Daten
Kommune
Leipzig
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12.12.16, 08:08
Aktualisiert
05.12.18, 16:41
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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Telefon
Fax
0341 123-2119
0341 123-2105
e-mail
bfr@leipzig.de
Datum
02.12.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 14.12.2016, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 14.12.2016
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
02.12.2016
TAGESORDNUNG
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschriften
5.1
Korrektur der Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2016
Teil I: Beschlussprotokoll
5.2
Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2016
Teil II: Verlaufsprotokoll
5.3
Niederschrift der Sitzung vom 17.11.2016
Teil I: Beschlussprotokoll
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
8
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird
gg.17.00 Uhr aufgerufen)
8.1
Benennung einer Straße nach Ex-Bundeskanzler
Helmut Schmidt
VI-EF-03478
Einreicher: Dieter Krause
8.2
Ostwache
VI-EF-03542
Einreicher: Jens-Eberhard Jahn
8.3
Einnahmen der Stadt Leipzig durch DHLFrachtsteigerung am Flughafen Leipzig
VI-EF-03548
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Dr. Lutz Weickert
8.4
Zuschüsse an Unternehmen/Einkommenssituation in
Leipzig und weitere Fragen
VI-EF-03560
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Birgit Lawerenz
9
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
9.1
Permanente Lärm- und Feinstaubbelastung durch
Reise- und Stadtrundfahrtbusse in der Menckestrasse Höhe Schillerhaus
Einreicher: Petitionsausschuss
10
Besetzung von Gremien
VI-P-03192
10.1
Information zur Besetzung der beschließenden und
beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (13. Änderung)
DS-00768/14-DS-13
Einreicher: Oberbürgermeister
10.2
Leipziger Stiftung für Innovation und
Technologietransfer - Berufung von Mitgliedern des
Kuratoriums
VI-DS-03520
Einreicher: Oberbürgermeister
11
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
11.1
Neuentsendung von Vertretern der Stadt Leipzig in den
Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH nach
Abschluss des Statusverfahrens (2. Änderung der
Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00894)
VI-DS-00894-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
12
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in
Allris)
13
Anträge zur Beschlussfassung
13.1
Barrierefreies Rathaus
VI-A-03016-NF-02
Einreicher: Stadtrat Konrad Riedel
13.2
Straßenbenennungen zum Themenkreis "Opposition,
Widerstand und Zivilcourage in der DDR/Opfer des
SED-Regimes"
VI-A-03021
Einreicher: CDU-Fraktion
13.3
Fair produzierte und gehandelte Sportbälle im
Schulsport verwenden
VI-A-03064
Einreicher: Stadtrat A. Bednarsky, Stadtrat C. Zenker, Stadtrat M.
Schmidt
13.4
Erhalt des Deutschen Kleingärtnermuseums in Leipzig
VI-A-03174
Einreicher: Kleingartenbeirat
13.5
Stärkung der Eigenentwicklung der neuen Ortsteile Leipzig soll gleichmäßig wachsen !
VI-A-03232
Einreicher: CDU-Fraktion
13.6
Errichtung eines Senioren-Bewegungspfades in
Leipzig, OT Engelsdorf
VI-A-03290-NF-01
Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf
13.7
Herstellung eines sicheren Überweges in der Koburger
Straße zwischen Wildpark und stadteinwärtiger
Bushaltestelle sowie Parkplatz
VI-A-03396
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
13.8
Einführung einer Kulturförderabgabe (eRIS: V/A 512)
Neu: Einführung einer "Beherbergungssteuer" für
touristische Übernachtungen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte
(nicht besetzt)
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
VI-A-03420-NF-01
15.1
Auswirkungen der verwaltungsinternen Veränderungen
auf den Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018
VI-F-03543
Einreicher: CDU-Fraktion
15.2
Verbleib von Rasenballsport Leipzig e. V. im Stadion in
der Innenstadt
VI-F-03559
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.3
Wettbürosteuer in der Stadt Leipzig
VI-F-03493
Einreicher: SPD-Fraktion
15.4
Sachstand zum Forschungsvorhaben "Ursachen
urbaner Gewalt in Leipzig"
VI-F-03528
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.5
Stand des städtebaulichen Planungsverfahrens für die
Quartiersschule Leipziger Osten unter Beachtung der
Beibehaltung des in unmittelbarer Nähe befindlichen
Garagenstandortes und einer schlüssigen
Verkehrsplanung nach Neustrukturierung des SchulCampus-Umfeldes
VI-F-03501
Einreicher: AfD-Fraktion
15.6
Gesetzesänderung betreffs der Zuständigkeit zur
Aufhebung von Baugenehmigungen und deren
Konsequenzen für die Stadtverwaltung
VI-F-03472
Einreicher: AfD-Fraktion
15.7
Ausbau Plätze Stationäre Unterbringung (HzE) in
Leipzig
VI-F-03492
Einreicher: SPD-Fraktion
15.8
Keine Arbeitserlaubnis – trotz erfolgreicher Vermittlung
durch das Jobcenter
VI-F-03498
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.9
Sicherung des Denkmalstatus und damit des Erhaltes
des allegorischen Wandgemäldes "Flora in der Waage"
in der vormaligen "Apotheke zum goldenen Löwen" in
der Grimmaischen Straße 19
VI-F-03503
Einreicher: AfD-Fraktion
15.10
Mediationsverfahren Plangebiet Bayrischer BahnhofErgebnisse und Schlussfolgerungen
VI-F-03513
Einreicher: CDU-Fraktion
15.11
RoboCup – Effekte für Leipziger MINT
VI-F-03525
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.12
Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der
Hermannstraße
VI-F-03529
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.13
Überfällige Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig für die
Jahre 2016 bis 2021
VI-F-03550
Einreicher: AfD-Fraktion
15.14
Auslastung von Kindertagesstätten
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.15
Schulsicherheit
VI-F-03561
(schriftl. Beantw.)
VI-F-03516
Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth
15.16
Anti-Graffiti-Flatrate
VI-F-03538
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
15.17
Münzendiebstahl im Stadtgeschichtlichen Museum Berichterstattung und öffentliche Aufklärung
VI-F-03539
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Stadtrat M. Weickert
15.18
15.19
Warteliste Musikschule "Johann Sebastian Bach"
VI-F-03540
Einreicher: Stadtrat F. Dossin
(schriftl. Beantw.)
Verpasst Leipzig die Entwicklung am Nordstrand des
Cospudener Sees ?
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Stadträtin Dr. S. Heymann
VI-F-03541
15.20
Wechselwirkung zwischen Bebauungsplan Nr. 366
"Spitze Goerdelerring / Ranstädter Steinweg"
Stadtbezirk Leipzig-Mitte, Ortsteil Zentrum-West Aufstellungsbeschluss (DS 1032/2011) und
Planungsbeschluss für die Komplettsanierung der
Hauptfeuerwache bis einschließlich zur LP 6 VI-DS3254-NF-01
VI-F-03551
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Stadträtin Dr. S. Heymann
15.21
Sportanlage Mariannenpark/Leipzig-Schönefeld Pachtvertrag
VI-F-03552
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Stadträte A. Maciejewski, J. Lehmann
15.22
Sporthalle Grundschule Engelsdorf
Einreicher: Stadtrat J. Lehmann
16
Bericht des Oberbürgermeisters
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig
und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5)
SächsGemO bis Oktober 2016.
VI-F-03553
(schriftl. Beantw.)
VI-DS-03489
Einreicher: Dezernat Finanzen
18
Vorlagen I
18.1
Bestellung der Geschäftsführung der Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH
VI-DS-03450
Einreicher: Oberbürgermeister
18.2
Änderung zum Ratsbeschluss RBV-1327/12 vom
18.12.2012 "Evaluierung und Fortschreibung des
strategischen Unternehmenskonzeptes "Zoo der
Zukunft" und Umsetzung der Entwicklungsphase 3" –
Anpassung der zeitlichen Umsetzung und des
Finanzierungskonzeptes
VI-DS-03435-NF-01
Einreicher: Dezernat Kultur
18.3
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 Abs. 1
SächsGemO: Mehraufwendungen in der
Bewirtschaftung der Budgeteinheit 51_BW in der
Haushaltperiode 2015/2016
VI-DS-02179
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.4
Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb
von zwei Gebäuden in Raumsystembauweise zur
Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an
Oberschulen - Bestätigung außerplanmäßige
Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO
VI-DS-02946
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.5
Bau- und Finanzierungsbeschluss Kita Hans-OttoStraße 2a/2b, 04279 Leipzig, Energetische
Modernisierung und brandschutztechnische
Ertüchtigung i.V.m. einer außerplanmäßigen
Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in 2016 in Höhe
von 74.500 €
VI-DS-02996
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.6
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79
SächsGemO für die Gewährung der
Schülerbeförderung 2016
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
VI-DS-03043
18.7
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Städtisches Klinikum
"St. Georg" Leipzig-
VI-DS-03113
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.8
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den
Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
VI-DS-03114
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.9
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe -
VI-DS-03115
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.10
EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020
Förderung von Baumaßnahmen- Philippus Leipzig,
Aurelienstraße 54
Energetische und bauliche Sanierung des
Kirchenbaues incl. Nebenräume zu einem öffentlichem
Veranstaltungsort, 1. Bauabschnitt
VI-DS-03124
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.11
EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020
Maßnahme "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
(KWK) gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen,
Anschluss öffentliche Gebäude – östlicher Hauptstrang"
VI-DS-03222
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.12
Vertragserfüllung der Stadt Leipzig, Branddirektion,
gegenüber den Leistungserbringern im Rettungsdienst
– überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 der
Sächsischen Gemeindeordnung als Liquiditätsvorgriff
VI-DS-03197
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.13
Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2017 aus
besonderem Anlass
VI-DS-03252
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.14
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau
der Brücke Tauchaer Straße über die Parthe
- 1. Änderung in Verbindung mit einer
überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO
VI-DS-03223
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.15
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den
städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig
VI-DS-03236
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.16
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
VI-DS-03276
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.17
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
VI-DS-03360
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.18
Wirtschaftsplan 2017 für den Städtischen Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
VI-DS-03278
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.19
Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes "Verbund
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe" (VKKJ) der Stadt
Leipzig
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
VI-DS-03279-NF-03
18.20
Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig
VI-DS-03280
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.21
Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2017
VI-DS-03305
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
18.22
Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb
Gewandhaus zu Leipzig
VI-DS-03364
Einreicher: Dezernat Kultur
18.23
Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Theater der
Jungen Welt
VI-DS-03365
Einreicher: Dezernat Kultur
18.24
Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Musikschule
Leipzig "Johann Sebastian Bach"
VI-DS-03367
Einreicher: Dezernat Kultur
18.25
Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Schauspiel
Leipzig
VI-DS-03373
Einreicher: Dezernat Kultur
18.26
Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig
VI-DS-03377
Einreicher: Dezernat Kultur
18.27
Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb
Stadtreinigung Leipzig
VI-DS-03385
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.28
Satzung über die Aufhebung von Satzungen über
besondere Vorkaufsrechte
Stadtbezirke: Mitte, Nordost, Ost, Südost, Süd,
Südwest, West, Alt-West, Nordwest, Nord;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03320
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.29
Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen
Personen des öffentlichen Rechts - Abgabe einer
Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22
Umsatzsteuergesetz
VI-DS-03333
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.30
LVV mbH - Vereinbarung einer weiteren
Tilgungsaussetzung
VI-DS-03334
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.31
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die
Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig
VI-DS-03366
Einreicher: Dezernat Kultur
18.32
Honorarordnung der Stadt Leipzig für die frei- und
nebenberuflichen Mitarbeiter/-innen der
Volkshochschule Leipzig
VI-DS-03406
Einreicher: Dezernat Kultur
18.33
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Angersiedlung Knauthain, Komplettierung der
Erschließung des 1. BA i. V. mit einer
außerplanmäßigen Auszahlung
VI-DS-03387
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.34
Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit
VI-DS-03444
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.35
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1)
SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung
von Leistungen des Produktes Kindertagesstätten
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der
Unterbringung von Geflüchteten in der
Zuständigkeit der Stadt Leipzig
20
Informationen I
VI-DS-03466
EILBEDÜRFTIG
20.1
Investitionsprogramm Kita 2016 bis 2021 - Mittelfristig
bauliche Investitionen in bestehenden
Kindertagesstätten im Eigentum der Stadt Leipzig,
vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung
VI-DS-02272
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.2
Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das
Haushaltsjahr 2015
VI-DS-03315
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.3
Sponsoringbericht der Stadt Leipzig für das Jahr 2015
VI-DS-03390
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.4
100. Deutscher Katholikentag 25. - 29.05. 2016 in
Leipzig: Auswertung / Fazit
VI-DS-03394
Einreicher: Dezernat Kultur
20.5
23. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 2016
VI-DS-03423
Einreicher: Oberbürgermeister
20.6
leipzig.leben.morgen.
Impulspapier der Leipziger Gruppe zu ihrem SmartCity-Ansatz
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-03424
Stadt Leipzig - Hausmitteilung
von
Büro für Ratsangelegenheiten,
Leiter des Büros.
Herrn Michael Leisner
über
an
alle Stadträte/-innen
z. K.
GB I,
Herrn Leube
Eingangsvermerk
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom
Mein Aktenzeichen
Telefon/Auskunft erteilt
Datum
ts
123 2115/Herr Schurig
1.12.2016
Korrektur des Beschlussprotokolls vom 24.08.2016
Sehr geehrte Stadträte/-innen,
bei der Ausfertigung des Beschlussprotokolls vom 24.08.2016 ist leider ein Fehler unterlaufen.
Unter Berücksichtigung des Verlaufsprotokolls müssen die TOP 18.4 und 18.5 entsprechend
der Anlage korrigiert werden. Gemäß § 40 SächsGemO erfolgt die Richtigstellung des
Beschlussprotokolls durch Stadtratsbeschluss. In der kommenden Ratsversammlung am
14.12.2016 wird deshalb unter TOP 5.1 die Korrektur des Beschlussprotokolls vom 24.08.2016
aufgerufen, um deren Beschluss ich bitte.
Mit freundlichem Gruß
Michael Leisner
Leiter des Büros
Stadt Leipzig
LV 10/010/03.00
Anlage
Korrektur des Beschlussprotokolls vom 24.08.2016
TOP 18.4
Bebauungsplan Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-02428
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie
seiner Begründung wird beschlossen.
2. Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit, inwieweit in einem der beiden BPlangebiete Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd" oder Nr. 357.2 „Westlich der
Olbrichtstraße - Teil Nord" wird eine Kindertagesstätte als Einrichtung der sozialen Infrastruktur
eingeordnet werden kann.
3. Im weiteren Verfahren wird die Herstellung einer im Umfeld der Bahntrasse verlaufenden
Fußweganbindung von den beiden B-Plangebieten Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil
Süd" und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord" an den S-Bahnhaltepunkt
Slevogtstraße geprüft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.4.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-02428-ÄA-01
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
vom Einreicher geändert übernommen
TOP 18.5
Bebauungsplan Nr. 357.2 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-02429
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie
seiner Begründung wird beschlossen.
2. Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit, inwieweit in einem der beiden BPlangebiete Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd" oder Nr. 357.2 „Westlich der
Olbrichtstraße - Teil Nord" wird eine Kindertagesstätte als Einrichtung der sozialen Infrastruktur
eingeordnet werden kann.
3. Im weiteren Verfahren wird die Herstellung einer im Umfeld der Bahntrasse verlaufenden
Fußweganbindung von den beiden B-Plangebieten Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil
Süd" und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord" an den S-Bahnhaltepunkt
Slevogtstraße geprüft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.5.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-02429-ÄA-01
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
vom Einreicher geändert übernommen
Auszug aus dem Verlaufsprotokoll 24.08.2016
18.4 Bebauungsplan Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd“; Stadtbezirk
Nordwest, Ortsteil Möckern; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VIDS-02428)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.4.1 dazu ÄA (VI-DS-02428-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Es wird mir signalisiert, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und der
SPDFraktion
übernehmen können.
Wird das Wort gewünscht? - Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Man kann wirklich Dankeschön sagen, dass Sie sich innerhalb
kurzer Zeit mit unserem Antrag beschäftigt haben. Angesichts der Anzahl von Wohnungen und
der Bürgerinnen und Bürger, die dorthin ziehen werden, ist es in der Tat notwendig, die
Probleme Kita und Anbindung an das S-Bahn-Netz noch einmal zu prüfen.
Oberbürgermeister Jung: Wichtig ist: Wir interpretieren diesen Beschlusspunkt genauso,
nämlich es einzuordnen, zu prüfen und natürlich in enger Abstimmung mit dem Investor zu
Lösungen zu kommen.
Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält
sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.5 Bebauungsplan Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“; Stadtbezirk
Nordwest, Ortsteil Möckern; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VIDS-02429)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.5.1 dazu ÄA (VI-DS-02429-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Auch hier das gleiche Prozedere: Wir würden den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke
und SPD übernehmen. Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen?
- Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Zur heutigen Ratsversammlung begrüße ich ganz herzlich die Stadträtinnen
und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten als Vertreter der Medien sowie die Gäste auf
der Tribüne, darunter auch Schülerinnen und
Schüler des Kepler-Gymnasiums. Herzlich willkommen!
Seite |1
Sie wurden per Hausmitteilung vom 01.12.2016
über eine Korrektur informiert. Gibt es dazu Anmerkungen? - Aufgrund der Korrektur muss darüber abgestimmt werden. Wer ist dagegen? Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2016,
Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2016/750)
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Stadträten Oßwald und Deissler unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. - Ich bitte Sie,
sich im Nachgang mit dem Büro für
Ratsangelegenheiten in Verbindung zu setzen.
Gibt es dazu Anmerkungen? - Das ist nicht der
Fall. Dann ist das Protokoll so festgestellt.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am
10.12.2016 bekannt gemacht.
Gibt es dazu Hinweise? - Dann ist das Protokoll
so festgestellt.
Entschuldigt haben sich heute Herr Rothkegel,
Herr Kuthe, Herr Dossin, Frau Nagel, Herr Elschner und Frau Krefft.
Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung.
Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen
müssen, bitte ich Sie, mir Bescheid zu geben.
Auch heute gibt es eine Livestream-Übertragung.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 53 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 74 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Abgesetzt und vertagt wird
TOP 13.8 auf Wunsch der Fraktion Die Linke.
Ebenfalls abgesetzt wird Tagesordnungspunkt
20.1, weil es noch Beratungsbedarf gibt.
5.3 Niederschrift der Sitzung vom 17.11.2016,
Teil I: Beschlussprotokoll
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen.
10
10.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse
und des Ältestenrates durch die Fraktionen (13. Änderung) (DS-00768/14-DS-13)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es dazu Hinweise? - Dann bitte ich um
Kenntnisnahme.
10.2 Leipziger Stiftung für Innovation und
Technologietransfer - Berufung von Mitgliedern des Kuratoriums (VI-DS-03520)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11
Die Anfragen unter 15.2 und 15.7 werden schriftlich beantwortet.
Die Einwohneranfragen werden um 17 Uhr
aufgerufen, wobei die Einwohneranfragen 8.3
und 8.4 schriftlich beantwortet werden.
Nach den Einwohneranfragen wird die Petition
9.1 behandelt.
Soweit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt
es aus Ihrer Mitte dazu noch Anmerkungen? Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die
ordnungsgemäße
Ladung
sowie
die
Tagesordnung einschließlich der genannten
Änderungen fest.
TOP 4 entfällt.
5
Niederschriften
5.1 Korrektur der Niederschrift der Sitzung
vom
24.08.2016,
Teil
I:
Beschlussprotokoll
Besetzung von Gremien
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt
Leipzig
in
Aufsichtsräte,
Zweckverbände und Gremien, in denen
die Stadt Mitglied ist
11.1 Neuentsendung von Vertretern der Stadt
Leipzig in den Aufsichtsrat der Klinikum
St. Georg gGmbH nach Abschluss des
Statusverfahrens (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00894) (VI-DS-00894-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um
Kenntnisnahme.
12
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Für die Schülerinnen und Schüler ist sicherlich
ganz interessant zu wissen, wie ein Beschluss
gefasst wird. Dafür gibt es zwei Wege: Entweder
wird aus dem Stadtrat heraus ein Antrag gestellt,
oder der Oberbürgermeister macht einen Vor-
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
schlag. Beide Wege führen zum Ziel. Manchmal
ist das Ergebnis offen, manchmal nicht. Die nun
folgenden Anträge wurden aus dem Stadtrat
heraus gestellt und werden jetzt ins Verfahren
verwiesen. Das heißt, sie gehen zunächst zur
Vorberatung in die Ausschüsse und werden in
der Regel nach zwei bis drei Monaten hier im
Stadtrat beraten.
12.1 Namensgebung einer Grund- oder Oberschule der Stadt Leipzig nach Katharina
von Bora (VI-A-03496)
Einreicher: AfD-Fraktion
Gibt es weitere Hinweise von Ihrer Seite zur Verweisung? - So verwiesen.
12.2 Initiative zu MINT im Rahmen der Ganztagsangebote an Leipzigs Schulen (VIA-03526)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
12.3 Einwegbechern Einhalt gebieten Leipzig auf den Mehrweg bringen (VI-A03519)
Seite |2
12.9 Verbot von
betriebenen
03578)
gas- oder elektrisch
Wärmestrahlern
(VI-A-
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergänzt wird: Ausschuss Wirtschaft und Arbeit.
12.10 Offene Bebauungspläne
(VI-A-03581)
umsetzen
Einreicher: SPD-Fraktion
Es wird gewünscht, die jeweiligen Ortschaften
mit einzubinden, um zu wissen, ob die
Bebauungspläne, die teilweise schon 15 Jahre
alt sind, noch dem heutigen Stand und den
Erfordernissen
der
jeweiligen
Ortschaft
entsprechen. Wir können versuchen, das
herauszufiltern. Frau Dubrau wird das prüfen. Ergänzt wird: Ortschaftsräte.
Soweit die Anträge, die aus dem Stadtrat heraus
gestellt und jetzt in die Fachausschüsse verwiesen wurden. Nun kommen wir zu den Anträgen,
die nach ausführlicher Befassung in den Ausschüssen heute vom Stadtrat erörtert und abgestimmt werden.
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergänzt wird: Ausschuss Wirtschaft und Arbeit
sowie Ausschuss Allgemeine Verwaltung.
12.4 Prüfung einer BUGA-Bewerbung in Verknüpfung mit der Nationalen Stadtentwicklungspolitik (VI-A-03314)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
12.5 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (VI-A-03554)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
13
Anträge zur Beschlussfassung
13.1
Barrierefreies
NF-02)
Rathaus
(VI-A-03016-
Einreicher: Stadtrat Konrad Riedel
13.1.1 dazu VSP (VI-A-03016-NF-01-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
13.1.2 dazu ÄA (VI-A-03016-ÄA-03)
Einreicher:
Grünen
Fraktion
Bündnis
90/Die
Herr Riedel.
So verwiesen.
12.6 Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS) in der Leipziger Stadtverwaltung (VI-A-03534)
Einreicher: Mitglieder des FA Finanzen,
Mitglieder
des
Rechnungsprüfungsausschusses
So verwiesen.
12.7 Fußverkehrskonzept für Leipzig (VI-A03555)
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
12.8 Fortschreibung der
„Verkehrspolitischen Leitlinien“ für Leipzig unter dem
Aspekt einer perspektivisch wachsenden Stadt (VI-A-03570)
Einreicher: AfD-Fraktion
Gewünscht wird: Ausschuss Wirtschaft und
Arbeit. - So machen wir es.
Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte
Stadtratskollegen und Gäste auf der Tribüne! Der
Ursprungsantrag „Barrierefreies Rathaus“ traf im
Verwaltungsstandpunkt auf Ablehnung, da es
sich bereits um Verwaltungshandeln handle. Das
war eine herbe Enttäuschung für die Betroffenen;
denn der Inhalt des Antrags beruhte auf dem
Forderungskatalog vom Welttag der Menschen
mit Behinderungen am 7. Mai 2016.
Die Neufassung meines Antrags hinterfragt nun
eine detaillierte Abrechnung von Planungen und
Aktivitäten der Verwaltung bei der Umsetzung
der Pflichtaufgabe „Barrierefreiheit“ und fordert
jeweils eine Begründung, warum wann was
umgesetzt wird oder warum was nicht. Das
ständige Anführen von finanziellen Mängeln kann
bei der Pflichtaufgabe „Barrierefreiheit“ kein
Argument sein.
Das neue Programm des Freistaats „Behindern
verhindern“ unterstützt Projekte zur Erfüllung die-
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
ser Aufgabe. Der Beauftragte der Sächsischen
Staatsregierung für die Belange von Menschen
mit Behinderungen, Herr Stephan Pöhler, stellt
fest, dass aus mehreren Gesetzen und Abkommen heraus die Barrierefreiheit eine gesetzliche
Pflichtaufgabe ist. Als Hilfe zur Umsetzung ist
das Landesförderungsprogramm gedacht.
Seite |3
tungsstandpunkt und der Neufassung des Antrags von Herrn Riedel gibt?
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau hatte
den Verwaltungsstandpunkt formuliert. - Zuvor
Herr Riedel noch einmal.
Lassen Sie uns ein Zeichen setzen, dass die
Probleme von Menschen mit Behinderungen in
der Stadt Leipzig ernst genommen werden, und
stimmen Sie der Neufassung des Antrags zu!
Übrigens ist Barrierefreiheit nicht nur für Behinderte ein Weg zur Teilhabe, sondern für alle Bürger - von Seniorinnen und Senioren bis zur
jungen Mutter mit Kinderwagen. Deshalb mein
Leitspruch: Alter ist keine Behinderung, aber
Barrierefreiheit ein Menschenrecht.
Stadtrat Riedel (CDU): Ich möchte der Verwaltung nicht vorgreifen, aber in meinem Antrag wird
die Offenlegung der Gesamtplanung gefordert,
während die Verwaltung nur über Teilabschnitte
berichten will. Bei Offenlegung der Gesamtplanung würden die behinderten Menschen sehen:
Das soll gemacht werden, das kann gemacht
werden. Wir halten es für wichtig, dass sie das
wissen. Das ist der Unterschied.
Den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen würde ich übernehmen, da es ein
sehr guter Vorschlag ist, das in das Teilhabeprogramm mit aufzunehmen. Dem Alternativvorschlag im sehr kurzfristig vorgelegten Verwaltungsstandpunkt kann ich dagegen nicht zustimmen, weil er die Planung dieses Vorhabens wiederum nicht offenlegt. Deswegen: Stimmen Sie
bitte der Neufassung meines Antrags einschließlich dem von mir übernommenen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zu! - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Hinweise? - Das ist nicht der Fall.
Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa.
13.2
Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen):
Vielen Dank, Herr Riedel, dass Sie unseren Änderungsantrag übernehmen. - Nur ganz kurz: Wir
hatten im Oktober letzten Jahres den Antrag eingebracht, die Webseite der Stadt Leipzig weitestgehend barrierefrei zu gestalten. Dieser Antrag
wurde im Stadtrat beschlossen. Es gibt inzwischen schon erste Abarbeitungsansätze. Von daher ist es nur klar und logisch, dass auch der Zugang zu den räumlichen Strukturen - sprich: dem
Rathaus selbst - barrierefrei gewährleistet sein
muss. Deswegen können wir diesem Antrag aus
vollstem Herzen zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe noch eine
kurze Nachfrage zum Verwaltungsstandpunkt:
Wäre er nicht so kurzfristig vorgelegt worden,
hätten wir das sicherlich in den Ausschüssen
vorab klären können. - Der einzige Unterschied,
den ich sehe, ist: Gemäß dem Antrag von Herrn
Riedel soll vierteljährlich berichtet werden,
während der Verwaltungsstandpunkt eine
jährliche Berichterstattung vorsieht. Kann ein
Vertreter der Stadtverwaltung zur Aufklärung
beitragen,
welche
weiteren
konkreten
Unterschiede es zwischen dem Verwal-
Der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die
Grünen wird in den Antrag mit aufgenommen,
sodass wir darüber insgesamt abstimmen
können. Wer dem Antrag in der Neufassung vom
4. Oktober 2016 zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so beschlossen.
Straßenbenennungen zum Themenkreis „Opposition, Widerstand und
Zivilcourage in der DDR/Opfer des
SED-Regimes“ (VI-A-03021)
Einreicher: CDU-Fraktion
13.2.1 dazu VSP (VI-A-03021-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine
Verwaltung
Herr Faulhaber hat das Wort.
Stadtrat Faulhaber (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete,
Mandatsträger und Gäste! Sehr geehrte Damen
und Herren! Die Straßen einer Stadt sind Adern
pulsierenden Lebens. Sie durchweben eine urbane Siedlung, geben ihr ein Gesicht. Die Straßennamen lesen sich dabei wie Charaktermerkmale dieser Siedlung und der darin wohnenden
Menschen. Sie geben Auskunft über Geschichte
und Zeitgeist.
Meine Fraktion hat im aktuellen Antrag die Straßenbenennungen in unserer Stadt erneut in den
Blick genommen. Dabei greift sie einen Verwaltungsstandpunkt aus dem Jahr 2003 auf, in dem
es unter Bezug auf die Würdigung der Ereignisse
um den 17. Juni 1953 in Leipzig heißt - ich zitiere -:
… dass keine Straßenbenennungen
nach einzelnen Opfern des Volksaufstandes vorgenommen werden, da es
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse
zu den Ereignissen am 17. Juni 1953
und mangels ausreichender biographischer Angaben nicht gerechtfertigt ist,
einzelne Personen herauszuheben.
Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es inzwischen durchaus weitere Straßenbenennungen
zum genannten Themenkreis in unserer Stadt
gab, nämlich seit 2003 drei.
Mit unserem Antrag möchten wir die Verwaltung
beauftragen, ein Konzept zu erarbeiten, wie der
genannte Themenkreis künftig stärkere Berücksichtigung finden kann. Das ist übrigens auch
der entscheidende Unterschied zu dem an sich
zustimmenden Verwaltungsstandpunkt. Da es im
Ausschuss einige Irritationen gab, will ich hier
noch einmal klarstellen: Die CDU möchte das als
konzeptionelle Gesamtbetrachtung verstanden
wissen. So könnten Straßen in einem neu entstehenden städtischen Quartier diesem ein
bestimmtes Gesicht geben, gleichsam eine
thematische Klammer bilden. Es geht uns um ein
Konzept für eine systematische und planvolle
Entwicklung.
Wir meinen, dass unter anderem mit dem
Bürgerkomitee Leipzig, dem Bund stalinistisch
Verfolgter, dem Archiv Bürgerbewegung, dem
Zeitgeschichtlichen Forum und nicht zuletzt mit
interessierten Schülerinnen und Schülern bzw.
Schulen eine ganze Reihe von Partnern für eine
Zusammenarbeit zu sehen wären.
Im Übrigen hat sich der Forschungsstand mit jedem Jahr verbreitert und ist keinesfalls als unzureichend einzuschätzen. So legten etwa Rainer
Behring und Mike Schmeitzner im Böhlau Verlag
bereits 2003 Studien zur Diktaturdurchsetzung in
Sachsen zwischen 1945 und 1952 vor. Hier
findet sich auch ein Aufsatz - bitte gestatten Sie
mir dieses Beispiel - zu einem Christdemokraten,
nämlich Hugo Hickmann, einer spannenden
Persönlichkeit, in dessen Leben und politischen
Wirken sich unsere Geschichte von der
Weimarer Zeit über die Herrschaft des
Nationalsozialismus bis zur kommunistischen
Diktatur widerspiegelt. - Anlässlich des 1000jährigen Stadtjubiläums erscheint in Kürze der
von Professor von Hehl betreute vierte Band
unserer Stadtgeschichte auch mit Beiträgen zum
genannten Themenkreis. - Die Aufzählung ließe
sich fortsetzen.
Es ist jetzt sicherlich nicht der Zeitpunkt, weitere
konkrete Benennungsvorschläge zu unterbreiten
oder gar einen Forschungsüberblick zu geben.
Von einem Mangel an systematischer Erkenntnis
kann heute, über 25 Jahre nach dem Ende der
roten Diktatur, jedenfalls nicht die Rede sein.
Und doch heißt es im Verwaltungsstandpunkt zu
unserem Antrag im Jahr 2016 erneut, der derzei-
Seite |4
tige
Forschungsstand
zum
Themenkreis
„Opposition, Widerstand und Zivilcourage“ reiche
nicht aus, um weitere Straßen diesem
Themenkreis zu widmen. - Das sehen wir
anders.
Bedenken wir auch, dass wir zu den Generationen gehören, die ein Interesse an diesen Teil unserer Geschichte aus eigenem Erleben heraus
noch wirklich glaubhaft befriedigen können. Und
ja, es geht für manchen Zeitzeugen vielleicht
auch um Genugtuung.
Niemand muss befürchten, dass Straßenumbenennungen Vertrautes beseitigen oder Erinnerung tilgen würden. Wir werden in den kommenden Jahren, bedingt durch umfangreiche Bebauungen, hinreichend Benennungsanlässe finden, ja, entsprechende konzeptionelle Vorüberlegungen seitens der Stadtverwaltung dringend
benötigen. Setzen wir dabei bitte nicht mehr auf
die zwar gänzlich unverdächtigen, aber kulturbzw. stadtgeschichtlich neutralen Piepmätze
oder Lieblingspflanzen! Es sind vor allem
Flurnamen und Persönlichkeiten, die unserer
Stadt einen unverwechselbaren Charakter
geben.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass
weitere Straßennamen eingewoben werden in
unser städtisches Erinnerungsnetz. Lassen Sie
uns mit der Verwaltung einen wesentlichen
Charakterzug unserer Stadt sichtbar machen:
das Bekenntnis der Menschen zu Freiheit und
Selbstbestimmung und der Mut ihrer Bürger,
dafür persönlich einzutreten. Erweisen wir ihnen
und uns damit gerade heute die verdiente Ehre.
Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Dazu direkt Herr
Hörning.
Bürgermeister Hörning: Vielen Dank für die
Einbringung. - Als sowohl für das Stadtarchiv
zuständiger Bürgermeister als auch für das Amt
für Statistik und Wahlen und damit für
Straßenbenennungen
zuständiger
Dezernatsleiter biete ich Ihnen an, Sie und die
Fraktionen zu einem Gespräch zu ebendiesem
Thema im ersten Halbjahr 2017 einzuladen. Wir
sollten erst einmal das Erscheinen des vierten
Bandes zur wissenschaftlichen Stadtgeschichte
abwarten, der zurzeit noch in Arbeit ist und 2017
veröffentlicht
werden
soll.
In
dem
Zusammenhang würden wir dann mit Ihnen
Weiteres absprechen. Von daher kann ich hier
nur ankündigen: Wir werden im Laufe des ersten
Halbjahrs 2017 ein Gespräch organisieren und
Sie dazu einladen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich sehr
gefreut über den Antrag der Kollegen der CDUFraktion. Wir sind uns ja nicht immer einig, aber
in diesem Fall habe ich mich gefreut, zum einen
dass sie diesen Antrag gestellt haben und zum
anderen wie sie ihn gestellt haben, nämlich ein
Konzept zu verlangen, das aufzeigt, wie diese
Namen bei künftigen Straßenbenennungen eine
Rolle spielen sollen.
Warum habe ich mich auch persönlich gefreut?
Ich gehöre zu denjenigen, die schon zu DDRZeiten erwachsen geworden sind. Wir merken ja,
wie die Welt sich ändert, wie zunehmend auch
jüngere Generationen die Verantwortung übernehmen. Ich möchte hier noch einmal das Argument bestärken: Wir brauchen auch Zeitzeugen,
wir brauchen eine kritische Diskussion. Auch
wenn
die
Forschungen
noch
nicht
abgeschlossen sind: Straßennamen können
niedrigschwellige Angebote sein. Das heißt nicht
etwa, dass sie minderwertig sind, sondern dass
mit diesem einfachen Zugang Diskussionen
ermöglicht oder biografische Hintergründe
bekannt gemacht werden können. Das wird
bisher noch zu wenig genutzt.
Wir haben vor Jahren hier den Beschluss
gefasst, dass Schulen bei ihrer Namensgebung
grundsätzlich mitreden dürfen. Daraus ist eine
richtige Bewegung entstanden. Schulen fertigen
zum Beispiel Projekte über den Namensgeber
an. So etwas könnte ich mir sehr gut auch im
Straßenbenennungsbereich vorstellen. Es ist
schade, dass wir das bisher viel zu wenig für
unsere jüngste Vergangenheit nutzen.
Ein Zweites. Ich war lange Zeit Mitglied des Gremiums und weiß, wie lange über Straßennamen
diskutiert wird. Ich schätze die Arbeit von Frau
Schmidt und den Kolleginnen und Kollegen sehr.
Sie sind immer sehr bemüht, sehr objektiv, sehr
liberal und möglichst ausgewogen Straßennamenvorschläge zu machen. Aber wenn wir die
Straßen eines ganzen Viertels nach Pflanzennamen benannt haben, dann habe ich mich auch wenn mir die Umwelt sehr am Herzen liegt
und ich im Umweltbildungsbereich sehr aktiv bin
- manchmal schon gefragt: Ist es nicht ein
bisschen schade, dass wir die Benennung neuer
Straßen
nicht
dafür
nutzen,
um
den
geschichtlichen und historischen Sachverstand
ein Stück weit zu füttern und den Menschen
Anregungen zu geben, über bestimmte
Biografien nachzudenken?
Insofern begrüße ich den vorliegenden Antrag
sehr. Der Hinweis darauf, ein Konzept zu
erarbeiten, das darlegt, wie künftig sinnvolle
Straßennamen zum genannten Themenkreis
ermöglicht werden, eröffnet die Chance, sich mit
der neueren Geschichte, nämlich der DDR-Zeit,
kritisch auseinanderzusetzen und interessante
Seite |5
Charaktere bekannt zu machen, die es sich
damals gewagt haben, zu opponieren und ihre
Meinung begründet einzubringen. Ich denke,
diese Chance sollten wir noch viel stärker
nutzen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann bitte ich Sie um Ihr
Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
13.3
Fair produzierte und gehandelte Sportbälle im Schulsport verwenden (VI-A03064)
Einreicher: Stadtrat A. Bednarsky
Einreicher: Stadtrat C. Zenker
Einreicher: Stadtrat M. Schmidt
13.3.1 dazu VSP (VI-A-03064-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
13.3.2 dazu ÄA (VI-A-03064-ÄA-02)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
Herr Schmidt bringt den Antrag ein.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste!
Fairness im Sport. Ob Handball, Volleyball,
Basketball oder Fußball - Fairplay beginnt schon
mit dem Spielgerät, nämlich dem Ball. Über 80
Prozent aller Fußbälle weltweit kommen aus
Pakistan. In Sialkot, einer ärmlichen Region im
Norden Pakistans, arbeiten 40.000 Menschen in
der Fußballindustrie und fertigen jährlich etwa 40
bis 60 Millionen handgenähte Fußbälle. Bezahlt
werden die Näherinnen und Näher nicht für ihre
Arbeitszeit, sondern für die Anzahl der genähten
Bälle,
häufig
unter
dem
gesetzlichen
Mindestlohn. Daraus folgt, dass viele zwölf
Stunden täglich, auch an den Wochenenden,
arbeiten müssen, um das Familieneinkommen zu
erwirtschaften. Aufgrund dieser ausbeuterischen
Verhältnisse sind viele Familien gezwungen,
auch ihre Kinder arbeiten zu lassen.
Es ist auch unsere Verantwortung, daran etwas
zu
ändern.
Fairtrade
bedeutet
höhere
ökologische und soziale Standards. Fairtrade
sichert den Näherinnen und Nähern einen
gesetzlichen Mindestlohn, der ihnen ermöglicht,
auch Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Es
sichert die Familien ab gegen Kinderarbeit,
selbst vor armutsbedingter Notwendigkeit der
auch dort illegalen Kinderarbeit. Fairtrade schafft
bessere Arbeitsbedingungen in den Fabriken und
Nähereien,
und
Fairtrade
verbietet
die
Diskriminierung von Frauen.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Der Anteil fair gehandelter Bälle auf dem Weltmarkt ist im Vergleich zu herkömmlich genähten
Bällen noch verschwindend gering. Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, die Entwicklung,
die
im
Zuge
von
Globalisierung
und
Industrialisierung entstanden ist, ein Stück weit
zu korrigieren und in vernünftigere Bahnen zu
lenken. Dazu bieten wir Ihnen heute diesen
Beschluss an.
Die Stadt München hat es vorgemacht. Sie ist
bereits vor mehreren Jahren im Bereich der Beschaffung von Fußbällen dem Fairtrade-Gedanken gefolgt und kauft die notwendigen Bälle zu
vernünftigen Preisen.
Leipzig ist Fairtrade-Town. Ich möchte mich an
dieser Stelle insbesondere bei den Kolleginnen
und Kollegen der Steuerungsgruppe FairtradeTown bedanken, die mit guten und innovativen
Ideen den Fairtrade-Gedanken in Leipzig seit
Jahren mit Leben erfüllen, die tolle Aktionen
organisieren und uns auf die Themen
aufmerksam machen und dafür sensibilisieren.
Von dort kommt im Übrigen auch die Anregung
für diesen Antrag.
Im Rahmen des Sportprogramms 2016 bis 2024
- Sie erinnern sich: wir haben es erst vor zwei
Monaten beschlossen - hat sich die Verwaltung
ebenfalls mit dem Gedanken des fairen Handels
bei der Beschaffung von Kleinsportgeräten auseinandergesetzt und dazu verpflichtet. Sie wird
auf die Vereine einwirken, sich ebenfalls diesem
Gedanken anzuschließen. Das Sportamt hat das
bereits vor etwa zwei Wochen unter Beweis gestellt, als zahlreiche fair gehandelte Fußbälle an
den Leipziger Fußballverband übergeben wurden. Vielen Dank dafür!
Meine Kollegen, Christopher Zenker und Adam
Bednarsky, und ich möchten uns bei der Verwaltung für die konstruktive Auseinandersetzung mit
dem Antrag bedanken. Wir nehmen zur
Kenntnis, dass bestehende Verträge im Bereich
der Beschaffung schulischer Bälle eine
Umstellung erst ab 2018 ermöglichen. Wir
möchten
deshalb
heute
den
Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen.
Zum Antrag des Jugendparlaments. Diesen Gedanken können wir gern als Zusatz übernehmen.
Wie die Jugendlichen in ihrem Antrag richtig ausgeführt haben, ist es schon heute gängige
Praxis, dass kaum noch Bälle aus tierischem
Leder hergestellt werden. Sie bestehen vielmehr
ganz überwiegend aus Polyurethan. - Frau
Hollick hat uns schon im Sportausschuss über
die chemische Zusammensetzung aufgeklärt. Ich
gehe davon aus, dass sie auch hier für bilaterale
Weiterbildung gern zur Verfügung steht. - Wir
haben uns im Sportausschuss sehr intensiv mit
der Thematik befasst. Kein Sport ohne Fairplay,
keine Bälle ohne Fairtrade. In diesem Sinne bitte
ich um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.
Seite |6
Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow zum
Änderungsantrag.
Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Sehr
geehrte Beigeordnete! Sport macht Spaß, Schulsport meist auch. Was keinen Spaß macht, ist,
wenn jemand für den Sport leiden muss. Wir, das
Jugendparlament, haben uns deswegen sehr
über diesen Antrag gefreut und dem auch zugestimmt. Wir schlagen allerdings die eben erwähnte Ergänzung vor. Uns ist bewusst, dass es
sich dabei um Einzelfälle handelt und die
meisten Sportbälle heutzutage nicht mehr aus
Tierleder gefertigt werden. Wir sind aber der
Meinung, dass diese Ergänzung trotzdem
sinnvoll ist; denn selbst in Einzelfällen sollten
weder Menschen noch Tiere für den Sport leiden
müssen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu
unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich habe eine Nachfrage an die Antragsteller des Ursprungsantrags. Wenn ich auf
die Idee käme, der öffentlichen Schule, in die
meine Töchter gehen, zehn Sportbälle zu sponsern und es sich dabei nicht um Fairtrade-Bälle
handelt, dürfte die Schule sie dann annehmen,
wenn dieser Antrag heute so beschlossen wird? So weit die Frage. Hinzu kommt die Bitte, die
Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Die Antwort können
Sie sich selbst geben, Herr Hobusch. Der
Stadtrat entscheidet über die Annahme von
Spenden
in
einer
Sammelvorlage
der
Verwaltung.
Dazu
können
Sie
einen
Änderungsantrag stellen.
Eine Frage an die Antragsteller: Herr Schmidt,
Sie
sagten,
Sie
würden
sich
den
Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen.
Können Sie auch den Änderungsantrag
übernehmen? - Ja. Der Änderungsantrag des
Jugendparlaments wird Bestandteil des Antrags
in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts.
Dann können wir das in einem Zug abstimmen,
wobei Herr Hobusch beantragt hat, die Punkte 1
und 2 getrennt abstimmen zu lassen.
Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt
Beschlusspunkt 1 zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so votiert.
Wer stimmt Beschlusspunkt 2 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Abstimmung: Zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
13.4
Erhalt des Deutschen Kleingärtnermuseums in Leipzig (VI-A-03174)
Einreicher: Kleingartenbeirat
13.4.1 dazu VSP (VI-A-03174-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Ich sehe keine Wortmeldungen. - Herr Pellmann
als Vertreter des Kleingartenbeirats gibt zu
Protokoll: Auch der Verwaltungsstandpunkt soll
abgestimmt werden.
Wer gegen diesen Beschlussvorschlag in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts stimmt,
möge jetzt die Hand heben. - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
13.5
Stärkung der Eigenentwicklung der
neuen Ortsteile Leipzig soll
gleichmäßig wachsen! (VI-A-03232-NF02)
Einreicher: CDU-Fraktion
13.5.1 dazu VSP (VI-A-03232-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Dr. Heymann, bitte.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Leipzig wächst,
und das ist gut so. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Bürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der
Tribüne und am Livestream! Es war einmal eine
schrumpfende Stadt: Leipzig. Überall um uns
herum wurden neue Baugebiete eröffnet. Wir
hatten das Gefühl, dass alle Nachbarn auf
unsere Kosten wuchsen. Und was war die
Reaktion der Stadt Leipzig darauf? Man schuf die
perforierte Stadt, den dunklen Wald, den lichten
Hain und sogar ein Wildgehege, das die Lücken
füllen sollte. Es fehlte nicht viel und wir hätten
das Weihnachtsgedicht „Von drauß‘ vom Walde
komm ich her“ umdichten können, wäre doch der
Wald bald mitten in der Stadt gewesen. Doch seit
geraumer Zeit kann man guter Hoffnung sein,
dass diese Geschehnisse und Ideen wohl schon
bald dem Reich der Mythen und Märchen
angehören werden.
Leipzig ist auf dem Wachstumskurs. Das belegt
auch der vorliegende Statistische Bericht zum
dritten Quartal 2016. Ende September verzeichnete das Melderegister 575.979 Einwohner,
15.332 mehr als im Jahr zuvor. Die Prognosen abhängig davon, wer sie macht - erwarten, dass
wir den Spitzenwert von 1930 mit 712.800 Einwohnern genau 100 Jahre später überbieten
werden. Mit Blick auf die sich verjüngende Stadt
verbindet sich eine positive Aufbruchsstimmung,
Seite |7
die man sich nur ungern durch die mit dem
Wachstum verbundenen Herausforderungen
verhageln möchte.
Wir brauchen mehr und preiswerten Wohnraum,
wir brauchen neue Kitas und Schulen. Der Straßenraum nimmt nicht mehr alle gewünschten
oder auch ungewünschten Verkehrsarten auf.
Gewohntes Grün auf den Brachen weicht den
wie Pilze aus dem Boden schießenden
Gebäuden. Städtisches Grün ist im Sommer
kaum noch zu sehen, da die Wiesen von den
dort Lagernden und auch von deren Müll
überdeckt sind. Die Innenstadt, am besten durch
den
ÖPNV
erschlossen,
soll
diese
Herausforderungen vorrangig lösen. „Doppelte
Innenentwicklung“ ist das neue Schlagwort.
Nachverdichten, wo immer es geht und
gleichzeitig mit der Freiraumentwicklung harmonierend, soll das Ziel sein.
Wir meinen, das Prinzip „Wachsen von den Zentren her“, was sowohl im Schrumpfen als auch im
Wachsen funktioniert, wird dabei auf den Kopf
gestellt. Was war und ist denn das Besondere in
Leipzig? Die Vielfalt an Möglichkeiten des Wohnens, des Arbeitens und der Freizeit, kurz: des
Lebens. Diese Vielfalt sollte man nicht allein in
den Innenstadtlagen von Leipzig anbieten und
absichern.
Für
individuellere
und
auch
kostengünstigere Angebote muss man auch die
Potenziale der Randlagen von Leipzig nutzen.
Was aber sind die Randlagen? Es sind die
ehemaligen Ortsteile, die um 2000 auf
unterschiedlichen Wegen eingemeindet wurden,
Ortsteile, die zumeist selbst historische und
lebendige Zentren haben.
Nichts ist verkehrssparender als das Denken und
Planen von den vielen Zentren her. Je mehr es
gelingt, dass die Familien, die Seniorinnen und
Senioren in ihren Ortsteilzentren die alltäglichen
Belange erledigen können, umso besser ist das
Verkehrsaufkommen, gleich welcher Art, zwischen Innenstadt und Ortsteilen optimierbar.
Gleichzeitig stärken wir auch die Vielfalt der Ortsteile, wenn die Potenziale der Gewerbe- und
Wohnraumentwicklung diesem Prinzip folgend
genutzt und planerisch unterstützt werden. Vernachlässigen wir diese Potenziale, machen wir
die Randlagen zu Palliativstationen von Leipzig.
Die Waldmehrung wird dort auch ohne Plan um
sich greifen, während man sich in der Leipziger
Innenstadt immer mehr auf die Füße tritt. Auch
wenn es spannend ist, dass man die ersten
Wolfsspuren im Süden Leipzigs entdeckt hat: Es
kann nicht unser Ziel sein, dass sich in den
Randlagen Leipzigs Fuchs und Hase „Gute
Nacht!“ sagen.
Der vorliegende Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag wird unserem Anliegen, für ein
gleichmäßiges Wachstum in Leipzig zu sorgen,
das heißt die Potenziale der jeweiligen Lagen zu
nutzen und zu stärken, grundsätzlich gerecht.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Wir übernehmen diesen Standpunkt in die
Neufassung unseres Antrags, mahnen jedoch
ausdrücklich noch einmal, nicht allein von den
Netzen des ÖPNV her zu denken, sondern von
den vielfältigen Zentren unserer Stadt. Dies
reduziert Verkehr und sichert zudem auch in
Zukunft die so bewunderte Vielfalt von Leipzig.
Insofern bitten wir um Unterstützung unseres
Antrags in der Neufassung und wünschen, dass
dieser hier eine Mehrheit findet. - Herzlichen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, dann
Herr von der Heide.
Stadtrat
Schlegel
(DIE
LINKE):
Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Der Antrag ist sehr kreativ. Ich habe lange nicht
einen so strategisch stringenten Antrag von der
CDU gelesen, muss allerdings einige Mythen
ausräumen. Selbst in Zeiten der Schrumpfung
hat Leipzig immer Erweiterungsmöglichkeiten
mitgedacht und an die jeweiligen Gegebenheiten
angepasst. Das hängt schon damit zusammen,
dass ein Flächennutzungsplan für mindestens
zehn Jahre vorgedacht werden muss. In der Tat
ist der Ansatz richtig: Vor dem Hintergrund einer
schrumpfenden Stadt haben wir - im Gegensatz
zum Freistaat, der die Auffassung vertrat, Städte
müssten von den Rändern her schrumpfen 2006 im Stadtrat die Schrumpfung ausgehend
von den urbanen Kernen beschlossen. Genau
das muss jetzt umgekehrt werden: Das
Wachstum muss von den urbanen Kernen - dazu
zählen natürlich auch die Zentren der
eingemeindeten Ortsteile; das haben wir im
Fachausschuss Bau immer so gesehen ausgehen.
Allerdings kann man nicht unberücksichtigt lassen, ob dort Straßenbahnen oder Busse fahren.
So einfach kann man es sich nicht machen. Eine
ordentliche ÖPNV-Anbindung ist wichtig. Da Sie
gerade die Seniorinnen und Senioren erwähnt
haben:
Wir
haben
hier
auch
die
Seniorenpolitische Leitlinie beschlossen, in der
es unter anderem heißt: Entfernung zu den
Nahversorgungszentren und den Haltestellen
des ÖPNV: maximal 300 Meter. Also: Das Ganze
muss trotzdem mit Augenmaß erfolgen.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte
Gäste! In der letzten Ratsversammlung warf Herr
Tornau Frau Dubrau noch vor, sie würde die
Stadtentwicklung verhindern und Eilenburg und
Borna würden davon profitieren. Nun übernimmt
die CDU den Verwaltungsstandpunkt in ihren An-
Seite |8
trag und ändert nur noch ein wenig an der
Begründung. Vom Grundsatz her scheinen die
Differenzen also doch nicht so groß zu sein.
Es ist erfreulich, zu sehen, dass es neben Herrn
Tornau auch noch Kräfte in der CDU-Fraktion
gibt, die konstruktiv an der Stadtentwicklung
mitarbeiten möchten und ihre Aufgabe im
Stadtrat nicht einzig und allein darin sehen, alles,
was in ihren Augen schlecht läuft, Frau Dubrau in
die Schuhe zu schieben, selbst wenn die
Argumentation noch so abenteuerlich wirkt und
die Hintergründe unbeachtet bleiben.
Die Fahrradbügel in der Innenstadt auf Kosten
von oberirdischen Autostellplätzen wurden in
Umsetzung des Konzeptes der autoarmen
Innenstadt errichtet, welches in der letzten
Wahlperiode mit großer Mehrheit im Stadtrat
verabschiedet wurde. Die Radfahrstreifen in der
Georg-Schumann-Straße
Ihr
zweites
Lieblingsthema - wurden aus Gründen des
Lärmschutzes und aufgrund eines CDU-Antrags
eingerichtet. Aber mit solchen Details wollen Sie
die Bürgerinnen und Bürger nicht belästigen.
Das haben Sie, Herr Tornau, am Anfang Ihrer
Haushaltsrede
deutlich
gemacht.
Dass
„postfaktisch“ das Wort des Jahres 2016 geworden ist, möchten Sie offensichtlich eher als
Chance denn als Problem begreifen.
Zurück zum Tagesordnungspunkt. Sie übernehmen den Beschlussvorschlag des Verwaltungsstandpunkts und erkennen damit an, dass Stadtentwicklung gesteuert werden muss und man
nicht jedem Investor ermöglichen sollte, seine
Grünfläche - wie in Holzhausen geschehen großzügig und uneigennützig in Bauland umwidmen zu lassen. Auch die besondere
Berücksichtigung
der
infrastrukturellen
Ausstattung, ihrer möglichen Weiterentwicklung
und Instandhaltung sowie deren verkehrliche
Auswirkungen wird von Ihnen und sicherlich
auch vom Stadtrat hier bestätigt. Auf dieser Basis
könnte
man
anfangen,
auch
in
der
Verkehrspolitik
gemeinsam
konstruktive
Lösungen zu finden. Das Ziel, durch Stärkung
der Nahversorgung das Konzept „Stadt der kurzen
Wege“
zu
realisieren
und
weiterzuentwickeln, teilen wir jedenfalls.
Sie betonen in Ihrem Antrag zu Recht den STEP
Zentren. Ich möchte in diesem Zusammenhang
auf das Anliegen und die Argumentation des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg für ein Gymnasium
ebendort hinweisen. Der Ortschaftsrat hat argumentiert, dass es für die Entwicklung von BöhlitzEhrenberg und gegebenenfalls auch der umliegenden Ortschaften sinnvoll wäre, dort ein Gymnasium einzurichten. Das wurde damals hier
knapp abgelehnt. Mal schauen, ob es jetzt in der
Fortschreibung der Schulnetzplanung Berücksichtigung findet.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Die Zweifel, ob bei den unterschiedlichen
Planungen der verschiedenen Dezernate und
Ämter innerhalb der Verwaltung wirklich so gut
zusammengearbeitet wird, wie es uns hier immer
wieder verkauft wird, teilen wir. Auch das ist
relevant für die Entwicklung der Ortschaften.
Sie haben in der Neufassung Ihres Antrags vor
allem die Begründung des Verwaltungsstandpunkts geändert, weil sie Ihnen zu allgemein ist.
Ehrlich gesagt, ich bin froh, dass die Verwaltung
nicht einfach solche Thesen aufstellt wie Sie in
Ihrer Begründung. Ein Stadtratsantrag muss
nicht allen Kriterien sozialwissenschaftlicher
Empirie genügen. Die These zur Anonymisierung
zum Beispiel halte ich für schlicht falsch. Die
Bürgerinnen-und-Bürger-Stadt Leipzig lebt nun
wirklich nicht nur in den Ortsteilen. Schauen Sie
sich einmal an, was uns heute zur Ostwache
übergeben wurde! Davon zu sprechen, dass
bürgerschaftliches Engagement nur noch in den
Ortschaften passiert, entbehrt jeder Grundlage.
Zuletzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
CDU, möchte ich Sie noch auf unseren Haushaltsantrag
zur
Errichtung
von
Fahrradabstellplätzen an den Haltestellen,
gerade auch in den Ortschaften, hinweisen. Aus
unserer Sicht wäre auch dies ein Beitrag, um die
infrastrukturelle
Ausstattung
und
die
verkehrlichen Auswirkungen der Entwicklung in
den Ortschaften zu optimieren. Wir freuen uns
auf Ihre Unterstützung, zumindest aber auf Ihre
wohlwollende Prüfung. In diesem Sinne: Auf gute
Zusammenarbeit!
Oberbürgermeister Jung: Frau Opitz hat sich
dazu gemeldet.
Ortsvorsteherin Opitz: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Der Ortschaftsrat Engelsdorf
hat sich einstimmig hinter den Antrag der CDUFraktion gestellt - in seiner Einbringungsphase.
Ich war jetzt etwas überrascht über die
Einbringung einer Neufassung dieses Antrags
durch Frau Dr. Heymann. Der ursprüngliche
Antrag der CDU-Fraktion war meiner Meinung
nach sehr gut und hätte in dieser Form auch von
allen Fraktionen hier unterstützt werden müssen.
Wir haben allerdings bedauert, dass er so spät
kommt; denn die Eingemeindung erfolgte bereits
1999. Seitdem kämpfen wir in den Ortsteilen um
mehr Anerkennung. Da muss einfach noch mehr
passieren. Mehr möchte ich nicht dazu sagen.
Der ursprüngliche Antrag war ein sehr guter
Antrag. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Nein. Dann gestatten Sie mir noch
einen Satz dazu. Herr von der Heide hat schon
den Finger in die Wunde gelegt. Frau Dr. Heymann, die Begründung passt jetzt nicht mehr
Seite |9
ganz zum Beschlussvorschlag. Deshalb stimmen
wir auch über den Verwaltungsstandpunkt ab. Ich
denke, das ist ein fairer Umgang miteinander. Ich
verstehe den Verwaltungsstandpunkt so, wie wir
ihn in der Begründung auch ausformuliert haben.
Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Wir stimmen
über die Neufassung des Antrags und den darin
formulierten Beschlussvorschlag ab. Die Begründung wie auch alle Vorlagen, die uns die Verwaltung vorlegt, dienen der Erläuterung, was man
genau darunter versteht. Natürlich könnte man
auch den Verwaltungsstandpunkt abstimmen,
dessen Begründung auch nicht eindeutig mit
dem Beschlussvorschlag harmoniert. Statistiken
kann man zur Kenntnis nehmen; sie sind im
Allgemeinen auch nicht falsch - ich will hier nicht
sagen, die Statistiken der Stadt Leipzig würden
lügen
-,
aber
sie
haben
mit
dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung auch nicht
direkt zu tun.
Ich will auf das zurückkommen, was Herr von der
Heide angeführt hat. Natürlich leiden viele
Vereine in den Zentrallagen darunter, dass sie
immer
weniger
Aktive
finden
die
Freiwilligenagentur kann ein Lied davon singen -,
auch wenn punktuell wirklich sehr schöne
Aktivitäten hochploppen. Ich und die Mitglieder
der CDU-Fraktion sprechen doch nicht gegen die
Bürgerstadt Leipzig, aber wir sehen ganz andere
Aktivierungsmöglichkeiten, wenn man das ins
Verhältnis setzte. Das ist eine andere Statistik,
die wir hier aber nicht zur Diskussion gestellt
haben. Wir wollen dafür sensibilisieren, wo die
Potenziale liegen. Wir haben die Chancen und
die Probleme des ländlichen Raums denen der
Kernstadt gegenübergestellt, um die Diskussion
auch in andere Richtungen zu lenken. Diese
Diskussion kann man durchaus noch weiter
führen. Wir sehen hier keine Differenz.
Ich werbe noch einmal für unseren Antrag, der
hier jetzt in der Neufassung zur Abstimmung
steht. Ich bin sehr dafür, die Ortsteile nicht als
Anhängsel zu betrachten. Ja, wir haben das
zusammengefasst, Frau Opitz, aber die Ortsteile
erhalten immer auch die Chance, das selbst
anzuschieben. Auch das haben wir in den Antrag
jetzt mit aufgenommen.
Abschließend will ich noch mit einem Mythos
aufräumen. Ja, wir haben den Antrag zur GeorgSchumann-Straße gestellt, hatten aber auch eine
Erprobungsphase beantragt. Diese wurde jedoch
nie ordentlich abgeschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Kollegen! Ich möchte zum Antrag sprechen, aber
nicht inhaltlich, sondern zu der grundsätzlichen
Frage, welche Bindewirkungen Begründungen
bei Stadtratsbeschlüssen entfalten.
Begründungen entfalten grundsätzlich keine Bindewirkungen. Der Stadtrat beschließt über den
Beschlusstext und nur über diesen. Wenn es bei
Unklarheiten darum geht, festzustellen, wie ein
Beschlusstext gemeint sein könnte, kann dafür
die Debatte, die hier im Stadtrat geführt worden
ist,
von
den
verschiedenen
Beteiligten
herangezogen werden, weil sie deutlich macht,
was gegebenenfalls eine Mehrheit im Stadtrat mit
einem bestimmten Antrag umsetzen wollte. Ganz
sicher kann nicht die Begründung des
Antragstellers Grundlage dafür sein, was
letztendlich die Mehrheit nach einer Diskussion
hier im Stadtrat mit einem bestimmten Beschluss
gemeint hat. Insofern ist bei einer Auslegung,
wenn es denn der Auslegung bedarf, immer die
gesamte
Debatte
in
ihrer
Breite
zu
berücksichtigen. Einige stimmen einem Antrag
aufgrund seiner Begründung zu, andere stimmen
ihm aus anderen Gründen zu. Deswegen ist
vollkommen unerheblich, wie die CDU ihren
Antrages ändert. Ich denke, die Mehrheit des
Stadtrats wird es auch so sehen, dass dies in der
Diskussion deutlich wird.
Herr Oberbürgermeister hat hier deutlich gemacht, wie er und die Verwaltung diesen Antrag
sehen. Zu Protokoll: Dieser Sichtweise schließen wir uns als FDP-Stadträte ausdrücklich an,
teilen hier also nicht die Auffassung der CDU.
Das sage ich vorsorglich für den Fall, dass das
Protokoll
zur
Auslegung
dieser
Beschlussfassung herangezogen wird. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe dem nichts
hinzuzufügen. - Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten.
Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts plus der Neufassung der
CDU-Fraktion zu? - Sie hatten doch einen Satz
ergänzt, wenn ich es richtig verstehe. - Ja, bitte,
Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Herr Schlegel,
bitte verstehen Sie es nicht persönlich, was ich
jetzt sage; Sie dienen hier nur als Beispiel. Jedes
Mal, wenn die Verwaltung einen Verwaltungsstandpunkt verfasst, den zum Beispiel Herr
Schlegel unterstützt, dann macht er daraus eine
Neufassung seines Antrags, und niemals wird
gesagt:
Wir
stimmen
jetzt
den
Verwaltungsstandpunkt ab. Nein, es wird immer
die Neufassung des Antrags abgestimmt. Deshalb möchten wir, dass im Protokoll
festgehalten wird, dass jetzt unsere Neufassung
abgestimmt wird. - Das finde ich nicht lächerlich.
S e i t e | 10
Oberbürgermeister Jung: Selbstverständlich
nicht. Ich habe doch nur deutlich gemacht, dass
wir über den Verwaltungsstandpunkt abstimmen,
und zwar mit einem ergänzenden Satz, und das
ist die Neufassung des Antrags der CDUFraktion.
Wer der Neufassung zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
An die Schülerinnen und Schüler: Sie werden
sich vielleicht fragen, wie das nach einer so
kontroversen
Debatte
doch
einstimmig
beschlossen werden kann. Sie sehen, manchmal
geht es eben doch um wesentliche Dinge, die in
der Begründung ausgeführt und unterschiedlich
interpretiert werden.
13.6
Errichtung
eines
Senioren-Bewegungspfades
in
Leipzig,
OT
Engelsdorf (VI-A-03290-NF-01)
Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf
13.6.1 dazu VSP (-03290-NF-01-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Frau Opitz.
Ortsvorsteherin Opitz: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
Werte Gäste! Als der Ortschaftsrat Engelsdorf
den Antrag „Errichtung eines SeniorenBewegungspfades in Leipzig, Ortsteil Engelsdorf“
Anfang September gestellt hat, war unsere
sportliche Welt noch in Ordnung. Inzwischen gibt
es einige Veränderungen, auf die ich jetzt aber
nicht näher eingehen will. Natürlich stehen wir
weiter hinter unserem Antrag, einen SeniorenBewegungspfad in unserem Ortsteil zu errichten.
Aber aufgrund der so schlechten finanziellen
Lage unseres Stadtkämmerers - wir brauchen in
Engelsdorf auch dringend eine Schulsporthalle verzichten wir nun, wie im Beschlusstext der
Neufassung unseres Antrags nachzulesen, auf
die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen
Mittel.
Wir können uns da etwas zurücknehmen; denn
wir wissen, dass Jahre vergehen werden, ehe
das realisiert werden kann. Daher enthält die
Neufassung unseres Antrags im Beschlusstext
folgende Änderung:
Der Stadtrat beschließt die Errichtung
eines Senioren-Bewegungspfades in
Engelsdorf mit mindestens 4 Geräten.
Zu Protokoll gebe ich: Wir werden in den nächsten Jahren versuchen, die dafür notwendigen
Mittel bei Sponsoren einzuwerben.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Der Alternativvorschlag wurde von unserem Ortschaftsrat gründlichst beraten. Wir müssten noch
sehr viel tun, um überhaupt einen Senioren-Bewegungspfad zu bekommen. Die, die wir hier in
Leipzig haben, sind leider nicht so positiv
frequentiert, wie wir uns das in Engelsdorf
vorstellen. Dort soll ein Bewegungspfad mitten
im neu zu bauenden Zentrum entstehen. Das
gibt es auch in Erlangen-Höchstadt; dieser wird
sehr oft benutzt. So stellen wir uns das auch vor.
Ich bitte Sie daher herzlich, die Neufassung
unseres
Antrags
einschließlich
der
vorgetragenen Änderung positiv zu votieren. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Die
Verwaltung möge mich korrigieren, aber ich
glaube, wir brauchen keinen Stadtratsbeschluss
zu fassen, wenn der Ortschaftsrat auf einem Gelände vier Sportgeräte aufstellen will, die er aus
eingeworbenen Sponsorenmitteln finanziert. So
wie Sie es jetzt vorgetragen haben, Frau Opitz,
baut die Stadt dort auf jeden Fall einen Bewegungsparcours und Sie versuchen parallel dazu,
dafür Sponsoren zu finden.
Wir haben mit dem „Sportprogramm 2024“ auch
die Errichtung mehrerer Fitnessparcours beschlossen. Im Verwaltungsstandpunkt wird eindeutig ausgeführt, dass erst einmal diese
errichtet werden. Danach wird geprüft, ob sie
überhaupt genutzt werden, ehe weitere errichtet
werden. Es gibt ja durchaus einige, die von der
Bevölkerung nicht wirklich angenommen werden,
obwohl sie genau an den Stellen errichtet
wurden, wo man glaubte, die betreffende
Zielgruppe zu erreichen.
Frau Opitz, vielleicht können Sie das noch
einmal konkretisieren. Ich würde mich hier
ungern darauf verpflichten lassen, dass die Stadt
das baut, ohne dass im Vorhinein geklärt ist,
dass die Sponsorensuche erfolgreich war.
Oberbürgermeister Jung: Frau Opitz noch einmal.
Ortsvorsteherin Opitz: Wir hätten schon ganz
gern, dass die Stadt bzw. der Stadtrat mit einem
Beschluss hinter diesem Bewegungsparcours
steht. Die Standsicherheit dieser vier Geräte
muss ja ab und zu überprüft werden, wie auch
auf Spielplätzen üblich. Deshalb ist es wichtig,
dass die Stadt mit dabei ist. Unabhängig davon
müssen wir erst einmal sehen, wie wir die Gelder
zusammenbekommen. Das wollen wir dann
gemeinsam mit der Stadtverwaltung machen.
S e i t e | 11
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick hat den
Bewegungsparcours an der „Langen Lene“ ausprobiert. Stimmt’s?
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ja. Ich will hier
noch einmal betonen: Der Parcours an der „Langen Lene“ hat über 100.000 Euro gekostet.
Oberbürgermeister Jung: Richtig. Ich habe ihn
eingeweiht.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Er wurde von
der Mariella-Ahrens-Stiftung bezahlt. Wir sind
allerdings nicht zufrieden, wie er genutzt wird.
Wir würden lieber den Verwaltungsstandpunkt
abstimmen, der zweifelsfrei besagt, dass dafür
Mittel aus der investiven Sportförderung fließen
sollen. Von zusätzlichen Mitteln ist keine Rede.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wir haben ganz
schön viel zu tun in den Sportanlagen, und wir
haben zwei Bewegungspfade, die leider nicht so
genutzt werden, wie wir uns das vorgestellt
haben. Wir müssen natürlich die Senioren
antreiben, sich zu bewegen; ich gehöre ja auch
dazu. - Mit „wir“ meine ich die Stadtgemeinde,
also uns alle. - Herr Dyck, Sie gehören auch bald
zu den Senioren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dyck und Frau
Hollick, ich verbanne Sie gleich auf die Galerie.
Das ist ja wie in der Muppet Show.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ortschaftsrates,
der in seiner Neufassung auf den zweiten Teil
des ursprünglichen Beschlusssatzes verzichtet,
nämlich: „… und sichert die Bereitstellung der
erforderlichen finanziellen Mittel“.
Zu Protokoll wird gegeben, dass dieser Platz
zeitlich nicht terminiert ist und der Ortschaftsrat
sich um entsprechende Sponsoringaktivitäten
bemüht. - Damit bleibt das offen.
Wer dem so zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das
muss ausgezählt werden.
Frau Körner zur Geschäftsordnung.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Hier geht es wirklich auch um Geld. Deshalb
folgender
Geschäftsordnungsantrag:
Der
Antragsteller möge die beiden Sätze, die eben
zu Protokoll gegeben wurden, in den Antrag mit
aufnehmen.
Anderenfalls
ist
das
nicht
abgesichert. Etwas zu Protokoll geben, das
obliegt der Verwaltung. Aber wenn der
Antragsteller hier vorträgt, dass die Finanzierung
über Sponsoren erfolgen soll, dann gehört das
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
mit in den Antragstext. Das muss mit abgestimmt
werden. Erst dann erhält es Beschlusskraft.
Oberbürgermeister Jung: Das sehe ich anders,
Frau Körner. Wenn der Stadtrat diesen Antrag
positiv votiert, bekennt er sich einerseits zu
einem
Senioren-Bewegungsparcours
in
Engelsdorf, andererseits bleiben die zeitliche
Terminierung und die Finanzierung offen. Das
heißt, wir als Verwaltung sind in der Umsetzung
nicht daran gebunden.
Da Frau Körner einen Geschäftsordnungsantrag
gestellt hat, müssen wir darüber abstimmen. Ich höre gerade, Sie ziehen Ihren Antrag zurück.
Gut.
Ich bitte Sie jetzt noch einmal um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Antrag des
Ortschaftsrates zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 37 dafür, 19
Enthaltungen. So beschlossen.
13.7
dagegen,
2
Herstellung eines sicheren Überweges
in der Koburger Straße zwischen Wildpark und stadteinwärtiger Bushaltestelle sowie Parkplatz (VI-A-03396)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
13.7.1 dazu VSP (VI-A-03396-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wer wünscht das Wort? - Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Bereits in
der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts existierte im südlichen Auenwald ein Wildpark, der jedoch im Zweiten Weltkrieg aufgegeben werden
musste. Auch wurden einheimische Wildtiere bis
in die 1960er-Jahre im Zoo gezeigt. In den
1970er-Jahren wurde im Landschaftsschutzgebiet Connewitzer Holz der Wildpark als Naherholungs- und Ausflugsziel in seiner heutigen
Gestalt neu angelegt. Dies geschah nicht zuletzt
vor dem Hintergrund, dass mit den Tagebauen
Cospuden und Zwenkau das bis an die Stadtgrenze reichende Auwaldgebiet Harth weggefallen war.
In den 1960er-Jahren erhielt die Koburger Straße
mit der Straßenbahnlinie 28 nach MarkkleebergWest und der Buslinie 10 nach Zwenkau südlich
der
Raschwitzer
Brücke
einen
neuen
Trassenverlauf. Bedingt durch die mittige,
inzwischen
stillgelegte
zweigleisige
Straßenbahntrasse mit Haltestellen und die
ehemalige Widmung als Fernverkehrsstraße 2
bis zur Fertigstellung der heutigen B 95 um 1980
war die Koburger Straße breit angelegt und
gestaltet worden. Der alte Straßenabschnitt bis
S e i t e | 12
zur ehemaligen Straßenbrücke blieb erhalten.
Dieser Straßenabschnitt wurde in den 1990erJahren durch den Betrieb für Beschäftigungsförderung als Parkplatz gestaltet. Zugleich
war im Bereich des Wildparkeingangs mit Rad/Gehweg und Bushaltestelle ein aufgeweiteter
Mündungsbereich entstanden.
Die Koburger Straße wird in der Woche durch
Kinderkrippen und an Wochenenden und
Feiertagen sowie in den Ferien von vielen
Familien, Personen und Gruppen gequert,
welche
zum
oder
vom
Wildpark
die
Bushaltestellen oder den Parkplatz auf der
ehemaligen Straßentrasse erreichen wollen.
Trotz einer Tempo-30-Zone ist eine sichere
Querung schwierig.
Die kürzlich wieder angefachte Debatte über ein
Eintrittsgeld für den Wildparkbesuch können wir
nicht nachvollziehen. Es gibt einen eindeutigen
Stadtratsbeschluss, der besagt, dass kein Eintritt
für den Wildpark gezahlt werden soll. Der nicht
kostenpflichtige Wildparkbesuch ist wichtig, weil
sich Familien oder auch Menschen mit geringem
Einkommen einen Zoobesuch häufig nicht leisten
können. Auch in Zukunft ist mit einem großen
Besucherandrang von Leipzigern, aber auch von
Bewohnern aus dem Umland und von außerhalb
- das kann man ja an den Autoschildern
erkennen - im Wildpark zu rechnen. Darum ist
die Herstellung eines sicheren Überwegs in der
Koburger Straße zwischen Wildpark und
stadteinwärtiger Bushaltestelle sowie Parkplatz
in Abstimmung mit der LVB sehr wichtig.
Entsprechend des Verwaltungsstandpunkts soll
zeitnah und gleichzeitig mit dem behindertengerechten Umbau der Bushaltestelle ein sicherer
Übergang, beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg und/oder eine Mittelinsel, ergänzt
durch sogenannte Buscaps, errichtet werden. Da
derzeit kein Straßenbahnverkehr stattfindet, kann
auf den Bau einer Lichtsignalanlage verzichtet
werden. Der zustimmende Verwaltungsstandpunkt beschreibt das Vorgehen. Diesen machen
wir uns zu eigen und stellen deshalb unseren Antrag zur Abstimmung. Damit machen wir auch
den Weg frei für den Haushaltsantrag der SPD,
der in die gleiche Richtung zielt. Ich bitte um Ihre
Zustimmung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Verstehe ich
es richtig, dass sich die Fraktion Die Linke mit
der endgültigen Einstellung der Linie 9
abgefunden hat und keine Wiedereröffnung mehr
anstrebt? Oder wie soll sich eine Mittelinsel mit
einer
in
Straßenmitte
liegenden
Straßenbahntrasse vertragen? Das verstehe ich
nicht.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich habe
eindeutig ausgeführt: die derzeit stillgelegte
Trasse. Selbstverständlich wird die Straße schon
aufgrund des derzeitigen Zustands der
Gleistrasse noch einmal einen vollständigen
Umbau erfahren müssen. Man wollte auch
damals nicht generell darauf verzichten.
Vielmehr war dieser Zustand der unmittelbare
Auslöser für die Stilllegung. Die Gleistrasse muss
im Zuge dieses Umbaus neu angelegt und die
Haltestelleninseln unmittelbar neben den Gleisen
errichtet werden. Wir hoffen natürlich darauf,
dass die Straßenbahn dort irgendwann wieder
fahren wird. Aber jetzt geht es um das Hier und
Heute.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich um Ihr
Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden
Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 15:
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1 Auswirkungen der verwaltungsinternen
Veränderungen auf den Entwurf des
Doppelhaushaltes
2017/2018
(VI-F03543)
Einreicher: CDU-Fraktion
Herr Kollege Bonew wird darauf antworten.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr verehrte Damen und
Herren Kollegen! Sehr geehrte Stadträtinnen und
Stadträte! Die Fragen 1 und 2 werde ich
zusammen beantworten, da sie im Kontext zu
betrachten sind. Grundsätzlich ist anzumerken,
dass die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs
stets im Spannungsfeld zwischen möglichst
früher Einbringung in das Beratungsverfahren im
Stadtrat und relativer Unschärfe der Prognosen
und Prämissen stattfindet. Dies gilt angesichts
des längeren Planungshorizonts umso mehr im
Falle unseres Doppelhaushalts.
Aufwands- und auszahlungsseitig wurden im
Zuge der verwaltungsinternen Veränderungen
ausschließlich Mehrbedarfe berücksichtigt, die
nicht bereits Gegenstand vorangegangener Anmeldungen und Abstimmungen innerhalb der
Verwaltung waren und der Sache nach
unabweisbar sind, etwa weil sich damit eine
gesetzliche Verpflichtung oder die Abwendung
eines Nachteils von der Stadt Leipzig verbindet.
In Anbetracht des Haushaltsvolumens von 1,4
Milliarden Euro in Summe haben wir eine
Maßgeblichkeitsgrenze
von
50.000
Euro
eingezogen.
S e i t e | 13
Mit Blick auf die Erträge und Einzahlungen wurden die verwaltungsinternen Veränderungen genutzt, um vor allem hinsichtlich zu erwartender
Steuererträge die Annahmen nach der Auswertung des Verlaufs der zurückliegenden Steuerjahre zu präzisieren. Wesentliche belastende
Faktoren waren im Einzelnen:
- Erhöhung der Umlage an den Kommunalen
Sozialverband,
KSV,
entsprechend
des
Eckdatenentwurfs
des
Kommunalen
Sozialverbands.
Mehrbelastungen:
3,3
Millionen Euro pro Jahr.
- Mindererträge und Mehraufwendungen im Kitabereich entsprechend der Beschlussfassung in
der letzten Ratsversammlung zur Vorlage „Anpassung der Elternbeiträge“. Mehrbedarf: in
2017 1,7 Millionen Euro, in 2018 1,8 Millionen
Euro.
- Mehraufwendungen für Mietzahlungen für die
verwaltungsgenutzten Objekte Otto-SchillStraße 2 und Prager Straße durch zusätzliche
Anmietung von Flächen bzw. die komplett zusätzliche Anmietung der Prager Straße. Mehrbelastungen: in 2017 2,5 Millionen Euro, in
2018 1,6 Millionen Euro.
- Mehraufwendungen im Rahmen des „Sportprogramms 2024“ entsprechend des Beschlusses
der Ratsversammlung: 700.000 Euro.
- Erhöhung der Zahlungen für Straßenoberflächenentwässerung: 900.000 Euro.
- Mehraufwendungen entsprechend der Vorlage
„Zuführung Rückstellung Altersteilzeit“, die Sie
in der letzten Ratsversammlung beschlossen
haben: in 2017 1,6 Millionen Euro, in 2018
0,4 Millionen Euro.
- Bei einem weiteren großen Brocken haben wir
es mit folgendem Phänomen zu tun: Der Bund
hatte uns zur Entlastung - Stichwort: 5-Milliarden-Euro-Paket - in Aussicht gestellt, die Bundesbeteiligung an Kosten der Unterkunft zu erhöhen und hat nun im Nachgang festgestellt,
dass er Gefahr läuft, an die 50-Prozent-Grenze
zu
kommen,
was
die
Bundesauftragsverwaltung auf den Plan rufen
würde. Jetzt macht man das wieder
rückgängig. Wir verlieren so 3,6 Millionen Euro
Bundesbeteiligung KdU und erhalten stattdessen als Kommune Anteile an der Umsatzsteuer, allerdings leider nur 2,5 Millionen Euro
durch ein anderes Verrechnungsschema. Somit
haben wir de facto eine zusätzliche Belastung
von 1,1 Millionen Euro.
Welche entlastenden Faktoren - also: Mehreinnahmen - gibt es? Im Einzelnen:
- Erhöhung der Erträge aus der Grundsteuer B
auf Basis des Verlaufs des Jahres 2016. Hier
passen wir an, und zwar für das Jahr 2017 plus
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
2,5 Millionen Euro und für 2018 plus 3 Millionen
Euro. - Somit geht der entsprechende Haushaltsantrag der Grünen in der Vorlage verwaltungsinterner Veränderungen auf und ist das
Verwaltungsvotum bereits berücksichtigt.
- Aufgrund der Steuerschätzung: 2 Millionen
Euro
Mehreinnahmen
durch
die
Einkommensteuer.
- Mehrerträge aufgrund der Integration des
Mehrbelastungsausgleichs
funktional
und
Verwaltungsreform: in 2017 1,4 Millionen Euro
und in 2018 1,7 Millionen Euro.
- Wir haben die Prognose der zu erwartenden
Asylbewerberinnen und Asylbewerber noch
einmal präzisiert und die Pauschalen des Freistaats
und
unsere
Aufwendungen
gegengerechnet. Wir kommen hier zu einer
Nettoeinsparung, somit einer Verbesserung,
von rund 1,4 Millionen Euro im Jahre 2017 und
von 1,8 Millionen Euro im Jahr 2018.
- Ein großes Thema, was uns verwaltungsintern
beschäftigt hat, sind die Auswirkungen der
Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss. Der
aktuelle Stand ist: Dieses Gesetz wird im
Dezember nicht beschlossen. Man hat sich
aber darauf verständigt, dass das Gesetz zum
01.07.2017 in Kraft treten soll, und zwar
rückwirkend zum 01.01.2017. Nach aktuellen
Hochrechnungen unseres Amtes gehen wir von
zusätzlichen 12.000 Berechtigten aus. Wir
unterstellen Mehraufwendungen von 10
Millionen Euro und haben vorerst fünf
zusätzliche Vollzeitequivalente eingeplant, dies
allerdings ergebnisneutral, da wir die
Konnexität in diesem Fall als gegeben ansehen
und eine 100-Prozent-Erstattung seitens des
Freistaats erwarten.
Im aktuellen Haushaltsplanentwurf zum Doppelhaushalt sind somit alle Mehrerträge und Minderaufwendungen herangezogen worden, um
soweit wie möglich einen Haushaltsausgleich
und den Ausgleich der Mittelfristfinanzplanung im
Planungszeitraum zu erreichen. In diesem
Zusammenhang haben wir mehrfach Gespräche
mit der Landesdirektion geführt und sehen uns
auf einem sehr guten Weg, die Genehmigung im
nächsten Jahr zu erhalten, auch wenn wir das
zum jetzigen Zeitpunkt als noch nicht gesichert
ansehen.
Zur Frage 3: Steuerschätzung im November. Die Steuerschätzungen, jeweils im Mai und im
November eines Jahres, entfalten immer zwei
Wirkungen auf den städtischen Haushalt: Zum
einen dienen sie als Basis und Baustein für die
Prognose unserer städtischen Steuererträge.
Zum anderen hat die Steuerschätzung auch
Auswirkungen auf den sächsischen kommunalen
Finanzausgleich. Hier wirkt die Steuerschätzung
an verschiedenen Stellen: Einmal bildet sie die
S e i t e | 14
Basis für den Gleichmäßigkeitsgrundsatz I,
insbesondere bei den Berechnungen für die
zukünftigen Jahre. In der aktuellen NovemberSteuerschätzung wurde geprüft, ob sich die
Steuereinnahmen der kommunalen Ebene und
der Landesebene im gleichen Verhältnis
entwickeln, wie es mit der Mai-Steuerschätzung
angenommen worden war. Zudem wirkt sich die
Prognose der kommunalen Steuererträge auch
auf die Verteilung der Schlüsselmasse und somit
auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen für jede
einzelne Kommune aus.
Im
Rahmen
der
verwaltungsinternen
Veränderungen konnten wir leider nur den ersten
Teil der November-Steuerschätzung, nämlich die
Prognose der städtischen Steuererträge, mit
entsprechenden Anpassungen berücksichtigen.
Die
Auswirkungen
im
kommunalen
Finanzausgleich
konnten
aufgrund
des
Zeitablaufs noch nicht berücksichtigt werden.
Mittlerweile
hat
das
Sächsische
Staatsministerium für Finanzen die NovemberSteuerschätzung und deren Auswirkungen auf
das System des Finanzausgleichs analysiert und
bekannt gegeben, dass es voraussichtlich keine
erheblichen Veränderungen geben wird. Die Ergebnisse werden seitens der Staatsregierung aktuell in das zum sächsischen Doppelhaushalt
laufende
parlamentarische
Verfahren
eingebracht.
Bezüglich der Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Stadt Leipzig ist es Ziel, die Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Sächsischen Landtages sowie der
regelgebundenen
Einflussfaktoren
zum
31.12.2016 mithilfe des FAD-Prognosemodells
Anfang 2017 aktuell zu berechnen. Abhängig von
diesem Ergebnis kann entschieden werden, ob
bei den Haushaltsansätzen unseres Haushalts
noch einmal Anpassungen nötig bzw. möglich
sind. Dazu erfolgt spätestens zum erweiterten Finanzausschuss am 14. Januar 2017 ein Vorschlag. Ich will vorsichtshalber schon heute ankündigen, dass wir dort wahrscheinlich noch einmal einen Verwaltungsstandpunkt austauschen
müssen. Ich habe mich insbesondere mit dem
Fachausschuss Finanzen darauf verständigt,
dass ich in der ersten Januar-Sitzung dort
berichten werde. Dasselbe gilt aktuell für die
Ansätze
der
Gewerbesteuer
und
der
Zinsaufwendungen.
Sie sehen also, es ist viel in Bewegung. Wir
hoffen nach wie vor, dass Sie am 1. Februar
2017 einen genehmigungsfähigen Haushalt
beschließen können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Sie
haben jetzt die Möglichkeit zu Nachfragen. Wortmeldungen sehe ich nicht.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
15.3 Wettbürosteuer in der Stadt Leipzig
(VI-F-03493)
Einreicher: SPD-Fraktion
Dazu erhält erneut Herr Bonew das Wort.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. - Zur Frage 1. Grundsätzlich fällt
die Annahme und Vermittlung von Sportwetten in
den Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion
Sachsen. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen
sind der Glücksspielstaatsvertrag sowie das
Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag. Demnach ist die Landesdirektion
die zuständige Behörde. Der Gewerbetreibende
des Wettbüros bzw. der Annahmestelle nimmt
bei der Gewerbebehörde der Stadt Leipzig
lediglich die Gewerbeanzeige vor. Diese wird
dann an die Mitarbeiter der Landesdirektion
weitergeleitet. Auf Nachfrage der Stadt Leipzig
teilte die Landesdirektion mit, dass aktuell auf
dem
Gebiet
der
Stadt
Leipzig
neun
Wettvermittlungsstellen betrieben werden und für
2017 von der Eröffnung von zwei weiteren
Wettvermittlungsstellen auszugehen sei.
Zur Frage 2. Auch diesbezüglich erfolgte eine
Abfrage bei der Landesdirektion Sachsen. Hierzu
ist zunächst anzumerken, dass die Flächengröße
bei der glücksspielrechtlichen Prüfung der
Wettvermittlungsstellen ohne Relevanz ist. Daher
ist sie der Landesdirektion Sachsen vom
Betreiber nicht mitzuteilen und so auch nicht in
jedem Fall bekannt. Der Landesdirektion sind die
Flächengrößen von drei Wettvermittlungsstellen
bekannt, nämlich 98 Quadratmeter in der
Eisenbahnstraße 29, 103 Quadratmeter am
Johannisplatz 21 und 220 Quadratmeter in der
Karl-Liebknecht-Straße
2a.
Die
Wettvermittlungsstellen haben in der Regel eine
Flächengröße von 100 bis 150 Quadratmetern.
Zur Frage 3. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat
mit Beschluss vom 13.04.2016 die Erhebung
einer Wettbürosteuer für zulässig erklärt. Gegen
dieses Urteil wurde Revision beantragt. Das
Revisionsverfahren ist seit Sommer 2016 beim
Bundesverwaltungsgericht
anhängig.
Die
Verhandlung ist noch nicht terminiert. Die Stadt
Leipzig verfolgt das Verfahren.
Zur Frage 4. Grundsätzlich können die Gemeinden gemäß § 7 Absatz 2 Sächsisches
Kommunalabgabengesetz örtliche Verbrauchsund Aufwandssteuern erheben, solange und
soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten
Steuern gleichartig sind. Die Stadt Leipzig sieht
die Erhebung einer Wettbürosteuer als örtliche
Aufwandssteuer sehr kritisch.
In diesem Zusammenhang wurde insbesondere
die
Rechtsprechung
des
Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg
verfolgt, der die diesbezüglichen Satzungen der
Städte Mannheim und Lahr für unwirksam erklärt
S e i t e | 15
hat. Diese Entscheidungen wurden primär damit
begründet, dass eine Wettbürosteuer aus
folgenden Gründen nicht den Anforderungen des
Grundgesetzes
sowie
des
Kommunalabgabengesetzes an eine örtliche Aufwandssteuer genügt: Erstens, ein besteuerbarer
örtlicher Aufwand im Sinne der Gesetzgebung
sei nicht gegeben. Zweitens, die Steuer sei
gleichartig
mit
der
bundesgesetzlichen
Besteuerung von Sportwetten nach dem
Rennwett- und Lotteriegesetz. Drittens, die
Steuer verstoße zudem gegen den Grundsatz
der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, da
sie die regulierende Wirkung des Staatsvertrages
zum
Glücksspielwesen
in
Deutschland
konterkariere.
Zur Frage 5. Wenn das zu erwartende Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts die Erhebung einer
Wettbürosteuer als örtliche Aufwandssteuer für
zulässig erklärt, wird die Stadt Leipzig die Einführung dieser Steuer prüfen. Zu beachten ist, dass
die rechtssichere Einführung einer neuen
kommunalen Steuer ein sehr komplexes
Verfahren mit einem hohen technischen und
organisatorischen Aufwand ist. Dazu gehört auch
die umfassende Anpassung der IT-Infrastruktur;
Stichwort: SAP-Kommunalmaster Veranlagung.
Allein für diesen Prozess ist ein Zeitraum von
mindestens zwölf Monaten zu veranschlagen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen
an Herrn Bonew? - Das ist nicht der Fall. - Danke
schön, Herr Bonew.
15.4 Sachstand zum Forschungsvorhaben
„Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig“
(VI-F-03528)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Das Forschungsvorhaben wird
durch die Universität Leipzig durchgeführt.
Zur Frage 2. Die Abstimmung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend mit dem Antragsteller Universität ist
bislang nicht abgeschlossen. Insofern befinden
sich Fördermittelgeber und Antragsteller noch im
Status der Konkretisierung des Projektes gemäß
der Maßgaben des Fördermittelgebers. Deshalb
kann ich heute auch nicht verbindlich über eine
öffentlich
einsehbare
Forschungsskizze
berichten.
Zur Frage 3. Die Finanzierung erfolgt über
Fördermittel des Bundesministeriums.
Zur Frage 4. Siehe Beantwortung der Frage 2.
Zur Frage 5. Das Forschungsvorhaben wurde
noch nicht genehmigt; es befindet sich im An-
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
tragsverfahren. Insofern kann die Frage zu den
Ergebnissen jetzt nicht beantwortet werden.
Zur Frage 6. Siehe Beantwortung der Frage 2.
Zur Frage 7. Am 3. November 2016 informierten
die Universität und das Institut in der AG
Extremismusprävention des KPR über die
getrennten Projekte. Das Institut hat einen
Bescheid vom BMFSFJ und dem Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für
eine Laufzeit bis 31.12.2019 erhalten. Für den
Austausch über die Ergebnisse werden
regelmäßig Beratungen durchgeführt. Die
Zusammenarbeit zwischen beiden Projekten
kann dann aufgenommen werden, wenn das
Projekt der Universität seitens des BMFSFJ
beschieden wurde. Über den KPR kann ich auch
immer wieder aktuell über den Status beider
Projekte und deren Zusammenarbeit berichten.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt
es Nachfragen? - Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Man
kann also zusammenfassend sagen: Es ist noch
nichts passiert. Habe ich das richtig verstanden?
Bürgermeister Rosenthal: Das ist Ihre Zusammenfassung, nicht meine. Seit über einem Jahr
gibt es einen intensiven Austausch und Beratungen zwischen Universität und Fördermittelgeber.
Es
ist
eine
Projektskizze
und
eine
Konkretisierung
eingereicht
worden.
Das
Bundesministerium hat den Wunsch, dass
seitens der Universität weitere Punkte in das
Projekt mit aufgenommen werden sollen. Wir
hoffen, dass wir auf der Zielgeraden sind.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ist
denn schon ein Datum bekannt, wann man damit
fertig sein will?
Bürgermeister Rosenthal: Das kann ich Ihnen
nicht beantworten.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Oder
möchte man erst abwarten, bis B3 das Projekt in
Leipzig in drei Jahren abgeschlossen hat und
erst dann zu Potte kommen? Tut mir leid, bitte
nehmen Sie mir das nicht übel. Aber nach über
einem Jahr hat es schon den Anschein, als
würde das Ganze verschleppt oder irgendwas
nicht funktionieren.
Bürgermeister Rosenthal: Das sehe ich nicht
so.
Man
befindet
sich
jetzt
in
der
Endabstimmung zwischen Universität und
Bundesministerium. Dazu muss man wissen,
dass das Projekt vom Institut B3 parallel
gelaufen ist und bereits wesentlich weiter ist.
S e i t e | 16
Das Bundesministerium ist jetzt bemüht, beide
Projekte zusammenzuführen, um die Ergebnisse
auswerten und diese dann herunterbrechen zu
können; denn die urbanen Gewaltphänomene
sollen ja nicht nur für Leipzig untersucht werden,
sondern für alle urbanen Gebiete in der
Bundesrepublik. Dass das jetzt nicht 100-prozentig parallel läuft, hat mit der unterschiedlichen
Laufzeit der Projekte bzw. dem schon
angefangenen Projekt vom B3 zu tun.
Oberbürgermeister Jung: Eine weitere Nachfrage kommt von Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die
Grünen): Dann frage ich noch einmal nach den
Alternativen. Was ist denn, wenn es kein
Einvernehmen gibt mit dem Bundesministerium
bezüglich der Forschungsskizze und den Zielen?
Wir haben hier ja beschlossen, es soll diese
Untersuchung geben.
Bürgermeister Rosenthal: Ich gehe davon aus,
dass es die Untersuchung geben wird.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die
Grünen): Wenn sich das Bundesministerium aber
zurückzieht, weil die nicht pünktlich fertig werden
oder man anderweitig nicht übereinkommt, dann
müssen wir doch trotzdem etwas machen.
Bürgermeister Rosenthal: Der Stadtrat hat damals zur Kenntnis genommen, dass wir uns um
ein durch ein Bundesministerium gefördertes
Forschungsprojekt bemühen. Das ist der Auftrag.
Ich kann Ihnen heute noch nicht Vollzug melden
in dem Sinne, dass die Förderung ausgereicht
worden ist. Was ich aber sagen kann, ist, dass
man mit der Universität auf der Zielgeraden ist
und dass es, so wie es jetzt gemeinsam auf den
Weg gebracht wurde, hoffentlich auch seitens
des Bundes gefördert wird. Das Verfahren ist
nun einmal etwas komplizierter, wenn man mit
einem Bundesministerium arbeitet und eine
Bundesförderung für ein lokales Projekt möchte,
jedenfalls komplizierter als eine Antragstellung
bei der Stadt Leipzig. Das will ich unkommentiert
hier in den Raum stellen. Insofern: Ich gehe
davon aus, dass wir hier zu einem Ergebnis
kommen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Rosenthal.
15.5 Stand des städtebaulichen Planungsverfahrens
für
die
Quartiersschule
Leipziger Osten unter Beachtung der
Beibehaltung des in unmittelbarer Nähe
befindlichen Garagenstandortes und
einer
schlüssigen
Verkehrsplanung
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
nach Neustrukturierung des
Campus-Umfeldes (VI-F-03501)
Schul-
Einreicher: AfD-Fraktion
Frau Kollegin Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr
geehrte Gäste und Kollegen! Zur Frage 1. Hinweise der Bürgerschaft wurden und werden zu
keinem Zeitpunkt ignoriert. Aber nicht jeder
Wunsch eines Bürgers ist erfüllbar. Das ist,
glaube ich, hier das Grundproblem. Die
Garagengemeinschaft wurde seit Anfang 2015 in
mehreren
protokollierten
Informationsgesprächen,
die
in
der
Stadtverwaltung stattgefunden haben, eng in die
vorbereitenden Planungsprozesse eingebunden
und durch verschiedene Ämter über die entsprechenden Sachstände informiert. Alle Hinweise wurden regelmäßig aufgegriffen und in
den Planungsprozess einbezogen, untersucht
und abgewogen. In Gesprächen mit der
Garagengemeinschaft
wurden
auch
gesamtstädtische Belange und die Überplanung
des Garagenhofs besprochen. Zusätzlich zu den
Informationsterminen wurde ein ausführliches
Schreiben durch meine Person am 21.09.2016
an die Garagengemeinschaft verschickt.
Hinweise wie die Stapelung der Sporthallen
sowie die Bebauung des Wertstoffhofs wurden in
der Planung bereits umgesetzt, haben also zu
keiner Verringerung der Flächen geführt. Andere
Hinweise wie die Einbeziehung der Flächen des
Kleingartenvereins konnten aus fachlichen Gründen nicht bestätigt werden, unter anderem weil
hier ein Vermessungsbereich vorliegt und die
Flächen viel zu klein sind.
Das städtebauliche Gutachterverfahren mit acht
erfahrenen Architekturbüros wurde mit dem
Ihnen bekannten Siegerentwurf abgeschlossen.
In der Jury waren städtische Vertreter, ein
Fachausschussmitglied
und
externe
Sachverständige. Kein Entwurf konnte den
Garagenhof freilassen und die Flächen an der
Wurzner Straße nutzen; sie waren einfach zu
klein. Über die Ergebnisse wurde die
Garagengemeinschaft
in
einem
weiteren
Informationsgespräch im Juli 2016 unterrichtet.
Es wurde dort wiederum auf die Hinweise der
Garagengemeinschaft eingegangen.
Jüngste Hinweise zu verkehrlichen Themen wie
Abstände zu Lichtsignalanlagen und Verlagerung
von Verkehren wurden bei den anstehenden Untersuchungen und Planungen geprüft. Zur
Umsetzung des Vorhabens sind Änderungen bei
der Verkehrsführung erforderlich. Vor den Standortentscheidungen hat eine Machbarkeitsstudie
gezeigt, dass die Einziehung in der Ihmelsstraße
und die Ertüchtigung der Krönerstraße
notwendig sind und zu keinen wesentlichen
S e i t e | 17
negativen Auswirkungen führen. In den
anstehenden Untersuchungen werden unter
anderem die Auswirkungen des Wegfalls der
Lichtsignalanlage Ihmelsstraße, das Erfordernis
einer neuen am Knoten Krönerstraße sowie die
Auswirkungen
auf
die
bestehende
Lichtsignalkoordinierung in der Wurzner Straße
geprüft. Zudem wird ein Teil der Bernhardstraße
zurückgebaut und die verkehrliche Erschließung
neu über einen verkehrsberuhigten Bereich
zwischen dem geplanten Gymnasium und den
Turnhallen gewährleistet. Das heißt, die
Bedenken, die dahin gehend bestehen, sind bereits ausgeräumt.
Zur Frage 2. Aktuell wird ein ergänzender Planungsbeschluss zum bereits vorhandenen
vorbereitet
und
anschließend
in
der
Dienstberatung
des
Oberbürgermeisters
vorgelegt. Ein Baubeschluss soll voraussichtlich
ab Mai nächsten Jahres in den Geschäftsgang
gehen.
Zur Frage 3. Bezüglich der benötigten Flächen
gab und gibt es keine Handlungsspielräume. Der
Gesamtbedarf der Schule muss abgedeckt werden. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe. Der Standort der einzelnen Gebäude und
Baukörper, darunter die Sporthalle, sowie die benötigten Pausenflächen sind dabei unerheblich.
Die Gesamtfläche ist notwendig. Dazu ist die
Einbeziehung des Garagenhofs - ein Gelände,
das der Stadt gehört - notwendig. Andere
Hinweise wie die zur Verkehrsführung, die jetzt
immer noch eingehen, werden natürlich
prinzipiell
von
uns
aufgenommen
und
entsprechend geprüft.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Es geht nicht nur um den
Garagenhof, sondern vor allem auch um die
Straßenführung und die Anordnung der
Gebäude. Die Bernhardstraße ist derzeit der
Hauptzubringer für das Wohngebiet. Wir hatten
auch angefragt, welche Möglichkeiten der
Einbeziehung der Bürger es noch gibt und wie
man
deren
Hinweise
noch
stärker
berücksichtigen
kann.
Die
Krönerstraße
auszubauen und sie am Spielplatz enden zu lassen, würde bedeuten, dass die Kinder Lärm und
Abgasen ausgesetzt sind. Das finde ich, ehrlich
gesagt, nicht den richtigen Weg.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich würde ungern
meine Beantwortung noch einmal wiederholen.
Wir haben Ihre Fragen beantwortet. Wir haben in
enger Zusammenarbeit mit den Bewohnern vor
Ort - das sind natürlich mehr als nur die
Garagenbesitzer
eine
neue
Planung
vorgenommen
und
diese
mit
den
entsprechenden Fachbehörden abgestimmt.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Dabei ist das maximal erreichbare Optimum
entstanden.
Stadtrat Keller (AfD): Ist eventuell auf einer Ausweichfläche ein Parkhaus geplant?
Bürgermeisterin Dubrau: Nein. Wir haben
keine Ausweichflächen. Die Stadt hat zwar
Flächen in diesem Bereich, muss aber an vielen
Stellen eine Umverlagerung vornehmen. Die
Pflichtaufgabe, dort eine Schule zu errichten,
können wir nicht aufgeben. Insofern müssen wir
an einigen Stellen auch mit Kompromissen
leben.
S e i t e | 18
nämlich vor der Einmündung in die Wurzner
Straße, das neue Schulgelände durchschneidet
und da gekappt wird, sodass auch weiterhin eine
Befahrung der Bernhardstraße und damit auch
die Erreichbarkeit, zum Beispiel der Kleingärten
dort, gegeben ist? Ist es richtig, dass im Rahmen
des
Gutachterverfahrens
auch
die
Verkehrslösung ausreichend betrachtet und mit
bedacht worden ist?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich kann alle Fragen
mit Ja beantworten. Details wie die genauen
Standorte der Lichtsignalanlagen werden derzeit
noch abgestimmt. Auch diese werden dann noch
einmal den Bürgern vorgestellt und mit ihnen diskutiert.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dubrau.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Bei öffentlichen
Bauvorhaben
sind
immer
auch
Verkehrskonzepte zu erarbeiten. Würde es sich
angesichts der jetzt schon schwierigen
Verkehrssituation in diesem Quartier nicht
anbieten, Projekte anzuschieben, wie sie beim
ASW typisch sind, die das Viertel insgesamt
betrachten und auch das Thema Parken in den
Blick nehmen, um gegebenenfalls einer
nichtstädtischen Parkgarage den Weg zu ebnen?
Kurz: Sieht die Verwaltung sich als Ombudsperson, die Situation im Sinne der Ihmelsstraße zu
lösen? Wir sind dafür; das ist klar. Das soll auch
nicht gegeneinander abgewogen werden. Aber
man braucht dort eine generelle Lösung. Gibt es
die Möglichkeit, im Rahmen weiterführender Projekte die Verkehrssituation im Quartier zu
strukturieren und zu befördern?
Bürgermeisterin Dubrau: Insbesondere das
ASW ist in intensiver Diskussion mit den Bewohnern vor Ort, teilweise auch mit Investoren, die
dort agieren. Auf den städtischen Geländen gibt
es keine Möglichkeit, ein Parkhaus zu errichten.
Wenn Private dazu tatsächlich bereit sind,
werden wir das sehr intensiv prüfen und das je
nach Ergebnis auch gern unterstützen. Aber
finanzielle Unterstützung und Bereitstellung von
Grundstücken schließen wir aus.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat
Schlegel
(DIE
LINKE):
Herr
Oberbürgermeister!
Sehr
geehrte
Frau
Bürgermeisterin Dubrau, habe ich es richtig in
Erinnerung, dass es bereits seit über zehn
Jahren
zum
integrierten
Schulstandort
Ihmelsstraße eine breite Kommunikation, zum
Beispiel im Rahmen des Forums Leipziger
Osten, gibt? Ist es richtig, dass von den
Bürgerinnen und Bürgern selbst die Initiative für
diesen Schulstandort ausging? Ist es richtig,
dass die Bernhardstraße lediglich am Ende,
15.6 Gesetzesänderung betreffs der Zuständigkeit zur Aufhebung von Baugenehmigungen und deren Konsequenzen für
die Stadtverwaltung (VI-F-03472)
Einreicher: AfD-Fraktion
Die Fragen werden ebenfalls von Kollegin
Dubrau beantwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Zur Frage 1 eine kurze Vorbemerkung.
Die zitierte Ausführung ist missverständlich.
Richtig ist, dass die Nachweispflicht für die
ausgeübte Nutzung eines Gebäudes mit einer
entsprechenden gültigen Baugenehmigung dem
Eigentümer obliegt und nicht der Bauaufsicht.
Das ist neu. Für die Aufbewahrung von Bauakten
gelten ansonsten aktuell die Vorschriften der
Sächsischen Bauordnung - ich verkneife mir
jetzt, alle Paragrafen vorzulesen; bei Interesse
reiche ich sie gern schriftlich nach - sowie die
Dienstanweisung des Oberbürgermeisters der
Stadt
Leipzig
Nummer
5/13
zur
Schriftgutordnung. Nach diesen Regelungen
bewahrt die Bauaufsichtsbehörde die Bauakten
dauerhaft auf. Diese Arbeitsexemplare, wie ich
sie nenne, sollen die Bauaufsicht in die Lage
versetzen, zum Beispiel im Fall einer Havarie,
schnell einen Überblick über die Bebauung zu
haben. Diese Bauakten dienen nicht dazu,
genehmigte Gebäude ständig und regelmäßig
darauf zu kontrollieren, ob Bau oder Umbau
sowie Nutzung tatsächlich so erfolgt sind.
Im konkreten Fall der „Amalie“ hatte ein potenzieller Erwerber nachgefragt, ob für die
ausgeübte Nutzung eine Baugenehmigung erteilt
war; nur deshalb wurde die Akte gezogen. In den
Akten der Bauaufsichtsbehörde befand sich dazu
keine Genehmigung, woraufhin der Eigentümer
aufgefordert wurde, eine solche nachzuweisen.
Logisch, die Bauaufsicht musste da tätig werden.
Der Eigentümer konnte nicht nachweisen, dass
er über eine für die ausgeübte Nutzung seines
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Gebäudes
verfügt.
erforderliche
Baugenehmigung
Zur Frage 2. Nein. Das erklärt sich schon aus
der Antwort auf die Frage 1.
Zur Frage 3. Die Bauakten und die
dazugehörigen
Entscheidungen
die
Baugenehmigung,
der
Vorbescheid,
ein
Versagungsbescheid bzw. eine Anordnung werden auch künftig im Bauaktenarchiv
aufbewahrt. Die Logik ergibt sich aus der Antwort
auf die Frage 1.
Zur Frage 4. Wir gehen davon aus, dass mit
„offenen Baugenehmigungen“ zwar erteilte, aber
nicht
in
Anspruch
genommene
Baugenehmigungen gemeint sind, die, soweit
kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde,
nach bestimmten gesetzlich festgelegten Fristen
verfallen. Darauf bezogen: Vor Abgabe an das
Bauaktenarchiv wird durch die jeweilige
Fachabteilung im Bauordnungsamt geprüft, ob
die Baugenehmigung in Anspruch genommen
wurde. Akten für nicht in Anspruch genommene
Baugenehmigungen werden ab Festsetzung der
letzten
Kostenentscheidung
zehn
Jahre
aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist
vernichtet.
Soweit mit „offenen Baugenehmigungen“ jedoch
fehlende Baugenehmigungen gemeint sein sollten - das war für uns nicht klar erkennbar -, sei
darauf hingewiesen, dass es wiederum die
Pflicht des Eigentümers eines Gebäudes ist,
dieses nur entsprechend einer vorliegenden
Baugenehmigung zu errichten und zu nutzen.
Die Bauaufsichtsbehörde kann nicht von jeder
aktuellen Nutzung sämtlicher Gebäude in der
Stadt Kenntnis haben und diese fortlaufend mit
den Baugenehmigungen vergleichen. Hier bedarf
es zum Tätigwerden in der Regel Hinweisen, in
Einzelfällen auch Anzeigen. - Ich glaube, auch
Sie hätten ein Problem damit, wenn ich jetzt die
Bauaufsicht beauftragen würde, Kontrollen in
dieser Dimension vorzunehmen.
Zur Frage 5. Die Vorgangsakten, nämlich Baugenehmigung, Änderungsgenehmigung, Anordnungen, verbleiben bis zur Errichtung bzw. Ausführung
des
Vorhabens
in
der
sachbearbeitenden Abteilung. Danach werden
sie
von
den
Sachbearbeitern
in
das
Bauaktenarchiv abgegeben. Gleiches geschieht
mit Akten von Vorhaben, bei denen Rechtsmittel
eingelegt wurden. Vorhaben, die nicht ausgeführt
wurden und bei denen die Geltungsdauer der
Baugenehmigung abgelaufen ist, werden mit
Vermerk ins Archiv abgegeben, dort zehn Jahre
aufbewahrt und danach vernichtet. Diese
Termine überwachen die Mitarbeiter des Archivs.
Die Bauakten sind grundsätzlich abgelegt. Sie
werden beispielsweise bei Anträgen auf Nutzungsänderungen von der sachbearbeitenden
Stelle aus dem Archiv zurückgeholt und mit dem
S e i t e | 19
zur
Genehmigung
beantragten
Vorhaben
abgeglichen. Nach Abschluss des Vorhabens
werden die Genehmigungsänderungen in der
bereits angelegten Grundstücksakte abgelegt.
Die soeben beschriebene Abarbeitung der
Verwaltungsvorgänge und die anschließende
Archivierung
oder
Vernichtung
erfolgen
fortlaufend und nicht nach einem bestimmten
Zyklus.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
15.8 Keine Arbeitserlaubnis - trotz erfolgreicher Vermittlung durch das Jobcenter
(VI-F-03498)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Rosenthal wird um Antwort gebeten.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Vorweg: Personen, die dem in der Frage
beschriebenen Status unterliegen, erhalten noch
keine Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter. Damit erfolgt die Beratung und
Vermittlung durch die Agentur für Arbeit und ist
freiwillig.
Zur ersten Frage. Zwischen den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der zuständigen Behörden erfolgt ein regelmäßiger Austausch. Dabei werden
grundsätzliche Fragestellungen und Einzelfälle
besprochen. Der Dialog ist lösungsorientiert und
wird aus unserer Sicht auch professionell durchgeführt.
Grundsätzlich können Ausländerinnen und Ausländer, die eine Duldung besitzen, gemäß § 32
Absatz 1 Beschäftigungsverordnung eine
Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung
erhalten, wenn sie sich drei Monaten erlaubt,
geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im
Bundesgebiet aufhalten. Hierzu gibt es allerdings
drei Ausnahmen entsprechend § 60a Absatz 6
Aufenthaltsgesetz, nach dem einem Ausländer,
der eine Duldung besitzt, keine Erwerbstätigkeit
erlaubt werden darf. Diese Entscheidung obliegt
der Ausländerbehörde, hier: der Stadt Leipzig.
Diese liegt vor, wenn der Ausländer sich in das
Inland begeben hat, um Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, oder
wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei
dem Ausländer aus Gründen, die er selbst zu
vertreten hat, nicht vollzogen werden können,
oder wenn der Ausländer Staatsangehöriger
eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des
Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August
2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.
Liegen diese Voraussetzungen vor, darf keine
Erlaubnis
erteilt
werden,
um
eine
Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Zur zweiten Frage. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 492 Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis gestellt. 323 Anträge wurden
durch Personen gestellt, bei denen der Status
der Duldung möglich ist. Unter den gestellten
323 Anträgen sind daher auch Personen zu
finden, die sich noch im Asylverfahren befinden
und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind.
72 Anträge wurden abgelehnt. Die Aufnahme
einer Beschäftigung von Personen mit Duldung
nach einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten
kann nur abgelehnt werden, wenn die Agentur
für
Arbeit
im
Rahmen
des
Zustimmungsverfahrens nach § 32 der
Verordnung über die Beschäftigung von
Ausländerinnen und Ausländern ihre Zustimmung versagt oder die Voraussetzungen des §
60a Absatz 6 erfüllt sind. Das heißt: Bei den 72
Anträgen, die abgelehnt wurden, lagen entweder
eine Ablehnung der Agentur für Arbeit - für uns
nicht nachprüfbar, weil eigene Prüfkriterien - oder
aber eine Entscheidung der Ausländerbehörde
entsprechend Aufenthaltsgesetz vor. Ein Ermessensspielraum
ist
bei
Vorliegen
der
Voraussetzungen des § 60a Absatz 6
Aufenthaltsgesetz nicht vorhanden. Das heißt:
Liegen die Voraussetzungen vor, muss
abgelehnt
werden.
Die
Versagung
der
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit führt
ebenfalls zwingend zur Ablehnung der beantragten Erlaubnis.
Zur dritten Frage. Eine Erfassung der
angeforderten Daten erfolgt weder in der
Bundesagentur noch in der Ausländerbehörde.
Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi.
S e i t e | 20
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Ist das so zu verstehen, dass das Problem
bei der Agentur für Arbeit liegt?
Bürgermeister Rosenthal: Ja.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es
Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
weitere
15.9 Sicherung des Denkmalstatus und
damit des Erhaltes des allegorischen
Wandgemäldes „Flora in der Waage“ in
der
vormaligen
„Apotheke
zum
goldenen Löwen“ in der Grimmaischen
Straße 19 (VI-F-03503)
Einreicher: AfD-Fraktion
Frau Kollegin Dubrau wird um Antwort gebeten.
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz gilt auch für das Gemälde. Im Rahmen
der Baumaßnahmen waren die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen von Anfang an mit eingebunden.
Seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde
wurden
Auflagen
zum
Schutz
des
Wandgemäldes, welches als örtliche Ausstattung
unter Schutz steht, erteilt, darunter auch die
Auflage, dass das Gemälde während der
Baumaßnahmen vor Ort verbleibt.
Zur Frage 2. Ja. Zur Sicherung des Wandgemäldes wurde seitens des Landesamtes für
Denkmalpflege ein Experte hinzugezogen, der
den Erhaltungszustand und die Sicherung des
Gebäudes beurteilt und zusätzliche Hinweise
gegeben hat.
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank. - Eine kurze Rückfrage dazu:
Sie sagten, die Ausländerbehörde habe keinen
Ermessensspielraum und es gebe sehr viele gesetzliche Vorgaben, wer eine Arbeitserlaubnis
bekommen kann und wer nicht. Warum gibt es
dann trotzdem Fälle, dass Menschen in
Maßnahmen der Arbeitsagentur zu Praktika und
Bewerbungen ermutigt werden, wenn der
Gesetzgeber von vornherein klarstellt, dass sie
gar keine Arbeitserlaubnis erhalten können? Das
heißt doch, dass die Absprachen eben nicht
hundertprozentig funktionieren.
Zur Frage 3. Das Wandgemälde steht im Sinnzusammenhang mit dem Objekt der ehemaligen
Bezirksapotheke „Goldener Löwe“ und soll vor
Ort erhalten bleiben. Es bringt nicht viel, es dort
abzunehmen
und
woanders
wieder
aufzuhängen. Es soll weiterhin öffentlich
zugänglich bleiben. Eine Entfernung aus diesem
Sinnzusammenhang
würde
zu
einer
Beeinträchtigung des Kunstwerks führen und
den Denkmalwert des Gesamtobjekts schmälern.
Bürgermeister Rosenthal: Diese Frage habe
ich heute auch der Ausländerbehörde gestellt.
Sie kann sich das Verfahren vonseiten des
Jobcenters oder der Arbeitsagentur nicht
erklären. Aus Sicht der Ausländerbehörde ist das
Verfahren klar. Sie hat auch mit solchen Fällen
zu tun, ist aber nicht diejenige, die die Menschen
ermuntert, über Praktika etc. sozusagen in
Vorleistung zu gehen in der Hoffnung, eine
Beschäftigungserlaubnis zu erhalten.
15.10 Mediationsverfahren Plangebiet Bayrischer Bahnhof - Ergebnisse und
Schlussfolgerungen (VI-F-03513)
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
Einreicher: CDU-Fraktion
Darauf wird wiederum Frau Kollegin Dubrau antworten.
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Die Gesamtkosten der Mediation tragen die Leipziger
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
S e i t e | 21
Stadtbau AG, BBH Entwicklungs-GmbH als
Eigentümerin und die Stadt Leipzig jeweils zur
Hälfte. Aufgrund des unterschiedlichen Umgangs
mit der Mehrwertsteuer schließen beide Parteien
einen getrennten Vertrag mit Herrn von Berg ab.
Den Kostenanteil der Stadt tragen das Dezernat
VI und das Dezernat VII je zur Hälfte. Die
Gesamtkosten betragen 49.980 Euro.
Zur Frage 1. Da alle Kinder und Jugendlichen bis
einschließlich 13 Jahre den RoboCup 2016
kostenfrei besuchen konnten, demzufolge keine
Kinderkarten erstellt wurden, ist eine Auskunft
über den prozentualen Anteil der Kinder und
Jugendlichen aus Leipzig nicht möglich. Leider
wurde auch keine separate Besucherbefragung
durchgeführt.
Zur Frage 2. Die Beschlussvorlage ist in Arbeit.
Sie wird drei Beschlusspunkte enthalten: erstens
die Aufhebung des Beschlusses Nummer
2159/14 vom 16.07.2014 zur Rahmenvereinbarung zum Stadtraum Bayerischer Bahnhof,
zweitens die Beschlussfassung zum Mediationsergebnis, nämlich eine Durchführungsvereinbarung und die Grundlagen zur Umsetzung des
Siegerentwurfs 2011, und drittens einen Vorschlag zur Beteiligung und Information der Stadträte im weiteren Planungsprozess über die förmliche Beteiligung im Bauleitplanverfahren hinaus.
Es ist geplant, die Beschlussvorlage im ersten
Quartal 2017 vorzulegen. Ich habe allerdings
momentan das Problem, dass sämtliche
Mitarbeiter erkrankt sind, sodass ich nicht genau
sagen kann, ob der angestrebte Termin gehalten
werden kann.
Zur Frage 2: Wie war die Teilnahme nach Schularten? - Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der
RoboCup in den Sommerferien stattgefunden
hat. Insofern war dies keine Schulveranstaltung
im klassischen Sinne. Die Daten zur Teilnahme
nach Schularten wurden nicht erfasst.
Zur Frage 3. Es handelt sich um einen Einzelfall.
In der Regel gibt es keine derart konfliktreichen
Vorgeschichten.
Es
ist
aber
nicht
auszuschließen, dass ein solcher Einzelfall
gelegentlich wieder auftritt. Im Allgemeinen ist
eine Mediation nicht erforderlich und die Stadt
und die Investoren können die Projekte
miteinander besprechen.
Zur Frage 4. Derzeit wird die Koordinierung der
großen Projekte im Wesentlichen durch den
Amtsleiter des Stadtplanungsamtes gesteuert. Im
Stellenplan 2017/2018, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegt, ist berücksichtigt, dass
dem Stadtplanungsamt zwei zusätzliche Stellen
für die Planung komplexer Vorhaben inklusive
Bauleitplanung zur Verfügung gestellt werden
sollen; ich hoffe, Sie beschließen das. Zu den
Aufgaben dieser Stellen wird dann auch die
einheitliche Projektsteuerung gehören. Ich
denke, das ist ein Anfang, der in die angefragte
Richtung geht.
Oberbürgermeister Jung: Auch hierzu gibt es
die Möglichkeit zur Nachfrage. - Nachfragen
sehe ich nicht.
15.11 RoboCup - Effekte für Leipziger MINT
(VI-F-03525)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Ich bitte Kollegen Albrecht um Antwort.
Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Zur Frage 3. Es wurden unter anderem Leipziger
Schulen zur Teilnahme am RoboCup, der dank
der finanziellen Unterstützung der IHK zu Leipzig
umgesetzt werden konnte, eingeladen. Die für
die Leipziger Schulen reservierten Kontingente
wurden zum Beispiel von der Max-KlingerSchule sowie dem Reclam-Gymnasium genutzt.
Des Weiteren wurde während des RoboCup für
Schüler
aus
MINT-Arbeitsgruppen
Mitmachaktionen geplant und umgesetzt, die
sowohl in der schriftlichen Ansprache aufgeführt
als auch im persönlichen Austausch mit
Leipziger Schulen kommuniziert wurden. Die
Resonanz war hierbei sehr groß. Es gab darüber
hinaus eine enge Zusammenarbeit mit der VDI
GaraGe und umfangreiche Präsentationen in der
GaraGe im Vorfeld des RoboCup.
Zur Frage 4. Im Zusammenhang mit der Verleihung eines Gütesiegels „MINT-Stadt“ war von
der Initiative „MINT Zukunft schaffen“ angedacht,
dass die Schirmherrschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernommen wird. Bereits im Februar 2016 zeichnete
sich ab, dass die Abstimmungsprozesse
zwischen „MINT Zukunft schaffen“, Deutschem
Städtetag und dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie nicht weit genug
fortgeschritten waren, um das Gütesiegel „MINTStadt“ erstmalig im Rahmen des RoboCup 2016,
wie ursprünglich angedacht, zu verleihen.
Bei einem Abstimmungstermin zwischen „MINT
Zukunft schaffen“, dem Deutschen Städtetag, der
Stadt Leipzig und dem MINT-Netzwerk Leipzig im
Mai 2016 wurde der Initiative „MINT Zukunft
schaffen“ empfohlen, die von einer MINT-Stadt
zu
erfüllenden
Kriterien
und
darüber
hinausgehende weitere offene Fragen zunächst
zwingend mit dem BMWi abzustimmen bzw.
dessen grundsätzliche Auffassung zum MINTSiegel
einzuholen.
Eine
entsprechende
Rückmeldung durch „MINT Zukunft schaffen“
bzw. des Bundesministeriums steht seitdem aus.
Zur Frage 5. Das Kartenspiel wurde diesen
Monat fertiggestellt und wird an Leipziger
Schulen verteilt. Darüber hinaus erfolgt eine
Weiterverteilung durch die Berufsberater der
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Agentur für Arbeit sowie auf Veranstaltungen zur
Berufsorientierung. Es ist somit ein öffentlich
zugängliches Mittel.
Zur Frage 6. Zu den in 2016/2017 stattfindenden
MINT-Angeboten informiert die aktuelle Auflage
des Katalogs „Leipziger MINT- und Umweltbildungsangebote 2016“ auf circa 120 Seiten.
Hierin werden die MINT-Angebote von knapp 60
Bildungseinrichtungen und Vereinen detailliert
dargestellt. Des Weiteren werden im Rahmen
der Fachkräfteallianz Leipzig unter anderem
folgende MINT-Projekte gefördert: RobertaZentrum
der
HTWK,
RobotikStadtmeisterschaften
des
Beruflichen
Schulzentrums 7, AG Industrie 4.0 der
INSPIRATA. Ein weiteres Angebot, welches mit
Unterstützung der Stadt Leipzig auch in 2017
und 2018 realisiert werden kann, ist das Projekt
„Kernkompetenz technische Bildung“ der VDI
GaraGe. Darüber hinaus plant das MINTNetzwerk unter Federführung des Zentrums für
Lehrerbildung und Schulforschung im März 2017
eine dreitägige MINT-Konferenz mit den
Schwerpunkten Berufs- und Studienorientierung,
MINT-Nachwuchs-gewinnung
und
Lehrerfortbildung.
Oberbürgermeister Jung: So weit Herr
Albrecht. Gibt es Nachfragen? - Frau Dr.
Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die
Grünen): Nur ganz kurz: Wie hoch ist die Auflage
des Kartenspiels?
Bürgermeister Albrecht: Geplant waren ursprünglich 60.000. Ob dies tatsächlich der Fall
ist, müsste ich noch einmal erfragen.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die
Grünen): Und verteilt werden sie über bzw. an
die Schulen?
Bürgermeister Albrecht: Ja. Der Vorteil ist,
dass sie frei zugänglich sind und zu diesem
Zweck von jedem nutzbar öffentlich eingesetzt
werden können.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die
Grünen): Okay. Und sie werden über die Schulen
verteilt?
Bürgermeister Albrecht: Ja.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Albrecht.
S e i t e | 22
15.12 Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hermannstraße
(VI-F-03529)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Frau Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Die Fragen 1 und 2 werde ich
zusammen beantworten. Die Hermannstraße
war Bestandteil des Sanierungsgebiets LeipzigConnewitz- Biedermannstraße und wurde 2002
in einem Wertumfang von 311.000 Euro
umgestaltet.
Hinsichtlich
der
Art
der
Umgestaltung wurden die Bürger beteiligt. Der
schmale Straßenraum entspricht im Prinzip den
als
Shared-Space
bezeichneten
Ausstattungsmerkmalen; das heißt: Es gibt keine getrennten Fahr- und Gehwege. Mit der vorhandenen Integration von Baumstandorten, Fahrradabstellanlagen und Stellflächen für Kfz, der durchgehenden Führung der Straße in Pflaster statt in
Asphalt und der Ausweisung als Tempo-20-Bereich sind vielfältige Elemente angewandt, die
den Wohnstraßencharakter der Hermannstraße
und mehrerer anderer gleichgestalteter Straßen
im
mittlerweile
teilweise
aufgehobenen
Sanierungsgebiet verdeutlichen.
Der größte Teil des Kfz-Verkehrs in der
Hermannstraße dürfte gebietseigener Verkehr
sein und sich schon von Grund auf der
begrenzten Breite und der besonderen Situation
von regelmäßigen Fußgängerbegegnungen auf
denselben Verkehrsflächen angepasst und
angemessen verhalten. - „Dürfte“ betone ich an
dieser Stelle noch einmal. - Naturgemäß wird in
einer solchen, deutlich entschleunigten Situation
ein abweichendes Verhalten als besonders
auffällig wahrgenommen. Dies begründet jedoch
keine besondere Gefährdungslage, die der
Verwaltung für die Hermannstraße auch nicht
bekannt ist. Auch ist ein unangemessenes
Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer nicht
gänzlich auszuschließen, unabhängig davon,
welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen
werden.
Ein zum Beispiel nachgefragter Einbau von Fahrbahnschwellen wird in der Stadt Leipzig seit längerem nicht mehr praktiziert, weil er eine Menge
Nachteile hat, nicht nur für Rettungsfahrzeuge
und Radfahrer. Auch die Lärmsituation wird
durch ständiges Gas geben und Bremsen
negativ
beeinflusst.
Ein
deutlicher
Sicherheitsgewinn wird damit nicht erzielt.
Pflanzkübel werden in der Regel von den
Bewohnern nicht so gepflegt, wie es
wünschenswert wäre. Städtischerseits gibt es
dafür keine Kapazitäten. Insofern stellen sie eher
eine Beeinträchtigung des Straßenbildes dar,
was wiederum zu erheblicher Kritik führen
würde.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Der enge als Geh- und Fahrweg verbleibende
Straßenraum zwischen den Bäumen und den
parkenden Fahrrädern und Kfz ist auch nicht
noch weiter einzuschränken. Dann würde die
Benutzbarkeit, beispielsweise für die Fahrzeuge
der Stadtreinigung, nicht mehr funktionieren. Ein
mäanderndes
Verschränken
würde
den
befahrbaren Bereich wiederum bis direkt an die
einzelnen Häuser führen. Aus Sicherheits- und
Lärmgründen kann dies nicht gewünscht sein.
Die Stadtverwaltung plant aus den aufgeführten
Gründen sowie angesichts der Tatsache, dass es
eine Vielzahl von Straßen in Leipzig mit deutlich
schlechterer Ausstattung und wesentlich größerem Verbesserungsbedarf gibt, keine Umbauten
oder baulichen Anlagen in der Hermannstraße.
Auch wenn ich den Unmut der Bewohner nachvollziehen kann; aber an der Stelle liegt es an
uns selbst, etwas zu tun. Eigentlich brauchen wir
nur § 1 der Straßenverkehrsordnung, nämlich
gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme,
einhalten und uns an die vorgegebenen
baulichen Voraussetzungen und an die
entsprechenden Verkehrszeichen halten.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine Nachfragen.
15.13 Überfällige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig
für die Jahre 2016 bis 2021 (VI-F03550)
Einreicher: AfD-Fraktion
Kollege Rosenthal, bitte.
S e i t e | 23
in öffentlicher Sitzung dazu nicht ins Detail gehen
kann. Ich bin aber bereit, die Fragen in
nichtöffentlicher Sitzung zu beantworten.
Zur Frage 1. Alle betroffenen Schulen konnten
erreicht werden.
Zur Frage 2. Ja, die Schulen haben einen
Notfallplan, der schuljährlich fortgeschrieben
wird.
Zur Frage 3. Die Schulen wurden von der
Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle
Leipzig, aufgefordert, einen Notfallplan zu
erarbeiten. Die Varianten einer Alarmierung in
den einzelnen Schulen richten sich nach ihrem
jeweiligen baulichen Zustand.
Zur Frage 5. Die Themen „Notfallpläne“ bzw.
„Amok- und Krisensituationen“ sind fester Bestandteil der Arbeit der Sächsischen Bildungsagentur und der Schulen. Eine Information bei
konkreten Vorfällen erfolgt je nach Art der Bedrohung über differenzierte Kommunikationswege
zwischen Schule, Polizei, Erster Hilfe und
Sächsischer Bildungsagentur, Regionalstelle
Leipzig.
Zur Frage 6. Schulneubauten verfügen über
Sprachalarmanlagen. Während der Planungsphase wird vom Fachplaner ein Sicherheitskonzept erstellt.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der
Fall.
15.16 Anti-Graffiti-Flatrate (VI-F-03538)
Einreicher: Stadträtin MdL J. Nagel
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Die dritte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wird vorbehaltlich der Diskussion
mit den freiwilligen Feuerwehren Ende des
ersten Quartals 2017 in die Dienstberatung des
Oberbürgermeisters eingebracht. Bei positiver
Votierung wird er danach dem Stadtrat vorgelegt.
In der jetzigen Entwurfsfassung ist der Zeitraum
des Doppelhaushalts 2017/2018 einschließlich
der Mittelfristplanung bis 2021 geplant.
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Keine.
Die Anfrage 15.14 wird schriftlich beantwortet.
15.15 Schulsicherheit (VI-F-03516)
Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth
Kollege Fabian, bitte.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Damit Sie sich nicht wundern, warum ich die Fragen etwas einsilbig
beantworte, möchte ich vorweg sagen, dass ich
Herr Rosenthal, bitte.
Bürgermeister Rosenthal: Zur ersten Frage.
Von der Stadt Leipzig werden dem Verein Stadtbild e. V. keine finanziellen Mittel für die
genannte Anti-Graffiti-Flatrate zur Verfügung
gestellt. Es gibt einen jährlichen Beitrag, da wir
Mitglied im Verein sind, in Höhe von 500 Euro.
Zur zweiten Frage. Die vom Stadtbild e. V. angebotene Anti-Graffiti-Flatrate wird auch nicht durch
die Stadt oder stadteigene Unternehmen genutzt.
Nach Auskunft des Vereins wurden bisher circa
300 Flatrate-Verträge für private Hauseigentümer
vermittelt. Auf Grundlage des geltenden
Rahmenzeitvertrages stehen für diese FlatrateVerträge sechs Fachfirmen zur Verfügung. Allein
in
diesem
Jahr
wurden
15
GraffitiVollserviceverträge für einzelne bauliche Anlagen
abgeschlossen. Für die Stadt Leipzig, die einen
eigenen Graffiti-Vollservice vertraglich beauftragt
hat,
sind
insbesondere
baulasttragende
Fachämter wie VTA und ASG involviert. Aus den
Mitteln, die dem Ordnungsamt zur Verfügung
stehen, sind für eigene Vollserviceverträge
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
127.000 Euro gebunden. Der Rest in Höhe von
173.000
Euro
wurde
2016
mit
150
Einzelaufträgen zur Graffiti-Entfernung eingesetzt.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt
es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Damit
schließe ich die Fragestunde.
16
Bericht des Oberbürgermeisters
Meine Damen und Herren, ich darf Frau Dr. Jennicke bitten, an meiner Stelle über einen
wichtigen Vorgang in der Stadt zu informieren;
Stichwort „Stadtgeschichtliches Museum“. In
diesem Zusammenhang ist auch die Anfrage von
Herrn Weickert, die schriftlich beantwortet
worden ist, besser einzuordnen. - Bitte, Frau Dr.
Jennicke.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Zum Münzdiebstahl im
Stadtgeschichtlichen Museum kann ich Ihnen
aktuell folgenden Zwischenbericht geben:
Am 1. Dezember hat auf Einladung der Stadt
Leipzig ein Informationsaustausch zwischen Vertretern der Verwaltung, der Staatsanwaltschaft
Leipzig, der Kriminalpolizei Leipzig und der IHK
Leipzig zum aktuellen Stand der Ermittlungen
stattgefunden. Danach können wir davon ausgehen, dass der Gesamtverlust der Münzen mit
576 zu beziffern ist, davon 100 Leihmünzen der
IHK. Der Gesamtverlustwert kann nach sachverständiger Ermittlung des Wertes eines Teils der
abhandengekommenen Münzen hochgerechnet
mit rund 348.000 Euro beziffert werden. Tatverdächtiger ist ein ehemaliger Beschäftigter des
Stadtgeschichtlichen Museums, dessen Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung seitens der
Stadt Leipzig beendet wurde.
Ich bitte um Verständnis, dass ich weitere Angaben zum Sachverhalt zum jetzigen Zeitpunkt
nicht machen kann. Die Ermittlungen sind noch
nicht vollständig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft prüft die Sache noch weiter und
wird im ersten Quartal des neuen Jahres
vermutlich Anklage erheben. Ich verspreche
Ihnen aber, dass ich in der nächsten Sitzung des
Fachausschusses Kultur in nichtöffentlicher
Sitzung gegebenenfalls weitere Nachfragen
beantworten kann.
So weit von meiner Seite. Mehr können wir zum
jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Dr. Jennicke, für den Bericht zu diesem bedauerlichen Vorfall.
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
S e i t e | 24
17.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen
gem. § 73 (5) SächsGemO bis Oktober
2016 (VI-DS-03489)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer
stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer
enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18
Vorlagen I
18.1 Bestellung der Geschäftsführung der
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Leipzig GmbH (VI-DS-03450)
Einreicher: Oberbürgermeister
Für die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
soll eine Geschäftsführerin bestellt werden, und
zwar befristet. - Frau Franko, seien Sie herzlich
willkommen! - Wird das Wort gewünscht? - Herr
Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir,
die FDP-Stadträte Kollege Hobusch und ich, sind
der Auffassung, dass die vorgeschlagene
interimistische
Übernahme
der
Geschäftsführungsaufgabe durch die Leiterin des
Personalamts, Frau Franko, sachdienlich und
sinnvoll ist, weil entsprechende Synergien und
Überschneidungen, wie sie auch in der Vorlage
ausgeführt werden, tatsächlich vorhanden sind.
Uns stellen sich allerdings zwei Fragen, zum
einen
zum
Umfang
dieser
befristeten
zusätzlichen Tätigkeit - also: wann wird diese
Tätigkeit ausgeübt? - und zum anderen zur
Vergütung. Salopp gesagt: Wird diese Tätigkeit
in der Arbeitszeit der Amtsleiterin ausgeübt?
Wenn ja, hat das Auswirkungen auf die
Vergütung als Amtsleiterin und ist gewährleistet,
dass sie ihre anderen Aufgaben noch erfüllen
kann? Wenn nein, ist die zusätzliche Position als
Geschäftsführerin
neben
der
normalen
Arbeitszeit einer Amtsleiterin, quasi in der Freizeit, tatsächlich darstellbar?
Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning, bitte.
Bürgermeister Hörning: Vielen Dank für die
Nachfrage und die grundsätzliche Unterstützung
dieser Bestellung. - Die Besetzung wird ab
01.01.2017 durchgeführt. Die Abläufe und Aufgaben im Personalamt werden hierdurch nicht vernachlässigt. Der Umfang ist so bemessen, dass
er mit entsprechender Unterstützung und durch
Zuarbeit vonseiten der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie neben der regulären Arbeitszeit geleistet werden kann. Von daher sind
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
sowohl für die Aufgabenwahrnehmung im
Personalamt, die sehr ambitioniert ist, als auch
für diese Tätigkeit die entsprechenden Zeitanteile
gegeben. Es wird also zu keiner Einschränkung
der Tätigkeit im Personalamt kommen. Die
Tätigkeit als Geschäftsführerin erfolgt außerhalb
der
Arbeitszeit
als
Amtsleiterin
des
Personalamts. Von daher wird die Wahrnehmung
der Geschäftsführung zusätzlich zur Vergütung
als Amtsleitung vergütet.
Ich hoffe, damit sind Ihre Fragen beantwortet. Ich
wiederhole noch einmal: Es ist eine interimistische Wahrnehmung der Geschäftsführung. Wir
haben als Stadt Leipzig zum 01.01.2017 die volle
Eigentümerschaft
über
die
Gesellschaft
übernommen.
Wir
beabsichtigen,
die
Gesellschaft
auch
geschäftspolitisch
zu
stabilisieren und sie voraussichtlich gegen
Jahresmitte - das ist noch in der Planung - mit
einer neuen Geschäftsführung zu betrauen. Die
Betrauung jetzt erfolgt, um sicher zu sein für das
Jahr 2017. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Hörning. - Gibt es weitere Nachfragen? - Meine
Damen und Herren, können wir offen darüber
abstimmen? - Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Frau Franko, viel Erfolg! Der Stadtrat wird sicherlich auch zwischenzeitlich informiert.
18.2 Änderung zum Ratsbeschluss RBV1327/12 vom 18.12.2012 „Evaluierung
und Fortschreibung des strategischen
Unternehmenskonzeptes ‚Zoo der Zukunft‘
und
Umsetzung
der
Entwicklungsphase 3“ - Anpassung der
zeitlichen
Umsetzung
und
des
Finanzierungskonzeptes (VI-DS-03435NF-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
S e i t e | 25
aufgrund des Zustands der Altbausubstanz, unter
anderem fehlende Wärmedämmung, Schäden
am
Mauerwerk,
zerstörte
Rohre,
Feuchtigkeitsschäden, die auf Pfusch am Bau in
den 80er-Jahren hindeuten, und nicht zuletzt
Veränderungen
bei
den
Standards
der
Tierhaltung.
Für all diese Maßnahmen kann der Zoo nichts.
Auf die Mehrkosten konnte der Zoo keinen Einfluss nehmen. Allerdings muss ich hier
anmerken: Die Mehrbedarfe wegen Pfusch am
Bau und neue Auflagen hätten schon eher klar
zur Kenntnis gegeben und angemeldet werden
können. - Die Mindestanforderungen an die
Haltung von Säugetieren wurden zum Beispiel
bereits 2014 überarbeitet. - So hätten die
Mehrkosten bereits im Haushaltsplanentwurf
stehen können, und wir müssten sie nicht extra
einarbeiten. So viel Kritik sei angesichts dieser
Summe hier schon gestattet.
Das Dezernat Finanzen hat nun die 8 Millionen
Euro gefunden; das ist ja auch schön. Es sind
jährlich 1 bis 1,8 Millionen Euro, konkret: im
Haushaltsjahr 2017 1,3 Millionen und in 2018 1,2
Millionen Euro. Zu seinem Talent, solche
Summen in einen schon bestehenden Plan
einzuarbeiten, muss ich Bürgermeister Bonew
gratulieren; das hat schon was. Das Geld ist also
da. Niemandem wird etwas abgezogen, was uns
die Entscheidung hier im Rat deutlich erleichtert.
Vielleicht besinnen wir uns auf dieses Talent
auch bei anderen wichtigen Anliegen und
Anträgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ablaufplan
der Baumaßnahmen für den „Zoo der Zukunft“
wurde auf 2022 gestreckt. Wir wollen die Fertigstellung nicht noch weiter verlängern. Sollte der
Vorlage nicht zugestimmt werden, würde genau
das passieren. Der Zoo hat gemeinsam mit dem
Dezernat Kultur ein Finanzierungskonzept vorgelegt und es erläutert. An unserer Zustimmung
hängen
nicht
nur
Eintrittspreise
und
Arbeitsplätze; unser Zoo ist auch ein
bedeutendes Element im Leipziger Stadtbild.
Jedes Jahr begrüßt er 1,7 bis 1,8 Millionen
zahlende Gäste.
Wird das Wort gewünscht? - Herr Kujat.
Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Städträte! Liebe
Gäste und Interessierte! 16 Millionen Euro liegen
vor uns und dem Zoo. Das ist eine Menge Geld.
Wir sprechen heute über den Anteil der Stadt,
nämlich 50 Prozent, 8 Millionen Euro, die der
Zoo benötigt, um den Masterplan „Zoo der
Zukunft“ zu verwirklichen. Die Mehrkosten
hängen an gestiegenen Baukosten, die sich
durch Folgendes erklären lassen: Auflagen von
Brandund
Denkmalschutz
sowie
Hochwasserschutz,
Sanierungsmaßnahmen
Als Linke fordern wir ein klares Bekenntnis zum
Leipziger Zoo. Unsere Kritik an den scheinbar
unverhofft auftretenden Mehrkosten ist damit geäußert. Da der Zoo diese Mehrkosten nicht
selbst verursacht hat, sollten wir sie bewilligen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
18.3 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß
§ 79 Abs. 1 SächsGemO: Mehraufwendungen in der Bewirtschaftung der Budgeteinheit
51_BW
in
der
Haushaltperiode
2015/2016
(VI-DS02179)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Nein. Dann darf ich
Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem
vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.4
Grundsatzund
Finanzierungsbeschluss zum Erwerb von zwei Gebäuden in Raumsystembauweise zur
Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen - Bestätigung außerplanmäßige Auszahlungen
nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS02946)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
18.4.1 dazu ÄA (VI-DS-02946-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Dazu hat sich Herr Schlegel gemeldet.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Neben
den Herausforderungen bei der Unterhaltung
oder Sanierung von genutzten Schulen, der
Sanierung und Modernisierung leer stehender
Schulen
sowie
dem
Neubau
von
Schulstandorten steht die Stadt auch vor der
Herausforderung, durch Solitäre oder Anbauten
auf vorhandenen Schulstandorten sich kurzfristig
aufbauende Bedarfsspitzen abzufangen. Das
betrifft Schulstandorte unterschiedlicher Typen,
insbesondere aber Oberschulen.
Selbst Stadträtinnen und Stadträte, die ständig
mit Schulbau zu tun haben, mussten die Vorlage
und den Beschlusstext zweimal lesen, um sie zu
verstehen. In den zurückliegenden Jahren konnten wir in Böhlitz-Ehrenberg und Wiederitzsch erfahren, dass Containerleichtbauten kaum preiswerter als Massivbauten sind und dass sie, obwohl sie nur circa ein Drittel der Standzeit
aufweisen, trotzdem nicht schneller geplant und
realisiert werden können. Es läuft noch vieles in
Vorfertigungsstätten ab. Am Ende baut und
bezahlt man also zweimal.
Beim DaZ-Solitärbau auf dem Areal der alten
Pablo-Neruda-Schule konnten wir in diesem
Sommer außerdem erfahren, dass selbst ein
unveränderter Containerleichtbau, der über
mehrere Jahre bei Einhaltung der jeweiligen
Landesbauordnung in Bayern und BadenWürttemberg stand, noch lange nicht den
S e i t e | 26
Anforderungen der Sächsischen Bauordnung
entsprechen muss. Deshalb kam es zu einem
mehrmonatigen Verzug. Am Ende dauerte der
Bau länger als bei den von der Stadt in
Massivbau errichteten Ergänzungsbauten an
anderen Schulen.
Bei den heute zu beschließenden Gebäuden
handelt es sich nicht um temporäre Bauten.
Vielmehr geht es um dauerhafte solitäre
Anbauten, für die langfristiger Bedarf besteht.
Die Ursache der Dringlichkeit ist im kurzfristig
anwachsenden
Bedarf
innerhalb
der
kommenden drei Jahre begründet. Die
Neubauten sind nachhaltig so zu erstellen, dass
sie im Rahmen einer umfassenden Sanierung
der vorhandenen Schulgebäude nicht erneut
umzubauen sind.
Deshalb ist bei diesen wie bei allen anderen öffentlichen Bauten bereits im Rahmen der Ausschreibung
und
Planung
die
behindertengerechte Herstellung der neu zu
errichtenden
solitären
bzw.
angebauten
Bauwerksteile zu gewährleisten. - Ich erinnere
an den heute gefassten Beschluss zum
behindertengerechten Ausbau des Neuen Rathauses. - Das schließt Barrierefreiheit, den Einbau
von
Behinderten-WCs
und
bei
mehrgeschossigen Bauwerken auch den Einoder Anbau eines Aufzugs ein. Falls der
Schulstandort bzw. das Schulgebäude noch nicht
behindertengerecht ausgebaut ist, ist zumindest
die problemlose Nachrüstung zu sichern bzw.
sind Anbauten barrierefrei anzubinden, damit für
den jeweiligen Schulstandort nur ein Aufzug
errichtet werden muss.
Möglicherweise ist all dies schon mit angedacht es wird ja über eine Generalplanung oder eine
GÜ-Ausschreibung nachgedacht -, aber in der
Vorlage nicht explizit dargestellt worden. Aus diesem Grund haben wir den Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag gestellt und bitten Sie durch Annahme unseres Antrags um Klarstellung.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Ich bitte Kollegen Fabian,
noch einmal zum Änderungsantrag Stellung zu
nehmen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Im Falle der
Lene-Voigt-Schule, Herr Schlegel, ist es so, dass
sie barrierefrei erschlossen ist. Dort ist der Zugang gegeben. Bei der 20. Schule ist es so, dass
die Barrierefreiheit erst mit einer Komplettsanierung hergestellt werden kann. Jetzt einen Aufzug
einzubauen, wäre sehr teuer.
Ich würde vorschlagen, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen, zumindest aber zurückstellen. In
dem einen Fall ist die Barrierefreiheit nach
meiner Kenntnis bereits jetzt gegeben. In dem
anderen Fall wird das für diesen Solitärbau so
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
S e i t e | 27
nicht möglich sein, sondern erst dann, wenn die
gesamte Schule komplett saniert wird.
werden muss. - Ich sehe ein, das ist vielleicht
ingenieurdeutsch.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel noch
einmal.
Oberbürgermeister Jung: Ich kann Ihnen dazu
nur noch einmal sagen: Erstens ist in der LeneVoigt-Schule
der
barrierefreie
Ausbau
gewährleistet. Zweitens ist bei der 20. Schule
aufgrund des Anbaus eine Um- bzw. Aufrüstung
mit einem Aufzug nach unserer Meinung wegen
der interimistischen Lösung zu teuer. Erst wenn
das gesamte Gebäude eingeordnet ist, ist das
realisierbar. So ist der Plan.
Stadtrat
Schlegel
(DIE
LINKE):
Herr
Oberbürgermeister!
Sehr
geehrte
Frau
Bürgermeisterin Dubrau! Sehr geehrter Herr
Bürgermeister Fabian! Die Sprache des
Ingenieurs ist eine Zeichnung. Wären ordentliche
Pläne beigefügt gewesen, hätte man das
kontrollieren oder daraus entnehmen können.
Jetzt liegt das nur in Textform vor. Ich denke, das
würde jedem auf der Baustelle um die Ohren
fliegen.
Wir haben mit unserem Antrag nicht etwa gefordert, dass sofort zwingend ein Aufzug zu
errichten ist, sondern dass die baulichen
Voraussetzungen geschaffen werden, damit bei
einer Komplettsanierung entweder am Anbau
oder an der Bestandsschule ein Aufzug
nachrüstbar ist. So steht es explizit in unserem
Antrag.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, ich
lese Ihren Antrag so, dass Sie, wenn baulich
nicht anders möglich, einen Aufzug fordern.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Nein.
Oberbürgermeister Jung: In Ihrem Antrag heißt
es:
Im Rahmen der Ausschreibung ist …
die behindertengerechte Herstellung zu
gewährleisten … Das schließt bei mehrgeschossigen Bauwerksteilen den Einbzw. Anbau eines Aufzuges ein. Falls
der
Schulstandort
bzw.
das
Schulgebäude
noch
nicht
behindertengerecht ausgebaut sind, ist
zumindest die problemlose Nachrüstung
zu sichern.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Genau das wird
beantragt, nämlich: Falls noch nicht vorhanden,
muss es zumindest technisch so vorgesehen
werden. - Ich sage es einmal ganz einfach: Wir
haben zum Beispiel in Portitz einen flachen
Anbau angesetzt. Wäre dieser nicht barrierefrei
gewesen, hätte es möglicherweise die Forderung
gegeben, dass die Schule auch über diesen
Anbau barrierefrei erreichbar sein und deshalb
auch dieser einen Aufzug erhalten muss. In dem
Moment, wo Barrierefreiheit bereits hergestellt
oder zumindest gesichert ist, muss es von
vornherein möglich sein, am Anbau oder am
Bestandsgebäude einen Aufzug nachzurüsten,
ohne dass dieser jetzt sofort beschlossen
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): So steht es
auch in unserem Antrag, nicht aber in Ihrer
Vorlage.
Oberbürgermeister Jung: Wenn Ihr Antrag so
zu verstehen ist, können wir ihn übernehmen. Ich
hatte ihn bisher nicht so verstanden.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Es
geht darum, dass, wenn die Schule barrierefrei
ist, natürlich auch der Anbau barrierefrei sein
muss.
Oberbürgermeister Jung: Das ist doch logisch.
Aber dann muss man es anders formulieren.
Stadträtin Körner Bündnis 90/Die Grünen): Das
wurde im Fachausschuss nicht eindeutig so gesagt, sondern dort wurde die Barrierefreiheit infrage gestellt. Es geht hier nicht nur um einen
Aufzug, sondern auch um breitere Türen usw.
Das alles beinhaltet Barrierefreiheit. Genau
davon war im Fachausschuss keine Rede. Dort
hieß es: nicht barrierefrei.
Oberbürgermeister Jung: Aber hier steht etwas
anderes, Kolleginnen und Kollegen.
Wir geben zu Protokoll: Die Barrierefreiheit wird
im Rahmen der Gesamtherstellung der Schule
gewährleistet. Für das zu errichtende Solitär ist
das jetzt nicht möglich. Es wird aber so
ausgerüstet,
dass
es
im
Falle
der
Gesamtherstellung barrierefrei genutzt werden
kann.
Sind Sie mit dieser Protokollnotiz einverstanden,
Herr Schlegel? - Ja.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt
dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich sehe eine
Gabelmann.
Wortmeldung
von
Frau
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich will einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Ich bitte darum, die Türen vorzeitig zu öffnen. Der Nikolaus
steht draußen.
Oberbürgermeister Jung: Vor der Pause, noch
während der Sitzung kommt der Nikolaus. Nach
der Nikolausüberraschung unterbreche ich die
Sitzung für eine halbe Stunde. Wir setzen die
Ratsversammlung um 17 Uhr fort.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen
und
Herren!
Wir
setzen
die
Ratsversammlung jetzt fort. Wir bedanken uns
beim Jugendbeirat für die Nikolausüberraschung.
Bevor ich die Einwohneranfragen aufrufe, darf
ich Ihnen mitteilen: Herr Dr. Junold lässt Sie
ganz herzlich grüßen - er war nur deshalb noch
nicht anwesend, weil wir die Tagesordnung so
zügig abgearbeitet haben - und bedankt sich
herzlich für den einstimmigen Beschluss zum
„Zoo der Zukunft“.
8
Einwohneranfragen
Die Einwohneranfrage 8.1 stellen wir zunächst
zurück, weil Herr Krause noch nicht hier ist.
8.2 Ostwache (VI-EF-03542)
Einreicher: Jens-Eberhard Jahn
Wir begrüßen dazu Herrn Jahn und Herrn Kaiser.
Seien Sie herzlich willkommen! - Frau Kollegin
Dubrau wird die Anfrage beantworten.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Jahn! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Stadträte und Besucher auf der Tribüne! Zum Sachverhalt. Die Branddirektion, Abteilung Technik, nutzt derzeit sowohl die Nebengebäude als auch Teile der alten Feuerwache
Ost selbst, beispielsweise die Fahrzeughalle. Mit
der Fertigstellung des Feuerwehrzentrums
Leipzig in der Gerhard-Ellrodt-Straße - das wird
voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres
2018 sein - wird die Abteilung Technik das
Gelände der ehemaligen Feuerwache Ost
beräumen.
Aufgrund der Komplettsanierung der Hauptfeuerwache ab dem kommenden Jahr ist die Branddirektion jedoch gezwungen, die Mitarbeiter, die
derzeit in der Hauptwache arbeiten, für den Zeitraum der Sanierung in anderen Verwaltungsgebäuden unterzubringen. Derzeit wird geprüft,
ob hierfür gegebenenfalls der Flachbau der alten
Feuerwache Ost in Betracht kommt. In diesem
Fall könnte dieser Gebäudeteil erst 2021 als
Fachliegenschaft aufgegeben werden. Der Großteil des Objektes steht jedoch bereits ab dem
S e i t e | 28
Auszug der Abteilung Technik im Jahr 2018 zur
Verfügung.
Darüber hinaus prüft die Verwaltung, ob die Ostwache als Ersatzstandort für den Wertstoffhof
Brüderstraße 13 sowie die Meisterbereiche
Rosentalgasse 14 und Liebigstraße 28 der Abteilung Grünanlagen benötigt wird oder ob diese
Nutzung auf dem bereits endverhandelten und
durch das ASW finanzierten Grundstück an der
Geithainer Straße abgesichert werden kann.
Zur Frage 1. Die Ostwache ist eine städtische
Liegenschaft. Die Stadt Leipzig könnte dem
Grunde nach ein Erbbaurecht vergeben, das
durch Konzeptvergabe die strategischen Ziele
der Stadt absichert. Allerdings könnten sich auch
andere Betreibermodelle ergeben, die diese
Zielstellung
absichern.
Damit
wird
die
Quartiersentwicklung
stabilisiert
und
eine
kommunale Liegenschaft gesichert. Wenn die in
der
Anfrage
genannte
Rechtsform
der
Genossenschaft
sich
als
wirtschaftlich
angemessenes Konstrukt erweist, bestehen
keine Einwände, dies als eine Trägerform zu
unterstützen.
Zur Frage 2. Falls in der Verwaltung kein Eigenbedarf für die Nutzung des Grundstücks besteht
- ich hatte einleitend dargestellt, was derzeit
geprüft wird -, ist die Frage wie folgt zu
beantworten:
Stadterneuerung bedeutet auch die Etablierung
von
Akteursnetzen,
die
in
allen
Themenbereichen
der
Stadtteilentwicklung
integriert
sind.
Dadurch
werden
die
gegenwärtigen und die zukünftigen Aktivitäten
zur Stabilisierung des Leipziger Ostens getragen.
Auf dieser Basis haben das Dezernat Wirtschaft
und Arbeit und mein Dezernat den Vorschlag
entwickelt, die Institution Alte Feuerwache als
Mehrzielprojekt zu etablieren. Das Projekt „Alte
Feuerwache“ basiert auf dem Integrierten
Stadtentwicklungskonzept
Leipziger
Osten,
beschlossen durch Ratsbeschluss 1564/13 vom
20.03.2013, und setzt durch Konkretisierung die
Handlungsstrategien im Bereich Anger-Crottendorf um. Die Konzeptbausteine Nachbarschaft,
Wirtschaft und Beschäftigung, Integration, Inklusion sowie Klima und Energieeffizienz finden
dann inhaltliche Berücksichtigung.
Die Feuerwache Ost befindet sich in Bezug auf
den Parkbogen Ost in einer sehr prominenten
Lage. Sie ist so etwas wie das Eingangsportal für
den ersten Abschnitt, der im Zuge des Parkbogens Ost errichtet werden soll. Deshalb ist es
für die Stadtverwaltung wichtig, das Projekt „Alte
Feuerwache“ nach Möglichkeit umzusetzen. Auf
Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Förderantrags „Nationale Projekte des Städtebaus“
wird der bürgerschaftliche Initiativansatz aufgegriffen und konzeptfrei fortgesetzt. Der Beschluss
beinhaltet darüber hinaus die Generierung von
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Arbeit im Quartier. Die alte Feuerwache würde
zukünftig auch wirtschaftsfördernde Elemente
tragen.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf
hinweisen, dass noch keine Entscheidung
getroffen worden ist, in welche Richtung die
tatsächliche Entwicklung gehen soll.
Oberbürgermeister
Jung:
Danke,
Frau
Dubrau. - Es gibt die Möglichkeit zur Nachfrage.
- Herr Jahn, bitte.
Jahn (Einwohner): Herzlichen Dank, Frau
Dubrau, für Ihre Ausführungen. Sie haben zum
Schluss gesagt, es sei noch keine Entscheidung
gefallen. Haben Sie eine Prognose, wann mit
einer Entscheidung zu rechnen ist? Und: Wenn
die Verwaltung noch länger braucht, um zu einer
Entscheidung zu kommen, bestünde Ihres
Erachtens die Möglichkeit, dass der Stadtrat und
nicht die Verwaltung diese Entscheidung trifft?
Bürgermeisterin Dubrau: Die letztendliche Entscheidung hat in jedem Fall der Stadtrat. Ich
hatte gesagt, dass ein Großteil der Gebäude
sowieso noch bis zum dritten Quartal 2018 in
Nutzung ist. Das heißt, wir haben schon noch ein
bisschen Zeit. Ich denke, wir sollten den Prozess
ausdiskutieren und am Ende die beste Lösung
finden.
Jahn (Einwohner): Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Jahn, noch ein
Satz von meiner Seite. Ich möchte Ihnen erst
einmal ein Kompliment machen für die Arbeit der
letzten Monate. Ich habe mich mit Ihrem Papier
beschäftigt und finde es bemerkenswert, wie Sie
die Idee der Genossenschaft verfolgen und mit
welcher Energie, Potenz und Initiativkraft hier
agiert wird. Das finde ich sehr sympathisch. Wir
werden uns bemühen, weiterhin miteinander im
Gespräch zu bleiben. Danke schön!
Ich sehe, Herr Krause ist immer noch nicht da.
Dann
entfällt
die
Beantwortung
seiner
Einwohneranfrage.
9
Petitionen
9.1
Permanente Lärm- und Feinstaubbelastung durch Reise- und Stadtrundfahrtbusse in der Menckestraße, Höhe Schillerhaus (VI-P-03192)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.1.1 dazu VSP (VI-P-03192-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
S e i t e | 29
Der Beschlussvorschlag klingt gut. Gibt es Nachfragen dazu? - Dann bitte ich Sie um Ihr
Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen
Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es wird einstimmig dem Votum
des Petitionsausschusses gefolgt.
Zurück zu den Vorlagen unter TOP 18:
18.5 Bau- und Finanzierungsbeschluss Kita
Hans-Otto-Straße 2a/2b, 04279 Leipzig,
Energetische
Modernisierung
und
brandschutztechnische
Ertüchtigung
i. V. m. einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in 2016
in Höhe von 74.500 € (VI-DS-02996)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie
um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen
Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.6 Überplanmäßige Aufwendungen nach
§ 79 SächsGemO für die Gewährung der
Schülerbeförderung 2016 (VI-DS-3043)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.7 Bestellung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses zum
21.12.2016 für den Eigenbetrieb der
Stadt Leipzig - Städtisches Klinikum
„St. Georg“ Leipzig - (VI-DS-03113)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
18.8 Bestellung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2016 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (VI-DS-03114)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen
Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
18.9 Bestellung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2016 für den Eigenbetrieb der
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe - (VI-DS-03115)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
18.10 EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen
2014-2020
Förderung
von
Baumaßnahmen - Philippus Leipzig,
Aurelienstraße 54, Energetische und
bauliche Sanierung des Kirchenbaus
inkl.
Nebenräume
zu
einem
öffentlichem Veranstaltungsort, 1.
Bauabschnitt (VI-DS-03124)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir wünschen dem Projekt alles Gute.
18.11 EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen
2014-2020, Maßnahme „Hocheffiziente
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gespeiste Wärmeversorgung Leipziger
Westen, Anschluss öffentliche Gebäude - östlicher Hauptstrang“ (VI-DS03222)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
18.12 Vertragserfüllung der Stadt Leipzig,
Branddirektion, gegenüber den Leistungserbringern im Rettungsdienst überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79
der Sächsischen Gemeindeordnung
als Liquiditätsvorgriff (VI-DS-03197NF-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.13 Verordnung der Stadt Leipzig über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen im Jahr 2017 aus besonderem Anlass (VI-DS-03252)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
18.13.1 dazu ÄA (VI-DS-03252-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
S e i t e | 30
Bitte schön, Herr Georgi.
Stadtrat Georgi (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister!
Meine
verehrten
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte
Stadtratskolleginnen
und
Stadtratskollegen!
Meine nun folgenden Worte sind dazu angetan,
den von uns vorgelegten Änderungsantrag zur
Vorlage 03252 über das Offenhalten der
Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2017
zu erläutern.
Schon an dieser Stelle möchte ich die anwesenden Ratsmitglieder um Zustimmung zu unserem
Kompromissvorschlag bitten. Wie dem einen
oder anderen von Ihnen sicherlich bekannt ist,
ringen wir als CDU-Fraktion immer wieder bei
derartigen Vorlagen um ein gemeinsames und
einheitliches
Stimmverhalten.
Diese
Geschlossenheit ist uns als Ratsfraktion ein
wichtiges Gut.
Wo liegen nun unsere Standpunkte? Wir sind die
Partei der sozialen Marktwirtschaft und stehen
fest für die Werte Europas. Wir achten auf die
sozialen Werte unserer Gesellschaft. Der
Sonntag steht in unserem Land für einen Tag der
Ruhe und der Erholung. Arbeitnehmer aus vielen
Wirtschaftsbranchen haben, auch bedingt durch
die Entwicklung der zurückliegenden Jahre,
immer weniger Gelegenheit, einen freien Tag in
der Woche fest einzuplanen. So sind zum
Beispiel für viele Beschäftigte des Gesundheitsund Pflegesektors, der Polizei und Feuerwehren,
des
öffentlichen
Personennahund
fernverkehrs, aber auch der Gastronomie
planbare freie Sonntage selten. Dabei ist dieser
Tag oftmals die einzige Möglichkeit, gemeinsame
Zeit mit der Familie zu verbringen. Ein ruhiges
Mittagessen und ein fröhliches Kartenspiel
gehören für die am Sonntag arbeitenden
Menschen in unserem Land nicht mehr zur
Normalität.
Unsere europäische Kultur steht für den arbeitsfreien Sonntag. Bereits im Mittelalter entwickelte
sich diese Tradition. Natürlich kam es immer wieder zu Angriffen auf den arbeitsfreien Sonntag.
Speziell in Zeiten einer sich rasant entwickelnden
Industrialisierung stand der freie Sonntag einer
wachsenden Produktivität im Wege. Bereits in
der Weimarer Republik gab es entsprechende
gesetzliche Regelungen, die später Eingang in
unser Grundgesetz gefunden haben. Nicht nur
die Kirchen, sondern auch Verbände und
Organisationen bis hin zu den Gewerkschaften
setzen sich für den Erhalt des arbeitsfreien
Sonntags als Teil des europäischen Kulturerbes
ein. Europa steht für einen freien Tag in der
Woche.
Wir sind aber eben auch die Partei der sozialen
Marktwirtschaft. Wir stehen für eine angemessene unternehmerische Freiheit. Dazu gehört
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
auch, den einzelnen Marktakteuren Freiraum für
das individuelle unternehmerische Handeln zu
geben. In den zurückliegenden Jahren haben wir
festgestellt, dass die Protagonisten des verkaufsoffenen Sonntags verantwortlich damit umgehen.
Auch das Internet greift hier verändernd ein.
Wenn der stationäre Einzelhandel heutzutage
bestehen will, muss er sich auch bei den
Öffnungszeiten den Wünschen seiner Kunden
angemessen präsentieren. Der Hauptverband
des deutschen Einzelhandels sieht Gefahren für
bis zu 50.000 Läden in den Innenstädten.
Nach ausführlicher Diskussion und intensiver Beratung in unserer Fraktion haben wir deshalb diesen Änderungsantrag eingebracht. Dieser
schlägt Ihnen, sehr geehrte Ratskolleginnen und
-kolle-gen, die Reduzierung der verkaufsoffenen
Sonntage von geplanten vier auf drei Tage vor.
Dabei haben wir nicht willkürlich gestrichen.
Vielmehr halten wir den vorgeschlagenen 5.
November 2017, den Sonntag während des 60.
Internationalen Festivals für Dokumentar- und
Animationsfilm, aus den genannten Gründen für
entbehrlich. Diese Veranstaltung kann aus
unserer Sicht auf einen verkaufsoffenen Sonntag
verzichten. Nach Meinung der CDU-Fraktion
kommen die Besucher dieses Festivals in unsere
Stadt, um die präsentierten Filme aufmerksam zu
verfolgen. Die Besucher der Filmvorführungen
planen die Besuchstage nach dem Kalender des
Festivals. Sie gehen oft in mehrere Vorführungen
hintereinander. Es steht die Filmkunst und
weniger der Konsum im Mittelpunkt. Auch folgen
im Dezember 2017 zwei weitere geplante
verkaufsoffene Sonntage.
Es ist nun an Ihnen, werte Ratsmitglieder, über
den vorgelegten Kompromiss abzustimmen. Ich
bitte Sie um ein mehrheitliches Votum für
unseren Änderungsantrag. Für den Fall, dass wir
mit unserem Antrag scheitern, kündige ich schon
jetzt an, dass wir als Fraktion diese Vorlage
geschlossen ablehnen werden. Sehr geehrte
Ratskolleginnen und -kollegen, stimmen Sie mit
Mehrheit für unseren Änderungsantrag! Senden
Sie damit ein deutliches Zeichen an alle
Beteiligten! Geben Sie dem Sonntag eine
Chance und unterstützen Sie die Händler in
ihrem produktiven Treiben! - Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Georgi, ich weiß nicht, wo der
Unterschied zwischen drei und vier Tagen liegt,
außer in der Zahl selbst. Wenn Sie wirklich die
christlichen Werte oder die Werte, die sich in Mitteleuropa entwickelt haben, die für einen freien
Sonntag stehen, im Blick hätten, müssten Sie
alle verkaufsoffenen Sonntage ablehnen; ganz
S e i t e | 31
klar. Dass Sie uns das hier als Kompromiss
vorschlagen, verstehe ich nicht, zumal das
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im
Freistaat Sachsen vier Tage für zulässig hält.
Nun kann man darüber streiten, ob man das machen
will
oder
nicht.
Das
ist
eine
Gewissensfrage; da gebe ich Ihnen recht. Wir
sind uns in dieser Frage auch nicht einig, aber
wir haben es anders gelöst. Bei uns wird frei
abgestimmt. Jeder kann so abstimmen, wie er
glaubt, richtig abzustimmen. Ich persönlich
denke, vier Tage wollen die Leipziger auch. Aus
meiner Sicht sind diese vier Tage zeitlich auch
gut platziert. Ich bin dafür, dem zuzustimmen.
Ein Teil meiner Fraktion wird das nicht tun. Fakt
ist aber: Bei uns darf jeder so abstimmen, wie er
denkt. Wenn die Sache bei euch von so
dramatischer Wichtigkeit ist, dann tut mir das,
ehrlich gesagt, ein bisschen leid. - Ende.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt Wortmeldungen von Herrn Bär, Herrn Kühne, Frau Heller und
Herrn Morlok.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Ich finde es sehr gut
und wichtig, die Diskussion zu den Themen
„christlicher Sonntagsschutz“ und „Arbeitnehmerschutz“ jetzt auch hier im Stadtrat zu führen. Im
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit diskutieren
wir den Arbeitnehmerschutz in Zusammenhang
mit dieser Vorlage jedes Jahr. Auch innerhalb der
SPD-Fraktion haben wir uns damit auseinandergesetzt. Auch bei uns gibt es Mitglieder, die sich
aus Gründen des christlichen Sonntagsschutzes
oder des Arbeitnehmerschutzes der Mehrheitsmeinung unserer Fraktion nicht anschließen können, und das ist auch völlig in Ordnung.
Es gibt sehr wichtige und gute Antworten auf die
Fragen, die diesbezüglich gestellt werden. Ich
will zunächst auf das Thema „christlicher Sonntagsschutz“ eingehen. Wichtig zu wissen ist,
dass sich diese Vorlage nicht gegen
Arbeitnehmerschutz
oder
christlichen
Sonntagsschutz ausspricht, sondern dass mit
den vorgeschlagenen vier verkaufsoffenen
Sonntagen bereits eine Abwägung unter
Einbeziehung dieser Argumente erfolgt ist. Der
Bundes- und Landesgesetzgeber sagt klar, dass
die Läden an verkaufsoffenen Sonntagen nicht
während der Zeit der Hauptgottesdienste
geöffnet haben dürfen, dass sie die Verkaufszeiten auf fünf Stunden zu beschränken haben und dass sie nach 18 Uhr schließen
müssen, auch vor dem Hintergrund, dass es in
den Abendzeiten noch christliche Messen gibt,
die es zu schützen gilt. Diese Argumente sind
meiner Meinung nach in der Vorlage abgewogen
und berücksichtigt.
Ich erinnere auch noch einmal daran, dass 2010,
als wir alle vier verkaufsoffenen Sonntage in den
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Advent gelegt hatten, die beiden Kirchen
dagegen interveniert und gefordert haben, dass
an maximal zwei Adventssonntagen geöffnet
werden darf und diese nicht hintereinander
liegen dürfen. Auch das ist bereits Teil der
Abwägung in dieser Vorlage, nämlich zu sagen:
Wir belasten das nicht in der Zeit der Stille des
Advents, und wir überlasten auch die
Arbeitnehmer nicht, damit sie nicht jedes
Adventswochenende arbeiten müssen.
Kommen wir nun zum Thema „Arbeitnehmerschutz“. Dieses wichtige Thema haben wir
sowohl im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
als auch in unserer Fraktion immer wieder
erörtert. Auch hier ist ganz klar zu sagen: Auf
Bundesebene ist durch das Arbeitszeitgesetz
ganz klar geregelt, dass kein Arbeitnehmer
gezwungen werden darf, an verkaufsoffenen
Sonntagen zu arbeiten. In der Praxis sieht das
so aus, dass die Mitarbeiter in den einzelnen
Einzelhandelsunternehmen
das
Angebot
bekommen, freiwillig zu arbeiten. Konkret: Das
bedeutet nicht, dass die Arbeitnehmerrechte
eingeschränkt werden; im Gegenteil, die
Arbeitnehmer erhalten eine zusätzliche Option,
nämlich die Möglichkeit, sich ein zusätzliches
Einkommen zu verschaffen.
Man sollte dabei auch bedenken, dass viele Mitarbeiter im Einzelhandel nicht mehr Vollzeit
arbeiten,
sondern
mit
einer
geringeren
Stundenzahl beschäftigt sind. Viele von ihnen
wollen diese Möglichkeit nutzen, um sich etwas
dazuzuverdienen. Die diesbezüglichen Angebote
sind ja auch sehr attraktiv gestaltet: Neben dem
zusätzlichen Verdienst erhalten die Mitarbeiter
Zuschläge von 100 bis teilweise 150 Prozent in
einzelnen Unternehmen oder sie haben die
Alternative, die erbrachten Stunden in Freizeit
umwandeln zu können, um beispielsweise an
anderen Tagen, wo es besser passt, mit der
Familie zusammen zu sein oder den Urlaub zu
verlängern oder wie auch immer.
Insofern denke ich kann man ganz klar die Antwort geben, dass in dieser Vorlage zu den vier
verkaufsoffenen Sonntagen bereits alle Argumente zum Arbeitnehmerschutz und zum christlichen Sonntagsschutz entsprechend abgewogen
sind. Ihre Kritik, diese Vorlage würde diese
beiden Argumente außer Acht lassen, greift
meiner Meinung nach nicht.
Die Frage, die wir als Fraktion zu klären haben,
ist: Wie gehen wir mit dem Änderungsantrag der
CDU-Fraktion um? Herr Georgi, Sie haben ja
schon ganz deutlich das Abstimmungsverhalten
Ihrer Fraktion angedeutet. Das müssen wir so
zur Kenntnis nehmen. Wenn ich es recht sehe,
werden wir heute aufgrund Ihrer Ankündigung
hier im Stadtrat keine Mehrheit für vier
verkaufsoffene Sonntage erzielen können. Das
mag mir nicht gefallen; denn es gibt auch
Argumente, die dafür sprechen, bei den vier
S e i t e | 32
Sonntagen zu bleiben. Aber die Situation ist nun
einmal so wie sie ist.
Nun ist zu überlegen: Wie können wir insgesamt
Verantwortung für unsere Stadt übernehmen?
Sie
haben
Ihren
Antrag
als
Kompromissvorschlag bezeichnet. Ich fühle mich
mit der Formulierung „Kompromiss“ nicht recht
wohl, sondern eher ein bisschen unter Druck
gesetzt. Nichtsdestotrotz müssen wir zur
Kenntnis nehmen, dass es im Stadtrat keine
Mehrheit für vier verkaufsoffene Sonntage geben
wird. Wir als SPD-Fraktion würden gern die
Verantwortung für unsere Stadt wahrnehmen und
sagen deshalb: Bevor jetzt alle vorgeschlagenen
verkaufsoffenen Sonntage fallen, gehen wir auf
Sie zu. Lassen Sie uns das nächstes Jahr noch
besser
vorbereiten
und
die Argumente
transparenter machen. Heute werden wir uns
mehrheitlich in der Fraktion dafür entscheiden,
Ihrem
Änderungsantrag
zu
folgen,
um
wenigstens drei verkaufsoffene Sonntage sicherzustellen.
Abschließend: Der Fachausschuss Wirtschaft
und Arbeit, der sich auch mit diesen Themen befasst hat, hat ohne Gegenstimmen und mit einer
Stimmenthaltung dem Stadtrat empfohlen, der
Ursprungsvorlage zuzustimmen. Ich habe
begründet, warum es aus meiner Sicht
strategisch günstiger ist, jetzt doch auf drei
verkaufsoffene Sonntage zurückzugehen. So
weit meine Argumentation. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne.
Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte!
Liebe
Gäste!
Allen
vier
verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017 können
wir zustimmen, weil das Offenhalten der
Geschäfte in den Nachmittagsstunden an vier
Sonntagen, nämlich an den Markttagen, zur 60.
Dokfilmwoche und an zwei Adventssonntagen wenn Sie dafür sorgen wollen, dass der
christliche Sonntagsschutz gewährleistet sein
soll, hätte ich mir einen Änderungsantrag zu den
beiden Adventssonntagen gewünscht; Ihr
Vorschlag ist aus meiner unmaßgeblichen Sicht
schon ein bisschen komisch -, wie in den
vergangenen Jahren auf freiwilliger Basis geschieht und zeitlich moderat ausfällt. Die Einzelhändler können ihre Waren zum Verkauf anbieten. Bürger unserer Stadt und auch Gäste haben
zu den Markttagen, der Dokfilmwoche und an
zwei Adventssonntagen auch im kommenden
Jahr die Möglichkeit, auch mal sonntags einen
Einkaufsbummel zu machen. Die Angestellten im
Einzelhandel arbeiten an diesen Tagen auf
freiwilliger Basis und bekommen finanziellen
oder arbeitsfreien Ausgleich für ihre sonntägliche
Tätigkeit.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Gerade die 60. Dokumentar- und Kurzfilmwoche
und das 20. Eröffnungsjubiläum der Promenaden
am Hauptbahnhof werden wieder zahlreiche
Gäste in unsere Stadt locken, die auch Kaufkraft
mitbringen. Wenn man die Kurzfilme der Dokfilmwoche, aus welchem Grund auch immer, nicht so
gern mag, kann man auf den Kinobesuch
verzichten und sich stattdessen anderen
Sehenswürdigkeiten Leipzigs zuwenden oder
eben einen Einkaufsbummel machen.
Wie schon im letzten Jahr wird meine Fraktion
dieser Vorlage auch für 2017 zustimmen. - Ich
danke für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller, bitte.
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich wollte ursprünglich nichts dazu
sagen, sehe mich aber durch Ihre Redebeiträge
veranlasst, für ein bisschen mehr Klarheit zu sorgen.
Herr Grosser, ich gratuliere Ihnen dazu, dass die
Linke bei Abstimmungen keinen Fraktionszwang
kennt und alle Mitglieder so abstimmen können,
wie sie wollen. Einen Zwang gibt es bei uns auch
nicht. Auch wir stimmen so ab, wie wir es für
richtig halten. Wir haben uns aber darauf
geeinigt, hier ein geschlossenes Bild abzugeben.
Der Kompromiss besteht auch nicht etwa darin,
Ihnen drei verkaufsoffene Sonntage anzubieten.
Vielmehr ist das auf den Kompromiss bezogen,
auf den wir uns innerhalb unserer Fraktion geeinigt haben. Wir haben Mitglieder, die die Sonntagsöffnung komplett ablehnen, und wir haben
Mitglieder, die auch vier Tagen zustimmen können. Deshalb noch einmal zur Klarstellung: Diesen Kompromiss haben wir intern beschlossen.
Das ist eine Lösung, mit der wir alle leben
können. Deswegen haben wir uns auch
entschieden, geschlossen zu stimmen.
Sie meinten, die Leipziger würden diese vier
Tage wollen. Das ist ein bisschen verwunderlich.
Auf Facebook gab es heute einen FAZ-Artikel
zum Thema. Die Mehrzahl der Leute, die den
Artikel kommentiert haben, war der Meinung:
Den Scheiß braucht eh kein Mensch. - Natürlich
gibt es ein paar Leute, die immer einkaufen
gehen wollen. Aber ich glaube, der Reiz der
Sonntagsöffnung, den es in den Anfangsjahren
gab, ist mittlerweile verflogen. In Zeiten von
steigenden Burn-out-Raten ist es tatsächlich
eher so, dass die Leute einen festen freien Tag,
den sie mit der Familie verbringen können, mehr
zu schätzen wissen, als sonntags shoppen zu
gehen. Aber wie gesagt, wir waren uns da auch
nicht einig; deshalb dieser Kompromiss.
Herr Bär, zum Thema Freiwilligkeit würde ich
gerne noch etwas sagen. In meiner Familie gibt
es jemanden, der im Einzelhandel arbeitet und
S e i t e | 33
deshalb regelmäßig davon betroffen ist. Die Freiwilligkeit war vielleicht am Anfang gegeben. Mittlerweile wollen die meisten Mitarbeiter in dem
Unternehmen, in dem mein Familienangehöriger
tätig ist, an solchen Tagen nicht arbeiten. Es wird
aber trotzdem geöffnet. Also werden die Mitarbeiter genötigt, zu arbeiten. Letztens gab es Post, in
der es sinngemäß hieß, Freizeitausgleich sei
doch eigentlich doof, man möge doch gefälligst
das Geld nehmen. Das alles grenzt schon sehr
an Nötigung und hat mit Freiwilligkeit nichts mehr
zu tun. Das ist sicherlich nicht in jedem
Unternehmen so, aber dort ist es Realität. Einer
der Gründe, warum ich dagegen stimme, ist: Ich
glaube nicht, dass die Freiwilligkeit tatsächlich in
allen Unternehmen durchgesetzt wird.
Wie Sie wissen, habe ich eine Weile in England
gelebt und gesehen, wie sich das Leben strukturiert, wenn jeden Sonntag alle Geschäfte
geöffnet sind. Das hat mich nicht überzeugt. Ich
konnte keine positive Veränderung für mein
Leben oder das meiner Mitmenschen erkennen,
geschweige denn einen wirtschaftlichen Effekt.
Auch wenn dort die Läden an 52 Sonntagen im
Jahr geöffnet sind, ist uns Großbritannien
wirtschaftlich nicht so weit voraus, als sich eine
Gewinnsteigerung daraus ableiten ließe.
Zur AfD möchte ich noch sagen: Die
Promenaden haben doch sowieso sonntags
geöffnet, und zwar jeden Sonntag, so auch zum
20. Jubiläum.
Wie gesagt, wir bieten Ihnen drei verkaufsoffene
Sonntage im Jahr 2017 an und würden uns
freuen - auch ich, obwohl ich sie gern ganz abschaffen würde -, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen könnten. Wenn unser Änderungsantrag keine Mehrheit finden sollte, dann
lehnen wir komplett alle ab. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich möchte mich gern mit den Argumenten auseinandersetzen, die Herr Georgi bei
der Begründung des CDU-Änderungsantrags
hier vorgetragen hat. Herr Bär hat zu einer
ganzen Reihe von Punkten bereits ausgeführt.
Seiner Argumentation kann ich mich vorbehaltlos
anschließen. Ich möchte jetzt noch auf einige
Punkte eingehen, die bisher nicht angesprochen
worden sind.
Herr Georgi, Sie hatten in Ihrer Argumentation
die Planbarkeit als einen wichtigen Punkt
angeführt. Nicht planbar sind insbesondere
Springerdienste, die man im Unternehmen
kurzfristig übernehmen muss, sei es am
Wochenende oder werktags, weil ein Kollege
plötzlich erkrankt ist. Das sind die unplanbaren
Dinge. Man hat sich unter Umständen schon
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
etwas anderes vorgenommen und muss darauf
verzichten, weil man für jemand anderen
einspringen muss. Anders verhält es sich bei den
vier verkaufsoffenen Sonntagen. Sie sind
langfristig bekannt. Hier geht es gerade nicht um
das Ungemach, dass man erst am Donnerstag
erfährt, dass man auf das, was man ursprünglich
am Sonntag vorhatte, verzichten muss. Dass am
Sonntag des Dokfilmfestivals das Geschäft geöffnet ist, ist langfristig bekannt und planbar.
Richtig ist, dass es Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer gibt, die sich entweder aufgrund
der Freizeitausgleichs oder des zusätzlichen
Verdienstes bewusst dafür entscheiden, an
verkaufsoffenen Sonntagen zu arbeiten. Wenn
die Vorgaben Freiwilligkeit und Freizeitausgleich
nicht eingehalten werden - das sind gesetzliche
Vorgaben, die eingehalten werden müssen -,
muss das stärker kontrolliert und gegebenenfalls
sanktioniert werden. Wenn wir hier im Stadtrat
solche Dinge von vornherein gar nicht erst
ermöglichen,
weil
irgendjemand
sie
missbrauchen und rechtswidrig handeln könnte,
dann würden wir hier viele Dinge nicht mehr
beschließen können. Ich bitte Sie also, diese
beiden Dinge zu trennen.
Kommen wir zur europäischen Kultur, Herr
Georgi. Ich bin Ihrer Fraktionskollegin Frau
Heller sehr dankbar, dass Sie von ihren eigenen
Erfahrungen in Großbritannien berichtet hat, das,
wenn auch nicht mehr zur EU, immer noch zu
Europa gehört. Auch in anderen europäischen
Nachbarstaaten ist am Sonntag geöffnet. Sie
hatten eben auch das Argument „christliche
Tradition“ angeführt. Wenn ich mir anschaue, wie
viele Mitglieder der christlichen Kirchen wir hier
im Freistaat Sachsen haben und wie hoch der
Anteil der Kirchenmitglieder in anderen Ländern
ist, an denen die Sonntagsöffnung gilt, frage ich
mich schon, ob das wirklich noch ein Bestandteil
der christlichen Tradition ist. Schauen Sie mal
auf das sehr stark katholische Polen! Auch dort
sind die Läden sonntags geöffnet.
Ich stelle nicht in Abrede, dass man aus guten
Gründen für eine Sonntagsöffnung oder gegen
eine Sonntagsöffnung sein kann. Aber die Argumente, die Sie angeführt haben, sind doch in
weiten Punkten nicht zielführend.
Kommen wir jetzt zum Parteitaktischen. Die
Differenz zwischen vier und drei ist null, wenn Ihr
Kompromissvorschlag hier keine Mehrheit findet.
Das, liebe Kollegen von der CDU, werden Sie
dann Ihren Wählerinnen und Wählern, aber auch
den Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern
erklären müssen. Ich erinnere an die
Abstimmung zur Schwimmhalle am Otto-RunkiPlatz im Oktober. Da waren die einen mit dem
Standort nicht zufrieden, und den anderen fehlte
das Gras auf dem Dach. Das Ergebnis ist: Im
Osten können die Kinder nicht schwimmen
gehen.
S e i t e | 34
Die Frage ist, ob wir hier im Stadtrat, die wir in
der Verantwortung für unsere Mitbürgerinnen
und Mitbürger stehen, die Kraft haben, zum
Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Leipzig Kompromisse zu finden, die wirklich
Kompromisse sind, und auf dieser Basis
Entscheidungen zu treffen, oder ob wir mit einer
Ankündigung wie „Wenn du nicht zustimmst,
dann stimme ich ganz dagegen“ versuchen, die
Kolleginnen und Kollegen unter Druck zu setzen
und ihr Abstimmungsverhalten zu beeinflussen.
Ich kann an Sie alle nur appellieren: Liebe
Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie so ab,
wie Sie denken! Wenn Sie vier verkaufsoffene
Sonntage wollen, dann stimmen Sie für die vier
und lehnen Sie den Änderungsantrag der CDU
ab. Dann wird die CDU den von ihr angedachten
Kompromiss der Bevölkerung in Leipzig zu
erklären haben. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller, dann
noch einmal Herr Georgi.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Heller, Sie meinten, es würde sonntags
nicht mehr so viel eingekauft. Der verkaufsoffene
Sonntag, auch der anlässlich der Dokfilmwoche,
basiert auf Freiwilligkeit. Meinen Sie denn, dass
ein Unternehmer, der ein Ladengeschäft besitzt,
freiwillig öffnen würde, wenn er an diesem Tag
ein Minusgeschäft erwartet? Das können Sie
doch niemandem erklären. - Das ist die erste
Frage.
Die zweite Frage lautet: Warum haben Sie denn
letztes Jahr vier verkaufsoffenen Sonntagen zugestimmt?
Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi.
Stadtrat Georgi (CDU): Kurz an Herrn Keller:
Man darf Meinungen auch mal ändern, wenn
man neue Informationen und Erkenntnisse
gewonnen
hat.
Ich
kann
Ihnen
nur
anheimstellen, das für die Zukunft zu bewahren.
An Herrn Morlok: Drei statt vier ist nicht gleich
null. Man muss nicht Mathematik studiert haben,
um zu wissen, dass es ein Minus von eins ist.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Dann kommen wir jetzt
zur Abstimmung.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion. Wer dem zustimmt, bitte ich um
das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch wenn das Ergebnis eindeutig ist,
lasse ich die Stimmen gern auszählen.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Abstimmung: 27 dafür, 32 dagegen, 2
Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag
abgelehnt.
Ehe wir zur Abstimmung über die Vorlage kommen, Herr Bär zur Geschäftsordnung.
S e i t e | 35
31.12.2015 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (VI-DS-03360)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt gegen
den Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Stadtrat Bär (SPD): Ich beantrage, über die in
der Vorlage genannten Sonntage einzeln
abzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Bleiben Sie gelassen! - Herr Bär, das ist nicht möglich. Das ist
nicht Gegenstand der Beschlussfassung. Der
Beschlusstext ist auf dem Deckblatt vermerkt.
Abstimmung über die Vorlage. Wer stimmt dem
vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich bitte auch hier
um Auszählung.
Abstimmung: 30 dafür, 29 dagegen, 1 Enthaltung. Damit ist so beschlossen.
18.14 Bau- und Finanzierungsbeschluss
zum
Ersatzneubau
der
Brücke
Tauchaer Straße über die Parthe - 1.
Änderung in Verbindung mit einer
überplanmäßigen Auszahlung gemäß
§ 79 (1) SächsGemO) (VI-DS-03223)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer stimmt gegen diesen
Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.15 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig (VIDS-03236)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt dem
nicht zu? - Wer enthält sich?
18.18 Wirtschaftsplan 2017 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
(VI-DS-03278)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.19 Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes „Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe“ (VKKJ) der Stadt
Leipzig (VI-DS-03279-NF-03)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.20 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St.
Georg" Leipzig (VI-DS-03280)
Einreicher. Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie
um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.21 Wirtschaftsplan des Kommunalen
Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE)
für das Jahr 2017 (VI-DS-03305)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Bitte schön, Herr Kriegel.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.16 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis
31.12.2015 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
(VI-DS-03276)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Klare Vorvoten. - Wortwünsche sehe ich nicht.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.17 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Meine Damen und Herren! Unsere
Fraktion wird nach langer Abwägung diesem
Wirtschaftsplan nicht zustimmen. Ich möchte das
kurz begründen. Wir sehen es als nicht
zielführend an, dass dieser Wirtschaftsplan vor
allem auf einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
für Flüchtlinge basiert. Wir sind nach wie vor der
Meinung - das hatten wir auch schon mit
unserem Änderungsantrag zum Haushaltsplan
2017/2018
beantragt
-,
dass
Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete und
noch nicht anerkannte Asylbewerber in der freien
Wirtschaft sinnvoller sind, weil sie dort besser in
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Kontakt zur einheimischen Bevölkerung kommen
und praktische Erfahrungen im Arbeitsleben
sammeln können. Wir würden jetzt eine ganze
Menge Geld im Eigenbetrieb Engelsdorf für eine
Integrationsmaßnahme ausgeben, und das
obwohl der Probelauf gezeigt hat, dass von den
ursprünglich 100 Personen schon nach wenigen
Tagen nicht mehr alle dort erschienen. Wie
gesagt, aus diesem Grund lehnen wir den
Wirtschaftsplan ab.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.22 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig (VIDS-03364)
Einreicher: Dezernat Kultur
Dazu gibt es Wortwünsche von Frau Niermann
und Herrn Morlok.
Stadträtin Niermann (CDU): Ich würde gern
auch zu den nachfolgenden Wirtschaftsplänen
der Kultureigenbetriebe ausführen.
Oberbürgermeister Jung: Dann rufe ich jetzt
auch die Tagesordnungspunkte 18.23 bis 18.26
auf:
18.23 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt (VIDS-03365)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.24 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann
Sebastian Bach“ (VI-DS-03367)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.25 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (VI-DS03373)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.26 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig (VI-DS-03377)
Einreicher: Dezernat Kultur
Bitte schön, Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Beigeordnete! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Leiter bzw. Stellvertreter
unserer Eigenbetriebe! Liebe Gäste! Und wieder
einmal geht es um die Kultureigenbetriebe und
wieder einmal um die Wirtschaftspläne.
Nachdem wir vor einem Monat über die
S e i t e | 36
Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 abstimmen
sollten - Sie erinnern sich: die CDU-Fraktion hat
sich an den Abstimmungen nicht beteiligt, weil
wir sie für eine Farce hielten -, liegen uns heute
nun die Wirtschaftspläne für das Jahr 2017 vor.
Die Kultureigenbetriebe beschäftigen den Leipziger Stadtrat schon seit langem. Schon im Verlauf
vergangener Wahlperioden wurde hier über die
Notwendigkeit, die Betriebe neu zu strukturieren,
diskutiert. Die CDU-Fraktion hat hierzu bis heute
mehrere Vorschläge unterbreitet. Leider führten
jahrelange Beratungen, teure Gutachten, dabei
stetig steigende Zuschüsse für die Kultureigenbetriebe aus Steuermitteln und auch die neuen
Anforderungen an eine wachsende Stadt zu keinem Wandel. Es ist uns leider nicht gelungen,
eine Mehrheit hier im Stadtrat von der
Notwendigkeit struktureller Veränderungen zu
überzeugen. Das Beharrungsvermögen großer
Teile dieses Gremiums hinsichtlich eingefahrener
Strukturen haben wir unterschätzt; das geben wir
zu. Ihre Mutlosigkeit, Herr Oberbürgermeister,
hat uns überrascht. Wir können uns nicht
vorstellen, dass Ihnen der Fortbestand unserer
Häuser nicht ebenso am Herzen liegt wie uns.
Mit dem im September hier mit knapper Mehrheit
gefassten Beschluss zu den strukturellen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bis ins
Jahr 2020 wurden die bestehenden Strukturen in
den Kulturbetrieben erst kürzlich noch einmal
zementiert. Das ist sehr bedauerlich, meine
Damen und Herren. Mit den beschlossenen
Zuschüssen werden Finanzbedarfe in den
Häusern bedient und erwartete Tarifsteigerungen
durch den städtischen Haushalt übernommen.
Sie enthalten aber leider für die einzelnen
Häuser keine wirklichen Anreize, dafür zu
sorgen, dass diese Zuschüsse zukünftig
zumindest nicht noch weiter steigen müssen.
Diese Anreize sind unserer Meinung nach aber
dringend erforderlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun liegen also
hier vor uns die Wirtschaftspläne für das Jahr
2017. Sie sind ausgeglichen. Aber können wir
ihnen deshalb auch zustimmen? Wir halten es
für unangemessen, alle Kultureigenbetriebe
gleich
zu
behandeln.
Unser
Fraktionsvorsitzender Frank Tornau hat das
bereits in seiner Haushaltsrede gesagt, und ich
möchte unsere Argumentation hier gerne noch
einmal wiederholen und vertiefen.
Wir wissen, dass es immer sehr schwierig ist, die
Qualität von Kultur zu bewerten. Politik kann sich
bei Diskussionen über Inszenierungen an Theatern und über Spielpläne nur die Finger verbrennen. Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut;
das ist unbestritten. Aber es ist auch unsere
Aufgabe als Stadträte, als gewählte Vertreter der
Bürgerinnen und Bürger, Kriterien zu finden,
nach denen der Erfolg einer Kultureinrichtung
gemessen werden kann.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Oper und Gewandhaus, Schauspiel und Theater
der Jungen Welt erhalten zusammen 87,577 Millionen Euro Zuschüsse aus dem Haushalt der
Stadt Leipzig. Der Steuerzahler lässt sich die
Kultur in Leipzig viel Geld kosten. Das ist gut und
das ist richtig so; denn Leipzig ist eine
Kulturstadt.
Betrachtet
man
jedoch
die
Entwicklung der Ausgaben in den letzten Jahren,
dann kann einem wahrlich angst und bange
werden. Seit den Wirtschaftsplänen 2000/2001
sind die Zuschüsse für die Eigenbetriebe Oper,
Gewandhaus, Schauspiel und Theater der
Jungen Welt um knapp 42,2 Prozent gestiegen
oder in absoluten Zahlen um knapp 26 Millionen
Euro, nämlich von 61,6 Millionen auf knapp 87,6
Millionen Euro heute.
Meine Damen und Herren, zu unseren Pflichten
als Kommunalpolitiker gehört es auch und vor allem, über die Verwendung der uns von unseren
Bürgern zur Verfügung gestellten Steuergelder
zu wachen. Die Mitglieder der CDU-Fraktion
werden sich um diese Aufgabe nicht drücken,
auch nicht im Kulturbereich. Dabei ist ein
ausgeglichener Wirtschaftsplan kein alleiniges
Qualitätskriterium für eine Kultureinrichtung.
Auch ein Theater, das nur wenige Menschen
besuchen,
kann
einen
ausgeglichenen
Wirtschaftsplan vorlegen. Für uns war es wichtig,
ein Kriterium zu finden, Kultur messbar zu
machen. Das Hauptkriterium für die CDUFraktion ist deshalb die Entwicklung der Zuschauerzahlen unter Berücksichtigung der in den
letzten Jahren gestiegenen Einwohnerzahlen.
Kunst und Kultur sind nicht Selbstzweck. Kunst
und Kultur sollen die Menschen erfreuen, sie
zum Nachdenken anregen und sie auch bilden.
Wie viele Menschen erreichen wir eigentlich mit
unseren kommunalen Kulturangeboten? Die Zahl
der Gewandhaus-Besucher ist von 186.000 im
Jahr 2001 auf 256.000 im Jahr 2015 gestiegen;
das ist ein Zuwachs von immerhin 40 Prozent.
Gewachsen sind auch die Besucherzahlen des
Theaters der Jungen Welt: von 35.000 in 2001
auf 56.000 in 2015; das sind immerhin 60
Prozent mehr Besucher. Die Zahl der
Opernbesucher blieb weitgehend gleich, obwohl
die Stadt seit 2001 deutlich gewachsen ist.
Währenddessen ging die Anzahl der SchauspielBesucher sogar zurück: von 77.000 in 2001 auf
62.000 im Jahr 2015. Wie sich die Zuschüsse für
die einzelnen Häuser in den letzten Jahren
entwickelt haben, das wissen Sie selbst, sehr
geehrte Damen und Herren. Ich jedenfalls
könnte durchaus verstehen, wenn sich
angesichts dieser Zahlen das Theater der
Jungen Welt und auch das Gewandhaus
schlecht behandelt fühlen.
Ja, meine Damen und Herren, das ist bitter. Wir
wissen, dass weder die Stagnation der
Besucherzahlen bei der Oper seit 2001 noch der
Rückgang beim Schauspiel auf das Wirken der
heutigen Intendanten zurückzuführen ist. Es
S e i t e | 37
sähe wohl dort noch schlimmer aus, wenn nicht
vor allem Herr Professor Schirmer und auch Herr
Lübbe in den letzten Jahren für einen langsamen
Zuwachs der Besucherzahlen gesorgt hätten.
Aber ohne eine grundlegende Strukturreform,
wie von der CDU-Fraktion mehrfach gefordert,
reichen diese Bemühungen eben nicht aus. Die
CDU-Fraktion erwartet von Schauspiel und Oper,
dass man sich dort Gewandhaus und Theater
der Jungen Welt zum Vorbild nimmt und alle
möglichen und zumutbaren Anstrengungen
unternimmt, die eigenen Zuschauerzahlen und
damit die Einnahmen zu steigern. Solange dies
nicht geschieht, werden und können wir aufgrund
anderer Auffassung den Wirtschaftsplänen von
Oper und Schauspiel nicht zustimmen, so auch
heute nicht. - Ich danke Ihnen für die
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich mache es ein bisschen kürzer, es
geht aber in die gleiche Richtung. - Der Stadtrat
hat
mehrheitlich
beschlossen,
die
Strukturdebatte
im
Bereich
der
Kultureigenbetriebe für beendet zu erklären. Für
die FDP ist das eine unverantwortliche Entscheidung angesichts der Entwicklung der Stadt
Leipzig und der Entwicklung der Ausgaben der
Stadt, insbesondere wenn man Entscheidungen
zur Kultur gegen Entscheidungen zu anderen
Bereichen der Stadt abwägt. Wir hatten in der
letzten
Stadtratssitzung
bereits
darüber
diskutiert. Der FDP ist es leider nicht möglich,
den Wirtschaftsplänen der drei großen Häuser Gewandhaus,
Oper
und
Schauspiel
zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Götze.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Es ist ja nicht so,
als würden wir die Strukturen aus Trägheit
beibehalten, wie Sie hier vermitteln wollen,
sondern wir tun das auf Basis der Ergebnisse
des Actori-Gutachtens aus Gründen der
Vernunft,
da
Zusammenlegungen
keine
spürbaren Effekte bringen werden. Die einzigen
Effekte, die wir durch Einsparungen erzielen
könnten, würden Einschnitte im Kulturbereich mit
sich bringen, die wir alle nicht wollen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich will Frau Niermann noch zwei Sachen mit auf den Weg geben.
Erstens haben Sie schon wieder die falschen
Zahlen referiert. Schon im Betriebsausschuss
Kulturstätten wurde Ihnen gesagt, dass Sie
falsche Zahlen verwenden.
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Zweitens. Wenn Sie Kultur messbar machen wollen und dabei den Eigenwert von Kultur, von
Schönheit, von Ästhetik, von Bildung usw. außer
Acht lassen, dann tut es mir sehr, sehr leid.
Oberbürgermeister
Jung:
Ich
sehe
Wortmeldungen von Herrn Weickert und Herrn
Maciejewski.
Stadtrat Weickert (CDU): Ich will auch etwas zu
den Zahlen sagen. Frau Gabelmann, es gibt
vielleicht nur wenige Ämter, denen man rundum
trauen kann. Aber dem Amt für Statistik und
Wahlen, das die Seite statistik.leipzig.de betreibt,
sollte man schon trauen. Das will ich an der
Stelle auch der Verwaltung mitgeben. Ich glaube,
dass die Damen und Herren dort gute Arbeit
leisten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich wollte Sie eigentlich bitten, dass Sie
Frau Gabelmann zur Ordnung rufen. Sie hat aus
einer geschlossenen Sitzung des Betriebsausschusses berichtet. Ich weiß nicht, ob Sie mich
jetzt zur Ordnung rufen, wenn ich bestätige, dass
das, was Frau Gabelmann gesagt hat, richtig ist.
Es wurde uns dort vorgeworfen, mit falschen
Zahlen zu operieren. Ich möchte eines klarstellen
- auch wenn Herr Schirmer, der den Vorwurf dort
erhoben hat, jetzt nicht im Raum ist -: Die Zahlen
sind aus der amtlichen Statistik der Stadt Leipzig
übernommen und sind bisher auch nicht - das
haben wir nachgeprüft - angezweifelt worden.
Herr Oberbürgermeister, vielleicht können Sie
einmal bilateral zwischen dem Amt für Statistik
und Wahlen sowie Oper und Schauspiel klären,
welche Zahlen tatsächlich zutreffen. Ich denke,
dass die Zahlen, die auf der Internetseite
veröffentlicht worden sind, die richtigen sind, und
mit diesen Zahlen operieren wir.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Jennicke
möchte gerne zu den Zuschauerzahlen und zum
Kriterium Zuschauerzahlen etwas sagen.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ganz knapp
und
auch
im
Rückblick
auf
die
Betriebsausschusssitzung,
ohne
aus
der
geschlossenen Sitzung zu zitieren. Wir haben
umfassend dargestellt, dass die Vergleichsgröße
2001 bis 2015 in der Tat das vernachlässigt, was
in den Zwischenjahren gewesen ist. Wir haben
auch eingeräumt, dass die Zahlen, die an das
Amt für Statistik und Wahlen geliefert wurden,
möglicherweise einer Überprüfung bedürfen, und
haben verabredet, die Zahlen noch einmal
sauber aufzubereiten und Ihnen im Betriebsausschuss im Januar darzustellen.
S e i t e | 38
Ich will das Beispiel Oper herausgreifen. Ihnen
dürfte nicht entgangen sein - das ist ja auch den
Jahresabschlüssen zu entnehmen -, dass sich
die Einnahmen der Oper Leipzig in den letzten
Jahren verdoppelt haben. Die Eigenbetriebe
standen sowohl zuschauerseitig als auch
einnahmenseitig noch nie besser da als heute.
Wir haben uns im Nachgang zu Ihrer Haushaltsrede, Herr Tornau, selbst den Auftrag gegeben,
noch einmal die Zahlen, die an das Amt für
Statistik und Wahlen geliefert wurden, mit den
Zahlen, die im Jahresabschluss festgehalten
sind, zu vergleichen. Wir haben auch angeboten,
ein gemeinsames Projekt zu definieren, nämlich
eine Matrix zu entwickeln, nach welchen
Kriterien Zuschauerzahlen dargestellt werden.
Dass das sehr unterschiedlich ist, haben wir im
Betriebsausschuss auch ausgeführt.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung. Es gibt
kein Naturgesetz, das besagt, dass Strukturveränderungen zu höheren Zuschauerzahlen
führen. Diesen Eindruck konnte man ja Ihrer
Rede entnehmen. Ich denke, das ist kein
Automatismus. So wie die Betriebe jetzt
aufgestellt sind, standen sie noch nie besser da,
und zwar zuschauerseitig und einnahmenseitig.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wahrscheinlich
müssen wir uns daran gewöhnen, dass immer
dann, wenn die Kultur-Häuser auf dem Plan
stehen, die CDU, die den tariflichen Erhöhungen
und deren auskömmlicher Finanzierung in den
nächsten Jahren nicht zugestimmt hat, in die
Bütt gehen wird und auch den nachfolgenden
Entscheidungen nicht zustimmen wird.
Wirtschaftspläne müssen aufgestellt werden, und
sie liegen uns jetzt vor. Mit Sicherheit gibt es im
Betriebsausschuss die Möglichkeit, sich über
Vorschläge auszutauschen, wie die Effizienz hier
noch erhöht werden kann. Ihre bisherigen Vorschläge, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
CDU, sind nicht auf Mehrheiten gestoßen. Auch
Ihr Vorschlag einer Fusion der Häuser hat die
Mehrheit des Stadtrats nicht überzeugt, weil er
nicht zu dem Ziel führt, das wir wollen.
Ich finde es auch schwierig, wenn Sie hier immer
wieder sagen: Ja, die jetzigen Leitungen machen
das ganz prima, aber wir können dem trotzdem
nicht zustimmen. - Dass Sie dem nicht
zustimmen wollen, das ist Ihr gutes Recht; jeder
Stadtrat kann das selbst entscheiden. Aber
Wirtschaftspläne geben denen, die Ihrer Meinung
einen prima Job machen, doch erst den
Rahmen, in dem sie arbeiten können. Wie wollen
Sie denn diese guten Leitungen arbeiten lassen,
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
wenn Sie ihnen die Wirtschaftspläne nicht
genehmigen, nach denen sie arbeiten können?
Genauso verhielt es sich bei Ihren Argumenten
zu den verspäteten Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen in der letzten Stadtratssitzung, die
auch nur eine Wiederholung dessen waren, dass
man über die Art der Bilanzierung und über Eröffnungsbilanzen unterschiedlicher Ansicht mit den
Behörden ist. Das kann man so machen. Das ist
Ihr gutes Recht. Die Frage ist nur, ob uns das voranbringt.
Sie machen das heute sehr stark an den Zahlen
fest. Ich bitte Sie, mit uns gemeinsam in den
Ausschüssen
in
diesem
Fall
im
Betriebsausschuss - zu überlegen, an welchen
Stellen wirklich Verbesserungen möglich sind.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass man
Einzelbeschlüssen
zu
Investitionen
oder
Ähnlichem nicht zustimmen kann. Aber ich finde
es schwierig, das immer wieder nur pauschal
abzulehnen, ohne dass wir ins Gespräch
kommen und gemeinsam nach Möglichkeiten
suchen, wo eine andere Struktur sinnvoller für
Leipzig wäre.
Ich plädiere dafür, dass wir die Häuser arbeiten
lassen und gleichzeitig gemeinsam nach
Möglichkeiten suchen, wie die Gelder, die wir
ihnen zur Verfügung stellen, noch sinnvoller
eingesetzt werden können. Schwierig finde ich,
dass hier immer wieder nur die gleichen
Argumente angeführt und keine überzeugenden
Lösungsvorschläge gemacht werden. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, dann
Herr Weickert.
Stadträtin Niermann (CDU): Direkt zum Beitrag
von Frau Körner. - Frau Körner, erstens sind wir
nicht pauschal dagegen. Ich dachte eigentlich,
das hätte ich hier deutlich gemacht. Zweitens haben wir auch nicht gegen die Bezuschussung der
Tariferhöhungen gestimmt. Ganz im Gegenteil:
Wir haben deutlich gemacht, dass wir einsehen,
dass die Tariferhöhungen natürlich in den Zuschüssen enthalten sein müssen und es überhaupt keinen Grund dafür gibt, diese Tariferhöhungen nicht an die Häuser weiterzugeben.
Nun zu Ihnen, Frau Dr. Jennicke. Ich bin ein
bisschen irritiert, dass Sie diese Zahlen nun
überprüfen lassen wollen. Wie sollen sie denn
überprüft werden? Ich dachte eigentlich, solche
Zahlen kommen zustande, indem man Besucher
zählt. Sind sie falsch gezählt worden, oder
werden die Zahlen jetzt nachträglich geändert? Das ist Punkt eins.
Zweitens. Sie haben eben erwähnt, dass sich die
Einnahmen verdoppelt hätten. Und die Ausgaben? Ich glaube, wenn Sie die Ausgaben und die
S e i t e | 39
Einnahmen ins Verhältnis setzen, dann stimmt
genau das, was wir hier befürchten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Meine Damen und
Herren, dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Ich
will nur noch ein Wort aufgreifen, das Herr von
der Heide hier vorhin in die Runde geworfen hat,
nämlich das Wort „postfaktisch“. Ich habe
manchmal den Eindruck, in der Kulturpolitik
leben Sie, Herr Oberbürgermeister, und Sie,
Frau Dr. Jennicke, eher im postfaktischen
Zeitalter. Wir erleben eine Kostenexplosion, die
wir kaum noch steuern können. Wir können das
nur immer wieder sagen.
Frau Körner, kein Beschluss, der hier gefasst
wird, wird uns davon abhalten, immer wieder den
Finger in die Wunde zu legen und zu sagen:
Wenn wir nicht in absehbarer Zeit darüber
nachdenken, was wir bei den Eigenbetrieben
Kultur ändern können - entweder müssen sie die
Einnahmen massiv erhöhen oder die Ausgaben
zumindest einschränken oder sie einfrieren -,
werden wir irgendwann in die Zwangslage
geraten, Sparten oder Häuser schließen zu
müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das
Problem keiner hier erkennen kann. Gut, die
Rahmenvereinbarung gilt bis 2020. Dann sind ja
auch Oberbürgermeisterwahlen. Ein Schelm, wer
Böses dabei denkt.
Unabhängig davon habe ich den Ausführungen
unseres Finanzbürgermeisters gut zugehört und
ihn so verstanden, dass es nach 2018 zu wirklich
massiven Problemen im Haushalt der Stadt
Leipzig kommen wird. Deshalb müssen wir in der
Solidargemeinschaft, in der sich alle hier in
dieser Stadt befinden, auch die Kulturpolitiker,
darüber nachdenken, welche Ausgaben für uns
prioritär und pflichtig sind und welche Ausgaben
wir in einer wachsenden Stadt eventuell
überdenken müssen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich wollte eigentlich
nichts dazu sagen, aber jetzt muss ich etwas
dazu sagen. - Erstens. Zuschauerzahlen sind ein
Kriterium - ich betone: ein Kriterium - unter vielen
für gute und gelingende Kunst und Kultur. Es ist
überhaupt nicht ausgemacht, dass eine
Aufführung oder eine musikalische Darbietung,
die bei den Zuschauern nicht so nachgefragt ist,
nicht in die Geschichte eingehen wird als
wesentlich und wichtig. Das stelle ich einmal als
Überlegung in den Raum.
Punkt zwei. Frau Niermann, soll ich mal die
Rechnung aufmachen, wie die Personalkosten
der Stadt Leipzig von 2001 bis 2016 gestiegen
sind? Die Personalkosten der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind deutlich
stärker gestiegen als die im Bereich Kultur. Die
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Kultur hat im Unterschied zu uns allen
wesentliche Einnahmen erzielen müssen, um
zumindest 50 Prozent der Tarifsteigerungen
selbst aufbringen zu können. Das haben wir in
der Stadtverwaltung nicht geschafft.
Punkt drei. Herr Weickert, dann sagen Sie es
und sprechen Sie es aus. Wenn Sie einen Effekt
durch Einsparungen erzielen wollen, dann
müssen Sie eine Sparte schließen. Sagen Sie,
welche Sie schließen wollen! Sagen Sie es!
Einsparungen
durch
eine
vermeintliche
Strukturveränderung, die vielleicht - vielleicht! - 1
bis 2 Millionen für einige Jahre bringen würde
und für die im Ergebnis die Zuschauernachfrage
überhaupt nicht ausgemacht ist, lösen unser
Problem nicht.
Wir werden uns in dieser Stadt entscheiden müssen: Können wir uns diese Kultur leisten, wollen
wir sie uns leisten, und was bedeutet sie für die
Stadtentwicklung einer europäischen Metropole
von Weltrang, die sich anmaßt, mitzuspielen im
Kanon der großen Städte Europas? Das ist
Frage.
Das lösen Sie nicht mit Vorstellungen von
kleinen Strukturveränderungen in unseren
Häusern. Sprechen Sie es doch aus: Wir
verzichten auf eine Oper. Wir verringern das
Gewandhausorchester. Wir verzichten auf die
Musikalische Komödie. Wir brauchen kein
Schauspielhaus. - Sprechen Sie das aus, dann
sparen wir Geld, allerdings auch erst in ein paar
Jahren, bis sich diese Strukturveränderung
niedergeschlagen hat.
Meine Damen und Herren, dafür stehe ich nicht
zur Verfügung. Das müssen Sie entscheiden. Ich
werde diesen Vorschlag niemals machen.
Leipzig und seine Kultur sind untrennbar
verbunden.
S e i t e | 40
sene Sitzungen. Ich bitte um ein Statement Ihrerseits dazu.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, das will
ich gern tun. In der Tat ist es so: Aus geschlossenen Ausschüssen wird nicht in öffentlicher
Sitzung berichtet, schon gar nicht zitiert und
schon gar nicht namentlich benannt. Da bin ich
völlig bei Ihnen. Frau Gabelmann hat sich hier in
einer gerade noch zulässigen Grauzone bewegt;
das ist in der Tat so. Aber ich glaube nicht, dass
sie wissentlich und willentlich irgendjemand
vorführen wollte oder zitiert hat.
Aber bitte, Frau Gabelmann, vielleicht sagen Sie
selbst noch etwas dazu.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Wissentlich und
willentlich schon mal gar nicht. - Die Sache ist
die: Wenn die Geheimhaltung dazu führt, dass
jemand weiterhin etwas öffentlich behaupten
kann, das so nicht richtig ist, obwohl er mehrfach
darauf hingewiesen wurde, dass das von ihm
Gesagte nicht richtig ist, dann finde ich die
Geheimhaltung falsch.
Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, das können wir doch so nicht machen,
nämlich gegenseitig Behauptungen in den Raum
stellen, die jetzt nicht bewiesen werden können.
Stadträtin Niermann (CDU): Frau Gabelmann,
ich muss es jetzt noch einmal ganz deutlich sagen: Ich lasse mir nicht vorwerfen, meine
Fraktion und ich würden hier mit falschen Zahlen
operieren. Gegen diesen Vorwurf verwahre ich
mich ganz entschieden. Das stimmt nicht. Lesen
Sie es doch nach! Wenn Sie jetzt auch noch
behaupten, wir hätten das mehrfach gemacht,
dann platzt mir wirklich der Kragen.
Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister,
ich möchte das Thema von Herrn Maciejewski
noch einmal aufgreifen. Für mich war es immer
Usus, dass in diesem Hohen Haus aus geschlossenen Ausschüssen nicht berichtet wird, sondern
wir uns darüber intern austauschen.
Oberbürgermeister Jung: Um die Wogen etwas
zu glätten: Ausschüsse sind vertrauliche, nichtöffentliche Bereiche. Frau Dr. Jennicke hat angeboten, dass man sich mit den Zuschauerzahlen
der Jahre 2001 bis 2015/2016 noch einmal beschäftigen wird. Dafür ist der Ausschuss der richtige Platz.
Oberbürgermeister Jung: Das stimmt.
Können wir jetzt zur Abstimmung kommen? Gut.
Stadtrat Haas (CDU): Ich verstehe Ihr NichtStatement jetzt als stille Duldung und würde Sie
daher bitten, noch einmal klarzustellen, dass es
nicht in Ordnung ist - so will ich es einmal formulieren -, dass das von Frau Gabelmann hier vorgetragen worden ist. Ich möchte nicht, dass das
hier Sitte wird und in Zukunft jeder wie er will Informationen aus den Ausschüssen in die Öffentlichkeit trägt. Dafür gibt es offene und geschlos-
Abstimmung über TOP 18.22, Wirtschaftsplan
2017 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu
Leipzig. Wer stimmt dem Wirtschaftsplan nicht
zu? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung über TOP 18.23, Wirtschaftsplan
2017 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen
Welt. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie ge-
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
gen den Beschlussvorschlag sind? - Wer enthält
sich der Stimme?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung über TOP 18.24, Wirtschaftsplan
2017 für den Eigenbetrieb Musikschule „Johann
Sebastian Bach“. Ich bitte um Ihr Handzeichen.
Wer ist gegen den Beschluss dieses Wirtschaftsplans? - Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung über TOP 18.25, Wirtschaftsplan
2017 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig.
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen
diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwölf Gegenstimmen, eine
Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
S e i t e | 41
Wird das Wort gewünscht zur Umsatzbesteuerung, die wir ab 2021 neu regeln wollen? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.30 LVV mbH - Vereinbarung einer
weiteren Tilgungsaussetzung (VI-DS03334)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.31 Privatrechtliche Entgeltordnung der
Stadt Leipzig für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig (VIDS-03366)
Einreicher: Dezernat Kultur
Abstimmung über TOP 18.26, Wirtschaftsplan
2017 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig. Wer ist
gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: 14 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.27 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (VI-DS03385)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen
Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.28 Satzung über die Aufhebung von Satzungen über besondere Vorkaufsrechte Stadtbezirke: Mitte, Nordost,
Ost, Südost, Süd, Südwest, West, AltWest, Nordwest, Nord; Satzungsbeschluss (VI-DS-03320)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Dann kommen wir
zur Abstimmung. Die Stimmen werden ausgezählt, da es sich um einen Satzungsbeschluss
handelt. Wer stimmt der vorliegenden Satzung
über die Aufhebung von Satzungen zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 57 dafür, eine Gegenstimme.
18.29 Neuregelung der Umsatzbesteuerung
von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Abgabe einer Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (VI-DS-03333)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ich bitte Frau Dr. Jennicke um eine kurze Einleitung.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Ich erlaube mir beide Vorlagen, sowohl die Entgeltordnung als auch die
Honorarordnung der Volkshochschule, kurz
einzubringen.
Die
alte
Entgeltordnung
wurde
2013
beschlossen. Das heißt wir sind im regulären
Zeitablauf, wenn wir Ihnen jetzt, 2016, eine neue
Entgeltordnung vorlegen. Neben der Abbildung
der regulären Kostensteigerungen, soll sie auch das ist neu - zu einer qualitativen Verbesserung
der Arbeit der Volkshochschule führen.
Sie alle haben intensiv den „Heiratsmarkt“ vor
dem Ratssaal verfolgt, wo die Dozentinnen und
Dozenten der Volkshochschule vermittelt haben:
Wir sind auf der Suche nach einer guten Partie,
um unseren Lebensunterhalt bestreiten zu können. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen allen ist bekannt, dass die Honorare an der Volkshochschule nicht dem entsprechen, was eigentlich wünschenswert wäre. Wir haben das in den
Haushaltsberatungen auch innerhalb der Verwaltung sehr intensiv diskutiert und uns auf ein
hälftiges Finanzierungsmodell geeinigt, um eine
spürbare Erhöhung der Honorarsätze zu
erreichen.
Zum
einen
werden
wir
verwaltungsseitig den Etat der Volkshochschule
in 2017/2018 um 211.000 Euro aufstocken. Zum
anderen werden über eine Erhöhung der
Entgelte weitere 211.000 Euro bereitgestellt.
Uns ist bewusst, sowohl Frau Richter-Beese als
auch mir, dass eine Entgelterhöhung im Bereich
der beruflichen Weiterbildung oder des Bildungsangebotes der Volkshochschule generell höchst
sensibel zu handhaben ist, weil sie immer auch
eine erhöhte Zugangsbarriere bedeuten kann.
Wir hoffen, dass die erhöhten Entgelte in der
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Ihnen jetzt vorgelegten Form nicht dazu führen
und wir weiterhin diesen immensen Zulauf an der
Volkshochschule haben.
Dieser Schritt war unerlässlich. Ich hoffe, es trifft
auf Ihr Einverständnis, dass wir die Honorarschraube nach oben drehen. Wir sind - das
gehört zur Ehrlichkeit dazu - mit einem
durchschnittlichen Honorar von künftig 23 Euro
noch immer nicht bei einem Honorar, das
eigentlich wünschenswert ist und von dem
jemand, selbst wenn er sehr viele Stunden gibt,
tatsächlich leben kann. Aber es ist ein erster
Schritt, und wir werden in der Perspektive sehen,
wie wir das weiter abbilden können.
Zur Honorarordnung Folgendes: Es gibt auch
jetzt schon eine Honorarordnung an der
Volkshochschule, aber zum ersten Mal wird
diese Honorarordnung Ihnen als Stadträten
vorgelegt. Dahinter liegt eine sehr komplizierte
Matrix, mit der wir uns im Fachausschuss
beschäftigt haben. Ich will Sie jetzt nicht mit
Einzelheiten malträtieren; nur so viel: Das dann
gezahlte
Honorar
pro
gegebener
Unterrichtseinheit bemisst sich am Lerninhalt,
den der Dozent vermittelt. Also: Welches
Kompetenzniveau erreicht derjenige, der diesen
Kurs besucht? Ich glaube, dass dieser Schritt
richtig ist.
Ich bin sehr dankbar, dass wir damit als Stadt in
die Verantwortung gehen, möchte mir aber noch
einen abschließenden Satz in Richtung Freistaat
erlauben: Ich hätte mir sehr gewünscht, dass bei
den Haushaltsverhandlungen des Freistaats der Haushalt soll in dieser Woche verabschiedet
werden - der Haushaltsansatz für berufliche
Weiterbildung eine größere Rolle spielt. Der
Ansatz, der jetzt im Haushaltsentwurf der
Staatsregierung steht, ist deutlich niedriger als
von uns erhofft und kein gutes Signal in die
Bildungslandschaft Sachsen. Das will ich an der
Stelle zumindest einmal gesagt haben. Herzlichen Dank.
S e i t e | 42
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Vertreter der
Dozenten-Initiative waren bei uns im Ausschuss
und haben uns noch einmal die finanzielle
Situation von vielen freiberuflichen Dozenten
geschildert. Seit Jahren diskutieren wir im
Rahmen der Haushaltsdebatten, dass sowohl bei
der
Musikschule
als
auch
bei
der
Volkshochschule sehr viele Leistungen von
Honorardozenten erbracht werden, deren
Honorare sich in einem Bereich bewegen, von
denen sie allein nicht leben können. Viele
können diese Tätigkeit aus diesem Grund nur
nebenberuflich ausüben; einige Dozenten
müssen aber allein davon leben. Insofern freuen
wir uns, dass es jetzt gelungen ist, ihre Honorare
ein Stück weit anzuheben, nämlich von
durchschnittlich 16 Euro auf 23 Euro. Diese
Erhöhung soll, wie eben von uns beschlossen,
zur Hälfte über die Einnahmen getragen werden.
Wenn man die Vorlage genauer liest - das an
diejenigen, die das interessiert -, stellt man fest:
Es gibt derzeit noch eine sehr große Spanne zwischen den gezahlten Honoraren, es werden nicht
alle Kurse gleich honoriert. Für Kurse mit
Spracherwerb und zur Integration, für die
Bundeszuschüsse gezahlt werden, werden zum
Beispiel Honorare von 35 Euro gezahlt, während
die Honorare bei anderen Kursen bei 15 Euro
liegen. Daher freuen wir uns, dass wir jetzt den
richtigen Weg einschlagen. Die Volkshochschule
ist aufgrund ihrer Struktur darauf angewiesen,
die
meisten
Kurse
mit
Honorarkräften
abzudecken.
Wir haben uns im Ausschuss auch vortragen lassen, welche Auswirkungen es auf Struktur und
Entgelt hätte, wenn es mehr feste Stellen gäbe.
Im Ergebnis würde die Volkshochschule nicht
mehr das anbieten können, was sie jetzt
anbietet. Deshalb ist es gut, dass wir uns einig
sind, dass diese Vorlagen jetzt beschlossen
werden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann kommen wir zur
Abstimmung über TOP 18.31. Ich bitte Sie um Ihr
Handzeichen.
Wer
stimmt
dem
Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann bitte ich um Ihr
Handzeichen.
Wer
ist
für
die
neue
Honorarordnung
für
die
freiund
nebenberuflichen Dozentinnen und Dozenten? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung: Der Beschluss ist einstimmig.
18.32 Honorarordnung der Stadt Leipzig für
die frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/-innen der Volkshochschule
Leipzig (VI-DS-03406)
18.33 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain,
Komplettierung der Erschließung des
1. BA i. V. m. einer außerplanmäßigen
Auszahlung (VI-DS-03387)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wird dazu das Wort gewünscht? - Bitte, Frau
Körner.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist
gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
18.34 Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit (VI-DS-03444)
Einreicher: Dezernat Allgemeine
Verwaltung
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen
Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
18.35 Überplanmäßige Aufwendungen gem.
§ 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr
2016 zur Finanzierung von Leistungen
des Produktes Kindertagesstätten EILBEDÜRFTIG (VI-DS-03466)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist
für den vorliegenden Beschlussvorschlag? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
19
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der
Stadt Leipzig - Stand: 13.12.2016 (VIDS-03572)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Der aktuelle Sachstand liegt Ihnen vor. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir bis Ende des
Jahres 2016 deutlich weniger geflüchtete
Menschen aufgenommen haben, als wir Anfang
des Jahres angenommen hatten, und wir gerade
dabei sind, Kapazitäten zurückzubauen. So
werden wir die große Massenunterkunft in den
Zelten am Deutschen Platz noch vor
Weihnachten definitiv auflösen. Ich denke, das
ist eine gute Botschaft. Weitere Informationen
erhalten Sie in den Ausschüssen.
20
Informationen I
Tagesordnungspunkt 20.1 ist vertagt.
20.2
Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig
für das Haushaltsjahr 2015 (VI-DS03315)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird dazu das Wort gewünscht? - Dann bitte ich
Sie um Kenntnisnahme.
20.3
Sponsoringbericht der Stadt Leipzig
für das Jahr 2015 (VI-DS-03390)
Einreicher: Dezernat Finanzen
S e i t e | 43
Wird hierzu das Wort gewünscht? - Dann bitte
ich Sie um Kenntnisnahme.
20.4
100.
Deutscher
Katholikentag,
25.-29.05.2016 in Leipzig: Auswertung/
Fazit (VI-DS-03394)
Einreicher: Dezernat Kultur
Dazu sehe ich eine Wortmeldung von Frau
Gabelmann. Ich hatte sie fast schon erwartet, wo
doch alle schon dachten, wir seien gleich fertig.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich enttäusche so
ungern. - Mich wundert, dass die Fraktionen, die
hier sonst sehr genau auf die Zahlen blicken und
alles sezieren, gerade zu diesem Bericht nichts
sagen, der eigentlich nicht mehr ist als ein
besseres After-Sales-Management, wo man dem
Käufer noch einmal erklärt, warum er richtig
gekauft hat, weil er ja schon gekauft hat.
Selbst die katholischen Medien haben nicht versucht, den schlecht besuchten und mit Negativschlagzeilen nicht wenig behafteten Katholikentag als Erfolg zu verkaufen. Deswegen wundert
dieser Bericht hier umso mehr. Er ist auch nicht
sehr ausgewogen. Er erwähnt ebendiese Dinge
nicht, sondern nur das Positive wird hervorgehoben. Das ist klassisches After-Sales-Management.
Im Prinzip liest sich der Bericht wie ein
Werbeflyer für den nächsten Katholikentag in
Münster. Es wird vorsätzlich bei den Leuten, die
das lesen, ein bestimmtes Bild erzeugt. So
wurde beispielsweise in der Bild-Zeitung groß
aufgegriffen: Wir haben 7,5 Millionen Euro
eingenommen; das ist der Wahnsinn. - Das ist
eigentlich nicht richtig. Es wäre argumentativ
redlich, zu sagen: Wir wissen nicht, wie die
absoluten
Zahlen
aussehen,
weil
es
Geschäftsgeheimnisse gibt, weil es noch keine
vollständige Abrechnung gibt und weil alle
Zahlen und Berechnungen bisher nur vorläufig
sind. Es kann deshalb auch noch keine Analyse
der Geldflüsse geben. Man weiß es einfach noch
nicht. Im Prinzip hätte man sich diesen Bericht
sparen können. Es wundert mich, dass er hier im
Rat vorgelegt wird.
Bei Tages- und Übernachtungsbesuchern von
konkreten Zahlen auszugehen, die sie angeblich
pro Tag hier ausgegeben haben, verwundert.
Nicht einmal die IHK Hannover, die sich seit Jahren mit solchen Veranstaltungen beschäftigt, gibt
solche Zahlen an. Auch das Zentralkomitee der
deutschen Katholiken stellt für die Besucher
ihres Kirchentags solche Zahlen nicht fest. Laut
dem
uns
vorliegenden
Bericht
sollen
Tagesbesucher 48,50 Euro ausgegeben haben,
während das Zentralkomitee der deutschen
Katholiken auf seiner Homepage von 15 Euro
ausgeht. Für Übernachtungsbesucher geht der
Bericht von 185 Euro aus, das Zentralkomitee
der deutschen Katholiken von 35 Euro. Übrigens:
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Letztere sind die Zahlen, mit denen auch die
Stadtverwaltung 2014 argumentiert hat. Ich
wundere mich, warum sich die Zahlen jetzt derart
aufgeblasen haben und nun der Summe
entsprechen, die Städtereisende innerhalb
Deutschlands pro Tag im Allgemeinen ausgeben.
Besucher des Katholikentags sind meist Lowbudget-Touristen,
die
eher
in
Massenunterkünften unterkommen und sich ihre
Schnitte selber schmieren, statt in unseren Sternerestaurants zu dinieren.
Oberbürgermeister Jung: Das habe ich anders
gesehen.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Der Profit im Verhältnis zum Zuschuss der Stadt fällt übrigens
sehr gering aus, wenn man den Bericht genau
liest. Die meisten Ausgaben sollen angeblich in
der Stadt getätigt worden sein. Aber wie gesagt,
wir wissen es nicht, weil noch keine Erkenntnisse
dazu vorliegen. Es ist unredlich, das so
anzunehmen. Das ist Glaskugelleserei. Zudem
wären die Ausgaben sowieso getätigt worden;
denn
erstens
hatte
der
Katholikentag
angekündigt, er komme auch ohne die Millionen,
also hätten wir am Ende sogar noch mehr
einnehmen können, und zweitens haben zur
selben Zeit noch andere Veranstaltungen stattgefunden, die ansonsten keine ausverkauften Hallen hier vorgefunden hätten.
Was bleibt? Wir haben Steuermehreinnahmen
von 180.000 Euro. Wir haben 5.382 ausgefallene
Schulstunden. Wir haben Personalausgaben für
44 Stellen, davon 22, die schon vorher in Leipzig
beschäftigt
waren,
also
nicht
neu
hinzugekommen sind. Wir müssen uns fragen,
ob die anderen befristet Angestellten eine
Anschlusstätigkeit gefunden haben. Vielleicht
beziehen sie jetzt Hartz IV; das müsste man
dann gegenrechnen. Die Gebühren, die die Stadt
S e i t e | 44
eingenommen hat, haben zu keinem Gewinn
geführt, weil mit Gebühren kein Gewinn erzielt
werden darf. Einige Punkte fehlen gänzlich oder
wurden nicht genau aufgeschlüsselt. Wo finden
sich zum Beispiel die vom Katholikentag, wie in
allen Städten vorher, geforderten Rabatte auf die
Mieten von Hallen? Ich würde mich freuen, wenn
das noch einmal nachgerechnet würde. Die
einzige Zahl, auf die wir uns sinnvoll und
nachgewiesen stützen können, sind die
Steuermehreinnahmen in Höhe von 180.000
Euro. Gegenüber dem gewährten städtischen
Zuschuss von 1 Million Euro ist das ganz schön
schwach. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Sie nehmen diese
Vorlage bitte zur Kenntnis.
20.5
23. Beteiligungsbericht der
Leipzig 2016 (VI-DS-03423)
Stadt
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich auch
hier um Kenntnisnahme.
20.6
leipzig.leben.morgen.
Impulspapier
der Leipziger Gruppe zu ihrem SmartCity-Ansatz (VI-DS-03424)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Kenntnisnahme.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende
einer heute relativ kurzen Sitzung. Ich bedanke
mich für Ihre Disziplin. Sofern wir uns jetzt nicht
mehr sehen, möchte ich nicht versäumen, Ihnen
frohe Adventstage zu wünschen, hoffentlich
einige besinnliche und schöne Weihnachtstage
und einen guten Übergang in das Jahr 2017. Auf
dass wir uns alle gesund spätestens am 4.
Januar wiedersehen!
Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016
Oberbürgermeister:
___________________________________
Schriftführer:
Stadtrat Oßwald:
___________________________________
Stadtrat Deissler:
___________________________________
Protokollant:
___________________________________
S e i t e | 45