachfrage, ob Sie damit d’accord gehen, dass es zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr beiträgt, wenn von Radwegen weiterhin nicht abgeschleppt wird, sondern dort parkende Autos nur ein Knöllchen bekommen und dadurch der Autoverkehr auf den Straßen wie auch der Radverkehr, der nicht auf dem Radweg fahren kann, behindert wird. Es trägt unserer Meinung nach nicht zu einer Verbesserung der Radverkehrsbedingungen in Leipzig noch zur Sicherheit für den Radverkehr noch zur Sicherheit für den Automobilverkehr auf der Straße bei, wenn die Radfahrer permanent in den Autoverkehr ausweichen müssen. Oberbürgermeister Jung: Ich bitte Sie, Ihren Ton zu mäßigen. Ihr Ton gefällt mir überhaupt nicht, Herr Volger. S e i t e | 49 Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister - Oberbürgermeister Jung: Wir können sehr sachlich in der Sache miteinander streiten, aber in einem angemessenen Ton und mit Respekt. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, würden Sie mir sagen, an welcher Stelle ich mich im Ton vergriffen habe? Oberbürgermeister Jung: Indem Sie mir zum Beispiel unterstellen, dass ich Ihnen nicht zuhöre, und das in despektierlicher Art und Weise und mit Aggressivität in der Tonlage. Es gibt noch weitere Nachfragen von Herrn Weber und Herrn Morlok. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Also, Sie beantworten meine Frage nicht? Oberbürgermeister Jung: Ich habe die Frage beantwortet. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Okay, also keine Antwort. Stadtrat Weber (SPD): Ich wollte auch noch einmal zu diesem Punkt nachhaken. Herr Pellmann hatte dazu auch immer wieder angefragt und nachgefragt und die Situation vor Ort beklagt; das wissen Sie. Herr Rosenthal, Ihre Ausführungen zur Frage 2 helfen mir persönlich eher wenig, um mir wirklich eine Vorstellung davon machen zu können. Sie hatten gerade ausgeführt, dass Sie nicht in Kenntnis gesetzt werden, wann der Spinnereirundgang stattfindet. Soweit ich weiß, wird das frühzeitig genug angekündigt; das kann man wissen. Meine Bitte ist, zu prüfen, ob man hier schon im Vorfeld verkehrsrechtliche Anordnungen durchführen kann. Man weiß ja inzwischen, dass dort auch Leute hinkommen, die ihre Autos, wenn nicht anders möglich, auch auf Radfahrstreifen abstellen. Wäre es beispielsweise möglich, für diesen Zeitraum Tempo 30 anzuordnen? Damit würde man auf die Situation, wie sie sich dort darstellt, entsprechend reagieren. Ansonsten könnten wir immer wieder nur Nachfragen dazu stellen. Das ist, glaube ich, zu wenig. Ich verspüre auch nicht wirklich einen Veränderungswillen vonseiten des Dezernats III an der Stelle. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Bürgermeister Rosenthal: Für die verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 bin ich nicht zuständig; das muss ich klar sagen. Ich weise auch zurück, dass ich das nicht anordnen will. Darüber hinaus: Veranstalter ist die Spinnerei. Wenn der Veranstalter merkt, dass in seinem Umfeld - es gibt dort vier Straßen - alles zugeparkt ist, dann liegt es, wie bei anderen Veranstaltern auch, in seiner Verantwortung, an dieser Stelle verkehrsrechtliche Anordnungen bei der Stadt Leipzig zu beantragen. Er kann sich mit der Veranstaltungsstelle dazu intensivst ins Benehmen setzen. Was Sie erwarten, ist, dass wir für den Veranstalter eine Dienstleistung übernehmen. Das ist aber nicht in erster Linie unsere Aufgabe, sondern der Veranstalter hat auf die Stadtverwaltung zuzugehen. Wir lösen jetzt seine Verkehrsprobleme. Insofern habe ich deutlich gemacht, dass wir jetzt auf den Veranstalter zugehen und ihm sagen werden: Er muss auf seiner Internetseite kommunizieren, wie man zum Spinnereigelände kommt, und zwar am besten ohne Fahrzeug. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das erste Priorität hat. Wenn die Besucher in der Regel ohne Fahrzeug dort hinkommen - siehe Sportforum -, wird es auch keine Probleme für den Radverkehr geben. Stadtrat Weber (SPD): Ich möchte den Herrn Oberbürgermeister zitieren, der eben angemahnt hat, sachlich miteinander umzugehen. Sie, Herr Rosenthal, sind für die Beantwortung dieser Anfrage zuständig. Bürgermeister Rosenthal: Das habe ich gemacht. Stadtrat Weber (SPD): Deswegen spreche ich jetzt mit Ihnen und nicht mit Frau Dubrau, und deswegen stelle ich jetzt die Frage - Bürgermeister Rosenthal: Sie haben gesagt, Sie vermissen beim Dezernat III den Willen, an der Stelle die Verantwortung zu übernehmen. Darauf habe ich reagiert. Die nehme ich wahr. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, dann Herr Pellmann. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Rosenthal, Sie sind in Ihrer Beantwortung noch einmal auf das Thema „Parken auf Radwegen“ eingegangen und haben aus der Antwort auf eine frühere Anfrage zitiert. Dabei ging es auch um das Abschleppverhalten. Dazu meine Frage: Das Parken auf Radwegen ist genauso widerrechtlich wie das Parken auf einer Straße oder das Par- S e i t e | 50 ken auf den Gleisen der LVB. Wäre das Abschleppverhalten anders, wenn das Fahrzeug auf den Gleisen der LVB oder mitten auf der Straße stehen würde? Wenn die LVB beispielsweise anzeigen würde, dass die Straßenbahn nicht fahren kann, weil auf den Gleisen ein Auto parkt, würde das Abschleppen dann genauso gehandhabt wie beim Parken auf Radwegen oder würde das anders gehandhabt? Wie verhält sich das mit der Gleichbehandlung? Bürgermeister Rosenthal: Auch dies bedarf einer Einzelfallprüfung. Aber bei Behinderung insbesondere des Verkehrs auf der Schiene würden wir anders agieren, ja. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Und wie verhält sich das beim Parken mitten auf der Straße? Bürgermeister Rosenthal: Wenn der komplette Verkehr behindert würde, ja. Das ist ein anderer Sachverhalt. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Rosenthal, ich habe drei Nachfragen. Erste Frage: Sie sprachen von 75 Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Zusammenhang. Betraf das eine oder beide Veranstaltungen? Für eine Veranstaltung, sei es für die im April oder die im Herbst, erscheint mir diese Zahl ein bisschen niedrig. Bürgermeister Rosenthal: Vom 1. Januar 2017 bis Stand heute. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Okay. - Zweite Frage: Sie sagten, abgeschleppt werde nur, wenn es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommt. Herr Weber hatte eben kurz aus dem Ausschuss zitiert; aber es ist kein Geheimnis, dass ich das - auch hier öffentlich - immer wieder angefragt habe. - Mir ist seit fünf, sechs Jahren bekannt, dass es an dieser Stelle tatsächlich zu massiven Beeinträchtigungen kommt, und zwar nicht nur für den Radverkehr, sondern auch für den Autoverkehr. Die Situation wird besonders unschön, wenn Feuerwehren und Krankenwagen diesen Bereich passieren müssen. Meine Frage zum Thema Abschleppen: Müssen in der Straße nicht bestimmte Querschnitte eingehalten werden? Zum Teil wird ja nicht nur auf dem Radweg, sondern auch auf dem Fußweg bis in den Straßenraum hinein geparkt, sodass an dieser Stelle zwei entgegenkommende Autos nicht mehr aneinander vorbeifahren können. Wäre das ein Grund, einzugreifen? Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Abschließend meine dritte Frage: Ist der Veranstalter einmal auf die Stadt Leipzig zugekommen und hat verkehrsrechtliche Anordnungen, zum Beispiel Einbahnstraßenregelung, temporäre Einrichtung von Parkflächen einseitig oder irgendetwas anderes in der Art, beantragt? Gab es da bisher Anfragen? Bürgermeister Rosenthal: Zur zweiten Frage. Es ist so: Die durchgezogene Radverkehrslinie führt dazu, dass auf dem Radweg nicht geparkt werden darf. Das heißt: Wenn kontrolliert wird, erhält derjenige, der das doch tut, ein sogenanntes Knöllchen. Sollte er sich neben diese durchgezogene Linie stellen, wäre zwar die Durchfahrtbreite auf der Spinnereistraße noch gewährleistet; allerdings ist es aufgrund der Markierungen auf der Straße nicht zulässig, sein Fahrzeug an dieser Stelle abzustellen. Für den Fall, dass das Fahrzeug an dieser Stelle steht und auf der gegenüberliegenden Seite auch geparkt wird das ist ja in der Regel so -, müsste man im Einzelfall entscheiden, ob dadurch der Verkehrsfluss derart beeinträchtigt ist, dass abgeschleppt werden muss. Ich will aber noch einmal darauf hinweisen, dass auch das Abschleppfahrzeug in dieser Gesamtverkehrssituation an den jeweiligen Standort herangeführt werden muss und dass, wenn es dann vor Ort ist, der Abschleppvorgang 15 bis 20 Minuten dauert. Deshalb sind wir der Auffassung, dass das nicht zu einer Verflüssigung des Verkehrs beiträgt, sondern in diesem Zeitraum eher noch eine Verschärfung eintritt. Das heißt: Eigentlich müssten alle Beteiligten sehr viel stärker propagieren, sich gar nicht erst mit dem Auto zu diesen beiden Veranstaltungen zu begeben. Das werden wir jetzt mit dem Veranstalter besprechen. Ob bisher miteinander geredet wurde in dem Sinne „der Veranstalter kam auf das Amt zu“, das kann ich heute nicht mit aller Entschiedenheit mit Ja oder Nein beantworten. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. 15.9 Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Wiederherstellung der Leuchtreklame an den Höfen am Brühl (VI-F-04174) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1. Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, war eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts mittlerweile entbehrlich, da sich die Stadt Leipzig und S e i t e | 51 der neue Eigentümer des den Höfen am Brühl gegenüberliegenden Marriott-Hotels geeinigt und am 24.03.2017 einen Vergleichsvertrag abgeschlossen haben. Der Vergleichsvertrag ist rechtskräftig geworden. Er beinhaltet, dass die historischen Werbeschriftzüge für die Höfe am Brühl eingerichtet und in Betrieb genommen werden dürfen, wobei der dem Hotel zugewandte Teil nicht in den Nachtstunden, also nicht nach 22 Uhr, betrieben werden soll. Zur Frage 2. Der Bebauungsplan für die Errichtung des Vorhabens „Höfe am Brühl“ ist ein sogenannter Angebotsbebauungsplan. Anders als bei einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan kann und darf dieser aus rechtlichen Gründen keine Bauverpflichtung formulieren. - Insofern muss man abwägen, was man an den einzelnen Stellen macht. Die Entscheidung war damals so. - Aus diesem Grund wurde die Errichtung des historischen Werbeschriftzugs im städtebaulichen Vertrag 2009 vereinbart. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erfolgte durch die Beantragung und die Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung des historischen Werbeschriftzugs. Gegen diese Baugenehmigung legte der Eigentümer des benachbarten Marriott-Hotels Rechtsmittel ein. Bereits das Verwaltungsgericht Leipzig ersuchte die Stadt Leipzig und die beigeladene mfi Höfe am Brühle GmbH & Co. KG, die Baugenehmigung vorerst aufgrund des ungewissen Prozessausgangs nicht umzusetzen. Dem folgten die Stadt und die Höfe am Brühl GmbH. Anderenfalls hätte das jeweils befasste Gericht, das Verwaltungsgericht ebenso wie das Oberverwaltungsgericht, diesbezüglich eine gerichtliche Anordnung erlassen können. Der Eigentümer der Höfe am Brühl befasst sich mittlerweile mit der sehr aufwendigen Restaurierung und Wiederherstellung der Werbeanlagen. Es kann damit gerechnet werden, dass im Laufe des Jahres 2018 die Buchstaben und der schöne Spruch wieder über Leipzig leuchten. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens: Warum bedurfte es einer Anfrage, um Bewegung in diese Angelegenheit zu bringen? - Zweitens. Mir ist unerklärlich, warum ein solcher Vergleich nicht schon früher hätte geschlossen werden können. Musste dafür tatsächlich erst das Hotelmanagement wechseln? Ich vermute, auch die sächsische Justiz war in dieser Angelegenheit etwas entscheidungsfaul. Bürgermeisterin Dubrau: Zu Ihrer ersten Frage. Ich sagte gerade: Am 24.03.2017 ist der Ver- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 gleich geschlossen worden. Darüber haben wir per Presseerklärung öffentlich informiert. Ich habe das auch im Ausschuss dargestellt. Insofern war Ihre Anfrage kein Grund dafür; das war bereits in Bewegung. - Zum Vertrag selbst kann Ihnen Herr Oberbürgermeister Auskunft geben. Oberbürgermeister Jung: Ganz einfache Antwort, Herr Schlegel: Mit dem neuen Besitzer des Hotels kam neue Bewegung ins Spiel. Er ist auf mich zugekommen und gesagt, dass er das beenden möchte, und dann haben wir diese Lösung gefunden. Ich bin sehr dankbar, dass das vom Dezernat VI sehr zielgerichtet umgesetzt wurde. Weitere Nachfragen zu den Leuchtreklamen? Danke schön, Frau Dubrau. 15.10 Vorlage zum Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements (VI-F-04175) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Diese Anfrage werde ich selbst beantworten. Zur Frage 1. Ein offenes Wort: Ich habe die Vorlage ganz zurückgezogen, weil ich mit ihrer Qualität nicht zufrieden war. Wir haben im Stadtrat eine lange Diskussion dazu geführt. Es gab einige Ideen, Festlegungen und Überlegungen. Diese wollte ich gerne aufgreifen. Die Vorlage in der vorgelegten Form entsprach dann jedoch nicht meinen Vorstellungen von einer dem Thema angemessenen Vorlage. Deswegen habe ich sie angehalten. Zur Frage 2. Es fehlt nicht das Grundbekenntnis der Stadt, es fehlt das Grundbekenntnis des Stadtrats. Wir haben kein Bekenntnis des Stadtrats zu einer Würdigung des ehrenamtlichen Engagements, die Bestandteil der Vorlage war, die ich damals eingereicht hatte. Aber ich glaube, wir sind uns alle miteinander einig, wie wichtig uns das Ehrenamt ist und dass wir das Ehrenamt würdigen wollen. Ich zur Person möchte das auch durch Veranstaltungen und verschiedene Initiativen unterstützen. Zur Frage 3. Durch die Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2017/2018 werden wir nunmehr eine Beteiligungseinheit, eine Struktureinheit im neuen Stadtbüro einrichten können. Ich glaube, es gibt neuen Schub, dass wir dort „Leipzig weiter denken“, Stadtbüro und Engagementstrategie zusammenführen und auch eine Stelle einrichten, die der Stadtrat uns für diese Aufgabe genehmigt hat. Insofern bin ich ganz zuversichtlich, dass wir damit die nächste Stufe erreichen können. Zur Frage 4. Im Hinblick auf das INSEK machen Sie sich bitte keine Sorgen. Wir wollen nicht mehr in jedem Fachkonzept die Bürgerbeteili- S e i t e | 52 gung extra ausweisen, sondern die Bürgerbeteiligung wird zu einem allen Fachkonzepten zugrundeliegenden Gitter. Wenn zum Beispiel Frau Dr. Jennicke den Kulturentwicklungsplan zur Beschlussfassung vorlegt, ist die Bürgerbeteiligung Bestandteil des Kulturentwicklungsplans. Wenn der Kollege Fabian heute den Schulentwicklungsplan vorlegt, ist die Beteiligung vorab breit und umfassend gewesen: in den Schulen, in den Initiativen, in den Stadtbezirksbeiräten etc. Das heißt: Alle Fachkonzepte setzen selbstverständlich bei Bürgerbeteiligung an, auch wenn sie dort nicht extra verankert ist. Aber im künftigen INSEK-Prozess wird dies entsprechend gewürdigt. So weit meine Antworten auf die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen. - Herr Deissler. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Was die Qualität der Vorlage angeht, kann man Ihnen nur zustimmen. Sie hatte nicht die gewünschte Qualität. Sie sagten, Sie haben die Vorlage jetzt ganz zurückgezogen. Erste Frage: Kommt stattdessen etwas anderes? Zweite Frage: Sie hatten eben verschiedene Bürgermeister in Zusammenhang mit dem INSEK genannt. Das ist genau der Ansatz, den wir auch sehen. Wir denken, gerade weil es verschiedene Bereiche betrifft, müsste das im INSEK aufgenommen werden. Bezüglich des Bürgerbüros und den drei genannten Bereichen würde ich darum bitten, zu beachten: Es gibt sicherlich Berührungspunkte, aber das sind grundverschiedene Aspekte. Zum bürgerschaftlichen Engagement und der Aufnahme in das INSEK. Sie betonen ja immer: Momentan ist die Situation in Leipzig gut. - Auch dem stimme ich zu, ja. Aber es ist davon auszugehen, dass sich die Dinge in den nächsten Jahren gewaltig ändern werden. Deswegen ist es notwendig, schon heute zu betrachten, welche Stellschrauben dafür eingezogen werden müssen. Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler, ich bin bei Ihnen. Die Engagementstrategie, die wir dort erarbeiten wollen, wird in eine Vorlage münden müssen. - Das ist die konkrete Antwort auf die Frage 1. Ich kann Ihnen heute schon so viel sagen - ich hatte das INSEK im Entwurf schon in der ersten Lesung -: Das Zielbild Teil A enthält auf jeden Fall als Akteure der weiteren integrierten Stadtentwicklungskonzeption Bürgerbeteiligung als eine zentrale Größe - wenn Sie so wollen: im äußeren Ring - der Gesamtaktivitäten. Ich werde dazu im Stadtrat in der August-Sitzung ausführlich informieren. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Meine Damen und Herren, damit ist die für die Beantwortung von Anfragen zur Verfügung stehende Zeit von einer Stunde ausgeschöpft. Die übrigen Anfragen werden schriftlich beantwortet. Ich schließe die Fragestunde. TOP 16 entfällt. Ich hätte so viel zu erzählen, aber aufgrund der umfangreichen Tagesordnung heute verzichte ich darauf. 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis April 2017 (VI-DS-04170) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es dazu Hinweise? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18 Vorlagen I 18.1 Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Leipzig an Professor Herbert Blomstedt (VI-DS-04095) Einreicher: Dezernat Kultur Ein Anliegen, das uns allen wichtig ist. Unser wunderbarer Freund, so darf ich sagen, Herbert Blomstedt wird 90 Jahre alt. Wir haben uns in enger Abstimmung miteinander entschieden, ihm die Ehrenmedaille zu verleihen. Ich würde mich sehr freuen über ein einmütiges Votum aus dem Stadtrat. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt für die Verleihung der Ehrenmedaille an Professor Herbert Blomstedt? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? S e i t e | 53 um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig so bestellt und beschlossen. - Herzlichen Glückwunsch, Herr Kretzschmar, und viel Erfolg! 18.3 Verlängerung einer Bestellung des Ersten Betriebsleiters (Intendanten) der Oper Leipzig (VI-DS-04101) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Es wird die Verlängerung der Bestellung von Herrn Professor Schirmer vorgeschlagen. - Ich darf dem Stadtrat ganz herzliche Grüße von Herrn Professor Schirmer ausrichten. Er hat mir und auch Frau Dr. Jennicke ausdrücklich Bescheid gegeben, dass er heute leider verhindert ist. Wird das Wort gewünscht? - Können wir offen abstimmen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Bestellung von Herrn Professor Schirmer zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Auch das ist ein einstimmiger Beschluss. 18.4 Verlängerung der Bestellung des Zweiten Betriebsleiters (Verwaltungsdirektors) des Gewandhauses zu Leipzig (VIDS-04102) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Einreicher: Dezernat Kultur Platz genommen hat Herr Professor Röckrath, begleitet von Herrn Schulz. - Herzlich willkommen, Herr Röckrath! Wird das Wort gewünscht? - Können wir offen abstimmen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Verlängerung der Bestellung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Das ist einstimmig. - Ich freue mich sehr. Das werde ich ihm zum Geburtstag übermitteln. 18.2 Neubestellung eines Geschäftsführers der Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) und der Abfallverwertung Leipzig GmbH (AVL) (VI-DS-04382) Einreicher: Oberbürgermeister Dafür bietet sich ein Mann an, der schon im hinteren Teil des Saals Platz genommen hat. - Herr Kretzschmar, herzlich willkommen! Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Können wir offen abstimmen? - Ja. Wer dem Beschlussvorschlag zur Bestellung von Herrn Thomas Kretzschmar zustimmt, bitte ich Herzlichen Glückwunsch, Herr Professor Röckrath! Das ist ein gutes Votum für einen schönen Auftrag. Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie diesem Auftrag auch in den nächsten Jahren mit Leib und Seele nachkommen. Wie eingangs vereinbart, rufe ich jetzt TOP 18.43 auf, eine eilbedürftige Vorlage zum Freizeittreff Klingenthaler Straße: 18.43 1. Änderung zum Baubeschluss Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig: Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minder- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 jähriger Asylsuchender; Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS03562-DS-03) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Meine Damen und Herren, das kann vorkommen. Manchmal ist man schneller, als man dachte, und stellt fest: Wir brauchen nun eine überplanmäßige Auszahlung, damit wir schneller zum Ziel kommen und das Vorhaben in der Klingenthaler Straße abschließen können. Halten Sie noch eine Einbringung der Vorlage für notwendig? - Dann darf ich um Ihr Votum bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 18.5 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2017 (VI-DS03577-NF-02) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.5.1 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-01) Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf 18.5.2 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion 18.5.3 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-03) Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski 18.5.4 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-04) Einreicher: Südost Stadtbezirksbeirat Leipzig- 18.5.5 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-05) Einreicher: Stahmeln Ortschaftsrat Lützschena- 18.5.6 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-06) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 18.5.7 dazu ÄA (-03577-NF-01-ÄA-07) Einreicher: SPD-Fraktion Ich bitte zunächst Kollegen Fabian, die Vorlage einzubringen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Leipzig zählt gegenwärtig zu den am stärksten wachsenden Städten ihrer Größenordnung in Deutschland. Wir haben weiter Bevölkerungszuwächse durch eine steigende Geburtenrate und Zuzüge zu verzeichnen. 2016 gab es in Leipzig 1.100 Geburten mehr als noch drei Jahre zuvor. S e i t e | 54 Bereits im vergangenen Jahr hat der Stadtrat einen Schulentwicklungsplan verabschiedet, welcher eine erhebliche Erweiterung des Schulnetzes vorsieht. In die nun vorliegende, heute zur Beschlussfassung stehende Fortschreibung haben wir die aktuelle Bevölkerungsprognose 2016 eingearbeitet. Auch die zukünftige Entwicklung bei den DaZ-Klassen ist in unsere Berechnungen eingeflossen. Der Plan zeigt, dass der Bedarf noch einmal deutlich über die bisherigen Annahmen hinausgeht. Es werden nahezu doppelt so viele Bauund Investitionsmaßnahmen benötigt, wie noch im letzten Schulentwicklungsplan angenommen. Wir hatten das bereits geahnt und vermutet. Insgesamt benötigen wir nun bis 2030 71 neue Schulen, davon 39 Grundschulen, 21 Oberschulen und 11 Gymnasien. Ein Teil der benötigten neuen Kapazitäten werden wir durch Erweiterungen bestehender Standorte, Reaktivierungen und eine bessere Auslastung von Schulen durch gemeinsame Schulbezirke im Grundschulbereich schaffen. Und: Es werden viele neue Schulen gebaut. Zahlreiche Investitionsvorhaben befinden sich schon auf dem Weg; viele weitere werden folgen. Meine Damen und Herren, der Ausbau des Schulnetzes wird auch in den kommenden Jahren eine sehr hohe Priorität haben. Der Schulentwicklungsplan bildet die Grundlage dafür, dass Planungen und Maßnahmen zügig auf den Weg gebracht werden können. Ich bitte Sie daher ganz herzlich um Zustimmung zu dieser Vorlage. Es liegen sechs Änderungsanträge zur Vorlage vor, zu denen ich wie folgt Stellung nehme: Zum Änderungsantrag 01 des Ortschaftsrats Engelsdorf. Wir würden zu Beschlusspunkt 1 folgenden alternativen Beschlussvorschlag machen, den ich gern verlesen möchte: Bis zu Beginn des Schuljahrs 2018/2019 erfolgt eine dauerhafte Erweiterung der Christoph-Arnold-Schule, Grundschule, mit vier allgemeinen Unterrichtsräumen und einer Mensa. Eine weitere dauerhafte Kapazitätserweiterung mit allgemeinen Unterrichtsräumen und Fachunterrichtsräumen erfolgt bis zum Schuljahr 2020/2021. Parallel dazu wird eine neue Zweifeldsporthalle errichtet. Zusätzlich zur dauerhaften Erweiterung des Schulstandortes Christoph-Arnold-Schule erfolgt die Suche nach einem weiteren geeigneten Grundschulstandort in Engelsdorf. Ich weiß nicht, Frau Opitz, ob Sie dem so zustimmen können. - Sie nickt. - Dann kann ich hier Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 gleich erklären, dass wir das so übernehmen. Danke schön. Zu Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrags 01 des Ortschaftsrats Engelsdorf. Diesen bitte ich abzulehnen, da aus unserer Sicht derzeit kein Bedarf für eine Oberschule in Engelsdorf besteht. Zu Beschlusspunkt 3 des Änderungsantrags 01 des Ortschaftsrats Engelsdorf. Ich bitte, daraus einen Prüfauftrag zu machen, wobei ich jetzt schon zu Protokoll gebe: Ich gehe davon aus, dass wir das, wenn es wirtschaftlich ist, auch tun werden. Allerdings weise ich darauf hin, dass wir derzeit davon ausgehen, dass der Kapazitätsbedarf für diese Erweiterung in Engelsdorf nicht besteht, wir aber, wie an anderen Standorten auch, Umlenkungen werden vornehmen müssen. Frau Opitz, sind Sie damit einverstanden, dass wir daraus einen Prüfauftrag machen und dass ich heute schon zu Protokoll gebe, dass wir das, wenn es wirtschaftlich ist, machen werden mit dem Hinweis, dass sich daraus Umlenkungen ergeben werden? Ortsvorsteherin Opitz: Bei den Änderungen zu den Beschlusspunkten 1 und 3 gehen wir mit, bei Beschlusspunkt 2 nicht. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Okay. Dann wird über Beschlusspunkt 2 abgestimmt werden müssen. Zum Änderungsantrag 02 der CDU-Fraktion. Dem können wir zustimmen, wenn eine geringfügige Änderung vorgenommen wird. Das Wort „Sporthallen“ soll durch das Wort „Schulsporthallen“ ersetzt und die Schwimmhallen gestrichen werden, da mein Kollege Rosenthal für die Sportplanung in Leipzig zuständig ist und der Schulentwicklungsplan sich nur auf schulische Infrastruktur bezieht. Sind Sie damit einverstanden? - Ja. Dann, Herr Oberbürgermeister, können wir diesen Änderungsantrag einschließlich der genannten geringfügigen Änderungen so übernehmen. Zum Änderungsantrag 03 des Stadtrats Maciejewski. Was soll ich dazu sagen? Sie haben recht. Aber wir haben die Fläche nicht gefunden. Daher: Zustimmung zu einem Zustand, für den Handlungsbedarf erkannt wird, dem wir aber nicht unmittelbar abhelfen können. Zum Änderungsantrag 04 des Stadtbezirksbeirats Südost. Diesen bitte ich abzulehnen. Hier geht es um gemeinsame Schulbezirke. Um die Kapazitätsauslastungen gewährleisten zu können, werden wir weiterhin darauf angewiesen sein, gemeinsame Schulbezirke zu bilden, wobei S e i t e | 55 sich zum einen die Frage stellt, wie diese gemeinsamen Schulbezirke gebildet werden, und zum anderen, wie viele Schulen in die jeweiligen gemeinsamen Schulbezirke eingebunden werden. Ich kann jetzt schon sagen, dass die Bildungsagentur versichert hat: Bei den Grundschulschulbezirken wird es kein Losverfahren geben, sondern die Entscheidung wird auf der Grundlage von Schulwegen erfolgen. Ich bitte deshalb dringend, diesen Antrag abzulehnen, zumal der Schulentwicklungsplan nicht gemeinsame Schulbezirke festlegt, sondern hier nur als eine Maßnahme vorschlägt. Dem Stadtrat wird jeder einzelne Schulbezirk immer einzeln zur Beschlussfassung vorgelegt. Insofern besteht hier heute an dieser Stelle kein Handlungsbedarf, eine Grundsatzentscheidung dazu zu fällen. Deshalb bitte ich, den Änderungsantrag 04 abzulehnen. Zum Änderungsantrag 05 des Ortschaftsrats Lützschena-Stahmeln. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der die Beschlusspunkte 1 und 3 betrifft. Wenn der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln einverstanden wäre, dass wir an der Stelle den Änderungsantrag der SPD übernehmen, können wir den Antrag des Ortschaftsrats übernehmen. - Ich sehe ein Nicken. Also: Der Beschlusspunkt 2 bleibt, und die Beschlusspunkte 1 und 3 werden durch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ersetzt. Zum Änderungsantrag 06 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich bitte um Ablehnung des Beschlusspunkts 1. Angesichts des hohen Kapazitätsbedarfs muss es nach wie vor unser Ziel sein, eine hundertprozentige Auslastung zu erreichen, sowohl aufgrund des dringlichen Handlungsbedarfs wegen der Bevölkerungsentwicklung als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Die gegenwärtige Situation lässt ein stärkeres Absenken der Auslastung nicht zu. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten benötigt sehr viel Zeit. Ich hatte eben schon darauf hingewiesen: insgesamt 71 Schulen bis 2030. Das ist schwer zu schaffen. Wenn wir dann noch eine geringere Auslastung planen, wird das gar nicht zu leisten sein. Den Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrags 06 können wir übernehmen. Der Beschlusspunkt 3 des Änderungsantrags 06 können wir ebenfalls übernehmen, sofern an zwei Textstellen das Wort „alle“ gestrichen wird. Der ursprüngliche Beschluss bezog sich darauf, dass wir das tun wollen. Aufgrund personeller Engpässe können wir das jedoch nicht bei jeder einzelnen Maßnahme gewährleisten. Wir würden Ihnen aber bis Ende des Jahres ein entsprechendes Konzept für die Beteiligung vorlegen. Sind Sie damit einverstanden, Frau Krefft? - Das Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 würden wir bei jeder einzelnen Vorlage sagen. Wären Sie damit einverstanden? - Gut. Herr Oberbürgermeister, die Beschlusspunkte 2 und 3 des Änderungsantrags 06 werden übernommen. Den Beschlusspunkt 4 des Änderungsantrags 06 bitte ich abzulehnen. Jede Kapazität, die wir haben, müssen wir dringend umgehend nutzen. Wir können nicht einen einzelnen Schulstandort freihalten für vorübergehende Bedarfe und für Auslagerungen. Es ist immer eine komplizierte, jeweils aktuelle Planung, welcher Schulstandort gerade als Auslagerungsstandort oder sogar als Teilauslagerungsstandort genutzt wird und welches Schulgebäude als Interimsgebäude für den Aufbau einer neuen Schule genutzt wird. - Beispiel Telemann-Schule: Es wird eine Auslagerung der Klinger-Schule erfolgen, obwohl die neue Telemann-Schule gleichzeitig in Betrieb geht. - Insofern meinen wir, dass die Idee zwar gut, aber nicht realisierbar ist, auch weil wir das sowieso schon die ganze Zeit tun. Leerstand, der an bestimmten Stellen besteht, nutzen wir sowohl für den Aufbau neuer Schulen, was kurzfristiger Bedarf wäre, als auch für die Auslagerung bei Schulsanierungen. Der Beschlusspunkt 5 des Änderungsantrags 06 ähnelt dem des Ortschaftsrats Südost. Ich bitte auch diesen abzulehnen, weil hier an dieser Stelle nicht grundsätzlich entschieden werden sollte, sondern jede einzelne Vorlage zur Bildung von gemeinsamen Schulbezirken im Stadtrat abgewogen werden und dann eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen sollte. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Fabian, auch für die verfahrensökonomische Herangehensweise. Ich schlage vor, dass wir jetzt nach der Größe der Fraktionen Ihre Stellungnahmen abfragen. Herr Weickert beginnt. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr haben wir einen Schulnetzplan vorgelegt bekommen, der etliche Fehler aufwies und die absehbaren Bedarfe nur unzureichend abdeckte. Als CDU haben wir durchgesetzt, dass innerhalb eines Jahres ein neuer Schulnetzplan mit verbesserter Datenbasis und einer erhöhten Anzahl an Maßnahmen vorzulegen ist. Dieser Tag ist nun mehr oder weniger gekommen. Dieser Schulnetzplan vergisst weniger Schüler, und er erhöht die Anzahl der geplanten Bauprojekte sehr deutlich. Doch bereits hier wird ein grundsätzliches Problem im Schulbau deutlich. Nur weil Schulen geplant werden, heißt das noch lange nicht, dass sie auch innerhalb des Zeitplans gebaut werden. Die Liste an Beispielen ist S e i t e | 56 lang. Bis 2019 sollte eine Oberschule am Bayerischen Bahnhof entstehen, 2020 das Gymnasium in der Karl-Heine-Straße eröffnen, und von der Schule an der Ihmelsstraße will ich hier erst gar nicht anfangen. Nun trifft die Stadtverwaltung nicht immer die alleinige Schuld, wenn es beim Schulbau nicht vorangeht. Allerdings gründen sich Verzögerungen häufig auf mangelnder Absprache zwischen den Ämtern. Dort müssen Sie, Herr Oberbürgermeister, eingreifen, führen und entscheiden; denn Sie tragen am Ende des Tages die Verantwortung, Schülerinnen und Schülern vernünftige Unterrichtsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, aus diesem Grund haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht. Ich freue mich, Herr Professor Fabian, dass Sie diesen übernommen haben. Allzu oft stellen wir nämlich fest, dass es eben nicht nur an den eigentlichen Räumlichkeiten mangelt; auch Sporthallen, Mensen und Schwimmhallen fehlen. Es geht nicht an, dass in der Verwaltung scheinbar parallel aneinander vorbeigearbeitet wird, wenn es um das Thema Schule geht. Die Bedarfe an Sporthallen, Mensen und in gewisser Weise auch an Schwimmhallen müssen Teil des Schulnetzplans sein. Ob in der Vorlage selbst oder als Anlage, darüber können wir gerne streiten; aber man kann das nicht einzeln betrachten. Dass es wiederum schwierig war, eine korrekte und konkrete Datenbasis zu erheben, möchten wir durchaus anerkennen. Aber ohne Datenbasis, keine Bedarfsberechnung. Deswegen sollten die Möglichkeiten, die unsere Hochschulen zum Beispiel bieten, auch im Bereich der Bevölkerungs- und Schülerzahlenberechnungen noch stärker genutzt werden. Bei allem, worüber wir schulpolitisch streiten, darf man nicht vergessen, dass wir in den vergangenen zwei Jahren hier in diesem Hause schon viel auf den Weg gebracht haben. Es gibt Ratsbeschlüsse zur Systembauweise von Schulen, zur Einbindung privater Investoren und zur Beauftragung der LESG. Es gibt mittlerweile eine Steuerungsgruppe zum Thema Schule. Wir haben Sammelplanungsbeschlüsse gefasst und Haushaltsanträge beschlossen. Aber all das nützt nichts, wenn diese Beschlüsse nicht angemessen umgesetzt werden. Zur Wahrheit gehört auch, dass wir ohne unsere Nachbargemeinden wie Schkeuditz oder Makranstädt oder Taucha bereits jetzt in bestimmten Bedarfsräumen erhebliche Schwierigkeiten hätten. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige allgemeine Worte zur Schulsituation verlieren. Auch wenn wir als Schulträger ausschließ- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 lich dafür verantwortlich sind, die Räume zur Verfügung zu stellen, dürfen wir angesichts der derzeitigen Personalsituation nicht darüber hinwegsehen, dass wir vor einem echten Problem stehen. Auch hier gilt: Der beste Schulnetzplan nützt nichts, wenn wir zwar die Gebäude, aber keine Lehrkräfte haben. Es bringt aus meiner Sicht auch nichts, wenn sich die Regierungsfraktionen im Landtag öffentlich gegenseitiges Versagen vorwerfen. Vielmehr muss sich jeder die Frage stellen, wie attraktiv der Lehrerberuf in Sachsen im Vergleich zu unseren Nachbarländern ist. Schule bleibt ein zentrales Thema unseres politischen Handelns. Als Stadträte drängen wir auf Lösungen, die zügig und gegebenenfalls unkonventionell sind. Bei diesem Thema wie auch beim Thema Kita interessiert es aus meiner Sicht niemanden in Leipzig, wer irgendwelche Schulen gebaut hat und warum manche Entscheidungen nicht besser in der Verwaltung abgesprochen werden. Am Ende muss die Schule stehen. Das ist Ihre Verantwortung als Verwaltung. Unsere Verantwortung besteht darin, den Leipzigern ehrlich zu sagen, dass, wenn zügig gebaut werden soll, nicht immer alle Möglichkeiten der Beteiligung voll ausgeschöpft werden können. Geschwindigkeit, das ist unser wichtigster Maßstab. Das müssen sich in unserer Verwaltungsspitze alle zu Herzen nehmen. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Verehrte Beigeordnete! Herr Weickert, an Sie drei Vorbemerkungen, ehe ich zu meiner eigentlichen Rede komme: Erstens. Ja, Lehrerinnen und Lehrer sind Sache des Freistaates Sachsen. Auch die Bildungsministerin hat in einem Interview kürzlich Fehler eingeräumt. Ich glaube mich zu erinnern, dass Ihre Partei dort gerade das Sagen hat. Von daher: Halten Sie den Ball flach! Zweitens. Die Stadt Leipzig ist nicht nur für Räume zuständig, sondern auch für Schulsachbearbeiter, Hausmeister usw. Ein bisschen mehr ist es also schon. Drittens. Eigentlich hatte ich erwartet, dass Sie Ihren Änderungsantrag aufrechterhalten. Darin hatten Sie sich klar dafür ausgesprochen, die Schwimmhallen in den Schulentwicklungsplan mit einzubeziehen. Meine Fraktion hätte Ihrem Antrag in der Ursprungsfassung gerne zugestimmt. Kein strategischer Plan musste so oft korrigiert werden wie der Schulentwicklungsplan. Die de- S e i t e | 57 mografischen Veränderungen der letzten acht Jahre waren so rasant, wie sie keiner vermutet hat. Die Ursachen dafür waren unterschiedlich: der Geburtenanstieg, der Zuzug von Familien, die Zuwanderung von Flüchtlingen und von EUArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Daraus ergaben sich Anforderungen an die Bildungsinfrastruktur von der Kita bis zur Schule, die die Stadt meistern muss, um weiter attraktiv zu bleiben. Mehr als 250 Millionen Euro sind in dieser Zeit über Fördermittel und Eigenmittel der Stadt bereitgestellt und verbaut worden. Auch das sollte man zur Kenntnis nehmen. Eine gewaltige Summe, aber leider nicht ausreichend. Die aktuellen Probleme sind zum Teil erdrückend. Wie formulierte es der Stadtelternratsvorsitzende? Fleiß: sehr gut, Ergebnis: unbefriedigend. - Nun: Diese Benotung teilen wir nicht ganz, aber ein Fünkchen Wahrheit steckt schon darin. Die Bilanz der letzten fünf Jahre ist nicht schlecht: Neubau von drei Grundschulen und zwei Gymnasien sowie Sanierung bzw. Teilsanierung von drei Oberschulen und drei Gymnasien, fast alle mit entsprechenden Sporthallen, sowie Sanierung der Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“. Natürlich gab es darüber hinaus noch viele kleinere Maßnahmen. Unser Fazit: Anstrengungen: gut, Ergebnis: trotzdem nur befriedigend, weil nicht ausreichend. Die Planungen für weitere, notwendige Schulen sind in Auftrag gegeben. Wir sind uns sicherlich alle einig: Bei den anstehenden Problemen muss es deutlich schneller gehen. Wo sehen wir die Ursachen für den Zeitverzug? Erstens. Die Thematik „Planungen vorantreiben“ bleibt, obwohl wir hier endlich ein Stück vorangekommen sind. Planungen für mehr als 24 Schulen und viele kleinere Projekte sind in Auftrag gegeben, insgesamt über 130 Maßnahmen in den nächsten zehn Jahren. Wir wiederholen auch heute unsere Forderung, für typengleiche Schulgebäude Planungspakete zu schnüren, um so Einsparungen von 30 bis 50 Prozent Planungskosten je nach Umbaugrad zu erreichen. Das gilt für alle Schulformen. Auch das haben wir mehrmals angemahnt. Zweitens. Die Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land und/oder den Bund muss schneller und bedarfsgerechter erfolgen. Die Mindestförderung ist ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Drittens. Wir haben in Leipzig eine gute Auftragslage im Baugewerbe. Es ist gar nicht so leicht, Unternehmen zu finden. Auch deshalb die Preise im Baugewerbe sind stark angestiegen. „Wettbewerb“ nennt man das. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Zurück zum Schulentwicklungsplan. Das wichtigste Ziel ist und bleibt Bedarfsgerechtigkeit. Die Schulentwicklungsplanung muss sicherstellen, dass alle Schüler, die einen Schulplatz brauchen, versorgt werden können. Das Dilemma in 2016 war, dass das Vertrauen in die Datenbasis fehlte. Vor allem der Stadtelternrat hat das deutlich kritisiert. Jetzt ist die Datenbasis die KamenzStatistik, und wieder haben wir das Phänomen, dass diese Zahlen die Realität nicht genau abbilden. Das erschwert die Klassenbildung, geht auf Kosten der Schülerzahlen in den Klassen, der Hort- und der Ganztagsangebote. Außerdem hat die verabschiedete Schulgesetznovelle nicht die Integrationsverordnung verändert. Sie bleibt leider nur eine Kann-Bestimmung und kann deshalb in den Schulen kaum noch umgesetzt werden. Volle Klassen bis zum Klassenteiler 28 und pro Klasse zwei Integrationskinder: Das ist keine Seltenheit. Wo bleibt da die Möglichkeit für individuelle Förderung? Wir haben in Leipzig eigentlich einen guten Planungsparameter für die durchschnittliche Klassengröße: für die Grundschule 22, für Oberschule und Gymnasium 25. Er wird aber objektiv kaum noch eingehalten. Vorausschauend hat die Verwaltung wie im vergangenen Jahr die Anzahl der neu zu bildenden Klassen erhöht berechnet. Das ist richtig. Aber mehr Klassen bei gleicher Anzahl von Räumen heißt vor allem in den Grundschulen: kaum Fachunterrichtsräume und weniger separate Horträume. Das geht eindeutig zulasten der Qualität bei der Bildung. Zudem gibt es kaum Extraräume für die Ganztagsbetreuung. Wenn wir über die Bedarfe sprechen, müssen wir auch über die DaZ-Klassen sprechen. Circa 1.700 Kinder und Jugendliche besuchen diese Klassen in Grundschulen, Oberschulen und Berufsschulzentren. Seit Februar 2016 gibt es auch Klassen an Gymnasien. Immer mehr Schüler kommen in die DaZ-Phase 3 und brauchen einen Schulplatz in den Regelklassen. Unsere Fraktion wird dem Schulentwicklungsplan zustimmen. Trotzdem möchten wir auf folgende Kritikpunkte hinweisen: Um die steigenden Bedarfe zu optimieren, setzt die Verwaltung auf gemeinsame Schulbezirke. Gespräche, die wir in den Schulen geführt haben, zeigen ganz deutlich, dass das nicht optimal ist und bezogen auf die Grundschulen dem Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“ widerspricht. Unsere Fraktion bleibt dabei: Jede Grundschule hat ihren Schulbezirk. Der Schulentwicklungsplan läuft nicht parallel zur Planung der Schulsportkapazitäten - ein Punkt, der in den Stellungnahmen immer wieder zu S e i t e | 58 Recht angemahnt wird. Sport ist Pflichtfach mit einer abzusichernden Stundenanzahl. Kritisch zu sehen ist auch der Widerspruch zwischen steigenden Schülerzahlen und fehlenden Kapazitäten in den Speiseräumen. Ein gesundes Mittagessen in einer normalen Umgebung ist in allen Schularten zu sichern. Aus den Stellungnahmen wird auch deutlich, dass parallel zur Kapazitätsplanung auch genauere Aussagen zu den Abrechnungen von Sanierungen und Instandhaltungen erfolgen sollten. Bei der nächsten Fortschreibung sollten unserer Meinung nach einige Abrechnungsvorlagen als Begleitdokumente vorgelegt werden. Die mittelfristige Planung wird durch eine kurzfristige, durch den Haushalt untersetzte Planung ergänzt. Das ist die eine Seite, die erfolgt. Aber dazu müssen Informationen an die Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte sowie die Abrechnung der geplanten Maßnahmen nach dem Haushaltszyklus erfolgen. Das fehlt bisher. Für meinen Schlusssatz verwende ich den Appell der Bildungsgewerkschaft GEW: „Jedes Kind ist für uns gleich wichtig, jedes Kind hat ein individuelles Recht auf hochwertige Bildung.“ - Wir als Kommune müssen dafür die Voraussetzungen schaffen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Köhler-Siegel hat das Wort. Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Bürgermeister! Liebe Stadträte! Werte Gäste! Am Tag des Beschlusses des letzten Schulentwicklungsplans wurde die Bevölkerungsprognose 2016 vorgestellt. Es war also allen Beteiligten vor einem Jahr klar, dass die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans schnell erfolgen muss. Die Verwaltung hat gehandelt: Sie hat einen sehr knappen Zeitplan erstellt und eingehalten. Die uns heute vorliegende Fassung umfasst deutlich mehr Erweiterungen der Platzkapazitäten und zeigt für die nächsten Jahre auf, was und vor allem wie schnell die Kapazitäten erweitert werden müssen. In der Auseinandersetzung mit den Zahlen und den entscheidenden Problemen bei der intensiven Nutzung der Schulgebäude treten immer wieder die gleichen Probleme hervor: die Kapazitäten der Speiseräume, die Kapazitäten der Turnhallen, die Größe der Freiflächen, die eine Schule zur Verfügung hat - eine entsprechend große Freifläche muss vorhanden sein, um eine Hortzulassung zu bekommen sowie die Doppelnutzung der Räume durch den Hort. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 All dies sind wichtige Qualitätsmerkmale und müssen nach unserer Auffassung im nächsten Schulentwicklungsplan noch deutlicher analysiert werden, um Handlungsfelder für Erweiterungen abzustecken. Die Kapazität der Mensen, die benötigten Turnhallenstunden nach Lehrplan, die erforderlichen Quadratmeterzahlen für die Hortzulassung und die zur Verfügung stehenden Horträume müssen im Schulnetzplan pro Schule ausgewiesen werden. Diese Zahlen liegen der Verwaltung bereits vor. Durch die intensive Nutzung der Schulgebäude kommt es zu erhöhten Belastungen aller Beteiligten, die in einer Schule arbeiten und lernen. Die Schul- und Hortleitungen tragen hierbei eine besondere Last. Sie müssen organisieren, planen, kommunizieren und diskutieren. Im Unterausschuss haben wir uns mit den Stellungnahmen der Schulkonferenzen beschäftigt. Von vielen Schulen wurden diese gar nicht abgegeben. Das lag nicht nur an der straffen Zeitleiste, sondern auch daran, dass den Leitungen immer mehr Aufgaben übertragen werden, diese aber kaum transparente Informationen von der Stadt Leipzig erhalten. Die oft ausführlichen Stellungnahmen der letzten Jahre, die die komplette Vielfalt der baulichen Probleme widerspiegelten, wurden allenfalls höflich zur Kenntnis genommen, ohne dass sich an den vielfältigen Problemlagen etwas geändert hat. Die Zufriedenheit der Schulleitungen bei der Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig liegt bei einer angenommenen Skala von 1 bis 20 im zweistelligen Minusbereich. Die Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der Stadt in Zeiten der Verdichtung und Überbelegung muss deutlich partnerschaftlicher, transparenter und planvoller gestaltet werden. Die Schulleitungen erhalten weder die Vorlagen, die wir hier beschließen, noch finden entsprechende Beratungen statt. Ich fordere hiermit die Verantwortlichen auf, die Schulleitungen, die Hortleitungen und die Eltern in die Planungs- und Umsetzungsbeschlüsse einzubeziehen. Alle Vorlagen, Anfragen und Anträge, die bestimmte Schulen betreffen, sind diesen zur Kenntnis zu geben. Im nächsten Schuljahr müssen auch wieder die Zusammenkünfte mit den Schulleitungen stattfinden. Dabei erwarte ich die Anwesenheit des Amtsleiters, des Fachbürgermeisters, und auch ein Oberbürgermeister könnte durch seine Anwesenheit verdeutlichen, dass die Stadt die Probleme kennt und ernst nimmt. Auch die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte erhielten diese wichtige Vorlage nur zur Kenntnis. Der nächste Schulentwicklungsplan muss wieder eine Beschlussvorlage sein. S e i t e | 59 Ein weiteres Problem bei der Erstellung des Schulentwicklungsplans ist das neue Schulgesetz und die noch nicht bekannten Verwaltungsvorschriften. Diese sollen im Laufe des nächsten Schuljahres erstellt werden - es sind wohl um die 30 - und mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft treten. Einige dieser Verwaltungsvorschriften werden direkte Auswirkungen auf den Schulentwicklungsplan haben, zum Beispiel die Integrationsverordnung. Auch die Bildung von Eingangsklassen an Förderschulen in der noch nicht vollständig bekannten Verwaltungsvorschrift ist ein Überraschungsei. Darin heißt es, dass die sonderpädagogischen Bedarfe nicht mehr grundsätzlich erfasst werden müssen und die Grundschulen auf freiwilliger Basis an einer Pilotphase teilnehmen können. Da wir aber noch nicht wissen, wie viele Schulen sich an dieser freiwilligen Pilotphase beteiligen werden, ist es schwierig, zu planen, wie viele Eingangsklassen an den Förderschulen für Lern- und für Erziehungshilfe gebildet werden müssen. Der nächste Schulentwicklungsplan muss auch wieder verstärkt ein Augenmerk auf die Berufsschulen haben; denn auch dort wird eine wachsende Stadt wieder mehr Bedarfe haben. Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, uns liegt ein Schulentwicklungsplan vor, der sicherlich nicht perfekt ist, aber die Bedarfe für die nächsten Jahre besser abbildet. Die Überarbeitung muss zeitnah erfolgen und weitere Aspekte wie Turnhallen und Speiseraumkapazitäten enthalten. Die weitaus größere Herausforderung ist, diesen Plan auch zeitgerecht umzusetzen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat bestellt. Die Umsetzung bedarf der Zusammenarbeit der gesamten Stadtverwaltung. Sie, Herr Oberbürgermeister, haben diese Aufgabe priorisiert. Die Ergebnisse stehen noch aus. Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen, die Umsetzung überwachen und die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans inhaltlich weiter ausgestalten. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, Gäste, Vertreter der Medien! Schule braucht Platz, und den haben die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte aktuell nicht ausreichend. In viel zu vielen Schulen wird überbelegt. Was bedeutet denn „Kapazitätsüberschreitung“? Das bedeutet: Zu große Klassen werden in zu kleinen Räumen Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 unterrichtet. Auf den Schulhof können die Kinder nur im Wechsel. Das Mittagessen wird in fünf Runden eingenommen; größere Schüler müssen also zweieinhalb Stunden warten, bis sie essen dürfen. Eine vorübergehende Überbelegung wird zur Regel, eine Auslastung von 120 Prozent sogar festgeschrieben, Herr Bürgermeister Professor Fabian. Eine andere Definition haben wir dafür nicht bekommen. Deswegen: Wenn wir hier die Auslastung von 120 Prozent beschließen, dann wird Überbelegung zur Regel. Die Ursache liegt zum einen an den fehlenden schulbaulichen Kapazitäten. Es fehlt an Schulen, an Klassenräumen, an Freiflächen für die Pausen, an Sitzplätzen in der Mensa, an Kapazität in den Ausgabeküchen und auch an Turnhallen. Es fehlt aber nicht nur an räumlichen Voraussetzungen für die Schulen, es fehlt nicht nur am „dritten Pädagogen“, wie der Schulbau auch bezeichnet wird; es fehlt auch an Lehrkräften, was dazu führt, dass optimiert wird, und Optimierung ist Schönsprech. Meine Herren, meine Damen, sehen wir uns eine markante Tabelle in der Schulentwicklungsplanung an: die Anzahl der Klassen nach Klassenstärken. Waren im Schuljahr 2014/2015 die meisten Klassen 19 bis 26 Kinder stark, sind im Schuljahr 2015/2016 in den meisten Eingangsklassen der Grundschulen 24 bis 28 Kinder. Eingangsklasse bedeutet, dass diese noch wachsen kann. Bei dem Zuzug in die Stadt ist davon auch auszugehen. Jahrgangswiederholer müssen darum bereits heute die Schule wechseln. Für die Zukunft verheißt das nichts Besseres. Optimierte Bedarfsverteilung - auch das ein schöner Begriff aus der Schulentwicklungsplanung. Was ist eine optimierte Bedarfsverteilung? Man kann keinen Bedarf verteilen; denn dieser ist da. Es geht um die Verteilung von Kindern, und diese Verteilung wird optimiert. Das ist eine sehr eigentümliche Wortschöpfung. Aber was bedeutet sie? Optimierung bedeutet: Klassenzusammenlegungen bis an die Schmerzgrenze. Um Klassen zu sparen, werden gemeinsame Schulbezirke eingerichtet, damit statt Klassengrößen mit 20 oder 21 Kindern Klassen mit 28 Kindern gebildet werden können. Was rechnerisch eine Optimierung ist, hat Stress für Lehrerinnen und Lehrer zur Folge, Herr Schlegel. Es ist ein Unterschied, ob ich in einer Klasse mit 21 Kindern zwei Kinder mit Förderbedarf habe oder in einer 28 Kinder starken Klasse. Vielen Kindern wird das nicht gerecht. Fehlt es an der Unterstützung der Eltern, hat das sehr schnell Auswirkungen auf den Lern- und damit letztlich auf den Schulerfolg einzelner Kinder. Das ist inakzeptabel, insbesondere in dem Wissen, dass heute schon jedes siebte Kind ohne S e i t e | 60 formalen Schulabschluss ins Erwachsenenleben geht. Darum stellen wir hier zur Abstimmung, keine weiteren Schulbezirke zusammenzulegen. Wir machen diese Optimierung nicht mehr mit; denn sie führt in keiner Weise dazu, dass den Familien eine Wahl bleibt: hier mehr sportlich, dort mehr künstlerisch. Sie nimmt aber auch den Schulleitungen die Möglichkeit, mit den Kindern und Eltern zu arbeiten, indem sie bereits vor der Einschulung erreicht werden. Die Kinder machen die Schulvorbereitung an einer anderen Schule; die Eltern gehen zu einem Schulfest oder einem Infoabend an einer anderen Schule. Aber Bildung ist Bindungsarbeit. Lassen wir die Schulleitungen an der Bindung und Vernetzung arbeiten, auch an der Vernetzung von Schulleitung zu Schulleitung, und hören wir auf, ihnen gefrustete Eltern zu schicken! Darum ist es auch nötig, die bisherigen gemeinsamen Schulbezirke zu betrachten. Haben Sie denn ihr Ziel erreicht? Wie ist die Einschätzung der Schulleitungen, der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern? Das kann einfach abgefragt und aufbereitet werden. Es geht uns nicht um eine kostenaufwendige Evaluierung, sondern um authentische Rückmeldungen. Die Frage steht, ob Kapazitäten durch Optimierungen geschaffen werden können. Bei dem nötigen Bedarf natürlich keine einfache Aufgabe. Das Schüleraufkommen ist viel zu hoch, als dass mit fünf bis sechs Umlenkungen optimiert werden kann. Optimiert wird nur der Lehrereinsatz. Zusätzliche Kapazitäten schaffen wir nur mit dem Neubau von Schulen oder mit Erweiterungen. Und da liegt die Krux. Es ist nicht hilfreich, dass Sie Klugscheißerei unterstellen, Herr Oberbürgermeister, im Übrigen eine unbotmäßige Form der Auseinandersetzung und ein klares Zeichen für das Gebell eines getroffenen Hundes. Es wurde nicht nur zu spät begonnen, aus Planungserkenntnissen auch Bauvorlagen zu stricken und Fördermittelanträge fristgerecht zu stellen; die Schulen werden auch nicht fertig: zum einen weil der Fördermittelgeber mauert, zum anderen weil Bauen ungefähr so voraussehbar bleibt wie eine Seefahrt. Da modern die Balken, hier arbeitet ein Pilz oder dort fehlt ein Gewerk. Erschwerend kommt hinzu: Es ist offenbar nicht attraktiv, sich auf städtische Ausschreibungen zu bewerben; häufig bewirbt sich nur eine Firma. Das sollte uns gehörig zu denken geben, eigentlich eine prima Aufgabe für unseren Wirtschaftsbürgermeister und für den Kämmerer sowieso. Oberbürgermeister Jung: Achten Sie auf die Zeit, Frau Krefft! Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, aber das ist auch eine große Vorlage. - Bauunternehmen haben es nicht mehr nötig, Aufträge anzunehmen, bei denen sie hinterher ein halbes Jahr oder länger auf ihr Geld warten müssen. Ich überspringe jetzt die Beispiele, die hier schon genannt wurden, und auch die, die ich letztes Mal schon genannt habe, und will noch einmal betonen: Wir warten und wir warten auf Platz, und wir sehen in der Vorlage im Vergleich zur Vorlage des letzten Jahres, dass sich Schulen um ein Jahr oder sogar um zwei Jahre und in Mitte sogar um sechs Jahre verzögern. Abschließend will ich noch auf den Aspekt Beteiligung eingehen. Auch der Platz für Beteiligung fehlt bislang. Bezeichnenderweise ist kein Platz für Beteiligung, aber für die Verzögerung schon. Wenn der Freistaat als Fördermittelgeber sich maßlos lange Zeit für Beteiligung nehmen darf, haben die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude das Nachsehen. Da tut sich etwas; das nehmen wir auch zur Kenntnis, Herr Professor Fabian. Wir unterstützen das Ansinnen, dass nicht an allen Schulen eine Beteiligung stattfindet, hoffen aber, dass sie an möglichst vielen Schulen stattfinden kann. Oberbürgermeister Jung: Bitte, letzter Satz! Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Nein, Herr Oberbürgermeister. Grünen): Oberbürgermeister Jung: Doch, Frau Krefft. Sie hatten schon sieben Minuten Redezeit. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich schließe. - Lassen wir den Schulen mehr Platz! Sie brauchen ihn für die Entfaltung des Wertvollsten, was wir haben: unsere Kinder! Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste, Pressevertreter und Zuschauer am Livestream! Leipzig zählt gegenwärtig zu den am stärksten wachsenden Kommunen in Deutschland. Das ist ein sehr erfreulicher Aspekt und spricht für die Attraktivität meiner Heimatstadt. Die Stadt steht deshalb vor der enormen Herausforderung, die schulische Bildung in der wachsenden Stadt für alle Kinder und Jugendlichen erfolgreich zu garantieren. Daher ist eine fundierte Bevölkerungsvorausschätzung mittels realistischer Prognosen für die Schulnetzplanung von großer Bedeutung. S e i t e | 61 Die tatsächlichen Bedarfe übersteigen jedoch seit Jahren aus unterschiedlichen Gründen die Prognosen. Deshalb kam es zu dem derzeit großen Kapazitätsproblem. Sicher konnte und kann keiner der Verantwortlichen in die berühmte Glaskugel schauen. Wenn man ehrlich miteinander umgeht, muss man aber feststellen, dass die momentan in fast allen Stadtteilen angespannte Lage vor allem in Fehleinschätzungen der Vergangenheit begründet liegt. Um es ganz deutlich zu sagen: Der vorliegende aktualisierte Schulentwicklungsplan ist nicht die Patentlösung für die Leipziger Schulpolitik der nächsten Jahre. Dafür sind die aktuellen und voraussehbaren Probleme zu umfangreich. Durch eine meiner Meinung nach bessere Abstimmung zwischen den einzelnen Ämtern bei der Planung, der Sanierung, dem Bau sowie der Umsetzung von Schulhausbauten muss vieles schneller und optimierter realisiert werden. Das Ziel in den nächsten Jahren muss unbedingt sein, dass jeder Schüler seine Schule gut, sicher und wohnortnah erreichen kann. Veränderungen von Schulbezirken sind aus meiner Sicht der falsche Ansatz und lösen die Raumnot in den betreffenden Stadtteilen nur mittelfristig, wenn überhaupt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass seit Beginn der Flüchtlingskrise die Einrichtung von DaZKlassen die Situation in allen Schulformen noch verschärft hat; das sage ich völlig wertfrei. Einerseits ist unser Sozialbürgermeister - Zitat aus der Presse - „stolz darauf, dass Leipzig bei den Ausgaben von Asylsozialleistungen bundesweit Spitzenreiter ist“, andererseits war man sich offensichtlich nicht bewusst, dass zusätzliche Klassenräume für DaZ-Klassen geschaffen werden müssen, was die ohnehin schon vorhandene Raumnot weiter verstärkt. Das Fazit lautet: Geld kann man haben oder auch nicht. Mit der Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten wird es schon etwas schwieriger. Aber nicht nur der Kapazitätsbedarf an den Grundschulen steigt. Hinzu kommt, dass durch die geänderte Bildungsempfehlung nun auch die Schülerzahlen an den Gymnasien ansteigen. Auf diese neue Gegebenheit muss die Stadt Leipzig zukünftig schnell und effektiv reagieren. Besonderes Augenmerk sollte daher auf die Planungsräume Nord, Nordwest, Nordost und Zentrum Nord aufgrund eines voraussehbar höheren Bedarfs an Eingangsklassen gelegt werden. Wir können in diesem Zusammenhang froh sein, dass die im Norden angrenzenden Nachbarstädte uns bisher viele Schüler abnehmen. Ziel muss es sein, dass mittelfristig alle Grundund Oberschulen nicht mehr die Kapazitätsrichtwerte an Schülerzahlen übersteigen und dass Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 flächendeckend ein angemessener Sportunterricht durch mehr Turnhallen- und Schwimmhallenkapazitäten möglich ist. Auch das Thema Schulspeisung muss im Schulentwicklungsplan stärker berücksichtigt werden. Auch dafür sind die Räume vielerorts nicht ausreichend oder gänzlich nicht vorhanden. Nicht zuletzt muss das Ziel sein, dass Horträume nicht wie aktuell aus der Not heraus als Klassenräume zweckentfremdet werden, was letztlich betreuungstechnisch zusätzliche Probleme nach sich zieht. Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum Schulunterausschuss. Mit Blick auf diese enormen Herausforderungen ist die fraktionsübergreifende konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit der Stadträte mit den einzelnen Ämtern, den Elternvertretern und der Bildungsagentur aus meiner Sicht sicher noch verbesserungswürdig, aber schon auf einem guten Weg. Besonderen Dank möchte ich nach fast zweieinhalb Jahren Mitgliedschaft im Schulunterausschuss an Frau Köhler-Siegel und Frau Hollick richten, die durch ihre langjährige Praxiserfahrung immer wieder den Finger in die sprichwörtliche Wunde legen. Die AfD-Fraktion wird der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans zustimmen - in der Hoffnung, dass sich die Situation in der Leipziger Schullandschaft insgesamt verbessert und bei der nächsten Fortschreibung den Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten und nicht zuletzt dem Stadtelternrat mehr Zeit eingeräumt wird, sich mit ihren Vorschlägen entsprechend einzubringen. - Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Herr Professor Fabian! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich muss einigen meiner Vorrednerinnen und Vorredner, die hier plötzlich Kritik auffahren und meinen, schon in der Vergangenheit vieles erkannt und angemahnt zu haben, reichlich Wasser in den Wein gießen. Ich habe eben noch einmal nachgeschaut, welche Anregungen und kleineren Initiativen es in den Jahren 2009, 2010 und 2011 gab. Wo waren denn die Nachfragen? Von wem kann denn die Kritik, die die Debatte und den Lauf im Stadtrat beflügelte? Die kam doch nicht aus den Fraktionen, die hier jetzt Kritik äußern an dem, was in der Vergangenheit verpasst oder nicht getan wurde. Die kam von einer kleinen Fraktion, die häufig belächelt worden ist und keine Mehrheit S e i t e | 62 fand für ihre Ideen: für Modulbauweisen, für Mehrfachnutzungen, für besseres Essen, für die Beschleunigung von Bauabläufen etc. Jetzt plötzlich diskutieren wir alle diese Themen im Zusammenhang mit Bedarfen, Schulbau und den Herausforderungen der nächsten Jahre. Sie sind deswegen nicht schlechter; sie sind genauso wichtig wie schon vor acht oder neun Jahren, als die Probleme, die wir heute haben, schon vorhersehbar waren. Ja, wir hatten keine Zahlen, wobei das nicht ganz stimmt; denn wir hatten die Zahlen des Amtes für Statistik und Wahlen. Aber die Verwaltung hat die dort vorhandenen Zahlen nicht genutzt, und die Stadträte haben diese Zahlen auch nicht nachgefragt. Plötzlich fallen alle aus allen Wolken und stellen fest: Es gibt Probleme. Ja, es gibt Probleme, und wir stehen vor großen Herausforderungen. Und warum? Weil wir in der Vergangenheit auf die falschen Prognosen des Freistaates gesetzt haben. Jetzt setzen wir in der Schulentwicklungsplanung wieder auf Prognosen, hinter denen man ein Fragezeichen setzen muss; denn sie geben keine Auskunft darüber, ob nach dem Pik im Jahr 2015 aufgrund der Zuwanderung in die Stadt Leipzig die Prognosen eventuell wieder nach unten korrigiert werden müssen. Wir wissen nicht, ob der Vorschlag einer 120-prozentigen Belegung der richtige ist oder ob nicht 80 bis 100 Prozent, wie die Grünen es hier fordern, ausreichen. Wir wissen nicht, ob wir aufgrund möglicherweise falscher Annahmen Überkapazitäten für die Zukunft schaffen - und das vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, vor denen wir in dieser Stadt stehen, die hohe Investitionen erfordern, aber eben nicht nur im Schulbereich. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick darauf ist es richtig gewesen, in der Vergangenheit die Entschuldungskonzeption zurückzustellen und die Mittel aus dem Entschuldungskonzept für zusätzliche Investitionen im Schulbau zu nutzen. Der uns heute vorliegende Schulentwicklungsplan ist nur eine Momentaufnahme. Es ist wichtig, ihn zeitnah und regelmäßig zu evaluieren und zu prüfen: Stimmen die Zahlen mit der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung überein? Stimmen die Annahmen und Prognosen noch? Daran möchte ich erinnern und Sie dafür sensibilisieren. Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen. Auch wir werden einer Zusammenlegung von Schulbezirken und damit größeren Schulbezirken nicht zustimmen. Das Konzept „Kurze Wege für kurze Beine“ gilt nach wie vor. Auch dafür werden wir uns stark machen. - Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 S e i t e | 63 Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel hat sich noch gemeldet. brauchen einen kühlen Kopf in dieser ganzen Angelegenheit. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Ich richte mich insbesondere an die Stadträte. Als ich die Debatte hier verfolgt habe, kam es mir manchmal so vor, als würde die Kanzlerin sagen: Wir schaffen das! - Nein, wir müssen das schaffen, und wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir das schaffen. Darüber wird sich bereits Gedanken gemacht. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Das Plädoyer, kühlen Kopf zu bewahren, finde ich gut; denn wir kommen jetzt zur Abstimmung. Man macht es sich zu einfach, wenn man hier vordergründig nach Schuldigen sucht. Ich denke, da könnte sich fast jeder an die Nase fassen. Ich könnte Ihnen viele Beispiele dafür nennen, was in der Vergangenheit ewig verschleppt worden ist, sei es, dass mehrere Schulen zusammen in der Planung ausgeschrieben wurden, seien es Wiederverwendungsprojekte und, und, und. Herr Hobusch, ich staune, dass Sie hier offenbar Initiativen für sich reklamieren. Die gingen von anderen aus. Ich nenne hier das Stichwort „Pablo-Neruda-Schule“. Anderthalb Jahre lang wurde diskutiert, was wir mit diesem Gebäude machen. Oder: Beschlossen wurde, zwei Schulgebäude in der Telemannstraße abzureißen. Sechs Monate nach dem Abriss wurde entschieden: Wir bauen dort neue Schulen. - Es gibt zahlreiche weitere Beispiele. Ich meine, wenn dann sollten wir uns richtig erinnern und nicht einfach den Bauleuten die Schuld zuschieben. Frau Krefft, ich respektiere Sie in Ihrem Beruf und auch in Ihrer Arbeit hier im Stadtrat. Aber ich will Ihnen sagen: Bauen hat nichts mit Hoher See zu tun, sondern das bedarf kühler Berechnungen und stringenter Abläufe. Der Bauausschuss und das Vergabegremium suchen stets nach Möglichkeiten, um Vorhaben voranzubringen. Wenn ich höre, wir hätten die Schaffung zusätzlicher Raume für die DaZ-Klassen vernachlässigt, bitte ich Sie, sich zu erinnern: Wir haben 2015/2016 dafür gesorgt, dass Flüchtlingsunterkünfte gebaut werden. Im selben Jahr war auch die Errichtung der DaZ-Unterrichtsräume Schwerpunkt. Auch wenn sich das hier und da um zwei, drei Monate verschoben hat, so ist uns das doch weitgehend gelungen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Witzveranstaltung, dass ein Schulcontainer, der schon fünf Jahre in Nordrhein-Westfalen und weitere fünf Jahre in Bayern stand und dann nach Leipzig umgesetzt wurde, von einer Behörde, obwohl baugleich mit anderen, als nicht zustimmungsfähig erklärt wurde. Ein weiteres Beispiel wäre der Umzug der Förderschule in die Curiestraße, aber ich will es dabei belassen. Wir Ich rufe die Änderungsanträge der Reihe nach zur Abstimmung auf. Änderungsantrag 01, Ortschaftsrat Engelsdorf. Beschlusspunkt 1 einschließlich der Protokollnotiz von Herrn Professor Fabian wird Bestandteil der Vorlage; Frau Opitz hatte Einverständnis signalisiert. Beschlusspunkt 3 wird als Prüfauftrag ebenfalls übernommen einschließlich der Protokollnotiz: sofern wirtschaftlich. Über Beschlusspunkt 2 soll abgestimmt werden. - Ich wusste gar nicht, dass es in Engelsdorf eine Oberschule gibt. - Aber dann kann man doch nicht beschließen, sie soll erhalten bleiben. Gut. Der Ortschaftsrat möchte das abgestimmt haben. Ich kann nur sagen: Das kann man nicht abstimmen lassen, weil in Engelsdorf keine Oberschule existiert. - Dennoch die Forderung: Abstimmen! - Wer stimmt dem Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrags 01 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, eine ProStimme. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Änderungsantrag 02, CDU-Fraktion. Er ist übernommen worden mit der Änderung in „Schulsporthallen“ und der Streichung von Schwimmhallen. Einverstanden? - Damit erübrigt sich die Abstimmung darüber. Änderungsantrag 03, Stadtrat Maciejewski. Herr Maciejewski, sollen wir daraus einen Prüfauftrag machen? Denn recht haben Sie. Bei meinem Besuch vor Ort konnte ich das in Augenschein nehmen. Stadtrat Maciejewski (CDU): Ich hatte beantragt, das in den Handlungsbedarf aufzunehmen. Wenn Sie sagen: „Sie haben recht“, müssen Sie doch nicht erst prüfen, ob da Handlungsbedarf besteht. Nehmen Sie diesen Schulhof mit auf. Mir ist klar, dass das nicht schon übermorgen passieren wird. Oberbürgermeister Jung: Dann übernehmen wir diesen Änderungsvorschlag. Ihr Änderungsantrag wird damit Bestandteil der Vorlage. Änderungsantrag 04, Stadtbezirksbeirat Südost. - Frau Gruner ist da. Möchten Sie dazu noch etwas sagen? - Das ist zwar unüblich, aber wir machen hier eine Ausnahme. Bitte. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Gruner (Stadtbezirksbeirat Südost): Ja, das ist unüblich, aber wir arbeiten gerade mit Herrn Hörning daran, wie wir die Sichtbarkeit und Hörbarkeit der Stadtbezirksbeiräte verbessern können. Das Rederecht im Stadtrat ist ein Teil dessen. Deshalb mache ich davon jetzt auch Gebrauch. Gemeinsame Schulbezirke sind keine gute Idee. Ich will niemanden langweilen mit langen Ausführungen, warum das so ist. Dass Elternvertreter, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer dagegen sind, sagt ja schon einiges. Meine Expertise ist zwar eher regional, auf meinen ganz konkreten Stadtbezirk gerichtet; dennoch: Durch einen gemeinsamen Schulbezirk schafft man keinen einzigen neuen Schulplatz. Es geht nur darum, umzulenken. Diese Möglichkeit gibt es; das kann man machen. Aber man muss sich genau überlegen, ob das wirklich erforderlich ist und ob es etwas bringen kann. Schauen wir uns die bisherigen Schulbezirke der unseren Stadtbezirk betreffenden Schulen und hier insbesondere die August-Bebel-Schule und die Wilhelm-Busch-Schule an! Die Schulbezirksgrenze für die August-Bebel-Schule zieht sich ohnehin schon bis an die Wilhelm-Busch-Schule heran. Da ist überhaupt keine Luft mehr dazwischen. Ein gemeinsamer Schulbezirk würde, wenn die Stadt es wirklich ernst meint, dass kein Schüler an der Schule vorbeilaufen muss, dort nichts bringen, überhaupt nichts, keine einzige sinnvolle Umlenkung. Die einzige Umlenkung, die dort möglich ist, wäre, dass Schüler an der Wilhelm-Busch-Schule vorbei bis zur AugustBebel-Schule laufen müssten. Viel sinnvoller wäre aus unserer Sicht - das wird wahrscheinlich auch so kommen und möglicherweise irgendwann beschlossen werden - eine Umlenkung von der Wilhelm-Busch-Schule in die jetzt erweiterte Fritz-Baumgarten-Schule. Das würde auch geografisch viel mehr Sinn machen, weil diese Schule viel näher ist als die August-Bebel-Schule. Unsere Befürchtung ist: Wenn man einen gemeinsamen Schulbezirk bildet, in dem sowohl die August-Bebel-Schule als auch die WilhelmBusch-Schule sind, wird man über kurz oder lang auch die Fritz-Baumgarten-Schule und die Franz-Mehring-Schule mit aufnehmen. Dies wäre dann ein Schulbezirk, der aus vier bisherigen Schulbezirken besteht. Dann könnte man die Kinder, wie von Frau Krefft und anderen gesagt, in 28er-Häppchen einteilen, damit auch wirklich jede Klasse bis auf den allerletzten Platz besetzt ist. Dass das die Sächsische Bildungsagentur will, ist mir bekannt; das macht es aber nicht besser. Das ist nicht gut für die Schüler. Deshalb sollte man sich als Stadtrat und in meinem Fall als Stadtbezirksbeirat auch dagegen aussprechen. S e i t e | 64 Warum unser Antrag schon jetzt? Ich gehe kurz auf die Ausführungen von Herrn Professor Fabian ein, der sagte, das sei an dieser Stelle überflüssig, weil mit dem Schulentwicklungsplan nicht die Schaffung von gemeinsame Schulbezirken beschlossen wird. Das ist uns auch klar. Dafür ist eine eigene Vorlage notwendig. Sie können davon ausgehen, dass, wenn eine solche Vorlage kommt, der Stadtbezirksbeirat sich auch wieder dagegen wenden wird. Aber wir wollten mit unserem Antrag der Argumentation vorgreifen: Vor drei Monaten hatten Sie nichts dagegen, und jetzt finden Sie das schwierig. - Wir finden das jetzt schon schwierig, und das wollen wir mit unserem Antrag zum Ausdruck bringen. Ich danke, dass ich Gelegenheit hatte, Ihnen das auch mündlich mitzuteilen. Das erhöht, wie gesagt, die Sichtbarkeit der Stadtbezirksbeiräte und bringt unser Anliegen überhaupt erst ins Bewusstsein der Stadträte. Wenn wir nur Anmerkungen zu Informationsvorlagen machen - auch das ein Problem: das war für uns nur eine Informationsvorlage -, nimmt das niemand zur Kenntnis. Deshalb unser Änderungsantrag. Ich werbe um Zustimmung, weil gemeinsame Schulbezirke allgemein schlecht sind und weil es aus den genannten Gründen und ganz konkret in unserem Schulbezirk einfach keinen Sinn macht, da die Grenzen ohnehin schon so geschnitten sind, dass sich, wenn man es ernst meint, keine Veränderungen ergeben werden. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian, möchten Sie darauf kurz erwidern? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen, dass ich es für einen großen Fehler halte, gemeinsame Schulbezirke kategorisch auszuschließen. Ich denke, wir können sehr gut und intensiv darüber diskutieren, wie diese gemeinsamen Schulbezirke gebildet werden, wie sie geschnitten werden und wie viele Schulen in einem gemeinsamen Schulbezirk sein werden. Natürlich gilt die Regel „kurze Beine, kurze Wege“ auch bei gemeinsamen Schulbezirken. Ich habe vorhin auch gesagt, dass die Bildungsagentur versichert hat, es wird bei Grundschulen auch bei gemeinsamen Schulbezirken kein Losverfahren geben, sondern die Verteilung der Plätze wird sich nach dem Schulweg richten. Die Verwaltung ist gerade dabei, in Abstimmung mit der Bildungsagentur entsprechende Planungen zu machen. Mein dringender Vorschlag ist nach wie vor, heute bitte keinen Grundsatzbeschluss dazu zu fassen, sondern jede einzelne Vorlage dazu einzeln zu entscheiden. Dann können wir konkret darüber diskutieren. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Und: Ja, in der jetzigen Situation geht es auch darum, möglicherweise noch vorhandene Kapazitäten vollständig zu nutzen. Wir sind derzeit nicht in der Situation, auf die Nutzung möglicher Kapazitäten verzichten zu können. Die Alternative wäre - das haben wir ja auch ein paar Jahre gemacht -, alljährlich neue Grundschulbezirke zu schneiden. Ich weiß nicht, ob das die Planungssicherheit von Eltern erhöhen würde. Deshalb noch einmal mein eindringlicher Appell an dieser Stelle, im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan keine Grundsatzbeschlüsse zu gemeinsamen Schulbezirken zu fassen, sondern das immer im Einzelfall zu entscheiden. Das wäre, glaube ich, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, eine gute Herangehensweise. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Fabian. Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag 04, Stadtbezirk Südost. Wer dafür ist, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. Änderungsantrag 05, Ortschaftsrat LützschenaStahmeln. Vorgeschlagen war, die Beschlusspunkte 1 und 3 mit dem Änderungsantrag der SPD zu ersetzen, den wir so übernehmen, sowie den Beschlusspunkt 2 des ÄA-05 zu übernehmen. Wenn ich mich recht erinnere, wurde vonseiten des Ortschaftsrates dem so zugestimmt. Dann übernehmen wir das so. S e i t e | 65 Abstimmung über Beschlusspunkt 5, grundsätzlich auf die Einrichtung weiterer gemeinsamer Schulbezirke zu verzichten. Ich bitte herzlich darum, nicht positiv zu votieren. - Ihr Votum, bitte! Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 31 Stimmen, 7 Enthaltungen. Abgelehnt. Nein- Wir kommen nun zur Abstimmung über den Schulentwicklungsplan einschließlich der Änderungen, die wir übernommen bzw. die Sie jetzt beschlossen haben. Bitte geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 59 : 0 : 1. Trotz der fortgeschrittenen Zeit möchte ich gerne Dank sagen, zunächst den Stadträtinnen und Stadträten, die ehrenamtlich im Unterausschuss sehr aktiv diskutieren, mitplanen und mitmachen. Das ist viel Arbeit; ich weiß das. Herzlichen Dank dafür! Herzlichen Dank auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung in den unterschiedlichen Dezernaten! Das ist nicht nur eine Angelegenheit von Dezernat V, sondern auch von VI, von III, von I, von II und nicht zu vergessen von Dezernat VII. Kurzum: Es sind alle beteiligt. Insbesondere möchte ich hier heute einen Mann nennen, der als Urvater der Schulentwicklungsplanung unserer Stadt gilt. Lieber Herr Maier, vielen Dank für Ihre Arbeit! Herr Geisler, noch zum Abstimmungsverhalten? Änderungsantrag 06, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Beschlusspunkte 2 und 3 übernehmen wir in die Vorlage, wobei in Beschlusspunkt 3 das Wort „alle“ an zwei Stellen gestrichen wird. - Ich sehe Einverständnis. Über die Beschlusspunkte 1, 4 und 5 müssten wir hier abstimmen. - Es wird elektronische Abstimmung gewünscht. Stadtrat Geisler (SPD): Ich habe gerade die Schulnetzplanungsverordnung des Freistaates in Gänze gelesen und darin keinen Punkt gefunden, der Schulbezirkszusammenlegungen ausschließt oder festschreibt. Das ist nicht Bestandteil von Schulnetzplänen. Ich bitte das zu überprüfen. Abstimmung über Beschlusspunkt 1, eine Auslastung der Kapazitäten von 80 bis 100 Prozent vorzusehen. Bitte geben zu diesem Beschlussvorschlag Ihr Votum ab. - Ich schließe die Abstimmung. Oberbürgermeister Jung: Das habe ich nicht verstanden. Können Sie das noch einmal verständlicher ausdrücken? Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 32 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist das abgelehnt. Abstimmung über Beschlusspunkt 4, einen zusätzlichen temporären Schulstandort auszuweisen. Bitte stimmen Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, 47 Stimmen, keine Enthaltungen. Abgelehnt. Nein- Stadtrat Geisler (SPD): In der Schulnetzplanungsverordnung des Freistaates, einzusehen auf REVOSax, gibt es keinen Passus, der festlegt oder ausschließt, dass die Zusammenlegung von Schulbezirken Teil einer Schulnetzplanung sein soll. So gesehen halte ich das Vorhaben für rechtswidrig und würde das gern prüfen lassen. Das gehört nicht in den Schulnetzplan. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Oberbürgermeister Jung: Das prüfen wir gern. Aber ich kann Ihnen jetzt schon das Ergebnis sagen: Das ist nicht rechtswidrig. Wir fahren in der Tagesordnung fort mit TOP 18.6: 18.6 Ergänzungsbeschluss zur Maßnahme Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten: 1. Bauabschnitt, 4-zügige Oberschule am Standort Ihmelsstr, 14 mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau einer Sporthalle mit insgesamt 6 Feldern (DS-00108/14-NF-06) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Ich weiß, das Vorhaben hat eine sehr lange Vorgeschichte. Können wir gleich zur Votierung kommen, oder möchten Sie noch dazu vortragen? - Wir wollen doch alle diese Schule, auch wenn die Förderkulisse in den letzten Monaten alles andere als beglückend war. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist für diesen Beschluss? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.7 1. Änderung zum Baubeschluss Nr. VA VI-01367 vom 02.09.2019, 9. Grundschule, Gersterstr. 74, 04279 Leipzig: Energetische Sanierung der Gebäudehülle und Bauwerksabdichtung, Mehrkosten (VIDS-01367-DS-02) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.8 Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus 2011 (VI-DS-03968) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.8.1 dazu ÄA (VI-DS-03968-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion 18.8.2 dazu ÄA (-03968-ÄA-02-NF-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 18.8.3 dazu ÄA (VI-DS-03968-ÄA-03) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann Kollegin Dubrau, Sie haben das Wort. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche, mich ganz kurz zu S e i t e | 66 fassen. - Mit der Vereinbarung, die jetzt auf dem Tisch liegt, ist ein mehrjähriger Prozess zu einem, wie ich hoffe, positiven Ende gekommen. Nach Beschlussfassung in diesem Hause können die tatsächlichen förmlichen Planungen und die Umsetzung der ersten Baumaßnahmen beginnen. Zur Geschichte. 2011 fand der städtebauliche Wettbewerb statt, der das Ziel vorgab, Wohnen, die Anlage eines sehr großen Stadtparks im inneren Bereich sowie die entsprechende Infrastruktur optimal in Einklang zu bringen. 2014 war eine dreiseitige Rahmenvereinbarung zwischen dem Eigentümer, der Deutschen Bahn, der noch Teile dieses Areals gehörten, und der Stadt ausgehandelt. Die Zustimmung des Stadtrates zur damaligen Vereinbarung erfolgte am 16. Juli 2014. Trotz intensiver Bemühungen kam es dann jedoch zu einem Stillstand. Um dem abzuhelfen, wurde im Frühjahr 2016 eine Mediation begonnen. Ein externer Mediator hat versucht, sowohl mit dem Eigentümer als auch mit der Behörde zu einem positiven Ergebnis zu kommen, was Ende 2016 gelang. Zentrales Ergebnis der Mediation ist die Errichtung von 3.000 Wohnungen. Mindestens 30 Prozent der Wohnungen werden in einer Größe errichtet, die förderfähig im Sinne der neuen Richtlinie für sozialen Wohnungsbau des Freistaates ist. Der Investor trägt die Erschließungskosten. Der Investor erwirbt die restlichen Flächen von der Deutschen Bahn und stellt den Stadtpark her. Der Investor veräußert ungefähr 1 Hektar Flächen im Bereich des Dösner Wegs zu einem Preis von 39 Euro pro Quadratmeter, damit die Stadt dort die Sportflächen für die auf städtischem Grund und Boden liegenden Schulen des künftigen Schulcampus anlegen kann. Die ehemalige Konservenfabrik wird abgebrochen. Auf einer Teilfläche ihres Areals entsteht eine Kita mit 165 Plätzen. Die Restflächen werden Bestandteil des Parks. Bei Bedarf werden im Westteil des Gebiets weitere Kindertagesstätten errichtet. Diesen Bedarf wird es sicherlich geben, wenn die Wohnungen fertiggestellt sind. Südlich der Kurt-Eisner-Straße soll eine neue Grundschule entstehen. Die Zukunft der Distillery wird zwischen BBH und Pächter einvernehmlich geregelt. Es gibt einen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach mehreren Nachfragen von allen Seiten sowie Anpassungen und Änderungen gibt es die Aussage von Eigentümer und Mediator, dass sie diesem Antrag zustimmen. Das heißt: Die Verwaltung kann diesen Antrag übernehmen. Mit diesem Änderungsantrag werden Kernziele der kooperativen Baulandentwicklung bestätigt, wie Mitfinanzierung der Kin- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 S e i t e | 67 dertagesstätten- und der Grundschulplätze, die aus dem Gebiet kommen, sowie verpflichtende Inanspruchnahme der Wohnbaufördermittel, je nach Verfügbarkeit, für die restlichen Bereiche, für die ein B-Plan vorliegt. recht besteht. So wollen auch wir Grüne den Kitaneubau auf dem ehemaligen Areal von Gurkenschumann, den Bau der weiterführenden Schulen auf dem geplanten Schulcampus und den Wohnungsbau befördern. Schlussbemerkung. Ich möchte mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die an diesem Vertrag intensiv gearbeitet haben. Nach der Vereinbarung zum Eutritzscher Bahnhof liegt nun zum zweiten Mal eine Vereinbarung zur Entwicklung eines großen Stadtquartiers vor, das für die Stadt aufgrund des großen Wachstums sehr wichtig ist. Leipzig ist damit gut aufgestellt, die Aufgaben der wachsenden Stadt zu bewältigen immer den Prinzipien der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt verpflichtet. Danke schön. Wir Grüne verbinden mit der kooperativen Baulandentwicklung entsprechend unseres Änderungsantrags folgende wesentliche Ziele: Transparenz, Gleichbehandlung, Kalkulierbarkeit von Kosten, Lasten und Bindungen, eine nachvollziehbare Angemessenheitsprüfung, der Nachweis konkreter Infrastrukturbedarfe in Bezug auf Kita und Grundschule sowie ein einheitliches und berechenbares Verwaltungshandeln der Stadt Leipzig. Oberbürgermeister Jung: Es liegen zahlreiche Wortmeldungen vor. Den Anfang macht Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream! Das Jahr 2013 war das Jahr der verpassten Chance. 2013 hätte für die Stadt Leipzig die realistische Möglichkeit bestanden, durch beherzten Zugriff das Areal des Stadtraums Bayerischer Bahnhof von der Deutschen Bahn AG zu erwerben, um damit eine eigene städtebauliche Entwicklung des Areals abzusichern. Es ist bekanntlich anders gekommen. Blicken wir nun aber nach vorn. Nachdem in den letzten drei Jahren die Verhandlungen zwischen der Stadt und dem neuen Eigentümer und Vorhabenträger quasi zum Erliegen kamen, schien es lange Zeit so, als würde gar nichts mehr gehen. Soll das Mediationsverfahren zwischen der Stadt Leipzig und dem Vorhabenträger einen Sinn gehabt haben, dann hoffentlich diesen, dass der Knoten nun endlich geplatzt ist und die gegenseitige Blockade überwunden wurde, sodass die Parteien fortan einvernehmlich, zügig und in beiderseitigem Vertrauen zusammenarbeiten werden. Wir Grüne tragen die ausgehandelte Durchführungsvereinbarung mit. Voraussetzung muss allerdings sein, dass in Bezug auf die in der Konzeption Baurecht vorgesehenen B-Plan-Gebiete weiter vertiefend im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung analog des städtebaulichen Vertrags zum Eutritzscher Freiladebahnhof mit den Prämissen a bis g unseres Änderungsantrags verhandelt wird. Davon ausgenommen sind selbstverständlich die Bereiche des Stadtraums Bayerischer Bahnhof, bei denen nach § 34 Bau- Wir Grüne sind zudem der Überzeugung, dass die kooperative Baulandentwicklung zum einen eine schnellere Realisierung von Wohnungsbau und zum anderen den sozialen Wohnungsbau entsprechend der geltenden Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen - siehe Punkt a unseres Änderungsantrags - befördert. Außerdem wird dadurch sowohl ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot als auch mehr Akzeptanz für den Wohnungsbau im Sinne eines urbanen, nutzungsgemischten und lebenswerten Quartiers geschaffen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, einen weiteren Aspekt unseres Änderungsantrags will ich noch herausgreifen. Wir alle wissen, dass durch die Errichtung von Wohnungen auf dem Areal in erheblicher Größenordnung zusätzliche Kindertagesstätten- und Grundschulplätze zur Bedarfsdeckung benötigt werden. Deshalb soll auch hier - analog des städtebaulichen Vertrags zum Eutritzscher Freiladebahnhof - der Vorhabenträger entsprechend § 11 Baugesetzbuch die Kosten der Errichtung tragen. Uns ist es des Weiteren besonders wichtig, dass Stadt und Vorhabensträger, wie eingangs gesagt, auch künftig einvernehmlich und zügig zusammenarbeiten. Deshalb Punkt g unseres Änderungsantrags, der Aussagen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit enthält, die in den noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag aufzunehmen sind. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Dubrau, ich freue mich, dass die Verwaltung zur Neufassung unseres Änderungsantrags Zustimmung signalisiert. Ich denke, er nimmt Druck vom Vorhabenträger und gibt diesem Planungssicherheit. Aus Sicht der Stadt Leipzig verhält sich dieser in Bezug auf die, denke ich, notwendige kooperative Baulandentwicklung weiter stringent im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bautätigen bei derzeitigen wie auch künftigen Flächenentwicklungen. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie deshalb unserem Änderungsantrag zu. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Auch die Fraktion DIE LINKE wurde wie andere Fraktionen beim Areal Bayerischer Bahnhof seit Jahren auf eine harte Geduldsprobe gestellt, was sich in zurückhaltender Enthaltung Einzelner ausdrücken wird. Aber auch die Zustimmung wird nicht Ausdruck großer Begeisterung sein, sondern ist vielmehr an die Erwartung geknüpft, dass den Worten nun endlich Taten folgen. Grundsätzlich unterstützt die Fraktion DIE LINKE den Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens aus dem Jahre 2011, der neben der kompakten Wohnbebauung auch Kitas und Schulen beidseitig der künftigen Grünachse sowie möglicherweise Forschungs- und universitäre Einrichtungen am historischen Bayerischen Bahnhof vorsieht. Deshalb wird es von uns keine Gegenstimmen geben. Die künftige Freiraumachse Bayerischer Bahnhof wird neben der stadtklimatischen Funktion als Kaltluftschneise und den dem Lärmschutz dienenden Abständen zur geöffneten Eisenbahntrasse Raum für eine durchgängige Fahrradtrasse sowie zahlreiche Fußwege enthalten. Die Stadtteile Zentrum-Südost, Zentrum-Süd und Südvorstadt werden nach fast 200 Jahren verbunden. Es entstehen Grünflächen und generationsübergreifende Spiel- und Sportplätze. Ein Ziel des städtebaulichen Gutachterverfahrens zu einer genehmigungsfähigen Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch entlang des Dösner Wegs war es, dass durch die Stadtbau AG entsprechend dem Wunsch von Stadtverwaltung und Stadtrat 30 Prozent der Gesamtwohnflächen in förderfähigen Ein- bis Vierraumwohnungsgrößen gebaut werden. Im Wettbewerbsverfahren Dösner Weg war den Architekten daher vorgegeben, dass 30 Prozent der Wohnungen mit Wohnungsgrößen von 45, 60 und 75 Quadratmeter plus 10 Quadratmeter für jede weitere Person gebaut werden. Damit kann dort, die entsprechende Sozialwohnungsbauförderung vorausgesetzt, ein Anteil von Wohnungen entstehen, der auch für Haushalte mit geringerem Einkommen bezahlbar ist. Neben Wohnungen in höherpreisigen Mietsegmenten kann dann auch der wachsenden Nachfrage von preiswerteren Mietwohnungen entsprochen werden. Möglicherweise werden dadurch auch Wohnungen frei, die dann von Haushalten mit durchschnittlichem Einkommen bezogen werden können. In Leipzig liegt S e i t e | 68 dieses immer noch erheblich unter dem vergleichbarer westdeutscher Kommunen. Ein weiterer Erfolg wäre, wenn zeitnah die schon in den 1960er-Jahren genau an diesem Standort geplante dritte Kindervorschuleinrichtung oder vielleicht sogar noch eine vierte auf dem Gesamtareal entsteht. Man wagt ja kaum zu glauben, dass mit der Freiflächengestaltung und dem Bau einer Kita am Dösner Weg der längst überfällige Abriss der Ruine von Gurkenschumann erfolgen soll. Bereits 2013 standen die Fördermittel dazu bereit, und es war ein Abbruchunternehmen beauftragt. Wir verknüpfen die heutige Beschlussfassung mit der Erwartung, dass die Stadt endlich zeitnah auch Grundstücke für mindestens eine vierzügige Schule erwerben kann. Schließlich ist die Verfügbarkeit Vorbedingung für die Planung mindestens bis zur Leistungsphase 3 der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure, die wiederum Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist. In Zentrum-Süd wird ein weiterer Grundschulstandort trotz Sanierung der ehemaligen 3. Grundschule dringend benötigt. Deshalb gebührt von uns allen am Mediationsverfahren Beteiligten und dem Mediator Christoph von Berg ein besonders großes Dankeschön. Im April 1968 begann die Montage der Internate und im August des gleichen Jahres die Montage der ersten elfgeschossigen Wohngebäude in der Straße des 18. Oktober, der damals größten Wohnungsbaustelle der Stadt. In den Folgejahren wurden 2.300 Wohnungen, Internate mit rund 2.000 Plätzen, zwei Kitas, zwei Schulen, zwei Kaufhallen und eine Volksschwimmhalle mit fünf 25-Meter-Bahnen, die noch heute in Betrieb ist, gebaut. Das derzeit in Vorbereitung befindliche 50-jährige Jubiläum 2018 ist deshalb ein guter Anlass für den Beginn einer neuen regen Bautätigkeit in diesem Stadtteil, obwohl für Bauleute solche Jubiläen zweitrangig sind. Den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen wir. - Anders als der CDUAntrag vertreten wir die Auffassung, dass Stellplätze jeweils im Rahmen der zur Entscheidung anstehenden B-Plan-Abschnitte nach § 34 geregelt werden und dabei insbesondere auch örtliche Bedingungen Berücksichtigung finden müssen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Elschner, Sie haben von einer verpassten Chance gesprochen. Ich kann Sie da nur bestätigen. Nach meiner Auffassung gab es in dem ganzen Prozess allerdings nicht nur eine Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 verpasste Chance, sondern mehrere. Wenn wir die Dinge nicht auf die lange Bank geschoben, sondern beherzt zugegriffen hätten, wären die dringend benötigte Schule und die Kita bereits gebaut und könnten heute schon genutzt werden. Diese Möglichkeit hätte bestanden. In der Vergangenheit wurden Fehler gemacht. Einen Fehler haben Sie angesprochen: Die Stadt Leipzig hätte beherzt zugreifen und die betreffende Fläche selbst erwerben müssen. Ich will hinzufügen: Zum Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs und zur ausgehandelten Vereinbarung gab es eine Vorlage im Stadtrat. Darüber hätte man damals abstimmen und entscheiden können. Auch dann wären die ersten Bauten heute schon fertiggestellt und in Nutzung. Wir als Freibeuter sind daher froh, dass die Signale endlich auf Grün gestellt werden. Ich hoffe, Frau Dubrau, dass Ihre heutige Aussage, dass die Änderungsvorschläge der Grünen mit dem Investor abgestimmt sind, auch tatsächlich mit dem Investor abgestimmt worden sind und wir nicht dasselbe erleben wie bei der letzten Stadtratsvorlage, nämlich dass wir hier im Stadtrat einen Beschluss fassen und der Investor hinterher sagt: Aufgrund dieser Voraussetzungen haben wir eine andere Geschäftsgrundlage und ist das Projekt nicht mehr möglich. - Das hatten wir alles schon. Ich hoffe wirklich, dass Sie das so klar und deutlich mit ihm abgestimmt haben, dass das nicht erneut passiert. Die Stadt Leipzig braucht dringend Quartiere für innerstädtisches Wohnen. Leipzig ist eine wachsende Stadt. Wir müssen diesen Wohnraum im Zentrum der Stadt schaffen. Das Thema Verkehr haben wir hier schon mehrfach diskutiert. Es ist wichtig, innerstädtische Wohnflächen zu erschließen. Wir haben mit der Fläche am Bayerischen Bahnhof einen Standort, der in hervorragender Weise an den ÖPNV angebunden ist. Gerade deswegen ist es wichtig, die Chance zu ergreifen, an dieser Stelle der Stadt Wohnraum zu schaffen. Bei der einen oder anderen öffentlichen Stellungnahme, aber auch bei Anträgen und Änderungsanträgen von Fraktionen des Stadtrats beschleicht mich manchmal das Gefühl, dass der eine oder andere Bürger oder Verband gar nicht möchte, dass dort gebaut wird. Ich sage ganz klar: Wer der Auffassung ist, dass in diesem Gebiet eine innerstädtische Grünfläche errichtet werden soll, der soll das offen sagen und zur Abstimmung stellen. Dann kann man darüber entscheiden, ob man das will oder nicht will. Aber durch das Herbeiführen von Verzögerungen Projekte auf die lange Bank zu schieben, bis sie sich unter Umständen tatsächlich als unrealisierbar erweisen, das halten wir für falsch. Wenn wir das Projekt heute nicht auf den Weg bringen, fügen wir der Stadt Leipzig schweren Schaden zu, weil S e i t e | 69 wir bei dieser wichtigen Fläche dringend vorankommen müssen. Davon ausgehend, dass auch der Investor das akzeptiert, was wir hier beschließen, werden wir als Freibeuter der Vorlage daher mehrheitlich zustimmen. Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum Änderungsantrag der CDU, der auf die Stellplatzanzahl abzielt. Wir entwickeln hier ein neues Gebiet, das in hervorragender Weise an den ÖPNV angebunden ist. Wenn man ein Gebiet neu gestaltet, wenn dem Investor diese Anbindung bekannt ist, wenn auch all diejenigen, die dort hinziehen werden, wissen, dass Stellplätze dort nicht in Größenordnungen verfügbar sein werden, muss es möglich sein, an der Stelle von vornherein eine Reduzierung vorzusehen. Wir werden die Probleme einer wachsenden Stadt mittel- und langfristig nicht durch mehr Individualverkehr lösen können. Deswegen ist es wichtig und muss es möglich sein, überall da, wo planerisch die Voraussetzungen geschaffen werden können und wo eine gute oder verbesserte ÖPNV-Anbindung gegeben ist, den Individualverkehr zurückzudrängen. Deswegen werden wir als Freibeuter den Änderungsantrag der CDU ablehnen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Ich rolle das Thema von hinten auf. Im Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es: Beide Vertragsparteien sollen künftig vertrauensvoll zusammenarbeiten. - Das hier extra zu beschließen, finde ich schon starken Tobak. Entschuldigung, das klingt wie: Morgen ist hoffentlich Sonnenschein, auch wenn es heute regnet. - Das sollte ein normales Gebaren sein. Zu verlangen, dass beide Vertragsparteien künftig vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen, zeigt auch ein Stück weit die Überforderung auf. Wir, aber insbesondere die Stadtverwaltung scheint auch aufgrund des Wachstums der Stadt eben nicht in der Lage zu sein, Vorhaben gemeinsam mit einem Projektentwickler umzusetzen. Die Dinge, die jetzt anstehen, können wir nicht in der geübten Praxis klassischer Planungsverfahren abarbeiten. Das braucht ein Miteinander der verschiedenen Ämter. Das braucht ein Miteinander in der Stadtgesellschaft. Nicht nur externe Projektentwickler, sondern auch die Stadtverwaltung sollte darin geübt sein. Das ist schon ein Schlenker dahin, dass wir mit unserem Änderungsantrag der Stadtverwaltung die Chance geben wollen, sich besser aufzustellen. Zurück zur Vorlage. Ja, wir sind auch sehr gespannt, ob die Zusage des Investors und des Mediators: „Das, was die Grünen in ihrem Ände- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 S e i t e | 70 rungsantrag formuliert haben, ist in Ordnung. Das stört unsere Kreise nicht. Im Gegenteil, das wird von uns unterstützt“, gilt. Es ist zu hoffen, dass die Beschlussvorschläge der Grünen von ihm auch vollständig verstanden worden sind und er hinterher nicht wieder einen Rückzieher macht, wie von Herrn Morlok befürchtet. Ich möchte es aber nicht schlechter reden, als es ist. Eine Zusage sagt noch nicht, dass das dann tatsächlich auch so umgesetzt wird. Wir werden uns deswegen nicht dagegenstellen. Nachdem die Flächen von einem Tochterunternehmen der Stadtbau AG erworben wurden, mussten wir mit einem weiteren Verhandlungspartner verhandeln. In der Stadtratssitzung am 16.07.2014 wurde schließlich die Rahmenvereinbarung zum Stadtraum Bayerischer Bahnhof beschlossen. Die Verwaltung brachte diese Vorlage als Eilvorlage ein - ich zitiere -, „da aufgrund der strategischen Bedeutung der Rahmenvereinbarung für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur keine Zeit mehr vergehen sollte“. Im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse des Mediationsverfahrens kamen auch die Vorhaben zum Thema Mobilität zur Sprache. Das sind spannende Vorhaben; das gebe ich zu. Es wäre fantastisch, wenn das alles realisiert werden kann. Dennoch halten wir unseren Änderungsantrag aufrecht. Wir möchten damit sicherstellen, dass nicht die Nachbargebiete darunter zu leiden haben, wenn die Träume, Ideen und Visionen für dieses wunderbare Quartier sich in der Realität vielleicht doch nicht erfüllen. Wir wissen, dass das erst in einem weiteren Verfahren vertieft bearbeitet wird. Wir kündigen aber schon jetzt an, dass wir sehr genau darauf schauen werden. Insofern bitte ich Sie um Unterstützung unseres Änderungsantrags und hoffe, dass das beschlossene Bekenntnis, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, nicht nur ins Tagebuch geschrieben wird, sondern zur absoluten Normalität auf beiden Seiten wird. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. Das zuständige Dezernat ließ sich dann aber doch sehr viel Zeit, bis schließlich der Oberbürgermeister das Thema zur Chefsache machte und einen externen Mediator einschaltete, um die festgefahrenen Gespräche endlich wieder in Gang zu bringen. Am 21. Oktober 2016 schließlich konnte der Entwurf einer Durchführungsvereinbarung vorgelegt werden, auf den sich beide Seiten geeinigt hatten. Warum dann wieder sage und schreibe acht Monate ins Land gingen, bis diese Vereinbarung jetzt den Stadtrat erreicht, wird wohl das Geheimnis der zuständigen Dezernentin bleiben. Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Meine Vorredner haben schon zur Genüge vorgetragen, dass diese Vorlage eine lange Vorgeschichte hat. Deswegen sei auch mir ein Blick zurück gestattet. Mittlerweile sind sage und schreibe sechs Jahre vergangen, seit der Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof 2011 gekrönt wurde. Eine große brachliegende Fläche in bester Innenstadtlage, die viel Platz für Wohnungen, Stadtgrün und soziale Infrastruktur bietet, verharrt bis jetzt jedoch weiter im Dornröschenschlaf. Für uns und andere Fraktionen ist das ein großes Ärgernis. Die Ursachen hierfür waren vielschichtig. Zunächst ließ die Stadt Leipzig die große Chance ungenutzt, diese Fläche von der Deutschen Bahn AG zu erwerben. Dann hätten wir als Stadt völlig eigenständig und zügig entscheiden können: Wie viele Kindergärten und Schulen bauen wir und wo? Wie viel Stadtpark soll entstehen? Wie viele Wohnungen sollen entstehen? Was wird aus der Distillery? Doch trotz all dieser Ärgernisse schauen wir jetzt nach vorn. Wir haben die Chance, die Entwicklung eines völlig neuen Stadtteils in bester innerstädtischer Lage anzuschieben, eines Stadtteils, der die Leipziger Südvorstadt mit dem Wohngebiet Straße des 18. Oktober verbinden und viele Wege verkürzen wird. In welcher anderen deutschen Großstadt sind solche Entwicklungen jetzt noch möglich! Wir reden hier über 3.000 Wohnungen, drei Schulen, mindestens zwei Kindergärten sowie 80.000 Quadratmeter Stadtpark mit Sport- und Spielplätzen. Angesichts der dynamischen Entwicklung Leipzigs und der Nachfrage nach Wohnraum und sozialer Infrastruktur dürfen wir jetzt keine Zeit mehr verlieren. Bringen wir diese Vorlage endlich auf den Weg und hoffen wir, dass dieses Gebiet von unserer zuständigen Dezernentin jetzt endlich aus dem Dornröschenschlaf wachgeküsst wird! Abschließend noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Aus unserer Sicht ist dieser Änderungsantrag zustimmungswürdig, weil es schon jetzt im östlichen Teil der Südvorstadt, im Wohngebiet Straße des 18. Oktober, eine sehr angespannte Parkplatzsituation gibt. Wenn in der Nachbarschaft 3.000 Wohnungen errichtet, aber nur eine begrenzte Anzahl von Stellflächen zur Verfügung gestellt werden, würden wir damit ein zweites Schleußig schaffen, was keiner hier im Stadtrat will. Wir haben die Diskussion heute schon an anderer Stelle geführt. Wir dürfen Familien, die aus beruflichen Gründen zwei Autos haben müssen, nicht die Möglichkeit nehmen, in diesem neuen Stadtteil zu wohnen. Ich denke, da helfen auch Bemerkungen nicht weiter, dass diejenigen an den Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Stadtrand oder nach Eilenburg ziehen sollen. Schauen wir der Realität ins Auge! Meine Fraktion wird dem Änderungsantrag der CDU daher mehrheitlich zustimmen. - Danke. S e i t e | 71 Abstimmung: 1 : 61 : 0. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Vorlage. Bitte geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Abstimmung: 58 : 1 : 3. So beschlossen. Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmgerät zur Hand und geben Sie Ihre Stimme ab zum Änderungsantrag 01 der CDU-Fraktion, der die Anzahl der Stellplätze thematisiert. - Ich schließe die Abstimmung. 18.9.1 (nichtöffentlich) (VI-DS-04094-ÄA-01) Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 26 NeinStimmen. Damit positiv votiert und angenommen. Frau Dubrau hatte zwar angekündigt, dass wir als Stadtverwaltung den Änderungsantrag der Grünen übernehmen. Aber ich halte es für wichtig, dass wir auch diesen Antrag votieren, um zu dokumentieren, dass die darin enthaltenen Beschlussvorschläge ein klares Votum des Stadtrats bekommen haben. - Dazu Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): In dem Fall möchte ich darum bitten, dass Frau Dubrau vor der Abstimmung zu Protokoll gibt, dass der Investor ihr gegenüber erklärt hat, dass er mit diesem Änderungsantrag einverstanden ist. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau gibt das so zu Protokoll. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass er die Abstimmung dieses Antrags erwartet. Bitte geben Sie jetzt ihr Votum zum Änderungsantrag 02 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 37 Stimmen. So votiert. Ja-Stimmen, 25 Nein- Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag 03 von Frau Stadträtin Gabelmann. - Frau Dubrau, hatten Sie dazu schon Stellung bezogen? - Dann bitte jetzt. Bürgermeisterin Dubrau: Die planungsrechtliche Einordnung eines Grundstücks nach § 34 oder § 35 ist durch das Baugesetzbuch vorgegeben und kann nicht willkürlich von uns und, ehrlich gesagt, auch nicht vom Stadtrat festgelegt werden. Ein solcher Beschluss wäre rechtswidrig. Oberbürgermeister Jung: Nach dieser Klarstellung stimmen wir über den Änderungsantrag 03 der Stadträtin Gabelmann ab. Ich bitte um Stimmabgabe. - Ich schließe die Abstimmung. 18.9 (nichtöffentlich) (VI-DS-04094) Ebenfalls eine sehr wichtige Angelegenheit. Kollege Albrecht, bitte. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zur Einführung. Der Stadtrat hat am 26.10.2016 die Aufnahme von Verhandlungen über den Verkauf des Baufeldes Süd zur wissenschaftlichen Nutzung an den Freistaat Sachsen beschlossen. Mit dem vorliegenden Kaufvertrag plant der Freistaat Sachsen die langfristige Standortsicherung des LeibnizInstituts für Länderkunde in Leipzig und damit im Freistaat. Der Mietvertrag des bisherigen Standorts im Paunsdorf Center endet im Jahr 2025. Daher muss für das Institut zeitnah entschieden werden, ob es weiterhin in Leipzig ansässig bleibt oder ob ein neuer Standort gefunden werden muss. Dieser wird dann aber nicht zwingend Leipzig heißen. Das IfL als außeruniversitäre Forschungseinrichtung wurde zwar in Leipzig gegründet, ist aber nicht räumlich an eine Stadt oder ein Bundesland gebunden. Der Wettbewerb der Bundesländer um die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen - das ist keine neue Beobachtung - ist in vollem Gange und hat intern zwischen den Bundesländern inzwischen eine neue Qualität erreicht, die - das will ich hier auch sagen - eher unter der Überschrift läuft: Es ist uns jedes Mittel recht, wenn wir einem anderen Bundesland ein Institut abwerben können. - Eine Abwanderung des Instituts an einen anderen Ort kann daher nicht ausgeschlossen werden. Es geht heute nicht nur darum, das Institut in Leipzig zu halten, sondern natürlich auch darum, dessen Wachstum zu sichern. Ohne die heutige Zustimmung ist langfristig keine wissenschaftliche Nutzung an diesem Standort zu erwarten, da der Verhandlungspartner aufgrund der gewählten Konstruktion seitens des Bundes immer der Freistaat sein wird, wenn es um Grundstücksfragen in diesem Sachverhalt geht. Das Institut selbst hat eine Fördermittelzusage des Bundes für den Bau eines eigenen Institutssitzes. Die Mittel stehen laut Aussage des Freistaates noch bis Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Bis dahin muss der Kauf eines Grund- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 stücks nachgewiesen werden, um die Fördermittel zu binden. Ohne Grundstück verfallen diese Gelder bzw. werden diese von anderen Bundesländern in Anspruch genommen. Insofern wäre eine Verschiebung der Entscheidung höchst problematisch. Nächster Gedanke: Der Bund und der Freistaat Sachsen investieren in Leipzig in Wissenschaft. Der Bund und der Freistaat werden in diesem Vorhaben nach einer zugegebenermaßen sehr groben Überschlagsrechnung ungefähr 30 Millionen Euro investieren, wenn man alles saldiert, wobei der Bund den Bau finanziert und der Freistaat den Erwerb des Grundstücks und den Bau der Tiefgarage. Der von der Stadt Leipzig erwartete Eigenanteil an dieser beträchtlichen Investition ist die Beteiligung an der Altlastenbeseitigung, die Umverlegung von Leitungen sowie die Baufeldfreimachung. Im ungünstigsten Fall darüber sollte man auch ehrlich reden - kann diese Kostenbeteiligung die Höhe des Kaufpreises erreichen. Deshalb die Frage: Ist das in Anbetracht der Gesamtinvestitionssumme, die der Bund und der Freistaat bereitstellen, nicht mehr als gerechtfertigt? Ich sage: Ja. Die Interessen der Stadt werden gewahrt. Der Masterplan für den WilhelmLeuschner-Platz liegt noch nicht zur Entscheidung vor. Er ist jetzt in der - ich will es einmal so sagen - nullten Lesung am Dienstag im Bauausschuss das erste Mal vorgestellt worden. Wie wichtig ist das? Da muss ich auf das Verhandlungsergebnis verweisen. Der Freistaat verpflichtet sich im Kaufvertrag, die Maßgaben des noch zu beschließenden Masterplans und die Leitlinien zum Bebauungsplan umfassend einzuhalten. Er geht also in Vorleistung und verpflichtet sich, sich an die Vorgaben der Stadt Leipzig und insbesondere an die des Masterplans, der noch nicht beschlossen ist, zu halten. Das heißt: An dieser Stelle geht der Freistaat ins Risiko, da diese Anforderungen noch gar nicht verbindlich fixiert sind, weil die Befassung noch nicht stattgefunden hat. Ebenso verpflichtet sich der Freistaat, aufgrund der Bedeutung des Leuschner-Platzes für die Stadt Leipzig in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt einen architektonischen Wettbewerb für das Einzelgebäude durchzuführen. Ich denke - das sage ich jetzt natürlich auch, um Sie zu überzeugen -, dass auch an dieser Stelle die Interessen der Stadt absolut gewahrt sind. Umsetzung des Stadtratsbeschlusses? Ja, da ist ein Thema. In den Beratungen und Diskussionen in den Fachausschüssen wurde kritisiert, dass die Beschlüsse des Stadtrats an dieser Stelle nicht vollumfänglich umgesetzt worden seien. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass wir na- S e i t e | 72 türlich mit den Beschlüssen des Stadtrats in die Verhandlungen gegangen sind; selbstverständlich. Aber auf der anderen Seite des Tisches saß ein Verhandlungspartner, der ebenfalls eigene Vorstellungen und Vorstellungen aus Gremien hatte. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass am Ende ein Ergebnis erreicht worden ist, in das auch Vorstellungen des Verhandlungspartners eingeflossen sind. Ich sage auch: Ich bin froh, dass das Liegenschaftsamt dieses schwierige Ergebnis erreicht hat; denn die Alternative wäre ein vorzeitiger Abbruch der Verhandlungen gewesen. Auch da frage ich etwas polemisch: Was ist dann die bessere Entscheidung? Ich persönlich bin mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden und will auch deutlich sagen, warum. Wichtig ist immer, die Frage zu stellen: Was wäre wenn? Der Vertrag ist reichlich ausgestattet mit Rücktrittsrechten zu unseren Gunsten, Wiederkaufsrechten und Zustimmungserfordernissen, um die Interessen der Stadt auch über den Tag des Verkaufs hinaus zu sichern. Abschließend sei noch gesagt: Wir als Stadt sollten ein Zeichen setzen, dass wir dieses LeibnizInstitut als wissenschaftliche Einrichtung in Leipzig halten wollen, dass wir das Wachstum dieses Instituts fördern wollen und dass wir mit einer solchen Entscheidung auch Geld in die Zukunft, in dem Fall in die Wissenschaftszukunft, unserer Stadt investieren wollen. - So weit zur Vorlage. Ich will noch etwas zum Änderungsantrag sagen. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE enthält, wenn man ihn fortlaufend liest, im Prinzip vier Punkte, die ich der Reihe nach behandeln will. Vorweg: Die vorgeschlagenen Änderungen der Beschlusspunkte 1 und 2 - das sind ja die wesentlichen - können nicht übernommen werden. Im Einzelnen: Die Ergänzung des Vertrages in § 4 Ziffer 7 wäre eine redaktionelle Klarstellung, die wir dem Freistaat natürlich vorschlagen können. Allerdings würden diese Änderungen in den ausgehandelten Vertragstext eingreifen. Der Verwaltungsvorschlag gibt genau dieses Verhandlungsergebnis wieder. Bei Nachforderungen droht, wie in der Einführung gesagt, der Vertragsabschluss zu scheitern. Es gibt für den Freistaat aus meiner Sicht keinen plausiblen Grund, von diesem Verhandlungsergebnis abzuweichen. - Ich will in aller Deutlichkeit sagen: Damit bestünde die Möglichkeit einer Abwanderung. Im Vertragsentwurf ist vorgesehen, dass die Stadt der Weiterveräußerung ohne neue Gremienentscheidung zustimmen muss, wenn der Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Freistaat alle Verpflichtungen dem Nacherwerber auferlegt. Das kann der Stadtrat heute entscheiden, auch wenn der Erwerber noch nicht feststeht. Ich denke, es ist wichtig, das noch einmal zu betonen. Alle übrigen Veräußerungen sind dem Gremium, also Ihnen, vorzulegen. Auf die Forderung nach Schaffung von Wohnraum konnte der Freistaat nur deshalb eingehen - das gehört tatsächlich nicht zu seiner Kernkompetenz -, wenn ihm die Weiterveräußerung vorbehalten bleibt. Unklar für mich ist Ihr Vorschlag, dass an Anstalten öffentlichen Rechts veräußert werden soll. Wenn man sich einmal die mögliche Liste der dafür benannten Kandidaten vorstellt: Wer wäre das? Das wären der MDR, die Sparkasse, das Uniklinikum, die Universität Leipzig, die Ländernotarkasse und Ähnliche. Diese treffen aber in der Regel wirtschaftliche Entscheidungen. Bei Bodenpreisen ab 800 Euro pro Quadratmeter kämen mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechend hohe Mieten oder Wohnungseigentum im Ergebnis heraus. Im Umkehrschluss heißt das - so habe ich diesen Antrag verstanden -: An die LWB oder an Wohnungsbaugenossenschaften wird in diesem Fall gar nicht gedacht. Diese wären ausgeschlossen. Ist das so gewollt? Bei einer Altlastenbeseitigung erwartet der Freistaat üblicherweise die Übernahme der Kosten. Wir als Stadt haben eine Begrenzung auf den reduzierten Kaufpreis erreicht. Der Beschlusspunkt 3 kann übernommen werden, ist aber nicht so relevant wie die beiden substanziellen Änderungsvorschläge. Zu Beschlusspunkt 4 habe ich in meinen Ausführungen zum Masterplan bereits verwiesen. Der Masterplan ist noch nicht diskutiert und beschlossen, liegt aber im Entwurf vor. So weit zur Einbringung und zum Änderungsantrag. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Albrecht. - Es liegen zahlreiche Wortmeldungen dazu vor. Frau Riekewald beginnt. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Der Wilhelm-LeuschnerPlatz ist eines der letzten innerstädtischen Sahnestücke im Besitz der Stadt Leipzig. Daher ist der nun schon seit Jahren laufende Prozess, welcher von uns Stadträtinnen und Stadträten intensiv begleitet wurde, so wichtig. Es ist wichtig, dass dieses innerstädtische Quartier eine gute Entwicklung nimmt und nicht durch einseitige Interessen, auf gut Deutsch, verhunzt wird. S e i t e | 73 Eines vorweg: Obwohl die Fraktion DIE LINKE mehrheitlich immer noch die Alte Messe als viel geeigneteren Standort ansieht, haben wir nichts gegen die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen wie dem Leibniz-Institut auf dem Leuschner-Platz. Wir wollen explizit nicht diese Ansiedlung verhindern. Aber es kommt auf die Bedingungen an. Es kann nicht sein, dass wir dem Freistaat, der genauso wie die Stadt Leipzig ein großes Interesse an der Ansiedlung hat, das Grundstück schenken bzw. dass wir es nach meinem Gefühl ausschließlich zu den Bedingungen des Freistaats verkaufen. Die Fraktion DIE LINKE hält daher Nachbesserungen an dem Vertrag mit dem Freistaat zum Verkauf der in der Vorlage genannten Grundstücke für notwendig und hat einen Änderungsantrag ins Verfahren eingebracht. Vor allem im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum sehen wir Nachholbedarf. Schon bei der Erstvorlage zur Aufnahme von Verhandlungen gab es einen Änderungsantrag von meiner Fraktion, damals zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen. Schon damals ging es um eine Nachbesserung bezüglich des zu schaffenden Wohnraums. Beschlossen wurde damals unter anderem, dass ein Weiterverkauf an Dritte auszuschließen ist. Genau dazu haben wir jetzt wieder einen Änderungsantrag gestellt. In Beschlusspunkt 1 geht es darum - das auch noch einmal für Sie, Herr Albrecht; ich hatte nicht das Gefühl, dass Sie das verstanden haben -, für den Teil des Grundstücks, der für die Schaffung von Wohnraum vorgesehen ist, einen Weiterverkauf ausdrücklich auszuschließen. Ausgenommen davon sind gemäß unserer Formulierung nur Anstalten des öffentlichen Rechts. Ich sage ganz explizit: Das Studentenwerk ist auch eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Das ist das, was in den Ausschüssen immer widergespiegelt wurde. Das wollen wir explizit ausnehmen. Wenn das Studentenwerk dort bauen möchte, soll es das tun können. Eine Weiterveräußerung an das Studentenwerk wäre ausnahmsweise zulässig. Wir sind der Meinung, dass, wenn der Freistaat den Wohnraum nicht selbst schaffen will oder kann, das für diesen Wohnraum vorgesehene Grundstück an die Stadt Leipzig zurückverkauft wird. Nur so wird gewährleistet, dass wir als Stadt Leipzig weiter Herr des Verfahrens sind. Wir können dann entscheiden, an wen wir dieses Grundstück veräußern. Dann kommt durchaus auch die LWB ins Spiel. Warum nicht? Warum soll nicht gerade die LWB in exponierter Lage Wohnungen schaffen? Genau das können wir uns sehr gut vorstellen. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Beschlusspunkt 2 unseres Änderungsantrags beschäftigt sich mit dem Risiko der Altlasten. Wie schon erwähnt, sollte nicht nur die Stadt Interesse an einer Ansiedlung haben. Die Stadt Leipzig erbringt ihren Anteil, indem sie das Grundstück dem Freistaat zum reduzierten Kaufpreis überlässt, obwohl auch dies meiner Meinung nach sehr kritikwürdig ist. Noch in der Erstvorlage stand, dass der Verkauf zum Verkehrswert erfolgen soll. Auch ist der Paragraf, auf dem der reduzierte Kaufpreis basiert, sehr fadenscheinig. Wenn es um solche Sachen geht, ist der Freistaat offensichtlich ein sehr armer Staat. Man könnte sagen: Das ist eine Frage der Prioritätensetzung; aber gut, diese Kröte schlucken wir. Dann erwarten wir allerdings auch Fairness bei weiteren Risiken, zum Beispiel bei den Altlasten. Nach derzeitigem Verhandlungsergebnis würde die Stadt Leipzig, sollten auf dem Grundstück doch größere Altlasten festgestellt werden, im Worst-Case dem Freistaat die Kosten für die Entsorgung der Altlasten bis zur Höhe des Kaufpreises ersetzen, quasi das Grundstück dem Freistaat schenken. Wäre dies ein Antrag einer Fraktion, würde die Stadtverwaltung ankreuzen: Ablehnung, da nachteilig für die Stadt. - Und genau so sehen wir das. Diese Regelung entlastet den Freistaat komplett und legt das Risiko allein in unsere Hände, und das obwohl noch kein Altlastengutachten erstellt wurde. Damit dies nicht eintritt, plädieren wir in unserem Änderungsantrag dafür, dass die Kostenübernahme der Altlasten auf 50 Prozent des reduzierten Kaufpreises beschränkt wird. Das wäre für uns eine faire Regelung; fifty-fifty. Des Weiteren wird sich im Kaufvertrag auf den Masterplan bezogen. Dieser liegt nun seit gestern vor; Sie sagten es. Das ist insofern kritikwürdig, da uns ehrenamtlichen Stadträten innerhalb von nur 24 Stunden eine inhaltliche Auseinandersetzung damit nicht möglich war. Aber da der Masterplan jetzt vorliegt, ist dieser Teil unseres Änderungsantrags damit obsolet und braucht natürlich nicht mehr abgestimmt zu werden. Wir hoffen sehr auf Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, damit aus diesem aus unserer Sicht schlechten Verhandlungsergebnis wenigstens der schlimmste Schaden getilgt wird. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat, das ist heute eine sehr schwierige Entscheidung. Wir als Freibeuter begrüßen ausdrücklich die Ansiedlung des LeibnizInstituts für Länderkunde auf dem LeuschnerPlatz. Eine Wissenschaftseinrichtung mit einer S e i t e | 74 Strahlkraft deutlich über Leipzig und über Deutschland hinaus ist eigentlich eine ideale Ansiedlung im Zentrum unserer Stadt. Dort wird es Arbeitsplätze geben, deren Vergütungsniveau deutlich über dem sonstigen Vergütungsniveau in der Stadt Leipzig liegen. Die entstehende Kaufkraft im Zentrum der Stadt ist genau das, was wir im Zentrum der Stadt brauchen. Insofern liegt die Ansiedlung des Instituts im nachhaltigen Interesse der Stadt Leipzig. Es war im Übrigen die FDP, die vor vielen Jahren gesagt hat: Im innerstädtischen Bereich ist immer auch ein Mindestmaß an Wohnraum mitzudenken und zu schaffen, damit eben keine Geisterstädte entstehen. - Wir sind auch der Auffassung, dass unsere Interessen hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum durch entsprechende Regelungen im Vertrag - ich muss es vorsichtig formulieren, weil das nichtöffentlich ist - ebenso ausreichend abgesichert sind wie die Bindung an das Thema Wissenschaft. Der Freistaat muss auf diesem Grundstück eine wissenschaftliche Einrichtung errichten. Wenn er das nicht tut, haben wir die Möglichkeit, das Grundstück zurückzubekommen, um es einmal allgemein zu formulieren und nicht näher auf den Vertrag einzugehen. Wir sind auch der Auffassung, dass die Altlastenregelung in einer Situation, in der wir vermuten, dass es dort Altlasten gibt, eine Regelung ist, die sich durchaus sehen lassen kann. Wenn man überhaupt keinen Anhaltspunkt für Altlasten hat, dann stellt sich die Frage, ob man sich als Verkäufer dazu verpflichten muss, sich an der Beseitigung derselben zu beteiligen. Wir haben aber konkrete Vermutungen aufgrund des Wissens der Vergangenheit, dass es dort Altlasten geben könnte. Wenn wir dieses Grundstück selber entwickeln und dort selber bauen würden, träfe uns das Altlastenrisiko in voller Höhe. Wenn die Altlastenbeseitigung 5 Millionen Euro betragen würde, müssten wir, wenn wir selber bauen würden, 5 Millionen Euro bezahlen. Dann gäbe es keine Deckelung auf irgendeinen Kaufpreis. Insofern ist, wenn Altlasten bekannt sind, die Regelung, die Kosten für deren Beseitigung bis zur Höhe des Kaufpreises zu deckeln, aus unserer Sicht eine faire Regelung. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist eine schwere Entscheidung. Ich formuliere es einmal vorsichtig: Es klingt schon ein bisschen nach Erpressung, was der Freistaat Sachsen hier mit uns macht. Wenn wir uns anschauen, welche finanzielle Ausstattung der Freistaat Sachsen und dies insbesondere auch im Vergleich zur finanziellen Situation der Stadt Leipzig hat - und ich weiß um die finanzielle Ausstattung des Freistaates Sachsen -, dann ist die Frage, ob die Art und Weise, wie der Freistaat Sachsen mit der Stadt Leipzig umgeht, wie der Freistaat Sachsen mit Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 seinen Kommunen umgeht, fair ist oder ob sie schlechter Stil ist. Ich meine, das ist schlechter Stil. Hier wird knallhart Verhandlungsmacht ausgespielt, wie - einige von Ihnen würden das so benennen - Heuschrecken es tun würden, wenn sie irgendwo als Investoren auftreten. Das ist eigentlich des Freistaats Sachsen, einer Gebietskörperschaft der Bundesrepublik Deutschland, unwürdig. Dennoch überwiegen für uns die Vorteile der Ansiedlung im Zentrum unserer Stadt. Auch wenn es uns Bauchschmerzen verursacht, werden wir der Vorlage mehrheitlich zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Die SPD-Fraktion schließt sich Teilen der Kritik an. Im bisherigen Prozess zum Leuschner-Platz war die Verabredung zum südlichen Baufeld, dass dieses zu parzellieren und zu den Konditionen, wie sie die AG WilhelmLeuschner-Platz formuliert hat, zu vergeben ist. Mit dem Verkauf des gesamten südlichen Baufelds ist das vom Tisch - leider! Denn das IfL benötigt von den insgesamt 25.000 Quadratmetern lediglich 6.000 bis 8.000 Quadratmeter. Was passiert mit den restlichen 18.000 Quadratmetern? Wir wissen es nicht, und wir werden das auch nicht wissen, sollte die Vorlage heute durch den Stadtrat beschlossen werden. Dennoch hat der Stadtrat im Rahmen des Masterplans Einfluss auf die Grundstücksvergabe und kann zumindest versuchen, nachzujustieren. Nach einem intensiven Abwägungsprozess wiegen für uns, die SPD-Fraktion, die politischen Argumente für den Verkauf des Areals an den Freistaat deutlich schwerer. Ein Institut mit einer solchen Reputation und mit diesem Forschungsschwerpunkt ist ein Geschenk für diese Stadt und diese Region. Der jetzt vorgeschlagene Standort mit seiner Nähe zu den universitären Einrichtungen ist richtig, macht der Standort Wilhelm-Leuschner-Platz doch deutlich, welche Rolle und Priorität man dem Umzug und der Vergrößerung des IfL vonseiten der Stadt beimisst. Zusammenfassend: Es bleibt dennoch ein Störgefühl bezüglich des Verfahrens. Bereits während der Diskussion zu den Leitlinien war der Verwaltung das Begehren des IfL bekannt, ohne dass dies dem Stadtrat mitgeteilt worden ist. In der Folge wurde von uns Stadträten die Diskussion in die falsche Richtung geführt und Erwartungen geschürt. Ich will aber auch sagen: Sollte es hier heute zu einer Ablehnung kommen, würde das wesentlich schwerer wiegen, als eine Schwimmhalle negativ zu votieren. Ich wünsche S e i t e | 75 mir ausdrücklich, dass wir heute einen positiven Beschluss dazu fassen. Politisch begrüßt die SPD die Ansiedlung an diesem Standort vollumfänglich. In der Fraktion haben wir das lange hin und her diskutiert, auch um heute eine Mehrheit für die Vorlage zu bekommen. Wir unterstützen den Änderungsantrag der Linksfraktion. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick könnten wir Grüne natürlich auch sagen: Alles paletti! Der Beschluss wurde doch annähernd umgesetzt. Weshalb diese Aufregung? - Zu dieser Auffassung kann man meines Erachtens allerdings nur kommen, wenn man allein dem Argument der Wirtschaftsförderung folgt und alles andere aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen unterordnet. Wir, die Stadträtinnen und Stadträte, stehen, nachdem die Mehrheit des Stadtrats unseren Absetzungsantrag heute abgelehnt hat, in der Verantwortung und haben nun darüber zu befinden, ob nicht nur gut und im Sinne des Beschlusses vom Oktober 2016 verhandelt wurde, sondern ob sich die weitere städtebauliche Entwicklung hinsichtlich des südlichen Baufelds in das Gesamtkonzept Wilhelm-Leuschner-Platz ganz grundsätzlich einfügt. In diesem Zusammenhang wurde von der Stadtverwaltung - man möchte sagen: wieder einmal nicht präzise gearbeitet. Der Entwurf des Masterplans, der zumindest für meine Fraktion für eine sachgerechte Beurteilung ebenfalls notwendig ist, wurde uns erst auf den letzten Drücker, vor nicht einmal 48 Stunden, zur Verfügung gestellt. Ausreichend Zeit hatte unsere Fraktion deshalb nicht, um die Zweitvorlage noch einmal sachgerecht beraten zu können. Der richtige Weg angesichts dieser kaum nachvollziehbaren Vorgehensweise der Verwaltung wäre gewesen, den Masterplan zu diskutieren, ihn falls notwendig weiter zu qualifizieren, ihn beschließen zu lassen und danach über eine geplante Veräußerung der Grundstücke des südlichen Baufelds zu befinden. Im Nachhinein ist man immer klüger; leider. In Bezug auf das uns vorgelegte Verhandlungsergebnis in Form dieser Zweitvorlage kommen wir Grüne zu dem ernüchternden Ergebnis, dass wir, wenn diese Zweitvorlage heute so beschlossen werden sollte, die einmalige Chance vergeben, unsere stadtentwicklungspolitischen Ziele umzusetzen, indem wir als Stadt Leipzig die Grundstücke kleinteilig, im Sinne eines vielfältigen Bauens und mittels Konzeptvergabe vergeben. Diese Umsetzung wäre unseres Erachtens Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 angesichts der derzeitigen Marktlage ohne weiteres möglich; denn viele Akteure des Bauens warten sehnsüchtig auf schnell bebaubare Grundstücke in Leipzig. Der Stadtratsbeschluss zur Erarbeitung einer Leitlinie zur Vermarktung der städtischen Grundstücke auf dem WilhelmLeuschner-Platz würde so nicht gänzlich ins Leere laufen. Weshalb also wurde nicht dahin gehend verhandelt, die Fläche für das Forschungszentrum bedarfsgerecht, in gewünschter Größe zu verkaufen? Transparenz: Fehlanzeige! Auch wir Grüne halten eine Ansiedlung des Forschungszentrums auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz grundsätzlich für wünschenswert. Das möchte ich hier betonen und nochmals ausdrücklich klarstellen. Für den Fall, dass ein weiteres Institut ebenfalls Interesse hätte, sich auf dem südlichen Baufeld anzusiedeln, stünden dann seitens der Stadt ganz sicher weitere Grundstücke zur Verfügung. Wir Grüne vertreten ganz grundsätzlich den auch Ihnen bekannten Standpunkt, dass wir uns als Stadt Leipzig angesichts der wachsenden Stadt Flächenbevorratung durch Dritte auf Kosten der Stadt schlicht nicht mehr leisten können. Von einer strategischen Neuausrichtung der städtischen Liegenschaftspolitik ist leider - das zeigt das heutige Beispiel wieder einmal deutlich herzlich wenig zu spüren. Ich gebe ferner zu bedenken, dass der Freistaat bei dem angeblichen Interesse, Wohnungen bauen zu wollen, in jedem Fall Neuland betreten würde. Also weshalb sollten die Baufelder unter Berücksichtigung der langen Entwicklungsfristen, die nun vertraglich ausgehandelt wurden, nicht an erfahrene Bauherren, Projektentwickler und Baugruppen seitens der Stadt veräußert werden? Diese würden und könnten schnell und nicht erst bis 2025 die dringend benötigten Wohnungen in verschiedenen Größen und Segmenten bauen und schlussendlich auf den Markt bringen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, warum wir Grüne weiteren dringenden Beratungsbedarf gesehen haben. Wir hatten versucht, ihn heute Morgen anzumelden, was jedoch abschlägig beschieden wurde. Nun werden wir heute zu einer Entscheidung - aus unserer Sicht ohne Not - gezwungen. Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund des gerade Gesagten lehnen wir die Zweitvorlage ab. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Seien wir doch einmal ehrlich: Wir haben der Erstvorlage zuge- S e i t e | 76 stimmt, wenn auch zähneknirschend, weil wir damals gerade die Diskussion der Leitbilder für die städtebauliche Entwicklung des LeuschnerPlatzes abgeschlossen hatten. Danach hat uns die Situation überrollt. Seien wir weiterhin so ehrlich, zu sagen: Wir wollten immer, dass der Leuschner-Platz zu einem Ort wird, auf dem vielleicht sogar eine Firmenzentrale angesiedelt werden kann. Ja, wir wollen dort auch Wohnen. Ja, wir wollen dort die Markthalle. Alle diese Dinge bleiben weiterhin möglich, erstaunlicherweise sogar mit dem - ich nenne es mal so - Zwischenerwerber Freistaat. Stellen wir uns doch einmal ehrlich die Frage: Was bekommen wir, und was geben wir? Wir bekommen eine Investition vonseiten des Bund und des Freistaates. Wir bekommen möglicherweise, wenn man der Aussage Glauben schenken kann, noch eine weitere Institution. Wir bekommen eine Einrichtung, die, gerade weil sie wachsen will, diesen besonderen Standort benötigt und deren Mitarbeiter einen entsprechenden Einkommenshorizont haben. - Ja, wir geben ein Filetstück, für das allerdings nicht von vornherein eine kleinteilige Bebauung vorgesehen war. Wir haben hier doch darum gestritten, von dem großfirmig gedachten Pelčák-Modell etwas abzugehen. Wir haben in der näheren Umgebung, gerade am Ring, bereits große Formen. Da mit Baugruppen oder, wie von mir befürchtet, gar mit Selbstnutzern zu argumentieren, wäre albern, wobei ich solche Vorschläge hier nicht ins Lächerliche ziehen will. Ich möchte dafür vielmehr dafür werben, dass, wenn öffentliche Strukturen wie der Bund und der Freistaat dort investieren wollen, auch wir unseren Beitrag leisten sollten, diese Investitionen zu ermöglichen, insbesondere dann, wenn es sich wie hier um eine große Figur handelt, weil diese auch für diesen Standort werben wird. Wir haben jetzt einen Vertrag, der sicherlich an der einen oder anderen Stelle diskussionswürdig ist. Aber ich finde, man sollte ihn zuallererst aus der Sicht der Wirtschafts- und Ansiedlungsförderung sehen. In diesem Vertrag ist etwas Wichtiges festgehalten - das wurde von einigen Stadträten schon hervorgehoben -, nämlich: Der Freistaat erkennt an, dass es einen Masterplan gibt, und dem unterwirft er sich. Diesen Masterplan kannte der Vertragspartner bisher nicht, so wie auch wir ihn bis vor kurzem nicht kannten. Dieses Anerkenntnis ist damit auch ein Risiko, das der Freistaat bewusst eingeht. Das sollten wir in die Abwägung unserer Entscheidung einbeziehen. Insofern werbe ich hier noch einmal dafür, dieser Vorlage zuzustimmen, den Vertrag als ein Teil von Wirtschaftsförderung zu betrachten, in der Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 weiteren Diskussion an der Qualität des Masterplans zu arbeiten und hervorzuheben, dass bestimmte Dinge nötig sind, damit in Leipzig künftig ein guter Mix an Institutionen und Einrichtungen einschließlich gut dotierter Arbeitsplätze zu finden ist. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Kein Beitrag zur Debatte, sondern eine Bitte. Die SPD-Fraktion braucht dafür jetzt eine Auszeit. Ich weiß, mit Blick auf die Uhr ist das schwierig. Das Sitzungsende ist ohnehin auf 22 Uhr terminiert. Von daher ist es vielleicht auch egal. - Die Kommunikation ist aus unserer Sicht nicht optimal, um nicht zu sagen: miserabel, gelaufen. Wir erfahren heute, hier in der Ratsversammlung, welche Auswirkungen der Linken-Antrag unter Umständen hätte. Deswegen brauchen wir jetzt eine Auszeit, um einen Kompromiss welcher Art auch immer finden zu können. Oberbürgermeister Jung: Bevor Sie in die Auszeit gehen und sich abstimmen, ein Angebot meinerseits: Wir könnten vom Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Punkt 4.7, Ergänzung, übernehmen, und wir könnten Punkt 3 auf Seite 2 übernehmen, nämlich künftige Beschlüsse zur Weiterveräußerung dem Stadtrat vorzulegen. Die anderen Punkte wären jedoch nach Aussage des Liegenschaftsamtes und des Kollegen Albrecht vertragswidrig und damit in der Gesamtheit dem Vertrag schädlich. - So weit noch einmal als Information. Ich gebe zu Protokoll: Ja, wir reden nicht nur über ein Institut. Wir reden über ein bis zwei weitere. Sie hatten um eine Auszeit gebeten. Reichen zehn Minuten? - Fünf Minuten reichen Ihnen. Gut. Dann unterbreche ich die Sitzung. S e i t e | 77 die SIB gar nicht. Auf Wunsch der Stadt Leipzig wird sie Wohnungen bauen, möchte sich aber die Tür offen halten, dass sie, wenn sie es selbst nicht schafft, sich eines Dritten bedienen kann. In der Tat haben wir ein einziges Risiko zu tragen, nämlich dass, wenn diese Situation eintreten sollte, der Gewinn dann beim Freistaat Sachsen verbliebe. Das ist wahr. Das stimmt. So ist das. Ich will Ihnen ganz offen sagen: Damit habe ich überhaupt kein Problem; denn letztlich würde dieser Gewinn dem Steuerzahler des Freistaates Sachsen zugutekommen - nicht Leipzig, nicht dem Freistaat, sondern dem Steuerzahler. Leipzig und der Freistaat sitzen in einem Boot. Wir verhandeln über Biodiversität. Wir bekommen gerade ein neues Fakultätsgebäude für die theologische Fakultät. Es gibt zahlreiche Baustellen mit dem Freistaat Sachsen, wo wir uns immer wieder neu begegnen und uns einander nähern müssen. Ich bitte Sie herzlich, den Freistaat nicht zu behandeln wie einen privaten Investor. Es geht hier um ein gemeinsames Interesse des Freistaates und der Stadt Leipzig. Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Kurz zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion. Ich gehe davon aus, dass die Punkte des Änderungsantrags der Linken wie angekündigt übernommen werden, sodass nur die dann noch offenen Punkte zur Abstimmung stehen. Ich hatte schon gesagt, dass die Kommunikation zwischen Stadtrat und Stadtverwaltung suboptimal gelaufen ist. Das zeigt auch, dass Ihnen jetzt erst klar wird, wo der Knackpunkt ist. Nichtsdestotrotz werden wir, auch weil wir unsere Verantwortung sehen für den Wirtschaftsstandort Leipzig, für die Verlässlichkeit der Stadt Leipzig bei Ansiedlungen und für die Ansiedlung von drei Instituten, den jetzt geschrumpften Antrag der Linken ablehnen und der Gesamtvorlage zustimmen. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, die Sitzung wird fortgesetzt. - Ich habe erst in der Pause begriffen, dass es für einige Stadträte ein Riesenthema ist, ob der Freistaat Sachsen die versprochenen Wohnungen selbst baut oder sich eines Dritten bedient und sie gegebenenfalls weiter veräußert. Das scheint der Knackpunkt in dieser Sache zu sein. Zur Wahrheit gehört: Der Freistaat Sachsen hat gegen seine feste Überzeugung in den Verhandlungen akzeptiert, dass er Wohnungen bauen muss. Das hat er noch nie gemacht. Das kennt Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Vor der Abstimmung noch einmal der Hinweis zu Protokoll, dass dem Freistaat Sachsen wie auch der Stadt Leipzig jede Spekulation verboten ist. Zur Abstimmung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE. Zu Protokoll: Erstens. Wir übernehmen erstens den Passus: Ergänzung in § 4 Ziffer 7, betreffend das Risiko einer eingeschränkten Bebauung bzw. gegebenenfalls notwendiger Sicherungsmaßnahmen. Zweitens übernehmen wir auf Sei- Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 te 2 den Punkt 3 und den Punkt 4, wobei Letzterer inzwischen obsolet ist. Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmgerät zur Hand! Wir stimmen ab über § 14, Veräußerung zum Zwecke von Wohnen. Ich bitte Sie, Ihre Stimme abzugeben. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 37 Stimmen, eine Enthaltung. Abgelehnt. Nein- Abstimmung über Punkt 2 auf Seite 2, die Kosten für eine etwaige Altlastenbeseitigung auf 50 Prozent des reduzierten Kaufpreises zu deckeln. Bitte stimmen Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 24 : 37 : 1. Abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Ich bitte Sie jetzt um Ihr Votum zum Beschlussvorschlag. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 37 : 20 : 4. - Danke für dieses Votum. Meine Damen und Herren, es ist jetzt 21.54 Uhr. - Zur Geschäftsordnung, Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, ein Antrag zur Geschäftsordnung. Wir sind jetzt bei TOP 18.10. Wir haben aber noch eine für unsere Stadt sehr wichtige Vorlage aus dem Bereich des Dezernats Kultur unter TOP 18.33, Zuschuss für die Veranstaltung „Classic Open“, auf der Tagesordnung. Ich beantrage hiermit, dass diese Vorlage heute noch behandelt wird, ebenso unser Änderungsantrag, der ein klares Bekenntnis zu den „Classic Open“ ist. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Das ist ein Antrag zur Geschäftsordnung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? S e i t e | 78 Eine sehr wichtige Satzung. - Wird das Wort gewünscht? - Frau Dubrau, zwei Sätze dazu? Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag wurde sehr spät eingebracht; ich konnte ihn daher nur über Handy lesen. Daher nur so viel: Die Veränderungssperre muss präzise für ein bestimmtes Gebiet gemacht werden. Das ist Bestandteil der Vorlage. Die Veränderungssperre ist für den Ostteil nicht notwendig, weil wir der Eigentümer sind. Da wir Eigentümer sind, müssen wir für uns selbst keine Veränderungssperre erlassen. - Das ist das eine. Das Zweite ist: Die Veränderungssperre muss heute beschlossen werden. Ansonsten müssten wir die Imbissbude in der Umspannstation genehmigen und hätten sie dann auf Dauer dort. Deshalb würde ich Sie herzlich bitten, der Vorlage zuzustimmen, nicht jedoch dem Änderungsantrag. Anderenfalls müsste in den nächsten Tagen die Baugenehmigung für die Imbissbude erteilt werden. Oberbürgermeister Jung: Zum Änderungsantrag, Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich habe dazu eine Nachfrage. Warum können wir dafür nicht eine befristete Genehmigung erteilen? In den nächsten Monaten wird dort sowieso noch nichts passieren. Bürgermeisterin Dubrau: Das geht nicht. Wenn er einen Antrag auf unbefristete Genehmigung gestellt hat und das zulässig ist, dann erhält er eine unbefristete Genehmigung. Dann bekommen wir ihn dort nicht wieder weg, es sei denn mit Enteignung und dem ganzen Drum und Dran. Abstimmung: Einige Gegenstimmen, einige Enthaltungen. So beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Ich bitte den Änderungsantrag abzulehnen. - Wir kommen zur Abstimmung. Geben Sie Ihr Votum zum Änderungsantrag ab. - Ich schließe die Abstimmung. Zuvor rufe ich aber noch TOP 18.10 auf: Abstimmung: 1 : 59 : 0. Damit abgelehnt. 18.10 Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“, Teilbereich westlich der Markthallenstraße; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Süd; Satzungsbeschluss (VI-DS03995-NF-01) Nun zur Abstimmung über die Satzung. Ich bitte um Ihr Votum - jetzt. - Ich schließe die Abstimmung. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.10.1 dazu ÄA (-03995-NF-01-ÄA-01) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann Abstimmung: 40 : 21 : 0. So beschlossen. 18.12 Schließung von Fremdgeldkonten aufgrund geänderter Bedingungen am Kapitalmarkt - EILBEDÜRFTIG (VI-DS04409-NF-01) Einreicher: Dezernat Finanzen Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. S e i t e | 79 Die Berufsfeuerwehr wartet sehnsüchtig auf diesen Beschluss. Klare Vorvoten. - Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird, wie ich gerade höre, zurückgezogen. - Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen den Ausführungsbeschluss? - Wer enthält sich? 18.13 Teilnahme am EU-Projekt „DEMO-EC“ (VI-DS-04118) Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.22 Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Löschfahrzeugen für die Feuerwehr der Stadt Leipzig im Zeitraum 2017 bis 2021 (VI-DS-03875NF-02) Ebenfalls eilig. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es zum Beschlussvorschlag Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten so beschlossen. Wir verschieben die Behandlung der Tagesordnungspunkte 18.14 und 18.15. Die Tagesordnungspunkte 18.16 und 18.17 hatten wir ohnehin vertagt. 18.18 Bebauungsplan Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss (VI-DS-03607) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Es ist sehr wichtig, diesen Bebauungsplan noch heute zu beschließen. - Wird das Wort gewünscht? - Dann nehmen Sie bitte Ihr Abstimmgerät zur Hand und geben Sie Ihr Votum ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 60 : 0 : 0. So beschlossen. Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Gibt es Gegenvoten? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.23 Komplettsanierung Hauptfeuerwache: Unterbringung Verwaltung und Einsatzdienst im Interim - Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen in Anlehnung an § 78 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO - Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO (VI-DS-04128) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.24 Außenwerbekonzession: Abschluss Erweiterungsvertrag mit der Rechtsberatung (VI-DS-03920-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.19 Bebauungsplan Nr. 343 „Nachnutzung einer Teilfläche an der GeneralOlbricht-Kaserne“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss (VI-DS-03880) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Das ist mit dem Vorhergehenden verbunden. Ich bitte um Ihr Votum - jetzt. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 57 : 0 : 0. Einstimmig so beschlossen. 18.21 Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln im Zeitraum von 2017 bis 2021 für die Berufsfeuerwehr (VI-DS-03631) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.21.1 dazu ÄA (VI-DS-03631-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Wollen Sie dazu noch eine lange Diskussion führen? - Was passiert, wenn wir das heute nicht beschließen, Frau Dubrau? Bürgermeisterin Dubrau: Wir wollen in dem Verfahren weiterkommen. Es geht hier um ein Millionengeschäft. Wir brauchen dazu ein Stück weit Beratung. Dafür sind 47.000 Euro veranschlagt. Wenn wir das heute nicht beschließen, besteht die Gefahr, dass wir die Termine nicht einhalten können und wir eine weitere Runde nehmen müssen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, Sie wissen das vielleicht am besten. Wollen Sie dazu noch etwas sagen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen die Rechtsberatung in Sachen Außenwerbekonzession? - Wer ist dafür? - Wer enthält sich? Abstimmung: 2 Enthaltungen, 17 Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Wir fahren jetzt fort mit TOP 18.33: 18.33 Zuschuss für die Veranstaltung „Classic Open“ (VI-DS-04008-NF-02) Einreicher: Dezernat Kultur 18.33.1 dazu ÄA (VI-DS-04008-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Gibt es dazu Wortmeldungen? - Dann kommen wir zur Abstimmung per Abstimmgerät. Nun zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage. Bitte votieren Sie jetzt. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 58 : 0 : 0. Meine Damen und Herren, es ist jetzt 22.04 Uhr. Die Ratsversammlung ist beendet. Ich wünsche Ihnen schöne Ferien. Alles Gute! Ich bitte um Ihr Votum zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 32 : 24 : 2. Ich gebe zu Protokoll, Frau Körner, das ist unschädlich. Das erlaubt uns Spielraum, ist aber unschädlich, weil wir nur im Rahmen der Anträge Zuschüsse geben. Oberbürgermeister: S e i t e | 80 ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Oßwald: ___________________________________ Stadträtin Deissler: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________