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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1053069.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
12.02.16, 13:36
Aktualisiert
05.12.18, 16:37

Inhalt der Datei

RATSVERSAMMLUNG VOM 24. FEBRUAR 2016 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie, die Stadträte, die Vertreter der Medien und auch die Gäste auf der Tribüne recht herzlich zu unserer Stadtratssitzung. Herzlich willkommen! Zu Beginn der Sitzung habe ich eine angenehme Aufgabe. Wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns. Herr Stadtrat Walther, herzlichen Glückwunsch und alles Gute, vor allem Gesundheit! Ich bitte Herrn Habicht und Herrn Pellmann, die Niederschrift der heutigen Sitzung zu unterschreiben. Wie üblich wird im Nachgang mit dem BfR Kontakt aufgenommen. Die Tagesordnung wurde am 13. Februar bekannt gemacht. Entschuldigt sind heute Herr Stadtrat Riedel, Herr Stadtrat Engelmann und Frau Stadträtin Ludwig. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung und bitte Sie, mir mitzuteilen, wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen. Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass wir wieder einen Livestream in Internet haben. Wenn Sie aus persönlichen Gründen nicht wollen, dass Ihr Beitrag im Livestream gesendet wird, bitte ich Sie, das anzumelden. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Ich stelle fest: Um 14.10 Uhr waren 64 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das sind 90 Prozent. Wir sind beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Tagesordnungspunkt 11.4 wird zurückgezogen. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Das ist nachvollziehbar und verständlich nach den letzten Diskussionen in den Sondersitzungen der Ausschüsse. Aber ich muss auch sagen: Wenn man in die Debatte geht und sagt: Wir brauchen das jetzt dringend und sofort, dann aber sozusagen einen Rückzieher macht, dann ist das einfach ein schwieriger Umgang mit den aktuellen Themen, mit den aktuellen Aufgaben. Dabei will ich es jetzt belassen. Es ist einfach ärgerlich, dass Sie erst ankündigen: Wir haben Druck, wir müssen handeln, und es jetzt, kurz vor Toresschluss, nachdem wir unsere Sondersitzung abgehalten haben, doch wieder von der Tagesordnung nehmen. Oberbürgermeister Jung: Ich weise das entschieden zurück. Wenn eine eilbedürftige Vorlage absehbar keine Mehrheit erhält, dann haben wir als Verwaltung unsere Hausaufgaben zu machen und müssen die Vorlage anpassen. Punkt. Zur Tagesordnung. Die Anträge 14.1 und 14.10 werden gemeinsam behandelt. Die Einwohneranfrage 9.5, Asylstandorte, wird gemeinsam mit der Vorlage unter TOP 19 behandelt. Die Anfrage 15.19 wird schriftlich beantwortet. Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Sie sagten gerade, die Punkte 9.5 und 19 werden gemeinsam behandelt. Bedeutet das, dass die Einwohneranfrage am Ende der Sitzung unter TOP 19 mitbehandelt wird, oder wird die Vorlage vorgezogen und im Zusammenhang mit der Einwohneranfrage behandelt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bürger fünf Stunden warten wird, bis diese Vorlage aufgerufen wird. TOP 14.9 wird abgesetzt. Zu TOP 18.12 besteht ebenfalls noch Anpassungsbedarf; er wird heute abgesetzt und vertagt. Auch TOP 18.20 wird heute abgesetzt, weil wir die Dinge noch einmal besprechen und gegebenenfalls die Vorlage verändern müssen; so ist sie nicht beschlussfähig. Damit erübrigt sich auch der Antrag der CDU-Fraktion; er wird heute nicht abgestimmt. Dazu, Frau Krefft? - Bitte schön. Oberbürgermeister Jung: Der Einwohner ist darüber informiert. Die Einwohneranfrage wird unter dem regulären Informationspunkt aufgerufen. Stadtrat Maciejewski (CDU): Also, der Einwohner kommt dann später. Okay. Oberbürgermeister Jung: Ja, Herr Maciejewski. - Herr Schlegel, bitte. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich möchte eine persönliche Erklärung zu Punkt 18.20 der Tagesordnung abgeben. Möglicherweise haben einzelne Stadträte recht gehabt; Recht bekommen wird Leipzig nicht. Die Probleme werden anwachsen, und am Ende wird das auf die Knochen der Bauverwaltung und der Bauleute gehen. Die Frage ist, ob wir wirklich das Ziel erreichen können, die Kosten zu senken, oder ob wir nicht am Ende noch mehr zahlen; denn die Preise für diese Leichtbaukonstruktionen ändern sich derzeit in Deutschland täglich, ja sogar stündlich. Da findet ein harter Wettbewerb statt. Möglicherweise werden wir auch wieder Zelte aufbauen müssen. Vielleicht findet der DaZ-Unterricht dann in Zelten statt. Es sollte dringend darüber nachgedacht werden, zu diesen Vorgängen eine Sondersitzung einzuberufen. Unser Image als besonders aktive Stadt für Flüchtlinge hat heute erheblich gelitten. Seite |2 Ladung einschließlich der genannten Änderungen fest. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 20.01.2015 (SI/2016/741) - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll Das Verlaufsprotokoll vom 20.01.2016 ist noch nicht unterschrieben und wird im März vorgelegt. Das Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 ist aufgrund des Todes von Herrn Kehrer nicht abschließend fertiggestellt. Hinweise zum weiteren Verlauf kann ich Ihnen heute nicht geben. Das Beschlussprotokoll vom 20.01.2016 liegt vor. Gibt es dazu Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist es so festgestellt. Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen. 8 Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 8.1 Verringerung der Gefährdungslage für Fußgänger am Theater der Jungen Welt - Beschlussfassung - (VI-WA01976-NF-001) Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie hatten das als Eilvorlage eingebracht. Die Begründung für eine Eilvorlage ist ja, dass im normalen Verfahrensgang, also bis zur nächsten Stadtratssitzung, über den Sachverhalt nicht entschieden werden kann. Wenn also über diesen Sachverhalt nicht bis zur nächsten Stadtratssitzung entschieden werden kann, stellt sich die Frage: Können Sie uns heute zusagen, dass es zu diesem Sachverhalt keine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters geben wird? Oberbürgermeister Jung: Das muss ich prüfen, Herr Morlok. Einreicher: Stadtbezirksbeirat Altwest 8.1.1 dazu VSP (01976-NF-001-VSP-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 8.1.2 dazu ÄA (01976-NF-001-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Dr. Placht ist hier heute anwesend. Wünschen Sie das Wort? - Das ist nicht der Fall. Gibt es von Ihrer Seite Wortwünsche? - Bitte schön, Herr von der Heide. Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Wir hatten im Fachausschuss Finanzen angeregt, eine Sondersitzung des Stadtrates einzuberufen, und zwar innerhalb der nächsten sieben Tage. Ist darüber seitens der Verwaltung noch einmal nachgedacht worden? Oberbürgermeister Jung: Nun lassen Sie mich doch erst einmal prüfen, was Sachlage ist. Ich sehe keine weiteren Meldungen. Dann stelle ich die Tagesordnung und die ordnungsgemäße Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben zu dieser wichtigen Angelegenheit einen Änderungsantrag eingebracht. Nach meiner Information aus dem Stadtbezirksbeirat sollte dieser Änderungsantrag übernommen werden. Aber das hat der Herr jetzt nicht gesagt. Deswegen würde ich unseren Antrag kurz begründen. Im Verwaltungsstandpunkt, der meines Erachtens zur Abstimmung gestellt werden soll, heißt es: Es wird mit den Bürgern diskutiert über Lösungsvorschläge. - Unser Antrag formuliert das semantisch ein bisschen anders. Dort heißt es: Es soll ein Workshop stattfinden, auf dem Lösungsvorschläge erarbeitet werden. - Wir würden Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 bei unserem Änderungsantrag bleiben, auch in dem Wissen, dass der Stadtbezirksbeirat dem zugestimmt hat; denn das hat noch einmal eine andere Qualität. Wenn man einen Workshop mit den lokalen Akteuren macht und dort Lösungsvorschläge erarbeitet werden, ist davon auszugehen, dass diese dann auch tatsächlich umgesetzt werden. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu? Okay. - Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann lasse ich zuerst über den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Mit einigen Pro-Stimmen und mit einigen Enthaltungen ist das mit großer Mehrheit abgelehnt. Seite |3 11.3 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (2. Änderung) (VIDS-01143-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen. TOP 11.4 ist zurückgezogen. 12. Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Lecos GmbH (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VIDS-00896) (VI-DS-00896-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Stadtbezirksbeirats in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes; Herr Dr. Placht, so habe ich es verstanden. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 8.2 Geschwindigkeitsbeschränkung Straße An der Elster zwischen Stahmelner Straße und Rittergutsstraße/GustavEsche-Straße - Verweisung - (VI-WA02300) Einreicher: Nordwest Stadtbezirksbeirat Leipzig- Diese Angelegenheit wird in den Ausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie in den Ausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen. - So zur Kenntnis genommen. 11. Besetzung von Gremien 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (7. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Sie so um Kenntnisnahme. 11.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (3. Änderung) (VI-DS-01125-DS-03) Gibt es zur Lecos GmbH Hinweise? - Dann bitte ich Sie um Kenntnisnahme. 13. Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Sie geben mir bitte ein Signal, wenn Sie weitere Verweisungswünsche haben. 13.1 Einberufung eines Rundes Tisches „Gewaltfreies Leipzig“ (VI-A-02323) Einreicher: AfD-Fraktion Von Frau Gabelmann höre ich: Ergänzt um den Jugendbeirat. - So verwiesen. 13.2 Demokratie leben - Demokratie lebt: 2017 zum Schwerpunktjahr Demokratie machen (VI-A-02369) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ebenfalls um den Jugendbeirat ergänzt, so verwiesen. 13.3 Integration durch Sport (VI-A-02326) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.4 Seniorenwohnanlage „Amalie“, Schongauer Str. 41 (VI-A-02378) Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann Einreicher: Stadträtin Carola Lange Herr Bär, bitte. Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer enthält sich? Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert. Stadtrat Bär (SPD): Ich würde hier gern noch den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit ergänzen, da die Anlage in einem Gewerbegebiet steht Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 und wir uns dort natürlich anschauen sollten, welche Auswirkungen das vor Ort hat. Oberbürgermeister Jung: So ergänzt verwiesen. 13.5 Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen (LBGTI) Asylsuchenden und Geflüchteten in Leipzig verbessern (VI-A02382) Seite |4 Stadtrat Walther (SPD): ... (akustisch unverständlich) Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. Oberbürgermeister Jung: Verweisung in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung wird nachträglich vorgeschlagen zu TOP 13.8, Bedarfsdeckung durch Sachleistungen. - Mit dieser Ergänzung so verwiesen. 14. Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen (VI-A-01788-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.6 Städtische Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Altersund Behindertengerechtigkeit von Wohnungen (VI-A-02410) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 13.7 Wiedereinsatz (VI-A-02407) von Einreicher: SPD-Fraktion 14.1.1 dazu VSP (VI-A-01788-VSP-001) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Finanzen Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule JESSICA-Mitteln Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 13.8 Vorrangige Bedarfsdeckung durch Sachleistungen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber (VI-A-02373) Einreicher: CDU-Fraktion Bitte, Frau Sejdi. 14.1.2 dazu ÄA (-01788-NF-02-ÄA-01) Einreicher: Hobusch Stadträte S. Morlok, R. Wie eingangs vereinbart, werden wir die Tagesordnungspunkte 14.1 und 14.10 gemeinsam behandeln. 14.10 Schulhausbau durch private Unternehmen (VI-A-02138) Einreicher: CDU-Fraktion 14.10.1 dazu VSP (VI-A-02138-VSP-02) Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bitte auch um Verweisung in den Migrantenbeirat. Einreicher: Dezernat Finanzen 14.10.2 dazu ÄA (VI-A-02138-ÄA-03) Einreicher: Hobusch Stadträte S. Morlok, Oberbürgermeister Jung: Mit dieser Ergänzung so verwiesen. 14.10.3 dazu ÄA (VI-A-02138-ÄA-04) 13.9 Leistungsevaluation der Schulsozialarbeit (VI-A-02404) 14.10.4 dazu ÄA (VI-A-02138-ÄA-05) Einreicher: CDU-Fraktion R. Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion DIE LINKE Bitte schön, Herr Oßwald. Verweisung in den Jugendbeirat. - Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Verweisung in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit. Dass man die Abbrecherquote senken will, greift in den Bereich Beschäftigungsförderung. Oberbürgermeister Jung: Es geht um Schulsozialarbeit. Okay. - Herr Walther. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Leipzig verzeichnet mittlerweile ein so immenses Bevölkerungswachstum, dass eine Prognose nach der anderen nach oben korrigiert werden muss. Die Schülerzahlen werden in den nächsten sechs Jahren um weitere 10.000 auf dann 60.000 steigen, was den Neubau von circa 13 Schulen mittelfristig erforderlich macht. Der Stadtrat hat in den beschlossenen Haushalten der letzten Jahre fraktionsübergreifend dem Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Seite |5 Schulhausneubau und der Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden oberste Priorität eingeräumt und dafür auch die finanziellen Weichen gestellt. Doch neben dieser finanziellen Herausforderung, der wir zunehmend Rechnung tragen, stößt die Verwaltung an personelle und organisatorische Grenzen. Wenn von den im Doppelhaushalt für 2015 geplanten Mitteln zur Schulinvestition bisher nur 30 Prozent umgesetzt werden konnten, dann ist das nicht nur einfach dahergesagt, sondern bittere Realität. Die Verwaltung bekommt das vom Stadtrat beschlossene Geld nicht mehr in dem Umfang auf die Straße, wie wir es uns wünschen. Damit haben wir mittlerweile auch ein immenses zeitliches Problem. Noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag der beiden FDP-Stadträte. Ihnen wäre es unbenommen gewesen, einen eigenen Antrag einzubringen und die Verwaltung aufzufordern, zu prüfen, inwieweit es notwendig ist oder ob es Sinn macht, Ingenieurleistungen verstärkt extern auszuschreiben. Dass Sie ohne inhaltlichen Bezug zu unserem Antrag einen Änderungsantrag einbringen, halten wir schon für frech. Daher fordere ich Sie auf: Zeigen Sie Rückgrat und ziehen Sie Ihren Änderungsantrag zurück! Sagen Sie offen, dass Ihnen unser Antrag nicht passt, und lehnen Sie ihn ab! Das wäre, denke ich, der klarere und direktere Weg, als den Umweg über einen Änderungsantrag zu gehen. Aus unserer Sicht sind daher alle Optionen ideologiefrei zu prüfen, wie sich Investitionen im Schulbereich beschleunigen lassen. Die verstärkte Einbindung unserer stadteigenen Projektentwicklungsfirma LESG ist daher für uns die naheliegendste Option. Abschließend: Auch meiner Fraktion wäre es lieber, wenn die Stadtverwaltung selbst alle notwendigen Schulvorhaben zeitgerecht umsetzen könnte. Aber mittlerweile sind wir in einer Situation, in der wir neue Partner brauchen, auch wenn wir damit nicht den finanziell nachhaltigsten Weg einschlagen. Bei Investorenmodellen mit der LESG verbleibt die Rendite aber wenigstens in der kommunalen Familie. Der Zeitdruck ist groß. Die Schulpflicht lässt sich nun mal nicht abschaffen. Deshalb ist unser Handeln gefragt. Bitte stimmen Sie daher unserem Antrag zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Unser ursprünglicher Antrag war zunächst nur als Prüfauftrag an die Verwaltung gedacht. Doch nachdem der Verwaltungsstandpunkt bereits diese Prüfergebnisse liefert, haben wir uns zu der jetzt vorliegenden Neufassung entschlossen. Die Prüfergebnisse der Verwaltung lauten verkürzt wie folgt: Eine verstärkte Einbindung der LESG macht Sinn, soweit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG dies zulässt. Diese reicht aber momentan nicht aus, um nennenswerte zusätzliche Projekte realisieren zu können. Also: Es soll alles beim Alten bleiben. - Die Neufassung unseres Antrags zielt darauf ab, die LESG wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, damit in einem größeren Umfang Schulhausbauprojekte umgesetzt werden können. Dass die LESG das kann, und zwar zuverlässig und auch im Kostenrahmen bleibend, hat sie bewiesen. Als Beispiel sei hier der Grundschulneubau in BöhlitzEhrenberg genannt. Ich will hier auch auf den Verwaltungsstandpunkt eingehen. Natürlich ist auch die LESG an die üblichen Fristen im Planungs- und Bauprozess gebunden. Aber sie kann parallel zur Verwaltung zusätzliche Vorhaben umsetzen. Natürlich ist es ausdrücklich gewollt und auch notwendig, dass im Rahmen des Investoren- und Dienstleistungsmodells mit der LESG mehr Personal eingestellt werden muss und mehr Verbindlichkeiten aufgenommen werden müssen. Nur so lassen sich mehr Projekte realisieren. Dafür braucht die LESG die Unterstützung der Stadt. Die Einbindung von privaten Investoren im Einzelfall kann eine weitere Lösung sein, um den Schulneubau zu beschleunigen. Deshalb befürworten wir auch den diesbezüglichen CDUAntrag, der ebenfalls heute auf der Tagesordnung steht. Oberbürgermeister Jung: Es gibt weitere Wortmeldungen, und zwar von Herrn Albrecht, Frau Hollick, Herrn Morlok und Herrn Schlegel. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Liebe Zuschauer am Livestream! Wir alle haben von diesem Problem gehört. Unsere Schulen sind voll. Eltern, Schüler und Lehrer klagen darüber, wie voll die Klassen, die Mensen und die Turnhallen sind. Manche Schulstunde Sport fällt aus. Eigentlich sind pro Woche zwei oder drei Stunden vorgesehen, aber nur eine findet statt. Natürlich kennen wir auch den Bauzustand unserer Schulen. Heute haben wir Vorlagen zu beschließen, die sich mit dem Neubau von Schulen durch die LESG oder private Unternehmer und mit der Aufstellung von Containern für die Erweiterung von Schulkapazitäten oder für DaZ-Klassen befassen. Schaut man sich das in der Gesamtheit an, müssen wir feststellen, dass die Verwaltung uns hier nur Stückwerk vorlegt, nicht aber ein klares Konzept. Sie reagiert auf steigende Schülerzahlen, aber sie agiert nicht, und das obwohl wir seit langem wissen, dass die Schülerzahlen weiter steigen. Wir sind sehr gespannt, ob der in Kürze vorzulegende Schulnetzplan die aktuellen Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Seite |6 Geburtenzahlen Leipzigs mit einbinden wird. Wir als CDU fordern das schon seit langem. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Leipzig wächst schneller, als wir dachten. Die Geburtenzuwächse machen es erforderlich, dass zwei Schulen pro Jahr neu gebaut werden. Wir sind weit im Rückstand. Die Probleme in der Verwaltung sind die Ressourcen, die Antragsverfahren, die Bauzeiten und immer wieder immense Kostensteigerungen. Es geht hier nicht vorrangig um die Bedarfe; hier geht es um die Priorität des Bauens. Frau Dubrau, Sie sind hier angesprochen. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am Livestream! Eigentlich halte ich beide Vorlagen nicht für gemeinsam diskussionsfähig - sie sind schon sehr unterschiedlich -; aber nun müssen wir es halt so machen. Jetzt brauchen wir Hilfe. Wo bekommen wir sie her? Die LESG ist eine mögliche Säule, um mit ihrer Hilfe Schulen zu bauen; eine weitere sind private Unternehmer. Die LESG hat in jedem Fall neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihre Führungskompetenzen zu stärken, und das müssen wir irgendwann einmal evaluieren. Im Schulhausbau - das ist von beiden Vorrednern festgestellt worden - sind wir Getriebene, getrieben durch die steigenden Geburtenzahlen und den Zuwachs an Flüchtlingskindern. Das alles sind Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Alle haben gesagt: Wir brauchen neue und sanierte Schulen. Es muss schneller gebaut und saniert werden. - Das ist alles richtig. Wir als CDU beantragen, private Unternehmer einzubeziehen. Was wollen wir? Die Kommune ermittelt den Bedarf an Plätzen. Der private Unternehmer klärt die Themen Liegenschaften, Planung und Bau. Die Stadt kauft oder mietet und betreibt die Schule. Was brauchen wir? Die schnelle Bereitstellung von Schulplätzen. Kostenrisiken müssen minimiert werden. Der private Bauträger trägt einen Großteil der Risiken, und wir haben Einfluss auf die Vergaben und die Ausführungen. Ich möchte noch einmal ganz klar sagen: Wir haben nicht vor, hier ein PPP-Projekt aufzulegen. Wir betreiben am Ende die Schule und stellen den Hausmeister selbst ein, Frau Hollick. Mit der Einbindung privater Unternehmen wird ein zusätzliches Angebot geschaffen, um unser Problem der fehlenden Schulplätze zu lösen. In der Beschlussfassung ist eine Kostenanalyse vorgesehen. Die Vertragsgestaltung ist offen. Der Stadtrat wird in jede einzelne Entscheidung eingebunden. Immer wieder kam in der Diskussion das Argument, die Firmen würden durch diese Beschlussfassung mehr Geld verdienen. Klar ist: Jede Firma, die ein Haus baut, soll Geld verdienen, um ihre Arbeiter bezahlen zu können. Das tun sie übrigens auch, wenn sie für die Stadt Leipzig bauen. Uns kommt es auf Schnelligkeit an, die ein privater Unternehmer besser gewährleisten kann. Er kann schneller auf Grundstücke zugreifen. Sowohl die Ausschreibungsverfahren als auch die Bauabläufe laufen schneller ab. Wir werden den Antrag der SPD-Fraktion, die LESG einzubinden, unterstützen. Wir bitten aber auch um Unterstützung unseres Antrags, private Unternehmer in den Schulhausbau einzubinden. - Danke. Der Vorschlag der SPD, neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu gehen, ist nicht falsch. Eine 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig einzubinden, ist auch richtig. Aber in Punkt 2 Ihres Antrags wird deutlich - Sie haben das auch gesagt, Herr Oßwald -: Wenn man zum Beispiel bei der LESG eine Grundschule als GU in Auftrag gibt, sind mindestens 16 Mitarbeiter erforderlich. Das heißt: Wir müssen zwei weitere Stellen schaffen, und wir müssen der Gesellschaft Liquidität zuführen; denn sonst überschuldet sie sich, wenn sie Kredite aufnimmt. Dazu hätte ich mir eine Aussage im Verwaltungsstandpunkt gewünscht. Im Verwaltungsstandpunkt ist lediglich ausgeführt, dass die Beauftragung der LESG den Satzungszwecken grundsätzlich entspricht. Wörtlich heißt es: Aber sowohl die LESG wie auch das Amt für Gebäudemanagement sind an die städtischen Dienstanweisungen, das Vergaberecht und das Fördermittelprozedere gebunden. Deshalb wird es auch der LESG nicht möglich sein, die für den Vorbereitungsprozess erforderlichen Fristen bis zur Vergabe zu reduzieren. Das entscheidende Kriterium für eine bedarfsgerechte Bereitstellung der benötigten Ressourcen im Schul- und Kitabau ist eine frühzeitige Standortentscheidung. - So weit der Verwaltungsstandpunkt. - Das ist richtig und auch nachvollziehbar. Wir erwarten und wir brauchen eine vorausschauende Liegenschaftspolitik, eine frühzeitige Planung - deshalb war übrigens der Planungsbeschluss im vergangenen Jahr für die Folgejahre 2017/2018 sehr gut und wichtig -, mehr Personal, mehr finanziel- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 le Mittel und eine schnellere Fördermittelentscheidung. Das kann sowohl das Amt für Gebäudewirtschaft als auch die LESG. Das heißt: Nicht der Weg ist entscheidend, sondern die Mittel müssen eingesetzt werden. Ich will Folgendes hinzufügen: Natürlich hält es unsere Fraktion für wichtig, dass die Fördermittelentscheidungen durch den Freistaat wesentlich schneller erfolgen. Über ein Jahr haben wir auf den Fördermittelbescheid für die Sportoberschule gewartet. Hierzu könnte übrigens auch der Wirtschaftsminister der SPD etwas beitragen. Noch ein Wort zur Gewinnverteilung. In der Stadt wurden viele Kitas nach diesem Modell gebaut, sowohl von privaten Investoren als auch von der LESG. Sie, Herr Oßwald, haben hier sehr deutlich über die Rendite gesprochen. Aber eines darf ich Ihnen sagen: Die Rendite des Privaten ist dreimal so hoch wie die Rendite der LESG. Auch darüber habe ich mich erkundigt. Ich hoffe, es gilt nicht der Grundsatz: Kosten sozialisieren, Gewinne privatisieren; denn das wäre eine schlechte Botschaft. Wir werden dem Antrag zustimmen. Er ist eine Botschaft. Aber beide Fraktionen haben bis heute nicht deutlich gemacht, was sie vom Verwaltungsstandpunkt halten. Wollen Sie Ihren Ursprungsantrag abstimmen lassen oder sich dem Verwaltungsstandpunkt anschließen? - Ich höre gerade von der SPD, sie habe ja eine Neufassung vorgelegt. Die Neufassung kenne ich, aber auch darin ist vorgesehen, dass die Stadt der LESG Geld geben muss, weil es sonst nichts wird. Herr Oberbürgermeister, ich weiß nicht, ob Sie das machen müssen oder ob Sie es dann einfach nicht machen. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es ja, Sie wollen das nicht. - Ich will noch einmal deutlich sagen: Wir stimmen Ihrem Ursprungsantrag zu. Aber es muss in einem Nachfolgeantrag dann auch festgehalten werden, dass Geld an die Gesellschaft fließt. Nun zum zweiten Antrag - ich habe nicht gewusst, dass wir beide Anträge gemeinsam behandeln -: In den Jahren 2006 und 2011 hatten wir bereits ähnliche Anträge der CDU-Fraktion. Das Ergebnis damals war: Wir haben jedes Mal heftig diskutiert. Der Antrag 2006 fand zwar eine CDU-FDP-SPD-Mehrheit, war dann aber nicht umsetzbar. Landesdirektion und Freistaat machten deutlich: Das ist mit der sächsischen Gesetzgebung nicht vereinbar. Auch der Prüfauftrag von 2011 wurde negativ beschieden. Das muss man doch einmal zur Kenntnis nehmen. Einig sind wir uns mit CDU und SPD: Wir brauchen viele neue Schulen. Der Zeitraum von der Grundstücksbeschaffung bis zur Objektübergabe ist viel zu lang. Wir haben von Ihnen, Herr Oberbürgermeister, übrigens schon seit 2011 die Zu- Seite |7 sage, jährlich 30 Millionen Euro zu verbauen. Wir stellen zwar das Geld bereit, aber Bauleistungen in dieser Höhe können wir kaum bzw. nicht abrufen, weil die Unternehmen derzeit ausgebucht sind. Es gibt auf diesem Gebiet einen Nachfragemarkt; das macht es nicht leicht. Ein Irrtum im Antrag der CDU ist, dass man wiederum nicht erkennen will, dass, wenn die Kommune einen Auftrag erteilt, dies ein kreditähnliches Geschäft der Kommune wäre und es der Stadt so angerechnet würde, als würde sie selbst bauen. Auch der private Investor möchte Fördermittel und muss darauf ebenso lange warten wie die Kommune. Herr Topf von der IHK fordert in seiner Pressemitteilung gleich ÖPP- und PPPProjekte. Weil Sie wissen, wie wir dazu stehen und wie die sächsische Landesregierung dazu steht, formulieren Sie das in Ihrem Antrag weicher. Übrigens sind unsere ersten Erfahrungen mit privaten Unternehmen im Schulbaubereich nicht sehr erfreulich gewesen. Ich möchte an die Grundschule am Jahrtausendfeld erinnern. Wir bauen jetzt selbst auf einem Stück städtischen Geländes; wir hätten gerne anders gebaut. Auch beim Projekt Grundschule Rolf-Axen-Straße gibt es immer noch Probleme. Eines steht fest: Es wird teurer, und die Schulden werden in die Zukunft verschoben. Da staune ich schon, meine Damen und Herren von der CDU. Wollen Sie das wirklich? Ich kann mich gut erinnern, dass Sie das Schuldenproblem hier immer wieder anführen. Apropos Schulden in die Zukunft verschieben: Ich glaube, wir hatten das schon einmal: Cross-Border-Leasing lässt grüßen. Es geht zwar nicht um Summen in derselben Größenordnung, aber in 20 Jahren werden die wenigsten von uns noch Stadträte sein. Wir verantworten jetzt Ausgaben, die vielleicht erst dann vollständig zurückzuzahlen sind. Weil unsere Fraktion bereit ist, über ein neues Modell nachzudenken, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Wir hoffen, dass wir dafür Ihre Zustimmung bekommen. Dann könnten wir über die Vorlage noch einmal reden. Ansonsten muss ich sagen, auch weil ich ja doch schon eine ältere Hausfrau bin: Der Antrag beinhaltet Aufgewärmtes, und Aufgewärmtes schmeckt oft, wenn auch nicht immer, fade. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst zum Antrag der SPD. Herr Oßwald, Ihre Begründung zu diesem Antrag zeigt, wie notwendig und rich- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 tig unser Änderungsantrag ist. Wir müssen doch einmal das Problem betrachten: Wir haben in der Stadt nicht die Kapazitäten, um entsprechende Planungsprozesse durchzuführen, die für die Investitionen im Bereich der Schulen und der Kitas erforderlich und wünschenswert wären. Sie sind dort nicht vorhanden. Sie sind aber auch in der LESG nicht vorhanden; das haben Sie in Ihrer Begründung ja eben auch gesagt. Statt die nötigen Kapazitäten durch Personaleinstellungen in der Verwaltung der Stadt zu schaffen, schlagen Sie nun vor, die Kapazitäten in der LESG zu erhöhen. Das ist eigentlich Ihr Antrag. Da frage ich mich: Was soll das? Wenn wir ein Kapazitätsproblem haben und dieses Problem mit mehr Personal lösen könnten, warum dann nicht mit mehr Personal in der Verwaltung? Es gäbe eine Möglichkeit, das Kapazitätsproblem zu lösen, ohne mehr Personal in der Verwaltung oder in der LESG, nämlich indem man die Leistungen, die von den Mitarbeitern der Verwaltung nicht erbracht werden können, weil die Kapazitäten nicht ausreichen, bei einem privaten Dritten einkauft. Ich meine die Ingenieurleistungen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind. Leistungen der Leistungsphase 5 nach HOAI umfassen die Vorbereitung der Ausschreibung, die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, die Ausschreibung selbst und andere Dinge mehr. Diese Leistungen kann man auf dem Markt einkaufen. Wenn man das tut, führt das ganz schnell zu einer Entlastung und ganz schnell zu einer Beschleunigung des Verfahrens. Das Personal, das Sie bei der LESG einstellen wollen, müssen Sie auch erst einmal beschaffen. Sie müssen Stellenausschreibungen machen, Sie müssen eine Personalauswahl treffen. Diese Dinge kosten Zeit. Deswegen führt Ihr Antrag nicht weiter. Frau Hollick hat zu Recht darauf hingewiesen, dass für die LESG genau dieselben Regeln gelten wie für die Stadt. Wo soll also der Vorteil sein, wenn das Personal bei der LESG aufgestockt wird, nicht aber in der Kernverwaltung der Stadt? Genau deswegen macht unser Antrag Sinn. Zum Antrag der CDU. Wir als FDP sind sehr für privates Engagement. Wir sind sogar für PPP. Es gab mal eine Stadtverwaltung bzw. eine Finanzbürgermeisterin, die eine entsprechende Vorlage in diesen Stadtrat eingebracht hat. Diese Vorlage ist vom Stadtrat leider abgelehnt worden. Einfach jetzt zu sagen: Wir nehmen einen Privaten, machen aber kein PPP, verfahren also nach dem Motto: Der Private baut und wir mieten und betreiben, das genau verhindert den Effizienzvorteil, den ein Privater bieten kann, nämlich die Verknüpfung von Bau und Betrieb. Wenn Sie das aber nicht wollen, macht es keinen Sinn, das an einen Privaten zu vergeben, weil der Private allemal schlechtere Konditionen auf dem Kapital- Seite |8 markt bekommt als die Stadt. Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Antrag suggerieren, Mietverträge von 10, 15 Jahren, also über einen relativ kurzen Zeitraum, schließen wollen, wird der Private selbstverständlich das Risiko - wenn auch nicht vollständig, weil er ja eine Nachnutzungsmöglichkeit hat, diese aber nicht gesichert ist - auf den Preis umlegen. Das heißt: Die Stadt zahlt für das angebotene Objekt letztendlich mehr. Ob es sich um ein kreditähnliches Geschäft handelt, hängt davon ab, wie man den Vertrag gestaltet. Wenn ein Privater eine Schule baut, also ein Gebäude errichtet, und die Stadt dann mit ihm einen Mietvertrag über eine bestimmte Laufzeit schließt, ist das kein kreditähnliches Geschäft. Wenn aber der private Dritte nur unter der Voraussetzung Bauten errichtet, dass die Stadt bereit ist, den entsprechenden Mietvertrag zu schließen - das heißt: Sie schließen einen Vertrag, mit dem Sie den Bau beauftragen und in dem der Mietvertrag bereits enthalten ist, quasi eine Verpflichtung zur Miete -, genau dann ist es ein kreditähnliches Rechtsgeschäft und genau dann ist es vollkommen egal und macht auch hinsichtlich der Verschuldung überhaupt nichts aus. Ich kann Sie daher nur bitten: Lösen Sie das Problem des Kapazitätsengpasses in der Verwaltung. Uns fehlen Ingenieurkapazitäten. Lassen Sie uns die Dinge privat vergeben und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Während Herr Schlegel nach vorn eilt, sei mir der Hinweis gestattet: Herr Morlok, ab Leistungsphase 2 schreiben wir grundsätzlich alle Ingenieur- und Architekturleistungen extern aus, und das seit Jahren. Wir haben gar keine Ingenieure in der Stadtverwaltung, die das leisten könnten. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schulhausbau und Kitabau sind immer von der Wirtschaft gemacht worden, egal ob zu DDR-Zeiten von der staatlichen Wirtschaft - auch die Planung ist dort gelaufen, außer die Territorialplanung - oder erst recht nach der Wende. Das kann ich bestätigen, sowohl aus eigener beruflicher Erfahrung als auch durch 25 Jahre Mitwirkung im städtischen Vergabegremium. Herr Oberbürgermeister hat gerade darauf hingewiesen: Auch bei den Planungsleistungen werden fast sämtliche Leistungen ausgeschrieben und an Private vergeben. Herr Morlok, ich bin ein bisschen entsetzt, dass Sie als ehemaliger Wirtschaftsminister das nicht wissen; denn das Vergabegesetz stammt aus dem Haus des Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Wirtschaftsministeriums. Darin ist klar festgelegt, wer was zu machen und sicherzustellen hat. Es gibt in der Tat ein paar hoheitliche Aufgaben, die nun wirklich nicht an Private zu delegieren sind. Dazu gehört, dass für eine Vorplanung eine Aufgabenstellung gemacht werden muss. Das heißt: Die Stadt muss zumindest definieren, was sie haben möchte. Das Nächste ist: Die Planung bis hin zur Ausführungsplanung übernehmen Planungsbüros. Sie müssen sich das natürlich vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege bestätigen lassen. Dann gibt es die Phase der Erstellung der Leistungsverzeichnisse und der Preisvoranschläge. Auch das wird von den Planern gemacht. Dann folgt die Phase nach § 6, Angebotseröffnung. Das ist eine hoheitliche Aufgabe, weil der Bauherr zu sichern hat, dass die Angebote ordnungsgemäß eingegangen und eröffnet worden sind. Die Auswertung der Angebote übernehmen in der Regel wieder durchweg Planungsbüros. Die Zuschlagsbeteiligung nach Leistungsphase 7 ist wiederum eine hoheitliche Aufgabe, die durch die Verwaltung bzw. durch das Vergabegremium wahrzunehmen ist. Auch die Bauüberwachung, außer vielleicht die Bauoberleitung, wird durchweg von Privaten gemacht, meistens sogar in Verantwortung der Planer, damit sie sehen, was sie möglicherweise richtig oder falsch geplant haben. Auch die Gewährleistung wird ganz überwiegend an Private vergeben. Die Stadtverwaltung übernimmt lediglich die Überprüfung dieser ganzen Sache. Was Ihr Antrag soll, das kann ich mir weiß Gott überhaupt nicht vorstellen. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft, dann folgen Herr Weickert und Herr Zenker. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Vertreter der Medien! Seit Jahren kommt der Schulbau in Leipzig nicht voran. Inzwischen ist die Not spürbar, so spürbar, dass hier alle in Hektik verfallen. Verantwortlich zeichnet - das will ich an der Stelle deutlich sagen - derjenige, der die Pflichtaufgabe hat, Schulkapazitäten zu steuern, und das ist Professor Fabian. Sie, Herr Albrecht, haben das jetzt wieder Frau Dubrau in die Schuhe geschoben. Verantwortlich für den Schulbau, für Schulkapazitäten, also für die Erfüllung Pflichtaufgabe Schule ist in dieser Stadt Herr Professor Fabian und natürlich unser Oberbürgermeister, der sowieso für alles hier verantwortlich ist. Jetzt springt die SPD mit einer Superlösung bei. Die andere Superlösung wird von der CDU vorgeschlagen; doch dazu später. Um eine Schule Seite |9 neu einzurichten, braucht es Planung, Planung durch Ingenieure und Architekten. Aber das ist nur der eine Teil. Damit etwas wachsen kann, braucht es nicht nur die Organik; es braucht auch Wasser, Luft und Licht. Und das fehlt in der Schulplanung seit Jahren. Erst war es das liebe Geld, dann die fehlenden Planungen. Wir haben ja beim KP2 gemerkt, dass wir gar nicht so viele Planungen haben, um da noch weiterzumachen. Dann fehlte das Personal, um diese Planungen voranzutreiben, die Leistungen auszuschreiben, den Bau zu überwachen und die Fördermittel fristgerecht zu beantragen; denn auch das ist ein Problem, weshalb es beim Schulbau nicht vorangeht. Am Ende muss es auch noch abgerechnet werden. Das ist ein mühsames Prozedere und zieht sich über Jahre. Es ist viel Arbeit mit viel Aufwand, die die Stadtverwaltung hier leisten muss. Aber meine Herren und Damen, es geht nur voran, wenn Licht ist, wenn Ziel ist, wenn Vorgabe ist, wenn eine Richtung vorgegeben wird. Und daran krankt die ganze Schulbaugeschichte. Es fehlt einfach an der Vorgabe, was wir wann und wo brauchen. Unter Professor Fabian kommen die dafür nötigen Prozesse einfach nicht in Gang. Auch der aktuelle Schulentwicklungsplan sollte bereits vor einem Jahr beschlossen werden. Ich habe schon an anderer Stelle kritisiert: Wenn die Vorgabe aus dem Dezernat V nicht kommt, dann kommt sie anderswoher. Herr Bonew legt fest, wo eine Schule gebaut wird - so, Gorkistraße wird jetzt gemacht -, und dann legen wir los und handeln. Wenn es so läuft, dann brauche ich mich nicht jeden Monat mit den Kollegen zusammensetzen und die Schulentwicklungsplanung diskutieren. Da diskutieren wir über die Bevölkerungsvorausberechnung, über das Schüleraufkommen je Stadtbezirk, über Schulwege, über alles Mögliche, zunehmend auch stundenlang über Probleme beim Bau und der Organisation der Interims. Es war in den vergangenen Jahren immer so: Mühsam geht es voran und immer nur auf Druck aus dem Stadtrat. Zunächst ging es um den Investitionsstau, der uns dann endlich substanziell offengelegt wurde. Dann ging es um die Bevölkerungsvorausberechnung, wo endlich die höchste Schätzung Anwendung findet. Dann ging es um die mangelnde Zusammenarbeit der vier beteiligten Dezernate. Auch das konnte mit Kraft aus dem Fachausschuss befriedet werden. Es gab eine Sondersitzung zu Beginn der Schulferien im vergangenen Jahr. Es ging natürlich auch um das liebe Geld, also die Mittel, um den Investitionsstau abbauen und Neubauten planen zu können. Das hat der Stadtrat durchgesetzt. Ich erinnere an die letzte Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Haushaltsberatung. Für den Bereich Planung haben wir bereits vor drei Jahren der Zusetzung von zwölf Stellen im Baudezernat zugestimmt. Das war ein großes haushaltspolitisches Thema, und doch ging es nicht voran. Wie uns zuletzt berichtet wurde, sind die Stellen bis heute nicht besetzt. Jetzt soll es die LESG richten. Angeblich hat sie weniger Probleme, Fachleute einzustellen. Als die SPD den Antrag einbrachte, wurde darin erst einmal geschimpft, man komme hier in der Stadt nicht voran, und die Probleme wurden dem Dezernat von Frau Dubrau angelastet. Das haben Sie jetzt zurückgenommen; das will ich auch anerkennen. Mit der Neufassung Ihres Antrags sind Sie da zurückgerudert. Man könnte es auch freundlicher ausdrücken: Sie haben sich eines Besseren belehren lassen. Nun können wir diesem Antrag zustimmen, weil er zum Nutzen der LESG ist, die vielfältige Aufgaben zu erfüllen hat, die sich insgesamt aus der wachsenden Stadt ableiten. Die LESG macht ja nicht nur Schul- und Kitabau, sondern leistet auch in vielen anderen sozialpolitischen Bereichen enorm viel. Wir brauchen sie. Deshalb sind die Kapitalerhöhungen und die Grundstücksübertragungen richtig. Das macht Sinn. Herr Oberbürgermeister, dann muss aber auch klar sein, dass alle Fraktionen im Aufsichtsrat vertreten sein müssen und Steuerung und Kontrolle wirklich möglich werden; denn das ist bisher nicht der Fall. Jetzt komme ich noch zu dem anderen Antrag, obwohl es hier schon blinkt; aber wir reden hier immerhin zu zwei Tagesordnungspunkten. - Zum Antrag der CDU will ich erst einmal positiv sagen: Es ist richtig, dass Sie diesen Antrag ins Verfahren gebracht haben; denn bisher waberte die Diskussion nur auf den Fluren des Ratshauses. Es ist richtig, dass wir darüber öffentlich diskutieren und auch befinden. Ich muss aber gleich dazusagen: Wir können uns damit nicht anfreunden. Dafür will ich verschiedene Gründe nennen. Ein Grund ist: Es war ja in den 90er-Jahren en vogue, PPP, Sale-and-Lease-Back und allerlei andere Experimente zu machen. Inzwischen ist doch sehr viel Ernüchterung eingekehrt; Frau Hollick ist darauf eingegangen. Inhaltlich ist zu sagen: Privates Engagement beim Schulbau, ja. Sie begründen das damit, dass wir das im Kitabereich schon sehr erfolgreich machen. - Da muss ich aber sagen: Betreiber sind dann aber Freie Träger. Für unseren Vorschlag, Freie Schulen zu unterstützen, haben wir hier nie eine Mehrheit gefunden. Das würde nämlich Sinn machen: Wir unterstützen den Schulbau durch Private und dann auch das Betreiben durch Freie Träger. Aber dafür gibt es hier keine Mehrheit. Insofern ist Ihr Argument nicht schlüssig. S e i t e | 10 Ein weiterer Grund ist: Sie erwarten sich davon eine schnellere Vergabe und hoffen, dass die Prozesse dann nicht mehr den Stadtrat durchlaufen müssen. - Da sage ich: Super! Keine Beteiligung, kein Controlling. Allerdings muss ich auch sagen: So vielversprechend ist das nicht. Wir haben ja heute erlebt, dass eine Vorlage zurückgezogen wurde, weil sie, zumindest aus Sicht des Oberbürgermeisters, nicht mehrheitsfähig war. In puncto Asyl haben wir jetzt gesehen, dass es enorm schwierig ist, wenn wir das nicht mehr selbst machen können. - Also: Auch dieses Argument trägt nicht. Noch einen Grund will ich nennen. Sie argumentieren, nach Ende der Mietzeit könne man das Risiko der Nachnutzung wieder dem Privaten überlassen. - Ja, aber wenn wir es dann doch behalten wollen, weil wir eine wachsende Stadt sind und diese Kapazitäten brauchen, heißt das: Wir zahlen dann noch einmal, und wir zahlen enorm drauf. Das weiß jeder, der schon einmal einen Pkw geleast hat. Sie haben zwar gesagt, es geht Ihnen nicht um PPP; aber das will ich trotzdem noch ergänzen. Es gibt bundesweit kein einziges Beispiel, wo sich PPP für die öffentliche Hand gelohnt hätte. Das ist auch logisch; denn Private sind ja keine Wohltätigkeitsorganisationen, die ganz altruistisch handeln und dem Gemeinwesen helfen, Geld zu sparen. Darum geht es ihnen nicht. Das dürfen sie im Grunde auch gar nicht; denn sie müssen ökonomisch arbeiten. Damit schließt sich aus, dass das funktioniert und das Gemeinwesen am Ende davon profitiert. Das einzige Argument, was ich gelten lassen kann, ist die Not, die Not, vorankommen zu müssen, wobei ich dazu sagen muss: Jahrelang schlafen und jetzt panisch werden, da kann ich nicht mitgehen. Wir haben hier jahrelang das Rumpelstilzchen gemacht: Wir haben gemahnt, wir haben gekämpft, und wir haben auch durchgesetzt. Dennoch hinkt der Schulbau bis heute hinterher. Herr Bonew, ich glaube Ihnen, wenn Sie sagen: Am Geld scheitert es nicht. Ich glaube auch Frau Dubrau und bin überzeugt, dass es richtig ist, den Schulbau jetzt im Dezernat von Frau Dubrau anzusiedeln. Herr Professor Fabian, die Schulnetzplanung muss vorangehen. Es muss vorangehen, dass wir die Grundlagen dafür schaffen, um überhaupt sagen zu können: Hier und da und dort brauchen wir Grundstücke, wir brauchen die entsprechenden Bauleistungen, und da eröffnen wir dann auch die Schule. Das ist die Aufgabe, und das, Herr Albrecht, hat Priorität. Die Priorität des Bauens liegt beim Auftraggeber, und der Auftraggeber ist das Dezernat V. Abschließend: Wir stimmen dem SPD-Antrag zu, verknüpft mit dem Wunsch an den Herrn Oberbürgermeister - wir haben dazu nicht extra einen Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Änderungsantrag formuliert -, dass im Aufsichtsrat der LESG alle Fraktionen beteiligt werden. Die Anträge der CDU, sowohl den Ursprungsantrag als auch die Änderungsanträge, lehnen wir alle ab. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Zunächst an Sie, Frau Hollick: Ich denke, wenn jemand von uns in 20 Jahren noch Stadtrat ist, dann werden Sie das wahrscheinlich sein. Deswegen mache ich mir an dieser Stelle über die nötige Kontrolle keine Gedanken. Wir haben jetzt intensiv sowohl im Fachausschuss als auch hier in diesem Hause über die Möglichkeiten des Schulbaus durch private Unternehmen sowie durch die LESG debattiert. Ich möchte für meine Fraktion noch einmal die wesentlichen Argumente zusammenfassen und auf das eingehen, was Frau Hollick und auch Frau Krefft gesagt haben, die uns letztlich dazu bewegen, dem SPD-Antrag zuzustimmen, aber auch unseren eigenen Antrag zur Abstimmung zu stellen. Erstens. Wir wollen Angebote schaffen und keine Gebote. Viele bei den Linken und bei den Grünen zweifeln ja stark an den Möglichkeiten und Chancen, die der Schulbau durch private Unternehmer bietet, und sehen ausschließlich die Risiken. Da auch wir uns der Risiken sowohl im Fall der LESG als auch im Fall privater Schulbau bewusst sind, will ich noch einmal deutlich machen, dass die CDU-Fraktion keine exklusiven Rechte schaffen, sondern Möglichkeiten erschließen will, ohne das bisherige Verfahren auszublenden. Sie haben zwar recht: Wir haben mit dem bisherigen Betreiber am Bayerischen Bahnhof nicht die besten Erfahrungen gemacht, aber ich sage hier einmal mehr oder weniger ungeschützt: Es gibt noch mehr private Unternehmen als die Stadtbau AG. Ich hoffe, dass das auch in der Verwaltung angekommen ist. Frau Hollick, Sie haben eben argumentiert, damit würden die Schulden in die Zukunft verschoben. Ich halte dagegen: Die beste Entschuldungskonzeption bringt nichts, wenn wir unseren Pflichtaufgaben nicht mehr nachkommen können und wir nicht investieren. Unser Fraktionsvorsitzender, Herr Rothkegel, hat schon in seiner Haushaltsrede deutlich gemacht, dass wir dafür offen sind. Aber Sie sind gemeinsam mit der SPD vorgeprescht und haben die Entschuldungskonzeption zur Debatte gestellt, ohne darauf einzugehen, was Herr Rothkegel gesagt hat. S e i t e | 11 Zum Zweiten. Der Stadtrat behält die Kontrolle. Da wir uns der Risiken, wie schon erwähnt, bewusst sind, ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass der Stadtrat mit seinen Gremien die Kontrolle behält; denn sowohl der Antrag der SPD wie auch unser Antrag legen die Verantwortung für Schulbau durch LESG und private Unternehmen in die Hand der Verwaltung. Insbesondere im Fall der LESG sind hier die Aufsichtsräte und besonders die Aufsichtsratsvorsitzende gefragt, und wir tun gut daran, die Arbeit der LESG in diesem Bereich regelmäßig intensiv zu überprüfen, da zugegebenermaßen die Erfolgsquote der LESG ausbaufähig ist, um es einmal so zu formulieren. Frau Krefft, ich bin relativ nah bei Ihnen, wenn Sie sagen: Die Zuständigkeiten müssen klar sein. - Das will ich gar nicht abstreiten. Sie haben auch recht: Die Sondersitzung im Juli letzten Jahres war sicherlich ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung. Es muss aber auch nachhaltig so gearbeitet werden. Sie haben recht: Der Besteller sitzt hier. Derjenige, der die Bestellung annimmt, sitzt zu meiner Rechten. Es ist eben die Frage: Wer ist Koch, und wer ist Kellner, und wer hat da den Hut auf? Nicht immer hat Frau Dubrau automatisch Zugriff darauf, wenn es darum geht, den Schulbau voranzutreiben. Dennoch müssen die Zuständigkeiten natürlich klar geregelt sein. Aber vor jeder Vorlage steht: Dort ist das Bauherrenamt und hier das Baufachamt. Das heißt, wenn es Bauverzögerungen gibt, dann schauen wir natürlich in erster Linie nach rechts, von hier aus gesehen; denn Sie sind die Expertin. So steht es zumindest in Ihrer Stellenbeschreibung. Zum Dritten. Zeit ist unsere knappste Ressource. Das wurde jetzt vielfach erwähnt. Meine Fraktion und ich haben wie viele hier im Hause immer kritisiert, dass der Schulbau zu langsam vorangeht und es oftmals eklatante Mängel in der Absprache der Dezernate gibt. Schönefeld ist dafür ein Beispiel oder auch die Causa Bayerischer Bahnhof. Es fehlt uns in Summe also nicht in erster Linie an Liegenschaften oder Geld, sondern in eklatantem Ausmaß an Zeit. Wenn die Aussage der Bau-Bürgermeisterin stimmt, dass der Zeitraum zwischen Planungsbeschluss und Schlüsselübergabe mit mindestens vier bis fünf Jahren anzusetzen ist, dann werden wir ab dem Schuljahr 2017 vor großen Herausforderungen stehen. Meine Damen und Herren, immer wieder geht es darum, dass wir Mut zu Entscheidungen brauchen. So war es beim Naturkundemuseum, so war es bei der LTM-Reform, so war es bei der Ablehnung der Kitabeitragserhöhungen. Auch heute ist unser Mut als Politiker gefragt, der Verwaltung dabei zu helfen, die Schlinge vom Hals zu nehmen und ihrer Pflichtaufgabe als Schul- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 trägerin weiterhin nachzukommen. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Eigentlich wollte ich vom Platz aus etwas zum FDP-Antrag sagen; doch dazu später. Zunächst zu Ihnen, Frau Hollick: Ich schaue in die Reihe der Dezernenten und muss sagen: Herrn Bonew brauchen wir natürlich für den Schulhausbau; denn er muss die Mittel dafür freigeben. Wir brauchen auch Herrn Hörning, der dafür sorgen muss, dass die Mitarbeiter eingestellt werden. Herr Rosenthal ist auch ein Stück weit involviert, nämlich bei der Schulhofplanung, beim Lärmschutz oder Ähnlichem. Herr Albrecht zeichnet verantwortlich für die Bereitstellung von Grundstücken. Sogar Herr Faber hängt bei den Schulen mit drin, zum Beispiel wenn es um die Thomaner geht. Letztlich haben alle Dezernenten mit Schulen zu tun. Daher finde ich: Die Stadtverwaltung spricht doch mit einer Sprache. Frau Hollick, Sie haben sich jetzt wieder vor die Dezernentin gestellt, die von Ihrer Fraktion vorgeschlagen wurde, und zeigen mit dem Finger auf einen anderen Dezernenten. Um es noch einmal deutlich zu machen - hätten Sie unsere Pressemitteilung genau gelesen, wüssten Sie das auch -: Wir haben nie gesagt, das AGM ist unfähig. Wir haben gesagt: Das AGM schafft es nicht aufgrund der personellen Ausstattung und aufgrund der vielen Aufträge, die aktuell schon laufen. - Das trifft im Übrigen auch auf das Dezernat von Herrn Fabian zu. Aus meiner Sicht fehlen auch im Jugendamt Stellen, mit denen die Planungen vorangetrieben werden könnten. Wir sind auch in keinster Weise in der Neufassung unseres Antrags zurückgerudert. Vielmehr hat uns die Verwaltung einen Verwaltungsstandpunkt vorgelegt, wo wir der Meinung waren, dann hätte sie auch schreiben können: Ablehnung von Verwaltungshandeln, weil die LESG tatsächlich schon viel macht für die Stadt. Wir haben den Verwaltungsstandpunkt dennoch aufgegriffen, weil darin festgehalten ist, dass, wenn man mehr will von der LESG, diese dann auch entsprechend ausgestattet werden muss. Und das haben wir in der Neufassung unseres Antrags so festgehalten. Wir haben jetzt herausgehört, dass das auf breite Zustimmung stößt. Wir freuen uns, wenn dem so zugestimmt wird, und hoffen, dass wir in dem einen oder anderen Projekt schneller vorankommen. S e i t e | 12 Jetzt noch zum FDP-Änderungsantrag. Herr Oberbürgermeister Burkhard Jung und Herr Schlegel haben schon ausgeführt, dass genau das bereits jetzt Verwaltungshandeln ist. Seien Sie ganz ehrlich: Sie wollen nicht, dass ein kommunales Unternehmen hier mehr Verantwortung übernimmt. Dann sagen Sie das aber auch und sprechen Sie es aus. Ziehen Sie Ihren Antrag jetzt zurück und stellen sie ihn meinetwegen später noch einmal. Dann erhalten Sie den Verwaltungsstandpunkt, der ein Handeln der Verwaltung ablehnt. Aber stellen Sie hier keinen Änderungsantrag, der mit unserem Antrag gar nichts zu tun hat. Sagen Sie ehrlich, dass Sie gegen kommunale Unternehmen sind, die zu 100 Prozent städtische Unternehmen sind, und dass Sie das deshalb ablehnen. Das wäre sauberer und ehrlicher. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft noch einmal. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Begrüßen will ich Sie jetzt nicht noch einmal, aber ich möchte noch Folgendes sagen: Wir spielen hier nicht „Schraps hat den Hut verloren“, sondern wir sollten uns hier gemeinsam darauf verständigen, Wege zu finden, wie wir schneller, besser und kostengünstiger bauen können, statt zu sagen: Der ist schuld, der ist schuld, und der ist schuld. Das ist Grundschulalterniveau, und das brauchen wir hier nicht. Ich komme noch zu etwas anderem, was mich sehr aufgeregt hat. Keiner hat hier Stellung zu dem Verwaltungsstandpunkt genommen, der zum CDU-Antrag kam. Ich möchte daraus zitieren: Es ist festzuhalten, dass der mutmaßlich schnelleren und günstigeren Realisierung von Schulbaumaßnahmen durch private Dritte somit umfangreiche Prüf- und Genehmigungsverfahren gegenüberstehen. Weiterhin ist Voraussetzung für die Durchführung eines solchen Verfahrens die Beschlussfassung der Ratsversammlung für den momentan im Verfahren befindlichen Schulentwicklungsplan, da erst dann die Bedarfe verbindlich legitimiert sind und entsprechende Beschaffungsverfahren begonnen werden können. Der Erfolg einer alternativen Beschaffungsform im Schulhausbau hängt maßgeblich davon ab, ob in den mit der bestätigten Schulentwicklungsplanung aufgezeigten Bedarfsräumen dann auch entsprechende Marktpotenziale vorhanden sind. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Nun gebe ich Herrn Morlok nicht sehr gerne recht, aber in einem schon: Wir können uns doch nicht einbilden, sagen zu können: Liebe Private, baut doch mal heimlich eine Schule, wir sagen euch heimlich, was da reinkommt, und dann mieten wir die. Dann überrascht er uns und sagt: Ja, ich habe hier was für Sie. Wollen Sie das haben? - Wir sind doch hier nicht im Kindergarten. Es ist doch jedem klar - das hat Herr Morlok deutlich gesagt -: Das ist ein kreditähnliches Rechtsgeschäft. Anders wird es nicht gehen, bei aller Liebe und Güte. Ich will an dieser Stelle einlenken und sagen: Einige möchten uns ja immer als Verhinderer von neuen Wegen darstellen. Das sind wir nicht. Wir hatten zwei Änderungsanträge vorbereitet. Da die CDU-Fraktion im Ausschuss Stadtentwicklung und Bau den Verwaltungsstandpunkt abgestimmt hat, hatten wir einen Änderungsantrag zum Verwaltungsstandpunkt vorbereitet. Diesen ziehen wir jetzt zurück und stellen hier nur unseren Änderungsantrag 04 zur Abstimmung. Auch wenn es uns schmerzt, sagen wir: Gut, wir wollen das probieren, aber wir geben keine Freikarte für diesen Weg. - In diesem Sinne ist unser Änderungsantrag zu sehen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok fühlt sich noch einmal berufen. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich möchte es kurz machen. Wir sind nicht gegen städtische Gesellschaften. Uns geht es darum, aufzuzeigen, dass hier ein Problem, das in der Kernverwaltung besteht, in eine städtische Gesellschaft verschoben wird. Genau das ist nämlich Gegenstand des Antrags. Wir haben ein Personalproblem in der Kernverwaltung. Anstatt das Personalproblem in der Kernverwaltung zu lösen durch Ausweitung des Stellenplans, durch Neueinstellungen, verschieben Sie das Personalproblem in eine Tochtergesellschaft der Stadt verbunden mit der Aufforderung an den Oberbürgermeister, ihr Geld zu geben. Das ist das, was wir kritisieren. Deswegen werden wir, wenn Sie unseren Antrag nicht beschließen, Ihren Antrag ablehnen. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich sehe, es gibt keine Wortmeldungen mehr. Aber ich muss dazu noch einige Sätze sagen. Es ist keine Schuldfrage. Ich glaube, dass wir im Kern in diesem Haus an vielen Stellen vollkommen einmütig sind. Wir werden das eine tun müssen und das andere nicht lassen können. Wir brauchen erstens angesichts der demografischen Entwicklung ohne Zweifel eine verstärkte weitere Bautätigkeit der Kernverwaltung. Ich S e i t e | 13 möchte an dieser Stelle auch einmal sagen: Das AGM macht eine herausragende Arbeit angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen, in denen wir uns bewegen. Wir brauchen zweitens alternative und andere Modelle, um den Bedarfen Rechnungen zu tragen. Frau Hollick, wir brauchen eben nicht kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Das Modell, das wir favorisieren, ist ein anderes - ich glaube, das ist schon diskutiert worden -: Wir werden ausschreiben in einem Bedarfsrahmen und ein Angebot anfordern, was wir anmieten können. Damit gehen wir kein kreditähnliches Geschäft ein, sondern wir wählen ein reguläres Mietmodell, was der Freistaat seinerseits an vielen Stellen im Freistaat praktiziert hat und praktiziert, auch in unserer Stadt. Nach Abwägung aller Dinge werden wir drittens die kommunalen Töchter einsetzen. Das tun wir mit der LESG; das wissen Sie. Die LESG macht das herausragend, gerade in den Bereichen Kita und Asyl. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir auch im Schulbereich mit ihr agieren. Aber es ist in der Tat eine Frage der personellen und materiellen Ausstattung. Das muss man abwägen. Es muss wirtschaftlich vernünftig sein, und es muss am Ende des Tages trotz aller Zwänge wirtschaftlich vom Steuerzahler verantwortet werden. Frau Krefft, letzte Bemerkung meinerseits: Sie werden immer die Kontrolle haben. Sie als Stadtrat werden entscheiden, ob wir anmieten. Sie als Stadtrat werden entscheiden, wer Fördermittel bekommt, wenn gegebenenfalls ein Privater für uns bauen sollte. Sie als Stadtrat werden entscheiden, ob die LESG beauftragt wird und was beauftragt wird. Das heißt: Das Wort liegt immer beim Stadtrat - immer! -, so wie der Stadtrat auch die Gorkischule beschlossen hat; denn es war ja nicht Herr Bonew, der sich heimlich überlegt hat, dort eine Schule zu bauen. Das war nur nicht auf dem Plan der Schulentwicklungsgruppe, aber die kann ja auch irren. Ein Stadtrat in seiner Mehrheit ist ja wohl deutlich klüger, oder? - So weit von meiner Seite. Ich habe jetzt noch Wortmeldungen von Herrn Danckwardt und Herrn Wehmann. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Ganz kurz, Herr Oberbürgermeister. Ich stimme Ihnen zunächst einmal zu, dass man diverse Möglichkeiten prüfen und quasi die ganze Palette abarbeiten muss. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie auch zu prüfen, ob Ausgleichsgeschäfte mit dem Freistaat möglich sind. Mir persönlich ist unverständlich, warum beispielsweise das Finanzamt eine ehemalige Schule belegen muss. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Oberbürgermeister Jung: Vollkommen nachvollziehbar. - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Ihre Aussagen machen mir doch ein bisschen Angst. Auch die Aussage von Herrn Albrecht, die Mietmodelle würden die Kostenrisiken minimieren, ist schwierig hinzunehmen. Wir haben diese Debatte schon bei den Kitas geführt und wissen, denke ich, alle: Das kann nur die absolute Ausnahme sein, weil es zum einen de facto den finanziellen Rahmen dessen, was wir hier zu verantworten haben - darauf haben Sie ja hingewiesen -, sprengt. Das ist einfach so. Sie kennen die Berechnungen. Herr Bonew hatte auch darauf hingewiesen. - Zum anderen erwarten die entsprechenden Investoren eine Rendite von 10 Prozent; das ist nicht wenig. Eine Hilfestellung mit teilweise 20- bis 25-jährigen Mietverträgen ist vor allem gut für die Investoren. Wir müssen diese Modelle, wenn sie denn zur Anwendung kommen, von der Rendite ein Stück weit minimieren, und wir müssen sie als blanke Ausnahme sehen. Hier geht es um mehr als bei einer Kita-Investition von 3 bis 4 Millionen Euro. Hier handelt es sich um 20 bis 25 Millionen Euro mit Auswirkungen ganz anderer Art. Oberbürgermeister Jung: Es ist unsere Pflicht, Herr Wehmann, genau das abzuwägen. Jetzt haben Sie mich verführt, noch einen Satz zu sagen. Natürlich ist es die kostengünstigste Lösung, wenn wir eine eigene Immobilie nehmen und diese nutzen. Das ist doch evident. Aber in der Situation sind wir schon lange nicht mehr. Auch für eine Stadtverwaltung ist die evidenteste und effizienteste Lösung, die Verwaltung in eigenen Gebäuden unterzubringen. Aber das schaffen wir nicht mehr. Wir müssen anmieten. Da müssen wir miteinander ausdiskutieren: Wo ist die wirtschaftliche Schmerzgrenze, was ist verantwortbar und auch nachvollziehbar, und was ist rechtssicher, prüfbar und wirtschaftlich? Darauf eine klare Antwort zu geben, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Glauben Sie mir, wir werden alles daransetzen, das so zu tun. Dass ein Privater Geld verdient, das ist, finde ich, völlig in Ordnung. Das muss man auch einmal sagen dürfen. Dafür zahlt er Steuern, und diese Steuern geben wir aus, um Infrastruktur zu entwickeln. So bleibt das Geld im Kreislauf. So ist das System. Eine andere Frage ist: Wann wird die Rendite unmoralisch? Jetzt habe ich Herrn Wehmann zu einer Replik provoziert. S e i t e | 14 Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Dass ein privater Investor oder ein nichtprivater Investor Geld verdienen muss, ist völlig klar. Das steht außer Zweifel. Aber wir stehen hier in der Verantwortung, und das ist der springende Punkt. Mindestens genauso wichtig ist: Wenn man das Modell schon macht - wir haben leidvolle Erfahrungen mit dem Kitabau gemacht -, dann muss man die Verwaltung so aufstellen, dass sie einen vernünftigen Mietvertrag auch abschließen kann. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, wir schreiten zur Abstimmung. Abstimmung über den Änderungsantrag 01 der Stadträte Morlok und Hobusch zum Antrag unter TOP 14.1. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, zwei ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über den Antrag in der Neufassung, NF-02, unter TOP 14.1. Wer diesem Beschlussvorschlag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen, zwei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Abstimmung über den Änderungsantrag 03 der Stadträte Morlok und Hobusch unter Tagesordnungspunkt 14.10. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, zwei Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Pro- Abstimmung über den Änderungsantrag 04 der Fraktion Die Linke, da 05 zurückgezogen ist. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU unter TOP 14.10. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen. Abstimmung: 35 dafür, 29 dagegen, eine Enthaltung. Dann ist so beschlossen. 14.2 Gründachstrategie für Leipzig als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln! (VI-A-01841-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.2.1 dazu VSP zum Ursprungsantrag (VI-A01841-VSP-002) Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herrn Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Erinnern Sie sich noch an den letzten Sommer, an eine aufgeheizte Innenstadt, vertrocknete Wiesen, Bäume, die die Blätter hängen ließen, und vielleicht auch daran, dass an Schlaf kaum noch zu denken war? Das war ein Vorgeschmack auf die zukünftigen Sommer in Leipzig. Wir müssen unsere Stadt, die für solche klimatischen Bedingungen nicht gebaut ist, Stück für Stück umrüsten. Wir müssen uns gegen die Folgen des Klimawandels wappnen, damit unsere Stadt auch unter diesen Bedingungen lebenswert bleibt. Planen wir Rückhalteflächen für Sturzregen oder Kaltluftschneisen für Neubauten. Planen wir mehr begrünte Dächer auf Neubauten und bei Flachdachsanierungen im Bestandsbau. Mit unserer Idee, eine Gründachstrategie für Leipzig zu entwickeln, greift meine Fraktion im Übrigen ein Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auf, welche in der Bürgerumfrage zum Klimawandel aus dem Jahr 2014 dokumentiert ist. Die Stadt Leipzig könnte mit ihren kommunalen Gebäuden bei der Umsetzung dieser Strategie eine Vorreiterrolle einnehmen. Wir wollen mehr begrünte Dächer; denn diese dienen der Regenwasserrückhaltung und der verstärkten Verdunstung von Niederschlagswasser. Sie mindern die Überlastung der Entwässerungssysteme und verringern so die Gefahr von Überflutungen. Begrünte Dächer wirken sich positiv auf das Stadtklima aus. Sie reduzieren die innerstädtischen CO2-Emissionen und mindern Staub. Bisher ungenutzte sowie neue Freiräume könnten kreativ erschlossen werden. Und: Begrünte Dächer erhöhen die Biodiversität in unserer Stadt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns dazu gemeinsam mit Fachpublikum und interessierter Öffentlichkeit ins Gespräch kommen. Lassen Sie uns eine Gründachstrategie für Leipzig entwickeln. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Eine Gelegenheit dazu haben wir. Wir Grüne freuen uns, dass der Deutsche Dachgärtner Verband sein jährlich stattfindendes Gründachforum im Oktober 2016 gemeinsam mit der Stadt Leipzig veranstalten wird. S e i t e | 15 uns in diesem Zusammenhang vor zusätzliche Herausforderungen, wenn es um den Erhalt von Grünflächen und um die Schaffung neuer geht. Den Beratungen in den Ausschüssen Umwelt und Ordnung sowie Stadtentwicklung und Bau folgend, ist die Gründachstrategie bis Ende des vierten Quartals 2016 zu erarbeiten. Außerdem sind für die Umsetzung der Gründachstrategie im nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen. - In diesem Sinne bitte ich Sie, Kolleginnen und Kollegen Stadträte, unserem neu gefassten Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortmeldungen? - Herr Hobusch. weitere Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Liebe Antragsteller, ob ein solcher Antrag unter Umständen Sinn machen könnte, dazu will ich mich jetzt nicht äußern. Wenn man den Text des Ursprungsantrags und den Verwaltungsstandpunkt dazu liest, stellt man sich die Frage: Hat die Verwaltung das Kreuz falsch gemacht und hätte sie eigentlich Ablehnung vorschlagen müssen, weil das bereits Verwaltungshandeln ist, oder hätte der Beschlussvorschlag im Alternativvorschlag lauten müssen: Der Stadtrat stellt fest, dass die Verwaltung bereits handelt? Genau das schreibt die Verwaltung nämlich in der Begründung des Verwaltungsstandpunkts, was für uns Anlass ist, sowohl den Verwaltungsstandpunkt als auch den Originalantrag abzulehnen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag in der Neufassung zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit zwei Enthaltungen und einer Reihe von Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen. 14.3 Zeitbeschränkte 02068) Parkzonen (VI-A- Einreicher: Stadtrat Thomas Zeitler 14.3.1 dazu VSP (VI-A-02068-VSP-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Stadtrat Zeitler. Leipzig ist eine grüne Stadt. Wenn wir den öffentlichen Raum, Hinterhöfe und den Städtebau betrachten, stellen wir aber fest: Leipzig hat noch Begrünungspotenzial. Die wachsende Stadt stellt Stadtrat Zeitler (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister! Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Antrag ist ein Wunsch aus der Elternschaft. Es geht um die Prüfung der Einrichtung von zeitbeschränkten Parkzonen im Umfeld der ErichZeigner-Grundschule. In der Amalienstraße und der Weißenfelser Straße würde sich das anbieten. Wir können auch gern den Verwaltungsstandpunkt abstimmen. Es ist immer gut, wenn das Fachleute noch einmal bewerten. Ich bitte im Sinne des Verwaltungsstandpunktes abzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für den Beschlussvorschlag in der Formulierung des Verwaltungsstandpunktes. Wer stimmt dem zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.4 Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern (VI-A-02071) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 14.4.1 dazu VSP (VI-A-02071-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Das sehe ich nicht. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist für diesen Beschlussvorschlag? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Mit einer Reihe von Pro-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. 14.5 Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig (VI-A02075-NF-02) Einreicher: Jugendhilfeausschuss 14.5.1 dazu VSP zum Ursprungsantrag (VI-A02075-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Herr Ulrich, bitte schön; mein Stellvertreter im Jugendhilfeausschuss. Ulrich (Jugendhilfeausschuss): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Der Jugendhilfeausschuss stellt den Antrag, die Finanzierung von Kindertagesstätten Freier Träger im Vorfeld der Eröffnung von neuen S e i t e | 16 Einrichtungen und in der Anlaufphase nach der Eröffnung der Kita zu regeln. Wo liegt konkret das Problem? Ich will versuchen, das zu erläutern. Entsprechend Sächsischem Kindertagesstättengesetz werden die Personal- und Sachkosten einer Kindertageseinrichtung eines Trägers der Freien Jugendhilfe durch die Gemeinde, den Landeszuschuss, die Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers aufgebracht. Mit dem Eintreffen der ersten Kinder bei Betriebsbeginn wird finanziert. Aber bereits im Vorfeld der Eröffnung der Kindertagesstätte, mit Erteilung der Betriebserlaubnis, fallen bestimmte Vorlaufkosten an. Notwendigerweise ist die Leiterin der neuen Einrichtung bereits Wochen vor dem Eröffnungstermin vor Ort. Sie begleitet die letzten Bauabläufe, einschließlich des Einräumens des Mobiliars. Sie stellt das Erzieherinnenteam zusammen, führt die Aufnahmegespräche, bildet die Gruppen und bereitet die inhaltliche Arbeit konzeptionell vor. In der letzten Phase der Vorbereitung - circa vier Wochen vor Eröffnung - unterstützen die ersten Erzieherinnen die Leiterin in ihrer Tätigkeit. Das technische Personal beginnt mit dem Reinigen des neuen Geländes, um die Betriebsfähigkeit innen und außen herzustellen. Vor der inhaltlichen Inbetriebnahme entstehen also Personal- und Sachkosten, die nicht gedeckt sind. Wir haben hier eine Finanzierungslücke. Ein weiteres Problem tritt bei der Finanzierung der neuen Kita in den ersten Monaten nach Inbetriebnahme, der sogenannten Anlaufphase, auf. In dieser Zeit wird die Einrichtung nach und nach mit Kindern aufgefüllt, bis die Einrichtung voll ausgelastet ist. Es entsteht ein erhebliches finanzielles Defizit, weil einerseits die Kosten belegungsabhängig erstattet werden, auf der anderen Seite aber bestimmte Kosten auflaufen, egal ob die Einrichtung voll ausgelastet ist oder nicht. Der Gesetzgeber, der Freistaat Sachsen, hat den geschilderten Sachverhalt nicht gesetzlich geregelt. Daraus schlussfolgert die Stadtverwaltung: Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die der Freie Träger über seine Eigenmittel selbst finanzieren soll. - Aus der Sicht der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ist das nicht akzeptabel. Hier wird nicht berücksichtigt, dass die Finanzkraft der freigemeinnützigen Vereine, die Träger von Kitas sind, sehr unterschiedlich ist, was bei der Bemessung der Eigenleistung entsprechend Kinder- und Jugendhilfegesetz zu berücksichtigen ist. Scheinbar war sich die Verwaltung der Problematik durchaus bewusst. Bis Oktober 2014 war es Freien Trägern von Kitas nämlich möglich, eine sogenannte Anlauffinanzierung für einen befristeten Zeitraum zu beantragen. Es handelte Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 sich um einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 10 Prozent der notwendigen Personalkosten. Mit dem schon erwähnten Hinweis, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, wurde die Zahlung jedoch eingestellt. In der Antwort auf eine Anfrage der CDUFraktion hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Gewährung eines Zuschusses einer Beschlussfassung durch den Stadtrat bedarf. Mit diesem Antrag bringt der Jugendhilfeausschuss nun einen entsprechenden Beschluss auf den Weg. Dabei geht es nicht darum, den Freien Trägern nun in Gänze die Mittel zurückzuerstatten, die als Vorlauf- und Anlaufkosten auflaufen und die notwendig sind, um den ordnungsgemäßen Beginn der Tätigkeit mit den Kindern vom ersten Tag an zu garantieren. Es geht darum, sowohl die Höhe des Zuschusses als auch das Verfahren zu regeln. Das wird auch in der Neufassung des Antrags so dargelegt. Es wird deshalb beantragt, dies in einer Richtlinie, die der Stadtrat beschließen sollte, festzulegen. Um den Gesetzgeber, das Land Sachsen, nicht außen vor zu lassen, beauftragen wir außerdem den Oberbürgermeister, an die Landesregierung heranzutreten, um über die Änderung des Kitagesetzes eine landesweite Regelung für die geschilderte Problematik zu erreichen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Antrag. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Herr Ulrich hat das sehr gut ausgeführt. Ich möchte nur zwei Dinge ergänzen. Hier ist natürlich auch der Gleichbehandlungsgrundsatz heranzuziehen. Die städtischen Kitas haben diese Vorlaufzeiten. Warum sollen sie den Freien Trägern nicht zugestanden werden? Wer dagegen klagt, würde gewinnen. In der Neufassung des Antrags schlagen wir vor, dass die Verwaltung eine entsprechende Richtlinie erstellen soll. Ich glaube, das ist ein sinnvoller Kompromiss, den wir so unterstützen können. - Danke. S e i t e | 17 schuss vorlag, hätte die SPD-Fraktion nicht zustimmen können. Die heute vom Jugendhilfeausschuss vorgelegte Neufassung werden wir nicht ablehnen; denn es wird nicht festgelegt, welcher Träger wie viel Geld in welcher Situation bekommen soll. Die meisten von Ihnen wissen, dass ich seit 25 Jahren bei einem freigemeinnützigen Träger beschäftigt bin. Insofern gelte ich hoffentlich als unverdächtig, gegenüber den Sorgen und Nöten von Freien Trägern unaufgeschlossen zu sein. Das sieht bei diesem Thema allerdings etwas anders aus. Freigemeinnützige Träger sollten wirtschaftlich so liquide sein, dass sie die hier eingeforderten Vorlaufkosten auch finanzieren können. Obwohl es sich hier um gemeinnützige Träger handelt, so agieren sie am Markt und sind teilweise ziemlich große Unternehmen, die bundesweit aufgestellt sind. Natürlich gibt es auch kleine Unternehmen, aber auch die großen wollen dann Geld von uns. Sie haben lang laufende Verträge mit der Stadt und mit den Vermietern und insofern ausreichend Möglichkeiten zur Refinanzierung der Kosten über 20 bis 25 Jahre. Zukünftig könnten dann auch Betreiber von Pflegeheimen oder von Flüchtlingsunterkünften oder weiteren gemeinnützigen Einrichtungen an uns herantreten, die natürlich auch Vorlaufkosten haben. Ich denke, wir sollten auch wissen, dass in der Vergangenheit nirgendwo in Sachsen diese Vorlaufkosten gezahlt worden sind und sicherlich auch zukünftig nicht gezahlt werden. Insofern ist das schon eine problematische Geschichte. Seit 2014 sind in dieser Stadt 3.312 Kitaplätze ohne Übernahme dieser Vorlaufkosten entstanden. In den letzten anderthalb Jahren 3.312 Plätze ohne Übernahme diese Vorlaufkosten! Ich kann tatsächlich nicht glauben, dass zukünftig keine Kitas mehr gebaut werden, wenn wir die Vorlaufkosten nicht übernehmen. Punkt 2 des Antrags weist eindeutig auf den richtigen Adressaten für diese Forderungen hin. Tatsächlich muss das Sächsische Kindertagesstättengesetz überarbeitet und die Kostenübernahme gesetzlich geregelt werden. Die Stadt Leipzig kann nicht immer wieder Ausfallbürge für das Land sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Schulze. Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen zum vorliegenden Beschlussantrag in der Neufassung 02. Wer stimmt dem zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Stadtrat Schulze (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um eines vorwegzunehmen: Dem Ursprungsantrag, der vorgestern im Finanzaus- Abstimmung: Mit einer Reihe von Enthaltungen und einer Gegenstimme ist das mit Mehrheit so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 14.6 Evaluierung und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (VI-A-02097) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.6.1 dazu VSP (VI-A-02097-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 14.6.2 dazu ÄA (VI-A-02097-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Meine Damen und Herren, im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit wurde informiert, dass der Einreicher den Alternativvorschlag übernommen hat. - Dies noch zum Antrag. Wer wünscht das Wort? - Bitte schön, Frau Gehrt. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das Gesamtkonzept zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Leipzig wurde nach einjährigem Beteiligungsverfahren 2012 beschlossen. Soweit ich mich erinnere, betrug der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund damals circa 8 Prozent der Leipziger Bevölkerung; heute beträgt er etwa 12 Prozent. Wir alle wissen, dass besonders der Anteil an Flüchtlingen, die nach Leipzig kommen und hierbleiben werden, im Vergleich zu den Vorjahren stark angestiegen ist, was unsere Stadt vor große Herausforderungen stellt, insbesondere beim Thema „Menschenwürdige Unterbringung“, das uns noch lange beschäftigen wird. Neben einer menschenwürdigen Unterbringung gilt es aber auch, diesen Menschen - im Augenblick sind es vor allem Asylsuchende - rasch eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des städtischen Lebens zu ermöglichen. Deswegen waren wir der Meinung, dass wir das Gesamtkonzept noch einmal daraufhin überprüfen müssen, welche Maßnahmen dringend umgesetzt werden müssen und welche neuen Handlungsbedarfe sich aus der veränderten Situation ergeben. Deswegen haben wir diesen Antrag zur Evaluierung und Fortschreibung bzw. Anpassung des Gesamtkonzeptes gestellt. Notwendig für eine gleichberechtigte Teilhabe ist unter anderem der Abbau von Sprachbarrieren, insbesondere in den Informationssystemen der Stadt. Deswegen hatten wir in Punkt 3 unseres Antrags diese konkrete Maßnahme gefordert. Darauf wird im Verwaltungsstandpunkt unter Punkt 4.4 bis 4.6 zum Teil eingegangen. Im Alternativvorschlag schlägt die Stadt vor, ihre Ver- S e i t e | 18 waltungsgebäude zumindest zweisprachig, Deutsch-Englisch, zu beschildern und Informationsmaterialien gegebenenfalls mehrsprachig zu übersetzen. Das ist gut. Dennoch frage ich mich, warum das erst vier Jahre nach dem Beschluss des Gesamtkonzeptes angegangen wird. Neben dem Spracherwerb, der Bildung und der zügigen Anerkennung von Qualifikationen und Berufsabschlüssen kann besonders die Nutzung der vielfältigen Kultur- und Sportangebote in Leipzig eine gleichwertige Teilhabe befördern. Hier gilt es, zum einen das Engagement von ehrenamtlichen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu unterstützen und zum anderen Teilhabemöglichkeiten aufzuzeigen und anzubieten. Das heißt, dass auch hier ein Um- und Neudenken stattfinden muss. Erforderlich ist eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung, der städtischen Einrichtungen, der kommunalen Kulturbetriebe und Museen. Es wird zwar schon einiges getan, aber auch hier stehen wir noch am Anfang. Ich hatte eine Anfrage gestellt. In der Antwort hieß es, dass in den letzten zehn Jahren zum Beispiel nur elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturamtes und der Museen an Weiterbildungen zum Erwerb von interkulturellen Kompetenzen teilgenommen haben. Ich weiß aus meiner Mitgliedschaft im Migrantenbeirat, dass es verschiedenste Angebote an die Verwaltung gab, die größtenteils nicht wahrgenommen wurden. Das soll jetzt nachgeholt werden. Es soll 2016 ein zweitägiges Seminar für Museumsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter geben. Immerhin! Aber auch hier frage ich: Warum erst 2016, wo wir das Gesamtkonzept doch schon seit vier Jahren haben? Die interkulturelle Öffnung und Orientierung war eines der acht Handlungsfelder. Wir haben also noch einiges nachzuholen. Trotzdem können wir dem Vorschlag der Verwaltung folgen, die Evaluierung und Fortschreibung ins Jahr 2017 zu legen. Was wir in diesem Zusammenhang besonders spannend finden, sind die Migrantenbefragungen, die von der Verwaltung geplant sind. Es sollen ungefähr 800 Menschen interviewt werden über ihre soziografische und sozioökonomische Situation. Das ist eine qualitative Befragung. Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse. Im zweiten Quartal 2016 sollen uns Sachstandsberichte und eine Übersicht von Schwerpunktthemen vorgelegt werden. Auch da können wir mitgehen. Die konkreten Maßnahmen in Punkt 4 unterstützen wir. Deswegen lassen wir den Antrag in Form des Verwaltungsstandpunkts abstimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Lieber Herr Oberbürgermeister! Liebe Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Wir freuen uns sehr und unterstützen diesen Antrag der Linken. Vor allem freuen wir uns, dass sich auch die Verwaltung, insbesondere Herr Hörning, dieser Sache angenommen hat und versucht, unserem Integrationskonzept endlich ein bisschen Leben einzuhauchen und eine effektivere und stringentere Umsetzung anzusteuern. Dafür erst einmal vielen Dank! Leipzig ist ja noch nicht wirklich lange dabei. Wir haben gehört, seit 2012 haben wir das Integrationskonzept in Leipzig. 2014 gab es einen ersten Umsetzungsbericht, in dem Angebote hervorgehoben wurden wie zum Beispiel mehrsprachige Broschüren zur Familienbildung, eine mehrsprachige Broschüre, wie man seinem Kind Deutsch beibringen kann, Sprachmittlerdienste und Ähnliches. Das ist noch ausbaufähig. Wir müssen uns einmal vor Augen halten, dass zu dem Zeitpunkt, als wir das Integrationskonzept hier beschlossen haben, die meisten großen Städte in Deutschland schon weiter waren, nämlich Integration in Richtung Vielfalt und Vielfaltsmanagement zu denken. Warum? Weil sie gemerkt haben, dass Integration nicht alles ist. Weil sie gemerkt haben, dass Integration zwar Aufnehmen bedeutet, aber dafür andere ausschließt. Weil sie gemerkt haben, dass Vielfalt an diesem Punkt ansetzt und versucht, nicht nur den einen aufzunehmen, wodurch der andere vielleicht ausgeschlossen wird, sondern geprüft wird: Wie können wir die Potenziale von jedem nutzen, der bei uns in der Gesellschaft lebt, und das nicht nur im Hinblick auf kulturelle Hintergründe oder Herkunft, sondern auch im Hinblick auf jedwede Verschiedenheit, sei sie sexuell, aufgrund des Lebensstils, der körperlichen Fähigkeiten, der Größe usw. Vielfalt ist auch für uns nichts Neues. Wir haben im letzten Jahr die Charta der Vielfalt unterschrieben. Vielleicht ist diese Unterschrift ein guter Grund, hier jetzt einen Schritt weiterzugehen und zu sagen: Ja, wir unterschreiben nicht nur, dass uns Vielfalt wichtig ist. Wir erkennen auch an, dass Vielfalt vor allem für uns und unser gemeinsames Zusammenleben wichtig ist. Das Integrationskonzept ist ja nicht nur wichtig, weil wir jetzt plötzlich mehr Zuwanderung haben. Es ist nicht nur wichtig, um die neuen Herausforderungen zu meistern. Es ist auch wichtig für diejenigen, die schon 30, 40 Jahre hier leben und sich wünschen, noch besser in der Gesellschaft mitarbeiten zu können. Dafür brauchen wir das Vielfaltsmanagement. Wir müssen den Fokus auf die Vielfalt richten. Deshalb wünschen wir uns, dass wir nicht erst 2017 anfangen, über Vielfalt nachzudenken. Wir müssen diesen As- S e i t e | 19 pekt schon jetzt einbeziehen und uns Gedanken machen, wie wir das gemeinsame Zusammenleben von Alteingesessenen und Neuhinzugekommenen noch besser gestalten können. Ich denke, dieses Thema geht uns alle an. Ich bin mir auch sicher, Herr Hörning, dass Sie sich mit diesem Thema weitaus besser auskennen als mancher von uns. Da sehen wir eine Chance und setzen auf Sie. Wir hoffen, dass Sie diesen Weg mit uns zusammengehen. Trotzdem: Das Thema Vielfalt geht uns alle an, und zwar nicht erst morgen oder übermorgen, sondern schon jetzt. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Das müssen wir auszählen. Abstimmung: 34 dafür, 20 dagegen, 4 Enthaltungen. Das ist eindeutig. Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Keine Enthaltungen, fünf Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.7 Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser (VI-A-02098) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.7.1 dazu VSP (VI-A-02098-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.7.2 dazu ÄA (VI-A-02098-ÄA-01) Einreicher: Ute Elisabeth Gabelmann Frau Lange. Stadträtin Lange (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ob wir die Gebäude als Rathaus, Gemeindehaus oder Gemeindeamt bezeichnen, der Zweck war der Gleiche: die Verwaltung der ehemaligen Gemeinden zu beherbergen. 1889 erfolgte mit Reudnitz die erste Eingemeindung und 2000 mit Bienitz die vorläufig letzte zur Großstadt Leipzig. Ob freiwillig oder durch das Gesetz zur Gebietsreform in Sachsen, alle hatten das gleiche Schicksal: Die Gemeindeämter wurden überflüssig. Obwohl einige noch Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Außenstellen der Verwaltung beherbergen, wie die Rathäuser Schönefeld und Wahren, sind die meisten Gebäude keine Verwaltungsobjekte mehr und stehen leer. Wenn überhaupt finden nur noch die Sprechstunden der Ortsvorsteher und die Sitzungen des Ortschaftsrates dort statt. Die derzeitige Nutzung von zwölf ehemaligen Gemeindeämtern konnten wir alle im Verwaltungsstandpunkt nachlesen. Aber was ist mit den anderen, zum Beispiel denen in Engelsdorf oder in Liebertwolkwitz? Wissen Sie, was sich hinter Vereinsnutzung verbirgt? In Mölkau zum Beispiel bedeutet das, dass dort der Jugendklub, der Seniorentreff der Volkssolidarität und die Geschäftsstelle des Sportvereins Mölkern 04 ansässig sind, was schon ein soziokulturelles Zentrum ist. Ob alle Angaben dem tatsächlichen Sachstand entsprechen, bezweifle ich. Bei der Angabe zu Böhlitz-Ehrenberg fehlen zum Beispiel die Wohnungen und die viel genutzte Bibliothek. Der bauliche Erhalt der Gemeindeämter befindet sich derzeit im Dornröschenschlaf. So ist es auch nicht verwunderlich, dass zum Beispiel das Auswechseln einer kaputten Glühbirne 100 Tage dauern kann. Kleine bauliche Unterhaltungsmaßnahmen sind eigentlich zu wenig. Ich persönlich habe nichts gegen guten alten DDRFußbodenbelag oder gut verlegtes DDR-Parkett. Auch die Farbgestaltung an den Wänden, vor allen Dingen in den Treppenhäusern, ist meist noch Made in GDR, auch in diesem Rathaus hier. Die meisten Objekte müssen brandschutztechnisch ertüchtigt und behindertengerecht umgebaut werden; denn einige dieser Häuser sind auch Wahlbüros. Haben Sie gewusst, dass elf ehemalige Gemeindeämter auf der Verkaufsliste der Stadt stehen? Ich nicht. Da der Verwaltungsstandpunkt unser Anliegen widerspiegelt, bitten wir um dessen Abstimmung. Wir hoffen, dass die Stadtverwaltung auch wirklich das Jahr 2016 meint, in dem sie ein ausgewogenes intelligentes Gesamtkonzept erstellen und uns eine langfristige Investitions- und Instandhaltungsplanung, natürlich unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, vorlegen will, um den Zerfall der Gemeindeämter zu stoppen. Wir bitten - das als Protokollnotiz - auch das Jugendparlament in die Konzeptvorbereitungen mit einzubeziehen, da diese Häuser, wie schon erwähnt, auch Jugendeinrichtungen beherbergen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortmeldungen? - Herr Danckwardt. weitere S e i t e | 20 Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Würden Sie zu Protokoll geben, dass tatsächlich 2016 gemeint ist? Oberbürgermeister Jung: Das würde ich zu Protokoll geben. - Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus dem Redebeitrag meiner Kollegin, Frau Lange, ist vielleicht nicht deutlich hervorgegangen, dass wir den Änderungsantrag von Frau Gabelmann so übernehmen, wie er ist, einschließlich der Formulierung „interessierte Fachbeiräte und Beiräte“. Dann müssten wir darüber nicht mehr abstimmen. Oberbürgermeister Jung: Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem Antrag in der vorgelegten Fassung des Verwaltungsstandpunkts einschließlich der Änderungsformulierung von Frau Gabelmann zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.8 Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring, 04288 Leipzig (VI-A-02099) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 14.8.1 dazu VSP (VI-A-02099-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Beim Lesen des Antrags und Ihres Verwaltungsstandpunkts haben wir uns zwei Fragen gestellt. Erstens: Würde die Stadt Leipzig auch ohne den Beschluss über diesen Betrag die Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring prüfen? Zweitens: Würde die Stadt am Zuckelhausener Ring die notwendigen Arbeiten nicht mit der gleichen Priorität einordnen? Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, können Sie die beiden Fragen bitte beantworten? Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Oberbürgermeister Jung: Dafür hätten Sie nicht ans Mikrofon gehen müssen. - Sie hat „Ja“ gerufen, Herr Hobusch. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag des Ortschaftsrates zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Tagesordnungspunkt 14.9 ist vertagt. - TOP 14.10 haben wir bereits behandelt. 14.11 Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen transparent darstellen (VI-A02166) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.11.1 dazu VSP (VI-A-02166-VSP-01) S e i t e | 21 grenzenloses Vertrauen in die fristgerechte Erledigung der Aufgaben durch die Verwaltung setzen oder sie müssen aufwendig über Stadtratsoder Einwohneranfragen nach dem Stand der Umsetzung fragen, so wie wir. Nur dann erfährt man, dass es an der einen oder anderen Stelle klemmt und sich Beschlüsse eben doch nicht so einfach realisieren lassen, wie sich das manch einer wünscht. Ganz ehrlich, 25 Jahre lang hat man es nicht geschafft, ein Verfahren zur Berichterstattung zu finden. Ich habe nie verstanden, warum die Haushaltsbeschlüsse nicht genauso Eingang in die reguläre Berichterstattung der Verwaltung gefunden haben. Gibt oder gab es möglicherweise eine Motivation der Verwaltung, bewusst auf eine proaktive Berichterstattung zu verzichten? Darüber lässt sich sicherlich trefflich streiten und spekulieren. Wer nicht nachfragt, darf sich am Ende auch nicht beschweren. Einreicher: Dezernat Finanzen Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau und Herren Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Was wir mit dem vorliegenden Antrag wollen, ist eigentlich, so möchte man meinen, etwas Selbstverständliches. Das ist es aber eben nicht. Ich persönlich und sicherlich auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen schätzen die Arbeit des Büros für Ratsangelegenheiten sehr, gerade wenn es darum geht, die Ämter und Dezernate zu drängeln und zu nerven, Verwaltungsmeinungen zu unseren Anträgen zu liefern, Fristen einzuhalten und Beschlüsse umzusetzen. Mittlerweile kann man auch im ALLRIS sehr viel nachvollziehen. Die Transparenz hält mehr und mehr Einkehr in unsere Kommunalpolitik. Wenn die Fraktionen Anträge schreiben, die Verwaltung Vorlagen ins Verfahren bringt und letztlich der Stadtrat über diese Dinge abstimmt und Beschlüsse fasst, dann erfolgt eine Dokumentation und Berichterstattung zur Beschlussumsetzung. Die Geschäftsstellen erreicht etwa alle drei Monate ein in der Regel recht dicker und in jedem Fall hoch interessanter Umsetzungsbericht, der mehr oder weniger Erbauliches beinhaltet, je nachdem, ob es bereits zur Beschlussumsetzung gekommen ist oder ob sich zwischenzeitlich wieder einmal vorher nicht absehbare Barrieren aufgetan haben. Das ist alles gut und schön. Für Haushaltsanträge allerdings gibt es dieses Verfahren nicht. Die Fraktionen, die Ortschaftsräte und auch die Bürger, deren Bürgereinwände beschlossen wurden, müssen also entweder ein Wir jedenfalls sind dankbar, dass die Verwaltung unseren Wunsch nach mehr Transparenz und einer proaktiven Berichterstattung zur Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen unterstützt und einen sehr vernünftigen Alternativvorschlag unterbreitet hat. Ich bin gespannt, wie das von der Verwaltung zu entwickelnde Verfahren aussehen wird, und hoffe, dass es keinesfalls hinter das zurückfällt, was wir mit dem regulären Berichtswesen bereits haben; denn auch das ist ohne Zweifel noch ausbaufähig. Kurzum: Wir bringen den Verwaltungsstandpunkt heute zur Abstimmung, der Punkt 1 unseres Antrags zustimmt und zu Punkt 2 eine Alternative vorschlägt. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche sehe ich nicht. - Wer stimmt gegen diesen Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen. 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Aktueller Sachstand zum Vergabeverfahren Werbekonzession (VI-F-02376) Einreicher: CDU-Fraktion Ich bitte die Kollegin Dubrau um Antwort. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung zu dem Thema, bevor ich zur Beantwortung der einzelnen Fragen komme. Der Stadtrat - Sie erinnern sich sicherlich - hat am 19. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Juni 2013 beschlossen, dass die seit 1991, also seit 25 Jahren, laufenden Werbeverträge zum 31. Dezember 2016 zu beenden sind. Dem vorangegangen ist ein Gutachten, das besagt, dass weitere Verlängerungen eines solchen Vertrages nicht möglich sind. Eine Neuausschreibung der Werbekonzession nach europäischem Wettbewerbsrecht war und ist zwingend. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 17. Juni 2015 das Werbeträger-Portfolio für die Ausschreibung festgelegt sowie die Einrichtung einer Lenkungsgruppe oder Leitungsgruppe, wie sie damals noch bezeichnet wurde, die seitens des Stadtrats mit je zwei Stadträten aller Fraktionen zu besetzen war. Die Lenkungsgruppe hat seitdem sechsmal getagt und hat in vertrauensvoller und konsensualer Zusammenarbeit alle Informationen über den laufenden Verfahrensstand erhalten, sie erörtert und der Verwaltung ihre Empfehlungen für die weiteren Schritte gegeben. Dazu gehört unter anderem auch die aus der Unwirtschaftlichkeit des verbleibenden Angebots resultierende Aufhebung der Ausschreibung zu Los 1 sowie der aus den Erkenntnissen der ersten Ausschreiberunde gefolgerte Ansatz, die Stadtmöbel der Haltestellenunterstände und die Werbemöglichkeiten getrennt voneinander auszuschreiben, wobei die Werbemöglichkeit im Rahmen der Außenwerbekonzeption zuerst ausgeschrieben werden soll. Dass mitten in diesem Arbeitsprozess - dieser ist ja noch ganz frisch - aufgrund einer nicht erfolgreichen ersten Ausschreibung die Konsequenzen daraus gezogen und neue Arbeitsprozesse aufgesetzt wurden und dass noch während der Abarbeitung der zu klärenden Fragen des neuen Sachverhalts - wir sind ja ursprünglich nicht davon ausgegangen - spekulative und nicht sachgerechte Informationen in den Medien erschienen sind, war wenig hilfreich, von der Verwaltung aber nicht zu verhindern. Wir haben der Presse alle Informationen gegeben, die öffentlich möglich waren. Leider hat offensichtlich die explizite Einbindung aller Fraktionen in die Lenkungsgruppe des Verfahrens auch nicht zum nötigen Verständnis im gesamten Stadtrat geführt, was ich sehr bedaure. Damit fehlt auch das Verständnis, dass fertige Antworten auf Sachverhalte jetzt noch nicht gegeben werden können; denn die Sachverhalte sind ja gerade erst eingetreten. Die Abarbeitung ist in Angriff genommen worden. Aber wir müssen natürlich eine Vielzahl von Schritten gehen, ehe die endgültigen Antworten und neue Entscheidungsvorschläge auf den Tisch gelegt werden können. Meine Damen und Herren Stadträte, wir befinden uns nach wie vor in einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren im nicht einfachen Marktumfeld der Werbefirmen. Dieses soll den Marktteilnehmern gleiche - das ist ganz wichtig - und S e i t e | 22 faire Chancen bieten und der Stadt als Ausschreibende im städtischen Sinne natürlich das Bestmögliche sichern. Nicht zuletzt ist es unser Ziel, mit der Neuausschreibung die Bedingungen an den Haltestellen des ÖPNV in Leipzig weiter zu verbessern, indem wir unter anderem künftig mehr Haltestellen mit Fahrgastunterständen ausstatten wollen, als es heute der Fall ist. Sie können sich erinnern: Mehrfach ist hier in diesem Raum thematisiert worden, gerade in den Ortsbereichen zusätzliche Haltestellen aufzubauen. Der heutige Vertrag gibt das nicht her, und es gibt auch keine Möglichkeit der Erweiterung. Ich möchte daher, bevor ich zur Beantwortung der Fragen komme, noch einmal an Sie alle appellieren, sich gerade im Sinne guter Bedingungen an den Haltestellen sowie einer wirtschaftlich bestmöglichen Lösung und eines marktwirtschaftlich fairen Agierens der Stadt an der ausgesprochen sachorientierten und guten Zusammenarbeit der mit dem Verfahren betrauten Lenkungsgruppe zu orientieren, an der alle Fraktionen des Stadtrats beteiligt waren. Dass die erste Ausschreibung eines Loses von vier nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat, haben wir uns nicht ausgesucht - in einem Vergabeverfahren kann man das Ergebnis nicht von vornherein bestellen -; das kommt leider ab und zu vor. Aber wir gehen konstruktiv mit der Situation um und versuchen, das bestmögliche Ergebnis für die Stadt zu erreichen. Ich bitte Sie, das weiterhin konstruktiv mitzutragen. Jetzt komme ich zur Beantwortung der Fragen. Zu Frage 1. Zum jetzigen Stand werden Kosten für die Beschaffung und die Errichtung von 864 Fahrgastunterständen - das ist die bisherige Anzahl plus knapp 200, die dazukommen sollen - in einer Größenordnung von circa 9,5 Millionen Euro ermittelt, wobei wir ein bisschen Toleranz einkalkulieren. Diese Kosten sind aufgrund einer ersten Marktsondierung ermittelt worden. Gleichzeitig wurden beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Fördermittel auf der Grundlage der Richtlinie des Freistaates über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr nachgefragt, da eine Förderung für Fahrgastunterstände bis zu 75 Prozent möglich ist. Bei einer positiven Bescheidung des Fördermittelantrags würde der Eigenanteil der Stadt circa 2,5 Millionen Euro betragen. Es ist denkbar, die Beschaffung dann sowohl über das Tiefbauamt als auch über die Leipziger Verkehrsbetriebe vorzunehmen. Es gibt positive Signale vonseiten des Landes, aber wir werden natürlich noch einmal nachfragen, ob die Gelder dann an anderen Stellen, wo sie uns aber genauso wichtig sind, gekürzt werden. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Zur Frage 2. Die Abschreibungsdauer für Fahrgastunterstände beträgt in der Regel 20 Jahre; die jetzigen stehen 25 Jahre. Man kann aber von einer Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren ausgehen. Zur Frage 3. Die Unterhaltung soll im gleichen Rhythmus erfolgen, wie sie heute erfolgt. Das heißt ganz konkret: alle 14 Tage eine Reinigung der Unterstände mit Werbung, eine monatliche Reinigung der Unterstände ohne Werbung, ein Mal im Jahr eine Grundreinigung, in die auch Dach und Abflusssystem involviert sind, zwei Mal im Jahr eine spezielle Bodenreinigung, um Moos, Unkraut usw. zu entfernen. Es wird natürlich nicht davon ausgegangen, dass die Behörde das macht, sondern es ist denkbar, dass diese Arbeiten vom Tochterunternehmen der LVB, den Leipziger Servicebetrieben, LSB GmbH, durchgeführt werden. Sie nimmt auch gegenwärtig schon die Reinigung der Haltestellen vor, die der LVB gehören. Aber es ist natürlich auch möglich, auf dem freien Markt eine Firma zu finden, die das tut. Zur Frage 4. Es geht um das Budget und die Stellen. Aufgrund des Vorgenannten sind natürlich keine zusätzlichen Stellen für die Stadtverwaltung geplant. Also: Wir werden niemanden dort hinschicken, der da putzt. Generell sei an dieser Stelle noch einmal angemerkt: Alle für den Unterhalt notwendigen Aufwendungen der Fahrgastunterstände, die jetzt schon vorhanden sind, werden letztendlich durch die Stadt finanziert. Der Unterschied ist, ob die Aufwendungen für die Fahrgastunterstände, wenn sie einem Konzessionär gehören, von ihm getragen werden und das entsprechende Entgelt um diesen Betrag gekürzt wird oder ob die Aufwendungen direkt bei der Stadt liegen und ein kostenentlastendes Konzessionsentgelt für einen Teilbereich einbehalten wird. S e i t e | 23 ginn des Verfahrens aufmerksam gemacht. Dem kann auch heute aufgrund der nachfolgend abzuarbeitenden Schritte nicht vorgegriffen werden. Wir haben also die Firma jetzt schon angeschrieben und ihr eigentlich bis gestern den Termin gesetzt, erste Aussagen zu tätigen. Trotz Mahnung liegt bisher kein Bescheid dazu vor. Das heißt also: Auch wenn Sie heute einen Beschluss über einen Zuschlag nach der alten Ausschreibung vorliegen hätten, wäre die konkrete Abwicklung dieses Umbaus noch abzustimmen; denn wenn es einen Wechsel gibt, ist das in jedem Fall mit einem entsprechenden Umbau verbunden. Zur Frage 6. Das Los 2 wurde nicht zurückgezogen, sondern es steht kurz vor der Zuschlagserteilung. Ein entsprechender Vergabevorschlag wird dem Stadtrat in Kürze vorgelegt werden. Durch die Aufhebung des Loses 1 sind der Stadt keine Kosten entstanden. Das Verfahren war unter Beachtung und Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen wegen Unwirtschaftlichkeit zu beenden. Wir haben also bei der EU dafür keine Gebühren zu bezahlen. Eine Neuausschreibung des Loses 1 ist angekündigt worden. Zur Frage 7. Unbedingte Voraussetzung für eine wirtschaftlich erfolgreiche Vergabe der Außenwerberechte ist nach wie vor ein Wettbewerb. Nur mit einem Wettbewerb kann man zu einem entsprechenden Ergebnis kommen. Das heißt: Es müssen mehrere unterschiedliche, potente Wettbewerber diese Außenwerberechte anbieten. Die Verknüpfung der Vergabe von Außenwerberechten mit der Bereitstellung der insgesamt 864 Fahrgastunterstände führt aber dazu, dass der Außenwerber eine entsprechende Anfangsinvestition tätigen muss. Zur Frage 5. Die Stadt befindet sich gegenwärtig in der Klärung aller Eckpunkte für die Ausschreibung der Fahrgastunterstände, wobei der Ausschreibebeginn vom Fördermittelbescheid abhängig ist. Sie wissen, das ist nicht so ganz einfach; aber wir sind in direkten Verhandlungen an dieser Stelle; denn wir möchten auf keinen Fall wenn es so gemacht wird - den Anspruch auf Förderung verlieren. Eine entsprechende Beschlussvorlage der Stadt oder auch der LVB, wenn die Fahrgastunterstände über die LVB beschafft werden sollten, muss dazu vorbereitet werden. Im Gegensatz zu vergleichbaren Ausschreibungen in anderen großen deutschen Städten war es in Leipzig am Ende - ich sage: am Ende, weil es ursprünglich zwei Angebote gab - nur noch ein Wettbewerber, der diese Investition tätigen wollte. Dieses Angebot war aber mit einem erheblichen jährlichen Zuschuss durch die Stadt verbunden. Das Angebot sah erhebliche Zahlungen der Stadt vor, ohne dass wir während der Vertragslaufzeit oder danach Eigentümerin der Fahrgastunterstände geworden wären. Das gleiche Problem haben wir ja jetzt auch. Aufgrund des fehlenden Wettbewerbs besitzt dieser eine Bieter eine Monopolstellung und stellte Forderungen, die die Stadt nicht akzeptieren konnte und die auch nicht mit der Ausschreibung konform gingen. Unabhängig davon - auch wenn die erste Ausschreibung zu einem Zuschlagsergebnis geführt hätte - muss in jedem Fall eine Abstimmung mit dem Altkonzessionär über den Ablauf des Umbaus stattfinden. Darauf haben wir schon zu Be- Dazu zählen erstens der Verzicht auf weitere Investitionen in die Zukunft, also keine neuen und keine weiteren Fahrgastunterstände. Das würde bedeuten - um es einmal ganz platt zu sagen -: Die 200 Fahrgastunterstände würden nicht ge- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 S e i t e | 24 baut werden, und die Leute müssten weiterhin im Regen stehen. Investition in die Stadtmöbel weiterhin in dieser Größenordnung durchzuführen. Zweitens: keine Anpassung der zukünftigen Werbeträgerstandorte und des zukünftigen Designs der Stadtmöbel an stadtplanerische Vorgaben. Das gilt insbesondere auch für digitale Werbung, die normalerweise immer ein großes Druckmittel vonseiten der Werbefirmen ist. Häufig lehnen die Städte das ab. Wir haben das nicht abgelehnt. Wir haben uns Beispiele angeschaut, wo wir uns das tatsächlich vorstellen können. Damit können die Werbefirmen letztlich höhere Einnahmen erzielen. Wenn man diese Trennung vornimmt - das heißt: wir bauen die Häuschen, und sie stellen zusätzlich Werbeteile auf, die gleichzeitig ein bisschen für Windschutz in den Wartehallen sorgen -, gibt es einen ganz anderen Wettbewerb. Das haben wir jetzt erkannt. Wir haben schon einmal vorgefühlt an dieser Stelle. Es haben sich jetzt schon mehrere Konzessionäre gemeldet und gesagt: Ja, unter diesen Bedingungen sind wir sehr daran interessiert, in der Stadt zu investieren. Drittens. Es gibt kein Entgelt für die Stadt, und das obwohl die Stadt, die bisher noch Geld bekommt, die City Toiletten und die Spritzgitter aus der Ausschreibung herausgenommen hat, also diesen Teil der Investitionen minimiert hat. Obwohl die Betriebskosten trotzdem anfallen, soll die Stadt jedes Jahr einen nicht unerheblichen Betrag bezahlen. Viertens. Es gibt kein modernes Vertragsmanagement, also kein Controlling und keine Endabrechnung. Fünftens. Die Firma hat mit einem schnellen, von der Stadt unkontrollierbaren Abbau - was gar nicht zulässig ist - der bestehenden Fahrgastunterstände im nächsten Winter gedroht, also ein Horrorszenario aufgemacht, weil dies für die Nutzer des ÖPNV unmögliche Zustände bedeuten würde. Das, was von Anfang an verhandelt worden ist, wenn es denn zu einem Wechsel kommt, ist ein gleitendes Verfahren. Das heißt: Abbau und Wiederaufbau müssen innerhalb eines kurzen Zeitraums erfolgen. Sechstens. Es gibt aus den aufgeführten Gründen keine Bereitschaft, die Fahrgastunterstände und deren Zubehör, wie Spritzschutzgitter oder Windschutzscheiben, am Ende der Vertragslaufzeit an die Stadt zu verkaufen, was wir ganz gern gemacht hätten, wodurch beim Auslaufen der neuen Vertragslaufzeit, die nach EU-Recht auf jeden Fall kürzer sein muss, wiederum ein durch die Stadt nicht kontrollierbarer Abbau der Fahrgastunterstände erfolgen könnte. Auch um diese Abhängigkeit zu durchbrechen, sollte die Verwaltung die Entkopplung der Werbekonzession und der Fahrgastunterstände genauestens untersuchen. Wir haben vor 20, 25 Jahren eine etwas andere Situation gehabt. Damals sind die Konzessionäre auf den Markt gedrängt und haben tatsächlich große Investitionen getätigt. Die Zeiten haben sich geändert. Inzwischen ist die Investition in die Technik dessen, was dort hingehängt wird, wesentlich größer geworden. Insofern scheuen sie sich, die materielle Zur Frage 8. Ich hatte schon ausgeführt, dass das Los 2 nicht betroffen ist. Es geht nur um das Los 1. Das Los 1 sollte in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe Werbekonzessionen erneut in zwei Teillosen ausgeschrieben werden. Angaben, welche Entgelte in welcher Höhe mit der Neuausschreibung erzielt werden können, kann ich natürlich im Vorfeld nicht öffentlich machen, weil das logischerweise den Wettbewerb extrem behindern würde. Aber wir haben natürlich intern schon mal recherchiert und auch erste Gespräche geführt, sodass wir eine Größenordnung feststellen können. Das Hauptaugenmerk liegt natürlich auf der Sicherstellung des Wettbewerbs. Nur dann ist ein seriöses Entgelt garantiert. So wird bereits jetzt deutlich, dass die erneute Ankündigung der Neuausschreibung - das sagte ich eben schon - der hinterleuchteten Werberechte ohne die Fahrgastunterstände zu einem ganz anderen Interesse in der Werbebranche führt. Mehrere Anbieter - also nicht nur die beiden großen Player - haben ein Interesse bekundet und werden potenzielle Bieter sein. Zusammenfassend muss im Nachgang festgestellt werden, dass die Monopolstellung von im Wesentlichen nur zwei Werbefirmen in Deutschland derzeit nicht durchbrochen werden kann, wenn Stadtmöblierung Bestandteil einer Ausschreibung von Werberechten bleiben würde. Das heißt für uns: Wir müssen schauen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, um tatsächlich positive Ergebnisse für unsere Stadt zu erzielen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann hat eine Nachfrage. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Frau Dubrau! Sie haben einige Ausführungen gemacht, die an sich so gar nicht gefragt waren; aber das ist Ihr gutes Recht. Sie sind hier auch auf das Begleitgremium, die Lenkungsgruppe, eingegangen, was mich jetzt zu dieser Nachfrage treibt. Ich selbst war schon einmal in einer Lenkungsgruppe und war mitbeteiligt beim Stadtwerke-Anteilsverkauf, der dann nicht statt- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 gefunden hat. Auch da waren wir - im Militärdeutsch würde man sagen - vergattert, nicht darüber zu sprechen. Und wir haben auch nicht mit unseren Stadtratskollegen darüber gesprochen, schon um keinen in die Verlegenheit zu bringen, sich in das Vergabeverfahren irgendwie einzumischen. So verstehen wir und auch unser Kollege in diesem Gremium das System, wenn an einem Vergabeverfahren ein Lenkungsgremium beteiligt ist. Dieser Kollege muss sich auch daran halten, dass nichts nach außen dringt, auch unter dem Risiko, dass auch wir erst zum Ergebniszeitpunkt den Gesamtzusammenhang erfahren. Ich will es abkürzen. Meine Frage lautet: Haben wir das System Lenkungsgremium falsch verstanden, oder handelt es sich hier doch um ein halböffentliches Verfahren, an dem 70 Leute beteiligt sind statt nur die jeweils entsandten Vertreter? Bürgermeisterin Dubrau: Vielleicht muss man grundsätzlich unterscheiden zwischen den Informationen, die dem Lenkungsgremium während des Ausschreibeprozesses mitgeteilt werden, wie zum Beispiel die finanziellen und inhaltlichen Bedingungen. Wir hatten gebeten, diese Informationen nicht breitzutreten, damit es nicht am nächsten Tag in der Presse steht. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Informationen zu Entscheidungen - beispielsweise die begründete Aufhebung, die zu diesem Zeitpunkt eine feste Größenordnung ist und wo auch kein Wettbewerb mehr beschädigt werden kann -, die den Fraktionen mitgeteilt werden können. Also: Man muss schon ein Stück weit unterscheiden, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und welche nicht. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Entschuldigung, haben Sie im Lenkungsgremium dazu konkrete Verabredungen getroffen? Bürgermeisterin Dubrau: Nicht direkt. Aber wer an solchen Verfahren teilnimmt, weiß eigentlich ganz genau, was intern zu behandeln ist und an welcher Stelle man zumindest in der Fraktion eine Vorabinformation geben kann, weil diese Information sowieso - das haben Sie ja auch gemerkt - anschließend in den Ausschüssen dargestellt wird. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Okay. Ich vertiefe das an dieser Stelle nicht. Es bleiben trotzdem einige Fragen offen. Möglicherweise fragen auch noch andere dazu nach. S e i t e | 25 Sie haben Gott sei Dank zur Frage 1 ausgeführt, entgegen anderer Verlautbarungen seien die Fördermittel beantragt und man müsse natürlich prüfen, inwieweit man in Konkurrenz zu anderen Ansinnen der Förderung, gerade auch der LVB, tritt. Wissen Sie zufällig schon, welche anderen Förderanträge, insbesondere der LVB, auf die diese Fördermittelrichtlinie mit abzielt, ins Wackeln geraten könnten? Bürgermeisterin Dubrau: Das wissen wir nicht. Es ist auch noch kein Antrag gestellt worden. Einen Antrag kann ich erst stellen, wenn von Ihrer Seite ein Beschluss gefasst wird, dass wir tatsächlich dieses Verfahren durchführen. Wir haben eine Anfrage gestellt, und es ist sofort sowohl von dem Vertreter, der in Leipzig sitzt, als auch aus Dresden die Information gekommen: Ja, wir würden das fördern, und zwar mit einer Summe von maximal 10 Millionen Euro. Wir recherchieren im Moment, ob das für uns an irgendeiner Stelle negativ sein könnte. Darauf haben wir noch keine Antwort. Es gibt manchmal Fälle - das kennen wir aus dem ASW sehr gut -, wo die Zeitschiene sehr kurz ist; also wenn, dann in 2017. Gegebenenfalls können Mittel, die so kurzfristig zur Verfügung gestellt werden - Sie wissen, wie lang die Vorbereitungszeiten im Straßen- und Brückenbau sind; im Straßenbahnbau ist die Zeit noch viel länger -, dann nicht ausgegeben werden. Es wäre natürlich für uns die Idealsituation, wenn es sich um solche Mittel handeln würde, weil sie dann auf keines der anderen Programme angerechnet würden. Aber dazu haben wir jetzt noch keine Antwort, auch weil das ganze Verfahren, wie gesagt, erst seit ein paar Tagen läuft. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Nun mag es positiv sein, dass man auf eine Förderrichtlinie zugreifen kann. Wir haben uns ja auch einlesen können und wissen jetzt, dass Fahrgastunterstände förderfähig sind und dergleichen mehr. Aber wir haben auch noch andere Dinge zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit ist nicht nur geprägt von der Investition, die man tätigen muss, sondern von den jährlichen Aufwendungen. Sie haben vorhin etwas lax gesagt: Natürlich stellen wir keine eigenen Leute dafür ab. - Aber die Aufwendungen entstehen, und sie müssen finanziert werden, am besten natürlich - Sie haben es in der Antwort auf Frage 8 sehr weich formuliert über Konzessionseinnahmen. Tatsache ist, dass das gegeneinander abzuwägen ist. Meine erste Frage: Was ist für Sie jetzt wichtiger: dass es im Jahre 2017 Geld für uns geben könnte - Sie sagten ja gerade, 10 Millionen für die Fahrgastunterstände - oder die Abwägung, ob es Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 vergaberechtlich tatsächlich sauber ist, wenn man es der LVB überhilft, ob die Gegenfinanzierung für das Verfahren trägt und wie gesellschaftsrechtliche Dinge in diesem Zusammenhang zu lösen sind? Wie wichtig ist das? - Zweite Frage: Wie viel Zeit geben Sie uns dafür? Bürgermeisterin Dubrau: Natürlich ist die Voraussetzung, dass, wenn es nicht durch uns, sondern durch die LVB gemacht werden würde, alle gesellschaftsrechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Wir hatten gestern einen großen Termin dazu, wo wir die Abwägungsverfahren erstmalig angesprochen haben, also welche Bedingungen es gibt und welche Zeitfristen dafür notwendig sind. Sie können gewiss sein, dass wir dieses Verfahren so durchführen, dass es ein rechtmäßiges Verfahren ist, und dass wir uns nicht auf die Schnelle auf irgendetwas einlassen. Das geht logischerweise gar nicht. Es gibt aber unterschiedliche Wege, je nachdem wo die Arbeit jetzt anläuft. Für uns ist die Gesamtwirtschaftlichkeit wichtig. Natürlich muss die Reinigung und alles, was an Unterhaltung dazugehört, in jedem Fall bezahlt werden. Das Angebot, das uns jetzt vorliegt, ist auf jeden Fall die unwirtschaftlichste Variante, - Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Das ist nicht meine Frage gewesen. Bürgermeisterin Dubrau: - weil wir dann weitgehend ins Minus geraten würden. Wir wollen mindestens auf plus/minus null kommen. Eigentlich wollen wir auf einen positiven Satz kommen. Sie wissen, wir haben in der Vergangenheit einiges daraus finanziert und müssen dies auch weiterhin daraus finanzieren. Das heißt: Als Stadt sind wir geradezu gezwungen, die wirtschaftlichste Variante zu finden, um die städtischen Aufgaben - dazu gehört der Fahrgastunterstand, der Spritzschutz und anderes mehr - erfüllen zu können. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Meine Frage war: Wie viel Zeit geben Sie uns dafür? Bürgermeisterin Dubrau: Tja, wir haben leider feststellen müssen, dass das Zeitbudget, das wir vorgesehen hatten und das normalerweise, wenn wir jetzt zu einem positiven Ergebnis gekommen wären, ganz unproblematisch gewesen wäre, nämlich sechs bis acht Monate, gepasst hätte, wenn ein neuer Konzessionär gekommen wäre. Denn er hat natürlich nicht die gesellschaftlichen Bedingungen, wie wir sie haben. S e i t e | 26 Wir haben JCDecaux vor zwei, drei Wochen gebeten, uns einen Zeitplan über den Abbau zu schicken, um mit ihnen genau abzustimmen, wie der ganze Vorgang erfolgen kann. Wenn wir in der Lage wären, im März tatsächlich zu der Beschlussfassung zu kommen: Ja, wir machen das Verfahren so; ja, die Mittel werden zur Verfügung gestellt, und wenn wir sofort den Antrag auf Fördermittel stellen könnten, dann wäre es sicherlich möglich, um die Jahreswende die ersten aufzustellen. Da ich aber vermute, dass das Verfahren nicht ganz so schnell abläuft, wäre es uns natürlich lieb, wenn wir mit JCDecaux eine Verschiebung um ein halbes Jahr aushandeln könnten, um in die Sommermonate zu kommen, wo ein Umbau von Haltestellen etwas einfacher durchzuführen ist als im Januar oder Februar. Aber das ist noch im detaillierten Abstimmungsverfahren. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich kommentiere das jetzt nicht. Wir werden dazu noch eine Frage stellen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich habe jetzt Wortmeldungen von Herrn Morlok, Herrn Haas, Herrn Schlegel und Herrn Deissler. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Frau Dubrau, Sie haben in Ihren Ausführungen das Thema „gleitender Übergang“ angesprochen. Ich habe Sie so verstanden, dass das verhandelt worden ist. Das ist aber nicht ganz klar herübergekommen. Deswegen meine Frage: Ist mit dem bisherigen Konzessionsinhaber aufgrund des Vertrages schon klar geregelt, dass es einen gleitenden Übergang geben muss, oder ist dieser Übergang erst noch mit ihm zu verhandeln? Bürgermeisterin Dubrau: Man hat leider in dem Vertrag, der 1991 geschlossen worden ist, dazu keine präzisen Aussagen gemacht. Aber es gibt öffentlich-rechtliche Bedingungen; das wissen Sie selbst ganz genau. Man kann nicht einfach hinkommen, den Trenner ansetzen, und weg ist das Teil. Das heißt: Die Firma braucht natürlich Genehmigungen dafür, um diesen Vorgang durchzuführen. Insofern haben wir, denke ich, ein Stück weit ein Pfund in der Hand, um das zu einem ordnungsgemäßen Verfahren zu führen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Das Thema Haltestellenhäuschen interessiert fraktionsübergreifend, es interessiert auch die Bevölkerung sehr. Frau Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Dubrau, auch ich habe Sie so verstanden, dass das Zug um Zug geschieht. Ich stelle mir die Frage: Wenn das Eigentum von JCDecaux ist, warum sollte die Firma Ihnen diese Haltestellehäuschen ein halbes Jahr länger - bis zum Sommer, wenn das Wetter besser ist - überlassen, nur damit Sie die Ausschreibung noch zu Ende führen können? Was kostet das? Das ist ja nicht unser Eigentum; es ist deren Eigentum. Gibt es dazu schon eine Größenordnung? Bitte erklären Sie mir als unwissendem Stadtrat, welche öffentlich-rechtlichen Bedingungen man als „Daumenschraube“ ansetzen kann. Bitte begründen Sie auch, wie das in der Praxis Anwendung finden könnte. Bürgermeisterin Dubrau: Sie wissen, dass es sich dabei um öffentliches Straßenland handelt. Für Arbeiten auf öffentlichem Straßenland ist grundsätzlich eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich; denn dafür müssen Absperrungen vorgenommen werden. Man kann ja nicht einfach ein Gitter hinstellen und dann größere Bauarbeiten durchführen. Stadtrat Haas (CDU): Darf ich das so verstehen, dass man es vielleicht hinauszögert, Genehmigungen für den Abbau zu erteilen? Bürgermeisterin Dubrau: Ich würde nicht „hinauszögern“ sagen. Ich sagte Ihnen ja gerade, dass wir in Verhandlungen treten wollen. Wir haben deshalb vor ungefähr drei Wochen die Firma gebeten, uns einen Ablaufplan ihres Abbaus vorzulegen, und hatten dafür eine Frist bis gestern gesetzt. Gestern ist nichts vorgelegt worden. Wir haben das heute früh noch einmal angemahnt. Ich kann Ihnen erst etwas dazu sagen, wenn dieser Ablaufplan vorliegt und wir die Verhandlungen geführt haben. Logischerweise kann man das nicht im Vorhinein machen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, darf ich die herzliche Bitte äußern: Lassen Sie uns nicht über ungelegte Eier sprechen. Stadtrat Haas (CDU): Das ganze Verfahren ist ein ungelegtes Ei, Herr Oberbürgermeister. Oberbürgermeister Jung: Wir haben zurzeit keinen Anlass, öffentlich Dinge zu debattieren, die unsere Position in den Verhandlungen mit JCDecaux gegebenenfalls schwächen könnten. Ich bitte darum. S e i t e | 27 Stadtrat Haas (CDU): Ich bemühe mich sehr, Herr Oberbürgermeister, in der Sache Sachlichkeit und Fachlichkeit in den Vordergrund treten zu lassen. - Meine letzte Frage: Ist es auszuschließen, dass zeitnah nach Vertragsbeendigung JCDecaux seine Häuschen abbaut und wir dann keine haben? Schließen Sie das aus, Frau Dubrau? Stehen die Leipziger dann im Regen? Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Das wäre auch nicht auszuschließen, wenn es ein anderer Konzessionär wäre. Auch dann bestünde eine gewisse Gefahr, dass das so passiert. Man kann aber aufgrund dieser Tatsache nicht davon ausgehen, dass ein ein Mal geschlossener Vertrag über Jahrzehnte immer wieder verlängert wird, wenn die Bedingungen für die Stadt immer schlechter werden. Deshalb gibt es Wettbewerb, und Wettbewerb ist etwas, was unserer Gesellschaft eigen ist. Stadtrat Haas (CDU): Das unterstützt die CDU, aber nur wenn dieser Wettbewerb fair ist. Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Herrn Schlegel, Herrn Deissler, Frau Niermann und Frau Körner. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Zum fairen Wettbewerb gehört natürlich, dass auch andere einmal eine Chance bekommen. Wenn das weiter verhandelt worden wäre und nicht erneut ausgeschrieben worden wäre, wäre es kein fairer Wettbewerb gewesen. Nun zu meinen konkreten Fragen. Erstens. Sehe ich es richtig, dass es nunmehr eine Trennung zwischen der Werbung an den Haltestellen und der Errichtung der Haltestellenunterstände geben wird? Letzteres könnte, sobald das mit der LVB geklärt ist, ja zeitnah in die Gänge kommen, weil faktisch schon die Vorfertigung usw. erfolgen könnte, sodass die Haltestellenhäuschen zeitnah, vielleicht durch mehrere Firmen - meine Frage -, ersetzt werden könnten. Zweitens. Wurde bei den Gesprächen mit den beiden Bietern ausdrücklich noch einmal auf die Inhalte der Ausschreibung hingewiesen, sodass klar erkennbar war, was gefordert ist und welche Leistungen sie anbieten müssen und welche nicht? Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 S e i t e | 28 Drittens. Sind die betroffenen Bieter formal über die Aufhebung des Wettbewerbsverfahrens informiert worden? Ja, das ist der Weg, den auch der Stadtrat mit der Stadt gemeinsam geht. Viertens. Kann man die jetzigen Gespräche mit den Bietern so verstehen, dass sie eine Art Vorauswahl für einen Bieterwettbewerb sind, sie sich also freiwillig für die Errichtung der Haltestellenhäuschen bewerben können? Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler. Bürgermeisterin Dubrau: Bitte stellen Sie nicht so viele Fragen auf einmal. Es fällt mir schwer, mir alle merken zu können. Oberbürgermeister Jung: Obwohl im Prinzip viermal „Ja“ gesagt werden könnte. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Genauso ist es. Das könnten Sie auch sagen. Noch eine letzte Frage: Wäre eine Fortsetzung des Vertrages um drei Jahre, die ja jetzt im Raum steht, überhaupt möglich, nachdem ein Großteil der existierenden Werbeverträge schon anderweitig vergeben worden ist? Wäre es überhaupt sinnvoll, diese Verhandlungen weiterzuführen, oder würden wir dadurch das Elend nur um drei Jahre hinauszögern? Bürgermeisterin Dubrau: Zur letzten Frage: Nein, es ist keine Verlängerung möglich. Der Vertrag ist gekündigt worden. Wenn man einen Vertrag kündigt, kann man ihn nicht im Nachhinein verlängern. - Das ist der eine Fakt. Der zweite Fakt ist: Es sind jetzt andere Vertragsbedingungen, weil wir einen Teil der Investitionen herausgenommen haben. Insofern - das sage ich ganz deutlich - muss ein neuer, wie auch immer befristeter Vertrag geschlossen werden. Die Fragen zwei bis vier sind ganz einfach mit „Ja“ zu beantworten. Zur ersten Frage: Wir können natürlich nicht ohne Ihren Beschluss in die Ausschreibung gehen. Ich hatte schon gesagt, die Empfehlung vonseiten der Lenkungsgruppe und vonseiten der Verwaltung ist, eine Trennung vorzunehmen, also die Fahrgastunterstände separat von der erneuten Ausschreibung der Werberechte zu verhandeln. Dazu werden wir einen Beschluss vorbereiten. Dieser wird in den Stadtrat gehen. Bis dahin müssen wir die grundsätzlichen finanziellen Bedingungen - bis auf die endgültige Prüfung der Fördermittel; die folgt immer danach - geklärt haben. Dann können Sie darüber entscheiden: Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe auch fünf Fragen. - Sie hatten ausgeführt, dass Sie eine Voranfrage zu den Fördermitteln gestellt haben. Sind diese 10 Millionen Euro schon gesetzt, oder besteht da noch ein Risiko? Was wäre dann? Bürgermeisterin Dubrau: Die Fördermittel kann ich erst dann ordentlich einplanen, wenn der Bescheid mit Stempel bei uns eingeht. Aber Sie wissen natürlich auch, dass man in Vorgesprächen schon relativ weit abklären kann - Herr Morlok nickt -: Gibt es eine Chance, oder gibt es keine? Hier ist uns signalisiert worden: Ja, wir haben gute Chancen. - Man hat diese 10 Millionen Euro erst einmal für uns reserviert. Insofern würde ich sagen: Ja. Trotzdem möchte ich noch abklären, ob es dann an anderen Stellen für die Stadt Leipzig zu Einschränkungen kommt. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe auch gewisse Bedenken, was den Rückbau angeht. Wir haben in Leipzig jetzt schon Baustellen in erheblicher Größenordnung, momentan über 500. Es müsste ja dann überall zurückgebaut werden. Ich vermute sogar, dass auch das Fundament dem jetzigen Unternehmen gehört. Das wären ja gewaltige Eingriffe in die jeweilige Haltestelle. - Damit in Verbindung meine Frage: Ist überhaupt gesichert, dass man in Kürze Fahrgastunterstände in dieser Größenordnung bestellen kann und sie dann auch geliefert bekommt? Bürgermeisterin Dubrau: Ich denke, das Bestellen und Liefern der Fahrgastunterstände ist relativ unproblematisch. Wenn der Auftrag ausgelöst wird, gibt es genügend potente Firmen in diesem Land, die das machen können. Das Problem sind tatsächlich die Arbeiten vor Ort. Es ist tatsächlich so, dass nicht nur das obere Teil abgeschraubt wird, sondern dass die Fundamente auch Teil dessen sind. Das heißt rein theoretisch: Nach dem damaligen Vertrag müssten auch die Fundamente herausgeholt werden. Dann käme der Nächste, der neue Fundamente setzt und seine Halle draufstellt. Das ist etwas, was aus unserer Sicht problematisch sein könnte. Auch deshalb ist es so wichtig, mit der jetzigen Firma in Vertragsverhandlungen über den Ablauf des Abbaus zu kommen, um konkret sa- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 gen zu können, wie das bewerkstelligt werden soll. Ich muss hinzufügen: Die Firma macht das ja nicht selbst, sondern sie wird ihrerseits eine Firma damit beauftragen. Es gibt eine Handvoll an Firmen, die so etwas machen. Das heißt: Vielleicht ist die Firma, die das abbaut, sogar diejenige, die das hinterher wieder aufbaut. Wie gesagt, es gibt nicht so viele. Ich gehe auch davon aus, dass der Abbau nicht innerhalb von drei Wochen erledigt ist und die Dinger dann alle weg sind. Das wird schon rein technisch gar nicht funktionieren. Und: Es kann durchaus sein, dass es am 1. Januar sowieso nicht funktioniert, weil wir ausnahmsweise mal Winter haben, aber einen richtigen, mit Kälte und allem was dazugehört. Diese Fakten sind natürlich auch der Firma bekannt. Wenn ich mich in die Lage der Firma hineinversetze, würde ich mich im Moment genauso verhalten. Deshalb ist es so wichtig, einen ordnungsgemäßen Ablaufplan zu machen. Meine Zielrichtung hatte ich dargestellt. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Die restlichen Monate werden relativ schnell verstreichen. Das heißt: Wir haben uns jetzt in Zeitnot gebracht. Hätte es die Möglichkeit gegeben, die Kündigung zurückzunehmen und mit dem Unternehmen zu den gleichen Bedingungen eine Verlängerung um zwei Jahre zu vereinbaren? Bürgermeisterin Dubrau: Das hatte ich schon gesagt: Nein. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe noch zwei Fragen. Zum einen: Ist es richtig, was in der Zeitung zu den Kosten für juristische Beratung und Fachberatung zu lesen war? - Letzte Frage: Dieses Unternehmen betreibt ja auch WCs. Werden die auch zurückgebaut? Bürgermeisterin Dubrau: Die Zahl ist nicht richtig. Es sind 270.000 Euro. Solche Verfahren kann man aber auch nicht ohne Berater und Juristen führen. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Noch einmal meine letzte Frage: Gehören zu den Leistungen des jetzigen Unternehmens auch die Toiletten? Werden die dann auch zurückgebaut? Bürgermeisterin Dubrau: Ja, ein Teil. S e i t e | 29 Oberbürgermeister Jung: Ich würde vorschlagen, die Rednerliste nach Herrn Grosser zu schließen. Sonst ist es eine Aktuelle Stunde und keine Fragerunde. - Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Frau Dubrau, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage hat Herr Morlok schon vorweggenommen; auch mein Kollege, Herr Haas, ist darauf eingegangen. Es geht um die Verträge, die wir derzeit haben. Sie hatten gesagt: Es kann eigentlich nicht sein, dass jetzt sofort abgebaut wird. - Dazu gibt es mit Sicherheit genaue Regelungen in den Verträgen. Sie hatten gerade gesagt: Nein, die gibt es nicht. - Wenn es keine gibt, gilt: Wenn der Vertrag endet, können die Häuschen abgebaut werden. Wir werden uns die Verträge genau anschauen. Ich kann heute für meine Fraktion ankündigen, dass wir ein Akteneinsichtsgesuch stellen werden. - Das war die erste Frage. Bürgermeisterin Dubrau: Die Frage hatte ich ja schon beantwortet, nämlich dass es leider keine detaillierten - - Stadträtin Niermann (CDU): Genau. Sie haben das Fragezeichen überhört. Für die zweite Frage muss ich ein bisschen weiter ausholen. Sie können sich erinnern, dass es eine Diskussion zur Lenkungsgruppe gab, über die wir hier schon einiges gehört haben, nämlich ob wir sie brauchen oder nicht. Unsere Fraktion hat sich damals überzeugen lassen, dass wir diese Lenkungsgruppe brauchen, weil das Ausschreibungsverfahren in der Tat geheim zu halten ist: zum Schutz der Bieter, aber auch um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Nicht geheim ist, welche Eckpunkte dann tatsächlich an die Bieter gegangen sind. Frau Dubrau, ich frage Sie jetzt: Sind diese Eckpunkte, diese Vorgaben so gewählt gewesen, dass die Ausschreibung scheitern musste? Frau Dubrau, wir haben dieses Gefühl. Wir haben das Gefühl, Sie führen uns hier an der Nase rum. Deswegen möchten wir diese Frage gern beantwortet haben. Bürgermeisterin Dubrau: Wir sind natürlich nicht davon ausgegangen, dass die Ausschreibung am Ende zu einem Ergebnis führt, das wir nicht wünschen. Ich glaube, da haben wir in der Behörde wirklich Besseres zu tun. Vielmehr haben wir nach Recherche des gesamten Werbemarktes und im Vergleich dessen, was wir jetzt haben, geprüft -auch mithilfe von Beratern, die an vielen Stellen tätig sind -: Welche Möglichkei- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 ten gibt es, damit für die Stadt mindestens ein Nullsummenspiel herauskommt? Stadträtin Niermann (CDU): Dann nennen Sie doch einmal die Vorgaben, die Sie gemacht haben. Die sind nicht geheim. Bürgermeisterin Dubrau: Das ist ein dickes Papier - vom Grundsatz her ist das im Beschluss vom 17. Juni 2015 dargelegt -, in dem alle Vorgaben enthalten sind. Genau danach ist die Ausschreibung gestaltet worden. Ich kann Ihnen das gerne noch einmal zur Verfügung stellen; es steht aber auch im ALLRIS. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, Frau Lakowa und Herr Grosse. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister! Auch in den Ausschüssen Wirtschaft und Arbeit sowie Kultur wurde die Vorlage damals behandelt. Wir haben das mitbeobachtet, waren aber nicht in der Arbeitsgruppe. Dazu eine Frage: Da wir aus verschiedenen Fraktionen und Parteien Beigeordnete haben, gibt es da irgendein Problem, oder kann ich davon ausgehen, dass das Vorgehen mit Ihnen, Herr Oberbürgermeister, bzw. in der Dienstberatung besprochen worden ist? Ich gehe davon aus, würde aber gern eine Bestätigung haben, dass es eine gesamtstädtische Entscheidung ist, so zu handeln. Bürgermeisterin Dubrau: Die Entscheidung, die Ausschreibung aufzuheben, war vergaberechtlich notwendig. Wenn ich nur ein Angebot habe und dieses nicht der Ausschreibung entspricht, muss ich die Ausschreibung aufheben. Da habe ich gar keine andere Chance. Das weitere Vorgehen haben wir mit dem Herrn Oberbürgermeister und dem Herrn Finanzbürgermeister sehr intensiv besprochen; mit dem Bürgermeister für Wirtschaft noch nicht, weil Herr Albrecht nicht da war. Also: Wir haben das vorbesprochen. Wir sind beauftragt - das werden wir auch machen -, innerhalb von anderthalb Wochen eine entsprechende Vorlage vorzubereiten, wo all die Punkte, die jetzt auf der Tagesordnung stehen, noch einmal schriftlich dargelegt werden. Das haben wir diese Woche so besprochen. Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa. Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bin schon ein bisschen verwundert, dass von der S e i t e | 30 CDU so viele Fragen kommen. Daher meine Frage bezüglich des Prozedere der Arbeitsgruppe zum Thema Werbekonzessionen. War es nicht so, dass verschiedene Fraktionen mehrere Teilnehmersitze in dieser vertraulichen Arbeitsgruppe hatten? Hat die CDU ihre Sitze vollständig besetzt? Waren alle CDUFraktionsmitglieder, die dort einen Sitz hatten, auch regelmäßig anwesend? Ich wundere mich doch, dass hier so viele Fragen dazu kommen. Können Sie mir darauf eine Antwort geben? Bürgermeisterin Dubrau: Jede Fraktion hatte zwei Sitze, aber nicht von jeder Fraktion waren immer zwei Vertreter anwesend. Ich glaube, es gab nur zwei Fraktionen, wo immer beide Vertreter anwesend waren. - Ich korrigiere: Die anderen hatten nur einen Vertreter. Aber soweit ich weiß, war der Vertreter der CDU immer anwesend. Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Dubrau! Um mit den Worten des Herrn Oberbürgermeister zu antworten: Offensichtlich gibt es noch gar keine Eier, die man zerschlagen könnte. Ich glaube, dass das Problem schon eher angefangen hat. Wir hatten das Thema Werbekonzessionen auch im Wirtschaftsausschuss. Schon damals haben wir davor gewarnt, Werbung und Häuschen als ein Paket anzubieten. Darauf hat aber niemand gehört. Jetzt haben wir den Salat. Ehrlich gesagt, da krallt es mir ein bisschen. Ich muss aufpassen, dass ich nicht unsachlich werde. Fakt ist eines: Die Leute, die die Häuschen aufstellen und betreiben, verdienen ja mit der Werbung. Das ist der eigentliche Grund, warum sie sich beteiligen. Warum sollten die sonst die Häuschen aufstellen? Wenn man das jetzt voneinander trennen will, muss man einen Ablaufplan machen. Das ist auch legitim; dagegen will ich gar nichts sagen. Aber damit hätte man vielleicht eher anfangen müssen. Das wäre organisatorisch sehr wohl möglich gewesen, Herr Schlegel; denn man hätte voraussehen können, dass dies möglicherweise zu Problemen führen wird. Hätte man diesen Ablaufplan schon eher gemacht, wären wir jetzt vielleicht im Zeitplan und gäbe es keine Probleme mit dem Abbau dieser Häuschen. Ich verstehe es einfach nicht. Vielleicht können Sie mir das beantworten. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Ich habe noch eine Bitte. Die LVB hat ja an den Endhaltestellen WC-Häuschen. Ich bitte darum, dass in den Verhandlungen darauf geachtet wird, dass diese Häuschen nicht abgebaut werden. Das wäre wichtig für die Fahrerinnen und Fahrer. Nicht, dass ihnen diese Möglichkeit genommen wird. Bürgermeisterin Dubrau: Zur letzten Frage kann ich „Ja“ sagen. Zur vorhergehenden Frage: Ich hatte schon ausgeführt, dass wir das Verfahren mit Ihrem Beschluss vom 19. Juni 2013 angefangen haben. Ich habe im August 2013 mein Amt angetreten. Hätte ich zu diesem Zeitpunkt gesagt: Lieber Stadtrat, das Risiko, die Wartehäuschen weiterhin über die Werbung zu finanzieren, sieht nach Prüfung der Marktlage viel zu groß aus; lasst uns doch lieber die Häuschen selber bauen und nur noch die Werbung vermarkten, dann wäre, denke ich, die Gesamtstimmung in diesem Haus so gewesen, wie Sie sie vielleicht auch im Wirtschaftsausschuss erlebt haben. Vermutlich hätte man gesagt: Das kann nicht sein. Das hat bis jetzt so geklappt. Warum soll das plötzlich nicht mehr klappen? - Sicherlich hat sich in den letzten 25 Jahren einiges verändert. Aber wir hatten die Hoffnung, dass es trotzdem klappt. Ich muss auch sagen: Wir hatten bis relativ kurz vor Schluss zwei Bewerber. Der zweite Bewerber hatte ein Angebot vorgelegt, dass mit den Ausschreibebedingungen genau übereingestimmt hat. Er hat genau das gemacht, was gefordert war. Er hat eine Größenordnung an Geld geboten, die ausreichend war und die die anderen Leistungen, die wir vorher herausgenommen hatten, in die Finanzierung gebracht hätten. Dass im letzten Moment, kurz vor Einlauf in die Zielgerade, etwas ganz anderes herauskommt, konnte man nicht ahnen. Dafür hätte man schon eine Glaskugel gebraucht, und die haben wir leider nicht. Wir haben natürlich immer im Kopf gehabt, dass wir, sollte es nicht laufen, andere Wege gehen müssen. Trotzdem müssen wir das Verfahren bis zum Ende laufen lassen. Wir können nicht einfach sagen: Jetzt haben wir es uns anders überlegt; wir machen jetzt etwas anderes. - Bei einem EU-Ausschreibeverfahren müssen bestimmte Vorgaben und Fristen eingehalten werden, darunter auch, dass das Verfahren bis zum Schluss durchgeführt werden muss und erst danach ein neues Verfahren begonnen werden darf. Und dieses neue Verfahren läuft erst seit ganz kurzer Zeit. Das heißt: Sie sind eigentlich sofort, nachdem die Situation eingetreten ist, in den Ausschüssen und jetzt hier im Stadtrat informiert worden. S e i t e | 31 Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau. - Ihnen wird in der gebotenen Sorgfalt eine Vorlage zugeleitet werden. Dann werden die Fragen hoffentlich so beantwortet werden können, ohne zu spekulieren. Tagesordnungspunkt 15.2 würde ich gern noch vor der Pause aufrufen und damit die Fragestunde beenden. 15.2 Belegungsrechte für die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten (VI-F02290) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian wird um Antwort gebeten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. 100 Vermieter haben bis zum Jahresende 2015 der Stadt Leipzig Angebote für 370 Wohnungen unterbreitet. Zur Frage 2. 32 Miet- und Belegungsrechtsverträge konnten bis zum 9. Februar 2016 abgeschlossen werden. Davon entfielen acht Verträge auf Wohnungen bis 60 Quadratmeter, 22 Verträge auf Wohnungen ab 60 bis unter 85 Quadratmeter und zwei Verträge auf Wohnungen über 85 Quadratmeter. Zur Frage 3. Die 32 bislang geschlossenen Mietund Belegungsrechtsverträge wurden mit 13 Vermietern geschlossen. Davon wurden 24 Verträge mit privaten Vermietern geschlossen und acht Verträge mit der LWB. Mit Genossenschaften wurden bislang noch keine Verträge geschlossen. Es liegen Angebote von zwei Genossenschaften vor, die derzeit geprüft werden. Zur Frage 4. Ja. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Herr Professor Fabian, zur Frage 3 eine Nachfrage. Können Sie vielleicht grundsätzlich eine Aussage machen zur Zusammenarbeit mit privaten Vermietern in der Stadt Leipzig in dieser Frage? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wir erhalten Angebote und prüfen sie. Sie haben ja gehört: In 32 Fällen haben wir uns schon verständigt. Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Stadtrat Böhm (fraktionslos): Eine kurze Nachfrage. Wie viele Prämien sind denn bisher ausgezahlt worden? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die Prämien bzw. die entsprechenden Fördermittel werden dann ausgezahlt, wenn die Mietverträge tatsächlich zustande kommen und die Wohnungen belegt werden. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Das heißt, es wurde noch gar nichts ausgezahlt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das weiß ich nicht. Das muss ich nachreichen. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Eine Frage: Mir ist das Prozedere nicht ganz klar. Aber ist es nicht so, dass alle Leitanfragen der Fraktionen behandelt werden? Oberbürgermeister Jung: In der Geschäftsordnung ist für die Beantwortung von Fragen eine Stunde vorgesehen. Diese eine Stunde ist jetzt um. Deswegen wird die Fragerunde beendet. Alle anderen Antworten auf Ihre Fragen werden Ihnen schriftlich zugeleitet. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Danke für die Auskunft. Oberbürgermeister Jung: Wir machen jetzt eine Pause. Ich schlage vor, dass wir uns 17.15 Uhr wiedertreffen. (Unterbrechung) S e i t e | 32 Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich bitte Sie wieder Platz zu nehmen. Wir setzen die Ratsversammlung fort. 9. Einwohneranfragen 9.1 Einwohneranfrage zur schmutzwasserseitigen Erschließung Emil-TeichSiedlung hier: Kosten für die Verkehrssicherung/Straßenbelag - schriftliche Beantwortung - (VI-EF-02358) Einreicher: Thomas Hecht Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet. 9.2 Verrieselungsfähigkeit des Bodens Emil-Teich-Siedlung - schriftliche Beantwortung - (VI-EF-02359) Einreicher: Brigitte und Werner Salzborn Auch diese Anfrage wird schriftlich beantwortet. 9.3 Abwassererschließung Emil-TeichSiedlung - schriftliche Beantwortung (VI-EF-02367) Einreicher: Klaus Hotho Die Anfrage wird ebenfalls schriftlich beantwortet. 9.4 S e i t e | 33 19. Oktober 2010 in Kraft trat. Dieses beinhaltet insofern eine Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, dass im Geltungsbereich kommunaler Gehölzschutzsatzungen entsprechende Veränderungen vorzunehmen sind. Das heißt, es wurden Einschränkungen formuliert. Durch die landesrechtliche Regelung wurden einzelne Baumarten bzw. Größengruppen auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken vom Geltungsbereich gemeindlicher Gehölzschutzsatzungen ausgenommen. Seither - Sie nicken; ich nehme an, Sie kennen den Sachverhalt - sind Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und Obstbäume auf bebauten Grundstücken unabhängig vom Stammumfang nicht mehr von der Baumschutzsatzung geschützt. Gleichfalls nicht mehr geschützt sind auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken alle anderen Bäume mit einem Stammumfang unter 100 Zentimeter, gemessen in 1 Meter Höhe. Auch ist mit dieser Regelung einhergehend, dass Ersatzpflanzungen nicht mehr gefordert werden können. Dieser rechtliche Hintergrund ist mit dem am 15. Mai 2013 durch den Landtag verabschiedeten Gesetz zur Bereinigung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege nochmals wiederholt worden. Insofern gibt es keine neue landesrechtliche Regelung, die uns in die Lage versetzt, die Baumschutzsatzung zu diesem Sachverhalt wieder neu zu regeln. Baumschutzsatzung (VI-EF-02360) Einreicher: Jörg Rocktäschel Herr Rocktäschel, sind Sie da? - Ja. Herzlich willkommen! - Bürgermeister Rosenthal wird Ihre Anfrage beantworten. Bürgermeister Rosenthal: Herr Rocktäschel! Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte! Zu Ihrer Frage: Die Leipziger Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig, kurz Baumschutzsatzung genannt, wurde auf der Tagung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Oktober 1992 beschlossen und ist seit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Eine unterschiedliche Wichtung des Schutzes von Gehölzen auf unbebauten und bebauten Grundstücken fand sich in dieser Satzung nicht. Insofern waren Bäume und Sträucher, Hecken sowie Rank- und Klettergehölze bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit unabhängig vom Standort, ob nun bebaut oder unbebaut, oder der Zugehörigkeit zu Artengruppen gleich behandelt. Seit Inkrafttreten der Baumschutzsatzung erfolgten bezüglich des Schutzgegenstandes und des Geltungsbereiches auch keinerlei Änderungen durch die Stadt. Der Sächsische Landtag beschloss jedoch am 1. September 2010 das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts, welches am Ich kann an dieser Stelle noch einmal formulieren, dass die Stadt Leipzig im Vorfeld der Neuregelung sich gegen diese Gesetzesnovelle positioniert hatte. Es gibt eine entsprechende Stellungnahme des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Darüber hinaus waren die Amtsleiterinnen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer sowie des Amtes für Umweltschutz im Umweltausschuss des Sächsischen Landtags zugegen und haben die Position der Stadt über den SSG auch entsprechend mit vertreten. Ich muss allerdings bis heute zur Kenntnis nehmen, dass der Rechtsrahmen in Sachsen so ist und die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig diesen Rechtsrahmen normiert und auch den Bürgern und der Verwaltung mit an die Hand gibt. Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte. Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Rocktäschel (Einwohner): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zunächst einmal vielen Dank für die Annahme meiner Anfrage und die Diskussionsmöglichkeit hier. - Ich habe die Ausführungen so weit verstanden, muss aber noch einmal Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 nachfragen, ob das nicht dem Recht der Kommune auf Selbstbestimmung entgegensteht und ob die Kommune die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten geprüft hat. - Sie hatten jetzt schon ausgeführt, dass das nicht so ist. Deswegen will ich das nicht weiter ausdehnen. Die zweite Frage, die ich anschließen will: Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen neuen Gesetzentwurf eingebracht. Sollte er angenommen werden, würde das wieder auf einen aus meiner Sicht vernünftigeren Stand gebracht und näher an den früheren heranführen. Angenommen, dieses Gesetz käme zur Anwendung, wäre die Stadt Leipzig dann bereit, dem zu folgen und dieser aus meiner Sicht großen Diskrepanz zwischen den immensen Ausgaben der Stadt für die städtischen Bäume und dem massenhaften privaten Wiedereinreißen vernünftigerweise entgegenzuwirken? Bürgermeister Rosenthal: Wenn es eine landesrechtliche Veränderung gibt, werden wir als Stadtverwaltung dem Stadtrat einen Vorschlag unterbreiten. Dann obliegt es uns, inwieweit wir die Baumschutzsatzung an der Stelle wieder verändern. Rocktäschel (Einwohner): Okay, gut. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch noch dazu. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Herr Bürgermeister Rosenthal, erlauben Sie mir die Nachfrage: Ist es tatsächlich so, dass es einen nachweisbaren Anstieg von Gehölzfällungen gibt, wie immer wieder behauptet? Und wenn ja, gibt es einen empirischen Beweis dafür, dass es einen Zusammenhang zwischen der Lockerung des Naturschutzrechts verbunden mit dem Herausfallen bestimmter Gehölzarten aus der Baumschutzsatzung und Baumfällungen gibt? Bürgermeister Rosenthal: Das haben wir aufgrund von Anfragen schon zweimal beantwortet. Wir führen keine Statistik, weil uns solche Sachverhalte nicht mehr zur Kenntnis gelangen. Allerdings gibt es aus der Amtsperspektive schon die Einschätzung, dass mehr Bäume gefällt worden sind; ja. Ich kann es aber nicht mit konkreten Zahlen quantifizieren. Oberbürgermeister Jung: Die Einwohneranfrage von Herrn Rocktäschel zielt auch auf diesen Erfahrungshintergrund ab, dass in der Tat be- S e i t e | 34 obachtbar ist, dass immer mehr Bäume, insbesondere in Innenbereichen, gefällt werden. Herr Rocktäschel, ich persönlich finde es äußerst bedauerlich, dass die Landesgesetzgebung an dieser Stelle geändert worden ist. Ich habe meinerseits im Sächsischen Städte- und Gemeindetag ebenfalls prüfen lassen, ob wir wegen des Selbstbestimmungsrechts der Kommunen gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen könnten. Allerdings ist das ein sehr unwägbares Unterfangen. Das kann Jahre dauern und Geld kosten, sodass wir letztlich davon Abstand genommen haben. Ich persönlich bin der Meinung, dass die Autonomie der Kommune dort berührt ist; ja. 9.6 Fluglärmbelastung im Leipziger Nordwesten (VI-EF-02368) Einreicher: Dr. Gerd Naether Herr Naether, sind Sie da? - Ja. Herzlich willkommen! - Auch Ihre Anfrage wird von Herrn Bürgermeister Rosenthal beantwortet. Bürgermeister Rosenthal: Herr Dr. Naether! Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren! Wir haben Anfragen zu gesundheitlichen Risiken und Gefährdungen durch Fluglärm in der Vergangenheit schon mehrfach beantwortet. Es wird Sie daher nicht wundern, dass sich das eine oder andere jetzt wiederholt. Ich versuche trotzdem, es gegenüber den Bürgern und natürlich auch dem Stadtrat so zu formulieren, dass es einen aktuellen Bezug bekommt. Insofern würde ich gern beide Fragen zusammen beantworten wollen. Der Verwaltung ist bewusst, dass in den flughafennahen Ortsteilen von Leipzig der Flug- bzw. Bodenlärm nachts zu hören und belästigend ist. Jedoch konnten in den vergangenen Jahren in den Leipziger Ortsteilen keine - das sage ich ganz bewusst - unter dem Gesetzesaspekt unzulässigen Beeinträchtigungen festgestellt werden. Leider ist es nicht möglich, aufgrund Ihrer Anfrage herauszufiltern, an welcher Station von welchem Betreiber Sie die benannten Schallpegelwerte abgegriffen haben. Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass derzeit In Lützschena-Stahmeln oder auch in Wahren entsprechend fest installierte oder mobile Fluglärmmessstellen installiert sind. Die letzte Erhebung aus dem Jahre 2014 hat einen Dauerschallpegel der gemessenen Fluglärmereignisse von 40 dB(A) nachts ergeben. Gemäß Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens aus dem Jahre 2004 müssen bis zum Jahr 2016 jährlich Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes für den Flughafen durch die Landesdirektion erhoben werden. Die Überprüfungsberechnung im Jahr 2015 für den Luftverkehr in 2014 ergab aus Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Sicht der Landesdirektion keine Notwendigkeit der Anpassung des Nachtschutzgebietes, sodass der Schutz der Bevölkerung nach den Kriterien des Planfeststellungsbeschlusses gegeben ist. Die Überprüfung des Jahres 2015 erfolgt in diesem Frühjahr und wird nach Auskunft der Landesdirektion voraussichtlich im Oktober 2016 abgeschlossen sein. Danach ist eine Überprüfung alle drei Jahre vorgesehen. Die Festlegung des Nachtschutzgebiets erfolgte nach dem damaligen Stand der Lärmwirkungsforschung, in den bereits physiologische Lärmgrenzwerte, die sich auf die Aufwachreaktion beziehen, eingeflossen sind. Das für den Flughafen Leipzig/Halle - hier wiederhole ich die Auffassung auch der Verwaltung - festgelegte Nachtschutzgebiet ergibt derzeit ein deutlich höheres Schutzniveau, als es das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vorsieht. Neben der soeben dargelegten Einhaltung der gesetzlichen und rechtlichen Festlegungen ist die Stadt allerdings bestrebt, die Fluglärmbelastungen der Bürgerinnen und Bürger über diesen gesetzlichen und rechtlichen Schutzanspruch hinaus zu verringern. Ich darf an die Mitwirkung in der Fluglärmkommission erinnern. Ich darf an die Beschlussfassungen hier im Stadtrat zur Lärmreduzierung und den damit verbundenen Anträgen erinnern, die durch die Stadtverwaltung in die Fluglärmkommission eingebracht worden sind, wo wir derzeit intensiv in der Abarbeitung gegenüber der Deutschen Flugsicherung sind. Ich darf natürlich auch daran erinnern, dass insbesondere die Änderungen des Bahnnutzungskonzeptes für den Flughafen Leipzig/Halle im Fokus der Arbeit der Fluglärmkommission stehen. Wir haben im Dialogforum diskutiert, inwieweit wir eine wochenweise oder anders geartete zeitliche Dimension finden, um die Bahnverteilung auf der Nord- und der Südbahn zu verändern bzw. sie neu zu regeln. Aufgrund Ihrer Anfrage wird in der nächsten Fluglärmkommission, die am 6. April tagt, die messtechnische Überprüfung der aktuellen Fluglärmbelastung in Lützschena-Stahmeln durch die Stadt Leipzig beantragt werden. Des Weiteren hat die Stadt - das möchte ich an dieser Stelle hervorheben - gegenüber dem SMWA den Antrag des Flughafens auf nächtliche Triebwerksprobeläufe außerhalb der Halle abgelehnt. Eine entsprechende Entscheidung des SMWA liegt uns nicht vor. Darüber hinaus versuchen wir auch im Dialogforum, zu diskutieren, zu informieren und einen Ausgleich herbeizuführen. Um einschätzen zu können, ob die nächtlichen Lärmbelastungen durch den Flughafen Auswirkungen auf die Gesundheit haben, ist dieses Thema Schwerpunkt der morgen stattfindenden S e i t e | 35 Dialogforumssitzung. Dort werden wir uns insbesondere über die aktuell erforschten gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm der Lärmwirkungsstudie NORAH informieren lassen, den daraus resultierenden Handlungsbedarf für den Flughafen diskutieren und hoffentlich noch weitere Maßnahmen daraus ableiten, die wir seitens der Stadt wiederum in die Fluglärmkommission einbringen können. An dieser Stelle der Hinweis an alle Kollegen Stadträte, das Dialogforum morgen zu nutzen, um sich insbesondere über gesundheitliche Dimensionen und Fragestellungen informieren zu lassen. - So weit von meiner Seite. Oberbürgermeister Jung: Herr Dr. Naether, Sie haben eine Nachfrage. Dr. Naether (Einwohner): Vielen Dank für die Möglichkeit, dass ich die Anfrage stellen konnte. - Sie können sich natürlich denken, dass ich mit dieser Antwort nicht zufrieden bin. Die Daten wurden vorwiegend von Messstationen der Bürgerinitiativen erhoben. Ich würde den Vorschlag machen, dass die Stadt selbst - das betrifft ja über 100.000 Einwohner - eine Messstation installiert, um saubere Werte zu erhalten und sie mit den anderen vergleichen zu können. Nach unseren Daten waren es deutlich mehr als 40 dB(A). - Erlauben Sie mir noch eine Frage. Es ist ja ein breites Feld, das hier angesprochen wird. Im vergangenen Jahr gab es über 32.000 Starts und Landungen. Wo sehen Sie denn die Schmerzgrenze für Leipzig und für unsere Wohngebiete? Bürgermeister Rosenthal: Ich beantworte das einmal formal; wir können das gern morgen weiterdiskutieren. Das bewegt sich im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses. Darin gibt es Szenarien, die am Flughafen Leipzig/Halle eintreten können. Ich glaube, sollten diese Szenarien überschritten werden, muss man diese Fragestellung noch einmal aufwerfen. Dr. Naether (Einwohner): Man müsste natürlich erst einmal feststellen: Welche Lärmpegel treten konkret auf? Worüber sprechen wir eigentlich? Ich weiß, dass Brüssel bei 13.000 Starts und Landungen das Handtuch geworfen hat. Was läuft hier? Noch eine letzte Bemerkung: Ich hätte mich natürlich sehr gefreut, wenn unser Herr Oberbürgermeister - ich hatte ihn ja konkret angesprochen - zu diesen Fragen Stellung nimmt. - Danke schön. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Dr. Naether. Ich nehme immer auch Stellung. Aber ich denke, es ist wichtig, dass Kollegen das in meiner Vertretung dann auch autorisiert vortragen können. Sie können sich vorstellen, dass die Vielfalt der Themen es nötig macht, sich auf Kollegen zu stützen und darauf zu verlassen. Damit schließen wir die Einwohnerfragestunde und fahren mit Tagesordnungspunkt 10 fort. 10. Petitionen 10.1 Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben (VI-P-01752) Einreicher: Petitionsausschuss 10.1.1 dazu VSP (VI-P-01752-VSP-002) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 10.1.2 dazu ÄA (1752-VSP-002-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion Meine Damen und Herren, es geht um eine Petition, die Wellen geschlagen hat. Eine inhaltliche Einbringung ist nicht vorgesehen. Es liegt dazu aber jetzt ein Änderungsantrag auf dem Tisch. Herr Schmidt beginnt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte und Bürgermeister! Frau Dubrau! Liebe Gäste! Liebe Frau Gromeyer, wo auch immer Sie gerade sitzen! Dort oben. Herzlich willkommen! Aufgrund der großen öffentlichen Diskussion nicht nur hier in Leipzig, sondern durchaus bundesweit, und der Tragweite des Themas - Herr Oberbürgermeister hat es gerade gesagt - möchte ich als Vorsitzender des Petitionsausschusses die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung vortragen. Die Empfehlung des Petitionsausschusses, der Petition abzuhelfen, wurde mehrheitlich gefasst. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen heute, werte Stadträtinnen und Stadträte, zu beschließen, dass die Stadt zukünftig keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren vergibt. Vorgestern hat uns eine Stellungnahme des Rechtsamtes erreicht, in der angekündigt wird, dass ein solcher Beschluss rechtswidrig wäre und vom Oberbürgermeister kassiert werden müsste. Lassen Sie mich deswegen ein paar Ausführungen dazu machen. Zunächst möchte ich mich dem angeblich unbestimmten Begriff „Wildtiere“ widmen. Der Begriff „Wildtiere“ ist definiert, wenn auch nicht in der Petition. Die Bundestierärztekammer forderte be- S e i t e | 36 reits 2010 ein generelles Verbot aller Wildtiere in Zirkussen. Insbesondere Affen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Wölfe, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde können in wandernden Unternehmen schon im Grundsatz nicht artgemäß nach § 2 Nr. 1 und 2 Tierschutzgesetz untergebracht werden. Die Erfahrung zeigt, dass die bestehenden Regelungen zum Schutz von Tieren bei den Wildtierarten nicht greifen, weil eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung unter den besonderen Bedingungen eines reisenden Zirkusunternehmens systemimmanent und praktisch nicht möglich ist. Für all dies gilt, dass die Tiere, auch wenn keine schwerwiegenden Verhaltensstörungen sichtbar sind, erheblich leiden. Sie sind nicht domestiziert, sondern gezähmt. So sind bis auf eine Ausnahme sämtliche Elefanten deutscher Zirkusbetriebe nachweislich Wildfänge, deren Verhaltensansprüche nicht im Grundsatz erfüllt werden können. Auch der Bundesrat hat in einer Entschließung auf die im Vergleich zu Tieren domestizierter Arten, zum Beispiel Hunde und Pferde, geringere Anpassungsfähigkeit von Wildtieren an die restriktiven Haltungsbedingungen aufmerksam gemacht. Die Petition widerspricht deswegen nicht der derzeitigen Gesetzeslage und auch nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Nun zur angeblichen Einschränkung der Berufsfreiheit. Die Petition stellt zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit dar, der aber als geringgradig zu beurteilen ist. Eine Einschränkung bestimmter Tierarten ist somit verhältnismäßig. Sofern die Berufsausübungsregelung zulässig ist, dürfte grundsätzlich auch die Eigentumsbeschränkung zulässig sein. Damit wäre der Eingriff in Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz ebenfalls verfassungsgemäß. So sieht es mittlerweile auch die Bundesregierung. Ich zitiere: Es handelt sich nach den hier vorliegenden Erkenntnissen vielmehr um einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, der durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, hier den Schutz der von dem Verbot oder einer Beschränkung erfassten Tiere, gerechtfertigt sein kann Die Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit wird also als verhältnismäßig erachtet, da der Tierschutz mit der Aufnahme als Staatsziel in Art. 20 a Grundgesetz als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut einzuordnen ist. Auf der Vollzugsebene ist die Problematik „Wildtieren in Zirkusbetrieben“ nicht lösbar, auch wenn dies der Verwaltungsstandpunkt suggeriert. Die Verweigerung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz ist nur im Einzelfall anwendbar, Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 aber zur generellen Regelung von Missständen nicht geeignet. Zudem haben die Erfahrungen mit dem Zirkuszentralregister gezeigt, dass es systemimmanent trotz der zentralen Erfassung aller Wanderzirkusse nicht zu spürbaren Verbesserungen in den Tierhaltungen der genannten Arten gekommen ist. Die einschlägigen Leitlinien entsprechen nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis, sondern dienen lediglich der Orientierung. Zudem sind sie nicht rechtsverbindlich und aufgrund der ständigen Ortswechsel der Zirkusbetriebe nicht konkret nachweisbar. Um der Problematik zu begegnen, muss daher verhindert werden, dass die Tierarten, die absehbar gefährdet sind, weiter in Zirkussen gehalten werden. Bereits 2003 und 2011 hat der Bundesrat jeweils einem Entschließungsantrag zugestimmt - darauf weist die SPD in ihrem Änderungsantrag hin -, nach denen ein Haltungsverbot für bestimmte wildlebende Tierarten in Zirkusbetrieben ausgesprochen werden sollte. Zudem räumt die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes ein, dass eine tierschutzgerechte Haltung bestimmter Tierarten unter den Bedingungen des Zurschaustellens an wechselnden Orten nicht realisierbar ist. Gehandelt hat die Bundesregierung bislang allerdings nicht. Aktuell liegt dem Bundesrat jedoch ein Antrag des Landes Hessen vom Februar 2016 zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten in Zirkussen in Deutschland vor. Lassen Sie mich, da meine Redezeit zu Ende geht, Ihnen nun noch ein paar abschließende Informationen geben. Die Mehrheit der Deutschen will im Zirkus keine Wildtiere sehen. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF-Magazins Frontal21 im vergangenen Jahr. Demnach finden es zwei Drittel der Deutschen nicht gut, wenn Wildtiere wie Elefanten, Giraffen oder Tiger in Zirkusbetrieben gehalten werden. Lediglich 15 Prozent äußerten keine Bedenken. Viele deutsche Städte haben das Elend der Tiere hinter den Glitzerkulissen der Zirkuswelt erkannt und angesichts der Blockadehaltung des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft kommunale Verbote für Wildtiere im Zirkus erlassen. Städte wie Heidelberg, Worms, Potsdam, Speyer und viele andere - insgesamt sind es 40 - vergeben keine öffentlichen Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die mit bestimmten Wildtierarten anreisen. In Europa haben bereits 18 Länder alle oder bestimmte Tierarten in Zirkusbetrieben verboten, zuletzt Großbritannien und die Niederlande. S e i t e | 37 Für Bernhard Paul, Mitbegründer und Zirkusdirektor des Circus Roncalli, sind WildtierAufführungen im Zirkus nicht mehr zeitgemäß. Roncalli verzichtet seit Jahrzehnten auf Wildtiere in der Manege. Seiner Meinung nach werde sich ein Verbot nicht verhindern lassen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, im Namen des Petitionsausschusses bitte ich Sie herzlich um die Zustimmung zu unserer Empfehlung, der Forderung der Petenten zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Herrn Weber, Frau Dr. Heymann und Herrn Volger. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Liebe Petenten und Petentinnen! In den letzten Tagen wurde dieses Thema relativ kontrovers in den Medien diskutiert. Auch im Umweltausschuss wurde es sehr intensiv erörtert. Wir als SPD-Fraktion haben heute zwar ein bisschen spät, aber trotzdem noch fristgerecht einen Änderungsantrag eingebracht und uns natürlich auch schon vorher mit diesem Thema befasst. Fakt ist, dass wir die Auffassung der Verwaltung dahin gehend teilen, dass es eine sehr kontroverse Rechtslage gibt. Das wurde uns in den jeweiligen Ausschüssen auch für alle nachvollziehbar begründet, sodass wir zu der einhelligen Meinung gekommen sind, dass wir den Verwaltungsstandpunkt unterstützen und ihn uns quasi zu eigen machen wollen. Allerdings schlagen wir mit unserem Antrag eine Konkretisierung vor, die uns wichtig ist. Herr Schmidt hatte gerade dargelegt, dass eine Vielzahl von Kommunen bzw. Ländern in Europa eine bestimmte Wildtierliste - ich will sie einmal als Black List bezeichnen - beschlossen haben. Es stünde auch Leipzig gut zu Gesicht, wenn wir uns da anschließen würden, anlehnend auch an die Entschließung des Bundesrates, die die Bundesregierung auffordert, eine Vorlage zu einer entsprechenden Verordnung zu erarbeiten. Konkret werden in der Entschließung Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde genannt. Das Halten dieser Wildtiere soll Zirkusbetrieben künftig untersagt werden. Wir fordern die Verwaltung daher auf, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und zu sagen: Für solche Tiere ist eine artgerechte Haltung in Zirkussen nicht möglich. In unserem Antrag schlagen wir vor, den Verwaltungsstandpunkt dahin gehend zu konkretisieren. Da ich gerade gehört habe, dass unser Antrag noch nicht allen Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Fraktionen vorliegt, würde ich ihn ganz kurz noch einmal vorlesen: Der Verwaltungsvorschlag zur Petition wird konkretisiert durch einen Passus, der, basierend auf einem Bundesratsbeschluss von 2011, angibt, dass städtische Flächen nicht mehr für Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt werden, die nicht menschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner, Flusspferde und Giraffen mitführen. - So weit unser Änderungsantrag. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich spreche hier als Vorsitzende des Tierschutzbeirates. In einer der letzten Stadtratssitzungen wurde der Tierschutzbeirat gebeten, sich mit dieser Petition zu befassen und ein Vorvotum abzugeben. Es liegt an der Problematik der Sache und an der Rechtsgrundlage, gemäß der wir als Tierschutzbeirat arbeiten, dass es nicht zu dem Ergebnis gekommen ist, das vielleicht mancher von Ihnen von einem Tierschutzbeirat erwartet hat. Das Ergebnis lautet: vier zu vier zu null. Faktisch heißt das: Die Petition wird abgelehnt. Natürlich wäre es ganz einfach, zu sagen: Wir als Tierschützer vertreten die reine Lehre. Dieser ist zu folgen und dementsprechend der Petition Abhilfe zu schaffen. Aber was würde das bedeuten? Lediglich auf kommunalen Plätzen würde dieser Beschluss greifen. Nur auf kommunalen Plätzen! Auf privaten Plätzen wie zum Beispiel an der Permoserstraße wäre dieser Beschluss wirkungslos. Das heißt: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Es wäre also nur für einen Teil gelöst, aber woanders könnte es weiter stattfinden. Auch ist nicht abschließend gewürdigt, ob und inwieweit ein solcher Beschluss auf die generelle Bespielbarkeit kommunaler Plätze Auswirkungen hätte und lieb gewordene Veranstaltungen davon betroffen wären. Im Umweltausschuss wurden auch etwaige Auswirkungen auf die Kleinmesse diskutiert. Die Zirkusunternehmen, die Wildtiere zur Schau stellen, müssen in Deutschland über eine Zulassung nach § 11 des Tierschutzgesetzes verfügen. Sobald sie diese besitzen und sich entsprechend verhalten, würde die Verweigerung von kommunalen Plätzen einem Berufsverbot gleichkommen. Würden nun flächendeckend Kommunen ohne irgendwelche flankierenden Maßnahmen so handeln wie von Leipzig gewünscht, mag S e i t e | 38 ich mir nicht vorstellen, was mit den Wildtieren in den Zirkusbetrieben geschieht, da deren halbwegs sachgerechte Haltung, die sicherlich kritikwürdig ist, dann nicht mehr finanzierbar wäre. Unser Tierheim ist jedenfalls nicht in der Lage, noch mehr exotische Tiere aufzunehmen. Es ist längst an den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass sich die Hälfte der Tierschutzbeiratsmitglieder - es waren tatsächlich die Hälfte der Fraktionsvertreter und die Hälfte der Sachverständigen - für die Petition ausgesprochen haben, um dem Tierschutz zu mehr Wirkung zu verhelfen. Doch die Arbeitsgrundlage des Tierschutzbeirates ist das Tierschutzgesetz und dessen Einhaltung. Wer also wirklich möchte, dass kein Wildtier mehr zu Dressuren zur Schau gestellt werden darf, muss sich an denjenigen wenden, der die Bundesgesetze verändern kann, den Deutschen Bundestag. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bleibt uns nur die Möglichkeit, gemäß dem Verwaltungsstandpunkt zu handeln. Sonst würde einem mutmaßlichen Unrecht mit einem anderen Unrecht abgeholfen. Ich gehe davon aus, dass, falls dem Anliegen der Petition nicht abgeholfen wird, die Verwaltung dennoch gemäß ihrem Verwaltungsstandpunkt handeln wird. - So weit die Diskussion aus dem Tierschutzbeirat. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Dank des Änderungsantrags der SPD ist meine Rede ein bisschen überholt. Ich möchte aber trotzdem auf einige Punkte eingehen, da wir uns schon seit längerer Zeit mit dieser Petition beschäftigen, und Ihnen das eine oder andere in Erinnerung rufen. Es wurden schon viele Ausführungen zu den rechtlichen Aspekten der Petition und dem hanebüchenen Gefälligkeitsverwaltungsstandpunkt gemacht, der schlicht falsch ist und nicht einmal das Ansinnen der Petition akkurat aufgreift. Dazu aber später mehr. Vorab will ich hier mein Entsetzen und mein Unverständnis über die Verwaltung zum Ausdruck bringen. Die Petition wurde im August eingereicht und im August im Petitionsausschuss behandelt. Der Verwaltungsstandpunkt hat ewig auf sich warten lassen. Jetzt, ein halbes Jahr später, stellt sich die Verwaltung hin und kündigt an, die Petition für rechtlich nicht zulässig zu erklären, wenn sie heute eine Mehrheit finden würde. Sechs Monate werden die Petenten im Unklaren gelassen. Sechs Monate werden 3.300 Unter- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 zeichner von der Verwaltung verschaukelt. Entweder man erklärt die Petition gleich bei Annahme für unzulässig, oder man lässt es. Das ist ein zutiefst unwürdiger Vorgang seitens der Verwaltung, Herr Oberbürgermeister Jung. Welches Zeichen sendet die Stadt Leipzig aus, wenn Menschen, die sich am politischen Willensbildungsprozess beteiligen wollen, so behandelt werden? Ich für meinen Teil schäme mich für dieses Vorgehen. Mir bleibt nur, mich für dieses Verwaltungshandeln zu entschuldigen und die Leipziger aufzufordern, sich nicht entmutigen zu lassen und trotzdem Petitionen einzureichen, auch wenn sie gegen die erwartbare Verwaltungsmeinung sind. Nun aber zurück zur Petition und den Rechtsstreitigkeiten. Sehr geehrte Stadträte, wir könnten die Fragen der Zulässigkeit und der Unzulässigkeit einfach vergessen. Wenn Sie den Petitionstext genau lesen, werden Sie feststellen: Dort steht eben nicht, wie im Verwaltungsstandpunkt ausgeführt, etwas von einem Verbot. Da heißt es schlicht: „Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusse mit Wildtieren zu vergeben.“ - Es ist also eine Aufforderung, etwas zu tun, was die Stadt auch ohne jegliches Verbot tun kann und schon seit Jahren bei unliebsamen Anbietern von Show-Events tut. Der Stadt steht es eben frei, bei Anfragen von Zirkussen mit Wildtieren nach kommunalen Flächen Nein zu sagen. Eine Begründung braucht es dafür nicht. Als Eigentümer kann ich mir durchaus aussuchen, welche Anbieter ich auf meine Fläche lasse und welche nicht. So haben wir es alle hier auch 2010 gehandhabt, als wir beschlossen haben, keine kommunalen Flächen mehr an Freefight-Veranstaltungen zu vergeben. - Entschuldigung, mit einer Einschränkung: Herr Hobusch hat damals dagegen gestimmt, begründet, vollkommen nachvollziehbar. - Das war der gleiche Sachverhalt damals. Nur gab es eben keine rechtlichen Bedenken seitens der Verwaltung, und das obwohl die FDP damals extra noch ein Rechtsgutachten vorlegte, was vom Rechtsamt geprüft und für nicht relevant befunden wurde. Ich zitiere aus dem Protokoll der Ratsversammlung von 2010: Herr OBM Jung stellt klar, dass es sich bei dem heute zu fassenden Beschluss um eine politische Willensbekundung des Stadtrates handele, die zum Inhalt habe, nach Möglichkeit rechtlich sauber zu prüfen, inwieweit solche Veranstaltungen in Leipzig verhindert werden könnten. Es sei keine verbindliche operative Anweisung an das Ordnungsamt, gegen Recht zu verstoßen. Er, Jung, betrachte die Willensbekundung des Stadtrates als einen Handlungsauftrag, S e i t e | 39 im Rahmen des rechtlichen Machbaren zu agieren. Rechtlich machbar ist auch der heutige Petitionstext, wenn man ihn nicht bewusst sinnentstellt. Und da kommen wir zum springenden Punkt: Die Verwaltung wollte das damals beim Freefight, sie will es aber heute beim Zirkus eben nicht. Darüber sollten wir reden und entscheiden, statt uns hinter absurden Rechtsverdrehungen zu verstecken. Das wäre fair und auch dem Umgang mit den Petenten angemessen. Demokratie lebt von unterschiedlichen Meinungen. Dazu sollte man dann auch stehen. Wer Wildtier-Zirkus toll findet, sollte das sagen, Herr Oberbürgermeister. Wer das nicht toll findet, hat eben eine andere Meinung. Darüber sollten wir heute abstimmen. Ich danke Herrn Weber für den Änderungsantrag, der noch einmal das konkretisiert, was die Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt komplett außer Acht gelassen hat, in dem sie sagt, dass ein Verbot gar nicht geht und in dem sie die Gerichtsurteile sehr einseitig ausgelegt hat. Der Änderungsantrag der SPD enthält eine Negativliste, die von verschiedensten Verwaltungsgerichten als akzeptables Vorgehen gewürdigt wird. So werden wir hoffentlich eine Entscheidung im Sinne der Tiere treffen können. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich im Moment nicht. Einige Sätze meinerseits: Herr Volger, die Kritik, dass es sich so lange hingezogen hat, müssen wir ein Stück weit annehmen. Aber es ist auch meine Pflicht, dem Petitionsausschuss die rechtliche Auffassung des Rechtsamtes zur Kenntnis zu geben, die mir allerdings in der Tat erst vor zwei Tagen, am Montag, vorlag. Ich habe dann sofort reagiert und dies zur Kenntnis gegeben. Man kann dazu unterschiedlicher Meinung sein, wie das in Rechtsfragen immer so ist, Herr Volger. Aber ich denke, ich habe richtig gehandelt, dass ich Ihnen das zur Kenntnis gegeben habe. In der Tat - darauf will ich vor der Abstimmung hinweisen - wäre es nach Auffassung des Rechtsamtes rechtswidrig, wenn wir den Text der Petition - ich spreche nicht vom Änderungsantrag, sondern vom vorliegenden Petitionstext verabschiedeten. Dem müsste ich widersprechen. Nach erster kursiver Lesung des Änderungsantrags kann ich das nicht bestätigen; dieser Text wäre rechtlich möglich. - Herr Kube nickt; gut. Frau Gabelmann, Sie haben noch eine Frage vor der Abstimmung. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Stadträtin Gabelmann (SPD): Mich würde interessieren, wie die anderen Kommunen das hinbekommen haben, wenn es angeblich rechtswidrig ist. Oberbürgermeister Jung: Noch einmal: Der Text, der jetzt von Herrn Weber vorgelegt worden ist, ist ein Text, der in anderen Kommunen ebenfalls in dieser Einschränkung formuliert worden ist und offensichtlich bei einigen Verwaltungsgerichtsentscheidungen Bestand hatte. Oder hatte er das nicht, Herr Rosenthal? - Dann stellen Sie das noch einmal klar. Ich bin in dem Rechtsgebiet nicht firm. Bürgermeister Rosenthal: Ich will zur Auffassung des Rechtsamtes Stellung nehmen. Es gibt deutschlandweit keine höchstrichterliche Entscheidung, die besagt, dass das rechtswidrig oder rechtmäßig ist. Es gibt verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Entscheidung von Städten zur Satzung oder zu Einzelvorfällen aufgehoben und darauf hingewiesen haben, dass es weder eine Rechtsnorm dafür gibt noch dass das gemeindliche Recht uns in die Lage versetzt, solche Regelungen vorzunehmen. Insofern dieser Alternativvorschlag, weil wir nämlich damit genau auf die Leitlinien abstellen, wo ich verweise auf die Ausführungen sowohl des Tierschutzbeauftragten des Landes BadenWürttemberg als auch des Tierschutzbeauftragten des Landes Hessen - deutlich herausgearbeitet wird: Was ist nicht mehr tierartgerechte Haltung? Diese Tierarten sind in den Leitlinien benannt worden. Insofern beziehen wir uns als Stadt Leipzig auch darauf, dieses in Leipzig nicht zuzulassen. Jetzt schlagen Sie über die bereits existierenden Leitlinien hinausgehend vor, weitere Tiere aufzunehmen und stützen sich auf die Begründung in der Entschließung des Bundesrats, die wiederum der Bundesregierung zugegangen ist, damit der Bundesgesetzgeber diese weiteren Beschränkungen regelt, was er bisher aber nicht getan hat. Nun sagen nicht nur die Tierschutzbeauftragten in ihren Gutachten, sondern auch die Verwaltungsgerichte: Wenn ihr das tut, dann müsst ihr triftige, plausible Gründe vortragen, die wiederum zu dieser neuerlichen Einschränkung führen. - Jetzt kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass das, was dem Bundesrat zugeleitet wurde und was er als Begründung vorträgt, als sachliche Begründung ausreicht. Auf diesem Standpunkt kann man stehen. Ob das allerdings gerichtlich hält, kann ich Ihnen heute nicht beantworten. Es kann sein - auch wenn der Herr Oberbürgermeister gesagt hat, das ist ein recht- S e i t e | 40 mäßiger Vorgang -, dass das im Nachgang durch ein Verwaltungsgericht anders gesehen wird. Das kann passieren. Dass aber der Tenor „Wir machen eine grundsätzliche Verbotsverfügung“ rechtswidrig ist, ist aus Sicht der Verwaltung unzweifelhaft. - Ich hoffe, dass ich Ihnen das verständlich machen konnte. Oberbürgermeister Jung: Danke für die Klarstellung. - Herr Haas hatte sich gemeldet, dann noch einmal Herr Volger und Herr Weber. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Wir haben im Ausschuss genau dieses Thema explizit besprochen. Ich kann dem, was Bürgermeister Rosenthal gesagt hat, zu 100 Prozent beipflichten. Wir würden Glaskugellesen in Sachen Rechtssicherheit betreiben. Wir haben dazu Experten vor Ort gehabt und von ihnen eindringlich immer wieder den Hinweis bekommen: So, wie es die Verwaltung sieht, können wir es machen. Alles andere ist rechtlich nicht haltbar. - Ich warne davor, hier aufs Glatteis zu gehen. Das möchte ich noch einmal klar und deutlich hier zum Ausdruck bringen. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Nach den Ausführungen von Bürgermeister Rosenthal an Sie, Herr Jung, doch noch einmal die Frage: Wenn der Änderungsantrag der SPD jetzt eine Mehrheit finden würde, würden Sie dann in Einspruch gehen und das als „nicht rechtlich zulässig“ beanstanden? Das würde ich ganz gern vor der Abstimmung wissen wollen. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Wir haben die in unserem Änderungsantrag vorgeschlagene Liste den „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen“ entnommen und diese quasi dem Verwaltungsstandpunkt zugeordnet, damit in dieser Hinsicht Klarheit besteht. In Richtung CDU: Es gibt eine Handlungsaufforderung des Bundesrats, ebenfalls inkludiert mit dieser Liste, an die Bundesregierung bzw. den Bundestag, eine entsprechende Verordnung vorzulegen. Nach meinem Kenntnisstand scheitert das an einem Teil der Bundesregierung. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Es gibt beim SPD-Änderungsantrag noch ein redaktionelles Problem. Der Begriff „nicht menschlich“ sollte in einem Wort geschrieben werden. Ansonsten wäre es so zu verstehen, dass ein Zirkus nur dann eine Fläche bekommt, wenn er das alles mitführt. Oberbürgermeister Jung: Da haben Sie recht. Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ich muss jetzt noch etwas zu Herrn Haas sagen. Er sagte, wir sollten hier keine Glaskugelleserei betreiben bei Sachen, die rechtlich nicht standhalten. - Wir hatten in der letzten Sitzung eine Abstimmung zu meinem persönlichen Lieblingsthema, dem Livestream in dieser Stadt. Was haben wir dort gemacht? Wir haben über etwas abgestimmt, das jedes Verwaltungsgericht in diesem Land anders sehen würde. Wir haben Glaskugelleserei betrieben, Herr Haas. Jetzt so zu argumentieren, finde ich ein bisschen scheinheilig. Dann hätten Sie nämlich damals auch dagegen stimmen müssen. Lassen Sie uns das probieren. Lassen Sie uns gucken, ob das durchkommt. Wenn es Ärger gibt, gibt es Ärger. Etwas anderes können wir eh nicht machen, bis sich die Rechtsprechung festgelegt hat oder ein eindeutiger Gesetzestext beschlossen worden ist. Oberbürgermeister Jung: Ich will gerne noch die Frage von Herrn Volger beantworten. Dem Ursprungstext der Petition hätte ich nach der jetzigen Aktenlage widersprechen müssen. Jetzt liegt ein Änderungsantrag vor, der heute eingegangen ist. Mit Handauflegen kann ich Ihnen nicht sagen, ob das was wird. Aber es scheint durch die Definition möglich zu sein, zumindest nicht zu widersprechen. Wie das Ergebnis im Verwaltungsgerichtsverfahren aussehen würde, hat Kollege Rosenthal eben deutlich gemacht. Ich bitte um Verständnis, das ich auch diesen Text noch einmal Herrn Kube zur außergewöhnlichen, genauen Betrachtung übergeben werde. Allerdings findet sich in der rechtlichen Einschätzung des Rechtsamtes auch dieser Passus der näheren Definition von Tierarten wieder. - So ist die Sachlage. S e i t e | 41 jetzt beschließen würden und ein Verwaltungsgericht das kippen würde, was wäre als WorstCase-Szenario für die Stadt denkbar? Was kann uns da passieren? Oberbürgermeister Jung: Gegebenenfalls Schadensersatzansprüche eines Zirkusbetriebes. Ich weiß nicht - Herr Kollege Faber wird es besser wissen -, inwieweit wir rechtlich an die Verträge gebunden sind. Das kann ich Ihnen zurzeit nicht beantworten. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch offensichtlich so - ich bitte mich zu korrigieren, wenn ich etwas Falsches sage -, dass es keine höchstrichterliche Rechtsprechung in dieser Frage gibt und insofern noch nicht abschließend feststeht, ob eine entsprechende Regelung rechtswidrig wäre oder nicht. Es gibt Entscheidungen von Gerichten, die gewisse Dinge erahnen lassen, was abschließend herauskommen könnte. Aber wir wissen es nicht. Insofern ist es so wie immer vor Gericht und auf Hoher See: Man weiß es nicht. Es gibt auch in anderen Fällen den Sachverhalt, dass wir im Stadtrat etwas beschließen und ein Gericht letztendlich der Auffassung ist, dass das, was beschlossen worden ist, rechtlich nicht haltbar ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Stadt Leipzig noch nie in ihrer Geschichte vor einem Verwaltungsgericht unterlegen wäre. Das hat es ja schon mal gegeben. Oberbürgermeister Jung: Selten. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Das werfe ich auch niemandem vor. Aber das kommt gelegentlich schon vor. Als Oberbürgermeister widersprechen muss man dann, wenn offensichtlich ist, dass ein Beschluss, den der Stadtrat hier fasst, rechtswidrig wäre. Nach meiner Auffassung wäre die Petition, wie sie hier vorliegt, nicht offensichtlich rechtswidrig. Herr Dossin. Oberbürgermeister Jung: Doch. Stadtrat Dossin (CDU): Herr Oberbürgermeister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie sich selbst nicht sicher, ob das rechtlich haltbar ist oder nicht. Dazu meine Frage: Wenn wir das Stadtrat Morlok (fraktionslos): Das müssen Sie selber bewerten. Aber mit Sicherheit ist die Formulierung im SPD-Änderungsantrag nicht offensichtlich rechtswidrig, weil sie noch gar nicht Ge- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 S e i t e | 42 genstand einer abschließenden richterlichen Rechtsprechung gewesen ist. Von daher, meine ich, sollten wir durchaus die Möglichkeit haben, so zu entscheiden. Jetzt wurde ein zweiter Änderungsantrag gestellt, nur den Verwaltungsstandpunkt ohne diese Ergänzung abzustimmen. Wir kämen dann zur Petition im Urtext. Oberbürgermeister Jung: Gut. Der Worte sind jetzt, denke ich, genug gewechselt. Ich stelle zunächst den Änderungsantrag der SPD zur Abstimmung. Wer dem folgt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Eine Bemerkung muss ich noch machen, weil Herr Volger das indirekt angesprochen hat. In der Tat, meine Damen und Herren, bin ich der Auffassung, dass ein Stadtrat sich vornehmlich mit Dingen beschäftigen sollte, die ihm nach dem Kommunalrecht obliegen. Da habe ich in der Tat eines meiner größten Störgefühle. Der Bundesgesetzgeber hat etwas nicht geregelt, und wir greifen auf kommunaler Ebene dieser Regelung vor. Da ist mein Störgefühl. Genauso habe ich ein Störgefühl, wenn sich der Stadtrat mit allgemeinen politischen Absichten oder Erklärungen beschäftigt, die eigentlich nicht seiner kommunalen Zuständigkeit zuzuordnen sind. Abstimmung: Mit einer Reihe von Gegenstimmen ist dennoch mit Mehrheit so beschlossen. Damit entfallen sowohl die Abstimmung über den Verwaltungsstandpunkt als auch die Abstimmung über die Petition. - Versuchen wir, diesen Weg jetzt so zu gehen. 10.2 Erhaltung des Soziokulturellen Zentrums „Große Eiche“ in BöhlitzEhrenberg (VI-P-02046) Einreicher: Petitionsausschuss 10.2.1 dazu VSP (VI-P-02046-VSP-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Um dem Argument gleich vorzubeugen: Im Falle des Freefight, den wir damals diskutiert haben, ging es nach unserer festen Überzeugung ethisch um die Frage des Kinder- und Jugendschutzes. Aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz abgeleitet war der Stadtrat der Überzeugung, dass wir dies in unserer Stadt nicht wollen. Das war ein anderer Gegenstand, der nach Kinder- und Jugendhilfegesetz, Sozialgesetzbuch VIII, in die Obliegenheit der Stadt sehr wohl partiell hineinfällt. Hier aber bewegen wir uns auf einem Feld, was der Bundesgesetzgeber nicht geklärt hat, der Landesgesetzgeber offensichtlich nicht klären will und zu dem in anderen Städten unterschiedliche Verwaltungsgerichtsurteile vorliegen. - Das zur Klärung. Das hat nichts mit meiner Haltung zu tun. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegt Ihnen vor. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme, zwei Enthaltungen. So beschlossen. 10.3 Umbenennung des Richard-WagnerPlatzes in den Refugees-WelcomePlatz. Leipzig ist eine weltoffene, tolerante und vielfältige Stadt (VI-P-02133) Einreicher: Petitionsausschuss 10.3.1 dazu VSP (VI-P-02133-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 10.3.2 dazu ÄA (VI-P-02133-ÄA-02) Herr Danckwardt, zur Geschäftsordnung. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Ich habe vorhin nicht ganz verstanden, was die SPD zur Abstimmung stellen will: den Verwaltungsstandpunkt inklusive ihres Änderungsantrags oder nur den Änderungsantrag zum Verwaltungsstandpunkt. Für den Fall, dass die SPD den Verwaltungsstandpunkt nur mit dieser Passage ergänzt zur Abstimmung stellt, würde ich den Änderungsantrag stellen, den Verwaltungsstandpunkt in Reinform abzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Ich verstehe es so: Es liegt ein Änderungsfraktion der SPDFraktion vor, der den Verwaltungsstandpunkt inklusive dieser Ergänzung zur Abstimmung stellt. Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hierzu wird das Wort gewünscht. - Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Wir beantragen, den Vorschlag des Petitionsausschusses zu ersetzen durch: Die Stadt Leipzig erarbeitet bis zum 1. Quartal 2017 einen Vorschlag wie in geeigneter Weise an einem geeigneten Ort auf das Willkommen heißen von Menschen aus aller Welt in unserer Stadt aufmerksam gemacht werden kann. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Sicher wird es Richard Wagner nicht gerecht, den Ort seines Geburtshauses umbenennen zu wollen, zumal die menschenfeindlichen Demonstrationen auch an jedem anderen Platz in der Stadt hätten stattfinden können. Dennoch greift die Petition ein Anliegen auf, was gerade in der heutigen Zeit präsenter denn je ist, nämlich: Wie gastfreundlich und weltoffen soll unsere Stadt sein, und wollen wir unser Bekenntnis dazu auch öffentlich zur Schau stellen? In der Begründung des Änderungsantrags haben wir schon auf die Historie unserer Stadt abgestellt, die viele Anknüpfungspunkte bietet, die über die derzeitige Flüchtlingsdebatte hinausgehen und uns gut zu Gesicht stehen. Lassen Sie die Verwaltung uns allen einen adäquaten Vorschlag unterbreiten, der niemanden, auch nicht Richard Wagner, beschädigt und der Stadt zu Ehren gereicht. Bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert hat das Wort und dann Herr Zenker. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Da die Sächsische Gemeindeordnung nur Beratungsgegenstände kennt, müssen wir uns nicht nur mit dieser Petition an sich befassen, sondern nun auch mit einem Änderungsantrag der Grünen, der wohl nicht ganz im Sinne der Petenten sein mag. Aber die Spekulation darüber möchte ich dem geneigten Zuschauer überlassen. Es endet heute aus unserer Sicht eine politische Posse, die beispielhaft in der derzeitigen öffentlichen Diskussion ist. Wir müssen uns an dieser Stelle fragen, worum es in dieser Petition eigentlich geht. Richard Wagner ist einer der prominentesten Söhne Leipzigs und einer der wegweisenden Musiker des 19. Jahrhunderts, wenn auch in gewissen Fragen eine ambivalente Figur. Aber welcher Künstler oder Politiker - da müssen wir uns alle sicherlich auch selbstkritisch betrachten - ist dies nicht? Wagners Musik findet Anerkennung in allen gesellschaftlichen Kreisen, und das sage ich ganz wertfrei als jemand, der nicht zu den bekennenden Wagnerianern gehört. Und doch ist Wagner auch für viele ein Symbol für Reaktion und Antisemitismus, Attribute, die weder voll zutreffend noch völlig haltlos sein mögen. Allerdings muss man fairerweise feststellen, dass es eher die Nachkommen Wagners waren, die sich dem Nazi-Regime anbiederten oder überzeugte Nationalsozialisten waren und die Vereinnahmung des musikalischen Werkes Wagners durch Hitler zuließen und beförderten. S e i t e | 43 Es geht in dieser Petition also um mehr. Es geht um das Eingreifen in den öffentlichen Raum, um unser Geschichtsbewusstsein. Der Philosoph, der in der Öffentlichkeit eingreifen will, ist kein Philosoph mehr, sondern Politiker; er will nicht mehr nur Wahrheit, sondern Macht. So hat es Hannah Arendt, aus meiner Sicht treffend, in ihrem Werk Wahrheit und Politik formuliert. - Es geht hier natürlich um Macht und um die Deutungshoheit über unsere Vergangenheit. Ich kann nur davor warnen, Personen und Personengruppen für solche Projekte zu instrumentalisieren; denn am Ende stehen niemals Toleranz und differenzierte Auseinandersetzung mit unserer Geschichte, sondern ein im Grunde totalitäres Weltbild nach dem Motto: Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Meine Damen und Herren von den Grünen, Herr Volger, Sie haben Ihren Änderungsantrag sachlich beleuchtet; das ist auch in Ordnung. Aber aus meiner Sicht ist das, was Sie vorschlagen, schon jetzt Verwaltungshandeln. Es wurde in diesem Hause schon vielfach debattiert und sich dazu bekannt. Es gibt keine andere Stadt in der Bundesrepublik, in der Willkommenskultur so stark verwurzelt ist wie in Leipzig. Allein unsere jahrhundertealte Tradition als Messestadt zeigt, dass nahezu in jeder Phase der Leipziger Geschichte, selbst in den dunklen Stunden der SED-Diktatur, Leipzig ein Ort war, der fremde Kulturen und uns fremde Menschen offen aufgenommen hat. Diese Tradition findet sich bereits jetzt an vielen Orten und in Straßennamen Leipzigs wieder, sei es mit der Messeallee, der Lumumbastraße oder dem Herzliya-Platz, um nur wenige Beispiele zu nennen. Was wir also nicht brauchen, ist eine einseitige Verdrängung einer wichtigen Leipziger Persönlichkeit, die einst auch wegen ihrer politischen Überzeugungen flüchten musste aus dem öffentlichen Raum. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne! Wir haben die Petition zur Umbenennung des Richard-Wagner-Platzes anders interpretiert als Sie, Herr Weickert. Für uns geht es eher darum, damit auf Probleme in Leipzig aufmerksam zu machen. Ich kann diesen Flyer weitestgehend unterstützen. Allerdings wird unsere Fraktion Punkt 1, der die Umbenennung des RichardWagner-Platzes vorsieht, ablehnen. Nicht, dass ich ein großer Richard-Wagner-Fan bin: Aber das Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 ist nun einmal der Ort des Geburtshauses von Richard Wagner, der eine besondere Persönlichkeit Leipzigs gewesen ist. Trotzdem halte ich diese Petition für wichtig. Ich habe sie als einen Versuch wahrgenommen, die Stadtgesellschaft wachzurütteln und Altersrassismus in Leipzig wahrzunehmen. Sie muss deutlich erkennen, dass nicht alles Gold ist, was in unserer Stadt glänzt. Auch wir haben Probleme mit Rechtsextremisten und mit Rassismus in unserer Stadt. Wir werden allerdings vor dem Hintergrund auch den Änderungsantrag der Grünen ablehnen. Wir sind Meinung: Mit der Umbenennung eines Platzes allein ist es nicht getan. Vielmehr sollten wir uns als Rat, als Fraktionen, als Parteien, als Initiativen, in denen auch wir Stadträte aktiv sind, als Stadtgesellschaft insgesamt aktiv gegen Rassismus und für Weltoffenheit und Toleranz einsetzen. Das halte ich für wichtiger, als jetzt wahllos irgendeinen Platz in dieser Stadt umzubenennen. Es ist unsere Aufgabe als Stadtrat, mit unserem Handeln vor Ort genau das vorzuleben. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Petitionen sind ein sehr wichtiges und eines der wenigen Instrumente, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger in die Politik einbringen können. Es ist wichtig, dass dieses Anliegen, das medial und auch montags am Rande der Proteste gegen Legida immer wieder sehr kontrovers diskutiert wird, auch hier seinen Platz findet. Ich finde es gut, dass wir hier jetzt darüber reden. Herr Weickert, Ihre Rede wies eine gewisse Schlagseite auf. Anders als Sie bin ich der Meinung, dass die Petenten sich in ihrer Petition das kann man so lesen; das wurde auch hier und da diskutiert - nicht gegen Richard Wagner äußern. Es gäbe trefflich zu streiten über Richard Wagner, aber im eigentlichen Petitionstext findet sich kein Seitenhieb gegen Richard Wagner. Der Grund für die Umbenennung dieses Platzes liegt auf der Hand: Seit Monaten wird dort explizit rassistische Hetze betrieben. Er ist ein Kulminationspunkt in dieser Stadt geworden. Ich finde, es wäre ein gutes Zeichen, wenn junge Leute montags sagen würden: Ich gehe jetzt auf den Refugees-Welcome-Platz, um dort meinem Protest Ausdruck zu verleihen. Das wird auch weiterhin passieren, egal was wir hier heute entscheiden. S e i t e | 44 Dass der Richard-Wagner-Platz Kulminationspunkt rassistischer Hetze geworden ist, ist kein Zufall. Das haben wir gerade in den letzten Tagen erlebt. Wir müssen uns eingestehen, dass wir in einem Freistaat leben, der ein systematisches Problem mit Rassismus und demokratiefeindlichen Einstellungen hat. Leipzig sticht zwar positiv heraus, aber auch in Leipzig gibt es Probleme. Das zeigen nicht nur die montäglichen Manifestationen, das zeigen auch Diskriminierungen im Alltag und das, was unser SozialBürgermeister und die Sozialamtsleiterin bei einigen Informationsveranstaltungen zu neuen Asylunterkünften erleben müssen. Meine Fraktion wird die Petition mehrheitlich ablehnen, aber dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen. Ich persönlich werde der Petition zustimmen; das ist für mich eine Gewissensentscheidung. Wichtiger als symbolisches Handeln, was auch wichtig sein kann, ist für mich aber auch - da will ich an Herrn Zenker anknüpfen -, sich aktiv zum Beispiel montags an den Protesten zu beteiligen oder in seinem Wahlkreis und seinem Umfeld dafür zu werben, Menschen, die aus verschiedenen Gründen hierher fliehen, freundlich aufzunehmen und ihnen die Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger noch einmal. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Noch einmal ganz kurz. - Lieber Herr Zenker, ich bin verwundert. Ihre Rede war fantastisch, quasi ein Plädoyer für unseren Änderungsantrag. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie das am Ende auf einen umzubenennenden Ort kaprizieren. Ich habe unseren Antrag doch gerade vorgelesen. Dort heißt es: Von der Stadt soll ein Vorschlag erarbeitet werden, „wie in geeigneter Weise an einem geeigneten Ort auf das Willkommen heißen von Menschen aus aller Welt ... aufmerksam gemacht werden kann“. Es wird nicht näher ausgeführt, wo das ist und in welcher Form das geschieht, ob durch Umbenennung oder Diskussionsforen an einem bestimmten Ort der Stadt, die zu einer Tradition werden können: Das kann alles Mögliche sein. Natürlich ist auch für uns die Beschäftigung mit diesem Thema, gerne auch in den Ausschüssen mit Ihnen als Stadträte zusammen, wichtiger als allein die Botschaft: Umbenennung des RichardWagner-Platzes. Von daher bitte ich Sie, noch einmal darüber nachzudenken. Wenn Sie hier schon eine Pro-Rede zu unserem Änderungsantrag halten, ist es unverständlich, dass Sie dagegen stimmen. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 S e i t e | 45 Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können zur Abstimmung kommen. Sie erinnern sich: Der Petitionsausschuss kommt zu dem Ergebnis: wird nicht abgeholfen. Dazu der Änderungsantrag mit einem weiteren Beschlussvorschlag. 18.2 Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ausgezählt werden. 18.2.1 dazu ÄA (DS-00572/14-ÄA-01) Abstimmung: 30 dafür, 34 dagegen, 2 Enthaltungen. So abgelehnt. Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Drei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort. Tagesordnungspunkt 16 entfällt. 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 (nö) Es geht um die Entscheidung über die Annahme von Spenden und Schenkungen. Wird zu der Vorlage das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer gegen diesen Beschlussvorschlag ist, bitte um das Handzeichen. - Wer enthält sich? Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen. 18 Vorlagen I 18.1 Besetzung der Stelle „Amtsleiter/-in Personalamt“ (VI-DS-02243) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Ich freue mich, dass Frau Franko hier anwesend ist. Sie hat aufmerksam und mit Interesse die Diskussion hier verfolgt. - Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Können wir offen abstimmen? - Ich sehe Einmütigkeit. Wer dem Beschlussvorschlag zur Besetzung der Stelle mit Frau Claudia Franko zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. Frau Franko, herzlichen Glückwunsch! Auf gute Zusammenarbeit! Das gibt mir auch Gelegenheit, den früheren Amtsleiter zu begrüßen. Unübersehbar: Herr Pörner ist unter uns. Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst (DS-00572/14NF-02) Einreicher: Dezernat Kultur Einreicher: SPD-Fraktion 18.2.2 dazu ÄA (DS-00572/14-ÄA-03) Einreicher: CDU-Fraktion Herr Oberstadt hat das Wort. Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Die Einführung eines “Zahlen-Sie-was-Siewollen“-Tages oder „Pay-what-you-want“-Day ist ein zunehmend beliebtes Konzept in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen. Man findet weltweit Museen, Zoos, Restaurants und andere öffentliche Einrichtungen, die einen solchen Tag vorübergehend oder dauerhaft in ihr Programm aufgenommen haben. Eines der berühmtesten Beispiele ist wahrscheinlich die Veröffentlichung des Albums „In Rainbows“ der amerikanischen Band Radiohead, die es vollständig ihren Hörern überließ, einen frei gewählten Betrag für den Download zu zahlen. Auch im kulturellen Bereich wird diese Art der Eintrittzahlung bereits angewandt. So gab es „Pay-what-you-want“-Tage in Deutschland etwa im Münsteraner Zoo, dem Freilichtmuseum Hagen und der Bremer Weserburg. Die Veranstalter waren in allen Fällen außerordentlich zufrieden mit den erzielten Ergebnissen. Sowohl Einnahmen als auch Besucherzahlen übertrafen die Erwartungen. Doch sind diese Ergebnisse differenziert zu betrachten. Radiohead beispielsweise erzielte pro Download Einnahmen von 2,26 Dollar. Dass sie das trotzdem als Erfolg werteten, lag zum einen an der deutlich höheren Absatzzahl als auch am Wegfall von Vertriebskosten über den von ihnen gewählten Verbreitungsweg. - Der Münsteraner Zoo testete den „Zahlen-Sie-was-Sie-wollen“-Tag im umsatzschwachen, besucherarmen Monat Dezember. Die erzielten Einnahmen übertrafen in diesem Fall die Erwartungen um das Zweieinhalbfache. Diese Ergebnisse legen nahe, dass der Mehrwert eines solchen Tages nicht nur in den finanziell messbaren Parametern zu finden ist, sondern in einem Wechselspiel aus dem Eventcharakter, dem generellen Werbeeffekt und dem kurzzeitig gesteigerten Besucheraufkommen. Dies belegen auch wissenschaftliche Erhebungen zu diesem Thema. Obwohl es noch an lang- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 fristig belastbaren Zahlen fehlt, lassen die bisherigen Ergebnisse darauf schließen, dass sich dieses Modell besonders zur kurzzeitigen Einführung bei gleichzeitig hohen, nichtvariablen und besucherunabhängigen Fixkosten und großen ungenutzten Kapazitäten lohnen kann. Die Kombination aus den benötigten Variablen lässt sich insbesondere in Zoos und Museen finden. Hinsichtlich der bereits beschriebenen bestehenden Unsicherheiten und der finanziellen Verantwortlichkeit für unsere Museen sind wir der Meinung, dass die Einführung eines solchen Tages in den Leipziger Kulturstätten genau geprüft werden sollte. Aus unserer Sicht bietet der bisherige kostenfreie Mittwoch aufgrund der erwarteten Nulleinnahmen den idealen Referenzpunkt, um dieses neue Modell zu testen. Die ausgewählten Kulturstätten hätten bei Misslingen nicht mit einem weiteren umsatzlosen Tag zu kämpfen, sondern die zu erwartenden Risiken bereits in den Kalkulationen zum eintrittsfreien Mittwoch berücksichtigt. Um dieses Konzept längerfristig in Leipzig etablieren zu können, bedarf es neben der Auswertung der finanziellen Effekte auch einer aussagekräftigen Umfrage. Auch sollte bis dahin überlegt werden, wie man diejenigen Zielgruppen erreicht, die weder durch einen eintrittsfreien Mittwoch noch durch einen preisflexiblen Tag zum Besuch der städtischen Kulturbetriebe animiert werden. Diese sind durch eine einfache Besucherforschung nicht zu erreichen, könnten aber sicher wertvolle Anregungen zur weiteren Attraktivitätssteigerung der Leipziger Kulturlandschaft liefern. Eine Umfrage in dem benötigten Umfang ist jedoch angesichts der knappen Haushaltsmittel und der umfangreichen Planung erst im Jahr 2017 realisierbar, um die gewünschten Ergebnisse garantieren zu können. Deshalb werben wir um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Erst Herr Götze, dann Frau Schenk. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Gäste! Dies ist die Rede von Frau Gehrt, die wir inhaltlich teilen. Frau Gehrt ist während der Sitzung erkrankt. Deshalb werde ich ihre Rede hier jetzt vortragen. Ich möchte nur zwei Dinge zu den Vorlagen und den Entgeltordnungen sagen: Erstens. Ich bin der Meinung, dass die Reihenfolge falsch ist. Wir müssten zuerst die Museumskonzeption 2020, in der die Ziele für die S e i t e | 46 nächsten Jahre festgehalten werden, diskutieren und danach die Instrumente beschließen, die unter anderem dazu dienen, diese Ziele zu erreichen. Eine Entgeltordnung ist ein solches Instrument. Indem wir festlegen, wer wann wie viel bezahlt oder eben auch nicht, steuern wir doch, ob die Schwelle, zum Beispiel für eine bestimmte Gruppe von Besuchern, zu hoch angesetzt ist, um diese zu erreichen. Diese Entgeltordnungen beschließen wir jetzt - sie sind gültig bis 2020 -, ohne dass wir die Konzeption für die Zukunft der Museen diskutiert haben. Das finde ich etwas ärgerlich und möchte Ihnen das für die Zukunft mitgeben. Mit den vorgenommenen Anpassungen und Vereinheitlichungen sind wir vom Prinzip her einverstanden und werden deswegen auch zustimmen. Zweitens. Nach der Votierung im Fachausschuss Kultur gab es eine nachträgliche Protokollnotiz, die besagt, dass die Jahreskombikarte nicht übertragbar ist. Damit sind wir nicht einverstanden. Das Votum im Fachausschuss Kultur wäre eventuell anders ausgefallen, wenn uns das vorher bekannt gewesen wäre. Deswegen bitte ich Sie, in einer Protokollnotiz heute festzuhalten, dass die Jahreskombikarte übertragbar ist. Wir bitten darum - das will ich abschließend hinzufügen -, den SPD-Änderungsantrag punktweise abstimmen zu lassen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Jetzt Frau Schenk. Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst kurz zum „Pay-as-you-wish“-Day oder „Zahle-was-du-willst“-Tag. Sie haben bestimmt festgestellt: Es gibt jetzt zwei verschiedene Anträge. Der eine konzentriert sich auf die Frage: Wann sollte man diesen Tag konkret machen? Mein Kollege, Herr Oberstadt, hat vorgeschlagen: anstatt des momentan kostenlosen Mittwochs. Im Unterschied dazu schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, offen prüfen zu lassen, ob das einmal im Monat, einmal im Jahr oder als Aktionstag, zum Beispiel zum Kindertag, stattfinden soll. Wir würden bei dieser Offenheit gerne auch bleiben. Im Rahmen der Erarbeitung unseres Antrags haben wir mit mehreren Museumsdirektoren gesprochen und sind zu der Erkenntnis gelangt, dass es eine gute Sache ist, wenn diejenigen, die es am Ende betrifft, entscheiden können, wie ein solcher Tag konkret gestaltet wird. Auch wir können uns vorstellen, dass der Mittwoch der richtige Tag dafür ist. Aber wir wollen das nicht von vornherein entscheiden. Es kann ja sein, dass es noch bessere und klügere Alternativen gibt. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Deswegen werbe ich dafür, dass Sie der offeneren Variante zustimmen und die Expertinnen und Experten entscheiden lassen, was sinnvoller ist. Es geht hier nicht nur um Wirtschaftlichkeit, sondern auch darum, was mehr Besucher, vielleicht mal ein anderes Besucherklientel, jüngere und ältere Leute, ins Haus bringt. Es ist ja auch eine Frage, was für welches Museum am sinnvollsten ist. Das Stichwort „jüngere und ältere Leute“ leitet über zum zweiten Punkt. Herr Götze, wir können die beiden Punkte gerne getrennt abstimmen. Der zweite Punkt beinhaltet eine Besucherbefragung oder Besucherforschung. Hierzu haben wir von der Verwaltung ein Angebot bekommen; Herr Faber wird es gleich kurz verlesen. Uns geht es im Wesentlichen darum, zu wissen: Was kommen da eigentlich für Leute? Wie ist das Angebotskonzept? Gibt es bestimmte Angebote, die richtig gut ankommen? Gibt es Werbung, die richtig gut ankommt? Besucherforschung ist, wie Herr Oberstadt schon ausgeführt hat, sehr teuer. Natürlich haben wir nicht viel Geld, möchten aber immer gerne viel ausgeben. Nun gibt es Signale vom Amt für Statistik und Wahlen, dies für einen günstigen Preis relativ zeitnah liefern zu können. Darüber sind wir natürlich total begeistert: je schneller, desto besser. Dann kann man auch etwas umsetzen. Insofern bitten wir, die Protokollnotiz kurz zu verlesen, um dieser dann gegebenenfalls zuzustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten bis zur Abstimmung im Kulturausschuss bei einigen Bausteinen große Bauchschmerzen. Natürlich ist es Sache der Museen, zu bewerten: Welche Preise gehen? Was wirkt? Was ist attraktiv und bringt Zielgruppen herein und erweitert diese vielleicht noch? Es ist auch sehr gut - das wurde hier noch nicht angesprochen -, dass die Förderkreise und Verbände freien Zutritt bekommen, um ihrer wichtigen Arbeit nachgehen zu können. Dass sie dafür keinen Eintritt bezahlen müssen, ist, denke ich, sehr sinnvoll. Das war auch völlig unstrittig. Woran machte sich die Diskussion fest? Zum Beispiel an der neuen Jahreskarte. Es ist erst einmal begrüßenswert, wenn man mit einer Jahreskarte mehrere Museen besuchen kann. Aber ein Betrag von 80 Euro schien uns allen doch relativ hoch, zumal in anderen Städten vergleichbarer Größe weitaus mehr Museen besucht werden können, wie Beispiele belegt haben. Also: Da gab es Unsicherheiten. Von einigen Kollegen S e i t e | 47 wurden auch die übergreifenden Tagespreise nachgefragt. Stutzig wurde ich, als berichtet wurde, dass die bisherigen Jahreskarten relativ gering angenommen werden. Ich begrüße sehr, dass im Nachgang - wir hatten es längst beschlossen; ich hatte es aber noch einmal auf die Tagesordnung genommen - gesagt wurde, dass man sich eine Besucherforschung vorstellen kann; das findet sich ja jetzt auch im SPD-Antrag. Wir werden noch genau hören, wie sich die Verwaltung jetzt insgesamt dazu verhält. Das muss evaluiert werden, weil dazu nach unserem Eindruck einfach viel zu wenige Daten dazu vorliegen. Die Abstimmung das ist eben schon angedeutet worden - ist dann mehrheitlich durchgegangen, vor allem nach dem Hinweis, dass die 80 Euro teure Jahreskarte auch übertragbar ist, was in den Unterlagen so nicht stand und leider jetzt auch widerrufen wurde. Es wäre sehr schön, Herr Faber, wenn Sie dazu noch Hinweise geben könnten. Weshalb haben wir das so intensiv diskutiert? Wir wollen, dass es attraktiv ist, dort hinzugehen. Wir wollen, dass neben den Liebhabern und Interessierten an den aktuellen Ausstellungen, die sich einen Besuch richtig vornehmen und auch bereit sind, dafür Eintritt zu bezahlen und diesen auch zahlen können, noch andere Zielgruppen angelockt werden, die es vielleicht immer wieder hinausschieben, ins Museum zu gehen und sich etwas anzusehen. Da muss man schon findig sein. Museen in anderen Städten denken sich dafür ziemlich viel aus. Sehr empfehlenswert ist, immer wieder Neues zu testen. Wir wollen die Zielgruppen erweitern. Wir wollen nicht, dass uns die Museumsleute berichten: Wir haben zwar eine Jahreskarte, aber sie wird nicht wie erwartet angenommen. - Ich denke, das werden wir in Zukunft nicht mehr einfach so hinnehmen. Vielmehr wollen wir Lösungswege aufgezeigt bekommen, wie man mehr Besucher anziehen kann. Deshalb wird unsere Fraktion den SPD-Antrag unterstützen. Wir erwarten auch die Bestätigung vonseiten Herrn Faber, so wie im letzten Ausschuss gehört, einen Flexi-Eintrittstag prüfen zu wollen. Wir werden den Vorschlag, stattdessen den freien Eintrittstag, den Mittwoch, fallen zu lassen, nicht unterstützen. Diesen halten wir für absolut notwendig; er ist auch üblich. Es gibt in anderen Ländern Museen, die jeden Tag freien Eintritt anbieten. Das werden wir in der Stadt momentan nicht leisten können; zumindest gibt es dafür keine Beschlusslage. Aber diesen einen eintrittsfreien Tag im Monat wollen wir auf keinen Fall rückgängig machen. Wenn man einen zweiten Tag mit einem dann frei wählbaren Eintrittspreis prüfen will, dann sind wir mit dabei; das kann man durchaus prüfen. Aber wir wollen Ver- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 besserungen und keine Verschlechterungen. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Faber, bitte. Bürgermeister Faber: Lieber Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte! Frau Stadträtin Schenk hat es angekündigt. Ich würde Ihnen zum Beschlusspunkt 6 den Alternativvorschlag verlesen: Dem Fachausschuss Kultur wird bis zur Sommerpause ein Vorschlag für eine Besucherbefragung in den genannten Museen, vorbereitet vom Amt für Statistik und Wahlen, vorgelegt. Es wird angestrebt, die Befragung im Jahr 2016 durchzuführen und spätestens Ende des ersten Quartals 2017 die Auswertung vorzulegen. In der Dienstanweisung 2/2007 ist dazu Folgendes geregelt: Für die Durchführung kommunaler Erhebungen und Umfragen ist grundsätzlich das Amt für Statistik und Wahlen zuständig. Langjährige Erfahrungen mit Besucherumfragen in anderen Bereichen der Stadtverwaltung liegen vor ... Ich könnte Ihnen jetzt einige Beispiele aufzählen, will es aber nicht. Die letzte Umfrage, die Ihnen wahrscheinlich noch nachhaltig im Gedächtnis ist, war die große Umfrage zum Weihnachtsmarkt. Sie hat auch von Ihnen viel Beifall bekommen, weil sie uns tatsächlich mit Erkenntnissen konfrontiert hat, die für die Zielstellungen in den nächsten Jahren wichtig waren. Insofern haben wir diesen strittigen Punkt. Umfragen mit kommerziellen Instituten sind doch sehr finanzaufwendig. Die Frage: Wollen wir uns das leisten? Es fehlen uns tatsächlich einige Erkenntnisse, bzw. man ist als Kommune, glaube ich, gut beraten, seine eigenen Regularien immer wieder mal überprüfen zu lassen. Frau Körner hat es erwähnt, es gibt Dienstleistungen, die offenbar gar nicht bekannt sind, weil sie schlecht beworben sind. Vielleicht bekommen wir das mithilfe von Umfragen heraus. Fakt ist, dass wir mit dem Amt für Statistik und Wahlen einen guten Partner an der Seite haben, der zudem preiswert ist. Deshalb werbe ich dafür, dass wir, wenn wir den Beschlusspunkt 6 aufnehmen, dies mit dem Zusatz tun, den ich eben verlesen habe. Noch ein Satz zum CDU-Antrag. Dazu würde ich ähnlich argumentieren. Lassen Sie uns das of- S e i t e | 48 fen - also nicht: „alternativ zum“ - prüfen und am Ende der Umfrage feststellen, welches das probateste Mittel für unsere Museen ist, um Bindung herzustellen, neue Zielgruppen zu erschließen und unsere Museen insgesamt noch attraktiver werden zu lassen. Oberbürgermeister Jung: Herr Oberstadt. Stadtrat Oberstadt (CDU): Wenn eine Möglichkeit gefunden wurde, noch in diesem Jahr und auch in Zukunft eine solche Umfrage kostengünstig durchzuführen, die ohne den Haushalt zu belasten die gleiche Qualität aufweist wie von kommerziellen Anbietern gewährleistet, sind wir natürlich dabei. Wir würden unseren Antrag zurückziehen, wenn Sie uns versprechen, genau zu prüfen, welche Vorteile und vor allem auch welche Nachteile ein solcher „Pay-what-youwant“-Day haben kann, damit wir nicht etwa die finanzielle Aufstellung unserer Museen gefährden. - Das zu Protokoll, bitte. Bürgermeister Faber: Ich würde anbieten, dass nach der Erarbeitung eines solchen Fragebogens durch das Amt für Statistik und Wahlen dieser vorab dem Ausschuss vorgelegt wird und wir uns dort erst einmal thematisch damit befassen, ehe er in den entsprechenden Einrichtungen ausgelegt wird, die Besucher diesen Fragebogen beantworten und in die dort aufgestellten Urnen werfen. Ich glaube, wir haben jetzt eine preiswerte Variante und trotzdem einen tapferen Gesellen an unserer Seite. Das heißt: Sie würden Ihren Antrag jetzt zurückziehen oder sich dem Verwaltungsstandpunkt - - Stadtrat Oberstadt (CDU): Wenn Sie das zu Protokoll geben. Bürgermeister Faber: Das geben wir jetzt gerade zu Protokoll. Stadtrat Oberstadt (CDU): Dann würden wir unseren Antrag zurückziehen. Bürgermeister Faber: Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Götze noch einmal. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Stadtrat Götze (DIE LINKE): Noch einmal zum Thema Kombikarte. Wir sind davon ausgegangen, dass es sich um eine übertragbare Karte handelt. Wie legen Sie das jetzt aus? Wir sind natürlich für eine übertragbare Kombikarte und wollen, dass heute zu Protokoll gegeben wird, dass das so auszulegen ist. Bürgermeister Faber: In der Befragung? Stadtrat Götze (DIE LINKE): In der Realität, die Jahreskombikarte als übertragbare Karte. Oberbürgermeister Jung: Herr Götze, ich bin etwas irritiert. Dazu liegt kein Antrag vor. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Das ist die Frage, wie man das in der Entgeltordnung auslegt. Das ist nicht näher spezifiziert. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Faber. - Jetzt einmal der Reihe nach: Wir haben hier eine Geschäftsordnung, wir haben hier Anträge, und wir haben ein Verfahren. Das Erste ist - das könnte ich gleich noch einmal verlesen - der Vorschlag von Kollegen Faber zu Protokoll. Das ist kein Beschlusspunkt, sondern eine Protokollnotiz, die zur Folge hätte, dass die SPD den Punkt 6 Ihres Antrags - das ist zweite Beschlusspunkt - eigentlich zurückziehen müsste. Ansonsten müsste ich darüber beschließen lassen, Frau Schenk. Zweitens. Ich würde zu Protokoll geben, Herr Götze, dass wir die Frage der Übertragbarkeit der Kombikarte noch einmal prüfen. Mehr kann ich Ihnen heute nicht sagen. Es geht ja immer auch um finanzielle Auswirkungen. Deshalb schlage ich vor, Folgendes zu Protokoll geben: Dem Fachausschuss Kultur wird bis zur Sommerpause ein Vorschlag für eine Besucherbefragung in den genannten Museen, vorbereitet vom Amt für Statistik und Wahlen, vorgelegt. Es wird angestrebt, die Befragung im Jahr 2016 durchzuführen und spätestens Ende des ersten Quartals 2017 die Auswertung vorzulegen. Oberbürgermeister Jung: Herr Faber, können Sie das beantworten? Bürgermeister Faber: Das ist jetzt schwierig für mich; das muss ich ehrlich sagen. Das kommt jetzt auf die letzte Sekunde. Das hätte man vorher im Ausschuss besprechen müssen. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, können Sie helfen? Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bin ja sehr dafür, dass Sie das durchsetzen. Aber: Wir hatten im Ausschuss gehört, sie ist übertragbar. Wir haben das so in das Protokoll geschrieben. Die Verwaltung hat uns dann aber angewiesen, das Protokoll dahin gehend zu ändern, dass sie leider nicht übertragbar ist. - Das ist der Sachstand vonseiten der Verwaltung. Wenn Sie eine Möglichkeit sehen, dann werten Sie das als Anregung. Aber momentan ist die Übertragbarkeit in der Vorlage nicht nachzulesen. Sie ist zwar mündlich so geäußert worden, aber sie ist in der Protokollkontrolle vonseiten der Verwaltung wieder zurückgenommen worden. Wir haben aber nichts dagegen, wenn Sie das noch einmal nachprüfen. S e i t e | 49 Das wäre das eine. - Damit verzichten wir auf den zweiten Punkt des SPD-Änderungsantrags. Jetzt habe ich es so verstanden, dass auch die CDU ihren Änderungsantrag zurückziehen würde. Ist das richtig, Herr Oberstadt? - Ja, aber mit dieser Protokollnotiz. Dann bräuchten wir nur noch Satz 1 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion zu beschließen. Aber ich schlage Ihnen vor, diesen in die Vorlage zu übernehmen. Dann könnten wir sofort über das ganze Paket abstimmen, einschließlich der beiden Protokollnotizen. Einverstanden? - Ich sehe Einvernehmen. Ich bitte um das Handzeichen, wer der Vorlage so zustimmt? - Gegenprobe! - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 18.3 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum (DS-00587/14-NF-02) Einreicher: Dezernat Kultur 18.3.1 dazu ÄA (DS-00587/14-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion Bürgermeister Rosenthal: Nehmen wir das erst einmal nur als Anregung ins Protokoll. Ansonsten müsste ein Antrag Ihrerseits gestellt werden. 18.3.2 dazu ÄA (DS-00587/14-ÄA-03) Einreicher: CDU-Fraktion Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Bei den Stadtgeschichtlichen Museen haben wir im Prinzip mit den gleichen Sachzusammenhängen zu tun. Deshalb mache ich jetzt einen verwegenen Vorschlag: Wir wenden das gleiche Verfahren an, um jetzt Zeit zu sparen. - Ich sehe, Sie nicken. Zu Protokoll: Wir werden dieselbe Protokollnotiz, Herr Faber, zu dem Vorgang aufnehmen. Satz 1 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion, also Punkt 5, wird übernommen von der Verwaltung. Die CDU verzichtet auf ihren Änderungsantrag. Wir können dann die Vorlage - ebenfalls mit dem Thema Kombiticket zu Protokoll - als Ganzes zur Abstimmung aufrufen. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wer für diesen Beschluss ist. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Abstimmung: Auch das ist einstimmig so beschlossen. 18.4 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste Leipzig (VI-DS-01652NF-02) Einreicher: Dezernat Kultur 18.4.1 dazu ÄA (VI-DS-01652-ÄA-01) S e i t e | 50 geehrte Wahrnehmende dieser Ratsversammlung auf der Tribüne und im Livestream! Um die notwendige, funktionierende und sinnvoll positionierte Zweitspielstätte des Schauspiels Leipzig gruppieren sich eine ganze Reihe Vorlagen wie auch diese, die Teil eines Gesamtplans und jeweilige Zwischenschritte auf dem Weg dorthin sind. Diese gehören gedanklich zusammen, wenn auch nicht immer rechtlich. Dem Plan nach soll letztlich durch die gewonnenen Mittel aus der Verwertung der Skala, früher: Neue Szene, eine neue Zweitspielstätte im Haupthaus des Schauspiels finanziert werden. Der Ort dazu ist bekanntlich die ehemalige Diskothek, die uns ja in weiteren Vorlagen hier beschäftigt. Die Verwertung des Gebäudes der Skala hat aber nicht allein den Charakter einer Geldbeschaffung. Gleichzeitig war man sich nämlich einig, dass die kulturelle Nutzung und Ausrichtung der Betreibung des Gebäudes Gottschedstraße 16 unbedingt erhalten werden soll, so wie es mit dem Antrag 002115/14 beschlossen wurde. Das Haus ist für kulturelle Nutzungen prädestiniert und war bis zu seiner Schließung auch als Theaterspielstätte etabliert. An diese traditionsreiche Nutzung soll auch bei einer zukünftigen Nutzung angeknüpft werden. Einreicher: SPD-Fraktion 18.4.2 dazu ÄA (VI-DS-01652-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Gleiches Verfahren, wenn Sie einverstanden sind. Gibt es dazu Wortwünsche? - Dann sage ich auch hier: Ich verzichte auf Erläuterungen. Zu Protokoll: Gleiches Verfahren wie in den beiden vorhergehenden Tagesordnungspunkten. Wer stimmt den Privatrechtlichen Entgeltordnungen für das Museum der bildenden Künste in der geänderten Form zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 18.5 (nö) Es geht um die Entwidmung eines Teils des Sondervermögens der Stadt Leipzig für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig. Ich habe gesehen, dass Herr Lübbe und Herr Herrmann auf der Tribüne Platz genommen haben. Herzlich willkommen! Gibt es Wortwünsche? - Herr Götze. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr Mit der Vorlage beschließen wir zunächst einen weiteren Zwischenschritt vor der Aufgabe der Verfügungsgewalt der Stadt bezüglich der ehemaligen Zweitspielstätte. Erbbaurecht oder Verkauf sollen hiermit quasi vorbereitet werden. Mit der der Entwidmung folgenden Verschiebung der Zuständigkeit in die Fachzuständigkeit des Liegenschaftsamtes verbindet sich für uns auch eine Erwartung, die Erwartung, dass dem inhaltlichen Rahmen der kulturellen Nutzung, den wir der Verwertung des Gebäudes gesetzt haben, auch weiterhin Priorität beim Zuschlag zu abgegebenen Angeboten beigemessen wird. Vor dem Hintergrund der Ausschreibungsbedingungen sind Konzepte der Bewerberinnen und Bewerber zu prüfen. Die Qualität und Nachhaltigkeit der Konzepte kultureller Nutzungen sind nachzuweisen. Diese kann man jedem abverlangen, der ein Immobilienfiletstück in einer zentralen Leipziger Lage zur zukünftigen Nutzung erwerben will. Aus unserer Sicht ist die Verwaltung in der Pflicht, dem Stadtrat insgesamt, zuvörderst dem Fachausschuss Kultur, zur Kenntnis zu geben, welche Konzepte von wem in welcher Art vorliegen. Immerhin endete die Ausschreibung bereits am 17. August 2015. Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen, ein halbes Jahr, ohne dass wir Genaueres über die kulturellen Konzepte erfahren haben. Nachfragen dazu wurden in den Ausschüssen in steter Folge gestellt, Anfragen von verschiedener Seite nicht minder, ohne dass es erhellende Auskünfte oder Konkretes gegeben hat. Wir fordern nunmehr das einbringende De- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 zernat auf, jetzt und hier Auskünfte zu den kulturellen Nutzungskonzepten der eingegangenen Angebote zu erteilen, bevor wir dies in letzter Minute bei der Vorlage zur Veräußerung erfahren. Die Anfragen zu Konzepten, wie zum Beispiel hier von Herrn Weber, sind konkret gestellt worden: nach der Anzahl der Bieterinnen und Bieter, nach den Kriterien des Konzeptverfahrens, nach den vom Dezernat empfohlenen Nachnutzern, nach voneinander abweichenden Vorstellungen der Dezernate, nach avisierten Liegenschaftserlösen und Verwendungsabsichten. Die Antworten müssten ja vorliegen. Dann sollten Sie uns auch nicht länger auf die Folter spannen und sie uns geben. Was liegt bisher vor, und in welcher Weise können wir unsererseits diesen Aspekt nachprüfen? Dass der ganze Vorlagenkomplex inhaltlich zusammengehört, habe ich eingangs bereits verdeutlicht. Immerhin geht es um etwas Wichtiges, nämlich um ein kommunales Grundstückseigentum im weitesten Sinne. Uns interessieren dringend die verschiedenen kulturellen Nutzungsabsichten der Bewerberinnen und Bewerber, da wir eben nicht allein nach den zu erwartenden Erlösen über die Zukunft des Gebäudes entscheiden wollen, sondern eben auch über die Nutzung, die mit uns auch abgestimmt sein sollte. - Vielen Dank. S e i t e | 51 Die anderen Fragen, die gestellt worden sind, möchte ich aufgrund der noch nicht abgeschlossenen internen Abstimmungen im Moment nicht beantworten. Sie sind aber komplett. Insofern darf ich Sie beruhigen: Alle diese Fragen sind Gegenstand der Erstvorlage. Dass irgendetwas Überraschendes passiert, ist aus meiner Sicht nicht möglich, weil alle Fragen, die von Ihnen gestellt worden sind, unbedingt in die Erstvorlage gehören. Ich hoffe, dass wir es bis April schaffen. Sie wissen, dass wir noch drei andere große Schwerpunkte haben, die wir auch immer wieder miteinander ins Verhältnis setzen müssen. Oberbürgermeister Jung: Zu Protokoll: April 2016 ist avisiert. 18.6 Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig (VI-DS-01259) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Wird das Wort gewünscht? - Dr. Burgkhardt ist nicht mehr im Stadtrat vertreten. Sonst hätten wir jetzt sicherlich eine Rede dazu gehört. Wer gegen diesen Beschlussvorschlag ist, bitte ich um das Handzeichen. - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen habe ich nicht gesehen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. Bitte verzeihen Sie! Ich wusste nicht, dass um eine direkte Antwort von Herrn Faber oder Herrn Albrecht gebeten wurde. - Herr Albrecht, dann versuchen Sie mal Ihr Glück. 18.7 1. Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an der Pablo-Neruda-Schule und der PaulRobeson-Schule - VI-DS-01589 vom 16.09.15; Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 - EILBEDÜRFTIG - (VI-DS01589-DS-NF-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich bitte Kollegen Fabian, das kurz einzubringen. Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gab dazu auch eine Anfrage, die aber vorhin der Zeit zum Opfer gefallen ist. In dieser Anfrage wurde in mehreren Unterpunkten komplett der Abstimmungsstand zwischen den einzelnen Dezernaten hinterfragt. Was ich im Moment sagen kann, ist, dass es aufgrund der Ausschreibung sechs Bieter gab, von denen im Moment kein einziger ein Angebot zum Thema Erbpacht gemacht hat. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Heute liegen Ihnen zwei eilbedürftige Vorlagen zur Entscheidung vor. Bei beiden Vorlagen geht es um die kurzfristige Erweiterung von schulischen Kapazitäten. Es handelt sich um zwei Ergänzungsbauten, zum einen an der Neruda-Schule und zum anderen an der Robeson-Schule, wo ein dringender Kapazitätserweiterungsbedarf besteht. Darüber hinaus haben wir einen dringenden Bedarf für zusätzliche DaZ-Klassen. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Im vergangenen Jahr haben Sie zu beiden Maßnahmen umfangreiche Diskussionen geführt. Es wurden hier im Stadtrat zwei grundsätzliche Planungs- und Finanzierungsbeschlüsse von Ihnen getroffen. Nun liegen die Ergebnisse der Markterkundungen sowie die Angebote vor. Es überrascht wahrscheinlich kaum, dass sich die Bedingungen nunmehr geändert haben und hier mehr Kosten entstehen, insbesondere was die Modulbauweise bei der Neruda-Schule und bei der Robeson-Schule anbelangt. Bei der GeorgSchumann-Schule führt eine Erweiterung der bisherigen Planung zu entsprechenden Mehrkosten. Meine Damen und Herren, in den einschlägigen Ausschüssen ist darüber ausführlich diskutiert worden. Ich möchte Sie eindringlich bitten, diesen beiden Vorlagen heute zuzustimmen, weil wir ansonsten nicht in der Lage sind, ab dem nächsten Schuljahr die entsprechenden Bedarfe bei den schulischen Kapazitäten abzusichern. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass das richtige Maßnahmen sind; denn in fünf Fällen handelt es sich um Module, die auch langfristig genutzt werden können. Das heißt, auch unabhängig von den DaZ-Klassen werden wir zusätzliche Kapazitäten an fünf Oberschulstandorten bereitstellen können. Die flexiblen Container, die an der Neruda-Schule aufgestellt werden, können, wenn sie nicht mehr benötigt werden und das alte Gebäude der Neruda-Schule baulich ertüchtigt bzw. komplett saniert worden ist, an anderer Stelle genutzt werden. Insofern bitte ich Sie zur Absicherung der entsprechenden schulischen Kapazitäten ganz eindringlich um Zustimmung zu diesen beiden Vorlagen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortwünsche? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Dass diese Maßnahmen vom Grundsatz her richtig und notwendig sind, ist unzweifelhaft. Was zweifelhaft ist, ist die Vorgehensweise der Verwaltung. Wir haben im Finanzausschuss am Montag eine Eilvorlage beraten, die Mehrauszahlungen von gut 1,4 Millionen Euro vorsah. Heute liegt eine neue Vorlage vor, die im Ausschuss noch gar nicht beraten werden konnte und die Mehrauszahlungen von 1,9 Millionen Euro vorsieht. Das ist, würde man die Inflationsrate der Bundesrepublik von 0,3 Prozent ansetzen, doch eine erhebliche Steigerung innerhalb von 48 Stunden. - Noch einmal: Das Verfahren geht einfach so nicht. Uns bleibt heute nichts anderes übrig, als hier zu beschließen; das ist scheinbar überhaupt keine Frage. Aber man muss natürlich S e i t e | 52 in der Verwaltung anders und fach- und sachgerechter arbeiten. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian, noch einmal direkt dazu. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es wurde ja heute ausführlich über meine Rolle hier im Stadtrat diskutiert. Ich bin der Besteller und kein Experte. Aber mir wurde versichert, dass die 500.000 Euro, die für diese Maßnahme heute noch einmal dazugekommen sind, wirklich die Grenze sind, die möglicherweise noch unterschritten wird, was ich mir sehr wünschen würde, und dass die Kosten für diese Maßnahme im Vergleich mit dem Baukostenindex immer noch am unteren Rand liegen. Es sind zwar jetzt mehrere kurzfristige Maßnahmen, die aber mittelund langfristig genutzt werden können und die immer noch wirtschaftlich sind, auch wenn sie jetzt gegenüber der von Ihnen im vergangenen Jahr beschlossenen beiden Vorlagen teurer geworden sind. Oberbürgermeister Jung: Vielleicht noch ein Satz zu den 48 Stunden. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das kann ich Ihnen ganz klar sagen: Heute gegen 11 Uhr rief mich mein Amtsleiter an. Er hatte eine Stunde vorher von der LESG erfahren, dass diese Mehrkosten entstehen werden. Er hat mich gefragt: Was sollen wir jetzt machen? - Darauf habe ich gesagt: Na ja, ab dem Moment, wo ich das weiß, kann ich das dem Stadtrat nicht verheimlichen. Deswegen haben wir dieses Änderungsblatt hier eingebracht. - Übrigens: Das wird aus dem Schulbaubudget gedeckt. Oberbürgermeister Jung: Und die Summe ist auch gedeckelt. - Frau Krefft, Frau Köhler-Siegel und dann Herr Pellmann. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Die Dringlichkeit wurde in den Beratungen im Fachausschuss ausführlich dargelegt. Sie haben das heute trotz der strittigen Diskussionen auf der Tagesordnung gelassen. Diese zusätzlichen Kapazitäten müssen zu Beginn des kommenden Schuljahres - das beginnt dieses Jahr schon sehr früh, Anfang August - zur Verfügung stehen. Insofern ist die Eilbedürftigkeit an der Stelle unzweifelhaft gegeben. Wir haben bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst. In der Vorlage wird ausgeführt, dass die Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Mehrkosten zum einen durch planerische Erfordernisse zustande kommen, zum anderen durch die Marktsituation. Nun ist uns klar, dass viele Städte Kapazitäten für allerlei Dinge aufbauen müssen und deshalb Systembauten derzeit unglaublich gefragt sind. Dennoch ist mir die Aussage zu allgemein. So dünn wie die erste Vorlage war, ist auch diese Vorlage an dieser Stelle dünn. Es wurde uns zugesagt, dass wir noch ausführliche Informationen zur Marktsituation bekommen; ich hatte gesagt: gerne auch nichtöffentlich. Sprich: Welche Anbieter wurden angefragt und welche kommen näher in Betracht? Diese Informationen haben wir leider nicht bekommen. Auch im Austauschblatt wird nicht näher darauf eingegangen. Ich habe mich zu Wort gemeldet, um Sie jetzt noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir all das gerne wissen wollen - gerne auch nichtöffentlich; es ist mir klar, dass das sensible Daten sind -, damit wir das wirklich bewerten, beurteilen und letztlich kontrollieren können; denn das ist unsere Aufgabe. Oberbürgermeister Jung: Zunächst Frau Köhler-Siegel und Herr Pellmann, danach noch einmal Herr Fabian. Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Auch ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es eigentlich alternativlos ist. Dieser Vorlage muss zugestimmt werden, damit die Kommune ihrer Pflichtaufgabe nachkommen kann; denn nur so kann gewährleistet werden, dass allen Schülern ein Schulplatz zur Verfügung steht. Diese Vorlage zeigt, wie notwendig die Verabschiedung des Schulentwicklungsplans ist. Den müssen wir unbedingt noch vor der Sommerpause hier in diesem Rat in aller Ausführlichkeit gemeinsam mit der Bildungspolitischen Stunde besprechen. Die Zeit drängt. Wir brauchen diese Erweiterungen unbedingt. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Köhler-Siegel, ich gebe Ihnen natürlich recht: Der Schulentwicklungsplan kann eine Grundlage sein. Aber eine finanzpolitisch schlecht gemachte Vorlage wird auch durch den Beschluss eines Schulentwicklungsplans nicht besser. Ich will noch einmal darauf hinweisen: Alternativlosigkeit ist ein Wort, das wir immer öfter hören. Aber es gibt immer Alternativen. Wir sind hier S e i t e | 53 jetzt in einer Gemengelage; da gebe ich Ihnen recht. Wenn man sich die Situation an den Leipziger Schulen anschaut, muss man feststellen: Dort besteht erheblicher Handlungsbedarf; da bin ich bei Ihnen. Aber: Wir haben hier im September den Grundsatzbeschluss gefasst: Ja, wir wollen das anschaffen, wir wollen das kaufen. - Von September 2015 bis zum Montag dieser Woche gab es eine Kostensteigerung von 51 Prozent, von Montag bis heute, Mittwoch, von 70,4 Prozent. Ich will mir gar nicht vorstellen, wo wir landen, wenn es tatsächlich zu einer Ausschreibung kommt. Herr Oberbürgermeister, im Finanzausschuss ist gesagt worden: Das ist nicht nach oben gedeckelt. - Es ist also durchaus möglich, dass noch Mehrbedarf hinzukommt. Von daher - die Verwaltung spricht ja immer mit einer Stimme und vertritt eine Meinung - meine Frage: Ist das jetzt die gedeckelte Summe, oder ist damit zu rechnen, dass in einem Vierteljahr oder in einem halben Jahr, wenn die Ausschreibung abgeschlossen ist, eine Mehrbedarfsvorlage kommt, weil die Kostensteigerungen dann vielleicht 100 Prozent betragen? Das hätte ich schon noch gern beantwortet. Ich bin ein bisschen hin und her gerissen. Aus beruflicher Sicht - ich bin Lehrer - sage ich: Klar muss ich dieser Vorlage zustimmen. Aus finanzpolitischer Sicht kann man sie eigentlich nur ablehnen. Das ist genau das, was wir auch in unserer Fraktion hin und her diskutiert und gegeneinander abgewogen haben. Von daher wird wahrscheinlich das Abstimmungsergebnis meiner Fraktion nicht ganz so eindeutig sein, auch wenn wir der Vorlage mehrheitlich natürlich zustimmen werden. Dennoch muss auch an dieser Stelle noch einmal gesagt werden - das hätte ich auch bei der Vorlage gesagt, die Sie heute abgesetzt haben -: Sie erwarten von uns, dass wir hier erheblichen Ausgaben zustimmen. Dann müssen Sie aber auch transparenter und ehrlicher mit uns umgehen. Wenn Verwaltung und Stadtrat Vorlagen bearbeiten, in denen es um erhebliche Ausgaben geht, müssen wir auch ehrlich zueinander sein und mit offenen Karten spielen. Frau Krefft hatte schon angesprochen, dass uns im Ausschuss eine Antwort auf die Frage zugesagt worden ist, wie es zu den Mehrkosten von 1,4 Millionen und jetzt sogar 1,9 Millionen Euro kommt. Am Montag im Finanzausschuss war die Aussage zu den 1,4 Millionen Euro, die LESG habe sich mal umgehört und dabei sei das Ergebnis von 1,4 Millionen Euro herausgekommen. „Umgehört“ heißt: Es gibt weder konkrete Zahlen noch Angebote; man hört sich lediglich mal um. Jetzt hat man sich wahrscheinlich etwas genauer umgehört und kommt auf Mehrkosten von 1,9 Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Millionen Euro. Die Frage ist: Bei welcher Zahl werden die konkreten Angebote dann tatsächlich liegen? Wie gesagt, meine Fraktion sieht die Notwendigkeit der Vorlage, hat aber erhebliche Bauchschmerzen, was die finanziellen Auswirkungen anbetrifft. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ehe Herr Fabian abschließend darauf antwortet, jetzt noch Herr Tornau, Herr Schlegel, Herr Hobusch und Herr Albrecht. S e i t e | 54 Asylbewerber gerade einen höheren Bedarf für DaZ. Allerdings können wir mitunter gar nicht die Standorte bestimmen, weil wir noch nicht wissen, wo den Asylbewerbern Wohnungen zugewiesen werden. Deshalb muss man es operativ offenlassen, dass man solche Einheiten - das spricht wiederum für Container - kurzfristig, innerhalb eines Vierteljahres, umsetzen und sie den Schulen, die gerade Bedarf dafür haben, zuschalten kann, wie man im Fachdeutsch sagt. Stadtrat Tornau (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir hatten in der Sondersitzung des Finanzausschusses die Frage gestellt, ob, wenn die LESG beauftragt wird, das zu beschaffen bzw. zu projektieren, der Vergabeausschuss der Stadt Leipzig mit befasst wird. Es wurde uns zugesagt, dass man das so machen kann. Wenn Sie das zu Protokoll geben würden, dass dem so ist, erhalten Sie die Zustimmung von unserer Fraktion. - Danke. Insofern stehen wir vor der Alternative. Je länger wir warten - da kann ich nur an das erinnern, was ich vorhin gesagt habe -, umso teurer. Die Situation wird nicht besser. Viele Kommunen und auch die Länder stehen vor der Situation, dass sie ihre Notunterkünfte wie Zelte, Sporthallen usw. auflösen müssen. Das heißt: Sie müssen jetzt als Ersatz dafür Gemeinschaftsunterkünfte schaffen, und diese Aufgabe landet vorrangig bei den Kommunen. Nun können wir hier noch eine Weile unser Spielchen machen, ob wir recht haben oder nicht. Am Ende ist entscheidend, dass wir sowohl die Asylbewerber unterbringen als auch zu Schuljahresbeginn genügend Unterrichtsräume zur Verfügung stellen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Zu Ihrer Nachfrage, Herr Tornau, sage ich Ihnen als Vorsitzender des Vergabeausschusses zu, das auf die Tagesordnung der Sitzung des VOB-Ausschusses in der nächsten Woche zu setzen, sofern schon eine Vergabe anstehen sollte. Gesetzt den Fall, die LESG würde schon vorher beauftragt - das LESGVergabegremium tagt ja bereits mittags; die Stadt kann das mit ihren stimmberechtigten Vertretern der Verwaltung dort durchsetzen -, würde ich dafür sorgen, dass dies unter Vorbehalt des städtischen Vergabegremiums VOB steht. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen! Heute Nachmittag bei der Debatte um den Antrag der SPD zum Schulhausbau wurde die LESG, ihre Leistungen und ihre Verlässlichkeit in Bezug auf Kosten und Ausführung, noch über den grünen Klee gelobt. Jetzt haben wir eine Vorlage, die vorsieht, die LESG mit der Projektsteuerung, der Kostenermittlung und der Grundlagenermittlung für den Bau- und Finanzierungsbeschluss zu beauftragen, und müssen erleben, dass innerhalb von wenigen Stunden - da möchte ich an das, was Herr Pellmann ausgeführt hat, anschließen - die Kosten davongaloppieren. Ist das ein Widerspruch oder reiner Zufall? Man kann ja über alles klagen. Vorhin haben wir trefflich über JCDecaux und die Werbung debattiert. Auf dem Containermarkt vollzieht sich gerade Ähnliches. Man kann nun einmal beim RB nur ein Mal ausgediente Container abschlauchen. Man kann nun einmal von DHL nur ein Mal Container bekommen, wobei diese in einem sehr guten Zustand gewesen sind. Die Frage ist: Wo sollen wir jetzt preisgünstig in Leipzig noch weitere Container beschaffen? Der Vorteil von Containern ist, dass sie kurzfristig umgesetzt werden können. Die Container für die DaZ-Klassen werden möglicherweise nur kurze Zeit gebraucht. Im Moment gibt es wegen der Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal an heute Nachmittag erinnern. Wir erleben hier ein organisatorisches und fiskalisches Desaster. Das ist Stückwerk. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Albrecht, das ist kein Stückwerk, sondern eine schnell arbeitende Verwaltung, würde ich einmal an dieser Stelle behaupten. Herr Hobusch, ich möchte mich ausdrücklich bei der LESG für das bedanken, was sie für uns tut. Die ursprünglichen Kostenannahmen wurden im Frühjahr 2015 getroffen. Jetzt sind wir im Frühjahr 2016, also ein Jahr später. Herr Schlegel hat eben recht eindrücklich beschrieben, was in der Zwischenzeit alles passiert ist. Deswegen überraschen diese Kostensteigerungen nicht. Ich hatte darauf hingewiesen, dass es sich, wenn man den Baukostenindex zu Rate zieht, alles in allem immer noch um eine wirtschaftliche und wirtschaftlich vertretbare Lösung handelt. Herr Pellmann, die Angebote liegen inzwischen vor, sodass ich davon ausgehe, dass es nicht zu einer erneuten Kostensteigerung kommt. Oberbürgermeister Jung: Können Sie die Frage von Frau Krefft noch beantworten, Herr Fabian? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich will versuchen, dass es morgen im Fachausschuss berichtet wird, ansonsten spätestens in der darauffolgenden Sitzung. Oberbürgermeister Jung: Das betrifft die Frage der Anbieter, die uns ja weiter beschäftigen wird. Gestatten Sie noch ein offenes Wort in der Sache: In der Tat - so ist meine Recherche, aber auch die meiner Kollegen in ganz Deutschland müssen wir befürchten, dass die Preise für alle Modulbauweisen und die Container von Monat zu Monat mehr durch die Decke schießen. Wir müssen sehr, sehr schnell und klug handeln. Wir werden erstens die Fragen nach den Anbietern in nichtöffentlicher Sitzung sehr transparent beantworten. Wir werden zweitens im Vergabeausschuss Herr Schlegel hat schon signalisiert, dass er dazu bereit ist - sehr schnell entscheiden. An der Stelle möchte ich mich beim Vergabeausschuss auch einmal bedanken für das, was dort in den letzten Wochen sehr unbürokratisch, schnell und im Sinne der Kostentransparenz bei eilbedürftigen Vorlagen zu Fragen der Asylunterbringung geleistet worden ist. - Das zu Protokoll. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer dem vorliegenden Beschlussvorschlag 18.7 in der Neufassung von heute zu- S e i t e | 55 stimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Herzlichen Dank für diese Entscheidung. 18.8 1. Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen); Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 - EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-01736-DS-02) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich auch hier um das Handzeichen, wer für diesen Beschlussvorschlag ist. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Mehrheit so beschlossen. Mit großer 18.9 Erhöhung des Umlagebeitrags des Grünen Ringes Leipzig (VI-DS-1738-NF-01) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 18.10 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSPElement Ausbau/Unterhaltung Gewässer (1.100.55.2.0.01) in Höhe von 347.400,- € für die Teilentschlammung des Lindenauer Hafens (VI-DS-01947) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.11 Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt Riebeckstraße“; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Reudnitz-Thonberg; Satzungsbeschluss (VI-DS-1989) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Das sehe ich nicht. Dann darf ich um Ihr Handzeichen und um Auszählung der Stimmen bitten. Wer stimmt der vor- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 liegenden Satzung zu? - Wer stimmt gegen den Beschluss? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: 59 dafür, einer dagegen, zwei Enthaltungen. 18.13 Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel (VI-DS-02018) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.13.1 dazu ÄA (VI-DS-02018-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion 18.3.2 dazu ÄA (VI-DS-02018-ÄA-02) Einreicher: Seniorenbeirat Kollegin Dubrau gibt eine kurze Einführung. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Punkte kurz darstellen und auf die beiden Änderungsanträge eingehen. Das Wohnungspolitische Konzept ist, wie Sie wissen, in einem sehr umfänglichen Beteiligungsprozess mit den Wohnungsmarktakteuren, der Bürgerschaft, der Politik und Fachleuten erarbeitet worden. Die Umsetzungsvorlage leitet sich aus dem Wohnungspolitischen Konzept ab. Die Umsetzung des Konzeptes liegt in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig und seiner Verwaltung - ich betone das noch einmal - und natürlich bei Ihnen in Bezug auf die Beschlussfassung. Die Fortsetzung des Beteiligungsprozesses mit den Wohnungsmarktakteuren ist themenbezogen im weiteren Prozess geplant, wird allerdings parallel dazu auch immer gemacht. Hierfür sind unter dem Kostenbaustein D der vorliegenden Umsetzungsvorlage Mittel eingeplant. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohnungsmarktakteure auch nach dem Beteiligungsprozess zum Wohnungspolitischen Konzept seit dem Frühsommer 2015 in die Erarbeitung eines Eckwertepapiers als Grundlage für das neue Wohnungsbauförderungsprogramm des Freistaates Sachsen aktiv eingebunden waren. Ich denke, das ist ganz wichtig; denn wir hoffen, dass in Kürze eine positive Beschlussfassung erfolgt; positive Signale gibt es ja bereits. Ich möchte insofern an Sie appellieren, möglichst zeitnah den Beschluss zur Entsperrung der Mittel zu fassen, weil nur so die zielgerechte Umsetzung der wohnungspolitischen Mittel für das Jahr 2016 erfolgen kann. - Das zu dem einen Antrag. Zum zweiten Antrag. Der Freistaat Sachsen erarbeitet derzeit ein Förderprogramm für Wohnungsanpassungsmaßnahmen an die Bedürfnis- S e i t e | 56 se älterer und behinderter Menschen. Das ist weitergehend als das, was üblicherweise über die Krankenkassen erstattet wird. Dieses Programm soll noch in diesem Jahr gestartet werden. Es sollte daher zunächst kein eigenes kommunales Förderprogramm mit der gleichen Zielsetzung aufgelegt werden. Sinnvoll wäre es, wenn die Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenbeirates in den entsprechenden Gremien des Freistaates ihre Interessen in dieses Förderprogramm mit einbringen würden. Natürlich können wir auch über das ASW, das engen Kontakt hält, entsprechende Forderungen weiterleiten. Ansonsten werden Wohnungsanpassungen bereits als pflichtige Leistungen nach SGB XII gemacht, allerdings nicht für den Personenkreis, der hier vom Seniorenbeirat angedacht ist, sondern nur für diejenigen, die eine bestimmte Pflegestufe, einen bestimmten Behinderungsgrad oder Ähnliches haben. Der Antrag des Seniorenbeirates würde ein zusätzliches freiwilliges kommunales Förderprogramm in Höhe von 200.000 Euro für 2016 begründen. Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion um das Landesförderprogramm, das in diesem Jahr noch starten soll, ist es relativ schwierig, parallel dazu etwas vonseiten der Stadt zu machen, zumal es aus unserer Sicht noch gar keine Förderrichtlinien dafür gibt. Das heißt, wir müssten erst eine Förderrichtlinie erarbeiten, müssten sie abstimmen, sie zur Beschlussfassung bringen und diese Mittel dann auch noch umsetzen. Das halten wir für nicht durchführbar innerhalb des Teiljahres, das wir heute noch haben. Ich denke, wenn das Förderprogramm des Landes nicht kommen sollte - das glaube ich zwar nicht, aber man weiß ja nie -, dann sollten wir noch im Laufe dieses Jahres prüfen, ob wir das im Haushaltsplan 2017/2018 mit einplanen können. Insofern würde ich dem Rat eine Protokollnotiz vorschlagen, die wie folgt lauten könnte: Sollte das Programm des Freistaates in diesem Jahr entgegen der Erwartung absehbar noch nicht starten, wird mit der Erarbeitung einer kommunalen Förderrichtlinie begonnen und im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 zu entscheiden sein, ob ein Budget zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes verabschiedet wird, in welchem Mittel für dieses Anliegen (Anliegen des Seniorenbeirats) eingeordnet werden. Danke schön. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Bürgermeister Rosenthal: Danke schön, Frau Kollegin Dubrau. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Ich möchte kurz zu den beiden Anträgen sprechen. - Zunächst zum Antrag der CDUFraktion: Ich weiß, dass Wohnungsunternehmen zu dieser Thematik und der Vorlage angefragt worden sind. Mir stellt sich die Frage, ob es sein kann, dass sie nicht darauf reagiert haben, weil die Vorlage sich nicht an sie gerichtet hat. - Ich höre gerade von Frau Dubrau, sie haben reagiert; gut. Die andere Frage ist: Es geht hier um verschiedene Themen. Zum einen will man diese Selbstnutzerinitiative - das ist eine kleinere Sache - auf den Weg bringen. Parallel dazu will man - das ist noch viel wirksamer und wichtiger - mit dem Freistaat zu einem Ergebnis zu kommen. Letztendlich wird ja darauf spekuliert, dass der Freistaat dafür Geld zur Verfügung stellt. Das ist aber noch nicht alles. Man muss auch zu einer Entscheidung kommen, wie und unter welchen Bedingungen das Geld, das der Bund für sozialen Wohnungsbau an die Länder ausgereicht hat, genutzt wird. Mir ist bekannt, dass es vom Freistaat das Signal gibt, hier zu einer Einigung zu kommen, anders als in Thüringen, wo dieses Programm zwar auch aufgelegt wurde, es aber bisher von der Wirtschaft nicht angenommen wird und möglicherweise nachjustiert werden muss. Auch wenn das mit der heutigen Vorlage nichts zu tun hat, sollten wir uns beeilen, diese Geschichte mit den Wohnungsunternehmen zu klären. Das muss schneller gehen. Zur Problematik der Wohnungsanpassung für behinderte Menschen habe ich schon bei der Beschlussfassung des Wohnungspolitischen Konzepts - damals lag ein ähnlich lautender Antrag vor - gesprochen. Wir hatten in den 90erJahren schon einmal ein solches Programm, das dann allerdings ausgelaufen ist, unter anderem deshalb, weil damals in Zusammenhang mit der Einführung der Pflegestufe zunehmend die Krankenkassen einen Großteil dieser Kosten übernommen haben. Wir haben heute einen Antrag ins Verfahren gebracht, der genau auf das abzielt, was Sie hier angedeutet haben. In unserem Antrag haben wir als Handlungsauftrag formuliert, genau zu klären, bei welchen Bedürftigen solche Wohnungsanpassungen über die Beihilfen durch die Krankenkassen bzw. die Förderungen durch den Freistaat nicht abgedeckt sind. Das sind immer diejenigen, die entweder gar keine oder eine nicht ausreichende Pflegestufe haben oder die S e i t e | 57 mit ihrem Einkommen direkt über der Schwelle der Bedürftigkeit liegen. Einfach zum Sozialamt zu gehen und dort ein paar Einbauten zu beantragen, das dürfte schwierig werden, wenn man das Ganze nicht differenziert gestaltet. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer sowohl im Saal als auch im Netz! Was bittet uns die Verwaltung heute zu beschließen? Wir sollen Mittel freigeben - das wurde von Frau Dubrau so eingebracht und war durchaus geplant - für das Netzwerk Leipziger Freiheit zur Beratung zu Projekten für bezahlbares Wohnen, zur Unterstützung besonderer Bedarfsgruppen und zur Weiterentwicklung wohnungspolitischer Instrumente. Kurz und gut: Wir geben zu zwei Dritteln Mittel frei für Beratung, teilweise durch Externe. Am Ende ist von diesen Mitteln noch keine preiswerte Wohnung gebaut und sind aus unserer Sicht noch keine nachhaltigen Strukturen etabliert, die ein verlässliches Miteinander von Bauträgern, Vermietern, Mietern, Wohnungsuchenden und Verwaltung sicherstellen, unabhängig von künftigen Finanzierungen. Aus unserer Sicht wird hier der Konsens gefährdet - und das wiegt hier am schwersten -, ein Konsens, der bei der Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzepts so umfänglich beschworen wurde. Dieser Konsens war es, der unsere Fraktion damals dazu bewogen hat, dem Wohnungspolitischen Konzept zu einer deutlichen Ratsmehrheit zu verhelfen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen alle, dass die öffentliche Hand und auch Leipzig kaum in der Lage ist, Wohnraum für alle Lebensund Bedarfslagen zu schaffen. Selbst die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft muss letztlich auch wirtschaftlichen Aspekten genügen und kann sich nicht ausschließlich schwierigen Bedarfslagen widmen. Der herbeigeführte Konsens von Wohnungsmarktakteuren und allen Akteuren der Wohnungspolitik zielt darauf ab, dass sowohl die Erarbeitung des Konzeptes als auch dessen Umsetzung immer im wechselseitigen Diskurs erfolgt. Schon im Konzept wurden die Ansätze formuliert, die heute finanziert werden sollen. Doch vergeben wir nicht die Chance der Verstetigung der Netzwerkarbeit, wenn die damit zusammenhängenden Projekte nicht ebenfalls im gleichen Gremium unter den aktuellen Bedingungen diskutiert und immer wieder ergänzt werden? Die Bedingungen verändern sich aktuell rasant. Das Bevölkerungswachstum ist erfreulich, es ist weiterhin stetig zunehmend. Hinzu kommt die Unterbringung von Flüchtlingen und Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Asylbewerbern. Wenn die Asylbewerber den Status der Anerkennung erlangen und aufgrund dessen dann auch in klassischen Wohnungen wohnen können, wirkt das noch einmal verstärkend, was zwar teilweise im Konzept schon angedacht ist, aber nicht in diesem Maße. Herr Schlegel hatte ausgeführt, wir würden darauf spekulieren, dass das Land uns demnächst mit einem sozialen Wohnungsbauprogramm unterstützt. Aber wo liegt denn da die Kappungsgrenze? Aktuell konnte man in Informationen von Akteuren auf dem Wohnungsmarkt lesen, dass wahrscheinlich maximal Dresden Unterstützung in dieser Art bekommen soll; denn hier in Leipzig haben wir - Gott sei Dank oder leider - noch nicht so hohe Mieten. Das heißt: Das ist wahrscheinlich eine Spekulation auf eine Zukunft, die uns heute so noch nicht betrifft. Deswegen sollte man den Konsens der Akteure so eng wie möglich ziehen und nicht gefährden. Punkt 5 der Beschlussvorlage zum Wohnungspolitischen Konzept lautete: Die aufgebaute Kooperation mit allen Akteursgruppen ist bei der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes fortzusetzen und bezogen auf einzelne Projekte / Themen zu vertiefen. Die Etablierung eines „Bündnisses für Wohnen“ ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Städte zu prüfen. Wir hätten heute auch die Absetzung des Punktes von der Tagesordnung beantragen können. Das wollten wir so nicht, weil wir schon mit auf den Weg geben wollten: Was wollen wir? - Wir wollen, dass mit den Akteursgruppen in verabredeter Art und Weise die Abstimmung zu den Handlungsschwerpunkten 2016 erfolgt. Dazu haben wir die Wohnungsmarktakteure angeschrieben. Sie haben uns recht kurzfristig geantwortet: Ja, sie vermissen, dass sie dazu angefragt werden. Sie hätten längst erwartet, dass der weitere Diskurs wieder gestartet wird. - Nur dann können wir sicherstellen, dass die Umsetzung von Beginn an auch von der Mehrheit der Akteursgruppen getragen wird, von ihnen ganz besonders - im Namen der CDU-Fraktion darf ich das hier durchaus sagen; die anderen Themenbereiche werden ja eher von den anderen Fraktionen abgedeckt und gehen insofern nicht verloren -; denn die Vielfalt an Wohnungen entsteht durch die Wohnungsmarktakteure, die Genossenschaften, die LWB sowie die vielen großen und auch kleinen Bauträger und Wohnungseigentümer. Insofern haben wir die dringende Bitte, den Konsens nicht aufzugeben und nicht zu sehr auf die Hilfe von außen zu spekulieren. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller. S e i t e | 58 Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche hier für den Seniorenbeirat der Stadt Leipzig und erlaube mir, Ihnen in Erinnerung zu rufen, dass der Seniorenbeirat die Interessenvertretung aller älteren Bürger dieser Stadt und Mittler zwischen den älteren Bürgern, der Stadtverwaltung und dem Stadtrat ist. Ich wollte eigentlich dafür werben, den Baustein C2 zu ändern. Die Änderung, die wir vorschlagen, liegt Ihnen vor. Nun aber kann ich das aus meiner Sicht relativ kurz machen. Wenn ich Frau Dubrau richtig verstanden habe, soll es ein Programm des Freistaates geben, der das mit berücksichtigen wird. Wenn dies nicht käme, würde die Stadt Leipzig überlegen, die Förderung älterer oder behinderter Menschen, die keine Pflegestufen oder Ähnliches haben, zu berücksichtigen. Wenn das als Protokollnotiz, wie von Ihnen versprochen, dem heutigen Beschluss beigefügt würde, dann würde ich den Antrag des Seniorenbeirats zurückziehen, weil dies dem Weg entspräche, den wir gerne beschritten hätten. Oberbürgermeister Jung: Dazu gleich noch einmal Frau Dubrau. Aber erst noch Herr Elschmann und Herr Schlegel. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau! Kolleginnen und Kollegen! Im Oktober 2015 hat der Stadtrat das Wohnungspolitische Konzept beschlossen. Ich erinnere daran: Mit den Stimmen der SPD, der Linken und uns Grünen wurden Mittel in Höhe von 1 Million Euro in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt, die es der Verwaltung ermöglichen sollten, direkt im Anschluss an die Beschlussfassung des Wohnungspolitischen Konzeptes in die zügige und zielgerichtete Umsetzung geplanter und hinreichend konkreter Maßnahmen zu gehen. Die nun in der Umsetzungsvorlage zum Wohnungspolitischen Konzept benannten Kostenbausteine A bis D - wir haben bislang relativ wenig darüber gesprochen - leiten sich direkt aus den Leitlinien und Umsetzungsmaßnahmen des Konzeptes ab. Kolleginnen und Kollegen, heute geht es vor allem darum, neue Maßnahmen im Rahmen des Netzwerkes Leipziger Freiheit anzuschieben: Konkret: Eine Koordinierungsstelle ist aufzubauen. Lokale Hauseigentümer sollen im Pilotprojekt Leipziger Osten zu sozialverträglichen Wohnformen aktiviert werden. - Ich denke, hier ist Handlungsbedarf durchaus erkennbar. - Die Beratung von Senioren und Menschen mit Behinderungen, die verstärkt alternative Wohnformen nachfragen, soll gestärkt werden. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Meine Damen und Herren, diese und andere damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen begrüßen wir. Deshalb sollten wir heute die Mittelverteilung im Umsetzungskonzept nicht verändern und die Maßnahmen, die alle ihre Berechtigung haben, nicht gegeneinander ausspielen. Insofern, Herr Müller, bin ich erfreut, dass Sie die Protokollnotiz, die Frau Dubrau zum Antrag des Seniorenbeirats dargelegt hat, akzeptieren. Ich denke, das ist zielführend. Die AG Wohnen und Mobilität diskutiert mit der Kollegin Riekewald aus dem Fachausschuss derzeit die Erarbeitung des ersten Teilhabeplans. Die Wohnungsanpassungsmaßnahmen haben wir dort bereits sehr vertiefend diskutiert, wenn auch noch nicht abschließend. Ich denke, wir müssen das weiterhin beobachten. Sollte es tatsächlich zu diesem Landesförderprogramm kommen - wir müssen ja auch den städtischen Haushalt im Blick behalten -, wäre das mit Sicherheit der beste und eleganteste Weg. SPD und CDU sind aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass dieses Landesförderprogramm vom Freistaat auch tatsächlich aufgelegt wird. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Gäste! Herr Müller, es liegt ja nicht nur diese Protokollnotiz von Frau Dubrau vor, sondern wir geben mit unserem Änderungsantrag den klaren Handlungsauftrag, das bis zum dritten Quartal zu klären, damit wir rechtzeitig wissen, welche Dimensionen mit Blick auf den Doppelhaushalt 2017/2018 auf uns zukommen und ob wir möglicherweise über das Budget, das in der jetzigen Vorlage vorgesehen ist, hinausgehen müssen. Frau Dr. Heymann, was die Wohnungsbauförderung angeht: Natürlich sind die Wohnungen der Wohnungsunternehmen, die jetzt schon existieren, von vielen bezahlbar. Lediglich für die Sanierung und Bereitstellung von Wohnungen mit Belegungsbindung für Flüchtlinge wird den Wohnungsunternehmen ein Zuschuss gezahlt. Aber wir wissen, dass wir auch Neubauwohnungen brauchen. Angesichts der Baukosten für Neubauten kann später eine Nettokaltmiete von 8 bis 10 Euro erhoben werden kann. Es ist klar, dass wir dafür Wohnungsbauförderung brauchen. Auch vom Freistaat wird anerkannt, dass wir neben Chemnitz und Dresden die Stadt sind, die in den nächsten Jahren Neubaubedarf hat. Wir müssen dafür sorgen, dass diese neu gebauten Wohnungen dann auch bezahlbar sind. Genau darum geht es: mit einem solchen Zuschuss zu S e i t e | 59 ermöglichen, dass viele bezahlbare Wohnungen entstehen, darunter eben auch Neubauwohnungen, die Berechtigten nach KdU, wenn auch zu einem kleineren Teil, zur Verfügung stehen. Abschließend habe ich noch eine Bitte. Ich kann Frau Dr. Heymann verstehen. Der Prozess sollte eigentlich schon längst laufen. Nun wissen wir um die Situation von Herrn Gerkens; wir alle wünschen ihm gute Genesung. Vielleicht sollte dennoch überlegt werden, ob möglicherweise jemand anderer im ASW kurzfristig diesen Prozess wieder in Gang bringt und weiterführt, weil mit Sicherheit auch Chemnitz und Dresden darauf warten. Das ist ja eine gemeinsame Initiative. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Kurz zur Vorlage: Eigentlich ist es allerhöchste Eisenbahn, dass an der Baustelle etwas passiert; denn wir haben jetzt schon einen Wohnungsmarkt, auf dem bestimmte Wohnsegmente leergefegt sind. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Vorlage früher kommt und die Verwaltung schneller handelt. Nicht zuletzt bei Wohnungen für Flüchtlinge und auch für Menschen im ALG-IIBezug können die hohen Maße Bedarfe in Leipzig nicht gedeckt werden. Ich möchte daran erinnern, dass es bei den Haushaltsberatungen eine relativ kontroverse Debatte gab, als es um die Bereitstellung von Mitteln für das Wohnungspolitische Konzept ging. Große Teile der Verwaltung, aber auch politische Akteure haben damals dafür plädiert, dafür kein Geld einzustellen, und dies damit begründet, dass das einen Vorgriff darstelle. Hätten wir dem damals so recht gegeben, hätten wir heute gar kein Geld, Frau Heymann. Das möchte ich an der Stelle noch einmal klar sagen. Ihre Fraktion hat sich damals im erweiterten Finanzausschuss diesbezüglich sehr zurückhaltend verhalten. Wenn Sie hier jetzt sagen: Wir wollen, dass dort andere Akteure mitentscheiden, dann muss ich Ihnen entgegnen: Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, hätten wir das Geld dafür gar nicht. Die Aufforderung von Herrn Elschner, die genannten Parteien mögen zur Entscheidungsfindung im Land beitragen, kann ich nur unterstützen. Wir tun alles dafür, dass dort die entsprechenden Entscheidungen gefällt werden, wobei ich mir den Hinweis erlaube, dass es mit der CDU und diesem monolithischen Block, der in Dresden vorherrschend ist, nicht immer ganz einfach ist. Aber das wissen Sie ja auch. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Zu den Anträgen. Es liegen ein Änderungsantrag von der CDU-Fraktion und ein Änderungsantrag vom Seniorenbeirat vor. Zum Antrag der CDUFraktion haben wir eine klare Haltung: Wir werden ihn ablehnen. - Zum Antrag des Seniorenbeirats vertreten wir die Auffassung, dass wir ihn zwar inhaltlich richtig finden, aber die homöopathische Dosis - so müssen wir das auch benennen - von 1 Million Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Jetzt auf die Schnelle da noch einmal 200.000 Euro draufzusatteln, halten wir vor dem Hintergrund, dass es noch kein Handlungskonzept gibt, für nicht richtig. Wir haben auch den Hinweis gegeben, einen entsprechenden Antrag in die nächsten Haushaltsberatungen einzubringen. Wie gesagt, klare Haltung zu den Änderungsanträgen vonseiten der SPD-Fraktion. Wir hoffen, dass heute die Vorlage eine Mehrheit hier im Rat findet. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Kostenbaustein des Wohnungspolitischen Konzepts ist, Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen zu unterstützen. Diese Vorlage hier - speziell ersichtlich aus der Tabelle „Kostenbausteine zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes in 2016“ - sagt allerdings nur wenig darüber aus, wie viele und welche Modellprojekte unterstützt werden. Der größte Teil der Kostenbausteine betrifft Verwaltungskosten. Einzig der Kostenbaustein C befasst sich mit bezahlbarem Wohnraum. C1: Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose. Das ist ein wichtiger Teil. Die Frage ist nur: Was sind „besondere Wohnformen“? Gibt es nicht schon Obdachlosenasyle? Gibt es nicht Hilfe für Obdachlose? C2: Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte. Das sollte von jeder Stadtverwaltung sowieso geleistet werden. Ich frage mich, was diese Zusatzkosten im Wohnungspolitischen Konzept zu suchen haben. C3: Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe. Hier hat man versucht, Kosten der Migrantenhilfe auf das Wohnungspolitische Konzept umzuleiten; denn diese hat ja mit Wohnungen nichts zu tun. Es ist Beschlusslage des Stadtrates, dass Migranten dezentral untergebracht werden sollen. Aber unter C3 - vielleicht haben Sie das nicht gelesen finden sich folgende Leistungen: Beratung der S e i t e | 60 Migranten, feste Sprechzeiten, niedrigschwelliges Angebot, Vermittlung, aufsuchende Arbeit in ihren Wohnungen, Schulung und Informationsveranstaltungen für Bewohner des Stadtviertels, Netzwerkarbeit im Stadtteil, Einsatz sozial erfahrener Fachkräfte in der Migrantenarbeit, Aufbau und Nutzung ehrenamtlicher Angebote aus dem Stadtteil für Dolmetscherleistungen. - Das alles hat nichts mit dem Wohnungspolitischen Konzept zu tun. Man sollte sich in dieser Vorlage wirklich mehr auf das Wohnungspolitische Konzept beziehen und sich dafür einsetzen, dass Wohnungsuchende oder Menschen, die wenig Geld haben, bezahlbare Wohnungen finden; denn das sagt das Wohnungspolitische Konzept aus. Aus der Vorlage geht jedoch hervor, dass weniger als 10 Prozent der Summe bedürftigen Menschen zur Verfügung steht, der Rest sind Verwaltungskosten oder, wie gesagt, umgelenkte Gelder. Wir werden diese Vorlage daher ablehnen. Noch etwas zu den Anträgen. Der Seniorenbeirat hat offensichtlich den besten Änderungsantrag gestellt, der Ihnen hier aber natürlich nicht passt, dem aber zuzustimmen wäre. - Dem CDUAntrag können wir zustimmen; denn auch wir sehen hier noch Beratungsbedarf. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war der CDUFraktion dankbar für ihren Änderungsantrag, weil sie mich damit aus der Bredouille genommen hat, selbst etwas zu dieser Vorlage zu sagen. Wie Sie wissen bin ich selbst Funktionär eines wohnungswirtschaftlichen Verbandes und sehr für die Rollentrennung. Aber nach der Diskussion jetzt erlauben Sie mir doch noch ein paar Sätze. Für die Problemstellung, die wir im Wohnungspolitischen Konzept formuliert haben, und die Debatte um bezahlbaren und finanzierbaren Wohnraum, die wir in dieser Stadt führen, erreichen wir mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Mittelverwendung so gut wie nichts. Probleme am Wohnungsmarkt lösen, das können nur die Wohnungsmarktakteure. Das sind diejenigen, die den Wohnraum zur Verfügung stellen. Das sind nicht diejenigen, die nur in einem marginalen Umfang eine Klientel am Wohnungsmarkt ausmachen, die von dem einen oder anderen vielleicht gehätschelt und hofiert werden und deren Projekte dann gefördert werden. Helfen tut dem Leipziger Wohnungsmarkt nur, wenn die großen Akteure wie die privaten Wohnungseigentümer, die - schauen Sie sich die Statistiken an - zwischen 60 und 80 Prozent des Wohnungsmarktes in einer Größe bis zehn Wohneinheiten ausma- Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 chen, in die Lage versetzt werden, Wohnraum anzubieten, der bezahlbar und vermietbar ist. Insofern sind diese 1 Million Euro, die nachträglich für das Wohnungspolitische Konzept bereitgestellt und heute hier verteilt werden sollen, falsch ausgegebenes Geld. Es verpufft. Das löst keine Probleme. Als Verbandsvertreter kann ich an alle, die hier politisch vertreten sind, einfach nur die Bitte richten: Wenn wir weiter gemeinschaftlich und gemeinsam an einem Strang ziehen und die Probleme in dieser Stadt lösen wollen, treiben Sie mit einer solchen Entscheidung nicht einen Keil hinein. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Abschließend noch einmal Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren, ich will vorweg sagen: In die Verwaltung geht kein einziger Pfennig. Das gesamte Geld, das in der Vorlage genannt wird, ist zwar für Beratung vorgesehen, fließt aber nicht in die Verwaltung. Der größte Einzelposten ist tatsächlich der Baustein D, Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln. Ich hatte schon ausgeführt, dass darunter die weitere Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugenossenschaften, -gesellschaften und privaten Eigentümern läuft. Allerdings läuft darunter nicht die Vergabe von Mitteln für Baumaßnahmen. Diese 605.000 Euro sind nicht für Baumaßnahmen vorgesehen. Sie selbst haben heute eine Reihe von Beschlüssen gefasst und wissen, was eine Baumaßnahme kostet. Wir waren uns von vornherein im Klaren - so lautete auch der damalige Antrag -, dass diese 1 Million Euro - jetzt sind noch 605.000 Euro zu verteilen dafür gedacht ist, Instrumente zu erforschen und weiterzuentwickeln, Beratung auf ganz unterschiedlichen Niveaus durchzuführen, zu helfen, an bestimmte Programme heranzukommen und Anschubfinanzierungen für Modellprojekte zu geben, allerdings nur für ganz kleine Modellprojekte. Genau das ist auch Inhalt dieses Papiers. Wir haben mit den Wohnungsmarktakteuren nicht nur während der Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzeptes, sondern auch im Nachhinein sehr eng zusammengearbeitet. Ich denke, genau diese Zusammenarbeit und dieser gemeinsame Stoß nach Dresden haben innerhalb von wenigen Monaten zu einem totalen Umdenkprozess in der Förderpolitik - das ist das Entscheidende; denn von dort kommt das dicke Geld in unsere Stadt - geführt. Während im Dezember noch davon geredet worden ist, man könne vielleicht Darlehen vergeben, woraufhin alle Gesellschaften gesagt haben: Was sollen wir denn mit Darlehen angesichts der Zinsen, die es S e i t e | 61 heute auf dem Markt gibt; damit können wir keinen preiswerten Wohnraum errichten, ist inzwischen klar, dass es Zuschüsse geben wird und dass die Zuschüsse in nicht unerheblicher Millionenhöhe auch in unsere Stadt fließen werden. Die Vorbereitung des Wohnungspolitischen Konzepts und die gemeinsame Arbeit aller Akteure haben genau zu diesem Ergebnis geführt. Das ist aber nur der eine Teil. Wir müssen natürlich noch viele andere Punkte angehen und den Prozess verstetigen, den wir im Moment angeschoben haben. Insofern bitte ich Sie um Beschlussfassung. Abschließend noch eines: Es wurde gefragt, warum die Vorlage so spät kommt. Ich meine, wir sind im Februar. Wir haben im Dezember das Programm fertiggestellt. Sie kennen die Verwaltungswege. Ich bin allen Mitarbeitern und auch meinen Bürgermeisterkollegen, die daran beteiligt waren, sehr dankbar, dass wir es gemeinsam geschafft haben, schon heute in dieser Sitzung eine Vorlage zur Beschlussfassung auf den Tisch zu legen. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. - Dann kommen wir zur Abstimmung. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer stimmt dem vorliegenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Er ist mit einer Reihe von ProStimmen mit großer Mehrheit abgelehnt. Zu Protokoll: Der Änderungsantrag des Seniorenbeirats wird zurückgezogen aufgrund der von Frau Dubrau zugesagten Protokollnotiz, die ich hiermit noch einmal verlese: Sollte das Programm des Freistaates in diesem Jahr entgegen der Erwartung absehbar noch nicht starten, wird mit der Erarbeitung einer kommunalen Förderrichtlinie begonnen und im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 zu entscheiden sein, ob ein Budget zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes verabschiedet wird, in welchem Mittel für dieses Anliegen (Anliegen des Seniorenbeirats) eingeordnet werden. Abstimmung über die Vorlage selbst. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Abstimmung: Mit einer Reihe von Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 18.14 Grundsatzvorlage zum Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt in 2016 (VI-DS-02032) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer gegen diesen Beschluss ist, bitte ich um das Handzeichen. - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen. 18.15 Bebauungsplan Nr. 23.1 „Musikviertel Süd“, 2. Änderung; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum Süd; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-02036) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.15.1 dazu ÄA (VI-DS-02036-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Wird das Wort gewünscht? - Ja, von Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich habe darum gebeten, noch einige Worte zur Erläuterung zu sagen, weil vielleicht nicht jeder genau weiß, wie bei der doch relativ komplizierten Änderung eines B-Plans vorgegangen wird und welchen Hintergrund es dafür gibt. Rechtskräftig ist der bisher bestehende Bebauungsplan am 3. März 2001 geworden. Die Bearbeitung dieses B-Plans fiel in die Zeit des ersten großen Booms nach den 90er-Jahren, als das Thema der enorm dichten und hohen Bebauung, insbesondere mit Hotels, auch an dieser Stelle eine Rolle gespielt hat. Inzwischen haben sich die Zeiten geändert. Wir erleben zwar jetzt wieder einen Boom, aber in eine ganz andere Richtung. Die erste Änderung des B-Plans erfolgte am 15. Februar 2014. Sie können sich sicherlich erinnern: Das war das Telemann-Gymnasium. Für den Bereich des Gästehauses enthält der B-Plan bisher die Festsetzung einer inhaltlich wie in den Baugrenzen festgelegten Hotelnutzung, und es gibt ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit im mittleren Bereich der GeorgSchumann-Straße. Diese Nutzung wurde aber in den 15 Jahren, seitdem dieser B-Plan festgesetzt ist - man hätte dieses Thema auch schon früher angehen können -, von niemandem umgesetzt, und es wird auch weiterhin von Investoren nicht angedacht, es so zu realisieren. S e i t e | 62 Im Juli 2013 hat das Landesamt für Denkmalschutz den Denkmalstatus für das Gästehaus eingetragen, sowohl für das Gebäude als auch für die umliegende Freifläche. Insofern ist jetzt eine Situation eingetreten, dass wir einen B-Plan haben, der überhaupt nicht mehr vollziehbar ist, weil das Gebäude, das sich in dem gleichen Bereich befindet, unter Denkmalschutz steht. Wir haben sozusagen einen Knoten, weil weder das eine noch das andere richtig funktioniert. Es geht darum, dass die steuerlichen Abschreibungen, die Investoren bekommen können, wenn sie ein Denkmal sanieren, tatsächlich voll zum Zuge kommen können. Die heute vorliegende, jetzt zweite Änderung des ursprünglichen B-Plans ist insofern ein Aufstellungsbeschluss für einen Teil des B-Plans mit der Änderung, die darauf abzielt, dass auch der Denkmalstatus Teil des B-Plans ist. Damit würde dieser planungsrechtliche Knoten durchschlagen werden und eine Situation hergestellt, die die Entwicklung dieses Standorts tatsächlich ermöglicht, eine Entwicklung, die statt des nie realisierten Hotelbaus tatsächlich Chancen bietet. Derzeit gibt es Bemühungen - das ist ganz wichtig, zu wissen - von zwei unterschiedlichen Investoren, das Gästehaus nach denkmalrechtlichen Vorgaben zu sanieren. Das heißt: Es gibt zwei Vorverträge mit dem derzeitigen Eigentümer. Beide Investoren wollen sanieren, wobei sie unterschiedliche Nutzungen anstreben. Sowohl Ende 2015 als auch zu Beginn 2016 wurde jeweils durch Notare angefragt, ob die Stadt für dieses Grundstück ein Vorkaufsrecht auszuüben gedenkt. Das haben wir verneint; denn ein Vorkaufsrecht üben wir nur dann aus, wenn wir dort eine kommunale Funktion unterbringen wollen. Im Moment haben wir nicht vor, dort ein Gästehaus oder stadteigene Wohnungen zu errichten. Das Schulgebäude ist dafür nicht geeignet. Die von den Investoren angestrebte Nutzung ist jeweils keine Hotelnutzung. Sie ist gemäß der Anfragen, die bisher vorliegen, im Sinne eines allgemeinen Wohngebietes zulässig. Das heißt, es kann dann tatsächlich in dieser Richtung gearbeitet werden. Den von der CDU eingereichten Änderungsantrag können wir deshalb nicht zur Annahme empfehlen, weil eine Herausnahme des Areals aus dem Geltungsbereich des B-Plans keinen Einfluss auf die Denkmalwürdigkeit und die Frage des Erhalts des Gebäudes hat. Dieses Gebäude steht sowieso unter Denkmalschutz. Denkmalschutz gilt für Bauten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Bebauungsplänen. Die Fragen der Zumutbarkeit der denkmalpflegerischen Maßnahmen für den Eigentümer werden durch das Sächsische Denkmalschutzgesetz festgelegt. Die damit zusammenhängende Rechtsprechung regelt hier genau, warum das nicht geht. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Kurz gesagt: Ein vereinzelt angestrebter Abbruch wird durch eine Festsetzung im B-Plan weder erschwert noch durch die Herausnahme des Bereiches aus dem B-Plan erleichtert. Mit der Durchführung eines Änderungsverfahrens kann dagegen die notwendige Feinsteuerung der baulichen Maßnahmen, insbesondere Umbaumaßnahmen und vielleicht auch Anbaumaßnahmen, zukünftiger Nutzungen des Baudenkmals gewährleistet werden. Da die Änderung des BPlans maßgeblich der Bebauung des Gästehausareals dienen soll, ist die Herausnahme des Gebäudes alles andere als zielführend. - Ich bedanke mich. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Frau Dubrau hat aus ihrer Sicht und aus Sicht der Verwaltung dargelegt, wie sie das Verfahren sieht. Ich spreche für die CDU-Fraktion. Wir haben an manchen Punkten, glaube ich, ganz konträre Auffassungen. Worüber sprechen wir heute? Wir sprechen über einen B-Plan im Musikviertel, der jetzt die zweite Änderung erfährt. Diesen B-Plan hat die Stadt Leipzig am 13. März 2001 für rechtskräftig erklärt. Das Musikviertel ist heute in unserer wunderschönen Stadt eine bevorzugte Wohnlage. Im Laufe der letzten Jahre ist genau in diesem Gebiet ein Neubau nach dem anderen entstanden, was zu einer aufgelockerten Bebauung im Stadtbild geführt hat. Alle diese Häuser dort haben ein einheitliches Bild und verschönern diesen Bereich. Jetzt hat die Verwaltung das sogenannte Gästehaus am Park unter Denkmalschutz gestellt, zwölf Jahre, nachdem der B-Plan aufgestellt wurde. Frau Dubrau, unser Antrag geht in eine andere Richtung. Wir finden, es ist Zeit, diesen Schandfleck im Leipziger Stadtbild zu entfernen. Ich frage mich: Was macht diesen Asbestbau so wertvoll, das er ein Baudenkmal darstellt? Das Haupthaus ist zu hoch, der Flachbau sprengt alle Proportionen, und eine denkmalgerechte Sanierung würde nichts daran ändern, dass dieses Bauwerk nach wie vor nicht ins Stadtbild passt. Oder spielt für Sie die Tatsache eine Rolle, dass dort Erich Honecker und Franz Josef Strauß eine Nacht verbracht haben? Will man Franz Josef Strauß damit ein Denkmal setzen? Dann lieber eine Straße nach ihm benennen, sage ich an der Stelle. Ferner fragen wir uns als CDU: Was denken Investoren über solche Handlungs- und Vorgehensweisen: 2001 einen B-Plan aufstellen, 2013, zwölf Jahre später, den Denkmalschutz eintra- S e i t e | 63 gen und jetzt 2016 einen zweiten Veränderungsbeschluss vom Stadtrat bestätigen lassen? Hat dieses Handeln der Verwaltung, Frau Dubrau, etwas mit Kalkulierbarkeit und Verlässlichkeit für Investoren zu tun? Wäre es nicht sinnvoller, darüber nachzudenken, dass mit Denkmalschutz 12.000 Quadratmeter nutzbar wären, ohne diesen jedoch 24.000 Quadratmeter Wohnfläche entstehen könnten? Mit unserem Antrag wird die Chance gegeben, die aufgelockerte Bebauung mit klaren Konturen und einer straßenbegleitenden Bauflucht abzuschließen. Wir sind der Auffassung, dass die Stadt Leipzig diese Entwicklung nicht behindern sollte. Aus unserer Sicht ist es Sache des Eigentümers und der zuständigen Behörden, Frau Dubrau, die Unwirtschaftlichkeit in Sachen Denkmalschutz zu beweisen. Daher, meine Damen und Herren, werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag, im Gegensatz zu Frau Dubrau. Bitte stimmen Sie dafür, dass dort eine stadtteilverträgliche und umfeldgerechte Bebauung ermöglicht wird. - Vielen herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne. Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Denkmalschutz und -pflege sind durchaus wichtig und nützlich, auch und gerade in einer geschichtsträchtigen Stadt wie der unseren. Auch vier Jahrzehnte DDRArchitektur sind aus unserer Sicht schützenswert und erinnerungswürdig. Fraglich ist aber, warum die heruntergekommene Immobilie des ehemaligen Gästehauses der DDR-Regierung zwingend denkmalgeschützt sein muss, zumal es dem Denkmalschutz erst vor kurzer Zeit einfiel, dass die sehr hässlich anzuschauenden Reste diese Gebäudes aus DDR-Zeiten schützenswert sind. Wenn der geneigte Interessierte an Architektur sich ein Gebäudeensemble der späten DDRJahre anschauen möchte, fährt oder läuft er etwa 100 Meter weiter und kann am Kreisverkehr KarlTauchnitz-Straße das dort stehende Hochhausensemble betrachten. Es ist wahr, dass dieses Haus nicht geschichtslos ist. So hatte der exzellente Politiker, Dr. Franz Josef Strauß, der dort einige Male weilte, Anfang der 80er-Jahre dem DDR-Regime für viel Westgeld den Abbau der Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze abgetrotzt. Für diese Tat der Menschlichkeit gebührt dem Staatsmann auch heute Respekt und Dankbarkeit. Ein Gedenkstein für Strauß an dieser Stelle wäre nach einer Umgestaltung des Areals durchaus eine wünschenswerte Überlegung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Haas, ich würde nur gern Folgendes klarstellen wollen: Nicht die Stadtverwaltung hat den Denkmalschutz für dieses Gebäude festgelegt, sondern das Sächsische Landesamt für Denkmalschutz. Fragen Sie auf anderen Ebenen, wo die CDU auch stark vertreten ist, doch noch einmal nach, warum. Es wird wahrscheinlich nicht an der architektonischen Werthaltigkeit dieses Gebäudes liegen, sondern eher an der historischen Bedeutung, wie mein Vorredner ausgeführt hat. Aufgrund meines Alters will ich die Bewertung jedoch anderen überlassen; denn sie wissen genauer, was damals dort passiert ist. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Punkt schließt sich direkt an den von Herrn von der Heide an. Richtig ist, dass der Denkmalschutz vom Landesamt für Denkmalschutz festgelegt worden ist. Die Frage ist aber, ob diese Denkmalschutzeigenschaft, wie sie vom Landesamt für Denkmalschutz konstituiert wurde, tatsächlich durchsetzbar ist. Nach meiner Kenntnis ist sie nur dann durchsetzbar, wenn der Denkmalschutz auch baurechtlich abgesichert ist, also in Form eines Bebauungsplans. Das ist doch die entscheidende Frage: Könnte es nicht sein, dass der Investor oder Eigentümer ohne eine entsprechende Absicherung im Bebauungsplan letztendlich auf dem Gerichtswege gegen das Landesamt für Denkmalschutz obsiegen würde, wenn er tatsächlich den Abriss des Gebäudes vorhätte? Wenn dem nämlich so wäre, wäre die Ausführung von Frau Dubrau falsch, die gesagt hat: Das steht sowieso unter Denkmalschutz. Wir können nicht daran ändern. - Dann würde unsere Stadtratsentscheidung, ein entsprechendes B-Plan-Verfahren mit dieser Zielstellung einzuleiten, eine materiellrechtliche Änderung bewirken. Jetzt kann man trefflich darüber streiten. Es gibt ziemlich unterschiedliche Meinungen dazu, ob dieses Gebäude denkmalgeschützt sein sollte oder nicht. Aber es ist ein Unterschied, ob wir hier nur etwas, was rechtlich sowieso schon gilt, deklaratorisch nachvollziehen oder ob unsere Entscheidung, die wir im Stadtrat treffen, tatsächlich eine rechtliche Wirkung entfaltet. Nach meiner Kenntnis entfaltet sie eine rechtliche Wirkung. Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, dass wir das heute so nicht beschließen sollten. S e i t e | 64 Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel und dann Frau Dubrau. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Herr Morlok, wenn ich Ihnen so zuhöre, kräuseln sich mir die Fingernägel über so viel fachlichen Unverstand. Ich will nicht bewerten, wer Sie damals ins Ministeramt gehievt hat. Das, was hier vorgesehen ist, ist doch klar und deutlich erklärt worden. Das ist ein Areal, für das es einen Bebauungsplan gibt und wohl auch Baurecht für die Umgebungsbebauung besteht. Es gibt dort eine sehr vielfältige Bebauung: die Kammbebauung, zum Beispiel durch die Elfgeschosser, die Blockrandbebauung sowie die Bebauung aus den 2000er-Jahren, die über das Gestaltungsgremium gelaufen sind. Daher gibt es eine ganz klare Ansage: Das Bauvorhaben in Gänze ist nicht über § 34 zu bescheiden, sondern muss über einen Bebauungsplan geregelt werden. Deshalb ist sinnvollerweise beizeiten ein Bebauungsplan aufgestellt worden. Nach meiner Kenntnis soll es bezüglich der Nutzung keine Änderungen geben, sondern es geht lediglich um die Neufestsetzung der Baugrenzen. Möglicherweise kann man später auch über eine Erweiterung der Nutzung unter Beachtung der Nachbarschaft sprechen. - Also: Ein bisschen mehr Qualität hätte ich von Ihnen schon erwartet. Oberbürgermeister Jung: Jetzt steht Herr Hobusch noch einmal auf. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Ich denke, Herr Morlok hat es nicht nötig, dass ich ihm sekundiere. Aber, Herr Schlegel, manchmal schießen Sie schon über das Ziel hinaus. Es bestreitet niemand die Notwendigkeit des Bebauungsplans an Ort und Stelle. Was Herr Morlok herausgearbeitet hat, ist die Wirkung dessen, was wir hier jetzt beschließen sollen, nämlich die planungsrechtliche Sicherung von Denkmalschutz. Wenn sich ein Investor überlegt, eben doch nicht auf den Denkmalschutz zu setzen, sondern dort mehr Baumasse haben zu wollen, dann kann er das gegen die denkmalschutzrechtliche Festsetzung nicht umsetzen. Das ist das Problem. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, helfen Sie uns. Bürgermeisterin Dubrau: Ganz kurz noch einmal zum Thema „Festsetzung des Denkmalschutzes“. Das ist Landessache. Die Chefin der Landesbehörde, Frau Professor Pohlack, ist, soweit ich weiß, Mitglied der CDU. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Die geschichtliche Bedeutung ist ein Teil dieser Denkmalschutzfestlegung. Ich kann noch einmal aus der Begründung ganz kurz zitieren. Dieses Haus ist Zeugnis der DDRDiplomatie und der Selbstdarstellung der DDR. Das Haus bildete einen repräsentativen Ort politischer und wirtschaftlicher Treffen zwischen Ost und West, meistens im Rahmen der Leipziger Messe. Das Haus war eine Begegnungsstätte bekannter Staats- und Regierungschefs, also von Personen der Zeitgeschichte. Nach verschiedenen Darstellungen wurde hier der Millionenkredit zwischen Franz Josef Strauß und Erich Honecker ausgehandelt. S e i t e | 65 Was wäre denn ansonsten? Es würde sich gegenseitig blockieren: Man hat ein Haus, das man eigentlich nicht will. Man will dort ein Hotel bauen, aber das kann man nicht, weil das darauf stehende Gebäude denkmalgeschützt ist. - Genau um diesen Knoten aufzulösen, haben wir im Interesse derjenigen, die das Haus kaufen wollen, diesen Änderungsbeschluss im B-Plan vorgesehen. Ich denke, wenn wir Investitionen in dieser Stadt voranbringen wollen, dann sollten wir das tun. Das, was dort passieren kann, kann im klinischen Bereich oder auch Wohnen sein. Beides ist zulässig. Dazu kann man stehen, wie man will. Aber das ist das, was durch die Landesbehörde festgelegt worden ist. Es gibt auch Beispiele, wie es gehen kann. Das ehemalige DDR-Gästehaus in BerlinHohenschönhausen in ähnlicher Bauart ist inzwischen saniert worden. Dort ist genau das hervorgebracht worden, was auch für dieses Hauses in der Denkmalsatzung steht, nämlich die architektonisch-baukünstlerische Bedeutung. Es gibt aber auch noch einen architektonischen Belang. Ich glaube, das ist etwas schwieriger zu verstehen, weil Gebäude, die noch nicht 50 oder 60 Jahre alt sind, es meistens relativ schwer haben, in ihrem tatsächlichen Wert erkannt zu werden. Als ich in den 70ern studiert habe, war die Gründerzeit das Letzte. Wir haben noch gelernt, das sollte man eigentlich alles abreißen und endlich Häuser der Moderne dorthin bauen. Ein paar Jahre später waren die 50er-Jahre das Letzte, das sollte eigentlich abgerissen werden. Inzwischen stehen eine ganze Menge dieser Gebäude unter Denkmalschutz. Die Gebäude aus den 70er-Jahren haben es noch schwer, in der Bevölkerung als solche anerkannt zu werden. Das sieht in 20 Jahren wahrscheinlich anders aus. Dieses Haus ist ein herausragendes Beispiel eines individuellen Sonderbaus der DDR. Es ist die Architektur im Stil der Klassischen Moderne, die auch an anderen Stellen wieder Bedeutung erlangt. Die Architekten Gebhard und Ullmann vertreten eine um 1930 geborene Generation jüngerer Architekten, die nach den Doktrinen der nationalen Bautraditionen um den Anschluss der DDR an internationale Entwicklungen bemüht war. Charakteristisch für den Anspruch sind moderne Konstruktionen, großzügige Grundrisskonzeptionen mit weiten Stützenrastern und einer hohen baukünstlerischen Qualität im Detail. Hinzu kommt, dass dieses Haus wirklich in einem extrem schlechten Bauzustand ist. Aber wer ist denn an diesem Zustand schuld? Doch nicht die Bewohner dieser Stadt oder die Behörde, sondern der Eigentümer. Der Eigentümer ist für sein Eigentum zuständig und hat es in einem vernünftigen Zustand zu halten. Er hätte bis 2012 die Möglichkeit gehabt, es abzureißen und nach dem B-Plan das entsprechende Hotel zu bauen. Aber das hat sich anscheinend am Markt nicht gerechnet. Irgendwann ist der Zug abgefahren. Wenn durch die Landesbehörde festgelegt wird, dass das jetzt ein Denkmal ist, dann ist es ein Denkmal. Dann ist völlig egal, was im Bebauungsplan steht. Das ist genau das, was die interessierten Investoren an diesem Haus schätzen, weshalb sie es kaufen und entsprechend entwickeln wollen. Schönen Dank. Natürlich kann die Wirtschaftlichkeitsberechnung dagegen sprechen; das hatte ich Ihnen dargestellt. Aber wir haben jetzt zwei Investoren, die dieses Haus - genau dieses Haus - kaufen und entwickeln wollen. Sie wollen die Steuerabschreibungen der Denkmal-AfA in Anspruch nehmen. Das ist doch auch Marktwirtschaft. Das müsste doch auch in Ihrem Sinne sein. Oberbürgermeister Jung: Jetzt Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Frau Dubrau, vielen Dank für den historischen Abriss des Objektes. Wichtig ist doch: Wenn es einen Investor gibt und er das Thema Denkmalschutz überdenken oder mit der Landesverwaltung darüber reden will - das ist ja machbar; das wissen wir -, dann wäre es für ihn hinderlich, wenn im Bebauungsplan festgehalten ist, dass das Gebäude denkmalgeschützt ist. Darum geht es. Dem Investor soll die Möglichkeit gegeben werden, frei darüber nachzudenken: Will ich den Denkmalschutz akzeptieren, oder will ich dagegen vorgehen? - Das ist Inhalt unseres Änderungsantrags. Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, der Worte sind genug gewechselt. Wir sollten jetzt zur Abstimmung kommen. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit einer Reihe von Pro-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Abstimmung über den Bebauungsplan, Aufstellungsbeschluss. Wer stimmt dem vorgelegten Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung und eine Reihe von Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen. 18.16 Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 168/5 Gemarkung Thonberg, Parkplatz Gleisschleife Curiestraße/PhilippRosenthal-Straße) (VI-DS-02063) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Drei Enthaltungen. Dann mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Umbau und zur Nutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek „Schauhaus“ als Zweitspielstätte des Eigenbetriebes Schauspiel Leipzig (VI-DS-02070-NF-02) Einreicher: Dezernat Kultur Wird dazu das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt die Situation, dass wir über einen Bau- und Finanzierungsbeschluss für einen Kultureigenbetrieb entscheiden sollen, für den wir noch nicht einmal eine akzeptable und belastbare mittelfristige Wirtschaftsplanung haben. Das ist aus meiner Sicht keine seriöse Art von Wirtschaftsführung. Nun könnte man natürlich darüber diskutieren, ob es nicht noch andere, wichtigere Bau- und Finanzierungsbeschlüsse in dieser Stadt gibt. Aber das Thema will ich jetzt nicht weiter ausführen. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, würde ich allerdings die Verwaltung noch gern fragen, ob sie weiß, wann die Eigenbetriebsleiter dieses Kultureigenbetriebs und einiger anderer Kulturei- S e i t e | 66 genbetriebe aus dem Quark kommen wollen und uns eine akzeptable und nachvollziehbare, belastbare mittelfristige Wirtschaftsplanung präsentieren wollen, damit wir demnächst mit ein bisschen mehr Zuversicht solchen Bau- und Finanzierungsbeschlüssen für Investitionen zustimmen können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär, ich kürze es ab: Sie lassen mich etwas sprachlos zurück. Seit Herr Lübbe Intendant ist, hat dieses Haus eine unglaubliche Entwicklung genommen. Ich kann nur zuversichtlich vorausschauend sagen: Ich habe die große Hoffnung, dass sich das, was wir zurzeit auf der „Baustelle“ erleben, in einer neuen Spielstätte fortsetzen wird. Mit einer neuen Akzeptanz und einem höheren Publikumsanteil wird das Experimentiertheater noch wirtschaftlicher zu betreiben sein. Natürlich ist Theater ein Zuschussgeschäft. Die Wirtschaftsplanung für die nächsten Jahre wird Ihnen zugehen. Sie wird seriös sein und nach allen Regeln der Kunst abgewogen sein. Herr Faber, möchten Sie noch etwas ergänzen? Bürgermeister Faber: Wir haben das im Kulturausschuss und im Betriebsausschuss Kulturstätten mehrfach thematisiert. Die Wirtschaftsplanungen der Eigenbetriebe Kultur liegen zurzeit nicht vor. Sie können zurzeit nicht vorliegen, weil wir immer noch auf die Antworten der Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der richtigen und dann endgültigen Widmung und Bilanzierung der Gebäude warten. Wir hatten uns verwaltungsintern und mit den Eigenbetriebsleitern so verständigt, dass wir Ihnen die Wirtschaftsplanungen jetzt nicht vorlegen; denn zum jetzigen Kenntnisstand - wir wissen nicht, wie das SMI und die Landesdirektion das beantworten wird - würden sie falsch sein. Ich würde verwaltungsintern auch keine Wirtschaftsplanung zum jetzigen Zeitpunkt mitzeichnen, solange wir nicht final und endgültig mit der Landesdirektion, unserer Rechtsaufsichtsbehörde, abgestimmt haben, wie wir die Gebäude widmen und wie wir das Gewidmete dann bilanzieren. Noch einmal so etwas wie in den letzten drei Jahren mit den Jahresabschlüssen will ich mir nicht zumuten, meinem Dezernat nicht, dieser Verwaltung nicht und auch Ihnen nicht. Sobald die finale Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt, an die sich dann auch das Rechnungsprüfungsamt in seiner Prüfung zu halten hat - entgegen der Auffassung von manchem spricht nicht das Rechnungsprüfungsamt Recht, sondern das Rechtsaufsichtsamt - , legen wir Ihnen Wirtschaftspläne vor, die dann auch bei Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 der Beschlussfassung der Jahresabschlüsse Bestand haben. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert hat sich dazu gemeldet. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es wäre hilfreich, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde nächste Woche in den Betriebsausschuss Kulturstätten kommt, um uns das noch einmal eindrücklich zu erläutern. Das ist eine Forderung, die wir da bereits gestellt haben. Ich denke, es wäre hilfreich, wenn wir die Hilfe dieser Behörde auch annehmen würden. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert, Ihr Wunsch in des Papstes Ohr. - Herr Morlok. S e i t e | 67 Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Dann bitte ich Sie um Ihr Votum. Wer dem vorliegenden Beschluss zu, bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Herr Lübbe, alles Gute! 18.18 Neubesetzung (VI-DS-02115) Friedensrichterstellen Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig so beschlossen. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bilanzierungsfragen sind mit Sicherheit wichtige Fragen, die im Rahmen einer Wirtschaftsplanung zu klären sind. Allerdings besteht ein Wirtschaftsplan nicht nur aus der Bewertung und der Bilanzierung des Anlagevermögens, sondern in einem Wirtschaftsplan werden auch Aufwendungen und Erträge dargestellt, gegenübergestellt und gegebenenfalls auch beschlossen. Meine Frage: Was ist die Grundlage für die Planung der Aufwendungen und Erträge, solange es keine Wirtschaftspläne gibt? 18.19 Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 380 „Grüner Bahnhof Plagwitz“, Teilbereich Rolf-AxenStraße/Baumannstraße; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Kleinzschocher; Satzungsbeschluss (VI-DS-02127) Bürgermeister Faber: Das wäre so, als hätte die Stadt Leipzig keinen Haushaltsplan. Es gilt die wirtschaftsplanlose Zeit. Demzufolge sind alle Ansätze des Vorjahres gültig. Wir haben das auch im Betriebsausschuss Kulturstätten mit den Eigenbetriebsleitern diskutiert. Nach Aussage der Eigenbetriebsleiter - in meiner Anwesenheit gibt es momentan keine Probleme damit, dass der Eigenbetrieb sich jetzt im luftleeren Raum befindet und überhaupt nicht weiß, was er einnehmen soll und was er ausgeben darf. Abstimmung: 61 zu 0 zu 0. So beschlossen. Es ist ja nicht nur die Bilanzierung, Herr Morlok. Es ist auch der Aufwand. Wo bilden wir künftig die Abschreibungen ab? Wie hoch ist der Zuschuss der Stadt Leipzig? Nehmen wir die Gebäude in die Bilanz der Stadt Leipzig zurück und vermieten sie an die Eigenbetriebe? Dann haben wir einen Mietaufwand. Wollen wir die Eigenbetriebe den Mietaufwand erwirtschaften lassen? Erhöhen wir unseren Zuschuss? Diese Fragen sind so komplex, dass wir gesagt haben: bis auf Weiteres keine Wirtschaftspläne, weil die Wirtschaftspläne falsch wären. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Wer dem vorliegenden Satzungsbeschluss zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Da es sich um eine Satzung handelt, muss ich das auszählen lassen. 19 9.5 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig Asylstandorte (VI-EF-02363) Einreicher: M. Kulber Der Einwohner ist allerdings nicht erschienen. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Kenntnisnahme. 20 Informationen I 20.1 Touristischer Entwicklungsplan (TEP) der Stadt Leipzig bis 2019 (DS-00837/14) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Kenntnisnahme. 20.2 22. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 2015 (VI-DS-01889) Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich auch hier sehr herzlich um Kenntnisnahme. 20.3 Kommunalfinanzpaket - Aktueller Sachstand zum Verhandlungsergebnis der kommunalen Spitzenverbände (SSG und SLKT) mit dem Freistaat Sachsen (VIDS-02103) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Ich bitte um Kenntnisnahme. Meine Damen und Herren, herzlichen Dank für die konzentrierte Arbeit! Ich schließe die Sitzung um 20.28 Uhr. S e i t e | 68 Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: ___________________________________ Stadtrat Habicht: ___________________________________ Stadtrat Pellmann: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 69