Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1230452.pdf
Größe
525 kB
Erstellt
12.12.16, 08:08
Aktualisiert
05.12.18, 16:41

Inhalt der Datei

Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Telefon Fax 0341 123-2119 0341 123-2105 e-mail bfr@leipzig.de Datum 02.12.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 14.12.2016, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 14.12.2016 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 02.12.2016 TAGESORDNUNG 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschriften 5.1 Korrektur der Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2016 Teil I: Beschlussprotokoll 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2016 Teil II: Verlaufsprotokoll 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 17.11.2016 Teil I: Beschlussprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 8 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen) 8.1 Benennung einer Straße nach Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt VI-EF-03478 Einreicher: Dieter Krause 8.2 Ostwache VI-EF-03542 Einreicher: Jens-Eberhard Jahn 8.3 Einnahmen der Stadt Leipzig durch DHLFrachtsteigerung am Flughafen Leipzig VI-EF-03548 (schriftl. Beantw.) Einreicher: Dr. Lutz Weickert 8.4 Zuschüsse an Unternehmen/Einkommenssituation in Leipzig und weitere Fragen VI-EF-03560 (schriftl. Beantw.) Einreicher: Birgit Lawerenz 9 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 9.1 Permanente Lärm- und Feinstaubbelastung durch Reise- und Stadtrundfahrtbusse in der Menckestrasse Höhe Schillerhaus Einreicher: Petitionsausschuss 10 Besetzung von Gremien VI-P-03192 10.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (13. Änderung) DS-00768/14-DS-13 Einreicher: Oberbürgermeister 10.2 Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer - Berufung von Mitgliedern des Kuratoriums VI-DS-03520 Einreicher: Oberbürgermeister 11 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 11.1 Neuentsendung von Vertretern der Stadt Leipzig in den Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH nach Abschluss des Statusverfahrens (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00894) VI-DS-00894-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister 12 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 13 Anträge zur Beschlussfassung 13.1 Barrierefreies Rathaus VI-A-03016-NF-02 Einreicher: Stadtrat Konrad Riedel 13.2 Straßenbenennungen zum Themenkreis "Opposition, Widerstand und Zivilcourage in der DDR/Opfer des SED-Regimes" VI-A-03021 Einreicher: CDU-Fraktion 13.3 Fair produzierte und gehandelte Sportbälle im Schulsport verwenden VI-A-03064 Einreicher: Stadtrat A. Bednarsky, Stadtrat C. Zenker, Stadtrat M. Schmidt 13.4 Erhalt des Deutschen Kleingärtnermuseums in Leipzig VI-A-03174 Einreicher: Kleingartenbeirat 13.5 Stärkung der Eigenentwicklung der neuen Ortsteile Leipzig soll gleichmäßig wachsen ! VI-A-03232 Einreicher: CDU-Fraktion 13.6 Errichtung eines Senioren-Bewegungspfades in Leipzig, OT Engelsdorf VI-A-03290-NF-01 Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf 13.7 Herstellung eines sicheren Überweges in der Koburger Straße zwischen Wildpark und stadteinwärtiger Bushaltestelle sowie Parkplatz VI-A-03396 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 13.8 Einführung einer Kulturförderabgabe (eRIS: V/A 512) Neu: Einführung einer "Beherbergungssteuer" für touristische Übernachtungen Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte (nicht besetzt) 15 Anfragen an den Oberbürgermeister VI-A-03420-NF-01 15.1 Auswirkungen der verwaltungsinternen Veränderungen auf den Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 VI-F-03543 Einreicher: CDU-Fraktion 15.2 Verbleib von Rasenballsport Leipzig e. V. im Stadion in der Innenstadt VI-F-03559 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.3 Wettbürosteuer in der Stadt Leipzig VI-F-03493 Einreicher: SPD-Fraktion 15.4 Sachstand zum Forschungsvorhaben "Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig" VI-F-03528 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.5 Stand des städtebaulichen Planungsverfahrens für die Quartiersschule Leipziger Osten unter Beachtung der Beibehaltung des in unmittelbarer Nähe befindlichen Garagenstandortes und einer schlüssigen Verkehrsplanung nach Neustrukturierung des SchulCampus-Umfeldes VI-F-03501 Einreicher: AfD-Fraktion 15.6 Gesetzesänderung betreffs der Zuständigkeit zur Aufhebung von Baugenehmigungen und deren Konsequenzen für die Stadtverwaltung VI-F-03472 Einreicher: AfD-Fraktion 15.7 Ausbau Plätze Stationäre Unterbringung (HzE) in Leipzig VI-F-03492 Einreicher: SPD-Fraktion 15.8 Keine Arbeitserlaubnis – trotz erfolgreicher Vermittlung durch das Jobcenter VI-F-03498 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.9 Sicherung des Denkmalstatus und damit des Erhaltes des allegorischen Wandgemäldes "Flora in der Waage" in der vormaligen "Apotheke zum goldenen Löwen" in der Grimmaischen Straße 19 VI-F-03503 Einreicher: AfD-Fraktion 15.10 Mediationsverfahren Plangebiet Bayrischer BahnhofErgebnisse und Schlussfolgerungen VI-F-03513 Einreicher: CDU-Fraktion 15.11 RoboCup – Effekte für Leipziger MINT VI-F-03525 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.12 Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hermannstraße VI-F-03529 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.13 Überfällige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig für die Jahre 2016 bis 2021 VI-F-03550 Einreicher: AfD-Fraktion 15.14 Auslastung von Kindertagesstätten Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.15 Schulsicherheit VI-F-03561 (schriftl. Beantw.) VI-F-03516 Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth 15.16 Anti-Graffiti-Flatrate VI-F-03538 Einreicher: Stadträtin J. Nagel 15.17 Münzendiebstahl im Stadtgeschichtlichen Museum Berichterstattung und öffentliche Aufklärung VI-F-03539 (schriftl. Beantw.) Einreicher: Stadtrat M. Weickert 15.18 15.19 Warteliste Musikschule "Johann Sebastian Bach" VI-F-03540 Einreicher: Stadtrat F. Dossin (schriftl. Beantw.) Verpasst Leipzig die Entwicklung am Nordstrand des Cospudener Sees ? (schriftl. Beantw.) Einreicher: Stadträtin Dr. S. Heymann VI-F-03541 15.20 Wechselwirkung zwischen Bebauungsplan Nr. 366 "Spitze Goerdelerring / Ranstädter Steinweg" Stadtbezirk Leipzig-Mitte, Ortsteil Zentrum-West Aufstellungsbeschluss (DS 1032/2011) und Planungsbeschluss für die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache bis einschließlich zur LP 6 VI-DS3254-NF-01 VI-F-03551 (schriftl. Beantw.) Einreicher: Stadträtin Dr. S. Heymann 15.21 Sportanlage Mariannenpark/Leipzig-Schönefeld Pachtvertrag VI-F-03552 (schriftl. Beantw.) Einreicher: Stadträte A. Maciejewski, J. Lehmann 15.22 Sporthalle Grundschule Engelsdorf Einreicher: Stadtrat J. Lehmann 16 Bericht des Oberbürgermeisters 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Oktober 2016. VI-F-03553 (schriftl. Beantw.) VI-DS-03489 Einreicher: Dezernat Finanzen 18 Vorlagen I 18.1 Bestellung der Geschäftsführung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH VI-DS-03450 Einreicher: Oberbürgermeister 18.2 Änderung zum Ratsbeschluss RBV-1327/12 vom 18.12.2012 "Evaluierung und Fortschreibung des strategischen Unternehmenskonzeptes "Zoo der Zukunft" und Umsetzung der Entwicklungsphase 3" – Anpassung der zeitlichen Umsetzung und des Finanzierungskonzeptes VI-DS-03435-NF-01 Einreicher: Dezernat Kultur 18.3 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO: Mehraufwendungen in der Bewirtschaftung der Budgeteinheit 51_BW in der Haushaltperiode 2015/2016 VI-DS-02179 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.4 Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb von zwei Gebäuden in Raumsystembauweise zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen - Bestätigung außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO VI-DS-02946 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.5 Bau- und Finanzierungsbeschluss Kita Hans-OttoStraße 2a/2b, 04279 Leipzig, Energetische Modernisierung und brandschutztechnische Ertüchtigung i.V.m. einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in 2016 in Höhe von 74.500 € VI-DS-02996 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.6 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 SächsGemO für die Gewährung der Schülerbeförderung 2016 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-03043 18.7 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig- VI-DS-03113 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.8 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe VI-DS-03114 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.9 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe - VI-DS-03115 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.10 EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 Förderung von Baumaßnahmen- Philippus Leipzig, Aurelienstraße 54 Energetische und bauliche Sanierung des Kirchenbaues incl. Nebenräume zu einem öffentlichem Veranstaltungsort, 1. Bauabschnitt VI-DS-03124 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.11 EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 Maßnahme "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche Gebäude – östlicher Hauptstrang" VI-DS-03222 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.12 Vertragserfüllung der Stadt Leipzig, Branddirektion, gegenüber den Leistungserbringern im Rettungsdienst – überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 der Sächsischen Gemeindeordnung als Liquiditätsvorgriff VI-DS-03197 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.13 Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2017 aus besonderem Anlass VI-DS-03252 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.14 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke Tauchaer Straße über die Parthe - 1. Änderung in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO VI-DS-03223 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.15 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig VI-DS-03236 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.16 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig VI-DS-03276 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.17 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig VI-DS-03360 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.18 Wirtschaftsplan 2017 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe VI-DS-03278 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.19 Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe" (VKKJ) der Stadt Leipzig Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-03279-NF-03 18.20 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig VI-DS-03280 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.21 Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2017 VI-DS-03305 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 18.22 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig VI-DS-03364 Einreicher: Dezernat Kultur 18.23 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt VI-DS-03365 Einreicher: Dezernat Kultur 18.24 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" VI-DS-03367 Einreicher: Dezernat Kultur 18.25 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig VI-DS-03373 Einreicher: Dezernat Kultur 18.26 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig VI-DS-03377 Einreicher: Dezernat Kultur 18.27 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig VI-DS-03385 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.28 Satzung über die Aufhebung von Satzungen über besondere Vorkaufsrechte Stadtbezirke: Mitte, Nordost, Ost, Südost, Süd, Südwest, West, Alt-West, Nordwest, Nord; Satzungsbeschluss VI-DS-03320 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.29 Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Abgabe einer Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz VI-DS-03333 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.30 LVV mbH - Vereinbarung einer weiteren Tilgungsaussetzung VI-DS-03334 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.31 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig VI-DS-03366 Einreicher: Dezernat Kultur 18.32 Honorarordnung der Stadt Leipzig für die frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/-innen der Volkshochschule Leipzig VI-DS-03406 Einreicher: Dezernat Kultur 18.33 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain, Komplettierung der Erschließung des 1. BA i. V. mit einer außerplanmäßigen Auszahlung VI-DS-03387 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.34 Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit VI-DS-03444 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 18.35 Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungen des Produktes Kindertagesstätten Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 20 Informationen I VI-DS-03466 EILBEDÜRFTIG 20.1 Investitionsprogramm Kita 2016 bis 2021 - Mittelfristig bauliche Investitionen in bestehenden Kindertagesstätten im Eigentum der Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung VI-DS-02272 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.2 Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2015 VI-DS-03315 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.3 Sponsoringbericht der Stadt Leipzig für das Jahr 2015 VI-DS-03390 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.4 100. Deutscher Katholikentag 25. - 29.05. 2016 in Leipzig: Auswertung / Fazit VI-DS-03394 Einreicher: Dezernat Kultur 20.5 23. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 2016 VI-DS-03423 Einreicher: Oberbürgermeister 20.6 leipzig.leben.morgen. Impulspapier der Leipziger Gruppe zu ihrem SmartCity-Ansatz Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-03424 Stadt Leipzig - Hausmitteilung von Büro für Ratsangelegenheiten, Leiter des Büros. Herrn Michael Leisner über       an alle Stadträte/-innen z. K. GB I, Herrn Leube Eingangsvermerk Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Mein Aktenzeichen Telefon/Auskunft erteilt Datum       ts 123 2115/Herr Schurig 1.12.2016 Korrektur des Beschlussprotokolls vom 24.08.2016 Sehr geehrte Stadträte/-innen, bei der Ausfertigung des Beschlussprotokolls vom 24.08.2016 ist leider ein Fehler unterlaufen. Unter Berücksichtigung des Verlaufsprotokolls müssen die TOP 18.4 und 18.5 entsprechend der Anlage korrigiert werden. Gemäß § 40 SächsGemO erfolgt die Richtigstellung des Beschlussprotokolls durch Stadtratsbeschluss. In der kommenden Ratsversammlung am 14.12.2016 wird deshalb unter TOP 5.1 die Korrektur des Beschlussprotokolls vom 24.08.2016 aufgerufen, um deren Beschluss ich bitte. Mit freundlichem Gruß Michael Leisner Leiter des Büros Stadt Leipzig LV 10/010/03.00 Anlage Korrektur des Beschlussprotokolls vom 24.08.2016 TOP 18.4 Bebauungsplan Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: VI-DS-02428 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seiner Begründung wird beschlossen. 2. Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit, inwieweit in einem der beiden BPlangebiete Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd" oder Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord" wird eine Kindertagesstätte als Einrichtung der sozialen Infrastruktur eingeordnet werden kann. 3. Im weiteren Verfahren wird die Herstellung einer im Umfeld der Bahntrasse verlaufenden Fußweganbindung von den beiden B-Plangebieten Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd" und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord" an den S-Bahnhaltepunkt Slevogtstraße geprüft. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.4.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-02428-ÄA-01 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion vom Einreicher geändert übernommen TOP 18.5 Bebauungsplan Nr. 357.2 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: VI-DS-02429 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seiner Begründung wird beschlossen. 2. Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit, inwieweit in einem der beiden BPlangebiete Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd" oder Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord" wird eine Kindertagesstätte als Einrichtung der sozialen Infrastruktur eingeordnet werden kann. 3. Im weiteren Verfahren wird die Herstellung einer im Umfeld der Bahntrasse verlaufenden Fußweganbindung von den beiden B-Plangebieten Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd" und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord" an den S-Bahnhaltepunkt Slevogtstraße geprüft. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.5.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-02429-ÄA-01 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion vom Einreicher geändert übernommen Auszug aus dem Verlaufsprotokoll 24.08.2016 18.4 Bebauungsplan Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VIDS-02428) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.4.1 dazu ÄA (VI-DS-02428-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Es wird mir signalisiert, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und der SPDFraktion übernehmen können. Wird das Wort gewünscht? - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Man kann wirklich Dankeschön sagen, dass Sie sich innerhalb kurzer Zeit mit unserem Antrag beschäftigt haben. Angesichts der Anzahl von Wohnungen und der Bürgerinnen und Bürger, die dorthin ziehen werden, ist es in der Tat notwendig, die Probleme Kita und Anbindung an das S-Bahn-Netz noch einmal zu prüfen. Oberbürgermeister Jung: Wichtig ist: Wir interpretieren diesen Beschlusspunkt genauso, nämlich es einzuordnen, zu prüfen und natürlich in enger Abstimmung mit dem Investor zu Lösungen zu kommen. Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.5 Bebauungsplan Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VIDS-02429) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.5.1 dazu ÄA (VI-DS-02429-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Auch hier das gleiche Prozedere: Wir würden den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und SPD übernehmen. Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur heutigen Ratsversammlung begrüße ich ganz herzlich die Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten als Vertreter der Medien sowie die Gäste auf der Tribüne, darunter auch Schülerinnen und Schüler des Kepler-Gymnasiums. Herzlich willkommen! Seite |1 Sie wurden per Hausmitteilung vom 01.12.2016 über eine Korrektur informiert. Gibt es dazu Anmerkungen? - Aufgrund der Korrektur muss darüber abgestimmt werden. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2016, Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2016/750) Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Stadträten Oßwald und Deissler unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. - Ich bitte Sie, sich im Nachgang mit dem Büro für Ratsangelegenheiten in Verbindung zu setzen. Gibt es dazu Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das Protokoll so festgestellt. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am 10.12.2016 bekannt gemacht. Gibt es dazu Hinweise? - Dann ist das Protokoll so festgestellt. Entschuldigt haben sich heute Herr Rothkegel, Herr Kuthe, Herr Dossin, Frau Nagel, Herr Elschner und Frau Krefft. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung. Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, bitte ich Sie, mir Bescheid zu geben. Auch heute gibt es eine Livestream-Übertragung. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 53 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 74 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Abgesetzt und vertagt wird TOP 13.8 auf Wunsch der Fraktion Die Linke. Ebenfalls abgesetzt wird Tagesordnungspunkt 20.1, weil es noch Beratungsbedarf gibt. 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 17.11.2016, Teil I: Beschlussprotokoll Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen. 10 10.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (13. Änderung) (DS-00768/14-DS-13) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es dazu Hinweise? - Dann bitte ich um Kenntnisnahme. 10.2 Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer - Berufung von Mitgliedern des Kuratoriums (VI-DS-03520) Einreicher: Oberbürgermeister Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11 Die Anfragen unter 15.2 und 15.7 werden schriftlich beantwortet. Die Einwohneranfragen werden um 17 Uhr aufgerufen, wobei die Einwohneranfragen 8.3 und 8.4 schriftlich beantwortet werden. Nach den Einwohneranfragen wird die Petition 9.1 behandelt. Soweit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt es aus Ihrer Mitte dazu noch Anmerkungen? Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der genannten Änderungen fest. TOP 4 entfällt. 5 Niederschriften 5.1 Korrektur der Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2016, Teil I: Beschlussprotokoll Besetzung von Gremien Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 11.1 Neuentsendung von Vertretern der Stadt Leipzig in den Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH nach Abschluss des Statusverfahrens (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00894) (VI-DS-00894-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Kenntnisnahme. 12 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Für die Schülerinnen und Schüler ist sicherlich ganz interessant zu wissen, wie ein Beschluss gefasst wird. Dafür gibt es zwei Wege: Entweder wird aus dem Stadtrat heraus ein Antrag gestellt, oder der Oberbürgermeister macht einen Vor- Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 schlag. Beide Wege führen zum Ziel. Manchmal ist das Ergebnis offen, manchmal nicht. Die nun folgenden Anträge wurden aus dem Stadtrat heraus gestellt und werden jetzt ins Verfahren verwiesen. Das heißt, sie gehen zunächst zur Vorberatung in die Ausschüsse und werden in der Regel nach zwei bis drei Monaten hier im Stadtrat beraten. 12.1 Namensgebung einer Grund- oder Oberschule der Stadt Leipzig nach Katharina von Bora (VI-A-03496) Einreicher: AfD-Fraktion Gibt es weitere Hinweise von Ihrer Seite zur Verweisung? - So verwiesen. 12.2 Initiative zu MINT im Rahmen der Ganztagsangebote an Leipzigs Schulen (VIA-03526) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 12.3 Einwegbechern Einhalt gebieten Leipzig auf den Mehrweg bringen (VI-A03519) Seite |2 12.9 Verbot von betriebenen 03578) gas- oder elektrisch Wärmestrahlern (VI-A- Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ergänzt wird: Ausschuss Wirtschaft und Arbeit. 12.10 Offene Bebauungspläne (VI-A-03581) umsetzen Einreicher: SPD-Fraktion Es wird gewünscht, die jeweiligen Ortschaften mit einzubinden, um zu wissen, ob die Bebauungspläne, die teilweise schon 15 Jahre alt sind, noch dem heutigen Stand und den Erfordernissen der jeweiligen Ortschaft entsprechen. Wir können versuchen, das herauszufiltern. Frau Dubrau wird das prüfen. Ergänzt wird: Ortschaftsräte. Soweit die Anträge, die aus dem Stadtrat heraus gestellt und jetzt in die Fachausschüsse verwiesen wurden. Nun kommen wir zu den Anträgen, die nach ausführlicher Befassung in den Ausschüssen heute vom Stadtrat erörtert und abgestimmt werden. Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ergänzt wird: Ausschuss Wirtschaft und Arbeit sowie Ausschuss Allgemeine Verwaltung. 12.4 Prüfung einer BUGA-Bewerbung in Verknüpfung mit der Nationalen Stadtentwicklungspolitik (VI-A-03314) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. 12.5 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (VI-A-03554) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 13 Anträge zur Beschlussfassung 13.1 Barrierefreies NF-02) Rathaus (VI-A-03016- Einreicher: Stadtrat Konrad Riedel 13.1.1 dazu VSP (VI-A-03016-NF-01-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 13.1.2 dazu ÄA (VI-A-03016-ÄA-03) Einreicher: Grünen Fraktion Bündnis 90/Die Herr Riedel. So verwiesen. 12.6 Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS) in der Leipziger Stadtverwaltung (VI-A-03534) Einreicher: Mitglieder des FA Finanzen, Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses So verwiesen. 12.7 Fußverkehrskonzept für Leipzig (VI-A03555) Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 12.8 Fortschreibung der „Verkehrspolitischen Leitlinien“ für Leipzig unter dem Aspekt einer perspektivisch wachsenden Stadt (VI-A-03570) Einreicher: AfD-Fraktion Gewünscht wird: Ausschuss Wirtschaft und Arbeit. - So machen wir es. Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister! Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Stadtratskollegen und Gäste auf der Tribüne! Der Ursprungsantrag „Barrierefreies Rathaus“ traf im Verwaltungsstandpunkt auf Ablehnung, da es sich bereits um Verwaltungshandeln handle. Das war eine herbe Enttäuschung für die Betroffenen; denn der Inhalt des Antrags beruhte auf dem Forderungskatalog vom Welttag der Menschen mit Behinderungen am 7. Mai 2016. Die Neufassung meines Antrags hinterfragt nun eine detaillierte Abrechnung von Planungen und Aktivitäten der Verwaltung bei der Umsetzung der Pflichtaufgabe „Barrierefreiheit“ und fordert jeweils eine Begründung, warum wann was umgesetzt wird oder warum was nicht. Das ständige Anführen von finanziellen Mängeln kann bei der Pflichtaufgabe „Barrierefreiheit“ kein Argument sein. Das neue Programm des Freistaats „Behindern verhindern“ unterstützt Projekte zur Erfüllung die- Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 ser Aufgabe. Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Stephan Pöhler, stellt fest, dass aus mehreren Gesetzen und Abkommen heraus die Barrierefreiheit eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist. Als Hilfe zur Umsetzung ist das Landesförderungsprogramm gedacht. Seite |3 tungsstandpunkt und der Neufassung des Antrags von Herrn Riedel gibt? Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau hatte den Verwaltungsstandpunkt formuliert. - Zuvor Herr Riedel noch einmal. Lassen Sie uns ein Zeichen setzen, dass die Probleme von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Leipzig ernst genommen werden, und stimmen Sie der Neufassung des Antrags zu! Übrigens ist Barrierefreiheit nicht nur für Behinderte ein Weg zur Teilhabe, sondern für alle Bürger - von Seniorinnen und Senioren bis zur jungen Mutter mit Kinderwagen. Deshalb mein Leitspruch: Alter ist keine Behinderung, aber Barrierefreiheit ein Menschenrecht. Stadtrat Riedel (CDU): Ich möchte der Verwaltung nicht vorgreifen, aber in meinem Antrag wird die Offenlegung der Gesamtplanung gefordert, während die Verwaltung nur über Teilabschnitte berichten will. Bei Offenlegung der Gesamtplanung würden die behinderten Menschen sehen: Das soll gemacht werden, das kann gemacht werden. Wir halten es für wichtig, dass sie das wissen. Das ist der Unterschied. Den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen würde ich übernehmen, da es ein sehr guter Vorschlag ist, das in das Teilhabeprogramm mit aufzunehmen. Dem Alternativvorschlag im sehr kurzfristig vorgelegten Verwaltungsstandpunkt kann ich dagegen nicht zustimmen, weil er die Planung dieses Vorhabens wiederum nicht offenlegt. Deswegen: Stimmen Sie bitte der Neufassung meines Antrags einschließlich dem von mir übernommenen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zu! - Danke. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa. 13.2 Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank, Herr Riedel, dass Sie unseren Änderungsantrag übernehmen. - Nur ganz kurz: Wir hatten im Oktober letzten Jahres den Antrag eingebracht, die Webseite der Stadt Leipzig weitestgehend barrierefrei zu gestalten. Dieser Antrag wurde im Stadtrat beschlossen. Es gibt inzwischen schon erste Abarbeitungsansätze. Von daher ist es nur klar und logisch, dass auch der Zugang zu den räumlichen Strukturen - sprich: dem Rathaus selbst - barrierefrei gewährleistet sein muss. Deswegen können wir diesem Antrag aus vollstem Herzen zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe noch eine kurze Nachfrage zum Verwaltungsstandpunkt: Wäre er nicht so kurzfristig vorgelegt worden, hätten wir das sicherlich in den Ausschüssen vorab klären können. - Der einzige Unterschied, den ich sehe, ist: Gemäß dem Antrag von Herrn Riedel soll vierteljährlich berichtet werden, während der Verwaltungsstandpunkt eine jährliche Berichterstattung vorsieht. Kann ein Vertreter der Stadtverwaltung zur Aufklärung beitragen, welche weiteren konkreten Unterschiede es zwischen dem Verwal- Der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen wird in den Antrag mit aufgenommen, sodass wir darüber insgesamt abstimmen können. Wer dem Antrag in der Neufassung vom 4. Oktober 2016 zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Straßenbenennungen zum Themenkreis „Opposition, Widerstand und Zivilcourage in der DDR/Opfer des SED-Regimes“ (VI-A-03021) Einreicher: CDU-Fraktion 13.2.1 dazu VSP (VI-A-03021-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Herr Faulhaber hat das Wort. Stadtrat Faulhaber (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete, Mandatsträger und Gäste! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Straßen einer Stadt sind Adern pulsierenden Lebens. Sie durchweben eine urbane Siedlung, geben ihr ein Gesicht. Die Straßennamen lesen sich dabei wie Charaktermerkmale dieser Siedlung und der darin wohnenden Menschen. Sie geben Auskunft über Geschichte und Zeitgeist. Meine Fraktion hat im aktuellen Antrag die Straßenbenennungen in unserer Stadt erneut in den Blick genommen. Dabei greift sie einen Verwaltungsstandpunkt aus dem Jahr 2003 auf, in dem es unter Bezug auf die Würdigung der Ereignisse um den 17. Juni 1953 in Leipzig heißt - ich zitiere -: … dass keine Straßenbenennungen nach einzelnen Opfern des Volksaufstandes vorgenommen werden, da es Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse zu den Ereignissen am 17. Juni 1953 und mangels ausreichender biographischer Angaben nicht gerechtfertigt ist, einzelne Personen herauszuheben. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es inzwischen durchaus weitere Straßenbenennungen zum genannten Themenkreis in unserer Stadt gab, nämlich seit 2003 drei. Mit unserem Antrag möchten wir die Verwaltung beauftragen, ein Konzept zu erarbeiten, wie der genannte Themenkreis künftig stärkere Berücksichtigung finden kann. Das ist übrigens auch der entscheidende Unterschied zu dem an sich zustimmenden Verwaltungsstandpunkt. Da es im Ausschuss einige Irritationen gab, will ich hier noch einmal klarstellen: Die CDU möchte das als konzeptionelle Gesamtbetrachtung verstanden wissen. So könnten Straßen in einem neu entstehenden städtischen Quartier diesem ein bestimmtes Gesicht geben, gleichsam eine thematische Klammer bilden. Es geht uns um ein Konzept für eine systematische und planvolle Entwicklung. Wir meinen, dass unter anderem mit dem Bürgerkomitee Leipzig, dem Bund stalinistisch Verfolgter, dem Archiv Bürgerbewegung, dem Zeitgeschichtlichen Forum und nicht zuletzt mit interessierten Schülerinnen und Schülern bzw. Schulen eine ganze Reihe von Partnern für eine Zusammenarbeit zu sehen wären. Im Übrigen hat sich der Forschungsstand mit jedem Jahr verbreitert und ist keinesfalls als unzureichend einzuschätzen. So legten etwa Rainer Behring und Mike Schmeitzner im Böhlau Verlag bereits 2003 Studien zur Diktaturdurchsetzung in Sachsen zwischen 1945 und 1952 vor. Hier findet sich auch ein Aufsatz - bitte gestatten Sie mir dieses Beispiel - zu einem Christdemokraten, nämlich Hugo Hickmann, einer spannenden Persönlichkeit, in dessen Leben und politischen Wirken sich unsere Geschichte von der Weimarer Zeit über die Herrschaft des Nationalsozialismus bis zur kommunistischen Diktatur widerspiegelt. - Anlässlich des 1000jährigen Stadtjubiläums erscheint in Kürze der von Professor von Hehl betreute vierte Band unserer Stadtgeschichte auch mit Beiträgen zum genannten Themenkreis. - Die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Es ist jetzt sicherlich nicht der Zeitpunkt, weitere konkrete Benennungsvorschläge zu unterbreiten oder gar einen Forschungsüberblick zu geben. Von einem Mangel an systematischer Erkenntnis kann heute, über 25 Jahre nach dem Ende der roten Diktatur, jedenfalls nicht die Rede sein. Und doch heißt es im Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag im Jahr 2016 erneut, der derzei- Seite |4 tige Forschungsstand zum Themenkreis „Opposition, Widerstand und Zivilcourage“ reiche nicht aus, um weitere Straßen diesem Themenkreis zu widmen. - Das sehen wir anders. Bedenken wir auch, dass wir zu den Generationen gehören, die ein Interesse an diesen Teil unserer Geschichte aus eigenem Erleben heraus noch wirklich glaubhaft befriedigen können. Und ja, es geht für manchen Zeitzeugen vielleicht auch um Genugtuung. Niemand muss befürchten, dass Straßenumbenennungen Vertrautes beseitigen oder Erinnerung tilgen würden. Wir werden in den kommenden Jahren, bedingt durch umfangreiche Bebauungen, hinreichend Benennungsanlässe finden, ja, entsprechende konzeptionelle Vorüberlegungen seitens der Stadtverwaltung dringend benötigen. Setzen wir dabei bitte nicht mehr auf die zwar gänzlich unverdächtigen, aber kulturbzw. stadtgeschichtlich neutralen Piepmätze oder Lieblingspflanzen! Es sind vor allem Flurnamen und Persönlichkeiten, die unserer Stadt einen unverwechselbaren Charakter geben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass weitere Straßennamen eingewoben werden in unser städtisches Erinnerungsnetz. Lassen Sie uns mit der Verwaltung einen wesentlichen Charakterzug unserer Stadt sichtbar machen: das Bekenntnis der Menschen zu Freiheit und Selbstbestimmung und der Mut ihrer Bürger, dafür persönlich einzutreten. Erweisen wir ihnen und uns damit gerade heute die verdiente Ehre. Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Dazu direkt Herr Hörning. Bürgermeister Hörning: Vielen Dank für die Einbringung. - Als sowohl für das Stadtarchiv zuständiger Bürgermeister als auch für das Amt für Statistik und Wahlen und damit für Straßenbenennungen zuständiger Dezernatsleiter biete ich Ihnen an, Sie und die Fraktionen zu einem Gespräch zu ebendiesem Thema im ersten Halbjahr 2017 einzuladen. Wir sollten erst einmal das Erscheinen des vierten Bandes zur wissenschaftlichen Stadtgeschichte abwarten, der zurzeit noch in Arbeit ist und 2017 veröffentlicht werden soll. In dem Zusammenhang würden wir dann mit Ihnen Weiteres absprechen. Von daher kann ich hier nur ankündigen: Wir werden im Laufe des ersten Halbjahrs 2017 ein Gespräch organisieren und Sie dazu einladen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich sehr gefreut über den Antrag der Kollegen der CDUFraktion. Wir sind uns ja nicht immer einig, aber in diesem Fall habe ich mich gefreut, zum einen dass sie diesen Antrag gestellt haben und zum anderen wie sie ihn gestellt haben, nämlich ein Konzept zu verlangen, das aufzeigt, wie diese Namen bei künftigen Straßenbenennungen eine Rolle spielen sollen. Warum habe ich mich auch persönlich gefreut? Ich gehöre zu denjenigen, die schon zu DDRZeiten erwachsen geworden sind. Wir merken ja, wie die Welt sich ändert, wie zunehmend auch jüngere Generationen die Verantwortung übernehmen. Ich möchte hier noch einmal das Argument bestärken: Wir brauchen auch Zeitzeugen, wir brauchen eine kritische Diskussion. Auch wenn die Forschungen noch nicht abgeschlossen sind: Straßennamen können niedrigschwellige Angebote sein. Das heißt nicht etwa, dass sie minderwertig sind, sondern dass mit diesem einfachen Zugang Diskussionen ermöglicht oder biografische Hintergründe bekannt gemacht werden können. Das wird bisher noch zu wenig genutzt. Wir haben vor Jahren hier den Beschluss gefasst, dass Schulen bei ihrer Namensgebung grundsätzlich mitreden dürfen. Daraus ist eine richtige Bewegung entstanden. Schulen fertigen zum Beispiel Projekte über den Namensgeber an. So etwas könnte ich mir sehr gut auch im Straßenbenennungsbereich vorstellen. Es ist schade, dass wir das bisher viel zu wenig für unsere jüngste Vergangenheit nutzen. Ein Zweites. Ich war lange Zeit Mitglied des Gremiums und weiß, wie lange über Straßennamen diskutiert wird. Ich schätze die Arbeit von Frau Schmidt und den Kolleginnen und Kollegen sehr. Sie sind immer sehr bemüht, sehr objektiv, sehr liberal und möglichst ausgewogen Straßennamenvorschläge zu machen. Aber wenn wir die Straßen eines ganzen Viertels nach Pflanzennamen benannt haben, dann habe ich mich auch wenn mir die Umwelt sehr am Herzen liegt und ich im Umweltbildungsbereich sehr aktiv bin - manchmal schon gefragt: Ist es nicht ein bisschen schade, dass wir die Benennung neuer Straßen nicht dafür nutzen, um den geschichtlichen und historischen Sachverstand ein Stück weit zu füttern und den Menschen Anregungen zu geben, über bestimmte Biografien nachzudenken? Insofern begrüße ich den vorliegenden Antrag sehr. Der Hinweis darauf, ein Konzept zu erarbeiten, das darlegt, wie künftig sinnvolle Straßennamen zum genannten Themenkreis ermöglicht werden, eröffnet die Chance, sich mit der neueren Geschichte, nämlich der DDR-Zeit, kritisch auseinanderzusetzen und interessante Seite |5 Charaktere bekannt zu machen, die es sich damals gewagt haben, zu opponieren und ihre Meinung begründet einzubringen. Ich denke, diese Chance sollten wir noch viel stärker nutzen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 13.3 Fair produzierte und gehandelte Sportbälle im Schulsport verwenden (VI-A03064) Einreicher: Stadtrat A. Bednarsky Einreicher: Stadtrat C. Zenker Einreicher: Stadtrat M. Schmidt 13.3.1 dazu VSP (VI-A-03064-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 13.3.2 dazu ÄA (VI-A-03064-ÄA-02) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament Herr Schmidt bringt den Antrag ein. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Fairness im Sport. Ob Handball, Volleyball, Basketball oder Fußball - Fairplay beginnt schon mit dem Spielgerät, nämlich dem Ball. Über 80 Prozent aller Fußbälle weltweit kommen aus Pakistan. In Sialkot, einer ärmlichen Region im Norden Pakistans, arbeiten 40.000 Menschen in der Fußballindustrie und fertigen jährlich etwa 40 bis 60 Millionen handgenähte Fußbälle. Bezahlt werden die Näherinnen und Näher nicht für ihre Arbeitszeit, sondern für die Anzahl der genähten Bälle, häufig unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Daraus folgt, dass viele zwölf Stunden täglich, auch an den Wochenenden, arbeiten müssen, um das Familieneinkommen zu erwirtschaften. Aufgrund dieser ausbeuterischen Verhältnisse sind viele Familien gezwungen, auch ihre Kinder arbeiten zu lassen. Es ist auch unsere Verantwortung, daran etwas zu ändern. Fairtrade bedeutet höhere ökologische und soziale Standards. Fairtrade sichert den Näherinnen und Nähern einen gesetzlichen Mindestlohn, der ihnen ermöglicht, auch Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Es sichert die Familien ab gegen Kinderarbeit, selbst vor armutsbedingter Notwendigkeit der auch dort illegalen Kinderarbeit. Fairtrade schafft bessere Arbeitsbedingungen in den Fabriken und Nähereien, und Fairtrade verbietet die Diskriminierung von Frauen. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Der Anteil fair gehandelter Bälle auf dem Weltmarkt ist im Vergleich zu herkömmlich genähten Bällen noch verschwindend gering. Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, die Entwicklung, die im Zuge von Globalisierung und Industrialisierung entstanden ist, ein Stück weit zu korrigieren und in vernünftigere Bahnen zu lenken. Dazu bieten wir Ihnen heute diesen Beschluss an. Die Stadt München hat es vorgemacht. Sie ist bereits vor mehreren Jahren im Bereich der Beschaffung von Fußbällen dem Fairtrade-Gedanken gefolgt und kauft die notwendigen Bälle zu vernünftigen Preisen. Leipzig ist Fairtrade-Town. Ich möchte mich an dieser Stelle insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der Steuerungsgruppe FairtradeTown bedanken, die mit guten und innovativen Ideen den Fairtrade-Gedanken in Leipzig seit Jahren mit Leben erfüllen, die tolle Aktionen organisieren und uns auf die Themen aufmerksam machen und dafür sensibilisieren. Von dort kommt im Übrigen auch die Anregung für diesen Antrag. Im Rahmen des Sportprogramms 2016 bis 2024 - Sie erinnern sich: wir haben es erst vor zwei Monaten beschlossen - hat sich die Verwaltung ebenfalls mit dem Gedanken des fairen Handels bei der Beschaffung von Kleinsportgeräten auseinandergesetzt und dazu verpflichtet. Sie wird auf die Vereine einwirken, sich ebenfalls diesem Gedanken anzuschließen. Das Sportamt hat das bereits vor etwa zwei Wochen unter Beweis gestellt, als zahlreiche fair gehandelte Fußbälle an den Leipziger Fußballverband übergeben wurden. Vielen Dank dafür! Meine Kollegen, Christopher Zenker und Adam Bednarsky, und ich möchten uns bei der Verwaltung für die konstruktive Auseinandersetzung mit dem Antrag bedanken. Wir nehmen zur Kenntnis, dass bestehende Verträge im Bereich der Beschaffung schulischer Bälle eine Umstellung erst ab 2018 ermöglichen. Wir möchten deshalb heute den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen. Zum Antrag des Jugendparlaments. Diesen Gedanken können wir gern als Zusatz übernehmen. Wie die Jugendlichen in ihrem Antrag richtig ausgeführt haben, ist es schon heute gängige Praxis, dass kaum noch Bälle aus tierischem Leder hergestellt werden. Sie bestehen vielmehr ganz überwiegend aus Polyurethan. - Frau Hollick hat uns schon im Sportausschuss über die chemische Zusammensetzung aufgeklärt. Ich gehe davon aus, dass sie auch hier für bilaterale Weiterbildung gern zur Verfügung steht. - Wir haben uns im Sportausschuss sehr intensiv mit der Thematik befasst. Kein Sport ohne Fairplay, keine Bälle ohne Fairtrade. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank. Seite |6 Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow zum Änderungsantrag. Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Sehr geehrte Beigeordnete! Sport macht Spaß, Schulsport meist auch. Was keinen Spaß macht, ist, wenn jemand für den Sport leiden muss. Wir, das Jugendparlament, haben uns deswegen sehr über diesen Antrag gefreut und dem auch zugestimmt. Wir schlagen allerdings die eben erwähnte Ergänzung vor. Uns ist bewusst, dass es sich dabei um Einzelfälle handelt und die meisten Sportbälle heutzutage nicht mehr aus Tierleder gefertigt werden. Wir sind aber der Meinung, dass diese Ergänzung trotzdem sinnvoll ist; denn selbst in Einzelfällen sollten weder Menschen noch Tiere für den Sport leiden müssen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eine Nachfrage an die Antragsteller des Ursprungsantrags. Wenn ich auf die Idee käme, der öffentlichen Schule, in die meine Töchter gehen, zehn Sportbälle zu sponsern und es sich dabei nicht um Fairtrade-Bälle handelt, dürfte die Schule sie dann annehmen, wenn dieser Antrag heute so beschlossen wird? So weit die Frage. Hinzu kommt die Bitte, die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Die Antwort können Sie sich selbst geben, Herr Hobusch. Der Stadtrat entscheidet über die Annahme von Spenden in einer Sammelvorlage der Verwaltung. Dazu können Sie einen Änderungsantrag stellen. Eine Frage an die Antragsteller: Herr Schmidt, Sie sagten, Sie würden sich den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen. Können Sie auch den Änderungsantrag übernehmen? - Ja. Der Änderungsantrag des Jugendparlaments wird Bestandteil des Antrags in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Dann können wir das in einem Zug abstimmen, wobei Herr Hobusch beantragt hat, die Punkte 1 und 2 getrennt abstimmen zu lassen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt Beschlusspunkt 1 zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so votiert. Wer stimmt Beschlusspunkt 2 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Abstimmung: Zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 13.4 Erhalt des Deutschen Kleingärtnermuseums in Leipzig (VI-A-03174) Einreicher: Kleingartenbeirat 13.4.1 dazu VSP (VI-A-03174-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Ich sehe keine Wortmeldungen. - Herr Pellmann als Vertreter des Kleingartenbeirats gibt zu Protokoll: Auch der Verwaltungsstandpunkt soll abgestimmt werden. Wer gegen diesen Beschlussvorschlag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts stimmt, möge jetzt die Hand heben. - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 13.5 Stärkung der Eigenentwicklung der neuen Ortsteile Leipzig soll gleichmäßig wachsen! (VI-A-03232-NF02) Einreicher: CDU-Fraktion 13.5.1 dazu VSP (VI-A-03232-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Dr. Heymann, bitte. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Leipzig wächst, und das ist gut so. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Es war einmal eine schrumpfende Stadt: Leipzig. Überall um uns herum wurden neue Baugebiete eröffnet. Wir hatten das Gefühl, dass alle Nachbarn auf unsere Kosten wuchsen. Und was war die Reaktion der Stadt Leipzig darauf? Man schuf die perforierte Stadt, den dunklen Wald, den lichten Hain und sogar ein Wildgehege, das die Lücken füllen sollte. Es fehlte nicht viel und wir hätten das Weihnachtsgedicht „Von drauß‘ vom Walde komm ich her“ umdichten können, wäre doch der Wald bald mitten in der Stadt gewesen. Doch seit geraumer Zeit kann man guter Hoffnung sein, dass diese Geschehnisse und Ideen wohl schon bald dem Reich der Mythen und Märchen angehören werden. Leipzig ist auf dem Wachstumskurs. Das belegt auch der vorliegende Statistische Bericht zum dritten Quartal 2016. Ende September verzeichnete das Melderegister 575.979 Einwohner, 15.332 mehr als im Jahr zuvor. Die Prognosen abhängig davon, wer sie macht - erwarten, dass wir den Spitzenwert von 1930 mit 712.800 Einwohnern genau 100 Jahre später überbieten werden. Mit Blick auf die sich verjüngende Stadt verbindet sich eine positive Aufbruchsstimmung, Seite |7 die man sich nur ungern durch die mit dem Wachstum verbundenen Herausforderungen verhageln möchte. Wir brauchen mehr und preiswerten Wohnraum, wir brauchen neue Kitas und Schulen. Der Straßenraum nimmt nicht mehr alle gewünschten oder auch ungewünschten Verkehrsarten auf. Gewohntes Grün auf den Brachen weicht den wie Pilze aus dem Boden schießenden Gebäuden. Städtisches Grün ist im Sommer kaum noch zu sehen, da die Wiesen von den dort Lagernden und auch von deren Müll überdeckt sind. Die Innenstadt, am besten durch den ÖPNV erschlossen, soll diese Herausforderungen vorrangig lösen. „Doppelte Innenentwicklung“ ist das neue Schlagwort. Nachverdichten, wo immer es geht und gleichzeitig mit der Freiraumentwicklung harmonierend, soll das Ziel sein. Wir meinen, das Prinzip „Wachsen von den Zentren her“, was sowohl im Schrumpfen als auch im Wachsen funktioniert, wird dabei auf den Kopf gestellt. Was war und ist denn das Besondere in Leipzig? Die Vielfalt an Möglichkeiten des Wohnens, des Arbeitens und der Freizeit, kurz: des Lebens. Diese Vielfalt sollte man nicht allein in den Innenstadtlagen von Leipzig anbieten und absichern. Für individuellere und auch kostengünstigere Angebote muss man auch die Potenziale der Randlagen von Leipzig nutzen. Was aber sind die Randlagen? Es sind die ehemaligen Ortsteile, die um 2000 auf unterschiedlichen Wegen eingemeindet wurden, Ortsteile, die zumeist selbst historische und lebendige Zentren haben. Nichts ist verkehrssparender als das Denken und Planen von den vielen Zentren her. Je mehr es gelingt, dass die Familien, die Seniorinnen und Senioren in ihren Ortsteilzentren die alltäglichen Belange erledigen können, umso besser ist das Verkehrsaufkommen, gleich welcher Art, zwischen Innenstadt und Ortsteilen optimierbar. Gleichzeitig stärken wir auch die Vielfalt der Ortsteile, wenn die Potenziale der Gewerbe- und Wohnraumentwicklung diesem Prinzip folgend genutzt und planerisch unterstützt werden. Vernachlässigen wir diese Potenziale, machen wir die Randlagen zu Palliativstationen von Leipzig. Die Waldmehrung wird dort auch ohne Plan um sich greifen, während man sich in der Leipziger Innenstadt immer mehr auf die Füße tritt. Auch wenn es spannend ist, dass man die ersten Wolfsspuren im Süden Leipzigs entdeckt hat: Es kann nicht unser Ziel sein, dass sich in den Randlagen Leipzigs Fuchs und Hase „Gute Nacht!“ sagen. Der vorliegende Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag wird unserem Anliegen, für ein gleichmäßiges Wachstum in Leipzig zu sorgen, das heißt die Potenziale der jeweiligen Lagen zu nutzen und zu stärken, grundsätzlich gerecht. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Wir übernehmen diesen Standpunkt in die Neufassung unseres Antrags, mahnen jedoch ausdrücklich noch einmal, nicht allein von den Netzen des ÖPNV her zu denken, sondern von den vielfältigen Zentren unserer Stadt. Dies reduziert Verkehr und sichert zudem auch in Zukunft die so bewunderte Vielfalt von Leipzig. Insofern bitten wir um Unterstützung unseres Antrags in der Neufassung und wünschen, dass dieser hier eine Mehrheit findet. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, dann Herr von der Heide. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist sehr kreativ. Ich habe lange nicht einen so strategisch stringenten Antrag von der CDU gelesen, muss allerdings einige Mythen ausräumen. Selbst in Zeiten der Schrumpfung hat Leipzig immer Erweiterungsmöglichkeiten mitgedacht und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Das hängt schon damit zusammen, dass ein Flächennutzungsplan für mindestens zehn Jahre vorgedacht werden muss. In der Tat ist der Ansatz richtig: Vor dem Hintergrund einer schrumpfenden Stadt haben wir - im Gegensatz zum Freistaat, der die Auffassung vertrat, Städte müssten von den Rändern her schrumpfen 2006 im Stadtrat die Schrumpfung ausgehend von den urbanen Kernen beschlossen. Genau das muss jetzt umgekehrt werden: Das Wachstum muss von den urbanen Kernen - dazu zählen natürlich auch die Zentren der eingemeindeten Ortsteile; das haben wir im Fachausschuss Bau immer so gesehen ausgehen. Allerdings kann man nicht unberücksichtigt lassen, ob dort Straßenbahnen oder Busse fahren. So einfach kann man es sich nicht machen. Eine ordentliche ÖPNV-Anbindung ist wichtig. Da Sie gerade die Seniorinnen und Senioren erwähnt haben: Wir haben hier auch die Seniorenpolitische Leitlinie beschlossen, in der es unter anderem heißt: Entfernung zu den Nahversorgungszentren und den Haltestellen des ÖPNV: maximal 300 Meter. Also: Das Ganze muss trotzdem mit Augenmaß erfolgen. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! In der letzten Ratsversammlung warf Herr Tornau Frau Dubrau noch vor, sie würde die Stadtentwicklung verhindern und Eilenburg und Borna würden davon profitieren. Nun übernimmt die CDU den Verwaltungsstandpunkt in ihren An- Seite |8 trag und ändert nur noch ein wenig an der Begründung. Vom Grundsatz her scheinen die Differenzen also doch nicht so groß zu sein. Es ist erfreulich, zu sehen, dass es neben Herrn Tornau auch noch Kräfte in der CDU-Fraktion gibt, die konstruktiv an der Stadtentwicklung mitarbeiten möchten und ihre Aufgabe im Stadtrat nicht einzig und allein darin sehen, alles, was in ihren Augen schlecht läuft, Frau Dubrau in die Schuhe zu schieben, selbst wenn die Argumentation noch so abenteuerlich wirkt und die Hintergründe unbeachtet bleiben. Die Fahrradbügel in der Innenstadt auf Kosten von oberirdischen Autostellplätzen wurden in Umsetzung des Konzeptes der autoarmen Innenstadt errichtet, welches in der letzten Wahlperiode mit großer Mehrheit im Stadtrat verabschiedet wurde. Die Radfahrstreifen in der Georg-Schumann-Straße Ihr zweites Lieblingsthema - wurden aus Gründen des Lärmschutzes und aufgrund eines CDU-Antrags eingerichtet. Aber mit solchen Details wollen Sie die Bürgerinnen und Bürger nicht belästigen. Das haben Sie, Herr Tornau, am Anfang Ihrer Haushaltsrede deutlich gemacht. Dass „postfaktisch“ das Wort des Jahres 2016 geworden ist, möchten Sie offensichtlich eher als Chance denn als Problem begreifen. Zurück zum Tagesordnungspunkt. Sie übernehmen den Beschlussvorschlag des Verwaltungsstandpunkts und erkennen damit an, dass Stadtentwicklung gesteuert werden muss und man nicht jedem Investor ermöglichen sollte, seine Grünfläche - wie in Holzhausen geschehen großzügig und uneigennützig in Bauland umwidmen zu lassen. Auch die besondere Berücksichtigung der infrastrukturellen Ausstattung, ihrer möglichen Weiterentwicklung und Instandhaltung sowie deren verkehrliche Auswirkungen wird von Ihnen und sicherlich auch vom Stadtrat hier bestätigt. Auf dieser Basis könnte man anfangen, auch in der Verkehrspolitik gemeinsam konstruktive Lösungen zu finden. Das Ziel, durch Stärkung der Nahversorgung das Konzept „Stadt der kurzen Wege“ zu realisieren und weiterzuentwickeln, teilen wir jedenfalls. Sie betonen in Ihrem Antrag zu Recht den STEP Zentren. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das Anliegen und die Argumentation des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg für ein Gymnasium ebendort hinweisen. Der Ortschaftsrat hat argumentiert, dass es für die Entwicklung von BöhlitzEhrenberg und gegebenenfalls auch der umliegenden Ortschaften sinnvoll wäre, dort ein Gymnasium einzurichten. Das wurde damals hier knapp abgelehnt. Mal schauen, ob es jetzt in der Fortschreibung der Schulnetzplanung Berücksichtigung findet. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Die Zweifel, ob bei den unterschiedlichen Planungen der verschiedenen Dezernate und Ämter innerhalb der Verwaltung wirklich so gut zusammengearbeitet wird, wie es uns hier immer wieder verkauft wird, teilen wir. Auch das ist relevant für die Entwicklung der Ortschaften. Sie haben in der Neufassung Ihres Antrags vor allem die Begründung des Verwaltungsstandpunkts geändert, weil sie Ihnen zu allgemein ist. Ehrlich gesagt, ich bin froh, dass die Verwaltung nicht einfach solche Thesen aufstellt wie Sie in Ihrer Begründung. Ein Stadtratsantrag muss nicht allen Kriterien sozialwissenschaftlicher Empirie genügen. Die These zur Anonymisierung zum Beispiel halte ich für schlicht falsch. Die Bürgerinnen-und-Bürger-Stadt Leipzig lebt nun wirklich nicht nur in den Ortsteilen. Schauen Sie sich einmal an, was uns heute zur Ostwache übergeben wurde! Davon zu sprechen, dass bürgerschaftliches Engagement nur noch in den Ortschaften passiert, entbehrt jeder Grundlage. Zuletzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, möchte ich Sie noch auf unseren Haushaltsantrag zur Errichtung von Fahrradabstellplätzen an den Haltestellen, gerade auch in den Ortschaften, hinweisen. Aus unserer Sicht wäre auch dies ein Beitrag, um die infrastrukturelle Ausstattung und die verkehrlichen Auswirkungen der Entwicklung in den Ortschaften zu optimieren. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung, zumindest aber auf Ihre wohlwollende Prüfung. In diesem Sinne: Auf gute Zusammenarbeit! Oberbürgermeister Jung: Frau Opitz hat sich dazu gemeldet. Ortsvorsteherin Opitz: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ortschaftsrat Engelsdorf hat sich einstimmig hinter den Antrag der CDUFraktion gestellt - in seiner Einbringungsphase. Ich war jetzt etwas überrascht über die Einbringung einer Neufassung dieses Antrags durch Frau Dr. Heymann. Der ursprüngliche Antrag der CDU-Fraktion war meiner Meinung nach sehr gut und hätte in dieser Form auch von allen Fraktionen hier unterstützt werden müssen. Wir haben allerdings bedauert, dass er so spät kommt; denn die Eingemeindung erfolgte bereits 1999. Seitdem kämpfen wir in den Ortsteilen um mehr Anerkennung. Da muss einfach noch mehr passieren. Mehr möchte ich nicht dazu sagen. Der ursprüngliche Antrag war ein sehr guter Antrag. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Nein. Dann gestatten Sie mir noch einen Satz dazu. Herr von der Heide hat schon den Finger in die Wunde gelegt. Frau Dr. Heymann, die Begründung passt jetzt nicht mehr Seite |9 ganz zum Beschlussvorschlag. Deshalb stimmen wir auch über den Verwaltungsstandpunkt ab. Ich denke, das ist ein fairer Umgang miteinander. Ich verstehe den Verwaltungsstandpunkt so, wie wir ihn in der Begründung auch ausformuliert haben. Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Wir stimmen über die Neufassung des Antrags und den darin formulierten Beschlussvorschlag ab. Die Begründung wie auch alle Vorlagen, die uns die Verwaltung vorlegt, dienen der Erläuterung, was man genau darunter versteht. Natürlich könnte man auch den Verwaltungsstandpunkt abstimmen, dessen Begründung auch nicht eindeutig mit dem Beschlussvorschlag harmoniert. Statistiken kann man zur Kenntnis nehmen; sie sind im Allgemeinen auch nicht falsch - ich will hier nicht sagen, die Statistiken der Stadt Leipzig würden lügen -, aber sie haben mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auch nicht direkt zu tun. Ich will auf das zurückkommen, was Herr von der Heide angeführt hat. Natürlich leiden viele Vereine in den Zentrallagen darunter, dass sie immer weniger Aktive finden die Freiwilligenagentur kann ein Lied davon singen -, auch wenn punktuell wirklich sehr schöne Aktivitäten hochploppen. Ich und die Mitglieder der CDU-Fraktion sprechen doch nicht gegen die Bürgerstadt Leipzig, aber wir sehen ganz andere Aktivierungsmöglichkeiten, wenn man das ins Verhältnis setzte. Das ist eine andere Statistik, die wir hier aber nicht zur Diskussion gestellt haben. Wir wollen dafür sensibilisieren, wo die Potenziale liegen. Wir haben die Chancen und die Probleme des ländlichen Raums denen der Kernstadt gegenübergestellt, um die Diskussion auch in andere Richtungen zu lenken. Diese Diskussion kann man durchaus noch weiter führen. Wir sehen hier keine Differenz. Ich werbe noch einmal für unseren Antrag, der hier jetzt in der Neufassung zur Abstimmung steht. Ich bin sehr dafür, die Ortsteile nicht als Anhängsel zu betrachten. Ja, wir haben das zusammengefasst, Frau Opitz, aber die Ortsteile erhalten immer auch die Chance, das selbst anzuschieben. Auch das haben wir in den Antrag jetzt mit aufgenommen. Abschließend will ich noch mit einem Mythos aufräumen. Ja, wir haben den Antrag zur GeorgSchumann-Straße gestellt, hatten aber auch eine Erprobungsphase beantragt. Diese wurde jedoch nie ordentlich abgeschlossen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Kollegen! Ich möchte zum Antrag sprechen, aber nicht inhaltlich, sondern zu der grundsätzlichen Frage, welche Bindewirkungen Begründungen bei Stadtratsbeschlüssen entfalten. Begründungen entfalten grundsätzlich keine Bindewirkungen. Der Stadtrat beschließt über den Beschlusstext und nur über diesen. Wenn es bei Unklarheiten darum geht, festzustellen, wie ein Beschlusstext gemeint sein könnte, kann dafür die Debatte, die hier im Stadtrat geführt worden ist, von den verschiedenen Beteiligten herangezogen werden, weil sie deutlich macht, was gegebenenfalls eine Mehrheit im Stadtrat mit einem bestimmten Antrag umsetzen wollte. Ganz sicher kann nicht die Begründung des Antragstellers Grundlage dafür sein, was letztendlich die Mehrheit nach einer Diskussion hier im Stadtrat mit einem bestimmten Beschluss gemeint hat. Insofern ist bei einer Auslegung, wenn es denn der Auslegung bedarf, immer die gesamte Debatte in ihrer Breite zu berücksichtigen. Einige stimmen einem Antrag aufgrund seiner Begründung zu, andere stimmen ihm aus anderen Gründen zu. Deswegen ist vollkommen unerheblich, wie die CDU ihren Antrages ändert. Ich denke, die Mehrheit des Stadtrats wird es auch so sehen, dass dies in der Diskussion deutlich wird. Herr Oberbürgermeister hat hier deutlich gemacht, wie er und die Verwaltung diesen Antrag sehen. Zu Protokoll: Dieser Sichtweise schließen wir uns als FDP-Stadträte ausdrücklich an, teilen hier also nicht die Auffassung der CDU. Das sage ich vorsorglich für den Fall, dass das Protokoll zur Auslegung dieser Beschlussfassung herangezogen wird. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. - Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts plus der Neufassung der CDU-Fraktion zu? - Sie hatten doch einen Satz ergänzt, wenn ich es richtig verstehe. - Ja, bitte, Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Herr Schlegel, bitte verstehen Sie es nicht persönlich, was ich jetzt sage; Sie dienen hier nur als Beispiel. Jedes Mal, wenn die Verwaltung einen Verwaltungsstandpunkt verfasst, den zum Beispiel Herr Schlegel unterstützt, dann macht er daraus eine Neufassung seines Antrags, und niemals wird gesagt: Wir stimmen jetzt den Verwaltungsstandpunkt ab. Nein, es wird immer die Neufassung des Antrags abgestimmt. Deshalb möchten wir, dass im Protokoll festgehalten wird, dass jetzt unsere Neufassung abgestimmt wird. - Das finde ich nicht lächerlich. S e i t e | 10 Oberbürgermeister Jung: Selbstverständlich nicht. Ich habe doch nur deutlich gemacht, dass wir über den Verwaltungsstandpunkt abstimmen, und zwar mit einem ergänzenden Satz, und das ist die Neufassung des Antrags der CDUFraktion. Wer der Neufassung zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. An die Schülerinnen und Schüler: Sie werden sich vielleicht fragen, wie das nach einer so kontroversen Debatte doch einstimmig beschlossen werden kann. Sie sehen, manchmal geht es eben doch um wesentliche Dinge, die in der Begründung ausgeführt und unterschiedlich interpretiert werden. 13.6 Errichtung eines Senioren-Bewegungspfades in Leipzig, OT Engelsdorf (VI-A-03290-NF-01) Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf 13.6.1 dazu VSP (-03290-NF-01-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Frau Opitz. Ortsvorsteherin Opitz: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Als der Ortschaftsrat Engelsdorf den Antrag „Errichtung eines SeniorenBewegungspfades in Leipzig, Ortsteil Engelsdorf“ Anfang September gestellt hat, war unsere sportliche Welt noch in Ordnung. Inzwischen gibt es einige Veränderungen, auf die ich jetzt aber nicht näher eingehen will. Natürlich stehen wir weiter hinter unserem Antrag, einen SeniorenBewegungspfad in unserem Ortsteil zu errichten. Aber aufgrund der so schlechten finanziellen Lage unseres Stadtkämmerers - wir brauchen in Engelsdorf auch dringend eine Schulsporthalle verzichten wir nun, wie im Beschlusstext der Neufassung unseres Antrags nachzulesen, auf die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Wir können uns da etwas zurücknehmen; denn wir wissen, dass Jahre vergehen werden, ehe das realisiert werden kann. Daher enthält die Neufassung unseres Antrags im Beschlusstext folgende Änderung: Der Stadtrat beschließt die Errichtung eines Senioren-Bewegungspfades in Engelsdorf mit mindestens 4 Geräten. Zu Protokoll gebe ich: Wir werden in den nächsten Jahren versuchen, die dafür notwendigen Mittel bei Sponsoren einzuwerben. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Der Alternativvorschlag wurde von unserem Ortschaftsrat gründlichst beraten. Wir müssten noch sehr viel tun, um überhaupt einen Senioren-Bewegungspfad zu bekommen. Die, die wir hier in Leipzig haben, sind leider nicht so positiv frequentiert, wie wir uns das in Engelsdorf vorstellen. Dort soll ein Bewegungspfad mitten im neu zu bauenden Zentrum entstehen. Das gibt es auch in Erlangen-Höchstadt; dieser wird sehr oft benutzt. So stellen wir uns das auch vor. Ich bitte Sie daher herzlich, die Neufassung unseres Antrags einschließlich der vorgetragenen Änderung positiv zu votieren. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Die Verwaltung möge mich korrigieren, aber ich glaube, wir brauchen keinen Stadtratsbeschluss zu fassen, wenn der Ortschaftsrat auf einem Gelände vier Sportgeräte aufstellen will, die er aus eingeworbenen Sponsorenmitteln finanziert. So wie Sie es jetzt vorgetragen haben, Frau Opitz, baut die Stadt dort auf jeden Fall einen Bewegungsparcours und Sie versuchen parallel dazu, dafür Sponsoren zu finden. Wir haben mit dem „Sportprogramm 2024“ auch die Errichtung mehrerer Fitnessparcours beschlossen. Im Verwaltungsstandpunkt wird eindeutig ausgeführt, dass erst einmal diese errichtet werden. Danach wird geprüft, ob sie überhaupt genutzt werden, ehe weitere errichtet werden. Es gibt ja durchaus einige, die von der Bevölkerung nicht wirklich angenommen werden, obwohl sie genau an den Stellen errichtet wurden, wo man glaubte, die betreffende Zielgruppe zu erreichen. Frau Opitz, vielleicht können Sie das noch einmal konkretisieren. Ich würde mich hier ungern darauf verpflichten lassen, dass die Stadt das baut, ohne dass im Vorhinein geklärt ist, dass die Sponsorensuche erfolgreich war. Oberbürgermeister Jung: Frau Opitz noch einmal. Ortsvorsteherin Opitz: Wir hätten schon ganz gern, dass die Stadt bzw. der Stadtrat mit einem Beschluss hinter diesem Bewegungsparcours steht. Die Standsicherheit dieser vier Geräte muss ja ab und zu überprüft werden, wie auch auf Spielplätzen üblich. Deshalb ist es wichtig, dass die Stadt mit dabei ist. Unabhängig davon müssen wir erst einmal sehen, wie wir die Gelder zusammenbekommen. Das wollen wir dann gemeinsam mit der Stadtverwaltung machen. S e i t e | 11 Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick hat den Bewegungsparcours an der „Langen Lene“ ausprobiert. Stimmt’s? Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ja. Ich will hier noch einmal betonen: Der Parcours an der „Langen Lene“ hat über 100.000 Euro gekostet. Oberbürgermeister Jung: Richtig. Ich habe ihn eingeweiht. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Er wurde von der Mariella-Ahrens-Stiftung bezahlt. Wir sind allerdings nicht zufrieden, wie er genutzt wird. Wir würden lieber den Verwaltungsstandpunkt abstimmen, der zweifelsfrei besagt, dass dafür Mittel aus der investiven Sportförderung fließen sollen. Von zusätzlichen Mitteln ist keine Rede. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wir haben ganz schön viel zu tun in den Sportanlagen, und wir haben zwei Bewegungspfade, die leider nicht so genutzt werden, wie wir uns das vorgestellt haben. Wir müssen natürlich die Senioren antreiben, sich zu bewegen; ich gehöre ja auch dazu. - Mit „wir“ meine ich die Stadtgemeinde, also uns alle. - Herr Dyck, Sie gehören auch bald zu den Senioren. Oberbürgermeister Jung: Herr Dyck und Frau Hollick, ich verbanne Sie gleich auf die Galerie. Das ist ja wie in der Muppet Show. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ortschaftsrates, der in seiner Neufassung auf den zweiten Teil des ursprünglichen Beschlusssatzes verzichtet, nämlich: „… und sichert die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel“. Zu Protokoll wird gegeben, dass dieser Platz zeitlich nicht terminiert ist und der Ortschaftsrat sich um entsprechende Sponsoringaktivitäten bemüht. - Damit bleibt das offen. Wer dem so zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ausgezählt werden. Frau Körner zur Geschäftsordnung. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Hier geht es wirklich auch um Geld. Deshalb folgender Geschäftsordnungsantrag: Der Antragsteller möge die beiden Sätze, die eben zu Protokoll gegeben wurden, in den Antrag mit aufnehmen. Anderenfalls ist das nicht abgesichert. Etwas zu Protokoll geben, das obliegt der Verwaltung. Aber wenn der Antragsteller hier vorträgt, dass die Finanzierung über Sponsoren erfolgen soll, dann gehört das Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 mit in den Antragstext. Das muss mit abgestimmt werden. Erst dann erhält es Beschlusskraft. Oberbürgermeister Jung: Das sehe ich anders, Frau Körner. Wenn der Stadtrat diesen Antrag positiv votiert, bekennt er sich einerseits zu einem Senioren-Bewegungsparcours in Engelsdorf, andererseits bleiben die zeitliche Terminierung und die Finanzierung offen. Das heißt, wir als Verwaltung sind in der Umsetzung nicht daran gebunden. Da Frau Körner einen Geschäftsordnungsantrag gestellt hat, müssen wir darüber abstimmen. Ich höre gerade, Sie ziehen Ihren Antrag zurück. Gut. Ich bitte Sie jetzt noch einmal um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Antrag des Ortschaftsrates zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 37 dafür, 19 Enthaltungen. So beschlossen. 13.7 dagegen, 2 Herstellung eines sicheren Überweges in der Koburger Straße zwischen Wildpark und stadteinwärtiger Bushaltestelle sowie Parkplatz (VI-A-03396) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 13.7.1 dazu VSP (VI-A-03396-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wer wünscht das Wort? - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Bereits in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts existierte im südlichen Auenwald ein Wildpark, der jedoch im Zweiten Weltkrieg aufgegeben werden musste. Auch wurden einheimische Wildtiere bis in die 1960er-Jahre im Zoo gezeigt. In den 1970er-Jahren wurde im Landschaftsschutzgebiet Connewitzer Holz der Wildpark als Naherholungs- und Ausflugsziel in seiner heutigen Gestalt neu angelegt. Dies geschah nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass mit den Tagebauen Cospuden und Zwenkau das bis an die Stadtgrenze reichende Auwaldgebiet Harth weggefallen war. In den 1960er-Jahren erhielt die Koburger Straße mit der Straßenbahnlinie 28 nach MarkkleebergWest und der Buslinie 10 nach Zwenkau südlich der Raschwitzer Brücke einen neuen Trassenverlauf. Bedingt durch die mittige, inzwischen stillgelegte zweigleisige Straßenbahntrasse mit Haltestellen und die ehemalige Widmung als Fernverkehrsstraße 2 bis zur Fertigstellung der heutigen B 95 um 1980 war die Koburger Straße breit angelegt und gestaltet worden. Der alte Straßenabschnitt bis S e i t e | 12 zur ehemaligen Straßenbrücke blieb erhalten. Dieser Straßenabschnitt wurde in den 1990erJahren durch den Betrieb für Beschäftigungsförderung als Parkplatz gestaltet. Zugleich war im Bereich des Wildparkeingangs mit Rad/Gehweg und Bushaltestelle ein aufgeweiteter Mündungsbereich entstanden. Die Koburger Straße wird in der Woche durch Kinderkrippen und an Wochenenden und Feiertagen sowie in den Ferien von vielen Familien, Personen und Gruppen gequert, welche zum oder vom Wildpark die Bushaltestellen oder den Parkplatz auf der ehemaligen Straßentrasse erreichen wollen. Trotz einer Tempo-30-Zone ist eine sichere Querung schwierig. Die kürzlich wieder angefachte Debatte über ein Eintrittsgeld für den Wildparkbesuch können wir nicht nachvollziehen. Es gibt einen eindeutigen Stadtratsbeschluss, der besagt, dass kein Eintritt für den Wildpark gezahlt werden soll. Der nicht kostenpflichtige Wildparkbesuch ist wichtig, weil sich Familien oder auch Menschen mit geringem Einkommen einen Zoobesuch häufig nicht leisten können. Auch in Zukunft ist mit einem großen Besucherandrang von Leipzigern, aber auch von Bewohnern aus dem Umland und von außerhalb - das kann man ja an den Autoschildern erkennen - im Wildpark zu rechnen. Darum ist die Herstellung eines sicheren Überwegs in der Koburger Straße zwischen Wildpark und stadteinwärtiger Bushaltestelle sowie Parkplatz in Abstimmung mit der LVB sehr wichtig. Entsprechend des Verwaltungsstandpunkts soll zeitnah und gleichzeitig mit dem behindertengerechten Umbau der Bushaltestelle ein sicherer Übergang, beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg und/oder eine Mittelinsel, ergänzt durch sogenannte Buscaps, errichtet werden. Da derzeit kein Straßenbahnverkehr stattfindet, kann auf den Bau einer Lichtsignalanlage verzichtet werden. Der zustimmende Verwaltungsstandpunkt beschreibt das Vorgehen. Diesen machen wir uns zu eigen und stellen deshalb unseren Antrag zur Abstimmung. Damit machen wir auch den Weg frei für den Haushaltsantrag der SPD, der in die gleiche Richtung zielt. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Verstehe ich es richtig, dass sich die Fraktion Die Linke mit der endgültigen Einstellung der Linie 9 abgefunden hat und keine Wiedereröffnung mehr anstrebt? Oder wie soll sich eine Mittelinsel mit einer in Straßenmitte liegenden Straßenbahntrasse vertragen? Das verstehe ich nicht. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich habe eindeutig ausgeführt: die derzeit stillgelegte Trasse. Selbstverständlich wird die Straße schon aufgrund des derzeitigen Zustands der Gleistrasse noch einmal einen vollständigen Umbau erfahren müssen. Man wollte auch damals nicht generell darauf verzichten. Vielmehr war dieser Zustand der unmittelbare Auslöser für die Stilllegung. Die Gleistrasse muss im Zuge dieses Umbaus neu angelegt und die Haltestelleninseln unmittelbar neben den Gleisen errichtet werden. Wir hoffen natürlich darauf, dass die Straßenbahn dort irgendwann wieder fahren wird. Aber jetzt geht es um das Hier und Heute. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Drei Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 15: 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Auswirkungen der verwaltungsinternen Veränderungen auf den Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 (VI-F03543) Einreicher: CDU-Fraktion Herr Kollege Bonew wird darauf antworten. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Die Fragen 1 und 2 werde ich zusammen beantworten, da sie im Kontext zu betrachten sind. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs stets im Spannungsfeld zwischen möglichst früher Einbringung in das Beratungsverfahren im Stadtrat und relativer Unschärfe der Prognosen und Prämissen stattfindet. Dies gilt angesichts des längeren Planungshorizonts umso mehr im Falle unseres Doppelhaushalts. Aufwands- und auszahlungsseitig wurden im Zuge der verwaltungsinternen Veränderungen ausschließlich Mehrbedarfe berücksichtigt, die nicht bereits Gegenstand vorangegangener Anmeldungen und Abstimmungen innerhalb der Verwaltung waren und der Sache nach unabweisbar sind, etwa weil sich damit eine gesetzliche Verpflichtung oder die Abwendung eines Nachteils von der Stadt Leipzig verbindet. In Anbetracht des Haushaltsvolumens von 1,4 Milliarden Euro in Summe haben wir eine Maßgeblichkeitsgrenze von 50.000 Euro eingezogen. S e i t e | 13 Mit Blick auf die Erträge und Einzahlungen wurden die verwaltungsinternen Veränderungen genutzt, um vor allem hinsichtlich zu erwartender Steuererträge die Annahmen nach der Auswertung des Verlaufs der zurückliegenden Steuerjahre zu präzisieren. Wesentliche belastende Faktoren waren im Einzelnen: - Erhöhung der Umlage an den Kommunalen Sozialverband, KSV, entsprechend des Eckdatenentwurfs des Kommunalen Sozialverbands. Mehrbelastungen: 3,3 Millionen Euro pro Jahr. - Mindererträge und Mehraufwendungen im Kitabereich entsprechend der Beschlussfassung in der letzten Ratsversammlung zur Vorlage „Anpassung der Elternbeiträge“. Mehrbedarf: in 2017 1,7 Millionen Euro, in 2018 1,8 Millionen Euro. - Mehraufwendungen für Mietzahlungen für die verwaltungsgenutzten Objekte Otto-SchillStraße 2 und Prager Straße durch zusätzliche Anmietung von Flächen bzw. die komplett zusätzliche Anmietung der Prager Straße. Mehrbelastungen: in 2017 2,5 Millionen Euro, in 2018 1,6 Millionen Euro. - Mehraufwendungen im Rahmen des „Sportprogramms 2024“ entsprechend des Beschlusses der Ratsversammlung: 700.000 Euro. - Erhöhung der Zahlungen für Straßenoberflächenentwässerung: 900.000 Euro. - Mehraufwendungen entsprechend der Vorlage „Zuführung Rückstellung Altersteilzeit“, die Sie in der letzten Ratsversammlung beschlossen haben: in 2017 1,6 Millionen Euro, in 2018 0,4 Millionen Euro. - Bei einem weiteren großen Brocken haben wir es mit folgendem Phänomen zu tun: Der Bund hatte uns zur Entlastung - Stichwort: 5-Milliarden-Euro-Paket - in Aussicht gestellt, die Bundesbeteiligung an Kosten der Unterkunft zu erhöhen und hat nun im Nachgang festgestellt, dass er Gefahr läuft, an die 50-Prozent-Grenze zu kommen, was die Bundesauftragsverwaltung auf den Plan rufen würde. Jetzt macht man das wieder rückgängig. Wir verlieren so 3,6 Millionen Euro Bundesbeteiligung KdU und erhalten stattdessen als Kommune Anteile an der Umsatzsteuer, allerdings leider nur 2,5 Millionen Euro durch ein anderes Verrechnungsschema. Somit haben wir de facto eine zusätzliche Belastung von 1,1 Millionen Euro. Welche entlastenden Faktoren - also: Mehreinnahmen - gibt es? Im Einzelnen: - Erhöhung der Erträge aus der Grundsteuer B auf Basis des Verlaufs des Jahres 2016. Hier passen wir an, und zwar für das Jahr 2017 plus Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 2,5 Millionen Euro und für 2018 plus 3 Millionen Euro. - Somit geht der entsprechende Haushaltsantrag der Grünen in der Vorlage verwaltungsinterner Veränderungen auf und ist das Verwaltungsvotum bereits berücksichtigt. - Aufgrund der Steuerschätzung: 2 Millionen Euro Mehreinnahmen durch die Einkommensteuer. - Mehrerträge aufgrund der Integration des Mehrbelastungsausgleichs funktional und Verwaltungsreform: in 2017 1,4 Millionen Euro und in 2018 1,7 Millionen Euro. - Wir haben die Prognose der zu erwartenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber noch einmal präzisiert und die Pauschalen des Freistaats und unsere Aufwendungen gegengerechnet. Wir kommen hier zu einer Nettoeinsparung, somit einer Verbesserung, von rund 1,4 Millionen Euro im Jahre 2017 und von 1,8 Millionen Euro im Jahr 2018. - Ein großes Thema, was uns verwaltungsintern beschäftigt hat, sind die Auswirkungen der Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss. Der aktuelle Stand ist: Dieses Gesetz wird im Dezember nicht beschlossen. Man hat sich aber darauf verständigt, dass das Gesetz zum 01.07.2017 in Kraft treten soll, und zwar rückwirkend zum 01.01.2017. Nach aktuellen Hochrechnungen unseres Amtes gehen wir von zusätzlichen 12.000 Berechtigten aus. Wir unterstellen Mehraufwendungen von 10 Millionen Euro und haben vorerst fünf zusätzliche Vollzeitequivalente eingeplant, dies allerdings ergebnisneutral, da wir die Konnexität in diesem Fall als gegeben ansehen und eine 100-Prozent-Erstattung seitens des Freistaats erwarten. Im aktuellen Haushaltsplanentwurf zum Doppelhaushalt sind somit alle Mehrerträge und Minderaufwendungen herangezogen worden, um soweit wie möglich einen Haushaltsausgleich und den Ausgleich der Mittelfristfinanzplanung im Planungszeitraum zu erreichen. In diesem Zusammenhang haben wir mehrfach Gespräche mit der Landesdirektion geführt und sehen uns auf einem sehr guten Weg, die Genehmigung im nächsten Jahr zu erhalten, auch wenn wir das zum jetzigen Zeitpunkt als noch nicht gesichert ansehen. Zur Frage 3: Steuerschätzung im November. Die Steuerschätzungen, jeweils im Mai und im November eines Jahres, entfalten immer zwei Wirkungen auf den städtischen Haushalt: Zum einen dienen sie als Basis und Baustein für die Prognose unserer städtischen Steuererträge. Zum anderen hat die Steuerschätzung auch Auswirkungen auf den sächsischen kommunalen Finanzausgleich. Hier wirkt die Steuerschätzung an verschiedenen Stellen: Einmal bildet sie die S e i t e | 14 Basis für den Gleichmäßigkeitsgrundsatz I, insbesondere bei den Berechnungen für die zukünftigen Jahre. In der aktuellen NovemberSteuerschätzung wurde geprüft, ob sich die Steuereinnahmen der kommunalen Ebene und der Landesebene im gleichen Verhältnis entwickeln, wie es mit der Mai-Steuerschätzung angenommen worden war. Zudem wirkt sich die Prognose der kommunalen Steuererträge auch auf die Verteilung der Schlüsselmasse und somit auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen für jede einzelne Kommune aus. Im Rahmen der verwaltungsinternen Veränderungen konnten wir leider nur den ersten Teil der November-Steuerschätzung, nämlich die Prognose der städtischen Steuererträge, mit entsprechenden Anpassungen berücksichtigen. Die Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich konnten aufgrund des Zeitablaufs noch nicht berücksichtigt werden. Mittlerweile hat das Sächsische Staatsministerium für Finanzen die NovemberSteuerschätzung und deren Auswirkungen auf das System des Finanzausgleichs analysiert und bekannt gegeben, dass es voraussichtlich keine erheblichen Veränderungen geben wird. Die Ergebnisse werden seitens der Staatsregierung aktuell in das zum sächsischen Doppelhaushalt laufende parlamentarische Verfahren eingebracht. Bezüglich der Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Stadt Leipzig ist es Ziel, die Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Sächsischen Landtages sowie der regelgebundenen Einflussfaktoren zum 31.12.2016 mithilfe des FAD-Prognosemodells Anfang 2017 aktuell zu berechnen. Abhängig von diesem Ergebnis kann entschieden werden, ob bei den Haushaltsansätzen unseres Haushalts noch einmal Anpassungen nötig bzw. möglich sind. Dazu erfolgt spätestens zum erweiterten Finanzausschuss am 14. Januar 2017 ein Vorschlag. Ich will vorsichtshalber schon heute ankündigen, dass wir dort wahrscheinlich noch einmal einen Verwaltungsstandpunkt austauschen müssen. Ich habe mich insbesondere mit dem Fachausschuss Finanzen darauf verständigt, dass ich in der ersten Januar-Sitzung dort berichten werde. Dasselbe gilt aktuell für die Ansätze der Gewerbesteuer und der Zinsaufwendungen. Sie sehen also, es ist viel in Bewegung. Wir hoffen nach wie vor, dass Sie am 1. Februar 2017 einen genehmigungsfähigen Haushalt beschließen können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Sie haben jetzt die Möglichkeit zu Nachfragen. Wortmeldungen sehe ich nicht. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 15.3 Wettbürosteuer in der Stadt Leipzig (VI-F-03493) Einreicher: SPD-Fraktion Dazu erhält erneut Herr Bonew das Wort. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. - Zur Frage 1. Grundsätzlich fällt die Annahme und Vermittlung von Sportwetten in den Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Sachsen. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind der Glücksspielstaatsvertrag sowie das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag. Demnach ist die Landesdirektion die zuständige Behörde. Der Gewerbetreibende des Wettbüros bzw. der Annahmestelle nimmt bei der Gewerbebehörde der Stadt Leipzig lediglich die Gewerbeanzeige vor. Diese wird dann an die Mitarbeiter der Landesdirektion weitergeleitet. Auf Nachfrage der Stadt Leipzig teilte die Landesdirektion mit, dass aktuell auf dem Gebiet der Stadt Leipzig neun Wettvermittlungsstellen betrieben werden und für 2017 von der Eröffnung von zwei weiteren Wettvermittlungsstellen auszugehen sei. Zur Frage 2. Auch diesbezüglich erfolgte eine Abfrage bei der Landesdirektion Sachsen. Hierzu ist zunächst anzumerken, dass die Flächengröße bei der glücksspielrechtlichen Prüfung der Wettvermittlungsstellen ohne Relevanz ist. Daher ist sie der Landesdirektion Sachsen vom Betreiber nicht mitzuteilen und so auch nicht in jedem Fall bekannt. Der Landesdirektion sind die Flächengrößen von drei Wettvermittlungsstellen bekannt, nämlich 98 Quadratmeter in der Eisenbahnstraße 29, 103 Quadratmeter am Johannisplatz 21 und 220 Quadratmeter in der Karl-Liebknecht-Straße 2a. Die Wettvermittlungsstellen haben in der Regel eine Flächengröße von 100 bis 150 Quadratmetern. Zur Frage 3. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 13.04.2016 die Erhebung einer Wettbürosteuer für zulässig erklärt. Gegen dieses Urteil wurde Revision beantragt. Das Revisionsverfahren ist seit Sommer 2016 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Die Verhandlung ist noch nicht terminiert. Die Stadt Leipzig verfolgt das Verfahren. Zur Frage 4. Grundsätzlich können die Gemeinden gemäß § 7 Absatz 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz örtliche Verbrauchsund Aufwandssteuern erheben, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Die Stadt Leipzig sieht die Erhebung einer Wettbürosteuer als örtliche Aufwandssteuer sehr kritisch. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg verfolgt, der die diesbezüglichen Satzungen der Städte Mannheim und Lahr für unwirksam erklärt S e i t e | 15 hat. Diese Entscheidungen wurden primär damit begründet, dass eine Wettbürosteuer aus folgenden Gründen nicht den Anforderungen des Grundgesetzes sowie des Kommunalabgabengesetzes an eine örtliche Aufwandssteuer genügt: Erstens, ein besteuerbarer örtlicher Aufwand im Sinne der Gesetzgebung sei nicht gegeben. Zweitens, die Steuer sei gleichartig mit der bundesgesetzlichen Besteuerung von Sportwetten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Drittens, die Steuer verstoße zudem gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, da sie die regulierende Wirkung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland konterkariere. Zur Frage 5. Wenn das zu erwartende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Erhebung einer Wettbürosteuer als örtliche Aufwandssteuer für zulässig erklärt, wird die Stadt Leipzig die Einführung dieser Steuer prüfen. Zu beachten ist, dass die rechtssichere Einführung einer neuen kommunalen Steuer ein sehr komplexes Verfahren mit einem hohen technischen und organisatorischen Aufwand ist. Dazu gehört auch die umfassende Anpassung der IT-Infrastruktur; Stichwort: SAP-Kommunalmaster Veranlagung. Allein für diesen Prozess ist ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zu veranschlagen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen an Herrn Bonew? - Das ist nicht der Fall. - Danke schön, Herr Bonew. 15.4 Sachstand zum Forschungsvorhaben „Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig“ (VI-F-03528) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Das Forschungsvorhaben wird durch die Universität Leipzig durchgeführt. Zur Frage 2. Die Abstimmung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Antragsteller Universität ist bislang nicht abgeschlossen. Insofern befinden sich Fördermittelgeber und Antragsteller noch im Status der Konkretisierung des Projektes gemäß der Maßgaben des Fördermittelgebers. Deshalb kann ich heute auch nicht verbindlich über eine öffentlich einsehbare Forschungsskizze berichten. Zur Frage 3. Die Finanzierung erfolgt über Fördermittel des Bundesministeriums. Zur Frage 4. Siehe Beantwortung der Frage 2. Zur Frage 5. Das Forschungsvorhaben wurde noch nicht genehmigt; es befindet sich im An- Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 tragsverfahren. Insofern kann die Frage zu den Ergebnissen jetzt nicht beantwortet werden. Zur Frage 6. Siehe Beantwortung der Frage 2. Zur Frage 7. Am 3. November 2016 informierten die Universität und das Institut in der AG Extremismusprävention des KPR über die getrennten Projekte. Das Institut hat einen Bescheid vom BMFSFJ und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für eine Laufzeit bis 31.12.2019 erhalten. Für den Austausch über die Ergebnisse werden regelmäßig Beratungen durchgeführt. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Projekten kann dann aufgenommen werden, wenn das Projekt der Universität seitens des BMFSFJ beschieden wurde. Über den KPR kann ich auch immer wieder aktuell über den Status beider Projekte und deren Zusammenarbeit berichten. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt es Nachfragen? - Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Man kann also zusammenfassend sagen: Es ist noch nichts passiert. Habe ich das richtig verstanden? Bürgermeister Rosenthal: Das ist Ihre Zusammenfassung, nicht meine. Seit über einem Jahr gibt es einen intensiven Austausch und Beratungen zwischen Universität und Fördermittelgeber. Es ist eine Projektskizze und eine Konkretisierung eingereicht worden. Das Bundesministerium hat den Wunsch, dass seitens der Universität weitere Punkte in das Projekt mit aufgenommen werden sollen. Wir hoffen, dass wir auf der Zielgeraden sind. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ist denn schon ein Datum bekannt, wann man damit fertig sein will? Bürgermeister Rosenthal: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Oder möchte man erst abwarten, bis B3 das Projekt in Leipzig in drei Jahren abgeschlossen hat und erst dann zu Potte kommen? Tut mir leid, bitte nehmen Sie mir das nicht übel. Aber nach über einem Jahr hat es schon den Anschein, als würde das Ganze verschleppt oder irgendwas nicht funktionieren. Bürgermeister Rosenthal: Das sehe ich nicht so. Man befindet sich jetzt in der Endabstimmung zwischen Universität und Bundesministerium. Dazu muss man wissen, dass das Projekt vom Institut B3 parallel gelaufen ist und bereits wesentlich weiter ist. S e i t e | 16 Das Bundesministerium ist jetzt bemüht, beide Projekte zusammenzuführen, um die Ergebnisse auswerten und diese dann herunterbrechen zu können; denn die urbanen Gewaltphänomene sollen ja nicht nur für Leipzig untersucht werden, sondern für alle urbanen Gebiete in der Bundesrepublik. Dass das jetzt nicht 100-prozentig parallel läuft, hat mit der unterschiedlichen Laufzeit der Projekte bzw. dem schon angefangenen Projekt vom B3 zu tun. Oberbürgermeister Jung: Eine weitere Nachfrage kommt von Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Dann frage ich noch einmal nach den Alternativen. Was ist denn, wenn es kein Einvernehmen gibt mit dem Bundesministerium bezüglich der Forschungsskizze und den Zielen? Wir haben hier ja beschlossen, es soll diese Untersuchung geben. Bürgermeister Rosenthal: Ich gehe davon aus, dass es die Untersuchung geben wird. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Wenn sich das Bundesministerium aber zurückzieht, weil die nicht pünktlich fertig werden oder man anderweitig nicht übereinkommt, dann müssen wir doch trotzdem etwas machen. Bürgermeister Rosenthal: Der Stadtrat hat damals zur Kenntnis genommen, dass wir uns um ein durch ein Bundesministerium gefördertes Forschungsprojekt bemühen. Das ist der Auftrag. Ich kann Ihnen heute noch nicht Vollzug melden in dem Sinne, dass die Förderung ausgereicht worden ist. Was ich aber sagen kann, ist, dass man mit der Universität auf der Zielgeraden ist und dass es, so wie es jetzt gemeinsam auf den Weg gebracht wurde, hoffentlich auch seitens des Bundes gefördert wird. Das Verfahren ist nun einmal etwas komplizierter, wenn man mit einem Bundesministerium arbeitet und eine Bundesförderung für ein lokales Projekt möchte, jedenfalls komplizierter als eine Antragstellung bei der Stadt Leipzig. Das will ich unkommentiert hier in den Raum stellen. Insofern: Ich gehe davon aus, dass wir hier zu einem Ergebnis kommen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Rosenthal. 15.5 Stand des städtebaulichen Planungsverfahrens für die Quartiersschule Leipziger Osten unter Beachtung der Beibehaltung des in unmittelbarer Nähe befindlichen Garagenstandortes und einer schlüssigen Verkehrsplanung Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 nach Neustrukturierung des Campus-Umfeldes (VI-F-03501) Schul- Einreicher: AfD-Fraktion Frau Kollegin Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Kollegen! Zur Frage 1. Hinweise der Bürgerschaft wurden und werden zu keinem Zeitpunkt ignoriert. Aber nicht jeder Wunsch eines Bürgers ist erfüllbar. Das ist, glaube ich, hier das Grundproblem. Die Garagengemeinschaft wurde seit Anfang 2015 in mehreren protokollierten Informationsgesprächen, die in der Stadtverwaltung stattgefunden haben, eng in die vorbereitenden Planungsprozesse eingebunden und durch verschiedene Ämter über die entsprechenden Sachstände informiert. Alle Hinweise wurden regelmäßig aufgegriffen und in den Planungsprozess einbezogen, untersucht und abgewogen. In Gesprächen mit der Garagengemeinschaft wurden auch gesamtstädtische Belange und die Überplanung des Garagenhofs besprochen. Zusätzlich zu den Informationsterminen wurde ein ausführliches Schreiben durch meine Person am 21.09.2016 an die Garagengemeinschaft verschickt. Hinweise wie die Stapelung der Sporthallen sowie die Bebauung des Wertstoffhofs wurden in der Planung bereits umgesetzt, haben also zu keiner Verringerung der Flächen geführt. Andere Hinweise wie die Einbeziehung der Flächen des Kleingartenvereins konnten aus fachlichen Gründen nicht bestätigt werden, unter anderem weil hier ein Vermessungsbereich vorliegt und die Flächen viel zu klein sind. Das städtebauliche Gutachterverfahren mit acht erfahrenen Architekturbüros wurde mit dem Ihnen bekannten Siegerentwurf abgeschlossen. In der Jury waren städtische Vertreter, ein Fachausschussmitglied und externe Sachverständige. Kein Entwurf konnte den Garagenhof freilassen und die Flächen an der Wurzner Straße nutzen; sie waren einfach zu klein. Über die Ergebnisse wurde die Garagengemeinschaft in einem weiteren Informationsgespräch im Juli 2016 unterrichtet. Es wurde dort wiederum auf die Hinweise der Garagengemeinschaft eingegangen. Jüngste Hinweise zu verkehrlichen Themen wie Abstände zu Lichtsignalanlagen und Verlagerung von Verkehren wurden bei den anstehenden Untersuchungen und Planungen geprüft. Zur Umsetzung des Vorhabens sind Änderungen bei der Verkehrsführung erforderlich. Vor den Standortentscheidungen hat eine Machbarkeitsstudie gezeigt, dass die Einziehung in der Ihmelsstraße und die Ertüchtigung der Krönerstraße notwendig sind und zu keinen wesentlichen S e i t e | 17 negativen Auswirkungen führen. In den anstehenden Untersuchungen werden unter anderem die Auswirkungen des Wegfalls der Lichtsignalanlage Ihmelsstraße, das Erfordernis einer neuen am Knoten Krönerstraße sowie die Auswirkungen auf die bestehende Lichtsignalkoordinierung in der Wurzner Straße geprüft. Zudem wird ein Teil der Bernhardstraße zurückgebaut und die verkehrliche Erschließung neu über einen verkehrsberuhigten Bereich zwischen dem geplanten Gymnasium und den Turnhallen gewährleistet. Das heißt, die Bedenken, die dahin gehend bestehen, sind bereits ausgeräumt. Zur Frage 2. Aktuell wird ein ergänzender Planungsbeschluss zum bereits vorhandenen vorbereitet und anschließend in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vorgelegt. Ein Baubeschluss soll voraussichtlich ab Mai nächsten Jahres in den Geschäftsgang gehen. Zur Frage 3. Bezüglich der benötigten Flächen gab und gibt es keine Handlungsspielräume. Der Gesamtbedarf der Schule muss abgedeckt werden. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe. Der Standort der einzelnen Gebäude und Baukörper, darunter die Sporthalle, sowie die benötigten Pausenflächen sind dabei unerheblich. Die Gesamtfläche ist notwendig. Dazu ist die Einbeziehung des Garagenhofs - ein Gelände, das der Stadt gehört - notwendig. Andere Hinweise wie die zur Verkehrsführung, die jetzt immer noch eingehen, werden natürlich prinzipiell von uns aufgenommen und entsprechend geprüft. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Es geht nicht nur um den Garagenhof, sondern vor allem auch um die Straßenführung und die Anordnung der Gebäude. Die Bernhardstraße ist derzeit der Hauptzubringer für das Wohngebiet. Wir hatten auch angefragt, welche Möglichkeiten der Einbeziehung der Bürger es noch gibt und wie man deren Hinweise noch stärker berücksichtigen kann. Die Krönerstraße auszubauen und sie am Spielplatz enden zu lassen, würde bedeuten, dass die Kinder Lärm und Abgasen ausgesetzt sind. Das finde ich, ehrlich gesagt, nicht den richtigen Weg. Bürgermeisterin Dubrau: Ich würde ungern meine Beantwortung noch einmal wiederholen. Wir haben Ihre Fragen beantwortet. Wir haben in enger Zusammenarbeit mit den Bewohnern vor Ort - das sind natürlich mehr als nur die Garagenbesitzer eine neue Planung vorgenommen und diese mit den entsprechenden Fachbehörden abgestimmt. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Dabei ist das maximal erreichbare Optimum entstanden. Stadtrat Keller (AfD): Ist eventuell auf einer Ausweichfläche ein Parkhaus geplant? Bürgermeisterin Dubrau: Nein. Wir haben keine Ausweichflächen. Die Stadt hat zwar Flächen in diesem Bereich, muss aber an vielen Stellen eine Umverlagerung vornehmen. Die Pflichtaufgabe, dort eine Schule zu errichten, können wir nicht aufgeben. Insofern müssen wir an einigen Stellen auch mit Kompromissen leben. S e i t e | 18 nämlich vor der Einmündung in die Wurzner Straße, das neue Schulgelände durchschneidet und da gekappt wird, sodass auch weiterhin eine Befahrung der Bernhardstraße und damit auch die Erreichbarkeit, zum Beispiel der Kleingärten dort, gegeben ist? Ist es richtig, dass im Rahmen des Gutachterverfahrens auch die Verkehrslösung ausreichend betrachtet und mit bedacht worden ist? Bürgermeisterin Dubrau: Ich kann alle Fragen mit Ja beantworten. Details wie die genauen Standorte der Lichtsignalanlagen werden derzeit noch abgestimmt. Auch diese werden dann noch einmal den Bürgern vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dubrau. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Bei öffentlichen Bauvorhaben sind immer auch Verkehrskonzepte zu erarbeiten. Würde es sich angesichts der jetzt schon schwierigen Verkehrssituation in diesem Quartier nicht anbieten, Projekte anzuschieben, wie sie beim ASW typisch sind, die das Viertel insgesamt betrachten und auch das Thema Parken in den Blick nehmen, um gegebenenfalls einer nichtstädtischen Parkgarage den Weg zu ebnen? Kurz: Sieht die Verwaltung sich als Ombudsperson, die Situation im Sinne der Ihmelsstraße zu lösen? Wir sind dafür; das ist klar. Das soll auch nicht gegeneinander abgewogen werden. Aber man braucht dort eine generelle Lösung. Gibt es die Möglichkeit, im Rahmen weiterführender Projekte die Verkehrssituation im Quartier zu strukturieren und zu befördern? Bürgermeisterin Dubrau: Insbesondere das ASW ist in intensiver Diskussion mit den Bewohnern vor Ort, teilweise auch mit Investoren, die dort agieren. Auf den städtischen Geländen gibt es keine Möglichkeit, ein Parkhaus zu errichten. Wenn Private dazu tatsächlich bereit sind, werden wir das sehr intensiv prüfen und das je nach Ergebnis auch gern unterstützen. Aber finanzielle Unterstützung und Bereitstellung von Grundstücken schließen wir aus. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dubrau, habe ich es richtig in Erinnerung, dass es bereits seit über zehn Jahren zum integrierten Schulstandort Ihmelsstraße eine breite Kommunikation, zum Beispiel im Rahmen des Forums Leipziger Osten, gibt? Ist es richtig, dass von den Bürgerinnen und Bürgern selbst die Initiative für diesen Schulstandort ausging? Ist es richtig, dass die Bernhardstraße lediglich am Ende, 15.6 Gesetzesänderung betreffs der Zuständigkeit zur Aufhebung von Baugenehmigungen und deren Konsequenzen für die Stadtverwaltung (VI-F-03472) Einreicher: AfD-Fraktion Die Fragen werden ebenfalls von Kollegin Dubrau beantwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Zur Frage 1 eine kurze Vorbemerkung. Die zitierte Ausführung ist missverständlich. Richtig ist, dass die Nachweispflicht für die ausgeübte Nutzung eines Gebäudes mit einer entsprechenden gültigen Baugenehmigung dem Eigentümer obliegt und nicht der Bauaufsicht. Das ist neu. Für die Aufbewahrung von Bauakten gelten ansonsten aktuell die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung - ich verkneife mir jetzt, alle Paragrafen vorzulesen; bei Interesse reiche ich sie gern schriftlich nach - sowie die Dienstanweisung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig Nummer 5/13 zur Schriftgutordnung. Nach diesen Regelungen bewahrt die Bauaufsichtsbehörde die Bauakten dauerhaft auf. Diese Arbeitsexemplare, wie ich sie nenne, sollen die Bauaufsicht in die Lage versetzen, zum Beispiel im Fall einer Havarie, schnell einen Überblick über die Bebauung zu haben. Diese Bauakten dienen nicht dazu, genehmigte Gebäude ständig und regelmäßig darauf zu kontrollieren, ob Bau oder Umbau sowie Nutzung tatsächlich so erfolgt sind. Im konkreten Fall der „Amalie“ hatte ein potenzieller Erwerber nachgefragt, ob für die ausgeübte Nutzung eine Baugenehmigung erteilt war; nur deshalb wurde die Akte gezogen. In den Akten der Bauaufsichtsbehörde befand sich dazu keine Genehmigung, woraufhin der Eigentümer aufgefordert wurde, eine solche nachzuweisen. Logisch, die Bauaufsicht musste da tätig werden. Der Eigentümer konnte nicht nachweisen, dass er über eine für die ausgeübte Nutzung seines Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Gebäudes verfügt. erforderliche Baugenehmigung Zur Frage 2. Nein. Das erklärt sich schon aus der Antwort auf die Frage 1. Zur Frage 3. Die Bauakten und die dazugehörigen Entscheidungen die Baugenehmigung, der Vorbescheid, ein Versagungsbescheid bzw. eine Anordnung werden auch künftig im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Die Logik ergibt sich aus der Antwort auf die Frage 1. Zur Frage 4. Wir gehen davon aus, dass mit „offenen Baugenehmigungen“ zwar erteilte, aber nicht in Anspruch genommene Baugenehmigungen gemeint sind, die, soweit kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, nach bestimmten gesetzlich festgelegten Fristen verfallen. Darauf bezogen: Vor Abgabe an das Bauaktenarchiv wird durch die jeweilige Fachabteilung im Bauordnungsamt geprüft, ob die Baugenehmigung in Anspruch genommen wurde. Akten für nicht in Anspruch genommene Baugenehmigungen werden ab Festsetzung der letzten Kostenentscheidung zehn Jahre aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist vernichtet. Soweit mit „offenen Baugenehmigungen“ jedoch fehlende Baugenehmigungen gemeint sein sollten - das war für uns nicht klar erkennbar -, sei darauf hingewiesen, dass es wiederum die Pflicht des Eigentümers eines Gebäudes ist, dieses nur entsprechend einer vorliegenden Baugenehmigung zu errichten und zu nutzen. Die Bauaufsichtsbehörde kann nicht von jeder aktuellen Nutzung sämtlicher Gebäude in der Stadt Kenntnis haben und diese fortlaufend mit den Baugenehmigungen vergleichen. Hier bedarf es zum Tätigwerden in der Regel Hinweisen, in Einzelfällen auch Anzeigen. - Ich glaube, auch Sie hätten ein Problem damit, wenn ich jetzt die Bauaufsicht beauftragen würde, Kontrollen in dieser Dimension vorzunehmen. Zur Frage 5. Die Vorgangsakten, nämlich Baugenehmigung, Änderungsgenehmigung, Anordnungen, verbleiben bis zur Errichtung bzw. Ausführung des Vorhabens in der sachbearbeitenden Abteilung. Danach werden sie von den Sachbearbeitern in das Bauaktenarchiv abgegeben. Gleiches geschieht mit Akten von Vorhaben, bei denen Rechtsmittel eingelegt wurden. Vorhaben, die nicht ausgeführt wurden und bei denen die Geltungsdauer der Baugenehmigung abgelaufen ist, werden mit Vermerk ins Archiv abgegeben, dort zehn Jahre aufbewahrt und danach vernichtet. Diese Termine überwachen die Mitarbeiter des Archivs. Die Bauakten sind grundsätzlich abgelegt. Sie werden beispielsweise bei Anträgen auf Nutzungsänderungen von der sachbearbeitenden Stelle aus dem Archiv zurückgeholt und mit dem S e i t e | 19 zur Genehmigung beantragten Vorhaben abgeglichen. Nach Abschluss des Vorhabens werden die Genehmigungsänderungen in der bereits angelegten Grundstücksakte abgelegt. Die soeben beschriebene Abarbeitung der Verwaltungsvorgänge und die anschließende Archivierung oder Vernichtung erfolgen fortlaufend und nicht nach einem bestimmten Zyklus. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. 15.8 Keine Arbeitserlaubnis - trotz erfolgreicher Vermittlung durch das Jobcenter (VI-F-03498) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Rosenthal wird um Antwort gebeten. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Vorweg: Personen, die dem in der Frage beschriebenen Status unterliegen, erhalten noch keine Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter. Damit erfolgt die Beratung und Vermittlung durch die Agentur für Arbeit und ist freiwillig. Zur ersten Frage. Zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Behörden erfolgt ein regelmäßiger Austausch. Dabei werden grundsätzliche Fragestellungen und Einzelfälle besprochen. Der Dialog ist lösungsorientiert und wird aus unserer Sicht auch professionell durchgeführt. Grundsätzlich können Ausländerinnen und Ausländer, die eine Duldung besitzen, gemäß § 32 Absatz 1 Beschäftigungsverordnung eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten, wenn sie sich drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten. Hierzu gibt es allerdings drei Ausnahmen entsprechend § 60a Absatz 6 Aufenthaltsgesetz, nach dem einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, keine Erwerbstätigkeit erlaubt werden darf. Diese Entscheidung obliegt der Ausländerbehörde, hier: der Stadt Leipzig. Diese liegt vor, wenn der Ausländer sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, oder wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei dem Ausländer aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können, oder wenn der Ausländer Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde. Liegen diese Voraussetzungen vor, darf keine Erlaubnis erteilt werden, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Zur zweiten Frage. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 492 Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis gestellt. 323 Anträge wurden durch Personen gestellt, bei denen der Status der Duldung möglich ist. Unter den gestellten 323 Anträgen sind daher auch Personen zu finden, die sich noch im Asylverfahren befinden und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind. 72 Anträge wurden abgelehnt. Die Aufnahme einer Beschäftigung von Personen mit Duldung nach einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten kann nur abgelehnt werden, wenn die Agentur für Arbeit im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nach § 32 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ihre Zustimmung versagt oder die Voraussetzungen des § 60a Absatz 6 erfüllt sind. Das heißt: Bei den 72 Anträgen, die abgelehnt wurden, lagen entweder eine Ablehnung der Agentur für Arbeit - für uns nicht nachprüfbar, weil eigene Prüfkriterien - oder aber eine Entscheidung der Ausländerbehörde entsprechend Aufenthaltsgesetz vor. Ein Ermessensspielraum ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 60a Absatz 6 Aufenthaltsgesetz nicht vorhanden. Das heißt: Liegen die Voraussetzungen vor, muss abgelehnt werden. Die Versagung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit führt ebenfalls zwingend zur Ablehnung der beantragten Erlaubnis. Zur dritten Frage. Eine Erfassung der angeforderten Daten erfolgt weder in der Bundesagentur noch in der Ausländerbehörde. Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi. S e i t e | 20 Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Ist das so zu verstehen, dass das Problem bei der Agentur für Arbeit liegt? Bürgermeister Rosenthal: Ja. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. weitere 15.9 Sicherung des Denkmalstatus und damit des Erhaltes des allegorischen Wandgemäldes „Flora in der Waage“ in der vormaligen „Apotheke zum goldenen Löwen“ in der Grimmaischen Straße 19 (VI-F-03503) Einreicher: AfD-Fraktion Frau Kollegin Dubrau wird um Antwort gebeten. Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz gilt auch für das Gemälde. Im Rahmen der Baumaßnahmen waren die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen von Anfang an mit eingebunden. Seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde wurden Auflagen zum Schutz des Wandgemäldes, welches als örtliche Ausstattung unter Schutz steht, erteilt, darunter auch die Auflage, dass das Gemälde während der Baumaßnahmen vor Ort verbleibt. Zur Frage 2. Ja. Zur Sicherung des Wandgemäldes wurde seitens des Landesamtes für Denkmalpflege ein Experte hinzugezogen, der den Erhaltungszustand und die Sicherung des Gebäudes beurteilt und zusätzliche Hinweise gegeben hat. Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank. - Eine kurze Rückfrage dazu: Sie sagten, die Ausländerbehörde habe keinen Ermessensspielraum und es gebe sehr viele gesetzliche Vorgaben, wer eine Arbeitserlaubnis bekommen kann und wer nicht. Warum gibt es dann trotzdem Fälle, dass Menschen in Maßnahmen der Arbeitsagentur zu Praktika und Bewerbungen ermutigt werden, wenn der Gesetzgeber von vornherein klarstellt, dass sie gar keine Arbeitserlaubnis erhalten können? Das heißt doch, dass die Absprachen eben nicht hundertprozentig funktionieren. Zur Frage 3. Das Wandgemälde steht im Sinnzusammenhang mit dem Objekt der ehemaligen Bezirksapotheke „Goldener Löwe“ und soll vor Ort erhalten bleiben. Es bringt nicht viel, es dort abzunehmen und woanders wieder aufzuhängen. Es soll weiterhin öffentlich zugänglich bleiben. Eine Entfernung aus diesem Sinnzusammenhang würde zu einer Beeinträchtigung des Kunstwerks führen und den Denkmalwert des Gesamtobjekts schmälern. Bürgermeister Rosenthal: Diese Frage habe ich heute auch der Ausländerbehörde gestellt. Sie kann sich das Verfahren vonseiten des Jobcenters oder der Arbeitsagentur nicht erklären. Aus Sicht der Ausländerbehörde ist das Verfahren klar. Sie hat auch mit solchen Fällen zu tun, ist aber nicht diejenige, die die Menschen ermuntert, über Praktika etc. sozusagen in Vorleistung zu gehen in der Hoffnung, eine Beschäftigungserlaubnis zu erhalten. 15.10 Mediationsverfahren Plangebiet Bayrischer Bahnhof - Ergebnisse und Schlussfolgerungen (VI-F-03513) Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Einreicher: CDU-Fraktion Darauf wird wiederum Frau Kollegin Dubrau antworten. Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Die Gesamtkosten der Mediation tragen die Leipziger Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 S e i t e | 21 Stadtbau AG, BBH Entwicklungs-GmbH als Eigentümerin und die Stadt Leipzig jeweils zur Hälfte. Aufgrund des unterschiedlichen Umgangs mit der Mehrwertsteuer schließen beide Parteien einen getrennten Vertrag mit Herrn von Berg ab. Den Kostenanteil der Stadt tragen das Dezernat VI und das Dezernat VII je zur Hälfte. Die Gesamtkosten betragen 49.980 Euro. Zur Frage 1. Da alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 13 Jahre den RoboCup 2016 kostenfrei besuchen konnten, demzufolge keine Kinderkarten erstellt wurden, ist eine Auskunft über den prozentualen Anteil der Kinder und Jugendlichen aus Leipzig nicht möglich. Leider wurde auch keine separate Besucherbefragung durchgeführt. Zur Frage 2. Die Beschlussvorlage ist in Arbeit. Sie wird drei Beschlusspunkte enthalten: erstens die Aufhebung des Beschlusses Nummer 2159/14 vom 16.07.2014 zur Rahmenvereinbarung zum Stadtraum Bayerischer Bahnhof, zweitens die Beschlussfassung zum Mediationsergebnis, nämlich eine Durchführungsvereinbarung und die Grundlagen zur Umsetzung des Siegerentwurfs 2011, und drittens einen Vorschlag zur Beteiligung und Information der Stadträte im weiteren Planungsprozess über die förmliche Beteiligung im Bauleitplanverfahren hinaus. Es ist geplant, die Beschlussvorlage im ersten Quartal 2017 vorzulegen. Ich habe allerdings momentan das Problem, dass sämtliche Mitarbeiter erkrankt sind, sodass ich nicht genau sagen kann, ob der angestrebte Termin gehalten werden kann. Zur Frage 2: Wie war die Teilnahme nach Schularten? - Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der RoboCup in den Sommerferien stattgefunden hat. Insofern war dies keine Schulveranstaltung im klassischen Sinne. Die Daten zur Teilnahme nach Schularten wurden nicht erfasst. Zur Frage 3. Es handelt sich um einen Einzelfall. In der Regel gibt es keine derart konfliktreichen Vorgeschichten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass ein solcher Einzelfall gelegentlich wieder auftritt. Im Allgemeinen ist eine Mediation nicht erforderlich und die Stadt und die Investoren können die Projekte miteinander besprechen. Zur Frage 4. Derzeit wird die Koordinierung der großen Projekte im Wesentlichen durch den Amtsleiter des Stadtplanungsamtes gesteuert. Im Stellenplan 2017/2018, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegt, ist berücksichtigt, dass dem Stadtplanungsamt zwei zusätzliche Stellen für die Planung komplexer Vorhaben inklusive Bauleitplanung zur Verfügung gestellt werden sollen; ich hoffe, Sie beschließen das. Zu den Aufgaben dieser Stellen wird dann auch die einheitliche Projektsteuerung gehören. Ich denke, das ist ein Anfang, der in die angefragte Richtung geht. Oberbürgermeister Jung: Auch hierzu gibt es die Möglichkeit zur Nachfrage. - Nachfragen sehe ich nicht. 15.11 RoboCup - Effekte für Leipziger MINT (VI-F-03525) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich bitte Kollegen Albrecht um Antwort. Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 3. Es wurden unter anderem Leipziger Schulen zur Teilnahme am RoboCup, der dank der finanziellen Unterstützung der IHK zu Leipzig umgesetzt werden konnte, eingeladen. Die für die Leipziger Schulen reservierten Kontingente wurden zum Beispiel von der Max-KlingerSchule sowie dem Reclam-Gymnasium genutzt. Des Weiteren wurde während des RoboCup für Schüler aus MINT-Arbeitsgruppen Mitmachaktionen geplant und umgesetzt, die sowohl in der schriftlichen Ansprache aufgeführt als auch im persönlichen Austausch mit Leipziger Schulen kommuniziert wurden. Die Resonanz war hierbei sehr groß. Es gab darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit mit der VDI GaraGe und umfangreiche Präsentationen in der GaraGe im Vorfeld des RoboCup. Zur Frage 4. Im Zusammenhang mit der Verleihung eines Gütesiegels „MINT-Stadt“ war von der Initiative „MINT Zukunft schaffen“ angedacht, dass die Schirmherrschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernommen wird. Bereits im Februar 2016 zeichnete sich ab, dass die Abstimmungsprozesse zwischen „MINT Zukunft schaffen“, Deutschem Städtetag und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht weit genug fortgeschritten waren, um das Gütesiegel „MINTStadt“ erstmalig im Rahmen des RoboCup 2016, wie ursprünglich angedacht, zu verleihen. Bei einem Abstimmungstermin zwischen „MINT Zukunft schaffen“, dem Deutschen Städtetag, der Stadt Leipzig und dem MINT-Netzwerk Leipzig im Mai 2016 wurde der Initiative „MINT Zukunft schaffen“ empfohlen, die von einer MINT-Stadt zu erfüllenden Kriterien und darüber hinausgehende weitere offene Fragen zunächst zwingend mit dem BMWi abzustimmen bzw. dessen grundsätzliche Auffassung zum MINTSiegel einzuholen. Eine entsprechende Rückmeldung durch „MINT Zukunft schaffen“ bzw. des Bundesministeriums steht seitdem aus. Zur Frage 5. Das Kartenspiel wurde diesen Monat fertiggestellt und wird an Leipziger Schulen verteilt. Darüber hinaus erfolgt eine Weiterverteilung durch die Berufsberater der Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Agentur für Arbeit sowie auf Veranstaltungen zur Berufsorientierung. Es ist somit ein öffentlich zugängliches Mittel. Zur Frage 6. Zu den in 2016/2017 stattfindenden MINT-Angeboten informiert die aktuelle Auflage des Katalogs „Leipziger MINT- und Umweltbildungsangebote 2016“ auf circa 120 Seiten. Hierin werden die MINT-Angebote von knapp 60 Bildungseinrichtungen und Vereinen detailliert dargestellt. Des Weiteren werden im Rahmen der Fachkräfteallianz Leipzig unter anderem folgende MINT-Projekte gefördert: RobertaZentrum der HTWK, RobotikStadtmeisterschaften des Beruflichen Schulzentrums 7, AG Industrie 4.0 der INSPIRATA. Ein weiteres Angebot, welches mit Unterstützung der Stadt Leipzig auch in 2017 und 2018 realisiert werden kann, ist das Projekt „Kernkompetenz technische Bildung“ der VDI GaraGe. Darüber hinaus plant das MINTNetzwerk unter Federführung des Zentrums für Lehrerbildung und Schulforschung im März 2017 eine dreitägige MINT-Konferenz mit den Schwerpunkten Berufs- und Studienorientierung, MINT-Nachwuchs-gewinnung und Lehrerfortbildung. Oberbürgermeister Jung: So weit Herr Albrecht. Gibt es Nachfragen? - Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Nur ganz kurz: Wie hoch ist die Auflage des Kartenspiels? Bürgermeister Albrecht: Geplant waren ursprünglich 60.000. Ob dies tatsächlich der Fall ist, müsste ich noch einmal erfragen. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Und verteilt werden sie über bzw. an die Schulen? Bürgermeister Albrecht: Ja. Der Vorteil ist, dass sie frei zugänglich sind und zu diesem Zweck von jedem nutzbar öffentlich eingesetzt werden können. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Okay. Und sie werden über die Schulen verteilt? Bürgermeister Albrecht: Ja. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Albrecht. S e i t e | 22 15.12 Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hermannstraße (VI-F-03529) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Die Fragen 1 und 2 werde ich zusammen beantworten. Die Hermannstraße war Bestandteil des Sanierungsgebiets LeipzigConnewitz- Biedermannstraße und wurde 2002 in einem Wertumfang von 311.000 Euro umgestaltet. Hinsichtlich der Art der Umgestaltung wurden die Bürger beteiligt. Der schmale Straßenraum entspricht im Prinzip den als Shared-Space bezeichneten Ausstattungsmerkmalen; das heißt: Es gibt keine getrennten Fahr- und Gehwege. Mit der vorhandenen Integration von Baumstandorten, Fahrradabstellanlagen und Stellflächen für Kfz, der durchgehenden Führung der Straße in Pflaster statt in Asphalt und der Ausweisung als Tempo-20-Bereich sind vielfältige Elemente angewandt, die den Wohnstraßencharakter der Hermannstraße und mehrerer anderer gleichgestalteter Straßen im mittlerweile teilweise aufgehobenen Sanierungsgebiet verdeutlichen. Der größte Teil des Kfz-Verkehrs in der Hermannstraße dürfte gebietseigener Verkehr sein und sich schon von Grund auf der begrenzten Breite und der besonderen Situation von regelmäßigen Fußgängerbegegnungen auf denselben Verkehrsflächen angepasst und angemessen verhalten. - „Dürfte“ betone ich an dieser Stelle noch einmal. - Naturgemäß wird in einer solchen, deutlich entschleunigten Situation ein abweichendes Verhalten als besonders auffällig wahrgenommen. Dies begründet jedoch keine besondere Gefährdungslage, die der Verwaltung für die Hermannstraße auch nicht bekannt ist. Auch ist ein unangemessenes Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer nicht gänzlich auszuschließen, unabhängig davon, welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden. Ein zum Beispiel nachgefragter Einbau von Fahrbahnschwellen wird in der Stadt Leipzig seit längerem nicht mehr praktiziert, weil er eine Menge Nachteile hat, nicht nur für Rettungsfahrzeuge und Radfahrer. Auch die Lärmsituation wird durch ständiges Gas geben und Bremsen negativ beeinflusst. Ein deutlicher Sicherheitsgewinn wird damit nicht erzielt. Pflanzkübel werden in der Regel von den Bewohnern nicht so gepflegt, wie es wünschenswert wäre. Städtischerseits gibt es dafür keine Kapazitäten. Insofern stellen sie eher eine Beeinträchtigung des Straßenbildes dar, was wiederum zu erheblicher Kritik führen würde. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Der enge als Geh- und Fahrweg verbleibende Straßenraum zwischen den Bäumen und den parkenden Fahrrädern und Kfz ist auch nicht noch weiter einzuschränken. Dann würde die Benutzbarkeit, beispielsweise für die Fahrzeuge der Stadtreinigung, nicht mehr funktionieren. Ein mäanderndes Verschränken würde den befahrbaren Bereich wiederum bis direkt an die einzelnen Häuser führen. Aus Sicherheits- und Lärmgründen kann dies nicht gewünscht sein. Die Stadtverwaltung plant aus den aufgeführten Gründen sowie angesichts der Tatsache, dass es eine Vielzahl von Straßen in Leipzig mit deutlich schlechterer Ausstattung und wesentlich größerem Verbesserungsbedarf gibt, keine Umbauten oder baulichen Anlagen in der Hermannstraße. Auch wenn ich den Unmut der Bewohner nachvollziehen kann; aber an der Stelle liegt es an uns selbst, etwas zu tun. Eigentlich brauchen wir nur § 1 der Straßenverkehrsordnung, nämlich gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme, einhalten und uns an die vorgegebenen baulichen Voraussetzungen und an die entsprechenden Verkehrszeichen halten. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine Nachfragen. 15.13 Überfällige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig für die Jahre 2016 bis 2021 (VI-F03550) Einreicher: AfD-Fraktion Kollege Rosenthal, bitte. S e i t e | 23 in öffentlicher Sitzung dazu nicht ins Detail gehen kann. Ich bin aber bereit, die Fragen in nichtöffentlicher Sitzung zu beantworten. Zur Frage 1. Alle betroffenen Schulen konnten erreicht werden. Zur Frage 2. Ja, die Schulen haben einen Notfallplan, der schuljährlich fortgeschrieben wird. Zur Frage 3. Die Schulen wurden von der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, aufgefordert, einen Notfallplan zu erarbeiten. Die Varianten einer Alarmierung in den einzelnen Schulen richten sich nach ihrem jeweiligen baulichen Zustand. Zur Frage 5. Die Themen „Notfallpläne“ bzw. „Amok- und Krisensituationen“ sind fester Bestandteil der Arbeit der Sächsischen Bildungsagentur und der Schulen. Eine Information bei konkreten Vorfällen erfolgt je nach Art der Bedrohung über differenzierte Kommunikationswege zwischen Schule, Polizei, Erster Hilfe und Sächsischer Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig. Zur Frage 6. Schulneubauten verfügen über Sprachalarmanlagen. Während der Planungsphase wird vom Fachplaner ein Sicherheitskonzept erstellt. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. 15.16 Anti-Graffiti-Flatrate (VI-F-03538) Einreicher: Stadträtin MdL J. Nagel Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Die dritte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wird vorbehaltlich der Diskussion mit den freiwilligen Feuerwehren Ende des ersten Quartals 2017 in die Dienstberatung des Oberbürgermeisters eingebracht. Bei positiver Votierung wird er danach dem Stadtrat vorgelegt. In der jetzigen Entwurfsfassung ist der Zeitraum des Doppelhaushalts 2017/2018 einschließlich der Mittelfristplanung bis 2021 geplant. Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Keine. Die Anfrage 15.14 wird schriftlich beantwortet. 15.15 Schulsicherheit (VI-F-03516) Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth Kollege Fabian, bitte. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Damit Sie sich nicht wundern, warum ich die Fragen etwas einsilbig beantworte, möchte ich vorweg sagen, dass ich Herr Rosenthal, bitte. Bürgermeister Rosenthal: Zur ersten Frage. Von der Stadt Leipzig werden dem Verein Stadtbild e. V. keine finanziellen Mittel für die genannte Anti-Graffiti-Flatrate zur Verfügung gestellt. Es gibt einen jährlichen Beitrag, da wir Mitglied im Verein sind, in Höhe von 500 Euro. Zur zweiten Frage. Die vom Stadtbild e. V. angebotene Anti-Graffiti-Flatrate wird auch nicht durch die Stadt oder stadteigene Unternehmen genutzt. Nach Auskunft des Vereins wurden bisher circa 300 Flatrate-Verträge für private Hauseigentümer vermittelt. Auf Grundlage des geltenden Rahmenzeitvertrages stehen für diese FlatrateVerträge sechs Fachfirmen zur Verfügung. Allein in diesem Jahr wurden 15 GraffitiVollserviceverträge für einzelne bauliche Anlagen abgeschlossen. Für die Stadt Leipzig, die einen eigenen Graffiti-Vollservice vertraglich beauftragt hat, sind insbesondere baulasttragende Fachämter wie VTA und ASG involviert. Aus den Mitteln, die dem Ordnungsamt zur Verfügung stehen, sind für eigene Vollserviceverträge Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 127.000 Euro gebunden. Der Rest in Höhe von 173.000 Euro wurde 2016 mit 150 Einzelaufträgen zur Graffiti-Entfernung eingesetzt. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Fragestunde. 16 Bericht des Oberbürgermeisters Meine Damen und Herren, ich darf Frau Dr. Jennicke bitten, an meiner Stelle über einen wichtigen Vorgang in der Stadt zu informieren; Stichwort „Stadtgeschichtliches Museum“. In diesem Zusammenhang ist auch die Anfrage von Herrn Weickert, die schriftlich beantwortet worden ist, besser einzuordnen. - Bitte, Frau Dr. Jennicke. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Zum Münzdiebstahl im Stadtgeschichtlichen Museum kann ich Ihnen aktuell folgenden Zwischenbericht geben: Am 1. Dezember hat auf Einladung der Stadt Leipzig ein Informationsaustausch zwischen Vertretern der Verwaltung, der Staatsanwaltschaft Leipzig, der Kriminalpolizei Leipzig und der IHK Leipzig zum aktuellen Stand der Ermittlungen stattgefunden. Danach können wir davon ausgehen, dass der Gesamtverlust der Münzen mit 576 zu beziffern ist, davon 100 Leihmünzen der IHK. Der Gesamtverlustwert kann nach sachverständiger Ermittlung des Wertes eines Teils der abhandengekommenen Münzen hochgerechnet mit rund 348.000 Euro beziffert werden. Tatverdächtiger ist ein ehemaliger Beschäftigter des Stadtgeschichtlichen Museums, dessen Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung seitens der Stadt Leipzig beendet wurde. Ich bitte um Verständnis, dass ich weitere Angaben zum Sachverhalt zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen kann. Die Ermittlungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft prüft die Sache noch weiter und wird im ersten Quartal des neuen Jahres vermutlich Anklage erheben. Ich verspreche Ihnen aber, dass ich in der nächsten Sitzung des Fachausschusses Kultur in nichtöffentlicher Sitzung gegebenenfalls weitere Nachfragen beantworten kann. So weit von meiner Seite. Mehr können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dr. Jennicke, für den Bericht zu diesem bedauerlichen Vorfall. 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen S e i t e | 24 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Oktober 2016 (VI-DS-03489) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18 Vorlagen I 18.1 Bestellung der Geschäftsführung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH (VI-DS-03450) Einreicher: Oberbürgermeister Für die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie soll eine Geschäftsführerin bestellt werden, und zwar befristet. - Frau Franko, seien Sie herzlich willkommen! - Wird das Wort gewünscht? - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir, die FDP-Stadträte Kollege Hobusch und ich, sind der Auffassung, dass die vorgeschlagene interimistische Übernahme der Geschäftsführungsaufgabe durch die Leiterin des Personalamts, Frau Franko, sachdienlich und sinnvoll ist, weil entsprechende Synergien und Überschneidungen, wie sie auch in der Vorlage ausgeführt werden, tatsächlich vorhanden sind. Uns stellen sich allerdings zwei Fragen, zum einen zum Umfang dieser befristeten zusätzlichen Tätigkeit - also: wann wird diese Tätigkeit ausgeübt? - und zum anderen zur Vergütung. Salopp gesagt: Wird diese Tätigkeit in der Arbeitszeit der Amtsleiterin ausgeübt? Wenn ja, hat das Auswirkungen auf die Vergütung als Amtsleiterin und ist gewährleistet, dass sie ihre anderen Aufgaben noch erfüllen kann? Wenn nein, ist die zusätzliche Position als Geschäftsführerin neben der normalen Arbeitszeit einer Amtsleiterin, quasi in der Freizeit, tatsächlich darstellbar? Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning, bitte. Bürgermeister Hörning: Vielen Dank für die Nachfrage und die grundsätzliche Unterstützung dieser Bestellung. - Die Besetzung wird ab 01.01.2017 durchgeführt. Die Abläufe und Aufgaben im Personalamt werden hierdurch nicht vernachlässigt. Der Umfang ist so bemessen, dass er mit entsprechender Unterstützung und durch Zuarbeit vonseiten der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie neben der regulären Arbeitszeit geleistet werden kann. Von daher sind Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 sowohl für die Aufgabenwahrnehmung im Personalamt, die sehr ambitioniert ist, als auch für diese Tätigkeit die entsprechenden Zeitanteile gegeben. Es wird also zu keiner Einschränkung der Tätigkeit im Personalamt kommen. Die Tätigkeit als Geschäftsführerin erfolgt außerhalb der Arbeitszeit als Amtsleiterin des Personalamts. Von daher wird die Wahrnehmung der Geschäftsführung zusätzlich zur Vergütung als Amtsleitung vergütet. Ich hoffe, damit sind Ihre Fragen beantwortet. Ich wiederhole noch einmal: Es ist eine interimistische Wahrnehmung der Geschäftsführung. Wir haben als Stadt Leipzig zum 01.01.2017 die volle Eigentümerschaft über die Gesellschaft übernommen. Wir beabsichtigen, die Gesellschaft auch geschäftspolitisch zu stabilisieren und sie voraussichtlich gegen Jahresmitte - das ist noch in der Planung - mit einer neuen Geschäftsführung zu betrauen. Die Betrauung jetzt erfolgt, um sicher zu sein für das Jahr 2017. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Hörning. - Gibt es weitere Nachfragen? - Meine Damen und Herren, können wir offen darüber abstimmen? - Ich sehe keinen Widerspruch. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Frau Franko, viel Erfolg! Der Stadtrat wird sicherlich auch zwischenzeitlich informiert. 18.2 Änderung zum Ratsbeschluss RBV1327/12 vom 18.12.2012 „Evaluierung und Fortschreibung des strategischen Unternehmenskonzeptes ‚Zoo der Zukunft‘ und Umsetzung der Entwicklungsphase 3“ - Anpassung der zeitlichen Umsetzung und des Finanzierungskonzeptes (VI-DS-03435NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur S e i t e | 25 aufgrund des Zustands der Altbausubstanz, unter anderem fehlende Wärmedämmung, Schäden am Mauerwerk, zerstörte Rohre, Feuchtigkeitsschäden, die auf Pfusch am Bau in den 80er-Jahren hindeuten, und nicht zuletzt Veränderungen bei den Standards der Tierhaltung. Für all diese Maßnahmen kann der Zoo nichts. Auf die Mehrkosten konnte der Zoo keinen Einfluss nehmen. Allerdings muss ich hier anmerken: Die Mehrbedarfe wegen Pfusch am Bau und neue Auflagen hätten schon eher klar zur Kenntnis gegeben und angemeldet werden können. - Die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren wurden zum Beispiel bereits 2014 überarbeitet. - So hätten die Mehrkosten bereits im Haushaltsplanentwurf stehen können, und wir müssten sie nicht extra einarbeiten. So viel Kritik sei angesichts dieser Summe hier schon gestattet. Das Dezernat Finanzen hat nun die 8 Millionen Euro gefunden; das ist ja auch schön. Es sind jährlich 1 bis 1,8 Millionen Euro, konkret: im Haushaltsjahr 2017 1,3 Millionen und in 2018 1,2 Millionen Euro. Zu seinem Talent, solche Summen in einen schon bestehenden Plan einzuarbeiten, muss ich Bürgermeister Bonew gratulieren; das hat schon was. Das Geld ist also da. Niemandem wird etwas abgezogen, was uns die Entscheidung hier im Rat deutlich erleichtert. Vielleicht besinnen wir uns auf dieses Talent auch bei anderen wichtigen Anliegen und Anträgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ablaufplan der Baumaßnahmen für den „Zoo der Zukunft“ wurde auf 2022 gestreckt. Wir wollen die Fertigstellung nicht noch weiter verlängern. Sollte der Vorlage nicht zugestimmt werden, würde genau das passieren. Der Zoo hat gemeinsam mit dem Dezernat Kultur ein Finanzierungskonzept vorgelegt und es erläutert. An unserer Zustimmung hängen nicht nur Eintrittspreise und Arbeitsplätze; unser Zoo ist auch ein bedeutendes Element im Leipziger Stadtbild. Jedes Jahr begrüßt er 1,7 bis 1,8 Millionen zahlende Gäste. Wird das Wort gewünscht? - Herr Kujat. Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Städträte! Liebe Gäste und Interessierte! 16 Millionen Euro liegen vor uns und dem Zoo. Das ist eine Menge Geld. Wir sprechen heute über den Anteil der Stadt, nämlich 50 Prozent, 8 Millionen Euro, die der Zoo benötigt, um den Masterplan „Zoo der Zukunft“ zu verwirklichen. Die Mehrkosten hängen an gestiegenen Baukosten, die sich durch Folgendes erklären lassen: Auflagen von Brandund Denkmalschutz sowie Hochwasserschutz, Sanierungsmaßnahmen Als Linke fordern wir ein klares Bekenntnis zum Leipziger Zoo. Unsere Kritik an den scheinbar unverhofft auftretenden Mehrkosten ist damit geäußert. Da der Zoo diese Mehrkosten nicht selbst verursacht hat, sollten wir sie bewilligen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 18.3 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO: Mehraufwendungen in der Bewirtschaftung der Budgeteinheit 51_BW in der Haushaltperiode 2015/2016 (VI-DS02179) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Nein. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.4 Grundsatzund Finanzierungsbeschluss zum Erwerb von zwei Gebäuden in Raumsystembauweise zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen - Bestätigung außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS02946) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.4.1 dazu ÄA (VI-DS-02946-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Dazu hat sich Herr Schlegel gemeldet. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Neben den Herausforderungen bei der Unterhaltung oder Sanierung von genutzten Schulen, der Sanierung und Modernisierung leer stehender Schulen sowie dem Neubau von Schulstandorten steht die Stadt auch vor der Herausforderung, durch Solitäre oder Anbauten auf vorhandenen Schulstandorten sich kurzfristig aufbauende Bedarfsspitzen abzufangen. Das betrifft Schulstandorte unterschiedlicher Typen, insbesondere aber Oberschulen. Selbst Stadträtinnen und Stadträte, die ständig mit Schulbau zu tun haben, mussten die Vorlage und den Beschlusstext zweimal lesen, um sie zu verstehen. In den zurückliegenden Jahren konnten wir in Böhlitz-Ehrenberg und Wiederitzsch erfahren, dass Containerleichtbauten kaum preiswerter als Massivbauten sind und dass sie, obwohl sie nur circa ein Drittel der Standzeit aufweisen, trotzdem nicht schneller geplant und realisiert werden können. Es läuft noch vieles in Vorfertigungsstätten ab. Am Ende baut und bezahlt man also zweimal. Beim DaZ-Solitärbau auf dem Areal der alten Pablo-Neruda-Schule konnten wir in diesem Sommer außerdem erfahren, dass selbst ein unveränderter Containerleichtbau, der über mehrere Jahre bei Einhaltung der jeweiligen Landesbauordnung in Bayern und BadenWürttemberg stand, noch lange nicht den S e i t e | 26 Anforderungen der Sächsischen Bauordnung entsprechen muss. Deshalb kam es zu einem mehrmonatigen Verzug. Am Ende dauerte der Bau länger als bei den von der Stadt in Massivbau errichteten Ergänzungsbauten an anderen Schulen. Bei den heute zu beschließenden Gebäuden handelt es sich nicht um temporäre Bauten. Vielmehr geht es um dauerhafte solitäre Anbauten, für die langfristiger Bedarf besteht. Die Ursache der Dringlichkeit ist im kurzfristig anwachsenden Bedarf innerhalb der kommenden drei Jahre begründet. Die Neubauten sind nachhaltig so zu erstellen, dass sie im Rahmen einer umfassenden Sanierung der vorhandenen Schulgebäude nicht erneut umzubauen sind. Deshalb ist bei diesen wie bei allen anderen öffentlichen Bauten bereits im Rahmen der Ausschreibung und Planung die behindertengerechte Herstellung der neu zu errichtenden solitären bzw. angebauten Bauwerksteile zu gewährleisten. - Ich erinnere an den heute gefassten Beschluss zum behindertengerechten Ausbau des Neuen Rathauses. - Das schließt Barrierefreiheit, den Einbau von Behinderten-WCs und bei mehrgeschossigen Bauwerken auch den Einoder Anbau eines Aufzugs ein. Falls der Schulstandort bzw. das Schulgebäude noch nicht behindertengerecht ausgebaut ist, ist zumindest die problemlose Nachrüstung zu sichern bzw. sind Anbauten barrierefrei anzubinden, damit für den jeweiligen Schulstandort nur ein Aufzug errichtet werden muss. Möglicherweise ist all dies schon mit angedacht es wird ja über eine Generalplanung oder eine GÜ-Ausschreibung nachgedacht -, aber in der Vorlage nicht explizit dargestellt worden. Aus diesem Grund haben wir den Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag gestellt und bitten Sie durch Annahme unseres Antrags um Klarstellung. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Ich bitte Kollegen Fabian, noch einmal zum Änderungsantrag Stellung zu nehmen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Im Falle der Lene-Voigt-Schule, Herr Schlegel, ist es so, dass sie barrierefrei erschlossen ist. Dort ist der Zugang gegeben. Bei der 20. Schule ist es so, dass die Barrierefreiheit erst mit einer Komplettsanierung hergestellt werden kann. Jetzt einen Aufzug einzubauen, wäre sehr teuer. Ich würde vorschlagen, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen, zumindest aber zurückstellen. In dem einen Fall ist die Barrierefreiheit nach meiner Kenntnis bereits jetzt gegeben. In dem anderen Fall wird das für diesen Solitärbau so Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 S e i t e | 27 nicht möglich sein, sondern erst dann, wenn die gesamte Schule komplett saniert wird. werden muss. - Ich sehe ein, das ist vielleicht ingenieurdeutsch. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel noch einmal. Oberbürgermeister Jung: Ich kann Ihnen dazu nur noch einmal sagen: Erstens ist in der LeneVoigt-Schule der barrierefreie Ausbau gewährleistet. Zweitens ist bei der 20. Schule aufgrund des Anbaus eine Um- bzw. Aufrüstung mit einem Aufzug nach unserer Meinung wegen der interimistischen Lösung zu teuer. Erst wenn das gesamte Gebäude eingeordnet ist, ist das realisierbar. So ist der Plan. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dubrau! Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fabian! Die Sprache des Ingenieurs ist eine Zeichnung. Wären ordentliche Pläne beigefügt gewesen, hätte man das kontrollieren oder daraus entnehmen können. Jetzt liegt das nur in Textform vor. Ich denke, das würde jedem auf der Baustelle um die Ohren fliegen. Wir haben mit unserem Antrag nicht etwa gefordert, dass sofort zwingend ein Aufzug zu errichten ist, sondern dass die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit bei einer Komplettsanierung entweder am Anbau oder an der Bestandsschule ein Aufzug nachrüstbar ist. So steht es explizit in unserem Antrag. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, ich lese Ihren Antrag so, dass Sie, wenn baulich nicht anders möglich, einen Aufzug fordern. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Nein. Oberbürgermeister Jung: In Ihrem Antrag heißt es: Im Rahmen der Ausschreibung ist … die behindertengerechte Herstellung zu gewährleisten … Das schließt bei mehrgeschossigen Bauwerksteilen den Einbzw. Anbau eines Aufzuges ein. Falls der Schulstandort bzw. das Schulgebäude noch nicht behindertengerecht ausgebaut sind, ist zumindest die problemlose Nachrüstung zu sichern. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Genau das wird beantragt, nämlich: Falls noch nicht vorhanden, muss es zumindest technisch so vorgesehen werden. - Ich sage es einmal ganz einfach: Wir haben zum Beispiel in Portitz einen flachen Anbau angesetzt. Wäre dieser nicht barrierefrei gewesen, hätte es möglicherweise die Forderung gegeben, dass die Schule auch über diesen Anbau barrierefrei erreichbar sein und deshalb auch dieser einen Aufzug erhalten muss. In dem Moment, wo Barrierefreiheit bereits hergestellt oder zumindest gesichert ist, muss es von vornherein möglich sein, am Anbau oder am Bestandsgebäude einen Aufzug nachzurüsten, ohne dass dieser jetzt sofort beschlossen Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): So steht es auch in unserem Antrag, nicht aber in Ihrer Vorlage. Oberbürgermeister Jung: Wenn Ihr Antrag so zu verstehen ist, können wir ihn übernehmen. Ich hatte ihn bisher nicht so verstanden. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Es geht darum, dass, wenn die Schule barrierefrei ist, natürlich auch der Anbau barrierefrei sein muss. Oberbürgermeister Jung: Das ist doch logisch. Aber dann muss man es anders formulieren. Stadträtin Körner Bündnis 90/Die Grünen): Das wurde im Fachausschuss nicht eindeutig so gesagt, sondern dort wurde die Barrierefreiheit infrage gestellt. Es geht hier nicht nur um einen Aufzug, sondern auch um breitere Türen usw. Das alles beinhaltet Barrierefreiheit. Genau davon war im Fachausschuss keine Rede. Dort hieß es: nicht barrierefrei. Oberbürgermeister Jung: Aber hier steht etwas anderes, Kolleginnen und Kollegen. Wir geben zu Protokoll: Die Barrierefreiheit wird im Rahmen der Gesamtherstellung der Schule gewährleistet. Für das zu errichtende Solitär ist das jetzt nicht möglich. Es wird aber so ausgerüstet, dass es im Falle der Gesamtherstellung barrierefrei genutzt werden kann. Sind Sie mit dieser Protokollnotiz einverstanden, Herr Schlegel? - Ja. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Ich sehe eine Gabelmann. Wortmeldung von Frau Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich will einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Ich bitte darum, die Türen vorzeitig zu öffnen. Der Nikolaus steht draußen. Oberbürgermeister Jung: Vor der Pause, noch während der Sitzung kommt der Nikolaus. Nach der Nikolausüberraschung unterbreche ich die Sitzung für eine halbe Stunde. Wir setzen die Ratsversammlung um 17 Uhr fort. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen die Ratsversammlung jetzt fort. Wir bedanken uns beim Jugendbeirat für die Nikolausüberraschung. Bevor ich die Einwohneranfragen aufrufe, darf ich Ihnen mitteilen: Herr Dr. Junold lässt Sie ganz herzlich grüßen - er war nur deshalb noch nicht anwesend, weil wir die Tagesordnung so zügig abgearbeitet haben - und bedankt sich herzlich für den einstimmigen Beschluss zum „Zoo der Zukunft“. 8 Einwohneranfragen Die Einwohneranfrage 8.1 stellen wir zunächst zurück, weil Herr Krause noch nicht hier ist. 8.2 Ostwache (VI-EF-03542) Einreicher: Jens-Eberhard Jahn Wir begrüßen dazu Herrn Jahn und Herrn Kaiser. Seien Sie herzlich willkommen! - Frau Kollegin Dubrau wird die Anfrage beantworten. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Jahn! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte und Besucher auf der Tribüne! Zum Sachverhalt. Die Branddirektion, Abteilung Technik, nutzt derzeit sowohl die Nebengebäude als auch Teile der alten Feuerwache Ost selbst, beispielsweise die Fahrzeughalle. Mit der Fertigstellung des Feuerwehrzentrums Leipzig in der Gerhard-Ellrodt-Straße - das wird voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres 2018 sein - wird die Abteilung Technik das Gelände der ehemaligen Feuerwache Ost beräumen. Aufgrund der Komplettsanierung der Hauptfeuerwache ab dem kommenden Jahr ist die Branddirektion jedoch gezwungen, die Mitarbeiter, die derzeit in der Hauptwache arbeiten, für den Zeitraum der Sanierung in anderen Verwaltungsgebäuden unterzubringen. Derzeit wird geprüft, ob hierfür gegebenenfalls der Flachbau der alten Feuerwache Ost in Betracht kommt. In diesem Fall könnte dieser Gebäudeteil erst 2021 als Fachliegenschaft aufgegeben werden. Der Großteil des Objektes steht jedoch bereits ab dem S e i t e | 28 Auszug der Abteilung Technik im Jahr 2018 zur Verfügung. Darüber hinaus prüft die Verwaltung, ob die Ostwache als Ersatzstandort für den Wertstoffhof Brüderstraße 13 sowie die Meisterbereiche Rosentalgasse 14 und Liebigstraße 28 der Abteilung Grünanlagen benötigt wird oder ob diese Nutzung auf dem bereits endverhandelten und durch das ASW finanzierten Grundstück an der Geithainer Straße abgesichert werden kann. Zur Frage 1. Die Ostwache ist eine städtische Liegenschaft. Die Stadt Leipzig könnte dem Grunde nach ein Erbbaurecht vergeben, das durch Konzeptvergabe die strategischen Ziele der Stadt absichert. Allerdings könnten sich auch andere Betreibermodelle ergeben, die diese Zielstellung absichern. Damit wird die Quartiersentwicklung stabilisiert und eine kommunale Liegenschaft gesichert. Wenn die in der Anfrage genannte Rechtsform der Genossenschaft sich als wirtschaftlich angemessenes Konstrukt erweist, bestehen keine Einwände, dies als eine Trägerform zu unterstützen. Zur Frage 2. Falls in der Verwaltung kein Eigenbedarf für die Nutzung des Grundstücks besteht - ich hatte einleitend dargestellt, was derzeit geprüft wird -, ist die Frage wie folgt zu beantworten: Stadterneuerung bedeutet auch die Etablierung von Akteursnetzen, die in allen Themenbereichen der Stadtteilentwicklung integriert sind. Dadurch werden die gegenwärtigen und die zukünftigen Aktivitäten zur Stabilisierung des Leipziger Ostens getragen. Auf dieser Basis haben das Dezernat Wirtschaft und Arbeit und mein Dezernat den Vorschlag entwickelt, die Institution Alte Feuerwache als Mehrzielprojekt zu etablieren. Das Projekt „Alte Feuerwache“ basiert auf dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipziger Osten, beschlossen durch Ratsbeschluss 1564/13 vom 20.03.2013, und setzt durch Konkretisierung die Handlungsstrategien im Bereich Anger-Crottendorf um. Die Konzeptbausteine Nachbarschaft, Wirtschaft und Beschäftigung, Integration, Inklusion sowie Klima und Energieeffizienz finden dann inhaltliche Berücksichtigung. Die Feuerwache Ost befindet sich in Bezug auf den Parkbogen Ost in einer sehr prominenten Lage. Sie ist so etwas wie das Eingangsportal für den ersten Abschnitt, der im Zuge des Parkbogens Ost errichtet werden soll. Deshalb ist es für die Stadtverwaltung wichtig, das Projekt „Alte Feuerwache“ nach Möglichkeit umzusetzen. Auf Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Förderantrags „Nationale Projekte des Städtebaus“ wird der bürgerschaftliche Initiativansatz aufgegriffen und konzeptfrei fortgesetzt. Der Beschluss beinhaltet darüber hinaus die Generierung von Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Arbeit im Quartier. Die alte Feuerwache würde zukünftig auch wirtschaftsfördernde Elemente tragen. Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass noch keine Entscheidung getroffen worden ist, in welche Richtung die tatsächliche Entwicklung gehen soll. Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dubrau. - Es gibt die Möglichkeit zur Nachfrage. - Herr Jahn, bitte. Jahn (Einwohner): Herzlichen Dank, Frau Dubrau, für Ihre Ausführungen. Sie haben zum Schluss gesagt, es sei noch keine Entscheidung gefallen. Haben Sie eine Prognose, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist? Und: Wenn die Verwaltung noch länger braucht, um zu einer Entscheidung zu kommen, bestünde Ihres Erachtens die Möglichkeit, dass der Stadtrat und nicht die Verwaltung diese Entscheidung trifft? Bürgermeisterin Dubrau: Die letztendliche Entscheidung hat in jedem Fall der Stadtrat. Ich hatte gesagt, dass ein Großteil der Gebäude sowieso noch bis zum dritten Quartal 2018 in Nutzung ist. Das heißt, wir haben schon noch ein bisschen Zeit. Ich denke, wir sollten den Prozess ausdiskutieren und am Ende die beste Lösung finden. Jahn (Einwohner): Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Jahn, noch ein Satz von meiner Seite. Ich möchte Ihnen erst einmal ein Kompliment machen für die Arbeit der letzten Monate. Ich habe mich mit Ihrem Papier beschäftigt und finde es bemerkenswert, wie Sie die Idee der Genossenschaft verfolgen und mit welcher Energie, Potenz und Initiativkraft hier agiert wird. Das finde ich sehr sympathisch. Wir werden uns bemühen, weiterhin miteinander im Gespräch zu bleiben. Danke schön! Ich sehe, Herr Krause ist immer noch nicht da. Dann entfällt die Beantwortung seiner Einwohneranfrage. 9 Petitionen 9.1 Permanente Lärm- und Feinstaubbelastung durch Reise- und Stadtrundfahrtbusse in der Menckestraße, Höhe Schillerhaus (VI-P-03192) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (VI-P-03192-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit S e i t e | 29 Der Beschlussvorschlag klingt gut. Gibt es Nachfragen dazu? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Es wird einstimmig dem Votum des Petitionsausschusses gefolgt. Zurück zu den Vorlagen unter TOP 18: 18.5 Bau- und Finanzierungsbeschluss Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, 04279 Leipzig, Energetische Modernisierung und brandschutztechnische Ertüchtigung i. V. m. einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in 2016 in Höhe von 74.500 € (VI-DS-02996) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.6 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 SächsGemO für die Gewährung der Schülerbeförderung 2016 (VI-DS-3043) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.7 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 21.12.2016 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig - (VI-DS-03113) Einreicher: Dezernat Finanzen Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 18.8 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (VI-DS-03114) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 18.9 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den Eigenbetrieb der Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe - (VI-DS-03115) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 18.10 EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 Förderung von Baumaßnahmen - Philippus Leipzig, Aurelienstraße 54, Energetische und bauliche Sanierung des Kirchenbaus inkl. Nebenräume zu einem öffentlichem Veranstaltungsort, 1. Bauabschnitt (VI-DS-03124) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Wir wünschen dem Projekt alles Gute. 18.11 EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020, Maßnahme „Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen, Anschluss öffentliche Gebäude - östlicher Hauptstrang“ (VI-DS03222) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 18.12 Vertragserfüllung der Stadt Leipzig, Branddirektion, gegenüber den Leistungserbringern im Rettungsdienst überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 der Sächsischen Gemeindeordnung als Liquiditätsvorgriff (VI-DS-03197NF-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.13 Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2017 aus besonderem Anlass (VI-DS-03252) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.13.1 dazu ÄA (VI-DS-03252-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion S e i t e | 30 Bitte schön, Herr Georgi. Stadtrat Georgi (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine verehrten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Stadtratskolleginnen und Stadtratskollegen! Meine nun folgenden Worte sind dazu angetan, den von uns vorgelegten Änderungsantrag zur Vorlage 03252 über das Offenhalten der Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2017 zu erläutern. Schon an dieser Stelle möchte ich die anwesenden Ratsmitglieder um Zustimmung zu unserem Kompromissvorschlag bitten. Wie dem einen oder anderen von Ihnen sicherlich bekannt ist, ringen wir als CDU-Fraktion immer wieder bei derartigen Vorlagen um ein gemeinsames und einheitliches Stimmverhalten. Diese Geschlossenheit ist uns als Ratsfraktion ein wichtiges Gut. Wo liegen nun unsere Standpunkte? Wir sind die Partei der sozialen Marktwirtschaft und stehen fest für die Werte Europas. Wir achten auf die sozialen Werte unserer Gesellschaft. Der Sonntag steht in unserem Land für einen Tag der Ruhe und der Erholung. Arbeitnehmer aus vielen Wirtschaftsbranchen haben, auch bedingt durch die Entwicklung der zurückliegenden Jahre, immer weniger Gelegenheit, einen freien Tag in der Woche fest einzuplanen. So sind zum Beispiel für viele Beschäftigte des Gesundheitsund Pflegesektors, der Polizei und Feuerwehren, des öffentlichen Personennahund fernverkehrs, aber auch der Gastronomie planbare freie Sonntage selten. Dabei ist dieser Tag oftmals die einzige Möglichkeit, gemeinsame Zeit mit der Familie zu verbringen. Ein ruhiges Mittagessen und ein fröhliches Kartenspiel gehören für die am Sonntag arbeitenden Menschen in unserem Land nicht mehr zur Normalität. Unsere europäische Kultur steht für den arbeitsfreien Sonntag. Bereits im Mittelalter entwickelte sich diese Tradition. Natürlich kam es immer wieder zu Angriffen auf den arbeitsfreien Sonntag. Speziell in Zeiten einer sich rasant entwickelnden Industrialisierung stand der freie Sonntag einer wachsenden Produktivität im Wege. Bereits in der Weimarer Republik gab es entsprechende gesetzliche Regelungen, die später Eingang in unser Grundgesetz gefunden haben. Nicht nur die Kirchen, sondern auch Verbände und Organisationen bis hin zu den Gewerkschaften setzen sich für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags als Teil des europäischen Kulturerbes ein. Europa steht für einen freien Tag in der Woche. Wir sind aber eben auch die Partei der sozialen Marktwirtschaft. Wir stehen für eine angemessene unternehmerische Freiheit. Dazu gehört Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 auch, den einzelnen Marktakteuren Freiraum für das individuelle unternehmerische Handeln zu geben. In den zurückliegenden Jahren haben wir festgestellt, dass die Protagonisten des verkaufsoffenen Sonntags verantwortlich damit umgehen. Auch das Internet greift hier verändernd ein. Wenn der stationäre Einzelhandel heutzutage bestehen will, muss er sich auch bei den Öffnungszeiten den Wünschen seiner Kunden angemessen präsentieren. Der Hauptverband des deutschen Einzelhandels sieht Gefahren für bis zu 50.000 Läden in den Innenstädten. Nach ausführlicher Diskussion und intensiver Beratung in unserer Fraktion haben wir deshalb diesen Änderungsantrag eingebracht. Dieser schlägt Ihnen, sehr geehrte Ratskolleginnen und -kolle-gen, die Reduzierung der verkaufsoffenen Sonntage von geplanten vier auf drei Tage vor. Dabei haben wir nicht willkürlich gestrichen. Vielmehr halten wir den vorgeschlagenen 5. November 2017, den Sonntag während des 60. Internationalen Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm, aus den genannten Gründen für entbehrlich. Diese Veranstaltung kann aus unserer Sicht auf einen verkaufsoffenen Sonntag verzichten. Nach Meinung der CDU-Fraktion kommen die Besucher dieses Festivals in unsere Stadt, um die präsentierten Filme aufmerksam zu verfolgen. Die Besucher der Filmvorführungen planen die Besuchstage nach dem Kalender des Festivals. Sie gehen oft in mehrere Vorführungen hintereinander. Es steht die Filmkunst und weniger der Konsum im Mittelpunkt. Auch folgen im Dezember 2017 zwei weitere geplante verkaufsoffene Sonntage. Es ist nun an Ihnen, werte Ratsmitglieder, über den vorgelegten Kompromiss abzustimmen. Ich bitte Sie um ein mehrheitliches Votum für unseren Änderungsantrag. Für den Fall, dass wir mit unserem Antrag scheitern, kündige ich schon jetzt an, dass wir als Fraktion diese Vorlage geschlossen ablehnen werden. Sehr geehrte Ratskolleginnen und -kollegen, stimmen Sie mit Mehrheit für unseren Änderungsantrag! Senden Sie damit ein deutliches Zeichen an alle Beteiligten! Geben Sie dem Sonntag eine Chance und unterstützen Sie die Händler in ihrem produktiven Treiben! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Georgi, ich weiß nicht, wo der Unterschied zwischen drei und vier Tagen liegt, außer in der Zahl selbst. Wenn Sie wirklich die christlichen Werte oder die Werte, die sich in Mitteleuropa entwickelt haben, die für einen freien Sonntag stehen, im Blick hätten, müssten Sie alle verkaufsoffenen Sonntage ablehnen; ganz S e i t e | 31 klar. Dass Sie uns das hier als Kompromiss vorschlagen, verstehe ich nicht, zumal das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen vier Tage für zulässig hält. Nun kann man darüber streiten, ob man das machen will oder nicht. Das ist eine Gewissensfrage; da gebe ich Ihnen recht. Wir sind uns in dieser Frage auch nicht einig, aber wir haben es anders gelöst. Bei uns wird frei abgestimmt. Jeder kann so abstimmen, wie er glaubt, richtig abzustimmen. Ich persönlich denke, vier Tage wollen die Leipziger auch. Aus meiner Sicht sind diese vier Tage zeitlich auch gut platziert. Ich bin dafür, dem zuzustimmen. Ein Teil meiner Fraktion wird das nicht tun. Fakt ist aber: Bei uns darf jeder so abstimmen, wie er denkt. Wenn die Sache bei euch von so dramatischer Wichtigkeit ist, dann tut mir das, ehrlich gesagt, ein bisschen leid. - Ende. Oberbürgermeister Jung: Es gibt Wortmeldungen von Herrn Bär, Herrn Kühne, Frau Heller und Herrn Morlok. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich finde es sehr gut und wichtig, die Diskussion zu den Themen „christlicher Sonntagsschutz“ und „Arbeitnehmerschutz“ jetzt auch hier im Stadtrat zu führen. Im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit diskutieren wir den Arbeitnehmerschutz in Zusammenhang mit dieser Vorlage jedes Jahr. Auch innerhalb der SPD-Fraktion haben wir uns damit auseinandergesetzt. Auch bei uns gibt es Mitglieder, die sich aus Gründen des christlichen Sonntagsschutzes oder des Arbeitnehmerschutzes der Mehrheitsmeinung unserer Fraktion nicht anschließen können, und das ist auch völlig in Ordnung. Es gibt sehr wichtige und gute Antworten auf die Fragen, die diesbezüglich gestellt werden. Ich will zunächst auf das Thema „christlicher Sonntagsschutz“ eingehen. Wichtig zu wissen ist, dass sich diese Vorlage nicht gegen Arbeitnehmerschutz oder christlichen Sonntagsschutz ausspricht, sondern dass mit den vorgeschlagenen vier verkaufsoffenen Sonntagen bereits eine Abwägung unter Einbeziehung dieser Argumente erfolgt ist. Der Bundes- und Landesgesetzgeber sagt klar, dass die Läden an verkaufsoffenen Sonntagen nicht während der Zeit der Hauptgottesdienste geöffnet haben dürfen, dass sie die Verkaufszeiten auf fünf Stunden zu beschränken haben und dass sie nach 18 Uhr schließen müssen, auch vor dem Hintergrund, dass es in den Abendzeiten noch christliche Messen gibt, die es zu schützen gilt. Diese Argumente sind meiner Meinung nach in der Vorlage abgewogen und berücksichtigt. Ich erinnere auch noch einmal daran, dass 2010, als wir alle vier verkaufsoffenen Sonntage in den Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Advent gelegt hatten, die beiden Kirchen dagegen interveniert und gefordert haben, dass an maximal zwei Adventssonntagen geöffnet werden darf und diese nicht hintereinander liegen dürfen. Auch das ist bereits Teil der Abwägung in dieser Vorlage, nämlich zu sagen: Wir belasten das nicht in der Zeit der Stille des Advents, und wir überlasten auch die Arbeitnehmer nicht, damit sie nicht jedes Adventswochenende arbeiten müssen. Kommen wir nun zum Thema „Arbeitnehmerschutz“. Dieses wichtige Thema haben wir sowohl im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit als auch in unserer Fraktion immer wieder erörtert. Auch hier ist ganz klar zu sagen: Auf Bundesebene ist durch das Arbeitszeitgesetz ganz klar geregelt, dass kein Arbeitnehmer gezwungen werden darf, an verkaufsoffenen Sonntagen zu arbeiten. In der Praxis sieht das so aus, dass die Mitarbeiter in den einzelnen Einzelhandelsunternehmen das Angebot bekommen, freiwillig zu arbeiten. Konkret: Das bedeutet nicht, dass die Arbeitnehmerrechte eingeschränkt werden; im Gegenteil, die Arbeitnehmer erhalten eine zusätzliche Option, nämlich die Möglichkeit, sich ein zusätzliches Einkommen zu verschaffen. Man sollte dabei auch bedenken, dass viele Mitarbeiter im Einzelhandel nicht mehr Vollzeit arbeiten, sondern mit einer geringeren Stundenzahl beschäftigt sind. Viele von ihnen wollen diese Möglichkeit nutzen, um sich etwas dazuzuverdienen. Die diesbezüglichen Angebote sind ja auch sehr attraktiv gestaltet: Neben dem zusätzlichen Verdienst erhalten die Mitarbeiter Zuschläge von 100 bis teilweise 150 Prozent in einzelnen Unternehmen oder sie haben die Alternative, die erbrachten Stunden in Freizeit umwandeln zu können, um beispielsweise an anderen Tagen, wo es besser passt, mit der Familie zusammen zu sein oder den Urlaub zu verlängern oder wie auch immer. Insofern denke ich kann man ganz klar die Antwort geben, dass in dieser Vorlage zu den vier verkaufsoffenen Sonntagen bereits alle Argumente zum Arbeitnehmerschutz und zum christlichen Sonntagsschutz entsprechend abgewogen sind. Ihre Kritik, diese Vorlage würde diese beiden Argumente außer Acht lassen, greift meiner Meinung nach nicht. Die Frage, die wir als Fraktion zu klären haben, ist: Wie gehen wir mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion um? Herr Georgi, Sie haben ja schon ganz deutlich das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion angedeutet. Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen. Wenn ich es recht sehe, werden wir heute aufgrund Ihrer Ankündigung hier im Stadtrat keine Mehrheit für vier verkaufsoffene Sonntage erzielen können. Das mag mir nicht gefallen; denn es gibt auch Argumente, die dafür sprechen, bei den vier S e i t e | 32 Sonntagen zu bleiben. Aber die Situation ist nun einmal so wie sie ist. Nun ist zu überlegen: Wie können wir insgesamt Verantwortung für unsere Stadt übernehmen? Sie haben Ihren Antrag als Kompromissvorschlag bezeichnet. Ich fühle mich mit der Formulierung „Kompromiss“ nicht recht wohl, sondern eher ein bisschen unter Druck gesetzt. Nichtsdestotrotz müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es im Stadtrat keine Mehrheit für vier verkaufsoffene Sonntage geben wird. Wir als SPD-Fraktion würden gern die Verantwortung für unsere Stadt wahrnehmen und sagen deshalb: Bevor jetzt alle vorgeschlagenen verkaufsoffenen Sonntage fallen, gehen wir auf Sie zu. Lassen Sie uns das nächstes Jahr noch besser vorbereiten und die Argumente transparenter machen. Heute werden wir uns mehrheitlich in der Fraktion dafür entscheiden, Ihrem Änderungsantrag zu folgen, um wenigstens drei verkaufsoffene Sonntage sicherzustellen. Abschließend: Der Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit, der sich auch mit diesen Themen befasst hat, hat ohne Gegenstimmen und mit einer Stimmenthaltung dem Stadtrat empfohlen, der Ursprungsvorlage zuzustimmen. Ich habe begründet, warum es aus meiner Sicht strategisch günstiger ist, jetzt doch auf drei verkaufsoffene Sonntage zurückzugehen. So weit meine Argumentation. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne. Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Allen vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017 können wir zustimmen, weil das Offenhalten der Geschäfte in den Nachmittagsstunden an vier Sonntagen, nämlich an den Markttagen, zur 60. Dokfilmwoche und an zwei Adventssonntagen wenn Sie dafür sorgen wollen, dass der christliche Sonntagsschutz gewährleistet sein soll, hätte ich mir einen Änderungsantrag zu den beiden Adventssonntagen gewünscht; Ihr Vorschlag ist aus meiner unmaßgeblichen Sicht schon ein bisschen komisch -, wie in den vergangenen Jahren auf freiwilliger Basis geschieht und zeitlich moderat ausfällt. Die Einzelhändler können ihre Waren zum Verkauf anbieten. Bürger unserer Stadt und auch Gäste haben zu den Markttagen, der Dokfilmwoche und an zwei Adventssonntagen auch im kommenden Jahr die Möglichkeit, auch mal sonntags einen Einkaufsbummel zu machen. Die Angestellten im Einzelhandel arbeiten an diesen Tagen auf freiwilliger Basis und bekommen finanziellen oder arbeitsfreien Ausgleich für ihre sonntägliche Tätigkeit. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Gerade die 60. Dokumentar- und Kurzfilmwoche und das 20. Eröffnungsjubiläum der Promenaden am Hauptbahnhof werden wieder zahlreiche Gäste in unsere Stadt locken, die auch Kaufkraft mitbringen. Wenn man die Kurzfilme der Dokfilmwoche, aus welchem Grund auch immer, nicht so gern mag, kann man auf den Kinobesuch verzichten und sich stattdessen anderen Sehenswürdigkeiten Leipzigs zuwenden oder eben einen Einkaufsbummel machen. Wie schon im letzten Jahr wird meine Fraktion dieser Vorlage auch für 2017 zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller, bitte. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte ursprünglich nichts dazu sagen, sehe mich aber durch Ihre Redebeiträge veranlasst, für ein bisschen mehr Klarheit zu sorgen. Herr Grosser, ich gratuliere Ihnen dazu, dass die Linke bei Abstimmungen keinen Fraktionszwang kennt und alle Mitglieder so abstimmen können, wie sie wollen. Einen Zwang gibt es bei uns auch nicht. Auch wir stimmen so ab, wie wir es für richtig halten. Wir haben uns aber darauf geeinigt, hier ein geschlossenes Bild abzugeben. Der Kompromiss besteht auch nicht etwa darin, Ihnen drei verkaufsoffene Sonntage anzubieten. Vielmehr ist das auf den Kompromiss bezogen, auf den wir uns innerhalb unserer Fraktion geeinigt haben. Wir haben Mitglieder, die die Sonntagsöffnung komplett ablehnen, und wir haben Mitglieder, die auch vier Tagen zustimmen können. Deshalb noch einmal zur Klarstellung: Diesen Kompromiss haben wir intern beschlossen. Das ist eine Lösung, mit der wir alle leben können. Deswegen haben wir uns auch entschieden, geschlossen zu stimmen. Sie meinten, die Leipziger würden diese vier Tage wollen. Das ist ein bisschen verwunderlich. Auf Facebook gab es heute einen FAZ-Artikel zum Thema. Die Mehrzahl der Leute, die den Artikel kommentiert haben, war der Meinung: Den Scheiß braucht eh kein Mensch. - Natürlich gibt es ein paar Leute, die immer einkaufen gehen wollen. Aber ich glaube, der Reiz der Sonntagsöffnung, den es in den Anfangsjahren gab, ist mittlerweile verflogen. In Zeiten von steigenden Burn-out-Raten ist es tatsächlich eher so, dass die Leute einen festen freien Tag, den sie mit der Familie verbringen können, mehr zu schätzen wissen, als sonntags shoppen zu gehen. Aber wie gesagt, wir waren uns da auch nicht einig; deshalb dieser Kompromiss. Herr Bär, zum Thema Freiwilligkeit würde ich gerne noch etwas sagen. In meiner Familie gibt es jemanden, der im Einzelhandel arbeitet und S e i t e | 33 deshalb regelmäßig davon betroffen ist. Die Freiwilligkeit war vielleicht am Anfang gegeben. Mittlerweile wollen die meisten Mitarbeiter in dem Unternehmen, in dem mein Familienangehöriger tätig ist, an solchen Tagen nicht arbeiten. Es wird aber trotzdem geöffnet. Also werden die Mitarbeiter genötigt, zu arbeiten. Letztens gab es Post, in der es sinngemäß hieß, Freizeitausgleich sei doch eigentlich doof, man möge doch gefälligst das Geld nehmen. Das alles grenzt schon sehr an Nötigung und hat mit Freiwilligkeit nichts mehr zu tun. Das ist sicherlich nicht in jedem Unternehmen so, aber dort ist es Realität. Einer der Gründe, warum ich dagegen stimme, ist: Ich glaube nicht, dass die Freiwilligkeit tatsächlich in allen Unternehmen durchgesetzt wird. Wie Sie wissen, habe ich eine Weile in England gelebt und gesehen, wie sich das Leben strukturiert, wenn jeden Sonntag alle Geschäfte geöffnet sind. Das hat mich nicht überzeugt. Ich konnte keine positive Veränderung für mein Leben oder das meiner Mitmenschen erkennen, geschweige denn einen wirtschaftlichen Effekt. Auch wenn dort die Läden an 52 Sonntagen im Jahr geöffnet sind, ist uns Großbritannien wirtschaftlich nicht so weit voraus, als sich eine Gewinnsteigerung daraus ableiten ließe. Zur AfD möchte ich noch sagen: Die Promenaden haben doch sowieso sonntags geöffnet, und zwar jeden Sonntag, so auch zum 20. Jubiläum. Wie gesagt, wir bieten Ihnen drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017 an und würden uns freuen - auch ich, obwohl ich sie gern ganz abschaffen würde -, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen könnten. Wenn unser Änderungsantrag keine Mehrheit finden sollte, dann lehnen wir komplett alle ab. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich gern mit den Argumenten auseinandersetzen, die Herr Georgi bei der Begründung des CDU-Änderungsantrags hier vorgetragen hat. Herr Bär hat zu einer ganzen Reihe von Punkten bereits ausgeführt. Seiner Argumentation kann ich mich vorbehaltlos anschließen. Ich möchte jetzt noch auf einige Punkte eingehen, die bisher nicht angesprochen worden sind. Herr Georgi, Sie hatten in Ihrer Argumentation die Planbarkeit als einen wichtigen Punkt angeführt. Nicht planbar sind insbesondere Springerdienste, die man im Unternehmen kurzfristig übernehmen muss, sei es am Wochenende oder werktags, weil ein Kollege plötzlich erkrankt ist. Das sind die unplanbaren Dinge. Man hat sich unter Umständen schon Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 etwas anderes vorgenommen und muss darauf verzichten, weil man für jemand anderen einspringen muss. Anders verhält es sich bei den vier verkaufsoffenen Sonntagen. Sie sind langfristig bekannt. Hier geht es gerade nicht um das Ungemach, dass man erst am Donnerstag erfährt, dass man auf das, was man ursprünglich am Sonntag vorhatte, verzichten muss. Dass am Sonntag des Dokfilmfestivals das Geschäft geöffnet ist, ist langfristig bekannt und planbar. Richtig ist, dass es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, die sich entweder aufgrund der Freizeitausgleichs oder des zusätzlichen Verdienstes bewusst dafür entscheiden, an verkaufsoffenen Sonntagen zu arbeiten. Wenn die Vorgaben Freiwilligkeit und Freizeitausgleich nicht eingehalten werden - das sind gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen -, muss das stärker kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert werden. Wenn wir hier im Stadtrat solche Dinge von vornherein gar nicht erst ermöglichen, weil irgendjemand sie missbrauchen und rechtswidrig handeln könnte, dann würden wir hier viele Dinge nicht mehr beschließen können. Ich bitte Sie also, diese beiden Dinge zu trennen. Kommen wir zur europäischen Kultur, Herr Georgi. Ich bin Ihrer Fraktionskollegin Frau Heller sehr dankbar, dass Sie von ihren eigenen Erfahrungen in Großbritannien berichtet hat, das, wenn auch nicht mehr zur EU, immer noch zu Europa gehört. Auch in anderen europäischen Nachbarstaaten ist am Sonntag geöffnet. Sie hatten eben auch das Argument „christliche Tradition“ angeführt. Wenn ich mir anschaue, wie viele Mitglieder der christlichen Kirchen wir hier im Freistaat Sachsen haben und wie hoch der Anteil der Kirchenmitglieder in anderen Ländern ist, an denen die Sonntagsöffnung gilt, frage ich mich schon, ob das wirklich noch ein Bestandteil der christlichen Tradition ist. Schauen Sie mal auf das sehr stark katholische Polen! Auch dort sind die Läden sonntags geöffnet. Ich stelle nicht in Abrede, dass man aus guten Gründen für eine Sonntagsöffnung oder gegen eine Sonntagsöffnung sein kann. Aber die Argumente, die Sie angeführt haben, sind doch in weiten Punkten nicht zielführend. Kommen wir jetzt zum Parteitaktischen. Die Differenz zwischen vier und drei ist null, wenn Ihr Kompromissvorschlag hier keine Mehrheit findet. Das, liebe Kollegen von der CDU, werden Sie dann Ihren Wählerinnen und Wählern, aber auch den Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern erklären müssen. Ich erinnere an die Abstimmung zur Schwimmhalle am Otto-RunkiPlatz im Oktober. Da waren die einen mit dem Standort nicht zufrieden, und den anderen fehlte das Gras auf dem Dach. Das Ergebnis ist: Im Osten können die Kinder nicht schwimmen gehen. S e i t e | 34 Die Frage ist, ob wir hier im Stadtrat, die wir in der Verantwortung für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger stehen, die Kraft haben, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig Kompromisse zu finden, die wirklich Kompromisse sind, und auf dieser Basis Entscheidungen zu treffen, oder ob wir mit einer Ankündigung wie „Wenn du nicht zustimmst, dann stimme ich ganz dagegen“ versuchen, die Kolleginnen und Kollegen unter Druck zu setzen und ihr Abstimmungsverhalten zu beeinflussen. Ich kann an Sie alle nur appellieren: Liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie so ab, wie Sie denken! Wenn Sie vier verkaufsoffene Sonntage wollen, dann stimmen Sie für die vier und lehnen Sie den Änderungsantrag der CDU ab. Dann wird die CDU den von ihr angedachten Kompromiss der Bevölkerung in Leipzig zu erklären haben. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller, dann noch einmal Herr Georgi. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Heller, Sie meinten, es würde sonntags nicht mehr so viel eingekauft. Der verkaufsoffene Sonntag, auch der anlässlich der Dokfilmwoche, basiert auf Freiwilligkeit. Meinen Sie denn, dass ein Unternehmer, der ein Ladengeschäft besitzt, freiwillig öffnen würde, wenn er an diesem Tag ein Minusgeschäft erwartet? Das können Sie doch niemandem erklären. - Das ist die erste Frage. Die zweite Frage lautet: Warum haben Sie denn letztes Jahr vier verkaufsoffenen Sonntagen zugestimmt? Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi. Stadtrat Georgi (CDU): Kurz an Herrn Keller: Man darf Meinungen auch mal ändern, wenn man neue Informationen und Erkenntnisse gewonnen hat. Ich kann Ihnen nur anheimstellen, das für die Zukunft zu bewahren. An Herrn Morlok: Drei statt vier ist nicht gleich null. Man muss nicht Mathematik studiert haben, um zu wissen, dass es ein Minus von eins ist. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch wenn das Ergebnis eindeutig ist, lasse ich die Stimmen gern auszählen. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Abstimmung: 27 dafür, 32 dagegen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ehe wir zur Abstimmung über die Vorlage kommen, Herr Bär zur Geschäftsordnung. S e i t e | 35 31.12.2015 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (VI-DS-03360) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt gegen den Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Stadtrat Bär (SPD): Ich beantrage, über die in der Vorlage genannten Sonntage einzeln abzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Bleiben Sie gelassen! - Herr Bär, das ist nicht möglich. Das ist nicht Gegenstand der Beschlussfassung. Der Beschlusstext ist auf dem Deckblatt vermerkt. Abstimmung über die Vorlage. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich bitte auch hier um Auszählung. Abstimmung: 30 dafür, 29 dagegen, 1 Enthaltung. Damit ist so beschlossen. 18.14 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke Tauchaer Straße über die Parthe - 1. Änderung in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO) (VI-DS-03223) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.15 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig (VIDS-03236) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt dem nicht zu? - Wer enthält sich? 18.18 Wirtschaftsplan 2017 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (VI-DS-03278) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.19 Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes „Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe“ (VKKJ) der Stadt Leipzig (VI-DS-03279-NF-03) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.20 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig (VI-DS-03280) Einreicher. Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.21 Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2017 (VI-DS-03305) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Bitte schön, Herr Kriegel. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.16 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig (VI-DS-03276) Einreicher: Dezernat Finanzen Klare Vorvoten. - Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.17 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion wird nach langer Abwägung diesem Wirtschaftsplan nicht zustimmen. Ich möchte das kurz begründen. Wir sehen es als nicht zielführend an, dass dieser Wirtschaftsplan vor allem auf einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Flüchtlinge basiert. Wir sind nach wie vor der Meinung - das hatten wir auch schon mit unserem Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2017/2018 beantragt -, dass Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete und noch nicht anerkannte Asylbewerber in der freien Wirtschaft sinnvoller sind, weil sie dort besser in Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Kontakt zur einheimischen Bevölkerung kommen und praktische Erfahrungen im Arbeitsleben sammeln können. Wir würden jetzt eine ganze Menge Geld im Eigenbetrieb Engelsdorf für eine Integrationsmaßnahme ausgeben, und das obwohl der Probelauf gezeigt hat, dass von den ursprünglich 100 Personen schon nach wenigen Tagen nicht mehr alle dort erschienen. Wie gesagt, aus diesem Grund lehnen wir den Wirtschaftsplan ab. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.22 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig (VIDS-03364) Einreicher: Dezernat Kultur Dazu gibt es Wortwünsche von Frau Niermann und Herrn Morlok. Stadträtin Niermann (CDU): Ich würde gern auch zu den nachfolgenden Wirtschaftsplänen der Kultureigenbetriebe ausführen. Oberbürgermeister Jung: Dann rufe ich jetzt auch die Tagesordnungspunkte 18.23 bis 18.26 auf: 18.23 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt (VIDS-03365) Einreicher: Dezernat Kultur 18.24 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ (VI-DS-03367) Einreicher: Dezernat Kultur 18.25 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (VI-DS03373) Einreicher: Dezernat Kultur 18.26 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig (VI-DS-03377) Einreicher: Dezernat Kultur Bitte schön, Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Leiter bzw. Stellvertreter unserer Eigenbetriebe! Liebe Gäste! Und wieder einmal geht es um die Kultureigenbetriebe und wieder einmal um die Wirtschaftspläne. Nachdem wir vor einem Monat über die S e i t e | 36 Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 abstimmen sollten - Sie erinnern sich: die CDU-Fraktion hat sich an den Abstimmungen nicht beteiligt, weil wir sie für eine Farce hielten -, liegen uns heute nun die Wirtschaftspläne für das Jahr 2017 vor. Die Kultureigenbetriebe beschäftigen den Leipziger Stadtrat schon seit langem. Schon im Verlauf vergangener Wahlperioden wurde hier über die Notwendigkeit, die Betriebe neu zu strukturieren, diskutiert. Die CDU-Fraktion hat hierzu bis heute mehrere Vorschläge unterbreitet. Leider führten jahrelange Beratungen, teure Gutachten, dabei stetig steigende Zuschüsse für die Kultureigenbetriebe aus Steuermitteln und auch die neuen Anforderungen an eine wachsende Stadt zu keinem Wandel. Es ist uns leider nicht gelungen, eine Mehrheit hier im Stadtrat von der Notwendigkeit struktureller Veränderungen zu überzeugen. Das Beharrungsvermögen großer Teile dieses Gremiums hinsichtlich eingefahrener Strukturen haben wir unterschätzt; das geben wir zu. Ihre Mutlosigkeit, Herr Oberbürgermeister, hat uns überrascht. Wir können uns nicht vorstellen, dass Ihnen der Fortbestand unserer Häuser nicht ebenso am Herzen liegt wie uns. Mit dem im September hier mit knapper Mehrheit gefassten Beschluss zu den strukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bis ins Jahr 2020 wurden die bestehenden Strukturen in den Kulturbetrieben erst kürzlich noch einmal zementiert. Das ist sehr bedauerlich, meine Damen und Herren. Mit den beschlossenen Zuschüssen werden Finanzbedarfe in den Häusern bedient und erwartete Tarifsteigerungen durch den städtischen Haushalt übernommen. Sie enthalten aber leider für die einzelnen Häuser keine wirklichen Anreize, dafür zu sorgen, dass diese Zuschüsse zukünftig zumindest nicht noch weiter steigen müssen. Diese Anreize sind unserer Meinung nach aber dringend erforderlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun liegen also hier vor uns die Wirtschaftspläne für das Jahr 2017. Sie sind ausgeglichen. Aber können wir ihnen deshalb auch zustimmen? Wir halten es für unangemessen, alle Kultureigenbetriebe gleich zu behandeln. Unser Fraktionsvorsitzender Frank Tornau hat das bereits in seiner Haushaltsrede gesagt, und ich möchte unsere Argumentation hier gerne noch einmal wiederholen und vertiefen. Wir wissen, dass es immer sehr schwierig ist, die Qualität von Kultur zu bewerten. Politik kann sich bei Diskussionen über Inszenierungen an Theatern und über Spielpläne nur die Finger verbrennen. Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut; das ist unbestritten. Aber es ist auch unsere Aufgabe als Stadträte, als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, Kriterien zu finden, nach denen der Erfolg einer Kultureinrichtung gemessen werden kann. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Oper und Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt erhalten zusammen 87,577 Millionen Euro Zuschüsse aus dem Haushalt der Stadt Leipzig. Der Steuerzahler lässt sich die Kultur in Leipzig viel Geld kosten. Das ist gut und das ist richtig so; denn Leipzig ist eine Kulturstadt. Betrachtet man jedoch die Entwicklung der Ausgaben in den letzten Jahren, dann kann einem wahrlich angst und bange werden. Seit den Wirtschaftsplänen 2000/2001 sind die Zuschüsse für die Eigenbetriebe Oper, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt um knapp 42,2 Prozent gestiegen oder in absoluten Zahlen um knapp 26 Millionen Euro, nämlich von 61,6 Millionen auf knapp 87,6 Millionen Euro heute. Meine Damen und Herren, zu unseren Pflichten als Kommunalpolitiker gehört es auch und vor allem, über die Verwendung der uns von unseren Bürgern zur Verfügung gestellten Steuergelder zu wachen. Die Mitglieder der CDU-Fraktion werden sich um diese Aufgabe nicht drücken, auch nicht im Kulturbereich. Dabei ist ein ausgeglichener Wirtschaftsplan kein alleiniges Qualitätskriterium für eine Kultureinrichtung. Auch ein Theater, das nur wenige Menschen besuchen, kann einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan vorlegen. Für uns war es wichtig, ein Kriterium zu finden, Kultur messbar zu machen. Das Hauptkriterium für die CDUFraktion ist deshalb die Entwicklung der Zuschauerzahlen unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren gestiegenen Einwohnerzahlen. Kunst und Kultur sind nicht Selbstzweck. Kunst und Kultur sollen die Menschen erfreuen, sie zum Nachdenken anregen und sie auch bilden. Wie viele Menschen erreichen wir eigentlich mit unseren kommunalen Kulturangeboten? Die Zahl der Gewandhaus-Besucher ist von 186.000 im Jahr 2001 auf 256.000 im Jahr 2015 gestiegen; das ist ein Zuwachs von immerhin 40 Prozent. Gewachsen sind auch die Besucherzahlen des Theaters der Jungen Welt: von 35.000 in 2001 auf 56.000 in 2015; das sind immerhin 60 Prozent mehr Besucher. Die Zahl der Opernbesucher blieb weitgehend gleich, obwohl die Stadt seit 2001 deutlich gewachsen ist. Währenddessen ging die Anzahl der SchauspielBesucher sogar zurück: von 77.000 in 2001 auf 62.000 im Jahr 2015. Wie sich die Zuschüsse für die einzelnen Häuser in den letzten Jahren entwickelt haben, das wissen Sie selbst, sehr geehrte Damen und Herren. Ich jedenfalls könnte durchaus verstehen, wenn sich angesichts dieser Zahlen das Theater der Jungen Welt und auch das Gewandhaus schlecht behandelt fühlen. Ja, meine Damen und Herren, das ist bitter. Wir wissen, dass weder die Stagnation der Besucherzahlen bei der Oper seit 2001 noch der Rückgang beim Schauspiel auf das Wirken der heutigen Intendanten zurückzuführen ist. Es S e i t e | 37 sähe wohl dort noch schlimmer aus, wenn nicht vor allem Herr Professor Schirmer und auch Herr Lübbe in den letzten Jahren für einen langsamen Zuwachs der Besucherzahlen gesorgt hätten. Aber ohne eine grundlegende Strukturreform, wie von der CDU-Fraktion mehrfach gefordert, reichen diese Bemühungen eben nicht aus. Die CDU-Fraktion erwartet von Schauspiel und Oper, dass man sich dort Gewandhaus und Theater der Jungen Welt zum Vorbild nimmt und alle möglichen und zumutbaren Anstrengungen unternimmt, die eigenen Zuschauerzahlen und damit die Einnahmen zu steigern. Solange dies nicht geschieht, werden und können wir aufgrund anderer Auffassung den Wirtschaftsplänen von Oper und Schauspiel nicht zustimmen, so auch heute nicht. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es ein bisschen kürzer, es geht aber in die gleiche Richtung. - Der Stadtrat hat mehrheitlich beschlossen, die Strukturdebatte im Bereich der Kultureigenbetriebe für beendet zu erklären. Für die FDP ist das eine unverantwortliche Entscheidung angesichts der Entwicklung der Stadt Leipzig und der Entwicklung der Ausgaben der Stadt, insbesondere wenn man Entscheidungen zur Kultur gegen Entscheidungen zu anderen Bereichen der Stadt abwägt. Wir hatten in der letzten Stadtratssitzung bereits darüber diskutiert. Der FDP ist es leider nicht möglich, den Wirtschaftsplänen der drei großen Häuser Gewandhaus, Oper und Schauspiel zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Götze. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Es ist ja nicht so, als würden wir die Strukturen aus Trägheit beibehalten, wie Sie hier vermitteln wollen, sondern wir tun das auf Basis der Ergebnisse des Actori-Gutachtens aus Gründen der Vernunft, da Zusammenlegungen keine spürbaren Effekte bringen werden. Die einzigen Effekte, die wir durch Einsparungen erzielen könnten, würden Einschnitte im Kulturbereich mit sich bringen, die wir alle nicht wollen. Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich will Frau Niermann noch zwei Sachen mit auf den Weg geben. Erstens haben Sie schon wieder die falschen Zahlen referiert. Schon im Betriebsausschuss Kulturstätten wurde Ihnen gesagt, dass Sie falsche Zahlen verwenden. Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Zweitens. Wenn Sie Kultur messbar machen wollen und dabei den Eigenwert von Kultur, von Schönheit, von Ästhetik, von Bildung usw. außer Acht lassen, dann tut es mir sehr, sehr leid. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe Wortmeldungen von Herrn Weickert und Herrn Maciejewski. Stadtrat Weickert (CDU): Ich will auch etwas zu den Zahlen sagen. Frau Gabelmann, es gibt vielleicht nur wenige Ämter, denen man rundum trauen kann. Aber dem Amt für Statistik und Wahlen, das die Seite statistik.leipzig.de betreibt, sollte man schon trauen. Das will ich an der Stelle auch der Verwaltung mitgeben. Ich glaube, dass die Damen und Herren dort gute Arbeit leisten. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich wollte Sie eigentlich bitten, dass Sie Frau Gabelmann zur Ordnung rufen. Sie hat aus einer geschlossenen Sitzung des Betriebsausschusses berichtet. Ich weiß nicht, ob Sie mich jetzt zur Ordnung rufen, wenn ich bestätige, dass das, was Frau Gabelmann gesagt hat, richtig ist. Es wurde uns dort vorgeworfen, mit falschen Zahlen zu operieren. Ich möchte eines klarstellen - auch wenn Herr Schirmer, der den Vorwurf dort erhoben hat, jetzt nicht im Raum ist -: Die Zahlen sind aus der amtlichen Statistik der Stadt Leipzig übernommen und sind bisher auch nicht - das haben wir nachgeprüft - angezweifelt worden. Herr Oberbürgermeister, vielleicht können Sie einmal bilateral zwischen dem Amt für Statistik und Wahlen sowie Oper und Schauspiel klären, welche Zahlen tatsächlich zutreffen. Ich denke, dass die Zahlen, die auf der Internetseite veröffentlicht worden sind, die richtigen sind, und mit diesen Zahlen operieren wir. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Jennicke möchte gerne zu den Zuschauerzahlen und zum Kriterium Zuschauerzahlen etwas sagen. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ganz knapp und auch im Rückblick auf die Betriebsausschusssitzung, ohne aus der geschlossenen Sitzung zu zitieren. Wir haben umfassend dargestellt, dass die Vergleichsgröße 2001 bis 2015 in der Tat das vernachlässigt, was in den Zwischenjahren gewesen ist. Wir haben auch eingeräumt, dass die Zahlen, die an das Amt für Statistik und Wahlen geliefert wurden, möglicherweise einer Überprüfung bedürfen, und haben verabredet, die Zahlen noch einmal sauber aufzubereiten und Ihnen im Betriebsausschuss im Januar darzustellen. S e i t e | 38 Ich will das Beispiel Oper herausgreifen. Ihnen dürfte nicht entgangen sein - das ist ja auch den Jahresabschlüssen zu entnehmen -, dass sich die Einnahmen der Oper Leipzig in den letzten Jahren verdoppelt haben. Die Eigenbetriebe standen sowohl zuschauerseitig als auch einnahmenseitig noch nie besser da als heute. Wir haben uns im Nachgang zu Ihrer Haushaltsrede, Herr Tornau, selbst den Auftrag gegeben, noch einmal die Zahlen, die an das Amt für Statistik und Wahlen geliefert wurden, mit den Zahlen, die im Jahresabschluss festgehalten sind, zu vergleichen. Wir haben auch angeboten, ein gemeinsames Projekt zu definieren, nämlich eine Matrix zu entwickeln, nach welchen Kriterien Zuschauerzahlen dargestellt werden. Dass das sehr unterschiedlich ist, haben wir im Betriebsausschuss auch ausgeführt. Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung. Es gibt kein Naturgesetz, das besagt, dass Strukturveränderungen zu höheren Zuschauerzahlen führen. Diesen Eindruck konnte man ja Ihrer Rede entnehmen. Ich denke, das ist kein Automatismus. So wie die Betriebe jetzt aufgestellt sind, standen sie noch nie besser da, und zwar zuschauerseitig und einnahmenseitig. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wahrscheinlich müssen wir uns daran gewöhnen, dass immer dann, wenn die Kultur-Häuser auf dem Plan stehen, die CDU, die den tariflichen Erhöhungen und deren auskömmlicher Finanzierung in den nächsten Jahren nicht zugestimmt hat, in die Bütt gehen wird und auch den nachfolgenden Entscheidungen nicht zustimmen wird. Wirtschaftspläne müssen aufgestellt werden, und sie liegen uns jetzt vor. Mit Sicherheit gibt es im Betriebsausschuss die Möglichkeit, sich über Vorschläge auszutauschen, wie die Effizienz hier noch erhöht werden kann. Ihre bisherigen Vorschläge, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sind nicht auf Mehrheiten gestoßen. Auch Ihr Vorschlag einer Fusion der Häuser hat die Mehrheit des Stadtrats nicht überzeugt, weil er nicht zu dem Ziel führt, das wir wollen. Ich finde es auch schwierig, wenn Sie hier immer wieder sagen: Ja, die jetzigen Leitungen machen das ganz prima, aber wir können dem trotzdem nicht zustimmen. - Dass Sie dem nicht zustimmen wollen, das ist Ihr gutes Recht; jeder Stadtrat kann das selbst entscheiden. Aber Wirtschaftspläne geben denen, die Ihrer Meinung einen prima Job machen, doch erst den Rahmen, in dem sie arbeiten können. Wie wollen Sie denn diese guten Leitungen arbeiten lassen, Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 wenn Sie ihnen die Wirtschaftspläne nicht genehmigen, nach denen sie arbeiten können? Genauso verhielt es sich bei Ihren Argumenten zu den verspäteten Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen in der letzten Stadtratssitzung, die auch nur eine Wiederholung dessen waren, dass man über die Art der Bilanzierung und über Eröffnungsbilanzen unterschiedlicher Ansicht mit den Behörden ist. Das kann man so machen. Das ist Ihr gutes Recht. Die Frage ist nur, ob uns das voranbringt. Sie machen das heute sehr stark an den Zahlen fest. Ich bitte Sie, mit uns gemeinsam in den Ausschüssen in diesem Fall im Betriebsausschuss - zu überlegen, an welchen Stellen wirklich Verbesserungen möglich sind. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass man Einzelbeschlüssen zu Investitionen oder Ähnlichem nicht zustimmen kann. Aber ich finde es schwierig, das immer wieder nur pauschal abzulehnen, ohne dass wir ins Gespräch kommen und gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wo eine andere Struktur sinnvoller für Leipzig wäre. Ich plädiere dafür, dass wir die Häuser arbeiten lassen und gleichzeitig gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wie die Gelder, die wir ihnen zur Verfügung stellen, noch sinnvoller eingesetzt werden können. Schwierig finde ich, dass hier immer wieder nur die gleichen Argumente angeführt und keine überzeugenden Lösungsvorschläge gemacht werden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, dann Herr Weickert. Stadträtin Niermann (CDU): Direkt zum Beitrag von Frau Körner. - Frau Körner, erstens sind wir nicht pauschal dagegen. Ich dachte eigentlich, das hätte ich hier deutlich gemacht. Zweitens haben wir auch nicht gegen die Bezuschussung der Tariferhöhungen gestimmt. Ganz im Gegenteil: Wir haben deutlich gemacht, dass wir einsehen, dass die Tariferhöhungen natürlich in den Zuschüssen enthalten sein müssen und es überhaupt keinen Grund dafür gibt, diese Tariferhöhungen nicht an die Häuser weiterzugeben. Nun zu Ihnen, Frau Dr. Jennicke. Ich bin ein bisschen irritiert, dass Sie diese Zahlen nun überprüfen lassen wollen. Wie sollen sie denn überprüft werden? Ich dachte eigentlich, solche Zahlen kommen zustande, indem man Besucher zählt. Sind sie falsch gezählt worden, oder werden die Zahlen jetzt nachträglich geändert? Das ist Punkt eins. Zweitens. Sie haben eben erwähnt, dass sich die Einnahmen verdoppelt hätten. Und die Ausgaben? Ich glaube, wenn Sie die Ausgaben und die S e i t e | 39 Einnahmen ins Verhältnis setzen, dann stimmt genau das, was wir hier befürchten. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Meine Damen und Herren, dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Ich will nur noch ein Wort aufgreifen, das Herr von der Heide hier vorhin in die Runde geworfen hat, nämlich das Wort „postfaktisch“. Ich habe manchmal den Eindruck, in der Kulturpolitik leben Sie, Herr Oberbürgermeister, und Sie, Frau Dr. Jennicke, eher im postfaktischen Zeitalter. Wir erleben eine Kostenexplosion, die wir kaum noch steuern können. Wir können das nur immer wieder sagen. Frau Körner, kein Beschluss, der hier gefasst wird, wird uns davon abhalten, immer wieder den Finger in die Wunde zu legen und zu sagen: Wenn wir nicht in absehbarer Zeit darüber nachdenken, was wir bei den Eigenbetrieben Kultur ändern können - entweder müssen sie die Einnahmen massiv erhöhen oder die Ausgaben zumindest einschränken oder sie einfrieren -, werden wir irgendwann in die Zwangslage geraten, Sparten oder Häuser schließen zu müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Problem keiner hier erkennen kann. Gut, die Rahmenvereinbarung gilt bis 2020. Dann sind ja auch Oberbürgermeisterwahlen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Unabhängig davon habe ich den Ausführungen unseres Finanzbürgermeisters gut zugehört und ihn so verstanden, dass es nach 2018 zu wirklich massiven Problemen im Haushalt der Stadt Leipzig kommen wird. Deshalb müssen wir in der Solidargemeinschaft, in der sich alle hier in dieser Stadt befinden, auch die Kulturpolitiker, darüber nachdenken, welche Ausgaben für uns prioritär und pflichtig sind und welche Ausgaben wir in einer wachsenden Stadt eventuell überdenken müssen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich wollte eigentlich nichts dazu sagen, aber jetzt muss ich etwas dazu sagen. - Erstens. Zuschauerzahlen sind ein Kriterium - ich betone: ein Kriterium - unter vielen für gute und gelingende Kunst und Kultur. Es ist überhaupt nicht ausgemacht, dass eine Aufführung oder eine musikalische Darbietung, die bei den Zuschauern nicht so nachgefragt ist, nicht in die Geschichte eingehen wird als wesentlich und wichtig. Das stelle ich einmal als Überlegung in den Raum. Punkt zwei. Frau Niermann, soll ich mal die Rechnung aufmachen, wie die Personalkosten der Stadt Leipzig von 2001 bis 2016 gestiegen sind? Die Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind deutlich stärker gestiegen als die im Bereich Kultur. Die Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Kultur hat im Unterschied zu uns allen wesentliche Einnahmen erzielen müssen, um zumindest 50 Prozent der Tarifsteigerungen selbst aufbringen zu können. Das haben wir in der Stadtverwaltung nicht geschafft. Punkt drei. Herr Weickert, dann sagen Sie es und sprechen Sie es aus. Wenn Sie einen Effekt durch Einsparungen erzielen wollen, dann müssen Sie eine Sparte schließen. Sagen Sie, welche Sie schließen wollen! Sagen Sie es! Einsparungen durch eine vermeintliche Strukturveränderung, die vielleicht - vielleicht! - 1 bis 2 Millionen für einige Jahre bringen würde und für die im Ergebnis die Zuschauernachfrage überhaupt nicht ausgemacht ist, lösen unser Problem nicht. Wir werden uns in dieser Stadt entscheiden müssen: Können wir uns diese Kultur leisten, wollen wir sie uns leisten, und was bedeutet sie für die Stadtentwicklung einer europäischen Metropole von Weltrang, die sich anmaßt, mitzuspielen im Kanon der großen Städte Europas? Das ist Frage. Das lösen Sie nicht mit Vorstellungen von kleinen Strukturveränderungen in unseren Häusern. Sprechen Sie es doch aus: Wir verzichten auf eine Oper. Wir verringern das Gewandhausorchester. Wir verzichten auf die Musikalische Komödie. Wir brauchen kein Schauspielhaus. - Sprechen Sie das aus, dann sparen wir Geld, allerdings auch erst in ein paar Jahren, bis sich diese Strukturveränderung niedergeschlagen hat. Meine Damen und Herren, dafür stehe ich nicht zur Verfügung. Das müssen Sie entscheiden. Ich werde diesen Vorschlag niemals machen. Leipzig und seine Kultur sind untrennbar verbunden. S e i t e | 40 sene Sitzungen. Ich bitte um ein Statement Ihrerseits dazu. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, das will ich gern tun. In der Tat ist es so: Aus geschlossenen Ausschüssen wird nicht in öffentlicher Sitzung berichtet, schon gar nicht zitiert und schon gar nicht namentlich benannt. Da bin ich völlig bei Ihnen. Frau Gabelmann hat sich hier in einer gerade noch zulässigen Grauzone bewegt; das ist in der Tat so. Aber ich glaube nicht, dass sie wissentlich und willentlich irgendjemand vorführen wollte oder zitiert hat. Aber bitte, Frau Gabelmann, vielleicht sagen Sie selbst noch etwas dazu. Stadträtin Gabelmann (SPD): Wissentlich und willentlich schon mal gar nicht. - Die Sache ist die: Wenn die Geheimhaltung dazu führt, dass jemand weiterhin etwas öffentlich behaupten kann, das so nicht richtig ist, obwohl er mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass das von ihm Gesagte nicht richtig ist, dann finde ich die Geheimhaltung falsch. Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, das können wir doch so nicht machen, nämlich gegenseitig Behauptungen in den Raum stellen, die jetzt nicht bewiesen werden können. Stadträtin Niermann (CDU): Frau Gabelmann, ich muss es jetzt noch einmal ganz deutlich sagen: Ich lasse mir nicht vorwerfen, meine Fraktion und ich würden hier mit falschen Zahlen operieren. Gegen diesen Vorwurf verwahre ich mich ganz entschieden. Das stimmt nicht. Lesen Sie es doch nach! Wenn Sie jetzt auch noch behaupten, wir hätten das mehrfach gemacht, dann platzt mir wirklich der Kragen. Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich möchte das Thema von Herrn Maciejewski noch einmal aufgreifen. Für mich war es immer Usus, dass in diesem Hohen Haus aus geschlossenen Ausschüssen nicht berichtet wird, sondern wir uns darüber intern austauschen. Oberbürgermeister Jung: Um die Wogen etwas zu glätten: Ausschüsse sind vertrauliche, nichtöffentliche Bereiche. Frau Dr. Jennicke hat angeboten, dass man sich mit den Zuschauerzahlen der Jahre 2001 bis 2015/2016 noch einmal beschäftigen wird. Dafür ist der Ausschuss der richtige Platz. Oberbürgermeister Jung: Das stimmt. Können wir jetzt zur Abstimmung kommen? Gut. Stadtrat Haas (CDU): Ich verstehe Ihr NichtStatement jetzt als stille Duldung und würde Sie daher bitten, noch einmal klarzustellen, dass es nicht in Ordnung ist - so will ich es einmal formulieren -, dass das von Frau Gabelmann hier vorgetragen worden ist. Ich möchte nicht, dass das hier Sitte wird und in Zukunft jeder wie er will Informationen aus den Ausschüssen in die Öffentlichkeit trägt. Dafür gibt es offene und geschlos- Abstimmung über TOP 18.22, Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig. Wer stimmt dem Wirtschaftsplan nicht zu? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung über TOP 18.23, Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie ge- Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 gen den Beschlussvorschlag sind? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung über TOP 18.24, Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Musikschule „Johann Sebastian Bach“. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen den Beschluss dieses Wirtschaftsplans? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung über TOP 18.25, Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwölf Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen. S e i t e | 41 Wird das Wort gewünscht zur Umsatzbesteuerung, die wir ab 2021 neu regeln wollen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.30 LVV mbH - Vereinbarung einer weiteren Tilgungsaussetzung (VI-DS03334) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.31 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Leipzig (VIDS-03366) Einreicher: Dezernat Kultur Abstimmung über TOP 18.26, Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: 14 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.27 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (VI-DS03385) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.28 Satzung über die Aufhebung von Satzungen über besondere Vorkaufsrechte Stadtbezirke: Mitte, Nordost, Ost, Südost, Süd, Südwest, West, AltWest, Nordwest, Nord; Satzungsbeschluss (VI-DS-03320) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Dann kommen wir zur Abstimmung. Die Stimmen werden ausgezählt, da es sich um einen Satzungsbeschluss handelt. Wer stimmt der vorliegenden Satzung über die Aufhebung von Satzungen zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 57 dafür, eine Gegenstimme. 18.29 Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Abgabe einer Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (VI-DS-03333) Einreicher: Dezernat Finanzen Ich bitte Frau Dr. Jennicke um eine kurze Einleitung. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich erlaube mir beide Vorlagen, sowohl die Entgeltordnung als auch die Honorarordnung der Volkshochschule, kurz einzubringen. Die alte Entgeltordnung wurde 2013 beschlossen. Das heißt wir sind im regulären Zeitablauf, wenn wir Ihnen jetzt, 2016, eine neue Entgeltordnung vorlegen. Neben der Abbildung der regulären Kostensteigerungen, soll sie auch das ist neu - zu einer qualitativen Verbesserung der Arbeit der Volkshochschule führen. Sie alle haben intensiv den „Heiratsmarkt“ vor dem Ratssaal verfolgt, wo die Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschule vermittelt haben: Wir sind auf der Suche nach einer guten Partie, um unseren Lebensunterhalt bestreiten zu können. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen allen ist bekannt, dass die Honorare an der Volkshochschule nicht dem entsprechen, was eigentlich wünschenswert wäre. Wir haben das in den Haushaltsberatungen auch innerhalb der Verwaltung sehr intensiv diskutiert und uns auf ein hälftiges Finanzierungsmodell geeinigt, um eine spürbare Erhöhung der Honorarsätze zu erreichen. Zum einen werden wir verwaltungsseitig den Etat der Volkshochschule in 2017/2018 um 211.000 Euro aufstocken. Zum anderen werden über eine Erhöhung der Entgelte weitere 211.000 Euro bereitgestellt. Uns ist bewusst, sowohl Frau Richter-Beese als auch mir, dass eine Entgelterhöhung im Bereich der beruflichen Weiterbildung oder des Bildungsangebotes der Volkshochschule generell höchst sensibel zu handhaben ist, weil sie immer auch eine erhöhte Zugangsbarriere bedeuten kann. Wir hoffen, dass die erhöhten Entgelte in der Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Ihnen jetzt vorgelegten Form nicht dazu führen und wir weiterhin diesen immensen Zulauf an der Volkshochschule haben. Dieser Schritt war unerlässlich. Ich hoffe, es trifft auf Ihr Einverständnis, dass wir die Honorarschraube nach oben drehen. Wir sind - das gehört zur Ehrlichkeit dazu - mit einem durchschnittlichen Honorar von künftig 23 Euro noch immer nicht bei einem Honorar, das eigentlich wünschenswert ist und von dem jemand, selbst wenn er sehr viele Stunden gibt, tatsächlich leben kann. Aber es ist ein erster Schritt, und wir werden in der Perspektive sehen, wie wir das weiter abbilden können. Zur Honorarordnung Folgendes: Es gibt auch jetzt schon eine Honorarordnung an der Volkshochschule, aber zum ersten Mal wird diese Honorarordnung Ihnen als Stadträten vorgelegt. Dahinter liegt eine sehr komplizierte Matrix, mit der wir uns im Fachausschuss beschäftigt haben. Ich will Sie jetzt nicht mit Einzelheiten malträtieren; nur so viel: Das dann gezahlte Honorar pro gegebener Unterrichtseinheit bemisst sich am Lerninhalt, den der Dozent vermittelt. Also: Welches Kompetenzniveau erreicht derjenige, der diesen Kurs besucht? Ich glaube, dass dieser Schritt richtig ist. Ich bin sehr dankbar, dass wir damit als Stadt in die Verantwortung gehen, möchte mir aber noch einen abschließenden Satz in Richtung Freistaat erlauben: Ich hätte mir sehr gewünscht, dass bei den Haushaltsverhandlungen des Freistaats der Haushalt soll in dieser Woche verabschiedet werden - der Haushaltsansatz für berufliche Weiterbildung eine größere Rolle spielt. Der Ansatz, der jetzt im Haushaltsentwurf der Staatsregierung steht, ist deutlich niedriger als von uns erhofft und kein gutes Signal in die Bildungslandschaft Sachsen. Das will ich an der Stelle zumindest einmal gesagt haben. Herzlichen Dank. S e i t e | 42 Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vertreter der Dozenten-Initiative waren bei uns im Ausschuss und haben uns noch einmal die finanzielle Situation von vielen freiberuflichen Dozenten geschildert. Seit Jahren diskutieren wir im Rahmen der Haushaltsdebatten, dass sowohl bei der Musikschule als auch bei der Volkshochschule sehr viele Leistungen von Honorardozenten erbracht werden, deren Honorare sich in einem Bereich bewegen, von denen sie allein nicht leben können. Viele können diese Tätigkeit aus diesem Grund nur nebenberuflich ausüben; einige Dozenten müssen aber allein davon leben. Insofern freuen wir uns, dass es jetzt gelungen ist, ihre Honorare ein Stück weit anzuheben, nämlich von durchschnittlich 16 Euro auf 23 Euro. Diese Erhöhung soll, wie eben von uns beschlossen, zur Hälfte über die Einnahmen getragen werden. Wenn man die Vorlage genauer liest - das an diejenigen, die das interessiert -, stellt man fest: Es gibt derzeit noch eine sehr große Spanne zwischen den gezahlten Honoraren, es werden nicht alle Kurse gleich honoriert. Für Kurse mit Spracherwerb und zur Integration, für die Bundeszuschüsse gezahlt werden, werden zum Beispiel Honorare von 35 Euro gezahlt, während die Honorare bei anderen Kursen bei 15 Euro liegen. Daher freuen wir uns, dass wir jetzt den richtigen Weg einschlagen. Die Volkshochschule ist aufgrund ihrer Struktur darauf angewiesen, die meisten Kurse mit Honorarkräften abzudecken. Wir haben uns im Ausschuss auch vortragen lassen, welche Auswirkungen es auf Struktur und Entgelt hätte, wenn es mehr feste Stellen gäbe. Im Ergebnis würde die Volkshochschule nicht mehr das anbieten können, was sie jetzt anbietet. Deshalb ist es gut, dass wir uns einig sind, dass diese Vorlagen jetzt beschlossen werden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann kommen wir zur Abstimmung über TOP 18.31. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist für die neue Honorarordnung für die freiund nebenberuflichen Dozentinnen und Dozenten? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Der Beschluss ist einstimmig. 18.32 Honorarordnung der Stadt Leipzig für die frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter/-innen der Volkshochschule Leipzig (VI-DS-03406) 18.33 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Angersiedlung Knauthain, Komplettierung der Erschließung des 1. BA i. V. m. einer außerplanmäßigen Auszahlung (VI-DS-03387) Einreicher: Dezernat Kultur Wird dazu das Wort gewünscht? - Bitte, Frau Körner. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 18.34 Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit (VI-DS-03444) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Das ist einstimmig. 18.35 Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungen des Produktes Kindertagesstätten EILBEDÜRFTIG (VI-DS-03466) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist für den vorliegenden Beschlussvorschlag? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 19 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 13.12.2016 (VIDS-03572) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Der aktuelle Sachstand liegt Ihnen vor. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir bis Ende des Jahres 2016 deutlich weniger geflüchtete Menschen aufgenommen haben, als wir Anfang des Jahres angenommen hatten, und wir gerade dabei sind, Kapazitäten zurückzubauen. So werden wir die große Massenunterkunft in den Zelten am Deutschen Platz noch vor Weihnachten definitiv auflösen. Ich denke, das ist eine gute Botschaft. Weitere Informationen erhalten Sie in den Ausschüssen. 20 Informationen I Tagesordnungspunkt 20.1 ist vertagt. 20.2 Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2015 (VI-DS03315) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird dazu das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Kenntnisnahme. 20.3 Sponsoringbericht der Stadt Leipzig für das Jahr 2015 (VI-DS-03390) Einreicher: Dezernat Finanzen S e i t e | 43 Wird hierzu das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Kenntnisnahme. 20.4 100. Deutscher Katholikentag, 25.-29.05.2016 in Leipzig: Auswertung/ Fazit (VI-DS-03394) Einreicher: Dezernat Kultur Dazu sehe ich eine Wortmeldung von Frau Gabelmann. Ich hatte sie fast schon erwartet, wo doch alle schon dachten, wir seien gleich fertig. Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich enttäusche so ungern. - Mich wundert, dass die Fraktionen, die hier sonst sehr genau auf die Zahlen blicken und alles sezieren, gerade zu diesem Bericht nichts sagen, der eigentlich nicht mehr ist als ein besseres After-Sales-Management, wo man dem Käufer noch einmal erklärt, warum er richtig gekauft hat, weil er ja schon gekauft hat. Selbst die katholischen Medien haben nicht versucht, den schlecht besuchten und mit Negativschlagzeilen nicht wenig behafteten Katholikentag als Erfolg zu verkaufen. Deswegen wundert dieser Bericht hier umso mehr. Er ist auch nicht sehr ausgewogen. Er erwähnt ebendiese Dinge nicht, sondern nur das Positive wird hervorgehoben. Das ist klassisches After-Sales-Management. Im Prinzip liest sich der Bericht wie ein Werbeflyer für den nächsten Katholikentag in Münster. Es wird vorsätzlich bei den Leuten, die das lesen, ein bestimmtes Bild erzeugt. So wurde beispielsweise in der Bild-Zeitung groß aufgegriffen: Wir haben 7,5 Millionen Euro eingenommen; das ist der Wahnsinn. - Das ist eigentlich nicht richtig. Es wäre argumentativ redlich, zu sagen: Wir wissen nicht, wie die absoluten Zahlen aussehen, weil es Geschäftsgeheimnisse gibt, weil es noch keine vollständige Abrechnung gibt und weil alle Zahlen und Berechnungen bisher nur vorläufig sind. Es kann deshalb auch noch keine Analyse der Geldflüsse geben. Man weiß es einfach noch nicht. Im Prinzip hätte man sich diesen Bericht sparen können. Es wundert mich, dass er hier im Rat vorgelegt wird. Bei Tages- und Übernachtungsbesuchern von konkreten Zahlen auszugehen, die sie angeblich pro Tag hier ausgegeben haben, verwundert. Nicht einmal die IHK Hannover, die sich seit Jahren mit solchen Veranstaltungen beschäftigt, gibt solche Zahlen an. Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken stellt für die Besucher ihres Kirchentags solche Zahlen nicht fest. Laut dem uns vorliegenden Bericht sollen Tagesbesucher 48,50 Euro ausgegeben haben, während das Zentralkomitee der deutschen Katholiken auf seiner Homepage von 15 Euro ausgeht. Für Übernachtungsbesucher geht der Bericht von 185 Euro aus, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken von 35 Euro. Übrigens: Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Letztere sind die Zahlen, mit denen auch die Stadtverwaltung 2014 argumentiert hat. Ich wundere mich, warum sich die Zahlen jetzt derart aufgeblasen haben und nun der Summe entsprechen, die Städtereisende innerhalb Deutschlands pro Tag im Allgemeinen ausgeben. Besucher des Katholikentags sind meist Lowbudget-Touristen, die eher in Massenunterkünften unterkommen und sich ihre Schnitte selber schmieren, statt in unseren Sternerestaurants zu dinieren. Oberbürgermeister Jung: Das habe ich anders gesehen. Stadträtin Gabelmann (SPD): Der Profit im Verhältnis zum Zuschuss der Stadt fällt übrigens sehr gering aus, wenn man den Bericht genau liest. Die meisten Ausgaben sollen angeblich in der Stadt getätigt worden sein. Aber wie gesagt, wir wissen es nicht, weil noch keine Erkenntnisse dazu vorliegen. Es ist unredlich, das so anzunehmen. Das ist Glaskugelleserei. Zudem wären die Ausgaben sowieso getätigt worden; denn erstens hatte der Katholikentag angekündigt, er komme auch ohne die Millionen, also hätten wir am Ende sogar noch mehr einnehmen können, und zweitens haben zur selben Zeit noch andere Veranstaltungen stattgefunden, die ansonsten keine ausverkauften Hallen hier vorgefunden hätten. Was bleibt? Wir haben Steuermehreinnahmen von 180.000 Euro. Wir haben 5.382 ausgefallene Schulstunden. Wir haben Personalausgaben für 44 Stellen, davon 22, die schon vorher in Leipzig beschäftigt waren, also nicht neu hinzugekommen sind. Wir müssen uns fragen, ob die anderen befristet Angestellten eine Anschlusstätigkeit gefunden haben. Vielleicht beziehen sie jetzt Hartz IV; das müsste man dann gegenrechnen. Die Gebühren, die die Stadt S e i t e | 44 eingenommen hat, haben zu keinem Gewinn geführt, weil mit Gebühren kein Gewinn erzielt werden darf. Einige Punkte fehlen gänzlich oder wurden nicht genau aufgeschlüsselt. Wo finden sich zum Beispiel die vom Katholikentag, wie in allen Städten vorher, geforderten Rabatte auf die Mieten von Hallen? Ich würde mich freuen, wenn das noch einmal nachgerechnet würde. Die einzige Zahl, auf die wir uns sinnvoll und nachgewiesen stützen können, sind die Steuermehreinnahmen in Höhe von 180.000 Euro. Gegenüber dem gewährten städtischen Zuschuss von 1 Million Euro ist das ganz schön schwach. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Sie nehmen diese Vorlage bitte zur Kenntnis. 20.5 23. Beteiligungsbericht der Leipzig 2016 (VI-DS-03423) Stadt Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich auch hier um Kenntnisnahme. 20.6 leipzig.leben.morgen. Impulspapier der Leipziger Gruppe zu ihrem SmartCity-Ansatz (VI-DS-03424) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Kenntnisnahme. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende einer heute relativ kurzen Sitzung. Ich bedanke mich für Ihre Disziplin. Sofern wir uns jetzt nicht mehr sehen, möchte ich nicht versäumen, Ihnen frohe Adventstage zu wünschen, hoffentlich einige besinnliche und schöne Weihnachtstage und einen guten Übergang in das Jahr 2017. Auf dass wir uns alle gesund spätestens am 4. Januar wiedersehen! Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Oßwald: ___________________________________ Stadtrat Deissler: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 45