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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1378854.pdf
Größe
839 kB
Erstellt
15.03.18, 13:34
Aktualisiert
13.08.18, 14:28

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Sitzung am 21.03.2018 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien Antrags-Nr./Betreff Einreicher Verweisung VI-A-05534 Beteiligung der Stadt Leipzig am Dienstfahrrad-Konzept JobRad CDU-Fraktion FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05537 Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan Fraktion Freibeuter FA Umwelt und Ordnung, FA Finanzen VI-A-05518 SPD-Fraktion Gemeinsam für Leipzig - Synergien in der L-Gruppe für Leipzig nutzen Verwaltungsausschuss VI-A-05520 Digitalisierungsoffensive für Leipziger Schulen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule CDU-Fraktion VI-A-05583 Fraktion Bündnis 90/Die Das Leipziger Kunsterbe bewahren - Das Grünen Leipziger Vor- und Nachlassarchiv aufbauen FA Kultur VI-A-05585 Fraktion Bündnis 90/Die Projekt AuVschwung (Berufliche Integrati- Grünen on und Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderungen) dauerhaft sichern Jugendparlament, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Wirtschaft und Arbeit, Behindertenbeirat VI-A-05540 Fraktion Freibeuter Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05598 Fraktion Bündnis 90/Die Abwahl von AfD-Stadtrat Kriegel aus dem Grünen Migrantenbeirat FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05613 Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung in der Ortschaft LützschenaStahmeln FA Finanzen, FA Stadtentwicklung und Bau, FA Wirtschaft und Arbeit, FA Allgemeine Verwaltung OR LützschenaStahmeln VI-A-05611 Stadtraum Bayerischer Bahnhof: Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Stadtentwicklung und Bau, zeitweiliger Ausschuss Mobilität VI-A-05615 Errichtung eines Spielplatzes auf der Grünfläche Eigenheimstraße in Dölitz CDU-Fraktion FA Umwelt und Ordnun, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendhilfeausschuss VI-A-05621 Von der Unbestimmtheit der Mobilitätsszenarien zum Entwicklungs- und Angebotsszenarium CDU-Fraktion FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05622 Einführung digitaler Schulbücher als zusätzliches Angebot Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendbeirat, Jugendparlament, Jugendhilfeausschuss VI-A-05628 Errichtung von Fledermaustürmen Stadträtin U. E. Gabelmann FA Umwelt und Ordnung VI-A-05629 Badebrunnen Fraktion Freibeuter FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Mitte VI-A-05630 Ratsinformation ALLRIS webfähig machen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05631 Auf- und Ausbau eines stadtweiten kostenlosen WLAN-Netzes weiter vorantreiben Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Allgemeine Verwaltung, FA Wirtschaft und Arbeit RATSVERSAMMLUNG VOM 21. MÄRZ 2018 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlich willkommen zu unserer Ratsversammlung! Ich begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte, die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sehr herzlich. Ich bitte Herrn Keller und Herrn Morlok, die Niederschrift der heutigen Sitzung zu unterzeichnen. Auch heute ist ein Geburtstagskind unter uns: Herr Grosser wird heute 60. - Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 5 am 10.03.2018 bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich Herr Heinrich, Herr Lehmann, Herr Rothkegel, Herr Riedel, Herr Schlegel und Herr Weber. Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung im Falle von möglichen Befangenheiten. Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 54 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 76 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird TOP 15.4; der Ortschaftsrat hat diesen Antrag komplett zurückgezogen. TOP 16.10 wird vertagt. TOP 19.3 wird von mir heute abgesetzt, um unsererseits die Vorlage so zu gestalten, dass wir sie in der April-Sitzung aufrufen können. TOP 19.7 wird vertagt. TOP 26 im nichtöffentlichen Teil wird ebenfalls abgesetzt. Sie wissen, dass wir einen offenen Brief an den Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion, Herrn Keller, geschrieben haben, in dem wir die AfD aufgefordert haben, sich dazu zu positionieren, dass ein Mitglied ihrer Fraktion sich in unrühmlicher, wirklich erschreckender Weise verhalten hat: durch stehende Ovationen und größte Begeisterung, Beifall und „Bravo!“-Rufe während der Rede von Herrn Poggenburg am Politischen Aschermittwoch. Herr Keller, wir haben von Ihnen bis zum heutigen Tag darauf keine Antwort erhalten. Das ist aus unserer Sicht eine Angelegenheit, die den Stadtrat insgesamt sehr berühren muss. Wir sind der Meinung, dass man über diesen Antrag heute auch entscheiden kann. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sowohl laut Sächsischer Gemeindeordnung als auch laut Geschäftsordnung des Stadtrates sind Beiräte mit ihren Angelegenheiten selbst in Verantwortung. Das müssten Sie wissen, Frau Krefft. Die Ratsversammlung kann nur die von ihr zu entsendenden Mitglieder durch Wahl bestimmen. Eine Abwahl von Personen in Beiräten durch die Ratsversammlung ist nicht geregelt. Sie würde auch der Selbstbestimmung der Beiräte entgegenstehen; denn das hieße: Sie könnten Beiräte abberufen, wenn es Ihnen nicht passt, was die Beiräte machen. Oberbürgermeister Jung: Entschuldigung, Herr Keller, ich muss Sie unterbrechen. Sie haben das Recht auf Gegenrede zum Antrag der Geschäftsordnung, aber nicht in der Sache. Des Weiteren liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf erste und zweite Lesung des Antrags 05598 vor. Frau Krefft wird dazu einbringen. Stadtrat Keller (AfD): Darum geht es mir ja gerade: um die Absetzung dieses Antrags. - Eine Behandlung des Antrags 05598 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat wäre somit rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit haben wir uns von einem Anwalt schriftlich bestätigen lassen. Sein Gutachten liegt dem Oberbürgermeister vor. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Wir beantragen, dass der Antrag unter TOP 14.8 hier heute in erster und zweiter Lesung beschlossen wird. Es gibt aus unserer Sicht keinen Ausschuss, in den wir diesen Antrag verweisen könnten; denn es gibt keinen Ausschuss, der sich mit inneren Angelegenheiten des Stadtrates befasst. Oberbürgermeister Jung: Ich kann meinerseits Folgendes feststellen: Nach unserer rechtlichen Prüfung ist der Antrag grundsätzlich zulässig und kann damit heute verwiesen werden. Ein Abset- Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 zungsantrag wurde formal nicht gestellt. Wenn er gestellt wird, muss er abgestimmt werden. Der Geschäftsordnungsantrag auf Beschlussfassung, Frau Krefft, ist unserer Meinung nach unzulässig, weil von Ihnen beantragt wird, den Antrag 05598 nicht unter TOP 14, Anträge zur Verweisung in die Fachgremien, sondern unter TOP 15, Anträge zur Beschlussfassung, zu behandeln. Das ist jedoch nicht möglich, weil dieser Antrag heute nicht unter TOP 15 aufgesetzt ist. Also: zulässig für eine Verweisung ins Verfahren, aber nicht zur Abstimmung heute, weil nicht bekannt gemacht. Wir werden uns selbstverständlich mit den rechtlichen Argumenten des von Ihnen beigebrachten Gutachtens, Herr Keller, auseinandersetzen und das im weiteren Verfahren miteinander klären müssen. Aber nach unserer Meinung ist das zulässig. Seite |2 Oberbürgermeister Jung: Zur Geschäftsordnung: Der Geschäftsordnungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen wird zurückgezogen, Frau Krefft? Ja. Dann steht jetzt der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Keller zur Absetzung dieses Antrags in erster Lesung zur Abstimmung; das geht. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Pro-Stimmen, einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Dann rufen wir diesen Antrag ganz normal in erster Lesung auf. Zurück zur Tagesordnung. Es liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor auf nichtöffentliche Behandlung von TOP 19.1. Darüber ist ebenfalls abzustimmen. Möchten Sie den Antrag einbringen, Herr Wehmann? - Bitte. Bitte, Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sie sagten, ein Absetzungsantrag sei nicht gestellt worden. Ich hatte doch in meinem Schreiben deutlich gemacht, dass wir eine Nichtbehandlung fordern. Das kommt einem Absetzungsantrag gleich. - Das zum einen. Zum Zweiten. Sollten Sie dem nicht nachkommen, bitten wir um nichtöffentliche Behandlung, weil es hier um eine Person geht und eventuell um die Beschädigung dieser Person. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller, das ist richtig: Ich habe Ihren Brief nicht als Absetzungsantrag dieses Antrags verstanden. Dann müsste ich das abstimmen lassen. War Ihr Hinweis jetzt ein Antrag zur Geschäftsordnung, dass dieser Antrag heute abgesetzt wird? - Ja. Dann gehen wir jetzt der Reihe nach vor. Zunächst noch einmal Frau Krefft zu ihrem Geschäftsordnungsantrag. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister, Sie haben die Geschäftsordnung richtig dargelegt: Wir hätten unseren Antrag unter TOP 15, Anträge zur Beschlussfassung, einordnen lassen müssen. Ich möchte aber noch einmal sagen, dass es schändlich ist, dass die AfD-Fraktion sich nicht in der Lage sieht, sich inhaltlich dazu zu positionieren. Ich muss es so verstehen, dass sie hinter ihrem Fraktionsmitglied und seinen „Bravo!“-Rufen während der Rede von Herrn Poggenburg, der ja inzwischen zum Rücktritt gedrängt wurde, steht. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Normalerweise sind wir natürlich für öffentliche Auseinandersetzungen. Wir haben in den Ausschüssen die Thematik umfassend besprochen. Es gibt unterschiedliche Auffassungen in den Fraktionen. Wir denken, da es um eine nicht ganz unwichtige Person in der Stadt Leipzig geht, sollten wir das in nichtöffentlicher Sitzung behandeln, um die Person als solche nicht zu beschädigen. Oberbürgermeister Jung: Gegenrede? - Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir sind in gewisser Weise schon etwas verwundert, auch wenn uns eigentlich nichts mehr wundern sollte, dass bei dieser Sache jetzt, wo es Widerstände gibt, auf einmal beantragt wird, darüber nichtöffentlich zu befinden. Die Vorlage ist öffentlich. Der Beschlusstext ist öffentlich. Die Ergänzungsseite, die heute nachgeschoben wurde, ist öffentlich. Natürlich sind Ihre Argumente nachvollziehbar. Aber ich frage mich, warum diese Vorlage nicht von Anfang an nichtöffentlich behandelt oder in die Nichtöffentlichkeit verwiesen wurde. Dazu müssen wir ja auch irgendwie Stellung beziehen. Wir haben uns wirklich schwergetan mit unserer Argumentation. Die Vorlage hat uns, glaube ich, bedauerlicherweise keinen Königsweg aufgezeigt. Das muss man deutlich sagen. Deswegen werden wir heute etwas machen, was wir nur ungern tun: Wir werden uns zu diesem Antrag der Geschäftsordnung enthalten. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Seite |3 Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr Votum ab zur nichtöffentlichen Behandlung des Antrags unter TOP 19.1? - Ich schließe die Abstimmung. bzw. insbesondere zur Anbindung HeinrichHeine-Straße äußerten - ein weiterer Beleg dafür, dass eine frühzeitige Bürger- und Akteursbeteiligung noch vor Beratung der Vorplanung notwendig und sinnvoll gewesen wäre. Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen. Damit ist der Antrag in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben. Drittens. Bereits im Vorfeld der Beratungen in den Gremien monierten auch Vereine und Verbände nachvollziehbar und zu Recht eine nicht ausreichend stattgefundene Bürger- und Akteursbeteiligung, insbesondere in Bezug auf verschiedene Planungsvarianten. - Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den von allen Seiten gelobten Beteiligungsprozess zur Karl-Liebknecht-Straße. Des Weiteren hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf Absetzung von TOP 19.5, Vorplanung Ersatzneubau Georg-SchwarzBrücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen, gestellt. - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher am Livestream! Der Neubau der GeorgSchwarz-Brücken ist dringend erforderlich. Er wird auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht infrage gestellt; denn die GeorgSchwarz-Brücken befinden sich in einem miserablen Zustand und müssen ab 2021 durch Neubauten ersetzt werden. Allerdings stammt die Vorplanung, die heute vom Stadtrat bestätigt werden soll, aus den 1990erJahren. Sie entspricht unseres Erachtens nicht den verkehrspolitischen Zielen des STEP aus dem Jahr 2004 und seiner Fortschreibung, die der Stadtrat 2015 beschlossen hat. Vor diesem Hintergrund nenne ich im Namen meiner Fraktion weitere Gründe, weshalb wir heute in Bezug auf die Vorlage einen Absetzungsantrag stellen: Erstens. Am 7. Februar 2018 wurde die Vorlage im Stadtbezirksbeirat Altwest beraten. Nachdem die Vorlage seitens der Verwaltung sehr ausführlich eingebracht wurde, verblieb den Mitgliedern des Stadtbezirksbeirats aufgrund des alarmgesicherten Gebäudes bzw. des Sitzungssaals nicht mehr genügend Zeit, die Vorlage ebenfalls ausführlich zu diskutieren. Zahlreiche anwesende Gäste konnten, weil der Vorsitzende die Diskussion abbrechen musste, nicht mehr gehört werden. Der Stadtbezirksbeirat Altwest hat aufgrund dessen am 7. März 2018 eine Wichtige Angelegenheit einstimmig beschlossen mit dem Ziel, die Verwaltung zu beauftragen, hinsichtlich des Neubaus der Georg-Schwarz-Brücken eine umfassende Bürgerbeteiligung durchzuführen. - Kolleginnen und Kollegen, wir sollten das Anliegen des Stadtbezirksbeirats ernst nehmen. Zweitens. Am 22. Februar 2018 fanden sich zur Sitzung des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg circa 150 Interessierte ein, die laut Verwaltung sich ebenfalls überwiegend kontrovers zum Thema „Neubau der Georg-Schwarz-Brücken“ Viertens. Fragen zu einer sanfteren Brückenbauvariante, Fragen, wie sich mit einem Brückenneubau auch der ÖPNV-Knotenpunkt vor Ort maßgeblich stärken lässt, auch Fragen unter dem Gesichtspunkt einer integrierten Stadtentwicklung, die sich unseres Erachtens unweigerlich stellen, konnten nicht wirkungsvoll ausdiskutiert, beantwortet und letztendlich sachlich geklärt werden. Fünftens. Zwar legt die Verwaltung nun eine Neufassung vor, die die künftige Bürger- und Akteursbeteiligung skizziert; aber mit einer heutigen Beschlussfassung würde eben doch die Vorplanung im Kern bestätigt werden. Sechstens. Bei dieser nachgelagerten Bürgerund Akteursbeteiligung - ich beziehe mich nun insbesondere auf die Fachgespräche mit den Verbänden und Vereinen, die jetzt stattfinden sollen geht es deshalb unseres Erachtens vor allem nur noch um die Schaffung von Akzeptanz. Damit wird der Sinn und Zweck von Bürgerbeteiligung verkannt, um es vorsichtig auszudrücken. Deshalb halten wir es für erforderlich, diesen Beteiligungsprozess vorzuziehen und diesen vor der Beschlussfassung der Vorplanung durchzuführen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche ausdrücklich nur zur Tagesordnung und nicht zu den Inhalten. Dazu werden wir uns nachher noch einmal äußern. - Es wäre sicherlich wünschenswert, wenn man zu einem anderen Zeitpunkt tiefer in das Verfahren einsteigen könnte. Aber wir sind zurzeit in einer Phase der Fast-Alternativlosigkeit. Demnächst wird die Brücke nicht mehr nutzbar sein. Das ist das eine. Zum anderen sind dem schon viele Planungsphasen vorausgegangen. Das Vorhaben ist auch nicht vergleichbar mit dem in der Karl-LiebknechtStraße. Wir haben hier nicht klassische Anlieger, Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 sondern vorrangig Verkehrsströme, die abzuwickeln sind. Ich gebe Ihnen recht: Die Anbindung nach BöhlitzEhrenberg muss geklärt werden. Dazu sind entsprechende Wege aufgezeigt worden. Weiteres wird in dem Verfahren, das die Verwaltung bereits angekündigt hat, erfolgen. Deswegen sind wir der Meinung, dass es nur Augenwischerei wäre, wenn die Vorlage heute abgesetzt würde. In einem Monat wird man keinen anderen Status haben. Man wird bis dahin auch nicht sachgemäß den Wünschen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachkommen können. Eine Absetzung der Vorlage, nur um plakativ eine Beteiligung zu ermöglichen, ist daher nicht angeraten. Das würde Leipzig schaden. Deswegen plädiere ich gegen die Absetzung. Oberbürgermeister Jung: Ich bitte Kollegin Dubrau, dazu noch einmal Stellung zu beziehen. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Bürgermeister und Besucher auf der Tribüne! In meiner Position muss ich natürlich gegen diesen Antrag sprechen, obwohl auch ich sehe, dass etliche Probleme noch weiter und intensiver diskutiert werden müssen. Das soll auch geschehen. Deshalb hat die Verwaltung in der Neufassung der Vorlage einige dieser Punkte bereits aufgegriffen und diesen Schritt bis zum Zeitpunkt der Vorlage des noch notwendigen Ratsbeschlusses zur Planfeststellung an die Landesdirektion vorgesehen. Warum sprechen wir dagegen? Ich verweise auf die Folgen, die die Durchführung eines weiteren Beteiligungsverfahrens an dieser Stelle hätte. Für das angestrebte Beteiligungsverfahren vor Beschlussfassung dieser ersten Vorlage wäre ein Zeitraum von insgesamt sechs Monaten einzuräumen und eine weitere Ratsbefassung vorzusehen. Der Planungsablauf bis zum Beginn der Maßnahme hat jedoch keinerlei zeitliche Reserven; das ist leider bei vielen Vorhaben der Fall. Zwangspunkt ist die auslaufende Betriebsgenehmigung für die alte Brücke und die Notwendigkeit einer rechtzeitigen, das heißt: parallel erfolgenden, Planung und Errichtung einer Behelfsbrücke. Bei einem späteren Baubeginn würde wegen zwingender Brückensperrung Böhlitz-Ehrenberg vom ÖPNV und vom MIV abgehängt werden. Das ist eine Tatsache, die wir aus verkehrlichen und städtischen Gründen vermeiden wollen. Ich bedaure, dass es so ist, denke aber, dass wir in dem Beteiligungsverfahren, das in den nächsten Verfahrensschritten erfolgen wird und sicher ein ganz anderes sein wird als das in der Karl- Seite |4 Liebknecht-Straße, die Bedenken, die in den letzten drei, vier Wochen aufgekommen sind, ausräumen können. Ich hoffe, dass dort auch weitere Vorschläge gemacht werden, die zu Verbesserungen an dieser extrem komplizierten Brückenkonstruktion führen können. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu diesem Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Absetzung dieser Vorlage. Ich bitte um Ihr Votum. Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 15 - 33 - 11. Damit bleibt die Vorlage auf der Tagesordnung. Es gab noch eine Wortmeldung von Herrn Morlok zur Tagesordnung. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist inzwischen schon einige Zeit ins Land gegangen, seitdem ich mich zu Wort gemeldet hatte. - Herr Oberbürgermeister, Sie hatten den Tagesordnungspunkt 19.3 von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt. Mir ist aus der bisherigen Beratung bekannt, dass dieser Tagesordnungspunkt extrem zeitkritisch ist und eine Fertigstellung des Objektes zu dem Zeitpunkt, wo es gebraucht wird, nur dann möglich ist, wenn heute entschieden wird. Deswegen bin ich etwas überrascht, dass Sie, obwohl das so ist, diesen Punkt heute selbst absetzen. Vielleicht könnten Sie einmal Stellung dazu nehmen, warum es aus fachlichen und sachlichen Gründen möglich ist, diesen Punkt heute abzusetzen, obwohl das so zeitkritisch ist. Oberbürgermeister Jung: Ich will da gar nicht kneifen. Wir brauchen in dieser ganz wesentlichen, wichtigen Richtungsentscheidung ein klares Votum aus dem Stadtrat, und zwar jenseits der konkreten Entscheidung zum Umzug des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in die Halle 12. Diese Vorlage wird überarbeitet und in der April-Sitzung aufgerufen. Wir werden Lösungen finden zum Übergang. So bedauerlich es ist, aber die Vorlage ist in der jetzigen Form nicht mehrheitsfähig. Ich will Sie noch an unsere Festlegung zur Redezeit erinnern. Wie schon in den letzten beiden Ratsversammlungen praktiziert, bleibt es bei der „Fünf-plus-zwei“-Regelung. So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt es noch Hinweise aus Ihrer Mitte? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 TOP 4 entfällt. 5 13 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 31.01./ 01.02.2018 - Teil II: Verlaufsprotokoll Gibt es zum Verlaufsprotokoll vom 31.01.2018 Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es zum Verlaufsprotokoll vom 01.02.2018 Anmerkungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann sind beide Protokolle so festgestellt. Seite |5 Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Ortsvorstehers von Rückmarsdorf Ich komme nun der Aufgabe nach, den neugewählten Ortsvorsteher von Rückmarsdorf in sein Amt einzuführen. Ich bitte Herrn Roger Stolze zu mir. - Herr Stolze, ich verlese jetzt die Eidesformel und bitte Sie, den Text mit erhobener rechter Hand nachzusprechen und sie danach zu unterschreiben. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 28.02.2018 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2018/8017) Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde. Gibt es dazu Anmerkungen? - Dann ist auch dieses festgestellt. TOP 6 entfällt, TOP 7 ebenfalls. Herzlichen Dank! Auf gute Zusammenarbeit. TOP 8, Einwohneranfragen, wird gegen 17 Uhr aufgerufen. Die Anfragen unter den Tagesordnungspunkten 8.2, 8.4 und 8.6 werden mündlich beantwortet, alle anderen schriftlich. 14 Anschließend werden die Petitionen unter TOP 9 und danach TOP 10 behandelt. 11 Änderung der Besetzung von Gremien 11.1 Beirat für Gleichstellung (5. Änderung) (VI-DS-01124-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung 14.1 Beteiligung der Stadt Leipzig am Dienstfahrrad-Konzept JobRad (VI-A-05534) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. 14.2 Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan (VI-A-05537) Einreicher: Fraktion Freibeuter Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? So verwiesen. Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert. 14.3 Gemeinsam für Leipzig - Synergien in der L-Gruppe für Leipzig nutzen (VI-A05518) 11.2 Berufung einer sachkundigen Einwohnerin in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau (2. Änderung) (VI-DS01319-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer (2. Änderung) (VIDS-03520-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Das sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 14.4 Digitalisierungsoffensive für Leipziger Schulen (VI-A-05520) Einreicher: CDU-Fraktion Ergänzt wird: Jugendparlament sowie Finanzausschuss. - So verwiesen. 14.5 Das Leipziger Kunsterbe bewahren - Das Leipziger Vor- und Nachlassarchiv aufbauen (VI-A-05583) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.6 Projekt AuVschwung (Berufliche Integration und Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderungen) dauerhaft sichern (VI-A-05585) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 14.7 Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen (VI-A-05540) Einreicher: Fraktion Freibeuter Seite |6 behandelt werden, also in die Ausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Umwelt und Ordnung. So verwiesen. Oberbürgermeister Jung: Ja. So machen wir es. 14.8 Abwahl von AfD-Stadtrat Kriegel aus dem Migrantenbeirat (VI-A-05598) 14.13 Einführung digitaler Schulbücher als zusätzliches Angebot (VI-A-05622) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ergänzt wird: Migrantenbeirat. Das macht Sinn. So verwiesen. 14.9 Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung in der Ortschaft LützschenaStahmeln (VI-A-05613) Einreicher: Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln So verwiesen. 14.10 Stadtraum Bayerischer Bahnhof: Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB (VI-A-05611) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Da hat sich der zeitweilige Ausschuss Mobilität eingeschlichen. So wurde es von uns nicht angemeldet. Das kann so nicht richtig sein. Oberbürgermeister Jung: Das glaube ich auch. Das wird gestrichen. Es bleibt bei der Verweisung in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. Ich rege allerdings an, diesen Antrag auch in den Ausschuss Wirtschaft und Arbeit zu verweisen. Von Ihrer Seite höre ich die Ergänzung: Stadtbezirksbeirat Mitte und Süd. - Dann so verwiesen. 14.11 Errichtung eines Spielplatzes auf der Grünfläche Eigenheimstraße in Dölitz (VI-A-05615) Einreicher: CDU-Fraktion Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat Süd. - So verwiesen. 14.12 Von der Unbestimmtheit der Mobilitätsszenarien zum Entwicklungs- und Angebotsszenarium (VI-A-05621) Einreicher: CDU-Fraktion An dieser Stelle muss der zeitweilige Ausschuss Mobilität ergänzt werden. - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Hier geht es ja um die Mobilitätsszenarien. Ich denke, dass wir diesen Antrag deshalb auch in die Ausschüsse verweisen sollten, in denen die Mobilitätsszenarien Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ergänzt wird: Finanzausschuss. - So verwiesen. 14.14 Errichtung von Fledermaustürmen (VIA-05628) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann Ergänzt wird: Tierschutzbeirat. 14.15 Badebrunnen (VI-A-05629) Einreicher: Fraktion Freibeuter So verwiesen. 14.16 Ratsinformation ALLRIS webfähig machen (VI-A-05630) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.17 Auf- und Ausbau eines stadtweiten kostenlosen WLAN-Netzes weiter vorantreiben (VI-A-05631) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Es ist zu überlegen, ob hier noch der Verwaltungsausschuss beteiligt werden sollte. - Ergänzt um Verwaltungsausschuss so verwiesen. 15 Anträge zur Beschlussfassung 15.1 Öffentlich geförderte Beschäftigung dem Leipziger Arbeitsmarkt anpassen (VI-A-04884-NF-02) Einreicher: SPD-Fraktion 15.1.1 dazu VSP (VI-A-04884-VSP-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Frau Wohlfarth hat das Wort. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten! Werte Stadtratskollegen! Liebe Gäste! Leipzig geht es so gut wie seit Jahren nicht. Die Arbeitslosenzahlen sinken erfreulicherweise beständig und sind so niedrig wie seit 1990 nicht mehr. Aber es gibt immer noch fast 6.000 Langzeitarbeitslose in dieser Stadt, die von dem wirtschaftlichen Aufschwung nicht profitieren, die dauerhaft nicht in Arbeit vermittelt werden können aufgrund vielfältiger Vermittlungshemmnisse. Suchterkrankungen, Ferne zum Arbeitsmarkt, unpassende Ausbildungsberufe und vieles mehr machen diese Arbeitslosen mit ihren Schicksalen und Geschichten zu besonders intensiven Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Fällen mit besonders hohem Vermittlungsaufwand für die Kollegen des Jobcenters. Hier braucht es Maßnahmen, die langsam, behutsam und sozialpädagogisch ausgewogen diesen Menschen wieder eine Perspektive geben, ihr Leben selbstbestimmt mit dem Lohn ihrer eigenen Hände Arbeit zu bestreiten. Viele Teilnehmer solcher Maßnahmen, die wir unter öffentlich geförderter Beschäftigung verbuchen, entwickeln sich im Laufe dieser Maßnahmen, blühen regelrecht auf, schaffen es, Selbstbewusstsein und Motivation zu entwickeln, und wollen ihr Leben tatsächlich wieder in die eigenen Hände nehmen. Diese Chance sollten wir nutzen und die Menschen nicht anschließend wieder zurückschicken in das Warten zu Hause. Dafür brauchen wir aber Träger solcher Maßnahmen. Nicht nur der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf kann und soll diese Aufgaben übernehmen; denn nicht jede Maßnahme ist für alle gleich gut geeignet. Wir werden eine Vielfalt an Trägern, Vereinen und zum Teil auch gemeinnützigen GmbHs brauchen, die Angebote schaffen. Die Träger tun das nicht, weil sie zu viel Geld haben. Sie bekommen zwar einen Großteil ihrer Kosten erstattet, aber das reicht bei weitem nicht aus. Das Problem der Finanzierung werden wir hier im Stadtrat nicht lösen können. Eine Entlastung für die Träger können wir aber schaffen, indem wir bürokratische Hürden abbauen, Antragsverfahren und institutionelle Gängelung durch das Jobcenter verhindern. Das Jobcenter Leipzig geht mit seinen Regelungen deutlich über das hinaus, was die Bundesagentur für Arbeit vorgibt. Es geht auch deutlich über die Regelungen hinaus, die beispielsweise das Jobcenter Dresden vorgibt. Meiner Ansicht nach ist es eines der restriktivsten Jobcenter in ganz Deutschland. Deshalb wollen wir daran etwas ändern. Wir möchten, dass der Oberbürgermeister sich dafür einsetzt, diese übermäßigen Hürden ein wenig abzusenken, Luft in die Strukturen zu bringen und Fördermöglichkeiten und Bedingungen für die Träger endlich der guten wirtschaftlichen Situation in dieser Stadt anzupassen. Selten ging es unserer Wirtschaft so gut. Das heißt: Wir werden tatsächlich neue Wege gehen müssen. Jobcenter, Stadt, aber auch Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau werden sich zusammensetzen müssen, um neue Konzepte zu entwickeln und neue Wege aufzuzeigen. Wir haben nach langen Gesprächen mit vielen Trägervereinen, die uns ihre Probleme geschildert haben, diesen Antrag vorgelegt, den es heute zu entscheiden gilt. All das, was wir in Punkt 2 des Beschlussvorschlags aufgeführt haben, sind un- Seite |7 sere Wünsche, aber nichts davon ist eine zwingende Vorgabe. Alles wird in den Gremien des Jobcenters entschieden. Ich möchte Sie aber bitten, mit einem starken mehrheitlichen Beschluss heute den Oberbürgermeister in die Lage zu versetzen, für diese Erleichterungen werben zu können. Fakt ist, dass wir die Regelungen anpassen müssen. Wie sie angepasst werden müssen, muss ausgehandelt werden. Aber ich möchte um Ihre Zustimmung werben, dass wir das angehen und in einen gemeinsamen Dialog mit allen Beteiligten treten, um eine breite Mehrheit aller Beteiligten zu erreichen. Daher bitte ich Sie darum: Stimmen Sie diesem Antrag zu! Lassen Sie uns die Arbeit für die Träger erleichtern, damit sie auch weiterhin langzeitarbeitslosen Menschen die Chance geben, wieder zurück ins Leben zu finden! - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne! Zur Historie dieses Antrags möchte ich mich hier nicht äußern. Dann würde ich mich nur wieder ärgern, und das will ich heute nicht. Aber ich möchte auf ein paar Punkte aufmerksam machen. Was ist die Aufgabe des Jobcenters? Ich sehe die Aufgabe des Jobcenters in zwei Kernpunkten. Der erste Kernpunkt ist, für die Leute, die Anspruch auf Leistungen im Rahmen von Hartz IV haben, die Leistungen zum Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft auszuzahlen. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe. Der zweite Kernpunkt ist, die Leute, die als Erwerbslose beim Jobcenter anhängig sind, wieder in Erwerbsarbeit zu bringen; denn nur in Erwerbsarbeit kann der Mensch ein selbstbestimmtes Leben führen, in 1-Euro-Jobs kann er das nicht. Schauen wir uns einmal an, wie die Realität aussieht. Ich habe die aktuellen Unterlagen aus dem Jobcenterbeirat von letzter Woche Freitag mitgebracht. Darin findet sich auch ein Vergleich der Integrationsquote der einzelnen Jobcenter in Deutschland. Das heißt: Wie viele Erwerbslose des Jobcenters sind in den ersten Arbeitsmarkt integriert worden, und zwar nicht nur für drei Monate, sondern längerfristig? Bei den Big Five Leipzig, Hamburg, Köln, Hannover, München liegt Leipzig auf Platz 1. Bei den Big Twenty liegt Leipzig auf Platz 1, Dresden auf Platz 6. Beim Vergleich der Jobcenter in Sachsen schlägt uns nur das relativ kleine Jobcenter Vogtlandkreis. Da liegen wir auf Platz 2 und Dresden auf Platz 3. Also: Wir sollten nicht nach Dresden gucken, sondern Dresden sollte eher nach Leipzig gucken. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Dieser Antrag krankt daran, dass er auf Vereine und Verbände eingeht, dass er Besitzstandswahrung und Besitzstandserweiterung propagiert und dass er die Erwerbslosen, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen, überhaupt nicht im Blick hat. Ich bin da ganz bei mir: Ich bin seit 2004 beim Aktionsbündnis Sozialprotest tätig und habe die großen Demonstrationen gegen Hartz IV in Deutschland mitorganisiert. Seitdem bin ich ein vehementer Gegner der 1-Euro-Jobs, weil sie nichts bringen. Was ich damals schon gewusst habe, ist inzwischen auch statistisch belegt. 1-Euro-Jobs bringen nichts. Je mehr 1-Euro-Jobs ein Erwerbsloser macht, umso weiter entfernt er sich aus dem ersten Arbeitsmarkt. Da brauchen Sie nicht den Kopf schütteln. Das hat selbst das IAB, das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, festgestellt. Googeln Sie das mal! Das kann man nachlesen. Wir müssen hier einmal ehrlich über öffentliche Beschäftigung diskutieren. Öffentliche Beschäftigung in Form von 1-Euro-Jobs bringt die Leute nicht zurück in den ersten Arbeitsmarkt. Schauen Sie sich die Zahlen an! Von allen Maßnahmen ist das die schlechteste. Sie hat eine verdammt niedrige Integrationsquote. Noch einmal: Wir wollen die Leute in den ersten Arbeitsmarkt integrieren, weil nur das die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und gutes Leben schafft, 1-Euro-Jobs dagegen nicht. Dass sich mancher darin wohlfühlt, gebe ich zu. Ich habe mit vielen 1-Euro-Jobbern geredet und eine Vielzahl von Einstellungsgesprächen für 1-EuroJobs geführt. Ich kann da mitreden, denke ich. Deshalb bin ich vehement gegen diesen Antrag, der nur die Vereine und Verbände pampert und nicht auf die Bedürfnisse der Erwerbslosen eingeht. Der Verwaltungsstandpunkt ist relativ vernünftig. Deshalb machen wir uns den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zu eigen und stellen diesen zur Abstimmung. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer am Livestream! Es wäre schön, wenn wir in den beschäftigten Personen einfach Menschen sehen, ganzheitlich, mit ihrem Tagesablauf, mit ihren Arbeitsaufgaben. Ich möchte eine Lanze für die Träger brechen, die sich redlich mühen und nicht immer so viele Maßnahmen durchführen können, dass sie zusätzlich professionelle Sozialberater oder Begleiter der Maßnahmen anstellen können. Seite |8 Aus zwölf Jahren Erfahrung weiß ich: Viele Träger machen sich unheimlich viel Mühe, sich sinnvolle Aufgaben auszudenken, die passgenau sind für die Bestimmungen, die in Leipzig vorgegeben werden, und das ist gut so. Es reicht eben nicht aus, dass sich die Kultur im Jobcenter sehr verbessert hat und dass man inzwischen von Kunden spricht. Es reicht nicht aus, dass das Jobcenter anders als früher, als Träger dort betteln gehen und auf die Bearbeitung ihrer Anträge lange warten mussten, heute sogar auf dem Handy angerufen werden und bei ihnen nachgefragt wird. Es ist schon seit einigen Jahren Standard, dass man aufeinander zugeht. All das reicht nicht, wenn weiterhin unklar ist, wie zum Beispiel Bescheide zu lesen sind. Frau Wohlfarth und ich haben das verglichen und festgestellt: Es wird eben nicht alles erklärt. Da hilft auch der Verwaltungsstandpunkt nicht weiter, der sagt: Wollen die Träger denn jetzt jede einzelne Position abrechnen? Die fahren doch viel besser mit der Budgetierung. Das ist doch viel zu viel Aufwand für sie. - Das steht in diesem Antrag aber gar nicht drin. Frau Wohlfarth, Sie haben in diesem Antrag Punkte formuliert - wir haben auch schon im Ausschuss darüber diskutiert -, die nicht immer leicht verständlich und auch nicht für jeden Träger gleich klar sind. Es gibt Bescheide, insbesondere für die kleinen Träger, in denen ganz genau festgehalten ist: Das wird durchgereicht als 1,50 Euro an die Personen, und das ist für Sachkosten. - Es gibt aber auch Bescheide an Träger großer Maßnahmen, aus denen das nicht so klar hervorgeht. Und das muss verbessert werden. Das betrifft auch die Frage, für wen die Menschen arbeiten. Ich habe bei den Trägern noch einmal nachgefragt - wir hatten das ja auch schon im Ausschuss diskutiert, worauf sich dieser Antrag besonders fokussiert -, und da wurden beispielsweise Kleider- oder Möbelkammern angeführt. Es wäre gut, wenn es da Rabattmöglichkeiten gäbe. Beim Begriff „Rabatt“ fragt man sich ja erst einmal: Was ist denn damit gemeint? Wenn dem Träger nicht erlaubt ist, für seine satzungsgemäßen Arbeiten auch noch an anderer Stelle Einnahmen zu generieren, um überhaupt existieren zu können, ist das schwierig, weil jeder Antrag, um Beschäftigte zu fördern und bei sich anzustellen, zum Beispiel in 1,50-Euro-Maßnahmen, ein gewisses Hinterland haben muss. Es muss eine Geschäftsstelle geben. Es müssen Personen da sein, die die Anträge schreiben und die die Menschen begleiten. Wie gesagt: Erst ab einer sehr hohen Maßnahmenzahl wird eine professionelle Begleitung finanziert. Das heißt: Die in dem Antrag aufgeführten Punkte machen durchaus Sinn, wenn auch nicht vielleicht Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Seite |9 für jeden Träger gleich nachvollziehbar. Aber es gibt durchaus Träger, die unter diesen bürokratischen Hürden gelitten haben. Deshalb waren wir uns auch mit einer großen Mehrheit im Wirtschaftsausschuss einig, dass wir den Antrag zum Abbau weiterer unnötiger Bürokratie unterstützen. Damit ist nicht gemeint, dass irgendetwas nicht mehr nachgewiesen werden soll. Vielmehr ist gemeint, dass man nicht weiter auf Bestimmungen bestehen sollte, obwohl die Realität inzwischen anders aussieht. Im Übrigen sind die sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, kurz: 1Euro-Jobs, eigentlich gar nicht dafür gedacht, die Leute in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, sondern sie zunächst einmal zu reaktivieren. Nur, wenn wir sie dann nicht gleich weiter fördern, was wir aber gemäß der Bundesvorschriften nicht dürfen, dann landen sie wieder da, wo sie vorher waren. Bei aller Kritik, Frau Witte: Wir lösen in Leipzig nicht die Probleme ganz Deutschlands. Ich halte es für sehr gut, dass wir gemeinnützige Tätigkeiten unterstützen, die Menschen eine sinnvolle Aufgabe geben. In diesem Punkt, Frau Witte, stimme ich Ihnen nicht ganz zu. Natürlich geht es in erster Linie darum, die Menschen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Auch ich habe solche Menschen betreut und weiß: Es kann nicht immer nur dieses eine Ziel sein. Es geht auch darum, dass sie etwas Sinnvolles machen. Es geht darum, den Menschen wieder Mut zu geben, sich in die Gesellschaft zu integrieren und etwas zu finden, was ihnen Spaß macht, was sinnvoll ist, was anderen hilft. Dafür sind auch solche Maßnahmen denkbar, wenn auch mit 1,50 Euro nicht gut entlohnt. Aber es gibt Menschen, die bereit sind, das zu machen. Auch sie haben dort eine Entwicklung erfahren. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Sicherlich, das ist nicht der Idealzustand. Es ist schade, dass wir momentan vorrangig nur solche Maßnahmen anbieten können. Aber man kann sie gut ausgestalten, wenn man die Träger als Partner ansieht und mit ihnen gemeinsam berät, wie man hier oder dort etwas verbessern kann und auch die Ideen der Träger mitaufnimmt. In der Regel arbeiten die Träger sich damit nicht fett. Es geht hier nicht nur um Vereine, es geht auch um gGmbHs. Es ist nicht so, dass Träger große Gewinne damit erzielen können. Dafür sorgen auch alle bürokratisch sinnvollen Regeln. Es geht darum, dass die Menschen in dieser Zeit sinnvolle Arbeitsaufgaben erfüllen, die auch verantwortet werden können. - Vielen Dank. Ich möchte auf eines ganz besonders hinweisen, nämlich auf die Frage der Anleitung der Fachleiter. Wenn Sie schon einmal mit diesem Klientel zu tun hatten - ich mache das seit mehr als fünf Jahren -, denen es schwerfällt, sich zu reaktivieren oder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, brauchen diese Frauen und Männer Anleitung. Für die Anleitung braucht es Sozialpädagogen. Die bekommen sie aber erst, wenn der Träger mehr als 20 Maßnahmen anbietet. 20 Maßnahmen kann aber kaum ein Träger durchführen. Hier sind Sie gefordert, Herr Albrecht. Bei unter 20 Maßnahmen muss es wenigstens eine halbe Stelle geben, bei unter 10 Maßnahmen vielleicht eine Viertelstelle. Es geht nicht, dass, wenn die Maßnahmenzahl auf 19 sinkt, die Stelle des Fachleiters wegfällt. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth noch einmal. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Der Knackpunkt an aller öffentlich geförderten Beschäftigung ist: Diese Maßnahmen werden im Normalfall nicht von der Kommune gemacht. Das heißt: Unsere Möglichkeiten, auf die Maßnahmen einzuwirken, sind absolut beschränkt. Die Wahl, die wir in Leipzig haben, ist: Bieten wir 1-Euro-Jobs an und geben damit Menschen die Möglichkeit, darüber wieder in ein strukturiertes und sinnvoll beschäftigtes Leben zu kommen, oder lassen wir sie weiter zu Hause in ihrem Elend sitzen? Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste im Saal und am Livestream! Die Frage der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein Problem in Deutschland. Auch in Leipzig gibt es seit Jahren einen konstanten Sockel von etwa 6.000 Langzeitarbeitslosen. Das müssen wir konstatieren. Ob es die einzige Möglichkeit ist, das mit 1,50- oder 1-Euro-Jobs zu kompensieren, ist eine andere Sache. Diese Art der Beschäftigung unterstützen wir als LINKE auch nicht. Aber nun gibt es diese Maßnahmen, mit denen die Menschen reaktiviert werden sollen. Sollte der Verwaltungsstandpunkt durchkommen, möchte ich wirklich darum bitten, dass vor allem diese Sache geprüft wird. Menschen, die lange nicht aktiv im Arbeitsprozess standen, brauchen Unterstützung, um ins soziale Gefüge zurück zu finden. In diesem Sinne bitte ich den Antrag bzw. den Verwaltungsstandpunkt, so er hier eine Mehrheit findet, zu überarbeiten. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Noch einmal zur Ergänzung, nachdem meine Vorrednerinnen aufgeführt haben, was sie schon alles getan haben: Auch ich habe von 2003 bis 2009 beim Zentrum für Integration mit den Leuten gearbeitet. Ich habe die Leute in 1-Euro-Jobs eingestellt und habe die sozialpädagogische Betreuung für mehrere Hundert Leute übernommen. Seit 2010 bin ich im Jobcenterbeirat aktiv. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede. Ja, wir haben eine gleichbleibende Anzahl von Langzeiterwerbslosen. Das hat mich gewundert; denn nach den Integrationszahlen des Jobcenters hätte die Anzahl eigentlich deutlich sinken müssen. Ich habe lange in den Statistiken gesucht, bis ich auf den Grund gekommen bin: weil die Anzahl der Personen, die aus dem Asylbewerberleistungsbezug herausgefallen und nun in den Leistungsbezug nach SGB II eingegliedert sind, der Anzahl der Personen entspricht, die vom Jobcenter in Arbeit vermittelt wurden. Deshalb sind die Zahlen gleichgeblieben. Aber das nur am Rande. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Frau Witte, da Sie und Ihre Fraktion sich den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen, möchte ich ganz deutlich sagen: Wir halten diesen Verwaltungsstandpunkt für nicht abstimmungsfähig. Schauen Sie sich Punkt 1 des Verwaltungsstandpunkts an! Darin heißt es: Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung mit weitestgehend arbeitsmarktorientierten Inhalten und mit geringen bürokratische Hürden für die Träger vom Jobcenter … gefördert werden. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Daraus folgt überhaupt nichts. Wir wollen, dass die AG Wettbewerbsverzerrung einberufen wird. Wir wollen, dass ganz genau überprüft wird, welche Beschäftigungen gegen die Wettbewerbsneutralität verstoßen und welche nicht. Damit muss man sich auseinandersetzen. Das sagt Beschlusspunkt 1 überhaupt nicht aus. Schauen wir uns Beschlusspunkt 2 des Verwaltungsstandpunkts an! Mir ist überhaupt nicht klar, was genau wir eigentlich damit abstimmen. Es gibt lediglich einen Verweis auf die in der Begründung aufgeführten Maßnahmen. Dort finde ich aber keine Maßnahmen aufgeführt, sondern nur ein paar Beschreibungen, was das Jobcenter bisher gemacht hat. Entschuldigung, aber das, was S e i t e | 10 das Jobcenter bisher gemacht hat, das müssen wir hier nicht beschließen. Ich möchte ganz deutlich sagen: Ich bin ein bisschen enttäuscht vom Verwaltungsstandpunkt, weil er sich aus unserer Sicht nicht wirklich ernsthaft mit dem Antrag auseinandergesetzt hat. Er hat zum Beispiel nicht aufgezeigt, die und die Punkte könnten übernommen werden, bei anderen werden mehr Probleme gesehen. Er sagt auch nichts zur sozialpädagogischen Betreuung, die Frau Hollick eben angesprochen hat. Auch Herr Morlok hat im Fachausschuss darauf hingewiesen, wie wichtig das ist. Diese Punkte wollen wir auch umgesetzt haben. Sie finden sich aber im Verwaltungsstandpunkt nicht wieder. Deshalb können wir mit diesem Verwaltungsstandpunkt überhaupt nicht leben, sondern bleiben bei unserem Ursprungsantrag. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt abstimmen. Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 21 - 37 - 1. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion in der Neufassung. Ich bitte um Stimmabgabe. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 36 - 8 - 14. So beschlossen. 15.2 Radwegemarkierung am Hauptbahnhof umsetzen (VI-A-04932) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.2.1 dazu VSP (VI-A-04932-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Wir alle kennen die Situation vor dem Hauptbahnhof. Man kommt aus dem Bahnhofsgebäude und möchte in Richtung Innenstadt bzw. zur LVB-Haltestelle. Wenn die Ampel Rot zeigt, bleibt man stehen. In der Zeit der Rotphase kommen gefühlt 20 Fahrräder, die waghalsig die wartenden Menschen umkurven, um ihren Weg Richtung Westen fortzusetzen. Ich selbst kenne die Situation gut, sowohl als Fußgängerin als auch als Fahrradfahrerin. Und für beide ist, in meinen Augen, die momentane Situation sehr unübersichtlich und auch gefährlich. Ich Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 frage mich immer: Habe ich jetzt richtig gehandelt? Darf ich als Fußgängerin über den markierten Strich treten und dort auf Grün warten, oder ist der Strich eine Markierung für einen Fahrradweg? Als Fahrradfahrerin frage ich mich: Darf ich jetzt überhaupt zwischen den Fußgängern durchfahren? Das sind die Fragen, die man hat, wenn man vor Ort ist. Auch wenn die Unfallstatistiken im Moment keine hohen Unfallzahlen an dieser Stelle registrieren, so halten wir es doch für notwendig, diese unübersichtliche Situation zu entschärfen. Wir haben als Fraktion DIE LINKE daher einen Antrag für eine unbürokratische Lösung gestellt. Wir beantragen, dass der Weg, wo die Fahrradfahrer fahren, mit Piktogrammen gekennzeichnet wird. So wäre für alle wartenden Fußgänger klar: Hier sollte ich besser nicht warten, weil hier Fahrradfahrer vorbeifahren könnten. Es geht uns bei unserer Lösung nicht darum, dass aus dem gemeinsamen Rad-/Fußweg ein getrennter Rad- und Fußweg entstehen soll, wie im Verwaltungsstandpunkt impliziert. Der ist uns übrigens mal wieder keine 24 Stunden vor der Ratsversammlung zugegangen. Hätte der Verwaltungsstandpunkt eher vorgelegen, dann hätte er auch im Fachausschuss oder im Stadtbezirksbeirat Mitte diskutiert werden können; der Stadtbezirksbeirat Mitte hat übrigens einstimmig unserem Vorschlag zugestimmt. Dann hätten wir der Verwaltung darlegen können, dass es uns eben nicht um eine Trennung in Rad- und Fußweg geht, sondern einzig und allein um eine bessere Signalisierung, wie es sie auch in anderen Städten mit Shared-Space-Zonen gibt und wie sie von der Stadtverwaltung selbst bei der Diskussion zum Shared-Space im Clarapark vorgestellt wurde. Wie gesagt, diese Diskussion konnte mal wieder nicht im Fachausschuss stattfinden, weil der Verwaltungsstandpunkt nicht vorlag. Schade! Wir wissen, dass mit dem Konzept „Erweiterte Innenstadt“ hoffentlich eine zukunftsweisende Lösung für diese Stelle vor dem Hauptbahnhof gefunden wird. Wir denken jedoch, dass jetzt Handlungsbedarf besteht, bevor es wirklich zu einem schweren Unfall kommt. Dann ist es nämlich zu spät. Dann ist der Schaden da. Wir denken, dass die Umsetzung unseres Vorschlags zu einer Entspannung der Situation für alle führen würde, und hoffen daher auf Ihre Zustimmung zu dieser guten Zwischenlösung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! S e i t e | 11 Sehr geehrte Damen und Herren! Auf dem nördlichen Teil des Rings sieht man aus meiner Sicht ganz gut, wie CDU-Verkehrsideologie aussieht. Wenn Sie den Weg mit dem Fahrrad befahren, wie Frau Riekewald gerade beschrieben hat, nämlich von Osten kommend nach Westen fahren, geraten Sie in die relativ schwierige Situation vor dem Hauptbahnhof. Wenn Sie von dort aus weiterfahren, müssen Sie Lösungen in Kauf nehmen, die entweder suboptimal für den Radverkehr sind oder überhaupt keine Lösung darstellen. Aber eine Lösung für den Radverkehr muss es ja nicht überall geben. Der kann ja auch über irgendwelche ominöse Nebenstraßen geleitet werden. Wenn man zum Beispiel am Hauptbahnhof die Straßenseite wechselt und auf dem südlichen Teil des nördlichen Rings weiterfährt, kommt man an uralten stinkenden Dieselbussen vorbei und gerät dann in eine Situation, an der man sieht, was passiert, wenn man dieser Ideologie folgt und eine riesengroßes Parkhaus an einer Kreuzung baut: Diese kann den Verkehr nicht aufnehmen, sodass es regelmäßig zum Rückstau bis zur Kreuzung Hallisches Tor kommt. Wie es der Zufall will, steht genau dort auch die Messstation für die Luftreinhaltung, wo der Grenzwert für Stickstoffdioxid 2017 gerade mal so eingehalten werden konnte: Grenzwert 40 µg/m³, Jahresmittelwert 40 µg/m³, also gerade so. Worauf will ich hinaus? Vor dem Hauptbahnhof wird nur eine große Lösung helfen. Die Bedingungen für den Radverkehr in diesem Bereich sind sowieso suboptimal. Die große Lösung kann aber nicht funktionieren, wenn für den Autoverkehr weiterhin so viel Platz zur Verfügung steht und der Rest sich irgendwie unterordnen muss. Das Problem vor dem Hauptbahnhof ist nicht der Strich, sind nicht die Piktogramme. Das Problem vor dem Hauptbahnhof ist, dass der öffentliche Raum schlecht gestaltet ist und dass einfach viel zu viele Nutzer - Fußgänger, Nutzer des ÖPNV und Radfahrer - viel zu wenig Platz haben. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. Ich glaube nicht, dass Piktogramme dazu beitragen, den Charakter von Shared-Space herzustellen, sondern ich glaube, der Verwaltungsstandpunkt hat recht: Das würde eher zu einer Trennung und zu einer Verschärfung der Konflikte führen. Eine Gestaltung, die stärker in Richtung Shared-Space gehen würde, könnten wir uns zwar vorstellen, plädieren aber weiter für eine große Lösung. „Große Lösung“ heißt aus unserer Sicht: ein autofreier Willy-Brandt-Platz; denn der würde genug Platz schaffen für Fuß- und Radverkehr und eine vernünftige Situation für den ÖPNV. Oberbürgermeister Jung: Herr Manfred Rauer. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Stadtrat Rauer (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der LINKEN betrifft ein Problem, über das wir hier nicht zum ersten Mal beraten. Der Umgang damit ist einigermaßen irritierend. Am 18.06.2014 haben wir in diesem Haus einen Beschluss gefasst, den ich einmal vortragen möchte: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verkehrsbereich vor dem Hauptbahnhof bis Ende 2015 so zu ordnen, dass ein konfliktfreies Queren der einzelnen Verkehrsarten gewährleistet wird. Das ist ein Beschluss, auch wenn das Votum damals mit 30 - 27 - 2 knapp ausfiel. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist seit über zwei Jahren überfällig. Das wirft eine ganz andere Frage auf, nämlich: Wie oft sollen wir solche Anträge noch stellen? Die Darstellung im Verwaltungsstandpunkt zur Regelung vor den beiden Ausgängen ist richtig. Es gibt dort keinen Radweg. Es gibt einen Fußweg, auf dem Radfahren erlaubt ist. Deshalb ist der Antrag der LINKEN, den Radweg für die Fußgänger zu kennzeichnen, abwegig. Da es dort keinen Radweg gibt, müsste erst einer eingerichtet werden, um diesen dann zu kennzeichnen. Wie gehen wir nun damit um? Das ist auch aus unserer Sicht schwierig. Die Begründung des Verwaltungsstandpunkt, dort passiere ja nichts, also müsse nichts geregelt werden, halte ich für abenteuerlich. Gefahrenvermeidung, das ist das Entscheidende, und nicht: Warten, bis etwas passiert. Auch wird auf Gefährdungen, die dort täglich passieren, gar nicht eingegangen, sondern werden „nur“ die Unfälle gezählt. Der Ärger, den es zwischen den beiden Verkehrsarten gibt, wird überhaupt nicht angesprochen. Wenn das Prinzip „Wo nichts passiert, müssen wir nichts regeln“ überall gelten würde, könnten wir in dieser Stadt viel Geld sparen. Wir regeln hier so vieles und geben dafür Geld aus, wo nichts passiert, wo noch nie etwas passiert ist, wo es noch nicht einmal gefährlich ist. Deshalb ist der Umgang der Verwaltung mit dem Beschluss, den wir 2014 gefasst haben, von uns Abgeordneten nicht zu akzeptieren. Wir können nicht ständig neue Anträge stellen. Ich sehe darin auch ein Prinzip. Auf der gegenüberliegenden Seite vom Personalausgang verläuft die Rudolfstraße Ecke Ring. Auch dort wird der Radweg genau auf die Fußgängerampel zugeführt, sodass Radfahrer auf dem Fußgängerweg über die Ampel fahren müssen, eine unmögliche Situation. Vor zwei Jahren wurde das bei einem Rundgang der Verwaltung mit dem Bürgerverein Kolonnadenviertel angesprochen. Es wurde versprochen, das zu regeln. Bis jetzt ist nichts passiert. Natürlich ist das nicht einfach; wenn es einfach wäre, S e i t e | 12 könnte das ja jeder. Aber es kann doch nicht sein, dass man das aussitzt und wir immer wieder neue Anträge stellen müssen, bei denen wir dann wieder mit den gleichen Argumenten abgespeist werden. So geht es nicht. Schwierig ist: Wie gehen wir mit diesem Antrag der LINKEN jetzt um? Eigentlich ist der Antrag überflüssig, weil dazu bereits ein Beschluss vorliegt. Dafür habe ich jetzt auch keine Lösung. Wenn wir den Antrag der LINKEN ablehnen, fallen wir hinter unseren eigenen Beschluss zurück. Das geht eigentlich gar nicht. Wenn das Schule macht, können wir gleich nach Hause gehen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation vor dem Hauptbahnhof ist in der Tat misslich. Ich kenne sie vor allem als Radfahrer und nicht als Fußgänger. Wenn man als Radfahrer am Hauptbahnhof vorbeifährt, ist das ein mühsames Umkurven der dort wartenden Fußgänger. Glücklicherweise - darüber können wir alle froh sein - ist dort bisher noch nichts passiert. Das heißt aber nicht, dass das so bleibt. Die Situation ist unbefriedigend. Es gibt dort keinen Radweg; das ist vollkommen richtig. Für die Fußgänger ist nicht ersichtlich, dass sie dort auch mit Radverkehr rechnen müssen. Das ist das Dilemma: Niemand richtet sich darauf ein, dass dort auch Fahrräder unterwegs sind; deswegen auch das Herumgekurve. Ich meine, wir sollten diese Situation nicht länger so belassen. Allerdings gebe ich Herrn von der Heide recht, dass wir eine vernünftige, zielführende Lösung nur hinbekommen werden, wenn wir die Situation am Hauptbahnhof insgesamt neu lösen. Das wird wahrscheinlich nur mit weniger Autoverkehr machbar sein. Das sind genau die Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wir in dem gemeinsamen Ausschuss Mobilität und Verkehr diskutieren werden, um für tragfähige Lösungen breite Mehrheiten im Stadtrat zu finden. Aber selbst wenn wir sie finden, werden sie sicherlich nicht innerhalb von zwei Jahren umgesetzt sein, gerade auch angesichts der Baumaßnahmen, die dafür erforderlich sind. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass bis zur Umsetzung dort weiterhin nichts passiert. Insofern finde ich den Antrag der LINKEN schon zielführend, nämlich zu sagen: Bis dahin müssen wir etwas tun. Wir können zwar den Konflikt Radfahrer / Fußgänger nicht sofort auflösen - wir können dort keinen Radweg schaffen -, aber wir können den Konflikt für alle Beteiligten, sowohl für die Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Radfahrer als auch für die Fußgänger, durch geeignete gestalterische Maßnahmen entschärfen, damit dort nichts passiert. Gestatten Sie mir noch eine weitere Bemerkung. Wir wissen um die Probleme der Stadt. Wir wissen um die Probleme vor dem Hauptbahnhof. Es wäre gut, wenn sich alle Fraktionen in diesem Stadtrat zusammenreißen und versuchen würden, in dem gemeinsamen Ausschuss für Mobilität und Verkehr Lösungen zu finden, und nicht, noch bevor dieser Ausschuss seine Arbeit richtig aufgenommen hat, dessen Arbeit hier im Stadtrat schon wieder infrage zu stellen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir irgendwann hier den Baubürgermeister gestellt haben, ergo die CDU die bisherige Verkehrspolitik bestimmt hat. - Das ist das eine. Zum anderen kann ich mich sehr gut erinnern, dass wir durchaus Anträge gestellt haben, wie man zu Konfliktlösungen kommen kann, auch wenn sie vielleicht nicht zu 100 Prozent den Fahrradverkehr vor dem Hauptbahnhof verbessern; das weiß ich. Man sollte an dieser Stelle nicht nur zweidimensional, sondern dreidimensional denken. Das betrifft alle Verkehrsarten, sowohl den ÖPNV als auch den Autoverkehr. Natürlich wissen wir alle, dass es dort zu unfallträchtigen Situationen kommt. Aber die Zeit ist schnelllebig. Kaum jemand nimmt sich die Zeit, wegen ein paar blauer Flecke zur Polizei zu gehen. Gerade vor dem Hauptbahnhof sollte es eine gewisse Wohlfühlzone geben. Ich gebe Herrn Rauer recht: Die Anträge gibt es, und nicht nur den, den er eben genannt hat. Auch für das Thema Tunnel wurde ein Prüfauftrag erteilt. Wir haben uns damit zufrieden gegeben, dass es im Rahmen des allgemeinen Konzepts zur Lösung des Innenstadtverkehrs diskutiert wird. Aber wir geben uns nicht damit zufrieden, wenn die Verwaltung sagt: „Wir beerdigen die Diskussion um die Mobilitätsszenarien; irgendwann werden wir ein weiteres Szenario eröffnen“, und wir nicht daran beteiligt werden. Dass man daraufhin reagieren und sagen muss, welche Schwerpunkte man setzen will, finde ich logisch. Ich würde das auch jeder anderen Fraktion zugestehen. Zurück zum Antrag. Natürlich braucht es eine Lösung, damit man dort verlässlich queren kann. Es ist inzwischen normal geworden, dass viele Anträge lange, lange Zeit liegen bleiben. Das ist S e i t e | 13 auch beim Thema Clarapark und bei vielen anderen der Fall. Das ist nicht akzeptabel. Die Vorhaben, die vom Stadtrat beantragt und beschlossen worden sind, müssen von der Verwaltung zügiger bearbeitet werden. Wir hier im Rat müssen auch Informationen bekommen, warum gewisse Dinge so nicht umgesetzt werden können. Natürlich könnte man eine Beampelung hinbekommen. Das bedeutet es nämlich: Wenn man dort einen Radweg einrichtet, muss er von beiden Seiten beampelt werden. Momentan darf man die als „Radweg“ gekennzeichneten Teile außerhalb der Querung durch die Fußgänger noch von beiden Seiten befahren. Also braucht man auch von beiden Seiten Ampeln - was man mit Blick auf den Verkehrsfluss sicherlich nicht haben möchte. Auch wir stehen für eine Verbesserung der Qualität an dieser Stelle und haben lernen müssen, dass es ein Gesamtkonzept dazu geben muss. Im Namen der CDU-Fraktion weise ich jedoch zurück, dass Dinge, die im Verkehr nicht funktionieren, der CDU-Fraktion irgendwie zupasskommen würden. Das trifft nicht zu. Im Gegenteil: Wir fordern, nicht in alten Denkmustern zu verharren, sondern in allen Dimensionen zu denken, in die im besten Fall auch die zeitlichen Dimensionen miteinfließen, und das so schnell wie möglich. Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann bitte ich Frau Dubrau um Stellungnahme. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! In einigen Beiträgen wurde schon kurz darauf eingegangen, dass für diesen Ort keine kurzfristige Lösung möglich ist, sondern dass es dort einer weitergehenden und langfristigen Lösung bedarf, die jedoch sowohl in Bezug auf die Planung als auch auf die Durchführung nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Ich will in diesem Zusammenhang an das Programm „Verkehrskonzept erweiterte Innenstadt“ - unser Beitrag zum EU-Projekt DEMO-EC - erinnern. Dort werden genau solche Probleme besprochen. Die ersten Sitzungen haben bereits stattgefunden. Die Fraktionen sind daran auch intensiv beteiligt. Ich bitte Sie, gemeinsam mit uns auszuloten, welche Möglichkeiten es dafür gibt. Es gibt, wie gesagt, keinen einfachen Strich. Wenn es den gäbe, hätten wir den sicherlich längst gemacht. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Stadtrat Zenker (SPD): Frau Dubrau, jetzt muss ich doch noch etwas sagen. Sie tun hier so, als würden wir fordern, dass das von heute auf morgen geschehen soll. Wie gesagt: Der Beschluss ist von 2014, und die Umsetzung sollte bis Ende 2015 erfolgen. Man hätte uns zumindest einmal informieren können, warum es dort nicht vorangeht. In der Tat, eine langfristige Lösung wird sehr viel Zeit in Anspruch zu nehmen. Da reden wir nicht von fünf, sondern wahrscheinlich von zehn Jahren oder noch mehr, wenn zum Beispiel die Lösung, die die CDU vorgeschlagen hat, umgesetzt wird. Bereits 2012 wurde ein faktisch identischer Antrag von der SPD-Fraktion gestellt, nämlich mit einer Markierung darauf hinzuweisen, dass dort auch Fahrradfahrer queren könnten. Nichts anderes wird in dem heute vorliegenden Antrag von Ihnen erwartet. Im Übrigen hätte der Verwaltungsstandpunkt dazu schneller kommen können, weil das eins zu eins das ist, was schon damals beantragt worden ist. Eine Markierung führt ja nicht zwangsläufig dazu, dass damit ein Radweg ausgewiesen wird. Sie würde aber zu gegenseitiger Rücksichtnahme führen. Die Situation dort ist schwierig. Es kommen nun mal relativ viele Fußgänger aus dem Bahnhof heraus. Als Fahrradfahrer kommt man dort kaum durch. Vielleicht wäre mit einem Schild an der Ampel „ Achtung, hier könnten Fahrradfahrer queren!“ schon viel getan. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. S e i t e | 14 Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau bitte noch einmal. Bürgermeisterin Dubrau: Ich muss an dieser Stelle noch einmal betonen: Wir sind gezwungen, Gesetzlichkeiten einzuordnen. Es gibt dafür genaue Regelungen. Wenn wir das eine machen, muss eben auch das andere gemacht werden. Die Themen, die dann auf der Tagesordnung stehen, sind in unserem Verwaltungsstandpunkt dargestellt. Wir können das gerne noch einmal im Ausschuss im Detail darlegen. Aber es ist einfach keine Lösung, nur ein Piktogramm auf dem Boden aufzubringen. Damit wird die Situation nicht besser; denn der Fahrradfahrer würde das Gefühl haben, dass er auf einem Radweg fährt, und der Fußgänger würde es nicht akzeptieren, dass der Radweg nicht abgegrenzt ist. Die Gefahr, dass es zu Unfällen kommt, wäre wesentlich höher. Im Übrigen war dieses Thema schon vor 15 Jahren hier auf der Tagesordnung. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum zum Antrag. Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 28 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt. 15.3 (Wieder-)Einrichtung von Infrastruktur: Wasseranschluss und Toilettenanlage am Richard-Wagner-Hain beidseitig (VIA-04941) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Noch einmal ganz kurz. - Ich habe in meiner Rede nicht umsonst gesagt, dass wir einer langfristigen und zukunftsweisenden Lösung nicht im Wege stehen wollen. Ich bin ja im Beirat „Verkehrskonzept erweiterte Innenstadt“ und kenne die Diskussionen. Da reden wir über einen Zeithorizont von weit über fünf Jahren. Es kann einfach nicht sein, dass dort in dieser Zeit nichts passiert. Deswegen ist unser Antrag offen formuliert. Es geht uns nicht darum, dort einen Radweg zu schaffen, wie es der Verwaltungsstandpunkt impliziert. Uns geht es, wie ich in meiner Rede ausgeführt habe, um eine entsprechende Kennzeichnung. Dafür gibt es Piktogramme. Sie selbst haben, als es um den Clarapark ging, schon ins Gespräch gebracht, wie man etwas kennzeichnen kann, ohne dass daraus ein Fahrradweg entsteht. Und das ist genau die Lösung, die wir für die nächsten drei, vier Jahre anstreben bzw. bis es zu einer endgültigen Lösung kommt. 15.3.1 dazu VSP (VI-A-04941-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Herr Volger. (Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister Prof. Dr. Fabian) Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Gäste am Livestream! Ich hoffe, es wird jetzt ein wenig unkomplizierter. - Was wollen wir mit diesem Antrag erreichen? Wir alle wissen, dass der Palmengarten wie der Richard-Wagner-Hain in den Sommermonaten von vielen Menschen besucht wird, die auch mal ihre Notdurft verrichten müssen und dann ein Problem haben. Ich denke, wir alle sind uns einig, dass dort zukünftig Toilettenanlagen installiert werden sollen. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 S e i t e | 15 Des Weiteren wollen wir, dass der essbare Palmengarten, also der Teil, in dem Gemüse angebaut wird, was von der Stadt unterstützt wird, weil dies das Gelände weiter aufwertet, zukünftig einen Wasseranschluss bekommt. Wir sehen ein, dass der Bau eines Trinkwasseranschlusses möglicherweise ein wenig zu teuer wäre. Von daher ist Punkt 1 des Verwaltungsstandpunkts für uns durchaus nachvollziehbar. Sicht einen Radfahrenden kennenzulernen; aber empfehlen kann ich das nicht wirklich. Das ist sehr schade, weil wir uns doch noch vor Jahren erfolgreich für die Komplettsanierung der Könneritzstraße eingesetzt und diese Baumaßnahme 2016, also vor ungefähr anderthalb Jahren, zu einem eigentlich doch sehr guten Ende geführt haben - bis eben auf die Haltestelle Holbeinstraße, die damals explizit außen vor gelassen wurde. Wir würden den Verwaltungsstandpunkt tatsächlich so übernehmen, bitten aber in Absprache mit Bürgermeister Rosenthal noch um einen kleinen Zusatz, nämlich dass, wenn die Toilettenanlage für den Palmengarten geplant und errichtet wird, auch ein Brauchwasseranschluss installiert wird, sodass der essbare Palmengarten wenn schon nicht auf Trinkwasser, aber zumindest auf Brauchwasser zurückgreifen kann. Das ist ein Prüfauftrag. Ich hoffe, das fließt in die Prüfung mit ein und wird von Ihnen so bestätigt. Bereits Mitte 2014, als der Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Könneritzstraße vom Stadtrat beschlossen wurde, hatte meine Fraktion das Problem mittels eines Änderungsantrages thematisiert und beheben wollen. Wir waren damals leider die einzige Fraktion, die diesem Änderungsantrag ihre Stimmen gab. Des Weiteren sind wir uns mit der Verwaltung einig, dass das nicht innerhalb von fünf Tagen geprüft werden kann. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es ja, dass die Prüfung in fünf Tagen abgeschlossen sein soll. Wir gehen mit der Verwaltung überein, dass dafür sicherlich ein Monat mehr Zeit notwendig sein wird. Wir bitten um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. - Vielen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Bitte geben Sie Ihr Votum ab. - Haben alle Ihre Stimme abgegeben? Dann beende ich die Abstimmung. Abstimmung: 53 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen. Der Antrag ist so beschlossen. 15.5 Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße (VI-A-05124) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.5.1 dazu VSP (VI-A-05124-VSP-01-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Professor Fabian! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Wer meint, die in Schleußig gelegene stadtauswärtige Haltestelle Holbeinstraße zu kennen, weil er dort schon einmal mit dem Auto vorbeigefahren ist oder aus der Straßenbahn aus- oder in sie eingestiegen ist, der - das kann ich Ihnen versichern - kennt diese Haltestelle nicht richtig. Normalerweise würde ich empfehlen, sie einmal aus Ich versuche mal, die Situation vor Ort aus Sicht eines Radfahrenden zu beschreiben. Man kommt vom Clarapark auf das letzte Stück Klingerweg gefahren, nutzt dabei mit den Pkws eine gemeinsame Fahrspur, legt sich in die Linkskurve und mündet so in die Könneritzstraße ein. Man befindet sich naturgemäß rechts der Straßenbahnspur. Die Spur wird zusehends enger. Ein Schutz- oder Radfahrstreifen existiert an der Stelle nicht. Stattdessen flankieren rechts parkende Fahrzeuge die Straße. Der Radfahrende konzentriert sich quasi, die Spur zwischen Schiene und potenziell auffliegender Autotüren zu halten. Das Problem dabei ist: Die Spur läuft spitz zu und endet schließlich an einer Bordsteinkante und einem rot-weiß gestreiften Warnschild. Das hat auch absolut seine Berechtigung. Dem Radfahrenden bleibt nämlich an der Stelle keine andere Wahl, als wagemutig den Weg über die Straßenbahnschiene in deren Mittellauf zu suchen und dabei natürlich aus Rücksicht auf das eigene Leben dem Auto- und Straßenbahnverkehr lieber die Vorfahrt zu lassen. Wenn man dann doch endlich die Haltestelle passiert und den Rückweg über die Schiene gemeistert hat, dann, ja dann wird man belohnt mit einem neu geschaffenen sicheren und komfortablen Radweg auf der neu sanierten Könneritzstraße. Mittlerweile hat es aber leider den einen oder anderen Radfahrenden gegeben, der gar nicht so weit kam, weil er stürzte. Kurzum: Die stadtauswärtige Haltestelle Holbeinstraße ist für Radfahrende eine bauliche Katastrophe. Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie Menschen, die sich in Leipzig umweltfreundlich fortbewegen wollen, sich an dieser Stelle in Gefahr begeben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen müssen. Die Barrierefreiheit wird hier gern hochgehalten, die wir dort - wohlgemerkt für Nutzerinnen und Nutzer der LVB - erreicht haben, auch wenn anderenorts dahingehend noch viel Nachholbedarf besteht. Die Barrierefreiheit wird aber Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 ad absurdum geführt, wenn sie auf der anderen Seite zur Blockade für den Radverkehr wird. Natürlich sind 2005 Fördermittel für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle geflossen. Die Bindefrist läuft erst in einigen Jahren aus; der Verwaltungsstandpunkt sagt 2025, die LVB geht von 2030 aus. Wir verlangen auch keinen kompletten Umbau der Haltestelle, sondern eine bauliche Modifizierung. Der Radweg muss ebenso, wie es auf der gegenüberliegenden stadteinwärtigen Haltestelle möglich ist, sicher für Radfahrende wie auch für diejenigen, die auf eine Straßenbahn warten oder nur den Fußweg nutzen, über den Haltestellenbereich hinweg fortgeführt werden können. Stadt und LVB sollen umgehend Gespräche mit dem Fördermittelgeber führen und ganz klar das Ziel der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verfolgen und dies anschließend baulich umsetzen. Dies ist Ziel unseres Antrages. Der Verwaltungsstandpunkt gibt uns dabei erstmals vollumfänglich recht; vielen Dank dafür. Auch der Stadtbezirksbeirat Südwest hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt und ein klares und einstimmiges positives Votum zu unserem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes abgegeben. Ich bitte Sie herzlich, mit Ihrer Zustimmung selbiges zu tun. - Vielen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere Wortwünsche? - Nein. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab! - Haben alle ihre Stimme abgegeben? - Dann schließe ich die Abstimmung. Abstimmung: 56 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung. Der Antrag ist so beschlossen. Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Auf dem Tableau ist zu lesen, dass 62 Stadträte anwesend sind. Das kann doch gar nicht sein. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Mir wird gerade von Herrn Leisner erläutert: Es werden nur die offiziell Entschuldigten herausgenommen, nicht aber diejenigen, die sich nicht entschuldigt haben, weil wir nicht wissen, ob sie später noch kommen. Im Übrigen werden bei den Abstimmungen immer nur die abgegebenen Stimmen gezählt. 15.6 Einführung eines Kältebusses für obdachlose Menschen (VI-A-05150) Einreicher: Fraktion DIE LINKE S e i t e | 16 15.6.1 dazu VSP (VI-A-05150-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 15.6.2 dazu ÄA (VI-A-05150-ÄA-02) Einreicher: SPD-Fraktion Wird das Wort gewünscht? - Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Dezernentinnen und Dezernenten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen fielen die Temperaturen in Leipzig wieder weit unter 0 Grad. Überhaupt erleben wir in diesem Jahr einen besonders langen und kalten Winter. Aufgrund des Klimawandels ist für die Zukunft sicher auch keine Änderung dieser Situation zu erwarten. Ich will hier heute aber keine klimapolitische Debatte entfachen. Uns geht es mit unserem Antrag um die Lebenssituation von Menschen, die ohne festen Wohnsitz und vor allem ohne Obdach in Leipzig leben müssen. Wir wissen: Die Zahlen wohnungsloser Menschen in Leipzig steigen. Angesichts wachsender und sich verhärtender Armutslagen und aufgrund der angespannten Situation am Wohnungsmarkt, sprich: dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum, wird das Thema Wohnungslosigkeit akuter. Es ist um einiges facettenreicher als unser Antrag; darauf komme ich gleich zu sprechen. Wir stehen hier in Leipzig vor einigen Problemen. Einerseits ist zu beobachten, dass es Betroffene gibt, die die Übernachtungshäuser, die die Stadt Leipzig vorhält, nicht nutzen. Weiterhin bekundet die Stadtverwaltung selbst, dass die Problemlagen innerhalb der Gruppe der Wohnungslosen komplexer und komplizierter werden. Gleichzeitig sehen sich Wohnungslose, die den öffentlichen Raum nutzen, immer stärker auch Anfeindungen und repressiven Verdrängungstendenzen ausgesetzt. Nicht zuletzt gilt es auch Problemlagen der EU-Bürgerinnen und -Bürger in dieser Stadt in den Blick zu nehmen, die nach einem neuen Bundesgesetz aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium keine Sozialleistungsansprüche haben, wenn sie hier nicht erwerbstätig sind. Die Palette an Problemen ist also groß. Das bestehende Hilfesystem wird dieser nicht mehr in Gänze gerecht. Es ist also nur folgerichtig, dass die Stadtverwaltung nun eine Neujustierung vornimmt. Das begrüßen wir. Das, was wir als Linksfraktion mit unserem Antrag erreichen wollen, ist übersichtlich und ganz sicher keine Lösung der verschiedenen Problemlagen. Der Kältebus, den wir in Leipzig etablieren wollen, kann nur ein kleiner Baustein in einem komplexeren Hilfesystem sein. Das ist uns völlig klar. Etwas anderes haben wir auch nie behauptet. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Ein Kältebus ist nicht mehr und nicht weniger als die Unterstützung aufsuchender Arbeit mit bzw. für Wohnungslose. Der Vorteil ist, dass ein solcher Kältebus mobil ist, dass mit ihm zu Tageszeiten, zu denen Streetworkerinnen und Streetworker in der Regel nicht mehr arbeiten, Menschen erreicht werden können und damit gut Unterstützung in akuten Notlagen geleistet werden kann. Oft sind es Angebote wie heißer Tee, ein Schokoriegel, Schlafsäcke, Decken oder ein kurzes Gespräch, die helfen bzw. lindern. Im Idealfall kann ein Kältebus auch als Brücke zu Übernachtungsangeboten fungieren. Wenn damit nur ein Menschenleben gerettet werden kann, reicht uns dies als Grund für seine Einführung. Wir wissen, dass Kältebusse in den vielen Städten, in denen es sie bereits gibt, ehrenamtliche Projekte sind. Auch in diesem Winter organisierte in Leipzig - das konnten wir der Presse entnehmen - eine Privatperson selbst einen Kältebus. Seit Monaten ist zudem der noch recht junge Verein TiMMi toHelp ehrenamtlich mit einem Kältebus in der Stadt unterwegs. Zur Klarstellung - auch das ist wichtig -: Wir als antragstellende Fraktion stellen uns einen Kältebus nicht als ehrenamtliches Projekt vor, sondern als Ergänzung der Arbeit von Streetworkerinnen und Streetworkern, den Sozialarbeiter*innen in den Tagestreffs und Übernachtungshäusern. Ein Kältebus, der in der Zeit der Winternotfallhilfe aktiviert werden soll, muss bei einem erfahrenen Träger angesiedelt oder als trägerübergreifendes Projekt konzipiert, durch Fachkräfte betrieben und entsprechend ausfinanziert werden. Es geht uns also um eine fachlich fundierte Ergänzung des Hilfesystems durch einen ganz kleinen Baustein. Dass ein Kältebus eher zu einer Stabilisierung an gegenwärtigen Aufenthaltsorten führen würde, wie das Sozialamt im Verwaltungsstandpunkt schreibt, denken wir nicht unbedingt. Diese Einschätzung beschreibt nur ein altes Dilemma akzeptierender bzw. niedrigschwelliger sozialarbeiterischer Ansätze, und trotzdem gibt es sie in den verschiedensten Bereichen, zum Beispiel in der Drogenhilfe, einfach um Not zu lindern. Ein Kältebus wird selbstverständlich Menschen nicht dazu bewegen, Hilfemöglichkeiten wahrzunehmen, die von ihnen als unpassend empfunden werden. Dazu gab es auch schon Diskussionen im Sozialausschuss, in denen verschiedene Aspekte benannt wurden. Es braucht fundamentalere Änderungen, wie zum Beispiel gut erreichbare dezentrale, kleinteilige Übernachtungsmöglichkeiten, Übernachtungsmöglichkeiten für Paare, also gemischtgeschlechtliche Modelle, für Menschen mit Haustieren, für Menschen mit Abhängigkeitsproblemen, Wärmestuben und Cafés, die nachts geöffnet haben - und all dies ohne große bürokratische Hürden und im Idealfall auch S e i t e | 17 ohne Entgelterhebung. Und es braucht Mechanismen und Ressourcen, um Menschen, die kein Obdach haben, den Weg in die eigenen vier Wände zu ebnen. Das ist natürlich prioritär. Sehen Sie unseren Antrag als das, was er ist: ein kleiner Baustein zur Linderung der Not von Wohnungslosen und eine kleine Brücke ins Hilfesystem. Abschließend noch kurz zum Änderungsantrag der SPD. So recht Sie mit Ihrem Ansatz haben: Die Bemühungen, die die Verwaltung sowieso anstrebt - das haben wir im Sozialausschuss gehört -, in einen Antrag zu gießen und mit dem Fraktionslabel zu versehen, halten wir für überflüssig. Wir werden uns darum zu Ihrem Antrag enthalten. Zum Abstimmungsmodus noch so viel. Wir stellen den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, allerdings mit einer wichtigen Änderung: Wir wollen, dass die Einführung eines Kältebusses bis zum 1. September 2018 geprüft wird, damit der Bus, wenn das Prüfergebnis positiv ausfällt, schon im nächsten Winter an den Start gehen kann. - Vielen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die nächste Wortmeldung kam von Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne! Ich hatte schon zu einem anderen Antrag gesagt: Mit dem Herzen müsste man dem eigentlich zustimmen, aber das Herz allein ist nicht der alleinige Maßstab. Es ist gut, wenn man dabei auch den Verstand walten lässt. - Kältebus, das hört sich gut an. Gerade angesichts der Temperaturen der letzten Tage kann man zu der Meinung kommen: Das ist eine Superhilfe, um Obdachlose und Wohnungslose vor dem Erfrieren zu bewahren. Es gibt aber auch einige Knackpunkte. Ein Knackpunkt ist, dass viele Obdachlose das Angebot gar nicht annehmen und aus verschiedenen Gründen nicht in eine Unterkunft gehen wollen. Viele haben psychische Probleme und aufgrund dessen auch einen Hund als ständigen Begleiter, der oft die einzige - in Anführungszeichen - „Ansprechperson“ für sie ist. Es gibt gute Gründe, warum in Obdachlosenunterkünften und Nachtnotschlafstellen keine Hunde erlaubt sind, was aber auch bedeutet: Menschen mit Hund werden nicht in den Kältebus einsteigen, im dorthin gebracht zu werden. Die meisten obdachlosen Ehepaare wollen nicht, dass er in die Männerübernachtung und sie in die Frauenübernachtung gefahren wird. Oft wird als Grund angegeben, dass dort geklaut wird und andere unschöne Dinge passieren. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Ich habe kürzlich einen ganz interessanten Ansatz für eine Unterbringung gesehen, nämlich ganz kleine Holzhäuschen, ähnlich denen, die manche im Garten haben, um Geräte unterzubringen. In diesen Häuschen können Obdachlose in Kälteperioden einigermaßen geschützt übernachten und für sich sein. Sie können auch ihren Hund mitnehmen. Das wäre vielleicht auch eine Alternative zu einem Kältebus. Auch bei uns sind Straßensozialarbeiter unterwegs, die die betroffenen Menschen regelmäßig aufsuchen, bei ihnen nachfragen und darauf achten, dass nicht allzu viel passiert. Zufällig zeitgleich zur Diskussion im Ausschuss lief im Fernsehen ein Bericht über einen Kältebus in Berlin. In diesem Bericht wurde die ganze Tragik des Kältebusses offenbar. Der Kältebus hielt, als die Helfer sahen, dass ein Wohnungsloser an einem Laternenpfahl lehnte. Trotz minus 8 Grad Außentemperatur und nur in eine dünne Wolldecke gehüllt hat er es vehement abgelehnt, dass sie ihn in eine Notschlafstelle fahren. Die ehrenamtlichen Helfer haben überlegt, ob sie die Polizei rufen sollten, da es sich um einen Notfall handelt, weil dieser Obdachlose ja nachts erfrieren könnte, oder wie sie ihm sonst helfen könnten. Sie haben sich dann entschlossen, ihm eine zweite Decke dazulassen. Das war immerhin etwas, aber bei weitem nicht ausreichend. Wir müssen das Problem viel früher anpacken. Deshalb finde ich den Antrag von der SPD ganz gut und auch den Antrag, den die Grünen ins Verfahren gebracht haben, nämlich darüber zu reden, wie wir verhindern können, dass Menschen in Leipzig obdachlos werden. Da sind wir zwar schon ganz gut, aber noch nicht gut genug. Wenn Probleme mit der Wohnung auftreten, müssen frühzeitig Hilfen angeboten werden, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Allerdings kenne ich aus eigener Erfahrung auch Menschen, die Hilfe von der Stadt aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch nehmen wollen, selbst wenn die Zwangsräumung schon anberaumt ist, und offenen Auges in die Obdachlosigkeit gehen. Ich denke, wir müssen darüber reden, wie wir das noch besser organisieren und eine gute Hilfe anbieten können; denn die Meteorologen sagen voraus, dass solche Kälteperioden künftig öfter in Leipzig auftreten können. Hilfe, das kann auch ein Kältebus sein. Das wird man dann im Rahmen der Prüfung sehen. Deshalb werden wir den Antrag der LINKEN ablehnen und dem Änderungsantrag der SPD zustimmen. - Danke. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die nächste Wortmeldung kam von Frau Krefft. S e i t e | 18 Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, Gäste und Vertreter*innen der Medien! Als der Antrag eingereicht wurde, war es bitterkalt. Auch aktuell erleben wir Schnee und Kälte. Der Winter hat uns weiter fest im Griff. Während wir uns aber in warme Räume zurückziehen können, fallen uns deutlich mehr Menschen auf, die mit Schlafsack und ihrer Habe in Hauseingängen nächtigen und der Kälte wahrlich ausgeliefert sind. Wir haben dazu keine Daten. Die Stadt Leipzig kann uns nicht sagen, wie viele Menschen wohnungslos sind und nicht in die Übernachtungshäuser kommen. Wir wissen aus der Arbeit in der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“, dass die Probleme von Wohnungslosigkeit seit drei Jahren zunehmen. Auch bundesweit wird die Zunahme thematisiert, am deutlichsten durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Doch es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Erhebung von statistischen Daten Wohnungslose betreffend. Die Stadt Leipzig lässt sich seit einem Dreivierteljahr dazu auffordern, eine aussagekräftigere Statistik zu erstellen, die den tatsächlichen Bedarf sichtbar macht. Bisher wird nämlich nur registriert, wer in den Übernachtungshäusern anklopft und wer in den Tagestreffs um Rat, Essen und Kleidung nachsucht. Diese Zahlen finden wir dann im Sozialreport. Solange die wahren Zahlen in ihrer Gesamtheit nicht klar sind, dreht sich jede Diskussion im Kreis. Das Sozialamt negiert die Abweisung von Menschen, die in Übernachtungshäusern Einlass begehren, obwohl uns von Straßensozialarbeitern, den Experten auf der Straße, über solche Fälle berichtet wird. Die Stadt sieht nur eingeschränkt Handlungsbedarf. Immerhin reagiert sie nun mit dem Prüfangebot für einen Kältebus. Dem stimmen wir auch zu. Das Sozialamt hat sich für 2018 vorgenommen, die Situation der Wohnungslosen zu fokussieren und konzeptionelle Vorschläge zu machen. Unser Antrag, dem eine Konferenz voranzustellen, um eben alle Expert*innen und Interessierte zu hören, ist aktuell im Verfahren. Eine solche Konferenz erscheint mir auch deshalb sinnvoll, weil die Stadt damit öffentlich zeigen kann, dass das Thema in Leipzig gesehen wird und dass es sehr viele Menschen berührt. Es ist gut, zu zeigen, dass die Stadt sich künftig konzeptionell anders aufstellen will. Wegschauen ist nicht mehr angesagt! Wir müssen besser hinschauen, und wir müssen - da stimme ich Frau Nagel zu - zielgenau Angebote schaffen. Dabei geht es mir nicht um akademische Diskussionen, sondern um tatsächliche Hilfe für Menschen, die in wahrer Not sind, die leiden, die Gewalt ausgesetzt sind und die den Kältetod Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 riskieren. In diesem Sinne möchten wir den Antrag der SPD als Ergänzungsantrag votieren und nicht als Ersetzungsantrag, wie Sie ihn überschrieben haben. Einen Zahn muss sich die Stadt ziehen lassen. Aus meiner Sicht ist Grundlage jeder Arbeit für wohnungslose Menschen: Es gibt keine freiwillige Obdachlosigkeit, es gibt nur fehlende passgenaue Angebote. Wir brauchen Wohnungen für Menschen, denen gerade jeder Halt im Leben fehlt. Wir brauchen in Deutschland ein verankertes Recht auf eine Wohnung, so wie es die UNMenschenrechtecharta formuliert: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Das ist ein Zitat aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25, Absatz 1, Satz 1. Sie erkennen an meinen Ausführungen: Es ist ein größerer Wurf nötig. Vor allen Dingen müssen wir darüber sprechen, dass aktuell gar nicht alle Wohnungslosen in Übernachtungshäusern zugangsberechtigt sind. Das ist ein großes Problem. Lassen Sie uns in diesem Jahr darüber sprechen, was wir tun können, um den Menschen auf der Straße wirklich helfen zu können. Ein erster Schritt kann ein Kältebus sein. Ich sage: Mehr Wärme! Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Gäste! Liebe Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates! Es wurde bereits vieles gesagt, wobei auffällig ist, dass das Thema Obdachlosigkeit in dieser Breite vom Rat diskutiert wird. Auch dieses Thema hat mit dem Wachstum unserer Stadt zu tun. Wir haben von allem mehr: Es gibt mehr Kinder, wir brauchen mehr Kitas und Schulen. Es gibt mehr Verkehr. Es gibt mehr Kriminalität. Es gibt auch mehr Obdachlosigkeit. Obdachlosigkeit wird sichtbarer, weil Rückzugsräume wie Abrisshäuser, die früher noch vorhanden waren, nicht mehr existieren. Von daher finde ich es gut, in welcher Breite das Thema hier im Stadtrat diskutiert wird. S e i t e | 19 Auf unseren Änderungsantrag will ich jetzt gar nicht im Detail eingehen. Uns war wichtig, dass wir uns nicht allein auf den Kältebus fokussieren. Ich habe die LINKE jetzt so verstanden, dass sie, anders als im Sozialausschuss, den Verwaltungsstandpunkt de facto übernimmt, das heißt einer Prüfung zustimmt. Uns ist wichtig, dass wir uns nicht von vornherein auf ein Instrument festlegen und darauf drängen, dass unbedingt das umgesetzt werden muss. Wenn die Prüfung der Stadtverwaltung ergibt, dass andere Instrumente sinnvoller sind, sollten wir die Möglichkeit haben, auch andere Instrumente vorzusehen. Frau Krefft hatte in einer Pressemitteilung im Dezember beispielsweise die Einrichtung von Wärmestuben angeregt. Wir hatten die Überlegung angestellt, ob es Sinn machen würde, Sozialarbeit bis in die Nachtstunden auszuweiten. Wenn der Einsatz unserer Mittel begrenzt ist, müssen wir entscheiden: Was ist das sinnvollste Mittel? Ich kann mir vorstellen, unseren Antrag als Ergänzungsantrag abzustimmen, aber nur dann - das ist uns wichtig -, wenn diese Prüfung tatsächlich ergebnisoffen erfolgt. - Vielen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Hentschel hat das Wort gewünscht. Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrte Bürgermeister und Stadträte! Verehrte Gäste! Nach dem von uns bereits in der Vergangenheit gestellten Antrag zur Obdachlosigkeit beschäftigt sich der Stadtrat jetzt erneut mit dieser Problematik. Das ist gut, da auch die Interessen der vermeintlich Schwächsten in unserer Gesellschaft Gehör finden müssen. Mit einem Kältebus erreicht man Menschen, die man leider nur bedingt mit anderen Hilfestellungen erreichen kann. Aus diesem Grund ist der Einsatz eines Kältebusses bei Vorliegen eines entsprechenden Bedarfs zu unterstützen. Daher begrüßt die AfD-Stadtratsfraktion einen Prüfauftrag bezüglich des Bedarfs in unserer Stadt. Seitens der Verwaltung sollte aber bedacht werden, dass Unterkünfte und Kältebusse keine Gegenspieler sind. Vielmehr vervollständigen sie ein Hilfeangebot für Bedürftige. Da man einen bestimmten Personenkreis mit dem Hilfsangebot „Unterkunft“ sowieso nicht erreichen kann, ist eine Stabilisierung der gegenwärtigen Wohnungslosigkeit seitens der Stadt ein schwieriges Argument. Vielmehr muss man einen Kältebus als weiterführende Hilfestellung für Bedürftige verstehen. Wir werden dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. - Vielen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Hollick. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich verzichte jetzt auf das lange Begrüßungsritual, sondern komme gleich zur Sache. - Natürlich kann es verschuldet und unverschuldet zu Obdachlosigkeit kommen. Natürlich brauchen Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind, Mitgefühl, Wärme und eine Hilfesystem. Das ist auch unsere Meinung. Wir brauchen ein Konzept. Aber unser Antrag ist erstens ein Prüfantrag. Zweitens hat er nur eine kleine Facette aus dem gesamten Hilfesystem herausgenommen, die wir als dringend und wichtig ansehen und mit der schnelles Handeln möglich ist. Übrigens: Sie helfen damit nicht nur den Obdachlosen, sondern auch unseren Straßensozialarbeitern; denn die müssen dann nicht mehr mit schweren Rücksäcken herumlaufen und schwere Decken, Teekannen oder Suppenkübel tragen. Wir wissen, dass wir auch damit nicht alle erreichen werden. Dennoch sagen wir: Es soll geprüft werden, ob die Stadt finanziell dazu in der Lage ist. Der Antrag der SPD hat nichts mit unserem Antrag zu tun; er ist wesentlich weitergehender. Genau das wollten wir nicht. Ärgerlich war, dass wir erst im Ausschuss erfahren haben, dass Frau Kador-Probst uns Ende des Jahres ein Konzept zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit vorlegen will. In dem Wissen haben wir keinen Erweiterungsantrag gestellt, weil wir uns bisher eigentlich immer auf das Sozialamt verlassen konnten. Trotz der Zusage, Ende des Jahres ein Konzept zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit vorzulegen, sagen wir: Bis dahin soll dieser unser Vorschlag geprüft werden, weil der Einsatz eines Kältebusses in unserer Stadt bisher nicht vorgesehen war. Wir wollen, dass dieser Part geprüft wird, weil wir ihn für wichtig halten. Ich habe den Bericht über den Kältebus in der Umschau auch gesehen. Anders als Sie, Frau Witte, halte ihn für ein sehr humanes Mittel, um an dieses Klientel heranzukommen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Zenker hat noch einmal das Wort gewünscht, jetzt aber nur noch zwei Minuten. Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe vorhin auch nur anderthalb Minuten gesprochen; deswegen passt das schon. - Ich hatte vorhin vergessen - das soll an dieser Stelle aber nicht zu kurz kommen -, dem Sozialamt zu danken, welches es trotz aller Kritik geschafft hat, die Kapazitäten auszubauen und sie dem Bedarf anzupassen. Ich glaube, das hat in Leipzig sehr gut funktioniert. Soweit ich weiß, wurde zeitweise tatsächlich schon Nachtsozialarbeit als Maßnahme eingesetzt, wenn auch nicht in Form eines Kältebusses. S e i t e | 20 Frau Hollick, Sie haben eben betont: Das ist ein Prüfantrag. Ihr Ursprungsantrag, der im Sozialausschuss abgestimmt wurde, war kein Prüfauftrag. Da hieß es noch: Richtet ein! Das war auch der Grund für unseren Änderungsantrag. Wir wollten, dass das Thema noch einmal breiter diskutiert wird. - Vielen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann stelle ich zunächst den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. - Frau Hollick, lassen Sie mich ausreden. Er ist zunächst einmal formal ein Änderungsantrag; denn als solcher wurde er eingereicht. Er wird jetzt als Ergänzungsantrag zur Abstimmung gestellt. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme zu diesem Änderungsantrag als Ergänzungsantrag ab! - Ich sehe, es wurden alle Stimmen abgegeben. Dann schließe ich die Abstimmung. Abstimmung: 55 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag als Ergänzungsantrag angenommen. Jetzt kommen wir zur Beschlussfassung über den ursprünglichen Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes, aber mit der Änderung des Datums, nämlich: 1. September 2018. Bitte geben Sie Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 59 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen. Einstimmig so beschlossen. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 15, Anträge zur Beschlussfassung. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: 16 Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1 Messung 05562) der Luftschadstoffe (VI-F- Einreicher: CDU-Fraktion Ich bitte Kollegen Rosenthal um die Beantwortung dieser Anfrage. Bürgermeister Rosenthal: Herr Kollege! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Die Messstation Leipzig-Mitte entspricht an ihrem derzeitigen Standort am Hallischen Tor nicht der Maßgabe der Europäischen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa, wonach der Mindestabstand der Probeentnahmestelle 25 Meter vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen betragen muss. Alle anderen Anforderungen sind als erfüllt anzusehen. Zur zweiten Frage. Es gibt diverse Vorschläge in diesem Zusammenhang, die dem Freistaat Sachsen, der für die Aufstellung eines solchen Mess- Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 containers federführend ist, übermittelt worden sind. Es gab diesbezüglich eine Verständigung hinsichtlich des alternativen Standorts Kleiner Willy-Brandt-Platz in der Verlängerung der Nikolaistraße. Zur dritten Frage. Bezüglich der Umsetzung ist festzustellen, dass die Verantwortung beim Land liegt. Die Stadt hat die Zustimmung für die Errichtung der Messstation auf diesem Standort erteilt, soweit - das ist die Einschränkung - baulich gesehen eine überwiegend unterirdische Bauweise erfolgt. Diese war vom Freistaat bislang planerisch und gestalterisch untersetzt, wurde allerdings aus Kostengründen nicht umgesetzt. Insofern gibt es dazu auch keinen neuen Sachstand. Zur vierten Frage. Die Messergebnisse erfahren am derzeitigen Standort keine darauf bezogene gesonderte Bewertung. Allerdings wird bei der jährlich erfolgenden Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission auf die Nichteinhaltung des Abstandskriteriums an diesem Standort hingewiesen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es Nachfragen? - Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Vielen Dank für die Ausführungen. - Sie sagten: Es gibt bei den Messwerten keine Beanstandungen. Diese werden hier in Leipzig tatsächlich nur erhoben. Die erhobenen Daten fließen in die Berechnungen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit ein. Ist Ihnen bekannt, wann beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die realistischen Abgasemissionswerte von Dieselfahrzeugen in die Programme eingespeist werden, damit es endlich eine realistische Bewertung der Feinstaubemissionen gibt? Bürgermeister Rosenthal: Da muss jetzt einiges sortiert werden. Also: Wir messen in Leipzig, ja. Diese Werte sind täglich einsehbar. Diese Daten werden gemeldet. Daraus abgeleitet wird festgestellt, ob der Grenzwert in Leipzig eingehalten wird oder nicht. Und: Wir haben eine Messstation, die der EU-Luftqualitätsrichtlinie nicht entspricht. - Das ist das eine. Das andere ist das Rechenprogramm beim Landesamt. Die Daten, die dort eingespeist werden, haben mit der Messung nichts zu tun. In dieses Messprogramm gehen verschiedene Daten ein. Diese sind realistisch an den schon jetzt verorteten Emissionen orientiert. Also: Messen und Eingang in das Rechenprogramm sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Die technischen Parameter, die derzeit aktuell im S e i t e | 21 Straßenverkehr festzustellen sind, sind in die Berechnungen im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingeflossen. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Worum es mir tatsächlich geht, ist: Nach Auskunft der Stadtverwaltung, die wir neulich im Ausschuss bekommen haben, arbeitet das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie nach wie vor mit den Abgasausstoßwerten, die noch nicht an die aktuellen Werte der Dieselabgase angeglichen sind. Es wartet quasi noch auf Erneuerung durch das Land. Das hieße: Sämtliche rechnerischen Werte, mit denen die Stadtverwaltung Leipzig arbeitet, sind eigentlich überholt, weil sie höher sind, wenn man die tatsächlichen Abgasausstoßwerte der Dieselfahrzeuge annimmt. Bürgermeister Rosenthal: Dann würde ich gern mal erfahren wollen, wer Ihnen das gesagt hat. Der Bürgermeister hier sagt: Das ist anders. Der zuständige Abteilungsleiter hat das im zuständigen Fachausschuss Umwelt und Ordnung auch anders formuliert. Lassen Sie uns das einmal bilateral klären. Ich weiß nicht, wer Ihnen das so gesagt hat. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ich habe ein so schlechtes Namensgedächtnis. Bürgermeister Rosenthal: Okay. Aber das bekommen wir heraus. - Also: Ich gehe davon aus, dass die neuen Werte tatsächlich den Berechnungen im Rahmen der Fortschreibung der Luftreinhalteplans zugrunde gelegt worden sind. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Haas, haben Sie noch eine Nachfrage? - Bitte. Stadtrat Haas (CDU): Vielen Dank, Herr Bürgermeister. - Herr Rosenthal, habe ich Sie richtig verstanden, dass wir dort die 25 Meter Abstand nicht einhalten, die vorgeschrieben sind? Wieso lässt man, obwohl man im Prinzip weiß, dass das nicht korrekt ist, diese Werte trotzdem in die Berechnung mit einfließen? Im Grunde genommen sind die Werte ja auch deshalb falsch, weil die Messstation zu nah dran liegt, auch weil damals durch eine Partei eine zweite Ausfahrt verhindert wurde usw. Warum also fließen diese Werte trotzdem mit ein? Bürgermeister Rosenthal: Die fließen nicht mit ein. Die Werte sind nur eine Bestandsaufnahme am Tag der Messung. Für das Programm beim Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Landesamt sind diese Werte nicht relevant. Dort fließen Verkehrsbelegung, Motorisierung, Stauerscheinungen, Verkehrsfluss, Meteorologie und Ähnliches ein, nicht aber das, was tatsächlich am Straßenrand gemessen wird. Stadtrat Haas (CDU): Okay. Danke für die verständliche Antwort. Können wir Ihre Antwort auch schriftlich bekommen? Bürgermeister Rosenthal: Selbstverständlich. Stadtrat Haas (CDU): Vielen herzlichen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. 16.2 Vertretungssysteme in der Kindertagespflege (VI-F-05580) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Diese Anfrage werde ich selbst beantworten. (Übergabe der Sitzungsleitung an Oberbürgermeister Jung) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Es stehen fünf verschiedene Varianten zur Vertretung zur Verfügung: Variante 1: Die gegenseitige Vertretung der Kindertagespflegepersonen erfolgt bei freien Kapazitäten, zum Beispiel im Falle beurlaubter oder kranker Kinder, untereinander oder mit einem von fünf Freihalteplätzen bei Tagespflegepersonen, die regulär nur vier Kinder betreuen. Variante 2: Bei vorhandenen Kapazitäten innerhalb der Trägerschaft eines Trägers sind die Platzressourcen in Kindertagesstätten einzubeziehen. Platzressourcen in Kindertagesstätten werden den Eltern umgehend angeboten, aber nur vorübergehend. Variante 3: Weiterhin stehen den Eltern acht sogenannte Ersatzkindertagespflegestützpunkte bei freien Trägern zur Verfügung. Diese Stützpunkte sind Kindertagespflegestellen, die Freihalteplätze vorhalten und sich konzeptionell auch so ausgerichtet haben. Variante 4: Diese Variante beschreibt das sogenannte Springermodell. Diese Träger halten Fachkräfte vor, die bei Ausfall einer Kindertagespflegestelle die Betreuungsleistung vor Ort übernehmen. Derzeit gibt es sieben solche Springer. S e i t e | 22 Variante 5: Der VKKJ nutzt ein weiteres Vertretungsmodell in Kooperation mit der Firma Wiesenknopf, das er gemeinsam mit dem Träger und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung vor einigen Jahren entwickelt hat. Dem VKKJ stehen bei dieser Variante 15 Plätze im Vertretungsfall zur Verfügung. Der Vertretungsstützpunkt wurde den Eltern 205-mal - im Vorjahr 154 Fälle - angeboten. Diese Vertretungsmöglichkeit wird besonders dann in Betracht gezogen, wenn mehrere Kinder aus einer Kindertagespflegestelle gemeinsam auch längerfristig betreut werden müssen. Der Vorteil ist, dass Kinder aus unterschiedlichen Kindertagespflegestellen betreut werden können. Mit der Inanspruchnahme der Vertretungsplätze hat sich der zunehmende Bedarf bestätigt und zeigt, dass die Möglichkeit, für den nicht planbaren Vertretungsfall die Ersatzkindertagespflegestelle nutzen zu können, den Eltern mehr Sicherheit vermittelt. Aus Sicht der Stadtverwaltung haben sich alle genannten Formen von Vertretungssystemen bewährt. Zur Frage 2. Grundsätzlich ist das vorhandene Vertretungssystem qualitativ, also inhaltlich und fachlich, ausgereift. Quantitativ ist ein weiterer Ausbau sinnvoll. Allerdings bieten nicht alle Träger, die Tagespflegestellen betreiben, bisher ein verlässliches Vertretungssystem an. Neben dem notwendigen Ausbau von Plätzen des Vertretungssystems ist vor allem eine unkomplizierte und praktikable Koordination notwendig, die innerhalb kürzester Zeit den Eltern einen entsprechenden Vertretungsplatz, möglichst sozialräumlich angebunden, anbieten kann. Zur Frage 3. Insgesamt sind für 2018 im Haushaltsplan 910.000 Euro veranschlagt. Zur Frage 4. Die Stadtverwaltung entwickelt derzeit gemeinsam mit den relevanten Akteuren ein verlässliches zentrales Vertretungssystem für die Tagespflege in Leipzig. Wir werden noch im Laufe dieses Jahres ein entsprechend weiterentwickeltes Konzept vorlegen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Herzlichen Dank, Herr Fabian. 16.3 Sachgrundlose Befristungen bei der Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen (VI-F-05592) Einreicher: SPD-Fraktion Es antwortet Kollege Hörning. Bürgermeister Hörning: Die schriftliche Antwort auf diese Anfrage wird im Ratsinformationssystem eingestellt. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Frage 1: Gehörte es in den vergangenen 10 Jahren zur Praxis der Stadtverwaltung, neue Mitarbeiter zunächst befristet einzustellen, auch ohne einen Sachgrund (Elternzeitvertretung etc.)? Einstellungen erfolgten bis etwa Mitte 2014 vorzugsweise in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Diese Einstellungspraxis wurde ab Mitte 2014 geändert. Seitdem werden Einstellungen grundsätzlich unbefristet vorgenommen. Befristete Arbeitsverträge wurden und werden abgeschlossen, wenn dafür ein Grund vorliegt, zum Beispiel Vertretung während der Elternzeit, Vertretung für Langzeitkranke oder Vertretung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit befristeter Erwerbsminderungsrente. Frage 2: Wenn ja, wie viele Mitarbeiter hat das betroffen, und wurden diese Verträge in der Regel dann in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt? - Die Zahl befristeter Einstellungen und der Anteil von Beschäftigten, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurden, lässt sich für diesen langen und weit zurückliegenden Zeitraum nicht beziffern, da wir dazu keine entsprechende Datengrundlage im Personalverwaltungssystem haben und dies auch mehr von historischem Interesse als von gegenwärtigem Interesse ist. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 202 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet eingestellt. Dabei handelte es sich weit überwiegend um Sachgrundbefristungen. Befristet eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich generell auf Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung bewerben und werden in die Auswahlverfahren nach dem Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung einbezogen. Das Ergebnis kann in Abhängigkeit von der zu besetzenden Stelle auch die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sein, was auch oft der Fall ist. Frage 3: Greift die Stadt Leipzig noch heute zum Mittel der sachgrundlosen Befristung bei Neueinstellungen zurück? Wenn ja, warum? - In der Regel liegt bei befristeten Einstellungen ein Sachgrund für die Befristung vor. Dennoch wird, wenn Bewerber*innen die Voraussetzung hierfür mitbringen, auch bei Vorliegen eines Sachgrunds auf die sachgrundlose Befristung zurückgegriffen. So besteht bei Bedarf noch die Möglichkeit einer anschließenden befristeten Einstellung mit Sachgrund, was vor allem den betreffenden Beschäftigten entgegenkommt und oft auch im Sinne der Beschäftigten ist. Abgesehen von diesen Fällen wird mit sachgrundlosen Befristungen gearbeitet, wenn Stellen zunächst nur befristet eingerichtet sind im Rahmen des Stellenplans und eine Prognose zur Fortführung zum Zeitpunkt der Einstellung nicht getroffen werden kann. Dies betrifft schwerpunktmäßig die im Rahmen der Haushaltsplanung als Mehrbedarf S e i t e | 23 anerkannten Stellen, die unter dem Vorbehalt einer Evaluierung des Stellenbedarfs eingerichtet werden. Außerdem erfolgen bei Übernahme von Auszubildenden und Studenten in ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an Ausbildung bzw. Studium sachgrundlose Befristungen, wenn aufgrund der städtischen Regelungen - hier haben wir eine klare Vereinbarung - in Abhängigkeit von den Leistungskriterien bzw. vom jeweiligen Ausbildungsberuf zunächst nur eine befristete Übernahme infrage kommt, zum Beispiel bei der Note 4 im Abschlusszeugnis. Auszubildende und Studenten in Verwaltungsberufen, die mindestens mit dem Prädikat „befriedigend“ abschließen, werden generell unbefristet übernommen. Die Einstellungspraxis ist jedoch ausdrücklich auf das Ziel gerichtet, gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet an die Stadtverwaltung zu binden. Das ist unsere generelle Strategie im aktuellen Arbeitsmarkt. Frage 4: Wie stellt sich der Sachverhalt bei Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen dar? - Die Anwendung des Instruments „sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen“ stellt sich in den Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig sehr differenziert dar: Rund ein Drittel der Beteiligungsunternehmen wendet keine sachgrundlosen Befristungen an. Hierunter fällt auch die L-Gruppe, die als Ausnahmefälle für sachgrundlose Befristungen zum Beispiel auf eine unklare Auftragslage oder Personalmehrbedarf bei fehlender Planstelle verweist. Rund zwei Drittel der Beteiligungsunternehmen wenden sachgrundlose Befristungen von Beschäftigungsverhältnissen aus unterschiedlichen Gründen an. Dies sind unter anderem die Erprobung von neuen Mitarbeitern bei besonderer Anforderung an Eignung und fachlichem Wissen, die Übernahme von Azubis und Dualstudierenden im Anschluss an Ausbildung bzw. Studium, auch hier abhängig vom jeweils erreichten Qualifikationsniveau, Ausgleich unerwarteter Personalausfälle etc. Befristungen werden seitens der Beteiligungsunternehmen nicht als Instrument einer etwaigen permanenten Stellenneubesetzung angewandt. Soweit keine Gründe wie die oben genannten entgegenstehen, werden die befristeten Beschäftigungsverhältnisse in unbefristete umgewandelt. Grenzen der Anwendung sachgrundloser Befristungen bestehen bei Vorliegen eines branchenspezifischen Fachkräftemangels, da Fachkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen oftmals nicht mehr für Unternehmen gebunden werden können. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Es scheint keine Fragen zu geben. Dann vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es war vielleicht etwas zu schnell vorgelesen. Aber die Antwort wird es ja auch in schriftlicher Form geben. - Herr Keller hat noch eine Nachfrage. Stadtrat Keller (AfD): akustisch unverständlich Bürgermeister Hörning: Das Jobcenter, ehemals Arge, ist ja kein Beteiligungsunternehmen der Stadtverwaltung. Wir sind dort gemeinsame Träger. Auch in der Rechtseinheit Jobcenter kommen befristete Beschäftigungsverhältnisse zum Tragen, die aber in den meisten Fällen sachgrundbezogen sind, wie zum Beispiel Elternzeit, Ausfall wegen Krankheit usw. Wie dort die Lage ist, kann ich nicht genau sagen. Aber es gibt eine Vereinbarung in der Trägerversammlung, die zur Befristung anstehenden Beschäftigungsverhältnisse dafür zu nutzen, die Verwaltungskosten im Jobcenter niedrig zu halten, um ein Maximum an verfügbaren Mitteln für die Arbeitsmarktförderung von arbeitsuchenden Menschen auszugeben. Oberbürgermeister Jung: Wir schreiten weiter fort mit der Anfrage unter TOP 16.4: 16.4 Wann kommt das Nachbarschaftszentrum Ostwache? (VI-F-05543) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Dubrau antwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1. Die Branddirektion plant, das Objekt der ehemaligen Feuerwache Ost mit Fertigstellung des zweiten und dritten Bauabschnitts des Feuerwehrtechnischen und Ausbildungszentrums in der Gerhard-Ellrodt-Straße aufzugeben. Avisiert ist spätestens das Jahresende 2018. Zur Frage 2. Der Zwischennutzungsvertrag zwischen der Branddirektion und dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung ist bereits unterzeichnet. Um eine sichere Erschließung der ehemaligen Tischlerei zu gewährleisten, ist der Einbau einer Tür an der Außenwand notwendig. Die Ausschreibung und Vergabe zum Einbau dieser Tür wird derzeit vom Amt für Gebäudemanagement und der Branddirektion vorbereitet und zeitnah umgesetzt. Zur Frage 3. Der zweite vorgesehene Nutzungsabschnitt liegt im Hauptgebäude. Damit es unabhängig vom Gesamtgebäude genutzt werden S e i t e | 24 kann, sind umfängliche Planungen der Baumaßnahmen notwendig, wie zum Beispiel die Beachtung des Brandschutzes und die Überprüfung des Bestandsschutzes. Voraussetzung dafür sind die Erstellung eines Nutzungskonzepts, die Umbauplanung und eine Finanzierungsplanung. Das Amt für Stadterneuerung kann das über Fördermittel, wenn die Eigenanteile des Haushalts abgesichert sind, unterstützen. Es wird zurzeit geprüft, ob eine zweite Zwischennutzung wirtschaftlich ist oder ob man gleich die Gesamtnutzung des Hauptgebäudes anstreben sollte. Das würde auch den zukünftigen Nutzern langfristig Sicherheit geben. Gleichfalls ist eine langfristige Nutzung Voraussetzung für einen nachhaltigen Fördermitteleinsatz. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das sehe ich nicht. 16.5 Kostenloser Öffentlicher (ÖPNV) (VI-F-05596) Nahverkehr Einreicher: AfD-Fraktion Auch diese Anfrage wird von Frau Dubrau beantwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Zur Frage 1. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Leipzig die Thematik „kostenloser öffentlicher Nahverkehr“ bislang auch nur aus der medialen Berichterstattung in Zusammenhang mit den Vorschlägen der Bundesregierung gegen die drohende EU-Klage wegen der Nichteinhaltung der Luftreinhaltewerte bekannt ist. Danach sind Essen, Bonn, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen die fünf Modellstädte in einem Bundesprogramm, die Pilotvorhaben zur Schadstoffminimierung starten sollen. Der Berichterstattung nach hat sich das Vorhaben eines testweisen entgeltfreien öffentlichen Nahverkehrs in diesen fünf Städten inzwischen zu einem Vorhaben vergünstigter, also nicht mehr entgeltfreier, Tarife verändert. Für die Stadt Leipzig ist ein entgeltfreier ÖPNV derzeit schon deshalb keine realistische Option, weil es niemanden gäbe, der die Kosten für die Einnahmeausfälle übernehmen würde. Die Bundesregierung hat sich dazu bisher nicht bekannt. Zur Frage 2. Die Abschätzung der Auswirkungen eines kostenlosen ÖPNV für den MDV und die Stadt Leipzig ist zum jetzigen Zeitpunkt ohne tiefergehende Informationen zur konkreten Ausgestaltung nur äußerst schwer möglich. Ohne Kostenübernahme durch Dritte hätte ein entgeltfreier ÖPNV negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen bzw. schlicht deren Einsatz. Darüber hinaus ist das Nahverkehrssystem insbesondere in der Stadt Leipzig Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 und in Spitzenzeiten wie jetzt sehr stark ausgelastet, sodass eine durch einen entgeltfreien ÖPNV hervorgerufene Fahrgastzahlensteigerung nicht mit der vorhandenen Kapazität und dem derzeitigen ÖPNV-Angebot abgedeckt werden könnte. Vielmehr bedarf es dann einer umfassenden Angebotserweiterung, und zwar in allen Netzen, bei der Verkehrsinfrastruktur, bei den Fahrzeugen, beim Personal, verbunden mit weiteren auszugleichenden Kostenerhöhungen. Die Untersuchung des MDV hinsichtlich der ergänzenden ÖPNV-Finanzierung, in denen auch das Bürgerticket, das ja etwas Ähnliches wäre, betrachtet wurde, zeigen zudem, dass es zur Umsetzung eines entgeltfreien ÖPNV umfangreicher Vorbereitungen sowohl zeitlich als auch personell und finanziell bedarf. Zu den Fragen 3 und 4. Die Untersuchung des MDV zum Finanzierungsbedarf und zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten des ÖPNV hat gezeigt, dass ein stets größer werdender Mittelbedarf zur Finanzierung des ÖPNV-Angebots und der ÖPNV-Infrastruktur existiert. Auch der gemeinsame Prozess der Stadt Leipzig mit der Leipziger Gruppe zur Erarbeitung und Bewertung der Mobilitätsszenarien geht von einem guten ersten Einblick in die möglichen finanziellen Konsequenzen aus. Die Szenarien verdeutlichen - unabhängig davon, welches Szenario man wählt - den grundsätzlich steigenden Finanzbedarf für den ÖPNV in Leipzig. Die Nachfrageeffekte, die sich aus dem kostenlosen ÖPNV voraussichtlich ergeben könnten, sind zum jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzbar und am ehesten im Gemeinschaftsszenario abgebildet, das von 265 Millionen Fahrgäste pro Jahr ausgeht. Allein die zusätzlichen Investitionen dafür liegen je nach Angebotsausweitung und Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen in diesem Szenario bei rund 331 Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kommen weitere Kosten für Investitionen in den Erhalt des bestehenden ÖPNV-Systems und die Betriebskosten. Der jährliche Ausgleichsbetrag vonseiten der Stadt an die LVB liegt im Gemeinschaftsszenario zudem bei 141 Millionen Euro. Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Frau Dubrau, vielen Dank. - Ich habe zwei Nachfragen, die vielleicht eher theoretisch zu sehen sind. Erste Frage: Wenn sich eine Kommune im MDV-Netz dafür entscheiden sollte, einen kostenlosen Nahverkehr anzubieten: Wäre eine Umsetzung möglich, oder kann das nur im MDV-Gesamtverbund umgesetzt werden? S e i t e | 25 Zweite Frage. Wäre es theoretisch möglich, einen kostenlosen ÖPNV in Form eines Bürgertickets umzusetzen? Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Ich denke, es ist relativ schwierig, in einer Stadt wie Leipzig zu sagen: Die Bürger der Stadt Leipzig können kostenfrei den ÖPNV nutzen, die anderen müssen zahlen. Das würde bedeuten, dass man weiterhin die gesamte Infrastruktur des Bezahlens aufrechterhalten und außerdem ständig kontrollieren müsste. Ansonsten würde das System nicht funktionieren. Wenn, dann müsste man das sicherlich in einem größeren Rahmen machen und eine Gesamtfinanzierungsstruktur dort einbringen. Zur Frage 2. Das Bürgerticket wäre ja nicht kostenfrei, sondern würde nur anders finanziert. Das hätte natürlich den Vorteil, dass die Finanzierung für den Einzelnen relativ gering wäre und er trotzdem das gesamte Angebot nutzen könnte. Ich verweise in diesem Zusammenhang aber auch auf meine Antwort zu Ihrer ersten Nachfrage. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. 16.6 Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019 (VI-F-05576) Einreicher: Fraktion Freibeuter Kollege Fabian antwortet. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Aufgrund des Bevölkerungswachstums ist die Kapazität an den Grundschulen in der Stadt Leipzig weitgehend ausgelastet. Die Schulversorgung ist für das Schuljahr 2018/2019 gesichert. Zur Frage 2. Die Anmeldezahlen für die Grundschulen ändern sich nach dem Anmeldezeitraum noch bis circa Ende April/Mitte Mai. Dies liegt daran, dass bis zum Anmeldezeitpunkt alle schulpflichtigen Schüler an einer kommunalen Grundschule angemeldet sein müssen, auch wenn sie anschließend an eine Schule in freier Trägerschaft oder eine Förderschule gehen oder zurückgestellt werden. Demnach kann eine Aussage zu den tatsächlichen Schülerzahlen an den kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 frühestens im Mai 2018 getroffen werden. Zur Frage 3. Die im Schulentwicklungsplan dargestellten Schülerzahlen in den Eingangsklassen sind die berechneten Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Abgänge an freie Träger, Förderschulen, Wegzüge oder Zurückstellungen. Die Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Anmeldezahlen vom 6. November 2017 berücksichtigen noch keine Abgänge. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um die tatsächlichen Schülerzahlen in den Eingangsklassen für das Schuljahr 2018/2019 handelt. Frühestens im Mai 2018 werden belastbare Zahlen vorliegen. Zur Frage 4. Nicht jeder Grundschüler besucht den Hort. Das Hortbetreuungsangebot ist freiwillig. Hierfür muss in den meisten Fällen ein Elternbeitrag gezahlt werden. Die Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind das Angebot annimmt oder nicht. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Bürgermeister Fabian, können Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon Aussagen machen hinsichtlich der weiterführenden Schulen? Dort sind die Schulabgänger aus dem Grundschulbereich bereits bekannt. Wie sieht es da für das kommende Schuljahr aus? Können wir dort die entsprechenden Kapazitäten sicherstellen? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ihre Frage kann ich mit Ja beantworten, auch wenn es eng wird. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. 16.8 Konzeptvergabe „Kino der Jugend“ (VIF-05525) Einreicher: SPD-Fraktion Die Anfrage wird von Frau Bürgermeisterin Dubrau beantwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Zur Frage 1. Eine Verringerung des Zeitraums bis zum Vergabeverfahren wird als nicht geeignet erachtet. Um einen reibungslosen Ablauf der Konzeptvergabe zu gewährleisten, ist es notwendig, derzeit noch offene Fragestellungen zu klären, wozu im April zu einer weiteren Ämterberatung eingeladen wird. Beispielhaft sind hier die Klärung der Vergabekriterien, die Zusammensetzung des Vergabegremiums und der Umgang mit dem Störfallbetrieb Vopelius im Zusammenhang mit den Seveso-III-Richtlinien zu nennen. Durch die Art der Konzeptvergabe haben die potenziellen Betreiber Zeit, Fördermittel auch nach der Vergabe zu beantragen. Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig steht nicht im direkten Kontakt mit den Betreibern, um den Ablauf bzw. das Ausschreibungsverfahren in Konzeptvergabe mit Anhandgabe nicht zu gefährden; das S e i t e | 26 ist ganz wichtig. Dieses muss neutral durchgeführt werden und allen potenziellen, gegebenenfalls der Stadt auch bis zur Abgabe der Konzepte nicht bekannten Bewerbern die gleiche Chance bieten. Während der Anhandgabe, welche mindestens ein Jahr betragen soll, wird durch die Stadt zu möglichen zur Verfügung stehenden Fördermitteln beraten. Während der festgelegten Anhandgabeperiode hat der ausgewählte Betreiber Zeit, um zum Beispiel seine Planungen und sein Konzept zu vervollständigen, Kostenschätzungen vorzunehmen und entsprechende Fördermittel zu beantragen. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sie sagten, es können Fördermittel beantragt werden. Betrifft das nur die kommunalen Fördermittel? Was ist mit anderen Fördermitteln, wie zum Beispiel Fördermittel im Bereich Denkmalschutz, Bundesfördermittel etc.? Darauf haben wir ja keinen Einfluss. Können die trotz der langen Frist auch beantragt werden? Bürgermeisterin Dubrau: Das betrifft natürlich alle Fördermittel. Sie können in allen Bereichen Fördermittel beantragen. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich wollte noch einmal nachfragen, wann genau die Bewertungsmatrix in den Ausschüssen - Grundstücksverkehrsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Kulturausschuss - vorgestellt wird. So war es ja verabredet. Ich sehe den Termin immer weiter nach hinten rücken. Wir entfernen uns immer weiter vom Stadtratsbeschluss. - Das ist Punkt eins. Punkt zwei. Ich würde gerne wissen, ob von der Stadt bzw. vom Liegenschaftsamt mit Interessierten, die sich vorstellen könnten, das „Kino der Jugend“ zu betreiben, Ortsbesichtigungen durchgeführt oder Gespräche geführt werden. Bürgermeisterin Dubrau: Auf Ihre erste Frage müsste ich Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lassen. Den Wert habe ich jetzt nicht hier. Das wird sich sicherlich auch erst in der Beratung im April herausstellen. - Zu Ihrer zweiten Frage müsste ich Herrn Albrecht um Antwort bitten. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Bürgermeister Albrecht: Herr Elschner, die Konzeptvergabe ist dennoch eine Art Ausschreibung. In dem Moment, wo wir vor einer Ausschreibung verbindliche Gespräche mit einzelnen Akteuren führen, binden wir uns ja. Insofern würde es, glaube ich, der Transparenz schaden, wenn wir uns vor dem Verfahren der Konzeptvergabe mit wem auch immer, egal mit welchen Verdiensten er ausgestattet ist, auf verbindliche Gespräche einließen. Ortsbesichtigungen sind, denke ich, kein Problem. Diese haben wir zum Beispiel mit der IG FORTUNA auch schon gemacht. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe die Bitte, die Antwort komplett, also inklusive der Antworten auf die Nachfragen, schriftlich an uns alle zu geben. Oberbürgermeister Jung: Im Verlaufsprotokoll ist das vollständig festgehalten. Reicht das? Okay. - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe dazu noch eine konkrete Nachfrage: Wie viele Ortsbesichtigungen in Bezug auf das „Kino der Jugend“ wurden bereits unternommen? Bürgermeister Albrecht: Nur die eine mit der IG FORTUNA. Zur Erklärung: Diese Besichtigung wurde eben nicht gemacht, um dem hier in Rede stehenden Verfahren vorzugreifen, sondern weil es im Zuge der Umsetzung eines anderen Projekts, nämlich der Tage der Industriekultur, darum ging, ob man an den Tagen der Industriekultur dieses Gebäude einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. 16.9 Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig (VI-F-05539) Einreicher: Fraktion Freibeuter Kollege Rosenthal antwortet. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur zweiten Frage. Der aktuell vorliegende Entwurf des Luftreinhalteplans greift die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2009 teilweise in inhaltlich und strukturell überarbeiteter Form erneut auf. Für die Umsetzung der Maßnahmen S e i t e | 27 werden entsprechende Zeiträume benannt. Insofern wird auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen. Auch von hier aus möchte ich noch einmal motivieren: Bis 12.04. ist die öffentliche Beteiligung auf leipzig.de, im Umweltinformationszentrum und im Stadtbüro möglich. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Maßnahmen, die wir in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsehen! Zur ersten Frage. Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält eine tabellarische Übersicht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Jahr 2009. Auch ist eine Bewertung vorgenommen worden. Ein Grund für die Nichtumsetzung von Maßnahmen kann insbesondere darin liegen, dass Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen waren bzw. sind oder dass bei Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen es faktisch kein Projekt gab, für das eine solche Reduzierung erforderlich war. Zur dritten Frage. Der aktuell vorliegende Entwurf benennt die Kosten für die Umsetzung der sogenannten A-Maßnahmen in konkreten Zahlen. Bei den B- und C-Maßnahmen wird eine qualitative Wertung vorgenommen. Insofern wird auch hier auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Von der einreichenden Fraktion ist jetzt gar keiner im Saal. Tja, selber schuld. 16.12 Kinderspeisung in kommunalen Kindertagesstätten (VI-F-05581) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Ich bedaure es sehr, dass eine diesbezügliche Information im Jugendhilfeausschuss nicht erfolgt ist. Aufgrund der erforderlichen Klärung neuer rechtlicher Vorgaben und der hohen Arbeitsbelastung im Amt für Jugend, Familie und Bildung wurde dies leider versäumt. Zur Frage 2. Die Vergabe der Leistung „Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig“ erfolgte als Dienstleistungskonzession. Mangels Zuständigkeit erfolgte keine Einbeziehung des Vergabegremiums VOL. Zur Frage 3. Im Rahmen der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen wurden die Leitungen der Kindertageseinrichtungen sowie die Elternvertreter durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Anregungen zur Ausgestaltung der Vergabe, beispielsweise zu den Verpflegungsformen, Speiseplänen und anderem, sind bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt worden, soweit dies unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten möglich war. Weiterhin erfolgte eine Beteiligung bei der Durchführung eines Testessens, zu welchem die Leitungen der Kindertageseinrichtungen sowie Elternvertreter eingeladen waren. Zur Frage 4. Die Vergabe der Leistungen für die Kindertageseinrichtungen erfolgte aufgrund der Wertung der Angebote nach den Kriterien Preis, Qualität und Testessen. Diese Kriterien wurden in Unterkriterien aufgeteilt. Das Kriterium „Preis“ gliedert sich in die Menüpreise für die Altersstufen 1 und 2, also für Kinderkrippen- und für Kindergartenkinder. Beim Kriterium „Qualität“ wurde unterteilt in unterschiedliche Menülinien der Speisepläne unter Beachtung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Anteil der verwendeten Bioprodukte, Einsatz von Lebensmitteln sowie Herstellung von Speisen im Sinne der Nachhaltigkeit, Anteil an saisonalen Lebensmitteln und Warmhaltezeiten. In die Leistungsbeschreibung wurden auch Qualitätsmanagementmaßnahmen während der Vertragslaufzeit aufgenommen. Zur Frage 5. Die Veränderung des Verfahrens begründet sich in der Novellierung des europäischen Vergaberechts. Die im Vergabeverfahren für die Speisung an kommunalen Kindertagesstätten gesammelten Erfahrungen werden in neue Vergaben einfließen. Es ist vorgesehen, Eltern und Kitas auch im Rahmen des nun neuen Verfahrens in Zukunft soweit wie möglich einzubeziehen. Dieses Verfahren für die Kitas wird intensiv verwaltungsintern ausgewertet. Wir werden daraus auch Schlussfolgerungen für die nächste Vergabe für die Schulspeisung ziehen. Oberbürgermeister Jung: Danke sehr. - Gibt es Nachfragen? - Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich bin ein bisschen erstaunt. Von den Kindergartenleitern, mit denen ich gesprochen habe, habe ich erfahren, dass der Gesamtelternrat nicht einbezogen war. Warum ist dessen Einbeziehung keine Pflicht? Die Eltern sind doch die Vertragspartner der Caterer und nicht die Stadt. Die Stadt stellt die Essenausgabekräfte, die Eltern sind die Vertragspartner der Caterer. Welches Gewicht haben die Eltern bei der Auswahl der Caterer? Zweite Nachfrage: Was verstehen Sie unter Qualitätsmanagement? Wer macht das? Es ist Ihnen ja bekannt, dass der Preis oberste Priorität hatte S e i t e | 28 und nicht etwa der Wunsch der Eltern nach Bioprodukten oder regionalen oder saisonalen Produkten, was auch dazu führte, dass diesmal eine andere Art der Ausschreibung gewählt wurde. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Hollick, die Fragen, die Sie an mich richten, stelle ich mir selbst auch, und die stelle ich auch unserer Verwaltung. Ich kann sie noch nicht vollständig beantworten. Ich kann Ihnen nur versichern, dass wir dieses Verfahren jetzt genau prüfen und die mögliche Beteiligung tatsächlich umsetzen werden, auch über unsere Pflichten hinausgehend. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich habe noch nicht verstanden - das gilt auch für die jetzt anstehende Ausschreibung für die Schulspeisung -, wieso die europäische Gesetzgebung eine andere Art der Ausschreibung verhindert. Das leuchtet mir nicht ein. Bei der Ausschreibung für die Kitaspeisung hätten wir das eh noch nicht gewusst. Aber bei der Ausschreibung für die Schulspeisung schreiben wir ja kein Los von 9,2 Millionen Euro aus. Da schreiben wir die Schulspeisung für - hoffentlich - 125 verschiedene Schulen aus. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Auch diese Frage werde ich Ihnen hoffentlich bald beantworten können. Wir werden dieses Thema ja dauerhaft im Ausschuss weiter erörtern. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Noch eine kleine Bemerkung: Das ist ein Dauerbrenner, und der ist nicht so einfach. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, das sehe ich genauso wie Sie. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Herr Fabian, eine Nachfrage. Vielleicht können Sie ja die beantworten. Für welchen Zeitraum wird jetzt ausgeschrieben? Wann haben wir die nächste Chance - Sie selber sagten ja, Sie seien unzufrieden damit -, gegenzusteuern? Ich war als Elternsprecher schon einmal bei der Verkostung eines Anbieters. Da gab es Lachshäppchen, als Kitaspeisung völlig lächerlich. Im Grunde ist die einzige Chance, um wirklich einen Unterschied feststellen zu können, wenn man Elternräte mehrerer vergleichbarer Schulen oder Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Kitas eine Blindverkostung in zwei, drei Räumen machen lässt. Sie sagten ja, das Personal sei knapp. Daher ist zu überlegen, wie man diese Ausschreibung nach EU-Vorgaben besser gestalten kann. Das Personal in diesem Bereich muss aufgestockt werden. Das muss jemand in der Hand haben, der das besser strukturieren kann. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich kann es nur noch einmal wiederholen. Wir werden die nächste Ausschreibung beteiligungsorientierter gestalten, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Die nächste Ausschreibung für die Schulspeisung steht jetzt an. Wann die nächste Ausschreibung für die Kitaspeisung läuft, habe ich jetzt nicht im Kopf. - Ich höre gerade: zum 31.12.2019. Danke, Frau Hollick. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Herr Professor Fabian, die Ausschreibung für Kitaspeisung ist ja im europäischen Rahmen gelaufen. So wie wir erfahren haben, sind die Wertgrenzen oder Schwellenwerte, ab denen eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist, gar nicht überschritten worden. Warum haben Sie im vorauseilenden Gehorsam gehandelt? Soll das in Zukunft auch so geschehen, und, wenn ja, warum? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich bin kein juristischer Experte. Ich habe das nicht als vorauseilenden Gehorsam verstanden. Aber auch das werten wir derzeit verwaltungsintern aus. Ich bitte Sie, mich nicht so zu quälen, weil ich in einer öffentlichen Aussprache auch nichts Falsches sagen will. Es geht hier um Markt und Wettbewerb. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Ich will Sie hier nicht quälen, habe aber trotzdem noch eine Nachfrage. Diese Wertgrenzen wurden ja deswegen festgesetzt, damit, wenn sie nicht erreicht werden, nicht europaweit ausgeschrieben werden muss. Diese Wertgrenzen wurden hier aber gar nicht erreicht. Sie hätten also gar nicht europaweit ausschreiben müssen. An der Stelle eine klare Botschaft an die Verwaltung: Halten Sie sich bitte an diese Grenzen! Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. S e i t e | 29 Stadtrat Zenker (SPD): Das wurde ja auch schon im Ausschuss hoch und runter diskutiert. Sagen Sie mir bitte, ob ich das richtig verstanden habe! Ich habe es so verstanden: Die Wertgrenze lag tatsächlich unter der, die im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht werden muss. Wahrscheinlich hätten sich die Anbieter, die jetzt den Zuschlag bekommen haben, auch beworben, wenn das nicht im Amtsblatt gestanden hätte. Das eigentliche Problem ist jedoch: Wir müssen eine Lösung finden, wie wir viel kleinteiliger ausschreiben, damit auch kleine Anbieter die Chance bekommen, drei, vier, fünf Schulen zu beliefern, und nicht immer nur die größten Anbieter den Zuschlag bekommen. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Oberbürgermeister, ich überlege gerade, was ich darauf antworte. Ich glaube, man muss immer bedächtig und vorsichtig sein. - Nach meiner Kenntnis ist es nicht nur eine Frage der Größe der jeweiligen Lose, sondern es sind auch die Kriterien und Anforderungen, die da festgehalten sind, und inwieweit die jeweiligen Bieter die Kriterien erfüllen oder erfüllen können. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, der Ausschuss ist der richtige Ort, um das weiter zu diskutieren. - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Hat man denn schon einmal darüber nachgedacht, Herr Bürgermeister, ob die in der Ausschreibung genannten Kriterien zwingend erforderlich sein müssen oder ob man dort eine gewisse Beweglichkeit hätte? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Genau das tun wir gerade. Oberbürgermeister Jung: Nachdenken ist immer gut. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es hilft zumindest. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. 16.14 Ökologisch verantwortungsvoller Umgang beim Bau von Kunstrasenplätzen (VI-F-05586) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Herr Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Der Umgang beim Bau von Kunstrasenplätzen ist ein neues Thema; das gebe ich zu. Wir haben es noch nicht so eruiert, um sagen zu können: Darauf gibt es ganz klare Antworten. Insofern hier nur der Versuch, den aktuellen Stand mitzuteilen. Zur ersten Frage. Wir haben derzeit 14 verpachtete Anlagen mit Kunstrasenplätzen. Die Errichtung ist entsprechend der erteilten Fördermittelbescheide erfolgt. Die Pächter bzw. Bauherren sind für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen selbst verantwortlich. Demzufolge müssen sie auch nach Recht und Gesetz handeln, Baugenehmigungen einholen etc. Es ist der Stadt Leipzig derzeit nicht bekannt, welche Materialien tatsächlich auf den jeweiligen Kunstrasenplätzen verwendet worden sind. Wir werden das jetzt aber - das sage ich zu - für jeden einzelnen Platz nachholen. Zur zweiten Frage. Wir haben die Wasserwerke befragt, wie sie die Belastungen einschätzen. Die Antwort lautet: Insbesondere für die Freisetzung von Mikroplastikpartikeln, Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffverbindungen und Schwermetallen gelten strenge Grenzwerte. Aufgrund der zahlreichen Veröffentlichungen und Untersuchungsberichte insbesondere zum Stoffeintrag in den Wasserpfad muss man diesen Eintrag kritisch bewerten. Aus Sicht der Wasserwerke wird allerdings sowohl bei der Trinkwassergewinnung und -aufbereitung als auch bei der Abwasserreinigung derzeit das gesetzlich zulässige Maß eingehalten. Alle Grenzwerte werden in Leipzig unterschritten, sodass derzeit kein Zusammenhang zwischen dem Bau von Kunstrasenplätzen und der Wasserqualität hergestellt werden kann. Nichtsdestotrotz auch hier noch einmal die Sensibilisierung, dass der Eintrag von kritischen Stoffen soweit wie möglich reduziert werden sollte. Das wiederum führt dazu, zu prüfen, was auf unseren Flächen verbaut worden ist. Zur dritten Frage. Wir haben in der Sportförderrichtlinie zum einen den Hinweis auf die Vorschriften bezüglich Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht verankert, die jeder Antragsteller einhalten muss, und zum anderen die Bedingung, dass keine gesundheitsschädlichen Materialien eingebaut werden dürfen. Im Vorfeld der Beantwortung dieser Anfrage haben wir die Sächsische Aufbaubank gefragt, wie es im Freistaat mit einer Regelung aussieht. Die Antwort lautet: Seitens der SAB ist man auf das SMI zugegangen mit der Bitte, das zu erörtern. Infolge dieses Hinweises wird möglicherweise eine Sensibilisierung erfolgen. Man wird sich grundsätzlich im Rahmen der Förderung mit der Thematik auseinandersetzen, S e i t e | 30 um eine Aussage zu bekommen, dass keine belastbaren Stoffe über öffentliche Förderungen eingebaut werden dürfen. Zur vierten Frage. Da wir dazu keine weitere Diskussion verwaltungsweit geführt haben, würde ich das Thema, wie bereits im Fachausschuss Sport mitgeteilt, in den Sportausschuss und in den Umweltausschuss des Deutschen Städtetages mitnehmen und dort eine intensive Diskussion mit den Kollegen führen. Ich könnte mir vorstellen, dass der Umweltausschuss des Städtetages das Umweltbundesamt beauftragt, dahin gehend tätig zu werden, um uns belastbare Ergebnisse an die Hand zu geben, die wir dann in die kommunale Förderpraxis überleiten können. Das nehme ich mit; das sage ich gern zu. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. 16.16 Einsatz des Oberbürgermeisters für die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Legalisierung von Wagenplätzen (VI-F-05590) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Darauf antwortet ebenfalls Kollege Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Ich darf dazu an meine Antwort auf die Anfrage 03182 erinnern, die schon einmal im Stadtrat gestellt wurde. Es gibt dazu aktuell keinen neuen Sachstand. Zur ersten Frage. Die Anfrage, die wir an den Deutschen Städtetag adressiert haben, ist so beantwortet worden, dass es keinen Handlungsbedarf gebe und wir gegebenenfalls kommunale Lösungen favorisieren sollten. Zur zweiten Frage. Aufgrund der ungeklärten rechtlichen Rahmenbedingungen kann auch kein für Leipzig verbindlicher Erfahrungsaustausch stattfinden. Insofern kann ich auch keine Ergebnisse formulieren. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Ich will noch Folgendes ergänzen: Wir haben im Präsidium des Deutschen Städtetages über das Thema diskutiert. Den Kollegen bundesweit geht es genauso wie uns in Leipzig. Aber Lösungen sind nicht abzusehen. 16.18 Umsetzung des Landesprogramms im Bereich öffentlich geförderte Beschäftigung (VI-F-05593) Einreicher: SPD-Fraktion Kollege Albrecht, bitte. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Das Jobcenter Leipzig stellte am 27.02.2018 den Antrag auf Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie des SMWA zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit - Sozialer Arbeitsmarkt bei der Sächsischen Aufbaubank. Die Entscheidung der SAB zum Projektantrag steht bislang aus. Zur Frage 2. Mit dem Landesprogramm sollen erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher durch Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe unterstützt werden. Unter anderem sollen auch ältere Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren ohne echte Chance auf unmittelbare Arbeitsmarktintegration durch gemeinnützige, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Beschäftigung gefördert werden. S e i t e | 31 Zur Frage 6. Voraussetzung für die Projektumsetzung ist der Zuwendungsbescheid. Die Projektlaufzeit ist vom 01.05.2018 bis 30.04.2020 geplant. Sollte ein späterer Anlauf der Projektlaufzeit sachbedingt entstehen, würde sich das Ende dementsprechend nach hinten schieben. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Albrecht. - Gibt es Nachfragen? - Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Warum kann die Schulsozialarbeit durch SAM nicht abgesichert werden? Bürgermeister Albrecht: Weil in den Richtlinien des Programms das ausgeschlossen wird. Der Projektantrag des Jobcenters beinhaltet folgende Bestandteile, von denen die Kundinnen und Kunden profitieren können: Oberbürgermeister Jung: Damit schließe ich die Fragestunde. Alle übrigen Fragen werden schriftlich beantwortet. - Coaching: Beratung und Unterstützung der Zielgruppe vor, während und gegebenenfalls nach der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit. Das Jobcenter schreibt zwei Coaching-Maßnahmen für circa 1.600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus. An dieser Stelle unterbreche ich die Ratsversammlung. Nutzen Sie während der Pause bitte auch das Catering! Um 17.20 Uhr treffen wir uns hier wieder. - FAV plus: Das Jobcenter Leipzig hält insgesamt 92 Stellen im öffentlich geförderten Bereich vor. Diese Stellen werden nicht zusätzlich eingerichtet, sondern durch den Einsatz ergänzender Fördermittel aufgewertet. - Gemeinwohlarbeit 58plus: Für die Zielgruppe des Projekts installiert das Jobcenter Leipzig insgesamt 20 Plätze im öffentlich geförderten Bereich. Zur Frage 3. Die zwei geplanten Coaching-Maßnahmen werden durch das Regionale Einkaufszentrum Bayern, Außenstelle Chemnitz, ausgeschrieben und sind aktuell im Rahmen der Vergabe online veröffentlicht. Zu den Maßnahmen FAV plus und Gemeinwohlarbeit 58plus: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids der SAB werden die Träger durch das Jobcenter Leipzig informiert. Zur Frage 4. Es ist ein grundsätzlicher Hinweis auf die Beteiligung an der Richtlinie auf der Internetseite des Jobcenters geplant, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Zur Frage 5. Durch das Programm SAM kann die personelle Ausstattung der Schulbibliotheken nicht abgesichert werden. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, die Ratsversammlung ist wieder eröffnet. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 8: 8 Einwohneranfragen 8.2 Einwohneranfrage zum Leipziger Osten (VI-EF-05558) Einreicher: Elke Wandel Herzlich willkommen, Frau Wandel! Frau Dubrau wird Ihre Anfrage beantworten. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Wandel, Sie sprechen damit ein Thema an, das für unsere Stadt, die Bürgerinnen und Bürger, die Stadtverwaltung und die Stadträte von besonderer Bedeutung ist. Die Entwicklung des Wohnungsmarktes wird in Leipzig seit vielen Jahren kontinuierlich über ein etabliertes und weiterentwickeltes System der Datenerhebung und der Auswertung verschiedener Quellen beobachtet. Auf der Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse wurde bereits die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts - Sie werden sich sicher daran erinnern - mit seinen Eingriffskriterien Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 und Instrumenten erarbeitet, das 2015 vom Stadtrat verabschiedet wurde. Auf dieser Basis wurde und wird weiterhin in dem von Ihnen angefragten Sinn darauf hingewirkt, die Rahmenbedingungen der Stadt- und Wohnungsmarktentwicklung so zu beeinflussen, dass die Balance zwischen notwendiger und wünschenswerter Weiterentwicklung der Stadt einerseits und der sozialen Verantwortung für gewachsene Strukturen und weniger einkommensstarke Bevölkerungsgruppen andererseits nicht verloren geht. Eine Stadt, egal welche, hat das jedoch - auch das muss gesagt werden - nur zum Teil selbst in der Hand. Die Mechanismen der Wohnungs- und Bodenmärkte sowie auch der Einkommensverhältnisse sind - da werde ich Sie sicherlich nicht überraschen - stärker auf der Ebene bundespolitischer Entscheidungen beeinflussbar, während die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich zuerst Unterstützung von der Kommunalpolitik erwarten. Dem wollen wir mit allen Beschränkungen, denen wir dabei unterliegen, auch gerecht werden. Ich darf nunmehr auf Ihre konkreten Fragen eingehen. Zur Frage 1. Der Leipziger Osten hat auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept, INSEK 2030, das der Stadtrat gerade diskutiert, den Status eines fachübergreifenden Schwerpunkts. Das bedeutet, dass die Anstrengungen des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, unterstützt mit Fördermitteln, auch in den kommenden Jahren weiter fortgesetzt werden sollen. Der Handlungsschwerpunkt liegt zurzeit jedoch auf dem Erhalt der sozial- und nutzungsgemischten Stadtteilstruktur. Zur Frage 2. Mit Blick auf die stattfindenden Wohnungsmarktentwicklungen setzt die Stadt verschiedene wohnungspolitische Instrumente ein, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. auch neu zu schaffen. Das reicht vom Wohnungsbauförderungsprogramm, welches seit April 2017 in der Umsetzung ist - Sie wissen, wie hart wir darum gekämpft haben, dass ein solches Programm überhaupt aufgelegt wird - und mit dem geförderter Wohnraum zu preisgünstigen Mieten entstehen wird, über Beratungsansätze für Mietergemeinschaften im Netzwerk Leipziger Freiheit bis hin zu rechtlichen Instrumenten wie zum Beispiel der Kappungsgrenzen-Verordnung, die kürzlich vom Freistaat für die Stadt Leipzig erlassen worden ist. Auch hierfür haben sich der Stadtrat und die Verwaltung sehr intensiv eingesetzt. Letztendlich geht es auch um die in Prüfung befindliche soziale Erhaltungssatzung. Generell bemühen wir uns darum, die Voraussetzungen zu schaffen, dass in Leipzig in größerem Umfang und zügig Wohnungsneubau entsteht und so der Wohnungsmarkt entspannt wird. Das Wichtigste ist, möglichst viele Wohnungen zu S e i t e | 32 schaffen; denn je knapper der Wohnungsmarkt ist, desto stärker steigen die Preise. Zum Instrument der für den Leipziger Osten relevanten sozialen Erhaltungssatzung erarbeitet das ASW derzeit ein Entscheidungspapier. Hierfür wurde eine Analyse zur Bewertung des Instruments und zur Identifizierung potenzieller Stadträume auf Ebene der Gesamtstadt durchgeführt. In diese Analyse fließen auch Erkenntnisse aus einer im Frühjahr durchgeführten pilothaften Voruntersuchung zu möglichen Verdachtsgebieten im Leipziger Osten ein. Das Entscheidungspapier mit Aussagen zu Verdachtsgebieten und Empfehlungen zum weiteren Umgang mit dem Instrument der sozialen Erhaltungssatzung wird bis zum Sommer dieses Jahres vorgelegt werden. Zur Frage 3. Mit diesen von mir genannten Instrumenten können zwar dem Marktgeschehen geschuldete Verdrängungsprozesse gedämpft, Mieterinteressen allerdings nur indirekt geschützt werden. Auch wenn wir versuchen, Verdrängungseffekte zu begrenzen, und wenn die Immobilienwirtschaft letztendlich auch mit den Mietzahlungsmöglichkeiten der gesamten Leipziger Bevölkerung umgehen muss, wird es zwangsläufig manche Auseinandersetzungen auf der Ebene des privaten Mietrechts geben. Dazu wird es Beratungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch den Mieterverein, für Menschen geben, die von Kündigung oder Mieterhöhung betroffen sind. Darauf werden wir aber noch im Einzelnen hinweisen. So wird es für Haushalte mit Grundsicherungsleistungen bei entsprechender Notwendigkeit die Möglichkeit geben, eine Mitgliedschaft zu erwerben, deren Kosten das Sozialamt trägt. Ich hoffe jedoch, dass dies nur selten in Anspruch genommen werden muss. Ich darf Ihnen versichern, dass wir neben der Anwendung dieser konkreten Instrumente auch in Gesprächen mit der Immobilienwirtschaft nicht müde werden, auf die Verantwortung aller für eine ausgewogene Entwicklung der Stadt und eine gemeinsame Zusammenarbeit hinzuweisen. Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Dubrau. - Gibt es Nachfragen? - Bitte schön, Frau Wandel. Wandel (Einwohnerin): Sie haben die sozialen Erhaltungssatzungen angesprochen. Wir haben in verschiedenen Veranstaltungen schon einen Zeitplan dafür gesehen. Dieser würde aber kollidieren mit der nächsten Stadtratswahl. Das würde mir sehr missfallen. Ich denke, der Verdrängungsprozess passiert jetzt. Es wäre eventuell zu spät, wenn Sie erst 2019 zu einer Entscheidungsfindung kommen. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Ich bin persönlich betroffen. Wir haben mittlerweile die Räumungsklage für unser Haus bekommen. Ich weiß zwar, dass soziale Erhaltungssatzungen keinen individuellen Mieterschutz bedeuten; trotzdem halte ich sie für ein halbwegs scharfes Schwert im Kampf für Mieterinteressen und gegen Verdrängung. Die Verwaltung hat uns signalisiert, dass sie auf ein Zeichen vonseiten der Politik wartet, und fordert uns auf, sie zum Handeln zu bewegen. Das möchte ich hiermit tun. Ich möchte Sie fragen: Welchen Anstoß brauchen Sie, braucht der Stadtrat, braucht die Rathausspitze, um das eventuell schon parallel anzugehen? Das Grobscreening für den Leipziger Osten ist bereits abgeschlossen. Vielleicht können Sie ja früher zur Entscheidungsfindung kommen. Das würde ich sehr begrüßen. Danke schön. Bürgermeisterin Dubrau: Das würde ich auch ganz gut finden. Das Problem ist, dass wir darauf angewiesen sind, tatsächlich nachzuweisen, dass es solche Verdrängungsprozesse gibt. Das heißt so schlimm das jetzt klingen mag-: Es müssen erst Fälle wie der Ihre in der Praxis passieren, bevor wir tatsächlich dieses sehr umfängliche und rechtlich komplizierte Verfahren in Gang setzen können. Letztendlich geht es nicht nur darum, das Geld dafür zu bekommen; es muss auch Personal dafür da sein. Insofern sind zwei Jahre für die Entscheidungsfindung - das habe ich auch schon an anderer Stelle gesagt - schon sehr real. Selbst wenn es schneller gehen würde, würde dies auf Ihren Fall keinen Einfluss haben. Ich habe gehört, dass Sie sich im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens dagegen wehren, was Ihr Hauseigentümer mit Ihnen gemacht hat. Ich würde Ihnen wirklich ganz intensiv ans Herz legen, das weiterzuführen. Ich kenne diverse Fälle in Deutschland, wo dies tatsächlich zu positiven Ergebnissen geführt hat, die Mieter letztlich in ihren Häusern bleiben konnten und nur die Sanierungen, die wirklich notwendig waren, gemacht worden sind, nicht aber Luxussanierungen, wo am Ende oft etwas ganz anderes herauskommt. Insofern würde ich Sie da bestärken wollen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank für Ihre Frage, Frau Wandel. Wir müssen auf jeden Fall um diese Fälle wissen. Ich kann Sie nur herzlich bitten, uns auch dann zu informieren, wenn Sie selbst Informationen über solche Praktiken erhalten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8.4 auf: 8.4 Siedlungsbeschränkungsgebiet fen (VI-EF-05560) Einreicher: Matthias Gründig Flugha- S e i t e | 33 und begrüße Herr Gründig. Seien Sie herzlich willkommen! Kollegin Dubrau wird auch Ihre Anfrage beantworten. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Gründig! Auch zu Ihrer Anfrage ein paar kurze Vorbemerkungen. Der Siedlungsbeschränkungsbereich ist ein in Deutschland schon lange bewährtes Instrument zur Konfliktminderung zwischen den Interessen eines Flughafens und den Kommunen und deren Bürgern. Zuständig für die Ausweisung von Siedlungsbeschränkungsbereichen ist in diesem Fall der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen. Dieser wäre eigentlich derjenige, der Ihre Frage am besten beantworten könnte. Aber wir werden versuchen, das aus unserem Wissen heraus jetzt entsprechend darzustellen. Zur Frage 1. Im Vorfeld der Erarbeitung des neuen Siedlungsbeschränkungsbereichs hat es Konsultationen mit den Landkreisen und den Verwaltungen der betroffenen Kommunen und mit weiteren Akteuren durch den Planungsverband gegeben. In welcher Form im Einzelnen die unterschiedlichen Interessen durch den Planungsverband abgewogen werden, muss man natürlich dort erfragen. Es ist einfach noch nicht so weit. Zur Frage 2. In welcher Weise Erfahrungen anderer Flughäfen geprüft und in die Erarbeitung eingeflossen sind, können wir Ihnen leider nicht sagen. Auch hier wäre es gut, den Planungsverband direkt zu befragen. Soweit wir wissen, geht die Neufestsetzung des Siedlungsbeschränkungsbereichs auf die Festsetzungen im Landesentwicklungsplan und auf die Anpassung der tatsächlichen Gegebenheiten zurück. Das kann man finden in Punkt 7 des Änderungsaufstellungsbeschlusses zum Flughafenbau. Zudem erfolgte die Neuberechnung unter Berücksichtigung der aktualisierten Verkehrsprognosen bis zum Jahr 2020 und zweier Bahnszenarien. Die Stadt Leipzig hat sich in der Fluglärmkommission per Antrag für ein Maßnahmenpaket zur Lärmschutzverbesserung eingesetzt; das heißt: Bahnnutzungsstrategien, lärmoptimierte An- und Abflugverfahren, nächtliche Flugzeugrollbewegungen sowie Lärmschutzwandverbesserungen. Seit 2012 werden die Maßnahmen des Antrags in der Fluglärmkommission diskutiert und erfahren dort ihre Umsetzung. Offen ist noch die Änderung der nächtlichen Nutzung beider Start- und Landbahnen. Die Bahnverteilung bei der Nutzung ist Schwerpunkt der Beratungen in der Fluglärmkommission. Es werden verschiedene Bahnnutzungsvarianten analysiert. Im Ergebnis konnte die Kommission nur folgender Variante zustimmen: Im Norden abfliegende Flugzeuge sollen nachts bei Ostwind von der Nordbahn starten. Grundsätzlich liegt die Entscheidung der Bahnverteilung laut Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Bundesverwaltungsgericht Deutschen Flugsicherung. allerdings bei der Zur Frage 3. Leipziger Stadträte sind dergestalt über die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereichs informiert worden, als in den Verbandsversammlungen des Planungsverbandes den Verbandsräten kontinuierlich über die Erarbeitungsschritte des neuen Siedlungsbeschränkungsbereichs berichtet wird. Zu den Verbandsräten zählen auch sechs Leipziger Stadträte als Vertreter der Stadt Leipzig. Die umfassende Beteiligung zum Siedlungsbeschränkungsbereich erfolgt im Zuge des derzeit laufenden Beteiligungsverfahrens - ich empfehle, sich zu beteiligen - zur Fortschreibung des Regionalplans Westsachsen. Hierzu wird derzeit eine Stellungnahme der Stadt Leipzig erarbeitet. Diese wird auch dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Zur Frage 4. Nein, die Stadt wird im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans keinen Widerspruch gegen die Erweiterung einlegen, da der Siedlungsbeschränkungsbereich ein geeignetes Instrument zur Vermeidung von künftigen Entwicklungen gerade bei der Wohnnutzung ist. Sowohl der mit rechtskräftigem Regionalplan bestehende Siedlungsbeschränkungsbereich als auch der neue, im Leipziger Stadtgebiet um maximal 450 Meter nach Süden erweiterte Bereich haben keine neuen Wohnungsbauvorhaben bzw. Wohnbauflächenpotenziale ohne Baurecht berührt. Hierin sind lediglich Gebiete enthalten, welche nach § 34 - dieser besagt: was schon da ist, kann im Prinzip ergänzt werden - bebaut werden können, oder es gibt ein Baurecht durch bestehende Bebauungspläne. Das ist beispielsweise in Breitenfeld, in Hohenheida-Süd, beim Wohnblock Kossaer Straße und in Gottscheina der Fall. Für beide Fälle gibt es die Baubeschränkung des Siedlungsbereiches nicht. Also: Nur wenn etwas völlig neu geplant wird, gilt dieses Gesetz, nicht aber für das, was bereits im Bestand ist. Zur Frage 5. Es wird eingeschätzt, dass kein wirtschaftlicher Schaden durch die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereichs entsteht, da die bestehenden Wohnbauflächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bzw. im sogenannten Innenbereich nach § 34 bebaut werden können. Das heißt: Dort, wo Baurecht geschaffen worden ist, können auch weiterhin Wohnbauten und anderes errichtet werden. Unabhängig von der Lärmwirkung des Flughafens sind die im Siedlungsbeschränkungsbereich liegenden Gebiete aufgrund ihrer Lage - das heißt: ÖPNV-Anschluss, teilweise Verlärmung durch die S e i t e | 34 Autobahn - und wegen der Eigenart der zu erhaltenden Gebiete mit dorfähnlichem Charakter als Wohnbauflächenpotenziale für Stadterweiterungen unserer Einschätzung nach nicht von vordergründigem Interesse. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau. - Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst gebe ich Herrn Gründig das Wort, der diese Einwohneranfrage gestellt hat. Gründig (Einwohner): Eine kurze Bemerkung von mir: Ich hoffe, Ihnen ist bewusst, dass Sie bis jetzt noch keine Einwände geltend gemacht haben und daher mithelfen, die widerrechtliche ausschließliche Nutzung der Südbahn durch DHL, insbesondere nachts, zu zementieren. Das ist ein Rechtsbruch. Das steht eindeutig fest. Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass sich die Stadt auf die Seite des Flughafenbetreibers schlägt. Da bin ich schon sehr unangenehm überrascht. Wichtig ist auch: Auf diese Art und Weise wird die Fluglärmbelastung der Bevölkerung weiter zementiert. Eigentlich sollte allen klar sein, dass insbesondere der nächtliche Fluglärm krank macht. Im Entwurf des Plans, den die Stadt gemacht hat, ging es einzig um den Golfplatz. Ich finde das schon bedenklich; denn die Stadt und deren Vertreter haben ein Mandat, sich um die Gesundheit der Bürger von Leipzig zu kümmern. Meiner Meinung nach machen Sie hier das Gegenteil. Sie kümmern sich letztendlich darum, dass die Verlärmung deutlich zunimmt, statt in einen Dialog zu treten, um etwas dagegen zu tun. Bürgermeisterin Dubrau: Den Dialog hatte ich vergessen zu erwähnen. Vonseiten des Stadtplanungsamtes - Unterschrift: Herr Heinig - ist zu einem Dialog respektive einer gemeinsamen Sitzung eingeladen worden. Diese findet am 23.03.2018 von 17 bis 19 Uhr im Neuen Rathaus im Raum 494 - das ist das Turmzimmer; einige von Ihnen werden es kennen - statt. Sie können natürlich gerne kommen und in den Dialog mit eintreten. Dieses Schreiben ging an alle Ortschaftsräte der betroffenen Bereiche sowie an Herrn Berkner vom Regionalen Planungsverband. Oberbürgermeister Jung: Herr Hoffmann. Ortsvorsteher Hoffmann: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau! Ich weiß, ich soll hier eher als Fragender auftreten denn als Ortsvorsteher von Lindenthal. Aber seitdem ich letzte Woche erfahren habe, was hier läuft, empfinde ich es als Frechheit, dass Sie den Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Termin diesen Freitag, der sehr kurzfristig angesetzt worden ist, hier so verkaufen, als wäre das auf dem Mist der Verwaltung gewachsen. Das Ganze ist nur zustande gekommen, weil gewisse Leute nachgebohrt haben. Das heißt: Die Ortschaftsräte und die Bürger sind überhaupt nicht informiert worden. Das muss man einmal so klar feststellen. Diese Beschränkung der Siedlung südlich der Südlandebahn ist sehr wohl eine Zementierung, da davon auszugehen ist, dass die Südlandebahn dann noch stärker genutzt wird. Das ist für den Flughafen nämlich genau der Ansatz, um zu begründen: Wir müssen auf der Südlandebahn landen, weil es dort eine Siedlungsbeschränkung gibt. - Also: Wenn wir Siedlungsbeschränkungen ausweiten, dann bitte schön auch in den Nordraum hinein; denn sonst können die Bürger nicht fordern, dass auch die Nordlandebahn stärker benutzt werden muss. Jetzt komme ich wirklich zu einer Frage. Wenn zukünftig die Südlandebahn noch stärker genutzt wird - Frau Dubrau, da müssen Sie sich jetzt nicht abwenden; das ist Ihr Ding, das ist eigentlich Ihr Job - Bürgermeisterin Dubrau: Nein, das ist nicht mein Job. Das hatte ich ja sehr ausführlich dargestellt. Ortsvorsteher Hoffmann: Wir sind betroffen da draußen im Norden. Wenn diese Südlandebahn noch stärker genutzt wird, Frau Dubrau, dann steht das konträr zu dem, dass die Bürger weniger belastet werden sollen. Dann sollte es aus meiner Sicht - ich weiß nicht, wie Sie das sehen - doch so sein, dass die Stadt erst einmal in eine ablehnende Haltung einnimmt, wenn auch unter Vorbehalt der Zustimmung der Gremien, und dem nicht gleich zustimmt, ohne die Zustimmung der Gremien abzuwarten. Wie sehen Sie das? Das steht doch konträr zu dem, was die Bürger möchten, oder? Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Mir stellen sich jetzt relativ viele Fragen. Der Abgabeschluss für diese Stellungnahme ist der 29.03.2018, also Ende nächster Woche. Das heißt: In keinem Gremium des Stadtrats, in keinem Ausschuss gab es bisher ein Wort zu diesem Thema. Im Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen sitzen drei Fraktionen mit jeweils zwei Leuten. Das heißt: Drei Fraktionen dieses Hauses sind bisher null beteiligt worden. Ich nehme an, Sie wollen die S e i t e | 35 Stellungnahme unter Gremienvorbehalt abgeben Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Stadtrat Geisler (SPD): - und wollen uns dann im Nachgang berichten. Die Frage ist: Was passiert, wenn der Stadtrat, der in seiner Weisheit schon einige Beschlüsse gefasst hat, um die Interessen des Flughafens mit denen der Einwohner in Einklang zu bringen, diesmal negativ votiert? Die nächste Frage betrifft das Kartenmaterial, das der Planungsverband verwendet. Sie sprechen von 450 Metern, aber nicht auf der vollen Länge; denn das Gebiet ist sehr bauchig. Das Kartenmaterial ist extrem unpräzise. Welche Ortslagen und welche Straßenzüge sind direkt betroffen? Im Zweifelsfall könnten bei 450 Metern nicht nur Breitenfeld, sondern auch nordwestliche Teile von Lindenthal, darunter auch Entwicklungsgebiete, voll betroffen sein. Eine weitere Frage: Welche baulichen Auswirkungen hätte das? Sie haben zwar gesagt, im Bestand könne weiter gebaut werden. Laut Gesetzgebung dürfen aber soziale Bauten, wie zum Beispiel Kitas oder eine Schule, in diesem Bereich nicht gebaut werden, wobei das nicht ganz nachvollziehbar ist, weil eine Kita oder Schule von nächtlichem Lärm nicht betroffen sind, weil die Kinder dann nicht vor Ort sind. Dennoch: Grundsätzlich wären solche Bauten ausgeschlossen. Also: Es sind noch viele Fragen offen, die Sie absolut nicht beantworten und die Sie uns erst im Nachgang, nach Abgabe der Stellungnahme, nach Ablauf der Frist, vorlegen wollen. Dann haben wir keine Chance mehr, uns wirklich ernsthaft damit zu beschäftigen, insbesondere die drei Fraktionen nicht, die im Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen nicht vertreten sind. Bürgermeisterin Dubrau: Sie wissen, dass die Termine für solche Sachen immer sehr kurzfristig sind. Deshalb gibt es nur diese Möglichkeit. Ich kann Ihnen aber Folgendes vorschlagen: Zum einen wurde zu der eben schon erwähnten Beratung für den 23.03.2018 von 17 bis 19 Uhr hier im Haus, im Turmzimmer, eingeladen. Zum anderen kann das Thema Fluglärm noch einmal im Stadtentwicklungsausschuss im Fachausschuss Umwelt und Ordnung behandelt werden. Natürlich ist der Stadtrat frei in seiner Entscheidung, das, was wir vorbereitet haben, mitzutragen oder eine andere Entscheidung zu treffen. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich war sehr gespannt, wen Sie zu dieser Anfrage vorschicken würden: Schicken Sie Herrn Rosenthal wegen Fluglärm, schicken Sie Herrn Albrecht wegen Wirtschaft und Flughafen, oder schicken Sie Frau Dubrau, weil das ein Planungsthema ist? Sie schicken Frau Dubrau vor, weil es ein Planungsthema ist. Am Ende ist das natürlich ein Thema für die Verwaltung und damit für Sie, Herr Oberbürgermeister. Wenn jetzt die Aussage getroffen wird: „Die Verwaltung wurde im Verfahren konsultiert“, frage ich: Wer wurde denn konsultiert, und wie ist die abgestimmte Verwaltungsmeinung? Wie steht man denn zu dieser Siedlungsbeschränkung? Die Aussage der Verwaltung ist jetzt: Wir stehen zu dieser Siedlungsbeschränkung. Wir sehen das unkritisch. Wir sehen sie als sinnvoll an, weil damit die Probleme minimiert werden und kein Baurecht betroffen ist. Die Ausweitung dieser Siedlungsbeschränkung zeigt in erster Linie, dass die Probleme mit dem Flughafen aufgrund des Fluglärms nicht etwa Hirngespinste einiger Spinner in den betroffenen Orten sind, sondern dass sie sehr konkret und sehr real sind. Sonst würde man ja die Siedlungsbeschränkung nicht machen. Und da stellt sich mir die Frage: Ist es das wirklich wert? Ist es das wert, dass die Stadt Leipzig die Flächen hergibt und damit die Fluglärmbelastung zementiert, nur um dem Flughafen eine stärkere Nutzung dieser Landebahn zu ermöglichen? Wir sehen jetzt: Der Stadtrat wurde dabei nicht mitgenommen. Dafür kann man Frau Dubrau kritisieren. Mir ist das relativ egal. Am Ende ist es Ihre Verantwortung, Herr Jung, uns mitzunehmen. Warum ist das Verfahren so intransparent? Also zwei Fragen: Ist es das wirklich wert? Und: Ist das für Sie ein transparentes Verfahren in Zusammenhang mit einer Stellungnahme der Stadtverwaltung? Oberbürgermeister Jung: Bitte, Frau Kollegin. Bürgermeisterin Dubrau: Das übliche Verfahren ist: Wenn wir eine Anfrage bekommen, fragen wir dazu alle Ämter ab. Wir fragen natürlich auch die Stadträte. Diese sind über den Regionalverband in das Verfahren miteinbezogen. Natürlich ist es auch ein Stück weit Aufgabe der Stadträte, das untereinander zu kommunizieren; logisch. Das, was zusammengetragen worden ist, wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ich hatte eben schon auf mehrere Veranstaltungen hingewiesen, bei denen das Thema noch einmal besprochen werden kann. S e i t e | 36 Oberbürgermeister Jung: Das ist ein ganz klassisches Verfahren. Das landet irgendwann bei mir in der Dienstberatung. Ich kenne den ganzen Vorgang noch nicht, Herr von der Heide. Mir ist fachlich zuzuarbeiten, und dann wird bis zum 29.03.2018 eine Stellungnahme der Stadt Leipzig erfolgen. Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Vielen Dank für die Information, Herr Oberbürgermeister. Ich glaube, es ist jedem Stadtrat hier bekannt, wie das Verfahren läuft. Ich habe Frau Dubrau so verstanden, dass man das ganze Prozedere durchlaufen hat; Stichwort Ämterbeteiligung. Damit ist der schwarze Peter jetzt bei Herrn Rosenthal gelandet und somit auch beim Ausschuss Umwelt und Ordnung, dem ich als Vorsitzender vorstehe. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir auch nur ansatzweise aus Ihrem Dezernat VI, Frau Dubrau, zu diesem Thema Informationen erhalten haben - da nehme ich Herrn Rosenthal ganz massiv in Schutz -, die dazu beigetragen hätten, dass wir das Thema auf die Tagesordnung setzen und detailliert hätten besprechen können. Frau Dubrau, ist es normal, das so zu machen, oder wäre es nicht angebrachter gewesen, dieses sehr sensible Thema breiter einzubinden? Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte eben schon gesagt, dass die Stadträte direkt eingebunden sind über den Regionalverband. Wir sind eigentlich nur diejenigen, die die Unterlagen zusammentragen. Es sind diverse Ämter damit befasst. Die diversen Informationen, die man dann noch einmal besprechen kann, werden durch den jeweiligen Bürgermeister für seinen eigenen Bereich erläutert. Ich kann zu Details bezüglich Fluglärm nichts sagen. Das kann nur derjenige, der für diesen Bereich zuständig ist. Ich kann zum Bereich der Besiedlung etwas sagen. Ich könnte im Prinzip auch zum Bau von Kitas und Schulen etwas sagen, der eh schon kompliziert ist, wenn dort Lärmbelastungen existieren, weil diese wahnsinnig hohe Lärmmaßnahmen erfordern. Einmal unabhängig von Fluglärm, auch bei Lärmbelastungen durch Straßen- oder Eisenbahnverkehr kann häufig nicht gebaut werden, weil die Bedingungen, die für Kitas und Schulen vorgegeben sind, das nicht zulassen. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide noch einmal. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister, Sie sagten, Sie Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 würden den Vorgang noch nicht kennen, weil er noch nicht in der Dienstberatung war. Das heißt: Es gibt keine Positionierung der Stadt Leipzig dazu, weil es bisher keine Stellungnahme gibt. Wie hat sich denn die Stadtverwaltung in den Konsultationen, die ja stattgefunden haben, positioniert? Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte ja schon gesagt, dass es aufgrund der derzeit vorliegenden Stellungnahmen keinen Widerspruch zu den Siedlungsbeschränkungsbereichen gibt. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. S e i t e | 37 Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Stadtrat Faulhaber (CDU): Ich frage mich jetzt, welche Stadtratsfraktionen sich darauf berufen, nicht eingebunden worden zu sein. Die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen haben in meinen Ohren den Eindruck erweckt, als seien sie nicht Mitglieder des Regionalverbands. - Ich höre aus Ihren Reihen, Sie hätten bisher kein Wort dazu gehört. Dann stelle ich jetzt die Frage, wer aus Ihrer Fraktion dort Mitglied ist. - Gut. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler noch einmal. Stadtrat Geisler (SPD): Frau Dubrau, noch eine Frage. Bis vor fünf Minuten bin ich davon ausgegangen, dass nur die vier Ortschaftsräte eingeladen sind. Ich zitiere aus Ihrer Einladung: „Sehr geehrte Ortschaftsräte von Lindenthal, LützschenaStahmeln, Wiederitzsch und Seehausen sowie Professor Berkner!“ - An sie ging die Einladung. Als Stadtrat war ich bis vor fünf Minuten nicht zu diesem Gespräch am Freitagabend eingeladen. Sie stimmen mir sicher zu, dass diese Sitzung nur auf Druck der Ortschaftsräte einberufen wurde. Wenn Sie erst am Dienstag in der Dienstberatung darüber reden wollen, stellt sich mir die Frage: Welche Meinung der Verwaltung wollen Sie denn am Freitagabend den Ortschaftsräten verkünden? Stadtrat Geisler (SPD): Eine abschließende Frage: Gibt es die Chance der Fristverlängerung, um die Stellungnahme erst dann abzugeben, wenn die Stadträte sie in den Fachausschüssen in zwei Lesungen behandelt haben? Bürgermeisterin Dubrau: Das ist doch davor. Das Gespräch mit den Ortschaftsräten findet diese Woche Freitag statt. Oberbürgermeister Jung: Herr Dr. Näther. Stadtrat Geisler (CDU): Ja, eben. Wollen Sie nur deren Meinung dazu einholen, oder wollen Sie am Freitagabend den Ortschaftsräten die Meinung der Verwaltung mitteilen? Bürgermeisterin Dubrau: Wir wollen mit ihnen in einen Dialog gehen. Oberbürgermeister Jung: Herr Faulhaber. Stadtrat Faulhaber (CDU): Sehr geehrte Frau Dubrau! Sie haben jetzt dreimal gesagt, dass im Regionalverband die benannten Mitglieder des Stadtrates in die Diskussion eingebunden und informiert wurden. Bürgermeisterin Dubrau: Das übliche Verfahren ist so: Wir haben einen Termin, bis zu dem wir die Stellungnahme abgeben müssen. Eine Fristverlängerung wird normalerweise nicht gewährt. Aber wir haben sie wie immer bei solchen Stellungnahmen mit dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Fachgremien versehen, sodass die Möglichkeit besteht, dieses Thema noch in den Ausschüssen und im Stadtrat zu diskutieren. Dr. Näther (Einwohner): Die Stellungnahme der Stadt zum Golfplatz wurde 2016 abgegeben. Wir haben jetzt 2018. In der Zwischenzeit lag der Entwurf zumindest zur Diskussion vor. Mir ist unverständlich, warum in dieser Zeit nichts getan wurde, und das obwohl es sich hier um ein wichtiges Gebiet handelt und es um die Lärmbelastung, ja, im Prinzip um die Existenz großer Bevölkerungsteile geht. Mit dem jetzt vorgesehenen Siedlungsbeschränkungsgebiet soll im Prinzip die 90-prozentige Auslastung der Südabkurvung zementiert werden. Die Gleichverteilung, die im Beschluss des Regierungspräsidiums festgeschrieben ist und zu deren Durchsetzung auch Stadtratsbeschlüsse existieren, wird negiert. Meiner Meinung nach wird hier etwas Ungesetzliches gemacht, was vor Gericht nicht standhalten wird. Die Stadt muss unbedingt dagegen ankämpfen. Ich habe den Eindruck, dass bei der Bearbeitung des Themas eine mächtige Schlamperei passiert ist. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehe ich es richtig, dass Herr Professor Berkner in der letzten Verbandsversammlung angekündigt hat, dass er wohl weiß, dass wir mit der Stellungnahme nicht rechtzeitig fertig werden können und es ohnehin zur Vorbereitung des endgültigen Beschlusses noch einige Zeit braucht und er insofern durchaus abwarten kann, bis eine abgestimmte Stellungnahme bei ihm ankommt? Bürgermeisterin Dubrau: Das ist mir nicht bekannt. Das müsste ich in den Akten nachschauen. Oberbürgermeister Jung: Ich versuche jetzt noch einmal, die Emotionen etwas herauszunehmen. - Das ist ein ganz klassisches Verfahren. Für den Entwurf eines Regionalplans werden die beteiligten Körperschaften um Stellungnahme gebeten. Das passiert im Dezernat VI in der Regel mehrfach im Jahr. Wir haben das in der Hauptsatzung auch ganz klar formuliert - ich zitiere -: „Die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen behördlicher Beteiligungsverfahren zu Landesentwicklungs- und Regionalplänen“ ist dem Stadtrat vorzulegen. Das heißt: Das ist ein klassisches Verfahren. Ich habe überhaupt noch keine Meinung dazu. Die Ämter geben ihre Stellungnahmen dazu ab. Frau Dubrau fasst diese Stellungnahmen zu einer Stellungnahme zusammen. Diese Stellungnahme geht dann in die Dienstberatung, und wir leiten sie dem Stadtrat zu. Wir haben nur das Problem, dass manchmal die Zeitvorgaben so sind, dass wir vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrats einen Entwurf abgeben müssen, der natürlich eine Meinung enthält, die dann von Ihnen hier im Stadtrat beschlossen oder auch nicht beschlossen wird. Insofern kein Grund zur Aufregung. Herr Dr. Näther, das, was Sie gesagt haben, muss ich zurückweisen. Das ist ein ganz reguläres Verfahren. Da ist nicht irgendwie intransparent gewurschtelt worden. Vielmehr wird es im Ergebnis eine Stellungnahme der Stadt geben, die von verschiedenen Seiten abgewogen worden ist. Der Stadtrat wird sie politisch werten und dann abstimmen müssen. Professor Berkner muss dann damit umgehen, egal ob es eine positive oder negative Stellungnahme unsererseits ist. Ich kann den Appell von Kollegin Dubrau nur noch einmal wiederholen: Bringen Sie sich ein in den Dialog! Bringen Sie Ihre Bedenken dort zum Ausdruck! Wir werden das werten müssen, natürlich in Gesamtverantwortung für die Stadt. Herr Hoffmann. S e i t e | 38 Ortsvorsteher Hoffmann: Herr Oberbürgermeister, noch eine Bitte als Frage formuliert: Wäre es machbar, wenn - in der Kürze liegt die Würze - die Stadt Leipzig erst einmal eine negative oder etwas zurückhaltendere Meinung dazu abgibt, Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ortsvorsteher Hoffmann: - die sie nach der Abstimmung hier im Stadtrat gegebenenfalls ja noch einmal korrigieren kann? Ich finde, es sähe schlechter aus, wenn dem erst einmal zugestimmt wird und später gesagt wird: Das wollen wir doch nicht. Oberbürgermeister Jung: Herr Hoffmann, derzeit ist der Entwurf des Regionalplans in der Diskussion. Das heißt: Es dauert noch mindestens anderthalb Jahre, bis der Plan verabschiedet wird. Wir werden das mit der gebotenen Sorgfalt beurteilen müssen. Ich kann Ihnen heute nicht sagen, wie wir uns dazu äußern. Ich habe mich überhaupt noch nicht damit befasst. Wir sammeln die Stellungnahmen der Ämter ein, wir bilden uns eine Meinung und diskutieren sie dann mit Ihnen. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, weil die Einwohner die Verfahrensabläufe hier im Stadtrat nicht so kennen, will ich ihnen nur noch einmal mitteilen, dass es durchaus schon vorgekommen ist, dass der Stadtrat dem Verwaltungsstandpunkt, hier: der abgegebenen Stellungnahme unter Gremienvorbehalt, nicht gefolgt ist und eine andere Stellungnahme dazu abgegeben hat. Das ist ein vollkommen offenes Verfahren. Der Stadtrat ist auf jeden Fall Herr der Entscheidung. Oberbürgermeister Jung: Absolut. Ich kann mich erinnern, dass der Stadtrat erst letztes Jahr eine Veränderung zu einer Stellungnahme, die wir unter Vorbehalt abgegeben hatten, herbeigeführt hat. Ganz klar! Wir fahren jetzt fort mit einer weiteren Einwohneranfrage: 8.6 Maßnahmen der Stadt Leipzig bezüglich des Insektensterbens (VI-EF-05566) Einreicher: Cornelius Hölzel (BUND) In Vertretung von Herrn Hölzel ist Frau Thiess da. Herzlich willkommen! - Herr Rosenthal wird die Anfrage beantworten. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Bürgermeister Rosenthal: Frau Thiess! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine sehr komplexe und umfangreich formulierte Anfrage. Insofern fällt meine Antwort auch relativ lang aus. Sie müssen sich jetzt ein wenig auf das Thema Biodiversität einstimmen. Bezüglich der globalen Frage, welche konkreten Maßnahmen wir unternommen haben, möchte ich wie folgt antworten: Die Stadt setzte in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen um, die zu einer Förderung der Biodiversität beitragen und die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren sollen. Maßnahmen, welche insbesondere dem Bienenschutz dienen, aber auch anderen Insekten- und Pflanzenarten zugutekommen, wurden im Jahr 2017 auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier im Rat schon einmal thematisiert. Der eine oder andere von Ihnen kann sich vielleicht noch an den Unterschied zwischen Honigbiene und Wildbiene erinnern. Ich kann Ihnen nur die Lektüre empfehlen. Dort wurde sehr umfangreich ausgeführt, welche Maßnahmen wir zum Bienenschutz auf dem Stadtgebiet Leipzig getroffen haben. Weitere Maßnahmen, um die Biodiversität im Hinblick auf bestäubende Insekten zu fördern, werden auch im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Maßnahmen zum Bienenschutz in der Stadt Leipzig“ benannt. Der Verwaltungsstandpunkt ist jetzt im Verfahren und wird intensiv diskutiert. Die Verwaltung nimmt das Anliegen des Antrags auf. Wir werden uns dazu konzeptionell intensiv aufstellen. Das müssen wir aber hier noch weiter diskutieren. Zur Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich des Themas Biodiversität tragen aus unserer Sicht auch der Leipziger Gründachpreis 2017 bei, der Wettbewerb „Naturnaher Kleingarten“, die Auslobung „Kleingarten des Jahres“ sowie die 62. Leipziger Naturschutzwoche, die in diesem Jahr Ende Juni zum Thema „Bunte Wiesen“ stattfindet. Das Amt für Umweltschutz hat im August 2016 einen Flyer zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich sowie zum Beschluss der Ratsversammlung zur pestizidfreien Kommune veröffentlicht. Auch hier darf ich auf den Ratsbeschluss „Leipzig auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune“ hinweisen und auf die anschließende Diskussion zum Thema „Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen“, die ja über den Antrag der Fraktion DIE LINKE und die damit verbundene Antwort über den Verwaltungsstandpunkt bearbeitet wird, um deutlich zu machen, welche Anstrengungen die Verwaltung bezüglich des Pestizideinsatzes unternimmt. S e i t e | 39 Zu Ihrer Frage hinsichtlich der ökologischen Aufwertung des Straßenbegleitgrüns und den damit verbundenen konzeptionellen Überlegungen nur so viel: Das Thema Biotopvernetzung hat auch im INSEK 2030 Platz gefunden. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist im Zielbild der Stadt als eine der vier grundlegenden Herausforderungen formuliert und wird durch die Handlungsschwerpunkte „Balance zwischen Verdichtung und Freiraum“ - Stichwort: doppelte Innenentwicklung - sowie „Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität“ weiter untersetzt. Im Fachkonzept Freiraum und Umwelt des INSEK 2030 spielt der Biotopverbund in Ziel 2, Tragfähiger Freiraum, Biotop- und Gewässerverbund, eine Rolle. Er ist dort verankert und wird von uns jetzt weiter untersetzt. Zudem hat das zuständige Fachamt, das Amt für Stadtgrün und Gewässer, den „Masterplan Grün Leipzig 2030“ auf die Agenda gehoben. Wir werden diesen Masterplan jetzt zeitnah in Übereinstimmung mit der Beschlussfassung zum INSEK 2030 auf den Weg bringen und dem Stadtrat nach Fertigstellung zur Beschlussfassung vorlegen. Parallel dazu werden wir dem Stadtrat insbesondere für die Masterplanung Grün noch ein Beteiligungskonzept übergeben. In den intensiven Beteiligungsprozess wollen wir auch alle Akteure, die an der Aufstellung interessiert sind, involvieren. Insbesondere dieser Biotopverbund kann dann noch einmal gesondert in die Masterplanung aufgenommen werden. Auch beim STEP Wohnbauflächen ist das Ziel „Vorrangige Verdichtung von bereits bebauten Flächen bei gleichzeitiger Prüfung der Umweltbelange“ mit eingewoben. Auch hier werden unter dem Gesichtspunkt der Umweltqualität Biotopräume, Biotopverbundlinien und Nutzungen vorhandenen Grüns bzw. deren Ausweitung mitgedacht. Im Rahmen der strategischen Verkehrsplanung erfolgt ein Abgleich mit den übergeordneten Planungen des Bundes, des Landes und des Regionalverbands Leipzig-Westsachsen - das ist gerade schon thematisiert worden -, die in ihren jeweiligen Planungen die Umweltbelange bereits berücksichtigen. An dieser Stelle noch einmal der Sprung zurück in die vorhergehende Beantwortung. Ich will noch einmal unterstreichen: Die Fachplanung liegt beim Regionalverband. Wir sind als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Wir können unsere Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen, die wir abgeben, sind aber immer auch so zu lesen, dass sie nur im Zuge der rechtlichen Rahmenbedingungen abgegeben werden können. Die Stadt Leipzig kann nicht irgendetwas formulieren, sondern sie orientiert sich immer am Rechtsrahmen. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Die kommunalen Konzepte wie der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept mit seinem Fachkonzept Nachhaltige Mobilität werden mit den Grün- und Freiflächenplanungen der Stadt abgestimmt und berücksichtigen dabei auch Umweltbelange. Bei der maßnahmenkonkreten Objektplanung werden alle Umwelteingriffe auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bilanziert. Durch die Gestaltung von Straßenräumen, die Schaffung von neuen Grünflächen oder die Einordnung von Straßenbäumen erfolgt eine Aufwertung der Umweltsituation. In diesem Zusammenhang ist auch das Kompensationsflächenmanagement bestrebt, entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung des Biotopverbunds in die entsprechenden Achsen zu lenken bzw. Kompensationsflächen gezielt als Ergänzungsflächen und Trittsteine des Biotopverbundes auszugestalten. Zusätzlich werden ausgewählte Flächen durch einen Wechsel von der Kurzgraspflege zur Langgraspflege biologisch aufgewertet. Jetzt zu Ihrer dritten Unterfrage hinsichtlich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Hier darf ich zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass die Stadt Leipzig nicht die Zuständigkeit hat für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Pestizideinsatz. Diese Ausnahmegenehmigungen werden vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erteilt. Es gibt allerdings bei den kommunalen Unternehmen Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. So liegen uns zum Umgang mit Pestiziden Stellungnahmen der Stadtwerke, der Verkehrsbetriebe, der Wohnungs- und Baugesellschaft und des Zoos vor, die sehr unterschiedlich, aber immer orientiert am Ratsbeschluss „Leipzig auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune“, für sich geregelt haben, wann diese Ausnahmen tatsächlich zur Anwendung kommen. - Um jetzt den Zeitrahmen nicht völlig zu sprengen, will ich das jetzt aber nicht im Detail vortragen. Ich kann Ihnen das schriftlich nachreichen, wenn Sie damit einverstanden sind. Bezüglich des Pestizideinsatzes bei der kommunalen Verwaltung muss man feststellen, dass bei der Stadt Leipzig selbst keine Ausnahmegenehmigungen beantragt worden sind. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Rosenthal. - Haben Sie dazu eine Nachfrage, Frau Thiess? - Bitte schön. Thiess (Einwohnerin): Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Rosenthal. Ich habe im Moment keine weiteren Fragen. Wir bekommen ja Ihre S e i t e | 40 Antwort schriftlich. Falls sich daraus noch Fragen ergeben, kommen wir noch einmal auf Sie zu. Sie hatten eben den „Masterplan Grün Leipzig 2030“ erwähnt und eine zeitnahe Bürgerbeteiligung avisiert. Können Sie schon den Zeitpunkt nennen, wann es losgehen soll? Bürgermeister Rosenthal: Wir haben ja über den Ratsbeschluss verpflichtend aufgegeben bekommen, Bürgerbeteiligungen zu organisieren und dazu den Bürgern konzeptionell vorab zur Kenntnis zu geben, wie die Bürgerbeteiligung von uns gestaltet wird. Wir werden dieses Bürgerbeteiligungsverfahren jetzt verwaltungsintern inhaltlich abstimmen. Die Vorlage meinerseits ist im Verfahren. Sobald sie abgestimmt ist, geht es mit der Bürgerbeteiligung los. Bitte gedulden Sie sich noch etwa sechs Wochen! Dann, glaube ich, wird es den ersten Aufschlag von uns geben. Thiess (Einwohnerin): Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 8, Einwohneranfragen. 9 Petitionen 9.1 Feuerwerksverbot zu Silvester in Leipzig (VI-P-05285-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (VI-P-05285-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Die Sachverhaltsdarstellung und den Beschlussvorschlag entnehmen Sie bitte der vorliegenden Petition. - Wird das Wort dazu gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Damit ist der Beschlussvorschlag einstimmig übernommen. 9.2 Vectoring-Ausbau in Leipzig-Lößnig (VIP-05287-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.2.1 dazu VSP (VI-P-05287-VSP-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Der Petitionsausschuss empfiehlt, der Petition abzuhelfen. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 10 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 10.1 Zukunft des Offenen Treffs „Völkerfreundschaft“, Einrichtung eines Veranstaltungsmanagements - Verweisung (VI-WA-05548) Einreicher: Stadtbezirksbeirat West Die Wichtige Angelegenheit soll in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen werden. Ich denke, auch der Jugendhilfeausschuss sollte hier mitbeteiligt werden. - Ich sehe, Sie sind einverstanden. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 19: 19 Vorlagen I Wie von der Fraktion DIE LINKE beantragt und von Ihnen zu Beginn der Sitzung beschlossen, wird die Vorlage unter TOP 19.1 im nichtöffentlichen Teil aufgerufen. 19.2 1. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-BrockhausSchule (Nebenstelle) - Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig - Maßnahmenerweiterung Sanitäranlagen / Schönheitsreparatur im Schulgebäude sowie Mehrbedarf energetische Sanierung i. V. m. außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO EILBEDÜRFTIG (VI-DS-02023-DS-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 19.4 Kommunale Kultureinrichtungen: Einführung und Aufbau eines zentralen Online-Ticketportals der Stadt Leipzig: Prüfungsergebnisse und Umsetzung Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in 2018 (VI-DS-04610) Einreicher: Dezernat Kultur S e i t e | 41 auf einen hier schon beschlossenen Antrag unserer Fraktion. Wie so oft hätten wir uns mehr gewünscht. In puncto Digitalisierung sind wir ein Entwicklungsland. Große Aufgaben stehen noch vor uns. Trotz der Kritik: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösungen gehen in die richtige Richtung und sind zustimmungsfähig, und wir werden dem auch zustimmen. Den angeführten hohen Kosten für die Neuentwicklung eines eigenen Online-Ticketportals müssten allerdings auch einmal die Kosten, die für die Nutzung kommerzieller Ticketportale anfallen, gegenübergestellt werden. Wir haben 600.000 Besucher in den vier großen Eigenbetrieben Oper, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt. Wenn wie üblich 10 Prozent der Tickets über ein kommerzielles Ticketportal zu einem Preis von durchschnittlich 20 Euro - da gibt es ja eine große Spannbreite - verkauft werden, entstehen den Eigenbetrieben insgesamt dafür Kosten in Höhe von 120.000 Euro pro Jahr. Dafür könnte man, gerechnet auf ein paar Jahre, schon eine Menge programmieren und eine Menge Daten pflegen. Eine Gegenüberstellung der Kosten wäre also angebracht. Nun mussten wir lesen: Das können wir nicht. Geben Sie sich damit zufrieden: Wir sind technisch noch nicht so weit. Aber unser Änderungsantrag ist auch ein Ermunterungsantrag. In der Vorlage heißt es: Über den Vermarktungspartner von leipzig.de könnte darüber hinaus eine Kooperation mit einem kommerziellen Ticket-Portal angestrebt werden … Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wünschen uns: Ja, bitte tun Sie das! Einigen Sie sich auf ein Portal! Streben Sie nach Kooperation! Vielleicht wird es ja günstiger für die Eigenbetriebe, wenn es einen Gesamtvertrag mit einem Ticketportal gibt. Wenn das gut läuft, finden vielleicht auch unsere Museen den Mut zum Sprung ins digitale Zeitalter und werden sich irgendwann diesem einen digitalen Ticketportal anschließen. Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, damit wir diesen Schritt, den wir uns vorstellen könnten, jetzt auch wirklich gehen. - Vielen Dank. 19.4.1 dazu ÄA (VI-DS-04610-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wird das Wort gewünscht? - Frau Dr. Märtens, bitte schön. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Diese Vorlage ist eine Reaktion Oberbürgermeister Jung: Herr Kujat. Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Interessierte und Gäste! Nur ganz kurz: Wir halten den Vorschlag der Verwaltung auch für gut. Einen Veranstaltungskalender als digitale Schnittstelle zwischen den kulturellen Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Eigenbetrieben zu erstellen und das Ganze mit Verlinkungen zu den eigenen Ticketportalen der Häuser zu gestalten, halten wir für sinnvoll. Dem Änderungsantrag der Grünen können wir leider so nicht zustimmen. Dagegen haben wir Vorbehalte. De facto soll ein gemeinsames Ticketportal mit einer Maske erstellt werden. Das würde die Verwaltung - bitte korrigieren Sie mich - finanziell und technisch vor neue Herausforderungen stellen und die Vorlage komplett umkrempeln. Wir halten die Erstellung eines Veranstaltungskalenders für durchaus sinnvoll. Man sollte perspektivisch auch darüber nachdenken, neben den Eigenbetrieben auch die städtisch finanzierten und geförderten Häuser wie das Werk 2, das Conne Island, die Schaubühne Lindenfels oder den Anker in den Veranstaltungskalender aufzunehmen. Allerdings ist vorerst zu beobachten, ob sich der neue Veranstaltungskalender für die Eigenbetriebe bewährt. - Jetzt dürfen Sie mich korrigieren. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Noch einmal zum Verständnis unseres Änderungsantrags. Es geht nicht darum, ein eigenes Portal zu kreieren oder zu programmieren. Wie wir wissen, ist die Mehrzahl der Eigenbetriebe sowieso bei Eventim, der Zoo nicht. Wir plädieren dafür, dass schrittweise - zum Beispiel wenn Vertragsverlängerungen anstehen und das zu Ende gedacht ist - alle zu einem Portal gehen, sei es zu Eventim oder einem anderen; darauf wollen wir uns nicht festlegen. Nur so entsteht ein Nutzen: zum einen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Gäste der Stadt, die sich dann nur einmal mit ihren persönlichen Daten bei diesem einen Portal anmelden müssen und dort alle Tickets buchen können, und zum anderen für diejenigen, die diesem einen Portal beitreten. Uns geht es wirklich nicht darum, dass hier etwas Eigenes entwickeln werden soll. Es ist auch nicht so, dass die Häuser selbst Ticketportale haben, sondern sie bedienen sich kommerzieller Ticketportale. Wir sind einverstanden und sagen: Es wäre schön, wenn es nur noch eins wäre. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Jennicke, können Sie das noch einmal erläutern. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Ich mache es ungern, aber ich empfehle, diesen Antrag nicht anzunehmen. De facto würden wir damit eine Monopolstellung für einen Marktanbieter auf einem S e i t e | 42 freien Markt schaffen. Es mag ein wenig ungewöhnlich sein, wenn ich das sage; aber das ist so. Wie lange wollen denn die Eigenbetriebe - und wir reden hier nur über die Eigenbetriebe - zum Beispiel bei Eventim noch bleiben? Es gibt gute Gründe, auch mal über einen Anbieterwechsel nachzudenken. Es gibt zwei Hauptargumente, die gegen Ihren Antrag sprechen: Das eine betrifft die Frage: Wer darf die Kundendaten verwalten? Wer ein bisschen etwas von Marketing versteht, weiß, dass Kundendaten ein wichtiges Mittel im Marketing und im Vertrieb sind. Diese Daten wollen die Eigenbetriebe natürlich selbst behalten, um zielgruppenorientiert Marketing zu betreiben. Das zweite Argument haben Sie selbst angesprochen. Wir wollen perspektivisch den Veranstaltungskalender erweitern. Damit sich hier kein falscher Eindruck festsetzt: Es sind schon jetzt neben den Veranstaltungen der Eigenbetriebe auch noch andere Veranstaltungen aufgelistet. Herr Kujat hatte die Idee, dort zum Beispiel auch das Werk 2 einzubinden; ich weiß gar nicht, bei welchem Ticketanbieter es ist. Sie wollen auch die Museen und deren Veranstaltungen mit einbinden. Die Museen aber können mit Eventim nichts anfangen. Das ist also nicht zielführend. Ich kann daher nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. Wir haben uns mit dieser Vorlage Zeit gelassen; das können Sie gerne kritisieren. Aber diese Zeit haben wir auch gebraucht, um genau diese Fragen zu diskutieren. Wir haben das wirklich abgewogen mit Partnern aus allen Bereichen, sowohl aus kulturell-künstlerischen Bereichen wie auch aus allen Betriebsformen, und sind zu dem Ergebnis gekommen: Das, was wir Ihnen hier mit der Vorlage vorschlagen, ist das Optimum. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie jetzt Ihre Stimme zum Änderungsantrag ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 26 - 35 - 1. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 60 - 0 - 0. So beschlossen. 19.5 Vorplanung Ersatzneubau GeorgSchwarz-Brücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen (VI-DS-04710NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 19.5.1 dazu ÄA (VI-DS-04710-ÄA-03) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Gibt es Wortwünsche? - Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Uns liegt heute eine Vorlage vor, an der man deutlich Kritik üben muss. Es geht damit los, dass Bürgerbeteiligung und vor allem die Beteiligung im Stadtbezirksbeirat ein Desaster war. Wir hatten das vorhin schon kurz angesprochen. Die Diskussion ist dort viel zu kurz gekommen. Die Anwesenden hatten auch nicht wirklich das Gefühl, dass eine ausführliche Diskussion von der Verwaltung gewünscht war. Hätte die Verwaltung auf eine rege Diskussion wert gelegt, hätte sie, spätestens als klar war, dass die Diskussion im Stadtbezirksbeirat abgebrochen werden muss, weil die Schließanlage auf eine bestimmte Uhrzeit programmiert war, eine Sondersitzung des Stadtbezirksbeirates vorschlagen können bzw. sogar müssen. Die Bürgerbeteiligung soll laut Neufassung der Vorlage nachgeholt werden. Aber jetzt ist es eben nur noch eine reine Bürgerinformation; denn sollte die Vorlage heute eine Mehrheit bekommen, sind die Messen gesungen. Es wird in der Bürgerveranstaltung nur noch um reine Information und nicht mehr um eine echte Beteiligung gehen. Warum ist das Interesse der Öffentlichkeit an dieser Vorlage eigentlich so groß? Was sind die Kritikpunkte, die auch wir als Fraktion DIE LINKE zum großen Teil teilen? Ich denke, viele fühlen sich überrumpelt, überrumpelt von einer Planung, die ein riesiges Drehkreuz für über 50 Millionen Euro entstehen lässt, ohne dass über Varianten wirklich geredet wurde. Ja, auch wir wissen, dass schon in den 90er-Jahren Variantenuntersuchungen vorgenommen wurden. Schaut man sich diese Varianten jedoch an, erkennt man deutlich, dass die Prämissen in den 90er-Jahren eben nicht auf einer Stärkung des ÖPNV lagen. Umso glücklicher sind wir, dass die Verwaltung uns heute nicht die Vorzugsvariante aus dieser Zeit zur Beschlussfassung vorlegt. Umso wichtiger wäre es gewesen, neue Variantenuntersuchungen zu starten, und zwar unter den heutigen Prämissen des STEP Verkehr und öffentlicher Raum; aber gut. Wir nehmen zur Kenntnis, dass dafür die Kapazitäten des Verkehrs- und Tiefbauamtes offensichtlich nicht ausreichen, solche Varianten dem Stadtrat zur Diskussion vorzulegen und trotzdem noch eine rechtzeitige Fertigstellung der neuen Brücken vor dem Ablauf der Betriebserlaubnis der alten Brücken zu erreichen. Ich könnte jetzt mal wieder auf unseren inzwischen fast zwei Jahre alten Haushaltsantrag S e i t e | 43 verweisen, in dem es um mehr Stellen und Finanzen für das VTA ging, und auch auf meine Rede von damals. Ich könnte sagen: Wir haben es Ihnen ja gesagt. - Allein, das bringt uns in der heutigen Debatte nicht wirklich weiter. Wir als LINKE haben die Sachzwänge verstanden, die uns unter Zeitdruck setzen, und möchten das Projekt nicht aufhalten. Wir denken, kein Bürger würde verstehen, wenn er im Jahr 2021 vor einer dann geschlossenen Brücke steht. Wir haben daher einen umfangreichen Änderungsantrag ins Verfahren gebracht. Hierin haben wir unsere Kritikpunkte an der derzeitigen Planung formuliert und fordern, dass diese Punkte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgewogen werden. Wir wissen, dass dieses Verfahren nicht von der Stadtverwaltung durchgeführt wird. Aber wir fordern die Stadtverwaltung auf, diese unsere Prüfpunkte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens an das Land weiterzugeben. Unsere Kritikpunkte beziehen sich unter anderem auf die sehr langen Verbindungswege zwischen S-Bahn, Bus und Straßenbahn. Wir hoffen sehr, dass hier eine Verbesserung bei der Verfeinerung der Planung erreicht werden kann. Ein weiterer Punkt, der uns wichtig ist: Wir sind noch nicht davon überzeugt, dass es eines vierbzw. zum Teil sechsspurigen Ausbaus bedarf, um die Leistungsfähigkeit des Knotens zu gewährleisten. Auch da hoffen wir auf Aufklärung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Unser Hauptfragezeichen liegt in der Verlängerung der Georg-Schwarz-Straße. Hier bezweifeln wir, dass die Dimension der Brücke wirklich notwendig ist. Warum kann man nicht den Querschnitt der Georg-Schwarz-Straße bis zur Brücke fortführen und erst nach der Haltestelle den Knoten aufweiten? Dann wäre die Straßenbahnhaltestelle eine normale Haltestelle mit überfahrbarem Kap, und die Brücke könnte insgesamt schmaler gebaut werden. Das wiederum würde der Stadt, aber vor allem dem Steuerzahler viel Geld sparen, mit dem man etwas Sinnvolleres anfangen könnte. Bei diesem Punkt sehen wir Verbesserungspotenzial in der Vorlage und hoffen auf eine ergebnisoffene Prüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Und so summieren sich unsere Fragen auf. Ich will jetzt nicht unseren gesamten Antrag vorlesen; er liegt Ihnen ja vor. Wir hoffen sehr auf ein positives Votum Ihrerseits zu unserem Änderungsantrag. Dann, wirklich nur dann können wir uns vorstellen, trotz der eben angesprochenen massiven Kritikpunkte der Vorlage zuzustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Glöckner. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Uns geht es speziell um den Änderungsantrag der LINKEN. Punkt 4 als Ergänzung zum Beschlussvorschlag wird von uns mitgetragen, während Punkt 5 zur Änderung des Beschlussvorschlags nicht zielführend ist. Dieser müsste in das Verfahren, nicht aber als zusätzlicher Punkt in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden. Weil das teilweise Fragen sind, die im Rahmen der Vorplanung noch gar nicht geklärt werden können, da sie andere Bereiche tangieren und weiterführend sind, würden wir vorschlagen, zu Punkt 5, den wir an sich unterstützen, eine Protokollnotiz zu fertigen, dass dieser Punkt in das Verfahren mit aufgenommen wird. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen Stadträte, Zuseher am Livestream! Die Gründe, weshalb die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage nicht zustimmen kann, habe ich im Rahmen der Einbringung unseres Absetzungsantrages im Wesentlichen dargelegt, weshalb ich mich diesbezüglich jetzt nicht wiederholen möchte. Zum Thema Bürgerbeteiligung möchte ich, weil die Bürger- und Akteursbeteiligung auch Gegenstand dieser Vorlage, und erst recht der Neufassung ist, dann doch noch einige kurze Anmerkungen machen. Wir Grüne sehen die Notwendigkeit, dass Ämter sich ganz grundsätzlich und mehr mit dem Thema Bürgerbeteiligung befassen müssen; denn laut Stadtratsbeschluss von April 2017 und aufgrund der sogenannten Vorhabenliste, die jetzt auf leipzig.de an den Start gegangen ist, sind sie dazu angehalten, den Vorlagen auch ein Beteiligungskonzept beizulegen. Dies muss ständige Übung werden. Die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung „Leipzig weiter denken“ unterstützt und hilft dabei. Dafür wurde diese Koordinierungsstelle maßgeblich eingerichtet. Ämter sollen sich, wenn es bei der Ausarbeitung eines Beteiligungskonzeptes Unklarheiten gibt, frühzeitig an die Fachstelle wenden. Einige tun dies bereits, andere haben es noch nie getan, und wieder andere tun dies erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Das muss deutlich besser werden. Wir Grüne halten es für ratsam, dass, falls die Verwaltung eine Bürgerbeteiligung in Bezug auf ein Vorhaben für nicht erforderlich hält, dies künftig auch in Verwaltungsvorlagen mit einer Begründung dargelegt wird und somit Klarheit besteht. S e i t e | 44 Hinzu kommt, dass der Stadtrat im April 2017 auch beschlossen hat, dass zur Prozessberatung und -begleitung der Stadtverwaltung in Bezug auf eine weitere kontinuierliche Verstetigung von informellen Bürgerbeteiligungsverfahren ein Gremium einzurichten ist. Dieses Gremium existiert bis heute nicht. Diverse Beteiligungsverfahren in jüngster Zeit belegen, dass es an der Zeit ist, dass dieses Gremium, von dem wir Grüne uns viel versprechen, endlich seine Arbeit aufnehmen kann. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann, bitte. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Bürgerbeteiligung ist wirklich ein wichtiges Element, um Demokratie erlebbar zu machen. Das ist ein hohes Gut. Allerdings darf man es nicht dadurch verprellen, indem man es immer und überall als Totschlagargument anführt. Bürgerbeteiligung beginnt dort, wo man den Rahmen des Möglichen klärt. Der Rahmen des Möglichen ist gerade in den letzten Jahren im Umfeld des hier in Rede stehenden Brückenbaus sehr stark geschrumpft, weil die Bahn gebaut hat, weil der City-Tunnel gebaut wurde, weil verschiedene andere Anschlüsse schon gesetzt sind. Viele Entscheidungsspielräume sind nicht mehr gegeben. Außerdem haben wir es - ich sagte es schon bei der Diskussion der Tagesordnung - hier nicht mit einer klassischen Geschäftsstraße, Siedlungsstraße oder dergleichen zu tun, sondern mit einem Knoten, der verschiedene Verkehre aufnehmen muss. Ich gebe Ihnen insofern vollkommen recht: Wir müssen natürlich sicherstellen, dass dieser Knoten, so wie wir ihn haben wollen, auch finanzierbar ist. Wir haben nicht die Eigenmittel, um das alles selbst gestalten - dann könnten wir freier an die Gestaltung herangehen -, sondern wir sind hier auf Fördermittel angewiesen. Auch die setzen gewisse Bedingungen. Dem Bürger, so man ihn beteiligen möchte, muss deutlich kommuniziert werden: Was ist förderfähig? Welche Bedingungen stellt der Fördermittelgeber für den Mitteleinsatz? Mit Blick auf die bereits gesetzten Rahmenbedingungen stellt man fest: Es bleibt nur noch ein erschreckend kleiner Teil übrig zum heutigen Zeitpunkt der Diskussion. Wir sind da kaum noch im Bereich des Wünsch-dir-was, insbesondere wenn man auch noch die technischen Rahmenbedingungen einbezieht, wie zum Beispiel die Belastungen einer Brücke. Da mussten wir auch dazulernen; im Bauausschuss wurde uns einiges erläutert. Auch das darf in der Diskussion hier heute nicht außer Acht gelassen werden. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Worüber rede ich? Am Ende zeigt das deutlich: Man darf nicht warten bis zu dem Moment, wenn es gewissermaßen schon brennt, wenn zu erwarten ist, dass die Brücke nicht mehr ihren Dienst leisten kann. Vielmehr muss das ein kontinuierlicher Prozess sein, obwohl es wirklich sehr anstrengend ist, sowohl das Interesse des Stadtrates - gut, das müssen wir aufbringen; dafür sind wir gewählt - als auch der Bürgerschaft aufrechtzuerhalten. Man muss sich immer wieder damit auseinandersetzen und gemeinsam diskutieren, welche Lösung wir für Leipzig und nicht nur für die betroffenen Stadtbezirke und Ortsteile benötigen. Natürlich dürfen der Stadtbezirk und der Ortsteil dabei nicht vergessen werden. Natürlich braucht es eine gute Anbindung und Abwicklung der Verkehre und keine zusätzliche Belastung des Ortsteils. Es sind auch schon Aussagen getroffen worden, welche Maßnahmen im weiteren Planungsverlauf zu tätigen sind. Aber den aktuellen Stand gibt diese Vorlage nicht wieder. So ehrlich muss man auch sein. Natürlich hätten wir von der CDU-Fraktion uns einen größeren Wurf gewünscht. Aber auch dazu mussten wir erfahren: Die Option auf einen größeren Wurf gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, weil selbst unsere bescheidenen Ideen wegen der schon gesetzten Rahmenbedingungen - es gibt eben keine Freiflächen mehr im Bahnbereich - und aus Kostengründen nicht mehr zu verwirklichen sind. Die Punkte, die im Antrag der Fraktion DIE LINKE aufgeführt sind, betreffen Themen, die im Rahmen der weiteren Planung ohnehin noch zu klären sind. Die Grundsatzplanung muss heute auf den Weg gebracht werden. Die Anbindung sowohl der Unternehmen im Umfeld als auch der Ortschaft, die für die Leistungsfähigkeit der Ortschaft erforderlich ist, darf jedoch nicht infrage gestellt werden. Im Endeffekt sind wir an der Stelle einer FastAlternativlosigkeit. Zu suggerieren, dass man mit Bürgerbeteiligung mehr erreichen würde - ich wiederhole meine Worte von heute Mittag -, wäre einfach fahrlässig. Damit riskieren wir die Demokratiefähigkeit bzw. erzeugen eher Politikverdrossenheit in der Bürgerschaft. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, bitte. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Auffassung, dass Bürgerbeteiligung - ich sage einmal salopp - schädlich für die Demokratie sein könnte, kann ich mich nicht anschließen. Letztendlich muss aber auch klar sein: So wichtig und richtig Bürgerbeteiligung ist, die Entschei- S e i t e | 45 dung wird uns nicht abgenommen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und manchmal ist die Entscheidung schwer. Im Änderungsantrag der LINKEN wird die Durchführung einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung gefordert. Wie ist das zu verstehen? Die Neufassung der Verwaltung sieht ja durchaus mehr Information in Richtung Bürgerschaft vor. Deswegen noch einmal die Bitte, zu sagen, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Inhalt diese Veranstaltung aus Ihrer Sicht durchgeführt werden sollte. Ja, es wird schwere Entscheidungen geben. Wir werden im zeitweiligen Ausschuss Mobilität, aber auch später hier im Stadtrat über Infrastrukturmaßnahmen diskutieren und darüber entscheiden müssen. Infrastrukturmaßnahmen, die Verkehrsbauwerke betreffen, haben immer den besonderen Nachteil, dass sie dort, wo irgendwas vorbeifährt, meist nicht gewünscht sind. Da macht der Bürger keinen Unterschied, ob es ein Auto oder eine Straßenbahn ist, weil beide zu Emissionsbelästigungen vor Ort führen. Wenn wir die Verkehrsprobleme unserer Stadt lösen wollen, brauchen wir mehr ÖPNV und mehr Straßenbahnen. Wir werden zum Beispiel über die Frage einer Südtangente für die Straßenbahn - Schleußiger Weg, Kurt-Eisner-Straße - diskutieren müssen. Ich kann mir schon ungefähr vorstellen, wie die Diskussion der Bürgerschaft in der Kurt-Eisner-Straße sein wird, wenn wir die Südtrasse der LVB stärken und dort zusätzlich Straßenbahnschienen verlegen wollen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass diejenigen, die in dieser Straße wohnen, dagegen sein werden, selbst wenn das ein ÖPNV-Projekt ist. Das kann ich auch voll und ganz nachvollziehen. Im Unterschied zu einer Bürgerbeteiligung und dem Votum eines Stadtbezirksbeirats, der zu Recht lokale Interessen formuliert und zur Kenntnis gibt, haben wir als Stadtrat jedoch die Aufgabe, ein solches Projekt mit den Gesamtinteressen der Stadt abzugleichen, und werden unter Umständen bei der Südtangente für die LVB zu dem Ergebnis kommen, dass das in diesem Quartier hinnehmbar ist, weil übergeordnete Interessen der Stadt höher zu bewerten sind. Ich habe bewusst ein Beispiel aus dem ÖPNV-Bereich gewählt. Genauso müssen wir auch hier entscheiden. Natürlich geht es hier um Verkehrsbauwerke und um Pkw- und Lkw-Verkehr. Das führt zu Beeinträchtigungen vor Ort; gar keine Frage. Das kann ich nachvollziehen. Ich wäre wahrscheinlich auch nicht dafür, wenn ich vor Ort betroffen wäre. Aber wir haben die Aufgabe, für die Stadt insgesamt eine sinnvolle Lösung zu finden. Wir reden hier Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 ein Bevölkerungswachstum auf über 720.000 Einwohner. Das führt auch zu mehr Verkehr. Wir können nur hoffen, dass es uns gelingen wird, dass der Kfz-Verkehr in der Innenstadt nicht weiter ansteigt, sondern vielleicht sogar ein bisschen sinkt. Aber irgendwo muss der Verkehr ja stattfinden, wenn nicht in der Innenstadt, dann wahrscheinlich in den Randbereichen. Es gehört eben auch dazu, eine für bestimmte Bereiche gegebenenfalls schmerzhafte Entscheidung zum Wohle der Gesamtstadt zu treffen. Um eine solche Entscheidung handelt es sich hier. Ich meine, wir sollten im Interesse der Gesamtstadt die Planung, so wie sie vorgeschlagen ist, heute auf den Weg bringen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Beigeordnete! Ich habe ein Problem mit dem Änderungsantrag der LINKEN. In Punkt 5 heißt es: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden folgende Fragen mit abgewogen bzw. festgestellt: Dann folgen neun Fragen. Ich weiß nicht, welche dieser neun Fragen heute festgestellt und welche im Verfahren abgewogen werden sollen. Ich greife einmal das Beispiel Gustav-EscheStraße heraus. Es gibt einen relativ dünnen, schlechten ÖPNV zwischen dem Leipziger Nordwesten, dem Leipziger Altwesten und dem Leipziger Westen. Wir haben hier vor ein paar Minuten noch über Gewerbeansiedlungen, Ausweitung des Flughafens, mehr Logistik und mehr Firmen im Leipziger Nordwesten diskutiert. Jetzt sollen wir festschreiben, dass eine Straße, die genau dorthin führt und in der Gegenrichtung zu den Ortsteilen, wo die Menschen wohnen, zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgebaut wird. So gesehen müsste wirklich klar gesagt werden, welche der neun Punkte abgewogen werden sollen - dann könnte man sie ins Verfahren schieben - und welche heute festgestellt werden sollen. Wenn man den Punkt Gustav-Esche-Straße jetzt feststellen lassen will, wäre das verlogen, auch angesichts dessen, dass im Nordwesten 80 Prozent der Industrieansiedlungen dieser Stadt liegen und viele Menschen diese Straße zweimal am Tag nutzen, zum einen wenn sie zur Arbeit fahren und zum anderen wenn sie danach zurück nach Hause fahren. Wahrscheinlich will niemand, dass die Gustav-Esche-Straße vierspurig ausgebaut wird. Vielleicht reicht der Damm aber für eine dreispurige Straße. Auch das wäre intelligent zu S e i t e | 46 lenken: früh hin auf zwei Spuren, abends zurück ebenso. Das jetzt auszuschließen, wäre verlogen. Oberbürgermeister Jung: Herr Faulhaber. Stadtrat Faulhaber (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeister! Kolleginnen und Kollegen! Ich falle unter die „5-plus-2“Regelung; das heißt: Ich bin der zweite Redner meiner Fraktion und werde mich entsprechend kurz fassen, fühle mich aber berufen, noch einige Dinge aus meinem Wahlkreis zu ergänzen, die mir wichtig sind. Hier wird der Eindruck erweckt, als wäre das nur ein Belang des Stadtbezirksbeirats West. Dem muss ich widersprechen. Es gibt große Interessenbekundungen aus dem Leipziger Westen, aus Böhlitz-Ehrenberg, Gundorf, Rückmarsdorf, Burghausen. Dort leben die Bürger, die davon betroffen sind. Der jetzige Zustand der Brücke ist gekennzeichnet durch eine bereits jetzt beschränkte Nutzung. Der öffentliche Personennahverkehr ist davon besonders betroffen. Die Straßenbahn fährt im Schleichtempo über diese Brücke. Es gibt auch Stimmen, die sagen: Möglicherweise ist der öffentliche Personennahverkehr zuerst betroffen von einer Beschränkung, weil die Straßenbahn bald gar nicht mehr über die Brücke fahren kann. Das würde dann auch die Schülerbeförderung betreffen. - So weit zur aktuellen Situation vor Ort. Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass die Verwaltung nach meiner Wahrnehmung hier sehr viel Richtiges getan hat. Es hat sehr wohl ausführliche Veranstaltungen gegeben, zu denen die Bürger zur Diskussion und auch zur Ideenfindung eingeladen waren. Ich habe zwei Veranstaltungen miterlebt. Es ist nicht richtig, dass die Bürger keine Möglichkeit zur öffentlichen Diskussion hatten. Ich habe auch eine Diskussion im Fachausschuss miterlebt, in der wir zwar nicht alle einer Meinung waren - gerade aus der Sicht des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg ist vieles nicht so gelöst worden, wie wir es uns gewünscht hätten -, die aber außerordentlich sachorientiert war. Abschließend möchte ich in Richtung der Verwaltung sagen: Die Bürger im Leipziger Westen brauchen diese neue Brücke, und sie wollen diese neue Brücke. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Frau Riekewald, zu dem Änderungsantrag, den Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 S e i t e | 47 Sie hier vorgestellt haben, gibt es einen sehr umfangreichen Verwaltungsstandpunkt, in dem wir die Aussage treffen, dass wir Punkt 4 Ihres Antrags ohne Probleme zustimmen können und wir bei Punkt 5 nur die Formulierung schwierig finden. Sie schreiben: vierspurig ausgebaut werden müsste, wäre ich sofort gegen diese Brücke. Das ist FFH-Gebiet. Die Straße ist nicht erweiterbar. Das geht nicht; das wäre irre. Man kann sie doch nicht breiter machen. Bin ich hier im falschen Film, oder was? Ich begreife das nicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden folgende Fragen mit abgewogen bzw. festgestellt: Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau noch einmal. „Abgewogen“ und „festgestellt“, das sind nun einmal feste Begriffe. Für die Abwägung und Feststellung der einzelnen Punkte im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens sind wir nicht zuständig. Das erfolgt auf Landesebene. Trotzdem sind wir an der Stelle auch weiterhin gefragt. So werden wir dazu eine eigene Beschlussvorlage vorlegen, die im Stadtrat diskutiert und hoffentlich auch beschlossen wird. Dann können die einzelnen Punkte des weiteren Verfahrens auch noch einmal besprochen werden. Wir haben in unserem Verwaltungsstandpunkt unsere Positionen zu vielen Ihren Fragen dargelegt. - Ich höre, Sie haben ihn noch nicht gelesen; okay. Aber ich kann Ihnen versichern: In unserem sehr ausführlichen VSP haben wir viele der Fragen, die Sie aufgeworfen haben, schon kurz beantwortet. Beispielsweise fragen Sie, ob ein vierspuriger Ausbau aufgrund der Verkehrssituation wirklich notwendig ist. Dazu sagen wir: Es ist ein zweispuriger Ausbau auf der kompletten Strecke vorgesehen. Allerdings wird es an den Knotenpunkten aufgrund der Abbiegesituation Aufweitungen geben. Das ist so üblich; das haben wir überall. In dieser Form sind wir auch auf die anderen Fragen eingegangen. Das heißt: Wir würden vieles von dem, was Sie anfragen, tatsächlich auch durchführen. Aber wir können nicht abwägen und nicht feststellen. Wenn wir jetzt mit einer Protokollnotiz richtigstellen würden, wie das weitere Verfahren ist, wäre es, denke ich, kein Problem, mit Ihrem Antrag weiter umzugehen. Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch eine Wortmeldung von Herrn Engelmann gesehen. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Wie auch immer das abgewogen wird: Das sind die Fragen, die die Bürger hatten. Mir ist es egal, ob das über eine Protokollnotiz oder über das Planfeststellungsverfahren gelöst wird. Aber es muss gelöst werden. Den Bürgern und natürlich auch uns muss eine ordentliche Antwort gegeben werden. Noch einmal zur Gustav-Esche-Straße: Seien Sie mir nicht böse, aber wenn diese Straße wirklich Bürgermeisterin Dubrau: Ich will noch einmal die Frage aus Ihrem Änderungsantrag zitieren: Ist der vierspurige Ausbau ausschließlich aufgrund der Verkehrssituation notwendig oder sind weniger Spuren möglich? Die Antwort ist: Ein vierspuriger Ausbau ist in der Vorzugsvariante der Vorplanung nicht enthalten. Alle Verkehrsarten sind jeweils mit einer durchgehenden Fahrspur pro Richtung berücksichtigt. Die größere Anzahl der Fahrspuren sind am Knotenpunkt, resultierend aus der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und den notwendigen Aufstellflächen und Verkehrsbeziehungen. Das ist so üblich. Das ist überall in der Stadt so. Wenn es am Knotenpunkt nur eine Spur gäbe, würde das dazu führen, dass nur ein oder zwei Linksabbieger fahren könnten und der übrige Verkehr stehen würde. - Weiter heißt es dort: Im Bereich des Ritterschlösschen ist ebenfalls je ein durchgehender Fahrstreifen pro Richtung geplant mit dazwischenliegenden Abbiegestreifen und Querungshilfen sowie der Anbindung an die Gustav-Esche-Straße mit je einer Fahrspur pro Richtung. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler noch einmal. Stadtrat Geisler (SPD): Ich habe nicht von vier Spuren gesprochen, sondern gesagt: Diese Strecke muss leistungsfähig sein. Wenn der eine Knoten in Leutzsch gebaut wird, müssen wir in Wahren den zweiten Knoten mitbetrachten; denn nur wenn beide Knoten funktionieren, funktioniert die Strecke. Sollte auf dem Damm eine dreispurige Lösung möglich sein, wäre es intelligent, wenn man zwei Spuren in die eine Richtung und eine Spur in die andere Richtung lenken würde. Das Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 waren meine Worte. Ich habe nie auf einem vierspurigen Ausbau bestanden. Vielmehr habe ich angeregt, für den bestehenden Damm eine intelligente Lösung zu finden. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, der Worte sind genug gewechselt. Bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, will ich noch einmal darauf hinweisen: Ein solches Brückenbauwerk baut man nicht für zehn Jahre, sondern das muss für die nächsten 50 bis 100 Jahre leistungsfähig sein. Deswegen: Weg aus der heutigen, etwas beschränkten Sicht Möglichkeiten zu schaffen, das ist der Sinn von solchen Bauwerken. Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. - Nein, keine punktweise Abstimmung. ich kann doch nicht Punkt 5 übernehmen. - Nein, auch nicht zu Protokoll. Punkt 4 übernehmen wir selbstverständlich. Das ist sowieso Verwaltungshandeln. Wir machen eine Bürgeranhörung. Aber Punkt 5 ist so nicht abstimmungsfähig und kann daher von uns auch nicht übernommen werden. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich verstehe das nicht. Die Bürgermeisterin hat doch gerade den Vorschlag gemacht, dass sie, wenn wir das dahin gehend präzisieren, dass das im weiteren Verfahren untersucht wird, Ihnen empfiehlt - - S e i t e | 48 Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 58 - 0 - 0. So beschlossen. Da die nächsten beiden Tagesordnungspunkte thematisch im Zusammenhang stehen, rufe ich sie jetzt gemeinsam auf: 19.8 Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Personalfluktuation in der Branddirektion Leipzig bis zum Jahr 2025 (VI-Ifo-04943) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.9 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 durch die Branddirektion (VI-DS-03888-NF-03) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.9.1 dazu ÄA (VI-DS-03888-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion 19.9.2 dazu VSP (VI-DS-038888-ÄA-01-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.9.3 dazu ÄA (VI-DS-03888-ÄA-02) Einreicher: AfD-Fraktion 19.9.4 dazu VSP (VI-DS-03888-ÄA-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Oberbürgermeister Jung: Ja, das kann die Bürgermeisterin ja sagen. Zu 19.8 ist Kenntnisnahme gewünscht. - Herr Rosenthal wird jetzt die Vorlage zu 19.9 einbringen. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Aha. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Stadträte! Ich freue mich, Ihnen heute die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans bis zum Jahr 2021 vorlegen zu dürfen, und möchte kurz auf die wesentlichen Punkte eingehen, um Sie noch einmal mitzunehmen, was wir Ihnen mit der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vorlegen. Ich will mich schon an dieser Stelle herzlich für die in den Fachausschüssen sehr ausführlich geführte Debatte zur Brandschutzbedarfsplanungsfortschreibung bedanken, die uns auch inhaltlich noch einmal gezeigt hat, an welchen Stellen der Kommunalpolitik es wichtig ist, entscheidende Weichen zu stellen, um für das Brandschutzwesen in unserer Stadt auch zukünftig gut aufgestellt zu sein. Oberbürgermeister Jung: Ich sage: Ich empfehle Ihnen, den Beschlusspunkt 5 in dieser Form abzulehnen. Ich bitte um Ihr Votum zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Vorlage. Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 40 - 11 - 10. So beschlossen. 19.6 Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) (VI-DS-04869) Einreicher: Oberbürgermeister Wie war die Ausgangslage? Wir haben die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans analysiert und insbesondere die realisierten Maßnahmen aus dem Bau- und Technikinvestitionskonzepten ausgewertet. Wir sind noch einmal auf die Schutzzieldefinition eingegangen und haben auch Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 auf die Dualität des Feuerwehrwesens in unserer Stadt hingewiesen. Wir haben vor allen Dingen auch auf die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren abgestellt und in der jetzt vorliegenden Fortschreibung deutlich gemacht, wie wichtig uns die Ortswehren im Gesamtgefüge der Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr sind, dass sie einen wichtigen Baustein bilden und wir sie ganz aktiv, auch mit Unterstützung des Rates, insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Zusatzbudgets von 100.000 Euro über das Jahr 2018 hinaus, in die Lage versetzen werden, aktive Abteilungen zur Unterstützung entsprechend vorweisen zu können. Wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung sind das Investitionskonzept Bau und das Investitionskonzept Technik. Ich will Ihnen dazu einige Zahlen mit auf den Weg geben. Beim Investitionskonzept Bau werden wir bei einem Gesamtvolumen von 48 Millionen Euro knapp 26 Millionen Euro in die Fertigstellung des Feuerwehrtechnischen und Ausbildungszentrums, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Nordost und die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache investieren und gleichzeitig die Ersatzbeschaffung von 31 Löschfahrzeugen, davon 20 Fahrzeuge für die Freiwilligen Feuerwehren, realisieren. Wir glauben, dass dieses wichtige Investitionsprojekt, das aus dem Gesamthaushalt der Stadt Leipzig gestemmt wird, gut angelegtes Geld ist, um die Hilfsfristen, die wir formuliert haben, zu realisieren. Wir sind auch auf die mit der wachsenden Stadt verbundenen Veränderungen eingegangen und haben ein Monitoring vorgeschlagen, um ganz gezielt abzuleiten, welche Veränderungen im täglichen Einsatz zu begleiten sind, die in der nächsten Fortschreibung noch einmal nachjustiert werden können. Wir haben auch die Änderungsanträge von der CDU-Fraktion und von der AfD-Fraktion, in denen es vor allem um die Sicherstellung der Personalressourcen geht, sehr ernst genommen und Ihnen deshalb die Informationsvorlage unter TOP 19.8 vorgelegt, in der wir Ihnen noch einmal deutlich machen, wie wir die Ist-Situation der Altersabgänge sehen und wie wir die künftigen Altersabgänge auffangen wollen. Wir nehmen aus den Änderungsanträgen als neuen Beschlusspunkt 5 mit auf, dass wir die 82 Funktionsstellen per Beschluss des Rates definieren, geben Ihnen aber gleichzeitig mit an die Hand, dass auch der Personaleinsatzfaktor, der mit diesen Funktionsstellen zu multiplizieren ist, regelmäßig angepasst werden muss. Wir haben uns sehr intensiv und ausführlich mit den Änderungsanträgen auseinandergesetzt. Sie sind auch als Handlungsleitfaden für unsere weitere Arbeit relevant. Auch mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion „Neubau Feuerwache Nord“ S e i t e | 49 und „Realisierung des vierten Bauabschnitts des Feuerwehrtechnischen und Ausbildungszentrums“ haben wir uns sehr intensiv auseinandergesetzt. Wir sagen an dieser Stelle nicht, dass diese Vorschläge nicht relevant sind, aber wir stellen sie in der jetzigen 3. Fortschreibung zugunsten der drei definierten Vorhaben zurück. Wir bitten Sie, die 3. Fortschreibung und das Monitoring, das wir anstellen werden, proaktiv zu begleiten. Ob in die 4. Fortschreibung die von Ihnen vorgeschlagenen Projekte aufgenommen werden, müssen wir zu gegebener Zeit noch einmal diskutieren. Abschließend noch einmal vielen Dank für die intensiven, guten Diskussionen. Ich hoffe, wir kommen heute zu einer guten Beschlusslage. Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche Wortwünsche. Zunächst Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Bürgermeister! Verehrte Gäste! Ich freue mich, dass auch Vertreter der Feuerwehr auf der Besuchertribüne sitzen. Meine Damen und Herren Stadträte! Herr Rosenthal, danke schön für die klasse Einführung. Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Jahre 2017 bis 2021, über die wir heute reden, ist sehr wichtig. Im September letzten Jahres hat uns diese Vorlage erreicht. Wir als CDU haben uns sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Zum damaligen Zeitpunkt haben wir einen gravierenden Mangel gefunden, nämlich das Personalkonzept - und das verbunden mit dem Wissen, dass bei der Feuerwehr in den nächsten Jahren viele Führungskräfte ausscheiden und auch rund 150 Feuerwehrleute in den nächsten acht, neun Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen werden. Daher war es uns besonders wichtig, diesen Punkt hervorzuheben. Darum haben wir auch diesen Änderungsantrag gestellt, immer im Blickpunkt das Personalkonzept: Was ist mit dem Personaleinsatzfaktor, PEF? Was ist mit der Funktionsstärke? Und aus Sicht der Feuerwehrleute: Wie hoch ist der Stellenbedarf, und wie ist die mittelfristige Stellenentwicklung? Das hat auch etwas mit Karriere und Arbeitsplatzsicherheit für die Feuerwehrleute zu tun. Ich sage an der Stelle an die Verwaltung: Danke schön, dass Sie unseren Ansatz aufgegriffen und sich damit so intensiv auseinandergesetzt haben. Herr Rosenthal, mit dem von Ihnen vorgestellten Personalkonzept ist der Brandschutzbedarfsplan jetzt eine runde Sache. Ich erkläre hiermit unseren Änderungsantrag für erledigt. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Ich sage auch: Danke, lieber Herr Heitmann! Ich bitte Sie ausdrücklich, auch Ihren Feuerwehrkollegen unseren Dank auszurichten für jede Stunde, die sie für die Sicherheit der Bürger dieser Stadt leisten. Es war ein zähes Ringen, aber das Ringen hat sich gelohnt. Deshalb wird die CDU-Fraktion diesem Brandschutzbedarfsplan wohlwollend zustimmen. Ich bitte Sie, das auch zu tun, meine Damen und Herren Stadträte. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. S e i t e | 50 Ich sage hier auch: Danke schön, Herr Heitmann! Geben Sie unseren Dank an Ihre Kameraden weiter sowie an Ihr Team, das das noch einmal überarbeitet hat. Mit Beschluss dieser Vorlage kann man in dieser Stadt bis 2025 sicher leben. Schauen wir mal, was dann ist! Wir hoffen, dass bis dahin viele Nachwuchskräfte gewonnen werden können. An dieser Stelle noch ein ganz großes Lob dafür, dass die dezentrale Ausbildung von der Stadt Leipzig in Zusammenarbeit mit dem Land jetzt angegangen wird. Auch das ist eine gute Initiative und ein Schritt in die richtige Richtung. - Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leipzig wurde Mitte vorigen Jahren zum ersten Mal behandelt. Ich muss sagen: Wir waren von Anfang an skeptisch, weil wir darin die Funktionsstellen vermisst haben. Wir sahen das gleiche Problem, das Herr Haas von der CDUFraktion eben ansprach, nämlich die Personalperspektive. Wie war der Iststand? Wir hatten die Information erhalten, dass die Kameraden viele, viele Überstunden vor sich her schieben. Das hat sich jetzt wohl etwas entspannt. Vor dem Hintergrund der Personalfluktuation und in dem Wissen, dass bis 2020 bzw. 2025 viele Kameraden ausscheiden werden, hatten wir von Anfang an Bedenken. Aber gut Ding will Weile haben. Diese Vorlage ist ein Beispiel dafür. Immerhin hat es fast ein Dreivierteljahr gedauert, bis sie wieder hier im Rat ist. Herr Rosenthal, Sie hatten gesagt: Brandschutzbedarfsplan bis 2021. Korrekt heißt es in der Vorlage: 2017 bis 2021. Aber ich weiß, wie Sie es meinen. Lieber etwas später auf dem Tisch und dafür ordentlich, wie unsere Fraktion meint, und jetzt auch inhaltlich mit ganz klaren, konkreten Punkten untersetzt, mit denen man in den nächsten Jahren leben kann. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das will ich noch einmal ganz deutlich sagen. Auch die Punkte unseres Änderungsantrags, den wir fast zeitgleich mit der CDU - natürlich unabgesprochen; ganz klar - eingereicht hatten, sind beachtet worden. Auch wir ziehen unseren Änderungsantrag zurück, weil alle wesentlichen Punkte unseres Änderungsantrags von der Stadtverwaltung übernommen worden sind. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wesentliches wurde hier jetzt schon benannt. Daher kann ich mich kurz fassen. Trotzdem ein paar Worte von der SPD-Fraktion zum Thema. Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wird nach intensiver Diskussion nun endlich im Stadtrat beschlossen. Sie gilt für den Zeitraum von 2017 bis 2021 und beinhaltet unter anderem die Optimierung der Einsatzbereichsstruktur, der Einsatzmitteltechnik und der Standorte, aber auch - das ist wichtig - das Investitionskonzept der Einsatzmitteltechnik und den Bau von notwendigen Gebäuden. Wichtige Maßnahmen bezüglich des Investitionskonzeptes Bauvorhaben wurden bereits in Angriff genommen. Erwähnt werden soll hier die Fertigstellung des Feuerwehrzentrums und die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache bzw. der Neubau der Feuerwache Nordost, wie von Herrn Rosenthal schon angesprochen. Damit sind die Rahmenbedingungen für einen gut funktionierenden Brandschutz formuliert. Ganz wichtig ist: Wir benötigen dafür sowohl die Berufsfeuerwehr als auch die Freiwilligen Feuerwehren. Ein wichtiger Knackpunkt war: Vielen Stadträten fehlte der wichtige Hinweis auf die notwendige Funktionsstärke von 82 Funktionen. Dazu haben CDU und AfD Änderungsanträge gestellt. Deshalb wurde der Vorlage nun ein fünfter Beschlusspunkt hinzugefügt. Auch die heute vorliegende Info-Vorlage „Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Personalfluktuation in der Branddirektion Leipzig bis zum Jahr 2025“ ist eine notwendige und sehr wichtige Ergänzung zum Brandschutzbedarfsplan und muss mit diesem im Zusammenhang gesehen werden. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Abschließend kann ich sagen, dass die SPDFraktion der Vorlage natürlich zustimmen wird. Aber wir werden die Umsetzung kritisch begleiten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Beigeordnete! Herr Heitmann! Liebe Gäste auf der Tribüne! Das ist heute mittlerweile die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans; für mich als Stadtrat ist es die zweite. Wenn man sich die Entwicklung dieser beiden Vorlagen anschaut und die damalige mit der heutigen vergleicht und wenn man sich die erste Beschlussfassung zum Brandschutzbedarfsplan in Erinnerung ruft, stellt man fest: Es gibt eine Entwicklung, der man ganz viel Positives abgewinnen kann. Die Sicherheit im Brandschutz und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr werden periodisch mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom Stadtrat - das ist unsere Aufgabe - geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Wir kontrollieren, ob die Einsatzzeiten eingehalten und die notwendigen Materialien sowie Funktionen und Funktionseinheiten bereitgestellt werden können. Die sich weiter vollziehende starke Verdichtung der Stadt findet nunmehr auch in der 3. Fortschreibung Berücksichtigung. Unsere Erkenntnis ist einfach, aber mit nicht unwesentlichen Mitteln verbunden. Nach unserer Auffassung müssen wir die Mittel, die im Brandschutzbedarfsplan vorgesehen sind, tatsächlich auch bereitstellen. Das war ja immer eine Kritik an den bisherigen Brandschutzbedarfsplänen und den dort genannten Zahlen. Es gibt in Abrechnung der 2. Fortschreibung auch eine Auswertung der geplanten Mittel und der tatsächlich ausgegebenen Mittel. Diese weist ein Delta aus. Es ist ja nicht so, dass alles billiger geworden ist; einige Maßnahmen sind auch nicht zeitgerecht umgesetzt worden. Die Feuerwehr erreicht derzeit in 89 Prozent der Einsätze die vorgegebenen Richtzeiten. Das heißt: Bis 100 Prozent ist es noch ein kleines Stück. Innerhalb der letzten fünf Jahre ist allerdings schon eine Verbesserung um 7 Prozent eingetreten. Positiv für die Stadt Leipzig ist: Im sachsenweiten Vergleich liegt Leipzig beim Erreichen dieser Richtzeiten tatsächlich weit vor den anderen Feuerwehrdirektionen des Freistaats. Die Investitionssumme von 48 Millionen Euro inklusive eines städtischen Eigenanteils wird dazu beitragen, dass unsere Feuerwehr zum einen moderner wird und zum anderen die Einsatzzeiten S e i t e | 51 weiter verbessert werden. Sie wird insbesondere auch dazu beitragen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag, oft auch unter Einsatz ihres Lebens, im Einsatz sind, bessere Bedingungen vorfinden. Dafür werden neue Gebäude gebaut. Ich habe noch einmal meine erste Rede zum Brandschutz herausgesucht; das ist mittlerweile fast zehn Jahre her. Damals war die Hauptfeuerwache noch ein Stiefkind der Verwaltung. Jetzt sind wir da auf einem sehr guten Weg. Die Perspektive, die aufgezeigt wird, stimmt mich hoffnungsfroh. Die Feuerwehr Leipzig steht dennoch vor großen Herausforderungen. Wir als Fraktion DIE LINKE sind allerdings optimistisch, dass wir unter Einhaltung der Grundsätze von sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung dafür sorgen können, dass sie diese Herausforderungen gut bewältigen kann. Nach unserer Auffassung ist genau dieser Brandschutzbedarfsplan, der jetzt bis 2021 fortgeschrieben wird, ein solides und gutes Werkzeug und zeugt von viel Erfahrung und Umsicht der beteiligten haupt-, aber auch ehrenamtlichen Führungskräfte. Die in diesem Zusammenhang aufgerufene Informationsvorlage enthält genau das, was immer kritisiert wurde, nämlich ergänzendes Material. Damit bekommen wir eine Perspektive aufgezeigt, insbesondere auch zur Personalentwicklung. Dabei geht es nicht nur um das Führungspersonal, sondern auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist sehr detailliert aufgeschlüsselt, in welchen Jahresscheiben wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ruhestand wechseln und wie wir darauf reagieren müssen. Es sind auch schon erste Ansätze verzeichnet. Ich glaube, wir sind als Stadtrat gut beraten, wenn wir die Umsetzung stetig kontrollieren und wenn wir insbesondere dann, wenn die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr hier bei uns vorsprechen und um finanzielle Mittel bitten, diese, so es der Haushalt möglich macht, auch zur Verfügung stellen. Abschließend will ich Ihnen persönlich danken, Herr Heitmann. Als Sie das Amt des Branddirektors übernommen haben - der eine oder die andere hier im Saal wird sich vielleicht noch daran erinnern -, war die Feuerwehr in Schlagzeilen geraten, die alles andere als positiv ausfielen. Ihnen und Ihrem Führungsstab ist es gelungen, wieder Ruhe in die Berufsfeuerwehr, aber auch in die Anerkennung und Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren zu bringen. Dafür, Herr Heitmann, von meiner Fraktion und mir persönlich ein ganz herzliches Dankeschön an Sie, aber auch an Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 S e i t e | 52 Ihr Team und Ihre Kollegen. Richten Sie bitte auch ihnen unseren Dank aus. Weiterhin auf gute Zusammenarbeit! - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Nur damit wir uns nicht missverstehen: Wovon sprechen wir: von den Schulen oder vom Sonderprogramm Kita? Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Es geht um die Thematik „Beschleunigung von Investitionen“ insgesamt. Ich habe mich jetzt nur auf die Vorlage der Taskforce bezogen. Herr Heitmann, ich schließe mich dem Dank aller Redner ausdrücklich an. Ich danke Ihnen für den Dienst und die gute Arbeit der letzten Jahre. Danke schön. Können wir zur Abstimmung kommen? - Ich bitte um Ihr Votum. - Haben alle ihre Stimme abgegeben? - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 58 - 0 - 0. So beschlossen. Herzlichen Dank, Kollege Rosenthal, für diese Vorlage. 20 Informationen I 20.1 1. Ergebnisbericht der verwaltungsinternen Task Force Schulhausbau/Kita zum Stand 31.12.2017 (VI-Ifo-05413) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Finanzen Bitte nehmen Sie diese Information zur Kenntnis. Gibt es dazu Wortwünsche? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Bemerkung verbunden mit einer Frage. Auf Seite 5 der Vorlage ist aufgelistet, wie die Taskforce die bedarfsgerechte Umsetzung von Investitionsmaßnahmen in Kitas und Schulen voranbringen will. Wir hatten zum Gesamtthema „Beschleunigung von Investitionen“ im August 2017 hier nachgefragt. Frau Dubrau hatte dazu zwölf Maßnahmen vorgeschlagen. Wir haben gehört, dass im Herbst eine Evaluierung dieser zwölf Maßnahmen erfolgen soll. Meine Frage verbunden mit der Bitte, die Antwort zu Protokoll zu nehmen, lautet: Warum erst im Herbst? Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Wahrscheinlich macht es vorher keinen Sinn, Herr Wehmann. Wir könnten Ihnen höchstens einen Zwischenbericht vorlegen. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Das wäre gut bei 250 Millionen Euro investiven Haushaltsausgabenresten. Oberbürgermeister Jung: Okay. Wir werden versuchen, das zu beschleunigen. Ich will es heute schon einmal für alle sagen: Ich werde noch einmal auf Sie zukommen und Sie bitten müssen, weitere Beschleunigungsmöglichkeiten zu finden, gegebenenfalls verbunden mit Änderung der Hauptsatzung. Es brennt wirklich unter den Nägeln. Ich muss es wirklich so deutlich sagen. Für das Schuljahr 2018/2019 kriegen wir gerade so die Kurve. Für das Schuljahr 2019/2020 aber müssen wir sehr zügig weitere Beschleunigungsmaßnahmen einleiten. Um es salopp zu sagen: Viele Dinge verfangen sich im Gestrüpp der behördlichen Genehmigungen und verzögern sich; das ist Wahnsinn. Insofern kündige ich schon heute an, dass ich diesbezüglich noch einmal auf Sie zukommen werde. Ich habe heute Morgen auch die Kollegen gebeten, in den Ausschüssen schon vorab zu informieren, dass wir da aktiver werden und neue Möglichkeiten finden müssen. Zurück zu Ihnen, Herr Wehmann. Wir werden einen Zwischenbericht vorlegen, der aufzeigt, wo wir stehen. Damit schließe ich den öffentlichen Teil der heutigen Sitzung. Verlaufsprotokoll vom 21.03.2018 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Keller: ___________________________________ Stadtrat Morlok: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 53