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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1255085.pdf
Größe
853 kB
Erstellt
24.02.17, 12:28
Aktualisiert
04.06.18, 21:08

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Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig Büro für Ratsangelegenheiten Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Tel.: 0341 123 - 2119 Fax: 0341 123-2105 E-Mail: bfr@leipzig.de Datum 24.02.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 08.03.2017, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 08.03.2017 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 24.02.2017 TAGESORDNUNG 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschriften 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2017 Teil II: Verlaufsprotokoll 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 08.02.2017 Teil I: Beschlussprotokoll Teil II: Verlaufsprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 8 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) 8.1 Beschlussfassung Mobilitätszenario/Nahverkehrsplan VI-EF-03830 Einreicher: Ronald Petzold 8.2 Zielstellung und Auswirkungen der Beschlussfassung des Haushaltsantrages A 0066/17_18 Einreicher: Jens Herrmann-Kambach 8.3 Einsatz von Fördermitteln bei umlagefinanzierten Sanierungsarbeiten an öffentlichen Straßen VI-EF-03834 (schriftl. Beantwortung) VI-EF-03835 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Udo Bütow 8.4 Flughafen Leipzig-Halle VI-EF-03867 Einreicher: Stefan Köster 9 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 9.1 Verkehrsberuhigung in der Otto-Schmiedt-Straße Einreicher: Petitionsausschuss 10 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte (werden nach TOP Petitionen aufgerufen) 11 Besetzung von Gremien VI-P-03499-DS-02 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (15. Änderung) DS-00768/14-DS-15 Einreicher: Oberbürgermeister 11.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung) VI-DS-01146-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Flughafen Leipzig/Halle GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00914) VI-DS-00914-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister 12.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der European Energy Exchange AG VI-DS-03832 Einreicher: Oberbürgermeister 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 14 Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Wiederanlage der Streuobstwiese "Prager Straße" als Ersatzvornahme VI-A-02966 Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth, Stadträtin M. Hollick Einreicher: Stadtrat N. Volger 14.2 Rechtssichere und anliegerverträgliche Lösungen für Wagenplätze VI-A-03182-NF-03 Einreicher: CDU-Fraktion 14.3 Fußverkehrskonzept für Leipzig VI-A-03555 Einreicher: SPD-Fraktion 14.4 Fortschreibung der "Verkehrspolitischen Leitlinien" für Leipzig unter dem Aspekt einer perspektivisch wachsenden Stadt VI-A-03570-NF-02 Einreicher: AfD-Fraktion 14.5 Erhalt des Einkaufsmarktes im Ortsteil Stahmeln, Mühlenstraße 2 im Vollsortiment VI-A-03602 Einreicher: Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Maßnahmen gegen Sozialbetrug durch falsche Identitäten VI-F-03826 Einreicher: CDU-Fraktion 15.2 Auswirkungen der Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes auf die Stadt Leipzig VI-F-03886 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.3 Freie Wlan-Zugänge in öffentlichen Gebäuden Einreicher: SPD-Fraktion 15.4 Krankenstandentwicklung der Bediensteten der Stadtverwaltung und Maßnahmen VI-F-03848 (schriftl. Beantwortung) VI-F-03873 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.5 Angebliche Besoldung eines Ex-Spitzenbeamten der Stadt Leipzig über etwa 10 Jahre ohne Ausübung eines städtischen Amtes in einer Gesamthöhe von 650 000 € VI-F-03833 (nichtöffentliche Beantwortung) Einreicher: AfD-Fraktion 15.6 Fußverkehrsbeauftragter Einreicher: CDU-Fraktion VI-F-03804 15.7 VI-F-03805 Umsetzung des Ratsbeschlusses bzgl. Entsorgung von (schriftl. Beantwortung) Kunststoffabfall in Siedlungen Einreicher: CDU-Fraktion 15.8 Ist der Leipziger Themenstadtplan eigentlich eine Erfolgsgeschichte? VI-F-03820 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.9 Extrem rechte und nationalistisch-rassistische Verlage auf der Leipziger Buchmesse VI-F-03842 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.10 Versorgung mit Kita-Plätzen VI-F-03846 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.11 Kita-Sozialarbeit in Leipzig VI-F-03847 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.12 Förderung linksextremer Projekte durch die Stadt Leipzig VI-F-03802 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat E. Böhm 15.13 "Springbrunnen" Petersstraße und "Leuchtstreifen" Burgplatz VI-F-03850 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski 15.14 15.15 Vertriebsbeschwerden zum Amtsblatt VI-F-03855 Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth (schriftl. Beantwortung) Verursachter Sachschaden an Städtischen Gebäuden und Eigentum durch linksextreme Anschläge (schriftl. Beantwortung) VI-F-03860 Einreicher: Stadtrat E. Böhm 15.16 15.17 Kinderehen in Leipzig VI-F-03861 Einreicher: Stadtrat E. Böhm (schriftl. Beantwortung) Aktueller Sach,- Prozessstand zu den vermeintlichen herrenlosen Häusern (schriftl. Beantwortung) VI-F-03862 Einreicher: Stadtrat E. Böhm 15.18 15.19 Sachstand Sporthalle Engelsdorf VI-F-03884 Einreicher: Stadtrat J. Lehmann (schriftl. Beantwortung) Beantragte Zuschüsse zur Förderung der Integration von Zuwanderern im kommunalen Haushalt 2015/2016 (schriftl. Beantwortung) VI-F-03885 Einreicher: Stadtrat E. Böhm 15.20 Freiheit-und Einheitsdenkmal in Leipzig VI-F-03889 Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann 15.21 Transparenz und Geheimhaltung im Leipziger Stadtrat VI-F-03890 Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann 16 Bericht des Oberbürgermeisters 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Januar 2017 VI-DS-03817 Einreicher: Dezernat Finanzen 18 Vorlagen I 18.1 Wahl und Bestellung des Leiters des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe VI-DS-03665 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 18.2 Bebauungsplan Nr. 403 "Wohnsiedlung Wiesenblumenweg"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Holzhausen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02967 18.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 386 "Wohngebiet östlich Kaninchensteig"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Aufstellungsbeschluss VI-DS-03057 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.4 Baubeschluss - Erweiterung des Verkehrsmanagementsystems VI-DS-03180 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.5 Umsetzung des Maßnahmenplans im integrierten Verkehrskonzept Altlindenau VI-DS-03256 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.6 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig VI-DS-03385-NF-01 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im Zuge der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster - Teilobjekt Brückenbau VI-DS-03517 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.8 Bebauungsplan Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße Teil Süd"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss VI-DS-03606 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.9 Bebauungsplan Nr. 357.2 "Westlich der Olbrichtstraße Teil Nord"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss VI-DS-03607 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.10 Kofinanzierung des Projektes JOBLINGE durch die Stadt Leipzig auf Grundlage des Projektaufrufs des SMWA "Meilenstein Duale Ausbildung - Individuelle Wege zum Ziel" VI-DS-03615 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 18.11 Sanierungssatzung "Leipzig/Connewitz Biedermannstraße" VI-DS-03628 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.12 Errichtung eines Erweiterungsbaus als Kapazitätserweiterung der 60. Schule VI-DS-03634 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.13 Planungsbeschluss Oberschule Höltystraße 51 VI-DS-03635 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.14 Kommunalbürgschaft für das Projekt "Görlitzer Straße" der SAH gGmbH VI-DS-03656 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.15 Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22 b - Erweiterung eines denkmalgeschützten Schulkomplexes zu einem 5zügigen Gymnasium durch Umbau, Umstrukturierung und Errichtung eines Erweiterungsbaus, einschließlich Neubau einer Dreifeldsporthalle am Standort KarlHeine-Straße 22b, 04229 Leipzig VI-DS-03671 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 20 Informationen I 20.1 Zuwendungsrichtlinie - Ergebnisse des Prüfauftrages -01241-NF-05-DS-05 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 20.2 Information über aktuelle Schülerzahlen an Oberschulen und Gymnasien Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-03654 20.3 Ergänzende Finanzierungswege für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) VI-DS-03484-NF-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.4 Projekte der Fachkräfteallianz Leipzig Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit VI-DS-03670 RATSVERSAMMLUNG VOM 8. MÄRZ 2017 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Herzlich willkommen zu unserer Ratsversammlung! Heute ist 8. März. Ich habe mir gestattet, die Damen hier im Raum mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu erfreuen. Herzlichen Glückwunsch zum Frauentag! Einen weiteren Glückwunsch will ich aussprechen; denn es gibt auch Männer, die am Frauentag Geburtstag haben. Andreas Geisler, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Stadträten Habicht und Pellmann unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Die Tagesordnung wurde wie üblich bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe, Frau Ludwig und Herr Danckwardt. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung des Freistaates. Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 61 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 86 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Abgesetzt und vertagt werden die Tagesordnungspunkte 14.1 - dieser Antrag fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt - sowie 18.8 und 18.9. Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr aufgerufen, anschließend die Petitionen. So weit meine Bemerkungen zur Tagesordnung. Gibt es aus Ihrer Mitte noch Hinweise? - Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte vorschlagen, Tagesordnungspunkt 15.6 zusammen mit 14.3 aufzurufen. TOP 15.6 beinhaltet eine Anfrage zum Fußverkehrsbeauftragten, 14.3 einen Antrag zum Fußverkehrsbeauftragten. Oberbürgermeister Jung: Wenn es keinen Widerspruch gibt, mache ich das gerne. Ich denke, hierzu bedarf es keiner Abstimmung. Die Punkte 15.6 und 14.3 werden zusammen behandelt. Herr Böhm. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Ich rüge die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt. Es fehlen die Anfragen von Herrn Lehmann, von Frau Gabelmann und von mir. Sie sind dort alle nicht aufgeführt. Man hat wohl vergessen, die Anfragen komplett abzudrucken. Oberbürgermeister Jung: Herr Leisner dazu. Leisner: Es handelt sich nicht um Beschlusspunkte, die zwingend bekannt zu machen sind. Soweit Anfragen vorliegen, machen wir das natürlich. Leider sind diese Anfragen erst nach Redaktionsschluss des Amtsblatts eingegangen. In der versandten Tagesordnung und im ALLRIS sind aber alle Anfragen aufgeführt. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? - Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung einschließlich der genannten Änderungen fest. TOP 4 entfällt. 5 Niederschriften 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2017 - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6871) Gibt es dazu Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist es so bestätigt. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 08.02.2017 - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6875) Gibt es dazu Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Dann so beschlossen. TOP 6 und 7 entfallen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11: 11 Besetzung von Gremien 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (15. Änderung) (DS-00768/14-DS-15) Einreicher: Oberbürgermeister Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Wortwünsche? - Dann nehmen Sie das bitte so zur Kenntnis. 11.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung) (VIDS-01146-DS-03) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Flughafen Leipzig/Halle GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00914) (VI-DS00914-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Sie sind einstimmig so gewählt. 12.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der European Energy Exchange AG (VI-DS-03832) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Sie sind einstimmig so gewählt. 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Bitte geben Sie mir ein Zeichen, wenn Sie weitere Verweisungen wünschen. 13.1 Städtische Patenschaftsmodelle für Bänke, Bäume und Brunnen verbessern (VI-A-03801) Seite |2 13.4 Werkstattgespräche mit Migrantenselbstorganisationen und interkulturellen Vereinen (VI-A-03824) Einreicher: Migrantenbeirat So verwiesen. 13.5 Strategie eCulture Leipzig (VI-A-03809) Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 13.6 Evaluierung des Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK) (VI-A-03879) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. 13.7 Schulsozialarbeit durch Änderung des Schulgesetzes anpassen (VI-A-03841) Einreicher: SPD-Fraktion Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte aus dem Protokoll des erweiterten Finanzausschusses zitieren. Dem Beschluss zahlreicher Anträge zur Schulsozialarbeit wurde eine Protokollnotiz angehängt, in der es heißt: Prüfung, ob weitere Mittel aus dem Schulsozialarbeiterprogramm zur Verfügung gestellt werden können, die gegebenenfalls dann als Zuschuss an den Freien Träger ausgereicht werden. Das, was die SPD hier beantragt, ist also schon Beschlusslage. Allerdings haben wir explizit offen gelassen, ob bereits dieses Jahr mehr als die fünf beschlossenen Stellen geschaffen werden können, wenn noch mehr Mittel freiwerden. Wir wollen auch in diesem Jahr keine Fördermittel liegen lassen, sondern sie mit den freiwerdenden Mitteln abrufen. Deswegen will ich noch einmal explizit sagen: Das ist Beschlusslage. Wir haben hierzu angemerkt, dass wir eine Frist von sechs Monaten zu beachten haben. Der Beschluss wurde, wie gesagt, schon am 1. Februar gefasst. Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 13.2 Leipziger Förderprogramm für Kreativschaffende (VI-A-03853) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.3 Sicherung der Transparenz bei Freihändigen Vergaben (VI-A-03827) Einreicher: Mitglieder des Stadtrates im Vergabeausschuss VOB So verwiesen. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich weiß nicht, ob ich mich gerade verhört habe. Wurde hier etwa gerade aus einem nichtöffentlichen Protokoll zitiert? Ich habe dafür in einer der letzten Ratsversammlungen ziemlichen Ärger bekommen. Aus unserer Sicht ist das ein anderer Vorgang. Hier geht es um das vor kurzem in Kraft getretene neue Schulgesetz. Darin ist verankert, dass es ab dem Schuljahr 2018/2019 an jeder Oberschule Schulsozialarbeit geben soll. - Es geht hier also nicht um die Richtlinie. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Oberbürgermeister Jung: Um ein Langes kurz zu machen: Erstens kritisiere ich das Zitat aus dem in der Tat nichtöffentlichen Protokoll. - Ich höre gerade, Sie haben nur den Beschluss zitiert. Okay, dann ist das in Ordnung. Zweitens. Wir prüfen noch einmal das Thema Sperrfrist und werden uns dann im Verfahren auf jeden Fall an diese Frist halten. Wir können ja den Verwaltungsstandpunkt erarbeiten und diesen dann in fünf Monaten vorlegen. Ich glaube aber, Herr Zenker hat recht: Wegen der Gesetzesänderung gibt es eine neue Sachlage. Lassen Sie uns das im Nachhinein prüfen! - Ich weiß gar nicht, warum wir das hier jetzt heiß diskutieren. Wir wollen doch alle dasselbe, oder? - Ja, klar; so schnell wie möglich wollen wir das. Deshalb: Lassen Sie uns das in Ruhe prüfen! Wir halten uns an die Beschlusslage. 13.8 Elektromobilität stärken - Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur in Leipzig (VIA-03908) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.9 Barrierefreie Spielplätze (VI-A-03910) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 13.10 Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/innen in Leipzig (VI-A-03911) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Volger ergänzt: Ausschuss Wirtschaft und Arbeit. - So verwiesen. 13.11 Ausweitung der sozialen Betreuung auf in Gemeinschaftsunterkünften lebende Geflüchtete im SGB-II-Bezug (VI-A03912) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.12 Frauenförderung in städtischen Unternehmen (VI-A-03914) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ebenfalls so verwiesen. Für die Gäste: Diese Anträge werden jetzt ins normale Verfahren gegeben. Sie werden in den Ausschüssen beraten und kommen danach, in der Regel in zwei bis drei Monaten, wieder zurück in den Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung. 14 Anträge zur Beschlussfassung TOP 14.1 wurde abgesetzt. 14.2 Seite |3 Rechtssichere und anliegerverträgliche Lösungen für Wagenplätze (VI-A03182-NF-03) Einreicher: CDU-Fraktion 14.2.1 dazu ÄA (VI-A-03182-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.2.2 dazu VSP (VI-A-03182-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wünschen Sie das Wort? - Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Verehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Ich spreche heute zu einem Antrag der CDUFraktion mit dem Titel „Rechtssichere und anliegerverträgliche Lösungen für Wagenplätze“. Man könnte es auch einfacher sagen: Gleiches Recht für alle. Meine Damen und Herren, niemand von uns lebt gerne in unsicheren Verhältnissen. In uns allen wohnt der kleine Spießer, der den Zeigefinger hebt, wenn wir uns an etwas Verrücktes wagen. Diesem inneren Gefühl wollen wir als CDU Rechnung tragen und fordern daher Rechtssicherheit auch für alternative Wohnformen. Sehr gern wird uns als CDU hier unterstellt, wir wollten so etwas gar nicht. Man sagt, die CDU führe nur eine Scheindebatte. - Meine Damen und Herren, wir als CDU maßen uns kein moralisches Urteil an. Das, was wir wollen, ist Wahrheit und Klarheit für alle Beteiligten. Es mag schwer zu verstehen sein, warum gerade wir als CDU diesen Vorstoß machen, sind doch Bewohner von Wagenburgen nicht gerade unser Wählerklientel. Aber wir als CDU nehmen es mit der Toleranz sehr, sehr ernst. Wir wollen, dass Wagenburgen nicht völlig rechtsfrei Plätze besetzen, sondern dass deren Bewohner vorher in ehrliche Verhandlungen mit der Stadt eintreten und mit ihr Verträge für die Zukunft aushandeln. Die Verwaltung hat bereits ein positives Signal ausgesendet und mit einem Wagenplatz, nämlich dem an der Salzstraße, einen gültigen Vertrag geschlossen. Darin sind alle Rechte und alle Pflichten für alle Vertragsparteien geregelt. - Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle dem zuständigen Bürgermeister und allen seinen Mitarbeitern Dank auszusprechen. Danke schön dafür! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, schaffen wir es in Zukunft nicht, solche Verträge auszuhandeln, meldet sich wieder der kleine Spießer in uns. Wahrheit und Klarheit wird von jedem Hausbesitzer und jedem Kleingärtner verlangt - egal ob es um das Melderecht geht, um Wasser, Strom, Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Abwasser oder umweltrelevante Themen. Wenn wir es also ehrlich damit meinen, dass Regeln für alle Menschen gleichermaßen gelten, müssen wir auch gegenüber alternativen Wohnformen ehrlich und transparent sein. Eine rechtliche Ungleichbehandlung von konventionellen und alternativen Wohnformen entspricht nicht unserer Auffassung von Toleranz. Lassen Sie uns gleiches Recht für alle schaffen! Ich bitte Sie um ein deutliches Votum für unseren Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernentinnen und Dezernenten! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Zunächst einmal möchte ich voranstellen, dass ich ganz explizit nicht im Namen meiner Fraktion zu Ihnen spreche, sondern meine persönliche Meinung als Stadträtin hier kundtun will. Obwohl der Antrag der CDU-Fraktion sich vordergründig damit befasst, eine Nutzungsform in Vertragsform zu gießen, geht es eigentlich um mehr. Das mag jetzt ein wenig pathetisch-schwülstig klingen: Es ist ein Stück weit auch eine Frage der Gerechtigkeit, die uns bei diesem Thema umtreiben sollte, was ich Ihnen anhand einiger Beispiele erläutern möchte. Zum Ersten. Ist es gerecht, dass Bauherren in dieser Stadt einen Verwaltungsvorgang zur Erlangung einer Baugenehmigung durchlaufen müssen, Wagenplatzbewohner dagegen nicht? Zum Zweiten. Ist es gerecht, dass Eigenheimbesitzer auf ihrem eigenen Grundstück mit viel Geld dafür sorgen müssen, dass Wasser- und Abwasseranschlüsse vorhanden sind, Wagenplatznutzer dagegen nicht? An dieser Stelle sei mir kurz ein Zitat aus der Satzung der Stadt Leipzig für die öffentliche Wasserversorgung - die sogenannte Wasserversorgungssatzung, WVS - in gültiger Fassung vom 18. Februar 2007 erlaubt. Dort heißt es unter § 5 Zitat -: Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen (Anschlusszwang). … Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Seite |4 In § 11 Absatz 1 der gleichen Satzung wird ausgeführt, dass nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 der Sächsischen Gemeindeordnung derjenige, der dagegen verstößt, mit einer Geldbuße belangt werden kann. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet wird. Ich will hier noch einmal darauf hinweisen, dass nicht der Nutzer eines Gebäudes, sondern der Eigentümer dieses Gebäudes in die Pflicht genommen wird, und das ist bei städtischen Liegenschaften zwangsläufig die Stadtverwaltung. Die Konsequenzen für städtische Grundstücke sind einfach ableitbar. Zum Dritten. Ist es gerecht, dass sich Bauherren in Leipzig an verschiedenste Regelungen und Gesetze - Energieeffizienzverordnung, Brandschutzordnung, Bebaubarkeit nach Flächennutzungsplan - halten müssen, Wagenplätze dagegen nicht? Dazu ein kurzer Verweis auf eine Stellungnahme zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Wagenplätzen, die das Oberverwaltungsgericht Berlin im Jahr 2004 verfasst hat. Es kam zu dem Schluss, die Bauwagenplätze seien mit dem Bauplanungsrecht nicht vereinbar; denn Bauwagen seien keine Wohnungen im Sinne des Baurechts, da sie nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. Weiter argumentiert das OVG, dass die einzelnen Wagen einer Baugenehmigung bedürfen, da sie bauliche Anlagen sind, weil die Bauwagen aufgrund ihres eigenen Gewichts mit dem Erdboden fest verbunden sind und somit als eigenes Gebäude gelten. - Dies widerspricht der Argumentation des Verwaltungsstandpunkts, in dem es heißt, Wagenplätze seien im baurechtlichen Sinne eine Gesamtanlage; aber gut. - Weiter heißt es in der Stellungnahme: Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn Wagenplätze nicht im Widerspruch zum Bauordnungsrecht stehen. Zu prüfen sind Sicherheit, Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards, zum Beispiel Brandschutz, Abstandsflächen, Vorhandensein einer Toilette, sowie Bauplanungsrecht, hier: stadtplanerische Aspekte, und sonstiges öffentliches Recht. Zum Vierten. Ist es gerecht, dass die Stadt Fehlnutzungen im Flächennutzungsplan beendet oder, wie zum Beispiel bei der Seniorenwohnanlage in Paunsdorf, nur eine Duldung gestattet, bis dieser städtebauliche Missstand behoben wird, aber den gleichen städtebaulichen Missstand in Form von Wagenplätzen nicht antastet? Der Verwaltungsstandpunkt führt dazu aus, dass eine rechtsfreie Kombination der §§ 10 und 11 der Baunutzungsverordnung gewählt worden ist und die Bauwagen, die zwar einer Wohnnutzung, aber keinesfalls der Erholung dienen, ähnlich denen Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 auf Campingplätzen zu beurteilen seien. Nun sieht aber weder § 10 der Baunutzungsverordnung eine Sondernutzung zur Erholung noch § 11 zu sonstigen Sondernutzungsgebieten eine Wohnnutzung vor. Zum Fünften. Ist es gerecht, dass Eigentümer sich über Zaunhöhen und die Zustimmung zum Bauvorhaben ihrer Nachbarn Gedanken machen müssen, Wagenplatzbewohner dagegen nicht? Werte Kollegen, meine Redezeit ist zu Ende. Ich möchte Sie trotzdem dazu ermuntern, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen, ob Sie selbst Wagenplätze befürworten oder nicht. Das muss jeder für sich selber klären. Ich kann nur sagen: Ich persönlich habe kein Problem damit. Ich erwarte aber von der Stadtverwaltung, dass sie sich auf den Weg macht und eine Legalisierung aller aufgezählten Missstände in Angriff nimmt. Dass diese Missstände existieren, weiß die Verwaltung mindestens seit 2014, als es schon einmal eine Anfrage dazu gab. Mein persönlicher Wunsch ist, dass der Oberbürgermeister eine Initiative im Städtetag zur Änderung der Baunutzungsverordnung anschiebt und dass er mit den sächsischen Ministerien in Verbindung tritt, um auf eine Änderung der Sächsischen Bauordnung hinzuwirken, damit wir Wagenplätze endlich wirklich legalisieren können und auch eine entsprechende Bürgerbeteiligung im Umfeld stattfinden kann. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine spannende Debatte wegen eines Antrags der CDU, in dem es um rechtssichere und anliegerfreundliche Lösungen für Wagenplätze gehen soll. Ich will voranschicken, dass mich der der Background dieser Initiative etwas irritiert hat; denn Sie als antragstellende Fraktion, liebe CDU, haben immer wieder Stimmung gegen die Wagenplätze in Leipzig gemacht. Ich kann das auch an Beispielen illustrieren. Ich erinnere an das Thema Fockestraße, das wir hier vor circa einem Jahr diskutiert haben, an das Jahrtausendfeld und an den Vertragsabschluss mit dem Wildwuchs e. V. in der Alten Salzstraße, auf den Sie zwar in Ihrem Antrag Bezug nehmen, aber in der damaligen Ratsversammlung dagegen gestimmt haben. Umso mehr verwundert Ihr Interesse, jetzt ordnend in die Szenerie einzugreifen und den von Ihnen abgelehnten Vertrag als gutes Beispiel anzupreisen. Besonders glaubhaft kommt das nicht daher. Seite |5 Ihr Antrag zeigt allerdings auch, dass Sie sich mit der aktuellen Situation in Bezug auf Wagenplätze in Leipzig nicht ordentlich beschäftigt haben. Ich würde behaupten, dass Sie, Herr Haas, hier eine Scheindebatte lostreten wollen. Spätestens seit unserer Anfrage im Oktober 2016 müssten Sie wissen, dass alle bestehenden Wagenplätze auf städtischen Grundstücken bereits Verträge haben bzw. kurz vor Vertragsabschluss sind. Ich zähle sie noch einmal auf: Der „Tote Arm“ in Großzschocher hat bereits seit 2000 einen Pachtvertrag. Der Platz an der Saalfelder Straße hat einen Vertrag seit 2015. Für die „Anna Ecke“ hinter dem Spinnereigelände hat die Stadt in 2016 mit Wildwuchs e. V. einen Vertrag geschlossen. Im Jahr 2016 beschloss der Stadtrat mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU, auch dem Wagenplatz „Fockestraße 80“, der seit nunmehr 17 Jahren in Leipzig-Connewitz existiert, einen Pachtvertrag zu geben. Die Verhandlungen zum Vertragsabschluss laufen derzeit. Die meisten Wagenplätze, die sich auf nichtstädtischen Grundstücken befinden, zum Beispiel die Scherbelburg oder der Lindenhof, haben die Grundstücke gekauft. Andere, auf Privatgrundstücken ansässige Wagenplätze haben ebenfalls Verträge abgeschlossen. Das trifft zwar nicht auf alle zu, aber das Gros der zehn bis zwölf Plätze hat schon solche Verträge. In den städtischen Verträgen sind im Wesentlichen - das können Sie sowohl den Dokumenten der Stadtverwaltung als auch den Antworten auf Anfragen entnehmen - Nutzungsentgelte, die Übernahme der Verkehrssicherung, die Pflege der Flächen oder, wie bei der Fockestraße angestrebt, Vereinbarungen zur Ver- und Entsorgung von und mit Energie, Wasser, Abwasser sowie zum Heizen und zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften geregelt. Der Weg hin zu einem Vertragsabschluss war aus meiner Sicht in den letzten Jahren das eigentliche Problem. Damit ist auch unser Änderungsantrag, den Sie übernommen haben, begründet. An die Stadtverwaltung gerichtete Anfragen von potenziellen Wagenplatzbewohnerinnen und -bewohnern, die noch keinen Platz hatten, blieben oft unbeantwortet. Die betreffenden Personen sind abgeblitzt oder wurden hingehalten. So kam es immer wieder dazu, dass sanfter oder auch stärkerer Druck, zum Beispiel mittels Besetzungen, ausgeübt werden musste. Erst dann nahte ein Vertragsabschluss. - Da sehen wir tatsächlich Regelungsbedarf. Es muss eine transparente Ansprechstruktur geschaffen werden, wo Interessenten an Wagenplatzflächen andocken und in Verhandlungen mit der Stadt treten können. Zurück zum Antrag. Wenn in einer der gedruckten Lokalzeitungen dieser Stadt Anfang der Woche Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 geschrieben wird, der vorliegende CDU-Antrag würde zu einer Legalisierung von Wagenplätzen führen, ist das irreführend; da gehe ich mit Frau Wohlfarth d’accord. Für eine echte Legalisierung müssten wir bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Aspekte in den Blick nehmen. Dass das Bauordnungs- und das Bauplanungsrecht eine Wohnform in Bauwagensiedlungen nicht vorsieht, ist das eigentliche Dilemma und führt zu der im Verwaltungsstandpunkt erwähnten Duldungspraxis. Wer es also mit einer Legalisierung von Wagenplätzen ernst meint, muss diese auch in landes- und bundesgesetzlichen Vorschriften verankern. Es gibt auf lokaler Ebene zum Beispiel den Vorschlag, im Flächennutzungsplan Sondernutzungsflächen für experimentelles Wohnen auszuweisen. Wir wissen, das Thema ist problembehaftet. Ich möchte zum Ende meiner Redezeit aber dafür plädieren, sich dieser Problematik anzunehmen und erinnere an den Vorschlag, den ich vor ein, zwei Jahren gemeinsam mit dem Kollegen Weber hier gemacht habe, nämlich einen Runden Tisch zu etablieren, wo man genau über solche Initiativen spricht. Und: Frau Wohlfarth, die Situation ist durchaus veränderbar. Man kann hier jetzt eine negative Position vertreten oder aber Initiativen ergreifen, um die Situation zu verändern. Insofern wird meine Fraktion dem Antrag zustimmen, auch wenn die Notwendigkeit dieser Regelung nicht wirklich auf der Hand liegt. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kreative Wohnformen, ja. Straftaten, nein. Der CDU-Antrag ist ein löblicher Versuch, Ordnung und Gesetzlichkeit herzustellen. Er beinhaltet all die Dinge, die man als Pächter oder Wohneigentümer auch zu beachten hat. Für uns, die AfDStadtratsfraktion, sind allerdings noch einige Fragen offen: Wie wird die Gleichbehandlung zwischen Kleingärtnern, die Pacht zahlen und auf ihren Grundstücken mit Gartenlaube nicht wohnen dürfen, und den Wagenbewohnern gewährleistet? Auf welcher Basis wurde der sehr niedrige Pachtpreis von 61 Cent pro Quadratmeter berechnet? Soll jetzt die illegale Besetzung von städtischen Grundstücken belohnt werden, indem man sie legalisiert? Wie will die Stadt verhindern, dass ein Dominoeffekt entsteht, bei dem sich Bürger immer mehr städtische Grundstücke unter den Nagel reißen, um dann Legalität nach Vorgaben des CDUAntrags zu fordern? Seite |6 Ohne eine Räumung illegaler Wagenplätze kann keine Legalisierung kreativer Wohnformen stattfinden. Rechtsstaatlichkeit sollte auch in dieser Stadt oberste Priorität haben. Wo kommen wir hin, wenn es Schule macht, dass man sich das nehmen bzw. nutzen kann, was einem nicht gehört? Die Stadt hat die Möglichkeit, den zu räumenden Wagenbesitzern einen ihr genehmen und im Stadtrat abgestimmten Ausgleichsplatz anzubieten, auf dem dann die ganz normalen Pachtgesetze - Bewohnbarkeit, Ordnung, Hygiene, Umwelt- und Lärmschutz - gelten sowie ein angemessener Pachtplatz mit Vertrag zur Verfügung gestellt wird. Derzeit bietet das Liegenschaftsamt zum Beispiel ein Pachtgrundstück von 4.550 Quadratmetern zum Preis von 6 Euro pro Quadratmeter in der Nähe des Hauptbahnhofs am Zentrum Nord an. Sicher sind stadtrandnahe Grundstücke auch preiswerter zu verpachten. Der Preis von nur knapp über 10 Prozent des Preises eines vergleichbaren Grundstücks ist jedoch nicht mit dem Grundsatz des Wirtschaftlichkeitsgebots vereinbar. Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil er unrechtmäßige Inbesitznahme akzeptiert. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Am Sonnabendvormittag bin ich mit meiner Familie spazieren gegangen durch unsere wunderbaren Parks und die liebevoll gestalteten Kleingartenanlagen, in denen schon die ersten Frühblüher erwachten. Und was musste ich sehen? Heerscharen vor allem älterer Damen und Herren beginnen wie jedes Jahr bei den ersten Sonnenstrahlen Unmengen an Baumaterial, Matratzen, Kühlschränke, Möbel und Küchengeräte in die Kleingartenanlagen zu schleppen, um kleinste Hütten, die teilweise nur in billigster Holzbauweise errichtet wurden, auszubauen und bewohnbar zu machen. Ich bin mir sicher, liebe Stadträtinnen und Stadträte: Viele dieser Hütten verfügen nicht über einen Abwasseranschluss. Ob die Mülltrennung immer regelgerecht erfolgt, weiß ich auch nicht. Ich habe sogar graumelierte Herren beobachten können, die ihre Notdurft auf einem Misthaufen erledigt haben. Schon in den letzten Jahren habe ich im Sommer gesehen, wie in diesen Anlagen Hunderte von Autonomen teilweise über Wochen und Monate dort lebten, ohne ihren Wohnsitz bei der Stadt anzumelden und sich damit an Recht und Gesetz zu halten. - Herr Rosenthal, ich bitte Sie eindringlich, in unserer Stadt endlich wieder Recht Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 und Gesetz herzustellen. Räumen Sie diese illegalen Wohnanlagen! - Liebe Kleingärtner, das eben Gesagte war nicht ernst gemeint. Ich versichere Ihnen, Sie sollen im Sommer durchaus weiter dort wohnen können. Leipzig wirbt mit dem Slogan „Leipziger Freiheit“. Dieser lässt Raum für ein persönliches Gefühl und für Interpretation. Jeder Einzelne kann seine Freiheit in Leipzig finden und davon profitieren. Gleichzeitig greift Freiheit die Chancen auf, die Leipzig bietet, sei es in der Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft oder in Sachen Lebensqualität und Freizeit. - So steht es auf der Homepage der LTM. Auch Wagenplätze sind Teil dieser Freiheit und gehören wie in fast allen Großstädten zum Stadtbild. Man muss nicht in einem Wohn- oder Bauwagen wohnen wollen, um sich dafür einzusetzen, dass nach Lösungen gesucht wird, um diesen Lebens- und Wohnentwurf auch in Leipzig zu ermöglichen. Wir befinden uns bei Wagenplätzen in einer baurechtlichen Grauzone, genauso übrigens bei Kleingartenanlagen, wo die Menschen im Sommer in ihrer Laube wohnen. Daher ist es vernünftig, Lösungen zu finden und für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wagenplätzen Bedingungen zu schaffen, bis baurechtlich eindeutige Regelungen auf Bundes- bzw. Landesebene erlassen werden. Genau dies wird in der Neufassung des CDUAntrags gefordert bzw. im Verwaltungsstandpunkt dargelegt. Mit den Verträgen regelt die Stadtverwaltung unter anderem Fragen zu Wasser, Abwasser, Lärm, zur Verkehrssicherungspflicht und auch zur Meldepflicht. Wenn jemand an der Höhe eines Gartenzauns Anstoß findet: Hier finden sich sicher Möglichkeiten über unser Nachbarschaftsrechtsgesetz. Die Verträge regeln ein nachbarschaftliches Miteinander. Sollten sie nicht eingehalten werden, besteht für die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Plätze die Gefahr, dass sie gekündigt werden. Die Wagenplatzbewohner haben damit etwas zu verlieren. Die Einhaltung der Verträge liegt also in ihrem ureigensten Interesse. Was die Stadtverwaltung mit den Verträgen tut, ist genau das, was ich von einer Stadtverwaltung erwarte: Lösungen zu suchen, statt sie zu verhindern, und zwar ämter- und dezernatsübergreifend. Ich erwarte das nicht nur bei Wagenplätzen, sondern beispielsweise auch bei der „Amalie“. Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der „Amalie“ haben sich auch Wagenplatzbewohner solidarisiert. Ich begrüße es auch, dass die Stadtverwaltung bei Kleingartenanlagen ein, manchmal auch beide Augen zudrückt, wenn diese bewohnt werden. Für eine Stadt, die attraktiv bleiben möchte, gibt es nicht nur Schwarz und Weiß; es gibt Grauzonen und ein buntes Farbenspektrum, sei es bei Seite |7 Wagenplätzen und Kleingartenanlagen oder auch bei der Regelung der Öffnungszeiten von Spätverkaufsstellen und Freisitzen. Eine Stadt muss hier immer abwägen. Es geht um mehr als den isolierten Einzelfall. Es geht um die Leipziger Freiheit, um Freiräume, um kulturelle Beiträge, um eine symbolische Bedeutung. Es geht um Lebensqualität. Es geht um Lebensgefühl. Die SPDFraktion wird daher der Neufassung mehrheitlich zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Wenn man den Verwaltungsstandpunkt liest, kommt man zu dem Schluss: Diesen Antrag braucht es nicht. Wenn man den Antrag durchliest, muss man feststellen: So viel Falsches steht dort nicht drin; vielleicht ist er ja auch sinnvoll für die Zukunft. - Allein, unsere Fraktion traut dem Frieden nicht so richtig. Die CDU-Fraktion hat in den letzten Jahren zu Wagenplätzen eine Position vertreten, die ihrem jetzigen Antrag diametral entgegensteht. Wir wissen nicht wirklich, welche Hintergründe es für diesen Antrag tatsächlich gibt. Ich will hier kurz die Position meiner Fraktion erläutern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird sich mehrheitlich enthalten, nicht etwa, weil wir nicht für eine rechtssichere Position für die Wagenplätze sind, sondern schlicht und ergreifend deshalb, weil wir nicht wissen, welchen Hintergrund dieser Antrag hat, und wir unsicher sind, ob ein entsprechender Beschluss überhaupt notwendig ist und eine Verbesserung der derzeitigen Situation für die Wagenplätze darstellt. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Eigentlich ist von meinen Vorrednern schon alles gesagt worden. Erlauben Sie mir, dass ich die fünf Minuten Redezeit, die auch ich habe, trotzdem nutze. Herr Zenker, mit dem von Ihnen gezeichneten Bild haben Sie mir aus dem Herzen gesprochen. Als jemand, der seinen Grundbesitz gegenüber einer größeren Kleingartenanlage hat, kann ich bestätigen: Das, was Sie beschreiben, ist gar nicht so fiktiv. Wenn man am Montagmorgen zur Arbeit fährt, wünscht man sich manchmal auch einen Anschlusszwang für Kleingartenanlagen an die öffentliche Entsorgung. - So viel dazu. Das, was die CDU hier beantragt hat, ist gar nicht so verkehrt. Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Hand, es ist auch nicht Aufgabe von uns als Politik, darüber zu entscheiden, wie jemand jenseits von gemauerten vier Wänden leben soll und darf. Dass es da möglicherweise Friktionen und Konflikte mit dem Bauplanungsrecht, mit der Baunutzungsverordnung, mit dem Baugesetzbuch, mit energetischen Vorschriften, mit kommunalrechtlichen Vorschriften gibt, wurde hier schon ausgeführt. Das will ich jetzt nicht noch einmal wiederholen. Lassen Sie uns an das Thema ohne Scheuklappen und mit Transparenz herangehen! Es sind aber noch einige Fragen zu klären: Was passiert denn, wenn statt der Stadt Leipzig ein Privater einen Pacht- oder Mietvertrag mit einer Wagenburg schließt? Trifft ihn dann die ganze Schärfe des öffentlichen Rechts? Muss er dann mit Bußgeldbescheiden rechnen? Muss er dann mit Räumungen dieses Platzes rechnen? Oder wird er dann genauso behandelt wie die Stadt Leipzig, die jetzt stillhält und das duldet, weil die rechtliche Frage noch nicht geklärt ist? Seite |8 Das tue ich; das kann ich Ihnen zusichern. Das ist nicht nur Thema im Deutschen Städtetag, sondern auch im Sächsischen Städte- und Gemeindetag. Auch bei den Oberbürgermeisterkonferenzen wird das thematisiert. Selbst auf europäischer Ebene ist das ein Thema. Wir versuchen seit langem, den Gesetzgeber zu bewegen, dementsprechende Änderungen einzuleiten. - Insofern: D’accord. Formal sollten wir jetzt darüber abstimmen. Dann haben wir eine klare Beschlusslage. - Frau Nagel, ich hatte Sie so verstanden, dass Sie den Änderungsantrag Ihrer Fraktion zurückziehen. - Dann stehen der Antrag der CDU-Fraktion in der Fassung vom November 2016 sowie der Änderungsantrag, den Stadtrat Hobusch eben eingebracht hat, zur Abstimmung. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Die CDU-Fraktion übernimmt diesen Antrag. Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie, sich im Rahmen Ihrer Gremientätigkeit beim Städte- und Gemeindetag oder andernorts dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Legalisierung von Wagenplätzen angepasst werden. Das haben Sven Morlok und ich als Ergänzungsantrag formuliert. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Umso einfacher. - Vor Beginn der Abstimmung noch Herr Elschner. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Oberbürgermeister Jung: Dann ist alles wieder wie gehabt; aber gut. - Für die Abstimmung werden wir die elektronische Anlage nutzen. Stadtrat Riedel (CDU): Ich kann mir eine Bemerkung zu Herrn Zenkers Äußerungen zu den Kleingärtnern nicht verkneifen. Er sollte doch einmal in interfraktionelle Kommunikation treten mit seinem Fraktionskollegen Claus Müller, der stellvertretender Vorsitzender des Kleingartenbeirats ist. Es gibt konsequente und strenge Regelungen für die Entsorgung von in Kleingärten anfallenden Fäkalien. Die Finanzämter sind wie fuchsteufelswild hinterher, die Gemeinnützigkeit zu überwachen. Die entsprechenden Bestimmungen müssen eingehalten werden. Hier Kleingärtner gegen Wagenburgbewohner auszuspielen, das ist unter Niveau. Immerhin ist Leipzig die Hauptstadt der Kleingärtner. Dafür sollten wir dankbar sein. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Vor der Abstimmung will ich Ihnen den Wortlaut des Antrags von Herrn Hobusch zur Kenntnis geben. Er lautet wie folgt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen seiner Gremienarbeit, zum Beispiel im Städte- und Gemeindetag, für die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Legalisierung von Wagenplätzen einzusetzen. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bitte um getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte. Abstimmung über den von Herrn Hobusch eingebrachten Beschlusspunkt 2, den Oberbürgermeister zu beauftragen, sich im Rahmen seiner Gremienarbeit für die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 61 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, eine Enthaltung. Abstimmung über den CDU-Antrag in der Neufassung. Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 49 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen. So votiert. 14.3 Fußverkehrskonzept für Leipzig (VI-A03555-NF-02) Einreicher: SPD-Fraktion 14.3.1 dazu VSP (VI-A-03555-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wie eingangs vereinbart wird dieser Tagesordnungspunkt gemeinsam mit der Anfrage unter TOP 15.6 behandelt. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 15.6 Fußverkehrsbeauftragter (VI-F-03804) Einreicher: CDU-Fraktion Zunächst wird Herr Albrecht in Vertretung der Kollegin Dubrau die Anfrage beantworten. Danach werde ich die Diskussion zu TOP 14.3 eröffnen. Bitte, Herr Kollege Albrecht. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1: Wurde die Stelle des Fußverkehrsbeauftragten eingerichtet? - Die Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten wurde von der Verwaltung in den Stellenplan aufgenommen, der mit dem Haushaltsplan 2017/2018 vom Stadtrat beschlossen worden ist. Sie soll nach heutigem Stand im Oktober 2017 besetzt werden. Zur Frage 2: Wenn ja, entspricht deren Ausstattung dem oben genannten Ratsbeschluss? - Ja. Aktuell ist geplant, dass die finanzielle und personelle Ausstattung der Stelle vergleichbar der des Radverkehrsbeauftragten ist. Oberbürgermeister Jung: Jetzt Herr Weber zu Tagesordnungspunkt 14.3. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! „Fußverkehrskonzept“, das ist jetzt das Thema. Die SPDFraktion beantragt, dass ein Fußverkehrskonzept erarbeitet werden soll. Einleitend will ich ein Beispiel anführen, das vor meiner Haustür passiert wird. Im Dezember wurden die Antonienbrücken wiedereröffnet. Aber die Gehwege werden sowohl landwärtig als auch stadtwärtig von Schranken bzw. Zäunen unterbrochen oder stehen in Richtung Grünau noch gar nicht zur Verfügung. Das ist ein Stück weit symptomatisch für den Umgang mit unseren Gehwegen. Auch wenn das vielleicht ein extremes Beispiel ist, müssen wir doch auch andernorts immer wieder feststellen, dass viele Gehwege besetzt sind durch parkende Autos, sodass man mit einem Kinderwagen oder einem anderen Gefährt dort nicht durchkommt, dass Abfallbehälter die Gehwege versperren oder dass Baustelleneinrichtungen - ob willkürlich oder nicht, sei einmal dahingestellt; ich will hier niemandem zu nahe treten auf Gehwegen errichtet werden und den Gehweg unpassierbar machen. Jeder kennt solche Situationen aus seinem persönlichen Alltag. Dafür tragen viele Leute die Verantwortung. Der Fußgänger bzw. die Fußgängerin muss dann den Weg durch den eingeengten Raum nehmen oder aber andere Wege finden, um zum Ziel zu kommen. Das führt auch zu rückläufigen Zahlen beim Fußverkehr. Der Modal Split ist seit Jahren für den Seite |9 Fußverkehr rückläufig. In den 80er- und 90er-Jahren waren es mal 40 Prozent; heute sind es nur noch 25 Prozent. Zielvorgabe des STEP Verkehr und öffentlicher Raum ist 27 Prozent. Schon in den 90er-Jahren hat dieses Hohe Haus festgestellt, dass das Thema Fußverkehr wichtig ist, und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Die SPDFraktion fordert jetzt, dass das Konzept aus den 90er-Jahren überarbeitet bzw. ein neues Konzept erarbeitet wird, in dem ein strategischer Ansatz gewählt werden soll, statt immer nur partiell in den Fußverkehr einzugreifen. Um es in den Worten meines Kollegen zu sagen: Schon vor 100 Jahren hat der Stadtrat beschlossen, einen Fußverkehrsbeauftragten einzusetzen, aber das ist bis heute nicht geschehen. Auch das ist ein Stück weit symptomatisch. Deshalb beantragen wir heute erneut, eine für den Fußverkehr verantwortliche Person einzusetzen, die die Problemlagen auf dem Schirm hat, und beauftragen gleichzeitig die Verwaltung, ein neues Fußverkehrskonzept zu erarbeiten. Wir stellen unseren Antrag in der Neufassung zur Abstimmung und hoffen auf Ihre Zustimmung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Dass ein Fußverkehrskonzept eine gute Idee ist, sagt auch der Verwaltungsstandpunkt. Das ist relativ unstrittig. Problematisch ist die Neufassung des SPDAntrags. In Beschlusspunkt 2 heißt es, dass die Stelle des Fußverkehrsbeauftragten umgehend besetzt werden soll. Herr Weber hat eben gesagt, es sei symptomatisch, dass diese Stelle noch nicht eingerichtet wurde. Ich denke, das ist eher symptomatisch für die langen Verfahren im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens und nicht für den Umgang mit dem Fußverkehr. Die Stelle wurde 2015 beschlossen. Wir müssen sie heute also nicht noch einmal beschließen. Sie steht im Stellenplan 2017/2018. Wir müssen sie heute also nicht noch einmal beschließen. „Umgehend“ bedeutet in diesem Fall: in einem halben Jahr, und zwar nicht, weil irgendjemand in der Verwaltung keine Lust hat, sondern weil das Verfahren bei Stellenbesetzungen so ist. - Wenn ich das falsch verstanden habe, können mich die Herren Bonew, Hörning oder auch Sie, Herr Jung, gerne korrigieren. Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon 2015 im Zusammenhang mit einer Stellenvorlage Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 hier beantragt hatten, ebendiese Stelle des Fußverkehrsbeauftragten zu schaffen. In der Ratsversammlung hat uns Herr Jung dann aber erklärt, dass dies einen Nachtragshaushalt zur Folge hätte, und uns gebeten, unseren Änderungsantrag zurückzuziehen. Das haben wir damals auch getan. Heute ärgere ich mich darüber sehr, nicht etwa, weil ich jetzt zu einer anderen Einschätzung komme - nach wie vor rechtfertigt diese eine Stelle nicht den Aufwand für einen Nachtragshaushalt -, sondern weil Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, genau aus diesem Grund unseren Änderungsantrag damals mit Sicherheit abgelehnt hätten. Es ist Unsinn, heute zu beschließen: Die Stelle des Fußverkehrsbeauftragten wird umgehend besetzt. - Das steht bereits im Stellenplan; die Stelle wird im Oktober besetzt. Kommen wir nun zu Beschlusspunkt 1. Das Fußverkehrskonzept soll im zweiten Quartal vorgelegt werden. - Der oder die Fußverkehrsbeauftragte wird erst im Herbst seine Arbeit aufnehmen. Das heißt: Niemand wird sich vorher qualifiziert daransetzen. Also ist der Zeitrahmen, der im Verwaltungsstandpunkt genannt wird, nämlich eine Beschlussfassung in 2019, realistisch. Sie werden es sich denken können: Wir stellen den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zur Abstimmung. Ich bitte um Zustimmung, weil dies das einzig Sinnvolle ist. Inhaltlich finde ich Ihre Begründung super, beim Zeitablauf sind wir anderer Meinung. Bei der diesbezüglichen Diskussion im Ausschuss lag die Neufassung Ihres Antrags noch nicht vor. Die Themen wurden zwar im Ausschuss angesprochen, aber es gab aus welchen Gründen auch immer keine Debatte darüber. Ich gebe Ihnen noch etwas mit. Wenn Sie wirklich umgehend, also im Sinne von sofort, etwas für den Fußverkehr tun möchten, dann sorgen Sie dafür, dass das Ordnungsamt seine Arbeit besser erledigt und das Gehwegparken und insbesondere auch das Zuparken von abgesenkten Bordsteinen konsequenter kontrolliert und ahndet. Sie können ja einmal ausprobieren, wie viel selbstständige Teilnahme an der Mobilität übrig bleibt, wenn Sie mit Rollator oder Rollstuhl einfach nicht vom Bordstein kommen. Der STEP Verkehr und öffentlicher Raum enthält auch ein Kapitel zum Fußverkehr. Darin wird eine Mindestbreite von 2,50 Meter für Gehwege formuliert. Für das Ordnungsamt reichen auch schon mal 1,60 Meter, wie auf eine Anfrage geantwortet wurde. Ihrer Ansicht nach scheint es an Personal im Ordnungsamt nicht zu fehlen. Sonst hätten Sie unserem Antrag, mehr Stellen zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu schaffen, zugestimmt; ha- S e i t e | 10 ben Sie aber nicht. Entweder sehen Sie das Problem nicht oder das hatte andere Ursachen. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn Sie im Sinne des Fußverkehrs aktiv werden und dies auch über den September 2017 hinaus bleiben. Wir stellen den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung und bitten um Zustimmung. Natürlich wäre auch uns sowohl eine frühere Stellenbesetzung als auch die Vorlage eines neuen Fußverkehrskonzepts zu einem früheren Zeitpunkt lieber. Aber ich denke, im Rahmen der Möglichkeiten ist das, was der Verwaltungsstandpunkt darstellt, das, was auch kommen wird. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträte! Werte Gäste! Wenn der SPDAntrag heute, wie ich hoffe, beschlossen wird, wird es 2 : 1 für die Fußgänger stehen. „2 : 1“ heißt: erster Antrag von der CDU-Fraktion in 2014 abgelehnt, unser zweiter Antrag in 2015 beschlossen; dieser Antrag der SPD-Fraktion heute beschlossen. 2 : 1 für die größte Gruppe von Menschen, die am Verkehr unserer Stadt teilnehmen, die bislang hier keine Beachtung findet. Die Diskussion darüber ging über viele Gremien wie den Seniorenbeirat, den Behindertenbeirat und auch über die Medien. Sie führen hier an, wir hätten den Fußverkehrsbeauftragten bereits beschlossen. Vollkommen richtig! Aber damals ging es noch um ein Fußwegesanierungskonzept. Das jetzige Fußverkehrskonzept ist fast dasselbe. Es ist fast historisch, dass man hier immer wieder Anträge stellen muss, damit schon beschlossene Anträge umgesetzt werden. Das ist es nämlich heute, nichts anderes. Bezogen auf den Beitrag in der LVZ kann ich nur sagen: Hut ab vor Frau Dubrau, dass der Fußverkehrsbeauftragte so lange verhindert wurde! Es wurde damals versichert: Solange die Stelle nicht ausgeschrieben wird, wird einer aus dem Amt diese Aufgabe übernehmen und das Konzept vorbereiten. Was ist geschehen? Nichts ist geschehen. Deshalb auch dieser Antrag. Ich bitte alle, diesem Antrag zuzustimmen, damit die Fußgänger endlich die Würdigung finden, die sie verdienen in dieser Stadt. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Zunächst stelle ich fest: Es gibt ein Gehwegesanierungsprogramm. Es gibt noch kein Fußverkehrskonzept. Herr Weber wird Ihnen bestimmt erklären, dass das etwas anderes ist, und Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 das ist auch richtig so. Das Gehwegesanierungsprogramm ist im Doppelhaushalt enthalten. Punkt. Zum Zweiten. Vielleicht können die Herren Bonew oder Hörning oder auch Herr Jung noch einmal erklären, dass die Besetzung der Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten vor Oktober 2017 nicht erfolgen kann. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Nur eine Nachfrage. Ich kann die Rechnung von Herrn von der Heide nicht ganz nachvollziehen. Er sagte ja, „umgehend“ hieße ein halbes Jahr. Bei mir ist drei plus sechs neun. - Aber an dem einen Monat soll es nun wirklich nicht scheitern. Ein Zweites. Die SPD-Fraktion hat sich in verschiedenen Ausschüssen, sei es Umwelt und Ordnung oder Stadtentwicklung und Bau, immer dafür stark gemacht, dass zum Beispiel die Problematik Falschparker angegangen wird und für die Sanierung der Gehwege Invest- bzw. Haushaltsmittel eingestellt werden. Sie haben das jetzt so dargestellt, als hätten wir das schleifen lassen. Das kann ich so nicht nachvollziehen. S e i t e | 11 dass neu einzurichtende Stellen im Jahre 2017 erst ab Oktober 2017 besetzt werden können. Das werden wir im Sinne der Haushaltssicherung auch so vollziehen. Nur wenn Ausnahmen nötig werden sollten, werden wir das entsprechend früher entscheiden. Ansonsten gilt der von Ihnen beschlossene Stellenplan. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Bitte schalten Sie jetzt wieder Ihr Abstimmungsgerät ein! Zunächst steht der Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 30 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag so angenommen. 14.4 Fortschreibung der „Verkehrspolitischen Leitlinien“ für Leipzig unter dem Aspekt einer perspektivisch wachsenden Stadt (VI-A-03570-NF-02) Einreicher: AfD-Fraktion 14.4.1 dazu VSP (-03570-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Keller. Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald. Stadtrat Oßwald (SPD): Eine kurze Ergänzung. Das Problem ist seit längerem bekannt: Wir brauchen ein Fußverkehrskonzept. Sicherlich hakt das auch daran, dass die Stelle des Fußverkehrsbeauftragten erst im September 2017 besetzt werden kann. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es allerdings, dass das Konzept erst in 2019 vorgelegt werden soll. Dass zwei Jahre lang an diesem Konzept gearbeitet wird, halten wir für zu lang, zumal man schon mit der Arbeit hätte beginnen können. Die Verwaltung ist nicht immer die Schnellste, aber einen Zeitraum von zwei Jahren das haben wir auch in unserer Fraktion ausführlich diskutiert - wollen wir der Verwaltung nicht zugestehen. Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning, ich möchte Sie bitten, die Frage von Herrn von der Heide zu beantworten, nämlich wann die Stelle besetzt werden kann, wenn es heißt, sie muss umgehend besetzt werden. Wie ist der jetzige Stand? Bürgermeister Hörning: Die Stelle ist im Stellenplan des von Ihnen beschlossenen Haushalts enthalten. Nach der Haushaltsgenehmigung durch die Landesdirektion ist die Stelle prinzipiell besetzbar. Sie haben allerdings auch beschlossen, Stadtrat Keller (AfD): In dem Bemühen, unsere Stadt in ihrem Wachsen und Gedeihen zu unterstützen, sollte die Stadtverwaltung ab und an auch mal den guten Willen der Stadträte berücksichtigen, statt in Verteidigungshaltung zu verharren und sinnfreie Verwaltungsstandpunkte zu formulieren. Unser Antrag verlangt nichts Unmögliches, auch nichts Kostenintensives, sondern nur, sich den sich entwickelnden Gegebenheiten zu stellen und Vertreter der Wirtschaftsverbände und andere Experten mit ins Boot zu holen. Dass dies notwendig ist, zeigen die in den Medien bereits heftig diskutierten Ideen und Möglichkeiten der Verkehrsgestaltung für die Zukunft auf. Angeregt wurden diese Gespräche nicht zuletzt von den Grünen, die auf dem Innenstadtring den Verkehr beruhigen wollen zugunsten von Fußgängern und Radfahrern und durch eine Platzbegrünung vor dem Hauptbahnhof. Aus der Bürgerschaft wurden ein großer Kreisverkehr, eine unterirdische Führung von Teilen des Verkehrs, der Ausbau des Mittleren Rings, der Ausbau des Äußeren Rings mit Park&Ride- und Teilautostationen, die unterirdische Verlegung der Gerberstraße und von der CDU-Fraktion eine Troglösung vor dem Bahnhof sowie nicht zuletzt eine Ost-West-S-Bahn-Tunnelverbindung ins Spiel ge- Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 S e i t e | 12 bracht. Eine Vielzahl von Anregungen und Vorschlägen, die unserer Meinung nach in einem Expertengremium gesamtheitlich zielführender beraten werden könnte. Ich bitte Sie nachdrücklich, den Fortschritt in dieser unserer Stadt weiter zu unterstützen und unserem Antrag zuzustimmen. Auf Ignoranz deutet allerdings der Verwaltungsstandpunkt hin. Ja, es wurde die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr zur Kenntnis genommen. Diese Kenntnisnahme wurde vom Stadtrat am 26.02.2015 mehrheitlich beschlossen. Auch die Mitarbeit der Stadtratsfraktionen, von Verkehrsunternehmen und Interessenverbänden sowie die Bürgerbeteiligung sind uns dazu bekannt. Offensichtlich scheint sich aber niemand mehr an die beschlossenen Planungsgrundsätze dieses Stadtentwicklungsplans zu erinnern. Ich zitiere: Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. - gleichwertige Mobilitätschancen sind zu sichern, - der Wirtschaftsstandort Leipzig ist zu stärken, - der multifunktionale öffentliche Raum ist als Gestaltungsaufgabe zu begreifen, - Verkehrsplanung ist als offener Prozess zu gestalten. Was hält uns also davon ab, diesen Beschluss umzusetzen und Experten in ein zeitlich begrenztes Gremium besetzt mit Verkehrsfachleuten von innerhalb und außerhalb der Verwaltung, Vertretern aller Fraktionen des Stadtrats, maßgebenden Leipziger Bürgerinitiativen und gegebenenfalls Einzelpersönlichkeiten zu berufen? Was hält uns davon ab, die früher schon einmal angedachte Ringlösung für den Mittleren Ring sowie ein Gesamtverkehrskonzept neu zu besprechen? Hierzu gehört zweifelsfrei auch der noch immer ausstehende Nahverkehrsplan für den ÖPNV. Als wir die Wirtschaftsverbände, die IHK, die Handwerkskammer, die Handelskammer, die Branddirektion und andere anfragten, zeigten sie einhellig ein Interesse an einer Mitwirkung. Erste Gespräche mit Interessenten fanden inzwischen statt. Zwei Jahre nach Beschluss des Stadtentwicklungsplans Verkehr wird es nun höchste Zeit, sich mit den drängenden Verkehrsproblemen unserer wachsenden Stadt weiter auseinanderzusetzen. Beim Wohnungspolitischen Konzept, das erst im Oktober 2015 beschlossen wurde, ist man bereits weiter. Hierfür wird bereits in diesem Monat ein Akteurs- und Expertenworkshop stattfinden. Laut Zeitungsinterview in Bild und FAZ scheint inzwischen aber auch unser Oberbürgermeister davon überzeugt zu sein, dass das Verkehrskonzept noch nicht am Ende und daher gesamtheitlich ausbaufähig ist. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen! Werte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Neue Verkehrspolitik: Aber welche darf es denn nun sein? „Fortschreibung der ‚Verkehrspolitischen Leitlinien‘ für Leipzig unter dem Aspekt einer perspektivisch wachsenden Stadt“: So unbestimmt wie der Titel des Antrags der AfDFraktion ist auch der zur Abstimmung stehende Beschlusstext. Aus Sicht unserer Fraktion und auch aus Sicht der Leipziger Wirtschaft sind das Verfahren und die Beschlussfassung des STEP Verkehr mehr als holprig verlaufen, insbesondere da man sich nicht die Zeit nahm, aktuellere Daten der Verkehrsbeobachtung einfließen zu lassen, um tatsächliche Trends für die Verkehrsentwicklung einer wachsenden Stadt würdigen zu können. - Bis dahin stimmen wir mit dem Antragsteller überein. Doch wo stehen wir jetzt? In Kürze liegen uns die Zahlen der Beobachtung des Wirtschaftsverkehrs vor, zurückgehend auf eine Studie, die in enger Abstimmung zwischen Stadtverwaltung, IHK und Handwerkskammer durchgeführt wurde. Gemäß dem damaligen Antrag der CDU-Fraktion, dass dem Wirtschaftsverkehr im besonderen Maße Vorrang einzuräumen ist, ist es dringend angezeigt, dass vor dem Start der Fortschreibung der Verkehrspolitischen Leitlinien und des STEP Verkehr zuerst strategische Schlussfolgerungen aus diesen neuen Daten gezogen werden, Schlussfolgerungen, die dazu geeignet sind, die Richtung der Fortschreibung genauer zu definieren. Es ist aus unserer Sicht weder für die Verwaltung noch für die Bürgerschaft und die Wirtschaft sinnvoll, so platt von einer neuen Verkehrspolitik zu sprechen, wenn man nicht in der Lage ist, genauer zu definieren: Was ist denn das Neue? Wenn wir als Politiker ernst genommen werden wollen, sind wir gefordert, nicht wieder die gleichen Fehler zu machen, uns also wieder nicht das Quäntchen Zeit nehmen, um auf aktuellere Daten zu warten, die - das hat Ihnen ja auch die Handwerkskammer in ihrem Schreiben mitgeteilt - in Kürze vorliegen werden. Dazu braucht es unserer Meinung nach keines Extrabeschlusses. Das erwarten und das erhoffen wir uns auch mit Blick auf die Verwaltung, sind wir doch ohnehin in der Pflicht, mit dem Ergebnis umzugehen, um das Wohl einer wachsenden Stadt nicht zu gefährden. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Was ist das Wohl? Das ist das dieses Wachstum begleitende Wirtschaftswachstum. Nicht zuerst die Wohnungen, nicht zuerst die Freizeitanlagen und auch nicht zuerst die Kultureinrichtungen sind es, die Menschen motivieren, nach Leipzig zu kommen. Es sind neben den Hochschulplätzen hauptsächlich die Arbeitsplätze. Für das Wachstum auf dann 750.000 Einwohner benötigen wir circa 50.000 Arbeitsplätze mehr, Arbeitsplätze, die verkehrlich erreicht werden müssen, mit welchen Mitteln auch immer. Um das Wirtschaftswachstum und damit einhergehend das Wachstum an Arbeitsplätzen nicht zu gefährden, sind wir gefordert, für die gegenwärtigen und die künftig zu erwartenden verkehrlichen Hotspots innovative Lösungen zu finden. Dazu braucht es nicht der im Antrag aufgestellten pauschalen Forderung. Dazu braucht es den Mut, konkrete Ideen für diese Hotspots zu liefern und zu prüfen, statt immer wieder alte Konzepte aus den Schubladen zu holen. Aus diesem Grund wird die CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten, weil wir natürlich nicht generell dagegen sind mit Blick auf die von mir gerade beschriebene Situation. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt für die von der AfD-Fraktion beantragte Fortschreibung der Verkehrspolitischen Leitlinien? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Pro-Stimmen, einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. 14.5 Erhalt des Einkaufsmarktes im Ortsteil Stahmeln, Mühlenstraße 2 im Vollsortiment (VI-A-03602) Einreicher: Stahmeln Ortschaftsrat Lützschena- 14.5.1 dazu VSP (VI-A-03602-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Ziegler. Ortsvorsteherin Ziegler: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Beigeordnete, Stadträte und Zuschauer auf der Tribüne! Ich werbe um Zustimmung zum Antrag des Ortschaftsrates „Erhalt des Einkaufsmarktes im Ortsteil Stahmeln, Mühlenstraße 2 im Vollsortiment“. Die Betonung liegt auf „Vollsortiment“. Werte Stadträtinnen und Stadträte, stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie wären Einwohner von S e i t e | 13 Lützschena-Stahmeln. Sie sind in unserer Ortschaft angekommen und finden es akzeptabel, dass es hier Fleischer, Bäcker, einen Supermarkt, nämlich Rewe, sowie einige kleinere Lebensmittelläden gibt. Dann nimmt das sukzessive ab. Damit können Sie sich noch arrangieren. Ab 2006 geht es dann aber Schlag auf Schlag: Der Bäcker schließt aus Altersgründen, und auch Rewe stellt eine Schließung in den Raum. Jetzt werden Sie aktiv. Das können Sie so nicht hinnehmen. Sie fragen sich: Was kann getan werden, um das zu verhindern? Genau das hat der Ortschaftsrat getan und zunächst einen Hilferuf an den OBM gestartet, der durch das Fachdezernat beantwortet wurde. Damit kennen Sie zwar den Grund, warum die Wünsche von Rewe nicht erfüllt werden können; aber als Kunde sind Sie immer noch nicht zufrieden. Wie soll es denn ohne eine Einkaufsmöglichkeit in der Ortschaft gehen? Das geht gar nicht. Wir werden alle älter. Der Ortschaftsrat konnte zwar erreichen, dass Rewe nicht schon am 31.12. letzten Jahres das Licht ausmacht, sondern noch bis 30.04. dieses Jahres bleibt. Das ist aber immer noch keine Lösung. Es gibt Gerede: Vielleicht kommt Penny oder Netto; nichts ist klar. Daher entschloss sich der Ortschaftsrat, einen Antrag an die Stadtverwaltung zu stellen, in dem wir sie auffordern, sich zu bemühen, wieder einen Vollsortimenter an diesen Standort zu bringen oder den jetzigen zu halten. Nun lesen Sie den Verwaltungsstandpunkt. Dort findet sich kein Wort im Abschnitt „Vorgehen der Verwaltung“ zum Problem Vollsortiment. Es wird zwar richtig ausgeführt, dass zum Nahversorgungszentrum ein Antrag auf Umbau und Erweiterung gestellt worden ist und dieser nach erster Prüfung auch genehmigungsfähig sein soll und dass sich die Nahversorgung nach dem Umbau verbessern wird. - Das kann der Ortschaftsrat nicht erkennen. Daher hält er an seinem Antrag fest und bittet um ein positives Votum. Sie sollten jetzt erkennen, dass der Verwaltungsstandpunkt keine Antwort auf den von uns gestellten Antrag ist; denn uns geht nur um den Erhalt des Vollsortiments. Warum ist das keine Aufgabe, die die Verwaltung lösen kann? Ich denke, das ist keine unlösbare Aufgabe. Der Einsatz dafür lohnt sich. Warum vorgeschlagen wird, dass unser Antrag abzulehnen ist, kann der Ortschaftsrat nicht nachvollziehen. Ich betone nochmals: Wir halten nicht an Rewe fest, sondern an einem Einkaufsmarkt im Vollsortiment, der eine qualitätsgerechte Versorgung unserer Einwohner sicherstellt. Wir brauchen auch nicht 1.600 Quadratmeter, wie von Rewe gefordert, sondern uns reicht der vorhandene Markt mit 1.200 Quadratmetern völlig aus. Ich danke für Ihre Zeit. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Oberbürgermeister Jung: Dazu eine Wortmeldung von Herrn von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wir hatten leider nicht die Chance, das im Ausschuss zu diskutieren. Der entscheidende Satz im Verwaltungsstandpunkt ist doch: An welchen Lebensmittelhändler der private Grundstückseigentümer den umgebauten Standort vermietet, liegt dabei jedoch allein in seiner Entscheidungshoheit. Also: Was wünschen Sie sich von der Verwaltung? Der Grundstückseigentümer stellt einen Bauantrag, dort ein Nahversorgungszentrum zu bauen, und dieser wird wohl positiv beschieden werden. Das zu bescheiden, ist Verwaltungsaufgabe, nicht aber zu entscheiden, wer nach dem Umbau Mieter des Objekts wird. Ich habe nicht verstanden, was Sie sich von der Verwaltung jetzt wünschen. Wir können die Verwaltung nicht beauftragen: Bitte fordern Sie den Eigentümer auf, mit Rewe einen Mietvertrag abzuschließen! - Vielleicht können Sie das noch einmal erläutern, damit das klar wird. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie es ist, in Lützschena-Stahmeln zu wohnen. Ich selbst wohne in Lindenthal, direkt um die Ecke. - Ich habe mit dem Antrag des Ortschaftsrats folgendes Problem: Wenn in Stahmeln, was von Lützschena weit entfernt liegt, der Markt massiv gestärkt wird als Vollsortimenter, dann fällt wahrscheinlich der Ortsteil Lützschena hinten runter. So gesehen finde ich die Antwort der Verwaltung durchaus plausibel. Herr von der Heide hat recht: Das Grundstück gehört einem privaten Eigentümer. Er will es umbauen. Er wird den Einkaufsmarkt garantiert nicht stilllegen, sondern ihn gegebenenfalls einem anderen Händler anbieten. Von daher sehe ich die Versorgung für Stahmeln als gesichert an. Die Versorgung in Lützschena ist durchaus katastrophal. Als Bäckermeister weiß ich, dass man nur dorthin geht, wo man Gewinn oder wenigstens einen gewissen Umsatz machen kann. Entscheidend ist, ob die Bürger dann tatsächlich in diesen Geschäften einkaufen. Die einzige Chance, in Lützschena noch einen Discounter bzw. Markt anzusiedeln, sehe ich nur, wenn der in Stahmeln nicht übermäßig erweitert wird. Wir hatten ja gerade das Thema Verkehr. Rewe kommt in der Schumannstraße mit knapp 800 Quadratmetern aus, und zwar im Vollsortiment. Wir sollten auch im Nordwesten von Leipzig nicht S e i t e | 14 übermäßigen Verkehr durch einen übergroßen Markt produzieren, sondern wir sollten die Chance für einen Discounter oder einen kleinen Markt für Lützschena offenhalten und das, was die Verwaltung vorschlägt, so annehmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was beinhaltet der Antrag des Ortschaftsrats Lützschena-Stahmeln? Er beinhaltet, die Stadtverwaltung zu beauftragen, sich für den Erhalt des Einkaufsmarktes Mühlenstraße im Vollsortiment aktiv einzusetzen und eine Klärung mit dem Eigentümer sofort herbeizuführen. Was spricht eigentlich dagegen? Streitpunkt war eine Erweiterungsfläche von 400 Quadratmetern in dem bereits bestehenden Rewe-Markt. Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hat in seiner Vorlage aus unserer Sicht sehr nachhaltig erläutert, dass eine Lockerung der bestehenden Regelung möglich ist. Wir hören fast täglich die Prognosen zu unserer wachsenden Stadt. Dabei sollte man auch die Bürger der eingemeindeten Ortsteile und deren Nahversorgung mit berücksichtigen. Auch im Ortsteil Lützschena-Stahmeln wird es nicht bei der derzeitigen Zahl von 4.000 Einwohnern bleiben; mit den neu hinzukommenden Wohngebieten wird die Einwohnerzahl auch dort wachsen. Hier stellt sich die Frage: Warum sollte eine Verkaufsfläche nicht um 400 Quadratmeter erweitert werden dürfen, wie ursprünglich von Rewe angedacht? Ich möchte hier ganz deutlich betonen: Im Vordergrund sollten nicht Flächen stehen, sondern die Menschen, die ohnehin in einem Stadtteil mit langen Wegstrecken wohnen. Die AfD-Fraktion unterstützt das Anliegen des Ortschaftsrats Lützschena-Stahmeln und wird dem Antrag zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler noch einmal. Ortsvorsteherin Ziegler: Sicherlich ist es so, dass der Eigentümer den Vertrag abschließt. Aber die Verwaltung ist ja mit dem Eigentümer im Gespräch. Unser Ansatz ist, dass die Verwaltung, die wesentlich bessere Drähte zu weiteren Vollsortimentern hat, hier gestaltend und vielleicht auch regulierend eingreifen könnte. Sicherlich haben Sie vom Grundsatz her recht: Die letzte Entscheidung trifft der Eigentümer. Aber die Stadtverwaltung hat, denke ich, durchaus gestalterische Möglichkeiten. - Ist das jetzt klarer? Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler, mir ist wichtig, zu Protokoll zu geben: Wenn hier steht „Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln“, heißt das, dass wir Ihrem Antrag zustimmen. Wir haben dieses Kreuz auf dem Deckblatt gemacht, weil bei Verwaltungsvorgängen, bei denen wir wirklich der Meinung sind, es schon zu tun, wir nicht dazu einladen wollen, weitere Anträge dazu zu stellen, Damit wollen wir die Mitarbeiter der Verwaltung entlasten. Bitte nehmen Sie jetzt Ihr Abstimmungsgerät zur Hand! Ich bitte um Ihr Votum zum Antrag des Ortschaftsrats Lützschena-Stahmeln. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 21 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Aber wir verhalten uns genau so, wie der Antrag es will, nämlich gemäß Verwaltungsstandpunkt. 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Maßnahmen gegen Sozialbetrug durch falsche Identitäten (VI-F-03826) Einreicher: CDU-Fraktion Herr Kollege Rosenthal antwortet. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Die Leistungsbehörde, hier: städtischerseits das Sozialamt, führt keine weitergehende Identitätsprüfung, den sogenannten Fingerabdruckvergleich, durch. Bei der Anmeldung von Neuzuweisungen erfolgt ein Abgleich mit der Zuweisungsentscheidung der Zentralen Ausländerbehörde des Landes und den vorgelegten Ausweisdokumenten. Ebenso wird in der laufenden monatlichen Leistungsgewährung anhand des gültigen Ausweisdokuments und des Lichtbilds im Ausweis ein Abgleich vorgenommen. Die Stadt Leipzig vertraut vorliegend auf das Vorregistrierungsverfahren und die Zuweisungsentscheidung der Landesdirektion Sachsen, sodass bei der hiesigen Vorsprache nur eine Prüfung anhand der Ausweisdokumente vorgenommen werden kann. Ein Zugriff auf das Ausländerzentralregister hat die Leistungsbehörde, sprich: das Sozialamt, dagegen nicht. Die Information zu möglichen Verdachtsfällen eines missbräuchlichen Sozialleistungsbezugs erfolgt überwiegend durch die Strafverfolgungsbehörden. Bisher sind der Stadtverwaltung jedoch nur wenige Einzelfälle bekannt, in denen durch die Strafverfolgungsbehörde Auskünfte angefordert wurden. Zur zweiten Frage. Laut Aussage der BAMFPräsidentin kann das BAMF Mehrfachidentitäten seit vergangenem Herbst ausschließen. Die Ausländerbehörde erstellt Dokumente und registriert Daten von Asylbewerbern in der Fachsoftware S e i t e | 15 ausschließlich auf Grundlage der vom Amt registrierten Daten. Aufgrund der Aussage der Präsidentin können bei Asylantragstellern ab Herbst 2016 keine Mehrfachidentitäten auftreten. Problematisch ist der Personenkreis der Asylbewerber, welcher vor Herbst 2016 einen Asylantrag gestellt hat. Vor dem oben genannten Zeitpunkt wurden offensichtlich keine Fingerabdrücke bei der Erstregistrierung vom BAMF genommen. Somit war für eine Person eine Erstregistrierung in verschiedenen Städten theoretisch möglich und demzufolge auch die Anlage von Mehrfachidentitäten. Hierbei kann es sich zum jetzigen Zeitpunkt auch um Personen handeln, welche noch im Asylverfahren sind. Um die Forderung der Präsidentin zu erfüllen, müssten technische Voraussetzungen für die Aufnahme und den Vergleich von Fingerabdrücken geschaffen werden. Zur dritten Frage. Die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig - nach unserem Kenntnisstand auch keine andere Ausländerbehörde in der Bundesrepublik - ist derzeit technisch nicht in der Lage, der Aufforderung nachzukommen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen liegt nicht in den Kompetenzen der Kommunen bzw. der Ausländerbehörden. Hierfür ist eine bundeseinheitliche Regelung notwendig, die nicht vorliegt. Schließlich müssten bundesweit alle Ausländerbehörden die Möglichkeit besitzen, Fingerabdrücke zu hinterlegen und zu vergleichen. Diese Möglichkeit ist aber derzeit technisch nicht eingerichtet. Insofern könnte die Stadt Leipzig möglicherweise zwar Fingerabdrücke nehmen, aber es gibt weder ein zentrales Register noch ist eine entsprechende technische Möglichkeit der Vergleichbarkeit eingerichtet, sodass aus dieser Erkenntnis heraus wir derzeit keine Möglichkeit haben - zumindest nicht vonseiten der Ausländerbehörde und auch nicht vonseiten der Leistungsbehörde -, entsprechende Abgleiche zu machen. Bei der vierten Frage verweise ich auf meine Antwort auf die dritte Frage. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das nicht der Fall. - Herzlichen Dank, Herr Rosenthal. 15.2 Auswirkungen der Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes auf die Stadt Leipzig (VI-F-03886) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. 4.610 Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren erhalten derzeit Unterhaltsvorschuss. Diese werden mit der Novellie- Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 rung voraussichtlich weiterhin Unterhaltsvorschuss erhalten. Ausgehend von den schon erfolgten Einstellungen des Leistungsbezugs von Unterhaltsvorschuss ist damit zu rechnen, dass circa 5.100 Berechtigte erneut einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen können. Davon befinden sich 2.100 Kinder - das alles sind Schätzungen - im Alter von 0 bis 12 Jahren und circa 3.000 im Alter von 12 bis 18 Jahren. Es wird davon ausgegangen, dass insgesamt circa 10.000 Kinder von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen sein könnten, wobei „betroffen“ positiv gemeint ist. Zur Frage 2. Für die Altersgruppe 0 bis 12 Jahre ergibt sich ein Anteil von circa 11 Prozent betroffener Kinder an der Gesamtheit aller Kinder dieser Altersgruppe in Leipzig, in der Altersgruppe 12 bis 18 Jahre ein Anteil von circa 12 Prozent; alles Schätzungen. Nicht berücksichtigt bei diesen Berechnungen wurden Kinder und Jugendliche, deren Leistungen aufgrund ausreichender Unterhaltszahlungen durch den anderen Elternteil eingestellt wurden. Zur Frage 3. Circa 90 Prozent. Genauere Berechnungen können wir aufgrund der vorhandenen Datenlage noch nicht vornehmen. Zur Frage 4. Unterhaltsvorschuss ist unverändert als vorrangige Sozialleistung auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnen. Insofern wirkt sich der Unterhaltsvorschuss bei Leistungsempfängern nach dem SGB II finanziell nicht aus. Die Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden bei Bewilligung von SGB-II-Leistungen grundsätzlich berücksichtigt. Die Unterhaltsvorschussleistungen werden im ALG-II-Bezug gegengerechnet. Da für jedes Kind ab dem 12. Lebensjahr innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft die Bedürftigkeit im Sinne des SGB II separat zu prüfen ist, können mehrere Kinder innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft von verschiedenen Leistungsträgern einen Ausgleich für den Unterhalt erhalten. Zur Frage 5. Für Leistungsempfänger nach dem SGB II wirkt sich die Novellierung finanziell nicht aus. Die betreffenden Leistungsempfänger müssen weiterhin Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahre beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird mit dem Leistungsbezug von ALG II gegengerechnet. Leistungsempfänger nach dem SGB II mit Kindern von 12 bis 18 Jahren haben nur dann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie keine SGB-II-Leistungen beziehen oder wenn der oder die Alleinerziehende im SGB-II-Leistungsbezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro pro Monat bezieht. Bei SGB-II-Leistungsempfängern, die ein zusätzliches Mindesteinkommen von 600 Euro brutto beziehen, muss der betreuende Elternteil Unter- S e i t e | 16 haltsvorschuss beantragen. Die Leistung des Unterhaltsvorschusses wird beim Leistungsbezug von ALG II gegengerechnet. Zur Frage 6. Der zusätzliche Stellenbedarf beträgt nach derzeitiger Prognose 23 Stellen im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss und 2 Stellen im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe. Von den 23 zusätzlich notwendigen Stellen im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss sind bereits fünf im Stellenplan 2017/2018 bewilligt. Vonseiten des Jobcenters konnten noch keine Aussagen über einen möglichen zusätzlichen Personalbedarf getroffen werden. Eine abschließende Beurteilung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Zur Frage 7. Die Leistungsausweitung des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Angestrebt wird eine gestaffelte Personalzuführung im Juni, September und Dezember 2017. Zur Frage 8. Die zusätzlichen Kosten für Personal werden demnach für 2017 auf circa 600.000 Euro und ab 2018 auf circa 1 Million Euro prognostiziert. Für die Sachkosten ist ein Mehraufwand von circa 230.000 Euro in 2017 und von 120.000 Euro in 2018 vorgesehen. Der Mehraufwand für die Auszahlung von UVG-Leistungen wird in 2017 auf circa 7 Millionen Euro und in 2018 auf circa 14 Millionen Euro geschätzt. Zur Frage 9. Der Bund trägt künftig 40 Prozent der Kosten für den Unterhaltsvorschuss. Zur Frage 10. Der Anteil des Freistaates ist noch nicht bekannt. Hier gibt es derzeit Verhandlungen mit dem SSG. Zur Frage 11. Der Deutsche Städtetag fordert einen finanziellen Ausgleich für die zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen aus den Leistungsausgaben und den Verwaltungskosten. Auch der SSG fordert hier einen entsprechenden Mehrbelastungsausgleich. Der aktuelle Stand der Dinge lässt allerdings noch nicht zu, dass wir das genau beziffern können. Zur Frage 12. Bei solchen Gesetzesänderungen ist das Risiko immer hoch, dass die eingestellten Mehrbelastungen nicht unseren Planungen entsprechen oder unseren Forderungen nach Einhalten des Konnexitätsprinzips nicht vollständig nachgegeben wird. Insofern können wir hier noch keine aktuellen Angaben dazu machen, inwiefern die im Haushalt eingestellten Einnahmen und Ausgaben tatsächlich der Realität entsprechen werden. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Bitte schön, Frau Dr. Lauter. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Herr Professor Fabian, herzlichen Dank für die Ausführungen. Gerade Ihre Aussagen zu den Kindern und Jugendlichen, die unter das SGB II fallen, veranlassen mich zu einer Nachfrage. Sinn und Ziel der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist ausdrücklich die Verringerung der Kinderarmut. Wie schätzen Sie es nach jetzigem Stand ein, ob das erreicht werden kann? Was müsste aus Ihrer Sicht geschehen, damit dieses Gesetz, das sicherlich gut gemeint ist - das will ich überhaupt nicht anzweifeln -, dann auch gut gemacht wird? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das Gesetz gibt es. Insofern stellt sich jetzt nur noch die Frage nach der Umsetzung. Es ist nach wie vor so, dass diejenigen, die einen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben, keine finanzielle Erleichterung erfahren werden. Aber immerhin werden 10 Prozent derjenigen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Der Unterhaltsvorschuss wird jetzt auch länger als die bisherigen 72 Monate gewährt. Insofern kann man schon sagen, dass es einen Personenkreis gibt, der von der Novellierung profitieren wird. In erster Linie werden es wahrscheinlich alleinerziehende Mütter sein, die keinen Anspruch auf Transferleistungen haben, die dann Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn die Väter keinen Unterhalt zahlen. Das ist meines Erachtens eine gute Maßnahme, um zumindest in dieser einen Teilpopulation Einkommensarmut entgegenzuwirken. Insofern haben wir inhaltlich dieses Gesetz auch immer begrüßt. Als kommunale Vertreter mussten wir aber auch die Einhaltung des Konnexitätsprinzips einfordern und tun das auch weiterhin. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lauter noch einmal. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Herzlichen Dank auch für diese klare Aussage. Es ist begrüßenswert, dass immerhin 10 Prozent der Betroffenen Vorteile aus der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes haben werden. - Das ist das eine. Eine Nachfrage noch: Sie sagten, es werden in diesem Zusammenhang 23 bzw. 25 Stellen in zwei Sachgebieten geschaffen. Nun mag ich nicht Kinderwohl gegen Kosten abwägen, aber das Verhältnis scheint mir etwas unausgewogen zu sein. Stimmen Sie mir diesbezüglich zu? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wie viele Stellen es genau sein werden, werden wir erst wissen, wenn die Anträge vorliegen. Deswegen werden S e i t e | 17 wir die Stellen, wie eben beschrieben, auch sukzessive aufbauen, nämlich im Juni, September und Dezember dieses Jahres. Es gibt klare Vorgaben, für wie viele Fälle eine Sachbearbeiterin zuständig ist. Dementsprechend müssen zusätzliche Stellen eingerichtet werden. Wir gehen davon aus, dass die finanziellen Mehrbelastungen, die uns dadurch entstehen, ausgeglichen werden. Sowohl der Deutsche Städtetag als auch der SSG fordern das weiterhin. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Eine Frage noch, Herr Fabian: Werden Sie die Fragen, die Sie jetzt nicht beantworten konnten, zu gegebener Zeit nachreichen? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, sobald wir Genaueres wissen. Mir wurde gesagt, die Informationen ändern sich quasi täglich. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Die Anfrage unter 15.3 wird schriftlich beantwortet. 15.4 Krankenstandentwicklung der Bediensteten der Stadtverwaltung und Maßnahmen (VI-F-03873) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich bitte den Kollegen Hörning um Antwort. Bürgermeister Hörning: Ich kann Ihnen zum genannten Sachverhalt wie folgt Auskunft geben: Zur Frage 1: Warum wurde für das Jahr 2015 kein Krankenstandsbericht vorgelegt? - Eine Zusammenfassung der Arbeitsunfähigkeitsdaten von 2015 findet sich im Personalbericht 2015. Der Arbeitsunfähigkeitsbericht mit den Daten der Jahre 2015 und 2016 wird in einem gemeinsamen Bericht im Jahr 2017 veröffentlicht. Wir sind in dem Kontext dabei, die Berichterstattung im Personalamt zu vereinheitlichen. Zur Frage 2: Hat sich die Entwicklung weiter negativ fortgesetzt? - Ja, das ist der Fall. Das bedauern wir sehr. Allerdings liegen wir hier im Durchschnitt der Großstädte in Deutschland. Der Krankenstand im Jahr 2015 ist im Vergleich zum Jahr 2014 von 6,7 Prozent auf 6,9 Prozent gestiegen. Der Negativtrend hat sich demnach weiter fortgesetzt. Nach dem Bericht des Deutschen Städtetages ist das nicht allein ein Problem der Stadt Leipzig. Der Durchschnitt der Großstädte liegt bei 6,96 Prozent. Wir liegen also leicht darunter, wobei das kein Grund ist, damit zufrieden zu sein. Zur Frage 3: Welche Maßnahmen und Angebote plant die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Personalrat zukünftig, um dem hohen Krankenstand und dessen Ursachen entgegenzuarbeiten? Gibt es dafür Konzepte und strategische Überlegungen? - Konzepte und strategische Überlegungen gibt es immer. Die Frage ist: Was wird konkret getan? Im Jahr 2016 erstellte das Personalamt, Abteilung Gesundheitsmanagement, einen Gesundheitsbericht. Als Beschluss aus diesem wurde festgelegt, dass dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement im Doppelhaushalt 2017/2018 eine Anschubfinanzierung von 50.000 Euro je Jahr zur Verfügung gestellt wird. Außerdem wurde zur Durchführung einer erneuten Mitarbeiterbefragung für das Jahr 2017 ein Mehrbedarf in Höhe von 20.000 Euro und für das Jahr 2018 in Höhe von 50.000 Euro bestätigt. Wir arbeiten zeitgleich mit dem Gesamtpersonalrat an einer Rahmendienstvereinbarung zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement und sind da auf der Zielgerade; sie befindet sich gerade in der Mitzeichnung. In dieser Rahmendienstvereinbarung werden die grundlegenden Vorgaben zur Implementierung und Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bei der Stadt Leipzig getroffen. Die Rahmendienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe. Sie regelt den Aufbau von Strukturen und Verantwortlichkeiten sowie die Schaffung von materiellen und immateriellen Voraussetzungen zur Durchführung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es neben solchen Vereinbarungen, Maßnahmen und Programmen vor allem auch auf gute Führung, gute Zusammenarbeit und gute Kommunikation ankommt. Auch das generelle Arbeiten am Thema Zusammenarbeitskultur, respektvolles Miteinander usw. trägt zu einem Arbeitsumfeld bei, in dem Menschen gut arbeiten können und nicht krank werden. Zur Frage 4: Inwiefern plant die Stadtverwaltung über die Betriebliche Gesundheitsförderung eigene Präventionskurse (beispielsweise Rückenschulen, Kurse zur Raucherentwöhnung, gesunden Ernährung oder zur Stressbewältigung) für ihre Mitarbeiter*innen anzubieten? - Die Stadtverwaltung Leipzig bietet bereits jetzt eigene Maßnahmen aus dem Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung an. Dazu gehört neben den Gesundheitstagen zum Beispiel der Firmenlauf, der wieder im Juni stattfinden wird und an dem wir wieder mit einer großen Mitarbeiterdelegation teilnehmen werden. Wir werden hierzu auch einen Lauftreff anbieten, voraussichtlich ab 5. April. Auch Stadträtinnen und Stadträte sind herzlich eingeladen, sich am Mittwochabend am Lauftreff der Stadtverwaltung zu beteiligen. Des Weiteren übernehmen wir hälftig die Kosten - bis zu 100 Euro pro Jahr pro Bediensteten - von zer- S e i t e | 18 tifizierten und durchgeführten Präventionsmaßnahmen. Zudem bieten wir über das Fortbildungsprogramm entsprechende Angebote an. Zusammenfassend kann ich sagen: Die Voraussetzungen für eine Verbesserung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bei der Stadt Leipzig sind geschaffen. Auch die neue Amtsleitung wird sich diesem Thema entsprechend der Führungs- und Zusammenarbeitskultur widmen. Wir sind optimistisch, dass wir das in den nächsten Jahren gut fortentwickeln und dann auch zu niedrigeren Krankenstandszahlen kommen werden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das sehe ich nicht. Die Anfrage unter TOP 15.5 wird im nichtöffentlichen Teil beantwortet. Die Anfragen unter TOP 15.7 und 15.8 werden schriftlich beantwortet. 15.9 Extrem rechte und nationalistisch-rassistische Verlage auf der Leipziger Buchmesse (VI-F-03842) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich bitte Frau Dr. Jennicke um Antwort. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Einleitend möchte ich darauf verweisen, dass zu genau derselben Thematik bereits in der Ratsversammlung im Mai vergangenen Jahres eine entsprechende Einwohneranfrage ausführlich beantwortet wurde. Die diesbezügliche Rechts- und Sachlage hat sich bis heute nicht geändert. Auf das einschlägige Protokoll sei an dieser Stelle verwiesen. Die Anfrage ist auf Basis bestehender Rechtsgrundlagen und in Abstimmung mit der Leipziger Messe wie folgt zu beantworten: Zur Frage 1. Die Stadt Leipzig und die Leipziger Messe distanzieren sich ausdrücklich von derartigen Äußerungen, wie sie in der Anfrage zitiert werden. Leipzig und seine kommunalen Unternehmen stehen für Weltoffenheit und Einhaltung bzw. Umsetzung demokratischer Grundsätze. In diesem Sinne hat bekanntlich auch die Leipziger Messe in enger Abstimmung mit ihren Gesellschaften in erheblichem Maße in der Vergangenheit dazu beigetragen, Flüchtlingen eine zumindest angemessene Erstunterkunft zu geben. Die Leipziger Buchmesse selbst versteht sich als weltoffenes Forum für Verlage, Autoren und Leser. Eine Zensur findet grundsätzlich nicht statt. Meinungsäußerungen von Verlagen oder deren Vertretern sind, soweit es sich nicht um strafbare Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Inhalte handelt oder sie nachweislich als verfassungsfeindlich eingestuft werden, kein durchsetzbarer Ausschlussgrund. Zur Frage 2. Die rechtlichen Möglichkeiten der Leipziger Messe GmbH, eine Präsentation der in der Anfrage genannten bzw. anderer Verlage zu verhindern, sind dementsprechend nicht gegeben. Die Leipziger Buchmesse ist juristisch gesehen eine Messe im Sinne der Gewerbeordnung. Für einen Ausstellerausschluss bedarf es eines sachlich gerechtfertigten Grundes. Im Ergebnis der bisherigen Prüfung durch die Leipziger Messe GmbH bestehen aussagegemäß gegenwärtig keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen am Ende rechtlich haltbaren Ausschluss einzelner bis dato angemeldeter Aussteller. Daher ist auch deren Gesellschaftern, der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen, eine Verhinderung des Messeauftritts von Verlagen und deren Vertretern so lange nicht möglich, wie diese bzw. deren Aktivitäten nicht explizit als verfassungsfeindlich eingestuft sind und/oder anderweitige strafrechtliche Sachlagen dies im Einzelfall rechtfertigen. Hinsichtlich der in der Frage angesprochenen Verlage liegt diesbezüglich kein Erkenntnisstand vor. Ergänzend sei noch folgender Hinweis gestattet: Aufgrund der Gesellschafterstruktur bei der Messe - 50 Prozent Beteiligung Stadt, 50 Prozent Freistaat - kann die Stadt allein gegenüber dieser grundsätzlich keinerlei verbindliche Vorgaben machen oder Beschlüsse fassen. Das bedarf immer der Abstimmung mit dem Freistaat. Zur Frage 3. Die Sachverhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht vergleichbar. Die Leipziger Messe GmbH benötigt für die Nichtzulassung oder den Ausschluss eines Ausstellers einen sachlich gerechtfertigten Grund nach § 70 Absatz 3 Gewerbeordnung. Die LVB ist bei der Entscheidung über Werbespots im Fahrgast-TVProgramm freier. Die Einstellung des Werbespots bei der LVB ist daher als Vorbild für die Entscheidung über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Leipziger Buchmesse nicht geeignet. Oberbürgermeister Jung: Dazu gibt es Nachfragen von Frau Witte und Frau Nagel. Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Vielleicht sollten wir die Messe dazu animieren, etwas genauer hinzuschauen, auch in Bezug auf Neuigkeiten von Herrn Elsässer. Man sollte sich einmal das Umfeld umschauen, mit wem wer zusammenarbeitet und vernetzt ist. Es gibt da einen gewissen Mario Rönsch. Er war Vertriebsmitarbeiter bzw. freier Mitarbeiter bei Compact. Inzwischen ist er nach Ungarn ausgewan- S e i t e | 19 dert und hat von dort die Webseite „Migrantenschreck“ betrieben. Über diese Webseite sind nach Deutschland illegal Waffen verkauft worden, die in Deutschland verboten sind. Das liegt inzwischen bei der Staatsanwaltschaft. Die Herren Elsässer und Rönsch haben sich inzwischen zerstritten, was zu einem Interview von Herrn Elsässer bei Herrn Wisnewski geführt hat, einem bekannten Verschwörungstheoretiker. Darin hat Elsässer zugegeben, dass der Webmaster von Compact die Webseite „Migrantenschreck“ eingerichtet hat. Er hat zwar betont, nicht gewusst zu haben, dass darüber illegal Waffen nach Deutschland verkauft werden; allerdings war das nicht sehr glaubhaft. Außerdem hat Herr Elsässer vor ungefähr einem halben Jahr im Internet öffentlich Bundeswehrsoldaten und Polizeibeamte dazu aufgerufen, gegen die Regierung zu putschen. Ich weiß nicht, was man noch machen muss, um einen solchen Verlag von der Buchmesse ausschließen zu können. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Soll ich jetzt sagen, was der Verlag machen muss, um ausgeschlossen zu werden? Stadträtin Witte (DIE LINKE): Ich bin gern bereit, weitere Informationen zu liefern. Das ist alles frei verfügbar im Netz. Man muss sich nur einmal kundig machen. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Wir nehmen das auf und können das gerne noch einmal prüfen. Es ist allerdings immer entscheidend, was der Verlag publiziert und was die Inhaber und die Angestellten des Verlags in ihrer Funktion als Verlagsinhaber bzw. Verlagsangestellte tun. Oberbürgermeister Jung: So ist es. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Wir nehmen Ihren Hinweis auf und werden dem nachgehen. Zurzeit liegen uns und auch der Messe keine Erkenntnisse vor, dass das, was Sie jetzt geschildert haben, in der Eigenschaft als Verlagsinhaber oder Verlagsangestellter getätigt wurde. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte, lassen Sie uns inhaltlich in der Sache gegen solchen rassistischen Verlage kämpfen. Anders geht es nicht. Frau Nagel, bitte. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Die Antwort auf die Einwohneranfrage im vergangenen Jahr ist bekannt. Klar ist auch, dass die juristischen Möglichkeiten - das wird in solchen Fällen ja immer ausgeführt - klein sind. Nur, ich verstehe das Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 nicht. Die Messe definiert Teilnahmebedingungen für Verlage. Warum kann nicht eine Teilnahmebedingung der Ausschluss von menschenverachtender Hetze sein? Ich verstehe es wirklich nicht. Ein sachlich gerechtfertigter Grund - Frau Witte hat es ausgeführt - lässt sich in den Veröffentlichungen von Compact oder auch der Jungen Freiheit zur Genüge finden. Mir ist das nicht richtig plausibel, warum sich immer auf diese juristischen Formeln zurückgezogen wird. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Weil auch die Teilnahmebedingungen mit großer Sicherheit auf einer Rechtsgrundlage stehen müssen und die Gewerbeordnung erst einmal für jeden gleichermaßen gilt. - Aber auch das können wir noch einmal prüfen. Oberbürgermeister Jung: So ist es. Ich würde mir das auch anders wünschen. 15.10 Versorgung 03846) mit Kita-Plätzen (VI-F- Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Nach Berechnungen des Amts für Jugend, Familie und Bildung sind im U3-Bereich 1.170 Kinder ohne Betreuung gemeldet. Ob allerdings tatsächlich alle unversorgt sind, ist unklar, weil nicht alle Verträge im KIVAN eingepflegt sind und wir insofern nicht wissen, ob nicht einige von diesen Kindern dennoch bereits Plätze haben. Zur Frage 2. Die gegenwärtige Belegung zeigt Engpässe in folgenden Stadtbezirken: Südost, Alt-West, West, Nordwest, Südwest, Nord und Mitte. Eine Differenzierung nach Leistungsbereichen ist nicht sinnvoll, da die Gesamtbelegung der Einrichtungen entscheidend ist und sich durch das Älterwerden der Kinder die Zahlen monatlich ändern. Der überwiegende Teil der Neuaufnahmen in Kitas und Kindertagespflege sind Kinder unter drei Jahren. Eine Neuaufnahme von Kindern unter drei Jahren kann in den Kitas aber nur so lange erfolgen, wie es freie Kindergartenplätze gibt, die ein Nachrücken von Kindern, die drei Jahre alt werden, ermöglichen. Sobald die Einrichtungen voll belegt sind, ist eine Neuaufnahme von Kindern nicht mehr möglich. In der Folge verbleiben daher auch Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, sowohl in der Krippe als auch in der Kindertagespflege zunehmend länger in dieser Betreuungsform. Zur Frage 3. Entsprechend der Bedarfsplanung 2016/2017 wurde für den Leistungsbereich U3, S e i t e | 20 also Kinderkrippe, ein Bedarf von 7.913 Plätzen, für den Leistungsbereich Kindertagespflege ein Bedarf von 3.301 Plätzen und für den Leistungsbereich Kindergarten ein Bedarf von 21.213 Plätzen ermittelt. Diese Platzzahl wird als ausreichend zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz angesehen. Zur Frage 4. 235 Kindertageseinrichtungen nehmen am KIVAN teil, zwölf Kindertageseinrichtungen nehmen zurzeit nicht teil. Dies sind die Kindertageseinrichtungen Brüderstraße 21, FranzMehring-Straße 44, Gutenbergplatz 4a, Hubmaierweg 38, Bästleinstraße 18, Raschwitzer Straße 15, Seitengasse 2, Meusdorfer Straße 47b, Oberdorfstraße 30, Klara-Wieck-Straße 9, Karl-Heine-Straße 95 und Freirodaer Weg 2. Es wird erwartet, dass mit dem Abschluss der neuen Trägervereinbarung am 01.07.2017 alle Einrichtungen der Freien Träger das KIVAN benutzen werden. KIVAN ist ein geeignetes Instrument für die Platz- und Belegungsverwaltung und bietet Eltern die Möglichkeit, ihren Bedarf für eine Einrichtung anzuzeigen. Im KIVAN arbeitende Einrichtungen nutzen die Wunschverwaltung bei der Vergabe ihrer Kitaplätze. Für jede beteiligte Kita ist damit die Nachfrage transparent. Zur Frage 5. Zum Stichtag 01.03.2017 leben 1.571 unter sechsjährige Kinder von Geflüchteten in Leipzig. Getrennt nach der jeweiligen Rechtsgrundlage der Aufenthaltstitel der Kinder bzw. dem Status leben in Leipzig 579 Kinder, welche unter sechs Jahre alt sind und selbst als asylberechtigte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt sind, 739 Kinder, welche eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 32 und 33 Aufenthaltsgesetz besitzen, und 253 Kinder, welche noch im Asylverfahren sind. 104 Kinder von Geflüchteten mit einer Gemeinschaftsunterkunft als Wohnanschrift besuchen zum 20.02.2017 eine Kindertagesstätte. Kinder von Geflüchteten, die dezentral in Wohnungen wohnen, können gegenwärtig über das KIVAN nicht erfasst werden, da der Status als Geflüchteter dort nicht vermerkt ist. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sie haben jetzt ausgeführt, dass es in fünf oder sechs Stadtbezirken Engpässe gibt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sieben. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Das heißt, in sieben von zehn Stadtbezirken gibt es einen Mehrbedarf an Betreuung, der derzeit nicht bedient werden kann. Daran knüpft meine Nachfrage an. Vor dem Hintergrund, dass in diesem Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Jahr nur fünf oder sechs neue Einrichtungen geplant sind, mit welchen Maßnahmen wollen Sie dem offensichtlich höheren Bedarf begegnen? Die Bedarfsplanung hat den tatsächlichen Bedarf ja offenbar nicht realistisch abgebildet. Die zweite Frage. Zwölf Kitas sind derzeit nicht im KIVAN vertreten. Wie konnte es dazu kommen? Die genannten Kitas gibt es ja schon seit langem, zum Beispiel die Kita Meusdorfer Straße. Wir waren doch schon einmal auf dem Stand, dass tatsächlich alle Kitas im KIVAN sind. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zu Ihrer ersten Frage. In der Tat ist es so, dass wir in verschiedenen Stadtbezirken in unterschiedlichem Ausmaß noch Bedarfe haben, die derzeit nicht gedeckt werden. Die Bedarfsplanung als solche und die von mir eben genannten Zahlen sind aus meiner Sicht realistisch. Zu Ihrer Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden, um diese Bedarfe zu decken. Es ist so, dass wir zurzeit Schwierigkeiten haben: Zum einen fehlen Grundstücke; zum anderen scheint das Interesse von privaten Investoren, Kitas zu bauen, nachzulassen. Wir müssen jetzt überlegen, welche neuen Maßnahmen wir auf den Weg bringen können. Nach wie vor planen wir, dass private Investoren Kitas bauen, die dann von Freien Trägern gemietet werden und die Mieten im Rahmen der Betriebskosten von uns refinanziert werden. Dieses Modell hat sich bewährt. Inwieweit wir als Stadt noch zusätzliche eigene Maßnahmen umsetzen können, hängt von der Verfügbarkeit von Grundstücken ab. Wir hoffen, dass wir relativ kurzfristig zusätzliche Plätze schaffen können, indem wir Erweiterungsmaßnahmen in bestehenden Kitas vornehmen, wenn deren Grundstücke groß genug sind. Davon gibt es einige. Darüber hinaus können auch ehemalige Kindertagesstätten reaktiviert werden. Dafür muss aber erst geprüft werden, inwieweit zwischenzeitlich erfolgte andere Nutzungen dort beendet werden müssen. Sie können sicher sein, dass wir auf Hochtouren arbeiten, um den Ausbau des Kindertagesstättennetzes zu beschleunigen und den Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten realisieren zu können. In der Tat ist das im Moment aber sehr schwierig. Zu Ihrer zweiten Frage. Dass sich immer noch einige Einrichtungen nicht am KIVAN beteiligen, hängt damit zusammen, dass wir das bislang in der Leistungsvereinbarung nicht verankert hatten. Jetzt gibt es eine neue Leistungsvereinbarung, die auch mit den Freien Trägern grundsätzlich so abgestimmt ist. Derzeit erfolgen die Verhandlungen mit den einzelnen Trägern zu den jeweiligen konkreten Betriebskosten. Wir gehen davon aus, S e i t e | 21 dass nach Abschluss dieser Leistungsvereinbarungen alle Träger und damit auch alle Kitas im KIVAN abgebildet sind. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Fabian, ich möchte anschließen mit einer Frage, die Sie uns beim letzten Mal zur Thematik „Auslastung der neu geschaffenen Einrichtungen“ beantwortet hatten. Sie hatten ausgeführt, dass nach zwölf Monaten die Auslastung bei gerade einmal 90 Prozent liegt. Vor dem Hintergrund von 3.000 neu geschaffenen Plätzen und davon nach zwölf Monaten noch 300 freien Plätzen hatten wir gefragt, wie Sie die Einrichtungen befördern wollen, dass deren Auslastung schneller steigt; denn rein rechnerisch dürfte es gar keine Klagen geben. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sie können sich vorstellen, dass Ihre Frage auch mich bewegt, und zwar seit Jahren. Wenn mir die monatlichen Statistiken vorgelegt werden, sehe ich auch immer einen Unterschied zwischen den Kapazitäten und den tatsächlichen Belegungen, völlig unabhängig davon, ob es sich um neue oder bestehende Einrichtungen handelt. Es sind nicht immer alle Einrichtungen zu 100 Prozent ausgelastet. Das wird mir immer wieder damit erklärt, sowohl vom Amt für Jugend, Familie und Bildung als auch von den Trägern, dass es logistisch schwierig ist, einen Vertrag nahtlos an den anderen anzuschließen. Es kommt immer wieder zu vorübergehenden, teilweise zwei Monate dauernden Lücken zwischen der Beendigung eines Vertrages und dem Beginn eines neuen Vertrages. Man könnte natürlich nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ einen Vertrag nach dem anderen vergeben. Darauf würde sich jedoch nicht nur kein Freier Träger einlassen; auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von uns betriebenen Einrichtungen wären sicher vehement dagegen sein. Es werden ja auch immer Gespräche mit den Eltern geführt. Es wird darauf geachtet, dass in den jeweiligen Kitas eine gute Mischung vorhanden ist. Also: Diese Lücke wird es immer geben. Das von Ihnen angesprochene Phänomen, dass die neu eingerichteten Kitas nicht alle sofort bzw. auch nach zwölf Monaten noch nicht vollständig ausgelastet sind, hängt auch mit dem Finden von geeignetem Personal zusammen. Zu Beginn des Jahres scheint es schwieriger zu sein, entsprechendes Personal zu finden, als im September/Oktober, direkt nach Ausbildungsabschluss. Ich kann Ihnen hier nur versichern, dass ich selbst immer wieder darauf dränge, dass die Kitas ausgelastet werden. Allerdings habe ich auch Ver- Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 ständnis dafür, dass es neben personaltechnischen und vertragstechnischen Gründen auch pädagogische Gründe gibt, die einer schnellen Belegung, so wie wir sie uns wünschen, um alle Bedarfe abzudecken, entgegenstehen. Dafür habe ich dann auch ein Einsehen. Noch eine Anmerkung. Herr Wehmann, würde ich massiv darauf drängen, dass sofort - komme, was da wolle - alle Plätze belegt werden, würden Sie mir umgekehrt die Frage stellen, ob ich die verschiedenen pädagogisch diffizilen Fragen auch angemessen berücksichtige. So stecke ich manchmal zwischen Baum und Borke. Oberbürgermeister Jung: Damit haben Sie jetzt bei Herrn Wehmann eine weitere Frage erzeugt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja. Ich diskutiere das Thema gerne. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Professor Fabian, Sie sagten in Ihrer Antwort, die Kitas seien nach 18 Monaten voll ausgelastet. Wir reden hier also nicht über „ganz schnell“. Die Zahlen für die Auslastung nach drei Monaten mag ich gar nicht vorlesen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das hängt auch damit zusammen - das habe ich in der letzten Ratsversammlung ausführlich beantwortet -, dass wir in bestimmten Stadtgebieten plötzlich ein Überangebot hatten. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. 15.11 Kita-Sozialarbeit in Leipzig (VI-F-03847) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Dazu wird wiederum Kollege Fabian um Antwort gebeten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. In Leipzig haben insgesamt 17 Einrichtungen eine Förderung im Landesmodellprojekt „Maßnahmen für Kinder in besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“ erhalten. Davon sind zehn in Freier Trägerschaft und sieben in kommunaler Trägerschaft. Zu den Einrichtungen in Freier Trägerschaft gehören die integrativen Tageseinrichtungen „Sonnenwinkel“, „Sternschnuppe“, Am Kulkwitzer See, Wurzner Straße 122, Demmeringstraße 35, Hildegardstraße 56, Lutherstraße, Kohlgartenstraße 9, das Kinderhaus Groß und Klein und das Familienzentrum Marcusgasse. Die sieben Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sind die integrativen S e i t e | 22 Tageseinrichtungen Kändlerstraße 11, Grünauer Allee 18, Kunzestraße 4, Eisenbahnstraße 52, Konradstraße 70-72, Goldsternstraße 21b und der Kindergarten Täubchenweg 30. Die 17 zusätzlichen Projektfachkräfte - Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter - arbeiten 30 Wochenstunden. Es handelt sich also um 0,75 VZÄ. 95 Prozent der anfallenden Personalkosten werden durch Projektfördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Die restlichen 5 Prozent der Personalkosten sind durch die Träger der Einrichtungen als Eigenleistung zu erbringen. Zur Frage 2. Der Einsatz von Sozialarbeit in Kindertagesstätten erweitert die pädagogische Arbeit. Es zeigt sich, dass Kindertagesstätten zunehmend mit innerfamiliären problematischen Sachverhalten konfrontiert werden, besonders im Bereich der Problembewältigung im Familienalltag. So benötigen immer mehr Eltern Unterstützung bei der Entwicklung von Erziehungskompetenzen. Diese geht über die engagierte Elternarbeit der Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen hinaus und kann nicht über die Regelleistung der Einrichtung allein erfolgen. Nach einer Evaluierung des noch bis 2018 laufenden Landesmodellprojekts „Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“ wird es möglich sein, einen fachlich fundierten Standpunkt zur Kita-Sozialarbeit abzugeben. Zur Frage 3. Die Stadt Leipzig beteiligt sich durch ihre Teilnahme am genannten vierjährigen Landesmodellprojekt an der Erprobung des Modells Kita-Sozialarbeit. Die positiven Wirkungen der Kinder- und Familienzentren wurden in mehreren Wirkstudien aufgezeigt. Deshalb werden in den Jahren 2017 und 2018 zu den bisherigen 14 Leipziger Kinder- und Familienzentren zusätzliche fünf Kitas entsprechend weiterentwickelt. Wechselwirkungen zwischen dem Landesmodellprojekt „Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“ und dem Projekt „Weiterentwicklung von Leipziger Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren“ werden während der Projektlaufzeit beobachtet, dokumentiert und gemachte Erfahrungen ausgetauscht. Konkrete Ergebnisse können jedoch erst nach Abschluss der Projekte und Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung klar benannt werden. Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Eine kurze Nachfrage: Arbeiten die Sozialarbeiter in den Kitas eng mit den Eltern und dem ASD zusammen? Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ganz wesentlich mit den Eltern, ja; wenn es sich anbietet, auch mit dem ASD. Ziel ist vor allen Dingen die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. Die Anfragen zu den Tagesordnungspunkten 15.12 bis 15.19 werden schriftlich beantwortet. 15.21 Transparenz und Geheimhaltung im Leipziger Stadtrat (VI-F-03890) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann Ich bitte Kollegen Hörning um Antwort. Bürgermeister Hörning: Zur Frage 1: Wann und in welchem Umfang sind die Leipziger Stadträte im Umgang mit Geheimhaltung, Datenschutz sowie den gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung und Entsorgung von nicht-öffentlichen und/oder geheimen Unterlagen geschult worden? In welchen Abständen werden diese Schulungen erneuert bzw. aufgefrischt? - Die Stadträtinnen und Stadträte wurden zu Beginn der Wahlperiode über die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften unterrichtet, soweit das Angebot des Datenschutzbeauftragten angenommen wurde. Weitere Schulungen können jederzeit angeboten werden. Zur Frage 2: Welche Möglichkeiten der Dokumentenvernichtung können die Stadträte nutzen? Wo, wann und in welchem Umfang stehen diese Möglichkeiten zur Verfügung? - Fraktionsangehörige Stadträtinnen und Stadträte können Unterlagen über die Fraktionsgeschäftsstellen entsorgen. Den Fraktionen werden Haushaltsmittel für Sachkosten der Stadtratsarbeit zur Verfügung gestellt. Einzelheiten zu Ort, Zeit und Umfang wurden nicht erhoben. In Einzelfällen können Unterlagen nach Absprache über das Büro für Ratsangelegenheiten entsorgt werden. Zur Frage 3: Wie viele der Fraktionsgeschäftsstellen sind mit Dokumentenvernichtern (z. B. Schreddern) bzw. entsprechenden Dokumentenabholbehältern ausgestattet? - In der CDUFraktion, in der Fraktion Die Linke, in der SPDFraktion und in der AfD-Fraktion ist jeweils ein Schredder vorhanden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besitzt einen kleinen Schredder, der nur für Einzelseiten geeignet ist. Zweimal jährlich wird für die Entsorgung von Unterlagen eine verschließbare Schreddertonne bereitgestellt. Vielleicht wächst der kleine Schredder bei den Grünen ja noch zu einem großen Schredder. Dann ist auch dort für Gleichberechtigung gesorgt. S e i t e | 23 Zur Frage 4: Durch welche Maßnahmen sorgt die Stadtverwaltung dafür, das Aufkommen von nichtöffentlichen bzw. geheim zu haltenden Unterlagen bei den Stadträten zu minimieren? - Die Nichtöffentlichkeit von Sitzungsunterlagen ist eine Ausnahme und wird im Einzelfall geprüft und begründet. Dies betrifft hinsichtlich der Vorlagen rund einen von circa 50 Tagesordnungspunkten der Ratsversammlung. Weitere Maßnahmen sind hier nicht angezeigt. Grundprinzip ist die Öffentlichkeit. Stadträtinnen und Stadträte, welche dies gegenüber dem Büro für Ratsangelegenheiten erklären, erhalten ihre Unterlagen in elektronischer Form. Dies sind zurzeit 48 Stadträte. Es ist das Ziel der Verwaltung, den Anteil der Papierunterlagen stetig zu verringern und fast vollständig zur elektronischen Ratsarbeit überzugehen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. - Herr Hörning, vielen Dank. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 17: 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Januar 2017 (VIDS-03817) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es dazu aus Ihrer Mitte Hinweise, Ergänzungen oder Fragen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18 Vorlagen I 18.1 Wahl und Bestellung des Leiters des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe (VI-DS-03665) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Herr Peter Böhmer soll als Leiter des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe wiederbestellt werden. - Wird das Wort gewünscht? - Können wir offen abstimmen? - Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.2 Bebauungsplan Nr. 403 „Wohnsiedlung Wiesenblumenweg“; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Holzhausen; Billigungs- und Auslegungsbescheid (VI-DS-02967) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-03057) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.4 Baubeschluss - Erweiterung des Verkehrsmanagementsystems (VI-DS03180) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Wiederum ein einstimmiger Beschluss. 18.5 Umsetzung des Maßnahmenplans im integrierten Verkehrskonzept Altlindenau (VI-DS-03256) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Hierzu gibt es einen Wortwunsch von Herrn Schulze. Stadtrat Schulze (SPD): Ich will einem schnellen Ablauf nicht im Wege stehen, aber einige Sätze dazu seien mir vergönnt. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Gäste! Die vielen Nutzer des Lindenauer Marktes freuen sich über den Maßnahmenplan; da bin ich mir ganz sicher. Es freuen sich auch die Stadträte aus Lindenau und Umgebung, namentlich Frau Witte, Herr von der Heide, Herr Weickert und ich selbst, die wir diesen Antrag und dieses Verkehrskonzept eingebracht haben, angeregt durch entsprechende Bürgerversammlungen und Workshops. Vor einem Jahr haben wir unsere Vorschläge hier eingereicht; jetzt sollen sie beschlossen werden. Es wäre schön gewesen, wenn das Thema schon im September/Oktober hier auf der Tagesordnung gestanden hätte; aber eine Verzögerung um sechs Monate konnten wir aushalten. Jetzt liegt ein gutes Ergebnis vor. Wir hoffen, dass die kurzfristigen Maßnahmen schon bald losgehen und die mittelfristigen Maßnahmen, wie im Konzept ausgewiesen, in 2018 S e i t e | 24 beginnen. An dieser Stelle noch einmal der ausdrückliche Hinweis an die Verwaltung: Bei den Mittelfristmaßnahmen ist uns besonders wichtig, dass die Beruhigung des Verkehrsaufkommens an der Nordseite des Marktes, also dort, wo sich Kaufland, dm und die stadtauswärtigen Haltestellen befinden, so schnell wie möglich erfolgt. Andere Maßnahmen, die auf dem Platz stattfinden sollen, können noch zurückgestellt werden. Das Thema „Fußgängerzone auf der Nordseite“ ist aus unserer Sicht vordringlich. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Vorlage. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.6 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung (VI-DS-03385-NF-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im Zuge der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster - Teilobjekt Brückenbau (VIDS-03517) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ein wichtiges Brückenbauwerk wird jetzt auf den Weg gebracht. Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich auch hier um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Die Tagesordnungspunkte 18.8 und 18.9 sind vertagt. 18.10 Kofinanzierung des Projektes JOBLINGE durch die Stadt Leipzig auf Grundlage des Projektsaufrufs des SMWA „Meilenstein Duale Ausbildung Individuelle Wege zum Ziel“ (VI-DS03615) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen den Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 18.11 Sanierungssatzung „Leipzig/Connewitz-Biedermannstraße“ (VI-DS-03628) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Hobusch hat Befangenheit angemeldet und wird sich an der Abstimmung nicht beteiligen. Gibt es Wortwünsche? - Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Ich habe dazu einige Nachfragen: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, die einer Abwägung gleichkommen? Gehört zu einer Abwägung nicht auch, die betroffenen Bürger, vor allem aber die Anrainer der Grundstücke, die den geänderten Grenzverlauf der Satzung betreffen, miteinzubeziehen? Welche Sanierungsarbeiten, vor allem im Grenzverlauf Biedermannstraße, sind im genannten Sanierungsgebiet geplant, dass diese Satzungsänderung nötig wird? Wie will man ausschließen, dass diese Satzung wegen fehlender oder nicht ausreichender Abwägung abermals vor dem Oberverwaltungsgericht scheitert? Ich denke, dass Sie alle den Brief von Herrn Linke, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Leipzig, vom 02.03.2017 bekommen haben. Dieser Brief hat uns zu diesen Fragen veranlasst. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Nach eingehender Prüfung diverser Beschlüsse und Pläne kann Folgendes festgestellt werden: Die heute zu korrigierende Sanierungssatzung ist am 14.11.1990 nach bundesdeutschem Recht in den durchgehend bis heute unveränderten Gebietsgrenzen beschlossen worden. Der Plan zur Sanierungssatzung vom 14.11.1990 war fortan auch Arbeitsgrundlage für den im Baugebiet Connewitz-Biedermannstraße tätigen Generalübernehmer aus der Baugesellschaft Leipzig, dem dazu vollständige Plankopien übergeben worden waren - anders als bei der Stadtverwaltung, die die Pläne wahrscheinlich nicht ordentlich kopiert hat. Die Grenzen des Sanierungsgebiets waren unverändert aus dem Bebauungsplan von 1988 übernommen, der erstmalig in jenem Jahr auf einem Bürgerforum vorgestellt worden war. Geändert wurden nach der Volksbaukonferenz am 6. Januar 1990 Baulinien und Grenzen innerhalb des Sanierungsgebiets entlang der Biedermannstraße und der inneren Querstraßen. Es sollten weniger Gebäude durch Neubauten ersetzt sowie die Gebäudehöhe von Neubauten an die mehrgeschossigen Altbauten angepasst werden. Aus dem Plan mit den Gebietsgrenzen, den Sie der Vorlage entnehmen können, ist klar erkennbar S e i t e | 25 und verbal beschrieben, dass sich die Außengrenzen des Sanierungsgebiets nicht aus vorhandenen und künftigen Gebäuden und baulichen Anlagen ergaben, sondern ausschließlich durch die betreffenden Grundstücksgrenzen definiert wurden. Diese überarbeitete Fassung vom Juni 1990 war nach nochmaliger Bürgerbeteiligung Grundlage der Beschlussfassung der Sanierungssatzung vom 14.11.1990. Auch die südliche Grenze des Sanierungsgebiets einschließlich der Grund- und Flurstücke südlich der Meusdorfer Straße war für den Standort bedeutsam, da sich auf diesem Teilstück auf einer zukünftigen Parkplatzfläche die zentrale Baustelleneinrichtung für das Gebiet und die im Roh- und Ausbau befindliche Fernwärmeumformerstation für das gesamte Gebiet befand, worauf in den Sanierungszielen Bezug genommen wurde. Auch wurde das Sanierungsgebiet eines der ersten förmlich festgesetzten Fernwärmevorranggebiete. Planmäßig wurden 1989/90 auch die Fundamente für das Feierabendheim in Nachbarschaft der damaligen Gast- und Tanzgaststätte „Haus Connewitz“ erstellt. Diese Bauvorhaben und die zentrale Baustelleneinrichtung bzw. Parkplatzfläche begründeten somit die südliche Grenze des Sanierungsgebiets Connewitz-Biedermannstraße. Dies kann auch durch Fotos und Pläne vom Baugeschehen 1989 bis 1991 belegt werden. Die 1990 und 1991 beschlossenen Sanierungssatzungen waren Anlass für weitere Sanierungssatzungen in anderen Gebieten. Dazu gab es 1991 einen Workshop, an dem auch Experten aus Bremen teilnahmen. Damit konnten die im Urteil und in der Begründung vom Oberverwaltungsgericht geforderten Klarheiten durch entsprechende Nachweise erbracht werden. Es ist nur gerecht, dass alle Nutznießer von Fördermitteln, die im Gebiet Connewitz-Biedermannstraße in erheblicher Höhe zur Aufwertung des Wohnquartiers geflossen sind, sich angemessen beteiligen, zumal man bedenken muss, dass in Sanierungsgebieten Straßenausbaubeiträge nicht erhoben werden. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Schlegel, auch für die Fotos. Schade, dass sie jetzt nicht alle sehen können. Ich kann Ihnen nur sagen: Wahnsinn, was seitdem passiert ist! - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe das Urteil des Oberverwaltungsgerichts so verstanden, dass die Satzung für unwirksam erklärt wurde, weil eine Abwägung nicht stattgefunden habe. Jetzt legen Sie uns diese Satzung erneut vor - mit Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 einer Abwägung. Meine Frage ist - ich weiß nicht, wer sie in Abwesenheit von Frau Dubrau beantworten kann -, ob eine Abwägung nach den rechtlichen Gegebenheiten rein verwaltungsintern erfolgen kann. Aus meiner Sicht gehört im entsprechenden Satzungsverfahren zur Abwägung zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung - so habe ich die Vorlage gelesen - hat allerdings nicht stattgefunden, es sei denn, Sie sagen heute etwas anderes. Die Frage ist, ob wir aufgrund dieser Situation heute einen rechtssicheren Satzungsbeschluss fassen können oder ob wir nicht wieder ein ähnliches Verfahren zu erwarten haben, nämlich dass uns ein Oberverwaltungsgericht erklären wird, wir hätten zwar abgewogen, aber die Öffentlichkeit nicht beteiligt, und wir nach einigen Jahren Gerichtsarbeit wieder da sind, wo wir heute sind. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, vielleicht können Sie helfen. Kollegin Dubrau ist leider nicht da. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Genau darauf habe ich abgehoben. Wenn Sie sich erinnern: In 1990 gab es die komplizierte Situation, dass die Überleitung von DDR-Baurecht in Bundesrecht erfolgen sollte. Die Satzung ist am 14.11.1990 beschlossen worden, also nach dem 3. Oktober 1990, als westdeutsches Recht dann auch hier im Osten galt. Darauf haben alle Dokumente exakt abgehoben. Es hat 1988 eine Bürgerbeteiligung gegeben, und zwar im Rahmen der Bebauungsplanung, die dann Grundlage für die Sanierungssatzung war und die nicht noch einmal geändert worden ist. Nachdem im Juni 1990 der Plan erarbeitet worden war, hat es nochmals eine Bürgerbeteiligung gegeben. Die Vorschläge und Hinweise, die auf der Volksbaukonferenz im Januar 1990 gemacht worden sind, sind dort mit eingeflossen. Was an dem hier vorliegenden Plan tatsächlich fehlt, ist die rechte Hälfte mit den textlichen Festsetzungen, die aber auf dem Originalplan existieren. Ich kann Ihnen den Originalplan von 1990 gern vorlegen. Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, darum geht es Herrn Morlok jetzt nicht. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Herr Schlegel, ich habe Sie sehr wohl verstanden. Das war aber offensichtlich nicht Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Gericht hat nämlich gesagt, dass es eine Veränderung innerhalb des Satzungsgebiets gegeben habe und diese hätte, auch wenn sie nicht groß gewesen ist, eine erneute Abwägung erforderlich gemacht. Dass damals eine Abwägung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden S e i t e | 26 haben, das bestreitet niemand, das bestreite auch ich nicht. Nur das Gericht - so habe ich es zumindest verstanden - hat gesagt: Es hätte später erneut abgewogen werden müssen. Dass dies nicht erfolgte, wurde kritisiert. Jetzt wägen wir aufgrund dieses Urteils erneut ab, wie vom Gericht gefordert, aber ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Und da sehe ich ein Problem. Wird das Gericht sagen: Jetzt habt ihr zwar abgewogen, aber eure Abwägung ist fehlerhaft, da ihr die Öffentlichkeit nicht beteiligt habt? Deswegen tue ich mich schwer, dem hier zuzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, ich habe mich gerade noch einmal versichert beim Persönlichen Referenten von Frau Kollegin Dubrau. Das Gericht hat sich ausschließlich mit dem Zuschnitt beschäftigt. Die Frage, die Sie aufwerfen, ist rechtlich geklärt, sodass wir heute beschließen können. Es geht nur um die Abwägung des Stadtrates zu dieser Gebietskulisse. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht Gegenstand; das ist geklärt. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich übergebe Ihnen den Originalplan mit den textlichen Festsetzungen, die in Ihren Unterlagen fehlen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Schlegel. Die Rahmenplanung vom Juli 1990 nehmen wir zu Protokoll. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Da es sich um eine Satzung handelt, bitte ich Sie, Ihr elektronisches Abstimmungsgerät einzuschalten. Ich bitte um Ihr Votum zur vorliegenden Satzung. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 54 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist die Satzung so beschlossen. Meine Damen und Herren, wir legen jetzt eine Pause bis 17 Uhr ein. Die Mitglieder der Findungskommission „Wahl des Beigeordneten für Finanzen“ bitte ich kurz zu mir nach vorn zu kommen. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren! Wir setzen die Ratsversammlung jetzt fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: 8 Einwohneranfragen 8.1 Beschlussfassung Mobilitätsszenario/ Nahverkehrsplan (VI-EF-03830) Einreicher: Ronald Petzold Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Herr Franke und Herr Herrmann-Kambach sind hier. Herzlich willkommen! - In Vertretung von Kollegin Dubrau antwortet Herr Albrecht. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Zielstellung der Verwaltung ist es, die Mobilitätsvorlage im April 2017 in die Dienstberatung des Oberbürgermeisters einzubringen. Anschließend ist die Gremienbeteiligung vorgesehen bis einschließlich zur Beschlussfassung durch den Stadtrat. Im Laufe der Szenarienentwicklung bzw. während der Bearbeitung hat sich gezeigt, dass es sinnvoll und notwendig ist, nicht nur isoliert den ÖPNV zu betrachten, sondern aufbauend auf dem Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum eine gesamtstädtische Mobilitätsstrategie für 2030 zu entwickeln, da im Sinne eines funktionierenden Verkehrssystems alle Verkehrsträger ganzheitlich und im Zusammenhang betrachtet und diverse Perspektiven integriert und aufeinander abgestimmt werden müssen. Dieser betrachtete Zeithorizont ist wiederum auf die Laufzeit des Nahverkehrsplans herunterzubrechen. Es zeigte sich, dass der Bearbeitungsaufwand für die Erstellung der Mobilitätsszenarien höher ist und es länger dauert, als im ursprünglichen Zeitplan vorgesehen. Zu den Fragen 2 und 3. Die Erstellung des Nahverkehrsplans läuft parallel zur Erarbeitung der Mobilitätsszenarien. Da aber der Entwurf des neuen Nahverkehrsplans auf dem Vorzugsszenario aufbauen soll, besteht eine zeitliche Abhängigkeit zur Beschlussfassung über das Vorzugsszenario, wodurch der zu Beginn avisierte Zeitplan nicht mehr ganz eingehalten werden kann. Das öffentliche Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan wird nunmehr für das dritte Quartal 2017 angestrebt. Im Normalfall sollte dann eine Beschlussfassung bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2018 gelingen. Die Zeitschiene derartiger Prozesse unterliegt jedoch gerade in der Beschlussphase durch viele Unwägbarkeiten auch einiger Risiken. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Herrmann-Kambach, bitte schön. Herrmann-Kambach (Einwohner): Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vielen Dank für die Beantwortung. Gestatten Sie bitte eine Nachfrage: Wenn der Nahverkehrsplan erst Ende 2018 beschlossen wird, inwieweit kann dieser neue Nahverkehrsplan dann auf den Wirtschaftsplan 2019 Bezug haben? - Warum stelle ich diese Frage? Es wird immer gesagt: Der Nahverkehrsplan ist Grundvoraussetzung für den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag. Der Verkehrsleistungsfinan- S e i t e | 27 zierungsvertrag hat aber gegebenenfalls Auswirkungen auf den Stadthaushalt. Wenn der Nahverkehrsplan erst Ende 2018 beschlossen wird, hieße das für den Doppelhaushalt 2019/2020: Es bleibt bei den bisherigen Regelungen. - Oder wie muss ich das verstehen? Bürgermeister Albrecht: Ich würde jetzt davon ausgehen, dass, wenn andere Gremien, die sich notwendigerweise mit dem gleichen Inhalt beschäftigen müssen, mit ihrer Beschlussfassung zeitlich in Schwierigkeiten kommen sollten, dies in der Bearbeitung durch das Dezernat VI beachtet und rechtzeitig angezeigt werden muss. Oberbürgermeister Jung: Die Hoheit des Stadtrats wird nicht übergangen. - Herzlichen Dank. Die Einwohneranfragen unter TOP 8.2 und 8.3 werden schriftlich beantwortet. 8.4 Flughafen Leipzig-Halle (VI-EF-03867) Einreicher: Stefan Köster Herr Ortsvorsteher Köster, herzlich willkommen! Ich beantworte Ihre Anfrage selbst. Zu den Fragen 1 und 2. Die Stadt Leipzig ist aktuell an der Mitteldeutschen Flughafen AG als Aktionärin mit 2,1 Prozent und über diese mittelbar an der Flughafen Leipzig-Halle GmbH mit 1,97 Prozent beteiligt. Eine direkte Beteiligung an der Flughafen Leipzig-Halle GmbH besteht nicht, sondern die Anteile werden über die MFAG gehalten. Die Anteile an der damaligen Flughafen Leipzig-Halle GmbH wurden 1991 seitens der Treuhandanstalt auf die damaligen öffentlichen Gebietskörperschaften, so auch an die Stadt Leipzig unentgeltlich übertragen. Die MFAG wurde im Jahr 2000 gegründet und hat ihre Geschäftstätigkeit 2001 aufgenommen. In der MFAG als Strategie- und Finanzholding werden alle wesentlichen grundlegenden Entscheidungen über die Entwicklung der Gesellschaften der Unternehmensgruppe getroffen. Auf die Entscheidungen selbst hat die Stadt Leipzig aufgrund ihrer Minderheitsbeteiligung keinen maßgeblichen Einfluss, sondern nur einen Einfluss in der Mitberatung. Zu den Fragen 3 und 5. Die bestehende Minderheitsbeteiligung hat einen besonderen strategischen Wert. Nur auf dem Wege der strategischen Beteiligung können wir frühzeitig Zugang zu Schlüsselinformationen erhalten, an Entscheidungen mitwirken und an strategischen Planungen hinsichtlich des Standorts Leipzig beteiligt werden. Diese Informationen sind für eine auch zukünftig erfolgreiche lokale und regionale Wirtschaftsförderungs- und -ansiedlungspolitik von zentraler Bedeutung, so zum Beispiel im Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung im Leipziger Nordraum bzw. der regionalen Zusammenarbeit Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung oder der Metropolregion. Ich bin sogar der Überzeugung: Ohne den Flughafen und ohne die Flughafenentwicklung hätten sich Porsche, BMW, DHL und Amazon nicht in Leipzig angesiedelt. Diese Infrastruktur ist wesentlicher Impulsgeber für weitere Entwicklungen und Ansiedlungen. Ich darf daran erinnern, wie sich die Situation am Leipziger Arbeitsmarkt entwickelt hat: 2006 lag die Arbeitslosigkeit noch bei über 20 Prozent, 2016 unter 8 Prozent. Die finanziellen Effekte, die mit einem etwaigen Verkauf der Anteile verbunden wären, sind kaum abschätzbar. Sie wissen, die Aktien sind nicht börsennotiert. Insofern können wir nur mit den jetzigen Mehrheitsaktionären agieren. Damit Sie eine Größenvorstellung haben: Vielleicht entsprechen unsere Aktienanteile von 2,1 Prozent einem Eigenkapital von etwa 7 Millionen Euro. Ein etwaiger Verkauf würde zudem mit dem Verlust von Gremiensitzen einhergehen. Wir würden bestimmte strategische und standortrelevante Informationen nicht mehr bekommen. - Ich schaue einmal zu Herrn Morlok; ich glaube, er weiß, wovon ich spreche. Es müsste erstens einen Käufer geben, und zweitens säßen wir nicht mehr mit am Tisch. Die Frage 4 ist schnell beantwortet. Ich sitze im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG seit 22.06.2006. Kollege Albrecht ist im Aufsichtsrat der Flughafen Leipzig-Halle GmbH seit 2007. Haben Sie Nachfragen, Herr Köster? Köster (Einwohner): Da Sie mir so schnell das Datum nennen konnten, seit wann Sie dort im Aufsichtsrat sitzen, frage ich: Warum ist das im Ratsinformationssystem nicht eingetragen? Da ist eine Leerstelle. Schaut da niemand rein? Oberbürgermeister Jung: Das prüfen wir gern. Köster (Einwohner): Ich bitte dringend, das nachzutragen. Oberbürgermeister Jung: Herr Köster, ich bin als Person ein offenes Buch. Sie finden unter leipzig.de Informationen, in welchen Gremien ich sitze. Da steht auch, dass ich Mitglied im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG bin. Seit 2007 ist alles veröffentlicht, jede Nebentätigkeit, alles. Köster (Einwohner): Herr Jung, ich habe nicht moniert, dass Sie dort nicht aufgeführt sind. Ich habe nur moniert, dass dort kein Datum angegeben ist. S e i t e | 28 Der Marktwert von 7,1 Millionen Euro wäre natürlich finanziell von Vorteil für die Stadt. Der Flughafen entwickelt sich auch so. Warum hat die Stadt Halle ihre Anteile am Flughafen einfach verkauft? Halle ist genauso weit weg vom Flughafen wie Leipzig. Oberbürgermeister Jung: Noch einmal: Das ist kein Marktwert, sondern das entspricht in etwa dem Eigenkapitalwert. Zudem bräuchte man einen Käufer. Das heißt: Ich müsste den Freistaat Sachsen fragen, ob er uns die Anteile abkauft. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass eine solche Entscheidung falsch wäre. Wir sollten die 2,1 Prozent behalten, damit wir weiterhin Einblick in die Entwicklung haben. Köster (Einwohner): Dann würde ich Sie bitten, ein bisschen mehr auf den Flughafen einzuwirken, den Fluglärm zu mindern. Es sind immerhin 150.000 Leipziger Bürger von Fluglärm betroffen. Selbst nachts schrecken die Bürger davon auf. Von der Stadt kommt dazu keine Reaktion. Sie hatten zwar geschrieben, Sie wollten etwas dagegen unternehmen, aber den Flughafen interessiert das gar nicht. Das kann doch nicht sein. Darum möchte ich Sie noch einmal nachdrücklich bitten, sich dafür einzusetzen, dass diese 150.000 Bürger nachts ihre Ruhe haben bzw. dass der Flughafen zumindest die Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss einhält. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Nachfragen? - Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister, kann ich für meine Fraktion Ihre Antworten schriftlich bekommen? Oberbürgermeister Jung: Kein Problem. Im Protokoll sind die Antworten zwar im Wortlaut festgehalten, aber ich kann sie Ihnen natürlich auch vorher schon geben. 9 Petitionen 9.1 Verkehrsberuhigung in der OttoSchmiedt-Straße (VI-P-03499-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (VI-P-03499-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Wer dem Alternativvorschlag des Petitionsausschusses folgt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Abstimmung: Zwei Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Wir kehren jetzt zurück zu TOP 18. 18.12 Errichtung eines Erweiterungsbaus als Kapazitätserweiterung der 60. Schule (VI-DS-03634) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.12.1 dazu ÄA (-03634-ÄA-02-NF-01) Einreicher: SPD-Fraktion 18.12.2 dazu ÄA (VI-DS-03634-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 18.12.3 dazu ÄA (VI-DS-03634-ÄA-04) Einreicher: CDU-Fraktion Wünschen Sie das Wort? - Bitte schön, Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Die heutige Vorlage und die dazu eingereichten Änderungsanträge zeigen einerseits, dass es sich bei der 60. Grundschule um eine Schule handelt, die seit vielen Jahren Kapazitätsprobleme hat und wo eine Problembehebung schon seit langem vonnöten ist. Sie zeigen andererseits, dass in der 60. Schule und im Hort ein überaus engagiertes Kollegium arbeitet und eine engagierte Elternschaft die Probleme, die es zu beheben gilt, meldet. Hierfür vielen Dank! Gleichzeitig zeigen sie auch, dass es neben dem endlich in die Wege geleiteten Erweiterungsbau noch zahlreiche weitere Stellschrauben zu drehen gilt und andere, damit in Verbindung stehende Herausforderungen parallel dazu angegangen werden müssen. Wir brauchen einen verbindlichen Zeitplan für den zweiten Bauabschnitt und für die Turnhalle, die momentan gemeinsam mit dem Hort 500 Meter entfernt ausgelagert ist, und wir brauchen eine Perspektive für den ausgelagerten Hort. Wer schon einmal in dem zugegebenermaßen wunderschönen alten Gebäude gewesen ist, weiß, in welchem baulichen Zustand es sich befindet. Auch fragt man sich, wie dieses Gebäude mit der größer werdenden Schule eigentlich mithalten soll, wenn es schon heute an der Kapazitätsgrenze angelangt ist. Dazu findet sich bislang leider keine Aussage. In direkter Nachbarschaft gibt es ein städtisches Grundstück - verpachtet und verwahrlost -, ein Grundstück, welches man in Zeiten der wachsenden Stadt mehr als gut gebrauchen kann, um eigene Bedarfe zu decken. S e i t e | 29 Herr Albrecht, schicken Sie bitte Ihr Liegenschaftsamt in die Spur und holen Sie das Grundstück zurück in die städtische Hand! Nun zu einem Thema, das wir auch in unserem Änderungsantrag beschrieben haben, nämlich die Schulwegsicherheit. Das ist an der 60. Schule ein ganz sensibles Thema, eben weil der Hort nach Knauthain ausgelagert wurde. Ein Zebrastreifen an einer sensiblen Stelle, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung selten eingehalten wird, sollte bei einem existierenden Überwegeprogramm doch eigentlich kein Problem sein. Ob wir das nun als Stadtrat beschließen können oder nicht, darüber will ich mich gar nicht streiten. Lassen Sie uns das einfach tun! Senden wir ein Signal an die Verwaltung, dass wir respektive die Elternschaft, die Lehrerschaft sowie die Schülerinnen und Schüler dort gern einen Zebrastreifen haben wollen! Versuchen Sie, diesen Wunsch in das Programm einzubetten und schnellstmöglich zu erfüllen! Meine Fraktion wird die anderen vorliegenden Änderungsanträge unterstützen und die Vorlage damit auf den Weg bringen. Ich will aber auch sagen: Den ersten Beschlusspunkt im Änderungsantrag der CDU-Fraktion verstehen wir als Prüfauftrag. Ich bitte Sie, das auch noch einmal so darzustellen, nämlich dass wir die Vorlage nicht in eine bestimmte Richtung lenken, von der wir fachlich nicht einschätzen können, inwieweit das praktikabel und umsetzbar ist. Insofern: Geprüft werden sollte das; denn das ist ein wichtiges Anliegen. Auch ich finde es ein bisschen merkwürdig, dass dort ein Fahrstuhl eingebaut wird, der auf drei Etagen sechsmal halten soll. Man sollte prüfen, ob das nicht noch optimiert werden kann. Zum letzten Beschlusspunkt unseres Änderungsantrags hat uns Frau Hollick mitgeteilt, dass sie in der Schönbachstraße in Stötteritz keinen Bedarf für einen Zebrastreifen sieht. - Es geht natürlich um die Schönbergstraße. Ich bitte das im Protokoll zu vermerken. Im ersten Beschlusspunkt unseres Antrags ist der richtige Straßenname auch aufgeführt. - Die Schönbachstraße liegt in Stötteritz, die Schönbergstraße in Knauthain. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Frau Köhler-Siegel. Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Stadträte! Werte Gäste! Endlich! Die Kapazitäten an der 60. Grundschule sind schon lange ausgeschöpft. Der Kapazitätsrichtwert dieser Schule wird mit 2,5 Zügen, also zehn Klassen, angegeben. Schon seit einiger Zeit ist dieser Wert erreicht und wird auch in der nächsten Zeit überschritten werden. Das heißt: Fachunterrichtsräume müssen als Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Klassenräume genutzt werden. Eine Umnutzung der Horträume ist nicht möglich, weil sich dieser in einem anderen Gebäude befindet, das circa 500 Meter entfernt ist. Die Grünen haben zu diesem Gebäude einen Änderungsantrag formuliert. Wir können dem Beschlusspunkt 4 zustimmen, wenn dort wie schon in Beschlusspunkt 3 festgehalten ist: Bis Ende 2017 wird eine verbindliche zeitliche und planerische Einordnung erarbeitet. - Es geht ja nicht darum, dass bis dahin die Planung erfolgt, sondern um die Einordnung dieser Planung. Die Sanitätsräume befinden sich bisher in einem Nebengebäude. Der Speiseraum wurde in einem Raumsystem untergebracht. Zusammen ergibt das: Der Handlungsbedarf ist überfällig. Die Bedingungen entsprechen schon lange nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Schule. Nun kommt endlich der Erweiterungsbau mit Mensa, Toiletten und drei neuen Unterrichtsräumen. Hier wiederum greift der Antrag der CDUFraktion ein, die im Erweiterungsbau einige Dinge geprüft sehen möchte. Ebenso wie Herr Schmidt sehen auch wir Beschlusspunkt 1 als Prüfauftrag, weil uns die fachliche Kompetenz fehlt, dies einschätzen zu können. Ich habe mit der CDUFraktion vorab besprochen, dass gemäß Beschlusspunkt 2 auch die verschiedenen Varianten geprüft werden sollen, nämlich die Variante mit dem ersten Obergeschoss, wie es bisher geplant wurde, und die Variante mit einem zweiten Obergeschoss. Wichtig zu wissen ist vor allen Dingen auch, welchen Preisunterschied das ausmacht und ob man das überhaupt aufstocken kann. Wenn das als Prüfauftrag entsprechend formuliert ist, würden wir dem auch zustimmen. Wir von der SPD haben aber auch einen Änderungsantrag eingebracht. Denn: Leipzig wächst. In Knauthain und Knautnaundorf befinden sich noch reichlich Flächen. Das kommt nicht oft vor in dieser Stadt. Diese Flächen sind vor allen Dingen für den Eigenheimbau vorgesehen. Weil die geplanten Flächen in der 60. Grundschule jetzt schon schwer an der Grenze der Kapazität sind für die bisher dort wohnenden Kinder, stellt meine Fraktion den Antrag, in dem neu entstehenden Gebiet eine Vorbehaltsfläche für soziale Infrastruktur zu kaufen. Damit meinen wir aber nicht dieses Restfleckchen, das die Verwaltung bisher als Vorbehaltsfläche vorgesehen hat - wahrscheinlich wollte sie keiner haben -, nämlich die Fläche des ehemaligen ersten Autohauses Heil romantisch gelegen, direkt hinter einem Bahnübergang, ohne Fußwege, an einer Kreuzung, deren Vorfahrtsregeln so manchen Autofahrer überfordern. Wir wollen eine attraktive Fläche, die dort ist, wo auch die Kinder wohnen, die jetzt schon recht lange Schulwege in diesem Gebiet haben, S e i t e | 30 eine Fläche, die auch die Schulwegsicherheit berücksichtigt. Wie diese Fläche dann bebaut wird - mit Schule und Kita oder mit einem Angebot für Senioren -, das wollen wir jetzt noch nicht festlegen. Die Verwaltung hat also noch ein bisschen Zeit, kreative Nutzungskonzepte zu entwickeln, aber keine Zeit, diese Fläche zu sichern. Also liebe Bürgermeister und natürlich auch Sie, Herr Oberbürgermeister: Damit wir in Zukunft auf einen Krisenstab im Bereich Schule verzichten können, müssen Sie planvoll und vorausschauend handeln. Wenn Sie, verehrte Stadträtinnen und Stadträte, das auch so sehen, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zuerst bei meinen Vorrednern bedanken, sowohl für die Anträge ihrer Fraktionen als auch für ihre Worte und Klarstellungen zu unserem Antrag und etwaigen Missverständnissen. Über zehn Jahre ist es nun schon her, dass die ersten Pläne zur baulichen Erweiterung der 60. Grundschule in Knauthain vorlagen. Es sind in dieser Zeit einfach noch mehr dringende und notwendige Maßnahmen aufgelaufen. Ich bin sehr froh, dass wir das Vorhaben nun nicht länger aufschieben, sondern heute den ersten Schritt in die richtige Richtung gehen: hin zu einer Erweiterung. Die Vielzahl von Änderungsanträgen heute zeigt, dass es große Handlungsbedarfe gibt. Das wird sicherlich nicht der letzte Antrag sein, den wir zu dieser Schule auf den Tisch legen. Ich komme nun zu den einzelnen Beschlusspunkten unseres Änderungsantrags: Zu Beschlusspunkt 1. In der Tat ist es so, wie meine Vorredner gesagt haben. Wir sehen in diesem Beschlusspunkt keine festgemeißelte Aufgabenstellung an die Verwaltung. Wenn sich während der Planung und Prüfung herausstellen sollte, dass es tatsächlich nicht möglich ist, Barrierefreiheit zu schaffen, dann sind wir die Letzten, die darauf bestehen. Aber wir sind ziemlich sicher, dass man zumindest auf einer wichtigen Etage Barrierefreiheit herstellen kann, und wollen dies der Verwaltung so mit in die Planung geben. Wie gesagt, wenn es nicht möglich ist, werden wir nicht darauf beharren. Dennoch: Barrierefreiheit ist in vielen städtischen Liegenschaften und somit auch in Schulen und öffentlichen Einrichtungen wünschenswert. In Beschlusspunkt 2 geht es um eine mögliche Aufstockung des Erweiterungsgebäudes. Ich weiß, die Verwaltung hat gesagt, das geht nicht Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 wegen mangelnder Außenflächen. Das bezog sich hauptsächlich darauf, dass man wegen einer eventuellen Vierzügigkeit aufstocken will. Ja, vielleicht sind die Außenflächen dieser doch relativ großen Schule dafür zu gering. Aber es geht hier nicht nur um die Vierzügigkeit. Schon bei einer Dreizügigkeit wird es schwierig. Der Hort stößt schon jetzt an seine Kapazitätsgrenzen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und kann baulich nicht nennenswert erweitert werden. Die Bibliothek ist momentan in einem Abstellraum untergebracht. Durch ein zweites Obergeschoss könnten die Kapazitäten erweitert werden, was zu einer weiteren Entlastung führen würde. Auch für die Bibliothek könnte dann ein angemessener Platz gefunden werden. Zu Beschlusspunkt 2 wurde in den Gremienberatungen, aber auch in E-Mails an mich oft angeführt, dass die Hofflächen zu klein sind, weil große Teile im Landschaftsschutzgebiet liegen. Der Punkt ist allerdings, dass die Verwaltung selbst nicht genau wusste, ob die Hofflächen, die im Landschaftsschutzgebiet liegen, weiterhin als Hofflächen zur Verfügung stehen. Es ist ja nicht schlimm, wenn die Kinder im Grünen spielen. Man war sich nicht sicher, ob diese Flächen herausgerechnet werden müssen oder nicht. Daran knüpft unser Beschlusspunkt 3 an. Wir wollen da Klarheit. Wir wollen, dass uns Zahlen vorgelegt werden, welche Anteile der Hofflächen auch als solche in die Berechnungen pro Kind eingehen, um das nachvollziehen zu können und als Stadträte die Entwicklung dieses Schulstandorts auch in den nächsten Jahren verfolgen zu können. Wir von der CDU-Fraktion werden heute allen Änderungsanträgen zustimmen. Ich möchte darum werben, dass Sie auch unserem Antrag zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am Livestream! Auch unsere Fraktion wird den Änderungsanträgen zustimmen. Trotzdem möchte ich noch einige Worte dazu sagen. Zum Ersten. Das, was Sie hier beantragt haben, haben wir schon beim Schulnetzplan besprochen. Dass Sie daraus einen Antrag machen, halte ich für etwas kompliziert. Zum Zweiten. Wir unterstützen das Vorhaben „Erweiterungsbau 60. Schule“. Aber im Bezirk Südwest geht es auch um den Neubau einer Grundschule in der Nähe der 60. Schule sowie um den Ersatzneubau an der 120. Schule. Wir müssen auch da sagen, wann und wie. Wir können nicht S e i t e | 31 allem zustimmen - wir auch -, wenn wir wissen, das ist gar nicht machbar. Wir müssen den Leuten auch sagen: Das ist machbar, und das ist nicht machbar. Dass wir jetzt den Schwerpunkt auf die Erweiterung der 60. Schule legen, ist richtig; das unterstützen wir auch. Deshalb stimmen wir zu. Oberbürgermeister Jung: Es gibt weitere Wortmeldungen von Herrn Schlegel, Herrn Schmidt und Herrn Kopp. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Man darf zwar nicht aus den Ausschüssen berichten; aber ich gehe doch richtig in der Annahme, dass, wenn sich ein Ausschuss im Ergebnis einer Diskussion zu einer Thematik verständigt und darauf geeinigt hat, das aufzunehmen, dies dann auch von der Verwaltung aufgenommen und geprüft wird. Es geht um den Vorschlag zum Gebiet Thomas-Müntzer-Siedlung. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich wurde ja um Klarstellung gebeten. In unserem Beschlusspunkt 2 heißt es: Für den Hort der 60. Grundschule in der Schönbergstraße 2 wird bis Ende 2017 eine Planung zur Komplexsanierung und ggf. Erweiterung erarbeitet. Diese Formulierung ist bitte genauso zu verstehen wie die in Beschlusspunkt 1, nämlich „bis Ende 2017 eine verbindliche zeitliche und planerische Einordnung“ vorzunehmen. Wir haben nicht vor, den gerade beschlossenen Haushaltsplan zu konterkarieren und eine neue Maßnahme unterzuschieben. Bis Ende 2017 soll eine verbindliche zeitliche Planung erarbeitet werden, damit wir nicht wieder zehn, zwölf Jahre warten müssen, bis dort etwas passiert. Der Hort hängt eng mit der Grundschule zusammen. Es sind große Entfernungen zur zukünftigen neuen 120. Grundschule zurückzulegen. Insofern müssen wir auch dieses Thema zeitnah angehen. Das ist alternativlos. Da müssen wir wirklich dranbleiben. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt, wir müssen erst prüfen, ob die jetzt verpachtete Fläche auch realistisch für diesen Zweck genutzt werden kann. Ich weiß nicht, ob das schon geprüft ist. - Kollege Albrecht schüttelt den Kopf. - Wenn der Beschluss heute so gefasst wird, muss das Liegenschaftsamt zunächst einmal prüfen, ob das realistisch und realisierbar ist, es sei denn, es ist alles in Ordnung. Das weiß ich nicht. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Das, was Sie jetzt ansprechen, betrifft die Sanierung des Hortgebäudes. Hinzu kommt, dass das Nachbargrundstück genutzt werden könnte, um möglicherweise noch einen Anbau vorzunehmen. Man müsste prüfen, inwieweit der Pachtvertrag gekündigt werden kann; es ist ja ein städtisches Grundstück. Es ist Verwaltungsaufgabe, das zu prüfen. In erster Linie geht es aber um die Sanierung des Bestandsgebäudes. Da muss etwas getan werden; ohne Frage. Oberbürgermeister Jung: Mir geht es nur darum, dass der Stadtrat jetzt nichts beschließt, was die Verwaltung nicht umsetzen kann. - Vielleicht können Sie das aufklären, Herr Kopp. Ortsvorsteher Kopp: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Stadträte! Liebe Gäste! Ich habe überlegt, ob ich noch etwas dazu sage; denn in der Regel werden Anträge von Ortschaftsräten abgelehnt. Aber am Thema „60. Grundschule“ bin ich seit Jahren mit Herzblut dran. Deshalb ist es mir einfach ein Bedürfnis, dazu jetzt zu sprechen. Vorab ganz kurz: Die Fläche neben dem Hort gehört der Stadt. Sie ist jährlich jederzeit kündbar. Das hat das Schulamt schon geprüft. Das ist also überhaupt kein Problem. Oberbürgermeister Jung: Gut zu wissen. Ortsvorsteher Kopp: Endlich passiert etwas. Endlich gibt es eine Vorlage der Verwaltung. Endlich gibt es einen Planungsbeschluss für die Erweiterung. Zum Änderungsantrag der SPD: Ja, wir brauchen auch Vorbehaltsflächen für soziale Infrastruktur. Da draußen gibt es bisher keine städtischen Flächen dafür, keine Räume für Veranstaltungen, nichts. Der Neubau einer zweiten Grundschule dort wäre dringend notwendig; allein mir fehlt der Glaube. Seit zwölf Jahren reden wir nun schon über eine Erweiterung der bestehenden Grundschule, die seit langer Zeit aus allen Nähten platzt. Wie lange wird dann erst die Realisierung eines Neubaus brauchen? Aber wir brauchen diese Fläche; denn es gibt dort draußen im äußeren Südwesten auch keine Angebote für alte Menschen, kein betreutes Wohnen, gar nichts. Zum Änderungsantrag der Grünen: Ich fasse den Antrag als Unterstützung auf. Auch die nächste Erweiterung, nämlich die Schulsporthalle, muss kommen. Auch der Zebrastreifen ist eine gute Sache. Was aber fehlt, ist die Sanierung der alten 60. Grundschule. Wer von Ihnen war da schon mal drin? Sie hat schon ein sehr eigenes Flair: alte, muffige Toiletten, zugige Doppelfenster, im S e i t e | 32 Sommer heiß, im Winter kalt, bröckelnde Fassade ohne Wärmedämmung, fehlender Sonnenschutz. Als ich selbst dort einmal Projektunterricht gegeben habe, habe ich das als quälend empfunden. Aber das Lehrerteam dort meistert das so gut, dass die Kinder trotzdem glücklich sind. Aus genau diesem Grund möchte ich für den Antrag der CDU-Fraktion werben. Mit einer zusätzlichen Etage, deren planerische Machbarkeit übrigens durch das Schulamt bei einem Termin mit Schulleitung, Hortleitung, Elternrat, Förderverein und Ortschaftsrat bestätigt worden ist, ließen sich Bedarfe für schülerstarke Jahrgänge abfedern und könnten die wahrscheinlich langen Zeiträume bis zum Neubau einer zweiten Grundschule überbrückt, Raumengpässe wegen einer unbedingt erforderlichen Sanierung in dem alten Gebäude, sei es etagen- oder seitenweise, aufgelöst und endlich auch wieder Angebote wie GTA, Förderunterricht, Computerraum, Bibliothek usw. ermöglicht werden. Wenn die Planung abgeschlossen ist, ist es zu spät. Deshalb bitte ich Sie vor allem auch im Hinblick auf diesen Prüfauftrag, dem CDU-Antrag zuzustimmen. Noch eine Bemerkung zu den Planungsansätzen. Mit großer Mehrheit wurde heute beschlossen, Wagenplätze zu legalisieren. Zwei Plätze, die ich kenne, nämlich Großzschocher und Fockestraße, liegen im Landschaftsschutzgebiet. Bitte seien wir doch genauso mutig bei der 60. Grundschule! Teile der Schulflächen liegen im selben Landschaftsschutzgebiet. Bei der Planung sollte als Freiflächennachweis ausreichen: Dort wird nichts gebaut. Die Kinder spielen und toben dort in der Hofpause wie seit 100 Jahren; etwa so lange gibt es diese Schule nämlich schon. Lassen wir uns doch von diesem Totschlagargument nicht erschrecken, sondern beantragen wir eine partielle Befreiung, wenn das nötig ist, nicht um dort etwas zu bauen, sondern nur damit die Flächen anerkannt werden. Die Schule war vor dem LSG da, und sie wird weiter mit ihm bestehen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, die Prüfung einer bestehenden Freifläche im Landschaftsschutzgebiet, die meines Erachtens Bestandsschutz haben müsste, ist doch normales Verwaltungshandeln. Daraus muss man hier doch kein großes Ding machen. Noch einmal prinzipiell zur Schulwegsicherheit. Ich komme mir manchmal vor wie ein Wanderprediger. Das muss nicht in einem Baubeschluss verankert werden. Jede Schule bzw. jede Schulkonferenz kann sich an die Arbeitsgruppe Schulweg- Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 sicherheit wenden und dort die Schulwegprobleme benennen. Dafür beschließen wir jedes Mal im Haushalt Extramittel für Überwege, Querungshilfen, Markierungen, Gitter oder Ähnliches. Wenn wir das hier jetzt mitbeschließen, muss die Schule noch anderthalb Jahre warten, bis etwas passiert. Wenn sich die Schulkonferenz aber an die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit wendet, wird schon innerhalb eines Vierteljahrs - das weiß ich aus Erfahrung - eine Begehung stattfinden. Im Anschluss daran wird geprüft, was wann wie gemacht wird. Eine Fußgängerlichtsignalanlage dauert manchmal etwas länger; dafür muss man möglicherweise erst etwas Geld sammeln. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wir gehen der Reihenfolge nach vor. Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, den Beschlusspunkt 3, wie formuliert und hier auch vorgetragen, zu ergänzen. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Beschlusspunkte 3, 4 und 5 zu ergänzen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer den drei ergänzenden Punkten zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, drei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Zur Abstimmung über die Vorlage. Wer stimmt diesem Beschlussvorschlag nicht zu? - Enthaltungen? Abstimmung: Die Vorlage ist einstimmig so beschlossen. 18.13 Planungsbeschluss Oberschule Höltystraße 51 (VI-DS-03635) Einreicher: Dezernat Jugend, Gesundheit und Schule Soziales, Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Tornau. Stadtrat Tornau (CDU): Herr Professor Fabian, ich würde Sie um eine kurze Klarstellung bitten. Es gab von vielen Bürgern Anfragen nicht nur an S e i t e | 33 mich, sondern auch an die Kollegen aus dem Wahlkreis. In der Vorlage heißt es: Deckungsquelle 31. Grundschule. Das sorgte für Verwirrung und führte zu der Frage, ob es jetzt wieder zu Verzögerungen kommt. Daher meine Bitte an Sie, das noch einmal kurz zu erläutern. Oberbürgermeister Jung: Herr Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ganz klar: Nein, es kommt nicht zu Verzögerungen bei der 31. Schule. Es ist ein übliches Verfahren, dass wir im Rahmen des Gott sei Dank mittlerweile relativ großen Schulbudgets je nachdem, wo wir gerade Mittel brauchen, entsprechende Deckungsquellen nutzen. Ich meine mich sogar erinnern zu können, dass wir vor vielen Jahren selbst für die Oper Geld aus dem Budget Schulbau zur Verfügung gestellt haben. Diese Gelder bekommen wir später immer wieder zurück. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrte Anwesende! Diese Vorlage habe ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge gelesen. Ich fange mit dem weinenden Auge an. Diese Schule wurde als letzte Schule geschlossen, obwohl schon damals klar war, wie viele Kinder hier geboren worden waren und dass die Schule weiterhin gebraucht wird. Damals haben Eltern, Schüler, Lehrer, Stadträtinnen und Stadträte Kreuzungen blockiert, um darauf aufmerksam zu machen. Und trotzdem hat der Rat beschlossen, sie zu schließen. Seit zehn Jahren verkommt sie. Dass sie doch gebraucht wird, sehen wir jetzt; das ist das lachende Auge. Endlich werden vor Jahren aufgegebene Schulen wieder zum Leben erweckt, wie beispielsweise die 3. Grundschule oder die Pablo-Neruda-Grundschule, weil wir sie jetzt brauchen. Deshalb freue ich mich über diese Vorlage, und mit mir freuen sich viele Menschen, die in diesem Stadtteil wohnen und das damals miterlebt haben. Damals war man hier der Meinung, diese Schule brauchen wir nicht mehr, die Schule in Lößnig reicht aus. Heute wird die Schule in Lößnig mit Containerbauten erweitert; mehr schaffen wir in den nächsten Jahren nicht. Die Fraktionen, die damals die Schließung der Schule auf die Schnelle beschlossen haben, sollten heute einmal mehr darüber nachdenken, ob schnelle Beschlüsse auch wirklich nachhaltig für die Zukunft sind. Wenn ich daran denke, wie schnell Schulen damals geschlossen worden sind, werde ich jetzt noch wütend. Das andere Auge weint über die schöne Sporthalle, die jetzt nicht mit dabei ist. Warum sie nicht Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 dabei ist, weiß die Verwaltung. Im Oktober 2016 wurden die Flächen an einen Sportverein verpachtet. Ich sage Ihnen deutlich - ich möchte, dass das auch so ins Protokoll kommt -: Wir erwarten, dass bis zur HOAI Leistungsphase 3 die Frage der Fläche der Sporthalle geklärt ist. Man kann nicht eine Oberschule bauen ohne Sporthalle, vor allem dann nicht, wenn sich auch im Umfeld keine einzige befindet. Deshalb muss das geklärt werden. Der Fehler liegt bei der Verwaltung; das weiß sie auch. Ich wollte das aber hier wenigstens benennen. Abschließend: Wir stimmen der Vorlage zu und freuen uns, dass es spätestens 2019 diese Oberschule dort wieder gibt. Oberbürgermeister Jung: Noch ein Satz zur Sporthalle, Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Hollick, es ist geplant, dort eine neue Sporthalle zu bauen. Ich gehe davon aus, dass wir das Flächenproblem klären werden. Oberbürgermeister Jung: Ich merke schon, in diesem Ausschuss geht es temperamentvoll zu. Zu meinen Zeiten im Ausschuss war das noch anders. Zu meinen Zeiten dort war aber Frau Hollick auch nicht Abteilungsleiterin im Schulverwaltungsamt. Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem Planungsbeschluss zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.14 Kommunalbürgschaft für das Projekt „Görlitzer Straße“ der SAH gGmbH (VIDS-03656) Einreicher: Dezernat Finanzen Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.15 Schulkomplex Karl-Heine-Straße 22b Erweiterung eines denkmalgeschützten Schulkomplexes zu einem 5-zügigen Gymnasium durch Umbau, Umstrukturierung und Errichtung eines Erweiterungsbaus, einschließlich Neubau einer Dreifeldsporthalle am Standort Karl-Heine-Straße 22b, 04229 Leipzig (VI-DS-03671-NF-06) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau S e i t e | 34 18.15.1 dazu ÄA (VI-DS-03671-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion 18.15.2 dazu ÄA (VI-DS-03671-ÄA-04) Einreicher: Mitglieder des FA Stadtentwicklung und Bau 18.15.3 dazu ÄA (VI-DS-03671-ÄA-05) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Weickert ist ein Gentleman; er lässt Frau Krefft den Vortritt. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen des Stadtrats und der Medien! Sehr geehrte Gäste! Fast auf den Tag genau fünf Jahre ist es her, dass ich namens meiner Fraktion zu einer Veranstaltung einlud und damit die Idee, die Liegenschaft Karl-Heine-Straße 22b wieder zu einem Gymnasium zu erwecken, in die Leipziger Welt setzte. Damals war die Liegenschaft abgemeldet; sie sollte verkauft werden. Ich will es hier ganz deutlich sagen: Die Kinder waren schon an der Grundschule. Die Grundschule Weißenfelser Straße war gerade auf den Weg gebracht. Und doch dachte die Stadt weiterhin über den Verkauf von Liegenschaften nach. Unser damaliger Stadtrat Ingo Sasamer widersetzte sich diesem Verkauf erfolgreich. Ich denke, wir können ihm für seine Weitsicht sehr dankbar sein. Der Leipziger Westen hat sich auch deshalb so prächtig entwickelt, weil sich die Familien mit ihren Kindern dort wohlfühlen. Diese Kinder brauchen Schulen, am besten fußläufig erreichbare. Diese Schulen fehlen im Südwesten für die Bildungsrichtung Gymnasium. Aber so richtig vorstellen wollte man sich das Gymnasium für Plagwitz, Schleußig und Lindenau hier nicht. Gelegentlich fällt es uns in die Hände, dass die Leipziger Liegenschaftspolitik so behäbig ist. Weil sich am Jahrtausendfeld nichts tat, wurde die Karl-Heine-Straße 22b intensiver in den Blick genommen. Im Mai 2014 war der Wettbewerb abgeschlossen und ein Sieger auserkoren. Doch so flott ging es leider nicht weiter. Die Probleme gingen dann erst richtig los. Die Zuwegung ist nur über die Brücke möglich, deren Sanierung zur Bedingung für das schulische Baugeschehen wurde. Darüber haben wir im März vor einem Jahr entschieden. Der Siegerentwurf wird in der Vorlage jetzt nicht mehr gewürdigt. Zum Zuge kommt nach Ende der Verhandlungen der Zweit- oder Drittplatzierte, jedenfalls nicht mehr der Erstplatzierte. Ich bedaure dies; denn eine durchbrochene Klinkerfassade für die Turnhalle, wie im Siegerentwurf vor- Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 gesehen, hätte dem Gesamtensemble mehr entsprochen als eine Wellblechfassade. Das ist natürlich eine Geschmacksfrage, die nicht entscheidend ist. Entscheidend ist die Funktionalität. Die wiederherzustellen, wird die große Herausforderung für alle am Bau Beteiligten sein. Weil gerade diese Schule vom Leipziger Schultyp, von dem wir ja hier auch gern reden, immerhin alles Mögliche bieten kann - von der mangelhaften Bauqualität Ende der 1920er-Jahre bis hin zur Fliegerbombe -, gilt es, hier vorzubeugen, auch finanziell. Wir brauchen keine weiteren Verzögerungen. Wir unterstützen das Anliegen der Verwaltung, wie es in Beschlusspunkt 7 ausgeführt ist, um Handlungsfähigkeit zu sichern und Tempo hereinzubringen. Wir brauchen wirklich alle personellen Kapazitäten, um die Bauinvestitionen, die der Stadtrat angeschoben hat, voranzutreiben. Wir brauchen keine Streitereien hier im Rat über Mehraufwendungen. Was wir brauchen, sind gute Schulen, und zwar schnell, und ein gutes Management am Bau. Dort muss Power sein. Ich wünsche den für diesen Schulbau Verantwortlichen eine glückliche Hand und freue mich auf die Eröffnung des Schulgebäudes der neuen Sachlichkeit. Möge im politischen Leben auch im Wahlkampf Sachlichkeit im Vordergrund stehen! Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. S e i t e | 35 gerichtig, dass die Verwaltung eine Art Vorratsbeschluss erwirken will, 3 Millionen Euro zusätzlich einzuplanen, um eventuelle Mehrkosten abzufedern. Bei allem guten Willen, den wir Ihnen attestieren, konnten wir bei diesem Punkt in der ursprünglichen Fassung allerdings nicht mitgehen. Auch dem jetzt neu gefassten Punkt 7 können wir nur dann zustimmen, wenn Sie, Herr Oberbürgermeister, oder Sie, Herr Professor Fabian, hier zu Protokoll geben, dass damit ausschließlich etwaige Mehrkosten aufgrund von Baupreissteigerungen - so haben es mir die Kollegen aus dem Finanzausschuss zugetragen -, abgebildet im Baukostenindex, abgefangen werden sollen, nicht aber Planungsfehler. Frau Krefft, das sehen bzw. interpretieren wir ein Stück weit anders als Sie. Was wir nicht wollen, ist ein Blankoscheck für fehlendes Baukostencontrolling. Dass mit dieser Maßnahme Risiken verbunden sind, liegt auf der Hand. Kampfmittel oder Archäologie oder archäologische Kampfmittel können uns hier in den Plan pfuschen. Ohnehin ist der Zeitplan - das gehört zur ganzen Wahrheit dazu - bei all den Risiken sehr ambitioniert. Wir sind als Stadträte nicht immer Experten und können am Ende nicht im Detail beurteilen, ob alles so eingehalten werden kann. Ich möchte aber die Mahnung aussprechen, dass Zeit unsere knappste Ressource ist und wir uns keine Extravaganzen leisten können, weswegen wir auch den Änderungsantrag der Linksfraktion zur Kunst am Bau doch sehr kritisch betrachten. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Wir alle freuen uns auf das neue Gymnasium in Lindenau. Ohne Zweifel wird diese Schule nach ihrer umfassenden Sanierung zu den modernsten und am schönsten gelegenen Schulen Leipzigs gehören. Dass wir dieses Gymnasium an dieser Stelle brauchen, daran besteht keinerlei Zweifel. Wir hätten es schon früher brauchen können, glaubt man den vergangenen Schulnetzplänen. Zum Schuljahr 2020 soll das Gebäude fertig saniert sein und nach zweieinhalb Jahren Bauzeit ans Netz gehen. So steht es in dieser Vorlage, und so steht es auch im Schulnetzplan. Der Zeitplan kann dann eingehalten werden, wenn alle Beteiligten in der Verwaltung zügig und offen zusammenarbeiten. Das war und ist eher die Ausnahme, leider. In Zukunft muss das aber die Regel sein. Dann - das ist meine feste Überzeugung - werden wir zu gegebener Zeit über wunderbare Wege, über die Brücke zu dieser Schule wandeln - lustwandeln, möchte man fast sagen -, wenn wir diese Schule eröffnen. Dies wünschen wir natürlich auch den Schülern, die in das Joch der sächsischen Gymnasien müssen. Insofern bitte ich Sie, Herr Oberbürgermeister, das noch einmal klarzustellen. - Herzlichen Dank. Allerdings gibt es enorme Risiken, sowohl im zeitlichen Ablauf wie auch im Kostenrahmen. Kein Wunder angesichts der Bausubstanz dieses Gebäudekomplexes! Ich gehöre zu einer der letzten Generationen von angehenden Lehrern, die trotz Asbestverseuchung dort studiert haben. Ich hoffe, dass mir das nicht geschadet hat. Am Ende ist das dem Urteil von Historikern und Archäologen überlassen. Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt. Meine Fraktion und ich haben in den vergangenen Jahren immer wieder Kostensteigerungen und Bauverzögerungen kritisiert. Es scheint also fol- Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In der Ratsversammlung im September letzten Jahres haben wir mehrheitlich zum einen beschlossen, dass eine kommunale Richtlinie und Strategie „Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und Kunst im öffentlichen Raum“ erarbeitet wird. Zum anderen haben wir beschlossen, dass geprüft werden soll, bei Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 welchen kommunalen Bauvorhaben ab 2017 Kunst am Bau geplant und realisiert werden kann. Mit der Erarbeitung dieser Richtlinie sind wir einen großen Schritt vorangekommen. Letzten Samstag, am 04.03., waren Expertinnen und Experten zu einer Veranstaltung in die GfZK eingeladen, die ihre Erfahrungen zum Thema „Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum“ in den Städten München und Hamburg mit uns geteilt haben. In weiteren Arbeitsgruppen, zu denen Akteure aus der freien Kultur, der Verwaltung und Fraktionsmitglieder eingeladen waren, wurden Kriterien, Ideen und Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Eine Richtlinie macht natürlich nur dann Sinn, wenn sie später auch Anwendung findet. Dafür können wir hier den Grundstein legen. Unsere Fraktion hat deswegen einen Änderungsantrag zur Drucksache „Schulkomplex Karl-HeineStraße 22b“ vorgelegt, in dem vorgeschlagen wird, die Vorlage um einen Punkt 8 zu ergänzen. Dieser besagt, dass eine Summe von 15.000 Euro in der Gesamtinvestitionssumme mit einzuplanen ist, um in einem partizipativen Verfahren Vorschläge bzw. Entwürfe für Kunst am Bau zu diesem Bauvorhaben erarbeiten zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Anlage findet sich unter Punkt 3.2, Erläuterungen zur Planung, auf Seite 10 zwar die sogenannte Kostengruppe 600, Ausstattung und Kunstwerke. An der Stelle werden aber nur Aussagen zu Möbeln getroffen. Zu Kunst am Bau, die in dieser Kostengruppe auftauchen müsste, fehlt jegliche Aussage. Man kann also schlussfolgern: Es ist nichts geplant. Das wäre sehr schade. Wir haben es hier mit einer Gesamtsumme von über 30 Millionen Euro für ein kommunales Bauvorhaben zu tun. Es soll ein fünfzügiges Gymnasium entstehen. Mehr als 1.000 Schüler und Schülerinnen sollen es besuchen. Das, was wir heute mit dieser Vorlage beschließen, ist also genau eines dieser Bauvorhaben, für das Kunst am Bau von Beginn an eingeplant werden sollte, nicht zuletzt weil wir so auch einen Beitrag zur ästhetischen und kulturellen Bildung der Kinder und Jugendlichen, der zukünftigen Schüler und Schülerinnen leisten. Wir haben in unserem Änderungsantrag keine Summe für die endgültige Umsetzung des Kunstam-Bau-Vorhabens genannt. Diese dürfte aber laut geltender Bundes- und Landesrichtlinie bei 0,5 Prozent der Gesamtsumme liegen. Wir wollen mit dem Änderungsantrag zunächst dafür sorgen, dass bei diesem immens großen Bauvorhaben Kunst am Bau von Anfang an mit eingeplant wird. Ich hoffe, Sie können unserem Ansinnen zustimmen, um so unser mehrheitlich beschlossenes Anliegen vom September 2016 voranzubringen. S e i t e | 36 Um Ihnen eine Hürde zur Zustimmung zu nehmen, möchte ich vorschlagen, in unserem Änderungsantrag vor der Summe 15.000 Euro die zwei Worte „bis zu“ einzufügen. Ich hoffe, dass Sie dem dann so zustimmen können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Auch wir freuen uns sehr, dass es mit dieser Schule endlich losgeht. Dieser Schulbau wird, zumindest nach Meinung der Stadträte aus dem Süden, Südwesten und Südosten, dringend gebraucht. Wir halten es für zwingend erforderlich, dass der Zeitplan eingehalten und die Schule zum Schuljahr 2020/2021 eröffnet wird. Dann sollen dort rund 1.200 Schüler zur Schule gehen, 100 Pädagogen unterrichten und Verwaltungskräfte tätig sein. Die Diskussion über die Kosten, die in den letzten Tagen geführt wurde, fand ich ein wenig befremdlich. Ich glaube, wir alle sollten uns bewusst machen, was Schulen eigentlich sind: ein Nukleus der Bürgerschaft. Frau Heller ist ein Sinnbild für jemanden, der zur Schule geht, sich dort einbringt und mit dem Objekt verbunden fühlt. Das Einplanen von etwaigen Mehrkosten in Höhe von 10 Prozent, wie in Beschlusspunkt 7 aufgeführt, halte ich angesichts der Gesamtinvestitionskosten von 30 Millionen Euro durchaus für vertretbar. Ich möchte noch einmal auf die gute Diskussion im Ausschuss hinweisen, will aber jetzt nicht ins Detail gehen. Ich weiß nicht, ob Sie, Frau Heymann, dazu noch etwas sagen werden. Nur kurz: Es gab dort eine intensive Diskussion des Themas „Durchwegung in den Palmengarten“, weil dies über Jahre der einzige Zugang von der ErichZeigner-Straße in Plagwitz zum Park war. Das wird jetzt mitgedacht und mit realisiert. Noch ein wichtiger Punkt, den die Verwaltung im Ausschuss bereits zu Protokoll gegeben hat. Ich will es hier dennoch anführen, damit es auch im Protokoll des Stadtrats festgehalten ist. In der Höltyschule, deren Kapazitätserweiterung wir gerade beschlossen haben, wird es für drei Schüler eine Abstellanlage für Fahrräder geben. Wir haben die Verwaltung im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es uns wichtig ist, dass sie beim Gymnasium ebenso verfährt. Das hat uns die Verwaltung im Ausschuss auch zugesichert. Mit dem Änderungsantrag von der CDU-Fraktion könnten wir gut leben, wenn Sie, Herr Jung, das zu Protokoll geben können, worum Herr Weickert gebeten hat. Dem Änderungsantrag der Linken werden wir ebenfalls zustimmen. Ich möchte aber noch kurz Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 ein persönliches Statement dazu abgeben. Hier handelt es um eine Sanierung in einer gewissen Größenordnung. Sowohl der Bau der Dreifeldsporthalle als auch der Erweiterungsbau sind schon durch ein Gremium verabschiedet worden. Viel Kunst am Bau wird nicht mehr möglich sein. Aber vielleicht können wir mit dem Beschluss Ihres Antrags noch ein bisschen mehr herausholen. Wir drücken der Verwaltung die Daumen, dass das Vorhaben bis zum Schuljahr 2020/2021 realisiert werden kann. Wir freuen uns alle, dass es jetzt beginnt. - Danke schön. S e i t e | 37 Der Änderungsantrag hat natürlich einen Grund: Die Stadtverwaltung hat diese Aufgabenstellung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau einfach ignoriert. Dies macht deutlich, wie nötig das Ansinnen ist, das wir heute im Stadtrat beschlossen haben: das Fußverkehrskonzept für die Stadt Leipzig. Der Fachausschuss hat zielführend herausgearbeitet, wie die dauerhafte öffentliche Wegeführung aussehen soll. Ausdrücklich möchte ich betonen, dass das Ganze ohne das bislang vorgesehene Tor geschehen soll. Meine Damen und Herren, die Stadtratsfraktion der Grünen wird diesem Antrag zustimmen. - Ich danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Für meine Fraktion und als einer, der am Änderungsantrag des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau mitgewirkt hat, möchte ich dazu Stellung nehmen. Eine kleine Vorgeschichte zum Antrag. Erinnern Sie sich noch? An der Freitreppe Carl-Maria-vonWeber-Straße haben Sie, Herr Oberbürgermeister Jung, vor fast zwei Jahren den ersten Teil des dritten und letzten Bauabschnitts zur Freilegung des Elstermühlgrabens zwischen Friedrich-EbertStraße und Elsterstraße feierlich eröffnet. Viele Anwohnerinnen und Anwohner sowie andere Interessierte waren damals mit dabei. Zwei Jahre später existiert die öffentliche Durchwegung auf der gegenüberliegenden Seite der Freitreppe nicht mehr. Gitter wurden ohne Ankündigung aufgestellt. Als ehemaliges Mitglied des Stadtbezirksbeirats Mitte kann ich mich noch gut erinnern, wie wichtig es dem Gremium damals war, dass die öffentliche Durchwegung Bestand hat. Auch der Stadtrat hat es damals so gesehen. Obwohl im geltenden Bebauungsplan der Fußund Radweg ausdrücklich festgesetzt wurde, wurde er im Planfeststellungsbeschluss an den Gremien vorbei einfach ausgehebelt und zu den Akten gelegt. Nicht nur in der letzten Sitzung des Stadtbezirksbeirats Mitte sorgte diese Vorgehensweise für große Empörung und Unverständnis. Nun sind wir Grüne, wenn es um öffentliche Wegführungen und Durchwegungen geht, hoch sensibilisiert. Mit dem Änderungsantrag zum Schulkomplex spricht sich der Fachausschuss erfreulicherweise dafür aus, einen öffentlichen Weg von der Karl-Heine-Straße zum Palmengarten unabhängig vom Schulbetrieb einzuordnen und diesen auch öffentlich zu widmen. Ich bin froh über diesen kleinen, aber feinen Änderungsantrag, folgt er doch unter anderem dem Leitbild „Stadt der kurzen Wege“. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Dank meines Vorredners kann ich mich als Ausschussvorsitzende kurz fassen. - Uns hat natürlich nicht nur das Leitbild „Stadt der kurzen Wege“ dazu bewogen, diesen Antrag zu stellen. Man möge sich einmal den Schulalltag vorstellen, wenn die Situation dort nicht geordnet ist. Es haben sich einfach Gewohnheiten eingeschlichen; die Leute gehen über das Gelände in den Park hinein. Man muss auch bedenken, dass die Schule dann von Schülern ab der fünften Klasse besucht wird. Insofern darf man auch den Sicherheitsaspekt nicht vernachlässigen. Deshalb schlagen wir vor, die Situation neu zu ordnen, wohlwissend dass dann das eine oder andere Zaunschild extra angekauft werden muss. Insofern ist es logisch, dass die CDUFraktion auch unter diesem Aspekt den Antrag des Ausschusses unterstützen wird. Zum Antrag der Linken. Wir haben es hier mit einem Denkmal zu tun. Deshalb fällt es mir schwer, zuzustimmen, im Außenbereich Kunst am Bau im klassischen Sinne zu realisieren. Auch das Innere des Gebäudes ist ein Denkmal. Man könnte zwar dort mit Lampen oder dergleichen agieren und diese dann als Kunst deklarieren, aber mir fällt es schwer, dem zuzustimmen, auch weil ich befürchte, dass Kunst am Bau und Denkmalschutz sich widersprechen könnten. Ich sehe Ihren Antrag eher appellatorisch und halte ihn nicht wirklich für umsetzbar. Auch deswegen werden wir ihn ablehnen. Um es noch einmal klar zu sagen: Wir werden unseren Antrag zurückziehen, wenn Sie, Herr Oberbürgermeister, noch die von uns erbetene Aussage zu Protokoll geben. Oberbürgermeister Jung: Zunächst Herr Kollege Fabian, bevor ich etwas zu Protokoll gebe. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich habe noch drei Änderungsanträge vorliegen. Zunächst zum Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Herr Weickert, ich glaube, dass der Beschlusspunkt 7, so wie er jetzt formuliert ist, eindeutig ist. Oberbürgermeister Jung: Dann gebe ich jetzt Folgendes zu Protokoll, Herr Weickert: Definitiv nicht gemeint sind Planungsfehler. Nicht gemeint sind vergessene Ausstattungsgegenstände. Gemeint ist, dass es aufgrund der Baupreisentwicklung bei baulichen Ausfertigungen zu einer Erhöhung der Kosten kommen kann. Das ist in der Tat der Maximalpreis, um hier beweglich und schnell agieren zu können. - So zu Protokoll. - Auf den Zuruf, ob damit auch keine Umplanungen gemeint sind: Nein. Es geht wirklich ausschließlich um Baupreissteigerungen aufgrund der Baupreisentwicklung. Stadtrat Weickert (CDU): Dann ziehen wir unseren Änderungsantrag zurück. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Dann liegt mir noch der Änderungsantrag 04 des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau vor. Herr Oberbürgermeister, das Dezernat VI hat mitgeteilt, dass wir den übernehmen können. Oberbürgermeister Jung: Ja, diesen Antrag würde ich zum Bestandteil unserer Vorlage machen. Ausdrücklich gewünscht ist ein öffentlicher Weg. Hier gehen wir völlig konform. Auch wir möchten einen öffentlichen Weg an der KarlHeine-Schule. Herr Elschner, ich muss Ihnen widersprechen. Die damalige Entwicklung entsprang nicht etwa selbstherrlichem Verwaltungshandeln. Frau von Fritsch sitzt im Hintergrund und könnte Ihnen etwas zum Hochwasserschutz sagen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Dann liegt noch der Änderungsantrag 05, Kunst am Bau, von der Fraktion Die Linke vor. Hier bitte ich Sie eindringlich, diesen Antrag abzulehnen, nicht etwa weil ich gegen Kunst am Bau an Schulen bin, sondern weil ich diese Schule für denkbar ungeeignet dafür halte. Aus meiner Sicht ist diese Schule ein architektonisches Juwel und schon an sich ein architektonisches Kunstwerk. Wir werden noch viele Schulen komplett neu bauen. Diese werden sich besser dafür eignen, Kunst am Bau zu realisieren. Derzeit ist der Neubau von drei Grundschulen in der Planung. Von daher bitte ich Sie, das abzulehnen. Ich denke, diese Schule stellt als solches schon ein bauliches Kunstwerk dar. S e i t e | 38 Oberbürgermeister Jung: Direkt vor der Abstimmung noch Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Ich glaube, so einfach können wir es uns mit der Kultur nicht machen. In vielen Ländern ist es üblich, dass Kultur fester Bestandteil von Bildung ist. Auch an unseren Schulen muss Kultur zu einem festen Bestandteil werden. Wir beklagen seit Jahr und Tag das Dilemma bei Schulneubauten, dass es den Schulen nicht möglich ist, sich in den Planungsprozess mit einzubringen, wenn eine Schule neu gebildet wird. Das ist auch hier der Fall. Warum soll die Schule - sprich: Eltern, Schüler, Lehrer - sich nicht selbst Gedanken über die Gestaltung machen dürfen? Zum Argument Denkmalschutz. Natürlich muss man prüfen, was wo gemacht werden kann, ohne Bestimmungen des Denkmalschutzes zu verletzen. Diese Schule ist ja kein Gesamtkunstwerk. Insbesondere die Freiflächen können gestaltet werden. „Kunst am Bau“ heißt nicht etwa, dass die Kunst direkt am Gebäude angebracht wird. Der Begriff ist viel weiter gefasst. Das kann auch eine Skulptur im Innenhof sein, das kann auch die Innengestaltung sein. Ich glaube nicht, dass sich irgendein Architekt des Bauhausstils Gedanken gemacht hat, wo welches Bild aufzuhängen ist. Die Räume wurden sachlich gestaltet. Das sollte auch hier möglich sein. Aus diesem Grunde bitte ich nachdrücklich darum, das vorzusehen. Wir haben ein Gremium, das sich mit Kunst im öffentlichen Raum beschäftigt, in dem nicht nur Künstler, sondern auch Architekten mitwirken, wie zum Beispiel Herr Wanderer. Diese Fachleute können darauf achten. Zum Bauhausstil ist zu sagen: Dieser hatte seinen Durchbruch nach dem Ersten Weltkrieg, in einer Zeit, wo es zum Teil recht ärmlich zuging. Dieser Bau ist zwar erst 1928/29 entstanden, aber damals ist an vielem gespart worden. Wer ein bisschen etwas vom Bauen versteht, weiß: Das ist zwar ein ganz toller Baustil, aber in Sachen Energieeffizienz ist da gesaut worden ohne Ende: Einfachverglasung, dünne Wände usw. Hier muss auch im Inneren des Gebäudes etwas gemacht werden. Zu den Kosten. Oft wird gesagt, dass alles, was die öffentliche Hand und die Stadt Leipzig baut, teurer wird. Mich würde einmal der Gesamtumfang der Bauwerke interessieren und wie sie abgerechnet wurden. Das wäre durchaus eine Aufstellung wert. Wir reden hier nämlich nie über die Bauvorhaben, wo am Ende noch Geld übrig geblieben ist. Deshalb kommt es ja manchmal zu einer Umwidmung von Mitteln. Trotzdem können wir dem Anliegen der CDU inhaltlich folgen. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Zur Durchgängigkeit des Weges. Unsere Ausschussmitglieder haben diesen Antrag initiiert und mitgetragen. Daher ist klar, dass wir den Antrag unterstützen. Frau Dr. Heymann, man muss hier differenzieren: Es gibt Schulen, wo die Stadt Schulträger ist, aber die Schulorganisation - dazu gehört auch die Pausenbeaufsichtigung - ist Landessache, also von der Lehrerschaft zu organisieren. Aus diesem Grunde kann man den Antrag nur begrüßen. Ich habe schon zu tun, mir die Öffnungszeiten von Friedhöfen zu merken. Wenn ich durch öffentliche Parkanlagen gehe, will ich nicht auch noch deren Öffnungszeiten im Hinterkopf haben müssen. - Danke. mittel bis zu 15.000 Euro für Kunst am Bau einzuplanen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmungsgerät ein! Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen. Zur Abstimmung über die Vorlage. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 63 : 0 : 0. So beschlossen. 19 Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister, eine Verständnisfrage bleibt jetzt trotzdem offen. Im Antrag der Linken heißt es jetzt: bis zu 15.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten für Kunst am Bau. - Wir reden hier von 0,5 Prozent von circa 40 Millionen Euro. Das macht 200.000 Euro Umsetzungskosten. Oder habe ich den Beitrag der Linken falsch verstanden? - Wenn wir hier nur von den Sanierungskosten des Gymnasiums reden, wären die Kosten allerdings wesentlich niedriger. Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Die Kosten für die Umsetzung sind nicht festgelegt. Den Wert 0,5 Prozent habe ich den Richtlinien von Bund und Land entnommen. Sicherlich muss man sich darüber einigen. Ich finde es ein bisschen schade, dass es hier so wenig Vorstellungsvermögen gibt, was Kunst am Bau, im Bau oder auch ringsherum alles sein kann. Herr Fabian, Sie sagten gerade, die drei neu zu bauenden Grundschulen würden eher für Kunst am Bau infrage kommen. Ich bitte das zu Protokoll zu geben, damit wir uns darauf berufen können, wenn es so weit ist. Nichtsdestotrotz möchte ich für ein bisschen mehr Mut werben und dafür, dass wir endlich anfangen, Kunst am Bau auch bei unseren Schulgebäuden zu verwirklichen. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Änderungsantrag der CDUFraktion entfällt mit der Protokollnotiz. Den Änderungsantrag des Fachausschusses übernehmen wir. Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, Planungs- und Vorbereitungs- S e i t e | 39 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig Stand: 07.03.2017 (VI-DS-03882) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wie üblich werden Nachfragen im Ausschuss beantwortet. Gibt es zu dieser Informationsvorlage heute schon Hinweise oder Anmerkungen? Dann bitte ich um Kenntnisnahme. 20 Informationen I 20.1 Zuwendungsrichtlinie - Ergebnisse des Prüfauftrages (-01241-NF-05-DS-05) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wird das Wort gewünscht? - Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen Stadträte, vielleicht erinnern Sie sich noch, wie wir hier im letzten Jahr sehr lebhaft über die Zuwendungsrichtlinie diskutiert haben. Die Diskussion war sehr stark geprägt von dem Willen, bestimmte Verfahren für die Vereinsfinanzierung zu vereinfachen. Es gab aber auch viele Kollegen hier im Stadtrat, die ganz klar gesagt haben: Wir dürfen uns das nicht zu einfach vorstellen und glauben, dass mit den Verfahren, die wir als Stadtrat dann mehrheitlich beschlossen haben, alles einfacher wird; denn Festbetragsfinanzierung, die hier im Stadtrat ganz klar gewollt war - das hatten die Kollegen sehr deutlich formuliert -, bedeutet auch, dass die Vorfeldprüfung entsprechend ernster genommen werden muss, also deutlich stärker geprüft werden muss. Das, was uns jetzt als Ergebnis des Prüfauftrags, der damals mit in diesen Stadtratsbeschluss einfloss, vorliegt, zeigt aus meiner Sicht ganz klar, dass die Verwaltung diese Aufgabe der umfassenden Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen für die Festbetragsfinanzierung nicht ausreichend ernst nimmt. Liebe Kollegen, ich sehe darin ein sehr großes Problem; denn wir sprechen hier von öffentlichen Geldern für Projekte von Vereinen, Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 die offenbar in Zukunft, wenn denn die entsprechenden Einzelvorlagen kommen, im Vorfeld nicht ausreichend geprüft werden. Ich möchte Ihnen dafür ein Beispiel nennen, das sich auch in der Vorlage findet. Die Verwaltung geht offenbar davon aus, dass die Festbetragsfinanzierung eher weniger personelle Ressourcen bindet, während es eigentlich notwendig wäre, die Voraussetzungen dafür deutlich stärker zu prüfen. Warum? Wie kommt man darauf? Das ist nicht etwa inhaltlich-sachlich begründet, sondern damit, dass im Rahmen der Stellenplanung für beide Jahre keine Mehrbedarfe angemeldet bzw. durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister priorisiert wurden. Ich lese da nicht heraus, dass keine sachlichen Gründe für die umfassenden Prüfungen der Voraussetzungen bestehen, sondern ich lese heraus, dass das von der Verwaltung nicht ernst genommen wurde. Meine Damen und Herren, ich würde mir wünschen, dass wir diese Vorlage heute hier zur Kenntnis nehmen und dann noch einmal im Rechnungsprüfungsausschuss darüber beraten, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Insbesondere die Fachbürgermeister bitte ich, noch einmal ganz genau zu überlegen, ob Sie wirklich diese Verantwortung auf sich nehmen wollen, zu sagen: Wir geben in Zukunft Festbetragsfinanzierung heraus, ohne vorher eine umfassende Prüfung vorzunehmen. - Ich glaube, das hat der Stadtrat nicht gewollt. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Wir nehmen das so zu Protokoll. 20.2 Information über aktuelle Schülerzahlen an Oberschulen und Gymnasien (VI-DS03654) Einreicher: Dezernat Jugend, Gesundheit und Schule Soziales, Wird das Wort gewünscht? - Ich bitte um Kenntnisnahme. 20.3 Ergänzende Finanzierungswege für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (VI-DS-03484-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.3.1 dazu ÄA (-03484-NF-01-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bitte schön, Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste vor Ort und am Livestream! Lange haben wir auf die Ergebnisse der S e i t e | 40 Gutachten des MDV gewartet. Wir als Fraktion Die Linke haben schon seit dem Jahr 2012 mit unserem Antrag „Tarifmoratorium“ auf die Notwendigkeit der besseren bzw. ergänzenden Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs aufmerksam gemacht. Der auf unseren Antrag hin im März 2013 beschlossene Text zeigt für die ergänzenden Finanzierungswege das Ziel auf, die jährlichen Tarifanpassungen - man könnte auch sagen: Tariferhöhungen; nichts anderes ist seit Jahren passiert - zu ersetzen. Seitdem haben wir regelmäßig die Umsetzung unseres Beschlusses nachgefragt. Damals und fortwährend immer, wenn meine Fraktion Themen wie steigende Fahrpreise, Investitionsstau, Unterfinanzierung LVB usw. angesprochen hat, hieß es: Lassen Sie uns warten! Bald liegen die Ergebnisse der MDVGutachten vor. - Also haben wir gewartet. Und dann endlich, Ende 2016, gab es die Gutachten. Nach einigem Drängen von meiner Fraktion gemeinsam mit den Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen wurden die Gutachten sogar für die allgemeine Öffentlichkeit freigegeben. Und jetzt? Jetzt liegen die Gutachten vor, und trotzdem werden am 1. August 2017 sehr wahrscheinlich die Fahrpreise wieder angepasst. Zurück zur Vorlage. Aus einer von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage wurde nach kurzer Diskussion in den Ausschüssen auf einmal eine Informationsvorlage - eine Informationsvorlage zu einer Studie, die auch die Stadt Leipzig eine Menge Geld gekostet hat und jetzt, wie es scheint, ganz tief in die Schublade versenkt werden soll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke sind anderer Meinung. Wir sind der Meinung, dass es sich durchaus lohnt, bei der Landesregierung für die Änderung des Kommunalabgabengesetzes zu werben. Nur wenn diese Gesetzesänderung den Kommunen das Recht einräumt, Abgaben zu erheben, wird es auch eine ehrliche und zielführende Diskussion um eine eventuelle Einführung der Finanzierung durch sogenannte Nutznießer geben. Dabei geht es gar nicht unbedingt um die sechs Vorschläge, die der MDV näher untersucht hat. Nein, es geht um alle Arten von Abgaben. So ist zum Beispiel auch die von Pro Bahn geforderte Einführung einer Parkplatzabgabe im Moment noch nicht möglich. Ich sage hier auch ganz klar und deutlich: Es geht nicht darum, dass sich die öffentliche Hand, ob auf Bundes-, auf Landes- oder auf kommunaler Ebene, aus der Finanzierung des ÖPNV zurückzieht. Im Gegenteil, es muss beides getan werden: Die öffentlichen Haushalte müssen ihrer Verpflichtung zur ausreichenden Finanzierung von Bussen und Bahnen endlich gerecht werden, und auf allen Ebenen muss dafür mehr Geld in die Hand genommen werden. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Aber warum das eine tun und das andere lassen? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und meine Fraktion, Die Linke, sind der Meinung, wir müssen an allen Fronten für eine auskömmliche Finanzierung des ÖPNV kämpfen und haben daher den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag gestellt. Das Ziel, die jährlichen Ticketpreiserhöhungen zu verhindern, sollten wir auch heute, im Jahr 2017, nicht aufgeben. Wir bitten Sie daher um Zustimmung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob es gelingt, Frau Riekewald, durch ergänzende Abgaben, egal welcher Art, jährliche Tarifsteigerungen zu verhindern, möchte ich bestreiten. Ich möchte sogar die Frage stellen, ob es das Ziel sein kann, jegliche Art von Tarifsteigerungen zu verhindern. Ein Moratorium der Fahrpreise des ÖPNV würde bedeuten, dass all das, was an zusätzlichen Kosten, auch über normale Preissteigerungen und die normale Inflation, in den nächsten Jahren kommen wird, über den Stadthaushalt abgedeckt werden muss. Ich denke, schon wegen der Inflation wird es auch in Zukunft Preissteigerungen geben. Richtig ist: Wir werden in einer wachsenden Stadt in Zukunft mit erheblichen Aufwendungen für den Bereich „Investitionen in den ÖPNV“ zu tun haben. Dabei geht es um Investitionen in die Infrastruktur - Wegeinfrastruktur, Schieneninfrastruktur -, aber auch um die Beschaffung von Fahrzeugen. Hier werden tatsächlich erhebliche Belastungen auf die Stadt zukommen. Es müssen von Landes-, teilweise auch von Bundesebene entsprechende Zuschüsse für diese Zwecke bereitgestellt werden. Selbst die Eigenmittel, die wir schon jetzt als Stadt Leipzig bereitzustellen haben, fallen uns nicht leicht. Insofern ist es sicherlich richtig, zu sagen, dass es eine gewisse Tendenz gibt, dass in einer wachsenden Stadt die Kommune bzw. die Stadt Leipzig zukünftig höhere Leistungen im Bereich „Investitionen für den ÖPNV“ tätigen muss. Die in den Gutachten gemachten Vorschläge erscheinen mir alle nicht sehr überzeugend. Unabhängig davon, dass bis auf eine Variante die gesetzliche Grundlage fehlt, ist es doch eher ein Klein-klein, ein Irgendwo-auf-den-DörfernHerumfischen - bitte verzeihen Sie mir das Bild -, um irgendwo ein bisschen Geld zusammenzukratzen. Das haben wir auch schon bei anderen Abgaben erlebt, die wir in der Vergangenheit eingeführt haben, zum Beispiel bei der Zweitwohnungsteuer. Weiter in der Diskussion ist die Tourismusabgabe, die sogenannte Bettensteuer, auch eine kleine Abgabe, um mit viel Verwaltungsaufwand S e i t e | 41 ein bisschen Geld in die kommunale Kasse zu spülen. Angesichts dieser Situation ist es sicherlich lohnenswert, sich über alternative Wege der Finanzierung der Kommunen Gedanken zu machen. Insofern geht der Antrag von Linken und Grünen in die richtige Richtung. Ob es aber sinnvoll ist, sich selbst zu beschränken, so wie Sie es tun, und nur Änderungen gesetzlicher Art einzufordern, um ÖPNV-Finanzierungen zukunftsfähig zu gestalten, und sich deswegen insbesondere an den Freistaat Sachsen zu richten, das erschließt sich dem Kollegen Hobusch und mir nicht. Die Tatsache, dass im Bereich der Kommunalfinanzierung Handlungsbedarf besteht, wird zumindest nicht in Abrede gestellt. Sich aber allein auf das Thema ÖPNV zu fokussieren, halten wir für falsch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir würden gern dem Änderungsantrag zustimmen. Damit wir dies tun können, müsste er aber an zwei Punkten geändert werden. Wir würden Ihnen gerne vorschlagen, die Worte „für den ÖPNV“ zu streichen, um ebendiese Verbreiterung hinzubekommen, die ich gerade dargestellt habe, sowie den Halbsatz: „insbesondere der Freistaat Sachsen“ ebenfalls zu streichen, weil es durchaus Möglichkeiten gibt, über Änderungen auf bundesgesetzlicher Ebene zu alternativen Finanzierungsformen zu kommen. Wir würden gern mit Ihnen zusammen diesen Prozess diskutieren, aber in breiterer Form und nicht eng fokussiert auf den Bereich ÖPNV. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Auch für meine Fraktion waren die Ergebnisse der vorliegenden Gutachten, vorsichtig ausgedrückt, sehr ernüchternd. Sie sind leider nicht das Wundermittel - das hatten ja einige erhofft, andere glauben weiterhin daran -, um die chronische Unterfinanzierung des ÖPNV hier in Leipzig zu lösen. Bis auf den Vorschlag einer Erhöhung der Grundsteuer sind alle anderen Vorschläge derzeit rechtlich nicht umsetzbar. Durch den Freistaat Sachsen müsste das Kommunalabgabengesetz geändert werden, um ein Bürgerticket, einen ÖPNV-Beitrag oder eine ÖPNV-Taxe einzuführen. Die Grundsteuer befindet sich in Leipzig aber derzeit schon auf einem sehr hohen Niveau. Die Antragsteller fordern, der OBM möge sich für die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen einsetzen, damit wir diese kommunalen Sonderabgaben hier einführen können, und der Stadtrat soll sich dazu vorbehaltlos bekennen. Dieses Bekenntnis - das sage ich hier klipp und klar - wird es von meiner Fraktion nicht geben. Zum einen Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 werden diese ergänzenden Finanzierungsformen, wenn sie denn rechtlich möglich sein sollten, nicht annähernd die finanziellen Probleme lösen können, vor denen der ÖPNV nicht nur in Leipzig steht. Zum anderen würden wir Bund und Land aus der Pflicht nehmen, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Zum Dritten: Wir brauchen keinen Flickenteppich verschiedenster kommunaler Sonderabgaben für den ÖPNV hier in Sachsen; Chemnitz macht das Bürgerticket, Dresden die ÖPNV-Taxe und wir dann vielleicht den ÖPNVBeitrag. Ich denke, es muss auf Initiative des Bundes eine bundeseinheitliche Regelung geben, analog der Verkehrsabgabe in Frankreich; denn das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kein Leipzig-spezifisches Problem. Alle Großstädte in Deutschland haben mit einer Unterfinanzierung des ÖPNV zu kämpfen. Nur der Bund wäre in der Lage, sowohl vom Finanzvolumen als auch von der verwaltungstechnischen Umsetzbarkeit her, eine solche Sonderabgabe zu erheben. Auch wenn es langweilig klingt: Aus unserer Sicht ist der einzige gangbare Weg, eine Diskussion zu beginnen, wie wir die zu erwartenden finanziellen Mehrbedarfe möglichst fair zwischen der Stadt Leipzig, der städtischen Holding LVV und den Fahrgästen austarieren. Meine Fraktion hat dazu bereits einen Antrag ins Verfahren gegeben, der genau diese Diskussion mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans und der damit verbundenen notwendigen Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages einfordert. Es ist Usus hier im Saal, dass eine wachsende Stadt einen deutlichen Ausbau des ÖPNV zu bezahlbaren Fahrpreisen braucht und wir dafür mehr finanzielle Mittel benötigen. Dazu muss jeder seinen Beitrag leisten: die LVB und die Holding LVV über weitere Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen - wir können die Firmen da nicht einfach aus der Verantwortung lassen; das ist eine permanente Aufgabe -, die Stadt Leipzig selbst über höhere Zuschüsse, wenn sie mehr Leistungen bestellt - ich erinnere hier auch an den laufenden Direktbetrauungsvertrag zwischen der LVB und der Stadt Leipzig -, und natürlich auch Bund und Land, die auskömmliche Fördermittel für die notwendigen Investitionsmaßnahmen zur Verfügung stellen müssen. Ich sichere hier heute schon zu, dass meine Fraktion sich konstruktiv und verantwortungsvoll der anstehenden Debatte stellen wird, wie wir diese finanziellen Mehrbedarfe schultern können und wollen. Wenn der Änderungsantrag von Herrn Morlok in die Richtung geht, dass sich der OBM für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen soll - das würde einzig und allein Sinn machen, um Flickschusterei zu vermeiden -, dann könnten wir uns S e i t e | 42 dem anschließen und würden diesen Antrag unterstützen. Ich warne vor alternativen kommunalen Finanzierungsformen, weil dieser Weg in die Sackgasse führt und uns von den wirklichen Problemen ablenkt. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter Damen und Herren! Herr Oßwald hat schon einiges gesagt, was wir durchaus unterschreiben können. Dennoch möchte ich sagen: Ich verstehe das einfach heute nicht. Wir haben darüber eine auskömmliche Diskussion im Verwaltungsausschuss geführt. Wir waren mehrheitlich dafür, dass uns diese Vorlage als Informationsvorlage vorgelegt wird. Darin sind die Aufträge des Oberbürgermeisters formuliert, die nun mal sein tägliches Geschäft sind, um dem Wohle der Stadt zu dienen. Das müssen wir ihm nicht noch mal extra ins Stammbuch schreiben. Wir sind auch nicht willens, einen Pauschalbeschluss zu kommunalpolitisch ergänzenden Finanzierungswegen zu unterstützen. Die Wege, die hier vorgeschlagen worden sind, bedeuten einen Flickenteppich, von dem die Leute, die uns gewählt haben, sagen: Bitte das nicht! Zuallererst gilt es zu prüfen: Welche Leistungen sind nötig für eine wachsende Stadt? Dann müssen wir dafür sorgen, dass die Leistungen, die wir bestellen, finanziert werden, aber nicht über höhere Grundsteuerhebesätze. Das wäre im Wettbewerb der Städte und Regionen für uns nachteilig. Kurz und gut, wir bleiben bei dem Status, den wir eingefordert hatten, nämlich diese Vorlage als Informationsvorlage und damit als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung und unsere Diskussion zur Kenntnis zu nehmen, und werden sie nicht mit der Unterstützung eines Antrags verschlimmbessern. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Im Grunde hat sich der Änderungsantrag jetzt schon gelohnt, weil wir die Diskussion, die wir jetzt in der Ratsversammlung führen, im Zweifel nicht geführt hätten. Ich habe eine andere Erinnerung an das Ergebnis der Diskussion im Verwaltungsausschuss, Frau Heymann. Sie sagten, Ergebnis sei gewesen, dass Herr Jung das Papier noch einmal mitnimmt, eine Neufassung macht und uns diese als Informationsvorlage vorlegt. Es gab keine Abstimmung darüber. Mir war nicht klar, dass dies das Ergebnis war. Mag sein, dass wir das unterschiedlich interpretieren. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Stichwort „Flickenteppich“. Dass Herr Morlok das kritisiert, kann ich das noch verstehen, die Kritik der SPD dagegen nicht. Sie sind dafür, die Einnahmen aus einer Beherbungssteuer für Kultur einzusetzen. Das können auch wir uns durchaus vorstellen; das finden wir gut und richtig. Allerdings erschließt sich mir nicht, worin hier der große Unterschied liegen soll. Die Frage ist doch, ob eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen wird oder nicht. Wir haben auf MDV-Ebene einen Prozess, der, soweit ich weiß, bundesweit einzigartig ist. Jetzt wird kritisiert, die Vorschläge seien zu kompliziert, rechtlich nicht möglich, nicht einträglich genug; jeder kritisiert etwas anderes. Aber diese Vorschläge sind das Beste, was wir bundesweit haben, weil sie aufzeigen, wie man eventuell ergänzende Finanzierungswege finden kann. Wir als die größte Kommune, die an diesem Prozess beteiligt ist, sagen jetzt: Die packen wir ganz tief in die Schublade, wie Frau Riekewald es formuliert hat. Und dann? Dann ist es vorbei. Das wissen wir alle. Wir können gern über einzelne Formulierungen unseres Änderungsantrags diskutieren. Das Anliegen von uns und den Linken ist doch, diesen Diskussionsprozess nicht jetzt schon zu beenden. Genau das würde aber passieren, wenn wir diese Informationsvorlage jetzt weglegen. Über alternative Formulierungen bitte ich Sie, Herr Morlok, der Sie ja nicht in den Ausschüssen sitzen, uns vorher zu informieren. Ich nehme an, Sie werden Ihren Änderungsantrag zu unserem Antrag zustimmend votieren. Wenn Sie uns das einen Tag früher mitgeteilt hätten, hätten wir uns abstimmen können, ob wir da mitgehen können. Aber so! Was soll ich jetzt machen? Soll ich jetzt eine Sitzungspause verlangen? - Na ja, gut. Sie sagen, Sie würden unseren Antrag nur mit diesen und jenen Änderungen unterstützen. Wir sind immer gern gesprächsbereit. Aber das jetzt auf die Schnelle zu entscheiden, ist ein bisschen schwierig. Unser Kernanliegen ist, aus diesem Gutachten etwas zu machen. Sie können jetzt sagen, das sind die falschen Vorschläge, sie sind enttäuschend. Ich sage: Sie sind das Beste, was wir haben. Diese Gutachten sind entstanden aus einem langen Prozess, der durchaus auch fachlich geführt wurde. Wenn Sie etwas anderes haben, dann legen Sie es auf den Tisch. Solange wir nur das haben, sollten wir den Oberbürgermeister beauftragen, damit zu arbeiten; denn wir haben nichts anderes. - Besten Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch einmal. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir in den Ausschüssen nicht vertreten sind, hätte S e i t e | 43 man auch anders sagen können. Das ist ja damals vom Stadtrat mehrheitlich so entschieden worden. Von daher müssen Sie sich überlegen, wie Sie mit der Situation umgehen. Es geht doch hier nicht darum, ein Problem, das wir erkannt haben, in die Schublade zu packen, wie von Frau Riekewald befürchtet. Hier geht es tatsächlich darum, auf verschiedenen Ebenen eine Diskussion zu führen, wie wir zur Lösung dieses Problems kommen können. Eine Problemlösung werden wir dann hinbekommen, wenn wir dem Oberbürgermeister den Auftrag erteilen, sich in den Gremien, in denen er vertreten ist, dafür einzusetzen, dass es zu Lösungen kommt; da gibt es ja gewisse Möglichkeiten. Angesichts der finanziellen Situation glaube ich nicht, dass wir uns einen Gefallen tun, wenn wir mit diesem Flickenteppich weitermachen. Wenn wir irgendwoher eine Satzungsermächtigung bekommen, 5 Millionen Euro mehr kommunale Abgaben erheben zu können, wären wir wahrscheinlich zufrieden. Aber ob damit das Problem gelöst ist, weiß ich nicht. Wir sollten heute das Signal senden: Die Gutachten landen nicht in der Schublade. Wir erteilen einen Auftrag. So ist es ja gut und richtig im zweiten Absatz Ihres Antrags formuliert. Nur der erste Absatz ist aus meiner Sicht deutlich zu eng gefasst; das ist von Kollegen Oßwald von der SPD auch schon angesprochen worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich um eine Informationsvorlage. Es ist vollkommen unerheblich, ob wir diese heute zur Kenntnis nehmen oder ob wir sie mit einem Änderungsantrag zur Kenntnis nehmen oder ob wir dies erst in vier Wochen tun. Wenn es also darum geht, eine allgemeine Lösung zu finden, weil wir jetzt in der Kürze der Zeit uns nicht verständigen können - ich jedenfalls habe wahrgenommen, dass die Kolleginnen und Kollegen von der SPD unter gewissen Umständen dem auch zustimmen könnten -, dann macht es vielleicht Sinn, zu versuchen, uns darauf zu verständigen, dass wir diese Vorlage in vier Wochen noch einmal aufrufen. Ich kann nur anregen - ich bin ja kein Änderungsantragsteller -, das zu vertagen. Ansonsten würden wir vorschlagen, den Änderungsantrag zu votieren. Mal schauen, ob es nicht doch heute schon zu einer breiten Mehrheit kommt. Oberbürgermeister Jung: Laut unserer Geschäftsordnung muss eine Vertagung beantragt werden. War das ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung? - Ja. Dann lasse ich darüber abstimmen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmungsgerät ein! Ich bitte um Ihr Votum zu dem Antrag, die Vorlage um vier Wochen zu vertagen. - Ich schließe die Abstimmung. Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen, eine Enthaltung. Der Antrag auf Vertagung ist abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Morlok zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen. Herr Morlok hat beantragt, im ersten Absatz die Worte „für den ÖPNV“ sowie den Nebensatz „insbesondere der Freistaat Sachsen“ zu streichen. Der Satz würde dann also lauten: Der Stadtrat bekennt sich zu der Absicht, kommunalpolitisch ergänzende Finanzierungswege einzuführen, wenn die übergeordneten Ebenen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen haben. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, einige Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Bitte geben Sie über das Abstimmungsgerät Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen, eine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt. Bitte nehmen Sie die Informationsvorlage zur Kenntnis. 20.4 Projekte der Fachkräfteallianz Leipzig (VI-DS-03670) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit) Gibt es dazu Hinweise oder Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Dann nehmen Sie das bitte so zur Kenntnis. Damit ist der öffentliche Teil der Ratssitzung beendet. Ich bedanke mich bei den Vertretern der Medien für ihr Ausharren. Herzlichen Dank auch an die Gäste für ihr Interesse. S e i t e | 44 Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Habicht: ___________________________________ Stadtrat Pellmann: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 45