Daten
Kommune
Leipzig
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05.05.17, 14:05
Aktualisiert
05.12.18, 17:18
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Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig
Tel.: 0341 123 - 2119
Fax: 0341 123 - 2105
E-Mail: bfr@leipzig.de
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
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Büro für Ratsangelegenheiten
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Datum
31.03.2017
Sehr geehrte Damen und Herren
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, 17.05.2017, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig
Geschäftsbrief /01.17
Burkhard Jung
Ratsversammlung 17.05.2017
Tagesordnung
1.
Eröffnung und Begrüßung
2.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.
Feststellung der Tagesordnung
4.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
Sitzung
5.
Niederschrift
5.1.
Niederschrift der Sitzung vom 12.04.2017
Teil I: Beschlussprotokoll
Teil II: Verlaufsprotokoll
6.
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7.
Mandatsveränderungen
8.
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.
17.00 Uhr aufgerufen)
8.1.
Verlegung der Autobahnauffahrt BAB 14 von Kleinpösna zur
Hirschfelder Brücke
VI-EF-04136
Einreicher: Johannes Langer, Doris Langer
8.2.
Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark
VI-EF-04074
Einreicher: Marianne Ramson
8.3.
Städtische Unternehmen mit Tarifbindung – Die Stadt Leipzig
und ihre Unternehmen ein attraktiver Arbeitgeber!?
VI-EF-04104
Einreicher: Uwe Wolf, Uwe Horn
8.4.
Nachfragen zu den Antworten zur Vorlage VI-EF-03950-AW-01
- Toilettenreinigung an Schulen (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04114
Einreicher: Michael Gehrhardt
Ratsversammlung 17.05.2017
Seite 1
8.5.
Nachfragen zu den Antworten zur Vorlage VI-EF-04026-AW-01
- Schulnetzplan/Schulentwicklungsplan
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04120
Einreicher: Konstanze Beyerodt
8.6.
Sanierung Max-Klinger-Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04121
Einreicher: Linda Maciejewski für den Verein Eltern in
Leipzig e. V.
8.7.
Europäischer Bürger- und Demokratiepreis
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04123
Einreicher: Dieter Krause
9.
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
9.1.
Straßenraumgestaltung der Lindenthaler Hauptstraße
VI-P-03799-DS-02
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.
Schulcampus in der Ihmelsstraße
VI-P-03900-DS-02
Einreicher: Petitionsausschuss
10.
Besetzung von Gremien
10.1.
DS-00769/14-DS-02
Beschluss über die Anzahl der Mitglieder der beschließenden
und beratenden Ausschüsse und Verteilung der Sitze auf die
Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis (Benennungsverfahren)
(2.Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
10.2.
Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden DS-00768/14-DS-16
Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen
(16. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
10.3.
Migrantenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter
VI-DS-01122-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
10.4.
Stadtbezirksbeirat Südwest - Bestellung eines Mitgliedes
(4. Änderung)
VI-DS-01146-DS-04
Einreicher: Oberbürgermeister
10.5.
Stadtbezirksbeirat Altwest - Bestellung eines Mitgliedes
(4. Änderung)
VI-DS-01149-DS-04
Einreicher: Oberbürgermeister
10.6.
Stadtbezirksbeirat Nordwest - Bestellung eines Mitgliedes
(3. Änderung)
VI-DS-01150-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
10.7.
Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter
(7. Änderung)
VI-DS-01136-DS-07
Einreicher: Oberbürgermeister
Ratsversammlung 17.05.2017
Seite 2
11.
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in
Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die
Stadt Mitglied ist
11.1.
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH
(3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00891)
VI-DS-00891-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
12.
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
13.
Anträge zur Beschlussfassung
13.1.
Transparenz trotz Verschwiegenheitspflichten verbessern
VI-A-02118-NF-02
Einreicher: SPD-Fraktion
13.2.
Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für eine
Stadtverwaltung des 21. Jahrhunderts
VI-A-02557
Einreicher: CDU-Fraktion
13.3.
Änderung der Entschädigungssatzung
VI-A-03403
Einreicher: Gabelmann, Ute Elisabeth
13.4.
Offene Bebauungspläne umsetzen
VI-A-03581
Einreicher: SPD-Fraktion
13.5.
Einrichtung einer neuen Informationsseite auf www.leipzig.de
VI-A-03584
Einreicher: Migrantenbeirat
13.6.
Fahrradhaltestangen an Ampeln
VI-A-03636
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
13.7.
Mütterzentrum Leipzig e.V./Familienzentren Paunsdorf,
Plagwitz, Grünau, Thekla ( A 0011/ 17/18)
VI-HP-03691
Einreicher: CDU-Fraktion
13.8.
Kredite für Kleingewerbetreibende (Mikrokredite) ( A 0063/
17/18)
VI-HP-03698
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
13.9.
Außengestaltung des Schulgeländes Grundschule ( OR 0046/
17/18)
VI-HP-03728
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
13.10.
Fachräume in der Grundschule, Mobiliar Horträume ( OR 0048/
17/18)
VI-HP-03730
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
Ratsversammlung 17.05.2017
Seite 3
13.11.
Bereitstellung von Mietcontainern für den 1.Bauabschnitt
Erweiterungsbau Oberschule Mölkau ( OR 0049/ 17/18)
VI-HP-03731
Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau
13.12.
Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in der Grundschule
Holzhausen , 04288 Leipzig ( OR 0062/ 17/18)
VI-HP-03738
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
13.13.
Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern - Kappungsgrenze für
Mieterhöhungen senken
VI-A-03790
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
13.14.
Aufbau eines Handwerker-Pools für kommunale Schulen und
Kitas
VI-A-03791-NF-02
Einreicher: SPD-Fraktion
13.15.
Strategie eCulture Leipzig
VI-A-03809
Einreicher: SPD-Fraktion
13.16.
Werkstattgespräche mit Migrantenselbstorganisationen und
interkulturellen Vereinen
VI-A-03824
Einreicher: Migrantenbeirat
13.17.
Evaluierung des Leipziger Corporate Governance Kodex
(LCGK)
VI-A-03879
Einreicher: CDU-Fraktion
13.18.
Barrierefreie Spielplätze
VI-A-03910
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
13.19.
Finanzieller Zuschuss an die HCL GmbH
VI-A-04058
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
14.
Anfragen an den Oberbürgermeister
14.1.
Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig
VI-F-04137
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.2.
Umgang mit Schrottfahrrädern in Leipzig
VI-F-04107
Einreicher: SPD-Fraktion
14.3.
Stop hate! Leipzig zeigt jährlich Flagge gegen Homophobie
anlässlich des CSD Leipzig
VI-F-04134
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.4.
Aktueller Sachstand zur vormaligen Kindertagesstätte
Kleiststraße 58 (mündl./schriftl. Beantwortung)
VI-F-04088
Einreicher: AfD-Fraktion
14.5.
KiTa-Platzvergabesystem
VI-F-04143
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Ratsversammlung 17.05.2017
Seite 4
14.6.
Schülerfahrkarte für späte Schüler und Schülerinnen?
VI-F-03986
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.7.
Prävention für NichtschwimmerInnen/Gefahrenhinweise an
öffentlichen Badeseen und Freibädern
VI-F-04051
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.8.
Umgang mit geflüchteten schutzbedürftigen Personen
VI-F-04052
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.9.
Was unternimmt die Stadtverwaltung Leipzig für den
Bienenschutz in unserer Stadt?
(mündl./schriftl. Beantwortung)
VI-F-04056
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.10.
Autofreie Straßen/Wege (schriftl. Beantwortung)
VI-F-04067
Einreicher: SPD-Fraktion
14.11.
Umsetzung des Ratsbeschlusses "Rahmenrichtlinie zur
Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)"
VI-F-04068
Einreicher: SPD-Fraktion
14.12.
Werbeanhänger und Werbekarten (schriftl. Beantwortung)
VI-F-04082
Einreicher: SPD-Fraktion
14.13.
Leipzig ist derzeit Kriminalitätshochburg Nr.2 in Deutschland –
Position des Leipziger Oberbürgermeisters dazu
(mündl./schriftl. Beantwortung)
VI-F-04111
Einreicher: AfD-Fraktion
14.14.
Potenziale der migrantischen Wirtschaft stärker nutzen
VI-F-04122
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.15.
Ausbildung von Migranten und Migrantinnen: Umsetzung der 3
plus 2-Regelung in Leipzig
VI-F-04126
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.16.
Ist-Stand der vertraglichen Nutzung der Sportanlage
Mariannenpark und deren weitere Nutzungsperspektive
(mündl./schriftl. Beantwortung)
VI-F-04130
Einreicher: AfD-Fraktion
14.17.
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für
Geflüchtete
VI-F-04131
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.18.
Bußgeldverfahren im Zuge von Versammlungsgeschehen
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04133
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.19.
Internetversorgung der Leipziger Schulen
Ratsversammlung 17.05.2017
VI-F-04142
Seite 5
Einreicher: Fraktion Freibeuter
14.20.
Vereinbarungen mit freien Trägern im Bereich
Kindertagesstätten
VI-F-04147
Einreicher: Fraktion Freibeuter
14.21.
Stand der integrierten Entwicklungsstrategie Grünau
VI-F-04146
Einreicher: SPD-Fraktion
14.22.
Abriss eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes in
Leipzig-Plaußig (mündl./schriftl. Beantw.)
VI-F-04090
Einreicher: Stadtrat H. Hentschel
14.23.
Instandsetzungsmaßnahmen in Parks und auf Grünflächen in
Reudnitz-Thonberg
VI-F-04093
Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth
14.24.
Forderung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig nach
Einführung einer Blauen Plakette (schriftl. Beantwortung)
VI-F-04098
Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski
14.25.
Ratskeller Schönefeld - Wiederbelebung der gastronomischen
Nutzung - Nachfrage zur Anfrage vom 22.06.2016
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04100
Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski
14.26.
Kitabauinvestitionen und weitere Verfahrensweise mit
kommunalen Grundstücken (schriftl. Beantwortung)
VI-F-04141
Einreicher: Stadtrat S. Wehmann
15.
Bericht des Oberbürgermeisters
16.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
16.1.
Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen
der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5)
SächsGemO bis März 2017
VI-DS-04062
Einreicher: Dezernat Finanzen
17.
Vorlagen I
17.1.
VI-DS-03932-NF-02
Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen,
Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/18 und Bestätigung von
außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an §
79 (1) SächsGemO
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
17.2.
Ergänzungsbeschluss zur Maßnahme Integratives
Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten - 1.
Bauabschnitt 4-zügige Oberschule am Standort Ihmelsstr. 14
mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau
einer Sporthalle mit insgesamt 6 Feldern
DS-00108/14-DS-04
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
Ratsversammlung 17.05.2017
Seite 6
17.3.
Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Karl-HeineStr. 22b - gemäß § 24 Schulgesetz
VI-DS-03749
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
17.4.
Einrichtung einer vierzügigen Oberschule in der Ihmelsstraße
14 in 04315 Leipzig - gemäß § 24 Schulgesetz
VI-DS-03857
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
17.5.
Änderung zum Baubeschluss Nr. DS-00553/14 vom 25.02.2015
'Oberschule Ratzelstraße Komplexsanierung' aufgrund von
Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer
überplanmäßigen Auszahlung nach §78 SächsGemO in
Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO und einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach §81(5)
SächsGemO
VI-DS-03987
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
17.6.
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Komplettmodernisierung
zweier Schulgebäude An der Kotsche 39/41, 04207 Leipzig
(ehem. Friedrich-Ratzel-Gymnasium) für die Martin-Schule
(FÖS) und die 78. Schule (GS) i. V. mit überplanmäßigen
Auszahlungen in 2017 nach §78 SächsGemO in Anlehnung an
§ 79 (1) SächsGemO und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO
VI-DS-04017
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
17.7.
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Bestandsgebäude Schule
Diderotstraße (ehem. 68. Schule) Gesamtsanierung, Diderotstr.
35, 04159 Leipzig in Verbindung mit Bestätigung einer
überplanmäßigen Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO.
VI-DS-03957
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
17.8.
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Grundschule Liebertwolkwitz
- Am Angerteich 2, 04288 Leipzig / Erweiterungsbau im
Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen
Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
VI-DS-03892
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
17.9.
Ausführungsbeschluss - Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrages
sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines
Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG;
Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO
VI-DS-03974
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung 17.05.2017
Seite 7
17.10.
Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen
Verwaltungsunterbringung
hier: Verwaltungsunterbringung Otto-Schill-Str. 2, Bestätigung
der Nachträge zum Mietvertrag
VI-DS-01611-DS-04
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
17.11.
Straßenbenennung 1/2017: Benennung eines Platzes nach
Kurt Masur
VI-DS-03917
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
17.12.
Beförderung des Leiters der Branddirektion
VI-DS-03904
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
17.13.
Schwimmhalle Ost am Otto-Runki-Platz
VI-DS-03746
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
17.14.
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für Projekte der
Beschäftigungsförderung
VI-DS-03779
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
17.15.
Fachförderrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt
Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen im
Rahmen der Wirtschaftsförderung
(Fachförderrichtlinie Wirtschaft)
VI-DS-03083
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
17.16.
Fachförderrichtlinie Sport der Stadt Leipzig
(Sportförderungsrichtlinie)
VI-DS-03633
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
17.17.
Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes über die Förderung
von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen
VI-DS-03773
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
17.18.
Leipziger Mietspiegel 2016
VI-DS-03674
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
17.19.
Bau- und Finanzierungsbeschluss - Altes Rathaus / Sanierung
Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro
VI-DS-03747
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Kultur
17.20.
Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §78 in
Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben "S 1,
Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)"
VI-DS-03245-DS-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung 17.05.2017
Seite 8
17.21.
Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der
straßenseitigen Erschließungsanlagen sowie der Maßnahmen
zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen durch die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger
Straße/ Hofmeisterstraße/ Hahnekamm" in Leipzig mit der
Krystallpalastareal GmbH & Co. KG
VI-DS-03896
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
17.22.
Bebauungsplan Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger
Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm;
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03368
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
17.23.
Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig,
Modernisierung Sitzungssaal
VI-DS-03411
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
17.24.
Bebauungsplan Nr. 357.2 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil
Nord"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03607
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
17.25.
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Ersatzneubau
der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die
Anlagen der DB AG und Bestätigung einer überplanmäßigen
Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in
2017 und 2018 sowie einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO in 2017
mit Kassenwirksamkeit in 2018 und 2021
VI-DS-03815
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
17.26.
Übertragung höherwertiger Tätigkeit
VI-DS-03876
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
17.27.
Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung Bestellung eines Vertreters des behördlichen
Datenschutzbeauftragten nach § 11 Sächsisches
Datenschutzgesetz
VI-DS-03960-NF-01
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
17.28.
Verwendung Gewinnvortrag des städtischen Eigenbetriebes
Oper Leipzig für Investitionen
VI-DS-03975
Einreicher: Dezernat Finanzen
17.29.
Bebauungsplan Nr. 311 "Cervantesweg";
Stadtbezirk Südost", Ortsteil Meusdorf;
Satzungsbeschluss
VI-DS-02876
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung 17.05.2017
Seite 9
17.30.
Umsetzung der Kleingartenkonzeption der Stadt Leipzig:
Maßnahmeplan 2017
Erhöhung der Sicherheit in Leipziger Kleingartenanlagen:
Maßnahmeplan 2017
VI-DS-03795
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der
Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der
Stadt Leipzig
19.
Informationen I
19.1.
Präventionskonzept "Graffiti" der Koordinierungsstelle Graffiti
Leipzig;
Mehrbedarfe zur Umsetzung von kriminalpräventiven
Maßnahmen
VI-DS-03208
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
19.2.
Bildungsreport Leipzig 2016
VI-DS-03751
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
19.3.
Personal- und Sachkostenzuschuss für neue
Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in der Stadt
Leipzig während der Vor- und Anlaufphase
VI-DS-03383
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
19.4.
Information zum Maßnahmenkatalog zur Förderung von
Schulerfolg und Chancengerechtigkeit
VI-DS-03486
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
19.5.
Jobcenter Leipzig: Zielabrechnung 2016 und Zielvereinbarung
2017, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017
VI-DS-03655
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
19.6.
Stellenbemessungsmodell Schulsachbearbeiter/-innen,
Evaluation
VI-DS-03825
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
19.7.
Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Art. 7 (1) VO (EG)
1370/2007 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im
ÖPNV für das Jahr 2015
VI-DS-03870
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.8.
Monitoringbericht Wohnen 2016/2017
VI-DS-03919
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung 17.05.2017
Seite 10
RATSVERSAMMLUNG VOM 17. MAI 2017
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich begrüße ganz herzlich
alle Stadträtinnen und Stadträte, die Vertreter der
Medien sowie die Bürgerinnen und Bürger.
Am Anfang habe ich Ihnen eine traurige Nachricht
zu überbringen. Der langjährige Stadtrat und
Landtagsabgeordnete Dietmar Pellmann ist gestorben. Er hat sehr, sehr viel für unsere Stadt getan. Wir waren in vielen Zusammenhängen miteinander verbunden. Ich respektiere das, was er
geleistet hat, sehr. Ich möchte nicht versäumen,
seinem Sohn, Stadtrat Sören Pellmann, mein
herzliches Beileid auszusprechen.
Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren,
dass sich im Stadtrat eine neue Fraktion gebildet
hat. Seit dem 03.05.2017 gibt es die Fraktion Freibeuter, bestehend aus den Stadträtinnen Frau
Gabelmann und Frau Witte sowie den Stadträten
Herrn Hobusch und Herrn Morlok. Fraktionsvorsitzender ist Herr Hobusch. Die Kollegen haben
dort, von mir aus links, von Ihnen aus rechts, Platz
genommen.
Wir fahren jetzt mit den Formalien fort.
Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich
Herrn Keller und Frau Gabelmann zu unterschreiben. - Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren
wir so.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 9 und
die Nachtragstagesordnung am 16.05.2017 bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich heute Frau Niermann,
Herr Wehmann, Frau Köhler-Siegel, Frau
Dr. Künstler und Herr Danckwardt. Plötzlich erkrankt ist auch Frau Dubrau, der ich gute Besserung wünsche.
Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates.
Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen,
bitte ich Sie, mir das mitzuteilen.
Ich verweise auch noch einmal auf den Livestream. Sollten Sie persönlich Einwände gegen
die Übertragung Ihrer Redebeiträge haben, teilen
Sie das bitte dem Vertreter der Leipziger Internet
Zeitung mit.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.10 Uhr waren 59 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 83 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Abgesetzt werden auf Wunsch
der Fraktionen folgende Tagesordnungspunkte:
11.1, 13.1, 13.3, 13.8 und 13.16. Abgesetzt vonseiten der Verwaltung wird die Vorlage 17.2. Hier
besteht noch Beratungsbedarf, weil sich wegen
der veränderten Förderkulisse tatsächlich alle
Summen verändern. Ich möchte Sie keine Vorlage beschließen lassen, in der inzwischen überholte Zahlen stehen. Auch bei der Vorlage 17.10
dürfte es noch Beratungsbedarf in den Ausschüssen geben. Daher wird sie heute ebenso abgesetzt wie die Vorlagen 17.18, Mietspiegel, 17.23,
auch hier noch Beratungsbedarf, und leider auch
17.24, wegen einer formalrechtlichen Abwägungsergänzung.
Gegen 17.00 Uhr werden die Einwohneranfragen
aufgerufen.
So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt
es aus Ihrer Mitte Ergänzungen? - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich möchte Sie darum bitten, die Tagesordnungspunkte 17.21 und 17.22 gemeinsam aufzurufen. Das eine ist der Vertrag, das andere ist
die Satzung. Das steht in einem Sachzusammenhang. Es gibt auch einen Änderungsantrag dazu.
Oberbürgermeister Jung: So machen wir das.
Wenn es keine weiteren Hinweise zur Tagesordnung gibt, dann stelle ich die ordnungsgemäße
Ladung und die Tagesordnung einschließlich der
vorgenannten Änderungen fest.
TOP 4 entfällt.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 12.04.2017
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6882)
Gibt es zum Beschlussprotokoll vom 12.04.2017
noch Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann ist
es so bestätigt.
Gibt es zum Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Anmerkungen? - Auch das ist bestätigt.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Eine Eilentscheidung musste ich nicht fällen. Daher entfällt TOP 6, ebenso TOP 7.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 10:
10
Besetzung von Gremien
10.1 Beschluss über die Anzahl der Mitglieder
der beschließenden und beratenden
Ausschüsse und Verteilung der Sitze auf
die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis (Benennungsverfahren) (2. Änderung) (DS-00769/14/DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Nachdem im Stadtrat eine neue Fraktion gebildet
worden ist, ist es notwendig, die Sitzverteilung in
den Ausschüssen neu zu bestimmen. Danke für
die konstruktive Zusammenarbeit in dieser Frage!
Gibt es zum Beschlussvorschlag Hinweise? Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer
enthält sich?
10.6 Stadtbezirksbeirat Nordwest - Bestellung eines Mitgliedes (3. Änderung) (VIDS-01150-DS-03)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
10.7 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder
und Stellvertreter (7. Änderung) (VI-DS01136-DS-07)
Einreicher: Oberbürgermeister
Nach der Wahl der Jugendvertreter können wir
auch diese Vorlage heute beschließen. Gibt es
Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Herzlichen Glückwunsch allen Gewählten!
11
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
10.2 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse
und des Ältestenrates durch die Fraktionen (16. Änderung) (DS-00768/14-DS-16)
Seite |2
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt
Mitglied ist
TOP 11.1 ist vertagt.
Bitte nehmen Sie die Informationsvorlage zur
Kenntnis.
11.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00906) (VI-DS-00906-DS-02)
10.3 Migrantenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (VI-DS-01122-DS03)
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um
Kenntnisnahme.
Einreicher: Oberbürgermeister
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
10.4 Stadtbezirksbeirat Südwest - Bestellung
eines Mitgliedes (4. Änderung) (VI-DS01146-DS-04)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
10.5 Stadtbezirksbeirat Altwest - Bestellung
eines Mitgliedes (4. Änderung) (VI-DS01149-DS-04)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Einreicher: Oberbürgermeister
12
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Ich rufe jeden Antrag kurz auf, und Sie geben mir
bitte ein Signal, wenn Sie weitere Verweisungswünsche haben.
12.1 Erhöhte Zebrastreifen (VI-A-04069)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
So verwiesen.
12.2 Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische
Bedienstete (VI-A-04099)
Einreicher: Migrantenbeirat
So verwiesen.
12.3 Konsequentes Eintreten für den Klimaschutz - Auch bei der Fernwärme! (VI-A04105)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
12.4 Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinie um Nachhaltigkeitskriterien
im Sinne von Divestment (VI-A-04109)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Seite |3
12.13 Flächenaktivierung für soziale Bauvorhaben (VI-A-04165)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
Herr Volger regt an: Finanzausschuss sowie Ausschuss Umwelt und Ordnung. - So verwiesen.
12.14 Tarifmoratorium (VI-A-04173)
12.5 Städtische Liegenschaftspolitik anpassen (VI-A-04129)
So verwiesen.
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
12.6 Verbesserung von Wegen im Ortsteil
Mölkau (VI-A-04139)
Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau
So verwiesen.
12.7 Integrationshilfen von Schüler/innen mit
Migrationshintergrund im ganztägigen
Grundschulalltag
verstärken
(VI-A04156)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
12.8 Schaffung von Sitzmöglichkeiten und
Abfallbehältern im Bereich des neu geschaffenen Platzes am Knotenpunkt
Hauptstraße / Stötteritzer Landstraße /
Händelstraße (VI-A-04160)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
So verwiesen.
12.9 Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern - Emil-Altner-Weg (VI-A-04161)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
So verwiesen.
12.10 Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern - Kärrnerstraße (VI-A-04162)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
So verwiesen.
12.11 Bauliche Ertüchtigung der ungenutzten
zwei Etagen und der Aula im Haus II zur
Nutzung als Unterrichtsräume für das
Gymnasium Engelsdorf (VI-A-04163)
Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf
So verwiesen.
12.12 Ständige Polizeipräsenz in Engelsdorf
(VI-A-04164)
Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf
So verwiesen.
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
13
Anträge zur Beschlussfassung
Zur Erklärung für die Gäste: Das sind die Sachzusammenhänge, die vom Stadtrat an die Verwaltung herangetragen werden. Sie werden in der
Regel zuerst in den Ausschüssen diskutiert und
kommen dann zur Beschlussfassung wieder in
den Stadtrat.
13.2
Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für eine Stadtverwaltung des
21. Jahrhunderets (VI-A-02557)
Einreicher: CDU-Fraktion
13.2.1 dazu VSP (VI-A-02557-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Bitte schön, Herr Habicht.
Stadtrat Habicht (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Vor einiger Zeit Ende 2015, Anfang 2016 - überboten sich die
Fraktionen mit Ideen, die Verwaltung an neuen
Standorten unterzubringen zu wollen. Dies führte
bei der CDU-Fraktion zu der Überlegung, dass
wir, bevor wir als Stadtrat über Einzelheiten diskutieren und gegebenenfalls Entscheidungen dazu
treffen, die Verwaltung bitten, zuerst einen Plan
über die sinnvolle Unterbringung der Verwaltung
zu erarbeiten.
Im März 2016 wurde ein entsprechender Antrag
erarbeitet und hier eingebracht. Dabei haben wir
den Schwerpunkt auf die Versorgung der Leipziger Bürger mit Verwaltungsdienstleistungen im
Zuge der Prognose „wachsende Stadt“ gelegt.
Dass eine Zentralisierung der Verwaltung Sinn
macht, ist unbenommen. Der Zuwachs an Bürgern erfordert neben der Verbesserung der Verwaltungsorganisation aber auch die Überlegung,
wie die Bürger besser versorgt werden können.
Wir sind der Meinung, dass die Kosten und die
Abläufe innerhalb der Verwaltung durch ein verbessertes Management wesentlich optimiert werden können. Hier sehen wir ein enormes Entwicklungspotenzial, vor allem als Dienstleister für die
Bürger tätig zu werden. Leider hat es sich noch
nicht bis in alle Ebenen und Bereiche des Rathauses herumgesprochen, dass dies die Aufgabe der
Verwaltung ist.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Bereits sechs Monate nach der Einbringung unseres Antrags in den Stadtrat - die erste Lesung war
im April 2016 - legte der Oberbürgermeister einen
Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag vor. Darin heißt es: Ablehnung, da Verwaltungshandeln.
Um das zu untersetzen, wurde uns mitgeteilt,
dass das Hauptamt und das Amt für Gebäudemanagement den Auftrag erhielten - Zitat -, „die mittelfristige Prognose für die Stellenentwicklung der
Stadtverwaltung zu qualifizieren“.
Da die Stellenprognose und die Organisationsanalyse der Verwaltungsprozesse jetzt in Form eines Grobkonzeptes vorzuliegen scheinen, hoffen
wir auf eine leistungsfähige und personell entsprechend der wachsenden Aufgaben ausgestattete Verwaltung. Das Feinkonzept der Verwaltungsunterbringung scheint jedoch noch nicht abgeschlossen zu sein. Das leiten wir aus den Vorgängen zur Verwaltungsunterbringung im Objekt
Otto-Schill-Straße 2 ab.
Da laut Verwaltungsstandpunkt vorgesehen ist,
dem Stadtrat zum genannten Zeitpunkt, also
Ende des zweiten Quartals 2017, ein Ergebnis
vorzulegen, sehen wir unseren Antrag als erledigt
an. Wir erwarten demnächst die Vorlage der Konzeption. Es stellt sich natürlich die Frage; Wann
im zweiten Quartal wird sie vorgelegt? Wir freuen
uns, wenn die Stadtverwaltung möglichst viele unserer Anträge auf diese Weise umsetzt. - Ich
danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Das bedeutet: Der
Antrag wird zurückgezogen. Damit entfällt die Diskussion darüber.
13.4
Offene Bebauungspläne umsetzen (VIA-03581)
Einreicher: SPD-Fraktion
13.4.1 dazu VSP (VI-A-03581-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wer wünscht das Wort? - Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Wertes
Publikum im Saal und am Stream! 1999 sind zahlreiche Gemeinden am Stadtrand Leipzigs mehr oder weniger freiwillig eingemeindet worden. Über
den Sinn dieser Reform für ganz Sachsen kann
man sicherlich streiten, aber das ist jetzt nicht das
Thema.
Fakt ist: Viele dieser Randgemeinden hatten klare
Vorstellungen und Pläne, wie sich ihre Ortslagen
weiterentwickeln sollen. Da ich seit 23 Jahren
ohne Unterbrechung im Lindenthaler Ortsparlament sitze und den Vertrag zur Eingemeindung
mitverhandelt habe, weiß ich genau, wovon ich
Seite |4
rede. Die Planungen für B-Pläne oder Bauvorplanungen sind nicht alle übernommen worden, und
die, die übernommen wurden, wurden nicht weiterverfolgt.
Ziel einer Kleinen Anfrage an das Dezernat war,
herauszufinden, inwieweit dort noch Potenziale
für unser Wohnungspolitisches Konzept oder eine
sich abzeichnende Knappheit an Grundstücken
für die Schaffung von Wohneigentum gesehen
werden, bevor die Menschen ihre Häuschen lieber entlang der S-Bahn-Strecke nach Eilenburg,
Borna oder anderswohin bauen und Leipzig dafür
verlassen.
Die Antwort war in vielen Punkten so falsch und
so unbefriedigend, dass uns nichts anderes übrig
blieb, als den Rat damit zu befassen. Auch die
Verweisung in die entsprechenden Ortschaftsräte
wollte nicht so recht klappen, weswegen wir unseren Antrag noch einmal zurückstellen mussten
und ihn erst heute beraten können.
Nun liegt der Alternativvorschlag der Verwaltung
vor, der immer noch einige Fehler enthält, zum
Beispiel die Erlösauskehr des Grundstücks in Lindenthal, die hälftig/hälftig erfolgt und nicht komplett an den Freistaat fällt. Aber immerhin: Jetzt
liegt etwas vor. Wir glauben, das Thema ist jetzt
in der Verwaltung angekommen. Man kann in einem differenzierten Verfahren diese Bebauungspläne prüfen und abarbeiten. Eine Rückmeldung
aus dem Ortschaftsrat Lindenthal, der das ausdrücklich begrüßt und zügige Umsetzung fordert,
bestätigt unser Anliegen. Des Weiteren fordert der
Ortschaftsrat, die Fläche in einem Zug zu erschließen, statt die Randgrundstücke extra und
einzeln zu betrachten, wie vom Liegenschaftsamt
vorgesehen.
Wir fordern die Verwaltung auf, insbesondere unter Berücksichtigung der Lückenschlüsse innerhalb der Ortsteile und auch zwischen den Ortsteilen und dem Stadtgebiet weiterzuarbeiten. Das
hat auch unter dem Gesichtspunkt Ordnung und
Sauberkeit in den Randlagen Bedeutung, damit
verwilderte Ecken endlich verschwinden und vor
langer Zeit geplante und gewünschte Wegeverbindungen endlich Realität werden. 18 Jahre nach
den Eingemeindungen ist es an der Zeit, ein großes Augenmerk darauf zu richten, wie sich die
Ortsteile am Rand mitentwickeln. In der Hoffnung,
dass die Verwaltung genau das so verstanden
hat, bitten wir, den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung zu bringen. - Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Dazu noch eine Wortmeldung von Herrn Rothkegel.
Stadtrat Rothkegel (CDU): Nur ganz kurz: Wir
begrüßen das natürlich außerordentlich. Was ich
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
nicht ganz verstehe, ist die unterschiedliche Vorgehensweise vonseiten der Verwaltung. Wir haben vor kurzem einen ähnlichen Antrag zu offenen
Bebauungsplänen eingebracht. Dazu wurde uns
von der Verwaltung keine Auskunft gegeben. Die
SPD-Fraktion bekommt hier umfangreich Auskunft einschließlich der Auflistung aller Bebauungspläne. Ich verstehe diese Ungleichbehandlung nicht. Nichtsdestotrotz sind wir natürlich dafür und begrüßen es außerordentlich, dass jetzt
Bewegung in die Bebauungspläne kommt. Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau ist heute
nicht da. Daher können wir das jetzt nicht aufklären, Herr Rothkegel. - Gibt es Gegenstimmen zur
Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
13.5
Einrichtung einer neuen Informationsseite auf www.leipzig.de (VI-A-03584)
Einreicher: Migrantenbeirat
13.5.1 dazu VSP (VI-A-03584-VSP-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wer trägt dazu vor? - Frau Sejdi, können Sie dazu
etwas sagen?
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Vermutlich hat es niemand vom Migrantenbeirat geschafft, zu dieser Zeit hier zu sein. Deshalb von meiner Seite ganz kurz: Wir haben in der
Beiratssitzung beschlossen, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen. Er entspricht der Intention des Migrantenbeirats. Die Idee, Informationen für Studierende auf der Leipzig-de-Seite einzustellen, entstand, nachdem mehrere ausländische Studierende an den Beirat herangetreten
sind und berichtet haben, dass sie bei ihrer Studienplatzsuche Leipzig als Stadt in den Blick genommen hatten, allerdings feststellen mussten,
dass es nur schwer möglich ist, über die Homepage der Stadt Leipzig an Informationen zu kommen für Studierende zu kommen. Dies nun zu ändern, ist das Ziel dieses Antrags. Der Vorschlag
der Verwaltung entspricht dessen Intention.
Oberbürgermeister Jung: Danke sehr. - Dann
bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Beschlussvorschlags der
Verwaltung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
13.6
Fahrradhaltestangen an Ampeln (VI-A03636)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
Seite |5
13.6.1 dazu VSP (VI-A-03636-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Rambow.
Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrter
Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Liebe Gäste! Sie kennen sicher alle die Situation,
entweder weil sie selbst schon einmal in der Situation waren oder aber Menschen gesehen haben,
die in dieser Situation waren: Radfahrerinnen und
Radfahrer stehen an einer Ampel und versuchen
verzweifelt, sich irgendwo festzuhalten oder mit
den Zehenspitzen am Bordstein abzustützen, nur
damit sie nicht vom Fahrrad absteigen müssen.
Wir als Jugendparlament haben diese Situation
schon sehr oft beobachtet und sind der Meinung,
dass das ein lösbares Problem ist. Und weil man
lösbare Probleme angehen sollte, haben wir den
vorliegenden Antrag eingebracht. Wir sind der
Meinung, dass für die Lösung dieses Problems
keine hohen Kosten entstehen dürfen. Deswegen
haben wir beantragt, Haltestangen, die dieses
Problem lösen würden, von Anfang an mit vorzusehen.
Nun hat die Stadtverwaltung einen unserer Meinung nach sehr konstruktiven und sehr guten Verwaltungsstandpunkt vorgelegt. Was wir natürlich
nicht wussten, ist: Ein Leipziger Unternehmen hat
bereits angeboten, diese Haltestangen der Stadt
zu spenden. Dementsprechend glauben wir, dass
das Problem hoffentlich bald gelöst sein wird. Die
Stadtverwaltung hat auch angeboten, in Zukunft
Haltestangen schon beim Bau von Ampeln mitzudenken. Insofern hoffen wir, dass Sie unserem
Antrag heute zustimmen, damit Leipzig Schritt für
Schritt zu einer fahrradfreundlicheren Stadt gemacht werden kann. Wir wollen den Verwaltungsstandpunkt abstimmen lassen und bitten um Ihre
Zustimmung. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rambow,
bitte sehen Sie uns nach, dass wir weder Ihrem
Antrag noch dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen können, selbst wenn uns möglicherweise etwas geschenkt wird. Ich will Ihnen auch sagen,
warum. Denken Sie nur einmal an das Bild, das
sich uns an der Ampel am Rathausnebeneingang
bietet. Dort stehen die Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen immer in einer langen Schlange.
Wenn, dann könnten nur die ersten zwei diese
Haltestange nutzen. Welcher Beschleunigungseffekt daraus resultieren soll, erschließt sich mir einfach nicht. - Das zum Ersten.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Zum Zweiten. Der Verwaltungsstandpunkt sagt
sehr deutlich, an wie wenigen Stellen das tatsächlich umsetzbar ist. Viele Ampeln stehen im Fußwegbereich. Das heißt, man müsste erst über die
Bordsteinkante fahren, um die Haltestange nutzen zu können. Sprich: Dort könnten sowieso
keine Haltestangen errichtet werden.
Also: Aufgrund der wenigen Einsatzmöglichkeiten
und der geringen Effekte insbesondere dort, wo
starke Radverkehre sind, werden wir auch dem
Verwaltungsstandpunkt nicht zustimmen können.
Oberbürgermeister Jung: Das gibt mir die
Chance, Sie mit unserem elektronischen Abstimmgerät abstimmen zu lassen. Bitte schalten
Sie Ihr Gerät ein! Wir stimmen ab über die Fahrradhaltestangen an Ampeln, ein Antrag des Jugendbeirats in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Bitte stimmen Sie jetzt ab! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 37 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen,
eine Enthaltung. So beschlossen.
13.7
Mütterzentrum Leipzig e. V. / Familienzentren Paunsdorf, Plagwitz, Grünau,
Thekla (A 0011/17/18) (VI-HP-03691)
Einreicher: CDU-Fraktion
Seite |6
mit könnte der Grünauer Standort zu einem themenübergreifenden Familienzentrum entwickelt
werden.
Wir finden diese Idee sehr gut. Dass dieser Standort für die geplante Schule noch nicht gesichert
werden konnte, liegt vor allem - das muss ich leider so sagen - an der verschleppenden Bearbeitung im zuständigen Amt. Das ist extrem kräfteund arbeitszeitzehrend für die Mitarbeiter des
Mütterzentrums.
Die Mitarbeiter aller Standorte des Mütterzentrums realisieren schon jetzt viele Projekte, vor allem auch mithilfe der teilnehmenden Familien. Wir
freuen uns über das Engagement der Mitarbeiter
und der Familien. Allerdings sehen wir auch die
Stadt in der Pflicht und beantragen deshalb, für
das Mütterzentrum kurzfristig eine weitere, an allen Standorten flexibel einsetzbare Vollzeitstelle
vorzusehen. Wir als CDU sehen darin eine gute
Möglichkeit, die Familienhilfe in Leipzig zu stärken, und bitten dafür um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich würde gern Kollegen Fabian bitten, die Situation noch einmal zu erläutern. Meines Erachtens ist das, was hier gefordert wird, bereits erfüllt.
13.7.1 dazu VSP (VI-HP-03691-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Bitte schön, Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Bürgermeister, Stadt- und Ortschaftsräte!
Liebe Gäste! Ich werde jetzt zu unserem Antrag
sprechen; denn trotz eines ablehnenden Verwaltungsstandpunkts möchten wir diesen aufrechterhalten und bitten um Ihre Zustimmung.
Das Mütterzentrum Leipzig leistet an mehreren
Standorten eine hervorragende Arbeit für Leipziger Familien aller Art. Die Förderung 2017 entspricht leider nur der des Vorjahrs. Für 2018
wurde zwar eine kleine Erhöhung beschlossen,
wofür das Mütterzentrum sehr dankbar ist; allerdings reicht diese Erhöhung unserer Meinung
nach nicht aus und würde 2018 auch zu spät greifen. An allen Standorten, vor allem aber in Thekla
und Grünau, gibt es einen höheren Bedarf, dem
wir momentan mit der städtischen Förderung nicht
annähernd gerecht werden.
Das Mütterzentrum plant seit langem im Leipziger
Stadtteil Grünau eine Schule. Am dafür favorisierten Standort - eine aufgegebene Kita in der Potschkaustraße - soll dann auch Beratung wie an allen anderen Standorten angeboten werden. Da-
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: So viel vorweg:
Das Mütterzentrum genießt sowohl vom zuständigen Fachamt als auch von meiner Person große
Wertschätzung. Das steht völlig außer Frage. Die
Mitarbeiter machen eine sehr gute Arbeit. Ich
weise den Vorwurf zurück, das Amt für Jugend,
Familie und Bildung würde die Dinge verschleppen. Es gibt hier komplizierte Abstimmungsprozesse. Ich weiß, dass sogar der Amtsleiter zur
Person im Gespräch mit dem Mütterzentrum ist.
Die Pläne für eine Schule in der Potschkaustraße
sind in der Diskussion, sind allerdings nicht so einfach realisierbar. Das Gebäude in der Potschkaustraße befindet sich auf einer Liegenschaft,
die dem Eigenbetrieb St. Georg zugeordnet ist.
Diese soll zurückgegeben werden. Was auch immer dort passiert, das Gebäude bedarf einer umfangreichen baulichen Sanierung. Es ist noch völlig ungeklärt, wie das finanziell zu meistern ist.
Nun zum Antrag selbst. Den Antrag zu beschließen, würde in die Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses eingreifen. Deswegen haben wir auch einen ablehnenden Verwaltungsstandpunkt formuliert. Ich gehe davon aus, dass
im Jugendhilfeausschuss die Vorschläge der Verwaltung gut gegeneinander abgewogen wurden.
Für 2018 gibt es, wie eben gesagt, eine Erhöhung. Eine Erhöhung der Fördermittel für 2017
sehen wir aufgrund der Situation, dass zumindest
ein Standort vorübergehend verlagert werden
muss, derzeit als nicht sinnvoll an. Insofern bitte
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
ich diesen Antrag abzulehnen, da er teilweise erfüllt ist und aus meiner Sicht in der Form auch
nicht sinnvoll umzusetzen ist.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich
machen: Das Mütterzentrum wird von uns unterstützt. Auch zum Standort Potschkaustraße gibt
es intensive Gespräche, beispielsweise dahingehend, dieses Gebäude wieder einer Nutzung als
Kita zuzuführen.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ehrlich gesagt, ich bin schon ein bisschen verwundert, dass die CDU an ihrem Antrag festhält. Wir,
der Jugendhilfeausschuss, haben im Rahmen der
Jugendhilfeförderung für die Mütterzentren sehr
viel erreichen können. Es ist absolut nicht selbstverständlich, dass wir die Personalsituation für
2018 so deutlich haben verbessern können. Bezüglich der Situation in 2017 hat Herr Fabian gerade begründet, warum die personellen Veränderungen erst im nächsten Jahr vorgenommen werden. Bis dahin wird das Personal von einer Einrichtung auf die anderen verteilt.
Nun zum geplanten Gebäude in Grünau. Ich finde
es durchaus besprechenswert, aus dem Gebäude
eine freie Schule zu machen. Es gibt allerdings
auch die Überlegung - Herr Fabian hat es gerade
gesagt -, daraus wieder eine Kita zu machen. Sie
kennen die Kitaplatzproblematik in Leipzig. Man
muss sehen, ob und wie sich das in Einklang bringen lässt. Bisher sind alle Fragen dazu noch ungeklärt. Man kann heute schwerlich eine personelle Entscheidung treffen, wenn die anderen Fragen noch ungeklärt sind. Auch deswegen hat der
Unterausschuss Jugendhilfe entschieden, erst für
2018 Mittel für eine personelle Verstärkung vorzusehen.
Insofern tue ich mich schwer, dem Antrag heute
zuzustimmen, zumal völlig unklar ist, woher die finanziellen Mittel, die mit diesem Plan verbunden
sind, kommen sollen. Wenn sie aus dem Budget,
das wir bislang im Unterausschuss Finanzen des
Jugendhilfeausschusses verteilt haben, genommen würden, hätte das Einfluss auf die Fördermittel der anderen Einrichtungen, die bereits beschieden worden sind. Für mich bedeutet das:
Dafür müssen zusätzliche Mittel zur Verfügung
gestellt werden. Da stellt sich die Frage: Wo kommen diese Mittel her? Auch diese Frage ist noch
offen. Sie wissen, dass ich das Mütterzentrum im
Unterausschuss immer unterstützt habe. Aber
wegen der vielen offenen Fragen fällt mir eine Zustimmung zu diesem Antrag schwer.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Seite |7
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Sie müssen wissen, dass die Mütterzentren in Thekla und in Grünau jeweils 0,2 VzÄ haben; das ist wirklich sehr, sehr wenig. Sie wissen
auch, dass Familienhilfe momentan auf der Prioritätenliste des Jugendhilfebereichs an letzter
Stelle steht. Das ist, glaube ich, nicht zeitgemäß.
Deswegen halten wir unseren Antrag weiter aufrecht. Wir wollen zu den 1,5 Stellen diese eine
Vollzeitstelle obendrauf haben. Diese muss dem
Jugendhilfeetat zugesetzt werden, also nicht aus
dem Jugendhilfeetat selbst kommen. Auch aus
diesem Grund halten wir unseren Antrag aufrecht.
Oberbürgermeister Jung: Entsprechend der
Geschäftsordnung ist es üblich, dazu auch Deckungsvorschläge zu machen, Herr Albrecht. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.
Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmungsgerät zur Hand
und geben Sie jetzt Ihre Stimme zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion ab. - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 22 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen,
12 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
13.9
Außengestaltung des Schulgeländes
Grundschule (OR 0046/17/18) (VI-HP03728)
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
13.9.1 dazu VSP (VI-HP-03728-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Frau Hollick wird den Antrag für den Ortschaftsrat
einbringen.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister, Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne
und am Livestream! Es folgen jetzt vier Anträge
von Ortschaftsräten. Die Empfehlung der Verwaltung für diese vier Anträge ist jeweils „Ablehnung“.
Ich hatte im Ausschuss angeregt, die jeweiligen
Ortsvorsteher im Vorfeld anzufragen, ob sie ihren
Antrag hier im Stadtrat mündlich begründen oder
aber eventuell zurückziehen wollen. Auch die Verwaltung hätte etwas dazu sagen können, nämlich
dass diese vier Anträge, die Haushaltsanträge
waren, eigentlich umgesetzt sind oder wegen laufender Baumaßnahmen jetzt nicht umgesetzt werden können. Bezogen auf TOP 13.9 heißt das:
Während der Bauphase der Schule in Liebertwolkwitz können nicht zeitgleich die Außenanlagen, sprich: der Schulhof, gestaltet werden.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Ich denke, ein solches Zeichen wäre besser gewesen. Sie wissen, wie die Stimmung in den Ortschaften ist. Wenn wir diese vier Anträge jetzt ablehnen, was meinen Sie, welches Zeichen wir damit nach außen vermitteln? Das ist kein gutes Zeichen. Die Ablehnung vonseiten der Verwaltung ist
gerechtfertigt - das sehe ich ein -, aber man hätte
das anders lösen können und müssen, damit nicht
nach außen das Bild vermittelt wird, dass alle Vorhaben von Ortschaftsräten im Stadtrat abgelehnt
werden.
Oberbürgermeister Jung: Sie könnten sich zum
Beispiel den Verwaltungsablehnungssatz als Änderungsantrag zu eigen machen. Dann hätten Sie
einen Alternativvorschlag.
Frau Witte.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher! Auch ich spreche
zu allen vier Anträgen der Ortschaftsräte. Vorweg:
Meine Fraktion wird alle vier Anträge ablehnen.
Ich will nur kurz aus den Verwaltungsstandpunkten zitieren. Da heißt es zu 13.9:
Eine Neugestaltung der Außenspielanlagen erfolgt im Zusammenhang mit dem
geplanten Erweiterungsbau 2019.
Zu 13.10 heißt es:
Der Erweiterungsbau der Schule Liebertwolkwitz ist in Planung und wird nach Inbetriebnahme die räumlichen Bedingungen für Schule und Hort verbessern.
Zu 13.11 wird ausgeführt, dass der Erweiterungsbau Oberschule Mölkau im Haushaltsplanentwurf
enthalten ist.
Zu 13.12 heißt es:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die
Verbesserung der Freiflächensituation
im Doppelhaushalt 2017/2018 140 T €
vorgesehen sind.
Man sieht also: Da ist die Stadt schon zu Gange.
Jetzt noch grundsätzlich dazu: Wie alle hier im
Raum wissen, steht die Stadt vor großen Herausforderungen, was den Schulbau, den Schulturnhallenbau, die Schulsanierung usw. betrifft. Da ist
es nur gut, wenn das zentral geplant und dann
nach dieser zentralen Planung vorgegangen wird.
Das versuchen wir. Ob das immer optimal ist,
lässt sich sicherlich streiten. Aber gibt es eine Art
Gentleman Agreement unter den Stadträten, hier
nicht Stimmung zu machen, nur um den eigenen
Wahlkreis nach vorn zu pushen. Daran sollten wir
Seite |8
uns halten. Wir können gut verstehen, dass Ortschaftsräte ihre Ortschaft nach vorn bringen wollen. Aber das dient nicht dem großen Ganzen.
Abschließend: Die Freibeuter-Fraktion wird alle
vier Anträge geschlossen ablehnen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Ich habe eine Frage: Konsultieren sich die Schulen und die Ortschaftsräte
nicht, wenn solche Aktivitäten im Gange sind? Tatsache ist doch - das werden die Mitglieder des
Vergabegremiums bestätigen können -: Gerade
bei Vorlagen zu Kitas und Schulen betont das Amt
für Stadtgrün und Gewässer bei der Vorstellung
der Pläne immer ausdrücklich, dass es eine intensive Abstimmung mit den Beteiligten gegeben hat.
In der Grundschule gibt es zwar das Fach Physik
noch nicht, aber ich habe mal gehört: Dort, wo ein
Körper ist, kann kein anderer sein. - Wenn es eine
Baustelleneinrichtung gibt und dort gebaut wird,
kann man nicht gleichzeitig etwas anderes auf
dieselbe Stelle setzen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren Stadträte! Verehrte
Gäste! Frau Hollick hat harsche Kritik an der Verwaltung geübt und bemängelt, wie die Verwaltung
mit den Ortschaftsräten umgeht. Ich bringe mal
ein wenig Licht ins Dunkel, Frau Hollick.
Zunächst kann ich hier kundtun, dass der Ortschaftsrat mir folgende schriftliche Mitteilung hat
zukommen lassen:
Der VSP zur Schule macht Sinn. Also
wird der Ortschaftsrat den VSP übernehmen und abstimmen lassen.
Ferner hat mich heute Morgen der Ortsvorsteher
von Liebertwolkwitz angerufen. - Er ist im Moment
im Krankenhaus. An der Stelle gute Genesungswünsche von meiner Seite. - Wenn es die Verwaltung nicht macht, Frau Hollick, dann machen es
halt aktive Stadträte. - Deshalb zur Info: Die VSP
zu 13.10 und 13.12 werden von den Ortschaftsräten übernommen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Haas. Das war ja genau mein Vorschlag zur Klärung. Die
Begründung im Verwaltungsstandpunkt zu 13.9
lautet:
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
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Eine Neugestaltung der Außenspielanlagen erfolgt im Zusammenhang mit dem
geplanten Erweiterungsbau 2019.
2017/2018 die Container auf der Fläche
vor der Sporthalle errichtet.
Das könnte genau der Beschlussvorschlag sein so habe ich die Mitteilung des Ortschaftsrats verstanden -, der damit zur Abstimmung steht. Wer
stimmt dagegen? - Enthaltungen?
Oberbürgermeister Jung: Dann wäre das der Alternativvorschlag als Änderungsantrag. Das ist
der zweite Satz in der Darstellung des Sachverhalts durch die Verwaltung. Ich lese diesen Satz
noch einmal vor:
Abstimmung: Zwei Enthaltungen.
13.10 Fachräume in der Grundschule, Mobiliar Horträume (OR 0048/17/18) (VI-HP03730)
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
13.10.1 dazu VSP (VI-HP-03730-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Im Verwaltungsstandpunkt wird für die Realisierung auf den Erweiterungsbau rekurriert. Insofern
sind die ersten beiden Sätze der Begründung als
Beschlussvorschlag zu sehen und abzustimmen.
So habe ich die Mitteilung von Herrn Raqué verstanden. - Kolleginnen und Kollegen, ich schlage
vor, wir nehmen diese beiden Sätze zu Protokoll,
damit klar ist: Das wird gemacht.
Zu Protokoll: Alle schulisch notwendigen Fachunterrichtsräume sind im derzeitigen Objekt vorhanden. Der Erweiterungsbau der Schule Liebertwolkwitz ist in Planung und wird nach Inbetriebnahme die räumlichen Bedingungen für Schule
und Hort verbessern.
Wir müssen den Antrag noch formal abstimmen.
Wer stimmt dem Antrag des Ortschaftsrates zu? Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Dann ist das
so mit dieser Protokollnotiz mit großer Mehrheit
abgelehnt.
13.11 Bereitstellung von Mietcontainern für
den 1. Bauabschnitt Erweiterungsbau
Oberschule Mölkau (OR 0049/17/18)
(VI-HP-03731)
Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau
13.11.1 dazu VSP (VI-HP-03731-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Frau Lange, was war Ihr Gedanke dazu? Wollen
Sie diesen Antrag hier einbringen?
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Nein, aber ich bin
ständiger Gast in Mölkau. - Es sollte folgender
Satz abgestimmt werden:
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung
der Oberschule und der Grundschule
Mölkau werden zum Schuljahresbeginn
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung
der OS und GS Mölkau werden zum
Schuljahresbeginn 2017/18 die Container auf der Fläche vor der Sporthalle errichtet .,.
Herr Schlegel, das ist die Quadratur des Kreises.
Das war ein Haushaltsplanantrag aus dem November, Dezember letzten Jahres. Das muss man
fairerweise sagen.
Zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um
das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
13.12 Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in der Grundschule Holzhausen,
04288 Leipzig (OR 0062/17/18) (VI-HP03738)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
13.12.1 dazu VSP (VI-HP-03738-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wir gehen wir hier vor, Herr Haas? Das habe ich
nicht verstanden. - Wir nehmen zu Protokoll:
wurde realisiert. - Damit entfällt der Antrag.
Können Sie es noch einmal erklären, Herr Fabian?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es ist in der Tat
so: Dort ist vieles realisiert worden, aber eben
noch nicht alles. Ich würde vorschlagen, diesen
Antrag abzulehnen. Ich meine, dem anderen haben Sie jetzt ja zugestimmt und damit an Holzhausen ein positives Signal gesandt. Mir tut es auch
ein bisschen leid, dass Liebertwolkwitz hier heute
halbleer ausgegangen ist.
Wie gesagt: Dort ist schon viel gemacht worden.
Es ist zwar noch nicht alles realisiert worden, aber
die weiteren Maßnahmen werden in Zukunft noch
umgesetzt werden. Das ist im Verwaltungsstandpunkt auch so aufgeführt.
Oberbürgermeister Jung: Wir nehmen hier dezidiert den Verwaltungsstandpunkt zu Protokoll.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Zur Abstimmung. Wer stimmt dem Antrag des Ortschaftsrates zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
13.13 Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
senken (VI-A-03790)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
13.13.1 dazu VSP (VI-A-03790-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
13.13.2 dazu ÄA (VI-A-03790-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher im Livestream! Es gibt heute gute Gründe, dem Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze für das
Leipziger Stadtgebiet zuzustimmen.
Wir Grüne halten den Zeitpunkt für gekommen,
dass der Stadtrat sich heute dafür ausspricht, die
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen, also hinsichtlich der
Bestandsmieten, in Leipzig von 20 auf 15 Prozent
abzusenken. Wir wollen, dass der Oberbürgermeister umgehend bei der Sächsischen Staatsregierung einen entsprechenden Antrag stellt, damit
diese Reduzierung per Rechtsverordnung, wie für
Dresden bereits geschehen, veranlasst wird. Warum? Weil unter anderem der jüngst veröffentlichte Monitoringbericht Wohnen 2016/2017 einen
sich bereits anspannenden Leipziger Wohnungsmarkt ausweist. Wir alle wissen, dass viele Leipziger und Leipzigerinnen, Studierende, junge Familien, Rentnerinnen und Rentner sowie Geflüchtete
heute und auch in den nächsten Jahren auf günstige Wohnungen angewiesen sind und sein werden, weil ihr Geldbeutel ihnen schlicht nicht mehr
erlaubt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der
Sachstandsbericht der Verwaltung stellt Folgendes fest:
Die Absenkung der Kappungsgrenze
kann in allen Wohnungsmarktsegmenten bei Mietverhältnissen wirken, deren
aktuelle Miete deutlich unter dem Mietspiegel liegt, bei denen also Eigentümer
die Miete in den letzten Jahren nicht entsprechend des Mietspiegels angepasst
haben und bei denen der Eigentümer
S e i t e | 10
eine Mieterhöhung über 15 % (bis max.
20 %) durchführen möchte.
Weiterhin wird festgestellt, dass eine Absenkung
der Kappungsgrenze auch bei progressiven Mieterhöhungen wirksam werden würde, die häufig
bei einem Eigentümerwechsel, der auch in
Leipzig immer öfter festzustellen ist, vorgenommen werden.
Und auch das ist ganz wichtig:
Mit der abgesenkten Kappungsgrenze
wird dem einzelnen Mieter ein Instrument zur Dämpfung der Mietpreissteigerungen in die Hand gegeben.
Wir Grüne halten deshalb die Einführung für geboten, um die Mieten insbesondere im Niedrigpreissegment zu schützen; denn wir bekennen
uns zu einer sozialverträglichen Wohnraumversorgung in unserer Stadt. Wir freuen uns, dass
auch der Mieterverein Leipzig sich deutlich für
eine Absenkung der Kappungsgrenze ausgesprochen hat.
Meine Damen und Herren, wir haben die Einführung der abgesenkten Kappungsgrenze erst kürzlich auf dem Akteurs- und Expertenworkshop zum
Wohnungspolitischen Konzept intensiv diskutiert.
Die Eigentümervertreter standen in der Diskussion der Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze naturgemäß eher kritisch gegenüber, wenngleich es auch aus den Reihen der
Vermieter Stimmen gab, die eher unaufgeregt waren. Deshalb ist meines Erachtens auch nicht zu
erwarten, dass allein durch die öffentliche Diskussion, die wir hier führen, eine Lawine zusätzlicher
Mieterhöhungen ausgelöst werden könnte, die
ansonsten nicht getätigt worden wären.
Hinzu kommt, dass es in unserer Stadt, so meine
ich, überwiegend faire Vermieter gibt, denen
lange und stabile Mieterbindungen sowie gute
Vermieter-Mieter-Verhältnisse wichtig sind. Ich
hoffe, ich täusche mich nicht in meiner Einschätzung, Herr Hobusch. Ich meine, hinter der von
den Eigentümervertretern geäußerten Kritik steht
eigentlich etwas anderes: Sie stehen den im Wohnungspolitischen Konzept verankerten Maßnahmen wie Senkung der Kappungsgrenze, Milieuschutzsatzung, Zweckentfremdungsverbot, Sanierungssatzung und Mietpreisbremse grundsätzlich kritisch gegenüber. Sie wollen das alles letztendlich nicht.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, im Sachstandsbericht der Stadtverwaltung wird weiterhin
darauf hingewiesen, dass allein die Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze noch keine
breite mietpreisbremsende Wirkung auf dem
Wohnungsmarkt erwarten lässt. Deshalb wird es
nach Auffassung meiner Fraktion notwendig sein,
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
sich nun auch den anderen im Wohnungspolitischen Konzept genannten Instrumenten, die sich
noch in Wartestellung befinden, zuzuwenden.
Mit Zustimmung zu unserem Antrag würde der
Stadtrat ein wichtiges politisches Signal aussenden. Der Stadtrat würde dem Wohnungsmarkt
und der Mieterschaft dadurch zeigen, dass er es
mit der Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzeptes ernst meint. Diskussionen führen und
Konzepte beschließen, das ist das eine; folgen
muss dann allerdings auch konsequentes Handeln. So notwendig der Neubau von Wohnungen
mit sozialer Wohnungsbauförderung auch ist, allein auf diesen zu setzen, wird nicht ausreichend
sein, um dauerhaft bezahlbares Wohnen in der
Mieterstadt Leipzig zu sichern und auf Verdrängungsprozesse zumindest dämpfend einwirken
zu können.
Meine Damen und Herren, wir werden den klarstellenden Ergänzungsantrag der Fraktion DIE
LINKE übernehmen und möchten Sie bitten,
heute dem Antrag „Bezahlbare Mieten in Leipzig
sichern - Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
senken“ zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren, Frau Bürgermeisterin und
Herren Bürgermeister, Gäste auf der Tribüne,
Stadträtinnen und Stadträte sowie Zuschauer am
Livestream! Die CDU ist gegen eine Absenkung
der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Das
wird Sie möglicherweise nicht verwundern. Lassen Sie mich ausführen, was die Fakten sind, und
aufzeigen, was sogenannte alternative Fakten
sind.
Schauen wir dazu in den aktuellen Monitoringbericht der Stadt Leipzig! Die durchschnittlichen Nettokaltmieten im Bestand stiegen gemäß kommunaler Bürgerumfrage zwischen 2011 und 2015 um
knapp 6 Prozent auf 5,29 Euro pro Quadratmeter.
Deutlich stärker stiegen allerdings die Angebotsmieten - das muss man sagen -: Zwischen 2011
und 2016 erhöhte sich der durchschnittliche Angebotsmietpreis von 5,08 auf 6,15 Euro; das entspricht einer Steigerung um 21 Prozent. Diese
Steigerung wurde besonders durch höhere Mieten im Neubau sowie in der gründerzeitlichen Bebauung, und das vorrangig in bevorzugten Lagen,
erzeugt. Doch wir sprechen bei der Kappungsgrenze nicht über die Angebotsmieten, sondern
über die Bestandsmieten. Also - ich wiederhole
mich hier bewusst -: Wir sprechen über eine bisherige Steigerung von knapp 6 Prozent in vier
Jahren.
S e i t e | 11
Welches Signal setzen wir mit einem Beschluss,
die Absenkung der Kappungsgrenzen per Rechtsverordnung einzufordern? Wieder erzeugen wir
Angst und Misstrauen - Angst bei der Bevölkerung, dass nunmehr scheinbar eine Mietpreiserhöhungswelle über sie hinwegrollen wird, weil der
Stadtrat in seiner Weisheit dies offenbar befürchtet, wenn er einen solchen Auftrag an den Oberbürgermeister auslöst, sowie Misstrauen gegenüber den Vermietern und Wohnungseigentümern,
die wir einstmals bei der Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzepts als Partner und Mitfinanziers gewonnen hatten. Wieder erzeugen wir
aber auch Hoffnungen, die eigentlich nicht erfüllbar sind. Der Mieter spürt ja seine Belastung im
Portemonnaie nicht nur an der Nettokaltmiete.
Nicht jede Wohnung ist in einem guten Zustand.
Es kommen noch ganz andere Belastungen auf
ihn zu.
Was sind denn die eigentlichen Mietpreistreiber?
Das ist eben nicht nur die Nettokaltmiete. Es gibt
immer noch Nachholbedarf bei der Modernisierung sowohl von Plattenbauten als auch von gründerzeitlichen Wohnungen in bisher nicht bevorzugten Lagen. Sie hatten es schon angedeutet:
So mancher Vermieter ist durchaus sozial ausgerichtet. Mit seiner sozialen Brille hat er bisher versucht, im Wege der Reparatur den Wohnkomfort
zu sichern. Doch bei der drohenden Einführung
einer Absenkung der Kappungsgrenze wird er
wohl immer mehr dazu übergehen, bisherige Reparaturmaßnahmen zu aktivieren, das heißt im
Rahmen von Modernisierungen durchzuführen,
soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auch hier geben wir wieder ein partnerschaftliches, solidarisches Verhältnis ohne Not auf.
Es steigen außerdem die Nebenkosten des Wohnens. Auch wenn in der Betriebskostenbroschüre
2014 noch geringe Erhöhungen ausgewiesen
wurden, so bringen es doch der Mindestlohn und
die steigenden Energiekosten mit sich, dass Betriebs- und Energiekosten künftig stärker steigen
werden als bisher. Diese Kosten werden eben
nicht durch Kappungsgrenzen gedämpft. Sie fallen ebenfalls an und müssen bezahlt werden.
Welche Wirkung würden wir mit diesem appellatorischen Antrag für die Mieter erzielen? Gesetzt
den Fall, dass die Wohnungsmarksituation so zu
beschreiben wäre, dass sie tatsächlich angespannt ist, was ja die Verwaltung gemäß Verwaltungsstandpunkt so nicht in Gänze bestätigt hat,
und die Sächsische Staatsregierung wunschgemäß die Rechtsverordnung erlassen würde, geschähe für den Mieter nichts; denn dazu müsste
sich die Bestandsmietpreisentwicklung um mehr
als das Doppelte beschleunigen. Ich erinnere
noch einmal: 6 Prozent in vier Jahren.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Was passiert noch? Wer sich bisher wünschte,
dass das Bevölkerungswachstum in Leipzig endlich nachlassen möge, dessen Wünsche werden
dann erhört. Wer möchte denn noch nach Leipzig
ziehen, wenn er gegebenenfalls zwar noch einen
Arbeitsplatz bekommt, aber Wohnen - so hört
man - unbezahlbar wird und Kitaplätze - so weiß
man - nicht ausreichend zur Verfügung stehen?
Es gab einstmals die Forderung aus dem ländlichen Raum, Leipzig solle sich etwas hässlicher
machen, damit nicht alle nach Leipzig ziehen,
sondern auch nach Grimma, Eilenburg, Borna
und Co., damit sie auch die Chance auf Entwicklung haben. Mit Beschluss dieses signalgebenden Antrags schaffen wir es, uns hässlich zu machen, und dafür steht die Fraktion der CDU nicht
zur Verfügung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Herr Elschner, bevor ich etwas Grundsätzliches zum Antrag sage, lassen Sie mich ein paar
empirische Daten erheben. Wer von Ihnen wohnt
in Leipzig zur Miete? - Ich vermute, es sind mehr
als 80 Prozent der Stadträte, die Mieter in dieser
Stadt sind. Wenn ich Sie frage, wann Sie das
letzte Mal Ihr Mietverhältnis gewechselt haben,
werden mir von diesen 80 Prozent vermutlich
mehr als die Hälfte sagen: Das liegt länger als fünf
oder zehn Jahre zurück. Wenn ich Sie frage, wie
oft in den letzten zehn Jahren die Miete erhöht
worden ist, werden Sie mir wahrscheinlich sagen:
Gar nicht. - Einzelne Ausnahmen bestätigen da
die Regel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Argumente, die Sie, Herr Elschner, dankenswerterweise im zweiten Teil Ihrer Rede genannt haben,
stellen eigentlich unter Beweis, dass es Ihres Antrags gar nicht bedarf. Über 80 Prozent aller Wohnungen in der Bundesrepublik befinden sich in privatem Eigentum. In den neuen Ländern, in Sachsen, in den großen Städten wie Dresden oder
Chemnitz sind die prozentualen Anteile sicherlich
etwas anders. Hier spielen auch Genossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften
eine große Rolle. Das verstärkt aber noch den Effekt, nämlich dass wir in der Breite Wohnungen
haben, die sich auf einem Mietniveau von 5 bis
6 Euro befinden. In Leipzig sind es 70 Prozent aller Wohnungen. Außerhalb von Leipzig, im ländlichen Raum, ist es noch preisgünstiger. Die übrigen 30 Prozent verteilen sich zur Hälfte auf Wohnungen unter 5 Euro und zur Hälfte auf Wohnungen über 6 Euro.
Herr Elschner, da Sie mich persönlich darauf angesprochen haben: Ja, ich bin auch Präsident des
Landesverbandes Haus & Grund Sachsen; das
S e i t e | 12
gebe ich gern zu und stehe auch gern als solcher
hier oben. Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen wir diesen Antrag einfach
irgendwo in der Schublade verschwinden. Wir haben nicht die Situation, dass wir einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Wir haben
nicht die Situation, dass wir eine Versorgung mit
preiswertem Wohnraum nicht mehr sicherstellen
können. Eine Absenkung der Kappungsgrenze
schafft keine einzige neue zusätzliche Wohnung,
die zudem noch preiswert ist.
Wenn wir preiswerte Wohnungen schaffen wollen,
egal ob in der Sanierung oder im Neubau, lassen
Sie uns über bauliche Standards reden. Gehen
Sie zu Frau Hendricks nach Berlin und fragen Sie
sie, wie ihre Position in den Verhandlungen mit
den Vermietern und Verbänden ist! Fragen Sie
auch mal die Bundespolitik in der Union, was sie
dafür getan hat, dass eben nicht strangulierende
Instrumente im Mietrecht eingeführt werden!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne: Wir werden den Antrag mehrheitlich
ablehnen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Gäste und Zuschauer am Livestream! Wir als Fraktion DIE LINKE unterstützen den Antrag der Grünen und werden ihm auch
mehrheitlich zustimmen. Auch wir sehen die Notwendigkeit, die Kappungsgrenze auf 15 Prozent
zu reduzieren. Es ist unserer Meinung nach notwendig, endlich mit den im Wohnungspolitischen
Konzept verankerten Maßnahmen zur Begrenzung der Mietsteigerungen anzufangen. Da ist die
Kappungsgrenze ein Modul.
Jetzt sind die Mieten in Leipzig noch vergleichsweise niedrig. Das wurde von Frau Dr. Heymann
ja ausführlich dargestellt. Wir sagen: Ja, aber
auch die Löhne sind niedrig. Das Entscheidende
für uns ist das Verhältnis von Einkommen und monatlichen Mietausgaben. Dass dieses Verhältnis
sich jedes Jahr extrem verschlechtert, haben diverse Erhebungen, auch durch die Stadtverwaltung, ergeben. So ist im Verwaltungsstandpunkt
zu lesen, dass der neu entwickelte Wohnungsmarktindex für Leipzig schon im Jahr 2015 einen
sich anspannenden Wohnungsmarkt ausweist.
Jetzt haben wir bekanntlich das Jahr 2017, und
der Prozess hat sich in den letzten zwei Jahren
weiter fortgesetzt. Unserer Erfahrung nach hat
sich der Wohnungsmarkt in den letzten zwei Jahren nicht entspannt; im Gegenteil: Er ist noch angespannter geworden.
Noch eines zu Frau Dr. Heymann. Es wird kein
Vermieter gezwungen, die Miete zu erhöhen, nur
weil wir jetzt die Absenkung der Kappungsgrenze
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
oder vielleicht irgendwann auch den qualifizierten
Mietspiegel einführen. Das ist kein Instrument,
das irgendeinen Vermieter zwingt, etwas zu tun.
Es geht einzig und allein darum, die eh schon
stattfindenden Erhöhungen zu begrenzen. Ja,
Herr Hobusch, noch geht es um Einzelfälle, noch
ist das nicht die große Masse. Mit der Einführung
dieses Instruments wollen wir dafür sorgen, dass
auch künftig die große Masse der Mieten nicht
exorbitant steigt. Lassen Sie uns jetzt Maßnahmen ergreifen und nicht erst in ein paar Jahren!
Dann könnte es zu spät sein. Dann könnte das
Kind in den Brunnen gefallen sein.
Wir danken der Fraktion der Grünen ausdrücklich,
dass sie unseren Antrag übernimmt, und bitten
um Ihre Zustimmung zum so geänderten Antrag. Danke schön.
S e i t e | 13
würde das für viele bedeuten: Entweder ich ziehe
aus, oder ich muss überlegen, auf was ich noch
verzichten kann.
Schon jetzt werden wir mit Blick auf die Mieten in
München, Frankfurt und Hamburg gefragt: Was
gedenkt ihr dagegen zu tun, dass die Mieten in
Leipzig auf einem bezahlbaren Level bleiben?
Eine Antwort wird sein: Wir beauftragen den Oberbürgermeister, an den Freistaat Sachsen heranzutreten und darum zu bitten, für die Stadt Leipzig
die Kappungsgrenze künftig absenken zu können. Das ist das Wenigste, was wir machen können. Deswegen bin ich dafür, dass wir dem Oberbürgermeister heute diesen Auftrag erteilen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner noch
einmal.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Wen wundert’s? Ich stoße
ins gleiche Horn. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Wir reden
hier über den Antrag zur Absenkung der Kappungsgrenze. Ich möchte noch einige Details ergänzen, die man sich aus meiner Sicht schon
noch zu Gemüte führen sollte.
Vor wenigen Tagen ist der Grundstücksmarktbericht intern veröffentlicht worden. Aus diesem geht
hervor, dass trotz sinkender Fallzahlen bei Verkäufen von Mehrfamilienhäusern die Preise für
Mehrfamilienhäuser exorbitant gestiegen sind.
Momentan gibt es in Leipzig noch keine Immobilienblase. Das heißt: Die Erwartungen, die in
diese Verkäufe gesetzt werden, werden sich in
Zukunft in den Mietpreisen widerspiegeln. Das
werden die Mieter ausbaden müssen. Gleichzeitig
können wir feststellen, dass die Einwohnerzahlen
weiterhin erheblich steigen. Wer momentan eine
Wohnung sucht, wird feststellen, dass er sich,
wenn sein finanzielles Budget begrenzt ist, bei
Wohnungsbesichtigungen in lange Schlangen
einreihen und teilweise sehr lange suchen muss,
bis er etwas Adäquates findet. - So weit der Status
quo.
Ich möchte hier auch noch einmal daran erinnern,
dass nach einer Berechnung der Stadt Leipzig aktuell davon auszugehen ist, dass künftig 45 Prozent der Menschen, die hier in Leipzig leben, Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben werden. 45 Prozent!
Das Wohnungspolitische Konzept kann jeder
nachlesen. Darin ist festgehalten, dass die Gesamtmietbelastung trotz der im bundesweiten
Vergleich eher moderaten Mieten in Leipzig jetzt
schon bei 32 Prozent liegt. Wenn man nur ein wenig an dieser Schraube dreht, Herr Hobusch,
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Hobusch und Frau Heymann, ich habe Ihre Reden so verstanden, dass Sie die Einführung einer
abgesenkten Kappungsgrenze ganz grundsätzlich ablehnen und gar nicht daran denken, sie irgendwann einmal zuzulassen. Ich bin, ehrlich gesagt, immer wieder erstaunt, wie CDU und FDP
auf kommunaler oder Länderebene argumentieren. 1983 hat eine CDU/FDP-Koalition erstmalig
die Einführung einer Kappungsgrenze von 30 Prozent bei Mieterhöhungen beschlossen und diese
auch im BGB verankert. Die damalige Vorlage war
noch von der SPD/FDP-Koalition erarbeitet worden; sie musste nach dem Regierungswechsel
nur aus der Schublade geholt werden. SPD und
Grüne haben 2001 im Rahmen einer weiteren
Mietrechtsreform die Kappungsgrenze von 30 auf
20 Prozent abgesenkt. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Kappungsgrenze irgendwann im
BGB gestrichen wurde. Im Gegenteil: Es war eine
CDU/FDP-Koalition, die 2013 den Ländern die
Möglichkeit eingeräumt hat, die Kappungsgrenze
in bestimmten Gebieten von 20 auf 15 Prozent zu
senken. - Das kann ich mir denken, so wie Sie hier
argumentieren. Aber ich möchte auch den Zuschauern am Livestream und den Gästen auf der
Tribüne ein Stück weit die Absurdität dieser Debatte deutlich machen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrte Damen und
Herren! Eigentlich wollte ich dazu nichts sagen,
aber Herr Elschner hat mir jetzt eine Steilvorlage
geliefert. - Die Kappungsgrenze ist von 30 Prozent ausgehend immer weiter abgesenkt worden.
Warum wollen Sie sie nicht gleich auf 1 Prozent
senken? Dann macht überhaupt kein Vermieter
mehr irgendetwas. Dann wird gar nicht mehr saniert. Dann haben wir bald wieder DDR-
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Verhältnisse, und die Häuser werden verfallen.
Wenn es nach Ihnen geht, haben wir bald wieder
den Sozialismus. Nur zu! Machen Sie das! Wir jedenfalls lehnen diesen Antrag ab.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Lieber Herr Elschner, Ihnen
ist sicherlich bekannt, dass, wenn Parteien in Parlamenten Koalitionen schließen, sie nicht immer
alle ihre Forderungen und Überlegungen durchsetzen können. Manchmal büßt man auch heftig
dafür, wie man Koalitionsverträge abgeschlossen
hat. Das ist nicht nur der FDP so gegangen; das
ist auch den Grünen bei der einen oder anderen
Landtagswahl so gegangen. Es wäre besser gewesen, sich bei dem einen oder anderen Punkt
anders zu entscheiden. - Das zu dem, was Sie gerade zum allgemeinpolitischen Bereich gesagt haben.
Fachlich-sachlich kann ich bei allen Problemen
von Kappungsgrenzen schon nachvollziehen,
dass man damals bei der Festlegung auf 30 Prozent gesagt hat: Okay, irgendwo muss die Grenze
gezogen werden, um Auswüchsen vorzubeugen.
30 Prozent sind ziemlich heftig, ja. Sie aber wollen
sie jetzt auf die Hälfte, nämlich auf 15 Prozent, absenken. Wir haben das übrigens damals nicht gemacht, aber die Möglichkeit dazu eingeräumt.
Über das Thema Koalitionsverträge haben wir
eben schon gesprochen. Ich bin mir sicher, dass
die FDP, wenn sie in der letzten Koalition mit der
CDU auf Bundesebene da nicht mitgemacht hätte
und etwas härter aufgetreten wäre, nicht aus dem
Bundestag geflogen, sondern dringeblieben wäre.
Also führen Sie solche Dinge hier nicht an. Sie
wissen genau, wie das politische Geschäft funktioniert. Das brauchen Sie uns hier nicht erläutern.
Eines ist doch klar: Auswüchse verhindern ist das
eine; eine sinnvolle Entwicklung auf dem Wohnungsmietmarkt zu verhindern, ist das andere. Ich
kann es ja hier erzählen: Ich muss gegenüber
meinem Finanzamt argumentieren und mich dafür
rechtfertigen, warum ich die Miete nicht erhöhe.
So weit ist es inzwischen gekommen. Ich würde
die Miete gern erhöhen, kann sie aber nicht erhöhen und muss mich dafür beim Finanzamt noch
rechtfertigen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin schon etwas überrascht
über die Debatte. Auch bei Ihnen, Herr Keller,
hatte ich den Eindruck, dass Sie sich mit dem
Thema Kappungsgrenze nicht wirklich beschäftigt
haben. Eine Kappungsgrenze verhindert weder
S e i t e | 14
Neubau noch Modernisierung. Wenn ein Vermieter modernisiert, kann er bis zu 11 Prozent der
Kosten auf den Mieter umlegen. Das wird er auch
weiterhin tun.
Hier geht es aber um die Frage: Wie gehen wir mit
Bestandsmieten um? - Entschuldigen Sie bitte
diese fachliche Unkorrektheit, Herr Haas. Ich
muss dringend bei Ihnen in die Lehre gehen. Sie
haben ein außergewöhnliches Wissen. - Es wird
nichts verhindert, was den Wohnbestand aufwertet; auf gar keinen Fall. Angesichts der derzeitigen
Zinslage am Kapitalmarkt wird keine einzige Investition verhindert und selbst wenn, dann nur
dadurch, dass die Kaufpreise für Grundstücke
und Häuser in dieser Stadt hoch sind. - Sie können den Kopf schütteln, wie Sie wollen. Das schadet nichts, aber das hilft in der Debatte nicht weiter.
Kappungsgrenzen sind ein probates Mittel, um
soziale Selektion durch Vermieter zu verhindern.
Was tun Vermieter denn? Sie schmeißen unliebsame Problemmieter raus. Das können Menschen sein, die nicht in ihren Bestand passen, weil
sie Hartz IV bekommen. Das können Menschen
mit sonstigen Problemen sein. Ein Vermieter ist
frei darin, wen er einmietet. Gerade um solche
Fälle nicht permanent in städtische Obhut geben
zu müssen, ist die Absenkung der Kappungsgrenze absolut sinnvoll.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Damit nicht falsche Zahlen im Raum stehen bleiben: In der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts
ist festgehalten, dass gegenwärtig 22 Prozent einkommensschwache Haushalte zu verzeichnen
sind. Daher bitte ich noch einmal, hier im Saal
nicht diesen Ton walten zu lassen und damit Angst
zu erzeugen bezüglich Mieterhöhungen bis zum
geht nicht mehr. Ich wünsche mir, dass wir hier
wieder in der Art und Weise miteinander umgehen, wie wir sie einstmals aufgebaut hatten, nämlich kooperativ zusammenzuarbeiten. Durch kooperatives Agieren begünstigen wir auch die sozialen Aktivitäten der Vermieter. Die sollte man nicht
riskieren, indem man solche Beschlüsse fasst.
Ich hatte es vorhin schon einmal gesagt: In den
letzten vier Jahren gab es eine Erhöhung um
6 Prozent. Das jetzt zu beschließen, wird kaum
Auswirkungen haben. Deswegen würden wir damit auch kein Signal setzen. Wenn sich die Situation am Markt anders entwickelt, liegt es ohnehin
in der Verantwortung der Verwaltung, sich damit
zu befassen, die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und sie dementsprechend umzusetzen.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können
jetzt zur Abstimmung kommen. Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen macht sich den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu eigen.
Demzufolge wird er als dritter Beschlusspunkt
zum Bestandteil des Antrags. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmgerät zur Hand zu nehmen und jetzt Ihre
Stimme abzugeben. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen.
So beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 13.14 auf:
13.14 Aufbau eines Handwerker-Pools für
kommunale Schulen und Kitas (VI-A03791-NF-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
13.14.1 dazu VSP (VI-A-03791-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Offensichtlich ist es ebenfalls ein Reizthema, welches
die Fraktion mit diesem Antrag aufgemacht hat.
Wahrscheinlich ist es gut, dass jetzt ein Mitglied
der Leipziger Handwerkskammer dazu spricht.
Schauen wir uns zunächst die Fakten an! Ich
glaube, keiner im Raum wird bestreiten: Unsere
Schulen werden immer aufwendiger gebaut und
enthalten immer mehr technische Ausstattung.
Durch hohe Schülerzahlen, damit einhergehende
übervolle Klassen und das fast vollständige Ausreizen der Maximalstärke von Schulen schnellen
Verschleiß und Abnutzung in die Höhe. Es bedarf
mehr Reparaturen. Weil schon der Ausfall eines
Raums in manchen Schulen zu unlösbaren Einschränkungen führt, bedarf es schnellerer Einsätze. Durch Doppelbelegung der meisten Räume
durch Hort, Sport, GTA verstärkt sich dieser Effekt
noch. Die überlange Liste von Bürgereinwendungen aus der Leipziger Elternschaft, die bei der
Haushaltsdiskussion zwar eher deplatziert war,
zeigt das Manko klar und schonungslos auf.
Was setzen wir dagegen? Normal wäre es, zu sagen: Die Werterhaltung von Schulen im Zusammenspiel mit den Schulleitungen und Hausmeistern sorgt dafür, dass keine große Einschränkungen entstehen. Aber offenbar klappt das überhaupt nicht. Warum?
Haben die Werterhalter zu wenig Geld? Eher
nein. Unser Finanzbürgermeister betont immer
wieder gern: Am Geld liegen die Bauprobleme unserer Schulen nicht.
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Trauen sich die Schulleitungen nicht, Entscheidungen zu treffen, oder sind sie nicht hartnäckig
genug gegenüber der Verwaltung? Schon möglich. Aber auf die Schulleitungen des Freistaates
haben wir nur beschränkt Einfluss.
Auf welcher Grundlage statten wir die Hausmeister unserer Schulen aus? Mit einer Stellen- bzw.
Tätigkeitsbeschreibung, die so klingt, als wäre sie
geschrieben, als Schülerinnen und Schüler noch
mit dem Griffel auf Schiefertafeln geschrieben haben. Sie entspricht ganz und gar nicht den Anforderungen von heute. Haben wir überhaupt einen
Plan für digitale Schule und die Aufgaben, die daraus entstehen? Wo bleibt das Medienentwicklungskonzept? Wie sollen die Bedarfe für die Wartung digitaler Medien gedeckt werden? Befindet
sich die Tätigkeit des Hausmeisters nicht heute
bereits im Wandel: von der guten Seele zum Gebäudetechniker oder zum Allroundhandwerker?
Was ist unsere Aufgabe als Stadtrat? Wir benennen einen Missstand, und wir legen einen Lösungsansatz nahe. Ein Handwerkerpool könnte
hier Abhilfe schaffen. Möglich wäre es, entweder
einen stadtweiten Handwerkerpool über Rahmenzeitverträge zu bilden und/oder eine Schulhandwerkerabteilung für Notreparaturen in der Stadtverwaltung aufzubauen mit dem Ziel, im Zusammenspiel mit den Werterhaltern schnell und unbürokratisch Hilfe zu organisieren und Schäden zeitnah zu beseitigen. Die aufgezeigten Möglichkeiten wären mindestens haushaltsneutral, weil wir
diese Leistungen nicht mehr einzeln einkaufen
müssten.
Der Schritt zum Aufbau einer Handwerkerabteilung für - ich betone - Notreparaturen erscheint
auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Teilnahme an Ausschreibungen für solche Arbeiten
immer geringer wird und sich kaum noch Betriebe
aus Leipzig direkt daran beteiligen, dringend geboten, um Ausfallzeiten an unseren Schulen und
Bildungseinrichtungen zukünftig zu vermeiden.
Ein Bericht des Kammerpräsidenten in der LVZ
von letzter Woche bestätigt mich in meinen Worten. - Das zu Punkt 1 unseres Antrags.
Zu Punkt 2. Die Verwaltung prüft, ob die vorhandenen Rahmenverträge für immer modernere
Schulen und die damit verbundenen Anforderungen noch passend sind. Hier soll neben der Qualität und den eingesetzten Finanzmitteln besonderes Augenmerk auf die Einsatzschnelligkeit gelegt
werden, um auch bei technischen Anlagen Ausfallzeiten zu vermeiden.
Zu Punkt 3. Die Stadtverwaltung passt die Tätigkeitsbeschreibung unserer Schulhausmeister umgehend an. Die uns vorliegende Beschreibung ist
in die Jahre gekommen und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Es muss möglich
sein, in Schulen kleine Reparaturen, kleine
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Schönheitsarbeiten sowie kleine Wartungsarbeiten unkompliziert, rechtskonform und in der Versicherung der Stadt abgebildet durch Hausmeister
selbst ausführen zu lassen. Das Gleiche muss für
Arbeiten auf dem Grundstück gelten.
Zu Punkt 4. Von der Bildung eines Hausmeisterpools versprechen wir uns eine bessere Gesamtorganisation und eine kontinuierliche Auslastung
sowie eine Vermeidung von Leerlaufzeiten, einen
berufsspezifischeren Einsatz unserer Hausmeister - sie sind alle Handwerker -, eine zentrale Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, eine vereinfachte Umsetzung im Falle von Krankheitsund Urlaubsvertretungen sowie eine bessere
Kontrollmöglichkeit durch die Vorgesetzten. Besonders die leichtere Umsetzung bestimmter Aufgaben im Team wie Möbeltransporte, Arbeiten mit
Leitern in der Höhe, Grünarbeiten, Baumschnittarbeiten mit entsprechender Technik sowie besserer Informations- und Erfahrungsaustausch
zwischen den Hausmeistern machen diese Organisationsform durchaus sinnvoll. Einsparmöglichkeiten sehen wir auch durch die gemeinsame Nutzung von Technik und Transportmitteln.
Wenn wir ehrlich betrachten, wie schwierig es geworden ist, Geld in Leipzig zielgerichtet in Bau
umzusetzen, und wie gut die Auslastung der Baubetriebe aktuell ist, sei die Frage erlaubt, welche
Möglichkeiten die Stadt noch hat, außer auf einen
Handwerkerpool auszuweichen. Wir sollten diese
Möglichkeiten prüfen. Unsere Kammern haben
mir einen Brief geschrieben und darin auch auf einige Missstände hingewiesen. Die sollten wir klären können. Wir sind es den Kindern und ihren Eltern sowie allen Beteiligten schuldig, bei der Sanierung und Instandhaltung von Schulen besser
zu werden, und wir sind den Steuerzahlern verpflichtet, das mit einem möglichst sparsamen Einsatz von Mitteln zu tun.
Am Ende sei mir als Bäckermeister noch eine persönliche Bemerkung erlaubt. Auch Konditorei und
Bäckerei sind zulassungspflichtige Handwerke.
Niemand kommt heute noch auf die Idee, Kuchenbasare an Schulen zu verbieten. Es gab einen
großen Aufschrei, als dieser Versuch mal gestartet wurde. Ich habe große Zweifel, ob das, was da
direkt im Mund landet, nicht größere Schäden anrichtet als ein Hausmeister, der eine Wand
streicht. Ich persönlich würde Kuchenbasare eher
verbieten, insbesondere im Sommerhalbjahr; das
sagt mir mein Verstand. Mein Gefühl sagt mir jedoch: Sie machen ein Gutteil von sozialer Schule
aus und machen Abifeste und Spendenprojekte
erst möglich. Von uns Lebensmittelhandwerkern
wird eine gewisse Gelassenheit gewünscht, und
wir sind das auch bei diesem Thema. Bauhandwerker sollten dieselbe Gelassenheit an den Tag
legen.
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Aus gutem Grund und mit den Stimmen der CDU
haben wir im Haushalt die Verstärkung der Bauhöfe in den Ortsteilen durchgesetzt, auch das eine
Großzügigkeit. Ich möchte nur darauf verweisen:
Auch diese Arbeit in den Ortsteilen könnten theoretisch Handwerksfirmen erledigen. Also: Lassen
Sie uns mit der gleichen Großzügigkeit prüfen,
was bei Hausmeistern möglich ist! Wir lassen unseren Antrag im Original abstimmen, und zwar
punktweise. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe eine ganze
Reihe von Wortmeldungen. Herr Weickert beginnt.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste!
Herr Geisler, Sie hatten ja betont, dass Sie als
Handwerksmeister und als Mitglied der Handwerkskammer sprechen. Ich finde das insofern interessant, da ja die Kreishandwerkerschaft als
wichtigste Institution der Innungen einen Brief an
alle Kolleginnen und Kollegen geschrieben hat, in
dem sie explizit Ihren Antrag ablehnt. Man muss
daher sagen: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. So lässt sich aus unserer Sicht auch die
gesamte Debatte um diesen Antrag zusammenfassen. Ich gebe Ihnen an einer Stelle völlig recht,
Herr Kollege: Es gibt keinen Zweifel in diesem
Hause, dass Reparaturen an Schulen und Kitas
zügiger und effizienter erfolgen müssen. Wir müssen uns allerdings die Frage stellen, wie wir als
Schulträger dies gewährleisten können.
Bei der Betrachtung der Mittel und Methoden ist
meine Fraktion zu einem anderen Ergebnis als die
SPD gekommen. Für uns ist nämlich von großer
Bedeutung, das Handwerk nicht zu gängeln oder
durch eine städtische Abteilung zu schwächen.
Hier sehe ich bereits eine grundsätzliche Fehleinschätzung in Ihrem sozialdemokratischen Antrag.
Als politischer Handwerksmeister sage ich Ihnen:
Wenn wir mehr Verwaltung schaffen, werden wir
Reparaturen nicht beschleunigen, sondern sie eher verlangsamen. Daran kann keiner von uns Interesse haben. Sie haben zu Recht auf unsere
Verpflichtung gegenüber dem Steuerzahler hingewiesen. Ich glaube, er hätte am allerwenigsten ein
Interesse daran.
Insofern habe ich auch den Verwaltungsstandpunkt mit großem Interesse gelesen. Dieser sagt
aus, dass bereits jetzt in größerem Maße Rahmenverträge mit Handwerksbetrieben geschlossen sind und dass man sich auch sonst redlich
bemüht, Reparaturen zügig zu veranlassen, auch
wenn ich sagen muss, das Prädikat „er war stets
bemüht“ stellt der Verwaltung nicht gerade das
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
beste Zeugnis aus. Wo wir tatsächlich einen Ansatzpunkt sehen, ist, das Tätigkeitsfeld der Schulhausmeister auf den Prüfstand zu stellen.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist für
mich ein Anlass, ein Plädoyer für das Prinzip der
eigenverantwortlichen Schule zu halten. Insofern
hat dieser SPD-Antrag ein Stück weit auch sein
Gutes. Es ist doch für niemanden nachvollziehbar,
warum die Schulen nicht in eigener Regie Reparaturen beauftragen und dann die Rechnungen
dafür einreichen können. Unabhängig von den
derzeitigen Rahmenbedingungen in Sachsen, die
das leider nicht zulassen, bin ich der Meinung,
dass wir beim Thema „Bau und Sanierung von
Schulen und Kitas“ schlicht und ergreifend flexiblere Wege beschreiten müssen.
Ich sage es noch einmal: Wir alle wollen weniger
Bürokratie und schnellere Reparaturen an Schulen und Kitas. Auch wenn dieser Antrag aus unserer Sicht nicht den richtigen Weg aufzeigt, so hat
er doch zumindest den Anstoß gegeben - das ist
ein Lob -, dass wir über sinnvolle Lösungen nachdenken. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte
Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Gäste! Die Diskussion über das Problem
mit den Hausmeistern lässt sich im ALLRIS und
im e-RIS bis 2008 zurückverfolgen, aber mit Sicherheit wurde auch vorher schon über die Hausmeister gesprochen und gestritten. Wir sollten
dieses Problem endlich an der Wurzel packen und
über eine deutliche Verbesserung unserer kommunalen Hausmeistersituation nachdenken und
debattieren mit dem Ziel, sie zu erreichen. Das
scheint mir die Ebene zu sein, auf der wir uns bewegen sollten. Da muss ich, auch wenn mir das
nicht leicht fällt, Herrn Weickert recht geben.
Eine gute und zuverlässige Zusammenarbeit mit
den lokalen und regionalen Handwerksfirmen
braucht keinen Handwerkerpool. Jeder, der in
Leipzig letzter Zeit gebaut hat, weiß: Das ist im
Moment nicht so einfach. Aber wer seine Handwerkerinnen und Handwerker angemessen entlohnt und vor allen Dingen auch zeitnah bezahlt,
hat überhaupt kein Problem. Er braucht keinen
Handwerkerpool, sondern eine gute Telefonliste.
Leider hören wir immer wieder, dass die Stadt gerade das versäumt, dass sie Firmen zu lange auf
ihr Geld warten lässt. Wir sollten an dieser Stelle
ansetzen und prüfen, woran das liegt und wie wir
diese Situation verbessern können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
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Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren! Ich teile die Kritik der
SPD und anderer Fraktionen an der Situation, die
wir an unseren Schulen haben. Insofern kann ich
verstehen, dass man der Auffassung ist: Es muss
etwas passieren, damit sich die Situation vor Ort
ändert. - Die Frage ist aber, ob ein Handwerkerpool, was auch immer das sein soll, dafür die richtige Lösung ist. Selbst in der Begründung des Antrags der SPD wird deutlich, dass es nur zwei Varianten gibt: Die eine Variante ist, Rahmenverträge zu schließen - das hat die Stadt bereits getan -; die andere Variante ist, das Personal selbst
zu beschäftigen, um es an die Schulen zu schicken. Wenn man Letzteres tun würde, läge allerdings der administrative Aufwand bei einem Amt
dieser Stadt, von dem diese Leistungen bereitgestellt werden müssten. Es müsste quasi als Clearingstelle fungieren. Ob dies ein Amt dieser Stadt
angesichts der Vielzahl von Schulen, Kitas und
Bildungseinrichtungen besser kann als der freie
Markt, halte ich für sehr optimistisch betrachtet.
Das grundsätzliche Problem, das wir haben, ist:
Der Wohnungsmarkt boomt. Es gibt viele Ausschreibungen von Kommunen, an denen sich
auch die Unternehmen der Stadt Leipzig beteiligen. Es sind auch viele einfache Handwerkerleistungen nachgefragt. Bei denen muss der Handwerksmeister eben kein großes Leistungsverzeichnis auspreisen und abwarten, ob er dafür
den Zuschlag bekommt. Es hat sich doch im
Markt etwas verändert.
Es ist hier auch kritisiert worden, viele Handwerksbetriebe würden sich gar nicht mehr an den
Ausschreibungen beteiligen. Das kann ich auch
nachvollziehen. Das ist ihnen zu aufwendig. Es
gibt inzwischen lukrativere Aufträge auf dem
Markt. Das war einmal anders: Früher hat man
sich um Ausschreibungen der öffentlichen Hand,
der Kommune, gerissen. Das ist jetzt nicht mehr
so, auch weil die Auslastung bei den Handwerksbetrieben sehr hoch ist und weil sie selbst auf dem
Markt kein Personal, keinen Nachwuchs, keine
Auszubildenden mehr finden. Ich frage mich, wo
wir denn diejenigen hernehmen, die wir in diesen
Handwerkerpool der Stadt Leipzig einstellen wollen, wenn inzwischen selbst bei den Handwerksbetrieben Personalmangel herrscht. Wollen wir
dann auf dem Personalmarkt unserer Stadt in
Konkurrenz zu den Handwerksbetrieben gehen?
Herr Weickert hat gesagt: Wir brauchen sinnvolle
Lösungen. - Eine sinnvolle Lösung, um die Geschwindigkeit zu erhöhen, könnte zum Beispiel
sein, zu unterscheiden zwischen der Bindung von
Handwerkerleistungen durch Rahmenverträge die gibt es ja bereits vonseiten der Stadt - und
dem Abruf dieser Rahmenverträge. Das findet ja
in großen Unternehmen tagtäglich statt. Man bindet vonseiten der Konzernzentrale Leistungen,
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
aber nicht jeder Abruf muss letztendlich von der
Zentrale entschieden werden, sondern kann auch
dezentral erfolgen. Dazu müsste man aber - das
wäre sicherlich innerhalb der Stadtverwaltung zu
diskutieren - den einzelnen Schulen bzw. einem
von ihr zu bestimmenden Verantwortlichen die
Kompetenz einräumen, bis zu welchem Betrag im
Einzelfall oder bis zu welchem Betrag pro Jahr im
Rahmen eines bestimmten Budgets er Handwerkerleistungen vor Ort auf Basis der von der Stadt
zentral verhandelten Rahmenverträge abrufen
kann. Das wäre eine Möglichkeit, die Geschwindigkeit zu erhöhen, immer unter der Voraussetzung, dass man das Budget vonseiten der Stadt
herunterbricht auf einzelne Schulen und dass
man Kompetenzen vor Ort verteilt.
Einen zentralen Handwerkerpool einzurichten,
führt in der Situation nicht weiter. Ob wir tatsächlich mit den Handwerksfirmen in Konkurrenz auf
dem Arbeitsmarkt treten und Handwerksmeister
bei der Stadt Leipzig einstellen sollten, nur um
diese Leistungen dann selbst ausführen zu können, das wage ich zu bezweifeln. Ich bitte Sie daher im Namen meiner Fraktion, den Antrag der
SPD abzulehnen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Die Fraktion DIE LINKE bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung zum Antrag „Aufbau eines Handwerkerpools
für kommunale Schulen und Kitas“ trotz einer
zweiten Neufassung der SPD-Fraktion.
Es ist nicht hinnehmbar, dass dringende Notreparaturen in Schulen und städtischen Kindereinrichtungen wegen mangelnder Kommunikation nicht
kurzfristig durchgeführt werden. Aber Kommunikationsprobleme begründen nicht die Schaffung
neuer kostenintensiver Strukturen in der Stadtverwaltung. Ein solcher städtischer Handwerkerpool
benötigt neben Personal ebenso einen Bestand
an Werkzeugen und Maschinen sowie eine Bevorratung von vielfältigen Materialien und Bauteilen.
Im städtischen Bauvergabegremium stellen die
Fraktionen CDU, LINKE, SPD und Bündnis 90/Die
Grünen je ein stimmberechtigtes Mitglied. Die
Handwerkskammer wie auch die Industrie- und
Handelskammer haben Beobachterstatus. Daher
dürfte den beteiligten Fraktionen und den Kammern bekannt sein, dass sowohl durch das Verkehrs- und Tiefbauamt als auch durch das Amt für
Gebäudemanagement seit Jahren für verschiedene Gewerke und Leistungen Rahmenzeitverträge immer mit mehreren Firmen abgeschlossen
werden.
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Für Notreparaturen ist ein Einsatzbeginn von „innerhalb von zwei Stunden“ festgelegt. Neben spezialisierten Fachleuten, die diese Arbeiten sachund qualitätsgerecht ausführen, verfügen diese
Fachfirmen bei Abruf ebenso ausreichend über
die entsprechenden Materialien und Bauteile sowie über die notwendigen Werkzeuge und Maschinen. Selbst die aufwendigeren Reparaturen
müssen innerhalb von zehn Werktagen abgeschlossen sein. Diese ersetzen aber nicht die notwendigen und planmäßig durchzuführenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Pflegearbeiten. Da jeweils mehrere Fachfirmen für das gleiche Gewerk und mitunter nach
Einzugsgebieten aufgeteilt Rahmenzeitverträge
erhalten, partizipieren durch Rotation zahlreiche
Leipziger Firmen. Bedingt durch die kurzen Eingriffszeiten müssen diese schnell verfügbar sein.
Das ehemalige Hochbauamt wurde bereits vor
Jahren nicht nur namensmäßig in Amt für Gebäudemanagement umbenannt; auch aufgabenmäßig ist es nicht mehr nur für die Organisation der
Planung, den Neubau und die Sanierung der
Kommunalbauten, sondern auch für deren bauliche Unterhaltung zuständig.
Nun könnte man mit Wohnungsunternehmen wie
der LWB oder Wohnungsgenossenschaften argumentieren. Diese haben jedoch zum einen einen
viel größeren Gebäudebestand; zum anderen benötigen sie einen Servicedienst rund um die Uhr
an allen Kalendertagen, da die überwiegende
Zahl von Mietwohnungen nur über eine Toilette oder ein Bad verfügt und ohne Ausfall mit Wärme
und Warmwasser versorgt werden müssen. Trotzdem müssen auch diese Handwerkerkapazitäten
ausgelastet werden. Dies gelingt, indem sie unter
anderem einzelne Wohnungen zur Wiedervermietung herrichten.
Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zum
Schreiben der Kreishandwerkerschaft. Leider
wurde im Ergebnis einer neoliberalen EU-Politik
die Erlaubnispflicht für verschiedene Handwerksberufe aufgeweicht. Glücklicherweise konnte dies
für zahlreiche sensible Handwerksberufe wie das
Elektro- oder das Installateurhandwerk verhindert
werden. In diesen Gewerken ist eben nicht nur
eine mehrjährige Berufs-, sondern auch eine
Meisterausbildung sowie die Handwerksrolleneintragung oder die Registrierung als Fachbetrieb bei
der IHK erforderlich.
Einschätzungen wie „Handwerksunternehmen
unserer Stadt bewerben sich kaum noch um Reparaturaufträge wegen der vergaberechtlichen
Erfordernisse bei Rahmenzeitverträgen“ können
wir nicht teilen. Es ist einfach nicht richtig, dass
Rahmenzeitverträge weniger handwerkerfreundlich sind, weil bei ihnen nicht die Frage der Auskömmlichkeit der Preise gestellt wird und immer
der preisgünstigste Anbieter den Zuschlag erhält.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Ich habe es an dieser Stelle schon öfter gesagt
und wiederhole es noch einmal: Den Zuschlag erhält immer der wirtschaftlichste Bieter, da erst
nach der Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Gesamtpreis des Angebots der
Firma errechnet und dann entschieden wird. Es
gibt eine Besonderheit: Im Unterschied zu Brötchen sind Gebäude nun einmal immobil. Sie können nicht in die Handwerksbetriebe gebracht werden; der Handwerker muss sich schon dorthin begeben.
Nur bedingt greift das Argument, dass für kleinere
Firmen städtische Reparaturaufträge von wirtschaftlicher Bedeutung sind, weil diese wegen ihrer Betriebsgröße wenig oder gar nicht vom Bauboom profitieren und für kommunale Bauvorhaben entsprechend der städtischen Vergabeordnung bewusst das Fachlos vorgeschrieben ist.
Dadurch müssen sie sich nicht als NAN, als Nachunternehmer, verdingen und gehen einem möglichen Haftungsrisiko einer Bietergemeinschaft aus
dem Wege.
Defizite bei der Vergabe und der Ausführung der
Leistungen von Rahmenzeitverträgen sind uns
nicht bekannt. Sollte dies der Fall sein, muss konkret darauf hingewiesen oder darüber informiert
werden. Möglicherweise kann beim AGM auch
eine Art Dispatcherzentrale eingerichtet werden,
die arbeitstäglich sofort reagiert, wie es beim Verkehrs- und Tiefbauamt offensichtlich möglich ist.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, achten
Sie bitte auf die Zeit.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich komme zum
Schluss. - Außerdem sind in den Rahmenzeitverträgen - das muss nicht verhandelt oder extra ausgeschrieben werden - Einzelpositionen verpreist
und vereinbart worden. Es muss allenfalls Anschlussbeauftragungen geben. Ab einer Summe
von 10.000 Euro muss sowieso eine neue
Vergabe erfolgen.
Fazit und Schlussfolgerung: Funktionieren muss
die Informationskette zwischen den Schulen und
Kitas sowie dem Amt für Gebäudemanagement.
Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich denke, wir
stochern in der gesamten Problematik etwas im
Nebel herum. Ich weiß nicht, wie viele Stadträte
das Wissen haben, das Herr Schlegel hat. Ein
Einsatzbeginn innerhalb von zwei Stunden war
mir jedenfalls neu. Das verändert meine Sichtweise. Eigentlich war ich grundsätzlich dafür und
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konnte mich den Forderungen dieses Antrags anschließen; das habe ich auch in den Ausschüssen
so zum Ausdruck gebracht.
Mir fehlen momentan fundierte Informationen, ob
und, wenn ja, wie häufig diese Notfälle, die hier
geschildert werden, vorkommen. Mir fehlen weiterhin Informationen, wie die bestehenden, aber
offenbar nicht funktionierenden Rahmenzeitverträge gegebenenfalls angepasst werden können.
Mir fehlen auch Informationen darüber, ob es tatsächlich schneller und kostengünstiger wäre,
wenn wir einen solchen Handwerkerpool einrichten würden. Es fehlen mir auch Informationen
dazu, was diese Leute tatsächlich machen würden. In den Ausschüssen wurden immer zwei Argumente genannt: Zum einen sollen sie Leistungen im Elektrohandwerk erbringen, wofür ganz
klar Zulassungen notwendig sind; anders geht es
nicht. Zum anderen sollen sie fürs Rasenmähen
oder Heckenschneiden eingesetzt werden, also
Dinge, die planbar sind. Das passt hier überhaupt
nicht hinein. Ich denke, wir sollten uns noch einmal Gedanken darüber machen, wie wir das konkretisieren. Deswegen werde ich mich heute bei
diesem Antrag enthalten. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler noch einmal.
Stadtrat Geisler (SPD): Ehe wir zur Abstimmung
kommen, erlaube ich mir noch einen Hinweis. Wir
reden hier über zwei Dinge: zum einen über
Handwerker an Schulen, zum anderen über
Hausmeister an Schulen. Relativ unstrittig ist: Jeder, der sich mit dem Thema Schule näher beschäftigt hat - ich glaube, mir nimmt jeder hier ab,
dass ich als ehemaliger Elternratsvorsitzender
fast jede Schule von innen kenne -, weiß, dass es
dort an vielen Stellen klemmt und dass der Weg
zum Werterhalt von der Schulleitung bis zum
Hausmeister an vielen Schulen nicht stimmt.
Ich bitte den Rat trotzdem, mir dahingehend beizupflichten und zu folgen, wenigstens die Tätigkeitsbeschreibung der Hausmeister anzupassen.
Ich hätte mir gewünscht, dass die Verwaltung
nach unserer Neufassung von sich aus ihren sehr
ablehnenden und sehr platten Verwaltungsstandpunkt noch einmal anpasst und sinnvoll macht.
Ich möchte das an einem Beispiel begründen. Es
gab aufgrund eines Starkregenereignisses Schäden an der Paul-Robeson-Oberschule, einer Neubauschule, weil die innenliegenden Abflussrohre
auf dem Dach geplatzt waren. Dadurch, dass das
niemand innerhalb von Stunden oder Tagen repariert hat, sind mehrere Räume abgesoffen und
waren über Wochen nicht benutzbar. Das wäre
vermeidbar gewesen, wenn man ähnlich wie bei
Wohnbaugesellschaften eine Notfalltruppe hätte -
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
wir sprachen in den Ausschüssen immer von maximal bis zu zehn Leuten - für die Überbrückung
vom Zeitpunkt des Eintritts des Notfalls bis zum
Auslösen des Einsatzes aufgrund der Rahmenzeitverträge. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Bevor wir zur Abstimmung kommen, will ich noch etwas dazu sagen.
Erstens. Der Beschlusspunkt 5, Herr Geisler, ist
definitiv rechtswidrig; das wissen Sie. Wir können
nicht im Stadtrat beschließen, regionale Auftragsvergaben zu machen. Ich betrachte das daher nur
als einen Appell.
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Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste und
weitere Zuhörende! In der Regel sind Reden von
Fraktionen zu Anträgen, die sie in Form des Verwaltungsstandpunkts abstimmen lassen wollen,
nicht besonders spannend. Ich kann Ihnen auch
keinen Spannungsbogen à la J. K. Rowling anbieten. Aber im Sinne meines Kollegen Michael
Weickert will ich es mal mit einem Zitat versuchen.
Achtung! Zitat:
Zweitens. Die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters haben Sie selbst erkannt.
Um den digitalen Zugang zur Kultur
strukturiert und ressourceneffizient planen und gestalten zu können, hat die
Kulturbehörde Anfang 2014 ihre eCulture Agenda 2020 verfasst.
Die SPD-Fraktion hatte um punktweise Abstimmung gebeten. Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmgerät zur Hand!
Seitdem werden immer mehr eCulture
Projekte - auch international vernetzte
Projekte - initiiert und umgesetzt.
Abstimmung über Punkt 1: Ich bitte jetzt um Ihr
Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Zitatende. - Das ist zugegebenermaßen kein literarischer Klassiker, aber es ist ein Klassiker der
eCulture. Das Zitat stammt aus Hamburg. Man
findet es auf der städtischen Webseite unter dem
Link der ekulturellen Bestrebungen der Hansestadt.
Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen. Abgelehnt.
Abstimmung über Punkt 2: Bitte geben Sie jetzt
Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen. Abgelehnt.
Abstimmung über Punkt 3: Ich bitte um Ihr Votum,
und zwar jetzt. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen,
3 Enthaltungen. Abgelehnt.
Abstimmung über Punkt 4: Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen,
eine Enthaltung. Abgelehnt.
Abstimmung über Punkt 5 verbunden mit dem klaren Hinweis von meiner Seite, dass der Beschluss
rechtswidrig wäre: Bitte stimmen Sie jetzt ab! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen,
eine Enthaltung. Ebenfalls abgelehnt.
Damit sind alle Punkte dieses Antrags abgelehnt.
13.15 Strategie eCulture Leipzig (VI-A-03809)
Einreicher: SPD-Fraktion
13.15.1 dazu VSP (VI-A-03809-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wer wünscht das Wort? - Bitte schön, Frau
Schenk.
Die SPD hat aus meiner Sicht keine umfassend
guten Erfahrungen mit Dingen gemacht, die den
Namen “Agenda“ tragen. Aber erfreulicherweise
haben wir in diesem Fall erkannt, dass sich eine
Agenda „eCulture“ doch lohnen würde, und die
Verwaltung ist uns in diesem Punkt gefolgt.
Ich will Sie einmal einladen, ein bisschen zu träumen - die Sitzung wird ja noch lange dauern -:
Was wäre, wenn es eine App gäbe, mit der man
als Besucher schon vorher, auf dem Weg zum
Museum oder während der Zugreise, ein paar
Highlights einer digitalen Liste hinzufügen
könnte? Was wäre, wenn Museumspädagogik
nicht nur den Streit über mehr Museumspädagoginnen und Museumspädagogen bedeuten
würde, sondern wenn es eine digitale Lernplattform gäbe? Was wäre, wenn das Theater auch
den digitalen Raum für Inszenierungen nutzen
könnte? Was wäre, wenn es eine kluge digitale
Plattform gäbe, in der man ein Lieblingsthema
steuern könnte und damit Sammlungen aus ganz
verschiedenen Museen und von verschiedenen
Trägern zu Gesicht bekommen würde? - Ich
denke, man muss nicht besonders träumerisch
veranlagt sein, um zu sagen: Das wäre einfach fabelhaft.
Kulturelle Einrichtungen kosten viel Geld. Gerade
in den letzten Jahren hat sich - auch hier im Rat gezeigt, dass der Streit über sogenannte notwendige Ausgaben wie Kita, Schule, Verkehr usw. und
deren Nutzen, der nicht nur rein nominell bezifferbar ist, immer mehr zunimmt. Da hieß es: Die
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
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Oper wird doch nur von Touristen besucht. Oder:
Im Schauspielhaus sitzen doch nur Leute aus
Plagwitz. - Die Liste der Vorurteile und Halbwahrheiten ließe sich noch endlos fortsetzen. Gemeinsam haben sie allerdings, dass Kulturangebote
eben nicht von allen genutzt werden. Das kann
eCulture natürlich nicht lösen, aber digitale Angebote können ein weiterer Zugang sein, eine
Chance, Menschen auch da abzuholen, wo sie
stehen. Man kann heutzutage eben einfach auch
im Internet stehen.
auf dem Gebiet der Beteiligungsgesellschaften
halten muss, nicht beachtet. Ich gebe zu, es ist
keine leichte Aufgabe, den Dschungel der Vorschriften für Beteiligungen einer Gemeinde an
Gesellschaften zu durchschauen. Doch angesichts der Anzahl an Gesellschaften und Beteiligungen - wir bekommen jedes Jahr einen sehr
umfangreichen Bericht dazu - kann man schon
eine gewisse Expertise in der Stadtverwaltung erwarten. Aber okay, Fehler passieren auch den
Besten.
Ich würde mich über Ihre Zustimmung zum Antrag
im Sinne des Verwaltungsstandpunkts freuen.
Das gibt uns die Chance, einen Überblick über bereits bestehende Angebote zu erhalten und planvoll deren Erweiterung voranzutreiben. Ein Tipp
zum Abschluss: Um in diesem Fall etwas online
zu ändern, müssen Sie in der analogen Welt Ihre
Hand heben.
Der zweite Grund ist: Nachdem die Schwächen
des Kodexes spätestens Ende 2016 deutlich wurden, wurde von der Stadtverwaltung nicht umgehend gehandelt, um die Grundlage für die Verträge zu überarbeiten und deren Übereinstimmung mit höherrangigem Recht sicherzustellen.
Wo ein Fehler schlummert, ist ein zweiter leider
nicht immer auszuschließen. Hier mussten wir leider feststellen, dass die Verwaltung ihren Aufgaben nicht gerecht geworden ist. Deswegen wurde
dieser Antrag notwendig.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Ich glaube, es reicht analog. Wer
stimmt dem Antrag in der Fassung des Alternativvorschlags zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
13.17 Evaluierung des Leipziger Corporate
Governance Kodex (LCGK) (VI-A03879)
Einreicher: CDU-Fraktion
13.17.1 dazu VSP (VI-A-03879-VSP-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Bitte schön, Herr Oberstadt.
Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Beigeordnete! Liebe Kollegen! Werte
Gäste! Diesen Antrag zur Evaluierung des Leipziger Corporate Governance Kodex hier einzubringen, ist aus verschiedenen Gründen keine freudige Aufgabe. Bevor ich darauf näher eingehe, will
ich Ihnen in aller Kürze darlegen, was der Anlass
für unseren Antrag war.
Nachdem der Leipziger Corporate Governance
Kodex - ich werde ab hier nur noch „Kodex“ sagen - Ende des Jahres 2013 beschlossen wurde,
wurde begonnen, diesen auch in den Gesellschaftsverträgen umzusetzen. - So weit, so gut,
so vorgesehen.
Dabei wurde leider deutlich, dass der Kodex
Passagen enthält, die gegen höherrangiges
Recht verstoßen. Das ist der erste Grund, warum
die Einbringung kein freudiges Ereignis ist. Bei
der Erstellung des Kodexes wurde offensichtlich
höherrangiges Recht, an das sich die Stadt auch
Zumindest hat die Stadtverwaltung nun ebenfalls
erkannt, dass eine Übereinstimmung des Kodexes mit höherrangigem Recht ein erstrebenswertes Ziel ist, wie im Verwaltungsstandpunkt ausgeführt. Die Freude darüber wird jedoch durch einen
seltsamen Zusatz im Verwaltungsstandpunkt getrübt, womit ich zum dritten Grund meiner zurückhaltenden Freude über die Einbringung komme.
Im Verwaltungsstandpunkt wird vorgeschlagen,
vor einer Evaluierung erst einmal alle Anpassungen vorzunehmen und dann abzuwarten. Hier
beißt sich doch die Katze in den Schwanz, wie
man so schön sagt. Auch werden alle Forderungen an eine effiziente Verwaltung ad absurdum
geführt. Der Vorschlag würde dazu führen, dass
man die Gesellschafterverträge an eine möglicherweise rechtswidrige Grundlage anpasst. Danach würde man prüfen, ob die Gesellschafterverträge rechtswidrig sind, und, wenn ja, die Gesellschafterverträge wiederum anpassen. Dass dies
nichts mit Effizienz zu tun hat, ist offensichtlich.
Wir bitten daher unserem Vorschlag zu folgen und
zuerst für die Rechtssicherheit der Grundlagen zu
sorgen, bevor man Chaos im operativen Geschäft
schafft. - Vielen herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oberstadt, nur
so viel zur Klärung: Das ist einfach eine Kapazitätsfrage. Wir müssen die Satzungsanpassungen
sehr schnell vollziehen. Das ist der Hintergrund
des Ganzen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Morlok
bittet um getrennte Abstimmung.
Abstimmung über Beschlusspunkt 1. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
S e i t e | 22
Abstimmung: Eine Enthaltung, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
unter 15 Jahre. Als barrierefrei ausgeschrieben
sind dagegen nur fünf Spielplätze.
Abstimmung über Beschlusspunkt 2 des CDUAntrags. Wer dem zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Alle Kinder, unabhängig von ihren körperlichen
und geistigen Voraussetzungen, sollen einen
Spielplatz nutzen können. Wichtig sind die barrierefreie Erreichbarkeit und die Bespielbarkeit. Die
Erreichbarkeit nutzt nicht nur den Kindern und Jugendlichen, sondern auch Eltern, die Rollstuhl
fahren. Und: Die Wege von Wohnungen bis zu einem barrierefreien Spielplatz müssen kurz sein.
Klar muss auch sein, wo sich solche Spielplätze
befinden.
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Da es am Ergebnis Zweifel gibt, wiederhole ich
die Abstimmung und bitte Sie, Ihr Abstimmgerät
zur Hand zu nehmen.
Abstimmung über Beschlusspunkt 2 des Antrags.
Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen.
Wir schreiten in der Tagesordnung weiter voran.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 13.18 auf:
13.18 Barrierefreie Spielplätze (VI-A-03910NF-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
13.18.1 dazu VSP (VI-A-03910-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Bitte schön, Herr Kujat.
Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste und Interessierte! Wir sollten alle erforderlichen Maßnahmen
treffen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten
genießen können. Wir sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen
können. - Das ist keine linke Propaganda, sondern steht in der UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 7 Satz 1 und in Artikel 30 Satz 5d.
Das sind keine Sonderrechte oder Zugeständnisse, das sind Menschenrechte.
Deutschland hat diese Konvention 2009 ratifiziert,
und wir als Stadt können das Recht auf Teilhabe
befördern. Herr Riedel von der CDU beantragte
ein barrierefreies Rathaus. Wir LINKE beantragen
barrierefreie Spielplätze. Genauer: Wir wollen,
dass in jedem der zehn Stadtbezirke mindestens
ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für
verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder
und Jugendlichen ausgestattet wird. Das betrifft
laut der Zahlen von Ende 2015 exakt 1.520 Kinder
und Jugendliche mit Behinderungen, davon 936
Laut Verwaltungsstandpunkt soll es je Spielplatz
ein barrierefreies Spielgerät geben. Das wäre ein
Fortschritt, aber das ist nicht genug und vor allem
nicht umfassend. Wir wollen mehrere barrierefreie
Elemente neben den bestehenden; denn Beeinträchtigung und Bedürfnis sind nicht gleich Beeinträchtigung und Bedürfnis. Wir brauchen Angebote, also Spielgeräte, für Rollstuhlfahrerinnen
und Rollstuhlfahrer, für Blinde, für Menschen mit
sogenannter geistiger Beeinträchtigung und, und,
und - je nach Bedürfnis. Die Gestaltung dieser
Elemente kann ganz unterschiedlich sein. Das
können schwellenfreie Emporen, farblich gekennzeichnete Klettergerüste, Wippen und Schaukeln
mit zusätzlichen Halterungen, Klangelemente und
auch ein rollstuhlgerechtes Karussell, genannt
Kotzmühle, sein. So was fetzt. So was ist wichtig
für Kinder. So was brauchen wir.
In der Neufassung unseres Antrags haben wir als
Beschlussvorschlag 5 ergänzt:
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel
werden zusätzlich in die Budgets für
Spielplatzneubauten und Instandhaltung
von Spielplätzen zur Verfügung gestellt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine
Stadt, die für alle da ist, und Spielplätze, die für
alle da sind. Ich weiß nicht, wie viele von Ihnen
schon Begegnungen mit Behinderten hatten. Ich
weiß auch nicht, wie viele von Ihnen selbst Behinderungserfahrungen haben. Gebrauchen Sie bitte
Ihren Verstand und befragen Sie Ihr Inneres!
Spielplätze müssen für alle Kinder nutzbar sein,
egal ob mit oder ohne Behinderung. Niemand darf
ausgeschlossen werden. Dieser soziale Aspekt
fußt auf dem Recht auf Teilhabe und hat etwas mit
Vernunft zu tun. Übrigens: Barrierefreiheit nützt allen. Barrierefreie Spielplätze können auch von
Kindern ohne Behinderung genutzt werden. In
diesem Sinne: Inklusion geht uns alle an. Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Gäste! Sehr geehrte Stadträte! Nur ganz kurz. Wir
danken der Fraktion DIE LINKE, dass sie in die
Neufassung ihres Antrags diese Ergänzung aufgenommen hat. Meine Fraktion kann dem nun
sehr guten Antrag jetzt auch folgen, da die Mittel
dafür zum Budget dazukommen sollen und damit
keine bestehenden Spielplatzplanungen gefährdet sind. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Schenk.
Stadträtin Schenk (SPD): Auch nur ganz kurz. Meine Fraktion kann sich dem Antrag mehrheitlich
anschließen. Wir beantragen allerdings getrennte
Abstimmung des Beschlusspunkts 5, da es bei
uns Uneinigkeit gibt, wie das mit der Finanzierung
zu verstehen ist. Es gibt ja auch die Möglichkeit
einer Mehrbedarfsvorlage. Bis jetzt ist nicht ganz
klar, um welche Summe es sich handelt. - Ansonsten finde ich diesen Antrag sehr gut. Sie haben es auch gut zusammengefasst, Herr Kujat,
als Sie sagten: „So was fetzt. So was ist wichtig
für Kinder. So was brauchen wir.“ - Ich finde, das
kann man nur so unterschreiben.
Oberbürgermeister Jung: Ich bin etwas irritiert,
dass wieder ein Antrag ohne Deckungsvorschlag
mal eben so ins Verfahren kommt. Ich kann Ihnen
nur sagen: Wir werden das im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplans machen. Anders
geht es nicht. Wir können nicht unterjährig einfach
mal so 250.000 Euro zusätzlich ausgeben. - Nein,
so geht es nicht. Wir haben ein Budget, und das
werden wir nutzen.
Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Herr Oberbürgermeister, heißt das, dass das jetzt doch zulasten der anderen Spielplätze geht?
Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen
noch nicht sagen. Ich weiß nicht, wie Kollege Rosenthal das umzusetzen gedenkt.
Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Jung, für die Verwaltung ist es auch nie ein Problem, unterjährig mit Vorlagen zu kommen, mit denen wir mehr Mittel für bestimmte Projekte bewilligen sollen. Wenn ich die Steuerschätzung richtig
gelesen habe, haben wir 10 Millionen Euro Mehreinnahmen zu erwarten. - Die Verwaltung verfrühstückt sie dann eben für ihre Projekte. Ich bin mir
sicher, dass Sie, Herr Jung, im Rahmen des Budgets eine Lösung finden werden, das Geld dafür
zuzusetzen.
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Oberbürgermeister Jung: Um es noch einmal
ganz klar auszusprechen: Wir haben nicht 10 Millionen Euro plus erreicht, um die jetzt auszugeben. Wir haben einen beschlossenen Haushalt
2017/2018. Sie, die Sie sich ja auch mit den Finanzen der Stadt beschäftigen, wissen doch am
besten, wie diese 10 Millionen Euro plus zu verstehen sind, wie sie zustande kommen und wie
sie eingesetzt werden. Außerplanmäßige Mehrausgaben werden dem Stadtrat zur Entscheidung
vorgelegt, wenn sie zwingend und unabweisbar
sind. Ich schlage Ihnen doch nicht einfach mal so
vor, mehr Geld für Projekte auszugeben. Das aber
wäre die Beschlusslage, wenn Sie das jetzt beschließen würden. Das hieße nämlich: Legen wir
da mal ein bisschen mehr Geld drauf. - Entschuldigung, wenn ich das jetzt ein bisschen salopp
sage.
Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich will ein bisschen die
Wogen glätten. Wir haben ja heute noch mehr Anträge, die durchaus auch Mehrausgaben nach
sich ziehen.
Oberbürgermeister Jung: Ja, eben. Das macht
mir Sorge.
Stadtrat Zenker (SPD): Dieses Anliegen ist,
glaube ich, aber durchaus im Sinne des Stadtrats.
Nichtsdestotrotz wissen wir eigentlich nicht, was
wir hier entscheiden. Wir wissen nicht, was ein
Gerät mehr kostet. Die Stadtverwaltung hat zugesichert, das Anliegen im Zuge von Umbaumaßnahmen mit zu berücksichtigen und die Mehrkosten zu prüfen. Bei Spielplätzen, die ohnehin modernisiert werden sollen, kann man das machen.
Die Investitionen dafür sind schon im Budget eingeplant. Ich kenne die Mehrkosten für den barrierefreien Umbau eines Spielplatzes nicht. Darüber
muss uns die Stadtverwaltung im Fachausschuss
Umwelt und Ordnung informieren und präzise sagen: So und so hoch sind die Mehrkosten, und
aufgrund dessen kann dieses oder jenes nicht gemacht werden. Erst dann kann man eine Entscheidung treffen. Heute insbesondere den Beschlusspunkt 5 ins Blaue hinein zu entscheiden,
damit tue ich mich schwer; das gebe ich ganz offen zu.
Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur
Abstimmung. Es war getrennte Abstimmung beantragt. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein!
Abstimmung der Beschlusspunkte 1 bis 4. Ich
bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: Ein eindeutiges Votum: 35 JaStimmen, 22 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen.
So beschlossen.
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Abstimmung des Beschlusspunkts 5. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung.
ist, das macht schon einen gewaltigen Unterschied.
Abstimmung: 27 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen,
3 Enthaltungen.
Der HCL war zwei Jahrzehnte lang Ausbildungsstandort für den weiblichen Handballnachwuchs
und hat dort fantastische Arbeit geleistet. Leipzig
ist durch den HCL seit vielen Jahren Bundesstützpunkt Handballnachwuchs weiblich. Hunderte
junge Mädchen und junge Frauen haben dort eine
Heimat und eine sportliche Zukunft. Da der Fokus
jetzt noch stärker als in der Vergangenheit auf
dem eigenen Nachwuchs liegt, hätten sie beste
Chancen, sportliche Erfolge für unsere Stadt zu
feiern. Und eines ist auch klar: Leipzig wäre ohne
den HCL niemals Austragungsort der kommenden
Handball-WM der Frauen, wovon die Stadt im November wieder profitieren wird.
13.19 Finanzieller Zuschuss an die HCL
GmbH (VI-A-04058)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
13.19.1 dazu ÄA (-04058-ÄA-01-NF-01)
Einreicher: Stadträtin Margitta Hollick
Einreicher: Stadträte Jens Lehmann,
Michael Schmidt, Sebastian Walther
13.19.2 dazu ÄA (VI-A-04058-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Wer wünscht das Wort? - Zunächst Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Liebe
Spielerinnen und liebes Trainerteam vom HCL! In
den letzten Tagen und Wochen ist ja viel geschrieben worden. Der HCL steht mehr denn je in der
Öffentlichkeit, wenn auch weniger aus sportlichen
Gründen. Aber sportliche Erfolge sind zum Glück
auch immer noch der Fall.
20 Jahre war der HCL sportliches Aushängeschild
der Stadt Leipzig. In dieser Zeit gab es diverse
Pleiten in anderen Sportarten. Es gab Auf- und
Niedergänge. Irgendwann kam mit der wachsenden Stadt der sportlich nachhaltige und schier unaufhaltsame Aufstieg der Männer im Fußball und
im Handball. Damit stieg die Konkurrenz um
Sponsoren und Zuschauer. Irgendwie war uns allen klar, dass dieses früher oder später zulasten
des HCL gehen wird.
Vor dem Hintergrund war es nicht verwunderlich,
dass der HCL weiterhin an dem Ziel der Teilnahme am internationalen Geschäft festhielt,
auch wenn die Finanzen dies eigentlich nicht
mehr zuließen. Das war sicherlich ein Fehler, den
man dem Management anlasten muss. Aber mal
ehrlich: Haben wir in der Zeit der Erfolge nicht alle
gemeinsam mit dem HCL gefeiert und seine Siege
genossen? Hat jemals jemand aus unseren Reihen kritisch die finanzielle Situation des HCL hinterfragt?
Nun ist der der Zeitpunkt gekommen, beim HCL
den großen Umbruch einzuleiten. Dieser ist leider
unausweichlich und wird in den kommenden Jahren vermutlich nicht dazu führen, an die Erfolge
der vergangenen 20 Jahre anzuknüpfen. Aber ob
dieser Umbruch in der Bundesliga erfolgt oder ob
er mit einem Niedergang in die 3. Liga verbunden
Ich kann jede und jeden verstehen, der letztlich
gegen die Unterstützung ist, weil man Managementfehler nicht als Kommune ausbügeln sollte.
Es gibt zahlreiche Beispiele in Deutschland, wo
sich Parlamente und Kommunen gegen solche
Unterstützungen entschieden haben. Es gibt aber
ebenso viele Beispiele, dass sie es doch getan
haben, eben weil viel mehr auf dem Spiel steht als
nur der Job des Managers.
Uns als Antragsteller geht es ausdrücklich um die
Sanierung des Vereins - im Sinne der Zukunft des
Mädchen- und Frauenhandballs in Leipzig, im
Sinne der Kinder, Jugendlichen und jungen
Frauen, im Sinne der Sicherung des Bundesstützpunkts. Unsere Stadt hat fast 20 Jahre vom HCL
profitiert. Man sollte deshalb nicht so tun, als
ginge uns dessen Rettung nichts an.
Insofern finde ich es - das muss ich so sagen wirklich schäbig, wie seitens der CDU-Fraktion
hier agiert wird; Herrn Lehmann nehme ich explizit
von meiner Kritik aus. Der heute vorliegende
CDU-Änderungsantrag könnte populistischer
nicht sein. Ohne jemanden konkret verdächtigen
zu wollen: Man muss sich schon die Frage stellen,
von wem wohl permanent Informationen an die
Presse lanxiert werden und wie lange dies noch
akzeptiert werden soll.
Der finanzielle Zuschuss, den wir im Sinne des
Rettungskonzeptes zur Verfügung stellen wollen,
ist an klare Bedingungen gebunden. Das Geld
kommt demnach nur dann zur Auszahlung, wenn
sämtliche Bedingungen erfüllt sind und damit klar
ist, dass die komplette Sanierung des HCL gelingt. Um zukünftig nicht wieder in die gleiche Situation zu geraten, sind strukturelle Änderungen
geplant und auch zur Bedingung gemacht. Die
Kontrolle, wie dann letztlich auch mit dem Geld
des Steuerzahlers umgegangen wird, ist zukünftig
gewährleistet.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Mit Beschluss dieses Antrags heute ist noch nicht
klar, ob die Rettung und Sanierung des HCL gelingt. Klar ist zunächst nur, dass die Stadt ihren
Anteil zur Sanierung erfüllt. Dafür möchte ich noch
einmal ausdrücklich werben. Unterstützen Sie die
Rettung und den strukturellen Neuanfang des
HCL! Unterstützen Sie dies aber nicht nur mit dem
von uns zur Abstimmung gestellten Alternativvorschlag der Verwaltung, für dessen Erstellung ich
mich ausdrücklich bei Herrn Bürgermeister Rosenthal bedanken möchte! Unterstützen Sie dies
auch mit Zustimmung zu Satz 1 des Änderungsantrags, zusätzlich zu dem Zuschuss in Höhe von
200.000 Euro weitere 100.000 Euro als Darlehen
auszureichen! In Summe sind dies dann genau
die 300.000 Euro, die von der Stadt im Rettungskonzept fließen müssen. Diesen ersten Satz werden wir als antragstellende Stadträte hier zur Abstimmung stellen. Alle anderen Sätze unseres Antrags sind aus unserer Sicht im Verwaltungsstandpunkt aufgegangen und werden hiermit von uns
zurückgezogen. Vielen Dank für die Unterstützung und dem HCL alles Gute! - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau.
Stadtrat Tornau (CDU): Ich will für meine Fraktion noch einmal zu unserem Antrag Stellung nehmen und versuchen, das wieder auf eine sachliche Ebene herunterzubrechen. Deswegen, sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen
und Herren, erlauben Sie mir dazu ein paar wenige Worte. Wir sprechen heute über einen Antrag
von drei Fraktionen, der vorsieht, einer privaten
GmbH 200.000 Euro aus dem städtischen Haushalt zukommen zu lassen. Wir reden also letztendlich über Geld, das dem Steuerzahler gehört.
Betrachtet man die im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschlüsse der Gesellschaft
HC Leipzig Bundesliga GmbH, kann man schon
seit längerer Zeit nicht mehr von einem gesunden
Unternehmen sprechen. Der Jahresabschluss
vom 30.06.2015 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von gut 745.000 Euro
aus. Das ist also nicht neu. Auch im Jahresabschluss vom 30.06.2012 gab es diese Position
schon in Höhe von über 613.000 Euro.
Mir fehlt, offen gesagt, der Glaube daran, dass mit
einer Zuwendung des Steuerzahlers in Höhe von
200.000 Euro nun auf einmal alles gut wird. Vielmehr habe ich den Eindruck, wir werfen hier Geld
in ein Fass ohne Boden. Einen Neuanfang kann
ich zumindest nicht wirklich erkennen, jedenfalls
keinen personellen, der aus unserer Sicht Grundvoraussetzung für eine erfolgversprechende Unternehmenssanierung wäre, zumal die wirtschaftliche Schieflage nicht erst seit ein paar Wochen
besteht.
S e i t e | 25
Ich bin auch ein wenig darüber verärgert, dass die
Diskussion über den Zuschuss an die HCL GmbH
hier im Rat unter der Überschrift „Wir tun etwas für
den Sport, wir tun etwas für den Frauenhandball“
geführt wird. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, ich finde, das ist
unredlich insbesondere gegenüber den zahlreichen Sportvereinen, die solide wirtschaften,
Sportanlagen pflegen und Jugendarbeit betreiben, Vereine, die vielleicht einen neuen Rasentraktor kaufen, Toiletten oder Umkleidekabinen
sanieren oder neue Sportgeräte anschaffen
möchten. Haushaltsmittel der Stadt sind genau für
diesen Zweck da, nicht für Förderung des Profisports. Profisport lebt von Sponsoring und nicht
von Steuergeldern. Wir haben schließlich auch
nicht versucht, den VfB Leipzig oder den FC
Sachsen mit Haushaltsgeldern zu retten.
Lothar Späth hat einmal einen Fehler der Politik
wie folgt beschrieben:
Wenn die Leiche groß genug ist und damit das Beerdigungsgeschrei die entsprechende Größenordnung annimmt,
dann traut sich kein Politiker mehr, die
Grablegung anzuordnen. Dann wird die
Leiche mit Subventionen vorm Friedhof
hin- und hergetragen.
Lassen Sie uns diesen Fehler bitte nicht machen,
sondern wirklich etwas für den Sport tun! Bitte
stimmen Sie deswegen unserem Änderungsantrag zu! - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne! Liebes
Team des HCL! Herr Schmidt hat, glaube ich, relativ detailliert ausgeführt, warum der HCL die
Chance auf einen einmaligen Zuschuss verdient
hat und welche Bedeutung der HCL in der Vergangenheit hatte. Diesen Worten kann ich mich und
kann sich die SPD-Fraktion anschließen. Nichtsdestotrotz - da gebe ich Herrn Tornau recht - wurden dort schon seit längerer Zeit Fehler gemacht.
Zu diesen Fehlern muss der HCL stehen. Zu diesen Fehlern muss auch der Geschäftsführer stehen.
Dennoch werden wir Antragsteller dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Wir danken auch
noch einmal ausdrücklich für diesen Verwaltungsstandpunkt, der deutlich macht und ein Stück weit
schärfer als der Ursprungsantrag formuliert, an
welche Bedingungen dieser einmalige Zuschuss
in Höhe von 200.000 Euro gebunden ist. Wir befinden uns hier im Beihilferecht. Das heißt: Mehr
als 200.000 Euro über einen gewissen Zeitraum
zu gewähren, geht ohnehin nicht. Auch muss der
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
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HCL nachweisen, dass keine weiteren öffentlichen Mittel in die GmbH geflossen sind. Gemäß
dem Verwaltungsstandpunkt ist dieser Zuschuss
rechtssicher.
Euro beisteuern. Merkwürdigerweise stehen sowohl im Antrag der Fraktionen Rot-Rot-Grün als
auch im Verwaltungsstandpunkt aber nur 200.000
Euro; aber gut.
Aus meiner Sicht - da bin ich anderer Meinung als
Sie, Herr Tornau - wird auch deutlich, dass durchaus die Chance auf Nachhaltigkeit besteht, dass
es eben kein Fass ohne Boden ist. Es gibt ein
Konzept. Wenn das umgesetzt wird, besteht die
Chance auf eine nachhaltige Rettung. Der HCL
muss hierzu, und zwar bevor die Stadt Leipzig
auch nur einen Euro zuschießt, 1 Million Euro
nachweisen, die er durch zusätzliche Investoren,
Sponsoren, Darlehensverzichte, verbriefte Einnahmen in welcher Form auch immer erbringen
muss. Nur wenn der HCL tatsächlich diese 1 Million Euro gegenüber der Stadt nachweist und damit das Sanierungskonzept umsetzt, dann - so unsere Meinung - können wir als Stadt diesen einmaligen Zuschuss ausreichen.
Wir werden dem Verwaltungsstandpunkt und dem
Antrag und somit diesem Rettungsplan nicht zustimmen, und zwar aus folgender Sichtweise:
Eine Insolvenz ist dazu da, ein in Schieflage geratenes Unternehmen zu entschulden, den ResetKnopf zu drücken und auf Anfang zu stellen, sodass es unbelastet neu starten kann. Es wurde
hier viel von nachhaltiger Rettung des HCL gesprochen. Eine Insolvenz ist eine nachhaltige Rettung des HCL. Man kann auch in der 3. Liga wieder neu beginnen.
Wie gesagt: Wir befinden uns hier noch nicht am
Ende. Der HCL muss diese Summe noch nachweisen. Ich weiß nicht, ob schon alles nachgewiesen ist. Aber ich habe Vertrauen sowohl in die
Kanzlei, die diesen Rettungsplan mit erstellt hat,
als auch in die Stadtverwaltung, die ihn überprüft
hat. Ich vertraue auch darauf, dass in Zukunft, wie
im Verwaltungsstandpunkt ebenfalls festgehalten,
ein Gremium aufgebaut wird, das dafür Sorge
trägt, dass Kontrolle stattfindet, sodass es eben
nicht ein Fass ohne Boden wird, sondern nachhaltig ist. Deswegen hoffe ich auf Zustimmung hier
im Stadtrat.
Bezogen auf das Spieljahr 2018/2019 wird es
auch ohne diesen Zuschuss zum selben Ergebnis
kommen. Ich will das begründen: Wenn wir jetzt
dem HCL 300.000 Euro oder 200.000 Euro geben, spielt er zwar in der nächsten Saison noch in
der Ersten Liga, aber alle Experten sagen: Der
Verein wird absteigen, weil er ausgeblutet ist. Die
guten Spieler, die Leistungsträger, sind weg. Man
muss sowieso einen Neuaufbau starten. - Das
heißt: In der Spielzeit 2018/2019, nach dem Abstieg, würde der HCL in der Zweiten Liga spielen.
Schicken wir ihn jetzt über die Insolvenz in die
3. Liga, hätte er die Möglichkeit, über einen guten
sportlichen Neuaufbau in der Spielzeit 2018/2019
in die 2. Liga aufzusteigen. Das wäre nach unserer Meinung der fairere sportliche Weg, statt mit
Steuergeldern einen durch Missmanagement in
Schieflage geratenen Profiverein zu retten.
Dem Vorschlag, zusätzlich ein Darlehen auszureichen, können wir als SPD-Fraktion mehrheitlich
nicht zustimmen. Wir fordern ja gerade einen Darlehensabbau. Jetzt wieder ein Darlehen aufzunehmen, halten wir für den verkehrten Weg. - Vielen Dank.
Zu den Änderungsanträgen. Mit dem Änderungsantrag der Stadträte soll ein insolventer Verein
durch ein Darlehen gerettet werden. Das wäre gerade so, als würde man einem Ertrinkenden einen
Hinkelstein als Rettungsring zuwerfen; nichts anderes. Einem insolventen Unternehmen ein Darlehen anzubieten, ist unredlich.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Wir werden auch dem Änderungsantrag der CDU
nicht zustimmen. Liebe CDU, auch euch muss ich
ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Man
kann eine falsche Entscheidung - und das wäre
die Rettung über diese 300.000 Euro - nicht mit
einer anderen falschen Entscheidung heilen. Das
hat mich das Leben hart gelehrt. Falsche Entscheidungen sind nicht mit neuen falschen Entscheidungen zu heilen. Hier bin ich ganz beim
Oberbürgermeister. Wir sollten uns im Rahmen
des Etats bewegen und nicht zusätzliche Gelder
freistellen. Als Deckungsquelle haben Sie auch
nur den Haushaltsposten „ohne Deckung“ angegeben, also wieder eine Luftnummer.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich gehöre zu den wenigen
Stadträten - ich glaube, es sind acht -, die Gutachten und Rettungsplan gelesen haben. In diesem
Zusammenhang will ich Folgendes in die Diskussion einbringen:
Der HCL ist insolvent. Ich meine mit „insolvent“
nicht die umgangssprachliche Bezeichnung, sondern die harte juristische Bezeichnung. Der HCL
ist zahlungsunfähig, und er ist überschuldet. Es
könnte sogar sein, dass hier ein Fall von Konkursverschleppung vorliegt. Zur Beseitigung der Insolvenzgründe werden 1,3 Millionen Euro gebraucht.
Davon soll die Stadt laut Rettungsplan 300.000
Wie gesagt: Wir finden, dass der Weg in die Insolvenz und damit in die 3. Liga ein klarer Schnitt
ist - neues Management, neue Spieler, neue
sportliche Strategie - und zur einzig denkbaren
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Rettung des HCL führen wird. Ich möchte die verehrten Kollegen von LINKEN, SPD und Grünen
an ihre Verantwortung erinnern. Es geht bei dem
Geld, das wir hier bewilligen sollen, um Steuergelder. Meine Fraktion ist der Meinung: Steuergelder
sollten nicht zur Rettung von Profivereinen eingesetzt werden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel.
Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete
und Stadträte! Verehrte Gäste! Die hier vorgestellten Anträge und Änderungsanträge befassen sich
mit der Zukunft des Frauenhandballs in Leipzig.
Der HCL spielt in der Handballbundesliga und ist
ein sportliches Aushängeschild der Stadt Leipzig.
Wahr ist aber auch, dass nicht der Verein selbst in
Schieflage geraten ist. Vielmehr soll eine für den
Spielbetrieb gegründete GmbH unterstützt werden, also ein privatrechtliches Unternehmen mit
beschränkter Haftung. Deshalb möchte meine
Fraktion zunächst betonen: Eine Entscheidung für
den HCL ist keine Entscheidung gegen andere
Sportvereine. Gleichzeitig ist eine Entscheidung
gegen eine finanzielle Unterstützung keine Entscheidung gegen den Frauenhandball. Es gibt sowohl Argumente für als auch Argumente gegen
eine finanzielle Unterstützung.
Der HCL ist mit seiner Sporthistorie ein Aushängeschild der Stadt Leipzig. Mit einer Abwicklung
der GmbH würde die Lizenz für die Bundesliga erlöschen. Der Frauenhandball wäre für viele Jahre
in Leipzig nicht mehr existent. Allerdings sieht die
Sportförderrichtlinie eine finanzielle Unterstützung des Profisports nicht vor. Ein privatrechtliches Unternehmen wie die HCL GmbH hätte bereits frühzeitig auf die Umstände reagieren müssen. Auch bei der geplanten Konsolidierung darf
es kein Weiter-so geben. Gibt es wirklich eine positive Fortführungsprognose?
Aus gegebenem Anlass möchte meine Fraktion
auch feststellen, dass trotz der finanziellen Umstände der HCL GmbH und der Wichtigkeit der
Anträge die AfD-Stadtratsfraktion wieder einmal
bei der Entscheidungsfindung seitens der anderen Fraktionen außen vor gelassen wurde. Es
stellt sich die Frage, ob die Problemlösung
oberste Priorität hatte.
Meine Fraktion wird keinen der Anträge unterstützen und sich enthalten. Den CDU-Antrag lehnen
wir ab. Wir erkennen darin keinen Zusammenhang zum ursprünglichen Antrag. Sollten weitere
Gelder für wichtige Projekte gemäß Sportförderrichtlinie benötigt werden, so bedarf es unserer
Meinung nach eines eigenständigen Antrags. Vielen Dank.
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Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister, Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am Livestream! Liebe
HCL-Mannschaft! Zunächst möchte ich mich für
den umfangreichen und gut recherchierten Verwaltungsstandpunkt bedanken, auch wenn er
spät kam. Wir tragen diesen mit. Er würdigt die
Verdienste der ersten Frauenbundesligamannschaft seit 27 Jahren, die mehrfach Deutscher
Meister, mehrfach, zuletzt in 2016, Deutscher Pokalsieger, mehrfach Europacup-Gewinner und
Champions-League-Teilnehmer,
mehrfach
„Mannschaft des Jahres“ in Leipzig und Sachsen
war und als einzige Mannschaft im Goldenen
Buch unserer Stadt verewigt ist.
Der Verein ist für seine ausgezeichnete Nachwuchsarbeit bekannt und hat über Jahre hinweg
regelmäßig Nationalspielerinnen hervorgebracht.
Auch deshalb ist Leipzig seit vielen Jahren Bundesstützpunkt im Frauenhandball. Und auch das
hängt an unserer heutigen Entscheidung: Das
Sportgymnasium und die Sportoberschule bilden
das Zentrum für die Nachwuchsarbeit und bieten
den Talenten gute Bedingungen. Deshalb kommen sie nach Leipzig. Eine Insolvenz der Spielbetriebsgesellschaft hätte für diese Einrichtungen
gravierende Folgen. Wir als Fraktion DIE LINKE
möchten das ebenso wie die anderen beiden antragstellenden Fraktionen mit allen Kräften verhindern.
In der heutigen LVZ war zu lesen, dass es für
Leipziger Frauenmannschaften nicht leicht ist, die
obersten Spielklassen zu halten. Diese Mannschaft hat das über Jahrzehnte geschafft. In
Leipzig wird ja viel über Traditionsmannschaften
gesprochen. Der HCL ist eine sehr gute Frauentraditionsmannschaft.
Natürlich verkennen wir nicht, dass vom Verein
HCL e. V. die Kontrolle seiner Tochter unzureichend wahrgenommen wurde, und erst recht
nicht, dass die Geschäftsführung der HCL GmbH
Fehler im Management und bei der Kontrolle interner Prozesse gemacht hat. Daher ist unsere
Zustimmung zur Unterstützung mit Bedingungen
verbunden, die im Verwaltungsstandpunkt konkret formuliert wurden. Ein „Weiter-so wie bisher“
geht auf keinen Fall.
Ich lege jetzt mal mein Manuskript weg und formuliere frank und frei: Viele Redner haben das
Wort „Profisport“ verwendet. Das zeigt, dass sie
gar nicht wissen, dass viele der Handballerinnen
keine Vollprofis sind und was damit verbunden ist.
Unter den Handballerinnen sind eine Referenda-
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
rin, eine Masterstudentin, Studenten, Gymnasiasten und Oberschüler. Wenn, dann müsste man sie
als Halb- oder Viertelprofi bezeichnen. Die Gehälter bzw. die Aufwandsentschädigungen, die sie
bekommen, entsprechen bei weitem nicht dem,
was ein Profisportler verdient.
Das, was Sie sagten, Frau Witte, klingt so einfach:
Die könnten doch in die 3. Liga absteigen. - Es
gibt in Deutschland kein Beispiel dafür, dass eine
Mannschaft, die in die 3. Liga abgestiegen ist,
wieder den Aufstieg in die 2. oder in die 1. Liga
geschafft hat. Wenn man sich mit der Handballtradition beschäftigt, weiß man das.
Jetzt zum Änderungsantrag der CDU. Sie haben
das mit vielen schönen Worten umschrieben. Ich
sage dazu kurz: Er ist zynisch. Wenn Sie den
Frauenhandball aus Leipzigs Sportkalender streichen wollen, dann sagen Sie doch einfach Nein.
Das müssen wir akzeptieren. Aber das jahrzehntelange sportliche Aushängeschild der Stadt - der
HCL war ja nicht ein, sondern er war das sportliche Aushängeschild unserer Stadt - gegen andere Vereine auszuspielen, das halte ich für bösartig und zynisch.
Ich habe eine optimistische Lebenshaltung. Deshalb hoffe ich, dass es uns gelingt, die Frauenbundesligamannschaft heute zu retten. Ja, wir gewähren einen hohen Zuschuss. Aber ich vertraue
darauf, dass das das Sanierungsprogramm umgesetzt wird. Nur dann wird es diesen städtischen
Zuschuss geben.
Zu dem in unserem Änderungsantrag vorgeschlagenen Darlehen will ich nur so viel sagen: Wir wissen, dass ein Förderer bereit ist, im vierten Quartal eine große Summe zu geben. Deshalb haben
wir vorgeschlagen, dem HCL bis zum vierten
Quartal ein Darlehen zu gewähren. Es war nicht
so, dass wir den Verein jetzt erneut mit einem Darlehen belasten wollten.
Herr Oberbürgermeister, Sie wissen, wie schwer
der Beginn war. Sie haben ihn damals gerettet.
Ich hoffe, Sie tragen auch heute Ihren Teil dazu
bei, ihn wieder zu retten.
Abschließend noch Folgendes: Die Bedingungen,
die die Stadt für diesen Zuschuss stellt, sind gerecht, notwendig und hart. Deshalb unterstützen
wir als Fraktion sowohl den Antrag als auch den
Änderungsantrag der Stadträte.
Zu guter Letzt noch ein kurzer Werbeblock. Am
kommenden Sonnabend um 18.00 Uhr wird das
letzte Heimspiel gegen Frisch Auf Göppingen angepfiffen. Kommen Sie, selbst wenn sie sonst kein
sportbegeisterter Mensch sind! Bringen Sie auch
Ihre Freunde mit! Erzählen Sie ihnen von der Bedeutung dieser Mannschaft für den Frauenhandball und wie nötig es ist, sie zu retten!
S e i t e | 28
Die WM im Dezember 2017 wird vielleicht ohne
die HCL Bundesliga GmbH stattfinden, aber mit
ihr verleiht sie der Bedeutung des Sports in der
Sportstadt Leipzig stärker Ausdruck. Wir brauchen den Verein und die Förderer der GmbH
auch, damit die WM im Dezember 2017 ein großer Erfolg wird, und das wünschen wir uns doch
alle.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! In den Redebeiträgen wurde bisher der Blick auf die Vergangenheit
gerichtet, auf das, was früher toll war und was für
ein Aushängeschild der Verein immer war. Ich will
das auch gar nicht in Abrede stellen; das möchte
ich in aller Deutlichkeit sagen. Aber - - Ja, Frau
Hollick, es folgen jetzt relativ viele Aber, und ich
bitte Sie, nicht ständig dazwischenzureden; das
gehört sich nämlich nicht.
Frau Hollick, Sie haben zu Recht davon gesprochen - ich gebe Ihnen zuweilen auch mal recht -,
dass eine Insolvenz gravierende Folgen hätte.
Das bestreitet auch keiner von uns. Aber wenn
dies gravierende Folgen hätte, wo sind denn dann
die Konsequenzen beim HCL, in der personellen
Führung? Da gibt es keine. Deswegen: Ich sehe
nicht ein, dass wir diesen Pleiteverein jetzt mit
Steuergeld unterstützen müssen - das muss ich
auch einmal so deutlich sagen -, wenn kein Verantwortlicher beim HCL darüber nachgedacht hat,
persönlich die Konsequenzen zu ziehen, meine
Damen und Herren.
Frau Hollick, Sie sagten, unser Antrag sei zynisch.
Ich belehre Sie nur sehr ungern. Aber Zynismus
ist eine Erfindung der alten Griechen. Wer sind
wir, die alten Griechen infrage zu stellen? Die Kyniker, ein griechisches Volk, zeichneten sich in
erster Linie durch Bedürfnislosigkeit aus. Dass das sage ich als jemand, der weniger asketisch
ist, ganz deutlich - Bedürfnislosigkeit die CDU in
gewisser Weise auszeichnet, das haben wir,
glaube ich, in den letzten zwölf Jahren im Bund
und in den letzten 25 Jahren im Freistaat bewiesen, wobei Bedürfnislosigkeit im positiven Sinne
zu verstehen ist.
Nun zu Ihnen, Herr Schmidt. Sie haben uns Schäbigkeit und Populismus vorgeworfen. Nachdem
ich das Sanierungskonzept gelesen habe, stellt
sich mir die Frage, ob nicht eher Sie und die antragstellenden Parteien und Fraktionen schäbig
agieren. Wer die in Ihrem Antrag formulierten Bedingungen liest, weiß, dass der HCL diese Bedingungen wahrscheinlich nicht erfüllen kann. Sie
streuen den Menschen Sand in die Augen, weil
Sie ihnen suggerieren, dass er sie wird erfüllen
können. Da stelle ich mir schon die Frage, wer von
uns hier schäbig und populistisch agiert.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Bevor ich mich noch mehr aufrege an dieser
Stelle, noch ein Letztes: Wenn ich in diesem Konzept lese, dass eine UG - ich bin kein Wirtschaftswissenschaftler; davon bin ich weit entfernt 600.000 Euro zur Verfügung stellen will, dann
stelle ich mir die Frage, warum diese UG aus ihren 600.000 Euro Kapital nicht 25.000 Euro für
eine GmbH zur Verfügung stellt. Damit wären
doch alle Beteiligten stärker abgesichert. Wir sollen also darauf vertrauen, dass eine Gesellschaftsform, die man - bitte korrigieren Sie mich mit einem Startkapital von 1 Euro gründen kann,
600.000 Euro Kapital zur Verfügung stellen wird.
Und da werfen Sie uns vor, wir würden zynisch
und populistisch agieren. Also, Herr Schmidt, ich
bitte Sie, noch einmal über Ihre Äußerungen
nachzudenken. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Mir liegen noch Wortmeldungen von Herrn Deissler, Herrn Haas, Herrn
Böhm und Frau Hollick vor. Danach würde ich die
Rednerliste schließen wollen. - Herr Deissler.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich will es nicht
so aufgeregt machen, sondern auf das Thema
Regeln zu sprechen kommen. Herr Oberbürgermeister, innerhalb von wenigen Tagen wird heute
zum zweiten Mal über aus meiner Sicht nichtöffentliche Sitzungen bzw. Unterlagen zu diesen Sitzungen gesprochen, und nichts passiert. Sie wissen, dass ich das seit Beginn meiner Arbeit hier
im Stadtrat aufs Schärfste verurteile, egal welche
Fraktion es betrifft, egal welche Person es betrifft
und egal welches Thema es betrifft. Das passiert
regelmäßig, aber nichts passiert. - Das dazu.
Wir haben uns mit Recht mit den Erfolgen des HC
Leipzig in den vielen, vielen Jahren geschmückt.
Bei anderen Themen hat man immer gesagt: Wir
sind das, und wir sind das. Aber in diesem Fall
wurde gesagt: Wir sind HCL, zumindest in der
Zeit, bevor es den Männerhandball und den
Champions-League-Fußball gab.
Mein Wunsch ist ganz klar, den HCL zu erhalten
und zu retten. Allerdings erwarte ich, dass der
Verein bzw. die verantwortlichen Personen, insbesondere der verantwortliche Geschäftsführer,
wirklich transparent aufzeigen, warum der Verein
innerhalb von drei Jahren zum zweiten Mal in
diese Schieflage geraten konnte.
Was in der schmalen Unterlage zur Einsicht gewährt wurde, ist meines Erachtens ein Witz. Eine
Entwicklungskurve ist die einzige Aussage über
die finanzielle Vergangenheit des Vereins, alles
andere nur Wortschwall und ein paar Planzahlen
für die Zukunft, nur Hoffnung, nur Wunschdenken.
Ich vermisse jegliche Aussage zu einem Ver-
S e i t e | 29
ständnis des vorsichtigen kaufmännischen Handelns. Jedem bekannte Regeln wurden in Gänze
komplett missachtet, und das schon seit Jahren.
Auch ein C-Klasse-Verein hat die Regeln zu beachten und kann nur das ausgeben, was er einnimmt. - Das zum Ersten.
Zum Zweiten fehlt darin eine Aussage zum Steuerberater oder Steuerprüfer. Seit Jahren hätten
von diesen Leuten deutliche Hinweise kommen
müssen. Was haben diese Leute überhaupt testiert? Wieso fällt den Verantwortlichen erst jetzt
ein, weitere Gremien einzubinden und die Geschäftsstelle neu zu ordnen? Warum denken sie
erst jetzt an ein Controlling? Warum ist dies nicht
spätestens vor drei Jahren eingeführt worden?
Warum kommt der seit Jahren verantwortliche
Geschäftsführer/Manager nicht spätestens jetzt
auf die Idee, dass er diesen Aufgaben möglicherweise nicht oder nicht mehr gewachsen ist? Ein
sofortiger Rücktritt wäre jetzt sicherlich problematisch. Es würde ein Vakuum entstehen, und das
würde dem Verein sicherlich nicht guttun.
In der Unterlage heißt es: Sämtliche Altlasten
konnten geklärt werden. - Ich weiß es nicht. - Und:
Geschäftsführer und Vizepräsident sind in ständigem Kontakt. - Was sollen solche Aussagen? Ich
hätte mir gern ein Bild gemacht, wie man dort gearbeitet hat, wie die Jahresabschlüsse ausgesehen haben, wie die Gehälter sind. Mir geht es
nicht darum, zu erfahren, was sie genau verdienen, sondern um eine Einschätzung, ob die Leute
dort für einen Hungerlohn spielen und die Verantwortlichen - ich betone: nicht die Spielerinnen nach jedem Bundesligasieg in Champagner baden konnten. Was man jetzt zu Papier gebracht
hat, stand garantiert eins zu eins auch in den Papieren von Lok bzw. VfB oder Chemie bzw. Sachsen Leipzig vor wenigen Jahren.
Warum passiert immer erst dann etwas, wenn die
Kiste an die Wand gefahren ist? Man war gewöhnt
in diesem Verein, mit Millionen zu jonglieren, und
bittet dann die Oma und das Kind um 5 Euro aus
dem Sparstrumpf. Die vorzeigbaren Erfolge des
HCL im sportlichen Bereich müssen dringend auf
den kaufmännischen Bereich ausgedehnt werden.
Einen Satz will ich hier jetzt auch zitieren: „Der
Sachverhalt ist kompliziert und nicht abschließend transparent.“ - Mehr muss man nicht dazu
sagen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren Beigeordnete! Liebe
Stadträte! Liebe Gäste! Es ist jetzt schon sehr viel
dazu gesagt worden. Meine Rede, die ich frei
halte, hat die Überschrift „Wahrheit, Klarheit und
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Transparenz“. Viele der Einreicher haben den
Verwaltungsstandpunkt zitiert - Danke dafür, dass
er so ausführlich ist - und dessen Inhalt preisgegeben. Aber man hat auch einiges unter den Tisch
gekehrt. Deshalb darf ich daraus zitieren:
Im Ergebnis kann zusammenfassend
festgehalten werden, dass es für die
Stadtverwaltung nicht nachvollziehbar
ist, wie sich eine derart hohe Verschuldung eines Handball-Frauen-Bundesligisten … ergeben kann.
Ferner heißt es:
Es ist aus verschiedenen Gründen nicht
Aufgabe der Stadtverwaltung, insolventen bzw. von der Insolvenz akut bedrohten Vereinen / Gesellschaften eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zukommen zu lassen.
Weiter heißt es:
Auch wenn in der Handball-Bundesliga
der Frauen davon ausgegangen werden
kann, dass keine relevanten Gewinne zu
realisieren sind, muss eine kommunale
Unterstützung besonders vor dem
Gleichheitsgrundsatz sehr kritisch betrachtet werden.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Hollick, die
Sie sich hier als Handball-Päpstin gerieren - das
ist zynisch, ja; aber ich weiß, das halten Sie aus -:
Wo war denn Ihr Herz, Ihr Aufschrei, als das Klubheim der SG LVB abgebrannt ist? Wo ist Ihr Herz
für andere Vereine, die dringend Geld brauchen?
Sind diese Vereine weniger wert als eine Profimannschaft im Frauenhandball? Das frage ich
hier in die Runde. Die Antwort darauf werden Sie
Ihren Wählern und Wählerinnen geben müssen.
Meine Damen und Herren, ich gehe noch einen
Schritt weiter und sage: Man legt das Stöckchen
für den HCL so hoch, dass Sie im Prinzip jetzt
schon wissen, dass er diese Bedingungen gar
nicht erfüllen kann. Sie tun aber so, als wäre das
alles normal. Nein, das ist eine Mogelpackung, die
Sie hier verkaufen wollen, meine Damen und Herren. Sie animieren damit Investoren, Geld zu geben, was nachher genauso verbrannt sein wird
wie unser Steuergeld.
Das, was hier aus nichtöffentlichen Sitzungen zitiert wurde, Herr Deissler, stand in der Zeitung.
Natürlich ist das zu hinterfragen. - Sponsoring ist
gut, ja. Ein Sponsor stellt eine große Summe in
Aussicht, wie in der Zeitung zu lesen war. - Ich
habe das nicht geschrieben, ich habe es nicht gedruckt, und ich habe es auch nicht weitergesagt,
Herr Kollege. - Aber es sei hier auch die Frage erlaubt: Wenn dieser Sponsor bei einem anderen
Verein seine Sponsorenleistung aus dem Jahr
S e i t e | 30
2016 bis jetzt - wir sind im Jahr 2017 - noch nicht
erfüllt hat, wie nachhaltig ist diese Zusage?
Ehrlich wäre es, zu sagen: Wir wollen mit dem
Geld, das da ist, den Breitensport fördern und
nicht noch einmal einem insolventen Verein finanziell unter die Arme greifen, der jahrelang Misswirtschaft betrieben hat. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag! - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm.
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Stadträte! Sehr geehrte
Vertreter vom HCL! Auch ich wünsche dem HCL
alles Gute und dass er es schafft. Und genau deswegen werde ich dagegen stimmen. Es wird kein
Geld geben.
Dass Sportvereine in Leipzig pleitegehen, hat in
Leipzig mehr Tradition als manch ein rot-weißer
Fußballverein aktuell. Sowohl der VfB Leipzig als
auch der FC Sachsen haben immer wieder Millionen bekommen, haben immer wieder Misswirtschaft betrieben und sind am Ende krachen gegangen. Aus dem VfB ist später der 1. FC Lok geworden. Er konnte gesunden. Er hat in der
3. Kreisklasse angefangen und steht jetzt wirtschaftlich gut da. Aus dem FC Sachsen ist die
BSG Chemie geworden. Auch sie hat unten angefangen. Jetzt steht sie meines Wissens sehr gut
da und kann demnächst in die Regionalliga aufsteigen.
Genau das ist der Grund, liebe Vertreter des HCL,
weswegen es kein Geld gibt. Auch ich wünsche
Ihnen, dass Sie von unten wieder anfangen, um
gesunden zu können, und dass sie lernen, ordentlich zu wirtschaften. Man sollte nicht vergessen, zu erwähnen, dass wir auch noch andere
Spitzenvereine hier in Leipzig haben, welche nicht
beim Stadtrat wegen Geld anfragen. An dieser
Stelle seien die IceFighters Leipzig erwähnt, dessen Fans es geschafft haben, 100.000 Euro für
den Weiterbetrieb des Eiszelts zu sammeln, damit
ihr Sport hier auch weiterhin stattfinden kann, weil
die Stadt Leipzig und wir Stadträte bisher nicht dafür gesorgt haben, dass in Leipzig eine ordentliche Eissporthalle gebaut wird. Nach meiner persönlichen Meinung sind solche Projekte deutlich
wichtiger, als einer Totgeburt, die der HCL momentan ist, weiterhin Geld hinterherzuschmeißen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Es fällt mir nicht
leicht, nach den letzten Worten hier zu reden.
Aber glauben Sie mir eines: Die Stadträtinnen und
Stadträte werden entscheiden und nicht die NPD.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Herr Haas, wir sind ja nicht besonders gute
Freunde, das muss ja auch nicht sein. Sie sprachen hier von Wahrheit, Klarheit und Transparenz. Wie geht das zusammen, dass Sie einerseits bei einem Meeting sagen: Wir werden alles
dafür tun, den Verein zu retten; wir lassen uns da
etwas einfallen, und andererseits hier heute so
tun, als wüssten Sie davon überhaupt nichts
mehr. Da werde ich schon etwas hellhörig. Dass
Sie das so gesagt haben, werden die Kollegen,
die dort auch anwesend waren, sicherlich bestätigen können.
Ich staune auch über Sie, Herr Weickert. Wenn
Sie das Konzept aufmerksam gelesen hätten Frau Witte hat recht: das haben nur sehr wenige
gelesen -, hätten Sie festgestellt, dass diese Beteiligungsgesellschaft nicht etwa 1 Euro, sondern
49.000 Euro gibt und vom Verein 51.000 Euro dazukommen. Das Eigenkapital wurde von privaten
Investoren aufgestockt. Wenn private Investoren
an den Verein glauben und wenn sie, obwohl sie
wissen, dass sie dafür keine Spendenquittung erhalten, zusagen, das zu machen, dann haben wir,
denke ich, auch als Stadt eine Verantwortung.
Der Erfolg hat viele Freunde. Bei Misserfolgen
aber wollen sich viele am liebsten verstecken. Wir
sollten uns hier nicht verstecken. Es ist nicht plakativ, wenn ich sage. Der Frauensport hat es überall schwerer, sei es beim Tennis, beim Judo, überall. Natürlich - das gebe ich zu - ist Männerhandball noch härter, noch schneller. Natürlich ist
Champions League noch besser als Bundesliga.
Aber sollten wir uns nicht alle Mühe geben, auch
für Gleichberechtigung im Sport zu sorgen? Alle
müssen dieselben Chancen haben. Dazu gehört
auch der Frauensport. Es wurde viel von Traditionen geredet, gerade auch vom Teil links von mir.
Zur Tradition gehört eben auch der Frauenhandball in Leipzig.
Oberbürgermeister Jung: Es folgen Herr Zenker, Frau Wohlfahrt und Herr Haas.
Stadtrat Zenker (SPD): Nur ganz kurz. Es wurde
den drei antragstellenden Fraktionen mehrfach
vorgeworfen, wir seien zynisch, weil die Forderungen gar nicht zu erfüllen sind. Ich hätte mir gewünscht, dass man, bevor man eine solche Behauptung aufstellt, sich einmal das Konzept, das
eine Wirtschaftsprüfungskanzlei in Zusammenarbeit mit Verein und Geschäftsführung erstellt hat,
näher angeschaut hätte. Natürlich bin auch ich
der Meinung: Wir sollten erst dann Geld von unserer Seite geben, wenn alle Forderungen tatsächlich erfüllt sind; denn in der Tat reden wir hier
über Steuergeld. Aber mit diesem Beschluss senden wir auch ein Signal aus. Wenn die übrigen
Gelder tatsächlich fließen - das wurde ja von meh-
S e i t e | 31
reren Seiten bestätigt - und auch Gläubigerverzichte unterschrieben sind, dann sollten die 1 Million Euro auch nachweisbar sein. Deshalb finde
ich es unfair, uns hier Zynismus vorzuwerfen.
Wenn man eine andere Auffassung vertritt, dann
sollte man so ehrlich sein und klipp und klar Nein
sagen und in Sachen Förderung separat einen
Antrag ins Verfahren bringen, ihn also nicht mit
dem hier vorliegenden verbinden. Das wäre der
sauberere Weg.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste!
Das Grundproblem, das wir haben, ist, dass wir
einen Frauenverein haben, der in einer wirtschaftlichen Misslage ist. Darüber sollten wir reden und
über nichts anderes. Das tun wir aber nicht.
Was mich ärgert - das muss ich hier ganz deutlich
sagen, auch wenn das nicht zwingend zum
Thema gehört -, ist der Umgang miteinander. Wir
haben den guten Herrn Weickert, der die Kyniker
als griechisches Volk betitelt. Ich bitte Sie, künftig
alle Ihre Redebeiträge mit abgeschriebenen Zitaten zu versehen; denn die Zyniker waren bei weitem kein Volk, sondern eine philosophische Denkschule. - Das zum Ersten.
Zum Zweiten. Sie, Herr Weickert, sagen Frau Hollick, sie möge Sie bitte ausreden lassen, weil ein
Dazwischenquatschen nicht anständig sei. - Dazu
fällt mir als Erstes ein: Reden Sie einmal in Ihrer
Fraktion darüber! Erste Adresse: Herr Haas.
Ein Drittes. Herr Tornau hat gesagt: Steuergelder
für einen Pleiteverein sollte man sich gut überlegen. - Ja, das haben wir. Das hätten Sie vielleicht
einmal in Ihrer Fraktion besprechen sollen, weil ja
angeblich - Zitat Herr Weickert und Herr Haas die Hürden für eine tatsächliche Umsetzung zu
hoch sind. Also: Könnten Sie sich vielleicht einmal
innerfraktionell darauf verständigen, was Sie eigentlich wollen? Entweder - - Herr Haas, halten
Sie die Klappe! Sonst raste ich richtig aus.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth, ich
rufe Sie zur Ordnung.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Überlegen Sie sich,
ob Sie wollen, dass wir verantwortungsvoll mit
Steuergeldern umgehen, oder ob Sie das nicht
wollen. Danach entscheiden Sie bitte, wie Sie hier
argumentieren. Alles andere ist doch völlig wahnsinnig.
Im Endeffekt geht es darum: Ermöglichen wir es
einer Spielbetriebs GmbH, die Frauensport auf
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
hohem Level in dieser Stadt betreibt, zu überleben oder nicht? Wie ich mich selbst zu allen Punkten entscheiden werde, weiß ich auch noch nicht.
Aber wir sollten anfangen, über den Inhalt zu reden, statt uns mit irgendwelchen gegenseitigen
Nickligkeiten die Zeit zu rauben. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, lassen Sie
uns ein paar sachliche Worte aus Ihrem Munde
hören.
Stadtrat Haas (CDU): Sehr gerne. Herr Oberbürgermeister. - Ich gehe nur auf das Thema Wahrheit ein, das Frau Hollick eben noch einmal angesprochen hat. Ja, es gab eine Sitzung in der
Arena, zu der Vertreter des HCL eingeladen hatten. Ich habe bisher nichts dazu in der Öffentlichkeit gesagt. Da Sie hier damit angefangen haben,
Frau Hollick, kann ich davon jetzt auch berichten.
Herr Schmidt war da, Sie waren da und viele andere. Ich kann mich sehr intensiv daran erinnern,
dass aus den Führungsreihen des HCL der Manager gefragt wurde: Ist das Problem von heute auf
morgen entstanden, oder besteht es schon länger? Die Antwort des Managers war: Nein, wir
bauen Jahr für Jahr 100.000 Euro kontinuierlich
auf. - Erinnern Sie sich, Frau Hollick? - Ja. - Wie
soll das denn in Zukunft weitergehen, wenn genau
an diesen Eckpunkten der Verein nicht erst seit
gestern überschuldet ist?
Mir tun die Mädels leid, die Woche für Woche ihr
Bestes geben, die tollen Sport zeigen und ihr Geld
nicht kriegen. Wenn Manager mit einem Jaguar
durch die Landschaft fahren, ist das, glaube ich,
das falsche Signal in Richtung Erhalt des HCL.
Hier wäre es aus meiner Sicht wichtig gewesen,
Transparenz zu üben, ehrlich einzugestehen, welche Fehler man gemacht hat, und dann einen
sauberen Schnitt vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, die CDU sagt die
ganze Zeit schon klipp und klar Nein. Das, was
Sie uns hier vorwerfen, verstehe ich überhaupt
nicht. Das war in der Presse zu lesen, und es
wurde auch in jeder persönlichen Kommunikation
zum Ausdruck gebracht, dass wir Nein sagen, und
dabei bleibt es auch. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, ich gestatte mir, Ihnen vorzuschlagen,
jetzt zur Abstimmung zu kommen.
Zuvor will ich Ihnen aber noch etwas zur Verschwiegenheitspflicht sagen. Das wollte ich eigentlich erst unter TOP 15, Bericht des Oberbürgermeisters, tun. Aber Herr Deissler hatte das
Thema jetzt schon angesprochen. - Ich bekam
auch aus Ihren Reihen Post zu den Ereignissen
der letzten Wochen. In der Tat gab es offensichtlich Indiskretionen aus dem Sportausschuss,
S e i t e | 32
möglicherweise aus dem Finanzausschuss, auf
jeden Fall aus dem Grundstücksverkehrsausschuss, um diese drei Beispiele einmal öffentlich
zu nennen. Das ist nicht in Ordnung. Das widerspricht der Sächsischen Gemeindeordnung.
Verschwiegenheit ist ein hohes Gut. Sie ist wesentlich für unsere Beratungen in den Ausschüssen. Deswegen appelliere ich noch einmal an alle
Stadträtinnen und Stadträte, in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, die Sie hier ausüben, die Verschwiegenheitspflicht zu beachten. Ein Verstoß
gegen die Verschwiegenheitspflicht kann gemäß
der Sächsischen Gemeindeordnung mit einem
Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro geahndet
werden, und zwar per Ratsbeschluss, wenn ein
Nachweis für den Verstoß als erbracht gilt. Ich
hoffe nicht, dass es dazu kommt. Ich bitte Sie, die
Regeln zu beachten. Punkt. - Diesen Appell wollte
ich unbedingt loswerden.
Zur Abstimmung steht nunmehr der Antrag der
Stadträte Hollick, Lehmann, Schmidt und Walther
in der Neufassung, die im Prinzip im Verwaltungsstandpunkt aufgeht - so habe ich es verstanden bis auf den ersten Satz in der Neufassung 01, der
da lautet:
Der Stadtrat beschließt einen einmaligen
Zuschuss an die HCL Bundesliga GmbH
von 200.000 € und ein bis 31.12.2017
zurück zu zahlendes Darlehen in Höhe
von 100.000 €.
Ich warne noch einmal vor der Ausreichung eines
Darlehens. Ich will es noch einmal deutlich sagen:
Wir sind keine Bank. Wir dürfen das nicht. Wir dürfen kein bankähnliches Rechtsgeschäft eingehen
und ohne Genehmigung der Landesdirektion ein
Darlehen an Dritte ausreichen mit all den wirtschaftlichen Fragen wie Verzinsung etc., die damit
zusammenhängen. Wir sind keine Bank Das müssen Sie einfach wissen. Insofern würde ich Sie bitten, diesen Satz getrennt vom Verwaltungsstandpunkt, den wir Ihnen zugereicht haben, abzustimmen und den Satz gewissermaßen als Änderungsantrag zu verstehen.
Herr Schmidt noch einmal dazu.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Darauf muss ich hier deutlich sagen: Wir haben ein
Zeichen aus der Verwaltung bekommen, dass das
rechtlich geprüft wurde. Darum hatten wir gebeten. Das Ergebnis ist: Ein Darlehen von 100.000
Euro auszureichen, das geht.
Oberbürgermeister Jung: Unterm Strich geht
immer alles. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Nichtsdestotrotz: Wir sind keine Bank. Wenn wir
Darlehen an Dritte ausreichen, bedarf das der Genehmigung, und damit ist es ein bankähnliches
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Rechtsgeschäft, das den Regeln des Bankengeschäfts unterliegt mit all den Folgen, die damit zusammenhängen, bis hin zur Genehmigungspflicht
durch die Landesdirektion. Glauben Sie mir, wir
haben nicht umsonst den Verwaltungsstandpunkt
so geschrieben, wie er ist.
Herr Maciejewski, bitte.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich habe das nicht richtig verstanden. Sie
sagten, das geht nicht. Bedeutet das, dass es
rechtlich nicht geht und Sie einem Beschluss widersprechen würden?
Oberbürgermeister Jung: Ja. Nach jetzigen Erkenntnissen kann ich diesen Beschluss nicht
durchgehen lassen, sondern muss dem widersprechen.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, meine Frage geht in dieselbe Richtung.
Würden Sie dem Beschluss sofort heute oder zeitnah widersprechen, oder würden Sie die Darlehensgewährung dem Regierungspräsidium zur
Genehmigung vorlegen und erst im Falle der Versagung dem Beschluss widersprechen?
Oberbürgermeister Jung: Nein. Ich habe eine
Widerspruchsfrist von einer Woche und werde
das selbstverständlich noch einmal rechtlich intensiv nach allen Seiten prüfen. Aber nach meiner
Erkenntnis heute - ich muss Ihnen ja sagen, wie
ich das jetzt einschätze -, gehe ich davon aus,
dass ich dem widersprechen muss. Daher mein
Vorschlag: Wir stimmen zuerst über den genannten Satz und dann über den Verwaltungsstandpunkt ab. Einverstanden, Herr Schmidt? - Ja.
Zunächst aber kommen wir zur Abstimmung über
den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Bitte
schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie
jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag
abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den ersten Satz der
Neufassung des Änderungsantrags der Stadträte
Hollick, Lehmann, Schmidt und Walther: 200.000
Euro Zuschuss plus 100.000 Euro Darlehen. Bitte
geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 22 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen,
10 Enthaltungen.
S e i t e | 33
Schließlich zur Abstimmung des Antrags in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 37 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen,
5 Enthaltungen. So votiert.
Meine Damen und Herren oben auf der Tribüne,
eine wirklich tragische Entwicklung in den letzten
Monaten und Jahren. Alles Gute aus diesem
Haus! Ich hoffe sehr, dass das Sanierungskonzept am Ende aufgeht.
Wir legen jetzt eine Pause ein und treffen uns um
17.35 Uhr wieder hier.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren, wir setzen die Stadtratssitzung jetzt fort.
8.
Einwohneranfragen
Ich bitte die Einwohner um Entschuldigung für den
verspäteten Aufruf. Wir haben den ersten Teil der
Sitzung weit überzogen.
8.1 Verlegung der Autobahnauffahrt BAB 14
von Kleinpösna zur Hirschfelder Brücke
(VI-EF-04136-NF-02)
Einreicher: Johannes Langer, Doris Langer
Herr und Frau Langer sind hier anwesend. Herzlich willkommen! - Kollegin Dubrau ist leider sehr
kurzfristig erkrankt und kann deswegen hier nicht
mündlich antworten, aber Kollege Albrecht kann
die Antwort verlesen, die Kollegin Dubrau heute
vorgetragen hätte. Ich bitte Kollegen Albrecht,
dies in Vertretung zu tun.
Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur
Frage 1. Grundsätzlich gilt, dass die Stadt Leipzig
nicht Baulastträger für die Bundesautobahn im
Stadtgebiet ist. Die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen auf dem Gebiet des Freistaates liegt
beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, somit beim Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr des Freistaates Sachsen. Das betrifft
auch die Entscheidungen zur Lage der Anschlussstellen. Die Stadt wird hier als Träger öffentlicher Belange gehört.
Zur Vorgeschichte. Schon Anfang der 90er-Jahre
gab es Überlegungen der damals selbstständigen
Gemeinde Engelsdorf, einen Autobahnanschluss
Hirschfelder Knoten zu planen. Der Ortschaftsrat
Engelsdorf forderte dann im Jahr 2005 die Stadtverwaltung Leipzig auf, Aktivitäten zur Planung
und zum Bau einer Autobahnauffahrt Hirschfelder
Knoten durch das Land einzuleiten. Die Stadt trat
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
dann an das damalige Regierungspräsidium
Leipzig als der zuständigen Zwischenbehörde
heran, um die Möglichkeit einer Autobahnanschlussstelle Hirschfelder Knoten prüfen zu lassen. 2014 führte die Stadt wiederholt Gespräche
mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr
zum Ausbau der Bundesautobahn 14 und informierte den Ortschaftsrat Engelsdorf darüber, dass
der Planungsauftrag durch das Landesamt vergeben wurde und für die Anschlussstelle Kleinpösna
in diesem Zusammenhang Lage und Geometrie
geprüft werden.
Im Ergebnis der Prüfung durch das Landesamt ist
festzustellen: Eine Verlegung der Anschlussstelle
Kleinpösna an die Hirschfelder Straße würde an
einem Netzknoten wenig leistungsfähiger Kreisstraßen liegen, die alle in bebaute Ortslagen mit
ländlicher Struktur sowie in einige, nach 1990 entstandene Wohnsiedlungen führen. Außerdem
zöge diese Anschlussstelle in Bezug auf Leipzig
Verkehr von den leistungsfähigen Anschlussstellen Leipzig-Ost und Leipzig-Südost ab.
Es wären deutliche Verkehrszunahmen auf der
Verbindung Hirschfelder Straße, Brandiser Straße
und Zweinaundorfer Straße zu verzeichnen, und
es würden wesentliche Teile der Verkehrsbelastungen der Ortslagen Hirschfeld und Kleinpösna
in das als deutlich geringer leistungsfähig zu beurteilende Straßennetz der Ortslagen Baalsdorf,
Mölkau und Engelsdorf verlagert. Insbesondere
die dort betroffenen Straßen weisen zum Großteil
ebenfalls Wohnbebauung auf. Auch würde das
Gesamtverkehrsaufkommen in dem betroffenen
Gebiet leicht ansteigen.
Aus stadtplanerischer und verkehrlicher Sicht ist
die Anbindung des Kieswerkes Kleinpösna über
die jetzige Anschlussstelle günstiger, da bei einer
Umverlegung erheblicher Lkw-Verkehr durch die
Ortschaften Kleinpösna, Hirschfeld und das Gewerbegebiet Baalsdorf geführt werden müsste.
Diese Ergebnisse und Betrachtungen zusammenfassend wurde daher von der Stadt Leipzig eine
Verlegung der Anschlussstelle Kleinpösna zur
Hirschfelder Straße gegenüber dem Landesamt
nicht empfohlen. Das Ergebnis wurde in den politischen Gremien vorgestellt und im Ortschaftsrat
Engelsdorf mitgeteilt.
Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig als Träger öffentlicher Belange hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Weiterführung des Kiessandtagebaus erhebliche Bedenken gegen die Zulassung der Weiterführung geäußert. Die Bedenken
resultieren unter anderem aus der Belastung des
Straßennetzes. Der Planfeststellungsbeschluss
wurde noch nicht gefasst.
Zur Frage 3. Die derzeitige Situation besteht bereits mehrere Jahre. Festzustellen ist, dass es auf
S e i t e | 34
der Brandiser Straße erfreulicherweise keine Unfalllage gibt. Da Einschränkungen des fließenden
Verkehrs nur aufgrund einer besonderen Gefahrenlage vorgenommen werden können, sind die
Voraussetzungen dafür nach unserer Einschätzung nicht gegeben. Aufgrund der fehlenden Ermächtigung und in Anbetracht der verkehrlichen
Auswirkungen durch eine Umleitung des Verkehrs
wird daher von verkehrsregelnden Maßnahmen
abgesehen. Es werden vom Verkehrs- und Tiefbauamt jedoch straßenbauliche Maßnahmen geprüft, die den derzeit erhöhten Instandhaltungsaufwand für die Randbereiche der Straße verringern sollen.
Zur Frage 3.1. Die Auswirkungen eines Lkw-Verbots wurden geprüft. Dieses müsste für beide
Richtungen ausgesprochen werden. Dann käme
es zu einer Entlastung von täglich circa 400 Lkw
in der Brandiser Straße. Diese Lkw würden bereits ab Mölkau eine andere Route - Engelsdorfer
Straße, Althener Straße, Hirschfelder Straße wählen und damit den Ortskern Mölkau, welcher
schon belastet ist, passieren. Fahrzeuge von und
zur Autobahnanschlussstelle Kleinpösna würden
zusätzlich die Ortslage Hirschfeld belasten.
Auch die Anbindung des Gewerbegebiets Baalsdorf würde problematisch. Lkw müssten ebenfalls
den Umweg über die Hirschfelder Straße bzw.
Hirschfeld nehmen. Da möglicher Schleichverkehr über den Baalsdorfer Anger ebenfalls unterbunden werden muss, wären die Bewohner
Baalsdorfs vom Lkw-Verkehr abgeschnitten bzw.
müssten für jede Lkw-Fahrt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Variante „Lkw-Verbot
mit dem Zusatz ‚Anlieger frei‘“ hat sich nach unseren Erfahrungen als wirkungslos erwiesen, da sie
nicht durchsetzbar ist; sie würde den Begegnungsfall im Übrigen auch nicht ausschließen
können. Fahrversuche haben gezeigt, dass der
Begegnungsfall Lkw-Lkw zwar nicht unproblematisch ist; sie haben jedoch keine besondere Gefahrenlage erkennen lassen.
Zur Frage 3.2. 90 Prozent der Kiesproduktion wird
bereits über die Anschlussstelle der A 14 in Kleinpösna abtransportiert. Transporte in Richtung
Leipzig, die über die Landstraße fahren, sind zudem laut Rahmenbetriebsplan für eine Nutzlast
von 5 bis 15 Tonnen beschränkt. Die beantragte
Weiterführung sieht keine Änderung der Abbaumengen und der verkehrlichen Anbindung vor. Die
Kreisstraße 6523 von Seifertshain nach Kleinpösna und von Kleinpösna zur A 14 wird weiterhin
genutzt.
Zur Frage 3.3. Die Gefahrenlage auf der Brandiser Straße wurde, wie ausgeführt, geprüft. Eine
besondere Gefahrenlage liegt aus Sicht des zuständigen Amtes nicht vor. Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern sind gegeben
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
und lassen nicht erwarten, dass Fußgänger gefährdet werden könnten. Treten trotzdem Gefährdungen von Fußgängern auf, wären dies vorsätzliche Handlungen, welche geprüft werden sollten.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Albrecht. - Es gibt die Möglichkeit der Nachfrage. Bitte schön, Herr Langer.
Langer (Einwohner): Sie haben im Grunde genommen jetzt auf Fragen geantwortet, die in unserer Einwohneranfrage so nicht gestellt worden
sind. Auch in der Besuchertagesordnung sind sie
falsch abgedruckt. Eine Kausalität unserer Fragen zum Sachverhalt und Ihren Antworten war
überhaupt nicht gegeben.
Ich hatte in der Einwohneranfrage die Ortsdurchfahrt Baalsdorf, hier die Brandiser Straße, angesprochen. Dort ist der Begegnungsverkehr von
zwei Lkw oder von einem Bus und einem Lkw
grundsätzlich nicht möglich, ohne den Randstreifen bzw. den Gehweg zu überfahren. Ich kann mir
nicht vorstellen, dass das der aktuellen Gesetzeslage entspricht.
Ich hatte schon im Vorfeld an verschiedene Fraktionen hier im Stadtrat und auch an Sie, Herr
Oberbürgermeister, einen Brief geschrieben und
eine Fotodokumentation beigefügt, aus der ersichtlich ist, dass es bereits Spurrillen von LkwReifen auf den Gehwegen gibt. Das ist also kein
einmaliger Vorgang. Jeder, der in Baalsdorf
wohnt, weiß das. Die Gehwege sind mittlerweile
derart beschädigt, dass sich auf ihnen Spurrillen
aufgrund des Lkw-Verkehrs gebildet haben. - Das
ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt betrifft die Frage 1. Ich hatte im
Vorfeld zu dieser Anfrage auch beim Amt für Straßenbau und Verkehr angefragt. Dort hieß es, eine
Prüfung der Verlegung der Autobahnauffahrt von
Kleinpösna zur Hirschfelder Brücke sei aufgrund
der Stellungnahme der Stadt Leipzig abgelehnt
worden. Mir wurde mitgeteilt: Die Stadt Leipzig
möchte das nicht, und deswegen wird das auch
nicht geplant.
Oberbürgermeister Jung: Entschuldigen Sie,
dass ich Sie unterbreche. Wer hat das gesagt?
Langer (Einwohner): Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, LASUV. Ich habe das sogar
schriftlich. Das Amt ist für die Planung von Straßen zuständig. Es hat mir auf meine schriftliche
Anfrage hin mitgeteilt, dass aufgrund der Aussage
der Stadt Leipzig von einer Verlegung der Autobahnauffahrt Kleinpösna nach Hirschfeld abgesehen wird. Damit liegt der Ball eineindeutig, aus de-
S e i t e | 35
ren Sicht, bei der Stadt Leipzig, abgesehen davon, dass es eine Erörterung der Verlagerung mit
den Bürgern zu keinem Zeitpunkt gegeben hat.
Es ist meiner Meinung nach auch falsch, davon
auszugehen, der Straßenverkehr in Baalsdorf
würde dann zunehmen. Zwischen der Abfahrt
Kleinpösna und einer Abfahrt an der Hirschfelder
Brücke liegen nur 500 Meter. Deswegen würden
nicht mehr Autos von der Autobahn abfahren.
Auch die Aussage, dass 90 Prozent der Kiestransporte über die Autobahn abgefrachtet werden, ist
falsch. Die größte Menge des Kiesabsatzes aus
den beiden Kiesgruben geht verständlicherweise,
weil sie vor den Toren Leipzigs liegen, in Richtung
Leipzig. Die Transporte werden von freien Spediteuren bewerkstelligt, die ihre Routen eigenständig planen. Die Kieswerke geben ihnen nicht vor,
welchen Weg sie zu fahren haben. Daher fahren
sie aus verständlichen Gründen immer auf mautfreien Strecken. Die Strecke durch Baalsdorf ist
so eine mautfreie Strecke. Jeder Autobahnkilometer würde den Spediteur zusätzlich Geld kosten.
Deswegen wird die Autobahn grundsätzlich gemieden. Wenn es zutreffen würde, dass 90 Prozent der Kiestransporte die Autobahn nutzen, wären ja kaum noch welche übrig. Das entspricht
nicht den Tatsachen. Wir haben permanent LkwVerkehr, von morgens bis abends. Bei uns fahren
Hunderte Lkw vor unserer Haustür vorbei, aber
nicht nur bei uns, sondern bei allen, die an dieser
Route liegen. Das, was hier behauptet wird, ist
schlichtweg falsch.
Wenn man die Brandiser Straße im Ortsbereich
von Baalsdorf zwischen Kirchweg und der Ampelkreuzung - das sind ungefähr 500 Meter - für den
Lkw-Verkehr bzw. Durchgangsverkehr sperren
würde, wäre das Gewerbegebiet nach wie vor für
den Schwerlastverkehr angebunden. Die Lkw wären gezwungen, die Autobahn zu nehmen, weil es
dann keine vernünftige Alternativroute mehr gibt.
Selbst wenn die Autobahnauffahrt nicht verlegt
würde, müssten sie über die Autobahn bis zur Abfahrt Leipzig-Ost/Engelsdorf fahren und von dort
die vorhandenen Bundesstraßen nehmen. Sie
könnten Baalsdorf nicht mehr durchfahren. Das
wäre eine ganz einfache Maßnahme, die überhaupt kein Geld kosten würde, mit der man aber
den Verkehr ganz gezielt steuern könnte.
Insofern sind die Aussagen, die Sie hier vorgetragen haben, aus meiner Sicht überhaupt nicht zutreffend.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht kann
darauf jetzt nicht reagieren, weil er lediglich in Vertretung die Antwort der Kollegin Dubrau verlesen
hat. Wir nehmen das, was Sie gesagt haben, noch
einmal mit. Mehr kann ich Ihnen heute nicht zusagen.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Langer (Einwohner): Und was machen Sie dann
damit?
Oberbürgermeister Jung: Wir prüfen das. Ich
möchte erstens genau wissen, wieso behauptet
wird, dass die Stadt Leipzig für die Verlegung oder
Nichtverlegung verantwortlich ist, und zweitens,
wie sich die Situation in der Baalsdorfer Straße
darstellt und wie es zu den Schäden auf dem
Gehweg gekommen ist. Der Leiter des Verkehrsund Tiefbauamtes, Herr Jana, ist hier anwesend.
Wir prüfen das definitiv noch einmal und geben
Ihnen dann schriftlich eine Antwort.
Langer (Einwohner): Ich kann gern den Schriftverkehr mit dem LASUV an Sie weiterleiten. Dort
steht das schwarz auf weiß. Ich hatte das dort explizit angefragt.
Oberbürgermeister Jung: Ansonsten: Die von
Ihnen gestellten Fragen wurden hier beantwortet.
Sie waren nur im Programm für die Gäste unvollständig abgedruckt.
Langer (Einwohner): Eine Frage 3 hat es nie gegeben. Es gab nur eine Frage 1 und eine Frage 2.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht hat die
Antwort auf alle Ihre Fragen verlesen, auch die
Antwort zu den Fragen 3.1, 3.2 und 3.3.
Langer (Einwohner): Wie auch immer. - Wie wird
nun der weitere Werdegang sein?
Oberbürgermeister Jung: Sie bekommen Post
von uns, in der auf die von Ihnen hier angesprochenen Sachverhalte noch einmal eingegangen
wird, also: Prüfung einer Sperrung für den LkwVerkehr sowie wer in Sachen Autobahnauffahrt
welche Karte spielt und wie verantwortlich ist.
Langer (Einwohner): Gut. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich rufe Tagesordnungspunkt 8.2 auf:
8.2 Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park
und Johannapark (VI-EF-04074)
Einreicher: Marianne Ramson
Wir begrüßen Frau Ramson. Herzlich willkommen! Kollege Rosenthal wird Ihre Anfrage beantworten.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadt-
S e i t e | 36
räte! Zu Ihrer ersten Frage, Frau Ramson. Sie hatten in der Sachverhaltsdarstellung zur heutigen
Einwohneranfrage beschrieben, dass Sie schon
intensiv Kontakt mit dem Amt für Stadtgrün und
Gewässer sowie zu dessen Leiter zur Person gesucht haben, aber auf Ihre schriftlichen Hinweise
und Nachfragen keine Reaktion erfolgte und Sie
vonseiten der Verwaltung keine Antwort erhielten.
Ich habe mich im Vorfeld der heutigen Ratsversammlung noch einmal intensiv mit dem Leiter
des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Herrn
Dittmar, ausgetauscht. Er hat mir zugesagt, dass
Sie im Nachgang zur heutigen Ratsversammlung
von ihm persönlich Post zum weiteren Werdegang bekommen. Dem würde ich jetzt ungern vorgreifen wollen.
Jetzt nur so viel: Die Ratsvorlage dazu ist gerade
fertiggestellt worden. Sie ist jetzt intern in der
Stadtverwaltung in der Mitzeichnungsrunde. Wir
sind sehr optimistisch, dass wir dem Stadtrat etwa
Ende Juni das Konzept vorlegen werden, damit es
nach der Sommerpause, in der August-Sitzung,
insgesamt verabschiedet werden kann. Eine Abwägung der jeweiligen Bürgereinwände hat stattgefunden. Auch Sie werden im nächsten Vierteljahr ein sehr umfangreiches Abwägungsprotokoll
erhalten, in dem festgehalten ist, wie wir mit den
einzelnen Punkten umgegangen sind. - Wie gesagt: Das wird Ihnen Herr Dittmar im Nachgang
zur Ratsversammlung noch einmal in einem persönlichen Brief schriftlich mitteilen.
Was ich gegebenenfalls für alle interessierend
hier noch einmal vortragen möchte, ist Folgendes:
Die Informationsvorlage, die dem Stadtrat zugegangen ist, enthält unter anderem die Maßnahmen, die sich in der Diskussion mit der Bürgerschaft herauskristallisiert und die wir bereits in
den Jahren 2014 bis einschließlich 2017 realisiert
haben. Hier nur ein paar Beispiele: Querungsinsel
Edvard-Grieg-Allee/Johannaparkweg, Straßenbaumbepflanzung Karl-Tauchnitz-Straße, Staudengarten im Clara-Zetkin-Park, Brücken im Johannapark, Querungshilfe über die Karl-Tauchnitz-Straße zum Johannapark, Kleinkinderspielplatz an der Max-Reger-Allee, Wegesanierung im
Clara-Zetkin-Park und im Johannapark sowie, last
but not least, die Sanierung der Großen Inselteichterrasse im Clara-Zetkin-Park.
Das Entwicklungskonzept wird von der Verwaltung dem Stadtrat in seiner Ratsversammlung im
August zum Beschluss vorgelegt. Mit Beschluss
beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung mit
der Umsetzung des Konzepts. Bei Haushaltsaufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 muss
es dann mit zusätzlichen finanziellen Mitteln untersetzt werden. Das müssen wir auch künftig weiter gemeinsam diskutieren. Dann, denke ich,
kommen wir ein ganzes Stück weiter in dem gesamten Prozess der Entwicklung des Clara-Zetkin-Parks und des Johannaparks und auch in der
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und
Bürgern, die sich in diesen Beteiligungsprozess
sehr intensiv eingebracht haben.
Frau Ransom, ich hoffe, dass diese Informationen
zunächst ausreichend für Sie sind.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ramson, auch
Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage.
Ramson (Einwohnerin): Ich möchte hier nur noch
einmal bekräftigen, dass sich die Bürger in den
Beteiligungsprozess intensiv eingebracht haben.
Ich war von Anfang an dabei und habe Vorschläge
zum Entwicklungskonzept gemacht. Allerdings
haben meine Vorschläge bzw. die meines Vereins
nie Niederschlag gefunden. Es wurde immer gesagt: Nein, das kommt nicht ins Abwägungsprotokoll. - Ich verlasse mich darauf, dass das jetzt
doch noch einmal geprüft und das Abwägungsprotokoll gegebenenfalls angepasst wird. Wie gesagt: Es wurde ein Abwägungsprotokoll von Veranstaltung zu Veranstaltung weitergereicht und
nicht geändert.
Zu den baulichen Maßnahmen, die im Clara-Zetkin-Park und im Johannapark bereits stattgefunden haben: Das ist bekannt. Aber zum Beispiel
sind dort Poller gesetzt worden, die nicht dem aktuellen Regelwerk für Poller entsprechen. Sie sind
tarnfarben, dunkelgrau und dunkelgrün. Das ist
nicht sehr angenehm für die Fußgänger und für
die Radfahrer.
Ein Weiteres. Die Diskussion über die Fairnesszone finde ich an sich sehr gut. Aber eine Fairnesszone kann man meines Erachtens nur dort
einrichten, wo die entsprechende Straße teilentwidmet wurde. Eine Teilentwidmung hat der Stadtrat jedoch abgelehnt. Das heißt: Es ist weiterhin
eine normale Straße, und auf einer normalen
Straße kann keine Fairnesszone eingerichtet werden.
Bürgermeister Rosenthal: Das ist uns bewusst.
Das ist auch intensiv diskutiert worden. Ich will
jetzt der Vorlage, die der Oberbürgermeister noch
nicht freigegeben hat, nicht vorgreifen. Nur so viel:
Wir werden einen Vorschlag zur Teilentwidmung
machen, um diese Fairnesszone einrichten zu
können. Haben Sie bitte noch ein bisschen Geduld! Es wird dazu auch noch eine intensive Diskussion im Stadtrat geben.
Ransom (Einwohnerin): Ja, gut. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, Sie haben noch eine Nachfrage.
S e i t e | 37
Stadtrat Weber (SPD): Aus der Anfrage geht
auch hervor, dass das SachsenNetz Rad durch
den Johannapark führt. Das ist eine wichtige Verbindung, sowohl für die Stadt Leipzig als auch
überregional. Wie wir wissen, verträgt sich ein hohes Radverkehrsaufkommen oft nicht so gut mit
Leuten, die zu Fuß durch den Park gehen. Das ist
für alle Beteiligten stressig.
Vor diesem Hintergrund meine erste Frage: Wann
kommt die Radnetzplanung, die wir mit dem Radverkehrsentwicklungsplan beschlossen haben?
Meines Wissens sollte das bereits in 2015 geschehen. - Ich weiß, dass Sie nicht der richtige
Ansprechpartner dafür sind, sondern eigentlich
Frau Dubrau zuständig ist. Aber Sie stehen hier
jetzt für die Verwaltung Rede und Antwort.
Meine zweite Frage: Wird die Radnetzplanung,
wenn sie denn so weit entwickelt ist, dann auch
mit diesem Entwicklungskonzept deckungsgleich
sein? Ich erwarte, dass, wenn im Juni die Vorlage
zum Entwicklungskonzept in den Rat kommt,
diese auch mit der Vorlage zur Radnetzplanung
konform geht, beide Vorlagen also aufeinander
abgestimmt sind.
Bürgermeister Rosenthal: Im Vorfeld der heutigen Ratsversammlung ist mir auch das Schreiben
des ADFC an das Amt für Stadtgrün und Gewässer und an das Verkehrs- und Tiefbauamt zur Aufnahme dieser Hauptradroute zur Kenntnis gelangt. Ich weiß, dass es intern intensive Abstimmungen zwischen dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und dem Verkehrs- und Tiefbauamt gibt,
was auch in die Antwort an Sie, Frau Ransom,
einfließen wird. Sie dürfen davon ausgehen, Herr
Weber, dass beide Fachämter die Themen „ClaraZetkin-Park/Johannapark“ und „Radroute“ in enger Abstimmung miteinander behandeln bzw. im
Vorfeld der Erstellung der Beschlussvorlagen bereits behandelt haben, und wir Ihnen an der Stelle
zu beiden Vorlagen Rede und Antwort stehen werden. Einverstanden? - Okay.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Herr Bürgermeister Rosenthal und Herr
Jana, ist damit zu rechnen, dass, wenn der Radverkehr entlang der Karl-Tauchnitz-Straße und
der Brucknerallee gebündelt wird, es auch zu einer Entlastung des Radverkehrs innerhalb des Johannaparks und des Clara-Zetkin-Parks kommen
wird?
Bürgermeister Rosenthal: Das ist das Ziel. Im
Grunde genommen wollen wir bestimmte Radrouten lenken, um - auch über die Fairnesszone - zu
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
einer Entflechtung in beiden Parkanlagen zu kommen. Wir gehen mit dem Vorschlag, den ich jetzt
noch nicht weiter vertiefen möchte, davon aus,
dass uns das gelingen wird.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Noch eine Nachfrage. Wie ist der Begriff „Fairness“ hier zu verstehen: Radfahrer dürfen dann alles, und die anderen müssen sehen, wie sie klarkommen?
Bürgermeister Rosenthal: Herr Schlegel, zufällig weiß ich, dass Sie in den Bürgerworkshops anwesend waren. Ich glaube, dort ist das Thema
„Fairnesszone“ ausreichend und intensiv diskutiert worden. Ich bitte Sie, jetzt kein Zwiegespräch
anzufangen. Wir werden das dann diskutieren,
wenn die Vorlage dazu auf dem Tisch liegt. Einverstanden?
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Kollege.
8.3 Städtische Unternehmen mit Tarifbindung
- Die Stadt Leipzig und ihre Unternehmen
ein attraktiver Arbeitgeber!? (VI-EF-04104)
Einreicher: Uwe Wolf, Uwe Horn
Auch den Herren Uwe Wolf und Uwe Horn sage
ich: Herzlich willkommen!
Herr Bonew, bitte übernehmen Sie die Sitzungsleitung. Ich beantworte diese Anfrage selbst. Die
Antwort auf diese Anfrage fällt aus verständlichen
Gründen etwas länger aus.
Zur Frage 1. Ich bin davon überzeugt, dass der
öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber ist.
Dafür gibt es diverse Gründe. Der öffentliche
Dienst ist ein relativ sicherer Arbeitgeber. Es gibt
so gut wie keine Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen. Es gibt eine hohe Planungssicherheit. Das stellt sich in der Privatwirtschaft bekanntlich vielfach anders dar. Zudem ist die Tarifbindung im öffentlichen Dienst vergleichsweise
hoch - das wird auch immer wieder unterschätzt und führt für die Beschäftigten zu Verlässlichkeit
in Bezug auf angemessene Bezahlung und Arbeitsbedingungen, was auch durch die hohe Personalrats- und Betriebsratspräsenz und -beteiligung überwacht und begleitet wird.
Wir könnten jetzt eine Vorlesung abhalten, was einen Arbeitgeber attraktiv macht, aber ich denke,
wir sollten uns hier auf einige wenige Faktoren beschränken, die aus Sicht des Arbeitsuchenden oder des im öffentlichen Dienst Beschäftigten wichtig sind.
Wesentliche Faktoren sind Sicherheit und angemessene Bezahlung, wobei das Kriterium Bezahlung interessanterweise - das zeigen alle Studien - nicht mehr die Bedeutung hat wie noch vor
25 Jahren. Da ist ein Wandel eingetreten. Es geht
S e i t e | 38
mittlerweile auch um andere ausschlaggebende
Faktoren wie zum Beispiel die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie, die Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten oder von Teilzeitarbeit, aber auch um
Aufstiegschancen, Qualifizierung oder die Balance von Arbeit und Freizeit. Immer öfter erleben
wir, dass gerade junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sich sehr genau überlegen, ob sie einen Aufstieg wünschen oder sich
mit den Möglichkeiten arrangieren, um ein angemessen ausbalanciertes Verhältnis von dienstlicher Tätigkeit und Privatleben hinzubekommen.
Auch das Arbeitsumfeld spielt eine große Rolle;
Stichwort: digitaler und demografischer Wandel.
Wie gehen wir mit neuen Formen und Technologien um?
All das erzeugt einen Wettbewerb um kluge Köpfe
und qualifiziertes Personal. Insgesamt kann man
sagen, dass der öffentliche Dienst ein sehr guter
Arbeitgeber ist mit unglaublich vielfältigen Aufgaben und Spektren und mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune und ihrer Betriebe
und Unternehmen vereinbar.
Zur Frage 2. Von den städtischen Beteiligungsunternehmen mit einem Gesellschaftsanteil der
Stadt Leipzig von über 50 Prozent, direkt und indirekt, verfügen 29 Unternehmen über einen Tarifvertrag. Hierunter fallen unter anderem der gesamte LVV-Konzern, die Leipziger Wohnungsund Baugesellschaft und das Klinikum St. Georg.
Bei sechs Beteiligungsunternehmen, die über
keine Tarifbindung verfügen, orientiert sich die
Vergütung am Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst oder anderen Tarifverträgen. 13 Unternehmen bei der Stadt Leipzig sind nicht tarifgebunden. Dies betrifft die Abfall-Logistik GmbH, die
Aufbauwerk Region Leipzig GmbH, die Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung
Leipzig mbH, die Leipziger Dok-Filmwochen
GmbH, die Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH, die LGH Service GmbH,
die BIO-NET, die Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie, die Invest Region Leipzig GmbH und
auch Töchter der Klinikum St. Georg gGmbH. Der
weit überwiegende Teil der Beschäftigten in städtischen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung
verfügt aber über einen tarifgebundenen oder tariforientierten Arbeitsplatz.
Zur Frage 3, die auf meinen Einfluss abzielt. Ich
bin ein glühender Anhänger der Tarifautonomie.
Angelegenheiten der Vergütung, einschließlich
des Abschlusses etwaiger Tarifverträge, sollten
zunächst zwischen den Tarifparteien geklärt werden und sich möglichst der politischen Einflussnahme entziehen, und das ist gut so. Damit ist unser Land insgesamt, glaube ich, sehr gut gefahren. Darüber hinaus ist die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gegenstand des operativen Geschäfts der Beteiligungsunternehmen,
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
in der Regel auf Ebene des Geschäftsführers oder, wo vorhanden, des Arbeitsdirektors. Die Personalkosten sind ein wesentlicher Kostenbestandteil eines Unternehmens und unterliegen im
Rahmen der wirtschaftlichen Unternehmenssteuerung der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführungen. Natürlich gibt es gesetzliche
Vorgaben; Stichwort: Mindestlohn etc.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Grundsätzlich
muss sich, unabhängig von der Form einer Tarifbindung, diese immer auch an der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Unternehmens im Einzelfall orientieren. Die Sozialisierung unternehmensbezogener Kosten zulasten der Kommune als Eigentümerin und damit im Ergebnis zulasten aller
Bürgerinnen und Bürger der Stadt kann und darf
nicht Leitlinie für unser Handeln sein. Mit anderen
Worten: Wenn ein Unternehmen defizitär wird und
in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, dann kann
es nicht sein, dass die Stadt Leipzig einspringt
und die Personalkosten übernimmt - das ist jedenfalls meine Überzeugung -, es sei denn, wir haben
eine subsidiäre oder subventionierte Arbeitssituation eines Unternehmens, das eine Dienstleistung
erbringt, die nicht finanzierbar und nicht wirtschaftlich ist. - Auf Ihre Zwischenrufe sage ich:
Wir haben eben über etwas ganz anderes gesprochen, nämlich über einen Sportverein, einen Verein mit einer GmbH, von einem städtischen Unternehmen weit entfernt. - Also: Die Sozialisierung
unternehmensbezogener Kosten zulasten der
Kommune kann und darf nicht Leitlinie für unser
Handeln sein. Aber ich denke, die Verantwortung
der Tarifparteien in unseren Unternehmen ist sehr
hoch und beispielhaft.
Schlusssatz: Ich glaube, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in unserer
Stadt und unseren Beteiligungsgesellschaften
insgesamt sehr, sehr gut ausgesteuert ist. Gerade
in mitbestimmten Unternehmen - LVV, LVB, St.
Georg - ist eine hohe Bereitschaft auf Arbeitnehmerseite da, auch vor dem wirtschaftlichen Hintergrund ihrer Unternehmen die jeweiligen Personalangelegenheiten zu diskutieren und Tarifabschlüsse anzustreben. - So weit meine Antwort
auf Ihre Fragen.
S e i t e | 39
Deutschland haben, auszuhandeln, welche Tarife
gewählt werden. Es kann sich allerdings die Situation ergeben, wo man eingreifen muss. Ich will
Ihnen ein Beispiel geben. Im Rahmen des geplanten Anteilsverkaufs der Stadtwerke ergab sich
eine Situation, wo ich zur Person in die Verhandlungen eingegriffen und versucht habe, zwischen
Verdi und der LVV-Geschäftsführung zu vermitteln. Das ist gelungen. Das erarbeitete Vermittlungsangebot wurde zum Schluss unterschrieben. Also: Das kann vorkommen, aber das muss
die Ultima Ratio sein.
N.N. (Einwohner): Ja, das verstehe ich aber nicht
als Einflussnahme. Unter Einflussnahme verstehe
ich, dass der Betriebsleiter oder wer auch immer
angewiesen wird, das zu verhindern. Darauf zielte
eigentlich die Frage ab.
Oberbürgermeister Jung: Ach so. Nein, so etwas mache ich nicht.
N.N. (Einwohner): Gut. Das wollte ich nur eindeutig wissen. Damit hat sich die Sache erledigt.
Ich habe noch eine Nachfrage. Zu den von Ihnen
genannten Unternehmen ohne Tarifbindung gehört auch die ALL, bei der wir beide beschäftigt
sind. Dieser Betrieb gehört zu 51 Prozent der
Stadt. Für die Leute, die nicht wissen, was das für
ein Unternehmen ist: Das sind die Leute, die Ihre
gelbe oder blaue Tonne entsorgen.
Seit Januar haben wir keinen Ersten Geschäftsführer mehr. Herr Dr. Richter ist, wie Sie alle wissen, in den wohlverdienten Ruhestand gegangen.
Bis jetzt ist uns nicht bekannt, ob es für ihn einen
Nachfolger gibt.
Bürgermeister Bonew: Herr Wolf und Herr Horn,
Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage.
Das sehe ich in einem Zusammenhang mit dem
Thema „attraktiver Arbeitgeber“. Wenn man die
Leute, die dort arbeiten, nicht mitnimmt, ihnen
keine Informationen zukommen lässt, sie nicht befördert, dann leidet unterm Strich irgendwann die
Bereitschaft. Meine Definition von „attraktiver Arbeitgeber“ ist, dass ich als Arbeitnehmer mit Stolz
sagen kann: Ich arbeite bei der ALL, und es macht
mir Spaß, dort zu arbeiten. - Dafür müssen aber
die Bedingungen stimmen. In erster Linie müssen
sich die Leute mitgenommen fühlen.
N.N. (Einwohner): Herr Oberbürgermeister, ich
habe eine Nachfrage zur letzten Frage. Haben Sie
Einfluss genommen, ja oder nein?
Gibt es bezüglich der Nachfolge eine Information?
Ich frage jetzt Sie. Wir hatten auch schon bei uns
im Unternehmen nachgefragt, aber bisher keine
Antwort erhalten.
Oberbürgermeister Jung: Man kann diese
Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten. Zunächst einmal müssen die Tarifparteien Verhandlungen führen. Tarifautonomie heißt: in fairen Verhandlungen nach festen Regularien, die wir in
Oberbürgermeister Jung: Klare Antwort: Kollege Rosenthal und ich werden den Vorschlag
machen, den jetzigen Betriebsleiter der Stadtreinigung dort als Geschäftsführer einzusetzen.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
N.N. (Einwohner): Das ist ja eigentlich logisch,
weil seine bisherige Tätigkeit artverwandt ist.
Ich habe noch eine Nachfrage: Den Betrieben, die
der Stadt gehören, so auch unserem Betrieb, ist
der Vertrag, mit dem die Stadt sicherstellte, dass
wir arbeitsmedizinisch betreut werden, fristgerecht gekündigt worden. Welche Bedeutung hat
das? Für mich stellt sich das so dar, dass die
Leute in die Pfanne gehauen werden.
Oberbürgermeister Jung: Das habe ich nicht
verstanden. Bitte wiederholen Sie noch einmal
den letzten Satz!
N.N. (Einwohner): Es gab einen Vertrag über die
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen
Dienst der Stadt. Dieser ist fristgerecht gekündigt
worden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Jeder
Vertrag hat eine bestimmte Laufzeit. Dem Vernehmen nach ist wohl allen Beteiligungsgesellschaften diese „Dienstleistung“ vonseiten der Stadt gekündigt worden. Mir persönlich als Arbeitnehmer
kommt das ein bisschen komisch vor. Man kennt
den Hintergrund nicht. Deshalb hätte ich gern hier
eine Antwort darauf.
Oberbürgermeister Jung: Ich kann des jetzt
schlecht beantworten. - Herr Hörning, sind Sie in
der Lage, das zu beantworten?
N.N. (Einwohner): Diese Frage kam jetzt aus dem
Stegreif. Wir wären auch mit einer schriftlichen
Antwort zufrieden. Aber ich wollte das Thema hier
gern ansprechen.
Oberbürgermeister Jung: Vielleicht kann Herr
Hörning das gleich noch einmal mit Ihnen erörtern. Ich kann das jetzt wirklich nicht beantworten.
N.N. (Einwohner): Alles klar. - Danke.
Bürgermeister Bonew: Gibt es weitere Nachfragen aus dem Kreise der Stadträtinnen und Stadträte? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich
den Tagesordnungspunkt und übergebe die Sitzungsleitung wieder Herrn Oberbürgermeister
Jung.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Die Einwohneranfragen 8.4 bis 8.7 werden schriftlich beantwortet.
9
Petitionen
Der Petitionsausschuss hat Beschlussvorschläge
zu zwei Petitionen erarbeitet.
9.1
S e i t e | 40
Straßenraumgestaltung der Lindenthaler
Hauptstraße (VI-P-03799-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.1.1 dazu VSP (VI-P-03799-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Den Punkten 1 und 2 wird abgeholfen, die Punkte
3 und 4 sind nicht abhilfefähig. - Wird das Wort
gewünscht? - Können wir zur Beschlussfassung
kommen? - Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn
Sie dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses folgen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
9.2
Schulcampus in der Ihmelsstraße (VI-P03900-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.1 dazu VSP (VI-P-03900-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Der Petition wird nicht abgeholfen werden können, meint der Petitionsausschuss. - Wird das
Wort gewünscht? - Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Beim Vorhaben „Schulcampus in der Ihmelsstraße“ hat sich die Stadtverwaltung mit Unterstützung einiger Stadträte ein beispielhaftes Zeichen
von Ignoranz und Selbstgefälligkeit geleistet. Die
großen, immer wieder bemühten Worte „Teilhabe“
und „Bürgerbeteiligung“ wurden ihres Wortsinns
beraubt. Man machte Beteiligungsveranstaltungen zu Informationsveranstaltungen. Man versprach den Bürgern, dass ihre Beteiligung ernst
genommen würde, und ignorierte dann die eigenen Aussagen, ja, man begrub stillschweigend
den Bürgerwillen.
Bis zuletzt scheint man gar nicht verstanden zu
haben, was genau den Frust der Bürger ausmacht. Hätte man sonst die Frage nach dem Verlauf der Bernhardstraße mit einem Schreiben beantwortet, dass mehrseitig die Notwendigkeit des
Schulcampus beschreibt, der niemals infrage
stand? Als zweiten Schwerpunkt erkannte man
die Unmöglichkeit jeglicher Veränderung zu bisherigen Planungen an der Wurzner und der Krönerstraße, die ebenfalls nicht infrage standen. Die
berechtigten Fragen nach Versorgungs- und Rettungswegen, nach Wohnqualität und nach Parkplätzen wurden weder kommuniziert noch berücksichtigt.
Die Planung der Bernhardstraße zwischen Sporthalle und Schule ist, wenn auch nicht ganz im
Sinne der Anwohner, dennoch ein guter Kompro-
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
miss. Weitere Planungen für die Sporthalle wurden heute von der Tagesordnung genommen.
Dennoch stellt sich für uns die Frage, weshalb die
Stadtverwaltung sich nicht dazu durchringen
kann, für ausreichend Parkraum als Ausgleich für
die zu räumende Garagengemeinschaft zu sorgen. Ein Anwohnerparkhaus, das in der Nähe des
Schulcampus Anwohnern und Campusnutzern
sowie Sportlern zur Verfügung steht, würde sich
wegen des hohen Bedarfs schnell amortisieren
und zudem einen Beitrag zur Akzeptanz des Bürgerwillens leisten.
Die AfD-Stadtratsfraktion wird sich weiteren Planungen nicht in den Weg stellen und hofft auf Lösungen, die für alle akzeptabel sein werden. - Ich
danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen.
Wer stimmt gegen den Beschlussvorschlag des
Petitionsausschusses? - Wer enthält sich der
Stimme?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir fahren jetzt fort mit Tagesordnungspunkt 14:
14
Anfragen an den Oberbürgermeister
14.1 Finanzierung der Kindertagespflege in
Leipzig (VI-F-04137)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian antwortet.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Werte Gäste! Zur Frage 1.
Die Erhebung zum Sachaufwand in Kindertagespflegestellen fand Ende 2016 in Form einer Befragung unter den in Leipzig tätigen Tagespflegepersonen statt. Die Auswertung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Eine Vorlage mit den Ergebnissen soll im dritten Quartal 2017 vorliegen.
Zur Frage 2. Derzeit werden zwei Materialpools
vom Träger Internationaler Bund, IB Mitte gGmbH
für Bildung und soziale Dienste, an den Standorten Gräfestraße 23 und Poserstraße 55 betrieben.
Damit konnte zu dem seit 2010 bestehenden Materialpool ein weiterer eingerichtet werden. Vorplanungen für zwei weitere Standorte mit anderen
freien Trägern führten nicht zum Erfolg. Ein möglicher Standort lag zu nah an einem bereits bestehenden Standort, womit dem Ziel einer Verteilung
über das ganze Stadtgebiet nicht gedient war. Ein
weiterer möglicher Standort wurde vom betreffenden Träger trotz fortgeschrittener Abstimmungen
nicht umgesetzt. Die Verwaltung wirbt in den regelmäßig stattfindenden Trägertreffen weiter um
die Bereitschaft zur Einrichtung weiterer Materialpools.
S e i t e | 41
Zur Frage 3. Die Erarbeitung des Kriterienkatalogs ist noch nicht abgeschlossen. Die bisher in
zwölf Fällen beantragten höheren Aufwendungen
im Bereich Mieten wurden noch nicht bewilligt.
Zur Frage 4. Der Sachstand der Bearbeitung von
Auszahlungen für Beträge zur Alters-, Krankenund Unfallversicherung stellt sich bei den freien
Trägern folgendermaßen dar: Derzeit liegen 356
Anträge für 2015 vor. Die Abrechnung der Versicherungsleistungen für 2015 konnte bei 325 vollständig vorliegenden Anträgen abgeschlossen
werden. 11 Anträge weisen rechtliche Fragen auf,
die sich in Klärung befinden. Circa 30 Anträge für
2015 stehen noch aus. Allerdings besteht für die
Tagespflegepersonen keine Verpflichtung, entsprechende Anträge zu stellen.
Für das Jahr 2016 und das Jahr 2017 erhalten die
Tagespflegepersonen einen einheitlichen monatlichen Abschlag für die Beiträge zur Kranken-,
Pflege- und Rentenversicherung, sofern dies über
ihren Träger beantragt wurde. Für die Abrechnung
2016 wurden Ende April die entsprechenden Antragsformulare an die freien Träger verschickt, da
die Versicherungsträger die für die Prüfung erforderlichen Nachweise von Januar bis Juni des
Folgejahres an die Tagespflegepersonen versenden. Entsprechende Anträge können bis zum
31. August 2017 eingereicht werden.
Für den kommunalen Träger besteht folgender
Sachstand bei der Bearbeitung von Auszahlungen für Beiträge zur Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung: Es liegen 161 Anträge für die Abrechnung von Unfall- und Rentenversicherung in
2015 vor. Die Abrechnung konnte bei 142 vollständig vorliegenden Anträgen abgeschlossen
werden. Vier Anträge weisen rechtliche Fragen
auf, die in Klärung sind. Bei den restlichen Anträgen sind noch Unterlagen nachzureichen.
Für das Jahr 2016 und das Jahr 2017 erhalten die
Tagespflegepersonen monatlich einen einheitlichen Abschlag für die Alterssicherung, sofern dieser beantragt wurde, alle erforderlichen Unterlagen für eine Abrechnung des Jahres 2015 vorlagen und keine rechtlichen Fragestellungen dem
Abschluss des jeweiligen Einzelfalls entgegenstehen.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung haben
152 Tagespflegepersonen, die einen entsprechenden Antrag bis August 2016 eingereicht hatten, einen einheitlichen Abschlag erhalten. Für die
Weitergewährung des Abschlags ist die Abrechnung des Jahres 2015 notwendig. Diese läuft derzeit noch. Zurzeit erhalten elf Tagespflegepersonen einen einheitlichen Abschlag für den Zeitraum
September 2016 bis August 2017. Die Bearbeitung der vorliegenden Anträge soll in den kommenden Monaten schnellstmöglich erfolgen. Für
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
die Abrechnung 2016 wurden Ende April die entsprechenden Antragsformulare an den kommunalen Träger geschickt. Anträge können auch hier
bis zum 31.08.2017 eingereicht werden.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Zuerst eine Feststellung: Ich finde es richtig, dass jetzt Abschlagszahlungen getätigt werden. Es ist gut, dass die Tagespflegepersonen jetzt nicht mehr so lange darauf warten müssen. Allerdings hat es mich schon
verwundert, dass immer noch Anträge aus dem
Jahr 2015 bearbeitet werden. Ich glaube, unter
uns ist niemand, der seine Krankenversicherungsbeiträge im Jahr 2015 nicht bezahlt hat.
Nun zu meiner Frage. Es gab eine Gerichtsentscheidung zu den Sachkosten und den Mietkosten, die nicht zu unseren Gunsten ausgegangen
ist. Wir sind verpflichtet, zu zahlen. Können Sie
den aktuellen Stand noch einmal genauer ausführen? Es haben sich Tagespflegepersonen an mich
gewandt, weil sie sich nicht erklären konnten, warum die Auszahlung nicht längst erfolgt ist. Das ist
ja keine geringe Summe.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das hatte ich
bereits in meiner Antwort auf Frage 1 gesagt. Wir
haben eine Datenerhebung gemacht. Die Auswertung ist fast abgeschlossen. Wir werden im
dritten Quartal eine entsprechende Vorlage vorlegen, die auch die einzelnen Posten auflisten wird.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
14.2 Umgang mit Schrottfahrrädern in Leipzig
(VI-F-04107)
Einreicher: SPD-Fraktion
Herr Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zu Ihrer ersten Frage. 2011: 88, 2012: 80,
2013: 159, 2014: 32, 2015: 137, 2016: 336 und
Stand heute: 85.
Zur zweiten Frage. 90 Prozent im Bereich des
Hauptbahnhofs, aus Sicht des Stadtordnungsdienstes der absolute Schwerpunkt.
Zur dritten Frage. Feststellungen über fahruntüchtige Schrottfahrräder werden im Rahmen der täglichen Streifentätigkeit in allen Außenstellen getroffen. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen
auf Grundlage konkreter Hinweise anderer Behörden oder von Bürgern über das Ordnungstelefon
123-8888 veranlasst.
S e i t e | 42
Zur vierten Frage. Das Verfahren im Umgang mit
der Problematik Schrottfahrräder wird regelmäßig
optimiert. Der zusätzlichen Kennzeichnung mit einer Banderole ist ein Probelauf im vierten Quartal
2016 in einem begrenzten Bereich vorausgegangen. An anderer Stelle hatte ich darauf hingewiesen, dass die Banderole aus unserer Sicht wenig
hilfreich sein wird, weil dies zu Vandalismus und
Diebstahl einladen könnte. Das hat sich im vierten
Quartal so nicht herausgestellt. Deshalb greifen
wir auf das, was für andere Ordnungsämter in der
Bundesrepublik schon als bewährte Praxis gilt,
jetzt auch zurück. Seit Beginn des Jahres 2017
gib es Banderolen an Schrottfahrrädern.
Die Handlungshinweise sind ausschließlich als
Arbeitsgrundlage für den gemeindlichen Vollzugsdienst erarbeitet worden. - Ich glaube, ich hatte
hier schon über den Inhalt berichtet und erläutert,
wann ein Fahrrad als Schrottfahrrad anzusehen
ist. Ich würde vorschlagen, das noch einmal im
Fachausschuss Umwelt und Ordnung auszuteilen.
Sie fragten auch, welche Erfahrungen wir mit dem
Markieren von Fahrrädern gemacht haben. Die
abgestellten Schrottfahrräder werden trotz dieser
Kennzeichnung in den seltensten Fällen - in 2017
ist das genau zweimal passiert - innerhalb der gesetzten Frist durch die Eigentümer tatsächlich entfernt. Die Entfernung muss daher wie auch in den
vorangegangenen Jahren durch die Stadt erfolgen. Der Einsatz kann dennoch als positiv bewertet werden. Die markierten Fahrräder werden in
der Öffentlichkeit wahrgenommen. Der Sachverhalt wird durch die Behörde schnell erkannt. Es
kann jetzt auch relativ zeitnah, gemäß den in den
Handlungsleitlinien vorgegebenen Fristen, reagiert werden bzw. diese sogenannte Fahrradleiche aus dem öffentlichen Raum entfernt werden.
Für den Fall, dass Eigentümerermittlungen notwendig sind, führen tatsächlich nur Registrierung
oder Codierung zu einem Ergebnis. Wir sind derzeit mit der Polizeidirektion Leipzig dazu in enger
Abstimmung. Das Verfahren läuft aus unserer
Sicht noch nicht optimal. Wir codieren und registrieren sehr intensiv in dieser Stadt; wir nehmen da
eine Rekordstellung im Bundesgebiet ein. Allerdings ist die Eingabe dieser Daten im Verzug, sodass wir nicht immer garantieren können, dass die
Codierung tatsächlich zu einer Hinterlegung in einer polizeilichen Datenbank führt. Daran müssen
wir noch arbeiten.
Seit Beginn dieses Jahres wurden insgesamt 251
Schrottfahrräder registriert, davon wurden, wie zu
Beginn gesagt, bereits 85 aus dem öffentlichen
Raum entfernt. Stand heute sind 166 Fahrräder
noch im Verfahren.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. - Herr von der Heyde hat sich als Erster gemeldet.
S e i t e | 43
Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm.
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Welche Kosten entstehen durch die Verschrottung? - Das ist die
erste Nachfrage.
Stadtrat von der Heyde (Bündnis 90/Die Grünen): Wenn Sie vorsichtig werden, Herr Rosenthal, lohnt es sich manchmal, noch einmal nachzufragen. In Sachen Codierung und Dateneingabe
hatten Sie eben formuliert: Nicht immer ist die Codierung in der polizeilichen Datenbank hinterlegt.
Was heißt „nicht immer“? Mit wie vielen Einträgen
ist man da im Verzug?
Die zweite Nachfrage: Sie sagten, wenn möglich,
wird der Halter ermittelt. Werden die Kosten an ihn
weitergegeben für den Fall, dass er auf Ihre Briefe
nicht reagiert?
Bürgermeister Rosenthal: Wenn Sie gestatten,
würde ich dazu im nichtöffentlichen Fachausschuss Umwelt und Ordnung näher ausführen. Um es deutlich zu sagen: Wir haben da eine Problemlage. Aber dazu würde ich gern in nichtöffentlicher Sitzung näher ausführen wollen.
Zu Ihrer zweiten Frage. Ja. Wenn uns der Eigentümer bekannt ist, werden ihm die Entsorgungskosten auferlegt.
Bürgermeister Rosenthal: Die erste Frage kann
ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Das müsste ich
nachreichen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sie sagten, dass die
Überprüfung der bei der Registrierung hinterlegten Daten nur bei einer Eigentümerermittlung tatsächlich notwendig wird. Wird das nicht standardmäßig gemacht? - Ich will aber auch ein Lob aussprechen. Die Sache mit den Aufklebern ist super.
Das hat mir geholfen, sechs Monate Wartezeit mit
einem kaputten Fahrrad an der Kreuzung moralisch besser zu überstehen. - Noch eine zweite
Frage: Was passiert mit den abgeholten Fahrrädern?
Bürgermeister Rosenthal: Bei Fahrrädern mit
einer Registrierung bzw. Codierung wird vom
Stadtordnungsdienst eine Eigentümerermittlung
in Gang gesetzt. Der ermittelte Eigentümer wird
von uns angeschrieben und aufgefordert, sein
nicht mehr verkehrstüchtiges Fahrrad aus dem öffentlichen Raum selbst zu entfernen. Fahrräder,
bei denen wir keinen Eigentümer ermitteln können, erhalten eine Banderole, auf der das Aktenzeichen des Vorgangs und die Rufnummer des
Stadtordnungsdienstes vermerkt sind. Für den
Fall, dass der Eigentümer den Sachverhalt aufklären will, kann er sich bei uns melden, oder aber er
entfernt sein Fahrrad. Ist die Frist abgelaufen und
das Fahrrad steht immer noch dort, wird es von
uns entfernt.
Die Fahrräder, die aus unserer Sicht aufgearbeitet
werden können, werden dem „Netz kleiner Werkstätten“ übergeben. Nach ihrer Aufarbeitung werden sie über die Versteigerung des Ordnungsamtes wieder dem Verkehr zugeführt, so sich ein Interessent dafür findet. Fahrräder, bei denen tatsächlich kein Einzelteil mehr verwertbar ist, werden verschrottet.
Stadtrat Dossin (CDU): Herr Rosenthal, ich habe
es so verstanden, dass Sie die Frage der Registrierung nicht im öffentlichen Teil beantworten wollen. Da mich das aber als Nichtausschussmitglied
auch interessiert, würde ich vorschlagen, dass Sie
das nachher im nichtöffentlichen Teil dieser Ratsversammlung beantworten.
Bürgermeister Rosenthal: Ich bemühe mich.
Stadtrat Dossin (CDU): Ich habe schon geahnt,
dass Ihnen das nicht gefallen wird.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Herr Rosenthal, keine
Sorge! Sie müssen nicht noch einmal ausführen,
was ein Schrottfahrrad ist. An Ihre Antwort im
Stadtrat kann ich mich noch relativ gut erinnern
inklusive der nachfolgenden Presseberichterstattung.
Hintergrund für Ihre damalige Antwort war ein Antrag der SPD-Fraktion zu Banderolen. Würden Sie
mir zustimmen, dass die Idee der SPD-Fraktion,
Banderolen an Schrottfahrrädern anzubringen,
die damals von der Stadtverwaltung abgelehnt
wurde, gar nicht so verkehrt war?
Bürgermeister Rosenthal: Ja. Man wird ja auch
schlauer im Amt.
Oberbürgermeister Jung: Aber Herr Rosenthal,
Sie waren doch immer schon schlau. Herzlichen
Dank für Ihre Antworten.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
14.3 Stop hate! Leipzig zeigt jährlich Flagge
gegen Homophobie anlässlich des CSD
Leipzig (VI-F-04134)
Einreicher: Bündnis 90/Die Grünen
Es antwortet Herr Hörning.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Es wurden zwei Fragen zum Aufziehen
der CSD-Flagge am Leipziger Rathaus gestellt.
Die erste Frage beantworten wir wie folgt: Mit der
Antwort auf die Vorlage 6F03069, Antwort 01, vom
09.09.2016, bestätigt der Oberbürgermeister,
dass die Regenbogenflagge am ersten Tag der
Veranstaltungswoche am 07.07.2017 und am Tag
der Demonstration am 15.07.2017 vor dem
Neuen Rathaus gehisst wird. Für die Gewährleistung der Beflaggung ist das Amt für Gebäudemanagement in Kooperation mit dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und des Stadtrats,
hier insbesondere das Referat Protokoll, zuständig.
Zur zweiten Frage. Auch mit Bezug auf die eben
zitierte Antwort vom 9. September 2016 wird Folgendes vorgeschlagen: Wenn in Leipzig eine
Flaggenaktion unter Beteiligung zahlreicher Behörden, Unternehmen und Kirchen während der
CSD-Woche beabsichtigt ist, wird auch die Stadtverwaltung eine Beteiligung prüfen, um diese Initiative zu unterstützen. Für die Veranstaltungswoche vom 7. bis 15. Juli 2017 ist in Leipzig eine solche Aktion noch nicht geplant. Aus diesem Grund
behält die Stadtverwaltung die Sonderbeflaggung
am ersten Veranstaltungstag und am Tag der Demonstration vorerst bei.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Danke, Herr Hörning.
14.4 Aktueller Sachstand zur vormaligen Kindertagesstätte Kleiststraße 58 (VI-F04088)
Einreicher: AfD-Fraktion
Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Werte Gäste! Zur Frage 1.
Ja. Derzeit befinden sich das genannte Gebäude
und das entsprechende Grundstück im städtischen Besitz.
Zur Frage 2. Nein. Über die Absicht eines Verkaufs der genannten Liegenschaft ist dem Amt für
Jugend, Familie und Bildung nichts bekannt.
Zur Frage 3. Nein. Das Gebäude steht nicht unter
Denkmalschutz.
S e i t e | 44
Zur Frage 4. Die Reaktivierung des Kitastandorts
wurde durch die Stadtverwaltung intensiv geprüft.
Im Rahmen einer aktuell erneuten Prüfung hat
sich herausgestellt, dass das Grundstück nicht als
Kitastandort geeignet ist. Die für einen langfristigen Betrieb notwendige bauliche Erweiterung des
Standortes mit bisher 30 Plätzen auf mindestens
90 Plätze ist nicht genehmigungsfähig. Es ist
keine ausreichend große Fläche vorhanden und
eine Erweiterung nicht möglich, da sich das
Grundstück in unmittelbarer Nähe eines Landschaftsschutzgebietes und in Nähe des Baches
Nördliche Rietzschke - Stichwort: Hochwassergefahr - befindet.
Zur Frage 5. Eine Nutzung des Standortes für
eine Einrichtung der Jugendhilfe wird derzeit geplant.
Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Professor Fabian, ich habe zwei Nachfragen. Zum
Ersten: Diese Kindertagesstätte ist seit 2011 geschlossen. Warum hat die Stadt Leipzig sechs
Jahre gebraucht, um das zu prüfen?
Zweite Frage: Das Konzept der Stadt Leipzig sieht
vor dem Hintergrund fehlender Kitaplätze vor, gerade auch kleinere Einheiten wieder zu reaktivieren. Diese Einrichtung wäre eine solche kleinere
Einheit. Bis zu 60 Kitaplätze könnten dort locker
geschaffen werden. Ich bin der Meinung, dass wir
es uns als Stadt Leipzig nicht leisten können, sie
nicht zu nutzen. Warum ist es nicht möglich, diesen Standort zu reaktivieren?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wir haben nicht
sechs Jahre gebraucht, um das zu prüfen. Das
wurde damals schon geprüft. Im Ergebnis hat sich
aus unserer Sicht herausgestellt, dass dieser
Standort als Kita nicht geeignet ist. Jetzt wurde
der Standort erneut geprüft. Sie wissen, wir sind
derzeit dabei, alle infrage kommenden Standorte
noch einmal zu prüfen. Nach der Prüfung kamen
wir für diesen Standort zum selben Ergebnis.
Stadtrat Kriegel (AfD): Noch eine Nachfrage. Sie
sagten, der Standort eigne sich nicht für eine Kita.
Bis 2011 gab es dort eine Kita, wie Sie wissen.
Ihrer Begründung, der Standort liege zu nahe an
der Rietzschke, halte ich entgegen: Das war auch
schon vor 2011 so. Tut mir leid, das kann ich so
nicht gelten lassen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, aber damals
war es eine kleine Kita mit nur 30 Plätzen. Wenn
wir eine neue Kita in Betrieb nehmen - wir hatten
bislang gesagt: 165 Plätze, jetzt sind wir aufgrund
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
S e i t e | 45
des hohen Bedarfs davon abgewichen -, sollte
auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine
Untergrenze von 90 Plätzen nicht unterschritten
werden.
men des Kindes und der Personensorgeberechtigten, die Anschrift, das Geburtsdatum des Kindes, der Beginn des voraussichtlichen Betreuungsbedarfs, bevorzugte Kitas oder Kindertagespflege.
Stadtrat Kriegel (AfD): Okay. Danke.
Darüber hinaus werden in den kommunalen Kitas
von den Leiterinnen und Leitern folgende Daten
erfasst:
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen.
14.5 KiTa-Platzvergabesystem (VI-F-04143)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Werte Gäste! Zur Frage 1.
Das Kivan-Portal bietet Eltern Informationen über
Kindertagesstätten, nimmt Daten für die Bedarfsanmeldung auf und dient Trägern zur Platz- und
Belegungsverwaltung von Kitaplätzen. Es steht
grundsätzlich allen Einrichtungen zur Verfügung.
Gegenwärtig nehmen jedoch noch nicht alle daran teil.
Drei Träger nutzen für insgesamt vier Einrichtungen Kivan gar nicht. Das sind die Evangelisch-Lutherische Versöhnungskirchgemeinde LeipzigGohlis, die FRÖBEL Bildung und Erziehung
gGmbH sowie die Volkssolidarität Kreisverband
Leipziger Land/Muldental e. V.
Folgende acht Träger von acht Einrichtungen nutzen das Instrument „Vertragsverwaltung“ nicht neben dem Elternportal gibt es das Trägerportal,
über das die Vertragsverwaltung läuft -: Das sind
die BIP Kreativitätszentrum gGmbH, die DPFASchulen gemeinnützige GmbH, die EvangelischLutherische Christuskirchgemeinde, die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Leipzig-Connewitz-Lößnig, die Evangelisch-Lutherische Marienkirchgemeinde Leipzig-Stötteritz, die JohanniterUnfall-Hilfe e. V., die Leipzig International School
sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger
Land/Muldental e. V.
Zur Frage 2. Es wird erwartet, dass nach Abschluss der neuen Kitavereinbarungen, die ab
dem 01.07.2017 gelten sollen, alle Träger die Vertragsverwaltung im Kivan vollumfänglich nutzen.
Die Vergabe eines freien Platzes samt Vertragsabschluss liegt jedoch auch künftig in der jeweiligen Trägerhoheit. - Um es noch einmal klar zu sagen: Über Kivan werden Bedarfe angemeldet. Der
tatsächliche Vertragsabschluss erfolgt aber mit
dem jeweiligen Träger.
Zur Frage 3. Mit der Bedarfsanmeldung für einen
Betreuungsplatz werden im Amt für Jugend, Familie und Bildung folgende Daten erfasst: die Na-
- Zum gewünschten Aufnahmetermin besteht ein
Rechtsanspruch.
- Der Bedarf wurde mindestens sechs Monate im
Voraus angemeldet.
- Das Kind hat bisher keine Betreuung oder ist in
der Kindertagespflege und benötigt, weil es drei
Jahre alt geworden ist, einen Kindergartenplatz.
- Das aufzunehmende Kind hat ein Geschwisterkind in der ausgewählten Kita.
- Eine Berufstätigkeit beider Eltern oder des alleinerziehenden
Personensorgeberechtigten
wird zum gewünschten Zeitpunkt der Aufnahme
ausgeübt. - Berufstätigkeit beinhaltet auch Studium, schulische oder berufliche Ausbildung sowie Bildungsmaßnahmen des Jobcenters.
- Die Familie hat mehrere Kinder bis zum Ende
der vierten Klasse in der Grundschule zu versorgen.
- Es gibt eine besondere familiäre Situation. Mindestens ein Personensorgeberechtigter hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50,
oder ein körperlich und/oder geistig beeinträchtigtes Familienmitglied wird im Haushalt gepflegt.
- Durch den ASD wird eine Betreuung in einer Kita
empfohlen.
Zur Frage 4. In den meisten Fällen ist es möglich,
Geschwisterkinder in derselben Einrichtung zu
betreuen. Für wie viele Kinder das nicht zutrifft,
wird nicht statistisch erfasst.
Die Taktung des Liniennetzes der LVB beträgt in
Verkehrsspitzen im Regelfall zehn Minuten. Fahren mehrere Linien auf der Strecke, verkürzen
sich die Wartezeiten zusätzlich. Es liegen keine
Hinweise darauf vor, dass es in diesem Zusammenhang Probleme gibt.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Auch
wenn ich diese Anfrage nicht gestellt habe, habe
ich dazu eine Nachfrage.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das ist jedem
Ratsmitglied erlaubt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
hatte vor zwei Wochen im Jugendhilfeausschuss
um einen Zeitplan gebeten, wann es zur Einführung des Kivan in der Version Next kommen wird.
Zu Ihrer Information: Diese neue Version wird bereits seit 2015 von anderen Kommunen aktiv genutzt. Wir arbeiten hier noch mit der alten Version
des Kivan. Es gibt viele Beschwerden, sowohl von
den Trägern als auch von anderen Akteuren wie
Eltern, Anwälten etc., die sich mittlerweile auch öffentlich dazu geäußert haben; ob wahr oder unwahr, sei einmal dahingestellt. Ich habe an diversen Aussagen Zweifel und weiß, dass einiges
nicht ganz stimmig war.
Der Zeitplan liegt mir jetzt vor. Ich gehe davon
aus, dass er dem Protokoll als Anhang beigefügt
worden ist, sodass ich hier auch öffentlich sagen
kann, wann die neue Version freigeschaltet wird.
Die Freischaltung des Elternportals ist im November dieses Jahres geplant. Ich gehe davon aus,
dass die neue Version die vorhandenen Probleme
beheben wird; so jedenfalls die Erfahrungen in
den anderen Städten. Geben Sie mir da recht,
Herr Fabian? Und: Wenn andere Städte schon
seit 2015 damit am Netz sind, warum ist es der
Verwaltung nicht gelungen, die neue Version des
Kivan schon eher als im November 2017, wie jetzt
geplant, einzuführen? Wie ich hörte, wird es bis
dahin auch noch eine Einführungsphase geben.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es ist in der Tat
sehr misslich, dass das in Leipzig noch nicht flächendeckend eingeführt wurde. Ich habe veranlasst, dass jetzt mit Hochdruck daran gearbeitet
wird. Ich gehe davon aus, dass die neue Version
des Kivan bis Ende des Jahres überall aufgespielt
und genutzt wird. Das kann man leider nicht per
Knopfdruck machen. Das musste ich auch erst
lernen. Ich bin manchmal ein bisschen naiv und
denke: Wenn das jetzt eingeführt wird, passiert
das sofort. Aber mir wurde erklärt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser 72 Träger erst
von der Lecos geschult werden müssen. Die
Lecos ist da sehr, sehr engagiert. Das alles ist
jetzt in die Wege geleitet, sodass die entsprechenden Schulungen durchgeführt werden können. Das nimmt einen gewissen Zeitraum in Anspruch.
Sie hatten das Datum November 2017 genannt.
Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende des Jahres 2017 alle Schulungen durchgeführt worden
sind. Es müssen zwischendurch auch Probeläufe
gemacht werden. Das Programm muss auf jeden
Computer aufgespielt werden usw. Ich bin kein
Softwareexperte, aber Sie können sicher sein,
dass ich jetzt sehr hinterher bin, dass das läuft. In
S e i t e | 46
der Tat wird das Kivan 2.0 - oder wie immer es
offiziell heißt - noch einmal erhebliche Verbesserungen für beide Seiten bringen, sowohl im Trägerportal bei der Verwaltung der Verträge als auch
im Elternportal für die Eltern.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
14.6 Schülerfahrkarte für späte Schüler und
Schülerinnen? (VI-F-03986)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wiederum Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Werte Gäste! Zur Frage 1.
Es gibt seit Jahren eine mit den Leipziger Verkehrsbetrieben abgestimmte Regelung, die es
fast allen älteren Vollzeitschülerinnen und -schülern ermöglicht, eine SchülerCard bzw. SchülerMobilCard zu erwerben. Diese Regelung sieht bei
Bedarf eine Einzelfallprüfung durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung vor. Schätzungsweise betrifft das 50 bis 120 Schüler pro Schuljahr. Eine 2017 durchgeführte Abfrage in den
Schulen hat ergeben, dass es über diese Einzelfallentscheidung hinaus keinen Bedarf bzw. keine
Schüler gibt, die vom Erwerb einer Schülerfahrkarte ausgeschlossen werden, weil sie die Ausbildung nicht im unmittelbaren zeitlichen Anschluss
an die allgemeinbildende Schule durchführen.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat zum
Schuljahr 2017/2018 alle berufsbildenden Schulen per Rundschreiben gebeten, dem Amt zum
Schuljahresbeginn diejenigen älteren berufsschulpflichtigen Schüler zu melden, die nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule ihre Ausbildung unterbrochen haben und die eine Schülerfahrkarte benötigen. Jeweils sind der Name, die
Gründe und der Zeitraum der Ausbildungsunterbrechung mitzuteilen. Über das Ergebnis der Einzelfallprüfung informiert das Amt die Schulen. Bei
positiver Entscheidung erhält der Schüler von der
Schulleitung eine Bescheinigung zum Erwerb einer SchülerCard bzw. einer SchülerMobilCard
und kann damit dann eine Schülerfahrkarte bei
der LVB erwerben.
Zur Frage 2. Eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung wird durch die Stadt Leipzig nicht
angestrebt. Die zusätzlich vorgenommenen Einzelfallprüfungen bzw. Genehmigungen stellen sicher, dass bei bestehender Berufsschulpflicht niemand, der einen Anspruch auf eine SchülerCard
bzw. SchülerMobilCard anmeldet, benachteiligt
wird.
Zur Frage 3. Es ist anzunehmen, dass eine entsprechende Satzungsänderung eine Erhöhung
der Grundsockelfinanzierung aus dem Vertrag
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
S e i t e | 47
„Leipziger Modell zur Schülerbeförderung“ mit der
LVB zur Folge hätte. Zur Höhe der Mehrkosten
kann derzeit keine Aussage erfolgen.
durch das Gesundheitsamt abgefragt und mitgeteilt, dass im Stadtgebiet Leipzig weder Flüchtlinge noch einheimische Bürger seit 2014 ertrunken sind.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Zur zweiten Frage. Es gibt keine gesetzliche Regelung, hinsichtlich der Nutzung öffentlich zugänglicher Gewässer entsprechende Ausschilderungen vorzunehmen. Hier wird auf die Eigenverantwortung der Bürger gesetzt. Es ist auch nicht
vorgesehen, an öffentlich zugänglichen Gewässern Stellen, die zum Baden geeignet sind, zu beschildern. In den fünf von den Leipziger Sportbädern betriebenen Freibädern wie auch in den acht
Schwimmhallen liegen die Baderegeln als Flyer in
verschiedensten Sprachen aus. Gleichzeitig wird
über großformatige Plakate über die Baderegeln
in Bildsprache informiert.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Professor Fabian, vielen Dank für die Beantwortung. Sie haben ausgeführt, welcher Verwaltungsaufwand für die Einzelfallprüfungen erforderlich
ist. Allerdings frage ich mich - vielleicht können
Sie das aufklären -, ob es nicht mehr Sinn machen
würde, für diese kleine Gruppe - Sie sagten, das
seien maximal 120 Schülerinnen und Schüler eine Satzungsänderung durchzuführen. Damit
ließe sich einerseits die Lücke zwischen Schule
und Ausbildung für die späten Schüler beseitigen
und andererseits der Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das alles muss
man gegeneinander abwägen. Ich sage einmal
so: Ich bin froh, dass wir einen gültigen Vertrag
haben. Diesen würde ich erst einmal nicht anfassen wollen. Ich hatte ja auch gesagt, dass nicht
abschätzbar ist, welche zusätzlichen Kosten dann
auf uns zukommen. Ich schätze es so ein, dass
der Verwaltungsaufwand dafür nicht riesig ist.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Herr Fabian, Sie hatten
von Berufsschulen gesprochen. Aber Berufsschüler im klassischen Sinne, also diejenigen in dualer
Ausbildung, sind Azubis und müssen das AzubiTicket zahlen. Es wäre auch mal an der Zeit, das
anzupassen und ein Ticket für alle Auszubildenden in Leipzig einzuführen. Das würde die Sache
wahrscheinlich für alle viel einfacher machen.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Kollege Fabian.
14.7 Prävention für NichtschwimmerInnen /
Gefahrenhinweise an öffentlichen Badeseen und Freibädern (VI-F-04051)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes gibt es keine Meldepflicht für Badeunfälle an das Amt. Auch die Branddirektion
und das Standesamt erfassen keine gesonderten
Daten. Im Rahmen der Kontrolltätigkeit gemäß
Badegewässerrichtlinie wurde der Sachverhalt
Zur dritten Frage. 2016 wurden in den Freibädern
elf Kommunikationsmittler - aus Afghanistan, Syrien, Indien, Marokko, Tunesien und Pakistan eingesetzt, die das Personal der Bäder bei der
Betreuung ausländischer Badegäste unterstützt
haben. Ihr Einsatz wurde als sehr positiv bewertet. Aufgrund der guten Erfahrungen soll auch in
2017 der Einsatz von Kommunikationsmittlern bei
den Sportbädern realisiert werden.
Zur vierten Frage. Das Amt für Jugend, Familie
und Bildung teilt mit, dass gemäß des Erlasses
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
aus dem Jahre 2004 der Schwimmunterricht als
Teil des Sportunterrichts in der Grundschule bzw.
in der Primarstufe der Förderschulen durchgeführt
wird. Dieser obligatorische Unterricht der Grundschulen und Förderschulen wird grundsätzlich
über das Schwimmzentrum der Sächsischen Bildungsagentur organisiert und aktuell planmäßig
durchgeführt. Der Schwimmunterricht findet einmal wöchentlich statt. Die Stadt Leipzig trägt dafür
die Kosten. Schülerinnen und Schülern an Schulen für körperlich und/oder geistig Behinderte haben in allen Klassenstufen die Möglichkeit,
schwimmen zu gehen. Schwimmunterricht in allen
anderen Förderschulen wird, sofern Bedarf besteht, auch in den Klassenstufen 5 bis 8 gefördert,
um die Schwimmfähigkeit zu festigen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank.
14.8 Umgang mit geflüchteten schutzbedürftigen Personen (VI-F-04052)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Werte Gäste! Zur Frage 1.
Nein. Vor der Zuweisung neuer Asylbewerber
durch die Zentrale Ausländerbehörde erfolgt in
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
der Regel keine Information zu der in der EUAufnahmerichtlinie
definierten
besonderen
Schutzbedürftigkeit von aufzunehmenden Personen. In Einzelfällen, bei denen aufgrund von Erkrankungen oder offensichtlichen Behinderungen
besondere Unterbringungsbedürfnisse bestehen,
erfolgt teilweise vorab eine Abfrage zu den Unterbringungsmöglichkeiten der Stadt Leipzig. Einen
standardisierten Informationsfluss dazu gibt es
nicht. Besondere Unterbringungsbedarfe werden
lediglich bei den Personen vorab kommuniziert,
die dem Kreis der LSBTTI-Geflüchteten - Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle - zugerechnet werden,
sofern diese Informationen bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung vorliegen. Personen dieser
Gruppe werden allerdings nicht von der genannten EU-Aufnahmerichtlinie erfasst.
Zur Frage 2. Nein. Informationen zur Gesamtzahl
von schutzbedürftigen Personen, die in Leipzig
untergebracht sind, liegen nicht vor. Diese Daten
werden nicht systematisch erhoben, da sie für die
Leistungs- und Unterbringungsbehörden nur einzelfallbezogen vorliegen. Für die Gruppe der
LSBTTI-Geflüchteten kann aufgrund der gesonderten Betreuung in Leipzig eine Personenzahl
genannt werden. Zum Stichtag 30.04.2017 lebten
elf Personen, die diesem Personenkreis zugerechnet werden, in Gewährleistungswohnungen
des Sozialamtes. Nach den Angaben von RosaLinde e. V. werden jedoch insgesamt in Leipzig
rund 50 Geflüchtete dieses Personenkreises betreut.
Zur Frage 3. Mit dem Bekanntwerden einer vorgesehenen Zuweisung von schutzbedürftigen Personen an die Stadt Leipzig wird eine geeignete
Gemeinschaftsunterkunft entsprechend der vorhandenen Informationen zur Schutzbedürftigkeit
gesucht. Parallel wird die beauftragte Sozialbetreuung oder/und Hausleitung über die bekannten
Informationen zu den vorgesehenen Neuzuweisungen in Kenntnis gesetzt und gemeinsam geprüft, ob und gegebenenfalls welche weiteren Hilfeangebote für den Einzelfall erforderlich sind. Bei
der Gruppe der LSBTTI-Geflüchteten erfolgt die
Beratung und Begleitung durch Mitarbeiter des
RosaLinde e. V.
Zur Frage 4. Schutzbedürftige werden in der Stadt
Leipzig entsprechend dem Unterbringungskonzept vorrangig in Wohnungen kleinerer Gemeinschaftsunterkünfte untergebracht, um vor allem in
der ersten Zeit des Ankommens auch eine soziale
Betreuung zu gewährleisten. Bei besonderen Bedarfen und entsprechenden Voraussetzungen
kann eine sofortige Unterbringung in einer Gewährleistungswohnung oder einer eigenen Wohnung erfolgen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
S e i t e | 48
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Vielen Dank für
die Antwort. Ich habe eine kurze Nachfrage zur
Antwort auf die Frage 1. Es ist ja schön, dass die
Gruppe der LSBTTIQ gemanagt wird. Sie fällt
eben nicht unter die Richtlinie, die strenge Vorgaben macht. Das betrifft auch gar nicht die Stadt,
sondern wahrscheinlich eher das Land. Wäre es
aus Ihrer Sicht wünschenswert, dichtere Information über diese Geflüchteten zu erhalten, zum Beispiel ob sie Opfer von Gewalt und/oder Folter waren oder welche Bedürfnisse sie haben, sofern
das überhaupt bei dieser Gruppe möglich ist.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ihre Frage, ob
ich es für sinnvoll, entsprechende Informationen
zu erhalten, beantworte ich mit Ja.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
14.9 Was unternimmt die Stadtverwaltung
Leipzig für den Bienenschutz in unserer
Stadt? (VI-F-04056)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Dazu Kollege Rosenthal, bitte.
Bürgermeister Rosenthal: Zur ersten Frage. Die
Pflanzbereiche auf öffentlichen Grünflächen werden in der Regel vom städtischen Eigenbetrieb
Stadtreinigung nach entsprechenden Plänen bepflanzt. Bienen- bzw. Insektenfreundlichkeit hat
dabei bisher keine Rolle gespielt. Nichtsdestotrotz
ist bei den vielfältigen Pflanzaufgaben und Sortimenten aus Sicht des Betriebes ein gewisses
Nektar- und Pollenangebot immer dabei.
Zur zweiten Frage. Für Hobbyimker können öffentliche Grünflächen zur Verfügung gestellt werden, wenn deren Entwidmungszweck dadurch
nicht beeinträchtigt und damit die Optimierung ihrer stadtökologischen Funktion realisiert wird.
Nachfragen von Wanderimkern zur Nutzung öffentlicher Grünflächen beziehen sich in Leipzig in
erster Linie auf die Lindenblüte. Insofern sind an
den Standorten Wilhelm-Külz-Park, Clara-ZetkinPark, Peterssteg, Volkspark Kleinzschocher,
Cottaweg, Friedenspark und Schönauer Park entsprechende Flächen vermietet. Nach meinem
Kenntnisstand werden allerdings nicht mehr als
20 Völker an einem Standort empfohlen.
Am Auensee gibt es einen Standort an einer Kastanie, der aber nur eine Saison genutzt wurde. Die
Standorte Richard-Wagner-Hain, Säulengarten,
und Gohlis, Streuobstwiese Virchowstraße, sind
dauerhaft ganzjährig an Imker vermietet. Auch die
von der Stadt für die gärtnerische Nutzung bereitgestellten Flächen stehen für eine Nutzung durch
Imker zur Verfügung, so in den Freizeit- und Erholungsgärten, die auch teilweise an Imker verpachtet sind.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Hinzu kommt das Kleingartenwesen. Auch hier
findet man fast in jeder Kleingartenanlage entsprechende Imkergärten. Die Förderung des
Kleingartenwesens schließt die Unterstützung bei
der Anlage von Bienengärten mit ein. Aktuell liegen für das Jahr 2017 drei Anträge von Vereinen
vor.
Insgesamt gewährt die Stadt circa 15 Imkern die
Nutzung der Leipziger Stadtwälder. Diese Nutzung zielt nicht nur auf die blühenden Gehölze,
sondern auch auf die Nutzung des Flöhensaftes
über das ganze Jahr.
Zur dritten Frage. Die Notwendigkeit der Schaffung von Lebensräumen für Bienen bzw. Wildbienen wird auch über den Wettbewerb „Naturnaher
Kleingarten“ in der Stadt verdeutlicht. Zu den Bewertungskriterien zählen unter anderem die Verwendung heimischer Pflanzenarten sowie Sorten
mit ungefüllten Blüten und der Verzicht auf den
Einsatz von Pestiziden. In vielen Kleingartenanlagen wurden in den letzten Jahren gemeinschaftlich oder privat sogenannte Insektenhotels aufgestellt. Der Trend zu mehr Naturnähe, und sei es
durch künstliche Nisthilfen, ist generell begrüßenswert und mittlerweile in den Vereinen ein
Selbstläufer, da der Fachhandel und andere
Händler zunehmend solche Insektennisthilfen
und -verstecke anbieten.
Musteranlagen zur konkreten zielgerichteten Förderung außerhalb des Kleingartenwesens gibt es
zudem im Stadtgarten Connewitz des Ökolöwen
und im städtischen Schulbiologiezentrum. Der
Zoo Leipzig hat neben dem Gehege mit Honigbienenvölkern einen Wildbienengarten mit Insektenhotel eingerichtet. Vor dem Naturkundemuseum
im Leipziger Zentrum wurde zusammen mit dem
Botanischen Garten der Universität eine Wildblumenrabatte angelegt, die von zahlreichen Wildbienen und Hummeln und auch vom hauseigenen
Honigbienenvolk angeflogen wird. Prinzipiell zielt
die Bewirtschaftung des Leipziger Stadtwaldes
auf die Schaffung und Erhaltung von entstehendem Leben an Großbäumen. Damit entstehen
wiederum Höhlen, die für die Wildbienenarten ideale Plätze darstellen.
Zur vierten Frage. Bei jeder Neuaufforstung werden im Waldmantel auch Blütensträucher, zum
Beispiel Schlehen, und Wildobstgehölze, zum
Beispiel Vogelkirsche, Wildbirne, Wildapfel, mitgepflanzt. Insgesamt werden im Leipziger Stadtwald Wildobstgehölze wieder verstärkt auch im
Rahmen forstwirtschaftlicher Pflegemaßnahmen
eingebracht. Hierzu gibt es ein ganz konkretes
Projekt zur Erhaltung und Vermehrung des einheimischen Wildapfels. Solche Projekte liefern ebenfalls eine wichtige Nahrungsbasis für Honigbienen
bzw. Wildbienen. Im Stadtforst hat es darüber hinaus das Projekt „Verbesserung der Lebensbedin-
S e i t e | 49
gungen für die Honigbiene“ gemeinsam mit professionellen Imkern auf der Deponie Küchenholz
gegeben.
Zur fünften Frage. Ein solches pauschales Verbot
ist nicht bekannt. Insofern ist in der Elsteraue nicht
generell das Hobbyimkern nicht erlaubt. Aus Sicht
des Amtes für Umweltschutz ist allerdings auf den
strengen Naturschutz hinzuweisen. Am Flächennaturdenkmal Streuobstwiese Stahmelner Straße
oder im Naturschutzgebiet Burgaue ist das Aufstellen von Bienenvölkern nicht genehmigungsfähig. Ein Einflug von außerhalb ist nicht zu unterbinden, allerdings befördern wir ihn auch nicht.
(Heiterkeit)
Last but not least, die Honigbiene ist keine wildlebende Tierart und kann daher auch zur Gefährdung der Wildbiene beitragen. Das heißt: Man
muss dafür sorgen, dass man für die gezüchtete
Haus- und Nutztierrasse Honigbiene und die Wildbienen ein verträgliches Miteinander erreicht, um
dem Artenschutz tatsächlich gerecht zu werden.
So weit die Antwort von meiner Seite. Ich denke,
das reicht aus, oder?
Oberbürgermeister Jung: Gibt es etwa noch
Nachfragen? - Tatsächlich!
(Heiterkeit)
Herr Hobusch, selbstverständlich haben Sie die
Möglichkeit der Nachfrage. Ich hoffe, dass die
Antwort darauf nicht wieder so erschöpfend ausfallen muss.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Bürgermeister Rosenthal, können Sie vielleicht in wenigen
Worten die Maßnahmen der Stadt Leipzig skizzieren, um den Einflug von Wildbienen in nicht genehmigte Gebiete zu verhindern?
(Heiterkeit)
Bürgermeister Rosenthal: Ich muss mal
schauen, ob mir mein schlaues Amt dazu etwas
aufgeschrieben hat. Ich würde sagen, man muss
sehen, wie die zwei sich in der Praxis vertragen.
Das Naturschutzamt der Stadt Leipzig befördert
die Kommunikation jedenfalls nicht. - Reicht Ihnen
das?
Oberbürgermeister Jung: Die Anfrage 14.10
wird schriftlich beantwortet.
14.11 Umsetzung des Ratsbeschlusses „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb
der Stadtverwaltung stehende Stellen
(Zuwendungsrichtlinie)“ (VI-F-04068)
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Einreicher: SPD-Fraktion
Herr Bonew.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Ich hätte gern auch mal eine Anfrage, die
so viel Heiterkeit hervorruft. - Zur Frage 1. Seit
dem Inkrafttreten der Zuwendungsrichtlinie am
18.05.2016 sind unabhängig von abweichenden
Festlegungen in Fachförderrichtlinien die Bestimmungen der Zuwendungsrichtlinie anzuwenden.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Zuwendungen, die vor Inkrafttreten für das Haushaltsjahr
2016 bewilligt wurden.
Zweck der Zuwendungsrichtlinie ist es, eine einheitliche Verfahrensweise zur Gewährung von Zuwendungen in der Stadtverwaltung Leipzig sicherzustellen. Die Zuwendungsrichtlinie enthält allgemeinverbindliche Vorgaben für die Zuwendungsbearbeitung und gilt für alle Ämter und Referate
der Stadtverwaltung Leipzig. Das ist die sogenannte Innenwirkung. Gleichzeitig gibt diese auch
den Regelungsgehalt für die anzupassenden bzw.
noch neu zu erarbeitenden Fachförderrichtlinien wir haben heute noch einige auf der Tagesordnung - vor, die sich an den potenziellen Antragsteller und Zuwendungsempfänger richten. Das
ist die sogenannte Außenwirkung.
Die Regelungen zur Zuständigkeitsmehrheit in
Punkt 6 der Zuwendungsrichtlinie sind teils interner, teils externer Natur. Der Antragsteller ist verpflichtet, wenn er für dasselbe Vorhaben bzw. die
gleiche Einrichtung Zuwendungsanträge bei mehreren Fachämtern stellt, die jeweiligen Fachämter
zur Vermeidung einer Doppelförderung darüber in
Kenntnis zu setzen. Ist dies gegeben, sollen sich
die Fachämter intern abstimmen, unter anderem
ob eine ämterübergreifende Förderungsmöglichkeit besteht. Nur in diesem Fall ist darüber Einvernehmen herzustellen, welches der beteiligten Ämter den Zuwendungsbescheid erlässt und den
Verwendungsnachweis prüft. Die Information an
den Antragsteller kann nachrichtlich vorab erfolgen, ergeht jedoch spätestens zum Zuwendungsbescheid.
Zur Frage 2. Der Zuwendungsempfänger kann
dies nicht beantragen. Auch handelt es sich um
eine Kannbestimmung der Zuwendungsrichtlinie.
Die Entscheidung hierüber liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltung.
Zu den Fragen 3 und 4. Hierzu erfolgt keine Angabe. Auf die Ausführungen zur Frage 2 wird verwiesen.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Bonew. Frau Schenk.
S e i t e | 50
Stadträtin Schenk (SPD): Können wir die Antworten noch einmal schriftlich bekommen?
Bürgermeister Bonew: Gerne.
Oberbürgermeister Jung: Sie können sie auch
dem Verlaufsprotokoll entnehmen.
Die Anfrage 14.12 wird schriftlich beantwortet.
14.13 Leipzig ist derzeit Kriminalitätshochburg Nr. 2 in Deutschland - Position des
Leipziger Oberbürgermeisters dazu (VIF-04111)
Einreicher: AfD-Fraktion
Kollege Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Bevor ich auf die einzelnen Fragen detailliert eingehe, gestatten Sie mir bitte folgende Vorbemerkung: Am 24. April 2017 stellten
der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière
und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz,
der Sächsische Staatsminister des Innern Markus
Ulbig, gemeinsam die Polizeiliche Kriminalstatistik vor. In der Übersicht „Registrierte Kriminalität
in den Städten ab 200.000 Einwohner - Straftaten
insgesamt“ weist Leipzig mit 15.811 die zweithöchste Häufigkeitszahl auf. Die Häufigkeitszahl
beschreibt die Fälle pro 100.000 Einwohner. In
der Übersicht „Registrierte Kriminalität in den
Städten ab 200.000 Einwohner - Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“ weist
Leipzig mit 14.787 die dritthöchste Häufigkeitszahl auf. Aus kriminologischer Sicht sind Städtevergleiche nicht unproblematisch, da sich die Untersuchungseinheiten unterscheiden, zum Beispiel in der Altersstruktur, der sozialen Struktur oder auch der Tatgelegenheitsstruktur.
Die Aussagekraft der PKS, sprich: der Polizeilichen Kriminalstatistik, wird besonders dadurch
eingeschränkt, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt wird. Neben
der tatsächlichen Änderung des Kriminalitätsgeschehens können sich beispielsweise Veränderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder in der polizeilichen Kontrollintensität auf die
Entwicklung der Zahlen in der PKS auswirken. Vor
allem der Aspekt des Anzeigeverhaltens ist nicht
zu unterschätzen. Darüber hinaus gibt es auch
Beeinflussungen der PKS durch das polizeiliche
Erfassungsverhalten. Als sich das Straftatniveau
in Leipzig im Jahr 2015 verringerte, wies der
Leipziger Polizeipräsident darauf hin, dass der
Rückgang im Verhältnis zur parallel angestiegenen Anzahl offener Vorgänge betrachtet und bewertet werden muss und diese Auswirkungen auf
die PKS-Zahlen 2016 haben werden.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Das Bundeskriminalamt weist regelmäßig darauf
hin, dass die PKS kein getreues Spiegelbild der
Kriminalitätswirklichkeit darstellt, sondern eine je
nach Deliktart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität. Für detaillierte Betrachtungen zur Kriminalität in Leipzig wären aus Sicht der
Stadtverwaltung deshalb Dunkelfelduntersuchungen im Längsschnitt erforderlich, die es jedoch im
Freistaat Sachsen nicht gibt. Insofern liegen keine
Erkenntnisse dazu vor.
Der bloße Blick auf die Häufigkeitszahl der Gesamtkriminalität in Leipzig ist zu wenig aussagekräftig, um hieraus schon den Bedarf an Maßnahmen zu konkretisieren. Vielmehr bedarf es hierfür
einer Einzeldeliktsanalyse. Eine erste Betrachtung verdeutlicht bereits, dass es sich allein bei
rund 11 Prozent der in Leipzig angezeigten Straftaten um Fahrraddiebstähle handelt. Leipzig ist
hier überdurchschnittlich belastet, während sich
zum Beispiel die Gewaltkriminalität eher im
Durchschnitt der Großstädte bewegt. Bei mehr als
jeder fünften Straftat in Leipzig handelt es sich um
einen Fahrraddiebstahl, um einen Ladendiebstahl
oder um eine Schwarzfahrt, also das Erschleichen
von Leistungen. Beim Ladendiebstahl und beim
Erschleichen von Leistungen handelt es sich um
sogenannte Kontrolldelikte. Das heißt, dass die
Fallzahlen im Wesentlichen von der Kontrollintensität abhängig sind.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass
die PKS zudem keine Aussagen über den Ausgang des Strafverfahrens beinhaltet. Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Polizei müssen zureichend tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben
sein. Die Registrierung in der PKS gibt die Verdachtssituation im Augenblick der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft wieder. Manches
von dem, was bei der Polizei noch angenommen
wird, hält später der staatsanwaltschaftlichen
bzw. gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Insofern muss man die PKS immer auch unter diesem
vorläufigen Stand betrachten.
Jetzt zur ersten Frage. In der langfristigen Betrachtung der Kriminalität in Leipzig ist seit Beginn
der 1990er-Jahre ein starker Rückgang der Gesamtkriminalität in der PKS zu verzeichnen. Dieser Rückgang währte bis zum Jahr 2008. Seit
2009 steigt die registrierte Kriminalität an, hat allerdings die Gesamtkriminalität aus Anfang der
1990er-Jahre nicht erreicht. Die Stadt Leipzig wird
gemeinsam mit weiteren Partnern wie der Polizeidirektion Leipzig ihre Präventionsmaßnahmen in
lokalisierten Kriminalitätsschwerpunkten auch
weiterhin fortlaufend bewerten und situationsangemessen optimieren.
An der Stelle der Hinweis: Wir haben vor, noch in
diesem Jahr eine Sicherheitskonferenz zum
Thema „Prävention gegen Fahrraddiebstahl“
S e i t e | 51
durchzuführen. Beim Fahrraddiebstahl handelt es
sich nicht um ein ausschließliches Phänomen der
Beschaffungskriminalität. Der Fund von 3.500
mutmaßlich gestohlenen Fahrrädern in Hamburg
im April 2017 verdeutlicht, dass es kriminelle
Strukturen gibt, die organisiert Fahrraddiebstähle
zu verantworten haben, so auch in Leipzig. Die
Bundesregierung schätzt das wie folgt ein - ich zitiere -:
Es handelt sich um ein gewinnbringendes Betätigungsfeld sowohl für Einzeltäter als auch für ost- und südosteuropäische Tätergruppen. Ein erheblicher Teil
der entwendeten Fahrräder dürfte dabei
ins Ausland verbracht und dort vermarktet werden.
So weit die Antwort der Bundesregierung auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag.
Zur zweiten Frage. Die Stadt Leipzig und die PD
Leipzig werden ihre Zusammenarbeit auf der
Ebene des Kommunalen Präventionsrates überprüfen und gegebenenfalls weitere Schwerpunkte
setzen. Darauf wies auch Polizeipräsident Bernd
Merbitz im Zuge der Veröffentlichung der PKS hin.
Nach Bekanntgabe der PKS 2016 durch den
Sächsischen Staatsminister des Innern weist die
Stadt Leipzig jedoch abermals auch auf die Planungsdefizite infolge der Polizeireform hin. Als
wachsende Stadt benötigt Leipzig mehr Polizei
und nicht weniger, wie es Ausgangspunkt der Reformpläne war. Auch die avisierten Nachbesserungen werden den Bedürfnissen einer stark gewachsenen und weiter wachsenden Großstadt
nicht gerecht. Hier verweise ich auch auf die Äußerungen des Präsidenten der Bereitschaftspolizei Sachsen, der sich insbesondere zum Personalkörper kritisch geäußert hat.
Diese Forderungen werden auch durch die ersten
Befunde aus der Sicherheitsumfrage bestätigt.
Die Leipzigerinnen und Leipziger stellen ihrer Polizei trotz der schwierigen Rahmenbedingungen
ein gutes Zeugnis aus. Fast jeder Zweite wünscht
sich jedoch mehr Polizeipräsenz im Wohngebiet.
Hinsichtlich der Aktivitäten aus dem Kommunalen
Präventionsrat möchte ich darauf verweisen, dass
wir hier regelmäßig das Instrument „Sicherheitskonferenz“ nutzen. So gab es im vergangenen
Jahr zum Thema „Kinder- und Jugendkriminalität“
sowie zum Thema „Schutz vor Wohnungseinbruch“ jeweils eine ganztägige Konferenz, wo alle
Beteiligten über die Analyse gestritten und sich
verständigt haben, aber auch auswertend Maßnahmen für die Eindämmung dieser Deliktphänomene beraten und aus unserer Sicht insbesondere auch bei den jeweiligen polizeilichen Aktivitäten Einvernehmen erzielt haben.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Ich verweise auch auf die Schwerpunktsetzungen
„Fußball“, „Graffiti“, „Kleingärten“, „Innenstadt“,
„Drogen“ und „Extremismusprävention“. Wir müssen schauen, ob wir noch weitere Schwerpunkte
für die kommunale Präventionsarbeit formulieren
sollten.
Ich darf schon jetzt bekannt geben, dass auch in
diesem Jahr zwei Sicherheitskonferenzen stattfinden werden. Eine wird sich erneut mit dem Thema
„Jugendkriminalität und Prävention“ beschäftigen,
hier insbesondere mit dem Projekt des Landespräventionsrates „Prävention im Team“. Die andere Sicherheitskonferenz wird sich, wie eben angekündigt, mit dem Thema „Prävention gegen
Fahrraddiebstahl“ befassen, zu dem wir uns nochmals verständigen wollen.
So weit von meiner Seite in gebotener Kürze.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Rosenthal. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der
Fall.
Damit ist die für die Beantwortung von Anfragen
zur Verfügung stehende Zeit ausgeschöpft. Die
übrigen Anfragen werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 15:
15
Bericht des Oberbürgermeisters
Ich will es kurz machen. Es sei auch noch einmal
in diesem Kreise wiederholt, was Sie wahrscheinlich schon alle wissen: Am Montag haben die Berufungsverhandlungen in London zwischen der
UBS und der KWL begonnen. Zurzeit tragen die
Anwälte der UBS ihre Berufungsgründe vor. Wir
sind sehr zuversichtlich, dass sich am ersten Urteil nichts ändern wird. Ich werde Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten über das,
was in den nächsten zehn Tagen passiert.
16
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
16.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem.
§ 73 (5) SächsGemO bis März 2017 (VIDS-04062)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich Sie um Ihr
Votum. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
17
17.1
Vorlagen I
Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/18 und Bestätigung
S e i t e | 52
von außerplanmäßigen Auszahlungen
nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO (VI-DS-03932-NF-02)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
17.1.1 dazu ÄA (-03932-NF-02-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Es liegen Ihnen Austauschseiten vom 13.04.2017
vor. - Ich bitte Kollegen Fabian um Einbringung.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Werte Gäste! Mit dieser
Vorlage wird Ihnen ein wichtiger Schritt vorgeschlagen, um Planungen im Schulhausbau zu beschleunigen. Dies ist dringend notwendig. Die
Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
zeigt, dass der Bedarf an Schulen erheblich größer ist als bislang angenommen.
Wir wissen, dass es gerade die Planungen für
Schulhausbaumaßnahmen sind, die sehr viel Zeit
in Anspruch nehmen. Es soll daher ein Sammelbeschluss für die Planung von 24 Schulhausbaumaßnahmen bis zur Leistungsphase 3 gefasst
werden. Dadurch werden die Vorbereitungszeiten
für diese Maßnahmen erheblich verkürzt, und wir
schaffen zügig die Voraussetzungen zur Beantragung von Fördermitteln. Unser Ziel ist, die geplanten schulischen Kapazitäten schneller fertigzustellen. Dies ist nur mit einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren zu erreichen. Ich bitte Sie
daher um Zustimmung zu dieser Vorlage, über die
ich mich selber sehr gefreut habe.
Zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter der Voraussetzung,
dass auf die beiden Wörter „oder alternativ“ verzichtet wird, können wir diesen als zusätzlichen
Beschlusspunkt so übernehmen.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian. - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen Stadträte! Werte Vertreter der
Medien! Liebe Gäste! Ich spreche zur Sammelvorlage und zu sieben weiteren Schulbauvorlagen, habe also 40 Minuten Zeit. Los geht’s!
Am Wochenende warteten 450 Menschen mit ihren kleinen Kindern vor einer neuen Kindertageseinrichtung. Das Bild von dieser Menschenschlange ist tief beeindruckend und bewegend.
Es bewegt die Eltern, es bewegt bundesweit die
Medien, es bewegt die Politik. Man sollte meinen,
es bewegt auch die Stadtverwaltung, mehr zu tun.
Die Kinder sind geboren, sie warten jetzt auf einen
Kitaplatz, sie werden dann in die Schule kommen,
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
und sie werden später in weiterführende Schulen
wechseln. Sie, die Stadtverwaltung, können also
mit hoher Genauigkeit berechnen, wann und wo,
in welchem Stadtteil.
Mit den folgenden Vorlagen beschließen wir über
Erweiterungen und Anbauten, Sanierungen und
Neugründungen. Wir beschließen zum Beispiel
auch über eine Quartiersschule, die bis 2019 ans
Netz kommen sollte. Nun wird nur die Oberschule
2021 eingerichtet. Das Gymnasium wird laut Entwurf des Schulentwicklungsplans erst vier Jahre
später folgen. Weil wir Grüne es im Haushalt so
beantragt haben, beschließen wir heute auch
über Planungsmittel für das Gymnasium, damit es
eher kommt. Auch andere Schulbauvorhaben verzögern sich deutlich; aber das werde ich erst bei
der Debatte zum Schulentwicklungsplan thematisieren.
Die Sammelvorlage lässt ahnen, dass eine neue
Zeit angebrochen ist. Der Oberbürgermeister hat
auf Druck des Stadtrats erkannt, dass alle
Fachämter zusammenarbeiten müssen. Jetzt ziehen sie an einem Strang und bemühen sich,
schneller zu werden. Diese Sammelvorlage ist gewissermaßen das erste sichtbare Produkt der
schnellen Truppe „Schulbau“.
Zur Schnelligkeit gehört ein Schulentwicklungsplan; der aktuelle ist gerade im Verfahren. Aber
Grundlage für die Bauvorhaben, die hier heute auf
der Tagesordnung stehen, waren die Schulnetzpläne aus den Jahren 2012 und 2016. Schon mit
diesen wurde mehr Bewegung versprochen. Ich
darf an einen Sammelbeschluss aus 2015 für die
Planung von baulichen Investitionen an 16 Standorten erinnern. Im Ergebnis fassen wir heute tatsächlich die entsprechenden Baubeschlüsse.
Immerhin! Es bewegt sich was - nach der Olympiadelle, die wir immer noch nicht aufholen konnten, nach IZUB, Investitionen in Zukunft und Bildung, nach den Konjunkturpaketen und nach dem
40-Millionen-Euro-Sonderprogramm für Schulhausbau in kreisfreien Städten. Alles Programme,
die kurzfristig aufgelegt wurden und schnell geplant und beschlossen werden mussten; denn das sei nicht vergessen - für die Schublade war
von den beiden Bürgermeistern Professor Fabian
und Herrn zur Nedden nichts geplant. Erst mit den
Programmen begann die Formulierung von Projekten. - Es ist wahr: Das ist bekannt. Ich habe nur
den Eindruck, dass das gelegentlich vergessen
wird.
Fortan aber beschließen wir Bauten, die mehr
Vorbereitungszeit hatten, und damit will ich ein
weiteres Feld öffnen. Ich habe von dieser Stelle
aus schon einmal gemahnt, wer der Auftraggeber,
also das Bauherrenamt, dieser Schulen ist, nämlich das Schuldezernat von Professor Fabian. Wo
welche Schule entsteht, das legen Sie mit Ihren
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Leuten fest. Kein Auftrag, kein Bau. Keine Eckdaten, kein Gebäude. Keine Schulbauvorgabe, kein
Bildungsort.
Meine Herren, meine Damen, wir sind Getriebene, weil der Auftrag viel zu lange nicht kam. Das
Gymnasium im Leipziger Osten wurde 2011 vorgeschlagen. Ein Auftrag aus dem Stadtrat erging
2012, und weitere folgten. Zehn Jahre für eine
Schule! Das verantworten Sie, Herr Professor Fabian, und mit der Absetzung von der Tagesordnung heute auch Sie, Herr Oberbürgermeister.
Wir entscheiden zu spät, weil Grundstücke seitens des Liegenschaftsamtes unter Bürgermeister
Albrecht nicht klargemacht werden konnten, wie
beim Bayerischen Bahnhof, beim Jahrtausendfeld, in der Rolf-Axen-Straße oder, oder, oder, und
weil die Finanzierung nicht passte. Es ist unglaublich, das die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des
AGM nur noch damit beschäftigt sind, die Bauvorhaben in die Finanzierungen hineinzurechnen,
statt auf der Baustelle den Baufortschritt zu beaufsichtigen.
Und: Wir bauen Schulen von gestern, weil entgegen eines Stadtratsbeschlusses die Schulbaurichtlinie von 1992 Grundlage der Ausschreibung
ist - bis heute und in allen Ausschreibungen. Ich
habe das erst vor einem halben Jahr, als ich selber Jury-Mitglied war, erfahren und das sogleich
heftig kritisiert. Ich weiß auch um personelle Konsequenzen. Aber die Weisung, sich an den Beschluss des Stadtrats zu halten, ist weiterhin nicht
formuliert.
Die Schulen, die hier beschlossen werden, sind
funktional. Sie lösen nur ein Problem: Kapazität.
Sie bieten kasernenartig kleine Klassenräume und das in einer Stadt, die immer enger wird. Die
Kinder erleben Enge statt Freiheit. Sie wohnen
beengt, weil es an Wohnraum für Familien zunehmend mangelt. Sie können sich kaum im öffentlichen Raum bewegen, weil dort das Auto - auch
mit Ihrem Segen, Herr Oberbürgermeister - Vorrang bekommt. Sie bekommen 6 Quadratmeter
Fläche auf dem Pausenhof zugewiesen und teilen
sich im Hort den Raum mit der Schule.
Wir haben hier im Rat die Erstellung einer Schulbaurichtlinie beschlossen, die angelehnt ist an die
Empfehlungen der Montag-Stiftung. Ich wiederhole diese Empfehlungen hier, weil sie wichtig
sind; denn sie beschreiben, was eine Schule zu
einem Bildungsort macht. Ein zeitgemäßer Bildungsort birgt vielfältige Lern- und Erfahrungsräume, ermöglicht Barrierefreiheit, bietet variablen Arbeitsformen Raum, erlaubt eine zeitgemäße
technische Ausstattung, profiliert kulturelles Lernen, leistet Beiträge zur gesunden Lernumgebung, eröffnet demokratisches Lernen, ist Vorbild
im Umgang mit Umwelt und Technik, öffnet die
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Schule zur Stadt und die Stadt zur Schule, beschreibt den Umgang mit Bestandsgebäuden, beteiligt bei einem Schulneubau oder einem
Schulumbau die Eltern, die Lehrerschaft und die
Schülerschaft, beinhaltet ein ausgewogenes Musterraumprogramm, zum Beispiel orientiert an den
Bedürfnissen von Ganztagsschulen.
Damit komme ich zum Schluss meiner schulpolitischen Rede. Die Bildungspolitische Stunde ist
heute ausgefallen. Wieder wird der Inhalt erst
nach dem Bau besprochen. Wir als Stadt Leipzig
haben bildungspolitische Ansprüche. Sie, Professor Fabian, formulierten diese erst jüngst wieder
in einem Aufsatz. Aber diese Ansprüche finden
sich im Schulbau nicht wieder, weil wir wie doof
Kapazitäten schaffen.
Wir haben Stadtratsbeschlüsse, die nicht umgesetzt werden. Und das wiederholt sich: Auch das
Umsteuern bei den Kitas beschloss der Rat frühzeitig, nämlich 2005 beginnend. Dabei wurde der
Bedarf betrachtet und die Bedarfsdeckung, also
Nachfrage und Angebot, und zwar der echte Bedarf und nicht der geringere, den die Verwaltung
annahm. So wie das vergeigt wurde, wird auch
der Schulbau vergeigt. Alle lehnen sich zurück
und gucken betroffen. Herr Oberbürgermeister
Jung, sichern Sie die Einhaltung von Stadtratsbeschlüssen! Dazu gehört auch Personal. Und: Wir
brauchen mehr Bewegung. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich rede jetzt durchaus
auch zu aus meiner Sicht sieben Vorlagen - eine
wurde ja heute abgesetzt - inklusive dieser Sammelvorlage plus eine Kitavorlage.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Beigeordnete! Werte Gäste auf der Tribüne! Ein ganz
besonderer Gruß an meine Kollegin Ute KöhlerSiegel, die krank vor dem Livestream sitzt. Gute
Besserung von dieser Stelle aus! - Ich will jetzt gar
nicht einen so weiten Blick zurück werfen. Frau
Krefft, ich fand es ein bisschen schade, dass Sie
eben zwar viele Dezernenten aufgezählt haben,
die alle irgendwie schuld sind. Sie hatten Herrn
Albrecht und Herrn Fabian genannt. Herrn Bonew
hatten Sie vergessen, obwohl er das Geld bereitstellen muss. Sie hatten auch den OBM genannt,
der am Autoverkehr schuld ist. Frau Dubrau hatten Sie nicht genannt. Die ist nie an irgendetwas
schuld. Also: Man sollte sich das nicht zu einfach
machen. Ich glaube, am Ende heißt es für die Dezernenten: Mitgehangen, mitgefangen.
Es gibt jetzt glücklicherweise die Taskforce, die
um den Bereich Kita erweitert wurde, sodass alle
Dezernate an einem Tisch sitzen und an einem
Strang ziehen bei diesem wichtigen Thema, das
S e i t e | 54
warum auch immer in der Vergangenheit viel zu
langsam angegangen wurde.
Auch wir finden in der Sammelvorlage Schulen
wieder, wo wir sagen: Das hätten wir uns viel früher gewünscht. Ich denke hier nur an den Altbau
der 3. Grundschule, der schon lange hätte saniert
sein können. Nichtsdestotrotz: Die Vorlage weist
den richtigen Weg. Wir begrüßen es ausdrücklich,
dass für die in dieser Vorlage aufgelisteten 24
Maßnahmen jetzt die notwendigen Planungen
vorgenommen werden und wir damit ein paar Monate Zeit gewinnen. Manchmal frage ich mich, ob
es wirklich noch einen Architekturwettbewerb geben muss, wo wir doch jetzt dringend Platzkapazitäten schaffen müssen. Deswegen finde ich den
vorgeschlagenen Weg richtig, auch wenn das
eine oder andere vielleicht nicht in dem Maße
passiert, wie wir uns das wünschen, sei es Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Schüler, Beteiligung der Eltern. Ich glaube, momentan muss unser Fokus auf der Schaffung von Plätzen liegen.
Die Bereitstellung von Schulplätzen ist eine
Pflichtaufgabe, und wir sollten alles daran setzen,
sie zu erfüllen.
Wir beschließen nicht nur diese Sammelvorlage,
sondern weitere Vorlagen zu Schulbaumaßnahmen und zu einer Kitamaßnahme, die direkt angrenzt. Ich wünsche mir, dass dann nicht Schluss
ist, sondern weitergeht. Ich hoffe, die Stadtverwaltung arbeitet schon an der nächsten Sammelvorlage, Herr Bonew stellt das Geld bereit, Herr Albrecht sorgt für Grundstücke, das AGM stellt einen
zügigen Bauablauf sicher, Frau Jennicke sorgt für
eine schnelle Lösung für Kunst am Bau, und Herr
Hörning sorgt für ausreichend Personal. Wenn
alle Dezernate hier an einem Strang ziehen, hat
es auch der OBM ganz einfach, und die Vorlagen
werden sicherlich ganz schnell die Dienstberatung passieren.
Ich wünsche mir, dass wir auch in den nächsten
Ratsversammlungen viele Schulvorlagen und
viele Kitavorlagen haben, und ich würde mich
freuen, wenn wir demnächst auch eine Sammelvorlage für den Bereich Kitas erhalten, wenn wir
eine ganze Reihe kommunaler Grundstücke zur
Bebauung ausschreiben, wenn auch die Vorlage
aus dem Dezernat Finanzen zum Thema „Bauen
mit privaten Investoren“ bald kommt. Ich glaube,
wir brauchen zur Realisierung von Maßnahmen
für Schulen und Kitas nicht nur die Stadtverwaltung, sondern auch die Privaten und die freien
Träger. Nur dann haben wir wirklich die Chance,
dass das gelingt. Das wird eine Riesenherausforderung, gerade im Bereich Schulen, aber auch im
Bereich Kitas. Ich bin aber optimistisch und hoffe,
dass uns das gelingen wird. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Glücklicherweise sagt man auf dem Bau
nicht: Sage mir, warum was nicht wie geht! Man
sagt: Sage mir, wie es geht! - Insofern war ich etwas enttäuscht über den Beitrag von Frau Kollegin Krefft.
Ich denke, mit dieser Vorlage und weiteren Vorlagen wird ein Weg in die richtige Richtung eingeschlagen. Wir sollten nicht vergessen, dass auch
wir als Stadträte viele Jahre das Problem nicht gesehen haben. Vor Jahren haben wir hier noch
über den Abriss von Schulen gesprochen, dann
über Ersatz, weil wir wollten, dass alles neu gebaut wird, dann über ein großes Container-Provisorien-Schulbauprogramm. Die heute vorgelegten Vorschläge gehen genau in die richtige Richtung. Sie sorgen dafür, dass der Schulbau jetzt an
Fahrt gewinnt, sodass wir schnellstmöglich Bedarfsspitzen abbauen können.
Ich verstehe Sie nicht, Frau Krefft. Sie beschmutzen im Prinzip Ihre eigene Arbeit in der Arbeitsgruppe Schulnetzplanung, wo lang und breit diskutiert wurde, wie diese Prozesse beschleunigt
werden können. All das, was wir im Rahmen des
Schulnetzplans im vergangenen Jahr nicht beschlossen haben, wird jetzt geplant und soll gemäß der neuen Herausforderungen umgesetzt
werden. Am neuen Schulnetzplan wird bereits gearbeitet. Für mich stellt sich eher die Frage: Werden die Aktivitäten in Sachen Schulhausbau auch
in Zukunft fortgesetzt? Nicht, dass wir wie bei den
Kitas sagen: Jawohl, wir haben jetzt einen Zwischenspurt eingelegt, aber das war es erst mal.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Es ist viel Richtiges gesagt worden. Endlich geht es los bei Schulen und Kitas. Eine Bitte
noch: Aus jeder Fraktion, die hier im Raum ist,
wurde die Frage gestellt: Wie geht das jetzt: in
Modulbauweise oder auf andere Art? Dazu haben
wir noch nichts wirklich gehört. Das wäre ja auch
eine Möglichkeit, die Dinge zu beschleunigen.
Vielleicht nehmen Sie das noch einmal mit in die
Runde der Taskforce zum Schulhausbau.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Herr Bürgermeister Fabian und alle anderen
Kollegen auf dem Podium! Lassen Sie mich in
Richtung der Kollegen im Saal ein wenig Wasser
in den Wein schütten. Die Diskussion um fehlende
Kapazitäten, um fehlende Schulen, um fehlende
S e i t e | 55
Kitas ist doch nicht neu. Schon als ich Mitglied des
Stadtrats wurde und noch etwas weiter drüben
saß, habe ich mit meinen Kollegen von der FDP
in den Jahren 2009 und 2010 die ersten kritischen
Fragen gestellt. Ich erinnere mich, dass es in den
ersten Jahren meiner Stadtratsarbeit eine ganz
große Koalition der das Problem Verschlafenden
und das Problem erst Bemerkenden gab, als ganz
viele Leipzigerinnen und Leipziger schon davon
betroffen waren. Insofern: Die Verantwortung dafür ist nicht allein bei der Verwaltung zu suchen,
sondern auch bei uns im Stadtrat.
Wenn wir jetzt so weit sind, wie wir sind, dann geben wir der Verwaltung einen großen Vertrauensvorschuss. Die Zahl 7,25 Millionen Euro Planungskosten bis Ende der Leistungsphase 3
muss man sich einmal auf der Zunge zergehen
lassen. Das sind, wenn man es hochrechnet in
Bauleistungen, Investitionen von roundabout 125
bis 130 Millionen Euro. Hinzu kommen eventuell
noch Kosten für Sachverständigenleistungen aufgrund der Anforderungen, die wir heute haben.
Das ist schon ein dickes Brett, was wir bohren,
was Sie bohren wollen. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass die Vorbereitungen zum Bohren
dieser dicken Bretter schon viel eher begonnen
hätten. Da hat Frau Krefft schon sehr viel Richtiges gesagt.
Deswegen: Ihnen wird hier großes Vertrauen
durch den Stadtrat entgegengebracht, in diesem
Umfang Leistungen zu planen und deren Umsetzung vorzubereiten. Aber da ist auch die große
Bitte, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sondern jetzt auf mehr Personal in der
Verwaltung zu setzen, auf mehr Know-how zu setzen, das diese Leistungen managt, vielleicht auch
auf Externe zu setzen, rechtzeitig Grundstücke zu
suchen, dann hier in den Stadtrat zurückzukommen und natürlich so weiterzumachen, wie jetzt
mit dem Vertrauensvorschuss begonnen wird,
und das aufzuholen, was in der Vergangenheit
versäumt worden ist. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
hatte zwar eine Rede vorbereitet, aber da Herr
Professor Fabian angekündigt hat, dass die Verwaltung unseren Änderungsantrag übernehmen
wird, will ich hier gar nicht so viele Worte verlieren.
Sie hatten darum gebeten, die beiden Wörter „oder alternativ“ zu streichen. Dem kommen wir
gerne nach; das geht für uns in Ordnung.
Uns ist wichtig, dass die Problematik „Mensabedarf am Kepler-Gymnasium“ in Zusammenhang
mit der Erweiterung gelöst wird. Sie wissen, worum es uns da geht. Auch zukünftige Vorlagen
mögen bitte gleichermaßen wichtige Bedarfe, die
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
parallel mit angegangen werden müssen, beachten.
In der letzten Ratsversammlung ging es um die
Mensa der Schule am Auwald. Im nächsten oder
übernächsten Jahr werden wir das Problem fehlender Sportflächen lösen müssen. Dann ist es zu
spät, um einen Zwei- oder Dreigeschosser daraus
zu machen; dann steht der Eingeschosser. Weitere Außenflächen gibt es dort nicht.
Ich möchte, dass von der Verwaltung noch viel
stärker in den Blick genommen wird, dass, wenn
es mehrere Bedarfe gibt, sie gleichermaßen angegangen werden müssen und nicht nacheinander, Schritt für Schritt. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Das ist schon ein wichtiger Beschluss, den wir heute fassen. Aber wir sollten
auch nicht vergessen, dass es einen Vorläufer
gab, nämlich den Beschluss zu zusätzlichen Planungskosten. Solche Vorläuferbeschlüsse, wie
wir sie in den vergangenen Sitzungen beschlossen haben, müssen wir auch nächstes und übernächstes Jahr fassen; denn die Planungen sind
die Voraussetzung dafür, dass es zügiger geht.
Natürlich beklagen wir alle, dass es zu lange dauert. Das hat viele Ursachen. Ich möchte eine nennen, die mich gegenwärtig froh stimmt, was vielleicht widersprüchlich klingt. Das, was die LESG
jetzt leistet, hat uns an vielen Stellen vorangebracht. Ich finde das gut. Das sollten wir hier auch
einmal sagen. Ich bin der Meinung, dass wir hier
gut vorankommen.
Sie wissen, wir sehen alternative Finanzierungsformen durch Private sehr kritisch. Bis jetzt ist da
nichts gekommen; bis jetzt ist da nur heiße Luft.
Wir werden sehen, ob sich das künftig ändert.
Selbst wenn, sehen wir das weiterhin kritisch.
Wir wollen solche Beschlüsse wie den heutigen
öfter fassen. Sie, Professor Fabian, und Sie, Herr
Oberbürgermeister, haben den Kompromiss gesucht und den Antrag der Grünen übernommen.
Das finde ich gut, aber auch schwierig. Wir haben
uns in der AG Schulnetzplanung auf 24 Maßnahmen geeinigt, die jetzt geplant und dann umgesetzt werden sollen. Nun soll noch eine weitere
Maßnahme hinzukommen. Dann aber sollten wir
auch die Maßnahme benennen, die deshalb herausfällt. - Ich weiß, Sie wollen, dass sie noch zugesetzt wird.
Wir sollten an unseren Verabredungen jetzt auch
festhalten. Ich bin überzeugt: Jeder von uns hier
könnte sagen: In meinem Wahlkreis muss diese
S e i t e | 56
oder jene Schulturnhalle saniert werden oder da
muss noch eine Mensa eingerichtet werden oder
dort sind die Grünanlagen nicht in Ordnung, und
das soll zu den 24 Maßnahmen noch hinzukommen. Ich bitte darum, dass wir uns an die Festlegungen halten. Wenn wir das hier schaffen, dann
haben wir schon eine Mammutaufgabe gelöst.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Dann stelle ich jetzt die
Sammelvorlage inklusive des Änderungsantrags
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Streichung der beiden Wörter „oder alternativ“ zur Abstimmung. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dieser Planungsbeschluss ist einstimmig auf den Weg gebracht. Herzlichen Dank!
Tagesordnungspunkt 17.2 muss leider vertagt
werden.
17.3 Einrichtung eines 5-zügigen Gymnasiums in der Karl-Heine-Str. 22b - gemäß
§ 24 Schulgesetz (VI-DS-03749)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist einstimmig eines der
größten Schulbaumaßnahmen auf den Weg gebracht.
17.4 Einrichtung einer 4-zügigen Oberschule
in der Ihmelsstr. 14 in 04315 Leipzig - gemäß § 24 Schulgesetz (VI-DS-03857)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wortwünsche? - Sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
17.5 Änderung zum Baubeschluss Nr. DS00553/14 vom 25.02.2015 „Oberschule
Ratzelstraße Komplexsanierung“ aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5)
SächsGemO (VI-DS-03987)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
17.6 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Komplettmodernisierung zweier Schulgebäude An der Kotsche 39/41, 04207
Leipzig (ehem. Friedrich-Ratzel-Gymnasium) für die Martin-Schule (FÖS) und
die 78. Schule (GS) i. V. m. überplanmäßigen Auszahlungen in 2017 nach § 78
SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO und 2018 nach § 79 (1)
SächsGemO (VI-DS-04017)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr
Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
17.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Bestandsgebäude Schule Diderotstraße
(ehem. 68. Schule), Gesamtsanierung,
Diderotstr. 35, 04159 Leipzig i. V. m. Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO (VIDS-03957)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Herr Schlegel, Sie wissen aber schon, wir sind
jetzt bei TOP 17.7. - Bitte.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch
wir bereiten uns natürlich intensiv auf die Ratsversammlung vor. Das Vorhaben an der Schule
Diderotstraße veranlasst uns zu folgender Nachfrage. Im März/April hat der Workshop zu Kunst
am Bau stattgefunden hat. Wann ist damit zu
rechnen, dass dazu die Vorlage kommt? Es wäre
gut, wenn wir im Zuge des Schulbaus zu einer gewissen Planmäßigkeit kommen und nicht jedes
Mal einen Änderungs- oder Ergänzungsantrag
stellen müssen.
Oberbürgermeister Jung: Das weiß ich nicht.
Kollegin Dubrau ist nicht da. - Können Sie das beantworten, Frau Jennicke?
S e i t e | 57
hoffe, noch in diesem Jahr die vom Stadtrat angeforderte Richtlinie vorlegen zu können, was sportlich ist; denn das ist ein großes Thema.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heyde.
Stadtrat von der Heyde (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bitte um Entschuldigung. Ich bringe jetzt
einen Änderungsantrag zu dieser Vorlage ein, leider etwas kurzfristig. Es gab Kommunikationsprobleme; das passiert einfach. Ich bitte das zu
entschuldigen. Der Oberbürgermeister hat diesen
Antrag bereits in Schriftform erhalten.
Ich will Ihnen unseren Antrag kurz erläutern. Der
Schulstandort Diderotstraße wird derzeit geplant
mit 100 Fahrradstellplätzen. Bauordnungsrechtlich notwendig wären 190 Stellplätze. 570 Schüler, ein Stellplatz je drei Schüler, das macht 190
Stellplätze. Geplant in der Vorlage sind aber nur
100. Der Beschlussvorschlag des Änderungsantrags ist, die Anzahl der Stellplätze auf 190 zu erhöhen.
Ich möchte das kurz begründen. Wir haben in der
letzten Ratsversammlung einen städtebaulichen
Vertrag geschlossen in Bezug auf den Eutritzscher Freiladebahnhof, in dem das Ziel formuliert
ist, die doppelte Anzahl an bauordnungsrechtlich
notwendigen Fahrradstellplätzen zu bauen. Wir
haben ein Energie- und Klimaschutzprogramm.
Wir haben einen Luftreinhalteplan. Wir haben einen Lärmaktionsplan. Wir haben einen Radverkehrsentwicklungsplan. Alle diese Programme
und Pläne sehen vor, dass der Anteil des Radverkehrs gesteigert werden soll, was verschiedene
Gründe hat wie zum Beispiel Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärm usw. Da passt es einfach nicht,
dass wir, wenn wir Schulen planen, nicht einmal
die bauordnungsrechtlich notwendige Anzahl an
Stellplätzen vorsehen. - So weit in Kürze zur Begründung unseres Antrags.
Ich hoffe, es ist klar, was wir erreichen wollen. Anscheinend nicht. Dann sage ich es noch einmal. Bauordnungsrechtlich notwendig für diesen
Schulstandort: 190 Abstellplätze für Fahrräder.
Geplant in der Vorlage: 100 Stellplätze. Unser Änderungsantrag: Erhöhung auf 190 Stellplätze. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrter
Herr Schlegel, Sie beziehen sich auf den Workshop in der Galerie für Zeitgenössische Kunst, zu
dem das Kulturamt eingeladen hatte. Sie waren ja
selber vor Ort und haben gemerkt, wie intensiv da
diskutiert wurde und wie viele Anregungen verarbeitet werden müssen. Wir sind im Prozess. Ich
Stadtrat Albrecht (CDU): Ich habe eine Frage
dazu. Es gibt ja eine Richtzahlentabelle für den
Stellplatzbedarf. Nach Sächsischer Bauordnung
kann die Zahl der Fahrradstellplätze reduziert
werden, wenn ein leistungsfähiger ÖPNVAnschluss in zumutbarer Entfernung vorhanden
ist. Das wissen Sie sicherlich. Ist das dort berücksichtigt worden oder nicht? Darauf gehen Sie in
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Ihrem Änderungsantrag nicht ein. Dann wäre
nämlich auch die Anzahl von 100 Stellplätzen
plausibel.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich habe
auch eine Nachfrage. Wir beraten gerade die Vorlage 03957, Bau- und Finanzierungsbeschluss für
die ehemalige 68. Schule, wohingegen sich der
Änderungsantrag auf die Vorlage 01366, WilhelmHauff-Schule, bezieht. Vielleicht könnten wir die
Reihenfolge einhalten, bevor wir hier etwas entscheiden, was gar nicht zusammengehört.
Oberbürgermeister Jung: Nein, Herr von der
Heyde bezieht sich auf die aufgerufene Vorlage.
In der Ausfertigung des Änderungsantrags ist ein
Fehler passiert. Im Betreff des Änderungsantrags
wurde eine falsche Nummer angegeben. Das
wurde mir vorab mitgeteilt, und ich habe das akzeptiert. Die korrekte Nummer lautet VI-DS03957-ÄA-02. In diesem Antrag geht es um die
Schule Diderotstraße 35.
Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Ich möchte mich dafür
aussprechen, diesem Antrag zuzustimmen. Ich
bin Herrn von der Heyde sehr dankbar, dass ihm
das aufgefallen ist. Bei der Vorlage zum Vorhaben
Karl-Heine-Straße, die wir gerade einstimmig beschlossen haben, ist uns das schon im Ausschuss
aufgefallen. Deshalb hatten wir dort vorab die Änderung vorgenommen, dass das in der Richtzahlentabelle vorgegebene Verhältnis von 1 zu 3 zu
berücksichtigen ist. Deswegen würde ich mich
freuen, wenn dieser Änderungsantrag, der dasselbe vorsieht, jetzt angenommen wird. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Hallo auch
noch einmal von meiner Seite! Auch ich bin Herrn
von der Heyde sehr dankbar für diesen Antrag.
Wir hatten schon im Ausschuss vorbesprochen,
dass es dort wahrscheinlich ein Problem gibt. Uns
fehlten aber noch die genauen Zahlen. Deswegen
möchte ich jetzt ganz ausdrücklich für diesen Antrag werben. Wir reden hier über eine Oberschule.
Es ist durchaus üblich, dass Oberschülerinnen
und Oberschüler mit dem Fahrrad zur Schule
kommen. Ein Drittel der Schülerinnen und Schüler
hätte dann einen Fahrradstellplatz. Das finde ich
nicht überdimensioniert. Deswegen möchte ich
eindeutig diesen Änderungsantrag unterstützen,
und meine Fraktion wird das auch mehrheitlich
tun.
S e i t e | 58
Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, darf ich mir eins wünschen? - Es müssen
doch nicht vier Menschen dasselbe sagen.
Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Da diese Schule in meinem Wahlkreis liegt und ich die Örtlichkeit kenne,
will ich auch etwas dazu sagen. Herr Albrecht hat
völlig recht. Wir bauen dankenswerterweise eine
Oberschule in direkter Nähe zu einem S-BahnHaltepunkt, zu einer Haltestelle, wo zwei Buslinien fahren, und zu einer Haltestelle, wo zwei
Straßenbahnlinien fahren. Diese Schule wird super an den ÖPNV angebunden sein, was bei den
meisten Schulen nicht der Fall ist. Und da diskutieren hier über eine extrem hohe Anzahl von
Fahrradstellplätzen, die wir an vielen anderen
Schulen, die deutlich schlechter an den ÖPNV angebunden sind, nicht haben. Wir sollten wirklich
mal die Kirche im Dorf lassen und aufpassen,
dass wir uns hier nicht verzetteln. An einer Schule,
wo die S-Bahn faktisch direkt vor der Schultür
hält, ist das Käse.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Meine Frage
schließt sich im Prinzip an die Aussage von Herrn
Geisler an. In der Vorlage ist lapidar vermerkt,
dass 100 Fahrradstellplätze vorgesehen sind. Ob
es einen Abwägungsprozess in der Verwaltung
gab, warum es 100 sein sollen, ist aus der Vorlage
nicht erkennbar. Jetzt ist die Frage: Ist es ein Versehen, dass man nur 100 vorsieht statt 190, die
eigentlich üblich sind, oder ist diese Anzahl aus
einem Abwägungsprozess in der Verwaltung hervorgegangen, bei dem man zu dem Ergebnis
kam: Aus bestimmten Gründen kann die Anzahl
der Stellplätze dort reduziert werden? - Es wäre
schön, wenn Sie das aufklären könnten.
Oberbürgermeister Jung: Das weiß ich nicht.
Ich kann Ihnen das nicht beantworten.
Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Vielleicht
macht es doch Sinn, wenn man einiges dreimal
sagt. Es geht hier nicht um eine exorbitant hohe
Anzahl von Stellplätzen, sondern es geht darum,
die Richtzahlentabelle einzuhalten. Herr Weber
hat gerade schon gesagt: Bei der Vorlage KarlHeine-Straße haben wir das ausführlich im Ausschuss diskutiert. Auch da gab es keine Begründung der Verwaltung, warum die Anzahl der Stellplätze in der Vorlage reduziert wurde. Genau deswegen haben wir das schon im Verwaltungsverfahren geändert. Bei dieser Vorlage hier ist es
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
ebenso. Wir haben das im Ausschuss schon andiskutiert und waren uns einig, dass es durchaus
Sinn macht, auch hier das in der Richtzahlentabelle angegebene Verhältnis einzuhalten, eben
weil uns von der Verwaltung keine Begründung für
die Reduzierung der Stellplätze vorgelegt wurde.
Zumindest kann ich mich nicht daran erinnern.
Oberbürgermeister Jung: Okay. - Ich schlage
vor, jetzt zur Abstimmung zu kommen.
Zum Änderungsantrag. Formal ist es richtig, dass
mit 190 Stellplätzen das Gesetz erfüllt wird. Man
kann aber in der Tat davon abweichen, wenn dort
eine leistungsfähige öffentliche Nahverkehrsversorgung sichergestellt ist. - Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:
Der Schulstandort wird mit der sich aus
der Verwaltungsvorschrift ergebenden
Anzahl von 190 Fahrradstellplätzen geplant. Der Textteil wird entsprechend angepasst.
Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein! Ich bitte
um Ihr Votum: Pro, Contra, Enthaltung. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen,
5 Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Geben Sie
bitte Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: Das ist einstimmig. 59 - 0 - 0.
17.8 Bauund
Finanzierungsbeschluss:
Grundschule Liebertwolkwitz, Am Angerteich 2, 04288 Leipzig, Erweiterungsbau im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS03892)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
17.9 Ausführungsbeschluss: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrages sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes „Kinderhaus Curiestraße“
mit der LESG; Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO (VIDS-03974-NF-01)
S e i t e | 59
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste! Schön! Endlich
haben wir es geschafft, auf dem Alten Messegelände Kita, Förderschule und Indoorspielplatz unterzubringen. Schön, dass das Alte Messegelände an der Stelle aufgewertet wird. Wir erinnern
uns: Die Stadtverwaltung wollte 2014 die Förderschule an den Rand der Stadt nach Paunsdorf
verlegen. Das wäre eine Katastrophe für die behinderten Menschen gewesen. Jetzt können sie in
ihrem Sozialraum bleiben und die gewohnten
Wege und das gewohnte Umfeld nutzen. Wir hatten hier seinerzeit gesagt: Das kann nicht sein,
und im Juni 2014 einen Prüfauftrag vorgelegt, in
dem es heißt: Bitte prüfen Sie, ob Kita, Förderschule und Indoorspielplatz auf dem Alten Messegelände möglich sind.
Das haben wir jetzt erreicht. Politik und Verwaltung haben an der Stelle sehr, sehr gut zusammengearbeitet. Auch das muss einmal gesagt
werden. Das Alte Messegelände ist ein guter Platz
für die Förderschule. Auch die Kita mit 185 Plätzen wird dringend gebraucht, weil es dort viele Arbeitsplätze gibt. Jetzt kann der Gebäudekomplex
gebaut werden. Der Indoorspielplatz mit einer Fläche von knapp 300 Quadratmetern hat seit dem
29.01.2017 schon 3.800 Besucher gehabt. Einen
Wermutstropfen gibt es: Das ist der Baubeginn.
Leider hat sich das Ganze um mindestens ein
Jahr verzögert. Wir wissen nicht genau, warum.
Die Verwaltung muss schneller werden. Das haben wir heute schon häufiger gehört. Aber jetzt
geht es los. Wir freuen uns auf dieses Projekt, und
diesmal bitte ohne Baukostenüberschreitung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Herr Albrecht hatte etwas
Wichtiges vergessen, zu erwähnen. Ein Partner
war der extrem starke Elternrat der Förderschule,
der bei Herrn Fabian ein überzeugendes Plädoyer
gehalten und damit gezeigt hat, dass Demokratie
an dieser Schule gut funktioniert, so wie sie an allen Schulen funktionieren sollte. Im Zweifelsfall
funktioniert sie so gut, dass auf den Elternwillen
Rücksicht genommen werden kann.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lakowa.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Stadträtin Dr. Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernenten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Sie alle kennen das Bild der
wartenden Eltern vor der Kita „Tilj“. Dieses Bild
ging einmal quer durch die deutsche Presselandschaft.
Herr Professor Fabian, im LVZ-Interview vor wenigen Tagen haben Sie gesagt:
Wir sind dabei, Verfahren und Abstimmungen innerhalb der Ämter zu beschleunigen. Die Steuerungsgruppe
Schulhausbau kümmert sich inzwischen
auch um Planungen für den Kita-Bau.
Durch eine Straffung der Prozesse lassen sich in der Planungsphase einige
Monate Zeit gewinnen.
Ich möchte daran erinnern, dass die Vorlage zum
Kinderhaus Curiestraße eine schon etwas längere Genese hat. Im August 2015, also vor bald
zwei Jahren, haben wir beschlossen, dass Kita
und Förderschule unter einem Dach durch die
LESG geplant und gebaut werden sollen. Zeitpunkt der Eröffnung sollte im August 2017 sein,
also demnächst. Heute sieht der Zeitplan eine Eröffnung zum Januar 2019 vor. In der Vorlage heißt
es:
Da für dieses Vorhaben zeitnah keine
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,
wird vorgeschlagen, die bereits als Projektsteuerer tätige LESG als Investorin
mit der Einrichtung des Vorhabens zu
betrauen. Hierfür bedarf es des Abschlusses eines Mietvertrages zwischen
der Stadt Leipzig und der LESG, um die
Refinanzierung des Projekts zu sichern.
In der Vorlage, die wir vor zwei Jahren beschlossen haben, hieß es noch:
Die LESG plant, dieses Vorhaben als Investorin mit eigener Projektsteuerung im
Auftrag des Amtes für Jugend, Familie
und Bildung der Stadt Leipzig durchzuführen. Die Refinanzierung erfolgt über
eine Vermietung (Mietkauf) an die Stadt
Leipzig. Die Baumaßnahme soll Mitte
2017 fertiggestellt werden.
Es stellt sich also keineswegs so dar, dass die
LESG erst jetzt als Investorin mit ins Boot geholt
wird.
Was aber sind die Gründe für die massive zeitliche Verzögerung? Da streiten sich Ämter um die
Notwendigkeit von Lärmgutachten. Sind diese erstellt, werden sie vom Gesundheitsamt in Zweifel
gezogen. Geld war und ist im Haushalt offenbar
nicht eingestellt, das es für die Anmietung und Betreibung der Einrichtung braucht.
S e i t e | 60
Herr Professor Fabian, wir erwarten von Ihnen,
dass Sie sich in die Prozesse einschalten und zwischen den Ämtern schlichten oder aber einfach
Entscheidungen treffen. Ich bin sehr gespannt, ob
Sie Ihre Ankündigung der Beschleunigung von
Prozessen beim Kitabau tatsächlich Taten folgen
lassen. Wir hoffen es sehr und wünschen Ihnen
viel Glück dabei.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich glaube,
die Diskussion um den Standort Thonberg war
wichtig und notwendig. Ich gehörte auch zu denjenigen, die gesagt haben: Wir brauchen für die
Förderschule ordentliche Lernbedingungen. Natürlich umfasst der Einzugsbereich das gesamte
Stadtgebiet. Aber genauso richtig ist - Herr Albrecht hat schon darauf hingewiesen -, dass das
Angebot der Förderschule Thonberg aufgrund der
spezifischen Schülerschaft möglichst fortgeführt
werden sollte. Was nicht ging - das wird heute völlig ausgeblendet -, war, dass die Grundschule und
die Förderschule Thonberg weiter unter einem
Dach bleiben konnten.
Das, was beschlossen wurde, war eine vernünftige Lösung. Ich weiß nicht, ob das schon zwei
Jahre her ist. Meines Erachtens erging der Beschluss vor einem Jahr, höchstens vor anderthalb
Jahren. Zwei Jahre lang ist der Bau der Kita Curiestraße geplant worden. Dann aber kam der
kluge Vorschlag, Kita und Förderschule miteinander zu kombinieren und sie an einem Standort unterzubringen. Deswegen musste das Projekt noch
einmal umgeplant werden. Auch ich muss hier
mein Missfallen äußern, dass wir mit Sicherheit
ein Vierteljahr verloren haben, weil Ämter bei der
Umplanung nicht mitgezogen haben, getreu dem
Motto: Ich sage dir nur, wie es nicht geht, statt Vorschläge zu machen, wie es geht. Vermutlich hat
Professor Fabian dann noch einmal Druck gemacht, damit es endlich vorangeht.
Vielleicht kann ich Sie alle damit besänftigen:
Morgen wird das Vergabegremium den Beschluss
fassen und der LESG den Zuschlag dafür erteilen.
Entsprechend der Vergaberegeln werden die Firmen innerhalb der nächsten 14 Tage bis drei Wochen mit den Abbrucharbeiten am neuen Standort
der Förderschule und einer Kita in der Curiestraße
beginnen.
Oberbürgermeister Jung: Nur damit keine Legenden entstehen: Ich habe den Planungsbeschluss am 20. Oktober 2015 unterzeichnet. Danach ist mit der Planung begonnen worden. So
viel Zeit ist das nicht.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Wir kommen zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen.
S e i t e | 61
Platz lustwandelt oder dort seine Mittagspause
verbringt, immer ein Stück weit auch daran erinnert wird, dass diese Freiheit nicht möglich gewesen wäre ohne die Worte Kurt Masurs. - Herzlichen Dank.
TOP 17.10 ist vertagt.
17.11 Straßenbenennung 1/2017: Benennung
eines Platzes nach Kurt Masur (VI-DS03917)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Ich denke, wir haben Ihnen einen guten Vorschlag
gemacht, der ebenso vorvotiert wurde. - Herr
Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter
Tag für die Erinnerungskultur in Leipzig. Die Vorlage zur Benennung des Kurt-Masur-Platzes
schafft für eine bisher namenlose Fläche einen
würdevollen Ort der Erinnerung. - Ich möchte jetzt
nicht noch einmal die Rede von Frau Niermann
aus dem vergangenen Jahr zur Lebensleistung
Kurt Masurs halten; denn diese ist hier in großen
Teilen unstrittig.
Ich möchte heute den Fokus auf die Umsetzung
legen. Wir als CDU haben immer den Platz zwischen Universität, Moritzbastei und Gewandhaus
bevorzugt. Umso mehr freuen wir uns, dass nach
unserem erfolgreichen Antrag im vergangenen
Jahr die Verwaltung unseren Vorschlag aufgegriffen hat. Uns geht es allerdings nicht um den Erfolg
als solchen, sondern um unsere Argumente, die
für dieses Areal als Kurt-Masur-Platz sprechen.
Besonders in den Sommermonaten ist der Platz
ein Ort der Begegnung, und das nicht nur von Studenten der Universität Leipzig.
Mit der Benennung von Straßen und Plätzen halten wir Erinnerungskultur lebendig. Die Friedliche
Revolution ist zweifellos das wichtigste Ereignis
der Leipziger Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg. Ohne Kurt Masur hätte der 9. Oktober vielleicht mit einem Blutbad geendet. Stattdessen
setzten die „Leipziger Sechs“ auf die Macht der
Worte und Gewaltlosigkeit. In Zeiten wie den unseren im Jahr 2017 ist es aus unserer Sicht genau
das richtige Signal, solch einen Ort der Erinnerung zu schaffen - und das nicht, weil wir rückwärtsgewandt auf das Jahr 1989 blicken, sondern
weil wir aus den Ereignissen unsere Schlüsse ziehen und Verantwortung für unser Handeln begründen, Verantwortung, politische Entscheidungen nicht abgehoben, sondern im Dialog und auf
Augenhöhe mit den Menschen in unserer Stadt zu
treffen.
Wenn mir die persönliche Bemerkung gestattet
sei: Ich glaube, dass es gerade an dieser Stelle
nur positiv sein kann, wenn jeder, der über diesen
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass
es nicht einen Kritikpunkt an der Vorlage gibt.
Auch vom Kulturausschuss wurde sie befürwortet.
Bei der Diskussion ging es darum, ob auch angrenzende Häuser den Namen dieses Platzes tragen sollten. Die Familie von Kurt Masur begrüßt
die Benennung ebenfalls. Ich denke, es ist eine
gute Entscheidung, gerade am Gewandhaus einen Platz nach Kurt Masur zu benennen. Dass wir
mit großer Mehrheit dazu stehen, freut mich sehr.
Das ist der Sache würdig. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann bitte ich Sie um Ihr
Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? Wer enthält sich?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert.
17.12 Beförderung des Leiters der Branddirektion (VI-DS-03904)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Eine wichtige Vorlage, die vorschlägt, Herrn Peter
Heitmann zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu befördern. - Wird das Wort gewünscht? - Dann darf
ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Einige Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so votiert.
17.13 Schwimmhalle Ost am Otto-Runki-Platz
(VI-DS-03746)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Herr Kollege Rosenthal, bitte.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich möchte an dieser Stelle gern die Vorlage
„Schwimmhalle am Otto-Runki-Platz“ ein zweites
Mal einbringen und hoffe, dass es heute gelingt,
Sie davon zu überzeugen, die Standortentscheidung für den Neubau der Schwimmhalle am OttoRunki-Platz zu treffen.
Die Entscheidung selbst ergibt sich ursächlich aus
dem Sportprogramm 2024, das der Stadtrat im
September 2016 einstimmig beschlossen hat.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Das Sportprogramm beinhaltet eine umfangreiche Masterplanung, um das erhebliche Versorgungsdefizit für die schwimmaffine Leipziger Bevölkerung, aber auch für den organisierten Sport
zu schließen sowie den aufgrund der enormen
Schülerzahlentwicklung wachsenden Schulschwimmbedarf abzudecken. Wir haben gemeinsam beschlossen, dass die Sportbäder Leipzig
GmbH bis 2020 eine 25-Meter-Schwimmhalle errichten soll und nach 2020 der Bau einer weiteren
25-Meter-Schwimmhalle zur Diskussion steht. Wir
haben im Sportprogramm auch festgelegt, dass
die Standortdiskussion insoweit zielführend geführt wird, dass die Entscheidung für einen
Schwimmhallenneubau im Stadtbezirk Ost getroffen und bis 2020 an dieser Stelle realisiert wird.
Dass dieser Schwimmhallenstandort im Leipziger
Osten unter anderem wegen der sozialen Dimension sowie neuer Freizeit- und Sportangebote einschließlich des Angebots an öffentlichen Freizeiträumen auf der Hand lag und auch für die Verwaltung im Fokus war, das, glaube ich, muss ich jetzt
nicht noch einmal zusätzlich betonen.
Ich möchte an dieser Stelle auch auf ordnungspolitische Aspekte hinweisen. Diese sind in den vergangenen Wochen und Monaten nicht wirklich im
Fokus gewesen. Es gilt, neben der Entwicklung
am Leipziger Rabet, nämlich der Freizeit- und
Sporthalle am Rabet und den dafür zur Verfügung
stehenden Flächen, ein weiteres Angebot zu
etablieren, das auf einer verfügbaren städtischen
Fläche, bestens durch ÖPNV erschlossen und
auch sehr zielbewusst mit Leipziger Schulen in
den unterschiedlichsten Formen verbunden, aus
unserer Sicht optimal in diesen Raum passt und
das gesamte Schwimmhallennetz in unserer
Stadt komplettieren wird.
Die Diskussion, die insbesondere im Stadtbezirksbeirat zum Thema „Verlust von Grün“ geführt
wurde, ist mir nicht verborgen geblieben. Ich habe
allerdings auch eine persönliche Haltung zur Qualität des Otto-Runki-Platzes, was nicht bedeuten
soll, dass ich diese Grünfläche deswegen aufgebe. Im Gegenteil: Es ist unser erklärtes Ziel, gerade diesen Neubau in seiner Qualität - Stichwort:
Gründach -, aber auch die Fläche um diesen Neubau bestmöglich an den Rabet anzubinden und
den Planern des Amtes für Stadtgrün und Gewässer freie Hand zu geben, die Möglichkeiten, die
sich noch auf der Platzfläche ergeben, optimal zu
nutzen. Das ist aus meiner Sicht ein guter Kompromiss, um das Objekt an dieser Stelle zu realisieren.
Keine Alternative ist aus meiner Sicht - das will ich
an dieser Stelle deutlich sagen, weil die Diskussion in den vergangenen Tagen noch einmal aufgeflammt ist -, jetzt erneut die Flächen der Deutschen Bahn AG und die durch Planfeststellungsbeschluss forcierte Ausgleichsmaßnahme für den
Eingriff am City-Tunnel in den Blick zu nehmen.
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Der Eingriff auf dem Otto-Runki-Platz ist in seiner
Dimension in keinster Weise mit der Ausgleichsmaßnahme „Urbaner Wald“ vergleichbar. Wir gehen davon aus, dass der Eingriff über das Gründach und die Fläche vor der Schwimmhalle ausgeglichen werden kann. Wir bzw. ich empfehle daher dem Stadtrat, dass wir uns für den Rest des
Ausgleichs insbesondere auf das Umfeld des geplanten Parkbogens Ost und die damit verbundenen geplanten Grünverbindungen fokussieren
sollten. Alles andere wäre, auch wenn schon einmal vorgeschlagen, in der jetzigen Situation, da
die Bahn die Baumaßnahmen für den urbanen
Wald begonnen hat, kontraproduktiv.
Insofern fällen Sie heute eine Grundsatzentscheidung zum Standort für den Neubau einer
Schwimmhalle im Leipziger Osten. Ich hoffe und
wünsche, dass Sie der Vorlage, die ja im Grunde
genommen ein Stück weit aus den Reihen des
Stadtrats geboren wurde, heute Ihre Zustimmung
geben, sodass wir diese Schwimmhalle, wenn
auch nicht im optimalen Zeitplan bis 2020, aber
doch bis 2022 tatsächlich gemeinsam eröffnen
können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe eine Reihe
von Wortmeldungen. - Herr Bednarsky beginnt.
Stadtrat Bednarsky (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Jennicke! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal
und am Livestream! Wir beraten und entscheiden
heute zum zweiten Mal über den Standort der geplanten und absolut notwendigen Schwimmanlage im Leipziger Osten. Ich kann nur hoffen, dass
wir die Kuh jetzt wirklich vom Eis bekommen und
uns eine Kommunikationskatastrophe wie im Oktober 2016 zwischen Stadtverwaltung und Stadträtinnen und Stadträten heute erspart bleibt.
Die Faktenlage - Herr Rosenthal hat dazu gerade
ausgeführt - hat sich im Vergleich zum letzten Anlauf nicht geändert. Die Bedarfe an zusätzlichen
Schwimmflächen sind im Sportprogramm 2024
festgestellt. Die Stadt Leipzig benötigt mindestens
zwei neue Schwimmhallen; höchstwahrscheinlich
ist der Bedarf sogar noch höher. Wir Stadträtinnen
und Stadträte haben dieses Programm beschlossen. Nunmehr sind wir alle angehalten, die in dieser Stadt notwendige Sportinfrastruktur umzusetzen.
Die Verwaltung hat dem aktuellen Sportprogramm
den Titel „Sportprogramm 2024“ gegeben. Ein
Blick in die aktuelle Vorlage verrät: Die Schwimmhalle soll nun im März 2022 fertiggestellt sein. Im
Oktober 2016 hatten wir noch die Hoffnung, dass
sie bereits im Jahr 2020 eröffnet werden kann.
Das ist mittlerweile Geschichte. Aber allmählich
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
entwickeln wir bei Schwimmhallen-Vorlagen eine
gewisse Routine. Wenn uns die heutige Standortentscheidung glückt, wird alsbald die zweite folgen, sodass wir unser ehrgeiziges Ziel „Neubau
von zwei Schwimmhallen bis zum Jahr 2024“ tatsächlich werden realisieren können.
Aber Schritt für Schritt. Auch heute wollen wir als
Linksfraktion für den nach dem im KZ MittelbauDora ermordeten Antifaschisten Otto Runki genannten Platz an der Eisenbahnstraße als
Schwimmhallenstandort werben. Ebenso wie Kindertagesstätten und Grundschulen sollten auch
Schwimmhallen vor allem dort gebaut werden, wo
viele Menschen wohnen, wo sich zahlreiche
Schulen in unmittelbarer Nachbarschaft befinden.
Zudem müssen zu Fuß sicher und bequem erreichbar sein; denn auch hier gilt einmal mehr der
Grundsatz “kurze Beine, kurze Wege“.
Wegen der ansteigenden Immobilienpreise ist es
ein Gebot der Vernunft, dass kommunale Einrichtungen wie auch Schwimmhallen vorzugsweise
auf städtischen Grundstücken zu realisieren sind.
Das ist auf dem Otto-Runki-Platz der Fall. Objektiv betrachtet sprechen die guten Verkehrsanbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr,
die Lage des Platzes inmitten kompakter Wohngebiete und die örtliche Nähe zu zahlreichen
Grundschulen für den avisierten Standort.
Die von uns im Herbst 2016 angesprochenen
Punkte wie Prüfung einer kooperativen Bauweise
in Kombination verschiedener Nutzungsmöglichkeiten und Einbau einer kleinen Tribüne sind Inhalt der heutigen Vorlage. Das begrüßen wir sehr
und hoffen, dass auf die Prüfung eine erfolgreiche
Umsetzung folgt.
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, wir haben vor einem halben Jahr mit der Ablehnung der
damaligen Vorlage zur Schwimmhalle am OttoRunki-Platz viel Zeit verloren. Machen wir es diesmal besser und richten wir den Blick schon jetzt
auf den zweiten Schwimmhallenbau bis zum Jahr
2024! Es mögen vielleicht nicht alle Wünsche und
Ideen in diese hier heute zur Entscheidung vorliegende Vorlage eingeflossen sein; aber im Interesse der Stadt werben wir für diesen Standort.
Wir sagen Ja zur neuen Schwimmhalle auf dem
Otto-Runki-Platz. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Walther.
Stadtrat Walther (SPD): Werter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Bürgermeister!
Liebe Stadtratskolleginnen und Stadtratskollegen!
Verehrte Gäste! Wir freuen uns, dass es die
Schwimmhalle für den Leipziger Osten jetzt doch
noch einmal auf die Tagesordnung geschafft hat,
nachdem der Rat im Oktober vergangenen Jahres
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die Chance vertan hatte. Unter fragwürdigen Begründungen hatten damals vor allem die Grünen,
die noch Anfang 2015 gemeinsam mit uns für eine
dringend benötigte Schwimmhalle im Leipziger
Osten gekämpft hatten, nicht zugestimmt. Liebe
Kollegen von den Grünen, das war kein Ruhmesblatt.
Wir begrüßen den Bau einer Schwimmhalle im
Leipziger Osten ausdrücklich und stehen nach
wie vor zum Standort Otto-Runki-Platz. Schließlich ist er aus unserer Sicht optimal gewählt; denn
er ist verkehrlich sehr gut angebunden und liegt
noch nahe genug am Stadtzentrum, sodass die
Halle einen großen Einzugsbereich haben wird.
Zudem fehlen seit der Schließung des früheren
Marienbads bzw. Volksbads Ost - meinereiner hat
dort noch schwimmen gelernt -, dessen Stelle nun
die Sporthalle am Rabet einnimmt, im Leipziger
Osten Schwimmhallenkapazitäten, die nun endlich kompensiert werden können.
Erfreulich ist - dafür möchte ich der Verwaltung
danken -, dass die Anregungen, die wir im Oktober 2016 in einem gemeinsamen Änderungsantrag mit der Linksfraktion formuliert hatten, Eingang in die aktuelle Vorlage gefunden haben. Uns
war es damals wie heute wichtig, dass vor dem
Hintergrund, dass freie Bauflächen in Leipzig immer knapper werden, die Schwimmhalle in einem
möglichst mehrgeschossigen und multifunktionalen Gebäude entstehen soll. Auch die von uns geforderten Zuschauerkapazitäten in der Schwimmhalle sind Teil des Prüfkatalogs. Es ist zu hoffen,
dass diese auch realisiert werden; denn derzeit
verfügt keine der öffentlichen Schwimmhallen in
Leipzig über Zuschauerplätze. Ebenfalls begrüßen wir, dass notwendige Ausgleichsmaßnahmen
in räumlicher Nähe zur durch den Bau wegfallenden Grünfläche auf dem Otto-Runki-Platz geprüft
werden. Favorit in Sachen Ausgleichsfläche bleibt
aus unserer Sicht nach wie vor die Entwicklung
einer Parkanlage an der Schulze-DelitzschStraße.
Allerdings - das ist uns wichtig - müssen die notwendigen Mittel für Planung, Personal und Realisierung in der städtischen Finanzplanung für den
Doppelhaushalt 2019/2020 Berücksichtigung finden, um das Projekt nicht auf die lange Bank zu
schieben. Ich bitte Sie daher, meine Damen und
Herren, um Zustimmung zur Vorlage. Meine Fraktion wird dies tun. - Danke sehr.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Erst am 26. Oktober 2016 stimmte der Stadtrat
über die Vorlage 02974-NF-02 ab. Sie fiel mit
30 Gegenstimmen bei nur 28 Für-Stimmen durch.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Die bekannten Gründe dafür waren unter anderem die ausufernden, unbezahlbaren Wünsche,
die sich vor allem vor Ort und im damaligen Änderungsantrag der Grünen manifestiert hatten.
Heute nun soll über einen beinahe gleichen Sachverhalt erneut abgestimmt werden. Die damaligen
Wünsche der Grünen sind in der aktuellen Vorlage 03746 bereits berücksichtigt: mehrgeschossiger Bau, Multifunktionalität, Dach- und Fassadenbegrünung, Solaranlage, Energieeffizienz und
Passivhausstandard. Dazu sollen auch soziale
Nutzungen und Wohnen in diesem Bau möglich
werden.
Eine Schwimmhalle nach neuestem Standard für
die Bewohner des Leipziger Ostens ist sicher sehr
begrüßenswert und zustimmungswürdig. Eine
Schwimmhalle, die als ideologisch verbrämter
ökologischer Prunkbau mit Wettkampfbahnen und
Zuschauerplätzen den Leipziger Osten zieren
soll, ist aber weiterhin nicht erstrebenswert vor
dem Hintergrund, dass Baukapazitäten für Kitas,
Schulen und Wohnungen derzeit beinahe ausgereizt sind und die Stadt auch finanziell mal wieder
an die Zukunft denken sollte. Ziel und Maß sind
nicht immer neue Vorlagen gleichen Inhalts, wenn
der Stadtrat eine Mehrheitsentscheidung getroffen hat, sondern die Akzeptanz demokratischer
Abstimmungen, besonders auch hier in Leipzig. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Beigeordnete! Liebe Gäste! Eine Vorbemerkung:
Viele Bürger und Bürgerinnen stehen Neubauten
an vielen Stellen in unserer Stadt skeptisch bis
ablehnend gegenüber. Sie sprechen sich für den
Erhalt von Grünflächen aus. Das ist keine Kleingeisterei, sondern ein Alarmzeichen. Die Menschen sind angesichts der Wachstumsentwicklung unserer Stadt nervös. Stadtverwaltung und
Stadtrat müssen deshalb ihr Anliegen ernst nehmen. Weil sich die Konkurrenz von Nutzungsansprüchen hinsichtlich Flächen auch in unserer
Stadt bereits erkennbar verschärft hat, müssen
und sollten wir uns auch weiterhin dieser Diskussion offensiv stellen.
Wir Grüne nehmen aus diesen Diskussionen mit,
dass es in Bezug auf die vielfältigen Nutzungsansprüche hinsichtlich Flächen einer noch breiteren
Verständigung über die strategischen Ziele einer
nachhaltigen Stadtentwicklung bedarf, an denen
sich dann auch das Handeln der Stadt Leipzig
ausrichten sollte und muss; denn nur so kann es
letztendlich gelingen, Zielkonflikte zu lösen und
den vielfältigen und wachsenden Anforderungen
in unserer Stadt gerecht zu werden.
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem
Standort am Otto-Runki-Platz für den Schwimmhallenneubau im Leipziger Osten geht die vor fast
zehn Jahren mit Fördermitteln entstandene, städtische Grünfläche verloren. Wir Grüne haben diskutiert und auch mit den Menschen vor Ort gesprochen. Natürlich wäre es uns lieber gewesen,
wenn die Stadtverwaltung dem Stadtrat eine andere realistische Option, das heißt eine geeignete
Brachfläche für den notwendigen Schwimmhallenneubau im Leipziger Osten aufgezeigt und angeboten hätte. Das ist jedoch nicht geschehen.
Doch wir Grüne wissen: Immer mehr Menschen
dringen in die Leipziger Schwimmhallen, sodass
der Bedarf nach zusätzlicher Schwimmfläche seit
Jahren immens ist.
Vor fast einem halben Jahr haben wir die Verwaltungsvorlage zum Schwimmhallenstandort abgelehnt, nachdem unser Änderungsantrag, der das
flächensparende Bauen thematisierte und Vorschläge zu einer eingehenden Prüfung dazu
machte, abgelehnt wurde. Wir sind erfreut, dass
der jetzt vorliegende Verwaltungsvorschlag zum
Schwimmhallenneubau nun auch deutlich eine
grüne Handschrift trägt. - Herr Keller, das haben
Sie richtig erkannt.
Das Projekt könnte Vorbildcharakter für künftige
Bauvorhaben haben, wenn die Umsetzung im
Sinne eines flächensparenden Bauens gelingt.
Das wird sicherlich nicht leicht sein, auch in Bezug
auf einen von uns nach wie vor favorisierten
Mehrgeschossbau. Wir begrüßen die Bestrebungen hin zu einer energieeffizienten und ökologisch
nachhaltigen Bauweise durch Passivhausstandard, Gründach, Fassadenbegrünung und Photovoltaikanlage.
Wir freuen uns, dass die Verwaltung davon überzeugt werden konnte, auch hinsichtlich der Einbettung des Schwimmhallenkomplexes in den
Stadtraum einen Architektur- und Gestaltungswettbewerb durchzuführen. Die Einordnung des
neuen Baukörpers in die Umgebung wird allerdings eine Herausforderung sein. Deshalb
möchte ich anregen, eine entsprechende Voruntersuchung durchzuführen.
Ebenso wurde die Forderung unserer Fraktion
aufgegriffen, eine kooperative Bauweise durch
Kombination verschiedener Nutzungsmöglichkeiten in Bezug auf den entstehenden, gegebenenfalls mehrgeschossigen Baukörper gemeinsam
mit den kommunalen Unternehmen LWB, Städtische Altenpflegeheime und LSG zu prüfen. Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte
Kollegen und Kolleginnen, wir haben die Erwartung, dass im weiteren Verfahren ernsthafte,
fruchtbare und zielorientierte Gespräche dahin
gehend zwischen der Stadtverwaltung, der Sportbäder GmbH und den anderen einbezogenen
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
kommunalen Unternehmen geführt werden. Letztendlich wird der Aufsichtsrat der Sportbäder
Leipzig GmbH die Entscheidung fällen.
Nachdem fast ein halbes Jahr vergangen ist, heißt
es nun: Klappe, die zweite! Wir Grüne hoffen auf
eine Mission Possible. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Verwaltungsvorlage
zum Schwimmhallenneubau am Otto-Runki-Platz
deshalb heute zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein
Fraktionskollege René Hobusch hat anlässlich
der Diskussion über die Sammelvorlage zum
Thema Schulen bereits darauf hingewiesen, dass
Verzögerungen, die wir zu beklagen hatten, nicht
ausschließlich aufseiten der Verwaltung zu suchen sind, sondern auch aufseiten des Stadtrats.
Seine Aussage trifft auch auf den jetzt vorliegenden Fall zu. Die Verzögerungen für den
Schwimmhallenneubau liegen nicht aufseiten der
Verwaltung, sondern sie liegen vor allem aufseiten des Stadtrats, weil bei der Abstimmung damals eine Mehrheit dagegengestimmt hat. Die
CDU hat der Standort nicht gepasst, die Grünen
wollten ein begrüntes Dach, und weil beides eben
nicht möglich war, hat man entschieden: Wir
bauen diese Halle erst einmal nicht. Allein durch
diese Entscheidung vor einem halben Jahr haben
wir ein halbes Jahr verloren.
Jetzt kommt die Vorlage erneut in den Rat und beinhaltet eine Reihe von Prüfaufträgen, die dazu
führen, dass wir nicht nur ein halbes Jahr verloren
haben, sondern wahrscheinlich weitere anderthalb Jahre verlieren werden. Wenn das alles umgesetzt wird, was die Prüfaufträge in dieser Vorlage versprechen, werden wir diese anderthalb
Jahre brauchen, wenn nicht gar noch mehr.
Die Verwaltung hat - aus ihrer Sicht geschickt - die
Grünen über den Tisch gezogen. Sie braucht die
Zustimmung zu Beschlusspunkt 1, nämlich zur
Standortentscheidung; alles andere kommt später. Vielleicht war das das Ziel. Die Prüfaufträge
der Grünen sind nun unter Beschlusspunkt 2 aufgelistet. Einige wird man sicherlich umsetzen können, aber das wird Geld kosten. Es ist eine politische Entscheidung, ob man das so haben möchte
oder nicht.
Mit Blick auf Beschlusspunkt 3 wird allerdings
deutlich, dass wir als Stadt überfordert sein werden, ein solches Projekt mithilfe eines städtischen
Unternehmens zu stemmen. Ich spreche damit
ausdrücklich nicht gegen dieses Projekt oder gegen die Idee, die dahintersteht. In einer wachsenden Stadt zu verdichten, mehrgeschossig zu
bauen, Nutzungsarten zu kombinieren, das alles
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hat Sinn. Dies aber durch eine Sportbäder GmbH
realisieren zu lassen, ist ein bisschen naiv. Es wird
uns auch nicht helfen, dass wir die genannten anderen städtischen Firmen mit ins Boot holen. Wir
werden erhebliche Probleme im Bereich der Fördermittel bekommen. Wir werden massive Probleme im Bereich der Beihilfe bekommen, nämlich
immer dann, wenn in diesem Zusammenhang etwas entstünde, das im Wettbewerb mit anderen
Beteiligten steht. Das könnten Büroräume sein,
das könnten Wohnräume sein. Auch die LWB
steht im Wettbewerb mit anderen. Das ist auf einem städtischen Grundstück einfach so mal richtig schwierig.
Ich kann uns nur raten, wenn wir weitere Projekte
dieser Art durchführen wollen, nicht erst bei der
Standortentscheidung, sondern viel, viel früher
das Vorhaben ganzheitlich zu denken. Die Idee
der Konzeptvergabe ist, einem Investor vorzugeben: Wir wollen da eine Schwimmhalle haben, wir
wollen da unter Umständen auch Einrichtungen
der Altenpflege haben, und wir wollen da auch
Gastronomie, Wohnungen, Dienstleistungen usw.
haben. Wenn wir diese Vorgaben als Konzept formulieren und das so ausschreiben, ist es zielführender; denn dann wird man einen Partner gewinnen können, der das wirklich kann, statt einen, der
versucht, mit den eigenen begrenzten Mitteln bzw.
denen der städtischen Gesellschaften etwas zu
schaffen, was er nicht schaffen kann. Da der
Leipziger Osten diese Schwimmhalle aber dringend braucht und wir schon zu viel Zeit verloren
haben, werden wir als Fraktion dieser Vorlage zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Morlok, darin unterscheiden wir uns: Sie reden
Probleme herbei, wir arbeiten an Lösungen. Ich
will das jetzt aber nicht weiter werten.
Ein herzliches Willkommen an die Geschäftsführung der Sportbäder GmbH, Frau Dr. Teltscher
und Herr Helwing!
Auch ich finde es gut, dass wir diese Vorlage und
damit eine Lösung heute auf dem Tisch haben.
Natürlich hätte man mit dem Bau schon viel früher
beginnen können und müssen. Aber an der Stelle
ist mir eines wichtig, zu sagen, gerade auch weil
immer die Kritik an uns Grüne herangetragen
wird, wie auch in einigen vorhergehenden Redebeiträgen hörbar, dass wir den dringend nötigen
Schwimmhallenbau um ein Jahr verzögert hätten:
Unsere Fraktion war es, die im Februar 2015, also
vor über zwei Jahren, gemeinsam mit der SPDFraktion mittels eines Änderungsantrags den Bau
der Schwimmhalle Ost auf den Weg gebracht hat.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Ich will noch einmal an die damalige Sachlage erinnern: Ausgangspunkt war der Antrag „Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien verbessern“ des damaligen
FDP-Stadtrats Hobusch, der sich allerdings keine
Gedanken gemacht hatte, wie wir zusätzliche
Schwimmflächen gewinnen, sondern nur die Nutzergruppen anders verteilen und sie unterm Strich
gegeneinander ausspielen wollte. Das war nicht
unser Ansatz. Wir hatten dazu einen Änderungsantrag formuliert und darin gefordert: Wir brauchen zusätzliche Schwimmflächen. Damit haben
wir die neue Schwimmhalle Ost auf den Weg gebracht.
Zu dem Zeitpunkt war noch nicht ansatzweise daran zu denken, dass die Stadt oder die Sportbäder
GmbH einen weiteren Schwimmhallenneubau in
die Wege leitet. Ohne die Initiative unserer beiden
Fraktionen hätte es eine neue Schwimmhalle frühestens im Jahr 2025 gegeben, weil der Planungsbeginn erst nach Abzahlung der Kreditschulden für das Schwimmbad an der Elster im
Jahr 2021 möglich gewesen wäre. Ziel ist jetzt die
Fertigstellung dieser Schwimmhalle zu Beginn
des Jahres 2022 und damit drei Jahre eher, als es
ohne unsere Initiative der Fall gewesen wäre. Also
bitte halten Sie sich mit Ihrer Kritik zurück, wir hätten den Schwimmhallenneubau um ein Jahr verzögert!
Ich möchte noch einmal an die durch meine Fraktion im Sportprogramm verankerte zusätzliche
Schwimmhalle im Süden erinnern, die heute auch
schon erwähnt wurde. Auch diese soll zeitnah angegangen werden, um im Süden nicht dieselben
Probleme wie im Osten zu bekommen. Herr Rosenthal und Herr Albrecht, bitte klären Sie
schnellstmöglich die Grundstücksfrage mit dem
Stadtrat und lassen Sie uns dann gemeinsam alle
weiteren Schritte angehen! Schwimmhallenbau
kostet nicht nur Geld; er kostet auch Zeit. Bis zum
Ende des aktuellen Sportprogramms soll die
Schwimmhalle im Süden stehen.
Ich denke, dann ist die Stadt gut aufgestellt, je
nachdem, wie die Stadt weiter wächst. Die Wege
für Vereine, Schulen und Freizeitschwimmer werden verkürzt. Es werden deutlich mehr Nutzungszeiten zur Verfügung stehen, und die Schwimmbahnen werden wahrscheinlich weniger voll sein.
Zum Schluss noch ein Satz an die Geschäftsführung der Sportbäder GmbH. Wir werden heute
nicht nur einen Standortbeschluss fassen, sondern weitere Beschlusspunkte beschließen. Ich
möchte Sie dazu aufrufen, an der Umsetzung dieser Beschlusspunkte konstruktiv mitzuarbeiten;
denn nur im Einklang von Verwaltung und Sportbäder GmbH wird das funktionieren. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Lehmann.
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Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es ist fast alles gesagt; daher nur kurz. - Jeder hat ein anderes Bild
von Demokratie. Das Bild der Stadtverwaltung ist
scheinbar, eine Vorlage so lange abstimmen zu
lassen, bis diese eine Mehrheit erhält. Darum
auch heute die Neuauflage des Otto-Runki-Platzes als Schwimmhallenstandort.
Wir haben nach der Ablehnung im Herbst gehofft,
die Verwaltung würde sich ernsthaft mit den von
uns vorgeschlagenen Alternativen - TheodorNeubauer-Straße, Edisonstraße, Kolmstraße
usw. - auseinandersetzen. Aber leider hat die Verwaltung die Zeit nur dafür genutzt, sich eine Ratsmehrheit zu beschaffen. Das akzeptieren wir, bleiben aber bei unserer, aus vielen Gesprächen mit
den Bürgern und Vereinen gewonnenen Meinung
vom Oktober 2016. Unsere Gründe habe ich
Ihnen bereits im Herbst erläutert. Deshalb spare
ich mir das jetzt.
Wir sagen also Ja zur Schwimmhalle im Osten, Ja
zu einer Schwimmhalle mit Tribünen, aber Nein
zum Otto-Runki-Platz und Nein zu einer Multifunktionshalle. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein
und geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 41 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen.
So votiert.
17.14 (nichtöffentlich) (VI-DS-03779)
Es geht um eine Fachförderrichtlinie, Dezernat
VII. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Ich würde gern etwas
Grundsätzliches zu den Fachförderrichtlinien sagen und mich an Sie, die Mitarbeiter der Verwaltung, richten. Die Fachförderrichtlinie des Dezernats Wirtschaft und Arbeit ist nur ein Beispiel; das
trifft auch auf Fachförderrichtlinien anderer Dezernate zu.
Als wir hier generell über die zukünftige Förderung an außerhalb der Stadtverwaltung stehende
Stellen gesprochen haben, haben wir in der Diskussion ziemlich genau darauf hingewiesen, welche Problematik es mit den vereinfachten Verfahren gibt und insbesondere auch darauf, welcher
Prüfungsaufwand im Vorfeld damit verbunden ist.
Als wir im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
und auch an anderer Stelle über diese Förderrichtlinie gesprochen haben, mussten wir immer
wieder den Eindruck gewinnen, dass diese Aufga-
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
benstellung von der Verwaltung nicht ernst genommen wird. Ich habe manchmal den Eindruck,
dass einige Amtsleiter überhaupt nicht wissen,
was diese vereinfachte Förderung bedeutet, und
dass sie sich nicht bewusst sind, dass es dabei
um öffentliche Mittel geht, die entsprechend sinnvoll zu bewirtschaften sind und wo auch eine entsprechende Kontrolle auszuüben ist.
Ich würde Sie, Herr Oberbürgermeister, und Sie,
sehr geehrte Beigeordnete, bitten, Ihrer Dienstund Fachaufsicht gegenüber den Leitern der einzelnen Ämter noch stärker nachzukommen. Ich
glaube, wir müssen hier mehr machen, als bisher
der Fall ist. Bisher sind von keinem Amt außer
vom Rechnungsprüfungsamt in irgendeiner
Weise Stellenmehrbedarfe angezeigt worden. Wir
werden sicherlich zu geeigneter Zeit, wenn diese
Fachförderrichtlinien zur Anwendung kommen,
noch einmal darüber sprechen müssen. Ich würde
das jetzt ungern einfach so stehen lassen nach
dem Motto „Die sind jetzt da und wir machen das
immer so weiter“, sondern würde Sie wirklich darum bitten, Erfahrungen zu sammeln, das ein
bisschen ernster zu nehmen und hin und wieder
auch die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes
zu lesen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Heiko Bär, ich schätze die Arbeit sehr,
die du als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses leistest. Aber manchmal gibt es auch Differenzen. Es ist mir unverständlich, warum du hier darauf dringst, dass die Verbesserungen in den
Fachförderrichtlinien - ich zumindest empfinde sie
als Verbesserungen - zu mehr Personal führen
müssen.
Ich will einmal Klartext reden: Du sagst, es müsse
jetzt mehr kontrolliert werden, weil den Vereinen
und Institutionen damit eine budgetierte Abrechnung bis 15.000 Euro erlaubt wird. Das ist ein
Misstrauen gegen die Fördermittelempfänger, das
ich nicht ganz verstehen kann. Ich war jahrelang
im Jugendhilfeausschuss und leite jetzt den Kulturausschuss. Ich gehe an die Sache anders
heran. Die Vereine wollten übrigens eine Abrechnung bis 30.000 Euro; auch die Kämmerei hatte
das ursprünglich so angedacht. Wir erleichtern
ihnen jetzt die Abrechnung, aber sie müssen trotzdem alles nachweisen. Ich gehe nicht von vornherein davon aus, dass wir mehr Personal brauchen,
um sie dann kleinteiliger zu kontrollieren. Das ist
für mich ein ungeheurer Misstrauensvorwurf gegenüber den Empfängern der Zuschüsse und Fördermittel, die wir ausreichen, den ich weder verstehen noch nachvollziehen kann. Gerade im Bereich Wirtschaft verstehe ich es noch weniger,
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weil wir es hier mit einer viel kleineren Anzahl von
Empfängern zu tun haben.
Natürlich muss das nachgewiesen werden. Natürlich muss die Möglichkeit der Kontrolle da sein,
aber gemäß der Richtlinie ist sie gegeben. Jetzt
hier das Problem herbeizureden, wir brauchen
mehr Personal, um mehr zu kontrollieren, weil wir
auf eine Budgetierung von 15.000 Euro gegangen
sind, das verstehe ich überhaupt nicht. Dieser
Vorwurf ist zwar nicht so deutlich formuliert worden, aber ich möchte es trotzdem so deutlich sagen.
Wir sind sehr froh, dass wir eine praktikablere Art
bei den Förderrichtlinien gefunden haben; es sind
ja mehrere, die jetzt in Nachfolge der Rahmenrichtlinie zur Anwendung kommen werden.
Dadurch sollen verschiedene Dinge verbessert
werden. Wenn Vereine zum Beispiel Mittel bei
mehreren Dezernaten beantragen, wird künftig
ein Dezernat bzw. ein Amt die Federführung und
damit auch die Prüfung übernehmen. Die Umsetzung werden wir sehr genau beobachten - das ist
auch im Sinne der Empfänger -, damit es nicht zu
einer Veruntreuung der Mittel kommt. Aber ich
denke, schon jetzt haben diejenigen, die Fördermittel erhalten, sehr rigide Nachweispflichten.
Wir stimmen dieser Vorlage zu. Ich wollte nur
nicht den Eindruck hier stehen lassen, dass der
gesamte Ausschuss sagt: Wir brauchen unter
Umständen mehr Personal, weil die Förderrichtlinie jetzt Erleichterungen vorsieht. - Das war nicht
das Fazit der Diskussion im Wirtschaftsausschuss, sondern das ist Ihre persönliche Meinung. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, ich
möchte ausdrücklich das bestätigen, was Sie gesagt haben. Ausdrücklich! Es geht doch genau darum, Personalzusätze zu verhindern. Wir können
in die Tiefe prüfen; selbstverständlich.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist
gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert.
17.15 Fachförderrichtlinie zur Vergabe von
Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende
Stellen im Rahmen der Wirtschaftsförderung
(Fachförderrichtlinie
Wirtschaft) (VI-DS-03083)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
17.16 Fachförderrichtlinie Sport der Stadt
Leipzig (Sportförderungsrichtlinie) (VIDS-03633)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert.
17.17 Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen
(VI-DS-03773)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
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Diese Maßnahme wurde vom Stadtrat
zur Umsetzung im Rahmen des Haushaltsbeschlusses
für
die
Jahre
2015/2016 vorgesehen. Wir stellen fest,
dass diese Maßnahme aufgrund ihrer
Komplexität insbesondere durch den
notwendigen Mitbau der städtischen Unternehmen noch umfangreicher Vorbereitungen bedarf und für die Jahre
2019/2020 zur Realisierung eingeplant
wird. Noch im Jahr 2017 wird eine erste
öffentliche Information dazu stattfinden.
Frau Riekewald.
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Wichtig war,
dass die Planungen vorankommen und in 2018
stattfinden und dass die Durchführung in
2019/2020 stattfindet. Zu den Planungen habe ich
jetzt nichts gehört.
17.19 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Altes Rathaus, Sanierung Fassade und
Ertüchtigung Brandschutz und Elektro
(VI-DS-03747)
Oberbürgermeister Jung: Die Planungen sind
Beschlussgegenstand der Vorlage. Das wird jetzt
geplant und 2019/2020 realisiert.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Kultur
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist
gegen diesen Baubeschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
17.20 Bestätigung einer überplanmäßigen
Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an
§ 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben
„S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)“ (VI-DS03245-DS-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Bitte, Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Im Ausschuss wurde vorbesprochen, dass wir dazu eine
Protokollnotiz erhalten werden. Können Sie die
bitte jetzt vortragen?
Oberbürgermeister Jung: Kann ich.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Schön.
Oberbürgermeister Jung: Dann verlese ich folgende Protokollnotiz:
Gemäß Vorlage sollen die benötigen Finanzmittel vorübergehend aus dem
PSP-Element … bereitgestellt werden.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Alles klar. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur
Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Wie eingangs vereinbart, werden 17.21 und 17.22
gemeinsam behandelt.
17.21 Städtebaulicher Vertrag zur Planung
und Herstellung der straßenseitigen
Erschließungsanlagen sowie der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung
und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen durch die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 426 „Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm“ in Leipzig
mit der Krystallpalastareal GmbH & Co.
KG (VI-DS-03896)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
17.22 Bebauungsplan Nr. 426 „Neubebauung
Brandenburger
Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm; Stadtbezirk Mitte,
Ortsteil Zentrum-Ost; Satzungsbeschluss (VI-DS-03368)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
17.22.1 dazu ÄA (VI-DS-03368-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Wird das Wort gewünscht? - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Ich hatte zu Beginn um gemeinsame Behandlung gebeten, weil die beiden Tagesordnungspunkte in einem Sachzusammenhang stehen. Wir beschließen in TOP 17.22 die Satzung,
aber die Regelungen der Satzung finden sich in
TOP 17.21, Städtebaulicher Vertrag, wieder. Von
daher müssten wir eigentlich TOP 17.22 zuerst
beschließen; denn erst wenn die Satzung beschlossen ist, können wir den Vertrag abschließen. Aber gut, jetzt beraten wir das zusammen.
Der Grund, warum wir noch Diskussionsbedarf
haben, ist die Anzahl der Stellplätze, wie auch im
Änderungsantrag der CDU angesprochen. Es ist
vorgesehen, erheblich von der Richtzahlentabelle
für den Stellplatzbedarf abzuweichen. Dagegen
sind wir nicht grundsätzlich. Was wir nicht wollen,
ist - ich sage es einmal ganz platt -, dass sich ein
Investor die Stellplätze spart und das auf Kosten
der Allgemeinheit geht, das heißt, die Autos dann
im öffentlichen Parkraum stehen und letztendlich
die Parkflächen verstopfen. Das darf nicht passieren. Ansonsten haben wir kein Problem, zu sagen:
Wir machen den Versuch, in einer zentrumsnahen
Lage mit guter Nahverkehrsanbindung bewusst
weniger Stellplätzen anzubieten.
Die Frage ist aber, ob die Satzung und insbesondere der Vertrag die Voraussetzungen dafür
schaffen, dass das Problem „Missnutzung des öffentlichen Parkraums“ ausgeschlossen wird. Um
das ausschließen zu können, muss sichergestellt
sein, dass jemand, der dort wohnt und auf einen
Tiefgaragenstellplatz verzichtet, nicht einfach sagen kann: Wenn ich abends nach Hause komme,
kann ich mein Auto auch im öffentlichen Parkraum
vor dem Haus oder um die Ecke abstellen, das
kostet mich ja nichts, oder: dass ein Hotelgast, der
nicht die Tiefgarage fährt oder nicht fahren kann,
weil unter Umständen alle Tiefgaragenplätze belegt sind, ums Eck herum im öffentlichen Parkraum eine kostenfreie Stellfläche findet. Das darf
nicht der Fall sein. Wenn dies der Fall wäre, hätten wir nämlich genau die Situation, dass es zu
einem Ausweichen in den öffentlichen Parkraum
kommt.
Wenn man sich den Städtebaulichen Vertrag anschaut, stellt man fest: Es gibt umfangreiche Erläuterungen zum Thema Parkraumbewirtschaftung. - Auch wenn es sicherlich schwierig ist, weil
Kollegin Dubrau heute nicht da ist, bitte ich die
Verwaltung, zu erläutern, wie die Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Parkraum dort zukünftig
realisiert werden soll. - Das ist eine wichtige
Frage. Es sollen ja auch in den angrenzenden
Straßen Parkflächen vorgehalten werden. Uns ist
es wichtig, dass diese Parkflächen sowohl tags
S e i t e | 69
als auch nachts nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, damit es eben nicht zu diesen Ausweicheffekten kommt. In der Vorlage findet sich
der Satz - ich zitiere -:
Vorrangig sollen straßenseitig Stellplätze
nur noch z.B. Parkscheibe oder kostenpflichtiges Parken mit Ausnahmeberechtigung zur Verfügung gestellt werden.
Mich interessiert hier das Wort „Ausnahmeberechtigung“. Wenn das da nicht drinstehen würde,
wäre klar: Wenn nur mit Parkscheibe, also zeitlich
begrenzt oder kostenpflichtig. - Was aber verbirgt
sich hinter dem Wort „Ausnahmeberechtigung“?
Bedeutet das „kostenfreies Anwohnerparken“?
Wenn dem so wäre, hätten wir den Bock zum
Gärtner gemacht. Wenn wir bei dem Projekt Stellplätze sparen, dann aber kostenfreies Anwohnerparken vorsähen, würden wir das Ziel verfehlen.
Deswegen wäre es mir wichtig, dass jemand vonseiten der Verwaltung heute noch Ausführungen
dazu macht, was hier vorgesehen ist.
Ich sage ganz deutlich: Wir sind nicht für mehr
Stellplätze, aber vor der Beschlussfassung muss
sichergestellt sein, dass es eben nicht eine Entscheidung auf Kosten der Allgemeinheit ist, weil
die Stellplätze dann im öffentlichen Parkraum geschaffen werden müssen oder dieser dann verstopft ist. Deswegen ist für unser Abstimmungsverhalten wichtig, welche Ausführungen jetzt vonseiten der Verwaltung in dieser Frage gemacht
werden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Bevor Herr Lunebach
das tun wird, Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Morlok hat nur Fragen gestellt und gesagt,
seine Fraktion sei nicht für mehr Stellplätze. Ich
möchte ganz deutlich sagen: Wir sind für mehr
Stellplätze. Das geht auch unserem Änderungsantrag hervor, den ich jetzt kurz erläutern möchte.
Das Areal zwischen Brandenburger Straße, Hofmeisterstraße und Hahnekamm soll bebaut werden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Es wird Zeit,
dass etwas geschieht; aber es sollte auch etwas
Vernünftiges geschehen. Problematisch erscheint
uns die festgelegte Stellplatzbeschränkung. 460
wären gemäß Sächsischer Bauordnung eigentlich
vorzusehen; nur die Hälfte dessen soll tatsächlich
entstehen. Ja, es ist richtig, dass die Sächsische
Bauordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift derartige Reduzierungen zulässt; aber
sie schreibt sie auch nicht vor. Sollte die Stellplatzreduzierung an dieser Stelle so kommen, wie
in der Vorlage beschrieben, wird die Lebens- und
Aufenthaltsqualität - so meinen wir - im ganzen
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Quartier leiden. Mit Rechenübungen kann Stellplatzbedarf zwar heruntergerechnet werden; wir
glauben aber, dass die reale Wirklichkeit eine andere sein wird als die berechnete.
Sehr geehrte Damen und Herren, wer von Ihnen
ist eigentlich in letzter Zeit einmal in der Hofmeisterstraße gewesen? - Schön. Dann werden Sie
gesehen haben, dass man schon heute von einer
angespannten Parkraumsituation dort sprechen
kann. Mit einer weiteren Bebauung im Viertel wird
sich die Situation kaum entspannen; im Gegenteil:
Mit diesem Bauprojekt wird unter der Überschrift
„autoarmes Quartier“ östlich des Hauptbahnhofs
weiter verdichtet und werden bereits bestehende
Probleme weiter verschärft und nicht gelöst.
Wer derartige autoarme Quartiere sehen will,
kann sich in Schleußig oder der Südvorstadt ein
Bild davon machen, nur dass diese Quartiere über
100 Jahre alt sind - ähnlich wie die Denkweise der
Grünen oder die von Kaiser Wilhelm II., der sagte:
„Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine
vorübergehende Erscheinung.“ - Aber ich will
Ihnen hier nichts vom Pferd erzählen. Unser Ziel
als Stadträte sollte es sein, bei Bauvorhaben dieser Größenordnung bereits vorhandenen Stellplatzbedarf im Umfeld gleich mit zu bedienen. Das
scheint aber offenbar weder im Interesse der Baubürgermeisterin noch im Interesse des Investors
zu sein.
Apropos Investor: Nachdem die CDU-Fraktion ihren Änderungsantrag eingereicht hatte, hielt die
Krystallpalastareal GmbH & Co. KG aus Tübingen
es am vergangenen Freitag für notwendig, sich
zunächst bei Frau Dubrau zu beschweren und sie
zu bitten - ich zitiere -, „all ihren Einfluss geltend
zu machen, dass dieser Änderungsantrag nicht
erfolgreich ist“. Offenbar hat man sich dann am
Montag überlegt, dass es vielleicht sinnvoller
wäre, die eigentlichen Entscheider zu kontaktieren. Also schrieb man alle Fraktionen, einschließlich der CDU, an mit der Bitte, den Änderungsantrag abzulehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe
schon, dass dem Investor eine Aufhebung der
Stellplatzbeschränkungen nicht gefallen würde,
müsste er doch dann ein zweites Tiefgaragengeschoss bauen, was wegen der Grundwassersituation vor Ort vermutlich die Kalkulation gehörig
durcheinanderbrächte. Das mag für den Einzelnen vielleicht ärgerlich sein. Dennoch sind wir der
Auffassung, dass die Berücksichtigung des Gemeinwohls für uns als Stadträte Vorrang haben
sollte.
Gleichzeitig warf uns die Krystallpalastareal
GmbH vor, das gesamte bisherige Bebauungsplanverfahren infrage zu stellen. Ich gebe diesen
Vorwurf hier gerne an die Industrie- und Handels-
S e i t e | 70
kammer zu Leipzig weiter. Diese hat in ihrer Stellungnahme im Rahmen des B-Plan-Verfahrens
deutlich gemacht - ich zitiere -:
Die IHK lehnt eine Beschränkung der
Stellplatzanzahl aus Gründen der Mobilitätssicherung sowohl für die Wohn- als
auch für die Gewerbenutzung strikt ab.
Eine Beschränkung der Stellplatzanzahl
entspricht nicht den Bedürfnissen der Investoren wie auch nicht der Bewohner
und Gewerbetreibenden inklusive Händler der Stadt Leipzig.
Nachzulesen in der Vorlage im Abwägungsvorschlag zum B-Plan auf Seite 2/9. - Ein Einwand,
der von der Verwaltung natürlich nicht berücksichtigt wurde, den sich aber die CDU-Fraktion mittels
Änderungsantrag zu eigen gemacht hat.
Die Verwaltung schreibt in der Vorlage:
Die Beschränkung der Stellplätze besteht darin, dass über diese zur Erschließung des Plangebietes notwendigen
Stellplätze hinaus keine weiteren Stellplätze freiwillig errichtet werden dürfen.
Genau diese weiteren Parkplätze wären aber im
Interesse des Gemeinwohls an dieser Stelle sinnvoll und notwendig. Ich glaube auch nicht, dass
die für das Vorhaben selbst berechneten Stellplätze einem Praxistest standhalten werden. Eine
Verpflichtung zum Verzicht auf ein eigenes Auto
kann schließlich weder bei Mietern noch bei Eigentümern durchgesetzt werden. Offenbar plant
man aber bereits, das autoarme Quartier zulasten
des Umfelds herzustellen. Die Krystallpalastareal
verweist selbst darauf, dass am Busbahnhof ein
großes Parkhaus entstehen wird, sodass später
ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen
werden. Das eigentlich Tragische ist: Leidtragende sind die Bewohner und Anlieger im Umfeld.
Sie werden letztlich den Preis für die grüne Träumerei vom autoarmen Quartier zu bezahlen haben.
Bemerkenswert finde ich auch folgenden Satz aus
der Vorlage:
Die Projektentwicklungsgesellschaft verpflichtet sich, durch zielgerichtete Vermarktung und durch gesonderte Hinweise in den Mietverträgen dafür zu sorgen, dass umweltbewusste Mieter und
Nutzer angesprochen werden.
„Umweltbewusst“ ist nach dieser Lesart offenbar
nur derjenige, der kein eigenes Auto hat. Mit Verlaub, aus diesen Sätzen spricht selbstgerechte
Arroganz und moralische Überheblichkeit, wie sie
mir bisher wirklich nur in grünen politischen Kreisen begegnet sind.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte
Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag gegen die Stellplatzbeschränkung.
Das sind wir den Menschen, die dort im Umfeld
wohnen und arbeiten, schuldig. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heyde.
Stadtrat von der Heyde (Bündnis 90/Die Grünen): „Wirtschaft braucht Verlässlichkeit“ - ich
habe noch im Ohr, dass das von der CDUFraktion in jeder Debatte hier immer wieder gefordert wird. Selbst wenn Sie, Herr Maciejewski, das
jetzt auf die IHK abwälzen, die gesagt hat, dass
die Abwägung nicht zum gewünschten Ergebnis
geführt hat, muss ich Ihnen leider sagen: Wir fassen jetzt den Satzungsbeschluss. Sie hätten
schon im Aufstellungsbeschluss darauf hinweisen
können. Jetzt sind wir kurz vor knapp.
Sie wollen mit Ihrem Änderungsantrag heute die
Stellplatzbeschränkung aufheben lassen. Wenn
wir dem folgen würden, hieße das, dass der BPlan noch einmal geändert werden muss und
dass wir dem Investor zumuten, all das, was er in
den letzten drei Jahren geplant hat, noch einmal
umfassend zu ändern, weil er auf einen Schlag
doppelt so viele Stellplätze errichten soll. - Sie
hatten ja eben gesagt: Dann muss er eben ein
zweites Geschoss für seine Tiefgarage bauen.
Das heißt: Auch auf die Festsetzung, dass diese
Stellplätze nicht oberirdisch errichtet, sondern nur
als Tiefgarage gebaut werden dürfen, wollen Sie
nicht verzichten.
Ich denke, Sie stellen Ihren Antrag nur, weil Sie
genau wissen, dass er abgelehnt wird. Stellen Sie
sich nur einmal vor, Ihr Änderungsantrag würde
hier heute eine Mehrheit finden und wir würden
dem Investor sagen: Du hast jetzt zwar drei Jahre
lang mit uns zusammengearbeitet, Gutachten erstellt, Wettbewerbe gemacht usw., aber das
kannst du alles noch einmal machen. - Herr
Weickert hat uns vorhin an unsere Verantwortung
erinnert. Da habe ich gedacht: Jeder kann doch
hier so oder so entscheiden. Aber gilt das auch für
diesen Fall? Liebe Kolleginnen und Kollegen von
der CDU, stellen Sie sich einmal vor, wir alle würden uns enthalten und Sie wären gezwungen, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen. Dann müssten Sie das dem Investor erklären. Viel Spaß! Das wird allerdings nicht passieren.
Letztes Mal wurde unter großem Applaus von
CDU und FDP die große Ideologiekeule herausgeholt und gegen uns Grüne eingesetzt. Ich
glaube, heute zeigt sich, dass Ihre Ideologie, liebe
Kolleginnen und Kollegen von der CDU, eine Ideologie von gestern ist. Sie können sich einfach
nicht vorstellen, dass urbane Mobilität zukünftig
anders aussehen wird. Sie können sich auch nicht
vorstellen, dass es autoarme Quartiere geben
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wird. Der Vergleich mit Schleußig und der Südvorstadt hinkt doch gewaltig. Das sind Viertel, die
gebaut wurden, als es das Auto noch gar nicht
gab. Und die vergleichen Sie mit einem Quartier,
das von vornherein als autoarmes Quartier geplant ist: mit Mobilitätskonzept, mit Carsharing
usw. Das ist doch all das, was uns in Schleußig
fehlt, weil wir die Stellplätze für Carsharing eben
noch nicht im öffentlichen Raum ausweisen können. In Schleußig sehen Sie doch an allen Ecken
und Enden, dass genau das fehlt. Das wäre das
Einzige, was in Schleußig helfen würde. Bei diesem Vorhaben hier wird das aber gleich mitgeplant. Von daher bin ich sehr optimistisch, dass
das dann auch funktionieren wird.
Sie schreiben in der Begründung Ihres Änderungsantrags:
Begründet wird diese drastische Reduzierung mit der optimalen ÖPNVAnbindung des Plangebietes.
Nein, das wird auch begründet mit Umweltschutz,
mit Klimaschutz, mit Luftreinhaltung. Das interessiert Sie offenbar alles nicht. Trotzdem diese drei
Punkte - Umweltschutz, Klimaschutz, Luftreinhaltung - mit dem Gemeinwohl zu tun haben, bleiben
Sie weiterhin bei Ihrer Auffassung: Es ist nur dann
im Sinne der Allgemeinheit, wenn genügend Parkplätze vorhanden sind.
Uns interessieren Umweltschutz, Klimaschutz
und Luftreinhaltung. Deswegen werden wir Ihren
Änderungsantrag ablehnen. Ich glaube, Sie werden uns noch dankbar dafür sein.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Ich möchte an
dieser Stelle keine Debatte um die Verkehrskonzepte der Zukunft aufmachen. Herr von der
Heyde, ich denke, da sind wir mehrheitlich schon
ein Stück weiter - jedenfalls nehme ich das für
mich in Anspruch - als manch anderer hier in diesem Rat, ohne jemanden jetzt explizit zu nennen.
Ich möchte noch einmal die Frage auf den Punkt
bringen. Uns geht es darum: Gibt es einen gebietsindizierten Bedarf, der durch Stellplätze abzudecken und nachzuweisen ist, der jetzt möglicherweise verdrängt wird in den Bereich des öffentlichen Parkens und dadurch einen Vorteil
bringt? Nur darum geht es uns. Kann man aus
diesem Grund die Anzahl der Stellplätze verringern, oder muss die Mindestzahl nachgewiesen
werden?
Etwas anderes ist, Herr Kollege Maciejewski,
wenn Sie davon sprechen, dass in der Umgebung, also außerhalb des neu entstehenden Ge-
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
bietes, Bedarfe im Gebiet abgedeckt werden sollen. Dann müssen wir das Kreuz haben, zu sagen:
Das muss auf Kosten der Steuerzahler geschehen. Das können wir natürlich nicht von einem Investor verlangen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Eigentlich müsste der B-Plan
eine einstellige Nummer haben. Ich kann mich
noch erinnern, dass bereits im November 1990
der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet gefasst
worden ist. Schon damals wollte man dort etwas
tun. Es hat fast 25 Jahre gedauert, bis Bewegung
in die Sache kam und tatsächlich geplant wurde.
Vom Investor wurde dieses Vorhaben umfangreich vorbereitet und hat auch eine Vielzahl von
städtischen Gremien in die Planungen einbezogen, nicht nur die Verwaltung, sondern auch das
Gestaltungsforum und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, was bisher einmalig ist. Es
hat auch eine öffentliche Beteiligung dazu gegeben. Man kann also sagen: Das Vorhaben an diesem Standort wurde gemeinsam entwickelt.
Jawohl, der Investor errichtet mit dem Bau einer
Tiefgarage eine Anzahl von Stellplätzen. Ein weiterer Ansatz für die Ausgestaltung war aber, dass
in diesem Gebiet nicht nur Gebäude, sondern
auch Grünflächen entstehen und damit ein angenehmes Wohnen ermöglicht wird - und das mitten
in der Stadt bei guter ÖPNV-Anbindung. Es wird
dort nicht nur eine optimale Anbindung an die
Straßenbahn geben, die zwei oder drei Minuten
bis zum Hauptbahnhof braucht, sondern auch an
den Hauptbahnhof selbst, wenn er einmal wieder
seiner Bedeutung als Eisenbahnknotenpunkt gerecht werden kann. Es ist auch in Rechnung gestellt worden, dass an der Brandenburger Straße
ein Busterminal mit Parkhaus entstehen wird. Mir
ist nicht bekannt, dass die Stellflächen im Parkhaus des Hauptbahnhofs ständig komplett ausgelastet sind. Da sind auch Sonderangebote denkbar.
Dieses Vorhaben stand auch Pate für das Vorhaben Eutritzscher Freiladebahnhof: mit Bürgerbeteiligung von Anfang an und einer breiten gemeinsamen Abstimmung. Mir ist nicht bekannt, dass
dort schon das Anwohnerparken vorgesehen
wird. Möglicherweise wird es auch gebührenpflichtiges Parken geben, wie es in Gohlis üblich
ist. Die Situation ist nicht vergleichbar mit der im
Waldstraßenviertel, das unter den Besucherströmen des Zentralstadions zu leiden hat.
Wir werden Ihren Änderungsantrag ganz konsequent ablehnen und den beiden Vorlagen, also
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sowohl dem städtebaulichen Vertrag als auch der
Satzung, unsere Zustimmung geben.
Oberbürgermeister Jung: Herr Lunebach, bitte
schön.
Amtsleiter Lunebach (Stadtplanungsamt): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst zum Stellplatzbedarf: Es geht nicht darum, mit diesem Bebauungsplan oder mit vergleichbaren Bebauungsplänen das Auto zu verteufeln. Wir erleben aber
deutschlandweit, so auch in Leipzig, dass es je
nach Struktur und Lage des Quartiers unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse gibt. Das heißt:
Wir können statistisch nachweisen - dazu gibt es
Untersuchungen des Deutschen Instituts für Urbanistik -, dass es in der inneren Stadt ein anderes Mobilitätsverhalten gibt als in der äußeren
Stadt.
Es findet ja derzeit nicht nur dieses Vorhaben
statt, sondern noch eine Vielzahl anderer Vorhaben. Natürlich zieht jedes Vorhaben eine Anzahl
von Stellplätzen nach sich. Wir haben hier aber
nicht eine Situation wie in Schleußig oder in Teilen
der Südvorstadt, wo es einzelne Baulücken gibt.
Vielmehr werden einige Wohngebäude dort entstehen, und für alle Wohnungen sind Stellplätze
vorgesehen, allerdings entweder durch Ablösung
oder aber, wie hier im Bebauungsplan festgelegt,
in gegenüber der aktuellen Richtzahlentabelle abgemilderter Form.
Natürlich werden wir eine Parkraumbewirtschaftung für das Quartier brauchen. Wenn Sie heute
durch die Hofmeisterstraße gehen, sehen Sie
zwar noch keine Häuser, aber es stehen jetzt
schon dort Autos. Das ist für uns ein Signal dafür,
dass es dort relativ viele Fremdparker gibt,
Fremdparker, die zum Beispiel in der Innenstadt
arbeiten oder wohnen und die, weil sie heute an
dieser Stelle noch kostenfrei parken können, ihr
Auto dort abstellen. Das halten wir für ein sich
nachhaltig entwickelndes Quartier für falsch.
Wir werden eine passgenaue Parkraumbewirtschaftung machen müssen. Wir werden uns anschauen, wie sich das Mobilitätsverhalten tatsächlich darstellt. Es wird natürlich Möglichkeiten
geben, dass Menschen, die dort zu Besuch kommen oder Geschäfte aufsuchen wollen, tatsächlich auch Kurzzeitparkplätze finden. Man kann
Parkraumbewirtschaftung aber erst dann im Detail ausgestalten, wenn wir etwas mehr über die
tatsächlichen Bedürfnisse wissen. Sie wird zwingend erforderlich sein, kein Zweifel. Das ist auch
im Mobilitätskonzept so festgehalten. Das ist auch
Gegenstand des Beschlusses, wenn der Bebauungsplan und der ergänzende städtebauliche Vertrag heute so beschlossen werden.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Lunebach, für die Klarstellungen. - Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Ich habe eine Frage an
Herrn Lunebach. Die Sächsische Bauordnung fordert einen Stellplatznachweis. Die Frage ist einfach: Weichen wir davon ab oder nicht?
Amtsleiter Lunebach (Stadtplanungsamt): Ich
glaube, die Rechtslage hat Herr Morlok eben dargestellt. Die Sächsische Bauordnung enthält eine
Richtzahlentabelle, die besagt, dass durch Bebauungsplanfestsetzung, also durch örtliches
Satzungsrecht, davon abgewichen werden kann.
„Abgewichen“ heißt übrigens auch, dass man in
atypischen Fällen nach oben abweichen kann.
Ich glaube, das Mobilitätskonzept zeigt, dass es
aufgrund der Lage dieses Quartiers und den im
Konzept genannten Maßnahmen gerechtfertigt
ist, nach unten abzuweichen, wie es auch im Bebauungsplan und in dem ergänzenden städtebaulichen Vertrag vorgenommen worden ist. Rechtlich ist das durch die Bauordnung und das Baugesetzbuch geregelt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok hat noch
eine Nachfrage.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ja, ich habe eine
Nachfrage. - Herr Lunebach, ich sagte zu Beginn,
dass aus Sicht meiner Fraktion nicht passieren
darf, dass der Investor sich die zweite Tiefgaragenebene spart, weil es im öffentlichen Parkraum
im Umfeld genug Parkraum gibt und die Leute sagen können: Ich muss mir keinen teuren Tiefgaragenplatz leisten, weil ich, wenn ich abends von
der Arbeit komme oder wenn ich als Gast im Hotel
übernachte, auch im öffentlichen Parkraum kostenfrei parken kann.
Nun meine konkrete Frage: Welche Überlegungen haben Sie dazu angestellt? Ich weiß, dass
man in Leipzig oft ab 18 Uhr kostenfrei parken
kann. Wenn das auch dort zur Anwendung käme,
könnte natürlich der eine oder andere darauf spekulieren, dort auch kostenfrei parken zu können.
Und: Der Investor könnte darauf spekulieren,
dass dies möglich sein wird und es den Leuten
suggerieren. Damit hätten wir letztendlich dafür
gesorgt, dass der Investor viel Geld spart, und das
darf nicht sein.
Oberbürgermeister Jung: Herr Lunebach noch
einmal.
Amtsleiter Lunebach (Stadtplanungsamt): Ich
dachte, das hätte ich dargestellt. Wir werden uns
anschauen, welche Situation eintritt. Wenn Sie
S e i t e | 73
sich Leipzig im Vergleich zu anderen Städten anschauen, werden Sie feststellen: An manchen Orten gibt es eine Parkraumbewirtschaftung bis
18 Uhr, an einigen bis 20 Uhr oder an anderen bis
22 Uhr. Das heißt: Man kann zielgenau steuern,
dass genau dieser Effekt nicht eintritt.
Es ist nicht unser Ziel - das will ich hier noch einmal betonen -, dass der Investor Geld spart, was
er ansonsten für die Allgemeinheit ausgeben
müsste. Aber wir wissen auch durch unsere Betrachtungen: Tiefgaragenstellplätze sind inzwischen ein wesentlicher Faktor für teures Wohnen.
Das heißt: Wir gehen davon aus, dass wir mit einer derartigen Regelung zielgerichtet dazu beitragen können, preiswerter zu bauen, ohne dass es
zu negativen Effekten kommt. Ich halte es für richtig, das zu tun. Aber wir werden mit der Parkraumbewirtschaftung mitsteuern.
Oberbürgermeister Jung: Ich will den letzten
Gedanken noch einmal vertiefen. Der Investor
spart kein Geld, sondern würde die erhöhte Stellplatzzahl im zweiten Tiefgaragengeschoss umlegen auf die Mieten. Darüber ist bisher viel zu wenig gesprochen worden. Es gäbe ein deutlich höhere Mietbelastung bei Anwendung der Stellplatzverordnung als ohne. Das heißt: Das ist auch ein
Versuch, die Mietpreisentwicklung an der Stelle
zu drosseln. Das ist auch verantwortbar angesichts der Gesamtparkraumsituation im Viertel.
Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Um formal korrekt zu sein, müssen wir zuerst den Bebauungsplan abstimmen, da dazu ein
Änderungsantrag vorliegt, oder sehen Sie das anders, Herr Lunebach?
Amtsleiter Lunebach (Stadtplanungsamt): Dieses Thema werden wir noch häufiger haben. Unabhängig von dem hier jetzt vorliegenden städtebaulichen Vertrag: Ein solcher Vertrag enthält abwägungsergänzende Regelungen wie Artenschutz etc. Das heißt: Es darf nicht die Situation
eintreten, dass der Bebauungsplan beschlossen
wird und im Nachgang der Vertrag nicht geschlossen wird. Insofern müssen wir einen Weg finden,
dass immer über den Bebauungsplan als Erstes
abgestimmt wird. Sollte der Vertrag nicht geschlossen werden, kann auch der Bebauungsplan
nicht beschlossen werden.
Oberbürgermeister Jung: Ich entnehme Ihren
Worten, Herr Lunebach: Abgestimmt wird immer
zuerst der städtebauliche Vertrag und dann der
Bebauungsplan. - Das heißt: Sie müssten zum
städtebaulichen Vertrag ebenfalls einen Änderungsantrag stellen. Wollen Sie das so machen? Gut. Dann wird der Änderungsantrag der CDUFraktion sowohl zum Bebauungsplan als auch
zum städtebaulichen Vertrag gestellt. Wir müssen
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
S e i t e | 74
über beide befinden. Bitte schalten Sie jetzt Ihr
Abstimmgerät ein!
18 Meter breiten Brücke, wobei nur 8,5 Meter von
diesen 18 Metern vom Freistaat gefördert werden.
Abstimmung zu TOP 17.21. Zur Abstimmung
steht zuerst der Änderungsantrag der CDUFraktion, der da lautet, im städtebaulichen Vertrag
die Beschränkung der Stellplätze ersatzlos zu
streichen. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe
die Abstimmung.
Luxus muss man sich leisten können und wollen.
Die Diskussion darüber, ob wir uns das leisten
können und wollen, hätte hier im Stadtrat stattfinden müssen. Wir haben heute nicht die Wahl, ob
wir uns eine besonders breite Brücke leisten wollen oder nicht. Wir haben nur die Wahl, ob eine
Brücke gebaut wird oder ob wir 3 Millionen Euro
bezahlen und keine Brücke gebaut wird.
Abstimmung: 23 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag
abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den städtebaulichen
Vertrag. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 43 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen,
13 Enthaltungen. So beschlossen.
Abstimmung zu TOP 17.22. Auch hier wird der Änderungsantrag der CDU-Fraktion zuerst abgestimmt. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 22 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen,
3 Enthaltungen. Damit abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den B-Plan. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 45 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen,
13 Enthaltungen. So beschlossen. - Auf gutes Gelingen!
Die Tagesordnungspunkte 17.23 und 17.24 wurden von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.
17.25 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum
Vorhaben Ersatzneubau der Brücke im
Zuge der Straße des 18. Oktober über
die Anlagen der DB AG und Bestätigung
einer überplanmäßigen Auszahlung
nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO in 2017 und 2018 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO
in 2017 mit Kassenwirksamkeit in 2018
und 2021 (VI-DS-03815)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr von der Heyde.
Stadtrat von der Heyde (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren
Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Diese Vorlage bringt uns in ein Dilemma. Wenn
wir sie ablehnen, bleibt die Stadt auf 3 Millionen
Euro Kosten der Demontage sitzen. - Wenn wir ihr
zustimmen, leisten wir uns den Luxus einer
Ich will noch nicht einmal sagen, dass ich mich
von einer 18 Meter breiten Brücke nicht überzeugen lasse. Aber die Abwägung „Möchte die Stadt
3 oder 3,5 Millionen Euro an Eigenmitteln dafür
ausgeben, dass die Brücke 10 Meter breiter ist als
vom Freistaat gefördert, oder will sie das nicht“,
die hätte hier passieren müssen. - Das ist zumindest in dem Ausschuss, den ich besucht habe,
nicht passiert. Der Zusammenhang zwischen der
Breite der Brücke und der Förderfähigkeit wurde
von der Verwaltung nicht dargestellt, sondern erst
auf mehrfaches Nachfragen. Auch der Vorlage ist
das nicht direkt zu entnehmen.
Dieses Problem muss schon noch einmal benannt
werden. Die Vorlage zur Demontage der Brücke
war zweimal im Stadtrat. Zumindest beim ersten
Mal hätte man durchaus darauf hinweisen können, was für ein Brückenneubau geplant ist. Ich
weiß, dass es einen Architekturwettbewerb in
2013 dazu gab. Aber Architekturwettbewerb bedeutet eben auch: Es gibt keinen Stadtratsbeschluss dazu. Selbst wenn kein Beschluss herbeigeführt werden konnte: Es gab nicht einmal eine
öffentliche Diskussion darüber. Da diese Diskussion nicht stattgefunden hat, ist es schon ein Dilemma, dass wir heute nur „Hü oder Hott“ sagen
können. Angesichts der Summen, um die es dabei
geht, wäre es durchaus angemessen gewesen,
den Stadtrat an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. So ist die Entscheidung irgendwo anders,
verwaltungsintern, gefallen.
Dennoch werden wir der Vorlage zustimmen;
denn die Alternative wäre: Wir würden 3 Millionen
Euro, also 90 Prozent, für die Demontage der Brücke vom Freistaat nicht ersetzt bekommen. Natürlich wollen auch wir die Verbindung zwischen Alter
Messe und Völkerschlachtdenkmal. Würden wir
die Vorlage heute ablehnen, würde das die Stadt
ja nicht nur 3 Millionen Euro kosten; es würde auf
absehbare Zeit auch keine Brücke dort geben.
Das kann man auch nicht wollen. Auf diese kritischen Worte wollte ich an der Stelle trotzdem
nicht verzichten. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Vielen Dank, Herr von der
Heyde, für Ihre klaren Worte. Auch aus meiner
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Sicht ist das eine politische Entscheidung, die wir
hier im Stadtrat hätten treffen müssen, aber jetzt
nicht mehr treffen können. Nur um einmal die Dimension aufzumachen: Wir haben heute schon
über den HCL-Zuschuss von 200.000 Euro gesprochen. Jetzt reden wir über das 15-Fache der
Summe, die für diesen Brückenbau, den wir sowieso hätten machen müssen, für 10 Meter zusätzliche Breite hinzukommt.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass wir uns
hier in einem Dilemma befinden. Auch die SPDFraktion wird größtenteils aufgrund der Notwendigkeit zustimmen. Ich selber werde das nicht
können. Wenn ich an die sonstigen Aufgabenstellungen in unserer Stadt denke, wie zum Beispiel
Probleme der Sportvereine mit Umkleidekabinen
etc. - viele von Ihnen werden sicherlich auch Beispiele nennen können -, komme ich zu dem
Schluss: Ich kann das einfach nicht verantworten.
Aber wie gesagt: Der Großteil meiner Fraktion
wird Ihrer Argumentation folgen, Herr von der
Heyde.
Mich ärgert allerdings auch, dass die Rückmeldungen aus dem Dezernat von Frau Dubrau voll
von Euphemismen sind, wie toll und wichtig dieses Vorhaben ist und dass wir das - koste es, was
es wolle - durchsetzen müssen. Das finde ich
nicht in Ordnung. Aus meiner Sicht muss ein städtebaulicher Wettbewerb auch wirtschaftliche Erwägungen einbeziehen. Einfach zu sagen: Über
die gesamte Breite wird eine Brücke gesetzt, dafür bedarf es keines städtebaulichen Wettbewerbs. Auf diese simple Idee kann jeder kommen.
Meine letzte Bitte zu diesem Punkt geht an Sie,
Herr Oberbürgermeister, auch wenn ich die
Hauptverantwortung hierfür beim Dezernat von
Frau Dubrau sehe, die uns hier ein bisschen an
der Nase herumgeführt hat: Herr Oberbürgermeister, bitte passen Sie auf, wenn solche Vorlagen in die Dienstberatung kommen, und lassen
Sie sich nicht von Frau Dubrau am Nasenring
durch die Manege ziehen! Ich glaube, das, was
wir hier veranstalten, findet nicht unbedingt Widerhall in der Bevölkerung. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Nur eine Erläuterung von einer ganz anderen Warte aus. Wir gehen davon aus, dass das Areal zwischen Völkerschlachtdenkmal und Alter Messe ein Veranstaltungsort wird. Aus diesem Grund bin ich ganz froh
über die Breite dieser Brücke, auch wenn uns das
sicherlich jetzt finanziell wehtut und wir die Diskussion hier hätten führen müssen. Aber ich
möchte mir nicht das Bild vorstellen, wie größere
Menschenmassen über eine schmalere Brücke
zu- oder abfließen. Ich erinnere daran, dass in anderen Städten solche Dinge missglückt sind. Für
S e i t e | 75
diesen Veranstaltungsort hätte man schon unter
Sicherheitsaspekten diese Entscheidung treffen
müssen, aber - und da gebe meinen Kollegen
recht -: Das hätte man hier im Stadtrat tun sollen.
Aber dort eine Brücke mit dieser Breite zu bauen,
diese Entscheidung wird wahrscheinlich für die
Zukunft gar nicht so falsch sein.
Oberbürgermeister Jung: So ist es. - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte hier auch nicht gegen die Breite der Brücke sprechen. Wenn wir uns auf dem Gelände der
Alten Messe eine eigene, breite Straße für Fahrradfahrer leisten können, sollten wir uns auch leisten können, den Fahrradverkehr in Richtung Völkerschlachtdenkmal in entsprechenden Querschnitten weiterzuführen.
Ich möchte hier noch einmal auf das Thema
Transparenz eingehen. Herr von der Heyde, es
ehrt Sie, dass Sie die Kritik hier heute im Stadtrat
so formuliert haben und dass Sie sie auch öffentlich formuliert haben. Allerdings: Ich möchte nicht
wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat, in welchem Ton die Kritik von der GrünenFraktion vorgebracht worden wäre, wenn der zuständige Dezernent bzw. die zuständige Dezernentin nicht von den Grünen vorgeschlagen worden wäre. - Wir haben hier im Stadtrat solche Diskussionen schon erlebt, bei denen es um andere
Dezernenten ging. Ich möchte das nur noch einmal zum Anlass nehmen und Sie bitten, darüber
nachzudenken, wie wir hier miteinander umgehen
sollten. - Ich habe ausdrücklich gesagt: Es ehrt
Sie, dass Sie das hier so deutlich formuliert haben, obwohl Sie die Kollegin vorgeschlagen haben. Aber wir sollten dieses Verhalten uns auch
anderweitig angedeihen lassen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Schade, dass in den
Ausschüssen nicht darüber gesprochen worden
ist, welche Möglichkeiten diese Brücke als Verbindung zwischen der Alten Messe und Völkerschlachtdenkmal auch im Hinblick auf die Betreibung eröffnet. Wer die Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Jahrestags der Völkerschlacht von
1813 erlebt hat, die wir gemeinsam mit dem Theater „Titanick“ organisiert hatten, hat gesehen:
Diese Massenveranstaltung war nur möglich, weil
es diese Brücke gab. - Das ist das eine.
Das Zweite ist: Wir müssen in der Tat darüber
nachdenken, wie wir die Verbindung zwischen
Völkerschlachtdenkmal und Alter Messe als Ort
für zukünftige Entwicklungen nutzen können. Vielleicht ist das wichtig für die Diskussion im Fachausschuss. Schade, dass sie bis jetzt nicht geführt worden ist.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Ich sehe noch eine Wortmeldung von Herrn
Schlegel.
S e i t e | 76
17.26 Übertragung höherwertiger Tätigkeit
(VI-DS-03876)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Eigentlich ist alles gesagt. Frau Dr. Heymann und auch Sie, Herr
Oberbürgermeister, haben das Thema schon angeschnitten. Es soll einmal eine Veranstaltungsachse vom Völkerschlachtdenkmal quer durch die
Straße des 18. Oktober bis zum Messegelände
geführt werden.
Nebenbei gesagt: Die jetzige Brücke hat eine
Breite von über 20 Metern. Sie sollte auf eine
Breite von 16 Metern gebracht werden. Das Einzige, was politisch entschieden wurde, ist, dass irgendwann irgendjemand auf die ganz tolle Idee
kam, im Plan die Referenzgröße 18,13 Meter festzuhalten. Ursprünglich lautete die Aufgabenstellung für die Breite der Brücke 16 Meter.
Ich will nur an tragische Ereignisse bei Großveranstaltungen in anderen Städten erinnern. Ich
kann mir vorstellen, dass Großveranstaltungen
wie das Courage-Konzert künftig auf dem Alten
Messegelände stattfinden. Dann werden wir froh
und dankbar sein, wenn es dort ordentliche Zugangs- und Abgangsbedingungen gibt.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heyde
hat sich noch einmal gemeldet.
Stadtrat von der Heyde (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister, selbst zu Veranstaltungen findet sich nichts in der Vorlage. Dass
das nicht in den Ausschüssen diskutiert wurde, ist
das eine. Das andere ist, dass das auch in der
Vorlage nicht aufgeführt ist. Es darf hier schon darum geworben und die Zusammenhänge dargestellt werden. Ich war bei den letzten Sitzungen
des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau
und trotzdem wusste ich bis jetzt nicht, dass es
dabei auch um Veranstaltungen geht.
Ein Satz noch zu Herrn Morlok. Ich glaube, bei der
Größenordnung, um die es hier geht, ist das doch
offensichtlich. Jeder Vorlage geht eine Beschlussfassung in der Dienstberatung des OBM voraus.
Es ist doch klar, dass andere Dezernate das mitzeichnen. Das vertrete ich im Übrigen immer wieder hier.
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann können
wir jetzt abstimmen. Ich bitte um Ihr Handzeichen.
Wer stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, zwei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt dem
nicht zu? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Das ist einstimmig. - Herzlichen
Dank, dass wir so verfahren können.
17.27 Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3
der Hauptsatzung - Bestellung eines
Vertreters des behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 11 Sächsisches
Datenschutzgesetz
(VI-DS03960-NF-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt dem Vorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, keine Gegenstimmen. So beschlossen.
17.28 Verwendung Gewinnvortrag des städtischen Eigenbetriebes Oper Leipzig für
Investitionen (VI-DS-03975)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
17.29 Bebauungsplan Nr. 311 „Cervantesweg“; Stadtbezirk Südost, Ortsteil
Meusdorf; Satzungsbeschluss (VI-DS02876)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 55 - 0 - 0. Das ist einstimmig.
17.30 Umsetzung der Kleingartenkonzeption
der Stadt Leipzig: Maßnahmeplan 2017,
Erhöhung der Sicherheit in Leipziger
Kleingartenanlagen - Maßnahmeplan
2017 (VI-DS-03795)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten
in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig Stand: 16.05.2017 (VI-DS-04145)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Bitte nehmen Sie diese Information zur Kenntnis.
In den Ausschüssen können das noch vertieft
werden.
19
Informationen I
19.1
Präventionskonzept „Graffiti“ der Koordinierungsstelle Graffiti Leipzig; Mehrbedarfe zur Umsetzung von kriminalpräventiven Maßnahmen (VI-DS-03208)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
19.1.1 dazu ÄA (VI-DS-03208-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE
können wir als Beschlussvorschlag übernehmen.
Wollen Sie trotzdem dazu reden? - Wir könnten
es bis 22 Uhr schaffen. - Danke, Frau Nagel.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte um
Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so beschlossen.
19.2 Bildungsreport
03751)
Leipzig
2016
(VI-DS-
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Dann nehmen Sie
bitte das sehr umfangreiche Material zur Kenntnis.
19.3
Personal- und Sachkostenzuschuss für
neue
Kindertageseinrichtungen
in
freier Trägerschaft in der Stadt Leipzig
während der Vor- und Anlaufphase (VIDS-03383)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.3.1 dazu ÄA (VI-DS-03383-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Diesen Änderungsantrag der LINKEN können wir
nicht übernehmen. Manchmal ist die Übernahme
einfach zu teuer. - Wird das Wort gewünscht? Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrte Anwesende! Es ist eine gute Tradition der AG Freie
Wohlfahrtsträger, dass sie jährlich die Mitglieder
des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Anfang Mai zu einem Gespräch einlädt. Wir, die Mitglieder des Fachausschusses, hören aus erfahrenem Munde die Probleme und Sorgen und bieten an, gemeinsam nach
Lösungen zu suchen. Das ist nicht immer leicht
und gelingt uns häufig nur in Maßen.
S e i t e | 77
Ein Problem, das seit 2010 immer wieder auftaucht, sind die Personal- und Sachkosten für
neue Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft während der Vor- und Anlaufphase. Die
Kosten für eine sich aufbauende Kita trugen bisher die freien Träger.
Im Ausschuss wurde uns von der Verwaltung immer wieder mitgeteilt, dass ein städtischer Zuschuss nicht möglich sei. Das sei keine Pflichtaufgabe, so wurde gesagt. Irrtum! Mit Stadtratsbeschluss vom Februar 2016 wurde die Verwaltung
durch einen Antrag des Jugendhilfeausschusses
beauftragt, bis zum Ende des zweiten Quartals
2016 eine Richtlinie zur Beschlussfassung vorzulegen, die die Übernahme der Personal- und
Sachkosten in der Vor- und Anlaufphase der Eröffnung einer neuen oder erweiterten Kita in freier
Trägerschaft regelt. Und siehe da! Das Rechtsamt
hat das geprüft und festgestellt: Die freien Träger
übernehmen eine Pflichtaufgabe der Kommune
und sind ebenso wie die kommunalen Kitas in diesem Falle angemessen zu finanzieren. Kurz: Die
Verwaltung muss zahlen.
In dieser Vorlage sind nun die Regelungen aufgeführt. Die entscheidenden Aussagen für die freien
Träger sind in der Anlage 1 in den Punkten 3 und
4 verankert. Hier ist die Fraktion DIE LINKE der
Meinung: Da muss nachgebessert werden. Deshalb unser Änderungsantrag.
In Punkt 3, Voraussetzungen für eine Finanzierung, ist die Voraussetzung unter c), nämlich
Schaffung von mindestens 75 zusätzlichen Plätzen, zu streichen. Alle Einrichtungen, die neu eröffnet werden, haben Vorlaufkosten und sind entsprechend angemessen zu finanzieren. Diese
Einschränkung ist hier nicht angebracht, auch
wenn wir wollen, dass eine Mindestgröße von
90 Plätzen erreicht wird. Aber Wollen und Erreichen, das ist ein Unterschied.
Gemäß Punkt 3 d) soll eine Finanzierung bei Erweiterungs- und Ersatzneubauten nur möglich
sein, wenn mindestens 40 Prozent zusätzliche
Plätze im Vergleich zur Ursprungskapazität geschaffen werden. Wir halten diesen Prozentsatz
für zu hoch. Ein einfaches Rechenbeispiel: Eine
Kindertagesstätte hat 120 Plätze. Eine Erweiterung um 40 Prozent hieße: 48 zusätzliche Plätze,
also mindestens drei Gruppen. Wenn das nicht in
dem Maße erfolgt, kriegen sie nichts. - Wir sagen:
25 Prozent sind realistisch und ausreichend. Die
Eingewöhnung in Kinderkrippe und Kindergarten
kostet Zeit und Personal.
Damit die Finanzierung der Anlaufkosten fließen
kann, müssen alle Voraussetzungen in Punkt 3,
also von a) bis e), erfüllt sein. Eine Erfüllung der
jetzigen Vorgaben - 75 zusätzliche Plätze bei
Neubauten und 40 Prozent bei Erweiterungsbau-
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
ten - wäre allerdings kaum möglich - und das, obwohl damit eine Pflichtaufgabe erfüllt wird. Wir
sind der Meinung: Hier wird das Gesetz ausgehebelt.
Auch für Punkt 4, Finanzierung der Vorlaufkosten,
streben wir Veränderungen an. Um die Aufgaben
in Vorbereitung der Eröffnung einer neuen Kita realistisch erfüllen zu können - dazu gehören konzeptionelle Arbeiten, Personalgespräche, Teambildung, Aufnahmegespräche mit Eltern, Elterninformationen, Gruppenbildung -, sollten die Personalkosten für eine Leiterstelle bereits zwei Monate
statt einen Monat vor Inbetriebnahme der Kita finanziert werden. Vier Wochen statt lediglich zwei
Wochen vor Inbetriebnahme sollten auch zwei bis
drei Erzieherinnen, je nach Kitagröße, zur Verfügung stehen, um die Leiterin in deren umfangreichen Aufgabenfeld zu unterstützen und den Eingewöhnungsprozess sicherzustellen.
Letztendlich stellen auch diese Regelungen einen
Kompromiss dar, wissen wir doch, dass tatsächlich mindestens ein Vierteljahr Vorlaufzeit und ein
halbes Jahr Anlaufzeit gebraucht werden.
Herr Oberbürgermeister, wir erwarten, dass die
Regelungen über den Umfang und das Verfahren
für einen zusätzlichen Personal- und Sachkostenzuschuss in der Vor- und Anlaufphase neuer Kitas
durch den Stadtrat beschlossen wird. Genau das
hat der Stadtrat mit dem Beschluss des Antrags
des Jugendhilfeausschusses festgelegt. Lediglich
zu informieren, war übrigens nicht der Auftrag.
Deshalb erwarten wir, dass, wenn diese Information in Kraft tritt, auch die von uns angeregten Veränderungen so umgesetzt werden - im Sinne der
Arbeit der freien Träger, die eine wichtige Pflichtaufgabe für die Stadt übernehmen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre
Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian, bitte.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zu Punkt 3 c): Die beantragte Streichung von c) als Voraussetzung für
eine Vor- und Anlauffinanzierung würde diese für
Neubauten ausschließen. Die Intention des von
Frau Hollick begründeten Änderungsantrags zielt
vielmehr auf die erforderliche Platzzahl. In der Regel wird bei einem Kitaneubauvorhaben nur zugestimmt, wenn damit die Schaffung von mindestens 75 Plätzen ermöglicht wird. Dennoch besteht
die Finanzierung von Personal- und Sachkosten
in der Vor- und Anlaufphase als Pflichtaufgabe unabhängig von der Einrichtungsgröße, sodass das
Größenkriterium bereits aufgrund der Debatte im
Fachausschuss Finanzen entfallen ist. Das heißt:
Der Punkt c) ist entsprechend geändert worden.
S e i t e | 78
Sie müssten dazu Austauschblätter erhalten haben. - Manche haben sie offenbar, andere nicht.
Oberbürgermeister Jung: Sie wurden heute verteilt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Der Änderungsantrag ist ja auch kurzfristig eingegangen.
Ein Blick in die Austauschseiten zeigt: Auf Seite
1/2 der Anlage 1 ist formuliert, dass die Angabe
„mindestens 75 Plätze“ gestrichen worden ist. Daher erübrigt sich Ihr Änderungsvorschlag an der
Stelle.
Jetzt zu Punkt 3 d). Aus Sicht der Verwaltung stellt
der Wert von 40 Prozent zusätzlicher Plätze im
Vergleich zur Ursprungskapazität bei Erweiterungs- und Ersatzneubauten eine kritische
Schwelle dar. - Frau Hollick, als ich Ihnen eben
zugehört habe, bin ich zu dem Schluss gekommen: Wahrscheinlich ist es sinnvoller, eine absolute Zahl statt eine relative Zahl zu nennen. Wenn
wir eine kleine Kita - die gibt es ja auch - mit 50
Plätzen unbedingt erweitern wollen, dann wären
das 20 zusätzliche Plätze. Das ist schon ein bisschen grenzwertig. Daher mein Vorschlag, entweder bei den 40 Prozent zu bleiben oder sich auf
eine bestimmte Platzzahl zu einigen.
Damit komme ich zu Punkt 4, Finanzierung von
Vorlaufkosten. Die in der Vorlage ausgewiesenen
Zeiten und VZE-Ansätze während der Vorlaufphase entsprechen den Erfahrungen in den kommunalen Einrichtungen und sind daher aus Sicht
der Verwaltung angemessen. Die beantragten
Änderungen - das muss man sagen - würden zu
einer Mehrbelastung des städtischen Haushaltes
führen, die sich wie folgt darstellt:
Die Verlängerung des Zeitraums bei Vorlaufkosten um einen Monat für den Leitungsanteil sowie
die Verlängerung bei Vorlaufkosten für den Erziehereinsatz um weitere zwei Wochen auf vier Wochen stellt eine Verdopplung der Kosten von circa
9.300 Euro einmalig pro Einrichtung auf 18.600
Euro pro Einrichtung nur für das pädagogische
Personal dar. Laut Maßnahmenliste sind derzeit
circa 22 Einrichtungen geplant. Dies ergäbe einen
zusätzlichen Finanzierungsbedarf von über
200.000 Euro.
Bei der Berechnung ist weiterhin eine Differenzierung zwischen Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen vorzunehmen, da bei Erweiterungen
keine Leitungsanteile mehr anfallen. Das muss
man dazusagen: Bei einer Erweiterung gibt es ja
keine zusätzliche Leitung. Laut Maßnahmenliste
sind derzeit circa 11 geplante Einrichtungen vorgesehen. Auch dies würde 60.000 Euro zusätzlich
bedeuten.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
S e i t e | 79
Insofern bitte ich Sie darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir Punkt 3 c) nach der Debatte im Finanzausschuss schon von uns aus geändert haben und dass wir zunächst bei den Festlegungen
in Punkt 4 bleiben wollen.
19.6
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
19.6.1 dazu ÄA (VI-DS-03825-ÄA-01)
Stadtrat Albrecht (CDU): Ich habe an der Stelle
nur eine einzige Frage. Es gibt ja den gesetzlich
geregelten Gleichheitsgrundsatz, der auch für
städtische Kitas und Kitas freier Träger gilt. Wird
dieser gewährleistet mit der jetzt hier vorgelegten
Vorlage, oder wird er nicht gewährleistet? Diese
kleinteilige Diskussion und die Aushandlung von
Details halte ich an der Stelle für unangemessen.
Ich möchte, dass der Gleichheitsgrundsatz gewährleistet ist und bitte darum, die Antwort auf die
Frage „Wird der Gleichheitsgrundsatz eingehalten, ja oder nein?“ zu Protokoll zu nehmen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nach Auskunft
und Berechnungen des Amtes für Jugend, Familie
und Bildung entsprechen die hier vorgeschlagenen Zahlen den Erfahrungen bei kommunalen
Einrichtungen. - Das kann ich jetzt erst einmal so
sagen.
Oberbürgermeister Jung: Das kann man auch
nicht vergleichen. Bei kommunalen Kitas gibt es
keine Vorlaufkosten, weil wir da immer alle Kosten
übernehmen. Der Steuerzahler zahlt da immer alles.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Bitte schalten Sie Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr Votum ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 23 Ja-Stimmen, 38 Nein-Stimmen,
keine Enthaltungen. So abgelehnt.
Die Informationsvorlage nehmen Sie bitte zur
Kenntnis.
19.4 Information zum Maßnahmenkatalog zur
Förderung von Schulerfolg und Chancengerechtigkeit (VI-DS-03486)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ich bitte um Kenntnisnahme.
19.5 Jobcenter Leipzig: Zielabrechnung 2016
und Zielvereinbarung 2017, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017
(VI-DS-03655)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Stellenbemessungsmodell Schulsachbearbeiter/-innen, Evaluation (VI-DS03825-NF-02)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Mitglieder des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule)
Den Änderungsantrag werde ich komplett übernehmen. Trotzdem müssen wir darüber abstimmen. Wer stimmt dem Änderungsantrag, der jetzt
Bestandteil der Stellenbemessung ist, zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: So beschlossen.
19.7 Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach
Art. 7 (1) VO (EG) 1370/2007 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV
für das Jahr 2015 (VI-DS-03870)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Ich bitte um Kenntnisnahme.
19.8 Monitoringbericht
(VI-DS-03919)
Wohnen
2016/2017
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Damit ist der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet.
Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017
Oberbürgermeister:
___________________________________
Schriftführer:
Stadtrat Keller:
___________________________________
Stadträtin Gabelmann:
___________________________________
Protokollant:
___________________________________
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