Daten
Kommune
Leipzig
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15.03.18, 13:34
Aktualisiert
13.08.18, 14:28
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Sitzung am 21.03.2018
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
Antrags-Nr./Betreff
Einreicher
Verweisung
VI-A-05534
Beteiligung der Stadt Leipzig am Dienstfahrrad-Konzept JobRad
CDU-Fraktion
FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-05537
Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan
Fraktion Freibeuter
FA Umwelt und Ordnung,
FA Finanzen
VI-A-05518
SPD-Fraktion
Gemeinsam für Leipzig - Synergien in der
L-Gruppe für Leipzig nutzen
Verwaltungsausschuss
VI-A-05520
Digitalisierungsoffensive für Leipziger
Schulen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
CDU-Fraktion
VI-A-05583
Fraktion Bündnis 90/Die
Das Leipziger Kunsterbe bewahren - Das Grünen
Leipziger Vor- und Nachlassarchiv aufbauen
FA Kultur
VI-A-05585
Fraktion Bündnis 90/Die
Projekt AuVschwung (Berufliche Integrati- Grünen
on und Vermittlung von Menschen mit
Schwerbehinderungen) dauerhaft sichern
Jugendparlament, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Wirtschaft und Arbeit, Behindertenbeirat
VI-A-05540
Fraktion Freibeuter
Städtische Publikationen kostenfrei digital
veröffentlichen
FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-05598
Fraktion Bündnis 90/Die
Abwahl von AfD-Stadtrat Kriegel aus dem Grünen
Migrantenbeirat
FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-05613
Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung in der Ortschaft LützschenaStahmeln
FA Finanzen, FA Stadtentwicklung und Bau, FA Wirtschaft und Arbeit, FA Allgemeine Verwaltung
OR LützschenaStahmeln
VI-A-05611
Stadtraum Bayerischer Bahnhof: Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung
gemäß §§ 165 ff BauGB
Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
FA Stadtentwicklung und
Bau, zeitweiliger Ausschuss Mobilität
VI-A-05615
Errichtung eines Spielplatzes auf der
Grünfläche Eigenheimstraße in Dölitz
CDU-Fraktion
FA Umwelt und Ordnun,
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendhilfeausschuss
VI-A-05621
Von der Unbestimmtheit der Mobilitätsszenarien zum Entwicklungs- und Angebotsszenarium
CDU-Fraktion
FA Stadtentwicklung und
Bau
VI-A-05622
Einführung digitaler Schulbücher als zusätzliches Angebot
Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendbeirat, Jugendparlament, Jugendhilfeausschuss
VI-A-05628
Errichtung von Fledermaustürmen
Stadträtin U. E. Gabelmann
FA Umwelt und Ordnung
VI-A-05629
Badebrunnen
Fraktion Freibeuter
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA
Umwelt und Ordnung, FA
Stadtentwicklung und Bau,
SBB Mitte
VI-A-05630
Ratsinformation ALLRIS webfähig machen
Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-05631
Auf- und Ausbau eines stadtweiten kostenlosen WLAN-Netzes weiter vorantreiben
Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
FA Allgemeine Verwaltung,
FA Wirtschaft und Arbeit
RATSVERSAMMLUNG VOM 21. MÄRZ 2018
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren, herzlich willkommen zu unserer Ratsversammlung! Ich begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte, die anwesenden Bürgerinnen
und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter
der Medien sehr herzlich.
Ich bitte Herrn Keller und Herrn Morlok, die Niederschrift der heutigen Sitzung zu unterzeichnen.
Auch heute ist ein Geburtstagskind unter uns:
Herr Grosser wird heute 60. - Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 5 am
10.03.2018 bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich Herr Heinrich, Herr Lehmann, Herr Rothkegel, Herr Riedel, Herr Schlegel
und Herr Weber.
Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung im Falle von möglichen Befangenheiten.
Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen,
bitte ich Sie, mir das mitzuteilen.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 54 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 76 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird
TOP 15.4; der Ortschaftsrat hat diesen Antrag
komplett zurückgezogen. TOP 16.10 wird vertagt.
TOP 19.3 wird von mir heute abgesetzt, um unsererseits die Vorlage so zu gestalten, dass wir sie
in der April-Sitzung aufrufen können. TOP 19.7
wird vertagt. TOP 26 im nichtöffentlichen Teil wird
ebenfalls abgesetzt.
Sie wissen, dass wir einen offenen Brief an den
Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion, Herrn
Keller, geschrieben haben, in dem wir die AfD aufgefordert haben, sich dazu zu positionieren, dass
ein Mitglied ihrer Fraktion sich in unrühmlicher,
wirklich erschreckender Weise verhalten hat:
durch stehende Ovationen und größte Begeisterung, Beifall und „Bravo!“-Rufe während der Rede
von Herrn Poggenburg am Politischen Aschermittwoch. Herr Keller, wir haben von Ihnen bis
zum heutigen Tag darauf keine Antwort erhalten.
Das ist aus unserer Sicht eine Angelegenheit, die
den Stadtrat insgesamt sehr berühren muss. Wir
sind der Meinung, dass man über diesen Antrag
heute auch entscheiden kann.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sowohl laut Sächsischer Gemeindeordnung als
auch laut Geschäftsordnung des Stadtrates sind
Beiräte mit ihren Angelegenheiten selbst in Verantwortung. Das müssten Sie wissen, Frau Krefft.
Die Ratsversammlung kann nur die von ihr zu entsendenden Mitglieder durch Wahl bestimmen.
Eine Abwahl von Personen in Beiräten durch die
Ratsversammlung ist nicht geregelt. Sie würde
auch der Selbstbestimmung der Beiräte entgegenstehen; denn das hieße: Sie könnten Beiräte
abberufen, wenn es Ihnen nicht passt, was die
Beiräte machen.
Oberbürgermeister Jung: Entschuldigung, Herr
Keller, ich muss Sie unterbrechen. Sie haben das
Recht auf Gegenrede zum Antrag der Geschäftsordnung, aber nicht in der Sache.
Des Weiteren liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf erste und zweite Lesung
des Antrags 05598 vor. Frau Krefft wird dazu einbringen.
Stadtrat Keller (AfD): Darum geht es mir ja gerade: um die Absetzung dieses Antrags. - Eine
Behandlung des Antrags 05598 der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat wäre somit
rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit haben wir uns
von einem Anwalt schriftlich bestätigen lassen.
Sein Gutachten liegt dem Oberbürgermeister vor.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Wir
beantragen, dass der Antrag unter TOP 14.8 hier
heute in erster und zweiter Lesung beschlossen
wird. Es gibt aus unserer Sicht keinen Ausschuss,
in den wir diesen Antrag verweisen könnten; denn
es gibt keinen Ausschuss, der sich mit inneren
Angelegenheiten des Stadtrates befasst.
Oberbürgermeister Jung: Ich kann meinerseits
Folgendes feststellen: Nach unserer rechtlichen
Prüfung ist der Antrag grundsätzlich zulässig und
kann damit heute verwiesen werden. Ein Abset-
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
zungsantrag wurde formal nicht gestellt. Wenn er
gestellt wird, muss er abgestimmt werden.
Der Geschäftsordnungsantrag auf Beschlussfassung, Frau Krefft, ist unserer Meinung nach unzulässig, weil von Ihnen beantragt wird, den Antrag
05598 nicht unter TOP 14, Anträge zur Verweisung in die Fachgremien, sondern unter TOP 15,
Anträge zur Beschlussfassung, zu behandeln.
Das ist jedoch nicht möglich, weil dieser Antrag
heute nicht unter TOP 15 aufgesetzt ist. Also: zulässig für eine Verweisung ins Verfahren, aber
nicht zur Abstimmung heute, weil nicht bekannt
gemacht.
Wir werden uns selbstverständlich mit den rechtlichen Argumenten des von Ihnen beigebrachten
Gutachtens, Herr Keller, auseinandersetzen und
das im weiteren Verfahren miteinander klären
müssen. Aber nach unserer Meinung ist das zulässig.
Seite |2
Oberbürgermeister Jung: Zur Geschäftsordnung: Der Geschäftsordnungsantrag von Bündnis
90/Die Grünen wird zurückgezogen, Frau Krefft? Ja.
Dann steht jetzt der Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Keller zur Absetzung dieses Antrags in
erster Lesung zur Abstimmung; das geht. Ich bitte
um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Pro-Stimmen, einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Dann rufen wir diesen Antrag ganz normal in erster Lesung auf.
Zurück zur Tagesordnung. Es liegt ein Antrag der
Fraktion DIE LINKE vor auf nichtöffentliche Behandlung von TOP 19.1. Darüber ist ebenfalls abzustimmen. Möchten Sie den Antrag einbringen,
Herr Wehmann? - Bitte.
Bitte, Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sie sagten, ein Absetzungsantrag sei nicht gestellt worden. Ich hatte
doch in meinem Schreiben deutlich gemacht,
dass wir eine Nichtbehandlung fordern. Das
kommt einem Absetzungsantrag gleich. - Das
zum einen.
Zum Zweiten. Sollten Sie dem nicht nachkommen, bitten wir um nichtöffentliche Behandlung,
weil es hier um eine Person geht und eventuell um
die Beschädigung dieser Person.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller, das ist
richtig: Ich habe Ihren Brief nicht als Absetzungsantrag dieses Antrags verstanden. Dann müsste
ich das abstimmen lassen. War Ihr Hinweis jetzt
ein Antrag zur Geschäftsordnung, dass dieser Antrag heute abgesetzt wird? - Ja. Dann gehen wir
jetzt der Reihe nach vor. Zunächst noch einmal
Frau Krefft zu ihrem Geschäftsordnungsantrag.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Oberbürgermeister, Sie haben die Geschäftsordnung richtig dargelegt: Wir hätten unseren Antrag
unter TOP 15, Anträge zur Beschlussfassung,
einordnen lassen müssen.
Ich möchte aber noch einmal sagen, dass es
schändlich ist, dass die AfD-Fraktion sich nicht in
der Lage sieht, sich inhaltlich dazu zu positionieren. Ich muss es so verstehen, dass sie hinter ihrem Fraktionsmitglied und seinen „Bravo!“-Rufen
während der Rede von Herrn Poggenburg, der ja
inzwischen zum Rücktritt gedrängt wurde, steht.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Normalerweise sind wir
natürlich für öffentliche Auseinandersetzungen.
Wir haben in den Ausschüssen die Thematik umfassend besprochen. Es gibt unterschiedliche
Auffassungen in den Fraktionen. Wir denken, da
es um eine nicht ganz unwichtige Person in der
Stadt Leipzig geht, sollten wir das in nichtöffentlicher Sitzung behandeln, um die Person als solche
nicht zu beschädigen.
Oberbürgermeister Jung: Gegenrede? - Herr
Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir sind in gewisser Weise schon etwas verwundert, auch wenn
uns eigentlich nichts mehr wundern sollte, dass
bei dieser Sache jetzt, wo es Widerstände gibt,
auf einmal beantragt wird, darüber nichtöffentlich
zu befinden. Die Vorlage ist öffentlich. Der Beschlusstext ist öffentlich. Die Ergänzungsseite, die
heute nachgeschoben wurde, ist öffentlich. Natürlich sind Ihre Argumente nachvollziehbar. Aber ich
frage mich, warum diese Vorlage nicht von Anfang
an nichtöffentlich behandelt oder in die Nichtöffentlichkeit verwiesen wurde. Dazu müssen wir ja
auch irgendwie Stellung beziehen. Wir haben uns
wirklich schwergetan mit unserer Argumentation.
Die Vorlage hat uns, glaube ich, bedauerlicherweise keinen Königsweg aufgezeigt. Das muss
man deutlich sagen. Deswegen werden wir heute
etwas machen, was wir nur ungern tun: Wir werden uns zu diesem Antrag der Geschäftsordnung
enthalten.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Seite |3
Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur
Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät
ein und geben Sie Ihr Votum ab zur nichtöffentlichen Behandlung des Antrags unter TOP
19.1? - Ich schließe die Abstimmung.
bzw. insbesondere zur Anbindung HeinrichHeine-Straße äußerten - ein weiterer Beleg dafür,
dass eine frühzeitige Bürger- und Akteursbeteiligung noch vor Beratung der Vorplanung notwendig und sinnvoll gewesen wäre.
Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen,
13 Enthaltungen. Damit ist der Antrag in den
nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.
Drittens. Bereits im Vorfeld der Beratungen in den
Gremien monierten auch Vereine und Verbände
nachvollziehbar und zu Recht eine nicht ausreichend stattgefundene Bürger- und Akteursbeteiligung, insbesondere in Bezug auf verschiedene
Planungsvarianten. - Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den von allen Seiten gelobten
Beteiligungsprozess zur Karl-Liebknecht-Straße.
Des Weiteren hat die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen einen Antrag auf Absetzung von TOP
19.5, Vorplanung Ersatzneubau Georg-SchwarzBrücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen, gestellt. - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und
Zuseher am Livestream! Der Neubau der GeorgSchwarz-Brücken ist dringend erforderlich. Er
wird auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht infrage gestellt; denn die GeorgSchwarz-Brücken befinden sich in einem miserablen Zustand und müssen ab 2021 durch Neubauten ersetzt werden.
Allerdings stammt die Vorplanung, die heute vom
Stadtrat bestätigt werden soll, aus den 1990erJahren. Sie entspricht unseres Erachtens nicht
den verkehrspolitischen Zielen des STEP aus
dem Jahr 2004 und seiner Fortschreibung, die der
Stadtrat 2015 beschlossen hat. Vor diesem Hintergrund nenne ich im Namen meiner Fraktion
weitere Gründe, weshalb wir heute in Bezug auf
die Vorlage einen Absetzungsantrag stellen:
Erstens. Am 7. Februar 2018 wurde die Vorlage
im Stadtbezirksbeirat Altwest beraten. Nachdem
die Vorlage seitens der Verwaltung sehr ausführlich eingebracht wurde, verblieb den Mitgliedern
des Stadtbezirksbeirats aufgrund des alarmgesicherten Gebäudes bzw. des Sitzungssaals nicht
mehr genügend Zeit, die Vorlage ebenfalls ausführlich zu diskutieren. Zahlreiche anwesende
Gäste konnten, weil der Vorsitzende die Diskussion abbrechen musste, nicht mehr gehört werden. Der Stadtbezirksbeirat Altwest hat aufgrund
dessen am 7. März 2018 eine Wichtige Angelegenheit einstimmig beschlossen mit dem Ziel, die
Verwaltung zu beauftragen, hinsichtlich des Neubaus der Georg-Schwarz-Brücken eine umfassende Bürgerbeteiligung durchzuführen. - Kolleginnen und Kollegen, wir sollten das Anliegen des
Stadtbezirksbeirats ernst nehmen.
Zweitens. Am 22. Februar 2018 fanden sich zur
Sitzung des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg
circa 150 Interessierte ein, die laut Verwaltung
sich ebenfalls überwiegend kontrovers zum
Thema „Neubau der Georg-Schwarz-Brücken“
Viertens. Fragen zu einer sanfteren Brückenbauvariante, Fragen, wie sich mit einem Brückenneubau auch der ÖPNV-Knotenpunkt vor Ort maßgeblich stärken lässt, auch Fragen unter dem Gesichtspunkt einer integrierten Stadtentwicklung,
die sich unseres Erachtens unweigerlich stellen,
konnten nicht wirkungsvoll ausdiskutiert, beantwortet und letztendlich sachlich geklärt werden.
Fünftens. Zwar legt die Verwaltung nun eine Neufassung vor, die die künftige Bürger- und Akteursbeteiligung skizziert; aber mit einer heutigen Beschlussfassung würde eben doch die Vorplanung
im Kern bestätigt werden.
Sechstens. Bei dieser nachgelagerten Bürgerund Akteursbeteiligung - ich beziehe mich nun
insbesondere auf die Fachgespräche mit den Verbänden und Vereinen, die jetzt stattfinden sollen geht es deshalb unseres Erachtens vor allem nur
noch um die Schaffung von Akzeptanz. Damit
wird der Sinn und Zweck von Bürgerbeteiligung
verkannt, um es vorsichtig auszudrücken.
Deshalb halten wir es für erforderlich, diesen Beteiligungsprozess vorzuziehen und diesen vor der
Beschlussfassung der Vorplanung durchzuführen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Ich spreche ausdrücklich nur
zur Tagesordnung und nicht zu den Inhalten.
Dazu werden wir uns nachher noch einmal äußern. - Es wäre sicherlich wünschenswert, wenn
man zu einem anderen Zeitpunkt tiefer in das Verfahren einsteigen könnte. Aber wir sind zurzeit in
einer Phase der Fast-Alternativlosigkeit. Demnächst wird die Brücke nicht mehr nutzbar sein. Das ist das eine.
Zum anderen sind dem schon viele Planungsphasen vorausgegangen. Das Vorhaben ist auch
nicht vergleichbar mit dem in der Karl-LiebknechtStraße. Wir haben hier nicht klassische Anlieger,
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
sondern vorrangig Verkehrsströme, die abzuwickeln sind.
Ich gebe Ihnen recht: Die Anbindung nach BöhlitzEhrenberg muss geklärt werden. Dazu sind entsprechende Wege aufgezeigt worden. Weiteres
wird in dem Verfahren, das die Verwaltung bereits
angekündigt hat, erfolgen. Deswegen sind wir der
Meinung, dass es nur Augenwischerei wäre,
wenn die Vorlage heute abgesetzt würde. In einem Monat wird man keinen anderen Status haben. Man wird bis dahin auch nicht sachgemäß
den Wünschen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachkommen können. Eine Absetzung der
Vorlage, nur um plakativ eine Beteiligung zu ermöglichen, ist daher nicht angeraten. Das würde
Leipzig schaden. Deswegen plädiere ich gegen
die Absetzung.
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte Kollegin
Dubrau, dazu noch einmal Stellung zu beziehen.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr
geehrte Bürgermeister und Besucher auf der Tribüne! In meiner Position muss ich natürlich gegen
diesen Antrag sprechen, obwohl auch ich sehe,
dass etliche Probleme noch weiter und intensiver
diskutiert werden müssen. Das soll auch geschehen. Deshalb hat die Verwaltung in der Neufassung der Vorlage einige dieser Punkte bereits aufgegriffen und diesen Schritt bis zum Zeitpunkt der
Vorlage des noch notwendigen Ratsbeschlusses
zur Planfeststellung an die Landesdirektion vorgesehen.
Warum sprechen wir dagegen? Ich verweise auf
die Folgen, die die Durchführung eines weiteren
Beteiligungsverfahrens an dieser Stelle hätte. Für
das angestrebte Beteiligungsverfahren vor Beschlussfassung dieser ersten Vorlage wäre ein
Zeitraum von insgesamt sechs Monaten einzuräumen und eine weitere Ratsbefassung vorzusehen. Der Planungsablauf bis zum Beginn der
Maßnahme hat jedoch keinerlei zeitliche Reserven; das ist leider bei vielen Vorhaben der Fall.
Zwangspunkt ist die auslaufende Betriebsgenehmigung für die alte Brücke und die Notwendigkeit
einer rechtzeitigen, das heißt: parallel erfolgenden, Planung und Errichtung einer Behelfsbrücke.
Bei einem späteren Baubeginn würde wegen
zwingender Brückensperrung Böhlitz-Ehrenberg
vom ÖPNV und vom MIV abgehängt werden. Das
ist eine Tatsache, die wir aus verkehrlichen und
städtischen Gründen vermeiden wollen.
Ich bedaure, dass es so ist, denke aber, dass wir
in dem Beteiligungsverfahren, das in den nächsten Verfahrensschritten erfolgen wird und sicher
ein ganz anderes sein wird als das in der Karl-
Seite |4
Liebknecht-Straße, die Bedenken, die in den letzten drei, vier Wochen aufgekommen sind, ausräumen können. Ich hoffe, dass dort auch weitere
Vorschläge gemacht werden, die zu Verbesserungen an dieser extrem komplizierten Brückenkonstruktion führen können. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur
Abstimmung zu diesem Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Absetzung dieser Vorlage. Ich bitte um Ihr Votum. Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 15 - 33 - 11. Damit bleibt die Vorlage auf der Tagesordnung.
Es gab noch eine Wortmeldung von Herrn Morlok
zur Tagesordnung.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist inzwischen schon einige Zeit ins Land gegangen,
seitdem ich mich zu Wort gemeldet hatte. - Herr
Oberbürgermeister, Sie hatten den Tagesordnungspunkt 19.3 von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt. Mir ist aus der bisherigen
Beratung bekannt, dass dieser Tagesordnungspunkt extrem zeitkritisch ist und eine Fertigstellung des Objektes zu dem Zeitpunkt, wo es gebraucht wird, nur dann möglich ist, wenn heute
entschieden wird. Deswegen bin ich etwas überrascht, dass Sie, obwohl das so ist, diesen Punkt
heute selbst absetzen. Vielleicht könnten Sie einmal Stellung dazu nehmen, warum es aus fachlichen und sachlichen Gründen möglich ist, diesen
Punkt heute abzusetzen, obwohl das so zeitkritisch ist.
Oberbürgermeister Jung: Ich will da gar nicht
kneifen. Wir brauchen in dieser ganz wesentlichen, wichtigen Richtungsentscheidung ein klares Votum aus dem Stadtrat, und zwar jenseits
der konkreten Entscheidung zum Umzug des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in die
Halle 12. Diese Vorlage wird überarbeitet und in
der April-Sitzung aufgerufen. Wir werden Lösungen finden zum Übergang. So bedauerlich es ist,
aber die Vorlage ist in der jetzigen Form nicht
mehrheitsfähig.
Ich will Sie noch an unsere Festlegung zur Redezeit erinnern. Wie schon in den letzten beiden
Ratsversammlungen praktiziert, bleibt es bei der
„Fünf-plus-zwei“-Regelung.
So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt
es noch Hinweise aus Ihrer Mitte? - Das ist nicht
der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der
vorgenannten Änderungen fest.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
TOP 4 entfällt.
5
13
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 31.01./
01.02.2018 - Teil II: Verlaufsprotokoll
Gibt es zum Verlaufsprotokoll vom 31.01.2018
Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es
zum Verlaufsprotokoll vom 01.02.2018 Anmerkungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann
sind beide Protokolle so festgestellt.
Seite |5
Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Ortsvorstehers von Rückmarsdorf
Ich komme nun der Aufgabe nach, den neugewählten Ortsvorsteher von Rückmarsdorf in sein
Amt einzuführen.
Ich bitte Herrn Roger Stolze zu mir. - Herr Stolze,
ich verlese jetzt die Eidesformel und bitte Sie, den
Text mit erhobener rechter Hand nachzusprechen
und sie danach zu unterschreiben.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 28.02.2018
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2018/8017)
Ich schwöre, dass ich mein Amt nach
bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen
üben werde.
Gibt es dazu Anmerkungen? - Dann ist auch dieses festgestellt.
TOP 6 entfällt, TOP 7 ebenfalls.
Herzlichen Dank! Auf gute Zusammenarbeit.
TOP 8, Einwohneranfragen, wird gegen 17 Uhr
aufgerufen. Die Anfragen unter den Tagesordnungspunkten 8.2, 8.4 und 8.6 werden mündlich
beantwortet, alle anderen schriftlich.
14
Anschließend werden die Petitionen unter TOP 9
und danach TOP 10 behandelt.
11
Änderung der Besetzung von Gremien
11.1 Beirat für Gleichstellung (5. Änderung)
(VI-DS-01124-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
14.1 Beteiligung der Stadt Leipzig am Dienstfahrrad-Konzept JobRad (VI-A-05534)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
14.2 Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan (VI-A-05537)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
So verwiesen.
Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert.
14.3 Gemeinsam für Leipzig - Synergien in
der L-Gruppe für Leipzig nutzen (VI-A05518)
11.2 Berufung einer sachkundigen Einwohnerin in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau (2. Änderung) (VI-DS01319-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt
Mitglied ist
12.1 Leipziger Stiftung für Innovation und
Technologietransfer (2. Änderung) (VIDS-03520-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Das sehe ich nicht.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
14.4 Digitalisierungsoffensive für Leipziger
Schulen (VI-A-05520)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ergänzt wird: Jugendparlament sowie Finanzausschuss. - So verwiesen.
14.5 Das Leipziger Kunsterbe bewahren - Das
Leipziger Vor- und Nachlassarchiv aufbauen (VI-A-05583)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14.6 Projekt AuVschwung (Berufliche Integration und Vermittlung von Menschen mit
Schwerbehinderungen) dauerhaft sichern (VI-A-05585)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
14.7 Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen (VI-A-05540)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Seite |6
behandelt werden, also in die Ausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Umwelt und Ordnung.
So verwiesen.
Oberbürgermeister Jung: Ja. So machen wir es.
14.8 Abwahl von AfD-Stadtrat Kriegel aus
dem Migrantenbeirat (VI-A-05598)
14.13 Einführung digitaler Schulbücher als
zusätzliches Angebot (VI-A-05622)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergänzt wird: Migrantenbeirat. Das macht Sinn. So verwiesen.
14.9 Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung in der Ortschaft LützschenaStahmeln (VI-A-05613)
Einreicher: Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
So verwiesen.
14.10 Stadtraum Bayerischer Bahnhof: Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung
gemäß §§ 165 ff BauGB (VI-A-05611)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Da
hat sich der zeitweilige Ausschuss Mobilität eingeschlichen. So wurde es von uns nicht angemeldet. Das kann so nicht richtig sein.
Oberbürgermeister Jung: Das glaube ich auch.
Das wird gestrichen. Es bleibt bei der Verweisung
in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau.
Ich rege allerdings an, diesen Antrag auch in den
Ausschuss Wirtschaft und Arbeit zu verweisen.
Von Ihrer Seite höre ich die Ergänzung: Stadtbezirksbeirat Mitte und Süd. - Dann so verwiesen.
14.11 Errichtung eines Spielplatzes auf der
Grünfläche Eigenheimstraße in Dölitz
(VI-A-05615)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat Süd. - So verwiesen.
14.12 Von der Unbestimmtheit der Mobilitätsszenarien zum Entwicklungs- und Angebotsszenarium (VI-A-05621)
Einreicher: CDU-Fraktion
An dieser Stelle muss der zeitweilige Ausschuss
Mobilität ergänzt werden. - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Hier geht es ja um
die Mobilitätsszenarien. Ich denke, dass wir diesen Antrag deshalb auch in die Ausschüsse verweisen sollten, in denen die Mobilitätsszenarien
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergänzt wird: Finanzausschuss. - So verwiesen.
14.14 Errichtung von Fledermaustürmen (VIA-05628)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
Ergänzt wird: Tierschutzbeirat.
14.15 Badebrunnen (VI-A-05629)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
So verwiesen.
14.16 Ratsinformation ALLRIS webfähig machen (VI-A-05630)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14.17 Auf- und Ausbau eines stadtweiten kostenlosen WLAN-Netzes weiter vorantreiben (VI-A-05631)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Es ist zu überlegen, ob hier noch der Verwaltungsausschuss beteiligt werden sollte. - Ergänzt um
Verwaltungsausschuss so verwiesen.
15
Anträge zur Beschlussfassung
15.1
Öffentlich geförderte Beschäftigung
dem Leipziger Arbeitsmarkt anpassen
(VI-A-04884-NF-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
15.1.1 dazu VSP (VI-A-04884-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Frau Wohlfarth hat das Wort.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Dezernenten! Werte Stadtratskollegen!
Liebe Gäste! Leipzig geht es so gut wie seit Jahren nicht. Die Arbeitslosenzahlen sinken erfreulicherweise beständig und sind so niedrig wie seit
1990 nicht mehr. Aber es gibt immer noch fast
6.000 Langzeitarbeitslose in dieser Stadt, die von
dem wirtschaftlichen Aufschwung nicht profitieren, die dauerhaft nicht in Arbeit vermittelt werden
können aufgrund vielfältiger Vermittlungshemmnisse. Suchterkrankungen, Ferne zum Arbeitsmarkt, unpassende Ausbildungsberufe und vieles
mehr machen diese Arbeitslosen mit ihren Schicksalen und Geschichten zu besonders intensiven
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Fällen mit besonders hohem Vermittlungsaufwand für die Kollegen des Jobcenters.
Hier braucht es Maßnahmen, die langsam, behutsam und sozialpädagogisch ausgewogen diesen
Menschen wieder eine Perspektive geben, ihr Leben selbstbestimmt mit dem Lohn ihrer eigenen
Hände Arbeit zu bestreiten. Viele Teilnehmer solcher Maßnahmen, die wir unter öffentlich geförderter Beschäftigung verbuchen, entwickeln sich
im Laufe dieser Maßnahmen, blühen regelrecht
auf, schaffen es, Selbstbewusstsein und Motivation zu entwickeln, und wollen ihr Leben tatsächlich wieder in die eigenen Hände nehmen. Diese
Chance sollten wir nutzen und die Menschen nicht
anschließend wieder zurückschicken in das Warten zu Hause.
Dafür brauchen wir aber Träger solcher Maßnahmen. Nicht nur der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf kann und soll diese Aufgaben übernehmen; denn nicht jede Maßnahme ist für alle gleich
gut geeignet. Wir werden eine Vielfalt an Trägern,
Vereinen und zum Teil auch gemeinnützigen
GmbHs brauchen, die Angebote schaffen. Die
Träger tun das nicht, weil sie zu viel Geld haben.
Sie bekommen zwar einen Großteil ihrer Kosten
erstattet, aber das reicht bei weitem nicht aus.
Das Problem der Finanzierung werden wir hier im
Stadtrat nicht lösen können. Eine Entlastung für
die Träger können wir aber schaffen, indem wir
bürokratische Hürden abbauen, Antragsverfahren
und institutionelle Gängelung durch das Jobcenter verhindern. Das Jobcenter Leipzig geht mit
seinen Regelungen deutlich über das hinaus, was
die Bundesagentur für Arbeit vorgibt. Es geht
auch deutlich über die Regelungen hinaus, die
beispielsweise das Jobcenter Dresden vorgibt.
Meiner Ansicht nach ist es eines der restriktivsten
Jobcenter in ganz Deutschland. Deshalb wollen
wir daran etwas ändern.
Wir möchten, dass der Oberbürgermeister sich
dafür einsetzt, diese übermäßigen Hürden ein wenig abzusenken, Luft in die Strukturen zu bringen
und Fördermöglichkeiten und Bedingungen für
die Träger endlich der guten wirtschaftlichen Situation in dieser Stadt anzupassen. Selten ging es
unserer Wirtschaft so gut. Das heißt: Wir werden
tatsächlich neue Wege gehen müssen. Jobcenter,
Stadt, aber auch Industrie- und Handelskammer,
Handwerkskammer und der Verband Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbau werden sich zusammensetzen müssen, um neue Konzepte zu
entwickeln und neue Wege aufzuzeigen.
Wir haben nach langen Gesprächen mit vielen
Trägervereinen, die uns ihre Probleme geschildert
haben, diesen Antrag vorgelegt, den es heute zu
entscheiden gilt. All das, was wir in Punkt 2 des
Beschlussvorschlags aufgeführt haben, sind un-
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sere Wünsche, aber nichts davon ist eine zwingende Vorgabe. Alles wird in den Gremien des
Jobcenters entschieden. Ich möchte Sie aber bitten, mit einem starken mehrheitlichen Beschluss
heute den Oberbürgermeister in die Lage zu versetzen, für diese Erleichterungen werben zu können.
Fakt ist, dass wir die Regelungen anpassen müssen. Wie sie angepasst werden müssen, muss
ausgehandelt werden. Aber ich möchte um Ihre
Zustimmung werben, dass wir das angehen und
in einen gemeinsamen Dialog mit allen Beteiligten
treten, um eine breite Mehrheit aller Beteiligten zu
erreichen. Daher bitte ich Sie darum: Stimmen Sie
diesem Antrag zu! Lassen Sie uns die Arbeit für
die Träger erleichtern, damit sie auch weiterhin
langzeitarbeitslosen Menschen die Chance geben, wieder zurück ins Leben zu finden! - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne!
Zur Historie dieses Antrags möchte ich mich hier
nicht äußern. Dann würde ich mich nur wieder ärgern, und das will ich heute nicht. Aber ich möchte
auf ein paar Punkte aufmerksam machen.
Was ist die Aufgabe des Jobcenters? Ich sehe die
Aufgabe des Jobcenters in zwei Kernpunkten. Der
erste Kernpunkt ist, für die Leute, die Anspruch
auf Leistungen im Rahmen von Hartz IV haben,
die Leistungen zum Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft auszuzahlen. Das ist eine ganz
wichtige Aufgabe. Der zweite Kernpunkt ist, die
Leute, die als Erwerbslose beim Jobcenter anhängig sind, wieder in Erwerbsarbeit zu bringen; denn
nur in Erwerbsarbeit kann der Mensch ein selbstbestimmtes Leben führen, in 1-Euro-Jobs kann er
das nicht.
Schauen wir uns einmal an, wie die Realität aussieht. Ich habe die aktuellen Unterlagen aus dem
Jobcenterbeirat von letzter Woche Freitag mitgebracht. Darin findet sich auch ein Vergleich der Integrationsquote der einzelnen Jobcenter in
Deutschland. Das heißt: Wie viele Erwerbslose
des Jobcenters sind in den ersten Arbeitsmarkt integriert worden, und zwar nicht nur für drei Monate, sondern längerfristig? Bei den Big Five Leipzig, Hamburg, Köln, Hannover, München liegt Leipzig auf Platz 1. Bei den Big Twenty liegt
Leipzig auf Platz 1, Dresden auf Platz 6. Beim
Vergleich der Jobcenter in Sachsen schlägt uns
nur das relativ kleine Jobcenter Vogtlandkreis. Da
liegen wir auf Platz 2 und Dresden auf Platz 3.
Also: Wir sollten nicht nach Dresden gucken, sondern Dresden sollte eher nach Leipzig gucken.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Dieser Antrag krankt daran, dass er auf Vereine
und Verbände eingeht, dass er Besitzstandswahrung und Besitzstandserweiterung propagiert und
dass er die Erwerbslosen, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen, überhaupt
nicht im Blick hat.
Ich bin da ganz bei mir: Ich bin seit 2004 beim Aktionsbündnis Sozialprotest tätig und habe die großen Demonstrationen gegen Hartz IV in Deutschland mitorganisiert. Seitdem bin ich ein vehementer Gegner der 1-Euro-Jobs, weil sie nichts bringen. Was ich damals schon gewusst habe, ist inzwischen auch statistisch belegt. 1-Euro-Jobs
bringen nichts. Je mehr 1-Euro-Jobs ein Erwerbsloser macht, umso weiter entfernt er sich aus dem
ersten Arbeitsmarkt. Da brauchen Sie nicht den
Kopf schütteln. Das hat selbst das IAB, das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit,
festgestellt. Googeln Sie das mal! Das kann man
nachlesen.
Wir müssen hier einmal ehrlich über öffentliche
Beschäftigung diskutieren. Öffentliche Beschäftigung in Form von 1-Euro-Jobs bringt die Leute
nicht zurück in den ersten Arbeitsmarkt. Schauen
Sie sich die Zahlen an! Von allen Maßnahmen ist
das die schlechteste. Sie hat eine verdammt niedrige Integrationsquote.
Noch einmal: Wir wollen die Leute in den ersten
Arbeitsmarkt integrieren, weil nur das die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und gutes Leben schafft, 1-Euro-Jobs dagegen nicht. Dass
sich mancher darin wohlfühlt, gebe ich zu. Ich
habe mit vielen 1-Euro-Jobbern geredet und eine
Vielzahl von Einstellungsgesprächen für 1-EuroJobs geführt. Ich kann da mitreden, denke ich.
Deshalb bin ich vehement gegen diesen Antrag,
der nur die Vereine und Verbände pampert und
nicht auf die Bedürfnisse der Erwerbslosen eingeht.
Der Verwaltungsstandpunkt ist relativ vernünftig.
Deshalb machen wir uns den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zu eigen und stellen
diesen zur Abstimmung. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer am Livestream! Es wäre schön, wenn wir in den beschäftigten Personen einfach Menschen sehen,
ganzheitlich, mit ihrem Tagesablauf, mit ihren Arbeitsaufgaben. Ich möchte eine Lanze für die Träger brechen, die sich redlich mühen und nicht immer so viele Maßnahmen durchführen können,
dass sie zusätzlich professionelle Sozialberater oder Begleiter der Maßnahmen anstellen können.
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Aus zwölf Jahren Erfahrung weiß ich: Viele Träger
machen sich unheimlich viel Mühe, sich sinnvolle
Aufgaben auszudenken, die passgenau sind für
die Bestimmungen, die in Leipzig vorgegeben
werden, und das ist gut so.
Es reicht eben nicht aus, dass sich die Kultur im
Jobcenter sehr verbessert hat und dass man inzwischen von Kunden spricht. Es reicht nicht aus,
dass das Jobcenter anders als früher, als Träger
dort betteln gehen und auf die Bearbeitung ihrer
Anträge lange warten mussten, heute sogar auf
dem Handy angerufen werden und bei ihnen
nachgefragt wird. Es ist schon seit einigen Jahren
Standard, dass man aufeinander zugeht.
All das reicht nicht, wenn weiterhin unklar ist, wie
zum Beispiel Bescheide zu lesen sind. Frau Wohlfarth und ich haben das verglichen und festgestellt: Es wird eben nicht alles erklärt. Da hilft auch
der Verwaltungsstandpunkt nicht weiter, der sagt:
Wollen die Träger denn jetzt jede einzelne Position abrechnen? Die fahren doch viel besser mit
der Budgetierung. Das ist doch viel zu viel Aufwand für sie. - Das steht in diesem Antrag aber
gar nicht drin.
Frau Wohlfarth, Sie haben in diesem Antrag
Punkte formuliert - wir haben auch schon im Ausschuss darüber diskutiert -, die nicht immer leicht
verständlich und auch nicht für jeden Träger
gleich klar sind. Es gibt Bescheide, insbesondere
für die kleinen Träger, in denen ganz genau festgehalten ist: Das wird durchgereicht als 1,50 Euro
an die Personen, und das ist für Sachkosten. - Es
gibt aber auch Bescheide an Träger großer Maßnahmen, aus denen das nicht so klar hervorgeht.
Und das muss verbessert werden.
Das betrifft auch die Frage, für wen die Menschen
arbeiten. Ich habe bei den Trägern noch einmal
nachgefragt - wir hatten das ja auch schon im
Ausschuss diskutiert, worauf sich dieser Antrag
besonders fokussiert -, und da wurden beispielsweise Kleider- oder Möbelkammern angeführt. Es
wäre gut, wenn es da Rabattmöglichkeiten gäbe.
Beim Begriff „Rabatt“ fragt man sich ja erst einmal:
Was ist denn damit gemeint? Wenn dem Träger
nicht erlaubt ist, für seine satzungsgemäßen Arbeiten auch noch an anderer Stelle Einnahmen zu
generieren, um überhaupt existieren zu können,
ist das schwierig, weil jeder Antrag, um Beschäftigte zu fördern und bei sich anzustellen, zum Beispiel in 1,50-Euro-Maßnahmen, ein gewisses Hinterland haben muss. Es muss eine Geschäftsstelle geben. Es müssen Personen da sein, die
die Anträge schreiben und die die Menschen begleiten. Wie gesagt: Erst ab einer sehr hohen
Maßnahmenzahl wird eine professionelle Begleitung finanziert.
Das heißt: Die in dem Antrag aufgeführten Punkte
machen durchaus Sinn, wenn auch nicht vielleicht
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
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für jeden Träger gleich nachvollziehbar. Aber es
gibt durchaus Träger, die unter diesen bürokratischen Hürden gelitten haben. Deshalb waren wir
uns auch mit einer großen Mehrheit im Wirtschaftsausschuss einig, dass wir den Antrag zum
Abbau weiterer unnötiger Bürokratie unterstützen.
Damit ist nicht gemeint, dass irgendetwas nicht
mehr nachgewiesen werden soll. Vielmehr ist gemeint, dass man nicht weiter auf Bestimmungen
bestehen sollte, obwohl die Realität inzwischen
anders aussieht.
Im Übrigen sind die sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, kurz: 1Euro-Jobs, eigentlich gar nicht dafür gedacht, die
Leute in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, sondern sie zunächst einmal zu reaktivieren. Nur,
wenn wir sie dann nicht gleich weiter fördern, was
wir aber gemäß der Bundesvorschriften nicht dürfen, dann landen sie wieder da, wo sie vorher waren. Bei aller Kritik, Frau Witte: Wir lösen in
Leipzig nicht die Probleme ganz Deutschlands.
Ich halte es für sehr gut, dass wir gemeinnützige
Tätigkeiten unterstützen, die Menschen eine sinnvolle Aufgabe geben. In diesem Punkt, Frau Witte,
stimme ich Ihnen nicht ganz zu. Natürlich geht es
in erster Linie darum, die Menschen wieder in den
ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Auch ich habe
solche Menschen betreut und weiß: Es kann nicht
immer nur dieses eine Ziel sein. Es geht auch darum, dass sie etwas Sinnvolles machen. Es geht
darum, den Menschen wieder Mut zu geben, sich
in die Gesellschaft zu integrieren und etwas zu finden, was ihnen Spaß macht, was sinnvoll ist, was
anderen hilft. Dafür sind auch solche Maßnahmen
denkbar, wenn auch mit 1,50 Euro nicht gut entlohnt. Aber es gibt Menschen, die bereit sind, das
zu machen. Auch sie haben dort eine Entwicklung
erfahren.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Sicherlich, das ist nicht der Idealzustand. Es ist
schade, dass wir momentan vorrangig nur solche
Maßnahmen anbieten können. Aber man kann sie
gut ausgestalten, wenn man die Träger als Partner ansieht und mit ihnen gemeinsam berät, wie
man hier oder dort etwas verbessern kann und
auch die Ideen der Träger mitaufnimmt. In der Regel arbeiten die Träger sich damit nicht fett. Es
geht hier nicht nur um Vereine, es geht auch um
gGmbHs. Es ist nicht so, dass Träger große Gewinne damit erzielen können. Dafür sorgen auch
alle bürokratisch sinnvollen Regeln. Es geht darum, dass die Menschen in dieser Zeit sinnvolle
Arbeitsaufgaben erfüllen, die auch verantwortet
werden können. - Vielen Dank.
Ich möchte auf eines ganz besonders hinweisen,
nämlich auf die Frage der Anleitung der Fachleiter. Wenn Sie schon einmal mit diesem Klientel zu
tun hatten - ich mache das seit mehr als fünf Jahren -, denen es schwerfällt, sich zu reaktivieren oder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen,
brauchen diese Frauen und Männer Anleitung.
Für die Anleitung braucht es Sozialpädagogen.
Die bekommen sie aber erst, wenn der Träger
mehr als 20 Maßnahmen anbietet. 20 Maßnahmen kann aber kaum ein Träger durchführen. Hier
sind Sie gefordert, Herr Albrecht. Bei unter 20
Maßnahmen muss es wenigstens eine halbe
Stelle geben, bei unter 10 Maßnahmen vielleicht
eine Viertelstelle. Es geht nicht, dass, wenn die
Maßnahmenzahl auf 19 sinkt, die Stelle des Fachleiters wegfällt.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth noch
einmal.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Der Knackpunkt an
aller öffentlich geförderten Beschäftigung ist:
Diese Maßnahmen werden im Normalfall nicht
von der Kommune gemacht. Das heißt: Unsere
Möglichkeiten, auf die Maßnahmen einzuwirken,
sind absolut beschränkt. Die Wahl, die wir in
Leipzig haben, ist: Bieten wir 1-Euro-Jobs an und
geben damit Menschen die Möglichkeit, darüber
wieder in ein strukturiertes und sinnvoll beschäftigtes Leben zu kommen, oder lassen wir sie weiter zu Hause in ihrem Elend sitzen?
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste im Saal
und am Livestream! Die Frage der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein Problem in Deutschland.
Auch in Leipzig gibt es seit Jahren einen konstanten Sockel von etwa 6.000 Langzeitarbeitslosen.
Das müssen wir konstatieren. Ob es die einzige
Möglichkeit ist, das mit 1,50- oder 1-Euro-Jobs zu
kompensieren, ist eine andere Sache. Diese Art
der Beschäftigung unterstützen wir als LINKE
auch nicht. Aber nun gibt es diese Maßnahmen,
mit denen die Menschen reaktiviert werden sollen.
Sollte der Verwaltungsstandpunkt durchkommen,
möchte ich wirklich darum bitten, dass vor allem
diese Sache geprüft wird. Menschen, die lange
nicht aktiv im Arbeitsprozess standen, brauchen
Unterstützung, um ins soziale Gefüge zurück zu
finden. In diesem Sinne bitte ich den Antrag bzw.
den Verwaltungsstandpunkt, so er hier eine Mehrheit findet, zu überarbeiten.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Noch einmal zur Ergänzung,
nachdem meine Vorrednerinnen aufgeführt haben, was sie schon alles getan haben: Auch ich
habe von 2003 bis 2009 beim Zentrum für Integration mit den Leuten gearbeitet. Ich habe die Leute
in 1-Euro-Jobs eingestellt und habe die sozialpädagogische Betreuung für mehrere Hundert Leute
übernommen. Seit 2010 bin ich im Jobcenterbeirat aktiv. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich
rede.
Ja, wir haben eine gleichbleibende Anzahl von
Langzeiterwerbslosen. Das hat mich gewundert;
denn nach den Integrationszahlen des Jobcenters
hätte die Anzahl eigentlich deutlich sinken müssen. Ich habe lange in den Statistiken gesucht, bis
ich auf den Grund gekommen bin: weil die Anzahl
der Personen, die aus dem Asylbewerberleistungsbezug herausgefallen und nun in den Leistungsbezug nach SGB II eingegliedert sind, der
Anzahl der Personen entspricht, die vom Jobcenter in Arbeit vermittelt wurden. Deshalb sind die
Zahlen gleichgeblieben. Aber das nur am Rande.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Frau Witte, da Sie und Ihre
Fraktion sich den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen, möchte ich ganz deutlich sagen: Wir
halten diesen Verwaltungsstandpunkt für nicht abstimmungsfähig.
Schauen Sie sich Punkt 1 des Verwaltungsstandpunkts an! Darin heißt es:
Der Oberbürgermeister setzt sich dafür
ein, dass Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung mit weitestgehend arbeitsmarktorientierten Inhalten
und mit geringen bürokratische Hürden
für die Träger vom Jobcenter … gefördert werden.
Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Daraus
folgt überhaupt nichts. Wir wollen, dass die AG
Wettbewerbsverzerrung einberufen wird. Wir wollen, dass ganz genau überprüft wird, welche Beschäftigungen gegen die Wettbewerbsneutralität
verstoßen und welche nicht. Damit muss man sich
auseinandersetzen. Das sagt Beschlusspunkt 1
überhaupt nicht aus.
Schauen wir uns Beschlusspunkt 2 des Verwaltungsstandpunkts an! Mir ist überhaupt nicht klar,
was genau wir eigentlich damit abstimmen. Es
gibt lediglich einen Verweis auf die in der Begründung aufgeführten Maßnahmen. Dort finde ich
aber keine Maßnahmen aufgeführt, sondern nur
ein paar Beschreibungen, was das Jobcenter bisher gemacht hat. Entschuldigung, aber das, was
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das Jobcenter bisher gemacht hat, das müssen
wir hier nicht beschließen.
Ich möchte ganz deutlich sagen: Ich bin ein bisschen enttäuscht vom Verwaltungsstandpunkt,
weil er sich aus unserer Sicht nicht wirklich ernsthaft mit dem Antrag auseinandergesetzt hat. Er
hat zum Beispiel nicht aufgezeigt, die und die
Punkte könnten übernommen werden, bei anderen werden mehr Probleme gesehen. Er sagt
auch nichts zur sozialpädagogischen Betreuung,
die Frau Hollick eben angesprochen hat. Auch
Herr Morlok hat im Fachausschuss darauf hingewiesen, wie wichtig das ist. Diese Punkte wollen
wir auch umgesetzt haben. Sie finden sich aber
im Verwaltungsstandpunkt nicht wieder. Deshalb
können wir mit diesem Verwaltungsstandpunkt
überhaupt nicht leben, sondern bleiben bei unserem Ursprungsantrag.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können
jetzt abstimmen. Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter in der Fassung des
Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Ich
bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 21 - 37 - 1. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion in der Neufassung. Ich bitte
um Stimmabgabe. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 36 - 8 - 14. So beschlossen.
15.2
Radwegemarkierung am Hauptbahnhof
umsetzen (VI-A-04932)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.2.1 dazu VSP (VI-A-04932-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen
und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Wir alle kennen die Situation vor dem Hauptbahnhof. Man
kommt aus dem Bahnhofsgebäude und möchte in
Richtung Innenstadt bzw. zur LVB-Haltestelle.
Wenn die Ampel Rot zeigt, bleibt man stehen. In
der Zeit der Rotphase kommen gefühlt 20 Fahrräder, die waghalsig die wartenden Menschen umkurven, um ihren Weg Richtung Westen fortzusetzen.
Ich selbst kenne die Situation gut, sowohl als Fußgängerin als auch als Fahrradfahrerin. Und für
beide ist, in meinen Augen, die momentane Situation sehr unübersichtlich und auch gefährlich. Ich
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frage mich immer: Habe ich jetzt richtig gehandelt? Darf ich als Fußgängerin über den markierten Strich treten und dort auf Grün warten, oder ist
der Strich eine Markierung für einen Fahrradweg?
Als Fahrradfahrerin frage ich mich: Darf ich jetzt
überhaupt zwischen den Fußgängern durchfahren? Das sind die Fragen, die man hat, wenn man
vor Ort ist.
Auch wenn die Unfallstatistiken im Moment keine
hohen Unfallzahlen an dieser Stelle registrieren,
so halten wir es doch für notwendig, diese unübersichtliche Situation zu entschärfen. Wir haben als
Fraktion DIE LINKE daher einen Antrag für eine
unbürokratische Lösung gestellt. Wir beantragen,
dass der Weg, wo die Fahrradfahrer fahren, mit
Piktogrammen gekennzeichnet wird. So wäre für
alle wartenden Fußgänger klar: Hier sollte ich
besser nicht warten, weil hier Fahrradfahrer vorbeifahren könnten.
Es geht uns bei unserer Lösung nicht darum, dass
aus dem gemeinsamen Rad-/Fußweg ein getrennter Rad- und Fußweg entstehen soll, wie im
Verwaltungsstandpunkt impliziert. Der ist uns übrigens mal wieder keine 24 Stunden vor der Ratsversammlung zugegangen. Hätte der Verwaltungsstandpunkt eher vorgelegen, dann hätte er
auch im Fachausschuss oder im Stadtbezirksbeirat Mitte diskutiert werden können; der Stadtbezirksbeirat Mitte hat übrigens einstimmig unserem
Vorschlag zugestimmt. Dann hätten wir der Verwaltung darlegen können, dass es uns eben nicht
um eine Trennung in Rad- und Fußweg geht, sondern einzig und allein um eine bessere Signalisierung, wie es sie auch in anderen Städten mit
Shared-Space-Zonen gibt und wie sie von der
Stadtverwaltung selbst bei der Diskussion zum
Shared-Space im Clarapark vorgestellt wurde.
Wie gesagt, diese Diskussion konnte mal wieder
nicht im Fachausschuss stattfinden, weil der Verwaltungsstandpunkt nicht vorlag. Schade!
Wir wissen, dass mit dem Konzept „Erweiterte Innenstadt“ hoffentlich eine zukunftsweisende Lösung für diese Stelle vor dem Hauptbahnhof gefunden wird. Wir denken jedoch, dass jetzt Handlungsbedarf besteht, bevor es wirklich zu einem
schweren Unfall kommt. Dann ist es nämlich zu
spät. Dann ist der Schaden da.
Wir denken, dass die Umsetzung unseres Vorschlags zu einer Entspannung der Situation für
alle führen würde, und hoffen daher auf Ihre Zustimmung zu dieser guten Zwischenlösung. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
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Sehr geehrte Damen und Herren! Auf dem nördlichen Teil des Rings sieht man aus meiner Sicht
ganz gut, wie CDU-Verkehrsideologie aussieht.
Wenn Sie den Weg mit dem Fahrrad befahren,
wie Frau Riekewald gerade beschrieben hat,
nämlich von Osten kommend nach Westen fahren, geraten Sie in die relativ schwierige Situation
vor dem Hauptbahnhof. Wenn Sie von dort aus
weiterfahren, müssen Sie Lösungen in Kauf nehmen, die entweder suboptimal für den Radverkehr
sind oder überhaupt keine Lösung darstellen.
Aber eine Lösung für den Radverkehr muss es ja
nicht überall geben. Der kann ja auch über irgendwelche ominöse Nebenstraßen geleitet werden.
Wenn man zum Beispiel am Hauptbahnhof die
Straßenseite wechselt und auf dem südlichen Teil
des nördlichen Rings weiterfährt, kommt man an
uralten stinkenden Dieselbussen vorbei und gerät
dann in eine Situation, an der man sieht, was passiert, wenn man dieser Ideologie folgt und eine
riesengroßes Parkhaus an einer Kreuzung baut:
Diese kann den Verkehr nicht aufnehmen, sodass
es regelmäßig zum Rückstau bis zur Kreuzung
Hallisches Tor kommt. Wie es der Zufall will, steht
genau dort auch die Messstation für die Luftreinhaltung, wo der Grenzwert für Stickstoffdioxid
2017 gerade mal so eingehalten werden konnte:
Grenzwert 40 µg/m³, Jahresmittelwert 40 µg/m³,
also gerade so.
Worauf will ich hinaus? Vor dem Hauptbahnhof
wird nur eine große Lösung helfen. Die Bedingungen für den Radverkehr in diesem Bereich sind
sowieso suboptimal. Die große Lösung kann aber
nicht funktionieren, wenn für den Autoverkehr weiterhin so viel Platz zur Verfügung steht und der
Rest sich irgendwie unterordnen muss. Das Problem vor dem Hauptbahnhof ist nicht der Strich,
sind nicht die Piktogramme. Das Problem vor dem
Hauptbahnhof ist, dass der öffentliche Raum
schlecht gestaltet ist und dass einfach viel zu viele
Nutzer - Fußgänger, Nutzer des ÖPNV und Radfahrer - viel zu wenig Platz haben. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Ich glaube nicht, dass Piktogramme dazu beitragen, den Charakter von Shared-Space herzustellen, sondern ich glaube, der Verwaltungsstandpunkt hat recht: Das würde eher zu einer Trennung und zu einer Verschärfung der Konflikte führen. Eine Gestaltung, die stärker in Richtung
Shared-Space gehen würde, könnten wir uns
zwar vorstellen, plädieren aber weiter für eine
große Lösung. „Große Lösung“ heißt aus unserer
Sicht: ein autofreier Willy-Brandt-Platz; denn der
würde genug Platz schaffen für Fuß- und Radverkehr und eine vernünftige Situation für den ÖPNV.
Oberbürgermeister Jung: Herr Manfred Rauer.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Stadtrat Rauer (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Antrag der LINKEN betrifft ein Problem, über
das wir hier nicht zum ersten Mal beraten. Der
Umgang damit ist einigermaßen irritierend. Am
18.06.2014 haben wir in diesem Haus einen Beschluss gefasst, den ich einmal vortragen möchte:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
den Verkehrsbereich vor dem Hauptbahnhof bis Ende 2015 so zu ordnen,
dass ein konfliktfreies Queren der einzelnen Verkehrsarten gewährleistet wird.
Das ist ein Beschluss, auch wenn das Votum damals mit 30 - 27 - 2 knapp ausfiel. Die Umsetzung
dieses Beschlusses ist seit über zwei Jahren
überfällig. Das wirft eine ganz andere Frage auf,
nämlich: Wie oft sollen wir solche Anträge noch
stellen?
Die Darstellung im Verwaltungsstandpunkt zur
Regelung vor den beiden Ausgängen ist richtig.
Es gibt dort keinen Radweg. Es gibt einen Fußweg, auf dem Radfahren erlaubt ist. Deshalb ist
der Antrag der LINKEN, den Radweg für die Fußgänger zu kennzeichnen, abwegig. Da es dort keinen Radweg gibt, müsste erst einer eingerichtet
werden, um diesen dann zu kennzeichnen.
Wie gehen wir nun damit um? Das ist auch aus
unserer Sicht schwierig. Die Begründung des Verwaltungsstandpunkt, dort passiere ja nichts, also
müsse nichts geregelt werden, halte ich für abenteuerlich. Gefahrenvermeidung, das ist das Entscheidende, und nicht: Warten, bis etwas passiert. Auch wird auf Gefährdungen, die dort täglich
passieren, gar nicht eingegangen, sondern werden „nur“ die Unfälle gezählt. Der Ärger, den es
zwischen den beiden Verkehrsarten gibt, wird
überhaupt nicht angesprochen. Wenn das Prinzip
„Wo nichts passiert, müssen wir nichts regeln“
überall gelten würde, könnten wir in dieser Stadt
viel Geld sparen. Wir regeln hier so vieles und geben dafür Geld aus, wo nichts passiert, wo noch
nie etwas passiert ist, wo es noch nicht einmal gefährlich ist.
Deshalb ist der Umgang der Verwaltung mit dem
Beschluss, den wir 2014 gefasst haben, von uns
Abgeordneten nicht zu akzeptieren. Wir können
nicht ständig neue Anträge stellen. Ich sehe darin
auch ein Prinzip. Auf der gegenüberliegenden
Seite vom Personalausgang verläuft die Rudolfstraße Ecke Ring. Auch dort wird der Radweg genau auf die Fußgängerampel zugeführt, sodass
Radfahrer auf dem Fußgängerweg über die Ampel fahren müssen, eine unmögliche Situation.
Vor zwei Jahren wurde das bei einem Rundgang
der Verwaltung mit dem Bürgerverein Kolonnadenviertel angesprochen. Es wurde versprochen,
das zu regeln. Bis jetzt ist nichts passiert. Natürlich ist das nicht einfach; wenn es einfach wäre,
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könnte das ja jeder. Aber es kann doch nicht sein,
dass man das aussitzt und wir immer wieder neue
Anträge stellen müssen, bei denen wir dann wieder mit den gleichen Argumenten abgespeist werden. So geht es nicht.
Schwierig ist: Wie gehen wir mit diesem Antrag
der LINKEN jetzt um? Eigentlich ist der Antrag
überflüssig, weil dazu bereits ein Beschluss vorliegt. Dafür habe ich jetzt auch keine Lösung.
Wenn wir den Antrag der LINKEN ablehnen, fallen
wir hinter unseren eigenen Beschluss zurück. Das
geht eigentlich gar nicht. Wenn das Schule macht,
können wir gleich nach Hause gehen. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation vor dem Hauptbahnhof ist in
der Tat misslich. Ich kenne sie vor allem als Radfahrer und nicht als Fußgänger. Wenn man als
Radfahrer am Hauptbahnhof vorbeifährt, ist das
ein mühsames Umkurven der dort wartenden
Fußgänger. Glücklicherweise - darüber können
wir alle froh sein - ist dort bisher noch nichts passiert. Das heißt aber nicht, dass das so bleibt.
Die Situation ist unbefriedigend. Es gibt dort keinen Radweg; das ist vollkommen richtig. Für die
Fußgänger ist nicht ersichtlich, dass sie dort auch
mit Radverkehr rechnen müssen. Das ist das Dilemma: Niemand richtet sich darauf ein, dass dort
auch Fahrräder unterwegs sind; deswegen auch
das Herumgekurve. Ich meine, wir sollten diese
Situation nicht länger so belassen.
Allerdings gebe ich Herrn von der Heide recht,
dass wir eine vernünftige, zielführende Lösung
nur hinbekommen werden, wenn wir die Situation
am Hauptbahnhof insgesamt neu lösen. Das wird
wahrscheinlich nur mit weniger Autoverkehr
machbar sein. Das sind genau die Fragen, liebe
Kolleginnen und Kollegen, die wir in dem gemeinsamen Ausschuss Mobilität und Verkehr diskutieren werden, um für tragfähige Lösungen breite
Mehrheiten im Stadtrat zu finden. Aber selbst
wenn wir sie finden, werden sie sicherlich nicht innerhalb von zwei Jahren umgesetzt sein, gerade
auch angesichts der Baumaßnahmen, die dafür
erforderlich sind.
Wir können uns nicht darauf verlassen, dass bis
zur Umsetzung dort weiterhin nichts passiert. Insofern finde ich den Antrag der LINKEN schon
zielführend, nämlich zu sagen: Bis dahin müssen
wir etwas tun. Wir können zwar den Konflikt Radfahrer / Fußgänger nicht sofort auflösen - wir können dort keinen Radweg schaffen -, aber wir können den Konflikt für alle Beteiligten, sowohl für die
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Radfahrer als auch für die Fußgänger, durch geeignete gestalterische Maßnahmen entschärfen,
damit dort nichts passiert.
Gestatten Sie mir noch eine weitere Bemerkung.
Wir wissen um die Probleme der Stadt. Wir wissen um die Probleme vor dem Hauptbahnhof. Es
wäre gut, wenn sich alle Fraktionen in diesem
Stadtrat zusammenreißen und versuchen würden, in dem gemeinsamen Ausschuss für Mobilität und Verkehr Lösungen zu finden, und nicht,
noch bevor dieser Ausschuss seine Arbeit richtig
aufgenommen hat, dessen Arbeit hier im Stadtrat
schon wieder infrage zu stellen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir irgendwann hier den Baubürgermeister gestellt haben, ergo die CDU die bisherige Verkehrspolitik bestimmt hat. - Das ist das
eine.
Zum anderen kann ich mich sehr gut erinnern,
dass wir durchaus Anträge gestellt haben, wie
man zu Konfliktlösungen kommen kann, auch
wenn sie vielleicht nicht zu 100 Prozent den Fahrradverkehr vor dem Hauptbahnhof verbessern;
das weiß ich.
Man sollte an dieser Stelle nicht nur zweidimensional, sondern dreidimensional denken. Das betrifft alle Verkehrsarten, sowohl den ÖPNV als
auch den Autoverkehr. Natürlich wissen wir alle,
dass es dort zu unfallträchtigen Situationen
kommt. Aber die Zeit ist schnelllebig. Kaum jemand nimmt sich die Zeit, wegen ein paar blauer
Flecke zur Polizei zu gehen.
Gerade vor dem Hauptbahnhof sollte es eine gewisse Wohlfühlzone geben. Ich gebe Herrn Rauer
recht: Die Anträge gibt es, und nicht nur den, den
er eben genannt hat. Auch für das Thema Tunnel
wurde ein Prüfauftrag erteilt. Wir haben uns damit
zufrieden gegeben, dass es im Rahmen des allgemeinen Konzepts zur Lösung des Innenstadtverkehrs diskutiert wird. Aber wir geben uns nicht
damit zufrieden, wenn die Verwaltung sagt: „Wir
beerdigen die Diskussion um die Mobilitätsszenarien; irgendwann werden wir ein weiteres Szenario eröffnen“, und wir nicht daran beteiligt werden.
Dass man daraufhin reagieren und sagen muss,
welche Schwerpunkte man setzen will, finde ich
logisch. Ich würde das auch jeder anderen Fraktion zugestehen.
Zurück zum Antrag. Natürlich braucht es eine Lösung, damit man dort verlässlich queren kann. Es
ist inzwischen normal geworden, dass viele Anträge lange, lange Zeit liegen bleiben. Das ist
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auch beim Thema Clarapark und bei vielen anderen der Fall. Das ist nicht akzeptabel. Die Vorhaben, die vom Stadtrat beantragt und beschlossen
worden sind, müssen von der Verwaltung zügiger
bearbeitet werden. Wir hier im Rat müssen auch
Informationen bekommen, warum gewisse Dinge
so nicht umgesetzt werden können.
Natürlich könnte man eine Beampelung hinbekommen. Das bedeutet es nämlich: Wenn man
dort einen Radweg einrichtet, muss er von beiden
Seiten beampelt werden. Momentan darf man die
als „Radweg“ gekennzeichneten Teile außerhalb
der Querung durch die Fußgänger noch von beiden Seiten befahren. Also braucht man auch von
beiden Seiten Ampeln - was man mit Blick auf den
Verkehrsfluss sicherlich nicht haben möchte.
Auch wir stehen für eine Verbesserung der Qualität an dieser Stelle und haben lernen müssen,
dass es ein Gesamtkonzept dazu geben muss. Im
Namen der CDU-Fraktion weise ich jedoch zurück, dass Dinge, die im Verkehr nicht funktionieren, der CDU-Fraktion irgendwie zupasskommen
würden. Das trifft nicht zu. Im Gegenteil: Wir fordern, nicht in alten Denkmustern zu verharren,
sondern in allen Dimensionen zu denken, in die
im besten Fall auch die zeitlichen Dimensionen
miteinfließen, und das so schnell wie möglich. Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann bitte ich Frau Dubrau
um Stellungnahme.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! In
einigen Beiträgen wurde schon kurz darauf eingegangen, dass für diesen Ort keine kurzfristige Lösung möglich ist, sondern dass es dort einer weitergehenden und langfristigen Lösung bedarf, die
jedoch sowohl in Bezug auf die Planung als auch
auf die Durchführung nicht von heute auf morgen
umgesetzt werden kann. Ich will in diesem Zusammenhang an das Programm „Verkehrskonzept erweiterte Innenstadt“ - unser Beitrag zum
EU-Projekt DEMO-EC - erinnern. Dort werden genau solche Probleme besprochen. Die ersten Sitzungen haben bereits stattgefunden. Die Fraktionen sind daran auch intensiv beteiligt. Ich bitte
Sie, gemeinsam mit uns auszuloten, welche Möglichkeiten es dafür gibt. Es gibt, wie gesagt, keinen einfachen Strich. Wenn es den gäbe, hätten
wir den sicherlich längst gemacht. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Stadtrat Zenker (SPD): Frau Dubrau, jetzt muss
ich doch noch etwas sagen. Sie tun hier so, als
würden wir fordern, dass das von heute auf morgen geschehen soll. Wie gesagt: Der Beschluss
ist von 2014, und die Umsetzung sollte bis Ende
2015 erfolgen. Man hätte uns zumindest einmal
informieren können, warum es dort nicht vorangeht.
In der Tat, eine langfristige Lösung wird sehr viel
Zeit in Anspruch zu nehmen. Da reden wir nicht
von fünf, sondern wahrscheinlich von zehn Jahren
oder noch mehr, wenn zum Beispiel die Lösung,
die die CDU vorgeschlagen hat, umgesetzt wird.
Bereits 2012 wurde ein faktisch identischer Antrag
von der SPD-Fraktion gestellt, nämlich mit einer
Markierung darauf hinzuweisen, dass dort auch
Fahrradfahrer queren könnten. Nichts anderes
wird in dem heute vorliegenden Antrag von Ihnen
erwartet. Im Übrigen hätte der Verwaltungsstandpunkt dazu schneller kommen können, weil das
eins zu eins das ist, was schon damals beantragt
worden ist.
Eine Markierung führt ja nicht zwangsläufig dazu,
dass damit ein Radweg ausgewiesen wird. Sie
würde aber zu gegenseitiger Rücksichtnahme
führen. Die Situation dort ist schwierig. Es kommen nun mal relativ viele Fußgänger aus dem
Bahnhof heraus. Als Fahrradfahrer kommt man
dort kaum durch. Vielleicht wäre mit einem Schild
an der Ampel „ Achtung, hier könnten Fahrradfahrer queren!“ schon viel getan. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
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Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau bitte
noch einmal.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich muss an dieser
Stelle noch einmal betonen: Wir sind gezwungen,
Gesetzlichkeiten einzuordnen. Es gibt dafür genaue Regelungen. Wenn wir das eine machen,
muss eben auch das andere gemacht werden.
Die Themen, die dann auf der Tagesordnung stehen, sind in unserem Verwaltungsstandpunkt dargestellt. Wir können das gerne noch einmal im
Ausschuss im Detail darlegen. Aber es ist einfach
keine Lösung, nur ein Piktogramm auf dem Boden
aufzubringen. Damit wird die Situation nicht besser; denn der Fahrradfahrer würde das Gefühl haben, dass er auf einem Radweg fährt, und der
Fußgänger würde es nicht akzeptieren, dass der
Radweg nicht abgegrenzt ist. Die Gefahr, dass es
zu Unfällen kommt, wäre wesentlich höher. Im Übrigen war dieses Thema schon vor 15 Jahren hier
auf der Tagesordnung. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum zum Antrag. Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen,
1 Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
15.3
(Wieder-)Einrichtung von Infrastruktur:
Wasseranschluss und Toilettenanlage
am Richard-Wagner-Hain beidseitig (VIA-04941)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Noch einmal
ganz kurz. - Ich habe in meiner Rede nicht umsonst gesagt, dass wir einer langfristigen und zukunftsweisenden Lösung nicht im Wege stehen
wollen. Ich bin ja im Beirat „Verkehrskonzept erweiterte Innenstadt“ und kenne die Diskussionen.
Da reden wir über einen Zeithorizont von weit
über fünf Jahren. Es kann einfach nicht sein, dass
dort in dieser Zeit nichts passiert. Deswegen ist
unser Antrag offen formuliert. Es geht uns nicht
darum, dort einen Radweg zu schaffen, wie es der
Verwaltungsstandpunkt impliziert. Uns geht es,
wie ich in meiner Rede ausgeführt habe, um eine
entsprechende Kennzeichnung. Dafür gibt es Piktogramme. Sie selbst haben, als es um den Clarapark ging, schon ins Gespräch gebracht, wie man
etwas kennzeichnen kann, ohne dass daraus ein
Fahrradweg entsteht. Und das ist genau die Lösung, die wir für die nächsten drei, vier Jahre anstreben bzw. bis es zu einer endgültigen Lösung
kommt.
15.3.1 dazu VSP (VI-A-04941-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Herr Volger.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian)
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte
Gäste am Livestream! Ich hoffe, es wird jetzt ein
wenig unkomplizierter. - Was wollen wir mit diesem Antrag erreichen? Wir alle wissen, dass der
Palmengarten wie der Richard-Wagner-Hain in
den Sommermonaten von vielen Menschen besucht wird, die auch mal ihre Notdurft verrichten
müssen und dann ein Problem haben. Ich denke,
wir alle sind uns einig, dass dort zukünftig Toilettenanlagen installiert werden sollen.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
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Des Weiteren wollen wir, dass der essbare Palmengarten, also der Teil, in dem Gemüse angebaut wird, was von der Stadt unterstützt wird, weil
dies das Gelände weiter aufwertet, zukünftig einen Wasseranschluss bekommt. Wir sehen ein,
dass der Bau eines Trinkwasseranschlusses
möglicherweise ein wenig zu teuer wäre. Von daher ist Punkt 1 des Verwaltungsstandpunkts für
uns durchaus nachvollziehbar.
Sicht einen Radfahrenden kennenzulernen; aber
empfehlen kann ich das nicht wirklich. Das ist sehr
schade, weil wir uns doch noch vor Jahren erfolgreich für die Komplettsanierung der Könneritzstraße eingesetzt und diese Baumaßnahme
2016, also vor ungefähr anderthalb Jahren, zu einem eigentlich doch sehr guten Ende geführt haben - bis eben auf die Haltestelle Holbeinstraße,
die damals explizit außen vor gelassen wurde.
Wir würden den Verwaltungsstandpunkt tatsächlich so übernehmen, bitten aber in Absprache mit
Bürgermeister Rosenthal noch um einen kleinen
Zusatz, nämlich dass, wenn die Toilettenanlage
für den Palmengarten geplant und errichtet wird,
auch ein Brauchwasseranschluss installiert wird,
sodass der essbare Palmengarten wenn schon
nicht auf Trinkwasser, aber zumindest auf Brauchwasser zurückgreifen kann. Das ist ein Prüfauftrag. Ich hoffe, das fließt in die Prüfung mit ein und
wird von Ihnen so bestätigt.
Bereits Mitte 2014, als der Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Könneritzstraße vom
Stadtrat beschlossen wurde, hatte meine Fraktion
das Problem mittels eines Änderungsantrages
thematisiert und beheben wollen. Wir waren damals leider die einzige Fraktion, die diesem Änderungsantrag ihre Stimmen gab.
Des Weiteren sind wir uns mit der Verwaltung einig, dass das nicht innerhalb von fünf Tagen geprüft werden kann. Im Verwaltungsstandpunkt
heißt es ja, dass die Prüfung in fünf Tagen abgeschlossen sein soll. Wir gehen mit der Verwaltung
überein, dass dafür sicherlich ein Monat mehr Zeit
notwendig sein wird. Wir bitten um Zustimmung
zum Verwaltungsstandpunkt. - Vielen Dank.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere
Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Bitte geben Sie Ihr Votum ab. - Haben alle Ihre Stimme abgegeben? Dann beende ich die Abstimmung.
Abstimmung: 53 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen,
0 Enthaltungen. Der Antrag ist so beschlossen.
15.5
Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße
(VI-A-05124)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.5.1 dazu VSP (VI-A-05124-VSP-01-NF-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Professor Fabian! Sehr geehrte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste!
Wer meint, die in Schleußig gelegene stadtauswärtige Haltestelle Holbeinstraße zu kennen, weil
er dort schon einmal mit dem Auto vorbeigefahren
ist oder aus der Straßenbahn aus- oder in sie eingestiegen ist, der - das kann ich Ihnen versichern - kennt diese Haltestelle nicht richtig. Normalerweise würde ich empfehlen, sie einmal aus
Ich versuche mal, die Situation vor Ort aus Sicht
eines Radfahrenden zu beschreiben. Man kommt
vom Clarapark auf das letzte Stück Klingerweg
gefahren, nutzt dabei mit den Pkws eine gemeinsame Fahrspur, legt sich in die Linkskurve und
mündet so in die Könneritzstraße ein. Man befindet sich naturgemäß rechts der Straßenbahnspur.
Die Spur wird zusehends enger. Ein Schutz- oder
Radfahrstreifen existiert an der Stelle nicht. Stattdessen flankieren rechts parkende Fahrzeuge die
Straße. Der Radfahrende konzentriert sich quasi,
die Spur zwischen Schiene und potenziell auffliegender Autotüren zu halten.
Das Problem dabei ist: Die Spur läuft spitz zu und
endet schließlich an einer Bordsteinkante und einem rot-weiß gestreiften Warnschild. Das hat
auch absolut seine Berechtigung. Dem Radfahrenden bleibt nämlich an der Stelle keine andere
Wahl, als wagemutig den Weg über die Straßenbahnschiene in deren Mittellauf zu suchen und
dabei natürlich aus Rücksicht auf das eigene Leben dem Auto- und Straßenbahnverkehr lieber die
Vorfahrt zu lassen.
Wenn man dann doch endlich die Haltestelle passiert und den Rückweg über die Schiene gemeistert hat, dann, ja dann wird man belohnt mit einem
neu geschaffenen sicheren und komfortablen
Radweg auf der neu sanierten Könneritzstraße.
Mittlerweile hat es aber leider den einen oder anderen Radfahrenden gegeben, der gar nicht so
weit kam, weil er stürzte.
Kurzum: Die stadtauswärtige Haltestelle Holbeinstraße ist für Radfahrende eine bauliche Katastrophe. Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie Menschen, die sich in Leipzig umweltfreundlich fortbewegen wollen, sich an dieser Stelle in Gefahr begeben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen
müssen. Die Barrierefreiheit wird hier gern hochgehalten, die wir dort - wohlgemerkt für Nutzerinnen und Nutzer der LVB - erreicht haben, auch
wenn anderenorts dahingehend noch viel Nachholbedarf besteht. Die Barrierefreiheit wird aber
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
ad absurdum geführt, wenn sie auf der anderen
Seite zur Blockade für den Radverkehr wird.
Natürlich sind 2005 Fördermittel für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle geflossen. Die Bindefrist läuft erst in einigen Jahren aus; der Verwaltungsstandpunkt sagt 2025, die LVB geht von
2030 aus. Wir verlangen auch keinen kompletten
Umbau der Haltestelle, sondern eine bauliche Modifizierung. Der Radweg muss ebenso, wie es auf
der gegenüberliegenden stadteinwärtigen Haltestelle möglich ist, sicher für Radfahrende wie auch
für diejenigen, die auf eine Straßenbahn warten
oder nur den Fußweg nutzen, über den Haltestellenbereich hinweg fortgeführt werden können.
Stadt und LVB sollen umgehend Gespräche mit
dem Fördermittelgeber führen und ganz klar das
Ziel der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verfolgen und dies anschließend baulich umsetzen.
Dies ist Ziel unseres Antrages. Der Verwaltungsstandpunkt gibt uns dabei erstmals vollumfänglich
recht; vielen Dank dafür. Auch der Stadtbezirksbeirat Südwest hat sich in der Vergangenheit
mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt
und ein klares und einstimmiges positives Votum
zu unserem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes abgegeben. Ich bitte Sie herzlich,
mit Ihrer Zustimmung selbiges zu tun. - Vielen
Dank.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere
Wortwünsche? - Nein. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung des
Verwaltungsstandpunkts. Bitte geben Sie Ihre
Stimme ab! - Haben alle ihre Stimme abgegeben? - Dann schließe ich die Abstimmung.
Abstimmung: 56 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen,
1 Enthaltung. Der Antrag ist so beschlossen.
Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Auf dem Tableau
ist zu lesen, dass 62 Stadträte anwesend sind.
Das kann doch gar nicht sein.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Mir wird gerade
von Herrn Leisner erläutert: Es werden nur die offiziell Entschuldigten herausgenommen, nicht
aber diejenigen, die sich nicht entschuldigt haben,
weil wir nicht wissen, ob sie später noch kommen.
Im Übrigen werden bei den Abstimmungen immer
nur die abgegebenen Stimmen gezählt.
15.6
Einführung eines Kältebusses für obdachlose Menschen (VI-A-05150)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
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15.6.1 dazu VSP (VI-A-05150-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
15.6.2 dazu ÄA (VI-A-05150-ÄA-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
Wird das Wort gewünscht? - Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Bürgermeister! Liebe Dezernentinnen und
Dezernenten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In
den letzten Tagen fielen die Temperaturen in
Leipzig wieder weit unter 0 Grad. Überhaupt erleben wir in diesem Jahr einen besonders langen
und kalten Winter. Aufgrund des Klimawandels ist
für die Zukunft sicher auch keine Änderung dieser
Situation zu erwarten. Ich will hier heute aber
keine klimapolitische Debatte entfachen.
Uns geht es mit unserem Antrag um die Lebenssituation von Menschen, die ohne festen Wohnsitz und vor allem ohne Obdach in Leipzig leben
müssen. Wir wissen: Die Zahlen wohnungsloser
Menschen in Leipzig steigen. Angesichts wachsender und sich verhärtender Armutslagen und
aufgrund der angespannten Situation am Wohnungsmarkt, sprich: dem Mangel an bezahlbarem
Wohnraum, wird das Thema Wohnungslosigkeit
akuter. Es ist um einiges facettenreicher als unser
Antrag; darauf komme ich gleich zu sprechen.
Wir stehen hier in Leipzig vor einigen Problemen.
Einerseits ist zu beobachten, dass es Betroffene
gibt, die die Übernachtungshäuser, die die Stadt
Leipzig vorhält, nicht nutzen. Weiterhin bekundet
die Stadtverwaltung selbst, dass die Problemlagen innerhalb der Gruppe der Wohnungslosen
komplexer und komplizierter werden. Gleichzeitig
sehen sich Wohnungslose, die den öffentlichen
Raum nutzen, immer stärker auch Anfeindungen
und repressiven Verdrängungstendenzen ausgesetzt. Nicht zuletzt gilt es auch Problemlagen der
EU-Bürgerinnen und -Bürger in dieser Stadt in
den Blick zu nehmen, die nach einem neuen Bundesgesetz aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium keine Sozialleistungsansprüche haben,
wenn sie hier nicht erwerbstätig sind. Die Palette
an Problemen ist also groß. Das bestehende Hilfesystem wird dieser nicht mehr in Gänze gerecht.
Es ist also nur folgerichtig, dass die Stadtverwaltung nun eine Neujustierung vornimmt. Das begrüßen wir.
Das, was wir als Linksfraktion mit unserem Antrag
erreichen wollen, ist übersichtlich und ganz sicher
keine Lösung der verschiedenen Problemlagen.
Der Kältebus, den wir in Leipzig etablieren wollen,
kann nur ein kleiner Baustein in einem komplexeren Hilfesystem sein. Das ist uns völlig klar. Etwas
anderes haben wir auch nie behauptet.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Ein Kältebus ist nicht mehr und nicht weniger als
die Unterstützung aufsuchender Arbeit mit bzw.
für Wohnungslose. Der Vorteil ist, dass ein solcher Kältebus mobil ist, dass mit ihm zu Tageszeiten, zu denen Streetworkerinnen und Streetworker in der Regel nicht mehr arbeiten, Menschen
erreicht werden können und damit gut Unterstützung in akuten Notlagen geleistet werden kann.
Oft sind es Angebote wie heißer Tee, ein Schokoriegel, Schlafsäcke, Decken oder ein kurzes Gespräch, die helfen bzw. lindern. Im Idealfall kann
ein Kältebus auch als Brücke zu Übernachtungsangeboten fungieren. Wenn damit nur ein Menschenleben gerettet werden kann, reicht uns dies
als Grund für seine Einführung.
Wir wissen, dass Kältebusse in den vielen Städten, in denen es sie bereits gibt, ehrenamtliche
Projekte sind. Auch in diesem Winter organisierte
in Leipzig - das konnten wir der Presse entnehmen - eine Privatperson selbst einen Kältebus.
Seit Monaten ist zudem der noch recht junge Verein TiMMi toHelp ehrenamtlich mit einem Kältebus in der Stadt unterwegs.
Zur Klarstellung - auch das ist wichtig -: Wir als
antragstellende Fraktion stellen uns einen Kältebus nicht als ehrenamtliches Projekt vor, sondern
als Ergänzung der Arbeit von Streetworkerinnen
und Streetworkern, den Sozialarbeiter*innen in
den Tagestreffs und Übernachtungshäusern. Ein
Kältebus, der in der Zeit der Winternotfallhilfe aktiviert werden soll, muss bei einem erfahrenen
Träger angesiedelt oder als trägerübergreifendes
Projekt konzipiert, durch Fachkräfte betrieben und
entsprechend ausfinanziert werden. Es geht uns
also um eine fachlich fundierte Ergänzung des Hilfesystems durch einen ganz kleinen Baustein.
Dass ein Kältebus eher zu einer Stabilisierung an
gegenwärtigen Aufenthaltsorten führen würde,
wie das Sozialamt im Verwaltungsstandpunkt
schreibt, denken wir nicht unbedingt. Diese Einschätzung beschreibt nur ein altes Dilemma akzeptierender bzw. niedrigschwelliger sozialarbeiterischer Ansätze, und trotzdem gibt es sie in den
verschiedensten Bereichen, zum Beispiel in der
Drogenhilfe, einfach um Not zu lindern.
Ein Kältebus wird selbstverständlich Menschen
nicht dazu bewegen, Hilfemöglichkeiten wahrzunehmen, die von ihnen als unpassend empfunden
werden. Dazu gab es auch schon Diskussionen
im Sozialausschuss, in denen verschiedene Aspekte benannt wurden. Es braucht fundamentalere Änderungen, wie zum Beispiel gut erreichbare dezentrale, kleinteilige Übernachtungsmöglichkeiten,
Übernachtungsmöglichkeiten
für
Paare, also gemischtgeschlechtliche Modelle, für
Menschen mit Haustieren, für Menschen mit Abhängigkeitsproblemen, Wärmestuben und Cafés,
die nachts geöffnet haben - und all dies ohne
große bürokratische Hürden und im Idealfall auch
S e i t e | 17
ohne Entgelterhebung. Und es braucht Mechanismen und Ressourcen, um Menschen, die kein Obdach haben, den Weg in die eigenen vier Wände
zu ebnen. Das ist natürlich prioritär.
Sehen Sie unseren Antrag als das, was er ist: ein
kleiner Baustein zur Linderung der Not von Wohnungslosen und eine kleine Brücke ins Hilfesystem.
Abschließend noch kurz zum Änderungsantrag
der SPD. So recht Sie mit Ihrem Ansatz haben:
Die Bemühungen, die die Verwaltung sowieso anstrebt - das haben wir im Sozialausschuss gehört -, in einen Antrag zu gießen und mit dem
Fraktionslabel zu versehen, halten wir für überflüssig. Wir werden uns darum zu Ihrem Antrag
enthalten.
Zum Abstimmungsmodus noch so viel. Wir stellen
den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, allerdings mit einer wichtigen Änderung: Wir wollen,
dass die Einführung eines Kältebusses bis zum
1. September 2018 geprüft wird, damit der Bus,
wenn das Prüfergebnis positiv ausfällt, schon im
nächsten Winter an den Start gehen kann. - Vielen Dank.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die nächste
Wortmeldung kam von Frau Witte.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne! Ich
hatte schon zu einem anderen Antrag gesagt: Mit
dem Herzen müsste man dem eigentlich zustimmen, aber das Herz allein ist nicht der alleinige
Maßstab. Es ist gut, wenn man dabei auch den
Verstand walten lässt. - Kältebus, das hört sich
gut an. Gerade angesichts der Temperaturen der
letzten Tage kann man zu der Meinung kommen:
Das ist eine Superhilfe, um Obdachlose und Wohnungslose vor dem Erfrieren zu bewahren.
Es gibt aber auch einige Knackpunkte. Ein Knackpunkt ist, dass viele Obdachlose das Angebot gar
nicht annehmen und aus verschiedenen Gründen
nicht in eine Unterkunft gehen wollen. Viele haben
psychische Probleme und aufgrund dessen auch
einen Hund als ständigen Begleiter, der oft die
einzige - in Anführungszeichen - „Ansprechperson“ für sie ist. Es gibt gute Gründe, warum in Obdachlosenunterkünften und Nachtnotschlafstellen
keine Hunde erlaubt sind, was aber auch bedeutet: Menschen mit Hund werden nicht in den Kältebus einsteigen, im dorthin gebracht zu werden.
Die meisten obdachlosen Ehepaare wollen nicht,
dass er in die Männerübernachtung und sie in die
Frauenübernachtung gefahren wird. Oft wird als
Grund angegeben, dass dort geklaut wird und andere unschöne Dinge passieren.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Ich habe kürzlich einen ganz interessanten Ansatz für eine Unterbringung gesehen, nämlich
ganz kleine Holzhäuschen, ähnlich denen, die
manche im Garten haben, um Geräte unterzubringen. In diesen Häuschen können Obdachlose in
Kälteperioden einigermaßen geschützt übernachten und für sich sein. Sie können auch ihren Hund
mitnehmen. Das wäre vielleicht auch eine Alternative zu einem Kältebus.
Auch bei uns sind Straßensozialarbeiter unterwegs, die die betroffenen Menschen regelmäßig
aufsuchen, bei ihnen nachfragen und darauf achten, dass nicht allzu viel passiert. Zufällig zeitgleich zur Diskussion im Ausschuss lief im Fernsehen ein Bericht über einen Kältebus in Berlin. In
diesem Bericht wurde die ganze Tragik des Kältebusses offenbar. Der Kältebus hielt, als die Helfer
sahen, dass ein Wohnungsloser an einem Laternenpfahl lehnte. Trotz minus 8 Grad Außentemperatur und nur in eine dünne Wolldecke gehüllt
hat er es vehement abgelehnt, dass sie ihn in eine
Notschlafstelle fahren. Die ehrenamtlichen Helfer
haben überlegt, ob sie die Polizei rufen sollten, da
es sich um einen Notfall handelt, weil dieser Obdachlose ja nachts erfrieren könnte, oder wie sie
ihm sonst helfen könnten. Sie haben sich dann
entschlossen, ihm eine zweite Decke dazulassen.
Das war immerhin etwas, aber bei weitem nicht
ausreichend.
Wir müssen das Problem viel früher anpacken.
Deshalb finde ich den Antrag von der SPD ganz
gut und auch den Antrag, den die Grünen ins Verfahren gebracht haben, nämlich darüber zu reden,
wie wir verhindern können, dass Menschen in
Leipzig obdachlos werden. Da sind wir zwar
schon ganz gut, aber noch nicht gut genug. Wenn
Probleme mit der Wohnung auftreten, müssen
frühzeitig Hilfen angeboten werden, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Allerdings kenne
ich aus eigener Erfahrung auch Menschen, die
Hilfe von der Stadt aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch nehmen wollen, selbst
wenn die Zwangsräumung schon anberaumt ist,
und offenen Auges in die Obdachlosigkeit gehen.
Ich denke, wir müssen darüber reden, wie wir das
noch besser organisieren und eine gute Hilfe anbieten können; denn die Meteorologen sagen voraus, dass solche Kälteperioden künftig öfter in
Leipzig auftreten können. Hilfe, das kann auch ein
Kältebus sein. Das wird man dann im Rahmen der
Prüfung sehen. Deshalb werden wir den Antrag
der LINKEN ablehnen und dem Änderungsantrag
der SPD zustimmen. - Danke.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die nächste
Wortmeldung kam von Frau Krefft.
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Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Herren
und Damen Stadträte, Gäste und Vertreter*innen
der Medien! Als der Antrag eingereicht wurde, war
es bitterkalt. Auch aktuell erleben wir Schnee und
Kälte. Der Winter hat uns weiter fest im Griff. Während wir uns aber in warme Räume zurückziehen
können, fallen uns deutlich mehr Menschen auf,
die mit Schlafsack und ihrer Habe in Hauseingängen nächtigen und der Kälte wahrlich ausgeliefert
sind.
Wir haben dazu keine Daten. Die Stadt Leipzig
kann uns nicht sagen, wie viele Menschen wohnungslos sind und nicht in die Übernachtungshäuser kommen. Wir wissen aus der Arbeit in der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“, dass die Probleme von Wohnungslosigkeit seit drei Jahren zunehmen. Auch bundesweit wird die Zunahme thematisiert, am deutlichsten durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe.
Doch es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Erhebung von statistischen Daten Wohnungslose betreffend. Die Stadt Leipzig lässt sich seit einem
Dreivierteljahr dazu auffordern, eine aussagekräftigere Statistik zu erstellen, die den tatsächlichen
Bedarf sichtbar macht. Bisher wird nämlich nur registriert, wer in den Übernachtungshäusern anklopft und wer in den Tagestreffs um Rat, Essen
und Kleidung nachsucht. Diese Zahlen finden wir
dann im Sozialreport.
Solange die wahren Zahlen in ihrer Gesamtheit
nicht klar sind, dreht sich jede Diskussion im
Kreis. Das Sozialamt negiert die Abweisung von
Menschen, die in Übernachtungshäusern Einlass
begehren, obwohl uns von Straßensozialarbeitern, den Experten auf der Straße, über solche
Fälle berichtet wird. Die Stadt sieht nur eingeschränkt Handlungsbedarf. Immerhin reagiert sie
nun mit dem Prüfangebot für einen Kältebus. Dem
stimmen wir auch zu.
Das Sozialamt hat sich für 2018 vorgenommen,
die Situation der Wohnungslosen zu fokussieren
und konzeptionelle Vorschläge zu machen. Unser
Antrag, dem eine Konferenz voranzustellen, um
eben alle Expert*innen und Interessierte zu hören,
ist aktuell im Verfahren. Eine solche Konferenz erscheint mir auch deshalb sinnvoll, weil die Stadt
damit öffentlich zeigen kann, dass das Thema in
Leipzig gesehen wird und dass es sehr viele Menschen berührt. Es ist gut, zu zeigen, dass die
Stadt sich künftig konzeptionell anders aufstellen
will. Wegschauen ist nicht mehr angesagt! Wir
müssen besser hinschauen, und wir müssen - da
stimme ich Frau Nagel zu - zielgenau Angebote
schaffen. Dabei geht es mir nicht um akademische Diskussionen, sondern um tatsächliche Hilfe
für Menschen, die in wahrer Not sind, die leiden,
die Gewalt ausgesetzt sind und die den Kältetod
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
riskieren. In diesem Sinne möchten wir den Antrag der SPD als Ergänzungsantrag votieren und
nicht als Ersetzungsantrag, wie Sie ihn überschrieben haben.
Einen Zahn muss sich die Stadt ziehen lassen.
Aus meiner Sicht ist Grundlage jeder Arbeit für
wohnungslose Menschen: Es gibt keine freiwillige
Obdachlosigkeit, es gibt nur fehlende passgenaue Angebote. Wir brauchen Wohnungen für
Menschen, denen gerade jeder Halt im Leben
fehlt. Wir brauchen in Deutschland ein verankertes Recht auf eine Wohnung, so wie es die UNMenschenrechtecharta formuliert:
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie
Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das
Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder
Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel
durch unverschuldete Umstände.
Das ist ein Zitat aus der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte, Artikel 25, Absatz 1, Satz 1.
Sie erkennen an meinen Ausführungen: Es ist ein
größerer Wurf nötig. Vor allen Dingen müssen wir
darüber sprechen, dass aktuell gar nicht alle Wohnungslosen in Übernachtungshäusern zugangsberechtigt sind. Das ist ein großes Problem. Lassen Sie uns in diesem Jahr darüber sprechen,
was wir tun können, um den Menschen auf der
Straße wirklich helfen zu können. Ein erster
Schritt kann ein Kältebus sein. Ich sage: Mehr
Wärme!
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Gäste! Liebe Vertreterinnen
und Vertreter des Stadtrates! Es wurde bereits
vieles gesagt, wobei auffällig ist, dass das Thema
Obdachlosigkeit in dieser Breite vom Rat diskutiert wird. Auch dieses Thema hat mit dem Wachstum unserer Stadt zu tun. Wir haben von allem
mehr: Es gibt mehr Kinder, wir brauchen mehr
Kitas und Schulen. Es gibt mehr Verkehr. Es gibt
mehr Kriminalität. Es gibt auch mehr Obdachlosigkeit. Obdachlosigkeit wird sichtbarer, weil
Rückzugsräume wie Abrisshäuser, die früher
noch vorhanden waren, nicht mehr existieren. Von
daher finde ich es gut, in welcher Breite das
Thema hier im Stadtrat diskutiert wird.
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Auf unseren Änderungsantrag will ich jetzt gar
nicht im Detail eingehen. Uns war wichtig, dass
wir uns nicht allein auf den Kältebus fokussieren.
Ich habe die LINKE jetzt so verstanden, dass sie,
anders als im Sozialausschuss, den Verwaltungsstandpunkt de facto übernimmt, das heißt einer
Prüfung zustimmt. Uns ist wichtig, dass wir uns
nicht von vornherein auf ein Instrument festlegen
und darauf drängen, dass unbedingt das umgesetzt werden muss. Wenn die Prüfung der Stadtverwaltung ergibt, dass andere Instrumente sinnvoller sind, sollten wir die Möglichkeit haben, auch
andere Instrumente vorzusehen. Frau Krefft hatte
in einer Pressemitteilung im Dezember beispielsweise die Einrichtung von Wärmestuben angeregt. Wir hatten die Überlegung angestellt, ob es
Sinn machen würde, Sozialarbeit bis in die Nachtstunden auszuweiten. Wenn der Einsatz unserer
Mittel begrenzt ist, müssen wir entscheiden: Was
ist das sinnvollste Mittel?
Ich kann mir vorstellen, unseren Antrag als Ergänzungsantrag abzustimmen, aber nur dann - das ist
uns wichtig -, wenn diese Prüfung tatsächlich ergebnisoffen erfolgt. - Vielen Dank.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Hentschel
hat das Wort gewünscht.
Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrte Bürgermeister und Stadträte! Verehrte Gäste! Nach dem
von uns bereits in der Vergangenheit gestellten
Antrag zur Obdachlosigkeit beschäftigt sich der
Stadtrat jetzt erneut mit dieser Problematik. Das
ist gut, da auch die Interessen der vermeintlich
Schwächsten in unserer Gesellschaft Gehör finden müssen.
Mit einem Kältebus erreicht man Menschen, die
man leider nur bedingt mit anderen Hilfestellungen erreichen kann. Aus diesem Grund ist der
Einsatz eines Kältebusses bei Vorliegen eines
entsprechenden Bedarfs zu unterstützen. Daher
begrüßt die AfD-Stadtratsfraktion einen Prüfauftrag bezüglich des Bedarfs in unserer Stadt. Seitens der Verwaltung sollte aber bedacht werden,
dass Unterkünfte und Kältebusse keine Gegenspieler sind. Vielmehr vervollständigen sie ein Hilfeangebot für Bedürftige. Da man einen bestimmten Personenkreis mit dem Hilfsangebot „Unterkunft“ sowieso nicht erreichen kann, ist eine Stabilisierung der gegenwärtigen Wohnungslosigkeit
seitens der Stadt ein schwieriges Argument. Vielmehr muss man einen Kältebus als weiterführende Hilfestellung für Bedürftige verstehen. Wir
werden dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. - Vielen Dank.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Hollick.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Bürgermeister! Ich verzichte jetzt auf das
lange Begrüßungsritual, sondern komme gleich
zur Sache. - Natürlich kann es verschuldet und
unverschuldet zu Obdachlosigkeit kommen. Natürlich brauchen Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind, Mitgefühl, Wärme
und eine Hilfesystem. Das ist auch unsere Meinung. Wir brauchen ein Konzept.
Aber unser Antrag ist erstens ein Prüfantrag.
Zweitens hat er nur eine kleine Facette aus dem
gesamten Hilfesystem herausgenommen, die wir
als dringend und wichtig ansehen und mit der
schnelles Handeln möglich ist. Übrigens: Sie helfen damit nicht nur den Obdachlosen, sondern
auch unseren Straßensozialarbeitern; denn die
müssen dann nicht mehr mit schweren Rücksäcken herumlaufen und schwere Decken, Teekannen oder Suppenkübel tragen.
Wir wissen, dass wir auch damit nicht alle erreichen werden. Dennoch sagen wir: Es soll geprüft
werden, ob die Stadt finanziell dazu in der Lage
ist. Der Antrag der SPD hat nichts mit unserem
Antrag zu tun; er ist wesentlich weitergehender.
Genau das wollten wir nicht.
Ärgerlich war, dass wir erst im Ausschuss erfahren haben, dass Frau Kador-Probst uns Ende des
Jahres ein Konzept zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit vorlegen will. In dem Wissen haben wir keinen Erweiterungsantrag gestellt, weil
wir uns bisher eigentlich immer auf das Sozialamt
verlassen konnten. Trotz der Zusage, Ende des
Jahres ein Konzept zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit vorzulegen, sagen wir: Bis dahin
soll dieser unser Vorschlag geprüft werden, weil
der Einsatz eines Kältebusses in unserer Stadt
bisher nicht vorgesehen war. Wir wollen, dass dieser Part geprüft wird, weil wir ihn für wichtig halten. Ich habe den Bericht über den Kältebus in der
Umschau auch gesehen. Anders als Sie, Frau
Witte, halte ihn für ein sehr humanes Mittel, um an
dieses Klientel heranzukommen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Zenker hat
noch einmal das Wort gewünscht, jetzt aber nur
noch zwei Minuten.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe vorhin auch nur
anderthalb Minuten gesprochen; deswegen passt
das schon. - Ich hatte vorhin vergessen - das soll
an dieser Stelle aber nicht zu kurz kommen -, dem
Sozialamt zu danken, welches es trotz aller Kritik
geschafft hat, die Kapazitäten auszubauen und
sie dem Bedarf anzupassen. Ich glaube, das hat
in Leipzig sehr gut funktioniert. Soweit ich weiß,
wurde zeitweise tatsächlich schon Nachtsozialarbeit als Maßnahme eingesetzt, wenn auch nicht in
Form eines Kältebusses.
S e i t e | 20
Frau Hollick, Sie haben eben betont: Das ist ein
Prüfantrag. Ihr Ursprungsantrag, der im Sozialausschuss abgestimmt wurde, war kein Prüfauftrag. Da hieß es noch: Richtet ein! Das war auch
der Grund für unseren Änderungsantrag. Wir wollten, dass das Thema noch einmal breiter diskutiert wird. - Vielen Dank.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere
Wortwünsche? - Dann stelle ich zunächst den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. - Frau Hollick, lassen Sie mich ausreden.
Er ist zunächst einmal formal ein Änderungsantrag; denn als solcher wurde er eingereicht. Er
wird jetzt als Ergänzungsantrag zur Abstimmung
gestellt. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme zu diesem Änderungsantrag als Ergänzungsantrag
ab! - Ich sehe, es wurden alle Stimmen abgegeben. Dann schließe ich die Abstimmung.
Abstimmung: 55 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen,
3 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag
als Ergänzungsantrag angenommen.
Jetzt kommen wir zur Beschlussfassung über den
ursprünglichen Antrag der Fraktion DIE LINKE in
der Fassung des Verwaltungsstandpunktes, aber
mit der Änderung des Datums, nämlich: 1. September 2018. Bitte geben Sie Ihr Votum ab! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 59 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen,
0 Enthaltungen. Einstimmig so beschlossen.
Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 15, Anträge zur Beschlussfassung.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
16
Anfragen an den Oberbürgermeister
16.1 Messung
05562)
der
Luftschadstoffe
(VI-F-
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich bitte Kollegen Rosenthal um die Beantwortung
dieser Anfrage.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Kollege! Sehr
geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten
Frage. Die Messstation Leipzig-Mitte entspricht
an ihrem derzeitigen Standort am Hallischen Tor
nicht der Maßgabe der Europäischen Richtlinie
über Luftqualität und saubere Luft für Europa, wonach der Mindestabstand der Probeentnahmestelle 25 Meter vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen betragen muss. Alle anderen Anforderungen sind als erfüllt anzusehen.
Zur zweiten Frage. Es gibt diverse Vorschläge in
diesem Zusammenhang, die dem Freistaat Sachsen, der für die Aufstellung eines solchen Mess-
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
containers federführend ist, übermittelt worden
sind. Es gab diesbezüglich eine Verständigung
hinsichtlich des alternativen Standorts Kleiner
Willy-Brandt-Platz in der Verlängerung der Nikolaistraße.
Zur dritten Frage. Bezüglich der Umsetzung ist
festzustellen, dass die Verantwortung beim Land
liegt. Die Stadt hat die Zustimmung für die Errichtung der Messstation auf diesem Standort erteilt,
soweit - das ist die Einschränkung - baulich gesehen eine überwiegend unterirdische Bauweise erfolgt. Diese war vom Freistaat bislang planerisch
und gestalterisch untersetzt, wurde allerdings aus
Kostengründen nicht umgesetzt. Insofern gibt es
dazu auch keinen neuen Sachstand.
Zur vierten Frage. Die Messergebnisse erfahren
am derzeitigen Standort keine darauf bezogene
gesonderte Bewertung. Allerdings wird bei der
jährlich erfolgenden Berichterstattung gegenüber
der EU-Kommission auf die Nichteinhaltung des
Abstandskriteriums an diesem Standort hingewiesen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es Nachfragen? - Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Vielen Dank für die
Ausführungen. - Sie sagten: Es gibt bei den Messwerten keine Beanstandungen. Diese werden hier
in Leipzig tatsächlich nur erhoben. Die erhobenen
Daten fließen in die Berechnungen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
mit ein. Ist Ihnen bekannt, wann beim Landesamt
für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die realistischen Abgasemissionswerte von Dieselfahrzeugen in die Programme eingespeist werden,
damit es endlich eine realistische Bewertung der
Feinstaubemissionen gibt?
Bürgermeister Rosenthal: Da muss jetzt einiges
sortiert werden. Also: Wir messen in Leipzig, ja.
Diese Werte sind täglich einsehbar. Diese Daten
werden gemeldet. Daraus abgeleitet wird festgestellt, ob der Grenzwert in Leipzig eingehalten
wird oder nicht. Und: Wir haben eine Messstation,
die der EU-Luftqualitätsrichtlinie nicht entspricht. - Das ist das eine.
Das andere ist das Rechenprogramm beim Landesamt. Die Daten, die dort eingespeist werden,
haben mit der Messung nichts zu tun. In dieses
Messprogramm gehen verschiedene Daten ein.
Diese sind realistisch an den schon jetzt verorteten Emissionen orientiert.
Also: Messen und Eingang in das Rechenprogramm sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Die technischen Parameter, die derzeit aktuell im
S e i t e | 21
Straßenverkehr festzustellen sind, sind in die Berechnungen im Rahmen der Fortschreibung des
Luftreinhalteplans eingeflossen.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Worum es mir tatsächlich geht, ist: Nach Auskunft der Stadtverwaltung, die wir neulich im Ausschuss bekommen haben, arbeitet das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie nach wie vor mit den Abgasausstoßwerten, die noch nicht an die aktuellen
Werte der Dieselabgase angeglichen sind. Es
wartet quasi noch auf Erneuerung durch das
Land. Das hieße: Sämtliche rechnerischen Werte,
mit denen die Stadtverwaltung Leipzig arbeitet,
sind eigentlich überholt, weil sie höher sind, wenn
man die tatsächlichen Abgasausstoßwerte der
Dieselfahrzeuge annimmt.
Bürgermeister Rosenthal: Dann würde ich gern
mal erfahren wollen, wer Ihnen das gesagt hat.
Der Bürgermeister hier sagt: Das ist anders. Der
zuständige Abteilungsleiter hat das im zuständigen Fachausschuss Umwelt und Ordnung auch
anders formuliert. Lassen Sie uns das einmal bilateral klären. Ich weiß nicht, wer Ihnen das so gesagt hat.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ich habe ein so
schlechtes Namensgedächtnis.
Bürgermeister Rosenthal: Okay. Aber das bekommen wir heraus. - Also: Ich gehe davon aus,
dass die neuen Werte tatsächlich den Berechnungen im Rahmen der Fortschreibung der Luftreinhalteplans zugrunde gelegt worden sind.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Haas, haben Sie noch eine Nachfrage? - Bitte.
Stadtrat Haas (CDU): Vielen Dank, Herr Bürgermeister. - Herr Rosenthal, habe ich Sie richtig verstanden, dass wir dort die 25 Meter Abstand nicht
einhalten, die vorgeschrieben sind? Wieso lässt
man, obwohl man im Prinzip weiß, dass das nicht
korrekt ist, diese Werte trotzdem in die Berechnung mit einfließen? Im Grunde genommen sind
die Werte ja auch deshalb falsch, weil die Messstation zu nah dran liegt, auch weil damals durch
eine Partei eine zweite Ausfahrt verhindert wurde
usw. Warum also fließen diese Werte trotzdem mit
ein?
Bürgermeister Rosenthal: Die fließen nicht mit
ein. Die Werte sind nur eine Bestandsaufnahme
am Tag der Messung. Für das Programm beim
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Landesamt sind diese Werte nicht relevant. Dort
fließen Verkehrsbelegung, Motorisierung, Stauerscheinungen, Verkehrsfluss, Meteorologie und
Ähnliches ein, nicht aber das, was tatsächlich am
Straßenrand gemessen wird.
Stadtrat Haas (CDU): Okay. Danke für die verständliche Antwort. Können wir Ihre Antwort auch
schriftlich bekommen?
Bürgermeister Rosenthal: Selbstverständlich.
Stadtrat Haas (CDU): Vielen herzlichen Dank.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere
Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
16.2 Vertretungssysteme in der Kindertagespflege (VI-F-05580)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Diese Anfrage werde ich selbst beantworten.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Oberbürgermeister Jung)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1.
Es stehen fünf verschiedene Varianten zur Vertretung zur Verfügung:
Variante 1: Die gegenseitige Vertretung der Kindertagespflegepersonen erfolgt bei freien Kapazitäten, zum Beispiel im Falle beurlaubter oder
kranker Kinder, untereinander oder mit einem von
fünf Freihalteplätzen bei Tagespflegepersonen,
die regulär nur vier Kinder betreuen.
Variante 2: Bei vorhandenen Kapazitäten innerhalb der Trägerschaft eines Trägers sind die
Platzressourcen in Kindertagesstätten einzubeziehen. Platzressourcen in Kindertagesstätten
werden den Eltern umgehend angeboten, aber
nur vorübergehend.
Variante 3: Weiterhin stehen den Eltern acht sogenannte Ersatzkindertagespflegestützpunkte bei
freien Trägern zur Verfügung. Diese Stützpunkte
sind Kindertagespflegestellen, die Freihalteplätze
vorhalten und sich konzeptionell auch so ausgerichtet haben.
Variante 4: Diese Variante beschreibt das sogenannte Springermodell. Diese Träger halten
Fachkräfte vor, die bei Ausfall einer Kindertagespflegestelle die Betreuungsleistung vor Ort übernehmen. Derzeit gibt es sieben solche Springer.
S e i t e | 22
Variante 5: Der VKKJ nutzt ein weiteres Vertretungsmodell in Kooperation mit der Firma Wiesenknopf, das er gemeinsam mit dem Träger und
dem Amt für Jugend, Familie und Bildung vor einigen Jahren entwickelt hat. Dem VKKJ stehen
bei dieser Variante 15 Plätze im Vertretungsfall
zur Verfügung. Der Vertretungsstützpunkt wurde
den Eltern 205-mal - im Vorjahr 154 Fälle - angeboten. Diese Vertretungsmöglichkeit wird besonders dann in Betracht gezogen, wenn mehrere
Kinder aus einer Kindertagespflegestelle gemeinsam auch längerfristig betreut werden müssen.
Der Vorteil ist, dass Kinder aus unterschiedlichen
Kindertagespflegestellen betreut werden können.
Mit der Inanspruchnahme der Vertretungsplätze
hat sich der zunehmende Bedarf bestätigt und
zeigt, dass die Möglichkeit, für den nicht planbaren Vertretungsfall die Ersatzkindertagespflegestelle nutzen zu können, den Eltern mehr Sicherheit vermittelt. Aus Sicht der Stadtverwaltung haben sich alle genannten Formen von Vertretungssystemen bewährt.
Zur Frage 2. Grundsätzlich ist das vorhandene
Vertretungssystem qualitativ, also inhaltlich und
fachlich, ausgereift. Quantitativ ist ein weiterer
Ausbau sinnvoll. Allerdings bieten nicht alle Träger, die Tagespflegestellen betreiben, bisher ein
verlässliches Vertretungssystem an. Neben dem
notwendigen Ausbau von Plätzen des Vertretungssystems ist vor allem eine unkomplizierte
und praktikable Koordination notwendig, die innerhalb kürzester Zeit den Eltern einen entsprechenden Vertretungsplatz, möglichst sozialräumlich angebunden, anbieten kann.
Zur Frage 3. Insgesamt sind für 2018 im Haushaltsplan 910.000 Euro veranschlagt.
Zur Frage 4. Die Stadtverwaltung entwickelt derzeit gemeinsam mit den relevanten Akteuren ein
verlässliches zentrales Vertretungssystem für die
Tagespflege in Leipzig. Wir werden noch im Laufe
dieses Jahres ein entsprechend weiterentwickeltes Konzept vorlegen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Herzlichen Dank,
Herr Fabian.
16.3 Sachgrundlose Befristungen bei der
Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen (VI-F-05592)
Einreicher: SPD-Fraktion
Es antwortet Kollege Hörning.
Bürgermeister Hörning: Die schriftliche Antwort
auf diese Anfrage wird im Ratsinformationssystem eingestellt.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Frage 1: Gehörte es in den vergangenen 10 Jahren zur Praxis der Stadtverwaltung, neue Mitarbeiter zunächst befristet einzustellen, auch ohne
einen Sachgrund (Elternzeitvertretung etc.)? Einstellungen erfolgten bis etwa Mitte 2014 vorzugsweise in einem befristeten Arbeitsverhältnis.
Diese Einstellungspraxis wurde ab Mitte 2014 geändert. Seitdem werden Einstellungen grundsätzlich unbefristet vorgenommen. Befristete Arbeitsverträge wurden und werden abgeschlossen,
wenn dafür ein Grund vorliegt, zum Beispiel Vertretung während der Elternzeit, Vertretung für
Langzeitkranke oder Vertretung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit befristeter Erwerbsminderungsrente.
Frage 2: Wenn ja, wie viele Mitarbeiter hat das betroffen, und wurden diese Verträge in der Regel
dann in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt? - Die Zahl befristeter Einstellungen und der
Anteil von Beschäftigten, die in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis übernommen wurden, lässt sich
für diesen langen und weit zurückliegenden Zeitraum nicht beziffern, da wir dazu keine entsprechende Datengrundlage im Personalverwaltungssystem haben und dies auch mehr von historischem Interesse als von gegenwärtigem Interesse ist.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 202 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet eingestellt. Dabei
handelte es sich weit überwiegend um Sachgrundbefristungen. Befristet eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich generell auf
Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung bewerben und werden in die Auswahlverfahren nach
dem Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung einbezogen. Das Ergebnis kann in Abhängigkeit von der zu besetzenden Stelle auch die
Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
sein, was auch oft der Fall ist.
Frage 3: Greift die Stadt Leipzig noch heute zum
Mittel der sachgrundlosen Befristung bei Neueinstellungen zurück? Wenn ja, warum? - In der Regel liegt bei befristeten Einstellungen ein Sachgrund für die Befristung vor. Dennoch wird, wenn
Bewerber*innen die Voraussetzung hierfür mitbringen, auch bei Vorliegen eines Sachgrunds auf
die sachgrundlose Befristung zurückgegriffen. So
besteht bei Bedarf noch die Möglichkeit einer anschließenden befristeten Einstellung mit Sachgrund, was vor allem den betreffenden Beschäftigten entgegenkommt und oft auch im Sinne der
Beschäftigten ist.
Abgesehen von diesen Fällen wird mit sachgrundlosen Befristungen gearbeitet, wenn Stellen zunächst nur befristet eingerichtet sind im Rahmen
des Stellenplans und eine Prognose zur Fortführung zum Zeitpunkt der Einstellung nicht getroffen
werden kann. Dies betrifft schwerpunktmäßig die
im Rahmen der Haushaltsplanung als Mehrbedarf
S e i t e | 23
anerkannten Stellen, die unter dem Vorbehalt einer Evaluierung des Stellenbedarfs eingerichtet
werden.
Außerdem erfolgen bei Übernahme von Auszubildenden und Studenten in ein Arbeitsverhältnis im
Anschluss an Ausbildung bzw. Studium sachgrundlose Befristungen, wenn aufgrund der städtischen Regelungen - hier haben wir eine klare
Vereinbarung - in Abhängigkeit von den Leistungskriterien bzw. vom jeweiligen Ausbildungsberuf zunächst nur eine befristete Übernahme infrage kommt, zum Beispiel bei der Note 4 im Abschlusszeugnis. Auszubildende und Studenten in
Verwaltungsberufen, die mindestens mit dem Prädikat „befriedigend“ abschließen, werden generell
unbefristet übernommen.
Die Einstellungspraxis ist jedoch ausdrücklich auf
das Ziel gerichtet, gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet an die Stadtverwaltung zu binden. Das ist unsere generelle Strategie im aktuellen Arbeitsmarkt.
Frage 4: Wie stellt sich der Sachverhalt bei Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen dar? - Die Anwendung des Instruments
„sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen“ stellt sich in den Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig sehr differenziert dar:
Rund ein Drittel der Beteiligungsunternehmen
wendet keine sachgrundlosen Befristungen an.
Hierunter fällt auch die L-Gruppe, die als Ausnahmefälle für sachgrundlose Befristungen zum Beispiel auf eine unklare Auftragslage oder Personalmehrbedarf bei fehlender Planstelle verweist.
Rund zwei Drittel der Beteiligungsunternehmen
wenden sachgrundlose Befristungen von Beschäftigungsverhältnissen aus unterschiedlichen
Gründen an. Dies sind unter anderem die Erprobung von neuen Mitarbeitern bei besonderer Anforderung an Eignung und fachlichem Wissen, die
Übernahme von Azubis und Dualstudierenden im
Anschluss an Ausbildung bzw. Studium, auch hier
abhängig vom jeweils erreichten Qualifikationsniveau, Ausgleich unerwarteter Personalausfälle
etc. Befristungen werden seitens der Beteiligungsunternehmen nicht als Instrument einer etwaigen permanenten Stellenneubesetzung angewandt.
Soweit keine Gründe wie die oben genannten entgegenstehen, werden die befristeten Beschäftigungsverhältnisse in unbefristete umgewandelt.
Grenzen der Anwendung sachgrundloser Befristungen bestehen bei Vorliegen eines branchenspezifischen Fachkräftemangels, da Fachkräfte
mit befristeten Arbeitsverträgen oftmals nicht
mehr für Unternehmen gebunden werden können.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Es scheint keine Fragen zu geben. Dann vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Es war vielleicht etwas zu schnell vorgelesen. Aber die Antwort wird
es ja auch in schriftlicher Form geben. - Herr Keller hat noch eine Nachfrage.
Stadtrat Keller (AfD): akustisch unverständlich
Bürgermeister Hörning: Das Jobcenter, ehemals Arge, ist ja kein Beteiligungsunternehmen
der Stadtverwaltung. Wir sind dort gemeinsame
Träger. Auch in der Rechtseinheit Jobcenter kommen befristete Beschäftigungsverhältnisse zum
Tragen, die aber in den meisten Fällen sachgrundbezogen sind, wie zum Beispiel Elternzeit,
Ausfall wegen Krankheit usw. Wie dort die Lage
ist, kann ich nicht genau sagen. Aber es gibt eine
Vereinbarung in der Trägerversammlung, die zur
Befristung anstehenden Beschäftigungsverhältnisse dafür zu nutzen, die Verwaltungskosten im
Jobcenter niedrig zu halten, um ein Maximum an
verfügbaren Mitteln für die Arbeitsmarktförderung
von arbeitsuchenden Menschen auszugeben.
Oberbürgermeister Jung: Wir schreiten weiter
fort mit der Anfrage unter TOP 16.4:
16.4 Wann kommt das Nachbarschaftszentrum Ostwache? (VI-F-05543)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollegin Dubrau antwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Zur Frage 1. Die Branddirektion plant, das Objekt
der ehemaligen Feuerwache Ost mit Fertigstellung des zweiten und dritten Bauabschnitts des
Feuerwehrtechnischen und Ausbildungszentrums
in der Gerhard-Ellrodt-Straße aufzugeben. Avisiert ist spätestens das Jahresende 2018.
Zur Frage 2. Der Zwischennutzungsvertrag zwischen der Branddirektion und dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung ist bereits unterzeichnet. Um eine sichere Erschließung
der ehemaligen Tischlerei zu gewährleisten, ist
der Einbau einer Tür an der Außenwand notwendig. Die Ausschreibung und Vergabe zum Einbau
dieser Tür wird derzeit vom Amt für Gebäudemanagement und der Branddirektion vorbereitet und
zeitnah umgesetzt.
Zur Frage 3. Der zweite vorgesehene Nutzungsabschnitt liegt im Hauptgebäude. Damit es unabhängig vom Gesamtgebäude genutzt werden
S e i t e | 24
kann, sind umfängliche Planungen der Baumaßnahmen notwendig, wie zum Beispiel die Beachtung des Brandschutzes und die Überprüfung des
Bestandsschutzes. Voraussetzung dafür sind die
Erstellung eines Nutzungskonzepts, die Umbauplanung und eine Finanzierungsplanung. Das
Amt für Stadterneuerung kann das über Fördermittel, wenn die Eigenanteile des Haushalts abgesichert sind, unterstützen. Es wird zurzeit geprüft,
ob eine zweite Zwischennutzung wirtschaftlich ist
oder ob man gleich die Gesamtnutzung des
Hauptgebäudes anstreben sollte. Das würde
auch den zukünftigen Nutzern langfristig Sicherheit geben. Gleichfalls ist eine langfristige Nutzung Voraussetzung für einen nachhaltigen Fördermitteleinsatz.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das sehe ich nicht.
16.5 Kostenloser Öffentlicher
(ÖPNV) (VI-F-05596)
Nahverkehr
Einreicher: AfD-Fraktion
Auch diese Anfrage wird von Frau Dubrau beantwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Zur Frage 1. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Leipzig die Thematik „kostenloser öffentlicher Nahverkehr“ bislang auch nur
aus der medialen Berichterstattung in Zusammenhang mit den Vorschlägen der Bundesregierung
gegen die drohende EU-Klage wegen der Nichteinhaltung der Luftreinhaltewerte bekannt ist. Danach sind Essen, Bonn, Herrenberg, Mannheim
und Reutlingen die fünf Modellstädte in einem
Bundesprogramm, die Pilotvorhaben zur Schadstoffminimierung starten sollen. Der Berichterstattung nach hat sich das Vorhaben eines testweisen
entgeltfreien öffentlichen Nahverkehrs in diesen
fünf Städten inzwischen zu einem Vorhaben vergünstigter, also nicht mehr entgeltfreier, Tarife verändert.
Für die Stadt Leipzig ist ein entgeltfreier ÖPNV
derzeit schon deshalb keine realistische Option,
weil es niemanden gäbe, der die Kosten für die
Einnahmeausfälle übernehmen würde. Die Bundesregierung hat sich dazu bisher nicht bekannt.
Zur Frage 2. Die Abschätzung der Auswirkungen
eines kostenlosen ÖPNV für den MDV und die
Stadt Leipzig ist zum jetzigen Zeitpunkt ohne tiefergehende Informationen zur konkreten Ausgestaltung nur äußerst schwer möglich. Ohne Kostenübernahme durch Dritte hätte ein entgeltfreier
ÖPNV negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen bzw. schlicht
deren Einsatz. Darüber hinaus ist das Nahverkehrssystem insbesondere in der Stadt Leipzig
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
und in Spitzenzeiten wie jetzt sehr stark ausgelastet, sodass eine durch einen entgeltfreien ÖPNV
hervorgerufene Fahrgastzahlensteigerung nicht
mit der vorhandenen Kapazität und dem derzeitigen ÖPNV-Angebot abgedeckt werden könnte.
Vielmehr bedarf es dann einer umfassenden Angebotserweiterung, und zwar in allen Netzen, bei
der Verkehrsinfrastruktur, bei den Fahrzeugen,
beim Personal, verbunden mit weiteren auszugleichenden Kostenerhöhungen.
Die Untersuchung des MDV hinsichtlich der ergänzenden ÖPNV-Finanzierung, in denen auch
das Bürgerticket, das ja etwas Ähnliches wäre,
betrachtet wurde, zeigen zudem, dass es zur Umsetzung eines entgeltfreien ÖPNV umfangreicher
Vorbereitungen sowohl zeitlich als auch personell
und finanziell bedarf.
Zu den Fragen 3 und 4. Die Untersuchung des
MDV zum Finanzierungsbedarf und zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten des ÖPNV hat
gezeigt, dass ein stets größer werdender Mittelbedarf zur Finanzierung des ÖPNV-Angebots und
der ÖPNV-Infrastruktur existiert.
Auch der gemeinsame Prozess der Stadt Leipzig
mit der Leipziger Gruppe zur Erarbeitung und Bewertung der Mobilitätsszenarien geht von einem
guten ersten Einblick in die möglichen finanziellen
Konsequenzen aus. Die Szenarien verdeutlichen - unabhängig davon, welches Szenario man
wählt - den grundsätzlich steigenden Finanzbedarf für den ÖPNV in Leipzig.
Die Nachfrageeffekte, die sich aus dem kostenlosen ÖPNV voraussichtlich ergeben könnten, sind
zum jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzbar und
am ehesten im Gemeinschaftsszenario abgebildet, das von 265 Millionen Fahrgäste pro Jahr
ausgeht. Allein die zusätzlichen Investitionen dafür liegen je nach Angebotsausweitung und Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen in diesem
Szenario bei rund 331 Millionen Euro pro Jahr.
Hinzu kommen weitere Kosten für Investitionen in
den Erhalt des bestehenden ÖPNV-Systems und
die Betriebskosten. Der jährliche Ausgleichsbetrag vonseiten der Stadt an die LVB liegt im Gemeinschaftsszenario zudem bei 141 Millionen
Euro.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel.
Stadtrat Hentschel (AfD): Frau Dubrau, vielen
Dank. - Ich habe zwei Nachfragen, die vielleicht
eher theoretisch zu sehen sind. Erste Frage:
Wenn sich eine Kommune im MDV-Netz dafür
entscheiden sollte, einen kostenlosen Nahverkehr
anzubieten: Wäre eine Umsetzung möglich, oder
kann das nur im MDV-Gesamtverbund umgesetzt
werden?
S e i t e | 25
Zweite Frage. Wäre es theoretisch möglich, einen
kostenlosen ÖPNV in Form eines Bürgertickets
umzusetzen?
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Ich
denke, es ist relativ schwierig, in einer Stadt wie
Leipzig zu sagen: Die Bürger der Stadt Leipzig
können kostenfrei den ÖPNV nutzen, die anderen
müssen zahlen. Das würde bedeuten, dass man
weiterhin die gesamte Infrastruktur des Bezahlens aufrechterhalten und außerdem ständig kontrollieren müsste. Ansonsten würde das System
nicht funktionieren. Wenn, dann müsste man das
sicherlich in einem größeren Rahmen machen
und eine Gesamtfinanzierungsstruktur dort einbringen.
Zur Frage 2. Das Bürgerticket wäre ja nicht kostenfrei, sondern würde nur anders finanziert. Das
hätte natürlich den Vorteil, dass die Finanzierung
für den Einzelnen relativ gering wäre und er trotzdem das gesamte Angebot nutzen könnte. Ich
verweise in diesem Zusammenhang aber auch
auf meine Antwort zu Ihrer ersten Nachfrage.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
16.6 Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr
2017/2018 und Anmeldezahlen für das
Schuljahr 2018/2019 (VI-F-05576)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Kollege Fabian antwortet.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Aufgrund des
Bevölkerungswachstums ist die Kapazität an den
Grundschulen in der Stadt Leipzig weitgehend
ausgelastet. Die Schulversorgung ist für das
Schuljahr 2018/2019 gesichert.
Zur Frage 2. Die Anmeldezahlen für die Grundschulen ändern sich nach dem Anmeldezeitraum
noch bis circa Ende April/Mitte Mai. Dies liegt daran, dass bis zum Anmeldezeitpunkt alle schulpflichtigen Schüler an einer kommunalen Grundschule angemeldet sein müssen, auch wenn sie
anschließend an eine Schule in freier Trägerschaft oder eine Förderschule gehen oder zurückgestellt werden. Demnach kann eine Aussage zu
den tatsächlichen Schülerzahlen an den kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019
frühestens im Mai 2018 getroffen werden.
Zur Frage 3. Die im Schulentwicklungsplan dargestellten Schülerzahlen in den Eingangsklassen
sind die berechneten Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Abgänge an freie Träger, Förderschulen, Wegzüge oder Zurückstellungen. Die
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Anmeldezahlen vom 6. November 2017 berücksichtigen noch keine Abgänge. Daher kann nicht
davon ausgegangen werden, dass es sich dabei
um die tatsächlichen Schülerzahlen in den Eingangsklassen für das Schuljahr 2018/2019 handelt. Frühestens im Mai 2018 werden belastbare
Zahlen vorliegen.
Zur Frage 4. Nicht jeder Grundschüler besucht
den Hort. Das Hortbetreuungsangebot ist freiwillig. Hierfür muss in den meisten Fällen ein Elternbeitrag gezahlt werden. Die Eltern können selbst
entscheiden, ob ihr Kind das Angebot annimmt oder nicht.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Bürgermeister
Fabian, können Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon
Aussagen machen hinsichtlich der weiterführenden Schulen? Dort sind die Schulabgänger aus
dem Grundschulbereich bereits bekannt. Wie
sieht es da für das kommende Schuljahr aus?
Können wir dort die entsprechenden Kapazitäten
sicherstellen?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ihre Frage kann
ich mit Ja beantworten, auch wenn es eng wird.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
16.8 Konzeptvergabe „Kino der Jugend“ (VIF-05525)
Einreicher: SPD-Fraktion
Die Anfrage wird von Frau Bürgermeisterin
Dubrau beantwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Zur Frage 1. Eine Verringerung des Zeitraums bis zum Vergabeverfahren wird als nicht
geeignet erachtet. Um einen reibungslosen Ablauf der Konzeptvergabe zu gewährleisten, ist es
notwendig, derzeit noch offene Fragestellungen
zu klären, wozu im April zu einer weiteren Ämterberatung eingeladen wird. Beispielhaft sind hier
die Klärung der Vergabekriterien, die Zusammensetzung des Vergabegremiums und der Umgang
mit dem Störfallbetrieb Vopelius im Zusammenhang mit den Seveso-III-Richtlinien zu nennen.
Durch die Art der Konzeptvergabe haben die potenziellen Betreiber Zeit, Fördermittel auch nach
der Vergabe zu beantragen.
Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig steht nicht im direkten Kontakt mit den Betreibern, um den Ablauf
bzw. das Ausschreibungsverfahren in Konzeptvergabe mit Anhandgabe nicht zu gefährden; das
S e i t e | 26
ist ganz wichtig. Dieses muss neutral durchgeführt werden und allen potenziellen, gegebenenfalls der Stadt auch bis zur Abgabe der Konzepte
nicht bekannten Bewerbern die gleiche Chance
bieten. Während der Anhandgabe, welche mindestens ein Jahr betragen soll, wird durch die
Stadt zu möglichen zur Verfügung stehenden Fördermitteln beraten. Während der festgelegten Anhandgabeperiode hat der ausgewählte Betreiber
Zeit, um zum Beispiel seine Planungen und sein
Konzept zu vervollständigen, Kostenschätzungen
vorzunehmen und entsprechende Fördermittel zu
beantragen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sie sagten, es können
Fördermittel beantragt werden. Betrifft das nur die
kommunalen Fördermittel? Was ist mit anderen
Fördermitteln, wie zum Beispiel Fördermittel im
Bereich Denkmalschutz, Bundesfördermittel etc.?
Darauf haben wir ja keinen Einfluss. Können die
trotz der langen Frist auch beantragt werden?
Bürgermeisterin Dubrau: Das betrifft natürlich
alle Fördermittel. Sie können in allen Bereichen
Fördermittel beantragen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
wollte noch einmal nachfragen, wann genau die
Bewertungsmatrix in den Ausschüssen - Grundstücksverkehrsausschuss,
Stadtentwicklungsausschuss, Kulturausschuss - vorgestellt wird. So
war es ja verabredet. Ich sehe den Termin immer
weiter nach hinten rücken. Wir entfernen uns immer weiter vom Stadtratsbeschluss. - Das ist
Punkt eins.
Punkt zwei. Ich würde gerne wissen, ob von der
Stadt bzw. vom Liegenschaftsamt mit Interessierten, die sich vorstellen könnten, das „Kino der Jugend“ zu betreiben, Ortsbesichtigungen durchgeführt oder Gespräche geführt werden.
Bürgermeisterin Dubrau: Auf Ihre erste Frage
müsste ich Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lassen. Den Wert habe ich jetzt nicht hier.
Das wird sich sicherlich auch erst in der Beratung
im April herausstellen. - Zu Ihrer zweiten Frage
müsste ich Herrn Albrecht um Antwort bitten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Bürgermeister Albrecht: Herr Elschner, die Konzeptvergabe ist dennoch eine Art Ausschreibung.
In dem Moment, wo wir vor einer Ausschreibung
verbindliche Gespräche mit einzelnen Akteuren
führen, binden wir uns ja. Insofern würde es,
glaube ich, der Transparenz schaden, wenn wir
uns vor dem Verfahren der Konzeptvergabe mit
wem auch immer, egal mit welchen Verdiensten
er ausgestattet ist, auf verbindliche Gespräche
einließen. Ortsbesichtigungen sind, denke ich,
kein Problem. Diese haben wir zum Beispiel mit
der IG FORTUNA auch schon gemacht.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe die Bitte, die
Antwort komplett, also inklusive der Antworten auf
die Nachfragen, schriftlich an uns alle zu geben.
Oberbürgermeister Jung: Im Verlaufsprotokoll
ist das vollständig festgehalten. Reicht das? Okay. - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe dazu noch eine konkrete Nachfrage: Wie
viele Ortsbesichtigungen in Bezug auf das „Kino
der Jugend“ wurden bereits unternommen?
Bürgermeister Albrecht: Nur die eine mit der IG
FORTUNA. Zur Erklärung: Diese Besichtigung
wurde eben nicht gemacht, um dem hier in Rede
stehenden Verfahren vorzugreifen, sondern weil
es im Zuge der Umsetzung eines anderen Projekts, nämlich der Tage der Industriekultur, darum
ging, ob man an den Tagen der Industriekultur dieses Gebäude einer interessierten Öffentlichkeit
zugänglich macht.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
16.9 Stand der Umsetzung von Maßnahmen
des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig
(VI-F-05539)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Kollege Rosenthal antwortet.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur zweiten Frage. Der aktuell vorliegende
Entwurf des Luftreinhalteplans greift die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2009 teilweise in
inhaltlich und strukturell überarbeiteter Form erneut auf. Für die Umsetzung der Maßnahmen
S e i t e | 27
werden entsprechende Zeiträume benannt. Insofern wird auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen. Auch von hier aus möchte ich noch einmal motivieren: Bis 12.04. ist die öffentliche Beteiligung auf leipzig.de, im Umweltinformationszentrum und im Stadtbüro möglich. Beteiligen Sie sich
an der Diskussion der Maßnahmen, die wir in der
Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsehen!
Zur ersten Frage. Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält eine tabellarische Übersicht zum Stand der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Jahr 2009. Auch ist
eine Bewertung vorgenommen worden. Ein
Grund für die Nichtumsetzung von Maßnahmen
kann insbesondere darin liegen, dass Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen waren bzw. sind
oder dass bei Geschwindigkeitsreduzierungen
auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen es
faktisch kein Projekt gab, für das eine solche Reduzierung erforderlich war.
Zur dritten Frage. Der aktuell vorliegende Entwurf
benennt die Kosten für die Umsetzung der sogenannten A-Maßnahmen in konkreten Zahlen. Bei
den B- und C-Maßnahmen wird eine qualitative
Wertung vorgenommen. Insofern wird auch hier
auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Von der einreichenden Fraktion ist jetzt gar
keiner im Saal. Tja, selber schuld.
16.12 Kinderspeisung in kommunalen Kindertagesstätten (VI-F-05581)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Ich bedaure es
sehr, dass eine diesbezügliche Information im Jugendhilfeausschuss nicht erfolgt ist. Aufgrund der
erforderlichen Klärung neuer rechtlicher Vorgaben und der hohen Arbeitsbelastung im Amt für
Jugend, Familie und Bildung wurde dies leider
versäumt.
Zur Frage 2. Die Vergabe der Leistung „Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig“ erfolgte als
Dienstleistungskonzession. Mangels Zuständigkeit erfolgte keine Einbeziehung des Vergabegremiums VOL.
Zur Frage 3. Im Rahmen der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen wurden die Leitungen der
Kindertageseinrichtungen sowie die Elternvertreter durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung
zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Anregungen zur Ausgestaltung der Vergabe, beispielsweise zu den Verpflegungsformen, Speiseplänen und anderem, sind bei der Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt worden, soweit dies unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten möglich war. Weiterhin erfolgte
eine Beteiligung bei der Durchführung eines Testessens, zu welchem die Leitungen der Kindertageseinrichtungen sowie Elternvertreter eingeladen waren.
Zur Frage 4. Die Vergabe der Leistungen für die
Kindertageseinrichtungen erfolgte aufgrund der
Wertung der Angebote nach den Kriterien Preis,
Qualität und Testessen. Diese Kriterien wurden in
Unterkriterien aufgeteilt. Das Kriterium „Preis“
gliedert sich in die Menüpreise für die Altersstufen
1 und 2, also für Kinderkrippen- und für Kindergartenkinder. Beim Kriterium „Qualität“ wurde unterteilt in unterschiedliche Menülinien der Speisepläne unter Beachtung der Qualitätsstandards der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Anteil der
verwendeten Bioprodukte, Einsatz von Lebensmitteln sowie Herstellung von Speisen im Sinne
der Nachhaltigkeit, Anteil an saisonalen Lebensmitteln und Warmhaltezeiten. In die Leistungsbeschreibung wurden auch Qualitätsmanagementmaßnahmen während der Vertragslaufzeit aufgenommen.
Zur Frage 5. Die Veränderung des Verfahrens begründet sich in der Novellierung des europäischen
Vergaberechts. Die im Vergabeverfahren für die
Speisung an kommunalen Kindertagesstätten gesammelten Erfahrungen werden in neue Vergaben einfließen. Es ist vorgesehen, Eltern und
Kitas auch im Rahmen des nun neuen Verfahrens
in Zukunft soweit wie möglich einzubeziehen. Dieses Verfahren für die Kitas wird intensiv verwaltungsintern ausgewertet. Wir werden daraus auch
Schlussfolgerungen für die nächste Vergabe für
die Schulspeisung ziehen.
Oberbürgermeister Jung: Danke sehr. - Gibt es
Nachfragen? - Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich bin ein bisschen erstaunt. Von den Kindergartenleitern, mit
denen ich gesprochen habe, habe ich erfahren,
dass der Gesamtelternrat nicht einbezogen war.
Warum ist dessen Einbeziehung keine Pflicht?
Die Eltern sind doch die Vertragspartner der Caterer und nicht die Stadt. Die Stadt stellt die Essenausgabekräfte, die Eltern sind die Vertragspartner der Caterer. Welches Gewicht haben die
Eltern bei der Auswahl der Caterer?
Zweite Nachfrage: Was verstehen Sie unter Qualitätsmanagement? Wer macht das? Es ist Ihnen
ja bekannt, dass der Preis oberste Priorität hatte
S e i t e | 28
und nicht etwa der Wunsch der Eltern nach Bioprodukten oder regionalen oder saisonalen Produkten, was auch dazu führte, dass diesmal eine
andere Art der Ausschreibung gewählt wurde.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Hollick,
die Fragen, die Sie an mich richten, stelle ich mir
selbst auch, und die stelle ich auch unserer Verwaltung. Ich kann sie noch nicht vollständig beantworten. Ich kann Ihnen nur versichern, dass wir
dieses Verfahren jetzt genau prüfen und die mögliche Beteiligung tatsächlich umsetzen werden,
auch über unsere Pflichten hinausgehend.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich habe noch
nicht verstanden - das gilt auch für die jetzt anstehende Ausschreibung für die Schulspeisung -,
wieso die europäische Gesetzgebung eine andere Art der Ausschreibung verhindert. Das leuchtet mir nicht ein. Bei der Ausschreibung für die
Kitaspeisung hätten wir das eh noch nicht gewusst. Aber bei der Ausschreibung für die Schulspeisung schreiben wir ja kein Los von 9,2 Millionen Euro aus. Da schreiben wir die Schulspeisung für - hoffentlich - 125 verschiedene Schulen
aus.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Auch diese
Frage werde ich Ihnen hoffentlich bald beantworten können. Wir werden dieses Thema ja dauerhaft im Ausschuss weiter erörtern.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Noch eine kleine
Bemerkung: Das ist ein Dauerbrenner, und der ist
nicht so einfach.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, das sehe
ich genauso wie Sie.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Herr Fabian, eine Nachfrage. Vielleicht können Sie ja die beantworten.
Für welchen Zeitraum wird jetzt ausgeschrieben?
Wann haben wir die nächste Chance - Sie selber
sagten ja, Sie seien unzufrieden damit -, gegenzusteuern?
Ich war als Elternsprecher schon einmal bei der
Verkostung eines Anbieters. Da gab es Lachshäppchen, als Kitaspeisung völlig lächerlich. Im
Grunde ist die einzige Chance, um wirklich einen
Unterschied feststellen zu können, wenn man Elternräte mehrerer vergleichbarer Schulen oder
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Kitas eine Blindverkostung in zwei, drei Räumen
machen lässt.
Sie sagten ja, das Personal sei knapp. Daher ist
zu überlegen, wie man diese Ausschreibung nach
EU-Vorgaben besser gestalten kann. Das Personal in diesem Bereich muss aufgestockt werden.
Das muss jemand in der Hand haben, der das
besser strukturieren kann.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich kann es nur
noch einmal wiederholen. Wir werden die nächste
Ausschreibung beteiligungsorientierter gestalten,
im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Die
nächste Ausschreibung für die Schulspeisung
steht jetzt an. Wann die nächste Ausschreibung
für die Kitaspeisung läuft, habe ich jetzt nicht im
Kopf. - Ich höre gerade: zum 31.12.2019. Danke,
Frau Hollick.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Herr Professor Fabian,
die Ausschreibung für Kitaspeisung ist ja im europäischen Rahmen gelaufen. So wie wir erfahren
haben, sind die Wertgrenzen oder Schwellenwerte, ab denen eine europaweite Ausschreibung
erforderlich ist, gar nicht überschritten worden.
Warum haben Sie im vorauseilenden Gehorsam
gehandelt? Soll das in Zukunft auch so geschehen, und, wenn ja, warum?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich bin kein juristischer Experte. Ich habe das nicht als vorauseilenden Gehorsam verstanden. Aber auch das
werten wir derzeit verwaltungsintern aus. Ich bitte
Sie, mich nicht so zu quälen, weil ich in einer öffentlichen Aussprache auch nichts Falsches sagen will. Es geht hier um Markt und Wettbewerb.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Ich will Sie hier nicht
quälen, habe aber trotzdem noch eine Nachfrage.
Diese Wertgrenzen wurden ja deswegen festgesetzt, damit, wenn sie nicht erreicht werden, nicht
europaweit ausgeschrieben werden muss. Diese
Wertgrenzen wurden hier aber gar nicht erreicht.
Sie hätten also gar nicht europaweit ausschreiben
müssen. An der Stelle eine klare Botschaft an die
Verwaltung: Halten Sie sich bitte an diese Grenzen!
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
S e i t e | 29
Stadtrat Zenker (SPD): Das wurde ja auch schon
im Ausschuss hoch und runter diskutiert. Sagen
Sie mir bitte, ob ich das richtig verstanden habe!
Ich habe es so verstanden: Die Wertgrenze lag
tatsächlich unter der, die im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht werden muss.
Wahrscheinlich hätten sich die Anbieter, die jetzt
den Zuschlag bekommen haben, auch beworben,
wenn das nicht im Amtsblatt gestanden hätte. Das
eigentliche Problem ist jedoch: Wir müssen eine
Lösung finden, wie wir viel kleinteiliger ausschreiben, damit auch kleine Anbieter die Chance bekommen, drei, vier, fünf Schulen zu beliefern, und
nicht immer nur die größten Anbieter den Zuschlag bekommen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Oberbürgermeister, ich überlege gerade, was ich darauf
antworte. Ich glaube, man muss immer bedächtig
und vorsichtig sein. - Nach meiner Kenntnis ist es
nicht nur eine Frage der Größe der jeweiligen
Lose, sondern es sind auch die Kriterien und Anforderungen, die da festgehalten sind, und inwieweit die jeweiligen Bieter die Kriterien erfüllen oder erfüllen können.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, der Ausschuss ist der richtige Ort, um das weiter zu diskutieren. - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Hat man denn
schon einmal darüber nachgedacht, Herr Bürgermeister, ob die in der Ausschreibung genannten
Kriterien zwingend erforderlich sein müssen oder
ob man dort eine gewisse Beweglichkeit hätte?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Genau das tun
wir gerade.
Oberbürgermeister Jung: Nachdenken ist immer gut.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es hilft zumindest.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
16.14 Ökologisch verantwortungsvoller Umgang beim Bau von Kunstrasenplätzen
(VI-F-05586)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Herr Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Der Umgang beim
Bau von Kunstrasenplätzen ist ein neues Thema;
das gebe ich zu. Wir haben es noch nicht so eruiert, um sagen zu können: Darauf gibt es ganz
klare Antworten. Insofern hier nur der Versuch,
den aktuellen Stand mitzuteilen.
Zur ersten Frage. Wir haben derzeit 14 verpachtete Anlagen mit Kunstrasenplätzen. Die Errichtung ist entsprechend der erteilten Fördermittelbescheide erfolgt. Die Pächter bzw. Bauherren
sind für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen selbst verantwortlich. Demzufolge müssen
sie auch nach Recht und Gesetz handeln, Baugenehmigungen einholen etc. Es ist der Stadt
Leipzig derzeit nicht bekannt, welche Materialien
tatsächlich auf den jeweiligen Kunstrasenplätzen
verwendet worden sind. Wir werden das jetzt
aber - das sage ich zu - für jeden einzelnen Platz
nachholen.
Zur zweiten Frage. Wir haben die Wasserwerke
befragt, wie sie die Belastungen einschätzen. Die
Antwort lautet: Insbesondere für die Freisetzung
von Mikroplastikpartikeln, Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffverbindungen und
Schwermetallen gelten strenge Grenzwerte. Aufgrund der zahlreichen Veröffentlichungen und Untersuchungsberichte insbesondere zum Stoffeintrag in den Wasserpfad muss man diesen Eintrag
kritisch bewerten. Aus Sicht der Wasserwerke
wird allerdings sowohl bei der Trinkwassergewinnung und -aufbereitung als auch bei der Abwasserreinigung derzeit das gesetzlich zulässige Maß
eingehalten. Alle Grenzwerte werden in Leipzig
unterschritten, sodass derzeit kein Zusammenhang zwischen dem Bau von Kunstrasenplätzen
und der Wasserqualität hergestellt werden kann.
Nichtsdestotrotz auch hier noch einmal die Sensibilisierung, dass der Eintrag von kritischen Stoffen
soweit wie möglich reduziert werden sollte. Das
wiederum führt dazu, zu prüfen, was auf unseren
Flächen verbaut worden ist.
Zur dritten Frage. Wir haben in der Sportförderrichtlinie zum einen den Hinweis auf die Vorschriften bezüglich Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht verankert, die jeder Antragsteller einhalten muss, und zum anderen die Bedingung,
dass keine gesundheitsschädlichen Materialien
eingebaut werden dürfen. Im Vorfeld der Beantwortung dieser Anfrage haben wir die Sächsische
Aufbaubank gefragt, wie es im Freistaat mit einer
Regelung aussieht. Die Antwort lautet: Seitens
der SAB ist man auf das SMI zugegangen mit der
Bitte, das zu erörtern. Infolge dieses Hinweises
wird möglicherweise eine Sensibilisierung erfolgen. Man wird sich grundsätzlich im Rahmen der
Förderung mit der Thematik auseinandersetzen,
S e i t e | 30
um eine Aussage zu bekommen, dass keine belastbaren Stoffe über öffentliche Förderungen eingebaut werden dürfen.
Zur vierten Frage. Da wir dazu keine weitere Diskussion verwaltungsweit geführt haben, würde ich
das Thema, wie bereits im Fachausschuss Sport
mitgeteilt, in den Sportausschuss und in den Umweltausschuss des Deutschen Städtetages mitnehmen und dort eine intensive Diskussion mit
den Kollegen führen. Ich könnte mir vorstellen,
dass der Umweltausschuss des Städtetages das
Umweltbundesamt beauftragt, dahin gehend tätig
zu werden, um uns belastbare Ergebnisse an die
Hand zu geben, die wir dann in die kommunale
Förderpraxis überleiten können. Das nehme ich
mit; das sage ich gern zu.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank.
16.16 Einsatz des Oberbürgermeisters für die
Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Legalisierung von Wagenplätzen (VI-F-05590)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Darauf antwortet ebenfalls Kollege Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Ich darf dazu an
meine Antwort auf die Anfrage 03182 erinnern,
die schon einmal im Stadtrat gestellt wurde. Es
gibt dazu aktuell keinen neuen Sachstand.
Zur ersten Frage. Die Anfrage, die wir an den
Deutschen Städtetag adressiert haben, ist so beantwortet worden, dass es keinen Handlungsbedarf gebe und wir gegebenenfalls kommunale Lösungen favorisieren sollten.
Zur zweiten Frage. Aufgrund der ungeklärten
rechtlichen Rahmenbedingungen kann auch kein
für Leipzig verbindlicher Erfahrungsaustausch
stattfinden. Insofern kann ich auch keine Ergebnisse formulieren.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Ich will
noch Folgendes ergänzen: Wir haben im Präsidium des Deutschen Städtetages über das
Thema diskutiert. Den Kollegen bundesweit geht
es genauso wie uns in Leipzig. Aber Lösungen
sind nicht abzusehen.
16.18 Umsetzung des Landesprogramms im
Bereich öffentlich geförderte Beschäftigung (VI-F-05593)
Einreicher: SPD-Fraktion
Kollege Albrecht, bitte.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Zur Frage 1. Das Jobcenter Leipzig
stellte am 27.02.2018 den Antrag auf Förderung
im Rahmen der Förderrichtlinie des SMWA zur
Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit - Sozialer Arbeitsmarkt bei der Sächsischen Aufbaubank. Die
Entscheidung der SAB zum Projektantrag steht
bislang aus.
Zur Frage 2. Mit dem Landesprogramm sollen erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher durch Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe unterstützt werden. Unter anderem sollen auch ältere
Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren ohne echte
Chance auf unmittelbare Arbeitsmarktintegration
durch gemeinnützige, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Beschäftigung gefördert werden.
S e i t e | 31
Zur Frage 6. Voraussetzung für die Projektumsetzung ist der Zuwendungsbescheid. Die Projektlaufzeit ist vom 01.05.2018 bis 30.04.2020 geplant. Sollte ein späterer Anlauf der Projektlaufzeit
sachbedingt entstehen, würde sich das Ende
dementsprechend nach hinten schieben.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Herr Albrecht. - Gibt es Nachfragen? - Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Warum kann die Schulsozialarbeit durch SAM nicht abgesichert werden?
Bürgermeister Albrecht: Weil in den Richtlinien
des Programms das ausgeschlossen wird.
Der Projektantrag des Jobcenters beinhaltet folgende Bestandteile, von denen die Kundinnen
und Kunden profitieren können:
Oberbürgermeister Jung: Damit schließe ich die
Fragestunde. Alle übrigen Fragen werden schriftlich beantwortet.
- Coaching: Beratung und Unterstützung der Zielgruppe vor, während und gegebenenfalls nach
der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit. Das Jobcenter schreibt zwei
Coaching-Maßnahmen für circa 1.600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus.
An dieser Stelle unterbreche ich die Ratsversammlung. Nutzen Sie während der Pause bitte
auch das Catering! Um 17.20 Uhr treffen wir uns
hier wieder.
- FAV plus: Das Jobcenter Leipzig hält insgesamt
92 Stellen im öffentlich geförderten Bereich vor.
Diese Stellen werden nicht zusätzlich eingerichtet, sondern durch den Einsatz ergänzender
Fördermittel aufgewertet.
- Gemeinwohlarbeit 58plus: Für die Zielgruppe
des Projekts installiert das Jobcenter Leipzig
insgesamt 20 Plätze im öffentlich geförderten
Bereich.
Zur Frage 3. Die zwei geplanten Coaching-Maßnahmen werden durch das Regionale Einkaufszentrum Bayern, Außenstelle Chemnitz, ausgeschrieben und sind aktuell im Rahmen der
Vergabe online veröffentlicht.
Zu den Maßnahmen FAV plus und Gemeinwohlarbeit 58plus: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids der SAB werden die Träger durch das
Jobcenter Leipzig informiert.
Zur Frage 4. Es ist ein grundsätzlicher Hinweis auf
die Beteiligung an der Richtlinie auf der Internetseite des Jobcenters geplant, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Zur Frage 5. Durch das Programm SAM kann die
personelle Ausstattung der Schulbibliotheken
nicht abgesichert werden.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, die Ratsversammlung ist wieder eröffnet.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 8:
8
Einwohneranfragen
8.2 Einwohneranfrage zum Leipziger Osten
(VI-EF-05558)
Einreicher: Elke Wandel
Herzlich willkommen, Frau Wandel! Frau Dubrau
wird Ihre Anfrage beantworten.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren
Stadträte! Sehr geehrte Frau Wandel, Sie sprechen damit ein Thema an, das für unsere Stadt,
die Bürgerinnen und Bürger, die Stadtverwaltung
und die Stadträte von besonderer Bedeutung ist.
Die Entwicklung des Wohnungsmarktes wird in
Leipzig seit vielen Jahren kontinuierlich über ein
etabliertes und weiterentwickeltes System der Datenerhebung und der Auswertung verschiedener
Quellen beobachtet.
Auf der Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse wurde bereits die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts - Sie werden sich sicher daran erinnern - mit seinen Eingriffskriterien
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
und Instrumenten erarbeitet, das 2015 vom Stadtrat verabschiedet wurde. Auf dieser Basis wurde
und wird weiterhin in dem von Ihnen angefragten
Sinn darauf hingewirkt, die Rahmenbedingungen
der Stadt- und Wohnungsmarktentwicklung so zu
beeinflussen, dass die Balance zwischen notwendiger und wünschenswerter Weiterentwicklung
der Stadt einerseits und der sozialen Verantwortung für gewachsene Strukturen und weniger einkommensstarke Bevölkerungsgruppen andererseits nicht verloren geht.
Eine Stadt, egal welche, hat das jedoch - auch
das muss gesagt werden - nur zum Teil selbst in
der Hand. Die Mechanismen der Wohnungs- und
Bodenmärkte sowie auch der Einkommensverhältnisse sind - da werde ich Sie sicherlich nicht
überraschen - stärker auf der Ebene bundespolitischer Entscheidungen beeinflussbar, während
die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich
zuerst Unterstützung von der Kommunalpolitik erwarten. Dem wollen wir mit allen Beschränkungen, denen wir dabei unterliegen, auch gerecht
werden.
Ich darf nunmehr auf Ihre konkreten Fragen eingehen. Zur Frage 1. Der Leipziger Osten hat auch
im Integrierten Stadtentwicklungskonzept, INSEK
2030, das der Stadtrat gerade diskutiert, den Status eines fachübergreifenden Schwerpunkts. Das
bedeutet, dass die Anstrengungen des Amtes für
Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung,
unterstützt mit Fördermitteln, auch in den kommenden Jahren weiter fortgesetzt werden sollen.
Der Handlungsschwerpunkt liegt zurzeit jedoch
auf dem Erhalt der sozial- und nutzungsgemischten Stadtteilstruktur.
Zur Frage 2. Mit Blick auf die stattfindenden Wohnungsmarktentwicklungen setzt die Stadt verschiedene wohnungspolitische Instrumente ein,
um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw.
auch neu zu schaffen. Das reicht vom Wohnungsbauförderungsprogramm, welches seit April 2017
in der Umsetzung ist - Sie wissen, wie hart wir darum gekämpft haben, dass ein solches Programm
überhaupt aufgelegt wird - und mit dem geförderter Wohnraum zu preisgünstigen Mieten entstehen wird, über Beratungsansätze für Mietergemeinschaften im Netzwerk Leipziger Freiheit bis
hin zu rechtlichen Instrumenten wie zum Beispiel
der Kappungsgrenzen-Verordnung, die kürzlich
vom Freistaat für die Stadt Leipzig erlassen worden ist. Auch hierfür haben sich der Stadtrat und
die Verwaltung sehr intensiv eingesetzt. Letztendlich geht es auch um die in Prüfung befindliche
soziale Erhaltungssatzung.
Generell bemühen wir uns darum, die Voraussetzungen zu schaffen, dass in Leipzig in größerem
Umfang und zügig Wohnungsneubau entsteht
und so der Wohnungsmarkt entspannt wird. Das
Wichtigste ist, möglichst viele Wohnungen zu
S e i t e | 32
schaffen; denn je knapper der Wohnungsmarkt
ist, desto stärker steigen die Preise.
Zum Instrument der für den Leipziger Osten relevanten sozialen Erhaltungssatzung erarbeitet das
ASW derzeit ein Entscheidungspapier. Hierfür
wurde eine Analyse zur Bewertung des Instruments und zur Identifizierung potenzieller Stadträume auf Ebene der Gesamtstadt durchgeführt.
In diese Analyse fließen auch Erkenntnisse aus
einer im Frühjahr durchgeführten pilothaften Voruntersuchung zu möglichen Verdachtsgebieten
im Leipziger Osten ein. Das Entscheidungspapier
mit Aussagen zu Verdachtsgebieten und Empfehlungen zum weiteren Umgang mit dem Instrument
der sozialen Erhaltungssatzung wird bis zum
Sommer dieses Jahres vorgelegt werden.
Zur Frage 3. Mit diesen von mir genannten Instrumenten können zwar dem Marktgeschehen geschuldete Verdrängungsprozesse gedämpft, Mieterinteressen allerdings nur indirekt geschützt
werden. Auch wenn wir versuchen, Verdrängungseffekte zu begrenzen, und wenn die Immobilienwirtschaft letztendlich auch mit den Mietzahlungsmöglichkeiten der gesamten Leipziger Bevölkerung umgehen muss, wird es zwangsläufig
manche Auseinandersetzungen auf der Ebene
des privaten Mietrechts geben. Dazu wird es Beratungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch den
Mieterverein, für Menschen geben, die von Kündigung oder Mieterhöhung betroffen sind. Darauf
werden wir aber noch im Einzelnen hinweisen. So
wird es für Haushalte mit Grundsicherungsleistungen bei entsprechender Notwendigkeit die Möglichkeit geben, eine Mitgliedschaft zu erwerben,
deren Kosten das Sozialamt trägt. Ich hoffe jedoch, dass dies nur selten in Anspruch genommen werden muss.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir neben der Anwendung dieser konkreten Instrumente auch in
Gesprächen mit der Immobilienwirtschaft nicht
müde werden, auf die Verantwortung aller für eine
ausgewogene Entwicklung der Stadt und eine gemeinsame Zusammenarbeit hinzuweisen. Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau
Dubrau. - Gibt es Nachfragen? - Bitte schön, Frau
Wandel.
Wandel (Einwohnerin): Sie haben die sozialen Erhaltungssatzungen angesprochen. Wir haben in
verschiedenen Veranstaltungen schon einen Zeitplan dafür gesehen. Dieser würde aber kollidieren
mit der nächsten Stadtratswahl. Das würde mir
sehr missfallen. Ich denke, der Verdrängungsprozess passiert jetzt. Es wäre eventuell zu spät,
wenn Sie erst 2019 zu einer Entscheidungsfindung kommen.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Ich bin persönlich betroffen. Wir haben mittlerweile die Räumungsklage für unser Haus bekommen. Ich weiß zwar, dass soziale Erhaltungssatzungen keinen individuellen Mieterschutz bedeuten; trotzdem halte ich sie für ein halbwegs scharfes Schwert im Kampf für Mieterinteressen und
gegen Verdrängung.
Die Verwaltung hat uns signalisiert, dass sie auf
ein Zeichen vonseiten der Politik wartet, und fordert uns auf, sie zum Handeln zu bewegen. Das
möchte ich hiermit tun. Ich möchte Sie fragen:
Welchen Anstoß brauchen Sie, braucht der Stadtrat, braucht die Rathausspitze, um das eventuell
schon parallel anzugehen? Das Grobscreening
für den Leipziger Osten ist bereits abgeschlossen.
Vielleicht können Sie ja früher zur Entscheidungsfindung kommen. Das würde ich sehr begrüßen. Danke schön.
Bürgermeisterin Dubrau: Das würde ich auch
ganz gut finden. Das Problem ist, dass wir darauf
angewiesen sind, tatsächlich nachzuweisen, dass
es solche Verdrängungsprozesse gibt. Das heißt so schlimm das jetzt klingen mag-: Es müssen
erst Fälle wie der Ihre in der Praxis passieren, bevor wir tatsächlich dieses sehr umfängliche und
rechtlich komplizierte Verfahren in Gang setzen
können. Letztendlich geht es nicht nur darum, das
Geld dafür zu bekommen; es muss auch Personal
dafür da sein. Insofern sind zwei Jahre für die Entscheidungsfindung - das habe ich auch schon an
anderer Stelle gesagt - schon sehr real.
Selbst wenn es schneller gehen würde, würde
dies auf Ihren Fall keinen Einfluss haben. Ich
habe gehört, dass Sie sich im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens dagegen wehren, was Ihr
Hauseigentümer mit Ihnen gemacht hat. Ich
würde Ihnen wirklich ganz intensiv ans Herz legen, das weiterzuführen. Ich kenne diverse Fälle
in Deutschland, wo dies tatsächlich zu positiven
Ergebnissen geführt hat, die Mieter letztlich in ihren Häusern bleiben konnten und nur die Sanierungen, die wirklich notwendig waren, gemacht
worden sind, nicht aber Luxussanierungen, wo
am Ende oft etwas ganz anderes herauskommt.
Insofern würde ich Sie da bestärken wollen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank für Ihre
Frage, Frau Wandel. Wir müssen auf jeden Fall
um diese Fälle wissen. Ich kann Sie nur herzlich
bitten, uns auch dann zu informieren, wenn Sie
selbst Informationen über solche Praktiken erhalten.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8.4 auf:
8.4 Siedlungsbeschränkungsgebiet
fen (VI-EF-05560)
Einreicher: Matthias Gründig
Flugha-
S e i t e | 33
und begrüße Herr Gründig. Seien Sie herzlich willkommen! Kollegin Dubrau wird auch Ihre Anfrage
beantworten.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Gründig! Auch zu Ihrer Anfrage ein paar kurze
Vorbemerkungen. Der Siedlungsbeschränkungsbereich ist ein in Deutschland schon lange bewährtes Instrument zur Konfliktminderung zwischen den Interessen eines Flughafens und den
Kommunen und deren Bürgern. Zuständig für die
Ausweisung von Siedlungsbeschränkungsbereichen ist in diesem Fall der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen. Dieser wäre eigentlich derjenige, der Ihre Frage am besten beantworten könnte. Aber wir werden versuchen,
das aus unserem Wissen heraus jetzt entsprechend darzustellen.
Zur Frage 1. Im Vorfeld der Erarbeitung des
neuen Siedlungsbeschränkungsbereichs hat es
Konsultationen mit den Landkreisen und den Verwaltungen der betroffenen Kommunen und mit
weiteren Akteuren durch den Planungsverband
gegeben. In welcher Form im Einzelnen die unterschiedlichen Interessen durch den Planungsverband abgewogen werden, muss man natürlich
dort erfragen. Es ist einfach noch nicht so weit.
Zur Frage 2. In welcher Weise Erfahrungen anderer Flughäfen geprüft und in die Erarbeitung eingeflossen sind, können wir Ihnen leider nicht sagen. Auch hier wäre es gut, den Planungsverband
direkt zu befragen. Soweit wir wissen, geht die
Neufestsetzung des Siedlungsbeschränkungsbereichs auf die Festsetzungen im Landesentwicklungsplan und auf die Anpassung der tatsächlichen Gegebenheiten zurück. Das kann man finden in Punkt 7 des Änderungsaufstellungsbeschlusses zum Flughafenbau. Zudem erfolgte die
Neuberechnung unter Berücksichtigung der aktualisierten Verkehrsprognosen bis zum Jahr 2020
und zweier Bahnszenarien.
Die Stadt Leipzig hat sich in der Fluglärmkommission per Antrag für ein Maßnahmenpaket zur
Lärmschutzverbesserung eingesetzt; das heißt:
Bahnnutzungsstrategien, lärmoptimierte An- und
Abflugverfahren, nächtliche Flugzeugrollbewegungen sowie Lärmschutzwandverbesserungen.
Seit 2012 werden die Maßnahmen des Antrags in
der Fluglärmkommission diskutiert und erfahren
dort ihre Umsetzung. Offen ist noch die Änderung
der nächtlichen Nutzung beider Start- und Landbahnen. Die Bahnverteilung bei der Nutzung ist
Schwerpunkt der Beratungen in der Fluglärmkommission. Es werden verschiedene Bahnnutzungsvarianten analysiert. Im Ergebnis konnte die Kommission nur folgender Variante zustimmen: Im
Norden abfliegende Flugzeuge sollen nachts bei
Ostwind von der Nordbahn starten. Grundsätzlich
liegt die Entscheidung der Bahnverteilung laut
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Bundesverwaltungsgericht
Deutschen Flugsicherung.
allerdings
bei
der
Zur Frage 3. Leipziger Stadträte sind dergestalt
über die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereichs informiert worden, als in den Verbandsversammlungen des Planungsverbandes
den Verbandsräten kontinuierlich über die Erarbeitungsschritte des neuen Siedlungsbeschränkungsbereichs berichtet wird. Zu den Verbandsräten zählen auch sechs Leipziger Stadträte als Vertreter der Stadt Leipzig.
Die umfassende Beteiligung zum Siedlungsbeschränkungsbereich erfolgt im Zuge des derzeit
laufenden Beteiligungsverfahrens - ich empfehle,
sich zu beteiligen - zur Fortschreibung des Regionalplans Westsachsen. Hierzu wird derzeit eine
Stellungnahme der Stadt Leipzig erarbeitet. Diese
wird auch dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Zur Frage 4. Nein, die Stadt wird im Rahmen des
laufenden Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans keinen Widerspruch gegen die Erweiterung einlegen, da der Siedlungsbeschränkungsbereich ein geeignetes Instrument
zur Vermeidung von künftigen Entwicklungen gerade bei der Wohnnutzung ist.
Sowohl der mit rechtskräftigem Regionalplan bestehende Siedlungsbeschränkungsbereich als
auch der neue, im Leipziger Stadtgebiet um maximal 450 Meter nach Süden erweiterte Bereich haben keine neuen Wohnungsbauvorhaben bzw.
Wohnbauflächenpotenziale ohne Baurecht berührt. Hierin sind lediglich Gebiete enthalten, welche nach § 34 - dieser besagt: was schon da ist,
kann im Prinzip ergänzt werden - bebaut werden
können, oder es gibt ein Baurecht durch bestehende Bebauungspläne. Das ist beispielsweise in
Breitenfeld, in Hohenheida-Süd, beim Wohnblock
Kossaer Straße und in Gottscheina der Fall. Für
beide Fälle gibt es die Baubeschränkung des
Siedlungsbereiches nicht. Also: Nur wenn etwas
völlig neu geplant wird, gilt dieses Gesetz, nicht
aber für das, was bereits im Bestand ist.
Zur Frage 5. Es wird eingeschätzt, dass kein wirtschaftlicher Schaden durch die Erweiterung des
Siedlungsbeschränkungsbereichs entsteht, da
die bestehenden Wohnbauflächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bzw. im sogenannten Innenbereich nach § 34 bebaut werden
können. Das heißt: Dort, wo Baurecht geschaffen
worden ist, können auch weiterhin Wohnbauten
und anderes errichtet werden.
Unabhängig von der Lärmwirkung des Flughafens
sind die im Siedlungsbeschränkungsbereich liegenden Gebiete aufgrund ihrer Lage - das heißt:
ÖPNV-Anschluss, teilweise Verlärmung durch die
S e i t e | 34
Autobahn - und wegen der Eigenart der zu erhaltenden Gebiete mit dorfähnlichem Charakter als
Wohnbauflächenpotenziale für Stadterweiterungen unserer Einschätzung nach nicht von vordergründigem Interesse.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Dubrau. - Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst gebe ich Herrn Gründig das Wort, der
diese Einwohneranfrage gestellt hat.
Gründig (Einwohner): Eine kurze Bemerkung von
mir: Ich hoffe, Ihnen ist bewusst, dass Sie bis jetzt
noch keine Einwände geltend gemacht haben und
daher mithelfen, die widerrechtliche ausschließliche Nutzung der Südbahn durch DHL, insbesondere nachts, zu zementieren. Das ist ein Rechtsbruch. Das steht eindeutig fest. Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass sich die Stadt auf die
Seite des Flughafenbetreibers schlägt. Da bin ich
schon sehr unangenehm überrascht.
Wichtig ist auch: Auf diese Art und Weise wird die
Fluglärmbelastung der Bevölkerung weiter zementiert. Eigentlich sollte allen klar sein, dass insbesondere der nächtliche Fluglärm krank macht.
Im Entwurf des Plans, den die Stadt gemacht hat,
ging es einzig um den Golfplatz. Ich finde das
schon bedenklich; denn die Stadt und deren Vertreter haben ein Mandat, sich um die Gesundheit
der Bürger von Leipzig zu kümmern. Meiner Meinung nach machen Sie hier das Gegenteil. Sie
kümmern sich letztendlich darum, dass die Verlärmung deutlich zunimmt, statt in einen Dialog zu
treten, um etwas dagegen zu tun.
Bürgermeisterin Dubrau: Den Dialog hatte ich
vergessen zu erwähnen. Vonseiten des Stadtplanungsamtes - Unterschrift: Herr Heinig - ist zu einem Dialog respektive einer gemeinsamen Sitzung eingeladen worden. Diese findet am
23.03.2018 von 17 bis 19 Uhr im Neuen Rathaus
im Raum 494 - das ist das Turmzimmer; einige
von Ihnen werden es kennen - statt. Sie können
natürlich gerne kommen und in den Dialog mit eintreten. Dieses Schreiben ging an alle Ortschaftsräte der betroffenen Bereiche sowie an Herrn Berkner vom Regionalen Planungsverband.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hoffmann.
Ortsvorsteher Hoffmann: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau!
Ich weiß, ich soll hier eher als Fragender auftreten
denn als Ortsvorsteher von Lindenthal. Aber seitdem ich letzte Woche erfahren habe, was hier
läuft, empfinde ich es als Frechheit, dass Sie den
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Termin diesen Freitag, der sehr kurzfristig angesetzt worden ist, hier so verkaufen, als wäre das
auf dem Mist der Verwaltung gewachsen. Das
Ganze ist nur zustande gekommen, weil gewisse
Leute nachgebohrt haben. Das heißt: Die Ortschaftsräte und die Bürger sind überhaupt nicht
informiert worden. Das muss man einmal so klar
feststellen.
Diese Beschränkung der Siedlung südlich der
Südlandebahn ist sehr wohl eine Zementierung,
da davon auszugehen ist, dass die Südlandebahn
dann noch stärker genutzt wird. Das ist für den
Flughafen nämlich genau der Ansatz, um zu begründen: Wir müssen auf der Südlandebahn landen, weil es dort eine Siedlungsbeschränkung
gibt. - Also: Wenn wir Siedlungsbeschränkungen
ausweiten, dann bitte schön auch in den Nordraum hinein; denn sonst können die Bürger nicht
fordern, dass auch die Nordlandebahn stärker benutzt werden muss.
Jetzt komme ich wirklich zu einer Frage. Wenn zukünftig die Südlandebahn noch stärker genutzt
wird - Frau Dubrau, da müssen Sie sich jetzt nicht
abwenden; das ist Ihr Ding, das ist eigentlich Ihr
Job - Bürgermeisterin Dubrau: Nein, das ist nicht
mein Job. Das hatte ich ja sehr ausführlich dargestellt.
Ortsvorsteher Hoffmann: Wir sind betroffen da
draußen im Norden. Wenn diese Südlandebahn
noch stärker genutzt wird, Frau Dubrau, dann
steht das konträr zu dem, dass die Bürger weniger
belastet werden sollen. Dann sollte es aus meiner
Sicht - ich weiß nicht, wie Sie das sehen - doch so
sein, dass die Stadt erst einmal in eine ablehnende Haltung einnimmt, wenn auch unter Vorbehalt der Zustimmung der Gremien, und dem nicht
gleich zustimmt, ohne die Zustimmung der Gremien abzuwarten. Wie sehen Sie das? Das steht
doch konträr zu dem, was die Bürger möchten, oder?
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Mir stellen sich jetzt relativ viele Fragen. Der Abgabeschluss für diese
Stellungnahme ist der 29.03.2018, also Ende
nächster Woche. Das heißt: In keinem Gremium
des Stadtrats, in keinem Ausschuss gab es bisher
ein Wort zu diesem Thema. Im Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen sitzen drei
Fraktionen mit jeweils zwei Leuten. Das heißt:
Drei Fraktionen dieses Hauses sind bisher null
beteiligt worden. Ich nehme an, Sie wollen die
S e i t e | 35
Stellungnahme unter Gremienvorbehalt abgeben Bürgermeisterin Dubrau: Ja.
Stadtrat Geisler (SPD): - und wollen uns dann im
Nachgang berichten. Die Frage ist: Was passiert,
wenn der Stadtrat, der in seiner Weisheit schon
einige Beschlüsse gefasst hat, um die Interessen
des Flughafens mit denen der Einwohner in Einklang zu bringen, diesmal negativ votiert?
Die nächste Frage betrifft das Kartenmaterial, das
der Planungsverband verwendet. Sie sprechen
von 450 Metern, aber nicht auf der vollen Länge;
denn das Gebiet ist sehr bauchig. Das Kartenmaterial ist extrem unpräzise. Welche Ortslagen und
welche Straßenzüge sind direkt betroffen? Im
Zweifelsfall könnten bei 450 Metern nicht nur Breitenfeld, sondern auch nordwestliche Teile von Lindenthal, darunter auch Entwicklungsgebiete, voll
betroffen sein.
Eine weitere Frage: Welche baulichen Auswirkungen hätte das? Sie haben zwar gesagt, im Bestand könne weiter gebaut werden. Laut Gesetzgebung dürfen aber soziale Bauten, wie zum Beispiel Kitas oder eine Schule, in diesem Bereich
nicht gebaut werden, wobei das nicht ganz nachvollziehbar ist, weil eine Kita oder Schule von
nächtlichem Lärm nicht betroffen sind, weil die
Kinder dann nicht vor Ort sind. Dennoch: Grundsätzlich wären solche Bauten ausgeschlossen.
Also: Es sind noch viele Fragen offen, die Sie absolut nicht beantworten und die Sie uns erst im
Nachgang, nach Abgabe der Stellungnahme,
nach Ablauf der Frist, vorlegen wollen. Dann haben wir keine Chance mehr, uns wirklich ernsthaft
damit zu beschäftigen, insbesondere die drei
Fraktionen nicht, die im Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen nicht vertreten sind.
Bürgermeisterin Dubrau: Sie wissen, dass die
Termine für solche Sachen immer sehr kurzfristig
sind. Deshalb gibt es nur diese Möglichkeit. Ich
kann Ihnen aber Folgendes vorschlagen: Zum einen wurde zu der eben schon erwähnten Beratung für den 23.03.2018 von 17 bis 19 Uhr hier im
Haus, im Turmzimmer, eingeladen. Zum anderen
kann das Thema Fluglärm noch einmal im Stadtentwicklungsausschuss im Fachausschuss Umwelt und Ordnung behandelt werden. Natürlich ist
der Stadtrat frei in seiner Entscheidung, das, was
wir vorbereitet haben, mitzutragen oder eine andere Entscheidung zu treffen.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich
war sehr gespannt, wen Sie zu dieser Anfrage
vorschicken würden: Schicken Sie Herrn Rosenthal wegen Fluglärm, schicken Sie Herrn Albrecht
wegen Wirtschaft und Flughafen, oder schicken
Sie Frau Dubrau, weil das ein Planungsthema ist?
Sie schicken Frau Dubrau vor, weil es ein Planungsthema ist. Am Ende ist das natürlich ein
Thema für die Verwaltung und damit für Sie, Herr
Oberbürgermeister.
Wenn jetzt die Aussage getroffen wird: „Die Verwaltung wurde im Verfahren konsultiert“, frage ich:
Wer wurde denn konsultiert, und wie ist die abgestimmte Verwaltungsmeinung? Wie steht man
denn zu dieser Siedlungsbeschränkung? Die
Aussage der Verwaltung ist jetzt: Wir stehen zu
dieser Siedlungsbeschränkung. Wir sehen das
unkritisch. Wir sehen sie als sinnvoll an, weil damit die Probleme minimiert werden und kein Baurecht betroffen ist.
Die Ausweitung dieser Siedlungsbeschränkung
zeigt in erster Linie, dass die Probleme mit dem
Flughafen aufgrund des Fluglärms nicht etwa
Hirngespinste einiger Spinner in den betroffenen
Orten sind, sondern dass sie sehr konkret und
sehr real sind. Sonst würde man ja die Siedlungsbeschränkung nicht machen. Und da stellt sich
mir die Frage: Ist es das wirklich wert? Ist es das
wert, dass die Stadt Leipzig die Flächen hergibt
und damit die Fluglärmbelastung zementiert, nur
um dem Flughafen eine stärkere Nutzung dieser
Landebahn zu ermöglichen?
Wir sehen jetzt: Der Stadtrat wurde dabei nicht
mitgenommen. Dafür kann man Frau Dubrau kritisieren. Mir ist das relativ egal. Am Ende ist es
Ihre Verantwortung, Herr Jung, uns mitzunehmen.
Warum ist das Verfahren so intransparent? Also
zwei Fragen: Ist es das wirklich wert? Und: Ist das
für Sie ein transparentes Verfahren in Zusammenhang mit einer Stellungnahme der Stadtverwaltung?
Oberbürgermeister Jung: Bitte, Frau Kollegin.
Bürgermeisterin Dubrau: Das übliche Verfahren
ist: Wenn wir eine Anfrage bekommen, fragen wir
dazu alle Ämter ab. Wir fragen natürlich auch die
Stadträte. Diese sind über den Regionalverband
in das Verfahren miteinbezogen. Natürlich ist es
auch ein Stück weit Aufgabe der Stadträte, das
untereinander zu kommunizieren; logisch. Das,
was zusammengetragen worden ist, wird dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ich
hatte eben schon auf mehrere Veranstaltungen
hingewiesen, bei denen das Thema noch einmal
besprochen werden kann.
S e i t e | 36
Oberbürgermeister Jung: Das ist ein ganz klassisches Verfahren. Das landet irgendwann bei mir
in der Dienstberatung. Ich kenne den ganzen Vorgang noch nicht, Herr von der Heide. Mir ist fachlich zuzuarbeiten, und dann wird bis zum
29.03.2018 eine Stellungnahme der Stadt Leipzig
erfolgen.
Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Vielen Dank für die Information, Herr Oberbürgermeister. Ich glaube, es ist
jedem Stadtrat hier bekannt, wie das Verfahren
läuft. Ich habe Frau Dubrau so verstanden, dass
man das ganze Prozedere durchlaufen hat; Stichwort Ämterbeteiligung. Damit ist der schwarze Peter jetzt bei Herrn Rosenthal gelandet und somit
auch beim Ausschuss Umwelt und Ordnung, dem
ich als Vorsitzender vorstehe. Ich kann mich nicht
daran erinnern, dass wir auch nur ansatzweise
aus Ihrem Dezernat VI, Frau Dubrau, zu diesem
Thema Informationen erhalten haben - da nehme
ich Herrn Rosenthal ganz massiv in Schutz -, die
dazu beigetragen hätten, dass wir das Thema auf
die Tagesordnung setzen und detailliert hätten besprechen können. Frau Dubrau, ist es normal, das
so zu machen, oder wäre es nicht angebrachter
gewesen, dieses sehr sensible Thema breiter einzubinden?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte eben schon
gesagt, dass die Stadträte direkt eingebunden
sind über den Regionalverband. Wir sind eigentlich nur diejenigen, die die Unterlagen zusammentragen. Es sind diverse Ämter damit befasst. Die
diversen Informationen, die man dann noch einmal besprechen kann, werden durch den jeweiligen Bürgermeister für seinen eigenen Bereich erläutert. Ich kann zu Details bezüglich Fluglärm
nichts sagen. Das kann nur derjenige, der für diesen Bereich zuständig ist.
Ich kann zum Bereich der Besiedlung etwas sagen. Ich könnte im Prinzip auch zum Bau von
Kitas und Schulen etwas sagen, der eh schon
kompliziert ist, wenn dort Lärmbelastungen existieren, weil diese wahnsinnig hohe Lärmmaßnahmen erfordern. Einmal unabhängig von Fluglärm,
auch bei Lärmbelastungen durch Straßen- oder
Eisenbahnverkehr kann häufig nicht gebaut werden, weil die Bedingungen, die für Kitas und
Schulen vorgegeben sind, das nicht zulassen.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide
noch einmal.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister, Sie sagten, Sie
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
würden den Vorgang noch nicht kennen, weil er
noch nicht in der Dienstberatung war. Das heißt:
Es gibt keine Positionierung der Stadt Leipzig
dazu, weil es bisher keine Stellungnahme gibt.
Wie hat sich denn die Stadtverwaltung in den
Konsultationen, die ja stattgefunden haben, positioniert?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte ja schon gesagt, dass es aufgrund der derzeit vorliegenden
Stellungnahmen keinen Widerspruch zu den
Siedlungsbeschränkungsbereichen gibt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
S e i t e | 37
Bürgermeisterin Dubrau: Ja.
Stadtrat Faulhaber (CDU): Ich frage mich jetzt,
welche Stadtratsfraktionen sich darauf berufen,
nicht eingebunden worden zu sein. Die Vertreter
von Bündnis 90/Die Grünen haben in meinen Ohren den Eindruck erweckt, als seien sie nicht Mitglieder des Regionalverbands. - Ich höre aus Ihren Reihen, Sie hätten bisher kein Wort dazu gehört. Dann stelle ich jetzt die Frage, wer aus Ihrer
Fraktion dort Mitglied ist. - Gut. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler noch einmal.
Stadtrat Geisler (SPD): Frau Dubrau, noch eine
Frage. Bis vor fünf Minuten bin ich davon ausgegangen, dass nur die vier Ortschaftsräte eingeladen sind. Ich zitiere aus Ihrer Einladung: „Sehr geehrte Ortschaftsräte von Lindenthal, LützschenaStahmeln, Wiederitzsch und Seehausen sowie
Professor Berkner!“ - An sie ging die Einladung.
Als Stadtrat war ich bis vor fünf Minuten nicht zu
diesem Gespräch am Freitagabend eingeladen.
Sie stimmen mir sicher zu, dass diese Sitzung nur
auf Druck der Ortschaftsräte einberufen wurde.
Wenn Sie erst am Dienstag in der Dienstberatung
darüber reden wollen, stellt sich mir die Frage:
Welche Meinung der Verwaltung wollen Sie denn
am Freitagabend den Ortschaftsräten verkünden?
Stadtrat Geisler (SPD): Eine abschließende
Frage: Gibt es die Chance der Fristverlängerung,
um die Stellungnahme erst dann abzugeben,
wenn die Stadträte sie in den Fachausschüssen
in zwei Lesungen behandelt haben?
Bürgermeisterin Dubrau: Das ist doch davor.
Das Gespräch mit den Ortschaftsräten findet
diese Woche Freitag statt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dr. Näther.
Stadtrat Geisler (CDU): Ja, eben. Wollen Sie nur
deren Meinung dazu einholen, oder wollen Sie am
Freitagabend den Ortschaftsräten die Meinung
der Verwaltung mitteilen?
Bürgermeisterin Dubrau: Wir wollen mit ihnen in
einen Dialog gehen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Faulhaber.
Stadtrat Faulhaber (CDU): Sehr geehrte Frau
Dubrau! Sie haben jetzt dreimal gesagt, dass im
Regionalverband die benannten Mitglieder des
Stadtrates in die Diskussion eingebunden und informiert wurden.
Bürgermeisterin Dubrau: Das übliche Verfahren
ist so: Wir haben einen Termin, bis zu dem wir die
Stellungnahme abgeben müssen. Eine Fristverlängerung wird normalerweise nicht gewährt.
Aber wir haben sie wie immer bei solchen Stellungnahmen mit dem Vorbehalt der Zustimmung
durch die Fachgremien versehen, sodass die
Möglichkeit besteht, dieses Thema noch in den
Ausschüssen und im Stadtrat zu diskutieren.
Dr. Näther (Einwohner): Die Stellungnahme der
Stadt zum Golfplatz wurde 2016 abgegeben. Wir
haben jetzt 2018. In der Zwischenzeit lag der Entwurf zumindest zur Diskussion vor. Mir ist unverständlich, warum in dieser Zeit nichts getan
wurde, und das obwohl es sich hier um ein wichtiges Gebiet handelt und es um die Lärmbelastung, ja, im Prinzip um die Existenz großer Bevölkerungsteile geht.
Mit dem jetzt vorgesehenen Siedlungsbeschränkungsgebiet soll im Prinzip die 90-prozentige Auslastung der Südabkurvung zementiert werden.
Die Gleichverteilung, die im Beschluss des Regierungspräsidiums festgeschrieben ist und zu deren
Durchsetzung auch Stadtratsbeschlüsse existieren, wird negiert. Meiner Meinung nach wird hier
etwas Ungesetzliches gemacht, was vor Gericht
nicht standhalten wird. Die Stadt muss unbedingt
dagegen ankämpfen. Ich habe den Eindruck,
dass bei der Bearbeitung des Themas eine mächtige Schlamperei passiert ist.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehe ich es richtig, dass Herr Professor Berkner in der letzten
Verbandsversammlung angekündigt hat, dass er
wohl weiß, dass wir mit der Stellungnahme nicht
rechtzeitig fertig werden können und es ohnehin
zur Vorbereitung des endgültigen Beschlusses
noch einige Zeit braucht und er insofern durchaus
abwarten kann, bis eine abgestimmte Stellungnahme bei ihm ankommt?
Bürgermeisterin Dubrau: Das ist mir nicht bekannt. Das müsste ich in den Akten nachschauen.
Oberbürgermeister Jung: Ich versuche jetzt
noch einmal, die Emotionen etwas herauszunehmen. - Das ist ein ganz klassisches Verfahren. Für
den Entwurf eines Regionalplans werden die beteiligten Körperschaften um Stellungnahme gebeten. Das passiert im Dezernat VI in der Regel
mehrfach im Jahr. Wir haben das in der Hauptsatzung auch ganz klar formuliert - ich zitiere -: „Die
Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen behördlicher Beteiligungsverfahren zu Landesentwicklungs- und Regionalplänen“ ist dem Stadtrat vorzulegen.
Das heißt: Das ist ein klassisches Verfahren. Ich
habe überhaupt noch keine Meinung dazu. Die
Ämter geben ihre Stellungnahmen dazu ab. Frau
Dubrau fasst diese Stellungnahmen zu einer Stellungnahme zusammen. Diese Stellungnahme
geht dann in die Dienstberatung, und wir leiten sie
dem Stadtrat zu. Wir haben nur das Problem,
dass manchmal die Zeitvorgaben so sind, dass
wir vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrats
einen Entwurf abgeben müssen, der natürlich
eine Meinung enthält, die dann von Ihnen hier im
Stadtrat beschlossen oder auch nicht beschlossen wird. Insofern kein Grund zur Aufregung.
Herr Dr. Näther, das, was Sie gesagt haben, muss
ich zurückweisen. Das ist ein ganz reguläres Verfahren. Da ist nicht irgendwie intransparent gewurschtelt worden. Vielmehr wird es im Ergebnis
eine Stellungnahme der Stadt geben, die von verschiedenen Seiten abgewogen worden ist. Der
Stadtrat wird sie politisch werten und dann abstimmen müssen. Professor Berkner muss dann
damit umgehen, egal ob es eine positive oder negative Stellungnahme unsererseits ist.
Ich kann den Appell von Kollegin Dubrau nur noch
einmal wiederholen: Bringen Sie sich ein in den
Dialog! Bringen Sie Ihre Bedenken dort zum Ausdruck! Wir werden das werten müssen, natürlich
in Gesamtverantwortung für die Stadt.
Herr Hoffmann.
S e i t e | 38
Ortsvorsteher Hoffmann: Herr Oberbürgermeister, noch eine Bitte als Frage formuliert: Wäre es
machbar, wenn - in der Kürze liegt die Würze - die
Stadt Leipzig erst einmal eine negative oder etwas zurückhaltendere Meinung dazu abgibt, Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen
nicht sagen.
Ortsvorsteher Hoffmann: - die sie nach der Abstimmung hier im Stadtrat gegebenenfalls ja noch
einmal korrigieren kann? Ich finde, es sähe
schlechter aus, wenn dem erst einmal zugestimmt
wird und später gesagt wird: Das wollen wir doch
nicht.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hoffmann, derzeit ist der Entwurf des Regionalplans in der Diskussion. Das heißt: Es dauert noch mindestens
anderthalb Jahre, bis der Plan verabschiedet wird.
Wir werden das mit der gebotenen Sorgfalt beurteilen müssen. Ich kann Ihnen heute nicht sagen,
wie wir uns dazu äußern. Ich habe mich überhaupt noch nicht damit befasst. Wir sammeln die
Stellungnahmen der Ämter ein, wir bilden uns
eine Meinung und diskutieren sie dann mit Ihnen.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, weil die Einwohner die Verfahrensabläufe
hier im Stadtrat nicht so kennen, will ich ihnen nur
noch einmal mitteilen, dass es durchaus schon
vorgekommen ist, dass der Stadtrat dem Verwaltungsstandpunkt, hier: der abgegebenen Stellungnahme unter Gremienvorbehalt, nicht gefolgt
ist und eine andere Stellungnahme dazu abgegeben hat. Das ist ein vollkommen offenes Verfahren. Der Stadtrat ist auf jeden Fall Herr der Entscheidung.
Oberbürgermeister Jung: Absolut. Ich kann
mich erinnern, dass der Stadtrat erst letztes Jahr
eine Veränderung zu einer Stellungnahme, die wir
unter Vorbehalt abgegeben hatten, herbeigeführt
hat. Ganz klar!
Wir fahren jetzt fort mit einer weiteren Einwohneranfrage:
8.6 Maßnahmen der Stadt Leipzig bezüglich
des Insektensterbens (VI-EF-05566)
Einreicher: Cornelius Hölzel (BUND)
In Vertretung von Herrn Hölzel ist Frau Thiess da.
Herzlich willkommen! - Herr Rosenthal wird die
Anfrage beantworten.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Bürgermeister Rosenthal: Frau Thiess! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine
sehr komplexe und umfangreich formulierte Anfrage. Insofern fällt meine Antwort auch relativ
lang aus. Sie müssen sich jetzt ein wenig auf das
Thema Biodiversität einstimmen.
Bezüglich der globalen Frage, welche konkreten
Maßnahmen wir unternommen haben, möchte ich
wie folgt antworten: Die Stadt setzte in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen um,
die zu einer Förderung der Biodiversität beitragen
und die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren sollen.
Maßnahmen, welche insbesondere dem Bienenschutz dienen, aber auch anderen Insekten- und
Pflanzenarten zugutekommen, wurden im Jahr
2017 auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen hier im Rat schon einmal thematisiert. Der
eine oder andere von Ihnen kann sich vielleicht
noch an den Unterschied zwischen Honigbiene
und Wildbiene erinnern. Ich kann Ihnen nur die
Lektüre empfehlen. Dort wurde sehr umfangreich
ausgeführt, welche Maßnahmen wir zum Bienenschutz auf dem Stadtgebiet Leipzig getroffen haben.
Weitere Maßnahmen, um die Biodiversität im Hinblick auf bestäubende Insekten zu fördern, werden auch im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Maßnahmen zum Bienenschutz in der Stadt Leipzig“ benannt. Der Verwaltungsstandpunkt ist jetzt im Verfahren und wird intensiv diskutiert. Die Verwaltung
nimmt das Anliegen des Antrags auf. Wir werden
uns dazu konzeptionell intensiv aufstellen. Das
müssen wir aber hier noch weiter diskutieren.
Zur Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich
des Themas Biodiversität tragen aus unserer
Sicht auch der Leipziger Gründachpreis 2017 bei,
der Wettbewerb „Naturnaher Kleingarten“, die
Auslobung „Kleingarten des Jahres“ sowie die
62. Leipziger Naturschutzwoche, die in diesem
Jahr Ende Juni zum Thema „Bunte Wiesen“ stattfindet.
Das Amt für Umweltschutz hat im August 2016 einen Flyer zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
im Haus- und Kleingartenbereich sowie zum Beschluss der Ratsversammlung zur pestizidfreien
Kommune veröffentlicht. Auch hier darf ich auf
den Ratsbeschluss „Leipzig auf dem Weg zur
pestizidfreien Kommune“ hinweisen und auf die
anschließende Diskussion zum Thema „Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen“, die ja über den Antrag der Fraktion DIE
LINKE und die damit verbundene Antwort über
den Verwaltungsstandpunkt bearbeitet wird, um
deutlich zu machen, welche Anstrengungen die
Verwaltung bezüglich des Pestizideinsatzes unternimmt.
S e i t e | 39
Zu Ihrer Frage hinsichtlich der ökologischen Aufwertung des Straßenbegleitgrüns und den damit
verbundenen konzeptionellen Überlegungen nur
so viel: Das Thema Biotopvernetzung hat auch im
INSEK 2030 Platz gefunden. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist im Zielbild der
Stadt als eine der vier grundlegenden Herausforderungen formuliert und wird durch die Handlungsschwerpunkte „Balance zwischen Verdichtung und Freiraum“ - Stichwort: doppelte Innenentwicklung - sowie „Erhalt und Verbesserung der
Umweltqualität“ weiter untersetzt. Im Fachkonzept Freiraum und Umwelt des INSEK 2030 spielt
der Biotopverbund in Ziel 2, Tragfähiger Freiraum,
Biotop- und Gewässerverbund, eine Rolle. Er ist
dort verankert und wird von uns jetzt weiter untersetzt.
Zudem hat das zuständige Fachamt, das Amt für
Stadtgrün und Gewässer, den „Masterplan Grün
Leipzig 2030“ auf die Agenda gehoben. Wir werden diesen Masterplan jetzt zeitnah in Übereinstimmung mit der Beschlussfassung zum INSEK
2030 auf den Weg bringen und dem Stadtrat nach
Fertigstellung zur Beschlussfassung vorlegen.
Parallel dazu werden wir dem Stadtrat insbesondere für die Masterplanung Grün noch ein Beteiligungskonzept übergeben. In den intensiven Beteiligungsprozess wollen wir auch alle Akteure,
die an der Aufstellung interessiert sind, involvieren. Insbesondere dieser Biotopverbund kann
dann noch einmal gesondert in die Masterplanung
aufgenommen werden.
Auch beim STEP Wohnbauflächen ist das Ziel
„Vorrangige Verdichtung von bereits bebauten
Flächen bei gleichzeitiger Prüfung der Umweltbelange“ mit eingewoben. Auch hier werden unter
dem Gesichtspunkt der Umweltqualität Biotopräume, Biotopverbundlinien und Nutzungen
vorhandenen Grüns bzw. deren Ausweitung mitgedacht.
Im Rahmen der strategischen Verkehrsplanung
erfolgt ein Abgleich mit den übergeordneten Planungen des Bundes, des Landes und des Regionalverbands Leipzig-Westsachsen - das ist gerade schon thematisiert worden -, die in ihren jeweiligen Planungen die Umweltbelange bereits
berücksichtigen.
An dieser Stelle noch einmal der Sprung zurück in
die vorhergehende Beantwortung. Ich will noch
einmal unterstreichen: Die Fachplanung liegt
beim Regionalverband. Wir sind als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Wir können unsere Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen, die
wir abgeben, sind aber immer auch so zu lesen,
dass sie nur im Zuge der rechtlichen Rahmenbedingungen abgegeben werden können. Die Stadt
Leipzig kann nicht irgendetwas formulieren, sondern sie orientiert sich immer am Rechtsrahmen.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Die kommunalen Konzepte wie der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum und das
Integrierte Stadtentwicklungskonzept mit seinem
Fachkonzept Nachhaltige Mobilität werden mit
den Grün- und Freiflächenplanungen der Stadt
abgestimmt und berücksichtigen dabei auch Umweltbelange.
Bei der maßnahmenkonkreten Objektplanung
werden alle Umwelteingriffe auf Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen bilanziert. Durch die Gestaltung von Straßenräumen, die Schaffung von
neuen Grünflächen oder die Einordnung von Straßenbäumen erfolgt eine Aufwertung der Umweltsituation. In diesem Zusammenhang ist auch das
Kompensationsflächenmanagement
bestrebt,
entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung des
Biotopverbunds in die entsprechenden Achsen zu
lenken bzw. Kompensationsflächen gezielt als Ergänzungsflächen und Trittsteine des Biotopverbundes auszugestalten. Zusätzlich werden ausgewählte Flächen durch einen Wechsel von der
Kurzgraspflege zur Langgraspflege biologisch
aufgewertet.
Jetzt zu Ihrer dritten Unterfrage hinsichtlich des
Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Hier darf ich
zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass die
Stadt Leipzig nicht die Zuständigkeit hat für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Pestizideinsatz. Diese Ausnahmegenehmigungen
werden vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erteilt.
Es gibt allerdings bei den kommunalen Unternehmen Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. So liegen uns zum Umgang mit Pestiziden Stellungnahmen der Stadtwerke, der Verkehrsbetriebe, der Wohnungs- und Baugesellschaft und des Zoos vor, die sehr unterschiedlich,
aber immer orientiert am Ratsbeschluss „Leipzig
auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune“, für
sich geregelt haben, wann diese Ausnahmen tatsächlich zur Anwendung kommen. - Um jetzt den
Zeitrahmen nicht völlig zu sprengen, will ich das
jetzt aber nicht im Detail vortragen. Ich kann Ihnen
das schriftlich nachreichen, wenn Sie damit einverstanden sind.
Bezüglich des Pestizideinsatzes bei der kommunalen Verwaltung muss man feststellen, dass bei
der Stadt Leipzig selbst keine Ausnahmegenehmigungen beantragt worden sind.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Rosenthal. - Haben Sie dazu eine Nachfrage,
Frau Thiess? - Bitte schön.
Thiess (Einwohnerin): Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Rosenthal. Ich habe im Moment
keine weiteren Fragen. Wir bekommen ja Ihre
S e i t e | 40
Antwort schriftlich. Falls sich daraus noch Fragen
ergeben, kommen wir noch einmal auf Sie zu.
Sie hatten eben den „Masterplan Grün Leipzig
2030“ erwähnt und eine zeitnahe Bürgerbeteiligung avisiert. Können Sie schon den Zeitpunkt
nennen, wann es losgehen soll?
Bürgermeister Rosenthal: Wir haben ja über
den Ratsbeschluss verpflichtend aufgegeben bekommen, Bürgerbeteiligungen zu organisieren
und dazu den Bürgern konzeptionell vorab zur
Kenntnis zu geben, wie die Bürgerbeteiligung von
uns gestaltet wird. Wir werden dieses Bürgerbeteiligungsverfahren jetzt verwaltungsintern inhaltlich abstimmen. Die Vorlage meinerseits ist im
Verfahren. Sobald sie abgestimmt ist, geht es mit
der Bürgerbeteiligung los. Bitte gedulden Sie sich
noch etwa sechs Wochen! Dann, glaube ich, wird
es den ersten Aufschlag von uns geben.
Thiess (Einwohnerin): Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Damit
schließe ich Tagesordnungspunkt 8, Einwohneranfragen.
9
Petitionen
9.1
Feuerwerksverbot zu Silvester in Leipzig
(VI-P-05285-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.1.1 dazu VSP (VI-P-05285-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Die Sachverhaltsdarstellung und den Beschlussvorschlag entnehmen Sie bitte der vorliegenden
Petition. - Wird das Wort dazu gewünscht? - Das
ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Damit ist der Beschlussvorschlag
einstimmig übernommen.
9.2
Vectoring-Ausbau in Leipzig-Lößnig (VIP-05287-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.1 dazu VSP (VI-P-05287-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Der Petitionsausschuss empfiehlt, der Petition abzuhelfen. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
10
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
10.1 Zukunft des Offenen Treffs „Völkerfreundschaft“, Einrichtung eines Veranstaltungsmanagements - Verweisung (VI-WA-05548)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat West
Die Wichtige Angelegenheit soll in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
verwiesen werden. Ich denke, auch der Jugendhilfeausschuss sollte hier mitbeteiligt werden. - Ich
sehe, Sie sind einverstanden.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 19:
19
Vorlagen I
Wie von der Fraktion DIE LINKE beantragt und
von Ihnen zu Beginn der Sitzung beschlossen,
wird die Vorlage unter TOP 19.1 im nichtöffentlichen Teil aufgerufen.
19.2 1. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-BrockhausSchule (Nebenstelle) - Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig - Maßnahmenerweiterung Sanitäranlagen /
Schönheitsreparatur im Schulgebäude
sowie Mehrbedarf energetische Sanierung i. V. m. außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO EILBEDÜRFTIG (VI-DS-02023-DS-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das
ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
19.4
Kommunale Kultureinrichtungen: Einführung und Aufbau eines zentralen
Online-Ticketportals der Stadt Leipzig:
Prüfungsergebnisse und Umsetzung Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 78
SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO in 2018 (VI-DS-04610)
Einreicher: Dezernat Kultur
S e i t e | 41
auf einen hier schon beschlossenen Antrag unserer Fraktion. Wie so oft hätten wir uns mehr gewünscht. In puncto Digitalisierung sind wir ein Entwicklungsland. Große Aufgaben stehen noch vor
uns. Trotz der Kritik: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösungen gehen in die richtige
Richtung und sind zustimmungsfähig, und wir
werden dem auch zustimmen.
Den angeführten hohen Kosten für die Neuentwicklung eines eigenen Online-Ticketportals
müssten allerdings auch einmal die Kosten, die
für die Nutzung kommerzieller Ticketportale anfallen, gegenübergestellt werden. Wir haben
600.000 Besucher in den vier großen Eigenbetrieben Oper, Gewandhaus, Schauspiel und Theater
der Jungen Welt. Wenn wie üblich 10 Prozent der
Tickets über ein kommerzielles Ticketportal zu einem Preis von durchschnittlich 20 Euro - da gibt
es ja eine große Spannbreite - verkauft werden,
entstehen den Eigenbetrieben insgesamt dafür
Kosten in Höhe von 120.000 Euro pro Jahr. Dafür
könnte man, gerechnet auf ein paar Jahre, schon
eine Menge programmieren und eine Menge Daten pflegen. Eine Gegenüberstellung der Kosten
wäre also angebracht.
Nun mussten wir lesen: Das können wir nicht. Geben Sie sich damit zufrieden: Wir sind technisch
noch nicht so weit. Aber unser Änderungsantrag
ist auch ein Ermunterungsantrag. In der Vorlage
heißt es:
Über den Vermarktungspartner von
leipzig.de könnte darüber hinaus eine
Kooperation mit einem kommerziellen Ticket-Portal angestrebt werden …
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir
wünschen uns: Ja, bitte tun Sie das! Einigen Sie
sich auf ein Portal! Streben Sie nach Kooperation!
Vielleicht wird es ja günstiger für die Eigenbetriebe, wenn es einen Gesamtvertrag mit einem
Ticketportal gibt. Wenn das gut läuft, finden vielleicht auch unsere Museen den Mut zum Sprung
ins digitale Zeitalter und werden sich irgendwann
diesem einen digitalen Ticketportal anschließen.
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, damit wir diesen Schritt, den wir uns vorstellen könnten, jetzt auch wirklich gehen. - Vielen
Dank.
19.4.1 dazu ÄA (VI-DS-04610-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wird das Wort gewünscht? - Frau Dr. Märtens,
bitte schön.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Diese Vorlage ist eine Reaktion
Oberbürgermeister Jung: Herr Kujat.
Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Interessierte und Gäste! Nur
ganz kurz: Wir halten den Vorschlag der Verwaltung auch für gut. Einen Veranstaltungskalender
als digitale Schnittstelle zwischen den kulturellen
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Eigenbetrieben zu erstellen und das Ganze mit
Verlinkungen zu den eigenen Ticketportalen der
Häuser zu gestalten, halten wir für sinnvoll.
Dem Änderungsantrag der Grünen können wir leider so nicht zustimmen. Dagegen haben wir Vorbehalte. De facto soll ein gemeinsames Ticketportal mit einer Maske erstellt werden. Das würde die
Verwaltung - bitte korrigieren Sie mich - finanziell
und technisch vor neue Herausforderungen stellen und die Vorlage komplett umkrempeln.
Wir halten die Erstellung eines Veranstaltungskalenders für durchaus sinnvoll. Man sollte perspektivisch auch darüber nachdenken, neben den Eigenbetrieben auch die städtisch finanzierten und
geförderten Häuser wie das Werk 2, das Conne
Island, die Schaubühne Lindenfels oder den Anker in den Veranstaltungskalender aufzunehmen.
Allerdings ist vorerst zu beobachten, ob sich der
neue Veranstaltungskalender für die Eigenbetriebe bewährt. - Jetzt dürfen Sie mich korrigieren.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen):
Noch einmal zum Verständnis unseres Änderungsantrags. Es geht nicht darum, ein eigenes
Portal zu kreieren oder zu programmieren.
Wie wir wissen, ist die Mehrzahl der Eigenbetriebe sowieso bei Eventim, der Zoo nicht. Wir plädieren dafür, dass schrittweise - zum Beispiel
wenn Vertragsverlängerungen anstehen und das
zu Ende gedacht ist - alle zu einem Portal gehen,
sei es zu Eventim oder einem anderen; darauf
wollen wir uns nicht festlegen. Nur so entsteht ein
Nutzen: zum einen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Gäste der Stadt, die sich dann nur
einmal mit ihren persönlichen Daten bei diesem
einen Portal anmelden müssen und dort alle Tickets buchen können, und zum anderen für diejenigen, die diesem einen Portal beitreten.
Uns geht es wirklich nicht darum, dass hier etwas
Eigenes entwickeln werden soll. Es ist auch nicht
so, dass die Häuser selbst Ticketportale haben,
sondern sie bedienen sich kommerzieller Ticketportale. Wir sind einverstanden und sagen: Es
wäre schön, wenn es nur noch eins wäre.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Jennicke,
können Sie das noch einmal erläutern.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Ich mache es ungern, aber ich empfehle, diesen Antrag nicht anzunehmen. De facto würden wir damit eine Monopolstellung für einen Marktanbieter auf einem
S e i t e | 42
freien Markt schaffen. Es mag ein wenig ungewöhnlich sein, wenn ich das sage; aber das ist so.
Wie lange wollen denn die Eigenbetriebe - und wir
reden hier nur über die Eigenbetriebe - zum Beispiel bei Eventim noch bleiben? Es gibt gute
Gründe, auch mal über einen Anbieterwechsel
nachzudenken.
Es gibt zwei Hauptargumente, die gegen Ihren
Antrag sprechen: Das eine betrifft die Frage: Wer
darf die Kundendaten verwalten? Wer ein bisschen etwas von Marketing versteht, weiß, dass
Kundendaten ein wichtiges Mittel im Marketing
und im Vertrieb sind. Diese Daten wollen die Eigenbetriebe natürlich selbst behalten, um zielgruppenorientiert Marketing zu betreiben.
Das zweite Argument haben Sie selbst angesprochen. Wir wollen perspektivisch den Veranstaltungskalender erweitern. Damit sich hier kein falscher Eindruck festsetzt: Es sind schon jetzt neben den Veranstaltungen der Eigenbetriebe auch
noch andere Veranstaltungen aufgelistet. Herr
Kujat hatte die Idee, dort zum Beispiel auch das
Werk 2 einzubinden; ich weiß gar nicht, bei welchem Ticketanbieter es ist. Sie wollen auch die
Museen und deren Veranstaltungen mit einbinden. Die Museen aber können mit Eventim nichts
anfangen. Das ist also nicht zielführend. Ich kann
daher nur empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Wir haben uns mit dieser Vorlage Zeit gelassen;
das können Sie gerne kritisieren. Aber diese Zeit
haben wir auch gebraucht, um genau diese Fragen zu diskutieren. Wir haben das wirklich abgewogen mit Partnern aus allen Bereichen, sowohl
aus kulturell-künstlerischen Bereichen wie auch
aus allen Betriebsformen, und sind zu dem Ergebnis gekommen: Das, was wir Ihnen hier mit der
Vorlage vorschlagen, ist das Optimum.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können
jetzt zur Abstimmung kommen. Zunächst steht
der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr
Abstimmgerät ein und geben Sie jetzt Ihre Stimme
zum Änderungsantrag ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 26 - 35 - 1. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Ich bitte
um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 60 - 0 - 0. So beschlossen.
19.5
Vorplanung
Ersatzneubau
GeorgSchwarz-Brücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen (VI-DS-04710NF-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
19.5.1 dazu ÄA (VI-DS-04710-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Gibt es Wortwünsche? - Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Gäste! Uns liegt heute eine
Vorlage vor, an der man deutlich Kritik üben muss.
Es geht damit los, dass Bürgerbeteiligung und vor
allem die Beteiligung im Stadtbezirksbeirat ein
Desaster war. Wir hatten das vorhin schon kurz
angesprochen. Die Diskussion ist dort viel zu kurz
gekommen. Die Anwesenden hatten auch nicht
wirklich das Gefühl, dass eine ausführliche Diskussion von der Verwaltung gewünscht war. Hätte
die Verwaltung auf eine rege Diskussion wert gelegt, hätte sie, spätestens als klar war, dass die
Diskussion im Stadtbezirksbeirat abgebrochen
werden muss, weil die Schließanlage auf eine bestimmte Uhrzeit programmiert war, eine Sondersitzung des Stadtbezirksbeirates vorschlagen
können bzw. sogar müssen.
Die Bürgerbeteiligung soll laut Neufassung der
Vorlage nachgeholt werden. Aber jetzt ist es eben
nur noch eine reine Bürgerinformation; denn sollte
die Vorlage heute eine Mehrheit bekommen, sind
die Messen gesungen. Es wird in der Bürgerveranstaltung nur noch um reine Information und
nicht mehr um eine echte Beteiligung gehen.
Warum ist das Interesse der Öffentlichkeit an dieser Vorlage eigentlich so groß? Was sind die Kritikpunkte, die auch wir als Fraktion DIE LINKE
zum großen Teil teilen? Ich denke, viele fühlen
sich überrumpelt, überrumpelt von einer Planung,
die ein riesiges Drehkreuz für über 50 Millionen
Euro entstehen lässt, ohne dass über Varianten
wirklich geredet wurde.
Ja, auch wir wissen, dass schon in den 90er-Jahren Variantenuntersuchungen vorgenommen wurden. Schaut man sich diese Varianten jedoch an,
erkennt man deutlich, dass die Prämissen in den
90er-Jahren eben nicht auf einer Stärkung des
ÖPNV lagen. Umso glücklicher sind wir, dass die
Verwaltung uns heute nicht die Vorzugsvariante
aus dieser Zeit zur Beschlussfassung vorlegt.
Umso wichtiger wäre es gewesen, neue Variantenuntersuchungen zu starten, und zwar unter
den heutigen Prämissen des STEP Verkehr und
öffentlicher Raum; aber gut. Wir nehmen zur
Kenntnis, dass dafür die Kapazitäten des Verkehrs- und Tiefbauamtes offensichtlich nicht ausreichen, solche Varianten dem Stadtrat zur Diskussion vorzulegen und trotzdem noch eine rechtzeitige Fertigstellung der neuen Brücken vor dem
Ablauf der Betriebserlaubnis der alten Brücken zu
erreichen. Ich könnte jetzt mal wieder auf unseren
inzwischen fast zwei Jahre alten Haushaltsantrag
S e i t e | 43
verweisen, in dem es um mehr Stellen und Finanzen für das VTA ging, und auch auf meine Rede
von damals. Ich könnte sagen: Wir haben es
Ihnen ja gesagt. - Allein, das bringt uns in der heutigen Debatte nicht wirklich weiter.
Wir als LINKE haben die Sachzwänge verstanden, die uns unter Zeitdruck setzen, und möchten
das Projekt nicht aufhalten. Wir denken, kein Bürger würde verstehen, wenn er im Jahr 2021 vor
einer dann geschlossenen Brücke steht. Wir haben daher einen umfangreichen Änderungsantrag
ins Verfahren gebracht. Hierin haben wir unsere
Kritikpunkte an der derzeitigen Planung formuliert
und fordern, dass diese Punkte im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens abgewogen werden.
Wir wissen, dass dieses Verfahren nicht von der
Stadtverwaltung durchgeführt wird. Aber wir fordern die Stadtverwaltung auf, diese unsere Prüfpunkte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens an das Land weiterzugeben.
Unsere Kritikpunkte beziehen sich unter anderem
auf die sehr langen Verbindungswege zwischen
S-Bahn, Bus und Straßenbahn. Wir hoffen sehr,
dass hier eine Verbesserung bei der Verfeinerung
der Planung erreicht werden kann.
Ein weiterer Punkt, der uns wichtig ist: Wir sind
noch nicht davon überzeugt, dass es eines vierbzw. zum Teil sechsspurigen Ausbaus bedarf, um
die Leistungsfähigkeit des Knotens zu gewährleisten. Auch da hoffen wir auf Aufklärung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
Unser Hauptfragezeichen liegt in der Verlängerung der Georg-Schwarz-Straße. Hier bezweifeln
wir, dass die Dimension der Brücke wirklich notwendig ist. Warum kann man nicht den Querschnitt der Georg-Schwarz-Straße bis zur Brücke
fortführen und erst nach der Haltestelle den Knoten aufweiten? Dann wäre die Straßenbahnhaltestelle eine normale Haltestelle mit überfahrbarem
Kap, und die Brücke könnte insgesamt schmaler
gebaut werden. Das wiederum würde der Stadt,
aber vor allem dem Steuerzahler viel Geld sparen,
mit dem man etwas Sinnvolleres anfangen
könnte. Bei diesem Punkt sehen wir Verbesserungspotenzial in der Vorlage und hoffen auf eine
ergebnisoffene Prüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
Und so summieren sich unsere Fragen auf. Ich
will jetzt nicht unseren gesamten Antrag vorlesen;
er liegt Ihnen ja vor. Wir hoffen sehr auf ein positives Votum Ihrerseits zu unserem Änderungsantrag. Dann, wirklich nur dann können wir uns vorstellen, trotz der eben angesprochenen massiven
Kritikpunkte der Vorlage zuzustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Glöckner.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Damen und Herren
Stadträte! Werte Gäste! Uns geht es speziell um
den Änderungsantrag der LINKEN. Punkt 4 als
Ergänzung zum Beschlussvorschlag wird von uns
mitgetragen, während Punkt 5 zur Änderung des
Beschlussvorschlags nicht zielführend ist. Dieser
müsste in das Verfahren, nicht aber als zusätzlicher Punkt in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden. Weil das teilweise Fragen sind,
die im Rahmen der Vorplanung noch gar nicht geklärt werden können, da sie andere Bereiche tangieren und weiterführend sind, würden wir vorschlagen, zu Punkt 5, den wir an sich unterstützen, eine Protokollnotiz zu fertigen, dass dieser
Punkt in das Verfahren mit aufgenommen wird.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen
Stadträte, Zuseher am Livestream! Die Gründe,
weshalb die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der
Vorlage nicht zustimmen kann, habe ich im Rahmen der Einbringung unseres Absetzungsantrages im Wesentlichen dargelegt, weshalb ich mich
diesbezüglich jetzt nicht wiederholen möchte.
Zum Thema Bürgerbeteiligung möchte ich, weil
die Bürger- und Akteursbeteiligung auch Gegenstand dieser Vorlage, und erst recht der Neufassung ist, dann doch noch einige kurze Anmerkungen machen.
Wir Grüne sehen die Notwendigkeit, dass Ämter
sich ganz grundsätzlich und mehr mit dem Thema
Bürgerbeteiligung befassen müssen; denn laut
Stadtratsbeschluss von April 2017 und aufgrund
der sogenannten Vorhabenliste, die jetzt auf
leipzig.de an den Start gegangen ist, sind sie dazu
angehalten, den Vorlagen auch ein Beteiligungskonzept beizulegen. Dies muss ständige Übung
werden.
Die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
„Leipzig weiter denken“ unterstützt und hilft dabei.
Dafür wurde diese Koordinierungsstelle maßgeblich eingerichtet. Ämter sollen sich, wenn es bei
der Ausarbeitung eines Beteiligungskonzeptes
Unklarheiten gibt, frühzeitig an die Fachstelle
wenden. Einige tun dies bereits, andere haben es
noch nie getan, und wieder andere tun dies erst,
wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.
Das muss deutlich besser werden.
Wir Grüne halten es für ratsam, dass, falls die Verwaltung eine Bürgerbeteiligung in Bezug auf ein
Vorhaben für nicht erforderlich hält, dies künftig
auch in Verwaltungsvorlagen mit einer Begründung dargelegt wird und somit Klarheit besteht.
S e i t e | 44
Hinzu kommt, dass der Stadtrat im April 2017
auch beschlossen hat, dass zur Prozessberatung
und -begleitung der Stadtverwaltung in Bezug auf
eine weitere kontinuierliche Verstetigung von informellen Bürgerbeteiligungsverfahren ein Gremium einzurichten ist. Dieses Gremium existiert
bis heute nicht. Diverse Beteiligungsverfahren in
jüngster Zeit belegen, dass es an der Zeit ist, dass
dieses Gremium, von dem wir Grüne uns viel versprechen, endlich seine Arbeit aufnehmen kann. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann,
bitte.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Bürgerbeteiligung ist wirklich
ein wichtiges Element, um Demokratie erlebbar
zu machen. Das ist ein hohes Gut. Allerdings darf
man es nicht dadurch verprellen, indem man es
immer und überall als Totschlagargument anführt.
Bürgerbeteiligung beginnt dort, wo man den Rahmen des Möglichen klärt. Der Rahmen des Möglichen ist gerade in den letzten Jahren im Umfeld
des hier in Rede stehenden Brückenbaus sehr
stark geschrumpft, weil die Bahn gebaut hat, weil
der City-Tunnel gebaut wurde, weil verschiedene
andere Anschlüsse schon gesetzt sind. Viele Entscheidungsspielräume sind nicht mehr gegeben.
Außerdem haben wir es - ich sagte es schon bei
der Diskussion der Tagesordnung - hier nicht mit
einer klassischen Geschäftsstraße, Siedlungsstraße oder dergleichen zu tun, sondern mit einem Knoten, der verschiedene Verkehre aufnehmen muss.
Ich gebe Ihnen insofern vollkommen recht: Wir
müssen natürlich sicherstellen, dass dieser Knoten, so wie wir ihn haben wollen, auch finanzierbar
ist. Wir haben nicht die Eigenmittel, um das alles
selbst gestalten - dann könnten wir freier an die
Gestaltung herangehen -, sondern wir sind hier
auf Fördermittel angewiesen. Auch die setzen gewisse Bedingungen. Dem Bürger, so man ihn beteiligen möchte, muss deutlich kommuniziert werden: Was ist förderfähig? Welche Bedingungen
stellt der Fördermittelgeber für den Mitteleinsatz?
Mit Blick auf die bereits gesetzten Rahmenbedingungen stellt man fest: Es bleibt nur noch ein erschreckend kleiner Teil übrig zum heutigen Zeitpunkt der Diskussion. Wir sind da kaum noch im
Bereich des Wünsch-dir-was, insbesondere wenn
man auch noch die technischen Rahmenbedingungen einbezieht, wie zum Beispiel die Belastungen einer Brücke. Da mussten wir auch dazulernen; im Bauausschuss wurde uns einiges erläutert. Auch das darf in der Diskussion hier heute
nicht außer Acht gelassen werden.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Worüber rede ich? Am Ende zeigt das deutlich:
Man darf nicht warten bis zu dem Moment, wenn
es gewissermaßen schon brennt, wenn zu erwarten ist, dass die Brücke nicht mehr ihren Dienst
leisten kann. Vielmehr muss das ein kontinuierlicher Prozess sein, obwohl es wirklich sehr anstrengend ist, sowohl das Interesse des Stadtrates - gut, das müssen wir aufbringen; dafür sind
wir gewählt - als auch der Bürgerschaft aufrechtzuerhalten. Man muss sich immer wieder damit
auseinandersetzen und gemeinsam diskutieren,
welche Lösung wir für Leipzig und nicht nur für die
betroffenen Stadtbezirke und Ortsteile benötigen.
Natürlich dürfen der Stadtbezirk und der Ortsteil
dabei nicht vergessen werden. Natürlich braucht
es eine gute Anbindung und Abwicklung der Verkehre und keine zusätzliche Belastung des Ortsteils. Es sind auch schon Aussagen getroffen worden, welche Maßnahmen im weiteren Planungsverlauf zu tätigen sind. Aber den aktuellen Stand
gibt diese Vorlage nicht wieder. So ehrlich muss
man auch sein.
Natürlich hätten wir von der CDU-Fraktion uns einen größeren Wurf gewünscht. Aber auch dazu
mussten wir erfahren: Die Option auf einen größeren Wurf gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht
mehr, weil selbst unsere bescheidenen Ideen wegen der schon gesetzten Rahmenbedingungen - es gibt eben keine Freiflächen mehr im
Bahnbereich - und aus Kostengründen nicht mehr
zu verwirklichen sind.
Die Punkte, die im Antrag der Fraktion DIE LINKE
aufgeführt sind, betreffen Themen, die im Rahmen der weiteren Planung ohnehin noch zu klären
sind. Die Grundsatzplanung muss heute auf den
Weg gebracht werden. Die Anbindung sowohl der
Unternehmen im Umfeld als auch der Ortschaft,
die für die Leistungsfähigkeit der Ortschaft erforderlich ist, darf jedoch nicht infrage gestellt werden. Im Endeffekt sind wir an der Stelle einer FastAlternativlosigkeit. Zu suggerieren, dass man mit
Bürgerbeteiligung mehr erreichen würde - ich wiederhole meine Worte von heute Mittag -, wäre einfach fahrlässig. Damit riskieren wir die Demokratiefähigkeit bzw. erzeugen eher Politikverdrossenheit in der Bürgerschaft. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, bitte.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Auffassung, dass Bürgerbeteiligung - ich
sage einmal salopp - schädlich für die Demokratie
sein könnte, kann ich mich nicht anschließen.
Letztendlich muss aber auch klar sein: So wichtig
und richtig Bürgerbeteiligung ist, die Entschei-
S e i t e | 45
dung wird uns nicht abgenommen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und manchmal ist die Entscheidung schwer.
Im Änderungsantrag der LINKEN wird die Durchführung einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung gefordert. Wie ist das zu verstehen? Die
Neufassung der Verwaltung sieht ja durchaus
mehr Information in Richtung Bürgerschaft vor.
Deswegen noch einmal die Bitte, zu sagen, zu
welchem Zeitpunkt und zu welchem Inhalt diese
Veranstaltung aus Ihrer Sicht durchgeführt werden sollte.
Ja, es wird schwere Entscheidungen geben. Wir
werden im zeitweiligen Ausschuss Mobilität, aber
auch später hier im Stadtrat über Infrastrukturmaßnahmen diskutieren und darüber entscheiden
müssen. Infrastrukturmaßnahmen, die Verkehrsbauwerke betreffen, haben immer den besonderen Nachteil, dass sie dort, wo irgendwas vorbeifährt, meist nicht gewünscht sind. Da macht der
Bürger keinen Unterschied, ob es ein Auto oder
eine Straßenbahn ist, weil beide zu Emissionsbelästigungen vor Ort führen.
Wenn wir die Verkehrsprobleme unserer Stadt lösen wollen, brauchen wir mehr ÖPNV und mehr
Straßenbahnen. Wir werden zum Beispiel über
die Frage einer Südtangente für die Straßenbahn - Schleußiger Weg, Kurt-Eisner-Straße - diskutieren müssen. Ich kann mir schon ungefähr
vorstellen, wie die Diskussion der Bürgerschaft in
der Kurt-Eisner-Straße sein wird, wenn wir die
Südtrasse der LVB stärken und dort zusätzlich
Straßenbahnschienen verlegen wollen. Ich kann
mir sehr gut vorstellen, dass diejenigen, die in dieser Straße wohnen, dagegen sein werden, selbst
wenn das ein ÖPNV-Projekt ist. Das kann ich
auch voll und ganz nachvollziehen.
Im Unterschied zu einer Bürgerbeteiligung und
dem Votum eines Stadtbezirksbeirats, der zu
Recht lokale Interessen formuliert und zur Kenntnis gibt, haben wir als Stadtrat jedoch die Aufgabe, ein solches Projekt mit den Gesamtinteressen der Stadt abzugleichen, und werden unter
Umständen bei der Südtangente für die LVB zu
dem Ergebnis kommen, dass das in diesem Quartier hinnehmbar ist, weil übergeordnete Interessen der Stadt höher zu bewerten sind. Ich habe
bewusst ein Beispiel aus dem ÖPNV-Bereich gewählt.
Genauso müssen wir auch hier entscheiden. Natürlich geht es hier um Verkehrsbauwerke und um
Pkw- und Lkw-Verkehr. Das führt zu Beeinträchtigungen vor Ort; gar keine Frage. Das kann ich
nachvollziehen. Ich wäre wahrscheinlich auch
nicht dafür, wenn ich vor Ort betroffen wäre. Aber
wir haben die Aufgabe, für die Stadt insgesamt
eine sinnvolle Lösung zu finden. Wir reden hier
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
ein Bevölkerungswachstum auf über 720.000 Einwohner. Das führt auch zu mehr Verkehr. Wir können nur hoffen, dass es uns gelingen wird, dass
der Kfz-Verkehr in der Innenstadt nicht weiter ansteigt, sondern vielleicht sogar ein bisschen sinkt.
Aber irgendwo muss der Verkehr ja stattfinden,
wenn nicht in der Innenstadt, dann wahrscheinlich
in den Randbereichen.
Es gehört eben auch dazu, eine für bestimmte Bereiche gegebenenfalls schmerzhafte Entscheidung zum Wohle der Gesamtstadt zu treffen. Um
eine solche Entscheidung handelt es sich hier. Ich
meine, wir sollten im Interesse der Gesamtstadt
die Planung, so wie sie vorgeschlagen ist, heute
auf den Weg bringen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kollegen! Liebe Gäste!
Liebe Beigeordnete! Ich habe ein Problem mit
dem Änderungsantrag der LINKEN. In Punkt 5
heißt es:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden folgende Fragen mit abgewogen bzw. festgestellt:
Dann folgen neun Fragen. Ich weiß nicht, welche
dieser neun Fragen heute festgestellt und welche
im Verfahren abgewogen werden sollen.
Ich greife einmal das Beispiel Gustav-EscheStraße heraus. Es gibt einen relativ dünnen,
schlechten ÖPNV zwischen dem Leipziger Nordwesten, dem Leipziger Altwesten und dem Leipziger Westen. Wir haben hier vor ein paar Minuten
noch über Gewerbeansiedlungen, Ausweitung
des Flughafens, mehr Logistik und mehr Firmen
im Leipziger Nordwesten diskutiert. Jetzt sollen
wir festschreiben, dass eine Straße, die genau
dorthin führt und in der Gegenrichtung zu den
Ortsteilen, wo die Menschen wohnen, zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgebaut wird. So gesehen
müsste wirklich klar gesagt werden, welche der
neun Punkte abgewogen werden sollen - dann
könnte man sie ins Verfahren schieben - und welche heute festgestellt werden sollen.
Wenn man den Punkt Gustav-Esche-Straße jetzt
feststellen lassen will, wäre das verlogen, auch
angesichts dessen, dass im Nordwesten 80 Prozent der Industrieansiedlungen dieser Stadt liegen und viele Menschen diese Straße zweimal
am Tag nutzen, zum einen wenn sie zur Arbeit
fahren und zum anderen wenn sie danach zurück
nach Hause fahren. Wahrscheinlich will niemand,
dass die Gustav-Esche-Straße vierspurig ausgebaut wird. Vielleicht reicht der Damm aber für eine
dreispurige Straße. Auch das wäre intelligent zu
S e i t e | 46
lenken: früh hin auf zwei Spuren, abends zurück
ebenso. Das jetzt auszuschließen, wäre verlogen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Faulhaber.
Stadtrat Faulhaber (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Bürgermeister! Kolleginnen und Kollegen! Ich falle unter die „5-plus-2“Regelung; das heißt: Ich bin der zweite Redner
meiner Fraktion und werde mich entsprechend
kurz fassen, fühle mich aber berufen, noch einige
Dinge aus meinem Wahlkreis zu ergänzen, die mir
wichtig sind.
Hier wird der Eindruck erweckt, als wäre das nur
ein Belang des Stadtbezirksbeirats West. Dem
muss ich widersprechen. Es gibt große Interessenbekundungen aus dem Leipziger Westen, aus
Böhlitz-Ehrenberg, Gundorf, Rückmarsdorf, Burghausen. Dort leben die Bürger, die davon betroffen sind. Der jetzige Zustand der Brücke ist gekennzeichnet durch eine bereits jetzt beschränkte
Nutzung. Der öffentliche Personennahverkehr ist
davon besonders betroffen. Die Straßenbahn
fährt im Schleichtempo über diese Brücke. Es gibt
auch Stimmen, die sagen: Möglicherweise ist der
öffentliche Personennahverkehr zuerst betroffen
von einer Beschränkung, weil die Straßenbahn
bald gar nicht mehr über die Brücke fahren kann.
Das würde dann auch die Schülerbeförderung betreffen. - So weit zur aktuellen Situation vor Ort.
Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass die
Verwaltung nach meiner Wahrnehmung hier sehr
viel Richtiges getan hat. Es hat sehr wohl ausführliche Veranstaltungen gegeben, zu denen die Bürger zur Diskussion und auch zur Ideenfindung eingeladen waren. Ich habe zwei Veranstaltungen
miterlebt. Es ist nicht richtig, dass die Bürger
keine Möglichkeit zur öffentlichen Diskussion hatten. Ich habe auch eine Diskussion im Fachausschuss miterlebt, in der wir zwar nicht alle einer
Meinung waren - gerade aus der Sicht des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg ist vieles nicht so
gelöst worden, wie wir es uns gewünscht hätten -,
die aber außerordentlich sachorientiert war.
Abschließend möchte ich in Richtung der Verwaltung sagen: Die Bürger im Leipziger Westen brauchen diese neue Brücke, und sie wollen diese
neue Brücke. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Frau Riekewald, zu dem Änderungsantrag, den
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
S e i t e | 47
Sie hier vorgestellt haben, gibt es einen sehr umfangreichen Verwaltungsstandpunkt, in dem wir
die Aussage treffen, dass wir Punkt 4 Ihres Antrags ohne Probleme zustimmen können und wir
bei Punkt 5 nur die Formulierung schwierig finden.
Sie schreiben:
vierspurig ausgebaut werden müsste, wäre ich
sofort gegen diese Brücke. Das ist FFH-Gebiet.
Die Straße ist nicht erweiterbar. Das geht nicht;
das wäre irre. Man kann sie doch nicht breiter machen. Bin ich hier im falschen Film, oder was? Ich
begreife das nicht.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden folgende Fragen mit abgewogen bzw. festgestellt:
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau noch
einmal.
„Abgewogen“ und „festgestellt“, das sind nun einmal feste Begriffe. Für die Abwägung und Feststellung der einzelnen Punkte im Rahmen eines
Planfeststellungsverfahrens sind wir nicht zuständig. Das erfolgt auf Landesebene. Trotzdem sind
wir an der Stelle auch weiterhin gefragt. So werden wir dazu eine eigene Beschlussvorlage vorlegen, die im Stadtrat diskutiert und hoffentlich auch
beschlossen wird. Dann können die einzelnen
Punkte des weiteren Verfahrens auch noch einmal besprochen werden.
Wir haben in unserem Verwaltungsstandpunkt unsere Positionen zu vielen Ihren Fragen dargelegt. - Ich höre, Sie haben ihn noch nicht gelesen;
okay. Aber ich kann Ihnen versichern: In unserem
sehr ausführlichen VSP haben wir viele der Fragen, die Sie aufgeworfen haben, schon kurz beantwortet.
Beispielsweise fragen Sie, ob ein vierspuriger
Ausbau aufgrund der Verkehrssituation wirklich
notwendig ist. Dazu sagen wir: Es ist ein zweispuriger Ausbau auf der kompletten Strecke vorgesehen. Allerdings wird es an den Knotenpunkten
aufgrund der Abbiegesituation Aufweitungen geben. Das ist so üblich; das haben wir überall.
In dieser Form sind wir auch auf die anderen Fragen eingegangen. Das heißt: Wir würden vieles
von dem, was Sie anfragen, tatsächlich auch
durchführen. Aber wir können nicht abwägen und
nicht feststellen. Wenn wir jetzt mit einer Protokollnotiz richtigstellen würden, wie das weitere
Verfahren ist, wäre es, denke ich, kein Problem,
mit Ihrem Antrag weiter umzugehen.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch eine
Wortmeldung von Herrn Engelmann gesehen.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Wie auch immer das abgewogen wird: Das sind die Fragen,
die die Bürger hatten. Mir ist es egal, ob das über
eine Protokollnotiz oder über das Planfeststellungsverfahren gelöst wird. Aber es muss gelöst
werden. Den Bürgern und natürlich auch uns
muss eine ordentliche Antwort gegeben werden.
Noch einmal zur Gustav-Esche-Straße: Seien Sie
mir nicht böse, aber wenn diese Straße wirklich
Bürgermeisterin Dubrau: Ich will noch einmal
die Frage aus Ihrem Änderungsantrag zitieren:
Ist der vierspurige Ausbau ausschließlich aufgrund der Verkehrssituation notwendig oder sind weniger Spuren möglich?
Die Antwort ist:
Ein vierspuriger Ausbau ist in der Vorzugsvariante der Vorplanung nicht enthalten. Alle Verkehrsarten sind jeweils
mit einer durchgehenden Fahrspur pro
Richtung berücksichtigt. Die größere Anzahl der Fahrspuren sind am Knotenpunkt, resultierend aus der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und den notwendigen Aufstellflächen und Verkehrsbeziehungen.
Das ist so üblich. Das ist überall in der Stadt so.
Wenn es am Knotenpunkt nur eine Spur gäbe,
würde das dazu führen, dass nur ein oder zwei
Linksabbieger fahren könnten und der übrige Verkehr stehen würde. - Weiter heißt es dort:
Im Bereich des Ritterschlösschen ist
ebenfalls je ein durchgehender Fahrstreifen pro Richtung geplant mit dazwischenliegenden Abbiegestreifen und
Querungshilfen sowie der Anbindung an
die Gustav-Esche-Straße mit je einer
Fahrspur pro Richtung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler noch einmal.
Stadtrat Geisler (SPD): Ich habe nicht von vier
Spuren gesprochen, sondern gesagt: Diese Strecke muss leistungsfähig sein. Wenn der eine Knoten in Leutzsch gebaut wird, müssen wir in Wahren den zweiten Knoten mitbetrachten; denn nur
wenn beide Knoten funktionieren, funktioniert die
Strecke. Sollte auf dem Damm eine dreispurige
Lösung möglich sein, wäre es intelligent, wenn
man zwei Spuren in die eine Richtung und eine
Spur in die andere Richtung lenken würde. Das
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
waren meine Worte. Ich habe nie auf einem vierspurigen Ausbau bestanden. Vielmehr habe ich
angeregt, für den bestehenden Damm eine intelligente Lösung zu finden.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, der Worte
sind genug gewechselt. Bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, will ich noch einmal darauf
hinweisen: Ein solches Brückenbauwerk baut
man nicht für zehn Jahre, sondern das muss für
die nächsten 50 bis 100 Jahre leistungsfähig sein.
Deswegen: Weg aus der heutigen, etwas beschränkten Sicht Möglichkeiten zu schaffen, das
ist der Sinn von solchen Bauwerken.
Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion
DIE LINKE zur Abstimmung. - Nein, keine punktweise Abstimmung. ich kann doch nicht Punkt 5
übernehmen. - Nein, auch nicht zu Protokoll.
Punkt 4 übernehmen wir selbstverständlich. Das
ist sowieso Verwaltungshandeln. Wir machen
eine Bürgeranhörung. Aber Punkt 5 ist so nicht
abstimmungsfähig und kann daher von uns auch
nicht übernommen werden.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich verstehe
das nicht. Die Bürgermeisterin hat doch gerade
den Vorschlag gemacht, dass sie, wenn wir das
dahin gehend präzisieren, dass das im weiteren
Verfahren untersucht wird, Ihnen empfiehlt - -
S e i t e | 48
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr
Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 58 - 0 - 0. So beschlossen.
Da die nächsten beiden Tagesordnungspunkte
thematisch im Zusammenhang stehen, rufe ich
sie jetzt gemeinsam auf:
19.8
Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Personalfluktuation in der
Branddirektion Leipzig bis zum Jahr
2025 (VI-Ifo-04943)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
19.9
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leipzig für die
Jahre 2017 bis 2021 durch die Branddirektion (VI-DS-03888-NF-03)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
19.9.1 dazu ÄA (VI-DS-03888-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
19.9.2 dazu VSP (VI-DS-038888-ÄA-01-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
19.9.3 dazu ÄA (VI-DS-03888-ÄA-02)
Einreicher: AfD-Fraktion
19.9.4 dazu VSP (VI-DS-03888-ÄA-02-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Oberbürgermeister Jung: Ja, das kann die Bürgermeisterin ja sagen.
Zu 19.8 ist Kenntnisnahme gewünscht. - Herr Rosenthal wird jetzt die Vorlage zu 19.9 einbringen.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Aha.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren
Stadträte! Ich freue mich, Ihnen heute die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans bis zum
Jahr 2021 vorlegen zu dürfen, und möchte kurz
auf die wesentlichen Punkte eingehen, um Sie
noch einmal mitzunehmen, was wir Ihnen mit der
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
vorlegen. Ich will mich schon an dieser Stelle
herzlich für die in den Fachausschüssen sehr ausführlich geführte Debatte zur Brandschutzbedarfsplanungsfortschreibung bedanken, die uns auch
inhaltlich noch einmal gezeigt hat, an welchen
Stellen der Kommunalpolitik es wichtig ist, entscheidende Weichen zu stellen, um für das
Brandschutzwesen in unserer Stadt auch zukünftig gut aufgestellt zu sein.
Oberbürgermeister Jung: Ich sage: Ich empfehle Ihnen, den Beschlusspunkt 5 in dieser Form
abzulehnen.
Ich bitte um Ihr Votum zum Änderungsantrag der
Fraktion DIE LINKE. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Vorlage.
Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 40 - 11 - 10. So beschlossen.
19.6 Leipziger Kommunale Energieeffizienz
GmbH (LKE) (VI-DS-04869)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wie war die Ausgangslage? Wir haben die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans analysiert und insbesondere die realisierten Maßnahmen aus dem Bau- und Technikinvestitionskonzepten ausgewertet. Wir sind noch einmal auf die
Schutzzieldefinition eingegangen und haben auch
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
auf die Dualität des Feuerwehrwesens in unserer
Stadt hingewiesen. Wir haben vor allen Dingen
auch auf die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren abgestellt und in der jetzt vorliegenden Fortschreibung deutlich gemacht, wie wichtig
uns die Ortswehren im Gesamtgefüge der Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr sind, dass sie
einen wichtigen Baustein bilden und wir sie ganz
aktiv, auch mit Unterstützung des Rates, insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Zusatzbudgets von 100.000 Euro über das Jahr
2018 hinaus, in die Lage versetzen werden, aktive
Abteilungen zur Unterstützung entsprechend vorweisen zu können.
Wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung sind
das Investitionskonzept Bau und das Investitionskonzept Technik. Ich will Ihnen dazu einige Zahlen
mit auf den Weg geben. Beim Investitionskonzept
Bau werden wir bei einem Gesamtvolumen von
48 Millionen Euro knapp 26 Millionen Euro in die
Fertigstellung des Feuerwehrtechnischen und
Ausbildungszentrums, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Nordost und die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache investieren und
gleichzeitig die Ersatzbeschaffung von 31 Löschfahrzeugen, davon 20 Fahrzeuge für die Freiwilligen Feuerwehren, realisieren. Wir glauben, dass
dieses wichtige Investitionsprojekt, das aus dem
Gesamthaushalt der Stadt Leipzig gestemmt wird,
gut angelegtes Geld ist, um die Hilfsfristen, die wir
formuliert haben, zu realisieren.
Wir sind auch auf die mit der wachsenden Stadt
verbundenen Veränderungen eingegangen und
haben ein Monitoring vorgeschlagen, um ganz gezielt abzuleiten, welche Veränderungen im täglichen Einsatz zu begleiten sind, die in der nächsten Fortschreibung noch einmal nachjustiert werden können.
Wir haben auch die Änderungsanträge von der
CDU-Fraktion und von der AfD-Fraktion, in denen
es vor allem um die Sicherstellung der Personalressourcen geht, sehr ernst genommen und Ihnen
deshalb die Informationsvorlage unter TOP 19.8
vorgelegt, in der wir Ihnen noch einmal deutlich
machen, wie wir die Ist-Situation der Altersabgänge sehen und wie wir die künftigen Altersabgänge auffangen wollen. Wir nehmen aus den Änderungsanträgen als neuen Beschlusspunkt 5 mit
auf, dass wir die 82 Funktionsstellen per Beschluss des Rates definieren, geben Ihnen aber
gleichzeitig mit an die Hand, dass auch der Personaleinsatzfaktor, der mit diesen Funktionsstellen zu multiplizieren ist, regelmäßig angepasst
werden muss.
Wir haben uns sehr intensiv und ausführlich mit
den Änderungsanträgen auseinandergesetzt. Sie
sind auch als Handlungsleitfaden für unsere weitere Arbeit relevant. Auch mit den Vorschlägen
der CDU-Fraktion „Neubau Feuerwache Nord“
S e i t e | 49
und „Realisierung des vierten Bauabschnitts des
Feuerwehrtechnischen und Ausbildungszentrums“ haben wir uns sehr intensiv auseinandergesetzt. Wir sagen an dieser Stelle nicht, dass diese
Vorschläge nicht relevant sind, aber wir stellen sie
in der jetzigen 3. Fortschreibung zugunsten der
drei definierten Vorhaben zurück. Wir bitten Sie,
die 3. Fortschreibung und das Monitoring, das wir
anstellen werden, proaktiv zu begleiten. Ob in die
4. Fortschreibung die von Ihnen vorgeschlagenen
Projekte aufgenommen werden, müssen wir zu
gegebener Zeit noch einmal diskutieren.
Abschließend noch einmal vielen Dank für die intensiven, guten Diskussionen. Ich hoffe, wir kommen heute zu einer guten Beschlusslage.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche
Wortwünsche. Zunächst Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Bürgermeister! Verehrte Gäste! Ich freue mich, dass
auch Vertreter der Feuerwehr auf der Besuchertribüne sitzen. Meine Damen und Herren Stadträte! Herr Rosenthal, danke schön für die klasse
Einführung. Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Jahre 2017 bis 2021,
über die wir heute reden, ist sehr wichtig. Im September letzten Jahres hat uns diese Vorlage erreicht. Wir als CDU haben uns sehr intensiv damit
auseinandergesetzt. Zum damaligen Zeitpunkt
haben wir einen gravierenden Mangel gefunden,
nämlich das Personalkonzept - und das verbunden mit dem Wissen, dass bei der Feuerwehr in
den nächsten Jahren viele Führungskräfte ausscheiden und auch rund 150 Feuerwehrleute in
den nächsten acht, neun Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen werden.
Daher war es uns besonders wichtig, diesen
Punkt hervorzuheben. Darum haben wir auch diesen Änderungsantrag gestellt, immer im Blickpunkt das Personalkonzept: Was ist mit dem Personaleinsatzfaktor, PEF? Was ist mit der Funktionsstärke? Und aus Sicht der Feuerwehrleute:
Wie hoch ist der Stellenbedarf, und wie ist die mittelfristige Stellenentwicklung? Das hat auch etwas mit Karriere und Arbeitsplatzsicherheit für die
Feuerwehrleute zu tun.
Ich sage an der Stelle an die Verwaltung: Danke
schön, dass Sie unseren Ansatz aufgegriffen und
sich damit so intensiv auseinandergesetzt haben.
Herr Rosenthal, mit dem von Ihnen vorgestellten
Personalkonzept ist der Brandschutzbedarfsplan
jetzt eine runde Sache. Ich erkläre hiermit unseren Änderungsantrag für erledigt.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Ich sage auch: Danke, lieber Herr Heitmann! Ich
bitte Sie ausdrücklich, auch Ihren Feuerwehrkollegen unseren Dank auszurichten für jede Stunde,
die sie für die Sicherheit der Bürger dieser Stadt
leisten.
Es war ein zähes Ringen, aber das Ringen hat
sich gelohnt. Deshalb wird die CDU-Fraktion diesem Brandschutzbedarfsplan wohlwollend zustimmen. Ich bitte Sie, das auch zu tun, meine Damen und Herren Stadträte. - Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
S e i t e | 50
Ich sage hier auch: Danke schön, Herr Heitmann!
Geben Sie unseren Dank an Ihre Kameraden weiter sowie an Ihr Team, das das noch einmal überarbeitet hat.
Mit Beschluss dieser Vorlage kann man in dieser
Stadt bis 2025 sicher leben. Schauen wir mal, was
dann ist! Wir hoffen, dass bis dahin viele Nachwuchskräfte gewonnen werden können. An dieser
Stelle noch ein ganz großes Lob dafür, dass die
dezentrale Ausbildung von der Stadt Leipzig in
Zusammenarbeit mit dem Land jetzt angegangen
wird. Auch das ist eine gute Initiative und ein
Schritt in die richtige Richtung. - Ich danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Beigeordnete! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der
Stadt Leipzig wurde Mitte vorigen Jahren zum ersten Mal behandelt. Ich muss sagen: Wir waren
von Anfang an skeptisch, weil wir darin die Funktionsstellen vermisst haben. Wir sahen das gleiche Problem, das Herr Haas von der CDUFraktion eben ansprach, nämlich die Personalperspektive.
Wie war der Iststand? Wir hatten die Information
erhalten, dass die Kameraden viele, viele Überstunden vor sich her schieben. Das hat sich jetzt
wohl etwas entspannt. Vor dem Hintergrund der
Personalfluktuation und in dem Wissen, dass bis
2020 bzw. 2025 viele Kameraden ausscheiden
werden, hatten wir von Anfang an Bedenken.
Aber gut Ding will Weile haben. Diese Vorlage ist
ein Beispiel dafür. Immerhin hat es fast ein Dreivierteljahr gedauert, bis sie wieder hier im Rat ist.
Herr Rosenthal, Sie hatten gesagt: Brandschutzbedarfsplan bis 2021. Korrekt heißt es in der Vorlage: 2017 bis 2021. Aber ich weiß, wie Sie es
meinen. Lieber etwas später auf dem Tisch und
dafür ordentlich, wie unsere Fraktion meint, und
jetzt auch inhaltlich mit ganz klaren, konkreten
Punkten untersetzt, mit denen man in den nächsten Jahren leben kann. Das ist ein Schritt in die
richtige Richtung. Das will ich noch einmal ganz
deutlich sagen.
Auch die Punkte unseres Änderungsantrags, den
wir fast zeitgleich mit der CDU - natürlich unabgesprochen; ganz klar - eingereicht hatten, sind beachtet worden. Auch wir ziehen unseren Änderungsantrag zurück, weil alle wesentlichen Punkte
unseres Änderungsantrags von der Stadtverwaltung übernommen worden sind.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Wesentliches wurde hier jetzt schon benannt. Daher kann ich mich kurz fassen. Trotzdem
ein paar Worte von der SPD-Fraktion zum Thema.
Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wird nach intensiver Diskussion nun endlich
im Stadtrat beschlossen. Sie gilt für den Zeitraum
von 2017 bis 2021 und beinhaltet unter anderem
die Optimierung der Einsatzbereichsstruktur, der
Einsatzmitteltechnik und der Standorte, aber
auch - das ist wichtig - das Investitionskonzept der
Einsatzmitteltechnik und den Bau von notwendigen Gebäuden.
Wichtige Maßnahmen bezüglich des Investitionskonzeptes Bauvorhaben wurden bereits in Angriff
genommen. Erwähnt werden soll hier die Fertigstellung des Feuerwehrzentrums und die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache bzw. der
Neubau der Feuerwache Nordost, wie von Herrn
Rosenthal schon angesprochen. Damit sind die
Rahmenbedingungen für einen gut funktionierenden Brandschutz formuliert. Ganz wichtig ist: Wir
benötigen dafür sowohl die Berufsfeuerwehr als
auch die Freiwilligen Feuerwehren.
Ein wichtiger Knackpunkt war: Vielen Stadträten
fehlte der wichtige Hinweis auf die notwendige
Funktionsstärke von 82 Funktionen. Dazu haben
CDU und AfD Änderungsanträge gestellt. Deshalb wurde der Vorlage nun ein fünfter Beschlusspunkt hinzugefügt.
Auch die heute vorliegende Info-Vorlage „Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Personalfluktuation in der Branddirektion Leipzig bis
zum Jahr 2025“ ist eine notwendige und sehr
wichtige Ergänzung zum Brandschutzbedarfsplan
und muss mit diesem im Zusammenhang gesehen werden.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Abschließend kann ich sagen, dass die SPDFraktion der Vorlage natürlich zustimmen wird.
Aber wir werden die Umsetzung kritisch begleiten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Liebe Beigeordnete! Herr
Heitmann! Liebe Gäste auf der Tribüne! Das ist
heute mittlerweile die 3. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplans; für mich als Stadtrat ist
es die zweite. Wenn man sich die Entwicklung dieser beiden Vorlagen anschaut und die damalige
mit der heutigen vergleicht und wenn man sich die
erste Beschlussfassung zum Brandschutzbedarfsplan in Erinnerung ruft, stellt man fest: Es gibt
eine Entwicklung, der man ganz viel Positives abgewinnen kann.
Die Sicherheit im Brandschutz und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr werden periodisch mit
der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
vom Stadtrat - das ist unsere Aufgabe - geprüft
und gegebenenfalls korrigiert. Wir kontrollieren,
ob die Einsatzzeiten eingehalten und die notwendigen Materialien sowie Funktionen und Funktionseinheiten bereitgestellt werden können. Die
sich weiter vollziehende starke Verdichtung der
Stadt findet nunmehr auch in der 3. Fortschreibung Berücksichtigung.
Unsere Erkenntnis ist einfach, aber mit nicht unwesentlichen Mitteln verbunden. Nach unserer
Auffassung müssen wir die Mittel, die im Brandschutzbedarfsplan vorgesehen sind, tatsächlich
auch bereitstellen. Das war ja immer eine Kritik an
den bisherigen Brandschutzbedarfsplänen und
den dort genannten Zahlen. Es gibt in Abrechnung der 2. Fortschreibung auch eine Auswertung
der geplanten Mittel und der tatsächlich ausgegebenen Mittel. Diese weist ein Delta aus. Es ist ja
nicht so, dass alles billiger geworden ist; einige
Maßnahmen sind auch nicht zeitgerecht umgesetzt worden.
Die Feuerwehr erreicht derzeit in 89 Prozent der
Einsätze die vorgegebenen Richtzeiten. Das
heißt: Bis 100 Prozent ist es noch ein kleines
Stück. Innerhalb der letzten fünf Jahre ist allerdings schon eine Verbesserung um 7 Prozent eingetreten. Positiv für die Stadt Leipzig ist: Im sachsenweiten Vergleich liegt Leipzig beim Erreichen
dieser Richtzeiten tatsächlich weit vor den anderen Feuerwehrdirektionen des Freistaats.
Die Investitionssumme von 48 Millionen Euro inklusive eines städtischen Eigenanteils wird dazu
beitragen, dass unsere Feuerwehr zum einen moderner wird und zum anderen die Einsatzzeiten
S e i t e | 51
weiter verbessert werden. Sie wird insbesondere
auch dazu beitragen, dass die Kolleginnen und
Kollegen, die jeden Tag, oft auch unter Einsatz ihres Lebens, im Einsatz sind, bessere Bedingungen vorfinden. Dafür werden neue Gebäude gebaut.
Ich habe noch einmal meine erste Rede zum
Brandschutz herausgesucht; das ist mittlerweile
fast zehn Jahre her. Damals war die Hauptfeuerwache noch ein Stiefkind der Verwaltung. Jetzt
sind wir da auf einem sehr guten Weg. Die Perspektive, die aufgezeigt wird, stimmt mich hoffnungsfroh.
Die Feuerwehr Leipzig steht dennoch vor großen
Herausforderungen. Wir als Fraktion DIE LINKE
sind allerdings optimistisch, dass wir unter Einhaltung der Grundsätze von sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung dafür sorgen können, dass sie diese Herausforderungen gut bewältigen kann.
Nach unserer Auffassung ist genau dieser Brandschutzbedarfsplan, der jetzt bis 2021 fortgeschrieben wird, ein solides und gutes Werkzeug und
zeugt von viel Erfahrung und Umsicht der beteiligten haupt-, aber auch ehrenamtlichen Führungskräfte.
Die in diesem Zusammenhang aufgerufene Informationsvorlage enthält genau das, was immer kritisiert wurde, nämlich ergänzendes Material. Damit bekommen wir eine Perspektive aufgezeigt,
insbesondere auch zur Personalentwicklung. Dabei geht es nicht nur um das Führungspersonal,
sondern auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist sehr detailliert aufgeschlüsselt, in
welchen Jahresscheiben wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ruhestand wechseln
und wie wir darauf reagieren müssen. Es sind
auch schon erste Ansätze verzeichnet.
Ich glaube, wir sind als Stadtrat gut beraten, wenn
wir die Umsetzung stetig kontrollieren und wenn
wir insbesondere dann, wenn die Kolleginnen und
Kollegen der Feuerwehr hier bei uns vorsprechen
und um finanzielle Mittel bitten, diese, so es der
Haushalt möglich macht, auch zur Verfügung stellen.
Abschließend will ich Ihnen persönlich danken,
Herr Heitmann. Als Sie das Amt des Branddirektors übernommen haben - der eine oder die andere hier im Saal wird sich vielleicht noch daran
erinnern -, war die Feuerwehr in Schlagzeilen geraten, die alles andere als positiv ausfielen. Ihnen
und Ihrem Führungsstab ist es gelungen, wieder
Ruhe in die Berufsfeuerwehr, aber auch in die Anerkennung und Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren zu bringen. Dafür, Herr Heitmann, von meiner Fraktion und mir persönlich ein
ganz herzliches Dankeschön an Sie, aber auch an
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
S e i t e | 52
Ihr Team und Ihre Kollegen. Richten Sie bitte auch
ihnen unseren Dank aus. Weiterhin auf gute Zusammenarbeit! - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Nur damit wir uns
nicht missverstehen: Wovon sprechen wir: von
den Schulen oder vom Sonderprogramm Kita?
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Es geht um die
Thematik „Beschleunigung von Investitionen“ insgesamt. Ich habe mich jetzt nur auf die Vorlage
der Taskforce bezogen.
Herr Heitmann, ich schließe mich dem Dank aller
Redner ausdrücklich an. Ich danke Ihnen für den
Dienst und die gute Arbeit der letzten Jahre.
Danke schön.
Können wir zur Abstimmung kommen? - Ich bitte
um Ihr Votum. - Haben alle ihre Stimme abgegeben? - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 58 - 0 - 0. So beschlossen.
Herzlichen Dank, Kollege Rosenthal, für diese
Vorlage.
20
Informationen I
20.1 1. Ergebnisbericht der verwaltungsinternen Task Force Schulhausbau/Kita zum
Stand 31.12.2017 (VI-Ifo-05413)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Finanzen
Bitte nehmen Sie diese Information zur Kenntnis.
Gibt es dazu Wortwünsche? - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Bemerkung verbunden mit einer Frage. Auf Seite 5 der Vorlage ist aufgelistet,
wie die Taskforce die bedarfsgerechte Umsetzung
von Investitionsmaßnahmen in Kitas und Schulen
voranbringen will. Wir hatten zum Gesamtthema
„Beschleunigung von Investitionen“ im August
2017 hier nachgefragt. Frau Dubrau hatte dazu
zwölf Maßnahmen vorgeschlagen. Wir haben gehört, dass im Herbst eine Evaluierung dieser zwölf
Maßnahmen erfolgen soll. Meine Frage verbunden mit der Bitte, die Antwort zu Protokoll zu nehmen, lautet: Warum erst im Herbst?
Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen
nicht beantworten. Wahrscheinlich macht es vorher keinen Sinn, Herr Wehmann. Wir könnten
Ihnen höchstens einen Zwischenbericht vorlegen.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Das wäre gut
bei 250 Millionen Euro investiven Haushaltsausgabenresten.
Oberbürgermeister Jung: Okay. Wir werden
versuchen, das zu beschleunigen.
Ich will es heute schon einmal für alle sagen: Ich
werde noch einmal auf Sie zukommen und Sie bitten müssen, weitere Beschleunigungsmöglichkeiten zu finden, gegebenenfalls verbunden mit Änderung der Hauptsatzung. Es brennt wirklich unter
den Nägeln. Ich muss es wirklich so deutlich sagen. Für das Schuljahr 2018/2019 kriegen wir gerade so die Kurve. Für das Schuljahr 2019/2020
aber müssen wir sehr zügig weitere Beschleunigungsmaßnahmen einleiten. Um es salopp zu sagen: Viele Dinge verfangen sich im Gestrüpp der
behördlichen Genehmigungen und verzögern
sich; das ist Wahnsinn. Insofern kündige ich
schon heute an, dass ich diesbezüglich noch einmal auf Sie zukommen werde. Ich habe heute
Morgen auch die Kollegen gebeten, in den Ausschüssen schon vorab zu informieren, dass wir da
aktiver werden und neue Möglichkeiten finden
müssen.
Zurück zu Ihnen, Herr Wehmann. Wir werden einen Zwischenbericht vorlegen, der aufzeigt, wo
wir stehen.
Damit schließe ich den öffentlichen Teil der heutigen Sitzung.
Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018
Oberbürgermeister:
___________________________________
Schriftführer:
Stadtrat Keller:
___________________________________
Stadtrat Morlok:
___________________________________
Protokollant:
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