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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1264855.pdf
Größe
804 kB
Erstellt
31.03.17, 13:13
Aktualisiert
05.12.18, 17:17

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Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig Büro für Ratsangelegenheiten Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Tel.: 0341 123 - 2119 Fax: 0341 123-2105 E-Mail: bfr@leipzig.de Datum 31.03.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 12.04.2017, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 12.04.2017 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 31.03.2017 TAGESORDNUNG 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 01.02.2017 Teil I: Beschlussprotokoll Teil II: Verlaufsprotokoll 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2017 Teil I: Beschlussprotokoll Teil II: Verlaufsprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 8 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Finanzen 9 Wirtschaftspolitische Stunde "Wirtschaftsförderung Zukunftsfähig gestalten Fokusierung der Bestandsförderung" 10 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) 10.1 Kosten für den Sachaufwand einer Tagespflegestelle VI-DS-04030 VI-EF-03897 Einreicher: Martina und Lutz Müller 10.2 Systembauweise/Modulbauweise für Kitas Einreicher: Cornelia Ketscher für den Verein Eltern in Leipzig e.V. 10.3 Mittel für Instandhaltung und Bau von Schulen Einreicher: Florian Kurth für den Verein Eltern in Leipzig e.V. 10.4 Chancengleichheit an Schulen Einreicher: Michael Gehrhardt 10.5 Toilettenreinigung an Schulen Einreicher: Sandy Bednarski 10.6 Baugesetznovelle 2017 und deren kommunale Umsetzung Einreicher: Jens-Eberhard Jahn VI-EF-03915 (schriftl. Beantwortung) VI-EF-03948 (schriftl. Beantwortung) VI-EF-03949 (schriftl. Beantwortung) VI-EF-03950 (schriftl. Beantwortung) VI-EF-03952 10.7 Bayerischer Bahnhof VI-EF-03954 Einreicher: Ines Wangemann 10.8 Flächenverlust im Stadtgebiet Leipzig Einreicher: Yann Sochaczewski 10.9 Einwohneranfrage zum kommunistischen Terrorstück DIE MASSNAHME von Brecht am Leipziger Schauspielhaus VI-EF-03958 (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04016 Einreicher: Dieter Krause 10.10 Fluglärm durch über 50 Jahre alte russischen AN12 und AN26 VI-EF-04022 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Dr. Lutz Weickert 10.11 Schulnetzplan/Schulentwicklungsplan Einreicher:Konstanze Beyerodt für den Verein Eltern in Leipzig e. V. 11 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 11.1 Petition für eine zweite Turnhalle für die Grundschule Engelsdorf, für lehrplangerechten Sportunterricht VI-EF-04026 (schriftl. Beantwortung) VI-P-03627-DS-02 Einreicher: Petitionsausschuss 12 12.1 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte (werden nach TOP Petitionen aufgerufen) Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich Naturbad Nordost VI-WA-03302-NF-06 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost 13 Besetzung von Gremien 13.1 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (5. Änderung) VI-DS-01128-DS-05 Einreicher: Oberbürgermeister 13.2 Stadtbezirksbeirat Nord - Bestellung der Mitglieder (4. Änderung) VI-DS-01151-DS-04 Einreicher: Oberbürgermeister 13.3 Stadtbezirksbeirat Altwest - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung) VI-DS-01149-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 14 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 14.1 Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer - Berufung von Mitgliedern des Kuratoriums (1. Änderung) VI-DS-03520-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister 14.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VIDS-00907) VI-DS-00907-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister 15 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 16 Anträge zur Beschlussfassung 16.1 öffentliche Sportplätze Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament VI-A-02955-NF-02 16.2 Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS) in der Leipziger Stadtverwaltung VI-A-03534 Einreicher: Mitglieder des FA Finanzen, Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses 16.3 Prüfung einer innovativen Verkehrslösung für den Ringabschnitt vor dem Hauptbahnhof VI-A-03547-NF-02 Einreicher: CDU-Fraktion 16.4 Verbot von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern VI-A-03578 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.5 Offene Bebauungspläne umsetzen VI-A-03581 Einreicher: SPD-Fraktion 16.6 Erhöhung Ausgleichsbeitrag LVB (A 0066/17/18-01ÄA1) VI-HP-03750 Einreicher: SPD-Fraktion 17 Anfragen an den Oberbürgermeister 17.1 Folgen des Verbots einer Vermietung städtischer Flächen an traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren VI-F-03943 Einreicher: CDU-Fraktion 17.2 Schließung von Sparkassenfilialen VI-F-04021 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 17.3 Nicht-betriebsnotwendige Grundstücke städtischer Gesellschaften VI-F-03988 Einreicher: SPD-Fraktion 17.4 Sachstand zum Ratsbeschluss Leipzig auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune VI-F-03983 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.5 Sachstand zu in Leipzig angemeldeten Kraftfahrzeugen VI-F-03977 Einreicher: AfD-Fraktion 17.6 Transparenz bei externen Gutachten- und Beratungsdienstleistungen VI-F-03907 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.7 Aktuelle Situation wohnungsloser Menschen in Leipzig VI-F-03922 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.8 Streusalzeinsatz in Leipzig auf Straßen und Fußwegen VI-F-03923 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.9 Umsetzung eines Entwicklungskonzeptes für das Naturbad Südwest VI-F-03984 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.10 Aktueller Stand der Videoüberwachung durch Behörden, Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften in Leipzig VI-F-03985 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.11 Schülerfahrkarte für späte Schüler und Schülerinnen? VI-F-03986 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.12 Städtische Landwirtschaftsflächen Einreicher: SPD-Fraktion 17.13 Nachfrage zu Auswirkungen der Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes auf die Stadt Leipzig VI-F-03989 (schriftl. Beantwortung) VI-F-03990 Einreicher: SPD-Fraktion 17.14 IT-Koordinatoren an Schulen Einreicher: SPD-Fraktion 17.15 Realistische KdU-Sätze bei Wohnungssondergrößen VI-F-03992 (schriftl. Beantwortung) VI-F-04002 Einreicher: SPD-Fraktion 17.16 Vermeidung kostenintensiver Parallelstrukturen bei Hilfen zur Erziehung VI-F-03967 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: CDU-Fraktion 17.17 Cricket-Flächen in Leipzig Einreicher: SPD-Fraktion 17.18 Mietspiegelerhebung im Bereich großer Wohnungen Einreicher: SPD-Fraktion VI-F-04023 (schriftl. Beantwortung) VI-F-04027 (schriftl. Beantwortung) 17.19 Nutzungskonzept agra-Gelände (Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Antrag A 1266 vom 28.10.2015) VI-F-04034 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 17.20 Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter (Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Antrag 2098 vom 24.2.2016) VI-F-04035 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 17.21 Personalsituation in der Stadtverwaltung und anstehende Aufgaben VI-F-04037 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 17.22 Angemessene räumliche Verteilung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber im Leipziger Norden VI-F-04038 Einreicher: AfD-Fraktion 17.23 Anpassung und Staffelung der Hundesteuersätze im Stadtgebiet Leipzig VI-F-03893 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth 17.24 Nachfrage: VI-F-03802-AW-01 Förderung linksextremer Projekte durch die Stadt Leipzig VI-F-03927 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat E. Böhm 17.25 17.26 Nachfrage zu VI-F-03885-AW-01 Zuwendungsbericht 2015 - welcher Verein bekam welche Gelder Einreicher: Stadtrat E. Böhm Neubaumaßnahmen auf der Sportanlage Mariannenpark VI-F-03940 (schriftl. Beantwortung) VI-F-03956 (schriftl. Beantwortung) Einreicher:Stadtrat A. Maciejewski 17.27 Straftaten aus der Gegenkundgebung der Demonstration vom 18.03. der Partei "die Rechte" 17.28 Mögliche Kenntnisse und Strategien der Stadt gegen Linksextremisten nach den erneuten Krawallen vom 18.03.2017 VI-F-03965 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat E. Böhm VI-F-03966 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat E Böhm 17.29 Gewerbliche Nutzung des besetzten Bahngelände Arno-Nitzsche-Straße 41 "Black Triangle" VI-F-03971 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat E. Böhm 17.30 17.31 Verschmutzung durch Plakatierung " welcome2stay" VI-F-03972 Einreicher:Stadtrat E. Böhm (schriftl. Beantwortung) Abholzung zwischen Theodor-Neubauer- Straße und Zweinaundorfer Straße (schriftl. Beantwortung) VI-F-03994 Einreicher: Stadtrat E. Böhm 17.32 Grundstücke & Immobilien der Stadt Leipzig und deren aktuellem Verkaufswert VI-F-03997 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat E. Böhm 17.33 Bereits ergriffene Maßnahmen der Stadt Leipzig gegen die Bildung der terroristische Vereinigung "Black Triangle" und Unterstützung durch Stadträtin Juliane Rahel Nagel eines illegalen Konzert. 17.34 Städtische Freizeitangebote für Jugendliche VI-F-04006 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat E. Böhm Einreicher: Stadtrat E. Böhm 17.35 Aktueller Zustand öffentlicher Spielplätze Einreicher: Stadtrat E. Böhm 17.36 17.37 Vandalismus und Einbruch in den städtischen Schulen VI-F-04009 (schriftl. Beantwortung) VI-F-04010 (schriftl. Beantwortung) VI-F-04011 Einreicher:Stadtrat E. Böhm (schriftl. Beantwortung) Nachfrage zu den verursachten Sachschäden an Städtischen Gebäuden und Eigentum (schriftl. Beantwortung) VI-F-04015 Einreicher: Stadtrat E. Böhm 17.38 Verantwortliche Personen nach § 5 TMG Nr.1 in der Bornaische Straße 3d Einreicher: Stadtrat E. Böhm VI-F-04024 (schriftl. Beantwortung) 17.39 Bearbeitungsdauer von Anträgen in den Leipziger Ämtern VI-F-04025 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat E. Böhm 17.40 Aktueller Sachstand zum Ahmadiyya-Moscheebau und dem Grundstück Georg-Schumann-Straße 29 VI-F-04028 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat E. Böhm 17.41 Bildungs- und Bürgerzentrum in Grünau VI-F-04036 Einreicher: Stadtrat S. Pellmann 17.42 Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit/Sanierungskonzept HCL VI-F-04039 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski 17.43 17.44 Nachfrage zu Vorlage VI-F-04027 VI-F-04040 Einreicher: Stadträtin U.E. Gabelmann (schriftl. Beantwortung) Schaffung von Arbeitsplätzen durch RB Leipzig (schriftl. Beantwortung) (schriftl. Beantwortung) VI-F-04041 Einreicher: Stadträtin U.E. Gabelmann 18 Bericht des Oberbürgermeisters 19 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 19.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnlichen Zuwendungen gem. §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO für den Zeitraum bis Februar 2017 VI-DS-03941 Einreicher: Dezernat Finanzen 20 Vorlagen I 20.1 Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung - Direktor des Museums der bildenden Künste Leipzig VI-DS-03906 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 20.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2013 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anhang sowie Rechenschaftsbericht) und Schlussbericht an die Ratsversammlung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2013 VI-DS-03868 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.3 2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV-1866/13 vom 11.12.2013; Einrichtung eines Gymnasiums in der Gorkistraße 15 und 25 aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO VI-DS-02532-DS-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.4 Schulnamensgebung für die Schule an der Gorkistraße - Gymnasium der Stadt Leipzig VI-DS-03753 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.5 Baubeschluss: Ernst-Pinkert-Schule, Grundschule, Martinstraße 7, 04317 Leipzig, Modernisierung Haus 2 VI-DS-03676 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.6 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Komplettmodernisierung Schulgebäude Erfurter Straße 14, 04155 Leipzig (ehem. Erich Kästner-GS) i.V. mit Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO" Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-03771 20.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss - Schule am Auwald - Rödelstr. 6, 04229 Leipzig // Mensaneubau VI-DS-03778 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.8 Konzeption zum Antrag der Stadt Leipzig auf Wohnungsbauförderung für das Jahr 2017 gemäß Richtlinie gebundener Mietwohnraum VI-DS-03384-NF-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.9 Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) VI-DS-03397-NF-05 Einreicher: Oberbürgermeister 20.10 Informations- und Zustimmungskatalog der Klinikum St. Georg gGmbH VI-DS-03899 Einreicher: Oberbürgermeister 20.11 Bebauungsplan Nr. 315 "Bau- und Gartenfachmarkt an der Alten Messe", Aufhebung Aufstellungsbeschluss; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431 "Bauund Gartenfachmarkt auf der Alten Messe", Aufstellungsbeschluss; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost VI-DS-03088 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.12 Änderung des Flächennutzungsplanes "Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Billigungs- und Auslegungsbeschluss VI-DS-03686 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.13 Gewässerunterhaltungssatzung - Fortschreibung 2016 VI-DS-03119 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 20.14 Weiterentwicklung des ehemaligen Elsterstausees Grundsatzbeschluss VI-DS-03225 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 20.15 Planungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hbf-Ostseite im Zusammenhang mit der Errichtung eines Fernbusterminals VI-DS-03173-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.16 Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung VI-DS-03335 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.17 NAKOPA-Projekt: "Inklusive Kommune" - Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba VI-DS-03430 Einreicher: Oberbürgermeister 20.18 Bebauungsplan Nr. 313 "Katzstraße"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung VI-DS-03515 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 99.1 "Wohnund Geschäftshaus Viertelsweg/Martin-DruckerStraße"; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte; 1. Durchführungsvertrag 2. Satzungsbeschluss VI-DS-03556 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.20 Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für städtische Liegenschaften zur Errichtung bzw. Sanierung von Kindertagesstätten durch freie Träger VI-DS-03589 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.21 Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2013 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal Einreicher: Dezernat Kultur VI-DS-03595 20.22 Städtebaulicher Vertrag (Planungs- und Entwicklungsvereinbarung) Quartier Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße VI-DS-03664 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.23 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe VI-DS-03744 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.24 Planfeststellung für Kreisverkehr K 6520/K 6523 Hirschfelder Straße/Hersvelder Straße in Leipzig VI-DS-03745 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.25 Bebauungsplan Nr. 435 "Parkbogen Ost - Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer Straße"; Stadtbezirk Ost, Ortsteile Anger-Crottendorf und Sellerhausen-Stünz; Aufstellungsbeschluss VI-DS-03754 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.26 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Flächennutzungsplan der Stadt Leuna VI-DS-03761 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.27 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes VI-DS-03794 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 21 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 22 Informationen I 22.1 Investitionsprogramm Kita 2016 bis 2021 - Mittelfristig bauliche Investitionen in bestehenden Kindertagesstätten im Eigentum der Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung VI-DS-02272-NF-03 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 22.2 Maßnahmen- und Umsetzungskonzept "Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität" VI-DS-03289-NF-02 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 22.3 Sachstandsbericht zum Beschluss VI-A-02097 "Evaluierung und Fortschreibung des Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig" VI-DS-03306 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 22.4 Projekt Log-In-LE (Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte): Verortung der Stellen und Organisation VI-DS-03626 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 22.5 Historie, Stand und Ausblick der Einführung Doppik und SAP als doppisches Finanzverfahren VI-DS-03759 Einreicher: Dezernat Finanzen 22.6 Vorstellung des Kommunikationskonzepts zum Energie- und Klimaschutzprozess mit Bausteinen für eine wirkungsvolle Kommunikation. VI-DS-03788 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 22.7 Information zur Querschnittsprüfung im Bereich SGB XII Eingliederungshilfe - Prüfungsbericht Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-03844 RATSVERSAMMLUNG VOM 12. APRIL 2017 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten sowie alle Gäste und Zuschauer auf der gut besetzten Tribüne ganz herzlich zu unserer Ratsversammlung. Unter uns ist heute ein Geburtstagskind, nämlich Frau Petra Cagalj Sejdi. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Stadträten Oßwald und Deissler unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am 08.04.2017 bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe und Frau Ludwig. Ebenfalls erkrankt ist Herr Bürgermeister Albrecht. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung des Freistaates; Stichwort: mögliche Befangenheit. Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen. Sollten Sie Einwände haben, dass Ihre Rede im Livestream übertragen wird, sagen Sie bitte Bescheid. Die Leipziger Internet Zeitung wird sich dann darum kümmern. Außerdem kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass wir heute zum ersten Mal seit langem wieder ein Catering haben. In der Oberen Wandelhalle gibt es einen kleinen Imbiss, der bis 19 Uhr geöffnet hat. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit! Es muss sich für den Anbieter ja auch rechnen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 61 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 86 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Wir haben uns im Ältestenrat verständigt, die Wirtschaftspolitische Stunde heute von der Tagesordnung abzusetzen und sie später nachzuholen. Ich denke, es wäre kein gutes Zeichen, wenn der Wirtschaftsbürgermeister nicht daran teilnimmt. Wie erwähnt, ist Bürgermeister Albrecht erkrankt. Wir wünschen ihm von hier aus gute Besserung. Abgesetzt und vertagt werden auch die Anträge 16.4, 16.5 und 16.6 sowie die Anfrage 17.11. Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr aufgerufen, anschließend die Petitionen. Es gibt einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Absetzung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Schule am Auwald. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister! Wir sehen hier noch Beratungsbedarf an der Schule. Die Beteiligung hat leider nicht in dem Maße stattgefunden, wie wir sie uns vorstellen. Auch der Stadtbezirksbeirat hat das bemängelt. Am 2. Mai wird es eine Veranstaltung dazu geben. Es ist nicht so, dass wir gegen diesen Bau sind; wir wollen den Bau auch nicht aufhalten. Uns geht es einfach nur darum, dass die Beteiligung der Eltern nachgeholt wird. Möglicherweise kann dadurch eine noch bessere Lösung gefunden werden. Das wissen wir jetzt noch nicht. Dieser sollten wir durch einen Beschluss heute nicht vorgreifen. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe, Frau Heller hat Gegenrede signalisiert. Zunächst bitte ich aber Herrn Professor Fabian um Stellungnahme. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Auch mir wurde mitgeteilt, dass es vonseiten der Eltern Beschwerden gibt, dass sie nicht ausreichend beteiligt worden sind. Ich würde trotzdem darum bitten, die Vorlage heute auf der Tagesordnung zu belassen, und würde zusagen, mich darum zu kümmern, dass eine entsprechende Information und die dazugehörige Beteiligung erfolgen. Das Vorhaben ist durch die VwV Investkraft bereits bestätigt. Wir würden in Schwierigkeiten kommen, weil hier ein Abrechnungszeitraum fest vorgegeben ist. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Auch ich habe die Nachricht des Stadtbezirksbeirats erhalten und mich danach mit der Schulleitung in Verbindung gesetzt. Es ist so: Die Schulleitung ist in die Beratung mit einbezogen worden. Sie hat alle Elternvertreter informiert, und diese haben dann die Eltern informiert. Sicherlich hätte man die Beteiligung besser machen können. Aber es ist nicht so, dass die Schule wünscht, dass dieser Beschluss heute vertagt wird. Im Gegenteil: Sie will, dass der Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Beschluss unbedingt heute gefasst wird, einfach weil das dringend ist. Ich sehe auch Verbesserungsbedarf, was die Information des Stadtbezirksbeirats angeht. Aber ich möchte eindringlich davor warnen, den Beschluss heute nicht zu fassen. Das wäre nicht im Interesse der Schule. Oberbürgermeister Jung: Dazu noch einmal Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben nicht bestritten, dass die Schulleitung eingebunden war. Aber die gewählte Elternvertretung war nicht beteiligt. Wir als Bündnis 90/Die Grünen stellen uns Beteiligung anders vor. Das haben wir hier schon mehrfach deutlich gemacht. Es gibt keinen Beschluss der Schulkonferenz, wie uns auch auf unsere Nachfrage im Ausschuss bestätigt worden ist. Es ist schön, dass die Schulleitung eingebunden war; das ist wesentlich und wichtig. Aber genauso wichtig ist, dass auch die Eltern und Schüler mit einbezogen werden. Und das ist an dieser Stelle nicht passiert. Das ist kein Drama, das ist noch heilbar. Wir sollten die Elternversammlung Anfang Mai abwarten und können dann in der nächsten Ratsversammlung den Beschluss fassen. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eben nicht so, dass nur die Schulleitung informiert war. Der Schulleiter ist per Gesetz gleichzeitig auch Leiter der Schulkonferenz. Das heißt: Er steht in der Verantwortung, seine Schulkonferenz systematisch mit einzubeziehen. Vielleicht sollten wir bei dieser Gelegenheit die Schulleiter einmal auf ihre Verantwortung hinweisen. In einer Übergangszeit sah das Gesetz vor, dass ein Externer der Schulkonferenz vorsitzt. Wäre dies heute noch so, gäbe es solche Vermengungen sicherlich nicht. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt abstimmen. Wer dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen auf Absetzung zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Gibt es anderweitige Hinweise oder Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der genannten Änderungen fest. Auch heute werden wir wieder die elektronische Abstimmanlage nutzen. Bitte achten Sie auf Seite |2 meine Ansagen, wenn ich Sie zur Abstimmung auffordere. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 01.02.2017 - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6878) Gibt es Anmerkungen zum Beschlussprotokoll? Dann ist es so bestätigt. Gibt es Anmerkungen zum Verlaufsprotokoll? - Ebenfalls so bestätigt. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2017 - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll Gibt es Hinweise zum Beschlussprotokoll? - Keine. Gibt es Hinweise zum Verlaufsprotokoll? Dann sind beide Protokolle so bestätigt. Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen. 8 Wahl des Beigeordneten für Finanzen (VI-DS-04030) Einreicher: Oberbürgermeister Meine Damen und Herren, ohne Zweifel eine der wichtigen personellen Entscheidungen für unsere Stadt. Gemäß meiner Vorlage gibt es einen Vorschlag für die Wahl zum Beigeordneten für das Dezernat Finanzen. Die Findungskommission ist zu dem Ergebnis gekommen, Ihnen Herrn Torsten Bonew - Ihnen allseits bekannt; er ist seit sieben Jahren Finanzbürgermeister dieser Stadt - vorzuschlagen. Vor dem ersten Wahlgang bitte ich Herrn Bonew um ein kurzes Statement. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream! Ich bedanke mich, dass Sie mir kurz vor der anstehenden Wahl die Gelegenheit geben, mich noch einmal kurz vorzustellen. Meine kurze Vorstellung habe ich in sechs prägnante Fragestellungen gegliedert. Erstens: Wer bin ich? Zweitens: Welche Risiken und Nebenwirkungen sind mit mir verbunden? Drittens: Was habe ich in den letzten sieben Jahren geleistet? Viertens: Vor welchen Herausforderungen steht unser Leipzig? Fünftens: Was können Sie von mir in den nächsten sieben Jahren erwarten? Sechstens: Wieso habe ich mich erneut beworben? Wer bin ich? - Ich möchte Sie an dieser Stelle nicht mit Daten und Details meines Lebenslaufs langweilen; dieser kann im Internet von jedem nachgelesen werden. Was bin ich aber für ein Mensch? Was wären die fünf Schlagworte, die Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 mich beschreiben? Verlässlichkeit, Ehrlichkeit, Loyalität, schnelle Auffassungsgabe, strikte Zielorientierung. Ich denke, das Wichtigste, was ein Mensch geben kann, sind Verlässlichkeit und Ehrlichkeit. Ein von mir gegebenes Wort hat Bestand. Bei mir gilt noch der Handschlag. Ich bin der Täter meines Wortes. Ich sage, was ich meine, und tue, was ich sage. Meinen Kollegen und Vorgesetzten gegenüber bin ich stets loyal. Ich besitze eine schnelle Auffassungsgabe und behalte auch in hektischen Situationen stets den Überblick. Ich bin sehr zielfokussiert, habe stets das große Ganze im Blick, kenne zwar nicht jede Schraube hier im Haus, möchte aber stets wissen, wovon ich spreche. Mein Herz schlägt für meine Familie und meine Heimatstadt. Geht es meiner Heimatstadt gut, so geht es auch meiner Familie gut. Wie jeder Mensch mache ich Fehler, die aber meist nur einmal, und korrigiere sie. Ich stehe zu meinen Fehlern. Ich bin kritikfähig, wenn die Kritik offen und direkt vorgetragen wird. Mit Gerüchten und Gerede über mich kann ich auch nach sieben Jahren nicht umgehen. Nein sagen ist in meinem Job sehr einfach. Nein sagen und dennoch einen Weg aufzeigen, das ist meine Art. Ich will der Möglichmacher sein. Welche Risiken und Nebenwirkungen sind mit dieser meiner Person verbunden? - Ich benenne die Dinge meist, wie sie sind. Ein Diplomat ist an mir nicht verloren gegangen; das wissen Sie. Rummerkeln ist nicht meine Welt, Geduld nicht meine Stärke. Ich nehme sehr oft nicht jeden aufgrund meines mangelnden Geduldwesens mit, arbeite aber daran. Ich besitze ein leicht entzündliches Temperament, merke aber, dass ich zunehmend ruhiger werde; ich hoffe, das liegt nicht nur am Alter. Ich bin eher eine Lokomotive als ein Waggon. Mich muss man eher bremsen statt anschieben. Ich bringe Züge mit Wagen gerne zum Fahren. Allerdings gefallen Dynamik und Fahrtwind nicht immer jedem. Was habe ich in den letzten sieben Jahren hier geleistet? - Da stellt sich zuerst für mich die Frage, ob ich das die letzten sieben Jahre wirklich alles allein geleistet habe. Die Antwort ist ein klares Nein. Als Bürgermeister schafft man in dieser Verwaltung nichts allein. Man kann vorangehen, verrückte Ideen haben, mit der Fahne in der Hand die Barrikade als Erster stürmen. Folgt einem allerdings keiner, so hat man ein Problem. Somit ist alles, was ich im Folgenden aufzähle, eine Teamleistung, und ich bin sehr froh, ein sehr gutes Team hinter mir zu wissen. Die Kombination aus exzellent arbeitendem Dezernatsbüro, Stadtkämmerei und Stadtkasse macht erst Erfolge möglich. Dabei geht es auch bei uns nicht stets harmonisch zu. Ich weiß, dass ich sehr viel fordere, und ich kann schon jetzt Seite |3 versprechen, dass es auch in einer zweiten Amtszeit mit mir nie langweilig werden wird. Aber ich weiß um die Stützen, die ich in Ihnen allen habe, und ich möchte mich hier auch noch einmal ganz persönlich bedanken, dass Sie alle mich in den letzten sieben Jahren und auch heute wieder hier an dieses Pult gerufen haben. Was haben wir zusammen erreicht? - Es war wirklich kein einfacher Start. Die Herausforderungen waren gewaltig. Die Umstellung auf NKF von SAP stand an. Alle Zeitpläne waren aus den Fugen geraten, das Projekt in der Verwaltung nicht verortet. Nach einer intensiven Phase des Prüfens haben wir das Projekt schnell umgesetzt und die Defizite abgearbeitet. Gemeinsam mit dem Stadtrat haben wir das um ein Jahr verschoben und dennoch als eine der ersten größeren Kommunen unseres Freistaates NKF erfolgreich eingeführt. Ebenso haben wir das verwaltungsinterne Haushaltsaufstellungsverfahren umgestellt und gestrafft. Aus vier Haushaltsklausuren beim Oberbürgermeister wurden zwei. Dafür haben wir Beigeordnetengespräche zum Haushalt eingeführt. Das stärkt nicht nur das gegenseitige Verständnis für die Probleme des jeweils anderen; es macht unseren Haushalt auch zur Mannschaftsleistung der gesamten Verwaltungsspitze. Auch wenn es während der Planungen oft düster aussah, so haben wir doch in den letzten sieben Jahren stets einen genehmigungsfähigen Haushalt hier im Rat mit breiter Mehrheit verabschieden können. Die Genehmigungen haben wir im Übrigen dann auch immer bekommen. Von neuer Transparenz gegenüber dem Stadtrat möchte ich im Zusammenhang mit unserer Vorlage Finanzbericht, den Informationen zum Haushalt in den Ausschüssen, der Herleitung von Steuersätzen und Zinsausgaben sprechen. Seit 2011 informieren wir schon während des internen Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts zweimal jährlich den erweiterten Finanzausschuss. Neue Transparenz beim Haushalt hört jedoch nicht beim Stadtrat auf. Die Bürgerbeteiligung in unserer Stadt ist vorbildlich, auch und gerade beim Haushaltsplanverfahren. Das deutschlandweit wohl einzigartige Haushaltsportal, die regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunden, die Etablierung einer Bürgerwerkstatt, zu der repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger von mir persönlich eingeladen werden und dann sogar kommen und mit uns diskutieren, sollen hierfür beispielhaft genannt werden. Nach der für uns als Arbeitgeber sehr schlecht ausgefallenen Mitarbeiterbefragung haben wir uns im Dezernat Finanzen auf den Weg eines strukturierten Coaching- und Veränderungspro- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 zesses mit externer Hilfe gemacht. Bausteine sind hier Workshops und Einzelcoaching. Auch ich arbeite zusammen mit einem Coach an meinen Lernfeldern. Welche Dinge werden in den nächsten Jahren für Leipzig entscheidend sein? - Leipzig wächst. Manch einer bekommt schon Angst, dass wir zu schnell wachsen. Wir müssen bei vielen Themen und insbesondere bei Investitionen in Vorleistung gehen. Alle Ausgleichsmechanismen in Deutschland und Sachsen funktionieren bei Stillstand und Schrumpfung; auf Wachstum sind unsere Regeln und Gesetze nicht ausgelegt. Was meine ich damit? Stichwort: Finanzausgleichsgesetz unseres Freistaates. Zieht ein Bewohner aus einer Kommune weg, so erhält diese Kommune noch 18 Monate für den Einwohner Geld aus dem FAG. Theorie dahinter ist: Wenn der Einwohner erst einmal weg ist, braucht die Kommune einige Zeit, um die Kosten zu senken. Und bei Wachstum? Dafür gibt es keinen Mechanismus. Wir bekommen das Geld für einen Einwohner, der heute zu uns zieht, erst 18 Monate später. Bauen wir heute zum Beispiel Kindertagesstätten für die Kinder des Jahrgangs 2019, bekommen wir das Geld hierfür gemäß Finanzausgleichsgesetz erst im Jahr 2021. Wir müssen also vier Jahre vorfinanzieren. Wir werden das Wachstum und damit die Erfolgsstory unserer Stadt nur meistern, wenn wir weiterhin alle Mittel in Investitionen lenken und dabei unsere laufenden Ausgaben in den Griff bekommen. Aktuell liegen das Ertragswachstum bei 3,5 Prozent, die Kostensteigerungen aber bei 5,5 Prozent. Das geht nicht lange gut. Somit haben wir zwei Hauptaufgaben: Erstens, alles zu tun, damit das Ertragswachstum anhält und gesteigert wird. Wir brauchen Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und Erstwohnsitze. Zweitens müssen wir unsere Kostensteigerungen in den Griff bekommen. Das erreichte Niveau bei Stellen- und Sachausgaben muss gedeckelt werden. Freiräume sind durch Effizienzsteigerungen wie zum Beispiel die Abwicklung von Massenverfahren im Internet zu schaffen. Das Personal, das wir durch solche Massenverfahren freisetzen, brauchen wir dringend für die individuelle Beratung. Was können Sie von mir erwarten? - Einen weiterhin sachorientierten Finanzbürgermeister, der fern jeder Ideologie der Entwicklung Leipzigs dienen will. Ich werde weiter stringent den Haushalt im Blick haben. Mein Ziel bleibt, zusammen mit der Verwaltungsspitze und mit Ihnen, Stadträtinnen und Stadträte, immer einen genehmigungsfähigen Haushalt zu verabschieden. Ich möchte kein Haushaltsstrukturkonzept, was uns von der Rechtsaufsichtsbehörde aufgedrückt Seite |4 wird. Wir müssen Herr über unsere Stadt bleiben. Das kann auch bedeuten, dass man unpopuläre Dinge vertreten muss. Ich möchte nicht wiedergewählt werden, um jemandem nach dem Mund zu reden. Was gut für den Haushalt und damit für unsere Stadt ist, muss auch ausgesprochen werden. Wieso habe ich mich erneut beworben? - Lassen Sie mich dies mit einem Bild erklären. Leipzig hat als Zug in die Zukunft Fahrt aufgenommen. Mir macht es Spaß, gemeinsam mit einem Team auf der Lok zu stehen und Kohle aufzulegen. Ich möchte dafür sorgen, dass der Zug stets genügend Kohle hat und sein Ziel erreicht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Stimme. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen jetzt zur geheimen Wahl. Die Wahlkabinen sind bereits aufgebaut. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigte erhalten hat. Es sind jetzt 69 Stimmberechtigte anwesend. Demzufolge sind im ersten Wahlgang 35 Stimmen notwendig, um Herrn Bonew zu wählen. Ich eröffne den ersten Wahlgang. (Wahl) Ich schließe den ersten Wahlgang. Die Stimmen werden jetzt ausgezählt. Bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses ist die Ratsversammlung unterbrochen. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis des ersten Wahlgangs bekannt geben. Anwesende Stimmberechtigte 69, abgegebene Stimmen 69, gültige Stimmen 69. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Herrn Torsten Bonew 40 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen. Damit ist Herr Torsten Bonew zum Beigeordneten für Finanzen wiedergewählt. (Beifall) Herzlichen Glückwunsch! - Herr Bonew, nehmen Sie die Wahl an? Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich über dieses ehrliche Ergebnis. Ich freue mich auf weitere sieben Jahre Zusammenarbeit mit Ihnen. Und von ganzem Herzen: Ja, ich nehme die Wahl an. (Beifall) Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Oberbürgermeister Jung: Zur Erklärung: Der Kollege hatte sich wenn dann eine besondere Blume gewünscht. Da habe ich mir gedacht: Ein Kaktus eignet sich am besten für das Amt des Finanzbürgermeisters. - Ich bitte darauf ab und zu Platz zu nehmen. Abschließend zum Tagesordnungspunkt „Wahl des Beigeordneten für Finanzen“ erkläre ich als Oberbürgermeister mein Einvernehmen zur Wahl. Damit ist die Wahl rechtskräftig. Meine Damen und Herren, wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 13: 13 Besetzung von Gremien 13.1 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (5. Änderung) (VI-DS-01128-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Seite |5 zung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00907) (VI-DS-00907-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Bitte nehmen Sie die Vorlage zur Kenntnis! - So zur Kenntnis genommen. 15 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Ihnen liegen die Anträge sowie die Verweisungsliste vor. Die Anträge, die bis zwei Tage vor der Ratsversammlung im BfR eingereicht wurden, sind in die heutige Tagesordnung aufgenommen worden und sollen nun in die entsprechenden Gremien verwiesen werden. Bitte geben Sie mir ein Signal, falls Sie Anmerkungen oder Hinweise dazu haben. 15.1 Ruhender Verkehr in den Stadtteilen Altlindenau und Leutzsch (VI-A-03877) Einreicher: CDU-Fraktion Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Ergänzt wird: Ausschuss Umwelt und Ordnung. So verwiesen. 13.2 Stadtbezirksbeirat Nord - Bestellung der Mitglieder (4. Änderung) (VI-DS-01151DS-04) 15.2 Leipzig fördert Jubiläumsjahr 2019 zum 200. Geburtstag Clara Schumanns (VI-A03928) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Einreicher: Stadträtin Annette Körner, Stadträtin Andrea Niermann Einreicher: Stadträtin Katharina Schenk, Stadträtin Mandy Gehrt Einreicher: Stadträtin Dr. Gesine Märtens Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. So verwiesen. 13.3 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung) (VI-DS-01149-DS-03) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 14.1 Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer - Berufung von Mitgliedern des Kuratoriums (VI-DS-03520DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) (1. Änderung der Beset- 15.3 Projekt JugendWohnen realisieren (VIA-03939) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion DIE LINKE Einreicher: Stadtrat Karsten Albrecht (CDU) Einreicher: Stadträtin Katharina Schenk (SPD) So verwiesen. 15.4 Transparentes (VI-A-03937) Verwaltungshandeln Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vorgesehen ist: Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. Aber ich weise darauf hin, dass die Rechtsprüfung zu diesem Antrag läuft. 15.5 Kita-Bauprogramm beschleunigen (VI-A03961) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 15.6 Novellierung der Kitagebührenordnung (VI-A-03981) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 15.7 Fortschreibung (VI-A-03945) des Altenhilfeplans 15.16 Einführung einer Kulturförderabgabe (VI-A-04043) Einreicher: Seniorenbeirat Leipzig Einreicher: AfD-Fraktion So verwiesen. Ergänzt wird: Kulturausschuss. - So verwiesen. 15.8 Schaffung eines sicheren Verkehrsüberweges Hohe Straße/BernhardGöring-Straße (VI-A-04018-NF-01) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 15.17 Finanzieller Zuschuss an die HCL GmbH (VI-A-04058) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 15.9 Seite |6 Mülltrennung an Schulen (VI-A-04019) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament Ergänzt wird: Betriebsausschuss gung. - So verwiesen. Stadtreini- 15.10 Gemeinsame Mensch-HaustierBestattungen auf kommunalen Friedhöfen ermöglichen (VI-A-04012) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 15.18 Erschließung Grundstück als Voraussetzung für eine Verpachtung an den SV Mölkau 04 e. V. (VI-A-04057) Einreicher: SPD-Fraktion Frau Lange ergänzt: Ortschaftsrat Mölkau. - So verwiesen. So verwiesen. 16 Anträge zur Beschlussfassung 15.11 Leipziger Sparkasse wieder unter Steuerung des Stadtrats stellen (VI-A04014) 16.1 Öffentliche NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 15.12 Bürgerentscheid zum „Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal“ (VI-A04054) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich würde gern auch den Kulturausschuss beteiligen. - So verwiesen. 15.13 Unterstützung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig - Finanzzuschuss (VI-A-04055) Einreicher: CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ergänzt wird: Kulturausschuss und Verwaltungsausschuss. - So verwiesen. 15.14 Flächenvorsorge für innovative Konzepte kostengünstigen Wohnungsbaus (VI-A-03976) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. 15.15 Änderung der Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen, Beschluss DS-00226/14 (VI-A-03933) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. Sportplätze (VI-A-02955- Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 16.1.1 dazu VSP (-02955-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Das Jugendparlament ist gerade neu gewählt worden. Herr Rambow, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wiederwahl! Herr Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Gäste! Vor anderthalb Jahren waren einige Vertreterinnen und Vertreter des Jugendparlaments gemeinsam mit dem Stadtschülerrat in einem Leipziger Gymnasium, um das Jugendparlament vorzustellen. Danach haben wir den Schülerinnen und Schülern die Frage gestellt, was sie gern in Leipzig verändern würden. Daraufhin gab es einen Moment lang Stille. Irgendwann meldete sich hinten links in der Ecke ein gelangweilter junger Mann und sagte: Mehr Bolzplätze wären geil. Diesen Wunsch nach mehr öffentlichen Sportplätzen haben wir seitdem von relativ vielen Jugendlichen gehört, was uns dazu veranlasst hat, zunächst in Unkenntnis des Sportprogramms 2024, einen Antrag zu schreiben, mit dem wir die Verwaltung beauftragen wollten, den Bestand an öffentlichen Sportplätzen aufzubessern. Inzwischen sind wir eines Besseren belehrt worden Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 und wissen, dass die Stadtverwaltung nicht vorhat, mittelfristig neue Sportplätze zu schaffen. Das Anliegen, Sportplätze zu sanieren, wie im Sportprogramm 2024 dargelegt, ist zwar gut und richtig. Unserer Ansicht nach und vor allem auch mit Blick auf die Gespräche, die wir mit den Jugendlichen geführt haben, müssen aber der Bestand vergrößert und vor allem neue Standorte geschaffen werden, damit möglichst viele Jugendliche einen Sportplatz in der Nähe haben. Wir haben deshalb selbst Überlegungen angestellt, wo es Lücken im Netz gibt. Das Ergebnis können Sie der vorliegenden Neufassung unseres Antrags entnehmen. Wir hoffen auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, weil es hier um ein Grundbedürfnis junger Menschen nach Begegnung und Freizeitgestaltung geht. Uns ist völlig klar, dass die Umsetzung unseres Antrags Geld kosten wird, und das nicht wenig. Dennoch: Eine Investition in Sportplätze ist auch eine Investition in die Zukunft, insbesondere in Zeiten, wo immer mehr digitale Medien dazu verlocken, zu Hause zu bleiben, wo Kommunikation nicht mehr auf persönlicher Ebene stattfindet. Sie behalten mit dem von uns vorgelegten Antrag die volle Kontrolle; denn es ist ein Prüfauftrag. Spätestens mit der Beschlussfassung des Haushalts 2019 könnten Sie im Zweifelsfall Ihre heutige Entscheidung widerrufen. Sie wissen so gut wie ich, dass viel Bewegung wichtig ist für junge Menschen. Sie kennen das sicherlich auch: Wenn man schon 15 bis 20 Minuten braucht, um zu einem Sportplatz hinzukommen, dann überlegt man es sich dreimal, ob man nicht doch lieber zu Hause bleibt und dort auf der Spielekonsole Fußball spielt. Hinzu kommt, dass öffentlich zugängliche Sportplätze deutlich barriereärmer sind als der Sportbetrieb im Verein. Alle Jugendlichen können teilnehmen, unabhängig von der Größe des Portemonnaies ihrer Eltern. Zudem sind sie jederzeit zugänglich, unabhängig von Trainingszeiten. Um weitere Möglichkeiten zu schaffen, wo Jugendliche Sport treiben können, ohne Mitglied in einem Verein zu sein, möchten wir bestehende Vereinssportplätze für Jugendliche öffnen und diese Nutzungsmöglichkeit besser bekannt machen. Hier hat die Verwaltung Handlungsbereitschaft angezeigt. Dabei darf es aber nicht bleiben. Sport beginnt eben nicht nur im Verein. Der örtliche Bolzplatz bietet Jugendlichen und auch Erwachsenen einen Ort, wo man zusammenkommen und sich gemeinsam auslasten kann. Von solchen Orten braucht es in Leipzig mehr. Wir möchten daher den Ursprungsantrag abstimmen lassen und bitten um getrennte Abstimmung der beiden Punkte. Ich bitte um Ihre Seite |7 Zustimmung, für die Leipziger Jugendlichen. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortwünsche? - Herr Lehmann. weitere Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ja, es stimmt, neue Bolzplätze sind geil. Es ist auch erfreulich, dass drei Viertel der Jugendlichen selbst organisiert mindestens einmal in der Woche Sport treiben. Es ist auch richtig, dass dafür eine entsprechende Infrastruktur vorhanden sein muss. Richtig ist aber auch, dass eine Vielzahl von Sportarten, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen, wie zum Beispiel Laufen oder Radfahren, keine spezielle Infrastruktur braucht. Ebenso wichtig ist, die vorhandene Infrastruktur zu erhalten und zu modernisieren, wie wir es im Sportprogramm 2024 beschlossen haben. Einem Prüfauftrag, der Hoffnungen weckt, werden wir so nicht zustimmen. Allerdings können wir Punkt 1 des Verwaltungsstandpunkts zustimmen, der auf die konkret beschlossenen Maßnahmen im Sportprogramm verweist. Der eigentliche Knackpunkt ist Punkt 2. Hier soll geprüft werden, wie Vereinssportanlagen, welche durch ehrenamtliche Mitglieder gepflegt und erhalten werden und in die, obwohl sie zum größten Teil umzäunt und verschlossen sind, häufig eingebrochen wird, geöffnet und frei zugänglich gemacht werden können. Wir sehen in Punkt 2 eine gewisse Missachtung der Vereinsarbeit. Die einen pflegen und zahlen Beiträge, die anderen nutzen, zahlen nichts und gehen wieder. Wenn ein Verein das trotzdem tun möchte, so kann er das. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo dies in Leipzig bereits jetzt stattfindet. Wir setzen aber weiterhin auf Freiwilligkeit und möchten keinen Verein dazu zwingen. Der Verwaltungsstandpunkt zu Punkt 2 ist nicht eindeutig. So ist zunächst zu lesen: Zustimmung zu Punkt 2, also: Nutzung des Vereinsgeländes durch Freizeitsport. Das lehnen wir ab. Im Beschlusstext heißt es jedoch, die Stadtverwaltung werde rechtliche Wege prüfen, „ob und wie der zeitweise ungenutzte kommunale Bestand von Schulsportfreianlagen künftig in den unterrichtsfreien Zeiten vom Freizeit- und Vereinssport genutzt werden kann.“ - Das ist ein gravierender Unterschied. Dann würden wir Punkt 2 zustimmen; denn das wäre natürlich auch für die Vereine von Vorteil. Wir lehnen den Ursprungsantrag ab. Wir würden Punkt 1 des Verwaltungsstandpunkt zustimmen, dem Punkt 2 allerdings nur dann, wenn dort festgehalten ist: Ablehnung mit Verweis auf den Beschlusstext. - Danke. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Ursprungsantrag des Jugendparlaments in der Neufassung. Wie gewünscht stimmen wir über die Punkte 1 und 2 getrennt ab. Bitte schalten Sie jetzt Ihr Abstimmgerät ein! Ich eröffne die Abstimmung über Beschlusspunkt 1. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 34 Ja-Stimmen, 34 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist Beschlusspunkt 1 abgelehnt. Ich eröffne die Abstimmung über Beschlusspunkt 2. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 44 Ja-Stimmen, 24 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist Beschlusspunkt 2 beschlossen. 16.2 Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS) in der Leipziger Stadtverwaltung (VI-A-03534) Einreicher: Mitglieder des FA Finanzen, Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses 16.2.1 dazu VSP (VI-A-03534-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Georgi, bitte schön. Seite |8 bisher nicht aus eigener Kraft geschafft, den entsprechenden Weg einzuschlagen. Insofern bin ich guter Dinge, dass unser Antrag dazu beitragen wird, dass sie diesen Weg künftig adäquat beschreiten kann. Es wird auf jeden Fall zu einer größeren Transparenz der Verwaltungsarbeit kommen, auch für den Rat. Wir werden eine bessere Fehlererkennung registrieren können. Wir werden auch die Risiken im städtischen Handeln, im Handeln der Verwaltung besser erkennen und früher darauf reagieren können. Ich wünsche mir vonseiten der Verwaltung eine hohe Umsetzungskompetenz. An der Stelle muss ich allerdings etwas Wasser in den Wein gießen: Leider hat es sehr lange gedauert, bis der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag vorlag. Als er dann endlich vorlag, haben sich die beiden Ausschüsse dazu nicht mehr adäquat äußern wollen. Insofern freue ich mich auf große Zustimmung, damit die Verwaltung entsprechend Rückenwind erhält, dieses interne Kontrollsystem in der gesetzten Frist aufzusetzen und vor allen Dingen dann auch anzuwenden. - Vielen Dank für Ihre Zustimmung. Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi, jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen: Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt oder zu Ihrem Ursprungsantrag? Stadtrat Georgi (CDU): Zum Ursprungsantrag. Stadtrat Georgi (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Ratskollegen! Zur Abstimmung steht nun der gemeinsame Antrag des Fachausschusses Finanzen und des Rechnungsprüfungsausschusses. Vorab möchte ich mich ganz ausdrücklich bei allen Mitgliedern der beiden Ausschüsse bedanken. Es gab von Anfang an eine große Übereinkunft in der Meinungsbildung, sodass dieser Antrag gut ins Verfahren eingebracht werden konnte. Auch den Vorsitzenden der beiden Fachausschüsse gilt mein Dank für die große, parteiübergreifende Einigkeit an dieser Stelle. Oberbürgermeister Jung: Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 16.3 Prüfung einer innovativen Verkehrslösung für den Ringabschnitt vor dem Hauptbahnhof (Zweite Neufassung) (VI-A-03547-NF-03) Einreicher: CDU-Fraktion 16.3.1 dazu ÄA (VI-A-03547-ÄA-01) Der Antrag mag für den einen oder anderen wenig spektakulär sein. Aber Sie können mir glauben: Wenn er zustimmend votiert wird, wird er noch sehr lange Zeichen in der Verwaltung setzen. Ein internes Kontrollsystem ist ein wirklich wichtiges Instrument zur Steuerung, aber auch zur Kontrolle der Verwaltung. Ein solches IKS existiert in unserer Verwaltung derzeit nicht, zumindest nicht als geschlossenes System, sondern nur in Teilbereichen. Es gibt diverse Einzellösungen, die aber dringend ergänzt werden müssen, um ein großes, sinnvolles Ganzes daraus zu entwickeln. Die Verwaltung hat es leider Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.3.2 dazu VSP (VI-A-03547-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Bitte schön, Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Eine wachsende Stadt braucht innovative verkehrliche Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Lösungen. Mit dem Wachstum der Stadt Leipzig verbinden sich nicht nur höhere Anforderungen an Wohnraum, Arbeitsplätze, Schule und Kita; damit verbinden sich auch höhere Anforderungen an den öffentlichen Raum und dabei besonders an den Verkehrsraum. Er muss tauglich sein für die Wirtschaft, den Alltag und die Freizeit. Glücklicherweise sind gegenwärtig nur wenige Verkehrsräume in Leipzig überbeansprucht. Dazu zählt der Leipziger Ring, insbesondere in seinem nördlichen Abschnitt. Hier kann man besonders stark erleben, welchen Effekt eine nichteffiziente Verkehrsführung hat, wie der zerschneidende Verkehr zwischen Innenstadt und Nordvorstadt wirkt und wie er sich auf die Entwicklungspotenziale auswirkt. Auch wenn man kein Ziel in der Innenstadt hat, wird man gegenwärtig zwangsweise vom Nordosten auf den Bahnhofsvorplatz gelenkt. Gleiches gilt auch für den Verkehr aus dem Norden, der zwangsweise über den Tröndlinring bzw. den Willy-Brandt-Platz abgewickelt wird. Da war es nur zu verständlich, dass man reflexhaft auf die öffentlich kommunizierten Ergebnisse der Summer School der TU Dresden reagierte. Hier war der Gegenentwurf: Entsiedlung des Promenadenrings, um es rhetorisch auf die Spitze zu treiben. Nun können solche Ergebnisse manchmal im Nirwana der Visionen versinken oder als Geplänkel in der Saure-Gurken-Zeit im Sommer abgetan werden; doch das Thema gärt. Es bedarf der Steuerung des Stadtrates. Zwischenzeitlich befassten sich die Kammern mit der vertieften Analyse des Wirtschaftsverkehrs. Nach ersten Aussagen sind gerade für den Leipziger Norden inklusive Ring eine weiter steigende verkehrliche Belastung und sogar der verkehrliche Kollaps zu erwarten. Zwischenzeitlich liegen neue Daten zum heiß diskutierten Modal Split vor, anhand derer man sehr einfach ableiten kann, dass für die Erreichbarkeit der meisten im Norden von Leipzig gelegenen Arbeitsplätze dringend innovative Angebote erforderlich sind. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung Fördermittel akquiriert, mit denen sie sich an einem EUProjekt zur Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements in europäischen Städten beteiligen will. Diese und weitere Entwicklungen müssen spätestens jetzt durch den Stadtrat, durch uns alle hier, gesteuert werden. Darum hat sich die CDU mit dem vorliegenden Antrag entschlossen, den Überlegungen zum Promenadenring eine andere, eine zusätzliche Richtung zu geben. Das Bild einer Troglösung für den motorisierten Verkehr vor dem Hauptbahnhof soll dabei nicht nur exemplarisch sein. Mit dieser Lösung soll dem Schienen- und dem Fußverkehr deutlich mehr Raum gegeben werden. Seite |9 Gern nehmen wir den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf, dass dies auch für den südlichen Abschnitt zu prüfen ist. Doch eine gänzliche Sperrung dieses Ringabschnitts für den motorisierten Verkehr auf dem Willy-Brandt-Platz, also ober- und unterirdisch, ist für uns keine Option. Die damit verbundene überproportionale Belastung der alternativen Routen würde dort zu mehr Lärm und am Ende auch zu mehr Umweltbelastungen führen. Auch aus diesem Grund übernehmen wir gern den Verwaltungsstandpunkt. Schon in der damals über die Presse geführten Debatte haben wir immer wieder darauf verwiesen, dass es einer ganzheitlichen Betrachtung des Umfelds des Rings bedarf. Eine sinnvolle und effektive Führung des Verkehrs ist nötig, um die wirtschaftliche Dimensionierung einer Troglösung wirklich prüfen zu können. Die von der Verwaltung empfohlenen Arbeitsschritte und die Zeitschiene machen wir zum Gegenstand unseres neu gefassten Antrags. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, der Promenadenring ist das verkehrliche Herz Leipzigs. Dies soll auch in einer wachsenden Stadt für alle Verkehrsarten kräftig schlagen können. Darum bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag in der vorliegenden Neufassung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Es ist erfreulich, dass die CDU in der Verkehrspolitik jetzt nicht mehr alles nur falsch findet, sondern auch eigene Vorschläge macht, innovativ hin oder her. Begrüßenswert ist auch, dass es zumindest bei ÖPNV und Fußverkehr eine gewisse Einigkeit gibt. Dass sich unser Änderungsantrag und Ihr Antrag beim Autoverkehr unterscheiden, das dürfte niemanden verwundern. Sie wollen einen Trog oder einen Tunnel für den Autoverkehr vor dem Hauptbahnhof. Tunnel sind ja im Moment groß in Mode. Wir haben einen City-Tunnel, der im Moment noch nicht richtig ausgelastet ist; die Züge könnten ein bisschen länger sein, aber das wird leider noch bis 2025 dauern. Trotzdem gibt es jetzt schon Ideen für einen weiteren Tunnel, nämlich den Ost-West-S-Bahn-Tunnel. Auch dieser müsste sinnvollerweise am Hauptbahnhof eingebunden werden, damit die Anschlüsse entsprechend klappen. Jetzt schlagen Sie einen weiteren Tunnel für den Autoverkehr dort vor. Dann wird es langsam eng. Sie von der CDU Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 wollen das schaffen, was noch niemand geschafft hat, nämlich Verkehrsprobleme zu lösen, indem man die autogerechte Stadt baut. Troglösungen kenne ich aus Brüssel. Auf dem gesamten Ring, der sich um Brüssel herum zieht, gibt es wenn auch nicht klassische Tröge, aber Unterführungen für den gesamten Autoverkehr. Damit war Brüssel lange Zeit an den Autoverkehr verloren, weil nämlich genau das passiert, wenn man eine Infrastruktur für den Autoverkehr baut: Am Ende werden alle mehr im Stau stehen. Brüssel ist aber auch die Stadt, die vor zwei Jahren eine zentrale Hauptverkehrsachse, den Boulevard Anspach, für den Autoverkehr gesperrt hat. Ich bin sechs Wochen lang mit dem Fahrrad auf dem Boulevard Anspach zu meinem Praktikumsarbeitsplatz gefahren und weiß, wie viel Verkehr es dort früher gab. Dieser Boulevard wurde 2015 gesperrt, um die Bedingungen für den Fußverkehr zu verbessern. Glauben Sie mir: Auch in Brüssel gab es genug Menschen, für die klar war: Das geht gar nicht. - Doch, das geht. Die Sperrung des Willy-Brandt-Platzes für den Autoverkehr geschieht nicht von heute auf morgen und wird Umbaumaßnahmen an verschiedenen anderen Knotenpunkten nach sich ziehen, die Geld kosten werden; ja. Aber ohne Tunnel oder Trog geht es schneller, und es ist billiger. Wir haben weder Zeit noch Geld zu verlieren. Mit Blick auf die Einwohnerprognose bis 2030 müssen wir in den Ausbau des ÖPNV investieren, und zwar jetzt. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Wir müssen im Nachgang noch klären, was übernommen worden ist und was nicht. Ich sehe es so, dass der Verwaltungsstandpunkt ein anderes Ziel verfolgt als Ihr Antrag. Ich jedenfalls verstehe ihn anders als Sie. Sie können jetzt nicht einfach sagen: In unserer Neufassung ist doch alles drin. - Unser Änderungsantrag ist ganz bestimmt nicht in Ihrer Neufassung enthalten. Deshalb würde ich diesen unbedingt aufrechterhalten. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Auch die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Debatte um eine Neuordnung der Verkehrsanlage vor dem Hauptbahnhof. Ich möchte trotzdem noch einmal die Probleme erörtern. Frau Dr. Heymann hat es eben schon gesagt: Es gibt zu viel Durchgangsverkehr auf dem Willy-BrandtPlatz. Hierfür braucht es Lösungen. Lösungen zu finden, das wird Zeit in Anspruch nehmen. Doch das ist nicht das einzige Problem. S e i t e | 10 Ein weiteres großes Problem ist der Haltestellenbereich. Der Hauptbahnhof ist heute schon ein Flaschenhals für den ÖPNV bzw. die LVB und deren Straßenbahnen. Es kommt häufig zu Verspätungen, weil einfahrende Straßenbahnen warten müssen, bis andere dort abgefahren sind. Ein anderes großes Problem am Willy-BrandtPlatz ist der Wartebereich, der nach meiner persönlichen Ansicht eine Fehlplanung war. Der Wartebereich ist viel zu klein. Die Aufstellbereiche für die Leute, die dort auf die Straßenbahn warten, sind so eng bemessen, dass man Angst hat, auf die Gleise zu geraten oder vor eine einfahrende Straßenbahn zu stürzen. Das muss bei einer Neuordnung der Verkehrsanlage beachtet und definitiv verbessert werden. Ein weiteres Problem ist die Querung vom Haltestellenbereich zur Innenstadt. Lange Zeit wusste man nie, aus welcher Richtung die Straßenbahn kommt. Das hat jahrelang nicht nur genervt, sondern auch zu zahlreichen Unfällen geführt, bis irgendwann jemand auf die Idee kam, dort Pfeile aufzumalen, was zumindest eine kleine Hilfe ist. Ein weiteres Problem am Willy-Brandt-Platz sind die Radverkehrsbeziehungen direkt vor dem Hauptbahnhof. Die Radfahrer geraten immer wieder in den Wartebereich derjenigen, die zu Fuß zum Haltestellenbereich oder in die Innenstadt gehen wollen. Das hatte die SPD-Fraktion schon einmal in einem Antrag thematisiert. Herr von der Heide hat es gerade angesprochen: Ein Tunnel wird all diese Probleme nicht lösen können und ist auch viel zu teuer, wobei das natürlich ergebnisoffen geprüft werden soll. Aus Sicht unserer Fraktion ist es wichtig, dass der ÖPNV näher an den Hauptbahnhof herangeführt wird, dass dem ÖPNV ausreichend Flächen und Gleise für diesen großen Verkehrsknotenpunkt in Leipzig zur Verfügung gestellt werden und dass der Durchgangsverkehr, wie von Frau Dr. Heymann angesprochen, umgeleitet wird. Wir halten den Verwaltungsstandpunkt vom Dezernat VI für sehr gut und würden diesen als Änderungsantrag zur Abstimmung stellen. Wir hoffen, dass wir dafür eine Mehrheit bekommen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als FDP-Stadträte halten es für sinnvoll und dringend notwendig, dass wir uns Gedanken machen über Verkehrslösungen in der wachsenden Stadt Leipzig, zu der auch die Innenstadt und der Bereich vor dem Hauptbahnhof gehören. Wir werden daher entsprechenden Prüfaufträgen in der heutigen Stadtratssitzung Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 zustimmen. Ob allerdings aus diesen Prüfaufträgen die eine innovative Verkehrslösung wird, wie sie im Antragstext der CDU-Fraktion beschrieben wird, daran haben wir große Zweifel. Einige Punkte sind in der Debatte bereits angesprochen worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man vor der Frage steht „Tunnel oder oberirdisch?“, dann spricht sehr viel dafür, sich Gedanken zu machen, ob man den schienengebundenen Verkehr unterirdisch, in einem Tunnel, verlaufen lässt, eben weil er schienengebunden ist und das Problem von An- und Abfahrten sowie Rampen nicht kennt. Tendenziell macht es bei dieser Fragestellung erst einmal Sinn, eher den schienengebundenen Verkehr unterirdisch zu führen als den Individualverkehr. In Zusammenhang mit der Frage, wie sich Verkehre in einer wachsenden Stadt entwickeln, muss man, wenn man sich wirklich um Lösungsansätze bemüht, das etwas differenzierter betrachten und zwischen dem Quell-Ziel-Verkehr und dem Durchgangsverkehr unterscheiden. Wenn man diese Fragestellung berücksichtigt, dann spricht sehr vieles dafür, den Individualverkehr, sofern er Durchgangsverkehr ist, möglichst weiträumig um das Stadtzentrum herum zu lenken, was beim Quell-Ziel-Verkehr eher schwierig wäre, weil er ja genau dorthin möchte. Gegebenenfalls kann man durch attraktive Angebote ein Umsteigen auf den ÖPNV erreichen. Auch damit kann man verhindern, dass weiter anwachsende Einwohnerzahlen zu noch höherem Autoverkehr führen. Wir als Stadt Leipzig sollten uns einmal daran erinnern, welche Vorschläge es in der Diskussion hinsichtlich der Verkehrsplanung in der Stadt bereits gab. So wurde im Zusammenhang mit der Südtangente auch die Frage diskutiert, ob eine Entlastungsstraße, die den Auwald quert - die Grünen werden das nicht gerne hören -, zu einer Entlastung des Verkehrs in Leipzig führen kann. Auch für den Osten der Stadt sind Lösungen diskutiert worden. Ich erinnere aber auch an die Debatten über Flächennutzungspläne. Wenn wir mögliche Trassen nicht freihalten, ist das bedenklich. Dieser Frage sollten wir uns stellen. Wenn wir uns über innovative Verkehrslösungen in der Innenstadt Gedanken machen, wenn wir tatsächlich das Ziel haben, den Individualverkehr in der Innenstadt zu verringern und dort mehr Fläche für Fußgänger zur Verfügung zu stellen, dann müssen wir diese Lösungsvorschläge wieder neu denken. Wir müssen auch der Frage nachgehen, ob wir für die Ost-West-Verbindung der Stadt Leipzig einen Tunnel benötigen, und zwar für den schienengebundenen Verkehr und nicht für den Individualverkehr. Herr Oberbürgermeister, ich habe S e i t e | 11 Sie schon des Öfteren dafür kritisiert, dass Visionen für die Stadt Leipzig fehlen. Jetzt sind Sie ein wenig vorgeprescht mit den Ergebnissen aus der IHK-Studie. Aber das ist eine Sache, die wir wirklich ernsthaft überlegen müssen. Das würde zwar jede Menge Geld kosten. Wir würden nicht so billig davonkommen, wie wir es mit dem CityTunnel geschafft haben. 20 Millionen Euro für ein Milliardenprojekt, das wird hier nicht funktionieren. Aber wenn wir uns wirklich ernsthaft Gedanken machen und uns die Realisierungszeiträume solcher Großprojekte vor Augen führen, dann kommen zumindest wir zu dem Schluss: Es ist jetzt höchste Eisenbahn, daran zu denken, wie wir diese Dinge anpacken und lösen. Wie gesagt, es wäre schön, den Hauptbahnhofvorplatz durch intelligente Verkehrsführungen sinnvoller zu gestalten. Dafür haben Sie unsere Unterstützung. Die Probleme des Verkehrs in einer wachsenden Stadt wären damit aber nicht gelöst. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Nur kurz zum Beitrag von Herrn Morlok. Es hat einen guten Grund, warum wir nicht die Straßenbahn unter die Erde legen wollen. Dafür müsste man sehr, sehr tief unter die Erde und käme tatsächlich in Schwierigkeiten mit den jetzt schon bestehenden Systemen. Ein Zweites. Wir haben das schon in den Blick genommen und wollen den ÖPNV, den Schienenverkehr, und den Fußverkehr an dieser Stelle bevorzugen; denn dieser Ort ist die Eintrittskarte in die Stadt Leipzig. Das sollte man hier auch unterstützen. Zum Vorschlag von Herrn Weber. Wir haben uns Punkt 3 des Verwaltungsstandpunkts zu eigen gemacht. Ich bin sehr gespannt, wie der Herr Oberbürgermeister damit umzugehen gedenkt, dass das jetzt extra noch einmal herausgelöst wird. Noch einmal: Das ist in der Neufassung unseres Antrags mit aufgegangen. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Antrag, der eine visionäre Lösung verspricht, sollte eigentlich auch den Nutzen aufzeigen. Welchen Nutzen hat denn eine Troglösung? Verringert sie den Verkehr? Nein. Verringert sie Abgase? Nein. Kann sie in irgendeiner Weise einer Verkehrslösung in Leipzig gerecht werden? Sie wird zwar dem natürlichen Entwicklungspotenzial des Hauptbahnhofvorplatzes zugutekommen, hat Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 aber außer diesem Punkt nichts anderes zu bieten, als Geld in unerschöpflicher Höhe auszugeben. Wir hatten den Antrag gestellt, für die Lösung des Verkehrsproblems ganz Leipzig in den Blick zu nehmen. So hat es eben auch Herr Morlok gesagt: Man muss es ganzheitlich sehen. Wenn man nicht auch die betroffenen Randgebiete einbezieht und sich nur auf den Bahnhofsvorplatz fokussiert, dann klappt das nicht. Derzeit sind viele Lösungsvorschläge im Gespräch. Man sollte darüber diskutieren, wie diese Vorschläge zusammengebracht werden können. Vielleicht kann so eine innovative Sache daraus werden. Eine Einzellösung, insbesondere eine Troglösung, stößt bei uns auf Ablehnung, weil sie nur Geld kostet und überhaupt nichts bringt. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, bitte. Stadtrat Haas (CDU): Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. - Ich war als Redner an der Stelle gar nicht vorgesehen, meine Damen und Herren. Aber ich habe intensiv zugehört und möchte gern etwas dazu sagen. Herr von der Heide, ich frage mich wirklich, wo dieses Grünen-Wissen herkommt, dass es schneller und billiger wird mit dem, was Sie hier vorschlagen. Was unterscheidet unseren Prüfauftrag von dem, was ich von Ihnen hier jetzt gehört habe? Ich weiß nicht, was bei dem von uns vorgeschlagenen Prüfauftrag herauskommt. Aber wir werden uns dem Ergebnis stellen. Wir wollen eine Gesamtbetrachtung für die Stadt, und zwar für jede Verkehrsart: für Fußgänger, für Radverkehr, für den öffentlichen Personennahverkehr und für den Autoverkehr. Wenn die Ergebnisse dieser Prüfung vorliegen, werden wir sie nicht etwa ideologisch bewerten nach dem Motto: Lasst uns dort einen Radschnellweg ohne Autoverkehr bauen. - Nein, das Gesamtkonzept muss passen für unsere wachsende Stadt. Lassen Sie uns das Ergebnis bitte bei aller politischen Kontroverse ganz wertneutral betrachten und dann diskutieren, mit welcher Lösung wir die Stadt voranbringen können. Hier geht es nicht nur um Geld oder eine Fokussierung auf eine Verkehrsart. Wir bitten darum, im Interesse der Stadt Leipzig etwas prüfen zu lassen, und dafür werbe ich noch einmal um Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): So ergebnisoffen ist es aber nicht, Herr Haas. Sie von der CDU behaupten, Sie würden S e i t e | 12 unseren Änderungsantrag in die dritte Neufassung Ihres Antrags übernehmen. Diese sieht aber nur zwei Möglichkeiten vor: entweder Trog oder Tunnel. Die Möglichkeit, den Willy-BrandtPlatz zu sperren und an anderen Knotenpunkten entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen - zum Beispiel Ausbau der Berliner Brücke -, die wir in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen haben, kommt in Ihrer Neufassung nicht vor. Deswegen sehe ich unseren Änderungsantrag in Ihrer Neufassung nicht als aufgegangen an. Allein schon aus diesem Grund sehe ich einen Unterschied zwischen Ihrem Antrag und dem Verwaltungsstandpunkt; denn darin wird klar Bezug genommen auf unseren Änderungsantrag, sodass davon auszugehen ist, dass dieser auch berücksichtigt werden soll. Das heißt: Aus meiner Sicht können wir sehr wohl den Verwaltungsstandpunkt abstimmen, wie von Herrn Weber beantragt. Dann würde ich unseren Änderungsantrag als berücksichtigt ansehen. Bleiben Sie unverändert bei Ihrem Antrag, dann bleibt auch unser Änderungsantrag so bestehen. Wie gesagt, so ergebnisoffen und ideologiefrei, wie Sie hier vorgeben, sind Sie nicht. Sie wollen auf jeden Fall, dass der Autoverkehr weiterhin vor dem Hauptbahnhof entlangfließt, und sei es unterirdisch. Aber die Vorstellung, dass dort überhaupt kein Autoverkehr mehr fließt, sondern umgeleitet wird, gibt es in der Neufassung Ihres Antrags nicht. Von daher sind Sie nicht ergebnisoffen. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Auch wir würden dem Verwaltungsstandpunkt unsere Zustimmung erteilen. Wir finden auch, dass der Änderungsantrag von den Grünen den Antrag von der CDU wesentlich weiterentwickelt, um es einmal positiv auszudrücken. Auch wir sind der Meinung, dass es einer ergebnisoffenen Prüfung der Verkehrssituation am Hauptbahnhof bedarf. So wie es im Moment ist, kann es nicht bleiben. Es gibt ja nicht nur ein Verkehrschaos bei Straßenbahnen und Bussen, sondern auch auf den Radwegen. Schade ist, dass unser Antrag, den wir in der Haushaltsdebatte gestellt hatten, in dem es genau darum ging, nämlich Geld in die Hand zu nehmen, damit solche strategischen Planungen in der Verwaltung angegangen werden können, keine Mehrheit bei unseren lieben Ratskolleginnen und Ratskollegen gefunden hat. Diese strategischen Planungen - um nichts anderes geht es hier jetzt - werden wir heute wahrscheinlich beschließen. Die Frage ist: Wer soll das tun? Na- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 S e i t e | 13 türlich muss es getan werden. Wir von der Linken haben schon letztes Jahr darüber nachgedacht, dass es solcher strategischen Planungen bedarf. Man darf nicht nur an Schulen und Kindergärten denken, sondern muss sich auch mit dem Verkehr beschäftigen. Es wäre schön gewesen, wenn wir schon damals beschlossen hätten, dass sich jemand mit den strategischen Planungen beschäftigt. Aber leider ist es zu diesem Beschluss nicht gekommen. rien zu untersuchen und zum anderen die von der CDU vorgeschlagene Troglösung nach den von ihr genannten Kriterien zu untersuchen. Konkret: Es werden zwei Prüfaufträge ausgelöst. Auch wir sind der Meinung: Der Umweltverbund muss gestärkt werden, und das nicht nur am Hauptbahnhof. Deswegen werden wir dem Verwaltungsstandpunkt und dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ja aber es hilft nichts, Sie geben der Verwaltung jetzt den Auftrag, nach den von Ihnen vorgegebenen Kriterien untersuchen zu lassen, zum einen ob eine Fußgängerzone auf dem Willy-Brandt-Platz und eine Verlegung des Autoverkehrs möglich sind und zum anderen ob dort eine Absenkung des Autoverkehrs machbar ist. Das sind zwei verschiedene Prüfaufträge zum selben Thema. Oberbürgermeister Jung: Ich versuche jetzt einmal, Licht ins Dunkel zu bringen, und werde dabei nicht inhaltlich, sondern rein formal vorgehen. Es gibt einen Antrag der CDU-Fraktion. Daraufhin wurde ein Verwaltungsstandpunkt erarbeitet, der lautete: Zustimmung mit Ergänzungen. Die Ergänzungen des Verwaltungsstandpunkts hat die CDU-Fraktion in die Neufassung ihres Antrags übernommen. Insofern kann man über den Verwaltungsstandpunkt nicht mehr abstimmen. Es gibt einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jetzt kommt das Interessante: Die CDU-Fraktion hat diesen Änderungsantrag übernommen. Er ist somit Bestandteil des Beschlusstextes ihres Antrags. Damit hätte die Verwaltung die Aufgabe, beide Untersuchungsverfahren einzuleiten. Das heißt: Kein Wort des Antrags der CDU-Fraktion wird gegenstandslos mit der Übernahme des Änderungsantrags der Grünen, und umgekehrt bleibt der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen komplett bestehen. Wenn Sie das so aufrechterhalten, Frau Dr. Heymann, stimmen wir jetzt über einen Antrag ab, der sowohl den Untersuchungsauftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet als auch die von der CDU vorgeschlagene Untersuchung einer Troglösung. Herr von der Heide dazu. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Nur zur Sicherheit: Wir formulieren in unserem Änderungsantrag Kriterien für diese Prüfung. Diese Kriterien gelten weiterhin; sie werden mitübernommen. Oberbürgermeister Jung: Ich kann es nicht anders umsetzen, als zwei Untersuchungsaufträge auszulösen: zum einen den Willy-Brandt-Platz nach den von den Grünen vorgegebenen Krite- Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Aber dann gelten die Kriterien eigentlich alternativ. Unser Änderungsantrag wäre dann ein Alternativantrag zum CDU-Antrag. Vor der Abstimmung noch Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, ich kann nachvollziehen, dass man unter Umständen in einer Prüfung zwei Aufträge mit unterschiedlichen Kriterien formuliert. Was man aber nicht tun sollte, ist, zwei verschiedene Prüfaufträge auszulösen und diese an zwei unterschiedliche Ingenieurbüros zu vergeben. Dann würde man womöglich zwei miteinander konkurrierende Gutachten erhalten. Wenn man das tut, dann sollte man sich schon einen Partner suchen, der beides kann, und diesem die beiden Varianten mit den jeweiligen Kriterien an die Hand geben. Wenn man das so versteht, ist das eine Sache, die man machen kann. Zwei miteinander konkurrierende Gutachten werden uns mit Sicherheit nicht weiterbringen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, das ist die Königslösung. - Ich möchte persönlich noch etwas dazu sagen. Ich bitte Sie alle miteinander, diesen Untersuchungs- und Prüfauftrag als das anzusehen, wie Sie ihn formuliert haben, nämlich ergebnisoffen und ideologiefrei unterschiedliche Lösungsansätze für unsere Verkehrsprobleme zu untersuchen. Wichtig ist, dass wir Antworten bekommen auf Fragen wie: Geht eine Troglösung überhaupt? Ist sie ingenieurtechnisch möglich? Was ist statisch oder bezüglich des Untergrunds zu bedenken? Und: Ist die Lösung, die von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen wird, verkehrspolitisch zu organisieren und, wenn ja, mit welchen Kosten ist zu rechnen und zu welchen Ergebnissen wird sie führen? Es sind zwei verschiedene Prüfvorgänge, die im besten Fall von einem Ingenieurbüro ausgeführt werden sollten. Ich glaube, da sind wir uns sowohl verkehrsorganisatorisch als verkehrspolitisch einig, Frau Dubrau. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass der Grünen-Antrag eindeutig besagt: Der CDUAntrag wird geändert. Das bedeutet aber nicht, er wird durch den Antrag der Grünen ergänzt, sondern das bedeutet nach meinem Verständnis, dass er in den Wortlaut des Grünen-Antrags geändert wird. Bitte korrigieren Sie mich, wenn dem nicht so sein sollte. Deswegen verstehe ich immer noch nicht, warum wir jetzt nicht auch den Änderungsantrag der Grünen abstimmen können. Oberbürgermeister Jung: Weil die CDUFraktion diesen Änderungsantrag übernommen hat - Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Aber nicht eins zu eins. Oberbürgermeister Jung: Sie hat ihn eins zu eins zum Bestandteil ihres Antrags gemacht, ohne den eigenen Antrag zurückzunehmen. Können wir jetzt zur Abstimmung über diesen Antrag kommen? - Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Wir fahren in der Tagesordnung fort. 17 Anfragen an den Oberbürgermeister Da der Kollege Rosenthal gerade nicht im Saal ist, ziehe ich die Anfrage 17.2 vor. 17.2 Schließung von Sparkassenfilialen (VIF-04021) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Fabian, bitte übernehmen Sie die Sitzungsleitung, während ich diese Anfrage beantworte. Meine Damen und Herren, Sparkassen stehen wie alle privaten und öffentlichen Kreditinstitute momentan vor vielfältigen Herausforderungen, die sie selbst nicht beeinflussen können. Ich will nur kurz aufführen, wodurch das Geschäftsmodell und das Handeln im Moment infrage stehen: erstens durch eine kontinuierliche Zunahme EUrechtlicher Regulierungen, unter anderem Vorgaben mit immer höheren Anforderungen an Risikovorsorge und Eigenkapitalbildung, Stichwort: Basel I bis Basel III; S e i t e | 14 zweitens durch die im Ergebnis der Bankenkrise, die im Übrigen nicht die Sparkassen verursacht haben, weiteren Verschärfungen von bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen das konkrete Geschäftsmodell betreffend, drittens durch ein bekanntermaßen schwieriges Marktumfeld, insbesondere infolge des zunehmenden Wettbewerbs sowie der derzeitigen Niedrigzinspolitik der Notenbanken mit der Folge, dass über klassische Geschäftsmodelle wie die Kreditvergabe und Refinanzierung kaum noch Erträge erwirtschaftet werden können - ich will hier nur auf das Thema Direkt- und Internetbanken hinweisen, die in der Tat eine große Konkurrenz sind -, und viertens durch die zunehmende Digitalisierung im Bankensektor selbst, aber auch aufseiten der Kunden, die das digitale Angebot der Sparkasse nutzen. - Ich weiß nicht, wer von Ihnen eine Sparkassen-App nutzt und sein Konto komplett online bedient, 24 Stunden täglich, Tag und Nacht. Ich jedenfalls tue das. Die gesetzliche Aufgabe der Sparkasse besteht in der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft im Geschäftsgebiet. Sie ist ein regionales Institut. Zur nachhaltigen Ausrichtung ihres Geschäftsmodells auch und gerade im kommunalen Interesse sind Veränderungen und Anpassungen an diese Veränderungen unumgänglich. Diese umfassen auch die Neustrukturierung von Verwaltungsund Vertriebsstrukturen, auch unter Synergieaspekten. Sparkassen sind entsprechend ihres öffentlichen Auftrags eben auch Wirtschaftsunternehmen. Sie haben ihre Leistungen vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Markterfordernisse und nach kaufmännischen Grundsätzen zu erbringen. - Ich möchte jetzt nicht aus dem Sparkassengesetz zitieren; das kann man dort nachlesen. - Deswegen bitte ich um Verständnis, dass ich die beiden Fragen wie folgt beantworte: Der Verwaltungsrat, dem auch Mitglieder des Stadtrats angehören, ist als Kollegialgremium das Überwachungsorgan der Sparkasse Leipzig und bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik. Dieser Verwaltungsrat, dessen Vorsitzender ich bin, muss dabei schon von Rechts wegen darauf hinwirken, dass die Sparkasse ihren öffentlichen Auftrag im Rahmen der dafür letztlich erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit auch erfüllen kann. Um einer Sparkasse die nachhaltige Erfüllung ihres Auftrags zu ermöglichen, muss sich ein Verwaltungsrat konstruktiv-kritisch mit den genannten zentralen Herausforderungen und den vom Vorstand dazu vorgelegten Vorschlägen und Grundsatzentscheidungen auseinandersetzen, vor allem und gerade dann, wenn diese in Reaktion auf geänderte Rahmenbedingungen erforderlich sind. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Meine Damen und Herren, in der Anfrage wird zutreffend auf ein geändertes Kundenverhalten abgestellt. Immer mehr Menschen erledigen ihre Bankgeschäfte online und damit außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Geschäftsstellen und von den Standorten räumlich unabhängig. Viele nutzen Apps. Manche reden bereits von der neuen Head-down-Generation. Nicht zuletzt auch diese Entwicklung trägt immer mehr dazu bei, dass der Betrieb von Geschäftsstellen immer unwirtschaftlicher wird. Ich denke, es ist hier wirklich wichtig, festzuhalten: Es ist immer wieder neu zu hinterfragen, ob das dichte Netz der Filialen und Geschäftsstellen der Sparkasse wirtschaftlich betrieben werden kann. Mehr Einwohnerinnen und Einwohner bedeuten in der heutigen Zeit eben nicht mehr automatisch mehr Kundenpotenzial oder Nachfrage nach persönlichen Bankleistungen vor Ort. Mit dem neuen Standortkonzept für Geschäftsstellen ab 2018 hat die Sparkasse Leipzig aus meiner Sicht einen sehr guten Kompromiss gefunden, der im Ergebnis auch zukünftig für das Gebiet der Stadt Leipzig sicherstellt, dass für jeden Einwohner und jede Einwohnerin in nicht allzu weiter Entfernung eine Sparkassenfiliale verfügbar ist. Die Auswahl der insgesamt sechs im Stadtgebiet Leipzig liegenden Standorte, die im Ergebnis ab 2018 geschlossen werden sollen, erfolgte nach intensiver Erörterung im Verwaltungsrat und auf Grundlage eingehender Analysen und klarer Kriterien. Ich möchte die Auswahlkriterien noch einmal benennen: erstens: prognostizierte demografische und wirtschaftliche Entwicklung, zweitens: Wegstrecke und Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, drittens: Wirtschaftlichkeit jeder einzelnen Geschäftsstelle nach Kosten-Nutzen-Relation. Als Vorsitzender des Verwaltungsrats habe ich mit dem Vorstand intensiv vorerörtert und dann mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Erörterung der diesbezüglichen Vorschläge sehr genau darauf geachtet, dass Standortentscheidungen objektiv begründbar und im Rahmen der Abwägung am Ende auch nachvollziehbar sind. Im Ergebnis dieser Vorgaben wurde der Vorstand unter anderem beauftragt, zu einzelnen Standorten zu prüfen, ob Schließungen gegebenenfalls durch den Einsatz zusätzlicher Selbstbedienungstechnik oder anderer Maßnahmen flankiert werden können. Wir haben keineswegs im Verwaltungsrat alles eins zu eins umgesetzt, sondern wir haben Hinweise aufgenommen und Änderungen eingeleitet. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Das bedeutet aber leider eben auch, dass es für einige Kunden gewohnte Anlaufstellen in der bisherigen Form nicht mehr geben wird. S e i t e | 15 Im Ergebnis unterhält die Sparkasse aber auch zukünftig das mit Abstand dichteste Netz von Geldautomaten, Kontoauszugsdruckern und Überweisungsterminals im Stadtgebiet. Darüber hinaus wird es flankierend auch mobile Serviceangebote geben; Sie kennen die beiden Sparkassenbusse. Es besteht die Übereinkunft mit dem Vorstand der Sparkasse, dass ab 2018 72 Filialen und 42 Selbstbedienungsstandorte eine verlässliche Standortperspektive zumindest für die nächsten fünf Jahre haben. Die Sparkasse Leipzig ist und bleibt einer der wichtigsten Arbeitgeber in der Stadt Leipzig, übrigens auch einer der wichtigsten Unterstützer im sozialen Bereich mit Sport- und Kulturangeboten. Als Träger der Sparkasse hat die Stadt Leipzig daher ein erhebliches Interesse an einem starken und zukunftsfähig ausgerichteten Institut. Die Aufrechterhaltung auch unwirtschaftlicher Filialstandorte kann keine Alternative sein, da sie die Sparkasse im Ergebnis und auch im Wettbewerb eben nicht stärken, sondern nicht unerheblich schwächen würde. Aus diesem Grund trägt der Verwaltungsrat und auch ich als Person gerade im Interesse der Sparkasse und der Stadt Leipzig insgesamt die strategische Ausrichtung der Sparkasse an geänderte wirtschaftliche, demografische und auch kundenbezogene Rahmenbedingungen mit. Damit wird nach gemeinsamer Überzeugung von Vorstand und Verwaltungsrat auch nach der Umsetzung des neuen Standortkonzepts die Sparkasse Leipzig in der Lage sein, den Versorgungsauftrag der Bevölkerung im Hinblick auf geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten gut zu erfüllen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. - Es gibt dazu zwei Wortmeldungen. Herr Volger und Frau Wohlfarth haben noch eine Nachfrage. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ihre Schilderung des Problems der Wirtschaftlichkeit der Sparkasse veranlasst mich zu der Frage: Wie hoch war der Gewinn der Sparkasse im Jahr 2015, wie im letzten Geschäftsbericht dargelegt? Ich helfe Ihnen gern. Es waren 22 Millionen Euro. War das ein gutes oder ein schlechtes Ergebnis? Oberbürgermeister Jung: Ein sehr mittelmäßiges. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ein sehr mittelmäßiges. Gut, das kann man vielleicht so sehen. - Noch eine Frage zu den Rahmenbedingungen nach Basel I bis Basel III. Sie hatten Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 ausgeführt, dass es immer schwieriger wird, in diesem Marktumfeld zu agieren. Wie hoch ist der Eigenkapitalanteil, der gemäß dieser Vorgaben aktuell von der Sparkasse Leipzig gefordert wird? Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen jetzt nicht präzise sagen. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich kann es Ihnen sagen. Es sind 8 Prozent. Mit den neuen Verschärfungen werden es 10 Prozent sein; so die Aussage des Sparkassenvorstands mir gegenüber in einem persönlichen Gespräch. - Wie hoch ist der Eigenkapitalanteil der Sparkasse selbst? Oberbürgermeister Jung: Der Eigenkapitalanteil der Sparkasse muss deutlich gestärkt werden, innerhalb des Sparkassenwesens. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Genau. Zukünftig braucht es eine Eigenkapitalquote von 10 Prozent. Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Zurzeit liegt sie bei 15,6 Prozent. - So viel zu den politischen Rahmenbedingungen, die das Wirtschaften der Sparkasse so viel schwieriger machen. Mit Verlaub, ein Ergebnis von 22 Millionen Euro Gewinn für ein kommunales Unternehmen, wovon 5 Millionen Euro in Sponsoring gesteckt werden, das ist vielleicht in Ihren Augen ein mittelmäßiges Ergebnis, aber erzielt auf Kosten der Leipziger Bürger. Filialschließungen damit zu begründen, dass die Wirtschaftlichkeit erhalten werden muss und dies angesichts von 22 Millionen Euro Gewinn: Da habe ich ein anderes Verständnis von Wirtschaftlichkeit. Oberbürgermeister Jung: Ach, Herr Volger! Wenn Sie nur einzelne Punkte herauspicken und sich daran hochziehen, klingt das vielleicht sehr plausibel; aber für ein Gesamtkonzept muss man schon die Situation insgesamt betrachten. Und die Situation insgesamt ist so - ich will es noch einmal wiederholen -: Erstens. Die Kundennachfrage in den Filialen bricht massiv ein. Zweitens. Die Sparkasse muss sich heute so aufstellen, dass sie am Ende gut dasteht und wir vor Ort ein starkes und gutes Kreditinstitut für unseren Mittelstand, unsere Handwerker etc. haben. Drittens. Man nimmt den Menschen nichts weg, was an Gewinn da ist, sondern man nutzt ihn zur Stabilisierung der Sparkasse, zur Gewinnaus- S e i t e | 16 schüttung sowie für Spenden und Sponsoring, agiert also regional verbunden. Außerdem: Ihre Kapitalrücklage kann eben nicht bei nur 10 Prozent liegen, weil sie innerhalb der Sparkassen ganz anderen Bedingungen ausgeliefert ist als Geschäftsbanken, die weltweit agieren. Die Sparkasse ist gesetzlich gezwungen, viel mehr in die Sicherheitsrücklage zu packen, als sie will. Und das wird so weitergehen. Basel III ist längst nicht abgeschlossen. Wir könnten jetzt ein Seminar darüber abhalten, ich will Ihnen aber nur eines sagen: Die Sparkasse Leipzig ist gut unterwegs. Sie hat sich in den letzten Jahren fantastisch entwickelt - nach schwierigen Zeiten; das gehört zur Wahrheit dazu -, aber sie ist noch längst nicht da, wo andere Institute dieser Größenordnung bereits sind. Ich erinnere auch daran, dass Stadträte einer Regionalisierung das Wort geredet und dafür gekämpft haben, die Sparkasse größer aufzustellen. Statt sie zu verkleinern, sollten wir die Sparkasse Muldental in die Sparkasse Leipzig eingliedern, das wäre richtig. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Jung, meine Frage bezog sich auf die Filialschließungen. Abgesehen davon, dass Sie die Sparkasse Leipzig jetzt einmal als sehr gut und einmal als mittelprächtig dargestellt haben und ich deshalb nicht nachvollziehen kann, wie es wirklich aussieht, noch eine weitere Frage: Glauben Sie, dass es für die Kundenbindung und für die Zukunft der Sparkasse Leipzig der richtige Weg ist, die Filialstandorte zu reduzieren, ohne vorher mit der Leipziger Bevölkerung bzw. den Kunden der Sparkasse Rücksprache zu halten? Die Filialen werden aufgrund einer gewinnorientierten Herangehensweise geschlossen. Glauben Sie, dass dies der richtige Weg für die Zukunft der Sparkasse Leipzig und für die Kundenbindung ist? Das war meine letzte Frage dazu. Über alles andere kann man sich sicherlich streiten. Ich glaube, hier werden einige alternative Fakten in den Raum gestellt. Ob sie jetzt von mir kommen oder von Ihnen oder vom Sparkassenvorstand mir gegenüber geäußert, sei einmal dahingestellt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Volger, bitte beschränken Sie sich auf Fragen. Oberbürgermeister Jung: Die Antwort ist ganz einfach. Das ist kein populärer Weg, aber ich halte ihn für zwingend aufgrund der veränderten Marktbedingungen und des veränderten Kundenverhaltens. Wir reden hier über eine sehr, sehr überschaubare Reduzierung um sechs Filialen. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Wohlfarth hat auch eine Nachfrage dazu. Stadträtin Wohlfarth (SPD): In Anbetracht der bundespolitischen und europarechtlichen Regelungen, die die Sparkassen einzuhalten haben, ist mir der finanzielle Druck durchaus bewusst. Auch dass wir eine Regionalisierung der Sparkasse zwingend beibehalten sollten, weil dies unserer städtischen Verantwortung in einem Großraum entspricht, und wir uns solidarisch mit den sich demografisch wesentlich schlechter entwickelnden Umlandgebieten zeigen müssen, ist mir klar. Was ich persönlich jedoch schwierig finde und das auch gleich nachfragen möchte, ist, dass sich die Sparkasse meiner Meinung nach dort zurückzieht, wo sich das Nutzerklientel eben nicht auf Digitalisierung einlassen kann, weil es ein entsprechendes Alter hat oder auch die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Diese Kunden sind auf Filialen angewiesen. Wir dürfen diejenigen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Meinung nicht mehr auf Digitalisierung umsteigen wollen oder können, nicht dazu zwingen. Wir müssen bedenken, dass in dieser Stadt auch Bürger leben, die sich schlichtweg eine Digitalisierung, den Zugang zu Internet und Technik, nicht leisten können. Wer von Hartz IV lebt, hat kein Geld - Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Wohlfarth, stellen Sie bitte jetzt Ihre Frage. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Meine Frage ist: Wie weit haben der Verwaltungsrat und die Sparkassenführung und auch Sie in Person bei der Kundennachfrage der Filialen mit betrachtet, wo Baugebiete ausgewiesen werden und wie sich die Struktur um die einzelnen Filialen herum perspektivisch entwickeln wird? Welche konkreten Abpufferungsmaßnahmen haben Sie besprochen oder schweben Ihnen vor? Oberbürgermeister Jung: Wir haben sehr intensiv über jeden einzelnen Standort gesprochen, der zur Diskussion gestellt wurde. Wir haben abgewogen nach den Kriterien, die ich eben schon genannt habe. Wir haben in der Tat auch die demografische Entwicklung beleuchtet. Ich glaube, wir haben insgesamt ein sehr dichtes Netz und sind insgesamt in einer Situation, wo Geldverkehr, Bankberatung und Sparkassenleistungen erreichbar und zumutbar vorgehalten werden. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Geisler hat noch eine Nachfrage. S e i t e | 17 Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister, ich habe eine Nachfrage. Betrachten wir doch einmal Lützschena. Sie sprachen ja eben von der zumutbaren Erreichbarkeit. Die Bürger Lützschenas müssen entweder zur nächsten Filiale der Sparkasse in Möckern fahren, weil es in Stahmeln und in Waren keine Filiale gibt, oder aber sie müssen bis nach Schkeuditz fahren, weil es auch in Hänichen-Modelwitz keine Filiale gibt, das heißt: über die Tarifzonengrenze des öffentlichen Nahverkehrs hinaus, was extrem teuer ist,. Die Filiale in Lützschena gehörte zur Sparkasse Nordsachsen. Meine Frage: Wie wollen Sie bzw. die Sparkasse sicherstellen, dass die Bürger dieser Randgemeinde nicht als Bittsteller gesehen werden? Wie will die Sparkasse ihrem Versorgungsauftrag dort künftig nachkommen? Es wäre denkbar, dass sie quasi proaktiv auf die Menschen oder den Ortschaftsrat zugeht und sagt: Okay, wir bieten folgende mobile Lösungen an, sicher definitiv nur für eine gewisse Übergangszeit. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gemeinde Lützschena-Stahmeln im Moment nicht einmal einen Supermarkt hat, wo man sich im Zweifelsfall über seinen Einkauf Bargeld auszahlen lassen könnte. Es gibt schlicht und ergreifend in beiden Orten keine Möglichkeit, Geld abzuheben. Dort braucht es klare Lösungen, und zwar von der Sparkasse kommend und nicht von den Ortschaftsräten und Bürgern als Bittsteller. Oberbürgermeister Jung: Es gibt das klare Angebot der Sparkasse Leipzig und auch des Vorstands zur Person, in den Ortschaftsräten präsent zu sein. Ich kann Ihnen nur raten, Herr Geisler: Direktansprache. Dann wird die Sparkasse vor Ort mit Ihnen darüber diskutieren. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nächster Fragesteller ist Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Ich habe zwei Nachfragen. Die erste bezieht sich auf die von Ihnen genannten Kriterien für die vorgesehenen Filialschließungen. Haben Sie nicht auch den Eindruck, dass nach den von Ihnen genannten Kriterien nur am grünen Tisch entschieden werden kann? Ich hatte beim Gespräch mit der Sparkasse den Eindruck, dass es in erster Linie um die Entfernung zur nächsten Sparkassenfiliale geht und keine Rücksicht auf die tatsächlichen Wegeverbindungen in den jeweiligen Quartieren genommen wurde. Unberücksichtigt blieb auch, wie die Zentren in den jeweiligen Quartieren ausgestattet sind. Deshalb meine Frage: Halten Sie diese Kriterien nicht auch für eher ungeeignet? - Das ist die erste Frage. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Die zweite Frage. Sie hatten davon gesprochen, dass der Verwaltungsrat die Richtlinien der Geschäftspolitik bestimmt. Gehört dazu aus Ihrer Sicht nicht auch ein gewisser Abgleich mit den Strategien der Eigentümer der Sparkasse, in diesem Fall der Stadt Leipzig bzw. den anderen Gebietskörperschaften in ihren jeweiligen Bereichen? Ich nenne hier das Zentrumskonzept oder auch die ÖPNV-Konzepte. Ein konkretes Beispiel betrifft Grünau. Wir haben noch keine Sicherheit über den Weiterbetrieb des „Grünolino“. Das ist ja noch offen; wir werden das hoffentlich Ende dieses Jahres entscheiden. Aber solange das nicht klar ist und wir nicht wissen, ob ÖPNVVerbindungen weiterhin bestehen bleiben, ist es schwierig, über Filialschließungen zu sprechen. Oberbürgermeister Jung: Der Verwaltungsrat hat sich in der Tat auch mit diesen Fragen in den Vorabwägungen beschäftigt. Das ist keineswegs am grünen Tisch entschieden worden. Sie können davon ausgehen, dass sowohl die Landräte als auch ich als auch die von Ihnen gewählten Vertreter im Verwaltungsrat diese Fragen gestellt haben, auch in bilateralen Gesprächen. Die Abwägung, wie die Strategien der Sparkasse mit den städtischen Zielen und den Zielen der Regionalentwicklung in Übereinstimmung zu bringen sind, findet stets statt. Da gibt es ein sehr, sehr gutes Miteinander und ein sehr gutes Übereinander. Ich kann nur raten, gerade auch wegen der persönlichen Betroffenheit, die im jeweiligen Stadtoder Ortsteil, den Sie vertreten, begründet liegt: Suchen Sie das direkte Gespräch mit der Sparkasse! Es wird natürlich auch Enttäuschungen geben. Der eine oder andere Kunde wird natürlich darüber nicht erfreut sein. Aber perspektivisch für die nächsten Jahre halte ich das Vorhalten von 72 Filialstandorten und über 40 weiteren Möglichkeiten für ein nach wie vor gutes und dichtes Netz der Sparkasse Leipzig. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es gibt jetzt noch vier Wortmeldungen. - Nächster Fragesteller ist Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, in den Fragen ist bereits das Thema „Attraktivität der Sparkasse im Neukundengeschäft“ angeklungen. Dazu möchte ich gern nachfragen. Angesichts der Situation einer wachsenden Stadt und der Personengruppen, die zu uns nach Leipzig kommen, darunter viele junge Menschen, und mit Blick auf die Wettbewerbssituation, in der die Sparkasse Leipzig auch im Neukundengeschäft steht: Was meinen Sie, welche Faktoren werden für die potenziellen Neukunden entscheidend sein werden: attraktive S e i t e | 18 Onlineangebote, gute Konditionen oder ein breites Filialnetz? Oberbürgermeister Jung: Dazu gibt es natürlich schon Untersuchungen. Herr Morlok, Sie haben fast eine rhetorische Frage gestellt. Die entscheidenden Faktoren sind in der Tat die Konditionen sowie die Direktheit, die Schnelligkeit und die Flexibilität im Onlinebereich. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Als Nächstes eine Nachfrage von Herrn Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, viele Antworten haben Sie schon gegeben, wenn auch manchmal unbefriedigende. Meine Nachfrage bezieht sich auf Punkt 2 unserer Anfrage, die Alternativen. Sie hatten bisher keine konkreten Alternativen genannt. Können Sie Auskunft geben, welche Alternativen im Verwaltungsrat oder anderswo besprochen worden sind? Oberbürgermeister Jung: Zu dem jetzt vorgelegten Konzept, das wir abgestimmt und beschlossen haben, gibt es keine Alternativen. Zu den einzelnen Standortschließungen haben wir aber sehr wohl Alternativen diskutiert. Die Serviceangebote beschränken sich ja nicht allein auf die Filialen. Zu nennen sind auch die nicht personell besetzten Selbstbedienungsstandorte sowie der Bus der Sparkasse, der mobil unterwegs ist. Diese Alternativen sind abgewogen worden und werden dementsprechend eingesetzt. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Ich habe noch eine wohl eher theoretische Frage. Wie viel spart die Sparkasse Leipzig durch die Schließung der sechs Filialen in Leipzig einschließlich des dazugehörigen Personals? Oberbürgermeister Jung: Dazu gibt es sehr differenzierte Hochrechnungen. Ich bin allerdings nicht befugt, hier im Einzelnen über die Geschäftssituation der Sparkasse Auskunft zu geben. Sie können aber davon ausgehen, dass dadurch in den nächsten Jahren ein spürbarer Betrag eingespart werden kann; das ist so. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Zielvorgabe war also, 4 oder 2 Millionen Euro - das sind nur fiktive Zahlen - per annum zu sparen. Oberbürgermeister Jung: Es gab keine Zielvorgabe. Das Programm der Sparkasse sieht vor, in den nächsten Jahren ein Portfolio zu schaffen, um die finanzielle Ausstattung, die Kapitalbildung und die Rücklagen und damit die Fi- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 nanzkraft der Sparkasse insgesamt zu stärken und sie zukunftsfähig zu machen. Ja, das stimmt. Ein Baustein in diesem Gesamtpaket ist in der Tat das Filialnetz in der Sparkasse. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Rothkegel hat seine Wortmeldung zurückgezogen. Frau Körner hat noch eine Nachfrage. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sie wissen, dass ich mich nicht scheue, in der Verbands- bzw. Trägerversammlung Nachfragen zu stellen, auch zu Alternativen. Meine erste Frage: Geben Sie zu, dass das diesmal sehr ungünstig gelaufen ist? Wir von Bündnis 90/Die Grünen sind nicht im Verwaltungsausschuss vertreten. Ich fand es sehr schade, dass wir von den sechs Filialschließungen erst aus der Presse erfahren haben. Ich hoffe, Sie haben Verständnis, wenn ich sage: Wir fanden es wirklich blöd, dass wir, die Vertreter der Verbands- bzw. Trägerversammlung, davon erst erfahren haben, als wir von Pressevertretern dazu angefragt wurden. Meine zweite Frage: Wir wissen, dass es verschiedene Abstufungen gibt: von mit Personal besetzten Filialen bis hin zu SB-Standorten oder mobilen Angeboten. Schon in der Vergangenheit haben wir immer wieder nachgehakt, wenn ein Standort infrage stand, wie zum Beispiel der in Dölitz vor ein paar Jahren. Alternative Angebote werden bisher kaum kommuniziert. Würden Sie sich in Zukunft stärker dafür einsetzen, dass diese Alternativen einschließlich der Wegeverbindungen öffentlich bekannt gemacht werden? Die Sparkasse als kommunale Körperschaft kann doch nicht nur rein wirtschaftliche Gründe dafür geltend machen. Wenn sie ihrem Anspruch, kommunal tätig zu sein, gerecht werden will, kann sie sich nicht nur auf Sponsoring und die Unterstützung der Wirtschaft beschränken, sondern sie muss auch für die Bürger da sein. Wie will sie denn bei Bürgern mit kleinem Geldbeutel für sich werben? Das ist ein kommunales Institut. Es gibt in Leipzig auch Bürger, die keinen Internetanschluss haben und deswegen die digitalen Angebote der Sparkasse nicht nutzen können. Es gibt in Leipzig auch Bürger, die längere Wege einfach nicht mehr bewältigen können, wenn ihre Filiale in der Nähe schließt. Hier geht es doch auch um die sogenannte Daseinsvorsorge. Die erwarte ich von der Sparkasse. Gibt es da ein Umdenken? - Sie wissen, dass ich mich dazu auch schon öffentlich geäußert habe. Die Information über diese Punkte war dürftig. Wir haben nicht erfahren, ob es Ersatz für diese Filialschließungen geben wird. Wir haben lediglich eine Presseerklärung bekommen. Aber da stand schon fest, dass allein bei uns in S e i t e | 19 Leipzig sechs Filialen und weitere in den Landkreisen geschlossen werden. Oberbürgermeister Jung: Zunächst einmal bin ich dankbar für Ihre Frage. Ich habe gegenüber dem Vorstand deutlich kritisiert, dass die Verbandsräte so spät informiert wurden. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Gar nicht informiert. Oberbürgermeister Jung: Es ist erst auf mein Betreiben hin eine Pressemitteilung an Sie erfolgt. Eigentlich gehört es sich so, dass man die Verbandsräte vorher informiert. Aber ich kann Ihnen versichern: Im Verwaltungsrat haben wir sehr intensiv diskutiert, ehe wir eine Entscheidung getroffen haben. Ihre zweite Frage gibt mir die Chance, noch einmal deutlich zu machen, was die Sparkasse leistet. Mittlerweile ist die Situation so, dass viele Banken längst nicht mehr jeden Kunden nehmen. Die Sparkasse nimmt jeden Kunden. Die Sparkasse zahlt an Asylbewerber Geld aus. Die Sparkasse führt selbstverständlich auch Girokonten für Hartz-IV-Empfänger. Die Sparkasse ist der Daseinsvorsorger mit Geldleistungen in unserer Stadt. Im Unterschied zu Privatbanken verlangt sie für diese Leistungen im Rahmen des Verantwortbaren absolut angemessene Preise. Sie ist der kommunale Daseinsvorsorger schlechthin. Dass die Sparkasse im Gesamtportfolio nicht wie eine Geschäftsbank aufgestellt ist, zeigt nicht nur den Unterschied, sondern auch den Druck, der auf ihr lastet. Darüber kann man ganz offen sprechen. Mittlerweile werden Negativzinsen erhoben, auch von der Stadt Leipzig, weil die Situation so ist, wie sie ist. Ich denke, wir tun gut daran, die Sparkasse auf ihrem Weg zu unterstützen und zu begleiten, damit wir diese Bank des Bürgers weiter vorhalten können, die immer auch ein Schutzwall in schweren Zeiten war. Erinnern Sie sich: Nach der Lehman-Pleite kehrten die Kunden plötzlich wieder in Scharen zu ihrer Sparkasse zurück, weil sie wussten, dort ist das Geld sicher. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Abschließend die Frage: Können Sie sich vorstellen, künftig stärker darauf zu drängen, dass die Minimallösung - ein Automat - in bestimmten Stadtteilen wieder in Erwägung gezogen wird, wenn dort dringender Bedarf besteht? Die Menschen müssen ja irgendwie an Bargeld kommen. Oberbürgermeister Jung: Auch das haben wir lange diskutiert. Schauen Sie, ich habe damals Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 schweren Herzens akzeptiert, dass der Geldautomat hier im Rathaus abgebaut wurde. Aber man muss das Ganze sehen. Wenn man feststellt, dass es im Ergebnis wirklich unwirtschaftlich ist, das an dieser Stelle weiter vorzuhalten, dann muss man den Weg der Schließung gehen. Das Verhältnis der Bürger zum Bargeld ist in Deutschland ganz anders ausgeprägt als in anderen Ländern. Es wird auch in den nächsten Jahren Geldautomaten für die Bargeldversorgung der Bürger geben, wenn auch in einem anderen Ausmaß als jetzt. Die Sparkasse wird diese Aufgabe erfüllen, ganz sicher. Im Einzelfall kann statt einer Filiale auch ein Selbstbedienungsstandort eine gute Lösung darstellen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort mit dem vorhin zurückgestellten Punkt 17.1: 17.1 Folgen des Verbots einer Vermietung städtischer Flächen an traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren (VI-F-03943) S e i t e | 20 für öffentliche Einrichtungen zu beschließen. Die Stadt Leipzig hatte hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme und hat entsprechend des Ratsbeschlusses mit Schreiben vom März dieses Jahres durch das Rechtsamt Stellung genommen. Es bleibt damit die Entscheidung der Landesdirektion abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass diese den Beschluss beanstanden wird. Soweit die Entscheidung vorliegt, wird diese dem Stadtrat mit einer Vorlage zur Kenntnis gebracht, in der die weiteren Möglichkeiten zum Umgang mit dem Beschluss über das Wildtierverbot unter Beachtung der aktuellen Rechtslage dargestellt werden. Zwischenzeitlich hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 13.03.2017 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt und festgestellt, dass ein kommunales Wildtierverbot für Zirkusse rechtswidrig ist. Damit liegt erstmals eine obergerichtliche Entscheidung vor, die bei der Vorlage mit berücksichtigt werden wird. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Einreicher: CDU-Fraktion Ich bitte Kollegen Rosenthal um Antwort. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Im Durchschnitt wurde das Gelände circa 20 bis 30 Tage pro Jahr an Zirkusse mit Wildtierhaltung vermietet. An weiteren circa 30 Tagen wurde an Zirkusse ohne Wildtierhaltung vermietet. Zur zweiten Frage. Bei durchschnittlich zwei Gastspielen pro Jahr beliefen sich die Einnahmen in den Jahren 2011 bis 2016 auf circa 10.000 bis 12.000 Euro. Im Jahr 2017 werden die Einnahmen aus dem Gastspiel des Circus Krone, dessen Vertragsschluss noch nach altem Recht, also ohne Wildtierklausel, erfolgte, voraussichtlich ebenfalls in dieser Größenordnung betragen. Da für 2018 noch keine Anmeldungen von Zirkussen bzw. Vertragsverhandlungen mit Zirkussen erfolgten, kann für einen etwaigen Ausfall von Einnahmen keine Prognose abgegeben werden. Zur dritten Frage. Die Landesdirektion Sachsen hat mit Schreiben vom 30. Januar 2017 an die Stadt Leipzig mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Beschluss über das Verbot einer Vermietung von Flächen an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu beanstanden und den Beschluss aufheben zu lassen. Grundlage war eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. Januar 2017, in der ausgeführt wird, dass eine Kommune nicht berechtigt ist, ein Wildtierverbot Stadtrat Riedel (CDU): Der Circus Voyage ist für sein diesjähriges Gastspiel auf ein Privatgelände ausgewichen, was rechtlich möglich ist. Ist Ihnen bekannt, dass die Verhältnisse für Mensch und Tier dort viel schlechter sind, als sie auf dem Festplatz am Cottaweg gewesen wären, der ja auch unter den Voraussetzungen einer Zirkusbelegung saniert wurde? Die Menschen drängeln sich jetzt in einer Schlammwüste. Sehen Sie Möglichkeiten, dass das geändert wird angesichts der von Ihnen genannten Entscheidungen? Bürgermeister Rosenthal: Wir warten jetzt die Entscheidung der Landesdirektion ab. Dann werden wir uns mit diesem Sachverhalt weiter beschäftigen. Zu den Haltungsbedingungen will ich zu Protokoll geben, dass das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt vor Ort war und den Zirkus kontrolliert hat. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Kollege Riedel hat es schon angesprochen. Am 18.03. gab es eine Begehung des Privatgeländes. Mit Verwunderung mussten wir feststellen, dass ausgerechnet die Fraktionen, die seinerzeit den Beschluss gefasst haben, an diesem Tag durch Abwesenheit glänzten. Es waren nur drei AfD-Stadträte und Herr Riedel dabei. Ein angeblich unmenschliches Verhalten gegenüber den Tieren haben wir nicht feststellen können. Aus unserer Sicht war alles in Ordnung. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Die ganze Sache gleicht einem ideogiebehaftetem Panoptikum. Wie wir jetzt wissen, ist der Verbotsbeschluss ohne jegliche rechtliche Prüfung erfolgt. Erste Frage: Wurde das vorher rechtlich nicht geprüft? Zweite Frage: Hat die Stadt Leipzig in dieser Angelegenheit eventuell noch juristische Auseinandersetzungen zu erwarten? Bürgermeister Rosenthal: Ich wiederhole gern noch einmal meine Antwort. Wir warten jetzt die Stellungnahme der Landesdirektion ab und dann gehen wir damit um. Das weitere Verfahren wird dann mit Ihnen beraten. Ich erinnere mich allerdings auch an die Haltung der Stadtverwaltung zu diesem Antrag. Stadtrat Kriegel (AfD): Eine juristische Auseinandersetzung ist also nicht auszuschließen? Bürgermeister Rosenthal: Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, weil sich das an Dritte richtet, die heute nicht im Saal sind. Damit müssten wir dann umgehen. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe keine Nachfrage, sondern eine Klarstellung, weil zum wiederholten Male heute mit alternativen Fakten hausieren gegangen wird. Meine Fraktion war sehr wohl anwesend, zwar nicht in Person eines Stadtrates, aber in Person eines uns nahestehenden Tierarztes, der sich die Bedingungen vor Ort angeschaut hat. Im Gegensatz zu den Äußerungen des Zirkusses hat er sich per Mail dort angemeldet und eine Bestätigung dafür bekommen. Diese liegt mir vor. Er ist nach kritischen Nachfragen an die Zirkusleitung, wie Sie vielleicht auch wissen, des Platzes verwiesen worden. Eine Anzeige gegen diesen Zirkus bezüglich der Haltungsbedingungen erfolgte im Nachgang. Auch wenn das Veterinäramt der Stadt Leipzig dies nicht so gesehen hat, wurden die kritikwürdigen Haltungsbedingungen vom Veterinäramt in Dresden bestätigt. - So weit dazu, um hier einmal die Fakten klarzustellen. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Können Sie bestätigen, dass die Urteile, auf die sich die Landesdirektion beruft, weit nach dem Stadtratsbeschluss ergingen? S e i t e | 21 Bürgermeister Rosenthal: Das Urteil, das ich heute ins Wort gehoben habe, stammt aus dem Jahr 2017. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Meine Frage richtet sich an die Fraktion der Grünen. Sind Sie über das Benehmen dieses Herrn dort informiert? Ich hätte ihn schon viel eher des Platzes verwiesen. Für jemanden, der Lügen in die Welt setzt, sich dort hinstellt und den Zirkusdirektor anschreit, er würde das Nilpferd in einem aufblasbaren Wasserbecken halten, obwohl im Zelt ein 6 Meter mal 6 Meter mal 2,50 Meter hohes Becken aus Edelstahl steht, würde ich mich schämen, zu sagen, dass er meine Fraktion vertritt. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, Herr Riedel erwartet jetzt keine Antwort von Ihnen, Herr Rosenthal. - Weitere Nachfragen sehe ich nicht. 17.3 Nicht betriebsnotwendige Grundstücke städtischer Gesellschaften (VI-F-03988) Einreicher: SPD-Fraktion Frau Dubrau antwortet in Vertretung von Herrn Albrecht. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Zur Frage 1. Nach dem Ratsbeschluss wurden für die kommunalen Eigengesellschaften, welche zu 100 Prozent der Stadt gehören, einschlägige bindende Gesellschafterbeschlüsse gefasst, mit denen die Geschäftsführungen der jeweiligen Gesellschaften angewiesen wurden, die Gesellschafter frühzeitig über etwaige geplante unterjährige Transaktionen im Zusammenhang mit nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften zu informieren. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen ist grundsätzlich im Jahresabschluss des jeweiligen Unternehmens auszuweisen. Sofern dort einschlägige Aussagen getroffen werden, werden diese Angaben dem Liegenschaftsamt übermittelt. Zur Frage 2. Mehrere Beteiligungsunternehmen haben seither Informationen über nicht betriebsnotwendige Grundstücke oder Immobilien den Gesellschaftern übermittelt. Die Potenziale werden umgehend zentral dem fachlich zuständigen Liegenschaftsamt gemeldet. Die nötige Abstimmung mit den verschiedensten Ämtern hinsichtlich möglicher Bedarfe nimmt erhebliche Zeit in Anspruch, weshalb die Verwaltung klare Vorgaben für den internen Vorgang bis zur Rückmeldung und Fristsetzung noch erarbeitet. Zwischen den Unternehmen und der Verwaltung erfolgen zudem auf unterschiedlichsten Ebenen und mit Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 S e i t e | 22 unterschiedlichen Akteuren Abstimmungen zur Nutzung und Entwicklung von Flächen. bzw. kurzfristig eine alternative Nutzung seitens der Stadt bekannt ist. Die LWB stellt der Verwaltung, unter anderem basierend auf Gestattungsvereinbarungen, Grundstücke zur Zwischennutzung für öffentliche Zwecke, wie zum Beispiel Spielplätze oder Gemeinschaftsgärten, zur Verfügung. Die Bündelung des Informationsflusses ist Teil der erarbeiteten Vorgaben. Seit 2014 erfolgte außerdem eine jahresbezogene Berichterstattung der LWB bezüglich Ab- und Zugängen von Grundstücken und Gebäuden an den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. Die von der LWB auf Grundlage des Verfahrens, wie zu Frage 1 dargestellt, bekannt gewordenen Objekte wurden der Verwaltung kategorisiert vorgelegt. Unterschieden werden a) Objekte, für die bereits vor dem Gesellschafterbeschluss verpflichtende Vereinbarungen getroffen wurden, b) Grundstücke mit Veräußerungsplänen in 2017/2018 nach Beschlussfassung und c) weitere nicht betriebsnotwendige Liegenschaften, für die eine Veräußerung in Abstimmung mit der Stadt noch zu prüfen ist und die nach derzeitiger Einschätzung des Unternehmens frühestens ab 2019 veräußert werden sollen. Zur Frage 3b. Eine Konkretisierung von Zeiträumen zur Zwischennutzung gegenüber den Unternehmen könnte erwogen werden, wäre aber bei akuten Handlungsbedarfen kontraproduktiv. Jeder Zeitraum wäre zudem willkürlich. In gesellschaftlicher Hinsicht wird daher gegenwärtig kein grundsätzlicher Nachjustierungsbedarf im Sinne der Anfrage gesehen. Innerhalb der Verwaltung werden die Prozesse weiter optimiert, um unbefriedigend lange Zeiträume der verwaltungsinternen Abstimmung zu vermeiden. In die Kategorie c) fielen auch die Grundstücke Essener Straße 59-69, Mannheimer Straße 15 und Ludwigsburger Straße 3, auf die in der Anfrage Bezug genommen wurde. Nicht aufgeführt war das Objekt in der Fritz-Simonis-Straße, zu dem nach Aussage der Geschäftsführung der LWB aber auch zu keinem Zeitpunkt ein Verkauf in Betracht gezogen wurde und das seitens der LWB aktuell für die Errichtung von Wohnungen vorgesehen ist. Die Prüfung der gemeldeten Objekte auf ihre Eignung für eine Nutzung als soziale bzw. Bildungsinfrastruktur ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Zur Frage 3a. Auskunftsgemäß wurden die Grundstücke bei Immobilienscout zur Miete inseriert, um über eine entgeltliche Zwischennutzung die Kosten der Bewirtschaftung der Freifläche zumindest teilweise zu kompensieren. Solche Zwischennutzungen sind nach Angaben des Unternehmens immer so gestaltet, dass sie kurzfristig kündbar sind. Nach Auskunft der Geschäftsführung ist dies ein seit Jahren übliches Verfahren und wird bei allen großen Freiflächen auch bisher schon so gehandhabt. Das Unternehmen ist gefordert, grundsätzlich wirtschaftlich zu arbeiten. Das umfasst auch die Pflicht zur Nutzung sich bietender temporärer Optionen zur Einnahmengenerierung unter Beachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Unabhängig davon hat das Unternehmen die in der Anfrage angesprochenen Inserate zwischenzeitlich zurückgezogen. Im Ergebnis entgehen dem Unternehmen dadurch Einnahmen, ohne dass gegenwärtig Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich verstehe nicht, warum die Inserate zurückgezogen wurden, wenn das alles so unproblematisch ist; aber gut. - Unsere Anfrage bezog sich nicht nur auf die LWB, sondern auf alle kommunalen Unternehmen. Mich würde interessieren, ob der Beschluss des Stadtrates von den städtischen Unternehmen umgangen werden kann, wenn sie Grundstücke vermieten oder verpachten, oder ob sich der Beschluss ausdrücklich nur auf den Verkauf bezieht. Oberbürgermeister Jung: Ich habe es nicht richtig verstanden, Herr Zenker. Was meinen Sie mit „umgangen werden“? Stadtrat Zenker (SPD): Der Stadtrat hat beschlossen, dass bei einem Verkauf von kommunalen Grundstücken eine Abstimmung mit der Stadtverwaltung stattzufinden hat. Ich habe den Eindruck, dass nur die Grundstücke gemeldet und auf ihre Verwendbarkeit für soziale Infrastruktur, Wirtschaftsansiedlungen etc. abgestimmt werden, die tatsächlich verkauft werden sollen, eine Abstimmung bezüglich der anderen Grundstücke aber nicht stattfindet. Meine Frage war, ob der Beschluss, den wir damals im Stadtrat gefasst haben, beispielsweise durch langfristige Verpachtungen umgangen werden könnte oder ob auch bei langfristigen Verpachtungen inkludiert ist, dass das jeweilige Unternehmen vorher die Stadt darüber informieren muss. Oberbürgermeister Jung: Ich habe alle Unternehmen aufgefordert, nicht betriebsnotwendige Grundstücke an das Liegenschaftsamt zu melden. Nicht betriebsnotwendige Grundstücke sind etwas anderes als von den Unternehmen genutzte. Diese werden nicht automatisch gemeldet. Also: Die LWB hat einen klaren Auftrag darüber werden wir ja heute noch sprechen -, der auch Wohnungsbau mit einschließt. Die Liegenschaften oder Grundstücke, die sie später für Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 S e i t e | 23 eigene Zwecke weiter nutzen will, wird sie natürlich nicht melden. Darunter fallen auch kurzfristige Vermietungen oder Verpachtungen. Bis dato wurden der Allgemeinen Beschaffungsstelle für Grünpflegeleistungen in der Stadtreinigung keine Ausnahmen angezeigt. Ich denke, Sie, Frau Dubrau, als Mitglied des Aufsichtsrates werden darauf kompetenter antworten können als ich. In den kommunalen Friedhöfen wird ebenfalls auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet. Bürgermeisterin Dubrau: Für die genannten Grundstücke sind von der LWB Baumaßnahmen geplant. Das heißt: Sie behält sie weiterhin im Eigentum und will sie natürlich wirtschaftlich gut vermarkten. Das werden andere Gesellschaften ähnlich machen. Wenn es dafür lang- oder mittelfristig Planungen gibt, werden sie die Grundstücke nicht verkaufen, sondern bis dahin eine Zwischennutzung vorsehen. Das macht die Stadt auch. Wie gesagt, nur Grundstücke, die auch mittel- und langfristig nicht betriebsnotwendig sind - so habe ich es verstanden -, werden gemeldet. Oberbürgermeister Jung: Weitere Nachfragen sehe ich nicht. 17.4 Sachstand zum Ratsbeschluss „Leipzig auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune“ (VI-F-03983) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Rosenthal, bitte. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Die Erstellung eines Maßnahmenplans ist aufgrund folgender laufender Aktivitäten aus Sicht der Verwaltung entbehrlich: Die Abteilung Grünanlagen des Eigenbetriebs Stadtreinigung verzichtet konsequent auf den Einsatz von Pestiziden bei der Pflege von öffentlichen Grünanlagen, Parks und Spielplätzen der Stadt. In gleicher Weise wird bei der Vergabe von Grünpflegeleistungen für Ämter und Einrichtungen der Stadt verfahren. In der Allgemeinen Leistungsbeschreibung „Grünpflegeleistungen für die Stadt“ wurden die Festlegungen der Stadt zum Verzicht auf Pestizide in folgender Weise umgesetzt - ich zitiere -: Im Zuge der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 25. März 2015 „Leipzig auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune“ sind die Unterhaltungspflegeleistungen derart zu kalkulieren, dass auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden kann. Ausnahmen sind in jedem Einzelfall mit dem Auftraggeber abzustimmen und behördlich genehmigen zu lassen. Auf kommunalen Waldflächen kommen keine Pestizide zum Einsatz. Bei Naturereignissen im Rahmen des Sächsischen Waldgesetzes wird deren Verwendung allerdings nicht ausgeschlossen. Zur zweiten Frage. In der Stadtverwaltung verfügen insgesamt 118 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über den bundeseinheitlichen Pflanzenschutzsachkundenachweis. Das Ausbringen von Pestiziden durch Hausmeister und Hallenwarte ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Ausweise für Ausnahmegenehmigungen gibt es somit nicht. Der Einsatz von Pestiziden auf zum Beispiel Wegen und Plätzen in Schulen und Kindertageseinrichtungen ist durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, hier: das Referat Pflanzenschutz, zu genehmigen. Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden kann. Solche Ausnahmen liegen allerdings derzeit nicht vor. Schulungen zu Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln wurden insoweit nicht angeboten. Zur dritten Frage. Über den Ratsbeschluss vom 25. März 2015 informierte der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 16. April 2015 alle unmittelbaren Beteiligungen im mehrheitlichen Anteilsbesitz der Stadt Leipzig. Konform zum Beschlusspunkt 3 appellierte er, bei der Pflege öffentlicher oder in Unternehmensbesitz befindlicher Flächen auf Pestizide zu verzichten, und verwies auf die gesetzlichen Verpflichtungen zu regelmäßigen Schulungen von Mitarbeitern, die Umgang mit Pestiziden haben. Bezüglich einer Verringerung von Pestizideinsätzen haben mehrere Beteiligungsunternehmen auf nicht unerhebliche Kosten verwiesen. Dennoch erfolgt ein Pestizideinsatz nur noch in Einzelfällen, bei denen alternative Maßnahmen nicht möglich sind oder ein unvertretbar hoher Ressourcenaufwand erforderlich wäre. Soweit Pestizideinsatz erfolgt - so die Aussage aller im Zuge dieser Anfrage wiederum angefragten Unternehmen -, verfügen die Mitarbeiter über einen entsprechenden Sachkundenachweis. Im Ergebnis der erfolgten Abfrage liegen uns insbesondere zu den Unternehmen LVB, LWB, SWL und Zoo weitere Untersetzungen vor. - Ich verzichte jetzt darauf, zu verlesen, was die Kollegen dazu vorgetragen haben. Wenn gewünscht, kann ich das gern im Fachausschuss Umwelt und Ordnung noch einmal erläutern. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Zur vierten Frage. Über das Amt für Umweltschutz ist der besagte Flyer zum Thema „Einsatz von Pestiziden und den Gefahren“ inklusive eines Verweises auf den oben genannten Ratsbeschluss erstellt worden. Der Flyer liegt für alle Bürger im Umweltinformationszentrum der Stadt aus. Er ist über den Fachbereich Gärten im Amt für Stadtgrün und Gewässer an alle Kleingartenverbände, sowohl des Stadt- als auch des Kreisverbandes, verteilt worden und steht jetzt auch zum Download bereit. Weiterhin gibt es Informationen in den Fachzeitschriften der Kleingärtner. Die Nutzung des Internet soll zukünftig über das Umweltinformationszentrum verstärkt werden. Oberbürgermeister Jung: Nachfragen sehe ich nicht. - Danke, Herr Rosenthal. 17.5 Sachstand zu in Leipzig angemeldeten Kraftfahrzeugen (VI-F-03977) Einreicher: AfD-Fraktion Die Antwort gibt wiederum Kollege Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Zur ersten Frage. In der Stadt sind derzeit 252.585 Kraftfahrzeuge angemeldet. Davon sind 174.829 Kraftfahrzeuge mit der Antriebsart Benzin, 73.070 mit der Antriebsart Diesel, 2 mit Vielstoffmotor, 241 mit Elektroantrieb, 4 mit Flüssiggasantrieb, 430 mit Erdgasantrieb, 4 mit unbekannter Antriebsart sowie 4.005 mit Hybridantrieb. Zur zweiten Frage. Die 241 Elektrofahrzeuge teilen sich wie folgt auf: 10 Fahrzeuge der Stadtverwaltung, 27 Fahrzeuge der städtischen Unternehmen, 113 Fahrzeuge von privaten Unternehmen und 91 Fahrzeuge privater Fahrzeughalter. Zur dritten Frage. Das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ ist eine Rahmenvorlage und damit Auftrag an die Stadtverwaltung, alle Maßnahmen, die Verwaltungshandeln berühren, in gesonderten Vorlagen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die einzelnen, separat zu beschließenden Vorlagen können finanzielle Auswirkungen enthalten, die im Rahmen der Diskussion dieser Vorlagen erörtert werden. Es sollte in der Diskussion berücksichtigt werden, dass ein Großteil der Maßnahmen von wirtschaftlich selbstständigen Akteuren getragen werden soll. Zur vierten Frage. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage kann hierzu derzeit keine Aussage getroffen werden. Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Kriegel. S e i t e | 24 Stadtrat Kriegel (AfD): Vielen Dank für die Ausführungen. - Ich habe mir bei der Aufschlüsselung nach Antriebsarten notiert: 241 Elektroautos. Mich würde erstens interessieren, ob Sie mit der erreichten Zahl zufrieden sind. Wenn ich mich recht entsinne, sind es circa 100 Elektrofahrzeuge mehr als beim letzten Bericht. Zweitens. Denken Sie, dass private Elektrotankstellen angesichts dieser Anzahl von Elektrofahrzeugen wirtschaftlich betrieben werden können? Bürgermeister Rosenthal: Federführend in der Verwaltung ist dafür der Dezernent für Wirtschaft und Arbeit. Insofern würde ich mich jetzt weit aus dem Fenster lehnen, wenn ich sage: Ich bin mit den 241 Elektromobilen, die in der Stadt zugelassen sind, zufrieden. Es dürften ruhig ein paar mehr sein. Ihre Frage zu den Elektrotankstellen würde ich so beantworten: Die Zukunft liegt meiner Meinung nach auf Privatflächen. Oberbürgermeister Jung: Immerhin, wir haben mit 241 schon mehr als die meisten anderen Kommunen. Das ist ein Anfang. 17.6 Transparenz bei externen Gutachtenund Beratungsdienstleistungen (VI-F03907) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich bitte Kollegen Hörning um Antwort. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab möchte ich darauf verweisen, dass wir zurzeit den Verwaltungsstandpunkt zu dem im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017/2018 von der Fraktion Die Linke gestellten Antrag A 042, Reduzierung von Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen, erarbeiten, sodass wir hier nur zu einem Teil der Fragen Stellung nehmen bzw. sie beantworten werden. Weitere Antworten werden Sie dem Verwaltungsstandpunkt zum generellen Haushaltsantrag „Reduzierung von Sachverständigen- und Gutachterleistungen“ entnehmen können. Zur ersten Frage: Gibt es eine verwaltungsinterne Datenbank oder eine andere Art des Überblicks für externe Gutachter- und Beratungsdienstleistungen? - Bisher gibt es kein ämterübergreifendes Register aller externen Gutachter- und Beratungsdienstleistungen, auch weil diese oft sehr kleinteilig und verteilt sind. Die Verwaltung ist im Prozess, unter Verantwortung der Stadtkämmerei eine Vertragsdatenbank einzurichten, in der eine Erfassung und Systematisierung aller kommunalen Verträge erfolgen wird. In diesem Kontext werden dann auch die Verträge mit Beratungsdienstleistungen abgerufen werden können. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Es existiert für die Vergabe von Gutachter- und Beratungsdienstleistungen in der Verwaltung ein transparentes und festgelegtes Verfahren. Die Verwaltung arbeitet nach der Dienstanweisung 10/2015, Regelung zur Vergabe freiberuflicher Leistungen, die keine Architekten- und Ingenieurleistungen sind. Nach dieser Dienstanweisung werden die jeweils zuständigen Fachausschüsse über die Beauftragung von Sachverständigenberatungsleistungen und Gutachten über 25.000 Euro informiert. Der Verwaltungsausschuss entscheidet Vergaben über 25.000 Euro. Die Ratsversammlung entscheidet Vergaben über 50.000 Euro. Zur zweiten Frage: Wie wird die Vermeidung von Doppelbeauftragungen abgeprüft? - Gemäß Produktplan der Verwaltung sind den Produkten klare Zuständigkeiten zugewiesen. Ausgehend von der Zuständigkeit für die unterschiedlichen Fachausgaben sind Doppelbeauftragungen für gleiche Aufgaben dem Grunde nach ausgeschlossen. Für alle Sachverständigen-, Beratungs- und Gutachteraufträge außerhalb der genannten Vergabebereiche über 25.000 Euro sind von den Fachämtern entsprechende Entscheidungsvorlagen zu erstellen. Darin ist auch zu begründen, warum die Leistungen von Externen erbracht werden sollen. Gründe hierfür sind zum Beispiel: Zu einzelnen Themen ist Spezialwissen erforderlich; die Erbringung der Leistungen durch Dritte ist wirtschaftlicher; zur Durchsetzung von Forderungen der Stadt gegenüber Dritten sind neutrale Gutachten notwendig; zeitnah stehen keine internen Ressourcen zur Verfügung; bei zeitlich befristeten Aufgaben von wenigen Wochen oder Monaten ist keine Stellenbesetzung möglich. Diese Beispiele für Gründe kennen Sie bereits aus den Ihnen im Verwaltungsausschuss und im Stadtrat vorliegenden Vorlagen zur Beauftragung von externen Gutachtern. Die Fragen 3 bis 5 möchte ich summarisch beantworten, auch wieder mit dem Hinweis auf die noch ausstehende Erstellung des Verwaltungsstandpunkts zu den externen Gutachter- und Beraterleistungen. - Auf die Jahre 2011 bis 2013 entfielen etwa 35 Prozent des Finanzvolumens der Sachverständigen- und Gutachtermittel auf Aufträge in einer Größenordnung zwischen 25.000 und 50.000 Euro, unter Genehmigungsvorbehalt des Verwaltungsausschusses, und 50 Prozent des Finanzvolumens der Sachverständigen- und Gutachtermittel auf Aufträge in einer Größenordnung von über 50.000 Euro, unter Genehmigungsvorbehalt des Stadtrats. Zu den Inhouse-Geschäften kann ich Ihnen zwei Beispiele nennen, wo die Lecos Drittunternehmen mit einbezogen hat: ein Beratungsvertrag in Zusammenhang mit der Einführung einer Personalmanagement-Software sowie ein Beratungsvertrag in Zusammenhang mit der Einführung S e i t e | 25 des Intranet. Die jeweiligen Ausführungsbeschlüsse lagen Ihnen hier im Stadtrat vor, weil dies sehr großvolumige Vorhaben waren, bei denen sich die Lecos dritter Unternehmen bedient hat, um diese Vorhaben im Auftrag der Stadt zu erfüllen. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Bürgermeister, Sie sagten, dass in der Kämmerei ein Register erstellt werden soll. Können Sie dafür einen Zeitrahmen nennen? Und: Wie stellen Sie sicher, dass die vergebenen Aufträge in den Gutachten auch abgearbeitet wurden, also das Gelieferte identisch ist mit der Beauftragung? Bürgermeister Hörning: Wir wollen eine Vertragsdatenbank in der Kämmerei aufbauen. Zum Zeitablauf kann ich keine Auskunft geben. Vielleicht kann Kollege Bonew etwas dazu sagen. Ich will aber gleich sagen: In dieser Vertragsdatenbank wird nicht jeder einzelne Vertrag erfasst, den wir eingehen. Wir verfolgen da einen Prioritätenansatz. Auch dazu kann Kollege Bonew noch einmal Stellung nehmen. Zu Ihrer zweiten Frage. Wir sichern die Leistungserbringung bei Gutachterleistungen wie bei allen anderen Leistungen auch, nämlich indem wir prüfen, ob die Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung auch geliefert wurden. Es ist Aufgabe des jeweiligen Fachamtes, das nachzuhalten und bei etwaiger Nichtleistung Nachbesserungen einzufordern bzw. Schadensersatz zu verlangen. Das ist gängige Praxis. Die Verantwortung dafür obliegt dem Fachamt. Es gibt keine Stelle, die dem jeweiligen Fachamt zentralistisch auf die Finger schaut und eine der Amtsleitung bzw. dem Dezernenten zugewiesene Aufgabe noch einmal kontrolliert. Das würden wir auch nicht als effizient ansehen. Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew zur Vertragsdatenbank. Bürgermeister Bonew: Für die Einrichtung einer Vertragsdatenbank haben wir per Haushaltsbeschluss zwei Stellen zugewiesen bekommen. Wir werden jetzt das Projekt aufstellen. Mit Haushaltsbeschluss ist auch beschlossen worden, die Stellen zum 01.10.2017 einzurichten, sodass dieses Projekt ab Oktober zielgerichtet an den Start gehen kann. Wir bedienen uns hier der Vorarbeiten zum Projekt Umsatzsteuer, sodass schon sehr viele Daten vorliegen werden Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 S e i t e | 26 und die beiden Mitarbeiter, wenn sie da sind, nicht bei null anfangen müssen. Die Anfragen unter TOP 10.2 bis 10.5 sowie 10.8 bis 10.11 werden schriftlich beantwortet, die anderen mündlich. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Ich schließe die Fragestunde. Die Fragen 17.7 bis 17.44 werden schriftlich beantwortet. 10.1 Kosten für den Sachaufwand einer Tagespflegestelle (VI-EF-03897) Tagesordnungspunkt 18 entfällt. Wir begrüßen Martina und Lutz Müller. Herzlich willkommen! - Kollege Fabian wird Ihre Anfrage beantworten. 19 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 19.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO für den Zeitraum bis Februar 2017 (VI-DS-03941) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es aus Ihrer Mitte Hinweise oder Fragen? Können wir darüber abstimmen? - Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20 Vorlagen I 20.1 Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung - Direktor des Museums der bildenden Künste Leipzig (VIDS-03906) Einreicher: Martina und Lutz Müller Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Müller! Sehr geehrter Herr Müller! Nach dem in Ihrer Frage genannten Urteil vom 21.04.2016 gab es zahlreiche Abstimmungstermine mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindebund und anderen sächsischen Kommunen. Es wurde eine Sachkostenerhebung in Form einer Befragung von Tagespflegepersonen in Leipzig durchgeführt, deren Ergebnisse in die Bewertung der Angemessenheit des Sachaufwands mit eingeflossen sind. Ich gehe davon aus, dass spätestens im dritten Quartal dieses Jahres dem Stadtrat ein Beschlussvorschlag vorgelegt wird. Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. - Frau Müller. Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Eine weitere wichtige Personalentscheidung. Wir schlagen Ihnen vor, als Direktor des Museums der bildenden Künste Leipzig Herrn Dr. Alfred Weidinger zu berufen und einzustellen. - Ich begrüße Sie ganz herzlich in unserer Mitte. Schön, dass Sie bei uns sind, Herr Weidinger! Wird das Wort gewünscht? - Können wir offen abstimmen? - Dann bitte ich Sie sehr herzlich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. Müller (Einwohnerin): Guten Tag! Herr Faber, Sie sagten: im dritten Quartal dieses Jahres, also fast zwei Jahre nach der Urteilsverkündung. Dann geht es schon auf den Winter zu. Warum dauert das so lange? Wir Tagespflegeleute arbeiten doch mit diesen Sachkosten. Wir müssen sie vorfinanzieren. Dass sie nicht angemessen sind, ist durch das Urteil bestätigt worden. Ich verstehe nicht, warum wir jetzt noch einmal ein halbes Jahr warten müssen, bis Sie eine Beschlussvorlage dazu vorlegen und hier ein entsprechender Beschluss gefasst wird, zumal es, wie Sie gerade sagten, eine gute Zuarbeit gab. Das kann doch nicht sein. (Beifall) Herr Dr. Weidinger, das ist ein Ergebnis, das ich mir auch wünsche. Herzlichen Glückwunsch! Viel Erfolg in dieser Stadt und mit diesem schönen Museum! Wir legen jetzt eine Pause ein. Die Ratsversammlung wird um 17.15 Uhr fortgesetzt. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, die Ratsversammlung wird fortgesetzt. 10. Einwohneranfragen Bürgermeister Rosenthal: Es waren umfangreiche Abstimmungen mit anderen sächsischen Kommunen erforderlich. Es wurde eine Befragung von Tagesmüttern und Tagesvätern durchgeführt, die offenbar nicht ganz so einfach gewesen ist, wie ursprünglich gedacht. Auch das hat zu Verzögerungen geführt. Zwischenzeitlich gab es noch weitere Gerichtsentscheidungen, die in die Erarbeitung der Vorlage mit einfließen. Da ich nicht zu viel versprechen möchte, habe ich gesagt: spätestens im dritten Quartal. Die Vorlage ist im Entwurf fertig. Sie muss allerdings noch in einem nicht immer einfachen verwaltungsinternen Abstimmungsprozess fertiggestellt werden. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Anschließend wird sie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ich gehe davon aus, das wird zeitnah nach der Sommerpause geschehen. Müller (Einwohnerin): Ich nehme das Wort „zeitnah“ mit. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. 10.6 Baugesetznovelle 2017 und deren kommunale Umsetzung (VI-EF-03952) Einreicher: Jens-Eberhard Jahn Ich begrüße Herrn Jahn. Herzlich willkommen! Frau Bürgermeisterin Dubrau wird Ihre Anfrage beantworten. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Jahn! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Zur Frage 1. Eine abschließende Beantwortung ist noch nicht möglich, weil wir für beide in der Anfrage genannten Instrumente „urbanes Gebiet“ und „Ausweisung von Wohngebieten unter Anwendung von § 13 BauGB“ zunächst die präzise Beschlussfassung des Gesetzes abwarten müssen, wenn es in Kraft tritt. Bevor eine Prüfung der Nutzbarkeit der neuen Instrumente möglich ist, sollte man das wissen; denn in den letzten Monaten gab es noch einige Änderungsvorschläge. Auch nach Inkrafttreten muss bezogen auf konkrete Einzelfälle und auf Grundlage der jeweils gegebenen Sachlage beurteilt werden, ob die Nutzung der beiden Neuregelungen sinnvoll ist. Maßstab müssen auf jeden Fall die Ziele der Leipziger Stadtentwicklung sein. Zur Frage 2. Leipzig verfolgt schon seit 20 Jahren das Ziel der priorisierten Entwicklung von innerstädtischen Bereichen vor Inanspruchnahme von Randbereichen. Das bleibt auch in Zukunft absolute Priorität. Das gilt auch für den Eutritzscher Freiladebahnhof, der heute noch auf der Tagesordnung steht. Gleichzeitig gibt es in einer wachsenden Stadt aber auch Grenzen der Nachverdichtung. Wenn die Entwicklung von weiteren Bauflächen übermäßig zulasten der Freiraumversorgung geht, muss man prüfen: Welche andere Möglichkeiten gibt es? Welche Flächen sind für die Entwicklung geeignet? Ist das noch im Rahmen der aktuell fortzuschreibenden Stadtentwicklungspläne für Wohnungsbau und Gewerbeflächen? Vor diesem Hintergrund kann über die Anwendung der beiden Instrumente „urbanes Gebiet“ und „Ausweisung von Wohngebieten unter Anwendung von § 13 BauGB“ nur im Einzelfall entschieden werden. Ich möchte noch etwas Grundsätzliches sagen. Ich persönlich war in das Vorverfahren ein Stück S e i t e | 27 weit involviert. Gerade die deutschen Großstädte, ausweislich Hamburg, haben sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt und gesagt: Was heutzutage als urbane Stadt empfunden wird und von einem Teil der Leute, nicht von allen, favorisiert wird, nämlich ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten, wie es vom Mittelalter bis zur Gründerzeit in den Städten möglich war, das ist nach neuem Baurecht nur noch sehr begrenzt möglich. Insofern muss man prüfen, welche Möglichkeiten es noch gibt. - Deshalb haben wir drei Bürgermeister die Novellierung vom Grundsatz her begrüßt. Allerdings wirken einige Punkte, die in die Gesetzesnovelle aufgenommen werden sollen, wieder etwas kontraproduktiv. Zur Frage 3. Auch diese Frage kann ich erst nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle beantworten. Im Rahmen der Erarbeitung der Gesetzesnovelle wurde in 2016/2017 ein vom Bund beauftragtes Planspiel zur Städtebaurechtsnovelle durchgeführt, an dem neben anderen Städten und Gemeinden auch Leipzig beteiligt war. Wir machen sehr gern bei solchen Spielen mit, weil man auf diese Art und Weise viel besser an Informationen herankommt, aber auch weil man dabei die Möglichkeit hat, dazu direkt seine eigene Meinung zu äußern, statt sie schriftlich zu formulieren, was wesentlich komplizierter ist. Im Planspiel wurde auch die grundsätzliche praktische Anwendbarkeit des § 13 anhand von Leipziger Beispielen und Erfahrungen geprüft. Im Ergebnis des Planspiels kamen die Beteiligten in ihrem Endbericht übereinstimmend zu folgendem Votum: Die befristete Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß des geplanten § 13 BauGB wird als verständlich, in ihrer Wirkung jedoch übereinstimmend als kritisch bewertet, da sie im Widerspruch zum grundsätzlichen planerischen Ziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung steht und Ausgleichserfordernisse auch auf Flächen entfallen, auf denen noch nie ein baulicher Eingriff stattgefunden hat. So weit die Stellungnahme. - Aus dem Votum und den weiteren Ausführungen des Endberichts wird deutlich, dass und warum die Stadt Leipzig dem neuen § 13 BauGB grundsätzlich kritischer gegenübersteht als dem bisherigen. Hervorzuheben ist, dass bei einigen inhaltlichen Punkten des § 13 BauGB noch zu klären ist, wie sie rechtlich auszulegen sind, sodass eine rechtssichere Anwendung des neuen Instruments zumindest zeitweise infrage gestellt ist. Es ist folglich davon auszugehen, dass dieses Instrument in Leipzig zurzeit noch etwas zurückhaltend angewendet wird. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Zur Frage 4. Gemeinsames Votum der am Planspiel beteiligten Gemeinden war hierzu: Die Einführung des urbanen Gebietes wird grundsätzlich begrüßt. Das klingt schon viel besser als das andere Votum. - Leipzig ist prinzipiell der Ansicht: Urbane Gebiete sind auszuweisen, wenn und soweit dies angesichts der jeweiligen Sachlage des Einzelfalls als sinnvoll erscheint. - Es ist also immer wichtig, dass der Einzelfall dafür ausgeprägt ist. Man kann nicht einfach sagen: Das machen wir jetzt überall so. - Konkrete Absichten haben wir im Moment noch nicht. Im Planspiel wurden prinzi-piell denkbare Anwendungsfälle geprüft. Vor dem Hintergrund der im Planspiel vorgegebenen Aufgabenstellung ist jedoch die grundsätzliche Anwendung des § 6a für die Praxis noch zu testen. Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. - Herr Jahn. Jahn (Einwohner): Sie haben das jetzt vorsichtig formuliert. Sie wollen abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt. Es wird nur im zeitlichen Rahmen bis 2019 möglich sein, Gebiete nach § 13b im beschleunigten Verfahren auszuweisen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass diese Zeitspanne wahrscheinlich zu kurz ist, zumal Sie § 13b ohnehin kritisch gegenüberstehen, sodass nicht zu erwarten ist, dass im Außenbereich der Stadt Leipzig größere Gebiete, die dafür infrage kommen, dementsprechend ausgewiesen werden? Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Oberbürgermeister Jung: Danke sehr. 10.7 Bayerischer Bahnhof (VI-EF-03954) Einreicher: Ines Wangemann Ich begrüße Frau Ines Wangemann. Herzlich willkommen! - Ihre Anfrage wird von Herrn Rosenthal beantwortet. Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrte Frau Wangemann! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren! Zur ersten Frage. Bei den Gehölzbeseitigungen handelt es sich um bauvorbereitende Maßnahmen. Es wurden Gehölze beseitigt, die nicht der städtischen Baumschutzsatzung unterliegen. Eine Genehmigungsbedürftigkeit nach Naturschutzrecht bestand nicht. Da die Eingriffe vor dem 28. Februar 2017 erfolgten, war auch keine Befreiung nach Bundesnaturschutzrecht erforderlich. S e i t e | 28 Zur zweiten Frage. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und bei der Bearbeitung einzelner Bauvorhaben, die nach § 34 Baugesetzbuch zulässig sind, werden die Belange von Natur und Landschaft dergestalt berücksichtigt, dass ausreichend geeignete Flächen für betroffene Arten wie Zauneidechsen, Brutvögel und Fledermäuse zur Verfügung gestellt bzw. bestehende Habitatstrukturen soweit wie möglich erhalten werden. Während der Fällungen erfolgte eine ökologische Baubegleitung. Für die zukünftige Bebauung werden Ersatzpflanzungen und die Schaffung von Ersatzlebensräumen bzw. Niststätten verbindlich festgesetzt. Zur dritten Frage. Ein Gutachten aller auf dem Gelände befindlichen Tiere ist der Naturschutzbehörde nicht bekannt. In Vorbereitung der aktuell geplanten bzw. durchgeführten Maßnahmen wurden die betroffenen Gehölzbestände von einem Artenschutzgutachter aus Sicht der Naturschutzbehörde sorgfältig und gründlich auf das Vorkommen von Fledermäusen, höhlenbewohnenden Vögeln und artenschutzrelevanten holzbewohnenden Käfern untersucht. Das Gutachten datiert vom 31. Januar dieses Jahres. Zur vierten Frage. Da es sich bei den im Gebiet vorgefundenen Arten überwiegend um an das Stadtleben angepasste, verbreitete Arten handelt, ist davon auszugehen, dass diese Tiere im Gebiet selbst bzw. im näheren Umfeld ausreichende Ersatzlebensräume vorfinden. Darüber hinaus werden im Zuge der Erschließung des Gebiets auch neue Gehölze gepflanzt werden. Zur fünften Frage. Die Einbeziehung der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen erfolgt, soweit erforderlich, im Rahmen des noch anstehenden Bebauungsplanverfahrens. Für die jetzt erfolgten Gehölzbeseitigungen war eine formale Beteiligung der anerkannten Umweltund Naturschutzvereinigungen durch die Stadtverwaltung nicht vorgesehen. Ich darf aber berichten, dass die Stadtverwaltung, sprich: das Amt für Umweltschutz, dem privaten Projektträger empfohlen hat, die Maßnahmen mit den anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen abzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. - Bitte schön. Wangemann (Einwohnerin): Danke schön für Ihre Ausführungen. - Soweit ich weiß, haben die Umweltverbände im Februar an das Stadtplanungsamt bzw. Umweltamt einen ausführlichen Brief geschrieben, in dem es unter anderem um die Klärung der §§ 34, 35, Außen- und Innenbereich, ging. Das Gelände Bayerischer Bahnhof ist ja sehr groß. Erste Frage: Ist zu erwarten, dass sie noch eine Antwort von Ihnen darauf be- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 S e i t e | 29 kommen? Das Schreiben liegt Ihnen ja schon seit zwei Monaten vor. gibt, werden wir sie natürlich auch einhalten. Dann muss ich das im Nachgang korrigieren. Bürgermeister Rosenthal: Einen Moment, bitte! Ich muss bei meiner Kollegin erst einmal nachfragen. - Ich kann das nur im Nachgang aufklären, wer von uns beiden Ihnen eine Antwort zeitnah zukommen lässt. Wangemann (Einwohnerin): Das wäre schön. Wir würden uns gern daran mitbeteiligen, so wie es uns vor anderthalb Jahren mündlich zugesagt worden ist. Wangemann (Einwohnerin): Was heißt „zeitnah“? Bürgermeister Rosenthal: Lassen Sie mich das bitte aufklären. Das interessiert mich auch. Bürgermeister Rosenthal: Zeitnah. Wangemann (Einwohnerin): Soll der BUND Ihnen das noch einmal schriftlich mitteilen? Wangemann (Einwohnerin): Heißt „zeitnah“: ein Monat, drei Wochen? Bürgermeister Rosenthal: Wenn das Protokoll bei uns vorliegt, muss es ja da sein. Bürgermeister Rosenthal: In dieser Woche nicht mehr. Aber Sie bekommen nächste Woche von mir, von meiner Kollegin oder von uns beiden einen Zwischenstand. Ich kenne das Schreiben bisher nicht; aber ich nehme auf: Es gibt diesen Brief. Wangemann (Einwohnerin): Es ist da. Wangemann (Einwohnerin): Auf meine Frage 2 hatten Sie geantwortet: Lebensräume bleiben erhalten. - Ich muss Sie einfach darauf hinweisen - deshalb auch meine Frage -, dass durch die Stadt bzw. die Stadtbau AG der gesamte östliche Teil radikal abgeholzt wurde, selbst an Stellen, wo keine Gebäude stehen. Dort gibt es auch Funde von Zauneidechsen und ein großes Habitat, also Lebensräume von Vögeln. Wangemann (Einwohnerin): Ich habe noch eine Frage zu den Ersatzmaßnahmen. Wie stellen Sie sich das vor? In Leipzig wird ja unheimlich viel gebaut. Wie Sie wissen, leben Zauneidechsen oft auf Brachflächen und nicht unbedingt im Auwald. Was viele nicht wissen, ist: In einem Auenwald leben zwar viele Tiere, aber es gibt auch viele Tiere, die nicht in einem Auenwald leben können, sondern eher Brachflächen bevorzugen. Der BUND, der NABU und der Ökolöwe hatten sich vor anderthalb Jahren mit der Stadt getroffen. Damals wurde den Umweltverbänden zugesagt, dass man sich, wenn es einen Bebauungsplan geben sollte, noch vor Baubeginn mit den Umweltverbänden treffen und gemeinsam einen Plan ausarbeiten wird. Daher verstehe ich nicht, dass Sie jetzt sagen: Eine Beteiligung war nicht vorgesehen. - Das Umweltamt und das Stadtplanungsamt waren damals mit dabei. Ist Ihnen das auch nicht bekannt? Bürgermeister Rosenthal: Nein, dieses Treffen ist mir nicht bekannt. Wangemann (Einwohnerin): Dazu gibt es ein Protokoll. Bürgermeister Rosenthal: Das kläre ich. Ich weiß weder von dem Treffen noch kenne ich das Protokoll dazu. Ich habe mich zunächst darauf zurückgezogen, dass es Formalien gibt, die eingehalten worden sind. Aber wenn es Zusagen Bürgermeister Rosenthal: Frau Wangemann, ich werde Sie dann kontaktieren. Ihre Kontaktdaten habe ich ja. Ich persönlich finde es sehr gut, dass in Leipzig gebaut wird. Aber ich denke, es muss in dieser Stadt möglich sein, dass man baut und trotzdem die Natur erhält. Was ich im Moment feststelle, ist: Es wird prinzipiell erst einmal alles weggerodet. Ich kenne kein Beispiel, wo im Moment gebaut wird und trotzdem ein Teil der Natur erhalten wird. Ich kenne auch kein Beispiel, wo man sich im Vorfeld darüber Gedanken gemacht hat, wie trotz Bau die Natur erhalten werden kann. Deshalb habe ich Ihnen heute diese Fragen gestellt. Ich finde es auch ziemlich erschütternd, dass die Stadt Leipzig zulässt, dass auf einer so wertvollen Brachfläche erst einmal alles weggewalzt wird, ohne dass vorher mit den Natur- und Umweltverbänden darüber gesprochen wurde. Das nur als kleiner Hinweis. Deshalb bin ich heute hier. Bürgermeister Rosenthal: Dazu muss ich jetzt doch noch etwas Grundsätzliches sagen. Das ist keine städtische Fläche. Sie gehört einem privaten Eigentümer. Der private Eigentümer hat vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu bauen. Für den Fall, dass ein B-Plan erforderlich ist, gibt Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 es eine formale Beteiligung. Im Beteiligungsverfahren können die anerkannten Umweltverbände und Naturschutzvereinigungen alle ihre Hinweise, Ergänzungen, Forderungen formulieren. Diese werden dann auch berücksichtigt bzw. sorgfältig abgewogen. Dieser Prozess hat hier noch gar nicht begonnen. Für den Fall, dass es für bestimmte Flächen keines B-Plans bedarf, weil gemäß Baugesetzbuch deren Bebauung als sofort zulässig erklärt wird, muss lediglich ein Bauantrag gestellt werden. Dann wird eine Baugenehmigung erteilt. Aber auch in diesem Fall betrachtet die Naturschutzbehörde die Fläche vor Ort und prüft, welche Tiere dort beheimatet sind. Je nachdem, was sie dort vorfindet, erteilt sie dem zukünftigen Bauherrn Auflagen, in denen festgehalten ist, was er zu beachten hat. Da es nur eine sehr dünne Baumschutzsatzung in dieser Stadt gibt, kann ich nur das regeln, was die Baumschutzsatzung bzw. das Sächsische Naturschutzrecht hergibt. Auch was den Artenschutz betrifft, kann ich nur das zur Grundlage machen, was das Bundesnaturschutzgesetz einem privaten Bauherrn bzw. Investor auferlegt. Das ist immer die Krux. Das gilt auch für naturschutzrechtliche Eingriffe, insbesondere dann, wenn dieser Eingriff vor Ort nicht ausgeglichen werden kann. Das ist auch für das Umweltamt immer äußerst schwierig; das will ich hier deutlich sagen. Wenn der Eingriff nicht auf dieser Fläche ausgeglichen werden kann, stehen wir vor dem Problem, dass die Tiere dort im wahrsten Sinne des Wortes eingesammelt und an anderer Stelle, wo ein Lebensraum für sie geschaffen worden ist, der ihrer Art oder ihrer Spezifik entspricht, wieder ausgesetzt werden müssen. Wangemann (Einwohnerin): Ganz kurz: Ich weiß, dass es diese Baumschutzsatzung gibt. Aber an dieser Baumschutzsatzung darf man sich eigentlich nicht festhalten. Die Gesetze sind ja nicht wirklich schlecht. Es gab im Vorfeld ein Gutachten von Herrn Schnabel von der Deutschen Bahn, es gab ein Gutachten von Ökolöwen, es gab eine lange Kartierung von vielen Anwohnern, aber auch von NABU und BUND, weil man das klären wollte, bevor der Auftrag an die Stadtbau AG erging. Das betrifft im Übrigen auch den Leuschner-Platz. Das ist viel Arbeit; das muss ich sagen. Aber man muss natürlich auch den Willen dazu haben, trotz Bauen die Natur zumindest in Teilen zu erhalten oder sie zu integrieren. Und bei der Stadt sehe ich diesen Willen nicht. S e i t e | 30 Wangemann (Einwohnerin): Andere Städte zeigen, dass das geht. Leipzig ist, finde ich, an dieser Stelle ein bisschen rückschrittlich. Bürgermeister Rosenthal: Sie dürfen davon ausgehen, dass das Umweltamt und die Naturschutzbehörde bei allen Projekten beteiligt sind und wir unsere Fachverantwortung einbringen. Auch die Gutachten, gegebenenfalls auch die privat finanzierten, und die von Anwohnern vorgelegten Hinweise sind in der Naturschutzbehörde angekommen und werden dort bewertet. Daraus ergibt sich dann unser behördliches Handeln. Wangemann (Einwohnerin): Ich danke Ihnen und nehme etwas mit, und zwar die Überprüfung des eingangs genannten Briefes und der uns vor anderthalb Jahren gegebenen Zusage, dass die Umweltverbände rechtzeitig beteiligt werden. Bürgermeister Rosenthal: Ja, das kläre ich auf. Oberbürgermeister Jung: Frau Wangemann, es gibt noch eine ganze Reihe von Wortmeldungen bzw. Nachfragen zu diesem Thema. Wangemann (Einwohnerin): Ich hoffe, dass ich sie beantworten kann. Oberbürgermeister Jung: Die Nachfragen der Stadträte werden üblicherweise von unserer Seite beantwortet. - Ich will Ihnen aber auch persönlich noch ein Beispiel nennen, wie weit der Natur- und Umweltschutz in unserer Stadt geht. An der Heeresbäckerei in der Essener Straße wird ein neues Wohngebiet auf dem alten Kasernengelände erschlossen. Ich habe mich dort persönlich vor Ort kundig gemacht. Dort wird eine 40 Meter lange Mauer gebaut, um dem Salamander eine neue Heimat zu geben. Deren Realisierung ging ein Planungsprozess von neun Monaten voraus. Sie ist verankert in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Investor an der Heeresbäckerei. Dieses Beispiel belegt, dass wir auf solche Dinge sehr wohl achten, und es gibt noch viele weitere. Frau Dubrau wird dazu gleich noch Stellung nehmen. Aber zunächst kommen wir zu den Wortmeldungen der Stadträte. - Frau Krefft, bitte. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe nur die Bitte, dass uns im Fachausschuss sowohl dieses Schreiben als auch die Antwort darauf zur Kenntnis gegeben werden. Bürgermeister Rosenthal: Doch, der ist da. Bürgermeister Rosenthal: Das mache ich. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Erinnere ich mich richtig, dass es vor einigen Jahren im Ergebnis des Wettbewerbs „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“, in dem eine der Vorgaben die Ausbildung eines Grünzuges war, zwei Bürgerforen und einen Workshop im Bürgertreff Straße des 18. Oktober 10 a, Bürgerverein Messemagistrale, gab, wo die Bürgerschaft konkret zum Vorhaben Bayerischer Bahnhof informiert worde? Gehe ich richtig in der Annahme, dass der LeneVoigt-Park, ehemals Eilenburger Bahnhof, bereits ab den 1990er-Jahren zu einem durchgängigen Grünzug umgestaltet worden ist? Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Parkbogen Ost, der sich ja weitestgehend durch ehemalige Industriebrachen zieht, als durchgängiger Grünzug mit Fuß-/Radwege-Beziehungen faktisch durch den gesamten Ostraum geführt wird? Gehe ich richtig in der Annahme, dass im Grünen Bogen im Nordosten, wo es früher nur landwirtschaftlich genutzte Flächen gab, zum Beispiel Seen angelegt worden sind für entsprechendes Wassergetier und auch eine Bewaldung stattgefunden hat und dieser Prozess ebenfalls weit fortgeschritten ist? Gehe ich richtig in der Annahme, dass auf dem Plagwitzer Bahnhof überhaupt keine Bebauung stattfindet, sondern nur ein altes Gebäude erhalten bleibt und ansonsten dort öffentliches Grün entsteht? Noch ein Hinweis. Das soll weitestgehend in innerstädtischen Lagen realisiert werden. Beim Bayerischen Bahnhof ist der Bereich zwischen Bayerischer Platz und Richard-Lehmann-Straße ein klassischer Innenbereich. Es gab auf dieser Fläche vorher gar keine andere als gewerbliche Nutzung; sie war Bahngelände. Bürgermeister Rosenthal: Zu den vielen Hinweisen zu entstandenen Grünflächen, ja. Zum Thema Innenbereich wird Kollegin Dubrau etwas sagen. Oberbürgermeister Jung: Kollegin Dubrau wird abschließend noch etwas dazu sagen. - Jetzt erst Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Herr Rosenthal, ich bitte Sie, Folgendes klarzustellen. Von Frau Wangemann wurde hier dargestellt, dass es wohl eine Zusage gab, die Umweltverbände in irgendeiner Form zu S e i t e | 31 beteiligen, bevor durch die Stadt irgendetwas entschieden wird. Ich habe Ihre Antwort darauf so verstanden, dass die Fällungen, die jetzt vorgenommen wurden, durch die Stadt gar nicht genehmigungspflichtig waren und Sie deshalb auch keine Genehmigung erteilt haben. Können Sie noch einmal ausführen, ob das Fällen der Bäume genehmigungspflichtig war und Sie eine förmliche Genehmigung dazu erteilt haben, oder ob der Grundstückseigentümer aufgrund der Gesetzeslage berechtigt war, diese Bäume ohne Genehmigung zu fällen? Bürgermeister Rosenthal: Es ist so, dass aufgrund der Gesetzeslage keine Genehmigungspflicht existiert und insofern das Umweltamt als Behörde formal nicht hätte tätig werden können. Oberbürgermeister Jung: Jetzt Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Ganz kurz zur Ergänzung. Im Bereich der Kohlenstraße und im Bereich des Dösner Weges befinden sich Gebiete, die nach § 34 BauGB bebaubar sind. Für Teilbereiche läuft auch schon der Bauvorbescheid. Zumindest im Bereich des Dösner Weges werden relativ kurzfristig Wohnungsbaumaßnahmen durchgeführt werden. Wohnungen braucht die Stadt dringend. Zu Ihrer Information: Für den inneren Bereich braucht man - bis auf das Grün, das als Ersatzfläche der Bahn dient -, natürlich einen B-Plan, um eine entsprechende Baumaßnahme durchführen zu können. Grundsätzlich gilt in Leipzig beim Thema Grün das ist nicht gleichbedeutend mit dem Thema Naturschutz -: Gerade bei derart großen Gebieten wird intensiv versucht, einen sehr großen Anteil an Grünflächen zu erhalten. Der innere Bereich dient als Ersatzfläche, der äußere Bereich soll für die Bürger, die dort zu Hause sind, als Freifläche nutzbar sein, aber auch für diejenigen, die sich diese Bereiche erschließen wollen. Gerade der Bayerische Bahnhof ist ein Beispiel dafür, wie viel Fläche tatsächlich für Grün zur Verfügung gestellt werden kann. Die Fläche des Eutritzscher Bahnhofs ist nicht ganz so groß. Aber auch dort wird ein Bereich von über 20 Prozent im Nachhinein als Freifläche zur Verfügung gestellt werden können. Grün- und Freiflächen sind ein wertvolles Gut in unserer Stadt. Wir sind uns einig, dass sie ein Stück weit vor der Nutzung durch den Menschen geschützt werden müssen, damit die dort beheimateten Tiere ungestört leben können. Allerdings wird ein striktes Festhalten an Brachen mitten in der Innenstadt künftig nicht immer möglich sein. Das kann sich eine wachsende Stadt, die auch Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 S e i t e | 32 einen großen Bedarf an Wohnungsbau und Gewerbeflächen hat, nicht leisten. Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Wichtig ist, auch in Zukunft darauf zu achten, dass trotzdem eine Durchgrünung da ist, dass es Luftschneisen gibt und dass all das, was für die Umwelt und die Lebensqualität der Menschen wichtig ist, erhalten bleibt bzw. auf vielen Flächen wiederhergestellt wird. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Der Beschlussvorschlag liegt Ihnen vor. Der Fachausschuss hat mit einer Enthaltung zustimmend votiert. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau und Herr Rosenthal. - Damit ist die Einwohnerfragestunde beendet. Danke für Ihre Fragen und Ihr Interesse! Wir kehren jetzt zurück zu TOP 20, Vorlagen. 11 Petitionen 11.1 Petition für eine zweite Turnhalle für die Grundschule Engelsdorf, für lehrplangerechten Sportunterricht (VI-P03627-DS-02) Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2013 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anhang sowie Rechenschaftsbericht) und Schlussbericht an die Ratsversammlung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2013 (VI-DS-03868) Einreicher: Petitionsausschuss Einreicher: Dezernat Finanzen 11.1.1 dazu VSP (VI-P-03627-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule In der Regel ist eine inhaltliche Einbringung hier nicht vorgesehen. Der Petitionstext und der Beschlussvorschlag liegen auch den Besuchern vor. Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr Lehmann. Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass der Petitionsausschuss diese Empfehlung abgegeben hat. Ich hoffe auf breite Zustimmung und würde mich natürlich auch freuen, wenn die Definition von „zeitnah“, die ich habe, nämlich: bis 2020, ungefähr auch der der Stadtverwaltung entspricht. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Sie haben ja den Kollegen Rosenthal eben gehört. „Zeitnah“ heißt zeitnah. Ich bitte um Ihr Votum. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12. 12.1 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich Naturbad Nordost (VI-WA-03302-NF-06) Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost 12.1.1 dazu VSP (WA-03302-NF-02-VSP-01) 20.2 20.1.1 dazu ÄA (VI-DS-03868-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich begrüße ganz herzlich Herrn Hilschenz und seine Mitarbeiterinnen im Rechnungsprüfungsamt und bitte Kollegen Bonew um Einbringung der Vorlage. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Vorlage legen wir Ihnen zu Beschluss den Jahresabschluss der Stadt Leipzig zum 31.12.2013 vor. Mancher mag jetzt zucken, dass wir im Jahr 2017 den Jahresabschluss 2013 einbringen. Ja, wir sind vier Jahre zu spät. Aber wenn Sie diese Vorlage heute positiv votieren, reihen wir uns ein in 6 oder 7 Prozent der sächsischen Kommunen, die bisher den zweiten Jahresabschluss nach Einführung der Doppik beschließen konnten. Das zeigt aus meiner Sicht, dass ein gut gemeintes Gesetz nicht immer gut gemacht ist. Wenn rund 94 Prozent der sächsischen Kommunen nach wie vor Probleme haben mit der Aufstellung ihres Jahresabschlusses, so möchte ich auch hier noch einmal den Appell an die Sächsische Staatsregierung erneuern, die Doppikgesetzgebung für Kommunen schleunigst zu evaluieren und an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Unser Gesamtergebnis mit rund 16 Millionen Euro im Überschuss zeigt, dass auch im Jahr 2013 solide in dieser Stadt gewirtschaftet wurde. Wir haben Verschiebungen von rund 100 Millionen Euro innerhalb der Budgets zu verzeichnen. Viele kamen erst mit dem Jahresabschluss der Buchungen. Wir haben wieder ein eingeschränktes Testat unseres Rechnungsprüfungsamtes. Das kann man vielleicht so beschreiben: Wir sind uns in ganz vielen Themen näher gekommen, bei ei- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 nigen wesentlichen Themen gab es Dissens. Von 33 Punkten haben wir bei 29 Punkten Übereinstimmung erzielt. Für uns bleibt Ansporn, für die folgenden Jahresabschlüsse diese letzten vier Punkte noch auszuräumen, sind aber auch hier, insbesondere wenn wir an die Inventur- und die Bestandsverzeichnisse bei Kunst und Kultur denken, auf Gesetzesänderungen angewiesen; denn es macht wenig Sinn, sämtliche Kulturgüter in jedem Museum alle drei Jahre vollständig zu inventarisieren, wenn darunter unser Kunstgut leiden würde. Ich würde gern noch etwas zum Änderungsantrag von Frau Stadträtin Dr. Lauter und von Herrn Stadtrat Wehmann sagen wollen. Dieser Änderungsantrag kann von der Verwaltung übernommen werden, wenn wir hier vielleicht Einigung erzielen können, dass dieser Maßnahmenbericht keine umfängliche Stadtratsvorlage ist, sondern wir diesen Maßnahmenbericht als Bericht des Bürgermeisters im Rechnungsprüfungsausschuss darlegen und uns dort verständigen, wie wir mit den Zahlen, die nach ersten Erhebungen alles andere erquicklich sind, umgehen können. Daher meine Frage an die Einreicher, ob wir uns darauf verständigen können. Mein Dank gilt zuallererst der Kämmerei, der Abteilung Hauptbuchhaltung und der Abteilung Grundsatzfragen, die gemeinschaftlich gekämpft haben, dass die Stadt einen Jahresabschluss machen kann. Mein Dank gilt auch allen anderen in der Verwaltung für ihre Unterstützung, wobei ich noch einmal an sie appellieren will: Das Brennen für den Jahresabschluss im Rest der Verwaltung könnte noch ein wenig stärker lodern. Da haben wir noch Luft nach oben, um es einmal so zu formulieren. Mein Dank gilt auch dem Rechnungsprüfungsamt, das es uns nicht immer leicht gemacht hat, aber zum Schluss mit uns zu einer guten Lösung gekommen ist. Ich bitte um Ihre Unterstützung. S e i t e | 33 Stadtrat Hentschel (AfD): Vielen Dank, Herr Bonew. Im Namen meiner Fraktion will ich kurz unser Abstimmungsverhalten erklären. Wir werden uns bei der Abstimmung über den Jahresabschluss enthalten. Weil wir 2013 noch nicht in Fraktionsstärke hier im Rat vertreten waren, überlassen wir es den älteren Parteien, dafür ein Votum abzugeben. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Noch einmal zu Protokoll: Wir übernehmen den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Spezifizierung, die Herr Bonew genannt hat, dass im Rechnungsprüfungsausschuss Bericht erstattet und dort über den weiteren Fortgang der Maßnahmen respektive den Bericht entschieden wird. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden Jahresabschluss zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Ich danke Ihnen für diesen klaren Beschluss und bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen, Herr Hilschenz, und Ihren Mitarbeiterinnen sowie selbstverständlich auch bei Herrn Tirpitz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kämmerei. Danke schön! 20.3 2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV-1866/13 vom 11.12.2013, Einrichtung eines Gymnasiums in der Gorkistraße 15 und 25, aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO (VI-DS02532-DS-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Wird das Wort gewünscht? - Herr Albrecht. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Bonew, der Kreis der Einreicher ist etwas größer geworden. Einreicher ist jetzt die Fraktion Die Linke. - Grundsätzlich können wir Ihrem Vorschlag zustimmen, wenn es sich um die speziellen Ergänzungen handelt, die wir vorgeschlagen haben. Das Thema „komplexer Maßnahmenund Zeitplan“ bleibt natürlich weiterhin Bestandteil der Vorlage Jahresabschluss. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Das Gorki-Gymnasium: eine lange Geschichte von Pannen und Ungereimtheiten. Fangen wir mit Folgendem an: Im Verlaufsprotokoll der Ratsversammlung am 20.11.2014 heißt es: Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortmeldungen? - Herr Hentschel. weitere OBM Jung bringt vor, er sei der Kollegin Dubrau ausgesprochen dankbar dafür, dass sie sehr intensiv dafür gekämpft habe, eine nach menschlichem Ermessen vernünftige Lösung zu finden, um eine überstandardisierte Brückenlösung Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 beim Gymnasium zu verhindern. Er halte die vorgegebenen Änderungen für nicht so wichtig, dass dazu eine Änderung des Stadtratsbeschlusses nötig sei. Wir haben dann doch die Brücke bekommen, wie Sie alle wissen. Oberbürgermeister Jung: Leider. Stadtrat Albrecht (CDU): Leider, weil teuer, aber nötig, um die Querung des Friedhofswegs zu vermeiden und daher eine sinnvolle Lösung. Als es dann um die Baugenehmigung ging, sind wir Stadträte getäuscht worden. Deswegen gab es einen Baustopp. Dieser hat dazu geführt, dass es zu Zeitverzögerungen und Kostensteigerungen bei diesem Projekt kam. Daraufhin mussten wir als Stadtrat einen Nachschlag von 1,46 Millionen Euro beschließen. Wir Stadträte haben schon damals bei einer Begehung vor Ort darauf hingewiesen, dass dieser Nachschlag nicht ausreichen wird, weil uns allen bekannt war, dass es ein Holzschutzgutachten gibt, in dem Hausschwamm und vieles, vieles mehr aufgeführt sind. Jetzt liegt der Beschlussvorschlag auf dem Tisch, weitere 1,8 Millionen Euro draufzusatteln. Es ist begrüßenswert, dass die Begründung für die Mehrkosten von 1,8 Millionen Euro sehr ausführlich ausgefallen ist. Wir haben schon in den Gremien festgestellt, dass die Controllingsysteme unserer Stadt im Baubereich absolut versagt haben müssen. Wir jedenfalls hatten den Eindruck, dass Großbauvorhaben in dieser Stadt offenbar zum allerersten Mal gemacht werden. Frau Dubrau, wie laufen Ihre Controllingsysteme? Bitte diskutieren Sie das im Bauausschuss! Controlling muss so funktionieren, dass wir bei Großbauvorhaben nicht ständig Nachschläge auf den Tisch bekommen. Baukostensteigerungen in Millionenhöhe müssen in Zukunft vermieden werden. Es sind Fragen über Fragen offen. Die Brückenlösung wollten wir vermeiden; das haben wir nicht geschafft. Wir Stadträte kommen nicht umhin, auch dieser Kostensteigerung heute zuzustimmen; denn wir brauchen die Plätze an dieser Schule. Es wird eine schöne Schule; keine Frage. Dennoch: Die Controllingsysteme im Baubereich dieser Stadt müssen überarbeitet werden. Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträ- S e i t e | 34 tinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Jetzt wird es mir ein bisschen zu doof. Ich habe nichts dagegen, dass Sie gegen bestimmte Beigeordnete etwas haben. Aber wenn Sie das hier so offensichtlich zeigen und so tun, als würden das AGM und die anderen schlafen, da mache ich nicht mit, auch nicht, weil eine Bundestagswahl ansteht. Das sage ich Ihnen ganz deutlich, bei aller Liebe. Ich war auch eine starke Kritikerin dieses Bauprojekts und habe dafür viel Dresche bekommen. Jetzt ist es eine richtig schöne Schule geworden; das sehe ich auch so. Dass sie teuer wird, haben wir schon damals gesagt. Dass sie jetzt noch teurer geworden ist, ist nicht gut, was aber nichts damit zu tun hat, dass das Controlling nicht geklappt hat, wie Sie hier behaupten. Ich war mehrmals auf der Baustelle. Ich habe gesehen, dass die Leute vom AGM kontrolliert und dort regelmäßig eine Bauarbeiterberatung gemacht haben. Bei aller Liebe, bleiben wir doch mal auf dem Teppich! Wenn wir etwas zu kritisieren haben, sollte das tiefgehender und genauer sein und nicht so allgemein, nur um irgendjemanden bloßzustellen. Das passt mir nicht. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich plädiere für ein bisschen mehr Sachlichkeit. Es ist doch sehr auffällig, dass wir hier in der Stadt Leipzig ein Problem haben, wenn es um Baupreise geht, vor allem dann, wenn es um das Bauen im Bestand geht. Das Bauen auf der grünen Wiese ist immer einfacher als das Bauen im Bestand; das wissen wir alle. Dennoch ist es auffällig, in welchen Größenordnungen das in Leipzig passiert. Ich sage ausdrücklich: Das hat nichts mit dem Dezernenten oder der Dezernentin zu tun; denn dieses Problem ist nicht neu. Wir haben aus meiner Sicht ein grundsätzliches Problem. Das ist kein Vorwurf an Sie, Frau Dubrau, weil dieses Problem nach meiner Auffassung systemisch ist. Es dürfte lohnenswert sein, sich seitens der Stadtverwaltung, insbesondere im zuständigen Dezernat mit Unterstützung des Dezernats Allgemeine Verwaltung, Gedanken machen, ob man, wenn man im Bestand tätig wird, wo die Risiken größer sind, mit einer anderen Warntiefe arbeiten muss, um zu verlässlicheren Ergebnissen zu kommen. Das ist wirklich keine Kritik an einzelnen Personen. Aber es ist auffällig, dass wir dieses Problem haben, allerdings nicht erst seitdem Sie im Amt sind, Frau Dubrau; dieses Problem gab es schon vorher. Daher liegt es aus meiner Sicht nahe, sich Gedanken zu machen, ob und wie die tatsächlichen Abläufe und Verfahrensweisen verändert und Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 verbessert werden können, damit uns dies in Zukunft nicht mehr in dem Umfang passiert. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Ich kann an dieser Stelle nur das wiederholen, was ich hier schon mehrfach gesagt habe. Erstens. Wir rennen in dieser Stadt ständig von einem Projekt zum nächsten. Das bedeutet: Eine ordentliche Vorbereitungszeit ist meist nicht gegeben. Das hängt mit der besonderen Situation des starken Wachstums der Stadt zusammen. Wenn heute etwas beschlossen wird, soll es morgen schon fertig sein. Eine vernünftige Vorbereitungszeit, die gerade auch bei einem sehr alten Gebäude erforderlich ist, ist meist gar nicht mehr vorhanden. Es wird zwar an ein paar Stellen geprüft und gebohrt, es wird auch ein ordentlicher Planer damit beauftragt, aber das reicht nicht aus. Zweitens. In der Anfangsphase versuchen wir immer, die Kosten so weit wie möglich nach unten zu drücken, um möglichst viele Projekte in die Durchführung zu bekommen. Das kann man aus taktischen Gründen sicherlich so tun. Aber das bedeutet eben auch, dass ich fast immer, insbesondere bei Bestandsbauten, gelegentlich auch bei Neubauten, im Nachhinein einen Nachschlag verlangen muss. In der Vergangenheit konnte das ein Stück weit verhindert werden, weil dafür der 10-prozentige Zuschlag genutzt werden konnte. Den gibt es aber nicht mehr. Wir gehen also immer von der untersten Grenze aus. Dieses Thema ist mehrfach im Bauausschuss besprochen worden, letztendlich aber ergebnislos. Es gibt natürlich auch personelle und strukturelle Probleme innerhalb des Amtes. Aber vielleicht können Sie auch einmal anerkennen, was dieses Amt in den letzten Jahren geleistet hat und vor welchen Aufgaben dieses Amt in den nächsten Jahren steht. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Amtes wurden Aufgaben in Größenordnungen übertragen wie: schnell mal weitere 20 Schulen, schnell mal weitere 40 Schulen, schnell mal weitere 80 Kindergärten, die zu großen Teilen auch durch das Amt errichtet werden. Sicher, das Amt ist mit etwas mehr Personal ausgestattet als früher. Aber allein die Abteilung von Herrn Naumann - Sie kennen ihn alle; er ist einer der engagiertesten Leute, die wir haben ist inzwischen auf 90 Mitarbeiter angewachsen. Das ist kaum noch steuerbar. Dort sind auch nicht mehr die „alten Hasen“ tätig, die die Gebäude aus dem Effeff kennen, sondern es sind viele Mitarbeiter neu hinzugekommen. Junge Leute, die direkt von der Hochschule gekommen S e i t e | 35 und eigentlich noch im Lernprozess sind, mussten innerhalb kürzester Zeit große Aufgaben übernehmen. Ich denke, all das sollte man in die Betrachtung miteinbeziehen. Dass man sicher noch mehr Kontrolle haben könnte, mag ich durchaus zugestehen. Aber ich glaube, die großen Aufgaben, die vor uns stehen, werden wir nicht mit gegenseitigen Schuldzuweisungen bewältigen, sondern indem wir alle gemeinsam versuchen, diese Aufgaben tatsächlich als eine Herzenssache anzusehen, die Mitarbeiter ein Stück weit zu unterstützen und anzuerkennen, dass es im Bauprozess von alten, denkmalgeschützten Gebäuden manchmal mehr Probleme gibt als beim Neubau. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Frau Dubrau, ich kann zwar das, was Sie eben gesagt haben, durchaus nachvollziehen. Aber ich denke, die Leidensfähigkeit der Bürgermeister ist auf jeder Bank relativ ausgeprägt. Unsere Kritik an dieser Vorlage, Frau Hollick, ist kein Wahlkampfgeplänkel. Sie können grundsätzliche Kritik nicht immer nur als Wahlkampfgeplänkel abtun. - Ich lasse mich durch Ihre Zwischenrufe nicht aus der Ruhe bringen. Wenn Sie die Diskussionen im Fachausschuss verfolgt hätten - das tun Sie ja meist sehr gewissenhaft, aber bei dieser Sache scheinbar nicht -, dann wüssten Sie, dass wir den Beschluss für problematisch halten, weil diese Vorlage Kosten enthält, die in der Vorlage vom Oktober einfach vergessen wurden. Das ist ein grundsätzliches Problem, und das hat Kollege Albrecht aus meiner Sicht zu Recht kritisiert. Frau Dubrau, mit gesundem Pragmatismus laufen Sie bei uns offene Türen ein; kein Problem. Aber hier geht es um das Geld der Bürger dieser Stadt. Wir sind als Stadträte verpflichtet, damit sorgsam und sparsam umzugehen und eine gewisse Sorgfalt walten zu lassen. Das jetzt einfach so abzutun, Fehler würden passieren und es stünden noch große Aufgaben vor uns, damit werden wir, glaube ich, unserer Verantwortung als Stadträte nicht gerecht. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich nicht in die Geschichte zurückgehen und daran erinnern, wie der Beschluss, dieses Objekt zu sanieren, zustande gekommen ist. Ich jedenfalls habe noch gut in Erinnerung, wie die Diskussion hier Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 hin und her ging, quer durch den Stadtrat, quer durch die Fraktionen. Schließlich hat es eine Mehrheitsentscheidung dafür gegeben. Ein beliebtes Schlagwort ist: Die öffentliche Hand baut sowieso immer teuer. Aber es wird kaum einmal darüber geredet, bei welchen Objekten die Kosten eingehalten oder sogar unterschritten worden sind. Mir ist nicht bekannt, dass Herr Bonew irgendwann einmal einen Nachschlag für das Dezernat beantragt hat. Die Mehrkosten werden aus Mitteln, die bei anderen Bauvorhaben eingespart worden sind, finanziert. In der Tat geht es darum - diese Signale habe ich auch aus dem AGM erhalten, und so habe ich die Kritik von Herrn Albrecht verstanden -, dass die Kosten seit Baubeginn aus dem Ruder laufen. Ich denke, wir haben im Vergabegremium in den letzten Jahren dafür sehr wohl ein Gespür entwickelt und rechtzeitig bei bestimmten Projekte nachgefragt. Beim Gymnasium in der Gorkistraße haben wir im Sommer letzten Jahres, konkret im September, die letzte Information „Zwischenstand Kostenentwicklung“ bekommen. Danach herrschte Funkstille. Das ist anhand der Protokolle des Vergabegremiums nachvollziehbar. Erst zum Ende des Jahres erhielten wir den Hinweis, dass sich dort ein Problem aufbaut. Soweit ich weiß, hat das AGM Besserung gelobt und zugesagt, dass es auch im eigenen Interesse künftig rechtzeitig Signale geben wird. Auf der heutigen Tagesordnung steht auch noch ein Beschluss zur Planung von weiteren Schulen zur Abstimmung. In diesem Zusammenhang will ich noch einmal betonen: Es ist ungeheuer wichtig, die qualifizierten Vorplanungen voranzutreiben, statt wie bisher nur für die Oberfinanzdirektion prüffähige Planungen bis zur Leistungsphase 3 zu machen. Im Rahmen dieser qualifizierten Vorplanungen sind auch die möglichen Risiken zu prüfen, damit Kostensteigerungen innerhalb der Bauphase in Zukunft vermieden werden können. Wahrscheinlich hat man bei dieser Planung lediglich eine Kostenschätzung vorgenommen. Man muss allerdings wissen, dass die Abweichung von der Kostenschätzung bei Sanierungsobjekten bis zu 30 Prozent betragen darf. Wenn wir das auf die ursprünglich geplanten 16,8 Millionen Euro umlegen, sind wir bei 5 Millionen Euro, wenn ich mich nicht täusche. Beim Neubau es gibt ja dort auch Neubauanteile - darf die Abweichung von der Kostenschätzung nur 10 Prozent betragen. Also lassen wir doch einmal die Kirche im Dorf! Wir haben unsererseits signalisiert, dass wir bereit sind, uns diesen Fragen zu stellen. Aber dann möchten wir in Zukunft rechtzeitig informiert werden. - Danke. S e i t e | 36 Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Schlegel. - Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 20.4 Schulnamensgebung für die Schule an der Gorkistraße - Gymnasium der Stadt Leipzig (VI-DS-03753) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.4.1 dazu ÄA (VI-DS-03753-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Herr Weickert. - Sie bringen jetzt aber noch nicht Ihren Antrag ein, oder? Stadtrat Weickert (CDU): Nein, auch ich kenne die Tagesordnung. - Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! „Der Dichterfürst trifft das Assiviertel“, so würde es wahrscheinlich der eine oder andere Bildungsbürger aus Schleußig betrachten, wenn er auf den Schulnamen und das Gymnasium Schönefeld schaut. Natürlich würde diese Betrachtung weder Goethe noch Schönefeld gerecht werden. Nun ist der Leipziger Stadtrat gewiss keine literaturhistorische Seminareinrichtung. Eine tiefergehende Diskussion über die Bedeutung von Geistesgiganten würde wahrscheinlich wie in einem Heizpilz verrauchen. Die Schulkonferenz hat sich für den Namen entschieden. Wahrscheinlich gibt es keine Vorbehalte hier im Rat gegen die Person an sich, selbst wenn müsste man klarstellen, dass nahezu jede Persönlichkeit der Geschichte Grautöne aufweist. Aber das Votum der Schulkonferenz sollte doch in hohem Maße für uns bindend sein. Goethe passt nach Schönefeld, nicht nur weil er die Tradition eines Leipziger GoetheGymnasiums wiederbelebt; Goethe ist auch ein gutes Stück Leipziger Kultur zwischen Gottsched und Gellert, auch wenn wir uns kritisch hinterfragen sollten, wie das mit dem Klein-Paris denn nun gemeint ist. Uns geht es in unserem Änderungsantrag nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Person Goethe. Vielmehr müssen wir die Stadtverwaltung an dieser Stelle auch einmal loben. Wo sonst Abstimmungen und Entscheidungsprozesse ein wenig ineffizient gestaltet werden und sich in die Länge ziehen, ist an dieser Stelle mit bemerkenswertem Elan gehandelt worden. Noch bevor wir hier im Stadtrat den Schulnamen beschließen, ziert bereits der Schriftzug „GoetheGymnasium“ die neue Schule. Von so viel vo- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 rauseilendem Gehorsam bin ich doch etwas überrascht. Meine Damen und Herren, natürlich ginge dies eigentlich nicht, wenn wir in die Richtlinie für Schulnamen in Leipzig schauen. Aber wollen wir nun wirklich eine Debatte an dieser Stelle führen, was wie durchgesetzt wird? Im Sprachgebrauch finden sich ohnehin keine Werner-HeisenbergSchule oder Robert-Schumann-Schule, sondern das Heisenberg-Gymnasium und das Schumann-Gymnasium. Auch das Gymnasium Engelsdorf will ich an dieser Stelle nicht vergessen, zu erwähnen. Wir werden mit Sicherheit noch intensive Debatten führen, ob die Schulform in den Namen gehört. Unsere grundsätzliche Auffassung dazu war immer folgende: Es hängt am Ende nicht am Begriff. Diskriminierung aufgrund der Schulform mag ein Problem sein, aber es steht gewiss derzeit nicht im Vordergrund schulpolitischer Debatten. Wir sollten mit gesundem Pragmatismus an diese Frage herangehen und ein Stück weit sprachliche Realität auch im Verwaltungsdeutsch niederschreiben. Keiner verliert etwas, wenn das Gymnasium Schönefeld zum GoetheGymnasium und nicht zur Goethe-Schule wird. Im Gegenteil: Schulen schaffen Identität für ihren Stadtteil. Nicht nur Goethe passt nach Schönefeld, auch ein Gymnasium gehört zu Schönefeld. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Jetzt haben Sie doch von hinten durch die Brust Ihren Antrag eingebracht. - Gibt es weitere listige Vorschläge? Dann können wir jetzt abstimmen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein! Zunächst steht der Änderungsantrag der CDUFraktion zur Abstimmung. Bitte stimmen Sie jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 34 Ja-Stimmen, 30 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist der Antrag angenommen. S e i t e | 37 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie - - Ich höre gerade, dass es dazu einen Änderungsantrag von der Fraktion Die Linke gibt. Entschuldigen Sie bitte! Dann rufe ich natürlich auch diesen Antrag auf: 20.5.1 (nichtöffentlich) (VI-DS-03676-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Wird dazu das Wort gewünscht? - Frau Lange. Stadträtin Lange (DIE LINKE): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Protokoll des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau ist zu lesen: Es wird angemerkt, dass hinter dem Schulhof noch freie Grundstücke liegen, die gegebenenfalls zur Erweiterung des Schulhofes angekauft werden könnten. Dazu wird angemerkt, dass mittelfristig ein Sporthallenneubau in diesem Bereich berücksichtigt ist. Weitergehende Flächen werden zur Erweiterung des Schulhofes vorgesehen. Das reicht uns nicht ganz. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag formuliert. Ich weiß nicht, ob Ihnen die Gesamtübersicht vorliegt. Auf den Flurstücken entlang der Zweinaundorfer Straße standen früher Wohngebäude; sie wurden beim Bombenangriff am 27. Februar 1945 auf Leipzig zerstört. Die letzte mir bekannte Nutzung war als Parkplatz des Kombinats Polygraph „Werner Lamberz“. Diese Grundstücke sind ungenutzte Brachflächen. Der Vermüllungsgrad ist stetig steigend. Wer dort entlangfährt, sieht das. Die Bäume auf diesen Flächen werden dafür sorgen, dass wir das irgendwann als Wald erklären müssen. Deshalb finden wir es sinnvoll, wenn wir hier verankern: Bitte Stadt, kauf diese Grundstücke an, um den Schulhof zu erweitern! Damit können die Flächen sinnvoll genutzt werden. Ich bitte um Zustimmung. Das widerspricht der von uns festgelegten Namensrichtlinie; das ist wahr. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Ich glaube, das ist kein Problem. Der Beschlusspunkt 1 bleibt unverändert. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Stadtrat Albrecht (CDU): Dieser Änderungsantrag ist relativ kurzfristig eingereicht worden. Wir konnten nicht prüfen, welche Grundstücke das sind. Wir konnten auch nicht diskutieren, wie wir das in das Schulkonzept einbinden können. Von daher stellen wir den Antrag, diesen Änderungsantrag ins Verfahren zu verweisen. Dann können wir das ordentlich diskutieren. Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so votiert. 20.5 Baubeschluss: Ernst-Pinkert-Schule, Grundschule, Martinstraße 7, 04317 Leipzig, Modernisierung Haus 2 (VI-DS03676) Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Stadtrat Bär (SPD): Macht es Sinn, dass wir hier öffentlich darüber sprechen, welche Grundstücke wir genau ankaufen wollen? Es ist davon auszugehen, dass diese dadurch mit Sicherheit nicht günstiger werden. Oberbürgermeister Jung: Ich bin für beide Beiträge dankbar. - Frau Lange, ich wusste gar nicht, dass es dazu einen Änderungsantrag gibt. Wie ich gerade erfahren habe, ist er erst heute Mittag eingegangen. Das ist sehr kurzfristig. Wir müssen so etwas besser prüfen können. - Herr Bär, Sie haben recht: Wir sollten nicht öffentlich über Grundstücksankäufe diskutieren. 20.6 S e i t e | 38 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Komplettmodernisierung Schulgebäude Erfurter Straße 14, 04155 Leipzig (ehem. Erich-Kästner-GS) i. V. m. Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-03771) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.6.1 dazu ÄA (VI-DS-03771-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Bitte schön, Frau Gehrt. Frau Lange noch einmal. Stadträtin Lange (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Ich habe vor 14 Tagen im Ausschuss Stadtentwicklung und Bau die Anfrage gestellt, ob alle diese Grundstücke gekauft werden können. Ich habe gerade aus dem Protokoll die Antwort auf meine Frage zitiert, nämlich: Die Stadt möchte ankaufen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie nochmals, darauf hinzuwirken und, wenn es sein muss, den Stadträten schriftlich mitzuteilen, dass es absolut nicht zulässig ist, Informationen aus Aufsichtsratssitzungen und aus geschlossenen Sitzungen öffentlich zu machen, egal ob das jetzt im Protokoll steht oder nicht. Herr Oberbürgermeister, ich fordere Sie hier nochmals auf - ich habe es schon einmal getan -, auf die Stadträte, die so etwas tun, einzuwirken. Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, Sie haben recht: Ich hätte das eben noch deutlicher sagen müssen. Es wurde beantragt, diesen Antrag ins Verfahren zu verweisen. Wer diesem Vorschlag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Nun zur Abstimmung über die Vorlage selbst. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie gegen diesen Baubeschluss stimmen. - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Sie erinnern sich sicherlich noch an die letzte Ratsversammlung, in der wir beschlossen haben, dass am Schulkomplex Karl-Heine-Straße 22b Vorschläge zu Kunst am Bau erarbeitet und eingeplant werden sollen. Sie erinnern sich vielleicht auch, wie Professor Fabian sagte, wir sollten dies doch eher bei den Vorlagen zu den Grundschulen in Angriff nehmen. Nun, hier sind die Vorlagen zu den Grundschulen. Ich spreche jetzt zu beiden Vorlagen, also zu den Tagesordnungspunkten 20.6 und 20.7. Oberbürgermeister Jung: Einen Moment! Dann rufe ich auch Tagesordnungspunkt 20.7 auf: 20.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Schule am Auwald, Rödelstr. 6, 04229 Leipzig, Mensaneubau (VI-DS-03778) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.7.1 dazu ÄA (VI-DS-03778-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Bitte fahren Sie fort! Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): In beiden Vorlagen ist zwar eine Kostengruppe 600 namens „Ausstattung und Kunstwerke“ aufgeführt, aber dann ist doch wieder nur von Ausstattung die Rede und nicht von Kunstwerken. Konkret: Beim Mensaneubau geht es nur um Stühle und Tische. Wir finden das sehr schade. Kulturelle und ästhetische Bildung sollte von Anfang der Schullaufbahn an ein wesentlicher Bestandteil der Bildungsarbeit sein. Dazu kann Kunst am Bau beitragen. Beim Schulgebäude in der Erfurter Straße geht es um eine Komplettmodernisierung, für die im- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 merhin insgesamt 7 Millionen Euro in die Hand genommen werden sollen; der städtische Anteil beträgt über 3 Millionen Euro. Es wird dort eine dreizügige Grundschule geben. Wir haben in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen, einen Punkt 11 zu ergänzen, der besagt, dass Vorschläge für Kunst am Bau in einem partizipativen Verfahren erarbeitet und Planungs- und Vorbereitungsmittel eingestellt werden sollen. Mit unserem Änderungsantrag zur Vorlage zu TOP 20.7, Mensaneubau der Schule am Auwald, wollen wir erreichen, dass ein Punkt 8 ergänzt wird, der besagt, dass Mittel für Planung und Realisierung für Kunst am Bau am Mensaneubau mit eingestellt werden sollen. Auch hier sollen die Schüler- und Lehrerschaft in die Planung mit einbezogen werden. Wir haben in unseren Änderungsanträgen noch keinen prozentualen Anteil für Kunst am Bau festgelegt. Das kann später diskutiert werden. Aber ich möchte Sie trotzdem bitten, den Änderungsanträgen zuzustimmen, da wir damit überhaupt erst die Voraussetzungen schaffen, die Leipziger Richtlinie für Kunst am Bau zukünftig bei kommunalen Bauvorhaben umsetzen zu können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): An sich wurde das schon in der letzten Ratsversammlung diskutiert. Dennoch werden auch heute wieder Änderungsanträge dazu eingebracht. Deshalb: Es gibt dazu bereits einen Ratsbeschluss, und dieser ist von der Stadtverwaltung einzuhalten. Wenn sie das nicht tun will, müsste hier im Rat darüber diskutiert werden, diesen Ratsbeschluss aufzuheben. Solange dies nicht der Fall ist, ist davon auszugehen, dass Mittel für Kunst am Bau in die Planungen mit eingestellt werden. Oberbürgermeister Jung: Es gab eine Parallelität im Verfahren, ja. - Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich betrachte mich selber auch als Kunstliebhaber. Aber in dem genannten Ratsbeschluss heißt es: Bis zum zweiten Quartal wird geprüft, bei welchen kommunalen Bauvorhaben ab 2017 Kunst am Bau geplant und realisiert werden kann. Ich will noch einmal ausdrücklich auf Folgendes hinweisen: Mittel, die für diesen Zweck eingesetzt werden, sind nicht förderfähig. Das verringert die Förderquote noch einmal. Sie wollen heute wieder 15.000 Euro für diese Planungen S e i t e | 39 beschließen. Wo aber ist das Geld für die Umsetzung, die sicher teurer wird als 15.000 Euro? Ich habe die Befürchtung: Solange wir uns noch nicht grundsätzlich auf Kunst am Bau bei Schulbauten verständigt haben, sondern das immer nur im Kontext von Änderungsanträgen tun, wecken wir bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften Erwartungen, dass wir diese Planungen machen, und das obwohl wir heute noch nicht wissen, wie deren Umsetzung bezahlt werden soll; denn die Mittel dafür sind nicht im Budget enthalten. Wir haben ein Schulbaubudget. Das legen Sie hier im Stadtrat fest. Das wird nicht verändert. Das heißt: Je mehr Geld wir für Kunst am Bau einsetzen, desto mehr fehlt es uns nachher an anderer Stelle. Das ist Ihre Entscheidung; ganz klar. Aber es ist meine Pflicht, Sie darauf hinzuweisen, dass das so ist. Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zu den Abstimmungen der Tagesordnungspunkte 20.6 und 20.7 Tagesordnungspunkt 20.6: Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. Schalten Sie bitte Ihr Abstimmgerät ein! Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 26 Ja-Stimmen, 35 NeinStimmen, fünf Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Wer dem Bau- und Finanzierungsbeschluss nicht zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. Tagesordnungspunkt 20.7: Abstimmung über den gerade vorgetragenen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. Darin ist noch keine Summe genannt, Frau Gehrt. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Nein. Den Änderungsantrag zu 20.6 hatten wir viel früher eingereicht. Wir haben im Änderungsantrag zu 20.7 formuliert, dass Mittel für Planung und Realisierung eingestellt werden sollen. Wir haben mit Absicht keine bestimmte Summe genannt. Darüber kann dann noch verhandelt werden. Ich will hinzufügen: Gerade bei einem Mensaneubau, also einem Gebäude, das täglich von über 500 Schülern und der Lehrerschaft genutzt wird, ist es mehr als angebracht, Kunst am Bau in Form eines Wandbildes oder einer Wandinstallation gestalterisch einzusetzen. Ich bin der Meinung: Wir sollten zukünftig in die Kostengruppe Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 600 neben Mitteln für Stühle und Tische immer auch Mittel für Kunstwerke einstellen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gerade bei einer Mensa ein Wandbild zu gestalten, ist schon heute an vielen Schulen gängige Praxis. Dafür bedarf es keinen Extraantrags. Ich denke, das kann im Verfahren geklärt werden. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte nicht zu Kunst am Bau sprechen, sondern Sie an Folgendes erinnern: So wichtig der Mensaneubau ist - das sieht unsere Fraktion auch so -, er entsteht auf der einzigen Grünfläche dieser Schule. Das wird ein Eingeschosser. Zukünftig wird die Schule fünfzügig gefahren. Die Schule verfügt nur über eine historisch zu nennende Einfeldturnhalle. Ich wäre glücklich gewesen, wenn man das Thema Turnhallenerweiterung an dieser Stelle mitgedacht hätte. Sie können sich vielleicht noch an die Diskussion zur Planung der Schwimmhalle erinnern; Stichwort Mehrstöckigkeit. Bei solchen Themen sollte künftig immer mitbedacht werden, was wir dort noch brauchen, damit uns nicht nächstes Jahr einfällt: Eigentlich brauchen wir da noch zusätzliche Turnflächen. Wir haben einen Brief von der Schule in der Komarowstraße erhalten, in dem wir darauf hingewiesen werden, dass die Sportfläche der Einfeldturnhalle für die künftig vorgesehene Viereinhalbzügigkeit nicht ausreichend sein wird. Die Schüler machen ihren Sportunterricht zum Teil jetzt schon in der Aula. Ich wäre glücklich gewesen, wenn wir über den Neubau einer mehrstöckigen Turnhalle rechtzeitig nachgedacht und diese im Zuge der Sanierung der Schule gleich mit errichtet hätten. Ob das jetzt noch machbar ist, weiß ich nicht. Auch bei der Schule am Auwald sollten wir die Anforderungen, die in den nächsten Jahren auf uns zukommen, schon jetzt mitbedenken, um nicht später feststellen zu müssen: Es reicht nicht aus, dass wir hier nur einstöckig gebaut haben. Weil das auch schon anderswo in der Vergangenheit der Fall war, hatten wir gesagt: So etwas darf uns nicht mehr passieren, bloß weil das Geld an der einen oder anderen Stelle knapp ist oder bei anderen Projekten gebunden ist. Wir werden das jetzt auf den Weg bringen. Aber in diesem Zusammenhang will ich noch einmal an das Versprechen erinnern, hier auch die Elternschaft einzubeziehen, wenn auch nun erst im Nachgang, weil unser Absetzungsantrag zu Beginn der Sitzung negativ votiert wurde. Vielen Dank. S e i t e | 40 Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Das geht in dieselbe Richtung. Es ist wirklich beides zu betrachten. Wir hatten auch bei anderen Schulen riesige Probleme mit den Speiseräumen. Ich persönlich würde dort nicht essen wollen. Kunst am Bau ist dort wirklich wichtig, aber noch wichtiger ist, dass die Kinder einen ordentlichen Platz zum Essen haben. Ich bitte, dass bei der Schule am Auwald beides betrachtet wird. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich möchte noch einmal unterstützend an die Kolleginnen und Kollegen sagen: Beachten Sie bitte, dass hier keine Summe für Kunst am Bau vorgesehen ist! Ich befürworte das sehr. Wir suchen auch immer nach Flächen und erhalten die Nachricht, wie in nichtöffentlicher Sitzung darüber entschieden worden ist, erst im Nachhinein. Dieser Beschluss zum Änderungsantrag der Linken wäre offener. Zumindest ich befürworte es aus Kultursicht sehr, dass man mit einplant, dort so etwas zu ermöglichen. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, das sehe ich auch so. Das ist, wie auch Kollege Fabian gesagt hat, umsetzbar. Über den Änderungsantrag der Linken stimmen wir elektronisch ab. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 24 NeinStimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist positiv votiert. Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Wer ist gegen den Bau- und Finanzierungsbeschluss Schule am Auwald? - Wer enthält sich? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig beschlossen. 20.8 Konzeption zum Antrag der Stadt Leipzig auf Wohnungsbauförderung für das Jahr 2017 gemäß Richtlinie gebundener Mietwohnraum (VI-DS-03384-NF01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst Frau Glöckner. Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Herren! Gemäß der vorliegenden Konzeption sollen 1.500 Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem Einkommen in Leipzig zeitnah errichtet werden, entweder durch Neubauvorhaben oder Altbaumodernisierung. Jeweils circa 20 Millionen Euro stehen dafür in den Jahren 2017 bis 2019 gemäß den Förderbedingungen des Freistaates zur Verfügung. Insbesondere die LWB, aber auch die Genossenschaften und private Partner sollen die Maßnahmen umsetzen. Wichtig ist uns, dass der Stadtraumbedarf - wo erfolgt sozialer Wohnungsbau? - und die Langfristigkeit der sogenannten Belegungsbindung möglichst länger als 15 Jahre bei der Umsetzung ausreichend beachtet werden. Angesichts des weiter prognostizierten Wachstums der Leipziger Bevölkerung, des starken Rückgangs des Leerstands von Wohnungen und der deutlichen Steigerung bei den Angebotsmieten ist die jetzt geplante Wohnungsbauförderung ein wichtiger erster Schritt. Wir fordern schon heute: Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus muss über 2019 hinausgehen und das Volumen deutlich ansteigen, Da der Bedarf in Leipzig jetzt schon fast viermal so hoch ist, insbesondere bei den Einpersonenhaushalten und bei großen Haushalten ab vier Personen, wird eine weiter steigende Nachfrage prognostiziert. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Gleich der Aufreger vorweg, damit ich Ihre volle Aufmerksamkeit habe: Die CDU-Fraktion wird der Vorlage nicht zustimmen. Ich will Ihnen auch unsere Gründe dafür nennen: Mit der Vorlage werden Zukunftsängste und Zukunftserwartungen erzeugt, die nicht realistisch sind. Es wird zum einen die Angst erzeugt, dass in Kürze kein bezahlbarer Wohnraum mehr zur Verfügung stehen wird. Dazu werden Schätzungen herangezogen, die selbst von Wohnungsbaugenossenschaften nicht bestätigt werden können. Dabei wird sogar der Verdacht laut geäußert, dass wir uns künstlich schlechterrechnen, um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen. Zum anderen wird die Erwartung erzeugt, dass mithilfe der Förderung künftig mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen wird. Doch wo wird mithilfe der Förderung künftig die Angebotsmiete für Neubau liegen? Eine solche Wohnung wird nicht unter 6,50 Euro pro Quadratmeter zu bekommen sein. Man darf gespannt sein, welcher Haushalt mit Wohnberechtigungsschein S e i t e | 41 sich diese Wohnung leisten kann und will. Noch liegt die Angebotsmiete in Leipzig bei durchschnittlich 6,15 Euro pro Quadratmeter. Aber erwartet wird vom Bürger auf der Straße, dass er die demnächst geförderten Wohnungen von seinen KdU-Sätzen bezahlen kann, die bekanntermaßen in Leipzig deutlich niedriger sind als im Umland. Diese Sätze will man auch nicht erhöhen, wie vom Sozialamt zu erfahren war, da es immer noch Angebote für einkommensschwache Haushalte in Leipzig gibt. Also: Ein Fragezeichen ist hier schon berechtigt. Was bewirkt die Förderung der Sanierung von unvermietetem Wohnraum? Es besteht die Gefahr, dass Wohnungen entmietet werden, um den Förderkriterien gerecht zu werden. Es besteht die Gefahr, dass Sanierungsvorhaben künstlich aufgebläht werden, um dem Förderkriterium gerecht zu werden, es müssen mindestens 600 Euro pro Quadratmeter investiert werden. Noch gelingt es den Wohnungsbaugenossenschaften und auch der LWB mit dem Einsatz geringerer Mittel ineffektive Bestände wieder fit zu machen und einkommensschwachen Haushalten anzubieten. Wer wird die Fördermittel tatsächlich nutzen? Die Signale sind höchst unterschiedlich. Die, die noch Leerstände haben, können so kurzfristig keine Investitionen auf die Beine stellen; wir reden ja hier nur von ganz wenigen Jahren. Das betrifft zum Beispiel die Genossenschaften, die mit ihren sozialen Ansprüchen eigentlich prädestiniert für dieses Programm wären. Auch die LWB hat deutlich signalisiert, dass die gewünschte Projektzahl weder finanziell noch personell noch durch die verfügbaren Liegenschaften darzustellen ist. Auch wissen wir noch nicht, ob aus beihilferechtlichen Gründen die LWB überhaupt tätig werden darf. Ja, wir brauchen Wohnungsbau in Leipzig. Wir brauchen vielfältige Akteure für unterschiedliche Einkommen und Ansprüche. Mit neuen Wohnungen wird der Druck auf das bestehende Wohnungsangebot in den Quartieren entlastet. Wir brauchen dort günstigen Wohnraum, wo die Einwohnerschaft eben noch nicht so gut durchmischt und der Anteil der Hilfebedürftigen unterdurchschnittlich ist. Wir brauchen planerischen Vorlauf und Experimentierfreudigkeit. Wir brauchen nicht zuerst das Lockmittel Förderung und auch nicht einen nur dafür aufgeblähten Verwaltungsapparat. Letztendlich sind Fördermittel auch Steuermittel, mit denen pfleglich umzugehen ist. Noch haben wir im Umkreis von 50 Kilometern um Leipzig fast 50.000 leerstehende Wohnungen. 60.000 Wohnungen brauchen wir bis 2030, wenn die Stadt weiter so wächst. Neben dem Wohnungsbau in Leipzig sollte zugleich die Kooperation mit dem Umland Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 gesucht werden. Eine wachsende Region kann die Wachstumsschmerzen einer Großstadt deutlich mindern. Anderenfalls laufen wir Gefahr, dass in Leipzig geförderter Mietwohnraum geschaffen und im Umland mit Fördermitteln Wohnraum zurückgebaut wird. Aus den genannten Gründen werden wir in der angekündigten Projektphase die Umsetzung der Konzeption, die mutmaßlich auch ohne die Stimmen der CDU eine Mehrheit erhalten wird, kritisch begleiten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Vor einigen Monaten stand ich an gleicher Stelle hier und habe dem Stadtrat gesagt: Wir müssen unsere Wohnungspolitik ändern, weil sich der Markt dreht und wir Schwierigkeiten bekommen werden, bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stellen zu können. - Damals hat man noch milde gelächelt. Jetzt wird von der Staatsregierung ein Programm für sozialen Wohnungsbau in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz aufgelegt, eben weil es in diesen Städten Probleme gibt, günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Früher wurde sozialer Wohnungsbau vornehmlich vom Staat gefördert, indem man den Bauherren Steuervorteile zusagte und zinsgünstige Kredite für den Wohnungsbau vergab. Zinsgünstige Kredite sind momentan nicht so der Renner. Also hat man sich darauf verständigt, die Miete zu bezuschussen. Jetzt stürzt sich alles darauf und sagt: Prima, jetzt bekommen wir sozialen Wohnungsbau in Leipzig! Jetzt machen wir mal voran. Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaften und die Genossenschaften sollen jetzt neu bauen. - Nun ist es mit dem Neubau aber nicht ganz so einfach. Man braucht dafür ein Grundstück, man muss es projektieren, man braucht Pläne, und dann muss gebaut werden. Das alles dauert seine Zeit. Da sind natürlich die Gesellschaften im Vorteil, die schon geplant und mit dem Bauen angefangen haben oder kurz vor Baubeginn stehen. Am Lindenauer Hafen zum Beispiel passt das prima. Dieses Programm fördert aber nicht nur den Neubau; es gibt auch einen Zuschuss bei der Sanierung von Wohnungen. Ich habe schon im Aufsichtsrat der LWB gesagt und wiederhole es noch einmal in Richtung der Geschäftsführerinnen, die hier heute anwesend ist: Man sollte sich bei der LWB überlegen, welche Häuser, die im Streubesitz sind, günstig saniert werden können, um danach diesen Wohnraum der Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen. S e i t e | 42 Ich weiß, dass einige Handwerksbetriebe und Bauunternehmen ihr Geld nicht mehr bei der Bank anlegen, weil sie zurzeit keine Zinsen dafür bekommen. Stattdessen setzen sie ihr Geld, das sie sonst anlegen würden, dafür ein, um Häuser im Rahmen dieses Programms günstig zu sanieren und den Wohnraum als Sozialwohnung zu vermieten. Das ist eine wunderbare Kapitalanlage, solange es bei der Bank keine Zinsen mehr gibt und sie sich nicht trauen, an der Börse zu spekulieren. Ich will hier nur zum Ausdruck bringen, dass man bei Inanspruchnahme dieses Programms in nennenswerten Größenordnungen auch an Sanierung denken sollte. Man sollte auch Bestände, die vielleicht zum Verkauf stehen oder schon abgeschrieben sind, in den Fokus nehmen und prüfen, ob sich dort preisgünstig Wohnraum schaffen lässt für Leute, die darauf angewiesen sind. Man kann Wohnungen auch preisgünstig sanieren. Es muss nicht immer eine Luxussanierung sein, es geht auch einfacher. - Danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Frau Dr. Heymann und liebe CDU, ich musste mich eben echt zusammenreißen und kann es immer noch nicht fassen. Das SMI erarbeitet eine Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum. Sie von der CDU hatten die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Nachdem diese Richtlinie von der Sächsischen Staatsregierung beschlossen worden ist, verurteilen Sie die Stadt Leipzig dafür, dass sie jetzt eine Vorlage auf Basis dieser Richtlinie vorlegt. Sie sagten ja, Sie werden die Vorlage ablehnen, weil sie genau das erfüllt, was in der Richtlinie formuliert ist. Da frage ich mich: Was ist denn hier los? Wir haben aktuell noch 400 belegungsgebundene Wohnungen in Leipzig, in 2010 waren es 5.000. Das Sozialamt weiß gar nicht mehr, wo es die Leute unterbringen kann, die dringendst eine Wohnung brauchen, weil sie sozialen Härten ausgesetzt sind. Teilweise ist es schon egal, ob die Wohnung ein bisschen teurer oder ein bisschen billiger ist. Es geht hier darum, dass 1.500 belegungsgebundene Wohnungen entstehen sollen, auf die dann auch das Sozialamt Zugriff hat. Ich bin gespannt, wie Sie das Ihren Wählern verkaufen wollen, dass Sie jetzt sagen: Wir sagen Nein, weil uns 6,50 Euro pro Quadratmeter zu teuer sind. Wir wollen lieber, dass Wohnungen für 10 Euro pro Quadratmeter vermietet werden. - Für Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 mich ist es völlig unbegreiflich, warum Sie diese Vorlage heute ablehnen wollen, obwohl Sie an der Erarbeitung dieser Richtlinie beteiligt waren und damit auch für deren Ausgestaltung die Verantwortung tragen. Sie als Stadträte tragen hier die Verantwortung für das Wohl der Leipziger Bürgerinnen und Bürger. Schon deshalb müssten Sie dieser Vorlage zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich mache es ganz kurz. Herr Weber, interessant ist, dass Leipziger Stadträte in die Landespolitik eingreifen können. Den Ball spiele ich jetzt aber nicht zurück, indem ich sage: Ihr seid doch auch mit in der Regierungsverantwortung. - Nur so viel: Nicht alles, was aus Dresden kommt, ist perfekt. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Heymann, seien Sie doch ehrlich und sagen: Die Richtlinie soll in Leipzig zum Scheitern gebracht werden, damit das Geld weiterhin für den Eigenheimbau versickern kann. Die ärmeren Leute sollen in die leerstehenden Wohnungen in den Randgebieten ziehen. - Doch, das haben Sie hier gesagt. Sie wollen faktisch, dass diese Richtlinie scheitert. Die Probleme sind ja nicht neu. Die Richtlinie, so wie sie Ende letzten Jahres beschlossen worden ist, war schon seit über einem Jahr eins zu eins in dieser Fassung bekannt. Es ist damals schon kritisiert worden, dass die Mietzuschüsse zu gering sind und nicht den KdU-Sätzen entsprechen. Es hätte begleitend ein Landeswohngeld oder Ähnliches eingeführt werden müssen, das die Differenz zwischen 6,50 Euro pro Quadratmeter und dem KdU-Satz ausgleicht. Wir haben es einmal überschlagen: Das würde in etwa 1,90 Euro pro Quadratmeter ausmachen. Wenn man das einmal hochrechnet auf die Anzahl der Wohnungen, würden pro Jahr ein paar Millionen Euro als Quersubventionierung fällig werden, allerdings nur dann, wenn alle diese Wohnungen tatsächlich an KdU-Empfänger gehen. Dieses Programm zielt aber darauf, dass vom Wohnungsneubau auch diejenigen partizipieren können, die 6,50 Euro pro Quadratmeter aufbringen können. Wir sollten schon ein bisschen mehr Ehrlichkeit ins Spiel bringen. Wir alle kannten die Probleme. Das ist überall nachlesbar. Wir jedenfalls haben das immer wieder angesprochen. Oder was glauben Sie, wieso ich gesagt habe: Das Pro- S e i t e | 43 gramm ist ein Schuss in den Ofen? Jetzt haben wir das Programm, und die Stadt muss daraus etwas machen, damit diese Millionen nicht versickern. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Es gab gestern im Ausschuss und auch eben die Nachfrage nach den beihilferechtlichen Grundsätzen. Wenn es von Interesse ist, will ich das ganz kurz darstellen. Weitere Nachfragen können dann im Ausschuss ausführlicher besprochen werden. Damit es hier keine Unsicherheiten gibt: Im Grundsatz ist der soziale Wohnungsbau beihilferechtlich eine Dienstleistung zur Daseinsvorsorge und unterliegt somit nicht den Beschränkungen von Demonstrativvorhaben. Damit gilt alternativ zur Obergrenze von 200.000 Euro eine Obergrenze von 15 Millionen Euro für Zuschüsse an Unternehmen. Ich denke, Vorhaben in dieser Größenordnung werden wir hier an kaum einer Stelle durchführen. Das Ganze ist auch kein Hexenwerk; es ist genau dokumentiert. Zurzeit gibt es eine Zusammenarbeit zwischen dem ASW und den entsprechenden Behörden im Land. Wie gesagt, im Ausschuss können wir das gerne noch einmal ausführlicher darstellen. Zum Thema generell ist zu sagen: Die Stadt Leipzig hat jahrelang dafür gekämpft, dass in Sachsen wieder ein Programm für den sozialen Wohnungsbau aufgelegt wird. In den 1990erJahren wurden mithilfe des damaligen Programms noch Wohnungen in eher geringer Größenordnung errichtet. Dann lief das aus. Danach gab es jahrelang kein Programm für sozialen Wohnungsbau. Das Wachstum der Stadt und die zunehmende Minimierung des Leerstands machen es notwendig, sich mit diesem Thema neu zu beschäftigen. Ich denke an die vielen Gespräche, die wir im Ausschuss zu diesem Thema geführt haben. Eigentlich waren wir alle sehr froh, dass es jetzt endlich so weit ist, dass das Land wieder Geld für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt. Zwischenzeitlich hatten wir schon gar nicht mehr daran geglaubt. Aber der Druck aus den großen Städten und der Druck aus der Politik der großen Städte an das Land waren sehr groß. Ich denke auch, dass mit diesem Programm der richtige Weg eingeschlagen wird, auch wenn es nur in einem kleinen Teilbereich marktsenkend wirken wird. Wir wissen, dass die Mieten bei Neubau kaum mehr bei 8,50 Euro pro Quadratmeter, sondern eher durchschnittlich bei 10 Euro pro Quadratmeter liegen. Mit steigenden Grundstückspreisen und steigenden Baukosten wird es Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 noch schwieriger werden, diese Preise aufrechtzuerhalten. Wir wissen auch, dass 45 Prozent der Bewohner dieser Stadt sich Mieten in dieser Höhe nicht leisten können und eigentlich einen WBS bekommen müssten. 45 Prozent! Das bedeutet, dass das Potenzial, das als Neubau errichtet wird, für viele Bürger, die in dieser Stadt bereits wohnen, nicht infrage kommt, während Neuankömmlinge meist über ein etwas höheres Gehalt verfügen, es sei denn, sie sind Studenten. Aber es gibt eben auch die ganz normale Familie: Die Frau ist zum Beispiel Verkäuferin, der Mann Elektriker, sie haben zwei Kinder. Diese Familie hat inzwischen Schwierigkeiten, auf dem freien Markt eine für sie adäquate Wohnung zu finden. Und das wird in den nächsten Jahren noch schwieriger werden, auch für diejenigen, die einen Wohnberechtigungsschein und damit die Chance haben, in eine Wohnung mit 6,50 Euro pro Quadratmeter einzuziehen, selbst wenn sie noch Wohngeld erhalten. Das sind nicht die Standardwohnungen für KdUEmpfänger; das ist richtig. Aber Tatsache ist: Wir brauchen für einen sehr viel größeren Kreis an Bewohnern entsprechenden Wohnraum. Wir wissen, wir brauchen zu großen Teilen Einraumoder Anderthalbzimmerwohnungen für die ganz kleinen Haushalte, und wir brauchen auch Vier-, Fünf- und Sechszimmerwohnungen für die großen Familien. Die großen Familien sind diejenigen, die am schwersten auf dem freien Wohnungsmarkt etwas finden. Die großen Wohnungen aus der Gründerzeit sind zwar für diejenigen, die dort schon seit 10 oder 15 Jahren wohnen, immer noch preiswert. Für diejenigen aber, die jetzt eine solche Wohnung suchen, ist es ausgesprochen schwierig, weil man inzwischen solche Wohnungen nicht mal mehr von 10 Euro pro Quadratmeter bekommt. Was nutzt es, diesen Leuten zu sagen, dass die Durchschnittsmieten im Bestand immer noch gering sind und irgendwo noch Wohnungen mit etwas geringeren Mieten angeboten werden, wenn der Zuschnitt für eine große Familie nicht stimmt. Ich denke, da ist das Thema sozialer Wohnungsbau eine große Hilfe. Wir können zielgerichtet ein gewisses Klientel versorgen, das es nicht nur auf dem Wohnungsmarkt, sondern insgesamt sehr schwer hat. Insofern: Ich bin sehr froh, dass dieses Geld jetzt fließen wird, und habe meine Kollegen beauftragt, das Geld auch unter die Leute zu bringen. Das ist ja nicht immer ganz einfach. Misstrauen bei Investoren ist vorhanden, bei einigen auch Nichtwissen. Einige Bedingungen sind nicht ganz so optimal, manche wurden im Laufe der Beratungen in den letzten Monaten noch verbessert. S e i t e | 44 Das sind Steuergelder; das ist richtig. Es geht in erster Linie darum, dass die Menschen, die Unterstützung brauchen, davon etwas haben. Es gibt eine Summe von 27.000 Euro für die Sanierung einer Altbauwohnung mit circa 60 Quadratmetern und 37.000 Euro als Zuschuss - kein Darlehen! - für eine Neubauwohnung mit circa 60 Quadratmetern. Das ist eine Menge Geld. Dafür muss es uns gelingen, tatsächlich das tun, was wir in unserem Wohnungspolitischen Konzept, das sehr einmütig hier beschlossen worden ist, festgelegt haben, nämlich diese Aufgabe als eine der wichtigsten in dieser Stadt anzusehen. Zumindest einen Teil können wir jetzt umsetzen. Ich bitte Sie daher, dieser Vorlage zuzustimmen. Wir müssen an die Arbeit gehen. Wir sind schon in Vorgesprächen, aber erst wenn diese Vorlage positiv votiert ist, können wir auch die entsprechenden Verträge vorbereiten. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie jetzt Ihre Stimme zu diesem Beschlussvorschlag ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 46 Ja-Stimmen, 18 NeinStimmen, keine Enthaltungen. So beschlossen. 20.9 Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) (VI-DS-03397NF-05) Einreicher: Oberbürgermeister 20.9.1 dazu ÄA (VI-DS-03397-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 20.9.2 dazu ÄA (VI-DS-03397-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 20.9.3 dazu ÄA (VI-DS-03397-ÄA-03) Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel 20.9.4 dazu ÄA (VI-DS-03397-ÄA-04) Einreicher: SPD-Fraktion 20.9.5 dazu ÄA (-03397-ÄA-04-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 20.9.6 dazu ÄA (-3397-NF-05-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 20.9.7 dazu ÄA (-03397-NF-05-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 20.9.7 dazu ÄA (-03397-NF-05-ÄA-03) Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel Gestatten Sie mir, einige einführende Sätze dazu zu sagen. Meine Damen und Herren, das ist eine sehr, sehr wichtige Vorlage, ein sehr wichtiges und bedeutendes Beschlussunterfangen. Ich be- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 grüße aus diesem Anlass auch die Geschäftsführung der LWB, Frau Schäfer und Frau WolkeHaupt, sowie die Leiterin der Unternehmenskommunikation, Frau Sachse. Herzlich willkommen hier im Stadtrat! Mit dieser Vorlage macht die Stadt Leipzig als Eigentümerin ihres kommunalen Wohnungsbauunternehmens von ihrem Recht Gebrauch, den öffentlichen Zweck und Auftrag noch einmal deutlich zu konkretisieren und zu untersetzen. Nicht alle Städte haben die Chance dazu. Denken Sie an unsere Nachbarstadt Dresden, die ihr Wohnungsunternehmen verkauft hat und jetzt ein neues Wohnungsunternehmen aus der Taufe heben musste, um Einfluss auf den städtischen Wohnungsmarkt nehmen zu können. Die Ihnen vorliegende Vorlage ist das Ergebnis eines sehr umfänglichen verwaltungsinternen, aber auch verwaltungsübergreifenden Beteiligungsverfahrens. Es galt, fach- und unternehmensspezifische Belange sorgfältig und verantwortungsvoll abzuwägen. Meine Damen und Herren, die Kunst liegt darin, die finanzielle Leistungs- und Investitionsfähigkeit im Blick zu behalten und trotzdem dem Unternehmen zuzutrauen, all das für uns zu tun, was wir gerne hätten. Das ist manchmal ein Ritt auf der Rasierklinge. Ich will auch noch einmal deutlich sagen: Mir ging es darum, so viele Anregungen wie möglich aus den Anträgen der Fraktionen aufzunehmen. Wir haben versucht, in die Vorlage, die Sie hier heute auf dem Tisch haben, Ihre Änderungsvorschläge mit einfließen zu lassen. Inzwischen gibt es, wie ich gerade erfahren habe, schon wieder neue bzw. aktualisierte Änderungsanträge von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Darüber wird dann zu befinden sein. Lassen Sie mich aus der Vielzahl von Vorgaben die beiden wesentlichen herausgreifen: Die erste wesentliche Vorgabe lautet: Zielstellung sind 38.000 Wohnungen bis 2026. - Ich weiß, das geht einigen nicht weit genug. Glauben Sie mir, das, was wir vorhaben, ist ambitioniert. Das bedeutet gegenüber dem Status quo einen Zuwachs von mindestens 3.000 Wohnungen durch Neubau, Zukauf oder Marktaktivierung. Natürlich ist es möglich, über diese Zielstellung hinauszugehen. Aber wir führen das Unternehmen schon so an seine Leistungsgrenze. Wir haben heute Morgen zusammengesessen und uns frisch und frei unterhalten. Frau WolkeHaupt saß mit an meinem Tisch. Ich habe sie dringlich darum gebeten, dass uns das Unternehmen auch bei der Schaffung von Kitaplätzen hilft. Auch dies müssen wir in Rechnung stellen: Neben der Aufgabe Wohnungsbau hat die LWB S e i t e | 45 weitere Aufgaben zu erfüllen, wie zum Beispiel den Bau von Kitas oder unter Umständen auch wieder die Schaffung neuer Asylbewerberunterkünfte. Das heißt: Unsere stadtplanerischen Überlegungen und die sozialen Aufgaben, die wir dem Unternehmen zuordnen, wollen alle mitbedacht sein. Ich kann berichten, dass Frau WolkeHaupt mir zugesagt hat, auch kurzfristig, kreativ und intensiv mit uns zusammen an Lösungen zu arbeiten. Die zweite wesentliche Vorgabe lautet: Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. - Diesen haben wir nach drei Kriterien unterschieden: 1. ein Drittel des Gesamtbestandes gemäß KdU, 2. sonstiger preisgünstiger Wohnraum, das heißt: KdU zuzüglich 10 Prozent; das sind zurzeit - man höre und staune - 59 Prozent der Wohnungen, 3. Im Rahmen des zu startenden Neubauprogramms, über das wir eben gesprochen haben, sollen mindestens 30 Prozent der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau geschaffen werden. Diese beiden Vorgaben sind alles andere als unsportlich. Deswegen habe ich sie hervorgehoben. Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal die dynamische Entwicklung des hiesigen Wohnungsmarktes ins Wort heben. Die finanziellen Rahmenbedingungen, nicht zuletzt mit der Ausgestaltung von Förderkulissen, haben wir eben besprochen. Wir haben die Evaluation der Eigentümerziele schon nach drei Jahren vorgesehen, abweichend von unserem Leipziger Kodex. Dies bietet uns und der LWB die Option, den Umsetzungsstand immer wieder zu überprüfen und je nach Entwicklung nachzujustieren. So weit meine Einleitung. - Ich bedanke mich ganz herzlich, auch im Namen meiner Mitarbeiter, bei Ihnen für die sehr konstruktiven und sachlichen Erörterungen in den Gremien und für die Zusammenarbeit bei dieser Vorlage. Bitte schön, jetzt haben Sie das Wort. - Als Erster hat sich Herr Schlegel gemeldet. Danach gehen wir der Reihe nach vor. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Langfristig bezahlbares Wohnen bei der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft funktioniert aus Sicht der Fraktion Die Linke nur, wenn einerseits die Wohnkosten für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar sind und andererseits das Wohnungs- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 S e i t e | 46 unternehmen wirtschaftlich stabil ist. Das Recht auf eine Wohnung halten wir für ein unverzichtbares Menschenrecht. Leider wurde es bis heute nicht als Grundrecht in das Grundgesetz aufgenommen. Marktanteil in Höhe von mindestens 10,5 Prozent anzustreben, einen Kernbestand von nicht unter 36.000 Wohnungen sicherzustellen sowie das ist neu - künftig auf Einzelverkäufe in innerstädtischen Stadtteilen zu verzichten. Wirtschaftliche Stabilität ist aber nicht alleiniger Zweck des Unternehmens LWB, sondern ebenso die Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung, insbesondere auch der einkommensärmeren Haushalte. Eine Wohnung ist Wirtschafts- und zugleich Sozialgut; das ist voneinander untrennbar. Auch deshalb haben der Gesetzgeber und die Gerichte in den zurückliegenden 20 Jahren mehrfach die Rechte der Mieterinnen und Mieter gestärkt. Wir unterstützen, wie gesagt, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der als Ziel 40.000 Wohnungen vorsieht. Wir stellen unseren Ergänzungsantrag aber ebenfalls zur Abstimmung, weil die Ergänzungen auf die Formulierungen in der Ursprungsfassung der Vorlage Bezug nehmen, nämlich Wohnungen vor allem in jenen Stadtteilen zu erwerben, wo der LWB-Anteil noch unter 5 Prozent liegt. Dass dabei die Prämisse der Wirtschaftlichkeit gilt, ist ebenso wie die anderen Ziele bereits in der Präambel festgelegt. Bekanntlich hatte der LWB-Aufsichtsrat im Sommer vergangenen Jahres die Unternehmensstrategie beschlossen, um rechtzeitig die Ziele für das Wirtschaftsjahr 2017 zu erarbeiten und zu beschließen. Dieser Beschluss erfolgte mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Strategie nach dem Stadtratsbeschluss zu den Eigentümerzielen anzupassen ist. Auch deshalb ist es notwendig, heute die LWB-Eigentümerziele zu beschließen. Wir unterstützen das Ziel, das der SPD-Antrag verfolgt, nämlich den Bestand der LWB perspektivisch bis 2026 auf 40.000 Wohnungen zu erhöhen. Dies muss aber schrittweise erfolgen und als Fernziel gesehen werden. Ebenso unterstützen wir die beiden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Einerseits müssen die städtischen Ziele für die LWB exakt abrechenbar beschrieben sein; zugleich stellen sie eine politische Willensbekundung des Stadtrats dar und können deshalb auch Begriffe wie „Luxussanierung“ enthalten. Durch den ÄA-02 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Neufassung wird die Transparenz der Mietpreisentwicklung in den LWB-Beständen verbessert, was wir ebenfalls befürworten. Zu unserem Ergänzungsantrag ÄA-01. Wir stimmen der Übernahme des Antrags zur Ergänzung der Präambel zum sozialen Zweck der LWB in der Formulierung der Verwaltung zu. Gleiches trifft auf die Übernahme des Änderungsantrags ÄA-02 zur Ergänzung des Vorgehensziels 1.3.1 zu, wonach Sanierungsmaßnahmen wegen ökologischen Effekten auf die Senkung der Bewirtschaftungskosten abzielen sollen sowie die Energieerzeugung, vorrangig zum Eigenverbrauch, aus regenerativen Quellen erfolgen sollen, wie in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes dargelegt. Als Einreicher stimme ich auch der Übernahme des ÄA-03 zu. Dieser sieht vor, das Ziel 1.1.1 zu ergänzen bzw. neu zu fassen, nämlich einen Gestatten Sie mir noch ein paar persönliche Worte. Aktuell wird eine zunehmende Entfremdung zwischen Bevölkerung und Politik festgestellt. Diese ist nicht zuletzt auf eine zunehmende Politikphraseologie zurückzuführen, die ein besonderes Wissen vorgaukeln soll. Wenn es wie hier konkret um Wohnungen geht, sollte dieser Begriff auch verwendet werden und nicht ein technisch funktionaler Oberbegriff wie „Wohnraum“, der auch Wohnheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte, Hotels und Jugendherbergen umfasst. Den Anspruch auf eine eigene Wohnung verfolgen zunehmend auch immer mehr Studenten, sei es einzeln oder in Wohngemeinschaften. Zu Recht muss zwischen Wohnungs- und Obdachlosigkeit unterschieden werden. Obdachlos muss in Leipzig niemand sein. Wohl aber gibt es seit Jahren eine leider konstante Zahl von Menschen ohne eine eigene Wohnung. Nicht wenige müssen erst erlernen, eine eigene Wohnung zu unterhalten. Gleiches trifft auch auf Flüchtlinge und Asylbewerber zu. Auch Asylbewerber mit Daueraufenthaltsstatus haben nach einem Jahr Anspruch auf eine eigene Wohnung. Der Platz in einem Wohnraum allein kann deshalb nicht unser Anspruch sein. Abschließend noch ein Dankeschön an Herrn Auerhammer. Beispielgebend waren die Stadtratsgremien und -fraktionen bei der Präzisierung der Vorlage zu den LWB-Eigentümerzielen eingebunden, weshalb wir uns eine breite Zustimmung zu dieser Vorlage erhoffen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Die erfolgreiche Entwicklung Leipzigs verbunden mit einem rasanten Bevölkerungswachstum führt auch zu einer atemberaubenden Entwicklung am Leipziger Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Immobilienmarkt, selbst wenn Frau Dr. Heymann das vielleicht etwas anders sieht. Bereits in meiner letzten Rede zur Anpassung der LWBEigentümerziele im März 2014 hatte ich darauf hingewiesen, und dieser Trend bestätigt sich jetzt. In den letzten fünf Jahren kamen 62.000 Menschen neu hinzu. Der Leerstand ging auf 9.000 Wohneinheiten im marktaktiven Bestand zurück, von ehemals 69.000 Wohnungen im Jahr 2000; das ist schon beachtlich. Die Bautätigkeit nimmt zu: von 1.000 auf jetzt 2.000 Wohneinheiten pro Jahr im Neubau. Die Zahl der Baugenehmigungen steigt stark an. Auch die Mieten steigen, aber noch moderat. Diese Entwicklung hält an, ja, sie wird sogar noch an Fahrt gewinnen. Viele Akteure stehen jetzt in den Startlöchern und beginnen mit der Planung größerer und mittlerer Bauvorhaben; denn der Bedarf an neuem Wohnraum ist riesig. Laut Amt für Statistik und Wahlen wird allein in den nächsten drei Jahren in Leipzig mit einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 6.600 Haushalten gerechnet. Das ist die ausschlaggebende Größe für den zukünftigen Wohnraumbedarf. Was bedeutet das für die LWB? Für die LWB bedeutet dies aus unserer Sicht, dass sie ihre Kehrtwende von einer Entschuldungs- und Konsolidierungsstrategie hin zu einer Wachstumsund Investitionsstrategie noch schneller hinbekommen muss. Dafür muss der Gesellschafter Stadt Leipzig jetzt die Weichen stellen. Die aktualisierten Eigentümerziele sehen zwar vor, dass die LWB ihren bisherigen Marktanteil von 10,5 Prozent halten soll, um weiterhin eine gewisse Steuerungs- und Lenkungsfunktion am Leipziger Immobilienmarkt ausüben zu können. Doch was heißt das konkret in Zahlen: 38.000 Wohnungen bis 2026, wie es die Unternehmensplanung der LWB vorsieht? Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Verwaltung unser Anliegen aufgegriffen hat, neben dieser doch eher schwammigen und allgemeinen Größe des Marktanteils eine klare, absolut anzustrebende Zielgröße zu nennen, die für die LWB und den Gesellschafter nicht nur abrechenbar ist, sondern auch für Steuerungszwecke genutzt werden kann. Ob die Zielvorgabe von 38.000 Wohneinheiten ausreichend ist, um den Marktanteil zu halten, bezweifeln wir allerdings. Bereits bei der Diskussion zur Anpassung der Eigentümerziele im Jahr 2014 forderte die Fraktion Die Linke eine mittelfristige Festschreibung des Wohnungsbestands auf 40.000 Wohneinheiten. Das hielt meine Fraktion damals für eine zwar richtige, aber verfrühte Forderung. Angesichts des bereits beschriebenen dynamischen Immobilienmarktes und der gesunden wirtschaftlichen Entwicklung der LWB kommen wir an die- S e i t e | 47 ser Festschreibung aber jetzt nicht mehr vorbei, wenn wir das Ziel, den Marktanteil zu halten, wirklich ernst meinen. Bei der Formulierung von Eigentümerzielen ist richtig und wichtig, Sachziele und Finanzziele möglichst in Einklang zu bringen. Auch wir kennen den anstrengenden Weg der LWB von einem von Insolvenz bedrohten hin zu einem gesunden Unternehmen. Das ist eine großartige Entwicklung. Herzlichen Dank an die Geschäftsführerinnen und die Mitarbeiter für diese gute Entwicklung! Aber man darf auch nicht vor jedem Sachziel den Vorbehalt der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit wie ein Mantra vor sich her tragen. Wenn man ein Sachziel als sehr wichtig erachtet, sind Gesellschaft und Gesellschafter gefordert, alles zu tun, dieses auch umzusetzen. Das ist in der Privatwirtschaft nicht anders. Jeder Firmeninhaber wird letztendlich seine Gesellschaft so mit Mitteln ausstatten, dass sie die vom Gesellschafter beschlossene Unternehmensstrategie umsetzen kann. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag auch klar die Verantwortung des Gesellschafters benannt, alle Mittel und Wege zu prüfen, den Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000 Wohneinheiten zu unterstützen. Das kann die Bereitstellung von freien Flächen sein, die für die Wohnbebauung geeignet sind, oder auch die Übertragung von Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB, wie von uns schon seit langem gefordert, aber leider immer noch nicht umgesetzt. Erfolg wird sich nur dann einstellen - davon bin ich überzeugt -, wenn LWB und Stadt an einem Strang ziehen. Abschließend möchte ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass jetzt endlich die lange geforderte Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen in Gang kommt, auch wenn noch nicht alles rund läuft. Dies wird es der LWB ermöglichen, circa ein Drittel der neu zu schaffenden Wohnungen im Segment „Sozialwohnungen“ anbieten zu können. Es wäre wichtig, diese im besonders nachgefragten Bereich der Ein- und Vierraumwohnungen, möglichst über das gesamte Stadtgebiet verteilt, anzubieten. Aber auch jede nicht geförderte Wohnung, die in Leipzig neu gebaut wird, wirkt als Mietpreisbremse und hilft, den Wohnungsmarkt etwas zu entspannen. Zu den Änderungsanträgen. Meine Fraktion wird alle anderen Änderungsanträge unterstützen, bis auf den von Frau Nagel, zu dem es von unserer Fraktion ein differenziertes Abstimmungsverhalten geben wird. Den Ergänzungsantrag von der Fraktion Die Linke zu unserem Änderungsantrag würden wir übernehmen, mit der Protokollnotiz, dass es natürlich kein Mantra sein darf, die Ver- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 teilung auf das gesamte Stadtgebiet anzustreben. Für uns ist zweitrangig, in welchem Stadtbezirk die Wohnungen neu gebaut werden. Hauptsache, sie werden gebaut! Das hat für uns Priorität. Da möchten wir der LWB auch nicht die nötige Flexibilität nehmen. Aber ich habe den Antragsteller so verstanden, dass er in diese Richtung mitgehen würde. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat das Wort. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Aktualisierung der Eigentümerziele für die LWB. Wir freuen uns, dass sich die LWB nach einem langen und notwendigen Sanierungs- und Konsolidierungskurs nun wieder verstärkt auf die Erreichung der Sachziele konzentrieren kann, und dies soll sie auch tun. Um ein Mehr an Transparenz zu schaffen und um bezahlbares Wohnen zu sichern, hat meine Fraktion zwei Änderungsanträge gestellt. Wir haben vorgeschlagen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, zum einen eine öffentliche Informationsvorlage über die Entwicklung der durchschnittlichen Nettomieten der letzten acht Jahre bei der LWB, getrennt nach Wohnungen mit Mietpreisbindung und Wohnungen ohne Mietpreisbindung, dem Stadtrat vorzulegen, und zum anderen beginnend mit dem Jahr 2018 einmal jährlich eine öffentliche Informationsvorlage über die Entwicklung der durchschnittlichen Nettomieten der zurückliegenden Monate bei der LWB, getrennt nach Wohnungen mit Mietpreisbindung und Wohnungen ohne Mietpreisbindung, dem Stadtrat vorzulegen. Der Verwaltungsstandpunkt greift die Intention unseres Änderungsantrags im Wesentlichen auf, weshalb wir ihn übernehmen. Deshalb wäre, wenn der Stadtrat dem zustimmt, im Zuge der Berichterstattung über die Umsetzung der Eigentümerziele im jährlichen Geschäftsbericht der LWB künftig auch über die Entwicklung der durchschnittlichen Nettomieten bei der LWB seit Beschlussfassung über das Wohnungspolitische Konzept 2015 zu informieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu unserem zweiten Änderungsantrag. Laut der neuen Eigentümerziele der LWB sollen Modernisierungsmaßnahmen im mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand grundsätzlich nur in dem Maße durchgeführt werden, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktseg- S e i t e | 48 ment gehalten werden können. Wir begrüßen dieses Vorgehensziel, hielten allerdings folgende klarstellende Ergänzung für zielführend: Hierzu ist es notwendig, den betreffenden Wohnungsbestand durch Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen auf einem zeitgemäßen Stand (d. h. keine Luxussanierung) zu halten. In diesem Zusammenhang sollte unserer Auffassung außerdem klarstellend ergänzt werden: Die LWB führt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat dann ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren über eine sozial/mieterverträgliche Modernisierung durch, wenn eine größere Anzahl von Wohnungen (ab 50 Wohneinheiten) in einem Quartier einer umfassenden Sanierung/ Modernisierung bedürfen. Alle Sanierungsschritte und -bedingungen für die Mieterinnen und Mieter sollen im Beteiligungsverfahren transparent aufgezeigt werden. Unter anderem im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat übernehmen wir auch hier den Verwaltungsstandpunkt, der vorsieht, das Vorgehensziel 1.1.8 zumindest dahin gehend zu ergänzen, dass der betreffende Wohnungsbestand durch Modernisierungsmaßnahmen auf einen zeitgemäßen Stand zu halten bzw. zu bringen ist. In Bezug auf eine Mieterbeteiligung wäre also im Weiteren klarstellend aufzunehmen, dass die LWB grundsätzlich eine adäquate Information der betroffenen Mieterinnen und Mieter absichert, und darüber hinaus in den Fällen, in denen eine größere Anzahl von Wohnungen in einem Quartier - mehr als 50 - einer Modernisierung bedürfen, auch ein frühzeitiges Mieterbeteiligungsverfahren für Arbeiten in den Wohnungen durchführt. Meine Damen und Herren Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen im Sinne der Verwaltungsstandpunkte, mit denen die Neufassung der Vorlage versehen ist. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die LWB hat seit der Friedlichen Revolution wahrhaft große Leistungen erbracht: Der Leerstand wurde reduziert, Wohnungen und nicht zuletzt auch das Unternehmen wurden saniert, und vor allen Dingen wurden die Wohnungen auf einem preiswerten Niveau gehalten. Auch das Ansehen der LWB wurde stark verbessert. Doch nun sollen offenbar alle ungelösten Probleme der Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Wohnungswirtschaft bei der LWB abgeladen werden. Worum geht es? Konzeptvergabe, ein Projekt, das im Stadtrat beschlossen wurde, soll, da beim Liegenschaftsamt wirtschaftlich nicht darstellbar, nun bei der LWB mit zwei Testprojekten angesiedelt werden. Dazu soll die LWB Wohnungen in Größenordnungen bauen, um den angespannten Wohnungsmarkt in einer schnell wachsenden Stadt zu entlasten. Aber das ist noch nicht alles: Diese neu gebauten Wohnungen sollen nun auch noch zu einem Großteil billig vermietet werden. Man nennt das „bezahlbarer Wohnraum“ oder auch „Wohnen zu Kosten der Unterkunft“. Das ist ohne Fördermittel nicht so einfach möglich, weil sich seit 2013 das Bauen wegen der Energieeinsparverordnung, kurz: EnEV, stark verteuert hat. Wirtschaftlich ist ein Neubau heutzutage aber nur, wenn man eine Miete von circa 10 Euro pro Quadratmeter verlangt. Im Oktober 2015 stellte unsere Fraktion den Antrag, Sozialwohnungsneubau ins Wohnungspolitische Konzept mit aufzunehmen und beim Freistaat für Fördermöglichkeiten von Sozialwohnungsneubau in Leipzig zu werben. Dieser Antrag wurde von den Stadträten, auch von denen der Linken, aus ideologischen Gründen abgelehnt. Wenn man jetzt beginnt, zu jammern, Frau Witte, es gebe nicht genug Sozialwohnungen, oder, wie schon oft von Herrn Schlegel zu hören war, er hätte dies schon immer gefordert, dann ist das nicht glaubwürdig, ein sogenanntes Anti faktum. Jetzt sind die Förderbedingungen vom Freistaat eher an den Dresdner Bedürfnissen ausgerichtet worden, auch wenn sie noch etwas verbessert worden sind, da man ja hier in Leipzig vor allem Wohnungen im Bestand erhalten und schaffen wollte, wie es im Wohnungspolitischen Konzept heißt. Diese Umschreibung heißt nichts anderes als Wohnungen zu sanieren. Das hätte man auch kürzer und besser formulieren können. Dass die LWB künftig Wohnungen bauen, Fördermittel in Anspruch nehmen und möglichst viele Wohnungen billig vermieten soll, ist vor diesem Hintergrund sicherlich populär, aber bestimmt nicht seriös. Die Leipziger Wohnungsund Baugesellschaft muss auch wirtschaftlich arbeiten. Das heißt, sie muss, um preiswerte Wohnungen zu finanzieren, auch teurere Wohnungen bauen, und zwar für eine Leipziger Klientel, die sich solche Mieten leisten können und dies auch wollen. Dazu stehen wir als AfD-Stadtratsfraktion. Wir können nicht verstehen, dass hier aus Angst, die Mietpreise könnten insgesamt steigen, die ideologisierten Parteien lieber auf sozialistische Misswirtschaftspolitik setzen und versuchen, der LWB weitere Grenzen zu setzen. S e i t e | 49 Unter der Maßgabe, dass die LWB einen guten Aufsichtsrat hat, der sich für Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit der in der Vorlage genannten Eigentümerziele einsetzt, stimmen wir diesem Papier zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! „Die LWB - vom Sanierungsfall zur eierlegenden Wollmilchsau“, so könnte man die Anträge titulieren. Es hat einen sehr guten Grund, warum die CDU keinen Änderungsantrag zur Vorlage gestellt hat. Als Gesellschafter - und das sind wir als Stadtrat - kommt uns eine besondere Rolle zu. Was sagt das Lehrbuch dazu? Die Gesellschafter unterliegen der Treuepflicht zur Gesellschaft …, die sie dazu verpflichtet, sich stets zum Wohle der Gesellschaft zu verhalten, die im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Ziele des Gesellschaftszwecks zu fördern und jeglichen Schaden von der Gesellschaft nach Kräften fernzuhalten … So weit das Lehrbuch. Ja, wir müssen Ziele vereinbaren, die die Entwicklung der Gesellschaft nicht nur zu ihrem eigenen Wohle, sondern auch zum Wohle der Stadt voranbringt. Bevor ich auf diese Ziele eingehe, möchte ich kurz daran erinnern, wo wir herkommen. - Keine Angst! Sie werden keinen Erguss Schlegelscher Art von mir zu hören bekommen. Die LWB startete 1990 mit 136.000 Wohnungen Wohnungen, die zu großen Teilen restitutionsbelastet und sanierungsbedürftig waren, Wohnungen, für die Altschulden übernommen werden mussten. Mit dieser Last ist man derart unprofessionell umgegangen, dass die LWB nur mithilfe von kommunalen Bürgschaften, mithilfe von Verkäufen sowie mit umfänglichen Sparmaßnahmen Schritt für Schritt aus diesem Jammertal herauskam. Heute hat die LWB zwar nur noch 35.095 Wohnungen, ist aber seit wenigen Jahren endlich wieder handlungs- und gestaltungsfähig, eine Leistung, welche der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel abverlangt hat. Sowohl die Gesellschaft als auch wir als Gesellschafter wollen nun die Früchte ernten und gestalten, das heißt: bauen, genauer: Wohnungen bauen. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Was erwartet nun mancher Stadtrat und auch mancher in der Verwaltung von der LWB? Die LWB soll bitte nicht nur einfach Wohnungen bauen, nein, sie dürfen auf keinen Fall luxuriös sein, sie müssen in jedem Fall billig sein. Die LWB soll in jedem Stadtteil über Eigentum verfügen. Sie soll den Markt wesentlich beeinflussen. Die LWB soll außerdem die sonstigen Wohnungen der Stadt übernehmen, gleichgültig in welchem Zustand sie sind oder wo sie sich befinden. Sie soll aber dort auch Kitas bauen, wobei wir das mittlerweile auch Investoren abverlangen, die größere Siedlungen bauen. Die LWB soll Flächen bereitstellen für diverse Projekte der Stadt. Sie soll zusätzliche Projekte wie die Bereitstellung von Asylbewerberunterkünften realisieren. Zu guter Letzt soll die LWB auch Grundstücke und Objekte im Zuge der Konzeptvergabe veräußern. Kann man alles machen, soweit man die LWB nicht gleich wieder in eine wirtschaftliche Schieflage bringen will. Wir haben in den vorbereitenden Diskussionen immer darauf gedrungen, all diese Wünsche unter den Vorbehalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zu stellen. Es ist darum sehr zu begrüßen, dass das Wünsch-dir-was - so muss man es ausdrücken - aus den vorliegenden Anträgen auf ein machbares, aber immer noch ambi-tioniertes Ziel reduziert wurde. Dies betrifft insbesondere den absoluten Anteil der LWB am Wohnraum in Leipzig, aber auch die Aktivitäten zur Bereitstellung von preiswertem Wohnraum. Es waren einmal 50 Prozent; jetzt liegt der Anteil bei 30 Prozent des Gesamtumfangs an Investitionen im Rahmen der Förderung. Wir werden ja sehen, wo wir landen werden, wenn wie beantragt 38.000 oder gar 40.000 Wohneinheiten als Ziel vorgegeben werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, lassen Sie unserer Gesellschaft Luft zum Atmen und Lust am Gestalten zum Wohle unserer Stadt! Bestrafen Sie nicht die langjährige Mühe der Konsolidierung mit neuen Ungewissheiten, Ungewissheiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Ungewissheiten für die Mieterinnen und Mieter! Dafür wird die CDU-Fraktion nicht stehen. Wir sehen darum die vorliegenden Anträge durch Abwägung der Verwaltung als erledigt an und unterstützen die vorliegende Vorlage in der Neufassung, die mit den Verwaltungsstandpunkten versehen ist. In diesem Sinne stehen wir für die Unterstützung der LWB zur Verfügung. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Bitte gestatten Sie mir, trotz S e i t e | 50 dieses ernsten Themas eine etwas flapsige Rede; für eine Vorlesung habe ich hier keine Zeit. In der Vorlage heißt es: Die Umsetzung dieser Mindestzielvorgabe steht dabei unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LWB. Ich gehöre zu den Menschen, denen in ihrer Kindheit von der Großmutter abends am Bett noch etwas vorgelesen wurde. Wenn meine Großmutter sagte: „Es war einmal …“, wusste ich: Jetzt kommt ein Märchen. Als ich den oben genannten Satz gelesen habe, wusste ich auch: Jetzt kommt ein Märchen. Wenn wir diese Zielvorgabe festlegen, sie aber sogleich unter Vorbehalt stellen, heißt das: Wir nehmen sie gar nicht richtig ernst; so jedenfalls mein Eindruck. Ja, es ist dumm, wenn eine Stadt seine Wohnungsbaugesellschaft verkauft. Aber es ist noch dümmer, wenn man seine Wohnungsbaugesellschaft gegen die Wand fährt. Nach einem Verkauf hat man wenigstens noch die Kohle. Fährt man sie aber gegen die Wand, hat man beides nicht mehr, weder die Gesellschaft noch die Kohle. Ich will hier nicht behaupten, dass die hier vorliegenden Änderungsanträge dazu führen könnten, die LWB gegen die Wand zu fahren. Die LWB hat einen guten Aufsichtsrat. Solange ich dem angehöre, werde ich immer mit darauf achten, dass die LWB in einem wirtschaftlich gesunden Fahrwasser bleibt. Auch deshalb habe ich damals für den Verkauf von 2.500 Wohnungen gestimmt und viel Prügel dafür eingesteckt. Aber im Nachhinein betrachtet war die damalige Entscheidung richtig. Wenn man Ziele festlegt, sagt man, wohin man will. Wenn man irgendwohin will, gibt es immer verschiedene Wege, dorthin zu kommen. Meine Vorstellung von „Ziele festsetzen“ ist: Ich sage jemandem, wohin ich will, sage ihm aber nicht, wie er dorthin gehen soll. Dafür haben wir gut bezahlte und ganz hervorragende Geschäftsführerinnen bei der LWB, die diese Details entscheiden können. Wichtig ist, dass die Ziele feststehen. Übertrieben gesagt: Ob beim Sanieren die Türen grün gestrichen werden sollen oder nicht, das soll die LWB-Geschäftsführung entscheiden; das muss nicht der Stadtrat festlegen. Ich werde heute keinem einzigen Änderungsantrag zustimmen. Das mag Symbolpolitik sein, aber manchmal ist Symbolpolitik notwendig. Den Eigentümerzielen werde ich natürlich zustimmen. Wie gesagt: Solange ich im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft sitze, werde ich mit darauf achten, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und der soziale Auftrag gewährleistet bleiben. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Zum Schluss noch eines zum Marktanteil von 10,5 Prozent: Ich weiß nicht, ob sich damit der Markt steuern lässt. Ich glaube, dass die Stadt Leipzig mit der Festsetzung der Sätze für die Kosten der Unterkunft viel mehr den Wohnungsmarkt steuert als die LWB mit ihrem Marktanteil von 10,5 Prozent. Ich wäre glücklich, wenn es mehr wäre. Aber man muss das schon ein bisschen mit Augenmaß betrachten. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich wollte erst die Grundsatzdebatte abwarten und dann meinen Änderungsantrag vorstellen, der eine wirklich partikulare Sache im Sinne der Mieterinnen und Mieter vorsieht. Es geht mir mit meinem Änderungsantrag, der zugegebenermaßen sehr kurzfristig eingereicht worden ist und Sie hoffentlich noch erreicht hat, ganz konkret um das Vorgehensziel 1.1.6, früher: Zusatzziel 2. Dieses neu formulierte Ziel ist auf Grundlage eines SPD-Antrags aus 2014 in die Eigentümerziele mit aufgenommen worden und sieht den Verkauf an Mieter, Sozialcharta usw. vor. Was will ich mit meinem Antrag erreichen? Ich habe im Februar eine Anfrage hier im Stadtrat gestellt, nämlich wie viele Mietparteien bei zum Verkauf stehenden Häusern der LWB Interesse bekundet haben an einem Selbstkauf der Häuser. In der Antwort von Frau Dubrau hieß es: Die LWB hat 13 Angebote gemacht. Nur drei Mietergemeinschaften haben sich daraufhin gemeldet, wovon wiederum nur zwei diese Sache ernsthaft verfolgt haben. Eine Mietergemeinschaft im Leipziger Westen und eine im Leipziger Süden verhandeln seit 2014 bzw. 2015 mit der LWB ernsthaft über eine Übernahme der Häuser. Die eine hat die Rechtsform einer Genossenschaft angenommen, die andere ist ein Verein in Zusammenhang mit einer gGmbH. Zwei charmante junge Männer haben heute auch Flugblätter dieses Vereins verteilt. Die Genossenschaft ist generationenübergreifend; es sind ältere und jüngere Leute. In beiden Fällen war das Verfahren so wie bisher schon praktiziert. Es gab Verkehrswertgutachten, einerseits von den Mieterinnen und Mietern, erstellt von einem Gutachter, der auch im Gutachterausschuss der Stadt tätig ist, andererseits von der LWB. Zumindest im Fall der Genossenschaft - die Aufsichtsratsmitglieder der LWB werden es wissen - gab es eine Kaufpreiseinigung im Januar zwischen LWB und den Mieterinnen und Mietern, also zwischen den beiden Gutachterseiten. Eine ähnliche Einigung ist im zweiten S e i t e | 51 Fall avisiert. Da geht es noch um Ratenzahlungen, die jetzt auch ermöglicht werden sollen. Die Intention meines Antrags ist, diese Prozesse jetzt nicht durch die avisierte Neuregelung abzubrechen, dass Gutachten durch den Gutachterausschuss der Stadt erstellt werden. Warum sage ich das? In beiden Fällen ist nach dieser Neuregelung, die wir heute beschließen sollen, bereits die Erstellung eines neuen Gutachtens in Aussicht gestellt. Das beunruhigt die Mieterinnen und Mieter. Sie haben viel Zeit und Energie in die Gründung ihrer eigenen Rechtsform und in diese Prozesse gesteckt. Insofern will mein Antrag eine Bestandsschutzregelung für diese beiden Fälle. Die Prozesse abzubrechen, wäre nicht nur fatal für die Mieterinnen und Mieter, sondern auch Geldverschwendung. Ich habe vorhin kurz mit Frau Dubrau gesprochen und mich vergewissert. Beide Gutachten dürften noch Gültigkeit haben. Das Gutachten im Fall des Vereins ist gültig bis zum 22. Juni. Im Fall der Genossenschaft ist die Gültigkeit des Gutachtens am 10. März ausgelaufen, aber die Einigung mit der LWB fand ja bereits im Januar statt. Die Mieterinnen und Mieter können ja nichts dafür, wenn der Aufsichtsrat viel später tagt. Verfahrenstechnisch würde ich Folgendes anmerken wollen: Ich weiß, mein Antrag durchbricht die Logik der Eigentümerziele. Daher würde ich den Antrag eher von der Intention her abstimmen lassen und bitte darum, eine entsprechende Protokollnotiz zu machen, wenn das möglich ist. Er soll nicht in die Eigentümerziele einfließen, sondern ein Festhalten an dieser Bestandsschutzregelung darstellen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Nagel, ich muss jetzt doch ein paar grundsätzliche Ausführungen machen nach Ihrer Rede, die zum eigentlichen Thema nicht so gut gepasst hat. Frau Dr. Heymann und Frau Witte haben in ihren Wortbeiträgen schon die eine oder andere kritische Bemerkung gemacht, denen sich der Kollege Hobusch und ich mich ausdrücklich anschließen können. Im Gegensatz zu den beiden genannten Vorrednerinnen kommen der Kollege Hobusch und ich jedoch zu einem anderen Schluss. Wir können aufgrund dieser kritischen Punkte der Vorlage nicht zustimmen. Lassen Sie mich auf zwei Punkte konkret eingehen. Der eine Kritikpunkt betrifft die Ziele. Die Ziele stehen untereinander im Widerspruch; es ist schon ein bisschen so wie bei „Wünsch-dirwas“. Es kann ja sein, dass Ziele auch mal im Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Widerspruch zueinander stehen; aber dann muss man in einer solchen Vorlage Verfahrensweisen implementieren, wie man damit umzugehen gedenkt. Das heißt landläufig: priorisieren. Priorisieren heißt auch: Nachrangigkeiten festlegen. Dass es zwischen den Sachzielen und dem Finanzziel einen Widerspruch gibt, ist offensichtlich. Man kann nur das tun, was man sich finanziell leisten kann. Wie man aber, wenn man an die finanzielle Leistungsfähigkeit kommt, mit der Priorisierung der Sachziele untereinander umgehen will, ist in der Vorlage nicht geregelt. Was hat dann Priorität: mehr Wohnungen, günstigere Mieten, mehr Sozialanteil? Was ist das Wichtigste? Genau diese Frage ist in der Vorlage eben nicht beantwortet. Es ist das eine aufgeschrieben, es ist das andere aufgeschrieben, aber nichts dazu, was, wenn es zum Schwur kommt, wichtiger ist. Das fehlt. Das ist der eine Kritikpunkt. Nun zum anderem Kritikpunkt. Ich habe mir exemplarisch ein Sachziel herausgepickt, das heute schon des Öfteren angesprochen wurde, nämlich den Marktanteil des Kernbestands. 10,5 Prozent, das klingt total wissenschaftlich hergeleitet. Man ist durch irgendeinen Algorithmus zu einem Wert gekommen, mit einer gebrochenen Zahl hinter dem Komma, und sagt: Genau das muss es sein. Ist es aber nicht. Das ist einfach der aktuelle Ist-Zustand. Ob der IstZustand aber derjenige ist, der auch für die Zukunft der richtige ist, ist in der Vorlage nicht argumentativ untersetzt. Es gibt Änderungsvorschläge, die übernommen wurden. Es stehen weitere heute zur Abstimmung, die zu deutlich mehr Marktanteil führen werden. Die Frage ist: Ist es sinnvoll, dass die LWB in einer wachsenden Stadt einen höheren Marktanteil hat? Woher kommt denn dieses Wachstum? Welches Wachstum streben wir denn an? Wer kommt denn zu uns? Sind die Leute, die nach Leipzig kommen oder die wir in Leipzig haben wollen, auch diejenigen, die dann die Wohnungen belegen, die die LWB baut, oder sind das nicht eher Personengruppen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt versorgen könnten? Ich überspitze es jetzt einmal bewusst und sage das ausdrücklich vorher, weil ich hier niemandem zu nahe treten möchte. Wen wollen wir denn haben in der wachsenden Stadt mit über 700.000 Einwohnern: prozentual mehr Hartz-IV-Empfänger oder prozentual mehr Ingenieure? Diese Fragen müssen wir uns doch mal stellen. Diese Überlegungen tauchen in der Herleitung der Eigentümerziele überhaupt nicht auf. Deswegen stimmen der Kollege Hobusch und ich dem auch nicht zu. - Vielen Dank. S e i t e | 52 Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt. Stadtrat Danckwardt fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die letzten Reden haben mich dann doch herausgefordert, das Wort zu ergreifen und einen Kontrapunkt zu setzen. - Es ist richtig: Die LWB - das gilt auch für andere Bereiche der Wirtschaft, ob privat, kommunal, staatlich oder wie auch immer - darf keine eierlegende Wollmilchsau sein. Sie ist aber auch keine heilige Kuh. Die Existenz der LWB ist nicht ein Selbstzweck in dieser Stadt, so wie es niemals ein Selbstzweck ist, wenn sich eine Stadt oder Kommune wirtschaftlich engagiert und ein Unternehmen gründet. Offensichtlich haben einige von Ihnen, meine Damen und Herren, nicht mitbekommen, was hier in Leipzig los ist. In den letzten drei Monaten hatte ich als Anwalt schon fünf oder sechs Fälle, in denen Menschen mit einer gewissen Einkommens- oder Vermögenssituation in Leipzig schlichtweg keine Wohnung mehr bekommen. Sie werden übrigens auch von der LWB nicht akzeptiert. Wenn jemand in dieser Stadt für bezahlbaren Wohnraum sorgen kann, wer wenn nicht die Stadt Leipzig, wer wenn nicht die LWB. Private Investoren verfolgen in erster Linie eine Gewinnerzielungsabsicht. Es ist die Kommune, die, wenn sie sich über die LWB wirtschaftlich engagiert, für eine Entspannung der Situation sorgen kann. Es ist richtig: Man kann die LWB nicht vor die Wand fahren. Man muss auf wirtschaftliche Ausgewogenheit achten, aber nicht indem man darauf verzichtet, in einem wachsenden Wohnungsmarkt in einer wachsenden Stadt Wohnungen zu bauen, sondern indem man für eine bessere Finanzausstattung sorgt. Auch wenn das für die Stadt schwierig ist, aber unterm Strich lohnt es sich. Wenn die Wohnungsmieten nicht zu stark steigen, erfährt auch die Stadt eine gewisse Entlastung bei den Kosten der Unterkunft. Es lohnt sich also, zu investieren. Ich begrüße die Vorlage von der Tendenz her, halte sie aber für nicht ausreichend. Wir müssen uns auf jeden Fall weitere wohnungspolitische Schritte überlegen. Wir verlangen doch der LWB nicht zu viel ab. Laut Geschäftsbericht 2015 hat die LWB einen Bestand von 35.000 Wohnungen. Ihre eigene Zielvorgabe war: 36.000 Wohnungen. Die Neufassung der Vorlage sieht jetzt 38.000 Wohnungen bis 2026 vor. Daran wird die LWB nicht zugrunde gehen. Selbst eine Zielvorgabe von 40.000 bis 2026 halte ich für wenig, aber noch vertretbar, und werde diesem Änderungsantrag daher zustimmen. Ich bitte Sie, auch dieser Vorlage zuzustimmen. Leipzig hat es nötig. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Ich verzichte jetzt die Eingangsfloskeln und will gleich auf den Änderungsantrag von Juliane Nagel zu sprechen kommen. Ich möchte ihr da zur Seite springen. Vonseiten der Geschäftsführung bzw. den Aufsichtsräten wurde mitgeteilt, dass von der LWB nicht geplant ist, weitere Wohnungen zu verkaufen. Unsere Fraktion hatte 2014 den Wunsch geäußert, dass bei Verkauf den Mietern ein Erbbaurecht eingeräumt werden soll. Damit verbleibt der Bestand auch in Zukunft bei der LWB. Wir als Stadtrat hatten damals den Beschluss gefasst, dass, wenn Verkaufsabsichten seitens der LWB bestehen, sie zuerst an die Mieter herantritt und fragt, ob sie Interesse haben, dieses Haus zu kaufen. Nun ist man in den beiden genannten Fällen zu einem positiven Ergebnis gekommen. Deswegen würde ich mir wünschen, dass nach einem so langen Prozess, wie von Frau Nagel eben dargestellt, jetzt auch ein Stück weit die Intention des Stadtratsbeschlusses bei diesen beiden Häusern in Erfüllung geht. Auch wenn es dazu heute nur eine Protokollnotiz geben wird, würde ich mir wünschen, dass die LWB weiter an den Verhandlungen mit den Mietern dieser beiden Mehrfamilienhäuser festhält und sie erfolgreich abschließt, wie vom Stadtrat damals beschlossen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich versuche es jetzt zu ordnen. Ich beginne mit dem Änderungsantrag von Frau Nagel. Sie haben zu Recht gesagt: Das durchbricht die Systematik und es würde nicht passen, das als Eigentümerziel zu formulieren. - Ich kann sehr wohl verstehen, worum es Ihnen geht. Das hat ja auch Herr Weber gerade noch einmal deutlich gemacht. Zuerst eine redaktionelle Veränderung: Nicht der Kaufpreis soll durch den unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstücke ermittelt werden, sondern der Verkehrswert soll ermittelt werden. Das steht leider falsch in unseren Eigentümerzielen. Zweitens. Man kann zu Protokoll geben - das meine ich auch -, dass versucht wird, im Rahmen der jetzt geführten Gespräche mit den beiden Parteien Lösungen zu finden. Aber gesetzlich verpflichtend ist, dass der Gutachterausschuss den Verkehrswert ermittelt. Gemäß den rechtlichen Vorgaben darf das Gutachten nicht älter als ein Jahr sein. - Ich sage Ihnen nur, wie es sein muss. Die beiden Geschäftsführerinnen sind verpflichtet, diese gesetzliche Pflicht zu beachten. Aber sie haben mir schriftlich zugesi- S e i t e | 53 chert, dass man selbstverständlich bemüht ist, im Rahmen der weiteren Verfahren mit diesen Parteien weiter zu verhandeln. Wenn Sie damit einverstanden wären, würde ich zu Protokoll geben: Die beiden Parteien werden im Rahmen des Vertrauensschutzes weiter mit der LWB verhandeln. Der Verkehrswert wird nach den rechtlichen Gepflogenheiten durch den Gutachterausschuss ermittelt. - Einverstanden? Ja. Kommen wir nun zu den übrigen Anträgen. Ich würde die zuletzt ausgereichte Fassung - das ist Anlage 4 -, in der ich den jeweiligen Verwaltungsstandpunkt zu den unterschiedlichen Anträgen formuliert habe, zum Gegenstand der Vorlage machen. Damit ändert sich die Vorlage in diesem Sinne. Jetzt frage ich einmal bei Ihnen ab, was das bedeutet: Herr Schlegel, ich habe Sie so verstanden, dass die Änderungsanträge ÄA-01, ÄA-02 und ÄA-03 darin aufgegangen sind und daher nicht mehr abgestimmt werden müssen. - Gut. Über den Änderungsantrag ÄA-04 der SPDFraktion muss abgestimmt werden. Die SPD hat ihrerseits wiederum den Antrag der Linken - das ist der ÄA-01 zum ÄA-04 - zum Bestandteil ihres Änderungsantrags gemacht. Herr Oßwald, ist das richtig? - Ja. Das heißt, wenn wir über Ihren Antrag abstimmen, stimmen wir auch über die 5Prozent-Regel ab. - Ich würde gern zu Protokoll geben, wenn das mehrheitlich beschlossen werden sollte: Das darf nicht verbindlich gemeint sein; das muss immer wirtschaftlich sein. Nun zum Änderungsantrag NF-05-ÄA-01 von Bündnis 90/Die Grünen. Herr Elschner, diesen müssten wir nicht mehr abstimmen, weil wie in Anlage 4 des Verwaltungsstandpunkts formuliert. Beim Änderungsantrag NF-05-ÄA-02 ist es ebenso. - Gut. Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre damit alles erledigt bis auf den SPD-Antrag. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte Sie, das Abstimmgerät einzuschalten. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion inklusive des Änderungsantrags der Fraktion Die Linke. Ich eröffne die Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 44 Ja-Stimmen, 22 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist ambitioniert formuliert, was die beiden Geschäftsführerinnen schlucken lässt. Abstimmung über die Beschlussvorlage in der heute geänderten Fassung. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 S e i t e | 54 Abstimmung: 46 Ja-Stimmen, 20 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit sind die Eigentümerziele so beschlossen. die sich der Gesellschaftsvertreter, der OBM, halten kann, aber nicht muss. Beschließen darf der Aufsichtsrat das nicht. Herzlichen Dank für diese Debatte! - Frau Witte und Frau Dr. Heymann möchten zu ihrem Abstimmungsverhalten noch eine Erklärung abgeben. Der Verwaltungsausschuss jedoch hat bei der sogenannten Vorabinformation über Wirtschaftsplan und Jahresabschluss - ich zitiere aus dem IuZ - Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte ja gesagt: Ich stimme der Vorlage zu. Diese sah ursprünglich 36.000 Wohnungen vor. Als der Änderungsantrag der SPD positiv votiert wurde, sah ich mich veranlasst, ein Zeichen zu setzen. Deswegen habe ich schweren Herzens gegen die Eigentümerziele gestimmt. Aber ich werde dem Aufsichtsrat treu bleiben und dort weiter gute Arbeit leisten. Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich schließe mich dem Statement von Frau Witte an. Aus genau dem gleichen Grund habe ich und hat die CDU-Fraktion dagegen gestimmt. 40.000 Wohnungen halten wir für zu viel. Oberbürgermeister Jung: Damit schließe ich die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. 20.10 Informations- und Zustimmungskatalog der Klinikum St. Georg gGmbH (VIDS-03899) Einreicher: Oberbürgermeister Frau Dr. Lauter. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Die Ratsversammlung im Januar hat den Gesellschaftsvertrag des Klinikums St. Georg beschlossen. Dabei ist sie von den Regelungen des Leipziger Corporate Governance Kodexes abgewichen. Ich erinnere daran, dass im Unterschied zu diesem Kodex nunmehr nicht der Aufsichtsrat über den Wirtschaftsplan beschließt, sondern die Gesellschafterversammlung. Der Informations- und Zustimmungskatalog konkretisiert nun genau, wer was wie entscheiden soll. Dabei werden semantische Finessen wie der Unterschied zwischen einer Vorberatung, einer Vorabinformation und einer ankündigenden Information gefunden oder besser gesagt: erfunden. Das hat schwerwiegende Folgen. Der Aufsichtsrat gibt in seiner Vorberatung Empfehlungen zu Wirtschaftsplan und Jahresabschluss, an die Möglichkeit der Einflussnahme, indem er Inhalte anpassen oder bei Bedarf diesen Sachverhalt bis in die Ratsversammlung zur Zustimmung bringen kann. So kann aus einer Information recht schnell ein neuer Beschluss werden, immerhin ein Beschluss über Jahresabschlüsse, Lageberichte und Wirtschaftspläne und damit über Investitionen, die Entlastung von Geschäftsführern usw. Mit anderen Worten: Der Verwaltungsausschuss respektive der Stadtrat kann bei entsprechenden Mehrheiten die Empfehlungen des Aufsichtsrats und das Votum der Gesellschafterversammlung kippen. Bei solchen Eingriffen müssen Verwaltungsausschuss und Stadtrat im Unterschied zu den kommunalen Aufsichtsräten nicht über die notwendige Kompetenz und Information verfügen und nicht der nachhaltigen Entwicklung des kommunalen Eigentums verpflichtet sein. Wirtschaftspläne könnten so zum Spielball politischen Kalküls werden. Erste Folgen derartiger Entscheidungen haben wir erst unlängst im LVV-Konzern erlebt. Wer das nicht noch einmal will, hat einen guten Grund, dem vorliegenden Informations- und Zustimmungskatalog nicht zuzustimmen, und das tut meine Fraktion. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortmeldungen? - Herr Morlok. weitere Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo wenn nicht hier bildet sich die Stadt Leipzig die Meinung darüber, was mit einem Unternehmen passieren soll, das ihr gehört? Oberbürgermeister Jung: Ich denke auch, wir haben es nach allen Seiten diskutiert und sind abstimmungsfähig. Bitte nehmen das Abstimmgerät zur Hand und geben Sie jetzt Ihre Stimme ab zum vorliegenden Beschlussvorschlag! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 46 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, 15 Enthaltungen. So beschlossen. 20.11 Bebauungsplan Nr. 315 „Bau- und Gartenfachmarkt an der Alten Messe“, Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 S e i t e | 55 Aufhebung Aufstellungsbeschluss; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt an der Alten Messe“, Aufstellungsbeschluss; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost (VI-DS-03088) Stadtrat Weber (SPD): Richtig. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? 20.11.1 dazu ÄA (VI-DS-03088-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion Das Wort hat Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste! Wir werden dieser Vorlage zustimmen. Aber wir möchten an dieser Stelle die Stadt ernsthaft daran erinnern, dass, wenn wir diesen Hornbach Bau- und Gartenfachmarkt bauen, die Werkstatthallen des Theaters Titanick verloren gehen. Die Stadt hat bisher ihre Zusage nicht eingehalten, das Theater und die Werkstätten, wo mittlerweile auch viele andere Künstler produzieren lassen, bei der Suche zu unterstützen. Bisher stehen die Künstler und Handwerker, die sehr außergewöhnliche und einzigartige Dinge produzieren, ohne neue Werkstätten da. Wenn wir hier zustimmen, dort zu bauen, müssen wir uns auch dafür einsetzen, dass die Künstler neue Wirkungsstätten finden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Wir werden an Lösungen arbeiten; das sei hier versprochen. - Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Ich wurde gebeten, noch ein paar Worte zu unserem Änderungsantrag zu sagen. - Der erste Beschlusspunkt sieht vor, dass der Oberbürgermeister auf eine straßenbegleitende Bebauung hinwirkt bzw. die Verwaltung das entsprechend zu prüfen hat. Es täte vielleicht auch der LESG nicht ganz schlecht, wenn sie dort zusätzliche Baugrundstücke zur Verfügung hätte. In Beschlusspunkt 2 haben wir die Anregung aus der Fraktion aufgenommen, noch einmal prüfen zu lassen, inwieweit die Parkplätze dort anders gruppiert werden können. Das ist also ebenfalls ein Prüfauftrag. Wir werden im weiteren Verfahren sehen, wie sich das entwickelt und ob das machbar ist oder nicht. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, ich übernehme den Prüfauftrag gern, wenn Sie mit „straßenbegleitende Bebauung“ die RichardLehmann-Straße meinen. Oberbürgermeister Jung: Gut. Dann machen wir die beiden Prüfaufträge zum Bestandteil der Vorlage. Abstimmung: Eine Gegenstimme, drei Enthaltungen. Ansonsten mit großer Mehrheit so beschlossen. 20.12 Änderung des Flächennutzungsplans „Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VI-DS-03686) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.13 Gewässerunterhaltungssatzung - Fortschreibung 2016 (VI-DS-03119) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Da es sich um eine Satzung handelt, wird elektronisch abgestimmt. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 62 : 0 : 0. 20.14 Weiterentwicklung des ehemaligen Elsterstausees - Grundsatzbeschluss (VI-DS-03225) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 20.14.1 dazu ÄA (VI-DS-03225-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 20.14.2 dazu ÄA (VI-DS-03225-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich nehme an, hierzu wird das Wort gewünscht. Ja, es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Als Erster Herr Zeitler, bitte. Stadtrat Zeitler (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister! Liebe Kollegen im Stadtrat! Sehr geehrte Gäste! Mit der heutigen Vorlage soll der Elsterstausee als Gewässer endgültig beerdigt werden. Dazu einige Gedanken von den Menschen aus der Region, die sich jahrelang engagiert und sehr viel Zeit und Geld in die Hand genommen haben Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 in der Hoffnung, dass der See erhalten bleiben kann. Diese Gedanken teile ich ausdrücklich. Sie sagen: Wir bedauern, dass nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um den Elsterstausee als ruhiges, naturnahes Erholungsgebiet zu erhalten. Der ständig wachsenden Bevölkerung Leipzigs gehen ein einzigartiges Naherholungsgebiet und die einzige Möglichkeit für Eissegler verloren. Die Landesdirektion fordert, dass die Dämme vor der Wiederbefüllung des Sees auf den neuesten technischen Stand gebracht werden müssen. Acht Jahre brauchte die Stadtverwaltung, um diese Forderung der Landesdirektion ausfindig zu machen. Acht Jahre! Das Zeitspiel der Verwaltung ist damit aufgegangen. Unterm Strich müssen nun auch die Kosten als Totschlagargument herhalten. Der Verdacht hält sich, dass die angegebenen Sowieso-Kosten für die Entwicklung der Stauanlage von über 2 Millionen Euro wohl keiner in der Stadtverwaltung im Blick hatte. Diese Frage richtet sich an Herrn Rosenthal und an Herrn Jung. Wir müssen jetzt alle Anstrengungen unternehmen, dass diese Wasserfläche, dieses Kleinod, würdevoll aufgegeben wird. Dazu ist es geboten, dass in konstruktiver, kollegialer und vor allem ehrlicher und fairer Zusammenarbeit die jetzt geplante Ersatzgestaltung dieses Geländes im Interesse und zum Nutzen der Leipziger Bevölkerung auch wirklich zeitnah und mit Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort umgesetzt wird. Das wäre meine Bitte an Herrn Rosenthal. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Liebe Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss soll der Elsterstausee und mit ihm ein nicht unerheblicher Teil der neueren Leipziger Stadtgeschichte endgültig aufgegeben werden. Immerhin haben sich seit 2008 fast 8.000 Leipziger für den Erhalt des Stausees als Gewässer engagiert und dies mit Unterschrift und Adresse bekundet. Mit dem Humor eines Cervantes haben sie per Hand Wasser in den Stausee getragen, haben tapfer die sich ausbreitenden Bäume herausgerissen oder waren beim Stauseelauf aktiv. Auch die recht hohe Spendenbereitschaft der Leipziger für den Erhalt des Stausees soll hier nicht unerwähnt bleiben. Leider ist der Stausee immer von Pleiten, Pech und Pannen begleitet worden. Die Stadt Leipzig als Bauherr und Besitzer hat da nicht immer die beste Figur gemacht. Es begann in den 1920erJahren. Damals konnten geplante Großflugzeuge nur auf Wasserflächen starten oder landen. Leipzig wollte natürlich dabei sein, hatte aber S e i t e | 56 keine großen Wasserflächen. Als die Planungen für eine solche Wasserfläche beendet waren, konnten Großflugzeuge auf Betonpisten landen. Der Großflughafen im Leipziger Südwesten war obsolet, gebaut wurde aber trotzdem. Man konnte mit dem Vorfluter, der für einen solchen Stausee notwendig war, nämlich eine bombastische Geschiebefalle für die Hochwässer errichten und hatte das Problem der Versandung des Elsterflutbettes gelöst - bis der Tagebau kam und der Stausee mit immensem Aufwand verkleinert wurde. Und siehe da, der Vorfluter des Stausees hatte wirklich seine Funktion erfüllt. Mit rasender Geschwindigkeit versandete nun das Elsterflutbett, was wiederum zur Folge hatte, dass man für den erfolgten Aushub Trockenflächen benötigte, die noch heute in Möckern und Groß-zschocher in Betrieb sind und ausgebaut werden müssen. Man merke, liebe Damen und Herren der Stadtverwaltung: Jede künstlich geschaffene Fläche führt zu Folgekosten, die man bei der Planung gar nicht abschätzen kann. Warum der Stausee damals nicht ganz aufgegeben wurde, erschließt sich nur, wenn man weiß, dass der Stausee seit 1935 in Hochgeschwindigkeit von den Leipzigern in Besitz genommen wurde. Er erfüllte wesentliche Aufgaben der Naherholung, er diente der Fischproduktion, und die Fischerfeste sind bis heute im Gedächtnis der Leipziger verankert. Durch die Fleischexporte in den Westen war der dort produzierte Fisch unverzichtbar. Damit das nicht falsch verstanden wird: Hungersnot gab es bei uns nicht. Mit der Verkleinerung des Stausees musste der See künstlich befüllt werden. Dies übernahmen Pumpen sowie kleine Vorfluter, die nur klärende Aufgaben hatten. Die Stromkosten dafür belaufen sich auf etwa 10.000 Euro im Jahr, die Unterhaltungskosten sind mit demselben Wert zu beziffern. Damit war das Ende des Stausees aus heutiger Sicht vorprogrammiert. Die DDR überlebte er. Nach der Wende bekam er einen ökologischen Anstrich. Nach dem Bankrott der Pächter war niemand in der Stadtverwaltung bereit, Verantwortung zu übernehmen. Man führte den See in den natürlichen Tod durch mangelnde Hege und Pflege, wohlwissend dass der See auch dann Unkosten verursacht. Wir werfen der Leipziger Stadtverwaltung vor, Tod durch Nichtstun herbeigeführt zu haben. Ich sage dies mit einer gewissen Bedächtigkeit, weil wir auch Stimmen kennen, die den Sinn und Zweck dieses Sees anzweifeln, wenn in 500 Meter Luftlinie Seen mit vielfacher Größe und weitere in unserer unmittelbaren Nachbarschaft durch den Kiesabbau entstehen. Mein Kollege Grosser wird nachher eine verschärfte Kritik vortragen, vor allem zu den vertanen Chancen, die in der Aufrechterhaltung des Sees liegen. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Meine Damen und Herren, die Hauptschuld an der Schließung des Stausees liegt natürlich bei der LMBV. Sie hat sich aus der Verantwortung gestohlen. 1,25 Millionen Euro waren für die Sanierung des Sees bereitgestellt. Dazu hätte sich die Stadt viel stärker bekennen müssen. Wie Sie wissen, hat sie sich jedoch auf Gutachten zurückgezogen, bis die Zeit dahin war. Nach Gutachten und anderer Hinhaltetechnik ist jetzt der Punkt erreicht, dass der See wahrhaft nicht mehr zu retten ist. Die Standsicherheit der Böschung ist nicht mehr gegeben. Inzwischen ist durch Frost und Bewuchs die Gefahr entstanden, dass die Böschung bei Hochwasser brechen könnte. Bei Hochwasser im Bereich des Stausees wäre unsere gesamte Infrastruktur im Bereich des Cospudener Sees gefährdet. Na dann, gute Nacht! Ich glaube nicht, dass wir dafür die Talsperrendirektion verantwortlich machen können. Ich möchte noch einmal dem Verein meinen Dank ausdrücken, dass er alles versucht hat, den See zu retten. Die Aktivitäten hat er auf seiner Webseite Elsterstausee.de vollständig dokumentiert. Zwei Wünsche haben wir zum weiteren Umgang mit dem See: Zum einen sollte man das technische Denkmal Stausee bewahren. Zum anderen sollten die Wege um den ehemaligen See so ertüchtigt werden, dass sie auch von Fußgängern genutzt werden können. Älteren Bürgern soll die Angst genommen werden, analog zum Cospudener See, Opfer von Verkehrsrowdys zu werden. Der Verein wird eine Dokumentation zum Stausee herausgeben und den Umbau begleiten. - So weit unsere Bemerkungen zum Stausee. Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Herr Dyck. Stadtrat Dyck (SPD): Das war ein interessanter Exkurs in die Geschichte und das Leben des Stausees. Herr Engelmann, Respekt! Die Landung von Flugzeugen auf der Wasserfläche hatte ich bisher für ein Märchen gehalten. Jetzt werde ich mich noch einmal kundig machen. Meine Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Der heute zu fassende Grundsatzbeschluss - in dem Wort „Grundsatz“ liegt ja eine gewisse Bedeutung -, der das seit langer Zeit bestehende, faktische Ende des Elsterstausees warum? weil kein Wasser mehr zugeführt wird nunmehr auch rechtlich feststellen lässt, ist die logische Konsequenz einer großräumigen Landschaftsentwicklung im Südraum Leipzigs. Wasser fließt nun einmal bergab und nicht bergauf. Es müssten schon gewichtige Gründe vorliegen, um diesen physikalischen Grundsatz mit techni- S e i t e | 57 schen Mitteln auszuhebeln. Diese Begründungen konnten in einem mehrjährigen Diskussionsprozess nicht formuliert werden. Im Gegensatz zu dem, was Herr Engelmann sagte und Herr Grosser sicherlich noch sagen wird, hatte ich in der langjährigen Diskussion, an der ich teilnehmen durfte, immer den Eindruck, dass bei vielen der heute als Akteure zu Benennenden Erinnerung und Nostalgie gepaart mit durchaus persönlichen Interessenlagen vorlag. Belassen wir es dabei! In der überaus erfolgreichen Entwicklung der Gewässerlandschaft ist kein Platz für einen Anachronismus. Mit der Idee, das komplette Areal in eine extensive Erholungslandschaft umzuformen, besteht die einmalige Chance für die Schaffung einer Ruhezone - nah und gleichzeitig abseits der zeitweise überfrequentierten Cospudener Seenlandschaft. Ich spreche hier sowohl vom See selbst als auch von den umlaufenden asphaltierten Wegeverbindungen. Deswegen bin ich skeptisch gegenüber den Ansinnen des Änderungsantrags ÄA-01 der Grünen-Fraktion, der einer intensiven Nutzung des Raums schleichend die Tür öffnen kann. Darin sind auch einige Widersprüche enthalten, auf die ich Sie, Herr Schmidt, vorhin schon hingewiesen habe. Man kann nicht einerseits von einem beruhigten Rad- und Wanderweg sprechen und gleichzeitig den Elsterradweg als Fernradweg auf diese Seite des Sees verlegen. Es gruselt mich auch immer, wenn ich einen pädagogischen Imperativ wie „Trimm dich!“ lese. Diese Begrifflichkeit aus den 1970er-Jahren brauchen wir hier ebenso wenig wie Ausschmückungen mit generationenübergreifenden Geschichten. Belassen wir es dabei: Wir fassen heute einen Grundsatzbeschluss. Da müssen wir nicht jetzt schon diese Untersetzungen tätigen. Ich würde allerdings empfehlen, dem Änderungsantrag ÄA-02 zuzustimmen. In der logischen Konsequenz der Vorschläge der Verwaltung brauchen wir da mehr personelle Unterstützung. - So viel von meiner Warte aus. Ich wünsche dem ganzen Projekt viel Erfolg. Abschließend noch ein Satz an Herrn Engelmann. Dass bei einem doppelten Deichbruch, also von Westen und von Osten, die ganze Elster, nachdem sie dann schon den Zwenkauer See mit seiner Hochwasserlamelle geflutet hat, auch dort noch Schaden anrichten könnte, das wird, glaube ich, mit sehr hoher Sicherheit nicht passieren. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich um Verständnis bitten, wenn mein Beitrag länger als fünf Minuten dauert. Einige meiner Vorredner haben ihre Redezeit ja auch überschritten. Ich werde unsere beiden Änderungsanträge gleich mit einbringen und auch nicht 15 Minuten reden. Das Trauerspiel um den Elsterstausee dauert ja schon länger als acht Jahre, nämlich fast zehn Jahre, länger als ich hier im Stadtrat sitze. Insofern gibt es dazu viel zu sagen. Wer den Elsterstausee noch in seinem alten Erscheinungsbild kennt, wer die Ruhe und die Idylle auf der einen Seite und die Fischereifeste auf der anderen Seite erlebt und in Erinnerung hat, der weiß: Mit dem heutigen Beschluss geht dem Südwesten trotz allem, was inzwischen rundherum entstanden ist, ein Stückchen Identität verloren. Der Elsterstausee bot neben dem extrem belebten und als Tourismusziel vermarkteten Cospudener See den nötigen Kontrast, den viele Leipzigerinnen und Leipziger bewusst gesucht haben. Mit den Änderungsanträgen, die meine Fraktion zur heutigen Vorlage gestellt hat, möchten wir genau diesem Anliegen auch für die Zukunft Rechnung tragen und erreichen, dass das Elsterstausee-Areal zu einem naturnahen Rückzugsort für Familien und Senioren entwickelt wird. Der Stadtförster, Herr Sickert, hat bei der Präsentation vor der Presse gesagt: Das Areal soll zukünftig nicht - da zitiere ich ihn gern - „dem beohrstöpselten rasenden Skater dienen, sondern vielmehr dem interessierten Naturliebhaber mit Rucksack und Fernglas“ Raum bieten. - Das fand ich ganz interessant, weil er damit den Kontrast zum Cospudener See ganz anschaulich ins Bild gesetzt hat. Diesen Kontrast gilt es tatsächlich zu bewahren und in Teilen auszubauen und zu fördern. Dass der See als See ausgedient hat, dem haben sich auch die über die Jahre im Förderverein Engagierten und die Politik nicht mehr verschließen können. Man hat im Übrigen auch den Eindruck, dass die Verwaltung das Thema über die Jahre einfach ausgesessen hat. Mittlerweile gibt es immer weniger Menschen, die sich tatsächlich noch an den gefüllten See und die damit verbundene Idylle erinnern können. Immer mehr Menschen haben sich inzwischen mit der Situation arrangiert und leisten daher keinen Widerstand mehr. Trotzdem sind wichtige Fragen bis heute nicht geklärt, beispielsweise der Umgang mit den Dämmen im Falle der Entwidmung des Sees oder auch - das ist weder in der Vorlage noch heute hier zur Sprache gekommen - die Frage der Folie unter der Teichsohle. Muss sie entfernt S e i t e | 58 werden, und welche Kosten drohen der Stadt für diesen Fall? Welches ökologische Risiko birgt sie, wenn sie nicht entfernt wird? Das Kostenrisiko ist ja in der Vorlage der springende Punkt für die Entwidmung. Welches Kostenrisiko dann droht, ist nirgends aufgeführt, zumindest nicht vollständig. Ich möchte also weniger den Blick zurück als viel mehr nach vorn richten. Ein einfaches Weiter-so mit dem jetzigen Status quo und ein Gras-überdie-Sache-wachsen-lassen machen das Ganze am Ende noch teurer, egal für welchen Weg man sich entscheidet. Lassen Sie uns also versuchen, das Elsterstausee-Areal tatsächlich mit einem naturnahen Konzept zu entwickeln, welches auch die bislang in der Vorlage erwähnten Potenziale aufgreift. Da wären zunächst die Liegenschaften rund um den See zu nennen, die zukünftig beispielsweise wieder als Ferienlager oder Ausflugslokale dienen könnten. Denken wir auch an Vogel- und Tierbeobachtungsstände, die in einen Natur- und Historienpfad integriert werden könnten. Denken wir an den Radweg zwischen Elster und See, der dem Elsterradweg als naturnahe und idyllische Entlastungsstrecke zur bisherigen Führung entlang des Cospudener Sees dienen könnte. Eine wunderschöne Streckenführung vorbei am Elsterstausee und weiter durch den Wald auf den bereits bestehenden Wegen wäre denkbar und attraktiv für alle, die sich nicht den vollen Cospudener Rundweg entlang begeben wollen, sondern noch mehr Ruhe und Natur genießen wollen. All das sind, wie ich denke, gute Ideen mit dem Ziel, der Verwaltung entgegenzukommen. Den vorgeschlagenen „Trimm-dich-Pfad“ - ich bin in den 1970er-Jahren geboren; ergo gehört dieses Wort nicht zum Vokabular in meinem Leben muss man nicht nutzen, aber ich glaube, Ihre Krankenkasse, Herr Dyck, würde sich freuen, wenn auch Sie zu den Nutzern gehören würden. Unser zweiter Änderungsantrag betrifft die Beweidung der Flächen nicht nur am Elsterstausee, sondern auch rund um den Cospudener See und deutlich darüber hinaus. Sie alle haben die Probleme, mit denen die Schäferin zu kämpfen hat, der Presse entnehmen können. Ihre Schafe lächeln zu wenig in die Kameras der Vorbeifahrenden, sie werden bei Regen nass, dahergelaufene Spinner zerstören ihre Zäune und erfreuen sich daran, wenn die Hunde auf Jagd nach den verängstigten Schafen gehen. Wenn man sich aber einmal vor Augen führt, welch großen Nutzen die Stadt gerade aus ökologischer Sicht durch die Beweidung besagter Flächen hat, dann ist es nur folgerichtig, wenn man nicht billigend in Kauf nimmt, dass die Schäferin aufgrund der Probleme das Handtuch wirft. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Die halbe Stelle, die, wie wir Ihnen empfehlen, die Stadt schaffen soll, soll einen vielfältigen Aufgabenumfang verantworten. Dazu gehört die Erfüllung der gemeinsamen Pflichtaufgabe von Bund und Land, die Hochwasserschutzanlagen zu pflegen. Das meint das Stapfen und Beweiden, also das Kurzhalten der Vegetation, und das stetige Verdichten der Deiche, was aktuell die Schafe während des Beweidens gleich miterledigen. Eine wichtige Pflichtaufgabe der Stadt ist auch das Umweltmonitoring für den gesamten Naturraum der Tagebaufolgelandschaft, also nicht nur für den Elsterstausee, sondern deutlich darüber hinaus. Es ist zu analysieren, wie sich der gesamte Naturraum, Flora und Fauna über die Jahre verändern. Das sind allesamt Aufgaben, die sich die Stadt in eigener Verantwortung, im eigenen Stellenplan leisten sollte. Insofern bitte ich um Unterstützung für unsere beiden Änderungsanträge. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Liebe Leipzigerinnen und Leipziger! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Oberbürgermeister! Die Entscheidung, dass der Elsterstausee als See aufgegeben werden soll, fällt nicht erst heute. Die Entscheidung trafen Sie, Herr Oberbürgermeister, bereits vor neun Jahren. In der Wochenendausgabe der LVZ vom 23./24. August 2008 formulierten Sie Ihre Entscheidung so - ich zitiere -: S e i t e | 59 schied zu anderen Seen liegt dieser See nämlich höher; aus diesem Grund geht das. Ich habe Ihnen damals vorgeschlagen, Dükerleitungen von der Gefällestufe Hartmannsdorf zum Elsterstausee sowie einen Ablaufgraben zum Schönungsteich des Gewässersystems Lauerscher Grenzgraben / Hartmannsschlenke zu bauen. Die damals erforderlichen investiven Mittel von circa 2,3 Millionen Euro wären gut angelegtes Geld gewesen, zumal nur ein Bekenntnis der Stadt Leipzig zum Elsterstausee eine Finanzierung nach §§ 3 und 4 des Dritten ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Finanzierung der Braunkohlesanierung möglich gemacht hätte. Ein Wasserrechtsverfahren hätte man nur für den Bau und Betrieb der neuen Anlagen machen müssen, also der Dükerleitungen und des Grabens. Für den Betrieb des Elsterstausees gab es eine gültige Wasserrechtliche Erlaubnis. Aber leider konnte ich weder Ihr Herz noch Ihr Hirn erreichen, auch wenn ich das damals noch nicht erkannte. Proteste aus der Bürgerschaft gab es zwar, aber sie kamen nur von Leuten, die den Elsterstausee noch kannten, also von den Alten und den Ortsbewohnern, und das waren relativ wenige Menschen. Sie stellen deshalb auch keine Gefahr für Wahlen oder Ähnliches dar. Außerdem spielt die Zeit gegen den See. Bald wird es niemanden mehr geben, der den See überhaupt noch kennt. Außerdem ist bautechnisch ein leerer See eine Katastrophe. Man kann zusehen, wie er verfällt. Den Elsterstausee zu erhalten, setzt einen Riesenaufwand voraus. Angesichts der neuen Seenlandschaft im Süden Leipzigs sehe ich keine Rechtfertigung dafür, ein künstliches Gewässer zu erhalten. Ihre einmal bekannt gegebene Entscheidung setzte die Stadtverwaltung auftragsgemäß und sehr konsequent um. Ich nenne es so: Scheinaktivitäten, die in mehreren Gutachten mündeten, waren letztlich nur Mittel zum Zweck, um die paar Don Quichottes wie mich in ihrem Mühlenkampf einzulullen. Ach, Herr Oberbürgermeister, Sie hatten noch nie ein gutes Händchen, wenn es um Sachen der Wasserwirtschaft ging! Auch im Fall des Elsterstausees ist das so. Wasserwirtschaft ist eine höchst komplexe Angelegenheit. Nicht jeder See ist wie der andere. Nicht jeder See ist für den Wasserhaushalt, zum Beispiel des Auwaldes, gut. Der Cospudener See ist es nämlich nicht. Er entzieht dem Auwald das Grundwasser. Aber was macht das schon? Ohne sich näher mit den Vor- und Nachteilen zu befassen, entschieden Sie schon damals den Tod des Sees, einfach so. Meine Damen und Herren, seit 1999 arbeite ich aktiv für den Erhalt des Elsterstausees. Ich bin mit Gleichgesinnten von Pontius zu Pilatus gelaufen, um weitere Möglichkeiten zu erschließen. Letztlich wurde alles abgetan, nichts aufgegriffen. Dass wir Wasser von der MIBRAG über deren Ringleitung erhalten könnten, wurde ignoriert. Dass wir Teile der Ringleitung sogar kostenfrei hätten übernehmen können, wurde ignoriert. Immer war die Reaktion der Stadtverwaltung ablehnend. Ich habe Sie am 9. April 2009 in einem persönlichen Gespräch in Ihrem Büro, an dem auch die Herren Engelmann und Rosenthal teilnahmen, versucht, zu überzeugen, dass der Elsterstausee eine wichtige wasserwirtschaftliche Rolle für den Wasserhalt, für das Grundwasser im Auwald sowie für die Stabilisierung des bootsgängigen Gewässerverbundes spielen könnte. Im Unter- Mit dem neuesten Gutachten, das die Standfestigkeit des Westdammes des Sees anzweifelt, und mit der heutigen Vorlage hat man es jetzt endlich geschafft: Nun kann man spekulieren, dass die natürliche Sukzession des Auwaldes zum Nulltarif alles richtet. Nur: Wenn der Westdamm wirklich so marode ist, wie das Gutachten beschrieben hat - Herr Dyck hat es auch ange- Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 zweifelt -, werden zusätzliche Kosten von mindestens 2 Millionen Euro fällig werden, auch ohne den See. Herr Oberbürgermeister, ich persönlich ärgere mich sehr, dass ich das perfide Spiel nicht durchschauen wollte. Viele Leute haben mir von Anfang an gesagt: Steig ab vom Pferd! Du merkst doch, dass es tot ist. - Aber der Gaul war nicht tot, er lebte, und er lebt immer noch. Der Gaul sollte tot sein, weil nicht sein konnte, was nicht sein durfte. Wenn er jetzt wirklich nicht mehr zu retten ist, dann haben Sie, Herr Oberbürgermeister, ein gerüttelt Maß dazu beigetragen. Ich werde die Vorlage ablehnen und fordere alle Stadtratsmitglieder auf, mir zu folgen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke meinen Vorrednern dafür, dass sie die Geschichte und die Bedeutung des Elsterstausees noch einmal klar aufgezeigt haben. Herrn Dyck muss ich leider widersprechen. Nur ein kleiner Teil ist Nostalgie. Das, was wir heute beerdigen, ist ein Stück Heimat, insbesondere für die Leute, die früher in den Dörfern Bösdorf und Eythra gelebt haben und vom Tagebau vertrieben wurden. Der Elsterstausee war das letzte Stück Heimat, was ihnen geblieben ist. Ja, vielleicht wird man dann ein bisschen wehmütig. Aber ich finde nicht, dass das Nostalgie ist, sondern eher ein Ausdruck von Verwurzelung mit dem Ort, in dem man aufgewachsen ist. Deswegen fiel es den Südwestlern auch so schwer, sich vom Elsterstausee zu verabschieden. Wir haben die Verantwortung, darauf hinzuweisen, wie es dazu kam. Dass das nicht alles so sauber lief, wie wir es uns gewünscht hätten, ist schon deutlich geworden. Allerdings können wir daran jetzt nur noch wenig ändern. Wir haben vor allem eine Verantwortung für die Zukunft, also dafür, wie der Elsterstausee künftig nutzbar gemacht werden kann für die Leute, die dort jetzt schon wohnen, und für diejenigen, die dort in Zukunft wohnen werden. Wir müssen uns neue Ziele stecken. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, was beim Bürgerbeteiligungsverfahren Leipziger Neuseenland herauskam. Von den Bürgern wurde ganz klar gefordert: Jedem See sein Gesicht! Das wollten sie so haben. Hier haben wir die 1AMöglichkeit, das genau so umzusetzen: der Cospudener See als See mit vielen sportlichen Aktivitäten und der Stausee als Landschaftsareal für die eher ruhigeren Aktivitäten, wo man gut mit der Familie entspannen kann. S e i t e | 60 Der Antrag der Grünen fordert, dass bei der Gestaltung die Bürger beteiligt werden sollen. Ich finde, das besagt auch die Vorlage der Verwaltung. Es gab im letzten Jahr mehrere Sitzungen des Ortschaftsrats; einmal war Herr Dittmar da, einmal Herr Sickert. Die Bürger haben sich da schon eingebracht. Im Grunde enthält der Änderungsantrag ÄA-01 der Grünen die Aussagen der Bürger, die dem Protokoll zu entnehmen sind. Die Verwaltung hat sich schon dazu bekannt. Deshalb bedarf es meiner Ansicht nach dieses Antrags nicht. Im Gegenteil: Ich finde, er greift dem Ganzen vor. Wir sollten erst einmal die Entwidmung durchführen, ehe wir uns wieder mit den Bürgern zusammensetzen. Die Ideen, die in diesem Antrag der Grünen genannt werden, finde ich gut. Allerdings gehen Sie mir zu sehr ins Detail. Wir wären dafür, das offenzulassen. Die Bürger sollen selbst entscheiden und sich einbringen. Diese Ideen kommen garantiert. Ich befürchte, dass, wenn wir sie jetzt schon festschreiben, die Verwaltung sich zu sehr darauf stürzt und andere Ideen außer Acht lässt. Das möchte ich nicht. Die Entwicklung als Naherholungsziel ist vor allem auch deshalb wichtig, weil im nächsten Monat voraussichtlich die Elsterbrücke fertig gestellt sein wird. Dann wird man in Richtung Zwenkauer See in einer schönen großen Runde auf dem von Ihnen angesprochenen Radweg durch den Südwesten radeln können. Wie gesagt: Es sind gute Ideen. Aber wir wollen sie heute noch nicht mitbeschließen. Wir denken, die Entwidmung sollte erst einmal durch sein. Danach können sich die Bürger einbringen, ohne dass wir schon jetzt eine bestimmte Richtung vorgeben. Nun zum anderen Änderungsantrag betreffend die Schäferin Doppelstein. Wir von der CDUFraktion sind für jegliche Unterstützung der Schäferin. Wir finden es sehr traurig, wie mit ihr umgegangen wurde. Dennoch haben wir ein wenig Probleme mit dem Antrag, weil wir an der rechtmäßigen Durchführbarkeit momentan zweifeln. Die Verwaltung hat mitgeteilt, es ginge nicht, dass sie bei der Stadt mit einer halben Stelle angestellt wird und ihre Schäfertätigkeit weiterhin ausführt. Es scheint da irgendwelche Hindernisse zu geben. Ich würde Bürgermeister Rosenthal bitten, noch einmal klarzustellen, ob die Umsetzung des Antrags der Grünen tatsächlich rechtlich nicht möglich ist. Wir brauchen hier Klarheit. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich bitte Kollegen Rosenthal, unsere Haltung noch einmal deutlich zu machen und vielleicht auch das eine oder andere geradezurücken. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Dass es jetzt doch noch einmal so emotional wird, hätte ich, ehrlich gesagt, nicht gedacht. Aber ich nehme das zur Kenntnis und versuche, darauf sachlich zu reagieren. Emotionalität führt bei dem einen oder anderen, glaube ich, dazu, dass er wenig sachlich vorträgt und möglicherweise auch einige Fakten durcheinanderwirft. Ich bin seit nunmehr elf Jahren in dieser Verwaltung tätig. Ich durfte also die Entwicklung des Elsterstausees von Anfang an mitbegleiten. Ich habe auch die damalige Diskussion miterlebt, als er außer Betrieb gegangen ist. Der Elsterstausee ist ein künstliches Gewässer. Er braucht eine künstliche Wasserzufuhr. Aus wirtschaftlichen Gründen haben die damaligen Pächter das Ganze aufgegeben. Es ist niemand in den letzten elf Jahren um die Ecke gekommen und hat mir gesagt: Ich nehme Geld in die Hand, um diese künstliche Wasserzufuhr selbst zu lösen. - Im Gegenteil: Die Verwaltung sollte jährlich 35.000 Euro in die Hand nehmen, um aus unserer Sicht nicht mehr ganz taufrische Pumpen in Bewegung zu setzen und den See künstlich zu befüllen. Das hat dazu geführt, dass wir 2009 vom Stadtrat den Auftrag erhalten haben, die Weiterführung des Elsterstausees als Gewässer zu prüfen, wenn diese wirtschaftlich vertretbar ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Begriff „wirtschaftlich vertretbar“ sehr weit dehnbar ist, da gebe ich Ihnen recht. Aber das, was wir Ihnen heute an Zahlen vorgelegt haben, spricht aus meiner Sicht eine eindeutige Sprache. Wenn Sie der Auffassung sind, dass es wirtschaftlich vertretbar ist, den See in Gänze, einschließlich Sohle und Deiche, zu sanieren, um ein Kleinod für wen auch immer herzustellen, dann müssen Sie das so formulieren. Das mag möglicherweise aus Sicht der Mehrheit des Stadtrats wirtschaftlich sein. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das wirtschaftlich nicht vertretbar. Wir haben Ihnen auch vorgeschlagen, die Gelegenheit jetzt beim Schopfe zu packen und zu sagen, was wir aus dem Elsterstausee machen wollen, damit auch die Neu-Leipziger, nämlich diejenigen, die heute geboren werden und eine neue Tradition begründen werden, ein extensiv genutztes Landschaftsrefugium vorfinden. Wir sind jetzt quasi die Bauherren und können das Areal mit einer sehr breiten Beteiligung aller Akteure, einschließlich der Bürger vor Ort, entwickeln. Ich glaube, darin liegt die Chance. Wir sollten aus meiner Sicht jetzt nach vorn blicken. S e i t e | 61 Ich möchte jetzt nicht noch einmal eine Diskussion um Details führen. Die Sohle ist untersucht worden: Sie ist undicht. Die Deiche sind untersucht worden: Sie sind undicht. Die technische Zuführung von Gewässern ist untersucht worden: Es gab keine tatsächlich machbaren Alternativen. Das MIBRAG-Wasser steht eben nicht zur Verfügung über das Jahr 2018 hinaus. Die LMBV-Leitung steht eben nicht zur Verfügung über das Jahr 2018 hinaus. Wir hätten alles kaufen und gleichzeitig für Haftungsfragen einstehen müssen. Ich bleibe dabei: Das ist wenig nachhaltig und nicht wirtschaftlich. Insofern: Lassen Sie uns nach vorn blicken und dem Vorschlag der Verwaltung, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, folgen! Was die Schäferei betrifft, muss ich sagen: Die Öffentlichkeitsarbeit ist unglücklich gelaufen. Das gebe hier gern zu Protokoll. Die Schäferin hat sich bei uns entschuldigt, weil sie sich in keinster Weise von der Stadt Leipzig, weder vom Amt für Stadtgrün und Gewässer noch vom Veterinärund Lebensmittelaufsichtsamt, schlecht behandelt fühlt. Sie ist schlichtweg aus dem Zusammenhang heraus zitiert worden. Ich glaube, das würde sie Ihnen auch selbst so sagen. Unsere Ablehnung beruht auch nicht darauf, dass wir auf ihre Leistungen nicht angewiesen sind. Aber - ich muss es so deutlich sagen -: Das ist ein landwirtschaftlicher Betrieb mit eigenen Ressourcen, Nöten und Sorgen. Wenn wir, da wir auf diese Leistung angewiesen sind, ihr diesen Betrieb erleichtern können, indem wir dort technische Infrastruktur schaffen, zum Beispiel einen Unterstand für die Schafe, dann ist das ein guter Vorschlag für die Zukunft. Insofern geht aus meiner Sicht der Grünen-Antrag in die richtige Richtung. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. - Gestatten Sie mir, dazu auch noch einige Sätze zu sagen. Herr Grosser, Sie werden verstehen, dass ich das so nicht stehen lassen kann. Ich habe ein dickes Fell, ich halte viel aus, auch Kritik in der Sache; das wissen Sie. Aber in dem Fall muss ich widersprechen. Ich war 1999 Sportbeigeordneter und direkt zuständig für dieses Gewässer, weil es eine Liegenschaft des damaligen Sport- und Bäderamtes war. Schon seit 1999 verfolge ich, wie viel Geld wir aufbringen müssen, um diesen See zu erhalten. Dann, als Oberbürgermeister, bin ich in der Tat zu der Haltung gekommen: Rette nicht etwas Künstliches, was nicht zu retten ist, sondern mach etwas anderes daraus! - Das stimmt. Wir haben dann zusammen am Tisch gesessen und uns den Fragen gestellt. Den Beschluss des Stadtrates habe ich sehr ehrlichen Herzens mitgetragen. Wenn es wirtschaftlich vertretbar, dann macht es Sinn, zu versuchen, diesen See zu erhalten, gegebenenfalls mit Ihren Ideen. Ich muss Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 das wirklich zurückweisen: Es ist kein perfides Spiel betrieben worden, sondern aus einer hohen Kenntnis der Sachlage seit 1999 agiert worden mit dem Ergebnis, was heute auf dem Tisch liegt. Können wir zur Abstimmung kommen? - Ich bitte Sie, das Abstimmgerät einzuschalten. Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-01 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Beschlussvorschlag 5 zu ergänzen. Ich bitte jetzt um Ihre Stimme. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 27 Ja-Stimmen, 32 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-02 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine halbe Stelle dafür zu schaffen. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 41 Ja-Stimmen, 20 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Abstimmung über die Vorlage zum Grundsatzbeschluss. Bitte stimmen Sie jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 54 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Dann ist so votiert. Herzlichen Dank, auch Ihnen, Herr Rosenthal, für Ihr Engagement in der Sache! 20.15 Planungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hbf-Ostseite im Zusammenhang mit der Errichtung eines Fernbusterminals (VI-DS-03173NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Dubrau, bitte schön. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Stadträte! Auch wenn das nun folgende Thema vielleicht nicht so spannend ist wie das letzte und es in diesem Hause auch schon sehr intensiv diskutiert worden ist, gestatten Sie mir dazu noch einige einleitende Worte. Sie alle werden sich sicherlich erinnern, dass Sie uns vor circa drei Jahren den Auftrag erteilt haben: Sorgt dafür, dass es einen Fernbusbahnhof am Hauptbahnhof gibt, aber sorgt auch dafür, dass das die Stadt nichts kostet! - Wir haben am Anfang gedacht: Das ist ein schöner Auftrag, aber das wird schwerlich zu machen sein, zumal die Stadt weder über Grundstücke im Bereich des Bahnhofs verfügt noch über Möglichkeiten, einen solchen Fernbusbahnhof zu bauen. Inzwi- S e i t e | 62 schen haben sich mehrere Städte diesem Thema gestellt und eigene Fernbusbahnhöfe gebaut, die bis zu 50 Millionen Euro gekostet haben. Wir dagegen hatten das große Glück, dass ein Grundstücksinvestor sein Interesse bekundete, auf dem Grundstück, auf dem bis vor kurzem noch 16 Busse parken konnten, zwei Hotels einschließlich Parkhaus zu errichten, in dem es neben den Parkplätzen für die Hotels, die laut Bauordnung vorgegeben sind, auch Parkplätze für das Nachbargebäude geben wird, die dort schon im Grundbuch eingetragen sind. Wir haben sehr lange und sehr intensiv mit dem Investor verhandelt und ihn gebeten, im Erdgeschoss diesen Fernbusbahnhof einzurichten. Ehrlich gesagt, am Anfang habe ich selbst nicht daran geglaubt, dass er das tun wird. Aber er tut es. Der Grundstein ist inzwischen gelegt. Der Fernbusbahnhof wird gebaut. Damit wird die extrem missliche Situation für die Stadt, für die Kunden und für die Busfahrer in der Goethestraße in absehbarer Zeit aufgelöst werden. Zusätzlich werden an einer anderen Stelle - ebenfalls von diesem Investor finanziert - zehn weitere Busparkplätze errichtet. Die Busse können ja nicht stundenlang in der Halle stehen bleiben. Sie halten hin und wieder auch länger als eine Stunde und brauchen in dem Fall einen Ausweichstandort, möglichst in der Nähe. Die Stadt hatte die Aufgabe, für die 16 Busparkplätze, die es bisher auf dem von uns seit 2006 angemieteten Grundstück gab, ein Ersatzgrundstück in der Nähe zu finden. Es ist durchaus ein Wirtschaftsfaktor, wenn die diversen Busunternehmen mit ihren Touristenbussen an einer günstigen Stelle in der Innenstadt halten und die Leute dort aussteigen lassen können und dann gleich um die Ecke einen entsprechenden Parkplatz vorfinden. Diese Möglichkeit haben nicht sehr viele Städte, wir dagegen schon. Auf einem Grundstück, das der Bahn gehört, soll eine Erschließungsstraße errichtet werden. Aufgrund der größeren Fläche können dort 30 Busparkplätze vorgehalten werden. Die Möglichkeit der Realisierung ist gegeben. Ihnen liegt der entsprechende Planungsbeschluss dazu vor. Das wird 2 Millionen Euro kosten. Aber ich denke, die Wichtigkeit ist so groß, dass wir auf jeden Fall in diese Richtung planen sollten. Das ist kein einfaches Verfahren. Aber ich denke, das wird uns genauso gelingen wie der Fernbusbahnhof. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Wird das Wort gewünscht? - Herr von der Heide, bitte schön. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): In einer der letzten Sitzungen haben wir Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 den Masterplan zum Projekt „Parkbogen Ost“ beschlossen. Der Parkbogen Ost soll am Hauptbahnhof beginnen und genau über die Straße führen, die jetzt zur Erschließungsstraße wird. Es wäre schon sehr gut und wichtig, dass im Rahmen des Planungsprozesses die Anforderungen an diese Straße, die dann auch Teil des Parkbogens Ost sein wird, Berücksichtigung finden. Das sollte hier noch zu Protokoll genommen werden. Oberbürgermeister Jung: Das nehmen wir so zu Protokoll; absolut korrekt. - Gibt es weitere Hinweise? - Herr Danckwardt. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Hinweise nicht, nur sechs Worte. Da haben Sie gute Arbeit geleistet. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. Das wollte ich nach der Abstimmung auch sagen. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Eine Gegenstimme, keine Enthaltungen. Mit überdeutlicher Mehrheit ist es so beschlossen. Herzlichen Dank, Frau Dubrau! Das ist in der Tat ein sehr gutes Ergebnis. 20.16 Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung (VI-DS-03335) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.16.1 dazu ÄA (VI-DS-03335-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Wird das Wort gewünscht? - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit habe ich meine Rede ein wenig eingedampft. - Zur heutigen Beschlussvorlage der Verwaltung haben die Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke gemeinsam einen Ergänzungsantrag eingebracht mit dem Ziel, ein Gremium, dessen möglicher Titel „Forum Bürgerbeteiligung Leipzig“ sein könnte, neu einzurichten. Es soll in Beteiligungsverfahren die Stadtverwaltung beraten und Handlungsempfehlungen aussprechen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der in der Beschlussvorlage genannten Bausteine a bis d - Vorhabenliste „light“, Beteili- S e i t e | 63 gungskonzept für größere und mehrstufige Beteiligungsverfahren, Verknüpfung von Beteiligung und Engagementförderung sowie Neuorientierung des Stadtbüros - begrüßen wir. Doch die qualitative und kommunikative Ausgestaltung sowie die bessere Einbindung informeller Beteiligungsverfahren in die politischen Entscheidungsprozesse bleiben eine Daueraufgabe. Es gilt, die Leipziger Bürgerbeteiligung wetterfest zu machen und eine umfassende, verlässliche und langfristige Beteiligungskultur in unserer Stadt weiter aufzubauen. Wir sind deshalb der Auffassung, dass auch nach Bilanzierung und Bestandsaufnahme der Leipziger Bürgerbeteiligung der Trialog aus Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung, Vertretern der Stadtratsfraktionen und der Zivilgesellschaft fortzuführen ist. Hinsichtlich der Fortführung des Trialogs halten wir die Einrichtung eines neu zu schaffenden Gremiums für sinnvoll und zielführend; denn es ermöglicht zum einen die Sicherung von Kontinuität und zum anderen die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln gegenüber Stadtrat und Zivilgesellschaft. Gerade die direkte Beteiligung der Zivilgesellschaft ist für uns dabei entscheidend. Insbesondere Beteiligungskonzepte der Verwaltung und gegebenenfalls auftretende Konflikte bei Beteiligungsverfahren sollen von dem Gremium beraten werden. Des Weiteren sollen von dem Gremium auch aktuelle Fragen zur Bürgerbeteiligung auf die Agenda gesetzt und fachlich bearbeitet werden können. Ich möchte betonen, dass mit diesem kooperativen Ansatz weder die Entscheidungshoheit der Verwaltung noch die des Stadtrats eingeschränkt wird; denn bei dem neu zu schaffenden Gremium soll es sich ausdrücklich nicht um einen Beirat im Sinne von § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung handeln. Die Deckung der Kosten kann aufgrund des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsantrags „Leipzig weiter denken - Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken!“ zum Doppelhaushalt 2017/2018 ohne Weiteres aus dem laufenden Budget von „Leipzig weiter denken“ erfolgen. Ich bitte Sie deshalb, dem Änderungsantrag der drei Fraktionen zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein! Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Abstimmung: 35 Ja-Stimmen, 23 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen. Nun zur Abstimmung über die Beschlussvorlage. Ich bitte um Ihr Votum! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 52 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. So beschlossen. 20.17 NAKOPA-Projekt: „Inklusive Kommune“ - Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba (VIDS-03430) Einreicher: Oberbürgermeister Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Ich habe nur eine Frage an Sie, Herr Oberbürgermeister. Das Projekt lebt ja von den Teilnehmern aus Addis Abeba und aus Leipzig. Ziel des Projektes ist, Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Inklusion voranzutreiben. Logischerweise sind auch Menschen mit Behinderung an dem Projekt beteiligt. Das ist alles gut und schön. Aber leider durften gerade die beiden Teilnehmer aus Addis Abeba, die mit einer Behinderung leben müssen, nicht zum Auftakttreffen nach Leipzig reisen, weil sie von der Deutschen Botschaft kein Visum bekommen haben. Nun meine Frage: Welchen Einsatz können Sie in dieser Richtung leisten? Ich denke, ein Schreiben mit dem Stempel „Oberbürgermeister der Stadt Leipzig“ könnte beim Auswärtigen Amt oder auch beim Bundesministerium des Innern hilfreich sein. Die Krux ist: Das Projekt wird ganz überwiegend vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit gefördert. Gerade unter dieser Maßgabe wäre ein Stück weit Ihre Hilfe nötig. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, Sie haben völlig recht. Sie wissen es vielleicht nicht, aber ich reise mit einer kleinen Delegation über Ostern nach Addis Abeba. Bei dem geplanten Treffen mit dem Botschafter werde ich dieses Thema auch ansprechen. Ich hoffe sehr, dass es gelingt, in Zukunft solche in der Tat völlig unnötigen Felsen aus dem Weg zu räumen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 20.18 Bebauungsplan Nr. 313 „Katzstraße; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probsthei- S e i t e | 64 da; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (VI-DS-03515) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 99.1 „Wohn- und Geschäftshaus Viertelsweg / Martin-Drucker-Straße“; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte; 1. Durchführungsvertrag, 2. Satzungsbeschluss (VI-DS-03556) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Wortwünsche? - Da dies ein Satzungsbeschluss ist, nutzen wir das Abstimmgerät. Bitte geben Sie Ihr Votum zu 20.19 jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 60 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. So beschlossen. 20.20 Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für städtische Liegenschaften zur Errichtung bzw. Sanierung von Kindertagesstätten durch freie Träger (VI-DS03589) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.20.1 dazu ÄA (VI-DS-03589-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Gibt es Wortwünsche? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Mit der Vorlage „Abschluss von Erbbaurechtsverträgen“ soll der Stadtrat der bis zu 50-jährigen Überlassung an freie Träger von vier städtischen Liegenschaften grundsätzlich zustimmen. In einer zügig wachsenden und jünger werdenden Stadt mit einem hohen Bedarf an Kita- und Hortplätzen ist grundsätzlich jeder neue Platz wünschenswert und notwendig. Allerdings sind Grundsatzentscheidungen immer so inhaltlich vorzubereiten, dass jede Stadträtin und jeder Stadtrat weiß, welche finanziellen Folgen ein entsprechender Beschluss hat. Dazu fehlt im Beschlussvorschlag die Grundlage, das heißt: jeglicher konkreter Daten- und Informationsgehalt. In der Vorlage heißt es dazu: Die ausgewiesenen Kosten in der Sammelvorlage 2015/2016 und Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 2017/2018 sind Hochrechnungen … und können nicht mit Kostenschätzungen … untersetzt werden. Aber nicht einmal diese Zahlen liegen der Vorlage bei. So ist es nicht verwunderlich, dass die Verwaltung wie immer auf eine Vergleichsrechnung in Anlehnung an § 12 SächsKommHVODoppik hinsichtlich Eigeninvestition versus Anmietung bzw. Ersatzmiete verzichtet. Diese notwendigen Vergleichsrechnungen fordern wir für die angekündigten vier Folgeeinzelvorlagen nun mit unserem vorliegenden Änderungsantrag ein. Warum? Weil diese Herangehensweise wie in jedem anderen Unternehmen mit kaufmännischen Verstand gängig ist und sie nach unserer Meinung die Grundlage für eine Entscheidung für eine sogenannte Millioneninvestition bildet. Eine Vergleichsrechnung ist absolut notwendig, da nach unseren Berechnungen von nur zwei Projekten und auf Basis der hochgerechneten, vakanten Zahlen der Verwaltung das System „Ersatzmiete“ mehr als zweimal so teuer wäre wie eine vergleichbare Eigeninvestition. Hier besteht also Handlungsbedarf. Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Diskussion um mehr Eigeninvestitionen der Kommune bzw. der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe gab es ein von der Verwaltung immer wieder wiederholtes Gegenargument, nämlich: keine bzw. zu wenige eigene Liegenschaften. Für mich zumindest war in den Beschlussvorlagen zu den sogenannten Kitainvestitionen in 2013/14, 2015 und 2016 nicht erkennbar, dass Dritte auf städtischen Liegenschaften investieren sollen und wollen. Diese fehlenden Informationen halte ich in der geführten Diskussion und Kommunikation, vorsichtig formuliert, für mehr als problematisch. Undiplomatisch formuliert: Ich fühle mich an dieser Stelle veralbert. Ich gehe davon, Herr Bürgermeister Fabian, dass keine weiteren kommunalen Liegenschaften unter diesem Aspekt in den genannten Vorlagen zu finden sind. Ein letztes Thema. Planen und bauen freie Investoren tatsächlich schneller als die Kommune? Zwei der vier Maßnahmen hat der Stadtrat das erste Mal am 21.11.2013 zur Beschlussfassung auf den Tisch bekommen und mindestens zwei weitere Male das Kleingedruckte in den Folgevorlagen für 2015/16 und 2017/18 bestätigt. Die Verzögerungen können wie bei kommunalen Investitionen vielfältige Gründe haben. Aber es darf zumindest daran gezweifelt werden, dass freie Investoren im Durchschnitt schneller sind als die Stadt. Meine Damen und Herren, die Qualität der Vorlage lässt aus meiner Sicht eigentlich gar keine grundsätzliche Entscheidung heute zu. Um dies S e i t e | 65 ein Stück weit zu heilen bzw. zu verbessern, bitten wir um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zunächst einmal, Herr Wehmann: Es ist gewiss nicht unsere Absicht, auch meine nicht, Sie zu veralbern. Worum geht es hier? Es geht darum, dass vier freie Träger die Bereitschaft erklärt haben, Bestands-kitas mit einem nicht unerheblichen Aufwand zu sanieren. Ich halte das für ein geeignetes Modell. Das Sächsische Kitagesetz erklärt im Übrigen ausdrücklich, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe nachhaltig darauf hinzuwirken hat, dass freie Träger Kitas errichten oder übernehmen und betreiben. Es geht also nicht nur um das Betreiben von Kitas, sondern auch um deren Errichtung. In diesen vier Fällen handelt es sich nicht um private Investoren, wie wir es an anderer Stelle haben, sondern um freie gemeinnützige Träger. Ich kann Sie nur bitten, den Änderungsantrag abzulehnen. Es geht hier in der Tat um eine Grundsatzentscheidung, nämlich ob wir mit den freien Trägern dahin gehend zusammenarbeiten, dass sie die Sanierung dieser vier Kitas übernehmen. Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 17 Ja-Stimmen, 39 NeinStimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Nun zur Beschlussfassung über die Vorlage. Bitte geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 52 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen. So beschlossen. 20.21 (nichtöffentlich) (VI-DS-03595) Es geht um den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal. Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte Sie um Ihr Votum. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.22 Städtebaulicher Vertrag (Planungsund Entwicklungsvereinbarung) Quartier Freiladebahnhof Eutritzscher Straße / Delitzscher Straße (VI-DS-03664) Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Eine ganz wichtige Vorlage zur größten Wohnungsbaumaßnahme in dieser Stadt. - Frau Dubrau, einige einleitende Worte sind notwendig, auch wenn es schon spät am Abend ist. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Die Quartiersentwicklung des größten Wohnungsbaugebiets, das wir zurzeit haben, wird uns mindestens 15 Jahre lang begleiten. In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans am 7. April 2016 hatte der Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt, entweder eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen oder aber eine vertragliche Regelung zu finden, um die kooperative Baulandentwicklung erstmals in Leipzig durchzusetzen. Haupteigentümer ist die CG Gruppe. Unmittelbar nach Aufstellungsbeschluss hat sie ein großes Team mit vielen Fachleuten zusammengestellt, um mit ihm in die Vertragsverhandlungen zu gehen. Das Rathaus hat das ebenso getan; denn auch für uns ist ein solches Vorhaben Neuland. Die Gesamtgröße beträgt 25 Hektar, seit 1991 freiliegend, also Ödland. Nur auf wenigen Teilen gibt es gewerbliche Nutzung. Planungsziel ist entsprechend der Leipzig-Charta eine urbane Nutzungsmischung. Es sollen 2.000 Wohnungen errichtet werden, davon 30 Prozent geförderte Sozialwohnungen. 84.000 Quadratmeter sind als Büro- und Gewerbefläche vorgesehen. Es soll 3.300 Kitaplätze, eine Grundschule, eine weiterführende Schule sowie quartiersbezogene öffentliche Freiflächen geben. 50 Prozent der Gesamtfläche werden vom Investor für Straßengrün, Schulen und Kitas zur Verfügung gestellt. Die Kita- und Grundschulplätze, die für die Bewohner dieses Gebiets gebraucht werden, werden vom Investor vollfinanziert. Es wird also nicht nur das Grundstück, sondern auch die Baumaßnahme finanziert und dann der Stadt übergeben. Das ist bisher einmalig. Wir sollten versuchen, diese unsere Zukunftspolitik auch bei allen anderen Großinvestitionen durchzusetzen. Wir werden in Kürze ein zweistufiges Städtebauverfahren mit fünf renommierten Planungsteams durchführen. Es wird einen Masterplan geben. Anschließend folgt der Bebauungsplan, der Sie hier im Stadtrat noch mehrfach beschäftigen wird. Die Öffentlichkeitsarbeit ist schon jetzt vereinbart und wird umfassend und prozesshaft sein. Den Auftakt macht das Bürgerforum am 26. April. Ich möchte Sie schon heute dazu einladen. Bürger sollen gewonnen werden, in einem planungsbe- S e i t e | 66 gleitenden Nachbarschaftsforum mitzuarbeiten. Die Vertreter des Forums sollen die Interessen der Nachbarschaft in der Jury vertreten - auch dieses erstmalig in Leipzig so durchgeführt. Kooperative Baulandplanung bedeutet darüber hinaus, dass der Investor alle Planungs- und Verfahrenskosten trägt, dass er sich zum sozialen Wohnungsbau verpflichtet, dass er die Erschließungskosten und die Kosten für die Herstellung der Grünflächen trägt und dass er sich an der Finanzierung des Gemeinbedarfs beteiligt. Schlussbemerkung: Die Verhandlungen waren hart. Die Verhandlungen waren fair. Ich denke, wir haben ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Aber nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Jetzt geht es erst richtig los. Ich möchte mich an dieser Stelle insbesondere bei den Mitarbeitern des Planungsamtes bedanken, die das hier durchgesetzt haben. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau. - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass die Beschlussvorlage der Verwaltung zum Freiladebahnhof Eutritzscher Straße heute eine breite Mehrheit erhalten wird und der Entwurf des städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Leipzig und dem Vorhabensträger Zustimmung erfährt. Bevor ich für meine Fraktion inhaltlich zur Beschlussvorlage Stellung nehme, eine kleine Rückblende. Konrad Adenauer wird gern mit dem Satz zitiert: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“ Dieses Zitat könnte heute auch auf die CDU-Fraktion zutreffen. Vor einem Jahr haben sich die CDU- und die SPDFraktion darauf verständigt, für das Plangebiet einen Beschluss zur Aufstellung eines B-Plans im Stadtrat herbeizuführen. Es folgten ein zustimmender Verwaltungsstandpunkt und der Aufstellungsbeschluss des Stadtrats im Mai. Dieser wurde allerdings - Überraschung! - gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Die CDU-Fraktion hatte - man führe sich das nochmals vor Augen - ihren eigenen Antrag abgelehnt, weil aus ihrer Sicht nicht sein kann, was nicht sein darf, nämlich ein zielführender und beschlossener Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem möglichen Gebrauch des baurechtlichen Instruments der Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Baugesetzbuch wollten wir Grüne beide, die Stadtverwaltung und den Vorhabenträger, gemeinsam in die Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Pflicht nehmen, im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung zügig neue Wege zu gehen. Leider teilte die CDU-Fraktion damals unsere Auffassung nicht. Aber Schwamm drüber! Irren können wir uns schließlich alle einmal. Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, ein urbanes, nutzungsgemischtes Stadtquartier mit bezahlbarem Wohnraum und sozialer Infrastruktur soll auf dem innerstädtischen Gelände des ehemaligen Freiladebahnhofs neu entstehen. Der städtebauliche Vertrag dazu liegt uns vor. Wir begrüßen das Verhandlungsergebnis. Hut ab, Frau Baubürgermeisterin, stellvertretend für das federführende Dezernat VI! Die kooperative Baulandentwicklung kommt damit zur Anwendung. Für uns Grüne steht fest, dass diese bei derzeitigen wie auch künftigen Flächenentwicklungen zum Tragen kommen muss. Im weiteren Planungsprozess wird es mitentscheidend auf Transparenz und Offenheit ankommen; denn das Modellprojekt, von dem Stadtverwaltung und Vorhabensträger sprechen, gelingt letztendlich nur dann, wenn beide Stadtrat und Stadtgesellschaft mit einbeziehen. Auch das umfangreiche und notwendige Bürgerbeteiligungsverfahren begrüßen wir deshalb. Meine Damen und Herren, meines Erachtens reicht es nicht, sich allein mit ökologischer Nachhaltigkeit, ökonomischer Machbarkeit, funktionaler und sozialer Mischung oder den rechtlichen Rahmenbedingungen für neuen, urbanen Wohnungsbau zu beschäftigen. Es muss auch untersucht werden, mit welchen städtebaulichen und architektonischen Typen von Blöcken, Häusern, Grundrissen und Fassaden das allseits gewünschte urbane Quartier erreicht werden kann. Gewiss, das ist eine Herausforderung. Doch unser Ansinnen sollte sein, ein neues städtisches Quartier mit einer hohen Gestaltungs- und Lebensqualität zu errichten. S e i t e | 67 Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Eine kurze Entgegnung sei hier gestattet. Das in der Vorlage beschriebene Verfahren hat uns noch einmal bestärkt in unserer Meinung, dass es richtig war, dem damaligen Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht zuzustimmen. Von vornherein Misstrauen zu pflegen nach dem Motto „Wir sichern uns noch einmal ab, dass der Investor auf jeden Fall so handelt, wie wir uns das wünschen“, das sollte einfach nicht einreißen in dieser Stadt. „Kooperativ“ heißt: von vornherein miteinander kooperieren wollen. Wir sind sehr froh, dass der Investor diesen Weg hier mitgeht. Wir sind auch sehr erstaunt, in welch großem Umfang er das tut. Auch wir werden das Vorhaben positiv begleiten. Dennoch: Es sollte nicht zur Normalität werden, dass wir Investoren von vornherein mit Misstrauen begegnen, sondern sie so weit wie möglich gut begleiten. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Mit der damaligen Antragstellung wollten wir nicht Misstrauen in irgendeine Richtung säen, sondern beide Parteien, Stadtverwaltung und Vorhabensträger, zu einem zügigen Verhandeln auffordern. Ich denke, dieses Ziel wurde erreicht. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Das baurechtliche Instrument nach § 165 ff. Baugesetzbuch ist von einer christlich-liberalen Koalition Anfang der 1990er-Jahre geschaffen worden. Es gibt sicherlich gute Gründe dafür, warum es dieses Instrument bis heute gibt. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer enthält sich der Stimme? Leider entstehen in Deutschland kaum neue Stadtquartiere, die wie die sogenannten Altbauquartiere von einem Großteil der Bevölkerung als alltagstauglich, wertvoll und schön empfunden werden. Wenn wir uns Projekte des neu entfachten Wohnungsbaubooms in anderen Städten anschauen, werden wir oftmals feststellen können, dass diese häufig weit von einer lebendigen Stadtquartiersatmosphäre entfernt sind. Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Deshalb will ich mit den Worten von Aristoteles, das den Stadtplanern bekannt sein dürfte, enden: „Eine Stadt soll so gebaut sein, um die Menschen sicher und zugleich glücklich zu machen.“ - Die Fraktion der Grünen wird der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank. Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist dagegen? - Enthaltungen? Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. 20.23 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VI-DS-03744) Einreicher: Dezernat Finanzen Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.24 Planfeststellung für Kreisverkehr K 6520 / K 6523 - Hirschfelder Straße / Hersvelder Straße in Leipzig (VI-DS03745) Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.25 Bebauungsplan Nr. 435 „Parkbogen Ost - Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer Straße“; Stadtbezirk Ost, Ortsteile AngerCrottendorf und Sellerhausen-Stünz; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-03754) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 20.26 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Flächennutzungsplan der Stadt Leuna (VI-DS-03761) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.27 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes (VI-DS-03794) Diese Fachförderrichtlinie legt zum Beispiel für die Förderung von Maßnahmen zu Migration und Integration fest, dass nur die Maßnahmen gefördert werden, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen. Der Grund dafür ist, dass das Land zurzeit noch kleine Maßnahmen fördert. Aber spätestens, wenn das Land seine Förderung einstellt, greift diese Fachförderrichtlinie zu kurz, und wir werden sie neu gestalten müssen. Diese Fachförderrichtlinie schreibt zum Beispiel den Seniorenbüros vor, dass sie ganztags geöffnet haben müssen. Sie greift damit zum einen der anstehenden Evaluierung der Seniorenbüros vor; zum anderen nimmt sie nicht zur Kenntnis, dass Senioren nicht den ganzen Tag in einem Seniorenbüro verbringen, sondern in ihren Besuchszeiten eingeschränkt sind. Sie zentralisiert mit dieser Festlegung, dass es nur wenige Seniorenbüros gibt, die den ganzen Tag geöffnet haben, und steht einer Pluralität an verschiedenen Stellen völlig entgegen. Es wäre vermessen, jetzt zu sagen: Wir wünschen der Verwaltung mit dieser Förderrichtlinie viel Glück. Wir werden sehen, wo sie ihre Schwächen hat. Ich denke, wir werden uns bald wieder mit dieser Richtlinie zu beschäftigen haben. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschluss stimmen. - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 21 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Bitte, Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Um es vorwegzunehmen: Wir werden dieser Förderrichtlinie zustimmen, auch wenn sie uns kleinlich und überregulierend erscheint. Sie soll gewissermaßen für die Verwaltung selbst ihre Strafe sein. Strafe deshalb, weil die Verwaltung nicht auf unsere gut gemeinten Hinweise und auf die Fachfragen und Hinweise aus der Leipziger Gesellschaft reagiert hat. Diese Fachförderrichtlinie geht zum Beispiel in ihren Ansprüchen an die Verwendungsnachweise weit über die Rahmenrichtlinie hinaus. Dadurch wird es zu einem Riesenaufwand für die Verwaltung selbst kommen. S e i t e | 68 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 11.04.2017 (VI-DS04042) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sie sehen, die Situation hat sich deutlich entspannt. - Wird das Wort gewünscht? - Die Nachbereitung erfolgt in den Ausschüssen. 22 Informationen I 22.1 Investitionsprogramm Kita 2016 bis 2021 - Mittelfristig bauliche Investitionen in bestehenden Kindertagesstätten im Eigentum der Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung (VI-DS-02272-DS-04) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 22.2 Maßnahmen- und Umsetzungskonzept „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ (VI-DS-03289-NF-02) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 22.2.1 dazu ÄA (-03289-NF-02-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 22.2.2 dazu ÄA (-03289-NF-02-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 22.2.3 dazu ÄA (-03289-NF-02-ÄA-03) Einreicher: SPD-Fraktion Herr Dr. Lingk, der wesentlich diese Vorlage miterarbeitet hat, ist heute hier. Herzlich willkommen! Ich übernehme kurz den Part des Kollegen Albrecht und sage einleitend nur so viel: Wir wollen ein deutliches Zeichen nach außen setzen, um intelligente, nachhaltige, innovative Mobilität in unserer Stadt zu unterstützen. Es bieten sich enorme Chancen für die Gestaltung eines umweltfreundlichen Verkehrs in unserer Stadt. Wir sind in engem Kontakt insbesondere mit den Automobilfirmen vor Ort. Die Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft sind auf Leipzig aufmerksam geworden. Wir wollen hier weiter vorankommen. Aufgrund der Vorberatungen in den Ausschüssen gebe ich zunächst einen Zusatz zum Beschlusstext zu Protokoll. Ich sage definitiv zu: Erstens. Der Stadtrat erhält jährlich einen Umsetzungsbericht inklusive der Maßnahmen, die in Verantwortlichkeit Dritter liegen. Zweitens. Dem Stadtrat wird innerhalb eines Jahres ein Beschlussvorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen in Verantwortung der Stadt inklusive der Präzisierung der Verantwortlichkeiten vorgelegt. Drittens. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen im Verantwortungsbereich der Stadt erfolgt, soweit erforderlich, dann noch einmal auf Basis von separaten Beschlussvorlagen. Bitte schön, jetzt haben Sie das Wort. - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Werter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 16. September 2015 haben wir die Vorlage „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ beschlossen. Vor einem Jahr und sieben Monaten! Darin hieß es unter Beschlusspunkt 4: Das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept ist der Ratsversammlung spä- S e i t e | 69 testens im ersten Halbjahr 2016 vorzulegen. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Ich bin froh, dass das Konzept nun endlich vorliegt. Aber die langwierige Erarbeitung dieses Ideenpapiers - mehr ist es ja im Moment noch nicht - zeigt doch sehr eindrücklich, wie behäbig man in Deutschland die Elektromobilität in Angriff nimmt. Den Vorwurf möchte ich auch nicht einseitig an das Wirtschaftsdezernat oder das Amt für Wirtschaftsförderung richten, sondern an alle Partner, die an diesem Thema mitwirken. Es ist immer sehr schwierig, Kompromisse zu finden, die die Förderung der Elektromobilität zum Ziel haben. Ich möchte in dem Zusammenhang daran erinnern, dass es längere Zeit offenbar einen Konflikt innerhalb der Verwaltung um den Namen der ersten Vorlage gab. Arbeitstitel war einmal: Leipzig - Hauptstadt der Elektromobilität. Das schien aber nicht mehrheitsfähig. Deshalb kam es zu diesem sperrigen Namen und der daraus provozierten Diskussion, was eigentlich genau intelligente Mobilität sei. Keine Angst! Das Thema haben wir schon vor 19 Monaten angesprochen. Ich will jetzt kein Salz in die Wunde streuen. Sie wissen, meine Fraktion unterstützt die Förderung der Elektromobilität. An der Stelle möchte ich den Begriff bitte auch so breit verstanden wissen, wie in der Vorlage erläutert, nämlich ausdrücklich inklusive des elektrifizierten ÖPNV, also Bahn und Bus, des Radverkehrs, des Carsharings und des Wirtschafts- und Individualverkehrs. Der Individualverkehr wird unsere Stadt angesichts des stetigen Bevölkerungswachstums nicht vor dem Verkehrschaos bewahren. Wir setzen daher auf andere Strategien wie die Förderung des Umweltverbundes. Dennoch birgt auch der motorisierte Individualverkehr, sofern er nötig und elektrisch ist, Potenzial im Bereich der Luftreinhaltung und der Gesundheitsvorsorge. Deshalb hat meine Fraktion in den vergangenen Jahren auch diverse Initiativen zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht; ein Antrag dazu befindet sich derzeit noch im Verfahren. Zurück zum Ideenpapier, der heutigen Informationsvorlage. Wir nehmen sie so zur Kenntnis. Vielen Dank auch für den Zusatz, den Sie eben zu Protokoll gegeben haben. Diesen halte ich auch für wichtig. Viele der Ideen sind nachvollziehbar, gut zur Umsetzung geeignet und dem Ziel entsprechend. Nachvollziehbar und richtig ist auch der Verweis auf die Planwerke wie den Luftreinhalteplan, den Radverkehrsentwicklungsplan, das Energie- und Klimaschutzprogramm, den STEP Verkehr und Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 das Konzept „Autoarme Innenstadt“. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass diese Konzepte und Pläne bei der Erarbeitung der Vorlage berücksichtigt wurden und sich somit ein ganzheitliches Konzept ergeben würde. Sie sehen es mir nach, wenn ich sage: Das sieht meine Fraktion etwas anders, zumindest was die Maßnahmen angeht, die die Innenstadt und somit direkt das Konzept „Autoarme Innenstadt“ betreffen und diesem zuwiderlaufen. Wenn man künftig einen Teil der oberirdischen Parkplätze in der Innenstadt kostenfrei für Elektroautos zur Verfügung stellt, schafft man eben nicht nur einen Anreiz, sich ein Elektroauto anzuschaffen, sondern auch den Anreiz, mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren. Genau da stehen dieses Konzept und das Konzept „Autoarme Innenstadt“ miteinander auf Kriegsfuß. Ich bin froh, dass sich die oberirdischen Stellplätze in der Innenstadt in den letzten Jahren reduziert und sich die Straßen zu halben Fußgängerzonen entwickelt haben. Wenn es nach mir geht, soll sich dieser Trend weiter fortsetzen. Wenn es schon nicht zu einem weiteren signifikanten Abschmelzen der Stellplätze kommt, sollten wir zumindest darauf drängen, dass Autos mit Verbrennungsmotor weitestgehend von der Innenstadt und deren Flaniermeilen ferngehalten bzw. sie in die Parkhäuser geleitet werden. Der in unserem Änderungsantrag ÄA-01 formulierte Vorschlag ist natürlich ambitioniert, vielleicht auch etwas überspitzt. Aber seine Umsetzung wird unzweifelhaft dafür sorgen, dass es zu einer weiteren deutlichen Steigerung der Lebensund Aufenthaltsqualität in der Innenstadt kommt. Unser Änderungsantrag ÄA-02 betrifft den Lieferverkehr und fordert: Bitte konzentrieren Sie sich auf ein tatsächlich gewinnbringendes, innovatives Logistikkonzept für die Innenstadt, statt die Lieferzeiten unbefristet auszuweiten! Es hat ja Gründe, warum für die Anlieferung von Waren Zeiträume in den Vormittagsstunden festgelegt sind. Alles, was darüber hinausgeht, wird zu ungeahnten Konflikten in den Fußgängerzonen führen. Ich glaube nicht, dass dies der Förderung von Elektromobilität dienlich sein wird. S e i t e | 70 Verwaltung mit Änderungsanträgen aufzufordern, genau diese Ideen nicht weiter zu verfolgen. Daher bin ich schon etwas befremdet, dass bereits Hochglanzbroschüren vom März 2017 im Umlauf sind, die sich mit sämtlichen beschriebenen Ideen und Maßnahmen befassen und damit werben, diese quasi schon als legitimiert gelten. Wir haben ganze 19 Monate auf diese Vorlage gewartet. Statt einfach noch diese eine Stadtratssitzung abzuwarten, tut die Verwaltung so, als wäre das jetzt so eilig, dass sie diese Broschüre sofort in Druck geben musste. Das finde ich unangemessen gegenüber dem Stadtrat und würde mir das für die Zukunft anders wünschen. Ich bitte herzlich um Unterstützung für unsere beiden Änderungsanträge und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend! Mich haben Sie heute das letzte Mal am Rednerpult gesehen. Oberbürgermeister Jung: Eine Sache muss ich richtigstellen, Herr Schmidt. Ich zur Person habe den Titel geändert, aber nicht etwa, weil ich glaubte, er sei nicht mehrheitsfähig, sondern weil ich es zu vollmundig fand, zu sagen: Wir sind Hauptstadt der Elektromobilität. Die nächste Wortmeldung kam von Herrn Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Schmidt, Sie haben viel Richtiges gesagt. Tatsächlich ist es auch aus Sicht unserer Fraktion notwendig, dass wir mit den Projekten, die in dieser Vorlage beschrieben werden, in Zukunft schneller vorankommen. Ich denke, da sind wir uns einig. Aus diesem Grund haben auch wir einen Änderungsantrag gestellt. Uns ist es nicht nur wichtig, diese Informationsvorlage zur Kenntnis zu nehmen; wir wollen der Stadtverwaltung auch den Auftrag dazu geben. Indem wir deutlich sagen: Wir als Stadtrat unterstützen dieses Konzept, setzen wir noch einen zusätzlichen Impuls, dass diese Maßnahmen jetzt in Angriff genommen werden. Wir beantragen somit, die eine Idee in veränderter Form weiterzuentwickeln und die andere Idee bitte sein zu lassen. Ich hätte weiter mit dem Titel „Leipzig - Hauptstadt der Elektromobilität“ leben können. In Pressemitteilungen der SPD-Fraktion verwenden wir diesen Titel weiterhin. Wir finden das nicht zu vollmundig. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass wir den Anspruch haben, die hohen Ziele, die wir formuliert haben, tatsächlich umzusetzen. Abschließend möchte ich hier noch mein Befremden ausdrücken. Selbst wenn wir heute eine Informationsvorlage auf der Tagesordnung haben, die wir nur zur Kenntnis nehmen und nicht extra beschließen, so legitimieren wir die Verwaltung mit unserer Kenntnisnahme, für die Umsetzung genau dieser Ideen Maßnahmen zu erarbeiten. Es steht uns allerdings auch frei, die Nun zum Änderungsantrag ÄA-02 der Grünen zum Thema Anlieferzeiten. Zunächst will ich ein Fehlurteil ausräumen. Ich jedenfalls kann dem Konzept nicht entnehmen, dass der Lieferverkehr generell keiner zeitlichen Befristung mehr unterliegen wird. Die Verwaltung hat mir dazu mitgeteilt, dass im Rahmen eines zeitlich beschränkten Versuchsprojekts die Anlieferzeiten Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 für bestimmte Zonen erweitert werden sollen, zu dem auch die Polizei ihr Einverständnis erklären müsse. Wir werden dazu noch eine Beschlussvorlage bekommen. Auch mit unserer Fraktion wäre es nicht zu machen, dass der Lieferverkehr zeitlich unbeschränkt in die Innenstadt fahren kann. Insofern habe ich die Hoffnung, dass die Beschlussvorlage nach dieser Ansage, die sowohl von unserer als auch von Ihrer Seite kam, einen wirklich sinnvollen Vorschlag macht, mit dem wir alle leben können. Den Änderungsantrag ÄA-01 der Grünen finden wir als Fraktion insofern problematisch, weil der besondere Charme dieser Vorlage ja darin liegt, Elektromobilität zu fördern, ohne andere Verkehrsarten, insbesondere den Individualverkehr mit Verbrennungsmotor, zu benachteiligen. Ich glaube, das ist genau das richtige Konzept, zu sagen: Wir gewähren Vorteile, ohne andere in ihren bisherigen Möglichkeiten einzuschränken. Das ist meiner Meinung nach für die Gesamtakzeptanz in der Bevölkerung sehr wichtig. Deshalb können wir diesen Änderungsantrag nicht unterstützen, auch wenn wir insgesamt gemeinsame Ziele verfolgen. So weit zur Richtigstellung einiger Sachverhalte und zu unserem Abstimmungsverhalten. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok hat das Wort. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziemlich zu Beginn der heutigen Stadtratssitzung haben wir schon einmal über das Thema Verkehr in der Innenstadt diskutiert. Da ist es gelungen, auf Basis von unterschiedlichen Anträgen und Änderungsanträgen einen, vielleicht auch zwei Prüfaufträge zu formulieren, wie der Verkehr in der Leipziger Innenstadt organisiert werden kann, und zwar vorurteilsfrei und ideologiefrei. Jetzt diskutieren wir anhand von zwei Änderungsanträgen der Bündnisgrünen wieder über Ideologie. - Doch, das ist genau der entscheidende Unterschied. Wir haben vorhin darüber diskutiert, welche Verkehrslösungen in der Leipziger Innenstadt sinnvoll sind. Ich hatte deutlich gemacht, dass bei der Betrachtung von Individualverkehr zwischen Durchgangsverkehr und Quell- und Zielverkehr unterschieden werden muss. Der Durchgangsverkehr kann außen herum geleitet werden, der Quell- und Zielverkehr will genau dorthin. Hier kommt einmal wieder das zum Tragen, was mein Kollege Hobusch einmal als gouvernantenhaftes Verhalten beschrieben hat: Sie wollen die Menschen erziehen: Auto ist Mist. Autofahren ist blöd. Man darf mit dem Auto nicht in die Stadt S e i t e | 71 hereinfahren. - Dabei ist es Ihnen vollkommen egal, ob das Auto Schadstoffe ausstößt oder nicht. Sie wollen den Menschen das Autofahren in die Stadt hinein verleiden. Darum geht es Ihnen. Wohin führt das? Taxen sind dann vielleicht noch erlaubt. Diejenigen, die einen großen Geldbeutel haben und sich ein Taxi leisten können, können damit in die Innenstadt fahren, dort einkaufen und sich ihre schweren Einkaufstaschen per Taxi wieder nach Hause fahren lassen. Diejenigen aber, die das Geld nicht haben, sind auf die LVB angewiesen. Genau das wäre doch die Konsequenz. Und da sind wir wieder bei der Ideologie. Wenn es darum geht, Elektromobilität voranzubringen, muss man eben auch mal Anreize bieten, und sei es kostenfreies Parken in den nächsten fünf Jahren, was ja wahrlich keine Ewigkeit ist. Das jetzt abzulehnen mit der Begründung, Sie würden mehr Autoverkehr in der Innenstadt Leipzigs verhindern wollen, ist wirklich abstrus. Was erwarten Sie denn? Wie viele Tausend Elektrofahrzeuge werden denn in den nächsten fünf Jahren täglich in die Leipziger Innenstadt fahren? Ich bitte Sie! Oberbürgermeister Jung: Aktuell sind 241 Elektrofahrzeuge in Leipzig gemeldet, davon 80 im Besitz der Stadt Leipzig und ihrer Unternehmen. - Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Heute sollen wir den Maßnahmenkatalog „Umsetzungskonzept: Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ zur Kenntnis nehmen. Man könnte meinen, mir und meiner Fraktion fällt die Kenntnisnahme bei dem wichtigen Thema Elektromobilität leicht. Aber genau das ist nicht der Fall. Natürlich steht die Fraktion Die Linke hinter Leipzigs Bekenntnis zur Stadt der Elektromobilität. Wir denken, dass es Leipzig gut zu Gesicht steht, wenn sie die Elektromobilität noch weiter ausbaut. Gerade Leipzig als Straßenbahnstadt setzt ja schon traditionell auf diese Art der Fortbewegung. Und genau da sehen wir als Fraktion auch einen Ansatzpunkt, die Elektromobilität in unserer Stadt weiter auszubauen. Es sollten bei neuen Ideen auch alte Ideen wie der O-Bus mitgedacht werden. Warum nicht dazu ein Modellprojekt entwickeln? Es muss unserer Meinung nach auch beim Thema Elektromobilität darum gehen, den Umweltverbund zu stärken - E-ÖPNV, Elektrofahrräder usw. -, und nicht nur darum, den motorisierten Individualverkehr auszubauen. Ich denke, da sind wir uns einig. Es gibt bereits klare Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Stadtratsbeschlüsse, den Umweltverbund stärken. zu Natürlich ist ein Elektroauto aus umweltpolitischer Sicht sehr zu begrüßen. Es stößt weniger Schadstoffe aus und macht auch weniger Lärm. Aber auch ein Elektroauto ist ein Auto und damit motorisierter Individualverkehr. Um einige wenige Beispiele zu nennen: Ein E-Auto benötigt den gleichen Platz im Parkraum, es braucht den gleichen Platz auf der Straße, und es kostet genauso viel Verkehrstote wie ein normales Auto. Es kann also meiner Meinung nach keine Lösung sein, alle Autos eins zu eins durch Elektroautos zu ersetzen. Dass dies die Vorlage will, unterstelle ich ihr ausdrücklich nicht. Wenn man sie genau liest, stellt man fest: Es geht genau nicht darum, ein Auto eins zu eins durch ein Elektroauto zu ersetzen, sondern es geht um neue, bessere Ansätze. Ich denke, man sollte das Konzept wirklich ernst nehmen; darin geht es auch um Carsharing, den E-ÖPNV usw. Trotzdem: Wir tun uns mit der Kenntnisnahme dieser Vorlage schwer, gerade auch wegen der Maßnahmen, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen, wenn sie denn in den nächsten Jahren umgesetzt werden; denn Zeitpläne habe ich in der Vorlage nicht gefunden. Deswegen gibt es jetzt auch den Änderungsantrag der SPD. Festzustellen ist: Diese Maßnahmen sind schon sehr autolastig, insbesondere die, die im Aufgabenbereich B, wirtschaftlich darstellbare Maßnahmen, eingruppiert sind. Sechs der 13 Maßnahmen betreffen das Elektroauto direkt. Ich gehe davon aus, dass die Maßnahmen aus diesem Aufgabenbereich zuerst umgesetzt werden sollen. Auch das weiß ich nicht genau, weil in der Vorlage keine Prioritäten genannt werden. Auch im Ausschuss konnte nicht beantwortet werden, nach welchen Prioritäten diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Deswegen: Wir nehmen diese Maßnahmen zur Kenntnis, aber kritisch. Gerade die Maßnahmen B.2 und B.3 entsprechen nicht unseren Vorstellungen von Unterstützung der E-Mobilität in unserer Stadt. Wir werden daher den GrünenÄnderungsanträgen zustimmen. Auch wenn Sie, Herr Oberbürgermeister, es vorhin schon zugesagt haben, wollen wir, dass Folgendes zu Protokoll genommen wird: Wir gehen davon aus, dass dem Stadtrat zu den einzelnen Maßnahmen, welche durch die Stadtverwaltung oder städtische Unternehmen umzusetzen sind, Einzelbeschlussvorlagen vorgelegt werden. Und: Wir sehen einige Maßnahmen und Ansätze in dem vorliegenden Konzept sehr kritisch. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. S e i t e | 72 Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte noch einmal ideologiegeladen für unseren Änderungsantrag ÄA-02 werben. Herr Bär, Sie haben gesagt, die Anlieferzeiten werden nicht generell aufgehoben, sondern nur eingeschränkt erweitert. In dem Konzept heißt es jedoch: Derzeit ist der Lieferverkehr in der Fußgängerzone der Leipziger Innenstadt auf den Anlieferungszeitraum von 5.00 – 11.00 Uhr beschränkt. Diese Beschränkung wird für eine Testphase von zwei Jahren für den Lieferverkehr bis 3,5 t zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht in der Innenstadt aufgehoben. Das ist schon sehr viel aufgehoben. Ich vermute einmal, dass das explizit auch für E-Autos gilt, auch wenn sie in der Vorlage nicht extra aufgeführt sind. Diese Beschränkung wird mit der Begründung aufgehoben, dass man den Einzelhändlern ermöglichen möchte, Angebote zur Warenanlieferung bzw. -abholung analog den Angeboten der Onlinehändler (innerhalb einer Stunde Lieferfrist zwischen Geschäft und Wohnung) mittels E-Fahrzeugen zu entwickeln. Stellen wir uns einmal Folgendes vor: Die Testphase läuft zwei Jahre. In diesen zwei Jahren entwickelt ein Einzelhändler in der Innenstadt ein Modell, mit dem er prima seine Kunden beliefern kann. Nach zwei Jahren Testphase sagen wir ihm: Wir machen diese Regelung wieder rückgängig. Ab jetzt gilt wieder die Anlieferungszeit von 5 bis 11 Uhr. - Das können wir uns doch abschminken. Das werden wir zum einen politisch nicht durchsetzen können, zum anderen wäre das wirklich nicht fair. Wir sollten uns jetzt überlegen, ob wir das wollen oder nicht. Wir sollten uns in diesem Zusammenhang auch überlegen, ob wir wollen, dass sich während des Weihnachtsmarkts, wenn die Stadt sowieso aus allen Nähten platzt, auch noch E-Autos durch die Fußgängerzone quälen. Nun können Sie sagen: Na ja, es ist ja nicht immer Weihnachtsmarkt; das wäre ja nur im Dezember so. - Aber für den Einzelhandel ist der Dezember der Monat, wo sich entscheidet, ob das Jahr ein gutes oder ein schlechtes Jahr ist. Sie werden es nicht durchsetzen können, dass Einzelhändler in den ersten elf Monaten des Jahres ihre Kunden mit Waren aus der Innenstadt sehr schnell beliefern können, dies aber im Dezember, während des Weihnachtsmarkts, nicht tun dürfen. Das funktioniert nicht. Das wäre nicht gerecht gegenüber den Einzelhändlern. Wir können uns abschminken, zu glauben, dass das eine Testphase ist. Wir Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 können uns auch abschminken, zu glauben, dass das nicht gilt, wenn Markttag oder Weihnachtsmarkt ist. Sie wissen, dass das weitergeht. Deswegen: Entweder wollen wir die autoarme Innenstadt oder nicht. Die Innenstadt boomt. Ich lebe jetzt seit 12 Jahren hier in Leipzig und kenne auf dem Markt parkende Autos nur noch aus Erzählungen. Dass die Innenstadt boomt, ist doch eine direkte Folge, dass man den Autoverkehr weitgehend aus der Innenstadt heraushält bzw. ihn in die Tiefgaragen lenkt. Und noch etwas ist wichtig: Wenn auf dem Neumarkt ein Auto fährt, dann hören das die Fußgänger relativ schnell, drehen sich um und weichen aus. Der Neumarkt ist eine Straße in der Innenstadt, die aber wahrgenommen wird wie eine Verlängerung der Fußgängerzone. Die Fußgänger queren sie und gucken gar nicht mehr; vollkommen in Ordnung. Aber das bedeutet eben auch, das Gefährdungspotenzial ist bei einem lautlos fahrenden Auto größer. Und das haben Sie dann in der gesamten Innenstadt. Zuletzt noch eine Sache zur Ideologie. Zur Ideologie gehört auch, dass die CDU beständig darauf herumhackt, dass angeblich Fahrradbügel auf dem Blindenleitsystem stehen. Ich habe von der CDU aber noch nie die Kritik gehört, dass der Lieferverkehr morgens eigentlich immer auf dem Blindenleitsystem steht. Ich frage Sie: Wo wird denn der Lieferverkehr stehen, der gemäß B.3 dann durch die Innenstadt fahren wird? Auch der wird ja irgendwo halten. Er wird entweder mitten auf der Straße stehen bleiben oder auf dem Blindenleitsystem. Ich habe Ihnen, glaube ich, genügend Argumente geliefert und bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, die Maßnahme B.3 nicht weiter zu verfolgen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Kollege Albrecht ist leider heute nicht da. Daher gestatte ich mir, noch einmal deutlich zu machen, worum es hier geht, auch um zur Versachlichung beizutragen. Es ist eine Vorlage des Dezernats Wirtschaft und Arbeit, und das nicht ohne Grund. Wir glauben, dass wir die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt in besonderer Weise prägen und steigern können, wenn wir auf Elektromobilität setzen. In der Tat gibt es eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit dem Autohersteller BMW, weil Elektrofahrzeuge von BMW in Leipzig hergestellt werden. - So weit zur Situation. Nun zur Vorlage selbst. Erstens. Es ist keineswegs so, dass künftig jeder mit seinem Elektromobil in die Innenstadt fahren darf. Mit der Vorlage unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag, wie wir die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle S e i t e | 73 durch erweiterte Lieferzeiten unterstützen können. Für den Anlieferverkehr wird nach wie vor eine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamts erforderlich sein. Die Fahrzeuge werden ebenso wie jetzt nur mit einer Pollerkarte in die Innenstadt fahren können. Zurzeit gilt die Einfahrtgenehmigung nur für Autos mit Verbrennungsmotor, dann auch für E-Autos. Zweitens. Ich kämpfe dafür, dass wir ohne Verbote agieren und der Elektromobilität mit Anreizsystemen Entwicklungsmöglichkeiten einräumen. Dafür engagiere ich mich. Ich glaube, wir handelten falsch, würden wir mit bestimmten Restriktionen agieren. Wir müssen den Menschen die Elektromobilität nahe bringen, deren Vorteile sichtbar machen und auch projekthaft bestimmte Zeitmodelle testen. Davon bin ich ganz fest überzeugt. Ich verspreche Ihnen: Wir werden keine Maßnahme umsetzen ohne Einzelbeschlussfassung. Insofern, Herr von der Heide, werden Sie noch Gelegenheit haben, Ihre Argumente vorzubringen, wenn die Beschlussvorlage zum Anlieferverkehr vorliegt. Dann werden wir hier darüber sprechen. Aber heute schon auszuschließen, dass wir uns mit neuen, interessanten Modellen näher beschäftigen, halte ich für verkehrt. Geben Sie uns die Chance, verschiedene Modelle auszuprobieren! Das kann auch heißen: kostenloses Parken, Lieferverkehr nur bis 3,5 Tonnen etc. Wer fährt uns denn die Fußgängerzonen in der gesamten Innenstadt kaputt? Der Lieferverkehr ab 7,5 Tonnen. Der ist doch unser Problem. Es sind die großen, schweren Lkw, die uns die Fußgängerzonen kaputtfahren. Wenn uns ein intelligentes Modell gelingt, mit Elektromobilen bis 3,5 Tonnen zu agieren, wären wir alle froh und glücklich. Aber ich will es positiv, als Anreizsystem. Bitte geben Sie uns die Chance, Modellprojekte zu testen, statt sie heute von vornherein auszuschließen! Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich will noch einmal kurz auf dieses Ideologiegeschwätz reagieren, das Herr Morlok hier in den Raum geworfen hat. - Herr Oberbürgermeister, Sie werben jetzt sehr intensiv um unsere Zustimmung, obwohl es derer gar nicht bedarf, weil es sich ja um eine Informationsvorlage handelt. Ich will noch einmal darauf hinweisen: Unsere Fraktion war in den letzten Jahren die einzige Fraktion, die Initiativen zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht hat. Die einzige Fraktion hier im Stadtrat! Uns brauchen Sie von der Notwendigkeit der Förderung von Elektromobilität nicht zu überzeugen. Wir lassen uns auch von niemandem nachsagen, wir seien eine Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Fraktion von Autohassern. Aktuell ist ein Antrag unserer Fraktion im Verfahren, der vorsieht, die Ladeinfrastruktur für Elektroautos in den Wohnquartieren auszubauen, um tatsächlich wirksame Anreize zur Förderung der Elektromobilität zu setzen. Vielleicht sollte sich Herr Morlok auch einmal mit solchen Dingen befassen, bevor er uns irgendwelchen Mist unterstellt, der absolut nicht der Wahrheit entspricht. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-01 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der fordert, auf die Privilegierung von Parkräumen zu verzichten. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 23 Ja-Stimmen, 34 NeinStimmen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-02 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der fordert, die Maßnahme B.3 zu streichen. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 35 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Schließlich zur Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-03 der SPD-Fraktion. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 17 Ja-Stimmen, 25 NeinStimmen, 18 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. 22.3 Sachstandsbericht zum Beschluss VI-A02097 „Evaluierung und Fortschreibung des Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig“ (VI-DS-03306) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Kenntnisnahme. 22.4 Projekt Log-In-LE (Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte): Verortung der Stellen und Organisation (VI-DS-03626) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Kenntnisnahme. S e i t e | 74 22.5 Historie, Stand und Ausblick der Einführung Doppik und SAP als doppisches Finanzverfahren (VI-DS-03759) Einreicher: Dezernat Finanzen Ich sehe, darüber will jetzt niemand mehr reden. Dann bitte ich um Kenntnisnahme. 22.6 Vorstellung des Kommunikationskonzepts zum Energie- und Klimaschutzprozess mit Bausteinen für eine wirkungsvolle Kommunikation (VI-DS03788) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Zur Kenntnis genommen. 22.7 Information zur Querschnittsprüfung im Bereich SGB XII Eingliederungshilfe Prüfungsbericht (VI-DS-03844) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Zur Kenntnis genommen. Ich danke Ihnen ganz herzlich und entlasse Sie jetzt in den wohlverdienten Feierabend. Frohe Ostern! Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Oßwald: ___________________________________ Stadtrat Deissler: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 75