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Kommune
Leipzig
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1249706.pdf
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Erstellt
27.01.17, 13:20
Aktualisiert
05.12.18, 17:16

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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Telefon Fax 0341 123-2119 0341 123-2105 e-mail bfr@leipzig.de Datum 27.01.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 08.02.2017, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 08.02.2017 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 27.01.2017 TAGESORDNUNG 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2016 Teil II: Verlaufsprotokoll 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2017 Teil I: Beschlussprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 8 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) 8.1 Umsetzung der Führerscheinrichtlinie VI-EF-03663 Einreicher: J. Herrmann-Kambach 8.2 Baulicher Zustand und Zukunft Brockhaus-Gymnasium VI-EF-03675 Einreicher: Elternrat des F.A. Brockhaus-Gymnasiums Einreicher: Elternratsvorsitzender Gregor Gebauer 8.3 Sicherheit in Leipzig VI-EF-03743 Einreicher: Michael Ulber 8.4 Ausgleichsfläche Schulze-Delitzsch-/Benningsenstraße VI-EF-03748 Einreicher: Viktor Befort 9 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 10 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte (werden nach TOP Petitionen aufgerufen) 10.1 Zukunft des Heinrich-Budde-Hauses als soziokulturelles Zentrum sichern./Beschlussfassung VI-WA-02447-DS-02 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nord 10.2 Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich Naturbad Nordost/Beschlussfassung Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost VI-WA-03302-NF-02 11 Besetzung von Gremien 11.1 Vergabegremium VOB - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter (2. Änderung) DS-00785/14-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister 11.2 Jugendhilfeausschuss - Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter (3. Änderung) VI-DS-00884-DS-04 Einreicher: Oberbürgermeister 11.3 Stadtbezirksbeirat Südost - Bestellung der Mitglieder (2. Änderung) VI-DS-01144-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister 11.4 Beirat für Tierschutz - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) VI-DS-01126-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 14 Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Schaffung von Freiluftsportmöglichkeiten für die Grundschule Mockau VI-A-01568 Einreicher: CDU-Fraktion 14.2 Einrichtung von Beteiligungsmöglichkeiten und Schaffung eines Beschwerdemanagements für Bewohner/-innen von Asylunterkünften und Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Leipzig VI-A-02947 Einreicher: Migrantenbeirat 14.3 Transparenz der Sponsoringaktivitäten der Leipziger Gruppe VI-A-03202 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.4 Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung: Das Kolonnadenviertel wird Modellprojekt "Aktive Mobilität / Nahmobilität"! VI-A-03400-NF-02 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.5 Einrichtung eines öffentlichen Bolzplatzes in NeuPaunsdorf VI-A-03422 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.6 Errichtung und Betrieb der Mobilitätsstationen an der Könneritzstraße VI-A-03468 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.7 Namensgebung einer Grund- oder Oberschule der Stadt Leipzig nach Katharina von Bora VI-A-03496 Einreicher: AfD-Fraktion 14.8 Initiative zu MINT im Rahmen der Ganztagsangebote an Leipzigs Schulen VI-A-03526 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Vermietung des Stadtratssaals Einreicher: CDU-Fraktion 15.2 Barrierefreie Spielplätze in Leipzig Einreicher: Fraktion DIE LINKE VI-F-03677 (schriftl. Beantwortung) VI-F-03667 15.3 Schönau III: Acker nicht zu Kies machen! - Hat die Stadt Leipzig sich tatsächlich noch nicht positioniert? VI-F-03687 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.4 Städtische Einflussnahmemöglichkeit auf die Nachnutzung des vormaligen Ärztehauses "Brackestraße 48" im Wohnkomplex 8 in LeipzigGrünau VI-F-03762 Einreicher: AfD-Fraktion 15.5 Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten VI-F-03668 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.6 Leipzig und Gigaliner VI-F-03742 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.7 Wildtierauffangstation und Tierbeschlagnahmen von Nutztieren in Leipzig VI-F-03764 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.8 Erfüllung der ergänzenden Eigentümerziele der LWB: Sozialchartas und Erwerb von Wohnhäusern durch MieterInnen VI-F-03689 Einreicher: Stadträtin J. Nagel 15.9 Geplante Umstrukturierung des Sozialamtes VI-F-03755 Einreicher: Stadtrat S. Pellmann 15.10 Situation im Westwerk VI-F-03756 Einreicher: Stadtrat S. Pellmann 15.11 Sanierung Stadtteilzentrum in der Straße des 18. Oktobers 10a (Bürgerverein Messemagistrale e.V.) VI-F-03758 Einreicher: Stadträte K. Schenk und H. Oßwald 15.12 Seniorenwohnanlage Amalie Einreicher: Stadtrat J. Lehmann 15.13 Stadtwerke Leipzig in der Verantwortung als Grundversorger VI-F-03766 (schriftl. Beantwortung) VI-F-03769 Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann 15.14 Sozialgerechtes Wohnen Einreicher: Stadtrat E. Böhm 16 Bericht des Oberbürgermeisters 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Dezember 2016 VI-F-03770 (schriftl. Beantwortung) VI-DS-03658 Einreicher: Dezernat Finanzen 18 Vorlagen I 18.1 Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes am Standort Prager Straße 21 hier: Abschluss eines Mietvertrages für das Objekt Prager Straße 21 - 2. NEUFASSUNG - -03166-DS-02-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.2 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung VI-DS-01684-NF-01 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 18.3 Lebendige Luppe - Projekterweiterung und Kostenentwicklung VI-DS-02029 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.4 Ausführungsbeschluss zur IT-Ausstattung der kommunalen Schulen und Horte in Trägerschaft der Stadt Leipzig VI-DS-03002 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.5 Verbandsumlageerhöhung Kommunales Forum Südraum Leipzig Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport VI-DS-03063 18.6 Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren, Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2016 - Beteiligung der Öffentlichkeit VI-DS-03247 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss - Platzartige Umgestaltung der Renftstraße zum Renftplatz VI-DS-03253-NF-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.8 Kultur-Investitionsstrategie (Bau) VI-DS-03304-NF-01 Einreicher: Dezernat Kultur 18.9 Bebauungsplan Nr. 391 "Wohngebiet nördlich der Fortunabadstraße/Dieskaustraße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil KnautkleebergKnautthain; Satzungsbeschluss VI-DS-03321 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.10 Bau- und Finanzierungsbeschluss Kindertageseinrichtung Leonhard-Frank-Str. 24 a/b, 04318 Leipzig // Komplettsanierung VI-DS-03386 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.11 Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Modernisierung Sitzungssaal VI-DS-03411 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.12 Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung VI-DS-03446-NF-02 Einreicher: Dezernat Kultur 18.13 Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP), Programmjahr 2017 – Ableitung des Förderantrages SSP Mockau Nord und Süd (2017-2026) im Abgleich mit der Fortschreibung des INSEK Leipzig 2030 VI-DS-03469 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.14 Vertrag über die Vergütung von Mehrleistungen bei der Vorhaltung von Löschwasser im Trinkwassernetz (§ 2 Abs. 3 des Konzessionsvertrages über die Versorgung mit Wasser) - Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO VI-DS-03483 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 18.15 Anpassung des Straßenoberflächenentwässerungsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und den Kommunalen Wasserwerken Leipzig GmbH vom 19. Dezember 2000, Rückwirkend in Kraft aufgrund Ratsbeschluss RBIII-647/01 und Rückwirkungsklausel – Straßenoberflächenentwässerungsvertrag. VI-DS-03502 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 18.16 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau und Sanierung Kindertageskomplex Friedrich-DittesStraße 9 VI-DS-03514-NF-01 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig - Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchende in Verbindung mit außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in 2017 über 118.950 € Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-03562 EILBEDÜRFTIG 18.18 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Prinz-Eugen-Straße 34, 04277 Leipzig Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung in 2017 über 484.000 EUR VI-DS-03673 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 20 Informationen I 20.1 System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2015, Informationen zu Kennziffern der Mobilität für die Stadt Leipzig VI-DS-02380 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.2 Willkommenszentrum Leipzig - Verwaltungsvorschlag zum Beschluss der Ratsversammlung vom 19.11.2015 zur Vorlage VI-A-01381-NF-003 VI-DS-03451 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 20.3 Maßnahmen zum Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016 – 2020 Einreicher: Dezernat Kultur VI-DS-03500 RATSVERSAMMLUNG VOM 8. FEBRUAR 2017 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle ganz herzlich willkommen zu unserer Ratsversammlung und begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Coaching-Projektes der Fortbildungsakademie der Wirtschaft und weitere Gäste auf der Tribüne. Vor Eintritt in die Tagesordnung will ich es nicht versäumen, Frau Heller zum Geburtstag zu gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Stadträten Deissler und Keller unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 2 am 28.01.2017 bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe, Riedel, Frau Dr. Heymann, Herr Rothkegel, Engelmann, Frau Wohlfarth, Herr Dyck, Geisler, Frau Schenk, Frau Ludwig und Kriegel. Herr Herr Herr Herr ordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen fest. Bis zur Änderung der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, auch heute wieder, je nach Bedarf, mithilfe des mobilen Systems abzustimmen. Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Beschlossen. Noch ein Hinweis dazu, Frau Lakowa? Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bitte Sie, immer vorher anzukündigen, in welcher Form wir abstimmen, damit wir nicht wie in der letzten Ratsversammlung spontan hin und her wechseln müssen. Oberbürgermeister Jung: So wollen wir es halten. TOP 4 entfällt. 5 Niederschrift Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung des Freistaates. 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6871) Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen. Gibt es Anmerkungen zum Verlaufsprotokoll vom 14.12.2016? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das Protokoll festgestellt. Auch heute gibt es eine Livestream-Übertragung. Ihnen ist bekannt, wie wir verfahren, sollten Sie einer Übertragung Ihrer Rede nicht zustimmen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 48 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Noch einmal zurückgezogen wurde TOP 10.1. TOP 11.2, Wahl des Jugendhilfeausschusses, muss verschoben werden. TOP 18.11 wird heute nicht behandelt, da der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung noch Beratungsbedarf hat. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2017 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2017/6871) Bitte beachten Sie die Austauschseite, datiert vom 07.02.2017. Gibt es dazu Hinweise? - Dann ist das Protokoll festgestellt. TOP 6 und 7 entfallen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11: 11 Besetzung von Gremien 11.1 Vergabegremium VOB - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter (2. Änderung (DS-00785/14-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr aufgerufen, ebenso die wichtige Angelegenheit des Stadtbezirksbeirats Nordost unter TOP 10.2. Petitionen gibt es heute nicht. So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt es aus Ihrer Mitte noch Anmerkungen zur Tages- Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 11.3 Stadtbezirksbeirat Südost - Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter (2. Änderung (VI-DS-01144-DS-02) 13.4 Einreicher: Oberbürgermeister Seite |2 Aufbau eines Handwerker-Pools für kommunale Schulen und Kitas (VI-A03791) Einreicher: SPD-Fraktion Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.4 Beirat für Tierschutz - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS-01126-DS-02) Fachausschuss Dezernat VI, V und I. - So verwiesen. 13.5 Patenschaft für Zwergmuntjaks (VI-A03792) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann So verwiesen. Einreicher: Oberbürgermeister Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? 13.6 Konzept zur Transparenz in der Ratsund Verwaltungsarbeit (VI-A-03793) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. So verwiesen. TOP 12 entfällt. 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Ich rufe kurz den Titel des Antrags auf, und Sie geben mir bitte einen Hinweis, falls Sie weitere Verweisungsvorschläge haben. 13.1 Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken (VI-A-03790) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass Mietspiegel und Betriebskostenspiegel im Sozialdezernat bzw. im Sozialamt erarbeitet werden. Es wäre daher sinnvoll, dies auch in den Sozialausschuss zu verweisen. Oberbürgermeister Jung: Sie haben recht. Hinzu kommt: Ausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. - So verwiesen. 13.2 Sozialen Wohnungsbau (VI-A-03785) unterstützen Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 13.3 LEIPZIGSTIFTUNG - Wohnungsbau, aber auch sozial! (VI-A-03787) Einreicher: Stadtrat Weber, Stadträtin Riekewald, Stadtrat Elschner Einreicher: Stadtrat Schlegel, Stadträtin Gabelmann, Stadtrat Deissler, Stadträtin Schenk So verwiesen. 14 Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Schaffung von Freiluftsportmöglichkeiten für die Grundschule Mockau (VI-A-01568) Einreicher: CDU-Fraktion 14.1.1 dazu VSP (VI-A-01568-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wünschen Sie das Wort? - Nein. - Klare Vorvoten. - Vorab noch eine Frage: Hat der Stadtbezirksbeirat zum Verwaltungsstandpunkt votiert? - Okay. Wir nutzen jetzt nicht die mobile Abstimmungsanlage. Wer stimmt dem Antrag nicht zu? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.2 Einrichtung von Beteiligungsmöglichkeiten und Schaffung eines Beschwerdemanagements für Bewohner/-innen von Asylunterkünften und Unterkünften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Leipzig (VI-A-02947) Einreicher: Migrantenbeirat 14.2.1 dazu ÄA (VI-A-02947-ÄA-02) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 14.2.2 dazu VSP (VI-A-02947-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Herr Sethi wird eine kurze Einführung geben. Bitte schön. Sethi (Migrantenbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Stadträte! Liebe Gäste! Ich möchte mich im Namen des gesamten Beirats bei allen Mitgliedern der Fachausschüsse, der Verwaltung Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 und den Stadträten für die Unterstützung unseres Antrags in den Haushaltsverhandlungen bedanken. In diesem Antrag ging es um eine zusätzliche Stelle für den Beirat. Die Notwendigkeit haben alle erkannt. Das freut uns sehr. Darüber hinaus wurde damit ein Zeichen gesetzt, dass die Arbeit des Beirats wichtig ist. Auch das freut uns. Das wird die Arbeit des Beirats etwas vereinfachen und auch weitere Kräfte freisetzen. An dieser Stelle möchte ich betonen: Diese Stelle muss neu besetzt und nicht etwa auf schon existierende Stellen verteilt werden. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, wie wichtig eine Bezugsperson für die Mitglieder ist. Nun zu unserem Antrag zur Schaffung eines Beschwerdemanagements. In Leipzig leben weit über die Hälfte der Geflüchteten in Sammelunterkünften. So gut diese Sammelunterkünfte auch ausgestattet sind, birgt diese Form der Unterbringung auch Nachteile. Beschwerdeinstanzen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Arbeit. In einer demokratischen Gesellschaft ist es wichtig, dass alle ihre Sicht einbringen können. Uns geht es um die Stärkung der Perspektive von Menschen in den Sammelunterkünften. Seite |3 Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich will mich nur kurz unterstützend zu diesem Antrag äußern. Im Jahr 2015 gab es ja, auch medial öffentlich geworden, Beschwerden und Proteste gegen die Bedingungen in gewissen Unterkünften. Das war, glaube ich, auch die Initialzündung für diesen Antrag, der keine Misstrauensbekundung sein soll, sondern dafür sorgen soll, wie Herr Sethi sagte, Zufriedenheit und auch Teilhabe an der Gestaltung der Wohnbedingungen zu schaffen. Ich würde die Stadtverwaltung bitten, das Verfahren, das im Verwaltungsstandpunkt angedeutet ist, jetzt schnell in Gang zu bringen und es auch transparent zu handhaben. Im Antrag wird gefordert, dass auch zivilgesellschaftliche Initiativen an der Erarbeitung eines Beschwerdemanagementverfahrens mit beteiligt werden sollen. Im Verwaltungsstandpunkt wird dies jedoch auf den Migrantenbeirat begrenzt. Ich würde daher appellieren, dass bei der Erarbeitung des Verfahrens auch etablierte Träger wie das Antidiskriminierungsbüro mit ins Boot geholt werden. Wenn der Beirat und dessen Mitglieder die Nachteile ansprechen, heißt das keinesfalls, dass wir die positiven Dinge nicht anerkennen. Ich möchte hier ganz bewusst betonen, dass sowohl die Verwaltung als auch die Zivilgesellschaft der Stadt Leipzig die enormen Aufgaben im Jahr 2016, als Tausende Flüchtlinge bei uns angekommen sind, großartig gemeistert haben. Es gibt wenige Städte, die da mithalten können. Das muss man sich auch einmal bewusst machen. Kritische Anmerkungen des Beirats richten sich nicht gegen ein Amt oder eine Behörde oder gar Personen. Vielmehr sollen kritische Beobachtungen und Anmerkungen uns allen helfen, die Aufgaben gemeinsam noch besser anzugehen. Wie wir alle wissen, können auch die besten Absichten nicht fruchten, wenn wir unsere Handlungen nicht selbstkritisch hinterfragen. Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi. Die Beschwerdeinstanz soll das Vorhandene und Geschaffene weiter optimieren. Der Beirat ist überzeugt, dass der Mehraufwand für eine solche Stelle nicht nur aus humanistischer Sicht eine Notwendigkeit ist, sondern auch aus ökonomischer Sicht. Eine solche Instanz stellt für alle einen Mehrwert dar. Der Beirat hat in seiner letzten Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen. Auch der Änderungsantrag des Jugendparlaments wurde angenommen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Oberbürgermeister Jung: Eine Wortmeldung von Frau Nagel. Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Wir als Fraktion unterstützen diesen Antrag. In der heutigen Zeit wird viel darüber geredet, wie wir neu Zugewanderten unsere demokratische Grundordnung am besten vermitteln können, wie sie in einer Demokratie teilhaben und partizipieren können. Mit einem guten Beschwerdemanagement eröffnen wir ihnen die Möglichkeit, sich selbst in ihrem Lebensumfeld einzubringen, ihre Gedanken mitzuteilen und Probleme anzusprechen, zum Beispiel Probleme mit der Unterkunft. Gleichzeitig erfahren sie, wie unsere Gesellschaft funktioniert. Ich denke, das ist ein guter Anfang und hilft viel mehr als irgendwelche Kurse. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Nagel, nehmen Sie es mir nicht übel, aber auf Ihre Rede muss ich jetzt doch reagieren. Der Grund für diesen Antrag sind tatsächliche Missstände und nicht, wie Sie ausgeführt haben, die Proteste in 2015, wo Sie 50 Geflüchtete instrumentalisiert und im strömenden Regen vor das Rathaus gezerrt haben. Das war damals schon nicht in Ordnung; das finde ich auch zwei Jahre später nicht in Ordnung. Dass Sie heute behaupten, diese Proteste seien die Grundlage für diesen Antrag, ist ebenfalls nicht in Ordnung. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Lieber Herr Volger, diesen Anwurf will ich hier nicht so stehen lassen. Ja, ich bin als Mensch, als politische Person in Flüchtlingsinitiativen aktiv. Natürlich kooperieren wir da auch mit Geflüchteten, die Probleme haben, zum Beispiel Demonstrationen selbst anmelden zu können. Ihnen stehe ich unterstützend zur Seite. Sie haben hier jetzt einen Protest erwähnt. Ich könnte Ihnen noch eine ganze Reihe von Protesten aufzählen, die aus Flüchtlingsunterkünften heraus initiiert waren und denen Menschen aus der Stadtgesellschaft unterstützend zur Seite standen. Ich finde diesen Antrag vor allem deswegen gut und wichtig, um in Zukunft solche plakativen Aktionen - das sind sie manchmal; aber auch Geflüchtete haben das Recht, Proteste durchzuführen - zu vermeiden und ein geordnetes Verfahren anzustreben, wo Beschwerden dann auch beim Sozialamt landen. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Der Antrag steht in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts inklusive des Änderungsantrags des Jugendbeirats zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie gegen den Beschluss sind. Enthaltungen? - Pro-Stimmen? Abstimmung: Eine Reihe von Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.3 Transparenz Sponsoringaktivitäten Gruppe (VI-A-03202) Einreicher: Grünen der der Leipziger Fraktion Einreicher: Oberbürgermeister 14.3.2 dazu ÄA (VI-A-03202-ÄA-02) Stadträte Information der Aufsichtsräte erfolgte, dem Kodex folgend, erstmalig im unternehmensinternen Bericht über Sponsoringaktivitäten in 2016. Gutes tun und darüber sprechen, das sollte gerade beim Sponsoring durch die L-Gruppe ermöglicht werden. Herr Oberbürgermeister sieht darin rechtliche Probleme - zumindest ist das im Verwaltungsstandpunkt oben angekreuzt -, um dann aber im Text einzuschränken, es könnte rechtliche Probleme geben. Ihre Aufgabe, Herr Oberbürgermeister, wäre es gewesen, uns einen sauberen Vorschlag zu machen. Immerhin ist die Leistung eines Sponsorings auch öffentlich sichtbar. Eine Diskussion darüber, wer wie viel an Zuwendungen erhält, scheuen wir nicht. Wir fordern die Offenlegung der Sponsoringaktivitäten des Stadtkonzerns. Statt die Chance auf mehr Transparenz zu nutzen, zeugen Ihre Vorbehalte von Misstrauen gegenüber der Öffentlichkeit und auch uns Entscheidungsträgern. Der FDP-Vorschlag berücksichtigt die wachsende Verantwortung des Stadtrates, die derzeit auch die beginnende Diskussion über die Satzung der LVV aufweist. Allerdings wäre dies eben doch nur eine Öffentlichkeit für uns 70 Stadträte, statt wie bisher nur der Aufsichtsräte. Das ist uns zu wenig. Wir wollen, dass man tatsächlich öffentlich darüber sprechen kann, es also nicht hier in unserem Kreis bleibt. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag: für mehr Transparenz. Oberbürgermeister Jung: Zum Änderungsantrag, Herr Morlok. Bündnis 90/Die 14.3.1 dazu VSP (VI-A-03202-VSP-01) Einreicher: Morlok Seite |4 R. Hobusch, S. Wünschen Sie das Wort? - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte! Werte Gäste und Vertreter der Medien! Im vergangenen Sommer wurden wir von einem besonderen Sponsoring der L-Gruppe überrascht. Zum ersten Mal wurde ein Sponsoring aus wettbewerblichen und somit auch aus wirtschaftlichen Gründen angestrengt. Wir erfuhren davon aus der Presse, und das obwohl die Aufsichtsräte gemäß LCGK, dem Leipziger Corporate Governance Kodex, im Aufsichtsrat informiert werden sollen. Die Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Krefft, wir würden es auch besser finden, wenn die Sponsoringaktivitäten, wie in Ihrem Ursprungsantrag vorgesehen, öffentlich würden. Wir sind auch nicht ganz sicher, ob die Ausführungen des Oberbürgermeisters hinsichtlich der Rechtswidrigkeit im vollen Umfang zutreffen. Sie werden wahrscheinlich zutreffen für all die Sponsoringverträge, die bereits abgeschlossen wurden, weil der jeweilige Vertragspartner darauf vertrauen können muss, dass solche Aktivitäten nicht öffentlich werden, wie im Vertragswesen üblich. Ich meine aber, dass eine Beschlussfassung dennoch möglich sein könnte, wenn sich dies auf Sponsoringverträge bezieht, die nach einer etwaigen Beschlussfassung im Stadtrat geschlossen werden und nachdem der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter gegenüber den Gremien entsprechende Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Weisung erteilt hat, weil dann die L-Gruppe verpflichtet wäre, jeden Sponsor vor Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, dass genau diese Aktivität öffentlich würde. Wenn dem Vertragspartner das nicht passt, muss er von dieser Aktivität absehen. Wenn es zu einem Vertrag kommt, weiß er, dass die Aktivität öffentlich wird. Insofern wäre es dann nicht mehr rechtswidrig. Wir hätten uns gewünscht, dass das vom Oberbürgermeister auch so dezidiert geprüft wird. Wir halten den Antrag bezüglich Aktivitäten ex post, in der Vergangenheit, tatsächlich für rechtswidrig. Deswegen haben wir den Änderungsvorschlag unterbreitet. Vielleicht wäre es sinnvoll, Frau Krefft, die Abstimmung über Ihren Antrag heute zu vertagen, um die Frage genauer erörtern zu können, ob es einen Unterschied zwischen Ex-post- und Ex-ante-Aktivitäten gibt. Wir meinen: Für Sponsoringaktivitäten in der Zukunft wäre Ihr Antrag beschlussfähig. Für den Fall, dass es heute keine Vertagung gibt, würden wir Sie bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortwünsche? - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Morlok, Sie haben hier die Beschlussumsetzung beschrieben. Wenn wir heute einen solchen Beschluss fassen würden, wäre es an der Verwaltung, diesen Beschluss bestmöglich umzusetzen. Das würde bedeuten, an den jeweiligen Vertragspartner heranzutreten und ihm mitzuteilen, dass der Stadtrat den Beschluss gefasst hat, die Budgets zu veröffentlichen. Bei Vertragsverlängerungen oder Neuverträgen müsste sein Einverständnis dazu eingeholt werden. Deswegen meine ich: Das betrifft die Beschlussumsetzung. Ihr Vorschlag fällt klar hinter unseren zurück. Er beinhaltet, dass dem Stadtrat der Bericht über Sponsoringaktivitäten als nichtöffentliche Informationsvorlage zugeleitet wird. Das wird unserem Ansinnen nach Transparenz alles andere als gerecht. Deswegen lehnen wir das an dieser Stelle ab. Wir können auch nicht nachvollziehen, inwiefern uns eine Vertagung weiterbringen sollte. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es wirklich darum geht, heute zu beschließen, könnte man das Problem vielleicht dadurch lösen, dass man den Beschlusstext un- Seite |5 seres Änderungsantrags wie folgt ändert: „… zukünftig den Sponsoring- und Spendenbericht im Rahmen des Jahresabschlusses zuzuleiten.“ Dies gilt dann für die Verträge nach Beschlussfassung durch den Stadtrat. Damit müssten die rechtlichen Probleme aus der Welt sein. Oberbürgermeister Jung: Es liegt ein Änderungsantrag auf dem Tisch. Es gibt einen Ursprungsantrag. Die Verwaltungsmeinung ist Ihnen ebenfalls bekannt, die sich auch durch den eben nochmals geänderten Änderungsantrag nicht ändert. Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Stadträte Hobusch und Morlok zu? Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Acht Pro-Stimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Keine Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. 14.4 Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung: Das Kolonnadenviertel wird Modellprojekt „Aktive Mobilität/Nahmobilität“ (VI-A-03400-NF-02) Einreicher: Grünen Fraktion Bündnis 90/Die 14.4.1 dazu VSP (VI-A-03400-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.4.2 dazu ÄA (-03400-NF-02-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Nahmobilität baut auf dem Leitbild „Stadt der kurzen Wege“ auf. Die Stärkung von Nähe und kurzen Wegen sowie die gute Erreichbarkeit und Verbindung von wichtigen Funktionen wie Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Versorgung stehen dabei im Vordergrund. Unter dem Begriff „Nahmobilität“ werden insbesondere der Fuß- und Radverkehr, also die nichtmotorisierten, körperlich aktiven Verkehrsarten, zusammengefasst. Ein nach Prinzipien der Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Nahmobilität gestalteter Stadtraum bietet Kindern, mobilitätseingeschränkten Personen sowie älteren Menschen die besten Voraussetzungen, eine selbstständige Lebensführung bis ins hohe Alter zu erlernen bzw. zu ermöglichen. Nahmobilität beinhaltet aber nicht nur verkehrliche Gesichtspunkte. Eine hohe Gestaltungsqualität des öffentlichen Raums, gute Straßen und schöne Plätze mit Sitzgelegenheiten, Verkehrsberuhigung, Barrierefreiheit an Bürgersteigen, ein gutes Angebot an Nahversorgung sowie attraktive Flächen für die Naherholung sind eng verknüpft mit einer erfolgreichen Förderung von Nahmobilität. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, ob Menschen in einem Orts- oder Stadtteil gern leben, hängt maßgeblich von dessen Ausstattung ab. Für das Kolonnadenviertel stellen wir Grüne Handlungsbedarf fest. Zum einen wurden beim Spaziergang des Oberbürgermeisters mit VCD und Fuß e. V. die besondere und große Bedeutung des Fußverkehrs für das Quartier deutlich. Zum anderen ist eine Diskussionsveranstaltung des Bürgervereins Kolonnadenviertel im letzten Jahr Grundlage für unseren Antrag. Nun gab es Irritationen um und über Begrifflichkeiten. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass diese gegenüber dem Bürgerverein in der Sitzung des Stadtbezirksbeirats Mitte sowie im persönlichen Gespräch ausgeräumt werden konnten. Zur Überschrift einer Zeitung, die in diesem Zusammenhang keck titelte: „Autoverbot im Kolonnadenkiez“, ist zu sagen: Das ist eine Zeitungsente oder ein allzu offensichtlicher Fall von Fake News. Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, für eine erfolgreiche Nahmobilitätsförderung, die im Ergebnis Akzeptanz erfahren soll, spielt natürlich der diskursive Prozess, also eine ergebnisoffene Bürgerbeteiligung, eine große Rolle, nämlich dann, wenn es darum geht, bestehende Zielkonflikte zu benennen, sie aufzulösen und Handlungsmaßnahmen zu formulieren. Ziel muss deshalb sein, bei möglichst vielen unterschiedlichen Akteuren des Kolonnadenviertels frühzeitig Interesse für das Projekt zu wecken und sie als lokale Experten für eine Mitarbeit zu gewinnen. Dabei sind alle Akteure aus der Bürgerschaft, der Geschäftswelt, der Gastronomie sowie anderen Interessenvertretungen neben Politik und Verwaltung einzubeziehen und einzuladen. Der Bürgerverein Kolonnadenviertel jedenfalls hat bereits sein Interesse angemeldet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, mit unserem Antrag „Nachhaltige Stadtund Quartiersentwicklung: Das Seite |6 Kolonnadenviertel wird Modellprojekt ‚Aktive Mobilität/Nahmobilität‘“ wollen wir im besten Sinne ein konfliktarmes und verträgliches Nebenund Miteinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Quartier ermöglichen und befördern. Auch geht es uns um eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Gottschedstraße sowie in der Bosestraße vor dem Schauspiel-Eingang. Da der CDU-Änderungsantrag unser Anliegen klarstellend und ergänzend unterstützt, werden wir ihn heute gern übernehmen. Die Neufassung unseres Antrags gibt den Verwaltungsstandpunkt wieder, der unser Anliegen zielführend und machbar aufgreift. Ich darf Sie insofern freundlich um Zustimmung bitten. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi. Stadtrat Georgi (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Stadträtinnen und Stadträte! Es freut mich, zu hören, dass die einbringende Fraktion unseren Änderungsantrag übernehmen will. Wir haben unseren Antrag aus drei Gründen eingebracht: Erstens haben wir das grundsätzliche Interesse der Bürgerinnen und Bürger verspürt, das Kolonnadenviertel aus dem Dornröschenschlaf zu erwecken. Deswegen wäre ein grundsätzliches Nein unsererseits das falsche Signal gewesen. Zweitens haben wir diesen Änderungsantrag gestellt, weil uns der Antrag, wie er von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen formuliert worden ist, in Art und Umfang zu eindimensional gewesen ist, weswegen wir die Einbettung des gesamten Prozesses in ein städtebauliches Gesamtkunstwerk vorschlagen, was wiederum kurzfristige Maßnahmen möglich macht, die auch von den Bürgerinnen und Bürgern des Quartiers gewollt sind, und auch die Gesamtstrategie nicht vernachlässigt, sodass wir hier tatsächlich nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Drittens waren wir der Meinung, dass der Ursprungsantrag die Beteiligung und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, die wir auf jeden Fall wünschen, nicht deutlich genug betont. Deswegen haben wir auch an dieser Stelle entsprechend nachgesteuert. Die Defizite, die dieser Antrag hatte, sind somit ausgeräumt. Wir wünschen uns, dass wir eine Mehrheit für unseren Änderungsantrag und damit auch für den Gesamtantrag bekommen. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion wird - so ist es intern abgestimmt - sowohl dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch den jetzt übernommenen Änderungsantrag der CDUFraktion unterstützen. Für zahlreiche Stadträte unserer Fraktion war entscheidend, dass der Ursprungsantrag jetzt noch klarer gefasst ist. Anders als andere Stadtquartiere, die unter der Maßgabe „Verkehrsgerechte Stadt“ in den 1960er- und 1970er-Jahren geplant worden sind, sind in diesem Quartier Altes und Neues miteinander verflochten. Es hatte schon damals Modellcharakter und war der UNO-Organisation für Europa, ECE, 1988 in Leipzig eine Konferenz zur behutsamen Stadterneuerung wert. Von Anfang an gab es den Anspruch, dass hier eben nicht Verkehr und Pkw-Stellplätze im Vordergrund stehen - soweit mir bekannt, hat die Wohnungsgenossenschaft UNITAS nur ein paar zusätzliche Stellplätze im Innenhof geschaffen -, sondern dass dieses Quartier verkehrsberuhigt ist und dort auch Grünanlagen, wie zum Beispiel der Dorotheenplatz, vorgesehen sind. Aber nichts ist so gut, dass man es nicht nachjustieren kann. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass maßgeblich wir der LWB Dampf gemacht haben, dass nun auch sie - nach der UNITAS - in den kommenden Jahren die Sanierung ihrer Wohnungen im Kolonnadenviertel in Angriff nimmt; denn die LWB ist in diesem Quartier einer der großen Player. 14.5 Seite |7 Einrichtung eines öffentlichen Bolzplatzes in Neu-Paunsdorf (VI-A-03422) Einreicher: Grünen Fraktion Bündnis 90/Die 14.5.1 dazu VSP (VI-A-03422-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Gäste! Ähnlich wie bei den Freiluftsportplätzen in Mockau soll auch der Sportplatz in NeuPaunsdorf der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Vonseiten der Schulen besteht allerdings auch Interesse, diesen Platz zu nutzen. Hierfür sollte ein lösungsorientierter Ansatz gewählt werden. Im Sportprogramm 2024 ist festgeschrieben, dass halböffentliche Sportanlagen der Öffentlichkeit künftig besser zugänglich gemacht werden sollen. Dazu sollen Vereinbarungen zwischen Schulleitungen und Vereinen oder Sportgruppen getroffen werden. Den Begriff „Sportgruppen“ finde ich nach wie vor etwas schwammig. Soweit mir bekannt, ist bisher keine Vereinbarung dieser Art geschlossen worden. Der Beschluss des Sportprogramms liegt aber auch noch nicht allzu lange zurück. Auf dessen Umsetzung bin ich sehr gespannt. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte als Ergänzung für das Protokoll oder was auch immer betonen, dass der dritte Mitveranstalter dieses Rundgangs der Seniorenbeirat zu Leipzig war. Dieser wird immer gern vergessen. Oberbürgermeister Jung: Natürlich für das Protokoll, Herr Müller; sonst wäre es ja sinnlos. Meine Damen und Herren, ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Zur Abstimmung steht der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen plus der Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Enthaltungen. beschlossen. Drei Mit Gegenstimmen, keine großer Mehrheit so Wir werden heute den Verwaltungsstandpunkt als Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen verbunden mit der guten Hoffnung, dass solche Vereinbarungen tatsächlich zustande kommen. Es muss möglich sein, dass eine Gruppe Jugendlicher aus dem Stadtteil mit einer Schulleitung eine solche Vereinbarung treffen kann, ohne dass sie sich vorher als Verein organisieren muss. Ich appelliere an Sie, Herr Rosenthal und Frau Kirmes, aber auch an Sie, Herr Fabian, so etwas zuzulassen und es auch offensiv voranzutreiben. Ich will noch einmal auf Mockau und die Komarowstraße zurückkommen. Ich bin dort aufgewachsen. Zeit meines jugendlichen Lebens wurde dieser Platz als Bolzplatz genutzt. Heute stellt man infrage, dass das geht, weil es ja Anwohnerinnen und Anwohner geben könnte, die dort eine Lärmbelästigung wahrnehmen und möglicherweise klagen könnten. Dass das heute eher mal der Fall ist als damals, das ist allen klar. Ich möchte hier aber an die Verwaltung appellieren, nicht von vornherein eine defensive Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Haltung einzunehmen und den Platz einzuzäunen, nur weil es eventuell jemanden geben könnte, der sich von solchen sportlichen Aktivitäten gestört fühlen könnte. Unser Ziel ist, diese Plätze nicht nur den Schulen, sondern sie als Bolzplätze auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies sollte offensiv vorangetrieben werden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur Abstimmung des Antrags in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.6 Errichtung und Betrieb der Mobilitätsstationen an der Könneritzstraße (VIA-03468) Einreicher: Grünen Fraktion Bündnis 90/Die 14.6.1 dazu VSP (VI-A-03468-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Bericht der LVZ zu Mobilitätsstationen wundert man sich, dass dieser Antrag heute überhaupt notwendig war. Sei es wie es sei; wir freuen uns, dass das jetzt wohl so kommen soll. Ich danke Herrn Jahn in absentia für sein Engagement. Falls es jedoch Probleme geben sollte, würde ich schon darum bitten, diese spätestens Ende März im Fachausschuss zu berichten, damit wir nicht erneut eine Anfrage für die April-Sitzung stellen müssen. Ansonsten würde ich Folgendes vorschlagen: Da der Verwaltungsstandpunkt ein Sachstandsbericht ist, sollte der Stadtrat diesen zur Kenntnis nehmen. Oberbürgermeister Jung: Sie ziehen Ihren Antrag zurück und schlagen vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. - Gut, dann machen wir es so. - Ich sehe keine weiteren Wortwünsche. Dann nehmen wir zu Protokoll, dass der Verwaltungsstandpunkt so zur Kenntnis genommen und dieser Antrag zurückgestellt wird. 14.7 Namensgebung einer Grund- oder Oberschule der Stadt Leipzig nach Katharina von Bora (VI-A-03496) Einreicher: AfD-Fraktion 14.7.1 dazu VSP (VI-A-03496-VSP-01) Seite |8 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Bitte schön, Herr Kühne. Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Wir feiern auch hier in Leipzig in diesem Jahr das weltweit beachtete 500. Reformationsjubiläum. Dies sollte ein willkommener Anlass dafür sein, die Frau an Martin Luthers Seite mit der Benennung einer Schule nach ihr zu würdigen. Katharina von Bora war eine herausragende deutsche Persönlichkeit des 16. Jahrhunderts. So außerordentlich wie der Reformator war auch die Frau an seiner Seite. So spannend wie sein Lebensweg verlief auch der Ihre. Im Jahr 1499 kam Katharina von Bora in der Region Leipzig im Gut Lippendorf zur Welt. Bereits mit zehn Jahren kam sie in das Kloster Nimbschen bei Grimma. Unter dem Einfluss der Reformation floh sie mit anderen Nonnen nach Wittenberg. Im Jahr 1525 heiratete sie Martin Luther und brach damit in der damaligen Zeit als ehemalige Nonne ein absolutes Tabu. Aus der Ehe mit Luther gingen sechs Kinder hervor, von denen vier das Erwachsenenalter erreichten. Die wohl berühmteste Pfarrfrau der Welt war ihrem Mann stets eine unentbehrliche Gefährtin und Beraterin auf seinem nicht einfachen und mutigen Weg. Da Leipziger Schulen und Gymnasien in der Vergangenheit überwiegend nach männlichen Persönlichkeiten benannt wurden, wäre eine Namensgebung nach Katharina von Bora ein guter Beitrag dafür, dass eine weitere starke Frau der deutschen Geschichte in der Leipziger Schullandschaft Beachtung findet. Eine Benennung nach ihr im Umfeld des 31.10.2017 wäre aus unserer Sicht zwar wünschenswert, erscheint jedoch aus Verwaltungssicht als nicht durchführbar. Dennoch hoffen wir darauf, dass nach Bewerbung des Namens Katharina von Bora durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bei Leipziger Schulen eine Benennung nach ihr in zeitlicher Nähe erfolgen kann. Daher übernehmen wir den Alternativvorschlag der Verwaltung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wer war Katharina von Bora? Mit sechs in Kloster gegeben, mit 16 Nonne geworden, mit 24 aus dem Kloster geflohen, mit 26 Jahren den deutlich älteren Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Luther geheiratet. Eine Liebesheirat war es wohl nicht. Aber der Hieronymus Baumgartner durfte die Ex-Nonne nicht heiraten; seine Eltern waren dagegen. Und den Kaspar Glatz wollte sie nicht. Die Ave von Schönfeld wiederum wollte den Luther nicht. So tat man sich zusammen. Über die Monate zwischen Flucht und Heirat spinnen sich wilde Gerüchte. Von einem unehelichen Kind gar sprach jahrhundertelang die Gegenreformation. Katharina von Bora konnte lesen, schreiben und rechnen, was - so weiß die Geschichte - an Luthers Seite besonders wichtig war; denn sie verwaltete und bewirtschaftete die umfangreichen Ländereien, betrieb Viehzucht und eine Bierbrauerei, um Luther und seine ihn bezahlenden Studenten zu verköstigen. Sie finanzierte Luthers Schriften. Er soll sie zärtlich „Herr Käthe“ genannt haben. Mit 47 war sie Witwe und Kriegsflüchtling, als der Schmalkaldische Krieg Wittenberg heimsuchte. Sie musste sich schließlich das Erbe erst erstreiten und baute dann allein ihre verwüstete Heimstatt wieder auf. Es kann nur ein historischer Irrtum sein, wenn die Herren der AfD-Fraktion Katharina von Bora hochloben, heißt es doch in ihrem Grundsatzprogramm: Die AfD möchte eine gesellschaftliche Wertediskussion … gegen die vom Gender Mainstreaming propagierte Stigmatisierung traditioneller Geschlechterrollen anstoßen. Katharina von Bora hat gegen so ziemlich jede Geschlechternorm ihrer Zeit verstoßen. Nichts an dieser Frau entspricht den traditionellen Geschlechterrollen, die die AfD so gern vor dem Gender Mainstreaming retten will. Warum also wollen die Herren von der AfD, dass eine Schule in Leipzig nach Katharina von Bora benannt wird? Weil sie glauben, wir könnten das nicht ablehnen. Aber wir können und wir müssen diesen Antrag ablehnen; denn hier beschmutzt das Ziel die Mittel. Das Andenken an eine mutige Frau soll für falsche Ziele genutzt werden. Das lehnen wir ab. Warum lehnen wir auch den allzu gefälligen Verwaltungsstandpunkt ab? Weil das durch den Rat beschlossene Verfahren zur Namensgebung nicht vorsieht, dass wir den Schulen Vorschlagslisten unter die Nase reiben. In den Handreichungen zur Namenswahl heißt es: Es ist immer entscheidend, einen breiten und demokratischen Prozess innerhalb der Schule und unter Einbeziehung externer Akteure bzw. Experten zu beginnen, bevor Beschlüsse in schulischen Gremien gefasst werden. Zitat: Seite |9 Die Verwaltung agiert hier als Impulsgeber für die inhaltlich-konzeptionelle Ausrichtung und unterstützt helfend bei der Konzeptüberarbeitung. Die Verwaltung gibt keine politisch gefälligen Namen zur Auswahl vor oder bewirbt sie gar. Basisdemokratie ist das Zauberwort. Und das, meine Herren von der AfD, das wünschen Sie sich doch auch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte tun Sie etwas für das Andenken von Katharina von Bora. Lehnen Sie sowohl den Antrag als auch den Verwaltungsstandpunkt ab! - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Hentschel, bitte. Stadtrat Hentschel (AfD): Ein kurzes Statement an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Ich stelle fest, dass unser Antrag abgelehnt werden soll, weil er von der verkehrten Fraktion gestellt worden ist. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Hentschel, Frau Dr. Märtens hat es sogar mit Textexegese ausgeführt. Ich will es Ihnen jetzt noch einmal erklären. In der letzten Wahlperiode gab es eine breite Diskussion zur Wahl von Schulnamen im Zusammenhang mit dem Namensstreit um die Hans-und-Hilde-CoppiSchule. Daraufhin haben wir uns hier im Stadtrat auf ein Verfahren der Schulnamensgebung verständigt. Frau Dr. Märtens hat daraus zitiert. Wir möchten bei diesem Stadtratsbeschluss und diesem Verfahren bleiben; denn es ist klug. Oberbürgermeister Jung: Ich bitte Sie, jetzt das mobile Abstimmungsgerät zur Hand zu nehmen und es einzuschalten. Der Verwaltungsstandpunkt steht zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum, und zwar jetzt. Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 27 Ja-Stimmen, 30 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt. 14.8 Initiative zu MINT im Rahmen der Ganztagsangebote an Leipzigs Schulen (VI-A-03526) Einreicher: Grünen Fraktion Bündnis 90/Die 14.8.1 dazu VSP (VI-A-03526-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Gibt es Wortwünsche? - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte! Werte Gäste und Vertreterinnen und Vertreter der Medien! Es geht um MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Ich beginne mit einem Zitat: Um die Zahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber für MINTAusbildungs-berufe und MINTStudiengänge signifikant zu steigern und somit unseren Wohlstand auch in Zukunft zu gewährleisten, müssen alle Talentquellen ausgeschöpft und Bildungsbarrieren konsequent abgebaut werden. So die Philosophie der bundesweiten Initiative „MINT Zukunft schaffen“, in der sich auch die Stadt Leipzig engagiert. „Mathe ist mehr als nur ein Schulfach.“ - Leider heißt MINT in Leipzig häufig nur: Mathe fördern. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass Ganztagsangebote, die zusätzlich zum Unterricht den Schulalltag bereichern, als ein Instrument genutzt werden, dass MINT - außer Mathematik auch Informatik, Naturwissenschaften und Technik - an den Schulen stärker in den Blick genommen wird. Das ist eine ideale Möglichkeit, um Kindern die Freude am Lernen zu vermitteln. MINT ist kein Spezialgebiet. MINT muss Mädchen und Jungen aller Bildungsangebote erreichen, nicht nur an Gymnasien oder Grundschulen, sondern verstärkt auch an Mittelschulen. Mehr Pepper-MINT, mehr Pfeffer in MINT. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts und regen darüber hinaus wie auch im Fachausschuss an, dass die Kooperation mit der Sächsischen Bildungsagentur genutzt wird, um nicht nur die Ganztagsangebote, die durch das AJuFaBi beantragt werden, sondern alle Ganztagsangebote auszuwerten. An dieser Stelle möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es in Leipzig bislang nur eine MINTfreundliche Schule gibt. Ich glaube, es wäre gut, wenn sich das ändern würde. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Zur Abstimmung steht der Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dagegen stimmen. - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 15 S e i t e | 10 Anfragen an den Oberbürgermeister Die Anfrage 15.1 wird schriftlich beantwortet. 15.2 Barrierefreie Spielplätze in Leipzig (VI-F03667) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Es antwortet Kollege Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Nach Angaben des Amtes für Statistik und Wahlen liegen zum 31.12.2016 keine Angaben zu behinderten bzw. schwerbehinderten Personen vor. Die aktuellsten vorliegenden Daten beziehen sich auf den 31.12.2015. Die Daten stammen aus der Behindertenstrukturstatistik des Kommunalen Sozialverbands Sachsen. Danach gab es am 31.12.2015 in Leipzig 1.520 behinderte Personen unter 18 Jahren, darunter 1.143 Personen unter 15 Jahren. Die meisten Personen gehörten zur Gruppe der Schwerbehinderten, Grad der Behinderung 50 bzw. höher. Hier sind die statistischen Angaben wie folgt: Schwerbehinderte unter 18 Jahren: 1.239 Personen, unter 15 Jahren: 936 Personen. Über die Zahl der Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 können keine statistischen Aussagen getroffen werden. Zur zweiten Frage. Grundsätzlich ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, den öffentlichen Raum barrierefrei zu gestalten. Dies gilt soweit wie möglich auch für Spielplätze. Das Spielen soll sich nicht nur auf Spiel- und Bolzplätze beschränken, sondern erstreckt sich auf den gesamten bebauten und unbebauten Stadtraum. So sind Spielgeräte in der Regel in öffentliche Grünanlagen integriert, die ebenso das freie Spielen ermöglichen sollen. Selbstverständlich können nicht alle Spielgeräte von Menschen mit Behinderungen genutzt werden. Jedoch gibt es sehr unterschiedliche Grade von Einschränkungen und Behinderungen, sodass die üblichen Spielgeräte auch von Kindern mit weniger starker motorischer Einschränkung genutzt werden können. Zur dritten Frage. Derzeit unterhält die Stadt 314 öffentliche Spielplätze. Davon sind nahezu alle barrierefrei zu erreichen und die Spielgeräte für viele Arten der Einschränkung geeignet. Folgende Spielplätze sind unter anderem für Rollstuhlfahrer bespielbar: der Spielplatz am Auensee, der Kletterplatz im Erholungspark Lößnig-Dölitz, der Spielplatz „Steinplatz“ sowie der Spielplatz östlich der Parkallee in Grünau. Zur vierten Frage. Entsprechend der Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 gehört es zum Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Selbstverständnis der Stadt, die Spielplätze sowohl bei Erneuerung als auch bei Neuanlagen barrierefrei zu planen. Aktuell soll der Spielplatz im Wildpark erneuert werden. Dabei wird das Angebot an Spielgeräten, zum Beispiel durch eine Nestschaukel, die über einen mit Rollstuhl überfahrbaren Fallschutzbelag zu erreichen ist, erweitert. Die Neuerrichtung des Spielwäldchens an der Alten Bäckerei in Großzschocher wird aufgrund der gewünschten Naturbelassenheit des Geländes für Rollstuhlfahrer leider nicht geeignet sein. Es sollen jedoch auch hier Möglichkeiten für Kinder sowie Erwachsene mit Behinderungen und Einschränkungen geschaffen werden. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Rosenthal. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Die Antwort auf die Anfrage 15.3 wird Ihnen schriftlich zugeleitet. 15.4 Städtische Einflussnahmemöglichkeit auf die Nachnutzung des vormaligen Ärztehauses „Brackestraße 48“ im Wohnkomplex 8 in Leipzig-Grünau (VI-F03762) Einreicher: AfD-Fraktion Die Anfrage 15.4 beantwortet Kollege Albrecht. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stadt Leipzig verkaufte mit Vertrag vom 03.08.2007 in einem Paket 14 Ärztehäuser auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses. Bei drei Grundstücken, unter anderem auch das Ärztehaus „Brackestraße 48“, bestand erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Die Gebäude waren leerstehend bzw. nur zu einem geringen Teil vermietet. Eine Nutzungsverpflichtung bestand deshalb für diese drei Grundstücke nicht. Bei den anderen elf Ärztehäusern war der Käufer vertraglich zur Fortführung der Nutzungen in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Vertragsschluss verpflichtet. Diese Nutzungsverpflichtung endete am 03.08.2012. Nun zu den einzelnen Fragen. - Zur Frage 1. Eine Kenntnis der Verwaltung liegt nicht vor. Zur Frage 2. Es bestehen keine Einflussmöglichkeiten auf den Eigentümer dieses Grundstücks. Zur Frage 3. Der Nachnutzungsstand für die Ärztehäuser ist der Verwaltung nicht bekannt. Mit Ablauf der Nutzungsverpflichtung im Jahr 2012 übt die Verwaltung keine Kontrolle mehr aus und kann auch keinen Einfluss auf die Nutzung durch den jeweiligen Grundstückseigentümer nehmen. S e i t e | 11 Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Danke, Herr Kollege Albrecht. 15.5 Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten (VI-F-03668) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich bitte Kollegen Fabian um Antwort. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Im Jahre 2016 wurden 601 Anträge auf dezentrales Wohnen gestellt. Davon wurden drei Anträge abgelehnt. In einem Fall lag ein durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnter Asylantrag vor. In zwei Fällen wurde durch den Träger der Sozialbetreuung vorerst ein weiterer Verbleib in der Gemeinschaftsunterkunft empfohlen. Zur Frage 2. Im Jahr 2016 haben 2.989 Personen Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Leipzig verlassen. Von diesen Personen sind rund 70 Prozent in eine Wohnung gezogen. Dabei handelte es sich sowohl um selbst angemietete Wohnungen als auch um Gewährleistungswohnungen. Zur Frage 3. Ein Rückzug aus einer Wohnung in eine Gemeinschaftsunterkunft erfolgte in wenigen Fällen. Gründe waren ein hoher sozialer Betreuungsbedarf, mietwidriges Verhalten in der Wohnung sowie häusliche Gewalt. Zur Frage 4. Zum 31.12.2016 lebten 970 Geflüchtete, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. 15.6 Leipzig und Gigaliner (VI-F-03742) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollegin Dubrau wird antworten. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeister und Gäste auf der Tribüne! Falls es noch nicht alle wissen: Der Gigaliner ist ein unheimlich langer Lkw. - Zur Frage 1. Maßgeblich dafür ist das Bundesgesetz, hier: die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge. In einer sogenannten Positivliste zu dieser Verordnung sind die entsprechenden Strecken aufgeführt. Im Leipziger Stadtgebiet handelt es sich ausschließlich um Verbindungsstraßen Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 von der A 14 zu den Industrie- und Gewerbegebieten im Leipziger Norden. Das eigentliche Stadtgebiet ist nicht betroffen. Ich schlage vor, dass die Verwaltung die betreffenden Strecken aus der sogenannten Positivliste in einen Übersichtsplan einträgt und den Plan dann im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau genauer vorstellt, weil das in diesem Rahmen hier ausgesprochen schwierig wäre. Auch möchte ich festhalten, dass die Auswahl der Straßen nicht mit der Stadt Leipzig abgestimmt worden ist und deshalb auch keine Einzelfallprüfung zur Befahrbarkeit der betreffenden Straßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge seitens der Stadt erfolgen konnte, ein Verfahren, das wir leider relativ häufig feststellen. Das betrifft auch die Bemessung der Verkehrsanlagen auf der freien Strecke von den Knotenpunkten oder den Kreisverkehren, ebenso die Berücksichtigung bei den Lichtsignalanlagen. Der Informationsaustausch mit der Stadt Leipzig zu diesem Thema erfolgte nur über den Deutschen Städtetag. Die Stadt Leipzig bekundete hierbei ihre Haltung; sie sieht den Einsatz von Gigalinern als ausgesprochen kritisch. Die Haltung des Deutschen Städtetages ist ebenfalls kritisch. Vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme des Lkw-Verkehrs ist der Einsatz von Gigalinern kein geeignetes Mittel, um den Anstieg des Lkw-Verkehrsaufkommens zu mildern oder gar zu begrenzen. Der Deutsche Städtetag hat sich dementsprechend gegenüber der Bundesregierung geäußert. Zu den Fragen 2 und 3. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse. Bei der Bundesanstalt für Straßenwesen wurde ein Feldversuch mit Gigalinern durchgeführt. Probleme beim durchgeführten Feldversuch sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Es kann auch nicht explizit bestätigt werden, dass die betreffenden Straßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge geeignet sind. Da auch nicht bekannt ist, in welchem Umfang die Strecken von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge genutzt werden, können weder Aussagen zur Menge der eingesetzten Gigaliner noch zu einer zusätzlichen Umweltbelastung getroffen werden. Zu den Fragen 4 und 5. Nach § 45 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung können Verkehrsverbote oder Verkehrseinschränkungen angeordnet werden. Wenn also von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit Überlänge solche Schäden verursacht werden, besteht die Möglichkeit, einzugreifen. Dazu ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch auf § 12 der Siebten Verordnung der Änderung über Ausnahmen von S e i t e | 12 verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge hinzuweisen. Danach haben die Transportunternehmen eine Anzeigepflicht von Unfällen oder bei Schwierigkeiten der Befahrbarkeit von Strecken oder Verkehrsanlagen, allerdings an die Bundesanstalt und nicht an uns. Die Frage ist, ob das dann auch bei uns ankommt. Offenbar beabsichtigt der Verordnungsgeber, in diesem Fall steuernd einzugreifen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich würde gern noch einmal unsere Frage 5 zurückkommen, nämlich inwieweit die Stadt Leipzig die Absicht hat, die Möglichkeiten zu nutzen, die wir haben, auch wenn sie begrenzt sind. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Das kann ich ganz kurz beantworten, nämlich mit Ja. Wie gesagt, wenn Schwierigkeiten auftreten, ja. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Die Anfrage 15.7 wird schriftlich beantwortet. 15.8 Erfüllung der ergänzenden Eigentümerziele der LWB: Sozialchartas und Erwerb von Wohnhäusern durch MieterInnen (VI-F-03689) Einreicher: Stadträtin J. Nagel Auch diese Anfrage wird von Kollegin Dubrau beantwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrte Frau Nagel, zur Beantwortung Ihrer Fragen habe ich eine Stellungnahme der Geschäftsführung der LWB eingeholt. Die Antwort, die ich Ihnen im Folgenden gebe, ist im Wesentlichen eine Zuarbeit der LWB. Wenn ich diese Antwort durch eigene Aussagen ergänze, werde ich darauf hinweisen. Zur Frage 1. Seit Beschlussfassung über die Eigentümerziele im März 2014 waren zehn bewohnte und vier unbewohnte Mehrfamilienhäuser von einem Verkauf betroffen. In nächster Zeit ist die Veräußerung von drei bewohnten und zwei unbewohnten Mehrfamilienhäusern geplant. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Zur Frage 2. Seit Beschlussfassung ist in fünf Fällen mit den jeweiligen neuen Eigentümern der bewohnten Mehrfamilienhäuser eine Sozialcharta vereinbart worden. In vier Fällen der Veräußerung bewohnter Mehrfamilienhäuser war die Anzahl der Bewohner kleiner als acht. Für diese Gebäude musste gemäß Beschlussfassung eine Sozialcharta nicht vereinbart werden. Zu dieser von der LWB-Geschäftsführung formulierten Antwort möchte ich ergänzen, dass die LWB auch in solchen Fällen die Sozialcharta anwendet. Der Text der Sozialcharta liegt mir vor. Sie enthält Ausführungen zu folgenden Punkten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Erweiterter Kündigungsschutz Höchstgrenzen für Mieterhöhungen innerhalb der Bestandsschutzzeit Mietereinbauten Ausschluss von Luxusmodernisierungen Alters- und behindertengerechter Wohnraum Mieterprivatisierung Rechtsnachfolge Sollte Ihnen die Sozialcharta nicht bekannt sein, bin ich gern bereit, sie Ihnen zur Verfügung zu stellen. Zur Frage 3. In insgesamt 13 Fällen, also allen von der Beschlussfassung betroffenen bewohnten, zum Verkauf stehenden Mehrfamilienhäusern, wurden die Mieterinnen und Mieter gebeten, ein gemeinsames Kaufangebot zu unterbreiten. Zur Frage 3.1. Bisher ist in keinem Fall ein Kauf durch Mieter zustande gekommen. Zur Frage 3.2. In drei Fällen bestand bei den Mieterinnen und Mietern Interesse, ohne dass es bisher zum Verkauf kam. In einem Fall äußerten die Mieter zunächst grundsätzliches Interesse, verfolgten dieses jedoch nicht weiter. Die Gründe dafür sind der LWB nicht bekannt. In den beiden anderen Fällen erfolgte die Erstanfrage durch die LWB im November 2014. Beide Verkaufsverfahren sind noch nicht abgeschlossen und sind Unterteil der erstangeführten geplanten Vorhaben. Zur Frage 3.3. Grundsätzlich wird in allen Verkaufsfällen ein LWB-internes Verkehrsgutachten nach gutachterlichen Methoden angefertigt. In den beiden in 3.2 und 3.3 genannten Fällen mit Erwerbsinteresse der Mieterinnen und Mieter wurde darüber hinaus ein Verkehrsgutachten bei einem externen, öffentlich bestellten Sachverständigengutachter in Auftrag gegeben. Generell bilden die Gutachten die Grundlagen für die Verkäufe. Der Verkauf ist in beiden Fällen noch nicht abgeschlossen; das hatte ich schon mitgeteilt. Nachdem ich nun alle Fragen beantwortet habe, möchte ich hinzufügen, dass die LWB über die S e i t e | 13 Umsetzung der hier abgefragten Eigentümerziele entsprechend bestehender Beschlusslage der Ratsversammlung in den Gremien in der Vergangenheit informiert hat und auch weiterhin informieren wird. Eine entsprechende Vorlage sollte bekannt sein. Im Rahmen der derzeit im Verfahren befindlichen Vorlage betreffend die Aktualisierung der Eigentümerziele für das Unternehmen LWB ist hinsichtlich dieser Zielvorgaben keine Änderung vorgesehen. Oberbürgermeister Jung: Danke, Dubrau. - Ich sehe keine Nachfragen. Frau 15.9 Geplante Umstrukturierung des Sozialamtes (VI-F-03755) Einreicher: Stadtrat S. Pellmann Kollege Fabian beantwortet die Anfrage von Herrn Stadtrat Pellmann. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Das Sozialamt ist gegenwärtig an sieben Standorten untergebracht. Im Zuge der Zusammenführung am neuen Standort Prager Straße 21 werden folgende fünf Standorte durch das Sozialamt künftig nicht mehr genutzt: - Bornaische Straße 27. Die Außenstelle der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe und die Auszahlstelle der Abteilung Migrantenhilfe werden am neuen Standort mit ihrer jeweiligen Abteilung zusammengeführt. Die Betreuungsbehörde wird künftig im Technischen Rathaus untergebracht. - Elsbethstraße 19-25, Gohlis-Center. Die Außenstelle der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe wird am neuen Standort mit ihrer Abteilung zusammengeführt. - Große Fleischergasse 12. Der Bereich Rückforderungen und der Soziale und pflegerische Fachdienst der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe sowie der Bereich Bildung und Teilhabe der Abteilung Wohngeld werden künftig am neuen Standort mit ihrer jeweiligen Abteilung zusammengeführt. Der Bereich Offene Seniorenarbeit der Abteilung Soziale Angelegenheiten/Sozialplanung wird im Technischen Rathaus untergebracht, wo sich bereits die Beratungsstelle Wohnen und Soziales befindet. - Kiewer Straße 1-3, Ratzelbogen. Die Außenstelle der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe wird am neuen Standort mit ihrer Abteilung zusammengeführt. Außerdem wird die Abteilung Migrantenhilfe am neuen Standort untergebracht. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 - Ossietzkystraße 37, Rathaus Schönefeld. Die Außenstelle der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe wird am neuen Standort mit ihrer Abteilung zusammengeführt. Zur Frage 2. Die Schließung der einzelnen Standorte des Sozialamtes erfolgt schrittweise mit dem Bezug des neuen Standorts im Laufe des Jahres 2017. Die Zeitschiene kann erst nach Abschluss des Mietvertrages konkretisiert werden. Zur Frage 3. Die Schließung von Außenstellen und die Zusammenführung an einem gemeinsamen zentralen Standort betrifft ausschließlich die Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe. Hier werden derzeit 5.300 Fälle betreut. Die Abteilungen Wohngeld, Soziale Wohnhilfen, Schwerbehinderteneigenschaften/Landesblindengeld und Migrantenhilfe sowie der Bereich Bildung und Teilhabe haben keine Außenstellen und befinden sich jeweils an verschiedenen Standorten. Sie sollen an den zentrumsnahen Standort Prager Straße 21 verlagert werden. Der neue Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Unterschiedliche Anliegen können dann an einem Standort bearbeitet werden. Zur Frage 4. Im Jahr 2016 wurden 5.300 Fälle bearbeitet. Beratungsgespräche und die Entgegennahme von Unterlagen werden nicht gesondert erfasst. Zur Frage 5. Ja. Zur Frage 6. Allgemeine Beratungen zu Sozialleistungen werden auch durch freie Träger angeboten, zum Beispiel den Caritasverband in der Elsterstraße und das Leipziger Erwerbslosenzentrum in der Zschocherschen Straße. Darüber hinaus gibt es Beratungsangebote zu spezifischen Themen, zum Beispiel in den Seniorenbüros. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Ich habe zur Antwort auf die Frage 6 eine Nachfrage. Sie haben freie Träger aufgeführt. Gibt es seitens der Stadt dann keine Beratungsangebote mehr? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die üblichen Beratungsangebote wird es wie bisher geben. Sie finden dann an diesem einen Standort statt. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. 15.10 Situation im Westwerk (VI-F-03756) S e i t e | 14 Einreicher: Stadtrat S. Pellmann Kollegin Dr. Jennicke antwortet. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich bedanke mich für die Anfrage. Bevor ich die einzelnen Fragen beantworte, würde ich gern noch einige Vorbemerkungen voranstellen. Die Westwerk GmbH ist ein privates Unternehmen. Westwerk hat in den vergangenen Jahren Künstlern eine große Ausstellungshalle und auch Ateliers zu sehr günstigen Konditionen überlassen. Die Halle wurde unter anderem auch vom Kunstraum Westpol genutzt. Die Stadt Leipzig förderte durch das Kulturamt diverse Projekte, die auf dem Gelände des Westwerks stattfanden. Schwerpunkt der städtischen Kulturförderung im Leipziger Westen sind aber neben verschiedenen Projekten die beiden institutionell geförderten Träger „Schaubühne Lindenfels“ und „Halle 14“ auf dem Gelände der Baumwollspinnerei. Die Vertreter von Westpol haben Anfang November 2016 den Kontakt zum Kulturamt und auch zur Beigeordneten gesucht und darüber informiert, dass sie eine Kündigung zu Ende November erhalten haben. Daraufhin hat das Kulturamt umgehend sowohl mit dem Verwalter, Herrn Sterzing, als auch mit den Vertretern von Westpol gesprochen. - So weit zu den Vorbemerkungen. Herr Pellmann, Sie hatten erstens gefragt, ob der Stadt die derzeitigen Umgestaltungspläne des Westwerks bekannt sind. - Aus dem Gespräch mit dem Objektverwalter im November letzten Jahres und aus der aktuellen Presseberichterstattung, die natürlich auch uns vorliegt, ist bekannt, dass eine Neuvermietung noch nicht vertraglich festgelegt ist. Der Eigentümer ist, da es sich hier um einen privaten Eigentümer handelt, allerdings auch nicht verpflichtet, das Kulturamt der Stadt Leipzig über seine Ansichten und Absichten zu informieren. Sie fragten zweitens, welche Stellung die Stadt Leipzig zu diesen Vorstellungen einnimmt. - Im Fall des Westwerks sieht sich das Kulturamt in der Aufgabe, im Kontakt mit den Künstlern und Westpol, den Dialog mit dem Verwalter zu moderieren und zu beraten. Da die konkreten Vorstellungen des Eigentümers des Objekts jedoch noch nicht bekannt sind, kann die vorab genannte Aufgabe noch nicht mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen erfüllt werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine direkte Einflussnahme auf den Eigentümer durch die Stadt nicht möglich ist. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Sie fragten drittens, welche Nutzungsarten derzeit im genannten Objekt möglich sind und welche ausgeschlossen und nicht möglich sind. Da kein Bebauungsplan für das Gebiet vorliegt und es sich um einen Innenbereich handelt, hat die Beurteilung der Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu erfolgen. Da der Bereich jedoch keinem der in der Baunutzungsverordnung genannten Baugebiete zugeordnet werden kann, liegt eine sogenannte Gemengelage vor. Bei Vorliegen einer Gemengelage erfolgt die Beurteilung der Nutzungsart ausschließlich nach der speziellen Eigenart der näheren Umgebung und bedarf der Einzelfallprüfung im Kontext zur jeweils aktuellen Situation im Umfeld. Eine pauschale Aussage ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Soweit der Stadt Leipzig bekannt ist, können im Objekt Räume zu unterschiedlichen Zwecken angemietet werden. Es gibt hier bereits Atelierräume, Büros, Gastronomie und Ausstellungsräume. Auf dem Gelände wurden auch kleinere Märkte und Feste veranstaltet. Zu den Fragen 4 und 5 haben wir eine Zuarbeit des Dezernats VI erhalten. Sie hatten viertens gefragt, welche Bestrebungen des Eigentümers, das derzeitige Gebäude umzubauen bzw. zu erweitern, der Stadt bekannt sind. - Es liegt aus 2014 ein Bauantrag auf Sanierung und Umnutzung eines leerstehenden Werkstattgebäudes mit Errichtung eines Dachstuhls und Einzug eines neuen Deckensystems vor. Diesem Antrag wurde aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt. Aus dem Jahr 2015 gibt es eine Bauvoranfrage zum Abbruch eines leerstehenden Werkstattgebäudes, Neubau von Gewerbeeinheiten und Wohnungen sowie Nutzungsänderungen. Mit der Bauvoranfrage wurde keine Gesamtbeurteilung des Vorhabens vorgenommen; es wurden nur die jeweils nachgefragten Themen beantwortet. Folgende Nutzungsarten wurden angefragt und vom Dezernat VI als zulässig beurteilt: Büro, Verwaltung, Atelierhaus, Kleinmanufaktur, Werkstätten, Hostel, Wohnen, Biosupermarkt mit circa 500 Quadratmetern Verkaufsfläche, Wochenmarkt ein- bis zweimal wöchentlich, Einzelhandelsbetrieb mit Zeitungen, Büchern und Kiosk mit circa 300 Quadratmetern Verkaufsfläche, Gaststätte und Café mit circa 100 Quadratmetern sowie ein abgesenktes Parkgeschoss. Aus dem Jahr 2016 gibt einen Bauantrag zum Neubau eines Atelierhauses mit Garage. Diesem Antrag wurde aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt. Zu Ihrer fünften Frage: Welche Planungen bzw. Absichten sind der Stadt Leipzig bekannt, im S e i t e | 15 Quartier ein Parkhaus zu errichten? - Auch hier beziehe ich mich auf die Aussagen des Dezernats VI. Demnach wurde dem Bauantrag zu einer versenkten Garage mit zwei Ebenen zugestimmt. Es handelt sich dabei um die für den Neubau und andere geplante Nutzungsänderungen notwendig nachzuweisenden Stellplätze. Abschließend noch so viel. Im Kern zielt Ihre Anfrage auf ein Problem, dem wir uns selbstredend nicht verschließen wollen, nämlich darauf, dass es Prozesse gibt, wo insbesondere Künstler zu sehr günstigen Mietkonditionen Wohnräume anmieten konnten, die sich in einem sich verändernden Umfeld auf die Dauer für den Eigentümer als nicht wirtschaftlich darstellen. Diese Situation haben wir nicht nur im Westwerk, sondern auch an anderen Stellen der Stadt. Es ist und bleibt eine Aufgabe, dort, wo es der Stadt der möglich ist, Steuerungsmechanismen zu definieren. Das ist als Aufgabe erkannt. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Zwei Nachfragen. Erstens: Liegen schon Bauvoranfragen für das jetzt begonnene Jahr vor? - Die zweite Frage bezieht sich auf das versenkbare Garagendeck. Wie viele Stellplätze sind dort genehmigt worden? Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Kann ich das schriftlich nachreichen? - Zur Anzahl der Stellplätze kann ich Ihnen im Moment nichts sagen; Kollegin Dubrau im Übrigen auch nicht. Der Bauantrag ist aus 2016. Aus 2017 ist uns jetzt nichts bekannt. Wir können das aber gerne noch einmal nachprüfen. Ich gehe allerdings davon aus, dass Ihre Fragen vollständig beantwortet worden sind. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Ich habe noch eine Frage. Ist in der Bauvoranfrage eine Größenordnung bezüglich der Anteile für Wohnen und für Büroräumlichkeiten angegeben worden, und wie hat die Verwaltung darauf reagiert? Gab es Hinweise an den Bauvoranfragenden? Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Können wir das nachreichen, Frau Kollegin Dubrau? Ich jedenfalls weiß das jetzt nicht. - Sie können helfen; wunderbar. Dann gebe ich an Sie weiter, wenn Sie gestatten, Herr Oberbürgermeister. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Eine kurze Ergänzung. Bei einigen Räumlichkeiten ist die Größenordnung angegeben worden, beispielsweise für den Supermarkt 500 Quadratmeter, für das Café 100 Quadratmeter, für Einzelhandelseinrichtungen für Zeitungen, Bücher, Kiosk usw. insgesamt 300 Quadratmeter Verkaufsfläche. Zum Wohnen gibt es keine genauen Angaben; es war ja auch nur eine pauschale Voranfrage. Das alles ist zulässig in diesem Bereich. Eine genaue Prüfung findet erst im Rahmen des Bauantrags statt. Oberbürgermeister Jung: Danke. 15.11 Sanierung Stadtteilzentrum in der Straße des 18. Oktobers 10a (Bürgerverein Messemagistrale e. V.) (VI-F03758) Einreicher: H. Oßwald Stadträte K. Schenk und Kollege Fabian wird die Antwort geben. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Das Gebäude ist seit dem 01.07.1997 für die Dauer von 25 Jahren an den Bürgerverein Messemagistrale vermietet. Zur Frage 2. Das Objekt wurde im Rahmen der Errichtung des gesamten Wohnkomplexes inklusive der Schulen und Gemeinbedarfseinrichtungen bis 1974 errichtet. Mitte der 1990er-Jahre hat der Bürgerverein in Eigenregie mit städtischen Zuschüssen und Fördermitteln das Gebäude baulich ertüchtigt. Seit 2010 wurden 22.000 Euro im Rahmen der Bauunterhaltung durch die Stadt Leipzig investiert. Eine Liste mit den ausgeführten Arbeiten wird dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis gegeben. Detaillierte Angaben zu finanziellen Aufwendungen vor 2010 können kurzfristig nicht aufgelistet werden. Zur Frage 3. Eine Sanierung des Stadtteilzentrums kann nicht aus dem schulischen Budget finanziert werden und ist somit nicht Bestandteil der Reaktivierung des Grundschulstandortes. Eine Finanzierung aus dem Budget der Bauunterhaltung für alle im Besitz der Stadt befindlichen Offenen Freizeittreffs wurde geprüft. Nach verwaltungsinterner Abwägung wurden andere Vorhaben aufgrund größerer baulicher Bedarfe höher priorisiert. Zur Frage 4. Am 19.11.2015 erfolgte im Rahmen der Leistungsphase 2 eine gemeinsame Abstimmung zwischen dem Amt für Gebäudemanagement, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, S e i t e | 16 dem Bürgerverein und der Freiflächenplanerin. Die Wünsche des Vereins wurden erläutert und in die Planung integriert. Die Freiflächenplanung liegt bis zur Leistungsphase 5 vor. Diese wird dem Bürgerverein nochmals vorgestellt. Zur Frage 5. Die Planung von Erweiterungen bestehender Angebote bzw. neuer Maßnahmen erfolgt über eine Bedarfsfeststellung. Von Januar 2015 bis Mitte 2016 wurden Bedarfserhebungen mit Trägern und Kooperationspartnern im Sozialraum im Rahmen der Erarbeitung von Planungsraumkonzepten durchgeführt. Es wurde eingeschätzt, dass eine Erweiterung bzw. ein Ausbau des Stadtteilzentrums nicht notwendig ist. Im eingereichten Konzept des Trägers zur Förderung des Offenen Kinder- und Jugendtreffs 2017/2018 wird ebenfalls keine Notwendigkeit für eine Erweiterung bzw. einen Ausbau des Stadtteilzentrums angezeigt. Zur Frage 6. Im Finanzhaushalt 2017/2018 sind 1,38 Millionen Euro zur komplexen Sanierung des OFT-Bereichs im Objekt Klingenthaler Straße 14 eingeordnet. Insgesamt sollen in die Maßnahme 2,2 Millionen Euro investiert werden. Darüber hinaus sollen 2017 in die auch als OFT genutzte Einrichtung Am Mühlholz 2,8 Millionen Euro für den Umbau zu einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer investiert werden. Insgesamt sind für diese Maßnahme 3 Millionen Euro vorgesehen, davon 2,3 Millionen Euro Fördermittel. Das Budget für die Bauunterhaltung für Offene Freizeittreffs in kommunalem Eigentum beträgt im Ergebnishaushalt 2017/2018 284.000 Euro. Neben notwendigen Reparaturen und kleineren baulichen Maßnahmen zum Substanzerhalt soll aus diesem Budget die äußere Sanierung des OFT ARENA, Miltitzer Weg 8, mit Kofinanzierung aus dem Programm „Stadtumbau Ost“, erfolgen. Das Budget für Kindertagesstätten beträgt im Finanzhaushalt 2017/2018 circa 11,6 Millionen Euro, einschließlich geplanter Fördermittel. Es ist die Sanierung folgender Kitas geplant, für welche Mittel unter anderem in den Finanzhaushalt 2017/2018 eingeordnet sind: Reichelstraße 5, Leonhard-Frank-Straße 24B, Ferdinand-RhodeStraße 17, Richard-Lehmann-Straße 28-30, Dahlienstraße 75, Waldkerbelstraße 2, Hans-OttoStraße 2A, Arthur-Nagel-Straße 1, Tarostraße 7-9, Friedrichshafner Straße 147, Goldsternstraße 21 und Breisgaustraße 21. Eine Einordnung des Objekts „Straße 18. Oktober 10a“ zur Sanierung bzw. Modernisierung in die mittelfristige Haushaltsplanung bis 2021 ist nicht vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung werden andere Vorhaben aufgrund größerer baulicher Bedarfe höher priorisiert. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 S e i t e | 17 Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. - Ich sehe keine Nachfragen. Die Anfrage zu TOP 15.14 wird schriftlich beantwortet. - Ich schließe die Fragestunde. Die Anfrage unter TOP 15.12 wird schriftlich beantwortet. TOP 16 entfällt. 15.13 Stadtwerke Leipzig in der Verantwortung als Grundversorger (VI-F-03769) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann Diese Anfrage werde ich selbst beantworten. Ich habe bei den Stadtwerken angefragt. Die Fragen werden wie folgt beantwortet: Zur Frage 1. Bei Kunden, die aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten Ratenzahlungen begehren, gibt es eine Differenzierung: Kunden, die ihre Leistungsbedürftigkeit anhand eines aktuellen ALG-II-Bescheids nachweisen, erhalten Ratenzahlungsvereinbarungen zu günstigeren Konditionen als in der Frage dargestellt. Es gibt kein Abschlussentgelt, aber eine Verzinsung zum aktuellen Basiszinssatz, der, wie Sie wissen, derzeit bei null liegt. Für alle anderen Kunden gelten die Bedingungen für Ratenzahlungsvereinbarungen auf Zahlungsrückstände aus der Jahresrechnung wie in der Anfrage dargestellt, bis auf eine Ausnahme: Die Laufzeitobergrenze beträgt nicht sieben, sondern elf Monate nach Rechnungszugang, um Kumulierungseffekte zu vermeiden. Es gibt keine Ratenzahlungsvereinbarungen bei offenen laufenden Monatsabschlägen wegen geringer Erfolgsaussichten bei Mehrfachbelastungen. In der Tat ist es so, dass die Leipziger Stadtwerke ihren Kunden günstigere Tarife mit Preisvorteilen nur dann anbieten, wenn diese ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen. Zur Frage 2. Die Stadtwerke nehmen sehr wohl ihre soziale Verantwortung wahr, so zum Beispiel auch für ALG-II-Kunden. Darüber hinaus gibt es eine separate Hotline zur telefonischen Beratung bei drohenden Zahlungsengpässen. Es gibt individuelle Lösungen mit dem Ziel einer dauerhaften Rückkehr zu vertragsgemäßen Zahlungen. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit dem Sozialamt; so werden zum Beispiel einmalige Darlehen zur Ablösung von Energieschulden ausgereicht. Es gibt eine individuelle Beratung zu Energiesparmöglichkeiten bei der Verbraucherzentrale. Man arbeitet auch mit Trägern der freien Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe zusammen, zum Beispiel mit dem Caritasverband Leipzig - Stichwort: kostenfreier Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte -, mit dem Verein Mosaik e. V. und mit vielen Schuldnerberatungen, sodass ein fairer Interessenausgleich mit übrigen Stakeholdern der Stadtwerke gewahrt ist. Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Dezember 2016 (VI-DS-03658) Einreicher: Dezernat Finanzen Es liegt eine Austauschseite vom 03.02.2017 vor. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18 Vorlagen I 18.1 Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes am Standort Prager Straße 21, hier: Abschluss eines Mietvertrages für das Objekt Prager Straße 21 - 3. Neufassung (-03166-DS-02-NF03) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.1.1 dazu ÄA (3166-DS-02-NF-03-ÄA1) Einreicher: SPD-Fraktion 18.1.2 dazu ÄA (3166-DS-02-NF-02-ÄA1) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 18.1.3 dazu ÄA (3166-DS-02-NF-01-ÄA2) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich bitte Kollegin Dubrau um einige einleitende Sätze. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Jetzt noch einige Fakten zur Anmietung dieses Objekts von meiner Seite, nachdem der Sozialdezernent in seiner Antwort auf die Anfrage unter TOP 15.9 die Umstrukturierungen des Sozialamts dargestellt hat. Der Vermieter ist die LÖWENSTEIN INVEST VIER GmbH. Aufgabe des AGM war es, einen Ort zu finden, wo die Arbeitskräfte des Sozialamts untergebracht werden können. Das war nicht so ganz einfach, weil sich der Markt inzwischen geändert hat und wir mit unseren Ämtern nicht unbedingt überall mit offenen Armen aufgenommen werden. Angemietet werden in diesem Zusammenhang funktionelle Flächen vom Erdgeschoss bis zum sechsten Obergeschoss, eine Lagerfläche im Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 ersten bzw. zweiten Untergeschoss sowie zum Betrieb der Büro- und Verwaltungsflächen. Es werden dort untergebracht die Abteilung 50.2, Wirtschaftliche Sozialhilfe, die Abteilung 50.4, Wohngeld, die Abteilung 50.5, Wohnhilfen, die Abteilung 50.6, Landesblindengeld, und die Abteilung 50.7, Migrantenhilfe. Falls es Sie interessiert: In dem Bereich stehen auch Parkplätze zur Verfügung, die von den Mitarbeitern allerdings angemietet werden müssen. Fahrradbügel gibt es in der Tiefgarage. Insofern ist für gute Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter und Kunden gesorgt. Der Mietvertrag läuft über zehn Jahre. Es gibt die Option auf Verlängerung um zweimal fünf Jahre. Im Zuge der weiteren Verwaltungsunterbringung wird sich herausstellen, ob diese Option ausgeübt werden muss. Die Daten zur Mietfläche und den Zinsen können Sie der Vorlage entnehmen. Wichtig zu wissen ist auch, dass von uns, insbesondere vom ASW in Zusammenarbeit mit mehreren anderen Abteilungen, weiterhin geprüft wird, inwiefern ein Bildungszentrum in diesem Objekt untergebracht werden kann. Sie waren ja mit diesem Thema in der Vergangenheit schon intensiv beschäftigt. Wir sind da immer noch dran. Die Verhandlungen sind nicht ganz einfach. Sobald beim Objekt Ratzelbogen oder auch bei einem anderen Objekt in diesem Bereich etwas passieren sollte, werden wir Sie frühzeitig über den Sachstand informieren. Natürlich werden Sie diejenigen sein, die letztendlich einen entsprechenden Beschluss dazu fassen. Zum Änderungsantrag der Linken. Mit der Streichung des Satzes in der rechten Tabelle haben wir kein Problem, weil auch in der linken festgehalten ist, dass, wenn hier noch einmal Änderungen vorgenommen werden, Sie entsprechend beteiligt werden. Es wird in jedem Fall weiterhin eine Bürgerberatung im Bereich Grünau geben. Zum Änderungsantrag der SPD. Ihr Ansinnen zur behindertengerechten Ausstattung kann in jedem Fall übernommen werden. Das komplette Haus wird behindertengerecht sein. Die von Ihnen genannte Haltestelle ist bereits jetzt barrierefrei. Was nicht sofort gebaut werden kann - das kostet immerhin 120.000 Euro, wie Sie dem Verwaltungsstandpunkt entnehmen können -, versuchen wir, so zeitnah wie möglich einzuordnen, auch dass dort noch ein Behindertenleitsystem im Fußwegbereich eingebaut wird. Oberbürgermeister Jung: Gibt es von Ihrer Seite Hinweise oder Wortmeldungen? - Frau Witte. S e i t e | 18 Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In der Diskussion über diese Vorlage ist mir eine Sache aufgefallen, die ich jetzt ansprechen will. Im Rahmen der Agenda 2010 ist in 2005 Hartz IV eingeführt worden; das ist schon eine Weile her. Trotzdem scheint in manchen Köpfen noch verankert zu sein: Zum Sozialamt geht nur die Klientel, die vor 2005 Sozialhilfeanträge gestellt und Sozialhilfe bezogen hat. Ich darf Ihnen sagen: Diese Leute gehen heute zum Jobcenter. In Anlehnung an eine amerikanische Fernsehserie kann man sagen: Jobcenter is the new Sozialamt. - Dort gehen weitaus mehr Menschen hin als zum Sozialamt. Wir bekommen ja regelmäßig die bedauerlich hohen Arbeitslosenzahlen vorgelegt. Auch das Jobcenter ist nur zentral zu erreichen, nämlich entweder in der Georg-SchumannStraße oder in der Berliner Straße. Wer einen Antrag stellen oder sich beraten lassen will, muss dorthin. Die derzeit noch dezentralen Außenstellen des Sozialamtes bieten nur wenigen Leuten einen Vorteil. In Grünau ist es vielleicht okay; dort wohnen auch viele. Aber wenn ich zum Beispiel einen Antrag auf Grundsicherung stellen wollen würde, müsste ich nach Gohlis fahren, was nicht gerade vor der Haustür ist. Eine Zentralisierung des Sozialamtes in der Prager Straße 21, die verkehrstechnisch mit der Straßenbahn gut erreichbar ist, dürfte kein Problem darstellen. Aus vielen Gesprächen mit Betroffenen - ich rede ja immer noch mit den Leuten, die davon leben müssen - weiß ich, dass es ihnen wesentlich lieber ist, mit der Straßenbahn zu einer Behörde zu fahren und ihren Antrag dort abzugeben. Dann wird ihr Antrag innerhalb von zwei Wochen bearbeitet, und sie bekommen ihr Geld. Nicht so günstig ist es, wenn diese Behörde eine Außenstelle in fußläufiger Entfernung, quasi vor der Haustür, unterhält. Wenn sie dort ihren Antrag abgeben, müssen sie sechs Wochen warten und erhalten währenddessen kein Geld, nur weil ihr Antrag erst hin und her gekarrt werden muss. Dass die Bearbeitung solcher Anträge ziemlich aufwendig ist, haben wir ja beim Bildungs- und Teilhabepaket erlebt. Die Zentralisierung des Sozialamts in der Prager Straße ist ein ungeheuer wichtiger Schritt für ein arbeitsfähiges Amt, das sich in Zukunft noch weiterentwickeln kann; Stichwort: digital gestellte Anträge und erteilte Bescheide. - Ich war schon ewig nicht mehr auf meinem Finanzamt, und trotzdem klappt es jedes Jahr mit der Steuererklärung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Moment arbeiten die Mitarbeiter des Sozialamtes unter schwierigsten Bedingungen. Die Außenstelle Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Bornaische Straße ist nicht so richtig prickelnd. Auch der Ratzelbogen ist teilweise überlaufen. Es macht keinen Spaß, dort zu arbeiten. Auch deshalb ist es wichtig, dass die Mitarbeiter jetzt in das neue Objekt ziehen. Bedenken gegen dieses Objekt oder gegen die Kosten, die in dem Zusammenhang auf uns zukommen, lassen sich mit dem Hinweis ausräumen, dass jede Immobilie, die man anmietet, ein Kompromiss ist. Auch wenn man selbst baut, muss man Kompromisse eingehen. Man bekommt nie die ideale Immobilie, aber dieser Standort kommt dem Idealfall schon ziemlich nahe. Wenn Sie die Vorlage aufmerksam gelesen haben, haben Sie sicherlich auch festgestellt: Es gibt nicht mehr viele Objekte in Leipzig, die das Sozialamt aufnehmen könnten. Der Markt ist leergefegt. Bis wir ein anderes Objekt finden würden, würde es noch teurer. Eine Verschiebung ist also keine Option. Wir müssen uns jetzt dazu entschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das Sozialamt, ein ganz wichtiges Amt in unserer Stadt, arbeitsfähig ist, dass die Mitarbeiter dort gute Arbeitsbedingungen vorfinden, dass modern gearbeitet werden kann und nicht zuletzt dass die Leute leicht dorthin kommen. Alles das ist an diesem Standort gegeben. Deshalb werden wir unserer Verantwortung gerecht, wenn wir dieser Vorlage zustimmen. Zu unseren beiden Änderungsanträgen. Einen Antrag haben Sie jetzt übernommen. - In unserem zweiten Antrag haben wir gefordert, dass auch die Bürgerämter die Anträge bereithalten und entgegennehmen, wenn keine Beratung des Bürgers erforderlich ist. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber manchmal kann es sinnvoll sein, auch Selbstverständlichkeiten festzuhalten. Das Sozialgesetzbuch X sieht genau dies auch vor. Wenn ich Hartz IV beantragen müsste, was nicht mehr geht, weil ich zu alt dafür bin, könnte ich das theoretisch auch bei der Polizeidienststelle in Detmold tun. Manche Ämter wissen gar nicht, dass sie nach SGB X dazu verpflichtet sind, solche Anträge entgegenzunehmen und sie entsprechend weiterzuleiten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir das Sozialamt jetzt in die Lage versetzen, zukunftsfähig zu werden. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann, bitte. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Beigeordnete! Liebe Stadträtinnen und S e i t e | 19 Stadträte! Liebe Gäste! Nach dem Vortrag meiner Fraktionskollegin muss ich doch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Die Bedingungen für das Sozialamt verbessern sich tatsächlich - das ist der Wein -, aber es verschlechtert sich auch eine ganze Menge, insbesondere was die Bürgerfreundlichkeit und die Erreichbarkeit betrifft. Die Bürger haben mich als ihren in dem Stadtteil gewählten und dort auch beheimateten Vertreter in den Bürgersprechstunden gefragt, ab wann das Sozialamt geschlossen werden soll. Bei der Beantwortung meiner Anfrage habe ich nun heute erfahren: im Verlaufe dieses Jahres. Zwar ist in der Verwaltungsvorlage gestrichen worden, dass dann auch das Bürgeramt aus dem Ratzelbogen ausziehen soll. Ob das aber auch gedanklich gestrichen ist, wage ich zu bezweifeln. Ich kenne Verwaltungshandeln inzwischen so lange, dass ich davon ausgehe, dass an diesem Plan weiter festgehalten wird. Es gab auch schon einmal das Begehr, dass dieses Superamt - oder wie auch immer wir das Ganze dann nennen wollen - dann im Allee-Center unterkommen soll, lieber Oberbürgermeister Burkhard Jung, liebe Stadtverwaltung. Damals ging es um die Installation eines Bildungs- und Bürgerzentrums im Allee-Center. Damals hat der Stadtbezirksbeirat ganz klar die Rote Karte gezeigt und gesagt: Das ist mit uns nicht zu machen; das wollen wir so nicht. - Auch der Stadtrat hat deutliche Signale gesendet, was die Installation eines solchen Superamtes im AlleeCenter betrifft. Die Gefahr sehe ich allerdings auch mit Beschluss der heutigen Vorlage nicht als geheilt, sondern eher noch als verstärkt an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin tatsächlich ein bisschen emotional angefressen, weil das im Hinblick auf den Stadtteil Grünau nur ein Mosaikstein von vielen ist. Seit zehn Jahren reden wir über Bibliotheksentwicklung. Es sollte eine Zentralisierung im Bibliothekswesen geben. Wenn man sich die Außenstellen anschaut, stellt man jedoch fest: Da ist nichts passiert, außer noch mehr Frustrationen. Von einem Bildungsund Bibliothekenzentrum in Grünau sind wir weit entfernt. Da gibt es nichts Neues; da gibt es immer wieder nur ein Hinhalten. Auch in den Ausführungen vorhin war nur zu hören, die Stadtverwaltung sei da dran und man prüfe, dass es dort vorwärts geht. Vor fünf Jahren hat man schon einmal ein Bürgeramt in Grünau geschlossen, damals relativ still und leise. Es gab dann zwar einen gewissen Protest dagegen, aber da war es schon passiert. Demnächst wird uns eine Vorlage zur Entkommunalisierung des KOMMHauses ereilen; das ist die nächste Baustelle. Nach wie vor ist unklar, wie es mit dem OFT Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 „Völkerfreundschaft“ weitergehen soll; das ist auch hier im Stadtrat oft thematisiert worden. Genau diese kleinen Mosaiksteinchen führen zu einer Frustration der Bevölkerung Grünaus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin nicht mehr bereit, das weiter zu tolerieren. Von daher werde ich heute, auch wenn meine Fraktion mehrheitlich der Vorlage zustimmt, diese Vorlage ablehnen müssen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Pellmann, es ist gut, dass Sie sich für die Interessen der Grünauerinnen und Grünauer einsetzen. Allerdings ist es so, dass mit dieser Zusammenführung von einzelnen Abteilungen des Sozialamtes sich für viele Bürgerinnen und Bürger in der Gesamtstadt Leipzig die Rahmenbedingungen erheblich verbessern. Es gibt keine Wirkung ohne Nebenwirkung, wobei man hinzufügen muss: Der Anteil, der aus Grünau weggenommen wird, ist relativ gering. Ich möchte an dieser Stelle eines noch einmal ganz klar betonen, Herr Pellmann, weil ich dafür auch verantwortlich bin: Der Sozialbezirk des ASD wird dort selbstverständlich bestehen bleiben, ob im Ratzelbogen oder an anderer Stelle. Grundkonzept des Allgemeinen Sozialdienstes ist es, über Sozialbezirke über die ganze Stadt verteilt zu bleiben. Das wird selbstverständlich auch in Grünau weiterhin so sein. Liebe Stadträtinnen und Stadträte, ich kann Sie nur eindringlich bitten, nicht nur im Interesse der Funktionsfähigkeit des Sozialamtes, sondern auch im Interesse vieler Leipzigerinnen und Leipziger, die auf das Sozialamt angewiesen sind und die Unterstützung vom Sozialamt brauchen, dieser Vorlage zuzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Bevor wir zur Abstimmung kommen, fasse ich noch einmal zusammen. Der Änderungsantrag 1 der Fraktion Die Linke sieht vor, dass es behindertengerechte Verbindungswege zwischen dem Gebäude in der Prager Straße 21 und den Haltestellen der LVB gibt. Diesen Änderungsvorschlag übernehmen wir. - Den Änderungsantrag 2 der Fraktion Die Linke, der die Annahme und Weiterleitung von Antragsformularen auch in Bürgerämtern fordert, übernehmen wir ebenfalls. - Der SPDÄnderungsantrag 1, zeitnah ein Blindenleit- S e i t e | 20 system zu installieren, wird von uns ebenfalls übernommen; das geht nicht sofort, aber wir werden das im Rahmen der nächsten Planungen umsetzen. - Den Änderungsantrag der Linken, Herr Pellmann, in Bezug auf den nichtöffentlichen Bestandteil übernehmen wir ebenfalls, damit hier nicht im Vorfeld Entscheidungen getroffen werden, die nachteilig für den Ratzelbogen sind. Gibt es dazu jetzt noch Fragen? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Enthaltungen. beschlossen. Neun Gegenstimmen, Mit großer Mehrheit drei so 18.2 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (VI-DS-01684-NF-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wird das Wort gewünscht? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Mit der Neufassung der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung liegt nun ein Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung vor, der erstmalig die Entscheidungsbefugnis des Stadtrats beim Abschluss von Mietverträgen ab einer Höhe von 125.000 Euro jährlich verbrieft. Darüber hinaus soll der Grundstücksverkehrsausschuss unter anderem mehr Informationsrechte über den Abschluss von Mietverträgen sowie über Verkäufe, die in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegen, erhalten. Meine Damen und Herren, der Marathon des Antrags A 700 der Fraktion Die Linke, der in den Beschluss des Stadtrates am 5. Juli 2015 zur Thematik Mietverträge mündete, geht nach nunmehr zweieinviertel Jahren einigermaßen glücklich aus. Nicht so glücklich, um es vorsichtig zu formulieren, verlief der Prozess von der Antragstellung bis zum heutigen Tag. Dazu ein kleiner zeitlicher und inhaltlicher Abriss: Am 13. November 2014 wird der vorgenannte Antrag A 700 von der Fraktion Die Linke eingebracht. - Der ersehnte Verwaltungsstandpunkt erreicht die Stadträte am 10. Juni 2015. Nach sieben Monaten Bearbeitungszeit wird Ablehnung empfohlen, unter anderem mit der Begründung, weil dies dem Ziel der Entlastung der Ratsversammlung widersprechen würde. - Am 5. Juli 2015 tagt die Ratsversammlung zu dem Antrag und beschließt diesen inklusive den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in leicht modifizierter Form. Mit der Aussage des Oberbürgermeisters: „Ich werde eine Satzungsänderung der Hauptsatzung ins Verfahren bringen, um unterschiedliche Auslegungen auszu- Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 schließen“, wird der Beschluss in eine überdurchschnittlich lange Sommerpause verabschiedet. - Ein Lebenszeichen des Beschlusses gibt es erst wieder zu Beginn des Winters 2015/2016. Ursache: Die Landesdirektion prüfte - rein zufällig - kurz vor Weihnachten 2015 routinemäßig zwei Beschlüsse aus der Ratsversammlung vom Sommer und kam unter anderem beim Antrag A 700 zu dem Schluss: Eine Informationspflicht des Oberbürgermeisters durfte der Stadtrat pauschal nicht beschließen. - Damit trat der Beschluss nach der verlängerten Sommerpause einen ausgiebigen Winterschlaf an, obwohl die Landesdirektion nur die Informationspflicht rechtlich bedenklich fand. - Der Winterschlaf endete am 22. Juni 2016 mit einer Anfrage unserer Fraktion. Ich zitiere aus der Antwort der Verwaltung: ganz so gut gefallen, schnellstmöglich umzusetzen. Oberbürgermeister Jung: Will uns noch jemand die Leviten lesen? - Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie Ihr Abstimmungsgerät zur Hand und stellen Sie sicher, dass es eingeschaltet ist! - Für die Änderung der Hauptsatzung ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Es sind jetzt 60 Stadträte anwesend; es sind also 36 Ja-Stimmen nötig. Stimmen Sie bitte jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 44 Ja-Stimmen zu eins zu zehn. Damit ist die Satzungsänderung beschlossen. 18.3 Zu dem Ratsbeschluss ging eine rechtliche Bewertung der Landesdirektion als Aufsichtsbehörde ein. Dessen Auswertung und die ämterübergreifende Abstimmung haben eine gewisse Zeit in Anspruch genommen. Die Vorlage befindet sich im internen Mitzeichnungsverfahren und wird dem Stadtrat im August 2016 vorgelegt. Es vergingen August und September 2016, und die Drucksache war immer noch nicht da. Daraufhin wandte sich Herr Pellmann im Namen der Fraktion Die Linke per Brief an den Oberbürgermeister und bat ihn, bis zum 30.09.2016 der Ratsversammlung das entsprechende Papier zu übergeben. Darin war der gut gemeinte Hinweis eingebettet, dass bei Nichteinhaltung des Termins wir das Verwaltungsgericht Sachsen um Unterstützung bitten würden. Ruckizucki kommt die Antwort: Die Vorlage ist fertig. - Die erste Drucksache man möge es mir übelnehmen oder nicht verfehlt etwas das Ziel hinsichtlich der Wertgrenzen und der fehlenden Informationen des Grundstücksverkehrsausschusses. - Heute nun die erfreuliche Neufassung. - Ende gut, alles gut? Inhaltlich kann man sagen: Ja, ansonsten: Nein. Meine Damen und Herren, auch wenn in den letzten Monaten auf freiwilliger Basis einige Mietverträge dem Stadtrat zur Abstimmung und einige zur Info vorgelegt wurden, fragen wir uns schon: Warum erfolgte keine schnelle Umsetzung des Stadtratsbeschlusses von 2015, warum diese Brüskierung des Stadtrats und Ignoranz des Beschlusses? In einer Zeit und Gesellschaft, in der vehement um die Zukunft von Demokratie gestritten wird, ist das nicht gerade ein gutes Zeichen. Deshalb unsere Aufforderung an die Verwaltungsspitze, Stadtratsbeschlüsse, auch wenn sie Ihnen nicht S e i t e | 21 Lebendige Luppe - Projekterweiterung und Kostenentwicklung (VI-DS-02029) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.3.1 dazu ÄA (VI-DS-02029-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion Wird das Wort gewünscht? - Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Die SPDFraktion hat dazu einen Änderungsantrag gestellt und um Prüfung diverser Punkte gebeten, die momentan sowieso laufen, da neben dem Projekt noch zahlreiche Aufgaben erfüllt werden müssen, die dieses Projekt tangieren. Vonseiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass unser Antrag, der seit letzten Donnerstag fristgemäß vorliegt, zu kurzfristig eingebracht worden ist. Es wurde darum gebeten, den Antrag ins Verfahren zu verweisen. Dieser Bitte würde die Fraktion der SPD stattgeben, sodass wir heute die Vorlage abstimmen können und unser Änderungsantrag dann hoffentlich in der Ratsversammlung im März beschlossen werden kann, nachdem der Fachausschuss Umwelt, Ordnung, Sport diesen Antrag vorberaten hat. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Okay, Herr Weber. Dann geben wir den Antrag ins normale Verfahren und hoffen auf Behandlung im März. Heute wird darüber nicht abgestimmt; er wird in die Liste aufgenommen. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen den Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 18.4 Ausführungsbeschluss zur ITAusstattung der kommunalen Schulen und Horte in Trägerschaft der Stadt Leipzig (VI-DS-03002) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.5 Verbandsumlageerhöhung Kommunales Forum Südraum Leipzig (VI-DS03063) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.6 Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren, Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2016 - Beteiligung der Öffentlichkeit (VI-DS-03247) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.6.1 dazu ÄA (VI-DS-03247-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion 18.6.2 dazu ÄA (VI-DS-03247-ÄA-02) Einreicher: SPD-Fraktion Beide Änderungsanträge übernehmen wir. - Herr Oberstadt. Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister, Stadträte und Gäste! Da meine Kollegin erkrankt ist, übernehme ich ihren Redebeitrag. Ich werde hier unseren Änderungsantrag vorstellen, der jetzt von der Verwaltung übernommen wurde, und will auch noch ein paar Worte verlieren, was wir von diesem Stadtentwicklungsplan halten. Der heute zu beschließende Entwurf des Stadtentwicklungsplans Zentren wird grundsätzlich den Anforderungen einer wachsenden und sich verdichtenden Stadt gerecht. Auch wurden wesentliche Schwerpunkte, die der Rat 2012 auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen hat, beachtet. Zur Erinnerung: Dabei ging es vor allem um die Prüfung der tatsächlichen Funktionen sowie den realen Zuschnitt sogenannter Bandzentren und einzelner Nahversorgungslagen. Es ging um den Umgang mit dem Einzelhandel in Lagen außerhalb definierter Zentren, um die Verknüpfung mit und die Stärkung von Magistralen, um die weitere S e i t e | 22 Verknüpfung mit dem Handlungsfeld „Planung und Organisation des fließenden und ruhenden Verkehrs“ zur Sicherung der guten Erreichbarkeit der Zentren für alle Verkehrsträger - dabei scheint noch ein wenig Luft nach oben zu sein sowie um den Umgang mit den Leipziger Lagen. Mit den Zielen „Sicherung und Stärkung einer räumlich ausgewogenen, wohnortnahen Grundversorgung“ und „Planungs- und Investitionssicherheit durch verbindliche Orientierungsrahmen“ hofften wir zunächst, dass unser vor kurzem beschlossener Antrag zur Stärkung der neuen Ortsteile ebenfalls angemessen berücksichtigt wird. Wir haben aber aus den Debatten in den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten in randstädtischen Lagen die Sorge mitgenommen, dass die Randnotiz zu Einzelfallprüfungen und Ausnahmeregelungen außerhalb der Zentren - zu finden auf den Seiten 155/156 von 179 Seiten - dem Anliegen der Einwohner in randstädtischen Lagen nicht hinreichend gerecht wird. Die vielfältig beschworene „Stadt der kurzen Wege“ darf nicht allein dem Leipziger Stadtzentrum vorbehalten sein. In einem sinnvollen Maßstab sollte mit den Gestaltungs- und Regelungsmitteln des STEP Zentren auch in den randstädtischen Lagen die Nahmobilität optimiert werden, indem Ortsteilzentren in ihrer Funktionalität gestärkt und stabilisiert werden. Dazu gehört auch hier die Stärkung einer wohnortnahen Grundversorgung und die Planungs- und Investitionssicherheit für dort ansässige Unternehmen. Die Verwaltung beklagt die private Nutzung von Pkw in den Randlagen. Gleichzeitig scheint sie uns nicht alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Angebote vor Ort aufzuzeigen, um ebendiese Wege zu minimieren. Ich freue mich daher, dass die Verwaltung unseren Änderungsantrag übernommen hat, und danke der Verwaltung dafür. Allerdings sollte sie die Anliegen der neuen Ortsteile weiterhin im Auge behalten. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Habe ich es richtig verstanden, dass Sie auch unseren Änderungsantrag übernommen haben? Oberbürgermeister Jung: Ja. Stadtrat Weber (SPD): Das ist schön. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Die SPD-Fraktion hat zum STEP Zentren einen Änderungsantrag gestellt. Aufhänger war, dass uns in der Vergangen- Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 heit mehrfach Bauanträge bzw. Satzungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen zur Beschlussfassung vorgelegt worden sind, bei denen sich die Einfügung in eine wachsende Stadt nicht wirklich erkennen ließ. Bestes Beispiel ist der REWEMarkt in der Riebeckstraße, ein kleiner Flachbau zwischen zwei Brandmauern rechts und links. Einhellige Meinung des Stadtrats war: Eigentlich müsste dort wieder ein ordentliches Haus hin. Solche Beispiele gibt es an mehreren Stellen unserer Stadt. Ich erinnere nur an die Diskussion um den Felsenkeller. Wir möchten die Verwaltung noch einmal auffordern, bei Bauvorhaben bzw. Ersatzneubauvorhaben die städtebauliche Dichte und die Nutzungsdichte, die sich durch das Bevölkerungswachstum ergibt, mit zu berücksichtigen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich komme wieder einmal mit der Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen nicht zurecht. In der Vorlage heißt es dazu: Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Im Prüfkatalog ist bei den Punkten 1 bis 7 jeweils „keine Auswirkungen“ angekreuzt. Bei Punkt 8, Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung, ist angekreuzt: ist nicht vorgesehen. Bei anderen Vorlagen heißt es immer: nicht relevant. Warum kann man das hier nicht auch schreiben? Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beauftragen heute - so der Beschlussvorschlag den Oberbürgermeister, eine Beteiligung der Öffentlichkeit zum STEP Zentren durchzuführen und uns diesen nach der Öffentlichkeitsbeteiligung und nach dem Ergebnis derselben in der Ratsversammlung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. - So das Verfahren. Deswegen erachten wir den Beschlusspunkt 1, so wie er in der Vorlage formuliert ist, als unglücklich. Wenn wir jetzt eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen und nach derselben den STEP Zentren beschließen, warum müssen wir dem jetzt bereits zustimmen? Wäre es nicht sinnvoller und auch ein Signal an die zu beteiligende Öffentlichkeit, wenn wir heute S e i t e | 23 dem Beschlusspunkt 1 nicht abstimmen würden, sondern nur den Arbeitsstand, den wir jetzt in die Öffentlichkeitsbeteiligung geben, zur Kenntnis nehmen, um dann, wenn das Ergebnis der Beteiligung vorliegt, hier im Stadtrat darüber zu diskutieren und den Beschluss zu fassen? Deswegen möchten wir, der Kollege Hobusch und ich, den Änderungsantrag stellen, den Beschlusspunkt 1 dahin gehend abzuändern, dass wir diesen heute nur zur Kenntnis nehmen. Für den Fall, dass dieser Änderungsantrag keine Mehrheit findet, würden wir um getrennte Abstimmung der beiden Beschlusspunkte bitten. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, gemäß unserer Geschäftsordnung muss für die Abstimmung der von Ihnen eben mündlich vorgetragene Änderungsantrag auch schriftlich vorliegen. - Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Konzept „Stadtentwicklungsplan Zentren“ war 1991 die Antwort auf die bundesweit verfolgte Strategie, die damals auch in den Osten hinüberschwappte, gigantische Einkaufstempel auf der Grünen Wiese zu schaffen. Ich muss es hier noch einmal deutlich sagen: Selbstverständlich ist nachvollziehbar, was die CDU will. Aber wir werden einem Aufweichen dieser Strategie nicht zustimmen. Die Zentren sollen ihrem Einzugsbereich angemessen gestärkt werden. Es war 1993 einheitlicher Wille in der ganzen Stadt, das Stadtzentrum als Kern des Oberzentrums zu stärken und in verschiedenen Stadtteilen B-, C- und D-Zentren zu bilden. „Stadt der kurzen Wege“ ist eben nicht danach zu messen: Wie weit komme ich da mit dem Pkw heran? Ziel war vielmehr, vielfältige Zentren unterschiedlicher Größe zu schaffen und deren Erreichbarkeit über kurze Wege - bezogen auf die Zeit und alle Verkehrsarten, also auch ÖPNV, zu Fuß oder mit dem Fahrrad - zu gewährleisten. Wir hatten eine heftige Diskussion im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau - ich darf hier keine Details nennen - bezüglich der Nutzungsunterlagerung in Gebäuden. Zum Beispiel steht aktuell ein solches Vorhaben in der Märchenwiese an, wo wir uns als Fachausschuss entsprechend durchsetzen wollen und müssen, weil es das Ansinnen des Investors Konsum gibt, in dieser Weise vorzugehen. Hier wurde angezweifelt, ob das tatsächlich den strategischen Zielen der Stadt entspricht. Vor Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 dem Hintergrund, dass wir damals noch eine schrumpfende Stadt waren, haben wir gesagt: Wir müssen alle Bedingungen für Familien und Singles mit Kindern und Jugendlichen stärken. Jetzt aber gibt es die Tendenz, dass die Menschen nicht nur älter werden, sondern dass auch Senioren in unsere Stadt zuziehen. Deshalb müssen wir bei unseren strategischen Zielen jetzt auch die Belange der Senioren stärker berücksichtigen. Herr Professor Fabian, ich sage mit Sicherheit nichts Falsches: Kriterien der Altenfreundlichkeit sind nicht nur Balkone, Aufzüge oder Wohnungen im Erdgeschoss oder im ersten Obergeschoss. Es wurde auch festgelegt: Der Nahversorger soll nicht mehr als 300 Meter entfernt sein, ebenso die Anbindung an den ÖPNV. Wenn es im Entwurf heißt: 500 bzw. 800 Meter, dann muss noch einmal bedacht werden, ob genau dieser Punkt dagegen spricht. Nicht teilen kann ich auch die Auffassung der Verwaltung, nach dem Motto: Dann können wir eine bestimmte Anzahl von Wohnungen nicht als altenfreundlich ausweisen. - Das ist eine Frage der Bezahlbarkeit der Wohnungen. Aufzüge müssen sich auch rechnen. Die Kosten dafür schlagen sich ganz erheblich in der jeweiligen Miete nieder. Die Wohnungsunternehmen können nicht darauf verzichten, zu sagen: Wir bieten für Senioren Erdgeschosswohnungen und Wohnungen im ersten Obergeschoss an. Nach Ihrer Auffassung müssten solche Wohnungen dann aus diesem Cluster herausfallen. - Ich hoffe, dass es dazu noch eine Diskussion gibt, und gehe davon aus, dass dieses Konzept sowohl in den Ortschaftsräten als auch in den Stadtbezirksbeiräten jeweils ortsbezogen noch einmal beraten wird. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Das hätte man so machen können; jetzt machen wir es anders. Der Änderungsantrag von Herrn Morlok steht zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Gegenstimmen, einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Die Beschlusspunkte 1 und 2 werden, wie beantragt, getrennt abgestimmt. Wer stimmt Beschlusspunkt 1 nicht zu? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Mehrheitlich so beschlossen. Zu Protokoll: Sie stimmen heute dem Entwurf in der vorgelegten Fassung nicht inhaltlich abschließend zu. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, könnte man nicht so verfahren, dass Punkt 1 weggelassen wird und in Punkt 2 formuliert wird: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des STEP Zentren usw. ins Verfahren zu bringen? Gegenstimmen. Wer stimmt Beschlusspunkt 2 zu, die Beteiligungsverfahren durchzuführen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen, inklusive der Änderungsanträge, die wir übernommen haben. 18.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss Platzartige Umgestaltung der Renftstraße zum Renftplatz (VI-DS-03253) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.8 Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, Sie stimmen heute nicht über den STEP Zentren ab, sondern Sie stimmen darüber ab, dass dieser Entwurf ins Beteiligungsverfahren geht. - Doch, dem Entwurf wird zugestimmt als Entwurf, wenn ich Ihnen das so zu Protokoll geben darf. Ich glaube, das ist eine bessere rechtliche Verbindlichkeit im Hinblick auf die Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern. S e i t e | 24 Kultur- und Investitionsstrategie (Bau) (VI-DS-03304-NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur 18.8.1 dazu ÄA (VI-DS-03304-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Gibt es Wortwünsche? - Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! In der Kulturpolitik sollen wir heute über 44 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren entscheiden. Unabhängig davon, was hier vonseiten der Verwaltung beteuert wird, bildet diese Vorlage in seiner jetzigen Form die Grundlage für eine kulturpolitische Strategie bis zum nächsten Oberbürgermeisterwahlkampf. 44 Millionen Euro: Das sind in etwa dreimal das Gymnasium Schönefeld, 15 Kitas und 88 Jahre Haus der Demokratie, die wir für Investitionen in Kulturbetriebe und freie Szene ausgeben wollen. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 S e i t e | 25 Man unterstellt uns als CDU-Fraktion ja gern, dass es uns ums Zerstören oder Kürzen gehen würde und dass wir mit unseren Vergleichen Polemik verbreiten würden. Meine Damen und Herren, nichts davon ist wahr. Mit unserem Haushaltsantrag für das Theater der Jungen Welt haben wir bewiesen, dass wir kulturpolitisch differenziert entscheiden. Diese Differenzierung benötigen wir auch bei der sogenannten Kulturund Investitionsstrategie. Zusammengefasst: Wir möchten mit Ihnen über die Notwendigkeit von baulichen Maßnahmen hier als Vertreter der Leipziger diskutieren, um einen Interessenkonflikt, wie oben beschrieben, nicht aufkommen zu lassen. Dies geht nur mit einer neuen Vorlage, die eine echte Beschlussfassung zulässt. - Herzlichen Dank. Diese Vorlage ist auf der Grundlage von Ratsbeschlüssen und Bürgerwerkstatt entstanden und entspricht von ihrem Grundgedanken auch unserer Forderung nach einer klaren Priorisierung. Aber wir dürfen uns nicht davon täuschen lassen; denn eine Priorisierung sieht anders aus. „Notwendig“ und „zwingend notwendig“ erscheinen uns dabei wenig differenziert. Diese Vorlage geht aus unserer Sicht am eigentlichen Gedanken der Bürgerwerkstatt vorbei; denn wir beschließen hier über Anlagen zur Vorlage und können dort selbst als Volksvertreter überhaupt keine Priorisierung vornehmen. Deswegen fordern wir in unserem Änderungsantrag, dass wir in einem halben Jahr erneut über diese Vorlage votieren, dann aber über jede Einzelmaßnahme. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren, die Sie hier im Saal oder am Livestream diese Ratsversammlung verfolgen! Wir können doch froh sein, wenn sich Verwaltung um Transparenz bemüht. Die Investitions- und Instandhaltungsvorhaben im Bereich Kultur, zuvörderst der Eigenbetriebe, sind hier in einer Art Metavorlage bis 2020 in den Anlagen aufgelistet. Meine Damen und Herren, was jetzt kleinlich und pingelig erscheint, ist aus unserer Sicht absolut notwendig; denn das Argument, es würde immer noch Einzelbeschlüsse geben, ist nichts anderes, als uns am Ende Sand in die Augen zu streuen. In jeder dieser Einzelvorlagen würde stehen: auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 08.02.2017, selbst dann, wenn wir bei einzelnen Maßnahmen Bedenken anmelden. Diese Bedenken sind angesichts der prognostizierten Haushaltslage vorprogrammiert. Wenn wir über Investitionen in die bauliche Unterhaltung im Kulturbereich sprechen, dann sollten wir dies ehrlich tun. Angesichts der umfangreichen Bedarfe für die bauliche Unterhaltung von Schulen und Kitas bleibt auch hier eine Priorisierung zwingend notwendig. Wenn wir nur eine bestimmte Summe zur Verfügung haben, dann müssen wir Entscheidungen treffen. Auch Bildungseinrichtungen sind am Ende Kultureinrichtungen. Lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Sätze zu dieser Thematik sagen. Es geht uns als CDU nicht im Ansatz darum, den Rotstift tanzen zu lassen. Es geht uns um das Bewusstsein, dass wir allein für die Oper jedes Jahr so viel ausgeben, wie wir es für den Nahverkehr in dieser Stadt tun. Dieses Bewusstsein müssen wir als Volksvertreter erlangen. Von den Kultureinrichtungen, öffentlich wie privat, und ihren Betriebsleitern erwarten wir im Gegenzug natürlich Demut angesichts dieser Summen. Oberbürgermeister Jung: Herr Götze. Nein, es geht heute nicht um eine abschließende Beschlussfassung sämtlicher Einzelmaßnahmen. Diese kann - nach vernünftiger Auslegung des Vorlageninhalts - jetzt auch noch gar nicht erfolgen. Heute geht es um ein Umreißen des Rahmens der notwendigen Investitionen und Instandhaltung. Diese Gesamtschau hat den Vorteil, dass wir die Vorhaben in ihrer ungefähren Dimension übersichtlich überblicken können und sie nicht aus einer Vielzahl von Einzelvorlagen zusammensetzen müssen. Deshalb ist das Ganze auch mit dem Wort „Strategie“ überschrieben. Dies ist unserer Ansicht nach ganz im Interesse des Stadtrats, der Kulturbetriebe, der Kulturprojekte und der Stadtgesellschaft. Die Angst, es könnte sich um ein unzulässiges Vorfestlegen aller Investitionsvorhaben im Detail handeln, teilt die Linke nicht. Dass dem nicht so sein wird, wird hinreichend durch den Text in Punkt 2 erklärt. Es geht tatsächlich um sehr viel. Es soll - so Punkt 2 - um die zu konkretisierende Grundlage der Investitionen gehen, die wir nach den Tabellen im Anhang im Übrigen inhaltlich auch so teilen. Präzisierte haushalterische Einordnungen der Investitionszuschüsse für die Eigenbetriebe können erst nach deren Ergebnissen der Folgejahre und daraus erwachsenden eigenen Investitionsmöglichkeiten erfolgen, brauchen also noch Zeit. Insofern bleiben naturgemäß Dinge noch offen. Die Herabsetzung dieses Strategiepapiers zu einer reinen Informationsvorlage sehen wir ganz gewiss nicht als zielführend an. Die Linke wird daher den Änderungsantrag der CDU ablehnen. Überdies hat die Tatsache, dass die Strategie als Beschlussvorlage vorliegt, historische Gründe. In Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 der Bürgerwerkstatt 2014/2015 wurde diese Klarheit angemahnt. Man kann natürlich auch das positive Anliegen dieser Vorlage zum Anlass nehmen, sich in gewohnter Manier künstlich aufzuplustern und einen kleinen Formalienkrieg gegen die Kulturbürgermeisterin entfachen. Dies halten wir bei allem Verständnis für Meinungsverschiedenheiten an dieser Stelle aber für überflüssig. Dies ist eine Vorlage, bei der man inhaltliche Fragen zu den Bauvorhaben gern diskutieren kann. Man hätte auch konkret sagen können, was einen daran stört. Aus den im Änderungsantrag angeführten Zweifeln um die Klassifizierung des Papiers dieser Vorlage sollte man dem jedoch nicht dieser entgegenstehen. Wenn die CDU es für nötig, dass die Papierfarbe unbedingt von Grün auf Rosa geändert werden muss und die Verwaltung mit einer zusätzlichen Frühjahrsaufgabe beschäftigen will, dann soll sie es eben tun. Wir teilen das nicht und stimmen der Vorlage zu. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich der Bürgermeisterin danken, die jetzt schon geraume Zeit im Amt ist. Wir bekommen momentan sehr viele interessante Vorlagen, die genau solche Überblicke liefern. Das war schon in den Haushaltsberatungen der Fall, und auch diese Vorlage ist ein Beispiel dafür. Ergebnis der Bürgerwerkstatt war, dem Stadtrat die Vorlage im zweiten Quartal 2015 vorzulegen. Ich bin froh, dass uns diese Vorlage jetzt, im ersten Quartal 2017, vorliegt. Nun kann auch die Öffentlichkeit sehen, welche Aufgaben noch auf uns zukommen, aber auch, dass schon Investitionen in Höhe von 380 Millionen Euro in Kultureinrichtungen und deren Ausstattung geflossen sind. Ich frage mich natürlich auch: Was wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, mit Ihrem Änderungsantrag erreichen? Sie hatten schon beim Beschluss zur Ausfinanzierung der Eigenbetriebe Gewandhaus, Oper, Schauspiel und Theater der Jungen Welt deutlich gemacht, dass Sie das so nicht wollen. In den Ausschüssen gab es Lesungen dieser Vorlage. Sie haben dort nicht verlautbart, dass Ihnen die Aufreihung der Maßnahmen und deren Einstufung durch die Verwaltung nicht gefallen. Natürlich kann man die Differenzierung der Vorhaben bis 2020 in „zwingend notwendig“ und „notwendig“ als zu schwach empfinden. Ich frage mich aber, ob wir wirklich wollen, dass die Verwaltung das jetzt schon stärker untersetzt. Es S e i t e | 26 gehört auch ein gewisser Wille dazu, genau einzuschätzen, was notwendig ist. In der Vorlage geht es zum Teil um Vorhaben, die heute noch völlig unklar sind. Ein Beispiel ist das Naturkundemuseum auf dem Gelände der Baumwollspinnerei, für das etwa 10 Millionen Euro geplant sind. Das ist aber nur eine grobe Schätzung. Wir wissen das heute noch nicht. Die Planungen sind noch nicht so weit. Wir haben jetzt eine Vorlage, die auflistet, welche Reparatur-, Sanierungs- und Neubauvorhaben vorgesehen sind verbunden mit der Einschätzung der Verwaltung „notwendig“ oder „zwingend notwendig“. Das halte ich für sehr wichtig, damit wir klarer sehen. Was ist die Grundlage dieser Vorlage? Auf Grundlage dieser Vorlage werden die Vorhaben in den nächsten Haushaltsvorlagen der Verwaltung eingeplant. Es ist ganz deutlich beschrieben, dass all das, was wertgrenzende Stadtratsbeschlüsse tangiert, noch einmal in den Stadtrat kommt. Dann werden wir uns dazu positionieren können, Ja oder Nein sagen und gegebenenfalls Änderungsanträge dazu einreichen können. Ich kann nicht ganz verstehen, warum man eine Vorlage basierend auf dieser Grundlage ablehnt oder fordert, dass sie noch einmal überarbeitet werden muss, ohne sich dazu inhaltlich zu äußern und konkret zu sagen, was einem nicht gefällt. Deswegen empfehle ich klar die Annahme dieser Vorlage und bedanke mich beim Dezernat dafür, dass wir jetzt die Grundlage haben, wenn auch zwei Jahre später als angedacht. Vielleicht sollten wir auch noch einmal ein bisschen in uns gehen. Wir sitzen unendlich viele Stunden in den Ausschüssen. In der Bürgerwerkstatt haben 25 Personen in einer Sitzung über die vorgetragenen Beispielbedarfe beraten. Zum Schluss haben sie festgestellt, dass sie manches am Anfang der Sitzung noch anders gesehen haben. Sie haben erkannt, dass es nicht einfach ist, Prioritäten festzulegen. - All dies können Sie in öffentlich zugänglichen Quellen nachlesen. - Wir wissen heute noch nicht, wann welche Fördermittel abgerufen werden können. Die Planungen sind unterschiedlich weit. Ich denke, der Souverän ist der Stadtrat. Er soll und er wird über jede einzelne Baumaßnahme und deren Größenordnung entscheiden. Das ist das ordnungsgemäße Verfahren. Deshalb empfehlen wir die Zustimmung zu dieser Vorlage. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Jennicke, wenn Sie Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 ehrlich sind, werden Sie sicherlich zugeben, dass diese Kultur- und Investitionsstrategie noch kein großer Wurf ist. Aber - das füge ich ausdrücklich hinzu - es ist ein Anfang, und als solchen möchten wir, der Kollege Hobusch und ich, das gern verstanden wissen. Es ist ein Anfang, eine erste Übersicht, ein erster Überblick über das, was uns bzw. den Eigenbetrieben in den nächsten Jahren bevorsteht. Angesichts der Erkenntnis aus der Priorisierung, dass alles, was Sie aufgeführt haben, in irgendeiner Form und mit unterschiedlichen Abstufungen notwendig ist, wird deutlich, welches Problem wir in diesem Bereich haben. Wir sind nicht in der Situation, politisch entscheiden zu können: Was hätten wir denn gerne? Was wünschen wir uns? Vielmehr müssen wir versuchen, das, was eigentlich jetzt schon gemacht werden müsste - so verstehe ich die Vorlage -, auf die nächsten Jahre zu verschieben. Das macht das Problem deutlich, das vor uns liegt und das wir in den nächsten Jahren haushalterisch untersetzen müssen. Weil ich sagte, das ist ein Anfang, gehe ich davon aus, dass wir auf dieser Basis in den nächsten Monaten weitere Konkretisierungen der hier aufgeführten Maßnahmen erhalten und die entsprechenden Einzelvorlagen Schritt für Schritt abarbeiten werden. Weil wir das als ersten Schritt, als Anfang interpretieren, werden wir der Vorlage heute auch zustimmen. - Vielen Dank. 1. September, sondern erst am 15. September oder noch später. Man muss an dieser Stelle auch ganz klar sagen: Alle Eigenbetriebe, zumindest die, die bei uns im Vergabegremium die Bauvergaben ihrer Projekte vorstellen und abstimmen lassen, führen sie ordnungsgemäß durch und haben auch die Finanzierung ordnungsgemäß gesichert. Mir ist nicht bekannt, dass es in dieser Richtung Störungen gegeben hat. Also lassen Sie die Eigenbetriebe einfach arbeiten! An dieser Stelle auch ein Kompliment an diese Betriebe. Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Wenige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. Nun zur Hauptbeschlussfassung. Wer stimmt der vorliegenden Vorlage zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.9 Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche hier als Mitglied des Vergabegremiums. - Mich überkommt ein Schauer, wenn ich daran denke, welcher Vorlauf für die Planung und Umsetzung von Vorhaben allgemein, aber auch in Kulturstätten notwendig ist. Wenn man jetzt infrage stellt, ob das, was wir mit dem Haushalt schon beschlossen haben, in den nächsten zwei Jahren notwendig ist oder nicht, ist zu befürchten, dass sich der Umbau bzw. die Sanierung von Kulturstätten noch weiter verzögern wird. Die Oper ist schon über 55 Jahre alt; auch das Gewandhaus hat schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel. Bestimmte Baugruppen haben ein zeitlich befristetes Alter und müssen rechtzeitig ausgewechselt werden, damit es nicht zum Stillstand kommt. Trotzdem müssen die Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. Trotzdem müssen die Fördermittel und die Eigenmittel rechtzeitig geplant werden. Ich hätte einen Rochus, wenn es deswegen zu Unsicherheiten in den Kulturstätten kommt. Unvorstellbar, zu sagen: Die Oper beginnt ihren Spielbetrieb nicht am S e i t e | 27 Bebauungsplan Nr. 391 „Wohngebiet nördlich der Fortunabadstraße/Dieskaustraße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Satzungsbeschluss (VI-DS-03321) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Da es sich um einen Satzungsbeschluss handelt, bitte ich Sie, jetzt wieder Ihre Stimmgeräte einzuschalten. - Ich bitte Sie um Ihr Votum, und zwar jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 59 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. So beschlossen. 18.10 Bau- und Finanzierungsbeschluss Kindertageseinrichtung LeonhardFrank-Str. 74 a/b, 04318 Leipzig, Komplettsanierung (VI-DS-03386) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Bei dieser Abstimmung können wir auf das mobile Gerät verzichten. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.12 Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung (VI-DS-03446NF-02) Einreicher: Dezernat Kultur Frau Dr. Jennicke, ich bitte Sie, einzubringen. - Ich begrüße Zusammenhang auch die Vertreter Herrn Buhl-Wagner, Herrn Jantz Deumeland. die Vorlage in diesem der Messe, und Herrn Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Herzlich willkommen, liebe Kollegen von der Messe! Auch diese Vorlage hat einen längeren Vorlauf. Es begann mit einer Äußerung von Stadtrat Hobusch am 17.09.2014. Im Zusammenhang mit dem Beschluss zum 100. Deutschen Katholikentag hatte er das Fehlen eines Kriterienkatalogs zur Bewertung städtischer Großveranstaltungen bemängelt. Die Debatte um städtische Großveranstaltungen hat sich seitdem fortgesetzt. Herr Hobusch, aber nicht nur er, hat jede Vorlage zu einer Großveranstaltung genutzt, um die Verwaltung daran zu erinnern, dass wir die Vorlage eines Kriterienkatalogs versprochen haben. Auch Ihr Kollege, Herr Hesselbarth, hat das immer wieder angemahnt. Nun endlich ist es so weit. Ich denke, das ist im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen hier im Stadtrat und der Verwaltung. Wir haben die Anregung aufgegriffen. Wir haben die Erfahrungen, die wir als Stadt Leipzig mit Akquise, Bewertung, Förderung und Durchführung von Großveranstaltungen bisher gemacht haben, zusammengetragen und sie in dieser Vorlage zusammengeführt. Dabei sind drei Grundformen von Veranstaltungsarten zu unterscheiden: In die erste Kategorie fallen die stadteigenen Jubiläen, also selbst gesetzte und städtisch verantwortete Veranstaltungen, in diesem Jahr zum Beispiel 500 Jahre Reformation. Die zweite Kategorie bilden jene Veranstaltungen, die im Bieterwettkampf mit Mitbewerbern akquiriert werden, beispielsweise im Messe- und Kongressgeschäft, oder ausgewiesene Sportgroßveranstaltungen. Die dritte Kategorie umfasst Veranstaltungen, um die sich bei der Stadt Leipzig beworben wird, beispielsweise Kirchentage, Chorwettbewerbe etc., und zu denen die Veranstalter bei der Stadt einen Zuschuss beantragen. Der Vorlage können Sie eine Übersicht entnehmen, nach welchen Kriterien wir in einer festge- S e i t e | 28 legten Arbeitsstruktur die drei verschiedenen Kategorien von Großveranstaltungen künftig bewerten wollen. Dabei sollen uns im Verwaltungshandeln vier zentrale Fragen begleiten, nämlich: Erstens. Welche Großveranstaltungen befördern das Image der Stadt Leipzig und sind aus den im INSEK formulierten Entwicklungszielen heraus für die Stadt von Bedeutung? - Stichwort: Internationalität. Zweitens. Wie können die Aktivitäten verschiedener Akteure aus den relevanten Bereichen wie Wirtschaft, Sport, Kultur und Leipziger Messe koordiniert und gebündelt werden, und wie können wir das Informationsund Entscheidungsmanagement praktikabel strukturieren? Drittens. Wie können die infrastrukturellen Ressourcen der Stadt optimal genutzt und ausgelastet werden, und welche Wertschöpfungsprozesse der Kommune können durch eine akquirierte Großveranstaltung in Gang gesetzt werden? Viertens - diese Frage wird Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich am meisten interessieren -. An welcher Stelle, zu welchem Zweck und mit welcher Verbindlichkeit kann der Stadtrat Einfluss nehmen? Ich habe in den verschiedenen Fachausschüssen, wo ich diese Vorlage eingebracht habe, bereits ausgeführt, dass es natürlich immer eine gewisse Henne-und-Ei-Situation gibt. In dem Moment, wo wir uns als Stadt Leipzig aktiv und offensiv für ein Veranstaltungsformat bewerben und in diesem Bewerbungsprozess in Konkurrenz zu anderen Städten stehen, können wir Sie natürlich nur in einer nichtöffentlichen Fachausschusssitzung über dieses Vorhaben informieren und Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine durchgestylte Kalkulation vorlegen, die einen Beschluss ermöglichen würde. Diesen Gap zwischen dem formulierten Wollen und dem tatsächlichen Losmarschieren müssen wir gemeinsam im gegenseitigen Vertrauen aushalten. Damit Sie uns als Verwaltung dieses Vertrauen entgegenbringen, haben wir Ihnen diese Entscheidungsstruktur vorgelegt. Vorgesehen ist eine Lenkungsgruppe, der der Oberbürgermeister vorstehen wird. Wir sind froh, dass wir an dieser Stelle die Kompetenz der Leipziger Messe, insbesondere von fairgourmet, an unserer Seite wissen; denn es ist ja nicht unmittelbares Kerngeschäft der Verwaltung, Veranstaltungen zu akquirieren. Wir wollen die wunderbare Zusammenarbeit fortsetzen. Ich würde Sie sehr herzlich bitten, uns für diese Struktur grünes Licht zu geben, damit wir in Zukunft so handeln und Ihnen auch transparent ma- Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 chen können, nach welchen Kriterien wir in einem geordneten Verfahren Großveranstaltungen in dieser Stadt durchführen wollen. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dr. Jennicke. - Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Frau Dr. Jennicke, vielen Dank für die Vorlage. Ungern möchte ich, dass hier der Eindruck entsteht, das wäre eine Lex FDP. Viele haben daran gearbeitet. Das war sehr gut. Gern hätte ich mich persönlich noch stärker eingebracht. Dass ich das nicht getan habe, war nicht so gut, aber Terminkalender sind manchmal furchtbar. An der einen oder anderen Stelle hätten wir uns ein bisschen mehr Schärfe gewünscht, wie sie eine echte Richtlinie aufweist. Aber wir wissen auch: Bei Großveranstaltungen sind gewisse Beurteilungsspielräume notwendig. Letzten Endes ist es die Politik, die entscheidet: Wir wollen das eine und wir wollen das andere nicht. Insofern ist es vielleicht ganz gut, sich nicht allzu eng festzulegen, um der Stadt mehr Möglichkeiten zu einzuräumen. Weil mein Terminkalender schon wieder drängt, komme ich jetzt zum Schluss. Wir werden der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Keine Enthaltungen, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Meine Damen und Herren, ich neige fast dazu, heute keine Pause einzulegen. 18.13 Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP), Programmjahr 2017 - Ableitung des Förderantrages SSP Mockau Nord und Süd (2017-2026) im Abgleich mit der Fortschreibung des INSEK Leipzig 2030 (VI-DS-03469) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.14 Vertrag über die Vergütung von Mehrleistungen bei der Vorhaltung von Löschwasser im Trinkwassernetz (§ 2 Abs. 3 des Konzessionsvertrages über S e i t e | 29 die Versorgung mit Wasser) - Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO (VI-DS-03483) Einreicher: Verwaltung Dezernat Allgemeine Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig angenommen. 18.15 Anpassung des Straßenoberflächenentwässerungsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und den Kommunalen Wasserwerken Leipzig GmbH vom 19. Dezember 2000, Rückwirkend in Kraft aufgrund Ratsbeschluss RBIII647/01 und Rückwirkungsklausel Straßenoberflächenentwässerungsvertrag. - EILBEDÜRFTIG - (VI-DS03502) Einreicher: Verwaltung Dezernat Allgemeine Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.16 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau und Sanierung Kindertageskomplex Friedrich-Dittes-Straße 9 (VIDS-03514-NF-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Gesundheit und Schule Soziales, Bitte beachten Sie, dass das Deckblatt ausgetauscht wurde. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Klingenthaler Str. 14, 04349 Leipzig Modernisierung des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Str. 14, einschließlich der Schaffung dauerhafter Betreuungsplätze für die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender in Verbindung mit außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in 2017 über 118.950 € - EILBEDÜRFTIG (VI-DS-03562-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Abstimmung: Eine Gegenstimme, drei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.18 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Prinz-Eugen-Straße 34, 04277 Leipzig Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung in 2017 über 484.000 € - EILBEDÜRFTIG (VI-DS-03673) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Drei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 19 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 07.02.2017 (VIDS-03775) Einreicher: Dezernat Jugend, Gesundheit und Schule Soziales, Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. Wie üblich besteht die Möglichkeit, das im Fachausschuss intensiver zu diskutieren. Wesentliche Neuerungen zur letzten Vorlage gibt es nicht. Dafür war die Zeit zu knapp. 20 Informationen I 20.1 System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2015, Informationen zu Kennziffern der Mobilität für die Stadt Leipzig (VI-DS-02380) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es dazu Nachfragen? - Dann bitte ich Sie um Kenntnisnahme. 20.2 Willkommenszentrum Leipzig - Verwaltungsvorschlag zum Beschluss der Ratsversammlung vom 19.11.2015 zur Vorlage VI-A-031381-NF-003 (VI-DS03451) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wird zu dieser Informationsvorlage das Wort gewünscht? - Bitte schön, Frau Sejdi. Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Keine Sorge, ich halte mich kurz. - Ich will meine Freude zum Ausdruck bringen, dass es nun eine Vorlage zum Willkommenszentrum in Leipzig gibt. Ich denke, es wird ein guter Start werden. Dieses Zentrum wird auch über die Grenzen Leipzigs hinaus Strahlkraft entfaltet. Ich hoffe, dass wir beim Willkommenszentrum S e i t e | 30 genauso offen bleiben, wie wir es heute Nachmittag beim Thema „Beschwerdemanagement für Flüchtlinge“ waren, also schauen: Was wird dort gebraucht? Welche Anregungen kommen von den Leuten, die es nutzen? Wie kann man das Zentrum, wenn nötig, weiterentwickeln? Wichtig ist: Mit diesem Willkommenszentrum zeigen wir, wie lebendig Demokratie ist. Die Menschen, die unser Willkommenszentrum nutzen, müssen dort auch die Möglichkeit haben, Wünsche und Anregungen zu äußern, die dann in dessen Weiterentwicklung einfließen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche sehe ich nicht. Dann bitte ich Sie um Kenntnisnahme. 20.3 Maßnahmen zum Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016-2020 (VI-DS03500) Einreicher: Dezernat Kultur Ich bitte um Kenntnisnahme. - Wird das Wort gewünscht? - Frau Gehrt. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir begrüßen ausdrücklich diesen Maßnahmenplan. Besonders freut uns, dass er nach der Ankündigung doch recht schnell erarbeitet wurde. Wir erinnern uns alle, dass wir letztes Jahr im September den Kulturentwicklungsplan 2016-2020 nur zähneknirschend zur Kenntnis genommen haben, da er in großen Teilen nur über den Sachstand berichtete. Es fehlten Maßnahmen, konkrete Ziele und Visionen, wohin wir die Kultur in Leipzig bis 2020 entwickeln wollen. Das wird nun mit diesem Maßnahmenplan nachgeholt. Einen Handlungsschwerpunkt möchte ich als besonders positiv hervorheben, nämlich den Schwerpunkt Nummer 4, Maßnahmen zur Ermöglichung der kulturellen Teilhabe. Neben dem Ausbau von Beteiligungsformaten, der Überprüfung von Zugangsmöglichkeiten und der Erhöhung der interkulturellen Kompetenz des Personals in Kultureinrichtungen ist die Maßnahme 40, Erarbeitung eines Konzeptes „Internationale und interkulturelle Kulturarbeit“, besonders spannend. Wichtig bei der Erarbeitung dieses Konzepts, aber auch bei der Umsetzung anderer Maßnahmen ist die Beteiligung des Migrantenbeirats, weil die Verwaltung hier nicht nur auf Fachkompetenz, interkulturelle Kompetenz und Wissen über spezifische Bedarfe von Menschen mit Migrationshintergrund, sondern auch auf große Netzwerke zugreifen kann. Soweit ich weiß, hat diese Infovorlage bis jetzt noch nicht den Weg in Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 den Migrantenbeirat gefunden. Das schnellstmöglich nachgeholt werden. sollte S e i t e | 31 8.1 Umsetzung der (VI-EF-03663) Führerscheinrichtlinie Einreicher: J. Herrmann-Kambach Im Handlungsschwerpunkt 1 werden Maßnahmen zur ausgewogenen, quartiersnahen Verteilung der kulturellen Angebote über die Gesamtstadt und die Sicherung von Stadträumen für Kunst und Kultur beschrieben. Hier finden sich auch die Erarbeitung einer Richtlinie und Strategie zur Umsetzung von „Kunst im öffentlichen Raum“ sowie die Initiierung von Projekten „Kunst am Bau“, was uns sehr zuversichtlich stimmt; denn wir hoffen, dass sich 2020 schon einige künstlerische Arbeiten in der Umsetzung befinden, zum Beispiel an Schulneubauten. Wir hoffen, dass „Kunst am Bau“ bei kommunalen Bauvorhaben künftig so selbstverständlich mitgedacht wird wie der Einbau von Fenstern und Türen. Sehr positiv sehen wir auch den Willen der Verwaltung, das Bandhaus 2.0 weiter zu ertüchtigen, um die Nachfrage nach Proberäumen etwas abzubauen. Auch den Ausbau von mobilen und digitalen Kulturangeboten begrüßen wir. Eine Maßnahme fehlt unserer Meinung nach im Handlungsschwerpunkt 1, was allerdings der Aktualität des Falls geschuldet ist. Die Umstrukturierung des Westwerks und der damit einhergehende Verlust preiswerter Ausstellungs-, Projekt- und Atelierräume für Kulturschaffende im Leipziger Westen zeigt uns die dringende Notwendigkeit der Sicherung von Räumen und Freiräumen für freie Kunst und Kultur. Hier darf die Stadt nicht schlafen, sondern muss sich aktiv einbringen und für die Leipziger Kulturschaffenden einsetzen, damit der einzigartige Charakter der Leipziger Kulturlandschaft erhalten bleibt. Wir müssen Entwicklungen entgegenwirken, die Künstler und Künstlerinnen an die Stadtränder drängt und Projekte zum Aufgeben zwingt, weil sie sich die Mieten in innenstadtnahen Quartieren nicht mehr leisten können. Hier fordern wir mehr beherztes Engagement von der Stadt und besonders auch von unserem Oberbürgermeister. Wir bereiten gerade einen Antrag vor, in dem wir die Stadt auffordern werden, in einem partizipativen Verfahren, unter anderem zusammen mit Kulturschaffenden, ein Konzept zur Sicherung und Schaffung von preiswerten Atelierräumen zu erarbeiten. Dieses Konzept sollte dann ebenfalls in den Maßnahmenplan aufgenommen werden. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: weiteren Wortmeldungen. Es gibt keine Wir fahren jetzt fort mit Tagesordnungspunkt 8: 8 Einwohneranfragen Herr Herrmann-Kambach ist ein alter Bekannter. Er war viele Jahre lang Leipziger Stadtrat. Jetzt erwartet er als Bürger eine Antwort auf seine Anfrage. Herr Rosenthal wird dies übernehmen. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Herrmann-Kambach! Zum Sachverhalt. Eine Beantwortung der detaillierten Fragen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland wegen nicht erfolgter vollständiger Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Eine weitere Richtlinie muss ebenfalls noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hat über die Umsetzung in nationales Recht in Gestalt der Elften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften bisher noch nicht entschieden. Von der Tagesordnung der 947. Sitzung des Bundesrats am 8. Juli 2016 wurde dieser TOP abgesetzt. Voraussichtlich soll in der Bundesratssitzung am 10. März dieses Jahres darüber beschlossen werden. Soweit die 11. Verordnung in der uns vorliegenden Fassung und den Empfehlungen des federführenden Verkehrsausschusses beschlossen wird, soll der Umtausch der Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 in Stufen mit unterschiedlichen Fristen, abhängig vom Geburtsjahrgang der Führerscheininhaber, erfolgen. Die Aufteilung beruht auf Schätzungen der Altersverteilung. Demnach sollen in der ersten Stufe bis 2021 die Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 umgetauscht werden. Sollte der Bundesrat im März über die oben genannte Verordnung stattgebend beschließen, wird die Dienstberatung des Oberbürgermeisters eine Information zum weiteren Verfahren und Umsetzungsbedarf erhalten. Vorab sei allerdings schon jetzt darauf hingewiesen, dass eine konkrete Anzahl der umzutauschenden Führerscheine bundesweit nicht ermittelbar ist. Die Ursachen dieser fehlenden Übersicht und Berechenbarkeit liegen im Wesentlichen im Folgenden: unbekannter Anteil und Art des Führerscheins von Zuzüglern, Abschaffung des örtlichen Fahrerlaubnisregisters, keine Speicherung des Ausstellungsdatums von Führerscheinen im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 im Zentralen Fahrerlaubnisregister, Umstellung der Statistik beim KraftfahrtBundesamt. Nach erster Sichtung der noch vorhandenen Karteikarten sind bundesweit circa 310.000 Papierführerscheine umzutauschen. In Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 dieser Zahl sind insbesondere die ab dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine nicht enthalten. In jedem Fall müssen weitere Ausführungen nach der Entscheidung des Bundesrats soweit wie möglich konkretisiert werden, um nachvollziehbare Verfahrensvorschläge aufzuzeigen und Bedarfe - das sage ich ganz konkret - für die Haushaltsplanung 2019/2020 zwar nicht im Ist, aber in der Stellenplanung geltend machen zu können. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Rosenthal. - Gibt es Nachfragen? - Herr Herrmann-Kambach. Herrmann-Kambach (Einwohner): Sehr geehrter Herr Rosenthal, vielen Dank für die Beantwortung. Sie hatten eine Informationsvorlage für die Dienstberatung des Oberbürgermeisters erwähnt. Dazu meine Frage: Wird diese Vorlage auch für mich als Bürger nachlesbar sein, oder ist sie nichtöffentlich? Bürgermeister Rosenthal: Im Grunde ist sie nichtöffentlich. In der Dienstberatung muss entschieden werden, ob wir gegebenenfalls die Öffentlichkeit darüber informieren. Es liegt in der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters, wie er und seine Verwaltung diese Herausforderung meistern wird. Herrmann-Kambach (Einwohner): Mir ist bewusst, dass das eine Herausforderung ist. Es besteht die Gefahr, dass es dazu eine Vielzahl von Anträgen geben wird. Vielleicht können Sie jetzt auch nachvollziehen, warum ich diese Frage gestellt habe. Jeder darf nur mit einem gültigen Führerschein fahren. In vielen Berufen wird ein gültiger Führerschein benötigt. Umso wichtiger ist es, dass der Umtausch rechtzeitig erfolgt. Deshalb wäre es gut, wenn diese Vorlage ausnahmsweise öffentlich zugänglich wäre. Danke. Oberbürgermeister Jung: Machen Sie sich keine Sorgen! Das betrifft ganz Deutschland. 8.2 Baulicher Zustand und Zukunft Brockhaus-Gymnasium (VI-EF-03675) Einreicher: Elternrat des F.A. Brockhaus-Gymnasium Einreicher: Elternratsvorsitzender Gregor Gebauer Ich begrüße dazu Herrn Gebauer, Herrn Bartmus sowie den Schulleiter, Herrn Tramm. Herzlich willkommen! - Kollege Fabian wird die Anfrage beantworten. S e i t e | 32 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Gebauer! Zur Frage 1. Der Oberbürgermeister war am 5. Februar 2014 zu einer Bürgersprechstunde im Brockhaus-Gymnasium. Ich selbst war am 14. Mai 2016 im Rahmen einer Sitzung des Stadtbezirksbeirats im BrockhausGymnasium. Die Vorlage „Baubeschluss: F.-A.Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig, energetische Sanierung" enthält Angaben zum Bauzustand der Schule. Sie wurde am 10. Februar 2016 vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Zur Frage 2. Ja. Im Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig sind 2017/2018 insgesamt 1,5 Millionen Euro eingeordnet. Zur Frage 3. Vom Sommer 2017 bis zum Sommer 2018 soll eine energetische Sanierung Erneuerung Dach, Fassade, Trockenlegung erfolgen. Die Maßnahme wurde in das Förderprogramm VBV Invest Programm, Budget Bund, eingeordnet. Ab 2018 ist die Sanierung der Sanitäranlagen vorgesehen. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Kollege Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Herr Gebauer. Gebauer (Einwohner): Guten Tag, Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadträte! Ich möchte Folgendes wissen: Ist in einem zeitlich engeren Zusammenhang auch eine Innensanierung vorgesehen? Meines Erachtens wird eine Außensanierung des Gebäudes allein nicht ausreichen, weil sich an dessen Zustand im Grunde seit der Wende nichts geändert hat. Es wurden bisher lediglich Brandschutzmaßnahmen durchgeführt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zurzeit ist nur das vorgesehen, was ich eben vorgetragen habe. Wir werden nur Schritt für Schritt vorgehen können. Wir haben umfangreiche Aufgaben mit Blick auf die Erweiterung von Kapazitäten und den Neubau von Schulen zu stemmen, und wir müssen im Bestand sanieren. Das tun wir an Ihrer Schule auch. Gebauer (Einwohner): Ich habe noch eine zweite Nachfrage. Soweit ich weiß, wird es sehr schwierig sein, die Sanierung bei laufendem Schulbetrieb vorzunehmen. Ist schon klar, ob es in dieser Zeit eine Auslagerung geben wird? Soweit ich weiß, wäre dies möglich, weil im neuen Gymnasium in der Gorkistraße noch Platz ist. Wird das Gymnasium in der Gorkistraße Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 rechtzeitig fertig, sodass es als Auslagerungsort dienen kann? S e i t e | 33 Bartmus (Einwohner): Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich gehe davon aus, dass das Gymnasium in der Gorkistraße rechtzeitig fertig wird. Eine Antwort zum konkreten Bauablauf und auf die Frage, ob die Sanierung im laufenden Schulbetrieb stattfinden oder eine Auslagerung erforderlich sein wird, muss ich nachreichen. Das alles wird aber immer mit der Schulleitung abgesprochen. Gebauer (Einwohner): Alles klar. Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Können wir so verbleiben, dass wir diese Frage noch einmal bilateral mit der Schulleitung klären? - Ja. Danke. Herr Bartmus hat eine weitere Nachfrage. Bartmus (Einwohner): Schönen guten Tag, Herr Oberbürgermeister! Ich habe eine Frage zum aktuellen Schulbetrieb. Gibt es aktuell wirklich Schimmelbefall? Wenn ja, in welcher Form wird dieser bis zum Beginn der hier in Rede stehenden Baumaßnahmen beseitigt? Welche Maßnahmen sind da geplant? Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Sanierung im Sommer 2017 beginnen. Nun gibt es Arbeitsplatzrichtlinien, in denen unter anderem eine bestimmte Raumtemperatur festgelegt ist. Im Sommer werden unsere Schüler unter Zuständen unterrichtet, die man keinem Arbeitnehmer zumuten würde. Theoretisch könnten die Lehrer den Klassenraum verlassen, wenn die vorgeschriebenen 26 Grad Raumtemperatur überschritten werden. Für Schüler gilt diese Verordnung jedoch nicht; das heißt, sie müssen dort ausharren. Inwieweit sind Maßnahmen zu erwarten, die zügig Abhilfe schaffen? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wenn es solche akuten Mängel gibt, obliegt es der Schulleitung, sie der Stadtverwaltung zu benennen. Jeder Schulleiter bzw. jede Schulleiterin hat die Daten der persönlichen Ansprechpartner. Sie werden mir nachsehen, dass ich bei 140 Schulen und 260 Kitas nicht über jede einzelne Maßnahme informiert bin. Vom Verfahren her ist es so, dass die Schulleitungen die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung, hier: dem Amt für Gebäudemanagement, darüber informieren und das mit ihnen klären. Wenn es tatsächlich Schimmelbefall geben sollte, was mir jetzt nicht bekannt ist, müsste das gemeldet werden. Dann wird das weitere Vorgehen vereinbart. 8.3 Sicherheit in Leipzig (VI-EF-03743) Einreicher: Michael Ulber Herr Ulber, seien Sie gegrüßt! Rosenthal wird die Antwort geben. - Kollege Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Ulber! Zu Ihrer ersten Frage. Die unterschiedliche Entwicklung zwischen Dresden und Leipzig bei den polizeilich registrierten Wohnungseinbrüchen war bereits im Jahr 2011 Gegenstand einer Landtagsanfrage. Das Sächsische Staatsministerium des Innern nahm dazu wie folgt Stellung - ich zitiere -: Für eine belastbare Aussage unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden wäre eine vergleichende Regionalanalyse erforderlich. Eine solche Analyse ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Seitens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wurde eine kriminologische Regionalanalyse allerdings auch im Nachgang zu dieser Landtagsanfrage nicht in Auftrag gegeben bzw. durchgeführt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet nur das Hellfeld ab, das heißt: die bei der Polizei angezeigten Wohnungseinbrüche. Gleichwohl man bei einem vollendeten Wohnungseinbruch von einem hohen Anzeigeverhalten ausgehen kann, reduziert sich die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik durch ein eher mäßiges Anzeigeverhalten bei versuchtem Wohnungseinbruchsdiebstahl. Ohne ergänzende Dunkelfelduntersuchungen ist ein bloßer Vergleich der Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zwischen Chemnitz, Dresden und Leipzig also fehleranfällig. Die registrierten Wohnungseinbrüche steigen bundesweit seit dem Jahr 2006/2007 erheblich an. Auf der Basis der Häufigkeitszahlen - das ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche pro 100.000 Einwohner der deutschen Großstädte ab 200.000 Einwohner - liegt Leipzig im Mittelfeld. Das bedeutet aus Sicht der Stadtverwaltung: Leipzig stellt bundesweit keine Einbruchshochburg dar. Dresden und Chemnitz gehören im bundesweiten Vergleich allerdings auch zu den am wenigsten von Wohnungseinbruch betroffenen Großstädten. Zur zweiten Frage. Auf der Ebene des Kommunalen Präventionsrates wurde bereits im Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Jahr 2014 der Arbeitskreis „Prävention Wohnungseinbruch“ eingerichtet, in dem die LWB, die Justizvollzugsanstalt, Haus & Grund, die PD Leipzig, die Sparkassen Versicherung Sachsen, die Universität Leipzig, die Wohnungsgenossenschaft UNITAS sowie das Ordnungsamt zusammen wirken. In diesem Arbeitskreis wurden neue Wege in der Prävention getestet, da die Auswertung der Wohnungseinbrüche ergab, dass nennenswerte Präventionslücken in den Bereichen „verhaltensorientierte Prävention“, „technische Prävention“ und „Nachbarschaftshilfe“ in Leipzig vorhanden sind. So wird es Einbrechern noch immer durch gekippte Fenster oder ungesicherte Kantenriegel zu leicht gemacht. Seit der Initiative des Kommunalen Präventionsrats ist die Zahl der Bürger, die die kostenlose Beratung zum Einbruchsschutz bei der Polizeidirektion Leipzig in Anspruch nehmen, deutlich gestiegen. Dies zeigt, dass die Präventionsaktivitäten wirken. Über die verschiedenen Aktivitäten kann man sich auf der Internetseite des KPR informieren. Mit Blick auf die bundesweite Präventionslandschaft zählt die Stadt Leipzig zu den aktivsten Kommunen im Bereich der Prävention gegen Wohnungseinbruch. Die Strafverfolgung des Wohnungseinbruchs liegt allerdings nicht im Verantwortungsbereich der Stadt, sondern obliegt dem Polizeivollzugsdienst bzw. den Justizbehörden des Landes. Zur dritten Frage. An dieser Stelle will ich Ihnen ausdrücklich recht geben: Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für eine gute Lebensqualität in Leipzig. Das Sächsische Staatsministerium des Innern berichtete am 5. Dezember 2016 anlässlich der Veröffentlichung des Lageberichts Asyl über einen rückläufigen Trend bei der Kriminalitätsentwicklung. Grundsätzlich gilt: Die zentralen kriminogenen Faktoren sind das Alter und das Geschlecht. Bei der Staatsangehörigkeit handelt es sich um keinen kriminogenen Faktor. Unter Bezugnahme auf die Kriminologin Wiebke Steffen, die als Dozentin auch an der Sicherheitskonferenz des Kommunalen Präventionsrats teilnahm, ergibt sich hieraus folgende Aussage: Kriminalität ist keine Frage des Passes, sondern eine Frage von Lebenslagen. Darauf weisen inzwischen etliche kriminologische Untersuchungen hin. In Bezug auf Wohnungseinbruch stellt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen fest, dass über den Großteil der Täterinnen und Täter weiterhin keine empirischen Ergebnisse vorliegen. Das liegt einerseits an der bundesweit niedrigen Aufklärungsquote und andererseits an dem Umstand, dass lediglich 2 bis 3 Prozent der polizeilich ermittelten Tatverdächtigen rechtskräftig verurteilt werden, ein Umstand, der durch die S e i t e | 34 Stadtverwaltung Leipzig nicht unmittelbar zu beeinflussen ist. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Rosenthal. - Herr Ulber. Ulber (Einwohner): Schönen Dank für Ihre Antwort, auch wenn ich sie als sehr allgemein empfunden habe. 1.500 Wohnungseinbrüche in Leipzig im Jahr 2016 sind relativ viel. Jeder, der das schon einmal persönlich erlebt hat, wird nachempfinden können, dass das mitunter zu großem Leid führt. Ich würde die Stadt Leipzig, den Stadtrat und den Oberbürgermeister bitten, allen, die in dieser Stadt leben und weiterhin hier leben wollen, zu verdeutlichen, dass es neben den Annehmlichkeiten auch Pflichten gibt und dass diejenigen, die sich nicht an Recht und Ordnung halten, Konsequenzen zu spüren bekommen werden. - Noch eine Bitte: Könnten Sie mir Ihre Antwort noch einmal schriftlich zuschicken? Bürgermeister Rosenthal: Herr Ulber, natürlich können Sie die Antwort auch in Schriftform bekommen. Ich dachte eigentlich, dass ich hier zum Ausdruck gebracht habe, dass dieses Thema von uns nicht verniedlicht wird. Wir sind mit den unterschiedlichen Behörden sehr intensiv in Kontakt und Abstimmung, um zu erreichen, dass die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Leipzig zurückgeht. Oberbürgermeister Jung: Lassen Sie mich noch einen Satz hinzufügen, Herr Ulber. Sie haben hundertprozentig recht: Das ist inakzeptabel. Aber bitte bedenken Sie auch: Die Stadt Leipzig ist in den letzten zehn Jahren um 100.000 Menschen gewachsen. Der Anteil von Bewohnern in schwierigen Lebenslagen hat auch zugenommen. Im gleichen Zeitraum ist die Personalstärke der Polizei in einer dreistelligen Zahl zurückgegangen. Ich werde nicht müde, den Freistaat darauf hinzuweisen: So kann es nicht weitergehen. Zurzeit gibt es einen Stopp. Die beste Prävention und Repression bringt nichts, wenn die Polizei nicht in erreichbarer Nähe ist. Die Möglichkeiten der Stadt, darauf Einfluss zu nehmen, sind allerdings sehr, sehr gering. Ich hoffe, dass ein Umdenken beim Freistaat einsetzt und er erkennt, dass die Stadt Leipzig mehr Polizei braucht. Ulber (Einwohner): Ich denke auch, Leipzig ist eine liebens- und lebenswerte Stadt. Ich wohne gerne hier, und ich möchte, dass das auch so bleibt. Ich bin von Beruf MaschinenbauIngenieur. Da muss alles sehr konkret sein. Zum Schluss hält eine Brücke, oder sie hält nicht. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Zum Schluss funktioniert eine Werkzeugmaschine, oder sie funktioniert nicht. Genauso muss es auch in der Politik sein. Wenn es ein konkretes Problem gibt, dann muss es gelöst werden. Ich würde Sie bitten, sich weiter dafür einzusetzen. Ich weiß, dass das schwierig ist, aber das muss sein. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Da sind wir völlig einer Meinung. - Vielen Dank, Herr Rosenthal. 8.4 Ausgleichsfläche Schulze-DelitzschBenningsenstraße (VI-EF-03748) / Einreicher: Viktor Befort Ich begrüße Herrn Viktor Befort. Herzlich willkommen! - Auch diese Anfrage wird von Herrn Rosenthal beantwortet. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur ersten Frage. Ansprechpartner ist der Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Herr Dittmar. Zur zweiten Frage. Aufgrund der Besetzung der Fläche von zwei Wagenplätzen wurden die Gespräche mit der Bahn zum Ankauf der Fläche eingestellt, da die Stadt sie nur lastenfrei übernimmt. Die Mittel standen 2016 im Haushalt des Liegenschaftsamtes zur Verfügung. Die Mittelübertragung nach 2017 ist beantragt. Soweit das intern geklärt ist, werden diese Mittel auch 2017 zur Verfügung stehen. Zur dritten Frage. Das gilt natürlich auch für den Fall, dass die Mittel auch 2017 nicht ausgereicht werden können. Dann werden sie in die Folgejahre übertragen. Oberbürgermeister Jung: Auch Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Befort (Einwohner): Mich würde interessieren, wie hoch die eingeplante Summe für den Ankauf ist. Bürgermeister Rosenthal: Ich habe sie jetzt nicht parat, muss allerdings auch darauf hinweisen, dass es sich dabei um ein Verhandlungsergebnis handelt und die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn noch nicht zu Ende geführt sind. Gehen Sie bitte davon aus, dass wir ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt haben für den Fall, dass uns die Fläche von der Bahn angedient wird, um sie dann auch übernehmen zu können. Befort (Einwohner): Danke. S e i t e | 35 Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich habe zwei Fragen. Es gibt ja eine gewisse Pattsituation dort. Sieht die Stadt die Bahn in der Pflicht, den ersten Schritt zu tun und die Fläche zu beräumen? Oder wird die Stadt die Initiative ergreifen? - Das ist die erste Frage. Die zweite Frage ist: Ist zu befürchten, dass die Bahn diese Fläche an einen privaten Investor verkauft? Es besteht ja wahrscheinlich ein Vorkaufsrecht. Hält die Stadt an dem Plan fest, die Fläche zu übernehmen? Bürgermeister Rosenthal: Wir reden hier über eine Fläche, die gemäß Planfeststellungsbeschluss als Ausgleichsfläche für den Eingriff City-Tunnel mit dem sogenannten urbanen Wald bepflanzt werden soll. Es ist vereinbart, dass die Fachlichkeit dieses urbanen Waldes an die Stadt Leipzig übergeht. Insofern würden wir die Fläche auch ohne Einschränkung übernehmen und in die Pflege des Stadtforstes einordnen. Da allerdings derzeit dieser rechtlich herausfordernde Zustand mit zwei Wagenplätzen existiert, ist seitens der Stadt gegenüber der Bahn kommuniziert worden, dass wir die Flächen in diesem Zustand nicht übernehmen. Die Bahn selbst hat das Problem, dass sie die sich aus der Planfeststellung ergebende Aufforstung nicht vornehmen kann. Insofern ist aus Sicht der Stadt erst einmal die Bahn gefragt, sich mit den Wagenplatzbewohnern zu einigen, gegebenenfalls mit ihnen über Alternativflächen ins Gespräch zu kommen bzw. möglicherweise in einer großen Lösung das noch einmal der Stadt anzudienen. Solche Gespräche werden aber derzeit nicht geführt. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Rosenthal, besteht die Gefahr, dass die Bahn die Ausgleichsmaßnahmen, die sie definitiv in Zusammenhang mit dem Eingriff City-Tunnel erbringen muss, auf eine andere Fläche verlegt und dort möglicherweise etwas vorsieht, was der Stadt nicht passen könnte, wie zum Beispiel eine Industrieansiedlung, einen Supermarkt oder was auch immer? Bürgermeister Rosenthal: Sie werden sich vielleicht noch an die Diskussion zur Schwimmhalle am Otto-Runki-Platz erinnern. Wir hatten den Vorschlag unterbreitet, dass der Ausgleich an einer anderen Stelle stattfindet, weil wir über einen Stadtteilpark auf dieser Fläche nachdenken. Das kann die Bahn natürlich auch tun und über eine andere Ausgleichsfläche Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 nachdenken. Diese müsste jedoch, denke ich, eine bahneigene Fläche sein. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Bestünde dann trotzdem ein Vorkaufsrecht für diese Fläche, wenn sie die Fläche an einen anderen Investor veräußern wollen würde? Gesetzt den Fall, würde die Stadt dann diese Fläche erwerben? Bürgermeister Rosenthal: Das kann ich nicht beantworten. Da müssten Sie wahrscheinlich den für Liegenschaften zuständigen Dezernenten fragen. Ich weiß nicht, ob es ein generelles Vorkaufsrecht gibt. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Hintergrund meiner Frage ist schlicht und ergreifend: Wenn das Vorhaben eines urbanen Waldes aus welchen Gründen auch immer in die Hose gehen sollte, um es vorsichtig auszudrücken, bestünde die Gefahr, dass wir die Fläche wieder verlieren, wenn wir das Vorkaufsrecht nicht nutzen würden. Das wäre natürlich sehr ungünstig. Ich möchte nicht, dass es zu einer Situation wie am Bayerischen Bahnhof kommt und die Bahn diese Fläche an irgendeinen Investor veräußert. Dann würde die Stadt wieder dumm dastehen, und das obwohl dem Liegenschaftsamt gemäß Haushaltsbeschluss für die Flächenbevorratung mehr Geld zur Verfügung steht. 10.2 S e i t e | 36 Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich Naturbad Nordost (VI-WA-03302-NF-03) Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nord 10.2.1 dazu VSP zu Neufassung 2 der WA (WA-03302-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Gibt es Wortwünsche? - Bitte schön, Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Verehrte Gäste! Dieser Antrag des Stadtbezirksbeirats Nordost bezieht sich auf die gastronomische Einrichtung des Naturbads Bagger. Für viele Theklaer, aber auch für viele Gäste ist ein Besuch des Baggers eng mit dieser gastronomischen Einrichtung verknüpft. Ein Wegfall ebendieser wäre ein wesentlicher Verlust der Attraktivität des Baggers, aber nicht nur das: Für ganz Thekla würde dies den Wegfall eines naheliegenden Erholungsortes bedeuten - und dies ohne wirtschaftliche Not. Der Pächter arbeitet grundsolide und ist seinen Verpflichtungen immer nachgekommen. Die gastronomische Einrichtung muss dem Stadtteil erhalten bleiben. Aus diesem Grund werden wir der Vorlage des Stadtbezirksbeirats zustimmen. Den Verwaltungsstandpunkt sehen wir als kleine Mogelpackung. - Vielen Dank. Bürgermeister Rosenthal: Es müssen schon noch ein paar Zwischenschritte beachtet werden. Wir werden spätestens dann aktiv werden, wenn wir erfahren, dass die Bahn im Rahmen der Änderung der Planfeststellungsverfahrens gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt äußert, dass sie diese Flächenzuweisung aufgeben will. Gesetzt den Fall, dass dem so sein sollte, können wir uns dann als Stadt ins Benehmen setzen, wie wir damit umgehen wollen. Ich glaube aber, so weit ist die Bahn selbst nicht. Es findet ja eine Beräumung der Fläche statt. Ich denke, sie will auf dieser Fläche den Ausgleich jetzt realisieren. So habe ich das immer verstanden. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, das führt jetzt zu sehr ins Detail. Die Situation hier ist anders als am Bayerischen Bahnhof, Herr Volger. Ich habe sehr wohl verstanden, dass die Kolleginnen und Kollegen Stadtbezirksbeiräte der Stadtverwaltung nicht ganz über den Weg trauen, nämlich dass wir uns mit der Formulierung „sofern möglich“ eine Hintertür offenlassen und die Gastronomie aufgrund der baulichen Situation vor Ort nicht am Netz lassen wollen. Das verstehe ich. Trotzdem will ich sagen: Solange die bauliche Infrastruktur es zulässt - so ist unser erklärter Fahrplan, auch mit dem Pächter -, wollen wir, dass das Objekt Ich schließe den TOP 8, Einwohneranfragen. TOP 9 entfällt. Ein Tagesordnungspunkt steht jetzt noch auf der Tagesordnung. Wir hatten vereinbart, den TOP 10.2 nach den Einwohneranfragen aufzurufen. Herr Rosenthal, ich hätte gern noch geklärt: Wie verhält sich die Neufassung des Antrags zu unserem Verwaltungsstandpunkt? Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Eigentlich würde ich dem Stadtrat vorschlagen wollen: Lehnen Sie bitte den Antrag des Stadtbezirksbeirats ab! Ich gebe zu Protokoll, dass wir das umsetzen, was wir im Verwaltungsstandpunkt formuliert haben, der ja Zustimmung mit einer Ergänzung signalisiert. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 bewirtschaftet bleibt. Weil die Infrastruktur aber so marode ist, kann ich aber nicht ausschließen, dass man möglicherweise baupolizeilich eingreifen muss und die Gaststätte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr betrieben werden kann. Wenn der Antrag des Stadtbezirksbeirats hier heute eine Mehrheit finden sollte - es wirkt ja so -, wäre die Verwaltung verpflichtet, diesen Zustand dauerhaft aufrechtzuerhalten. Das heißt: Aufgrund dieses Stadtratsbeschlusses wären wir verpflichtet, den Mietvertrag mit dem Betreiber immer wieder zu verlängern, auch wenn der Betrieb möglicherweise faktisch und praktisch gar nicht realisiert werden kann. Damit würden wir uns in einen vertragswidrigen, gegebenenfalls auch schadenersatzpflichtigen Zustand begeben. Das ist die Herausforderung, die in diesem Antrag steckt. Deshalb die Bitte an alle, dies zu bedenken unter Berücksichtigung meiner Protokollnotiz. Wir verpachten so lange wie möglich. Wir verpachten so lange wie ordnungsrechtlich zulässig. Wir gehen parallel dazu in die Vermarktungsschiene und hoffen, einen Investor zu finden, der das Objekt mit eigenen Vorstellungen wiederherstellt. Ich will auch so weit gehen, zu sagen: In diesem Fall werden wir auch investiv unseren Eigentümerpflichten nachkommen. Die Herausforderung besteht nach wie vor darin, dass die Anbindung des Objekts nicht grundsätzlich geklärt ist. Ich weiß, dass das für Sie jetzt ein bisschen kompliziert klingt. Man hat es leider Gottes auch im Fachausschuss nicht besser vordiskutieren können. Wir haben versucht, heute noch einmal Kontakt zum Stadtbezirksbeirat aufzunehmen. Er war nicht bereit, über dieses Nachdenken unsererseits sich ins Benehmen zu setzen. Vielleicht können wir das mit meinem Vorschlag einer Protokollnotiz doch noch klären. Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Herr Rosenthal, Ihre Aussage verwundert mich etwas. Sie sagten jetzt, die Verwaltung sei bestrebt, die gastronomische Versorgung sicherzustellen. Könnten Sie mir bitte einmal erklären, warum die Verwaltung den jetzigen Gastronom angeschrieben und ihm mitgeteilt hat, dass der Vertrag zum Jahresende 2017 beendet wird? Warum hat man diesem Gastronom einen Aufhebungsvertrag angeboten, einen verbindlichen, endgültig endenden Vertrag? Das passt doch nicht zu Ihren Aussagen jetzt. - Falls Ihnen das Schriftstück nicht vorliegt, können wir es gern besorgen. S e i t e | 37 Bürgermeister Rosenthal: Ich weiß, dass das Amt für Sport mit dem Pächter sich im Benehmen befindet und versucht, aufgrund der infrastrukturellen Situation das Pachtverhältnis möglichst im Einvernehmen zu beenden. Wenn allerdings - so ist es abgestimmt mit der Leitung des Amtes für Sport - kein Einvernehmen erzielt werden kann, der Pächter also nicht darauf verzichten möchte, wird der Vertrag verlängert, und zwar so lange - so ist es auch in unserem Verwaltungsstandpunkt festgehalten -, bis die Vermarktung zu einem Erfolg geführt hat. Ich glaube, das kann man nicht missverstehen. Von uns wurde im Verwaltungsstandpunkt ganz deutlich ausformuliert, wie wir uns das vorstellen. Oberbürgermeister Jung: Frau Glöckner, bitte. Stadträtin Glöckner (SPD): Mir liegt eine Neufassung 3 des Antrags vom Stadtbezirksbeirat Nordost vor, die im Grunde genommen den Verwaltungsstandpunkt übernimmt. Deswegen wusste ich gar nicht, wovon Sie hier sprechen. In der Neufassung wurde in Beschlusspunkt 2 ergänzt: „sofern von diesem Betreiber gewünscht. Ansonsten ist die Neufassung 3 textgleich mit dem Verwaltungsstandpunkt. Oder sehe ich das falsch? Bürgermeister Rosenthal: Diese Neufassung liegt mir auch vor. Die Verwaltung sagt: „sofern möglich“. Der Stadtbezirksbeirat formuliert: „soweit von diesem Betreiber gewünscht“. - Das ist schon ein Unterschied. Stadträtin Glöckner (SPD): Ja, aber man muss auch sagen: Wenn wir sagen: „jeweils befristet für sechs Monate zu verlängern“, dann muss natürlich auch der Betreiber dies wünschen. So sehe ich das. Das ist doch logisch. Wenn er das nicht wünscht, muss er es nicht machen. Aber die Stadt bietet ihm das an. Oder habe ich das falsch verstanden? Bürgermeister Rosenthal: Die Formulierung „soweit von diesem Betreiber gewünscht“ ist eine einseitige Erklärung. Das hieße, die Stadtverwaltung hätte gar keine Chance, eine andere vertragliche Regelung mit ihm zu treffen. Wenn er das will, dann sind wir daran gebunden. Wir dagegen sagen: Wir binden uns, allerdings mit dem Hinweis, dass der Zustand des Objektes möglicherweise einmal dazu führen könnte, dass wir den Vertrag aus baupolizeilichen Gründen nicht mehr verlängern können. Das ist der kleine, aber feine und auch wichtige Unterschied. Stadträtin Glöckner (SPD): Das sehe ich nicht ganz so streng wie Sie. Ja, es geht um Verträge; Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 schon richtig. Eine Verlängerung um sechs Monate kann ja auch vom Pächter ausgesetzt werden. Diese Möglichkeit müsste man ihm ja auch einräumen. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich würde ich es für sinnvoll halten, die weitere Diskussion und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Wir haben jetzt von Herrn Dossin erfahren, dass vor zwei Wochen noch Briefe herausgegangen sind, obwohl schon länger bekannt ist, dass dieses Thema heute auf der Tagesordnung steht. Wir müssen diesen Sachverhalt noch einmal genauer prüfen. Daher bitte ich um Vertagung. Oberbürgermeister Jung: Ist das ein Antrag auf Vertagung, Frau Krefft? Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ja. Oberbürgermeister Jung: Ehe wir über den Antrag auf Vertagung abstimmen, erhält Herr Haas jetzt noch das Wort. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich mache es auch ganz kurz. - Wir haben über genau dieses Thema gestern sehr intensiv im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, den ich leite, gesprochen. Auch dort hat Herr Bürgermeister Rosenthal seine Meinung kundgetan. Der Ausschuss hat anders votiert. Ich sehe es ähnlich wie Frau Glöckner. Die Formulierungen „sofern möglich“ und „soweit von diesem Betreiber gewünscht“ mögen juristisch unterschiedlich ausgelegt werden. Aber wichtig ist: Wunsch des Stadtbezirksbeirats und der Menschen vor Ort ist, dass diese Gaststätte offen bleibt. Diesem Wunsch sollte man entsprechen. Darum bitte ich, dass dieses Thema heute hier behandelt wird. - Schauen wir mal, wie die Abstimmung über den Antrag zur Geschäftsordnung von Frau Krefft ausgeht! Oberbürgermeister Jung: Es steht zur Abstimmung der Antrag auf Vertagung, um im Ausschuss gegebenenfalls das eine oder andere klären zu können. Wer dem Antrag auf Vertagung von Frau Krefft folgt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? S e i t e | 38 Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. Ich würde vorschlagen, dass wir dieses Thema in der nächsten Sitzung im März wieder aufrufen. Das sollten wir nicht vor uns herschieben. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend. Verlaufsprotokoll vom 08.02.2017 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Deissler: ___________________________________ Stadtrat Keller: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 39