Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1053069.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
12.02.16, 13:36
Aktualisiert
05.12.18, 16:37
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RATSVERSAMMLUNG VOM 24. FEBRUAR 2016
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich begrüße Sie, die Stadträte, die Vertreter der Medien und auch die Gäste
auf der Tribüne recht herzlich zu unserer Stadtratssitzung. Herzlich willkommen!
Zu Beginn der Sitzung habe ich eine angenehme
Aufgabe. Wir haben heute ein Geburtstagskind
unter uns. Herr Stadtrat Walther, herzlichen
Glückwunsch und alles Gute, vor allem Gesundheit!
Ich bitte Herrn Habicht und Herrn Pellmann, die
Niederschrift der heutigen Sitzung zu unterschreiben. Wie üblich wird im Nachgang mit dem
BfR Kontakt aufgenommen.
Die Tagesordnung wurde am 13. Februar bekannt gemacht.
Entschuldigt sind heute Herr Stadtrat Riedel,
Herr Stadtrat Engelmann und Frau Stadträtin
Ludwig.
Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung und
bitte Sie, mir mitzuteilen, wenn Sie die Sitzung
vorzeitig verlassen müssen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass wir wieder einen Livestream in Internet haben. Wenn Sie aus persönlichen Gründen nicht wollen, dass Ihr Beitrag im Livestream
gesendet wird, bitte ich Sie, das anzumelden.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ich stelle fest: Um 14.10 Uhr waren 64 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das sind 90
Prozent. Wir sind beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 11.4 wird zurückgezogen.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Das
ist nachvollziehbar und verständlich nach den
letzten Diskussionen in den Sondersitzungen der
Ausschüsse. Aber ich muss auch sagen: Wenn
man in die Debatte geht und sagt: Wir brauchen
das jetzt dringend und sofort, dann aber sozusagen einen Rückzieher macht, dann ist das einfach ein schwieriger Umgang mit den aktuellen
Themen, mit den aktuellen Aufgaben. Dabei will
ich es jetzt belassen. Es ist einfach ärgerlich,
dass Sie erst ankündigen: Wir haben Druck, wir
müssen handeln, und es jetzt, kurz vor Toresschluss, nachdem wir unsere Sondersitzung abgehalten haben, doch wieder von der Tagesordnung nehmen.
Oberbürgermeister Jung: Ich weise das entschieden zurück. Wenn eine eilbedürftige Vorlage absehbar keine Mehrheit erhält, dann haben
wir als Verwaltung unsere Hausaufgaben zu machen und müssen die Vorlage anpassen. Punkt.
Zur Tagesordnung. Die Anträge 14.1 und 14.10
werden gemeinsam behandelt.
Die Einwohneranfrage 9.5, Asylstandorte, wird
gemeinsam mit der Vorlage unter TOP 19 behandelt.
Die Anfrage 15.19 wird schriftlich beantwortet.
Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Sie sagten gerade, die Punkte 9.5 und
19 werden gemeinsam behandelt. Bedeutet das,
dass die Einwohneranfrage am Ende der Sitzung
unter TOP 19 mitbehandelt wird, oder wird die
Vorlage vorgezogen und im Zusammenhang mit
der Einwohneranfrage behandelt? Ich kann mir
nicht vorstellen, dass der Bürger fünf Stunden
warten wird, bis diese Vorlage aufgerufen wird.
TOP 14.9 wird abgesetzt.
Zu TOP 18.12 besteht ebenfalls noch Anpassungsbedarf; er wird heute abgesetzt und vertagt.
Auch TOP 18.20 wird heute abgesetzt, weil wir
die Dinge noch einmal besprechen und gegebenenfalls die Vorlage verändern müssen; so ist sie
nicht beschlussfähig. Damit erübrigt sich auch
der Antrag der CDU-Fraktion; er wird heute nicht
abgestimmt.
Dazu, Frau Krefft? - Bitte schön.
Oberbürgermeister Jung: Der Einwohner ist
darüber informiert. Die Einwohneranfrage wird
unter dem regulären Informationspunkt aufgerufen.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Also, der Einwohner kommt dann später. Okay.
Oberbürgermeister Jung: Ja, Herr Maciejewski. - Herr Schlegel, bitte.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Ich möchte eine persönliche Erklärung zu Punkt 18.20 der Tagesordnung
abgeben.
Möglicherweise haben einzelne Stadträte recht
gehabt; Recht bekommen wird Leipzig nicht. Die
Probleme werden anwachsen, und am Ende wird
das auf die Knochen der Bauverwaltung und der
Bauleute gehen. Die Frage ist, ob wir wirklich
das Ziel erreichen können, die Kosten zu senken, oder ob wir nicht am Ende noch mehr zahlen; denn die Preise für diese Leichtbaukonstruktionen ändern sich derzeit in Deutschland täglich,
ja sogar stündlich. Da findet ein harter Wettbewerb statt. Möglicherweise werden wir auch wieder Zelte aufbauen müssen. Vielleicht findet der
DaZ-Unterricht dann in Zelten statt. Es sollte
dringend darüber nachgedacht werden, zu diesen Vorgängen eine Sondersitzung einzuberufen. Unser Image als besonders aktive Stadt für
Flüchtlinge hat heute erheblich gelitten.
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Ladung einschließlich der genannten Änderungen fest.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 20.01.2015
(SI/2016/741)
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Das Verlaufsprotokoll vom 20.01.2016 ist noch
nicht unterschrieben und wird im März vorgelegt.
Das Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 ist aufgrund des Todes von Herrn Kehrer nicht abschließend fertiggestellt. Hinweise zum weiteren
Verlauf kann ich Ihnen heute nicht geben.
Das Beschlussprotokoll vom 20.01.2016 liegt
vor. Gibt es dazu Anmerkungen? - Das ist nicht
der Fall. Dann ist es so festgestellt.
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen.
8
Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
8.1
Verringerung der Gefährdungslage für
Fußgänger am Theater der Jungen
Welt - Beschlussfassung - (VI-WA01976-NF-001)
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie
hatten das als Eilvorlage eingebracht. Die Begründung für eine Eilvorlage ist ja, dass im normalen Verfahrensgang, also bis zur nächsten
Stadtratssitzung, über den Sachverhalt nicht entschieden werden kann. Wenn also über diesen
Sachverhalt nicht bis zur nächsten Stadtratssitzung entschieden werden kann, stellt sich die
Frage: Können Sie uns heute zusagen, dass es
zu diesem Sachverhalt keine Eilentscheidung
des Oberbürgermeisters geben wird?
Oberbürgermeister Jung: Das muss ich prüfen,
Herr Morlok.
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Altwest
8.1.1
dazu VSP (01976-NF-001-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
8.1.2
dazu ÄA (01976-NF-001-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Dr. Placht ist hier heute anwesend. Wünschen Sie das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Gibt es von Ihrer Seite Wortwünsche? - Bitte
schön, Herr von der Heide.
Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Wir hatten im Fachausschuss Finanzen angeregt, eine Sondersitzung des Stadtrates
einzuberufen, und zwar innerhalb der nächsten
sieben Tage. Ist darüber seitens der Verwaltung
noch einmal nachgedacht worden?
Oberbürgermeister Jung: Nun lassen Sie mich
doch erst einmal prüfen, was Sachlage ist.
Ich sehe keine weiteren Meldungen. Dann stelle
ich die Tagesordnung und die ordnungsgemäße
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben zu dieser wichtigen Angelegenheit einen Änderungsantrag eingebracht. Nach
meiner Information aus dem Stadtbezirksbeirat
sollte dieser Änderungsantrag übernommen
werden. Aber das hat der Herr jetzt nicht gesagt.
Deswegen würde ich unseren Antrag kurz begründen.
Im Verwaltungsstandpunkt, der meines Erachtens zur Abstimmung gestellt werden soll, heißt
es: Es wird mit den Bürgern diskutiert über Lösungsvorschläge. - Unser Antrag formuliert das
semantisch ein bisschen anders. Dort heißt es:
Es soll ein Workshop stattfinden, auf dem Lösungsvorschläge erarbeitet werden. - Wir würden
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
bei unserem Änderungsantrag bleiben, auch in
dem Wissen, dass der Stadtbezirksbeirat dem
zugestimmt hat; denn das hat noch einmal eine
andere Qualität. Wenn man einen Workshop mit
den lokalen Akteuren macht und dort Lösungsvorschläge erarbeitet werden, ist davon auszugehen, dass diese dann auch tatsächlich umgesetzt werden.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu? Okay. - Wenn es keine weiteren Wortmeldungen
gibt, dann lasse ich zuerst über den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.
Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Mit einigen Pro-Stimmen und mit
einigen Enthaltungen ist das mit großer Mehrheit
abgelehnt.
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11.3 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (2. Änderung) (VIDS-01143-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen.
TOP 11.4 ist zurückgezogen.
12.
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die
Stadt Mitglied ist
12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Lecos GmbH (2. Änderung der
Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VIDS-00896) (VI-DS-00896-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Stadtbezirksbeirats in der Fassung des
Verwaltungsstandpunktes; Herr Dr. Placht, so
habe ich es verstanden. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
8.2
Geschwindigkeitsbeschränkung Straße
An der Elster zwischen Stahmelner
Straße und Rittergutsstraße/GustavEsche-Straße - Verweisung - (VI-WA02300)
Einreicher:
Nordwest
Stadtbezirksbeirat
Leipzig-
Diese Angelegenheit wird in den Ausschuss
Stadtentwicklung und Bau sowie in den Ausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen. - So zur
Kenntnis genommen.
11.
Besetzung von Gremien
11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (7. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht
der Fall. Dann bitte ich Sie so um Kenntnisnahme.
11.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (3. Änderung)
(VI-DS-01125-DS-03)
Gibt es zur Lecos GmbH Hinweise? - Dann bitte
ich Sie um Kenntnisnahme.
13.
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Sie geben mir bitte ein Signal, wenn Sie weitere
Verweisungswünsche haben.
13.1 Einberufung eines Rundes Tisches
„Gewaltfreies Leipzig“ (VI-A-02323)
Einreicher: AfD-Fraktion
Von Frau Gabelmann höre ich: Ergänzt um den
Jugendbeirat. - So verwiesen.
13.2 Demokratie leben - Demokratie lebt:
2017 zum Schwerpunktjahr Demokratie
machen (VI-A-02369)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ebenfalls um den Jugendbeirat ergänzt, so verwiesen.
13.3 Integration durch Sport (VI-A-02326)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.4 Seniorenwohnanlage
„Amalie“,
Schongauer Str. 41 (VI-A-02378)
Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann
Einreicher: Stadträtin Carola Lange
Herr Bär, bitte.
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt dem
Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert.
Stadtrat Bär (SPD): Ich würde hier gern noch
den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit ergänzen, da die Anlage in einem Gewerbegebiet steht
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
und wir uns dort natürlich anschauen sollten,
welche Auswirkungen das vor Ort hat.
Oberbürgermeister Jung: So ergänzt verwiesen.
13.5 Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen (LBGTI) Asylsuchenden und Geflüchteten in Leipzig verbessern (VI-A02382)
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Stadtrat Walther (SPD): ... (akustisch unverständlich) Fachausschuss Allgemeine Verwaltung.
Oberbürgermeister Jung: Verweisung in den
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung wird
nachträglich vorgeschlagen zu TOP 13.8, Bedarfsdeckung durch Sachleistungen. - Mit dieser
Ergänzung so verwiesen.
14.
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Neue Wege in der Realisierung von
Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen
(VI-A-01788-NF-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.6 Städtische Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Altersund Behindertengerechtigkeit von Wohnungen (VI-A-02410)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
13.7 Wiedereinsatz
(VI-A-02407)
von
Einreicher: SPD-Fraktion
14.1.1 dazu VSP (VI-A-01788-VSP-001)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Finanzen
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
JESSICA-Mitteln
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
13.8 Vorrangige
Bedarfsdeckung
durch
Sachleistungen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber (VI-A-02373)
Einreicher: CDU-Fraktion
Bitte, Frau Sejdi.
14.1.2 dazu ÄA (-01788-NF-02-ÄA-01)
Einreicher:
Hobusch
Stadträte
S.
Morlok,
R.
Wie eingangs vereinbart, werden wir die Tagesordnungspunkte 14.1 und 14.10 gemeinsam behandeln.
14.10 Schulhausbau durch private Unternehmen (VI-A-02138)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.10.1 dazu VSP (VI-A-02138-VSP-02)
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bitte auch um Verweisung in den Migrantenbeirat.
Einreicher: Dezernat Finanzen
14.10.2 dazu ÄA (VI-A-02138-ÄA-03)
Einreicher:
Hobusch
Stadträte
S.
Morlok,
Oberbürgermeister Jung: Mit dieser Ergänzung
so verwiesen.
14.10.3 dazu ÄA (VI-A-02138-ÄA-04)
13.9 Leistungsevaluation der Schulsozialarbeit (VI-A-02404)
14.10.4 dazu ÄA (VI-A-02138-ÄA-05)
Einreicher: CDU-Fraktion
R.
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Bitte schön, Herr Oßwald.
Verweisung in den Jugendbeirat. - Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Verweisung in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit. Dass man die
Abbrecherquote senken will, greift in den Bereich
Beschäftigungsförderung.
Oberbürgermeister Jung: Es geht um Schulsozialarbeit. Okay. - Herr Walther.
Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen
und Stadträte! Werte Gäste! Leipzig verzeichnet
mittlerweile ein so immenses Bevölkerungswachstum, dass eine Prognose nach der anderen nach oben korrigiert werden muss. Die Schülerzahlen werden in den nächsten sechs Jahren
um weitere 10.000 auf dann 60.000 steigen, was
den Neubau von circa 13 Schulen mittelfristig erforderlich macht.
Der Stadtrat hat in den beschlossenen Haushalten der letzten Jahre fraktionsübergreifend dem
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Schulhausneubau und der Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden oberste Priorität eingeräumt und dafür auch die finanziellen Weichen
gestellt. Doch neben dieser finanziellen Herausforderung, der wir zunehmend Rechnung tragen,
stößt die Verwaltung an personelle und organisatorische Grenzen. Wenn von den im Doppelhaushalt für 2015 geplanten Mitteln zur Schulinvestition bisher nur 30 Prozent umgesetzt werden konnten, dann ist das nicht nur einfach dahergesagt, sondern bittere Realität. Die Verwaltung bekommt das vom Stadtrat beschlossene
Geld nicht mehr in dem Umfang auf die Straße,
wie wir es uns wünschen. Damit haben wir mittlerweile auch ein immenses zeitliches Problem.
Noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag der
beiden FDP-Stadträte. Ihnen wäre es unbenommen gewesen, einen eigenen Antrag einzubringen und die Verwaltung aufzufordern, zu prüfen,
inwieweit es notwendig ist oder ob es Sinn
macht, Ingenieurleistungen verstärkt extern auszuschreiben. Dass Sie ohne inhaltlichen Bezug
zu unserem Antrag einen Änderungsantrag einbringen, halten wir schon für frech. Daher fordere
ich Sie auf: Zeigen Sie Rückgrat und ziehen Sie
Ihren Änderungsantrag zurück! Sagen Sie offen,
dass Ihnen unser Antrag nicht passt, und lehnen
Sie ihn ab! Das wäre, denke ich, der klarere und
direktere Weg, als den Umweg über einen Änderungsantrag zu gehen.
Aus unserer Sicht sind daher alle Optionen ideologiefrei zu prüfen, wie sich Investitionen im
Schulbereich beschleunigen lassen. Die verstärkte Einbindung unserer stadteigenen Projektentwicklungsfirma LESG ist daher für uns die
naheliegendste Option.
Abschließend: Auch meiner Fraktion wäre es lieber, wenn die Stadtverwaltung selbst alle notwendigen Schulvorhaben zeitgerecht umsetzen
könnte. Aber mittlerweile sind wir in einer Situation, in der wir neue Partner brauchen, auch wenn
wir damit nicht den finanziell nachhaltigsten Weg
einschlagen. Bei Investorenmodellen mit der
LESG verbleibt die Rendite aber wenigstens in
der kommunalen Familie. Der Zeitdruck ist groß.
Die Schulpflicht lässt sich nun mal nicht abschaffen. Deshalb ist unser Handeln gefragt. Bitte
stimmen Sie daher unserem Antrag zu. - Vielen
Dank für die Aufmerksamkeit.
Unser ursprünglicher Antrag war zunächst nur
als Prüfauftrag an die Verwaltung gedacht. Doch
nachdem der Verwaltungsstandpunkt bereits diese Prüfergebnisse liefert, haben wir uns zu der
jetzt vorliegenden Neufassung entschlossen. Die
Prüfergebnisse der Verwaltung lauten verkürzt
wie folgt: Eine verstärkte Einbindung der LESG
macht Sinn, soweit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG dies zulässt. Diese reicht
aber momentan nicht aus, um nennenswerte zusätzliche Projekte realisieren zu können. Also: Es
soll alles beim Alten bleiben. - Die Neufassung
unseres Antrags zielt darauf ab, die LESG wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, damit in einem größeren Umfang Schulhausbauprojekte
umgesetzt werden können. Dass die LESG das
kann, und zwar zuverlässig und auch im Kostenrahmen bleibend, hat sie bewiesen. Als Beispiel
sei hier der Grundschulneubau in BöhlitzEhrenberg genannt.
Ich will hier auch auf den Verwaltungsstandpunkt
eingehen. Natürlich ist auch die LESG an die üblichen Fristen im Planungs- und Bauprozess gebunden. Aber sie kann parallel zur Verwaltung
zusätzliche Vorhaben umsetzen. Natürlich ist es
ausdrücklich gewollt und auch notwendig, dass
im Rahmen des Investoren- und Dienstleistungsmodells mit der LESG mehr Personal eingestellt werden muss und mehr Verbindlichkeiten
aufgenommen werden müssen. Nur so lassen
sich mehr Projekte realisieren. Dafür braucht die
LESG die Unterstützung der Stadt.
Die Einbindung von privaten Investoren im Einzelfall kann eine weitere Lösung sein, um den
Schulneubau zu beschleunigen. Deshalb befürworten wir auch den diesbezüglichen CDUAntrag, der ebenfalls heute auf der Tagesordnung steht.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt weitere
Wortmeldungen, und zwar von Herrn Albrecht,
Frau Hollick, Herrn Morlok und Herrn Schlegel.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste! Liebe Zuschauer
am Livestream! Wir alle haben von diesem Problem gehört. Unsere Schulen sind voll. Eltern,
Schüler und Lehrer klagen darüber, wie voll die
Klassen, die Mensen und die Turnhallen sind.
Manche Schulstunde Sport fällt aus. Eigentlich
sind pro Woche zwei oder drei Stunden vorgesehen, aber nur eine findet statt. Natürlich kennen
wir auch den Bauzustand unserer Schulen.
Heute haben wir Vorlagen zu beschließen, die
sich mit dem Neubau von Schulen durch die
LESG oder private Unternehmer und mit der
Aufstellung von Containern für die Erweiterung
von Schulkapazitäten oder für DaZ-Klassen befassen. Schaut man sich das in der Gesamtheit
an, müssen wir feststellen, dass die Verwaltung
uns hier nur Stückwerk vorlegt, nicht aber ein
klares Konzept. Sie reagiert auf steigende Schülerzahlen, aber sie agiert nicht, und das obwohl
wir seit langem wissen, dass die Schülerzahlen
weiter steigen. Wir sind sehr gespannt, ob der in
Kürze vorzulegende Schulnetzplan die aktuellen
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
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Geburtenzahlen Leipzigs mit einbinden wird. Wir
als CDU fordern das schon seit langem.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Leipzig wächst schneller, als wir dachten. Die
Geburtenzuwächse machen es erforderlich, dass
zwei Schulen pro Jahr neu gebaut werden. Wir
sind weit im Rückstand. Die Probleme in der
Verwaltung sind die Ressourcen, die Antragsverfahren, die Bauzeiten und immer wieder immense Kostensteigerungen. Es geht hier nicht vorrangig um die Bedarfe; hier geht es um die Priorität des Bauens. Frau Dubrau, Sie sind hier angesprochen.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau
Dubrau! Sehr geehrte Herren Beigeordnete!
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe
Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am
Livestream! Eigentlich halte ich beide Vorlagen
nicht für gemeinsam diskussionsfähig - sie sind
schon sehr unterschiedlich -; aber nun müssen
wir es halt so machen.
Jetzt brauchen wir Hilfe. Wo bekommen wir sie
her? Die LESG ist eine mögliche Säule, um mit
ihrer Hilfe Schulen zu bauen; eine weitere sind
private Unternehmer. Die LESG hat in jedem Fall
neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihre
Führungskompetenzen zu stärken, und das
müssen wir irgendwann einmal evaluieren.
Im Schulhausbau - das ist von beiden Vorrednern festgestellt worden - sind wir Getriebene,
getrieben durch die steigenden Geburtenzahlen
und den Zuwachs an Flüchtlingskindern. Das alles sind Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Alle haben gesagt: Wir brauchen
neue und sanierte Schulen. Es muss schneller
gebaut und saniert werden. - Das ist alles richtig.
Wir als CDU beantragen, private Unternehmer
einzubeziehen. Was wollen wir? Die Kommune
ermittelt den Bedarf an Plätzen. Der private Unternehmer klärt die Themen Liegenschaften,
Planung und Bau. Die Stadt kauft oder mietet
und betreibt die Schule. Was brauchen wir? Die
schnelle Bereitstellung von Schulplätzen. Kostenrisiken müssen minimiert werden. Der private
Bauträger trägt einen Großteil der Risiken, und
wir haben Einfluss auf die Vergaben und die Ausführungen. Ich möchte noch einmal ganz klar
sagen: Wir haben nicht vor, hier ein PPP-Projekt
aufzulegen. Wir betreiben am Ende die Schule
und stellen den Hausmeister selbst ein, Frau
Hollick. Mit der Einbindung privater Unternehmen
wird ein zusätzliches Angebot geschaffen, um
unser Problem der fehlenden Schulplätze zu lösen.
In der Beschlussfassung ist eine Kostenanalyse
vorgesehen. Die Vertragsgestaltung ist offen. Der
Stadtrat wird in jede einzelne Entscheidung eingebunden. Immer wieder kam in der Diskussion
das Argument, die Firmen würden durch diese
Beschlussfassung mehr Geld verdienen. Klar ist:
Jede Firma, die ein Haus baut, soll Geld verdienen, um ihre Arbeiter bezahlen zu können. Das
tun sie übrigens auch, wenn sie für die Stadt
Leipzig bauen. Uns kommt es auf Schnelligkeit
an, die ein privater Unternehmer besser gewährleisten kann. Er kann schneller auf Grundstücke
zugreifen. Sowohl die Ausschreibungsverfahren
als auch die Bauabläufe laufen schneller ab.
Wir werden den Antrag der SPD-Fraktion, die
LESG einzubinden, unterstützen. Wir bitten aber
auch um Unterstützung unseres Antrags, private
Unternehmer in den Schulhausbau einzubinden.
- Danke.
Der Vorschlag der SPD, neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu
gehen, ist nicht falsch. Eine 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig einzubinden, ist auch richtig.
Aber in Punkt 2 Ihres Antrags wird deutlich - Sie
haben das auch gesagt, Herr Oßwald -: Wenn
man zum Beispiel bei der LESG eine Grundschule als GU in Auftrag gibt, sind mindestens 16
Mitarbeiter erforderlich. Das heißt: Wir müssen
zwei weitere Stellen schaffen, und wir müssen
der Gesellschaft Liquidität zuführen; denn sonst
überschuldet sie sich, wenn sie Kredite aufnimmt.
Dazu hätte ich mir eine Aussage im Verwaltungsstandpunkt gewünscht. Im Verwaltungsstandpunkt ist lediglich ausgeführt, dass die Beauftragung der LESG den Satzungszwecken
grundsätzlich entspricht. Wörtlich heißt es:
Aber sowohl die LESG wie auch das
Amt für Gebäudemanagement sind an
die städtischen Dienstanweisungen, das
Vergaberecht und das Fördermittelprozedere gebunden. Deshalb wird es
auch der LESG nicht möglich sein, die
für den Vorbereitungsprozess erforderlichen Fristen bis zur Vergabe zu reduzieren. Das entscheidende Kriterium für
eine bedarfsgerechte Bereitstellung der
benötigten Ressourcen im Schul- und
Kitabau ist eine frühzeitige Standortentscheidung.
- So weit der Verwaltungsstandpunkt. - Das ist
richtig und auch nachvollziehbar. Wir erwarten
und wir brauchen eine vorausschauende Liegenschaftspolitik, eine frühzeitige Planung - deshalb
war übrigens der Planungsbeschluss im vergangenen Jahr für die Folgejahre 2017/2018 sehr
gut und wichtig -, mehr Personal, mehr finanziel-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
le Mittel und eine schnellere Fördermittelentscheidung. Das kann sowohl das Amt für Gebäudewirtschaft als auch die LESG. Das heißt:
Nicht der Weg ist entscheidend, sondern die Mittel müssen eingesetzt werden.
Ich will Folgendes hinzufügen: Natürlich hält es
unsere Fraktion für wichtig, dass die Fördermittelentscheidungen durch den Freistaat wesentlich schneller erfolgen. Über ein Jahr haben wir
auf den Fördermittelbescheid für die Sportoberschule gewartet. Hierzu könnte übrigens auch
der Wirtschaftsminister der SPD etwas beitragen.
Noch ein Wort zur Gewinnverteilung. In der Stadt
wurden viele Kitas nach diesem Modell gebaut,
sowohl von privaten Investoren als auch von der
LESG. Sie, Herr Oßwald, haben hier sehr deutlich über die Rendite gesprochen. Aber eines
darf ich Ihnen sagen: Die Rendite des Privaten
ist dreimal so hoch wie die Rendite der LESG.
Auch darüber habe ich mich erkundigt. Ich hoffe,
es gilt nicht der Grundsatz: Kosten sozialisieren,
Gewinne privatisieren; denn das wäre eine
schlechte Botschaft.
Wir werden dem Antrag zustimmen. Er ist eine
Botschaft. Aber beide Fraktionen haben bis heute nicht deutlich gemacht, was sie vom Verwaltungsstandpunkt halten. Wollen Sie Ihren Ursprungsantrag abstimmen lassen oder sich dem
Verwaltungsstandpunkt anschließen? - Ich höre
gerade von der SPD, sie habe ja eine Neufassung vorgelegt. Die Neufassung kenne ich, aber
auch darin ist vorgesehen, dass die Stadt der
LESG Geld geben muss, weil es sonst nichts
wird. Herr Oberbürgermeister, ich weiß nicht, ob
Sie das machen müssen oder ob Sie es dann
einfach nicht machen. Im Verwaltungsstandpunkt
heißt es ja, Sie wollen das nicht. - Ich will noch
einmal deutlich sagen: Wir stimmen Ihrem Ursprungsantrag zu. Aber es muss in einem Nachfolgeantrag dann auch festgehalten werden,
dass Geld an die Gesellschaft fließt.
Nun zum zweiten Antrag - ich habe nicht gewusst, dass wir beide Anträge gemeinsam behandeln -: In den Jahren 2006 und 2011 hatten
wir bereits ähnliche Anträge der CDU-Fraktion.
Das Ergebnis damals war: Wir haben jedes Mal
heftig diskutiert. Der Antrag 2006 fand zwar eine
CDU-FDP-SPD-Mehrheit, war dann aber nicht
umsetzbar. Landesdirektion und Freistaat machten deutlich: Das ist mit der sächsischen Gesetzgebung nicht vereinbar. Auch der Prüfauftrag
von 2011 wurde negativ beschieden. Das muss
man doch einmal zur Kenntnis nehmen.
Einig sind wir uns mit CDU und SPD: Wir brauchen viele neue Schulen. Der Zeitraum von der
Grundstücksbeschaffung bis zur Objektübergabe
ist viel zu lang. Wir haben von Ihnen, Herr Oberbürgermeister, übrigens schon seit 2011 die Zu-
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sage, jährlich 30 Millionen Euro zu verbauen. Wir
stellen zwar das Geld bereit, aber Bauleistungen
in dieser Höhe können wir kaum bzw. nicht abrufen, weil die Unternehmen derzeit ausgebucht
sind. Es gibt auf diesem Gebiet einen Nachfragemarkt; das macht es nicht leicht.
Ein Irrtum im Antrag der CDU ist, dass man wiederum nicht erkennen will, dass, wenn die Kommune einen Auftrag erteilt, dies ein kreditähnliches Geschäft der Kommune wäre und es der
Stadt so angerechnet würde, als würde sie selbst
bauen. Auch der private Investor möchte Fördermittel und muss darauf ebenso lange warten
wie die Kommune. Herr Topf von der IHK fordert
in seiner Pressemitteilung gleich ÖPP- und PPPProjekte. Weil Sie wissen, wie wir dazu stehen
und wie die sächsische Landesregierung dazu
steht, formulieren Sie das in Ihrem Antrag weicher.
Übrigens sind unsere ersten Erfahrungen mit privaten Unternehmen im Schulbaubereich nicht
sehr erfreulich gewesen. Ich möchte an die
Grundschule am Jahrtausendfeld erinnern. Wir
bauen jetzt selbst auf einem Stück städtischen
Geländes; wir hätten gerne anders gebaut. Auch
beim Projekt Grundschule Rolf-Axen-Straße gibt
es immer noch Probleme.
Eines steht fest: Es wird teurer, und die Schulden
werden in die Zukunft verschoben. Da staune ich
schon, meine Damen und Herren von der CDU.
Wollen Sie das wirklich? Ich kann mich gut erinnern, dass Sie das Schuldenproblem hier immer
wieder anführen. Apropos Schulden in die Zukunft verschieben: Ich glaube, wir hatten das
schon einmal: Cross-Border-Leasing lässt grüßen. Es geht zwar nicht um Summen in derselben Größenordnung, aber in 20 Jahren werden
die wenigsten von uns noch Stadträte sein. Wir
verantworten jetzt Ausgaben, die vielleicht erst
dann vollständig zurückzuzahlen sind.
Weil unsere Fraktion bereit ist, über ein neues
Modell nachzudenken, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Wir hoffen, dass wir
dafür Ihre Zustimmung bekommen. Dann könnten wir über die Vorlage noch einmal reden. Ansonsten muss ich sagen, auch weil ich ja doch
schon eine ältere Hausfrau bin: Der Antrag beinhaltet
Aufgewärmtes,
und
Aufgewärmtes
schmeckt oft, wenn auch nicht immer, fade.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst zum
Antrag der SPD. Herr Oßwald, Ihre Begründung
zu diesem Antrag zeigt, wie notwendig und rich-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
tig unser Änderungsantrag ist. Wir müssen doch
einmal das Problem betrachten: Wir haben in der
Stadt nicht die Kapazitäten, um entsprechende
Planungsprozesse durchzuführen, die für die Investitionen im Bereich der Schulen und der Kitas
erforderlich und wünschenswert wären. Sie sind
dort nicht vorhanden. Sie sind aber auch in der
LESG nicht vorhanden; das haben Sie in Ihrer
Begründung ja eben auch gesagt. Statt die nötigen Kapazitäten durch Personaleinstellungen in
der Verwaltung der Stadt zu schaffen, schlagen
Sie nun vor, die Kapazitäten in der LESG zu erhöhen. Das ist eigentlich Ihr Antrag. Da frage ich
mich: Was soll das? Wenn wir ein Kapazitätsproblem haben und dieses Problem mit mehr
Personal lösen könnten, warum dann nicht mit
mehr Personal in der Verwaltung?
Es gäbe eine Möglichkeit, das Kapazitätsproblem
zu lösen, ohne mehr Personal in der Verwaltung
oder in der LESG, nämlich indem man die Leistungen, die von den Mitarbeitern der Verwaltung
nicht erbracht werden können, weil die Kapazitäten nicht ausreichen, bei einem privaten Dritten
einkauft. Ich meine die Ingenieurleistungen, die
in diesem Zusammenhang erforderlich sind.
Leistungen der Leistungsphase 5 nach HOAI
umfassen die Vorbereitung der Ausschreibung,
die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, die
Ausschreibung selbst und andere Dinge mehr.
Diese Leistungen kann man auf dem Markt einkaufen. Wenn man das tut, führt das ganz
schnell zu einer Entlastung und ganz schnell zu
einer Beschleunigung des Verfahrens.
Das Personal, das Sie bei der LESG einstellen
wollen, müssen Sie auch erst einmal beschaffen.
Sie müssen Stellenausschreibungen machen,
Sie müssen eine Personalauswahl treffen. Diese
Dinge kosten Zeit. Deswegen führt Ihr Antrag
nicht weiter. Frau Hollick hat zu Recht darauf
hingewiesen, dass für die LESG genau dieselben Regeln gelten wie für die Stadt. Wo soll also
der Vorteil sein, wenn das Personal bei der
LESG aufgestockt wird, nicht aber in der Kernverwaltung der Stadt? Genau deswegen macht
unser Antrag Sinn.
Zum Antrag der CDU. Wir als FDP sind sehr für
privates Engagement. Wir sind sogar für PPP. Es
gab mal eine Stadtverwaltung bzw. eine Finanzbürgermeisterin, die eine entsprechende Vorlage
in diesen Stadtrat eingebracht hat. Diese Vorlage
ist vom Stadtrat leider abgelehnt worden. Einfach
jetzt zu sagen: Wir nehmen einen Privaten, machen aber kein PPP, verfahren also nach dem
Motto: Der Private baut und wir mieten und betreiben, das genau verhindert den Effizienzvorteil, den ein Privater bieten kann, nämlich die
Verknüpfung von Bau und Betrieb. Wenn Sie das
aber nicht wollen, macht es keinen Sinn, das an
einen Privaten zu vergeben, weil der Private allemal schlechtere Konditionen auf dem Kapital-
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markt bekommt als die Stadt. Wenn Sie, wie Sie
in Ihrem Antrag suggerieren, Mietverträge von
10, 15 Jahren, also über einen relativ kurzen
Zeitraum, schließen wollen, wird der Private
selbstverständlich das Risiko - wenn auch nicht
vollständig, weil er ja eine Nachnutzungsmöglichkeit hat, diese aber nicht gesichert ist - auf
den Preis umlegen. Das heißt: Die Stadt zahlt für
das angebotene Objekt letztendlich mehr.
Ob es sich um ein kreditähnliches Geschäft handelt, hängt davon ab, wie man den Vertrag gestaltet. Wenn ein Privater eine Schule baut, also
ein Gebäude errichtet, und die Stadt dann mit
ihm einen Mietvertrag über eine bestimmte Laufzeit schließt, ist das kein kreditähnliches Geschäft. Wenn aber der private Dritte nur unter der
Voraussetzung Bauten errichtet, dass die Stadt
bereit ist, den entsprechenden Mietvertrag zu
schließen - das heißt: Sie schließen einen Vertrag, mit dem Sie den Bau beauftragen und in
dem der Mietvertrag bereits enthalten ist, quasi
eine Verpflichtung zur Miete -, genau dann ist es
ein kreditähnliches Rechtsgeschäft und genau
dann ist es vollkommen egal und macht auch
hinsichtlich der Verschuldung überhaupt nichts
aus.
Ich kann Sie daher nur bitten: Lösen Sie das
Problem des Kapazitätsengpasses in der Verwaltung. Uns fehlen Ingenieurkapazitäten. Lassen
Sie uns die Dinge privat vergeben und stimmen
Sie unserem Änderungsantrag zu. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Während Herr
Schlegel nach vorn eilt, sei mir der Hinweis gestattet: Herr Morlok, ab Leistungsphase 2 schreiben wir grundsätzlich alle Ingenieur- und Architekturleistungen extern aus, und das seit Jahren.
Wir haben gar keine Ingenieure in der Stadtverwaltung, die das leisten könnten.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Schulhausbau und Kitabau sind immer
von der Wirtschaft gemacht worden, egal ob zu
DDR-Zeiten von der staatlichen Wirtschaft - auch
die Planung ist dort gelaufen, außer die Territorialplanung - oder erst recht nach der Wende. Das
kann ich bestätigen, sowohl aus eigener beruflicher Erfahrung als auch durch 25 Jahre Mitwirkung im städtischen Vergabegremium.
Herr Oberbürgermeister hat gerade darauf hingewiesen: Auch bei den Planungsleistungen
werden fast sämtliche Leistungen ausgeschrieben und an Private vergeben. Herr Morlok, ich
bin ein bisschen entsetzt, dass Sie als ehemaliger Wirtschaftsminister das nicht wissen; denn
das Vergabegesetz stammt aus dem Haus des
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Wirtschaftsministeriums. Darin ist klar festgelegt,
wer was zu machen und sicherzustellen hat.
Es gibt in der Tat ein paar hoheitliche Aufgaben,
die nun wirklich nicht an Private zu delegieren
sind. Dazu gehört, dass für eine Vorplanung eine
Aufgabenstellung gemacht werden muss. Das
heißt: Die Stadt muss zumindest definieren, was
sie haben möchte. Das Nächste ist: Die Planung
bis hin zur Ausführungsplanung übernehmen
Planungsbüros. Sie müssen sich das natürlich
vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
bestätigen lassen. Dann gibt es die Phase der
Erstellung der Leistungsverzeichnisse und der
Preisvoranschläge. Auch das wird von den Planern gemacht. Dann folgt die Phase nach § 6,
Angebotseröffnung. Das ist eine hoheitliche Aufgabe, weil der Bauherr zu sichern hat, dass die
Angebote ordnungsgemäß eingegangen und eröffnet worden sind. Die Auswertung der Angebote übernehmen in der Regel wieder durchweg
Planungsbüros. Die Zuschlagsbeteiligung nach
Leistungsphase 7 ist wiederum eine hoheitliche
Aufgabe, die durch die Verwaltung bzw. durch
das Vergabegremium wahrzunehmen ist. Auch
die Bauüberwachung, außer vielleicht die
Bauoberleitung, wird durchweg von Privaten gemacht, meistens sogar in Verantwortung der
Planer, damit sie sehen, was sie möglicherweise
richtig oder falsch geplant haben. Auch die Gewährleistung wird ganz überwiegend an Private
vergeben. Die Stadtverwaltung übernimmt lediglich die Überprüfung dieser ganzen Sache. Was
Ihr Antrag soll, das kann ich mir weiß Gott überhaupt nicht vorstellen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft, dann folgen Herr Weickert und Herr Zenker.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Vertreter der Medien! Seit Jahren kommt
der Schulbau in Leipzig nicht voran. Inzwischen
ist die Not spürbar, so spürbar, dass hier alle in
Hektik verfallen. Verantwortlich zeichnet - das
will ich an der Stelle deutlich sagen - derjenige,
der die Pflichtaufgabe hat, Schulkapazitäten zu
steuern, und das ist Professor Fabian. Sie, Herr
Albrecht, haben das jetzt wieder Frau Dubrau in
die Schuhe geschoben. Verantwortlich für den
Schulbau, für Schulkapazitäten, also für die Erfüllung Pflichtaufgabe Schule ist in dieser Stadt
Herr Professor Fabian und natürlich unser Oberbürgermeister, der sowieso für alles hier verantwortlich ist.
Jetzt springt die SPD mit einer Superlösung bei.
Die andere Superlösung wird von der CDU vorgeschlagen; doch dazu später. Um eine Schule
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neu einzurichten, braucht es Planung, Planung
durch Ingenieure und Architekten. Aber das ist
nur der eine Teil. Damit etwas wachsen kann,
braucht es nicht nur die Organik; es braucht
auch Wasser, Luft und Licht. Und das fehlt in der
Schulplanung seit Jahren. Erst war es das liebe
Geld, dann die fehlenden Planungen. Wir haben
ja beim KP2 gemerkt, dass wir gar nicht so viele
Planungen haben, um da noch weiterzumachen.
Dann fehlte das Personal, um diese Planungen
voranzutreiben, die Leistungen auszuschreiben,
den Bau zu überwachen und die Fördermittel
fristgerecht zu beantragen; denn auch das ist ein
Problem, weshalb es beim Schulbau nicht vorangeht. Am Ende muss es auch noch abgerechnet werden. Das ist ein mühsames Prozedere und zieht sich über Jahre. Es ist viel Arbeit mit
viel Aufwand, die die Stadtverwaltung hier leisten
muss.
Aber meine Herren und Damen, es geht nur voran, wenn Licht ist, wenn Ziel ist, wenn Vorgabe
ist, wenn eine Richtung vorgegeben wird. Und
daran krankt die ganze Schulbaugeschichte. Es
fehlt einfach an der Vorgabe, was wir wann und
wo brauchen. Unter Professor Fabian kommen
die dafür nötigen Prozesse einfach nicht in
Gang. Auch der aktuelle Schulentwicklungsplan
sollte bereits vor einem Jahr beschlossen werden.
Ich habe schon an anderer Stelle kritisiert: Wenn
die Vorgabe aus dem Dezernat V nicht kommt,
dann kommt sie anderswoher. Herr Bonew legt
fest, wo eine Schule gebaut wird - so, Gorkistraße wird jetzt gemacht -, und dann legen wir los
und handeln. Wenn es so läuft, dann brauche ich
mich nicht jeden Monat mit den Kollegen zusammensetzen und die Schulentwicklungsplanung diskutieren. Da diskutieren wir über die Bevölkerungsvorausberechnung, über das Schüleraufkommen je Stadtbezirk, über Schulwege, über
alles Mögliche, zunehmend auch stundenlang
über Probleme beim Bau und der Organisation
der Interims.
Es war in den vergangenen Jahren immer so:
Mühsam geht es voran und immer nur auf Druck
aus dem Stadtrat. Zunächst ging es um den Investitionsstau, der uns dann endlich substanziell
offengelegt wurde. Dann ging es um die Bevölkerungsvorausberechnung, wo endlich die höchste
Schätzung Anwendung findet. Dann ging es um
die mangelnde Zusammenarbeit der vier beteiligten Dezernate. Auch das konnte mit Kraft aus
dem Fachausschuss befriedet werden. Es gab
eine Sondersitzung zu Beginn der Schulferien im
vergangenen Jahr.
Es ging natürlich auch um das liebe Geld, also
die Mittel, um den Investitionsstau abbauen und
Neubauten planen zu können. Das hat der Stadtrat durchgesetzt. Ich erinnere an die letzte
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Haushaltsberatung. Für den Bereich Planung
haben wir bereits vor drei Jahren der Zusetzung
von zwölf Stellen im Baudezernat zugestimmt.
Das war ein großes haushaltspolitisches Thema,
und doch ging es nicht voran. Wie uns zuletzt
berichtet wurde, sind die Stellen bis heute nicht
besetzt. Jetzt soll es die LESG richten. Angeblich
hat sie weniger Probleme, Fachleute einzustellen.
Als die SPD den Antrag einbrachte, wurde darin
erst einmal geschimpft, man komme hier in der
Stadt nicht voran, und die Probleme wurden dem
Dezernat von Frau Dubrau angelastet. Das haben Sie jetzt zurückgenommen; das will ich auch
anerkennen. Mit der Neufassung Ihres Antrags
sind Sie da zurückgerudert. Man könnte es auch
freundlicher ausdrücken: Sie haben sich eines
Besseren belehren lassen. Nun können wir diesem Antrag zustimmen, weil er zum Nutzen der
LESG ist, die vielfältige Aufgaben zu erfüllen hat,
die sich insgesamt aus der wachsenden Stadt
ableiten. Die LESG macht ja nicht nur Schul- und
Kitabau, sondern leistet auch in vielen anderen
sozialpolitischen Bereichen enorm viel. Wir brauchen sie. Deshalb sind die Kapitalerhöhungen
und die Grundstücksübertragungen richtig. Das
macht Sinn. Herr Oberbürgermeister, dann muss
aber auch klar sein, dass alle Fraktionen im Aufsichtsrat vertreten sein müssen und Steuerung
und Kontrolle wirklich möglich werden; denn das
ist bisher nicht der Fall.
Jetzt komme ich noch zu dem anderen Antrag,
obwohl es hier schon blinkt; aber wir reden hier
immerhin zu zwei Tagesordnungspunkten. - Zum
Antrag der CDU will ich erst einmal positiv sagen: Es ist richtig, dass Sie diesen Antrag ins
Verfahren gebracht haben; denn bisher waberte
die Diskussion nur auf den Fluren des Ratshauses. Es ist richtig, dass wir darüber öffentlich diskutieren und auch befinden. Ich muss aber gleich
dazusagen: Wir können uns damit nicht anfreunden. Dafür will ich verschiedene Gründe nennen.
Ein Grund ist: Es war ja in den 90er-Jahren en
vogue, PPP, Sale-and-Lease-Back und allerlei
andere Experimente zu machen. Inzwischen ist
doch sehr viel Ernüchterung eingekehrt; Frau
Hollick ist darauf eingegangen. Inhaltlich ist zu
sagen: Privates Engagement beim Schulbau, ja.
Sie begründen das damit, dass wir das im Kitabereich schon sehr erfolgreich machen. - Da
muss ich aber sagen: Betreiber sind dann aber
Freie Träger. Für unseren Vorschlag, Freie Schulen zu unterstützen, haben wir hier nie eine
Mehrheit gefunden. Das würde nämlich Sinn
machen: Wir unterstützen den Schulbau durch
Private und dann auch das Betreiben durch Freie
Träger. Aber dafür gibt es hier keine Mehrheit. Insofern ist Ihr Argument nicht schlüssig.
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Ein weiterer Grund ist: Sie erwarten sich davon
eine schnellere Vergabe und hoffen, dass die
Prozesse dann nicht mehr den Stadtrat durchlaufen müssen. - Da sage ich: Super! Keine Beteiligung, kein Controlling. Allerdings muss ich auch
sagen: So vielversprechend ist das nicht. Wir
haben ja heute erlebt, dass eine Vorlage zurückgezogen wurde, weil sie, zumindest aus Sicht
des Oberbürgermeisters, nicht mehrheitsfähig
war. In puncto Asyl haben wir jetzt gesehen,
dass es enorm schwierig ist, wenn wir das nicht
mehr selbst machen können. - Also: Auch dieses
Argument trägt nicht.
Noch einen Grund will ich nennen. Sie argumentieren, nach Ende der Mietzeit könne man das
Risiko der Nachnutzung wieder dem Privaten
überlassen. - Ja, aber wenn wir es dann doch
behalten wollen, weil wir eine wachsende Stadt
sind und diese Kapazitäten brauchen, heißt das:
Wir zahlen dann noch einmal, und wir zahlen
enorm drauf. Das weiß jeder, der schon einmal
einen Pkw geleast hat.
Sie haben zwar gesagt, es geht Ihnen nicht um
PPP; aber das will ich trotzdem noch ergänzen.
Es gibt bundesweit kein einziges Beispiel, wo
sich PPP für die öffentliche Hand gelohnt hätte.
Das ist auch logisch; denn Private sind ja keine
Wohltätigkeitsorganisationen, die ganz altruistisch handeln und dem Gemeinwesen helfen,
Geld zu sparen. Darum geht es ihnen nicht. Das
dürfen sie im Grunde auch gar nicht; denn sie
müssen ökonomisch arbeiten. Damit schließt
sich aus, dass das funktioniert und das Gemeinwesen am Ende davon profitiert.
Das einzige Argument, was ich gelten lassen
kann, ist die Not, die Not, vorankommen zu müssen, wobei ich dazu sagen muss: Jahrelang
schlafen und jetzt panisch werden, da kann ich
nicht mitgehen. Wir haben hier jahrelang das
Rumpelstilzchen gemacht: Wir haben gemahnt,
wir haben gekämpft, und wir haben auch durchgesetzt. Dennoch hinkt der Schulbau bis heute
hinterher. Herr Bonew, ich glaube Ihnen, wenn
Sie sagen: Am Geld scheitert es nicht. Ich glaube
auch Frau Dubrau und bin überzeugt, dass es
richtig ist, den Schulbau jetzt im Dezernat von
Frau Dubrau anzusiedeln. Herr Professor Fabian, die Schulnetzplanung muss vorangehen. Es
muss vorangehen, dass wir die Grundlagen dafür schaffen, um überhaupt sagen zu können:
Hier und da und dort brauchen wir Grundstücke,
wir brauchen die entsprechenden Bauleistungen,
und da eröffnen wir dann auch die Schule. Das
ist die Aufgabe, und das, Herr Albrecht, hat Priorität. Die Priorität des Bauens liegt beim Auftraggeber, und der Auftraggeber ist das Dezernat V.
Abschließend: Wir stimmen dem SPD-Antrag zu,
verknüpft mit dem Wunsch an den Herrn Oberbürgermeister - wir haben dazu nicht extra einen
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Änderungsantrag formuliert -, dass im Aufsichtsrat der LESG alle Fraktionen beteiligt werden.
Die Anträge der CDU, sowohl den Ursprungsantrag als auch die Änderungsanträge, lehnen wir
alle ab. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Zunächst an Sie, Frau Hollick: Ich denke,
wenn jemand von uns in 20 Jahren noch Stadtrat
ist, dann werden Sie das wahrscheinlich sein.
Deswegen mache ich mir an dieser Stelle über
die nötige Kontrolle keine Gedanken.
Wir haben jetzt intensiv sowohl im Fachausschuss als auch hier in diesem Hause über die
Möglichkeiten des Schulbaus durch private Unternehmen sowie durch die LESG debattiert. Ich
möchte für meine Fraktion noch einmal die wesentlichen Argumente zusammenfassen und auf
das eingehen, was Frau Hollick und auch Frau
Krefft gesagt haben, die uns letztlich dazu bewegen, dem SPD-Antrag zuzustimmen, aber auch
unseren eigenen Antrag zur Abstimmung zu stellen.
Erstens. Wir wollen Angebote schaffen und keine
Gebote. Viele bei den Linken und bei den Grünen zweifeln ja stark an den Möglichkeiten und
Chancen, die der Schulbau durch private Unternehmer bietet, und sehen ausschließlich die Risiken. Da auch wir uns der Risiken sowohl im
Fall der LESG als auch im Fall privater Schulbau
bewusst sind, will ich noch einmal deutlich machen, dass die CDU-Fraktion keine exklusiven
Rechte schaffen, sondern Möglichkeiten erschließen will, ohne das bisherige Verfahren
auszublenden. Sie haben zwar recht: Wir haben
mit dem bisherigen Betreiber am Bayerischen
Bahnhof nicht die besten Erfahrungen gemacht,
aber ich sage hier einmal mehr oder weniger ungeschützt: Es gibt noch mehr private Unternehmen als die Stadtbau AG. Ich hoffe, dass das
auch in der Verwaltung angekommen ist.
Frau Hollick, Sie haben eben argumentiert, damit
würden die Schulden in die Zukunft verschoben.
Ich halte dagegen: Die beste Entschuldungskonzeption bringt nichts, wenn wir unseren Pflichtaufgaben nicht mehr nachkommen können und
wir nicht investieren. Unser Fraktionsvorsitzender, Herr Rothkegel, hat schon in seiner Haushaltsrede deutlich gemacht, dass wir dafür offen
sind. Aber Sie sind gemeinsam mit der SPD vorgeprescht und haben die Entschuldungskonzeption zur Debatte gestellt, ohne darauf einzugehen, was Herr Rothkegel gesagt hat.
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Zum Zweiten. Der Stadtrat behält die Kontrolle.
Da wir uns der Risiken, wie schon erwähnt, bewusst sind, ist es uns ein wichtiges Anliegen,
dass der Stadtrat mit seinen Gremien die Kontrolle behält; denn sowohl der Antrag der SPD
wie auch unser Antrag legen die Verantwortung
für Schulbau durch LESG und private Unternehmen in die Hand der Verwaltung. Insbesondere
im Fall der LESG sind hier die Aufsichtsräte und
besonders die Aufsichtsratsvorsitzende gefragt,
und wir tun gut daran, die Arbeit der LESG in
diesem Bereich regelmäßig intensiv zu überprüfen, da zugegebenermaßen die Erfolgsquote der
LESG ausbaufähig ist, um es einmal so zu formulieren.
Frau Krefft, ich bin relativ nah bei Ihnen, wenn
Sie sagen: Die Zuständigkeiten müssen klar
sein. - Das will ich gar nicht abstreiten. Sie haben auch recht: Die Sondersitzung im Juli letzten
Jahres war sicherlich ein wichtiger erster Schritt
in die richtige Richtung. Es muss aber auch
nachhaltig so gearbeitet werden. Sie haben
recht: Der Besteller sitzt hier. Derjenige, der die
Bestellung annimmt, sitzt zu meiner Rechten. Es
ist eben die Frage: Wer ist Koch, und wer ist
Kellner, und wer hat da den Hut auf? Nicht immer hat Frau Dubrau automatisch Zugriff darauf,
wenn es darum geht, den Schulbau voranzutreiben. Dennoch müssen die Zuständigkeiten natürlich klar geregelt sein. Aber vor jeder Vorlage
steht: Dort ist das Bauherrenamt und hier das
Baufachamt. Das heißt, wenn es Bauverzögerungen gibt, dann schauen wir natürlich in erster
Linie nach rechts, von hier aus gesehen; denn
Sie sind die Expertin. So steht es zumindest in
Ihrer Stellenbeschreibung.
Zum Dritten. Zeit ist unsere knappste Ressource.
Das wurde jetzt vielfach erwähnt. Meine Fraktion
und ich haben wie viele hier im Hause immer kritisiert, dass der Schulbau zu langsam vorangeht
und es oftmals eklatante Mängel in der Absprache der Dezernate gibt. Schönefeld ist dafür ein
Beispiel oder auch die Causa Bayerischer Bahnhof. Es fehlt uns in Summe also nicht in erster
Linie an Liegenschaften oder Geld, sondern in
eklatantem Ausmaß an Zeit. Wenn die Aussage
der Bau-Bürgermeisterin stimmt, dass der Zeitraum zwischen Planungsbeschluss und Schlüsselübergabe mit mindestens vier bis fünf Jahren
anzusetzen ist, dann werden wir ab dem Schuljahr 2017 vor großen Herausforderungen stehen.
Meine Damen und Herren, immer wieder geht es
darum, dass wir Mut zu Entscheidungen brauchen. So war es beim Naturkundemuseum, so
war es bei der LTM-Reform, so war es bei der
Ablehnung der Kitabeitragserhöhungen. Auch
heute ist unser Mut als Politiker gefragt, der Verwaltung dabei zu helfen, die Schlinge vom Hals
zu nehmen und ihrer Pflichtaufgabe als Schul-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
trägerin weiterhin nachzukommen. - Herzlichen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Eigentlich wollte ich vom Platz
aus etwas zum FDP-Antrag sagen; doch dazu
später.
Zunächst zu Ihnen, Frau Hollick: Ich schaue in
die Reihe der Dezernenten und muss sagen:
Herrn Bonew brauchen wir natürlich für den
Schulhausbau; denn er muss die Mittel dafür
freigeben. Wir brauchen auch Herrn Hörning, der
dafür sorgen muss, dass die Mitarbeiter eingestellt werden. Herr Rosenthal ist auch ein Stück
weit involviert, nämlich bei der Schulhofplanung,
beim Lärmschutz oder Ähnlichem. Herr Albrecht
zeichnet verantwortlich für die Bereitstellung von
Grundstücken. Sogar Herr Faber hängt bei den
Schulen mit drin, zum Beispiel wenn es um die
Thomaner geht. Letztlich haben alle Dezernenten mit Schulen zu tun. Daher finde ich: Die
Stadtverwaltung spricht doch mit einer Sprache.
Frau Hollick, Sie haben sich jetzt wieder vor die
Dezernentin gestellt, die von Ihrer Fraktion vorgeschlagen wurde, und zeigen mit dem Finger
auf einen anderen Dezernenten. Um es noch
einmal deutlich zu machen - hätten Sie unsere
Pressemitteilung genau gelesen, wüssten Sie
das auch -: Wir haben nie gesagt, das AGM ist
unfähig. Wir haben gesagt: Das AGM schafft es
nicht aufgrund der personellen Ausstattung und
aufgrund der vielen Aufträge, die aktuell schon
laufen. - Das trifft im Übrigen auch auf das Dezernat von Herrn Fabian zu. Aus meiner Sicht
fehlen auch im Jugendamt Stellen, mit denen die
Planungen vorangetrieben werden könnten.
Wir sind auch in keinster Weise in der Neufassung unseres Antrags zurückgerudert. Vielmehr
hat uns die Verwaltung einen Verwaltungsstandpunkt vorgelegt, wo wir der Meinung waren,
dann hätte sie auch schreiben können: Ablehnung von Verwaltungshandeln, weil die LESG
tatsächlich schon viel macht für die Stadt. Wir
haben den Verwaltungsstandpunkt dennoch aufgegriffen, weil darin festgehalten ist, dass, wenn
man mehr will von der LESG, diese dann auch
entsprechend ausgestattet werden muss. Und
das haben wir in der Neufassung unseres Antrags so festgehalten. Wir haben jetzt herausgehört, dass das auf breite Zustimmung stößt. Wir
freuen uns, wenn dem so zugestimmt wird, und
hoffen, dass wir in dem einen oder anderen Projekt schneller vorankommen.
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Jetzt noch zum FDP-Änderungsantrag. Herr
Oberbürgermeister Burkhard Jung und Herr
Schlegel haben schon ausgeführt, dass genau
das bereits jetzt Verwaltungshandeln ist. Seien
Sie ganz ehrlich: Sie wollen nicht, dass ein
kommunales Unternehmen hier mehr Verantwortung übernimmt. Dann sagen Sie das aber auch
und sprechen Sie es aus. Ziehen Sie Ihren Antrag jetzt zurück und stellen sie ihn meinetwegen
später noch einmal. Dann erhalten Sie den Verwaltungsstandpunkt, der ein Handeln der Verwaltung ablehnt. Aber stellen Sie hier keinen Änderungsantrag, der mit unserem Antrag gar nichts
zu tun hat. Sagen Sie ehrlich, dass Sie gegen
kommunale Unternehmen sind, die zu 100 Prozent städtische Unternehmen sind, und dass Sie
das deshalb ablehnen. Das wäre sauberer und
ehrlicher. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft noch
einmal.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Begrüßen will ich Sie jetzt nicht noch einmal, aber
ich möchte noch Folgendes sagen: Wir spielen
hier nicht „Schraps hat den Hut verloren“, sondern wir sollten uns hier gemeinsam darauf verständigen, Wege zu finden, wie wir schneller,
besser und kostengünstiger bauen können, statt
zu sagen: Der ist schuld, der ist schuld, und der
ist schuld. Das ist Grundschulalterniveau, und
das brauchen wir hier nicht.
Ich komme noch zu etwas anderem, was mich
sehr aufgeregt hat. Keiner hat hier Stellung zu
dem Verwaltungsstandpunkt genommen, der
zum CDU-Antrag kam. Ich möchte daraus zitieren:
Es ist festzuhalten, dass der mutmaßlich schnelleren und günstigeren Realisierung
von
Schulbaumaßnahmen
durch private Dritte somit umfangreiche
Prüf- und Genehmigungsverfahren gegenüberstehen. Weiterhin ist Voraussetzung für die Durchführung eines solchen Verfahrens die Beschlussfassung
der Ratsversammlung für den momentan im Verfahren befindlichen Schulentwicklungsplan, da erst dann die Bedarfe
verbindlich legitimiert sind und entsprechende Beschaffungsverfahren begonnen werden können. Der Erfolg einer alternativen Beschaffungsform im Schulhausbau hängt maßgeblich davon ab,
ob in den mit der bestätigten Schulentwicklungsplanung aufgezeigten Bedarfsräumen dann auch entsprechende
Marktpotenziale vorhanden sind.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Nun gebe ich Herrn Morlok nicht sehr gerne
recht, aber in einem schon: Wir können uns doch
nicht einbilden, sagen zu können: Liebe Private,
baut doch mal heimlich eine Schule, wir sagen
euch heimlich, was da reinkommt, und dann mieten wir die. Dann überrascht er uns und sagt: Ja,
ich habe hier was für Sie. Wollen Sie das haben?
- Wir sind doch hier nicht im Kindergarten. Es ist
doch jedem klar - das hat Herr Morlok deutlich
gesagt -: Das ist ein kreditähnliches Rechtsgeschäft. Anders wird es nicht gehen, bei aller Liebe und Güte.
Ich will an dieser Stelle einlenken und sagen: Einige möchten uns ja immer als Verhinderer von
neuen Wegen darstellen. Das sind wir nicht. Wir
hatten zwei Änderungsanträge vorbereitet. Da
die CDU-Fraktion im Ausschuss Stadtentwicklung und Bau den Verwaltungsstandpunkt abgestimmt hat, hatten wir einen Änderungsantrag
zum Verwaltungsstandpunkt vorbereitet. Diesen
ziehen wir jetzt zurück und stellen hier nur unseren Änderungsantrag 04 zur Abstimmung. Auch
wenn es uns schmerzt, sagen wir: Gut, wir wollen das probieren, aber wir geben keine Freikarte
für diesen Weg. - In diesem Sinne ist unser Änderungsantrag zu sehen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok fühlt sich
noch einmal berufen.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich möchte es
kurz machen. Wir sind nicht gegen städtische
Gesellschaften. Uns geht es darum, aufzuzeigen, dass hier ein Problem, das in der Kernverwaltung besteht, in eine städtische Gesellschaft
verschoben wird. Genau das ist nämlich Gegenstand des Antrags. Wir haben ein Personalproblem in der Kernverwaltung. Anstatt das Personalproblem in der Kernverwaltung zu lösen durch
Ausweitung des Stellenplans, durch Neueinstellungen, verschieben Sie das Personalproblem in
eine Tochtergesellschaft der Stadt verbunden mit
der Aufforderung an den Oberbürgermeister, ihr
Geld zu geben. Das ist das, was wir kritisieren.
Deswegen werden wir, wenn Sie unseren Antrag
nicht beschließen, Ihren Antrag ablehnen.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, ich sehe, es gibt keine Wortmeldungen
mehr. Aber ich muss dazu noch einige Sätze sagen. Es ist keine Schuldfrage. Ich glaube, dass
wir im Kern in diesem Haus an vielen Stellen
vollkommen einmütig sind. Wir werden das eine
tun müssen und das andere nicht lassen können.
Wir brauchen erstens angesichts der demografischen Entwicklung ohne Zweifel eine verstärkte
weitere Bautätigkeit der Kernverwaltung. Ich
S e i t e | 13
möchte an dieser Stelle auch einmal sagen: Das
AGM macht eine herausragende Arbeit angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen, in
denen wir uns bewegen.
Wir brauchen zweitens alternative und andere
Modelle, um den Bedarfen Rechnungen zu tragen. Frau Hollick, wir brauchen eben nicht kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Das Modell, das wir
favorisieren, ist ein anderes - ich glaube, das ist
schon diskutiert worden -: Wir werden ausschreiben in einem Bedarfsrahmen und ein Angebot anfordern, was wir anmieten können. Damit gehen wir kein kreditähnliches Geschäft ein,
sondern wir wählen ein reguläres Mietmodell,
was der Freistaat seinerseits an vielen Stellen im
Freistaat praktiziert hat und praktiziert, auch in
unserer Stadt.
Nach Abwägung aller Dinge werden wir drittens
die kommunalen Töchter einsetzen. Das tun wir
mit der LESG; das wissen Sie. Die LESG macht
das herausragend, gerade in den Bereichen Kita
und Asyl. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass
wir auch im Schulbereich mit ihr agieren. Aber es
ist in der Tat eine Frage der personellen und materiellen Ausstattung. Das muss man abwägen.
Es muss wirtschaftlich vernünftig sein, und es
muss am Ende des Tages trotz aller Zwänge
wirtschaftlich vom Steuerzahler verantwortet
werden.
Frau Krefft, letzte Bemerkung meinerseits: Sie
werden immer die Kontrolle haben. Sie als Stadtrat werden entscheiden, ob wir anmieten. Sie als
Stadtrat werden entscheiden, wer Fördermittel
bekommt, wenn gegebenenfalls ein Privater für
uns bauen sollte. Sie als Stadtrat werden entscheiden, ob die LESG beauftragt wird und was
beauftragt wird. Das heißt: Das Wort liegt immer
beim Stadtrat - immer! -, so wie der Stadtrat auch
die Gorkischule beschlossen hat; denn es war ja
nicht Herr Bonew, der sich heimlich überlegt hat,
dort eine Schule zu bauen. Das war nur nicht auf
dem Plan der Schulentwicklungsgruppe, aber die
kann ja auch irren. Ein Stadtrat in seiner Mehrheit ist ja wohl deutlich klüger, oder? - So weit
von meiner Seite.
Ich habe jetzt noch Wortmeldungen von Herrn
Danckwardt und Herrn Wehmann.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Ganz kurz,
Herr Oberbürgermeister. Ich stimme Ihnen zunächst einmal zu, dass man diverse Möglichkeiten prüfen und quasi die ganze Palette abarbeiten muss. In diesem Zusammenhang bitte ich
Sie auch zu prüfen, ob Ausgleichsgeschäfte mit
dem Freistaat möglich sind. Mir persönlich ist
unverständlich, warum beispielsweise das Finanzamt eine ehemalige Schule belegen muss.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Oberbürgermeister Jung: Vollkommen nachvollziehbar. - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Ihre Aussagen machen mir doch ein
bisschen Angst. Auch die Aussage von Herrn
Albrecht, die Mietmodelle würden die Kostenrisiken minimieren, ist schwierig hinzunehmen. Wir
haben diese Debatte schon bei den Kitas geführt
und wissen, denke ich, alle: Das kann nur die
absolute Ausnahme sein, weil es zum einen de
facto den finanziellen Rahmen dessen, was wir
hier zu verantworten haben - darauf haben Sie ja
hingewiesen -, sprengt. Das ist einfach so. Sie
kennen die Berechnungen. Herr Bonew hatte
auch darauf hingewiesen. - Zum anderen erwarten die entsprechenden Investoren eine Rendite
von 10 Prozent; das ist nicht wenig. Eine Hilfestellung mit teilweise 20- bis 25-jährigen Mietverträgen ist vor allem gut für die Investoren.
Wir müssen diese Modelle, wenn sie denn zur
Anwendung kommen, von der Rendite ein Stück
weit minimieren, und wir müssen sie als blanke
Ausnahme sehen. Hier geht es um mehr als bei
einer Kita-Investition von 3 bis 4 Millionen Euro.
Hier handelt es sich um 20 bis 25 Millionen Euro
mit Auswirkungen ganz anderer Art.
Oberbürgermeister Jung: Es ist unsere Pflicht,
Herr Wehmann, genau das abzuwägen. Jetzt
haben Sie mich verführt, noch einen Satz zu sagen. Natürlich ist es die kostengünstigste Lösung, wenn wir eine eigene Immobilie nehmen
und diese nutzen. Das ist doch evident. Aber in
der Situation sind wir schon lange nicht mehr.
Auch für eine Stadtverwaltung ist die evidenteste
und effizienteste Lösung, die Verwaltung in eigenen Gebäuden unterzubringen. Aber das schaffen wir nicht mehr. Wir müssen anmieten. Da
müssen wir miteinander ausdiskutieren: Wo ist
die wirtschaftliche Schmerzgrenze, was ist verantwortbar und auch nachvollziehbar, und was
ist rechtssicher, prüfbar und wirtschaftlich? Darauf eine klare Antwort zu geben, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Glauben Sie mir, wir werden
alles daransetzen, das so zu tun.
Dass ein Privater Geld verdient, das ist, finde
ich, völlig in Ordnung. Das muss man auch einmal sagen dürfen. Dafür zahlt er Steuern, und
diese Steuern geben wir aus, um Infrastruktur zu
entwickeln. So bleibt das Geld im Kreislauf. So
ist das System. Eine andere Frage ist: Wann
wird die Rendite unmoralisch?
Jetzt habe ich Herrn Wehmann zu einer Replik
provoziert.
S e i t e | 14
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Dass ein privater Investor oder ein nichtprivater Investor Geld
verdienen muss, ist völlig klar. Das steht außer
Zweifel. Aber wir stehen hier in der Verantwortung, und das ist der springende Punkt. Mindestens genauso wichtig ist: Wenn man das Modell
schon macht - wir haben leidvolle Erfahrungen
mit dem Kitabau gemacht -, dann muss man die
Verwaltung so aufstellen, dass sie einen vernünftigen Mietvertrag auch abschließen kann.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, wir schreiten zur Abstimmung.
Abstimmung über den Änderungsantrag 01 der
Stadträte Morlok und Hobusch zum Antrag unter
TOP 14.1. Wer dem zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, zwei ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über den Antrag in der Neufassung,
NF-02, unter TOP 14.1. Wer diesem Beschlussvorschlag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Enthaltungen, zwei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Abstimmung über den Änderungsantrag 03 der
Stadträte Morlok und Hobusch unter Tagesordnungspunkt 14.10. Wer dem zustimmt, bitte ich
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, zwei
Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Pro-
Abstimmung über den Änderungsantrag 04 der
Fraktion Die Linke, da 05 zurückgezogen ist. Wer
stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion Die
Linke zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über den Antrag der Fraktion der
CDU unter TOP 14.10. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen.
Abstimmung: 35 dafür, 29 dagegen, eine Enthaltung. Dann ist so beschlossen.
14.2
Gründachstrategie für Leipzig als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln! (VI-A-01841-NF-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.2.1 dazu VSP zum Ursprungsantrag (VI-A01841-VSP-002)
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herrn Beigeordnete! Sehr geehrte Frau
Dubrau! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Liebe Gäste! Erinnern Sie sich noch
an den letzten Sommer, an eine aufgeheizte Innenstadt, vertrocknete Wiesen, Bäume, die die
Blätter hängen ließen, und vielleicht auch daran,
dass an Schlaf kaum noch zu denken war? Das
war ein Vorgeschmack auf die zukünftigen
Sommer in Leipzig.
Wir müssen unsere Stadt, die für solche klimatischen Bedingungen nicht gebaut ist, Stück für
Stück umrüsten. Wir müssen uns gegen die Folgen des Klimawandels wappnen, damit unsere
Stadt auch unter diesen Bedingungen lebenswert
bleibt. Planen wir Rückhalteflächen für Sturzregen oder Kaltluftschneisen für Neubauten. Planen wir mehr begrünte Dächer auf Neubauten
und bei Flachdachsanierungen im Bestandsbau.
Mit unserer Idee, eine Gründachstrategie für
Leipzig zu entwickeln, greift meine Fraktion im
Übrigen ein Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auf, welche in der Bürgerumfrage zum Klimawandel aus dem Jahr 2014 dokumentiert ist.
Die Stadt Leipzig könnte mit ihren kommunalen
Gebäuden bei der Umsetzung dieser Strategie
eine Vorreiterrolle einnehmen. Wir wollen mehr
begrünte Dächer; denn diese dienen der Regenwasserrückhaltung und der verstärkten Verdunstung von Niederschlagswasser. Sie mindern
die Überlastung der Entwässerungssysteme und
verringern so die Gefahr von Überflutungen. Begrünte Dächer wirken sich positiv auf das Stadtklima aus. Sie reduzieren die innerstädtischen
CO2-Emissionen und mindern Staub. Bisher ungenutzte sowie neue Freiräume könnten kreativ
erschlossen werden. Und: Begrünte Dächer erhöhen die Biodiversität in unserer Stadt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen
Sie uns dazu gemeinsam mit Fachpublikum und
interessierter Öffentlichkeit ins Gespräch kommen. Lassen Sie uns eine Gründachstrategie für
Leipzig entwickeln. Die Vorteile liegen klar auf
der Hand. Eine Gelegenheit dazu haben wir. Wir
Grüne freuen uns, dass der Deutsche Dachgärtner Verband sein jährlich stattfindendes Gründachforum im Oktober 2016 gemeinsam mit der
Stadt Leipzig veranstalten wird.
S e i t e | 15
uns in diesem Zusammenhang vor zusätzliche
Herausforderungen, wenn es um den Erhalt von
Grünflächen und um die Schaffung neuer geht.
Den Beratungen in den Ausschüssen Umwelt
und Ordnung sowie Stadtentwicklung und Bau
folgend, ist die Gründachstrategie bis Ende des
vierten Quartals 2016 zu erarbeiten. Außerdem
sind für die Umsetzung der Gründachstrategie im
nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechende Haushaltsmittel einzustellen. - In diesem
Sinne bitte ich Sie, Kolleginnen und Kollegen
Stadträte, unserem neu gefassten Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es
Wortmeldungen? - Herr Hobusch.
weitere
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Liebe Antragsteller, ob ein solcher Antrag unter Umständen Sinn machen könnte, dazu
will ich mich jetzt nicht äußern. Wenn man den
Text des Ursprungsantrags und den Verwaltungsstandpunkt dazu liest, stellt man sich die
Frage: Hat die Verwaltung das Kreuz falsch gemacht und hätte sie eigentlich Ablehnung vorschlagen müssen, weil das bereits Verwaltungshandeln ist, oder hätte der Beschlussvorschlag
im Alternativvorschlag lauten müssen: Der Stadtrat stellt fest, dass die Verwaltung bereits handelt? Genau das schreibt die Verwaltung nämlich
in der Begründung des Verwaltungsstandpunkts,
was für uns Anlass ist, sowohl den Verwaltungsstandpunkt als auch den Originalantrag abzulehnen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag in der Neufassung
zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit zwei Enthaltungen und einer
Reihe von Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
14.3
Zeitbeschränkte
02068)
Parkzonen
(VI-A-
Einreicher: Stadtrat Thomas Zeitler
14.3.1 dazu VSP (VI-A-02068-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Stadtrat Zeitler.
Leipzig ist eine grüne Stadt. Wenn wir den öffentlichen Raum, Hinterhöfe und den Städtebau betrachten, stellen wir aber fest: Leipzig hat noch
Begrünungspotenzial. Die wachsende Stadt stellt
Stadtrat Zeitler (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister!
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!
Der Antrag ist ein Wunsch aus der Elternschaft.
Es geht um die Prüfung der Einrichtung von zeitbeschränkten Parkzonen im Umfeld der ErichZeigner-Grundschule. In der Amalienstraße und
der Weißenfelser Straße würde sich das anbieten.
Wir können auch gern den Verwaltungsstandpunkt abstimmen. Es ist immer gut, wenn das
Fachleute noch einmal bewerten. Ich bitte im
Sinne des Verwaltungsstandpunktes abzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für
den Beschlussvorschlag in der Formulierung des
Verwaltungsstandpunktes. Wer stimmt dem zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
14.4
Schaffung von Neubaugebieten in
Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern (VI-A-02071)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
14.4.1 dazu VSP (VI-A-02071-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Das sehe ich nicht.
Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist für
diesen Beschlussvorschlag? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Mit einer Reihe von Pro-Stimmen
mehrheitlich abgelehnt.
14.5
Übernahme der Kosten der Vor- und
Anlauffinanzierung bei der Eröffnung
neuer/erweiterter Kindertagesstätten
aus Mitteln der Stadt Leipzig (VI-A02075-NF-02)
Einreicher: Jugendhilfeausschuss
14.5.1 dazu VSP zum Ursprungsantrag (VI-A02075-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Herr Ulrich, bitte
schön; mein Stellvertreter im Jugendhilfeausschuss.
Ulrich (Jugendhilfeausschuss): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Der Jugendhilfeausschuss stellt den
Antrag, die Finanzierung von Kindertagesstätten
Freier Träger im Vorfeld der Eröffnung von neuen
S e i t e | 16
Einrichtungen und in der Anlaufphase nach der
Eröffnung der Kita zu regeln. Wo liegt konkret
das Problem? Ich will versuchen, das zu erläutern.
Entsprechend Sächsischem Kindertagesstättengesetz werden die Personal- und Sachkosten einer Kindertageseinrichtung eines Trägers der
Freien Jugendhilfe durch die Gemeinde, den
Landeszuschuss, die Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers aufgebracht. Mit dem Eintreffen der ersten Kinder bei Betriebsbeginn wird
finanziert. Aber bereits im Vorfeld der Eröffnung
der Kindertagesstätte, mit Erteilung der Betriebserlaubnis, fallen bestimmte Vorlaufkosten
an. Notwendigerweise ist die Leiterin der neuen
Einrichtung bereits Wochen vor dem Eröffnungstermin vor Ort. Sie begleitet die letzten Bauabläufe, einschließlich des Einräumens des Mobiliars. Sie stellt das Erzieherinnenteam zusammen, führt die Aufnahmegespräche, bildet die
Gruppen und bereitet die inhaltliche Arbeit konzeptionell vor. In der letzten Phase der Vorbereitung - circa vier Wochen vor Eröffnung - unterstützen die ersten Erzieherinnen die Leiterin in
ihrer Tätigkeit. Das technische Personal beginnt
mit dem Reinigen des neuen Geländes, um die
Betriebsfähigkeit innen und außen herzustellen.
Vor der inhaltlichen Inbetriebnahme entstehen
also Personal- und Sachkosten, die nicht gedeckt sind. Wir haben hier eine Finanzierungslücke.
Ein weiteres Problem tritt bei der Finanzierung
der neuen Kita in den ersten Monaten nach Inbetriebnahme, der sogenannten Anlaufphase, auf.
In dieser Zeit wird die Einrichtung nach und nach
mit Kindern aufgefüllt, bis die Einrichtung voll
ausgelastet ist. Es entsteht ein erhebliches finanzielles Defizit, weil einerseits die Kosten belegungsabhängig erstattet werden, auf der anderen Seite aber bestimmte Kosten auflaufen, egal
ob die Einrichtung voll ausgelastet ist oder nicht.
Der Gesetzgeber, der Freistaat Sachsen, hat den
geschilderten Sachverhalt nicht gesetzlich geregelt. Daraus schlussfolgert die Stadtverwaltung:
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die
der Freie Träger über seine Eigenmittel selbst finanzieren soll. - Aus der Sicht der Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses ist das nicht akzeptabel. Hier wird nicht berücksichtigt, dass die Finanzkraft der freigemeinnützigen Vereine, die
Träger von Kitas sind, sehr unterschiedlich ist,
was bei der Bemessung der Eigenleistung entsprechend Kinder- und Jugendhilfegesetz zu berücksichtigen ist.
Scheinbar war sich die Verwaltung der Problematik durchaus bewusst. Bis Oktober 2014 war
es Freien Trägern von Kitas nämlich möglich, eine sogenannte Anlauffinanzierung für einen befristeten Zeitraum zu beantragen. Es handelte
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
sich um einen Personalkostenzuschuss in Höhe
von 10 Prozent der notwendigen Personalkosten. Mit dem schon erwähnten Hinweis, dass es
sich um eine freiwillige Leistung handelt, wurde
die Zahlung jedoch eingestellt.
In der Antwort auf eine Anfrage der CDUFraktion hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die
Gewährung eines Zuschusses einer Beschlussfassung durch den Stadtrat bedarf. Mit diesem
Antrag bringt der Jugendhilfeausschuss nun einen entsprechenden Beschluss auf den Weg.
Dabei geht es nicht darum, den Freien Trägern
nun in Gänze die Mittel zurückzuerstatten, die
als Vorlauf- und Anlaufkosten auflaufen und die
notwendig sind, um den ordnungsgemäßen Beginn der Tätigkeit mit den Kindern vom ersten
Tag an zu garantieren. Es geht darum, sowohl
die Höhe des Zuschusses als auch das Verfahren zu regeln. Das wird auch in der Neufassung
des Antrags so dargelegt. Es wird deshalb beantragt, dies in einer Richtlinie, die der Stadtrat beschließen sollte, festzulegen.
Um den Gesetzgeber, das Land Sachsen, nicht
außen vor zu lassen, beauftragen wir außerdem
den Oberbürgermeister, an die Landesregierung
heranzutreten, um über die Änderung des Kitagesetzes eine landesweite Regelung für die geschilderte Problematik zu erreichen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Antrag.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste! Herr Ulrich hat
das sehr gut ausgeführt. Ich möchte nur zwei
Dinge ergänzen.
Hier ist natürlich auch der Gleichbehandlungsgrundsatz heranzuziehen. Die städtischen Kitas
haben diese Vorlaufzeiten. Warum sollen sie den
Freien Trägern nicht zugestanden werden? Wer
dagegen klagt, würde gewinnen.
In der Neufassung des Antrags schlagen wir vor,
dass die Verwaltung eine entsprechende Richtlinie erstellen soll. Ich glaube, das ist ein sinnvoller Kompromiss, den wir so unterstützen können.
- Danke.
S e i t e | 17
schuss vorlag, hätte die SPD-Fraktion nicht zustimmen können. Die heute vom Jugendhilfeausschuss vorgelegte Neufassung werden wir
nicht ablehnen; denn es wird nicht festgelegt,
welcher Träger wie viel Geld in welcher Situation
bekommen soll.
Die meisten von Ihnen wissen, dass ich seit
25 Jahren bei einem freigemeinnützigen Träger
beschäftigt bin. Insofern gelte ich hoffentlich als
unverdächtig, gegenüber den Sorgen und Nöten
von Freien Trägern unaufgeschlossen zu sein.
Das sieht bei diesem Thema allerdings etwas
anders aus. Freigemeinnützige Träger sollten
wirtschaftlich so liquide sein, dass sie die hier
eingeforderten Vorlaufkosten auch finanzieren
können. Obwohl es sich hier um gemeinnützige
Träger handelt, so agieren sie am Markt und sind
teilweise ziemlich große Unternehmen, die bundesweit aufgestellt sind. Natürlich gibt es auch
kleine Unternehmen, aber auch die großen wollen dann Geld von uns. Sie haben lang laufende
Verträge mit der Stadt und mit den Vermietern
und insofern ausreichend Möglichkeiten zur Refinanzierung der Kosten über 20 bis 25 Jahre.
Zukünftig könnten dann auch Betreiber von Pflegeheimen oder von Flüchtlingsunterkünften oder
weiteren gemeinnützigen Einrichtungen an uns
herantreten, die natürlich auch Vorlaufkosten haben. Ich denke, wir sollten auch wissen, dass in
der Vergangenheit nirgendwo in Sachsen diese
Vorlaufkosten gezahlt worden sind und sicherlich
auch zukünftig nicht gezahlt werden. Insofern ist
das schon eine problematische Geschichte.
Seit 2014 sind in dieser Stadt 3.312 Kitaplätze
ohne Übernahme dieser Vorlaufkosten entstanden. In den letzten anderthalb Jahren 3.312
Plätze ohne Übernahme diese Vorlaufkosten! Ich
kann tatsächlich nicht glauben, dass zukünftig
keine Kitas mehr gebaut werden, wenn wir die
Vorlaufkosten nicht übernehmen.
Punkt 2 des Antrags weist eindeutig auf den richtigen Adressaten für diese Forderungen hin. Tatsächlich muss das Sächsische Kindertagesstättengesetz überarbeitet und die Kostenübernahme gesetzlich geregelt werden. Die Stadt Leipzig
kann nicht immer wieder Ausfallbürge für das
Land sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schulze.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann bitte ich Sie um
Ihr Handzeichen zum vorliegenden Beschlussantrag in der Neufassung 02. Wer stimmt dem zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Stadtrat Schulze (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um eines vorwegzunehmen: Dem Ursprungsantrag, der vorgestern im Finanzaus-
Abstimmung: Mit einer Reihe von Enthaltungen
und einer Gegenstimme ist das mit Mehrheit so
beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
14.6
Evaluierung und Fortschreibung des
Gesamtkonzeptes zur Integration der
Migrantinnen und Migranten in Leipzig
(VI-A-02097)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.6.1 dazu VSP (VI-A-02097-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
14.6.2 dazu ÄA (VI-A-02097-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Meine Damen und Herren, im Fachausschuss
Wirtschaft und Arbeit wurde informiert, dass der
Einreicher den Alternativvorschlag übernommen
hat. - Dies noch zum Antrag.
Wer wünscht das Wort? - Bitte schön, Frau
Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Werte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das Gesamtkonzept zur Integration von Migrantinnen
und Migranten in Leipzig wurde nach einjährigem
Beteiligungsverfahren 2012 beschlossen. Soweit
ich mich erinnere, betrug der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund damals circa 8
Prozent der Leipziger Bevölkerung; heute beträgt
er etwa 12 Prozent. Wir alle wissen, dass besonders der Anteil an Flüchtlingen, die nach
Leipzig kommen und hierbleiben werden, im
Vergleich zu den Vorjahren stark angestiegen ist,
was unsere Stadt vor große Herausforderungen
stellt, insbesondere beim Thema „Menschenwürdige Unterbringung“, das uns noch lange beschäftigen wird.
Neben einer menschenwürdigen Unterbringung
gilt es aber auch, diesen Menschen - im Augenblick sind es vor allem Asylsuchende - rasch eine
gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des
städtischen Lebens zu ermöglichen. Deswegen
waren wir der Meinung, dass wir das Gesamtkonzept noch einmal daraufhin überprüfen müssen, welche Maßnahmen dringend umgesetzt
werden müssen und welche neuen Handlungsbedarfe sich aus der veränderten Situation ergeben. Deswegen haben wir diesen Antrag zur
Evaluierung und Fortschreibung bzw. Anpassung
des Gesamtkonzeptes gestellt.
Notwendig für eine gleichberechtigte Teilhabe ist
unter anderem der Abbau von Sprachbarrieren,
insbesondere in den Informationssystemen der
Stadt. Deswegen hatten wir in Punkt 3 unseres
Antrags diese konkrete Maßnahme gefordert.
Darauf wird im Verwaltungsstandpunkt unter
Punkt 4.4 bis 4.6 zum Teil eingegangen. Im Alternativvorschlag schlägt die Stadt vor, ihre Ver-
S e i t e | 18
waltungsgebäude
zumindest
zweisprachig,
Deutsch-Englisch, zu beschildern und Informationsmaterialien gegebenenfalls mehrsprachig zu
übersetzen. Das ist gut. Dennoch frage ich mich,
warum das erst vier Jahre nach dem Beschluss
des Gesamtkonzeptes angegangen wird.
Neben dem Spracherwerb, der Bildung und der
zügigen Anerkennung von Qualifikationen und
Berufsabschlüssen kann besonders die Nutzung
der vielfältigen Kultur- und Sportangebote in
Leipzig eine gleichwertige Teilhabe befördern.
Hier gilt es, zum einen das Engagement von ehrenamtlichen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu
unterstützen und zum anderen Teilhabemöglichkeiten aufzuzeigen und anzubieten. Das heißt,
dass auch hier ein Um- und Neudenken stattfinden muss. Erforderlich ist eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung, der städtischen Einrichtungen, der kommunalen Kulturbetriebe und Museen. Es wird zwar schon einiges getan, aber auch
hier stehen wir noch am Anfang.
Ich hatte eine Anfrage gestellt. In der Antwort
hieß es, dass in den letzten zehn Jahren zum
Beispiel nur elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Kulturamtes und der Museen an Weiterbildungen zum Erwerb von interkulturellen Kompetenzen teilgenommen haben. Ich weiß aus meiner Mitgliedschaft im Migrantenbeirat, dass es
verschiedenste Angebote an die Verwaltung gab,
die größtenteils nicht wahrgenommen wurden.
Das soll jetzt nachgeholt werden. Es soll 2016
ein zweitägiges Seminar für Museumsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter geben. Immerhin! Aber
auch hier frage ich: Warum erst 2016, wo wir das
Gesamtkonzept doch schon seit vier Jahren haben? Die interkulturelle Öffnung und Orientierung
war eines der acht Handlungsfelder.
Wir haben also noch einiges nachzuholen.
Trotzdem können wir dem Vorschlag der Verwaltung folgen, die Evaluierung und Fortschreibung
ins Jahr 2017 zu legen. Was wir in diesem Zusammenhang besonders spannend finden, sind
die Migrantenbefragungen, die von der Verwaltung geplant sind. Es sollen ungefähr 800 Menschen interviewt werden über ihre soziografische
und sozioökonomische Situation. Das ist eine
qualitative Befragung. Ich bin sehr gespannt auf
die Ergebnisse. Im zweiten Quartal 2016 sollen
uns Sachstandsberichte und eine Übersicht von
Schwerpunktthemen vorgelegt werden. Auch da
können wir mitgehen. Die konkreten Maßnahmen in Punkt 4 unterstützen wir. Deswegen lassen wir den Antrag in Form des Verwaltungsstandpunkts abstimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Lieber Herr Oberbürgermeister! Liebe Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Wir freuen uns sehr und unterstützen
diesen Antrag der Linken. Vor allem freuen wir
uns, dass sich auch die Verwaltung, insbesondere Herr Hörning, dieser Sache angenommen hat
und versucht, unserem Integrationskonzept endlich ein bisschen Leben einzuhauchen und eine
effektivere und stringentere Umsetzung anzusteuern. Dafür erst einmal vielen Dank!
Leipzig ist ja noch nicht wirklich lange dabei. Wir
haben gehört, seit 2012 haben wir das Integrationskonzept in Leipzig. 2014 gab es einen ersten
Umsetzungsbericht, in dem Angebote hervorgehoben wurden wie zum Beispiel mehrsprachige
Broschüren zur Familienbildung, eine mehrsprachige Broschüre, wie man seinem Kind Deutsch
beibringen kann, Sprachmittlerdienste und Ähnliches. Das ist noch ausbaufähig.
Wir müssen uns einmal vor Augen halten, dass
zu dem Zeitpunkt, als wir das Integrationskonzept hier beschlossen haben, die meisten großen Städte in Deutschland schon weiter waren,
nämlich Integration in Richtung Vielfalt und Vielfaltsmanagement zu denken. Warum? Weil sie
gemerkt haben, dass Integration nicht alles ist.
Weil sie gemerkt haben, dass Integration zwar
Aufnehmen bedeutet, aber dafür andere ausschließt. Weil sie gemerkt haben, dass Vielfalt an
diesem Punkt ansetzt und versucht, nicht nur
den einen aufzunehmen, wodurch der andere
vielleicht ausgeschlossen wird, sondern geprüft
wird: Wie können wir die Potenziale von jedem
nutzen, der bei uns in der Gesellschaft lebt, und
das nicht nur im Hinblick auf kulturelle Hintergründe oder Herkunft, sondern auch im Hinblick
auf jedwede Verschiedenheit, sei sie sexuell,
aufgrund des Lebensstils, der körperlichen Fähigkeiten, der Größe usw.
Vielfalt ist auch für uns nichts Neues. Wir haben
im letzten Jahr die Charta der Vielfalt unterschrieben. Vielleicht ist diese Unterschrift ein guter Grund, hier jetzt einen Schritt weiterzugehen
und zu sagen: Ja, wir unterschreiben nicht nur,
dass uns Vielfalt wichtig ist. Wir erkennen auch
an, dass Vielfalt vor allem für uns und unser gemeinsames Zusammenleben wichtig ist.
Das Integrationskonzept ist ja nicht nur wichtig,
weil wir jetzt plötzlich mehr Zuwanderung haben.
Es ist nicht nur wichtig, um die neuen Herausforderungen zu meistern. Es ist auch wichtig für
diejenigen, die schon 30, 40 Jahre hier leben
und sich wünschen, noch besser in der Gesellschaft mitarbeiten zu können. Dafür brauchen wir
das Vielfaltsmanagement. Wir müssen den Fokus auf die Vielfalt richten. Deshalb wünschen
wir uns, dass wir nicht erst 2017 anfangen, über
Vielfalt nachzudenken. Wir müssen diesen As-
S e i t e | 19
pekt schon jetzt einbeziehen und uns Gedanken
machen, wie wir das gemeinsame Zusammenleben von Alteingesessenen und Neuhinzugekommenen noch besser gestalten können.
Ich denke, dieses Thema geht uns alle an. Ich
bin mir auch sicher, Herr Hörning, dass Sie sich
mit diesem Thema weitaus besser auskennen
als mancher von uns. Da sehen wir eine Chance
und setzen auf Sie. Wir hoffen, dass Sie diesen
Weg mit uns zusammengehen. Trotzdem: Das
Thema Vielfalt geht uns alle an, und zwar nicht
erst morgen oder übermorgen, sondern schon
jetzt.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Das
müssen wir auszählen.
Abstimmung: 34 dafür, 20 dagegen, 4 Enthaltungen. Das ist eindeutig.
Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die
Linke. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung
des Verwaltungsstandpunkts zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, fünf Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.7
Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser (VI-A-02098)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.7.1 dazu VSP (VI-A-02098-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.7.2 dazu ÄA (VI-A-02098-ÄA-01)
Einreicher: Ute Elisabeth Gabelmann
Frau Lange.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! Ob wir die Gebäude als
Rathaus, Gemeindehaus oder Gemeindeamt bezeichnen, der Zweck war der Gleiche: die Verwaltung der ehemaligen Gemeinden zu beherbergen. 1889 erfolgte mit Reudnitz die erste Eingemeindung und 2000 mit Bienitz die vorläufig
letzte zur Großstadt Leipzig. Ob freiwillig oder
durch das Gesetz zur Gebietsreform in Sachsen,
alle hatten das gleiche Schicksal: Die Gemeindeämter wurden überflüssig. Obwohl einige noch
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Außenstellen der Verwaltung beherbergen, wie
die Rathäuser Schönefeld und Wahren, sind die
meisten Gebäude keine Verwaltungsobjekte
mehr und stehen leer. Wenn überhaupt finden
nur noch die Sprechstunden der Ortsvorsteher
und die Sitzungen des Ortschaftsrates dort statt.
Die derzeitige Nutzung von zwölf ehemaligen
Gemeindeämtern konnten wir alle im Verwaltungsstandpunkt nachlesen. Aber was ist mit den
anderen, zum Beispiel denen in Engelsdorf oder
in Liebertwolkwitz? Wissen Sie, was sich hinter
Vereinsnutzung verbirgt? In Mölkau zum Beispiel
bedeutet das, dass dort der Jugendklub, der Seniorentreff der Volkssolidarität und die Geschäftsstelle des Sportvereins Mölkern 04 ansässig sind, was schon ein soziokulturelles Zentrum ist. Ob alle Angaben dem tatsächlichen
Sachstand entsprechen, bezweifle ich. Bei der
Angabe zu Böhlitz-Ehrenberg fehlen zum Beispiel die Wohnungen und die viel genutzte Bibliothek.
Der bauliche Erhalt der Gemeindeämter befindet
sich derzeit im Dornröschenschlaf. So ist es
auch nicht verwunderlich, dass zum Beispiel das
Auswechseln einer kaputten Glühbirne 100 Tage
dauern kann. Kleine bauliche Unterhaltungsmaßnahmen sind eigentlich zu wenig. Ich persönlich habe nichts gegen guten alten DDRFußbodenbelag oder gut verlegtes DDR-Parkett.
Auch die Farbgestaltung an den Wänden, vor allen Dingen in den Treppenhäusern, ist meist
noch Made in GDR, auch in diesem Rathaus
hier. Die meisten Objekte müssen brandschutztechnisch ertüchtigt und behindertengerecht
umgebaut werden; denn einige dieser Häuser
sind auch Wahlbüros. Haben Sie gewusst, dass
elf ehemalige Gemeindeämter auf der Verkaufsliste der Stadt stehen? Ich nicht.
Da der Verwaltungsstandpunkt unser Anliegen
widerspiegelt, bitten wir um dessen Abstimmung.
Wir hoffen, dass die Stadtverwaltung auch wirklich das Jahr 2016 meint, in dem sie ein ausgewogenes intelligentes Gesamtkonzept erstellen
und uns eine langfristige Investitions- und Instandhaltungsplanung, natürlich unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, vorlegen will, um den Zerfall der Gemeindeämter zu
stoppen. Wir bitten - das als Protokollnotiz - auch
das Jugendparlament in die Konzeptvorbereitungen mit einzubeziehen, da diese Häuser, wie
schon erwähnt, auch Jugendeinrichtungen beherbergen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es
Wortmeldungen? - Herr Danckwardt.
weitere
S e i t e | 20
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Würden Sie
zu Protokoll geben, dass tatsächlich 2016 gemeint ist?
Oberbürgermeister Jung: Das würde ich zu
Protokoll geben. - Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Aus dem Redebeitrag meiner Kollegin,
Frau Lange, ist vielleicht nicht deutlich hervorgegangen, dass wir den Änderungsantrag von Frau
Gabelmann so übernehmen, wie er ist, einschließlich der Formulierung „interessierte Fachbeiräte und Beiräte“. Dann müssten wir darüber
nicht mehr abstimmen.
Oberbürgermeister Jung: Damit erübrigt sich
eine Abstimmung über den Änderungsantrag.
Wer dem Antrag in der vorgelegten Fassung des
Verwaltungsstandpunkts einschließlich der Änderungsformulierung von Frau Gabelmann zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.8
Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring, 04288 Leipzig (VI-A-02099)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
14.8.1 dazu VSP (VI-A-02099-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Beim Lesen des Antrags und Ihres Verwaltungsstandpunkts haben
wir uns zwei Fragen gestellt. Erstens: Würde die
Stadt Leipzig auch ohne den Beschluss über diesen Betrag die Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring prüfen? Zweitens: Würde die
Stadt am Zuckelhausener Ring die notwendigen
Arbeiten nicht mit der gleichen Priorität einordnen?
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, können
Sie die beiden Fragen bitte beantworten?
Bürgermeisterin Dubrau: Ja.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Oberbürgermeister Jung: Dafür hätten Sie
nicht ans Mikrofon gehen müssen. - Sie hat „Ja“
gerufen, Herr Hobusch.
Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem
Antrag des Ortschaftsrates zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 14.9 ist vertagt. - TOP
14.10 haben wir bereits behandelt.
14.11 Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen transparent darstellen (VI-A02166)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.11.1 dazu VSP (VI-A-02166-VSP-01)
S e i t e | 21
grenzenloses Vertrauen in die fristgerechte Erledigung der Aufgaben durch die Verwaltung setzen oder sie müssen aufwendig über Stadtratsoder Einwohneranfragen nach dem Stand der
Umsetzung fragen, so wie wir. Nur dann erfährt
man, dass es an der einen oder anderen Stelle
klemmt und sich Beschlüsse eben doch nicht so
einfach realisieren lassen, wie sich das manch
einer wünscht.
Ganz ehrlich, 25 Jahre lang hat man es nicht geschafft, ein Verfahren zur Berichterstattung zu
finden. Ich habe nie verstanden, warum die
Haushaltsbeschlüsse nicht genauso Eingang in
die reguläre Berichterstattung der Verwaltung gefunden haben. Gibt oder gab es möglicherweise
eine Motivation der Verwaltung, bewusst auf eine
proaktive Berichterstattung zu verzichten? Darüber lässt sich sicherlich trefflich streiten und
spekulieren. Wer nicht nachfragt, darf sich am
Ende auch nicht beschweren.
Einreicher: Dezernat Finanzen
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Frau
Dubrau und Herren Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste!
Was wir mit dem vorliegenden Antrag wollen, ist
eigentlich, so möchte man meinen, etwas
Selbstverständliches. Das ist es aber eben nicht.
Ich persönlich und sicherlich auch viele meiner
Kolleginnen und Kollegen schätzen die Arbeit
des Büros für Ratsangelegenheiten sehr, gerade
wenn es darum geht, die Ämter und Dezernate
zu drängeln und zu nerven, Verwaltungsmeinungen zu unseren Anträgen zu liefern, Fristen einzuhalten und Beschlüsse umzusetzen. Mittlerweile kann man auch im ALLRIS sehr viel nachvollziehen. Die Transparenz hält mehr und mehr
Einkehr in unsere Kommunalpolitik.
Wenn die Fraktionen Anträge schreiben, die
Verwaltung Vorlagen ins Verfahren bringt und
letztlich der Stadtrat über diese Dinge abstimmt
und Beschlüsse fasst, dann erfolgt eine Dokumentation und Berichterstattung zur Beschlussumsetzung. Die Geschäftsstellen erreicht
etwa alle drei Monate ein in der Regel recht dicker und in jedem Fall hoch interessanter Umsetzungsbericht, der mehr oder weniger Erbauliches beinhaltet, je nachdem, ob es bereits zur
Beschlussumsetzung gekommen ist oder ob sich
zwischenzeitlich wieder einmal vorher nicht absehbare Barrieren aufgetan haben. Das ist alles
gut und schön.
Für Haushaltsanträge allerdings gibt es dieses
Verfahren nicht. Die Fraktionen, die Ortschaftsräte und auch die Bürger, deren Bürgereinwände
beschlossen wurden, müssen also entweder ein
Wir jedenfalls sind dankbar, dass die Verwaltung
unseren Wunsch nach mehr Transparenz und
einer proaktiven Berichterstattung zur Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen unterstützt und
einen sehr vernünftigen Alternativvorschlag unterbreitet hat. Ich bin gespannt, wie das von der
Verwaltung zu entwickelnde Verfahren aussehen
wird, und hoffe, dass es keinesfalls hinter das zurückfällt, was wir mit dem regulären Berichtswesen bereits haben; denn auch das ist ohne Zweifel noch ausbaufähig.
Kurzum: Wir bringen den Verwaltungsstandpunkt
heute zur Abstimmung, der Punkt 1 unseres Antrags zustimmt und zu Punkt 2 eine Alternative
vorschlägt. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche sehe ich nicht. - Wer stimmt gegen diesen
Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen.
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1 Aktueller Sachstand zum Vergabeverfahren Werbekonzession (VI-F-02376)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich bitte die Kollegin Dubrau um Antwort.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr
geehrte Gäste! Gestatten Sie mir eine kurze
Vorbemerkung zu dem Thema, bevor ich zur Beantwortung der einzelnen Fragen komme. Der
Stadtrat - Sie erinnern sich sicherlich - hat am 19.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Juni 2013 beschlossen, dass die seit 1991, also
seit 25 Jahren, laufenden Werbeverträge zum
31. Dezember 2016 zu beenden sind. Dem vorangegangen ist ein Gutachten, das besagt, dass
weitere Verlängerungen eines solchen Vertrages
nicht möglich sind. Eine Neuausschreibung der
Werbekonzession nach europäischem Wettbewerbsrecht war und ist zwingend.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 17. Juni
2015 das Werbeträger-Portfolio für die Ausschreibung festgelegt sowie die Einrichtung einer
Lenkungsgruppe oder Leitungsgruppe, wie sie
damals noch bezeichnet wurde, die seitens des
Stadtrats mit je zwei Stadträten aller Fraktionen
zu besetzen war. Die Lenkungsgruppe hat seitdem sechsmal getagt und hat in vertrauensvoller
und konsensualer Zusammenarbeit alle Informationen über den laufenden Verfahrensstand erhalten, sie erörtert und der Verwaltung ihre Empfehlungen für die weiteren Schritte gegeben. Dazu gehört unter anderem auch die aus der Unwirtschaftlichkeit des verbleibenden Angebots resultierende Aufhebung der Ausschreibung zu Los
1 sowie der aus den Erkenntnissen der ersten
Ausschreiberunde gefolgerte Ansatz, die Stadtmöbel der Haltestellenunterstände und die Werbemöglichkeiten getrennt voneinander auszuschreiben, wobei die Werbemöglichkeit im Rahmen der Außenwerbekonzeption zuerst ausgeschrieben werden soll.
Dass mitten in diesem Arbeitsprozess - dieser ist
ja noch ganz frisch - aufgrund einer nicht erfolgreichen ersten Ausschreibung die Konsequenzen
daraus gezogen und neue Arbeitsprozesse aufgesetzt wurden und dass noch während der Abarbeitung der zu klärenden Fragen des neuen
Sachverhalts - wir sind ja ursprünglich nicht davon ausgegangen - spekulative und nicht sachgerechte Informationen in den Medien erschienen sind, war wenig hilfreich, von der Verwaltung
aber nicht zu verhindern. Wir haben der Presse
alle Informationen gegeben, die öffentlich möglich waren. Leider hat offensichtlich die explizite
Einbindung aller Fraktionen in die Lenkungsgruppe des Verfahrens auch nicht zum nötigen
Verständnis im gesamten Stadtrat geführt, was
ich sehr bedaure. Damit fehlt auch das Verständnis, dass fertige Antworten auf Sachverhalte jetzt noch nicht gegeben werden können;
denn die Sachverhalte sind ja gerade erst eingetreten. Die Abarbeitung ist in Angriff genommen
worden. Aber wir müssen natürlich eine Vielzahl
von Schritten gehen, ehe die endgültigen Antworten und neue Entscheidungsvorschläge auf
den Tisch gelegt werden können.
Meine Damen und Herren Stadträte, wir befinden
uns nach wie vor in einem wettbewerblichen
Ausschreibeverfahren im nicht einfachen Marktumfeld der Werbefirmen. Dieses soll den Marktteilnehmern gleiche - das ist ganz wichtig - und
S e i t e | 22
faire Chancen bieten und der Stadt als Ausschreibende im städtischen Sinne natürlich das
Bestmögliche sichern. Nicht zuletzt ist es unser
Ziel, mit der Neuausschreibung die Bedingungen
an den Haltestellen des ÖPNV in Leipzig weiter
zu verbessern, indem wir unter anderem künftig
mehr Haltestellen mit Fahrgastunterständen
ausstatten wollen, als es heute der Fall ist. Sie
können sich erinnern: Mehrfach ist hier in diesem
Raum thematisiert worden, gerade in den Ortsbereichen zusätzliche Haltestellen aufzubauen.
Der heutige Vertrag gibt das nicht her, und es
gibt auch keine Möglichkeit der Erweiterung.
Ich möchte daher, bevor ich zur Beantwortung
der Fragen komme, noch einmal an Sie alle appellieren, sich gerade im Sinne guter Bedingungen an den Haltestellen sowie einer wirtschaftlich
bestmöglichen Lösung und eines marktwirtschaftlich fairen Agierens der Stadt an der ausgesprochen sachorientierten und guten Zusammenarbeit der mit dem Verfahren betrauten Lenkungsgruppe zu orientieren, an der alle Fraktionen des Stadtrats beteiligt waren.
Dass die erste Ausschreibung eines Loses von
vier nicht zum gewünschten Ergebnis geführt
hat, haben wir uns nicht ausgesucht - in einem
Vergabeverfahren kann man das Ergebnis nicht
von vornherein bestellen -; das kommt leider ab
und zu vor. Aber wir gehen konstruktiv mit der Situation um und versuchen, das bestmögliche Ergebnis für die Stadt zu erreichen. Ich bitte Sie,
das weiterhin konstruktiv mitzutragen.
Jetzt komme ich zur Beantwortung der Fragen.
Zu Frage 1. Zum jetzigen Stand werden Kosten
für die Beschaffung und die Errichtung von 864
Fahrgastunterständen - das ist die bisherige Anzahl plus knapp 200, die dazukommen sollen - in
einer Größenordnung von circa 9,5 Millionen Euro ermittelt, wobei wir ein bisschen Toleranz einkalkulieren. Diese Kosten sind aufgrund einer
ersten Marktsondierung ermittelt worden. Gleichzeitig wurden beim Landesamt für Straßenbau
und Verkehr Fördermittel auf der Grundlage der
Richtlinie des Freistaates über die Gewährung
von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr nachgefragt, da eine Förderung für
Fahrgastunterstände bis zu 75 Prozent möglich
ist. Bei einer positiven Bescheidung des Fördermittelantrags würde der Eigenanteil der Stadt circa 2,5 Millionen Euro betragen. Es ist denkbar,
die Beschaffung dann sowohl über das Tiefbauamt als auch über die Leipziger Verkehrsbetriebe
vorzunehmen. Es gibt positive Signale vonseiten
des Landes, aber wir werden natürlich noch einmal nachfragen, ob die Gelder dann an anderen
Stellen, wo sie uns aber genauso wichtig sind,
gekürzt werden.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Zur Frage 2. Die Abschreibungsdauer für Fahrgastunterstände beträgt in der Regel 20 Jahre;
die jetzigen stehen 25 Jahre. Man kann aber von
einer Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren ausgehen.
Zur Frage 3. Die Unterhaltung soll im gleichen
Rhythmus erfolgen, wie sie heute erfolgt. Das
heißt ganz konkret: alle 14 Tage eine Reinigung
der Unterstände mit Werbung, eine monatliche
Reinigung der Unterstände ohne Werbung, ein
Mal im Jahr eine Grundreinigung, in die auch
Dach und Abflusssystem involviert sind, zwei Mal
im Jahr eine spezielle Bodenreinigung, um
Moos, Unkraut usw. zu entfernen.
Es wird natürlich nicht davon ausgegangen, dass
die Behörde das macht, sondern es ist denkbar,
dass diese Arbeiten vom Tochterunternehmen
der LVB, den Leipziger Servicebetrieben, LSB
GmbH, durchgeführt werden. Sie nimmt auch
gegenwärtig schon die Reinigung der Haltestellen vor, die der LVB gehören. Aber es ist natürlich auch möglich, auf dem freien Markt eine
Firma zu finden, die das tut.
Zur Frage 4. Es geht um das Budget und die
Stellen. Aufgrund des Vorgenannten sind natürlich keine zusätzlichen Stellen für die Stadtverwaltung geplant. Also: Wir werden niemanden
dort hinschicken, der da putzt. Generell sei an
dieser Stelle noch einmal angemerkt: Alle für den
Unterhalt notwendigen Aufwendungen der Fahrgastunterstände, die jetzt schon vorhanden sind,
werden letztendlich durch die Stadt finanziert.
Der Unterschied ist, ob die Aufwendungen für die
Fahrgastunterstände, wenn sie einem Konzessionär gehören, von ihm getragen werden und das
entsprechende Entgelt um diesen Betrag gekürzt
wird oder ob die Aufwendungen direkt bei der
Stadt liegen und ein kostenentlastendes Konzessionsentgelt für einen Teilbereich einbehalten
wird.
S e i t e | 23
ginn des Verfahrens aufmerksam gemacht. Dem
kann auch heute aufgrund der nachfolgend abzuarbeitenden Schritte nicht vorgegriffen werden.
Wir haben also die Firma jetzt schon angeschrieben und ihr eigentlich bis gestern den Termin gesetzt, erste Aussagen zu tätigen. Trotz
Mahnung liegt bisher kein Bescheid dazu vor.
Das heißt also: Auch wenn Sie heute einen Beschluss über einen Zuschlag nach der alten Ausschreibung vorliegen hätten, wäre die konkrete
Abwicklung dieses Umbaus noch abzustimmen;
denn wenn es einen Wechsel gibt, ist das in jedem Fall mit einem entsprechenden Umbau verbunden.
Zur Frage 6. Das Los 2 wurde nicht zurückgezogen, sondern es steht kurz vor der Zuschlagserteilung. Ein entsprechender Vergabevorschlag
wird dem Stadtrat in Kürze vorgelegt werden.
Durch die Aufhebung des Loses 1 sind der Stadt
keine Kosten entstanden. Das Verfahren war unter Beachtung und Einhaltung aller rechtlichen
Anforderungen wegen Unwirtschaftlichkeit zu
beenden. Wir haben also bei der EU dafür keine
Gebühren zu bezahlen. Eine Neuausschreibung
des Loses 1 ist angekündigt worden.
Zur Frage 7. Unbedingte Voraussetzung für eine
wirtschaftlich erfolgreiche Vergabe der Außenwerberechte ist nach wie vor ein Wettbewerb.
Nur mit einem Wettbewerb kann man zu einem
entsprechenden Ergebnis kommen. Das heißt:
Es müssen mehrere unterschiedliche, potente
Wettbewerber diese Außenwerberechte anbieten. Die Verknüpfung der Vergabe von Außenwerberechten mit der Bereitstellung der insgesamt 864 Fahrgastunterstände führt aber dazu,
dass der Außenwerber eine entsprechende Anfangsinvestition tätigen muss.
Zur Frage 5. Die Stadt befindet sich gegenwärtig
in der Klärung aller Eckpunkte für die Ausschreibung der Fahrgastunterstände, wobei der Ausschreibebeginn vom Fördermittelbescheid abhängig ist. Sie wissen, das ist nicht so ganz einfach; aber wir sind in direkten Verhandlungen an
dieser Stelle; denn wir möchten auf keinen Fall wenn es so gemacht wird - den Anspruch auf
Förderung verlieren. Eine entsprechende Beschlussvorlage der Stadt oder auch der LVB,
wenn die Fahrgastunterstände über die LVB beschafft werden sollten, muss dazu vorbereitet
werden.
Im Gegensatz zu vergleichbaren Ausschreibungen in anderen großen deutschen Städten war
es in Leipzig am Ende - ich sage: am Ende, weil
es ursprünglich zwei Angebote gab - nur noch
ein Wettbewerber, der diese Investition tätigen
wollte. Dieses Angebot war aber mit einem erheblichen jährlichen Zuschuss durch die Stadt
verbunden. Das Angebot sah erhebliche Zahlungen der Stadt vor, ohne dass wir während der
Vertragslaufzeit oder danach Eigentümerin der
Fahrgastunterstände geworden wären. Das gleiche Problem haben wir ja jetzt auch. Aufgrund
des fehlenden Wettbewerbs besitzt dieser eine
Bieter eine Monopolstellung und stellte Forderungen, die die Stadt nicht akzeptieren konnte
und die auch nicht mit der Ausschreibung konform gingen.
Unabhängig davon - auch wenn die erste Ausschreibung zu einem Zuschlagsergebnis geführt
hätte - muss in jedem Fall eine Abstimmung mit
dem Altkonzessionär über den Ablauf des Umbaus stattfinden. Darauf haben wir schon zu Be-
Dazu zählen erstens der Verzicht auf weitere Investitionen in die Zukunft, also keine neuen und
keine weiteren Fahrgastunterstände. Das würde
bedeuten - um es einmal ganz platt zu sagen -:
Die 200 Fahrgastunterstände würden nicht ge-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
S e i t e | 24
baut werden, und die Leute müssten weiterhin im
Regen stehen.
Investition in die Stadtmöbel weiterhin in dieser
Größenordnung durchzuführen.
Zweitens: keine Anpassung der zukünftigen
Werbeträgerstandorte und des zukünftigen Designs der Stadtmöbel an stadtplanerische Vorgaben. Das gilt insbesondere auch für digitale Werbung, die normalerweise immer ein großes
Druckmittel vonseiten der Werbefirmen ist. Häufig lehnen die Städte das ab. Wir haben das nicht
abgelehnt. Wir haben uns Beispiele angeschaut,
wo wir uns das tatsächlich vorstellen können.
Damit können die Werbefirmen letztlich höhere
Einnahmen erzielen.
Wenn man diese Trennung vornimmt - das heißt:
wir bauen die Häuschen, und sie stellen zusätzlich Werbeteile auf, die gleichzeitig ein bisschen
für Windschutz in den Wartehallen sorgen -, gibt
es einen ganz anderen Wettbewerb. Das haben
wir jetzt erkannt. Wir haben schon einmal vorgefühlt an dieser Stelle. Es haben sich jetzt schon
mehrere Konzessionäre gemeldet und gesagt:
Ja, unter diesen Bedingungen sind wir sehr daran interessiert, in der Stadt zu investieren.
Drittens. Es gibt kein Entgelt für die Stadt, und
das obwohl die Stadt, die bisher noch Geld bekommt, die City Toiletten und die Spritzgitter aus
der Ausschreibung herausgenommen hat, also
diesen Teil der Investitionen minimiert hat. Obwohl die Betriebskosten trotzdem anfallen, soll
die Stadt jedes Jahr einen nicht unerheblichen
Betrag bezahlen.
Viertens. Es gibt kein modernes Vertragsmanagement, also kein Controlling und keine Endabrechnung.
Fünftens. Die Firma hat mit einem schnellen, von
der Stadt unkontrollierbaren Abbau - was gar
nicht zulässig ist - der bestehenden Fahrgastunterstände im nächsten Winter gedroht, also ein
Horrorszenario aufgemacht, weil dies für die
Nutzer des ÖPNV unmögliche Zustände bedeuten würde. Das, was von Anfang an verhandelt
worden ist, wenn es denn zu einem Wechsel
kommt, ist ein gleitendes Verfahren. Das heißt:
Abbau und Wiederaufbau müssen innerhalb eines kurzen Zeitraums erfolgen.
Sechstens. Es gibt aus den aufgeführten Gründen keine Bereitschaft, die Fahrgastunterstände
und deren Zubehör, wie Spritzschutzgitter oder
Windschutzscheiben, am Ende der Vertragslaufzeit an die Stadt zu verkaufen, was wir ganz gern
gemacht hätten, wodurch beim Auslaufen der
neuen Vertragslaufzeit, die nach EU-Recht auf
jeden Fall kürzer sein muss, wiederum ein durch
die Stadt nicht kontrollierbarer Abbau der Fahrgastunterstände erfolgen könnte.
Auch um diese Abhängigkeit zu durchbrechen,
sollte die Verwaltung die Entkopplung der Werbekonzession und der Fahrgastunterstände genauestens untersuchen. Wir haben vor 20, 25
Jahren eine etwas andere Situation gehabt. Damals sind die Konzessionäre auf den Markt gedrängt und haben tatsächlich große Investitionen
getätigt. Die Zeiten haben sich geändert. Inzwischen ist die Investition in die Technik dessen,
was dort hingehängt wird, wesentlich größer geworden. Insofern scheuen sie sich, die materielle
Zur Frage 8. Ich hatte schon ausgeführt, dass
das Los 2 nicht betroffen ist. Es geht nur um das
Los 1. Das Los 1 sollte in Abstimmung mit der
Lenkungsgruppe Werbekonzessionen erneut in
zwei Teillosen ausgeschrieben werden. Angaben,
welche Entgelte in welcher Höhe mit der Neuausschreibung erzielt werden können, kann ich
natürlich im Vorfeld nicht öffentlich machen, weil
das logischerweise den Wettbewerb extrem behindern würde. Aber wir haben natürlich intern
schon mal recherchiert und auch erste Gespräche geführt, sodass wir eine Größenordnung
feststellen können. Das Hauptaugenmerk liegt
natürlich auf der Sicherstellung des Wettbewerbs. Nur dann ist ein seriöses Entgelt garantiert. So wird bereits jetzt deutlich, dass die erneute Ankündigung der Neuausschreibung - das
sagte ich eben schon - der hinterleuchteten Werberechte ohne die Fahrgastunterstände zu einem ganz anderen Interesse in der Werbebranche führt. Mehrere Anbieter - also nicht nur die
beiden großen Player - haben ein Interesse bekundet und werden potenzielle Bieter sein.
Zusammenfassend muss im Nachgang festgestellt werden, dass die Monopolstellung von im
Wesentlichen nur zwei Werbefirmen in Deutschland derzeit nicht durchbrochen werden kann,
wenn Stadtmöblierung Bestandteil einer Ausschreibung von Werberechten bleiben würde.
Das heißt für uns: Wir müssen schauen, welche
anderen Möglichkeiten es gibt, um tatsächlich
positive Ergebnisse für unsere Stadt zu erzielen.
- Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann
hat eine Nachfrage.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Frau Dubrau! Sie haben einige Ausführungen
gemacht, die an sich so gar nicht gefragt waren;
aber das ist Ihr gutes Recht. Sie sind hier auch
auf das Begleitgremium, die Lenkungsgruppe,
eingegangen, was mich jetzt zu dieser Nachfrage treibt. Ich selbst war schon einmal in einer
Lenkungsgruppe und war mitbeteiligt beim
Stadtwerke-Anteilsverkauf, der dann nicht statt-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
gefunden hat. Auch da waren wir - im Militärdeutsch würde man sagen - vergattert, nicht darüber zu sprechen. Und wir haben auch nicht mit
unseren Stadtratskollegen darüber gesprochen,
schon um keinen in die Verlegenheit zu bringen,
sich in das Vergabeverfahren irgendwie einzumischen. So verstehen wir und auch unser Kollege
in diesem Gremium das System, wenn an einem
Vergabeverfahren ein Lenkungsgremium beteiligt
ist. Dieser Kollege muss sich auch daran halten,
dass nichts nach außen dringt, auch unter dem
Risiko, dass auch wir erst zum Ergebniszeitpunkt
den Gesamtzusammenhang erfahren.
Ich will es abkürzen. Meine Frage lautet: Haben
wir das System Lenkungsgremium falsch verstanden, oder handelt es sich hier doch um ein
halböffentliches Verfahren, an dem 70 Leute beteiligt sind statt nur die jeweils entsandten Vertreter?
Bürgermeisterin Dubrau: Vielleicht muss man
grundsätzlich unterscheiden zwischen den Informationen, die dem Lenkungsgremium während des Ausschreibeprozesses mitgeteilt werden, wie zum Beispiel die finanziellen und inhaltlichen Bedingungen. Wir hatten gebeten, diese
Informationen nicht breitzutreten, damit es nicht
am nächsten Tag in der Presse steht. Auf der
anderen Seite gibt es natürlich auch Informationen zu Entscheidungen - beispielsweise die begründete Aufhebung, die zu diesem Zeitpunkt eine feste Größenordnung ist und wo auch kein
Wettbewerb mehr beschädigt werden kann -, die
den Fraktionen mitgeteilt werden können. Also:
Man muss schon ein Stück weit unterscheiden,
welche Informationen weitergegeben werden
dürfen und welche nicht.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Entschuldigung,
haben Sie im Lenkungsgremium dazu konkrete
Verabredungen getroffen?
Bürgermeisterin Dubrau: Nicht direkt. Aber wer
an solchen Verfahren teilnimmt, weiß eigentlich
ganz genau, was intern zu behandeln ist und an
welcher Stelle man zumindest in der Fraktion eine Vorabinformation geben kann, weil diese Information sowieso - das haben Sie ja auch gemerkt - anschließend in den Ausschüssen dargestellt wird.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Okay. Ich vertiefe das an dieser Stelle nicht. Es bleiben trotzdem einige Fragen offen. Möglicherweise fragen
auch noch andere dazu nach.
S e i t e | 25
Sie haben Gott sei Dank zur Frage 1 ausgeführt,
entgegen anderer Verlautbarungen seien die
Fördermittel beantragt und man müsse natürlich
prüfen, inwieweit man in Konkurrenz zu anderen
Ansinnen der Förderung, gerade auch der LVB,
tritt. Wissen Sie zufällig schon, welche anderen
Förderanträge, insbesondere der LVB, auf die
diese Fördermittelrichtlinie mit abzielt, ins Wackeln geraten könnten?
Bürgermeisterin Dubrau: Das wissen wir nicht.
Es ist auch noch kein Antrag gestellt worden. Einen Antrag kann ich erst stellen, wenn von Ihrer
Seite ein Beschluss gefasst wird, dass wir tatsächlich dieses Verfahren durchführen. Wir haben eine Anfrage gestellt, und es ist sofort sowohl von dem Vertreter, der in Leipzig sitzt, als
auch aus Dresden die Information gekommen:
Ja, wir würden das fördern, und zwar mit einer
Summe von maximal 10 Millionen Euro. Wir recherchieren im Moment, ob das für uns an irgendeiner Stelle negativ sein könnte. Darauf haben wir noch keine Antwort.
Es gibt manchmal Fälle - das kennen wir aus
dem ASW sehr gut -, wo die Zeitschiene sehr
kurz ist; also wenn, dann in 2017. Gegebenenfalls können Mittel, die so kurzfristig zur Verfügung gestellt werden - Sie wissen, wie lang die
Vorbereitungszeiten im Straßen- und Brückenbau sind; im Straßenbahnbau ist die Zeit noch
viel länger -, dann nicht ausgegeben werden. Es
wäre natürlich für uns die Idealsituation, wenn es
sich um solche Mittel handeln würde, weil sie
dann auf keines der anderen Programme angerechnet würden. Aber dazu haben wir jetzt noch
keine Antwort, auch weil das ganze Verfahren,
wie gesagt, erst seit ein paar Tagen läuft.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Nun mag es
positiv sein, dass man auf eine Förderrichtlinie
zugreifen kann. Wir haben uns ja auch einlesen
können und wissen jetzt, dass Fahrgastunterstände förderfähig sind und dergleichen mehr.
Aber wir haben auch noch andere Dinge zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit ist nicht nur geprägt
von der Investition, die man tätigen muss, sondern von den jährlichen Aufwendungen. Sie haben vorhin etwas lax gesagt: Natürlich stellen wir
keine eigenen Leute dafür ab. - Aber die Aufwendungen entstehen, und sie müssen finanziert
werden, am besten natürlich - Sie haben es in
der Antwort auf Frage 8 sehr weich formuliert über Konzessionseinnahmen. Tatsache ist, dass
das gegeneinander abzuwägen ist.
Meine erste Frage: Was ist für Sie jetzt wichtiger:
dass es im Jahre 2017 Geld für uns geben könnte - Sie sagten ja gerade, 10 Millionen für die
Fahrgastunterstände - oder die Abwägung, ob es
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
vergaberechtlich tatsächlich sauber ist, wenn
man es der LVB überhilft, ob die Gegenfinanzierung für das Verfahren trägt und wie gesellschaftsrechtliche Dinge in diesem Zusammenhang zu lösen sind? Wie wichtig ist das? - Zweite
Frage: Wie viel Zeit geben Sie uns dafür?
Bürgermeisterin Dubrau: Natürlich ist die Voraussetzung, dass, wenn es nicht durch uns,
sondern durch die LVB gemacht werden würde,
alle gesellschaftsrechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Wir hatten gestern einen großen Termin dazu, wo wir die Abwägungsverfahren erstmalig angesprochen haben, also welche
Bedingungen es gibt und welche Zeitfristen dafür
notwendig sind. Sie können gewiss sein, dass
wir dieses Verfahren so durchführen, dass es ein
rechtmäßiges Verfahren ist, und dass wir uns
nicht auf die Schnelle auf irgendetwas einlassen.
Das geht logischerweise gar nicht. Es gibt aber
unterschiedliche Wege, je nachdem wo die Arbeit
jetzt anläuft.
Für uns ist die Gesamtwirtschaftlichkeit wichtig.
Natürlich muss die Reinigung und alles, was an
Unterhaltung dazugehört, in jedem Fall bezahlt
werden. Das Angebot, das uns jetzt vorliegt, ist
auf jeden Fall die unwirtschaftlichste Variante, -
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Das ist nicht
meine Frage gewesen.
Bürgermeisterin Dubrau: - weil wir dann weitgehend ins Minus geraten würden. Wir wollen
mindestens auf plus/minus null kommen. Eigentlich wollen wir auf einen positiven Satz kommen.
Sie wissen, wir haben in der Vergangenheit einiges daraus finanziert und müssen dies auch weiterhin daraus finanzieren. Das heißt: Als Stadt
sind wir geradezu gezwungen, die wirtschaftlichste Variante zu finden, um die städtischen
Aufgaben - dazu gehört der Fahrgastunterstand,
der Spritzschutz und anderes mehr - erfüllen zu
können.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Meine Frage
war: Wie viel Zeit geben Sie uns dafür?
Bürgermeisterin Dubrau: Tja, wir haben leider
feststellen müssen, dass das Zeitbudget, das wir
vorgesehen hatten und das normalerweise,
wenn wir jetzt zu einem positiven Ergebnis gekommen wären, ganz unproblematisch gewesen
wäre, nämlich sechs bis acht Monate, gepasst
hätte, wenn ein neuer Konzessionär gekommen
wäre. Denn er hat natürlich nicht die gesellschaftlichen Bedingungen, wie wir sie haben.
S e i t e | 26
Wir haben JCDecaux vor zwei, drei Wochen gebeten, uns einen Zeitplan über den Abbau zu
schicken, um mit ihnen genau abzustimmen, wie
der ganze Vorgang erfolgen kann. Wenn wir in
der Lage wären, im März tatsächlich zu der Beschlussfassung zu kommen: Ja, wir machen das
Verfahren so; ja, die Mittel werden zur Verfügung
gestellt, und wenn wir sofort den Antrag auf Fördermittel stellen könnten, dann wäre es sicherlich möglich, um die Jahreswende die ersten
aufzustellen. Da ich aber vermute, dass das Verfahren nicht ganz so schnell abläuft, wäre es uns
natürlich lieb, wenn wir mit JCDecaux eine Verschiebung um ein halbes Jahr aushandeln könnten, um in die Sommermonate zu kommen, wo
ein Umbau von Haltestellen etwas einfacher
durchzuführen ist als im Januar oder Februar.
Aber das ist noch im detaillierten Abstimmungsverfahren.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich kommentiere das jetzt nicht. Wir werden dazu noch eine
Frage stellen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe jetzt Wortmeldungen von Herrn Morlok, Herrn Haas, Herrn
Schlegel und Herrn Deissler.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Frau Dubrau, Sie
haben in Ihren Ausführungen das Thema „gleitender Übergang“ angesprochen. Ich habe Sie
so verstanden, dass das verhandelt worden ist.
Das ist aber nicht ganz klar herübergekommen.
Deswegen meine Frage: Ist mit dem bisherigen
Konzessionsinhaber aufgrund des Vertrages
schon klar geregelt, dass es einen gleitenden
Übergang geben muss, oder ist dieser Übergang
erst noch mit ihm zu verhandeln?
Bürgermeisterin Dubrau: Man hat leider in dem
Vertrag, der 1991 geschlossen worden ist, dazu
keine präzisen Aussagen gemacht. Aber es gibt
öffentlich-rechtliche Bedingungen; das wissen
Sie selbst ganz genau. Man kann nicht einfach
hinkommen, den Trenner ansetzen, und weg ist
das Teil. Das heißt: Die Firma braucht natürlich
Genehmigungen dafür, um diesen Vorgang
durchzuführen. Insofern haben wir, denke ich,
ein Stück weit ein Pfund in der Hand, um das zu
einem ordnungsgemäßen Verfahren zu führen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Das Thema Haltestellenhäuschen interessiert fraktionsübergreifend, es
interessiert auch die Bevölkerung sehr. Frau
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Dubrau, auch ich habe Sie so verstanden, dass
das Zug um Zug geschieht. Ich stelle mir die
Frage: Wenn das Eigentum von JCDecaux ist,
warum sollte die Firma Ihnen diese Haltestellehäuschen ein halbes Jahr länger - bis zum Sommer, wenn das Wetter besser ist - überlassen,
nur damit Sie die Ausschreibung noch zu Ende
führen können? Was kostet das? Das ist ja nicht
unser Eigentum; es ist deren Eigentum. Gibt es
dazu schon eine Größenordnung? Bitte erklären
Sie mir als unwissendem Stadtrat, welche öffentlich-rechtlichen Bedingungen man als „Daumenschraube“ ansetzen kann. Bitte begründen Sie
auch, wie das in der Praxis Anwendung finden
könnte.
Bürgermeisterin Dubrau: Sie wissen, dass es
sich dabei um öffentliches Straßenland handelt.
Für Arbeiten auf öffentlichem Straßenland ist
grundsätzlich eine Sondernutzungsgenehmigung
erforderlich; denn dafür müssen Absperrungen
vorgenommen werden. Man kann ja nicht einfach ein Gitter hinstellen und dann größere Bauarbeiten durchführen.
Stadtrat Haas (CDU): Darf ich das so verstehen,
dass man es vielleicht hinauszögert, Genehmigungen für den Abbau zu erteilen?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich würde nicht „hinauszögern“ sagen. Ich sagte Ihnen ja gerade,
dass wir in Verhandlungen treten wollen. Wir haben deshalb vor ungefähr drei Wochen die Firma
gebeten, uns einen Ablaufplan ihres Abbaus vorzulegen, und hatten dafür eine Frist bis gestern
gesetzt. Gestern ist nichts vorgelegt worden. Wir
haben das heute früh noch einmal angemahnt.
Ich kann Ihnen erst etwas dazu sagen, wenn
dieser Ablaufplan vorliegt und wir die Verhandlungen geführt haben. Logischerweise kann man
das nicht im Vorhinein machen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, darf ich
die herzliche Bitte äußern: Lassen Sie uns nicht
über ungelegte Eier sprechen.
Stadtrat Haas (CDU): Das ganze Verfahren ist
ein ungelegtes Ei, Herr Oberbürgermeister.
Oberbürgermeister Jung: Wir haben zurzeit
keinen Anlass, öffentlich Dinge zu debattieren,
die unsere Position in den Verhandlungen mit
JCDecaux gegebenenfalls schwächen könnten.
Ich bitte darum.
S e i t e | 27
Stadtrat Haas (CDU): Ich bemühe mich sehr,
Herr Oberbürgermeister, in der Sache Sachlichkeit und Fachlichkeit in den Vordergrund treten
zu lassen. - Meine letzte Frage: Ist es auszuschließen, dass zeitnah nach Vertragsbeendigung JCDecaux seine Häuschen abbaut und wir
dann keine haben? Schließen Sie das aus, Frau
Dubrau? Stehen die Leipziger dann im Regen?
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Das wäre auch nicht
auszuschließen, wenn es ein anderer Konzessionär wäre. Auch dann bestünde eine gewisse
Gefahr, dass das so passiert. Man kann aber
aufgrund dieser Tatsache nicht davon ausgehen,
dass ein ein Mal geschlossener Vertrag über
Jahrzehnte immer wieder verlängert wird, wenn
die Bedingungen für die Stadt immer schlechter
werden. Deshalb gibt es Wettbewerb, und Wettbewerb ist etwas, was unserer Gesellschaft eigen ist.
Stadtrat Haas (CDU): Das unterstützt die CDU,
aber nur wenn dieser Wettbewerb fair ist.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Herrn Schlegel, Herrn Deissler, Frau
Niermann und Frau Körner.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Zum fairen Wettbewerb gehört natürlich, dass auch andere einmal eine Chance
bekommen. Wenn das weiter verhandelt worden
wäre und nicht erneut ausgeschrieben worden
wäre, wäre es kein fairer Wettbewerb gewesen.
Nun zu meinen konkreten Fragen.
Erstens. Sehe ich es richtig, dass es nunmehr
eine Trennung zwischen der Werbung an den
Haltestellen und der Errichtung der Haltestellenunterstände geben wird? Letzteres könnte, sobald das mit der LVB geklärt ist, ja zeitnah in die
Gänge kommen, weil faktisch schon die Vorfertigung usw. erfolgen könnte, sodass die Haltestellenhäuschen zeitnah, vielleicht durch mehrere
Firmen - meine Frage -, ersetzt werden könnten.
Zweitens. Wurde bei den Gesprächen mit den
beiden Bietern ausdrücklich noch einmal auf die
Inhalte der Ausschreibung hingewiesen, sodass
klar erkennbar war, was gefordert ist und welche
Leistungen sie anbieten müssen und welche
nicht?
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
S e i t e | 28
Drittens. Sind die betroffenen Bieter formal über
die Aufhebung des Wettbewerbsverfahrens informiert worden?
Ja, das ist der Weg, den auch der Stadtrat mit
der Stadt gemeinsam geht.
Viertens. Kann man die jetzigen Gespräche mit
den Bietern so verstehen, dass sie eine Art Vorauswahl für einen Bieterwettbewerb sind, sie
sich also freiwillig für die Errichtung der Haltestellenhäuschen bewerben können?
Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler.
Bürgermeisterin Dubrau: Bitte stellen Sie nicht
so viele Fragen auf einmal. Es fällt mir schwer,
mir alle merken zu können.
Oberbürgermeister Jung: Obwohl im Prinzip
viermal „Ja“ gesagt werden könnte.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Genauso ist es.
Das könnten Sie auch sagen.
Noch eine letzte Frage: Wäre eine Fortsetzung
des Vertrages um drei Jahre, die ja jetzt im
Raum steht, überhaupt möglich, nachdem ein
Großteil der existierenden Werbeverträge schon
anderweitig vergeben worden ist? Wäre es überhaupt sinnvoll, diese Verhandlungen weiterzuführen, oder würden wir dadurch das Elend nur um
drei Jahre hinauszögern?
Bürgermeisterin Dubrau: Zur letzten Frage:
Nein, es ist keine Verlängerung möglich. Der
Vertrag ist gekündigt worden. Wenn man einen
Vertrag kündigt, kann man ihn nicht im Nachhinein verlängern. - Das ist der eine Fakt.
Der zweite Fakt ist: Es sind jetzt andere Vertragsbedingungen, weil wir einen Teil der Investitionen herausgenommen haben. Insofern - das
sage ich ganz deutlich - muss ein neuer, wie
auch immer befristeter Vertrag geschlossen werden.
Die Fragen zwei bis vier sind ganz einfach mit
„Ja“ zu beantworten.
Zur ersten Frage: Wir können natürlich nicht ohne Ihren Beschluss in die Ausschreibung gehen.
Ich hatte schon gesagt, die Empfehlung vonseiten der Lenkungsgruppe und vonseiten der Verwaltung ist, eine Trennung vorzunehmen, also
die Fahrgastunterstände separat von der erneuten Ausschreibung der Werberechte zu verhandeln. Dazu werden wir einen Beschluss vorbereiten. Dieser wird in den Stadtrat gehen. Bis dahin
müssen wir die grundsätzlichen finanziellen Bedingungen - bis auf die endgültige Prüfung der
Fördermittel; die folgt immer danach - geklärt
haben. Dann können Sie darüber entscheiden:
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe auch fünf Fragen. - Sie hatten ausgeführt,
dass Sie eine Voranfrage zu den Fördermitteln
gestellt haben. Sind diese 10 Millionen Euro
schon gesetzt, oder besteht da noch ein Risiko?
Was wäre dann?
Bürgermeisterin Dubrau: Die Fördermittel kann
ich erst dann ordentlich einplanen, wenn der Bescheid mit Stempel bei uns eingeht. Aber Sie
wissen natürlich auch, dass man in Vorgesprächen schon relativ weit abklären kann - Herr
Morlok nickt -: Gibt es eine Chance, oder gibt es
keine? Hier ist uns signalisiert worden: Ja, wir
haben gute Chancen. - Man hat diese 10 Millionen Euro erst einmal für uns reserviert. Insofern
würde ich sagen: Ja. Trotzdem möchte ich noch
abklären, ob es dann an anderen Stellen für die
Stadt Leipzig zu Einschränkungen kommt.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe auch gewisse Bedenken, was den Rückbau angeht. Wir haben in Leipzig jetzt schon
Baustellen in erheblicher Größenordnung, momentan über 500. Es müsste ja dann überall zurückgebaut werden. Ich vermute sogar, dass
auch das Fundament dem jetzigen Unternehmen
gehört. Das wären ja gewaltige Eingriffe in die
jeweilige Haltestelle. - Damit in Verbindung meine Frage: Ist überhaupt gesichert, dass man in
Kürze Fahrgastunterstände in dieser Größenordnung bestellen kann und sie dann auch geliefert bekommt?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich denke, das Bestellen und Liefern der Fahrgastunterstände ist
relativ unproblematisch. Wenn der Auftrag ausgelöst wird, gibt es genügend potente Firmen in
diesem Land, die das machen können. Das
Problem sind tatsächlich die Arbeiten vor Ort. Es
ist tatsächlich so, dass nicht nur das obere Teil
abgeschraubt wird, sondern dass die Fundamente auch Teil dessen sind. Das heißt rein theoretisch: Nach dem damaligen Vertrag müssten
auch die Fundamente herausgeholt werden.
Dann käme der Nächste, der neue Fundamente
setzt und seine Halle draufstellt. Das ist etwas,
was aus unserer Sicht problematisch sein könnte. Auch deshalb ist es so wichtig, mit der jetzigen Firma in Vertragsverhandlungen über den
Ablauf des Abbaus zu kommen, um konkret sa-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
gen zu können, wie das bewerkstelligt werden
soll.
Ich muss hinzufügen: Die Firma macht das ja
nicht selbst, sondern sie wird ihrerseits eine Firma damit beauftragen. Es gibt eine Handvoll an
Firmen, die so etwas machen. Das heißt: Vielleicht ist die Firma, die das abbaut, sogar diejenige, die das hinterher wieder aufbaut. Wie gesagt, es gibt nicht so viele.
Ich gehe auch davon aus, dass der Abbau nicht
innerhalb von drei Wochen erledigt ist und die
Dinger dann alle weg sind. Das wird schon rein
technisch gar nicht funktionieren. Und: Es kann
durchaus sein, dass es am 1. Januar sowieso
nicht funktioniert, weil wir ausnahmsweise mal
Winter haben, aber einen richtigen, mit Kälte und
allem was dazugehört. Diese Fakten sind natürlich auch der Firma bekannt. Wenn ich mich in
die Lage der Firma hineinversetze, würde ich
mich im Moment genauso verhalten. Deshalb ist
es so wichtig, einen ordnungsgemäßen Ablaufplan zu machen. Meine Zielrichtung hatte ich
dargestellt.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Die
restlichen Monate werden relativ schnell verstreichen. Das heißt: Wir haben uns jetzt in Zeitnot gebracht. Hätte es die Möglichkeit gegeben,
die Kündigung zurückzunehmen und mit dem
Unternehmen zu den gleichen Bedingungen eine
Verlängerung um zwei Jahre zu vereinbaren?
Bürgermeisterin Dubrau: Das hatte ich schon
gesagt: Nein.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe noch zwei Fragen. Zum einen: Ist es richtig, was in der Zeitung zu den Kosten für juristische Beratung und Fachberatung zu lesen war?
- Letzte Frage: Dieses Unternehmen betreibt ja
auch WCs. Werden die auch zurückgebaut?
Bürgermeisterin Dubrau: Die Zahl ist nicht richtig. Es sind 270.000 Euro. Solche Verfahren
kann man aber auch nicht ohne Berater und Juristen führen.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen):
Noch einmal meine letzte Frage: Gehören zu
den Leistungen des jetzigen Unternehmens auch
die Toiletten? Werden die dann auch zurückgebaut?
Bürgermeisterin Dubrau: Ja, ein Teil.
S e i t e | 29
Oberbürgermeister Jung: Ich würde vorschlagen, die Rednerliste nach Herrn Grosser zu
schließen. Sonst ist es eine Aktuelle Stunde und
keine Fragerunde. - Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Frau Dubrau, ich
habe zwei Fragen.
Die erste Frage hat Herr Morlok schon vorweggenommen; auch mein Kollege, Herr Haas, ist
darauf eingegangen. Es geht um die Verträge,
die wir derzeit haben. Sie hatten gesagt: Es kann
eigentlich nicht sein, dass jetzt sofort abgebaut
wird. - Dazu gibt es mit Sicherheit genaue Regelungen in den Verträgen. Sie hatten gerade gesagt: Nein, die gibt es nicht. - Wenn es keine
gibt, gilt: Wenn der Vertrag endet, können die
Häuschen abgebaut werden. Wir werden uns die
Verträge genau anschauen. Ich kann heute für
meine Fraktion ankündigen, dass wir ein Akteneinsichtsgesuch stellen werden. - Das war die
erste Frage.
Bürgermeisterin Dubrau: Die Frage hatte ich ja
schon beantwortet, nämlich dass es leider keine
detaillierten - -
Stadträtin Niermann (CDU): Genau. Sie haben
das Fragezeichen überhört.
Für die zweite Frage muss ich ein bisschen weiter ausholen. Sie können sich erinnern, dass es
eine Diskussion zur Lenkungsgruppe gab, über
die wir hier schon einiges gehört haben, nämlich
ob wir sie brauchen oder nicht. Unsere Fraktion
hat sich damals überzeugen lassen, dass wir
diese Lenkungsgruppe brauchen, weil das Ausschreibungsverfahren in der Tat geheim zu halten ist: zum Schutz der Bieter, aber auch um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Nicht
geheim ist, welche Eckpunkte dann tatsächlich
an die Bieter gegangen sind. Frau Dubrau, ich
frage Sie jetzt: Sind diese Eckpunkte, diese Vorgaben so gewählt gewesen, dass die Ausschreibung scheitern musste? Frau Dubrau, wir haben
dieses Gefühl. Wir haben das Gefühl, Sie führen
uns hier an der Nase rum. Deswegen möchten
wir diese Frage gern beantwortet haben.
Bürgermeisterin Dubrau: Wir sind natürlich
nicht davon ausgegangen, dass die Ausschreibung am Ende zu einem Ergebnis führt, das wir
nicht wünschen. Ich glaube, da haben wir in der
Behörde wirklich Besseres zu tun. Vielmehr haben wir nach Recherche des gesamten Werbemarktes und im Vergleich dessen, was wir jetzt
haben, geprüft -auch mithilfe von Beratern, die
an vielen Stellen tätig sind -: Welche Möglichkei-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
ten gibt es, damit für die Stadt mindestens ein
Nullsummenspiel herauskommt?
Stadträtin Niermann (CDU): Dann nennen Sie
doch einmal die Vorgaben, die Sie gemacht haben. Die sind nicht geheim.
Bürgermeisterin Dubrau: Das ist ein dickes
Papier - vom Grundsatz her ist das im Beschluss
vom 17. Juni 2015 dargelegt -, in dem alle Vorgaben enthalten sind. Genau danach ist die Ausschreibung gestaltet worden. Ich kann Ihnen das
gerne noch einmal zur Verfügung stellen; es
steht aber auch im ALLRIS.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, Frau
Lakowa und Herr Grosse.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Herr Oberbürgermeister! Auch in den Ausschüssen Wirtschaft und Arbeit sowie Kultur wurde die
Vorlage damals behandelt. Wir haben das mitbeobachtet, waren aber nicht in der Arbeitsgruppe. Dazu eine Frage: Da wir aus verschiedenen
Fraktionen und Parteien Beigeordnete haben,
gibt es da irgendein Problem, oder kann ich davon ausgehen, dass das Vorgehen mit Ihnen,
Herr Oberbürgermeister, bzw. in der Dienstberatung besprochen worden ist? Ich gehe davon
aus, würde aber gern eine Bestätigung haben,
dass es eine gesamtstädtische Entscheidung ist,
so zu handeln.
Bürgermeisterin Dubrau: Die Entscheidung, die
Ausschreibung aufzuheben, war vergaberechtlich notwendig. Wenn ich nur ein Angebot habe
und dieses nicht der Ausschreibung entspricht,
muss ich die Ausschreibung aufheben. Da habe
ich gar keine andere Chance. Das weitere Vorgehen haben wir mit dem Herrn Oberbürgermeister und dem Herrn Finanzbürgermeister
sehr intensiv besprochen; mit dem Bürgermeister
für Wirtschaft noch nicht, weil Herr Albrecht nicht
da war. Also: Wir haben das vorbesprochen. Wir
sind beauftragt - das werden wir auch machen -,
innerhalb von anderthalb Wochen eine entsprechende Vorlage vorzubereiten, wo all die Punkte,
die jetzt auf der Tagesordnung stehen, noch
einmal schriftlich dargelegt werden. Das haben
wir diese Woche so besprochen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa.
Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
bin schon ein bisschen verwundert, dass von der
S e i t e | 30
CDU so viele Fragen kommen. Daher meine
Frage bezüglich des Prozedere der Arbeitsgruppe zum Thema Werbekonzessionen. War es
nicht so, dass verschiedene Fraktionen mehrere
Teilnehmersitze in dieser vertraulichen Arbeitsgruppe hatten? Hat die CDU ihre Sitze vollständig
besetzt?
Waren
alle
CDUFraktionsmitglieder, die dort einen Sitz hatten,
auch regelmäßig anwesend? Ich wundere mich
doch, dass hier so viele Fragen dazu kommen.
Können Sie mir darauf eine Antwort geben?
Bürgermeisterin Dubrau: Jede Fraktion hatte
zwei Sitze, aber nicht von jeder Fraktion waren
immer zwei Vertreter anwesend. Ich glaube, es
gab nur zwei Fraktionen, wo immer beide Vertreter anwesend waren. - Ich korrigiere: Die anderen hatten nur einen Vertreter. Aber soweit ich
weiß, war der Vertreter der CDU immer anwesend.
Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Sehr geehrte
Frau Dubrau! Um mit den Worten des Herrn
Oberbürgermeister zu antworten: Offensichtlich
gibt es noch gar keine Eier, die man zerschlagen
könnte.
Ich glaube, dass das Problem schon eher angefangen hat. Wir hatten das Thema Werbekonzessionen auch im Wirtschaftsausschuss. Schon
damals haben wir davor gewarnt, Werbung und
Häuschen als ein Paket anzubieten. Darauf hat
aber niemand gehört. Jetzt haben wir den Salat.
Ehrlich gesagt, da krallt es mir ein bisschen. Ich
muss aufpassen, dass ich nicht unsachlich werde.
Fakt ist eines: Die Leute, die die Häuschen aufstellen und betreiben, verdienen ja mit der Werbung. Das ist der eigentliche Grund, warum sie
sich beteiligen. Warum sollten die sonst die
Häuschen aufstellen?
Wenn man das jetzt voneinander trennen will,
muss man einen Ablaufplan machen. Das ist
auch legitim; dagegen will ich gar nichts sagen.
Aber damit hätte man vielleicht eher anfangen
müssen. Das wäre organisatorisch sehr wohl
möglich gewesen, Herr Schlegel; denn man hätte voraussehen können, dass dies möglicherweise zu Problemen führen wird. Hätte man diesen Ablaufplan schon eher gemacht, wären wir
jetzt vielleicht im Zeitplan und gäbe es keine
Probleme mit dem Abbau dieser Häuschen. Ich
verstehe es einfach nicht. Vielleicht können Sie
mir das beantworten.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Ich habe noch eine Bitte. Die LVB hat ja an den
Endhaltestellen WC-Häuschen. Ich bitte darum,
dass in den Verhandlungen darauf geachtet wird,
dass diese Häuschen nicht abgebaut werden.
Das wäre wichtig für die Fahrerinnen und Fahrer.
Nicht, dass ihnen diese Möglichkeit genommen
wird.
Bürgermeisterin Dubrau: Zur letzten Frage
kann ich „Ja“ sagen.
Zur vorhergehenden Frage: Ich hatte schon ausgeführt, dass wir das Verfahren mit Ihrem Beschluss vom 19. Juni 2013 angefangen haben.
Ich habe im August 2013 mein Amt angetreten.
Hätte ich zu diesem Zeitpunkt gesagt: Lieber
Stadtrat, das Risiko, die Wartehäuschen weiterhin über die Werbung zu finanzieren, sieht nach
Prüfung der Marktlage viel zu groß aus; lasst uns
doch lieber die Häuschen selber bauen und nur
noch die Werbung vermarkten, dann wäre, denke ich, die Gesamtstimmung in diesem Haus so
gewesen, wie Sie sie vielleicht auch im Wirtschaftsausschuss erlebt haben. Vermutlich hätte
man gesagt: Das kann nicht sein. Das hat bis
jetzt so geklappt. Warum soll das plötzlich nicht
mehr klappen? - Sicherlich hat sich in den letzten
25 Jahren einiges verändert. Aber wir hatten die
Hoffnung, dass es trotzdem klappt.
Ich muss auch sagen: Wir hatten bis relativ kurz
vor Schluss zwei Bewerber. Der zweite Bewerber
hatte ein Angebot vorgelegt, dass mit den Ausschreibebedingungen genau übereingestimmt
hat. Er hat genau das gemacht, was gefordert
war. Er hat eine Größenordnung an Geld geboten, die ausreichend war und die die anderen
Leistungen, die wir vorher herausgenommen hatten, in die Finanzierung gebracht hätten. Dass im
letzten Moment, kurz vor Einlauf in die Zielgerade, etwas ganz anderes herauskommt, konnte
man nicht ahnen. Dafür hätte man schon eine
Glaskugel gebraucht, und die haben wir leider
nicht.
Wir haben natürlich immer im Kopf gehabt, dass
wir, sollte es nicht laufen, andere Wege gehen
müssen. Trotzdem müssen wir das Verfahren bis
zum Ende laufen lassen. Wir können nicht einfach sagen: Jetzt haben wir es uns anders überlegt; wir machen jetzt etwas anderes. - Bei einem
EU-Ausschreibeverfahren müssen bestimmte
Vorgaben und Fristen eingehalten werden, darunter auch, dass das Verfahren bis zum Schluss
durchgeführt werden muss und erst danach ein
neues Verfahren begonnen werden darf. Und
dieses neue Verfahren läuft erst seit ganz kurzer
Zeit. Das heißt: Sie sind eigentlich sofort, nachdem die Situation eingetreten ist, in den Ausschüssen und jetzt hier im Stadtrat informiert
worden.
S e i t e | 31
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Dubrau. - Ihnen wird in der gebotenen Sorgfalt
eine Vorlage zugeleitet werden. Dann werden die
Fragen hoffentlich so beantwortet werden können, ohne zu spekulieren.
Tagesordnungspunkt 15.2 würde ich gern noch
vor der Pause aufrufen und damit die Fragestunde beenden.
15.2 Belegungsrechte für die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten (VI-F02290)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian wird um Antwort gebeten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. 100 Vermieter
haben bis zum Jahresende 2015 der Stadt
Leipzig Angebote für 370 Wohnungen unterbreitet.
Zur Frage 2. 32 Miet- und Belegungsrechtsverträge konnten bis zum 9. Februar 2016 abgeschlossen werden. Davon entfielen acht Verträge
auf Wohnungen bis 60 Quadratmeter, 22 Verträge auf Wohnungen ab 60 bis unter 85 Quadratmeter und zwei Verträge auf Wohnungen über 85
Quadratmeter.
Zur Frage 3. Die 32 bislang geschlossenen Mietund Belegungsrechtsverträge wurden mit 13
Vermietern geschlossen. Davon wurden 24 Verträge mit privaten Vermietern geschlossen und
acht Verträge mit der LWB. Mit Genossenschaften wurden bislang noch keine Verträge geschlossen. Es liegen Angebote von zwei Genossenschaften vor, die derzeit geprüft werden.
Zur Frage 4. Ja.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Herr Professor
Fabian, zur Frage 3 eine Nachfrage. Können Sie
vielleicht grundsätzlich eine Aussage machen zur
Zusammenarbeit mit privaten Vermietern in der
Stadt Leipzig in dieser Frage?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wir erhalten
Angebote und prüfen sie. Sie haben ja gehört: In
32 Fällen haben wir uns schon verständigt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Eine kurze Nachfrage. Wie viele Prämien sind denn bisher ausgezahlt worden?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die Prämien
bzw. die entsprechenden Fördermittel werden
dann ausgezahlt, wenn die Mietverträge tatsächlich zustande kommen und die Wohnungen belegt werden.
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Das heißt, es wurde noch gar nichts ausgezahlt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das weiß ich
nicht. Das muss ich nachreichen.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Eine
Frage: Mir ist das Prozedere nicht ganz klar.
Aber ist es nicht so, dass alle Leitanfragen der
Fraktionen behandelt werden?
Oberbürgermeister Jung: In der Geschäftsordnung ist für die Beantwortung von Fragen eine
Stunde vorgesehen. Diese eine Stunde ist jetzt
um. Deswegen wird die Fragerunde beendet. Alle anderen Antworten auf Ihre Fragen werden
Ihnen schriftlich zugeleitet.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Danke
für die Auskunft.
Oberbürgermeister Jung: Wir machen jetzt eine Pause. Ich schlage vor, dass wir uns 17.15
Uhr wiedertreffen.
(Unterbrechung)
S e i t e | 32
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, ich bitte Sie wieder Platz zu nehmen. Wir
setzen die Ratsversammlung fort.
9.
Einwohneranfragen
9.1
Einwohneranfrage zur schmutzwasserseitigen
Erschließung
Emil-TeichSiedlung
hier: Kosten für die Verkehrssicherung/Straßenbelag - schriftliche Beantwortung - (VI-EF-02358)
Einreicher: Thomas Hecht
Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet.
9.2
Verrieselungsfähigkeit des Bodens Emil-Teich-Siedlung - schriftliche Beantwortung - (VI-EF-02359)
Einreicher: Brigitte und Werner Salzborn
Auch diese Anfrage wird schriftlich beantwortet.
9.3
Abwassererschließung
Emil-TeichSiedlung - schriftliche Beantwortung (VI-EF-02367)
Einreicher: Klaus Hotho
Die Anfrage wird ebenfalls schriftlich beantwortet.
9.4
S e i t e | 33
19. Oktober 2010 in Kraft trat. Dieses beinhaltet
insofern eine Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, dass im Geltungsbereich kommunaler Gehölzschutzsatzungen entsprechende
Veränderungen vorzunehmen sind. Das heißt, es
wurden Einschränkungen formuliert. Durch die
landesrechtliche Regelung wurden einzelne
Baumarten bzw. Größengruppen auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken vom Geltungsbereich gemeindlicher Gehölzschutzsatzungen
ausgenommen. Seither - Sie nicken; ich nehme
an, Sie kennen den Sachverhalt - sind Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und Obstbäume auf bebauten Grundstücken unabhängig
vom Stammumfang nicht mehr von der Baumschutzsatzung geschützt.
Gleichfalls nicht mehr geschützt sind auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken alle anderen
Bäume mit einem Stammumfang unter 100 Zentimeter, gemessen in 1 Meter Höhe. Auch ist mit
dieser Regelung einhergehend, dass Ersatzpflanzungen nicht mehr gefordert werden können. Dieser rechtliche Hintergrund ist mit dem
am 15. Mai 2013 durch den Landtag verabschiedeten Gesetz zur Bereinigung des Rechts des
Naturschutzes und der Landschaftspflege nochmals wiederholt worden. Insofern gibt es keine
neue landesrechtliche Regelung, die uns in die
Lage versetzt, die Baumschutzsatzung zu diesem Sachverhalt wieder neu zu regeln.
Baumschutzsatzung (VI-EF-02360)
Einreicher: Jörg Rocktäschel
Herr Rocktäschel, sind Sie da? - Ja. Herzlich
willkommen! - Bürgermeister Rosenthal wird Ihre
Anfrage beantworten.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Rocktäschel!
Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und
Herren Stadträte! Zu Ihrer Frage: Die Leipziger
Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig, kurz Baumschutzsatzung genannt, wurde auf der Tagung der
Stadtverordnetenversammlung am 16. Oktober
1992 beschlossen und ist seit der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft. Eine unterschiedliche
Wichtung des Schutzes von Gehölzen auf unbebauten und bebauten Grundstücken fand sich in
dieser Satzung nicht. Insofern waren Bäume und
Sträucher, Hecken sowie Rank- und Klettergehölze bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit unabhängig vom Standort, ob nun bebaut oder unbebaut,
oder der Zugehörigkeit zu Artengruppen gleich
behandelt. Seit Inkrafttreten der Baumschutzsatzung erfolgten bezüglich des Schutzgegenstandes und des Geltungsbereiches auch keinerlei
Änderungen durch die Stadt.
Der Sächsische Landtag beschloss jedoch am
1. September 2010 das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts, welches am
Ich kann an dieser Stelle noch einmal formulieren, dass die Stadt Leipzig im Vorfeld der Neuregelung sich gegen diese Gesetzesnovelle positioniert hatte. Es gibt eine entsprechende Stellungnahme des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Darüber hinaus waren die Amtsleiterinnen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer
sowie des Amtes für Umweltschutz im Umweltausschuss des Sächsischen Landtags zugegen
und haben die Position der Stadt über den SSG
auch entsprechend mit vertreten. Ich muss allerdings bis heute zur Kenntnis nehmen, dass der
Rechtsrahmen in Sachsen so ist und die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig diesen Rechtsrahmen normiert und auch den Bürgern und der
Verwaltung mit an die Hand gibt.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten
konnte.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage.
Rocktäschel (Einwohner): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Zunächst einmal vielen Dank
für die Annahme meiner Anfrage und die Diskussionsmöglichkeit hier. - Ich habe die Ausführungen so weit verstanden, muss aber noch einmal
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
nachfragen, ob das nicht dem Recht der Kommune auf Selbstbestimmung entgegensteht und
ob die Kommune die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten geprüft hat. - Sie hatten jetzt
schon ausgeführt, dass das nicht so ist. Deswegen will ich das nicht weiter ausdehnen.
Die zweite Frage, die ich anschließen will: Die
Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen neuen Gesetzentwurf eingebracht. Sollte er
angenommen werden, würde das wieder auf einen aus meiner Sicht vernünftigeren Stand gebracht und näher an den früheren heranführen.
Angenommen, dieses Gesetz käme zur Anwendung, wäre die Stadt Leipzig dann bereit, dem zu
folgen und dieser aus meiner Sicht großen Diskrepanz zwischen den immensen Ausgaben der
Stadt für die städtischen Bäume und dem massenhaften privaten Wiedereinreißen vernünftigerweise entgegenzuwirken?
Bürgermeister Rosenthal: Wenn es eine landesrechtliche Veränderung gibt, werden wir als
Stadtverwaltung dem Stadtrat einen Vorschlag
unterbreiten. Dann obliegt es uns, inwieweit wir
die Baumschutzsatzung an der Stelle wieder
verändern.
Rocktäschel (Einwohner): Okay, gut. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch noch
dazu.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Herr Bürgermeister Rosenthal, erlauben Sie mir die Nachfrage: Ist es tatsächlich so, dass es einen nachweisbaren Anstieg von Gehölzfällungen gibt, wie
immer wieder behauptet? Und wenn ja, gibt es
einen empirischen Beweis dafür, dass es einen
Zusammenhang zwischen der Lockerung des
Naturschutzrechts verbunden mit dem Herausfallen bestimmter Gehölzarten aus der Baumschutzsatzung und Baumfällungen gibt?
Bürgermeister Rosenthal: Das haben wir aufgrund von Anfragen schon zweimal beantwortet.
Wir führen keine Statistik, weil uns solche Sachverhalte nicht mehr zur Kenntnis gelangen. Allerdings gibt es aus der Amtsperspektive schon die
Einschätzung, dass mehr Bäume gefällt worden
sind; ja. Ich kann es aber nicht mit konkreten
Zahlen quantifizieren.
Oberbürgermeister Jung: Die Einwohneranfrage von Herrn Rocktäschel zielt auch auf diesen
Erfahrungshintergrund ab, dass in der Tat be-
S e i t e | 34
obachtbar ist, dass immer mehr Bäume, insbesondere in Innenbereichen, gefällt werden. Herr
Rocktäschel, ich persönlich finde es äußerst bedauerlich, dass die Landesgesetzgebung an dieser Stelle geändert worden ist. Ich habe meinerseits im Sächsischen Städte- und Gemeindetag
ebenfalls prüfen lassen, ob wir wegen des
Selbstbestimmungsrechts der Kommunen gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen könnten.
Allerdings ist das ein sehr unwägbares Unterfangen. Das kann Jahre dauern und Geld kosten,
sodass wir letztlich davon Abstand genommen
haben. Ich persönlich bin der Meinung, dass die
Autonomie der Kommune dort berührt ist; ja.
9.6
Fluglärmbelastung im Leipziger Nordwesten (VI-EF-02368)
Einreicher: Dr. Gerd Naether
Herr Naether, sind Sie da? - Ja. Herzlich willkommen! - Auch Ihre Anfrage wird von Herrn
Bürgermeister Rosenthal beantwortet.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Dr. Naether!
Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und
Herren! Wir haben Anfragen zu gesundheitlichen
Risiken und Gefährdungen durch Fluglärm in der
Vergangenheit schon mehrfach beantwortet. Es
wird Sie daher nicht wundern, dass sich das eine
oder andere jetzt wiederholt. Ich versuche trotzdem, es gegenüber den Bürgern und natürlich
auch dem Stadtrat so zu formulieren, dass es einen aktuellen Bezug bekommt. Insofern würde
ich gern beide Fragen zusammen beantworten
wollen.
Der Verwaltung ist bewusst, dass in den flughafennahen Ortsteilen von Leipzig der Flug- bzw.
Bodenlärm nachts zu hören und belästigend ist.
Jedoch konnten in den vergangenen Jahren in
den Leipziger Ortsteilen keine - das sage ich
ganz bewusst - unter dem Gesetzesaspekt unzulässigen Beeinträchtigungen festgestellt werden.
Leider ist es nicht möglich, aufgrund Ihrer Anfrage herauszufiltern, an welcher Station von welchem Betreiber Sie die benannten Schallpegelwerte abgegriffen haben. Der Verwaltung ist nicht
bekannt, dass derzeit In Lützschena-Stahmeln
oder auch in Wahren entsprechend fest installierte oder mobile Fluglärmmessstellen installiert
sind. Die letzte Erhebung aus dem Jahre 2014
hat einen Dauerschallpegel der gemessenen
Fluglärmereignisse von 40 dB(A) nachts ergeben.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau
des Verkehrsflughafens aus dem Jahre 2004
müssen bis zum Jahr 2016 jährlich Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes für
den Flughafen durch die Landesdirektion erhoben werden. Die Überprüfungsberechnung im
Jahr 2015 für den Luftverkehr in 2014 ergab aus
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Sicht der Landesdirektion keine Notwendigkeit
der Anpassung des Nachtschutzgebietes, sodass
der Schutz der Bevölkerung nach den Kriterien
des Planfeststellungsbeschlusses gegeben ist.
Die Überprüfung des Jahres 2015 erfolgt in diesem Frühjahr und wird nach Auskunft der Landesdirektion voraussichtlich im Oktober 2016
abgeschlossen sein. Danach ist eine Überprüfung alle drei Jahre vorgesehen.
Die Festlegung des Nachtschutzgebiets erfolgte
nach dem damaligen Stand der Lärmwirkungsforschung, in den bereits physiologische Lärmgrenzwerte, die sich auf die Aufwachreaktion beziehen, eingeflossen sind. Das für den Flughafen
Leipzig/Halle - hier wiederhole ich die Auffassung
auch der Verwaltung - festgelegte Nachtschutzgebiet ergibt derzeit ein deutlich höheres
Schutzniveau, als es das Gesetz zum Schutz
gegen Fluglärm vorsieht.
Neben der soeben dargelegten Einhaltung der
gesetzlichen und rechtlichen Festlegungen ist
die Stadt allerdings bestrebt, die Fluglärmbelastungen der Bürgerinnen und Bürger über diesen
gesetzlichen und rechtlichen Schutzanspruch
hinaus zu verringern. Ich darf an die Mitwirkung
in der Fluglärmkommission erinnern. Ich darf an
die Beschlussfassungen hier im Stadtrat zur
Lärmreduzierung und den damit verbundenen
Anträgen erinnern, die durch die Stadtverwaltung
in die Fluglärmkommission eingebracht worden
sind, wo wir derzeit intensiv in der Abarbeitung
gegenüber der Deutschen Flugsicherung sind.
Ich darf natürlich auch daran erinnern, dass insbesondere die Änderungen des Bahnnutzungskonzeptes für den Flughafen Leipzig/Halle im
Fokus der Arbeit der Fluglärmkommission stehen. Wir haben im Dialogforum diskutiert, inwieweit wir eine wochenweise oder anders geartete
zeitliche Dimension finden, um die Bahnverteilung auf der Nord- und der Südbahn zu verändern bzw. sie neu zu regeln.
Aufgrund Ihrer Anfrage wird in der nächsten
Fluglärmkommission, die am 6. April tagt, die
messtechnische Überprüfung der aktuellen Fluglärmbelastung in Lützschena-Stahmeln durch die
Stadt Leipzig beantragt werden. Des Weiteren
hat die Stadt - das möchte ich an dieser Stelle
hervorheben - gegenüber dem SMWA den Antrag des Flughafens auf nächtliche Triebwerksprobeläufe außerhalb der Halle abgelehnt. Eine
entsprechende Entscheidung des SMWA liegt
uns nicht vor. Darüber hinaus versuchen wir
auch im Dialogforum, zu diskutieren, zu informieren und einen Ausgleich herbeizuführen.
Um einschätzen zu können, ob die nächtlichen
Lärmbelastungen durch den Flughafen Auswirkungen auf die Gesundheit haben, ist dieses
Thema Schwerpunkt der morgen stattfindenden
S e i t e | 35
Dialogforumssitzung. Dort werden wir uns insbesondere über die aktuell erforschten gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm der Lärmwirkungsstudie NORAH informieren lassen, den daraus resultierenden Handlungsbedarf für den
Flughafen diskutieren und hoffentlich noch weitere Maßnahmen daraus ableiten, die wir seitens
der Stadt wiederum in die Fluglärmkommission
einbringen können. An dieser Stelle der Hinweis
an alle Kollegen Stadträte, das Dialogforum morgen zu nutzen, um sich insbesondere über gesundheitliche Dimensionen und Fragestellungen
informieren zu lassen. - So weit von meiner Seite.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dr. Naether, Sie
haben eine Nachfrage.
Dr. Naether (Einwohner): Vielen Dank für die
Möglichkeit, dass ich die Anfrage stellen konnte.
- Sie können sich natürlich denken, dass ich mit
dieser Antwort nicht zufrieden bin. Die Daten
wurden vorwiegend von Messstationen der Bürgerinitiativen erhoben. Ich würde den Vorschlag
machen, dass die Stadt selbst - das betrifft ja
über 100.000 Einwohner - eine Messstation installiert, um saubere Werte zu erhalten und sie
mit den anderen vergleichen zu können. Nach
unseren Daten waren es deutlich mehr als 40
dB(A). - Erlauben Sie mir noch eine Frage. Es ist
ja ein breites Feld, das hier angesprochen wird.
Im vergangenen Jahr gab es über 32.000 Starts
und Landungen. Wo sehen Sie denn die
Schmerzgrenze für Leipzig und für unsere
Wohngebiete?
Bürgermeister Rosenthal: Ich beantworte das
einmal formal; wir können das gern morgen weiterdiskutieren. Das bewegt sich im Rahmen des
Planfeststellungsbeschlusses. Darin gibt es Szenarien, die am Flughafen Leipzig/Halle eintreten
können. Ich glaube, sollten diese Szenarien
überschritten werden, muss man diese Fragestellung noch einmal aufwerfen.
Dr. Naether (Einwohner): Man müsste natürlich
erst einmal feststellen: Welche Lärmpegel treten
konkret auf? Worüber sprechen wir eigentlich?
Ich weiß, dass Brüssel bei 13.000 Starts und
Landungen das Handtuch geworfen hat. Was
läuft hier?
Noch eine letzte Bemerkung: Ich hätte mich natürlich sehr gefreut, wenn unser Herr Oberbürgermeister - ich hatte ihn ja konkret angesprochen - zu diesen Fragen Stellung nimmt. - Danke
schön.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Dr. Naether. Ich nehme immer auch Stellung.
Aber ich denke, es ist wichtig, dass Kollegen das
in meiner Vertretung dann auch autorisiert vortragen können. Sie können sich vorstellen, dass
die Vielfalt der Themen es nötig macht, sich auf
Kollegen zu stützen und darauf zu verlassen.
Damit schließen wir die Einwohnerfragestunde
und fahren mit Tagesordnungspunkt 10 fort.
10.
Petitionen
10.1
Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine
kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben
(VI-P-01752)
Einreicher: Petitionsausschuss
10.1.1 dazu VSP (VI-P-01752-VSP-002)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
10.1.2 dazu ÄA (1752-VSP-002-ÄA-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
Meine Damen und Herren, es geht um eine Petition, die Wellen geschlagen hat. Eine inhaltliche
Einbringung ist nicht vorgesehen. Es liegt dazu
aber jetzt ein Änderungsantrag auf dem Tisch.
Herr Schmidt beginnt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte und Bürgermeister! Frau Dubrau! Liebe Gäste! Liebe Frau
Gromeyer, wo auch immer Sie gerade sitzen!
Dort oben. Herzlich willkommen! Aufgrund der
großen öffentlichen Diskussion nicht nur hier in
Leipzig, sondern durchaus bundesweit, und der
Tragweite des Themas - Herr Oberbürgermeister
hat es gerade gesagt - möchte ich als Vorsitzender des Petitionsausschusses die Ihnen heute
vorliegende Beschlussempfehlung vortragen.
Die Empfehlung des Petitionsausschusses, der
Petition abzuhelfen, wurde mehrheitlich gefasst.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen heute, werte
Stadträtinnen und Stadträte, zu beschließen,
dass die Stadt zukünftig keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren
vergibt. Vorgestern hat uns eine Stellungnahme
des Rechtsamtes erreicht, in der angekündigt
wird, dass ein solcher Beschluss rechtswidrig
wäre und vom Oberbürgermeister kassiert werden müsste. Lassen Sie mich deswegen ein paar
Ausführungen dazu machen.
Zunächst möchte ich mich dem angeblich unbestimmten Begriff „Wildtiere“ widmen. Der Begriff
„Wildtiere“ ist definiert, wenn auch nicht in der
Petition. Die Bundestierärztekammer forderte be-
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reits 2010 ein generelles Verbot aller Wildtiere in
Zirkussen. Insbesondere Affen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Wölfe, Elefanten, Großbären,
Giraffen, Nashörner und Flusspferde können in
wandernden Unternehmen schon im Grundsatz
nicht artgemäß nach § 2 Nr. 1 und 2 Tierschutzgesetz untergebracht werden. Die Erfahrung
zeigt, dass die bestehenden Regelungen zum
Schutz von Tieren bei den Wildtierarten nicht
greifen, weil eine art- und verhaltensgerechte
Unterbringung unter den besonderen Bedingungen eines reisenden Zirkusunternehmens systemimmanent und praktisch nicht möglich ist. Für
all dies gilt, dass die Tiere, auch wenn keine
schwerwiegenden Verhaltensstörungen sichtbar
sind, erheblich leiden. Sie sind nicht domestiziert, sondern gezähmt. So sind bis auf eine
Ausnahme sämtliche Elefanten deutscher Zirkusbetriebe nachweislich Wildfänge, deren Verhaltensansprüche nicht im Grundsatz erfüllt werden können.
Auch der Bundesrat hat in einer Entschließung
auf die im Vergleich zu Tieren domestizierter Arten, zum Beispiel Hunde und Pferde, geringere
Anpassungsfähigkeit von Wildtieren an die restriktiven Haltungsbedingungen aufmerksam gemacht. Die Petition widerspricht deswegen nicht
der derzeitigen Gesetzeslage und auch nicht
dem Verhältnismäßigkeitsgebot.
Nun zur angeblichen Einschränkung der Berufsfreiheit. Die Petition stellt zwar einen Eingriff in
die Berufsfreiheit dar, der aber als geringgradig
zu beurteilen ist. Eine Einschränkung bestimmter
Tierarten ist somit verhältnismäßig. Sofern die
Berufsausübungsregelung zulässig ist, dürfte
grundsätzlich auch die Eigentumsbeschränkung
zulässig sein. Damit wäre der Eingriff in Art. 14
Abs. 1 Grundgesetz ebenfalls verfassungsgemäß. So sieht es mittlerweile auch die Bundesregierung. Ich zitiere:
Es handelt sich nach den hier vorliegenden Erkenntnissen vielmehr um einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, der durch vernünftige Erwägungen
des Gemeinwohls, hier den Schutz der
von dem Verbot oder einer Beschränkung erfassten Tiere, gerechtfertigt sein
kann
Die Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit
wird also als verhältnismäßig erachtet, da der
Tierschutz mit der Aufnahme als Staatsziel in
Art. 20 a Grundgesetz als überragend wichtiges
Gemeinschaftsgut einzuordnen ist.
Auf der Vollzugsebene ist die Problematik „Wildtieren in Zirkusbetrieben“ nicht lösbar, auch wenn
dies der Verwaltungsstandpunkt suggeriert. Die
Verweigerung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz ist nur im Einzelfall anwendbar,
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
aber zur generellen Regelung von Missständen
nicht geeignet. Zudem haben die Erfahrungen
mit dem Zirkuszentralregister gezeigt, dass es
systemimmanent trotz der zentralen Erfassung
aller Wanderzirkusse nicht zu spürbaren Verbesserungen in den Tierhaltungen der genannten Arten gekommen ist. Die einschlägigen Leitlinien
entsprechen nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis, sondern dienen lediglich der
Orientierung. Zudem sind sie nicht rechtsverbindlich und aufgrund der ständigen Ortswechsel der
Zirkusbetriebe nicht konkret nachweisbar. Um
der Problematik zu begegnen, muss daher verhindert werden, dass die Tierarten, die absehbar
gefährdet sind, weiter in Zirkussen gehalten werden.
Bereits 2003 und 2011 hat der Bundesrat jeweils
einem Entschließungsantrag zugestimmt - darauf
weist die SPD in ihrem Änderungsantrag hin -,
nach denen ein Haltungsverbot für bestimmte
wildlebende Tierarten in Zirkusbetrieben ausgesprochen werden sollte. Zudem räumt die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes ein, dass eine tierschutzgerechte
Haltung bestimmter Tierarten unter den Bedingungen des Zurschaustellens an wechselnden
Orten nicht realisierbar ist. Gehandelt hat die
Bundesregierung bislang allerdings nicht. Aktuell
liegt dem Bundesrat jedoch ein Antrag des Landes Hessen vom Februar 2016 zum Verbot der
Haltung bestimmter wildlebender Tierarten in Zirkussen in Deutschland vor.
Lassen Sie mich, da meine Redezeit zu Ende
geht, Ihnen nun noch ein paar abschließende Informationen geben.
Die Mehrheit der Deutschen will im Zirkus keine
Wildtiere sehen. Das ergab eine repräsentative
Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF-Magazins Frontal21 im vergangenen Jahr. Demnach finden es zwei Drittel der
Deutschen nicht gut, wenn Wildtiere wie Elefanten, Giraffen oder Tiger in Zirkusbetrieben gehalten werden. Lediglich 15 Prozent äußerten keine
Bedenken.
Viele deutsche Städte haben das Elend der Tiere
hinter den Glitzerkulissen der Zirkuswelt erkannt
und angesichts der Blockadehaltung des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft kommunale Verbote für Wildtiere
im Zirkus erlassen. Städte wie Heidelberg,
Worms, Potsdam, Speyer und viele andere - insgesamt sind es 40 - vergeben keine öffentlichen
Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die mit bestimmten Wildtierarten anreisen. In Europa haben bereits 18 Länder alle oder bestimmte Tierarten in Zirkusbetrieben verboten, zuletzt Großbritannien und die Niederlande.
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Für Bernhard Paul, Mitbegründer und Zirkusdirektor des Circus Roncalli, sind WildtierAufführungen im Zirkus nicht mehr zeitgemäß.
Roncalli verzichtet seit Jahrzehnten auf Wildtiere
in der Manege. Seiner Meinung nach werde sich
ein Verbot nicht verhindern lassen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, im Namen des Petitionsausschusses bitte ich
Sie herzlich um die Zustimmung zu unserer
Empfehlung, der Forderung der Petenten zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Herrn Weber, Frau Dr. Heymann und
Herrn Volger.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne!
Liebe Petenten und Petentinnen! In den letzten
Tagen wurde dieses Thema relativ kontrovers in
den Medien diskutiert. Auch im Umweltausschuss wurde es sehr intensiv erörtert. Wir als
SPD-Fraktion haben heute zwar ein bisschen
spät, aber trotzdem noch fristgerecht einen Änderungsantrag eingebracht und uns natürlich
auch schon vorher mit diesem Thema befasst.
Fakt ist, dass wir die Auffassung der Verwaltung
dahin gehend teilen, dass es eine sehr kontroverse Rechtslage gibt. Das wurde uns in den jeweiligen Ausschüssen auch für alle nachvollziehbar begründet, sodass wir zu der einhelligen
Meinung gekommen sind, dass wir den Verwaltungsstandpunkt unterstützen und ihn uns quasi
zu eigen machen wollen. Allerdings schlagen wir
mit unserem Antrag eine Konkretisierung vor, die
uns wichtig ist.
Herr Schmidt hatte gerade dargelegt, dass eine
Vielzahl von Kommunen bzw. Ländern in Europa
eine bestimmte Wildtierliste - ich will sie einmal
als Black List bezeichnen - beschlossen haben.
Es stünde auch Leipzig gut zu Gesicht, wenn wir
uns da anschließen würden, anlehnend auch an
die Entschließung des Bundesrates, die die
Bundesregierung auffordert, eine Vorlage zu einer entsprechenden Verordnung zu erarbeiten.
Konkret werden in der Entschließung Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und
Flusspferde genannt. Das Halten dieser Wildtiere
soll Zirkusbetrieben künftig untersagt werden.
Wir fordern die Verwaltung daher auf, von ihrem
Hausrecht Gebrauch zu machen und zu sagen:
Für solche Tiere ist eine artgerechte Haltung in
Zirkussen nicht möglich. In unserem Antrag
schlagen wir vor, den Verwaltungsstandpunkt
dahin gehend zu konkretisieren. Da ich gerade
gehört habe, dass unser Antrag noch nicht allen
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Fraktionen vorliegt, würde ich ihn ganz kurz noch
einmal vorlesen:
Der Verwaltungsvorschlag zur Petition
wird konkretisiert durch einen Passus,
der, basierend auf einem Bundesratsbeschluss von 2011, angibt, dass städtische Flächen nicht mehr für Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt werden,
die nicht menschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner, Flusspferde
und Giraffen mitführen.
- So weit unser Änderungsantrag. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Werte Gäste! Sehr geehrte
Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich spreche hier als Vorsitzende des Tierschutzbeirates.
In einer der letzten Stadtratssitzungen wurde der
Tierschutzbeirat gebeten, sich mit dieser Petition
zu befassen und ein Vorvotum abzugeben. Es
liegt an der Problematik der Sache und an der
Rechtsgrundlage, gemäß der wir als Tierschutzbeirat arbeiten, dass es nicht zu dem Ergebnis
gekommen ist, das vielleicht mancher von Ihnen
von einem Tierschutzbeirat erwartet hat. Das Ergebnis lautet: vier zu vier zu null. Faktisch heißt
das: Die Petition wird abgelehnt.
Natürlich wäre es ganz einfach, zu sagen: Wir
als Tierschützer vertreten die reine Lehre. Dieser
ist zu folgen und dementsprechend der Petition
Abhilfe zu schaffen. Aber was würde das bedeuten? Lediglich auf kommunalen Plätzen würde
dieser Beschluss greifen. Nur auf kommunalen
Plätzen! Auf privaten Plätzen wie zum Beispiel
an der Permoserstraße wäre dieser Beschluss
wirkungslos. Das heißt: Wasch mir den Pelz,
aber mach mich nicht nass. Es wäre also nur für
einen Teil gelöst, aber woanders könnte es weiter stattfinden. Auch ist nicht abschließend gewürdigt, ob und inwieweit ein solcher Beschluss
auf die generelle Bespielbarkeit kommunaler
Plätze Auswirkungen hätte und lieb gewordene
Veranstaltungen davon betroffen wären. Im Umweltausschuss wurden auch etwaige Auswirkungen auf die Kleinmesse diskutiert.
Die Zirkusunternehmen, die Wildtiere zur Schau
stellen, müssen in Deutschland über eine Zulassung nach § 11 des Tierschutzgesetzes verfügen. Sobald sie diese besitzen und sich entsprechend verhalten, würde die Verweigerung von
kommunalen Plätzen einem Berufsverbot gleichkommen. Würden nun flächendeckend Kommunen ohne irgendwelche flankierenden Maßnahmen so handeln wie von Leipzig gewünscht, mag
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ich mir nicht vorstellen, was mit den Wildtieren in
den Zirkusbetrieben geschieht, da deren halbwegs sachgerechte Haltung, die sicherlich kritikwürdig ist, dann nicht mehr finanzierbar wäre.
Unser Tierheim ist jedenfalls nicht in der Lage,
noch mehr exotische Tiere aufzunehmen. Es ist
längst an den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit.
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass sich die
Hälfte der Tierschutzbeiratsmitglieder - es waren
tatsächlich die Hälfte der Fraktionsvertreter und
die Hälfte der Sachverständigen - für die Petition
ausgesprochen haben, um dem Tierschutz zu
mehr Wirkung zu verhelfen. Doch die Arbeitsgrundlage des Tierschutzbeirates ist das Tierschutzgesetz und dessen Einhaltung. Wer also
wirklich möchte, dass kein Wildtier mehr zu
Dressuren zur Schau gestellt werden darf, muss
sich an denjenigen wenden, der die Bundesgesetze verändern kann, den Deutschen Bundestag.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bleibt uns nur die
Möglichkeit, gemäß dem Verwaltungsstandpunkt
zu handeln. Sonst würde einem mutmaßlichen
Unrecht mit einem anderen Unrecht abgeholfen.
Ich gehe davon aus, dass, falls dem Anliegen der
Petition nicht abgeholfen wird, die Verwaltung
dennoch gemäß ihrem Verwaltungsstandpunkt
handeln wird. - So weit die Diskussion aus dem
Tierschutzbeirat.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Dank des Änderungsantrags der SPD ist meine Rede ein bisschen überholt. Ich möchte aber trotzdem auf einige Punkte eingehen, da wir uns schon seit längerer Zeit mit dieser Petition beschäftigen, und
Ihnen das eine oder andere in Erinnerung rufen.
Es wurden schon viele Ausführungen zu den
rechtlichen Aspekten der Petition und dem hanebüchenen
Gefälligkeitsverwaltungsstandpunkt
gemacht, der schlicht falsch ist und nicht einmal
das Ansinnen der Petition akkurat aufgreift. Dazu
aber später mehr.
Vorab will ich hier mein Entsetzen und mein Unverständnis über die Verwaltung zum Ausdruck
bringen. Die Petition wurde im August eingereicht und im August im Petitionsausschuss behandelt. Der Verwaltungsstandpunkt hat ewig auf
sich warten lassen. Jetzt, ein halbes Jahr später,
stellt sich die Verwaltung hin und kündigt an, die
Petition für rechtlich nicht zulässig zu erklären,
wenn sie heute eine Mehrheit finden würde.
Sechs Monate werden die Petenten im Unklaren
gelassen. Sechs Monate werden 3.300 Unter-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
zeichner von der Verwaltung verschaukelt. Entweder man erklärt die Petition gleich bei Annahme für unzulässig, oder man lässt es. Das ist ein
zutiefst unwürdiger Vorgang seitens der Verwaltung, Herr Oberbürgermeister Jung. Welches
Zeichen sendet die Stadt Leipzig aus, wenn
Menschen, die sich am politischen Willensbildungsprozess beteiligen wollen, so behandelt
werden? Ich für meinen Teil schäme mich für
dieses Vorgehen. Mir bleibt nur, mich für dieses
Verwaltungshandeln zu entschuldigen und die
Leipziger aufzufordern, sich nicht entmutigen zu
lassen und trotzdem Petitionen einzureichen,
auch wenn sie gegen die erwartbare Verwaltungsmeinung sind.
Nun aber zurück zur Petition und den Rechtsstreitigkeiten. Sehr geehrte Stadträte, wir könnten die Fragen der Zulässigkeit und der Unzulässigkeit einfach vergessen. Wenn Sie den Petitionstext genau lesen, werden Sie feststellen: Dort
steht eben nicht, wie im Verwaltungsstandpunkt
ausgeführt, etwas von einem Verbot. Da heißt es
schlicht: „Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine
kommunalen Flächen mehr an Zirkusse mit Wildtieren zu vergeben.“ - Es ist also eine Aufforderung, etwas zu tun, was die Stadt auch ohne jegliches Verbot tun kann und schon seit Jahren bei
unliebsamen Anbietern von Show-Events tut. Der
Stadt steht es eben frei, bei Anfragen von Zirkussen mit Wildtieren nach kommunalen Flächen
Nein zu sagen. Eine Begründung braucht es dafür nicht.
Als Eigentümer kann ich mir durchaus aussuchen, welche Anbieter ich auf meine Fläche lasse und welche nicht. So haben wir es alle hier
auch 2010 gehandhabt, als wir beschlossen haben, keine kommunalen Flächen mehr an Freefight-Veranstaltungen zu vergeben. - Entschuldigung, mit einer Einschränkung: Herr Hobusch
hat damals dagegen gestimmt, begründet, vollkommen nachvollziehbar. - Das war der gleiche
Sachverhalt damals. Nur gab es eben keine
rechtlichen Bedenken seitens der Verwaltung,
und das obwohl die FDP damals extra noch ein
Rechtsgutachten vorlegte, was vom Rechtsamt
geprüft und für nicht relevant befunden wurde.
Ich zitiere aus dem Protokoll der Ratsversammlung von 2010:
Herr OBM Jung stellt klar, dass es sich
bei dem heute zu fassenden Beschluss
um eine politische Willensbekundung
des Stadtrates handele, die zum Inhalt
habe, nach Möglichkeit rechtlich sauber
zu prüfen, inwieweit solche Veranstaltungen in Leipzig verhindert werden
könnten. Es sei keine verbindliche operative Anweisung an das Ordnungsamt,
gegen Recht zu verstoßen. Er, Jung,
betrachte die Willensbekundung des
Stadtrates als einen Handlungsauftrag,
S e i t e | 39
im Rahmen des rechtlichen Machbaren
zu agieren.
Rechtlich machbar ist auch der heutige Petitionstext, wenn man ihn nicht bewusst sinnentstellt.
Und da kommen wir zum springenden Punkt: Die
Verwaltung wollte das damals beim Freefight, sie
will es aber heute beim Zirkus eben nicht. Darüber sollten wir reden und entscheiden, statt uns
hinter absurden Rechtsverdrehungen zu verstecken. Das wäre fair und auch dem Umgang mit
den Petenten angemessen. Demokratie lebt von
unterschiedlichen Meinungen. Dazu sollte man
dann auch stehen. Wer Wildtier-Zirkus toll findet,
sollte das sagen, Herr Oberbürgermeister. Wer
das nicht toll findet, hat eben eine andere Meinung. Darüber sollten wir heute abstimmen.
Ich danke Herrn Weber für den Änderungsantrag, der noch einmal das konkretisiert, was die
Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt
komplett außer Acht gelassen hat, in dem sie
sagt, dass ein Verbot gar nicht geht und in dem
sie die Gerichtsurteile sehr einseitig ausgelegt
hat. Der Änderungsantrag der SPD enthält eine
Negativliste, die von verschiedensten Verwaltungsgerichten als akzeptables Vorgehen gewürdigt wird. So werden wir hoffentlich eine Entscheidung im Sinne der Tiere treffen können. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich im Moment nicht.
Einige Sätze meinerseits: Herr Volger, die Kritik,
dass es sich so lange hingezogen hat, müssen
wir ein Stück weit annehmen. Aber es ist auch
meine Pflicht, dem Petitionsausschuss die rechtliche Auffassung des Rechtsamtes zur Kenntnis
zu geben, die mir allerdings in der Tat erst vor
zwei Tagen, am Montag, vorlag. Ich habe dann
sofort reagiert und dies zur Kenntnis gegeben.
Man kann dazu unterschiedlicher Meinung sein,
wie das in Rechtsfragen immer so ist, Herr Volger. Aber ich denke, ich habe richtig gehandelt,
dass ich Ihnen das zur Kenntnis gegeben habe.
In der Tat - darauf will ich vor der Abstimmung
hinweisen - wäre es nach Auffassung des
Rechtsamtes rechtswidrig, wenn wir den Text der
Petition - ich spreche nicht vom Änderungsantrag, sondern vom vorliegenden Petitionstext verabschiedeten. Dem müsste ich widersprechen. Nach erster kursiver Lesung des Änderungsantrags kann ich das nicht bestätigen; dieser Text wäre rechtlich möglich. - Herr Kube
nickt; gut.
Frau Gabelmann, Sie haben noch eine Frage vor
der Abstimmung.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Stadträtin Gabelmann (SPD): Mich würde interessieren, wie die anderen Kommunen das hinbekommen haben, wenn es angeblich rechtswidrig ist.
Oberbürgermeister Jung: Noch einmal: Der
Text, der jetzt von Herrn Weber vorgelegt worden
ist, ist ein Text, der in anderen Kommunen ebenfalls in dieser Einschränkung formuliert worden
ist und offensichtlich bei einigen Verwaltungsgerichtsentscheidungen Bestand hatte. Oder hatte
er das nicht, Herr Rosenthal? - Dann stellen Sie
das noch einmal klar. Ich bin in dem Rechtsgebiet nicht firm.
Bürgermeister Rosenthal: Ich will zur Auffassung des Rechtsamtes Stellung nehmen. Es gibt
deutschlandweit keine höchstrichterliche Entscheidung, die besagt, dass das rechtswidrig
oder rechtmäßig ist. Es gibt verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Entscheidung von
Städten zur Satzung oder zu Einzelvorfällen aufgehoben und darauf hingewiesen haben, dass
es weder eine Rechtsnorm dafür gibt noch dass
das gemeindliche Recht uns in die Lage versetzt,
solche Regelungen vorzunehmen.
Insofern dieser Alternativvorschlag, weil wir nämlich damit genau auf die Leitlinien abstellen, wo ich verweise auf die Ausführungen sowohl des
Tierschutzbeauftragten des Landes BadenWürttemberg als auch des Tierschutzbeauftragten des Landes Hessen - deutlich herausgearbeitet wird: Was ist nicht mehr tierartgerechte
Haltung? Diese Tierarten sind in den Leitlinien
benannt worden. Insofern beziehen wir uns als
Stadt Leipzig auch darauf, dieses in Leipzig nicht
zuzulassen.
Jetzt schlagen Sie über die bereits existierenden
Leitlinien hinausgehend vor, weitere Tiere aufzunehmen und stützen sich auf die Begründung in
der Entschließung des Bundesrats, die wiederum
der Bundesregierung zugegangen ist, damit der
Bundesgesetzgeber diese weiteren Beschränkungen regelt, was er bisher aber nicht getan
hat.
Nun sagen nicht nur die Tierschutzbeauftragten
in ihren Gutachten, sondern auch die Verwaltungsgerichte: Wenn ihr das tut, dann müsst ihr
triftige, plausible Gründe vortragen, die wiederum zu dieser neuerlichen Einschränkung führen.
- Jetzt kann man sich auf den Standpunkt stellen,
dass das, was dem Bundesrat zugeleitet wurde
und was er als Begründung vorträgt, als sachliche Begründung ausreicht. Auf diesem Standpunkt kann man stehen. Ob das allerdings gerichtlich hält, kann ich Ihnen heute nicht beantworten. Es kann sein - auch wenn der Herr
Oberbürgermeister gesagt hat, das ist ein recht-
S e i t e | 40
mäßiger Vorgang -, dass das im Nachgang durch
ein Verwaltungsgericht anders gesehen wird.
Das kann passieren. Dass aber der Tenor „Wir
machen eine grundsätzliche Verbotsverfügung“
rechtswidrig ist, ist aus Sicht der Verwaltung unzweifelhaft. - Ich hoffe, dass ich Ihnen das verständlich machen konnte.
Oberbürgermeister Jung: Danke für die Klarstellung. - Herr Haas hatte sich gemeldet, dann
noch einmal Herr Volger und Herr Weber.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren Stadträte! Wir haben
im Ausschuss genau dieses Thema explizit besprochen. Ich kann dem, was Bürgermeister Rosenthal gesagt hat, zu 100 Prozent beipflichten.
Wir würden Glaskugellesen in Sachen Rechtssicherheit betreiben. Wir haben dazu Experten vor
Ort gehabt und von ihnen eindringlich immer
wieder den Hinweis bekommen: So, wie es die
Verwaltung sieht, können wir es machen. Alles
andere ist rechtlich nicht haltbar. - Ich warne davor, hier aufs Glatteis zu gehen. Das möchte ich
noch einmal klar und deutlich hier zum Ausdruck
bringen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Nach
den Ausführungen von Bürgermeister Rosenthal
an Sie, Herr Jung, doch noch einmal die Frage:
Wenn der Änderungsantrag der SPD jetzt eine
Mehrheit finden würde, würden Sie dann in Einspruch gehen und das als „nicht rechtlich zulässig“ beanstanden? Das würde ich ganz gern vor
der Abstimmung wissen wollen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Wir haben die in unserem Änderungsantrag vorgeschlagene Liste den
„Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen“ entnommen und diese quasi
dem Verwaltungsstandpunkt zugeordnet, damit
in dieser Hinsicht Klarheit besteht.
In Richtung CDU: Es gibt eine Handlungsaufforderung des Bundesrats, ebenfalls inkludiert mit
dieser Liste, an die Bundesregierung bzw. den
Bundestag, eine entsprechende Verordnung vorzulegen. Nach meinem Kenntnisstand scheitert
das an einem Teil der Bundesregierung.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Es gibt beim
SPD-Änderungsantrag noch ein redaktionelles
Problem. Der Begriff „nicht menschlich“ sollte in
einem Wort geschrieben werden. Ansonsten wäre es so zu verstehen, dass ein Zirkus nur dann
eine Fläche bekommt, wenn er das alles mitführt.
Oberbürgermeister Jung: Da haben Sie recht. Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ich muss jetzt noch
etwas zu Herrn Haas sagen. Er sagte, wir sollten
hier keine Glaskugelleserei betreiben bei Sachen, die rechtlich nicht standhalten. - Wir hatten
in der letzten Sitzung eine Abstimmung zu meinem persönlichen Lieblingsthema, dem Livestream in dieser Stadt. Was haben wir dort
gemacht? Wir haben über etwas abgestimmt,
das jedes Verwaltungsgericht in diesem Land
anders sehen würde. Wir haben Glaskugelleserei betrieben, Herr Haas. Jetzt so zu argumentieren, finde ich ein bisschen scheinheilig. Dann
hätten Sie nämlich damals auch dagegen stimmen müssen. Lassen Sie uns das probieren.
Lassen Sie uns gucken, ob das durchkommt.
Wenn es Ärger gibt, gibt es Ärger. Etwas anderes können wir eh nicht machen, bis sich die
Rechtsprechung festgelegt hat oder ein eindeutiger Gesetzestext beschlossen worden ist.
Oberbürgermeister Jung: Ich will gerne noch
die Frage von Herrn Volger beantworten. Dem
Ursprungstext der Petition hätte ich nach der jetzigen Aktenlage widersprechen müssen. Jetzt
liegt ein Änderungsantrag vor, der heute eingegangen ist. Mit Handauflegen kann ich Ihnen
nicht sagen, ob das was wird. Aber es scheint
durch die Definition möglich zu sein, zumindest
nicht zu widersprechen. Wie das Ergebnis im
Verwaltungsgerichtsverfahren aussehen würde,
hat Kollege Rosenthal eben deutlich gemacht.
Ich bitte um Verständnis, das ich auch diesen
Text noch einmal Herrn Kube zur außergewöhnlichen, genauen Betrachtung übergeben werde.
Allerdings findet sich in der rechtlichen Einschätzung des Rechtsamtes auch dieser Passus der
näheren Definition von Tierarten wieder. - So ist
die Sachlage.
S e i t e | 41
jetzt beschließen würden und ein Verwaltungsgericht das kippen würde, was wäre als WorstCase-Szenario für die Stadt denkbar? Was kann
uns da passieren?
Oberbürgermeister
Jung:
Gegebenenfalls
Schadensersatzansprüche eines Zirkusbetriebes. Ich weiß nicht - Herr Kollege Faber wird es
besser wissen -, inwieweit wir rechtlich an die
Verträge gebunden sind. Das kann ich Ihnen
zurzeit nicht beantworten.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es
ist doch offensichtlich so - ich bitte mich zu korrigieren, wenn ich etwas Falsches sage -, dass es
keine höchstrichterliche Rechtsprechung in dieser Frage gibt und insofern noch nicht abschließend feststeht, ob eine entsprechende Regelung
rechtswidrig wäre oder nicht. Es gibt Entscheidungen von Gerichten, die gewisse Dinge erahnen lassen, was abschließend herauskommen
könnte. Aber wir wissen es nicht. Insofern ist es
so wie immer vor Gericht und auf Hoher See:
Man weiß es nicht.
Es gibt auch in anderen Fällen den Sachverhalt,
dass wir im Stadtrat etwas beschließen und ein
Gericht letztendlich der Auffassung ist, dass das,
was beschlossen worden ist, rechtlich nicht haltbar ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass die
Stadt Leipzig noch nie in ihrer Geschichte vor einem Verwaltungsgericht unterlegen wäre. Das
hat es ja schon mal gegeben.
Oberbürgermeister Jung: Selten.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Das werfe ich
auch niemandem vor. Aber das kommt gelegentlich schon vor.
Als Oberbürgermeister widersprechen muss man
dann, wenn offensichtlich ist, dass ein Beschluss, den der Stadtrat hier fasst, rechtswidrig
wäre. Nach meiner Auffassung wäre die Petition,
wie sie hier vorliegt, nicht offensichtlich rechtswidrig.
Herr Dossin.
Oberbürgermeister Jung: Doch.
Stadtrat Dossin (CDU): Herr Oberbürgermeister,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie
sich selbst nicht sicher, ob das rechtlich haltbar
ist oder nicht. Dazu meine Frage: Wenn wir das
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Das müssen Sie
selber bewerten. Aber mit Sicherheit ist die Formulierung im SPD-Änderungsantrag nicht offensichtlich rechtswidrig, weil sie noch gar nicht Ge-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
S e i t e | 42
genstand einer abschließenden richterlichen
Rechtsprechung gewesen ist. Von daher, meine
ich, sollten wir durchaus die Möglichkeit haben,
so zu entscheiden.
Jetzt wurde ein zweiter Änderungsantrag gestellt, nur den Verwaltungsstandpunkt ohne diese
Ergänzung abzustimmen. Wir kämen dann zur
Petition im Urtext.
Oberbürgermeister Jung: Gut. Der Worte sind
jetzt, denke ich, genug gewechselt.
Ich stelle zunächst den Änderungsantrag der
SPD zur Abstimmung. Wer dem folgt, bitte ich
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Eine Bemerkung muss ich noch machen, weil
Herr Volger das indirekt angesprochen hat. In
der Tat, meine Damen und Herren, bin ich der
Auffassung, dass ein Stadtrat sich vornehmlich
mit Dingen beschäftigen sollte, die ihm nach dem
Kommunalrecht obliegen. Da habe ich in der Tat
eines meiner größten Störgefühle. Der Bundesgesetzgeber hat etwas nicht geregelt, und wir
greifen auf kommunaler Ebene dieser Regelung
vor. Da ist mein Störgefühl. Genauso habe ich
ein Störgefühl, wenn sich der Stadtrat mit allgemeinen politischen Absichten oder Erklärungen
beschäftigt, die eigentlich nicht seiner kommunalen Zuständigkeit zuzuordnen sind.
Abstimmung: Mit einer Reihe von Gegenstimmen ist dennoch mit Mehrheit so beschlossen.
Damit entfallen sowohl die Abstimmung über den
Verwaltungsstandpunkt als auch die Abstimmung
über die Petition. - Versuchen wir, diesen Weg
jetzt so zu gehen.
10.2
Erhaltung des Soziokulturellen Zentrums „Große Eiche“ in BöhlitzEhrenberg (VI-P-02046)
Einreicher: Petitionsausschuss
10.2.1 dazu VSP (VI-P-02046-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Um dem Argument gleich vorzubeugen: Im Falle
des Freefight, den wir damals diskutiert haben,
ging es nach unserer festen Überzeugung
ethisch um die Frage des Kinder- und Jugendschutzes. Aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz abgeleitet war der Stadtrat der Überzeugung, dass wir dies in unserer Stadt nicht wollen.
Das war ein anderer Gegenstand, der nach Kinder- und Jugendhilfegesetz, Sozialgesetzbuch
VIII, in die Obliegenheit der Stadt sehr wohl partiell hineinfällt.
Hier aber bewegen wir uns auf einem Feld, was
der Bundesgesetzgeber nicht geklärt hat, der
Landesgesetzgeber offensichtlich nicht klären
will und zu dem in anderen Städten unterschiedliche Verwaltungsgerichtsurteile vorliegen. - Das
zur Klärung. Das hat nichts mit meiner Haltung
zu tun.
Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht
der Fall. Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegt Ihnen vor. Wer dem zustimmt,
bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen?
- Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme, zwei Enthaltungen. So beschlossen.
10.3
Umbenennung des Richard-WagnerPlatzes in den Refugees-WelcomePlatz. Leipzig ist eine weltoffene, tolerante und vielfältige Stadt (VI-P-02133)
Einreicher: Petitionsausschuss
10.3.1 dazu VSP (VI-P-02133-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
10.3.2 dazu ÄA (VI-P-02133-ÄA-02)
Herr Danckwardt, zur Geschäftsordnung.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Ich habe
vorhin nicht ganz verstanden, was die SPD zur
Abstimmung stellen will: den Verwaltungsstandpunkt inklusive ihres Änderungsantrags oder nur
den Änderungsantrag zum Verwaltungsstandpunkt. Für den Fall, dass die SPD den Verwaltungsstandpunkt nur mit dieser Passage ergänzt
zur Abstimmung stellt, würde ich den Änderungsantrag stellen, den Verwaltungsstandpunkt
in Reinform abzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Ich verstehe
es so: Es liegt ein Änderungsfraktion der SPDFraktion vor, der den Verwaltungsstandpunkt inklusive dieser Ergänzung zur Abstimmung stellt.
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hierzu wird das Wort gewünscht. - Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Wir beantragen,
den Vorschlag des Petitionsausschusses zu ersetzen durch:
Die Stadt Leipzig erarbeitet bis zum
1. Quartal 2017 einen Vorschlag wie in
geeigneter Weise an einem geeigneten
Ort auf das Willkommen heißen von
Menschen aus aller Welt in unserer
Stadt aufmerksam gemacht werden
kann.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Sicher wird es Richard Wagner nicht gerecht,
den Ort seines Geburtshauses umbenennen zu
wollen, zumal die menschenfeindlichen Demonstrationen auch an jedem anderen Platz in
der Stadt hätten stattfinden können. Dennoch
greift die Petition ein Anliegen auf, was gerade in
der heutigen Zeit präsenter denn je ist, nämlich:
Wie gastfreundlich und weltoffen soll unsere
Stadt sein, und wollen wir unser Bekenntnis dazu
auch öffentlich zur Schau stellen?
In der Begründung des Änderungsantrags haben
wir schon auf die Historie unserer Stadt abgestellt, die viele Anknüpfungspunkte bietet, die
über die derzeitige Flüchtlingsdebatte hinausgehen und uns gut zu Gesicht stehen. Lassen Sie
die Verwaltung uns allen einen adäquaten Vorschlag unterbreiten, der niemanden, auch nicht
Richard Wagner, beschädigt und der Stadt zu
Ehren gereicht. Bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert hat
das Wort und dann Herr Zenker.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste!
Da die Sächsische Gemeindeordnung nur Beratungsgegenstände kennt, müssen wir uns nicht
nur mit dieser Petition an sich befassen, sondern
nun auch mit einem Änderungsantrag der Grünen, der wohl nicht ganz im Sinne der Petenten
sein mag. Aber die Spekulation darüber möchte
ich dem geneigten Zuschauer überlassen.
Es endet heute aus unserer Sicht eine politische
Posse, die beispielhaft in der derzeitigen öffentlichen Diskussion ist. Wir müssen uns an dieser
Stelle fragen, worum es in dieser Petition eigentlich geht. Richard Wagner ist einer der prominentesten Söhne Leipzigs und einer der wegweisenden Musiker des 19. Jahrhunderts, wenn auch in
gewissen Fragen eine ambivalente Figur. Aber
welcher Künstler oder Politiker - da müssen wir
uns alle sicherlich auch selbstkritisch betrachten
- ist dies nicht? Wagners Musik findet Anerkennung in allen gesellschaftlichen Kreisen, und das
sage ich ganz wertfrei als jemand, der nicht zu
den bekennenden Wagnerianern gehört. Und
doch ist Wagner auch für viele ein Symbol für
Reaktion und Antisemitismus, Attribute, die weder voll zutreffend noch völlig haltlos sein mögen.
Allerdings muss man fairerweise feststellen, dass
es eher die Nachkommen Wagners waren, die
sich dem Nazi-Regime anbiederten oder überzeugte Nationalsozialisten waren und die Vereinnahmung des musikalischen Werkes Wagners durch Hitler zuließen und beförderten.
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Es geht in dieser Petition also um mehr. Es geht
um das Eingreifen in den öffentlichen Raum, um
unser Geschichtsbewusstsein.
Der Philosoph, der in der Öffentlichkeit
eingreifen will, ist kein Philosoph mehr,
sondern Politiker; er will nicht mehr nur
Wahrheit, sondern Macht.
So hat es Hannah Arendt, aus meiner Sicht treffend, in ihrem Werk Wahrheit und Politik formuliert. - Es geht hier natürlich um Macht und um
die Deutungshoheit über unsere Vergangenheit.
Ich kann nur davor warnen, Personen und Personengruppen für solche Projekte zu instrumentalisieren; denn am Ende stehen niemals Toleranz und differenzierte Auseinandersetzung mit
unserer Geschichte, sondern ein im Grunde totalitäres Weltbild nach dem Motto: Wer nicht für
uns ist, ist gegen uns.
Meine Damen und Herren von den Grünen, Herr
Volger, Sie haben Ihren Änderungsantrag sachlich beleuchtet; das ist auch in Ordnung. Aber
aus meiner Sicht ist das, was Sie vorschlagen,
schon jetzt Verwaltungshandeln. Es wurde in
diesem Hause schon vielfach debattiert und sich
dazu bekannt. Es gibt keine andere Stadt in der
Bundesrepublik, in der Willkommenskultur so
stark verwurzelt ist wie in Leipzig. Allein unsere
jahrhundertealte Tradition als Messestadt zeigt,
dass nahezu in jeder Phase der Leipziger Geschichte, selbst in den dunklen Stunden der
SED-Diktatur, Leipzig ein Ort war, der fremde
Kulturen und uns fremde Menschen offen aufgenommen hat. Diese Tradition findet sich bereits
jetzt an vielen Orten und in Straßennamen
Leipzigs wieder, sei es mit der Messeallee, der
Lumumbastraße oder dem Herzliya-Platz, um
nur wenige Beispiele zu nennen.
Was wir also nicht brauchen, ist eine einseitige
Verdrängung einer wichtigen Leipziger Persönlichkeit, die einst auch wegen ihrer politischen
Überzeugungen flüchten musste aus dem öffentlichen Raum. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne!
Wir haben die Petition zur Umbenennung des
Richard-Wagner-Platzes anders interpretiert als
Sie, Herr Weickert. Für uns geht es eher darum,
damit auf Probleme in Leipzig aufmerksam zu
machen. Ich kann diesen Flyer weitestgehend
unterstützen. Allerdings wird unsere Fraktion
Punkt 1, der die Umbenennung des RichardWagner-Platzes vorsieht, ablehnen. Nicht, dass
ich ein großer Richard-Wagner-Fan bin: Aber das
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
ist nun einmal der Ort des Geburtshauses von
Richard Wagner, der eine besondere Persönlichkeit Leipzigs gewesen ist.
Trotzdem halte ich diese Petition für wichtig. Ich
habe sie als einen Versuch wahrgenommen, die
Stadtgesellschaft wachzurütteln und Altersrassismus in Leipzig wahrzunehmen. Sie muss
deutlich erkennen, dass nicht alles Gold ist, was
in unserer Stadt glänzt. Auch wir haben Probleme mit Rechtsextremisten und mit Rassismus in
unserer Stadt.
Wir werden allerdings vor dem Hintergrund auch
den Änderungsantrag der Grünen ablehnen. Wir
sind Meinung: Mit der Umbenennung eines Platzes allein ist es nicht getan. Vielmehr sollten wir
uns als Rat, als Fraktionen, als Parteien, als Initiativen, in denen auch wir Stadträte aktiv sind,
als Stadtgesellschaft insgesamt aktiv gegen
Rassismus und für Weltoffenheit und Toleranz
einsetzen. Das halte ich für wichtiger, als jetzt
wahllos irgendeinen Platz in dieser Stadt umzubenennen. Es ist unsere Aufgabe als Stadtrat,
mit unserem Handeln vor Ort genau das vorzuleben. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Petitionen sind ein sehr wichtiges und eines der wenigen Instrumente, mit denen sich die Bürgerinnen
und Bürger in die Politik einbringen können. Es
ist wichtig, dass dieses Anliegen, das medial und
auch montags am Rande der Proteste gegen
Legida immer wieder sehr kontrovers diskutiert
wird, auch hier seinen Platz findet. Ich finde es
gut, dass wir hier jetzt darüber reden.
Herr Weickert, Ihre Rede wies eine gewisse
Schlagseite auf. Anders als Sie bin ich der Meinung, dass die Petenten sich in ihrer Petition das kann man so lesen; das wurde auch hier und
da diskutiert - nicht gegen Richard Wagner äußern. Es gäbe trefflich zu streiten über Richard
Wagner, aber im eigentlichen Petitionstext findet
sich kein Seitenhieb gegen Richard Wagner.
Der Grund für die Umbenennung dieses Platzes
liegt auf der Hand: Seit Monaten wird dort explizit
rassistische Hetze betrieben. Er ist ein Kulminationspunkt in dieser Stadt geworden. Ich finde, es
wäre ein gutes Zeichen, wenn junge Leute montags sagen würden: Ich gehe jetzt auf den Refugees-Welcome-Platz, um dort meinem Protest
Ausdruck zu verleihen. Das wird auch weiterhin
passieren, egal was wir hier heute entscheiden.
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Dass der Richard-Wagner-Platz Kulminationspunkt rassistischer Hetze geworden ist, ist kein
Zufall. Das haben wir gerade in den letzten Tagen erlebt. Wir müssen uns eingestehen, dass
wir in einem Freistaat leben, der ein systematisches Problem mit Rassismus und demokratiefeindlichen Einstellungen hat. Leipzig sticht zwar
positiv heraus, aber auch in Leipzig gibt es Probleme. Das zeigen nicht nur die montäglichen
Manifestationen, das zeigen auch Diskriminierungen im Alltag und das, was unser SozialBürgermeister und die Sozialamtsleiterin bei einigen Informationsveranstaltungen zu neuen
Asylunterkünften erleben müssen.
Meine Fraktion wird die Petition mehrheitlich ablehnen, aber dem Änderungsantrag der Grünen
zustimmen. Ich persönlich werde der Petition zustimmen; das ist für mich eine Gewissensentscheidung. Wichtiger als symbolisches Handeln,
was auch wichtig sein kann, ist für mich aber
auch - da will ich an Herrn Zenker anknüpfen -,
sich aktiv zum Beispiel montags an den Protesten zu beteiligen oder in seinem Wahlkreis und
seinem Umfeld dafür zu werben, Menschen, die
aus verschiedenen Gründen hierher fliehen,
freundlich aufzunehmen und ihnen die Teilhabe
an unserer Gesellschaft zu ermöglichen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger noch
einmal.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Noch
einmal ganz kurz. - Lieber Herr Zenker, ich bin
verwundert. Ihre Rede war fantastisch, quasi ein
Plädoyer für unseren Änderungsantrag. Deshalb
verstehe ich nicht, warum Sie das am Ende auf
einen umzubenennenden Ort kaprizieren.
Ich habe unseren Antrag doch gerade vorgelesen. Dort heißt es: Von der Stadt soll ein Vorschlag erarbeitet werden, „wie in geeigneter
Weise an einem geeigneten Ort auf das Willkommen heißen von Menschen aus aller Welt ...
aufmerksam gemacht werden kann“. Es wird
nicht näher ausgeführt, wo das ist und in welcher
Form das geschieht, ob durch Umbenennung
oder Diskussionsforen an einem bestimmten Ort
der Stadt, die zu einer Tradition werden können:
Das kann alles Mögliche sein.
Natürlich ist auch für uns die Beschäftigung mit
diesem Thema, gerne auch in den Ausschüssen
mit Ihnen als Stadträte zusammen, wichtiger als
allein die Botschaft: Umbenennung des RichardWagner-Platzes. Von daher bitte ich Sie, noch
einmal darüber nachzudenken. Wenn Sie hier
schon eine Pro-Rede zu unserem Änderungsantrag halten, ist es unverständlich, dass Sie dagegen stimmen.
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Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können zur Abstimmung kommen. Sie erinnern sich:
Der Petitionsausschuss kommt zu dem Ergebnis:
wird nicht abgeholfen. Dazu der Änderungsantrag mit einem weiteren Beschlussvorschlag.
18.2
Abstimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ausgezählt werden.
18.2.1 dazu ÄA (DS-00572/14-ÄA-01)
Abstimmung: 30 dafür, 34 dagegen, 2 Enthaltungen. So abgelehnt.
Abstimmung über den Beschlussvorschlag des
Petitionsausschusses. Wer dem zustimmt, bitte
ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort. Tagesordnungspunkt 16 entfällt.
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1 (nö)
Es geht um die Entscheidung über die Annahme
von Spenden und Schenkungen. Wird zu der
Vorlage das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Wer gegen diesen Beschlussvorschlag ist,
bitte um das Handzeichen. - Wer enthält sich?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen.
18
Vorlagen I
18.1 Besetzung der Stelle „Amtsleiter/-in
Personalamt“ (VI-DS-02243)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Ich freue mich, dass Frau Franko hier anwesend
ist. Sie hat aufmerksam und mit Interesse die
Diskussion hier verfolgt. - Wird dazu das Wort
gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Können wir
offen abstimmen? - Ich sehe Einmütigkeit.
Wer dem Beschlussvorschlag zur Besetzung der
Stelle mit Frau Claudia Franko zustimmt, bitte ich
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
Frau Franko, herzlichen Glückwunsch! Auf gute
Zusammenarbeit!
Das gibt mir auch Gelegenheit, den früheren
Amtsleiter zu begrüßen. Unübersehbar: Herr
Pörner ist unter uns.
Privatrechtliche Entgeltordnung der
Stadt Leipzig für das GRASSI Museum
für Angewandte Kunst (DS-00572/14NF-02)
Einreicher: Dezernat Kultur
Einreicher: SPD-Fraktion
18.2.2 dazu ÄA (DS-00572/14-ÄA-03)
Einreicher: CDU-Fraktion
Herr Oberstadt hat das Wort.
Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister!
Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste!
Die Einführung eines “Zahlen-Sie-was-Siewollen“-Tages oder „Pay-what-you-want“-Day ist
ein zunehmend beliebtes Konzept in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen. Man findet
weltweit Museen, Zoos, Restaurants und andere
öffentliche Einrichtungen, die einen solchen Tag
vorübergehend oder dauerhaft in ihr Programm
aufgenommen haben. Eines der berühmtesten
Beispiele ist wahrscheinlich die Veröffentlichung
des Albums „In Rainbows“ der amerikanischen
Band Radiohead, die es vollständig ihren Hörern
überließ, einen frei gewählten Betrag für den
Download zu zahlen.
Auch im kulturellen Bereich wird diese Art der
Eintrittzahlung bereits angewandt. So gab es
„Pay-what-you-want“-Tage in Deutschland etwa
im Münsteraner Zoo, dem Freilichtmuseum Hagen und der Bremer Weserburg. Die Veranstalter
waren in allen Fällen außerordentlich zufrieden
mit den erzielten Ergebnissen. Sowohl Einnahmen als auch Besucherzahlen übertrafen die
Erwartungen.
Doch sind diese Ergebnisse differenziert zu betrachten. Radiohead beispielsweise erzielte pro
Download Einnahmen von 2,26 Dollar. Dass sie
das trotzdem als Erfolg werteten, lag zum einen
an der deutlich höheren Absatzzahl als auch am
Wegfall von Vertriebskosten über den von ihnen
gewählten Verbreitungsweg. - Der Münsteraner
Zoo testete den „Zahlen-Sie-was-Sie-wollen“-Tag
im umsatzschwachen, besucherarmen Monat
Dezember. Die erzielten Einnahmen übertrafen
in diesem Fall die Erwartungen um das Zweieinhalbfache.
Diese Ergebnisse legen nahe, dass der Mehrwert eines solchen Tages nicht nur in den finanziell messbaren Parametern zu finden ist, sondern in einem Wechselspiel aus dem Eventcharakter, dem generellen Werbeeffekt und dem
kurzzeitig gesteigerten Besucheraufkommen.
Dies belegen auch wissenschaftliche Erhebungen zu diesem Thema. Obwohl es noch an lang-
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fristig belastbaren Zahlen fehlt, lassen die bisherigen Ergebnisse darauf schließen, dass sich
dieses Modell besonders zur kurzzeitigen Einführung bei gleichzeitig hohen, nichtvariablen und
besucherunabhängigen Fixkosten und großen
ungenutzten Kapazitäten lohnen kann. Die Kombination aus den benötigten Variablen lässt sich
insbesondere in Zoos und Museen finden.
Hinsichtlich der bereits beschriebenen bestehenden Unsicherheiten und der finanziellen Verantwortlichkeit für unsere Museen sind wir der
Meinung, dass die Einführung eines solchen Tages in den Leipziger Kulturstätten genau geprüft
werden sollte. Aus unserer Sicht bietet der bisherige kostenfreie Mittwoch aufgrund der erwarteten Nulleinnahmen den idealen Referenzpunkt,
um dieses neue Modell zu testen. Die ausgewählten Kulturstätten hätten bei Misslingen nicht
mit einem weiteren umsatzlosen Tag zu kämpfen, sondern die zu erwartenden Risiken bereits
in den Kalkulationen zum eintrittsfreien Mittwoch
berücksichtigt.
Um dieses Konzept längerfristig in Leipzig etablieren zu können, bedarf es neben der Auswertung der finanziellen Effekte auch einer aussagekräftigen Umfrage. Auch sollte bis dahin überlegt
werden, wie man diejenigen Zielgruppen erreicht, die weder durch einen eintrittsfreien Mittwoch noch durch einen preisflexiblen Tag zum
Besuch der städtischen Kulturbetriebe animiert
werden. Diese sind durch eine einfache Besucherforschung nicht zu erreichen, könnten aber
sicher wertvolle Anregungen zur weiteren Attraktivitätssteigerung der Leipziger Kulturlandschaft
liefern. Eine Umfrage in dem benötigten Umfang
ist jedoch angesichts der knappen Haushaltsmittel und der umfangreichen Planung erst im Jahr
2017 realisierbar, um die gewünschten Ergebnisse garantieren zu können. Deshalb werben
wir um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Erst Herr Götze,
dann Frau Schenk.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Frau Bürgermeisterin
und Herren Bürgermeister! Liebe Kolleginnen
und Kollegen und Gäste! Dies ist die Rede von
Frau Gehrt, die wir inhaltlich teilen. Frau Gehrt ist
während der Sitzung erkrankt. Deshalb werde
ich ihre Rede hier jetzt vortragen.
Ich möchte nur zwei Dinge zu den Vorlagen und
den Entgeltordnungen sagen:
Erstens. Ich bin der Meinung, dass die Reihenfolge falsch ist. Wir müssten zuerst die Museumskonzeption 2020, in der die Ziele für die
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nächsten Jahre festgehalten werden, diskutieren
und danach die Instrumente beschließen, die unter anderem dazu dienen, diese Ziele zu erreichen. Eine Entgeltordnung ist ein solches Instrument. Indem wir festlegen, wer wann wie viel
bezahlt oder eben auch nicht, steuern wir doch,
ob die Schwelle, zum Beispiel für eine bestimmte
Gruppe von Besuchern, zu hoch angesetzt ist,
um diese zu erreichen. Diese Entgeltordnungen
beschließen wir jetzt - sie sind gültig bis 2020 -,
ohne dass wir die Konzeption für die Zukunft der
Museen diskutiert haben. Das finde ich etwas
ärgerlich und möchte Ihnen das für die Zukunft
mitgeben. Mit den vorgenommenen Anpassungen und Vereinheitlichungen sind wir vom Prinzip
her einverstanden und werden deswegen auch
zustimmen.
Zweitens. Nach der Votierung im Fachausschuss
Kultur gab es eine nachträgliche Protokollnotiz,
die besagt, dass die Jahreskombikarte nicht
übertragbar ist. Damit sind wir nicht einverstanden. Das Votum im Fachausschuss Kultur wäre
eventuell anders ausgefallen, wenn uns das vorher bekannt gewesen wäre. Deswegen bitte ich
Sie, in einer Protokollnotiz heute festzuhalten,
dass die Jahreskombikarte übertragbar ist.
Wir bitten darum - das will ich abschließend hinzufügen -, den SPD-Änderungsantrag punktweise abstimmen zu lassen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt Frau Schenk.
Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst kurz zum „Pay-as-you-wish“-Day
oder „Zahle-was-du-willst“-Tag. Sie haben bestimmt festgestellt: Es gibt jetzt zwei verschiedene Anträge. Der eine konzentriert sich auf die
Frage: Wann sollte man diesen Tag konkret machen? Mein Kollege, Herr Oberstadt, hat vorgeschlagen: anstatt des momentan kostenlosen
Mittwochs.
Im Unterschied dazu schlagen wir in unserem
Änderungsantrag vor, offen prüfen zu lassen, ob
das einmal im Monat, einmal im Jahr oder als
Aktionstag, zum Beispiel zum Kindertag, stattfinden soll. Wir würden bei dieser Offenheit gerne
auch bleiben. Im Rahmen der Erarbeitung unseres Antrags haben wir mit mehreren Museumsdirektoren gesprochen und sind zu der Erkenntnis
gelangt, dass es eine gute Sache ist, wenn diejenigen, die es am Ende betrifft, entscheiden
können, wie ein solcher Tag konkret gestaltet
wird. Auch wir können uns vorstellen, dass der
Mittwoch der richtige Tag dafür ist. Aber wir wollen das nicht von vornherein entscheiden. Es
kann ja sein, dass es noch bessere und klügere
Alternativen gibt.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Deswegen werbe ich dafür, dass Sie der offeneren Variante zustimmen und die Expertinnen und
Experten entscheiden lassen, was sinnvoller ist.
Es geht hier nicht nur um Wirtschaftlichkeit, sondern auch darum, was mehr Besucher, vielleicht
mal ein anderes Besucherklientel, jüngere und
ältere Leute, ins Haus bringt. Es ist ja auch eine
Frage, was für welches Museum am sinnvollsten
ist.
Das Stichwort „jüngere und ältere Leute“ leitet
über zum zweiten Punkt. Herr Götze, wir können
die beiden Punkte gerne getrennt abstimmen.
Der zweite Punkt beinhaltet eine Besucherbefragung oder Besucherforschung. Hierzu haben wir
von der Verwaltung ein Angebot bekommen;
Herr Faber wird es gleich kurz verlesen. Uns
geht es im Wesentlichen darum, zu wissen: Was
kommen da eigentlich für Leute? Wie ist das Angebotskonzept? Gibt es bestimmte Angebote, die
richtig gut ankommen? Gibt es Werbung, die
richtig gut ankommt?
Besucherforschung ist, wie Herr Oberstadt schon
ausgeführt hat, sehr teuer. Natürlich haben wir
nicht viel Geld, möchten aber immer gerne viel
ausgeben. Nun gibt es Signale vom Amt für Statistik und Wahlen, dies für einen günstigen Preis
relativ zeitnah liefern zu können. Darüber sind
wir natürlich total begeistert: je schneller, desto
besser. Dann kann man auch etwas umsetzen.
Insofern bitten wir, die Protokollnotiz kurz zu verlesen, um dieser dann gegebenenfalls zuzustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten bis zur Abstimmung im Kulturausschuss bei einigen Bausteinen große Bauchschmerzen. Natürlich ist es
Sache der Museen, zu bewerten: Welche Preise
gehen? Was wirkt? Was ist attraktiv und bringt
Zielgruppen herein und erweitert diese vielleicht
noch? Es ist auch sehr gut - das wurde hier noch
nicht angesprochen -, dass die Förderkreise und
Verbände freien Zutritt bekommen, um ihrer
wichtigen Arbeit nachgehen zu können. Dass sie
dafür keinen Eintritt bezahlen müssen, ist, denke
ich, sehr sinnvoll. Das war auch völlig unstrittig.
Woran machte sich die Diskussion fest? Zum
Beispiel an der neuen Jahreskarte. Es ist erst
einmal begrüßenswert, wenn man mit einer Jahreskarte mehrere Museen besuchen kann. Aber
ein Betrag von 80 Euro schien uns allen doch relativ hoch, zumal in anderen Städten vergleichbarer Größe weitaus mehr Museen besucht werden können, wie Beispiele belegt haben. Also:
Da gab es Unsicherheiten. Von einigen Kollegen
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wurden auch die übergreifenden Tagespreise
nachgefragt. Stutzig wurde ich, als berichtet wurde, dass die bisherigen Jahreskarten relativ gering angenommen werden.
Ich begrüße sehr, dass im Nachgang - wir hatten
es längst beschlossen; ich hatte es aber noch
einmal auf die Tagesordnung genommen - gesagt wurde, dass man sich eine Besucherforschung vorstellen kann; das findet sich ja jetzt
auch im SPD-Antrag. Wir werden noch genau
hören, wie sich die Verwaltung jetzt insgesamt
dazu verhält. Das muss evaluiert werden, weil
dazu nach unserem Eindruck einfach viel zu wenige Daten dazu vorliegen. Die Abstimmung das ist eben schon angedeutet worden - ist dann
mehrheitlich durchgegangen, vor allem nach
dem Hinweis, dass die 80 Euro teure Jahreskarte auch übertragbar ist, was in den Unterlagen
so nicht stand und leider jetzt auch widerrufen
wurde. Es wäre sehr schön, Herr Faber, wenn
Sie dazu noch Hinweise geben könnten.
Weshalb haben wir das so intensiv diskutiert?
Wir wollen, dass es attraktiv ist, dort hinzugehen.
Wir wollen, dass neben den Liebhabern und Interessierten an den aktuellen Ausstellungen, die
sich einen Besuch richtig vornehmen und auch
bereit sind, dafür Eintritt zu bezahlen und diesen
auch zahlen können, noch andere Zielgruppen
angelockt werden, die es vielleicht immer wieder
hinausschieben, ins Museum zu gehen und sich
etwas anzusehen. Da muss man schon findig
sein. Museen in anderen Städten denken sich
dafür ziemlich viel aus. Sehr empfehlenswert ist,
immer wieder Neues zu testen. Wir wollen die
Zielgruppen erweitern. Wir wollen nicht, dass uns
die Museumsleute berichten: Wir haben zwar eine Jahreskarte, aber sie wird nicht wie erwartet
angenommen. - Ich denke, das werden wir in
Zukunft nicht mehr einfach so hinnehmen. Vielmehr wollen wir Lösungswege aufgezeigt bekommen, wie man mehr Besucher anziehen
kann.
Deshalb wird unsere Fraktion den SPD-Antrag
unterstützen. Wir erwarten auch die Bestätigung
vonseiten Herrn Faber, so wie im letzten Ausschuss gehört, einen Flexi-Eintrittstag prüfen zu
wollen. Wir werden den Vorschlag, stattdessen
den freien Eintrittstag, den Mittwoch, fallen zu
lassen, nicht unterstützen. Diesen halten wir für
absolut notwendig; er ist auch üblich. Es gibt in
anderen Ländern Museen, die jeden Tag freien
Eintritt anbieten. Das werden wir in der Stadt
momentan nicht leisten können; zumindest gibt
es dafür keine Beschlusslage. Aber diesen einen
eintrittsfreien Tag im Monat wollen wir auf keinen
Fall rückgängig machen. Wenn man einen zweiten Tag mit einem dann frei wählbaren Eintrittspreis prüfen will, dann sind wir mit dabei; das
kann man durchaus prüfen. Aber wir wollen Ver-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
besserungen und keine Verschlechterungen. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Faber, bitte.
Bürgermeister Faber: Lieber Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte!
Frau Stadträtin Schenk hat es angekündigt. Ich
würde Ihnen zum Beschlusspunkt 6 den Alternativvorschlag verlesen:
Dem Fachausschuss Kultur wird bis zur
Sommerpause ein Vorschlag für eine
Besucherbefragung in den genannten
Museen, vorbereitet vom Amt für Statistik und Wahlen, vorgelegt. Es wird angestrebt, die Befragung im Jahr 2016
durchzuführen und spätestens Ende
des ersten Quartals 2017 die Auswertung vorzulegen.
In der Dienstanweisung 2/2007 ist dazu Folgendes geregelt:
Für die Durchführung kommunaler Erhebungen und Umfragen ist grundsätzlich das Amt für Statistik und Wahlen
zuständig. Langjährige Erfahrungen mit
Besucherumfragen in anderen Bereichen der Stadtverwaltung liegen vor ...
Ich könnte Ihnen jetzt einige Beispiele aufzählen,
will es aber nicht. Die letzte Umfrage, die Ihnen
wahrscheinlich noch nachhaltig im Gedächtnis
ist, war die große Umfrage zum Weihnachtsmarkt. Sie hat auch von Ihnen viel Beifall bekommen, weil sie uns tatsächlich mit Erkenntnissen konfrontiert hat, die für die Zielstellungen in
den nächsten Jahren wichtig waren.
Insofern haben wir diesen strittigen Punkt. Umfragen mit kommerziellen Instituten sind doch
sehr finanzaufwendig. Die Frage: Wollen wir uns
das leisten? Es fehlen uns tatsächlich einige Erkenntnisse, bzw. man ist als Kommune, glaube
ich, gut beraten, seine eigenen Regularien immer wieder mal überprüfen zu lassen. Frau Körner hat es erwähnt, es gibt Dienstleistungen, die
offenbar gar nicht bekannt sind, weil sie schlecht
beworben sind. Vielleicht bekommen wir das
mithilfe von Umfragen heraus.
Fakt ist, dass wir mit dem Amt für Statistik und
Wahlen einen guten Partner an der Seite haben,
der zudem preiswert ist. Deshalb werbe ich dafür, dass wir, wenn wir den Beschlusspunkt 6
aufnehmen, dies mit dem Zusatz tun, den ich
eben verlesen habe.
Noch ein Satz zum CDU-Antrag. Dazu würde ich
ähnlich argumentieren. Lassen Sie uns das of-
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fen - also nicht: „alternativ zum“ - prüfen und am
Ende der Umfrage feststellen, welches das probateste Mittel für unsere Museen ist, um Bindung
herzustellen, neue Zielgruppen zu erschließen
und unsere Museen insgesamt noch attraktiver
werden zu lassen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oberstadt.
Stadtrat Oberstadt (CDU): Wenn eine Möglichkeit gefunden wurde, noch in diesem Jahr und
auch in Zukunft eine solche Umfrage kostengünstig durchzuführen, die ohne den Haushalt zu
belasten die gleiche Qualität aufweist wie von
kommerziellen Anbietern gewährleistet, sind wir
natürlich dabei. Wir würden unseren Antrag zurückziehen, wenn Sie uns versprechen, genau
zu prüfen, welche Vorteile und vor allem auch
welche Nachteile ein solcher „Pay-what-youwant“-Day haben kann, damit wir nicht etwa die
finanzielle Aufstellung unserer Museen gefährden. - Das zu Protokoll, bitte.
Bürgermeister Faber: Ich würde anbieten, dass
nach der Erarbeitung eines solchen Fragebogens durch das Amt für Statistik und Wahlen dieser vorab dem Ausschuss vorgelegt wird und wir
uns dort erst einmal thematisch damit befassen,
ehe er in den entsprechenden Einrichtungen
ausgelegt wird, die Besucher diesen Fragebogen
beantworten und in die dort aufgestellten Urnen
werfen. Ich glaube, wir haben jetzt eine preiswerte Variante und trotzdem einen tapferen Gesellen
an unserer Seite.
Das heißt: Sie würden Ihren Antrag jetzt zurückziehen oder sich dem Verwaltungsstandpunkt - -
Stadtrat Oberstadt (CDU): Wenn Sie das zu
Protokoll geben.
Bürgermeister Faber: Das geben wir jetzt gerade zu Protokoll.
Stadtrat Oberstadt (CDU): Dann würden wir unseren Antrag zurückziehen.
Bürgermeister Faber: Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Götze noch
einmal.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Noch einmal zum
Thema Kombikarte. Wir sind davon ausgegangen, dass es sich um eine übertragbare Karte
handelt. Wie legen Sie das jetzt aus? Wir sind
natürlich für eine übertragbare Kombikarte und
wollen, dass heute zu Protokoll gegeben wird,
dass das so auszulegen ist.
Bürgermeister Faber: In der Befragung?
Stadtrat Götze (DIE LINKE): In der Realität, die
Jahreskombikarte als übertragbare Karte.
Oberbürgermeister Jung: Herr Götze, ich bin
etwas irritiert. Dazu liegt kein Antrag vor.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Das ist die Frage,
wie man das in der Entgeltordnung auslegt. Das
ist nicht näher spezifiziert.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Faber. - Jetzt einmal der Reihe nach: Wir haben
hier eine Geschäftsordnung, wir haben hier Anträge, und wir haben ein Verfahren.
Das Erste ist - das könnte ich gleich noch einmal
verlesen - der Vorschlag von Kollegen Faber zu
Protokoll. Das ist kein Beschlusspunkt, sondern
eine Protokollnotiz, die zur Folge hätte, dass die
SPD den Punkt 6 Ihres Antrags - das ist zweite
Beschlusspunkt - eigentlich zurückziehen müsste. Ansonsten müsste ich darüber beschließen
lassen, Frau Schenk.
Zweitens. Ich würde zu Protokoll geben, Herr
Götze, dass wir die Frage der Übertragbarkeit
der Kombikarte noch einmal prüfen. Mehr kann
ich Ihnen heute nicht sagen. Es geht ja immer
auch um finanzielle Auswirkungen.
Deshalb schlage ich vor, Folgendes zu Protokoll
geben:
Dem Fachausschuss Kultur wird bis zur
Sommerpause ein Vorschlag für eine
Besucherbefragung in den genannten
Museen, vorbereitet vom Amt für Statistik und Wahlen, vorgelegt. Es wird angestrebt, die Befragung im Jahr 2016
durchzuführen und spätestens Ende
des ersten Quartals 2017 die Auswertung vorzulegen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Faber, können
Sie das beantworten?
Bürgermeister Faber: Das ist jetzt schwierig für
mich; das muss ich ehrlich sagen. Das kommt
jetzt auf die letzte Sekunde. Das hätte man vorher im Ausschuss besprechen müssen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, können
Sie helfen?
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
bin ja sehr dafür, dass Sie das durchsetzen.
Aber: Wir hatten im Ausschuss gehört, sie ist
übertragbar. Wir haben das so in das Protokoll
geschrieben. Die Verwaltung hat uns dann aber
angewiesen, das Protokoll dahin gehend zu ändern, dass sie leider nicht übertragbar ist. - Das
ist der Sachstand vonseiten der Verwaltung.
Wenn Sie eine Möglichkeit sehen, dann werten
Sie das als Anregung. Aber momentan ist die
Übertragbarkeit in der Vorlage nicht nachzulesen. Sie ist zwar mündlich so geäußert worden,
aber sie ist in der Protokollkontrolle vonseiten
der Verwaltung wieder zurückgenommen worden. Wir haben aber nichts dagegen, wenn Sie
das noch einmal nachprüfen.
S e i t e | 49
Das wäre das eine. - Damit verzichten wir auf
den zweiten Punkt des SPD-Änderungsantrags.
Jetzt habe ich es so verstanden, dass auch die
CDU ihren Änderungsantrag zurückziehen würde. Ist das richtig, Herr Oberstadt? - Ja, aber mit
dieser Protokollnotiz.
Dann bräuchten wir nur noch Satz 1 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion zu beschließen.
Aber ich schlage Ihnen vor, diesen in die Vorlage
zu übernehmen. Dann könnten wir sofort über
das ganze Paket abstimmen, einschließlich der
beiden Protokollnotizen. Einverstanden? - Ich
sehe Einvernehmen.
Ich bitte um das Handzeichen, wer der Vorlage
so zustimmt? - Gegenprobe! - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
18.3
Privatrechtliche Entgeltordnung der
Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum (DS-00587/14-NF-02)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.3.1 dazu ÄA (DS-00587/14-ÄA-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
Bürgermeister Rosenthal: Nehmen wir das erst
einmal nur als Anregung ins Protokoll. Ansonsten
müsste ein Antrag Ihrerseits gestellt werden.
18.3.2 dazu ÄA (DS-00587/14-ÄA-03)
Einreicher: CDU-Fraktion
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Bei den Stadtgeschichtlichen Museen haben wir
im Prinzip mit den gleichen Sachzusammenhängen zu tun. Deshalb mache ich jetzt einen verwegenen Vorschlag: Wir wenden das gleiche
Verfahren an, um jetzt Zeit zu sparen. - Ich sehe,
Sie nicken.
Zu Protokoll: Wir werden dieselbe Protokollnotiz,
Herr Faber, zu dem Vorgang aufnehmen. Satz 1
des Änderungsantrags der SPD-Fraktion, also
Punkt 5, wird übernommen von der Verwaltung.
Die CDU verzichtet auf ihren Änderungsantrag.
Wir können dann die Vorlage - ebenfalls mit dem
Thema Kombiticket zu Protokoll - als Ganzes zur
Abstimmung aufrufen.
Ich bitte um Ihr Handzeichen, wer für diesen Beschluss ist. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
Abstimmung: Auch das ist einstimmig so beschlossen.
18.4
Privatrechtliche Entgeltordnung der
Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste Leipzig (VI-DS-01652NF-02)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.4.1 dazu ÄA (VI-DS-01652-ÄA-01)
S e i t e | 50
geehrte Wahrnehmende dieser Ratsversammlung auf der Tribüne und im Livestream! Um die
notwendige, funktionierende und sinnvoll positionierte Zweitspielstätte des Schauspiels Leipzig
gruppieren sich eine ganze Reihe Vorlagen wie
auch diese, die Teil eines Gesamtplans und jeweilige Zwischenschritte auf dem Weg dorthin
sind. Diese gehören gedanklich zusammen,
wenn auch nicht immer rechtlich.
Dem Plan nach soll letztlich durch die gewonnenen Mittel aus der Verwertung der Skala, früher:
Neue Szene, eine neue Zweitspielstätte im
Haupthaus des Schauspiels finanziert werden.
Der Ort dazu ist bekanntlich die ehemalige Diskothek, die uns ja in weiteren Vorlagen hier beschäftigt. Die Verwertung des Gebäudes der
Skala hat aber nicht allein den Charakter einer
Geldbeschaffung. Gleichzeitig war man sich
nämlich einig, dass die kulturelle Nutzung und
Ausrichtung der Betreibung des Gebäudes Gottschedstraße 16 unbedingt erhalten werden soll,
so wie es mit dem Antrag 002115/14 beschlossen wurde. Das Haus ist für kulturelle Nutzungen
prädestiniert und war bis zu seiner Schließung
auch als Theaterspielstätte etabliert. An diese
traditionsreiche Nutzung soll auch bei einer zukünftigen Nutzung angeknüpft werden.
Einreicher: SPD-Fraktion
18.4.2 dazu ÄA (VI-DS-01652-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Gleiches Verfahren, wenn Sie einverstanden
sind. Gibt es dazu Wortwünsche? - Dann sage
ich auch hier: Ich verzichte auf Erläuterungen.
Zu Protokoll: Gleiches Verfahren wie in den beiden vorhergehenden Tagesordnungspunkten.
Wer stimmt den Privatrechtlichen Entgeltordnungen für das Museum der bildenden Künste in der
geänderten Form zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
18.5
(nö)
Es geht um die Entwidmung eines Teils des
Sondervermögens der Stadt Leipzig für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig.
Ich habe gesehen, dass Herr Lübbe und Herr
Herrmann auf der Tribüne Platz genommen haben. Herzlich willkommen!
Gibt es Wortwünsche? - Herr Götze.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister!
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr
Mit der Vorlage beschließen wir zunächst einen
weiteren Zwischenschritt vor der Aufgabe der
Verfügungsgewalt der Stadt bezüglich der ehemaligen Zweitspielstätte. Erbbaurecht oder Verkauf sollen hiermit quasi vorbereitet werden. Mit
der der Entwidmung folgenden Verschiebung der
Zuständigkeit in die Fachzuständigkeit des Liegenschaftsamtes verbindet sich für uns auch eine Erwartung, die Erwartung, dass dem inhaltlichen Rahmen der kulturellen Nutzung, den wir
der Verwertung des Gebäudes gesetzt haben,
auch weiterhin Priorität beim Zuschlag zu abgegebenen Angeboten beigemessen wird. Vor dem
Hintergrund der Ausschreibungsbedingungen
sind Konzepte der Bewerberinnen und Bewerber
zu prüfen. Die Qualität und Nachhaltigkeit der
Konzepte kultureller Nutzungen sind nachzuweisen. Diese kann man jedem abverlangen, der ein
Immobilienfiletstück in einer zentralen Leipziger
Lage zur zukünftigen Nutzung erwerben will.
Aus unserer Sicht ist die Verwaltung in der
Pflicht, dem Stadtrat insgesamt, zuvörderst dem
Fachausschuss Kultur, zur Kenntnis zu geben,
welche Konzepte von wem in welcher Art vorliegen. Immerhin endete die Ausschreibung bereits
am 17. August 2015. Seitdem ist ein halbes Jahr
vergangen, ein halbes Jahr, ohne dass wir Genaueres über die kulturellen Konzepte erfahren
haben. Nachfragen dazu wurden in den Ausschüssen in steter Folge gestellt, Anfragen von
verschiedener Seite nicht minder, ohne dass es
erhellende Auskünfte oder Konkretes gegeben
hat. Wir fordern nunmehr das einbringende De-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
zernat auf, jetzt und hier Auskünfte zu den kulturellen Nutzungskonzepten der eingegangenen
Angebote zu erteilen, bevor wir dies in letzter
Minute bei der Vorlage zur Veräußerung erfahren.
Die Anfragen zu Konzepten, wie zum Beispiel
hier von Herrn Weber, sind konkret gestellt worden: nach der Anzahl der Bieterinnen und Bieter,
nach den Kriterien des Konzeptverfahrens, nach
den vom Dezernat empfohlenen Nachnutzern,
nach voneinander abweichenden Vorstellungen
der Dezernate, nach avisierten Liegenschaftserlösen und Verwendungsabsichten. Die Antworten
müssten ja vorliegen. Dann sollten Sie uns auch
nicht länger auf die Folter spannen und sie uns
geben.
Was liegt bisher vor, und in welcher Weise können wir unsererseits diesen Aspekt nachprüfen?
Dass der ganze Vorlagenkomplex inhaltlich zusammengehört, habe ich eingangs bereits verdeutlicht. Immerhin geht es um etwas Wichtiges,
nämlich um ein kommunales Grundstückseigentum im weitesten Sinne. Uns interessieren dringend die verschiedenen kulturellen Nutzungsabsichten der Bewerberinnen und Bewerber, da wir
eben nicht allein nach den zu erwartenden Erlösen über die Zukunft des Gebäudes entscheiden
wollen, sondern eben auch über die Nutzung, die
mit uns auch abgestimmt sein sollte. - Vielen
Dank.
S e i t e | 51
Die anderen Fragen, die gestellt worden sind,
möchte ich aufgrund der noch nicht abgeschlossenen internen Abstimmungen im Moment nicht
beantworten. Sie sind aber komplett. Insofern
darf ich Sie beruhigen: Alle diese Fragen sind
Gegenstand der Erstvorlage. Dass irgendetwas
Überraschendes passiert, ist aus meiner Sicht
nicht möglich, weil alle Fragen, die von Ihnen
gestellt worden sind, unbedingt in die Erstvorlage
gehören.
Ich hoffe, dass wir es bis April schaffen. Sie wissen, dass wir noch drei andere große Schwerpunkte haben, die wir auch immer wieder miteinander ins Verhältnis setzen müssen.
Oberbürgermeister Jung: Zu Protokoll: April
2016 ist avisiert.
18.6 Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig (VI-DS-01259)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Wird das Wort gewünscht? - Dr. Burgkhardt ist
nicht mehr im Stadtrat vertreten. Sonst hätten wir
jetzt sicherlich eine Rede dazu gehört.
Wer gegen diesen Beschlussvorschlag ist, bitte
ich um das Handzeichen. - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen habe ich nicht gesehen. Dann kommen
wir zur Abstimmung.
Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
Bitte verzeihen Sie! Ich wusste nicht, dass um
eine direkte Antwort von Herrn Faber oder Herrn
Albrecht gebeten wurde. - Herr Albrecht, dann
versuchen Sie mal Ihr Glück.
18.7 1. Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung
kurzfristiger Kapazitätsengpässe an der
Pablo-Neruda-Schule und der PaulRobeson-Schule - VI-DS-01589 vom
16.09.15; Bestätigung außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlung nach
§ 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 - EILBEDÜRFTIG - (VI-DS01589-DS-NF-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ich bitte Kollegen Fabian, das kurz einzubringen.
Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es
gab dazu auch eine Anfrage, die aber vorhin der
Zeit zum Opfer gefallen ist. In dieser Anfrage
wurde in mehreren Unterpunkten komplett der
Abstimmungsstand zwischen den einzelnen Dezernaten hinterfragt. Was ich im Moment sagen
kann, ist, dass es aufgrund der Ausschreibung
sechs Bieter gab, von denen im Moment kein
einziger ein Angebot zum Thema Erbpacht gemacht hat.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Heute liegen Ihnen zwei
eilbedürftige Vorlagen zur Entscheidung vor. Bei
beiden Vorlagen geht es um die kurzfristige Erweiterung von schulischen Kapazitäten. Es handelt sich um zwei Ergänzungsbauten, zum einen
an der Neruda-Schule und zum anderen an der
Robeson-Schule, wo ein dringender Kapazitätserweiterungsbedarf besteht. Darüber hinaus haben wir einen dringenden Bedarf für zusätzliche
DaZ-Klassen.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Im vergangenen Jahr haben Sie zu beiden Maßnahmen umfangreiche Diskussionen geführt. Es
wurden hier im Stadtrat zwei grundsätzliche Planungs- und Finanzierungsbeschlüsse von Ihnen
getroffen. Nun liegen die Ergebnisse der
Markterkundungen sowie die Angebote vor. Es
überrascht wahrscheinlich kaum, dass sich die
Bedingungen nunmehr geändert haben und hier
mehr Kosten entstehen, insbesondere was die
Modulbauweise bei der Neruda-Schule und bei
der Robeson-Schule anbelangt. Bei der GeorgSchumann-Schule führt eine Erweiterung der
bisherigen Planung zu entsprechenden Mehrkosten.
Meine Damen und Herren, in den einschlägigen
Ausschüssen ist darüber ausführlich diskutiert
worden. Ich möchte Sie eindringlich bitten, diesen beiden Vorlagen heute zuzustimmen, weil
wir ansonsten nicht in der Lage sind, ab dem
nächsten Schuljahr die entsprechenden Bedarfe
bei den schulischen Kapazitäten abzusichern.
Ich persönlich bin davon überzeugt, dass das
richtige Maßnahmen sind; denn in fünf Fällen
handelt es sich um Module, die auch langfristig
genutzt werden können. Das heißt, auch unabhängig von den DaZ-Klassen werden wir zusätzliche Kapazitäten an fünf Oberschulstandorten
bereitstellen können. Die flexiblen Container, die
an der Neruda-Schule aufgestellt werden, können, wenn sie nicht mehr benötigt werden und
das alte Gebäude der Neruda-Schule baulich ertüchtigt bzw. komplett saniert worden ist, an anderer Stelle genutzt werden. Insofern bitte ich Sie
zur Absicherung der entsprechenden schulischen Kapazitäten ganz eindringlich um Zustimmung zu diesen beiden Vorlagen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortwünsche? - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Dass diese Maßnahmen vom Grundsatz her
richtig und notwendig sind, ist unzweifelhaft. Was
zweifelhaft ist, ist die Vorgehensweise der Verwaltung. Wir haben im Finanzausschuss am
Montag eine Eilvorlage beraten, die Mehrauszahlungen von gut 1,4 Millionen Euro vorsah.
Heute liegt eine neue Vorlage vor, die im Ausschuss noch gar nicht beraten werden konnte
und die Mehrauszahlungen von 1,9 Millionen Euro vorsieht. Das ist, würde man die Inflationsrate
der Bundesrepublik von 0,3 Prozent ansetzen,
doch eine erhebliche Steigerung innerhalb von
48 Stunden. - Noch einmal: Das Verfahren geht
einfach so nicht. Uns bleibt heute nichts anderes
übrig, als hier zu beschließen; das ist scheinbar
überhaupt keine Frage. Aber man muss natürlich
S e i t e | 52
in der Verwaltung anders und fach- und sachgerechter arbeiten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian, noch
einmal direkt dazu.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es wurde ja
heute ausführlich über meine Rolle hier im Stadtrat diskutiert. Ich bin der Besteller und kein Experte. Aber mir wurde versichert, dass die
500.000 Euro, die für diese Maßnahme heute
noch einmal dazugekommen sind, wirklich die
Grenze sind, die möglicherweise noch unterschritten wird, was ich mir sehr wünschen würde,
und dass die Kosten für diese Maßnahme im
Vergleich mit dem Baukostenindex immer noch
am unteren Rand liegen. Es sind zwar jetzt mehrere kurzfristige Maßnahmen, die aber mittelund langfristig genutzt werden können und die
immer noch wirtschaftlich sind, auch wenn sie
jetzt gegenüber der von Ihnen im vergangenen
Jahr beschlossenen beiden Vorlagen teurer geworden sind.
Oberbürgermeister Jung: Vielleicht noch ein
Satz zu den 48 Stunden.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das kann ich
Ihnen ganz klar sagen: Heute gegen 11 Uhr rief
mich mein Amtsleiter an. Er hatte eine Stunde
vorher von der LESG erfahren, dass diese Mehrkosten entstehen werden. Er hat mich gefragt:
Was sollen wir jetzt machen? - Darauf habe ich
gesagt: Na ja, ab dem Moment, wo ich das weiß,
kann ich das dem Stadtrat nicht verheimlichen. Deswegen haben wir dieses Änderungsblatt hier
eingebracht. - Übrigens: Das wird aus dem
Schulbaubudget gedeckt.
Oberbürgermeister Jung: Und die Summe ist
auch gedeckelt. - Frau Krefft, Frau Köhler-Siegel
und dann Herr Pellmann.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Die
Dringlichkeit wurde in den Beratungen im Fachausschuss ausführlich dargelegt. Sie haben das
heute trotz der strittigen Diskussionen auf der
Tagesordnung gelassen. Diese zusätzlichen Kapazitäten müssen zu Beginn des kommenden
Schuljahres - das beginnt dieses Jahr schon
sehr früh, Anfang August - zur Verfügung stehen.
Insofern ist die Eilbedürftigkeit an der Stelle unzweifelhaft gegeben.
Wir haben bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst. In der Vorlage wird ausgeführt, dass die
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Mehrkosten zum einen durch planerische Erfordernisse zustande kommen, zum anderen durch
die Marktsituation. Nun ist uns klar, dass viele
Städte Kapazitäten für allerlei Dinge aufbauen
müssen und deshalb Systembauten derzeit unglaublich gefragt sind. Dennoch ist mir die Aussage zu allgemein. So dünn wie die erste Vorlage war, ist auch diese Vorlage an dieser Stelle
dünn. Es wurde uns zugesagt, dass wir noch
ausführliche Informationen zur Marktsituation
bekommen; ich hatte gesagt: gerne auch nichtöffentlich. Sprich: Welche Anbieter wurden angefragt und welche kommen näher in Betracht?
Diese Informationen haben wir leider nicht bekommen. Auch im Austauschblatt wird nicht näher darauf eingegangen.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, um Sie jetzt
noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir all das
gerne wissen wollen - gerne auch nichtöffentlich;
es ist mir klar, dass das sensible Daten sind -,
damit wir das wirklich bewerten, beurteilen und
letztlich kontrollieren können; denn das ist unsere Aufgabe.
Oberbürgermeister Jung: Zunächst Frau Köhler-Siegel und Herr Pellmann, danach noch einmal Herr Fabian.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Auch ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es eigentlich alternativlos ist. Dieser Vorlage muss zugestimmt werden, damit die Kommune ihrer Pflichtaufgabe nachkommen kann; denn nur so kann
gewährleistet werden, dass allen Schülern ein
Schulplatz zur Verfügung steht. Diese Vorlage
zeigt, wie notwendig die Verabschiedung des
Schulentwicklungsplans ist. Den müssen wir unbedingt noch vor der Sommerpause hier in diesem Rat in aller Ausführlichkeit gemeinsam mit
der Bildungspolitischen Stunde besprechen. Die
Zeit drängt. Wir brauchen diese Erweiterungen
unbedingt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Frau Köhler-Siegel, ich gebe Ihnen natürlich recht: Der Schulentwicklungsplan kann eine Grundlage sein. Aber eine finanzpolitisch
schlecht gemachte Vorlage wird auch durch den
Beschluss eines Schulentwicklungsplans nicht
besser.
Ich will noch einmal darauf hinweisen: Alternativlosigkeit ist ein Wort, das wir immer öfter hören.
Aber es gibt immer Alternativen. Wir sind hier
S e i t e | 53
jetzt in einer Gemengelage; da gebe ich Ihnen
recht. Wenn man sich die Situation an den
Leipziger Schulen anschaut, muss man feststellen: Dort besteht erheblicher Handlungsbedarf;
da bin ich bei Ihnen. Aber: Wir haben hier im
September den Grundsatzbeschluss gefasst: Ja,
wir wollen das anschaffen, wir wollen das kaufen.
- Von September 2015 bis zum Montag dieser
Woche gab es eine Kostensteigerung von 51
Prozent, von Montag bis heute, Mittwoch, von
70,4 Prozent. Ich will mir gar nicht vorstellen, wo
wir landen, wenn es tatsächlich zu einer Ausschreibung kommt.
Herr Oberbürgermeister, im Finanzausschuss ist
gesagt worden: Das ist nicht nach oben gedeckelt. - Es ist also durchaus möglich, dass noch
Mehrbedarf hinzukommt. Von daher - die Verwaltung spricht ja immer mit einer Stimme und vertritt eine Meinung - meine Frage: Ist das jetzt die
gedeckelte Summe, oder ist damit zu rechnen,
dass in einem Vierteljahr oder in einem halben
Jahr, wenn die Ausschreibung abgeschlossen ist,
eine Mehrbedarfsvorlage kommt, weil die Kostensteigerungen dann vielleicht 100 Prozent betragen? Das hätte ich schon noch gern beantwortet.
Ich bin ein bisschen hin und her gerissen. Aus
beruflicher Sicht - ich bin Lehrer - sage ich: Klar
muss ich dieser Vorlage zustimmen. Aus finanzpolitischer Sicht kann man sie eigentlich nur ablehnen. Das ist genau das, was wir auch in unserer Fraktion hin und her diskutiert und gegeneinander abgewogen haben. Von daher wird wahrscheinlich das Abstimmungsergebnis meiner
Fraktion nicht ganz so eindeutig sein, auch wenn
wir der Vorlage mehrheitlich natürlich zustimmen
werden.
Dennoch muss auch an dieser Stelle noch einmal gesagt werden - das hätte ich auch bei der
Vorlage gesagt, die Sie heute abgesetzt haben -:
Sie erwarten von uns, dass wir hier erheblichen
Ausgaben zustimmen. Dann müssen Sie aber
auch transparenter und ehrlicher mit uns umgehen. Wenn Verwaltung und Stadtrat Vorlagen
bearbeiten, in denen es um erhebliche Ausgaben
geht, müssen wir auch ehrlich zueinander sein
und mit offenen Karten spielen.
Frau Krefft hatte schon angesprochen, dass uns
im Ausschuss eine Antwort auf die Frage zugesagt worden ist, wie es zu den Mehrkosten von
1,4 Millionen und jetzt sogar 1,9 Millionen Euro
kommt. Am Montag im Finanzausschuss war die
Aussage zu den 1,4 Millionen Euro, die LESG
habe sich mal umgehört und dabei sei das Ergebnis von 1,4 Millionen Euro herausgekommen.
„Umgehört“ heißt: Es gibt weder konkrete Zahlen
noch Angebote; man hört sich lediglich mal um.
Jetzt hat man sich wahrscheinlich etwas genauer
umgehört und kommt auf Mehrkosten von 1,9
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Millionen Euro. Die Frage ist: Bei welcher Zahl
werden die konkreten Angebote dann tatsächlich
liegen?
Wie gesagt, meine Fraktion sieht die Notwendigkeit der Vorlage, hat aber erhebliche Bauchschmerzen, was die finanziellen Auswirkungen
anbetrifft. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ehe Herr Fabian abschließend darauf antwortet, jetzt noch Herr Tornau, Herr Schlegel, Herr Hobusch und Herr Albrecht.
S e i t e | 54
Asylbewerber gerade einen höheren Bedarf für
DaZ. Allerdings können wir mitunter gar nicht die
Standorte bestimmen, weil wir noch nicht wissen,
wo den Asylbewerbern Wohnungen zugewiesen
werden. Deshalb muss man es operativ offenlassen, dass man solche Einheiten - das spricht
wiederum für Container - kurzfristig, innerhalb eines Vierteljahres, umsetzen und sie den Schulen, die gerade Bedarf dafür haben, zuschalten
kann, wie man im Fachdeutsch sagt.
Stadtrat Tornau (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Wir hatten in der Sondersitzung des Finanzausschusses die Frage gestellt,
ob, wenn die LESG beauftragt wird, das zu beschaffen bzw. zu projektieren, der Vergabeausschuss der Stadt Leipzig mit befasst wird. Es
wurde uns zugesagt, dass man das so machen
kann. Wenn Sie das zu Protokoll geben würden,
dass dem so ist, erhalten Sie die Zustimmung
von unserer Fraktion. - Danke.
Insofern stehen wir vor der Alternative. Je länger
wir warten - da kann ich nur an das erinnern,
was ich vorhin gesagt habe -, umso teurer. Die
Situation wird nicht besser. Viele Kommunen und
auch die Länder stehen vor der Situation, dass
sie ihre Notunterkünfte wie Zelte, Sporthallen
usw. auflösen müssen. Das heißt: Sie müssen
jetzt als Ersatz dafür Gemeinschaftsunterkünfte
schaffen, und diese Aufgabe landet vorrangig bei
den Kommunen. Nun können wir hier noch eine
Weile unser Spielchen machen, ob wir recht haben oder nicht. Am Ende ist entscheidend, dass
wir sowohl die Asylbewerber unterbringen als
auch zu Schuljahresbeginn genügend Unterrichtsräume zur Verfügung stellen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf
der Tribüne! Zu Ihrer Nachfrage, Herr Tornau,
sage ich Ihnen als Vorsitzender des Vergabeausschusses zu, das auf die Tagesordnung
der Sitzung des VOB-Ausschusses in der nächsten Woche zu setzen, sofern schon eine Vergabe
anstehen sollte. Gesetzt den Fall, die LESG
würde schon vorher beauftragt - das LESGVergabegremium tagt ja bereits mittags; die Stadt
kann das mit ihren stimmberechtigten Vertretern
der Verwaltung dort durchsetzen -, würde ich dafür sorgen, dass dies unter Vorbehalt des städtischen Vergabegremiums VOB steht.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen!
Heute Nachmittag bei der Debatte um den Antrag der SPD zum Schulhausbau wurde die
LESG, ihre Leistungen und ihre Verlässlichkeit in
Bezug auf Kosten und Ausführung, noch über
den grünen Klee gelobt. Jetzt haben wir eine
Vorlage, die vorsieht, die LESG mit der Projektsteuerung, der Kostenermittlung und der Grundlagenermittlung für den Bau- und Finanzierungsbeschluss zu beauftragen, und müssen erleben,
dass innerhalb von wenigen Stunden - da möchte ich an das, was Herr Pellmann ausgeführt hat,
anschließen - die Kosten davongaloppieren. Ist
das ein Widerspruch oder reiner Zufall?
Man kann ja über alles klagen. Vorhin haben wir
trefflich über JCDecaux und die Werbung debattiert. Auf dem Containermarkt vollzieht sich gerade Ähnliches. Man kann nun einmal beim RB nur
ein Mal ausgediente Container abschlauchen.
Man kann nun einmal von DHL nur ein Mal Container bekommen, wobei diese in einem sehr guten Zustand gewesen sind. Die Frage ist: Wo sollen wir jetzt preisgünstig in Leipzig noch weitere
Container beschaffen?
Der Vorteil von Containern ist, dass sie kurzfristig
umgesetzt werden können. Die Container für die
DaZ-Klassen werden möglicherweise nur kurze
Zeit gebraucht. Im Moment gibt es wegen der
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Meine Damen und
Herren, ich möchte auch noch einmal an heute
Nachmittag erinnern. Wir erleben hier ein organisatorisches und fiskalisches Desaster. Das ist
Stückwerk.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Albrecht,
das ist kein Stückwerk, sondern eine schnell arbeitende Verwaltung, würde ich einmal an dieser
Stelle behaupten.
Herr Hobusch, ich möchte mich ausdrücklich bei
der LESG für das bedanken, was sie für uns tut.
Die ursprünglichen Kostenannahmen wurden im
Frühjahr 2015 getroffen. Jetzt sind wir im Frühjahr 2016, also ein Jahr später. Herr Schlegel hat
eben recht eindrücklich beschrieben, was in der
Zwischenzeit alles passiert ist. Deswegen überraschen diese Kostensteigerungen nicht. Ich hatte darauf hingewiesen, dass es sich, wenn man
den Baukostenindex zu Rate zieht, alles in allem
immer noch um eine wirtschaftliche und wirtschaftlich vertretbare Lösung handelt.
Herr Pellmann, die Angebote liegen inzwischen
vor, sodass ich davon ausgehe, dass es nicht zu
einer erneuten Kostensteigerung kommt.
Oberbürgermeister Jung: Können Sie die Frage von Frau Krefft noch beantworten, Herr Fabian?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich will versuchen, dass es morgen im Fachausschuss berichtet wird, ansonsten spätestens in der darauffolgenden Sitzung.
Oberbürgermeister Jung: Das betrifft die Frage
der Anbieter, die uns ja weiter beschäftigen wird.
Gestatten Sie noch ein offenes Wort in der Sache: In der Tat - so ist meine Recherche, aber
auch die meiner Kollegen in ganz Deutschland müssen wir befürchten, dass die Preise für alle
Modulbauweisen und die Container von Monat
zu Monat mehr durch die Decke schießen. Wir
müssen sehr, sehr schnell und klug handeln.
Wir werden erstens die Fragen nach den Anbietern in nichtöffentlicher Sitzung sehr transparent
beantworten.
Wir werden zweitens im Vergabeausschuss Herr Schlegel hat schon signalisiert, dass er dazu bereit ist - sehr schnell entscheiden. An der
Stelle möchte ich mich beim Vergabeausschuss
auch einmal bedanken für das, was dort in den
letzten Wochen sehr unbürokratisch, schnell und
im Sinne der Kostentransparenz bei eilbedürftigen Vorlagen zu Fragen der Asylunterbringung
geleistet worden ist. - Das zu Protokoll.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer dem vorliegenden Beschlussvorschlag 18.7 in der Neufassung von heute zu-
S e i t e | 55
stimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Herzlichen Dank für diese Entscheidung.
18.8 1. Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum
Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen);
Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016
- EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-01736-DS-02)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich auch hier um das Handzeichen,
wer für diesen Beschlussvorschlag ist. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung.
Mehrheit so beschlossen.
Mit
großer
18.9 Erhöhung des Umlagebeitrags des Grünen Ringes Leipzig (VI-DS-1738-NF-01)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
18.10 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSPElement Ausbau/Unterhaltung Gewässer (1.100.55.2.0.01) in Höhe von
347.400,- € für die Teilentschlammung
des Lindenauer Hafens (VI-DS-01947)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich um
Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen
Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
18.11 Vorhabensbezogener Bebauungsplan
Nr. 411 „Verbrauchermarkt Riebeckstraße“; Stadtbezirk Südost, Ortsteil
Reudnitz-Thonberg;
Satzungsbeschluss (VI-DS-1989)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Das sehe ich nicht.
Dann darf ich um Ihr Handzeichen und um Auszählung der Stimmen bitten. Wer stimmt der vor-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
liegenden Satzung zu? - Wer stimmt gegen den
Beschluss? - Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: 59 dafür, einer dagegen, zwei
Enthaltungen.
18.13 Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzepts: Verwendung der für 2016
eingestellten Mittel (VI-DS-02018)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.13.1 dazu ÄA (VI-DS-02018-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
18.3.2 dazu ÄA (VI-DS-02018-ÄA-02)
Einreicher: Seniorenbeirat
Kollegin Dubrau gibt eine kurze Einführung.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Ich möchte einige Punkte kurz darstellen
und auf die beiden Änderungsanträge eingehen.
Das Wohnungspolitische Konzept ist, wie Sie
wissen, in einem sehr umfänglichen Beteiligungsprozess mit den Wohnungsmarktakteuren,
der Bürgerschaft, der Politik und Fachleuten erarbeitet worden. Die Umsetzungsvorlage leitet
sich aus dem Wohnungspolitischen Konzept ab.
Die Umsetzung des Konzeptes liegt in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters der Stadt
Leipzig und seiner Verwaltung - ich betone das
noch einmal - und natürlich bei Ihnen in Bezug
auf die Beschlussfassung.
Die Fortsetzung des Beteiligungsprozesses mit
den Wohnungsmarktakteuren ist themenbezogen
im weiteren Prozess geplant, wird allerdings parallel dazu auch immer gemacht. Hierfür sind unter dem Kostenbaustein D der vorliegenden Umsetzungsvorlage Mittel eingeplant.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohnungsmarktakteure auch nach dem Beteiligungsprozess zum Wohnungspolitischen Konzept seit dem Frühsommer 2015 in die Erarbeitung eines Eckwertepapiers als Grundlage für
das neue Wohnungsbauförderungsprogramm
des Freistaates Sachsen aktiv eingebunden waren. Ich denke, das ist ganz wichtig; denn wir
hoffen, dass in Kürze eine positive Beschlussfassung erfolgt; positive Signale gibt es ja bereits. Ich möchte insofern an Sie appellieren,
möglichst zeitnah den Beschluss zur Entsperrung der Mittel zu fassen, weil nur so die zielgerechte Umsetzung der wohnungspolitischen Mittel für das Jahr 2016 erfolgen kann. - Das zu
dem einen Antrag.
Zum zweiten Antrag. Der Freistaat Sachsen erarbeitet derzeit ein Förderprogramm für Wohnungsanpassungsmaßnahmen an die Bedürfnis-
S e i t e | 56
se älterer und behinderter Menschen. Das ist
weitergehend als das, was üblicherweise über
die Krankenkassen erstattet wird. Dieses Programm soll noch in diesem Jahr gestartet werden. Es sollte daher zunächst kein eigenes
kommunales Förderprogramm mit der gleichen
Zielsetzung aufgelegt werden.
Sinnvoll wäre es, wenn die Vertreterinnen und
Vertreter des Seniorenbeirates in den entsprechenden Gremien des Freistaates ihre Interessen in dieses Förderprogramm mit einbringen
würden. Natürlich können wir auch über das
ASW, das engen Kontakt hält, entsprechende
Forderungen weiterleiten. Ansonsten werden
Wohnungsanpassungen bereits als pflichtige
Leistungen nach SGB XII gemacht, allerdings
nicht für den Personenkreis, der hier vom Seniorenbeirat angedacht ist, sondern nur für diejenigen, die eine bestimmte Pflegestufe, einen bestimmten Behinderungsgrad oder Ähnliches haben.
Der Antrag des Seniorenbeirates würde ein zusätzliches freiwilliges kommunales Förderprogramm in Höhe von 200.000 Euro für 2016 begründen. Vor dem Hintergrund der laufenden
Diskussion um das Landesförderprogramm, das
in diesem Jahr noch starten soll, ist es relativ
schwierig, parallel dazu etwas vonseiten der
Stadt zu machen, zumal es aus unserer Sicht
noch gar keine Förderrichtlinien dafür gibt. Das
heißt, wir müssten erst eine Förderrichtlinie erarbeiten, müssten sie abstimmen, sie zur Beschlussfassung bringen und diese Mittel dann
auch noch umsetzen. Das halten wir für nicht
durchführbar innerhalb des Teiljahres, das wir
heute noch haben.
Ich denke, wenn das Förderprogramm des Landes nicht kommen sollte - das glaube ich zwar
nicht, aber man weiß ja nie -, dann sollten wir
noch im Laufe dieses Jahres prüfen, ob wir das
im Haushaltsplan 2017/2018 mit einplanen können. Insofern würde ich dem Rat eine Protokollnotiz vorschlagen, die wie folgt lauten könnte:
Sollte das Programm des Freistaates in
diesem Jahr entgegen der Erwartung
absehbar noch nicht starten, wird mit
der Erarbeitung einer kommunalen Förderrichtlinie begonnen und im Rahmen
des Haushaltsbeschlusses 2017/2018
zu entscheiden sein, ob ein Budget zur
Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzeptes verabschiedet wird, in welchem Mittel für dieses Anliegen (Anliegen des Seniorenbeirats) eingeordnet
werden.
Danke schön.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Bürgermeister Rosenthal: Danke schön, Frau
Kollegin Dubrau. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der
Tribüne! Ich möchte kurz zu den beiden Anträgen
sprechen. - Zunächst zum Antrag der CDUFraktion: Ich weiß, dass Wohnungsunternehmen
zu dieser Thematik und der Vorlage angefragt
worden sind. Mir stellt sich die Frage, ob es sein
kann, dass sie nicht darauf reagiert haben, weil
die Vorlage sich nicht an sie gerichtet hat. - Ich
höre gerade von Frau Dubrau, sie haben reagiert; gut.
Die andere Frage ist: Es geht hier um verschiedene Themen. Zum einen will man diese Selbstnutzerinitiative - das ist eine kleinere Sache - auf
den Weg bringen. Parallel dazu will man - das ist
noch viel wirksamer und wichtiger - mit dem
Freistaat zu einem Ergebnis zu kommen. Letztendlich wird ja darauf spekuliert, dass der Freistaat dafür Geld zur Verfügung stellt. Das ist
aber noch nicht alles. Man muss auch zu einer
Entscheidung kommen, wie und unter welchen
Bedingungen das Geld, das der Bund für sozialen Wohnungsbau an die Länder ausgereicht
hat, genutzt wird. Mir ist bekannt, dass es vom
Freistaat das Signal gibt, hier zu einer Einigung
zu kommen, anders als in Thüringen, wo dieses
Programm zwar auch aufgelegt wurde, es aber
bisher von der Wirtschaft nicht angenommen
wird und möglicherweise nachjustiert werden
muss. Auch wenn das mit der heutigen Vorlage
nichts zu tun hat, sollten wir uns beeilen, diese
Geschichte mit den Wohnungsunternehmen zu
klären. Das muss schneller gehen.
Zur Problematik der Wohnungsanpassung für
behinderte Menschen habe ich schon bei der
Beschlussfassung des Wohnungspolitischen
Konzepts - damals lag ein ähnlich lautender Antrag vor - gesprochen. Wir hatten in den 90erJahren schon einmal ein solches Programm, das
dann allerdings ausgelaufen ist, unter anderem
deshalb, weil damals in Zusammenhang mit der
Einführung der Pflegestufe zunehmend die
Krankenkassen einen Großteil dieser Kosten
übernommen haben.
Wir haben heute einen Antrag ins Verfahren gebracht, der genau auf das abzielt, was Sie hier
angedeutet haben. In unserem Antrag haben wir
als Handlungsauftrag formuliert, genau zu klären, bei welchen Bedürftigen solche Wohnungsanpassungen über die Beihilfen durch die Krankenkassen bzw. die Förderungen durch den
Freistaat nicht abgedeckt sind. Das sind immer
diejenigen, die entweder gar keine oder eine
nicht ausreichende Pflegestufe haben oder die
S e i t e | 57
mit ihrem Einkommen direkt über der Schwelle
der Bedürftigkeit liegen. Einfach zum Sozialamt
zu gehen und dort ein paar Einbauten zu beantragen, das dürfte schwierig werden, wenn man
das Ganze nicht differenziert gestaltet. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer
sowohl im Saal als auch im Netz! Was bittet uns
die Verwaltung heute zu beschließen? Wir sollen
Mittel freigeben - das wurde von Frau Dubrau so
eingebracht und war durchaus geplant - für das
Netzwerk Leipziger Freiheit zur Beratung zu Projekten für bezahlbares Wohnen, zur Unterstützung besonderer Bedarfsgruppen und zur Weiterentwicklung wohnungspolitischer Instrumente.
Kurz und gut: Wir geben zu zwei Dritteln Mittel
frei für Beratung, teilweise durch Externe. Am
Ende ist von diesen Mitteln noch keine preiswerte Wohnung gebaut und sind aus unserer Sicht
noch keine nachhaltigen Strukturen etabliert, die
ein verlässliches Miteinander von Bauträgern,
Vermietern, Mietern, Wohnungsuchenden und
Verwaltung sicherstellen, unabhängig von künftigen Finanzierungen. Aus unserer Sicht wird hier
der Konsens gefährdet - und das wiegt hier am
schwersten -, ein Konsens, der bei der Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzepts so umfänglich beschworen wurde. Dieser Konsens war
es, der unsere Fraktion damals dazu bewogen
hat, dem Wohnungspolitischen Konzept zu einer
deutlichen Ratsmehrheit zu verhelfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen alle, dass die öffentliche Hand und auch Leipzig
kaum in der Lage ist, Wohnraum für alle Lebensund Bedarfslagen zu schaffen. Selbst die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft muss letztlich
auch wirtschaftlichen Aspekten genügen und
kann sich nicht ausschließlich schwierigen Bedarfslagen widmen.
Der herbeigeführte Konsens von Wohnungsmarktakteuren und allen Akteuren der Wohnungspolitik zielt darauf ab, dass sowohl die Erarbeitung des Konzeptes als auch dessen Umsetzung immer im wechselseitigen Diskurs erfolgt. Schon im Konzept wurden die Ansätze
formuliert, die heute finanziert werden sollen.
Doch vergeben wir nicht die Chance der Verstetigung der Netzwerkarbeit, wenn die damit zusammenhängenden Projekte nicht ebenfalls im
gleichen Gremium unter den aktuellen Bedingungen diskutiert und immer wieder ergänzt
werden? Die Bedingungen verändern sich aktuell
rasant. Das Bevölkerungswachstum ist erfreulich, es ist weiterhin stetig zunehmend. Hinzu
kommt die Unterbringung von Flüchtlingen und
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Asylbewerbern. Wenn die Asylbewerber den Status der Anerkennung erlangen und aufgrund
dessen dann auch in klassischen Wohnungen
wohnen können, wirkt das noch einmal verstärkend, was zwar teilweise im Konzept schon angedacht ist, aber nicht in diesem Maße.
Herr Schlegel hatte ausgeführt, wir würden darauf spekulieren, dass das Land uns demnächst
mit einem sozialen Wohnungsbauprogramm unterstützt. Aber wo liegt denn da die Kappungsgrenze? Aktuell konnte man in Informationen von
Akteuren auf dem Wohnungsmarkt lesen, dass
wahrscheinlich maximal Dresden Unterstützung
in dieser Art bekommen soll; denn hier in Leipzig
haben wir - Gott sei Dank oder leider - noch nicht
so hohe Mieten. Das heißt: Das ist wahrscheinlich eine Spekulation auf eine Zukunft, die uns
heute so noch nicht betrifft.
Deswegen sollte man den Konsens der Akteure
so eng wie möglich ziehen und nicht gefährden.
Punkt 5 der Beschlussvorlage zum Wohnungspolitischen Konzept lautete:
Die aufgebaute Kooperation mit allen
Akteursgruppen ist bei der Umsetzung
des Wohnungspolitischen Konzeptes
fortzusetzen und bezogen auf einzelne
Projekte / Themen zu vertiefen. Die
Etablierung eines „Bündnisses für Wohnen“ ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Städte zu prüfen.
Wir hätten heute auch die Absetzung des Punktes von der Tagesordnung beantragen können.
Das wollten wir so nicht, weil wir schon mit auf
den Weg geben wollten: Was wollen wir? - Wir
wollen, dass mit den Akteursgruppen in verabredeter Art und Weise die Abstimmung zu den
Handlungsschwerpunkten 2016 erfolgt. Dazu
haben wir die Wohnungsmarktakteure angeschrieben. Sie haben uns recht kurzfristig geantwortet: Ja, sie vermissen, dass sie dazu angefragt werden. Sie hätten längst erwartet, dass
der weitere Diskurs wieder gestartet wird. - Nur
dann können wir sicherstellen, dass die Umsetzung von Beginn an auch von der Mehrheit der
Akteursgruppen getragen wird, von ihnen ganz
besonders - im Namen der CDU-Fraktion darf ich
das hier durchaus sagen; die anderen Themenbereiche werden ja eher von den anderen Fraktionen abgedeckt und gehen insofern nicht verloren -; denn die Vielfalt an Wohnungen entsteht
durch die Wohnungsmarktakteure, die Genossenschaften, die LWB sowie die vielen großen
und auch kleinen Bauträger und Wohnungseigentümer. Insofern haben wir die dringende Bitte, den Konsens nicht aufzugeben und nicht zu
sehr auf die Hilfe von außen zu spekulieren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller.
S e i t e | 58
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich spreche hier für den Seniorenbeirat der Stadt Leipzig und erlaube mir, Ihnen in
Erinnerung zu rufen, dass der Seniorenbeirat die
Interessenvertretung aller älteren Bürger dieser
Stadt und Mittler zwischen den älteren Bürgern,
der Stadtverwaltung und dem Stadtrat ist.
Ich wollte eigentlich dafür werben, den Baustein
C2 zu ändern. Die Änderung, die wir vorschlagen, liegt Ihnen vor. Nun aber kann ich das aus
meiner Sicht relativ kurz machen. Wenn ich Frau
Dubrau richtig verstanden habe, soll es ein Programm des Freistaates geben, der das mit berücksichtigen wird. Wenn dies nicht käme, würde
die Stadt Leipzig überlegen, die Förderung älterer oder behinderter Menschen, die keine Pflegestufen oder Ähnliches haben, zu berücksichtigen. Wenn das als Protokollnotiz, wie von Ihnen
versprochen, dem heutigen Beschluss beigefügt
würde, dann würde ich den Antrag des Seniorenbeirats zurückziehen, weil dies dem Weg entspräche, den wir gerne beschritten hätten.
Oberbürgermeister Jung: Dazu gleich noch
einmal Frau Dubrau. Aber erst noch Herr Elschmann und Herr Schlegel.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau
Dubrau! Kolleginnen und Kollegen! Im Oktober
2015 hat der Stadtrat das Wohnungspolitische
Konzept beschlossen. Ich erinnere daran: Mit
den Stimmen der SPD, der Linken und uns Grünen wurden Mittel in Höhe von 1 Million Euro in
den Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt, die
es der Verwaltung ermöglichen sollten, direkt im
Anschluss an die Beschlussfassung des Wohnungspolitischen Konzeptes in die zügige und
zielgerichtete Umsetzung geplanter und hinreichend konkreter Maßnahmen zu gehen. Die nun
in der Umsetzungsvorlage zum Wohnungspolitischen Konzept benannten Kostenbausteine A bis
D - wir haben bislang relativ wenig darüber gesprochen - leiten sich direkt aus den Leitlinien
und Umsetzungsmaßnahmen des Konzeptes ab.
Kolleginnen und Kollegen, heute geht es vor allem darum, neue Maßnahmen im Rahmen des
Netzwerkes Leipziger Freiheit anzuschieben:
Konkret: Eine Koordinierungsstelle ist aufzubauen. Lokale Hauseigentümer sollen im Pilotprojekt
Leipziger Osten zu sozialverträglichen Wohnformen aktiviert werden. - Ich denke, hier ist Handlungsbedarf durchaus erkennbar. - Die Beratung
von Senioren und Menschen mit Behinderungen,
die verstärkt alternative Wohnformen nachfragen, soll gestärkt werden.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Meine Damen und Herren, diese und andere
damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen
begrüßen wir. Deshalb sollten wir heute die Mittelverteilung im Umsetzungskonzept nicht verändern und die Maßnahmen, die alle ihre Berechtigung haben, nicht gegeneinander ausspielen.
Insofern, Herr Müller, bin ich erfreut, dass Sie die
Protokollnotiz, die Frau Dubrau zum Antrag des
Seniorenbeirats dargelegt hat, akzeptieren. Ich
denke, das ist zielführend.
Die AG Wohnen und Mobilität diskutiert mit der
Kollegin Riekewald aus dem Fachausschuss
derzeit die Erarbeitung des ersten Teilhabeplans.
Die Wohnungsanpassungsmaßnahmen haben
wir dort bereits sehr vertiefend diskutiert, wenn
auch noch nicht abschließend. Ich denke, wir
müssen das weiterhin beobachten. Sollte es tatsächlich zu diesem Landesförderprogramm
kommen - wir müssen ja auch den städtischen
Haushalt im Blick behalten -, wäre das mit Sicherheit der beste und eleganteste Weg. SPD
und CDU sind aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass dieses Landesförderprogramm vom
Freistaat auch tatsächlich aufgelegt wird. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Verehrte Gäste! Herr Müller, es liegt ja
nicht nur diese Protokollnotiz von Frau Dubrau
vor, sondern wir geben mit unserem Änderungsantrag den klaren Handlungsauftrag, das bis
zum dritten Quartal zu klären, damit wir rechtzeitig wissen, welche Dimensionen mit Blick auf den
Doppelhaushalt 2017/2018 auf uns zukommen
und ob wir möglicherweise über das Budget, das
in der jetzigen Vorlage vorgesehen ist, hinausgehen müssen.
Frau Dr. Heymann, was die Wohnungsbauförderung angeht: Natürlich sind die Wohnungen der
Wohnungsunternehmen, die jetzt schon existieren, von vielen bezahlbar. Lediglich für die Sanierung und Bereitstellung von Wohnungen mit
Belegungsbindung für Flüchtlinge wird den Wohnungsunternehmen ein Zuschuss gezahlt. Aber
wir wissen, dass wir auch Neubauwohnungen
brauchen. Angesichts der Baukosten für Neubauten kann später eine Nettokaltmiete von 8 bis
10 Euro erhoben werden kann. Es ist klar, dass
wir dafür Wohnungsbauförderung brauchen.
Auch vom Freistaat wird anerkannt, dass wir neben Chemnitz und Dresden die Stadt sind, die in
den nächsten Jahren Neubaubedarf hat. Wir
müssen dafür sorgen, dass diese neu gebauten
Wohnungen dann auch bezahlbar sind. Genau
darum geht es: mit einem solchen Zuschuss zu
S e i t e | 59
ermöglichen, dass viele bezahlbare Wohnungen
entstehen, darunter eben auch Neubauwohnungen, die Berechtigten nach KdU, wenn auch zu
einem kleineren Teil, zur Verfügung stehen.
Abschließend habe ich noch eine Bitte. Ich kann
Frau Dr. Heymann verstehen. Der Prozess sollte
eigentlich schon längst laufen. Nun wissen wir
um die Situation von Herrn Gerkens; wir alle
wünschen ihm gute Genesung. Vielleicht sollte
dennoch überlegt werden, ob möglicherweise
jemand anderer im ASW kurzfristig diesen Prozess wieder in Gang bringt und weiterführt, weil
mit Sicherheit auch Chemnitz und Dresden darauf warten. Das ist ja eine gemeinsame Initiative.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne!
Kurz zur Vorlage: Eigentlich ist es allerhöchste
Eisenbahn, dass an der Baustelle etwas passiert; denn wir haben jetzt schon einen Wohnungsmarkt, auf dem bestimmte Wohnsegmente
leergefegt sind. Ich hätte mir gewünscht, dass
diese Vorlage früher kommt und die Verwaltung
schneller handelt. Nicht zuletzt bei Wohnungen
für Flüchtlinge und auch für Menschen im ALG-IIBezug können die hohen Maße Bedarfe in
Leipzig nicht gedeckt werden.
Ich möchte daran erinnern, dass es bei den
Haushaltsberatungen eine relativ kontroverse
Debatte gab, als es um die Bereitstellung von
Mitteln für das Wohnungspolitische Konzept
ging. Große Teile der Verwaltung, aber auch politische Akteure haben damals dafür plädiert, dafür
kein Geld einzustellen, und dies damit begründet, dass das einen Vorgriff darstelle. Hätten wir
dem damals so recht gegeben, hätten wir heute
gar kein Geld, Frau Heymann. Das möchte ich
an der Stelle noch einmal klar sagen. Ihre Fraktion hat sich damals im erweiterten Finanzausschuss diesbezüglich sehr zurückhaltend verhalten. Wenn Sie hier jetzt sagen: Wir wollen, dass
dort andere Akteure mitentscheiden, dann muss
ich Ihnen entgegnen: Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, hätten wir das Geld dafür gar
nicht.
Die Aufforderung von Herrn Elschner, die genannten Parteien mögen zur Entscheidungsfindung im Land beitragen, kann ich nur unterstützen. Wir tun alles dafür, dass dort die entsprechenden Entscheidungen gefällt werden, wobei
ich mir den Hinweis erlaube, dass es mit der
CDU und diesem monolithischen Block, der in
Dresden vorherrschend ist, nicht immer ganz
einfach ist. Aber das wissen Sie ja auch.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Zu den Anträgen. Es liegen ein Änderungsantrag
von der CDU-Fraktion und ein Änderungsantrag
vom Seniorenbeirat vor. Zum Antrag der CDUFraktion haben wir eine klare Haltung: Wir werden ihn ablehnen. - Zum Antrag des Seniorenbeirats vertreten wir die Auffassung, dass wir ihn
zwar inhaltlich richtig finden, aber die homöopathische Dosis - so müssen wir das auch benennen - von 1 Million Euro ist nur ein Tropfen auf
den heißen Stein. Jetzt auf die Schnelle da noch
einmal 200.000 Euro draufzusatteln, halten wir
vor dem Hintergrund, dass es noch kein Handlungskonzept gibt, für nicht richtig. Wir haben
auch den Hinweis gegeben, einen entsprechenden Antrag in die nächsten Haushaltsberatungen
einzubringen.
Wie gesagt, klare Haltung zu den Änderungsanträgen vonseiten der SPD-Fraktion. Wir hoffen,
dass heute die Vorlage eine Mehrheit hier im Rat
findet. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Kostenbaustein des Wohnungspolitischen
Konzepts ist, Modellprojekte für bezahlbare und
kooperative Wohnformen zu unterstützen. Diese
Vorlage hier - speziell ersichtlich aus der Tabelle
„Kostenbausteine zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes in 2016“ - sagt allerdings nur wenig darüber aus, wie viele und
welche Modellprojekte unterstützt werden. Der
größte Teil der Kostenbausteine betrifft Verwaltungskosten. Einzig der Kostenbaustein C befasst sich mit bezahlbarem Wohnraum.
C1: Entwicklung und Erprobung besonderer
Wohnformen für Wohnungslose. Das ist ein
wichtiger Teil. Die Frage ist nur: Was sind „besondere Wohnformen“? Gibt es nicht schon Obdachlosenasyle? Gibt es nicht Hilfe für Obdachlose?
C2: Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte. Das
sollte von jeder Stadtverwaltung sowieso geleistet werden. Ich frage mich, was diese Zusatzkosten im Wohnungspolitischen Konzept zu suchen
haben.
C3: Entwicklung und Erprobung von Angeboten
stadtteilorientierter Migrantenhilfe. Hier hat man
versucht, Kosten der Migrantenhilfe auf das
Wohnungspolitische Konzept umzuleiten; denn
diese hat ja mit Wohnungen nichts zu tun. Es ist
Beschlusslage des Stadtrates, dass Migranten
dezentral untergebracht werden sollen. Aber unter C3 - vielleicht haben Sie das nicht gelesen finden sich folgende Leistungen: Beratung der
S e i t e | 60
Migranten, feste Sprechzeiten, niedrigschwelliges Angebot, Vermittlung, aufsuchende Arbeit in
ihren Wohnungen, Schulung und Informationsveranstaltungen für Bewohner des Stadtviertels,
Netzwerkarbeit im Stadtteil, Einsatz sozial erfahrener Fachkräfte in der Migrantenarbeit, Aufbau
und Nutzung ehrenamtlicher Angebote aus dem
Stadtteil für Dolmetscherleistungen. - Das alles
hat nichts mit dem Wohnungspolitischen Konzept
zu tun.
Man sollte sich in dieser Vorlage wirklich mehr
auf das Wohnungspolitische Konzept beziehen
und sich dafür einsetzen, dass Wohnungsuchende oder Menschen, die wenig Geld haben, bezahlbare Wohnungen finden; denn das sagt das
Wohnungspolitische Konzept aus. Aus der Vorlage geht jedoch hervor, dass weniger als 10 Prozent der Summe bedürftigen Menschen zur Verfügung steht, der Rest sind Verwaltungskosten
oder, wie gesagt, umgelenkte Gelder. Wir werden diese Vorlage daher ablehnen.
Noch etwas zu den Anträgen. Der Seniorenbeirat
hat offensichtlich den besten Änderungsantrag
gestellt, der Ihnen hier aber natürlich nicht passt,
dem aber zuzustimmen wäre. - Dem CDUAntrag können wir zustimmen; denn auch wir
sehen hier noch Beratungsbedarf.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war der CDUFraktion dankbar für ihren Änderungsantrag, weil
sie mich damit aus der Bredouille genommen
hat, selbst etwas zu dieser Vorlage zu sagen.
Wie Sie wissen bin ich selbst Funktionär eines
wohnungswirtschaftlichen Verbandes und sehr
für die Rollentrennung. Aber nach der Diskussion
jetzt erlauben Sie mir doch noch ein paar Sätze.
Für die Problemstellung, die wir im Wohnungspolitischen Konzept formuliert haben, und die Debatte um bezahlbaren und finanzierbaren Wohnraum, die wir in dieser Stadt führen, erreichen wir
mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Mittelverwendung so gut wie nichts. Probleme am
Wohnungsmarkt lösen, das können nur die
Wohnungsmarktakteure. Das sind diejenigen, die
den Wohnraum zur Verfügung stellen. Das sind
nicht diejenigen, die nur in einem marginalen
Umfang eine Klientel am Wohnungsmarkt ausmachen, die von dem einen oder anderen vielleicht gehätschelt und hofiert werden und deren
Projekte dann gefördert werden. Helfen tut dem
Leipziger Wohnungsmarkt nur, wenn die großen
Akteure wie die privaten Wohnungseigentümer,
die - schauen Sie sich die Statistiken an - zwischen 60 und 80 Prozent des Wohnungsmarktes
in einer Größe bis zehn Wohneinheiten ausma-
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
chen, in die Lage versetzt werden, Wohnraum
anzubieten, der bezahlbar und vermietbar ist.
Insofern sind diese 1 Million Euro, die nachträglich für das Wohnungspolitische Konzept bereitgestellt und heute hier verteilt werden sollen,
falsch ausgegebenes Geld. Es verpufft. Das löst
keine Probleme. Als Verbandsvertreter kann ich
an alle, die hier politisch vertreten sind, einfach
nur die Bitte richten: Wenn wir weiter gemeinschaftlich und gemeinsam an einem Strang ziehen und die Probleme in dieser Stadt lösen wollen, treiben Sie mit einer solchen Entscheidung
nicht einen Keil hinein. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Abschließend noch
einmal Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren, ich will vorweg sagen: In die Verwaltung
geht kein einziger Pfennig. Das gesamte Geld,
das in der Vorlage genannt wird, ist zwar für Beratung vorgesehen, fließt aber nicht in die Verwaltung.
Der größte Einzelposten ist tatsächlich der Baustein D, Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln. Ich hatte schon ausgeführt, dass darunter die weitere Zusammenarbeit mit den
Wohnungsbaugenossenschaften, -gesellschaften
und privaten Eigentümern läuft. Allerdings läuft
darunter nicht die Vergabe von Mitteln für Baumaßnahmen. Diese 605.000 Euro sind nicht für
Baumaßnahmen vorgesehen. Sie selbst haben
heute eine Reihe von Beschlüssen gefasst und
wissen, was eine Baumaßnahme kostet. Wir waren uns von vornherein im Klaren - so lautete
auch der damalige Antrag -, dass diese 1 Million
Euro - jetzt sind noch 605.000 Euro zu verteilen dafür gedacht ist, Instrumente zu erforschen und
weiterzuentwickeln, Beratung auf ganz unterschiedlichen Niveaus durchzuführen, zu helfen,
an bestimmte Programme heranzukommen und
Anschubfinanzierungen für Modellprojekte zu
geben, allerdings nur für ganz kleine Modellprojekte. Genau das ist auch Inhalt dieses Papiers.
Wir haben mit den Wohnungsmarktakteuren
nicht nur während der Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzeptes, sondern auch im
Nachhinein sehr eng zusammengearbeitet. Ich
denke, genau diese Zusammenarbeit und dieser
gemeinsame Stoß nach Dresden haben innerhalb von wenigen Monaten zu einem totalen
Umdenkprozess in der Förderpolitik - das ist das
Entscheidende; denn von dort kommt das dicke
Geld in unsere Stadt - geführt. Während im Dezember noch davon geredet worden ist, man
könne vielleicht Darlehen vergeben, woraufhin
alle Gesellschaften gesagt haben: Was sollen wir
denn mit Darlehen angesichts der Zinsen, die es
S e i t e | 61
heute auf dem Markt gibt; damit können wir keinen preiswerten Wohnraum errichten, ist inzwischen klar, dass es Zuschüsse geben wird und
dass die Zuschüsse in nicht unerheblicher Millionenhöhe auch in unsere Stadt fließen werden.
Die Vorbereitung des Wohnungspolitischen Konzepts und die gemeinsame Arbeit aller Akteure
haben genau zu diesem Ergebnis geführt. Das
ist aber nur der eine Teil. Wir müssen natürlich
noch viele andere Punkte angehen und den Prozess verstetigen, den wir im Moment angeschoben haben. Insofern bitte ich Sie um Beschlussfassung.
Abschließend noch eines: Es wurde gefragt, warum die Vorlage so spät kommt. Ich meine, wir
sind im Februar. Wir haben im Dezember das
Programm fertiggestellt. Sie kennen die Verwaltungswege. Ich bin allen Mitarbeitern und auch
meinen Bürgermeisterkollegen, die daran beteiligt waren, sehr dankbar, dass wir es gemeinsam
geschafft haben, schon heute in dieser Sitzung
eine Vorlage zur Beschlussfassung auf den Tisch
zu legen.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. - Dann kommen wir
zur Abstimmung.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion. Wer stimmt dem vorliegenden
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Er ist mit einer Reihe von ProStimmen mit großer Mehrheit abgelehnt.
Zu Protokoll: Der Änderungsantrag des Seniorenbeirats wird zurückgezogen aufgrund der von
Frau Dubrau zugesagten Protokollnotiz, die ich
hiermit noch einmal verlese:
Sollte das Programm des Freistaates in
diesem Jahr entgegen der Erwartung
absehbar noch nicht starten, wird mit
der Erarbeitung einer kommunalen Förderrichtlinie begonnen und im Rahmen
des Haushaltsbeschlusses 2017/2018
zu entscheiden sein, ob ein Budget zur
Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzeptes verabschiedet wird, in welchem Mittel für dieses Anliegen (Anliegen des Seniorenbeirats) eingeordnet
werden.
Abstimmung über die Vorlage selbst. Ich bitte Sie
um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen?
Abstimmung: Mit einer Reihe von Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
18.14 Grundsatzvorlage zum Neustart des
Bund-Länder-Programms
Soziale
Stadt in 2016 (VI-DS-02032)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Wer gegen diesen Beschluss ist, bitte ich um das
Handzeichen. - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen.
18.15 Bebauungsplan Nr. 23.1 „Musikviertel
Süd“, 2. Änderung; Stadtbezirk Mitte,
Ortsteil Zentrum Süd; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-02036)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.15.1 dazu ÄA (VI-DS-02036-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Wird das Wort gewünscht? - Ja, von Frau
Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich habe darum gebeten, noch einige Worte zur Erläuterung
zu sagen, weil vielleicht nicht jeder genau weiß,
wie bei der doch relativ komplizierten Änderung
eines B-Plans vorgegangen wird und welchen
Hintergrund es dafür gibt.
Rechtskräftig ist der bisher bestehende Bebauungsplan am 3. März 2001 geworden. Die Bearbeitung dieses B-Plans fiel in die Zeit des ersten
großen Booms nach den 90er-Jahren, als das
Thema der enorm dichten und hohen Bebauung,
insbesondere mit Hotels, auch an dieser Stelle
eine Rolle gespielt hat. Inzwischen haben sich
die Zeiten geändert. Wir erleben zwar jetzt wieder einen Boom, aber in eine ganz andere Richtung.
Die erste Änderung des B-Plans erfolgte am
15. Februar 2014. Sie können sich sicherlich erinnern: Das war das Telemann-Gymnasium. Für
den Bereich des Gästehauses enthält der B-Plan
bisher die Festsetzung einer inhaltlich wie in den
Baugrenzen festgelegten Hotelnutzung, und es
gibt ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit im mittleren Bereich der GeorgSchumann-Straße. Diese Nutzung wurde aber in
den 15 Jahren, seitdem dieser B-Plan festgesetzt ist - man hätte dieses Thema auch schon
früher angehen können -, von niemandem umgesetzt, und es wird auch weiterhin von Investoren nicht angedacht, es so zu realisieren.
S e i t e | 62
Im Juli 2013 hat das Landesamt für Denkmalschutz den Denkmalstatus für das Gästehaus
eingetragen, sowohl für das Gebäude als auch
für die umliegende Freifläche. Insofern ist jetzt
eine Situation eingetreten, dass wir einen B-Plan
haben, der überhaupt nicht mehr vollziehbar ist,
weil das Gebäude, das sich in dem gleichen Bereich befindet, unter Denkmalschutz steht. Wir
haben sozusagen einen Knoten, weil weder das
eine noch das andere richtig funktioniert. Es geht
darum, dass die steuerlichen Abschreibungen,
die Investoren bekommen können, wenn sie ein
Denkmal sanieren, tatsächlich voll zum Zuge
kommen können.
Die heute vorliegende, jetzt zweite Änderung des
ursprünglichen B-Plans ist insofern ein Aufstellungsbeschluss für einen Teil des B-Plans mit der
Änderung, die darauf abzielt, dass auch der
Denkmalstatus Teil des B-Plans ist. Damit würde
dieser planungsrechtliche Knoten durchschlagen
werden und eine Situation hergestellt, die die
Entwicklung dieses Standorts tatsächlich ermöglicht, eine Entwicklung, die statt des nie realisierten Hotelbaus tatsächlich Chancen bietet.
Derzeit gibt es Bemühungen - das ist ganz wichtig, zu wissen - von zwei unterschiedlichen Investoren, das Gästehaus nach denkmalrechtlichen Vorgaben zu sanieren. Das heißt: Es gibt
zwei Vorverträge mit dem derzeitigen Eigentümer. Beide Investoren wollen sanieren, wobei sie
unterschiedliche Nutzungen anstreben. Sowohl
Ende 2015 als auch zu Beginn 2016 wurde jeweils durch Notare angefragt, ob die Stadt für
dieses Grundstück ein Vorkaufsrecht auszuüben
gedenkt. Das haben wir verneint; denn ein Vorkaufsrecht üben wir nur dann aus, wenn wir dort
eine kommunale Funktion unterbringen wollen.
Im Moment haben wir nicht vor, dort ein Gästehaus oder stadteigene Wohnungen zu errichten.
Das Schulgebäude ist dafür nicht geeignet. Die
von den Investoren angestrebte Nutzung ist jeweils keine Hotelnutzung. Sie ist gemäß der Anfragen, die bisher vorliegen, im Sinne eines allgemeinen Wohngebietes zulässig. Das heißt, es
kann dann tatsächlich in dieser Richtung gearbeitet werden.
Den von der CDU eingereichten Änderungsantrag können wir deshalb nicht zur Annahme empfehlen, weil eine Herausnahme des Areals aus
dem Geltungsbereich des B-Plans keinen Einfluss auf die Denkmalwürdigkeit und die Frage
des Erhalts des Gebäudes hat. Dieses Gebäude
steht sowieso unter Denkmalschutz. Denkmalschutz gilt für Bauten sowohl innerhalb als auch
außerhalb von Bebauungsplänen. Die Fragen
der Zumutbarkeit der denkmalpflegerischen
Maßnahmen für den Eigentümer werden durch
das Sächsische Denkmalschutzgesetz festgelegt. Die damit zusammenhängende Rechtsprechung regelt hier genau, warum das nicht geht.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Kurz gesagt: Ein vereinzelt angestrebter Abbruch
wird durch eine Festsetzung im B-Plan weder erschwert noch durch die Herausnahme des Bereiches aus dem B-Plan erleichtert. Mit der
Durchführung eines Änderungsverfahrens kann
dagegen die notwendige Feinsteuerung der baulichen Maßnahmen, insbesondere Umbaumaßnahmen und vielleicht auch Anbaumaßnahmen,
zukünftiger Nutzungen des Baudenkmals gewährleistet werden. Da die Änderung des BPlans maßgeblich der Bebauung des Gästehausareals dienen soll, ist die Herausnahme des
Gebäudes alles andere als zielführend. - Ich bedanke mich.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Frau
Dubrau hat aus ihrer Sicht und aus Sicht der
Verwaltung dargelegt, wie sie das Verfahren
sieht. Ich spreche für die CDU-Fraktion. Wir haben an manchen Punkten, glaube ich, ganz konträre Auffassungen.
Worüber sprechen wir heute? Wir sprechen über
einen B-Plan im Musikviertel, der jetzt die zweite
Änderung erfährt. Diesen B-Plan hat die Stadt
Leipzig am 13. März 2001 für rechtskräftig erklärt. Das Musikviertel ist heute in unserer wunderschönen Stadt eine bevorzugte Wohnlage. Im
Laufe der letzten Jahre ist genau in diesem Gebiet ein Neubau nach dem anderen entstanden,
was zu einer aufgelockerten Bebauung im Stadtbild geführt hat. Alle diese Häuser dort haben ein
einheitliches Bild und verschönern diesen Bereich. Jetzt hat die Verwaltung das sogenannte
Gästehaus am Park unter Denkmalschutz gestellt, zwölf Jahre, nachdem der B-Plan aufgestellt wurde.
Frau Dubrau, unser Antrag geht in eine andere
Richtung. Wir finden, es ist Zeit, diesen Schandfleck im Leipziger Stadtbild zu entfernen. Ich frage mich: Was macht diesen Asbestbau so wertvoll, das er ein Baudenkmal darstellt? Das
Haupthaus ist zu hoch, der Flachbau sprengt alle
Proportionen, und eine denkmalgerechte Sanierung würde nichts daran ändern, dass dieses
Bauwerk nach wie vor nicht ins Stadtbild passt.
Oder spielt für Sie die Tatsache eine Rolle, dass
dort Erich Honecker und Franz Josef Strauß eine
Nacht verbracht haben? Will man Franz Josef
Strauß damit ein Denkmal setzen? Dann lieber
eine Straße nach ihm benennen, sage ich an der
Stelle.
Ferner fragen wir uns als CDU: Was denken Investoren über solche Handlungs- und Vorgehensweisen: 2001 einen B-Plan aufstellen, 2013,
zwölf Jahre später, den Denkmalschutz eintra-
S e i t e | 63
gen und jetzt 2016 einen zweiten Veränderungsbeschluss vom Stadtrat bestätigen lassen? Hat
dieses Handeln der Verwaltung, Frau Dubrau,
etwas mit Kalkulierbarkeit und Verlässlichkeit für
Investoren zu tun? Wäre es nicht sinnvoller, darüber nachzudenken, dass mit Denkmalschutz
12.000 Quadratmeter nutzbar wären, ohne diesen jedoch 24.000 Quadratmeter Wohnfläche
entstehen könnten?
Mit unserem Antrag wird die Chance gegeben,
die aufgelockerte Bebauung mit klaren Konturen
und einer straßenbegleitenden Bauflucht abzuschließen. Wir sind der Auffassung, dass die
Stadt Leipzig diese Entwicklung nicht behindern
sollte. Aus unserer Sicht ist es Sache des Eigentümers und der zuständigen Behörden, Frau
Dubrau, die Unwirtschaftlichkeit in Sachen
Denkmalschutz zu beweisen. Daher, meine Damen und Herren, werbe ich um Zustimmung zu
unserem Antrag, im Gegensatz zu Frau Dubrau.
Bitte stimmen Sie dafür, dass dort eine stadtteilverträgliche und umfeldgerechte Bebauung ermöglicht wird. - Vielen herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne.
Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste! Denkmalschutz und
-pflege sind durchaus wichtig und nützlich, auch
und gerade in einer geschichtsträchtigen Stadt
wie der unseren. Auch vier Jahrzehnte DDRArchitektur sind aus unserer Sicht schützenswert
und erinnerungswürdig. Fraglich ist aber, warum
die heruntergekommene Immobilie des ehemaligen Gästehauses der DDR-Regierung zwingend
denkmalgeschützt sein muss, zumal es dem
Denkmalschutz erst vor kurzer Zeit einfiel, dass
die sehr hässlich anzuschauenden Reste diese
Gebäudes aus DDR-Zeiten schützenswert sind.
Wenn der geneigte Interessierte an Architektur
sich ein Gebäudeensemble der späten DDRJahre anschauen möchte, fährt oder läuft er etwa
100 Meter weiter und kann am Kreisverkehr KarlTauchnitz-Straße das dort stehende Hochhausensemble betrachten.
Es ist wahr, dass dieses Haus nicht geschichtslos ist. So hatte der exzellente Politiker, Dr. Franz
Josef Strauß, der dort einige Male weilte, Anfang
der 80er-Jahre dem DDR-Regime für viel Westgeld den Abbau der Selbstschussanlagen an der
innerdeutschen Grenze abgetrotzt. Für diese Tat
der Menschlichkeit gebührt dem Staatsmann
auch heute Respekt und Dankbarkeit. Ein Gedenkstein für Strauß an dieser Stelle wäre nach
einer Umgestaltung des Areals durchaus eine
wünschenswerte Überlegung. - Ich danke für die
Aufmerksamkeit.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Haas, ich würde nur gern Folgendes
klarstellen wollen: Nicht die Stadtverwaltung hat
den Denkmalschutz für dieses Gebäude festgelegt, sondern das Sächsische Landesamt für
Denkmalschutz. Fragen Sie auf anderen Ebenen, wo die CDU auch stark vertreten ist, doch
noch einmal nach, warum. Es wird wahrscheinlich nicht an der architektonischen Werthaltigkeit
dieses Gebäudes liegen, sondern eher an der
historischen Bedeutung, wie mein Vorredner
ausgeführt hat. Aufgrund meines Alters will ich
die Bewertung jedoch anderen überlassen; denn
sie wissen genauer, was damals dort passiert ist.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mein Punkt schließt sich direkt an den von Herrn
von der Heide an. Richtig ist, dass der Denkmalschutz vom Landesamt für Denkmalschutz festgelegt worden ist. Die Frage ist aber, ob diese
Denkmalschutzeigenschaft, wie sie vom Landesamt für Denkmalschutz konstituiert wurde,
tatsächlich durchsetzbar ist. Nach meiner Kenntnis ist sie nur dann durchsetzbar, wenn der
Denkmalschutz auch baurechtlich abgesichert
ist, also in Form eines Bebauungsplans. Das ist
doch die entscheidende Frage: Könnte es nicht
sein, dass der Investor oder Eigentümer ohne
eine entsprechende Absicherung im Bebauungsplan letztendlich auf dem Gerichtswege gegen
das Landesamt für Denkmalschutz obsiegen
würde, wenn er tatsächlich den Abriss des Gebäudes vorhätte? Wenn dem nämlich so wäre,
wäre die Ausführung von Frau Dubrau falsch, die
gesagt hat: Das steht sowieso unter Denkmalschutz. Wir können nicht daran ändern. - Dann
würde unsere Stadtratsentscheidung, ein entsprechendes B-Plan-Verfahren mit dieser Zielstellung einzuleiten, eine materiellrechtliche Änderung bewirken.
Jetzt kann man trefflich darüber streiten. Es gibt
ziemlich unterschiedliche Meinungen dazu, ob
dieses Gebäude denkmalgeschützt sein sollte
oder nicht. Aber es ist ein Unterschied, ob wir
hier nur etwas, was rechtlich sowieso schon gilt,
deklaratorisch nachvollziehen oder ob unsere
Entscheidung, die wir im Stadtrat treffen, tatsächlich eine rechtliche Wirkung entfaltet. Nach meiner Kenntnis entfaltet sie eine rechtliche Wirkung. Aus diesem Grund bin ich der Auffassung,
dass wir das heute so nicht beschließen sollten.
S e i t e | 64
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel und
dann Frau Dubrau.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Herr Morlok, wenn ich Ihnen so zuhöre, kräuseln sich mir die Fingernägel über so
viel fachlichen Unverstand. Ich will nicht bewerten, wer Sie damals ins Ministeramt gehievt hat.
Das, was hier vorgesehen ist, ist doch klar und
deutlich erklärt worden. Das ist ein Areal, für das
es einen Bebauungsplan gibt und wohl auch
Baurecht für die Umgebungsbebauung besteht.
Es gibt dort eine sehr vielfältige Bebauung: die
Kammbebauung, zum Beispiel durch die Elfgeschosser, die Blockrandbebauung sowie die Bebauung aus den 2000er-Jahren, die über das
Gestaltungsgremium gelaufen sind. Daher gibt
es eine ganz klare Ansage: Das Bauvorhaben in
Gänze ist nicht über § 34 zu bescheiden, sondern muss über einen Bebauungsplan geregelt
werden. Deshalb ist sinnvollerweise beizeiten ein
Bebauungsplan aufgestellt worden. Nach meiner
Kenntnis soll es bezüglich der Nutzung keine
Änderungen geben, sondern es geht lediglich um
die Neufestsetzung der Baugrenzen. Möglicherweise kann man später auch über eine Erweiterung der Nutzung unter Beachtung der Nachbarschaft sprechen. - Also: Ein bisschen mehr Qualität hätte ich von Ihnen schon erwartet.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt steht Herr
Hobusch noch einmal auf.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Ich denke, Herr
Morlok hat es nicht nötig, dass ich ihm sekundiere. Aber, Herr Schlegel, manchmal schießen Sie
schon über das Ziel hinaus. Es bestreitet niemand die Notwendigkeit des Bebauungsplans an
Ort und Stelle. Was Herr Morlok herausgearbeitet hat, ist die Wirkung dessen, was wir hier jetzt
beschließen sollen, nämlich die planungsrechtliche Sicherung von Denkmalschutz. Wenn sich
ein Investor überlegt, eben doch nicht auf den
Denkmalschutz zu setzen, sondern dort mehr
Baumasse haben zu wollen, dann kann er das
gegen die denkmalschutzrechtliche Festsetzung
nicht umsetzen. Das ist das Problem.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, helfen
Sie uns.
Bürgermeisterin Dubrau: Ganz kurz noch einmal zum Thema „Festsetzung des Denkmalschutzes“. Das ist Landessache. Die Chefin der
Landesbehörde, Frau Professor Pohlack, ist,
soweit ich weiß, Mitglied der CDU.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Die geschichtliche Bedeutung ist ein Teil dieser
Denkmalschutzfestlegung. Ich kann noch einmal
aus der Begründung ganz kurz zitieren.
Dieses Haus ist Zeugnis der DDRDiplomatie und der Selbstdarstellung
der DDR. Das Haus bildete einen repräsentativen Ort politischer und wirtschaftlicher Treffen zwischen Ost und
West, meistens im Rahmen der Leipziger Messe. Das Haus war eine Begegnungsstätte bekannter Staats- und Regierungschefs, also von Personen der
Zeitgeschichte. Nach verschiedenen
Darstellungen wurde hier der Millionenkredit zwischen Franz Josef Strauß und
Erich Honecker ausgehandelt.
S e i t e | 65
Was wäre denn ansonsten? Es würde sich gegenseitig blockieren: Man hat ein Haus, das man
eigentlich nicht will. Man will dort ein Hotel bauen, aber das kann man nicht, weil das darauf
stehende Gebäude denkmalgeschützt ist. - Genau um diesen Knoten aufzulösen, haben wir im
Interesse derjenigen, die das Haus kaufen wollen, diesen Änderungsbeschluss im B-Plan vorgesehen. Ich denke, wenn wir Investitionen in
dieser Stadt voranbringen wollen, dann sollten
wir das tun. Das, was dort passieren kann, kann
im klinischen Bereich oder auch Wohnen sein.
Beides ist zulässig.
Dazu kann man stehen, wie man will. Aber das
ist das, was durch die Landesbehörde festgelegt
worden ist.
Es gibt auch Beispiele, wie es gehen kann. Das
ehemalige
DDR-Gästehaus
in
BerlinHohenschönhausen in ähnlicher Bauart ist inzwischen saniert worden. Dort ist genau das hervorgebracht worden, was auch für dieses Hauses in der Denkmalsatzung steht, nämlich die architektonisch-baukünstlerische Bedeutung.
Es gibt aber auch noch einen architektonischen
Belang. Ich glaube, das ist etwas schwieriger zu
verstehen, weil Gebäude, die noch nicht 50 oder
60 Jahre alt sind, es meistens relativ schwer haben, in ihrem tatsächlichen Wert erkannt zu werden. Als ich in den 70ern studiert habe, war die
Gründerzeit das Letzte. Wir haben noch gelernt,
das sollte man eigentlich alles abreißen und endlich Häuser der Moderne dorthin bauen. Ein paar
Jahre später waren die 50er-Jahre das Letzte,
das sollte eigentlich abgerissen werden. Inzwischen stehen eine ganze Menge dieser Gebäude unter Denkmalschutz. Die Gebäude aus den
70er-Jahren haben es noch schwer, in der Bevölkerung als solche anerkannt zu werden. Das
sieht in 20 Jahren wahrscheinlich anders aus.
Dieses Haus ist ein herausragendes
Beispiel eines individuellen Sonderbaus
der DDR. Es ist die Architektur im Stil
der Klassischen Moderne, die auch an
anderen Stellen wieder Bedeutung erlangt. Die Architekten Gebhard und Ullmann vertreten eine um 1930 geborene
Generation jüngerer Architekten, die
nach den Doktrinen der nationalen Bautraditionen um den Anschluss der DDR
an internationale Entwicklungen bemüht
war. Charakteristisch für den Anspruch
sind moderne Konstruktionen, großzügige Grundrisskonzeptionen mit weiten
Stützenrastern und einer hohen baukünstlerischen Qualität im Detail.
Hinzu kommt, dass dieses Haus wirklich in einem extrem schlechten Bauzustand ist. Aber wer
ist denn an diesem Zustand schuld? Doch nicht
die Bewohner dieser Stadt oder die Behörde,
sondern der Eigentümer. Der Eigentümer ist für
sein Eigentum zuständig und hat es in einem
vernünftigen Zustand zu halten. Er hätte bis 2012
die Möglichkeit gehabt, es abzureißen und nach
dem B-Plan das entsprechende Hotel zu bauen.
Aber das hat sich anscheinend am Markt nicht
gerechnet. Irgendwann ist der Zug abgefahren.
Wenn durch die Landesbehörde festgelegt wird,
dass das jetzt ein Denkmal ist, dann ist es ein
Denkmal. Dann ist völlig egal, was im Bebauungsplan steht.
Das ist genau das, was die interessierten Investoren an diesem Haus schätzen, weshalb sie es
kaufen und entsprechend entwickeln wollen. Schönen Dank.
Natürlich kann die Wirtschaftlichkeitsberechnung
dagegen sprechen; das hatte ich Ihnen dargestellt. Aber wir haben jetzt zwei Investoren, die
dieses Haus - genau dieses Haus - kaufen und
entwickeln wollen. Sie wollen die Steuerabschreibungen der Denkmal-AfA in Anspruch
nehmen. Das ist doch auch Marktwirtschaft. Das
müsste doch auch in Ihrem Sinne sein.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Frau Dubrau, vielen
Dank für den historischen Abriss des Objektes. Wichtig ist doch: Wenn es einen Investor gibt
und er das Thema Denkmalschutz überdenken
oder mit der Landesverwaltung darüber reden
will - das ist ja machbar; das wissen wir -, dann
wäre es für ihn hinderlich, wenn im Bebauungsplan festgehalten ist, dass das Gebäude denkmalgeschützt ist. Darum geht es. Dem Investor
soll die Möglichkeit gegeben werden, frei darüber
nachzudenken: Will ich den Denkmalschutz akzeptieren, oder will ich dagegen vorgehen? - Das
ist Inhalt unseres Änderungsantrags.
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, der Worte sind genug gewechselt. Wir sollten jetzt zur
Abstimmung kommen.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit einer Reihe von Pro-Stimmen
mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung über den Bebauungsplan, Aufstellungsbeschluss. Wer stimmt dem vorgelegten
Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung und eine Reihe
von Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen.
18.16 Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung
einer Teilfläche des Flurstücks 168/5
Gemarkung
Thonberg,
Parkplatz
Gleisschleife
Curiestraße/PhilippRosenthal-Straße) (VI-DS-02063)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Enthaltungen. Dann mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss
zum Umbau und zur Nutzung der
Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek „Schauhaus“ als Zweitspielstätte
des
Eigenbetriebes
Schauspiel
Leipzig (VI-DS-02070-NF-02)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wird dazu das Wort gewünscht? - Bitte schön,
Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt die
Situation, dass wir über einen Bau- und Finanzierungsbeschluss für einen Kultureigenbetrieb
entscheiden sollen, für den wir noch nicht einmal
eine akzeptable und belastbare mittelfristige
Wirtschaftsplanung haben. Das ist aus meiner
Sicht keine seriöse Art von Wirtschaftsführung.
Nun könnte man natürlich darüber diskutieren,
ob es nicht noch andere, wichtigere Bau- und Finanzierungsbeschlüsse in dieser Stadt gibt. Aber
das Thema will ich jetzt nicht weiter ausführen. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, würde ich
allerdings die Verwaltung noch gern fragen, ob
sie weiß, wann die Eigenbetriebsleiter dieses
Kultureigenbetriebs und einiger anderer Kulturei-
S e i t e | 66
genbetriebe aus dem Quark kommen wollen und
uns eine akzeptable und nachvollziehbare, belastbare mittelfristige Wirtschaftsplanung präsentieren wollen, damit wir demnächst mit ein bisschen mehr Zuversicht solchen Bau- und Finanzierungsbeschlüssen für Investitionen zustimmen
können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bär, ich kürze
es ab: Sie lassen mich etwas sprachlos zurück.
Seit Herr Lübbe Intendant ist, hat dieses Haus
eine unglaubliche Entwicklung genommen. Ich
kann nur zuversichtlich vorausschauend sagen:
Ich habe die große Hoffnung, dass sich das, was
wir zurzeit auf der „Baustelle“ erleben, in einer
neuen Spielstätte fortsetzen wird. Mit einer neuen Akzeptanz und einem höheren Publikumsanteil wird das Experimentiertheater noch wirtschaftlicher zu betreiben sein. Natürlich ist Theater ein Zuschussgeschäft. Die Wirtschaftsplanung für die nächsten Jahre wird Ihnen zugehen.
Sie wird seriös sein und nach allen Regeln der
Kunst abgewogen sein.
Herr Faber, möchten Sie noch etwas ergänzen?
Bürgermeister Faber: Wir haben das im Kulturausschuss und im Betriebsausschuss Kulturstätten mehrfach thematisiert. Die Wirtschaftsplanungen der Eigenbetriebe Kultur liegen zurzeit
nicht vor. Sie können zurzeit nicht vorliegen, weil
wir immer noch auf die Antworten der Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der richtigen und dann
endgültigen Widmung und Bilanzierung der Gebäude warten. Wir hatten uns verwaltungsintern
und mit den Eigenbetriebsleitern so verständigt,
dass wir Ihnen die Wirtschaftsplanungen jetzt
nicht vorlegen; denn zum jetzigen Kenntnisstand
- wir wissen nicht, wie das SMI und die Landesdirektion das beantworten wird - würden sie
falsch sein. Ich würde verwaltungsintern auch
keine Wirtschaftsplanung zum jetzigen Zeitpunkt
mitzeichnen, solange wir nicht final und endgültig
mit der Landesdirektion, unserer Rechtsaufsichtsbehörde, abgestimmt haben, wie wir die
Gebäude widmen und wie wir das Gewidmete
dann bilanzieren.
Noch einmal so etwas wie in den letzten drei
Jahren mit den Jahresabschlüssen will ich mir
nicht zumuten, meinem Dezernat nicht, dieser
Verwaltung nicht und auch Ihnen nicht. Sobald
die finale Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt, an die sich dann auch das Rechnungsprüfungsamt in seiner Prüfung zu halten
hat - entgegen der Auffassung von manchem
spricht nicht das Rechnungsprüfungsamt Recht,
sondern das Rechtsaufsichtsamt - , legen wir
Ihnen Wirtschaftspläne vor, die dann auch bei
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
der Beschlussfassung der Jahresabschlüsse Bestand haben.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert hat
sich dazu gemeldet.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es wäre hilfreich,
wenn die Rechtsaufsichtsbehörde nächste Woche in den Betriebsausschuss Kulturstätten
kommt, um uns das noch einmal eindrücklich zu
erläutern. Das ist eine Forderung, die wir da bereits gestellt haben. Ich denke, es wäre hilfreich,
wenn wir die Hilfe dieser Behörde auch annehmen würden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert, Ihr
Wunsch in des Papstes Ohr. - Herr Morlok.
S e i t e | 67
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Dann bitte ich Sie um Ihr Votum. Wer dem vorliegenden Beschluss zu, bitte
ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Reihe
von Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Herr Lübbe, alles Gute!
18.18 Neubesetzung
(VI-DS-02115)
Friedensrichterstellen
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist
gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig so beschlossen.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bilanzierungsfragen sind mit Sicherheit wichtige
Fragen, die im Rahmen einer Wirtschaftsplanung
zu klären sind. Allerdings besteht ein Wirtschaftsplan nicht nur aus der Bewertung und der
Bilanzierung des Anlagevermögens, sondern in
einem Wirtschaftsplan werden auch Aufwendungen und Erträge dargestellt, gegenübergestellt
und gegebenenfalls auch beschlossen. Meine
Frage: Was ist die Grundlage für die Planung der
Aufwendungen und Erträge, solange es keine
Wirtschaftspläne gibt?
18.19 Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 380
„Grüner Bahnhof Plagwitz“, Teilbereich
Rolf-AxenStraße/Baumannstraße;
Stadtbezirk
Südwest, Ortsteil Kleinzschocher;
Satzungsbeschluss (VI-DS-02127)
Bürgermeister Faber: Das wäre so, als hätte
die Stadt Leipzig keinen Haushaltsplan. Es gilt
die wirtschaftsplanlose Zeit. Demzufolge sind alle
Ansätze des Vorjahres gültig. Wir haben das
auch im Betriebsausschuss Kulturstätten mit den
Eigenbetriebsleitern diskutiert. Nach Aussage
der Eigenbetriebsleiter - in meiner Anwesenheit gibt es momentan keine Probleme damit, dass
der Eigenbetrieb sich jetzt im luftleeren Raum
befindet und überhaupt nicht weiß, was er einnehmen soll und was er ausgeben darf.
Abstimmung: 61 zu 0 zu 0. So beschlossen.
Es ist ja nicht nur die Bilanzierung, Herr Morlok.
Es ist auch der Aufwand. Wo bilden wir künftig
die Abschreibungen ab? Wie hoch ist der Zuschuss der Stadt Leipzig? Nehmen wir die Gebäude in die Bilanz der Stadt Leipzig zurück und
vermieten sie an die Eigenbetriebe? Dann haben
wir einen Mietaufwand. Wollen wir die Eigenbetriebe den Mietaufwand erwirtschaften lassen?
Erhöhen wir unseren Zuschuss? Diese Fragen
sind so komplex, dass wir gesagt haben: bis auf
Weiteres keine Wirtschaftspläne, weil die Wirtschaftspläne falsch wären.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Wer dem vorliegenden Satzungsbeschluss zustimmt, bitte ich um
das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Da es sich um eine Satzung handelt,
muss ich das auszählen lassen.
19
9.5
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt
Leipzig
Asylstandorte (VI-EF-02363)
Einreicher: M. Kulber
Der Einwohner ist allerdings nicht erschienen. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht
der Fall. Dann bitte ich um Kenntnisnahme.
20
Informationen I
20.1 Touristischer Entwicklungsplan (TEP)
der Stadt Leipzig bis 2019 (DS-00837/14)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie
um Kenntnisnahme.
20.2 22. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig
2015 (VI-DS-01889)
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich auch
hier sehr herzlich um Kenntnisnahme.
20.3 Kommunalfinanzpaket - Aktueller Sachstand zum Verhandlungsergebnis der
kommunalen Spitzenverbände (SSG und
SLKT) mit dem Freistaat Sachsen (VIDS-02103)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Ich bitte um Kenntnisnahme.
Meine Damen und Herren, herzlichen Dank für
die konzentrierte Arbeit!
Ich schließe die Sitzung um 20.28 Uhr.
S e i t e | 68
Verlaufsprotokoll vom 24.02.2016
Oberbürgermeister:
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Schriftführer:
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Stadtrat Habicht:
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Stadtrat Pellmann:
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Protokollant:
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