Daten
Kommune
Leipzig
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1379438.pdf
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679 kB
Erstellt
16.03.18, 12:46
Aktualisiert
04.05.18, 08:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
-VI. Wahlperiode –
F E S T L E G U N G S P R O T O K O L L
7:5
9
SBB Mitte
Donnerstag, 05.04.2018, 18:00 Uhr
Raum, Ort:
Zi. 270, Turmzimmer,Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109
Leipzig
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:00 Uhr
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Sitzungstermin:
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Anwesenheit
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Anwesende Mitglieder
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Vorsitz
Verwaltung (Dez. I)
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Herr Marian Schmidt
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reguläre Mitglieder
Herr Mike Demmig
CDU
CDU
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Frau Heike Stadör
Herr Falk Warnecke
CDU
DIE LINKE
Herr Karsten Kietz
Herr Marco Handrick
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Herr Frank Pörner
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Herr Martin Biederstedt
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Frau Karin Gründel
DIE LINKE
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
SPD
Frau Leonie Weber
SPD
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Frau Dagmar Geithner
Abwesende Mitglieder
reguläre Mitglieder
Herr Karsten Fehske
SBB Mitte 05.04.2018
DIE LINKE
entschuldigt
Seite 1
Protokoll
Öffentlicher Teil:
1
Eröffnung und Begrüßung
Herr Marian Schmidt, Vorsitzender des Stadtbezirksbeirates-Mitte, eröffnete die Sitzung um
18 Uhr und stellte fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde.
Es sind 10 Stadtbezirksbeiräte anwesend. Herr Fehske ist entschuldigt.
Bestätigung der Tagesordnung
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Herr Schmidt teilte zu Beginn mit, dass die wichtige Angelegenheit des Beirates zum Thema
Sportmuseum wahrscheinlich auf der Tagesordnung der Ratsversammlung im Mai behandelt
werden wird. Zwei Mitglieder des Beirates haben die Möglichkeit in den Ausschüssen Kultur
und Sport dazu teilzunehmen.
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Herr Biederstedt möchte die Punkte 6.4, 6.5 und 6.5.1 zusammen behandelt werden und
zunächst vorgetragen werden, bevor der Beirat dazu Stellung nehmen kann.
Der Punkt 6.1 wurde später vor dem 6.4 behandelt.
Die Tagesordnung wurde mit den Änderungen einstimmig bestätigt
Protokoll
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Protokollbestätigung für den März wurde mit dem Wunsch von Herr Biederstedt zu Punkt 5
Ergänzungen vorzunehmen einstimmig bestätigt. Dazu wird er seiner Meinung nach fehlenden
Informationen textlich selbst verfassen und zuarbeiten.
4
Gelegenheit für Einwohneranfragen
Herr Winkler, Vertreter der Bewohner des LWB-Komplexes an der vorderen Karl-LiebknechtStraße in der Nähe der Hohe Straße, war zu Gast zu folgenden Themen.
1. Verschmutzung durch Müll
2. Lärmbelästigung durch ÖPNV
Rede und Antwort gaben Herr Dohmen als Sachgebietsleiter Stadtökologie zuständig für die
Lärmminderungsplanung, Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung im Amt für Umweltschutz
sowie Herr Richter, Leiter Infrastruktur und Instandhaltung Gleisbau bei der LVB, und Herr
Richter (namensverwandt), Verantwortlicher Fahrzeugservice Instandhaltung der Fahrzeuge.
SBB Mitte 05.04.2018
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Zu 1.
Lärmbelästigung Karl-Liebknecht-Straße
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Herr Winkler wies den Beirat darauf hin, dass am Block C 1963 die kleinen Müllbehälter den
Müllaufkommen an diesem Standort nicht gerecht werden. Er hatte viele Male darauf hingewiesen,
dass größere Mülleimer besser geeignet wären. Zudem sind die Mülleimer an der
LVB-Haltestelle zu klein. Der Müll liegt an beiden Standorten kreuz und quer. Zudem hätten
sie nicht wie in Parkanlagen zu sehen, einen Krähenschutz. Die Entleerungszeiten seien zu
lang. Herr Schmidt ergänzt, dass auf kurzem Dienstweg die LWB als Verwalter den Müll beseitigt
hat. Er verwies auch darauf, dass die Zuständigkeit der Entleerung und Aufstellung der Mülleimer auf dem Gelände bei der LWB liegt und an Haltstellen bei der LVB in Zusammenarbeit
mit der Stadtreinigung. Zudem wirkt eine Änderung der Polizeiverordnung, in der
beispielsweise das Schnellrestaurant und dergleichen beauflagt werden, einen Mülleimer
aufzustellen.
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Zu 4.2
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Herr Winklers großes Anliegen. Es geht ihm hauptsächlich um Verkehrslärm von Seiten der
Straßenbahn auf den Gleisen. Bei der großen Sanierung der Karl-Liebknecht-Straße, die nun
abgeschlossen ist, wurde eine Verbesserung in Aussicht gestellt. Damals war Herr Winkler
als Anwohnervertreter beteiligt und steht nun unter Druck, da seine Nachbarn sich bei ihm
beschweren. Er behauptet, dass diese Art der Gleisanlage normalerweise nicht in der Stadt
verbaut werden darf. Kann so nicht bleiben! Eigene Messungen wurden mit drei unterschiedlichen Messgeräten durchgeführt. Sie seien über den Werten der erlaubten Werte des Immissionsschutzes (TA-Lärm). Herr Winkler kritisiert auch die Fahrweise der Straßenbahnfahrer. Diese seien mit mehr als 50 km/h mit mindestens 60 km/h unterwegs. Er schlägt vor,
Bahnverkehr durch Busverkehr zu ersetzen.
Herr Richter, Leiter Infrastruktur und Instandhaltung Gleisbau, spricht zum Bauzustand der
Gleise. Es ist eine eingedeckte lärmschutzbauweise mit einem entsprechenden System verbaut,
dass einen regelmäßigen Schliff aller 4 Jahre bekommt. 2014 war der erste Schliff,
2018 jetzt der Zweite. Nach seinem Inspektionsbericht hat das Gleis keinerlei Schäden und
ist im Vergleich zu anderen Gleisanlagen in Leipzig in einem tadellosen Zustand. Im Anlagenmanagement wird diese Gleisanlage als eines der besten Schienen aufgeführt.
Herr Richter, Fahrzeugservice Instandhaltung der Fahrzeuge, sagt aus, dass Lärm auch
durch Fahrzeuge entstehen können. Seine Aufgabe ist es u.a. mit dem Polygon-Messgerät
zu kontrollieren wie die Fahrzeuge sich verhalten wie die Räder und Fahrzeuge im Allgemeinen
intakt sind, so dass keine unnötigen Geräuschquellen zusätzlich auftreten wie Motorengeräusche, Abrollgeräusche, Elektrogeräusche, Geräusche durch Stromabnehmer. Er räumt
ein, dass die Geschwindigkeit der Straßenbahnen Lärm verursachen. An der Haltstelle Hohe
Straße sind es insbesondere die Brems- und Anfahrgeräusche. Deshalb gibt es eine durchschnittliche Begrenzung auf 50 km/h. Bei langsameren Geschwindigkeiten können Taktzahlen und Ankunftszeiten nicht erreicht werden. Somit wären mehr Fahrzeuge im Einsatz.
Herr Dohmen, Amt für Umweltschutz, Sachgebietsleiter Stadtökologie, Lärmminderungsplanung,
Lärmkartierung-Lärmaktionsplanung teilt mit, dass Herr Winklers Beschwerden bereits
seit 15 Jahren bekannt sind. Er prüft in einer dritten Runde im Rahmen einer Lärmkartierung
aktuelle Lärmquellen. Diese sei abgeschlossen, inkl. ÖPNV Lärm, Berechnung der Lärmbelastung, Streckenabschnitte werden durch Parameter abgebildet und in Unterkategorien beSBB Mitte 05.04.2018
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stimmt wie Fahrzeugtypen, durchschnittliche Geschwindigkeiten, Bremsvorgänge, Gleisaufbau.
Herr Dohmen bestätigt eine hohe Lärmbelastung mit 65 dba tagsüber 50 dba nachts.
Dies sei aber ein normaler Wert für Hauptstraßen. Lärmentwicklung wird intervallbezogen
durch Verkehr verursacht. Vor 15 Jahren hatte die damalige Leiterin, Frau Höfer, die Erneuerung
angekündigt. Man ging davon aus, dass durch die Sanierung die Situation verbessert
werde. Allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet. Herr Winklers Vorschlag, Bahnverkehr
durch Busverkehr zu ersetzen, liege nicht im Interesse des Amts.
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9
Herr Kietz fragt Herr Winkler, ob der Umstand schon immer so war? Herr Winkler wies darauf
hin, dass seit 1979,84 der Verkehr mehr geworden ist. Bestimmte Bahn-Typen wie
NGT-6 seien besonders schlimm. Antriebgeräusche am schlimmsten. Seit 4 Jahren befasst
er sich mit Gleisbau. Findet Schotter und Grasbahnen besser. Laut Aussagen von Frau
Dubrau wäre diese Bauweise des Gleisbetts aber nicht möglich, da öffentliche Belange gefährdet seien. Er fragt nach warum die Bahnen keine 40 km/h fahren?
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Herr Richter teilte mit, dass alle Fahrzeuge den Schallvorschriften entsprechen. Außerdem
gibt es eine individuelle Fahrweise der Fahrer, die man nicht beeinflussen kann. Deshalb
geht man immer von einer durchschnittlichen Geschwindigkeit aus. Die LVB hätte einen politischen Auftrag Zeiten einzuhalten.
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Frau Weber fragte nach, ob es möglich wäre, die Gleise häufiger zu Schleifen und ob eine
gleichmäßigere Fahrweise durchsetzbar ist? Herr Richter teilte mit, dass regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind aber auch Geld kosten. Das Erhaltungskonzept
hätte sich bewährt, so dass die Gleise 25 Jahre überdauern. Ein häufigeres Schleifen hätte
angeblich die Auswirkung, dass die Schiene zeitiger abgenutzt ist. Fahrweise eher nachrangig.
Faktor Mensch, man kann es nicht leicht anpassen. Fahrer fährt zusammen mit Individualverkehr
und muss auch auf Einflüsse reagieren, die man vorher nicht abschätzen, gar
beeinflussen kann.
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Herr Biederstedt schlägt vor die Haltestelle um 50 m zu verschieben? Herr Richter teilte mir,
dass die Verschiebung einer Haltstelle ca. 500.000 Euro kostet. Er würde außerdem davon
abraten, da Brems- und Anfahrgeräusche entstehen.
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Frau Gründel verweist auf die Funktion von Schallschutzfenster von Wohnungen an Hauptstraßen. Auf die Frage, ob der LWB-Komplex Schallschutzfenster eingebaut hat, hat Herr
Winkler nicht eindeutig geantwortet.
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Herr Winkler war nicht zufrieden mit den Antworten und der Hilfsbereitschaft des Beirates.
6
Vorlagen und Anträge
6.1
Bau- und Finanzierungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße
Hauptbahnhof Ostseite
SBB Mitte 05.04.2018
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Vorlage: VI-DS-05217
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
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Herr Göhner, Sachgebietsleiter im VTA zuständig für Planungen von Verkehrsanlagen, stellt
die Vorlage vor. Es geht um die Baumaßnahme und Zufahrtstraße Hauptbahnhof Ostseite.
Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 2,4 Mio. Euro (brutto). Der Stadtanteil kann
durch Förderungen gesenkt werden. Prüfung der Fördermitteltöpfe schwierig aber nach Beschlussvorlage soll Antrag gestellt werden mit einer Aussicht auf 80 Prozent der Summe.
Mit den Bauvorhaben wird die Fläche des bisherigen Busparkplatzes (Kapazität für ca. 16
Busse) an der Ostseite des Hauptbahnhofs, die auf Basis eines Mietvertrages zwischen
Grundstückseigentümer und der Stadt Leipzig nur befristet zur Verfügung stand, überbaut.
Folglich musste eine Lösung gefunden werden, die nicht nur Ersatz für die entfallenden Abstellmöglichkeiten bietet, sondern gleich so dimensioniert wird, dass sie genereller Abstellplatz
für Touristen- und Fernbusse wird. Nach umfangreichen Variantenuntersuchungen
wurde in Abstimmung mit dem Investor eine Lösung gefunden, die weiterhin in Bahnhofsnähe
(und damit zum neuen Busterminal) sowie mit kurzen Anbindungen an vorhandene leistungsfähige Trassen eine dauerhafte Lösung für das Abstellen einer großen Anzahl von
Bussen bietet. Dafür soll ein Busabstellplatz am Ende der ehemaligen Ladestraße auf der
Ostseite des Hauptbahnhofes in Verlängerung der Straße Sachsenseite errichtet und gleichzeitig
die Ladestraße als öffentliche Zufahrtsstraße ausgebaut werden. Der eigentliche Busabstellplatz
wird von der Stadt Leipzig geplant, gebaut, finanziert und betrieben. Er ist für die
Nutzer kostenpflichtig (Parkscheinautomaten) und bietet Platz für 31 Busse. Unmittelbar benachbart entsteht ein Serviceplatz mit Platz für 10 Busse und kostenpflichtigen Angeboten
zur Busreinigung, zur Toilettenentleerung und zur Busfahrerversorgung. Dieser Platz wird
privat geplant, gebaut, finanziert und betrieben.
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Herr Warnecke fragt nach was mit den Natursteinen des aktuellen Straßenbelags passiert?
Diese hätten einen Wert und können bestimmt wiederverwendet werden. Herr Göhner prüft
die Einlagerung und Wiederverwendung.
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Herr Biederstedt spricht Parkbogen Ost an. Anbindung an Parkbogen kann man sich vorstellen.
Wie sei das gemeint? Herr Göhner teilt mit, dass der Planungsstand noch nicht eindeutig
sei, aber der Parkbogen Ost kommen wird. Herr Biederstedt zufolge wird es nicht bei den 2,4
Mio. Euro bleiben und erkundigt sich. Herr Göhner weist darauf hin, dass diese Mittel bereits
2016/17 zurückgestellt sind, nicht verwendet wurden und jetzt in dem Doppelhaushalt
2018/19 einfließen. Deshalb könne der Beirat darüber entscheiden, ohne etwas vorwegzunehmen. Es seien marktübliche Mittelpreise. Er bestätigt allerdings ein Problem der Abschätzungen möglicher Kampfmittel und unterirdischen Kabel. Kostenschätzung fußt auf
planbare Annahmen. Laut Herr Biederstedt erscheinen die Pflegekosten in Höhe von 35.000
Euro recht hoch. Parkgebühren wem stehen sie zu? Herr Göhner teilte mit, dass die Einnahmen
in die Stadtkasse gehen würden und nach einer Prüfung auf 30 Jahre einen Mehrwert
darstellen der die Kosten übersteigen würde. Die Straße ist öffentlich gewidmet. Deshalb
bekommt Deutsche Bahn kein klassisches Wegerecht.
Herr Handrick informierte sich über die Kosten der Sanierung der Stützmauern. Herr Göhner
führte aus, dass die Mauer tief geht und Denkmalgeschützt ist. Aus diesem Grund ist die
Sanierung kostenintensiv.
Abstimmungsergebnis: 10/0/0
SBB Mitte 05.04.2018
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6.2
Straßenbenennung 1/2018
Vorlage: VI-DS-05361
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
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Frau Große, Amt für Statistik und Wahlen, stellte die Vorlage vor und verwies auf die positive
Rückmeldung bisheriger Gremien.
Auf dem Areal des ehemaligen Krystallpalastes plant der Eigentümer ein nutzungsgemischtes
Stadtquartier mit einer neu entstehenden Straße. Diese Straße wird zusammen mit
der bestehenden Hofmeisterstraße eine durchgängige Verbindung zwischen RosaLuxemburg-Straße und Brandenburger Straße herstellen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen,
die neu entstehende Straße als Verlängerung namentlich der Hofmeisterstraße
zuzuordnen.
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Herr Pörner gefällt kein Abzweig mit dem gleichen Straßennamen. Allein aus Orientierungshilfe
wäre eine größere Unterscheidbarkeit sinnvoll. Aufgrund der Situation des neuen Busterminals
werden auch nicht ortskundige Personen die Straße durchqueren.
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Herr Demmig stimmte Herr Pörner zu. Er findet die Planung des Areals begrüßenswert,
wunderte sich allerdings über diese Entscheidung, die neue Straße durch das Areal des
ehemaligen Krystallpalast Varietés als Verlängerung der Hofmeisterstraße einzuordnen.
Viel
charmanter ist es doch, die neue Straße in „Krystallpalast-Straße“ oder „KrystallpalastVarieté-Straße“ zu benennen. Dieses Varieté war zu seiner Zeit schließlich deutschland- und
europaweit bekannt.
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Exkurs: „Der Krystallpalast war über etwa 60 Jahre eine aus zahlreichen Einzelangeboten
bestehende Vergnügungsstätte in Leipzig. Sie galt als die größte ihrer Art in Deutschland.
Der gesamte Krystallpalast-Komplex, der in seiner Glanzzeit in seinen verschiedenen Sälen,
Restaurants, Bars, Cafés, Salons und Biergärten 15.000 Personen fasste, fiel
dem Luftangriff am 4. Dezember 1943 zum Opfer.“ Quelle Wikipedia.
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Die Vertreterin der Stadt schlug vor, dass man mit dem Eigentümer sprechen könne, das
Areal „Krystallpalast-Carré“ zu taufen. Herr Warnecke findet die Idee sehr gut, findet aber
gemeinsam mit Herrn Demmig, dass beide Benennungen, der Geschichte des Areals gerecht
werden und beispielweise so zu einer höheren Identifikation mit der Geschichte
Leipzigs an diesem Wohnort einhergeht. Die neue Straße sei nach den Aussagen der Stadt
keine Adressgebundene Straße. Herr Warnecke findet, dass diese Entscheidung also keine
negativen Auswirkungen hätte, im Gegenteil. Gerade dem Zentrum-Ost würde diese Entscheidung mit dieser innovativen Wohnanlage kulturell gut tun, dies kann auch mit einer Informationstafel begründet und unterlegt werden.
Abstimmungsergebnis zu Nr. 1.1: 1/7/2
6.3
Schulnamensgebung für die 172. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
und die Schule Telemannstraße, Gymnasium der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-05480
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Mitte 05.04.2018
Seite 6
Die Ratsversammlung soll gemäß der Richtlinie zur Schulnamensgebung (DS- 00226/14)
den Schulnamensänderungen für die 172. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig und für die
Schule Telemannstraße, Gymnasium der Stadt Leipzig zustimmen. 2. Die 172. Schule,
Grundschule der Stadt Leipzig, trägt ab dem 01.08.2018 den Schulnamen Schule am Leutzscher Holz. Die Schulart wird ergänzend angefügt: Schule am Leutzscher Holz, Grundschule
der Stadt Leipzig. 3. Die Schule Telemannstraße, Gymnasium der Stadt Leipzig, trägt ab
dem 01.08.2018 den Schulnamen Gerda-Taro-Schule. Die Schulart wird ergänzend den Namen Gerda-Taro-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig tragen.
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In einer vorangegangenen Sitzung hatte die Schulleitung das zuständige Amt ausführlich
über den Prozess der Namensfindung berichtet, den die Schule Telemannstraße selbstständig durchgeführt hatte. Bereits seit dem Schuljahr 2005 wurde in der Schule nach einer Alternative für den Schulnamen "172. Schule" gesucht und Vorschläge diskutiert. Eine Vertreterin
des Amts lobte die Schuldirektion der Telemannstraße über die frühzeitige Namenswahl und
die Einbindung von vielen Beteiligten. Es gab große Einigkeit über den engen Wahlkreis der
Personennamen wie Grassi, Goerdeler, Neuber, Taro. Schüler und Eltern wurden mithilfe
von Projekttagen realisiert. Es gab bereits einen Antrag, allerdings aufgrund der Schulrichtlinie musste die Stadt die Namensgebung wie Gerda-Taro-Gymnasium verweigern. Die Neubeantragung seitens der Schulleitung wurde wie folgt abgeändert Gerda-Taro-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig. Verwaltung ist sehr für dieses Projekt.
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Frau Weber findet das wie auch der gesamte Stadtbezirksbeirat begrüßenswert und bemerkenswert. Ihre persönlichen Erfahrungen mit dem Amt waren eher negativ, wenn es darum
geht eigene Namensvorschläge für die eigene Schule durchzusetzen.
Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen
Bahn AG für die überdachten Flächen am Leipziger Hauptbahnhof
Vorlage: VI-DS-05273
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6.4
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Abstimmungsergebnis: 10/0/0
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Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
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Mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.05.2014 (Az.: BVerwG 6 C 4.13)
wurde am Beispiel des Bahnhofes in Trier über die Zuständigkeit der Bundespolizei auf
Bahnhofsvorplätzen entschieden. Als „Anlagen einer Eisenbahn, die das Be- und Entladen
sowie den Zu- und Abgang ermöglichen oder fördern" (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EBO) sind danach
nur solche Flächen im Vorfeld eines Bahnhofs einzustufen, bei denen objektive, äußerlich
klar erkennbare, d. h. räumlich präzise fixierbare, Anhaltspunkte ihre überwiegende Zuordnung zum Bahnverkehr im Unterschied zum Allgemeinverkehr belegen. Dies ist insbesondere bei Treppen und überdachten Flächen im Eingangsbereich eines Bahnhofsgeländes der
Fall." Dies bedeutet für die Situation in Leipzig, dass die Flächen unter den Bahnhofsvordächern, die dem Schutz der Reisenden dienen, zur Bahnanlage gehören und damit der Zuständigkeit der Bundespolizei unterliegen. (Anm.: Für Leipzig besteht seit 2001 ein Vertrag
zwischen der Landespolizei und der Bundespolizei über die Gründung einer gemeinsamen
Ermittlungsgruppe Bahnhof/Zentrum, die sowohl auf den Bahnanlagen, als auch im Zentrum
zuständig ist.) Zielstellungen der Vereinbarung: 1. Die Vereinbarung soll die Zuordnung der
von den Vordächern des Leipziger Hauptbahnhofes überdachten Flächen als Anlage der
Eisenbahn und somit zur Zuständigkeit der Deutschen Bahn klarstellen, ohne dass damit ein
Eigentumswechsel der Flurstücksteile von der Stadt zur Bahn vorgenommen werden soll. 2.
Mit der Vereinbarung und der Bestätigung der jeweiligen Rechte entsteht auch Rechtssicherheit über bestehende Hausrechte über die überdachten Flächen für die Deutsche Bahn AG
und somit die Möglichkeit für deren Durchsetzung. 3. Die Zuständigkeit des Verkehrs- und
Tiefbauamtes für die Baulast und die Gestattung durch Dritte bleibt wie bisher bestehen. Die
Verkehrssicherungspflicht für die gefahrlose Nutzung liegt bei der Bahn. Wichtige rechtliche
SBB Mitte 05.04.2018
Seite 7
Auswirkungen: Als Anlagen der Eisenbahn behalten die Flächen ihren Status als öffentlich
genutzte Flächen. Sofern sonstige öffentlich-rechtliche Erlaubnisse für den Betrieb dieser
Flächen erforderlich sind richten sich diese nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
An der Vorbereitung dieser Vereinbarung waren neben dem Verkehrs- und Tiefbauamt und
dem Ordnungsamt der Stadt Leipzig das Bahnhofsmanagement Leipzig und die Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG, die Bundespolizeiinspektion Leipzig und das Center-Management der ECE Promenaden Hauptbahnhof Leipzig GmbH beteiligt. Die Beteiligten stimmen
derzeit die Vereinbarung mit ihren vorgesetzten Dienststellen ab. Die Vereinbarung soll zum
01.03.2018 in Kraft treten. Die Vereinbarung ist jeder Zeit kündbar.
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9
Frau Kästner, stellv. Amtsleiterin Ordnungsamt, stellte die Vorlage vor. Sie erläutert die Zielstellung der Stadtverwaltung, die Zustände am Bahnhof mit dieser Vereinbarung besser zu
regeln. Mit der Vereinbarung soll die Zuständigkeit unterhalb der Überdachung des Bahnhofeingangs klar verteilt werden. Soll klären wer kann welche Maßnahmen in welchem Umfang
durchführen. Der StOd hat Grenzen im Umgang mit den Bürgern. Träger des Gehwegs bleibt
VTA Stadt Leipzig. Nach Unterzeichnung kann Bahn ihr Hausrecht gebrauchen.
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Herr Biederstedt bat im Namen des Beirats darum, die Vorlage VI-A-05149 und Stellungnahme der Stadtverwaltung VI-A-05149-VSP-01 dazu miteinzubeziehen, damit der Beirat danach Stellung nehmen kann.
m
Geeignete Konfliktlösungsmechanismen am Leipziger Hauptbahnhof suchen und finden
Vorlage: VI-A-05149
ste
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
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6.5
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Frau Nagel, DIE LINKE, bringt die Vorlage ein. Der Antrag schlägt der Stadtverwaltung vor,
einen Runden Tisch einzuberufen, um die Situation im Außenbereich des Leipziger Hauptbahnhofes gemeinsam zu erörtern. Dort sollen Problemwahrnehmungen, verschiedene Interessen und Perspektiven transparent gemacht werden, um im Anschluss Interventionsbedarfe
und -formen zu diskutieren. Am Runden Tisch sollen sowohl VertreterInnen der Stadt, des
Bahnhofsmanagements, der Bundespolizei als auch VertreterInnen sozialer Dienste und
Vereine (Streetwork, Bahnhofsmission, Träger von Einrichtungen der Sucht- und Wohnungslosenhilfe) beteiligt sein. Bis zum Abschluss dieses Prozesses verzichtet die Stadtverwaltung
auf die Übertragung von Außenflächen des Leipziger Hauptbahnhofes an die ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG.
Ex
Ziel des Antrags ist es nicht rein ordnungspolitisch dagegen vorzugehen, sondern einen runden Tisch einzurichten. Restriktive Maßnahmen sind nur eine Verdrängung. Keine Lösung.
Es soll ein temporäres Gremium sein. Außerdem soll die Stadtverwaltung in einem zweiten
Beschlussvorschlag bis zum Abschluss dieses Prozesses auf die Übertragung von Außenflächen des Leipziger Hauptbahnhofes an die ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG verzichten. Über beide Punkte soll nach Antrag von Herrn Pörner getrennt abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis BP 1: 4/2/2
BP 2: 2/6/1
6.5.1
dazu VSP
SBB Mitte 05.04.2018
Seite 8
Vorlage: VI-A-05149-VSP-01
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
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Frau Kästner erläutert, warum aus Sicht der Stadtverwaltung der Vorschlag zur Einberufung
eines runden Tisches, um die Situation im Außenbereich des Leipziger Hauptbahnhofes gemeinsam zu erörtern, abgelehnt wurde. Sie teilt mit, dass der Hauptbahnhof eine Sonderstellung einnimmt, wie in anderen Städten auch. Er ist für nicht wenige Menschen, insbesondere
für Personen mit vergleichbaren prekären Lebenssituationen der Lebensmittelpunkt. In den
vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Konflikten, meist ordnungspolitischer Natur.
Bettelei, öffentliches Urinieren und Lagerung sind die häufigsten Themen. Die Verwaltung
reagierte bisher anlassbezogen unter Beteiligung verschiedener Akteure zur Bearbeitung
dieser Themen. Die von der Antragstellerin geforderte Einrichtung eines Runden Tisches für
eine abgestimmte Kommunikation verschiedener Akteure und Interessenvertreter ist aus
Sicht der Stadtverwaltung bereits aktives Verwaltungshandeln. Benannte Problemlagen werden in vielen Gremien fortlaufend behandelt und kooperativ abgestimmt. Die Sachverhaltsannahmen im Antrag seien nicht korrekt, denn die zwischen Ordnungsamt, Verkehrs- und
Tiefbauamt und DB AG abgestimmte Vereinbarung stellt die kraft Gesetzes bestehende Zuordnung der Verantwortlichkeiten klar. So gehören die Flächen unter den Vordächern des
Hauptbahnhofgebäudes nach § 4 Abs. 1 EBO (Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung) zur
Funktion des Bahnhofgebäudes als überdachter Eingangsbereich und sind damit Bestandteil
der Bahnanlage. Damit fällt dieser Bereich in die Zuständigkeit der DB AG und der Bundespolizei. Die Gehwegnutzung wird dadurch nicht ausgeschlossen und bleibt wie bisher erhalten. Die Nutzungsvereinbarung ist damit lediglich klarstellend und lässt andere Maßnahmen
zur Verhinderung sozialer Probleme unberührt.
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Herr Warnecke macht allgemeine Beobachtung. Schwierige Entwicklung. Er fragt nach Erfahrungswerten aus anderen Städten? Wie gehen wir damit um, städtische Probleme zu privaten Problemen zu machen. Es ist nicht der Weisheit letzter Schluss.
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Frau Gründel fragt nach, ob es rechtlich eindeutig sei. Frau Kästner bestätigte dies.
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Frau Weber verweist darauf dass man das Thema Verdrängung ganzheitlich sehen muss.
Was macht die Bahn bereits in Ausübung des Hausrechts? Was macht die Stadt bereits?
Ordnung das eine, Sauberkeit das andere? Frau Kästner berichtet, dass der StOd nur Ermahnen kann, keine Befugnisse hat, da nur Jedermannsrechte ausgeübt werden können.
Klar ist das ein Verdrängungseffekt entsteht.
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Herr Biederstedt verweist darauf, dass es wichtig sei mit dem Thema kommunikativ proaktiv
umzugehen und die Debatte über eine reine Ordnungsdebatte hinausgeht.
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Abstimmung zu Runden Tisch
Ja 4
Nein 2
Enthalten 2
Ex
Abstimmung zu Verzicht auf Übertragung
Ja 2
Nein 6
Enthalten 1
6.6
Fahrradstraßen im Musikviertel
Vorlage: VI-A-05397
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
SBB Mitte 05.04.2018
Seite 9
dazu VSP
Vorlage: VI-A-05397-VSP-01
-1
6.6.1
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Die Vorlage konnte nicht behandelt werden. Es war kein Vertreter des Jugendparlaments
zugegen. Herr Schmidt leitet das Unverständnis des Beirats an das Jugendparlament weiter,
dass zur Sitzung des Beirates keine Vertreter des Parlaments zu den TOPs 6.6 (Fahrradstraßen im Musikviertel) und 6.7 (Überweg Harkort-/Dimitroffstraße) anwesend war, um diese
Vorlagen einzubringen. Dies ist vor dem Hintergrund der Anliegen des Parlaments, der
Wahrnahme dieses aber auch der Anwesenheit von Verwaltungsmitarbeitern, welche den
Verwaltungsstandpunkt einbringen, ein Ärgernis. Im Ergebnis dessen konnten die Tagesordnungspunkte nicht behandelt und votiert werden, welches nunmehr auch zur Absetzung auf
der Tagesordnung der Ratsversammlung am 18.04.2018 führt.
Überweg Harkort-/Dimitroffstraße
Vorlage: VI-A-05400
dazu VSP
Vorlage: VI-A-05400-VSP-01
er
6.7.1
ste
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Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
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Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Sonstiges
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Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
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Herr Schmidt vereinbarte mit dem Beirat, dass die Vorlage bezüglich der Verwaltungsunterbringung per Mail verteilt und beschieden werden wird.
Herr Warnecke hat einen Rundgang durch die Stadt vorgeschlagen.
SBB Mitte 05.04.2018
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Protokollführer/in
Stadträtin/Stadtrat
Stadträtin/Stadtrat
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Vorsitzende/r
SBB Mitte 05.04.2018
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