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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1275203.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
05.05.17, 14:05
Aktualisiert
05.12.18, 17:18

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Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig Tel.: 0341 123 - 2119 Fax: 0341 123 - 2105 E-Mail: bfr@leipzig.de Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Büro für Ratsangelegenheiten Unser Zeichen Datum 31.03.2017 Sehr geehrte Damen und Herren zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, 17.05.2017, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichen Grüßen Stadt Leipzig Geschäftsbrief /01.17 Burkhard Jung Ratsversammlung 17.05.2017 Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5. Niederschrift 5.1. Niederschrift der Sitzung vom 12.04.2017 Teil I: Beschlussprotokoll Teil II: Verlaufsprotokoll 6. Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7. Mandatsveränderungen 8. Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) 8.1. Verlegung der Autobahnauffahrt BAB 14 von Kleinpösna zur Hirschfelder Brücke VI-EF-04136 Einreicher: Johannes Langer, Doris Langer 8.2. Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark VI-EF-04074 Einreicher: Marianne Ramson 8.3. Städtische Unternehmen mit Tarifbindung – Die Stadt Leipzig und ihre Unternehmen ein attraktiver Arbeitgeber!? VI-EF-04104 Einreicher: Uwe Wolf, Uwe Horn 8.4. Nachfragen zu den Antworten zur Vorlage VI-EF-03950-AW-01 - Toilettenreinigung an Schulen (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04114 Einreicher: Michael Gehrhardt Ratsversammlung 17.05.2017 Seite 1 8.5. Nachfragen zu den Antworten zur Vorlage VI-EF-04026-AW-01 - Schulnetzplan/Schulentwicklungsplan (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04120 Einreicher: Konstanze Beyerodt 8.6. Sanierung Max-Klinger-Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04121 Einreicher: Linda Maciejewski für den Verein Eltern in Leipzig e. V. 8.7. Europäischer Bürger- und Demokratiepreis (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04123 Einreicher: Dieter Krause 9. Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 9.1. Straßenraumgestaltung der Lindenthaler Hauptstraße VI-P-03799-DS-02 Einreicher: Petitionsausschuss 9.2. Schulcampus in der Ihmelsstraße VI-P-03900-DS-02 Einreicher: Petitionsausschuss 10. Besetzung von Gremien 10.1. DS-00769/14-DS-02 Beschluss über die Anzahl der Mitglieder der beschließenden und beratenden Ausschüsse und Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis (Benennungsverfahren) (2.Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister 10.2. Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden DS-00768/14-DS-16 Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (16. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister 10.3. Migrantenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter VI-DS-01122-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 10.4. Stadtbezirksbeirat Südwest - Bestellung eines Mitgliedes (4. Änderung) VI-DS-01146-DS-04 Einreicher: Oberbürgermeister 10.5. Stadtbezirksbeirat Altwest - Bestellung eines Mitgliedes (4. Änderung) VI-DS-01149-DS-04 Einreicher: Oberbürgermeister 10.6. Stadtbezirksbeirat Nordwest - Bestellung eines Mitgliedes (3. Änderung) VI-DS-01150-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 10.7. Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (7. Änderung) VI-DS-01136-DS-07 Einreicher: Oberbürgermeister Ratsversammlung 17.05.2017 Seite 2 11. Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 11.1. Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00891) VI-DS-00891-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 12. Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 13. Anträge zur Beschlussfassung 13.1. Transparenz trotz Verschwiegenheitspflichten verbessern VI-A-02118-NF-02 Einreicher: SPD-Fraktion 13.2. Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für eine Stadtverwaltung des 21. Jahrhunderts VI-A-02557 Einreicher: CDU-Fraktion 13.3. Änderung der Entschädigungssatzung VI-A-03403 Einreicher: Gabelmann, Ute Elisabeth 13.4. Offene Bebauungspläne umsetzen VI-A-03581 Einreicher: SPD-Fraktion 13.5. Einrichtung einer neuen Informationsseite auf www.leipzig.de VI-A-03584 Einreicher: Migrantenbeirat 13.6. Fahrradhaltestangen an Ampeln VI-A-03636 Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 13.7. Mütterzentrum Leipzig e.V./Familienzentren Paunsdorf, Plagwitz, Grünau, Thekla ( A 0011/ 17/18) VI-HP-03691 Einreicher: CDU-Fraktion 13.8. Kredite für Kleingewerbetreibende (Mikrokredite) ( A 0063/ 17/18) VI-HP-03698 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 13.9. Außengestaltung des Schulgeländes Grundschule ( OR 0046/ 17/18) VI-HP-03728 Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 13.10. Fachräume in der Grundschule, Mobiliar Horträume ( OR 0048/ 17/18) VI-HP-03730 Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz Ratsversammlung 17.05.2017 Seite 3 13.11. Bereitstellung von Mietcontainern für den 1.Bauabschnitt Erweiterungsbau Oberschule Mölkau ( OR 0049/ 17/18) VI-HP-03731 Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau 13.12. Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in der Grundschule Holzhausen , 04288 Leipzig ( OR 0062/ 17/18) VI-HP-03738 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 13.13. Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern - Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken VI-A-03790 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 13.14. Aufbau eines Handwerker-Pools für kommunale Schulen und Kitas VI-A-03791-NF-02 Einreicher: SPD-Fraktion 13.15. Strategie eCulture Leipzig VI-A-03809 Einreicher: SPD-Fraktion 13.16. Werkstattgespräche mit Migrantenselbstorganisationen und interkulturellen Vereinen VI-A-03824 Einreicher: Migrantenbeirat 13.17. Evaluierung des Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK) VI-A-03879 Einreicher: CDU-Fraktion 13.18. Barrierefreie Spielplätze VI-A-03910 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 13.19. Finanzieller Zuschuss an die HCL GmbH VI-A-04058 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion 14. Anfragen an den Oberbürgermeister 14.1. Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig VI-F-04137 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.2. Umgang mit Schrottfahrrädern in Leipzig VI-F-04107 Einreicher: SPD-Fraktion 14.3. Stop hate! Leipzig zeigt jährlich Flagge gegen Homophobie anlässlich des CSD Leipzig VI-F-04134 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.4. Aktueller Sachstand zur vormaligen Kindertagesstätte Kleiststraße 58 (mündl./schriftl. Beantwortung) VI-F-04088 Einreicher: AfD-Fraktion 14.5. KiTa-Platzvergabesystem VI-F-04143 Einreicher: Fraktion Freibeuter Ratsversammlung 17.05.2017 Seite 4 14.6. Schülerfahrkarte für späte Schüler und Schülerinnen? VI-F-03986 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.7. Prävention für NichtschwimmerInnen/Gefahrenhinweise an öffentlichen Badeseen und Freibädern VI-F-04051 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.8. Umgang mit geflüchteten schutzbedürftigen Personen VI-F-04052 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.9. Was unternimmt die Stadtverwaltung Leipzig für den Bienenschutz in unserer Stadt? (mündl./schriftl. Beantwortung) VI-F-04056 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.10. Autofreie Straßen/Wege (schriftl. Beantwortung) VI-F-04067 Einreicher: SPD-Fraktion 14.11. Umsetzung des Ratsbeschlusses "Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)" VI-F-04068 Einreicher: SPD-Fraktion 14.12. Werbeanhänger und Werbekarten (schriftl. Beantwortung) VI-F-04082 Einreicher: SPD-Fraktion 14.13. Leipzig ist derzeit Kriminalitätshochburg Nr.2 in Deutschland – Position des Leipziger Oberbürgermeisters dazu (mündl./schriftl. Beantwortung) VI-F-04111 Einreicher: AfD-Fraktion 14.14. Potenziale der migrantischen Wirtschaft stärker nutzen VI-F-04122 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.15. Ausbildung von Migranten und Migrantinnen: Umsetzung der 3 plus 2-Regelung in Leipzig VI-F-04126 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.16. Ist-Stand der vertraglichen Nutzung der Sportanlage Mariannenpark und deren weitere Nutzungsperspektive (mündl./schriftl. Beantwortung) VI-F-04130 Einreicher: AfD-Fraktion 14.17. Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete VI-F-04131 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.18. Bußgeldverfahren im Zuge von Versammlungsgeschehen (schriftl. Beantwortung) VI-F-04133 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.19. Internetversorgung der Leipziger Schulen Ratsversammlung 17.05.2017 VI-F-04142 Seite 5 Einreicher: Fraktion Freibeuter 14.20. Vereinbarungen mit freien Trägern im Bereich Kindertagesstätten VI-F-04147 Einreicher: Fraktion Freibeuter 14.21. Stand der integrierten Entwicklungsstrategie Grünau VI-F-04146 Einreicher: SPD-Fraktion 14.22. Abriss eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes in Leipzig-Plaußig (mündl./schriftl. Beantw.) VI-F-04090 Einreicher: Stadtrat H. Hentschel 14.23. Instandsetzungsmaßnahmen in Parks und auf Grünflächen in Reudnitz-Thonberg VI-F-04093 Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth 14.24. Forderung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig nach Einführung einer Blauen Plakette (schriftl. Beantwortung) VI-F-04098 Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski 14.25. Ratskeller Schönefeld - Wiederbelebung der gastronomischen Nutzung - Nachfrage zur Anfrage vom 22.06.2016 (schriftl. Beantwortung) VI-F-04100 Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski 14.26. Kitabauinvestitionen und weitere Verfahrensweise mit kommunalen Grundstücken (schriftl. Beantwortung) VI-F-04141 Einreicher: Stadtrat S. Wehmann 15. Bericht des Oberbürgermeisters 16. Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 16.1. Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis März 2017 VI-DS-04062 Einreicher: Dezernat Finanzen 17. Vorlagen I 17.1. VI-DS-03932-NF-02 Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/18 und Bestätigung von außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 17.2. Ergänzungsbeschluss zur Maßnahme Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten - 1. Bauabschnitt 4-zügige Oberschule am Standort Ihmelsstr. 14 mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau einer Sporthalle mit insgesamt 6 Feldern DS-00108/14-DS-04 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 17.05.2017 Seite 6 17.3. Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Karl-HeineStr. 22b - gemäß § 24 Schulgesetz VI-DS-03749 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 17.4. Einrichtung einer vierzügigen Oberschule in der Ihmelsstraße 14 in 04315 Leipzig - gemäß § 24 Schulgesetz VI-DS-03857 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 17.5. Änderung zum Baubeschluss Nr. DS-00553/14 vom 25.02.2015 'Oberschule Ratzelstraße Komplexsanierung' aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach §81(5) SächsGemO VI-DS-03987 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 17.6. Bau- und Finanzierungsbeschluss: Komplettmodernisierung zweier Schulgebäude An der Kotsche 39/41, 04207 Leipzig (ehem. Friedrich-Ratzel-Gymnasium) für die Martin-Schule (FÖS) und die 78. Schule (GS) i. V. mit überplanmäßigen Auszahlungen in 2017 nach §78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO VI-DS-04017 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.7. Bau- und Finanzierungsbeschluss: Bestandsgebäude Schule Diderotstraße (ehem. 68. Schule) Gesamtsanierung, Diderotstr. 35, 04159 Leipzig in Verbindung mit Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO. VI-DS-03957 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 17.8. Bau- und Finanzierungsbeschluss: Grundschule Liebertwolkwitz - Am Angerteich 2, 04288 Leipzig / Erweiterungsbau im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO VI-DS-03892 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 17.9. Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrages sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG; Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO VI-DS-03974 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 17.05.2017 Seite 7 17.10. Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung hier: Verwaltungsunterbringung Otto-Schill-Str. 2, Bestätigung der Nachträge zum Mietvertrag VI-DS-01611-DS-04 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.11. Straßenbenennung 1/2017: Benennung eines Platzes nach Kurt Masur VI-DS-03917 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 17.12. Beförderung des Leiters der Branddirektion VI-DS-03904 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 17.13. Schwimmhalle Ost am Otto-Runki-Platz VI-DS-03746 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 17.14. Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung VI-DS-03779 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 17.15. Fachförderrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen im Rahmen der Wirtschaftsförderung (Fachförderrichtlinie Wirtschaft) VI-DS-03083 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 17.16. Fachförderrichtlinie Sport der Stadt Leipzig (Sportförderungsrichtlinie) VI-DS-03633 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 17.17. Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen VI-DS-03773 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 17.18. Leipziger Mietspiegel 2016 VI-DS-03674 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 17.19. Bau- und Finanzierungsbeschluss - Altes Rathaus / Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro VI-DS-03747 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Kultur 17.20. Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben "S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)" VI-DS-03245-DS-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 17.05.2017 Seite 8 17.21. Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließungsanlagen sowie der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger Straße/ Hofmeisterstraße/ Hahnekamm" in Leipzig mit der Krystallpalastareal GmbH & Co. KG VI-DS-03896 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.22. Bebauungsplan Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost; Satzungsbeschluss VI-DS-03368 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.23. Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Modernisierung Sitzungssaal VI-DS-03411 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.24. Bebauungsplan Nr. 357.2 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Nord"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss VI-DS-03607 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.25. Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in 2017 und 2018 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO in 2017 mit Kassenwirksamkeit in 2018 und 2021 VI-DS-03815 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.26. Übertragung höherwertiger Tätigkeit VI-DS-03876 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 17.27. Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung Bestellung eines Vertreters des behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 11 Sächsisches Datenschutzgesetz VI-DS-03960-NF-01 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 17.28. Verwendung Gewinnvortrag des städtischen Eigenbetriebes Oper Leipzig für Investitionen VI-DS-03975 Einreicher: Dezernat Finanzen 17.29. Bebauungsplan Nr. 311 "Cervantesweg"; Stadtbezirk Südost", Ortsteil Meusdorf; Satzungsbeschluss VI-DS-02876 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 17.05.2017 Seite 9 17.30. Umsetzung der Kleingartenkonzeption der Stadt Leipzig: Maßnahmeplan 2017 Erhöhung der Sicherheit in Leipziger Kleingartenanlagen: Maßnahmeplan 2017 VI-DS-03795 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18. Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 19. Informationen I 19.1. Präventionskonzept "Graffiti" der Koordinierungsstelle Graffiti Leipzig; Mehrbedarfe zur Umsetzung von kriminalpräventiven Maßnahmen VI-DS-03208 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.2. Bildungsreport Leipzig 2016 VI-DS-03751 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.3. Personal- und Sachkostenzuschuss für neue Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in der Stadt Leipzig während der Vor- und Anlaufphase VI-DS-03383 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.4. Information zum Maßnahmenkatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengerechtigkeit VI-DS-03486 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.5. Jobcenter Leipzig: Zielabrechnung 2016 und Zielvereinbarung 2017, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 VI-DS-03655 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 19.6. Stellenbemessungsmodell Schulsachbearbeiter/-innen, Evaluation VI-DS-03825 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.7. Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Art. 7 (1) VO (EG) 1370/2007 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV für das Jahr 2015 VI-DS-03870 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.8. Monitoringbericht Wohnen 2016/2017 VI-DS-03919 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 17.05.2017 Seite 10 RATSVERSAMMLUNG VOM 17. MAI 2017 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße ganz herzlich alle Stadträtinnen und Stadträte, die Vertreter der Medien sowie die Bürgerinnen und Bürger. Am Anfang habe ich Ihnen eine traurige Nachricht zu überbringen. Der langjährige Stadtrat und Landtagsabgeordnete Dietmar Pellmann ist gestorben. Er hat sehr, sehr viel für unsere Stadt getan. Wir waren in vielen Zusammenhängen miteinander verbunden. Ich respektiere das, was er geleistet hat, sehr. Ich möchte nicht versäumen, seinem Sohn, Stadtrat Sören Pellmann, mein herzliches Beileid auszusprechen. Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass sich im Stadtrat eine neue Fraktion gebildet hat. Seit dem 03.05.2017 gibt es die Fraktion Freibeuter, bestehend aus den Stadträtinnen Frau Gabelmann und Frau Witte sowie den Stadträten Herrn Hobusch und Herrn Morlok. Fraktionsvorsitzender ist Herr Hobusch. Die Kollegen haben dort, von mir aus links, von Ihnen aus rechts, Platz genommen. Wir fahren jetzt mit den Formalien fort. Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich Herrn Keller und Frau Gabelmann zu unterschreiben. - Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 9 und die Nachtragstagesordnung am 16.05.2017 bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich heute Frau Niermann, Herr Wehmann, Frau Köhler-Siegel, Frau Dr. Künstler und Herr Danckwardt. Plötzlich erkrankt ist auch Frau Dubrau, der ich gute Besserung wünsche. Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates. Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen. Ich verweise auch noch einmal auf den Livestream. Sollten Sie persönlich Einwände gegen die Übertragung Ihrer Redebeiträge haben, teilen Sie das bitte dem Vertreter der Leipziger Internet Zeitung mit. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.10 Uhr waren 59 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 83 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Abgesetzt werden auf Wunsch der Fraktionen folgende Tagesordnungspunkte: 11.1, 13.1, 13.3, 13.8 und 13.16. Abgesetzt vonseiten der Verwaltung wird die Vorlage 17.2. Hier besteht noch Beratungsbedarf, weil sich wegen der veränderten Förderkulisse tatsächlich alle Summen verändern. Ich möchte Sie keine Vorlage beschließen lassen, in der inzwischen überholte Zahlen stehen. Auch bei der Vorlage 17.10 dürfte es noch Beratungsbedarf in den Ausschüssen geben. Daher wird sie heute ebenso abgesetzt wie die Vorlagen 17.18, Mietspiegel, 17.23, auch hier noch Beratungsbedarf, und leider auch 17.24, wegen einer formalrechtlichen Abwägungsergänzung. Gegen 17.00 Uhr werden die Einwohneranfragen aufgerufen. So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt es aus Ihrer Mitte Ergänzungen? - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich möchte Sie darum bitten, die Tagesordnungspunkte 17.21 und 17.22 gemeinsam aufzurufen. Das eine ist der Vertrag, das andere ist die Satzung. Das steht in einem Sachzusammenhang. Es gibt auch einen Änderungsantrag dazu. Oberbürgermeister Jung: So machen wir das. Wenn es keine weiteren Hinweise zur Tagesordnung gibt, dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest. TOP 4 entfällt. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 12.04.2017 - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6882) Gibt es zum Beschlussprotokoll vom 12.04.2017 noch Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann ist es so bestätigt. Gibt es zum Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Anmerkungen? - Auch das ist bestätigt. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Eine Eilentscheidung musste ich nicht fällen. Daher entfällt TOP 6, ebenso TOP 7. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 10: 10 Besetzung von Gremien 10.1 Beschluss über die Anzahl der Mitglieder der beschließenden und beratenden Ausschüsse und Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis (Benennungsverfahren) (2. Änderung) (DS-00769/14/DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Nachdem im Stadtrat eine neue Fraktion gebildet worden ist, ist es notwendig, die Sitzverteilung in den Ausschüssen neu zu bestimmen. Danke für die konstruktive Zusammenarbeit in dieser Frage! Gibt es zum Beschlussvorschlag Hinweise? Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer enthält sich? 10.6 Stadtbezirksbeirat Nordwest - Bestellung eines Mitgliedes (3. Änderung) (VIDS-01150-DS-03) Einreicher: Oberbürgermeister Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 10.7 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (7. Änderung) (VI-DS01136-DS-07) Einreicher: Oberbürgermeister Nach der Wahl der Jugendvertreter können wir auch diese Vorlage heute beschließen. Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Herzlichen Glückwunsch allen Gewählten! 11 Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 10.2 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (16. Änderung) (DS-00768/14-DS-16) Seite |2 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist TOP 11.1 ist vertagt. Bitte nehmen Sie die Informationsvorlage zur Kenntnis. 11.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00906) (VI-DS-00906-DS-02) 10.3 Migrantenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (VI-DS-01122-DS03) Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Kenntnisnahme. Einreicher: Oberbürgermeister Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 10.4 Stadtbezirksbeirat Südwest - Bestellung eines Mitgliedes (4. Änderung) (VI-DS01146-DS-04) Einreicher: Oberbürgermeister Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 10.5 Stadtbezirksbeirat Altwest - Bestellung eines Mitgliedes (4. Änderung) (VI-DS01149-DS-04) Einreicher: Oberbürgermeister Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Einreicher: Oberbürgermeister 12 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Ich rufe jeden Antrag kurz auf, und Sie geben mir bitte ein Signal, wenn Sie weitere Verweisungswünsche haben. 12.1 Erhöhte Zebrastreifen (VI-A-04069) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament So verwiesen. 12.2 Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische Bedienstete (VI-A-04099) Einreicher: Migrantenbeirat So verwiesen. 12.3 Konsequentes Eintreten für den Klimaschutz - Auch bei der Fernwärme! (VI-A04105) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 12.4 Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinie um Nachhaltigkeitskriterien im Sinne von Divestment (VI-A-04109) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Seite |3 12.13 Flächenaktivierung für soziale Bauvorhaben (VI-A-04165) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. Herr Volger regt an: Finanzausschuss sowie Ausschuss Umwelt und Ordnung. - So verwiesen. 12.14 Tarifmoratorium (VI-A-04173) 12.5 Städtische Liegenschaftspolitik anpassen (VI-A-04129) So verwiesen. Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 12.6 Verbesserung von Wegen im Ortsteil Mölkau (VI-A-04139) Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau So verwiesen. 12.7 Integrationshilfen von Schüler/innen mit Migrationshintergrund im ganztägigen Grundschulalltag verstärken (VI-A04156) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 12.8 Schaffung von Sitzmöglichkeiten und Abfallbehältern im Bereich des neu geschaffenen Platzes am Knotenpunkt Hauptstraße / Stötteritzer Landstraße / Händelstraße (VI-A-04160) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen So verwiesen. 12.9 Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern - Emil-Altner-Weg (VI-A-04161) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen So verwiesen. 12.10 Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern - Kärrnerstraße (VI-A-04162) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen So verwiesen. 12.11 Bauliche Ertüchtigung der ungenutzten zwei Etagen und der Aula im Haus II zur Nutzung als Unterrichtsräume für das Gymnasium Engelsdorf (VI-A-04163) Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf So verwiesen. 12.12 Ständige Polizeipräsenz in Engelsdorf (VI-A-04164) Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf So verwiesen. Einreicher: Fraktion DIE LINKE Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: 13 Anträge zur Beschlussfassung Zur Erklärung für die Gäste: Das sind die Sachzusammenhänge, die vom Stadtrat an die Verwaltung herangetragen werden. Sie werden in der Regel zuerst in den Ausschüssen diskutiert und kommen dann zur Beschlussfassung wieder in den Stadtrat. 13.2 Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für eine Stadtverwaltung des 21. Jahrhunderets (VI-A-02557) Einreicher: CDU-Fraktion 13.2.1 dazu VSP (VI-A-02557-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Bitte schön, Herr Habicht. Stadtrat Habicht (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Vor einiger Zeit Ende 2015, Anfang 2016 - überboten sich die Fraktionen mit Ideen, die Verwaltung an neuen Standorten unterzubringen zu wollen. Dies führte bei der CDU-Fraktion zu der Überlegung, dass wir, bevor wir als Stadtrat über Einzelheiten diskutieren und gegebenenfalls Entscheidungen dazu treffen, die Verwaltung bitten, zuerst einen Plan über die sinnvolle Unterbringung der Verwaltung zu erarbeiten. Im März 2016 wurde ein entsprechender Antrag erarbeitet und hier eingebracht. Dabei haben wir den Schwerpunkt auf die Versorgung der Leipziger Bürger mit Verwaltungsdienstleistungen im Zuge der Prognose „wachsende Stadt“ gelegt. Dass eine Zentralisierung der Verwaltung Sinn macht, ist unbenommen. Der Zuwachs an Bürgern erfordert neben der Verbesserung der Verwaltungsorganisation aber auch die Überlegung, wie die Bürger besser versorgt werden können. Wir sind der Meinung, dass die Kosten und die Abläufe innerhalb der Verwaltung durch ein verbessertes Management wesentlich optimiert werden können. Hier sehen wir ein enormes Entwicklungspotenzial, vor allem als Dienstleister für die Bürger tätig zu werden. Leider hat es sich noch nicht bis in alle Ebenen und Bereiche des Rathauses herumgesprochen, dass dies die Aufgabe der Verwaltung ist. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Bereits sechs Monate nach der Einbringung unseres Antrags in den Stadtrat - die erste Lesung war im April 2016 - legte der Oberbürgermeister einen Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag vor. Darin heißt es: Ablehnung, da Verwaltungshandeln. Um das zu untersetzen, wurde uns mitgeteilt, dass das Hauptamt und das Amt für Gebäudemanagement den Auftrag erhielten - Zitat -, „die mittelfristige Prognose für die Stellenentwicklung der Stadtverwaltung zu qualifizieren“. Da die Stellenprognose und die Organisationsanalyse der Verwaltungsprozesse jetzt in Form eines Grobkonzeptes vorzuliegen scheinen, hoffen wir auf eine leistungsfähige und personell entsprechend der wachsenden Aufgaben ausgestattete Verwaltung. Das Feinkonzept der Verwaltungsunterbringung scheint jedoch noch nicht abgeschlossen zu sein. Das leiten wir aus den Vorgängen zur Verwaltungsunterbringung im Objekt Otto-Schill-Straße 2 ab. Da laut Verwaltungsstandpunkt vorgesehen ist, dem Stadtrat zum genannten Zeitpunkt, also Ende des zweiten Quartals 2017, ein Ergebnis vorzulegen, sehen wir unseren Antrag als erledigt an. Wir erwarten demnächst die Vorlage der Konzeption. Es stellt sich natürlich die Frage; Wann im zweiten Quartal wird sie vorgelegt? Wir freuen uns, wenn die Stadtverwaltung möglichst viele unserer Anträge auf diese Weise umsetzt. - Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Das bedeutet: Der Antrag wird zurückgezogen. Damit entfällt die Diskussion darüber. 13.4 Offene Bebauungspläne umsetzen (VIA-03581) Einreicher: SPD-Fraktion 13.4.1 dazu VSP (VI-A-03581-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wer wünscht das Wort? - Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Wertes Publikum im Saal und am Stream! 1999 sind zahlreiche Gemeinden am Stadtrand Leipzigs mehr oder weniger freiwillig eingemeindet worden. Über den Sinn dieser Reform für ganz Sachsen kann man sicherlich streiten, aber das ist jetzt nicht das Thema. Fakt ist: Viele dieser Randgemeinden hatten klare Vorstellungen und Pläne, wie sich ihre Ortslagen weiterentwickeln sollen. Da ich seit 23 Jahren ohne Unterbrechung im Lindenthaler Ortsparlament sitze und den Vertrag zur Eingemeindung mitverhandelt habe, weiß ich genau, wovon ich Seite |4 rede. Die Planungen für B-Pläne oder Bauvorplanungen sind nicht alle übernommen worden, und die, die übernommen wurden, wurden nicht weiterverfolgt. Ziel einer Kleinen Anfrage an das Dezernat war, herauszufinden, inwieweit dort noch Potenziale für unser Wohnungspolitisches Konzept oder eine sich abzeichnende Knappheit an Grundstücken für die Schaffung von Wohneigentum gesehen werden, bevor die Menschen ihre Häuschen lieber entlang der S-Bahn-Strecke nach Eilenburg, Borna oder anderswohin bauen und Leipzig dafür verlassen. Die Antwort war in vielen Punkten so falsch und so unbefriedigend, dass uns nichts anderes übrig blieb, als den Rat damit zu befassen. Auch die Verweisung in die entsprechenden Ortschaftsräte wollte nicht so recht klappen, weswegen wir unseren Antrag noch einmal zurückstellen mussten und ihn erst heute beraten können. Nun liegt der Alternativvorschlag der Verwaltung vor, der immer noch einige Fehler enthält, zum Beispiel die Erlösauskehr des Grundstücks in Lindenthal, die hälftig/hälftig erfolgt und nicht komplett an den Freistaat fällt. Aber immerhin: Jetzt liegt etwas vor. Wir glauben, das Thema ist jetzt in der Verwaltung angekommen. Man kann in einem differenzierten Verfahren diese Bebauungspläne prüfen und abarbeiten. Eine Rückmeldung aus dem Ortschaftsrat Lindenthal, der das ausdrücklich begrüßt und zügige Umsetzung fordert, bestätigt unser Anliegen. Des Weiteren fordert der Ortschaftsrat, die Fläche in einem Zug zu erschließen, statt die Randgrundstücke extra und einzeln zu betrachten, wie vom Liegenschaftsamt vorgesehen. Wir fordern die Verwaltung auf, insbesondere unter Berücksichtigung der Lückenschlüsse innerhalb der Ortsteile und auch zwischen den Ortsteilen und dem Stadtgebiet weiterzuarbeiten. Das hat auch unter dem Gesichtspunkt Ordnung und Sauberkeit in den Randlagen Bedeutung, damit verwilderte Ecken endlich verschwinden und vor langer Zeit geplante und gewünschte Wegeverbindungen endlich Realität werden. 18 Jahre nach den Eingemeindungen ist es an der Zeit, ein großes Augenmerk darauf zu richten, wie sich die Ortsteile am Rand mitentwickeln. In der Hoffnung, dass die Verwaltung genau das so verstanden hat, bitten wir, den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung zu bringen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Dazu noch eine Wortmeldung von Herrn Rothkegel. Stadtrat Rothkegel (CDU): Nur ganz kurz: Wir begrüßen das natürlich außerordentlich. Was ich Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 nicht ganz verstehe, ist die unterschiedliche Vorgehensweise vonseiten der Verwaltung. Wir haben vor kurzem einen ähnlichen Antrag zu offenen Bebauungsplänen eingebracht. Dazu wurde uns von der Verwaltung keine Auskunft gegeben. Die SPD-Fraktion bekommt hier umfangreich Auskunft einschließlich der Auflistung aller Bebauungspläne. Ich verstehe diese Ungleichbehandlung nicht. Nichtsdestotrotz sind wir natürlich dafür und begrüßen es außerordentlich, dass jetzt Bewegung in die Bebauungspläne kommt. Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau ist heute nicht da. Daher können wir das jetzt nicht aufklären, Herr Rothkegel. - Gibt es Gegenstimmen zur Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 13.5 Einrichtung einer neuen Informationsseite auf www.leipzig.de (VI-A-03584) Einreicher: Migrantenbeirat 13.5.1 dazu VSP (VI-A-03584-VSP-01) Einreicher: Oberbürgermeister Wer trägt dazu vor? - Frau Sejdi, können Sie dazu etwas sagen? Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Vermutlich hat es niemand vom Migrantenbeirat geschafft, zu dieser Zeit hier zu sein. Deshalb von meiner Seite ganz kurz: Wir haben in der Beiratssitzung beschlossen, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen. Er entspricht der Intention des Migrantenbeirats. Die Idee, Informationen für Studierende auf der Leipzig-de-Seite einzustellen, entstand, nachdem mehrere ausländische Studierende an den Beirat herangetreten sind und berichtet haben, dass sie bei ihrer Studienplatzsuche Leipzig als Stadt in den Blick genommen hatten, allerdings feststellen mussten, dass es nur schwer möglich ist, über die Homepage der Stadt Leipzig an Informationen zu kommen für Studierende zu kommen. Dies nun zu ändern, ist das Ziel dieses Antrags. Der Vorschlag der Verwaltung entspricht dessen Intention. Oberbürgermeister Jung: Danke sehr. - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Beschlussvorschlags der Verwaltung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 13.6 Fahrradhaltestangen an Ampeln (VI-A03636) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament Seite |5 13.6.1 dazu VSP (VI-A-03636-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Rambow. Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrter Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Gäste! Sie kennen sicher alle die Situation, entweder weil sie selbst schon einmal in der Situation waren oder aber Menschen gesehen haben, die in dieser Situation waren: Radfahrerinnen und Radfahrer stehen an einer Ampel und versuchen verzweifelt, sich irgendwo festzuhalten oder mit den Zehenspitzen am Bordstein abzustützen, nur damit sie nicht vom Fahrrad absteigen müssen. Wir als Jugendparlament haben diese Situation schon sehr oft beobachtet und sind der Meinung, dass das ein lösbares Problem ist. Und weil man lösbare Probleme angehen sollte, haben wir den vorliegenden Antrag eingebracht. Wir sind der Meinung, dass für die Lösung dieses Problems keine hohen Kosten entstehen dürfen. Deswegen haben wir beantragt, Haltestangen, die dieses Problem lösen würden, von Anfang an mit vorzusehen. Nun hat die Stadtverwaltung einen unserer Meinung nach sehr konstruktiven und sehr guten Verwaltungsstandpunkt vorgelegt. Was wir natürlich nicht wussten, ist: Ein Leipziger Unternehmen hat bereits angeboten, diese Haltestangen der Stadt zu spenden. Dementsprechend glauben wir, dass das Problem hoffentlich bald gelöst sein wird. Die Stadtverwaltung hat auch angeboten, in Zukunft Haltestangen schon beim Bau von Ampeln mitzudenken. Insofern hoffen wir, dass Sie unserem Antrag heute zustimmen, damit Leipzig Schritt für Schritt zu einer fahrradfreundlicheren Stadt gemacht werden kann. Wir wollen den Verwaltungsstandpunkt abstimmen lassen und bitten um Ihre Zustimmung. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rambow, bitte sehen Sie uns nach, dass wir weder Ihrem Antrag noch dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen können, selbst wenn uns möglicherweise etwas geschenkt wird. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Denken Sie nur einmal an das Bild, das sich uns an der Ampel am Rathausnebeneingang bietet. Dort stehen die Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen immer in einer langen Schlange. Wenn, dann könnten nur die ersten zwei diese Haltestange nutzen. Welcher Beschleunigungseffekt daraus resultieren soll, erschließt sich mir einfach nicht. - Das zum Ersten. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Zum Zweiten. Der Verwaltungsstandpunkt sagt sehr deutlich, an wie wenigen Stellen das tatsächlich umsetzbar ist. Viele Ampeln stehen im Fußwegbereich. Das heißt, man müsste erst über die Bordsteinkante fahren, um die Haltestange nutzen zu können. Sprich: Dort könnten sowieso keine Haltestangen errichtet werden. Also: Aufgrund der wenigen Einsatzmöglichkeiten und der geringen Effekte insbesondere dort, wo starke Radverkehre sind, werden wir auch dem Verwaltungsstandpunkt nicht zustimmen können. Oberbürgermeister Jung: Das gibt mir die Chance, Sie mit unserem elektronischen Abstimmgerät abstimmen zu lassen. Bitte schalten Sie Ihr Gerät ein! Wir stimmen ab über die Fahrradhaltestangen an Ampeln, ein Antrag des Jugendbeirats in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Bitte stimmen Sie jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 37 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, eine Enthaltung. So beschlossen. 13.7 Mütterzentrum Leipzig e. V. / Familienzentren Paunsdorf, Plagwitz, Grünau, Thekla (A 0011/17/18) (VI-HP-03691) Einreicher: CDU-Fraktion Seite |6 mit könnte der Grünauer Standort zu einem themenübergreifenden Familienzentrum entwickelt werden. Wir finden diese Idee sehr gut. Dass dieser Standort für die geplante Schule noch nicht gesichert werden konnte, liegt vor allem - das muss ich leider so sagen - an der verschleppenden Bearbeitung im zuständigen Amt. Das ist extrem kräfteund arbeitszeitzehrend für die Mitarbeiter des Mütterzentrums. Die Mitarbeiter aller Standorte des Mütterzentrums realisieren schon jetzt viele Projekte, vor allem auch mithilfe der teilnehmenden Familien. Wir freuen uns über das Engagement der Mitarbeiter und der Familien. Allerdings sehen wir auch die Stadt in der Pflicht und beantragen deshalb, für das Mütterzentrum kurzfristig eine weitere, an allen Standorten flexibel einsetzbare Vollzeitstelle vorzusehen. Wir als CDU sehen darin eine gute Möglichkeit, die Familienhilfe in Leipzig zu stärken, und bitten dafür um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich würde gern Kollegen Fabian bitten, die Situation noch einmal zu erläutern. Meines Erachtens ist das, was hier gefordert wird, bereits erfüllt. 13.7.1 dazu VSP (VI-HP-03691-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Bitte schön, Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister, Stadt- und Ortschaftsräte! Liebe Gäste! Ich werde jetzt zu unserem Antrag sprechen; denn trotz eines ablehnenden Verwaltungsstandpunkts möchten wir diesen aufrechterhalten und bitten um Ihre Zustimmung. Das Mütterzentrum Leipzig leistet an mehreren Standorten eine hervorragende Arbeit für Leipziger Familien aller Art. Die Förderung 2017 entspricht leider nur der des Vorjahrs. Für 2018 wurde zwar eine kleine Erhöhung beschlossen, wofür das Mütterzentrum sehr dankbar ist; allerdings reicht diese Erhöhung unserer Meinung nach nicht aus und würde 2018 auch zu spät greifen. An allen Standorten, vor allem aber in Thekla und Grünau, gibt es einen höheren Bedarf, dem wir momentan mit der städtischen Förderung nicht annähernd gerecht werden. Das Mütterzentrum plant seit langem im Leipziger Stadtteil Grünau eine Schule. Am dafür favorisierten Standort - eine aufgegebene Kita in der Potschkaustraße - soll dann auch Beratung wie an allen anderen Standorten angeboten werden. Da- Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: So viel vorweg: Das Mütterzentrum genießt sowohl vom zuständigen Fachamt als auch von meiner Person große Wertschätzung. Das steht völlig außer Frage. Die Mitarbeiter machen eine sehr gute Arbeit. Ich weise den Vorwurf zurück, das Amt für Jugend, Familie und Bildung würde die Dinge verschleppen. Es gibt hier komplizierte Abstimmungsprozesse. Ich weiß, dass sogar der Amtsleiter zur Person im Gespräch mit dem Mütterzentrum ist. Die Pläne für eine Schule in der Potschkaustraße sind in der Diskussion, sind allerdings nicht so einfach realisierbar. Das Gebäude in der Potschkaustraße befindet sich auf einer Liegenschaft, die dem Eigenbetrieb St. Georg zugeordnet ist. Diese soll zurückgegeben werden. Was auch immer dort passiert, das Gebäude bedarf einer umfangreichen baulichen Sanierung. Es ist noch völlig ungeklärt, wie das finanziell zu meistern ist. Nun zum Antrag selbst. Den Antrag zu beschließen, würde in die Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses eingreifen. Deswegen haben wir auch einen ablehnenden Verwaltungsstandpunkt formuliert. Ich gehe davon aus, dass im Jugendhilfeausschuss die Vorschläge der Verwaltung gut gegeneinander abgewogen wurden. Für 2018 gibt es, wie eben gesagt, eine Erhöhung. Eine Erhöhung der Fördermittel für 2017 sehen wir aufgrund der Situation, dass zumindest ein Standort vorübergehend verlagert werden muss, derzeit als nicht sinnvoll an. Insofern bitte Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 ich diesen Antrag abzulehnen, da er teilweise erfüllt ist und aus meiner Sicht in der Form auch nicht sinnvoll umzusetzen ist. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich machen: Das Mütterzentrum wird von uns unterstützt. Auch zum Standort Potschkaustraße gibt es intensive Gespräche, beispielsweise dahingehend, dieses Gebäude wieder einer Nutzung als Kita zuzuführen. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ehrlich gesagt, ich bin schon ein bisschen verwundert, dass die CDU an ihrem Antrag festhält. Wir, der Jugendhilfeausschuss, haben im Rahmen der Jugendhilfeförderung für die Mütterzentren sehr viel erreichen können. Es ist absolut nicht selbstverständlich, dass wir die Personalsituation für 2018 so deutlich haben verbessern können. Bezüglich der Situation in 2017 hat Herr Fabian gerade begründet, warum die personellen Veränderungen erst im nächsten Jahr vorgenommen werden. Bis dahin wird das Personal von einer Einrichtung auf die anderen verteilt. Nun zum geplanten Gebäude in Grünau. Ich finde es durchaus besprechenswert, aus dem Gebäude eine freie Schule zu machen. Es gibt allerdings auch die Überlegung - Herr Fabian hat es gerade gesagt -, daraus wieder eine Kita zu machen. Sie kennen die Kitaplatzproblematik in Leipzig. Man muss sehen, ob und wie sich das in Einklang bringen lässt. Bisher sind alle Fragen dazu noch ungeklärt. Man kann heute schwerlich eine personelle Entscheidung treffen, wenn die anderen Fragen noch ungeklärt sind. Auch deswegen hat der Unterausschuss Jugendhilfe entschieden, erst für 2018 Mittel für eine personelle Verstärkung vorzusehen. Insofern tue ich mich schwer, dem Antrag heute zuzustimmen, zumal völlig unklar ist, woher die finanziellen Mittel, die mit diesem Plan verbunden sind, kommen sollen. Wenn sie aus dem Budget, das wir bislang im Unterausschuss Finanzen des Jugendhilfeausschusses verteilt haben, genommen würden, hätte das Einfluss auf die Fördermittel der anderen Einrichtungen, die bereits beschieden worden sind. Für mich bedeutet das: Dafür müssen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Da stellt sich die Frage: Wo kommen diese Mittel her? Auch diese Frage ist noch offen. Sie wissen, dass ich das Mütterzentrum im Unterausschuss immer unterstützt habe. Aber wegen der vielen offenen Fragen fällt mir eine Zustimmung zu diesem Antrag schwer. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Seite |7 Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie müssen wissen, dass die Mütterzentren in Thekla und in Grünau jeweils 0,2 VzÄ haben; das ist wirklich sehr, sehr wenig. Sie wissen auch, dass Familienhilfe momentan auf der Prioritätenliste des Jugendhilfebereichs an letzter Stelle steht. Das ist, glaube ich, nicht zeitgemäß. Deswegen halten wir unseren Antrag weiter aufrecht. Wir wollen zu den 1,5 Stellen diese eine Vollzeitstelle obendrauf haben. Diese muss dem Jugendhilfeetat zugesetzt werden, also nicht aus dem Jugendhilfeetat selbst kommen. Auch aus diesem Grund halten wir unseren Antrag aufrecht. Oberbürgermeister Jung: Entsprechend der Geschäftsordnung ist es üblich, dazu auch Deckungsvorschläge zu machen, Herr Albrecht. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmungsgerät zur Hand und geben Sie jetzt Ihre Stimme zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 22 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen, 12 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. 13.9 Außengestaltung des Schulgeländes Grundschule (OR 0046/17/18) (VI-HP03728) Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 13.9.1 dazu VSP (VI-HP-03728-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Frau Hollick wird den Antrag für den Ortschaftsrat einbringen. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister, Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Es folgen jetzt vier Anträge von Ortschaftsräten. Die Empfehlung der Verwaltung für diese vier Anträge ist jeweils „Ablehnung“. Ich hatte im Ausschuss angeregt, die jeweiligen Ortsvorsteher im Vorfeld anzufragen, ob sie ihren Antrag hier im Stadtrat mündlich begründen oder aber eventuell zurückziehen wollen. Auch die Verwaltung hätte etwas dazu sagen können, nämlich dass diese vier Anträge, die Haushaltsanträge waren, eigentlich umgesetzt sind oder wegen laufender Baumaßnahmen jetzt nicht umgesetzt werden können. Bezogen auf TOP 13.9 heißt das: Während der Bauphase der Schule in Liebertwolkwitz können nicht zeitgleich die Außenanlagen, sprich: der Schulhof, gestaltet werden. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Ich denke, ein solches Zeichen wäre besser gewesen. Sie wissen, wie die Stimmung in den Ortschaften ist. Wenn wir diese vier Anträge jetzt ablehnen, was meinen Sie, welches Zeichen wir damit nach außen vermitteln? Das ist kein gutes Zeichen. Die Ablehnung vonseiten der Verwaltung ist gerechtfertigt - das sehe ich ein -, aber man hätte das anders lösen können und müssen, damit nicht nach außen das Bild vermittelt wird, dass alle Vorhaben von Ortschaftsräten im Stadtrat abgelehnt werden. Oberbürgermeister Jung: Sie könnten sich zum Beispiel den Verwaltungsablehnungssatz als Änderungsantrag zu eigen machen. Dann hätten Sie einen Alternativvorschlag. Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher! Auch ich spreche zu allen vier Anträgen der Ortschaftsräte. Vorweg: Meine Fraktion wird alle vier Anträge ablehnen. Ich will nur kurz aus den Verwaltungsstandpunkten zitieren. Da heißt es zu 13.9: Eine Neugestaltung der Außenspielanlagen erfolgt im Zusammenhang mit dem geplanten Erweiterungsbau 2019. Zu 13.10 heißt es: Der Erweiterungsbau der Schule Liebertwolkwitz ist in Planung und wird nach Inbetriebnahme die räumlichen Bedingungen für Schule und Hort verbessern. Zu 13.11 wird ausgeführt, dass der Erweiterungsbau Oberschule Mölkau im Haushaltsplanentwurf enthalten ist. Zu 13.12 heißt es: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verbesserung der Freiflächensituation im Doppelhaushalt 2017/2018 140 T € vorgesehen sind. Man sieht also: Da ist die Stadt schon zu Gange. Jetzt noch grundsätzlich dazu: Wie alle hier im Raum wissen, steht die Stadt vor großen Herausforderungen, was den Schulbau, den Schulturnhallenbau, die Schulsanierung usw. betrifft. Da ist es nur gut, wenn das zentral geplant und dann nach dieser zentralen Planung vorgegangen wird. Das versuchen wir. Ob das immer optimal ist, lässt sich sicherlich streiten. Aber gibt es eine Art Gentleman Agreement unter den Stadträten, hier nicht Stimmung zu machen, nur um den eigenen Wahlkreis nach vorn zu pushen. Daran sollten wir Seite |8 uns halten. Wir können gut verstehen, dass Ortschaftsräte ihre Ortschaft nach vorn bringen wollen. Aber das dient nicht dem großen Ganzen. Abschließend: Die Freibeuter-Fraktion wird alle vier Anträge geschlossen ablehnen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich habe eine Frage: Konsultieren sich die Schulen und die Ortschaftsräte nicht, wenn solche Aktivitäten im Gange sind? Tatsache ist doch - das werden die Mitglieder des Vergabegremiums bestätigen können -: Gerade bei Vorlagen zu Kitas und Schulen betont das Amt für Stadtgrün und Gewässer bei der Vorstellung der Pläne immer ausdrücklich, dass es eine intensive Abstimmung mit den Beteiligten gegeben hat. In der Grundschule gibt es zwar das Fach Physik noch nicht, aber ich habe mal gehört: Dort, wo ein Körper ist, kann kein anderer sein. - Wenn es eine Baustelleneinrichtung gibt und dort gebaut wird, kann man nicht gleichzeitig etwas anderes auf dieselbe Stelle setzen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Frau Hollick hat harsche Kritik an der Verwaltung geübt und bemängelt, wie die Verwaltung mit den Ortschaftsräten umgeht. Ich bringe mal ein wenig Licht ins Dunkel, Frau Hollick. Zunächst kann ich hier kundtun, dass der Ortschaftsrat mir folgende schriftliche Mitteilung hat zukommen lassen: Der VSP zur Schule macht Sinn. Also wird der Ortschaftsrat den VSP übernehmen und abstimmen lassen. Ferner hat mich heute Morgen der Ortsvorsteher von Liebertwolkwitz angerufen. - Er ist im Moment im Krankenhaus. An der Stelle gute Genesungswünsche von meiner Seite. - Wenn es die Verwaltung nicht macht, Frau Hollick, dann machen es halt aktive Stadträte. - Deshalb zur Info: Die VSP zu 13.10 und 13.12 werden von den Ortschaftsräten übernommen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Haas. Das war ja genau mein Vorschlag zur Klärung. Die Begründung im Verwaltungsstandpunkt zu 13.9 lautet: Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Seite |9 Eine Neugestaltung der Außenspielanlagen erfolgt im Zusammenhang mit dem geplanten Erweiterungsbau 2019. 2017/2018 die Container auf der Fläche vor der Sporthalle errichtet. Das könnte genau der Beschlussvorschlag sein so habe ich die Mitteilung des Ortschaftsrats verstanden -, der damit zur Abstimmung steht. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? Oberbürgermeister Jung: Dann wäre das der Alternativvorschlag als Änderungsantrag. Das ist der zweite Satz in der Darstellung des Sachverhalts durch die Verwaltung. Ich lese diesen Satz noch einmal vor: Abstimmung: Zwei Enthaltungen. 13.10 Fachräume in der Grundschule, Mobiliar Horträume (OR 0048/17/18) (VI-HP03730) Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 13.10.1 dazu VSP (VI-HP-03730-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Im Verwaltungsstandpunkt wird für die Realisierung auf den Erweiterungsbau rekurriert. Insofern sind die ersten beiden Sätze der Begründung als Beschlussvorschlag zu sehen und abzustimmen. So habe ich die Mitteilung von Herrn Raqué verstanden. - Kolleginnen und Kollegen, ich schlage vor, wir nehmen diese beiden Sätze zu Protokoll, damit klar ist: Das wird gemacht. Zu Protokoll: Alle schulisch notwendigen Fachunterrichtsräume sind im derzeitigen Objekt vorhanden. Der Erweiterungsbau der Schule Liebertwolkwitz ist in Planung und wird nach Inbetriebnahme die räumlichen Bedingungen für Schule und Hort verbessern. Wir müssen den Antrag noch formal abstimmen. Wer stimmt dem Antrag des Ortschaftsrates zu? Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Dann ist das so mit dieser Protokollnotiz mit großer Mehrheit abgelehnt. 13.11 Bereitstellung von Mietcontainern für den 1. Bauabschnitt Erweiterungsbau Oberschule Mölkau (OR 0049/17/18) (VI-HP-03731) Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau 13.11.1 dazu VSP (VI-HP-03731-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Frau Lange, was war Ihr Gedanke dazu? Wollen Sie diesen Antrag hier einbringen? Stadträtin Lange (DIE LINKE): Nein, aber ich bin ständiger Gast in Mölkau. - Es sollte folgender Satz abgestimmt werden: Im Rahmen der Kapazitätserweiterung der Oberschule und der Grundschule Mölkau werden zum Schuljahresbeginn Im Rahmen der Kapazitätserweiterung der OS und GS Mölkau werden zum Schuljahresbeginn 2017/18 die Container auf der Fläche vor der Sporthalle errichtet .,. Herr Schlegel, das ist die Quadratur des Kreises. Das war ein Haushaltsplanantrag aus dem November, Dezember letzten Jahres. Das muss man fairerweise sagen. Zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 13.12 Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in der Grundschule Holzhausen, 04288 Leipzig (OR 0062/17/18) (VI-HP03738) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 13.12.1 dazu VSP (VI-HP-03738-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wir gehen wir hier vor, Herr Haas? Das habe ich nicht verstanden. - Wir nehmen zu Protokoll: wurde realisiert. - Damit entfällt der Antrag. Können Sie es noch einmal erklären, Herr Fabian? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es ist in der Tat so: Dort ist vieles realisiert worden, aber eben noch nicht alles. Ich würde vorschlagen, diesen Antrag abzulehnen. Ich meine, dem anderen haben Sie jetzt ja zugestimmt und damit an Holzhausen ein positives Signal gesandt. Mir tut es auch ein bisschen leid, dass Liebertwolkwitz hier heute halbleer ausgegangen ist. Wie gesagt: Dort ist schon viel gemacht worden. Es ist zwar noch nicht alles realisiert worden, aber die weiteren Maßnahmen werden in Zukunft noch umgesetzt werden. Das ist im Verwaltungsstandpunkt auch so aufgeführt. Oberbürgermeister Jung: Wir nehmen hier dezidiert den Verwaltungsstandpunkt zu Protokoll. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Zur Abstimmung. Wer stimmt dem Antrag des Ortschaftsrates zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Drei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. 13.13 Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken (VI-A-03790) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 13.13.1 dazu VSP (VI-A-03790-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 13.13.2 dazu ÄA (VI-A-03790-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher im Livestream! Es gibt heute gute Gründe, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze für das Leipziger Stadtgebiet zuzustimmen. Wir Grüne halten den Zeitpunkt für gekommen, dass der Stadtrat sich heute dafür ausspricht, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen, also hinsichtlich der Bestandsmieten, in Leipzig von 20 auf 15 Prozent abzusenken. Wir wollen, dass der Oberbürgermeister umgehend bei der Sächsischen Staatsregierung einen entsprechenden Antrag stellt, damit diese Reduzierung per Rechtsverordnung, wie für Dresden bereits geschehen, veranlasst wird. Warum? Weil unter anderem der jüngst veröffentlichte Monitoringbericht Wohnen 2016/2017 einen sich bereits anspannenden Leipziger Wohnungsmarkt ausweist. Wir alle wissen, dass viele Leipziger und Leipzigerinnen, Studierende, junge Familien, Rentnerinnen und Rentner sowie Geflüchtete heute und auch in den nächsten Jahren auf günstige Wohnungen angewiesen sind und sein werden, weil ihr Geldbeutel ihnen schlicht nicht mehr erlaubt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Sachstandsbericht der Verwaltung stellt Folgendes fest: Die Absenkung der Kappungsgrenze kann in allen Wohnungsmarktsegmenten bei Mietverhältnissen wirken, deren aktuelle Miete deutlich unter dem Mietspiegel liegt, bei denen also Eigentümer die Miete in den letzten Jahren nicht entsprechend des Mietspiegels angepasst haben und bei denen der Eigentümer S e i t e | 10 eine Mieterhöhung über 15 % (bis max. 20 %) durchführen möchte. Weiterhin wird festgestellt, dass eine Absenkung der Kappungsgrenze auch bei progressiven Mieterhöhungen wirksam werden würde, die häufig bei einem Eigentümerwechsel, der auch in Leipzig immer öfter festzustellen ist, vorgenommen werden. Und auch das ist ganz wichtig: Mit der abgesenkten Kappungsgrenze wird dem einzelnen Mieter ein Instrument zur Dämpfung der Mietpreissteigerungen in die Hand gegeben. Wir Grüne halten deshalb die Einführung für geboten, um die Mieten insbesondere im Niedrigpreissegment zu schützen; denn wir bekennen uns zu einer sozialverträglichen Wohnraumversorgung in unserer Stadt. Wir freuen uns, dass auch der Mieterverein Leipzig sich deutlich für eine Absenkung der Kappungsgrenze ausgesprochen hat. Meine Damen und Herren, wir haben die Einführung der abgesenkten Kappungsgrenze erst kürzlich auf dem Akteurs- und Expertenworkshop zum Wohnungspolitischen Konzept intensiv diskutiert. Die Eigentümervertreter standen in der Diskussion der Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze naturgemäß eher kritisch gegenüber, wenngleich es auch aus den Reihen der Vermieter Stimmen gab, die eher unaufgeregt waren. Deshalb ist meines Erachtens auch nicht zu erwarten, dass allein durch die öffentliche Diskussion, die wir hier führen, eine Lawine zusätzlicher Mieterhöhungen ausgelöst werden könnte, die ansonsten nicht getätigt worden wären. Hinzu kommt, dass es in unserer Stadt, so meine ich, überwiegend faire Vermieter gibt, denen lange und stabile Mieterbindungen sowie gute Vermieter-Mieter-Verhältnisse wichtig sind. Ich hoffe, ich täusche mich nicht in meiner Einschätzung, Herr Hobusch. Ich meine, hinter der von den Eigentümervertretern geäußerten Kritik steht eigentlich etwas anderes: Sie stehen den im Wohnungspolitischen Konzept verankerten Maßnahmen wie Senkung der Kappungsgrenze, Milieuschutzsatzung, Zweckentfremdungsverbot, Sanierungssatzung und Mietpreisbremse grundsätzlich kritisch gegenüber. Sie wollen das alles letztendlich nicht. Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, im Sachstandsbericht der Stadtverwaltung wird weiterhin darauf hingewiesen, dass allein die Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze noch keine breite mietpreisbremsende Wirkung auf dem Wohnungsmarkt erwarten lässt. Deshalb wird es nach Auffassung meiner Fraktion notwendig sein, Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 sich nun auch den anderen im Wohnungspolitischen Konzept genannten Instrumenten, die sich noch in Wartestellung befinden, zuzuwenden. Mit Zustimmung zu unserem Antrag würde der Stadtrat ein wichtiges politisches Signal aussenden. Der Stadtrat würde dem Wohnungsmarkt und der Mieterschaft dadurch zeigen, dass er es mit der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes ernst meint. Diskussionen führen und Konzepte beschließen, das ist das eine; folgen muss dann allerdings auch konsequentes Handeln. So notwendig der Neubau von Wohnungen mit sozialer Wohnungsbauförderung auch ist, allein auf diesen zu setzen, wird nicht ausreichend sein, um dauerhaft bezahlbares Wohnen in der Mieterstadt Leipzig zu sichern und auf Verdrängungsprozesse zumindest dämpfend einwirken zu können. Meine Damen und Herren, wir werden den klarstellenden Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE übernehmen und möchten Sie bitten, heute dem Antrag „Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern - Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken“ zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister, Gäste auf der Tribüne, Stadträtinnen und Stadträte sowie Zuschauer am Livestream! Die CDU ist gegen eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Das wird Sie möglicherweise nicht verwundern. Lassen Sie mich ausführen, was die Fakten sind, und aufzeigen, was sogenannte alternative Fakten sind. Schauen wir dazu in den aktuellen Monitoringbericht der Stadt Leipzig! Die durchschnittlichen Nettokaltmieten im Bestand stiegen gemäß kommunaler Bürgerumfrage zwischen 2011 und 2015 um knapp 6 Prozent auf 5,29 Euro pro Quadratmeter. Deutlich stärker stiegen allerdings die Angebotsmieten - das muss man sagen -: Zwischen 2011 und 2016 erhöhte sich der durchschnittliche Angebotsmietpreis von 5,08 auf 6,15 Euro; das entspricht einer Steigerung um 21 Prozent. Diese Steigerung wurde besonders durch höhere Mieten im Neubau sowie in der gründerzeitlichen Bebauung, und das vorrangig in bevorzugten Lagen, erzeugt. Doch wir sprechen bei der Kappungsgrenze nicht über die Angebotsmieten, sondern über die Bestandsmieten. Also - ich wiederhole mich hier bewusst -: Wir sprechen über eine bisherige Steigerung von knapp 6 Prozent in vier Jahren. S e i t e | 11 Welches Signal setzen wir mit einem Beschluss, die Absenkung der Kappungsgrenzen per Rechtsverordnung einzufordern? Wieder erzeugen wir Angst und Misstrauen - Angst bei der Bevölkerung, dass nunmehr scheinbar eine Mietpreiserhöhungswelle über sie hinwegrollen wird, weil der Stadtrat in seiner Weisheit dies offenbar befürchtet, wenn er einen solchen Auftrag an den Oberbürgermeister auslöst, sowie Misstrauen gegenüber den Vermietern und Wohnungseigentümern, die wir einstmals bei der Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzepts als Partner und Mitfinanziers gewonnen hatten. Wieder erzeugen wir aber auch Hoffnungen, die eigentlich nicht erfüllbar sind. Der Mieter spürt ja seine Belastung im Portemonnaie nicht nur an der Nettokaltmiete. Nicht jede Wohnung ist in einem guten Zustand. Es kommen noch ganz andere Belastungen auf ihn zu. Was sind denn die eigentlichen Mietpreistreiber? Das ist eben nicht nur die Nettokaltmiete. Es gibt immer noch Nachholbedarf bei der Modernisierung sowohl von Plattenbauten als auch von gründerzeitlichen Wohnungen in bisher nicht bevorzugten Lagen. Sie hatten es schon angedeutet: So mancher Vermieter ist durchaus sozial ausgerichtet. Mit seiner sozialen Brille hat er bisher versucht, im Wege der Reparatur den Wohnkomfort zu sichern. Doch bei der drohenden Einführung einer Absenkung der Kappungsgrenze wird er wohl immer mehr dazu übergehen, bisherige Reparaturmaßnahmen zu aktivieren, das heißt im Rahmen von Modernisierungen durchzuführen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auch hier geben wir wieder ein partnerschaftliches, solidarisches Verhältnis ohne Not auf. Es steigen außerdem die Nebenkosten des Wohnens. Auch wenn in der Betriebskostenbroschüre 2014 noch geringe Erhöhungen ausgewiesen wurden, so bringen es doch der Mindestlohn und die steigenden Energiekosten mit sich, dass Betriebs- und Energiekosten künftig stärker steigen werden als bisher. Diese Kosten werden eben nicht durch Kappungsgrenzen gedämpft. Sie fallen ebenfalls an und müssen bezahlt werden. Welche Wirkung würden wir mit diesem appellatorischen Antrag für die Mieter erzielen? Gesetzt den Fall, dass die Wohnungsmarksituation so zu beschreiben wäre, dass sie tatsächlich angespannt ist, was ja die Verwaltung gemäß Verwaltungsstandpunkt so nicht in Gänze bestätigt hat, und die Sächsische Staatsregierung wunschgemäß die Rechtsverordnung erlassen würde, geschähe für den Mieter nichts; denn dazu müsste sich die Bestandsmietpreisentwicklung um mehr als das Doppelte beschleunigen. Ich erinnere noch einmal: 6 Prozent in vier Jahren. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Was passiert noch? Wer sich bisher wünschte, dass das Bevölkerungswachstum in Leipzig endlich nachlassen möge, dessen Wünsche werden dann erhört. Wer möchte denn noch nach Leipzig ziehen, wenn er gegebenenfalls zwar noch einen Arbeitsplatz bekommt, aber Wohnen - so hört man - unbezahlbar wird und Kitaplätze - so weiß man - nicht ausreichend zur Verfügung stehen? Es gab einstmals die Forderung aus dem ländlichen Raum, Leipzig solle sich etwas hässlicher machen, damit nicht alle nach Leipzig ziehen, sondern auch nach Grimma, Eilenburg, Borna und Co., damit sie auch die Chance auf Entwicklung haben. Mit Beschluss dieses signalgebenden Antrags schaffen wir es, uns hässlich zu machen, und dafür steht die Fraktion der CDU nicht zur Verfügung. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Herr Elschner, bevor ich etwas Grundsätzliches zum Antrag sage, lassen Sie mich ein paar empirische Daten erheben. Wer von Ihnen wohnt in Leipzig zur Miete? - Ich vermute, es sind mehr als 80 Prozent der Stadträte, die Mieter in dieser Stadt sind. Wenn ich Sie frage, wann Sie das letzte Mal Ihr Mietverhältnis gewechselt haben, werden mir von diesen 80 Prozent vermutlich mehr als die Hälfte sagen: Das liegt länger als fünf oder zehn Jahre zurück. Wenn ich Sie frage, wie oft in den letzten zehn Jahren die Miete erhöht worden ist, werden Sie mir wahrscheinlich sagen: Gar nicht. - Einzelne Ausnahmen bestätigen da die Regel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Argumente, die Sie, Herr Elschner, dankenswerterweise im zweiten Teil Ihrer Rede genannt haben, stellen eigentlich unter Beweis, dass es Ihres Antrags gar nicht bedarf. Über 80 Prozent aller Wohnungen in der Bundesrepublik befinden sich in privatem Eigentum. In den neuen Ländern, in Sachsen, in den großen Städten wie Dresden oder Chemnitz sind die prozentualen Anteile sicherlich etwas anders. Hier spielen auch Genossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften eine große Rolle. Das verstärkt aber noch den Effekt, nämlich dass wir in der Breite Wohnungen haben, die sich auf einem Mietniveau von 5 bis 6 Euro befinden. In Leipzig sind es 70 Prozent aller Wohnungen. Außerhalb von Leipzig, im ländlichen Raum, ist es noch preisgünstiger. Die übrigen 30 Prozent verteilen sich zur Hälfte auf Wohnungen unter 5 Euro und zur Hälfte auf Wohnungen über 6 Euro. Herr Elschner, da Sie mich persönlich darauf angesprochen haben: Ja, ich bin auch Präsident des Landesverbandes Haus & Grund Sachsen; das S e i t e | 12 gebe ich gern zu und stehe auch gern als solcher hier oben. Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen wir diesen Antrag einfach irgendwo in der Schublade verschwinden. Wir haben nicht die Situation, dass wir einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Wir haben nicht die Situation, dass wir eine Versorgung mit preiswertem Wohnraum nicht mehr sicherstellen können. Eine Absenkung der Kappungsgrenze schafft keine einzige neue zusätzliche Wohnung, die zudem noch preiswert ist. Wenn wir preiswerte Wohnungen schaffen wollen, egal ob in der Sanierung oder im Neubau, lassen Sie uns über bauliche Standards reden. Gehen Sie zu Frau Hendricks nach Berlin und fragen Sie sie, wie ihre Position in den Verhandlungen mit den Vermietern und Verbänden ist! Fragen Sie auch mal die Bundespolitik in der Union, was sie dafür getan hat, dass eben nicht strangulierende Instrumente im Mietrecht eingeführt werden! Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne: Wir werden den Antrag mehrheitlich ablehnen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste und Zuschauer am Livestream! Wir als Fraktion DIE LINKE unterstützen den Antrag der Grünen und werden ihm auch mehrheitlich zustimmen. Auch wir sehen die Notwendigkeit, die Kappungsgrenze auf 15 Prozent zu reduzieren. Es ist unserer Meinung nach notwendig, endlich mit den im Wohnungspolitischen Konzept verankerten Maßnahmen zur Begrenzung der Mietsteigerungen anzufangen. Da ist die Kappungsgrenze ein Modul. Jetzt sind die Mieten in Leipzig noch vergleichsweise niedrig. Das wurde von Frau Dr. Heymann ja ausführlich dargestellt. Wir sagen: Ja, aber auch die Löhne sind niedrig. Das Entscheidende für uns ist das Verhältnis von Einkommen und monatlichen Mietausgaben. Dass dieses Verhältnis sich jedes Jahr extrem verschlechtert, haben diverse Erhebungen, auch durch die Stadtverwaltung, ergeben. So ist im Verwaltungsstandpunkt zu lesen, dass der neu entwickelte Wohnungsmarktindex für Leipzig schon im Jahr 2015 einen sich anspannenden Wohnungsmarkt ausweist. Jetzt haben wir bekanntlich das Jahr 2017, und der Prozess hat sich in den letzten zwei Jahren weiter fortgesetzt. Unserer Erfahrung nach hat sich der Wohnungsmarkt in den letzten zwei Jahren nicht entspannt; im Gegenteil: Er ist noch angespannter geworden. Noch eines zu Frau Dr. Heymann. Es wird kein Vermieter gezwungen, die Miete zu erhöhen, nur weil wir jetzt die Absenkung der Kappungsgrenze Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 oder vielleicht irgendwann auch den qualifizierten Mietspiegel einführen. Das ist kein Instrument, das irgendeinen Vermieter zwingt, etwas zu tun. Es geht einzig und allein darum, die eh schon stattfindenden Erhöhungen zu begrenzen. Ja, Herr Hobusch, noch geht es um Einzelfälle, noch ist das nicht die große Masse. Mit der Einführung dieses Instruments wollen wir dafür sorgen, dass auch künftig die große Masse der Mieten nicht exorbitant steigt. Lassen Sie uns jetzt Maßnahmen ergreifen und nicht erst in ein paar Jahren! Dann könnte es zu spät sein. Dann könnte das Kind in den Brunnen gefallen sein. Wir danken der Fraktion der Grünen ausdrücklich, dass sie unseren Antrag übernimmt, und bitten um Ihre Zustimmung zum so geänderten Antrag. Danke schön. S e i t e | 13 würde das für viele bedeuten: Entweder ich ziehe aus, oder ich muss überlegen, auf was ich noch verzichten kann. Schon jetzt werden wir mit Blick auf die Mieten in München, Frankfurt und Hamburg gefragt: Was gedenkt ihr dagegen zu tun, dass die Mieten in Leipzig auf einem bezahlbaren Level bleiben? Eine Antwort wird sein: Wir beauftragen den Oberbürgermeister, an den Freistaat Sachsen heranzutreten und darum zu bitten, für die Stadt Leipzig die Kappungsgrenze künftig absenken zu können. Das ist das Wenigste, was wir machen können. Deswegen bin ich dafür, dass wir dem Oberbürgermeister heute diesen Auftrag erteilen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner noch einmal. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Wen wundert’s? Ich stoße ins gleiche Horn. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Wir reden hier über den Antrag zur Absenkung der Kappungsgrenze. Ich möchte noch einige Details ergänzen, die man sich aus meiner Sicht schon noch zu Gemüte führen sollte. Vor wenigen Tagen ist der Grundstücksmarktbericht intern veröffentlicht worden. Aus diesem geht hervor, dass trotz sinkender Fallzahlen bei Verkäufen von Mehrfamilienhäusern die Preise für Mehrfamilienhäuser exorbitant gestiegen sind. Momentan gibt es in Leipzig noch keine Immobilienblase. Das heißt: Die Erwartungen, die in diese Verkäufe gesetzt werden, werden sich in Zukunft in den Mietpreisen widerspiegeln. Das werden die Mieter ausbaden müssen. Gleichzeitig können wir feststellen, dass die Einwohnerzahlen weiterhin erheblich steigen. Wer momentan eine Wohnung sucht, wird feststellen, dass er sich, wenn sein finanzielles Budget begrenzt ist, bei Wohnungsbesichtigungen in lange Schlangen einreihen und teilweise sehr lange suchen muss, bis er etwas Adäquates findet. - So weit der Status quo. Ich möchte hier auch noch einmal daran erinnern, dass nach einer Berechnung der Stadt Leipzig aktuell davon auszugehen ist, dass künftig 45 Prozent der Menschen, die hier in Leipzig leben, Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben werden. 45 Prozent! Das Wohnungspolitische Konzept kann jeder nachlesen. Darin ist festgehalten, dass die Gesamtmietbelastung trotz der im bundesweiten Vergleich eher moderaten Mieten in Leipzig jetzt schon bei 32 Prozent liegt. Wenn man nur ein wenig an dieser Schraube dreht, Herr Hobusch, Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Hobusch und Frau Heymann, ich habe Ihre Reden so verstanden, dass Sie die Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze ganz grundsätzlich ablehnen und gar nicht daran denken, sie irgendwann einmal zuzulassen. Ich bin, ehrlich gesagt, immer wieder erstaunt, wie CDU und FDP auf kommunaler oder Länderebene argumentieren. 1983 hat eine CDU/FDP-Koalition erstmalig die Einführung einer Kappungsgrenze von 30 Prozent bei Mieterhöhungen beschlossen und diese auch im BGB verankert. Die damalige Vorlage war noch von der SPD/FDP-Koalition erarbeitet worden; sie musste nach dem Regierungswechsel nur aus der Schublade geholt werden. SPD und Grüne haben 2001 im Rahmen einer weiteren Mietrechtsreform die Kappungsgrenze von 30 auf 20 Prozent abgesenkt. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Kappungsgrenze irgendwann im BGB gestrichen wurde. Im Gegenteil: Es war eine CDU/FDP-Koalition, die 2013 den Ländern die Möglichkeit eingeräumt hat, die Kappungsgrenze in bestimmten Gebieten von 20 auf 15 Prozent zu senken. - Das kann ich mir denken, so wie Sie hier argumentieren. Aber ich möchte auch den Zuschauern am Livestream und den Gästen auf der Tribüne ein Stück weit die Absurdität dieser Debatte deutlich machen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich dazu nichts sagen, aber Herr Elschner hat mir jetzt eine Steilvorlage geliefert. - Die Kappungsgrenze ist von 30 Prozent ausgehend immer weiter abgesenkt worden. Warum wollen Sie sie nicht gleich auf 1 Prozent senken? Dann macht überhaupt kein Vermieter mehr irgendetwas. Dann wird gar nicht mehr saniert. Dann haben wir bald wieder DDR- Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Verhältnisse, und die Häuser werden verfallen. Wenn es nach Ihnen geht, haben wir bald wieder den Sozialismus. Nur zu! Machen Sie das! Wir jedenfalls lehnen diesen Antrag ab. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Lieber Herr Elschner, Ihnen ist sicherlich bekannt, dass, wenn Parteien in Parlamenten Koalitionen schließen, sie nicht immer alle ihre Forderungen und Überlegungen durchsetzen können. Manchmal büßt man auch heftig dafür, wie man Koalitionsverträge abgeschlossen hat. Das ist nicht nur der FDP so gegangen; das ist auch den Grünen bei der einen oder anderen Landtagswahl so gegangen. Es wäre besser gewesen, sich bei dem einen oder anderen Punkt anders zu entscheiden. - Das zu dem, was Sie gerade zum allgemeinpolitischen Bereich gesagt haben. Fachlich-sachlich kann ich bei allen Problemen von Kappungsgrenzen schon nachvollziehen, dass man damals bei der Festlegung auf 30 Prozent gesagt hat: Okay, irgendwo muss die Grenze gezogen werden, um Auswüchsen vorzubeugen. 30 Prozent sind ziemlich heftig, ja. Sie aber wollen sie jetzt auf die Hälfte, nämlich auf 15 Prozent, absenken. Wir haben das übrigens damals nicht gemacht, aber die Möglichkeit dazu eingeräumt. Über das Thema Koalitionsverträge haben wir eben schon gesprochen. Ich bin mir sicher, dass die FDP, wenn sie in der letzten Koalition mit der CDU auf Bundesebene da nicht mitgemacht hätte und etwas härter aufgetreten wäre, nicht aus dem Bundestag geflogen, sondern dringeblieben wäre. Also führen Sie solche Dinge hier nicht an. Sie wissen genau, wie das politische Geschäft funktioniert. Das brauchen Sie uns hier nicht erläutern. Eines ist doch klar: Auswüchse verhindern ist das eine; eine sinnvolle Entwicklung auf dem Wohnungsmietmarkt zu verhindern, ist das andere. Ich kann es ja hier erzählen: Ich muss gegenüber meinem Finanzamt argumentieren und mich dafür rechtfertigen, warum ich die Miete nicht erhöhe. So weit ist es inzwischen gekommen. Ich würde die Miete gern erhöhen, kann sie aber nicht erhöhen und muss mich dafür beim Finanzamt noch rechtfertigen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin schon etwas überrascht über die Debatte. Auch bei Ihnen, Herr Keller, hatte ich den Eindruck, dass Sie sich mit dem Thema Kappungsgrenze nicht wirklich beschäftigt haben. Eine Kappungsgrenze verhindert weder S e i t e | 14 Neubau noch Modernisierung. Wenn ein Vermieter modernisiert, kann er bis zu 11 Prozent der Kosten auf den Mieter umlegen. Das wird er auch weiterhin tun. Hier geht es aber um die Frage: Wie gehen wir mit Bestandsmieten um? - Entschuldigen Sie bitte diese fachliche Unkorrektheit, Herr Haas. Ich muss dringend bei Ihnen in die Lehre gehen. Sie haben ein außergewöhnliches Wissen. - Es wird nichts verhindert, was den Wohnbestand aufwertet; auf gar keinen Fall. Angesichts der derzeitigen Zinslage am Kapitalmarkt wird keine einzige Investition verhindert und selbst wenn, dann nur dadurch, dass die Kaufpreise für Grundstücke und Häuser in dieser Stadt hoch sind. - Sie können den Kopf schütteln, wie Sie wollen. Das schadet nichts, aber das hilft in der Debatte nicht weiter. Kappungsgrenzen sind ein probates Mittel, um soziale Selektion durch Vermieter zu verhindern. Was tun Vermieter denn? Sie schmeißen unliebsame Problemmieter raus. Das können Menschen sein, die nicht in ihren Bestand passen, weil sie Hartz IV bekommen. Das können Menschen mit sonstigen Problemen sein. Ein Vermieter ist frei darin, wen er einmietet. Gerade um solche Fälle nicht permanent in städtische Obhut geben zu müssen, ist die Absenkung der Kappungsgrenze absolut sinnvoll. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Damit nicht falsche Zahlen im Raum stehen bleiben: In der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts ist festgehalten, dass gegenwärtig 22 Prozent einkommensschwache Haushalte zu verzeichnen sind. Daher bitte ich noch einmal, hier im Saal nicht diesen Ton walten zu lassen und damit Angst zu erzeugen bezüglich Mieterhöhungen bis zum geht nicht mehr. Ich wünsche mir, dass wir hier wieder in der Art und Weise miteinander umgehen, wie wir sie einstmals aufgebaut hatten, nämlich kooperativ zusammenzuarbeiten. Durch kooperatives Agieren begünstigen wir auch die sozialen Aktivitäten der Vermieter. Die sollte man nicht riskieren, indem man solche Beschlüsse fasst. Ich hatte es vorhin schon einmal gesagt: In den letzten vier Jahren gab es eine Erhöhung um 6 Prozent. Das jetzt zu beschließen, wird kaum Auswirkungen haben. Deswegen würden wir damit auch kein Signal setzen. Wenn sich die Situation am Markt anders entwickelt, liegt es ohnehin in der Verantwortung der Verwaltung, sich damit zu befassen, die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und sie dementsprechend umzusetzen. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu eigen. Demzufolge wird er als dritter Beschlusspunkt zum Bestandteil des Antrags. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmgerät zur Hand zu nehmen und jetzt Ihre Stimme abzugeben. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen. So beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13.14 auf: 13.14 Aufbau eines Handwerker-Pools für kommunale Schulen und Kitas (VI-A03791-NF-02) Einreicher: SPD-Fraktion 13.14.1 dazu VSP (VI-A-03791-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Offensichtlich ist es ebenfalls ein Reizthema, welches die Fraktion mit diesem Antrag aufgemacht hat. Wahrscheinlich ist es gut, dass jetzt ein Mitglied der Leipziger Handwerkskammer dazu spricht. Schauen wir uns zunächst die Fakten an! Ich glaube, keiner im Raum wird bestreiten: Unsere Schulen werden immer aufwendiger gebaut und enthalten immer mehr technische Ausstattung. Durch hohe Schülerzahlen, damit einhergehende übervolle Klassen und das fast vollständige Ausreizen der Maximalstärke von Schulen schnellen Verschleiß und Abnutzung in die Höhe. Es bedarf mehr Reparaturen. Weil schon der Ausfall eines Raums in manchen Schulen zu unlösbaren Einschränkungen führt, bedarf es schnellerer Einsätze. Durch Doppelbelegung der meisten Räume durch Hort, Sport, GTA verstärkt sich dieser Effekt noch. Die überlange Liste von Bürgereinwendungen aus der Leipziger Elternschaft, die bei der Haushaltsdiskussion zwar eher deplatziert war, zeigt das Manko klar und schonungslos auf. Was setzen wir dagegen? Normal wäre es, zu sagen: Die Werterhaltung von Schulen im Zusammenspiel mit den Schulleitungen und Hausmeistern sorgt dafür, dass keine große Einschränkungen entstehen. Aber offenbar klappt das überhaupt nicht. Warum? Haben die Werterhalter zu wenig Geld? Eher nein. Unser Finanzbürgermeister betont immer wieder gern: Am Geld liegen die Bauprobleme unserer Schulen nicht. S e i t e | 15 Trauen sich die Schulleitungen nicht, Entscheidungen zu treffen, oder sind sie nicht hartnäckig genug gegenüber der Verwaltung? Schon möglich. Aber auf die Schulleitungen des Freistaates haben wir nur beschränkt Einfluss. Auf welcher Grundlage statten wir die Hausmeister unserer Schulen aus? Mit einer Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibung, die so klingt, als wäre sie geschrieben, als Schülerinnen und Schüler noch mit dem Griffel auf Schiefertafeln geschrieben haben. Sie entspricht ganz und gar nicht den Anforderungen von heute. Haben wir überhaupt einen Plan für digitale Schule und die Aufgaben, die daraus entstehen? Wo bleibt das Medienentwicklungskonzept? Wie sollen die Bedarfe für die Wartung digitaler Medien gedeckt werden? Befindet sich die Tätigkeit des Hausmeisters nicht heute bereits im Wandel: von der guten Seele zum Gebäudetechniker oder zum Allroundhandwerker? Was ist unsere Aufgabe als Stadtrat? Wir benennen einen Missstand, und wir legen einen Lösungsansatz nahe. Ein Handwerkerpool könnte hier Abhilfe schaffen. Möglich wäre es, entweder einen stadtweiten Handwerkerpool über Rahmenzeitverträge zu bilden und/oder eine Schulhandwerkerabteilung für Notreparaturen in der Stadtverwaltung aufzubauen mit dem Ziel, im Zusammenspiel mit den Werterhaltern schnell und unbürokratisch Hilfe zu organisieren und Schäden zeitnah zu beseitigen. Die aufgezeigten Möglichkeiten wären mindestens haushaltsneutral, weil wir diese Leistungen nicht mehr einzeln einkaufen müssten. Der Schritt zum Aufbau einer Handwerkerabteilung für - ich betone - Notreparaturen erscheint auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Teilnahme an Ausschreibungen für solche Arbeiten immer geringer wird und sich kaum noch Betriebe aus Leipzig direkt daran beteiligen, dringend geboten, um Ausfallzeiten an unseren Schulen und Bildungseinrichtungen zukünftig zu vermeiden. Ein Bericht des Kammerpräsidenten in der LVZ von letzter Woche bestätigt mich in meinen Worten. - Das zu Punkt 1 unseres Antrags. Zu Punkt 2. Die Verwaltung prüft, ob die vorhandenen Rahmenverträge für immer modernere Schulen und die damit verbundenen Anforderungen noch passend sind. Hier soll neben der Qualität und den eingesetzten Finanzmitteln besonderes Augenmerk auf die Einsatzschnelligkeit gelegt werden, um auch bei technischen Anlagen Ausfallzeiten zu vermeiden. Zu Punkt 3. Die Stadtverwaltung passt die Tätigkeitsbeschreibung unserer Schulhausmeister umgehend an. Die uns vorliegende Beschreibung ist in die Jahre gekommen und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Es muss möglich sein, in Schulen kleine Reparaturen, kleine Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Schönheitsarbeiten sowie kleine Wartungsarbeiten unkompliziert, rechtskonform und in der Versicherung der Stadt abgebildet durch Hausmeister selbst ausführen zu lassen. Das Gleiche muss für Arbeiten auf dem Grundstück gelten. Zu Punkt 4. Von der Bildung eines Hausmeisterpools versprechen wir uns eine bessere Gesamtorganisation und eine kontinuierliche Auslastung sowie eine Vermeidung von Leerlaufzeiten, einen berufsspezifischeren Einsatz unserer Hausmeister - sie sind alle Handwerker -, eine zentrale Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, eine vereinfachte Umsetzung im Falle von Krankheitsund Urlaubsvertretungen sowie eine bessere Kontrollmöglichkeit durch die Vorgesetzten. Besonders die leichtere Umsetzung bestimmter Aufgaben im Team wie Möbeltransporte, Arbeiten mit Leitern in der Höhe, Grünarbeiten, Baumschnittarbeiten mit entsprechender Technik sowie besserer Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Hausmeistern machen diese Organisationsform durchaus sinnvoll. Einsparmöglichkeiten sehen wir auch durch die gemeinsame Nutzung von Technik und Transportmitteln. Wenn wir ehrlich betrachten, wie schwierig es geworden ist, Geld in Leipzig zielgerichtet in Bau umzusetzen, und wie gut die Auslastung der Baubetriebe aktuell ist, sei die Frage erlaubt, welche Möglichkeiten die Stadt noch hat, außer auf einen Handwerkerpool auszuweichen. Wir sollten diese Möglichkeiten prüfen. Unsere Kammern haben mir einen Brief geschrieben und darin auch auf einige Missstände hingewiesen. Die sollten wir klären können. Wir sind es den Kindern und ihren Eltern sowie allen Beteiligten schuldig, bei der Sanierung und Instandhaltung von Schulen besser zu werden, und wir sind den Steuerzahlern verpflichtet, das mit einem möglichst sparsamen Einsatz von Mitteln zu tun. Am Ende sei mir als Bäckermeister noch eine persönliche Bemerkung erlaubt. Auch Konditorei und Bäckerei sind zulassungspflichtige Handwerke. Niemand kommt heute noch auf die Idee, Kuchenbasare an Schulen zu verbieten. Es gab einen großen Aufschrei, als dieser Versuch mal gestartet wurde. Ich habe große Zweifel, ob das, was da direkt im Mund landet, nicht größere Schäden anrichtet als ein Hausmeister, der eine Wand streicht. Ich persönlich würde Kuchenbasare eher verbieten, insbesondere im Sommerhalbjahr; das sagt mir mein Verstand. Mein Gefühl sagt mir jedoch: Sie machen ein Gutteil von sozialer Schule aus und machen Abifeste und Spendenprojekte erst möglich. Von uns Lebensmittelhandwerkern wird eine gewisse Gelassenheit gewünscht, und wir sind das auch bei diesem Thema. Bauhandwerker sollten dieselbe Gelassenheit an den Tag legen. S e i t e | 16 Aus gutem Grund und mit den Stimmen der CDU haben wir im Haushalt die Verstärkung der Bauhöfe in den Ortsteilen durchgesetzt, auch das eine Großzügigkeit. Ich möchte nur darauf verweisen: Auch diese Arbeit in den Ortsteilen könnten theoretisch Handwerksfirmen erledigen. Also: Lassen Sie uns mit der gleichen Großzügigkeit prüfen, was bei Hausmeistern möglich ist! Wir lassen unseren Antrag im Original abstimmen, und zwar punktweise. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Ich habe eine ganze Reihe von Wortmeldungen. Herr Weickert beginnt. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Herr Geisler, Sie hatten ja betont, dass Sie als Handwerksmeister und als Mitglied der Handwerkskammer sprechen. Ich finde das insofern interessant, da ja die Kreishandwerkerschaft als wichtigste Institution der Innungen einen Brief an alle Kolleginnen und Kollegen geschrieben hat, in dem sie explizit Ihren Antrag ablehnt. Man muss daher sagen: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. So lässt sich aus unserer Sicht auch die gesamte Debatte um diesen Antrag zusammenfassen. Ich gebe Ihnen an einer Stelle völlig recht, Herr Kollege: Es gibt keinen Zweifel in diesem Hause, dass Reparaturen an Schulen und Kitas zügiger und effizienter erfolgen müssen. Wir müssen uns allerdings die Frage stellen, wie wir als Schulträger dies gewährleisten können. Bei der Betrachtung der Mittel und Methoden ist meine Fraktion zu einem anderen Ergebnis als die SPD gekommen. Für uns ist nämlich von großer Bedeutung, das Handwerk nicht zu gängeln oder durch eine städtische Abteilung zu schwächen. Hier sehe ich bereits eine grundsätzliche Fehleinschätzung in Ihrem sozialdemokratischen Antrag. Als politischer Handwerksmeister sage ich Ihnen: Wenn wir mehr Verwaltung schaffen, werden wir Reparaturen nicht beschleunigen, sondern sie eher verlangsamen. Daran kann keiner von uns Interesse haben. Sie haben zu Recht auf unsere Verpflichtung gegenüber dem Steuerzahler hingewiesen. Ich glaube, er hätte am allerwenigsten ein Interesse daran. Insofern habe ich auch den Verwaltungsstandpunkt mit großem Interesse gelesen. Dieser sagt aus, dass bereits jetzt in größerem Maße Rahmenverträge mit Handwerksbetrieben geschlossen sind und dass man sich auch sonst redlich bemüht, Reparaturen zügig zu veranlassen, auch wenn ich sagen muss, das Prädikat „er war stets bemüht“ stellt der Verwaltung nicht gerade das Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 beste Zeugnis aus. Wo wir tatsächlich einen Ansatzpunkt sehen, ist, das Tätigkeitsfeld der Schulhausmeister auf den Prüfstand zu stellen. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist für mich ein Anlass, ein Plädoyer für das Prinzip der eigenverantwortlichen Schule zu halten. Insofern hat dieser SPD-Antrag ein Stück weit auch sein Gutes. Es ist doch für niemanden nachvollziehbar, warum die Schulen nicht in eigener Regie Reparaturen beauftragen und dann die Rechnungen dafür einreichen können. Unabhängig von den derzeitigen Rahmenbedingungen in Sachsen, die das leider nicht zulassen, bin ich der Meinung, dass wir beim Thema „Bau und Sanierung von Schulen und Kitas“ schlicht und ergreifend flexiblere Wege beschreiten müssen. Ich sage es noch einmal: Wir alle wollen weniger Bürokratie und schnellere Reparaturen an Schulen und Kitas. Auch wenn dieser Antrag aus unserer Sicht nicht den richtigen Weg aufzeigt, so hat er doch zumindest den Anstoß gegeben - das ist ein Lob -, dass wir über sinnvolle Lösungen nachdenken. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Diskussion über das Problem mit den Hausmeistern lässt sich im ALLRIS und im e-RIS bis 2008 zurückverfolgen, aber mit Sicherheit wurde auch vorher schon über die Hausmeister gesprochen und gestritten. Wir sollten dieses Problem endlich an der Wurzel packen und über eine deutliche Verbesserung unserer kommunalen Hausmeistersituation nachdenken und debattieren mit dem Ziel, sie zu erreichen. Das scheint mir die Ebene zu sein, auf der wir uns bewegen sollten. Da muss ich, auch wenn mir das nicht leicht fällt, Herrn Weickert recht geben. Eine gute und zuverlässige Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Handwerksfirmen braucht keinen Handwerkerpool. Jeder, der in Leipzig letzter Zeit gebaut hat, weiß: Das ist im Moment nicht so einfach. Aber wer seine Handwerkerinnen und Handwerker angemessen entlohnt und vor allen Dingen auch zeitnah bezahlt, hat überhaupt kein Problem. Er braucht keinen Handwerkerpool, sondern eine gute Telefonliste. Leider hören wir immer wieder, dass die Stadt gerade das versäumt, dass sie Firmen zu lange auf ihr Geld warten lässt. Wir sollten an dieser Stelle ansetzen und prüfen, woran das liegt und wie wir diese Situation verbessern können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. S e i t e | 17 Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich teile die Kritik der SPD und anderer Fraktionen an der Situation, die wir an unseren Schulen haben. Insofern kann ich verstehen, dass man der Auffassung ist: Es muss etwas passieren, damit sich die Situation vor Ort ändert. - Die Frage ist aber, ob ein Handwerkerpool, was auch immer das sein soll, dafür die richtige Lösung ist. Selbst in der Begründung des Antrags der SPD wird deutlich, dass es nur zwei Varianten gibt: Die eine Variante ist, Rahmenverträge zu schließen - das hat die Stadt bereits getan -; die andere Variante ist, das Personal selbst zu beschäftigen, um es an die Schulen zu schicken. Wenn man Letzteres tun würde, läge allerdings der administrative Aufwand bei einem Amt dieser Stadt, von dem diese Leistungen bereitgestellt werden müssten. Es müsste quasi als Clearingstelle fungieren. Ob dies ein Amt dieser Stadt angesichts der Vielzahl von Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen besser kann als der freie Markt, halte ich für sehr optimistisch betrachtet. Das grundsätzliche Problem, das wir haben, ist: Der Wohnungsmarkt boomt. Es gibt viele Ausschreibungen von Kommunen, an denen sich auch die Unternehmen der Stadt Leipzig beteiligen. Es sind auch viele einfache Handwerkerleistungen nachgefragt. Bei denen muss der Handwerksmeister eben kein großes Leistungsverzeichnis auspreisen und abwarten, ob er dafür den Zuschlag bekommt. Es hat sich doch im Markt etwas verändert. Es ist hier auch kritisiert worden, viele Handwerksbetriebe würden sich gar nicht mehr an den Ausschreibungen beteiligen. Das kann ich auch nachvollziehen. Das ist ihnen zu aufwendig. Es gibt inzwischen lukrativere Aufträge auf dem Markt. Das war einmal anders: Früher hat man sich um Ausschreibungen der öffentlichen Hand, der Kommune, gerissen. Das ist jetzt nicht mehr so, auch weil die Auslastung bei den Handwerksbetrieben sehr hoch ist und weil sie selbst auf dem Markt kein Personal, keinen Nachwuchs, keine Auszubildenden mehr finden. Ich frage mich, wo wir denn diejenigen hernehmen, die wir in diesen Handwerkerpool der Stadt Leipzig einstellen wollen, wenn inzwischen selbst bei den Handwerksbetrieben Personalmangel herrscht. Wollen wir dann auf dem Personalmarkt unserer Stadt in Konkurrenz zu den Handwerksbetrieben gehen? Herr Weickert hat gesagt: Wir brauchen sinnvolle Lösungen. - Eine sinnvolle Lösung, um die Geschwindigkeit zu erhöhen, könnte zum Beispiel sein, zu unterscheiden zwischen der Bindung von Handwerkerleistungen durch Rahmenverträge die gibt es ja bereits vonseiten der Stadt - und dem Abruf dieser Rahmenverträge. Das findet ja in großen Unternehmen tagtäglich statt. Man bindet vonseiten der Konzernzentrale Leistungen, Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 aber nicht jeder Abruf muss letztendlich von der Zentrale entschieden werden, sondern kann auch dezentral erfolgen. Dazu müsste man aber - das wäre sicherlich innerhalb der Stadtverwaltung zu diskutieren - den einzelnen Schulen bzw. einem von ihr zu bestimmenden Verantwortlichen die Kompetenz einräumen, bis zu welchem Betrag im Einzelfall oder bis zu welchem Betrag pro Jahr im Rahmen eines bestimmten Budgets er Handwerkerleistungen vor Ort auf Basis der von der Stadt zentral verhandelten Rahmenverträge abrufen kann. Das wäre eine Möglichkeit, die Geschwindigkeit zu erhöhen, immer unter der Voraussetzung, dass man das Budget vonseiten der Stadt herunterbricht auf einzelne Schulen und dass man Kompetenzen vor Ort verteilt. Einen zentralen Handwerkerpool einzurichten, führt in der Situation nicht weiter. Ob wir tatsächlich mit den Handwerksfirmen in Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt treten und Handwerksmeister bei der Stadt Leipzig einstellen sollten, nur um diese Leistungen dann selbst ausführen zu können, das wage ich zu bezweifeln. Ich bitte Sie daher im Namen meiner Fraktion, den Antrag der SPD abzulehnen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Die Fraktion DIE LINKE bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung zum Antrag „Aufbau eines Handwerkerpools für kommunale Schulen und Kitas“ trotz einer zweiten Neufassung der SPD-Fraktion. Es ist nicht hinnehmbar, dass dringende Notreparaturen in Schulen und städtischen Kindereinrichtungen wegen mangelnder Kommunikation nicht kurzfristig durchgeführt werden. Aber Kommunikationsprobleme begründen nicht die Schaffung neuer kostenintensiver Strukturen in der Stadtverwaltung. Ein solcher städtischer Handwerkerpool benötigt neben Personal ebenso einen Bestand an Werkzeugen und Maschinen sowie eine Bevorratung von vielfältigen Materialien und Bauteilen. Im städtischen Bauvergabegremium stellen die Fraktionen CDU, LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen je ein stimmberechtigtes Mitglied. Die Handwerkskammer wie auch die Industrie- und Handelskammer haben Beobachterstatus. Daher dürfte den beteiligten Fraktionen und den Kammern bekannt sein, dass sowohl durch das Verkehrs- und Tiefbauamt als auch durch das Amt für Gebäudemanagement seit Jahren für verschiedene Gewerke und Leistungen Rahmenzeitverträge immer mit mehreren Firmen abgeschlossen werden. S e i t e | 18 Für Notreparaturen ist ein Einsatzbeginn von „innerhalb von zwei Stunden“ festgelegt. Neben spezialisierten Fachleuten, die diese Arbeiten sachund qualitätsgerecht ausführen, verfügen diese Fachfirmen bei Abruf ebenso ausreichend über die entsprechenden Materialien und Bauteile sowie über die notwendigen Werkzeuge und Maschinen. Selbst die aufwendigeren Reparaturen müssen innerhalb von zehn Werktagen abgeschlossen sein. Diese ersetzen aber nicht die notwendigen und planmäßig durchzuführenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Pflegearbeiten. Da jeweils mehrere Fachfirmen für das gleiche Gewerk und mitunter nach Einzugsgebieten aufgeteilt Rahmenzeitverträge erhalten, partizipieren durch Rotation zahlreiche Leipziger Firmen. Bedingt durch die kurzen Eingriffszeiten müssen diese schnell verfügbar sein. Das ehemalige Hochbauamt wurde bereits vor Jahren nicht nur namensmäßig in Amt für Gebäudemanagement umbenannt; auch aufgabenmäßig ist es nicht mehr nur für die Organisation der Planung, den Neubau und die Sanierung der Kommunalbauten, sondern auch für deren bauliche Unterhaltung zuständig. Nun könnte man mit Wohnungsunternehmen wie der LWB oder Wohnungsgenossenschaften argumentieren. Diese haben jedoch zum einen einen viel größeren Gebäudebestand; zum anderen benötigen sie einen Servicedienst rund um die Uhr an allen Kalendertagen, da die überwiegende Zahl von Mietwohnungen nur über eine Toilette oder ein Bad verfügt und ohne Ausfall mit Wärme und Warmwasser versorgt werden müssen. Trotzdem müssen auch diese Handwerkerkapazitäten ausgelastet werden. Dies gelingt, indem sie unter anderem einzelne Wohnungen zur Wiedervermietung herrichten. Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zum Schreiben der Kreishandwerkerschaft. Leider wurde im Ergebnis einer neoliberalen EU-Politik die Erlaubnispflicht für verschiedene Handwerksberufe aufgeweicht. Glücklicherweise konnte dies für zahlreiche sensible Handwerksberufe wie das Elektro- oder das Installateurhandwerk verhindert werden. In diesen Gewerken ist eben nicht nur eine mehrjährige Berufs-, sondern auch eine Meisterausbildung sowie die Handwerksrolleneintragung oder die Registrierung als Fachbetrieb bei der IHK erforderlich. Einschätzungen wie „Handwerksunternehmen unserer Stadt bewerben sich kaum noch um Reparaturaufträge wegen der vergaberechtlichen Erfordernisse bei Rahmenzeitverträgen“ können wir nicht teilen. Es ist einfach nicht richtig, dass Rahmenzeitverträge weniger handwerkerfreundlich sind, weil bei ihnen nicht die Frage der Auskömmlichkeit der Preise gestellt wird und immer der preisgünstigste Anbieter den Zuschlag erhält. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Ich habe es an dieser Stelle schon öfter gesagt und wiederhole es noch einmal: Den Zuschlag erhält immer der wirtschaftlichste Bieter, da erst nach der Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Gesamtpreis des Angebots der Firma errechnet und dann entschieden wird. Es gibt eine Besonderheit: Im Unterschied zu Brötchen sind Gebäude nun einmal immobil. Sie können nicht in die Handwerksbetriebe gebracht werden; der Handwerker muss sich schon dorthin begeben. Nur bedingt greift das Argument, dass für kleinere Firmen städtische Reparaturaufträge von wirtschaftlicher Bedeutung sind, weil diese wegen ihrer Betriebsgröße wenig oder gar nicht vom Bauboom profitieren und für kommunale Bauvorhaben entsprechend der städtischen Vergabeordnung bewusst das Fachlos vorgeschrieben ist. Dadurch müssen sie sich nicht als NAN, als Nachunternehmer, verdingen und gehen einem möglichen Haftungsrisiko einer Bietergemeinschaft aus dem Wege. Defizite bei der Vergabe und der Ausführung der Leistungen von Rahmenzeitverträgen sind uns nicht bekannt. Sollte dies der Fall sein, muss konkret darauf hingewiesen oder darüber informiert werden. Möglicherweise kann beim AGM auch eine Art Dispatcherzentrale eingerichtet werden, die arbeitstäglich sofort reagiert, wie es beim Verkehrs- und Tiefbauamt offensichtlich möglich ist. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, achten Sie bitte auf die Zeit. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich komme zum Schluss. - Außerdem sind in den Rahmenzeitverträgen - das muss nicht verhandelt oder extra ausgeschrieben werden - Einzelpositionen verpreist und vereinbart worden. Es muss allenfalls Anschlussbeauftragungen geben. Ab einer Summe von 10.000 Euro muss sowieso eine neue Vergabe erfolgen. Fazit und Schlussfolgerung: Funktionieren muss die Informationskette zwischen den Schulen und Kitas sowie dem Amt für Gebäudemanagement. Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich denke, wir stochern in der gesamten Problematik etwas im Nebel herum. Ich weiß nicht, wie viele Stadträte das Wissen haben, das Herr Schlegel hat. Ein Einsatzbeginn innerhalb von zwei Stunden war mir jedenfalls neu. Das verändert meine Sichtweise. Eigentlich war ich grundsätzlich dafür und S e i t e | 19 konnte mich den Forderungen dieses Antrags anschließen; das habe ich auch in den Ausschüssen so zum Ausdruck gebracht. Mir fehlen momentan fundierte Informationen, ob und, wenn ja, wie häufig diese Notfälle, die hier geschildert werden, vorkommen. Mir fehlen weiterhin Informationen, wie die bestehenden, aber offenbar nicht funktionierenden Rahmenzeitverträge gegebenenfalls angepasst werden können. Mir fehlen auch Informationen darüber, ob es tatsächlich schneller und kostengünstiger wäre, wenn wir einen solchen Handwerkerpool einrichten würden. Es fehlen mir auch Informationen dazu, was diese Leute tatsächlich machen würden. In den Ausschüssen wurden immer zwei Argumente genannt: Zum einen sollen sie Leistungen im Elektrohandwerk erbringen, wofür ganz klar Zulassungen notwendig sind; anders geht es nicht. Zum anderen sollen sie fürs Rasenmähen oder Heckenschneiden eingesetzt werden, also Dinge, die planbar sind. Das passt hier überhaupt nicht hinein. Ich denke, wir sollten uns noch einmal Gedanken darüber machen, wie wir das konkretisieren. Deswegen werde ich mich heute bei diesem Antrag enthalten. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler noch einmal. Stadtrat Geisler (SPD): Ehe wir zur Abstimmung kommen, erlaube ich mir noch einen Hinweis. Wir reden hier über zwei Dinge: zum einen über Handwerker an Schulen, zum anderen über Hausmeister an Schulen. Relativ unstrittig ist: Jeder, der sich mit dem Thema Schule näher beschäftigt hat - ich glaube, mir nimmt jeder hier ab, dass ich als ehemaliger Elternratsvorsitzender fast jede Schule von innen kenne -, weiß, dass es dort an vielen Stellen klemmt und dass der Weg zum Werterhalt von der Schulleitung bis zum Hausmeister an vielen Schulen nicht stimmt. Ich bitte den Rat trotzdem, mir dahingehend beizupflichten und zu folgen, wenigstens die Tätigkeitsbeschreibung der Hausmeister anzupassen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Verwaltung nach unserer Neufassung von sich aus ihren sehr ablehnenden und sehr platten Verwaltungsstandpunkt noch einmal anpasst und sinnvoll macht. Ich möchte das an einem Beispiel begründen. Es gab aufgrund eines Starkregenereignisses Schäden an der Paul-Robeson-Oberschule, einer Neubauschule, weil die innenliegenden Abflussrohre auf dem Dach geplatzt waren. Dadurch, dass das niemand innerhalb von Stunden oder Tagen repariert hat, sind mehrere Räume abgesoffen und waren über Wochen nicht benutzbar. Das wäre vermeidbar gewesen, wenn man ähnlich wie bei Wohnbaugesellschaften eine Notfalltruppe hätte - Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 wir sprachen in den Ausschüssen immer von maximal bis zu zehn Leuten - für die Überbrückung vom Zeitpunkt des Eintritts des Notfalls bis zum Auslösen des Einsatzes aufgrund der Rahmenzeitverträge. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Bevor wir zur Abstimmung kommen, will ich noch etwas dazu sagen. Erstens. Der Beschlusspunkt 5, Herr Geisler, ist definitiv rechtswidrig; das wissen Sie. Wir können nicht im Stadtrat beschließen, regionale Auftragsvergaben zu machen. Ich betrachte das daher nur als einen Appell. S e i t e | 20 Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste und weitere Zuhörende! In der Regel sind Reden von Fraktionen zu Anträgen, die sie in Form des Verwaltungsstandpunkts abstimmen lassen wollen, nicht besonders spannend. Ich kann Ihnen auch keinen Spannungsbogen à la J. K. Rowling anbieten. Aber im Sinne meines Kollegen Michael Weickert will ich es mal mit einem Zitat versuchen. Achtung! Zitat: Zweitens. Die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters haben Sie selbst erkannt. Um den digitalen Zugang zur Kultur strukturiert und ressourceneffizient planen und gestalten zu können, hat die Kulturbehörde Anfang 2014 ihre eCulture Agenda 2020 verfasst. Die SPD-Fraktion hatte um punktweise Abstimmung gebeten. Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmgerät zur Hand! Seitdem werden immer mehr eCulture Projekte - auch international vernetzte Projekte - initiiert und umgesetzt. Abstimmung über Punkt 1: Ich bitte jetzt um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Zitatende. - Das ist zugegebenermaßen kein literarischer Klassiker, aber es ist ein Klassiker der eCulture. Das Zitat stammt aus Hamburg. Man findet es auf der städtischen Webseite unter dem Link der ekulturellen Bestrebungen der Hansestadt. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Abgelehnt. Abstimmung über Punkt 2: Bitte geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Abgelehnt. Abstimmung über Punkt 3: Ich bitte um Ihr Votum, und zwar jetzt. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Abgelehnt. Abstimmung über Punkt 4: Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen, eine Enthaltung. Abgelehnt. Abstimmung über Punkt 5 verbunden mit dem klaren Hinweis von meiner Seite, dass der Beschluss rechtswidrig wäre: Bitte stimmen Sie jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen, eine Enthaltung. Ebenfalls abgelehnt. Damit sind alle Punkte dieses Antrags abgelehnt. 13.15 Strategie eCulture Leipzig (VI-A-03809) Einreicher: SPD-Fraktion 13.15.1 dazu VSP (VI-A-03809-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Wer wünscht das Wort? - Bitte schön, Frau Schenk. Die SPD hat aus meiner Sicht keine umfassend guten Erfahrungen mit Dingen gemacht, die den Namen “Agenda“ tragen. Aber erfreulicherweise haben wir in diesem Fall erkannt, dass sich eine Agenda „eCulture“ doch lohnen würde, und die Verwaltung ist uns in diesem Punkt gefolgt. Ich will Sie einmal einladen, ein bisschen zu träumen - die Sitzung wird ja noch lange dauern -: Was wäre, wenn es eine App gäbe, mit der man als Besucher schon vorher, auf dem Weg zum Museum oder während der Zugreise, ein paar Highlights einer digitalen Liste hinzufügen könnte? Was wäre, wenn Museumspädagogik nicht nur den Streit über mehr Museumspädagoginnen und Museumspädagogen bedeuten würde, sondern wenn es eine digitale Lernplattform gäbe? Was wäre, wenn das Theater auch den digitalen Raum für Inszenierungen nutzen könnte? Was wäre, wenn es eine kluge digitale Plattform gäbe, in der man ein Lieblingsthema steuern könnte und damit Sammlungen aus ganz verschiedenen Museen und von verschiedenen Trägern zu Gesicht bekommen würde? - Ich denke, man muss nicht besonders träumerisch veranlagt sein, um zu sagen: Das wäre einfach fabelhaft. Kulturelle Einrichtungen kosten viel Geld. Gerade in den letzten Jahren hat sich - auch hier im Rat gezeigt, dass der Streit über sogenannte notwendige Ausgaben wie Kita, Schule, Verkehr usw. und deren Nutzen, der nicht nur rein nominell bezifferbar ist, immer mehr zunimmt. Da hieß es: Die Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 S e i t e | 21 Oper wird doch nur von Touristen besucht. Oder: Im Schauspielhaus sitzen doch nur Leute aus Plagwitz. - Die Liste der Vorurteile und Halbwahrheiten ließe sich noch endlos fortsetzen. Gemeinsam haben sie allerdings, dass Kulturangebote eben nicht von allen genutzt werden. Das kann eCulture natürlich nicht lösen, aber digitale Angebote können ein weiterer Zugang sein, eine Chance, Menschen auch da abzuholen, wo sie stehen. Man kann heutzutage eben einfach auch im Internet stehen. auf dem Gebiet der Beteiligungsgesellschaften halten muss, nicht beachtet. Ich gebe zu, es ist keine leichte Aufgabe, den Dschungel der Vorschriften für Beteiligungen einer Gemeinde an Gesellschaften zu durchschauen. Doch angesichts der Anzahl an Gesellschaften und Beteiligungen - wir bekommen jedes Jahr einen sehr umfangreichen Bericht dazu - kann man schon eine gewisse Expertise in der Stadtverwaltung erwarten. Aber okay, Fehler passieren auch den Besten. Ich würde mich über Ihre Zustimmung zum Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunkts freuen. Das gibt uns die Chance, einen Überblick über bereits bestehende Angebote zu erhalten und planvoll deren Erweiterung voranzutreiben. Ein Tipp zum Abschluss: Um in diesem Fall etwas online zu ändern, müssen Sie in der analogen Welt Ihre Hand heben. Der zweite Grund ist: Nachdem die Schwächen des Kodexes spätestens Ende 2016 deutlich wurden, wurde von der Stadtverwaltung nicht umgehend gehandelt, um die Grundlage für die Verträge zu überarbeiten und deren Übereinstimmung mit höherrangigem Recht sicherzustellen. Wo ein Fehler schlummert, ist ein zweiter leider nicht immer auszuschließen. Hier mussten wir leider feststellen, dass die Verwaltung ihren Aufgaben nicht gerecht geworden ist. Deswegen wurde dieser Antrag notwendig. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Ich glaube, es reicht analog. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Alternativvorschlags zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 13.17 Evaluierung des Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK) (VI-A03879) Einreicher: CDU-Fraktion 13.17.1 dazu VSP (VI-A-03879-VSP-01) Einreicher: Oberbürgermeister Bitte schön, Herr Oberstadt. Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Kollegen! Werte Gäste! Diesen Antrag zur Evaluierung des Leipziger Corporate Governance Kodex hier einzubringen, ist aus verschiedenen Gründen keine freudige Aufgabe. Bevor ich darauf näher eingehe, will ich Ihnen in aller Kürze darlegen, was der Anlass für unseren Antrag war. Nachdem der Leipziger Corporate Governance Kodex - ich werde ab hier nur noch „Kodex“ sagen - Ende des Jahres 2013 beschlossen wurde, wurde begonnen, diesen auch in den Gesellschaftsverträgen umzusetzen. - So weit, so gut, so vorgesehen. Dabei wurde leider deutlich, dass der Kodex Passagen enthält, die gegen höherrangiges Recht verstoßen. Das ist der erste Grund, warum die Einbringung kein freudiges Ereignis ist. Bei der Erstellung des Kodexes wurde offensichtlich höherrangiges Recht, an das sich die Stadt auch Zumindest hat die Stadtverwaltung nun ebenfalls erkannt, dass eine Übereinstimmung des Kodexes mit höherrangigem Recht ein erstrebenswertes Ziel ist, wie im Verwaltungsstandpunkt ausgeführt. Die Freude darüber wird jedoch durch einen seltsamen Zusatz im Verwaltungsstandpunkt getrübt, womit ich zum dritten Grund meiner zurückhaltenden Freude über die Einbringung komme. Im Verwaltungsstandpunkt wird vorgeschlagen, vor einer Evaluierung erst einmal alle Anpassungen vorzunehmen und dann abzuwarten. Hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz, wie man so schön sagt. Auch werden alle Forderungen an eine effiziente Verwaltung ad absurdum geführt. Der Vorschlag würde dazu führen, dass man die Gesellschafterverträge an eine möglicherweise rechtswidrige Grundlage anpasst. Danach würde man prüfen, ob die Gesellschafterverträge rechtswidrig sind, und, wenn ja, die Gesellschafterverträge wiederum anpassen. Dass dies nichts mit Effizienz zu tun hat, ist offensichtlich. Wir bitten daher unserem Vorschlag zu folgen und zuerst für die Rechtssicherheit der Grundlagen zu sorgen, bevor man Chaos im operativen Geschäft schafft. - Vielen herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Oberstadt, nur so viel zur Klärung: Das ist einfach eine Kapazitätsfrage. Wir müssen die Satzungsanpassungen sehr schnell vollziehen. Das ist der Hintergrund des Ganzen. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Morlok bittet um getrennte Abstimmung. Abstimmung über Beschlusspunkt 1. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 S e i t e | 22 Abstimmung: Eine Enthaltung, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. unter 15 Jahre. Als barrierefrei ausgeschrieben sind dagegen nur fünf Spielplätze. Abstimmung über Beschlusspunkt 2 des CDUAntrags. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Alle Kinder, unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Voraussetzungen, sollen einen Spielplatz nutzen können. Wichtig sind die barrierefreie Erreichbarkeit und die Bespielbarkeit. Die Erreichbarkeit nutzt nicht nur den Kindern und Jugendlichen, sondern auch Eltern, die Rollstuhl fahren. Und: Die Wege von Wohnungen bis zu einem barrierefreien Spielplatz müssen kurz sein. Klar muss auch sein, wo sich solche Spielplätze befinden. Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. Da es am Ergebnis Zweifel gibt, wiederhole ich die Abstimmung und bitte Sie, Ihr Abstimmgerät zur Hand zu nehmen. Abstimmung über Beschlusspunkt 2 des Antrags. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Wir schreiten in der Tagesordnung weiter voran. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13.18 auf: 13.18 Barrierefreie Spielplätze (VI-A-03910NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 13.18.1 dazu VSP (VI-A-03910-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Bitte schön, Herr Kujat. Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste und Interessierte! Wir sollten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Wir sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können. - Das ist keine linke Propaganda, sondern steht in der UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 7 Satz 1 und in Artikel 30 Satz 5d. Das sind keine Sonderrechte oder Zugeständnisse, das sind Menschenrechte. Deutschland hat diese Konvention 2009 ratifiziert, und wir als Stadt können das Recht auf Teilhabe befördern. Herr Riedel von der CDU beantragte ein barrierefreies Rathaus. Wir LINKE beantragen barrierefreie Spielplätze. Genauer: Wir wollen, dass in jedem der zehn Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlichen ausgestattet wird. Das betrifft laut der Zahlen von Ende 2015 exakt 1.520 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, davon 936 Laut Verwaltungsstandpunkt soll es je Spielplatz ein barrierefreies Spielgerät geben. Das wäre ein Fortschritt, aber das ist nicht genug und vor allem nicht umfassend. Wir wollen mehrere barrierefreie Elemente neben den bestehenden; denn Beeinträchtigung und Bedürfnis sind nicht gleich Beeinträchtigung und Bedürfnis. Wir brauchen Angebote, also Spielgeräte, für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, für Blinde, für Menschen mit sogenannter geistiger Beeinträchtigung und, und, und - je nach Bedürfnis. Die Gestaltung dieser Elemente kann ganz unterschiedlich sein. Das können schwellenfreie Emporen, farblich gekennzeichnete Klettergerüste, Wippen und Schaukeln mit zusätzlichen Halterungen, Klangelemente und auch ein rollstuhlgerechtes Karussell, genannt Kotzmühle, sein. So was fetzt. So was ist wichtig für Kinder. So was brauchen wir. In der Neufassung unseres Antrags haben wir als Beschlussvorschlag 5 ergänzt: Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden zusätzlich in die Budgets für Spielplatzneubauten und Instandhaltung von Spielplätzen zur Verfügung gestellt. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine Stadt, die für alle da ist, und Spielplätze, die für alle da sind. Ich weiß nicht, wie viele von Ihnen schon Begegnungen mit Behinderten hatten. Ich weiß auch nicht, wie viele von Ihnen selbst Behinderungserfahrungen haben. Gebrauchen Sie bitte Ihren Verstand und befragen Sie Ihr Inneres! Spielplätze müssen für alle Kinder nutzbar sein, egal ob mit oder ohne Behinderung. Niemand darf ausgeschlossen werden. Dieser soziale Aspekt fußt auf dem Recht auf Teilhabe und hat etwas mit Vernunft zu tun. Übrigens: Barrierefreiheit nützt allen. Barrierefreie Spielplätze können auch von Kindern ohne Behinderung genutzt werden. In diesem Sinne: Inklusion geht uns alle an. Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Gäste! Sehr geehrte Stadträte! Nur ganz kurz. Wir danken der Fraktion DIE LINKE, dass sie in die Neufassung ihres Antrags diese Ergänzung aufgenommen hat. Meine Fraktion kann dem nun sehr guten Antrag jetzt auch folgen, da die Mittel dafür zum Budget dazukommen sollen und damit keine bestehenden Spielplatzplanungen gefährdet sind. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Schenk. Stadträtin Schenk (SPD): Auch nur ganz kurz. Meine Fraktion kann sich dem Antrag mehrheitlich anschließen. Wir beantragen allerdings getrennte Abstimmung des Beschlusspunkts 5, da es bei uns Uneinigkeit gibt, wie das mit der Finanzierung zu verstehen ist. Es gibt ja auch die Möglichkeit einer Mehrbedarfsvorlage. Bis jetzt ist nicht ganz klar, um welche Summe es sich handelt. - Ansonsten finde ich diesen Antrag sehr gut. Sie haben es auch gut zusammengefasst, Herr Kujat, als Sie sagten: „So was fetzt. So was ist wichtig für Kinder. So was brauchen wir.“ - Ich finde, das kann man nur so unterschreiben. Oberbürgermeister Jung: Ich bin etwas irritiert, dass wieder ein Antrag ohne Deckungsvorschlag mal eben so ins Verfahren kommt. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir werden das im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplans machen. Anders geht es nicht. Wir können nicht unterjährig einfach mal so 250.000 Euro zusätzlich ausgeben. - Nein, so geht es nicht. Wir haben ein Budget, und das werden wir nutzen. Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Herr Oberbürgermeister, heißt das, dass das jetzt doch zulasten der anderen Spielplätze geht? Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen noch nicht sagen. Ich weiß nicht, wie Kollege Rosenthal das umzusetzen gedenkt. Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Jung, für die Verwaltung ist es auch nie ein Problem, unterjährig mit Vorlagen zu kommen, mit denen wir mehr Mittel für bestimmte Projekte bewilligen sollen. Wenn ich die Steuerschätzung richtig gelesen habe, haben wir 10 Millionen Euro Mehreinnahmen zu erwarten. - Die Verwaltung verfrühstückt sie dann eben für ihre Projekte. Ich bin mir sicher, dass Sie, Herr Jung, im Rahmen des Budgets eine Lösung finden werden, das Geld dafür zuzusetzen. S e i t e | 23 Oberbürgermeister Jung: Um es noch einmal ganz klar auszusprechen: Wir haben nicht 10 Millionen Euro plus erreicht, um die jetzt auszugeben. Wir haben einen beschlossenen Haushalt 2017/2018. Sie, die Sie sich ja auch mit den Finanzen der Stadt beschäftigen, wissen doch am besten, wie diese 10 Millionen Euro plus zu verstehen sind, wie sie zustande kommen und wie sie eingesetzt werden. Außerplanmäßige Mehrausgaben werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt, wenn sie zwingend und unabweisbar sind. Ich schlage Ihnen doch nicht einfach mal so vor, mehr Geld für Projekte auszugeben. Das aber wäre die Beschlusslage, wenn Sie das jetzt beschließen würden. Das hieße nämlich: Legen wir da mal ein bisschen mehr Geld drauf. - Entschuldigung, wenn ich das jetzt ein bisschen salopp sage. Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich will ein bisschen die Wogen glätten. Wir haben ja heute noch mehr Anträge, die durchaus auch Mehrausgaben nach sich ziehen. Oberbürgermeister Jung: Ja, eben. Das macht mir Sorge. Stadtrat Zenker (SPD): Dieses Anliegen ist, glaube ich, aber durchaus im Sinne des Stadtrats. Nichtsdestotrotz wissen wir eigentlich nicht, was wir hier entscheiden. Wir wissen nicht, was ein Gerät mehr kostet. Die Stadtverwaltung hat zugesichert, das Anliegen im Zuge von Umbaumaßnahmen mit zu berücksichtigen und die Mehrkosten zu prüfen. Bei Spielplätzen, die ohnehin modernisiert werden sollen, kann man das machen. Die Investitionen dafür sind schon im Budget eingeplant. Ich kenne die Mehrkosten für den barrierefreien Umbau eines Spielplatzes nicht. Darüber muss uns die Stadtverwaltung im Fachausschuss Umwelt und Ordnung informieren und präzise sagen: So und so hoch sind die Mehrkosten, und aufgrund dessen kann dieses oder jenes nicht gemacht werden. Erst dann kann man eine Entscheidung treffen. Heute insbesondere den Beschlusspunkt 5 ins Blaue hinein zu entscheiden, damit tue ich mich schwer; das gebe ich ganz offen zu. Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur Abstimmung. Es war getrennte Abstimmung beantragt. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein! Abstimmung der Beschlusspunkte 1 bis 4. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: Ein eindeutiges Votum: 35 JaStimmen, 22 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. So beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 S e i t e | 24 Abstimmung des Beschlusspunkts 5. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung. ist, das macht schon einen gewaltigen Unterschied. Abstimmung: 27 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Der HCL war zwei Jahrzehnte lang Ausbildungsstandort für den weiblichen Handballnachwuchs und hat dort fantastische Arbeit geleistet. Leipzig ist durch den HCL seit vielen Jahren Bundesstützpunkt Handballnachwuchs weiblich. Hunderte junge Mädchen und junge Frauen haben dort eine Heimat und eine sportliche Zukunft. Da der Fokus jetzt noch stärker als in der Vergangenheit auf dem eigenen Nachwuchs liegt, hätten sie beste Chancen, sportliche Erfolge für unsere Stadt zu feiern. Und eines ist auch klar: Leipzig wäre ohne den HCL niemals Austragungsort der kommenden Handball-WM der Frauen, wovon die Stadt im November wieder profitieren wird. 13.19 Finanzieller Zuschuss an die HCL GmbH (VI-A-04058) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion 13.19.1 dazu ÄA (-04058-ÄA-01-NF-01) Einreicher: Stadträtin Margitta Hollick Einreicher: Stadträte Jens Lehmann, Michael Schmidt, Sebastian Walther 13.19.2 dazu ÄA (VI-A-04058-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Wer wünscht das Wort? - Zunächst Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Liebe Spielerinnen und liebes Trainerteam vom HCL! In den letzten Tagen und Wochen ist ja viel geschrieben worden. Der HCL steht mehr denn je in der Öffentlichkeit, wenn auch weniger aus sportlichen Gründen. Aber sportliche Erfolge sind zum Glück auch immer noch der Fall. 20 Jahre war der HCL sportliches Aushängeschild der Stadt Leipzig. In dieser Zeit gab es diverse Pleiten in anderen Sportarten. Es gab Auf- und Niedergänge. Irgendwann kam mit der wachsenden Stadt der sportlich nachhaltige und schier unaufhaltsame Aufstieg der Männer im Fußball und im Handball. Damit stieg die Konkurrenz um Sponsoren und Zuschauer. Irgendwie war uns allen klar, dass dieses früher oder später zulasten des HCL gehen wird. Vor dem Hintergrund war es nicht verwunderlich, dass der HCL weiterhin an dem Ziel der Teilnahme am internationalen Geschäft festhielt, auch wenn die Finanzen dies eigentlich nicht mehr zuließen. Das war sicherlich ein Fehler, den man dem Management anlasten muss. Aber mal ehrlich: Haben wir in der Zeit der Erfolge nicht alle gemeinsam mit dem HCL gefeiert und seine Siege genossen? Hat jemals jemand aus unseren Reihen kritisch die finanzielle Situation des HCL hinterfragt? Nun ist der der Zeitpunkt gekommen, beim HCL den großen Umbruch einzuleiten. Dieser ist leider unausweichlich und wird in den kommenden Jahren vermutlich nicht dazu führen, an die Erfolge der vergangenen 20 Jahre anzuknüpfen. Aber ob dieser Umbruch in der Bundesliga erfolgt oder ob er mit einem Niedergang in die 3. Liga verbunden Ich kann jede und jeden verstehen, der letztlich gegen die Unterstützung ist, weil man Managementfehler nicht als Kommune ausbügeln sollte. Es gibt zahlreiche Beispiele in Deutschland, wo sich Parlamente und Kommunen gegen solche Unterstützungen entschieden haben. Es gibt aber ebenso viele Beispiele, dass sie es doch getan haben, eben weil viel mehr auf dem Spiel steht als nur der Job des Managers. Uns als Antragsteller geht es ausdrücklich um die Sanierung des Vereins - im Sinne der Zukunft des Mädchen- und Frauenhandballs in Leipzig, im Sinne der Kinder, Jugendlichen und jungen Frauen, im Sinne der Sicherung des Bundesstützpunkts. Unsere Stadt hat fast 20 Jahre vom HCL profitiert. Man sollte deshalb nicht so tun, als ginge uns dessen Rettung nichts an. Insofern finde ich es - das muss ich so sagen wirklich schäbig, wie seitens der CDU-Fraktion hier agiert wird; Herrn Lehmann nehme ich explizit von meiner Kritik aus. Der heute vorliegende CDU-Änderungsantrag könnte populistischer nicht sein. Ohne jemanden konkret verdächtigen zu wollen: Man muss sich schon die Frage stellen, von wem wohl permanent Informationen an die Presse lanxiert werden und wie lange dies noch akzeptiert werden soll. Der finanzielle Zuschuss, den wir im Sinne des Rettungskonzeptes zur Verfügung stellen wollen, ist an klare Bedingungen gebunden. Das Geld kommt demnach nur dann zur Auszahlung, wenn sämtliche Bedingungen erfüllt sind und damit klar ist, dass die komplette Sanierung des HCL gelingt. Um zukünftig nicht wieder in die gleiche Situation zu geraten, sind strukturelle Änderungen geplant und auch zur Bedingung gemacht. Die Kontrolle, wie dann letztlich auch mit dem Geld des Steuerzahlers umgegangen wird, ist zukünftig gewährleistet. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Mit Beschluss dieses Antrags heute ist noch nicht klar, ob die Rettung und Sanierung des HCL gelingt. Klar ist zunächst nur, dass die Stadt ihren Anteil zur Sanierung erfüllt. Dafür möchte ich noch einmal ausdrücklich werben. Unterstützen Sie die Rettung und den strukturellen Neuanfang des HCL! Unterstützen Sie dies aber nicht nur mit dem von uns zur Abstimmung gestellten Alternativvorschlag der Verwaltung, für dessen Erstellung ich mich ausdrücklich bei Herrn Bürgermeister Rosenthal bedanken möchte! Unterstützen Sie dies auch mit Zustimmung zu Satz 1 des Änderungsantrags, zusätzlich zu dem Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro weitere 100.000 Euro als Darlehen auszureichen! In Summe sind dies dann genau die 300.000 Euro, die von der Stadt im Rettungskonzept fließen müssen. Diesen ersten Satz werden wir als antragstellende Stadträte hier zur Abstimmung stellen. Alle anderen Sätze unseres Antrags sind aus unserer Sicht im Verwaltungsstandpunkt aufgegangen und werden hiermit von uns zurückgezogen. Vielen Dank für die Unterstützung und dem HCL alles Gute! - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau. Stadtrat Tornau (CDU): Ich will für meine Fraktion noch einmal zu unserem Antrag Stellung nehmen und versuchen, das wieder auf eine sachliche Ebene herunterzubrechen. Deswegen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir dazu ein paar wenige Worte. Wir sprechen heute über einen Antrag von drei Fraktionen, der vorsieht, einer privaten GmbH 200.000 Euro aus dem städtischen Haushalt zukommen zu lassen. Wir reden also letztendlich über Geld, das dem Steuerzahler gehört. Betrachtet man die im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschlüsse der Gesellschaft HC Leipzig Bundesliga GmbH, kann man schon seit längerer Zeit nicht mehr von einem gesunden Unternehmen sprechen. Der Jahresabschluss vom 30.06.2015 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von gut 745.000 Euro aus. Das ist also nicht neu. Auch im Jahresabschluss vom 30.06.2012 gab es diese Position schon in Höhe von über 613.000 Euro. Mir fehlt, offen gesagt, der Glaube daran, dass mit einer Zuwendung des Steuerzahlers in Höhe von 200.000 Euro nun auf einmal alles gut wird. Vielmehr habe ich den Eindruck, wir werfen hier Geld in ein Fass ohne Boden. Einen Neuanfang kann ich zumindest nicht wirklich erkennen, jedenfalls keinen personellen, der aus unserer Sicht Grundvoraussetzung für eine erfolgversprechende Unternehmenssanierung wäre, zumal die wirtschaftliche Schieflage nicht erst seit ein paar Wochen besteht. S e i t e | 25 Ich bin auch ein wenig darüber verärgert, dass die Diskussion über den Zuschuss an die HCL GmbH hier im Rat unter der Überschrift „Wir tun etwas für den Sport, wir tun etwas für den Frauenhandball“ geführt wird. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, ich finde, das ist unredlich insbesondere gegenüber den zahlreichen Sportvereinen, die solide wirtschaften, Sportanlagen pflegen und Jugendarbeit betreiben, Vereine, die vielleicht einen neuen Rasentraktor kaufen, Toiletten oder Umkleidekabinen sanieren oder neue Sportgeräte anschaffen möchten. Haushaltsmittel der Stadt sind genau für diesen Zweck da, nicht für Förderung des Profisports. Profisport lebt von Sponsoring und nicht von Steuergeldern. Wir haben schließlich auch nicht versucht, den VfB Leipzig oder den FC Sachsen mit Haushaltsgeldern zu retten. Lothar Späth hat einmal einen Fehler der Politik wie folgt beschrieben: Wenn die Leiche groß genug ist und damit das Beerdigungsgeschrei die entsprechende Größenordnung annimmt, dann traut sich kein Politiker mehr, die Grablegung anzuordnen. Dann wird die Leiche mit Subventionen vorm Friedhof hin- und hergetragen. Lassen Sie uns diesen Fehler bitte nicht machen, sondern wirklich etwas für den Sport tun! Bitte stimmen Sie deswegen unserem Änderungsantrag zu! - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne! Liebes Team des HCL! Herr Schmidt hat, glaube ich, relativ detailliert ausgeführt, warum der HCL die Chance auf einen einmaligen Zuschuss verdient hat und welche Bedeutung der HCL in der Vergangenheit hatte. Diesen Worten kann ich mich und kann sich die SPD-Fraktion anschließen. Nichtsdestotrotz - da gebe ich Herrn Tornau recht - wurden dort schon seit längerer Zeit Fehler gemacht. Zu diesen Fehlern muss der HCL stehen. Zu diesen Fehlern muss auch der Geschäftsführer stehen. Dennoch werden wir Antragsteller dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Wir danken auch noch einmal ausdrücklich für diesen Verwaltungsstandpunkt, der deutlich macht und ein Stück weit schärfer als der Ursprungsantrag formuliert, an welche Bedingungen dieser einmalige Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro gebunden ist. Wir befinden uns hier im Beihilferecht. Das heißt: Mehr als 200.000 Euro über einen gewissen Zeitraum zu gewähren, geht ohnehin nicht. Auch muss der Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 S e i t e | 26 HCL nachweisen, dass keine weiteren öffentlichen Mittel in die GmbH geflossen sind. Gemäß dem Verwaltungsstandpunkt ist dieser Zuschuss rechtssicher. Euro beisteuern. Merkwürdigerweise stehen sowohl im Antrag der Fraktionen Rot-Rot-Grün als auch im Verwaltungsstandpunkt aber nur 200.000 Euro; aber gut. Aus meiner Sicht - da bin ich anderer Meinung als Sie, Herr Tornau - wird auch deutlich, dass durchaus die Chance auf Nachhaltigkeit besteht, dass es eben kein Fass ohne Boden ist. Es gibt ein Konzept. Wenn das umgesetzt wird, besteht die Chance auf eine nachhaltige Rettung. Der HCL muss hierzu, und zwar bevor die Stadt Leipzig auch nur einen Euro zuschießt, 1 Million Euro nachweisen, die er durch zusätzliche Investoren, Sponsoren, Darlehensverzichte, verbriefte Einnahmen in welcher Form auch immer erbringen muss. Nur wenn der HCL tatsächlich diese 1 Million Euro gegenüber der Stadt nachweist und damit das Sanierungskonzept umsetzt, dann - so unsere Meinung - können wir als Stadt diesen einmaligen Zuschuss ausreichen. Wir werden dem Verwaltungsstandpunkt und dem Antrag und somit diesem Rettungsplan nicht zustimmen, und zwar aus folgender Sichtweise: Eine Insolvenz ist dazu da, ein in Schieflage geratenes Unternehmen zu entschulden, den ResetKnopf zu drücken und auf Anfang zu stellen, sodass es unbelastet neu starten kann. Es wurde hier viel von nachhaltiger Rettung des HCL gesprochen. Eine Insolvenz ist eine nachhaltige Rettung des HCL. Man kann auch in der 3. Liga wieder neu beginnen. Wie gesagt: Wir befinden uns hier noch nicht am Ende. Der HCL muss diese Summe noch nachweisen. Ich weiß nicht, ob schon alles nachgewiesen ist. Aber ich habe Vertrauen sowohl in die Kanzlei, die diesen Rettungsplan mit erstellt hat, als auch in die Stadtverwaltung, die ihn überprüft hat. Ich vertraue auch darauf, dass in Zukunft, wie im Verwaltungsstandpunkt ebenfalls festgehalten, ein Gremium aufgebaut wird, das dafür Sorge trägt, dass Kontrolle stattfindet, sodass es eben nicht ein Fass ohne Boden wird, sondern nachhaltig ist. Deswegen hoffe ich auf Zustimmung hier im Stadtrat. Bezogen auf das Spieljahr 2018/2019 wird es auch ohne diesen Zuschuss zum selben Ergebnis kommen. Ich will das begründen: Wenn wir jetzt dem HCL 300.000 Euro oder 200.000 Euro geben, spielt er zwar in der nächsten Saison noch in der Ersten Liga, aber alle Experten sagen: Der Verein wird absteigen, weil er ausgeblutet ist. Die guten Spieler, die Leistungsträger, sind weg. Man muss sowieso einen Neuaufbau starten. - Das heißt: In der Spielzeit 2018/2019, nach dem Abstieg, würde der HCL in der Zweiten Liga spielen. Schicken wir ihn jetzt über die Insolvenz in die 3. Liga, hätte er die Möglichkeit, über einen guten sportlichen Neuaufbau in der Spielzeit 2018/2019 in die 2. Liga aufzusteigen. Das wäre nach unserer Meinung der fairere sportliche Weg, statt mit Steuergeldern einen durch Missmanagement in Schieflage geratenen Profiverein zu retten. Dem Vorschlag, zusätzlich ein Darlehen auszureichen, können wir als SPD-Fraktion mehrheitlich nicht zustimmen. Wir fordern ja gerade einen Darlehensabbau. Jetzt wieder ein Darlehen aufzunehmen, halten wir für den verkehrten Weg. - Vielen Dank. Zu den Änderungsanträgen. Mit dem Änderungsantrag der Stadträte soll ein insolventer Verein durch ein Darlehen gerettet werden. Das wäre gerade so, als würde man einem Ertrinkenden einen Hinkelstein als Rettungsring zuwerfen; nichts anderes. Einem insolventen Unternehmen ein Darlehen anzubieten, ist unredlich. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Wir werden auch dem Änderungsantrag der CDU nicht zustimmen. Liebe CDU, auch euch muss ich ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Man kann eine falsche Entscheidung - und das wäre die Rettung über diese 300.000 Euro - nicht mit einer anderen falschen Entscheidung heilen. Das hat mich das Leben hart gelehrt. Falsche Entscheidungen sind nicht mit neuen falschen Entscheidungen zu heilen. Hier bin ich ganz beim Oberbürgermeister. Wir sollten uns im Rahmen des Etats bewegen und nicht zusätzliche Gelder freistellen. Als Deckungsquelle haben Sie auch nur den Haushaltsposten „ohne Deckung“ angegeben, also wieder eine Luftnummer. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich gehöre zu den wenigen Stadträten - ich glaube, es sind acht -, die Gutachten und Rettungsplan gelesen haben. In diesem Zusammenhang will ich Folgendes in die Diskussion einbringen: Der HCL ist insolvent. Ich meine mit „insolvent“ nicht die umgangssprachliche Bezeichnung, sondern die harte juristische Bezeichnung. Der HCL ist zahlungsunfähig, und er ist überschuldet. Es könnte sogar sein, dass hier ein Fall von Konkursverschleppung vorliegt. Zur Beseitigung der Insolvenzgründe werden 1,3 Millionen Euro gebraucht. Davon soll die Stadt laut Rettungsplan 300.000 Wie gesagt: Wir finden, dass der Weg in die Insolvenz und damit in die 3. Liga ein klarer Schnitt ist - neues Management, neue Spieler, neue sportliche Strategie - und zur einzig denkbaren Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Rettung des HCL führen wird. Ich möchte die verehrten Kollegen von LINKEN, SPD und Grünen an ihre Verantwortung erinnern. Es geht bei dem Geld, das wir hier bewilligen sollen, um Steuergelder. Meine Fraktion ist der Meinung: Steuergelder sollten nicht zur Rettung von Profivereinen eingesetzt werden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Verehrte Gäste! Die hier vorgestellten Anträge und Änderungsanträge befassen sich mit der Zukunft des Frauenhandballs in Leipzig. Der HCL spielt in der Handballbundesliga und ist ein sportliches Aushängeschild der Stadt Leipzig. Wahr ist aber auch, dass nicht der Verein selbst in Schieflage geraten ist. Vielmehr soll eine für den Spielbetrieb gegründete GmbH unterstützt werden, also ein privatrechtliches Unternehmen mit beschränkter Haftung. Deshalb möchte meine Fraktion zunächst betonen: Eine Entscheidung für den HCL ist keine Entscheidung gegen andere Sportvereine. Gleichzeitig ist eine Entscheidung gegen eine finanzielle Unterstützung keine Entscheidung gegen den Frauenhandball. Es gibt sowohl Argumente für als auch Argumente gegen eine finanzielle Unterstützung. Der HCL ist mit seiner Sporthistorie ein Aushängeschild der Stadt Leipzig. Mit einer Abwicklung der GmbH würde die Lizenz für die Bundesliga erlöschen. Der Frauenhandball wäre für viele Jahre in Leipzig nicht mehr existent. Allerdings sieht die Sportförderrichtlinie eine finanzielle Unterstützung des Profisports nicht vor. Ein privatrechtliches Unternehmen wie die HCL GmbH hätte bereits frühzeitig auf die Umstände reagieren müssen. Auch bei der geplanten Konsolidierung darf es kein Weiter-so geben. Gibt es wirklich eine positive Fortführungsprognose? Aus gegebenem Anlass möchte meine Fraktion auch feststellen, dass trotz der finanziellen Umstände der HCL GmbH und der Wichtigkeit der Anträge die AfD-Stadtratsfraktion wieder einmal bei der Entscheidungsfindung seitens der anderen Fraktionen außen vor gelassen wurde. Es stellt sich die Frage, ob die Problemlösung oberste Priorität hatte. Meine Fraktion wird keinen der Anträge unterstützen und sich enthalten. Den CDU-Antrag lehnen wir ab. Wir erkennen darin keinen Zusammenhang zum ursprünglichen Antrag. Sollten weitere Gelder für wichtige Projekte gemäß Sportförderrichtlinie benötigt werden, so bedarf es unserer Meinung nach eines eigenständigen Antrags. Vielen Dank. S e i t e | 27 Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister, Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am Livestream! Liebe HCL-Mannschaft! Zunächst möchte ich mich für den umfangreichen und gut recherchierten Verwaltungsstandpunkt bedanken, auch wenn er spät kam. Wir tragen diesen mit. Er würdigt die Verdienste der ersten Frauenbundesligamannschaft seit 27 Jahren, die mehrfach Deutscher Meister, mehrfach, zuletzt in 2016, Deutscher Pokalsieger, mehrfach Europacup-Gewinner und Champions-League-Teilnehmer, mehrfach „Mannschaft des Jahres“ in Leipzig und Sachsen war und als einzige Mannschaft im Goldenen Buch unserer Stadt verewigt ist. Der Verein ist für seine ausgezeichnete Nachwuchsarbeit bekannt und hat über Jahre hinweg regelmäßig Nationalspielerinnen hervorgebracht. Auch deshalb ist Leipzig seit vielen Jahren Bundesstützpunkt im Frauenhandball. Und auch das hängt an unserer heutigen Entscheidung: Das Sportgymnasium und die Sportoberschule bilden das Zentrum für die Nachwuchsarbeit und bieten den Talenten gute Bedingungen. Deshalb kommen sie nach Leipzig. Eine Insolvenz der Spielbetriebsgesellschaft hätte für diese Einrichtungen gravierende Folgen. Wir als Fraktion DIE LINKE möchten das ebenso wie die anderen beiden antragstellenden Fraktionen mit allen Kräften verhindern. In der heutigen LVZ war zu lesen, dass es für Leipziger Frauenmannschaften nicht leicht ist, die obersten Spielklassen zu halten. Diese Mannschaft hat das über Jahrzehnte geschafft. In Leipzig wird ja viel über Traditionsmannschaften gesprochen. Der HCL ist eine sehr gute Frauentraditionsmannschaft. Natürlich verkennen wir nicht, dass vom Verein HCL e. V. die Kontrolle seiner Tochter unzureichend wahrgenommen wurde, und erst recht nicht, dass die Geschäftsführung der HCL GmbH Fehler im Management und bei der Kontrolle interner Prozesse gemacht hat. Daher ist unsere Zustimmung zur Unterstützung mit Bedingungen verbunden, die im Verwaltungsstandpunkt konkret formuliert wurden. Ein „Weiter-so wie bisher“ geht auf keinen Fall. Ich lege jetzt mal mein Manuskript weg und formuliere frank und frei: Viele Redner haben das Wort „Profisport“ verwendet. Das zeigt, dass sie gar nicht wissen, dass viele der Handballerinnen keine Vollprofis sind und was damit verbunden ist. Unter den Handballerinnen sind eine Referenda- Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 rin, eine Masterstudentin, Studenten, Gymnasiasten und Oberschüler. Wenn, dann müsste man sie als Halb- oder Viertelprofi bezeichnen. Die Gehälter bzw. die Aufwandsentschädigungen, die sie bekommen, entsprechen bei weitem nicht dem, was ein Profisportler verdient. Das, was Sie sagten, Frau Witte, klingt so einfach: Die könnten doch in die 3. Liga absteigen. - Es gibt in Deutschland kein Beispiel dafür, dass eine Mannschaft, die in die 3. Liga abgestiegen ist, wieder den Aufstieg in die 2. oder in die 1. Liga geschafft hat. Wenn man sich mit der Handballtradition beschäftigt, weiß man das. Jetzt zum Änderungsantrag der CDU. Sie haben das mit vielen schönen Worten umschrieben. Ich sage dazu kurz: Er ist zynisch. Wenn Sie den Frauenhandball aus Leipzigs Sportkalender streichen wollen, dann sagen Sie doch einfach Nein. Das müssen wir akzeptieren. Aber das jahrzehntelange sportliche Aushängeschild der Stadt - der HCL war ja nicht ein, sondern er war das sportliche Aushängeschild unserer Stadt - gegen andere Vereine auszuspielen, das halte ich für bösartig und zynisch. Ich habe eine optimistische Lebenshaltung. Deshalb hoffe ich, dass es uns gelingt, die Frauenbundesligamannschaft heute zu retten. Ja, wir gewähren einen hohen Zuschuss. Aber ich vertraue darauf, dass das das Sanierungsprogramm umgesetzt wird. Nur dann wird es diesen städtischen Zuschuss geben. Zu dem in unserem Änderungsantrag vorgeschlagenen Darlehen will ich nur so viel sagen: Wir wissen, dass ein Förderer bereit ist, im vierten Quartal eine große Summe zu geben. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dem HCL bis zum vierten Quartal ein Darlehen zu gewähren. Es war nicht so, dass wir den Verein jetzt erneut mit einem Darlehen belasten wollten. Herr Oberbürgermeister, Sie wissen, wie schwer der Beginn war. Sie haben ihn damals gerettet. Ich hoffe, Sie tragen auch heute Ihren Teil dazu bei, ihn wieder zu retten. Abschließend noch Folgendes: Die Bedingungen, die die Stadt für diesen Zuschuss stellt, sind gerecht, notwendig und hart. Deshalb unterstützen wir als Fraktion sowohl den Antrag als auch den Änderungsantrag der Stadträte. Zu guter Letzt noch ein kurzer Werbeblock. Am kommenden Sonnabend um 18.00 Uhr wird das letzte Heimspiel gegen Frisch Auf Göppingen angepfiffen. Kommen Sie, selbst wenn sie sonst kein sportbegeisterter Mensch sind! Bringen Sie auch Ihre Freunde mit! Erzählen Sie ihnen von der Bedeutung dieser Mannschaft für den Frauenhandball und wie nötig es ist, sie zu retten! S e i t e | 28 Die WM im Dezember 2017 wird vielleicht ohne die HCL Bundesliga GmbH stattfinden, aber mit ihr verleiht sie der Bedeutung des Sports in der Sportstadt Leipzig stärker Ausdruck. Wir brauchen den Verein und die Förderer der GmbH auch, damit die WM im Dezember 2017 ein großer Erfolg wird, und das wünschen wir uns doch alle. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! In den Redebeiträgen wurde bisher der Blick auf die Vergangenheit gerichtet, auf das, was früher toll war und was für ein Aushängeschild der Verein immer war. Ich will das auch gar nicht in Abrede stellen; das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. Aber - - Ja, Frau Hollick, es folgen jetzt relativ viele Aber, und ich bitte Sie, nicht ständig dazwischenzureden; das gehört sich nämlich nicht. Frau Hollick, Sie haben zu Recht davon gesprochen - ich gebe Ihnen zuweilen auch mal recht -, dass eine Insolvenz gravierende Folgen hätte. Das bestreitet auch keiner von uns. Aber wenn dies gravierende Folgen hätte, wo sind denn dann die Konsequenzen beim HCL, in der personellen Führung? Da gibt es keine. Deswegen: Ich sehe nicht ein, dass wir diesen Pleiteverein jetzt mit Steuergeld unterstützen müssen - das muss ich auch einmal so deutlich sagen -, wenn kein Verantwortlicher beim HCL darüber nachgedacht hat, persönlich die Konsequenzen zu ziehen, meine Damen und Herren. Frau Hollick, Sie sagten, unser Antrag sei zynisch. Ich belehre Sie nur sehr ungern. Aber Zynismus ist eine Erfindung der alten Griechen. Wer sind wir, die alten Griechen infrage zu stellen? Die Kyniker, ein griechisches Volk, zeichneten sich in erster Linie durch Bedürfnislosigkeit aus. Dass das sage ich als jemand, der weniger asketisch ist, ganz deutlich - Bedürfnislosigkeit die CDU in gewisser Weise auszeichnet, das haben wir, glaube ich, in den letzten zwölf Jahren im Bund und in den letzten 25 Jahren im Freistaat bewiesen, wobei Bedürfnislosigkeit im positiven Sinne zu verstehen ist. Nun zu Ihnen, Herr Schmidt. Sie haben uns Schäbigkeit und Populismus vorgeworfen. Nachdem ich das Sanierungskonzept gelesen habe, stellt sich mir die Frage, ob nicht eher Sie und die antragstellenden Parteien und Fraktionen schäbig agieren. Wer die in Ihrem Antrag formulierten Bedingungen liest, weiß, dass der HCL diese Bedingungen wahrscheinlich nicht erfüllen kann. Sie streuen den Menschen Sand in die Augen, weil Sie ihnen suggerieren, dass er sie wird erfüllen können. Da stelle ich mir schon die Frage, wer von uns hier schäbig und populistisch agiert. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Bevor ich mich noch mehr aufrege an dieser Stelle, noch ein Letztes: Wenn ich in diesem Konzept lese, dass eine UG - ich bin kein Wirtschaftswissenschaftler; davon bin ich weit entfernt 600.000 Euro zur Verfügung stellen will, dann stelle ich mir die Frage, warum diese UG aus ihren 600.000 Euro Kapital nicht 25.000 Euro für eine GmbH zur Verfügung stellt. Damit wären doch alle Beteiligten stärker abgesichert. Wir sollen also darauf vertrauen, dass eine Gesellschaftsform, die man - bitte korrigieren Sie mich mit einem Startkapital von 1 Euro gründen kann, 600.000 Euro Kapital zur Verfügung stellen wird. Und da werfen Sie uns vor, wir würden zynisch und populistisch agieren. Also, Herr Schmidt, ich bitte Sie, noch einmal über Ihre Äußerungen nachzudenken. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Mir liegen noch Wortmeldungen von Herrn Deissler, Herrn Haas, Herrn Böhm und Frau Hollick vor. Danach würde ich die Rednerliste schließen wollen. - Herr Deissler. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich will es nicht so aufgeregt machen, sondern auf das Thema Regeln zu sprechen kommen. Herr Oberbürgermeister, innerhalb von wenigen Tagen wird heute zum zweiten Mal über aus meiner Sicht nichtöffentliche Sitzungen bzw. Unterlagen zu diesen Sitzungen gesprochen, und nichts passiert. Sie wissen, dass ich das seit Beginn meiner Arbeit hier im Stadtrat aufs Schärfste verurteile, egal welche Fraktion es betrifft, egal welche Person es betrifft und egal welches Thema es betrifft. Das passiert regelmäßig, aber nichts passiert. - Das dazu. Wir haben uns mit Recht mit den Erfolgen des HC Leipzig in den vielen, vielen Jahren geschmückt. Bei anderen Themen hat man immer gesagt: Wir sind das, und wir sind das. Aber in diesem Fall wurde gesagt: Wir sind HCL, zumindest in der Zeit, bevor es den Männerhandball und den Champions-League-Fußball gab. Mein Wunsch ist ganz klar, den HCL zu erhalten und zu retten. Allerdings erwarte ich, dass der Verein bzw. die verantwortlichen Personen, insbesondere der verantwortliche Geschäftsführer, wirklich transparent aufzeigen, warum der Verein innerhalb von drei Jahren zum zweiten Mal in diese Schieflage geraten konnte. Was in der schmalen Unterlage zur Einsicht gewährt wurde, ist meines Erachtens ein Witz. Eine Entwicklungskurve ist die einzige Aussage über die finanzielle Vergangenheit des Vereins, alles andere nur Wortschwall und ein paar Planzahlen für die Zukunft, nur Hoffnung, nur Wunschdenken. Ich vermisse jegliche Aussage zu einem Ver- S e i t e | 29 ständnis des vorsichtigen kaufmännischen Handelns. Jedem bekannte Regeln wurden in Gänze komplett missachtet, und das schon seit Jahren. Auch ein C-Klasse-Verein hat die Regeln zu beachten und kann nur das ausgeben, was er einnimmt. - Das zum Ersten. Zum Zweiten fehlt darin eine Aussage zum Steuerberater oder Steuerprüfer. Seit Jahren hätten von diesen Leuten deutliche Hinweise kommen müssen. Was haben diese Leute überhaupt testiert? Wieso fällt den Verantwortlichen erst jetzt ein, weitere Gremien einzubinden und die Geschäftsstelle neu zu ordnen? Warum denken sie erst jetzt an ein Controlling? Warum ist dies nicht spätestens vor drei Jahren eingeführt worden? Warum kommt der seit Jahren verantwortliche Geschäftsführer/Manager nicht spätestens jetzt auf die Idee, dass er diesen Aufgaben möglicherweise nicht oder nicht mehr gewachsen ist? Ein sofortiger Rücktritt wäre jetzt sicherlich problematisch. Es würde ein Vakuum entstehen, und das würde dem Verein sicherlich nicht guttun. In der Unterlage heißt es: Sämtliche Altlasten konnten geklärt werden. - Ich weiß es nicht. - Und: Geschäftsführer und Vizepräsident sind in ständigem Kontakt. - Was sollen solche Aussagen? Ich hätte mir gern ein Bild gemacht, wie man dort gearbeitet hat, wie die Jahresabschlüsse ausgesehen haben, wie die Gehälter sind. Mir geht es nicht darum, zu erfahren, was sie genau verdienen, sondern um eine Einschätzung, ob die Leute dort für einen Hungerlohn spielen und die Verantwortlichen - ich betone: nicht die Spielerinnen nach jedem Bundesligasieg in Champagner baden konnten. Was man jetzt zu Papier gebracht hat, stand garantiert eins zu eins auch in den Papieren von Lok bzw. VfB oder Chemie bzw. Sachsen Leipzig vor wenigen Jahren. Warum passiert immer erst dann etwas, wenn die Kiste an die Wand gefahren ist? Man war gewöhnt in diesem Verein, mit Millionen zu jonglieren, und bittet dann die Oma und das Kind um 5 Euro aus dem Sparstrumpf. Die vorzeigbaren Erfolge des HCL im sportlichen Bereich müssen dringend auf den kaufmännischen Bereich ausgedehnt werden. Einen Satz will ich hier jetzt auch zitieren: „Der Sachverhalt ist kompliziert und nicht abschließend transparent.“ - Mehr muss man nicht dazu sagen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Stadträte! Liebe Gäste! Es ist jetzt schon sehr viel dazu gesagt worden. Meine Rede, die ich frei halte, hat die Überschrift „Wahrheit, Klarheit und Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Transparenz“. Viele der Einreicher haben den Verwaltungsstandpunkt zitiert - Danke dafür, dass er so ausführlich ist - und dessen Inhalt preisgegeben. Aber man hat auch einiges unter den Tisch gekehrt. Deshalb darf ich daraus zitieren: Im Ergebnis kann zusammenfassend festgehalten werden, dass es für die Stadtverwaltung nicht nachvollziehbar ist, wie sich eine derart hohe Verschuldung eines Handball-Frauen-Bundesligisten … ergeben kann. Ferner heißt es: Es ist aus verschiedenen Gründen nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, insolventen bzw. von der Insolvenz akut bedrohten Vereinen / Gesellschaften eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zukommen zu lassen. Weiter heißt es: Auch wenn in der Handball-Bundesliga der Frauen davon ausgegangen werden kann, dass keine relevanten Gewinne zu realisieren sind, muss eine kommunale Unterstützung besonders vor dem Gleichheitsgrundsatz sehr kritisch betrachtet werden. Meine Damen und Herren, liebe Frau Hollick, die Sie sich hier als Handball-Päpstin gerieren - das ist zynisch, ja; aber ich weiß, das halten Sie aus -: Wo war denn Ihr Herz, Ihr Aufschrei, als das Klubheim der SG LVB abgebrannt ist? Wo ist Ihr Herz für andere Vereine, die dringend Geld brauchen? Sind diese Vereine weniger wert als eine Profimannschaft im Frauenhandball? Das frage ich hier in die Runde. Die Antwort darauf werden Sie Ihren Wählern und Wählerinnen geben müssen. Meine Damen und Herren, ich gehe noch einen Schritt weiter und sage: Man legt das Stöckchen für den HCL so hoch, dass Sie im Prinzip jetzt schon wissen, dass er diese Bedingungen gar nicht erfüllen kann. Sie tun aber so, als wäre das alles normal. Nein, das ist eine Mogelpackung, die Sie hier verkaufen wollen, meine Damen und Herren. Sie animieren damit Investoren, Geld zu geben, was nachher genauso verbrannt sein wird wie unser Steuergeld. Das, was hier aus nichtöffentlichen Sitzungen zitiert wurde, Herr Deissler, stand in der Zeitung. Natürlich ist das zu hinterfragen. - Sponsoring ist gut, ja. Ein Sponsor stellt eine große Summe in Aussicht, wie in der Zeitung zu lesen war. - Ich habe das nicht geschrieben, ich habe es nicht gedruckt, und ich habe es auch nicht weitergesagt, Herr Kollege. - Aber es sei hier auch die Frage erlaubt: Wenn dieser Sponsor bei einem anderen Verein seine Sponsorenleistung aus dem Jahr S e i t e | 30 2016 bis jetzt - wir sind im Jahr 2017 - noch nicht erfüllt hat, wie nachhaltig ist diese Zusage? Ehrlich wäre es, zu sagen: Wir wollen mit dem Geld, das da ist, den Breitensport fördern und nicht noch einmal einem insolventen Verein finanziell unter die Arme greifen, der jahrelang Misswirtschaft betrieben hat. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag! - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadträte! Sehr geehrte Vertreter vom HCL! Auch ich wünsche dem HCL alles Gute und dass er es schafft. Und genau deswegen werde ich dagegen stimmen. Es wird kein Geld geben. Dass Sportvereine in Leipzig pleitegehen, hat in Leipzig mehr Tradition als manch ein rot-weißer Fußballverein aktuell. Sowohl der VfB Leipzig als auch der FC Sachsen haben immer wieder Millionen bekommen, haben immer wieder Misswirtschaft betrieben und sind am Ende krachen gegangen. Aus dem VfB ist später der 1. FC Lok geworden. Er konnte gesunden. Er hat in der 3. Kreisklasse angefangen und steht jetzt wirtschaftlich gut da. Aus dem FC Sachsen ist die BSG Chemie geworden. Auch sie hat unten angefangen. Jetzt steht sie meines Wissens sehr gut da und kann demnächst in die Regionalliga aufsteigen. Genau das ist der Grund, liebe Vertreter des HCL, weswegen es kein Geld gibt. Auch ich wünsche Ihnen, dass Sie von unten wieder anfangen, um gesunden zu können, und dass sie lernen, ordentlich zu wirtschaften. Man sollte nicht vergessen, zu erwähnen, dass wir auch noch andere Spitzenvereine hier in Leipzig haben, welche nicht beim Stadtrat wegen Geld anfragen. An dieser Stelle seien die IceFighters Leipzig erwähnt, dessen Fans es geschafft haben, 100.000 Euro für den Weiterbetrieb des Eiszelts zu sammeln, damit ihr Sport hier auch weiterhin stattfinden kann, weil die Stadt Leipzig und wir Stadträte bisher nicht dafür gesorgt haben, dass in Leipzig eine ordentliche Eissporthalle gebaut wird. Nach meiner persönlichen Meinung sind solche Projekte deutlich wichtiger, als einer Totgeburt, die der HCL momentan ist, weiterhin Geld hinterherzuschmeißen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Es fällt mir nicht leicht, nach den letzten Worten hier zu reden. Aber glauben Sie mir eines: Die Stadträtinnen und Stadträte werden entscheiden und nicht die NPD. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Herr Haas, wir sind ja nicht besonders gute Freunde, das muss ja auch nicht sein. Sie sprachen hier von Wahrheit, Klarheit und Transparenz. Wie geht das zusammen, dass Sie einerseits bei einem Meeting sagen: Wir werden alles dafür tun, den Verein zu retten; wir lassen uns da etwas einfallen, und andererseits hier heute so tun, als wüssten Sie davon überhaupt nichts mehr. Da werde ich schon etwas hellhörig. Dass Sie das so gesagt haben, werden die Kollegen, die dort auch anwesend waren, sicherlich bestätigen können. Ich staune auch über Sie, Herr Weickert. Wenn Sie das Konzept aufmerksam gelesen hätten Frau Witte hat recht: das haben nur sehr wenige gelesen -, hätten Sie festgestellt, dass diese Beteiligungsgesellschaft nicht etwa 1 Euro, sondern 49.000 Euro gibt und vom Verein 51.000 Euro dazukommen. Das Eigenkapital wurde von privaten Investoren aufgestockt. Wenn private Investoren an den Verein glauben und wenn sie, obwohl sie wissen, dass sie dafür keine Spendenquittung erhalten, zusagen, das zu machen, dann haben wir, denke ich, auch als Stadt eine Verantwortung. Der Erfolg hat viele Freunde. Bei Misserfolgen aber wollen sich viele am liebsten verstecken. Wir sollten uns hier nicht verstecken. Es ist nicht plakativ, wenn ich sage. Der Frauensport hat es überall schwerer, sei es beim Tennis, beim Judo, überall. Natürlich - das gebe ich zu - ist Männerhandball noch härter, noch schneller. Natürlich ist Champions League noch besser als Bundesliga. Aber sollten wir uns nicht alle Mühe geben, auch für Gleichberechtigung im Sport zu sorgen? Alle müssen dieselben Chancen haben. Dazu gehört auch der Frauensport. Es wurde viel von Traditionen geredet, gerade auch vom Teil links von mir. Zur Tradition gehört eben auch der Frauenhandball in Leipzig. Oberbürgermeister Jung: Es folgen Herr Zenker, Frau Wohlfahrt und Herr Haas. Stadtrat Zenker (SPD): Nur ganz kurz. Es wurde den drei antragstellenden Fraktionen mehrfach vorgeworfen, wir seien zynisch, weil die Forderungen gar nicht zu erfüllen sind. Ich hätte mir gewünscht, dass man, bevor man eine solche Behauptung aufstellt, sich einmal das Konzept, das eine Wirtschaftsprüfungskanzlei in Zusammenarbeit mit Verein und Geschäftsführung erstellt hat, näher angeschaut hätte. Natürlich bin auch ich der Meinung: Wir sollten erst dann Geld von unserer Seite geben, wenn alle Forderungen tatsächlich erfüllt sind; denn in der Tat reden wir hier über Steuergeld. Aber mit diesem Beschluss senden wir auch ein Signal aus. Wenn die übrigen Gelder tatsächlich fließen - das wurde ja von meh- S e i t e | 31 reren Seiten bestätigt - und auch Gläubigerverzichte unterschrieben sind, dann sollten die 1 Million Euro auch nachweisbar sein. Deshalb finde ich es unfair, uns hier Zynismus vorzuwerfen. Wenn man eine andere Auffassung vertritt, dann sollte man so ehrlich sein und klipp und klar Nein sagen und in Sachen Förderung separat einen Antrag ins Verfahren bringen, ihn also nicht mit dem hier vorliegenden verbinden. Das wäre der sauberere Weg. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Das Grundproblem, das wir haben, ist, dass wir einen Frauenverein haben, der in einer wirtschaftlichen Misslage ist. Darüber sollten wir reden und über nichts anderes. Das tun wir aber nicht. Was mich ärgert - das muss ich hier ganz deutlich sagen, auch wenn das nicht zwingend zum Thema gehört -, ist der Umgang miteinander. Wir haben den guten Herrn Weickert, der die Kyniker als griechisches Volk betitelt. Ich bitte Sie, künftig alle Ihre Redebeiträge mit abgeschriebenen Zitaten zu versehen; denn die Zyniker waren bei weitem kein Volk, sondern eine philosophische Denkschule. - Das zum Ersten. Zum Zweiten. Sie, Herr Weickert, sagen Frau Hollick, sie möge Sie bitte ausreden lassen, weil ein Dazwischenquatschen nicht anständig sei. - Dazu fällt mir als Erstes ein: Reden Sie einmal in Ihrer Fraktion darüber! Erste Adresse: Herr Haas. Ein Drittes. Herr Tornau hat gesagt: Steuergelder für einen Pleiteverein sollte man sich gut überlegen. - Ja, das haben wir. Das hätten Sie vielleicht einmal in Ihrer Fraktion besprechen sollen, weil ja angeblich - Zitat Herr Weickert und Herr Haas die Hürden für eine tatsächliche Umsetzung zu hoch sind. Also: Könnten Sie sich vielleicht einmal innerfraktionell darauf verständigen, was Sie eigentlich wollen? Entweder - - Herr Haas, halten Sie die Klappe! Sonst raste ich richtig aus. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth, ich rufe Sie zur Ordnung. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Überlegen Sie sich, ob Sie wollen, dass wir verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgehen, oder ob Sie das nicht wollen. Danach entscheiden Sie bitte, wie Sie hier argumentieren. Alles andere ist doch völlig wahnsinnig. Im Endeffekt geht es darum: Ermöglichen wir es einer Spielbetriebs GmbH, die Frauensport auf Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 hohem Level in dieser Stadt betreibt, zu überleben oder nicht? Wie ich mich selbst zu allen Punkten entscheiden werde, weiß ich auch noch nicht. Aber wir sollten anfangen, über den Inhalt zu reden, statt uns mit irgendwelchen gegenseitigen Nickligkeiten die Zeit zu rauben. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, lassen Sie uns ein paar sachliche Worte aus Ihrem Munde hören. Stadtrat Haas (CDU): Sehr gerne. Herr Oberbürgermeister. - Ich gehe nur auf das Thema Wahrheit ein, das Frau Hollick eben noch einmal angesprochen hat. Ja, es gab eine Sitzung in der Arena, zu der Vertreter des HCL eingeladen hatten. Ich habe bisher nichts dazu in der Öffentlichkeit gesagt. Da Sie hier damit angefangen haben, Frau Hollick, kann ich davon jetzt auch berichten. Herr Schmidt war da, Sie waren da und viele andere. Ich kann mich sehr intensiv daran erinnern, dass aus den Führungsreihen des HCL der Manager gefragt wurde: Ist das Problem von heute auf morgen entstanden, oder besteht es schon länger? Die Antwort des Managers war: Nein, wir bauen Jahr für Jahr 100.000 Euro kontinuierlich auf. - Erinnern Sie sich, Frau Hollick? - Ja. - Wie soll das denn in Zukunft weitergehen, wenn genau an diesen Eckpunkten der Verein nicht erst seit gestern überschuldet ist? Mir tun die Mädels leid, die Woche für Woche ihr Bestes geben, die tollen Sport zeigen und ihr Geld nicht kriegen. Wenn Manager mit einem Jaguar durch die Landschaft fahren, ist das, glaube ich, das falsche Signal in Richtung Erhalt des HCL. Hier wäre es aus meiner Sicht wichtig gewesen, Transparenz zu üben, ehrlich einzugestehen, welche Fehler man gemacht hat, und dann einen sauberen Schnitt vorzunehmen. Meine Damen und Herren, die CDU sagt die ganze Zeit schon klipp und klar Nein. Das, was Sie uns hier vorwerfen, verstehe ich überhaupt nicht. Das war in der Presse zu lesen, und es wurde auch in jeder persönlichen Kommunikation zum Ausdruck gebracht, dass wir Nein sagen, und dabei bleibt es auch. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich gestatte mir, Ihnen vorzuschlagen, jetzt zur Abstimmung zu kommen. Zuvor will ich Ihnen aber noch etwas zur Verschwiegenheitspflicht sagen. Das wollte ich eigentlich erst unter TOP 15, Bericht des Oberbürgermeisters, tun. Aber Herr Deissler hatte das Thema jetzt schon angesprochen. - Ich bekam auch aus Ihren Reihen Post zu den Ereignissen der letzten Wochen. In der Tat gab es offensichtlich Indiskretionen aus dem Sportausschuss, S e i t e | 32 möglicherweise aus dem Finanzausschuss, auf jeden Fall aus dem Grundstücksverkehrsausschuss, um diese drei Beispiele einmal öffentlich zu nennen. Das ist nicht in Ordnung. Das widerspricht der Sächsischen Gemeindeordnung. Verschwiegenheit ist ein hohes Gut. Sie ist wesentlich für unsere Beratungen in den Ausschüssen. Deswegen appelliere ich noch einmal an alle Stadträtinnen und Stadträte, in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, die Sie hier ausüben, die Verschwiegenheitspflicht zu beachten. Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro geahndet werden, und zwar per Ratsbeschluss, wenn ein Nachweis für den Verstoß als erbracht gilt. Ich hoffe nicht, dass es dazu kommt. Ich bitte Sie, die Regeln zu beachten. Punkt. - Diesen Appell wollte ich unbedingt loswerden. Zur Abstimmung steht nunmehr der Antrag der Stadträte Hollick, Lehmann, Schmidt und Walther in der Neufassung, die im Prinzip im Verwaltungsstandpunkt aufgeht - so habe ich es verstanden bis auf den ersten Satz in der Neufassung 01, der da lautet: Der Stadtrat beschließt einen einmaligen Zuschuss an die HCL Bundesliga GmbH von 200.000 € und ein bis 31.12.2017 zurück zu zahlendes Darlehen in Höhe von 100.000 €. Ich warne noch einmal vor der Ausreichung eines Darlehens. Ich will es noch einmal deutlich sagen: Wir sind keine Bank. Wir dürfen das nicht. Wir dürfen kein bankähnliches Rechtsgeschäft eingehen und ohne Genehmigung der Landesdirektion ein Darlehen an Dritte ausreichen mit all den wirtschaftlichen Fragen wie Verzinsung etc., die damit zusammenhängen. Wir sind keine Bank Das müssen Sie einfach wissen. Insofern würde ich Sie bitten, diesen Satz getrennt vom Verwaltungsstandpunkt, den wir Ihnen zugereicht haben, abzustimmen und den Satz gewissermaßen als Änderungsantrag zu verstehen. Herr Schmidt noch einmal dazu. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Darauf muss ich hier deutlich sagen: Wir haben ein Zeichen aus der Verwaltung bekommen, dass das rechtlich geprüft wurde. Darum hatten wir gebeten. Das Ergebnis ist: Ein Darlehen von 100.000 Euro auszureichen, das geht. Oberbürgermeister Jung: Unterm Strich geht immer alles. Wo kein Kläger, da kein Richter. Nichtsdestotrotz: Wir sind keine Bank. Wenn wir Darlehen an Dritte ausreichen, bedarf das der Genehmigung, und damit ist es ein bankähnliches Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Rechtsgeschäft, das den Regeln des Bankengeschäfts unterliegt mit all den Folgen, die damit zusammenhängen, bis hin zur Genehmigungspflicht durch die Landesdirektion. Glauben Sie mir, wir haben nicht umsonst den Verwaltungsstandpunkt so geschrieben, wie er ist. Herr Maciejewski, bitte. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich habe das nicht richtig verstanden. Sie sagten, das geht nicht. Bedeutet das, dass es rechtlich nicht geht und Sie einem Beschluss widersprechen würden? Oberbürgermeister Jung: Ja. Nach jetzigen Erkenntnissen kann ich diesen Beschluss nicht durchgehen lassen, sondern muss dem widersprechen. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, meine Frage geht in dieselbe Richtung. Würden Sie dem Beschluss sofort heute oder zeitnah widersprechen, oder würden Sie die Darlehensgewährung dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorlegen und erst im Falle der Versagung dem Beschluss widersprechen? Oberbürgermeister Jung: Nein. Ich habe eine Widerspruchsfrist von einer Woche und werde das selbstverständlich noch einmal rechtlich intensiv nach allen Seiten prüfen. Aber nach meiner Erkenntnis heute - ich muss Ihnen ja sagen, wie ich das jetzt einschätze -, gehe ich davon aus, dass ich dem widersprechen muss. Daher mein Vorschlag: Wir stimmen zuerst über den genannten Satz und dann über den Verwaltungsstandpunkt ab. Einverstanden, Herr Schmidt? - Ja. Zunächst aber kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den ersten Satz der Neufassung des Änderungsantrags der Stadträte Hollick, Lehmann, Schmidt und Walther: 200.000 Euro Zuschuss plus 100.000 Euro Darlehen. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 22 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen. S e i t e | 33 Schließlich zur Abstimmung des Antrags in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 37 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. So votiert. Meine Damen und Herren oben auf der Tribüne, eine wirklich tragische Entwicklung in den letzten Monaten und Jahren. Alles Gute aus diesem Haus! Ich hoffe sehr, dass das Sanierungskonzept am Ende aufgeht. Wir legen jetzt eine Pause ein und treffen uns um 17.35 Uhr wieder hier. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen die Stadtratssitzung jetzt fort. 8. Einwohneranfragen Ich bitte die Einwohner um Entschuldigung für den verspäteten Aufruf. Wir haben den ersten Teil der Sitzung weit überzogen. 8.1 Verlegung der Autobahnauffahrt BAB 14 von Kleinpösna zur Hirschfelder Brücke (VI-EF-04136-NF-02) Einreicher: Johannes Langer, Doris Langer Herr und Frau Langer sind hier anwesend. Herzlich willkommen! - Kollegin Dubrau ist leider sehr kurzfristig erkrankt und kann deswegen hier nicht mündlich antworten, aber Kollege Albrecht kann die Antwort verlesen, die Kollegin Dubrau heute vorgetragen hätte. Ich bitte Kollegen Albrecht, dies in Vertretung zu tun. Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Grundsätzlich gilt, dass die Stadt Leipzig nicht Baulastträger für die Bundesautobahn im Stadtgebiet ist. Die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen auf dem Gebiet des Freistaates liegt beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, somit beim Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Freistaates Sachsen. Das betrifft auch die Entscheidungen zur Lage der Anschlussstellen. Die Stadt wird hier als Träger öffentlicher Belange gehört. Zur Vorgeschichte. Schon Anfang der 90er-Jahre gab es Überlegungen der damals selbstständigen Gemeinde Engelsdorf, einen Autobahnanschluss Hirschfelder Knoten zu planen. Der Ortschaftsrat Engelsdorf forderte dann im Jahr 2005 die Stadtverwaltung Leipzig auf, Aktivitäten zur Planung und zum Bau einer Autobahnauffahrt Hirschfelder Knoten durch das Land einzuleiten. Die Stadt trat Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 dann an das damalige Regierungspräsidium Leipzig als der zuständigen Zwischenbehörde heran, um die Möglichkeit einer Autobahnanschlussstelle Hirschfelder Knoten prüfen zu lassen. 2014 führte die Stadt wiederholt Gespräche mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr zum Ausbau der Bundesautobahn 14 und informierte den Ortschaftsrat Engelsdorf darüber, dass der Planungsauftrag durch das Landesamt vergeben wurde und für die Anschlussstelle Kleinpösna in diesem Zusammenhang Lage und Geometrie geprüft werden. Im Ergebnis der Prüfung durch das Landesamt ist festzustellen: Eine Verlegung der Anschlussstelle Kleinpösna an die Hirschfelder Straße würde an einem Netzknoten wenig leistungsfähiger Kreisstraßen liegen, die alle in bebaute Ortslagen mit ländlicher Struktur sowie in einige, nach 1990 entstandene Wohnsiedlungen führen. Außerdem zöge diese Anschlussstelle in Bezug auf Leipzig Verkehr von den leistungsfähigen Anschlussstellen Leipzig-Ost und Leipzig-Südost ab. Es wären deutliche Verkehrszunahmen auf der Verbindung Hirschfelder Straße, Brandiser Straße und Zweinaundorfer Straße zu verzeichnen, und es würden wesentliche Teile der Verkehrsbelastungen der Ortslagen Hirschfeld und Kleinpösna in das als deutlich geringer leistungsfähig zu beurteilende Straßennetz der Ortslagen Baalsdorf, Mölkau und Engelsdorf verlagert. Insbesondere die dort betroffenen Straßen weisen zum Großteil ebenfalls Wohnbebauung auf. Auch würde das Gesamtverkehrsaufkommen in dem betroffenen Gebiet leicht ansteigen. Aus stadtplanerischer und verkehrlicher Sicht ist die Anbindung des Kieswerkes Kleinpösna über die jetzige Anschlussstelle günstiger, da bei einer Umverlegung erheblicher Lkw-Verkehr durch die Ortschaften Kleinpösna, Hirschfeld und das Gewerbegebiet Baalsdorf geführt werden müsste. Diese Ergebnisse und Betrachtungen zusammenfassend wurde daher von der Stadt Leipzig eine Verlegung der Anschlussstelle Kleinpösna zur Hirschfelder Straße gegenüber dem Landesamt nicht empfohlen. Das Ergebnis wurde in den politischen Gremien vorgestellt und im Ortschaftsrat Engelsdorf mitgeteilt. Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig als Träger öffentlicher Belange hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Weiterführung des Kiessandtagebaus erhebliche Bedenken gegen die Zulassung der Weiterführung geäußert. Die Bedenken resultieren unter anderem aus der Belastung des Straßennetzes. Der Planfeststellungsbeschluss wurde noch nicht gefasst. Zur Frage 3. Die derzeitige Situation besteht bereits mehrere Jahre. Festzustellen ist, dass es auf S e i t e | 34 der Brandiser Straße erfreulicherweise keine Unfalllage gibt. Da Einschränkungen des fließenden Verkehrs nur aufgrund einer besonderen Gefahrenlage vorgenommen werden können, sind die Voraussetzungen dafür nach unserer Einschätzung nicht gegeben. Aufgrund der fehlenden Ermächtigung und in Anbetracht der verkehrlichen Auswirkungen durch eine Umleitung des Verkehrs wird daher von verkehrsregelnden Maßnahmen abgesehen. Es werden vom Verkehrs- und Tiefbauamt jedoch straßenbauliche Maßnahmen geprüft, die den derzeit erhöhten Instandhaltungsaufwand für die Randbereiche der Straße verringern sollen. Zur Frage 3.1. Die Auswirkungen eines Lkw-Verbots wurden geprüft. Dieses müsste für beide Richtungen ausgesprochen werden. Dann käme es zu einer Entlastung von täglich circa 400 Lkw in der Brandiser Straße. Diese Lkw würden bereits ab Mölkau eine andere Route - Engelsdorfer Straße, Althener Straße, Hirschfelder Straße wählen und damit den Ortskern Mölkau, welcher schon belastet ist, passieren. Fahrzeuge von und zur Autobahnanschlussstelle Kleinpösna würden zusätzlich die Ortslage Hirschfeld belasten. Auch die Anbindung des Gewerbegebiets Baalsdorf würde problematisch. Lkw müssten ebenfalls den Umweg über die Hirschfelder Straße bzw. Hirschfeld nehmen. Da möglicher Schleichverkehr über den Baalsdorfer Anger ebenfalls unterbunden werden muss, wären die Bewohner Baalsdorfs vom Lkw-Verkehr abgeschnitten bzw. müssten für jede Lkw-Fahrt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Variante „Lkw-Verbot mit dem Zusatz ‚Anlieger frei‘“ hat sich nach unseren Erfahrungen als wirkungslos erwiesen, da sie nicht durchsetzbar ist; sie würde den Begegnungsfall im Übrigen auch nicht ausschließen können. Fahrversuche haben gezeigt, dass der Begegnungsfall Lkw-Lkw zwar nicht unproblematisch ist; sie haben jedoch keine besondere Gefahrenlage erkennen lassen. Zur Frage 3.2. 90 Prozent der Kiesproduktion wird bereits über die Anschlussstelle der A 14 in Kleinpösna abtransportiert. Transporte in Richtung Leipzig, die über die Landstraße fahren, sind zudem laut Rahmenbetriebsplan für eine Nutzlast von 5 bis 15 Tonnen beschränkt. Die beantragte Weiterführung sieht keine Änderung der Abbaumengen und der verkehrlichen Anbindung vor. Die Kreisstraße 6523 von Seifertshain nach Kleinpösna und von Kleinpösna zur A 14 wird weiterhin genutzt. Zur Frage 3.3. Die Gefahrenlage auf der Brandiser Straße wurde, wie ausgeführt, geprüft. Eine besondere Gefahrenlage liegt aus Sicht des zuständigen Amtes nicht vor. Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern sind gegeben Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 und lassen nicht erwarten, dass Fußgänger gefährdet werden könnten. Treten trotzdem Gefährdungen von Fußgängern auf, wären dies vorsätzliche Handlungen, welche geprüft werden sollten. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Albrecht. - Es gibt die Möglichkeit der Nachfrage. Bitte schön, Herr Langer. Langer (Einwohner): Sie haben im Grunde genommen jetzt auf Fragen geantwortet, die in unserer Einwohneranfrage so nicht gestellt worden sind. Auch in der Besuchertagesordnung sind sie falsch abgedruckt. Eine Kausalität unserer Fragen zum Sachverhalt und Ihren Antworten war überhaupt nicht gegeben. Ich hatte in der Einwohneranfrage die Ortsdurchfahrt Baalsdorf, hier die Brandiser Straße, angesprochen. Dort ist der Begegnungsverkehr von zwei Lkw oder von einem Bus und einem Lkw grundsätzlich nicht möglich, ohne den Randstreifen bzw. den Gehweg zu überfahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der aktuellen Gesetzeslage entspricht. Ich hatte schon im Vorfeld an verschiedene Fraktionen hier im Stadtrat und auch an Sie, Herr Oberbürgermeister, einen Brief geschrieben und eine Fotodokumentation beigefügt, aus der ersichtlich ist, dass es bereits Spurrillen von LkwReifen auf den Gehwegen gibt. Das ist also kein einmaliger Vorgang. Jeder, der in Baalsdorf wohnt, weiß das. Die Gehwege sind mittlerweile derart beschädigt, dass sich auf ihnen Spurrillen aufgrund des Lkw-Verkehrs gebildet haben. - Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt betrifft die Frage 1. Ich hatte im Vorfeld zu dieser Anfrage auch beim Amt für Straßenbau und Verkehr angefragt. Dort hieß es, eine Prüfung der Verlegung der Autobahnauffahrt von Kleinpösna zur Hirschfelder Brücke sei aufgrund der Stellungnahme der Stadt Leipzig abgelehnt worden. Mir wurde mitgeteilt: Die Stadt Leipzig möchte das nicht, und deswegen wird das auch nicht geplant. Oberbürgermeister Jung: Entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Wer hat das gesagt? Langer (Einwohner): Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, LASUV. Ich habe das sogar schriftlich. Das Amt ist für die Planung von Straßen zuständig. Es hat mir auf meine schriftliche Anfrage hin mitgeteilt, dass aufgrund der Aussage der Stadt Leipzig von einer Verlegung der Autobahnauffahrt Kleinpösna nach Hirschfeld abgesehen wird. Damit liegt der Ball eineindeutig, aus de- S e i t e | 35 ren Sicht, bei der Stadt Leipzig, abgesehen davon, dass es eine Erörterung der Verlagerung mit den Bürgern zu keinem Zeitpunkt gegeben hat. Es ist meiner Meinung nach auch falsch, davon auszugehen, der Straßenverkehr in Baalsdorf würde dann zunehmen. Zwischen der Abfahrt Kleinpösna und einer Abfahrt an der Hirschfelder Brücke liegen nur 500 Meter. Deswegen würden nicht mehr Autos von der Autobahn abfahren. Auch die Aussage, dass 90 Prozent der Kiestransporte über die Autobahn abgefrachtet werden, ist falsch. Die größte Menge des Kiesabsatzes aus den beiden Kiesgruben geht verständlicherweise, weil sie vor den Toren Leipzigs liegen, in Richtung Leipzig. Die Transporte werden von freien Spediteuren bewerkstelligt, die ihre Routen eigenständig planen. Die Kieswerke geben ihnen nicht vor, welchen Weg sie zu fahren haben. Daher fahren sie aus verständlichen Gründen immer auf mautfreien Strecken. Die Strecke durch Baalsdorf ist so eine mautfreie Strecke. Jeder Autobahnkilometer würde den Spediteur zusätzlich Geld kosten. Deswegen wird die Autobahn grundsätzlich gemieden. Wenn es zutreffen würde, dass 90 Prozent der Kiestransporte die Autobahn nutzen, wären ja kaum noch welche übrig. Das entspricht nicht den Tatsachen. Wir haben permanent LkwVerkehr, von morgens bis abends. Bei uns fahren Hunderte Lkw vor unserer Haustür vorbei, aber nicht nur bei uns, sondern bei allen, die an dieser Route liegen. Das, was hier behauptet wird, ist schlichtweg falsch. Wenn man die Brandiser Straße im Ortsbereich von Baalsdorf zwischen Kirchweg und der Ampelkreuzung - das sind ungefähr 500 Meter - für den Lkw-Verkehr bzw. Durchgangsverkehr sperren würde, wäre das Gewerbegebiet nach wie vor für den Schwerlastverkehr angebunden. Die Lkw wären gezwungen, die Autobahn zu nehmen, weil es dann keine vernünftige Alternativroute mehr gibt. Selbst wenn die Autobahnauffahrt nicht verlegt würde, müssten sie über die Autobahn bis zur Abfahrt Leipzig-Ost/Engelsdorf fahren und von dort die vorhandenen Bundesstraßen nehmen. Sie könnten Baalsdorf nicht mehr durchfahren. Das wäre eine ganz einfache Maßnahme, die überhaupt kein Geld kosten würde, mit der man aber den Verkehr ganz gezielt steuern könnte. Insofern sind die Aussagen, die Sie hier vorgetragen haben, aus meiner Sicht überhaupt nicht zutreffend. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht kann darauf jetzt nicht reagieren, weil er lediglich in Vertretung die Antwort der Kollegin Dubrau verlesen hat. Wir nehmen das, was Sie gesagt haben, noch einmal mit. Mehr kann ich Ihnen heute nicht zusagen. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Langer (Einwohner): Und was machen Sie dann damit? Oberbürgermeister Jung: Wir prüfen das. Ich möchte erstens genau wissen, wieso behauptet wird, dass die Stadt Leipzig für die Verlegung oder Nichtverlegung verantwortlich ist, und zweitens, wie sich die Situation in der Baalsdorfer Straße darstellt und wie es zu den Schäden auf dem Gehweg gekommen ist. Der Leiter des Verkehrsund Tiefbauamtes, Herr Jana, ist hier anwesend. Wir prüfen das definitiv noch einmal und geben Ihnen dann schriftlich eine Antwort. Langer (Einwohner): Ich kann gern den Schriftverkehr mit dem LASUV an Sie weiterleiten. Dort steht das schwarz auf weiß. Ich hatte das dort explizit angefragt. Oberbürgermeister Jung: Ansonsten: Die von Ihnen gestellten Fragen wurden hier beantwortet. Sie waren nur im Programm für die Gäste unvollständig abgedruckt. Langer (Einwohner): Eine Frage 3 hat es nie gegeben. Es gab nur eine Frage 1 und eine Frage 2. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht hat die Antwort auf alle Ihre Fragen verlesen, auch die Antwort zu den Fragen 3.1, 3.2 und 3.3. Langer (Einwohner): Wie auch immer. - Wie wird nun der weitere Werdegang sein? Oberbürgermeister Jung: Sie bekommen Post von uns, in der auf die von Ihnen hier angesprochenen Sachverhalte noch einmal eingegangen wird, also: Prüfung einer Sperrung für den LkwVerkehr sowie wer in Sachen Autobahnauffahrt welche Karte spielt und wie verantwortlich ist. Langer (Einwohner): Gut. Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich rufe Tagesordnungspunkt 8.2 auf: 8.2 Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark (VI-EF-04074) Einreicher: Marianne Ramson Wir begrüßen Frau Ramson. Herzlich willkommen! Kollege Rosenthal wird Ihre Anfrage beantworten. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadt- S e i t e | 36 räte! Zu Ihrer ersten Frage, Frau Ramson. Sie hatten in der Sachverhaltsdarstellung zur heutigen Einwohneranfrage beschrieben, dass Sie schon intensiv Kontakt mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer sowie zu dessen Leiter zur Person gesucht haben, aber auf Ihre schriftlichen Hinweise und Nachfragen keine Reaktion erfolgte und Sie vonseiten der Verwaltung keine Antwort erhielten. Ich habe mich im Vorfeld der heutigen Ratsversammlung noch einmal intensiv mit dem Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Herrn Dittmar, ausgetauscht. Er hat mir zugesagt, dass Sie im Nachgang zur heutigen Ratsversammlung von ihm persönlich Post zum weiteren Werdegang bekommen. Dem würde ich jetzt ungern vorgreifen wollen. Jetzt nur so viel: Die Ratsvorlage dazu ist gerade fertiggestellt worden. Sie ist jetzt intern in der Stadtverwaltung in der Mitzeichnungsrunde. Wir sind sehr optimistisch, dass wir dem Stadtrat etwa Ende Juni das Konzept vorlegen werden, damit es nach der Sommerpause, in der August-Sitzung, insgesamt verabschiedet werden kann. Eine Abwägung der jeweiligen Bürgereinwände hat stattgefunden. Auch Sie werden im nächsten Vierteljahr ein sehr umfangreiches Abwägungsprotokoll erhalten, in dem festgehalten ist, wie wir mit den einzelnen Punkten umgegangen sind. - Wie gesagt: Das wird Ihnen Herr Dittmar im Nachgang zur Ratsversammlung noch einmal in einem persönlichen Brief schriftlich mitteilen. Was ich gegebenenfalls für alle interessierend hier noch einmal vortragen möchte, ist Folgendes: Die Informationsvorlage, die dem Stadtrat zugegangen ist, enthält unter anderem die Maßnahmen, die sich in der Diskussion mit der Bürgerschaft herauskristallisiert und die wir bereits in den Jahren 2014 bis einschließlich 2017 realisiert haben. Hier nur ein paar Beispiele: Querungsinsel Edvard-Grieg-Allee/Johannaparkweg, Straßenbaumbepflanzung Karl-Tauchnitz-Straße, Staudengarten im Clara-Zetkin-Park, Brücken im Johannapark, Querungshilfe über die Karl-Tauchnitz-Straße zum Johannapark, Kleinkinderspielplatz an der Max-Reger-Allee, Wegesanierung im Clara-Zetkin-Park und im Johannapark sowie, last but not least, die Sanierung der Großen Inselteichterrasse im Clara-Zetkin-Park. Das Entwicklungskonzept wird von der Verwaltung dem Stadtrat in seiner Ratsversammlung im August zum Beschluss vorgelegt. Mit Beschluss beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung mit der Umsetzung des Konzepts. Bei Haushaltsaufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 muss es dann mit zusätzlichen finanziellen Mitteln untersetzt werden. Das müssen wir auch künftig weiter gemeinsam diskutieren. Dann, denke ich, kommen wir ein ganzes Stück weiter in dem gesamten Prozess der Entwicklung des Clara-Zetkin-Parks und des Johannaparks und auch in der Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in diesen Beteiligungsprozess sehr intensiv eingebracht haben. Frau Ransom, ich hoffe, dass diese Informationen zunächst ausreichend für Sie sind. Oberbürgermeister Jung: Frau Ramson, auch Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Ramson (Einwohnerin): Ich möchte hier nur noch einmal bekräftigen, dass sich die Bürger in den Beteiligungsprozess intensiv eingebracht haben. Ich war von Anfang an dabei und habe Vorschläge zum Entwicklungskonzept gemacht. Allerdings haben meine Vorschläge bzw. die meines Vereins nie Niederschlag gefunden. Es wurde immer gesagt: Nein, das kommt nicht ins Abwägungsprotokoll. - Ich verlasse mich darauf, dass das jetzt doch noch einmal geprüft und das Abwägungsprotokoll gegebenenfalls angepasst wird. Wie gesagt: Es wurde ein Abwägungsprotokoll von Veranstaltung zu Veranstaltung weitergereicht und nicht geändert. Zu den baulichen Maßnahmen, die im Clara-Zetkin-Park und im Johannapark bereits stattgefunden haben: Das ist bekannt. Aber zum Beispiel sind dort Poller gesetzt worden, die nicht dem aktuellen Regelwerk für Poller entsprechen. Sie sind tarnfarben, dunkelgrau und dunkelgrün. Das ist nicht sehr angenehm für die Fußgänger und für die Radfahrer. Ein Weiteres. Die Diskussion über die Fairnesszone finde ich an sich sehr gut. Aber eine Fairnesszone kann man meines Erachtens nur dort einrichten, wo die entsprechende Straße teilentwidmet wurde. Eine Teilentwidmung hat der Stadtrat jedoch abgelehnt. Das heißt: Es ist weiterhin eine normale Straße, und auf einer normalen Straße kann keine Fairnesszone eingerichtet werden. Bürgermeister Rosenthal: Das ist uns bewusst. Das ist auch intensiv diskutiert worden. Ich will jetzt der Vorlage, die der Oberbürgermeister noch nicht freigegeben hat, nicht vorgreifen. Nur so viel: Wir werden einen Vorschlag zur Teilentwidmung machen, um diese Fairnesszone einrichten zu können. Haben Sie bitte noch ein bisschen Geduld! Es wird dazu auch noch eine intensive Diskussion im Stadtrat geben. Ransom (Einwohnerin): Ja, gut. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, Sie haben noch eine Nachfrage. S e i t e | 37 Stadtrat Weber (SPD): Aus der Anfrage geht auch hervor, dass das SachsenNetz Rad durch den Johannapark führt. Das ist eine wichtige Verbindung, sowohl für die Stadt Leipzig als auch überregional. Wie wir wissen, verträgt sich ein hohes Radverkehrsaufkommen oft nicht so gut mit Leuten, die zu Fuß durch den Park gehen. Das ist für alle Beteiligten stressig. Vor diesem Hintergrund meine erste Frage: Wann kommt die Radnetzplanung, die wir mit dem Radverkehrsentwicklungsplan beschlossen haben? Meines Wissens sollte das bereits in 2015 geschehen. - Ich weiß, dass Sie nicht der richtige Ansprechpartner dafür sind, sondern eigentlich Frau Dubrau zuständig ist. Aber Sie stehen hier jetzt für die Verwaltung Rede und Antwort. Meine zweite Frage: Wird die Radnetzplanung, wenn sie denn so weit entwickelt ist, dann auch mit diesem Entwicklungskonzept deckungsgleich sein? Ich erwarte, dass, wenn im Juni die Vorlage zum Entwicklungskonzept in den Rat kommt, diese auch mit der Vorlage zur Radnetzplanung konform geht, beide Vorlagen also aufeinander abgestimmt sind. Bürgermeister Rosenthal: Im Vorfeld der heutigen Ratsversammlung ist mir auch das Schreiben des ADFC an das Amt für Stadtgrün und Gewässer und an das Verkehrs- und Tiefbauamt zur Aufnahme dieser Hauptradroute zur Kenntnis gelangt. Ich weiß, dass es intern intensive Abstimmungen zwischen dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und dem Verkehrs- und Tiefbauamt gibt, was auch in die Antwort an Sie, Frau Ransom, einfließen wird. Sie dürfen davon ausgehen, Herr Weber, dass beide Fachämter die Themen „ClaraZetkin-Park/Johannapark“ und „Radroute“ in enger Abstimmung miteinander behandeln bzw. im Vorfeld der Erstellung der Beschlussvorlagen bereits behandelt haben, und wir Ihnen an der Stelle zu beiden Vorlagen Rede und Antwort stehen werden. Einverstanden? - Okay. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Herr Bürgermeister Rosenthal und Herr Jana, ist damit zu rechnen, dass, wenn der Radverkehr entlang der Karl-Tauchnitz-Straße und der Brucknerallee gebündelt wird, es auch zu einer Entlastung des Radverkehrs innerhalb des Johannaparks und des Clara-Zetkin-Parks kommen wird? Bürgermeister Rosenthal: Das ist das Ziel. Im Grunde genommen wollen wir bestimmte Radrouten lenken, um - auch über die Fairnesszone - zu Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 einer Entflechtung in beiden Parkanlagen zu kommen. Wir gehen mit dem Vorschlag, den ich jetzt noch nicht weiter vertiefen möchte, davon aus, dass uns das gelingen wird. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Noch eine Nachfrage. Wie ist der Begriff „Fairness“ hier zu verstehen: Radfahrer dürfen dann alles, und die anderen müssen sehen, wie sie klarkommen? Bürgermeister Rosenthal: Herr Schlegel, zufällig weiß ich, dass Sie in den Bürgerworkshops anwesend waren. Ich glaube, dort ist das Thema „Fairnesszone“ ausreichend und intensiv diskutiert worden. Ich bitte Sie, jetzt kein Zwiegespräch anzufangen. Wir werden das dann diskutieren, wenn die Vorlage dazu auf dem Tisch liegt. Einverstanden? Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Kollege. 8.3 Städtische Unternehmen mit Tarifbindung - Die Stadt Leipzig und ihre Unternehmen ein attraktiver Arbeitgeber!? (VI-EF-04104) Einreicher: Uwe Wolf, Uwe Horn Auch den Herren Uwe Wolf und Uwe Horn sage ich: Herzlich willkommen! Herr Bonew, bitte übernehmen Sie die Sitzungsleitung. Ich beantworte diese Anfrage selbst. Die Antwort auf diese Anfrage fällt aus verständlichen Gründen etwas länger aus. Zur Frage 1. Ich bin davon überzeugt, dass der öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber ist. Dafür gibt es diverse Gründe. Der öffentliche Dienst ist ein relativ sicherer Arbeitgeber. Es gibt so gut wie keine Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen. Es gibt eine hohe Planungssicherheit. Das stellt sich in der Privatwirtschaft bekanntlich vielfach anders dar. Zudem ist die Tarifbindung im öffentlichen Dienst vergleichsweise hoch - das wird auch immer wieder unterschätzt und führt für die Beschäftigten zu Verlässlichkeit in Bezug auf angemessene Bezahlung und Arbeitsbedingungen, was auch durch die hohe Personalrats- und Betriebsratspräsenz und -beteiligung überwacht und begleitet wird. Wir könnten jetzt eine Vorlesung abhalten, was einen Arbeitgeber attraktiv macht, aber ich denke, wir sollten uns hier auf einige wenige Faktoren beschränken, die aus Sicht des Arbeitsuchenden oder des im öffentlichen Dienst Beschäftigten wichtig sind. Wesentliche Faktoren sind Sicherheit und angemessene Bezahlung, wobei das Kriterium Bezahlung interessanterweise - das zeigen alle Studien - nicht mehr die Bedeutung hat wie noch vor 25 Jahren. Da ist ein Wandel eingetreten. Es geht S e i t e | 38 mittlerweile auch um andere ausschlaggebende Faktoren wie zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten oder von Teilzeitarbeit, aber auch um Aufstiegschancen, Qualifizierung oder die Balance von Arbeit und Freizeit. Immer öfter erleben wir, dass gerade junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sich sehr genau überlegen, ob sie einen Aufstieg wünschen oder sich mit den Möglichkeiten arrangieren, um ein angemessen ausbalanciertes Verhältnis von dienstlicher Tätigkeit und Privatleben hinzubekommen. Auch das Arbeitsumfeld spielt eine große Rolle; Stichwort: digitaler und demografischer Wandel. Wie gehen wir mit neuen Formen und Technologien um? All das erzeugt einen Wettbewerb um kluge Köpfe und qualifiziertes Personal. Insgesamt kann man sagen, dass der öffentliche Dienst ein sehr guter Arbeitgeber ist mit unglaublich vielfältigen Aufgaben und Spektren und mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune und ihrer Betriebe und Unternehmen vereinbar. Zur Frage 2. Von den städtischen Beteiligungsunternehmen mit einem Gesellschaftsanteil der Stadt Leipzig von über 50 Prozent, direkt und indirekt, verfügen 29 Unternehmen über einen Tarifvertrag. Hierunter fallen unter anderem der gesamte LVV-Konzern, die Leipziger Wohnungsund Baugesellschaft und das Klinikum St. Georg. Bei sechs Beteiligungsunternehmen, die über keine Tarifbindung verfügen, orientiert sich die Vergütung am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst oder anderen Tarifverträgen. 13 Unternehmen bei der Stadt Leipzig sind nicht tarifgebunden. Dies betrifft die Abfall-Logistik GmbH, die Aufbauwerk Region Leipzig GmbH, die Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH, die Leipziger Dok-Filmwochen GmbH, die Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH, die LGH Service GmbH, die BIO-NET, die Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie, die Invest Region Leipzig GmbH und auch Töchter der Klinikum St. Georg gGmbH. Der weit überwiegende Teil der Beschäftigten in städtischen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung verfügt aber über einen tarifgebundenen oder tariforientierten Arbeitsplatz. Zur Frage 3, die auf meinen Einfluss abzielt. Ich bin ein glühender Anhänger der Tarifautonomie. Angelegenheiten der Vergütung, einschließlich des Abschlusses etwaiger Tarifverträge, sollten zunächst zwischen den Tarifparteien geklärt werden und sich möglichst der politischen Einflussnahme entziehen, und das ist gut so. Damit ist unser Land insgesamt, glaube ich, sehr gut gefahren. Darüber hinaus ist die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gegenstand des operativen Geschäfts der Beteiligungsunternehmen, Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 in der Regel auf Ebene des Geschäftsführers oder, wo vorhanden, des Arbeitsdirektors. Die Personalkosten sind ein wesentlicher Kostenbestandteil eines Unternehmens und unterliegen im Rahmen der wirtschaftlichen Unternehmenssteuerung der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführungen. Natürlich gibt es gesetzliche Vorgaben; Stichwort: Mindestlohn etc. Zur Wahrheit gehört aber auch: Grundsätzlich muss sich, unabhängig von der Form einer Tarifbindung, diese immer auch an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens im Einzelfall orientieren. Die Sozialisierung unternehmensbezogener Kosten zulasten der Kommune als Eigentümerin und damit im Ergebnis zulasten aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt kann und darf nicht Leitlinie für unser Handeln sein. Mit anderen Worten: Wenn ein Unternehmen defizitär wird und in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, dann kann es nicht sein, dass die Stadt Leipzig einspringt und die Personalkosten übernimmt - das ist jedenfalls meine Überzeugung -, es sei denn, wir haben eine subsidiäre oder subventionierte Arbeitssituation eines Unternehmens, das eine Dienstleistung erbringt, die nicht finanzierbar und nicht wirtschaftlich ist. - Auf Ihre Zwischenrufe sage ich: Wir haben eben über etwas ganz anderes gesprochen, nämlich über einen Sportverein, einen Verein mit einer GmbH, von einem städtischen Unternehmen weit entfernt. - Also: Die Sozialisierung unternehmensbezogener Kosten zulasten der Kommune kann und darf nicht Leitlinie für unser Handeln sein. Aber ich denke, die Verantwortung der Tarifparteien in unseren Unternehmen ist sehr hoch und beispielhaft. Schlusssatz: Ich glaube, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in unserer Stadt und unseren Beteiligungsgesellschaften insgesamt sehr, sehr gut ausgesteuert ist. Gerade in mitbestimmten Unternehmen - LVV, LVB, St. Georg - ist eine hohe Bereitschaft auf Arbeitnehmerseite da, auch vor dem wirtschaftlichen Hintergrund ihrer Unternehmen die jeweiligen Personalangelegenheiten zu diskutieren und Tarifabschlüsse anzustreben. - So weit meine Antwort auf Ihre Fragen. S e i t e | 39 Deutschland haben, auszuhandeln, welche Tarife gewählt werden. Es kann sich allerdings die Situation ergeben, wo man eingreifen muss. Ich will Ihnen ein Beispiel geben. Im Rahmen des geplanten Anteilsverkaufs der Stadtwerke ergab sich eine Situation, wo ich zur Person in die Verhandlungen eingegriffen und versucht habe, zwischen Verdi und der LVV-Geschäftsführung zu vermitteln. Das ist gelungen. Das erarbeitete Vermittlungsangebot wurde zum Schluss unterschrieben. Also: Das kann vorkommen, aber das muss die Ultima Ratio sein. N.N. (Einwohner): Ja, das verstehe ich aber nicht als Einflussnahme. Unter Einflussnahme verstehe ich, dass der Betriebsleiter oder wer auch immer angewiesen wird, das zu verhindern. Darauf zielte eigentlich die Frage ab. Oberbürgermeister Jung: Ach so. Nein, so etwas mache ich nicht. N.N. (Einwohner): Gut. Das wollte ich nur eindeutig wissen. Damit hat sich die Sache erledigt. Ich habe noch eine Nachfrage. Zu den von Ihnen genannten Unternehmen ohne Tarifbindung gehört auch die ALL, bei der wir beide beschäftigt sind. Dieser Betrieb gehört zu 51 Prozent der Stadt. Für die Leute, die nicht wissen, was das für ein Unternehmen ist: Das sind die Leute, die Ihre gelbe oder blaue Tonne entsorgen. Seit Januar haben wir keinen Ersten Geschäftsführer mehr. Herr Dr. Richter ist, wie Sie alle wissen, in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Bis jetzt ist uns nicht bekannt, ob es für ihn einen Nachfolger gibt. Bürgermeister Bonew: Herr Wolf und Herr Horn, Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Das sehe ich in einem Zusammenhang mit dem Thema „attraktiver Arbeitgeber“. Wenn man die Leute, die dort arbeiten, nicht mitnimmt, ihnen keine Informationen zukommen lässt, sie nicht befördert, dann leidet unterm Strich irgendwann die Bereitschaft. Meine Definition von „attraktiver Arbeitgeber“ ist, dass ich als Arbeitnehmer mit Stolz sagen kann: Ich arbeite bei der ALL, und es macht mir Spaß, dort zu arbeiten. - Dafür müssen aber die Bedingungen stimmen. In erster Linie müssen sich die Leute mitgenommen fühlen. N.N. (Einwohner): Herr Oberbürgermeister, ich habe eine Nachfrage zur letzten Frage. Haben Sie Einfluss genommen, ja oder nein? Gibt es bezüglich der Nachfolge eine Information? Ich frage jetzt Sie. Wir hatten auch schon bei uns im Unternehmen nachgefragt, aber bisher keine Antwort erhalten. Oberbürgermeister Jung: Man kann diese Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten. Zunächst einmal müssen die Tarifparteien Verhandlungen führen. Tarifautonomie heißt: in fairen Verhandlungen nach festen Regularien, die wir in Oberbürgermeister Jung: Klare Antwort: Kollege Rosenthal und ich werden den Vorschlag machen, den jetzigen Betriebsleiter der Stadtreinigung dort als Geschäftsführer einzusetzen. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 N.N. (Einwohner): Das ist ja eigentlich logisch, weil seine bisherige Tätigkeit artverwandt ist. Ich habe noch eine Nachfrage: Den Betrieben, die der Stadt gehören, so auch unserem Betrieb, ist der Vertrag, mit dem die Stadt sicherstellte, dass wir arbeitsmedizinisch betreut werden, fristgerecht gekündigt worden. Welche Bedeutung hat das? Für mich stellt sich das so dar, dass die Leute in die Pfanne gehauen werden. Oberbürgermeister Jung: Das habe ich nicht verstanden. Bitte wiederholen Sie noch einmal den letzten Satz! N.N. (Einwohner): Es gab einen Vertrag über die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst der Stadt. Dieser ist fristgerecht gekündigt worden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Jeder Vertrag hat eine bestimmte Laufzeit. Dem Vernehmen nach ist wohl allen Beteiligungsgesellschaften diese „Dienstleistung“ vonseiten der Stadt gekündigt worden. Mir persönlich als Arbeitnehmer kommt das ein bisschen komisch vor. Man kennt den Hintergrund nicht. Deshalb hätte ich gern hier eine Antwort darauf. Oberbürgermeister Jung: Ich kann des jetzt schlecht beantworten. - Herr Hörning, sind Sie in der Lage, das zu beantworten? N.N. (Einwohner): Diese Frage kam jetzt aus dem Stegreif. Wir wären auch mit einer schriftlichen Antwort zufrieden. Aber ich wollte das Thema hier gern ansprechen. Oberbürgermeister Jung: Vielleicht kann Herr Hörning das gleich noch einmal mit Ihnen erörtern. Ich kann das jetzt wirklich nicht beantworten. N.N. (Einwohner): Alles klar. - Danke. Bürgermeister Bonew: Gibt es weitere Nachfragen aus dem Kreise der Stadträtinnen und Stadträte? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt und übergebe die Sitzungsleitung wieder Herrn Oberbürgermeister Jung. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Die Einwohneranfragen 8.4 bis 8.7 werden schriftlich beantwortet. 9 Petitionen Der Petitionsausschuss hat Beschlussvorschläge zu zwei Petitionen erarbeitet. 9.1 S e i t e | 40 Straßenraumgestaltung der Lindenthaler Hauptstraße (VI-P-03799-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (VI-P-03799-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Den Punkten 1 und 2 wird abgeholfen, die Punkte 3 und 4 sind nicht abhilfefähig. - Wird das Wort gewünscht? - Können wir zur Beschlussfassung kommen? - Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses folgen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 9.2 Schulcampus in der Ihmelsstraße (VI-P03900-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.2.1 dazu VSP (VI-P-03900-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Der Petition wird nicht abgeholfen werden können, meint der Petitionsausschuss. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Vorhaben „Schulcampus in der Ihmelsstraße“ hat sich die Stadtverwaltung mit Unterstützung einiger Stadträte ein beispielhaftes Zeichen von Ignoranz und Selbstgefälligkeit geleistet. Die großen, immer wieder bemühten Worte „Teilhabe“ und „Bürgerbeteiligung“ wurden ihres Wortsinns beraubt. Man machte Beteiligungsveranstaltungen zu Informationsveranstaltungen. Man versprach den Bürgern, dass ihre Beteiligung ernst genommen würde, und ignorierte dann die eigenen Aussagen, ja, man begrub stillschweigend den Bürgerwillen. Bis zuletzt scheint man gar nicht verstanden zu haben, was genau den Frust der Bürger ausmacht. Hätte man sonst die Frage nach dem Verlauf der Bernhardstraße mit einem Schreiben beantwortet, dass mehrseitig die Notwendigkeit des Schulcampus beschreibt, der niemals infrage stand? Als zweiten Schwerpunkt erkannte man die Unmöglichkeit jeglicher Veränderung zu bisherigen Planungen an der Wurzner und der Krönerstraße, die ebenfalls nicht infrage standen. Die berechtigten Fragen nach Versorgungs- und Rettungswegen, nach Wohnqualität und nach Parkplätzen wurden weder kommuniziert noch berücksichtigt. Die Planung der Bernhardstraße zwischen Sporthalle und Schule ist, wenn auch nicht ganz im Sinne der Anwohner, dennoch ein guter Kompro- Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 miss. Weitere Planungen für die Sporthalle wurden heute von der Tagesordnung genommen. Dennoch stellt sich für uns die Frage, weshalb die Stadtverwaltung sich nicht dazu durchringen kann, für ausreichend Parkraum als Ausgleich für die zu räumende Garagengemeinschaft zu sorgen. Ein Anwohnerparkhaus, das in der Nähe des Schulcampus Anwohnern und Campusnutzern sowie Sportlern zur Verfügung steht, würde sich wegen des hohen Bedarfs schnell amortisieren und zudem einen Beitrag zur Akzeptanz des Bürgerwillens leisten. Die AfD-Stadtratsfraktion wird sich weiteren Planungen nicht in den Weg stellen und hofft auf Lösungen, die für alle akzeptabel sein werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt gegen den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Wir fahren jetzt fort mit Tagesordnungspunkt 14: 14 Anfragen an den Oberbürgermeister 14.1 Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig (VI-F-04137) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian antwortet. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Zur Frage 1. Die Erhebung zum Sachaufwand in Kindertagespflegestellen fand Ende 2016 in Form einer Befragung unter den in Leipzig tätigen Tagespflegepersonen statt. Die Auswertung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Eine Vorlage mit den Ergebnissen soll im dritten Quartal 2017 vorliegen. Zur Frage 2. Derzeit werden zwei Materialpools vom Träger Internationaler Bund, IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste, an den Standorten Gräfestraße 23 und Poserstraße 55 betrieben. Damit konnte zu dem seit 2010 bestehenden Materialpool ein weiterer eingerichtet werden. Vorplanungen für zwei weitere Standorte mit anderen freien Trägern führten nicht zum Erfolg. Ein möglicher Standort lag zu nah an einem bereits bestehenden Standort, womit dem Ziel einer Verteilung über das ganze Stadtgebiet nicht gedient war. Ein weiterer möglicher Standort wurde vom betreffenden Träger trotz fortgeschrittener Abstimmungen nicht umgesetzt. Die Verwaltung wirbt in den regelmäßig stattfindenden Trägertreffen weiter um die Bereitschaft zur Einrichtung weiterer Materialpools. S e i t e | 41 Zur Frage 3. Die Erarbeitung des Kriterienkatalogs ist noch nicht abgeschlossen. Die bisher in zwölf Fällen beantragten höheren Aufwendungen im Bereich Mieten wurden noch nicht bewilligt. Zur Frage 4. Der Sachstand der Bearbeitung von Auszahlungen für Beträge zur Alters-, Krankenund Unfallversicherung stellt sich bei den freien Trägern folgendermaßen dar: Derzeit liegen 356 Anträge für 2015 vor. Die Abrechnung der Versicherungsleistungen für 2015 konnte bei 325 vollständig vorliegenden Anträgen abgeschlossen werden. 11 Anträge weisen rechtliche Fragen auf, die sich in Klärung befinden. Circa 30 Anträge für 2015 stehen noch aus. Allerdings besteht für die Tagespflegepersonen keine Verpflichtung, entsprechende Anträge zu stellen. Für das Jahr 2016 und das Jahr 2017 erhalten die Tagespflegepersonen einen einheitlichen monatlichen Abschlag für die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, sofern dies über ihren Träger beantragt wurde. Für die Abrechnung 2016 wurden Ende April die entsprechenden Antragsformulare an die freien Träger verschickt, da die Versicherungsträger die für die Prüfung erforderlichen Nachweise von Januar bis Juni des Folgejahres an die Tagespflegepersonen versenden. Entsprechende Anträge können bis zum 31. August 2017 eingereicht werden. Für den kommunalen Träger besteht folgender Sachstand bei der Bearbeitung von Auszahlungen für Beiträge zur Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung: Es liegen 161 Anträge für die Abrechnung von Unfall- und Rentenversicherung in 2015 vor. Die Abrechnung konnte bei 142 vollständig vorliegenden Anträgen abgeschlossen werden. Vier Anträge weisen rechtliche Fragen auf, die in Klärung sind. Bei den restlichen Anträgen sind noch Unterlagen nachzureichen. Für das Jahr 2016 und das Jahr 2017 erhalten die Tagespflegepersonen monatlich einen einheitlichen Abschlag für die Alterssicherung, sofern dieser beantragt wurde, alle erforderlichen Unterlagen für eine Abrechnung des Jahres 2015 vorlagen und keine rechtlichen Fragestellungen dem Abschluss des jeweiligen Einzelfalls entgegenstehen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung haben 152 Tagespflegepersonen, die einen entsprechenden Antrag bis August 2016 eingereicht hatten, einen einheitlichen Abschlag erhalten. Für die Weitergewährung des Abschlags ist die Abrechnung des Jahres 2015 notwendig. Diese läuft derzeit noch. Zurzeit erhalten elf Tagespflegepersonen einen einheitlichen Abschlag für den Zeitraum September 2016 bis August 2017. Die Bearbeitung der vorliegenden Anträge soll in den kommenden Monaten schnellstmöglich erfolgen. Für Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 die Abrechnung 2016 wurden Ende April die entsprechenden Antragsformulare an den kommunalen Träger geschickt. Anträge können auch hier bis zum 31.08.2017 eingereicht werden. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Zuerst eine Feststellung: Ich finde es richtig, dass jetzt Abschlagszahlungen getätigt werden. Es ist gut, dass die Tagespflegepersonen jetzt nicht mehr so lange darauf warten müssen. Allerdings hat es mich schon verwundert, dass immer noch Anträge aus dem Jahr 2015 bearbeitet werden. Ich glaube, unter uns ist niemand, der seine Krankenversicherungsbeiträge im Jahr 2015 nicht bezahlt hat. Nun zu meiner Frage. Es gab eine Gerichtsentscheidung zu den Sachkosten und den Mietkosten, die nicht zu unseren Gunsten ausgegangen ist. Wir sind verpflichtet, zu zahlen. Können Sie den aktuellen Stand noch einmal genauer ausführen? Es haben sich Tagespflegepersonen an mich gewandt, weil sie sich nicht erklären konnten, warum die Auszahlung nicht längst erfolgt ist. Das ist ja keine geringe Summe. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das hatte ich bereits in meiner Antwort auf Frage 1 gesagt. Wir haben eine Datenerhebung gemacht. Die Auswertung ist fast abgeschlossen. Wir werden im dritten Quartal eine entsprechende Vorlage vorlegen, die auch die einzelnen Posten auflisten wird. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. 14.2 Umgang mit Schrottfahrrädern in Leipzig (VI-F-04107) Einreicher: SPD-Fraktion Herr Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zu Ihrer ersten Frage. 2011: 88, 2012: 80, 2013: 159, 2014: 32, 2015: 137, 2016: 336 und Stand heute: 85. Zur zweiten Frage. 90 Prozent im Bereich des Hauptbahnhofs, aus Sicht des Stadtordnungsdienstes der absolute Schwerpunkt. Zur dritten Frage. Feststellungen über fahruntüchtige Schrottfahrräder werden im Rahmen der täglichen Streifentätigkeit in allen Außenstellen getroffen. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen auf Grundlage konkreter Hinweise anderer Behörden oder von Bürgern über das Ordnungstelefon 123-8888 veranlasst. S e i t e | 42 Zur vierten Frage. Das Verfahren im Umgang mit der Problematik Schrottfahrräder wird regelmäßig optimiert. Der zusätzlichen Kennzeichnung mit einer Banderole ist ein Probelauf im vierten Quartal 2016 in einem begrenzten Bereich vorausgegangen. An anderer Stelle hatte ich darauf hingewiesen, dass die Banderole aus unserer Sicht wenig hilfreich sein wird, weil dies zu Vandalismus und Diebstahl einladen könnte. Das hat sich im vierten Quartal so nicht herausgestellt. Deshalb greifen wir auf das, was für andere Ordnungsämter in der Bundesrepublik schon als bewährte Praxis gilt, jetzt auch zurück. Seit Beginn des Jahres 2017 gib es Banderolen an Schrottfahrrädern. Die Handlungshinweise sind ausschließlich als Arbeitsgrundlage für den gemeindlichen Vollzugsdienst erarbeitet worden. - Ich glaube, ich hatte hier schon über den Inhalt berichtet und erläutert, wann ein Fahrrad als Schrottfahrrad anzusehen ist. Ich würde vorschlagen, das noch einmal im Fachausschuss Umwelt und Ordnung auszuteilen. Sie fragten auch, welche Erfahrungen wir mit dem Markieren von Fahrrädern gemacht haben. Die abgestellten Schrottfahrräder werden trotz dieser Kennzeichnung in den seltensten Fällen - in 2017 ist das genau zweimal passiert - innerhalb der gesetzten Frist durch die Eigentümer tatsächlich entfernt. Die Entfernung muss daher wie auch in den vorangegangenen Jahren durch die Stadt erfolgen. Der Einsatz kann dennoch als positiv bewertet werden. Die markierten Fahrräder werden in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Der Sachverhalt wird durch die Behörde schnell erkannt. Es kann jetzt auch relativ zeitnah, gemäß den in den Handlungsleitlinien vorgegebenen Fristen, reagiert werden bzw. diese sogenannte Fahrradleiche aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Für den Fall, dass Eigentümerermittlungen notwendig sind, führen tatsächlich nur Registrierung oder Codierung zu einem Ergebnis. Wir sind derzeit mit der Polizeidirektion Leipzig dazu in enger Abstimmung. Das Verfahren läuft aus unserer Sicht noch nicht optimal. Wir codieren und registrieren sehr intensiv in dieser Stadt; wir nehmen da eine Rekordstellung im Bundesgebiet ein. Allerdings ist die Eingabe dieser Daten im Verzug, sodass wir nicht immer garantieren können, dass die Codierung tatsächlich zu einer Hinterlegung in einer polizeilichen Datenbank führt. Daran müssen wir noch arbeiten. Seit Beginn dieses Jahres wurden insgesamt 251 Schrottfahrräder registriert, davon wurden, wie zu Beginn gesagt, bereits 85 aus dem öffentlichen Raum entfernt. Stand heute sind 166 Fahrräder noch im Verfahren. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. - Herr von der Heyde hat sich als Erster gemeldet. S e i t e | 43 Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Welche Kosten entstehen durch die Verschrottung? - Das ist die erste Nachfrage. Stadtrat von der Heyde (Bündnis 90/Die Grünen): Wenn Sie vorsichtig werden, Herr Rosenthal, lohnt es sich manchmal, noch einmal nachzufragen. In Sachen Codierung und Dateneingabe hatten Sie eben formuliert: Nicht immer ist die Codierung in der polizeilichen Datenbank hinterlegt. Was heißt „nicht immer“? Mit wie vielen Einträgen ist man da im Verzug? Die zweite Nachfrage: Sie sagten, wenn möglich, wird der Halter ermittelt. Werden die Kosten an ihn weitergegeben für den Fall, dass er auf Ihre Briefe nicht reagiert? Bürgermeister Rosenthal: Wenn Sie gestatten, würde ich dazu im nichtöffentlichen Fachausschuss Umwelt und Ordnung näher ausführen. Um es deutlich zu sagen: Wir haben da eine Problemlage. Aber dazu würde ich gern in nichtöffentlicher Sitzung näher ausführen wollen. Zu Ihrer zweiten Frage. Ja. Wenn uns der Eigentümer bekannt ist, werden ihm die Entsorgungskosten auferlegt. Bürgermeister Rosenthal: Die erste Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Das müsste ich nachreichen. Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sie sagten, dass die Überprüfung der bei der Registrierung hinterlegten Daten nur bei einer Eigentümerermittlung tatsächlich notwendig wird. Wird das nicht standardmäßig gemacht? - Ich will aber auch ein Lob aussprechen. Die Sache mit den Aufklebern ist super. Das hat mir geholfen, sechs Monate Wartezeit mit einem kaputten Fahrrad an der Kreuzung moralisch besser zu überstehen. - Noch eine zweite Frage: Was passiert mit den abgeholten Fahrrädern? Bürgermeister Rosenthal: Bei Fahrrädern mit einer Registrierung bzw. Codierung wird vom Stadtordnungsdienst eine Eigentümerermittlung in Gang gesetzt. Der ermittelte Eigentümer wird von uns angeschrieben und aufgefordert, sein nicht mehr verkehrstüchtiges Fahrrad aus dem öffentlichen Raum selbst zu entfernen. Fahrräder, bei denen wir keinen Eigentümer ermitteln können, erhalten eine Banderole, auf der das Aktenzeichen des Vorgangs und die Rufnummer des Stadtordnungsdienstes vermerkt sind. Für den Fall, dass der Eigentümer den Sachverhalt aufklären will, kann er sich bei uns melden, oder aber er entfernt sein Fahrrad. Ist die Frist abgelaufen und das Fahrrad steht immer noch dort, wird es von uns entfernt. Die Fahrräder, die aus unserer Sicht aufgearbeitet werden können, werden dem „Netz kleiner Werkstätten“ übergeben. Nach ihrer Aufarbeitung werden sie über die Versteigerung des Ordnungsamtes wieder dem Verkehr zugeführt, so sich ein Interessent dafür findet. Fahrräder, bei denen tatsächlich kein Einzelteil mehr verwertbar ist, werden verschrottet. Stadtrat Dossin (CDU): Herr Rosenthal, ich habe es so verstanden, dass Sie die Frage der Registrierung nicht im öffentlichen Teil beantworten wollen. Da mich das aber als Nichtausschussmitglied auch interessiert, würde ich vorschlagen, dass Sie das nachher im nichtöffentlichen Teil dieser Ratsversammlung beantworten. Bürgermeister Rosenthal: Ich bemühe mich. Stadtrat Dossin (CDU): Ich habe schon geahnt, dass Ihnen das nicht gefallen wird. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Herr Rosenthal, keine Sorge! Sie müssen nicht noch einmal ausführen, was ein Schrottfahrrad ist. An Ihre Antwort im Stadtrat kann ich mich noch relativ gut erinnern inklusive der nachfolgenden Presseberichterstattung. Hintergrund für Ihre damalige Antwort war ein Antrag der SPD-Fraktion zu Banderolen. Würden Sie mir zustimmen, dass die Idee der SPD-Fraktion, Banderolen an Schrottfahrrädern anzubringen, die damals von der Stadtverwaltung abgelehnt wurde, gar nicht so verkehrt war? Bürgermeister Rosenthal: Ja. Man wird ja auch schlauer im Amt. Oberbürgermeister Jung: Aber Herr Rosenthal, Sie waren doch immer schon schlau. Herzlichen Dank für Ihre Antworten. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 14.3 Stop hate! Leipzig zeigt jährlich Flagge gegen Homophobie anlässlich des CSD Leipzig (VI-F-04134) Einreicher: Bündnis 90/Die Grünen Es antwortet Herr Hörning. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurden zwei Fragen zum Aufziehen der CSD-Flagge am Leipziger Rathaus gestellt. Die erste Frage beantworten wir wie folgt: Mit der Antwort auf die Vorlage 6F03069, Antwort 01, vom 09.09.2016, bestätigt der Oberbürgermeister, dass die Regenbogenflagge am ersten Tag der Veranstaltungswoche am 07.07.2017 und am Tag der Demonstration am 15.07.2017 vor dem Neuen Rathaus gehisst wird. Für die Gewährleistung der Beflaggung ist das Amt für Gebäudemanagement in Kooperation mit dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und des Stadtrats, hier insbesondere das Referat Protokoll, zuständig. Zur zweiten Frage. Auch mit Bezug auf die eben zitierte Antwort vom 9. September 2016 wird Folgendes vorgeschlagen: Wenn in Leipzig eine Flaggenaktion unter Beteiligung zahlreicher Behörden, Unternehmen und Kirchen während der CSD-Woche beabsichtigt ist, wird auch die Stadtverwaltung eine Beteiligung prüfen, um diese Initiative zu unterstützen. Für die Veranstaltungswoche vom 7. bis 15. Juli 2017 ist in Leipzig eine solche Aktion noch nicht geplant. Aus diesem Grund behält die Stadtverwaltung die Sonderbeflaggung am ersten Veranstaltungstag und am Tag der Demonstration vorerst bei. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Danke, Herr Hörning. 14.4 Aktueller Sachstand zur vormaligen Kindertagesstätte Kleiststraße 58 (VI-F04088) Einreicher: AfD-Fraktion Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Zur Frage 1. Ja. Derzeit befinden sich das genannte Gebäude und das entsprechende Grundstück im städtischen Besitz. Zur Frage 2. Nein. Über die Absicht eines Verkaufs der genannten Liegenschaft ist dem Amt für Jugend, Familie und Bildung nichts bekannt. Zur Frage 3. Nein. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. S e i t e | 44 Zur Frage 4. Die Reaktivierung des Kitastandorts wurde durch die Stadtverwaltung intensiv geprüft. Im Rahmen einer aktuell erneuten Prüfung hat sich herausgestellt, dass das Grundstück nicht als Kitastandort geeignet ist. Die für einen langfristigen Betrieb notwendige bauliche Erweiterung des Standortes mit bisher 30 Plätzen auf mindestens 90 Plätze ist nicht genehmigungsfähig. Es ist keine ausreichend große Fläche vorhanden und eine Erweiterung nicht möglich, da sich das Grundstück in unmittelbarer Nähe eines Landschaftsschutzgebietes und in Nähe des Baches Nördliche Rietzschke - Stichwort: Hochwassergefahr - befindet. Zur Frage 5. Eine Nutzung des Standortes für eine Einrichtung der Jugendhilfe wird derzeit geplant. Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Professor Fabian, ich habe zwei Nachfragen. Zum Ersten: Diese Kindertagesstätte ist seit 2011 geschlossen. Warum hat die Stadt Leipzig sechs Jahre gebraucht, um das zu prüfen? Zweite Frage: Das Konzept der Stadt Leipzig sieht vor dem Hintergrund fehlender Kitaplätze vor, gerade auch kleinere Einheiten wieder zu reaktivieren. Diese Einrichtung wäre eine solche kleinere Einheit. Bis zu 60 Kitaplätze könnten dort locker geschaffen werden. Ich bin der Meinung, dass wir es uns als Stadt Leipzig nicht leisten können, sie nicht zu nutzen. Warum ist es nicht möglich, diesen Standort zu reaktivieren? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wir haben nicht sechs Jahre gebraucht, um das zu prüfen. Das wurde damals schon geprüft. Im Ergebnis hat sich aus unserer Sicht herausgestellt, dass dieser Standort als Kita nicht geeignet ist. Jetzt wurde der Standort erneut geprüft. Sie wissen, wir sind derzeit dabei, alle infrage kommenden Standorte noch einmal zu prüfen. Nach der Prüfung kamen wir für diesen Standort zum selben Ergebnis. Stadtrat Kriegel (AfD): Noch eine Nachfrage. Sie sagten, der Standort eigne sich nicht für eine Kita. Bis 2011 gab es dort eine Kita, wie Sie wissen. Ihrer Begründung, der Standort liege zu nahe an der Rietzschke, halte ich entgegen: Das war auch schon vor 2011 so. Tut mir leid, das kann ich so nicht gelten lassen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, aber damals war es eine kleine Kita mit nur 30 Plätzen. Wenn wir eine neue Kita in Betrieb nehmen - wir hatten bislang gesagt: 165 Plätze, jetzt sind wir aufgrund Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 S e i t e | 45 des hohen Bedarfs davon abgewichen -, sollte auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Untergrenze von 90 Plätzen nicht unterschritten werden. men des Kindes und der Personensorgeberechtigten, die Anschrift, das Geburtsdatum des Kindes, der Beginn des voraussichtlichen Betreuungsbedarfs, bevorzugte Kitas oder Kindertagespflege. Stadtrat Kriegel (AfD): Okay. Danke. Darüber hinaus werden in den kommunalen Kitas von den Leiterinnen und Leitern folgende Daten erfasst: Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. 14.5 KiTa-Platzvergabesystem (VI-F-04143) Einreicher: Fraktion Freibeuter Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Zur Frage 1. Das Kivan-Portal bietet Eltern Informationen über Kindertagesstätten, nimmt Daten für die Bedarfsanmeldung auf und dient Trägern zur Platz- und Belegungsverwaltung von Kitaplätzen. Es steht grundsätzlich allen Einrichtungen zur Verfügung. Gegenwärtig nehmen jedoch noch nicht alle daran teil. Drei Träger nutzen für insgesamt vier Einrichtungen Kivan gar nicht. Das sind die Evangelisch-Lutherische Versöhnungskirchgemeinde LeipzigGohlis, die FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e. V. Folgende acht Träger von acht Einrichtungen nutzen das Instrument „Vertragsverwaltung“ nicht neben dem Elternportal gibt es das Trägerportal, über das die Vertragsverwaltung läuft -: Das sind die BIP Kreativitätszentrum gGmbH, die DPFASchulen gemeinnützige GmbH, die EvangelischLutherische Christuskirchgemeinde, die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Leipzig-Connewitz-Lößnig, die Evangelisch-Lutherische Marienkirchgemeinde Leipzig-Stötteritz, die JohanniterUnfall-Hilfe e. V., die Leipzig International School sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e. V. Zur Frage 2. Es wird erwartet, dass nach Abschluss der neuen Kitavereinbarungen, die ab dem 01.07.2017 gelten sollen, alle Träger die Vertragsverwaltung im Kivan vollumfänglich nutzen. Die Vergabe eines freien Platzes samt Vertragsabschluss liegt jedoch auch künftig in der jeweiligen Trägerhoheit. - Um es noch einmal klar zu sagen: Über Kivan werden Bedarfe angemeldet. Der tatsächliche Vertragsabschluss erfolgt aber mit dem jeweiligen Träger. Zur Frage 3. Mit der Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz werden im Amt für Jugend, Familie und Bildung folgende Daten erfasst: die Na- - Zum gewünschten Aufnahmetermin besteht ein Rechtsanspruch. - Der Bedarf wurde mindestens sechs Monate im Voraus angemeldet. - Das Kind hat bisher keine Betreuung oder ist in der Kindertagespflege und benötigt, weil es drei Jahre alt geworden ist, einen Kindergartenplatz. - Das aufzunehmende Kind hat ein Geschwisterkind in der ausgewählten Kita. - Eine Berufstätigkeit beider Eltern oder des alleinerziehenden Personensorgeberechtigten wird zum gewünschten Zeitpunkt der Aufnahme ausgeübt. - Berufstätigkeit beinhaltet auch Studium, schulische oder berufliche Ausbildung sowie Bildungsmaßnahmen des Jobcenters. - Die Familie hat mehrere Kinder bis zum Ende der vierten Klasse in der Grundschule zu versorgen. - Es gibt eine besondere familiäre Situation. Mindestens ein Personensorgeberechtigter hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50, oder ein körperlich und/oder geistig beeinträchtigtes Familienmitglied wird im Haushalt gepflegt. - Durch den ASD wird eine Betreuung in einer Kita empfohlen. Zur Frage 4. In den meisten Fällen ist es möglich, Geschwisterkinder in derselben Einrichtung zu betreuen. Für wie viele Kinder das nicht zutrifft, wird nicht statistisch erfasst. Die Taktung des Liniennetzes der LVB beträgt in Verkehrsspitzen im Regelfall zehn Minuten. Fahren mehrere Linien auf der Strecke, verkürzen sich die Wartezeiten zusätzlich. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass es in diesem Zusammenhang Probleme gibt. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Auch wenn ich diese Anfrage nicht gestellt habe, habe ich dazu eine Nachfrage. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das ist jedem Ratsmitglied erlaubt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich hatte vor zwei Wochen im Jugendhilfeausschuss um einen Zeitplan gebeten, wann es zur Einführung des Kivan in der Version Next kommen wird. Zu Ihrer Information: Diese neue Version wird bereits seit 2015 von anderen Kommunen aktiv genutzt. Wir arbeiten hier noch mit der alten Version des Kivan. Es gibt viele Beschwerden, sowohl von den Trägern als auch von anderen Akteuren wie Eltern, Anwälten etc., die sich mittlerweile auch öffentlich dazu geäußert haben; ob wahr oder unwahr, sei einmal dahingestellt. Ich habe an diversen Aussagen Zweifel und weiß, dass einiges nicht ganz stimmig war. Der Zeitplan liegt mir jetzt vor. Ich gehe davon aus, dass er dem Protokoll als Anhang beigefügt worden ist, sodass ich hier auch öffentlich sagen kann, wann die neue Version freigeschaltet wird. Die Freischaltung des Elternportals ist im November dieses Jahres geplant. Ich gehe davon aus, dass die neue Version die vorhandenen Probleme beheben wird; so jedenfalls die Erfahrungen in den anderen Städten. Geben Sie mir da recht, Herr Fabian? Und: Wenn andere Städte schon seit 2015 damit am Netz sind, warum ist es der Verwaltung nicht gelungen, die neue Version des Kivan schon eher als im November 2017, wie jetzt geplant, einzuführen? Wie ich hörte, wird es bis dahin auch noch eine Einführungsphase geben. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es ist in der Tat sehr misslich, dass das in Leipzig noch nicht flächendeckend eingeführt wurde. Ich habe veranlasst, dass jetzt mit Hochdruck daran gearbeitet wird. Ich gehe davon aus, dass die neue Version des Kivan bis Ende des Jahres überall aufgespielt und genutzt wird. Das kann man leider nicht per Knopfdruck machen. Das musste ich auch erst lernen. Ich bin manchmal ein bisschen naiv und denke: Wenn das jetzt eingeführt wird, passiert das sofort. Aber mir wurde erklärt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser 72 Träger erst von der Lecos geschult werden müssen. Die Lecos ist da sehr, sehr engagiert. Das alles ist jetzt in die Wege geleitet, sodass die entsprechenden Schulungen durchgeführt werden können. Das nimmt einen gewissen Zeitraum in Anspruch. Sie hatten das Datum November 2017 genannt. Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende des Jahres 2017 alle Schulungen durchgeführt worden sind. Es müssen zwischendurch auch Probeläufe gemacht werden. Das Programm muss auf jeden Computer aufgespielt werden usw. Ich bin kein Softwareexperte, aber Sie können sicher sein, dass ich jetzt sehr hinterher bin, dass das läuft. In S e i t e | 46 der Tat wird das Kivan 2.0 - oder wie immer es offiziell heißt - noch einmal erhebliche Verbesserungen für beide Seiten bringen, sowohl im Trägerportal bei der Verwaltung der Verträge als auch im Elternportal für die Eltern. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. 14.6 Schülerfahrkarte für späte Schüler und Schülerinnen? (VI-F-03986) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wiederum Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Zur Frage 1. Es gibt seit Jahren eine mit den Leipziger Verkehrsbetrieben abgestimmte Regelung, die es fast allen älteren Vollzeitschülerinnen und -schülern ermöglicht, eine SchülerCard bzw. SchülerMobilCard zu erwerben. Diese Regelung sieht bei Bedarf eine Einzelfallprüfung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung vor. Schätzungsweise betrifft das 50 bis 120 Schüler pro Schuljahr. Eine 2017 durchgeführte Abfrage in den Schulen hat ergeben, dass es über diese Einzelfallentscheidung hinaus keinen Bedarf bzw. keine Schüler gibt, die vom Erwerb einer Schülerfahrkarte ausgeschlossen werden, weil sie die Ausbildung nicht im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die allgemeinbildende Schule durchführen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat zum Schuljahr 2017/2018 alle berufsbildenden Schulen per Rundschreiben gebeten, dem Amt zum Schuljahresbeginn diejenigen älteren berufsschulpflichtigen Schüler zu melden, die nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule ihre Ausbildung unterbrochen haben und die eine Schülerfahrkarte benötigen. Jeweils sind der Name, die Gründe und der Zeitraum der Ausbildungsunterbrechung mitzuteilen. Über das Ergebnis der Einzelfallprüfung informiert das Amt die Schulen. Bei positiver Entscheidung erhält der Schüler von der Schulleitung eine Bescheinigung zum Erwerb einer SchülerCard bzw. einer SchülerMobilCard und kann damit dann eine Schülerfahrkarte bei der LVB erwerben. Zur Frage 2. Eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung wird durch die Stadt Leipzig nicht angestrebt. Die zusätzlich vorgenommenen Einzelfallprüfungen bzw. Genehmigungen stellen sicher, dass bei bestehender Berufsschulpflicht niemand, der einen Anspruch auf eine SchülerCard bzw. SchülerMobilCard anmeldet, benachteiligt wird. Zur Frage 3. Es ist anzunehmen, dass eine entsprechende Satzungsänderung eine Erhöhung der Grundsockelfinanzierung aus dem Vertrag Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 S e i t e | 47 „Leipziger Modell zur Schülerbeförderung“ mit der LVB zur Folge hätte. Zur Höhe der Mehrkosten kann derzeit keine Aussage erfolgen. durch das Gesundheitsamt abgefragt und mitgeteilt, dass im Stadtgebiet Leipzig weder Flüchtlinge noch einheimische Bürger seit 2014 ertrunken sind. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Zur zweiten Frage. Es gibt keine gesetzliche Regelung, hinsichtlich der Nutzung öffentlich zugänglicher Gewässer entsprechende Ausschilderungen vorzunehmen. Hier wird auf die Eigenverantwortung der Bürger gesetzt. Es ist auch nicht vorgesehen, an öffentlich zugänglichen Gewässern Stellen, die zum Baden geeignet sind, zu beschildern. In den fünf von den Leipziger Sportbädern betriebenen Freibädern wie auch in den acht Schwimmhallen liegen die Baderegeln als Flyer in verschiedensten Sprachen aus. Gleichzeitig wird über großformatige Plakate über die Baderegeln in Bildsprache informiert. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Professor Fabian, vielen Dank für die Beantwortung. Sie haben ausgeführt, welcher Verwaltungsaufwand für die Einzelfallprüfungen erforderlich ist. Allerdings frage ich mich - vielleicht können Sie das aufklären -, ob es nicht mehr Sinn machen würde, für diese kleine Gruppe - Sie sagten, das seien maximal 120 Schülerinnen und Schüler eine Satzungsänderung durchzuführen. Damit ließe sich einerseits die Lücke zwischen Schule und Ausbildung für die späten Schüler beseitigen und andererseits der Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das alles muss man gegeneinander abwägen. Ich sage einmal so: Ich bin froh, dass wir einen gültigen Vertrag haben. Diesen würde ich erst einmal nicht anfassen wollen. Ich hatte ja auch gesagt, dass nicht abschätzbar ist, welche zusätzlichen Kosten dann auf uns zukommen. Ich schätze es so ein, dass der Verwaltungsaufwand dafür nicht riesig ist. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Herr Fabian, Sie hatten von Berufsschulen gesprochen. Aber Berufsschüler im klassischen Sinne, also diejenigen in dualer Ausbildung, sind Azubis und müssen das AzubiTicket zahlen. Es wäre auch mal an der Zeit, das anzupassen und ein Ticket für alle Auszubildenden in Leipzig einzuführen. Das würde die Sache wahrscheinlich für alle viel einfacher machen. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Kollege Fabian. 14.7 Prävention für NichtschwimmerInnen / Gefahrenhinweise an öffentlichen Badeseen und Freibädern (VI-F-04051) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes gibt es keine Meldepflicht für Badeunfälle an das Amt. Auch die Branddirektion und das Standesamt erfassen keine gesonderten Daten. Im Rahmen der Kontrolltätigkeit gemäß Badegewässerrichtlinie wurde der Sachverhalt Zur dritten Frage. 2016 wurden in den Freibädern elf Kommunikationsmittler - aus Afghanistan, Syrien, Indien, Marokko, Tunesien und Pakistan eingesetzt, die das Personal der Bäder bei der Betreuung ausländischer Badegäste unterstützt haben. Ihr Einsatz wurde als sehr positiv bewertet. Aufgrund der guten Erfahrungen soll auch in 2017 der Einsatz von Kommunikationsmittlern bei den Sportbädern realisiert werden. Zur vierten Frage. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung teilt mit, dass gemäß des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus aus dem Jahre 2004 der Schwimmunterricht als Teil des Sportunterrichts in der Grundschule bzw. in der Primarstufe der Förderschulen durchgeführt wird. Dieser obligatorische Unterricht der Grundschulen und Förderschulen wird grundsätzlich über das Schwimmzentrum der Sächsischen Bildungsagentur organisiert und aktuell planmäßig durchgeführt. Der Schwimmunterricht findet einmal wöchentlich statt. Die Stadt Leipzig trägt dafür die Kosten. Schülerinnen und Schülern an Schulen für körperlich und/oder geistig Behinderte haben in allen Klassenstufen die Möglichkeit, schwimmen zu gehen. Schwimmunterricht in allen anderen Förderschulen wird, sofern Bedarf besteht, auch in den Klassenstufen 5 bis 8 gefördert, um die Schwimmfähigkeit zu festigen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. 14.8 Umgang mit geflüchteten schutzbedürftigen Personen (VI-F-04052) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Zur Frage 1. Nein. Vor der Zuweisung neuer Asylbewerber durch die Zentrale Ausländerbehörde erfolgt in Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 der Regel keine Information zu der in der EUAufnahmerichtlinie definierten besonderen Schutzbedürftigkeit von aufzunehmenden Personen. In Einzelfällen, bei denen aufgrund von Erkrankungen oder offensichtlichen Behinderungen besondere Unterbringungsbedürfnisse bestehen, erfolgt teilweise vorab eine Abfrage zu den Unterbringungsmöglichkeiten der Stadt Leipzig. Einen standardisierten Informationsfluss dazu gibt es nicht. Besondere Unterbringungsbedarfe werden lediglich bei den Personen vorab kommuniziert, die dem Kreis der LSBTTI-Geflüchteten - Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle - zugerechnet werden, sofern diese Informationen bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung vorliegen. Personen dieser Gruppe werden allerdings nicht von der genannten EU-Aufnahmerichtlinie erfasst. Zur Frage 2. Nein. Informationen zur Gesamtzahl von schutzbedürftigen Personen, die in Leipzig untergebracht sind, liegen nicht vor. Diese Daten werden nicht systematisch erhoben, da sie für die Leistungs- und Unterbringungsbehörden nur einzelfallbezogen vorliegen. Für die Gruppe der LSBTTI-Geflüchteten kann aufgrund der gesonderten Betreuung in Leipzig eine Personenzahl genannt werden. Zum Stichtag 30.04.2017 lebten elf Personen, die diesem Personenkreis zugerechnet werden, in Gewährleistungswohnungen des Sozialamtes. Nach den Angaben von RosaLinde e. V. werden jedoch insgesamt in Leipzig rund 50 Geflüchtete dieses Personenkreises betreut. Zur Frage 3. Mit dem Bekanntwerden einer vorgesehenen Zuweisung von schutzbedürftigen Personen an die Stadt Leipzig wird eine geeignete Gemeinschaftsunterkunft entsprechend der vorhandenen Informationen zur Schutzbedürftigkeit gesucht. Parallel wird die beauftragte Sozialbetreuung oder/und Hausleitung über die bekannten Informationen zu den vorgesehenen Neuzuweisungen in Kenntnis gesetzt und gemeinsam geprüft, ob und gegebenenfalls welche weiteren Hilfeangebote für den Einzelfall erforderlich sind. Bei der Gruppe der LSBTTI-Geflüchteten erfolgt die Beratung und Begleitung durch Mitarbeiter des RosaLinde e. V. Zur Frage 4. Schutzbedürftige werden in der Stadt Leipzig entsprechend dem Unterbringungskonzept vorrangig in Wohnungen kleinerer Gemeinschaftsunterkünfte untergebracht, um vor allem in der ersten Zeit des Ankommens auch eine soziale Betreuung zu gewährleisten. Bei besonderen Bedarfen und entsprechenden Voraussetzungen kann eine sofortige Unterbringung in einer Gewährleistungswohnung oder einer eigenen Wohnung erfolgen. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. S e i t e | 48 Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Vielen Dank für die Antwort. Ich habe eine kurze Nachfrage zur Antwort auf die Frage 1. Es ist ja schön, dass die Gruppe der LSBTTIQ gemanagt wird. Sie fällt eben nicht unter die Richtlinie, die strenge Vorgaben macht. Das betrifft auch gar nicht die Stadt, sondern wahrscheinlich eher das Land. Wäre es aus Ihrer Sicht wünschenswert, dichtere Information über diese Geflüchteten zu erhalten, zum Beispiel ob sie Opfer von Gewalt und/oder Folter waren oder welche Bedürfnisse sie haben, sofern das überhaupt bei dieser Gruppe möglich ist. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ihre Frage, ob ich es für sinnvoll, entsprechende Informationen zu erhalten, beantworte ich mit Ja. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. 14.9 Was unternimmt die Stadtverwaltung Leipzig für den Bienenschutz in unserer Stadt? (VI-F-04056) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dazu Kollege Rosenthal, bitte. Bürgermeister Rosenthal: Zur ersten Frage. Die Pflanzbereiche auf öffentlichen Grünflächen werden in der Regel vom städtischen Eigenbetrieb Stadtreinigung nach entsprechenden Plänen bepflanzt. Bienen- bzw. Insektenfreundlichkeit hat dabei bisher keine Rolle gespielt. Nichtsdestotrotz ist bei den vielfältigen Pflanzaufgaben und Sortimenten aus Sicht des Betriebes ein gewisses Nektar- und Pollenangebot immer dabei. Zur zweiten Frage. Für Hobbyimker können öffentliche Grünflächen zur Verfügung gestellt werden, wenn deren Entwidmungszweck dadurch nicht beeinträchtigt und damit die Optimierung ihrer stadtökologischen Funktion realisiert wird. Nachfragen von Wanderimkern zur Nutzung öffentlicher Grünflächen beziehen sich in Leipzig in erster Linie auf die Lindenblüte. Insofern sind an den Standorten Wilhelm-Külz-Park, Clara-ZetkinPark, Peterssteg, Volkspark Kleinzschocher, Cottaweg, Friedenspark und Schönauer Park entsprechende Flächen vermietet. Nach meinem Kenntnisstand werden allerdings nicht mehr als 20 Völker an einem Standort empfohlen. Am Auensee gibt es einen Standort an einer Kastanie, der aber nur eine Saison genutzt wurde. Die Standorte Richard-Wagner-Hain, Säulengarten, und Gohlis, Streuobstwiese Virchowstraße, sind dauerhaft ganzjährig an Imker vermietet. Auch die von der Stadt für die gärtnerische Nutzung bereitgestellten Flächen stehen für eine Nutzung durch Imker zur Verfügung, so in den Freizeit- und Erholungsgärten, die auch teilweise an Imker verpachtet sind. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Hinzu kommt das Kleingartenwesen. Auch hier findet man fast in jeder Kleingartenanlage entsprechende Imkergärten. Die Förderung des Kleingartenwesens schließt die Unterstützung bei der Anlage von Bienengärten mit ein. Aktuell liegen für das Jahr 2017 drei Anträge von Vereinen vor. Insgesamt gewährt die Stadt circa 15 Imkern die Nutzung der Leipziger Stadtwälder. Diese Nutzung zielt nicht nur auf die blühenden Gehölze, sondern auch auf die Nutzung des Flöhensaftes über das ganze Jahr. Zur dritten Frage. Die Notwendigkeit der Schaffung von Lebensräumen für Bienen bzw. Wildbienen wird auch über den Wettbewerb „Naturnaher Kleingarten“ in der Stadt verdeutlicht. Zu den Bewertungskriterien zählen unter anderem die Verwendung heimischer Pflanzenarten sowie Sorten mit ungefüllten Blüten und der Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden. In vielen Kleingartenanlagen wurden in den letzten Jahren gemeinschaftlich oder privat sogenannte Insektenhotels aufgestellt. Der Trend zu mehr Naturnähe, und sei es durch künstliche Nisthilfen, ist generell begrüßenswert und mittlerweile in den Vereinen ein Selbstläufer, da der Fachhandel und andere Händler zunehmend solche Insektennisthilfen und -verstecke anbieten. Musteranlagen zur konkreten zielgerichteten Förderung außerhalb des Kleingartenwesens gibt es zudem im Stadtgarten Connewitz des Ökolöwen und im städtischen Schulbiologiezentrum. Der Zoo Leipzig hat neben dem Gehege mit Honigbienenvölkern einen Wildbienengarten mit Insektenhotel eingerichtet. Vor dem Naturkundemuseum im Leipziger Zentrum wurde zusammen mit dem Botanischen Garten der Universität eine Wildblumenrabatte angelegt, die von zahlreichen Wildbienen und Hummeln und auch vom hauseigenen Honigbienenvolk angeflogen wird. Prinzipiell zielt die Bewirtschaftung des Leipziger Stadtwaldes auf die Schaffung und Erhaltung von entstehendem Leben an Großbäumen. Damit entstehen wiederum Höhlen, die für die Wildbienenarten ideale Plätze darstellen. Zur vierten Frage. Bei jeder Neuaufforstung werden im Waldmantel auch Blütensträucher, zum Beispiel Schlehen, und Wildobstgehölze, zum Beispiel Vogelkirsche, Wildbirne, Wildapfel, mitgepflanzt. Insgesamt werden im Leipziger Stadtwald Wildobstgehölze wieder verstärkt auch im Rahmen forstwirtschaftlicher Pflegemaßnahmen eingebracht. Hierzu gibt es ein ganz konkretes Projekt zur Erhaltung und Vermehrung des einheimischen Wildapfels. Solche Projekte liefern ebenfalls eine wichtige Nahrungsbasis für Honigbienen bzw. Wildbienen. Im Stadtforst hat es darüber hinaus das Projekt „Verbesserung der Lebensbedin- S e i t e | 49 gungen für die Honigbiene“ gemeinsam mit professionellen Imkern auf der Deponie Küchenholz gegeben. Zur fünften Frage. Ein solches pauschales Verbot ist nicht bekannt. Insofern ist in der Elsteraue nicht generell das Hobbyimkern nicht erlaubt. Aus Sicht des Amtes für Umweltschutz ist allerdings auf den strengen Naturschutz hinzuweisen. Am Flächennaturdenkmal Streuobstwiese Stahmelner Straße oder im Naturschutzgebiet Burgaue ist das Aufstellen von Bienenvölkern nicht genehmigungsfähig. Ein Einflug von außerhalb ist nicht zu unterbinden, allerdings befördern wir ihn auch nicht. (Heiterkeit) Last but not least, die Honigbiene ist keine wildlebende Tierart und kann daher auch zur Gefährdung der Wildbiene beitragen. Das heißt: Man muss dafür sorgen, dass man für die gezüchtete Haus- und Nutztierrasse Honigbiene und die Wildbienen ein verträgliches Miteinander erreicht, um dem Artenschutz tatsächlich gerecht zu werden. So weit die Antwort von meiner Seite. Ich denke, das reicht aus, oder? Oberbürgermeister Jung: Gibt es etwa noch Nachfragen? - Tatsächlich! (Heiterkeit) Herr Hobusch, selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit der Nachfrage. Ich hoffe, dass die Antwort darauf nicht wieder so erschöpfend ausfallen muss. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Bürgermeister Rosenthal, können Sie vielleicht in wenigen Worten die Maßnahmen der Stadt Leipzig skizzieren, um den Einflug von Wildbienen in nicht genehmigte Gebiete zu verhindern? (Heiterkeit) Bürgermeister Rosenthal: Ich muss mal schauen, ob mir mein schlaues Amt dazu etwas aufgeschrieben hat. Ich würde sagen, man muss sehen, wie die zwei sich in der Praxis vertragen. Das Naturschutzamt der Stadt Leipzig befördert die Kommunikation jedenfalls nicht. - Reicht Ihnen das? Oberbürgermeister Jung: Die Anfrage 14.10 wird schriftlich beantwortet. 14.11 Umsetzung des Ratsbeschlusses „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)“ (VI-F-04068) Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Einreicher: SPD-Fraktion Herr Bonew. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte gern auch mal eine Anfrage, die so viel Heiterkeit hervorruft. - Zur Frage 1. Seit dem Inkrafttreten der Zuwendungsrichtlinie am 18.05.2016 sind unabhängig von abweichenden Festlegungen in Fachförderrichtlinien die Bestimmungen der Zuwendungsrichtlinie anzuwenden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Zuwendungen, die vor Inkrafttreten für das Haushaltsjahr 2016 bewilligt wurden. Zweck der Zuwendungsrichtlinie ist es, eine einheitliche Verfahrensweise zur Gewährung von Zuwendungen in der Stadtverwaltung Leipzig sicherzustellen. Die Zuwendungsrichtlinie enthält allgemeinverbindliche Vorgaben für die Zuwendungsbearbeitung und gilt für alle Ämter und Referate der Stadtverwaltung Leipzig. Das ist die sogenannte Innenwirkung. Gleichzeitig gibt diese auch den Regelungsgehalt für die anzupassenden bzw. noch neu zu erarbeitenden Fachförderrichtlinien wir haben heute noch einige auf der Tagesordnung - vor, die sich an den potenziellen Antragsteller und Zuwendungsempfänger richten. Das ist die sogenannte Außenwirkung. Die Regelungen zur Zuständigkeitsmehrheit in Punkt 6 der Zuwendungsrichtlinie sind teils interner, teils externer Natur. Der Antragsteller ist verpflichtet, wenn er für dasselbe Vorhaben bzw. die gleiche Einrichtung Zuwendungsanträge bei mehreren Fachämtern stellt, die jeweiligen Fachämter zur Vermeidung einer Doppelförderung darüber in Kenntnis zu setzen. Ist dies gegeben, sollen sich die Fachämter intern abstimmen, unter anderem ob eine ämterübergreifende Förderungsmöglichkeit besteht. Nur in diesem Fall ist darüber Einvernehmen herzustellen, welches der beteiligten Ämter den Zuwendungsbescheid erlässt und den Verwendungsnachweis prüft. Die Information an den Antragsteller kann nachrichtlich vorab erfolgen, ergeht jedoch spätestens zum Zuwendungsbescheid. Zur Frage 2. Der Zuwendungsempfänger kann dies nicht beantragen. Auch handelt es sich um eine Kannbestimmung der Zuwendungsrichtlinie. Die Entscheidung hierüber liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltung. Zu den Fragen 3 und 4. Hierzu erfolgt keine Angabe. Auf die Ausführungen zur Frage 2 wird verwiesen. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Bonew. Frau Schenk. S e i t e | 50 Stadträtin Schenk (SPD): Können wir die Antworten noch einmal schriftlich bekommen? Bürgermeister Bonew: Gerne. Oberbürgermeister Jung: Sie können sie auch dem Verlaufsprotokoll entnehmen. Die Anfrage 14.12 wird schriftlich beantwortet. 14.13 Leipzig ist derzeit Kriminalitätshochburg Nr. 2 in Deutschland - Position des Leipziger Oberbürgermeisters dazu (VIF-04111) Einreicher: AfD-Fraktion Kollege Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Bevor ich auf die einzelnen Fragen detailliert eingehe, gestatten Sie mir bitte folgende Vorbemerkung: Am 24. April 2017 stellten der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der Sächsische Staatsminister des Innern Markus Ulbig, gemeinsam die Polizeiliche Kriminalstatistik vor. In der Übersicht „Registrierte Kriminalität in den Städten ab 200.000 Einwohner - Straftaten insgesamt“ weist Leipzig mit 15.811 die zweithöchste Häufigkeitszahl auf. Die Häufigkeitszahl beschreibt die Fälle pro 100.000 Einwohner. In der Übersicht „Registrierte Kriminalität in den Städten ab 200.000 Einwohner - Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“ weist Leipzig mit 14.787 die dritthöchste Häufigkeitszahl auf. Aus kriminologischer Sicht sind Städtevergleiche nicht unproblematisch, da sich die Untersuchungseinheiten unterscheiden, zum Beispiel in der Altersstruktur, der sozialen Struktur oder auch der Tatgelegenheitsstruktur. Die Aussagekraft der PKS, sprich: der Polizeilichen Kriminalstatistik, wird besonders dadurch eingeschränkt, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt wird. Neben der tatsächlichen Änderung des Kriminalitätsgeschehens können sich beispielsweise Veränderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder in der polizeilichen Kontrollintensität auf die Entwicklung der Zahlen in der PKS auswirken. Vor allem der Aspekt des Anzeigeverhaltens ist nicht zu unterschätzen. Darüber hinaus gibt es auch Beeinflussungen der PKS durch das polizeiliche Erfassungsverhalten. Als sich das Straftatniveau in Leipzig im Jahr 2015 verringerte, wies der Leipziger Polizeipräsident darauf hin, dass der Rückgang im Verhältnis zur parallel angestiegenen Anzahl offener Vorgänge betrachtet und bewertet werden muss und diese Auswirkungen auf die PKS-Zahlen 2016 haben werden. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Das Bundeskriminalamt weist regelmäßig darauf hin, dass die PKS kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit darstellt, sondern eine je nach Deliktart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität. Für detaillierte Betrachtungen zur Kriminalität in Leipzig wären aus Sicht der Stadtverwaltung deshalb Dunkelfelduntersuchungen im Längsschnitt erforderlich, die es jedoch im Freistaat Sachsen nicht gibt. Insofern liegen keine Erkenntnisse dazu vor. Der bloße Blick auf die Häufigkeitszahl der Gesamtkriminalität in Leipzig ist zu wenig aussagekräftig, um hieraus schon den Bedarf an Maßnahmen zu konkretisieren. Vielmehr bedarf es hierfür einer Einzeldeliktsanalyse. Eine erste Betrachtung verdeutlicht bereits, dass es sich allein bei rund 11 Prozent der in Leipzig angezeigten Straftaten um Fahrraddiebstähle handelt. Leipzig ist hier überdurchschnittlich belastet, während sich zum Beispiel die Gewaltkriminalität eher im Durchschnitt der Großstädte bewegt. Bei mehr als jeder fünften Straftat in Leipzig handelt es sich um einen Fahrraddiebstahl, um einen Ladendiebstahl oder um eine Schwarzfahrt, also das Erschleichen von Leistungen. Beim Ladendiebstahl und beim Erschleichen von Leistungen handelt es sich um sogenannte Kontrolldelikte. Das heißt, dass die Fallzahlen im Wesentlichen von der Kontrollintensität abhängig sind. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die PKS zudem keine Aussagen über den Ausgang des Strafverfahrens beinhaltet. Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Polizei müssen zureichend tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sein. Die Registrierung in der PKS gibt die Verdachtssituation im Augenblick der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft wieder. Manches von dem, was bei der Polizei noch angenommen wird, hält später der staatsanwaltschaftlichen bzw. gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Insofern muss man die PKS immer auch unter diesem vorläufigen Stand betrachten. Jetzt zur ersten Frage. In der langfristigen Betrachtung der Kriminalität in Leipzig ist seit Beginn der 1990er-Jahre ein starker Rückgang der Gesamtkriminalität in der PKS zu verzeichnen. Dieser Rückgang währte bis zum Jahr 2008. Seit 2009 steigt die registrierte Kriminalität an, hat allerdings die Gesamtkriminalität aus Anfang der 1990er-Jahre nicht erreicht. Die Stadt Leipzig wird gemeinsam mit weiteren Partnern wie der Polizeidirektion Leipzig ihre Präventionsmaßnahmen in lokalisierten Kriminalitätsschwerpunkten auch weiterhin fortlaufend bewerten und situationsangemessen optimieren. An der Stelle der Hinweis: Wir haben vor, noch in diesem Jahr eine Sicherheitskonferenz zum Thema „Prävention gegen Fahrraddiebstahl“ S e i t e | 51 durchzuführen. Beim Fahrraddiebstahl handelt es sich nicht um ein ausschließliches Phänomen der Beschaffungskriminalität. Der Fund von 3.500 mutmaßlich gestohlenen Fahrrädern in Hamburg im April 2017 verdeutlicht, dass es kriminelle Strukturen gibt, die organisiert Fahrraddiebstähle zu verantworten haben, so auch in Leipzig. Die Bundesregierung schätzt das wie folgt ein - ich zitiere -: Es handelt sich um ein gewinnbringendes Betätigungsfeld sowohl für Einzeltäter als auch für ost- und südosteuropäische Tätergruppen. Ein erheblicher Teil der entwendeten Fahrräder dürfte dabei ins Ausland verbracht und dort vermarktet werden. So weit die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Zur zweiten Frage. Die Stadt Leipzig und die PD Leipzig werden ihre Zusammenarbeit auf der Ebene des Kommunalen Präventionsrates überprüfen und gegebenenfalls weitere Schwerpunkte setzen. Darauf wies auch Polizeipräsident Bernd Merbitz im Zuge der Veröffentlichung der PKS hin. Nach Bekanntgabe der PKS 2016 durch den Sächsischen Staatsminister des Innern weist die Stadt Leipzig jedoch abermals auch auf die Planungsdefizite infolge der Polizeireform hin. Als wachsende Stadt benötigt Leipzig mehr Polizei und nicht weniger, wie es Ausgangspunkt der Reformpläne war. Auch die avisierten Nachbesserungen werden den Bedürfnissen einer stark gewachsenen und weiter wachsenden Großstadt nicht gerecht. Hier verweise ich auch auf die Äußerungen des Präsidenten der Bereitschaftspolizei Sachsen, der sich insbesondere zum Personalkörper kritisch geäußert hat. Diese Forderungen werden auch durch die ersten Befunde aus der Sicherheitsumfrage bestätigt. Die Leipzigerinnen und Leipziger stellen ihrer Polizei trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ein gutes Zeugnis aus. Fast jeder Zweite wünscht sich jedoch mehr Polizeipräsenz im Wohngebiet. Hinsichtlich der Aktivitäten aus dem Kommunalen Präventionsrat möchte ich darauf verweisen, dass wir hier regelmäßig das Instrument „Sicherheitskonferenz“ nutzen. So gab es im vergangenen Jahr zum Thema „Kinder- und Jugendkriminalität“ sowie zum Thema „Schutz vor Wohnungseinbruch“ jeweils eine ganztägige Konferenz, wo alle Beteiligten über die Analyse gestritten und sich verständigt haben, aber auch auswertend Maßnahmen für die Eindämmung dieser Deliktphänomene beraten und aus unserer Sicht insbesondere auch bei den jeweiligen polizeilichen Aktivitäten Einvernehmen erzielt haben. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Ich verweise auch auf die Schwerpunktsetzungen „Fußball“, „Graffiti“, „Kleingärten“, „Innenstadt“, „Drogen“ und „Extremismusprävention“. Wir müssen schauen, ob wir noch weitere Schwerpunkte für die kommunale Präventionsarbeit formulieren sollten. Ich darf schon jetzt bekannt geben, dass auch in diesem Jahr zwei Sicherheitskonferenzen stattfinden werden. Eine wird sich erneut mit dem Thema „Jugendkriminalität und Prävention“ beschäftigen, hier insbesondere mit dem Projekt des Landespräventionsrates „Prävention im Team“. Die andere Sicherheitskonferenz wird sich, wie eben angekündigt, mit dem Thema „Prävention gegen Fahrraddiebstahl“ befassen, zu dem wir uns nochmals verständigen wollen. So weit von meiner Seite in gebotener Kürze. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Rosenthal. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die für die Beantwortung von Anfragen zur Verfügung stehende Zeit ausgeschöpft. Die übrigen Anfragen werden schriftlich beantwortet. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 15: 15 Bericht des Oberbürgermeisters Ich will es kurz machen. Es sei auch noch einmal in diesem Kreise wiederholt, was Sie wahrscheinlich schon alle wissen: Am Montag haben die Berufungsverhandlungen in London zwischen der UBS und der KWL begonnen. Zurzeit tragen die Anwälte der UBS ihre Berufungsgründe vor. Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich am ersten Urteil nichts ändern wird. Ich werde Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten über das, was in den nächsten zehn Tagen passiert. 16 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 16.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis März 2017 (VIDS-04062) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich Sie um Ihr Votum. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 17 17.1 Vorlagen I Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/18 und Bestätigung S e i t e | 52 von außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-03932-NF-02) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 17.1.1 dazu ÄA (-03932-NF-02-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Es liegen Ihnen Austauschseiten vom 13.04.2017 vor. - Ich bitte Kollegen Fabian um Einbringung. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Mit dieser Vorlage wird Ihnen ein wichtiger Schritt vorgeschlagen, um Planungen im Schulhausbau zu beschleunigen. Dies ist dringend notwendig. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans zeigt, dass der Bedarf an Schulen erheblich größer ist als bislang angenommen. Wir wissen, dass es gerade die Planungen für Schulhausbaumaßnahmen sind, die sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Es soll daher ein Sammelbeschluss für die Planung von 24 Schulhausbaumaßnahmen bis zur Leistungsphase 3 gefasst werden. Dadurch werden die Vorbereitungszeiten für diese Maßnahmen erheblich verkürzt, und wir schaffen zügig die Voraussetzungen zur Beantragung von Fördermitteln. Unser Ziel ist, die geplanten schulischen Kapazitäten schneller fertigzustellen. Dies ist nur mit einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren zu erreichen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dieser Vorlage, über die ich mich selber sehr gefreut habe. Zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter der Voraussetzung, dass auf die beiden Wörter „oder alternativ“ verzichtet wird, können wir diesen als zusätzlichen Beschlusspunkt so übernehmen. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte! Werte Vertreter der Medien! Liebe Gäste! Ich spreche zur Sammelvorlage und zu sieben weiteren Schulbauvorlagen, habe also 40 Minuten Zeit. Los geht’s! Am Wochenende warteten 450 Menschen mit ihren kleinen Kindern vor einer neuen Kindertageseinrichtung. Das Bild von dieser Menschenschlange ist tief beeindruckend und bewegend. Es bewegt die Eltern, es bewegt bundesweit die Medien, es bewegt die Politik. Man sollte meinen, es bewegt auch die Stadtverwaltung, mehr zu tun. Die Kinder sind geboren, sie warten jetzt auf einen Kitaplatz, sie werden dann in die Schule kommen, Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 und sie werden später in weiterführende Schulen wechseln. Sie, die Stadtverwaltung, können also mit hoher Genauigkeit berechnen, wann und wo, in welchem Stadtteil. Mit den folgenden Vorlagen beschließen wir über Erweiterungen und Anbauten, Sanierungen und Neugründungen. Wir beschließen zum Beispiel auch über eine Quartiersschule, die bis 2019 ans Netz kommen sollte. Nun wird nur die Oberschule 2021 eingerichtet. Das Gymnasium wird laut Entwurf des Schulentwicklungsplans erst vier Jahre später folgen. Weil wir Grüne es im Haushalt so beantragt haben, beschließen wir heute auch über Planungsmittel für das Gymnasium, damit es eher kommt. Auch andere Schulbauvorhaben verzögern sich deutlich; aber das werde ich erst bei der Debatte zum Schulentwicklungsplan thematisieren. Die Sammelvorlage lässt ahnen, dass eine neue Zeit angebrochen ist. Der Oberbürgermeister hat auf Druck des Stadtrats erkannt, dass alle Fachämter zusammenarbeiten müssen. Jetzt ziehen sie an einem Strang und bemühen sich, schneller zu werden. Diese Sammelvorlage ist gewissermaßen das erste sichtbare Produkt der schnellen Truppe „Schulbau“. Zur Schnelligkeit gehört ein Schulentwicklungsplan; der aktuelle ist gerade im Verfahren. Aber Grundlage für die Bauvorhaben, die hier heute auf der Tagesordnung stehen, waren die Schulnetzpläne aus den Jahren 2012 und 2016. Schon mit diesen wurde mehr Bewegung versprochen. Ich darf an einen Sammelbeschluss aus 2015 für die Planung von baulichen Investitionen an 16 Standorten erinnern. Im Ergebnis fassen wir heute tatsächlich die entsprechenden Baubeschlüsse. Immerhin! Es bewegt sich was - nach der Olympiadelle, die wir immer noch nicht aufholen konnten, nach IZUB, Investitionen in Zukunft und Bildung, nach den Konjunkturpaketen und nach dem 40-Millionen-Euro-Sonderprogramm für Schulhausbau in kreisfreien Städten. Alles Programme, die kurzfristig aufgelegt wurden und schnell geplant und beschlossen werden mussten; denn das sei nicht vergessen - für die Schublade war von den beiden Bürgermeistern Professor Fabian und Herrn zur Nedden nichts geplant. Erst mit den Programmen begann die Formulierung von Projekten. - Es ist wahr: Das ist bekannt. Ich habe nur den Eindruck, dass das gelegentlich vergessen wird. Fortan aber beschließen wir Bauten, die mehr Vorbereitungszeit hatten, und damit will ich ein weiteres Feld öffnen. Ich habe von dieser Stelle aus schon einmal gemahnt, wer der Auftraggeber, also das Bauherrenamt, dieser Schulen ist, nämlich das Schuldezernat von Professor Fabian. Wo welche Schule entsteht, das legen Sie mit Ihren S e i t e | 53 Leuten fest. Kein Auftrag, kein Bau. Keine Eckdaten, kein Gebäude. Keine Schulbauvorgabe, kein Bildungsort. Meine Herren, meine Damen, wir sind Getriebene, weil der Auftrag viel zu lange nicht kam. Das Gymnasium im Leipziger Osten wurde 2011 vorgeschlagen. Ein Auftrag aus dem Stadtrat erging 2012, und weitere folgten. Zehn Jahre für eine Schule! Das verantworten Sie, Herr Professor Fabian, und mit der Absetzung von der Tagesordnung heute auch Sie, Herr Oberbürgermeister. Wir entscheiden zu spät, weil Grundstücke seitens des Liegenschaftsamtes unter Bürgermeister Albrecht nicht klargemacht werden konnten, wie beim Bayerischen Bahnhof, beim Jahrtausendfeld, in der Rolf-Axen-Straße oder, oder, oder, und weil die Finanzierung nicht passte. Es ist unglaublich, das die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des AGM nur noch damit beschäftigt sind, die Bauvorhaben in die Finanzierungen hineinzurechnen, statt auf der Baustelle den Baufortschritt zu beaufsichtigen. Und: Wir bauen Schulen von gestern, weil entgegen eines Stadtratsbeschlusses die Schulbaurichtlinie von 1992 Grundlage der Ausschreibung ist - bis heute und in allen Ausschreibungen. Ich habe das erst vor einem halben Jahr, als ich selber Jury-Mitglied war, erfahren und das sogleich heftig kritisiert. Ich weiß auch um personelle Konsequenzen. Aber die Weisung, sich an den Beschluss des Stadtrats zu halten, ist weiterhin nicht formuliert. Die Schulen, die hier beschlossen werden, sind funktional. Sie lösen nur ein Problem: Kapazität. Sie bieten kasernenartig kleine Klassenräume und das in einer Stadt, die immer enger wird. Die Kinder erleben Enge statt Freiheit. Sie wohnen beengt, weil es an Wohnraum für Familien zunehmend mangelt. Sie können sich kaum im öffentlichen Raum bewegen, weil dort das Auto - auch mit Ihrem Segen, Herr Oberbürgermeister - Vorrang bekommt. Sie bekommen 6 Quadratmeter Fläche auf dem Pausenhof zugewiesen und teilen sich im Hort den Raum mit der Schule. Wir haben hier im Rat die Erstellung einer Schulbaurichtlinie beschlossen, die angelehnt ist an die Empfehlungen der Montag-Stiftung. Ich wiederhole diese Empfehlungen hier, weil sie wichtig sind; denn sie beschreiben, was eine Schule zu einem Bildungsort macht. Ein zeitgemäßer Bildungsort birgt vielfältige Lern- und Erfahrungsräume, ermöglicht Barrierefreiheit, bietet variablen Arbeitsformen Raum, erlaubt eine zeitgemäße technische Ausstattung, profiliert kulturelles Lernen, leistet Beiträge zur gesunden Lernumgebung, eröffnet demokratisches Lernen, ist Vorbild im Umgang mit Umwelt und Technik, öffnet die Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Schule zur Stadt und die Stadt zur Schule, beschreibt den Umgang mit Bestandsgebäuden, beteiligt bei einem Schulneubau oder einem Schulumbau die Eltern, die Lehrerschaft und die Schülerschaft, beinhaltet ein ausgewogenes Musterraumprogramm, zum Beispiel orientiert an den Bedürfnissen von Ganztagsschulen. Damit komme ich zum Schluss meiner schulpolitischen Rede. Die Bildungspolitische Stunde ist heute ausgefallen. Wieder wird der Inhalt erst nach dem Bau besprochen. Wir als Stadt Leipzig haben bildungspolitische Ansprüche. Sie, Professor Fabian, formulierten diese erst jüngst wieder in einem Aufsatz. Aber diese Ansprüche finden sich im Schulbau nicht wieder, weil wir wie doof Kapazitäten schaffen. Wir haben Stadtratsbeschlüsse, die nicht umgesetzt werden. Und das wiederholt sich: Auch das Umsteuern bei den Kitas beschloss der Rat frühzeitig, nämlich 2005 beginnend. Dabei wurde der Bedarf betrachtet und die Bedarfsdeckung, also Nachfrage und Angebot, und zwar der echte Bedarf und nicht der geringere, den die Verwaltung annahm. So wie das vergeigt wurde, wird auch der Schulbau vergeigt. Alle lehnen sich zurück und gucken betroffen. Herr Oberbürgermeister Jung, sichern Sie die Einhaltung von Stadtratsbeschlüssen! Dazu gehört auch Personal. Und: Wir brauchen mehr Bewegung. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich rede jetzt durchaus auch zu aus meiner Sicht sieben Vorlagen - eine wurde ja heute abgesetzt - inklusive dieser Sammelvorlage plus eine Kitavorlage. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Beigeordnete! Werte Gäste auf der Tribüne! Ein ganz besonderer Gruß an meine Kollegin Ute KöhlerSiegel, die krank vor dem Livestream sitzt. Gute Besserung von dieser Stelle aus! - Ich will jetzt gar nicht einen so weiten Blick zurück werfen. Frau Krefft, ich fand es ein bisschen schade, dass Sie eben zwar viele Dezernenten aufgezählt haben, die alle irgendwie schuld sind. Sie hatten Herrn Albrecht und Herrn Fabian genannt. Herrn Bonew hatten Sie vergessen, obwohl er das Geld bereitstellen muss. Sie hatten auch den OBM genannt, der am Autoverkehr schuld ist. Frau Dubrau hatten Sie nicht genannt. Die ist nie an irgendetwas schuld. Also: Man sollte sich das nicht zu einfach machen. Ich glaube, am Ende heißt es für die Dezernenten: Mitgehangen, mitgefangen. Es gibt jetzt glücklicherweise die Taskforce, die um den Bereich Kita erweitert wurde, sodass alle Dezernate an einem Tisch sitzen und an einem Strang ziehen bei diesem wichtigen Thema, das S e i t e | 54 warum auch immer in der Vergangenheit viel zu langsam angegangen wurde. Auch wir finden in der Sammelvorlage Schulen wieder, wo wir sagen: Das hätten wir uns viel früher gewünscht. Ich denke hier nur an den Altbau der 3. Grundschule, der schon lange hätte saniert sein können. Nichtsdestotrotz: Die Vorlage weist den richtigen Weg. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass für die in dieser Vorlage aufgelisteten 24 Maßnahmen jetzt die notwendigen Planungen vorgenommen werden und wir damit ein paar Monate Zeit gewinnen. Manchmal frage ich mich, ob es wirklich noch einen Architekturwettbewerb geben muss, wo wir doch jetzt dringend Platzkapazitäten schaffen müssen. Deswegen finde ich den vorgeschlagenen Weg richtig, auch wenn das eine oder andere vielleicht nicht in dem Maße passiert, wie wir uns das wünschen, sei es Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Schüler, Beteiligung der Eltern. Ich glaube, momentan muss unser Fokus auf der Schaffung von Plätzen liegen. Die Bereitstellung von Schulplätzen ist eine Pflichtaufgabe, und wir sollten alles daran setzen, sie zu erfüllen. Wir beschließen nicht nur diese Sammelvorlage, sondern weitere Vorlagen zu Schulbaumaßnahmen und zu einer Kitamaßnahme, die direkt angrenzt. Ich wünsche mir, dass dann nicht Schluss ist, sondern weitergeht. Ich hoffe, die Stadtverwaltung arbeitet schon an der nächsten Sammelvorlage, Herr Bonew stellt das Geld bereit, Herr Albrecht sorgt für Grundstücke, das AGM stellt einen zügigen Bauablauf sicher, Frau Jennicke sorgt für eine schnelle Lösung für Kunst am Bau, und Herr Hörning sorgt für ausreichend Personal. Wenn alle Dezernate hier an einem Strang ziehen, hat es auch der OBM ganz einfach, und die Vorlagen werden sicherlich ganz schnell die Dienstberatung passieren. Ich wünsche mir, dass wir auch in den nächsten Ratsversammlungen viele Schulvorlagen und viele Kitavorlagen haben, und ich würde mich freuen, wenn wir demnächst auch eine Sammelvorlage für den Bereich Kitas erhalten, wenn wir eine ganze Reihe kommunaler Grundstücke zur Bebauung ausschreiben, wenn auch die Vorlage aus dem Dezernat Finanzen zum Thema „Bauen mit privaten Investoren“ bald kommt. Ich glaube, wir brauchen zur Realisierung von Maßnahmen für Schulen und Kitas nicht nur die Stadtverwaltung, sondern auch die Privaten und die freien Träger. Nur dann haben wir wirklich die Chance, dass das gelingt. Das wird eine Riesenherausforderung, gerade im Bereich Schulen, aber auch im Bereich Kitas. Ich bin aber optimistisch und hoffe, dass uns das gelingen wird. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Glücklicherweise sagt man auf dem Bau nicht: Sage mir, warum was nicht wie geht! Man sagt: Sage mir, wie es geht! - Insofern war ich etwas enttäuscht über den Beitrag von Frau Kollegin Krefft. Ich denke, mit dieser Vorlage und weiteren Vorlagen wird ein Weg in die richtige Richtung eingeschlagen. Wir sollten nicht vergessen, dass auch wir als Stadträte viele Jahre das Problem nicht gesehen haben. Vor Jahren haben wir hier noch über den Abriss von Schulen gesprochen, dann über Ersatz, weil wir wollten, dass alles neu gebaut wird, dann über ein großes Container-Provisorien-Schulbauprogramm. Die heute vorgelegten Vorschläge gehen genau in die richtige Richtung. Sie sorgen dafür, dass der Schulbau jetzt an Fahrt gewinnt, sodass wir schnellstmöglich Bedarfsspitzen abbauen können. Ich verstehe Sie nicht, Frau Krefft. Sie beschmutzen im Prinzip Ihre eigene Arbeit in der Arbeitsgruppe Schulnetzplanung, wo lang und breit diskutiert wurde, wie diese Prozesse beschleunigt werden können. All das, was wir im Rahmen des Schulnetzplans im vergangenen Jahr nicht beschlossen haben, wird jetzt geplant und soll gemäß der neuen Herausforderungen umgesetzt werden. Am neuen Schulnetzplan wird bereits gearbeitet. Für mich stellt sich eher die Frage: Werden die Aktivitäten in Sachen Schulhausbau auch in Zukunft fortgesetzt? Nicht, dass wir wie bei den Kitas sagen: Jawohl, wir haben jetzt einen Zwischenspurt eingelegt, aber das war es erst mal. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist viel Richtiges gesagt worden. Endlich geht es los bei Schulen und Kitas. Eine Bitte noch: Aus jeder Fraktion, die hier im Raum ist, wurde die Frage gestellt: Wie geht das jetzt: in Modulbauweise oder auf andere Art? Dazu haben wir noch nichts wirklich gehört. Das wäre ja auch eine Möglichkeit, die Dinge zu beschleunigen. Vielleicht nehmen Sie das noch einmal mit in die Runde der Taskforce zum Schulhausbau. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Herr Bürgermeister Fabian und alle anderen Kollegen auf dem Podium! Lassen Sie mich in Richtung der Kollegen im Saal ein wenig Wasser in den Wein schütten. Die Diskussion um fehlende Kapazitäten, um fehlende Schulen, um fehlende S e i t e | 55 Kitas ist doch nicht neu. Schon als ich Mitglied des Stadtrats wurde und noch etwas weiter drüben saß, habe ich mit meinen Kollegen von der FDP in den Jahren 2009 und 2010 die ersten kritischen Fragen gestellt. Ich erinnere mich, dass es in den ersten Jahren meiner Stadtratsarbeit eine ganz große Koalition der das Problem Verschlafenden und das Problem erst Bemerkenden gab, als ganz viele Leipzigerinnen und Leipziger schon davon betroffen waren. Insofern: Die Verantwortung dafür ist nicht allein bei der Verwaltung zu suchen, sondern auch bei uns im Stadtrat. Wenn wir jetzt so weit sind, wie wir sind, dann geben wir der Verwaltung einen großen Vertrauensvorschuss. Die Zahl 7,25 Millionen Euro Planungskosten bis Ende der Leistungsphase 3 muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Das sind, wenn man es hochrechnet in Bauleistungen, Investitionen von roundabout 125 bis 130 Millionen Euro. Hinzu kommen eventuell noch Kosten für Sachverständigenleistungen aufgrund der Anforderungen, die wir heute haben. Das ist schon ein dickes Brett, was wir bohren, was Sie bohren wollen. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass die Vorbereitungen zum Bohren dieser dicken Bretter schon viel eher begonnen hätten. Da hat Frau Krefft schon sehr viel Richtiges gesagt. Deswegen: Ihnen wird hier großes Vertrauen durch den Stadtrat entgegengebracht, in diesem Umfang Leistungen zu planen und deren Umsetzung vorzubereiten. Aber da ist auch die große Bitte, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sondern jetzt auf mehr Personal in der Verwaltung zu setzen, auf mehr Know-how zu setzen, das diese Leistungen managt, vielleicht auch auf Externe zu setzen, rechtzeitig Grundstücke zu suchen, dann hier in den Stadtrat zurückzukommen und natürlich so weiterzumachen, wie jetzt mit dem Vertrauensvorschuss begonnen wird, und das aufzuholen, was in der Vergangenheit versäumt worden ist. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich hatte zwar eine Rede vorbereitet, aber da Herr Professor Fabian angekündigt hat, dass die Verwaltung unseren Änderungsantrag übernehmen wird, will ich hier gar nicht so viele Worte verlieren. Sie hatten darum gebeten, die beiden Wörter „oder alternativ“ zu streichen. Dem kommen wir gerne nach; das geht für uns in Ordnung. Uns ist wichtig, dass die Problematik „Mensabedarf am Kepler-Gymnasium“ in Zusammenhang mit der Erweiterung gelöst wird. Sie wissen, worum es uns da geht. Auch zukünftige Vorlagen mögen bitte gleichermaßen wichtige Bedarfe, die Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 parallel mit angegangen werden müssen, beachten. In der letzten Ratsversammlung ging es um die Mensa der Schule am Auwald. Im nächsten oder übernächsten Jahr werden wir das Problem fehlender Sportflächen lösen müssen. Dann ist es zu spät, um einen Zwei- oder Dreigeschosser daraus zu machen; dann steht der Eingeschosser. Weitere Außenflächen gibt es dort nicht. Ich möchte, dass von der Verwaltung noch viel stärker in den Blick genommen wird, dass, wenn es mehrere Bedarfe gibt, sie gleichermaßen angegangen werden müssen und nicht nacheinander, Schritt für Schritt. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Das ist schon ein wichtiger Beschluss, den wir heute fassen. Aber wir sollten auch nicht vergessen, dass es einen Vorläufer gab, nämlich den Beschluss zu zusätzlichen Planungskosten. Solche Vorläuferbeschlüsse, wie wir sie in den vergangenen Sitzungen beschlossen haben, müssen wir auch nächstes und übernächstes Jahr fassen; denn die Planungen sind die Voraussetzung dafür, dass es zügiger geht. Natürlich beklagen wir alle, dass es zu lange dauert. Das hat viele Ursachen. Ich möchte eine nennen, die mich gegenwärtig froh stimmt, was vielleicht widersprüchlich klingt. Das, was die LESG jetzt leistet, hat uns an vielen Stellen vorangebracht. Ich finde das gut. Das sollten wir hier auch einmal sagen. Ich bin der Meinung, dass wir hier gut vorankommen. Sie wissen, wir sehen alternative Finanzierungsformen durch Private sehr kritisch. Bis jetzt ist da nichts gekommen; bis jetzt ist da nur heiße Luft. Wir werden sehen, ob sich das künftig ändert. Selbst wenn, sehen wir das weiterhin kritisch. Wir wollen solche Beschlüsse wie den heutigen öfter fassen. Sie, Professor Fabian, und Sie, Herr Oberbürgermeister, haben den Kompromiss gesucht und den Antrag der Grünen übernommen. Das finde ich gut, aber auch schwierig. Wir haben uns in der AG Schulnetzplanung auf 24 Maßnahmen geeinigt, die jetzt geplant und dann umgesetzt werden sollen. Nun soll noch eine weitere Maßnahme hinzukommen. Dann aber sollten wir auch die Maßnahme benennen, die deshalb herausfällt. - Ich weiß, Sie wollen, dass sie noch zugesetzt wird. Wir sollten an unseren Verabredungen jetzt auch festhalten. Ich bin überzeugt: Jeder von uns hier könnte sagen: In meinem Wahlkreis muss diese S e i t e | 56 oder jene Schulturnhalle saniert werden oder da muss noch eine Mensa eingerichtet werden oder dort sind die Grünanlagen nicht in Ordnung, und das soll zu den 24 Maßnahmen noch hinzukommen. Ich bitte darum, dass wir uns an die Festlegungen halten. Wenn wir das hier schaffen, dann haben wir schon eine Mammutaufgabe gelöst. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Dann stelle ich jetzt die Sammelvorlage inklusive des Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Streichung der beiden Wörter „oder alternativ“ zur Abstimmung. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dieser Planungsbeschluss ist einstimmig auf den Weg gebracht. Herzlichen Dank! Tagesordnungspunkt 17.2 muss leider vertagt werden. 17.3 Einrichtung eines 5-zügigen Gymnasiums in der Karl-Heine-Str. 22b - gemäß § 24 Schulgesetz (VI-DS-03749) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist einstimmig eines der größten Schulbaumaßnahmen auf den Weg gebracht. 17.4 Einrichtung einer 4-zügigen Oberschule in der Ihmelsstr. 14 in 04315 Leipzig - gemäß § 24 Schulgesetz (VI-DS-03857) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wortwünsche? - Sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 17.5 Änderung zum Baubeschluss Nr. DS00553/14 vom 25.02.2015 „Oberschule Ratzelstraße Komplexsanierung“ aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO (VI-DS-03987) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 17.6 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Komplettmodernisierung zweier Schulgebäude An der Kotsche 39/41, 04207 Leipzig (ehem. Friedrich-Ratzel-Gymnasium) für die Martin-Schule (FÖS) und die 78. Schule (GS) i. V. m. überplanmäßigen Auszahlungen in 2017 nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-04017) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 17.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Bestandsgebäude Schule Diderotstraße (ehem. 68. Schule), Gesamtsanierung, Diderotstr. 35, 04159 Leipzig i. V. m. Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO (VIDS-03957) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Herr Schlegel, Sie wissen aber schon, wir sind jetzt bei TOP 17.7. - Bitte. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir bereiten uns natürlich intensiv auf die Ratsversammlung vor. Das Vorhaben an der Schule Diderotstraße veranlasst uns zu folgender Nachfrage. Im März/April hat der Workshop zu Kunst am Bau stattgefunden hat. Wann ist damit zu rechnen, dass dazu die Vorlage kommt? Es wäre gut, wenn wir im Zuge des Schulbaus zu einer gewissen Planmäßigkeit kommen und nicht jedes Mal einen Änderungs- oder Ergänzungsantrag stellen müssen. Oberbürgermeister Jung: Das weiß ich nicht. Kollegin Dubrau ist nicht da. - Können Sie das beantworten, Frau Jennicke? S e i t e | 57 hoffe, noch in diesem Jahr die vom Stadtrat angeforderte Richtlinie vorlegen zu können, was sportlich ist; denn das ist ein großes Thema. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heyde. Stadtrat von der Heyde (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bitte um Entschuldigung. Ich bringe jetzt einen Änderungsantrag zu dieser Vorlage ein, leider etwas kurzfristig. Es gab Kommunikationsprobleme; das passiert einfach. Ich bitte das zu entschuldigen. Der Oberbürgermeister hat diesen Antrag bereits in Schriftform erhalten. Ich will Ihnen unseren Antrag kurz erläutern. Der Schulstandort Diderotstraße wird derzeit geplant mit 100 Fahrradstellplätzen. Bauordnungsrechtlich notwendig wären 190 Stellplätze. 570 Schüler, ein Stellplatz je drei Schüler, das macht 190 Stellplätze. Geplant in der Vorlage sind aber nur 100. Der Beschlussvorschlag des Änderungsantrags ist, die Anzahl der Stellplätze auf 190 zu erhöhen. Ich möchte das kurz begründen. Wir haben in der letzten Ratsversammlung einen städtebaulichen Vertrag geschlossen in Bezug auf den Eutritzscher Freiladebahnhof, in dem das Ziel formuliert ist, die doppelte Anzahl an bauordnungsrechtlich notwendigen Fahrradstellplätzen zu bauen. Wir haben ein Energie- und Klimaschutzprogramm. Wir haben einen Luftreinhalteplan. Wir haben einen Lärmaktionsplan. Wir haben einen Radverkehrsentwicklungsplan. Alle diese Programme und Pläne sehen vor, dass der Anteil des Radverkehrs gesteigert werden soll, was verschiedene Gründe hat wie zum Beispiel Klimaschutz, Luftreinhaltung, Lärm usw. Da passt es einfach nicht, dass wir, wenn wir Schulen planen, nicht einmal die bauordnungsrechtlich notwendige Anzahl an Stellplätzen vorsehen. - So weit in Kürze zur Begründung unseres Antrags. Ich hoffe, es ist klar, was wir erreichen wollen. Anscheinend nicht. Dann sage ich es noch einmal. Bauordnungsrechtlich notwendig für diesen Schulstandort: 190 Abstellplätze für Fahrräder. Geplant in der Vorlage: 100 Stellplätze. Unser Änderungsantrag: Erhöhung auf 190 Stellplätze. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrter Herr Schlegel, Sie beziehen sich auf den Workshop in der Galerie für Zeitgenössische Kunst, zu dem das Kulturamt eingeladen hatte. Sie waren ja selber vor Ort und haben gemerkt, wie intensiv da diskutiert wurde und wie viele Anregungen verarbeitet werden müssen. Wir sind im Prozess. Ich Stadtrat Albrecht (CDU): Ich habe eine Frage dazu. Es gibt ja eine Richtzahlentabelle für den Stellplatzbedarf. Nach Sächsischer Bauordnung kann die Zahl der Fahrradstellplätze reduziert werden, wenn ein leistungsfähiger ÖPNVAnschluss in zumutbarer Entfernung vorhanden ist. Das wissen Sie sicherlich. Ist das dort berücksichtigt worden oder nicht? Darauf gehen Sie in Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Ihrem Änderungsantrag nicht ein. Dann wäre nämlich auch die Anzahl von 100 Stellplätzen plausibel. Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich habe auch eine Nachfrage. Wir beraten gerade die Vorlage 03957, Bau- und Finanzierungsbeschluss für die ehemalige 68. Schule, wohingegen sich der Änderungsantrag auf die Vorlage 01366, WilhelmHauff-Schule, bezieht. Vielleicht könnten wir die Reihenfolge einhalten, bevor wir hier etwas entscheiden, was gar nicht zusammengehört. Oberbürgermeister Jung: Nein, Herr von der Heyde bezieht sich auf die aufgerufene Vorlage. In der Ausfertigung des Änderungsantrags ist ein Fehler passiert. Im Betreff des Änderungsantrags wurde eine falsche Nummer angegeben. Das wurde mir vorab mitgeteilt, und ich habe das akzeptiert. Die korrekte Nummer lautet VI-DS03957-ÄA-02. In diesem Antrag geht es um die Schule Diderotstraße 35. Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Ich möchte mich dafür aussprechen, diesem Antrag zuzustimmen. Ich bin Herrn von der Heyde sehr dankbar, dass ihm das aufgefallen ist. Bei der Vorlage zum Vorhaben Karl-Heine-Straße, die wir gerade einstimmig beschlossen haben, ist uns das schon im Ausschuss aufgefallen. Deshalb hatten wir dort vorab die Änderung vorgenommen, dass das in der Richtzahlentabelle vorgegebene Verhältnis von 1 zu 3 zu berücksichtigen ist. Deswegen würde ich mich freuen, wenn dieser Änderungsantrag, der dasselbe vorsieht, jetzt angenommen wird. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Hallo auch noch einmal von meiner Seite! Auch ich bin Herrn von der Heyde sehr dankbar für diesen Antrag. Wir hatten schon im Ausschuss vorbesprochen, dass es dort wahrscheinlich ein Problem gibt. Uns fehlten aber noch die genauen Zahlen. Deswegen möchte ich jetzt ganz ausdrücklich für diesen Antrag werben. Wir reden hier über eine Oberschule. Es ist durchaus üblich, dass Oberschülerinnen und Oberschüler mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Ein Drittel der Schülerinnen und Schüler hätte dann einen Fahrradstellplatz. Das finde ich nicht überdimensioniert. Deswegen möchte ich eindeutig diesen Änderungsantrag unterstützen, und meine Fraktion wird das auch mehrheitlich tun. S e i t e | 58 Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, darf ich mir eins wünschen? - Es müssen doch nicht vier Menschen dasselbe sagen. Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Da diese Schule in meinem Wahlkreis liegt und ich die Örtlichkeit kenne, will ich auch etwas dazu sagen. Herr Albrecht hat völlig recht. Wir bauen dankenswerterweise eine Oberschule in direkter Nähe zu einem S-BahnHaltepunkt, zu einer Haltestelle, wo zwei Buslinien fahren, und zu einer Haltestelle, wo zwei Straßenbahnlinien fahren. Diese Schule wird super an den ÖPNV angebunden sein, was bei den meisten Schulen nicht der Fall ist. Und da diskutieren hier über eine extrem hohe Anzahl von Fahrradstellplätzen, die wir an vielen anderen Schulen, die deutlich schlechter an den ÖPNV angebunden sind, nicht haben. Wir sollten wirklich mal die Kirche im Dorf lassen und aufpassen, dass wir uns hier nicht verzetteln. An einer Schule, wo die S-Bahn faktisch direkt vor der Schultür hält, ist das Käse. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Meine Frage schließt sich im Prinzip an die Aussage von Herrn Geisler an. In der Vorlage ist lapidar vermerkt, dass 100 Fahrradstellplätze vorgesehen sind. Ob es einen Abwägungsprozess in der Verwaltung gab, warum es 100 sein sollen, ist aus der Vorlage nicht erkennbar. Jetzt ist die Frage: Ist es ein Versehen, dass man nur 100 vorsieht statt 190, die eigentlich üblich sind, oder ist diese Anzahl aus einem Abwägungsprozess in der Verwaltung hervorgegangen, bei dem man zu dem Ergebnis kam: Aus bestimmten Gründen kann die Anzahl der Stellplätze dort reduziert werden? - Es wäre schön, wenn Sie das aufklären könnten. Oberbürgermeister Jung: Das weiß ich nicht. Ich kann Ihnen das nicht beantworten. Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Vielleicht macht es doch Sinn, wenn man einiges dreimal sagt. Es geht hier nicht um eine exorbitant hohe Anzahl von Stellplätzen, sondern es geht darum, die Richtzahlentabelle einzuhalten. Herr Weber hat gerade schon gesagt: Bei der Vorlage KarlHeine-Straße haben wir das ausführlich im Ausschuss diskutiert. Auch da gab es keine Begründung der Verwaltung, warum die Anzahl der Stellplätze in der Vorlage reduziert wurde. Genau deswegen haben wir das schon im Verwaltungsverfahren geändert. Bei dieser Vorlage hier ist es Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 ebenso. Wir haben das im Ausschuss schon andiskutiert und waren uns einig, dass es durchaus Sinn macht, auch hier das in der Richtzahlentabelle angegebene Verhältnis einzuhalten, eben weil uns von der Verwaltung keine Begründung für die Reduzierung der Stellplätze vorgelegt wurde. Zumindest kann ich mich nicht daran erinnern. Oberbürgermeister Jung: Okay. - Ich schlage vor, jetzt zur Abstimmung zu kommen. Zum Änderungsantrag. Formal ist es richtig, dass mit 190 Stellplätzen das Gesetz erfüllt wird. Man kann aber in der Tat davon abweichen, wenn dort eine leistungsfähige öffentliche Nahverkehrsversorgung sichergestellt ist. - Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt: Der Schulstandort wird mit der sich aus der Verwaltungsvorschrift ergebenden Anzahl von 190 Fahrradstellplätzen geplant. Der Textteil wird entsprechend angepasst. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein! Ich bitte um Ihr Votum: Pro, Contra, Enthaltung. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Geben Sie bitte Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: Das ist einstimmig. 59 - 0 - 0. 17.8 Bauund Finanzierungsbeschluss: Grundschule Liebertwolkwitz, Am Angerteich 2, 04288 Leipzig, Erweiterungsbau im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS03892) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 17.9 Ausführungsbeschluss: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrages sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes „Kinderhaus Curiestraße“ mit der LESG; Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO (VIDS-03974-NF-01) S e i t e | 59 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Schön! Endlich haben wir es geschafft, auf dem Alten Messegelände Kita, Förderschule und Indoorspielplatz unterzubringen. Schön, dass das Alte Messegelände an der Stelle aufgewertet wird. Wir erinnern uns: Die Stadtverwaltung wollte 2014 die Förderschule an den Rand der Stadt nach Paunsdorf verlegen. Das wäre eine Katastrophe für die behinderten Menschen gewesen. Jetzt können sie in ihrem Sozialraum bleiben und die gewohnten Wege und das gewohnte Umfeld nutzen. Wir hatten hier seinerzeit gesagt: Das kann nicht sein, und im Juni 2014 einen Prüfauftrag vorgelegt, in dem es heißt: Bitte prüfen Sie, ob Kita, Förderschule und Indoorspielplatz auf dem Alten Messegelände möglich sind. Das haben wir jetzt erreicht. Politik und Verwaltung haben an der Stelle sehr, sehr gut zusammengearbeitet. Auch das muss einmal gesagt werden. Das Alte Messegelände ist ein guter Platz für die Förderschule. Auch die Kita mit 185 Plätzen wird dringend gebraucht, weil es dort viele Arbeitsplätze gibt. Jetzt kann der Gebäudekomplex gebaut werden. Der Indoorspielplatz mit einer Fläche von knapp 300 Quadratmetern hat seit dem 29.01.2017 schon 3.800 Besucher gehabt. Einen Wermutstropfen gibt es: Das ist der Baubeginn. Leider hat sich das Ganze um mindestens ein Jahr verzögert. Wir wissen nicht genau, warum. Die Verwaltung muss schneller werden. Das haben wir heute schon häufiger gehört. Aber jetzt geht es los. Wir freuen uns auf dieses Projekt, und diesmal bitte ohne Baukostenüberschreitung. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Herr Albrecht hatte etwas Wichtiges vergessen, zu erwähnen. Ein Partner war der extrem starke Elternrat der Förderschule, der bei Herrn Fabian ein überzeugendes Plädoyer gehalten und damit gezeigt hat, dass Demokratie an dieser Schule gut funktioniert, so wie sie an allen Schulen funktionieren sollte. Im Zweifelsfall funktioniert sie so gut, dass auf den Elternwillen Rücksicht genommen werden kann. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lakowa. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Stadträtin Dr. Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernenten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Sie alle kennen das Bild der wartenden Eltern vor der Kita „Tilj“. Dieses Bild ging einmal quer durch die deutsche Presselandschaft. Herr Professor Fabian, im LVZ-Interview vor wenigen Tagen haben Sie gesagt: Wir sind dabei, Verfahren und Abstimmungen innerhalb der Ämter zu beschleunigen. Die Steuerungsgruppe Schulhausbau kümmert sich inzwischen auch um Planungen für den Kita-Bau. Durch eine Straffung der Prozesse lassen sich in der Planungsphase einige Monate Zeit gewinnen. Ich möchte daran erinnern, dass die Vorlage zum Kinderhaus Curiestraße eine schon etwas längere Genese hat. Im August 2015, also vor bald zwei Jahren, haben wir beschlossen, dass Kita und Förderschule unter einem Dach durch die LESG geplant und gebaut werden sollen. Zeitpunkt der Eröffnung sollte im August 2017 sein, also demnächst. Heute sieht der Zeitplan eine Eröffnung zum Januar 2019 vor. In der Vorlage heißt es: Da für dieses Vorhaben zeitnah keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen, die bereits als Projektsteuerer tätige LESG als Investorin mit der Einrichtung des Vorhabens zu betrauen. Hierfür bedarf es des Abschlusses eines Mietvertrages zwischen der Stadt Leipzig und der LESG, um die Refinanzierung des Projekts zu sichern. In der Vorlage, die wir vor zwei Jahren beschlossen haben, hieß es noch: Die LESG plant, dieses Vorhaben als Investorin mit eigener Projektsteuerung im Auftrag des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig durchzuführen. Die Refinanzierung erfolgt über eine Vermietung (Mietkauf) an die Stadt Leipzig. Die Baumaßnahme soll Mitte 2017 fertiggestellt werden. Es stellt sich also keineswegs so dar, dass die LESG erst jetzt als Investorin mit ins Boot geholt wird. Was aber sind die Gründe für die massive zeitliche Verzögerung? Da streiten sich Ämter um die Notwendigkeit von Lärmgutachten. Sind diese erstellt, werden sie vom Gesundheitsamt in Zweifel gezogen. Geld war und ist im Haushalt offenbar nicht eingestellt, das es für die Anmietung und Betreibung der Einrichtung braucht. S e i t e | 60 Herr Professor Fabian, wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich in die Prozesse einschalten und zwischen den Ämtern schlichten oder aber einfach Entscheidungen treffen. Ich bin sehr gespannt, ob Sie Ihre Ankündigung der Beschleunigung von Prozessen beim Kitabau tatsächlich Taten folgen lassen. Wir hoffen es sehr und wünschen Ihnen viel Glück dabei. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Diskussion um den Standort Thonberg war wichtig und notwendig. Ich gehörte auch zu denjenigen, die gesagt haben: Wir brauchen für die Förderschule ordentliche Lernbedingungen. Natürlich umfasst der Einzugsbereich das gesamte Stadtgebiet. Aber genauso richtig ist - Herr Albrecht hat schon darauf hingewiesen -, dass das Angebot der Förderschule Thonberg aufgrund der spezifischen Schülerschaft möglichst fortgeführt werden sollte. Was nicht ging - das wird heute völlig ausgeblendet -, war, dass die Grundschule und die Förderschule Thonberg weiter unter einem Dach bleiben konnten. Das, was beschlossen wurde, war eine vernünftige Lösung. Ich weiß nicht, ob das schon zwei Jahre her ist. Meines Erachtens erging der Beschluss vor einem Jahr, höchstens vor anderthalb Jahren. Zwei Jahre lang ist der Bau der Kita Curiestraße geplant worden. Dann aber kam der kluge Vorschlag, Kita und Förderschule miteinander zu kombinieren und sie an einem Standort unterzubringen. Deswegen musste das Projekt noch einmal umgeplant werden. Auch ich muss hier mein Missfallen äußern, dass wir mit Sicherheit ein Vierteljahr verloren haben, weil Ämter bei der Umplanung nicht mitgezogen haben, getreu dem Motto: Ich sage dir nur, wie es nicht geht, statt Vorschläge zu machen, wie es geht. Vermutlich hat Professor Fabian dann noch einmal Druck gemacht, damit es endlich vorangeht. Vielleicht kann ich Sie alle damit besänftigen: Morgen wird das Vergabegremium den Beschluss fassen und der LESG den Zuschlag dafür erteilen. Entsprechend der Vergaberegeln werden die Firmen innerhalb der nächsten 14 Tage bis drei Wochen mit den Abbrucharbeiten am neuen Standort der Förderschule und einer Kita in der Curiestraße beginnen. Oberbürgermeister Jung: Nur damit keine Legenden entstehen: Ich habe den Planungsbeschluss am 20. Oktober 2015 unterzeichnet. Danach ist mit der Planung begonnen worden. So viel Zeit ist das nicht. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Wir kommen zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen. S e i t e | 61 Platz lustwandelt oder dort seine Mittagspause verbringt, immer ein Stück weit auch daran erinnert wird, dass diese Freiheit nicht möglich gewesen wäre ohne die Worte Kurt Masurs. - Herzlichen Dank. TOP 17.10 ist vertagt. 17.11 Straßenbenennung 1/2017: Benennung eines Platzes nach Kurt Masur (VI-DS03917) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Ich denke, wir haben Ihnen einen guten Vorschlag gemacht, der ebenso vorvotiert wurde. - Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Erinnerungskultur in Leipzig. Die Vorlage zur Benennung des Kurt-Masur-Platzes schafft für eine bisher namenlose Fläche einen würdevollen Ort der Erinnerung. - Ich möchte jetzt nicht noch einmal die Rede von Frau Niermann aus dem vergangenen Jahr zur Lebensleistung Kurt Masurs halten; denn diese ist hier in großen Teilen unstrittig. Ich möchte heute den Fokus auf die Umsetzung legen. Wir als CDU haben immer den Platz zwischen Universität, Moritzbastei und Gewandhaus bevorzugt. Umso mehr freuen wir uns, dass nach unserem erfolgreichen Antrag im vergangenen Jahr die Verwaltung unseren Vorschlag aufgegriffen hat. Uns geht es allerdings nicht um den Erfolg als solchen, sondern um unsere Argumente, die für dieses Areal als Kurt-Masur-Platz sprechen. Besonders in den Sommermonaten ist der Platz ein Ort der Begegnung, und das nicht nur von Studenten der Universität Leipzig. Mit der Benennung von Straßen und Plätzen halten wir Erinnerungskultur lebendig. Die Friedliche Revolution ist zweifellos das wichtigste Ereignis der Leipziger Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg. Ohne Kurt Masur hätte der 9. Oktober vielleicht mit einem Blutbad geendet. Stattdessen setzten die „Leipziger Sechs“ auf die Macht der Worte und Gewaltlosigkeit. In Zeiten wie den unseren im Jahr 2017 ist es aus unserer Sicht genau das richtige Signal, solch einen Ort der Erinnerung zu schaffen - und das nicht, weil wir rückwärtsgewandt auf das Jahr 1989 blicken, sondern weil wir aus den Ereignissen unsere Schlüsse ziehen und Verantwortung für unser Handeln begründen, Verantwortung, politische Entscheidungen nicht abgehoben, sondern im Dialog und auf Augenhöhe mit den Menschen in unserer Stadt zu treffen. Wenn mir die persönliche Bemerkung gestattet sei: Ich glaube, dass es gerade an dieser Stelle nur positiv sein kann, wenn jeder, der über diesen Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass es nicht einen Kritikpunkt an der Vorlage gibt. Auch vom Kulturausschuss wurde sie befürwortet. Bei der Diskussion ging es darum, ob auch angrenzende Häuser den Namen dieses Platzes tragen sollten. Die Familie von Kurt Masur begrüßt die Benennung ebenfalls. Ich denke, es ist eine gute Entscheidung, gerade am Gewandhaus einen Platz nach Kurt Masur zu benennen. Dass wir mit großer Mehrheit dazu stehen, freut mich sehr. Das ist der Sache würdig. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? Wer enthält sich? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert. 17.12 Beförderung des Leiters der Branddirektion (VI-DS-03904) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Eine wichtige Vorlage, die vorschlägt, Herrn Peter Heitmann zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu befördern. - Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Einige Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so votiert. 17.13 Schwimmhalle Ost am Otto-Runki-Platz (VI-DS-03746) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Herr Kollege Rosenthal, bitte. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich möchte an dieser Stelle gern die Vorlage „Schwimmhalle am Otto-Runki-Platz“ ein zweites Mal einbringen und hoffe, dass es heute gelingt, Sie davon zu überzeugen, die Standortentscheidung für den Neubau der Schwimmhalle am OttoRunki-Platz zu treffen. Die Entscheidung selbst ergibt sich ursächlich aus dem Sportprogramm 2024, das der Stadtrat im September 2016 einstimmig beschlossen hat. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Das Sportprogramm beinhaltet eine umfangreiche Masterplanung, um das erhebliche Versorgungsdefizit für die schwimmaffine Leipziger Bevölkerung, aber auch für den organisierten Sport zu schließen sowie den aufgrund der enormen Schülerzahlentwicklung wachsenden Schulschwimmbedarf abzudecken. Wir haben gemeinsam beschlossen, dass die Sportbäder Leipzig GmbH bis 2020 eine 25-Meter-Schwimmhalle errichten soll und nach 2020 der Bau einer weiteren 25-Meter-Schwimmhalle zur Diskussion steht. Wir haben im Sportprogramm auch festgelegt, dass die Standortdiskussion insoweit zielführend geführt wird, dass die Entscheidung für einen Schwimmhallenneubau im Stadtbezirk Ost getroffen und bis 2020 an dieser Stelle realisiert wird. Dass dieser Schwimmhallenstandort im Leipziger Osten unter anderem wegen der sozialen Dimension sowie neuer Freizeit- und Sportangebote einschließlich des Angebots an öffentlichen Freizeiträumen auf der Hand lag und auch für die Verwaltung im Fokus war, das, glaube ich, muss ich jetzt nicht noch einmal zusätzlich betonen. Ich möchte an dieser Stelle auch auf ordnungspolitische Aspekte hinweisen. Diese sind in den vergangenen Wochen und Monaten nicht wirklich im Fokus gewesen. Es gilt, neben der Entwicklung am Leipziger Rabet, nämlich der Freizeit- und Sporthalle am Rabet und den dafür zur Verfügung stehenden Flächen, ein weiteres Angebot zu etablieren, das auf einer verfügbaren städtischen Fläche, bestens durch ÖPNV erschlossen und auch sehr zielbewusst mit Leipziger Schulen in den unterschiedlichsten Formen verbunden, aus unserer Sicht optimal in diesen Raum passt und das gesamte Schwimmhallennetz in unserer Stadt komplettieren wird. Die Diskussion, die insbesondere im Stadtbezirksbeirat zum Thema „Verlust von Grün“ geführt wurde, ist mir nicht verborgen geblieben. Ich habe allerdings auch eine persönliche Haltung zur Qualität des Otto-Runki-Platzes, was nicht bedeuten soll, dass ich diese Grünfläche deswegen aufgebe. Im Gegenteil: Es ist unser erklärtes Ziel, gerade diesen Neubau in seiner Qualität - Stichwort: Gründach -, aber auch die Fläche um diesen Neubau bestmöglich an den Rabet anzubinden und den Planern des Amtes für Stadtgrün und Gewässer freie Hand zu geben, die Möglichkeiten, die sich noch auf der Platzfläche ergeben, optimal zu nutzen. Das ist aus meiner Sicht ein guter Kompromiss, um das Objekt an dieser Stelle zu realisieren. Keine Alternative ist aus meiner Sicht - das will ich an dieser Stelle deutlich sagen, weil die Diskussion in den vergangenen Tagen noch einmal aufgeflammt ist -, jetzt erneut die Flächen der Deutschen Bahn AG und die durch Planfeststellungsbeschluss forcierte Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff am City-Tunnel in den Blick zu nehmen. S e i t e | 62 Der Eingriff auf dem Otto-Runki-Platz ist in seiner Dimension in keinster Weise mit der Ausgleichsmaßnahme „Urbaner Wald“ vergleichbar. Wir gehen davon aus, dass der Eingriff über das Gründach und die Fläche vor der Schwimmhalle ausgeglichen werden kann. Wir bzw. ich empfehle daher dem Stadtrat, dass wir uns für den Rest des Ausgleichs insbesondere auf das Umfeld des geplanten Parkbogens Ost und die damit verbundenen geplanten Grünverbindungen fokussieren sollten. Alles andere wäre, auch wenn schon einmal vorgeschlagen, in der jetzigen Situation, da die Bahn die Baumaßnahmen für den urbanen Wald begonnen hat, kontraproduktiv. Insofern fällen Sie heute eine Grundsatzentscheidung zum Standort für den Neubau einer Schwimmhalle im Leipziger Osten. Ich hoffe und wünsche, dass Sie der Vorlage, die ja im Grunde genommen ein Stück weit aus den Reihen des Stadtrats geboren wurde, heute Ihre Zustimmung geben, sodass wir diese Schwimmhalle, wenn auch nicht im optimalen Zeitplan bis 2020, aber doch bis 2022 tatsächlich gemeinsam eröffnen können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich habe eine Reihe von Wortmeldungen. - Herr Bednarsky beginnt. Stadtrat Bednarsky (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Jennicke! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und am Livestream! Wir beraten und entscheiden heute zum zweiten Mal über den Standort der geplanten und absolut notwendigen Schwimmanlage im Leipziger Osten. Ich kann nur hoffen, dass wir die Kuh jetzt wirklich vom Eis bekommen und uns eine Kommunikationskatastrophe wie im Oktober 2016 zwischen Stadtverwaltung und Stadträtinnen und Stadträten heute erspart bleibt. Die Faktenlage - Herr Rosenthal hat dazu gerade ausgeführt - hat sich im Vergleich zum letzten Anlauf nicht geändert. Die Bedarfe an zusätzlichen Schwimmflächen sind im Sportprogramm 2024 festgestellt. Die Stadt Leipzig benötigt mindestens zwei neue Schwimmhallen; höchstwahrscheinlich ist der Bedarf sogar noch höher. Wir Stadträtinnen und Stadträte haben dieses Programm beschlossen. Nunmehr sind wir alle angehalten, die in dieser Stadt notwendige Sportinfrastruktur umzusetzen. Die Verwaltung hat dem aktuellen Sportprogramm den Titel „Sportprogramm 2024“ gegeben. Ein Blick in die aktuelle Vorlage verrät: Die Schwimmhalle soll nun im März 2022 fertiggestellt sein. Im Oktober 2016 hatten wir noch die Hoffnung, dass sie bereits im Jahr 2020 eröffnet werden kann. Das ist mittlerweile Geschichte. Aber allmählich Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 entwickeln wir bei Schwimmhallen-Vorlagen eine gewisse Routine. Wenn uns die heutige Standortentscheidung glückt, wird alsbald die zweite folgen, sodass wir unser ehrgeiziges Ziel „Neubau von zwei Schwimmhallen bis zum Jahr 2024“ tatsächlich werden realisieren können. Aber Schritt für Schritt. Auch heute wollen wir als Linksfraktion für den nach dem im KZ MittelbauDora ermordeten Antifaschisten Otto Runki genannten Platz an der Eisenbahnstraße als Schwimmhallenstandort werben. Ebenso wie Kindertagesstätten und Grundschulen sollten auch Schwimmhallen vor allem dort gebaut werden, wo viele Menschen wohnen, wo sich zahlreiche Schulen in unmittelbarer Nachbarschaft befinden. Zudem müssen zu Fuß sicher und bequem erreichbar sein; denn auch hier gilt einmal mehr der Grundsatz “kurze Beine, kurze Wege“. Wegen der ansteigenden Immobilienpreise ist es ein Gebot der Vernunft, dass kommunale Einrichtungen wie auch Schwimmhallen vorzugsweise auf städtischen Grundstücken zu realisieren sind. Das ist auf dem Otto-Runki-Platz der Fall. Objektiv betrachtet sprechen die guten Verkehrsanbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr, die Lage des Platzes inmitten kompakter Wohngebiete und die örtliche Nähe zu zahlreichen Grundschulen für den avisierten Standort. Die von uns im Herbst 2016 angesprochenen Punkte wie Prüfung einer kooperativen Bauweise in Kombination verschiedener Nutzungsmöglichkeiten und Einbau einer kleinen Tribüne sind Inhalt der heutigen Vorlage. Das begrüßen wir sehr und hoffen, dass auf die Prüfung eine erfolgreiche Umsetzung folgt. Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, wir haben vor einem halben Jahr mit der Ablehnung der damaligen Vorlage zur Schwimmhalle am OttoRunki-Platz viel Zeit verloren. Machen wir es diesmal besser und richten wir den Blick schon jetzt auf den zweiten Schwimmhallenbau bis zum Jahr 2024! Es mögen vielleicht nicht alle Wünsche und Ideen in diese hier heute zur Entscheidung vorliegende Vorlage eingeflossen sein; aber im Interesse der Stadt werben wir für diesen Standort. Wir sagen Ja zur neuen Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Walther. Stadtrat Walther (SPD): Werter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Bürgermeister! Liebe Stadtratskolleginnen und Stadtratskollegen! Verehrte Gäste! Wir freuen uns, dass es die Schwimmhalle für den Leipziger Osten jetzt doch noch einmal auf die Tagesordnung geschafft hat, nachdem der Rat im Oktober vergangenen Jahres S e i t e | 63 die Chance vertan hatte. Unter fragwürdigen Begründungen hatten damals vor allem die Grünen, die noch Anfang 2015 gemeinsam mit uns für eine dringend benötigte Schwimmhalle im Leipziger Osten gekämpft hatten, nicht zugestimmt. Liebe Kollegen von den Grünen, das war kein Ruhmesblatt. Wir begrüßen den Bau einer Schwimmhalle im Leipziger Osten ausdrücklich und stehen nach wie vor zum Standort Otto-Runki-Platz. Schließlich ist er aus unserer Sicht optimal gewählt; denn er ist verkehrlich sehr gut angebunden und liegt noch nahe genug am Stadtzentrum, sodass die Halle einen großen Einzugsbereich haben wird. Zudem fehlen seit der Schließung des früheren Marienbads bzw. Volksbads Ost - meinereiner hat dort noch schwimmen gelernt -, dessen Stelle nun die Sporthalle am Rabet einnimmt, im Leipziger Osten Schwimmhallenkapazitäten, die nun endlich kompensiert werden können. Erfreulich ist - dafür möchte ich der Verwaltung danken -, dass die Anregungen, die wir im Oktober 2016 in einem gemeinsamen Änderungsantrag mit der Linksfraktion formuliert hatten, Eingang in die aktuelle Vorlage gefunden haben. Uns war es damals wie heute wichtig, dass vor dem Hintergrund, dass freie Bauflächen in Leipzig immer knapper werden, die Schwimmhalle in einem möglichst mehrgeschossigen und multifunktionalen Gebäude entstehen soll. Auch die von uns geforderten Zuschauerkapazitäten in der Schwimmhalle sind Teil des Prüfkatalogs. Es ist zu hoffen, dass diese auch realisiert werden; denn derzeit verfügt keine der öffentlichen Schwimmhallen in Leipzig über Zuschauerplätze. Ebenfalls begrüßen wir, dass notwendige Ausgleichsmaßnahmen in räumlicher Nähe zur durch den Bau wegfallenden Grünfläche auf dem Otto-Runki-Platz geprüft werden. Favorit in Sachen Ausgleichsfläche bleibt aus unserer Sicht nach wie vor die Entwicklung einer Parkanlage an der Schulze-DelitzschStraße. Allerdings - das ist uns wichtig - müssen die notwendigen Mittel für Planung, Personal und Realisierung in der städtischen Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 Berücksichtigung finden, um das Projekt nicht auf die lange Bank zu schieben. Ich bitte Sie daher, meine Damen und Herren, um Zustimmung zur Vorlage. Meine Fraktion wird dies tun. - Danke sehr. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst am 26. Oktober 2016 stimmte der Stadtrat über die Vorlage 02974-NF-02 ab. Sie fiel mit 30 Gegenstimmen bei nur 28 Für-Stimmen durch. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Die bekannten Gründe dafür waren unter anderem die ausufernden, unbezahlbaren Wünsche, die sich vor allem vor Ort und im damaligen Änderungsantrag der Grünen manifestiert hatten. Heute nun soll über einen beinahe gleichen Sachverhalt erneut abgestimmt werden. Die damaligen Wünsche der Grünen sind in der aktuellen Vorlage 03746 bereits berücksichtigt: mehrgeschossiger Bau, Multifunktionalität, Dach- und Fassadenbegrünung, Solaranlage, Energieeffizienz und Passivhausstandard. Dazu sollen auch soziale Nutzungen und Wohnen in diesem Bau möglich werden. Eine Schwimmhalle nach neuestem Standard für die Bewohner des Leipziger Ostens ist sicher sehr begrüßenswert und zustimmungswürdig. Eine Schwimmhalle, die als ideologisch verbrämter ökologischer Prunkbau mit Wettkampfbahnen und Zuschauerplätzen den Leipziger Osten zieren soll, ist aber weiterhin nicht erstrebenswert vor dem Hintergrund, dass Baukapazitäten für Kitas, Schulen und Wohnungen derzeit beinahe ausgereizt sind und die Stadt auch finanziell mal wieder an die Zukunft denken sollte. Ziel und Maß sind nicht immer neue Vorlagen gleichen Inhalts, wenn der Stadtrat eine Mehrheitsentscheidung getroffen hat, sondern die Akzeptanz demokratischer Abstimmungen, besonders auch hier in Leipzig. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Gäste! Eine Vorbemerkung: Viele Bürger und Bürgerinnen stehen Neubauten an vielen Stellen in unserer Stadt skeptisch bis ablehnend gegenüber. Sie sprechen sich für den Erhalt von Grünflächen aus. Das ist keine Kleingeisterei, sondern ein Alarmzeichen. Die Menschen sind angesichts der Wachstumsentwicklung unserer Stadt nervös. Stadtverwaltung und Stadtrat müssen deshalb ihr Anliegen ernst nehmen. Weil sich die Konkurrenz von Nutzungsansprüchen hinsichtlich Flächen auch in unserer Stadt bereits erkennbar verschärft hat, müssen und sollten wir uns auch weiterhin dieser Diskussion offensiv stellen. Wir Grüne nehmen aus diesen Diskussionen mit, dass es in Bezug auf die vielfältigen Nutzungsansprüche hinsichtlich Flächen einer noch breiteren Verständigung über die strategischen Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung bedarf, an denen sich dann auch das Handeln der Stadt Leipzig ausrichten sollte und muss; denn nur so kann es letztendlich gelingen, Zielkonflikte zu lösen und den vielfältigen und wachsenden Anforderungen in unserer Stadt gerecht zu werden. S e i t e | 64 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Standort am Otto-Runki-Platz für den Schwimmhallenneubau im Leipziger Osten geht die vor fast zehn Jahren mit Fördermitteln entstandene, städtische Grünfläche verloren. Wir Grüne haben diskutiert und auch mit den Menschen vor Ort gesprochen. Natürlich wäre es uns lieber gewesen, wenn die Stadtverwaltung dem Stadtrat eine andere realistische Option, das heißt eine geeignete Brachfläche für den notwendigen Schwimmhallenneubau im Leipziger Osten aufgezeigt und angeboten hätte. Das ist jedoch nicht geschehen. Doch wir Grüne wissen: Immer mehr Menschen dringen in die Leipziger Schwimmhallen, sodass der Bedarf nach zusätzlicher Schwimmfläche seit Jahren immens ist. Vor fast einem halben Jahr haben wir die Verwaltungsvorlage zum Schwimmhallenstandort abgelehnt, nachdem unser Änderungsantrag, der das flächensparende Bauen thematisierte und Vorschläge zu einer eingehenden Prüfung dazu machte, abgelehnt wurde. Wir sind erfreut, dass der jetzt vorliegende Verwaltungsvorschlag zum Schwimmhallenneubau nun auch deutlich eine grüne Handschrift trägt. - Herr Keller, das haben Sie richtig erkannt. Das Projekt könnte Vorbildcharakter für künftige Bauvorhaben haben, wenn die Umsetzung im Sinne eines flächensparenden Bauens gelingt. Das wird sicherlich nicht leicht sein, auch in Bezug auf einen von uns nach wie vor favorisierten Mehrgeschossbau. Wir begrüßen die Bestrebungen hin zu einer energieeffizienten und ökologisch nachhaltigen Bauweise durch Passivhausstandard, Gründach, Fassadenbegrünung und Photovoltaikanlage. Wir freuen uns, dass die Verwaltung davon überzeugt werden konnte, auch hinsichtlich der Einbettung des Schwimmhallenkomplexes in den Stadtraum einen Architektur- und Gestaltungswettbewerb durchzuführen. Die Einordnung des neuen Baukörpers in die Umgebung wird allerdings eine Herausforderung sein. Deshalb möchte ich anregen, eine entsprechende Voruntersuchung durchzuführen. Ebenso wurde die Forderung unserer Fraktion aufgegriffen, eine kooperative Bauweise durch Kombination verschiedener Nutzungsmöglichkeiten in Bezug auf den entstehenden, gegebenenfalls mehrgeschossigen Baukörper gemeinsam mit den kommunalen Unternehmen LWB, Städtische Altenpflegeheime und LSG zu prüfen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wir haben die Erwartung, dass im weiteren Verfahren ernsthafte, fruchtbare und zielorientierte Gespräche dahin gehend zwischen der Stadtverwaltung, der Sportbäder GmbH und den anderen einbezogenen Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 kommunalen Unternehmen geführt werden. Letztendlich wird der Aufsichtsrat der Sportbäder Leipzig GmbH die Entscheidung fällen. Nachdem fast ein halbes Jahr vergangen ist, heißt es nun: Klappe, die zweite! Wir Grüne hoffen auf eine Mission Possible. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Verwaltungsvorlage zum Schwimmhallenneubau am Otto-Runki-Platz deshalb heute zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Fraktionskollege René Hobusch hat anlässlich der Diskussion über die Sammelvorlage zum Thema Schulen bereits darauf hingewiesen, dass Verzögerungen, die wir zu beklagen hatten, nicht ausschließlich aufseiten der Verwaltung zu suchen sind, sondern auch aufseiten des Stadtrats. Seine Aussage trifft auch auf den jetzt vorliegenden Fall zu. Die Verzögerungen für den Schwimmhallenneubau liegen nicht aufseiten der Verwaltung, sondern sie liegen vor allem aufseiten des Stadtrats, weil bei der Abstimmung damals eine Mehrheit dagegengestimmt hat. Die CDU hat der Standort nicht gepasst, die Grünen wollten ein begrüntes Dach, und weil beides eben nicht möglich war, hat man entschieden: Wir bauen diese Halle erst einmal nicht. Allein durch diese Entscheidung vor einem halben Jahr haben wir ein halbes Jahr verloren. Jetzt kommt die Vorlage erneut in den Rat und beinhaltet eine Reihe von Prüfaufträgen, die dazu führen, dass wir nicht nur ein halbes Jahr verloren haben, sondern wahrscheinlich weitere anderthalb Jahre verlieren werden. Wenn das alles umgesetzt wird, was die Prüfaufträge in dieser Vorlage versprechen, werden wir diese anderthalb Jahre brauchen, wenn nicht gar noch mehr. Die Verwaltung hat - aus ihrer Sicht geschickt - die Grünen über den Tisch gezogen. Sie braucht die Zustimmung zu Beschlusspunkt 1, nämlich zur Standortentscheidung; alles andere kommt später. Vielleicht war das das Ziel. Die Prüfaufträge der Grünen sind nun unter Beschlusspunkt 2 aufgelistet. Einige wird man sicherlich umsetzen können, aber das wird Geld kosten. Es ist eine politische Entscheidung, ob man das so haben möchte oder nicht. Mit Blick auf Beschlusspunkt 3 wird allerdings deutlich, dass wir als Stadt überfordert sein werden, ein solches Projekt mithilfe eines städtischen Unternehmens zu stemmen. Ich spreche damit ausdrücklich nicht gegen dieses Projekt oder gegen die Idee, die dahintersteht. In einer wachsenden Stadt zu verdichten, mehrgeschossig zu bauen, Nutzungsarten zu kombinieren, das alles S e i t e | 65 hat Sinn. Dies aber durch eine Sportbäder GmbH realisieren zu lassen, ist ein bisschen naiv. Es wird uns auch nicht helfen, dass wir die genannten anderen städtischen Firmen mit ins Boot holen. Wir werden erhebliche Probleme im Bereich der Fördermittel bekommen. Wir werden massive Probleme im Bereich der Beihilfe bekommen, nämlich immer dann, wenn in diesem Zusammenhang etwas entstünde, das im Wettbewerb mit anderen Beteiligten steht. Das könnten Büroräume sein, das könnten Wohnräume sein. Auch die LWB steht im Wettbewerb mit anderen. Das ist auf einem städtischen Grundstück einfach so mal richtig schwierig. Ich kann uns nur raten, wenn wir weitere Projekte dieser Art durchführen wollen, nicht erst bei der Standortentscheidung, sondern viel, viel früher das Vorhaben ganzheitlich zu denken. Die Idee der Konzeptvergabe ist, einem Investor vorzugeben: Wir wollen da eine Schwimmhalle haben, wir wollen da unter Umständen auch Einrichtungen der Altenpflege haben, und wir wollen da auch Gastronomie, Wohnungen, Dienstleistungen usw. haben. Wenn wir diese Vorgaben als Konzept formulieren und das so ausschreiben, ist es zielführender; denn dann wird man einen Partner gewinnen können, der das wirklich kann, statt einen, der versucht, mit den eigenen begrenzten Mitteln bzw. denen der städtischen Gesellschaften etwas zu schaffen, was er nicht schaffen kann. Da der Leipziger Osten diese Schwimmhalle aber dringend braucht und wir schon zu viel Zeit verloren haben, werden wir als Fraktion dieser Vorlage zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Morlok, darin unterscheiden wir uns: Sie reden Probleme herbei, wir arbeiten an Lösungen. Ich will das jetzt aber nicht weiter werten. Ein herzliches Willkommen an die Geschäftsführung der Sportbäder GmbH, Frau Dr. Teltscher und Herr Helwing! Auch ich finde es gut, dass wir diese Vorlage und damit eine Lösung heute auf dem Tisch haben. Natürlich hätte man mit dem Bau schon viel früher beginnen können und müssen. Aber an der Stelle ist mir eines wichtig, zu sagen, gerade auch weil immer die Kritik an uns Grüne herangetragen wird, wie auch in einigen vorhergehenden Redebeiträgen hörbar, dass wir den dringend nötigen Schwimmhallenbau um ein Jahr verzögert hätten: Unsere Fraktion war es, die im Februar 2015, also vor über zwei Jahren, gemeinsam mit der SPDFraktion mittels eines Änderungsantrags den Bau der Schwimmhalle Ost auf den Weg gebracht hat. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Ich will noch einmal an die damalige Sachlage erinnern: Ausgangspunkt war der Antrag „Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien verbessern“ des damaligen FDP-Stadtrats Hobusch, der sich allerdings keine Gedanken gemacht hatte, wie wir zusätzliche Schwimmflächen gewinnen, sondern nur die Nutzergruppen anders verteilen und sie unterm Strich gegeneinander ausspielen wollte. Das war nicht unser Ansatz. Wir hatten dazu einen Änderungsantrag formuliert und darin gefordert: Wir brauchen zusätzliche Schwimmflächen. Damit haben wir die neue Schwimmhalle Ost auf den Weg gebracht. Zu dem Zeitpunkt war noch nicht ansatzweise daran zu denken, dass die Stadt oder die Sportbäder GmbH einen weiteren Schwimmhallenneubau in die Wege leitet. Ohne die Initiative unserer beiden Fraktionen hätte es eine neue Schwimmhalle frühestens im Jahr 2025 gegeben, weil der Planungsbeginn erst nach Abzahlung der Kreditschulden für das Schwimmbad an der Elster im Jahr 2021 möglich gewesen wäre. Ziel ist jetzt die Fertigstellung dieser Schwimmhalle zu Beginn des Jahres 2022 und damit drei Jahre eher, als es ohne unsere Initiative der Fall gewesen wäre. Also bitte halten Sie sich mit Ihrer Kritik zurück, wir hätten den Schwimmhallenneubau um ein Jahr verzögert! Ich möchte noch einmal an die durch meine Fraktion im Sportprogramm verankerte zusätzliche Schwimmhalle im Süden erinnern, die heute auch schon erwähnt wurde. Auch diese soll zeitnah angegangen werden, um im Süden nicht dieselben Probleme wie im Osten zu bekommen. Herr Rosenthal und Herr Albrecht, bitte klären Sie schnellstmöglich die Grundstücksfrage mit dem Stadtrat und lassen Sie uns dann gemeinsam alle weiteren Schritte angehen! Schwimmhallenbau kostet nicht nur Geld; er kostet auch Zeit. Bis zum Ende des aktuellen Sportprogramms soll die Schwimmhalle im Süden stehen. Ich denke, dann ist die Stadt gut aufgestellt, je nachdem, wie die Stadt weiter wächst. Die Wege für Vereine, Schulen und Freizeitschwimmer werden verkürzt. Es werden deutlich mehr Nutzungszeiten zur Verfügung stehen, und die Schwimmbahnen werden wahrscheinlich weniger voll sein. Zum Schluss noch ein Satz an die Geschäftsführung der Sportbäder GmbH. Wir werden heute nicht nur einen Standortbeschluss fassen, sondern weitere Beschlusspunkte beschließen. Ich möchte Sie dazu aufrufen, an der Umsetzung dieser Beschlusspunkte konstruktiv mitzuarbeiten; denn nur im Einklang von Verwaltung und Sportbäder GmbH wird das funktionieren. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Lehmann. S e i t e | 66 Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es ist fast alles gesagt; daher nur kurz. - Jeder hat ein anderes Bild von Demokratie. Das Bild der Stadtverwaltung ist scheinbar, eine Vorlage so lange abstimmen zu lassen, bis diese eine Mehrheit erhält. Darum auch heute die Neuauflage des Otto-Runki-Platzes als Schwimmhallenstandort. Wir haben nach der Ablehnung im Herbst gehofft, die Verwaltung würde sich ernsthaft mit den von uns vorgeschlagenen Alternativen - TheodorNeubauer-Straße, Edisonstraße, Kolmstraße usw. - auseinandersetzen. Aber leider hat die Verwaltung die Zeit nur dafür genutzt, sich eine Ratsmehrheit zu beschaffen. Das akzeptieren wir, bleiben aber bei unserer, aus vielen Gesprächen mit den Bürgern und Vereinen gewonnenen Meinung vom Oktober 2016. Unsere Gründe habe ich Ihnen bereits im Herbst erläutert. Deshalb spare ich mir das jetzt. Wir sagen also Ja zur Schwimmhalle im Osten, Ja zu einer Schwimmhalle mit Tribünen, aber Nein zum Otto-Runki-Platz und Nein zu einer Multifunktionshalle. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 41 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen. So votiert. 17.14 (nichtöffentlich) (VI-DS-03779) Es geht um eine Fachförderrichtlinie, Dezernat VII. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich würde gern etwas Grundsätzliches zu den Fachförderrichtlinien sagen und mich an Sie, die Mitarbeiter der Verwaltung, richten. Die Fachförderrichtlinie des Dezernats Wirtschaft und Arbeit ist nur ein Beispiel; das trifft auch auf Fachförderrichtlinien anderer Dezernate zu. Als wir hier generell über die zukünftige Förderung an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen gesprochen haben, haben wir in der Diskussion ziemlich genau darauf hingewiesen, welche Problematik es mit den vereinfachten Verfahren gibt und insbesondere auch darauf, welcher Prüfungsaufwand im Vorfeld damit verbunden ist. Als wir im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit und auch an anderer Stelle über diese Förderrichtlinie gesprochen haben, mussten wir immer wieder den Eindruck gewinnen, dass diese Aufga- Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 benstellung von der Verwaltung nicht ernst genommen wird. Ich habe manchmal den Eindruck, dass einige Amtsleiter überhaupt nicht wissen, was diese vereinfachte Förderung bedeutet, und dass sie sich nicht bewusst sind, dass es dabei um öffentliche Mittel geht, die entsprechend sinnvoll zu bewirtschaften sind und wo auch eine entsprechende Kontrolle auszuüben ist. Ich würde Sie, Herr Oberbürgermeister, und Sie, sehr geehrte Beigeordnete, bitten, Ihrer Dienstund Fachaufsicht gegenüber den Leitern der einzelnen Ämter noch stärker nachzukommen. Ich glaube, wir müssen hier mehr machen, als bisher der Fall ist. Bisher sind von keinem Amt außer vom Rechnungsprüfungsamt in irgendeiner Weise Stellenmehrbedarfe angezeigt worden. Wir werden sicherlich zu geeigneter Zeit, wenn diese Fachförderrichtlinien zur Anwendung kommen, noch einmal darüber sprechen müssen. Ich würde das jetzt ungern einfach so stehen lassen nach dem Motto „Die sind jetzt da und wir machen das immer so weiter“, sondern würde Sie wirklich darum bitten, Erfahrungen zu sammeln, das ein bisschen ernster zu nehmen und hin und wieder auch die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes zu lesen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Heiko Bär, ich schätze die Arbeit sehr, die du als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses leistest. Aber manchmal gibt es auch Differenzen. Es ist mir unverständlich, warum du hier darauf dringst, dass die Verbesserungen in den Fachförderrichtlinien - ich zumindest empfinde sie als Verbesserungen - zu mehr Personal führen müssen. Ich will einmal Klartext reden: Du sagst, es müsse jetzt mehr kontrolliert werden, weil den Vereinen und Institutionen damit eine budgetierte Abrechnung bis 15.000 Euro erlaubt wird. Das ist ein Misstrauen gegen die Fördermittelempfänger, das ich nicht ganz verstehen kann. Ich war jahrelang im Jugendhilfeausschuss und leite jetzt den Kulturausschuss. Ich gehe an die Sache anders heran. Die Vereine wollten übrigens eine Abrechnung bis 30.000 Euro; auch die Kämmerei hatte das ursprünglich so angedacht. Wir erleichtern ihnen jetzt die Abrechnung, aber sie müssen trotzdem alles nachweisen. Ich gehe nicht von vornherein davon aus, dass wir mehr Personal brauchen, um sie dann kleinteiliger zu kontrollieren. Das ist für mich ein ungeheurer Misstrauensvorwurf gegenüber den Empfängern der Zuschüsse und Fördermittel, die wir ausreichen, den ich weder verstehen noch nachvollziehen kann. Gerade im Bereich Wirtschaft verstehe ich es noch weniger, S e i t e | 67 weil wir es hier mit einer viel kleineren Anzahl von Empfängern zu tun haben. Natürlich muss das nachgewiesen werden. Natürlich muss die Möglichkeit der Kontrolle da sein, aber gemäß der Richtlinie ist sie gegeben. Jetzt hier das Problem herbeizureden, wir brauchen mehr Personal, um mehr zu kontrollieren, weil wir auf eine Budgetierung von 15.000 Euro gegangen sind, das verstehe ich überhaupt nicht. Dieser Vorwurf ist zwar nicht so deutlich formuliert worden, aber ich möchte es trotzdem so deutlich sagen. Wir sind sehr froh, dass wir eine praktikablere Art bei den Förderrichtlinien gefunden haben; es sind ja mehrere, die jetzt in Nachfolge der Rahmenrichtlinie zur Anwendung kommen werden. Dadurch sollen verschiedene Dinge verbessert werden. Wenn Vereine zum Beispiel Mittel bei mehreren Dezernaten beantragen, wird künftig ein Dezernat bzw. ein Amt die Federführung und damit auch die Prüfung übernehmen. Die Umsetzung werden wir sehr genau beobachten - das ist auch im Sinne der Empfänger -, damit es nicht zu einer Veruntreuung der Mittel kommt. Aber ich denke, schon jetzt haben diejenigen, die Fördermittel erhalten, sehr rigide Nachweispflichten. Wir stimmen dieser Vorlage zu. Ich wollte nur nicht den Eindruck hier stehen lassen, dass der gesamte Ausschuss sagt: Wir brauchen unter Umständen mehr Personal, weil die Förderrichtlinie jetzt Erleichterungen vorsieht. - Das war nicht das Fazit der Diskussion im Wirtschaftsausschuss, sondern das ist Ihre persönliche Meinung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, ich möchte ausdrücklich das bestätigen, was Sie gesagt haben. Ausdrücklich! Es geht doch genau darum, Personalzusätze zu verhindern. Wir können in die Tiefe prüfen; selbstverständlich. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert. 17.15 Fachförderrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen im Rahmen der Wirtschaftsförderung (Fachförderrichtlinie Wirtschaft) (VI-DS-03083) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 17.16 Fachförderrichtlinie Sport der Stadt Leipzig (Sportförderungsrichtlinie) (VIDS-03633) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert. 17.17 Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen (VI-DS-03773) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule S e i t e | 68 Diese Maßnahme wurde vom Stadtrat zur Umsetzung im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für die Jahre 2015/2016 vorgesehen. Wir stellen fest, dass diese Maßnahme aufgrund ihrer Komplexität insbesondere durch den notwendigen Mitbau der städtischen Unternehmen noch umfangreicher Vorbereitungen bedarf und für die Jahre 2019/2020 zur Realisierung eingeplant wird. Noch im Jahr 2017 wird eine erste öffentliche Information dazu stattfinden. Frau Riekewald. Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Wichtig war, dass die Planungen vorankommen und in 2018 stattfinden und dass die Durchführung in 2019/2020 stattfindet. Zu den Planungen habe ich jetzt nichts gehört. 17.19 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Altes Rathaus, Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro (VI-DS-03747) Oberbürgermeister Jung: Die Planungen sind Beschlussgegenstand der Vorlage. Das wird jetzt geplant und 2019/2020 realisiert. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Kultur Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Baubeschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 17.20 Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben „S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)“ (VI-DS03245-DS-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Bitte, Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Im Ausschuss wurde vorbesprochen, dass wir dazu eine Protokollnotiz erhalten werden. Können Sie die bitte jetzt vortragen? Oberbürgermeister Jung: Kann ich. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Schön. Oberbürgermeister Jung: Dann verlese ich folgende Protokollnotiz: Gemäß Vorlage sollen die benötigen Finanzmittel vorübergehend aus dem PSP-Element … bereitgestellt werden. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Alles klar. Danke. Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Wie eingangs vereinbart, werden 17.21 und 17.22 gemeinsam behandelt. 17.21 Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließungsanlagen sowie der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 426 „Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm“ in Leipzig mit der Krystallpalastareal GmbH & Co. KG (VI-DS-03896) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.22 Bebauungsplan Nr. 426 „Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost; Satzungsbeschluss (VI-DS-03368) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.22.1 dazu ÄA (VI-DS-03368-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Wird das Wort gewünscht? - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Ich hatte zu Beginn um gemeinsame Behandlung gebeten, weil die beiden Tagesordnungspunkte in einem Sachzusammenhang stehen. Wir beschließen in TOP 17.22 die Satzung, aber die Regelungen der Satzung finden sich in TOP 17.21, Städtebaulicher Vertrag, wieder. Von daher müssten wir eigentlich TOP 17.22 zuerst beschließen; denn erst wenn die Satzung beschlossen ist, können wir den Vertrag abschließen. Aber gut, jetzt beraten wir das zusammen. Der Grund, warum wir noch Diskussionsbedarf haben, ist die Anzahl der Stellplätze, wie auch im Änderungsantrag der CDU angesprochen. Es ist vorgesehen, erheblich von der Richtzahlentabelle für den Stellplatzbedarf abzuweichen. Dagegen sind wir nicht grundsätzlich. Was wir nicht wollen, ist - ich sage es einmal ganz platt -, dass sich ein Investor die Stellplätze spart und das auf Kosten der Allgemeinheit geht, das heißt, die Autos dann im öffentlichen Parkraum stehen und letztendlich die Parkflächen verstopfen. Das darf nicht passieren. Ansonsten haben wir kein Problem, zu sagen: Wir machen den Versuch, in einer zentrumsnahen Lage mit guter Nahverkehrsanbindung bewusst weniger Stellplätzen anzubieten. Die Frage ist aber, ob die Satzung und insbesondere der Vertrag die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Problem „Missnutzung des öffentlichen Parkraums“ ausgeschlossen wird. Um das ausschließen zu können, muss sichergestellt sein, dass jemand, der dort wohnt und auf einen Tiefgaragenstellplatz verzichtet, nicht einfach sagen kann: Wenn ich abends nach Hause komme, kann ich mein Auto auch im öffentlichen Parkraum vor dem Haus oder um die Ecke abstellen, das kostet mich ja nichts, oder: dass ein Hotelgast, der nicht die Tiefgarage fährt oder nicht fahren kann, weil unter Umständen alle Tiefgaragenplätze belegt sind, ums Eck herum im öffentlichen Parkraum eine kostenfreie Stellfläche findet. Das darf nicht der Fall sein. Wenn dies der Fall wäre, hätten wir nämlich genau die Situation, dass es zu einem Ausweichen in den öffentlichen Parkraum kommt. Wenn man sich den Städtebaulichen Vertrag anschaut, stellt man fest: Es gibt umfangreiche Erläuterungen zum Thema Parkraumbewirtschaftung. - Auch wenn es sicherlich schwierig ist, weil Kollegin Dubrau heute nicht da ist, bitte ich die Verwaltung, zu erläutern, wie die Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Parkraum dort zukünftig realisiert werden soll. - Das ist eine wichtige Frage. Es sollen ja auch in den angrenzenden Straßen Parkflächen vorgehalten werden. Uns ist es wichtig, dass diese Parkflächen sowohl tags S e i t e | 69 als auch nachts nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, damit es eben nicht zu diesen Ausweicheffekten kommt. In der Vorlage findet sich der Satz - ich zitiere -: Vorrangig sollen straßenseitig Stellplätze nur noch z.B. Parkscheibe oder kostenpflichtiges Parken mit Ausnahmeberechtigung zur Verfügung gestellt werden. Mich interessiert hier das Wort „Ausnahmeberechtigung“. Wenn das da nicht drinstehen würde, wäre klar: Wenn nur mit Parkscheibe, also zeitlich begrenzt oder kostenpflichtig. - Was aber verbirgt sich hinter dem Wort „Ausnahmeberechtigung“? Bedeutet das „kostenfreies Anwohnerparken“? Wenn dem so wäre, hätten wir den Bock zum Gärtner gemacht. Wenn wir bei dem Projekt Stellplätze sparen, dann aber kostenfreies Anwohnerparken vorsähen, würden wir das Ziel verfehlen. Deswegen wäre es mir wichtig, dass jemand vonseiten der Verwaltung heute noch Ausführungen dazu macht, was hier vorgesehen ist. Ich sage ganz deutlich: Wir sind nicht für mehr Stellplätze, aber vor der Beschlussfassung muss sichergestellt sein, dass es eben nicht eine Entscheidung auf Kosten der Allgemeinheit ist, weil die Stellplätze dann im öffentlichen Parkraum geschaffen werden müssen oder dieser dann verstopft ist. Deswegen ist für unser Abstimmungsverhalten wichtig, welche Ausführungen jetzt vonseiten der Verwaltung in dieser Frage gemacht werden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Bevor Herr Lunebach das tun wird, Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Morlok hat nur Fragen gestellt und gesagt, seine Fraktion sei nicht für mehr Stellplätze. Ich möchte ganz deutlich sagen: Wir sind für mehr Stellplätze. Das geht auch unserem Änderungsantrag hervor, den ich jetzt kurz erläutern möchte. Das Areal zwischen Brandenburger Straße, Hofmeisterstraße und Hahnekamm soll bebaut werden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Es wird Zeit, dass etwas geschieht; aber es sollte auch etwas Vernünftiges geschehen. Problematisch erscheint uns die festgelegte Stellplatzbeschränkung. 460 wären gemäß Sächsischer Bauordnung eigentlich vorzusehen; nur die Hälfte dessen soll tatsächlich entstehen. Ja, es ist richtig, dass die Sächsische Bauordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift derartige Reduzierungen zulässt; aber sie schreibt sie auch nicht vor. Sollte die Stellplatzreduzierung an dieser Stelle so kommen, wie in der Vorlage beschrieben, wird die Lebens- und Aufenthaltsqualität - so meinen wir - im ganzen Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Quartier leiden. Mit Rechenübungen kann Stellplatzbedarf zwar heruntergerechnet werden; wir glauben aber, dass die reale Wirklichkeit eine andere sein wird als die berechnete. Sehr geehrte Damen und Herren, wer von Ihnen ist eigentlich in letzter Zeit einmal in der Hofmeisterstraße gewesen? - Schön. Dann werden Sie gesehen haben, dass man schon heute von einer angespannten Parkraumsituation dort sprechen kann. Mit einer weiteren Bebauung im Viertel wird sich die Situation kaum entspannen; im Gegenteil: Mit diesem Bauprojekt wird unter der Überschrift „autoarmes Quartier“ östlich des Hauptbahnhofs weiter verdichtet und werden bereits bestehende Probleme weiter verschärft und nicht gelöst. Wer derartige autoarme Quartiere sehen will, kann sich in Schleußig oder der Südvorstadt ein Bild davon machen, nur dass diese Quartiere über 100 Jahre alt sind - ähnlich wie die Denkweise der Grünen oder die von Kaiser Wilhelm II., der sagte: „Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.“ - Aber ich will Ihnen hier nichts vom Pferd erzählen. Unser Ziel als Stadträte sollte es sein, bei Bauvorhaben dieser Größenordnung bereits vorhandenen Stellplatzbedarf im Umfeld gleich mit zu bedienen. Das scheint aber offenbar weder im Interesse der Baubürgermeisterin noch im Interesse des Investors zu sein. Apropos Investor: Nachdem die CDU-Fraktion ihren Änderungsantrag eingereicht hatte, hielt die Krystallpalastareal GmbH & Co. KG aus Tübingen es am vergangenen Freitag für notwendig, sich zunächst bei Frau Dubrau zu beschweren und sie zu bitten - ich zitiere -, „all ihren Einfluss geltend zu machen, dass dieser Änderungsantrag nicht erfolgreich ist“. Offenbar hat man sich dann am Montag überlegt, dass es vielleicht sinnvoller wäre, die eigentlichen Entscheider zu kontaktieren. Also schrieb man alle Fraktionen, einschließlich der CDU, an mit der Bitte, den Änderungsantrag abzulehnen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe schon, dass dem Investor eine Aufhebung der Stellplatzbeschränkungen nicht gefallen würde, müsste er doch dann ein zweites Tiefgaragengeschoss bauen, was wegen der Grundwassersituation vor Ort vermutlich die Kalkulation gehörig durcheinanderbrächte. Das mag für den Einzelnen vielleicht ärgerlich sein. Dennoch sind wir der Auffassung, dass die Berücksichtigung des Gemeinwohls für uns als Stadträte Vorrang haben sollte. Gleichzeitig warf uns die Krystallpalastareal GmbH vor, das gesamte bisherige Bebauungsplanverfahren infrage zu stellen. Ich gebe diesen Vorwurf hier gerne an die Industrie- und Handels- S e i t e | 70 kammer zu Leipzig weiter. Diese hat in ihrer Stellungnahme im Rahmen des B-Plan-Verfahrens deutlich gemacht - ich zitiere -: Die IHK lehnt eine Beschränkung der Stellplatzanzahl aus Gründen der Mobilitätssicherung sowohl für die Wohn- als auch für die Gewerbenutzung strikt ab. Eine Beschränkung der Stellplatzanzahl entspricht nicht den Bedürfnissen der Investoren wie auch nicht der Bewohner und Gewerbetreibenden inklusive Händler der Stadt Leipzig. Nachzulesen in der Vorlage im Abwägungsvorschlag zum B-Plan auf Seite 2/9. - Ein Einwand, der von der Verwaltung natürlich nicht berücksichtigt wurde, den sich aber die CDU-Fraktion mittels Änderungsantrag zu eigen gemacht hat. Die Verwaltung schreibt in der Vorlage: Die Beschränkung der Stellplätze besteht darin, dass über diese zur Erschließung des Plangebietes notwendigen Stellplätze hinaus keine weiteren Stellplätze freiwillig errichtet werden dürfen. Genau diese weiteren Parkplätze wären aber im Interesse des Gemeinwohls an dieser Stelle sinnvoll und notwendig. Ich glaube auch nicht, dass die für das Vorhaben selbst berechneten Stellplätze einem Praxistest standhalten werden. Eine Verpflichtung zum Verzicht auf ein eigenes Auto kann schließlich weder bei Mietern noch bei Eigentümern durchgesetzt werden. Offenbar plant man aber bereits, das autoarme Quartier zulasten des Umfelds herzustellen. Die Krystallpalastareal verweist selbst darauf, dass am Busbahnhof ein großes Parkhaus entstehen wird, sodass später ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen werden. Das eigentlich Tragische ist: Leidtragende sind die Bewohner und Anlieger im Umfeld. Sie werden letztlich den Preis für die grüne Träumerei vom autoarmen Quartier zu bezahlen haben. Bemerkenswert finde ich auch folgenden Satz aus der Vorlage: Die Projektentwicklungsgesellschaft verpflichtet sich, durch zielgerichtete Vermarktung und durch gesonderte Hinweise in den Mietverträgen dafür zu sorgen, dass umweltbewusste Mieter und Nutzer angesprochen werden. „Umweltbewusst“ ist nach dieser Lesart offenbar nur derjenige, der kein eigenes Auto hat. Mit Verlaub, aus diesen Sätzen spricht selbstgerechte Arroganz und moralische Überheblichkeit, wie sie mir bisher wirklich nur in grünen politischen Kreisen begegnet sind. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag gegen die Stellplatzbeschränkung. Das sind wir den Menschen, die dort im Umfeld wohnen und arbeiten, schuldig. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heyde. Stadtrat von der Heyde (Bündnis 90/Die Grünen): „Wirtschaft braucht Verlässlichkeit“ - ich habe noch im Ohr, dass das von der CDUFraktion in jeder Debatte hier immer wieder gefordert wird. Selbst wenn Sie, Herr Maciejewski, das jetzt auf die IHK abwälzen, die gesagt hat, dass die Abwägung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat, muss ich Ihnen leider sagen: Wir fassen jetzt den Satzungsbeschluss. Sie hätten schon im Aufstellungsbeschluss darauf hinweisen können. Jetzt sind wir kurz vor knapp. Sie wollen mit Ihrem Änderungsantrag heute die Stellplatzbeschränkung aufheben lassen. Wenn wir dem folgen würden, hieße das, dass der BPlan noch einmal geändert werden muss und dass wir dem Investor zumuten, all das, was er in den letzten drei Jahren geplant hat, noch einmal umfassend zu ändern, weil er auf einen Schlag doppelt so viele Stellplätze errichten soll. - Sie hatten ja eben gesagt: Dann muss er eben ein zweites Geschoss für seine Tiefgarage bauen. Das heißt: Auch auf die Festsetzung, dass diese Stellplätze nicht oberirdisch errichtet, sondern nur als Tiefgarage gebaut werden dürfen, wollen Sie nicht verzichten. Ich denke, Sie stellen Ihren Antrag nur, weil Sie genau wissen, dass er abgelehnt wird. Stellen Sie sich nur einmal vor, Ihr Änderungsantrag würde hier heute eine Mehrheit finden und wir würden dem Investor sagen: Du hast jetzt zwar drei Jahre lang mit uns zusammengearbeitet, Gutachten erstellt, Wettbewerbe gemacht usw., aber das kannst du alles noch einmal machen. - Herr Weickert hat uns vorhin an unsere Verantwortung erinnert. Da habe ich gedacht: Jeder kann doch hier so oder so entscheiden. Aber gilt das auch für diesen Fall? Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, stellen Sie sich einmal vor, wir alle würden uns enthalten und Sie wären gezwungen, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen. Dann müssten Sie das dem Investor erklären. Viel Spaß! Das wird allerdings nicht passieren. Letztes Mal wurde unter großem Applaus von CDU und FDP die große Ideologiekeule herausgeholt und gegen uns Grüne eingesetzt. Ich glaube, heute zeigt sich, dass Ihre Ideologie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, eine Ideologie von gestern ist. Sie können sich einfach nicht vorstellen, dass urbane Mobilität zukünftig anders aussehen wird. Sie können sich auch nicht vorstellen, dass es autoarme Quartiere geben S e i t e | 71 wird. Der Vergleich mit Schleußig und der Südvorstadt hinkt doch gewaltig. Das sind Viertel, die gebaut wurden, als es das Auto noch gar nicht gab. Und die vergleichen Sie mit einem Quartier, das von vornherein als autoarmes Quartier geplant ist: mit Mobilitätskonzept, mit Carsharing usw. Das ist doch all das, was uns in Schleußig fehlt, weil wir die Stellplätze für Carsharing eben noch nicht im öffentlichen Raum ausweisen können. In Schleußig sehen Sie doch an allen Ecken und Enden, dass genau das fehlt. Das wäre das Einzige, was in Schleußig helfen würde. Bei diesem Vorhaben hier wird das aber gleich mitgeplant. Von daher bin ich sehr optimistisch, dass das dann auch funktionieren wird. Sie schreiben in der Begründung Ihres Änderungsantrags: Begründet wird diese drastische Reduzierung mit der optimalen ÖPNVAnbindung des Plangebietes. Nein, das wird auch begründet mit Umweltschutz, mit Klimaschutz, mit Luftreinhaltung. Das interessiert Sie offenbar alles nicht. Trotzdem diese drei Punkte - Umweltschutz, Klimaschutz, Luftreinhaltung - mit dem Gemeinwohl zu tun haben, bleiben Sie weiterhin bei Ihrer Auffassung: Es ist nur dann im Sinne der Allgemeinheit, wenn genügend Parkplätze vorhanden sind. Uns interessieren Umweltschutz, Klimaschutz und Luftreinhaltung. Deswegen werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen. Ich glaube, Sie werden uns noch dankbar dafür sein. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Ich möchte an dieser Stelle keine Debatte um die Verkehrskonzepte der Zukunft aufmachen. Herr von der Heyde, ich denke, da sind wir mehrheitlich schon ein Stück weiter - jedenfalls nehme ich das für mich in Anspruch - als manch anderer hier in diesem Rat, ohne jemanden jetzt explizit zu nennen. Ich möchte noch einmal die Frage auf den Punkt bringen. Uns geht es darum: Gibt es einen gebietsindizierten Bedarf, der durch Stellplätze abzudecken und nachzuweisen ist, der jetzt möglicherweise verdrängt wird in den Bereich des öffentlichen Parkens und dadurch einen Vorteil bringt? Nur darum geht es uns. Kann man aus diesem Grund die Anzahl der Stellplätze verringern, oder muss die Mindestzahl nachgewiesen werden? Etwas anderes ist, Herr Kollege Maciejewski, wenn Sie davon sprechen, dass in der Umgebung, also außerhalb des neu entstehenden Ge- Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 bietes, Bedarfe im Gebiet abgedeckt werden sollen. Dann müssen wir das Kreuz haben, zu sagen: Das muss auf Kosten der Steuerzahler geschehen. Das können wir natürlich nicht von einem Investor verlangen. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich müsste der B-Plan eine einstellige Nummer haben. Ich kann mich noch erinnern, dass bereits im November 1990 der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet gefasst worden ist. Schon damals wollte man dort etwas tun. Es hat fast 25 Jahre gedauert, bis Bewegung in die Sache kam und tatsächlich geplant wurde. Vom Investor wurde dieses Vorhaben umfangreich vorbereitet und hat auch eine Vielzahl von städtischen Gremien in die Planungen einbezogen, nicht nur die Verwaltung, sondern auch das Gestaltungsforum und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, was bisher einmalig ist. Es hat auch eine öffentliche Beteiligung dazu gegeben. Man kann also sagen: Das Vorhaben an diesem Standort wurde gemeinsam entwickelt. Jawohl, der Investor errichtet mit dem Bau einer Tiefgarage eine Anzahl von Stellplätzen. Ein weiterer Ansatz für die Ausgestaltung war aber, dass in diesem Gebiet nicht nur Gebäude, sondern auch Grünflächen entstehen und damit ein angenehmes Wohnen ermöglicht wird - und das mitten in der Stadt bei guter ÖPNV-Anbindung. Es wird dort nicht nur eine optimale Anbindung an die Straßenbahn geben, die zwei oder drei Minuten bis zum Hauptbahnhof braucht, sondern auch an den Hauptbahnhof selbst, wenn er einmal wieder seiner Bedeutung als Eisenbahnknotenpunkt gerecht werden kann. Es ist auch in Rechnung gestellt worden, dass an der Brandenburger Straße ein Busterminal mit Parkhaus entstehen wird. Mir ist nicht bekannt, dass die Stellflächen im Parkhaus des Hauptbahnhofs ständig komplett ausgelastet sind. Da sind auch Sonderangebote denkbar. Dieses Vorhaben stand auch Pate für das Vorhaben Eutritzscher Freiladebahnhof: mit Bürgerbeteiligung von Anfang an und einer breiten gemeinsamen Abstimmung. Mir ist nicht bekannt, dass dort schon das Anwohnerparken vorgesehen wird. Möglicherweise wird es auch gebührenpflichtiges Parken geben, wie es in Gohlis üblich ist. Die Situation ist nicht vergleichbar mit der im Waldstraßenviertel, das unter den Besucherströmen des Zentralstadions zu leiden hat. Wir werden Ihren Änderungsantrag ganz konsequent ablehnen und den beiden Vorlagen, also S e i t e | 72 sowohl dem städtebaulichen Vertrag als auch der Satzung, unsere Zustimmung geben. Oberbürgermeister Jung: Herr Lunebach, bitte schön. Amtsleiter Lunebach (Stadtplanungsamt): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst zum Stellplatzbedarf: Es geht nicht darum, mit diesem Bebauungsplan oder mit vergleichbaren Bebauungsplänen das Auto zu verteufeln. Wir erleben aber deutschlandweit, so auch in Leipzig, dass es je nach Struktur und Lage des Quartiers unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse gibt. Das heißt: Wir können statistisch nachweisen - dazu gibt es Untersuchungen des Deutschen Instituts für Urbanistik -, dass es in der inneren Stadt ein anderes Mobilitätsverhalten gibt als in der äußeren Stadt. Es findet ja derzeit nicht nur dieses Vorhaben statt, sondern noch eine Vielzahl anderer Vorhaben. Natürlich zieht jedes Vorhaben eine Anzahl von Stellplätzen nach sich. Wir haben hier aber nicht eine Situation wie in Schleußig oder in Teilen der Südvorstadt, wo es einzelne Baulücken gibt. Vielmehr werden einige Wohngebäude dort entstehen, und für alle Wohnungen sind Stellplätze vorgesehen, allerdings entweder durch Ablösung oder aber, wie hier im Bebauungsplan festgelegt, in gegenüber der aktuellen Richtzahlentabelle abgemilderter Form. Natürlich werden wir eine Parkraumbewirtschaftung für das Quartier brauchen. Wenn Sie heute durch die Hofmeisterstraße gehen, sehen Sie zwar noch keine Häuser, aber es stehen jetzt schon dort Autos. Das ist für uns ein Signal dafür, dass es dort relativ viele Fremdparker gibt, Fremdparker, die zum Beispiel in der Innenstadt arbeiten oder wohnen und die, weil sie heute an dieser Stelle noch kostenfrei parken können, ihr Auto dort abstellen. Das halten wir für ein sich nachhaltig entwickelndes Quartier für falsch. Wir werden eine passgenaue Parkraumbewirtschaftung machen müssen. Wir werden uns anschauen, wie sich das Mobilitätsverhalten tatsächlich darstellt. Es wird natürlich Möglichkeiten geben, dass Menschen, die dort zu Besuch kommen oder Geschäfte aufsuchen wollen, tatsächlich auch Kurzzeitparkplätze finden. Man kann Parkraumbewirtschaftung aber erst dann im Detail ausgestalten, wenn wir etwas mehr über die tatsächlichen Bedürfnisse wissen. Sie wird zwingend erforderlich sein, kein Zweifel. Das ist auch im Mobilitätskonzept so festgehalten. Das ist auch Gegenstand des Beschlusses, wenn der Bebauungsplan und der ergänzende städtebauliche Vertrag heute so beschlossen werden. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Lunebach, für die Klarstellungen. - Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Ich habe eine Frage an Herrn Lunebach. Die Sächsische Bauordnung fordert einen Stellplatznachweis. Die Frage ist einfach: Weichen wir davon ab oder nicht? Amtsleiter Lunebach (Stadtplanungsamt): Ich glaube, die Rechtslage hat Herr Morlok eben dargestellt. Die Sächsische Bauordnung enthält eine Richtzahlentabelle, die besagt, dass durch Bebauungsplanfestsetzung, also durch örtliches Satzungsrecht, davon abgewichen werden kann. „Abgewichen“ heißt übrigens auch, dass man in atypischen Fällen nach oben abweichen kann. Ich glaube, das Mobilitätskonzept zeigt, dass es aufgrund der Lage dieses Quartiers und den im Konzept genannten Maßnahmen gerechtfertigt ist, nach unten abzuweichen, wie es auch im Bebauungsplan und in dem ergänzenden städtebaulichen Vertrag vorgenommen worden ist. Rechtlich ist das durch die Bauordnung und das Baugesetzbuch geregelt. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok hat noch eine Nachfrage. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ja, ich habe eine Nachfrage. - Herr Lunebach, ich sagte zu Beginn, dass aus Sicht meiner Fraktion nicht passieren darf, dass der Investor sich die zweite Tiefgaragenebene spart, weil es im öffentlichen Parkraum im Umfeld genug Parkraum gibt und die Leute sagen können: Ich muss mir keinen teuren Tiefgaragenplatz leisten, weil ich, wenn ich abends von der Arbeit komme oder wenn ich als Gast im Hotel übernachte, auch im öffentlichen Parkraum kostenfrei parken kann. Nun meine konkrete Frage: Welche Überlegungen haben Sie dazu angestellt? Ich weiß, dass man in Leipzig oft ab 18 Uhr kostenfrei parken kann. Wenn das auch dort zur Anwendung käme, könnte natürlich der eine oder andere darauf spekulieren, dort auch kostenfrei parken zu können. Und: Der Investor könnte darauf spekulieren, dass dies möglich sein wird und es den Leuten suggerieren. Damit hätten wir letztendlich dafür gesorgt, dass der Investor viel Geld spart, und das darf nicht sein. Oberbürgermeister Jung: Herr Lunebach noch einmal. Amtsleiter Lunebach (Stadtplanungsamt): Ich dachte, das hätte ich dargestellt. Wir werden uns anschauen, welche Situation eintritt. Wenn Sie S e i t e | 73 sich Leipzig im Vergleich zu anderen Städten anschauen, werden Sie feststellen: An manchen Orten gibt es eine Parkraumbewirtschaftung bis 18 Uhr, an einigen bis 20 Uhr oder an anderen bis 22 Uhr. Das heißt: Man kann zielgenau steuern, dass genau dieser Effekt nicht eintritt. Es ist nicht unser Ziel - das will ich hier noch einmal betonen -, dass der Investor Geld spart, was er ansonsten für die Allgemeinheit ausgeben müsste. Aber wir wissen auch durch unsere Betrachtungen: Tiefgaragenstellplätze sind inzwischen ein wesentlicher Faktor für teures Wohnen. Das heißt: Wir gehen davon aus, dass wir mit einer derartigen Regelung zielgerichtet dazu beitragen können, preiswerter zu bauen, ohne dass es zu negativen Effekten kommt. Ich halte es für richtig, das zu tun. Aber wir werden mit der Parkraumbewirtschaftung mitsteuern. Oberbürgermeister Jung: Ich will den letzten Gedanken noch einmal vertiefen. Der Investor spart kein Geld, sondern würde die erhöhte Stellplatzzahl im zweiten Tiefgaragengeschoss umlegen auf die Mieten. Darüber ist bisher viel zu wenig gesprochen worden. Es gäbe ein deutlich höhere Mietbelastung bei Anwendung der Stellplatzverordnung als ohne. Das heißt: Das ist auch ein Versuch, die Mietpreisentwicklung an der Stelle zu drosseln. Das ist auch verantwortbar angesichts der Gesamtparkraumsituation im Viertel. Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Um formal korrekt zu sein, müssen wir zuerst den Bebauungsplan abstimmen, da dazu ein Änderungsantrag vorliegt, oder sehen Sie das anders, Herr Lunebach? Amtsleiter Lunebach (Stadtplanungsamt): Dieses Thema werden wir noch häufiger haben. Unabhängig von dem hier jetzt vorliegenden städtebaulichen Vertrag: Ein solcher Vertrag enthält abwägungsergänzende Regelungen wie Artenschutz etc. Das heißt: Es darf nicht die Situation eintreten, dass der Bebauungsplan beschlossen wird und im Nachgang der Vertrag nicht geschlossen wird. Insofern müssen wir einen Weg finden, dass immer über den Bebauungsplan als Erstes abgestimmt wird. Sollte der Vertrag nicht geschlossen werden, kann auch der Bebauungsplan nicht beschlossen werden. Oberbürgermeister Jung: Ich entnehme Ihren Worten, Herr Lunebach: Abgestimmt wird immer zuerst der städtebauliche Vertrag und dann der Bebauungsplan. - Das heißt: Sie müssten zum städtebaulichen Vertrag ebenfalls einen Änderungsantrag stellen. Wollen Sie das so machen? Gut. Dann wird der Änderungsantrag der CDUFraktion sowohl zum Bebauungsplan als auch zum städtebaulichen Vertrag gestellt. Wir müssen Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 S e i t e | 74 über beide befinden. Bitte schalten Sie jetzt Ihr Abstimmgerät ein! 18 Meter breiten Brücke, wobei nur 8,5 Meter von diesen 18 Metern vom Freistaat gefördert werden. Abstimmung zu TOP 17.21. Zur Abstimmung steht zuerst der Änderungsantrag der CDUFraktion, der da lautet, im städtebaulichen Vertrag die Beschränkung der Stellplätze ersatzlos zu streichen. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Luxus muss man sich leisten können und wollen. Die Diskussion darüber, ob wir uns das leisten können und wollen, hätte hier im Stadtrat stattfinden müssen. Wir haben heute nicht die Wahl, ob wir uns eine besonders breite Brücke leisten wollen oder nicht. Wir haben nur die Wahl, ob eine Brücke gebaut wird oder ob wir 3 Millionen Euro bezahlen und keine Brücke gebaut wird. Abstimmung: 23 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den städtebaulichen Vertrag. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 43 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen. So beschlossen. Abstimmung zu TOP 17.22. Auch hier wird der Änderungsantrag der CDU-Fraktion zuerst abgestimmt. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 22 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den B-Plan. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 45 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen. So beschlossen. - Auf gutes Gelingen! Die Tagesordnungspunkte 17.23 und 17.24 wurden von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. 17.25 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in 2017 und 2018 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO in 2017 mit Kassenwirksamkeit in 2018 und 2021 (VI-DS-03815) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr von der Heyde. Stadtrat von der Heyde (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Vorlage bringt uns in ein Dilemma. Wenn wir sie ablehnen, bleibt die Stadt auf 3 Millionen Euro Kosten der Demontage sitzen. - Wenn wir ihr zustimmen, leisten wir uns den Luxus einer Ich will noch nicht einmal sagen, dass ich mich von einer 18 Meter breiten Brücke nicht überzeugen lasse. Aber die Abwägung „Möchte die Stadt 3 oder 3,5 Millionen Euro an Eigenmitteln dafür ausgeben, dass die Brücke 10 Meter breiter ist als vom Freistaat gefördert, oder will sie das nicht“, die hätte hier passieren müssen. - Das ist zumindest in dem Ausschuss, den ich besucht habe, nicht passiert. Der Zusammenhang zwischen der Breite der Brücke und der Förderfähigkeit wurde von der Verwaltung nicht dargestellt, sondern erst auf mehrfaches Nachfragen. Auch der Vorlage ist das nicht direkt zu entnehmen. Dieses Problem muss schon noch einmal benannt werden. Die Vorlage zur Demontage der Brücke war zweimal im Stadtrat. Zumindest beim ersten Mal hätte man durchaus darauf hinweisen können, was für ein Brückenneubau geplant ist. Ich weiß, dass es einen Architekturwettbewerb in 2013 dazu gab. Aber Architekturwettbewerb bedeutet eben auch: Es gibt keinen Stadtratsbeschluss dazu. Selbst wenn kein Beschluss herbeigeführt werden konnte: Es gab nicht einmal eine öffentliche Diskussion darüber. Da diese Diskussion nicht stattgefunden hat, ist es schon ein Dilemma, dass wir heute nur „Hü oder Hott“ sagen können. Angesichts der Summen, um die es dabei geht, wäre es durchaus angemessen gewesen, den Stadtrat an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. So ist die Entscheidung irgendwo anders, verwaltungsintern, gefallen. Dennoch werden wir der Vorlage zustimmen; denn die Alternative wäre: Wir würden 3 Millionen Euro, also 90 Prozent, für die Demontage der Brücke vom Freistaat nicht ersetzt bekommen. Natürlich wollen auch wir die Verbindung zwischen Alter Messe und Völkerschlachtdenkmal. Würden wir die Vorlage heute ablehnen, würde das die Stadt ja nicht nur 3 Millionen Euro kosten; es würde auf absehbare Zeit auch keine Brücke dort geben. Das kann man auch nicht wollen. Auf diese kritischen Worte wollte ich an der Stelle trotzdem nicht verzichten. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Vielen Dank, Herr von der Heyde, für Ihre klaren Worte. Auch aus meiner Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Sicht ist das eine politische Entscheidung, die wir hier im Stadtrat hätten treffen müssen, aber jetzt nicht mehr treffen können. Nur um einmal die Dimension aufzumachen: Wir haben heute schon über den HCL-Zuschuss von 200.000 Euro gesprochen. Jetzt reden wir über das 15-Fache der Summe, die für diesen Brückenbau, den wir sowieso hätten machen müssen, für 10 Meter zusätzliche Breite hinzukommt. Es ist darauf hingewiesen worden, dass wir uns hier in einem Dilemma befinden. Auch die SPDFraktion wird größtenteils aufgrund der Notwendigkeit zustimmen. Ich selber werde das nicht können. Wenn ich an die sonstigen Aufgabenstellungen in unserer Stadt denke, wie zum Beispiel Probleme der Sportvereine mit Umkleidekabinen etc. - viele von Ihnen werden sicherlich auch Beispiele nennen können -, komme ich zu dem Schluss: Ich kann das einfach nicht verantworten. Aber wie gesagt: Der Großteil meiner Fraktion wird Ihrer Argumentation folgen, Herr von der Heyde. Mich ärgert allerdings auch, dass die Rückmeldungen aus dem Dezernat von Frau Dubrau voll von Euphemismen sind, wie toll und wichtig dieses Vorhaben ist und dass wir das - koste es, was es wolle - durchsetzen müssen. Das finde ich nicht in Ordnung. Aus meiner Sicht muss ein städtebaulicher Wettbewerb auch wirtschaftliche Erwägungen einbeziehen. Einfach zu sagen: Über die gesamte Breite wird eine Brücke gesetzt, dafür bedarf es keines städtebaulichen Wettbewerbs. Auf diese simple Idee kann jeder kommen. Meine letzte Bitte zu diesem Punkt geht an Sie, Herr Oberbürgermeister, auch wenn ich die Hauptverantwortung hierfür beim Dezernat von Frau Dubrau sehe, die uns hier ein bisschen an der Nase herumgeführt hat: Herr Oberbürgermeister, bitte passen Sie auf, wenn solche Vorlagen in die Dienstberatung kommen, und lassen Sie sich nicht von Frau Dubrau am Nasenring durch die Manege ziehen! Ich glaube, das, was wir hier veranstalten, findet nicht unbedingt Widerhall in der Bevölkerung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Nur eine Erläuterung von einer ganz anderen Warte aus. Wir gehen davon aus, dass das Areal zwischen Völkerschlachtdenkmal und Alter Messe ein Veranstaltungsort wird. Aus diesem Grund bin ich ganz froh über die Breite dieser Brücke, auch wenn uns das sicherlich jetzt finanziell wehtut und wir die Diskussion hier hätten führen müssen. Aber ich möchte mir nicht das Bild vorstellen, wie größere Menschenmassen über eine schmalere Brücke zu- oder abfließen. Ich erinnere daran, dass in anderen Städten solche Dinge missglückt sind. Für S e i t e | 75 diesen Veranstaltungsort hätte man schon unter Sicherheitsaspekten diese Entscheidung treffen müssen, aber - und da gebe meinen Kollegen recht -: Das hätte man hier im Stadtrat tun sollen. Aber dort eine Brücke mit dieser Breite zu bauen, diese Entscheidung wird wahrscheinlich für die Zukunft gar nicht so falsch sein. Oberbürgermeister Jung: So ist es. - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier auch nicht gegen die Breite der Brücke sprechen. Wenn wir uns auf dem Gelände der Alten Messe eine eigene, breite Straße für Fahrradfahrer leisten können, sollten wir uns auch leisten können, den Fahrradverkehr in Richtung Völkerschlachtdenkmal in entsprechenden Querschnitten weiterzuführen. Ich möchte hier noch einmal auf das Thema Transparenz eingehen. Herr von der Heyde, es ehrt Sie, dass Sie die Kritik hier heute im Stadtrat so formuliert haben und dass Sie sie auch öffentlich formuliert haben. Allerdings: Ich möchte nicht wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat, in welchem Ton die Kritik von der GrünenFraktion vorgebracht worden wäre, wenn der zuständige Dezernent bzw. die zuständige Dezernentin nicht von den Grünen vorgeschlagen worden wäre. - Wir haben hier im Stadtrat solche Diskussionen schon erlebt, bei denen es um andere Dezernenten ging. Ich möchte das nur noch einmal zum Anlass nehmen und Sie bitten, darüber nachzudenken, wie wir hier miteinander umgehen sollten. - Ich habe ausdrücklich gesagt: Es ehrt Sie, dass Sie das hier so deutlich formuliert haben, obwohl Sie die Kollegin vorgeschlagen haben. Aber wir sollten dieses Verhalten uns auch anderweitig angedeihen lassen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Schade, dass in den Ausschüssen nicht darüber gesprochen worden ist, welche Möglichkeiten diese Brücke als Verbindung zwischen der Alten Messe und Völkerschlachtdenkmal auch im Hinblick auf die Betreibung eröffnet. Wer die Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Jahrestags der Völkerschlacht von 1813 erlebt hat, die wir gemeinsam mit dem Theater „Titanick“ organisiert hatten, hat gesehen: Diese Massenveranstaltung war nur möglich, weil es diese Brücke gab. - Das ist das eine. Das Zweite ist: Wir müssen in der Tat darüber nachdenken, wie wir die Verbindung zwischen Völkerschlachtdenkmal und Alter Messe als Ort für zukünftige Entwicklungen nutzen können. Vielleicht ist das wichtig für die Diskussion im Fachausschuss. Schade, dass sie bis jetzt nicht geführt worden ist. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Ich sehe noch eine Wortmeldung von Herrn Schlegel. S e i t e | 76 17.26 Übertragung höherwertiger Tätigkeit (VI-DS-03876) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Eigentlich ist alles gesagt. Frau Dr. Heymann und auch Sie, Herr Oberbürgermeister, haben das Thema schon angeschnitten. Es soll einmal eine Veranstaltungsachse vom Völkerschlachtdenkmal quer durch die Straße des 18. Oktober bis zum Messegelände geführt werden. Nebenbei gesagt: Die jetzige Brücke hat eine Breite von über 20 Metern. Sie sollte auf eine Breite von 16 Metern gebracht werden. Das Einzige, was politisch entschieden wurde, ist, dass irgendwann irgendjemand auf die ganz tolle Idee kam, im Plan die Referenzgröße 18,13 Meter festzuhalten. Ursprünglich lautete die Aufgabenstellung für die Breite der Brücke 16 Meter. Ich will nur an tragische Ereignisse bei Großveranstaltungen in anderen Städten erinnern. Ich kann mir vorstellen, dass Großveranstaltungen wie das Courage-Konzert künftig auf dem Alten Messegelände stattfinden. Dann werden wir froh und dankbar sein, wenn es dort ordentliche Zugangs- und Abgangsbedingungen gibt. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heyde hat sich noch einmal gemeldet. Stadtrat von der Heyde (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister, selbst zu Veranstaltungen findet sich nichts in der Vorlage. Dass das nicht in den Ausschüssen diskutiert wurde, ist das eine. Das andere ist, dass das auch in der Vorlage nicht aufgeführt ist. Es darf hier schon darum geworben und die Zusammenhänge dargestellt werden. Ich war bei den letzten Sitzungen des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau und trotzdem wusste ich bis jetzt nicht, dass es dabei auch um Veranstaltungen geht. Ein Satz noch zu Herrn Morlok. Ich glaube, bei der Größenordnung, um die es hier geht, ist das doch offensichtlich. Jeder Vorlage geht eine Beschlussfassung in der Dienstberatung des OBM voraus. Es ist doch klar, dass andere Dezernate das mitzeichnen. Das vertrete ich im Übrigen immer wieder hier. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann können wir jetzt abstimmen. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, zwei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt dem nicht zu? - Wer enthält sich? Abstimmung: Das ist einstimmig. - Herzlichen Dank, dass wir so verfahren können. 17.27 Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung - Bestellung eines Vertreters des behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 11 Sächsisches Datenschutzgesetz (VI-DS03960-NF-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt dem Vorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, keine Gegenstimmen. So beschlossen. 17.28 Verwendung Gewinnvortrag des städtischen Eigenbetriebes Oper Leipzig für Investitionen (VI-DS-03975) Einreicher: Dezernat Finanzen Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 17.29 Bebauungsplan Nr. 311 „Cervantesweg“; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Meusdorf; Satzungsbeschluss (VI-DS02876) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 55 - 0 - 0. Das ist einstimmig. 17.30 Umsetzung der Kleingartenkonzeption der Stadt Leipzig: Maßnahmeplan 2017, Erhöhung der Sicherheit in Leipziger Kleingartenanlagen - Maßnahmeplan 2017 (VI-DS-03795) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig Stand: 16.05.2017 (VI-DS-04145) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Bitte nehmen Sie diese Information zur Kenntnis. In den Ausschüssen können das noch vertieft werden. 19 Informationen I 19.1 Präventionskonzept „Graffiti“ der Koordinierungsstelle Graffiti Leipzig; Mehrbedarfe zur Umsetzung von kriminalpräventiven Maßnahmen (VI-DS-03208) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, 19.1.1 dazu ÄA (VI-DS-03208-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE können wir als Beschlussvorschlag übernehmen. Wollen Sie trotzdem dazu reden? - Wir könnten es bis 22 Uhr schaffen. - Danke, Frau Nagel. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 19.2 Bildungsreport 03751) Leipzig 2016 (VI-DS- Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Dann nehmen Sie bitte das sehr umfangreiche Material zur Kenntnis. 19.3 Personal- und Sachkostenzuschuss für neue Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in der Stadt Leipzig während der Vor- und Anlaufphase (VIDS-03383) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.3.1 dazu ÄA (VI-DS-03383-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Diesen Änderungsantrag der LINKEN können wir nicht übernehmen. Manchmal ist die Übernahme einfach zu teuer. - Wird das Wort gewünscht? Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrte Anwesende! Es ist eine gute Tradition der AG Freie Wohlfahrtsträger, dass sie jährlich die Mitglieder des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Anfang Mai zu einem Gespräch einlädt. Wir, die Mitglieder des Fachausschusses, hören aus erfahrenem Munde die Probleme und Sorgen und bieten an, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Das ist nicht immer leicht und gelingt uns häufig nur in Maßen. S e i t e | 77 Ein Problem, das seit 2010 immer wieder auftaucht, sind die Personal- und Sachkosten für neue Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft während der Vor- und Anlaufphase. Die Kosten für eine sich aufbauende Kita trugen bisher die freien Träger. Im Ausschuss wurde uns von der Verwaltung immer wieder mitgeteilt, dass ein städtischer Zuschuss nicht möglich sei. Das sei keine Pflichtaufgabe, so wurde gesagt. Irrtum! Mit Stadtratsbeschluss vom Februar 2016 wurde die Verwaltung durch einen Antrag des Jugendhilfeausschusses beauftragt, bis zum Ende des zweiten Quartals 2016 eine Richtlinie zur Beschlussfassung vorzulegen, die die Übernahme der Personal- und Sachkosten in der Vor- und Anlaufphase der Eröffnung einer neuen oder erweiterten Kita in freier Trägerschaft regelt. Und siehe da! Das Rechtsamt hat das geprüft und festgestellt: Die freien Träger übernehmen eine Pflichtaufgabe der Kommune und sind ebenso wie die kommunalen Kitas in diesem Falle angemessen zu finanzieren. Kurz: Die Verwaltung muss zahlen. In dieser Vorlage sind nun die Regelungen aufgeführt. Die entscheidenden Aussagen für die freien Träger sind in der Anlage 1 in den Punkten 3 und 4 verankert. Hier ist die Fraktion DIE LINKE der Meinung: Da muss nachgebessert werden. Deshalb unser Änderungsantrag. In Punkt 3, Voraussetzungen für eine Finanzierung, ist die Voraussetzung unter c), nämlich Schaffung von mindestens 75 zusätzlichen Plätzen, zu streichen. Alle Einrichtungen, die neu eröffnet werden, haben Vorlaufkosten und sind entsprechend angemessen zu finanzieren. Diese Einschränkung ist hier nicht angebracht, auch wenn wir wollen, dass eine Mindestgröße von 90 Plätzen erreicht wird. Aber Wollen und Erreichen, das ist ein Unterschied. Gemäß Punkt 3 d) soll eine Finanzierung bei Erweiterungs- und Ersatzneubauten nur möglich sein, wenn mindestens 40 Prozent zusätzliche Plätze im Vergleich zur Ursprungskapazität geschaffen werden. Wir halten diesen Prozentsatz für zu hoch. Ein einfaches Rechenbeispiel: Eine Kindertagesstätte hat 120 Plätze. Eine Erweiterung um 40 Prozent hieße: 48 zusätzliche Plätze, also mindestens drei Gruppen. Wenn das nicht in dem Maße erfolgt, kriegen sie nichts. - Wir sagen: 25 Prozent sind realistisch und ausreichend. Die Eingewöhnung in Kinderkrippe und Kindergarten kostet Zeit und Personal. Damit die Finanzierung der Anlaufkosten fließen kann, müssen alle Voraussetzungen in Punkt 3, also von a) bis e), erfüllt sein. Eine Erfüllung der jetzigen Vorgaben - 75 zusätzliche Plätze bei Neubauten und 40 Prozent bei Erweiterungsbau- Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 ten - wäre allerdings kaum möglich - und das, obwohl damit eine Pflichtaufgabe erfüllt wird. Wir sind der Meinung: Hier wird das Gesetz ausgehebelt. Auch für Punkt 4, Finanzierung der Vorlaufkosten, streben wir Veränderungen an. Um die Aufgaben in Vorbereitung der Eröffnung einer neuen Kita realistisch erfüllen zu können - dazu gehören konzeptionelle Arbeiten, Personalgespräche, Teambildung, Aufnahmegespräche mit Eltern, Elterninformationen, Gruppenbildung -, sollten die Personalkosten für eine Leiterstelle bereits zwei Monate statt einen Monat vor Inbetriebnahme der Kita finanziert werden. Vier Wochen statt lediglich zwei Wochen vor Inbetriebnahme sollten auch zwei bis drei Erzieherinnen, je nach Kitagröße, zur Verfügung stehen, um die Leiterin in deren umfangreichen Aufgabenfeld zu unterstützen und den Eingewöhnungsprozess sicherzustellen. Letztendlich stellen auch diese Regelungen einen Kompromiss dar, wissen wir doch, dass tatsächlich mindestens ein Vierteljahr Vorlaufzeit und ein halbes Jahr Anlaufzeit gebraucht werden. Herr Oberbürgermeister, wir erwarten, dass die Regelungen über den Umfang und das Verfahren für einen zusätzlichen Personal- und Sachkostenzuschuss in der Vor- und Anlaufphase neuer Kitas durch den Stadtrat beschlossen wird. Genau das hat der Stadtrat mit dem Beschluss des Antrags des Jugendhilfeausschusses festgelegt. Lediglich zu informieren, war übrigens nicht der Auftrag. Deshalb erwarten wir, dass, wenn diese Information in Kraft tritt, auch die von uns angeregten Veränderungen so umgesetzt werden - im Sinne der Arbeit der freien Träger, die eine wichtige Pflichtaufgabe für die Stadt übernehmen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian, bitte. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zu Punkt 3 c): Die beantragte Streichung von c) als Voraussetzung für eine Vor- und Anlauffinanzierung würde diese für Neubauten ausschließen. Die Intention des von Frau Hollick begründeten Änderungsantrags zielt vielmehr auf die erforderliche Platzzahl. In der Regel wird bei einem Kitaneubauvorhaben nur zugestimmt, wenn damit die Schaffung von mindestens 75 Plätzen ermöglicht wird. Dennoch besteht die Finanzierung von Personal- und Sachkosten in der Vor- und Anlaufphase als Pflichtaufgabe unabhängig von der Einrichtungsgröße, sodass das Größenkriterium bereits aufgrund der Debatte im Fachausschuss Finanzen entfallen ist. Das heißt: Der Punkt c) ist entsprechend geändert worden. S e i t e | 78 Sie müssten dazu Austauschblätter erhalten haben. - Manche haben sie offenbar, andere nicht. Oberbürgermeister Jung: Sie wurden heute verteilt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Der Änderungsantrag ist ja auch kurzfristig eingegangen. Ein Blick in die Austauschseiten zeigt: Auf Seite 1/2 der Anlage 1 ist formuliert, dass die Angabe „mindestens 75 Plätze“ gestrichen worden ist. Daher erübrigt sich Ihr Änderungsvorschlag an der Stelle. Jetzt zu Punkt 3 d). Aus Sicht der Verwaltung stellt der Wert von 40 Prozent zusätzlicher Plätze im Vergleich zur Ursprungskapazität bei Erweiterungs- und Ersatzneubauten eine kritische Schwelle dar. - Frau Hollick, als ich Ihnen eben zugehört habe, bin ich zu dem Schluss gekommen: Wahrscheinlich ist es sinnvoller, eine absolute Zahl statt eine relative Zahl zu nennen. Wenn wir eine kleine Kita - die gibt es ja auch - mit 50 Plätzen unbedingt erweitern wollen, dann wären das 20 zusätzliche Plätze. Das ist schon ein bisschen grenzwertig. Daher mein Vorschlag, entweder bei den 40 Prozent zu bleiben oder sich auf eine bestimmte Platzzahl zu einigen. Damit komme ich zu Punkt 4, Finanzierung von Vorlaufkosten. Die in der Vorlage ausgewiesenen Zeiten und VZE-Ansätze während der Vorlaufphase entsprechen den Erfahrungen in den kommunalen Einrichtungen und sind daher aus Sicht der Verwaltung angemessen. Die beantragten Änderungen - das muss man sagen - würden zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushaltes führen, die sich wie folgt darstellt: Die Verlängerung des Zeitraums bei Vorlaufkosten um einen Monat für den Leitungsanteil sowie die Verlängerung bei Vorlaufkosten für den Erziehereinsatz um weitere zwei Wochen auf vier Wochen stellt eine Verdopplung der Kosten von circa 9.300 Euro einmalig pro Einrichtung auf 18.600 Euro pro Einrichtung nur für das pädagogische Personal dar. Laut Maßnahmenliste sind derzeit circa 22 Einrichtungen geplant. Dies ergäbe einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von über 200.000 Euro. Bei der Berechnung ist weiterhin eine Differenzierung zwischen Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen vorzunehmen, da bei Erweiterungen keine Leitungsanteile mehr anfallen. Das muss man dazusagen: Bei einer Erweiterung gibt es ja keine zusätzliche Leitung. Laut Maßnahmenliste sind derzeit circa 11 geplante Einrichtungen vorgesehen. Auch dies würde 60.000 Euro zusätzlich bedeuten. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 S e i t e | 79 Insofern bitte ich Sie darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir Punkt 3 c) nach der Debatte im Finanzausschuss schon von uns aus geändert haben und dass wir zunächst bei den Festlegungen in Punkt 4 bleiben wollen. 19.6 Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. 19.6.1 dazu ÄA (VI-DS-03825-ÄA-01) Stadtrat Albrecht (CDU): Ich habe an der Stelle nur eine einzige Frage. Es gibt ja den gesetzlich geregelten Gleichheitsgrundsatz, der auch für städtische Kitas und Kitas freier Träger gilt. Wird dieser gewährleistet mit der jetzt hier vorgelegten Vorlage, oder wird er nicht gewährleistet? Diese kleinteilige Diskussion und die Aushandlung von Details halte ich an der Stelle für unangemessen. Ich möchte, dass der Gleichheitsgrundsatz gewährleistet ist und bitte darum, die Antwort auf die Frage „Wird der Gleichheitsgrundsatz eingehalten, ja oder nein?“ zu Protokoll zu nehmen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nach Auskunft und Berechnungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung entsprechen die hier vorgeschlagenen Zahlen den Erfahrungen bei kommunalen Einrichtungen. - Das kann ich jetzt erst einmal so sagen. Oberbürgermeister Jung: Das kann man auch nicht vergleichen. Bei kommunalen Kitas gibt es keine Vorlaufkosten, weil wir da immer alle Kosten übernehmen. Der Steuerzahler zahlt da immer alles. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Bitte schalten Sie Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr Votum ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 23 Ja-Stimmen, 38 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. So abgelehnt. Die Informationsvorlage nehmen Sie bitte zur Kenntnis. 19.4 Information zum Maßnahmenkatalog zur Förderung von Schulerfolg und Chancengerechtigkeit (VI-DS-03486) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich bitte um Kenntnisnahme. 19.5 Jobcenter Leipzig: Zielabrechnung 2016 und Zielvereinbarung 2017, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 (VI-DS-03655) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Ich bitte um Kenntnisnahme. Stellenbemessungsmodell Schulsachbearbeiter/-innen, Evaluation (VI-DS03825-NF-02) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Mitglieder des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule) Den Änderungsantrag werde ich komplett übernehmen. Trotzdem müssen wir darüber abstimmen. Wer stimmt dem Änderungsantrag, der jetzt Bestandteil der Stellenbemessung ist, zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: So beschlossen. 19.7 Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Art. 7 (1) VO (EG) 1370/2007 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV für das Jahr 2015 (VI-DS-03870) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ich bitte um Kenntnisnahme. 19.8 Monitoringbericht (VI-DS-03919) Wohnen 2016/2017 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ich bitte um Kenntnisnahme. Damit ist der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet. Verlaufsprotokoll vom 17.05.2017 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Keller: ___________________________________ Stadträtin Gabelmann: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 80