Daten
Kommune
Leipzig
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24.02.17, 12:28
Aktualisiert
04.06.18, 21:08
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Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig
Büro für Ratsangelegenheiten
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Tel.: 0341 123 - 2119
Fax: 0341 123-2105
E-Mail: bfr@leipzig.de
Datum
24.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 08.03.2017, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 08.03.2017
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
24.02.2017
TAGESORDNUNG
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschriften
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2017
Teil II: Verlaufsprotokoll
5.2
Niederschrift der Sitzung vom 08.02.2017
Teil I: Beschlussprotokoll
Teil II: Verlaufsprotokoll
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
8
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird
gg. 17.00 Uhr aufgerufen)
8.1
Beschlussfassung Mobilitätszenario/Nahverkehrsplan
VI-EF-03830
Einreicher: Ronald Petzold
8.2
Zielstellung und Auswirkungen der Beschlussfassung
des Haushaltsantrages A 0066/17_18
Einreicher: Jens Herrmann-Kambach
8.3
Einsatz von Fördermitteln bei umlagefinanzierten
Sanierungsarbeiten an öffentlichen Straßen
VI-EF-03834
(schriftl.
Beantwortung)
VI-EF-03835
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Udo Bütow
8.4
Flughafen Leipzig-Halle
VI-EF-03867
Einreicher: Stefan Köster
9
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
9.1
Verkehrsberuhigung in der Otto-Schmiedt-Straße
Einreicher: Petitionsausschuss
10
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte (werden nach TOP Petitionen
aufgerufen)
11
Besetzung von Gremien
VI-P-03499-DS-02
11.1
Information zur Besetzung der beschließenden und
beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (15. Änderung)
DS-00768/14-DS-15
Einreicher: Oberbürgermeister
11.2
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest - Bestellung der
Mitglieder (3. Änderung)
VI-DS-01146-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
12.1
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
Flughafen Leipzig/Halle GmbH (1. Änderung der
Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00914)
VI-DS-00914-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
12.2
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
European Energy Exchange AG
VI-DS-03832
Einreicher: Oberbürgermeister
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in
Allris)
14
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Wiederanlage der Streuobstwiese "Prager Straße" als
Ersatzvornahme
VI-A-02966
Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth, Stadträtin M. Hollick
Einreicher: Stadtrat N. Volger
14.2
Rechtssichere und anliegerverträgliche Lösungen für
Wagenplätze
VI-A-03182-NF-03
Einreicher: CDU-Fraktion
14.3
Fußverkehrskonzept für Leipzig
VI-A-03555
Einreicher: SPD-Fraktion
14.4
Fortschreibung der "Verkehrspolitischen Leitlinien" für
Leipzig unter dem Aspekt einer perspektivisch
wachsenden Stadt
VI-A-03570-NF-02
Einreicher: AfD-Fraktion
14.5
Erhalt des Einkaufsmarktes im Ortsteil Stahmeln,
Mühlenstraße 2 im Vollsortiment
VI-A-03602
Einreicher: Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1
Maßnahmen gegen Sozialbetrug durch falsche
Identitäten
VI-F-03826
Einreicher: CDU-Fraktion
15.2
Auswirkungen der Änderungen des
Unterhaltsvorschussgesetzes auf die Stadt Leipzig
VI-F-03886
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.3
Freie Wlan-Zugänge in öffentlichen Gebäuden
Einreicher: SPD-Fraktion
15.4
Krankenstandentwicklung der Bediensteten der
Stadtverwaltung und Maßnahmen
VI-F-03848
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-03873
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.5
Angebliche Besoldung eines Ex-Spitzenbeamten der
Stadt Leipzig über etwa 10 Jahre ohne Ausübung eines
städtischen Amtes in einer Gesamthöhe von 650 000 €
VI-F-03833
(nichtöffentliche
Beantwortung)
Einreicher: AfD-Fraktion
15.6
Fußverkehrsbeauftragter
Einreicher: CDU-Fraktion
VI-F-03804
15.7
VI-F-03805
Umsetzung des Ratsbeschlusses bzgl. Entsorgung von
(schriftl. Beantwortung)
Kunststoffabfall in Siedlungen
Einreicher: CDU-Fraktion
15.8
Ist der Leipziger Themenstadtplan eigentlich eine
Erfolgsgeschichte?
VI-F-03820
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.9
Extrem rechte und nationalistisch-rassistische Verlage
auf der Leipziger Buchmesse
VI-F-03842
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.10
Versorgung mit Kita-Plätzen
VI-F-03846
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.11
Kita-Sozialarbeit in Leipzig
VI-F-03847
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.12
Förderung linksextremer Projekte durch die Stadt
Leipzig
VI-F-03802
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
15.13
"Springbrunnen" Petersstraße und "Leuchtstreifen"
Burgplatz
VI-F-03850
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski
15.14
15.15
Vertriebsbeschwerden zum Amtsblatt
VI-F-03855
Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth
(schriftl. Beantwortung)
Verursachter Sachschaden an Städtischen Gebäuden
und Eigentum durch linksextreme Anschläge
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-03860
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
15.16
15.17
Kinderehen in Leipzig
VI-F-03861
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
(schriftl. Beantwortung)
Aktueller Sach,- Prozessstand zu den vermeintlichen
herrenlosen Häusern
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-03862
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
15.18
15.19
Sachstand Sporthalle Engelsdorf
VI-F-03884
Einreicher: Stadtrat J. Lehmann
(schriftl. Beantwortung)
Beantragte Zuschüsse zur Förderung der Integration
von Zuwanderern im kommunalen Haushalt 2015/2016
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-03885
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
15.20
Freiheit-und Einheitsdenkmal in Leipzig
VI-F-03889
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
15.21
Transparenz und Geheimhaltung im Leipziger Stadtrat
VI-F-03890
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
16
Bericht des Oberbürgermeisters
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Januar
2017
VI-DS-03817
Einreicher: Dezernat Finanzen
18
Vorlagen I
18.1
Wahl und Bestellung des Leiters des Städtischen
Eigenbetriebes Behindertenhilfe
VI-DS-03665
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.2
Bebauungsplan Nr. 403 "Wohnsiedlung
Wiesenblumenweg"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil
Holzhausen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02967
18.3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 386
"Wohngebiet östlich Kaninchensteig";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain;
Aufstellungsbeschluss
VI-DS-03057
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.4
Baubeschluss - Erweiterung des
Verkehrsmanagementsystems
VI-DS-03180
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.5
Umsetzung des Maßnahmenplans im integrierten
Verkehrskonzept Altlindenau
VI-DS-03256
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.6
Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb
Stadtreinigung Leipzig
VI-DS-03385-NF-01
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.7
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau
der Plagwitzer Brücke im Zuge der Karl-Heine-Straße
über die Weiße Elster - Teilobjekt Brückenbau
VI-DS-03517
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.8
Bebauungsplan Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße Teil Süd"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03606
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.9
Bebauungsplan Nr. 357.2 "Westlich der Olbrichtstraße Teil Nord"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03607
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.10
Kofinanzierung des Projektes JOBLINGE durch die
Stadt Leipzig auf Grundlage des Projektaufrufs des
SMWA "Meilenstein Duale Ausbildung - Individuelle
Wege zum Ziel"
VI-DS-03615
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
18.11
Sanierungssatzung "Leipzig/Connewitz Biedermannstraße"
VI-DS-03628
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.12
Errichtung eines Erweiterungsbaus als
Kapazitätserweiterung der 60. Schule
VI-DS-03634
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.13
Planungsbeschluss Oberschule Höltystraße 51
VI-DS-03635
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.14
Kommunalbürgschaft für das Projekt "Görlitzer Straße"
der SAH gGmbH
VI-DS-03656
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.15
Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22 b - Erweiterung eines
denkmalgeschützten Schulkomplexes zu einem 5zügigen Gymnasium durch Umbau, Umstrukturierung
und Errichtung eines Erweiterungsbaus, einschließlich
Neubau einer Dreifeldsporthalle am Standort KarlHeine-Straße 22b, 04229 Leipzig
VI-DS-03671
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der
Unterbringung von Geflüchteten in der
Zuständigkeit der Stadt Leipzig
20
Informationen I
20.1
Zuwendungsrichtlinie - Ergebnisse des Prüfauftrages
-01241-NF-05-DS-05
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
20.2
Information über aktuelle Schülerzahlen an
Oberschulen und Gymnasien
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
VI-DS-03654
20.3
Ergänzende Finanzierungswege für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV)
VI-DS-03484-NF-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.4
Projekte der Fachkräfteallianz Leipzig
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
VI-DS-03670
RATSVERSAMMLUNG VOM 8. MÄRZ 2017
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte!
Liebe Gäste! Herzlich willkommen zu unserer
Ratsversammlung! Heute ist 8. März. Ich habe mir
gestattet, die Damen hier im Raum mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu erfreuen. Herzlichen
Glückwunsch zum Frauentag!
Einen weiteren Glückwunsch will ich aussprechen; denn es gibt auch Männer, die am Frauentag Geburtstag haben. Andreas Geisler, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Stadträten Habicht und Pellmann unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht.
Die Tagesordnung wurde wie üblich bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe, Frau
Ludwig und Herr Danckwardt.
Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung des
Freistaates.
Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen,
bitte ich Sie, mir das mitzuteilen.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 61 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 86 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Abgesetzt und vertagt werden
die Tagesordnungspunkte 14.1 - dieser Antrag
fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt - sowie
18.8 und 18.9.
Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr
aufgerufen, anschließend die Petitionen.
So weit meine Bemerkungen zur Tagesordnung.
Gibt es aus Ihrer Mitte noch Hinweise? - Herr von
der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte vorschlagen, Tagesordnungspunkt 15.6 zusammen mit 14.3 aufzurufen. TOP
15.6 beinhaltet eine Anfrage zum Fußverkehrsbeauftragten, 14.3 einen Antrag zum Fußverkehrsbeauftragten.
Oberbürgermeister Jung: Wenn es keinen Widerspruch gibt, mache ich das gerne. Ich denke,
hierzu bedarf es keiner Abstimmung. Die Punkte
15.6 und 14.3 werden zusammen behandelt.
Herr Böhm.
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Ich rüge die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt. Es fehlen die
Anfragen von Herrn Lehmann, von Frau Gabelmann und von mir. Sie sind dort alle nicht aufgeführt. Man hat wohl vergessen, die Anfragen komplett abzudrucken.
Oberbürgermeister Jung: Herr Leisner dazu.
Leisner: Es handelt sich nicht um Beschlusspunkte, die zwingend bekannt zu machen sind.
Soweit Anfragen vorliegen, machen wir das natürlich. Leider sind diese Anfragen erst nach Redaktionsschluss des Amtsblatts eingegangen. In der
versandten Tagesordnung und im ALLRIS sind
aber alle Anfragen aufgeführt.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? - Dann stelle ich die
ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung
einschließlich der genannten Änderungen fest.
TOP 4 entfällt.
5
Niederschriften
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2017
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6871)
Gibt es dazu Anmerkungen? - Das ist nicht der
Fall. Dann ist es so bestätigt.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 08.02.2017
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6875)
Gibt es dazu Anmerkungen? - Das ist nicht der
Fall. Dann so beschlossen.
TOP 6 und 7 entfallen.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11:
11
Besetzung von Gremien
11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse
und des Ältestenrates durch die Fraktionen (15. Änderung) (DS-00768/14-DS-15)
Einreicher: Oberbürgermeister
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Wortwünsche? - Dann nehmen Sie das bitte so
zur Kenntnis.
11.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung) (VIDS-01146-DS-03)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt
Mitglied ist
12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Flughafen Leipzig/Halle GmbH
(1. Änderung der Besetzung vom
21.01.2015 gemäß VI-DS-00914) (VI-DS00914-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Sie sind einstimmig so gewählt.
12.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der European Energy Exchange AG
(VI-DS-03832)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Sie sind einstimmig so gewählt.
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Bitte geben Sie mir ein Zeichen, wenn Sie weitere
Verweisungen wünschen.
13.1 Städtische Patenschaftsmodelle für
Bänke, Bäume und Brunnen verbessern
(VI-A-03801)
Seite |2
13.4 Werkstattgespräche
mit
Migrantenselbstorganisationen und interkulturellen Vereinen (VI-A-03824)
Einreicher: Migrantenbeirat
So verwiesen.
13.5 Strategie eCulture Leipzig (VI-A-03809)
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
13.6 Evaluierung des Leipziger Corporate
Governance Kodex (LCGK) (VI-A-03879)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
13.7 Schulsozialarbeit durch Änderung des
Schulgesetzes anpassen (VI-A-03841)
Einreicher: SPD-Fraktion
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
möchte aus dem Protokoll des erweiterten Finanzausschusses zitieren. Dem Beschluss zahlreicher Anträge zur Schulsozialarbeit wurde eine
Protokollnotiz angehängt, in der es heißt:
Prüfung, ob weitere Mittel aus dem
Schulsozialarbeiterprogramm zur Verfügung gestellt werden können, die
gegebenenfalls dann als Zuschuss an
den Freien Träger ausgereicht werden.
Das, was die SPD hier beantragt, ist also schon
Beschlusslage. Allerdings haben wir explizit offen
gelassen, ob bereits dieses Jahr mehr als die fünf
beschlossenen Stellen geschaffen werden können, wenn noch mehr Mittel freiwerden. Wir wollen auch in diesem Jahr keine Fördermittel liegen
lassen, sondern sie mit den freiwerdenden Mitteln
abrufen. Deswegen will ich noch einmal explizit
sagen: Das ist Beschlusslage. Wir haben hierzu
angemerkt, dass wir eine Frist von sechs Monaten
zu beachten haben. Der Beschluss wurde, wie gesagt, schon am 1. Februar gefasst.
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
13.2 Leipziger Förderprogramm für Kreativschaffende (VI-A-03853)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.3 Sicherung der Transparenz bei Freihändigen Vergaben (VI-A-03827)
Einreicher: Mitglieder des Stadtrates im
Vergabeausschuss VOB
So verwiesen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich weiß nicht, ob ich
mich gerade verhört habe. Wurde hier etwa gerade aus einem nichtöffentlichen Protokoll zitiert?
Ich habe dafür in einer der letzten Ratsversammlungen ziemlichen Ärger bekommen.
Aus unserer Sicht ist das ein anderer Vorgang.
Hier geht es um das vor kurzem in Kraft getretene
neue Schulgesetz. Darin ist verankert, dass es ab
dem Schuljahr 2018/2019 an jeder Oberschule
Schulsozialarbeit geben soll. - Es geht hier also
nicht um die Richtlinie.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Oberbürgermeister Jung: Um ein Langes kurz
zu machen: Erstens kritisiere ich das Zitat aus
dem in der Tat nichtöffentlichen Protokoll. - Ich
höre gerade, Sie haben nur den Beschluss zitiert.
Okay, dann ist das in Ordnung.
Zweitens. Wir prüfen noch einmal das Thema
Sperrfrist und werden uns dann im Verfahren auf
jeden Fall an diese Frist halten. Wir können ja den
Verwaltungsstandpunkt erarbeiten und diesen
dann in fünf Monaten vorlegen. Ich glaube aber,
Herr Zenker hat recht: Wegen der Gesetzesänderung gibt es eine neue Sachlage. Lassen Sie uns
das im Nachhinein prüfen! - Ich weiß gar nicht,
warum wir das hier jetzt heiß diskutieren. Wir wollen doch alle dasselbe, oder? - Ja, klar; so schnell
wie möglich wollen wir das. Deshalb: Lassen Sie
uns das in Ruhe prüfen! Wir halten uns an die Beschlusslage.
13.8 Elektromobilität stärken - Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur in Leipzig (VIA-03908)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.9 Barrierefreie Spielplätze (VI-A-03910)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
13.10 Maßnahmenplan zur Sicherung und
Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/innen in
Leipzig (VI-A-03911)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Volger ergänzt: Ausschuss Wirtschaft und
Arbeit. - So verwiesen.
13.11 Ausweitung der sozialen Betreuung auf
in Gemeinschaftsunterkünften lebende
Geflüchtete im SGB-II-Bezug (VI-A03912)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.12 Frauenförderung in städtischen Unternehmen (VI-A-03914)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ebenfalls so verwiesen.
Für die Gäste: Diese Anträge werden jetzt ins normale Verfahren gegeben. Sie werden in den Ausschüssen beraten und kommen danach, in der
Regel in zwei bis drei Monaten, wieder zurück in
den Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung.
14
Anträge zur Beschlussfassung
TOP 14.1 wurde abgesetzt.
14.2
Seite |3
Rechtssichere und anliegerverträgliche Lösungen für Wagenplätze (VI-A03182-NF-03)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.2.1 dazu ÄA (VI-A-03182-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.2.2 dazu VSP (VI-A-03182-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wünschen Sie das Wort? - Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Verehrte Stadträtinnen und Stadträte!
Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream!
Ich spreche heute zu einem Antrag der CDUFraktion mit dem Titel „Rechtssichere und anliegerverträgliche Lösungen für Wagenplätze“. Man
könnte es auch einfacher sagen: Gleiches Recht
für alle.
Meine Damen und Herren, niemand von uns lebt
gerne in unsicheren Verhältnissen. In uns allen
wohnt der kleine Spießer, der den Zeigefinger
hebt, wenn wir uns an etwas Verrücktes wagen.
Diesem inneren Gefühl wollen wir als CDU Rechnung tragen und fordern daher Rechtssicherheit
auch für alternative Wohnformen.
Sehr gern wird uns als CDU hier unterstellt, wir
wollten so etwas gar nicht. Man sagt, die CDU
führe nur eine Scheindebatte. - Meine Damen und
Herren, wir als CDU maßen uns kein moralisches
Urteil an. Das, was wir wollen, ist Wahrheit und
Klarheit für alle Beteiligten.
Es mag schwer zu verstehen sein, warum gerade
wir als CDU diesen Vorstoß machen, sind doch
Bewohner von Wagenburgen nicht gerade unser
Wählerklientel. Aber wir als CDU nehmen es mit
der Toleranz sehr, sehr ernst. Wir wollen, dass
Wagenburgen nicht völlig rechtsfrei Plätze besetzen, sondern dass deren Bewohner vorher in ehrliche Verhandlungen mit der Stadt eintreten und
mit ihr Verträge für die Zukunft aushandeln.
Die Verwaltung hat bereits ein positives Signal
ausgesendet und mit einem Wagenplatz, nämlich
dem an der Salzstraße, einen gültigen Vertrag geschlossen. Darin sind alle Rechte und alle Pflichten für alle Vertragsparteien geregelt. - Ich möchte
es nicht versäumen, an dieser Stelle dem zuständigen Bürgermeister und allen seinen Mitarbeitern
Dank auszusprechen. Danke schön dafür!
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, schaffen wir es in Zukunft nicht, solche Verträge auszuhandeln, meldet sich wieder der kleine Spießer in
uns. Wahrheit und Klarheit wird von jedem Hausbesitzer und jedem Kleingärtner verlangt - egal ob
es um das Melderecht geht, um Wasser, Strom,
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Abwasser oder umweltrelevante Themen. Wenn
wir es also ehrlich damit meinen, dass Regeln für
alle Menschen gleichermaßen gelten, müssen wir
auch gegenüber alternativen Wohnformen ehrlich
und transparent sein.
Eine rechtliche Ungleichbehandlung von konventionellen und alternativen Wohnformen entspricht
nicht unserer Auffassung von Toleranz. Lassen
Sie uns gleiches Recht für alle schaffen! Ich bitte
Sie um ein deutliches Votum für unseren Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe zahlreiche
Wortmeldungen. Zunächst Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernentinnen und Dezernenten! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! Zunächst einmal möchte
ich voranstellen, dass ich ganz explizit nicht im
Namen meiner Fraktion zu Ihnen spreche, sondern meine persönliche Meinung als Stadträtin
hier kundtun will.
Obwohl der Antrag der CDU-Fraktion sich vordergründig damit befasst, eine Nutzungsform in Vertragsform zu gießen, geht es eigentlich um mehr.
Das mag jetzt ein wenig pathetisch-schwülstig
klingen: Es ist ein Stück weit auch eine Frage der
Gerechtigkeit, die uns bei diesem Thema umtreiben sollte, was ich Ihnen anhand einiger Beispiele
erläutern möchte.
Zum Ersten. Ist es gerecht, dass Bauherren in dieser Stadt einen Verwaltungsvorgang zur Erlangung einer Baugenehmigung durchlaufen müssen, Wagenplatzbewohner dagegen nicht?
Zum Zweiten. Ist es gerecht, dass Eigenheimbesitzer auf ihrem eigenen Grundstück mit viel
Geld dafür sorgen müssen, dass Wasser- und Abwasseranschlüsse vorhanden sind, Wagenplatznutzer dagegen nicht?
An dieser Stelle sei mir kurz ein Zitat aus der Satzung der Stadt Leipzig für die öffentliche Wasserversorgung - die sogenannte Wasserversorgungssatzung, WVS - in gültiger Fassung vom
18. Februar 2007 erlaubt. Dort heißt es unter § 5 Zitat -:
Die Eigentümer von Grundstücken, auf
denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die
öffentliche Wasserversorgungsanlage
anzuschließen (Anschlusszwang). …
Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt
von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen.
Seite |4
In § 11 Absatz 1 der gleichen Satzung wird ausgeführt, dass nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 und
Nummer 3 der Sächsischen Gemeindeordnung
derjenige, der dagegen verstößt, mit einer Geldbuße belangt werden kann. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer
Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet wird.
Ich will hier noch einmal darauf hinweisen, dass
nicht der Nutzer eines Gebäudes, sondern der
Eigentümer dieses Gebäudes in die Pflicht genommen wird, und das ist bei städtischen Liegenschaften zwangsläufig die Stadtverwaltung. Die
Konsequenzen für städtische Grundstücke sind
einfach ableitbar.
Zum Dritten. Ist es gerecht, dass sich Bauherren
in Leipzig an verschiedenste Regelungen und Gesetze - Energieeffizienzverordnung, Brandschutzordnung, Bebaubarkeit nach Flächennutzungsplan - halten müssen, Wagenplätze dagegen
nicht?
Dazu ein kurzer Verweis auf eine Stellungnahme
zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Wagenplätzen, die das Oberverwaltungsgericht Berlin im Jahr 2004 verfasst hat. Es kam zu dem
Schluss, die Bauwagenplätze seien mit dem Bauplanungsrecht nicht vereinbar; denn Bauwagen
seien keine Wohnungen im Sinne des Baurechts,
da sie nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet
sind. Weiter argumentiert das OVG, dass die einzelnen Wagen einer Baugenehmigung bedürfen,
da sie bauliche Anlagen sind, weil die Bauwagen
aufgrund ihres eigenen Gewichts mit dem Erdboden fest verbunden sind und somit als eigenes
Gebäude gelten. - Dies widerspricht der Argumentation des Verwaltungsstandpunkts, in dem
es heißt, Wagenplätze seien im baurechtlichen
Sinne eine Gesamtanlage; aber gut. - Weiter heißt
es in der Stellungnahme: Eine Genehmigung
kann erteilt werden, wenn Wagenplätze nicht im
Widerspruch zum Bauordnungsrecht stehen. Zu
prüfen sind Sicherheit, Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards, zum Beispiel Brandschutz, Abstandsflächen, Vorhandensein einer
Toilette, sowie Bauplanungsrecht, hier: stadtplanerische Aspekte, und sonstiges öffentliches
Recht.
Zum Vierten. Ist es gerecht, dass die Stadt Fehlnutzungen im Flächennutzungsplan beendet
oder, wie zum Beispiel bei der Seniorenwohnanlage in Paunsdorf, nur eine Duldung gestattet,
bis dieser städtebauliche Missstand behoben
wird, aber den gleichen städtebaulichen Missstand in Form von Wagenplätzen nicht antastet?
Der Verwaltungsstandpunkt führt dazu aus, dass
eine rechtsfreie Kombination der §§ 10 und 11 der
Baunutzungsverordnung gewählt worden ist und
die Bauwagen, die zwar einer Wohnnutzung, aber
keinesfalls der Erholung dienen, ähnlich denen
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
auf Campingplätzen zu beurteilen seien. Nun
sieht aber weder § 10 der Baunutzungsverordnung eine Sondernutzung zur Erholung noch § 11
zu sonstigen Sondernutzungsgebieten eine
Wohnnutzung vor.
Zum Fünften. Ist es gerecht, dass Eigentümer
sich über Zaunhöhen und die Zustimmung zum
Bauvorhaben ihrer Nachbarn Gedanken machen
müssen, Wagenplatzbewohner dagegen nicht?
Werte Kollegen, meine Redezeit ist zu Ende. Ich
möchte Sie trotzdem dazu ermuntern, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen, ob Sie selbst
Wagenplätze befürworten oder nicht. Das muss
jeder für sich selber klären. Ich kann nur sagen:
Ich persönlich habe kein Problem damit. Ich erwarte aber von der Stadtverwaltung, dass sie sich
auf den Weg macht und eine Legalisierung aller
aufgezählten Missstände in Angriff nimmt. Dass
diese Missstände existieren, weiß die Verwaltung
mindestens seit 2014, als es schon einmal eine
Anfrage dazu gab.
Mein persönlicher Wunsch ist, dass der Oberbürgermeister eine Initiative im Städtetag zur Änderung der Baunutzungsverordnung anschiebt und
dass er mit den sächsischen Ministerien in Verbindung tritt, um auf eine Änderung der Sächsischen
Bauordnung hinzuwirken, damit wir Wagenplätze
endlich wirklich legalisieren können und auch eine
entsprechende Bürgerbeteiligung im Umfeld stattfinden kann. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Eine spannende Debatte wegen eines
Antrags der CDU, in dem es um rechtssichere und
anliegerfreundliche Lösungen für Wagenplätze
gehen soll. Ich will voranschicken, dass mich der
der Background dieser Initiative etwas irritiert hat;
denn Sie als antragstellende Fraktion, liebe CDU,
haben immer wieder Stimmung gegen die Wagenplätze in Leipzig gemacht.
Ich kann das auch an Beispielen illustrieren. Ich
erinnere an das Thema Fockestraße, das wir hier
vor circa einem Jahr diskutiert haben, an das
Jahrtausendfeld und an den Vertragsabschluss
mit dem Wildwuchs e. V. in der Alten Salzstraße,
auf den Sie zwar in Ihrem Antrag Bezug nehmen,
aber in der damaligen Ratsversammlung
dagegen
gestimmt
haben.
Umso
mehr
verwundert Ihr Interesse, jetzt ordnend in die
Szenerie einzugreifen und den von Ihnen
abgelehnten Vertrag als gutes Beispiel anzupreisen. Besonders glaubhaft kommt das nicht
daher.
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Ihr Antrag zeigt allerdings auch, dass Sie sich mit
der aktuellen Situation in Bezug auf Wagenplätze
in Leipzig nicht ordentlich beschäftigt haben. Ich
würde behaupten, dass Sie, Herr Haas, hier eine
Scheindebatte lostreten wollen. Spätestens seit
unserer Anfrage im Oktober 2016 müssten Sie
wissen, dass alle bestehenden Wagenplätze auf
städtischen Grundstücken bereits Verträge haben
bzw. kurz vor Vertragsabschluss sind.
Ich zähle sie noch einmal auf: Der „Tote Arm“ in
Großzschocher hat bereits seit 2000 einen Pachtvertrag. Der Platz an der Saalfelder Straße hat
einen Vertrag seit 2015. Für die „Anna Ecke“ hinter dem Spinnereigelände hat die Stadt in 2016
mit Wildwuchs e. V. einen Vertrag geschlossen.
Im Jahr 2016 beschloss der Stadtrat mit Mehrheit
gegen die Stimmen der CDU, auch dem Wagenplatz „Fockestraße 80“, der seit nunmehr 17 Jahren in Leipzig-Connewitz existiert, einen Pachtvertrag zu geben. Die Verhandlungen zum Vertragsabschluss laufen derzeit.
Die meisten Wagenplätze, die sich auf nichtstädtischen Grundstücken befinden, zum Beispiel
die Scherbelburg oder der Lindenhof, haben die
Grundstücke gekauft. Andere, auf Privatgrundstücken ansässige Wagenplätze haben ebenfalls
Verträge abgeschlossen. Das trifft zwar nicht auf
alle zu, aber das Gros der zehn bis zwölf Plätze
hat schon solche Verträge.
In den städtischen Verträgen sind im Wesentlichen - das können Sie sowohl den Dokumenten
der Stadtverwaltung als auch den Antworten auf
Anfragen entnehmen - Nutzungsentgelte, die
Übernahme der Verkehrssicherung, die Pflege
der Flächen oder, wie bei der Fockestraße angestrebt, Vereinbarungen zur Ver- und Entsorgung
von und mit Energie, Wasser, Abwasser sowie
zum Heizen und zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften geregelt.
Der Weg hin zu einem Vertragsabschluss war aus
meiner Sicht in den letzten Jahren das eigentliche
Problem. Damit ist auch unser Änderungsantrag,
den Sie übernommen haben, begründet. An die
Stadtverwaltung gerichtete Anfragen von potenziellen Wagenplatzbewohnerinnen und -bewohnern, die noch keinen Platz hatten, blieben oft unbeantwortet. Die betreffenden Personen sind abgeblitzt oder wurden hingehalten. So kam es immer wieder dazu, dass sanfter oder auch stärkerer Druck, zum Beispiel mittels Besetzungen, ausgeübt werden musste. Erst dann nahte ein Vertragsabschluss. - Da sehen wir tatsächlich Regelungsbedarf. Es muss eine transparente Ansprechstruktur geschaffen werden, wo Interessenten an Wagenplatzflächen andocken und in
Verhandlungen mit der Stadt treten können.
Zurück zum Antrag. Wenn in einer der gedruckten
Lokalzeitungen dieser Stadt Anfang der Woche
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
geschrieben wird, der vorliegende CDU-Antrag
würde zu einer Legalisierung von Wagenplätzen
führen, ist das irreführend; da gehe ich mit Frau
Wohlfarth d’accord. Für eine echte Legalisierung
müssten wir bauordnungsrechtliche und bauplanungsrechtliche Aspekte in den Blick nehmen.
Dass das Bauordnungs- und das Bauplanungsrecht eine Wohnform in Bauwagensiedlungen
nicht vorsieht, ist das eigentliche Dilemma und
führt zu der im Verwaltungsstandpunkt erwähnten
Duldungspraxis. Wer es also mit einer Legalisierung von Wagenplätzen ernst meint, muss diese
auch in landes- und bundesgesetzlichen Vorschriften verankern. Es gibt auf lokaler Ebene
zum Beispiel den Vorschlag, im Flächennutzungsplan Sondernutzungsflächen für experimentelles
Wohnen auszuweisen.
Wir wissen, das Thema ist problembehaftet. Ich
möchte zum Ende meiner Redezeit aber dafür
plädieren, sich dieser Problematik anzunehmen
und erinnere an den Vorschlag, den ich vor ein,
zwei Jahren gemeinsam mit dem Kollegen Weber
hier gemacht habe, nämlich einen Runden Tisch
zu etablieren, wo man genau über solche Initiativen spricht. Und: Frau Wohlfarth, die Situation ist
durchaus veränderbar. Man kann hier jetzt eine
negative Position vertreten oder aber Initiativen
ergreifen, um die Situation zu verändern. Insofern
wird meine Fraktion dem Antrag zustimmen, auch
wenn die Notwendigkeit dieser Regelung nicht
wirklich auf der Hand liegt. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Kreative Wohnformen, ja. Straftaten, nein. Der
CDU-Antrag ist ein löblicher Versuch, Ordnung
und Gesetzlichkeit herzustellen. Er beinhaltet all
die Dinge, die man als Pächter oder Wohneigentümer auch zu beachten hat. Für uns, die AfDStadtratsfraktion, sind allerdings noch einige Fragen offen:
Wie wird die Gleichbehandlung zwischen Kleingärtnern, die Pacht zahlen und auf ihren Grundstücken mit Gartenlaube nicht wohnen dürfen,
und den Wagenbewohnern gewährleistet?
Auf welcher Basis wurde der sehr niedrige Pachtpreis von 61 Cent pro Quadratmeter berechnet?
Soll jetzt die illegale Besetzung von städtischen
Grundstücken belohnt werden, indem man sie legalisiert?
Wie will die Stadt verhindern, dass ein Dominoeffekt entsteht, bei dem sich Bürger immer mehr
städtische Grundstücke unter den Nagel reißen,
um dann Legalität nach Vorgaben des CDUAntrags zu fordern?
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Ohne eine Räumung illegaler Wagenplätze kann
keine Legalisierung kreativer Wohnformen stattfinden. Rechtsstaatlichkeit sollte auch in dieser
Stadt oberste Priorität haben. Wo kommen wir
hin, wenn es Schule macht, dass man sich das
nehmen bzw. nutzen kann, was einem nicht gehört?
Die Stadt hat die Möglichkeit, den zu räumenden
Wagenbesitzern einen ihr genehmen und im
Stadtrat abgestimmten Ausgleichsplatz anzubieten, auf dem dann die ganz normalen Pachtgesetze - Bewohnbarkeit, Ordnung, Hygiene, Umwelt- und Lärmschutz - gelten sowie ein angemessener Pachtplatz mit Vertrag zur Verfügung gestellt wird.
Derzeit bietet das Liegenschaftsamt zum Beispiel
ein Pachtgrundstück von 4.550 Quadratmetern
zum Preis von 6 Euro pro Quadratmeter in der
Nähe des Hauptbahnhofs am Zentrum Nord an.
Sicher sind stadtrandnahe Grundstücke auch
preiswerter zu verpachten. Der Preis von nur
knapp über 10 Prozent des Preises eines vergleichbaren Grundstücks ist jedoch nicht mit dem
Grundsatz des Wirtschaftlichkeitsgebots vereinbar.
Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil er unrechtmäßige Inbesitznahme akzeptiert.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Werte Gäste! Am Sonnabendvormittag
bin ich mit meiner Familie spazieren gegangen
durch unsere wunderbaren Parks und die liebevoll
gestalteten Kleingartenanlagen, in denen schon
die ersten Frühblüher erwachten. Und was
musste ich sehen? Heerscharen vor allem älterer
Damen und Herren beginnen wie jedes Jahr bei
den ersten Sonnenstrahlen Unmengen an Baumaterial, Matratzen, Kühlschränke, Möbel und
Küchengeräte in die Kleingartenanlagen zu
schleppen, um kleinste Hütten, die teilweise nur in
billigster Holzbauweise errichtet wurden, auszubauen und bewohnbar zu machen.
Ich bin mir sicher, liebe Stadträtinnen und Stadträte: Viele dieser Hütten verfügen nicht über einen
Abwasseranschluss. Ob die Mülltrennung immer
regelgerecht erfolgt, weiß ich auch nicht. Ich habe
sogar graumelierte Herren beobachten können,
die ihre Notdurft auf einem Misthaufen erledigt haben. Schon in den letzten Jahren habe ich im
Sommer gesehen, wie in diesen Anlagen Hunderte von Autonomen teilweise über Wochen und
Monate dort lebten, ohne ihren Wohnsitz bei der
Stadt anzumelden und sich damit an Recht und
Gesetz zu halten. - Herr Rosenthal, ich bitte Sie
eindringlich, in unserer Stadt endlich wieder Recht
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
und Gesetz herzustellen. Räumen Sie diese illegalen Wohnanlagen! - Liebe Kleingärtner, das
eben Gesagte war nicht ernst gemeint. Ich
versichere Ihnen, Sie sollen im Sommer durchaus
weiter dort wohnen können.
Leipzig wirbt mit dem Slogan „Leipziger Freiheit“.
Dieser lässt Raum für ein persönliches Gefühl und
für Interpretation. Jeder Einzelne kann seine Freiheit in Leipzig finden und davon profitieren.
Gleichzeitig greift Freiheit die Chancen auf, die
Leipzig bietet, sei es in der Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft oder in Sachen Lebensqualität und
Freizeit. - So steht es auf der Homepage der LTM.
Auch Wagenplätze sind Teil dieser Freiheit und
gehören wie in fast allen Großstädten zum Stadtbild. Man muss nicht in einem Wohn- oder Bauwagen wohnen wollen, um sich dafür einzusetzen, dass nach Lösungen gesucht wird, um diesen Lebens- und Wohnentwurf auch in Leipzig zu
ermöglichen. Wir befinden uns bei Wagenplätzen
in einer baurechtlichen Grauzone, genauso übrigens bei Kleingartenanlagen, wo die Menschen
im Sommer in ihrer Laube wohnen. Daher ist es
vernünftig, Lösungen zu finden und für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wagenplätzen
Bedingungen zu schaffen, bis baurechtlich eindeutige Regelungen auf Bundes- bzw. Landesebene erlassen werden.
Genau dies wird in der Neufassung des CDUAntrags gefordert bzw. im Verwaltungsstandpunkt
dargelegt. Mit den Verträgen regelt die Stadtverwaltung unter anderem Fragen zu Wasser, Abwasser, Lärm, zur Verkehrssicherungspflicht und
auch zur Meldepflicht. Wenn jemand an der Höhe
eines Gartenzauns Anstoß findet: Hier finden sich
sicher Möglichkeiten über unser Nachbarschaftsrechtsgesetz. Die Verträge regeln ein nachbarschaftliches Miteinander. Sollten sie nicht eingehalten werden, besteht für die Bewohnerinnen
und Bewohner dieser Plätze die Gefahr, dass sie
gekündigt werden. Die Wagenplatzbewohner haben damit etwas zu verlieren. Die Einhaltung der
Verträge liegt also in ihrem ureigensten Interesse.
Was die Stadtverwaltung mit den Verträgen tut, ist
genau das, was ich von einer Stadtverwaltung erwarte: Lösungen zu suchen, statt sie zu verhindern, und zwar ämter- und dezernatsübergreifend. Ich erwarte das nicht nur bei Wagenplätzen,
sondern beispielsweise auch bei der „Amalie“. Mit
den Bewohnerinnen und Bewohnern der „Amalie“
haben sich auch Wagenplatzbewohner solidarisiert. Ich begrüße es auch, dass die Stadtverwaltung bei Kleingartenanlagen ein, manchmal auch
beide Augen zudrückt, wenn diese bewohnt werden.
Für eine Stadt, die attraktiv bleiben möchte, gibt
es nicht nur Schwarz und Weiß; es gibt Grauzonen und ein buntes Farbenspektrum, sei es bei
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Wagenplätzen und Kleingartenanlagen oder auch
bei der Regelung der Öffnungszeiten von Spätverkaufsstellen und Freisitzen. Eine Stadt muss
hier immer abwägen. Es geht um mehr als den
isolierten Einzelfall. Es geht um die Leipziger Freiheit, um Freiräume, um kulturelle Beiträge, um
eine symbolische Bedeutung. Es geht um Lebensqualität. Es geht um Lebensgefühl. Die SPDFraktion wird daher der Neufassung mehrheitlich
zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte
Gäste! Wenn man den Verwaltungsstandpunkt
liest, kommt man zu dem Schluss: Diesen Antrag
braucht es nicht. Wenn man den Antrag durchliest, muss man feststellen: So viel Falsches steht
dort nicht drin; vielleicht ist er ja auch sinnvoll für
die Zukunft. - Allein, unsere Fraktion traut dem
Frieden nicht so richtig. Die CDU-Fraktion hat in
den letzten Jahren zu Wagenplätzen eine Position
vertreten, die ihrem jetzigen Antrag diametral entgegensteht. Wir wissen nicht wirklich, welche Hintergründe es für diesen Antrag tatsächlich gibt.
Ich will hier kurz die Position meiner Fraktion erläutern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird
sich mehrheitlich enthalten, nicht etwa, weil wir
nicht für eine rechtssichere Position für die Wagenplätze sind, sondern schlicht und ergreifend
deshalb, weil wir nicht wissen, welchen Hintergrund dieser Antrag hat, und wir unsicher sind, ob
ein entsprechender Beschluss überhaupt notwendig ist und eine Verbesserung der derzeitigen Situation für die Wagenplätze darstellt. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrte
Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister!
Eigentlich ist von meinen Vorrednern schon alles
gesagt worden. Erlauben Sie mir, dass ich die fünf
Minuten Redezeit, die auch ich habe, trotzdem
nutze. Herr Zenker, mit dem von Ihnen gezeichneten Bild haben Sie mir aus dem Herzen gesprochen. Als jemand, der seinen Grundbesitz gegenüber einer größeren Kleingartenanlage hat, kann
ich bestätigen: Das, was Sie beschreiben, ist gar
nicht so fiktiv. Wenn man am Montagmorgen zur
Arbeit fährt, wünscht man sich manchmal auch
einen Anschlusszwang für Kleingartenanlagen an
die öffentliche Entsorgung. - So viel dazu.
Das, was die CDU hier beantragt hat, ist gar nicht
so verkehrt. Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Hand, es ist auch nicht Aufgabe von uns als Politik, darüber zu entscheiden, wie jemand jenseits
von gemauerten vier Wänden leben soll und darf.
Dass es da möglicherweise Friktionen und Konflikte mit dem Bauplanungsrecht, mit der Baunutzungsverordnung, mit dem Baugesetzbuch, mit
energetischen Vorschriften, mit kommunalrechtlichen Vorschriften gibt, wurde hier schon ausgeführt. Das will ich jetzt nicht noch einmal wiederholen. Lassen Sie uns an das Thema ohne
Scheuklappen und mit Transparenz herangehen!
Es sind aber noch einige Fragen zu klären: Was
passiert denn, wenn statt der Stadt Leipzig ein Privater einen Pacht- oder Mietvertrag mit einer Wagenburg schließt? Trifft ihn dann die ganze
Schärfe des öffentlichen Rechts? Muss er dann
mit Bußgeldbescheiden rechnen? Muss er dann
mit Räumungen dieses Platzes rechnen? Oder
wird er dann genauso behandelt wie die Stadt
Leipzig, die jetzt stillhält und das duldet, weil die
rechtliche Frage noch nicht geklärt ist?
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Das tue ich; das kann ich Ihnen zusichern. Das ist
nicht nur Thema im Deutschen Städtetag, sondern auch im Sächsischen Städte- und Gemeindetag. Auch bei den Oberbürgermeisterkonferenzen wird das thematisiert. Selbst auf europäischer
Ebene ist das ein Thema. Wir versuchen seit langem, den Gesetzgeber zu bewegen, dementsprechende Änderungen einzuleiten. - Insofern:
D’accord.
Formal sollten wir jetzt darüber abstimmen. Dann
haben wir eine klare Beschlusslage. - Frau Nagel,
ich hatte Sie so verstanden, dass Sie den Änderungsantrag Ihrer Fraktion zurückziehen. - Dann
stehen der Antrag der CDU-Fraktion in der Fassung vom November 2016 sowie der Änderungsantrag, den Stadtrat Hobusch eben eingebracht
hat, zur Abstimmung.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Die CDU-Fraktion übernimmt diesen Antrag.
Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie, sich im
Rahmen Ihrer Gremientätigkeit beim Städte- und
Gemeindetag oder andernorts dafür einzusetzen,
dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Legalisierung von Wagenplätzen angepasst werden.
Das haben Sven Morlok und ich als Ergänzungsantrag formuliert. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Umso einfacher. - Vor
Beginn der Abstimmung noch Herr Elschner.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Oberbürgermeister Jung: Dann ist alles wieder
wie gehabt; aber gut. - Für die Abstimmung werden wir die elektronische Anlage nutzen.
Stadtrat Riedel (CDU): Ich kann mir eine Bemerkung zu Herrn Zenkers Äußerungen zu den Kleingärtnern nicht verkneifen. Er sollte doch einmal in
interfraktionelle Kommunikation treten mit seinem
Fraktionskollegen Claus Müller, der stellvertretender Vorsitzender des Kleingartenbeirats ist. Es
gibt konsequente und strenge Regelungen für die
Entsorgung von in Kleingärten anfallenden Fäkalien. Die Finanzämter sind wie fuchsteufelswild
hinterher, die Gemeinnützigkeit zu überwachen.
Die entsprechenden Bestimmungen müssen eingehalten werden. Hier Kleingärtner gegen Wagenburgbewohner auszuspielen, das ist unter Niveau. Immerhin ist Leipzig die Hauptstadt der
Kleingärtner. Dafür sollten wir dankbar sein.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Vor der Abstimmung will ich
Ihnen den Wortlaut des Antrags von Herrn
Hobusch zur Kenntnis geben. Er lautet wie folgt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
sich im Rahmen seiner Gremienarbeit,
zum Beispiel im Städte- und Gemeindetag, für die Anpassung der rechtlichen
Rahmenbedingungen zur Legalisierung
von Wagenplätzen einzusetzen.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
bitte um getrennte Abstimmung der einzelnen
Punkte.
Abstimmung über den von Herrn Hobusch eingebrachten Beschlusspunkt 2, den Oberbürgermeister zu beauftragen, sich im Rahmen seiner Gremienarbeit für die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen einzusetzen. Ich bitte um Ihr
Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 61 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen,
eine Enthaltung.
Abstimmung über den CDU-Antrag in der Neufassung. Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 49 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen,
10 Enthaltungen. So votiert.
14.3
Fußverkehrskonzept für Leipzig (VI-A03555-NF-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.3.1 dazu VSP (VI-A-03555-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wie eingangs vereinbart wird dieser Tagesordnungspunkt gemeinsam mit der Anfrage unter
TOP 15.6 behandelt.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
15.6 Fußverkehrsbeauftragter (VI-F-03804)
Einreicher: CDU-Fraktion
Zunächst wird Herr Albrecht in Vertretung der Kollegin Dubrau die Anfrage beantworten. Danach
werde ich die Diskussion zu TOP 14.3 eröffnen. Bitte, Herr Kollege Albrecht.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Zur Frage 1: Wurde die Stelle des
Fußverkehrsbeauftragten eingerichtet? - Die
Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten wurde von
der Verwaltung in den Stellenplan aufgenommen,
der mit dem Haushaltsplan 2017/2018 vom Stadtrat beschlossen worden ist. Sie soll nach heutigem Stand im Oktober 2017 besetzt werden.
Zur Frage 2: Wenn ja, entspricht deren Ausstattung dem oben genannten Ratsbeschluss? - Ja.
Aktuell ist geplant, dass die finanzielle und personelle Ausstattung der Stelle vergleichbar der des
Radverkehrsbeauftragten ist.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt Herr Weber zu
Tagesordnungspunkt 14.3.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! „Fußverkehrskonzept“, das ist jetzt das Thema. Die SPDFraktion beantragt, dass ein Fußverkehrskonzept
erarbeitet werden soll. Einleitend will ich ein Beispiel anführen, das vor meiner Haustür passiert
wird. Im Dezember wurden die Antonienbrücken
wiedereröffnet. Aber die Gehwege werden sowohl
landwärtig als auch stadtwärtig von Schranken
bzw. Zäunen unterbrochen oder stehen in Richtung Grünau noch gar nicht zur Verfügung. Das ist
ein Stück weit symptomatisch für den Umgang mit
unseren Gehwegen.
Auch wenn das vielleicht ein extremes Beispiel ist,
müssen wir doch auch andernorts immer wieder
feststellen, dass viele Gehwege besetzt sind
durch parkende Autos, sodass man mit einem
Kinderwagen oder einem anderen Gefährt dort
nicht durchkommt, dass Abfallbehälter die Gehwege versperren oder dass Baustelleneinrichtungen - ob willkürlich oder nicht, sei einmal dahingestellt; ich will hier niemandem zu nahe treten auf Gehwegen errichtet werden und den Gehweg
unpassierbar machen. Jeder kennt solche Situationen aus seinem persönlichen Alltag. Dafür tragen viele Leute die Verantwortung. Der Fußgänger bzw. die Fußgängerin muss dann den Weg
durch den eingeengten Raum nehmen oder aber
andere Wege finden, um zum Ziel zu kommen.
Das führt auch zu rückläufigen Zahlen beim Fußverkehr. Der Modal Split ist seit Jahren für den
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Fußverkehr rückläufig. In den 80er- und 90er-Jahren waren es mal 40 Prozent; heute sind es nur
noch 25 Prozent. Zielvorgabe des STEP Verkehr
und öffentlicher Raum ist 27 Prozent.
Schon in den 90er-Jahren hat dieses Hohe Haus
festgestellt, dass das Thema Fußverkehr wichtig
ist, und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Die SPDFraktion fordert jetzt, dass das Konzept aus den
90er-Jahren überarbeitet bzw. ein neues Konzept
erarbeitet wird, in dem ein strategischer Ansatz
gewählt werden soll, statt immer nur partiell in den
Fußverkehr einzugreifen.
Um es in den Worten meines Kollegen zu sagen:
Schon vor 100 Jahren hat der Stadtrat beschlossen, einen Fußverkehrsbeauftragten einzusetzen,
aber das ist bis heute nicht geschehen. Auch das
ist ein Stück weit symptomatisch. Deshalb beantragen wir heute erneut, eine für den Fußverkehr verantwortliche Person einzusetzen, die die
Problemlagen auf dem Schirm hat, und beauftragen gleichzeitig die Verwaltung, ein neues Fußverkehrskonzept zu erarbeiten. Wir stellen unseren Antrag in der Neufassung zur Abstimmung
und hoffen auf Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte
Gäste! Dass ein Fußverkehrskonzept eine gute
Idee ist, sagt auch der Verwaltungsstandpunkt.
Das ist relativ unstrittig.
Problematisch ist die Neufassung des SPDAntrags. In Beschlusspunkt 2 heißt es, dass die
Stelle des Fußverkehrsbeauftragten umgehend
besetzt werden soll. Herr Weber hat eben gesagt,
es sei symptomatisch, dass diese Stelle noch
nicht eingerichtet wurde. Ich denke, das ist eher
symptomatisch für die langen Verfahren im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens und nicht für
den Umgang mit dem Fußverkehr. Die Stelle
wurde 2015 beschlossen. Wir müssen sie heute
also nicht noch einmal beschließen. Sie steht im
Stellenplan 2017/2018. Wir müssen sie heute also
nicht noch einmal beschließen. „Umgehend“ bedeutet in diesem Fall: in einem halben Jahr, und
zwar nicht, weil irgendjemand in der Verwaltung
keine Lust hat, sondern weil das Verfahren bei
Stellenbesetzungen so ist. - Wenn ich das falsch
verstanden habe, können mich die Herren Bonew,
Hörning oder auch Sie, Herr Jung, gerne korrigieren.
Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon
2015 im Zusammenhang mit einer Stellenvorlage
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
hier beantragt hatten, ebendiese Stelle des Fußverkehrsbeauftragten zu schaffen. In der Ratsversammlung hat uns Herr Jung dann aber erklärt,
dass dies einen Nachtragshaushalt zur Folge
hätte, und uns gebeten, unseren Änderungsantrag zurückzuziehen. Das haben wir damals
auch getan. Heute ärgere ich mich darüber sehr,
nicht etwa, weil ich jetzt zu einer anderen Einschätzung komme - nach wie vor rechtfertigt diese
eine Stelle nicht den Aufwand für einen Nachtragshaushalt -, sondern weil Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, genau aus diesem Grund unseren Änderungsantrag damals mit
Sicherheit abgelehnt hätten.
Es ist Unsinn, heute zu beschließen: Die Stelle
des Fußverkehrsbeauftragten wird umgehend besetzt. - Das steht bereits im Stellenplan; die Stelle
wird im Oktober besetzt.
Kommen wir nun zu Beschlusspunkt 1. Das Fußverkehrskonzept soll im zweiten Quartal vorgelegt
werden. - Der oder die Fußverkehrsbeauftragte
wird erst im Herbst seine Arbeit aufnehmen. Das
heißt: Niemand wird sich vorher qualifiziert daransetzen. Also ist der Zeitrahmen, der im Verwaltungsstandpunkt genannt wird, nämlich eine Beschlussfassung in 2019, realistisch.
Sie werden es sich denken können: Wir stellen
den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag
zur Abstimmung. Ich bitte um Zustimmung, weil
dies das einzig Sinnvolle ist. Inhaltlich finde ich
Ihre Begründung super, beim Zeitablauf sind wir
anderer Meinung. Bei der diesbezüglichen Diskussion im Ausschuss lag die Neufassung Ihres
Antrags noch nicht vor. Die Themen wurden zwar
im Ausschuss angesprochen, aber es gab aus
welchen Gründen auch immer keine Debatte darüber.
Ich gebe Ihnen noch etwas mit. Wenn Sie wirklich
umgehend, also im Sinne von sofort, etwas für
den Fußverkehr tun möchten, dann sorgen Sie
dafür, dass das Ordnungsamt seine Arbeit besser
erledigt und das Gehwegparken und insbesondere auch das Zuparken von abgesenkten Bordsteinen konsequenter kontrolliert und ahndet. Sie
können ja einmal ausprobieren, wie viel selbstständige Teilnahme an der Mobilität übrig bleibt,
wenn Sie mit Rollator oder Rollstuhl einfach nicht
vom Bordstein kommen.
Der STEP Verkehr und öffentlicher Raum enthält
auch ein Kapitel zum Fußverkehr. Darin wird eine
Mindestbreite von 2,50 Meter für Gehwege formuliert. Für das Ordnungsamt reichen auch schon
mal 1,60 Meter, wie auf eine Anfrage geantwortet
wurde. Ihrer Ansicht nach scheint es an Personal
im Ordnungsamt nicht zu fehlen. Sonst hätten Sie
unserem Antrag, mehr Stellen zur Kontrolle des
ruhenden Verkehrs zu schaffen, zugestimmt; ha-
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ben Sie aber nicht. Entweder sehen Sie das Problem nicht oder das hatte andere Ursachen. Wir
würden uns wirklich sehr freuen, wenn Sie im
Sinne des Fußverkehrs aktiv werden und dies
auch über den September 2017 hinaus bleiben.
Wir stellen den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung und bitten um Zustimmung. Natürlich
wäre auch uns sowohl eine frühere Stellenbesetzung als auch die Vorlage eines neuen Fußverkehrskonzepts zu einem früheren Zeitpunkt lieber.
Aber ich denke, im Rahmen der Möglichkeiten ist
das, was der Verwaltungsstandpunkt darstellt,
das, was auch kommen wird. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Werte Stadträte! Werte Gäste! Wenn der SPDAntrag heute, wie ich hoffe, beschlossen wird,
wird es 2 : 1 für die Fußgänger stehen. „2 : 1“
heißt: erster Antrag von der CDU-Fraktion in 2014
abgelehnt, unser zweiter Antrag in 2015 beschlossen; dieser Antrag der SPD-Fraktion heute beschlossen. 2 : 1 für die größte Gruppe von Menschen, die am Verkehr unserer Stadt teilnehmen,
die bislang hier keine Beachtung findet. Die Diskussion darüber ging über viele Gremien wie den
Seniorenbeirat, den Behindertenbeirat und auch
über die Medien.
Sie führen hier an, wir hätten den Fußverkehrsbeauftragten bereits beschlossen. Vollkommen
richtig! Aber damals ging es noch um ein Fußwegesanierungskonzept. Das jetzige Fußverkehrskonzept ist fast dasselbe. Es ist fast historisch, dass man hier immer wieder Anträge stellen
muss, damit schon beschlossene Anträge umgesetzt werden. Das ist es nämlich heute, nichts anderes.
Bezogen auf den Beitrag in der LVZ kann ich nur
sagen: Hut ab vor Frau Dubrau, dass der Fußverkehrsbeauftragte so lange verhindert wurde! Es
wurde damals versichert: Solange die Stelle nicht
ausgeschrieben wird, wird einer aus dem Amt
diese Aufgabe übernehmen und das Konzept vorbereiten. Was ist geschehen? Nichts ist geschehen. Deshalb auch dieser Antrag. Ich bitte alle,
diesem Antrag zuzustimmen, damit die Fußgänger endlich die Würdigung finden, die sie verdienen in dieser Stadt. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Zunächst stelle ich fest: Es gibt ein Gehwegesanierungsprogramm. Es gibt noch kein
Fußverkehrskonzept. Herr Weber wird Ihnen bestimmt erklären, dass das etwas anderes ist, und
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
das ist auch richtig so. Das Gehwegesanierungsprogramm ist im Doppelhaushalt enthalten.
Punkt.
Zum Zweiten. Vielleicht können die Herren Bonew
oder Hörning oder auch Herr Jung noch einmal
erklären, dass die Besetzung der Stelle eines
Fußverkehrsbeauftragten vor Oktober 2017 nicht
erfolgen kann.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Nur eine Nachfrage. Ich
kann die Rechnung von Herrn von der Heide nicht
ganz nachvollziehen. Er sagte ja, „umgehend“
hieße ein halbes Jahr. Bei mir ist drei plus sechs
neun. - Aber an dem einen Monat soll es nun wirklich nicht scheitern.
Ein Zweites. Die SPD-Fraktion hat sich in verschiedenen Ausschüssen, sei es Umwelt und
Ordnung oder Stadtentwicklung und Bau, immer
dafür stark gemacht, dass zum Beispiel die Problematik Falschparker angegangen wird und für
die Sanierung der Gehwege Invest- bzw. Haushaltsmittel eingestellt werden. Sie haben das jetzt
so dargestellt, als hätten wir das schleifen lassen.
Das kann ich so nicht nachvollziehen.
S e i t e | 11
dass neu einzurichtende Stellen im Jahre 2017
erst ab Oktober 2017 besetzt werden können.
Das werden wir im Sinne der Haushaltssicherung
auch so vollziehen. Nur wenn Ausnahmen nötig
werden sollten, werden wir das entsprechend früher entscheiden. Ansonsten gilt der von Ihnen beschlossene Stellenplan. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Bitte schalten Sie jetzt wieder Ihr Abstimmungsgerät ein!
Zunächst steht der Verwaltungsstandpunkt als
Änderungsantrag zur Abstimmung. Ich bitte um
Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 30 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen,
4 Enthaltungen. Damit ist der Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag so angenommen.
14.4
Fortschreibung der „Verkehrspolitischen Leitlinien“ für Leipzig unter
dem Aspekt einer perspektivisch wachsenden Stadt (VI-A-03570-NF-02)
Einreicher: AfD-Fraktion
14.4.1 dazu VSP (-03570-NF-02-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Keller.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald.
Stadtrat Oßwald (SPD): Eine kurze Ergänzung.
Das Problem ist seit längerem bekannt: Wir brauchen ein Fußverkehrskonzept. Sicherlich hakt das
auch daran, dass die Stelle des Fußverkehrsbeauftragten erst im September 2017 besetzt
werden kann. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es
allerdings, dass das Konzept erst in 2019 vorgelegt werden soll. Dass zwei Jahre lang an diesem
Konzept gearbeitet wird, halten wir für zu lang, zumal man schon mit der Arbeit hätte beginnen können. Die Verwaltung ist nicht immer die
Schnellste, aber einen Zeitraum von zwei Jahren das haben wir auch in unserer Fraktion ausführlich diskutiert - wollen wir der Verwaltung nicht zugestehen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning, ich
möchte Sie bitten, die Frage von Herrn von der
Heide zu beantworten, nämlich wann die Stelle
besetzt werden kann, wenn es heißt, sie muss
umgehend besetzt werden. Wie ist der jetzige
Stand?
Bürgermeister Hörning: Die Stelle ist im Stellenplan des von Ihnen beschlossenen Haushalts enthalten. Nach der Haushaltsgenehmigung durch
die Landesdirektion ist die Stelle prinzipiell besetzbar. Sie haben allerdings auch beschlossen,
Stadtrat Keller (AfD): In dem Bemühen, unsere
Stadt in ihrem Wachsen und Gedeihen zu unterstützen, sollte die Stadtverwaltung ab und an
auch mal den guten Willen der Stadträte berücksichtigen, statt in Verteidigungshaltung zu verharren und sinnfreie Verwaltungsstandpunkte zu formulieren.
Unser Antrag verlangt nichts Unmögliches, auch
nichts Kostenintensives, sondern nur, sich den
sich entwickelnden Gegebenheiten zu stellen und
Vertreter der Wirtschaftsverbände und andere Experten mit ins Boot zu holen. Dass dies notwendig
ist, zeigen die in den Medien bereits heftig diskutierten Ideen und Möglichkeiten der Verkehrsgestaltung für die Zukunft auf.
Angeregt wurden diese Gespräche nicht zuletzt
von den Grünen, die auf dem Innenstadtring den
Verkehr beruhigen wollen zugunsten von Fußgängern und Radfahrern und durch eine Platzbegrünung vor dem Hauptbahnhof. Aus der Bürgerschaft wurden ein großer Kreisverkehr, eine unterirdische Führung von Teilen des Verkehrs, der
Ausbau des Mittleren Rings, der Ausbau des
Äußeren Rings mit Park&Ride- und Teilautostationen, die unterirdische Verlegung der Gerberstraße und von der CDU-Fraktion eine Troglösung vor dem Bahnhof sowie nicht zuletzt eine
Ost-West-S-Bahn-Tunnelverbindung ins Spiel ge-
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
S e i t e | 12
bracht. Eine Vielzahl von Anregungen und Vorschlägen, die unserer Meinung nach in einem Expertengremium gesamtheitlich zielführender beraten werden könnte.
Ich bitte Sie nachdrücklich, den Fortschritt in dieser unserer Stadt weiter zu unterstützen und unserem Antrag zuzustimmen.
Auf Ignoranz deutet allerdings der Verwaltungsstandpunkt hin. Ja, es wurde die Fortschreibung
des Stadtentwicklungsplans Verkehr zur Kenntnis
genommen. Diese Kenntnisnahme wurde vom
Stadtrat am 26.02.2015 mehrheitlich beschlossen. Auch die Mitarbeit der Stadtratsfraktionen,
von Verkehrsunternehmen und Interessenverbänden sowie die Bürgerbeteiligung sind uns dazu
bekannt. Offensichtlich scheint sich aber niemand
mehr an die beschlossenen Planungsgrundsätze
dieses Stadtentwicklungsplans zu erinnern. Ich zitiere:
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
- gleichwertige Mobilitätschancen sind
zu sichern,
- der Wirtschaftsstandort Leipzig ist zu
stärken,
- der multifunktionale öffentliche Raum
ist als Gestaltungsaufgabe zu begreifen,
- Verkehrsplanung ist als offener Prozess zu gestalten.
Was hält uns also davon ab, diesen Beschluss
umzusetzen und Experten in ein zeitlich begrenztes Gremium besetzt mit Verkehrsfachleuten von
innerhalb und außerhalb der Verwaltung, Vertretern aller Fraktionen des Stadtrats, maßgebenden
Leipziger Bürgerinitiativen und gegebenenfalls
Einzelpersönlichkeiten zu berufen? Was hält uns
davon ab, die früher schon einmal angedachte
Ringlösung für den Mittleren Ring sowie ein Gesamtverkehrskonzept neu zu besprechen? Hierzu
gehört zweifelsfrei auch der noch immer ausstehende Nahverkehrsplan für den ÖPNV.
Als wir die Wirtschaftsverbände, die IHK, die
Handwerkskammer, die Handelskammer, die
Branddirektion und andere anfragten, zeigten sie
einhellig ein Interesse an einer Mitwirkung. Erste
Gespräche mit Interessenten fanden inzwischen
statt. Zwei Jahre nach Beschluss des Stadtentwicklungsplans Verkehr wird es nun höchste Zeit,
sich mit den drängenden Verkehrsproblemen unserer wachsenden Stadt weiter auseinanderzusetzen. Beim Wohnungspolitischen Konzept, das
erst im Oktober 2015 beschlossen wurde, ist man
bereits weiter. Hierfür wird bereits in diesem Monat ein Akteurs- und Expertenworkshop stattfinden. Laut Zeitungsinterview in Bild und FAZ
scheint inzwischen aber auch unser Oberbürgermeister davon überzeugt zu sein, dass das Verkehrskonzept noch nicht am Ende und daher gesamtheitlich ausbaufähig ist.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen! Werte Bürgermeister und
Bürgermeisterinnen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Neue Verkehrspolitik: Aber welche
darf es denn nun sein? „Fortschreibung der ‚Verkehrspolitischen Leitlinien‘ für Leipzig unter dem
Aspekt einer perspektivisch wachsenden Stadt“:
So unbestimmt wie der Titel des Antrags der AfDFraktion ist auch der zur Abstimmung stehende
Beschlusstext.
Aus Sicht unserer Fraktion und auch aus Sicht der
Leipziger Wirtschaft sind das Verfahren und die
Beschlussfassung des STEP Verkehr mehr als
holprig verlaufen, insbesondere da man sich nicht
die Zeit nahm, aktuellere Daten der Verkehrsbeobachtung einfließen zu lassen, um tatsächliche Trends für die Verkehrsentwicklung einer
wachsenden Stadt würdigen zu können. - Bis dahin stimmen wir mit dem Antragsteller überein.
Doch wo stehen wir jetzt?
In Kürze liegen uns die Zahlen der Beobachtung
des Wirtschaftsverkehrs vor, zurückgehend auf
eine Studie, die in enger Abstimmung zwischen
Stadtverwaltung, IHK und Handwerkskammer
durchgeführt wurde. Gemäß dem damaligen Antrag der CDU-Fraktion, dass dem Wirtschaftsverkehr im besonderen Maße Vorrang einzuräumen
ist, ist es dringend angezeigt, dass vor dem Start
der Fortschreibung der Verkehrspolitischen Leitlinien und des STEP Verkehr zuerst strategische
Schlussfolgerungen aus diesen neuen Daten gezogen werden, Schlussfolgerungen, die dazu geeignet sind, die Richtung der Fortschreibung genauer zu definieren. Es ist aus unserer Sicht weder für die Verwaltung noch für die Bürgerschaft
und die Wirtschaft sinnvoll, so platt von einer
neuen Verkehrspolitik zu sprechen, wenn man
nicht in der Lage ist, genauer zu definieren: Was
ist denn das Neue?
Wenn wir als Politiker ernst genommen werden
wollen, sind wir gefordert, nicht wieder die gleichen Fehler zu machen, uns also wieder nicht das
Quäntchen Zeit nehmen, um auf aktuellere Daten
zu warten, die - das hat Ihnen ja auch die Handwerkskammer in ihrem Schreiben mitgeteilt - in
Kürze vorliegen werden. Dazu braucht es unserer
Meinung nach keines Extrabeschlusses. Das erwarten und das erhoffen wir uns auch mit Blick auf
die Verwaltung, sind wir doch ohnehin in der
Pflicht, mit dem Ergebnis umzugehen, um das
Wohl einer wachsenden Stadt nicht zu gefährden.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Was ist das Wohl? Das ist das dieses Wachstum
begleitende Wirtschaftswachstum. Nicht zuerst
die Wohnungen, nicht zuerst die Freizeitanlagen
und auch nicht zuerst die Kultureinrichtungen sind
es, die Menschen motivieren, nach Leipzig zu
kommen. Es sind neben den Hochschulplätzen
hauptsächlich die Arbeitsplätze. Für das Wachstum auf dann 750.000 Einwohner benötigen wir
circa 50.000 Arbeitsplätze mehr, Arbeitsplätze, die
verkehrlich erreicht werden müssen, mit welchen
Mitteln auch immer.
Um das Wirtschaftswachstum und damit einhergehend das Wachstum an Arbeitsplätzen nicht zu
gefährden, sind wir gefordert, für die gegenwärtigen und die künftig zu erwartenden verkehrlichen
Hotspots innovative Lösungen zu finden. Dazu
braucht es nicht der im Antrag aufgestellten pauschalen Forderung. Dazu braucht es den Mut,
konkrete Ideen für diese Hotspots zu liefern und
zu prüfen, statt immer wieder alte Konzepte aus
den Schubladen zu holen.
Aus diesem Grund wird die CDU-Fraktion dem
Antrag nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten, weil wir natürlich nicht generell dagegen sind
mit Blick auf die von mir gerade beschriebene
Situation. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt für die von der AfD-Fraktion beantragte Fortschreibung der Verkehrspolitischen Leitlinien? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Pro-Stimmen, einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
14.5
Erhalt des Einkaufsmarktes im Ortsteil
Stahmeln, Mühlenstraße 2 im Vollsortiment (VI-A-03602)
Einreicher:
Stahmeln
Ortschaftsrat
Lützschena-
14.5.1 dazu VSP (VI-A-03602-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Ziegler.
Ortsvorsteherin Ziegler: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister!
Verehrte
Beigeordnete,
Stadträte und Zuschauer auf der Tribüne! Ich
werbe um Zustimmung zum Antrag des Ortschaftsrates „Erhalt des Einkaufsmarktes im Ortsteil Stahmeln, Mühlenstraße 2 im Vollsortiment“. Die Betonung liegt auf „Vollsortiment“.
Werte Stadträtinnen und Stadträte, stellen Sie
sich bitte einmal vor, Sie wären Einwohner von
S e i t e | 13
Lützschena-Stahmeln. Sie sind in unserer Ortschaft angekommen und finden es akzeptabel,
dass es hier Fleischer, Bäcker, einen Supermarkt,
nämlich Rewe, sowie einige kleinere Lebensmittelläden gibt. Dann nimmt das sukzessive ab. Damit können Sie sich noch arrangieren. Ab 2006
geht es dann aber Schlag auf Schlag: Der Bäcker
schließt aus Altersgründen, und auch Rewe stellt
eine Schließung in den Raum. Jetzt werden Sie
aktiv. Das können Sie so nicht hinnehmen. Sie fragen sich: Was kann getan werden, um das zu verhindern?
Genau das hat der Ortschaftsrat getan und zunächst einen Hilferuf an den OBM gestartet, der
durch das Fachdezernat beantwortet wurde. Damit kennen Sie zwar den Grund, warum die Wünsche von Rewe nicht erfüllt werden können; aber
als Kunde sind Sie immer noch nicht zufrieden.
Wie soll es denn ohne eine Einkaufsmöglichkeit in
der Ortschaft gehen? Das geht gar nicht. Wir werden alle älter.
Der Ortschaftsrat konnte zwar erreichen, dass
Rewe nicht schon am 31.12. letzten Jahres das
Licht ausmacht, sondern noch bis 30.04. dieses
Jahres bleibt. Das ist aber immer noch keine Lösung. Es gibt Gerede: Vielleicht kommt Penny
oder Netto; nichts ist klar. Daher entschloss sich
der Ortschaftsrat, einen Antrag an die Stadtverwaltung zu stellen, in dem wir sie auffordern, sich
zu bemühen, wieder einen Vollsortimenter an diesen Standort zu bringen oder den jetzigen zu halten.
Nun lesen Sie den Verwaltungsstandpunkt. Dort
findet sich kein Wort im Abschnitt „Vorgehen der
Verwaltung“ zum Problem Vollsortiment. Es wird
zwar richtig ausgeführt, dass zum Nahversorgungszentrum ein Antrag auf Umbau und Erweiterung gestellt worden ist und dieser nach erster
Prüfung auch genehmigungsfähig sein soll und
dass sich die Nahversorgung nach dem Umbau
verbessern wird. - Das kann der Ortschaftsrat
nicht erkennen. Daher hält er an seinem Antrag
fest und bittet um ein positives Votum.
Sie sollten jetzt erkennen, dass der Verwaltungsstandpunkt keine Antwort auf den von uns gestellten Antrag ist; denn uns geht nur um den Erhalt
des Vollsortiments. Warum ist das keine Aufgabe,
die die Verwaltung lösen kann? Ich denke, das ist
keine unlösbare Aufgabe. Der Einsatz dafür lohnt
sich. Warum vorgeschlagen wird, dass unser Antrag abzulehnen ist, kann der Ortschaftsrat nicht
nachvollziehen. Ich betone nochmals: Wir halten
nicht an Rewe fest, sondern an einem Einkaufsmarkt im Vollsortiment, der eine qualitätsgerechte
Versorgung unserer Einwohner sicherstellt. Wir
brauchen auch nicht 1.600 Quadratmeter, wie von
Rewe gefordert, sondern uns reicht der vorhandene Markt mit 1.200 Quadratmetern völlig aus. Ich danke für Ihre Zeit.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Oberbürgermeister Jung: Dazu eine Wortmeldung von Herrn von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wir hatten leider nicht die Chance, das im
Ausschuss zu diskutieren. Der entscheidende
Satz im Verwaltungsstandpunkt ist doch:
An welchen Lebensmittelhändler der private Grundstückseigentümer den umgebauten Standort vermietet, liegt dabei jedoch allein in seiner Entscheidungshoheit.
Also: Was wünschen Sie sich von der Verwaltung? Der Grundstückseigentümer stellt einen
Bauantrag, dort ein Nahversorgungszentrum zu
bauen, und dieser wird wohl positiv beschieden
werden. Das zu bescheiden, ist Verwaltungsaufgabe, nicht aber zu entscheiden, wer nach dem
Umbau Mieter des Objekts wird. Ich habe nicht
verstanden, was Sie sich von der Verwaltung jetzt
wünschen. Wir können die Verwaltung nicht beauftragen: Bitte fordern Sie den Eigentümer auf,
mit Rewe einen Mietvertrag abzuschließen! - Vielleicht können Sie das noch einmal erläutern, damit das klar wird.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie es ist, in Lützschena-Stahmeln zu
wohnen. Ich selbst wohne in Lindenthal, direkt um
die Ecke. - Ich habe mit dem Antrag des Ortschaftsrats folgendes Problem: Wenn in Stahmeln, was von Lützschena weit entfernt liegt, der
Markt massiv gestärkt wird als Vollsortimenter,
dann fällt wahrscheinlich der Ortsteil Lützschena
hinten runter. So gesehen finde ich die Antwort
der Verwaltung durchaus plausibel.
Herr von der Heide hat recht: Das Grundstück gehört einem privaten Eigentümer. Er will es umbauen. Er wird den Einkaufsmarkt garantiert nicht
stilllegen, sondern ihn gegebenenfalls einem anderen Händler anbieten. Von daher sehe ich die
Versorgung für Stahmeln als gesichert an.
Die Versorgung in Lützschena ist durchaus katastrophal. Als Bäckermeister weiß ich, dass man
nur dorthin geht, wo man Gewinn oder wenigstens
einen gewissen Umsatz machen kann. Entscheidend ist, ob die Bürger dann tatsächlich in diesen
Geschäften einkaufen. Die einzige Chance, in
Lützschena noch einen Discounter bzw. Markt anzusiedeln, sehe ich nur, wenn der in Stahmeln
nicht übermäßig erweitert wird.
Wir hatten ja gerade das Thema Verkehr. Rewe
kommt in der Schumannstraße mit knapp 800
Quadratmetern aus, und zwar im Vollsortiment.
Wir sollten auch im Nordwesten von Leipzig nicht
S e i t e | 14
übermäßigen Verkehr durch einen übergroßen
Markt produzieren, sondern wir sollten die
Chance für einen Discounter oder einen kleinen
Markt für Lützschena offenhalten und das, was
die Verwaltung vorschlägt, so annehmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Was beinhaltet der Antrag des Ortschaftsrats
Lützschena-Stahmeln? Er beinhaltet, die Stadtverwaltung zu beauftragen, sich für den Erhalt des
Einkaufsmarktes Mühlenstraße im Vollsortiment
aktiv einzusetzen und eine Klärung mit dem
Eigentümer sofort herbeizuführen. Was spricht
eigentlich dagegen? Streitpunkt war eine Erweiterungsfläche von 400 Quadratmetern in dem bereits bestehenden Rewe-Markt. Der Ortschaftsrat
Lützschena-Stahmeln hat in seiner Vorlage aus
unserer Sicht sehr nachhaltig erläutert, dass eine
Lockerung der bestehenden Regelung möglich
ist.
Wir hören fast täglich die Prognosen zu unserer
wachsenden Stadt. Dabei sollte man auch die
Bürger der eingemeindeten Ortsteile und deren
Nahversorgung mit berücksichtigen. Auch im
Ortsteil Lützschena-Stahmeln wird es nicht bei
der derzeitigen Zahl von 4.000 Einwohnern bleiben; mit den neu hinzukommenden Wohngebieten wird die Einwohnerzahl auch dort wachsen.
Hier stellt sich die Frage: Warum sollte eine Verkaufsfläche nicht um 400 Quadratmeter erweitert
werden dürfen, wie ursprünglich von Rewe angedacht? Ich möchte hier ganz deutlich betonen: Im
Vordergrund sollten nicht Flächen stehen, sondern die Menschen, die ohnehin in einem Stadtteil
mit langen Wegstrecken wohnen.
Die AfD-Fraktion unterstützt das Anliegen des Ortschaftsrats Lützschena-Stahmeln und wird dem
Antrag zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler noch einmal.
Ortsvorsteherin Ziegler: Sicherlich ist es so,
dass der Eigentümer den Vertrag abschließt. Aber
die Verwaltung ist ja mit dem Eigentümer im Gespräch. Unser Ansatz ist, dass die Verwaltung, die
wesentlich bessere Drähte zu weiteren Vollsortimentern hat, hier gestaltend und vielleicht auch
regulierend eingreifen könnte. Sicherlich haben
Sie vom Grundsatz her recht: Die letzte Entscheidung trifft der Eigentümer. Aber die Stadtverwaltung hat, denke ich, durchaus gestalterische Möglichkeiten. - Ist das jetzt klarer?
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler, mir ist
wichtig, zu Protokoll zu geben: Wenn hier steht
„Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln“,
heißt das, dass wir Ihrem Antrag zustimmen. Wir
haben dieses Kreuz auf dem Deckblatt gemacht,
weil bei Verwaltungsvorgängen, bei denen wir
wirklich der Meinung sind, es schon zu tun, wir
nicht dazu einladen wollen, weitere Anträge dazu
zu stellen, Damit wollen wir die Mitarbeiter der
Verwaltung entlasten.
Bitte nehmen Sie jetzt Ihr Abstimmungsgerät zur
Hand! Ich bitte um Ihr Votum zum Antrag des Ortschaftsrats Lützschena-Stahmeln. - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 21 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen,
15 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Aber wir verhalten uns genau so, wie der Antrag
es will, nämlich gemäß Verwaltungsstandpunkt.
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1 Maßnahmen gegen Sozialbetrug durch
falsche Identitäten (VI-F-03826)
Einreicher: CDU-Fraktion
Herr Kollege Rosenthal antwortet.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Die Leistungsbehörde,
hier: städtischerseits das Sozialamt, führt keine
weitergehende Identitätsprüfung, den sogenannten Fingerabdruckvergleich, durch. Bei der Anmeldung von Neuzuweisungen erfolgt ein Abgleich mit der Zuweisungsentscheidung der Zentralen Ausländerbehörde des Landes und den
vorgelegten Ausweisdokumenten. Ebenso wird in
der laufenden monatlichen Leistungsgewährung
anhand des gültigen Ausweisdokuments und des
Lichtbilds im Ausweis ein Abgleich vorgenommen.
Die Stadt Leipzig vertraut vorliegend auf das Vorregistrierungsverfahren und die Zuweisungsentscheidung der Landesdirektion Sachsen, sodass
bei der hiesigen Vorsprache nur eine Prüfung anhand der Ausweisdokumente vorgenommen werden kann. Ein Zugriff auf das Ausländerzentralregister hat die Leistungsbehörde, sprich: das Sozialamt, dagegen nicht. Die Information zu möglichen Verdachtsfällen eines missbräuchlichen
Sozialleistungsbezugs erfolgt überwiegend durch
die Strafverfolgungsbehörden. Bisher sind der
Stadtverwaltung jedoch nur wenige Einzelfälle bekannt, in denen durch die Strafverfolgungsbehörde Auskünfte angefordert wurden.
Zur zweiten Frage. Laut Aussage der BAMFPräsidentin kann das BAMF Mehrfachidentitäten
seit vergangenem Herbst ausschließen. Die Ausländerbehörde erstellt Dokumente und registriert
Daten von Asylbewerbern in der Fachsoftware
S e i t e | 15
ausschließlich auf Grundlage der vom Amt registrierten Daten. Aufgrund der Aussage der Präsidentin können bei Asylantragstellern ab Herbst
2016 keine Mehrfachidentitäten auftreten. Problematisch ist der Personenkreis der Asylbewerber,
welcher vor Herbst 2016 einen Asylantrag gestellt
hat. Vor dem oben genannten Zeitpunkt wurden
offensichtlich keine Fingerabdrücke bei der Erstregistrierung vom BAMF genommen. Somit war
für eine Person eine Erstregistrierung in verschiedenen Städten theoretisch möglich und demzufolge auch die Anlage von Mehrfachidentitäten.
Hierbei kann es sich zum jetzigen Zeitpunkt auch
um Personen handeln, welche noch im Asylverfahren sind. Um die Forderung der Präsidentin zu
erfüllen, müssten technische Voraussetzungen
für die Aufnahme und den Vergleich von Fingerabdrücken geschaffen werden.
Zur dritten Frage. Die Ausländerbehörde der
Stadt Leipzig - nach unserem Kenntnisstand auch
keine andere Ausländerbehörde in der Bundesrepublik - ist derzeit technisch nicht in der Lage,
der Aufforderung nachzukommen. Die Schaffung
der technischen Voraussetzungen liegt nicht in
den Kompetenzen der Kommunen bzw. der Ausländerbehörden. Hierfür ist eine bundeseinheitliche Regelung notwendig, die nicht vorliegt.
Schließlich müssten bundesweit alle Ausländerbehörden die Möglichkeit besitzen, Fingerabdrücke zu hinterlegen und zu vergleichen. Diese
Möglichkeit ist aber derzeit technisch nicht eingerichtet. Insofern könnte die Stadt Leipzig möglicherweise zwar Fingerabdrücke nehmen, aber
es gibt weder ein zentrales Register noch ist eine
entsprechende technische Möglichkeit der Vergleichbarkeit eingerichtet, sodass aus dieser Erkenntnis heraus wir derzeit keine Möglichkeit haben - zumindest nicht vonseiten der Ausländerbehörde und auch nicht vonseiten der Leistungsbehörde -, entsprechende Abgleiche zu machen.
Bei der vierten Frage verweise ich auf meine Antwort auf die dritte Frage.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das nicht der Fall. - Herzlichen Dank, Herr
Rosenthal.
15.2 Auswirkungen der Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes auf die Stadt
Leipzig (VI-F-03886)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. 4.610 Kinder
im Alter von 0 bis 12 Jahren erhalten derzeit Unterhaltsvorschuss. Diese werden mit der Novellie-
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
rung voraussichtlich weiterhin Unterhaltsvorschuss erhalten. Ausgehend von den schon erfolgten Einstellungen des Leistungsbezugs von
Unterhaltsvorschuss ist damit zu rechnen, dass
circa 5.100 Berechtigte erneut einen Antrag auf
Unterhaltsvorschuss stellen können. Davon befinden sich 2.100 Kinder - das alles sind Schätzungen - im Alter von 0 bis 12 Jahren und circa 3.000
im Alter von 12 bis 18 Jahren. Es wird davon ausgegangen, dass insgesamt circa 10.000 Kinder
von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen
sein könnten, wobei „betroffen“ positiv gemeint ist.
Zur Frage 2. Für die Altersgruppe 0 bis 12 Jahre
ergibt sich ein Anteil von circa 11 Prozent betroffener Kinder an der Gesamtheit aller Kinder dieser
Altersgruppe in Leipzig, in der Altersgruppe 12 bis
18 Jahre ein Anteil von circa 12 Prozent; alles
Schätzungen. Nicht berücksichtigt bei diesen Berechnungen wurden Kinder und Jugendliche, deren Leistungen aufgrund ausreichender Unterhaltszahlungen durch den anderen Elternteil eingestellt wurden.
Zur Frage 3. Circa 90 Prozent. Genauere Berechnungen können wir aufgrund der vorhandenen
Datenlage noch nicht vornehmen.
Zur Frage 4. Unterhaltsvorschuss ist unverändert
als vorrangige Sozialleistung auf die Leistungen
nach dem SGB II anzurechnen. Insofern wirkt sich
der Unterhaltsvorschuss bei Leistungsempfängern nach dem SGB II finanziell nicht aus. Die Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
werden bei Bewilligung von SGB-II-Leistungen
grundsätzlich berücksichtigt. Die Unterhaltsvorschussleistungen werden im ALG-II-Bezug gegengerechnet. Da für jedes Kind ab dem 12. Lebensjahr innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft die
Bedürftigkeit im Sinne des SGB II separat zu prüfen ist, können mehrere Kinder innerhalb einer
Bedarfsgemeinschaft von verschiedenen Leistungsträgern einen Ausgleich für den Unterhalt erhalten.
Zur Frage 5. Für Leistungsempfänger nach dem
SGB II wirkt sich die Novellierung finanziell nicht
aus. Die betreffenden Leistungsempfänger müssen weiterhin Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder
im Alter von 0 bis 12 Jahre beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird mit dem Leistungsbezug
von ALG II gegengerechnet. Leistungsempfänger
nach dem SGB II mit Kindern von 12 bis 18 Jahren haben nur dann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie keine SGB-II-Leistungen beziehen oder wenn der oder die Alleinerziehende im
SGB-II-Leistungsbezug ein eigenes Einkommen
von mindestens 600 Euro pro Monat bezieht. Bei
SGB-II-Leistungsempfängern, die ein zusätzliches Mindesteinkommen von 600 Euro brutto
beziehen, muss der betreuende Elternteil Unter-
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haltsvorschuss beantragen. Die Leistung des Unterhaltsvorschusses wird beim Leistungsbezug
von ALG II gegengerechnet.
Zur Frage 6. Der zusätzliche Stellenbedarf beträgt
nach derzeitiger Prognose 23 Stellen im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss und 2 Stellen im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe. Von den 23 zusätzlich notwendigen Stellen im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss sind bereits fünf im Stellenplan
2017/2018 bewilligt. Vonseiten des Jobcenters
konnten noch keine Aussagen über einen möglichen zusätzlichen Personalbedarf getroffen werden. Eine abschließende Beurteilung ist erst zu
einem späteren Zeitpunkt möglich.
Zur Frage 7. Die Leistungsausweitung des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Angestrebt wird eine gestaffelte Personalzuführung im Juni, September und Dezember 2017.
Zur Frage 8. Die zusätzlichen Kosten für Personal
werden demnach für 2017 auf circa 600.000 Euro
und ab 2018 auf circa 1 Million Euro prognostiziert. Für die Sachkosten ist ein Mehraufwand von
circa 230.000 Euro in 2017 und von 120.000 Euro
in 2018 vorgesehen. Der Mehraufwand für die
Auszahlung von UVG-Leistungen wird in 2017 auf
circa 7 Millionen Euro und in 2018 auf circa 14 Millionen Euro geschätzt.
Zur Frage 9. Der Bund trägt künftig 40 Prozent der
Kosten für den Unterhaltsvorschuss.
Zur Frage 10. Der Anteil des Freistaates ist noch
nicht bekannt. Hier gibt es derzeit Verhandlungen
mit dem SSG.
Zur Frage 11. Der Deutsche Städtetag fordert
einen finanziellen Ausgleich für die zusätzlichen
finanziellen Belastungen der Kommunen aus den
Leistungsausgaben und den Verwaltungskosten.
Auch der SSG fordert hier einen entsprechenden
Mehrbelastungsausgleich. Der aktuelle Stand der
Dinge lässt allerdings noch nicht zu, dass wir das
genau beziffern können.
Zur Frage 12. Bei solchen Gesetzesänderungen
ist das Risiko immer hoch, dass die eingestellten
Mehrbelastungen nicht unseren Planungen entsprechen oder unseren Forderungen nach Einhalten des Konnexitätsprinzips nicht vollständig
nachgegeben wird. Insofern können wir hier noch
keine aktuellen Angaben dazu machen, inwiefern
die im Haushalt eingestellten Einnahmen und
Ausgaben tatsächlich der Realität entsprechen
werden.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Bitte schön, Frau Dr. Lauter.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Herr Professor Fabian, herzlichen Dank für die Ausführungen. Gerade Ihre Aussagen zu den Kindern und
Jugendlichen, die unter das SGB II fallen, veranlassen mich zu einer Nachfrage. Sinn und Ziel der
Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes
ist ausdrücklich die Verringerung der Kinderarmut. Wie schätzen Sie es nach jetzigem Stand
ein, ob das erreicht werden kann? Was müsste
aus Ihrer Sicht geschehen, damit dieses Gesetz,
das sicherlich gut gemeint ist - das will ich überhaupt nicht anzweifeln -, dann auch gut gemacht
wird?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das Gesetz gibt
es. Insofern stellt sich jetzt nur noch die Frage
nach der Umsetzung. Es ist nach wie vor so, dass
diejenigen, die einen Leistungsanspruch nach
dem SGB II haben, keine finanzielle Erleichterung
erfahren werden. Aber immerhin werden 10 Prozent derjenigen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Der Unterhaltsvorschuss wird jetzt auch länger als die
bisherigen 72 Monate gewährt. Insofern kann
man schon sagen, dass es einen Personenkreis
gibt, der von der Novellierung profitieren wird. In
erster Linie werden es wahrscheinlich alleinerziehende Mütter sein, die keinen Anspruch auf
Transferleistungen haben, die dann Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn die Väter keinen Unterhalt zahlen. Das ist meines Erachtens eine gute
Maßnahme, um zumindest in dieser einen Teilpopulation Einkommensarmut entgegenzuwirken.
Insofern haben wir inhaltlich dieses Gesetz auch
immer begrüßt. Als kommunale Vertreter mussten
wir aber auch die Einhaltung des Konnexitätsprinzips einfordern und tun das auch weiterhin.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lauter noch
einmal.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Herzlichen
Dank auch für diese klare Aussage. Es ist begrüßenswert, dass immerhin 10 Prozent der Betroffenen Vorteile aus der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes haben werden. - Das ist das
eine.
Eine Nachfrage noch: Sie sagten, es werden in
diesem Zusammenhang 23 bzw. 25 Stellen in
zwei Sachgebieten geschaffen. Nun mag ich nicht
Kinderwohl gegen Kosten abwägen, aber das
Verhältnis scheint mir etwas unausgewogen zu
sein. Stimmen Sie mir diesbezüglich zu?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wie viele Stellen es genau sein werden, werden wir erst wissen,
wenn die Anträge vorliegen. Deswegen werden
S e i t e | 17
wir die Stellen, wie eben beschrieben, auch sukzessive aufbauen, nämlich im Juni, September
und Dezember dieses Jahres. Es gibt klare Vorgaben, für wie viele Fälle eine Sachbearbeiterin
zuständig ist. Dementsprechend müssen zusätzliche Stellen eingerichtet werden. Wir gehen davon aus, dass die finanziellen Mehrbelastungen,
die uns dadurch entstehen, ausgeglichen werden.
Sowohl der Deutsche Städtetag als auch der SSG
fordern das weiterhin.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Eine Frage
noch, Herr Fabian: Werden Sie die Fragen, die
Sie jetzt nicht beantworten konnten, zu gegebener
Zeit nachreichen?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, sobald wir
Genaueres wissen. Mir wurde gesagt, die Informationen ändern sich quasi täglich.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Die
Anfrage unter 15.3 wird schriftlich beantwortet.
15.4 Krankenstandentwicklung der Bediensteten der Stadtverwaltung und Maßnahmen (VI-F-03873)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich bitte den Kollegen Hörning um Antwort.
Bürgermeister Hörning: Ich kann Ihnen zum genannten Sachverhalt wie folgt Auskunft geben:
Zur Frage 1: Warum wurde für das Jahr 2015 kein
Krankenstandsbericht vorgelegt? - Eine Zusammenfassung der Arbeitsunfähigkeitsdaten von
2015 findet sich im Personalbericht 2015. Der Arbeitsunfähigkeitsbericht mit den Daten der Jahre
2015 und 2016 wird in einem gemeinsamen Bericht im Jahr 2017 veröffentlicht. Wir sind in dem
Kontext dabei, die Berichterstattung im Personalamt zu vereinheitlichen.
Zur Frage 2: Hat sich die Entwicklung weiter negativ fortgesetzt? - Ja, das ist der Fall. Das bedauern wir sehr. Allerdings liegen wir hier im
Durchschnitt der Großstädte in Deutschland. Der
Krankenstand im Jahr 2015 ist im Vergleich zum
Jahr 2014 von 6,7 Prozent auf 6,9 Prozent gestiegen. Der Negativtrend hat sich demnach weiter
fortgesetzt. Nach dem Bericht des Deutschen
Städtetages ist das nicht allein ein Problem der
Stadt Leipzig. Der Durchschnitt der Großstädte
liegt bei 6,96 Prozent. Wir liegen also leicht darunter, wobei das kein Grund ist, damit zufrieden zu
sein.
Zur Frage 3: Welche Maßnahmen und Angebote
plant die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Personalrat zukünftig, um dem hohen Krankenstand und dessen Ursachen entgegenzuarbeiten? Gibt es dafür Konzepte und strategische
Überlegungen? - Konzepte und strategische
Überlegungen gibt es immer. Die Frage ist: Was
wird konkret getan? Im Jahr 2016 erstellte das
Personalamt, Abteilung Gesundheitsmanagement, einen Gesundheitsbericht. Als Beschluss
aus diesem wurde festgelegt, dass dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement im Doppelhaushalt 2017/2018 eine Anschubfinanzierung von
50.000 Euro je Jahr zur Verfügung gestellt wird.
Außerdem wurde zur Durchführung einer erneuten Mitarbeiterbefragung für das Jahr 2017 ein
Mehrbedarf in Höhe von 20.000 Euro und für das
Jahr 2018 in Höhe von 50.000 Euro bestätigt.
Wir arbeiten zeitgleich mit dem Gesamtpersonalrat an einer Rahmendienstvereinbarung zum
Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement
und sind da auf der Zielgerade; sie befindet sich
gerade in der Mitzeichnung. In dieser Rahmendienstvereinbarung werden die grundlegenden
Vorgaben zur Implementierung und Umsetzung
des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bei
der Stadt Leipzig getroffen. Die Rahmendienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der
Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe. Sie regelt
den Aufbau von Strukturen und Verantwortlichkeiten sowie die Schaffung von materiellen und immateriellen Voraussetzungen zur Durchführung
von Betrieblichem Gesundheitsmanagement.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen,
dass es neben solchen Vereinbarungen, Maßnahmen und Programmen vor allem auch auf gute
Führung, gute Zusammenarbeit und gute Kommunikation ankommt. Auch das generelle Arbeiten am Thema Zusammenarbeitskultur, respektvolles Miteinander usw. trägt zu einem Arbeitsumfeld bei, in dem Menschen gut arbeiten können
und nicht krank werden.
Zur Frage 4: Inwiefern plant die Stadtverwaltung
über die Betriebliche Gesundheitsförderung
eigene Präventionskurse (beispielsweise Rückenschulen, Kurse zur Raucherentwöhnung, gesunden Ernährung oder zur Stressbewältigung)
für ihre Mitarbeiter*innen anzubieten? - Die Stadtverwaltung Leipzig bietet bereits jetzt eigene
Maßnahmen aus dem Bereich der Betrieblichen
Gesundheitsförderung an. Dazu gehört neben
den Gesundheitstagen zum Beispiel der Firmenlauf, der wieder im Juni stattfinden wird und an
dem wir wieder mit einer großen Mitarbeiterdelegation teilnehmen werden. Wir werden hierzu
auch einen Lauftreff anbieten, voraussichtlich ab
5. April. Auch Stadträtinnen und Stadträte sind
herzlich eingeladen, sich am Mittwochabend am
Lauftreff der Stadtverwaltung zu beteiligen. Des
Weiteren übernehmen wir hälftig die Kosten - bis
zu 100 Euro pro Jahr pro Bediensteten - von zer-
S e i t e | 18
tifizierten und durchgeführten Präventionsmaßnahmen. Zudem bieten wir über das Fortbildungsprogramm entsprechende Angebote an.
Zusammenfassend kann ich sagen: Die Voraussetzungen für eine Verbesserung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bei der Stadt
Leipzig sind geschaffen. Auch die neue Amtsleitung wird sich diesem Thema entsprechend der
Führungs- und Zusammenarbeitskultur widmen.
Wir sind optimistisch, dass wir das in den nächsten Jahren gut fortentwickeln und dann auch zu
niedrigeren Krankenstandszahlen kommen werden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das sehe ich nicht.
Die Anfrage unter TOP 15.5 wird im nichtöffentlichen Teil beantwortet. Die Anfragen unter TOP
15.7 und 15.8 werden schriftlich beantwortet.
15.9 Extrem rechte und nationalistisch-rassistische Verlage auf der Leipziger Buchmesse (VI-F-03842)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ich bitte Frau Dr. Jennicke um Antwort.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Liebe Besucherinnen und
Besucher auf der Tribüne! Einleitend möchte ich
darauf verweisen, dass zu genau derselben Thematik bereits in der Ratsversammlung im Mai vergangenen Jahres eine entsprechende Einwohneranfrage ausführlich beantwortet wurde. Die
diesbezügliche Rechts- und Sachlage hat sich bis
heute nicht geändert. Auf das einschlägige Protokoll sei an dieser Stelle verwiesen. Die Anfrage ist
auf Basis bestehender Rechtsgrundlagen und in
Abstimmung mit der Leipziger Messe wie folgt zu
beantworten:
Zur Frage 1. Die Stadt Leipzig und die Leipziger
Messe distanzieren sich ausdrücklich von derartigen Äußerungen, wie sie in der Anfrage zitiert
werden. Leipzig und seine kommunalen Unternehmen stehen für Weltoffenheit und Einhaltung
bzw. Umsetzung demokratischer Grundsätze. In
diesem Sinne hat bekanntlich auch die Leipziger
Messe in enger Abstimmung mit ihren Gesellschaften in erheblichem Maße in der Vergangenheit dazu beigetragen, Flüchtlingen eine zumindest angemessene Erstunterkunft zu geben. Die
Leipziger Buchmesse selbst versteht sich als
weltoffenes Forum für Verlage, Autoren und
Leser. Eine Zensur findet grundsätzlich nicht statt.
Meinungsäußerungen von Verlagen oder deren
Vertretern sind, soweit es sich nicht um strafbare
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Inhalte handelt oder sie nachweislich als verfassungsfeindlich eingestuft werden, kein durchsetzbarer Ausschlussgrund.
Zur Frage 2. Die rechtlichen Möglichkeiten der
Leipziger Messe GmbH, eine Präsentation der in
der Anfrage genannten bzw. anderer Verlage zu
verhindern, sind dementsprechend nicht gegeben. Die Leipziger Buchmesse ist juristisch gesehen eine Messe im Sinne der Gewerbeordnung. Für einen Ausstellerausschluss bedarf es
eines sachlich gerechtfertigten Grundes. Im Ergebnis der bisherigen Prüfung durch die Leipziger
Messe GmbH bestehen aussagegemäß gegenwärtig keine hinreichenden Anhaltspunkte für
einen am Ende rechtlich haltbaren Ausschluss
einzelner bis dato angemeldeter Aussteller. Daher
ist auch deren Gesellschaftern, der Stadt Leipzig
und dem Freistaat Sachsen, eine Verhinderung
des Messeauftritts von Verlagen und deren Vertretern so lange nicht möglich, wie diese bzw. deren Aktivitäten nicht explizit als verfassungsfeindlich eingestuft sind und/oder anderweitige strafrechtliche Sachlagen dies im Einzelfall rechtfertigen. Hinsichtlich der in der Frage angesprochenen Verlage liegt diesbezüglich kein Erkenntnisstand vor.
Ergänzend sei noch folgender Hinweis gestattet:
Aufgrund der Gesellschafterstruktur bei der
Messe - 50 Prozent Beteiligung Stadt, 50 Prozent
Freistaat - kann die Stadt allein gegenüber dieser
grundsätzlich keinerlei verbindliche Vorgaben machen oder Beschlüsse fassen. Das bedarf immer
der Abstimmung mit dem Freistaat.
Zur Frage 3. Die Sachverhalte und die rechtlichen
Rahmenbedingungen sind nicht vergleichbar. Die
Leipziger Messe GmbH benötigt für die Nichtzulassung oder den Ausschluss eines Ausstellers
einen sachlich gerechtfertigten Grund nach § 70
Absatz 3 Gewerbeordnung. Die LVB ist bei der
Entscheidung über Werbespots im Fahrgast-TVProgramm freier. Die Einstellung des Werbespots
bei der LVB ist daher als Vorbild für die Entscheidung über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an
der Leipziger Buchmesse nicht geeignet.
Oberbürgermeister Jung: Dazu gibt es Nachfragen von Frau Witte und Frau Nagel.
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau
Bürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Vielleicht sollten wir die Messe dazu animieren, etwas genauer hinzuschauen, auch in Bezug auf Neuigkeiten von Herrn Elsässer. Man
sollte sich einmal das Umfeld umschauen, mit
wem wer zusammenarbeitet und vernetzt ist. Es
gibt da einen gewissen Mario Rönsch. Er war Vertriebsmitarbeiter bzw. freier Mitarbeiter bei Compact. Inzwischen ist er nach Ungarn ausgewan-
S e i t e | 19
dert und hat von dort die Webseite „Migrantenschreck“ betrieben. Über diese Webseite sind
nach Deutschland illegal Waffen verkauft worden,
die in Deutschland verboten sind. Das liegt inzwischen bei der Staatsanwaltschaft. Die Herren
Elsässer und Rönsch haben sich inzwischen zerstritten, was zu einem Interview von Herrn
Elsässer bei Herrn Wisnewski geführt hat, einem
bekannten Verschwörungstheoretiker. Darin hat
Elsässer zugegeben, dass der Webmaster von
Compact die Webseite „Migrantenschreck“ eingerichtet hat. Er hat zwar betont, nicht gewusst zu
haben, dass darüber illegal Waffen nach Deutschland verkauft werden; allerdings war das nicht
sehr glaubhaft. Außerdem hat Herr Elsässer vor
ungefähr einem halben Jahr im Internet öffentlich
Bundeswehrsoldaten und Polizeibeamte dazu
aufgerufen, gegen die Regierung zu putschen. Ich weiß nicht, was man noch machen muss, um
einen solchen Verlag von der Buchmesse ausschließen zu können.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Soll ich jetzt sagen, was der Verlag machen muss, um ausgeschlossen zu werden?
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Ich bin gern bereit,
weitere Informationen zu liefern. Das ist alles frei
verfügbar im Netz. Man muss sich nur einmal kundig machen.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Wir nehmen das
auf und können das gerne noch einmal prüfen. Es
ist allerdings immer entscheidend, was der Verlag
publiziert und was die Inhaber und die Angestellten des Verlags in ihrer Funktion als Verlagsinhaber bzw. Verlagsangestellte tun.
Oberbürgermeister Jung: So ist es.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Wir nehmen
Ihren Hinweis auf und werden dem nachgehen.
Zurzeit liegen uns und auch der Messe keine Erkenntnisse vor, dass das, was Sie jetzt geschildert
haben, in der Eigenschaft als Verlagsinhaber oder
Verlagsangestellter getätigt wurde.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte, lassen Sie
uns inhaltlich in der Sache gegen solchen rassistischen Verlage kämpfen. Anders geht es nicht.
Frau Nagel, bitte.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Die Antwort auf
die Einwohneranfrage im vergangenen Jahr ist
bekannt. Klar ist auch, dass die juristischen Möglichkeiten - das wird in solchen Fällen ja immer
ausgeführt - klein sind. Nur, ich verstehe das
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
nicht. Die Messe definiert Teilnahmebedingungen
für Verlage. Warum kann nicht eine Teilnahmebedingung der Ausschluss von menschenverachtender Hetze sein? Ich verstehe es wirklich nicht.
Ein sachlich gerechtfertigter Grund - Frau Witte
hat es ausgeführt - lässt sich in den Veröffentlichungen von Compact oder auch der Jungen
Freiheit zur Genüge finden. Mir ist das nicht richtig
plausibel, warum sich immer auf diese juristischen
Formeln zurückgezogen wird.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Weil auch die
Teilnahmebedingungen mit großer Sicherheit auf
einer Rechtsgrundlage stehen müssen und die
Gewerbeordnung erst einmal für jeden gleichermaßen gilt. - Aber auch das können wir noch einmal prüfen.
Oberbürgermeister Jung: So ist es. Ich würde
mir das auch anders wünschen.
15.10 Versorgung
03846)
mit
Kita-Plätzen
(VI-F-
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Nach Berechnungen des Amts für Jugend, Familie und Bildung
sind im U3-Bereich 1.170 Kinder ohne Betreuung
gemeldet. Ob allerdings tatsächlich alle unversorgt sind, ist unklar, weil nicht alle Verträge im
KIVAN eingepflegt sind und wir insofern nicht wissen, ob nicht einige von diesen Kindern dennoch
bereits Plätze haben.
Zur Frage 2. Die gegenwärtige Belegung zeigt
Engpässe in folgenden Stadtbezirken: Südost,
Alt-West, West, Nordwest, Südwest, Nord und
Mitte. Eine Differenzierung nach Leistungsbereichen ist nicht sinnvoll, da die Gesamtbelegung
der Einrichtungen entscheidend ist und sich durch
das Älterwerden der Kinder die Zahlen monatlich
ändern. Der überwiegende Teil der Neuaufnahmen in Kitas und Kindertagespflege sind Kinder
unter drei Jahren. Eine Neuaufnahme von Kindern unter drei Jahren kann in den Kitas aber nur
so lange erfolgen, wie es freie Kindergartenplätze
gibt, die ein Nachrücken von Kindern, die drei
Jahre alt werden, ermöglichen. Sobald die Einrichtungen voll belegt sind, ist eine Neuaufnahme
von Kindern nicht mehr möglich. In der Folge verbleiben daher auch Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, sowohl in der Krippe als
auch in der Kindertagespflege zunehmend länger
in dieser Betreuungsform.
Zur Frage 3. Entsprechend der Bedarfsplanung
2016/2017 wurde für den Leistungsbereich U3,
S e i t e | 20
also Kinderkrippe, ein Bedarf von 7.913 Plätzen,
für den Leistungsbereich Kindertagespflege ein
Bedarf von 3.301 Plätzen und für den Leistungsbereich Kindergarten ein Bedarf von 21.213 Plätzen ermittelt. Diese Platzzahl wird als ausreichend zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf
einen Betreuungsplatz angesehen.
Zur Frage 4. 235 Kindertageseinrichtungen nehmen am KIVAN teil, zwölf Kindertageseinrichtungen nehmen zurzeit nicht teil. Dies sind die Kindertageseinrichtungen Brüderstraße 21, FranzMehring-Straße 44, Gutenbergplatz 4a, Hubmaierweg 38, Bästleinstraße 18, Raschwitzer
Straße 15, Seitengasse 2, Meusdorfer Straße
47b, Oberdorfstraße 30, Klara-Wieck-Straße 9,
Karl-Heine-Straße 95 und Freirodaer Weg 2. Es
wird erwartet, dass mit dem Abschluss der neuen
Trägervereinbarung am 01.07.2017 alle Einrichtungen der Freien Träger das KIVAN benutzen
werden. KIVAN ist ein geeignetes Instrument für
die Platz- und Belegungsverwaltung und bietet
Eltern die Möglichkeit, ihren Bedarf für eine Einrichtung anzuzeigen. Im KIVAN arbeitende Einrichtungen nutzen die Wunschverwaltung bei der
Vergabe ihrer Kitaplätze. Für jede beteiligte Kita
ist damit die Nachfrage transparent.
Zur Frage 5. Zum Stichtag 01.03.2017 leben
1.571 unter sechsjährige Kinder von Geflüchteten
in Leipzig. Getrennt nach der jeweiligen Rechtsgrundlage der Aufenthaltstitel der Kinder bzw.
dem Status leben in Leipzig 579 Kinder, welche
unter sechs Jahre alt sind und selbst als asylberechtigte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt sind, 739 Kinder, welche
eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 32 und 33 Aufenthaltsgesetz besitzen, und 253 Kinder, welche
noch im Asylverfahren sind. 104 Kinder von Geflüchteten mit einer Gemeinschaftsunterkunft als
Wohnanschrift besuchen zum 20.02.2017 eine
Kindertagesstätte. Kinder von Geflüchteten, die
dezentral in Wohnungen wohnen, können gegenwärtig über das KIVAN nicht erfasst werden, da
der Status als Geflüchteter dort nicht vermerkt ist.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sie haben jetzt
ausgeführt, dass es in fünf oder sechs Stadtbezirken Engpässe gibt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sieben.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Das heißt, in
sieben von zehn Stadtbezirken gibt es einen
Mehrbedarf an Betreuung, der derzeit nicht bedient werden kann. Daran knüpft meine Nachfrage an. Vor dem Hintergrund, dass in diesem
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Jahr nur fünf oder sechs neue Einrichtungen geplant sind, mit welchen Maßnahmen wollen Sie
dem offensichtlich höheren Bedarf begegnen?
Die Bedarfsplanung hat den tatsächlichen Bedarf
ja offenbar nicht realistisch abgebildet.
Die zweite Frage. Zwölf Kitas sind derzeit nicht im
KIVAN vertreten. Wie konnte es dazu kommen?
Die genannten Kitas gibt es ja schon seit langem,
zum Beispiel die Kita Meusdorfer Straße. Wir waren doch schon einmal auf dem Stand, dass tatsächlich alle Kitas im KIVAN sind.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zu Ihrer ersten
Frage. In der Tat ist es so, dass wir in verschiedenen Stadtbezirken in unterschiedlichem Ausmaß
noch Bedarfe haben, die derzeit nicht gedeckt
werden. Die Bedarfsplanung als solche und die
von mir eben genannten Zahlen sind aus meiner
Sicht realistisch.
Zu Ihrer Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden, um diese Bedarfe zu decken. Es ist so, dass
wir zurzeit Schwierigkeiten haben: Zum einen fehlen Grundstücke; zum anderen scheint das Interesse von privaten Investoren, Kitas zu bauen,
nachzulassen. Wir müssen jetzt überlegen, welche neuen Maßnahmen wir auf den Weg bringen
können. Nach wie vor planen wir, dass private Investoren Kitas bauen, die dann von Freien Trägern gemietet werden und die Mieten im Rahmen
der Betriebskosten von uns refinanziert werden.
Dieses Modell hat sich bewährt.
Inwieweit wir als Stadt noch zusätzliche eigene
Maßnahmen umsetzen können, hängt von der
Verfügbarkeit von Grundstücken ab. Wir hoffen,
dass wir relativ kurzfristig zusätzliche Plätze
schaffen können, indem wir Erweiterungsmaßnahmen in bestehenden Kitas vornehmen, wenn
deren Grundstücke groß genug sind. Davon gibt
es einige. Darüber hinaus können auch ehemalige Kindertagesstätten reaktiviert werden. Dafür
muss aber erst geprüft werden, inwieweit zwischenzeitlich erfolgte andere Nutzungen dort beendet werden müssen. Sie können sicher sein,
dass wir auf Hochtouren arbeiten, um den Ausbau
des Kindertagesstättennetzes zu beschleunigen
und den Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten
realisieren zu können. In der Tat ist das im Moment aber sehr schwierig.
Zu Ihrer zweiten Frage. Dass sich immer noch
einige Einrichtungen nicht am KIVAN beteiligen,
hängt damit zusammen, dass wir das bislang in
der Leistungsvereinbarung nicht verankert hatten.
Jetzt gibt es eine neue Leistungsvereinbarung,
die auch mit den Freien Trägern grundsätzlich so
abgestimmt ist. Derzeit erfolgen die Verhandlungen mit den einzelnen Trägern zu den jeweiligen
konkreten Betriebskosten. Wir gehen davon aus,
S e i t e | 21
dass nach Abschluss dieser Leistungsvereinbarungen alle Träger und damit auch alle Kitas im
KIVAN abgebildet sind.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Fabian, ich möchte anschließen mit einer
Frage, die Sie uns beim letzten Mal zur Thematik
„Auslastung der neu geschaffenen Einrichtungen“
beantwortet hatten. Sie hatten ausgeführt, dass
nach zwölf Monaten die Auslastung bei gerade
einmal 90 Prozent liegt. Vor dem Hintergrund von
3.000 neu geschaffenen Plätzen und davon nach
zwölf Monaten noch 300 freien Plätzen hatten wir
gefragt, wie Sie die Einrichtungen befördern wollen, dass deren Auslastung schneller steigt; denn
rein rechnerisch dürfte es gar keine Klagen geben.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sie können sich
vorstellen, dass Ihre Frage auch mich bewegt,
und zwar seit Jahren. Wenn mir die monatlichen
Statistiken vorgelegt werden, sehe ich auch immer einen Unterschied zwischen den Kapazitäten
und den tatsächlichen Belegungen, völlig unabhängig davon, ob es sich um neue oder bestehende Einrichtungen handelt. Es sind nicht immer
alle Einrichtungen zu 100 Prozent ausgelastet.
Das wird mir immer wieder damit erklärt, sowohl
vom Amt für Jugend, Familie und Bildung als auch
von den Trägern, dass es logistisch schwierig ist,
einen Vertrag nahtlos an den anderen anzuschließen. Es kommt immer wieder zu vorübergehenden, teilweise zwei Monate dauernden Lücken
zwischen der Beendigung eines Vertrages und
dem Beginn eines neuen Vertrages. Man könnte
natürlich nach dem Motto „Wer zuerst kommt,
mahlt zuerst“ einen Vertrag nach dem anderen
vergeben. Darauf würde sich jedoch nicht nur kein
Freier Träger einlassen; auch die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der von uns betriebenen Einrichtungen wären sicher vehement dagegen sein. Es
werden ja auch immer Gespräche mit den Eltern
geführt. Es wird darauf geachtet, dass in den jeweiligen Kitas eine gute Mischung vorhanden ist.
Also: Diese Lücke wird es immer geben.
Das von Ihnen angesprochene Phänomen, dass
die neu eingerichteten Kitas nicht alle sofort bzw.
auch nach zwölf Monaten noch nicht vollständig
ausgelastet sind, hängt auch mit dem Finden von
geeignetem Personal zusammen. Zu Beginn des
Jahres scheint es schwieriger zu sein, entsprechendes Personal zu finden, als im September/Oktober, direkt nach Ausbildungsabschluss.
Ich kann Ihnen hier nur versichern, dass ich selbst
immer wieder darauf dränge, dass die Kitas ausgelastet werden. Allerdings habe ich auch Ver-
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
ständnis dafür, dass es neben personaltechnischen und vertragstechnischen Gründen auch
pädagogische Gründe gibt, die einer schnellen
Belegung, so wie wir sie uns wünschen, um alle
Bedarfe abzudecken, entgegenstehen. Dafür
habe ich dann auch ein Einsehen.
Noch eine Anmerkung. Herr Wehmann, würde ich
massiv darauf drängen, dass sofort - komme, was
da wolle - alle Plätze belegt werden, würden Sie
mir umgekehrt die Frage stellen, ob ich die verschiedenen pädagogisch diffizilen Fragen auch
angemessen berücksichtige. So stecke ich
manchmal zwischen Baum und Borke.
Oberbürgermeister Jung: Damit haben Sie jetzt
bei Herrn Wehmann eine weitere Frage erzeugt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja. Ich diskutiere das Thema gerne.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Professor
Fabian, Sie sagten in Ihrer Antwort, die Kitas
seien nach 18 Monaten voll ausgelastet. Wir reden hier also nicht über „ganz schnell“. Die Zahlen
für die Auslastung nach drei Monaten mag ich gar
nicht vorlesen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das hängt auch
damit zusammen - das habe ich in der letzten
Ratsversammlung ausführlich beantwortet -, dass
wir in bestimmten Stadtgebieten plötzlich ein
Überangebot hatten.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zum
nächsten Tagesordnungspunkt.
15.11 Kita-Sozialarbeit in Leipzig (VI-F-03847)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Dazu wird wiederum Kollege Fabian um Antwort
gebeten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. In Leipzig haben insgesamt 17 Einrichtungen eine Förderung
im Landesmodellprojekt „Maßnahmen für Kinder
in besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“
erhalten. Davon sind zehn in Freier Trägerschaft
und sieben in kommunaler Trägerschaft. Zu den
Einrichtungen in Freier Trägerschaft gehören die
integrativen Tageseinrichtungen „Sonnenwinkel“,
„Sternschnuppe“, Am Kulkwitzer See, Wurzner
Straße 122, Demmeringstraße 35, Hildegardstraße 56, Lutherstraße, Kohlgartenstraße 9, das
Kinderhaus Groß und Klein und das Familienzentrum Marcusgasse. Die sieben Einrichtungen in
kommunaler Trägerschaft sind die integrativen
S e i t e | 22
Tageseinrichtungen Kändlerstraße 11, Grünauer
Allee 18, Kunzestraße 4, Eisenbahnstraße 52,
Konradstraße 70-72, Goldsternstraße 21b und
der Kindergarten Täubchenweg 30.
Die 17 zusätzlichen Projektfachkräfte - Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter - arbeiten 30 Wochenstunden. Es handelt sich also um 0,75 VZÄ.
95 Prozent der anfallenden Personalkosten werden durch Projektfördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Die restlichen 5 Prozent der Personalkosten sind durch die Träger der
Einrichtungen als Eigenleistung zu erbringen.
Zur Frage 2. Der Einsatz von Sozialarbeit in Kindertagesstätten erweitert die pädagogische Arbeit. Es zeigt sich, dass Kindertagesstätten zunehmend mit innerfamiliären problematischen
Sachverhalten konfrontiert werden, besonders im
Bereich der Problembewältigung im Familienalltag. So benötigen immer mehr Eltern Unterstützung bei der Entwicklung von Erziehungskompetenzen. Diese geht über die engagierte Elternarbeit der Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen hinaus und kann nicht über die Regelleistung der Einrichtung allein erfolgen. Nach
einer Evaluierung des noch bis 2018 laufenden
Landesmodellprojekts „Maßnahmen für Kinder
mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“ wird es möglich sein, einen fachlich fundierten Standpunkt zur Kita-Sozialarbeit abzugeben.
Zur Frage 3. Die Stadt Leipzig beteiligt sich durch
ihre Teilnahme am genannten vierjährigen Landesmodellprojekt an der Erprobung des Modells
Kita-Sozialarbeit. Die positiven Wirkungen der
Kinder- und Familienzentren wurden in mehreren
Wirkstudien aufgezeigt. Deshalb werden in den
Jahren 2017 und 2018 zu den bisherigen 14
Leipziger Kinder- und Familienzentren zusätzliche fünf Kitas entsprechend weiterentwickelt.
Wechselwirkungen zwischen dem Landesmodellprojekt „Maßnahmen für Kinder mit besonderen
Lern- und Lebenserschwernissen“ und dem Projekt „Weiterentwicklung von Leipziger Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren“ werden
während der Projektlaufzeit beobachtet, dokumentiert und gemachte Erfahrungen ausgetauscht. Konkrete Ergebnisse können jedoch erst
nach Abschluss der Projekte und Abschluss der
wissenschaftlichen Begleitung klar benannt werden.
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Herr
Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Eine kurze Nachfrage:
Arbeiten die Sozialarbeiter in den Kitas eng mit
den Eltern und dem ASD zusammen?
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ganz wesentlich mit den Eltern, ja; wenn es sich anbietet, auch
mit dem ASD. Ziel ist vor allen Dingen die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian.
Die Anfragen zu den Tagesordnungspunkten
15.12 bis 15.19 werden schriftlich beantwortet.
15.21 Transparenz und Geheimhaltung im
Leipziger Stadtrat (VI-F-03890)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
Ich bitte Kollegen Hörning um Antwort.
Bürgermeister Hörning: Zur Frage 1: Wann und
in welchem Umfang sind die Leipziger Stadträte
im Umgang mit Geheimhaltung, Datenschutz sowie den gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung und Entsorgung von nicht-öffentlichen
und/oder geheimen Unterlagen geschult worden?
In welchen Abständen werden diese Schulungen
erneuert bzw. aufgefrischt? - Die Stadträtinnen
und Stadträte wurden zu Beginn der Wahlperiode
über die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften unterrichtet, soweit das Angebot des Datenschutzbeauftragten angenommen wurde. Weitere Schulungen können jederzeit angeboten werden.
Zur Frage 2: Welche Möglichkeiten der Dokumentenvernichtung können die Stadträte nutzen? Wo,
wann und in welchem Umfang stehen diese Möglichkeiten zur Verfügung? - Fraktionsangehörige
Stadträtinnen und Stadträte können Unterlagen
über die Fraktionsgeschäftsstellen entsorgen.
Den Fraktionen werden Haushaltsmittel für Sachkosten der Stadtratsarbeit zur Verfügung gestellt.
Einzelheiten zu Ort, Zeit und Umfang wurden
nicht erhoben. In Einzelfällen können Unterlagen
nach Absprache über das Büro für Ratsangelegenheiten entsorgt werden.
Zur Frage 3: Wie viele der Fraktionsgeschäftsstellen sind mit Dokumentenvernichtern (z. B.
Schreddern) bzw. entsprechenden Dokumentenabholbehältern ausgestattet? - In der CDUFraktion, in der Fraktion Die Linke, in der SPDFraktion und in der AfD-Fraktion ist jeweils ein
Schredder vorhanden. Die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen besitzt einen kleinen Schredder,
der nur für Einzelseiten geeignet ist. Zweimal jährlich wird für die Entsorgung von Unterlagen eine
verschließbare Schreddertonne bereitgestellt. Vielleicht wächst der kleine Schredder bei den
Grünen ja noch zu einem großen Schredder.
Dann ist auch dort für Gleichberechtigung gesorgt.
S e i t e | 23
Zur Frage 4: Durch welche Maßnahmen sorgt die
Stadtverwaltung dafür, das Aufkommen von nichtöffentlichen bzw. geheim zu haltenden Unterlagen
bei den Stadträten zu minimieren? - Die Nichtöffentlichkeit von Sitzungsunterlagen ist eine Ausnahme und wird im Einzelfall geprüft und begründet. Dies betrifft hinsichtlich der Vorlagen rund
einen von circa 50 Tagesordnungspunkten der
Ratsversammlung. Weitere Maßnahmen sind hier
nicht angezeigt. Grundprinzip ist die Öffentlichkeit. Stadträtinnen und Stadträte, welche dies gegenüber dem Büro für Ratsangelegenheiten erklären, erhalten ihre Unterlagen in elektronischer
Form. Dies sind zurzeit 48 Stadträte. Es ist das
Ziel der Verwaltung, den Anteil der Papierunterlagen stetig zu verringern und fast vollständig zur
elektronischen Ratsarbeit überzugehen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. - Herr Hörning, vielen Dank.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 17:
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem.
§ 73 (5) SächsGemO bis Januar 2017 (VIDS-03817)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es dazu aus Ihrer Mitte Hinweise, Ergänzungen oder Fragen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer
enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18
Vorlagen I
18.1 Wahl und Bestellung des Leiters des
Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe (VI-DS-03665)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Herr Peter Böhmer soll als Leiter des Städtischen
Eigenbetriebs Behindertenhilfe wiederbestellt
werden. - Wird das Wort gewünscht? - Können wir
offen abstimmen? - Dann darf ich Sie um Ihr
Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.2 Bebauungsplan Nr. 403 „Wohnsiedlung
Wiesenblumenweg“; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Holzhausen; Billigungs- und
Auslegungsbescheid (VI-DS-02967)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.
386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil
Knautkleeberg-Knauthain; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-03057)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das
ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.4 Baubeschluss - Erweiterung des Verkehrsmanagementsystems
(VI-DS03180)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Wiederum ein einstimmiger Beschluss.
18.5 Umsetzung des Maßnahmenplans im integrierten Verkehrskonzept Altlindenau
(VI-DS-03256)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Hierzu gibt es einen Wortwunsch von Herrn
Schulze.
Stadtrat Schulze (SPD): Ich will einem schnellen
Ablauf nicht im Wege stehen, aber einige Sätze
dazu seien mir vergönnt. - Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Gäste! Die vielen Nutzer des Lindenauer
Marktes freuen sich über den Maßnahmenplan;
da bin ich mir ganz sicher. Es freuen sich auch die
Stadträte aus Lindenau und Umgebung, namentlich Frau Witte, Herr von der Heide, Herr Weickert
und ich selbst, die wir diesen Antrag und dieses
Verkehrskonzept eingebracht haben, angeregt
durch entsprechende Bürgerversammlungen und
Workshops. Vor einem Jahr haben wir unsere
Vorschläge hier eingereicht; jetzt sollen sie beschlossen werden. Es wäre schön gewesen,
wenn das Thema schon im September/Oktober
hier auf der Tagesordnung gestanden hätte; aber
eine Verzögerung um sechs Monate konnten wir
aushalten. Jetzt liegt ein gutes Ergebnis vor.
Wir hoffen, dass die kurzfristigen Maßnahmen
schon bald losgehen und die mittelfristigen Maßnahmen, wie im Konzept ausgewiesen, in 2018
S e i t e | 24
beginnen. An dieser Stelle noch einmal der ausdrückliche Hinweis an die Verwaltung: Bei den
Mittelfristmaßnahmen ist uns besonders wichtig,
dass die Beruhigung des Verkehrsaufkommens
an der Nordseite des Marktes, also dort, wo sich
Kaufland, dm und die stadtauswärtigen Haltestellen befinden, so schnell wie möglich erfolgt. Andere Maßnahmen, die auf dem Platz stattfinden
sollen, können noch zurückgestellt werden. Das
Thema „Fußgängerzone auf der Nordseite“ ist aus
unserer Sicht vordringlich. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Vorlage. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.6 Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung (VI-DS-03385-NF-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum
Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im
Zuge der Karl-Heine-Straße über die
Weiße Elster - Teilobjekt Brückenbau (VIDS-03517)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Ein wichtiges Brückenbauwerk wird jetzt auf den
Weg gebracht. Klare Vorvoten. - Wird das Wort
gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich
auch hier um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Die Tagesordnungspunkte 18.8 und 18.9 sind vertagt.
18.10 Kofinanzierung
des
Projektes
JOBLINGE durch die Stadt Leipzig auf
Grundlage des Projektsaufrufs des
SMWA „Meilenstein Duale Ausbildung Individuelle Wege zum Ziel“ (VI-DS03615)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
ist gegen den Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
18.11 Sanierungssatzung
„Leipzig/Connewitz-Biedermannstraße“ (VI-DS-03628)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Hobusch hat Befangenheit angemeldet und
wird sich an der Abstimmung nicht beteiligen. Gibt es Wortwünsche? - Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Ich habe dazu einige Nachfragen: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, die
einer Abwägung gleichkommen? Gehört zu einer
Abwägung nicht auch, die betroffenen Bürger, vor
allem aber die Anrainer der Grundstücke, die den
geänderten Grenzverlauf der Satzung betreffen,
miteinzubeziehen? Welche Sanierungsarbeiten,
vor allem im Grenzverlauf Biedermannstraße,
sind im genannten Sanierungsgebiet geplant,
dass diese Satzungsänderung nötig wird? Wie will
man ausschließen, dass diese Satzung wegen
fehlender oder nicht ausreichender Abwägung
abermals vor dem Oberverwaltungsgericht scheitert?
Ich denke, dass Sie alle den Brief von Herrn
Linke, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund
Leipzig, vom 02.03.2017 bekommen haben. Dieser Brief hat uns zu diesen Fragen veranlasst.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Nach eingehender Prüfung diverser Beschlüsse und Pläne
kann Folgendes festgestellt werden: Die heute zu
korrigierende
Sanierungssatzung
ist
am
14.11.1990 nach bundesdeutschem Recht in den
durchgehend bis heute unveränderten Gebietsgrenzen beschlossen worden. Der Plan zur Sanierungssatzung vom 14.11.1990 war fortan auch
Arbeitsgrundlage für den im Baugebiet Connewitz-Biedermannstraße tätigen Generalübernehmer aus der Baugesellschaft Leipzig, dem dazu
vollständige Plankopien übergeben worden waren - anders als bei der Stadtverwaltung, die die
Pläne wahrscheinlich nicht ordentlich kopiert hat.
Die Grenzen des Sanierungsgebiets waren unverändert aus dem Bebauungsplan von 1988
übernommen, der erstmalig in jenem Jahr auf
einem Bürgerforum vorgestellt worden war. Geändert wurden nach der Volksbaukonferenz am
6. Januar 1990 Baulinien und Grenzen innerhalb
des Sanierungsgebiets entlang der Biedermannstraße und der inneren Querstraßen. Es sollten
weniger Gebäude durch Neubauten ersetzt sowie
die Gebäudehöhe von Neubauten an die mehrgeschossigen Altbauten angepasst werden. Aus
dem Plan mit den Gebietsgrenzen, den Sie der
Vorlage entnehmen können, ist klar erkennbar
S e i t e | 25
und verbal beschrieben, dass sich die Außengrenzen des Sanierungsgebiets nicht aus vorhandenen und künftigen Gebäuden und baulichen
Anlagen ergaben, sondern ausschließlich durch
die betreffenden Grundstücksgrenzen definiert
wurden. Diese überarbeitete Fassung vom Juni
1990 war nach nochmaliger Bürgerbeteiligung
Grundlage der Beschlussfassung der Sanierungssatzung vom 14.11.1990.
Auch die südliche Grenze des Sanierungsgebiets
einschließlich der Grund- und Flurstücke südlich
der Meusdorfer Straße war für den Standort bedeutsam, da sich auf diesem Teilstück auf einer
zukünftigen Parkplatzfläche die zentrale Baustelleneinrichtung für das Gebiet und die im Roh- und
Ausbau befindliche Fernwärmeumformerstation
für das gesamte Gebiet befand, worauf in den Sanierungszielen Bezug genommen wurde. Auch
wurde das Sanierungsgebiet eines der ersten
förmlich
festgesetzten
Fernwärmevorranggebiete. Planmäßig wurden 1989/90 auch die
Fundamente für das Feierabendheim in Nachbarschaft der damaligen Gast- und Tanzgaststätte
„Haus Connewitz“ erstellt. Diese Bauvorhaben
und die zentrale Baustelleneinrichtung bzw. Parkplatzfläche begründeten somit die südliche
Grenze des Sanierungsgebiets Connewitz-Biedermannstraße. Dies kann auch durch Fotos und
Pläne vom Baugeschehen 1989 bis 1991 belegt
werden.
Die 1990 und 1991 beschlossenen Sanierungssatzungen waren Anlass für weitere Sanierungssatzungen in anderen Gebieten. Dazu gab es
1991 einen Workshop, an dem auch Experten aus
Bremen teilnahmen. Damit konnten die im Urteil
und in der Begründung vom Oberverwaltungsgericht geforderten Klarheiten durch entsprechende Nachweise erbracht werden. Es ist nur
gerecht, dass alle Nutznießer von Fördermitteln,
die im Gebiet Connewitz-Biedermannstraße in erheblicher Höhe zur Aufwertung des Wohnquartiers geflossen sind, sich angemessen beteiligen,
zumal man bedenken muss, dass in Sanierungsgebieten Straßenausbaubeiträge nicht erhoben
werden. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Schlegel, auch für die Fotos. Schade, dass sie
jetzt nicht alle sehen können. Ich kann Ihnen nur
sagen: Wahnsinn, was seitdem passiert ist! - Herr
Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren! Ich habe das Urteil
des Oberverwaltungsgerichts so verstanden,
dass die Satzung für unwirksam erklärt wurde,
weil eine Abwägung nicht stattgefunden habe.
Jetzt legen Sie uns diese Satzung erneut vor - mit
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
einer Abwägung. Meine Frage ist - ich weiß nicht,
wer sie in Abwesenheit von Frau Dubrau beantworten kann -, ob eine Abwägung nach den rechtlichen Gegebenheiten rein verwaltungsintern erfolgen kann. Aus meiner Sicht gehört im entsprechenden Satzungsverfahren zur Abwägung zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung - so habe ich die Vorlage
gelesen - hat allerdings nicht stattgefunden, es sei
denn, Sie sagen heute etwas anderes. Die Frage
ist, ob wir aufgrund dieser Situation heute einen
rechtssicheren Satzungsbeschluss fassen können oder ob wir nicht wieder ein ähnliches Verfahren zu erwarten haben, nämlich dass uns ein
Oberverwaltungsgericht erklären wird, wir hätten
zwar abgewogen, aber die Öffentlichkeit nicht beteiligt, und wir nach einigen Jahren Gerichtsarbeit
wieder da sind, wo wir heute sind.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, vielleicht können Sie helfen. Kollegin Dubrau ist leider
nicht da.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Genau darauf
habe ich abgehoben. Wenn Sie sich erinnern: In
1990 gab es die komplizierte Situation, dass die
Überleitung von DDR-Baurecht in Bundesrecht
erfolgen sollte. Die Satzung ist am 14.11.1990 beschlossen worden, also nach dem 3. Oktober
1990, als westdeutsches Recht dann auch hier im
Osten galt. Darauf haben alle Dokumente exakt
abgehoben. Es hat 1988 eine Bürgerbeteiligung
gegeben, und zwar im Rahmen der Bebauungsplanung, die dann Grundlage für die Sanierungssatzung war und die nicht noch einmal geändert
worden ist. Nachdem im Juni 1990 der Plan erarbeitet worden war, hat es nochmals eine Bürgerbeteiligung gegeben. Die Vorschläge und Hinweise, die auf der Volksbaukonferenz im Januar
1990 gemacht worden sind, sind dort mit eingeflossen. Was an dem hier vorliegenden Plan tatsächlich fehlt, ist die rechte Hälfte mit den textlichen Festsetzungen, die aber auf dem Originalplan existieren. Ich kann Ihnen den Originalplan
von 1990 gern vorlegen.
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, darum
geht es Herrn Morlok jetzt nicht.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Herr Schlegel, ich habe Sie sehr wohl
verstanden. Das war aber offensichtlich nicht Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Das Gericht hat nämlich gesagt, dass es eine Veränderung innerhalb des Satzungsgebiets gegeben habe und diese hätte, auch wenn sie nicht
groß gewesen ist, eine erneute Abwägung erforderlich gemacht. Dass damals eine Abwägung
und eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden
S e i t e | 26
haben, das bestreitet niemand, das bestreite auch
ich nicht. Nur das Gericht - so habe ich es zumindest verstanden - hat gesagt: Es hätte später erneut abgewogen werden müssen. Dass dies nicht
erfolgte, wurde kritisiert. Jetzt wägen wir aufgrund
dieses Urteils erneut ab, wie vom Gericht gefordert, aber ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Und da
sehe ich ein Problem. Wird das Gericht sagen:
Jetzt habt ihr zwar abgewogen, aber eure Abwägung ist fehlerhaft, da ihr die Öffentlichkeit nicht
beteiligt habt? Deswegen tue ich mich schwer,
dem hier zuzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, ich habe
mich gerade noch einmal versichert beim Persönlichen Referenten von Frau Kollegin Dubrau. Das
Gericht hat sich ausschließlich mit dem Zuschnitt
beschäftigt. Die Frage, die Sie aufwerfen, ist
rechtlich geklärt, sodass wir heute beschließen
können. Es geht nur um die Abwägung des Stadtrates zu dieser Gebietskulisse. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht Gegenstand; das ist geklärt.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich übergebe Ihnen den Originalplan mit
den textlichen Festsetzungen, die in Ihren Unterlagen fehlen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Schlegel. Die Rahmenplanung vom Juli 1990 nehmen wir zu Protokoll.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Da es sich um
eine Satzung handelt, bitte ich Sie, Ihr elektronisches Abstimmungsgerät einzuschalten. Ich bitte
um Ihr Votum zur vorliegenden Satzung. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 54 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen,
5 Enthaltungen. Damit ist die Satzung so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir legen jetzt eine
Pause bis 17 Uhr ein.
Die Mitglieder der Findungskommission „Wahl
des Beigeordneten für Finanzen“ bitte ich kurz zu
mir nach vorn zu kommen.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren! Wir setzen die Ratsversammlung jetzt
fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
8
Einwohneranfragen
8.1 Beschlussfassung
Mobilitätsszenario/
Nahverkehrsplan (VI-EF-03830)
Einreicher: Ronald Petzold
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Herr Franke und Herr Herrmann-Kambach sind
hier. Herzlich willkommen! - In Vertretung von Kollegin Dubrau antwortet Herr Albrecht.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Zur Frage 1. Zielstellung der Verwaltung ist es, die Mobilitätsvorlage im April 2017 in
die Dienstberatung des Oberbürgermeisters einzubringen. Anschließend ist die Gremienbeteiligung vorgesehen bis einschließlich zur Beschlussfassung durch den Stadtrat. Im Laufe der
Szenarienentwicklung bzw. während der Bearbeitung hat sich gezeigt, dass es sinnvoll und notwendig ist, nicht nur isoliert den ÖPNV zu betrachten, sondern aufbauend auf dem Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum eine gesamtstädtische Mobilitätsstrategie für 2030 zu
entwickeln, da im Sinne eines funktionierenden
Verkehrssystems alle Verkehrsträger ganzheitlich
und im Zusammenhang betrachtet und diverse
Perspektiven integriert und aufeinander abgestimmt werden müssen. Dieser betrachtete Zeithorizont ist wiederum auf die Laufzeit des Nahverkehrsplans herunterzubrechen. Es zeigte sich,
dass der Bearbeitungsaufwand für die Erstellung
der Mobilitätsszenarien höher ist und es länger
dauert, als im ursprünglichen Zeitplan vorgesehen.
Zu den Fragen 2 und 3. Die Erstellung des Nahverkehrsplans läuft parallel zur Erarbeitung der
Mobilitätsszenarien. Da aber der Entwurf des
neuen Nahverkehrsplans auf dem Vorzugsszenario aufbauen soll, besteht eine zeitliche Abhängigkeit zur Beschlussfassung über das Vorzugsszenario, wodurch der zu Beginn avisierte Zeitplan
nicht mehr ganz eingehalten werden kann. Das
öffentliche Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan wird nunmehr für das dritte Quartal
2017 angestrebt. Im Normalfall sollte dann eine
Beschlussfassung bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2018 gelingen. Die Zeitschiene derartiger
Prozesse unterliegt jedoch gerade in der Beschlussphase durch viele Unwägbarkeiten auch
einiger Risiken.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Herrmann-Kambach, bitte schön.
Herrmann-Kambach (Einwohner): Sehr geehrter
Herr Bürgermeister, vielen Dank für die Beantwortung. Gestatten Sie bitte eine Nachfrage: Wenn
der Nahverkehrsplan erst Ende 2018 beschlossen wird, inwieweit kann dieser neue Nahverkehrsplan dann auf den Wirtschaftsplan 2019 Bezug haben? - Warum stelle ich diese Frage? Es
wird immer gesagt: Der Nahverkehrsplan ist
Grundvoraussetzung für den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag. Der Verkehrsleistungsfinan-
S e i t e | 27
zierungsvertrag hat aber gegebenenfalls Auswirkungen auf den Stadthaushalt. Wenn der Nahverkehrsplan erst Ende 2018 beschlossen wird,
hieße das für den Doppelhaushalt 2019/2020: Es
bleibt bei den bisherigen Regelungen. - Oder wie
muss ich das verstehen?
Bürgermeister Albrecht: Ich würde jetzt davon
ausgehen, dass, wenn andere Gremien, die sich
notwendigerweise mit dem gleichen Inhalt beschäftigen müssen, mit ihrer Beschlussfassung
zeitlich in Schwierigkeiten kommen sollten, dies in
der Bearbeitung durch das Dezernat VI beachtet
und rechtzeitig angezeigt werden muss.
Oberbürgermeister Jung: Die Hoheit des Stadtrats wird nicht übergangen. - Herzlichen Dank.
Die Einwohneranfragen unter TOP 8.2 und 8.3
werden schriftlich beantwortet.
8.4 Flughafen Leipzig-Halle (VI-EF-03867)
Einreicher: Stefan Köster
Herr Ortsvorsteher Köster, herzlich willkommen! Ich beantworte Ihre Anfrage selbst.
Zu den Fragen 1 und 2. Die Stadt Leipzig ist aktuell an der Mitteldeutschen Flughafen AG als Aktionärin mit 2,1 Prozent und über diese mittelbar
an der Flughafen Leipzig-Halle GmbH mit
1,97 Prozent beteiligt. Eine direkte Beteiligung an
der Flughafen Leipzig-Halle GmbH besteht nicht,
sondern die Anteile werden über die MFAG gehalten. Die Anteile an der damaligen Flughafen
Leipzig-Halle GmbH wurden 1991 seitens der
Treuhandanstalt auf die damaligen öffentlichen
Gebietskörperschaften, so auch an die Stadt
Leipzig unentgeltlich übertragen. Die MFAG
wurde im Jahr 2000 gegründet und hat ihre Geschäftstätigkeit 2001 aufgenommen. In der MFAG
als Strategie- und Finanzholding werden alle wesentlichen grundlegenden Entscheidungen über
die Entwicklung der Gesellschaften der Unternehmensgruppe getroffen. Auf die Entscheidungen
selbst hat die Stadt Leipzig aufgrund ihrer Minderheitsbeteiligung keinen maßgeblichen Einfluss,
sondern nur einen Einfluss in der Mitberatung.
Zu den Fragen 3 und 5. Die bestehende Minderheitsbeteiligung hat einen besonderen strategischen Wert. Nur auf dem Wege der strategischen
Beteiligung können wir frühzeitig Zugang zu
Schlüsselinformationen erhalten, an Entscheidungen mitwirken und an strategischen Planungen
hinsichtlich des Standorts Leipzig beteiligt werden. Diese Informationen sind für eine auch zukünftig erfolgreiche lokale und regionale Wirtschaftsförderungs- und -ansiedlungspolitik von
zentraler Bedeutung, so zum Beispiel im Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung im Leipziger
Nordraum bzw. der regionalen Zusammenarbeit
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung
oder der Metropolregion. Ich bin sogar der Überzeugung: Ohne den Flughafen und ohne die Flughafenentwicklung hätten sich Porsche, BMW,
DHL und Amazon nicht in Leipzig angesiedelt.
Diese Infrastruktur ist wesentlicher Impulsgeber
für weitere Entwicklungen und Ansiedlungen. Ich
darf daran erinnern, wie sich die Situation am
Leipziger Arbeitsmarkt entwickelt hat: 2006 lag
die Arbeitslosigkeit noch bei über 20 Prozent,
2016 unter 8 Prozent.
Die finanziellen Effekte, die mit einem etwaigen
Verkauf der Anteile verbunden wären, sind kaum
abschätzbar. Sie wissen, die Aktien sind nicht börsennotiert. Insofern können wir nur mit den jetzigen Mehrheitsaktionären agieren. Damit Sie eine
Größenvorstellung haben: Vielleicht entsprechen
unsere Aktienanteile von 2,1 Prozent einem
Eigenkapital von etwa 7 Millionen Euro. Ein etwaiger Verkauf würde zudem mit dem Verlust von
Gremiensitzen einhergehen. Wir würden bestimmte strategische und standortrelevante Informationen nicht mehr bekommen. - Ich schaue einmal zu Herrn Morlok; ich glaube, er weiß, wovon
ich spreche. Es müsste erstens einen Käufer geben, und zweitens säßen wir nicht mehr mit am
Tisch.
Die Frage 4 ist schnell beantwortet. Ich sitze im
Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG
seit 22.06.2006. Kollege Albrecht ist im Aufsichtsrat der Flughafen Leipzig-Halle GmbH seit 2007.
Haben Sie Nachfragen, Herr Köster?
Köster (Einwohner): Da Sie mir so schnell das
Datum nennen konnten, seit wann Sie dort im Aufsichtsrat sitzen, frage ich: Warum ist das im
Ratsinformationssystem nicht eingetragen? Da ist
eine Leerstelle. Schaut da niemand rein?
Oberbürgermeister Jung: Das prüfen wir gern.
Köster (Einwohner): Ich bitte dringend, das nachzutragen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Köster, ich bin
als Person ein offenes Buch. Sie finden unter
leipzig.de Informationen, in welchen Gremien ich
sitze. Da steht auch, dass ich Mitglied im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG bin.
Seit 2007 ist alles veröffentlicht, jede Nebentätigkeit, alles.
Köster (Einwohner): Herr Jung, ich habe nicht
moniert, dass Sie dort nicht aufgeführt sind. Ich
habe nur moniert, dass dort kein Datum angegeben ist.
S e i t e | 28
Der Marktwert von 7,1 Millionen Euro wäre natürlich finanziell von Vorteil für die Stadt. Der Flughafen entwickelt sich auch so. Warum hat die
Stadt Halle ihre Anteile am Flughafen einfach verkauft? Halle ist genauso weit weg vom Flughafen
wie Leipzig.
Oberbürgermeister Jung: Noch einmal: Das ist
kein Marktwert, sondern das entspricht in etwa
dem Eigenkapitalwert. Zudem bräuchte man
einen Käufer. Das heißt: Ich müsste den Freistaat
Sachsen fragen, ob er uns die Anteile abkauft. Ich
bin aber der festen Überzeugung, dass eine solche Entscheidung falsch wäre. Wir sollten die
2,1 Prozent behalten, damit wir weiterhin Einblick
in die Entwicklung haben.
Köster (Einwohner): Dann würde ich Sie bitten,
ein bisschen mehr auf den Flughafen einzuwirken, den Fluglärm zu mindern. Es sind immerhin
150.000 Leipziger Bürger von Fluglärm betroffen.
Selbst nachts schrecken die Bürger davon auf.
Von der Stadt kommt dazu keine Reaktion. Sie
hatten zwar geschrieben, Sie wollten etwas dagegen unternehmen, aber den Flughafen interessiert das gar nicht. Das kann doch nicht sein. Darum möchte ich Sie noch einmal nachdrücklich bitten, sich dafür einzusetzen, dass diese 150.000
Bürger nachts ihre Ruhe haben bzw. dass der
Flughafen zumindest die Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss einhält.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Nachfragen? - Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister,
kann ich für meine Fraktion Ihre Antworten schriftlich bekommen?
Oberbürgermeister Jung: Kein Problem. Im Protokoll sind die Antworten zwar im Wortlaut festgehalten, aber ich kann sie Ihnen natürlich auch
vorher schon geben.
9
Petitionen
9.1
Verkehrsberuhigung in der OttoSchmiedt-Straße (VI-P-03499-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.1.1 dazu VSP (VI-P-03499-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann können wir zur Abstimmung kommen. Wer
dem Alternativvorschlag des Petitionsausschusses folgt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wir kehren jetzt zurück zu TOP 18.
18.12 Errichtung eines Erweiterungsbaus als
Kapazitätserweiterung der 60. Schule
(VI-DS-03634)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.12.1 dazu ÄA (-03634-ÄA-02-NF-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
18.12.2 dazu ÄA (VI-DS-03634-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
18.12.3 dazu ÄA (VI-DS-03634-ÄA-04)
Einreicher: CDU-Fraktion
Wünschen Sie das Wort? - Bitte schön, Herr
Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Die
heutige Vorlage und die dazu eingereichten Änderungsanträge zeigen einerseits, dass es sich bei
der 60. Grundschule um eine Schule handelt, die
seit vielen Jahren Kapazitätsprobleme hat und wo
eine Problembehebung schon seit langem vonnöten ist. Sie zeigen andererseits, dass in der
60. Schule und im Hort ein überaus engagiertes
Kollegium arbeitet und eine engagierte Elternschaft die Probleme, die es zu beheben gilt, meldet. Hierfür vielen Dank!
Gleichzeitig zeigen sie auch, dass es neben dem
endlich in die Wege geleiteten Erweiterungsbau
noch zahlreiche weitere Stellschrauben zu drehen
gilt und andere, damit in Verbindung stehende
Herausforderungen parallel dazu angegangen
werden müssen. Wir brauchen einen verbindlichen Zeitplan für den zweiten Bauabschnitt und
für die Turnhalle, die momentan gemeinsam mit
dem Hort 500 Meter entfernt ausgelagert ist, und
wir brauchen eine Perspektive für den ausgelagerten Hort.
Wer schon einmal in dem zugegebenermaßen
wunderschönen alten Gebäude gewesen ist,
weiß, in welchem baulichen Zustand es sich befindet. Auch fragt man sich, wie dieses Gebäude
mit der größer werdenden Schule eigentlich mithalten soll, wenn es schon heute an der Kapazitätsgrenze angelangt ist. Dazu findet sich bislang
leider keine Aussage. In direkter Nachbarschaft
gibt es ein städtisches Grundstück - verpachtet
und verwahrlost -, ein Grundstück, welches man
in Zeiten der wachsenden Stadt mehr als gut gebrauchen kann, um eigene Bedarfe zu decken.
S e i t e | 29
Herr Albrecht, schicken Sie bitte Ihr Liegenschaftsamt in die Spur und holen Sie das Grundstück zurück in die städtische Hand!
Nun zu einem Thema, das wir auch in unserem
Änderungsantrag beschrieben haben, nämlich die
Schulwegsicherheit. Das ist an der 60. Schule ein
ganz sensibles Thema, eben weil der Hort nach
Knauthain ausgelagert wurde. Ein Zebrastreifen
an einer sensiblen Stelle, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung selten eingehalten wird, sollte
bei einem existierenden Überwegeprogramm
doch eigentlich kein Problem sein. Ob wir das nun
als Stadtrat beschließen können oder nicht, darüber will ich mich gar nicht streiten. Lassen Sie
uns das einfach tun! Senden wir ein Signal an die
Verwaltung, dass wir respektive die Elternschaft,
die Lehrerschaft sowie die Schülerinnen und
Schüler dort gern einen Zebrastreifen haben wollen! Versuchen Sie, diesen Wunsch in das Programm einzubetten und schnellstmöglich zu erfüllen!
Meine Fraktion wird die anderen vorliegenden Änderungsanträge unterstützen und die Vorlage damit auf den Weg bringen. Ich will aber auch sagen:
Den ersten Beschlusspunkt im Änderungsantrag
der CDU-Fraktion verstehen wir als Prüfauftrag.
Ich bitte Sie, das auch noch einmal so darzustellen, nämlich dass wir die Vorlage nicht in eine bestimmte Richtung lenken, von der wir fachlich
nicht einschätzen können, inwieweit das praktikabel und umsetzbar ist. Insofern: Geprüft werden
sollte das; denn das ist ein wichtiges Anliegen.
Auch ich finde es ein bisschen merkwürdig, dass
dort ein Fahrstuhl eingebaut wird, der auf drei Etagen sechsmal halten soll. Man sollte prüfen, ob
das nicht noch optimiert werden kann.
Zum letzten Beschlusspunkt unseres Änderungsantrags hat uns Frau Hollick mitgeteilt, dass sie in
der Schönbachstraße in Stötteritz keinen Bedarf
für einen Zebrastreifen sieht. - Es geht natürlich
um die Schönbergstraße. Ich bitte das im Protokoll zu vermerken. Im ersten Beschlusspunkt unseres Antrags ist der richtige Straßenname auch
aufgeführt. - Die Schönbachstraße liegt in Stötteritz, die Schönbergstraße in Knauthain. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Frau Köhler-Siegel.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Verehrte Stadträte!
Werte Gäste! Endlich! Die Kapazitäten an der
60. Grundschule sind schon lange ausgeschöpft.
Der Kapazitätsrichtwert dieser Schule wird mit
2,5 Zügen, also zehn Klassen, angegeben. Schon
seit einiger Zeit ist dieser Wert erreicht und wird
auch in der nächsten Zeit überschritten werden.
Das heißt: Fachunterrichtsräume müssen als
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Klassenräume genutzt werden. Eine Umnutzung
der Horträume ist nicht möglich, weil sich dieser
in einem anderen Gebäude befindet, das circa
500 Meter entfernt ist.
Die Grünen haben zu diesem Gebäude einen Änderungsantrag formuliert. Wir können dem Beschlusspunkt 4 zustimmen, wenn dort wie schon
in Beschlusspunkt 3 festgehalten ist: Bis Ende
2017 wird eine verbindliche zeitliche und planerische Einordnung erarbeitet. - Es geht ja nicht darum, dass bis dahin die Planung erfolgt, sondern
um die Einordnung dieser Planung.
Die Sanitätsräume befinden sich bisher in einem
Nebengebäude. Der Speiseraum wurde in einem
Raumsystem untergebracht. Zusammen ergibt
das: Der Handlungsbedarf ist überfällig. Die Bedingungen entsprechen schon lange nicht mehr
den heutigen Anforderungen an eine Schule.
Nun kommt endlich der Erweiterungsbau mit
Mensa, Toiletten und drei neuen Unterrichtsräumen. Hier wiederum greift der Antrag der CDUFraktion ein, die im Erweiterungsbau einige Dinge
geprüft sehen möchte. Ebenso wie Herr Schmidt
sehen auch wir Beschlusspunkt 1 als Prüfauftrag,
weil uns die fachliche Kompetenz fehlt, dies einschätzen zu können. Ich habe mit der CDUFraktion vorab besprochen, dass gemäß Beschlusspunkt 2 auch die verschiedenen Varianten
geprüft werden sollen, nämlich die Variante mit
dem ersten Obergeschoss, wie es bisher geplant
wurde, und die Variante mit einem zweiten Obergeschoss. Wichtig zu wissen ist vor allen Dingen
auch, welchen Preisunterschied das ausmacht
und ob man das überhaupt aufstocken kann.
Wenn das als Prüfauftrag entsprechend formuliert
ist, würden wir dem auch zustimmen.
Wir von der SPD haben aber auch einen Änderungsantrag eingebracht. Denn: Leipzig wächst.
In Knauthain und Knautnaundorf befinden sich
noch reichlich Flächen. Das kommt nicht oft vor in
dieser Stadt. Diese Flächen sind vor allen Dingen
für den Eigenheimbau vorgesehen. Weil die geplanten Flächen in der 60. Grundschule jetzt
schon schwer an der Grenze der Kapazität sind
für die bisher dort wohnenden Kinder, stellt meine
Fraktion den Antrag, in dem neu entstehenden
Gebiet eine Vorbehaltsfläche für soziale Infrastruktur zu kaufen. Damit meinen wir aber nicht
dieses Restfleckchen, das die Verwaltung bisher
als Vorbehaltsfläche vorgesehen hat - wahrscheinlich wollte sie keiner haben -, nämlich die
Fläche des ehemaligen ersten Autohauses Heil romantisch gelegen, direkt hinter einem Bahnübergang, ohne Fußwege, an einer Kreuzung, deren Vorfahrtsregeln so manchen Autofahrer überfordern. Wir wollen eine attraktive Fläche, die dort
ist, wo auch die Kinder wohnen, die jetzt schon
recht lange Schulwege in diesem Gebiet haben,
S e i t e | 30
eine Fläche, die auch die Schulwegsicherheit berücksichtigt.
Wie diese Fläche dann bebaut wird - mit Schule
und Kita oder mit einem Angebot für Senioren -,
das wollen wir jetzt noch nicht festlegen. Die Verwaltung hat also noch ein bisschen Zeit, kreative
Nutzungskonzepte zu entwickeln, aber keine Zeit,
diese Fläche zu sichern. Also liebe Bürgermeister
und natürlich auch Sie, Herr Oberbürgermeister:
Damit wir in Zukunft auf einen Krisenstab im Bereich Schule verzichten können, müssen Sie planvoll und vorausschauend handeln. Wenn Sie, verehrte Stadträtinnen und Stadträte, das auch so
sehen, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich möchte mich zuerst bei meinen
Vorrednern bedanken, sowohl für die Anträge
ihrer Fraktionen als auch für ihre Worte und Klarstellungen zu unserem Antrag und etwaigen Missverständnissen.
Über zehn Jahre ist es nun schon her, dass die
ersten Pläne zur baulichen Erweiterung der
60. Grundschule in Knauthain vorlagen. Es sind in
dieser Zeit einfach noch mehr dringende und notwendige Maßnahmen aufgelaufen. Ich bin sehr
froh, dass wir das Vorhaben nun nicht länger aufschieben, sondern heute den ersten Schritt in die
richtige Richtung gehen: hin zu einer Erweiterung.
Die Vielzahl von Änderungsanträgen heute zeigt,
dass es große Handlungsbedarfe gibt. Das wird
sicherlich nicht der letzte Antrag sein, den wir zu
dieser Schule auf den Tisch legen. Ich komme
nun zu den einzelnen Beschlusspunkten unseres
Änderungsantrags:
Zu Beschlusspunkt 1. In der Tat ist es so, wie
meine Vorredner gesagt haben. Wir sehen in diesem Beschlusspunkt keine festgemeißelte Aufgabenstellung an die Verwaltung. Wenn sich während der Planung und Prüfung herausstellen
sollte, dass es tatsächlich nicht möglich ist, Barrierefreiheit zu schaffen, dann sind wir die Letzten,
die darauf bestehen. Aber wir sind ziemlich sicher,
dass man zumindest auf einer wichtigen Etage
Barrierefreiheit herstellen kann, und wollen dies
der Verwaltung so mit in die Planung geben. Wie
gesagt, wenn es nicht möglich ist, werden wir
nicht darauf beharren. Dennoch: Barrierefreiheit
ist in vielen städtischen Liegenschaften und somit
auch in Schulen und öffentlichen Einrichtungen
wünschenswert.
In Beschlusspunkt 2 geht es um eine mögliche
Aufstockung des Erweiterungsgebäudes. Ich
weiß, die Verwaltung hat gesagt, das geht nicht
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
wegen mangelnder Außenflächen. Das bezog
sich hauptsächlich darauf, dass man wegen einer
eventuellen Vierzügigkeit aufstocken will. Ja, vielleicht sind die Außenflächen dieser doch relativ
großen Schule dafür zu gering. Aber es geht hier
nicht nur um die Vierzügigkeit. Schon bei einer
Dreizügigkeit wird es schwierig. Der Hort stößt
schon jetzt an seine Kapazitätsgrenzen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und kann baulich nicht nennenswert erweitert werden. Die Bibliothek ist momentan in einem Abstellraum untergebracht. Durch ein zweites Obergeschoss könnten die Kapazitäten erweitert werden, was zu
einer weiteren Entlastung führen würde. Auch für
die Bibliothek könnte dann ein angemessener
Platz gefunden werden.
Zu Beschlusspunkt 2 wurde in den Gremienberatungen, aber auch in E-Mails an mich oft angeführt, dass die Hofflächen zu klein sind, weil große
Teile im Landschaftsschutzgebiet liegen. Der
Punkt ist allerdings, dass die Verwaltung selbst
nicht genau wusste, ob die Hofflächen, die im
Landschaftsschutzgebiet liegen, weiterhin als
Hofflächen zur Verfügung stehen. Es ist ja nicht
schlimm, wenn die Kinder im Grünen spielen. Man
war sich nicht sicher, ob diese Flächen herausgerechnet werden müssen oder nicht. Daran
knüpft unser Beschlusspunkt 3 an. Wir wollen da
Klarheit. Wir wollen, dass uns Zahlen vorgelegt
werden, welche Anteile der Hofflächen auch als
solche in die Berechnungen pro Kind eingehen,
um das nachvollziehen zu können und als Stadträte die Entwicklung dieses Schulstandorts auch
in den nächsten Jahren verfolgen zu können.
Wir von der CDU-Fraktion werden heute allen Änderungsanträgen zustimmen. Ich möchte darum
werben, dass Sie auch unserem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger
auf der Tribüne und am Livestream! Auch unsere
Fraktion wird den Änderungsanträgen zustimmen. Trotzdem möchte ich noch einige Worte
dazu sagen.
Zum Ersten. Das, was Sie hier beantragt haben,
haben wir schon beim Schulnetzplan besprochen.
Dass Sie daraus einen Antrag machen, halte ich
für etwas kompliziert.
Zum Zweiten. Wir unterstützen das Vorhaben „Erweiterungsbau 60. Schule“. Aber im Bezirk Südwest geht es auch um den Neubau einer Grundschule in der Nähe der 60. Schule sowie um den
Ersatzneubau an der 120. Schule. Wir müssen
auch da sagen, wann und wie. Wir können nicht
S e i t e | 31
allem zustimmen - wir auch -, wenn wir wissen,
das ist gar nicht machbar. Wir müssen den Leuten
auch sagen: Das ist machbar, und das ist nicht
machbar. Dass wir jetzt den Schwerpunkt auf die
Erweiterung der 60. Schule legen, ist richtig; das
unterstützen wir auch. Deshalb stimmen wir zu.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt weitere Wortmeldungen von Herrn Schlegel, Herrn Schmidt
und Herrn Kopp.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Man darf zwar nicht aus den Ausschüssen berichten; aber ich gehe doch richtig in
der Annahme, dass, wenn sich ein Ausschuss im
Ergebnis einer Diskussion zu einer Thematik verständigt und darauf geeinigt hat, das aufzunehmen, dies dann auch von der Verwaltung aufgenommen und geprüft wird. Es geht um den Vorschlag zum Gebiet Thomas-Müntzer-Siedlung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
wurde ja um Klarstellung gebeten. In unserem Beschlusspunkt 2 heißt es:
Für den Hort der 60. Grundschule in der
Schönbergstraße 2 wird bis Ende 2017
eine Planung zur Komplexsanierung und
ggf. Erweiterung erarbeitet.
Diese Formulierung ist bitte genauso zu verstehen wie die in Beschlusspunkt 1, nämlich „bis
Ende 2017 eine verbindliche zeitliche und planerische Einordnung“ vorzunehmen. Wir haben
nicht vor, den gerade beschlossenen Haushaltsplan zu konterkarieren und eine neue Maßnahme
unterzuschieben. Bis Ende 2017 soll eine verbindliche zeitliche Planung erarbeitet werden, damit
wir nicht wieder zehn, zwölf Jahre warten müssen,
bis dort etwas passiert. Der Hort hängt eng mit der
Grundschule zusammen. Es sind große Entfernungen zur zukünftigen neuen 120. Grundschule
zurückzulegen. Insofern müssen wir auch dieses
Thema zeitnah angehen. Das ist alternativlos. Da
müssen wir wirklich dranbleiben. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt, wir
müssen erst prüfen, ob die jetzt verpachtete Fläche auch realistisch für diesen Zweck genutzt
werden kann. Ich weiß nicht, ob das schon geprüft
ist. - Kollege Albrecht schüttelt den Kopf. - Wenn
der Beschluss heute so gefasst wird, muss das
Liegenschaftsamt zunächst einmal prüfen, ob das
realistisch und realisierbar ist, es sei denn, es ist
alles in Ordnung. Das weiß ich nicht.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Das,
was Sie jetzt ansprechen, betrifft die Sanierung
des Hortgebäudes. Hinzu kommt, dass das Nachbargrundstück genutzt werden könnte, um möglicherweise noch einen Anbau vorzunehmen. Man
müsste prüfen, inwieweit der Pachtvertrag gekündigt werden kann; es ist ja ein städtisches Grundstück. Es ist Verwaltungsaufgabe, das zu prüfen.
In erster Linie geht es aber um die Sanierung des
Bestandsgebäudes. Da muss etwas getan werden; ohne Frage.
Oberbürgermeister Jung: Mir geht es nur darum, dass der Stadtrat jetzt nichts beschließt, was
die Verwaltung nicht umsetzen kann. - Vielleicht
können Sie das aufklären, Herr Kopp.
Ortsvorsteher Kopp: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe
Stadträte! Liebe Gäste! Ich habe überlegt, ob ich
noch etwas dazu sage; denn in der Regel werden
Anträge von Ortschaftsräten abgelehnt. Aber am
Thema „60. Grundschule“ bin ich seit Jahren mit
Herzblut dran. Deshalb ist es mir einfach ein Bedürfnis, dazu jetzt zu sprechen.
Vorab ganz kurz: Die Fläche neben dem Hort gehört der Stadt. Sie ist jährlich jederzeit kündbar.
Das hat das Schulamt schon geprüft. Das ist also
überhaupt kein Problem.
Oberbürgermeister Jung: Gut zu wissen.
Ortsvorsteher Kopp: Endlich passiert etwas.
Endlich gibt es eine Vorlage der Verwaltung. Endlich gibt es einen Planungsbeschluss für die Erweiterung.
Zum Änderungsantrag der SPD: Ja, wir brauchen
auch Vorbehaltsflächen für soziale Infrastruktur.
Da draußen gibt es bisher keine städtischen Flächen dafür, keine Räume für Veranstaltungen,
nichts. Der Neubau einer zweiten Grundschule
dort wäre dringend notwendig; allein mir fehlt der
Glaube. Seit zwölf Jahren reden wir nun schon
über eine Erweiterung der bestehenden Grundschule, die seit langer Zeit aus allen Nähten platzt.
Wie lange wird dann erst die Realisierung eines
Neubaus brauchen? Aber wir brauchen diese Fläche; denn es gibt dort draußen im äußeren Südwesten auch keine Angebote für alte Menschen,
kein betreutes Wohnen, gar nichts.
Zum Änderungsantrag der Grünen: Ich fasse den
Antrag als Unterstützung auf. Auch die nächste
Erweiterung, nämlich die Schulsporthalle, muss
kommen. Auch der Zebrastreifen ist eine gute Sache. Was aber fehlt, ist die Sanierung der alten
60. Grundschule. Wer von Ihnen war da schon
mal drin? Sie hat schon ein sehr eigenes Flair:
alte, muffige Toiletten, zugige Doppelfenster, im
S e i t e | 32
Sommer heiß, im Winter kalt, bröckelnde Fassade
ohne Wärmedämmung, fehlender Sonnenschutz.
Als ich selbst dort einmal Projektunterricht gegeben habe, habe ich das als quälend empfunden.
Aber das Lehrerteam dort meistert das so gut,
dass die Kinder trotzdem glücklich sind.
Aus genau diesem Grund möchte ich für den Antrag der CDU-Fraktion werben. Mit einer zusätzlichen Etage, deren planerische Machbarkeit übrigens durch das Schulamt bei einem Termin mit
Schulleitung, Hortleitung, Elternrat, Förderverein
und Ortschaftsrat bestätigt worden ist, ließen sich
Bedarfe für schülerstarke Jahrgänge abfedern
und könnten die wahrscheinlich langen Zeiträume
bis zum Neubau einer zweiten Grundschule überbrückt, Raumengpässe wegen einer unbedingt
erforderlichen Sanierung in dem alten Gebäude,
sei es etagen- oder seitenweise, aufgelöst und
endlich auch wieder Angebote wie GTA, Förderunterricht, Computerraum, Bibliothek usw. ermöglicht werden. Wenn die Planung abgeschlossen
ist, ist es zu spät. Deshalb bitte ich Sie vor allem
auch im Hinblick auf diesen Prüfauftrag, dem
CDU-Antrag zuzustimmen.
Noch eine Bemerkung zu den Planungsansätzen.
Mit großer Mehrheit wurde heute beschlossen,
Wagenplätze zu legalisieren. Zwei Plätze, die ich
kenne, nämlich Großzschocher und Fockestraße,
liegen im Landschaftsschutzgebiet. Bitte seien wir
doch genauso mutig bei der 60. Grundschule!
Teile der Schulflächen liegen im selben Landschaftsschutzgebiet. Bei der Planung sollte als
Freiflächennachweis ausreichen: Dort wird nichts
gebaut. Die Kinder spielen und toben dort in der
Hofpause wie seit 100 Jahren; etwa so lange gibt
es diese Schule nämlich schon. Lassen wir uns
doch von diesem Totschlagargument nicht erschrecken, sondern beantragen wir eine partielle
Befreiung, wenn das nötig ist, nicht um dort etwas
zu bauen, sondern nur damit die Flächen anerkannt werden. Die Schule war vor dem LSG da,
und sie wird weiter mit ihm bestehen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich denke, die Prüfung einer bestehenden Freifläche im Landschaftsschutzgebiet,
die meines Erachtens Bestandsschutz haben
müsste, ist doch normales Verwaltungshandeln.
Daraus muss man hier doch kein großes Ding machen.
Noch einmal prinzipiell zur Schulwegsicherheit.
Ich komme mir manchmal vor wie ein Wanderprediger. Das muss nicht in einem Baubeschluss verankert werden. Jede Schule bzw. jede Schulkonferenz kann sich an die Arbeitsgruppe Schulweg-
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
sicherheit wenden und dort die Schulwegprobleme benennen. Dafür beschließen wir jedes Mal
im Haushalt Extramittel für Überwege, Querungshilfen, Markierungen, Gitter oder Ähnliches. Wenn
wir das hier jetzt mitbeschließen, muss die Schule
noch anderthalb Jahre warten, bis etwas passiert.
Wenn sich die Schulkonferenz aber an die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit wendet, wird
schon innerhalb eines Vierteljahrs - das weiß ich
aus Erfahrung - eine Begehung stattfinden. Im Anschluss daran wird geprüft, was wann wie gemacht wird. Eine Fußgängerlichtsignalanlage
dauert manchmal etwas länger; dafür muss man
möglicherweise erst etwas Geld sammeln.
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann kommen
wir jetzt zur Abstimmung. Wir gehen der Reihenfolge nach vor.
Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der
SPD-Fraktion, den Beschlusspunkt 3, wie formuliert und hier auch vorgetragen, zu ergänzen. Wer
dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Beschlusspunkte 3, 4 und 5 zu ergänzen. Ich bitte Sie um
Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion. Wer den drei ergänzenden Punkten zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, drei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Zur Abstimmung über die Vorlage. Wer stimmt
diesem Beschlussvorschlag nicht zu? - Enthaltungen?
Abstimmung: Die Vorlage ist einstimmig so beschlossen.
18.13 Planungsbeschluss
Oberschule
Höltystraße 51 (VI-DS-03635)
Einreicher: Dezernat Jugend,
Gesundheit und Schule
Soziales,
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Tornau.
Stadtrat Tornau (CDU): Herr Professor Fabian,
ich würde Sie um eine kurze Klarstellung bitten.
Es gab von vielen Bürgern Anfragen nicht nur an
S e i t e | 33
mich, sondern auch an die Kollegen aus dem
Wahlkreis. In der Vorlage heißt es: Deckungsquelle 31. Grundschule. Das sorgte für Verwirrung
und führte zu der Frage, ob es jetzt wieder zu Verzögerungen kommt. Daher meine Bitte an Sie,
das noch einmal kurz zu erläutern.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ganz klar:
Nein, es kommt nicht zu Verzögerungen bei der
31. Schule. Es ist ein übliches Verfahren, dass wir
im Rahmen des Gott sei Dank mittlerweile relativ
großen Schulbudgets je nachdem, wo wir gerade
Mittel brauchen, entsprechende Deckungsquellen
nutzen. Ich meine mich sogar erinnern zu können,
dass wir vor vielen Jahren selbst für die Oper Geld
aus dem Budget Schulbau zur Verfügung gestellt
haben. Diese Gelder bekommen wir später immer
wieder zurück.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrte Anwesende! Diese Vorlage habe ich mit einem
lachenden und einem weinenden Auge gelesen.
Ich fange mit dem weinenden Auge an. Diese
Schule wurde als letzte Schule geschlossen, obwohl schon damals klar war, wie viele Kinder hier
geboren worden waren und dass die Schule
weiterhin gebraucht wird. Damals haben Eltern,
Schüler, Lehrer, Stadträtinnen und Stadträte
Kreuzungen blockiert, um darauf aufmerksam zu
machen. Und trotzdem hat der Rat beschlossen,
sie zu schließen. Seit zehn Jahren verkommt sie.
Dass sie doch gebraucht wird, sehen wir jetzt; das
ist das lachende Auge. Endlich werden vor Jahren
aufgegebene Schulen wieder zum Leben erweckt, wie beispielsweise die 3. Grundschule
oder die Pablo-Neruda-Grundschule, weil wir sie
jetzt brauchen. Deshalb freue ich mich über diese
Vorlage, und mit mir freuen sich viele Menschen,
die in diesem Stadtteil wohnen und das damals
miterlebt haben.
Damals war man hier der Meinung, diese Schule
brauchen wir nicht mehr, die Schule in Lößnig
reicht aus. Heute wird die Schule in Lößnig mit
Containerbauten erweitert; mehr schaffen wir in
den nächsten Jahren nicht. Die Fraktionen, die
damals die Schließung der Schule auf die
Schnelle beschlossen haben, sollten heute
einmal mehr darüber nachdenken, ob schnelle
Beschlüsse auch wirklich nachhaltig für die
Zukunft sind. Wenn ich daran denke, wie schnell
Schulen damals geschlossen worden sind, werde
ich jetzt noch wütend.
Das andere Auge weint über die schöne Sporthalle, die jetzt nicht mit dabei ist. Warum sie nicht
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
dabei ist, weiß die Verwaltung. Im Oktober 2016
wurden die Flächen an einen Sportverein verpachtet. Ich sage Ihnen deutlich - ich möchte,
dass das auch so ins Protokoll kommt -: Wir erwarten, dass bis zur HOAI Leistungsphase 3 die
Frage der Fläche der Sporthalle geklärt ist. Man
kann nicht eine Oberschule bauen ohne Sporthalle, vor allem dann nicht, wenn sich auch im
Umfeld keine einzige befindet. Deshalb muss das
geklärt werden. Der Fehler liegt bei der Verwaltung; das weiß sie auch. Ich wollte das aber hier
wenigstens benennen.
Abschließend: Wir stimmen der Vorlage zu und
freuen uns, dass es spätestens 2019 diese Oberschule dort wieder gibt.
Oberbürgermeister Jung: Noch ein Satz zur
Sporthalle, Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Hollick, es
ist geplant, dort eine neue Sporthalle zu bauen.
Ich gehe davon aus, dass wir das Flächenproblem
klären werden.
Oberbürgermeister Jung: Ich merke schon, in
diesem Ausschuss geht es temperamentvoll zu.
Zu meinen Zeiten im Ausschuss war das noch anders. Zu meinen Zeiten dort war aber Frau Hollick
auch nicht Abteilungsleiterin im Schulverwaltungsamt.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr
Handzeichen bitten, wenn Sie dem Planungsbeschluss zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.14 Kommunalbürgschaft für das Projekt
„Görlitzer Straße“ der SAH gGmbH (VIDS-03656)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.15 Schulkomplex Karl-Heine-Straße 22b Erweiterung eines denkmalgeschützten Schulkomplexes zu einem 5-zügigen Gymnasium durch Umbau, Umstrukturierung und Errichtung eines
Erweiterungsbaus, einschließlich Neubau einer Dreifeldsporthalle am Standort Karl-Heine-Straße 22b, 04229
Leipzig (VI-DS-03671-NF-06)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
S e i t e | 34
18.15.1 dazu ÄA (VI-DS-03671-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
18.15.2 dazu ÄA (VI-DS-03671-ÄA-04)
Einreicher: Mitglieder des FA Stadtentwicklung und Bau
18.15.3 dazu ÄA (VI-DS-03671-ÄA-05)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Weickert ist ein Gentleman; er lässt Frau
Krefft den Vortritt.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen des Stadtrats und der Medien!
Sehr geehrte Gäste! Fast auf den Tag genau fünf
Jahre ist es her, dass ich namens meiner Fraktion
zu einer Veranstaltung einlud und damit die Idee,
die Liegenschaft Karl-Heine-Straße 22b wieder zu
einem Gymnasium zu erwecken, in die Leipziger
Welt setzte. Damals war die Liegenschaft abgemeldet; sie sollte verkauft werden.
Ich will es hier ganz deutlich sagen: Die Kinder
waren schon an der Grundschule. Die Grundschule Weißenfelser Straße war gerade auf den
Weg gebracht. Und doch dachte die Stadt weiterhin über den Verkauf von Liegenschaften nach.
Unser damaliger Stadtrat Ingo Sasamer widersetzte sich diesem Verkauf erfolgreich. Ich denke,
wir können ihm für seine Weitsicht sehr dankbar
sein.
Der Leipziger Westen hat sich auch deshalb so
prächtig entwickelt, weil sich die Familien mit
ihren Kindern dort wohlfühlen. Diese Kinder brauchen Schulen, am besten fußläufig erreichbare.
Diese Schulen fehlen im Südwesten für die Bildungsrichtung Gymnasium. Aber so richtig vorstellen wollte man sich das Gymnasium für Plagwitz, Schleußig und Lindenau hier nicht.
Gelegentlich fällt es uns in die Hände, dass die
Leipziger Liegenschaftspolitik so behäbig ist. Weil
sich am Jahrtausendfeld nichts tat, wurde die
Karl-Heine-Straße 22b intensiver in den Blick genommen. Im Mai 2014 war der Wettbewerb abgeschlossen und ein Sieger auserkoren. Doch so
flott ging es leider nicht weiter. Die Probleme gingen dann erst richtig los. Die Zuwegung ist nur
über die Brücke möglich, deren Sanierung zur Bedingung für das schulische Baugeschehen wurde.
Darüber haben wir im März vor einem Jahr entschieden.
Der Siegerentwurf wird in der Vorlage jetzt nicht
mehr gewürdigt. Zum Zuge kommt nach Ende der
Verhandlungen der Zweit- oder Drittplatzierte,
jedenfalls nicht mehr der Erstplatzierte. Ich bedaure dies; denn eine durchbrochene Klinkerfassade für die Turnhalle, wie im Siegerentwurf vor-
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
gesehen, hätte dem Gesamtensemble mehr entsprochen als eine Wellblechfassade. Das ist natürlich eine Geschmacksfrage, die nicht entscheidend ist. Entscheidend ist die Funktionalität. Die
wiederherzustellen, wird die große Herausforderung für alle am Bau Beteiligten sein.
Weil gerade diese Schule vom Leipziger Schultyp,
von dem wir ja hier auch gern reden, immerhin
alles Mögliche bieten kann - von der mangelhaften Bauqualität Ende der 1920er-Jahre bis hin zur
Fliegerbombe -, gilt es, hier vorzubeugen, auch
finanziell. Wir brauchen keine weiteren Verzögerungen. Wir unterstützen das Anliegen der Verwaltung, wie es in Beschlusspunkt 7 ausgeführt
ist, um Handlungsfähigkeit zu sichern und Tempo
hereinzubringen. Wir brauchen wirklich alle personellen Kapazitäten, um die Bauinvestitionen, die
der Stadtrat angeschoben hat, voranzutreiben.
Wir brauchen keine Streitereien hier im Rat über
Mehraufwendungen. Was wir brauchen, sind gute
Schulen, und zwar schnell, und ein gutes Management am Bau. Dort muss Power sein.
Ich wünsche den für diesen Schulbau Verantwortlichen eine glückliche Hand und freue mich auf die
Eröffnung des Schulgebäudes der neuen Sachlichkeit. Möge im politischen Leben auch im Wahlkampf Sachlichkeit im Vordergrund stehen! Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
S e i t e | 35
gerichtig, dass die Verwaltung eine Art Vorratsbeschluss erwirken will, 3 Millionen Euro zusätzlich einzuplanen, um eventuelle Mehrkosten abzufedern. Bei allem guten Willen, den wir Ihnen
attestieren, konnten wir bei diesem Punkt in der
ursprünglichen Fassung allerdings nicht mitgehen. Auch dem jetzt neu gefassten Punkt 7 können wir nur dann zustimmen, wenn Sie, Herr
Oberbürgermeister, oder Sie, Herr Professor
Fabian, hier zu Protokoll geben, dass damit ausschließlich etwaige Mehrkosten aufgrund von
Baupreissteigerungen - so haben es mir die Kollegen aus dem Finanzausschuss zugetragen -,
abgebildet im Baukostenindex, abgefangen werden sollen, nicht aber Planungsfehler. Frau Krefft,
das sehen bzw. interpretieren wir ein Stück weit
anders als Sie. Was wir nicht wollen, ist ein Blankoscheck für fehlendes Baukostencontrolling.
Dass mit dieser Maßnahme Risiken verbunden
sind, liegt auf der Hand. Kampfmittel oder Archäologie oder archäologische Kampfmittel können uns hier in den Plan pfuschen. Ohnehin ist
der Zeitplan - das gehört zur ganzen Wahrheit
dazu - bei all den Risiken sehr ambitioniert. Wir
sind als Stadträte nicht immer Experten und können am Ende nicht im Detail beurteilen, ob alles
so eingehalten werden kann. Ich möchte aber die
Mahnung aussprechen, dass Zeit unsere
knappste Ressource ist und wir uns keine Extravaganzen leisten können, weswegen wir auch
den Änderungsantrag der Linksfraktion zur Kunst
am Bau doch sehr kritisch betrachten.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Wir alle freuen uns auf das neue Gymnasium in Lindenau. Ohne Zweifel wird diese Schule
nach ihrer umfassenden Sanierung zu den modernsten und am schönsten gelegenen Schulen
Leipzigs gehören. Dass wir dieses Gymnasium an
dieser Stelle brauchen, daran besteht keinerlei
Zweifel. Wir hätten es schon früher brauchen können, glaubt man den vergangenen Schulnetzplänen. Zum Schuljahr 2020 soll das Gebäude fertig
saniert sein und nach zweieinhalb Jahren Bauzeit
ans Netz gehen. So steht es in dieser Vorlage,
und so steht es auch im Schulnetzplan.
Der Zeitplan kann dann eingehalten werden,
wenn alle Beteiligten in der Verwaltung zügig und
offen zusammenarbeiten. Das war und ist eher
die Ausnahme, leider. In Zukunft muss das aber
die Regel sein. Dann - das ist meine feste Überzeugung - werden wir zu gegebener Zeit über
wunderbare Wege, über die Brücke zu dieser
Schule wandeln - lustwandeln, möchte man fast
sagen -, wenn wir diese Schule eröffnen. Dies
wünschen wir natürlich auch den Schülern, die in
das Joch der sächsischen Gymnasien müssen.
Insofern bitte ich Sie, Herr Oberbürgermeister,
das noch einmal klarzustellen. - Herzlichen Dank.
Allerdings gibt es enorme Risiken, sowohl im zeitlichen Ablauf wie auch im Kostenrahmen. Kein
Wunder angesichts der Bausubstanz dieses Gebäudekomplexes! Ich gehöre zu einer der letzten
Generationen von angehenden Lehrern, die trotz
Asbestverseuchung dort studiert haben. Ich hoffe,
dass mir das nicht geschadet hat. Am Ende ist das
dem Urteil von Historikern und Archäologen überlassen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt.
Meine Fraktion und ich haben in den vergangenen
Jahren immer wieder Kostensteigerungen und
Bauverzögerungen kritisiert. Es scheint also fol-
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! In der Ratsversammlung
im September letzten Jahres haben wir mehrheitlich zum einen beschlossen, dass eine kommunale Richtlinie und Strategie „Kunst am Bau bei
kommunalen Bauvorhaben und Kunst im öffentlichen Raum“ erarbeitet wird. Zum anderen haben
wir beschlossen, dass geprüft werden soll, bei
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
welchen kommunalen Bauvorhaben ab 2017
Kunst am Bau geplant und realisiert werden kann.
Mit der Erarbeitung dieser Richtlinie sind wir einen
großen Schritt vorangekommen. Letzten Samstag, am 04.03., waren Expertinnen und Experten
zu einer Veranstaltung in die GfZK eingeladen, die
ihre Erfahrungen zum Thema „Kunst am Bau und
Kunst im öffentlichen Raum“ in den Städten München und Hamburg mit uns geteilt haben. In weiteren Arbeitsgruppen, zu denen Akteure aus der
freien Kultur, der Verwaltung und Fraktionsmitglieder eingeladen waren, wurden Kriterien, Ideen
und Umsetzungsvorschläge erarbeitet.
Eine Richtlinie macht natürlich nur dann Sinn,
wenn sie später auch Anwendung findet. Dafür
können wir hier den Grundstein legen. Unsere
Fraktion hat deswegen einen Änderungsantrag
zur Drucksache „Schulkomplex Karl-HeineStraße 22b“ vorgelegt, in dem vorgeschlagen
wird, die Vorlage um einen Punkt 8 zu ergänzen.
Dieser besagt, dass eine Summe von 15.000
Euro in der Gesamtinvestitionssumme mit einzuplanen ist, um in einem partizipativen Verfahren
Vorschläge bzw. Entwürfe für Kunst am Bau zu
diesem Bauvorhaben erarbeiten zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Anlage findet sich unter Punkt 3.2, Erläuterungen zur Planung, auf Seite 10 zwar die sogenannte Kostengruppe 600, Ausstattung und Kunstwerke. An der
Stelle werden aber nur Aussagen zu Möbeln getroffen. Zu Kunst am Bau, die in dieser Kostengruppe auftauchen müsste, fehlt jegliche Aussage. Man kann also schlussfolgern: Es ist nichts
geplant. Das wäre sehr schade.
Wir haben es hier mit einer Gesamtsumme von
über 30 Millionen Euro für ein kommunales Bauvorhaben zu tun. Es soll ein fünfzügiges Gymnasium entstehen. Mehr als 1.000 Schüler und
Schülerinnen sollen es besuchen. Das, was wir
heute mit dieser Vorlage beschließen, ist also genau eines dieser Bauvorhaben, für das Kunst am
Bau von Beginn an eingeplant werden sollte, nicht
zuletzt weil wir so auch einen Beitrag zur ästhetischen und kulturellen Bildung der Kinder und Jugendlichen, der zukünftigen Schüler und Schülerinnen leisten.
Wir haben in unserem Änderungsantrag keine
Summe für die endgültige Umsetzung des Kunstam-Bau-Vorhabens genannt. Diese dürfte aber
laut geltender Bundes- und Landesrichtlinie bei
0,5 Prozent der Gesamtsumme liegen. Wir wollen
mit dem Änderungsantrag zunächst dafür sorgen,
dass bei diesem immens großen Bauvorhaben
Kunst am Bau von Anfang an mit eingeplant wird.
Ich hoffe, Sie können unserem Ansinnen zustimmen, um so unser mehrheitlich beschlossenes
Anliegen vom September 2016 voranzubringen.
S e i t e | 36
Um Ihnen eine Hürde zur Zustimmung zu nehmen, möchte ich vorschlagen, in unserem Änderungsantrag vor der Summe 15.000 Euro die zwei
Worte „bis zu“ einzufügen. Ich hoffe, dass Sie dem
dann so zustimmen können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Auch wir
freuen uns sehr, dass es mit dieser Schule endlich
losgeht. Dieser Schulbau wird, zumindest nach
Meinung der Stadträte aus dem Süden, Südwesten und Südosten, dringend gebraucht. Wir halten
es für zwingend erforderlich, dass der Zeitplan
eingehalten und die Schule zum Schuljahr
2020/2021 eröffnet wird. Dann sollen dort rund
1.200 Schüler zur Schule gehen, 100 Pädagogen
unterrichten und Verwaltungskräfte tätig sein.
Die Diskussion über die Kosten, die in den letzten
Tagen geführt wurde, fand ich ein wenig befremdlich. Ich glaube, wir alle sollten uns bewusst machen, was Schulen eigentlich sind: ein Nukleus
der Bürgerschaft. Frau Heller ist ein Sinnbild für
jemanden, der zur Schule geht, sich dort einbringt
und mit dem Objekt verbunden fühlt. Das Einplanen von etwaigen Mehrkosten in Höhe von
10 Prozent, wie in Beschlusspunkt 7 aufgeführt,
halte ich angesichts der Gesamtinvestitionskosten von 30 Millionen Euro durchaus für vertretbar.
Ich möchte noch einmal auf die gute Diskussion
im Ausschuss hinweisen, will aber jetzt nicht ins
Detail gehen. Ich weiß nicht, ob Sie, Frau Heymann, dazu noch etwas sagen werden. Nur kurz:
Es gab dort eine intensive Diskussion des Themas „Durchwegung in den Palmengarten“, weil
dies über Jahre der einzige Zugang von der ErichZeigner-Straße in Plagwitz zum Park war. Das
wird jetzt mitgedacht und mit realisiert.
Noch ein wichtiger Punkt, den die Verwaltung im
Ausschuss bereits zu Protokoll gegeben hat. Ich
will es hier dennoch anführen, damit es auch im
Protokoll des Stadtrats festgehalten ist. In der
Höltyschule, deren Kapazitätserweiterung wir gerade beschlossen haben, wird es für drei Schüler
eine Abstellanlage für Fahrräder geben. Wir haben die Verwaltung im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es uns wichtig ist, dass sie beim
Gymnasium ebenso verfährt. Das hat uns die Verwaltung im Ausschuss auch zugesichert.
Mit dem Änderungsantrag von der CDU-Fraktion
könnten wir gut leben, wenn Sie, Herr Jung, das
zu Protokoll geben können, worum Herr Weickert
gebeten hat.
Dem Änderungsantrag der Linken werden wir
ebenfalls zustimmen. Ich möchte aber noch kurz
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
ein persönliches Statement dazu abgeben. Hier
handelt es um eine Sanierung in einer gewissen
Größenordnung. Sowohl der Bau der Dreifeldsporthalle als auch der Erweiterungsbau sind
schon durch ein Gremium verabschiedet worden.
Viel Kunst am Bau wird nicht mehr möglich sein.
Aber vielleicht können wir mit dem Beschluss
Ihres Antrags noch ein bisschen mehr herausholen.
Wir drücken der Verwaltung die Daumen, dass
das Vorhaben bis zum Schuljahr 2020/2021 realisiert werden kann. Wir freuen uns alle, dass es
jetzt beginnt. - Danke schön.
S e i t e | 37
Der Änderungsantrag hat natürlich einen Grund:
Die Stadtverwaltung hat diese Aufgabenstellung
des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau
einfach ignoriert. Dies macht deutlich, wie nötig
das Ansinnen ist, das wir heute im Stadtrat beschlossen haben: das Fußverkehrskonzept für die
Stadt Leipzig. Der Fachausschuss hat zielführend
herausgearbeitet, wie die dauerhafte öffentliche
Wegeführung aussehen soll. Ausdrücklich
möchte ich betonen, dass das Ganze ohne das
bislang vorgesehene Tor geschehen soll.
Meine Damen und Herren, die Stadtratsfraktion
der Grünen wird diesem Antrag zustimmen. - Ich
danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr
geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste! Für meine Fraktion
und als einer, der am Änderungsantrag des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau mitgewirkt hat, möchte ich dazu Stellung nehmen.
Eine kleine Vorgeschichte zum Antrag. Erinnern
Sie sich noch? An der Freitreppe Carl-Maria-vonWeber-Straße haben Sie, Herr Oberbürgermeister Jung, vor fast zwei Jahren den ersten Teil des
dritten und letzten Bauabschnitts zur Freilegung
des Elstermühlgrabens zwischen Friedrich-EbertStraße und Elsterstraße feierlich eröffnet. Viele
Anwohnerinnen und Anwohner sowie andere Interessierte waren damals mit dabei.
Zwei Jahre später existiert die öffentliche Durchwegung auf der gegenüberliegenden Seite der
Freitreppe nicht mehr. Gitter wurden ohne Ankündigung aufgestellt. Als ehemaliges Mitglied des
Stadtbezirksbeirats Mitte kann ich mich noch gut
erinnern, wie wichtig es dem Gremium damals
war, dass die öffentliche Durchwegung Bestand
hat. Auch der Stadtrat hat es damals so gesehen.
Obwohl im geltenden Bebauungsplan der Fußund Radweg ausdrücklich festgesetzt wurde,
wurde er im Planfeststellungsbeschluss an den
Gremien vorbei einfach ausgehebelt und zu den
Akten gelegt. Nicht nur in der letzten Sitzung des
Stadtbezirksbeirats Mitte sorgte diese Vorgehensweise für große Empörung und Unverständnis.
Nun sind wir Grüne, wenn es um öffentliche Wegführungen und Durchwegungen geht, hoch sensibilisiert. Mit dem Änderungsantrag zum Schulkomplex spricht sich der Fachausschuss erfreulicherweise dafür aus, einen öffentlichen Weg von
der Karl-Heine-Straße zum Palmengarten unabhängig vom Schulbetrieb einzuordnen und diesen
auch öffentlich zu widmen. Ich bin froh über diesen kleinen, aber feinen Änderungsantrag, folgt er
doch unter anderem dem Leitbild „Stadt der kurzen Wege“.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Dank meines
Vorredners kann ich mich als Ausschussvorsitzende kurz fassen. - Uns hat natürlich nicht nur
das Leitbild „Stadt der kurzen Wege“ dazu bewogen, diesen Antrag zu stellen. Man möge sich einmal den Schulalltag vorstellen, wenn die Situation
dort nicht geordnet ist. Es haben sich einfach Gewohnheiten eingeschlichen; die Leute gehen über
das Gelände in den Park hinein. Man muss auch
bedenken, dass die Schule dann von Schülern ab
der fünften Klasse besucht wird. Insofern darf
man auch den Sicherheitsaspekt nicht vernachlässigen. Deshalb schlagen wir vor, die Situation
neu zu ordnen, wohlwissend dass dann das eine
oder andere Zaunschild extra angekauft werden
muss. Insofern ist es logisch, dass die CDUFraktion auch unter diesem Aspekt den Antrag
des Ausschusses unterstützen wird.
Zum Antrag der Linken. Wir haben es hier mit
einem Denkmal zu tun. Deshalb fällt es mir
schwer, zuzustimmen, im Außenbereich Kunst am
Bau im klassischen Sinne zu realisieren. Auch das
Innere des Gebäudes ist ein Denkmal. Man
könnte zwar dort mit Lampen oder dergleichen
agieren und diese dann als Kunst deklarieren,
aber mir fällt es schwer, dem zuzustimmen, auch
weil ich befürchte, dass Kunst am Bau und Denkmalschutz sich widersprechen könnten. Ich sehe
Ihren Antrag eher appellatorisch und halte ihn
nicht wirklich für umsetzbar. Auch deswegen werden wir ihn ablehnen.
Um es noch einmal klar zu sagen: Wir werden unseren Antrag zurückziehen, wenn Sie, Herr Oberbürgermeister, noch die von uns erbetene Aussage zu Protokoll geben.
Oberbürgermeister Jung: Zunächst Herr Kollege Fabian, bevor ich etwas zu Protokoll gebe.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich habe noch
drei Änderungsanträge vorliegen. Zunächst zum
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Herr
Weickert, ich glaube, dass der Beschlusspunkt 7,
so wie er jetzt formuliert ist, eindeutig ist.
Oberbürgermeister Jung: Dann gebe ich jetzt
Folgendes zu Protokoll, Herr Weickert: Definitiv
nicht gemeint sind Planungsfehler. Nicht gemeint
sind vergessene Ausstattungsgegenstände. Gemeint ist, dass es aufgrund der Baupreisentwicklung bei baulichen Ausfertigungen zu einer Erhöhung der Kosten kommen kann. Das ist in der Tat
der Maximalpreis, um hier beweglich und schnell
agieren zu können. - So zu Protokoll. - Auf den
Zuruf, ob damit auch keine Umplanungen gemeint
sind: Nein. Es geht wirklich ausschließlich um
Baupreissteigerungen aufgrund der Baupreisentwicklung.
Stadtrat Weickert (CDU): Dann ziehen wir unseren Änderungsantrag zurück.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Dann liegt mir
noch der Änderungsantrag 04 des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau vor. Herr
Oberbürgermeister, das Dezernat VI hat mitgeteilt, dass wir den übernehmen können.
Oberbürgermeister Jung: Ja, diesen Antrag
würde ich zum Bestandteil unserer Vorlage machen. Ausdrücklich gewünscht ist ein öffentlicher
Weg. Hier gehen wir völlig konform. Auch wir
möchten einen öffentlichen Weg an der KarlHeine-Schule.
Herr Elschner, ich muss Ihnen widersprechen. Die
damalige Entwicklung entsprang nicht etwa
selbstherrlichem Verwaltungshandeln. Frau von
Fritsch sitzt im Hintergrund und könnte Ihnen etwas zum Hochwasserschutz sagen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Dann liegt noch
der Änderungsantrag 05, Kunst am Bau, von der
Fraktion Die Linke vor. Hier bitte ich Sie eindringlich, diesen Antrag abzulehnen, nicht etwa weil ich
gegen Kunst am Bau an Schulen bin, sondern
weil ich diese Schule für denkbar ungeeignet dafür halte. Aus meiner Sicht ist diese Schule ein architektonisches Juwel und schon an sich ein architektonisches Kunstwerk. Wir werden noch viele
Schulen komplett neu bauen. Diese werden sich
besser dafür eignen, Kunst am Bau zu realisieren.
Derzeit ist der Neubau von drei Grundschulen in
der Planung. Von daher bitte ich Sie, das abzulehnen. Ich denke, diese Schule stellt als solches
schon ein bauliches Kunstwerk dar.
S e i t e | 38
Oberbürgermeister Jung: Direkt vor der Abstimmung noch Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren
Stadträte! Ich glaube, so einfach können wir es
uns mit der Kultur nicht machen. In vielen Ländern
ist es üblich, dass Kultur fester Bestandteil von
Bildung ist. Auch an unseren Schulen muss Kultur
zu einem festen Bestandteil werden. Wir beklagen
seit Jahr und Tag das Dilemma bei Schulneubauten, dass es den Schulen nicht möglich ist, sich in
den Planungsprozess mit einzubringen, wenn
eine Schule neu gebildet wird. Das ist auch hier
der Fall. Warum soll die Schule - sprich: Eltern,
Schüler, Lehrer - sich nicht selbst Gedanken über
die Gestaltung machen dürfen?
Zum Argument Denkmalschutz. Natürlich muss
man prüfen, was wo gemacht werden kann, ohne
Bestimmungen des Denkmalschutzes zu verletzen. Diese Schule ist ja kein Gesamtkunstwerk.
Insbesondere die Freiflächen können gestaltet
werden. „Kunst am Bau“ heißt nicht etwa, dass die
Kunst direkt am Gebäude angebracht wird. Der
Begriff ist viel weiter gefasst. Das kann auch eine
Skulptur im Innenhof sein, das kann auch die
Innengestaltung sein.
Ich glaube nicht, dass sich irgendein Architekt des
Bauhausstils Gedanken gemacht hat, wo welches
Bild aufzuhängen ist. Die Räume wurden sachlich
gestaltet. Das sollte auch hier möglich sein. Aus
diesem Grunde bitte ich nachdrücklich darum, das
vorzusehen. Wir haben ein Gremium, das sich mit
Kunst im öffentlichen Raum beschäftigt, in dem
nicht nur Künstler, sondern auch Architekten mitwirken, wie zum Beispiel Herr Wanderer. Diese
Fachleute können darauf achten.
Zum Bauhausstil ist zu sagen: Dieser hatte seinen
Durchbruch nach dem Ersten Weltkrieg, in einer
Zeit, wo es zum Teil recht ärmlich zuging. Dieser
Bau ist zwar erst 1928/29 entstanden, aber damals ist an vielem gespart worden. Wer ein bisschen etwas vom Bauen versteht, weiß: Das ist
zwar ein ganz toller Baustil, aber in Sachen Energieeffizienz ist da gesaut worden ohne Ende: Einfachverglasung, dünne Wände usw. Hier muss
auch im Inneren des Gebäudes etwas gemacht
werden.
Zu den Kosten. Oft wird gesagt, dass alles, was
die öffentliche Hand und die Stadt Leipzig baut,
teurer wird. Mich würde einmal der Gesamtumfang der Bauwerke interessieren und wie sie abgerechnet wurden. Das wäre durchaus eine Aufstellung wert. Wir reden hier nämlich nie über die
Bauvorhaben, wo am Ende noch Geld übrig geblieben ist. Deshalb kommt es ja manchmal zu
einer Umwidmung von Mitteln. Trotzdem können
wir dem Anliegen der CDU inhaltlich folgen.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Zur Durchgängigkeit des Weges. Unsere Ausschussmitglieder haben diesen Antrag initiiert und
mitgetragen. Daher ist klar, dass wir den Antrag
unterstützen. Frau Dr. Heymann, man muss hier
differenzieren: Es gibt Schulen, wo die Stadt
Schulträger ist, aber die Schulorganisation - dazu
gehört auch die Pausenbeaufsichtigung - ist Landessache, also von der Lehrerschaft zu organisieren. Aus diesem Grunde kann man den Antrag nur
begrüßen. Ich habe schon zu tun, mir die Öffnungszeiten von Friedhöfen zu merken. Wenn ich
durch öffentliche Parkanlagen gehe, will ich nicht
auch noch deren Öffnungszeiten im Hinterkopf
haben müssen. - Danke.
mittel bis zu 15.000 Euro für Kunst am Bau einzuplanen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmungsgerät
ein! Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen,
9 Enthaltungen.
Zur Abstimmung über die Vorlage. Bitte geben Sie
jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 63 : 0 : 0. So beschlossen.
19
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister,
eine Verständnisfrage bleibt jetzt trotzdem offen.
Im Antrag der Linken heißt es jetzt: bis zu 15.000
Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten für
Kunst am Bau. - Wir reden hier von 0,5 Prozent
von circa 40 Millionen Euro. Das macht 200.000
Euro Umsetzungskosten. Oder habe ich den Beitrag der Linken falsch verstanden? - Wenn wir hier
nur von den Sanierungskosten des Gymnasiums
reden, wären die Kosten allerdings wesentlich
niedriger.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Die Kosten für die
Umsetzung sind nicht festgelegt. Den Wert
0,5 Prozent habe ich den Richtlinien von Bund
und Land entnommen. Sicherlich muss man sich
darüber einigen. Ich finde es ein bisschen schade,
dass es hier so wenig Vorstellungsvermögen gibt,
was Kunst am Bau, im Bau oder auch ringsherum
alles sein kann.
Herr Fabian, Sie sagten gerade, die drei neu zu
bauenden Grundschulen würden eher für Kunst
am Bau infrage kommen. Ich bitte das zu Protokoll
zu geben, damit wir uns darauf berufen können,
wenn es so weit ist.
Nichtsdestotrotz möchte ich für ein bisschen mehr
Mut werben und dafür, dass wir endlich anfangen,
Kunst am Bau auch bei unseren Schulgebäuden
zu verwirklichen.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur
Abstimmung. Der Änderungsantrag der CDUFraktion entfällt mit der Protokollnotiz. Den Änderungsantrag des Fachausschusses übernehmen
wir.
Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke, Planungs- und Vorbereitungs-
S e i t e | 39
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten
in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig Stand: 07.03.2017 (VI-DS-03882)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wie üblich werden Nachfragen im Ausschuss beantwortet. Gibt es zu dieser Informationsvorlage
heute schon Hinweise oder Anmerkungen? Dann bitte ich um Kenntnisnahme.
20
Informationen I
20.1 Zuwendungsrichtlinie - Ergebnisse des
Prüfauftrages (-01241-NF-05-DS-05)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wird das Wort gewünscht? - Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen Stadträte, vielleicht erinnern Sie sich noch, wie wir hier
im letzten Jahr sehr lebhaft über die Zuwendungsrichtlinie diskutiert haben. Die Diskussion war
sehr stark geprägt von dem Willen, bestimmte
Verfahren für die Vereinsfinanzierung zu vereinfachen. Es gab aber auch viele Kollegen hier im
Stadtrat, die ganz klar gesagt haben: Wir dürfen
uns das nicht zu einfach vorstellen und glauben,
dass mit den Verfahren, die wir als Stadtrat dann
mehrheitlich beschlossen haben, alles einfacher
wird; denn Festbetragsfinanzierung, die hier im
Stadtrat ganz klar gewollt war - das hatten die Kollegen sehr deutlich formuliert -, bedeutet auch,
dass die Vorfeldprüfung entsprechend ernster genommen werden muss, also deutlich stärker geprüft werden muss.
Das, was uns jetzt als Ergebnis des Prüfauftrags,
der damals mit in diesen Stadtratsbeschluss einfloss, vorliegt, zeigt aus meiner Sicht ganz klar,
dass die Verwaltung diese Aufgabe der umfassenden Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen
für die Festbetragsfinanzierung nicht ausreichend
ernst nimmt. Liebe Kollegen, ich sehe darin ein
sehr großes Problem; denn wir sprechen hier von
öffentlichen Geldern für Projekte von Vereinen,
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
die offenbar in Zukunft, wenn denn die entsprechenden Einzelvorlagen kommen, im Vorfeld
nicht ausreichend geprüft werden.
Ich möchte Ihnen dafür ein Beispiel nennen, das
sich auch in der Vorlage findet. Die Verwaltung
geht offenbar davon aus, dass die Festbetragsfinanzierung eher weniger personelle Ressourcen
bindet, während es eigentlich notwendig wäre, die
Voraussetzungen dafür deutlich stärker zu prüfen.
Warum? Wie kommt man darauf? Das ist nicht
etwa inhaltlich-sachlich begründet, sondern damit, dass im Rahmen der Stellenplanung für beide
Jahre keine Mehrbedarfe angemeldet bzw. durch
die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister priorisiert wurden. Ich lese da nicht heraus, dass keine
sachlichen Gründe für die umfassenden Prüfungen der Voraussetzungen bestehen, sondern ich
lese heraus, dass das von der Verwaltung nicht
ernst genommen wurde.
Meine Damen und Herren, ich würde mir wünschen, dass wir diese Vorlage heute hier zur
Kenntnis nehmen und dann noch einmal im Rechnungsprüfungsausschuss darüber beraten, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind.
Insbesondere die Fachbürgermeister bitte ich,
noch einmal ganz genau zu überlegen, ob Sie
wirklich diese Verantwortung auf sich nehmen
wollen, zu sagen: Wir geben in Zukunft Festbetragsfinanzierung heraus, ohne vorher eine umfassende Prüfung vorzunehmen. - Ich glaube, das
hat der Stadtrat nicht gewollt.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Wir nehmen das so zu Protokoll.
20.2 Information über aktuelle Schülerzahlen
an Oberschulen und Gymnasien (VI-DS03654)
Einreicher: Dezernat Jugend,
Gesundheit und Schule
Soziales,
Wird das Wort gewünscht? - Ich bitte um Kenntnisnahme.
20.3
Ergänzende Finanzierungswege für den
Öffentlichen
Personennahverkehr
(ÖPNV) (VI-DS-03484-NF-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
20.3.1 dazu ÄA (-03484-NF-01-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bitte schön, Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Gäste vor Ort und am Livestream! Lange haben wir auf die Ergebnisse der
S e i t e | 40
Gutachten des MDV gewartet. Wir als Fraktion
Die Linke haben schon seit dem Jahr 2012 mit unserem Antrag „Tarifmoratorium“ auf die Notwendigkeit der besseren bzw. ergänzenden Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs aufmerksam gemacht.
Der auf unseren Antrag hin im März 2013 beschlossene Text zeigt für die ergänzenden Finanzierungswege das Ziel auf, die jährlichen Tarifanpassungen - man könnte auch sagen: Tariferhöhungen; nichts anderes ist seit Jahren passiert - zu ersetzen. Seitdem haben wir regelmäßig
die Umsetzung unseres Beschlusses nachgefragt. Damals und fortwährend immer, wenn
meine Fraktion Themen wie steigende Fahrpreise, Investitionsstau, Unterfinanzierung LVB
usw. angesprochen hat, hieß es: Lassen Sie uns
warten! Bald liegen die Ergebnisse der MDVGutachten vor. - Also haben wir gewartet. Und
dann endlich, Ende 2016, gab es die Gutachten.
Nach einigem Drängen von meiner Fraktion gemeinsam mit den Kollegen von Bündnis 90/Die
Grünen wurden die Gutachten sogar für die allgemeine Öffentlichkeit freigegeben. Und jetzt? Jetzt
liegen die Gutachten vor, und trotzdem werden
am 1. August 2017 sehr wahrscheinlich die Fahrpreise wieder angepasst.
Zurück zur Vorlage. Aus einer von der Verwaltung
vorgelegten Beschlussvorlage wurde nach kurzer
Diskussion in den Ausschüssen auf einmal eine
Informationsvorlage - eine Informationsvorlage zu
einer Studie, die auch die Stadt Leipzig eine
Menge Geld gekostet hat und jetzt, wie es scheint,
ganz tief in die Schublade versenkt werden soll.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke sind anderer Meinung. Wir sind der
Meinung, dass es sich durchaus lohnt, bei der
Landesregierung für die Änderung des Kommunalabgabengesetzes zu werben. Nur wenn diese
Gesetzesänderung den Kommunen das Recht
einräumt, Abgaben zu erheben, wird es auch eine
ehrliche und zielführende Diskussion um eine
eventuelle Einführung der Finanzierung durch sogenannte Nutznießer geben. Dabei geht es gar
nicht unbedingt um die sechs Vorschläge, die der
MDV näher untersucht hat. Nein, es geht um alle
Arten von Abgaben. So ist zum Beispiel auch die
von Pro Bahn geforderte Einführung einer Parkplatzabgabe im Moment noch nicht möglich.
Ich sage hier auch ganz klar und deutlich: Es geht
nicht darum, dass sich die öffentliche Hand, ob auf
Bundes-, auf Landes- oder auf kommunaler
Ebene, aus der Finanzierung des ÖPNV zurückzieht. Im Gegenteil, es muss beides getan werden: Die öffentlichen Haushalte müssen ihrer Verpflichtung zur ausreichenden Finanzierung von
Bussen und Bahnen endlich gerecht werden, und
auf allen Ebenen muss dafür mehr Geld in die
Hand genommen werden.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Aber warum das eine tun und das andere lassen?
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und meine
Fraktion, Die Linke, sind der Meinung, wir müssen
an allen Fronten für eine auskömmliche Finanzierung des ÖPNV kämpfen und haben daher den
Ihnen vorliegenden Änderungsantrag gestellt.
Das Ziel, die jährlichen Ticketpreiserhöhungen zu
verhindern, sollten wir auch heute, im Jahr 2017,
nicht aufgeben. Wir bitten Sie daher um Zustimmung. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ob es gelingt, Frau Riekewald, durch
ergänzende Abgaben, egal welcher Art, jährliche
Tarifsteigerungen zu verhindern, möchte ich bestreiten. Ich möchte sogar die Frage stellen, ob es
das Ziel sein kann, jegliche Art von Tarifsteigerungen zu verhindern. Ein Moratorium der Fahrpreise
des ÖPNV würde bedeuten, dass all das, was an
zusätzlichen Kosten, auch über normale Preissteigerungen und die normale Inflation, in den
nächsten Jahren kommen wird, über den Stadthaushalt abgedeckt werden muss. Ich denke,
schon wegen der Inflation wird es auch in Zukunft
Preissteigerungen geben.
Richtig ist: Wir werden in einer wachsenden Stadt
in Zukunft mit erheblichen Aufwendungen für den
Bereich „Investitionen in den ÖPNV“ zu tun haben. Dabei geht es um Investitionen in die Infrastruktur - Wegeinfrastruktur, Schieneninfrastruktur -, aber auch um die Beschaffung von Fahrzeugen. Hier werden tatsächlich erhebliche Belastungen auf die Stadt zukommen. Es müssen von
Landes-, teilweise auch von Bundesebene entsprechende Zuschüsse für diese Zwecke bereitgestellt werden. Selbst die Eigenmittel, die wir
schon jetzt als Stadt Leipzig bereitzustellen haben, fallen uns nicht leicht. Insofern ist es sicherlich richtig, zu sagen, dass es eine gewisse Tendenz gibt, dass in einer wachsenden Stadt die
Kommune bzw. die Stadt Leipzig zukünftig höhere
Leistungen im Bereich „Investitionen für den
ÖPNV“ tätigen muss.
Die in den Gutachten gemachten Vorschläge erscheinen mir alle nicht sehr überzeugend. Unabhängig davon, dass bis auf eine Variante die gesetzliche Grundlage fehlt, ist es doch eher ein
Klein-klein,
ein
Irgendwo-auf-den-DörfernHerumfischen - bitte verzeihen Sie mir das Bild -,
um irgendwo ein bisschen Geld zusammenzukratzen. Das haben wir auch schon bei anderen Abgaben erlebt, die wir in der Vergangenheit eingeführt haben, zum Beispiel bei der Zweitwohnungsteuer. Weiter in der Diskussion ist die Tourismusabgabe, die sogenannte Bettensteuer, auch eine
kleine Abgabe, um mit viel Verwaltungsaufwand
S e i t e | 41
ein bisschen Geld in die kommunale Kasse zu
spülen.
Angesichts dieser Situation ist es sicherlich lohnenswert, sich über alternative Wege der Finanzierung der Kommunen Gedanken zu machen. Insofern geht der Antrag von Linken und Grünen in
die richtige Richtung. Ob es aber sinnvoll ist, sich
selbst zu beschränken, so wie Sie es tun, und nur
Änderungen gesetzlicher Art einzufordern, um
ÖPNV-Finanzierungen zukunftsfähig zu gestalten, und sich deswegen insbesondere an den
Freistaat Sachsen zu richten, das erschließt sich
dem Kollegen Hobusch und mir nicht. Die Tatsache, dass im Bereich der Kommunalfinanzierung
Handlungsbedarf besteht, wird zumindest nicht in
Abrede gestellt. Sich aber allein auf das Thema
ÖPNV zu fokussieren, halten wir für falsch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir würden gern
dem Änderungsantrag zustimmen. Damit wir dies
tun können, müsste er aber an zwei Punkten geändert werden. Wir würden Ihnen gerne vorschlagen, die Worte „für den ÖPNV“ zu streichen, um
ebendiese Verbreiterung hinzubekommen, die ich
gerade dargestellt habe, sowie den Halbsatz: „insbesondere der Freistaat Sachsen“ ebenfalls zu
streichen, weil es durchaus Möglichkeiten gibt,
über Änderungen auf bundesgesetzlicher Ebene
zu alternativen Finanzierungsformen zu kommen.
Wir würden gern mit Ihnen zusammen diesen Prozess diskutieren, aber in breiterer Form und nicht
eng fokussiert auf den Bereich ÖPNV. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald.
Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Werte Gäste! Auch für meine
Fraktion waren die Ergebnisse der vorliegenden
Gutachten, vorsichtig ausgedrückt, sehr ernüchternd. Sie sind leider nicht das Wundermittel - das
hatten ja einige erhofft, andere glauben weiterhin
daran -, um die chronische Unterfinanzierung des
ÖPNV hier in Leipzig zu lösen. Bis auf den Vorschlag einer Erhöhung der Grundsteuer sind alle
anderen Vorschläge derzeit rechtlich nicht umsetzbar. Durch den Freistaat Sachsen müsste das
Kommunalabgabengesetz geändert werden, um
ein Bürgerticket, einen ÖPNV-Beitrag oder eine
ÖPNV-Taxe einzuführen. Die Grundsteuer befindet sich in Leipzig aber derzeit schon auf einem
sehr hohen Niveau.
Die Antragsteller fordern, der OBM möge sich für
die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen
einsetzen, damit wir diese kommunalen Sonderabgaben hier einführen können, und der Stadtrat
soll sich dazu vorbehaltlos bekennen. Dieses Bekenntnis - das sage ich hier klipp und klar - wird
es von meiner Fraktion nicht geben. Zum einen
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
werden diese ergänzenden Finanzierungsformen,
wenn sie denn rechtlich möglich sein sollten, nicht
annähernd die finanziellen Probleme lösen können, vor denen der ÖPNV nicht nur in Leipzig
steht. Zum anderen würden wir Bund und Land
aus der Pflicht nehmen, ausreichend Mittel zur
Verfügung zu stellen. Zum Dritten: Wir brauchen
keinen Flickenteppich verschiedenster kommunaler Sonderabgaben für den ÖPNV hier in Sachsen; Chemnitz macht das Bürgerticket, Dresden
die ÖPNV-Taxe und wir dann vielleicht den ÖPNVBeitrag.
Ich denke, es muss auf Initiative des Bundes eine
bundeseinheitliche Regelung geben, analog der
Verkehrsabgabe in Frankreich; denn das ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kein
Leipzig-spezifisches Problem. Alle Großstädte in
Deutschland haben mit einer Unterfinanzierung
des ÖPNV zu kämpfen. Nur der Bund wäre in der
Lage, sowohl vom Finanzvolumen als auch von
der verwaltungstechnischen Umsetzbarkeit her,
eine solche Sonderabgabe zu erheben.
Auch wenn es langweilig klingt: Aus unserer Sicht
ist der einzige gangbare Weg, eine Diskussion zu
beginnen, wie wir die zu erwartenden finanziellen
Mehrbedarfe möglichst fair zwischen der Stadt
Leipzig, der städtischen Holding LVV und den
Fahrgästen austarieren. Meine Fraktion hat dazu
bereits einen Antrag ins Verfahren gegeben, der
genau diese Diskussion mit der Neuaufstellung
des Nahverkehrsplans und der damit verbundenen notwendigen Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages einfordert.
Es ist Usus hier im Saal, dass eine wachsende
Stadt einen deutlichen Ausbau des ÖPNV zu bezahlbaren Fahrpreisen braucht und wir dafür mehr
finanzielle Mittel benötigen. Dazu muss jeder seinen Beitrag leisten: die LVB und die Holding LVV
über weitere Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen - wir können die Firmen da nicht
einfach aus der Verantwortung lassen; das ist
eine permanente Aufgabe -, die Stadt Leipzig
selbst über höhere Zuschüsse, wenn sie mehr
Leistungen bestellt - ich erinnere hier auch an den
laufenden Direktbetrauungsvertrag zwischen der
LVB und der Stadt Leipzig -, und natürlich auch
Bund und Land, die auskömmliche Fördermittel
für die notwendigen Investitionsmaßnahmen zur
Verfügung stellen müssen. Ich sichere hier heute
schon zu, dass meine Fraktion sich konstruktiv
und verantwortungsvoll der anstehenden Debatte
stellen wird, wie wir diese finanziellen Mehrbedarfe schultern können und wollen.
Wenn der Änderungsantrag von Herrn Morlok in
die Richtung geht, dass sich der OBM für eine
bundeseinheitliche Regelung einsetzen soll - das
würde einzig und allein Sinn machen, um Flickschusterei zu vermeiden -, dann könnten wir uns
S e i t e | 42
dem anschließen und würden diesen Antrag unterstützen. Ich warne vor alternativen kommunalen Finanzierungsformen, weil dieser Weg in die
Sackgasse führt und uns von den wirklichen Problemen ablenkt. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter
Damen und Herren! Herr Oßwald hat schon einiges gesagt, was wir durchaus unterschreiben
können. Dennoch möchte ich sagen: Ich verstehe
das einfach heute nicht. Wir haben darüber eine
auskömmliche Diskussion im Verwaltungsausschuss geführt. Wir waren mehrheitlich dafür,
dass uns diese Vorlage als Informationsvorlage
vorgelegt wird. Darin sind die Aufträge des Oberbürgermeisters formuliert, die nun mal sein tägliches Geschäft sind, um dem Wohle der Stadt zu
dienen. Das müssen wir ihm nicht noch mal extra
ins Stammbuch schreiben.
Wir sind auch nicht willens, einen Pauschalbeschluss zu kommunalpolitisch ergänzenden
Finanzierungswegen zu unterstützen. Die Wege,
die hier vorgeschlagen worden sind, bedeuten
einen Flickenteppich, von dem die Leute, die uns
gewählt haben, sagen: Bitte das nicht! Zuallererst
gilt es zu prüfen: Welche Leistungen sind nötig für
eine wachsende Stadt? Dann müssen wir dafür
sorgen, dass die Leistungen, die wir bestellen,
finanziert werden, aber nicht über höhere Grundsteuerhebesätze. Das wäre im Wettbewerb der
Städte und Regionen für uns nachteilig.
Kurz und gut, wir bleiben bei dem Status, den wir
eingefordert hatten, nämlich diese Vorlage als Informationsvorlage und damit als Arbeitsgrundlage
für die Verwaltung und unsere Diskussion zur
Kenntnis zu nehmen, und werden sie nicht mit der
Unterstützung eines Antrags verschlimmbessern.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Im Grunde hat sich der Änderungsantrag
jetzt schon gelohnt, weil wir die Diskussion, die wir
jetzt in der Ratsversammlung führen, im Zweifel
nicht geführt hätten.
Ich habe eine andere Erinnerung an das Ergebnis
der Diskussion im Verwaltungsausschuss, Frau
Heymann. Sie sagten, Ergebnis sei gewesen,
dass Herr Jung das Papier noch einmal mitnimmt,
eine Neufassung macht und uns diese als Informationsvorlage vorlegt. Es gab keine Abstimmung darüber. Mir war nicht klar, dass dies das
Ergebnis war. Mag sein, dass wir das unterschiedlich interpretieren.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Stichwort „Flickenteppich“. Dass Herr Morlok das
kritisiert, kann ich das noch verstehen, die Kritik
der SPD dagegen nicht. Sie sind dafür, die Einnahmen aus einer Beherbungssteuer für Kultur
einzusetzen. Das können auch wir uns durchaus
vorstellen; das finden wir gut und richtig. Allerdings erschließt sich mir nicht, worin hier der
große Unterschied liegen soll. Die Frage ist doch,
ob eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen
wird oder nicht. Wir haben auf MDV-Ebene einen
Prozess, der, soweit ich weiß, bundesweit einzigartig ist. Jetzt wird kritisiert, die Vorschläge seien
zu kompliziert, rechtlich nicht möglich, nicht einträglich genug; jeder kritisiert etwas anderes. Aber
diese Vorschläge sind das Beste, was wir bundesweit haben, weil sie aufzeigen, wie man eventuell
ergänzende Finanzierungswege finden kann. Wir
als die größte Kommune, die an diesem Prozess
beteiligt ist, sagen jetzt: Die packen wir ganz tief
in die Schublade, wie Frau Riekewald es formuliert hat. Und dann? Dann ist es vorbei. Das wissen wir alle.
Wir können gern über einzelne Formulierungen
unseres Änderungsantrags diskutieren. Das Anliegen von uns und den Linken ist doch, diesen
Diskussionsprozess nicht jetzt schon zu beenden.
Genau das würde aber passieren, wenn wir diese
Informationsvorlage jetzt weglegen. Über alternative Formulierungen bitte ich Sie, Herr Morlok,
der Sie ja nicht in den Ausschüssen sitzen, uns
vorher zu informieren. Ich nehme an, Sie werden
Ihren Änderungsantrag zu unserem Antrag zustimmend votieren. Wenn Sie uns das einen Tag
früher mitgeteilt hätten, hätten wir uns abstimmen
können, ob wir da mitgehen können. Aber so! Was
soll ich jetzt machen? Soll ich jetzt eine Sitzungspause verlangen? - Na ja, gut. Sie sagen, Sie
würden unseren Antrag nur mit diesen und jenen
Änderungen unterstützen. Wir sind immer gern
gesprächsbereit. Aber das jetzt auf die Schnelle
zu entscheiden, ist ein bisschen schwierig.
Unser Kernanliegen ist, aus diesem Gutachten etwas zu machen. Sie können jetzt sagen, das sind
die falschen Vorschläge, sie sind enttäuschend.
Ich sage: Sie sind das Beste, was wir haben.
Diese Gutachten sind entstanden aus einem langen Prozess, der durchaus auch fachlich geführt
wurde. Wenn Sie etwas anderes haben, dann legen Sie es auf den Tisch. Solange wir nur das haben, sollten wir den Oberbürgermeister beauftragen, damit zu arbeiten; denn wir haben nichts anderes. - Besten Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch einmal.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass
wir in den Ausschüssen nicht vertreten sind, hätte
S e i t e | 43
man auch anders sagen können. Das ist ja damals vom Stadtrat mehrheitlich so entschieden
worden. Von daher müssen Sie sich überlegen,
wie Sie mit der Situation umgehen.
Es geht doch hier nicht darum, ein Problem, das
wir erkannt haben, in die Schublade zu packen,
wie von Frau Riekewald befürchtet. Hier geht es
tatsächlich darum, auf verschiedenen Ebenen
eine Diskussion zu führen, wie wir zur Lösung dieses Problems kommen können. Eine Problemlösung werden wir dann hinbekommen, wenn wir
dem Oberbürgermeister den Auftrag erteilen, sich
in den Gremien, in denen er vertreten ist, dafür
einzusetzen, dass es zu Lösungen kommt; da gibt
es ja gewisse Möglichkeiten. Angesichts der
finanziellen Situation glaube ich nicht, dass wir
uns einen Gefallen tun, wenn wir mit diesem
Flickenteppich weitermachen. Wenn wir irgendwoher eine Satzungsermächtigung bekommen,
5 Millionen Euro mehr kommunale Abgaben erheben zu können, wären wir wahrscheinlich zufrieden. Aber ob damit das Problem gelöst ist,
weiß ich nicht.
Wir sollten heute das Signal senden: Die Gutachten landen nicht in der Schublade. Wir erteilen
einen Auftrag. So ist es ja gut und richtig im zweiten Absatz Ihres Antrags formuliert. Nur der erste
Absatz ist aus meiner Sicht deutlich zu eng gefasst; das ist von Kollegen Oßwald von der SPD
auch schon angesprochen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich
um eine Informationsvorlage. Es ist vollkommen
unerheblich, ob wir diese heute zur Kenntnis nehmen oder ob wir sie mit einem Änderungsantrag
zur Kenntnis nehmen oder ob wir dies erst in vier
Wochen tun. Wenn es also darum geht, eine allgemeine Lösung zu finden, weil wir jetzt in der
Kürze der Zeit uns nicht verständigen können - ich
jedenfalls habe wahrgenommen, dass die Kolleginnen und Kollegen von der SPD unter gewissen
Umständen dem auch zustimmen könnten -, dann
macht es vielleicht Sinn, zu versuchen, uns darauf
zu verständigen, dass wir diese Vorlage in vier
Wochen noch einmal aufrufen. Ich kann nur anregen - ich bin ja kein Änderungsantragsteller -,
das zu vertagen. Ansonsten würden wir vorschlagen, den Änderungsantrag zu votieren. Mal
schauen, ob es nicht doch heute schon zu einer
breiten Mehrheit kommt.
Oberbürgermeister Jung: Laut unserer Geschäftsordnung muss eine Vertagung beantragt
werden. War das ein Geschäftsordnungsantrag
auf Vertagung? - Ja. Dann lasse ich darüber abstimmen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmungsgerät
ein! Ich bitte um Ihr Votum zu dem Antrag, die Vorlage um vier Wochen zu vertagen. - Ich schließe
die Abstimmung.
Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen,
eine Enthaltung. Der Antrag auf Vertagung ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Morlok zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/
Die Grünen. Herr Morlok hat beantragt, im ersten
Absatz die Worte „für den ÖPNV“ sowie den
Nebensatz „insbesondere der Freistaat Sachsen“
zu streichen. Der Satz würde dann also lauten:
Der Stadtrat bekennt sich zu der Absicht,
kommunalpolitisch ergänzende Finanzierungswege einzuführen, wenn die
übergeordneten Ebenen die rechtlichen
Voraussetzungen dafür geschaffen haben.
Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, bitte ich
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, einige Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Bitte geben Sie über das Abstimmungsgerät Ihr Votum ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen,
eine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Bitte nehmen Sie die Informationsvorlage zur
Kenntnis.
20.4 Projekte der Fachkräfteallianz Leipzig
(VI-DS-03670)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit)
Gibt es dazu Hinweise oder Nachfragen? - Das ist
nicht der Fall. Dann nehmen Sie das bitte so zur
Kenntnis.
Damit ist der öffentliche Teil der Ratssitzung beendet.
Ich bedanke mich bei den Vertretern der Medien
für ihr Ausharren. Herzlichen Dank auch an die
Gäste für ihr Interesse.
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Verlaufsprotokoll vom 08.03.2017
Oberbürgermeister:
___________________________________
Schriftführer:
Stadtrat Habicht:
___________________________________
Stadtrat Pellmann:
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Protokollant:
___________________________________
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