Daten
Kommune
Leipzig
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27.01.17, 13:20
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05.12.18, 17:16
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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Telefon
Fax
0341 123-2119
0341 123-2105
e-mail
bfr@leipzig.de
Datum
27.01.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 08.02.2017, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 08.02.2017
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
27.01.2017
TAGESORDNUNG
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2016
Teil II: Verlaufsprotokoll
5.2
Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2017
Teil I: Beschlussprotokoll
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
8
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird
gg. 17.00 Uhr aufgerufen)
8.1
Umsetzung der Führerscheinrichtlinie
VI-EF-03663
Einreicher: J. Herrmann-Kambach
8.2
Baulicher Zustand und Zukunft Brockhaus-Gymnasium
VI-EF-03675
Einreicher: Elternrat des F.A. Brockhaus-Gymnasiums
Einreicher: Elternratsvorsitzender Gregor Gebauer
8.3
Sicherheit in Leipzig
VI-EF-03743
Einreicher: Michael Ulber
8.4
Ausgleichsfläche Schulze-Delitzsch-/Benningsenstraße
VI-EF-03748
Einreicher: Viktor Befort
9
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
10
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte (werden nach TOP Petitionen
aufgerufen)
10.1
Zukunft des Heinrich-Budde-Hauses als
soziokulturelles Zentrum sichern./Beschlussfassung
VI-WA-02447-DS-02
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nord
10.2
Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich
Naturbad Nordost/Beschlussfassung
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
VI-WA-03302-NF-02
11
Besetzung von Gremien
11.1
Vergabegremium VOB - Bestellung der Mitglieder und
deren Stellvertreter (2. Änderung)
DS-00785/14-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
11.2
Jugendhilfeausschuss - Wahl der Mitglieder und deren
Stellvertreter (3. Änderung)
VI-DS-00884-DS-04
Einreicher: Oberbürgermeister
11.3
Stadtbezirksbeirat Südost - Bestellung der Mitglieder (2.
Änderung)
VI-DS-01144-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
11.4
Beirat für Tierschutz - Bestellung der Mitglieder und
Stellvertreter (2. Änderung)
VI-DS-01126-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in
Allris)
14
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Schaffung von Freiluftsportmöglichkeiten für die
Grundschule Mockau
VI-A-01568
Einreicher: CDU-Fraktion
14.2
Einrichtung von Beteiligungsmöglichkeiten und
Schaffung eines Beschwerdemanagements für
Bewohner/-innen von Asylunterkünften und
Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
in Leipzig
VI-A-02947
Einreicher: Migrantenbeirat
14.3
Transparenz der Sponsoringaktivitäten der Leipziger
Gruppe
VI-A-03202
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.4
Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung: Das
Kolonnadenviertel wird Modellprojekt "Aktive Mobilität /
Nahmobilität"!
VI-A-03400-NF-02
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.5
Einrichtung eines öffentlichen Bolzplatzes in NeuPaunsdorf
VI-A-03422
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.6
Errichtung und Betrieb der Mobilitätsstationen an der
Könneritzstraße
VI-A-03468
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.7
Namensgebung einer Grund- oder Oberschule der
Stadt Leipzig nach Katharina von Bora
VI-A-03496
Einreicher: AfD-Fraktion
14.8
Initiative zu MINT im Rahmen der Ganztagsangebote
an Leipzigs Schulen
VI-A-03526
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1
Vermietung des Stadtratssaals
Einreicher: CDU-Fraktion
15.2
Barrierefreie Spielplätze in Leipzig
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
VI-F-03677
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-03667
15.3
Schönau III: Acker nicht zu Kies machen! - Hat die
Stadt Leipzig sich tatsächlich noch nicht positioniert?
VI-F-03687
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.4
Städtische Einflussnahmemöglichkeit auf die
Nachnutzung des vormaligen Ärztehauses
"Brackestraße 48" im Wohnkomplex 8 in LeipzigGrünau
VI-F-03762
Einreicher: AfD-Fraktion
15.5
Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten
VI-F-03668
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.6
Leipzig und Gigaliner
VI-F-03742
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.7
Wildtierauffangstation und Tierbeschlagnahmen von
Nutztieren in Leipzig
VI-F-03764
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.8
Erfüllung der ergänzenden Eigentümerziele der LWB:
Sozialchartas und Erwerb von Wohnhäusern durch
MieterInnen
VI-F-03689
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
15.9
Geplante Umstrukturierung des Sozialamtes
VI-F-03755
Einreicher: Stadtrat S. Pellmann
15.10
Situation im Westwerk
VI-F-03756
Einreicher: Stadtrat S. Pellmann
15.11
Sanierung Stadtteilzentrum in der Straße des 18.
Oktobers 10a (Bürgerverein Messemagistrale e.V.)
VI-F-03758
Einreicher: Stadträte K. Schenk und H. Oßwald
15.12
Seniorenwohnanlage Amalie
Einreicher: Stadtrat J. Lehmann
15.13
Stadtwerke Leipzig in der Verantwortung als
Grundversorger
VI-F-03766
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-03769
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
15.14
Sozialgerechtes Wohnen
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
16
Bericht des Oberbürgermeisters
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis
Dezember 2016
VI-F-03770
(schriftl. Beantwortung)
VI-DS-03658
Einreicher: Dezernat Finanzen
18
Vorlagen I
18.1
Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes am
Standort Prager Straße 21
hier: Abschluss eines Mietvertrages für das Objekt
Prager Straße 21 - 2. NEUFASSUNG -
-03166-DS-02-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.2
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
VI-DS-01684-NF-01
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.3
Lebendige Luppe - Projekterweiterung und
Kostenentwicklung
VI-DS-02029
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.4
Ausführungsbeschluss zur IT-Ausstattung der
kommunalen Schulen und Horte in Trägerschaft der
Stadt Leipzig
VI-DS-03002
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.5
Verbandsumlageerhöhung Kommunales Forum
Südraum Leipzig
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
VI-DS-03063
18.6
Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren,
Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Leipzig,
Fortschreibung 2016 - Beteiligung der Öffentlichkeit
VI-DS-03247
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.7
Bau- und Finanzierungsbeschluss - Platzartige
Umgestaltung der Renftstraße zum Renftplatz
VI-DS-03253-NF-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.8
Kultur-Investitionsstrategie (Bau)
VI-DS-03304-NF-01
Einreicher: Dezernat Kultur
18.9
Bebauungsplan Nr. 391 "Wohngebiet nördlich der
Fortunabadstraße/Dieskaustraße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil KnautkleebergKnautthain; Satzungsbeschluss
VI-DS-03321
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.10
Bau- und Finanzierungsbeschluss Kindertageseinrichtung Leonhard-Frank-Str. 24 a/b,
04318 Leipzig // Komplettsanierung
VI-DS-03386
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.11
Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig,
Modernisierung Sitzungssaal
VI-DS-03411
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.12
Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung,
Förderung, Akquise und Durchführung
VI-DS-03446-NF-02
Einreicher: Dezernat Kultur
18.13
Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP),
Programmjahr 2017 – Ableitung des Förderantrages
SSP Mockau Nord und Süd (2017-2026) im Abgleich
mit der Fortschreibung des INSEK Leipzig 2030
VI-DS-03469
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.14
Vertrag über die Vergütung von Mehrleistungen bei der
Vorhaltung von Löschwasser im Trinkwassernetz (§ 2
Abs. 3 des Konzessionsvertrages über die Versorgung
mit Wasser) - Bestätigung einer außerplanmäßigen
Aufwendung/Auszahlung gem. § 79 Abs. 1
SächsGemO
VI-DS-03483
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.15
Anpassung des Straßenoberflächenentwässerungsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und den
Kommunalen Wasserwerken Leipzig GmbH vom 19.
Dezember 2000, Rückwirkend in Kraft aufgrund
Ratsbeschluss RBIII-647/01 und Rückwirkungsklausel
– Straßenoberflächenentwässerungsvertrag.
VI-DS-03502
EILBEDÜRFTIG
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.16
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau und
Sanierung Kindertageskomplex Friedrich-DittesStraße 9
VI-DS-03514-NF-01
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Klingenthaler Str.
14, 04349 Leipzig - Modernisierung des offenen
Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der
Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die
Unterbringung minderjähriger Asylsuchende in
Verbindung mit außerplanmäßigen Auszahlungen
gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO in 2017 über 118.950 €
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
VI-DS-03562
EILBEDÜRFTIG
18.18
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Prinz-Eugen-Straße 34, 04277 Leipzig
Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer
(umA), Bestätigung einer außerplanmäßigen
Auszahlung in 2017 über 484.000 EUR
VI-DS-03673
EILBEDÜRFTIG
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der
Unterbringung von Geflüchteten in der
Zuständigkeit der Stadt Leipzig
20
Informationen I
20.1
System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV)
2015, Informationen zu Kennziffern der Mobilität für die
Stadt Leipzig
VI-DS-02380
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.2
Willkommenszentrum Leipzig - Verwaltungsvorschlag
zum Beschluss der Ratsversammlung vom 19.11.2015
zur Vorlage VI-A-01381-NF-003
VI-DS-03451
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
20.3
Maßnahmen zum Kulturentwicklungsplan der Stadt
Leipzig 2016 – 2020
Einreicher: Dezernat Kultur
VI-DS-03500
RATSVERSAMMLUNG VOM 8. FEBRUAR 2017
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich heiße Sie alle ganz herzlich willkommen zu unserer Ratsversammlung
und begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte, die
Journalistinnen und Journalisten sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Coaching-Projektes der Fortbildungsakademie der Wirtschaft
und weitere Gäste auf der Tribüne.
Vor Eintritt in die Tagesordnung will ich es nicht
versäumen, Frau Heller zum Geburtstag zu
gratulieren. Herzlichen Glückwunsch!
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Stadträten Deissler und Keller unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren
wir so.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 2 am
28.01.2017 bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe,
Riedel, Frau Dr. Heymann, Herr Rothkegel,
Engelmann, Frau Wohlfarth, Herr Dyck,
Geisler, Frau Schenk, Frau Ludwig und
Kriegel.
Herr
Herr
Herr
Herr
ordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich
die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung
einschließlich
vorgenannter
Änderungen fest.
Bis zur Änderung der Geschäftsordnung schlage
ich Ihnen vor, auch heute wieder, je nach Bedarf,
mithilfe des mobilen Systems abzustimmen.
Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Beschlossen.
Noch ein Hinweis dazu, Frau Lakowa?
Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
bitte Sie, immer vorher anzukündigen, in welcher
Form wir abstimmen, damit wir nicht wie in der
letzten Ratsversammlung spontan hin und her
wechseln müssen.
Oberbürgermeister Jung: So wollen wir es halten.
TOP 4 entfällt.
5
Niederschrift
Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung des
Freistaates.
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6871)
Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen
müssen, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen.
Gibt es Anmerkungen zum Verlaufsprotokoll vom
14.12.2016? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das
Protokoll festgestellt.
Auch heute gibt es eine Livestream-Übertragung.
Ihnen ist bekannt, wie wir verfahren, sollten Sie
einer Übertragung Ihrer Rede nicht zustimmen.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 48 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Damit sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Noch einmal zurückgezogen
wurde TOP 10.1. TOP 11.2, Wahl des Jugendhilfeausschusses, muss verschoben werden.
TOP 18.11 wird heute nicht behandelt, da der
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung noch Beratungsbedarf hat.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2017
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2017/6871)
Bitte beachten Sie die Austauschseite, datiert
vom 07.02.2017. Gibt es dazu Hinweise? - Dann
ist das Protokoll festgestellt.
TOP 6 und 7 entfallen.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11:
11
Besetzung von Gremien
11.1 Vergabegremium VOB - Bestellung der
Mitglieder und deren Stellvertreter (2.
Änderung (DS-00785/14-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr
aufgerufen, ebenso die wichtige Angelegenheit
des Stadtbezirksbeirats Nordost unter TOP 10.2.
Petitionen gibt es heute nicht.
So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt
es aus Ihrer Mitte noch Anmerkungen zur Tages-
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
11.3 Stadtbezirksbeirat Südost - Wahl der
Mitglieder und deren Stellvertreter (2.
Änderung (VI-DS-01144-DS-02)
13.4
Einreicher: Oberbürgermeister
Seite |2
Aufbau eines Handwerker-Pools für
kommunale Schulen und Kitas (VI-A03791)
Einreicher: SPD-Fraktion
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.4 Beirat für Tierschutz - Bestellung der
Mitglieder
und
Stellvertreter
(2.
Änderung) (VI-DS-01126-DS-02)
Fachausschuss Dezernat VI, V und I. - So
verwiesen.
13.5
Patenschaft für Zwergmuntjaks (VI-A03792)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
So verwiesen.
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
13.6
Konzept zur Transparenz in der Ratsund Verwaltungsarbeit (VI-A-03793)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
So verwiesen.
TOP 12 entfällt.
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Ich rufe kurz den Titel des Antrags auf, und Sie
geben mir bitte einen Hinweis, falls Sie weitere
Verweisungsvorschläge haben.
13.1 Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
senken (VI-A-03790)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich gehe doch
richtig in der Annahme, dass Mietspiegel und Betriebskostenspiegel im Sozialdezernat bzw. im
Sozialamt erarbeitet werden. Es wäre daher
sinnvoll, dies auch in den Sozialausschuss zu
verweisen.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben recht.
Hinzu kommt: Ausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. - So verwiesen.
13.2 Sozialen Wohnungsbau
(VI-A-03785)
unterstützen
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
13.3 LEIPZIGSTIFTUNG - Wohnungsbau,
aber auch sozial! (VI-A-03787)
Einreicher: Stadtrat Weber, Stadträtin Riekewald, Stadtrat Elschner
Einreicher: Stadtrat Schlegel, Stadträtin
Gabelmann, Stadtrat Deissler, Stadträtin
Schenk
So verwiesen.
14
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Schaffung von Freiluftsportmöglichkeiten für die Grundschule Mockau
(VI-A-01568)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.1.1 dazu VSP (VI-A-01568-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wünschen Sie das Wort? - Nein. - Klare Vorvoten. - Vorab noch eine Frage: Hat der Stadtbezirksbeirat zum Verwaltungsstandpunkt votiert? - Okay.
Wir nutzen jetzt nicht die mobile Abstimmungsanlage. Wer stimmt dem Antrag nicht zu? - Wer
enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.2
Einrichtung von Beteiligungsmöglichkeiten und Schaffung eines Beschwerdemanagements für Bewohner/-innen
von Asylunterkünften und Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Leipzig (VI-A-02947)
Einreicher: Migrantenbeirat
14.2.1 dazu ÄA (VI-A-02947-ÄA-02)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.2.2 dazu VSP (VI-A-02947-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Herr Sethi wird eine kurze Einführung geben.
Bitte schön.
Sethi (Migrantenbeirat): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister!
Sehr
geehrte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe
Stadträte! Liebe Gäste! Ich möchte mich im
Namen des gesamten Beirats bei allen
Mitgliedern der Fachausschüsse, der Verwaltung
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
und den Stadträten für die Unterstützung unseres
Antrags
in
den
Haushaltsverhandlungen
bedanken. In diesem Antrag ging es um eine
zusätzliche Stelle für den Beirat. Die Notwendigkeit haben alle erkannt. Das freut uns sehr.
Darüber hinaus wurde damit ein Zeichen gesetzt,
dass die Arbeit des Beirats wichtig ist. Auch das
freut uns. Das wird die Arbeit des Beirats etwas
vereinfachen und auch weitere Kräfte freisetzen.
An dieser Stelle möchte ich betonen: Diese Stelle
muss neu besetzt und nicht etwa auf schon existierende Stellen verteilt werden. Die Erfahrungen
der Vergangenheit haben gezeigt, wie wichtig
eine Bezugsperson für die Mitglieder ist.
Nun zu unserem Antrag zur Schaffung eines Beschwerdemanagements. In Leipzig leben weit
über die Hälfte der Geflüchteten in Sammelunterkünften. So gut diese Sammelunterkünfte auch
ausgestattet sind, birgt diese Form der Unterbringung auch Nachteile. Beschwerdeinstanzen sind
ein wichtiger Bestandteil der sozialen Arbeit. In
einer demokratischen Gesellschaft ist es wichtig,
dass alle ihre Sicht einbringen können. Uns geht
es um die Stärkung der Perspektive von Menschen in den Sammelunterkünften.
Seite |3
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich will mich nur
kurz unterstützend zu diesem Antrag äußern. Im
Jahr 2015 gab es ja, auch medial öffentlich
geworden, Beschwerden und Proteste gegen die
Bedingungen in gewissen Unterkünften. Das
war, glaube ich, auch die Initialzündung für
diesen Antrag, der keine Misstrauensbekundung
sein soll, sondern dafür sorgen soll, wie Herr
Sethi sagte, Zufriedenheit und auch Teilhabe an
der Gestaltung der Wohnbedingungen zu
schaffen.
Ich würde die Stadtverwaltung bitten, das Verfahren, das im Verwaltungsstandpunkt angedeutet
ist, jetzt schnell in Gang zu bringen und es auch
transparent zu handhaben. Im Antrag wird gefordert, dass auch zivilgesellschaftliche Initiativen
an
der
Erarbeitung
eines
Beschwerdemanagementverfahrens mit beteiligt
werden sollen. Im Verwaltungsstandpunkt wird
dies jedoch auf den Migrantenbeirat begrenzt.
Ich würde daher appellieren, dass bei der
Erarbeitung des Verfahrens auch etablierte
Träger wie das Antidiskriminierungsbüro mit ins
Boot geholt werden.
Wenn der Beirat und dessen Mitglieder die Nachteile ansprechen, heißt das keinesfalls, dass wir
die positiven Dinge nicht anerkennen. Ich
möchte hier ganz bewusst betonen, dass sowohl
die Verwaltung als auch die Zivilgesellschaft der
Stadt Leipzig die enormen Aufgaben im Jahr
2016, als Tausende Flüchtlinge bei uns
angekommen sind, großartig gemeistert haben.
Es gibt wenige Städte, die da mithalten können.
Das muss man sich auch einmal bewusst
machen. Kritische Anmerkungen des Beirats
richten sich nicht gegen ein Amt oder eine
Behörde oder gar Personen. Vielmehr sollen
kritische Beobachtungen und Anmerkungen uns
allen helfen, die Aufgaben gemeinsam noch
besser anzugehen. Wie wir alle wissen, können
auch die besten Absichten nicht fruchten, wenn
wir unsere Handlungen nicht selbstkritisch
hinterfragen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi.
Die Beschwerdeinstanz soll das Vorhandene und
Geschaffene weiter optimieren. Der Beirat ist
überzeugt, dass der Mehraufwand für eine
solche Stelle nicht nur aus humanistischer Sicht
eine Notwendigkeit ist, sondern auch aus
ökonomischer Sicht. Eine solche Instanz stellt für
alle einen Mehrwert dar. Der Beirat hat in seiner
letzten Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen,
den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen.
Auch
der
Änderungsantrag
des
Jugendparlaments wurde angenommen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Oberbürgermeister Jung: Eine Wortmeldung
von Frau Nagel.
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Wir als Fraktion unterstützen diesen
Antrag. In der heutigen Zeit wird viel darüber
geredet, wie wir neu Zugewanderten unsere
demokratische Grundordnung
am
besten
vermitteln können, wie sie in einer Demokratie
teilhaben und partizipieren können. Mit einem
guten Beschwerdemanagement eröffnen wir
ihnen die Möglichkeit, sich selbst in ihrem
Lebensumfeld einzubringen, ihre Gedanken
mitzuteilen und Probleme anzusprechen, zum
Beispiel
Probleme
mit
der
Unterkunft.
Gleichzeitig
erfahren
sie,
wie
unsere
Gesellschaft funktioniert. Ich denke, das ist ein
guter Anfang und hilft viel mehr als irgendwelche
Kurse.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Frau
Nagel, nehmen Sie es mir nicht übel, aber auf
Ihre Rede muss ich jetzt doch reagieren. Der
Grund für diesen Antrag sind tatsächliche
Missstände und nicht, wie Sie ausgeführt haben,
die Proteste in 2015, wo Sie 50 Geflüchtete
instrumentalisiert und im strömenden Regen vor
das Rathaus gezerrt haben. Das war damals
schon nicht in Ordnung; das finde ich auch zwei
Jahre später nicht in Ordnung. Dass Sie heute
behaupten, diese Proteste seien die Grundlage
für diesen Antrag, ist ebenfalls nicht in Ordnung.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Lieber Herr Volger, diesen Anwurf will ich hier nicht so stehen
lassen. Ja, ich bin als Mensch, als politische
Person in Flüchtlingsinitiativen aktiv. Natürlich
kooperieren wir da auch mit Geflüchteten, die
Probleme haben, zum Beispiel Demonstrationen
selbst anmelden zu können. Ihnen stehe ich
unterstützend zur Seite. Sie haben hier jetzt
einen Protest erwähnt. Ich könnte Ihnen noch
eine ganze Reihe von Protesten aufzählen, die
aus Flüchtlingsunterkünften heraus initiiert waren
und denen Menschen aus der Stadtgesellschaft
unterstützend zur Seite standen. Ich finde diesen
Antrag vor allem deswegen gut und wichtig, um
in Zukunft solche plakativen Aktionen - das sind
sie manchmal; aber auch Geflüchtete haben das
Recht, Proteste durchzuführen - zu vermeiden
und ein geordnetes Verfahren anzustreben, wo
Beschwerden dann auch beim Sozialamt landen.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Der Antrag steht in der Fassung des
Verwaltungsstandpunkts
inklusive
des
Änderungsantrags des Jugendbeirats zur
Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen
bitten, wenn Sie gegen den Beschluss sind. Enthaltungen? - Pro-Stimmen?
Abstimmung: Eine Reihe von Gegenstimmen.
Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.3
Transparenz
Sponsoringaktivitäten
Gruppe (VI-A-03202)
Einreicher:
Grünen
der
der Leipziger
Fraktion
Einreicher: Oberbürgermeister
14.3.2 dazu ÄA (VI-A-03202-ÄA-02)
Stadträte
Information der Aufsichtsräte erfolgte, dem
Kodex
folgend,
erstmalig
im
unternehmensinternen Bericht über Sponsoringaktivitäten in 2016.
Gutes tun und darüber sprechen, das sollte gerade beim Sponsoring durch die L-Gruppe
ermöglicht werden. Herr Oberbürgermeister sieht
darin rechtliche Probleme - zumindest ist das im
Verwaltungsstandpunkt oben angekreuzt -, um
dann aber im Text einzuschränken, es könnte
rechtliche Probleme geben. Ihre Aufgabe, Herr
Oberbürgermeister, wäre es gewesen, uns einen
sauberen Vorschlag zu machen. Immerhin ist die
Leistung eines Sponsorings auch öffentlich
sichtbar. Eine Diskussion darüber, wer wie viel
an Zuwendungen erhält, scheuen wir nicht. Wir
fordern
die
Offenlegung
der
Sponsoringaktivitäten des Stadtkonzerns. Statt
die Chance auf mehr Transparenz zu nutzen,
zeugen Ihre Vorbehalte von Misstrauen
gegenüber der Öffentlichkeit und auch uns Entscheidungsträgern.
Der
FDP-Vorschlag
berücksichtigt
die
wachsende Verantwortung des Stadtrates, die
derzeit auch die beginnende Diskussion über die
Satzung der LVV aufweist. Allerdings wäre dies
eben doch nur eine Öffentlichkeit für uns 70
Stadträte, statt wie bisher nur der Aufsichtsräte.
Das ist uns zu wenig. Wir wollen, dass man
tatsächlich öffentlich darüber sprechen kann, es
also nicht hier in unserem Kreis bleibt. Wir bitten
um Zustimmung zu unserem Antrag: für mehr
Transparenz.
Oberbürgermeister Jung: Zum Änderungsantrag, Herr Morlok.
Bündnis 90/Die
14.3.1 dazu VSP (VI-A-03202-VSP-01)
Einreicher:
Morlok
Seite |4
R.
Hobusch,
S.
Wünschen Sie das Wort? - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen Stadträte! Werte Gäste und
Vertreter der Medien! Im vergangenen Sommer
wurden wir von einem besonderen Sponsoring
der L-Gruppe überrascht. Zum ersten Mal wurde
ein Sponsoring aus wettbewerblichen und somit
auch aus wirtschaftlichen Gründen angestrengt.
Wir erfuhren davon aus der Presse, und das obwohl die Aufsichtsräte gemäß LCGK, dem Leipziger
Corporate
Governance
Kodex,
im
Aufsichtsrat informiert werden sollen. Die
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Frau Krefft, wir würden
es
auch
besser
finden,
wenn
die
Sponsoringaktivitäten,
wie
in
Ihrem
Ursprungsantrag vorgesehen, öffentlich würden.
Wir sind auch nicht ganz sicher, ob die
Ausführungen
des
Oberbürgermeisters
hinsichtlich der Rechtswidrigkeit im vollen
Umfang zutreffen. Sie werden wahrscheinlich
zutreffen für all die Sponsoringverträge, die
bereits abgeschlossen wurden, weil der jeweilige
Vertragspartner darauf vertrauen können muss,
dass solche Aktivitäten nicht öffentlich werden,
wie im Vertragswesen üblich.
Ich meine aber, dass eine Beschlussfassung
dennoch möglich sein könnte, wenn sich dies auf
Sponsoringverträge bezieht, die nach einer etwaigen Beschlussfassung im Stadtrat geschlossen
werden
und
nachdem
der
Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter
gegenüber
den
Gremien
entsprechende
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Weisung erteilt hat, weil dann die L-Gruppe
verpflichtet
wäre,
jeden
Sponsor
vor
Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, dass
genau diese Aktivität öffentlich würde. Wenn dem
Vertragspartner das nicht passt, muss er von
dieser Aktivität absehen. Wenn es zu einem
Vertrag kommt, weiß er, dass die Aktivität
öffentlich wird. Insofern wäre es dann nicht mehr
rechtswidrig. Wir hätten uns gewünscht, dass
das vom Oberbürgermeister auch so dezidiert
geprüft wird.
Wir halten den Antrag bezüglich Aktivitäten ex
post, in der Vergangenheit, tatsächlich für rechtswidrig. Deswegen haben wir den Änderungsvorschlag unterbreitet. Vielleicht wäre es sinnvoll,
Frau Krefft, die Abstimmung über Ihren Antrag
heute zu vertagen, um die Frage genauer
erörtern zu können, ob es einen Unterschied
zwischen Ex-post- und Ex-ante-Aktivitäten gibt.
Wir meinen: Für Sponsoringaktivitäten in der
Zukunft wäre Ihr Antrag beschlussfähig. Für den
Fall, dass es heute keine Vertagung gibt, würden
wir Sie bitten, unserem Änderungsantrag
zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortwünsche? - Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Morlok, Sie haben hier die Beschlussumsetzung
beschrieben. Wenn wir heute einen solchen Beschluss fassen würden, wäre es an der Verwaltung,
diesen
Beschluss
bestmöglich
umzusetzen. Das würde bedeuten, an den
jeweiligen Vertragspartner heranzutreten und
ihm mitzuteilen, dass der Stadtrat den Beschluss
gefasst hat, die Budgets zu veröffentlichen. Bei
Vertragsverlängerungen
oder
Neuverträgen
müsste sein Einverständnis dazu eingeholt
werden. Deswegen meine ich: Das betrifft die
Beschlussumsetzung.
Ihr Vorschlag fällt klar hinter unseren zurück. Er
beinhaltet, dass dem Stadtrat der Bericht über
Sponsoringaktivitäten als nichtöffentliche Informationsvorlage zugeleitet wird. Das wird
unserem Ansinnen nach Transparenz alles
andere als gerecht. Deswegen lehnen wir das an
dieser Stelle ab. Wir können auch nicht
nachvollziehen, inwiefern uns eine Vertagung
weiterbringen sollte.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wenn es wirklich darum geht, heute zu
beschließen, könnte man das Problem vielleicht
dadurch lösen, dass man den Beschlusstext un-
Seite |5
seres Änderungsantrags wie folgt ändert: „… zukünftig den Sponsoring- und Spendenbericht im
Rahmen des Jahresabschlusses zuzuleiten.“ Dies gilt dann für die Verträge nach
Beschlussfassung durch den Stadtrat. Damit
müssten die rechtlichen Probleme aus der Welt
sein.
Oberbürgermeister Jung: Es liegt ein Änderungsantrag auf dem Tisch. Es gibt einen Ursprungsantrag. Die Verwaltungsmeinung ist
Ihnen ebenfalls bekannt, die sich auch durch den
eben nochmals geänderten Änderungsantrag
nicht ändert.
Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt
dem Änderungsantrag der Stadträte Hobusch
und
Morlok
zu?
Gegenstimmen?
Enthaltungen?
Abstimmung: Acht Pro-Stimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer diesem Antrag
zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
14.4
Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung: Das Kolonnadenviertel wird
Modellprojekt „Aktive Mobilität/Nahmobilität“ (VI-A-03400-NF-02)
Einreicher:
Grünen
Fraktion
Bündnis
90/Die
14.4.1 dazu VSP (VI-A-03400-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.4.2 dazu ÄA (-03400-NF-02-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung!
Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste
auf der Tribüne! Nahmobilität baut auf dem
Leitbild „Stadt der kurzen Wege“ auf. Die
Stärkung von Nähe und kurzen Wegen sowie die
gute Erreichbarkeit und Verbindung von
wichtigen Funktionen wie Wohnen, Arbeiten,
Freizeit und Versorgung stehen dabei im
Vordergrund.
Unter dem Begriff „Nahmobilität“ werden insbesondere der Fuß- und Radverkehr, also die nichtmotorisierten, körperlich aktiven Verkehrsarten,
zusammengefasst. Ein nach Prinzipien der
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Nahmobilität gestalteter Stadtraum bietet Kindern, mobilitätseingeschränkten Personen sowie
älteren Menschen die besten Voraussetzungen,
eine selbstständige Lebensführung bis ins hohe
Alter zu erlernen bzw. zu ermöglichen.
Nahmobilität beinhaltet aber nicht nur verkehrliche
Gesichtspunkte.
Eine
hohe
Gestaltungsqualität des öffentlichen Raums, gute
Straßen
und
schöne
Plätze
mit
Sitzgelegenheiten,
Verkehrsberuhigung,
Barrierefreiheit an Bürgersteigen, ein gutes
Angebot an Nahversorgung sowie attraktive
Flächen für die Naherholung sind eng verknüpft
mit einer erfolgreichen Förderung von Nahmobilität.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte, ob Menschen in einem Orts- oder
Stadtteil gern leben, hängt maßgeblich von
dessen
Ausstattung
ab.
Für
das
Kolonnadenviertel
stellen
wir
Grüne
Handlungsbedarf fest. Zum einen wurden beim
Spaziergang des Oberbürgermeisters mit VCD
und Fuß e. V. die besondere und große Bedeutung des Fußverkehrs für das Quartier deutlich.
Zum anderen ist eine Diskussionsveranstaltung
des Bürgervereins Kolonnadenviertel im letzten
Jahr Grundlage für unseren Antrag.
Nun gab es Irritationen um und über Begrifflichkeiten. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass
diese gegenüber dem Bürgerverein in der
Sitzung des Stadtbezirksbeirats Mitte sowie im
persönlichen Gespräch ausgeräumt werden
konnten. Zur Überschrift einer Zeitung, die in
diesem Zusammenhang keck titelte: „Autoverbot
im Kolonnadenkiez“, ist zu sagen: Das ist eine
Zeitungsente oder ein allzu offensichtlicher Fall
von Fake News.
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, für
eine erfolgreiche Nahmobilitätsförderung, die im
Ergebnis Akzeptanz erfahren soll, spielt natürlich
der diskursive Prozess, also eine ergebnisoffene
Bürgerbeteiligung, eine große Rolle, nämlich
dann, wenn es darum geht, bestehende Zielkonflikte zu benennen, sie aufzulösen und Handlungsmaßnahmen zu formulieren. Ziel muss deshalb sein, bei möglichst vielen unterschiedlichen
Akteuren des Kolonnadenviertels frühzeitig Interesse für das Projekt zu wecken und sie als
lokale Experten für eine Mitarbeit zu gewinnen.
Dabei sind alle Akteure aus der Bürgerschaft, der
Geschäftswelt, der Gastronomie sowie anderen
Interessenvertretungen neben Politik
und
Verwaltung einzubeziehen und einzuladen. Der
Bürgerverein Kolonnadenviertel jedenfalls hat
bereits sein Interesse angemeldet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte, mit unserem Antrag „Nachhaltige
Stadtund
Quartiersentwicklung:
Das
Seite |6
Kolonnadenviertel wird Modellprojekt ‚Aktive
Mobilität/Nahmobilität‘“ wollen wir im besten
Sinne ein konfliktarmes und verträgliches Nebenund
Miteinander
der
unterschiedlichen
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im
Quartier ermöglichen und befördern. Auch geht
es uns um eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Gottschedstraße sowie in
der Bosestraße vor dem Schauspiel-Eingang.
Da der CDU-Änderungsantrag unser Anliegen
klarstellend und ergänzend unterstützt, werden
wir ihn heute gern übernehmen. Die Neufassung
unseres Antrags gibt den Verwaltungsstandpunkt
wieder, der unser Anliegen zielführend und
machbar aufgreift. Ich darf Sie insofern
freundlich um Zustimmung bitten. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi.
Stadtrat Georgi (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Stadträtinnen und Stadträte! Es freut mich, zu
hören, dass die einbringende Fraktion unseren
Änderungsantrag übernehmen will. Wir haben
unseren Antrag aus drei Gründen eingebracht:
Erstens haben wir das grundsätzliche Interesse
der Bürgerinnen und Bürger verspürt, das Kolonnadenviertel aus dem Dornröschenschlaf zu erwecken. Deswegen wäre ein grundsätzliches
Nein unsererseits das falsche Signal gewesen.
Zweitens haben wir diesen Änderungsantrag gestellt, weil uns der Antrag, wie er von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen formuliert
worden ist, in Art und Umfang zu eindimensional
gewesen ist, weswegen wir die Einbettung des
gesamten Prozesses in ein städtebauliches
Gesamtkunstwerk vorschlagen, was wiederum
kurzfristige Maßnahmen möglich macht, die auch
von den Bürgerinnen und Bürgern des Quartiers
gewollt sind, und auch die Gesamtstrategie nicht
vernachlässigt, sodass wir hier tatsächlich nicht
den zweiten Schritt vor dem ersten tun.
Drittens waren wir der Meinung, dass der Ursprungsantrag die Beteiligung und Einbindung
der Bürgerinnen und Bürger, die wir auf jeden
Fall wünschen, nicht deutlich genug betont.
Deswegen haben wir auch an dieser Stelle
entsprechend nachgesteuert.
Die Defizite, die dieser Antrag hatte, sind somit
ausgeräumt. Wir wünschen uns, dass wir eine
Mehrheit für unseren Änderungsantrag und
damit auch für den Gesamtantrag bekommen. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Die Linksfraktion wird - so ist
es intern abgestimmt - sowohl dem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch den
jetzt übernommenen Änderungsantrag der CDUFraktion unterstützen. Für zahlreiche Stadträte
unserer Fraktion war entscheidend, dass der Ursprungsantrag jetzt noch klarer gefasst ist.
Anders als andere Stadtquartiere, die unter der
Maßgabe „Verkehrsgerechte Stadt“ in den
1960er- und 1970er-Jahren geplant worden sind,
sind in diesem Quartier Altes und Neues
miteinander verflochten. Es hatte schon damals
Modellcharakter und war der UNO-Organisation
für Europa, ECE, 1988 in Leipzig eine Konferenz
zur behutsamen Stadterneuerung wert. Von
Anfang an gab es den Anspruch, dass hier eben
nicht
Verkehr
und
Pkw-Stellplätze
im
Vordergrund stehen - soweit mir bekannt, hat die
Wohnungsgenossenschaft UNITAS nur ein paar
zusätzliche Stellplätze im Innenhof geschaffen -,
sondern dass dieses Quartier verkehrsberuhigt
ist und dort auch Grünanlagen, wie zum Beispiel
der Dorotheenplatz, vorgesehen sind.
Aber nichts ist so gut, dass man es nicht
nachjustieren kann. Ich möchte in diesem
Zusammenhang
daran
erinnern,
dass
maßgeblich wir der LWB Dampf gemacht haben,
dass nun auch sie - nach der UNITAS - in den
kommenden Jahren die Sanierung ihrer
Wohnungen im Kolonnadenviertel in Angriff
nimmt; denn die LWB ist in diesem Quartier einer
der großen Player.
14.5
Seite |7
Einrichtung eines öffentlichen Bolzplatzes in Neu-Paunsdorf (VI-A-03422)
Einreicher:
Grünen
Fraktion
Bündnis 90/Die
14.5.1 dazu VSP (VI-A-03422-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe
Gäste! Ähnlich wie bei den Freiluftsportplätzen in
Mockau soll auch der Sportplatz in NeuPaunsdorf der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden. Vonseiten der Schulen besteht
allerdings auch Interesse, diesen Platz zu
nutzen.
Hierfür sollte ein lösungsorientierter Ansatz gewählt werden. Im Sportprogramm 2024 ist
festgeschrieben,
dass
halböffentliche
Sportanlagen der Öffentlichkeit künftig besser
zugänglich gemacht werden sollen. Dazu sollen
Vereinbarungen zwischen Schulleitungen und
Vereinen oder Sportgruppen getroffen werden.
Den Begriff „Sportgruppen“ finde ich nach wie
vor etwas schwammig. Soweit mir bekannt, ist
bisher
keine
Vereinbarung
dieser
Art
geschlossen worden. Der Beschluss des
Sportprogramms liegt aber auch noch nicht allzu
lange zurück. Auf dessen Umsetzung bin ich
sehr gespannt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich möchte als Ergänzung für das Protokoll oder was auch immer betonen, dass der
dritte Mitveranstalter dieses Rundgangs der
Seniorenbeirat zu Leipzig war. Dieser wird immer
gern vergessen.
Oberbürgermeister Jung: Natürlich für das Protokoll, Herr Müller; sonst wäre es ja sinnlos.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie um Ihr
Handzeichen bitten. Zur Abstimmung steht der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen plus
der Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer
stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung:
Enthaltungen.
beschlossen.
Drei
Mit
Gegenstimmen, keine
großer
Mehrheit
so
Wir werden heute den Verwaltungsstandpunkt
als Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen
verbunden mit der guten Hoffnung, dass solche
Vereinbarungen tatsächlich zustande kommen.
Es muss möglich sein, dass eine Gruppe
Jugendlicher aus dem Stadtteil mit einer
Schulleitung eine solche Vereinbarung treffen
kann, ohne dass sie sich vorher als Verein
organisieren muss. Ich appelliere an Sie, Herr
Rosenthal und Frau Kirmes, aber auch an Sie,
Herr Fabian, so etwas zuzulassen und es auch
offensiv voranzutreiben.
Ich will noch einmal auf Mockau und die Komarowstraße zurückkommen. Ich bin dort aufgewachsen. Zeit meines jugendlichen Lebens
wurde dieser Platz als Bolzplatz genutzt. Heute
stellt man infrage, dass das geht, weil es ja
Anwohnerinnen und Anwohner geben könnte,
die dort eine Lärmbelästigung wahrnehmen und
möglicherweise klagen könnten. Dass das heute
eher mal der Fall ist als damals, das ist allen klar.
Ich möchte hier aber an die Verwaltung
appellieren, nicht von vornherein eine defensive
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Haltung
einzunehmen
und
den
Platz
einzuzäunen, nur weil es eventuell jemanden
geben könnte, der sich von solchen sportlichen
Aktivitäten gestört fühlen könnte.
Unser Ziel ist, diese Plätze nicht nur den
Schulen, sondern sie als Bolzplätze auch der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies sollte
offensiv vorangetrieben werden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir
zur Abstimmung des Antrags in der Fassung des
Verwaltungsstandpunkts. Ich bitte um Ihr
Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.6
Errichtung und Betrieb der Mobilitätsstationen an der Könneritzstraße (VIA-03468)
Einreicher:
Grünen
Fraktion
Bündnis 90/Die
14.6.1 dazu VSP (VI-A-03468-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Bericht der LVZ zu Mobilitätsstationen wundert man
sich, dass dieser Antrag heute überhaupt
notwendig war. Sei es wie es sei; wir freuen uns,
dass das jetzt wohl so kommen soll. Ich danke
Herrn Jahn in absentia für sein Engagement.
Falls es jedoch Probleme geben sollte, würde ich
schon darum bitten, diese spätestens Ende März
im Fachausschuss zu berichten, damit wir nicht
erneut eine Anfrage für die April-Sitzung stellen
müssen. Ansonsten würde ich Folgendes
vorschlagen: Da der Verwaltungsstandpunkt ein
Sachstandsbericht ist, sollte der Stadtrat diesen
zur Kenntnis nehmen.
Oberbürgermeister Jung: Sie ziehen Ihren Antrag zurück und schlagen vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. - Gut, dann machen wir es so. - Ich sehe keine weiteren Wortwünsche. Dann nehmen wir zu Protokoll, dass
der Verwaltungsstandpunkt so zur Kenntnis
genommen und dieser Antrag zurückgestellt
wird.
14.7
Namensgebung einer Grund- oder
Oberschule der Stadt Leipzig nach
Katharina von Bora (VI-A-03496)
Einreicher: AfD-Fraktion
14.7.1 dazu VSP (VI-A-03496-VSP-01)
Seite |8
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Bitte schön, Herr Kühne.
Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste! Wir feiern auch hier in
Leipzig in diesem Jahr das weltweit beachtete
500. Reformationsjubiläum. Dies sollte ein willkommener Anlass dafür sein, die Frau an Martin
Luthers Seite mit der Benennung einer Schule
nach ihr zu würdigen.
Katharina von Bora war eine herausragende
deutsche Persönlichkeit des 16. Jahrhunderts.
So außerordentlich wie der Reformator war auch
die Frau an seiner Seite. So spannend wie sein
Lebensweg verlief auch der Ihre. Im Jahr 1499
kam Katharina von Bora in der Region Leipzig im
Gut Lippendorf zur Welt. Bereits mit zehn Jahren
kam sie in das Kloster Nimbschen bei Grimma.
Unter dem Einfluss der Reformation floh sie mit
anderen Nonnen nach Wittenberg. Im Jahr 1525
heiratete sie Martin Luther und brach damit in
der damaligen Zeit als ehemalige Nonne ein
absolutes Tabu. Aus der Ehe mit Luther gingen
sechs Kinder hervor, von denen vier das
Erwachsenenalter
erreichten.
Die
wohl
berühmteste Pfarrfrau der Welt war ihrem Mann
stets eine unentbehrliche Gefährtin und Beraterin
auf seinem nicht einfachen und mutigen Weg.
Da Leipziger Schulen und Gymnasien in der Vergangenheit überwiegend nach männlichen Persönlichkeiten benannt wurden, wäre eine Namensgebung nach Katharina von Bora ein guter
Beitrag dafür, dass eine weitere starke Frau der
deutschen Geschichte
in der Leipziger
Schullandschaft
Beachtung
findet.
Eine
Benennung nach ihr im Umfeld des 31.10.2017
wäre aus unserer Sicht zwar wünschenswert,
erscheint jedoch aus Verwaltungssicht als nicht
durchführbar. Dennoch hoffen wir darauf, dass
nach Bewerbung des Namens Katharina von
Bora durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung bei Leipziger Schulen eine Benennung
nach ihr in zeitlicher Nähe erfolgen kann. Daher
übernehmen wir den Alternativvorschlag der
Verwaltung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die
Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! Wer war Katharina von
Bora? Mit sechs in Kloster gegeben, mit 16
Nonne geworden, mit 24 aus dem Kloster
geflohen, mit 26 Jahren den deutlich älteren
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Luther geheiratet. Eine Liebesheirat war es wohl
nicht. Aber der Hieronymus Baumgartner durfte
die Ex-Nonne nicht heiraten; seine Eltern waren
dagegen. Und den Kaspar Glatz wollte sie nicht.
Die Ave von Schönfeld wiederum wollte den
Luther nicht. So tat man sich zusammen. Über
die Monate zwischen Flucht und Heirat spinnen
sich wilde Gerüchte. Von einem unehelichen
Kind
gar
sprach
jahrhundertelang
die
Gegenreformation.
Katharina von Bora konnte lesen, schreiben und
rechnen, was - so weiß die Geschichte - an Luthers Seite besonders wichtig war; denn sie verwaltete und bewirtschaftete die umfangreichen
Ländereien, betrieb Viehzucht und eine Bierbrauerei, um Luther und seine ihn bezahlenden
Studenten zu verköstigen. Sie finanzierte Luthers
Schriften. Er soll sie zärtlich „Herr Käthe“
genannt haben. Mit 47 war sie Witwe und
Kriegsflüchtling, als der Schmalkaldische Krieg
Wittenberg heimsuchte. Sie musste sich
schließlich das Erbe erst erstreiten und baute
dann allein ihre verwüstete Heimstatt wieder auf.
Es kann nur ein historischer Irrtum sein, wenn
die Herren der AfD-Fraktion Katharina von Bora
hochloben, heißt es doch in ihrem Grundsatzprogramm:
Die AfD möchte eine gesellschaftliche
Wertediskussion … gegen die vom
Gender Mainstreaming propagierte
Stigmatisierung
traditioneller
Geschlechterrollen anstoßen.
Katharina von Bora hat gegen so ziemlich jede
Geschlechternorm ihrer Zeit verstoßen. Nichts an
dieser Frau entspricht den traditionellen Geschlechterrollen, die die AfD so gern vor dem
Gender Mainstreaming retten will. Warum also
wollen die Herren von der AfD, dass eine Schule
in Leipzig nach Katharina von Bora benannt
wird? Weil sie glauben, wir könnten das nicht
ablehnen. Aber wir können und wir müssen
diesen Antrag ablehnen; denn hier beschmutzt
das Ziel die Mittel. Das Andenken an eine mutige
Frau soll für falsche Ziele genutzt werden. Das
lehnen wir ab.
Warum lehnen wir auch den allzu gefälligen Verwaltungsstandpunkt ab? Weil das durch den Rat
beschlossene Verfahren zur Namensgebung
nicht vorsieht, dass wir den Schulen Vorschlagslisten unter die Nase reiben. In den Handreichungen zur Namenswahl heißt es: Es ist immer entscheidend, einen breiten und demokratischen
Prozess innerhalb der Schule und unter
Einbeziehung externer Akteure bzw. Experten zu
beginnen, bevor Beschlüsse in schulischen
Gremien gefasst werden. Zitat:
Seite |9
Die Verwaltung agiert hier als Impulsgeber für die inhaltlich-konzeptionelle
Ausrichtung und unterstützt helfend bei
der Konzeptüberarbeitung.
Die Verwaltung gibt keine politisch gefälligen Namen zur Auswahl vor oder bewirbt sie gar. Basisdemokratie ist das Zauberwort. Und das, meine
Herren von der AfD, das wünschen Sie sich doch
auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte tun Sie etwas für das Andenken von Katharina von Bora.
Lehnen Sie sowohl den Antrag als auch den Verwaltungsstandpunkt ab! - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt eine weitere
Wortmeldung. Herr Hentschel, bitte.
Stadtrat Hentschel (AfD): Ein kurzes Statement
an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Ich stelle
fest, dass unser Antrag abgelehnt werden soll,
weil er von der verkehrten Fraktion gestellt worden ist. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Hentschel, Frau Dr. Märtens hat es sogar mit
Textexegese ausgeführt. Ich will es Ihnen jetzt
noch einmal erklären. In der letzten Wahlperiode
gab es eine breite Diskussion zur Wahl von
Schulnamen im Zusammenhang mit dem
Namensstreit um die Hans-und-Hilde-CoppiSchule. Daraufhin haben wir uns hier im Stadtrat
auf ein Verfahren der Schulnamensgebung
verständigt. Frau Dr. Märtens hat daraus zitiert.
Wir möchten bei diesem Stadtratsbeschluss und
diesem Verfahren bleiben; denn es ist klug.
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte Sie, jetzt
das mobile Abstimmungsgerät zur Hand zu
nehmen und es einzuschalten.
Der Verwaltungsstandpunkt steht zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum, und zwar jetzt. Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 27 Ja-Stimmen, 30 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit ist das
abgelehnt.
14.8
Initiative zu MINT im Rahmen der
Ganztagsangebote
an
Leipzigs
Schulen (VI-A-03526)
Einreicher:
Grünen
Fraktion
Bündnis 90/Die
14.8.1 dazu VSP (VI-A-03526-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Gibt es Wortwünsche? - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen Stadträte! Werte Gäste und
Vertreterinnen und Vertreter der Medien! Es geht
um MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Ich beginne mit einem
Zitat:
Um
die
Zahl
qualifizierter
Bewerberinnen und Bewerber für MINTAusbildungs-berufe
und
MINTStudiengänge signifikant zu steigern
und somit unseren Wohlstand auch in
Zukunft zu gewährleisten, müssen alle
Talentquellen
ausgeschöpft
und
Bildungsbarrieren konsequent abgebaut
werden.
So die Philosophie der bundesweiten Initiative
„MINT Zukunft schaffen“, in der sich auch die
Stadt Leipzig engagiert.
„Mathe ist mehr als nur ein Schulfach.“ - Leider
heißt MINT in Leipzig häufig nur: Mathe fördern.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass
Ganztagsangebote, die zusätzlich zum Unterricht
den Schulalltag bereichern, als ein Instrument
genutzt werden, dass MINT - außer Mathematik
auch Informatik, Naturwissenschaften und Technik - an den Schulen stärker in den Blick genommen wird. Das ist eine ideale Möglichkeit, um
Kindern die Freude am Lernen zu vermitteln.
MINT ist kein Spezialgebiet. MINT muss
Mädchen und Jungen aller Bildungsangebote
erreichen, nicht nur an Gymnasien oder
Grundschulen, sondern verstärkt auch an
Mittelschulen. Mehr Pepper-MINT, mehr Pfeffer
in MINT.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag in
der Fassung des Verwaltungsstandpunkts und
regen
darüber
hinaus
wie
auch
im
Fachausschuss an, dass die Kooperation mit der
Sächsischen Bildungsagentur genutzt wird, um
nicht nur die Ganztagsangebote, die durch das
AJuFaBi beantragt werden, sondern alle
Ganztagsangebote auszuwerten. An dieser
Stelle möchte ich darauf aufmerksam machen,
dass es in Leipzig bislang nur eine MINTfreundliche Schule gibt. Ich glaube, es wäre gut,
wenn sich das ändern würde.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Zur Abstimmung steht der
Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie
dagegen stimmen. - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
15
S e i t e | 10
Anfragen an den Oberbürgermeister
Die Anfrage 15.1 wird schriftlich beantwortet.
15.2 Barrierefreie Spielplätze in Leipzig (VI-F03667)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Es antwortet Kollege Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Nach Angaben des Amtes
für Statistik und Wahlen liegen zum 31.12.2016
keine
Angaben
zu
behinderten
bzw.
schwerbehinderten Personen vor. Die aktuellsten
vorliegenden Daten beziehen sich auf den
31.12.2015. Die Daten stammen aus der
Behindertenstrukturstatistik des Kommunalen
Sozialverbands Sachsen. Danach gab es am
31.12.2015 in Leipzig 1.520 behinderte
Personen unter 18 Jahren, darunter 1.143
Personen unter 15 Jahren. Die meisten
Personen
gehörten
zur
Gruppe
der
Schwerbehinderten, Grad der Behinderung 50
bzw. höher. Hier sind die statistischen Angaben
wie folgt: Schwerbehinderte unter 18 Jahren:
1.239 Personen, unter 15 Jahren: 936 Personen.
Über die Zahl der Menschen mit Behinderungen
mit einem Grad der Behinderung von weniger als
50 können keine statistischen Aussagen
getroffen werden.
Zur zweiten Frage. Grundsätzlich ist die Stadt
gesetzlich verpflichtet, den öffentlichen Raum
barrierefrei zu gestalten. Dies gilt soweit wie
möglich auch für Spielplätze. Das Spielen soll
sich nicht nur auf Spiel- und Bolzplätze
beschränken, sondern erstreckt sich auf den
gesamten bebauten und unbebauten Stadtraum.
So sind Spielgeräte in der Regel in öffentliche
Grünanlagen integriert, die ebenso das freie
Spielen ermöglichen sollen. Selbstverständlich
können nicht alle Spielgeräte von Menschen mit
Behinderungen genutzt werden. Jedoch gibt es
sehr
unterschiedliche
Grade
von
Einschränkungen und Behinderungen, sodass
die üblichen Spielgeräte auch von Kindern mit
weniger starker motorischer Einschränkung
genutzt werden können.
Zur dritten Frage. Derzeit unterhält die Stadt 314
öffentliche Spielplätze. Davon sind nahezu alle
barrierefrei zu erreichen und die Spielgeräte für
viele Arten der Einschränkung geeignet.
Folgende Spielplätze sind unter anderem für
Rollstuhlfahrer bespielbar: der Spielplatz am
Auensee, der Kletterplatz im Erholungspark
Lößnig-Dölitz, der Spielplatz „Steinplatz“ sowie
der Spielplatz östlich der Parkallee in Grünau.
Zur vierten Frage. Entsprechend der Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 gehört es zum
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Selbstverständnis der Stadt, die Spielplätze
sowohl bei Erneuerung als auch bei Neuanlagen
barrierefrei zu planen. Aktuell soll der Spielplatz
im Wildpark erneuert werden. Dabei wird das
Angebot an Spielgeräten, zum Beispiel durch
eine Nestschaukel, die über einen mit Rollstuhl
überfahrbaren Fallschutzbelag zu erreichen ist,
erweitert. Die Neuerrichtung des Spielwäldchens
an der Alten Bäckerei in Großzschocher wird
aufgrund der gewünschten Naturbelassenheit
des Geländes für Rollstuhlfahrer leider nicht
geeignet sein. Es sollen jedoch auch hier
Möglichkeiten für Kinder sowie Erwachsene mit
Behinderungen
und
Einschränkungen
geschaffen werden.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Rosenthal. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht
der Fall.
Die Antwort auf die Anfrage 15.3 wird Ihnen
schriftlich zugeleitet.
15.4 Städtische
Einflussnahmemöglichkeit
auf die Nachnutzung des vormaligen
Ärztehauses „Brackestraße 48“ im
Wohnkomplex 8 in Leipzig-Grünau (VI-F03762)
Einreicher: AfD-Fraktion
Die Anfrage 15.4 beantwortet Kollege Albrecht.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Die Stadt Leipzig verkaufte
mit Vertrag vom 03.08.2007 in einem Paket 14
Ärztehäuser
auf
der
Grundlage
eines
Stadtratsbeschlusses. Bei drei Grundstücken,
unter
anderem
auch
das
Ärztehaus
„Brackestraße
48“,
bestand
erheblicher
Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Die
Gebäude waren leerstehend bzw. nur zu einem
geringen Teil vermietet. Eine Nutzungsverpflichtung bestand deshalb für diese drei Grundstücke nicht. Bei den anderen elf Ärztehäusern
war der Käufer vertraglich zur Fortführung der
Nutzungen in einem Zeitraum von fünf Jahren ab
Vertragsschluss verpflichtet. Diese Nutzungsverpflichtung endete am 03.08.2012.
Nun zu den einzelnen Fragen. - Zur Frage 1.
Eine Kenntnis der Verwaltung liegt nicht vor.
Zur Frage 2. Es bestehen keine Einflussmöglichkeiten auf den Eigentümer dieses Grundstücks.
Zur Frage 3. Der Nachnutzungsstand für die Ärztehäuser ist der Verwaltung nicht bekannt. Mit
Ablauf der Nutzungsverpflichtung im Jahr 2012
übt die Verwaltung keine Kontrolle mehr aus und
kann auch keinen Einfluss auf die Nutzung durch
den jeweiligen Grundstückseigentümer nehmen.
S e i t e | 11
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Danke, Herr
Kollege Albrecht.
15.5 Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten (VI-F-03668)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ich bitte Kollegen Fabian um Antwort.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Im Jahre
2016 wurden 601 Anträge auf dezentrales
Wohnen gestellt. Davon wurden drei Anträge
abgelehnt. In einem Fall lag ein durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
abgelehnter Asylantrag vor. In zwei Fällen wurde
durch den Träger der Sozialbetreuung vorerst ein
weiterer Verbleib in der Gemeinschaftsunterkunft
empfohlen.
Zur Frage 2. Im Jahr 2016 haben 2.989
Personen Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt
Leipzig verlassen. Von diesen Personen sind
rund 70 Prozent in eine Wohnung gezogen.
Dabei handelte es sich sowohl um selbst
angemietete
Wohnungen
als
auch
um
Gewährleistungswohnungen.
Zur Frage 3. Ein Rückzug aus einer Wohnung in
eine
Gemeinschaftsunterkunft
erfolgte
in
wenigen Fällen. Gründe waren ein hoher sozialer
Betreuungsbedarf, mietwidriges Verhalten in der
Wohnung sowie häusliche Gewalt.
Zur Frage 4. Zum 31.12.2016 lebten 970
Geflüchtete, die Leistungen nach dem SGB II
erhalten, in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt
Leipzig.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
15.6 Leipzig und Gigaliner (VI-F-03742)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollegin Dubrau wird antworten.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeister und Gäste auf der Tribüne! Falls es
noch nicht alle wissen: Der Gigaliner ist ein unheimlich langer Lkw. - Zur Frage 1. Maßgeblich
dafür ist das Bundesgesetz, hier: die Verordnung
zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen
und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften für
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit
Überlänge. In einer sogenannten Positivliste zu
dieser Verordnung sind die entsprechenden Strecken aufgeführt. Im Leipziger Stadtgebiet handelt
es sich ausschließlich um Verbindungsstraßen
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
von der A 14 zu den Industrie- und Gewerbegebieten im Leipziger Norden. Das eigentliche
Stadtgebiet ist nicht betroffen.
Ich schlage vor, dass die Verwaltung die betreffenden
Strecken
aus
der
sogenannten
Positivliste in einen Übersichtsplan einträgt und
den
Plan
dann
im
Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau genauer vorstellt, weil
das in diesem Rahmen hier ausgesprochen
schwierig wäre. Auch möchte ich festhalten, dass
die Auswahl der Straßen nicht mit der Stadt
Leipzig abgestimmt worden ist und deshalb auch
keine Einzelfallprüfung zur Befahrbarkeit der
betreffenden Straßen für Fahrzeuge und
Fahrzeugkombinationen mit Überlänge seitens
der Stadt erfolgen konnte, ein Verfahren, das wir
leider relativ häufig feststellen. Das betrifft auch
die Bemessung der Verkehrsanlagen auf der
freien Strecke von den Knotenpunkten oder den
Kreisverkehren, ebenso die Berücksichtigung bei
den Lichtsignalanlagen.
Der Informationsaustausch mit der Stadt Leipzig
zu diesem Thema erfolgte nur über den Deutschen Städtetag. Die Stadt Leipzig bekundete
hierbei ihre Haltung; sie sieht den Einsatz von
Gigalinern als ausgesprochen kritisch. Die Haltung des Deutschen Städtetages ist ebenfalls kritisch. Vor dem Hintergrund der stetigen
Zunahme des Lkw-Verkehrs ist der Einsatz von
Gigalinern kein geeignetes Mittel, um den
Anstieg des Lkw-Verkehrsaufkommens zu
mildern oder gar zu begrenzen. Der Deutsche
Städtetag hat sich dementsprechend gegenüber
der Bundesregierung geäußert.
Zu den Fragen 2 und 3. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse. Bei der
Bundesanstalt für Straßenwesen wurde ein Feldversuch mit Gigalinern durchgeführt. Probleme
beim durchgeführten Feldversuch sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Es kann auch nicht explizit bestätigt werden, dass die betreffenden
Straßen
für
Fahrzeuge
und
Fahrzeugkombinationen mit Überlänge geeignet
sind. Da auch nicht bekannt ist, in welchem
Umfang die Strecken von Fahrzeugen und
Fahrzeugkombinationen mit Überlänge genutzt
werden, können weder Aussagen zur Menge der
eingesetzten
Gigaliner
noch
zu
einer
zusätzlichen Umweltbelastung getroffen werden.
Zu den Fragen 4 und 5. Nach § 45 Absatz 2 der
Straßenverkehrsordnung können Verkehrsverbote oder Verkehrseinschränkungen angeordnet
werden. Wenn also von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit Überlänge solche Schäden verursacht werden, besteht die Möglichkeit,
einzugreifen. Dazu ist eine Einzelfallprüfung
erforderlich. In diesem Zusammenhang ist
allerdings auch auf § 12 der Siebten Verordnung
der
Änderung
über
Ausnahmen
von
S e i t e | 12
verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge
und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
hinzuweisen.
Danach
haben
die
Transportunternehmen eine Anzeigepflicht von
Unfällen
oder
bei
Schwierigkeiten
der
Befahrbarkeit von Strecken oder Verkehrsanlagen, allerdings an die Bundesanstalt und nicht
an uns. Die Frage ist, ob das dann auch bei uns
ankommt.
Offenbar
beabsichtigt
der
Verordnungsgeber, in diesem Fall steuernd
einzugreifen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich würde
gern
noch
einmal
unsere
Frage
5
zurückkommen, nämlich inwieweit die Stadt
Leipzig die Absicht hat, die Möglichkeiten zu
nutzen, die wir haben, auch wenn sie begrenzt
sind.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Das kann ich ganz
kurz beantworten, nämlich mit Ja. Wie gesagt,
wenn Schwierigkeiten auftreten, ja.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen.
Die Anfrage 15.7 wird schriftlich beantwortet.
15.8 Erfüllung der ergänzenden Eigentümerziele der LWB: Sozialchartas und
Erwerb
von
Wohnhäusern
durch
MieterInnen (VI-F-03689)
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
Auch diese Anfrage wird von Kollegin Dubrau beantwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrte Frau
Nagel, zur Beantwortung Ihrer Fragen habe ich
eine Stellungnahme der Geschäftsführung der
LWB eingeholt. Die Antwort, die ich Ihnen im
Folgenden gebe, ist im Wesentlichen eine
Zuarbeit der LWB. Wenn ich diese Antwort durch
eigene Aussagen ergänze, werde ich darauf
hinweisen.
Zur Frage 1. Seit Beschlussfassung über die
Eigentümerziele im März 2014 waren zehn bewohnte
und
vier
unbewohnte
Mehrfamilienhäuser von einem Verkauf betroffen.
In nächster Zeit ist die Veräußerung von drei
bewohnten
und
zwei
unbewohnten
Mehrfamilienhäusern geplant.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Zur Frage 2. Seit Beschlussfassung ist in fünf
Fällen mit den jeweiligen neuen Eigentümern der
bewohnten
Mehrfamilienhäuser
eine
Sozialcharta vereinbart worden. In vier Fällen der
Veräußerung bewohnter Mehrfamilienhäuser war
die Anzahl der Bewohner kleiner als acht. Für
diese
Gebäude
musste
gemäß
Beschlussfassung eine Sozialcharta nicht
vereinbart werden.
Zu dieser von der LWB-Geschäftsführung formulierten Antwort möchte ich ergänzen, dass die
LWB auch in solchen Fällen die Sozialcharta anwendet. Der Text der Sozialcharta liegt mir vor.
Sie enthält Ausführungen zu folgenden Punkten:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Erweiterter Kündigungsschutz
Höchstgrenzen für Mieterhöhungen innerhalb der Bestandsschutzzeit
Mietereinbauten
Ausschluss von Luxusmodernisierungen
Alters- und behindertengerechter Wohnraum
Mieterprivatisierung
Rechtsnachfolge
Sollte Ihnen die Sozialcharta nicht bekannt sein,
bin ich gern bereit, sie Ihnen zur Verfügung zu
stellen.
Zur Frage 3. In insgesamt 13 Fällen, also allen
von der Beschlussfassung betroffenen bewohnten, zum Verkauf stehenden Mehrfamilienhäusern, wurden die Mieterinnen und Mieter
gebeten, ein gemeinsames Kaufangebot zu
unterbreiten.
Zur Frage 3.1. Bisher ist in keinem Fall ein Kauf
durch Mieter zustande gekommen.
Zur Frage 3.2. In drei Fällen bestand bei den
Mieterinnen und Mietern Interesse, ohne dass es
bisher zum Verkauf kam. In einem Fall äußerten
die Mieter zunächst grundsätzliches Interesse,
verfolgten dieses jedoch nicht weiter. Die Gründe
dafür sind der LWB nicht bekannt. In den beiden
anderen Fällen erfolgte die Erstanfrage durch die
LWB im November 2014. Beide Verkaufsverfahren sind noch nicht abgeschlossen und sind Unterteil der erstangeführten geplanten Vorhaben.
Zur Frage 3.3. Grundsätzlich wird in allen Verkaufsfällen ein LWB-internes Verkehrsgutachten
nach gutachterlichen Methoden angefertigt. In
den beiden in 3.2 und 3.3 genannten Fällen mit
Erwerbsinteresse der Mieterinnen und Mieter
wurde darüber hinaus ein Verkehrsgutachten bei
einem externen, öffentlich bestellten Sachverständigengutachter in Auftrag gegeben. Generell
bilden die Gutachten die Grundlagen für die Verkäufe. Der Verkauf ist in beiden Fällen noch nicht
abgeschlossen; das hatte ich schon mitgeteilt.
Nachdem ich nun alle Fragen beantwortet habe,
möchte ich hinzufügen, dass die LWB über die
S e i t e | 13
Umsetzung der hier abgefragten Eigentümerziele
entsprechend bestehender Beschlusslage der
Ratsversammlung in den Gremien in der Vergangenheit informiert hat und auch weiterhin
informieren wird. Eine entsprechende Vorlage
sollte bekannt sein. Im Rahmen der derzeit im
Verfahren befindlichen Vorlage betreffend die
Aktualisierung der Eigentümerziele für das
Unternehmen LWB ist hinsichtlich dieser
Zielvorgaben keine Änderung vorgesehen.
Oberbürgermeister
Jung:
Danke,
Dubrau. - Ich sehe keine Nachfragen.
Frau
15.9 Geplante Umstrukturierung des Sozialamtes (VI-F-03755)
Einreicher: Stadtrat S. Pellmann
Kollege Fabian beantwortet die Anfrage von
Herrn Stadtrat Pellmann.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Das
Sozialamt ist gegenwärtig an sieben Standorten
untergebracht. Im Zuge der Zusammenführung
am neuen Standort Prager Straße 21 werden
folgende fünf Standorte durch das Sozialamt
künftig nicht mehr genutzt:
- Bornaische Straße 27. Die Außenstelle der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe und die Auszahlstelle der Abteilung Migrantenhilfe werden
am neuen Standort mit ihrer jeweiligen
Abteilung
zusammengeführt.
Die
Betreuungsbehörde
wird
künftig
im
Technischen Rathaus untergebracht.
- Elsbethstraße 19-25, Gohlis-Center. Die
Außenstelle der Abteilung Wirtschaftliche
Sozialhilfe wird am neuen Standort mit ihrer
Abteilung zusammengeführt.
- Große Fleischergasse 12. Der Bereich
Rückforderungen und der Soziale und
pflegerische
Fachdienst
der
Abteilung
Wirtschaftliche Sozialhilfe sowie der Bereich
Bildung und Teilhabe der Abteilung Wohngeld
werden künftig am neuen Standort mit ihrer
jeweiligen Abteilung zusammengeführt. Der
Bereich Offene Seniorenarbeit der Abteilung
Soziale Angelegenheiten/Sozialplanung wird im
Technischen Rathaus untergebracht, wo sich
bereits die Beratungsstelle Wohnen und
Soziales befindet.
- Kiewer Straße 1-3, Ratzelbogen. Die Außenstelle der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe
wird am neuen Standort mit ihrer Abteilung zusammengeführt. Außerdem wird die Abteilung
Migrantenhilfe am neuen Standort untergebracht.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
- Ossietzkystraße 37, Rathaus Schönefeld. Die
Außenstelle der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe wird am neuen Standort mit ihrer Abteilung zusammengeführt.
Zur Frage 2. Die Schließung der einzelnen
Standorte des Sozialamtes erfolgt schrittweise
mit dem Bezug des neuen Standorts im Laufe
des Jahres 2017. Die Zeitschiene kann erst nach
Abschluss des Mietvertrages konkretisiert
werden.
Zur Frage 3. Die Schließung von Außenstellen
und die Zusammenführung an einem gemeinsamen zentralen Standort betrifft ausschließlich
die Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe. Hier
werden derzeit 5.300 Fälle betreut. Die
Abteilungen Wohngeld, Soziale Wohnhilfen,
Schwerbehinderteneigenschaften/Landesblindengeld und Migrantenhilfe sowie der Bereich Bildung und Teilhabe haben keine Außenstellen und befinden
sich jeweils an verschiedenen Standorten. Sie
sollen an den zentrumsnahen Standort Prager
Straße 21 verlagert werden. Der neue Standort
ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Unterschiedliche Anliegen können dann an
einem Standort bearbeitet werden.
Zur Frage 4. Im Jahr 2016 wurden 5.300 Fälle
bearbeitet.
Beratungsgespräche
und
die
Entgegennahme von Unterlagen werden nicht
gesondert erfasst.
Zur Frage 5. Ja.
Zur Frage 6. Allgemeine Beratungen zu Sozialleistungen werden auch durch freie Träger angeboten, zum Beispiel den Caritasverband in der
Elsterstraße und das Leipziger Erwerbslosenzentrum in der Zschocherschen Straße. Darüber
hinaus gibt es Beratungsangebote zu spezifischen Themen, zum Beispiel in den Seniorenbüros.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Herr
Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Ich habe zur
Antwort auf die Frage 6 eine Nachfrage. Sie haben freie Träger aufgeführt. Gibt es seitens der
Stadt dann keine Beratungsangebote mehr?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die üblichen
Beratungsangebote wird es wie bisher geben.
Sie finden dann an diesem einen Standort statt.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian.
15.10 Situation im Westwerk (VI-F-03756)
S e i t e | 14
Einreicher: Stadtrat S. Pellmann
Kollegin Dr. Jennicke antwortet.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Ich bedanke mich für die
Anfrage. Bevor ich die einzelnen Fragen beantworte, würde ich gern noch einige Vorbemerkungen voranstellen.
Die Westwerk GmbH ist ein privates Unternehmen. Westwerk hat in den vergangenen Jahren
Künstlern eine große Ausstellungshalle und auch
Ateliers zu sehr günstigen Konditionen überlassen. Die Halle wurde unter anderem auch vom
Kunstraum Westpol genutzt. Die Stadt Leipzig
förderte durch das Kulturamt diverse Projekte,
die auf dem Gelände des Westwerks stattfanden.
Schwerpunkt der städtischen Kulturförderung im
Leipziger
Westen
sind
aber
neben
verschiedenen Projekten die beiden institutionell
geförderten Träger „Schaubühne Lindenfels“ und
„Halle
14“
auf
dem
Gelände
der
Baumwollspinnerei.
Die Vertreter von Westpol haben Anfang November 2016 den Kontakt zum Kulturamt und auch
zur Beigeordneten gesucht und darüber
informiert, dass sie eine Kündigung zu Ende
November erhalten haben. Daraufhin hat das
Kulturamt umgehend sowohl mit dem Verwalter,
Herrn Sterzing, als auch mit den Vertretern von
Westpol gesprochen. - So weit zu den
Vorbemerkungen.
Herr Pellmann, Sie hatten erstens gefragt, ob der
Stadt die derzeitigen Umgestaltungspläne des
Westwerks bekannt sind. - Aus dem Gespräch
mit dem Objektverwalter im November letzten
Jahres
und
aus
der
aktuellen
Presseberichterstattung, die natürlich auch uns
vorliegt, ist bekannt, dass eine Neuvermietung
noch nicht vertraglich festgelegt ist. Der
Eigentümer ist, da es sich hier um einen privaten
Eigentümer handelt, allerdings auch nicht
verpflichtet, das Kulturamt der Stadt Leipzig über
seine Ansichten und Absichten zu informieren.
Sie fragten zweitens, welche Stellung die Stadt
Leipzig zu diesen Vorstellungen einnimmt. - Im
Fall des Westwerks sieht sich das Kulturamt in
der Aufgabe, im Kontakt mit den Künstlern und
Westpol, den Dialog mit dem Verwalter zu moderieren und zu beraten. Da die konkreten Vorstellungen des Eigentümers des Objekts jedoch
noch nicht bekannt sind, kann die vorab
genannte Aufgabe noch nicht mit Blick auf die
aktuellen Entwicklungen erfüllt werden. Es sei
jedoch darauf hingewiesen, dass eine direkte
Einflussnahme auf den Eigentümer durch die
Stadt nicht möglich ist.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Sie fragten drittens, welche Nutzungsarten
derzeit im genannten Objekt möglich sind und
welche ausgeschlossen und nicht möglich sind. Da kein Bebauungsplan für das Gebiet vorliegt
und es sich um einen Innenbereich handelt, hat
die Beurteilung der Vorhaben nach § 34
Baugesetzbuch zu erfolgen. Da der Bereich
jedoch
keinem
der
in
der
Baunutzungsverordnung genannten Baugebiete
zugeordnet werden kann, liegt eine sogenannte
Gemengelage vor. Bei Vorliegen einer Gemengelage erfolgt die Beurteilung der Nutzungsart ausschließlich nach der speziellen Eigenart
der näheren Umgebung und bedarf der
Einzelfallprüfung im Kontext zur jeweils aktuellen
Situation im Umfeld. Eine pauschale Aussage ist
vor diesem Hintergrund nicht möglich. Soweit der
Stadt Leipzig bekannt ist, können im Objekt
Räume
zu
unterschiedlichen
Zwecken
angemietet werden. Es gibt hier bereits
Atelierräume,
Büros,
Gastronomie
und
Ausstellungsräume. Auf dem Gelände wurden
auch kleinere Märkte und Feste veranstaltet.
Zu den Fragen 4 und 5 haben wir eine Zuarbeit
des Dezernats VI erhalten.
Sie
hatten
viertens
gefragt,
welche
Bestrebungen des Eigentümers, das derzeitige
Gebäude umzubauen bzw. zu erweitern, der
Stadt bekannt sind. - Es liegt aus 2014 ein
Bauantrag auf Sanierung und Umnutzung eines
leerstehenden Werkstattgebäudes mit Errichtung
eines Dachstuhls und Einzug eines neuen
Deckensystems vor. Diesem Antrag wurde aus
planungsrechtlicher Sicht zugestimmt.
Aus dem Jahr 2015 gibt es eine Bauvoranfrage
zum Abbruch eines leerstehenden Werkstattgebäudes, Neubau von Gewerbeeinheiten und
Wohnungen sowie Nutzungsänderungen. Mit der
Bauvoranfrage wurde keine Gesamtbeurteilung
des Vorhabens vorgenommen; es wurden nur
die jeweils nachgefragten Themen beantwortet.
Folgende Nutzungsarten wurden angefragt und
vom Dezernat VI als zulässig beurteilt: Büro,
Verwaltung,
Atelierhaus,
Kleinmanufaktur,
Werkstätten, Hostel, Wohnen, Biosupermarkt mit
circa
500 Quadratmetern
Verkaufsfläche,
Wochenmarkt ein- bis zweimal wöchentlich,
Einzelhandelsbetrieb mit Zeitungen, Büchern
und Kiosk mit circa 300 Quadratmetern
Verkaufsfläche, Gaststätte und Café mit circa
100 Quadratmetern sowie ein abgesenktes
Parkgeschoss.
Aus dem Jahr 2016 gibt einen Bauantrag zum
Neubau eines Atelierhauses mit Garage. Diesem
Antrag wurde aus planungsrechtlicher Sicht
zugestimmt.
Zu Ihrer fünften Frage: Welche Planungen bzw.
Absichten sind der Stadt Leipzig bekannt, im
S e i t e | 15
Quartier ein Parkhaus zu errichten? - Auch hier
beziehe ich mich auf die Aussagen des
Dezernats VI. Demnach wurde dem Bauantrag
zu einer versenkten Garage mit zwei Ebenen
zugestimmt. Es handelt sich dabei um die für
den
Neubau
und
andere
geplante
Nutzungsänderungen
notwendig
nachzuweisenden Stellplätze.
Abschließend noch so viel. Im Kern zielt Ihre Anfrage auf ein Problem, dem wir uns selbstredend
nicht verschließen wollen, nämlich darauf, dass
es Prozesse gibt, wo insbesondere Künstler zu
sehr günstigen Mietkonditionen Wohnräume anmieten konnten, die sich in einem sich
verändernden Umfeld auf die Dauer für den
Eigentümer als nicht wirtschaftlich darstellen.
Diese Situation haben wir nicht nur im Westwerk,
sondern auch an anderen Stellen der Stadt. Es
ist und bleibt eine Aufgabe, dort, wo es der Stadt
der möglich ist, Steuerungsmechanismen zu
definieren. Das ist als Aufgabe erkannt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Zwei Nachfragen. Erstens: Liegen schon Bauvoranfragen für
das jetzt begonnene Jahr vor? - Die zweite
Frage bezieht sich auf das versenkbare
Garagendeck. Wie viele Stellplätze sind dort
genehmigt worden?
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Kann ich das
schriftlich nachreichen? - Zur Anzahl der Stellplätze kann ich Ihnen im Moment nichts sagen;
Kollegin Dubrau im Übrigen auch nicht. Der Bauantrag ist aus 2016. Aus 2017 ist uns jetzt nichts
bekannt. Wir können das aber gerne noch
einmal nachprüfen. Ich gehe allerdings davon
aus, dass Ihre Fragen vollständig beantwortet
worden sind.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Ich habe noch eine
Frage. Ist in der Bauvoranfrage eine
Größenordnung bezüglich der Anteile für
Wohnen und für Büroräumlichkeiten angegeben
worden, und wie hat die Verwaltung darauf
reagiert?
Gab
es
Hinweise
an
den
Bauvoranfragenden?
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Können wir das
nachreichen, Frau Kollegin Dubrau? Ich
jedenfalls weiß das jetzt nicht. - Sie können
helfen; wunderbar. Dann gebe ich an Sie weiter,
wenn Sie gestatten, Herr Oberbürgermeister.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Eine kurze Ergänzung. Bei einigen Räumlichkeiten ist die Größenordnung angegeben worden, beispielsweise für
den Supermarkt 500 Quadratmeter, für das Café
100 Quadratmeter, für Einzelhandelseinrichtungen für Zeitungen, Bücher, Kiosk usw. insgesamt
300 Quadratmeter Verkaufsfläche. Zum Wohnen
gibt es keine genauen Angaben; es war ja auch
nur eine pauschale Voranfrage. Das alles ist zulässig in diesem Bereich. Eine genaue Prüfung
findet erst im Rahmen des Bauantrags statt.
Oberbürgermeister Jung: Danke.
15.11 Sanierung Stadtteilzentrum in der
Straße des 18. Oktobers 10a (Bürgerverein Messemagistrale e. V.) (VI-F03758)
Einreicher:
H. Oßwald
Stadträte
K.
Schenk
und
Kollege Fabian wird die Antwort geben.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Das Gebäude
ist seit dem 01.07.1997 für die Dauer von 25
Jahren an den Bürgerverein Messemagistrale
vermietet.
Zur Frage 2. Das Objekt wurde im Rahmen der
Errichtung des gesamten Wohnkomplexes inklusive der Schulen und Gemeinbedarfseinrichtungen bis 1974 errichtet. Mitte der 1990er-Jahre
hat der Bürgerverein in Eigenregie mit
städtischen Zuschüssen und Fördermitteln das
Gebäude baulich ertüchtigt. Seit 2010 wurden
22.000 Euro im Rahmen der Bauunterhaltung
durch die Stadt Leipzig investiert. Eine Liste mit
den
ausgeführten
Arbeiten
wird
dem
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule zur Kenntnis gegeben. Detaillierte
Angaben zu finanziellen Aufwendungen vor 2010
können kurzfristig nicht aufgelistet werden.
Zur Frage 3. Eine Sanierung des Stadtteilzentrums kann nicht aus dem schulischen Budget
finanziert werden und ist somit nicht Bestandteil
der Reaktivierung des Grundschulstandortes.
Eine Finanzierung aus dem Budget der
Bauunterhaltung für alle im Besitz der Stadt
befindlichen Offenen Freizeittreffs wurde geprüft.
Nach verwaltungsinterner Abwägung wurden
andere Vorhaben aufgrund größerer baulicher
Bedarfe höher priorisiert.
Zur Frage 4. Am 19.11.2015 erfolgte im Rahmen
der Leistungsphase 2 eine gemeinsame Abstimmung zwischen dem Amt für Gebäudemanagement, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung,
S e i t e | 16
dem Bürgerverein und der Freiflächenplanerin.
Die Wünsche des Vereins wurden erläutert und
in die Planung integriert. Die Freiflächenplanung
liegt bis zur Leistungsphase 5 vor. Diese wird
dem Bürgerverein nochmals vorgestellt.
Zur Frage 5. Die Planung von Erweiterungen bestehender Angebote bzw. neuer Maßnahmen erfolgt über eine Bedarfsfeststellung. Von Januar
2015 bis Mitte 2016 wurden Bedarfserhebungen
mit Trägern und Kooperationspartnern im Sozialraum im Rahmen der Erarbeitung von Planungsraumkonzepten durchgeführt. Es wurde eingeschätzt, dass eine Erweiterung bzw. ein Ausbau
des Stadtteilzentrums nicht notwendig ist. Im eingereichten Konzept des Trägers zur Förderung
des Offenen Kinder- und Jugendtreffs 2017/2018
wird ebenfalls keine Notwendigkeit für eine
Erweiterung
bzw.
einen
Ausbau
des
Stadtteilzentrums angezeigt.
Zur Frage 6. Im Finanzhaushalt 2017/2018 sind
1,38 Millionen Euro zur komplexen Sanierung
des OFT-Bereichs im Objekt Klingenthaler
Straße 14 eingeordnet. Insgesamt sollen in die
Maßnahme 2,2 Millionen Euro investiert werden.
Darüber hinaus sollen 2017 in die auch als OFT
genutzte Einrichtung Am Mühlholz 2,8 Millionen
Euro für den Umbau zu einer Unterkunft für
unbegleitete minderjährige Ausländer investiert
werden. Insgesamt sind für diese Maßnahme
3 Millionen Euro vorgesehen, davon 2,3
Millionen Euro Fördermittel.
Das Budget für die Bauunterhaltung für Offene
Freizeittreffs in kommunalem Eigentum beträgt
im Ergebnishaushalt 2017/2018 284.000 Euro.
Neben notwendigen Reparaturen und kleineren
baulichen Maßnahmen zum Substanzerhalt soll
aus diesem Budget die äußere Sanierung des
OFT ARENA, Miltitzer Weg 8, mit Kofinanzierung
aus dem Programm „Stadtumbau Ost“, erfolgen.
Das Budget für Kindertagesstätten beträgt im
Finanzhaushalt 2017/2018 circa 11,6 Millionen
Euro, einschließlich geplanter Fördermittel. Es ist
die Sanierung folgender Kitas geplant, für welche
Mittel unter anderem in den Finanzhaushalt
2017/2018 eingeordnet sind: Reichelstraße 5,
Leonhard-Frank-Straße 24B, Ferdinand-RhodeStraße 17, Richard-Lehmann-Straße 28-30, Dahlienstraße 75, Waldkerbelstraße 2, Hans-OttoStraße 2A, Arthur-Nagel-Straße 1, Tarostraße
7-9,
Friedrichshafner
Straße
147,
Goldsternstraße 21 und Breisgaustraße 21.
Eine Einordnung des Objekts „Straße 18.
Oktober 10a“ zur Sanierung bzw. Modernisierung
in die mittelfristige Haushaltsplanung bis 2021 ist
nicht vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung
werden andere Vorhaben aufgrund größerer
baulicher Bedarfe höher priorisiert.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
S e i t e | 17
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
- Ich sehe keine Nachfragen.
Die Anfrage zu TOP 15.14 wird schriftlich beantwortet. - Ich schließe die Fragestunde.
Die Anfrage unter TOP 15.12 wird schriftlich beantwortet.
TOP 16 entfällt.
15.13 Stadtwerke Leipzig in der Verantwortung als Grundversorger (VI-F-03769)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
Diese Anfrage werde ich selbst beantworten. Ich habe bei den Stadtwerken angefragt. Die
Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zur Frage 1. Bei Kunden, die aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten Ratenzahlungen begehren, gibt es eine Differenzierung: Kunden, die
ihre
Leistungsbedürftigkeit
anhand
eines
aktuellen ALG-II-Bescheids nachweisen, erhalten
Ratenzahlungsvereinbarungen zu günstigeren
Konditionen als in der Frage dargestellt. Es gibt
kein Abschlussentgelt, aber eine Verzinsung zum
aktuellen Basiszinssatz, der, wie Sie wissen,
derzeit bei null liegt. Für alle anderen Kunden
gelten
die
Bedingungen
für
Ratenzahlungsvereinbarungen
auf
Zahlungsrückstände aus der Jahresrechnung
wie in der Anfrage dargestellt, bis auf eine
Ausnahme: Die Laufzeitobergrenze beträgt nicht
sieben,
sondern
elf
Monate
nach
Rechnungszugang, um Kumulierungseffekte zu
vermeiden.
Es
gibt
keine
Ratenzahlungsvereinbarungen bei offenen laufenden Monatsabschlägen wegen geringer Erfolgsaussichten bei Mehrfachbelastungen. In der
Tat ist es so, dass die Leipziger Stadtwerke ihren
Kunden günstigere Tarife mit Preisvorteilen nur
dann anbieten, wenn diese ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen.
Zur Frage 2. Die Stadtwerke nehmen sehr wohl
ihre soziale Verantwortung wahr, so zum Beispiel
auch für ALG-II-Kunden. Darüber hinaus gibt es
eine separate Hotline zur telefonischen Beratung
bei drohenden Zahlungsengpässen. Es gibt individuelle Lösungen mit dem Ziel einer
dauerhaften Rückkehr zu vertragsgemäßen
Zahlungen. Es gibt eine enge Zusammenarbeit
mit dem Sozialamt; so werden zum Beispiel
einmalige
Darlehen
zur
Ablösung
von
Energieschulden ausgereicht. Es gibt eine
individuelle
Beratung
zu
Energiesparmöglichkeiten bei der Verbraucherzentrale. Man
arbeitet auch mit Trägern der freien Jugendhilfe
sowie der Sozialhilfe zusammen, zum Beispiel
mit dem Caritasverband Leipzig - Stichwort:
kostenfreier
Stromspar-Check
für
einkommensschwache Haushalte -, mit dem
Verein Mosaik e. V. und mit vielen
Schuldnerberatungen,
sodass
ein
fairer
Interessenausgleich mit übrigen Stakeholdern
der Stadtwerke gewahrt ist.
Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen
gem. § 73 (5) SächsGemO bis Dezember
2016 (VI-DS-03658)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Es liegt eine Austauschseite vom 03.02.2017
vor. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht
der Fall. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie
gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18
Vorlagen I
18.1
Zentralisierung von Abteilungen des
Sozialamtes am Standort Prager
Straße 21, hier: Abschluss eines Mietvertrages für das Objekt Prager Straße
21 - 3. Neufassung (-03166-DS-02-NF03)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.1.1 dazu ÄA (3166-DS-02-NF-03-ÄA1)
Einreicher: SPD-Fraktion
18.1.2 dazu ÄA (3166-DS-02-NF-02-ÄA1)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
18.1.3 dazu ÄA (3166-DS-02-NF-01-ÄA2)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ich bitte Kollegin Dubrau um einige einleitende
Sätze.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Jetzt noch einige Fakten zur Anmietung
dieses Objekts von meiner Seite, nachdem der
Sozialdezernent in seiner Antwort auf die
Anfrage unter TOP 15.9 die Umstrukturierungen
des Sozialamts dargestellt hat.
Der Vermieter ist die LÖWENSTEIN INVEST
VIER GmbH. Aufgabe des AGM war es, einen
Ort zu finden, wo die Arbeitskräfte des
Sozialamts untergebracht werden können. Das
war nicht so ganz einfach, weil sich der Markt
inzwischen geändert hat und wir mit unseren
Ämtern nicht unbedingt überall mit offenen
Armen aufgenommen werden.
Angemietet werden in diesem Zusammenhang
funktionelle Flächen vom Erdgeschoss bis zum
sechsten Obergeschoss, eine Lagerfläche im
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
ersten bzw. zweiten Untergeschoss sowie zum
Betrieb der Büro- und Verwaltungsflächen.
Es werden dort untergebracht die Abteilung 50.2,
Wirtschaftliche Sozialhilfe, die Abteilung 50.4,
Wohngeld, die Abteilung 50.5, Wohnhilfen, die
Abteilung 50.6, Landesblindengeld, und die
Abteilung 50.7, Migrantenhilfe. Falls es Sie
interessiert: In dem Bereich stehen auch
Parkplätze zur Verfügung, die von den
Mitarbeitern allerdings angemietet werden
müssen. Fahrradbügel gibt es in der Tiefgarage.
Insofern ist für gute Parkmöglichkeiten für
Mitarbeiter und Kunden gesorgt.
Der Mietvertrag läuft über zehn Jahre. Es gibt die
Option auf Verlängerung um zweimal fünf Jahre.
Im Zuge der weiteren Verwaltungsunterbringung
wird sich herausstellen, ob diese Option
ausgeübt werden muss. Die Daten zur
Mietfläche und den Zinsen können Sie der
Vorlage entnehmen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass von uns, insbesondere vom ASW in Zusammenarbeit mit mehreren anderen Abteilungen, weiterhin geprüft
wird, inwiefern ein Bildungszentrum in diesem
Objekt untergebracht werden kann. Sie waren ja
mit diesem Thema in der Vergangenheit schon
intensiv beschäftigt. Wir sind da immer noch
dran. Die Verhandlungen sind nicht ganz einfach.
Sobald beim Objekt Ratzelbogen oder auch bei
einem anderen Objekt in diesem Bereich etwas
passieren sollte, werden wir Sie frühzeitig über
den Sachstand informieren. Natürlich werden Sie
diejenigen
sein,
die
letztendlich
einen
entsprechenden Beschluss dazu fassen.
Zum Änderungsantrag der Linken. Mit der Streichung des Satzes in der rechten Tabelle haben
wir kein Problem, weil auch in der linken festgehalten ist, dass, wenn hier noch einmal Änderungen vorgenommen werden, Sie entsprechend
beteiligt werden. Es wird in jedem Fall weiterhin
eine Bürgerberatung im Bereich Grünau geben.
Zum Änderungsantrag der SPD. Ihr Ansinnen zur
behindertengerechten Ausstattung kann in jedem
Fall übernommen werden. Das komplette Haus
wird behindertengerecht sein. Die von Ihnen genannte Haltestelle ist bereits jetzt barrierefrei.
Was nicht sofort gebaut werden kann - das
kostet immerhin 120.000 Euro, wie Sie dem
Verwaltungsstandpunkt entnehmen können -,
versuchen wir, so zeitnah wie möglich
einzuordnen, auch dass dort noch ein
Behindertenleitsystem
im
Fußwegbereich
eingebaut wird.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es von Ihrer
Seite Hinweise oder Wortmeldungen? - Frau
Witte.
S e i t e | 18
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! In der Diskussion über
diese Vorlage ist mir eine Sache aufgefallen, die
ich jetzt ansprechen will. Im Rahmen der Agenda
2010 ist in 2005 Hartz IV eingeführt worden; das
ist schon eine Weile her. Trotzdem scheint in
manchen Köpfen noch verankert zu sein: Zum
Sozialamt geht nur die Klientel, die vor 2005
Sozialhilfeanträge gestellt
und
Sozialhilfe
bezogen hat. Ich darf Ihnen sagen: Diese Leute
gehen heute zum Jobcenter. In Anlehnung an
eine amerikanische Fernsehserie kann man
sagen: Jobcenter is the new Sozialamt. - Dort
gehen weitaus mehr Menschen hin als zum
Sozialamt. Wir bekommen ja regelmäßig die
bedauerlich hohen Arbeitslosenzahlen vorgelegt.
Auch das Jobcenter ist nur zentral zu erreichen,
nämlich entweder in der Georg-SchumannStraße oder in der Berliner Straße. Wer einen
Antrag stellen oder sich beraten lassen will,
muss dorthin.
Die derzeit noch dezentralen Außenstellen des
Sozialamtes bieten nur wenigen Leuten einen
Vorteil. In Grünau ist es vielleicht okay; dort wohnen auch viele. Aber wenn ich zum Beispiel
einen Antrag auf Grundsicherung stellen wollen
würde, müsste ich nach Gohlis fahren, was nicht
gerade vor der Haustür ist. Eine Zentralisierung
des Sozialamtes in der Prager Straße 21, die
verkehrstechnisch mit der Straßenbahn gut
erreichbar ist, dürfte kein Problem darstellen.
Aus vielen Gesprächen mit Betroffenen - ich rede
ja immer noch mit den Leuten, die davon leben
müssen - weiß ich, dass es ihnen wesentlich lieber ist, mit der Straßenbahn zu einer Behörde zu
fahren und ihren Antrag dort abzugeben. Dann
wird ihr Antrag innerhalb von zwei Wochen bearbeitet, und sie bekommen ihr Geld. Nicht so
günstig ist es, wenn diese Behörde eine Außenstelle in fußläufiger Entfernung, quasi vor der
Haustür, unterhält. Wenn sie dort ihren Antrag
abgeben, müssen sie sechs Wochen warten und
erhalten währenddessen kein Geld, nur weil ihr
Antrag erst hin und her gekarrt werden muss.
Dass die Bearbeitung solcher Anträge ziemlich
aufwendig ist, haben wir ja beim Bildungs- und
Teilhabepaket erlebt.
Die Zentralisierung des Sozialamts in der Prager
Straße ist ein ungeheuer wichtiger Schritt für ein
arbeitsfähiges Amt, das sich in Zukunft noch weiterentwickeln kann; Stichwort: digital gestellte
Anträge und erteilte Bescheide. - Ich war schon
ewig nicht mehr auf meinem Finanzamt, und
trotzdem klappt es jedes Jahr mit der
Steuererklärung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Moment arbeiten die Mitarbeiter des Sozialamtes unter
schwierigsten Bedingungen. Die Außenstelle
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Bornaische Straße ist nicht so richtig prickelnd.
Auch der Ratzelbogen ist teilweise überlaufen.
Es macht keinen Spaß, dort zu arbeiten. Auch
deshalb ist es wichtig, dass die Mitarbeiter jetzt
in das neue Objekt ziehen.
Bedenken gegen dieses Objekt oder gegen die
Kosten, die in dem Zusammenhang auf uns zukommen, lassen sich mit dem Hinweis ausräumen, dass jede Immobilie, die man anmietet, ein
Kompromiss ist. Auch wenn man selbst baut,
muss man Kompromisse eingehen. Man bekommt nie die ideale Immobilie, aber dieser
Standort kommt dem Idealfall schon ziemlich
nahe.
Wenn Sie die Vorlage aufmerksam gelesen haben, haben Sie sicherlich auch festgestellt: Es
gibt nicht mehr viele Objekte in Leipzig, die das
Sozialamt aufnehmen könnten. Der Markt ist
leergefegt. Bis wir ein anderes Objekt finden
würden,
würde
es
noch
teurer.
Eine
Verschiebung ist also keine Option. Wir müssen
uns jetzt dazu entschließen. Liebe Kolleginnen
und Kollegen, wir sind in der Verantwortung,
dafür zu sorgen, dass das Sozialamt, ein ganz
wichtiges Amt in unserer Stadt, arbeitsfähig ist,
dass
die
Mitarbeiter
dort
gute
Arbeitsbedingungen vorfinden, dass modern
gearbeitet werden kann und nicht zuletzt dass
die Leute leicht dorthin kommen. Alles das ist an
diesem Standort gegeben. Deshalb werden wir
unserer Verantwortung gerecht, wenn wir dieser
Vorlage zustimmen.
Zu unseren beiden Änderungsanträgen. Einen
Antrag haben Sie jetzt übernommen. - In
unserem zweiten Antrag haben wir gefordert,
dass auch die Bürgerämter die Anträge
bereithalten und entgegennehmen, wenn keine
Beratung des Bürgers erforderlich ist. Das ist
eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber
manchmal kann es sinnvoll sein, auch
Selbstverständlichkeiten
festzuhalten.
Das
Sozialgesetzbuch X sieht genau dies auch vor.
Wenn ich Hartz IV beantragen müsste, was nicht
mehr geht, weil ich zu alt dafür bin, könnte ich
das theoretisch auch bei der Polizeidienststelle
in Detmold tun. Manche Ämter wissen gar nicht,
dass sie nach SGB X dazu verpflichtet sind,
solche Anträge entgegenzunehmen und sie entsprechend weiterzuleiten.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und
hoffe, dass wir das Sozialamt jetzt in die Lage
versetzen, zukunftsfähig zu werden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann, bitte.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen Beigeordnete! Liebe Stadträtinnen und
S e i t e | 19
Stadträte! Liebe Gäste! Nach dem Vortrag
meiner Fraktionskollegin muss ich doch ein
bisschen Wasser in den Wein gießen. Die
Bedingungen für das Sozialamt verbessern sich
tatsächlich - das ist der Wein -, aber es
verschlechtert sich auch eine ganze Menge,
insbesondere was die Bürgerfreundlichkeit und
die Erreichbarkeit betrifft.
Die Bürger haben mich als ihren in dem Stadtteil
gewählten und dort auch beheimateten Vertreter
in den Bürgersprechstunden gefragt, ab wann
das Sozialamt geschlossen werden soll. Bei der
Beantwortung meiner Anfrage habe ich nun
heute erfahren: im Verlaufe dieses Jahres. Zwar
ist in der Verwaltungsvorlage gestrichen worden,
dass dann auch das Bürgeramt aus dem
Ratzelbogen ausziehen soll. Ob das aber auch
gedanklich gestrichen ist, wage ich zu
bezweifeln. Ich kenne Verwaltungshandeln
inzwischen so lange, dass ich davon ausgehe,
dass an diesem Plan weiter festgehalten wird.
Es gab auch schon einmal das Begehr, dass dieses Superamt - oder wie auch immer wir das
Ganze dann nennen wollen - dann im Allee-Center unterkommen soll, lieber Oberbürgermeister
Burkhard Jung, liebe Stadtverwaltung. Damals
ging es um die Installation eines Bildungs- und
Bürgerzentrums im Allee-Center. Damals hat der
Stadtbezirksbeirat ganz klar die Rote Karte gezeigt und gesagt: Das ist mit uns nicht zu
machen; das wollen wir so nicht. - Auch der
Stadtrat hat deutliche Signale gesendet, was die
Installation eines solchen Superamtes im AlleeCenter betrifft. Die Gefahr sehe ich allerdings
auch mit Beschluss der heutigen Vorlage nicht
als geheilt, sondern eher noch als verstärkt an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin tatsächlich ein bisschen emotional angefressen, weil
das im Hinblick auf den Stadtteil Grünau nur ein
Mosaikstein von vielen ist. Seit zehn Jahren
reden wir über Bibliotheksentwicklung. Es sollte
eine Zentralisierung im Bibliothekswesen geben.
Wenn man sich die Außenstellen anschaut, stellt
man jedoch fest: Da ist nichts passiert, außer
noch mehr Frustrationen. Von einem Bildungsund Bibliothekenzentrum in Grünau sind wir weit
entfernt. Da gibt es nichts Neues; da gibt es immer wieder nur ein Hinhalten. Auch in den
Ausführungen vorhin war nur zu hören, die
Stadtverwaltung sei da dran und man prüfe, dass
es dort vorwärts geht.
Vor fünf Jahren hat man schon einmal ein
Bürgeramt in Grünau geschlossen, damals
relativ still und leise. Es gab dann zwar einen
gewissen Protest dagegen, aber da war es
schon passiert. Demnächst wird uns eine
Vorlage zur Entkommunalisierung des KOMMHauses ereilen; das ist die nächste Baustelle.
Nach wie vor ist unklar, wie es mit dem OFT
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
„Völkerfreundschaft“ weitergehen soll; das ist
auch hier im Stadtrat oft thematisiert worden.
Genau diese kleinen Mosaiksteinchen führen zu
einer Frustration der Bevölkerung Grünaus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin nicht
mehr bereit, das weiter zu tolerieren. Von daher
werde ich heute, auch wenn meine Fraktion
mehrheitlich der Vorlage zustimmt, diese Vorlage
ablehnen müssen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Pellmann, es ist gut, dass Sie sich für die Interessen
der Grünauerinnen und Grünauer einsetzen. Allerdings ist es so, dass mit dieser Zusammenführung von einzelnen Abteilungen des Sozialamtes
sich für viele Bürgerinnen und Bürger in der Gesamtstadt Leipzig die Rahmenbedingungen erheblich verbessern. Es gibt keine Wirkung ohne
Nebenwirkung, wobei man hinzufügen muss: Der
Anteil, der aus Grünau weggenommen wird, ist
relativ gering.
Ich möchte an dieser Stelle eines noch einmal
ganz klar betonen, Herr Pellmann, weil ich dafür
auch verantwortlich bin: Der Sozialbezirk des
ASD wird dort selbstverständlich bestehen
bleiben, ob im Ratzelbogen oder an anderer
Stelle.
Grundkonzept
des
Allgemeinen
Sozialdienstes ist es, über Sozialbezirke über die
ganze Stadt verteilt zu bleiben. Das wird
selbstverständlich auch in Grünau weiterhin so
sein.
Liebe Stadträtinnen und Stadträte, ich kann Sie
nur eindringlich bitten, nicht nur im Interesse der
Funktionsfähigkeit des Sozialamtes, sondern
auch im Interesse vieler Leipzigerinnen und
Leipziger, die auf das Sozialamt angewiesen
sind und die Unterstützung vom Sozialamt
brauchen, dieser Vorlage zuzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, fasse ich
noch einmal zusammen. Der Änderungsantrag 1
der Fraktion Die Linke sieht vor, dass es
behindertengerechte Verbindungswege zwischen
dem Gebäude in der Prager Straße 21 und den
Haltestellen
der
LVB
gibt.
Diesen
Änderungsvorschlag übernehmen wir. - Den
Änderungsantrag 2 der Fraktion Die Linke, der
die
Annahme
und
Weiterleitung
von
Antragsformularen auch in Bürgerämtern fordert,
übernehmen wir ebenfalls. - Der SPDÄnderungsantrag 1, zeitnah ein Blindenleit-
S e i t e | 20
system zu installieren, wird von uns ebenfalls
übernommen; das geht nicht sofort, aber wir werden das im Rahmen der nächsten Planungen
umsetzen. - Den Änderungsantrag der Linken,
Herr
Pellmann,
in
Bezug
auf
den
nichtöffentlichen Bestandteil übernehmen wir
ebenfalls, damit hier nicht im Vorfeld
Entscheidungen getroffen werden, die nachteilig
für den Ratzelbogen sind.
Gibt es dazu jetzt noch Fragen? - Dann bitte ich
Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung:
Enthaltungen.
beschlossen.
Neun Gegenstimmen,
Mit
großer
Mehrheit
drei
so
18.2 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (VI-DS-01684-NF-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wird das Wort gewünscht? - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Mit der Neufassung der 3. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung liegt nun ein
Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung vor,
der erstmalig die Entscheidungsbefugnis des
Stadtrats beim Abschluss von Mietverträgen ab
einer Höhe von 125.000 Euro jährlich verbrieft.
Darüber
hinaus
soll
der
Grundstücksverkehrsausschuss unter anderem
mehr Informationsrechte über den Abschluss von
Mietverträgen sowie über Verkäufe, die in der
Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegen,
erhalten. Meine Damen und Herren, der
Marathon des Antrags A 700 der Fraktion Die
Linke, der in den Beschluss des Stadtrates am
5. Juli 2015 zur Thematik Mietverträge mündete,
geht nach nunmehr zweieinviertel Jahren
einigermaßen glücklich aus.
Nicht so glücklich, um es vorsichtig zu formulieren, verlief der Prozess von der Antragstellung
bis zum heutigen Tag. Dazu ein kleiner zeitlicher
und inhaltlicher Abriss: Am 13. November 2014
wird der vorgenannte Antrag A 700 von der
Fraktion Die Linke eingebracht. - Der ersehnte
Verwaltungsstandpunkt erreicht die Stadträte am
10. Juni 2015. Nach sieben Monaten Bearbeitungszeit wird Ablehnung empfohlen, unter anderem mit der Begründung, weil dies dem Ziel der
Entlastung der Ratsversammlung widersprechen
würde. - Am 5. Juli 2015 tagt die Ratsversammlung zu dem Antrag und beschließt diesen inklusive den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in
leicht modifizierter Form. Mit der Aussage des
Oberbürgermeisters: „Ich werde eine Satzungsänderung der Hauptsatzung ins Verfahren bringen, um unterschiedliche Auslegungen auszu-
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
schließen“, wird der Beschluss in eine
überdurchschnittlich
lange
Sommerpause
verabschiedet. - Ein Lebenszeichen des
Beschlusses gibt es erst wieder zu Beginn des
Winters
2015/2016.
Ursache:
Die
Landesdirektion prüfte - rein zufällig - kurz vor
Weihnachten
2015
routinemäßig
zwei
Beschlüsse aus der Ratsversammlung vom
Sommer und kam unter anderem beim Antrag
A 700 zu dem Schluss: Eine Informationspflicht
des Oberbürgermeisters durfte der Stadtrat
pauschal nicht beschließen. - Damit trat der
Beschluss nach der verlängerten Sommerpause
einen ausgiebigen Winterschlaf an, obwohl die
Landesdirektion nur die Informationspflicht
rechtlich bedenklich fand. - Der Winterschlaf
endete am 22. Juni 2016 mit einer Anfrage
unserer Fraktion. Ich zitiere aus der Antwort der
Verwaltung:
ganz so gut gefallen, schnellstmöglich umzusetzen.
Oberbürgermeister Jung: Will uns noch
jemand die Leviten lesen? - Das ist nicht der
Fall.
Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie Ihr
Abstimmungsgerät zur Hand und stellen Sie
sicher, dass es eingeschaltet ist! - Für die Änderung der Hauptsatzung ist eine qualifizierte
Mehrheit erforderlich. Es sind jetzt 60 Stadträte
anwesend; es sind also 36 Ja-Stimmen nötig.
Stimmen Sie bitte jetzt ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 44 Ja-Stimmen zu eins zu zehn.
Damit ist die Satzungsänderung beschlossen.
18.3
Zu dem Ratsbeschluss ging eine rechtliche Bewertung der Landesdirektion als
Aufsichtsbehörde ein. Dessen Auswertung und die ämterübergreifende
Abstimmung haben eine gewisse Zeit in
Anspruch genommen. Die Vorlage
befindet
sich
im
internen
Mitzeichnungsverfahren und wird dem
Stadtrat im August 2016 vorgelegt.
Es vergingen August und September 2016, und
die Drucksache war immer noch nicht da.
Daraufhin wandte sich Herr Pellmann im Namen
der Fraktion Die Linke per Brief an den
Oberbürgermeister und bat ihn, bis zum
30.09.2016
der
Ratsversammlung
das
entsprechende Papier zu übergeben. Darin war
der gut gemeinte Hinweis eingebettet, dass bei
Nichteinhaltung
des
Termins
wir
das
Verwaltungsgericht Sachsen um Unterstützung
bitten würden. Ruckizucki kommt die Antwort:
Die Vorlage ist fertig. - Die erste Drucksache man möge es mir übelnehmen oder nicht verfehlt etwas das Ziel hinsichtlich der Wertgrenzen und der fehlenden Informationen des Grundstücksverkehrsausschusses. - Heute nun die erfreuliche Neufassung. - Ende gut, alles gut? Inhaltlich kann man sagen: Ja, ansonsten: Nein.
Meine Damen und Herren, auch wenn in den
letzten Monaten auf freiwilliger Basis einige
Mietverträge dem Stadtrat zur Abstimmung und
einige zur Info vorgelegt wurden, fragen wir uns
schon:
Warum
erfolgte
keine
schnelle
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses von 2015,
warum diese Brüskierung des Stadtrats und
Ignoranz des Beschlusses? In einer Zeit und
Gesellschaft, in der vehement um die Zukunft
von Demokratie gestritten wird, ist das nicht
gerade ein gutes Zeichen. Deshalb unsere
Aufforderung
an
die
Verwaltungsspitze,
Stadtratsbeschlüsse, auch wenn sie Ihnen nicht
S e i t e | 21
Lebendige Luppe - Projekterweiterung
und Kostenentwicklung (VI-DS-02029)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
18.3.1 dazu ÄA (VI-DS-02029-ÄA-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
Wird das Wort gewünscht? - Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Die SPDFraktion hat dazu einen Änderungsantrag
gestellt und um Prüfung diverser Punkte
gebeten, die momentan sowieso laufen, da
neben dem Projekt noch zahlreiche Aufgaben
erfüllt werden müssen, die dieses Projekt
tangieren. Vonseiten der Verwaltung wurde
darauf hingewiesen, dass unser Antrag, der seit
letzten Donnerstag fristgemäß vorliegt, zu
kurzfristig eingebracht worden ist. Es wurde
darum gebeten, den Antrag ins Verfahren zu
verweisen. Dieser Bitte würde die Fraktion der
SPD stattgeben, sodass wir heute die Vorlage
abstimmen können und unser Änderungsantrag
dann hoffentlich in der Ratsversammlung im
März beschlossen werden kann, nachdem der
Fachausschuss Umwelt, Ordnung, Sport diesen
Antrag vorberaten hat. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Okay, Herr Weber.
Dann geben wir den Antrag ins normale
Verfahren und hoffen auf Behandlung im März.
Heute wird darüber nicht abgestimmt; er wird in
die Liste aufgenommen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich
um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen den Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
18.4
Ausführungsbeschluss
zur
ITAusstattung der kommunalen Schulen
und Horte in Trägerschaft der Stadt
Leipzig (VI-DS-03002)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.5
Verbandsumlageerhöhung Kommunales Forum Südraum Leipzig (VI-DS03063)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist
gegen
diesen
Beschlussvorschlag?
Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.6
Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren, Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung
2016 - Beteiligung der Öffentlichkeit
(VI-DS-03247)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.6.1 dazu ÄA (VI-DS-03247-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
18.6.2 dazu ÄA (VI-DS-03247-ÄA-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
Beide Änderungsanträge übernehmen wir. - Herr
Oberstadt.
Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrte Damen
und Herren Bürgermeister, Stadträte und Gäste!
Da meine Kollegin erkrankt ist, übernehme ich
ihren Redebeitrag. Ich werde hier unseren Änderungsantrag vorstellen, der jetzt von der Verwaltung übernommen wurde, und will auch noch ein
paar Worte verlieren, was wir von diesem Stadtentwicklungsplan halten.
Der heute zu beschließende Entwurf des Stadtentwicklungsplans Zentren wird grundsätzlich
den Anforderungen einer wachsenden und sich
verdichtenden Stadt gerecht. Auch wurden
wesentliche Schwerpunkte, die der Rat 2012 auf
Antrag der CDU-Fraktion beschlossen hat,
beachtet. Zur Erinnerung: Dabei ging es vor
allem um die Prüfung der tatsächlichen
Funktionen sowie den realen Zuschnitt
sogenannter
Bandzentren
und
einzelner
Nahversorgungslagen. Es ging um den Umgang
mit dem Einzelhandel in Lagen außerhalb
definierter Zentren, um die Verknüpfung mit und
die Stärkung von Magistralen, um die weitere
S e i t e | 22
Verknüpfung mit dem Handlungsfeld „Planung
und Organisation des fließenden und ruhenden
Verkehrs“ zur Sicherung der guten Erreichbarkeit
der Zentren für alle Verkehrsträger - dabei
scheint noch ein wenig Luft nach oben zu sein sowie um den Umgang mit den Leipziger Lagen.
Mit den Zielen „Sicherung und Stärkung einer
räumlich ausgewogenen, wohnortnahen Grundversorgung“ und „Planungs- und Investitionssicherheit durch verbindliche Orientierungsrahmen“ hofften wir zunächst, dass unser vor
kurzem beschlossener Antrag zur Stärkung der
neuen
Ortsteile
ebenfalls
angemessen
berücksichtigt wird. Wir haben aber aus den
Debatten
in
den
Ortschaftsräten
und
Stadtbezirksbeiräten in randstädtischen Lagen
die Sorge mitgenommen, dass die Randnotiz zu
Einzelfallprüfungen und Ausnahmeregelungen
außerhalb der Zentren - zu finden auf den Seiten
155/156 von 179 Seiten - dem Anliegen der
Einwohner in randstädtischen Lagen nicht
hinreichend gerecht wird.
Die vielfältig beschworene „Stadt der kurzen
Wege“ darf nicht allein dem Leipziger Stadtzentrum vorbehalten sein. In einem sinnvollen Maßstab sollte mit den Gestaltungs- und Regelungsmitteln des STEP Zentren auch in den
randstädtischen Lagen die Nahmobilität optimiert
werden,
indem
Ortsteilzentren
in
ihrer
Funktionalität gestärkt und stabilisiert werden.
Dazu gehört auch hier die Stärkung einer
wohnortnahen
Grundversorgung
und
die
Planungs- und Investitionssicherheit für dort
ansässige Unternehmen.
Die Verwaltung beklagt die private Nutzung von
Pkw in den Randlagen. Gleichzeitig scheint sie
uns nicht alle Möglichkeiten zur Verbesserung
der Angebote vor Ort aufzuzeigen, um ebendiese
Wege zu minimieren. Ich freue mich daher, dass
die Verwaltung unseren Änderungsantrag übernommen hat, und danke der Verwaltung dafür.
Allerdings sollte sie die Anliegen der neuen
Ortsteile weiterhin im Auge behalten. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Habe ich es richtig verstanden, dass Sie auch unseren Änderungsantrag übernommen haben?
Oberbürgermeister Jung: Ja.
Stadtrat Weber (SPD): Das ist schön. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Die SPD-Fraktion hat
zum STEP Zentren einen Änderungsantrag gestellt. Aufhänger war, dass uns in der Vergangen-
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
heit mehrfach Bauanträge bzw. Satzungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen zur Beschlussfassung vorgelegt worden sind, bei denen sich die
Einfügung in eine wachsende Stadt nicht wirklich
erkennen ließ. Bestes Beispiel ist der REWEMarkt in der Riebeckstraße, ein kleiner Flachbau
zwischen zwei Brandmauern rechts und links.
Einhellige Meinung des Stadtrats war: Eigentlich
müsste dort wieder ein ordentliches Haus hin. Solche Beispiele gibt es an mehreren Stellen unserer Stadt. Ich erinnere nur an die Diskussion
um den Felsenkeller.
Wir möchten die Verwaltung noch einmal auffordern, bei Bauvorhaben bzw. Ersatzneubauvorhaben die städtebauliche Dichte und die Nutzungsdichte,
die
sich
durch
das
Bevölkerungswachstum
ergibt,
mit
zu
berücksichtigen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich komme wieder einmal mit der
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen nicht zurecht. In der Vorlage heißt
es dazu:
Das Handeln der Stadt richtet sich auf
Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Im Prüfkatalog ist bei den Punkten 1 bis 7 jeweils
„keine Auswirkungen“ angekreuzt. Bei Punkt 8,
Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung, ist angekreuzt: ist nicht vorgesehen. Bei anderen Vorlagen heißt es immer: nicht relevant. Warum
kann man das hier nicht auch schreiben?
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beauftragen heute - so der Beschlussvorschlag den Oberbürgermeister, eine Beteiligung der Öffentlichkeit zum STEP Zentren durchzuführen
und
uns
diesen
nach
der
Öffentlichkeitsbeteiligung
und
nach
dem
Ergebnis derselben in der Ratsversammlung
erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. - So
das Verfahren.
Deswegen erachten wir den Beschlusspunkt 1,
so wie er in der Vorlage formuliert ist, als
unglücklich.
Wenn
wir
jetzt
eine
Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen und nach
derselben den STEP Zentren beschließen,
warum müssen wir dem jetzt bereits zustimmen?
Wäre es nicht sinnvoller und auch ein Signal an
die zu beteiligende Öffentlichkeit, wenn wir heute
S e i t e | 23
dem Beschlusspunkt 1 nicht abstimmen würden,
sondern nur den Arbeitsstand, den wir jetzt in die
Öffentlichkeitsbeteiligung geben, zur Kenntnis
nehmen, um dann, wenn das Ergebnis der
Beteiligung vorliegt, hier im Stadtrat darüber zu
diskutieren und den Beschluss zu fassen?
Deswegen möchten wir, der Kollege Hobusch
und ich, den Änderungsantrag stellen, den
Beschlusspunkt 1 dahin gehend abzuändern,
dass wir diesen heute nur zur Kenntnis nehmen.
Für den Fall, dass dieser Änderungsantrag keine
Mehrheit findet, würden wir um getrennte
Abstimmung der beiden Beschlusspunkte bitten.
- Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, gemäß
unserer Geschäftsordnung muss für die Abstimmung
der
von
Ihnen
eben
mündlich
vorgetragene Änderungsantrag auch schriftlich
vorliegen. - Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Schlegel.
Stadtrat
Schlegel
(DIE
LINKE):
Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen
und
Herren!
Das
Konzept
„Stadtentwicklungsplan Zentren“ war 1991 die
Antwort auf die bundesweit verfolgte Strategie,
die
damals
auch
in
den
Osten
hinüberschwappte, gigantische Einkaufstempel
auf der Grünen Wiese zu schaffen. Ich muss es
hier noch einmal deutlich sagen: Selbstverständlich ist nachvollziehbar, was die CDU will. Aber
wir werden einem Aufweichen dieser Strategie
nicht zustimmen. Die Zentren sollen ihrem
Einzugsbereich angemessen gestärkt werden.
Es war 1993 einheitlicher Wille in der ganzen
Stadt, das Stadtzentrum als Kern des
Oberzentrums zu stärken und in verschiedenen
Stadtteilen B-, C- und D-Zentren zu bilden.
„Stadt der kurzen Wege“ ist eben nicht danach
zu messen: Wie weit komme ich da mit dem Pkw
heran? Ziel war vielmehr, vielfältige Zentren unterschiedlicher Größe zu schaffen und deren Erreichbarkeit über kurze Wege - bezogen auf die
Zeit und alle Verkehrsarten, also auch ÖPNV, zu
Fuß oder mit dem Fahrrad - zu gewährleisten.
Wir hatten eine heftige Diskussion im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau - ich darf hier
keine Details nennen - bezüglich der Nutzungsunterlagerung in Gebäuden. Zum Beispiel steht
aktuell
ein
solches
Vorhaben
in
der
Märchenwiese
an,
wo
wir
uns
als
Fachausschuss
entsprechend
durchsetzen
wollen und müssen, weil es das Ansinnen des
Investors Konsum gibt, in dieser Weise
vorzugehen.
Hier wurde angezweifelt, ob das tatsächlich den
strategischen Zielen der Stadt entspricht. Vor
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
dem Hintergrund, dass wir damals noch eine
schrumpfende Stadt waren, haben wir gesagt:
Wir müssen alle Bedingungen für Familien und
Singles mit Kindern und Jugendlichen stärken.
Jetzt aber gibt es die Tendenz, dass die
Menschen nicht nur älter werden, sondern dass
auch Senioren in unsere Stadt zuziehen.
Deshalb müssen wir bei unseren strategischen
Zielen jetzt auch die Belange der Senioren
stärker berücksichtigen.
Herr Professor Fabian, ich sage mit Sicherheit
nichts Falsches: Kriterien der Altenfreundlichkeit
sind nicht nur Balkone, Aufzüge oder
Wohnungen im Erdgeschoss oder im ersten
Obergeschoss. Es wurde auch festgelegt: Der
Nahversorger soll nicht mehr als 300 Meter
entfernt sein, ebenso die Anbindung an den
ÖPNV. Wenn es im Entwurf heißt: 500 bzw. 800
Meter, dann muss noch einmal bedacht werden,
ob genau dieser Punkt dagegen spricht.
Nicht teilen kann ich auch die Auffassung der
Verwaltung, nach dem Motto: Dann können wir
eine bestimmte Anzahl von Wohnungen nicht als
altenfreundlich ausweisen. - Das ist eine Frage
der Bezahlbarkeit der Wohnungen. Aufzüge
müssen sich auch rechnen. Die Kosten dafür
schlagen sich ganz erheblich in der jeweiligen
Miete nieder. Die Wohnungsunternehmen
können nicht darauf verzichten, zu sagen: Wir
bieten für Senioren Erdgeschosswohnungen und
Wohnungen im ersten Obergeschoss an. Nach
Ihrer Auffassung müssten solche Wohnungen
dann aus diesem Cluster herausfallen. - Ich
hoffe, dass es dazu noch eine Diskussion gibt,
und gehe davon aus, dass dieses Konzept
sowohl in den Ortschaftsräten als auch in den
Stadtbezirksbeiräten jeweils ortsbezogen noch
einmal beraten wird. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Das hätte man so
machen können; jetzt machen wir es anders.
Der Änderungsantrag von Herrn Morlok steht zur
Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Gegenstimmen, einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Die Beschlusspunkte 1 und 2 werden, wie beantragt,
getrennt abgestimmt.
Wer stimmt Beschlusspunkt 1 nicht zu? - Enthaltungen?
Abstimmung:
Zwei
Mehrheitlich so beschlossen.
Zu Protokoll: Sie stimmen heute dem Entwurf in
der vorgelegten Fassung nicht inhaltlich
abschließend zu.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, könnte man nicht so verfahren, dass
Punkt 1 weggelassen wird und in Punkt 2 formuliert wird: Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
den Entwurf des STEP Zentren usw. ins
Verfahren zu bringen?
Gegenstimmen.
Wer stimmt Beschlusspunkt 2 zu, die Beteiligungsverfahren durchzuführen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen,
inklusive der Änderungsanträge, die wir
übernommen haben.
18.7
Bau- und Finanzierungsbeschluss Platzartige Umgestaltung der Renftstraße zum Renftplatz (VI-DS-03253)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich darf um Ihr
Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen
Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.8
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, Sie
stimmen heute nicht über den STEP Zentren ab,
sondern Sie stimmen darüber ab, dass dieser
Entwurf ins Beteiligungsverfahren geht. - Doch,
dem Entwurf wird zugestimmt als Entwurf, wenn
ich Ihnen das so zu Protokoll geben darf. Ich
glaube, das ist eine bessere rechtliche
Verbindlichkeit im Hinblick auf die Gespräche mit
den Bürgerinnen und Bürgern.
S e i t e | 24
Kultur- und Investitionsstrategie (Bau)
(VI-DS-03304-NF-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.8.1 dazu ÄA (VI-DS-03304-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Gibt es Wortwünsche? - Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! In der Kulturpolitik sollen wir heute über
44 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren
entscheiden. Unabhängig davon, was hier
vonseiten der Verwaltung beteuert wird, bildet
diese Vorlage in seiner jetzigen Form die
Grundlage für eine kulturpolitische Strategie bis
zum nächsten Oberbürgermeisterwahlkampf. 44
Millionen Euro: Das sind in etwa dreimal das
Gymnasium Schönefeld, 15 Kitas und 88 Jahre
Haus der Demokratie, die wir für Investitionen in
Kulturbetriebe und freie Szene ausgeben wollen.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
S e i t e | 25
Man unterstellt uns als CDU-Fraktion ja gern,
dass es uns ums Zerstören oder Kürzen gehen
würde und dass wir mit unseren Vergleichen Polemik verbreiten würden. Meine Damen und Herren, nichts davon ist wahr. Mit unserem Haushaltsantrag für das Theater der Jungen Welt haben wir bewiesen, dass wir kulturpolitisch
differenziert entscheiden. Diese Differenzierung
benötigen wir auch bei der sogenannten Kulturund Investitionsstrategie.
Zusammengefasst: Wir möchten mit Ihnen über
die Notwendigkeit von baulichen Maßnahmen
hier als Vertreter der Leipziger diskutieren, um
einen Interessenkonflikt, wie oben beschrieben,
nicht aufkommen zu lassen. Dies geht nur mit
einer
neuen
Vorlage,
die
eine
echte
Beschlussfassung zulässt. - Herzlichen Dank.
Diese Vorlage ist auf der Grundlage von Ratsbeschlüssen und Bürgerwerkstatt entstanden und
entspricht von ihrem Grundgedanken auch unserer Forderung nach einer klaren Priorisierung.
Aber wir dürfen uns nicht davon täuschen
lassen; denn eine Priorisierung sieht anders aus.
„Notwendig“
und
„zwingend
notwendig“
erscheinen uns dabei wenig differenziert. Diese
Vorlage geht aus unserer Sicht am eigentlichen
Gedanken der Bürgerwerkstatt vorbei; denn wir
beschließen hier über Anlagen zur Vorlage und
können dort selbst als Volksvertreter überhaupt
keine Priorisierung vornehmen. Deswegen
fordern wir in unserem Änderungsantrag, dass
wir in einem halben Jahr erneut über diese
Vorlage votieren, dann aber über jede
Einzelmaßnahme.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen
und Stadträte! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren, die Sie hier im Saal oder am Livestream
diese Ratsversammlung verfolgen! Wir können
doch froh sein, wenn sich Verwaltung um
Transparenz bemüht. Die Investitions- und
Instandhaltungsvorhaben im Bereich Kultur,
zuvörderst der Eigenbetriebe, sind hier in einer
Art Metavorlage bis 2020 in den Anlagen
aufgelistet.
Meine Damen und Herren, was jetzt kleinlich und
pingelig erscheint, ist aus unserer Sicht absolut
notwendig; denn das Argument, es würde immer
noch Einzelbeschlüsse geben, ist nichts
anderes, als uns am Ende Sand in die Augen zu
streuen. In jeder dieser Einzelvorlagen würde
stehen: auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom
08.02.2017, selbst dann, wenn wir bei einzelnen
Maßnahmen Bedenken anmelden. Diese Bedenken sind angesichts der prognostizierten Haushaltslage vorprogrammiert.
Wenn wir über Investitionen in die bauliche
Unterhaltung im Kulturbereich sprechen, dann
sollten wir dies ehrlich tun. Angesichts der
umfangreichen Bedarfe für die bauliche
Unterhaltung von Schulen und Kitas bleibt auch
hier eine Priorisierung zwingend notwendig.
Wenn wir nur eine bestimmte Summe zur
Verfügung
haben,
dann
müssen
wir
Entscheidungen
treffen.
Auch
Bildungseinrichtungen sind am Ende Kultureinrichtungen.
Lassen Sie mich noch einige grundsätzliche
Sätze zu dieser Thematik sagen. Es geht uns als
CDU nicht im Ansatz darum, den Rotstift tanzen
zu lassen. Es geht uns um das Bewusstsein,
dass wir allein für die Oper jedes Jahr so viel
ausgeben, wie wir es für den Nahverkehr in
dieser Stadt tun. Dieses Bewusstsein müssen wir
als
Volksvertreter
erlangen.
Von
den
Kultureinrichtungen, öffentlich wie privat, und
ihren Betriebsleitern erwarten wir im Gegenzug
natürlich Demut angesichts dieser Summen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Götze.
Nein, es geht heute nicht um eine abschließende
Beschlussfassung sämtlicher Einzelmaßnahmen.
Diese kann - nach vernünftiger Auslegung des
Vorlageninhalts - jetzt auch noch gar nicht erfolgen. Heute geht es um ein Umreißen des Rahmens der notwendigen Investitionen und
Instandhaltung. Diese Gesamtschau hat den
Vorteil, dass wir die Vorhaben in ihrer
ungefähren Dimension übersichtlich überblicken
können und sie nicht aus einer Vielzahl von
Einzelvorlagen
zusammensetzen
müssen.
Deshalb ist das Ganze auch mit dem Wort
„Strategie“ überschrieben. Dies ist unserer
Ansicht nach ganz im Interesse des Stadtrats,
der Kulturbetriebe, der Kulturprojekte und der
Stadtgesellschaft.
Die Angst, es könnte sich um ein unzulässiges
Vorfestlegen aller Investitionsvorhaben im Detail
handeln, teilt die Linke nicht. Dass dem nicht so
sein wird, wird hinreichend durch den Text in
Punkt 2 erklärt. Es geht tatsächlich um sehr viel.
Es soll - so Punkt 2 - um die zu konkretisierende
Grundlage der Investitionen gehen, die wir nach
den Tabellen im Anhang im Übrigen inhaltlich
auch so teilen. Präzisierte haushalterische Einordnungen der Investitionszuschüsse für die
Eigenbetriebe können erst nach deren Ergebnissen der Folgejahre und daraus erwachsenden
eigenen Investitionsmöglichkeiten erfolgen, brauchen also noch Zeit. Insofern bleiben
naturgemäß Dinge noch offen.
Die Herabsetzung dieses Strategiepapiers zu
einer reinen Informationsvorlage sehen wir ganz
gewiss nicht als zielführend an. Die Linke wird
daher den Änderungsantrag der CDU ablehnen.
Überdies hat die Tatsache, dass die Strategie als
Beschlussvorlage vorliegt, historische Gründe. In
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
der Bürgerwerkstatt 2014/2015 wurde diese Klarheit angemahnt. Man kann natürlich auch das
positive Anliegen dieser Vorlage zum Anlass
nehmen, sich in gewohnter Manier künstlich
aufzuplustern und einen kleinen Formalienkrieg
gegen die Kulturbürgermeisterin entfachen. Dies
halten
wir
bei
allem
Verständnis
für
Meinungsverschiedenheiten an dieser Stelle
aber für überflüssig. Dies ist eine Vorlage, bei
der man inhaltliche Fragen zu den Bauvorhaben
gern diskutieren kann. Man hätte auch konkret
sagen können, was einen daran stört. Aus den
im Änderungsantrag angeführten Zweifeln um
die Klassifizierung des Papiers dieser Vorlage
sollte
man
dem
jedoch
nicht
dieser
entgegenstehen. Wenn die CDU es für nötig,
dass die Papierfarbe unbedingt von Grün auf
Rosa geändert werden muss und die Verwaltung
mit
einer
zusätzlichen
Frühjahrsaufgabe
beschäftigen will, dann soll sie es eben tun. Wir
teilen das nicht und stimmen der Vorlage zu. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich
der Bürgermeisterin danken, die jetzt schon
geraume Zeit im Amt ist. Wir bekommen
momentan sehr viele interessante Vorlagen, die
genau solche Überblicke liefern. Das war schon
in den Haushaltsberatungen der Fall, und auch
diese Vorlage ist ein Beispiel dafür. Ergebnis der
Bürgerwerkstatt war, dem Stadtrat die Vorlage im
zweiten Quartal 2015 vorzulegen. Ich bin froh,
dass uns diese Vorlage jetzt, im ersten Quartal
2017, vorliegt. Nun kann auch die Öffentlichkeit
sehen, welche Aufgaben noch auf uns
zukommen, aber auch, dass schon Investitionen
in Höhe von 380 Millionen Euro in
Kultureinrichtungen und deren Ausstattung
geflossen sind.
Ich frage mich natürlich auch: Was wollen Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, mit
Ihrem Änderungsantrag erreichen? Sie hatten
schon beim Beschluss zur Ausfinanzierung der
Eigenbetriebe Gewandhaus, Oper, Schauspiel
und Theater der Jungen Welt deutlich gemacht,
dass Sie das so nicht wollen. In den
Ausschüssen gab es Lesungen dieser Vorlage.
Sie haben dort nicht verlautbart, dass Ihnen die
Aufreihung der Maßnahmen und deren
Einstufung durch die Verwaltung nicht gefallen.
Natürlich kann man die Differenzierung der Vorhaben bis 2020 in „zwingend notwendig“ und
„notwendig“ als zu schwach empfinden. Ich frage
mich aber, ob wir wirklich wollen, dass die
Verwaltung das jetzt schon stärker untersetzt. Es
S e i t e | 26
gehört auch ein gewisser Wille dazu, genau
einzuschätzen, was notwendig ist. In der Vorlage
geht es zum Teil um Vorhaben, die heute noch
völlig unklar sind. Ein Beispiel ist das
Naturkundemuseum auf dem Gelände der
Baumwollspinnerei, für das etwa 10 Millionen
Euro geplant sind. Das ist aber nur eine grobe
Schätzung. Wir wissen das heute noch nicht. Die
Planungen sind noch nicht so weit. Wir haben
jetzt eine Vorlage, die auflistet, welche
Reparatur-, Sanierungs- und Neubauvorhaben
vorgesehen
sind
verbunden
mit
der
Einschätzung der Verwaltung „notwendig“ oder
„zwingend notwendig“. Das halte ich für sehr
wichtig, damit wir klarer sehen.
Was ist die Grundlage dieser Vorlage? Auf
Grundlage dieser Vorlage werden die Vorhaben
in den nächsten Haushaltsvorlagen der
Verwaltung eingeplant. Es ist ganz deutlich
beschrieben, dass all das, was wertgrenzende
Stadtratsbeschlüsse tangiert, noch einmal in den
Stadtrat kommt. Dann werden wir uns dazu
positionieren können, Ja oder Nein sagen und
gegebenenfalls
Änderungsanträge
dazu
einreichen können. Ich kann nicht ganz
verstehen, warum man eine Vorlage basierend
auf dieser Grundlage ablehnt oder fordert, dass
sie noch einmal überarbeitet werden muss, ohne
sich dazu inhaltlich zu äußern und konkret zu
sagen, was einem nicht gefällt. Deswegen
empfehle ich klar die Annahme dieser Vorlage
und bedanke mich beim Dezernat dafür, dass wir
jetzt die Grundlage haben, wenn auch zwei
Jahre später als angedacht.
Vielleicht sollten wir auch noch einmal ein bisschen in uns gehen. Wir sitzen unendlich viele
Stunden in den Ausschüssen. In der Bürgerwerkstatt haben 25 Personen in einer Sitzung über
die vorgetragenen Beispielbedarfe beraten. Zum
Schluss haben sie festgestellt, dass sie manches
am Anfang der Sitzung noch anders gesehen haben. Sie haben erkannt, dass es nicht einfach ist,
Prioritäten festzulegen. - All dies können Sie in
öffentlich zugänglichen Quellen nachlesen. - Wir
wissen heute noch nicht, wann welche
Fördermittel abgerufen werden können. Die
Planungen sind unterschiedlich weit. Ich denke,
der Souverän ist der Stadtrat. Er soll und er wird
über jede einzelne Baumaßnahme und deren
Größenordnung entscheiden. Das ist das
ordnungsgemäße Verfahren. Deshalb empfehlen
wir die Zustimmung zu dieser Vorlage. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Frau Jennicke, wenn Sie
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
ehrlich sind, werden Sie sicherlich zugeben,
dass diese Kultur- und Investitionsstrategie noch
kein großer Wurf ist. Aber - das füge ich
ausdrücklich hinzu - es ist ein Anfang, und als
solchen möchten wir, der Kollege Hobusch und
ich, das gern verstanden wissen. Es ist ein
Anfang, eine erste Übersicht, ein erster Überblick
über das, was uns bzw. den Eigenbetrieben in
den nächsten Jahren bevorsteht. Angesichts der
Erkenntnis aus der Priorisierung, dass alles, was
Sie aufgeführt haben, in irgendeiner Form und
mit unterschiedlichen Abstufungen notwendig ist,
wird deutlich, welches Problem wir in diesem
Bereich haben.
Wir sind nicht in der Situation, politisch entscheiden zu können: Was hätten wir denn gerne? Was
wünschen wir uns? Vielmehr müssen wir versuchen, das, was eigentlich jetzt schon gemacht
werden müsste - so verstehe ich die Vorlage -,
auf die nächsten Jahre zu verschieben. Das
macht das Problem deutlich, das vor uns liegt
und das wir in den nächsten Jahren
haushalterisch untersetzen müssen. Weil ich
sagte, das ist ein Anfang, gehe ich davon aus,
dass wir auf dieser Basis in den nächsten
Monaten weitere Konkretisierungen der hier
aufgeführten Maßnahmen erhalten und die
entsprechenden Einzelvorlagen Schritt für Schritt
abarbeiten werden. Weil wir das als ersten
Schritt, als Anfang interpretieren, werden wir der
Vorlage heute auch zustimmen. - Vielen Dank.
1. September, sondern erst am 15. September
oder noch später.
Man muss an dieser Stelle auch ganz klar sagen:
Alle Eigenbetriebe, zumindest die, die bei uns im
Vergabegremium die Bauvergaben ihrer Projekte
vorstellen und abstimmen lassen, führen sie ordnungsgemäß durch und haben auch die
Finanzierung ordnungsgemäß gesichert. Mir ist
nicht bekannt, dass es in dieser Richtung
Störungen gegeben hat. Also lassen Sie die
Eigenbetriebe einfach arbeiten! An dieser Stelle
auch ein Kompliment an diese Betriebe.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine
weiteren Wortmeldungen. Ich denke, wir können
jetzt zur Abstimmung kommen.
Zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer diesem zustimmt,
bitte
ich
um
das
Handzeichen.
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Wenige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Nun zur Hauptbeschlussfassung. Wer stimmt der
vorliegenden Vorlage zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.9
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat
Schlegel
(DIE
LINKE):
Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich spreche hier als Mitglied des
Vergabegremiums. - Mich überkommt ein
Schauer, wenn ich daran denke, welcher Vorlauf
für die Planung und Umsetzung von Vorhaben
allgemein, aber auch in Kulturstätten notwendig
ist. Wenn man jetzt infrage stellt, ob das, was wir
mit dem Haushalt schon beschlossen haben, in
den nächsten zwei Jahren notwendig ist oder
nicht, ist zu befürchten, dass sich der Umbau
bzw. die Sanierung von Kulturstätten noch weiter
verzögern wird. Die Oper ist schon über 55 Jahre
alt; auch das Gewandhaus hat schon ein paar
Jahrzehnte auf dem Buckel. Bestimmte
Baugruppen haben ein zeitlich befristetes Alter
und müssen rechtzeitig ausgewechselt werden,
damit es nicht zum Stillstand kommt. Trotzdem
müssen die Vergabeverfahren ordnungsgemäß
durchgeführt werden. Trotzdem müssen die
Fördermittel und die Eigenmittel rechtzeitig
geplant werden. Ich hätte einen Rochus, wenn
es deswegen zu Unsicherheiten in den
Kulturstätten kommt. Unvorstellbar, zu sagen:
Die Oper beginnt ihren Spielbetrieb nicht am
S e i t e | 27
Bebauungsplan Nr. 391 „Wohngebiet
nördlich der Fortunabadstraße/Dieskaustraße“;
Stadtbezirk
Südwest,
Ortsteil
Knautkleeberg-Knauthain;
Satzungsbeschluss (VI-DS-03321)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Da es sich um einen
Satzungsbeschluss handelt, bitte ich Sie, jetzt
wieder Ihre Stimmgeräte einzuschalten. - Ich
bitte Sie um Ihr Votum, und zwar jetzt! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 59 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. So beschlossen.
18.10 Bau- und Finanzierungsbeschluss Kindertageseinrichtung
LeonhardFrank-Str. 74 a/b, 04318 Leipzig, Komplettsanierung (VI-DS-03386)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Bei dieser Abstimmung können wir auf das
mobile
Gerät
verzichten.
Gibt
es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.12 Großveranstaltungen in der Stadt
Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung (VI-DS-03446NF-02)
Einreicher: Dezernat Kultur
Frau Dr. Jennicke, ich bitte Sie,
einzubringen. - Ich begrüße
Zusammenhang auch die Vertreter
Herrn Buhl-Wagner, Herrn Jantz
Deumeland.
die Vorlage
in diesem
der Messe,
und Herrn
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Herzlich
willkommen, liebe Kollegen von der Messe! Auch
diese Vorlage hat einen längeren Vorlauf. Es
begann mit einer Äußerung von Stadtrat
Hobusch am 17.09.2014. Im Zusammenhang mit
dem
Beschluss
zum
100.
Deutschen
Katholikentag hatte er das Fehlen eines
Kriterienkatalogs zur Bewertung städtischer
Großveranstaltungen bemängelt. Die Debatte
um städtische Großveranstaltungen hat sich
seitdem fortgesetzt. Herr Hobusch, aber nicht nur
er, hat jede Vorlage zu einer Großveranstaltung
genutzt, um die Verwaltung daran zu erinnern,
dass wir die Vorlage eines Kriterienkatalogs
versprochen haben. Auch Ihr Kollege, Herr
Hesselbarth, hat das immer wieder angemahnt.
Nun endlich ist es so weit. Ich denke, das ist im
Interesse aller Kolleginnen und Kollegen hier im
Stadtrat und der Verwaltung.
Wir haben die Anregung aufgegriffen. Wir haben
die Erfahrungen, die wir als Stadt Leipzig mit Akquise, Bewertung, Förderung und Durchführung
von Großveranstaltungen bisher gemacht haben,
zusammengetragen und sie in dieser Vorlage zusammengeführt. Dabei sind drei Grundformen
von Veranstaltungsarten zu unterscheiden:
In die erste Kategorie fallen die stadteigenen Jubiläen, also selbst gesetzte und städtisch verantwortete Veranstaltungen, in diesem Jahr zum
Beispiel 500 Jahre Reformation.
Die
zweite
Kategorie
bilden
jene
Veranstaltungen, die im Bieterwettkampf mit
Mitbewerbern akquiriert werden, beispielsweise
im Messe- und Kongressgeschäft, oder
ausgewiesene Sportgroßveranstaltungen.
Die dritte Kategorie umfasst Veranstaltungen, um
die sich bei der Stadt Leipzig beworben wird, beispielsweise Kirchentage, Chorwettbewerbe etc.,
und zu denen die Veranstalter bei der Stadt
einen Zuschuss beantragen.
Der Vorlage können Sie eine Übersicht entnehmen, nach welchen Kriterien wir in einer festge-
S e i t e | 28
legten Arbeitsstruktur die drei verschiedenen Kategorien von Großveranstaltungen künftig bewerten wollen. Dabei sollen uns im Verwaltungshandeln vier zentrale Fragen begleiten, nämlich:
Erstens. Welche Großveranstaltungen befördern
das Image der Stadt Leipzig und sind aus den im
INSEK formulierten Entwicklungszielen heraus
für die Stadt von Bedeutung? - Stichwort:
Internationalität.
Zweitens. Wie können die Aktivitäten verschiedener Akteure aus den relevanten Bereichen wie
Wirtschaft, Sport, Kultur und Leipziger Messe koordiniert und gebündelt werden, und wie können
wir
das
Informationsund
Entscheidungsmanagement
praktikabel
strukturieren?
Drittens. Wie können die infrastrukturellen Ressourcen der Stadt optimal genutzt und ausgelastet werden, und welche Wertschöpfungsprozesse
der Kommune können durch eine akquirierte
Großveranstaltung in Gang gesetzt werden?
Viertens - diese Frage wird Sie, liebe Kolleginnen
und Kollegen, sicherlich am meisten interessieren -. An welcher Stelle, zu welchem Zweck und
mit welcher Verbindlichkeit kann der Stadtrat Einfluss nehmen?
Ich habe in den verschiedenen Fachausschüssen, wo ich diese Vorlage eingebracht habe, bereits ausgeführt, dass es natürlich immer eine
gewisse Henne-und-Ei-Situation gibt. In dem Moment, wo wir uns als Stadt Leipzig aktiv und
offensiv für ein Veranstaltungsformat bewerben
und
in
diesem
Bewerbungsprozess
in
Konkurrenz zu anderen Städten stehen, können
wir Sie natürlich nur in einer nichtöffentlichen
Fachausschusssitzung über dieses Vorhaben
informieren und Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch
keine durchgestylte Kalkulation vorlegen, die
einen Beschluss ermöglichen würde. Diesen
Gap zwischen dem formulierten Wollen und dem
tatsächlichen Losmarschieren müssen wir
gemeinsam
im
gegenseitigen
Vertrauen
aushalten.
Damit Sie uns als Verwaltung dieses Vertrauen
entgegenbringen, haben wir Ihnen diese Entscheidungsstruktur vorgelegt. Vorgesehen ist
eine
Lenkungsgruppe,
der
der
Oberbürgermeister vorstehen wird. Wir sind froh,
dass wir an dieser Stelle die Kompetenz der
Leipziger Messe, insbesondere von fairgourmet,
an unserer Seite wissen; denn es ist ja nicht
unmittelbares Kerngeschäft der Verwaltung,
Veranstaltungen zu akquirieren. Wir wollen die
wunderbare Zusammenarbeit fortsetzen.
Ich würde Sie sehr herzlich bitten, uns für diese
Struktur grünes Licht zu geben, damit wir in Zukunft so handeln und Ihnen auch transparent ma-
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
chen können, nach welchen Kriterien wir in
einem
geordneten
Verfahren
Großveranstaltungen in dieser Stadt durchführen
wollen. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dr. Jennicke. - Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten
Damen
und
Herren!
Herr
Oberbürgermeister! Frau Dr. Jennicke, vielen
Dank für die Vorlage. Ungern möchte ich, dass
hier der Eindruck entsteht, das wäre eine Lex
FDP. Viele haben daran gearbeitet. Das war sehr
gut. Gern hätte ich mich persönlich noch stärker
eingebracht. Dass ich das nicht getan habe, war
nicht so gut, aber Terminkalender sind manchmal
furchtbar. An der einen oder anderen Stelle
hätten wir uns ein bisschen mehr Schärfe
gewünscht, wie sie eine echte Richtlinie
aufweist. Aber
wir
wissen
auch:
Bei
Großveranstaltungen sind gewisse Beurteilungsspielräume notwendig. Letzten Endes ist es die
Politik, die entscheidet: Wir wollen das eine und
wir wollen das andere nicht. Insofern ist es vielleicht ganz gut, sich nicht allzu eng festzulegen,
um der Stadt mehr Möglichkeiten zu einzuräumen. Weil mein Terminkalender schon wieder
drängt, komme ich jetzt zum Schluss. Wir
werden der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich neige fast dazu,
heute keine Pause einzulegen.
18.13 Bund-Länder-Programm Soziale Stadt
(SSP), Programmjahr 2017 - Ableitung
des Förderantrages SSP Mockau Nord
und Süd (2017-2026) im Abgleich mit
der Fortschreibung des INSEK Leipzig
2030 (VI-DS-03469)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist
gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.14 Vertrag über die Vergütung von Mehrleistungen bei der Vorhaltung von
Löschwasser im Trinkwassernetz (§ 2
Abs. 3 des Konzessionsvertrages über
S e i t e | 29
die Versorgung mit Wasser) - Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gem. § 79 Abs. 1
SächsGemO (VI-DS-03483)
Einreicher:
Verwaltung
Dezernat
Allgemeine
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist
gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig angenommen.
18.15 Anpassung des Straßenoberflächenentwässerungsvertrages zwischen der
Stadt Leipzig und den Kommunalen
Wasserwerken Leipzig GmbH vom
19. Dezember 2000, Rückwirkend in
Kraft aufgrund Ratsbeschluss RBIII647/01 und Rückwirkungsklausel Straßenoberflächenentwässerungsvertrag. - EILBEDÜRFTIG - (VI-DS03502)
Einreicher:
Verwaltung
Dezernat
Allgemeine
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.16 Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Neubau und Sanierung Kindertageskomplex Friedrich-Dittes-Straße 9 (VIDS-03514-NF-01)
Einreicher: Dezernat Jugend,
Gesundheit und Schule
Soziales,
Bitte beachten Sie, dass das Deckblatt ausgetauscht wurde. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung
minderjähriger Asylsuchender in Verbindung mit außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 78 SächsGemO in
Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in
2017 über 118.950 € - EILBEDÜRFTIG (VI-DS-03562-NF-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Ich bitte Sie um Ihr
Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Abstimmung: Eine Gegenstimme, drei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.18 Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Prinz-Eugen-Straße 34, 04277 Leipzig Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), Bestätigung
einer außerplanmäßigen Auszahlung in
2017 über 484.000 € - EILBEDÜRFTIG
(VI-DS-03673)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Enthaltungen. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
19
Aktueller Sachstand und weitere
Planungen der Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der
Stadt Leipzig - Stand: 07.02.2017 (VIDS-03775)
Einreicher: Dezernat Jugend,
Gesundheit und Schule
Soziales,
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. Wie üblich besteht die Möglichkeit, das im Fachausschuss intensiver zu diskutieren. Wesentliche Neuerungen
zur letzten Vorlage gibt es nicht. Dafür war die
Zeit zu knapp.
20
Informationen I
20.1 System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2015, Informationen zu
Kennziffern der Mobilität für die Stadt
Leipzig (VI-DS-02380)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es dazu Nachfragen? - Dann bitte ich Sie
um Kenntnisnahme.
20.2 Willkommenszentrum Leipzig - Verwaltungsvorschlag zum Beschluss der
Ratsversammlung vom 19.11.2015 zur
Vorlage
VI-A-031381-NF-003
(VI-DS03451)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wird zu dieser Informationsvorlage das Wort gewünscht? - Bitte schön, Frau Sejdi.
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Keine Sorge, ich halte mich kurz. - Ich will
meine Freude zum Ausdruck bringen, dass es
nun eine Vorlage zum Willkommenszentrum in
Leipzig gibt. Ich denke, es wird ein guter Start
werden. Dieses Zentrum wird auch über die
Grenzen Leipzigs hinaus Strahlkraft entfaltet. Ich
hoffe, dass wir beim Willkommenszentrum
S e i t e | 30
genauso offen bleiben, wie wir es heute
Nachmittag
beim
Thema
„Beschwerdemanagement
für
Flüchtlinge“
waren, also schauen: Was wird dort gebraucht?
Welche Anregungen kommen von den Leuten,
die es nutzen? Wie kann man das Zentrum,
wenn nötig, weiterentwickeln? Wichtig ist: Mit
diesem Willkommenszentrum zeigen wir, wie
lebendig Demokratie ist. Die Menschen, die
unser Willkommenszentrum nutzen, müssen dort
auch die Möglichkeit haben, Wünsche und
Anregungen zu äußern, die dann in dessen
Weiterentwicklung einfließen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche sehe ich nicht. Dann bitte ich Sie um Kenntnisnahme.
20.3 Maßnahmen zum Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016-2020 (VI-DS03500)
Einreicher: Dezernat Kultur
Ich bitte um Kenntnisnahme. - Wird das Wort gewünscht? - Frau Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! Wir begrüßen ausdrücklich diesen Maßnahmenplan. Besonders freut
uns, dass er nach der Ankündigung doch recht
schnell erarbeitet wurde. Wir erinnern uns alle,
dass wir letztes Jahr im September den
Kulturentwicklungsplan
2016-2020
nur
zähneknirschend zur Kenntnis genommen
haben, da er in großen Teilen nur über den
Sachstand berichtete. Es fehlten Maßnahmen,
konkrete Ziele und Visionen, wohin wir die Kultur
in Leipzig bis 2020 entwickeln wollen. Das wird
nun mit diesem Maßnahmenplan nachgeholt.
Einen Handlungsschwerpunkt möchte ich als besonders positiv hervorheben, nämlich den
Schwerpunkt Nummer 4, Maßnahmen zur
Ermöglichung der kulturellen Teilhabe. Neben
dem Ausbau von Beteiligungsformaten, der
Überprüfung von Zugangsmöglichkeiten und der
Erhöhung der interkulturellen Kompetenz des
Personals in Kultureinrichtungen ist die
Maßnahme 40, Erarbeitung eines Konzeptes
„Internationale und interkulturelle Kulturarbeit“,
besonders
spannend.
Wichtig
bei
der
Erarbeitung dieses Konzepts, aber auch bei der
Umsetzung anderer Maßnahmen ist die
Beteiligung des Migrantenbeirats, weil die Verwaltung hier nicht nur auf Fachkompetenz, interkulturelle Kompetenz und Wissen über spezifische
Bedarfe
von
Menschen
mit
Migrationshintergrund, sondern auch auf große
Netzwerke zugreifen kann. Soweit ich weiß, hat
diese Infovorlage bis jetzt noch nicht den Weg in
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
den Migrantenbeirat gefunden. Das
schnellstmöglich nachgeholt werden.
sollte
S e i t e | 31
8.1 Umsetzung der
(VI-EF-03663)
Führerscheinrichtlinie
Einreicher: J. Herrmann-Kambach
Im
Handlungsschwerpunkt
1
werden
Maßnahmen zur ausgewogenen, quartiersnahen
Verteilung der kulturellen Angebote über die
Gesamtstadt und die Sicherung von Stadträumen
für Kunst und Kultur beschrieben. Hier finden
sich auch die Erarbeitung einer Richtlinie und
Strategie zur Umsetzung von „Kunst im
öffentlichen Raum“ sowie die Initiierung von
Projekten „Kunst am Bau“, was uns sehr
zuversichtlich stimmt; denn wir hoffen, dass sich
2020 schon einige künstlerische Arbeiten in der
Umsetzung
befinden,
zum
Beispiel
an
Schulneubauten. Wir hoffen, dass „Kunst am
Bau“ bei kommunalen Bauvorhaben künftig so
selbstverständlich mitgedacht wird wie der
Einbau von Fenstern und Türen. Sehr positiv
sehen wir auch den Willen der Verwaltung, das
Bandhaus 2.0 weiter zu ertüchtigen, um die
Nachfrage nach Proberäumen etwas abzubauen.
Auch den Ausbau von mobilen und digitalen
Kulturangeboten begrüßen wir.
Eine Maßnahme fehlt unserer Meinung nach im
Handlungsschwerpunkt 1, was allerdings der Aktualität
des
Falls
geschuldet
ist.
Die
Umstrukturierung des Westwerks und der damit
einhergehende Verlust preiswerter Ausstellungs-,
Projekt- und Atelierräume für Kulturschaffende im
Leipziger Westen zeigt uns die dringende Notwendigkeit der Sicherung von Räumen und Freiräumen für freie Kunst und Kultur. Hier darf die
Stadt nicht schlafen, sondern muss sich aktiv einbringen und für die Leipziger Kulturschaffenden
einsetzen, damit der einzigartige Charakter der
Leipziger Kulturlandschaft erhalten bleibt. Wir
müssen Entwicklungen entgegenwirken, die
Künstler und Künstlerinnen an die Stadtränder
drängt und Projekte zum Aufgeben zwingt, weil
sie sich die Mieten in innenstadtnahen
Quartieren nicht mehr leisten können. Hier
fordern wir mehr beherztes Engagement von der
Stadt und besonders auch von unserem
Oberbürgermeister.
Wir bereiten gerade einen Antrag vor, in dem wir
die Stadt auffordern werden, in einem partizipativen Verfahren, unter anderem zusammen mit
Kulturschaffenden, ein Konzept zur Sicherung
und Schaffung von preiswerten Atelierräumen zu
erarbeiten. Dieses Konzept sollte dann ebenfalls
in den Maßnahmenplan aufgenommen werden. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung:
weiteren Wortmeldungen.
Es
gibt
keine
Wir fahren jetzt fort mit Tagesordnungspunkt 8:
8
Einwohneranfragen
Herr Herrmann-Kambach ist ein alter Bekannter.
Er war viele Jahre lang Leipziger Stadtrat. Jetzt
erwartet er als Bürger eine Antwort auf seine Anfrage. Herr Rosenthal wird dies übernehmen.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Herrmann-Kambach!
Zum Sachverhalt. Eine Beantwortung der detaillierten Fragen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
möglich. Die EU-Kommission hat gegen
Deutschland wegen nicht erfolgter vollständiger
Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
erhoben. Eine weitere Richtlinie muss ebenfalls
noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Der
Bundesrat hat über die Umsetzung in nationales
Recht in Gestalt der Elften Verordnung zur
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und
anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
bisher noch nicht entschieden. Von der
Tagesordnung der 947. Sitzung des Bundesrats
am 8. Juli 2016 wurde dieser TOP abgesetzt.
Voraussichtlich soll in der Bundesratssitzung am
10. März dieses Jahres darüber beschlossen
werden.
Soweit die 11. Verordnung in der uns vorliegenden Fassung und den Empfehlungen des federführenden Verkehrsausschusses beschlossen
wird, soll der Umtausch der Führerscheine bis
zum 19. Januar 2033 in Stufen mit unterschiedlichen Fristen, abhängig vom Geburtsjahrgang
der Führerscheininhaber, erfolgen. Die Aufteilung
beruht auf Schätzungen der Altersverteilung.
Demnach sollen in der ersten Stufe bis 2021 die
Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis
1958 umgetauscht werden.
Sollte der Bundesrat im März über die oben genannte Verordnung stattgebend beschließen,
wird die Dienstberatung des Oberbürgermeisters
eine Information zum weiteren Verfahren und
Umsetzungsbedarf erhalten. Vorab sei allerdings
schon jetzt darauf hingewiesen, dass eine
konkrete
Anzahl
der
umzutauschenden
Führerscheine bundesweit nicht ermittelbar ist.
Die Ursachen dieser fehlenden Übersicht und
Berechenbarkeit liegen im Wesentlichen im
Folgenden: unbekannter Anteil und Art des
Führerscheins von Zuzüglern, Abschaffung des
örtlichen
Fahrerlaubnisregisters,
keine
Speicherung des Ausstellungsdatums von
Führerscheinen im Zeitraum vom 1. Januar 1999
bis 18. Januar 2013 im Zentralen Fahrerlaubnisregister, Umstellung der Statistik beim KraftfahrtBundesamt. Nach erster Sichtung der noch vorhandenen Karteikarten sind bundesweit circa
310.000 Papierführerscheine umzutauschen. In
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
dieser Zahl sind insbesondere die ab dem
01.01.1999 ausgestellten Führerscheine nicht
enthalten.
In jedem Fall müssen weitere Ausführungen
nach der Entscheidung des Bundesrats soweit
wie
möglich
konkretisiert
werden,
um
nachvollziehbare
Verfahrensvorschläge
aufzuzeigen und Bedarfe - das sage ich ganz
konkret - für die Haushaltsplanung 2019/2020
zwar nicht im Ist, aber in der Stellenplanung
geltend machen zu können.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Rosenthal. - Gibt es Nachfragen? - Herr
Herrmann-Kambach.
Herrmann-Kambach
(Einwohner):
Sehr
geehrter Herr Rosenthal, vielen Dank für die
Beantwortung.
Sie
hatten
eine
Informationsvorlage für die Dienstberatung des
Oberbürgermeisters erwähnt. Dazu meine Frage:
Wird diese Vorlage auch für mich als Bürger
nachlesbar sein, oder ist sie nichtöffentlich?
Bürgermeister Rosenthal: Im Grunde ist sie
nichtöffentlich. In der Dienstberatung muss entschieden werden, ob wir gegebenenfalls die Öffentlichkeit darüber informieren. Es liegt in der
Organisationshoheit des Oberbürgermeisters,
wie
er
und
seine
Verwaltung
diese
Herausforderung meistern wird.
Herrmann-Kambach (Einwohner): Mir ist bewusst, dass das eine Herausforderung ist. Es besteht die Gefahr, dass es dazu eine Vielzahl von
Anträgen geben wird. Vielleicht können Sie jetzt
auch nachvollziehen, warum ich diese Frage gestellt habe. Jeder darf nur mit einem gültigen
Führerschein fahren. In vielen Berufen wird ein
gültiger Führerschein benötigt. Umso wichtiger
ist es, dass der Umtausch rechtzeitig erfolgt.
Deshalb wäre es gut, wenn diese Vorlage
ausnahmsweise öffentlich zugänglich wäre. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Machen Sie sich
keine Sorgen! Das betrifft ganz Deutschland.
8.2 Baulicher Zustand und Zukunft Brockhaus-Gymnasium (VI-EF-03675)
Einreicher: Elternrat des F.A. Brockhaus-Gymnasium
Einreicher: Elternratsvorsitzender Gregor
Gebauer
Ich begrüße dazu Herrn Gebauer, Herrn Bartmus
sowie den Schulleiter, Herrn Tramm. Herzlich
willkommen! - Kollege Fabian wird die Anfrage
beantworten.
S e i t e | 32
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Gebauer! Zur Frage 1. Der Oberbürgermeister war
am
5.
Februar
2014
zu
einer
Bürgersprechstunde im Brockhaus-Gymnasium.
Ich selbst war am 14. Mai 2016 im Rahmen einer
Sitzung des Stadtbezirksbeirats im BrockhausGymnasium. Die Vorlage „Baubeschluss: F.-A.Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Gymnasium,
Samuel-Lampel-Str. 1,
04357
Leipzig,
energetische Sanierung" enthält Angaben zum
Bauzustand der Schule. Sie wurde am 10.
Februar 2016 vom Verwaltungsausschuss
beschlossen.
Zur Frage 2. Ja. Im Ergebnishaushalt der Stadt
Leipzig sind 2017/2018 insgesamt 1,5 Millionen
Euro eingeordnet.
Zur Frage 3. Vom Sommer 2017 bis zum
Sommer 2018 soll eine energetische Sanierung Erneuerung Dach, Fassade, Trockenlegung erfolgen. Die Maßnahme wurde in das
Förderprogramm VBV Invest Programm, Budget
Bund, eingeordnet. Ab 2018 ist die Sanierung
der Sanitäranlagen vorgesehen.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Kollege
Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Herr Gebauer.
Gebauer (Einwohner): Guten Tag, Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadträte! Ich möchte Folgendes wissen: Ist in einem zeitlich engeren Zusammenhang
auch
eine
Innensanierung
vorgesehen? Meines Erachtens wird eine
Außensanierung des Gebäudes allein nicht
ausreichen, weil sich an dessen Zustand im
Grunde seit der Wende nichts geändert hat. Es
wurden bisher lediglich Brandschutzmaßnahmen
durchgeführt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zurzeit ist nur
das vorgesehen, was ich eben vorgetragen
habe. Wir werden nur Schritt für Schritt vorgehen
können. Wir haben umfangreiche Aufgaben mit
Blick auf die Erweiterung von Kapazitäten und
den Neubau von Schulen zu stemmen, und wir
müssen im Bestand sanieren. Das tun wir an
Ihrer Schule auch.
Gebauer (Einwohner): Ich habe noch eine
zweite Nachfrage. Soweit ich weiß, wird es sehr
schwierig sein, die Sanierung bei laufendem
Schulbetrieb vorzunehmen. Ist schon klar, ob es
in dieser Zeit eine Auslagerung geben wird?
Soweit ich weiß, wäre dies möglich, weil im
neuen Gymnasium in der Gorkistraße noch Platz
ist. Wird das Gymnasium in der Gorkistraße
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
rechtzeitig fertig, sodass es als Auslagerungsort
dienen kann?
S e i t e | 33
Bartmus (Einwohner): Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich gehe
davon aus, dass das Gymnasium in der
Gorkistraße rechtzeitig fertig wird. Eine Antwort
zum konkreten Bauablauf und auf die Frage, ob
die Sanierung im laufenden Schulbetrieb
stattfinden oder eine Auslagerung erforderlich
sein wird, muss ich nachreichen. Das alles wird
aber immer mit der Schulleitung abgesprochen.
Gebauer (Einwohner): Alles klar. Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Können wir so verbleiben, dass wir diese Frage noch einmal bilateral mit der Schulleitung klären? - Ja. Danke.
Herr Bartmus hat eine weitere Nachfrage.
Bartmus (Einwohner): Schönen guten Tag, Herr
Oberbürgermeister! Ich habe eine Frage zum aktuellen Schulbetrieb. Gibt es aktuell wirklich
Schimmelbefall? Wenn ja, in welcher Form wird
dieser bis zum Beginn der hier in Rede
stehenden Baumaßnahmen beseitigt? Welche
Maßnahmen sind da geplant?
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die
Sanierung im Sommer 2017 beginnen. Nun gibt
es Arbeitsplatzrichtlinien, in denen unter
anderem eine bestimmte Raumtemperatur
festgelegt ist. Im Sommer werden unsere
Schüler unter Zuständen unterrichtet, die man
keinem
Arbeitnehmer
zumuten
würde.
Theoretisch
könnten
die
Lehrer
den
Klassenraum
verlassen,
wenn
die
vorgeschriebenen 26 Grad Raumtemperatur
überschritten werden. Für Schüler gilt diese
Verordnung jedoch nicht; das heißt, sie müssen
dort ausharren. Inwieweit sind Maßnahmen zu
erwarten, die zügig Abhilfe schaffen?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wenn es
solche akuten Mängel gibt, obliegt es der
Schulleitung, sie der Stadtverwaltung zu
benennen.
Jeder
Schulleiter
bzw.
jede
Schulleiterin hat die Daten der persönlichen
Ansprechpartner. Sie werden mir nachsehen,
dass ich bei 140 Schulen und 260 Kitas nicht
über jede einzelne Maßnahme informiert bin.
Vom Verfahren her ist es so, dass die
Schulleitungen die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung, hier:
dem Amt für Gebäudemanagement, darüber informieren und das mit ihnen klären. Wenn es tatsächlich Schimmelbefall geben sollte, was mir
jetzt nicht bekannt ist, müsste das gemeldet werden. Dann wird das weitere Vorgehen vereinbart.
8.3 Sicherheit in Leipzig (VI-EF-03743)
Einreicher: Michael Ulber
Herr Ulber, seien Sie gegrüßt!
Rosenthal wird die Antwort geben.
-
Kollege
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Ulber! Zu Ihrer
ersten Frage. Die unterschiedliche Entwicklung
zwischen Dresden und Leipzig bei den polizeilich
registrierten Wohnungseinbrüchen war bereits im
Jahr 2011 Gegenstand einer Landtagsanfrage.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern
nahm dazu wie folgt Stellung - ich zitiere -:
Für eine belastbare Aussage unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden wäre eine vergleichende Regionalanalyse erforderlich.
Eine solche Analyse ist im Rahmen der
zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage
zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich.
Seitens des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern wurde eine kriminologische Regionalanalyse allerdings auch im Nachgang zu dieser
Landtagsanfrage nicht in Auftrag gegeben bzw.
durchgeführt.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet nur das
Hellfeld ab, das heißt: die bei der Polizei angezeigten Wohnungseinbrüche. Gleichwohl man
bei einem vollendeten Wohnungseinbruch von
einem hohen Anzeigeverhalten ausgehen kann,
reduziert sich die Aussagekraft der Polizeilichen
Kriminalstatistik durch ein eher mäßiges
Anzeigeverhalten
bei
versuchtem
Wohnungseinbruchsdiebstahl. Ohne ergänzende
Dunkelfelduntersuchungen
ist
ein
bloßer
Vergleich der Zahlen aus der Polizeilichen
Kriminalstatistik zwischen Chemnitz, Dresden
und Leipzig also fehleranfällig.
Die registrierten Wohnungseinbrüche steigen
bundesweit seit dem Jahr 2006/2007 erheblich
an. Auf der Basis der Häufigkeitszahlen - das ist
die Anzahl der Wohnungseinbrüche pro 100.000
Einwohner der deutschen Großstädte ab
200.000 Einwohner - liegt Leipzig im Mittelfeld.
Das bedeutet aus Sicht der Stadtverwaltung:
Leipzig
stellt
bundesweit
keine
Einbruchshochburg dar. Dresden und Chemnitz
gehören im bundesweiten Vergleich allerdings
auch
zu
den
am
wenigsten
von
Wohnungseinbruch betroffenen Großstädten.
Zur zweiten Frage. Auf der Ebene des
Kommunalen Präventionsrates wurde bereits im
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Jahr 2014
der Arbeitskreis
„Prävention
Wohnungseinbruch“ eingerichtet, in dem die
LWB, die Justizvollzugsanstalt, Haus & Grund,
die PD Leipzig, die Sparkassen Versicherung
Sachsen,
die
Universität
Leipzig,
die
Wohnungsgenossenschaft UNITAS sowie das
Ordnungsamt zusammen wirken. In diesem
Arbeitskreis wurden neue Wege in der
Prävention getestet, da die Auswertung der Wohnungseinbrüche ergab, dass nennenswerte Präventionslücken in den Bereichen „verhaltensorientierte Prävention“, „technische Prävention“
und „Nachbarschaftshilfe“ in Leipzig vorhanden
sind. So wird es Einbrechern noch immer durch
gekippte Fenster oder ungesicherte Kantenriegel
zu leicht gemacht.
Seit der Initiative des Kommunalen Präventionsrats ist die Zahl der Bürger, die die kostenlose
Beratung zum Einbruchsschutz bei der
Polizeidirektion Leipzig in Anspruch nehmen,
deutlich gestiegen. Dies zeigt, dass die
Präventionsaktivitäten
wirken.
Über
die
verschiedenen Aktivitäten kann man sich auf der
Internetseite des KPR informieren. Mit Blick auf
die bundesweite Präventionslandschaft zählt die
Stadt Leipzig zu den aktivsten Kommunen im
Bereich
der
Prävention
gegen
Wohnungseinbruch. Die Strafverfolgung des
Wohnungseinbruchs liegt allerdings nicht im Verantwortungsbereich der Stadt, sondern obliegt
dem Polizeivollzugsdienst bzw. den Justizbehörden des Landes.
Zur dritten Frage. An dieser Stelle will ich Ihnen
ausdrücklich recht geben: Sicherheit ist die
Grundvoraussetzung
für
eine
gute
Lebensqualität in Leipzig. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern berichtete am 5.
Dezember 2016 anlässlich der Veröffentlichung
des Lageberichts Asyl über einen rückläufigen
Trend
bei
der
Kriminalitätsentwicklung.
Grundsätzlich gilt: Die zentralen kriminogenen
Faktoren sind das Alter und das Geschlecht. Bei
der Staatsangehörigkeit handelt es sich um
keinen kriminogenen Faktor. Unter Bezugnahme
auf die Kriminologin Wiebke Steffen, die als
Dozentin auch an der Sicherheitskonferenz des
Kommunalen Präventionsrats teilnahm, ergibt
sich hieraus folgende Aussage: Kriminalität ist
keine Frage des Passes, sondern eine Frage
von Lebenslagen. Darauf weisen inzwischen etliche kriminologische Untersuchungen hin.
In Bezug auf Wohnungseinbruch stellt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen
fest, dass über den Großteil der Täterinnen und
Täter weiterhin keine empirischen Ergebnisse
vorliegen. Das liegt einerseits an der bundesweit
niedrigen Aufklärungsquote und andererseits an
dem Umstand, dass lediglich 2 bis 3 Prozent der
polizeilich ermittelten Tatverdächtigen rechtskräftig verurteilt werden, ein Umstand, der durch die
S e i t e | 34
Stadtverwaltung Leipzig nicht unmittelbar zu beeinflussen ist.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Rosenthal. - Herr Ulber.
Ulber (Einwohner): Schönen Dank für Ihre Antwort, auch wenn ich sie als sehr allgemein empfunden habe. 1.500 Wohnungseinbrüche in
Leipzig im Jahr 2016 sind relativ viel. Jeder, der
das schon einmal persönlich erlebt hat, wird
nachempfinden können, dass das mitunter zu
großem Leid führt. Ich würde die Stadt Leipzig,
den Stadtrat und den Oberbürgermeister bitten,
allen, die in dieser Stadt leben und weiterhin hier
leben wollen, zu verdeutlichen, dass es neben
den Annehmlichkeiten auch Pflichten gibt und
dass diejenigen, die sich nicht an Recht und
Ordnung halten, Konsequenzen zu spüren
bekommen werden. - Noch eine Bitte: Könnten
Sie mir Ihre Antwort noch einmal schriftlich
zuschicken?
Bürgermeister Rosenthal: Herr Ulber, natürlich
können Sie die Antwort auch in Schriftform bekommen. Ich dachte eigentlich, dass ich hier
zum Ausdruck gebracht habe, dass dieses
Thema von uns nicht verniedlicht wird. Wir sind
mit den unterschiedlichen Behörden sehr
intensiv in Kontakt und Abstimmung, um zu
erreichen,
dass
die
Anzahl
der
Wohnungseinbrüche in Leipzig zurückgeht.
Oberbürgermeister Jung: Lassen Sie mich
noch einen Satz hinzufügen, Herr Ulber. Sie
haben
hundertprozentig
recht:
Das
ist
inakzeptabel. Aber bitte bedenken Sie auch: Die
Stadt Leipzig ist in den letzten zehn Jahren um
100.000 Menschen gewachsen. Der Anteil von
Bewohnern in schwierigen Lebenslagen hat auch
zugenommen. Im gleichen Zeitraum ist die
Personalstärke der Polizei in einer dreistelligen
Zahl zurückgegangen. Ich werde nicht müde,
den Freistaat darauf hinzuweisen: So kann es
nicht weitergehen. Zurzeit gibt es einen Stopp.
Die beste Prävention und Repression bringt
nichts, wenn die Polizei nicht in erreichbarer
Nähe ist. Die Möglichkeiten der Stadt, darauf
Einfluss zu nehmen, sind allerdings sehr, sehr
gering. Ich hoffe, dass ein Umdenken beim
Freistaat einsetzt und er erkennt, dass die Stadt
Leipzig mehr Polizei braucht.
Ulber (Einwohner): Ich denke auch, Leipzig ist
eine liebens- und lebenswerte Stadt. Ich wohne
gerne hier, und ich möchte, dass das auch so
bleibt. Ich bin von Beruf MaschinenbauIngenieur. Da muss alles sehr konkret sein. Zum
Schluss hält eine Brücke, oder sie hält nicht.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Zum
Schluss
funktioniert
eine
Werkzeugmaschine, oder sie funktioniert nicht.
Genauso muss es auch in der Politik sein. Wenn
es ein konkretes Problem gibt, dann muss es
gelöst werden. Ich würde Sie bitten, sich weiter
dafür einzusetzen. Ich weiß, dass das schwierig
ist, aber das muss sein. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Da sind wir völlig
einer Meinung. - Vielen Dank, Herr Rosenthal.
8.4 Ausgleichsfläche Schulze-DelitzschBenningsenstraße (VI-EF-03748)
/
Einreicher: Viktor Befort
Ich begrüße Herrn Viktor Befort. Herzlich
willkommen! - Auch diese Anfrage wird von Herrn
Rosenthal beantwortet.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur
ersten Frage. Ansprechpartner ist der Leiter des
Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Herr Dittmar.
Zur zweiten Frage. Aufgrund der Besetzung der
Fläche von zwei Wagenplätzen wurden die Gespräche mit der Bahn zum Ankauf der Fläche
eingestellt, da die Stadt sie nur lastenfrei
übernimmt. Die Mittel standen 2016 im Haushalt
des Liegenschaftsamtes zur Verfügung. Die
Mittelübertragung nach 2017 ist beantragt.
Soweit das intern geklärt ist, werden diese Mittel
auch 2017 zur Verfügung stehen.
Zur dritten Frage. Das gilt natürlich auch für den
Fall, dass die Mittel auch 2017 nicht ausgereicht
werden können. Dann werden sie in die Folgejahre übertragen.
Oberbürgermeister Jung: Auch Sie haben die
Möglichkeit der Nachfrage.
Befort (Einwohner): Mich würde interessieren,
wie hoch die eingeplante Summe für den Ankauf
ist.
Bürgermeister Rosenthal: Ich habe sie jetzt
nicht parat, muss allerdings auch darauf hinweisen, dass es sich dabei um ein Verhandlungsergebnis handelt und die Verhandlungen mit der
Deutschen Bahn noch nicht zu Ende geführt
sind. Gehen Sie bitte davon aus, dass wir
ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt haben
für den Fall, dass uns die Fläche von der Bahn
angedient wird, um sie dann auch übernehmen
zu können.
Befort (Einwohner): Danke.
S e i t e | 35
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich habe zwei
Fragen. Es gibt ja eine gewisse Pattsituation
dort. Sieht die Stadt die Bahn in der Pflicht, den
ersten Schritt zu tun und die Fläche zu
beräumen? Oder wird die Stadt die Initiative
ergreifen? - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage ist: Ist zu befürchten, dass die
Bahn diese Fläche an einen privaten Investor
verkauft? Es besteht ja wahrscheinlich ein
Vorkaufsrecht. Hält die Stadt an dem Plan fest,
die Fläche zu übernehmen?
Bürgermeister Rosenthal: Wir reden hier über
eine Fläche, die gemäß Planfeststellungsbeschluss als Ausgleichsfläche für den Eingriff
City-Tunnel mit dem sogenannten urbanen Wald
bepflanzt werden soll. Es ist vereinbart, dass die
Fachlichkeit dieses urbanen Waldes an die Stadt
Leipzig übergeht. Insofern würden wir die Fläche
auch ohne Einschränkung übernehmen und in
die Pflege des Stadtforstes einordnen. Da
allerdings
derzeit
dieser
rechtlich
herausfordernde Zustand mit zwei Wagenplätzen
existiert, ist seitens der Stadt gegenüber der
Bahn kommuniziert worden, dass wir die Flächen
in diesem Zustand nicht übernehmen. Die Bahn
selbst hat das Problem, dass sie die sich aus der
Planfeststellung ergebende Aufforstung nicht
vornehmen kann. Insofern ist aus Sicht der Stadt
erst einmal die Bahn gefragt, sich mit den
Wagenplatzbewohnern
zu
einigen,
gegebenenfalls mit ihnen über Alternativflächen
ins Gespräch zu kommen bzw. möglicherweise
in einer großen Lösung das noch einmal der
Stadt anzudienen. Solche Gespräche werden
aber derzeit nicht geführt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Rosenthal, besteht die Gefahr, dass die Bahn die
Ausgleichsmaßnahmen, die sie definitiv in Zusammenhang mit dem Eingriff City-Tunnel erbringen muss, auf eine andere Fläche verlegt und
dort möglicherweise etwas vorsieht, was der
Stadt nicht passen könnte, wie zum Beispiel eine
Industrieansiedlung, einen Supermarkt oder was
auch immer?
Bürgermeister Rosenthal: Sie werden sich vielleicht noch an die Diskussion zur Schwimmhalle
am Otto-Runki-Platz erinnern. Wir hatten den
Vorschlag unterbreitet, dass der Ausgleich an
einer anderen Stelle stattfindet, weil wir über
einen
Stadtteilpark
auf
dieser
Fläche
nachdenken. Das kann die Bahn natürlich auch
tun und über eine andere Ausgleichsfläche
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
nachdenken. Diese müsste jedoch, denke ich,
eine bahneigene Fläche sein.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Bestünde dann trotzdem ein Vorkaufsrecht für diese
Fläche, wenn sie die Fläche an einen anderen
Investor veräußern wollen würde? Gesetzt den
Fall, würde die Stadt dann diese Fläche
erwerben?
Bürgermeister Rosenthal: Das kann ich nicht
beantworten. Da müssten Sie wahrscheinlich
den
für
Liegenschaften
zuständigen
Dezernenten fragen. Ich weiß nicht, ob es ein
generelles Vorkaufsrecht gibt.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen):
Hintergrund meiner Frage ist schlicht und
ergreifend: Wenn das Vorhaben eines urbanen
Waldes aus welchen Gründen auch immer in die
Hose gehen sollte,
um
es
vorsichtig
auszudrücken, bestünde die Gefahr, dass wir die
Fläche wieder verlieren, wenn wir das
Vorkaufsrecht nicht nutzen würden. Das wäre
natürlich sehr ungünstig. Ich möchte nicht, dass
es zu einer Situation wie am Bayerischen
Bahnhof kommt und die Bahn diese Fläche an
irgendeinen Investor veräußert. Dann würde die
Stadt wieder dumm dastehen, und das obwohl
dem Liegenschaftsamt gemäß Haushaltsbeschluss für die Flächenbevorratung mehr Geld
zur Verfügung steht.
10.2
S e i t e | 36
Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich Naturbad Nordost
(VI-WA-03302-NF-03)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nord
10.2.1 dazu VSP zu Neufassung 2 der WA
(WA-03302-NF-02-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Gibt es Wortwünsche? - Bitte schön, Herr Hentschel.
Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete
und Stadträte! Verehrte Gäste! Dieser Antrag des
Stadtbezirksbeirats Nordost bezieht sich auf die
gastronomische Einrichtung des Naturbads Bagger. Für viele Theklaer, aber auch für viele Gäste
ist ein Besuch des Baggers eng mit dieser
gastronomischen Einrichtung verknüpft. Ein
Wegfall ebendieser wäre ein wesentlicher Verlust
der Attraktivität des Baggers, aber nicht nur das:
Für ganz Thekla würde dies den Wegfall eines
naheliegenden Erholungsortes bedeuten - und
dies ohne wirtschaftliche Not. Der Pächter
arbeitet
grundsolide
und
ist
seinen
Verpflichtungen immer nachgekommen. Die
gastronomische Einrichtung muss dem Stadtteil
erhalten bleiben. Aus diesem Grund werden wir
der Vorlage des Stadtbezirksbeirats zustimmen.
Den Verwaltungsstandpunkt sehen wir als kleine
Mogelpackung. - Vielen Dank.
Bürgermeister Rosenthal: Es müssen schon
noch ein paar Zwischenschritte beachtet werden.
Wir werden spätestens dann aktiv werden, wenn
wir erfahren, dass die Bahn im Rahmen der Änderung der Planfeststellungsverfahrens gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt äußert, dass
sie diese Flächenzuweisung aufgeben will.
Gesetzt den Fall, dass dem so sein sollte,
können wir uns dann als Stadt ins Benehmen
setzen, wie wir damit umgehen wollen. Ich
glaube aber, so weit ist die Bahn selbst nicht. Es
findet ja eine Beräumung der Fläche statt. Ich
denke, sie will auf dieser Fläche den Ausgleich
jetzt realisieren. So habe ich das immer
verstanden.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, das führt
jetzt zu sehr ins Detail. Die Situation hier ist anders als am Bayerischen Bahnhof, Herr Volger.
Ich habe sehr wohl verstanden, dass die
Kolleginnen und Kollegen Stadtbezirksbeiräte der
Stadtverwaltung nicht ganz über den Weg
trauen, nämlich dass wir uns mit der
Formulierung „sofern möglich“ eine Hintertür
offenlassen und die Gastronomie aufgrund der
baulichen Situation vor Ort nicht am Netz lassen
wollen. Das verstehe ich. Trotzdem will ich
sagen: Solange die bauliche Infrastruktur es
zulässt - so ist unser erklärter Fahrplan, auch mit
dem Pächter -, wollen wir, dass das Objekt
Ich schließe den TOP 8, Einwohneranfragen. TOP 9 entfällt.
Ein Tagesordnungspunkt steht jetzt noch auf der
Tagesordnung. Wir hatten vereinbart, den TOP
10.2 nach den Einwohneranfragen aufzurufen.
Herr Rosenthal, ich hätte gern noch geklärt: Wie
verhält sich die Neufassung des Antrags zu
unserem Verwaltungsstandpunkt?
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Eigentlich würde ich dem Stadtrat vorschlagen wollen: Lehnen Sie bitte den Antrag des
Stadtbezirksbeirats ab! Ich gebe zu Protokoll,
dass wir das umsetzen, was wir im Verwaltungsstandpunkt formuliert haben, der ja Zustimmung
mit einer Ergänzung signalisiert.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
bewirtschaftet bleibt. Weil die Infrastruktur aber
so marode ist, kann ich aber nicht ausschließen,
dass man möglicherweise baupolizeilich eingreifen muss und die Gaststätte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr betrieben werden kann.
Wenn der Antrag des Stadtbezirksbeirats hier
heute eine Mehrheit finden sollte - es wirkt ja
so -, wäre die Verwaltung verpflichtet, diesen
Zustand dauerhaft aufrechtzuerhalten. Das heißt:
Aufgrund dieses Stadtratsbeschlusses wären wir
verpflichtet, den Mietvertrag mit dem Betreiber
immer wieder zu verlängern, auch wenn der
Betrieb möglicherweise faktisch und praktisch
gar nicht realisiert werden kann. Damit würden
wir
uns
in
einen
vertragswidrigen,
gegebenenfalls auch schadenersatzpflichtigen
Zustand begeben. Das ist die Herausforderung,
die in diesem Antrag steckt.
Deshalb die Bitte an alle, dies zu bedenken unter
Berücksichtigung meiner Protokollnotiz. Wir verpachten so lange wie möglich. Wir verpachten so
lange wie ordnungsrechtlich zulässig. Wir gehen
parallel dazu in die Vermarktungsschiene und
hoffen, einen Investor zu finden, der das Objekt
mit eigenen Vorstellungen wiederherstellt. Ich will
auch so weit gehen, zu sagen: In diesem Fall
werden
wir
auch
investiv
unseren
Eigentümerpflichten nachkommen.
Die Herausforderung besteht nach wie vor darin,
dass die Anbindung des Objekts nicht grundsätzlich geklärt ist. Ich weiß, dass das für Sie jetzt ein
bisschen kompliziert klingt. Man hat es leider
Gottes auch im Fachausschuss nicht besser
vordiskutieren können. Wir haben versucht,
heute
noch
einmal
Kontakt
zum
Stadtbezirksbeirat aufzunehmen. Er war nicht
bereit, über dieses Nachdenken unsererseits
sich ins Benehmen zu setzen. Vielleicht können
wir das
mit meinem
Vorschlag einer
Protokollnotiz doch noch klären.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Herr Rosenthal, Ihre
Aussage verwundert mich etwas. Sie sagten
jetzt, die Verwaltung sei bestrebt, die
gastronomische Versorgung sicherzustellen.
Könnten Sie mir bitte einmal erklären, warum die
Verwaltung
den
jetzigen
Gastronom
angeschrieben und ihm mitgeteilt hat, dass der
Vertrag zum Jahresende 2017 beendet wird?
Warum hat man diesem Gastronom einen
Aufhebungsvertrag angeboten, einen verbindlichen, endgültig endenden Vertrag? Das
passt doch nicht zu Ihren Aussagen jetzt. - Falls
Ihnen das Schriftstück nicht vorliegt, können wir
es gern besorgen.
S e i t e | 37
Bürgermeister Rosenthal: Ich weiß, dass das
Amt für Sport mit dem Pächter sich im
Benehmen befindet und versucht, aufgrund der
infrastrukturellen Situation das Pachtverhältnis
möglichst im Einvernehmen zu beenden. Wenn
allerdings - so ist es abgestimmt mit der Leitung
des Amtes für Sport - kein Einvernehmen erzielt
werden kann, der Pächter also nicht darauf
verzichten möchte, wird der Vertrag verlängert,
und zwar so lange - so ist es auch in unserem
Verwaltungsstandpunkt festgehalten -, bis die
Vermarktung zu einem Erfolg geführt hat. Ich
glaube, das kann man nicht missverstehen. Von
uns wurde im Verwaltungsstandpunkt ganz
deutlich ausformuliert, wie wir uns das vorstellen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Glöckner, bitte.
Stadträtin Glöckner (SPD): Mir liegt eine Neufassung 3 des Antrags vom Stadtbezirksbeirat
Nordost vor, die im Grunde genommen den Verwaltungsstandpunkt
übernimmt.
Deswegen
wusste ich gar nicht, wovon Sie hier sprechen. In
der Neufassung wurde in Beschlusspunkt 2 ergänzt: „sofern von diesem Betreiber gewünscht. Ansonsten ist die Neufassung 3 textgleich mit
dem Verwaltungsstandpunkt. Oder sehe ich das
falsch?
Bürgermeister Rosenthal: Diese Neufassung
liegt mir auch vor. Die Verwaltung sagt: „sofern
möglich“. Der Stadtbezirksbeirat formuliert: „soweit von diesem Betreiber gewünscht“. - Das ist
schon ein Unterschied.
Stadträtin Glöckner (SPD): Ja, aber man muss
auch sagen: Wenn wir sagen: „jeweils befristet
für sechs Monate zu verlängern“, dann muss
natürlich auch der Betreiber dies wünschen. So
sehe ich das. Das ist doch logisch. Wenn er das
nicht wünscht, muss er es nicht machen. Aber
die Stadt bietet ihm das an. Oder habe ich das
falsch verstanden?
Bürgermeister Rosenthal: Die Formulierung
„soweit von diesem Betreiber gewünscht“ ist eine
einseitige Erklärung. Das hieße, die Stadtverwaltung hätte gar keine Chance, eine andere
vertragliche Regelung mit ihm zu treffen. Wenn
er das will, dann sind wir daran gebunden. Wir
dagegen sagen: Wir binden uns, allerdings mit
dem Hinweis, dass der Zustand des Objektes
möglicherweise einmal dazu führen könnte, dass
wir den Vertrag aus baupolizeilichen Gründen
nicht mehr verlängern können. Das ist der kleine,
aber feine und auch wichtige Unterschied.
Stadträtin Glöckner (SPD): Das sehe ich nicht
ganz so streng wie Sie. Ja, es geht um Verträge;
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
schon richtig. Eine Verlängerung um sechs Monate kann ja auch vom Pächter ausgesetzt werden. Diese Möglichkeit müsste man ihm ja auch
einräumen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft hat sich
zur Geschäftsordnung gemeldet.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
würde ich es für sinnvoll halten, die weitere Diskussion und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Wir haben jetzt von
Herrn Dossin erfahren, dass vor zwei Wochen
noch Briefe herausgegangen sind, obwohl schon
länger bekannt ist, dass dieses Thema heute auf
der Tagesordnung steht. Wir müssen diesen
Sachverhalt noch einmal genauer prüfen. Daher
bitte ich um Vertagung.
Oberbürgermeister Jung: Ist das ein Antrag auf
Vertagung, Frau Krefft?
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Oberbürgermeister Jung: Ehe wir über den Antrag auf Vertagung abstimmen, erhält Herr Haas
jetzt noch das Wort.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister,
ich mache es auch ganz kurz. - Wir haben über
genau dieses Thema gestern sehr intensiv im
Fachausschuss Umwelt und Ordnung, den ich
leite, gesprochen. Auch dort hat Herr
Bürgermeister
Rosenthal
seine
Meinung
kundgetan. Der Ausschuss hat anders votiert. Ich
sehe es ähnlich wie Frau Glöckner. Die
Formulierungen „sofern möglich“ und „soweit von
diesem Betreiber gewünscht“ mögen juristisch
unterschiedlich ausgelegt werden. Aber wichtig
ist: Wunsch des Stadtbezirksbeirats und der
Menschen vor Ort ist, dass diese Gaststätte
offen bleibt. Diesem Wunsch sollte man
entsprechen. Darum bitte ich, dass dieses
Thema heute hier behandelt wird. - Schauen wir
mal, wie die Abstimmung über den Antrag zur
Geschäftsordnung von Frau Krefft ausgeht!
Oberbürgermeister Jung: Es steht zur Abstimmung der Antrag auf Vertagung, um im
Ausschuss gegebenenfalls das eine oder andere
klären zu können. Wer dem Antrag auf
Vertagung von Frau Krefft folgt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
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Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von
Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
Ich würde vorschlagen, dass wir dieses Thema in
der nächsten Sitzung im März wieder aufrufen.
Das sollten wir nicht vor uns herschieben.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen einen
schönen Feierabend.
Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017
Oberbürgermeister:
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Schriftführer:
Stadtrat Deissler:
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Stadtrat Keller:
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Protokollant:
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