Daten
Kommune
Leipzig
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31.03.17, 13:13
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Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig
Büro für Ratsangelegenheiten
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Tel.: 0341 123 - 2119
Fax: 0341 123-2105
E-Mail: bfr@leipzig.de
Datum
31.03.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 12.04.2017, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 12.04.2017
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
31.03.2017
TAGESORDNUNG
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 01.02.2017
Teil I: Beschlussprotokoll
Teil II: Verlaufsprotokoll
5.2
Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2017
Teil I: Beschlussprotokoll
Teil II: Verlaufsprotokoll
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
8
Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat
Finanzen
9
Wirtschaftspolitische Stunde
"Wirtschaftsförderung Zukunftsfähig gestalten Fokusierung der Bestandsförderung"
10
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird
gg. 17.00 Uhr aufgerufen)
10.1
Kosten für den Sachaufwand einer Tagespflegestelle
VI-DS-04030
VI-EF-03897
Einreicher: Martina und Lutz Müller
10.2
Systembauweise/Modulbauweise für Kitas
Einreicher: Cornelia Ketscher für den Verein Eltern in Leipzig e.V.
10.3
Mittel für Instandhaltung und Bau von Schulen
Einreicher: Florian Kurth für den Verein Eltern in Leipzig e.V.
10.4
Chancengleichheit an Schulen
Einreicher: Michael Gehrhardt
10.5
Toilettenreinigung an Schulen
Einreicher: Sandy Bednarski
10.6
Baugesetznovelle 2017 und deren kommunale
Umsetzung
Einreicher: Jens-Eberhard Jahn
VI-EF-03915
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-03948
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-03949
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-03950
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-03952
10.7
Bayerischer Bahnhof
VI-EF-03954
Einreicher: Ines Wangemann
10.8
Flächenverlust im Stadtgebiet Leipzig
Einreicher: Yann Sochaczewski
10.9
Einwohneranfrage zum kommunistischen Terrorstück
DIE MASSNAHME von Brecht am Leipziger
Schauspielhaus
VI-EF-03958
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04016
Einreicher: Dieter Krause
10.10
Fluglärm durch über 50 Jahre alte russischen AN12
und AN26
VI-EF-04022
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Dr. Lutz Weickert
10.11
Schulnetzplan/Schulentwicklungsplan
Einreicher:Konstanze Beyerodt für den Verein Eltern in Leipzig e. V.
11
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
11.1
Petition für eine zweite Turnhalle für die Grundschule
Engelsdorf, für lehrplangerechten Sportunterricht
VI-EF-04026
(schriftl. Beantwortung)
VI-P-03627-DS-02
Einreicher: Petitionsausschuss
12
12.1
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte (werden nach TOP Petitionen
aufgerufen)
Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich
Naturbad Nordost
VI-WA-03302-NF-06
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
13
Besetzung von Gremien
13.1
Kinder- und Familienbeirat - Bestellung der Mitglieder
und Stellvertreter (5. Änderung)
VI-DS-01128-DS-05
Einreicher: Oberbürgermeister
13.2
Stadtbezirksbeirat Nord - Bestellung der Mitglieder (4.
Änderung)
VI-DS-01151-DS-04
Einreicher: Oberbürgermeister
13.3
Stadtbezirksbeirat Altwest - Bestellung der Mitglieder
(3. Änderung)
VI-DS-01149-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
14
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
14.1
Leipziger Stiftung für Innovation und
Technologietransfer - Berufung von Mitgliedern des
Kuratoriums (1. Änderung)
VI-DS-03520-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
14.2
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) (1.
Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VIDS-00907)
VI-DS-00907-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
15
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in
Allris)
16
Anträge zur Beschlussfassung
16.1
öffentliche Sportplätze
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
VI-A-02955-NF-02
16.2
Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS) in der
Leipziger Stadtverwaltung
VI-A-03534
Einreicher: Mitglieder des FA Finanzen, Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses
16.3
Prüfung einer innovativen Verkehrslösung für den
Ringabschnitt vor dem Hauptbahnhof
VI-A-03547-NF-02
Einreicher: CDU-Fraktion
16.4
Verbot von gas- oder elektrisch betriebenen
Wärmestrahlern
VI-A-03578
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.5
Offene Bebauungspläne umsetzen
VI-A-03581
Einreicher: SPD-Fraktion
16.6
Erhöhung Ausgleichsbeitrag LVB (A 0066/17/18-01ÄA1)
VI-HP-03750
Einreicher: SPD-Fraktion
17
Anfragen an den Oberbürgermeister
17.1
Folgen des Verbots einer Vermietung städtischer
Flächen an traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren
VI-F-03943
Einreicher: CDU-Fraktion
17.2
Schließung von Sparkassenfilialen
VI-F-04021
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
17.3
Nicht-betriebsnotwendige Grundstücke städtischer
Gesellschaften
VI-F-03988
Einreicher: SPD-Fraktion
17.4
Sachstand zum Ratsbeschluss Leipzig auf dem Weg
zur pestizidfreien Kommune
VI-F-03983
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.5
Sachstand zu in Leipzig angemeldeten Kraftfahrzeugen
VI-F-03977
Einreicher: AfD-Fraktion
17.6
Transparenz bei externen Gutachten- und
Beratungsdienstleistungen
VI-F-03907
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.7
Aktuelle Situation wohnungsloser Menschen in Leipzig
VI-F-03922
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.8
Streusalzeinsatz in Leipzig auf Straßen und Fußwegen
VI-F-03923
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.9
Umsetzung eines Entwicklungskonzeptes für das
Naturbad Südwest
VI-F-03984
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.10
Aktueller Stand der Videoüberwachung durch
Behörden, Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften
in Leipzig
VI-F-03985
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.11
Schülerfahrkarte für späte Schüler und Schülerinnen?
VI-F-03986
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.12
Städtische Landwirtschaftsflächen
Einreicher: SPD-Fraktion
17.13
Nachfrage zu Auswirkungen der Änderungen des
Unterhaltsvorschussgesetzes auf die Stadt Leipzig
VI-F-03989
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-03990
Einreicher: SPD-Fraktion
17.14
IT-Koordinatoren an Schulen
Einreicher: SPD-Fraktion
17.15
Realistische KdU-Sätze bei Wohnungssondergrößen
VI-F-03992
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04002
Einreicher: SPD-Fraktion
17.16
Vermeidung kostenintensiver Parallelstrukturen bei
Hilfen zur Erziehung
VI-F-03967
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: CDU-Fraktion
17.17
Cricket-Flächen in Leipzig
Einreicher: SPD-Fraktion
17.18
Mietspiegelerhebung im Bereich großer Wohnungen
Einreicher: SPD-Fraktion
VI-F-04023
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04027
(schriftl. Beantwortung)
17.19
Nutzungskonzept agra-Gelände (Umsetzung des
Ratsbeschlusses zum Antrag A 1266 vom 28.10.2015)
VI-F-04034
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
17.20
Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter
(Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Antrag 2098
vom 24.2.2016)
VI-F-04035
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
17.21
Personalsituation in der Stadtverwaltung und
anstehende Aufgaben
VI-F-04037
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
17.22
Angemessene räumliche Verteilung von Unterkünften
für Flüchtlinge und Asylbewerber im Leipziger Norden
VI-F-04038
Einreicher: AfD-Fraktion
17.23
Anpassung und Staffelung der Hundesteuersätze im
Stadtgebiet Leipzig
VI-F-03893
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth
17.24
Nachfrage: VI-F-03802-AW-01 Förderung
linksextremer Projekte durch die Stadt Leipzig
VI-F-03927
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
17.25
17.26
Nachfrage zu VI-F-03885-AW-01 Zuwendungsbericht
2015 - welcher Verein bekam welche Gelder
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
Neubaumaßnahmen auf der Sportanlage
Mariannenpark
VI-F-03940
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-03956
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher:Stadtrat A. Maciejewski
17.27
Straftaten aus der Gegenkundgebung der
Demonstration vom 18.03. der Partei "die Rechte"
17.28
Mögliche Kenntnisse und Strategien der Stadt gegen
Linksextremisten nach den erneuten Krawallen vom
18.03.2017
VI-F-03965
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
VI-F-03966
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat E Böhm
17.29
Gewerbliche Nutzung des besetzten Bahngelände
Arno-Nitzsche-Straße 41 "Black Triangle"
VI-F-03971
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
17.30
17.31
Verschmutzung durch Plakatierung " welcome2stay"
VI-F-03972
Einreicher:Stadtrat E. Böhm
(schriftl. Beantwortung)
Abholzung zwischen Theodor-Neubauer- Straße und
Zweinaundorfer Straße
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-03994
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
17.32
Grundstücke & Immobilien der Stadt Leipzig und deren
aktuellem Verkaufswert
VI-F-03997
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
17.33
Bereits ergriffene Maßnahmen der Stadt Leipzig gegen
die Bildung der terroristische Vereinigung "Black
Triangle" und Unterstützung durch Stadträtin Juliane
Rahel Nagel eines illegalen Konzert.
17.34
Städtische Freizeitangebote für Jugendliche
VI-F-04006
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
17.35
Aktueller Zustand öffentlicher Spielplätze
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
17.36
17.37
Vandalismus und Einbruch in den städtischen Schulen
VI-F-04009
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04010
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04011
Einreicher:Stadtrat E. Böhm
(schriftl. Beantwortung)
Nachfrage zu den verursachten Sachschäden an
Städtischen Gebäuden und Eigentum
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04015
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
17.38
Verantwortliche Personen nach § 5 TMG Nr.1 in der
Bornaische Straße 3d
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
VI-F-04024
(schriftl. Beantwortung)
17.39
Bearbeitungsdauer von Anträgen in den Leipziger
Ämtern
VI-F-04025
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
17.40
Aktueller Sachstand zum Ahmadiyya-Moscheebau und
dem Grundstück Georg-Schumann-Straße 29
VI-F-04028
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
17.41
Bildungs- und Bürgerzentrum in Grünau
VI-F-04036
Einreicher: Stadtrat S. Pellmann
17.42
Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit/Sanierungskonzept HCL
VI-F-04039
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski
17.43
17.44
Nachfrage zu Vorlage VI-F-04027
VI-F-04040
Einreicher: Stadträtin U.E. Gabelmann
(schriftl. Beantwortung)
Schaffung von Arbeitsplätzen durch RB Leipzig (schriftl.
Beantwortung)
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04041
Einreicher: Stadträtin U.E. Gabelmann
18
Bericht des Oberbürgermeisters
19
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
19.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnlichen
Zuwendungen gem. §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5
SächsGemO für den Zeitraum bis Februar 2017
VI-DS-03941
Einreicher: Dezernat Finanzen
20
Vorlagen I
20.1
Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der
Hauptsatzung - Direktor des Museums der bildenden
Künste Leipzig
VI-DS-03906
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
20.2
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig
zum 31.12.2013 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und
Finanzrechnung, Anhang sowie Rechenschaftsbericht)
und Schlussbericht an die Ratsversammlung über die
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum
31.12.2013
VI-DS-03868
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.3
2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV-1866/13 vom
11.12.2013; Einrichtung eines Gymnasiums in der
Gorkistraße 15 und 25 aufgrund von Mehrkosten im
Zusammenhang mit der Bestätigung einer
überplanmäßigen Auszahlung nach §78 SächsGemO in
Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO
VI-DS-02532-DS-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.4
Schulnamensgebung für die Schule an der Gorkistraße
- Gymnasium der Stadt Leipzig
VI-DS-03753
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.5
Baubeschluss: Ernst-Pinkert-Schule, Grundschule,
Martinstraße 7, 04317 Leipzig, Modernisierung Haus 2
VI-DS-03676
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.6
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Komplettmodernisierung Schulgebäude Erfurter Straße
14, 04155 Leipzig (ehem. Erich Kästner-GS) i.V. mit
Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen nach § 78
in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO"
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
VI-DS-03771
20.7
Bau- und Finanzierungsbeschluss - Schule am Auwald
- Rödelstr. 6, 04229 Leipzig // Mensaneubau
VI-DS-03778
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.8
Konzeption zum Antrag der Stadt Leipzig auf
Wohnungsbauförderung für das Jahr 2017 gemäß
Richtlinie gebundener Mietwohnraum
VI-DS-03384-NF-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.9
Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB)
VI-DS-03397-NF-05
Einreicher: Oberbürgermeister
20.10
Informations- und Zustimmungskatalog der Klinikum St.
Georg gGmbH
VI-DS-03899
Einreicher: Oberbürgermeister
20.11
Bebauungsplan Nr. 315 "Bau- und Gartenfachmarkt an
der Alten Messe", Aufhebung Aufstellungsbeschluss;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431 "Bauund Gartenfachmarkt auf der Alten Messe",
Aufstellungsbeschluss;
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost
VI-DS-03088
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.12
Änderung des Flächennutzungsplanes
"Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
VI-DS-03686
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.13
Gewässerunterhaltungssatzung - Fortschreibung 2016
VI-DS-03119
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
20.14
Weiterentwicklung des ehemaligen Elsterstausees Grundsatzbeschluss
VI-DS-03225
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
20.15
Planungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße
Hbf-Ostseite im Zusammenhang mit der Errichtung
eines Fernbusterminals
VI-DS-03173-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.16
Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der
Stadtverwaltung
VI-DS-03335
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.17
NAKOPA-Projekt: "Inklusive Kommune" - Maßnahmen
zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in den
Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba
VI-DS-03430
Einreicher: Oberbürgermeister
20.18
Bebauungsplan Nr. 313 "Katzstraße";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten
öffentlichen Auslegung
VI-DS-03515
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.19
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 99.1 "Wohnund Geschäftshaus Viertelsweg/Martin-DruckerStraße"; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte;
1. Durchführungsvertrag
2. Satzungsbeschluss
VI-DS-03556
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.20
Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für städtische
Liegenschaften zur Errichtung bzw. Sanierung von
Kindertagesstätten durch freie Träger
VI-DS-03589
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.21
Prüfung des Jahresabschlusses und des
Rechenschaftsberichtes 2013 der Stiftung
Völkerschlachtdenkmal
Einreicher: Dezernat Kultur
VI-DS-03595
20.22
Städtebaulicher Vertrag (Planungs- und
Entwicklungsvereinbarung) Quartier Freiladebahnhof
Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße
VI-DS-03664
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.23
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und
Jugendhilfe
VI-DS-03744
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.24
Planfeststellung für Kreisverkehr K 6520/K 6523 Hirschfelder Straße/Hersvelder Straße in Leipzig
VI-DS-03745
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.25
Bebauungsplan Nr. 435 "Parkbogen Ost - Bereich
zwischen Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer
Straße"; Stadtbezirk Ost, Ortsteile Anger-Crottendorf
und Sellerhausen-Stünz; Aufstellungsbeschluss
VI-DS-03754
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.26
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum
Flächennutzungsplan der Stadt Leuna
VI-DS-03761
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.27
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von
Zuwendungen im Verantwortungsbereich des
Sozialamtes
VI-DS-03794
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
21
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der
Unterbringung von Geflüchteten in der
Zuständigkeit der Stadt Leipzig
22
Informationen I
22.1
Investitionsprogramm Kita 2016 bis 2021 - Mittelfristig
bauliche Investitionen in bestehenden
Kindertagesstätten im Eigentum der Stadt Leipzig,
vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung
VI-DS-02272-NF-03
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
22.2
Maßnahmen- und Umsetzungskonzept "Leipzig - Stadt
für intelligente Mobilität"
VI-DS-03289-NF-02
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
22.3
Sachstandsbericht zum Beschluss VI-A-02097
"Evaluierung und Fortschreibung des Gesamtkonzepts
zur Integration der Migrantinnen und Migranten in
Leipzig"
VI-DS-03306
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
22.4
Projekt Log-In-LE (Förderrichtlinie zur kommunalen
Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte): Verortung der Stellen und
Organisation
VI-DS-03626
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
22.5
Historie, Stand und Ausblick der Einführung Doppik und
SAP als doppisches Finanzverfahren
VI-DS-03759
Einreicher: Dezernat Finanzen
22.6
Vorstellung des Kommunikationskonzepts zum
Energie- und Klimaschutzprozess mit Bausteinen für
eine wirkungsvolle Kommunikation.
VI-DS-03788
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
22.7
Information zur Querschnittsprüfung im Bereich SGB
XII Eingliederungshilfe - Prüfungsbericht
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
VI-DS-03844
RATSVERSAMMLUNG VOM 12. APRIL 2017
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten sowie alle Gäste und Zuschauer auf der
gut besetzten Tribüne ganz herzlich zu unserer
Ratsversammlung.
Unter uns ist heute ein Geburtstagskind, nämlich
Frau Petra Cagalj Sejdi. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Stadträten Oßwald und Deissler unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am
08.04.2017 bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe und
Frau Ludwig. Ebenfalls erkrankt ist Herr Bürgermeister Albrecht.
Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung des
Freistaates; Stichwort: mögliche Befangenheit.
Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen.
Sollten Sie Einwände haben, dass Ihre Rede im
Livestream übertragen wird, sagen Sie bitte Bescheid. Die Leipziger Internet Zeitung wird sich
dann darum kümmern.
Außerdem kann ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass wir heute zum ersten Mal seit
langem wieder ein Catering haben. In der Oberen Wandelhalle gibt es einen kleinen Imbiss, der
bis 19 Uhr geöffnet hat. Bitte nutzen Sie diese
Möglichkeit! Es muss sich für den Anbieter ja
auch rechnen.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 61 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 86 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Wir haben uns im Ältestenrat
verständigt, die Wirtschaftspolitische Stunde heute von der Tagesordnung abzusetzen und sie
später nachzuholen. Ich denke, es wäre kein gutes Zeichen, wenn der Wirtschaftsbürgermeister
nicht daran teilnimmt. Wie erwähnt, ist Bürgermeister Albrecht erkrankt. Wir wünschen ihm von
hier aus gute Besserung.
Abgesetzt und vertagt werden auch die Anträge
16.4, 16.5 und 16.6 sowie die Anfrage 17.11.
Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr
aufgerufen, anschließend die Petitionen.
Es gibt einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Absetzung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Schule am Auwald.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Oberbürgermeister! Wir sehen hier noch Beratungsbedarf an der Schule. Die Beteiligung hat
leider nicht in dem Maße stattgefunden, wie wir
sie uns vorstellen. Auch der Stadtbezirksbeirat
hat das bemängelt. Am 2. Mai wird es eine Veranstaltung dazu geben. Es ist nicht so, dass wir
gegen diesen Bau sind; wir wollen den Bau auch
nicht aufhalten. Uns geht es einfach nur darum,
dass die Beteiligung der Eltern nachgeholt wird.
Möglicherweise kann dadurch eine noch bessere
Lösung gefunden werden. Das wissen wir jetzt
noch nicht. Dieser sollten wir durch einen Beschluss heute nicht vorgreifen.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe, Frau Heller
hat Gegenrede signalisiert. Zunächst bitte ich
aber Herrn Professor Fabian um Stellungnahme.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Auch mir wurde mitgeteilt, dass es vonseiten der Eltern Beschwerden gibt, dass sie nicht ausreichend beteiligt worden sind. Ich würde trotzdem darum
bitten, die Vorlage heute auf der Tagesordnung
zu belassen, und würde zusagen, mich darum zu
kümmern, dass eine entsprechende Information
und die dazugehörige Beteiligung erfolgen. Das
Vorhaben ist durch die VwV Investkraft bereits
bestätigt. Wir würden in Schwierigkeiten kommen, weil hier ein Abrechnungszeitraum fest
vorgegeben ist.
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Auch ich habe die
Nachricht des Stadtbezirksbeirats erhalten und
mich danach mit der Schulleitung in Verbindung
gesetzt. Es ist so: Die Schulleitung ist in die Beratung mit einbezogen worden. Sie hat alle Elternvertreter informiert, und diese haben dann
die Eltern informiert. Sicherlich hätte man die Beteiligung besser machen können. Aber es ist
nicht so, dass die Schule wünscht, dass dieser
Beschluss heute vertagt wird. Im Gegenteil: Sie
will, dass der
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Beschluss unbedingt heute gefasst wird, einfach
weil das dringend ist. Ich sehe auch Verbesserungsbedarf, was die Information des Stadtbezirksbeirats angeht. Aber ich möchte eindringlich
davor warnen, den Beschluss heute nicht zu fassen. Das wäre nicht im Interesse der Schule.
Oberbürgermeister Jung: Dazu noch einmal
Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Wir
haben nicht bestritten, dass die Schulleitung eingebunden war. Aber die gewählte Elternvertretung war nicht beteiligt. Wir als Bündnis 90/Die
Grünen stellen uns Beteiligung anders vor. Das
haben wir hier schon mehrfach deutlich gemacht.
Es gibt keinen Beschluss der Schulkonferenz,
wie uns auch auf unsere Nachfrage im Ausschuss bestätigt worden ist. Es ist schön, dass
die Schulleitung eingebunden war; das ist wesentlich und wichtig. Aber genauso wichtig ist,
dass auch die Eltern und Schüler mit einbezogen
werden. Und das ist an dieser Stelle nicht passiert. Das ist kein Drama, das ist noch heilbar.
Wir sollten die Elternversammlung Anfang Mai
abwarten und können dann in der nächsten
Ratsversammlung den Beschluss fassen.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Es ist eben nicht so, dass
nur die Schulleitung informiert war. Der Schulleiter ist per Gesetz gleichzeitig auch Leiter der
Schulkonferenz. Das heißt: Er steht in der Verantwortung, seine Schulkonferenz systematisch
mit einzubeziehen. Vielleicht sollten wir bei dieser Gelegenheit die Schulleiter einmal auf ihre
Verantwortung hinweisen. In einer Übergangszeit
sah das Gesetz vor, dass ein Externer der
Schulkonferenz vorsitzt. Wäre dies heute noch
so, gäbe es solche Vermengungen sicherlich
nicht.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt abstimmen. Wer dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen auf Absetzung zustimmt, bitte
ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Gibt es anderweitige Hinweise oder Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall.
Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung
sowie die Tagesordnung einschließlich der genannten Änderungen fest.
Auch heute werden wir wieder die elektronische
Abstimmanlage nutzen. Bitte achten Sie auf
Seite |2
meine Ansagen, wenn ich Sie zur Abstimmung
auffordere.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 01.02.2017
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6878)
Gibt es Anmerkungen zum Beschlussprotokoll? Dann ist es so bestätigt. Gibt es Anmerkungen
zum Verlaufsprotokoll? - Ebenfalls so bestätigt.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2017
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Gibt es Hinweise zum Beschlussprotokoll? - Keine. Gibt es Hinweise zum Verlaufsprotokoll? Dann sind beide Protokolle so bestätigt.
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen.
8
Wahl des Beigeordneten für Finanzen
(VI-DS-04030)
Einreicher: Oberbürgermeister
Meine Damen und Herren, ohne Zweifel eine der
wichtigen personellen Entscheidungen für unsere Stadt. Gemäß meiner Vorlage gibt es einen
Vorschlag für die Wahl zum Beigeordneten für
das Dezernat Finanzen. Die Findungskommission ist zu dem Ergebnis gekommen, Ihnen Herrn
Torsten Bonew - Ihnen allseits bekannt; er ist seit
sieben Jahren Finanzbürgermeister dieser Stadt
- vorzuschlagen.
Vor dem ersten Wahlgang bitte ich Herrn Bonew
um ein kurzes Statement.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Verehrte Damen und Herren Stadträte!
Liebe Gäste auf der Tribüne und Zuschauer am
Livestream! Ich bedanke mich, dass Sie mir kurz
vor der anstehenden Wahl die Gelegenheit geben, mich noch einmal kurz vorzustellen.
Meine kurze Vorstellung habe ich in sechs prägnante Fragestellungen gegliedert. Erstens: Wer
bin ich? Zweitens: Welche Risiken und Nebenwirkungen sind mit mir verbunden? Drittens: Was
habe ich in den letzten sieben Jahren geleistet?
Viertens: Vor welchen Herausforderungen steht
unser Leipzig? Fünftens: Was können Sie von
mir in den nächsten sieben Jahren erwarten?
Sechstens: Wieso habe ich mich erneut beworben?
Wer bin ich? - Ich möchte Sie an dieser Stelle
nicht mit Daten und Details meines Lebenslaufs
langweilen; dieser kann im Internet von jedem
nachgelesen werden. Was bin ich aber für ein
Mensch? Was wären die fünf Schlagworte, die
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
mich beschreiben? Verlässlichkeit, Ehrlichkeit,
Loyalität, schnelle Auffassungsgabe, strikte Zielorientierung. Ich denke, das Wichtigste, was ein
Mensch geben kann, sind Verlässlichkeit und
Ehrlichkeit. Ein von mir gegebenes Wort hat Bestand. Bei mir gilt noch der Handschlag. Ich bin
der Täter meines Wortes. Ich sage, was ich meine, und tue, was ich sage. Meinen Kollegen und
Vorgesetzten gegenüber bin ich stets loyal. Ich
besitze eine schnelle Auffassungsgabe und behalte auch in hektischen Situationen stets den
Überblick. Ich bin sehr zielfokussiert, habe stets
das große Ganze im Blick, kenne zwar nicht jede
Schraube hier im Haus, möchte aber stets wissen, wovon ich spreche.
Mein Herz schlägt für meine Familie und meine
Heimatstadt. Geht es meiner Heimatstadt gut, so
geht es auch meiner Familie gut. Wie jeder
Mensch mache ich Fehler, die aber meist nur
einmal, und korrigiere sie. Ich stehe zu meinen
Fehlern. Ich bin kritikfähig, wenn die Kritik offen
und direkt vorgetragen wird. Mit Gerüchten und
Gerede über mich kann ich auch nach sieben
Jahren nicht umgehen. Nein sagen ist in meinem
Job sehr einfach. Nein sagen und dennoch einen
Weg aufzeigen, das ist meine Art. Ich will der
Möglichmacher sein.
Welche Risiken und Nebenwirkungen sind mit
dieser meiner Person verbunden? - Ich benenne
die Dinge meist, wie sie sind. Ein Diplomat ist an
mir nicht verloren gegangen; das wissen Sie.
Rummerkeln ist nicht meine Welt, Geduld nicht
meine Stärke. Ich nehme sehr oft nicht jeden
aufgrund meines mangelnden Geduldwesens
mit, arbeite aber daran. Ich besitze ein leicht entzündliches Temperament, merke aber, dass ich
zunehmend ruhiger werde; ich hoffe, das liegt
nicht nur am Alter. Ich bin eher eine Lokomotive
als ein Waggon. Mich muss man eher bremsen
statt anschieben. Ich bringe Züge mit Wagen
gerne zum Fahren. Allerdings gefallen Dynamik
und Fahrtwind nicht immer jedem.
Was habe ich in den letzten sieben Jahren hier
geleistet? - Da stellt sich zuerst für mich die Frage, ob ich das die letzten sieben Jahre wirklich
alles allein geleistet habe. Die Antwort ist ein klares Nein. Als Bürgermeister schafft man in dieser
Verwaltung nichts allein. Man kann vorangehen,
verrückte Ideen haben, mit der Fahne in der
Hand die Barrikade als Erster stürmen. Folgt einem allerdings keiner, so hat man ein Problem.
Somit ist alles, was ich im Folgenden aufzähle,
eine Teamleistung, und ich bin sehr froh, ein sehr
gutes Team hinter mir zu wissen.
Die Kombination aus exzellent arbeitendem Dezernatsbüro, Stadtkämmerei und Stadtkasse
macht erst Erfolge möglich. Dabei geht es auch
bei uns nicht stets harmonisch zu. Ich weiß, dass
ich sehr viel fordere, und ich kann schon jetzt
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versprechen, dass es auch in einer zweiten
Amtszeit mit mir nie langweilig werden wird. Aber
ich weiß um die Stützen, die ich in Ihnen allen
habe, und ich möchte mich hier auch noch einmal ganz persönlich bedanken, dass Sie alle
mich in den letzten sieben Jahren und auch heute wieder hier an dieses Pult gerufen haben.
Was haben wir zusammen erreicht? - Es war
wirklich kein einfacher Start. Die Herausforderungen waren gewaltig. Die Umstellung auf NKF
von SAP stand an. Alle Zeitpläne waren aus den
Fugen geraten, das Projekt in der Verwaltung
nicht verortet. Nach einer intensiven Phase des
Prüfens haben wir das Projekt schnell umgesetzt
und die Defizite abgearbeitet. Gemeinsam mit
dem Stadtrat haben wir das um ein Jahr verschoben und dennoch als eine der ersten größeren Kommunen unseres Freistaates NKF erfolgreich eingeführt. Ebenso haben wir das verwaltungsinterne
Haushaltsaufstellungsverfahren
umgestellt und gestrafft.
Aus vier Haushaltsklausuren beim Oberbürgermeister wurden zwei. Dafür haben wir Beigeordnetengespräche zum Haushalt eingeführt. Das
stärkt nicht nur das gegenseitige Verständnis für
die Probleme des jeweils anderen; es macht unseren Haushalt auch zur Mannschaftsleistung
der gesamten Verwaltungsspitze. Auch wenn es
während der Planungen oft düster aussah, so
haben wir doch in den letzten sieben Jahren
stets einen genehmigungsfähigen Haushalt hier
im Rat mit breiter Mehrheit verabschieden können. Die Genehmigungen haben wir im Übrigen
dann auch immer bekommen.
Von neuer Transparenz gegenüber dem Stadtrat
möchte ich im Zusammenhang mit unserer Vorlage Finanzbericht, den Informationen zum
Haushalt in den Ausschüssen, der Herleitung
von Steuersätzen und Zinsausgaben sprechen.
Seit 2011 informieren wir schon während des internen Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts
zweimal jährlich den erweiterten Finanzausschuss.
Neue Transparenz beim Haushalt hört jedoch
nicht beim Stadtrat auf. Die Bürgerbeteiligung in
unserer Stadt ist vorbildlich, auch und gerade
beim Haushaltsplanverfahren. Das deutschlandweit wohl einzigartige Haushaltsportal, die regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunden,
die Etablierung einer Bürgerwerkstatt, zu der repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger
von mir persönlich eingeladen werden und dann
sogar kommen und mit uns diskutieren, sollen
hierfür beispielhaft genannt werden.
Nach der für uns als Arbeitgeber sehr schlecht
ausgefallenen Mitarbeiterbefragung haben wir
uns im Dezernat Finanzen auf den Weg eines
strukturierten Coaching- und Veränderungspro-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
zesses mit externer Hilfe gemacht. Bausteine
sind hier Workshops und Einzelcoaching. Auch
ich arbeite zusammen mit einem Coach an meinen Lernfeldern.
Welche Dinge werden in den nächsten Jahren
für Leipzig entscheidend sein? - Leipzig wächst.
Manch einer bekommt schon Angst, dass wir zu
schnell wachsen. Wir müssen bei vielen Themen
und insbesondere bei Investitionen in Vorleistung
gehen. Alle Ausgleichsmechanismen in Deutschland und Sachsen funktionieren bei Stillstand
und Schrumpfung; auf Wachstum sind unsere
Regeln und Gesetze nicht ausgelegt.
Was meine ich damit? Stichwort: Finanzausgleichsgesetz unseres Freistaates. Zieht ein Bewohner aus einer Kommune weg, so erhält diese
Kommune noch 18 Monate für den Einwohner
Geld aus dem FAG. Theorie dahinter ist: Wenn
der Einwohner erst einmal weg ist, braucht die
Kommune einige Zeit, um die Kosten zu senken.
Und bei Wachstum? Dafür gibt es keinen Mechanismus. Wir bekommen das Geld für einen
Einwohner, der heute zu uns zieht, erst 18 Monate später. Bauen wir heute zum Beispiel Kindertagesstätten für die Kinder des Jahrgangs 2019,
bekommen wir das Geld hierfür gemäß Finanzausgleichsgesetz erst im Jahr 2021. Wir müssen
also vier Jahre vorfinanzieren.
Wir werden das Wachstum und damit die Erfolgsstory unserer Stadt nur meistern, wenn wir
weiterhin alle Mittel in Investitionen lenken und
dabei unsere laufenden Ausgaben in den Griff
bekommen. Aktuell liegen das Ertragswachstum
bei 3,5 Prozent, die Kostensteigerungen aber bei
5,5 Prozent. Das geht nicht lange gut.
Somit haben wir zwei Hauptaufgaben: Erstens,
alles zu tun, damit das Ertragswachstum anhält
und gesteigert wird. Wir brauchen Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und Erstwohnsitze.
Zweitens müssen wir unsere Kostensteigerungen in den Griff bekommen. Das erreichte Niveau bei Stellen- und Sachausgaben muss gedeckelt werden. Freiräume sind durch Effizienzsteigerungen wie zum Beispiel die Abwicklung
von Massenverfahren im Internet zu schaffen.
Das Personal, das wir durch solche Massenverfahren freisetzen, brauchen wir dringend für die
individuelle Beratung.
Was können Sie von mir erwarten? - Einen weiterhin sachorientierten Finanzbürgermeister, der
fern jeder Ideologie der Entwicklung Leipzigs
dienen will. Ich werde weiter stringent den Haushalt im Blick haben. Mein Ziel bleibt, zusammen
mit der Verwaltungsspitze und mit Ihnen, Stadträtinnen und Stadträte, immer einen genehmigungsfähigen Haushalt zu verabschieden. Ich
möchte kein Haushaltsstrukturkonzept, was uns
von der Rechtsaufsichtsbehörde aufgedrückt
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wird. Wir müssen Herr über unsere Stadt bleiben.
Das kann auch bedeuten, dass man unpopuläre
Dinge vertreten muss. Ich möchte nicht wiedergewählt werden, um jemandem nach dem Mund
zu reden. Was gut für den Haushalt und damit für
unsere Stadt ist, muss auch ausgesprochen werden.
Wieso habe ich mich erneut beworben? - Lassen
Sie mich dies mit einem Bild erklären. Leipzig hat
als Zug in die Zukunft Fahrt aufgenommen. Mir
macht es Spaß, gemeinsam mit einem Team auf
der Lok zu stehen und Kohle aufzulegen. Ich
möchte dafür sorgen, dass der Zug stets genügend Kohle hat und sein Ziel erreicht.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um
Ihre Stimme.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur geheimen Wahl. Die Wahlkabinen sind bereits aufgebaut. Gewählt ist, wer
im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen
der anwesenden Stimmberechtigte erhalten hat.
Es sind jetzt 69 Stimmberechtigte anwesend.
Demzufolge sind im ersten Wahlgang 35 Stimmen notwendig, um Herrn Bonew zu wählen. Ich
eröffne den ersten Wahlgang.
(Wahl)
Ich schließe den ersten Wahlgang. Die Stimmen
werden jetzt ausgezählt. Bis zur Bekanntgabe
des Ergebnisses ist die Ratsversammlung unterbrochen.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis
des ersten Wahlgangs bekannt geben. Anwesende Stimmberechtigte 69, abgegebene Stimmen 69, gültige Stimmen 69. Von den gültigen
Stimmen entfielen auf Herrn Torsten Bonew
40 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen. Damit ist Herr Torsten Bonew zum Beigeordneten für Finanzen wiedergewählt.
(Beifall)
Herzlichen Glückwunsch! - Herr Bonew, nehmen
Sie die Wahl an?
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich über dieses ehrliche Ergebnis. Ich freue mich auf weitere sieben
Jahre Zusammenarbeit mit Ihnen. Und von ganzem Herzen: Ja, ich nehme die Wahl an.
(Beifall)
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Oberbürgermeister Jung: Zur Erklärung: Der
Kollege hatte sich wenn dann eine besondere
Blume gewünscht. Da habe ich mir gedacht: Ein
Kaktus eignet sich am besten für das Amt des
Finanzbürgermeisters. - Ich bitte darauf ab und
zu Platz zu nehmen.
Abschließend zum Tagesordnungspunkt „Wahl
des Beigeordneten für Finanzen“ erkläre ich als
Oberbürgermeister mein Einvernehmen zur
Wahl. Damit ist die Wahl rechtskräftig.
Meine Damen und Herren, wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 13:
13
Besetzung von Gremien
13.1 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung
der Mitglieder und Stellvertreter (5. Änderung) (VI-DS-01128-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Seite |5
zung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00907) (VI-DS-00907-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Bitte nehmen Sie die Vorlage zur Kenntnis! - So
zur Kenntnis genommen.
15
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Ihnen liegen die Anträge sowie die Verweisungsliste vor. Die Anträge, die bis zwei Tage vor der
Ratsversammlung im BfR eingereicht wurden,
sind in die heutige Tagesordnung aufgenommen
worden und sollen nun in die entsprechenden
Gremien verwiesen werden. Bitte geben Sie mir
ein Signal, falls Sie Anmerkungen oder Hinweise
dazu haben.
15.1 Ruhender Verkehr in den Stadtteilen Altlindenau und Leutzsch (VI-A-03877)
Einreicher: CDU-Fraktion
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Ergänzt wird: Ausschuss Umwelt und Ordnung. So verwiesen.
13.2 Stadtbezirksbeirat Nord - Bestellung der
Mitglieder (4. Änderung) (VI-DS-01151DS-04)
15.2 Leipzig fördert Jubiläumsjahr 2019 zum
200. Geburtstag Clara Schumanns (VI-A03928)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Einreicher: Stadträtin Annette Körner, Stadträtin Andrea Niermann
Einreicher: Stadträtin Katharina Schenk,
Stadträtin Mandy Gehrt
Einreicher: Stadträtin Dr. Gesine Märtens
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
So verwiesen.
13.3 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung)
(VI-DS-01149-DS-03)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die
Stadt Mitglied ist
14.1 Leipziger Stiftung für Innovation und
Technologietransfer - Berufung von Mitgliedern des Kuratoriums (VI-DS-03520DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutscher Verkehrsverbund
GmbH (MDV) (1. Änderung der Beset-
15.3 Projekt JugendWohnen realisieren (VIA-03939)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Stadtrat Karsten Albrecht (CDU)
Einreicher: Stadträtin Katharina Schenk
(SPD)
So verwiesen.
15.4 Transparentes
(VI-A-03937)
Verwaltungshandeln
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorgesehen ist: Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. Aber ich weise darauf hin, dass die
Rechtsprüfung zu diesem Antrag läuft.
15.5 Kita-Bauprogramm beschleunigen (VI-A03961)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
15.6 Novellierung der Kitagebührenordnung
(VI-A-03981)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
15.7 Fortschreibung
(VI-A-03945)
des
Altenhilfeplans
15.16 Einführung einer Kulturförderabgabe
(VI-A-04043)
Einreicher: Seniorenbeirat Leipzig
Einreicher: AfD-Fraktion
So verwiesen.
Ergänzt wird: Kulturausschuss. - So verwiesen.
15.8 Schaffung eines sicheren Verkehrsüberweges
Hohe
Straße/BernhardGöring-Straße (VI-A-04018-NF-01)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
15.17 Finanzieller Zuschuss an die HCL
GmbH (VI-A-04058)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
15.9
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Mülltrennung an Schulen (VI-A-04019)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
Ergänzt wird: Betriebsausschuss
gung. - So verwiesen.
Stadtreini-
15.10 Gemeinsame
Mensch-HaustierBestattungen auf kommunalen Friedhöfen ermöglichen (VI-A-04012)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
15.18 Erschließung Grundstück als Voraussetzung für eine Verpachtung an den
SV Mölkau 04 e. V. (VI-A-04057)
Einreicher: SPD-Fraktion
Frau Lange ergänzt: Ortschaftsrat Mölkau. - So
verwiesen.
So verwiesen.
16
Anträge zur Beschlussfassung
15.11 Leipziger Sparkasse wieder unter
Steuerung des Stadtrats stellen (VI-A04014)
16.1
Öffentliche
NF-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
15.12 Bürgerentscheid zum „Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal“ (VI-A04054)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ich würde gern auch den Kulturausschuss beteiligen. - So verwiesen.
15.13 Unterstützung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig - Finanzzuschuss (VI-A-04055)
Einreicher: CDU-Fraktion, Fraktion DIE
LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergänzt wird: Kulturausschuss und Verwaltungsausschuss. - So verwiesen.
15.14 Flächenvorsorge für innovative Konzepte kostengünstigen Wohnungsbaus
(VI-A-03976)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
15.15 Änderung der Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen, Beschluss DS-00226/14 (VI-A-03933)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
Sportplätze
(VI-A-02955-
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
16.1.1 dazu VSP (-02955-NF-02-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Das Jugendparlament ist gerade neu gewählt
worden. Herr Rambow, herzlichen Glückwunsch
zu Ihrer Wiederwahl!
Herr Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Liebe Gäste! Vor anderthalb Jahren waren einige
Vertreterinnen und Vertreter des Jugendparlaments gemeinsam mit dem Stadtschülerrat in einem Leipziger Gymnasium, um das Jugendparlament vorzustellen. Danach haben wir den
Schülerinnen und Schülern die Frage gestellt,
was sie gern in Leipzig verändern würden. Daraufhin gab es einen Moment lang Stille. Irgendwann meldete sich hinten links in der Ecke ein
gelangweilter junger Mann und sagte: Mehr
Bolzplätze wären geil.
Diesen Wunsch nach mehr öffentlichen Sportplätzen haben wir seitdem von relativ vielen Jugendlichen gehört, was uns dazu veranlasst hat,
zunächst in Unkenntnis des Sportprogramms
2024, einen Antrag zu schreiben, mit dem wir die
Verwaltung beauftragen wollten, den Bestand an
öffentlichen Sportplätzen aufzubessern. Inzwischen sind wir eines Besseren belehrt worden
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
und wissen, dass die Stadtverwaltung nicht vorhat, mittelfristig neue Sportplätze zu schaffen.
Das Anliegen, Sportplätze zu sanieren, wie im
Sportprogramm 2024 dargelegt, ist zwar gut und
richtig. Unserer Ansicht nach und vor allem auch
mit Blick auf die Gespräche, die wir mit den Jugendlichen geführt haben, müssen aber der Bestand vergrößert und vor allem neue Standorte
geschaffen werden, damit möglichst viele Jugendliche einen Sportplatz in der Nähe haben.
Wir haben deshalb selbst Überlegungen angestellt, wo es Lücken im Netz gibt. Das Ergebnis
können Sie der vorliegenden Neufassung unseres Antrags entnehmen.
Wir hoffen auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, weil es hier um ein Grundbedürfnis junger
Menschen nach Begegnung und Freizeitgestaltung geht. Uns ist völlig klar, dass die Umsetzung
unseres Antrags Geld kosten wird, und das nicht
wenig. Dennoch: Eine Investition in Sportplätze
ist auch eine Investition in die Zukunft, insbesondere in Zeiten, wo immer mehr digitale Medien
dazu verlocken, zu Hause zu bleiben, wo Kommunikation nicht mehr auf persönlicher Ebene
stattfindet. Sie behalten mit dem von uns vorgelegten Antrag die volle Kontrolle; denn es ist ein
Prüfauftrag. Spätestens mit der Beschlussfassung des Haushalts 2019 könnten Sie im Zweifelsfall Ihre heutige Entscheidung widerrufen.
Sie wissen so gut wie ich, dass viel Bewegung
wichtig ist für junge Menschen. Sie kennen das
sicherlich auch: Wenn man schon 15 bis 20 Minuten braucht, um zu einem Sportplatz hinzukommen, dann überlegt man es sich dreimal, ob
man nicht doch lieber zu Hause bleibt und dort
auf der Spielekonsole Fußball spielt. Hinzu
kommt, dass öffentlich zugängliche Sportplätze
deutlich barriereärmer sind als der Sportbetrieb
im Verein. Alle Jugendlichen können teilnehmen,
unabhängig von der Größe des Portemonnaies
ihrer Eltern. Zudem sind sie jederzeit zugänglich,
unabhängig von Trainingszeiten.
Um weitere Möglichkeiten zu schaffen, wo Jugendliche Sport treiben können, ohne Mitglied in
einem Verein zu sein, möchten wir bestehende
Vereinssportplätze für Jugendliche öffnen und
diese Nutzungsmöglichkeit besser bekannt machen. Hier hat die Verwaltung Handlungsbereitschaft angezeigt. Dabei darf es aber nicht bleiben. Sport beginnt eben nicht nur im Verein. Der
örtliche Bolzplatz bietet Jugendlichen und auch
Erwachsenen einen Ort, wo man zusammenkommen und sich gemeinsam auslasten kann.
Von solchen Orten braucht es in Leipzig mehr.
Wir möchten daher den Ursprungsantrag abstimmen lassen und bitten um getrennte Abstimmung der beiden Punkte. Ich bitte um Ihre
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Zustimmung, für die Leipziger Jugendlichen. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es
Wortwünsche? - Herr Lehmann.
weitere
Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ja, es
stimmt, neue Bolzplätze sind geil. Es ist auch erfreulich, dass drei Viertel der Jugendlichen selbst
organisiert mindestens einmal in der Woche
Sport treiben. Es ist auch richtig, dass dafür eine
entsprechende Infrastruktur vorhanden sein
muss. Richtig ist aber auch, dass eine Vielzahl
von Sportarten, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen, wie zum Beispiel Laufen oder Radfahren, keine spezielle Infrastruktur braucht.
Ebenso wichtig ist, die vorhandene Infrastruktur
zu erhalten und zu modernisieren, wie wir es im
Sportprogramm 2024 beschlossen haben.
Einem Prüfauftrag, der Hoffnungen weckt, werden wir so nicht zustimmen. Allerdings können
wir Punkt 1 des Verwaltungsstandpunkts zustimmen, der auf die konkret beschlossenen
Maßnahmen im Sportprogramm verweist.
Der eigentliche Knackpunkt ist Punkt 2. Hier soll
geprüft werden, wie Vereinssportanlagen, welche
durch ehrenamtliche Mitglieder gepflegt und erhalten werden und in die, obwohl sie zum größten Teil umzäunt und verschlossen sind, häufig
eingebrochen wird, geöffnet und frei zugänglich
gemacht werden können. Wir sehen in Punkt 2
eine gewisse Missachtung der Vereinsarbeit. Die
einen pflegen und zahlen Beiträge, die anderen
nutzen, zahlen nichts und gehen wieder. Wenn
ein Verein das trotzdem tun möchte, so kann er
das. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo dies in
Leipzig bereits jetzt stattfindet. Wir setzen aber
weiterhin auf Freiwilligkeit und möchten keinen
Verein dazu zwingen.
Der Verwaltungsstandpunkt zu Punkt 2 ist nicht
eindeutig. So ist zunächst zu lesen: Zustimmung
zu Punkt 2, also: Nutzung des Vereinsgeländes
durch Freizeitsport. Das lehnen wir ab. Im Beschlusstext heißt es jedoch, die Stadtverwaltung
werde rechtliche Wege prüfen, „ob und wie der
zeitweise ungenutzte kommunale Bestand von
Schulsportfreianlagen künftig in den unterrichtsfreien Zeiten vom Freizeit- und Vereinssport genutzt werden kann.“ - Das ist ein gravierender
Unterschied. Dann würden wir Punkt 2 zustimmen; denn das wäre natürlich auch für die Vereine von Vorteil.
Wir lehnen den Ursprungsantrag ab. Wir würden
Punkt 1 des Verwaltungsstandpunkt zustimmen,
dem Punkt 2 allerdings nur dann, wenn dort festgehalten ist: Ablehnung mit Verweis auf den Beschlusstext. - Danke.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur
Abstimmung über den Ursprungsantrag des Jugendparlaments in der Neufassung. Wie gewünscht stimmen wir über die Punkte 1 und 2
getrennt ab. Bitte schalten Sie jetzt Ihr Abstimmgerät ein!
Ich eröffne die Abstimmung über Beschlusspunkt 1. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 34 Ja-Stimmen, 34 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist Beschlusspunkt 1 abgelehnt.
Ich eröffne die Abstimmung über Beschlusspunkt 2. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 44 Ja-Stimmen, 24 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist Beschlusspunkt 2 beschlossen.
16.2
Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS) in der Leipziger Stadtverwaltung (VI-A-03534)
Einreicher: Mitglieder des FA Finanzen,
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
16.2.1 dazu VSP (VI-A-03534-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Georgi, bitte schön.
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bisher nicht aus eigener Kraft geschafft, den entsprechenden Weg einzuschlagen. Insofern bin
ich guter Dinge, dass unser Antrag dazu beitragen wird, dass sie diesen Weg künftig adäquat
beschreiten kann.
Es wird auf jeden Fall zu einer größeren Transparenz der Verwaltungsarbeit kommen, auch für
den Rat. Wir werden eine bessere Fehlererkennung registrieren können. Wir werden auch die
Risiken im städtischen Handeln, im Handeln der
Verwaltung besser erkennen und früher darauf
reagieren können. Ich wünsche mir vonseiten
der Verwaltung eine hohe Umsetzungskompetenz. An der Stelle muss ich allerdings etwas
Wasser in den Wein gießen: Leider hat es sehr
lange gedauert, bis der Verwaltungsstandpunkt
zu diesem Antrag vorlag. Als er dann endlich vorlag, haben sich die beiden Ausschüsse dazu
nicht mehr adäquat äußern wollen.
Insofern freue ich mich auf große Zustimmung,
damit die Verwaltung entsprechend Rückenwind
erhält, dieses interne Kontrollsystem in der gesetzten Frist aufzusetzen und vor allen Dingen
dann auch anzuwenden. - Vielen Dank für Ihre
Zustimmung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi, jetzt
muss ich doch noch einmal nachfragen: Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt oder zu Ihrem
Ursprungsantrag?
Stadtrat Georgi (CDU): Zum Ursprungsantrag.
Stadtrat Georgi (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Ratskollegen! Zur Abstimmung steht nun der gemeinsame Antrag des
Fachausschusses Finanzen und des Rechnungsprüfungsausschusses. Vorab möchte ich
mich ganz ausdrücklich bei allen Mitgliedern der
beiden Ausschüsse bedanken. Es gab von Anfang an eine große Übereinkunft in der Meinungsbildung, sodass dieser Antrag gut ins Verfahren eingebracht werden konnte. Auch den
Vorsitzenden der beiden Fachausschüsse gilt
mein Dank für die große, parteiübergreifende Einigkeit an dieser Stelle.
Oberbürgermeister Jung: Dann bitte ich Sie
um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag zu?
- Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
16.3
Prüfung einer innovativen Verkehrslösung für den Ringabschnitt vor dem
Hauptbahnhof (Zweite Neufassung)
(VI-A-03547-NF-03)
Einreicher: CDU-Fraktion
16.3.1 dazu ÄA (VI-A-03547-ÄA-01)
Der Antrag mag für den einen oder anderen wenig spektakulär sein. Aber Sie können mir glauben: Wenn er zustimmend votiert wird, wird er
noch sehr lange Zeichen in der Verwaltung setzen. Ein internes Kontrollsystem ist ein wirklich
wichtiges Instrument zur Steuerung, aber auch
zur Kontrolle der Verwaltung. Ein solches IKS
existiert in unserer Verwaltung derzeit nicht, zumindest nicht als geschlossenes System, sondern nur in Teilbereichen. Es gibt diverse Einzellösungen, die aber dringend ergänzt werden
müssen, um ein großes, sinnvolles Ganzes daraus zu entwickeln. Die Verwaltung hat es leider
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.3.2 dazu VSP (VI-A-03547-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Bitte schön, Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Eine
wachsende Stadt braucht innovative verkehrliche
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Lösungen. Mit dem Wachstum der Stadt Leipzig
verbinden sich nicht nur höhere Anforderungen
an Wohnraum, Arbeitsplätze, Schule und Kita;
damit verbinden sich auch höhere Anforderungen an den öffentlichen Raum und dabei besonders an den Verkehrsraum. Er muss tauglich sein
für die Wirtschaft, den Alltag und die Freizeit.
Glücklicherweise sind gegenwärtig nur wenige
Verkehrsräume in Leipzig überbeansprucht. Dazu zählt der Leipziger Ring, insbesondere in seinem nördlichen Abschnitt. Hier kann man besonders stark erleben, welchen Effekt eine nichteffiziente Verkehrsführung hat, wie der zerschneidende Verkehr zwischen Innenstadt und Nordvorstadt wirkt und wie er sich auf die Entwicklungspotenziale auswirkt. Auch wenn man kein
Ziel in der Innenstadt hat, wird man gegenwärtig
zwangsweise vom Nordosten auf den Bahnhofsvorplatz gelenkt. Gleiches gilt auch für den Verkehr aus dem Norden, der zwangsweise über
den Tröndlinring bzw. den Willy-Brandt-Platz abgewickelt wird.
Da war es nur zu verständlich, dass man reflexhaft auf die öffentlich kommunizierten Ergebnisse
der Summer School der TU Dresden reagierte.
Hier war der Gegenentwurf: Entsiedlung des
Promenadenrings, um es rhetorisch auf die Spitze zu treiben. Nun können solche Ergebnisse
manchmal im Nirwana der Visionen versinken
oder als Geplänkel in der Saure-Gurken-Zeit im
Sommer abgetan werden; doch das Thema gärt.
Es bedarf der Steuerung des Stadtrates.
Zwischenzeitlich befassten sich die Kammern mit
der vertieften Analyse des Wirtschaftsverkehrs.
Nach ersten Aussagen sind gerade für den
Leipziger Norden inklusive Ring eine weiter steigende verkehrliche Belastung und sogar der verkehrliche Kollaps zu erwarten. Zwischenzeitlich
liegen neue Daten zum heiß diskutierten Modal
Split vor, anhand derer man sehr einfach ableiten
kann, dass für die Erreichbarkeit der meisten im
Norden von Leipzig gelegenen Arbeitsplätze
dringend innovative Angebote erforderlich sind.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung Fördermittel
akquiriert, mit denen sie sich an einem EUProjekt zur Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements in europäischen Städten beteiligen will. Diese und weitere Entwicklungen
müssen spätestens jetzt durch den Stadtrat,
durch uns alle hier, gesteuert werden. Darum hat
sich die CDU mit dem vorliegenden Antrag entschlossen, den Überlegungen zum Promenadenring eine andere, eine zusätzliche Richtung zu
geben. Das Bild einer Troglösung für den motorisierten Verkehr vor dem Hauptbahnhof soll dabei
nicht nur exemplarisch sein. Mit dieser Lösung
soll dem Schienen- und dem Fußverkehr deutlich
mehr Raum gegeben werden.
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Gern nehmen wir den Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf, dass dies
auch für den südlichen Abschnitt zu prüfen ist.
Doch eine gänzliche Sperrung dieses Ringabschnitts für den motorisierten Verkehr auf dem
Willy-Brandt-Platz, also ober- und unterirdisch,
ist für uns keine Option. Die damit verbundene
überproportionale Belastung der alternativen
Routen würde dort zu mehr Lärm und am Ende
auch zu mehr Umweltbelastungen führen.
Auch aus diesem Grund übernehmen wir gern
den Verwaltungsstandpunkt. Schon in der damals über die Presse geführten Debatte haben
wir immer wieder darauf verwiesen, dass es einer ganzheitlichen Betrachtung des Umfelds des
Rings bedarf. Eine sinnvolle und effektive Führung des Verkehrs ist nötig, um die wirtschaftliche Dimensionierung einer Troglösung wirklich
prüfen zu können. Die von der Verwaltung empfohlenen Arbeitsschritte und die Zeitschiene machen wir zum Gegenstand unseres neu gefassten Antrags.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, der Promenadenring ist das verkehrliche Herz
Leipzigs. Dies soll auch in einer wachsenden
Stadt für alle Verkehrsarten kräftig schlagen können. Darum bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag in der vorliegenden Neufassung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche
Wortmeldungen. Zunächst Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Es ist erfreulich, dass die CDU in der
Verkehrspolitik jetzt nicht mehr alles nur falsch
findet, sondern auch eigene Vorschläge macht,
innovativ hin oder her. Begrüßenswert ist auch,
dass es zumindest bei ÖPNV und Fußverkehr
eine gewisse Einigkeit gibt.
Dass sich unser Änderungsantrag und Ihr Antrag
beim Autoverkehr unterscheiden, das dürfte niemanden verwundern. Sie wollen einen Trog oder
einen Tunnel für den Autoverkehr vor dem
Hauptbahnhof. Tunnel sind ja im Moment groß in
Mode. Wir haben einen City-Tunnel, der im Moment noch nicht richtig ausgelastet ist; die Züge
könnten ein bisschen länger sein, aber das wird
leider noch bis 2025 dauern. Trotzdem gibt es
jetzt schon Ideen für einen weiteren Tunnel,
nämlich den Ost-West-S-Bahn-Tunnel. Auch dieser müsste sinnvollerweise am Hauptbahnhof
eingebunden werden, damit die Anschlüsse entsprechend klappen. Jetzt schlagen Sie einen
weiteren Tunnel für den Autoverkehr dort vor.
Dann wird es langsam eng. Sie von der CDU
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
wollen das schaffen, was noch niemand geschafft hat, nämlich Verkehrsprobleme zu lösen,
indem man die autogerechte Stadt baut.
Troglösungen kenne ich aus Brüssel. Auf dem
gesamten Ring, der sich um Brüssel herum
zieht, gibt es wenn auch nicht klassische Tröge,
aber Unterführungen für den gesamten Autoverkehr. Damit war Brüssel lange Zeit an den Autoverkehr verloren, weil nämlich genau das passiert, wenn man eine Infrastruktur für den Autoverkehr baut: Am Ende werden alle mehr im Stau
stehen. Brüssel ist aber auch die Stadt, die vor
zwei Jahren eine zentrale Hauptverkehrsachse,
den Boulevard Anspach, für den Autoverkehr gesperrt hat. Ich bin sechs Wochen lang mit dem
Fahrrad auf dem Boulevard Anspach zu meinem
Praktikumsarbeitsplatz gefahren und weiß, wie
viel Verkehr es dort früher gab. Dieser Boulevard
wurde 2015 gesperrt, um die Bedingungen für
den Fußverkehr zu verbessern. Glauben Sie mir:
Auch in Brüssel gab es genug Menschen, für die
klar war: Das geht gar nicht. - Doch, das geht.
Die Sperrung des Willy-Brandt-Platzes für den
Autoverkehr geschieht nicht von heute auf morgen und wird Umbaumaßnahmen an verschiedenen anderen Knotenpunkten nach sich ziehen,
die Geld kosten werden; ja. Aber ohne Tunnel
oder Trog geht es schneller, und es ist billiger.
Wir haben weder Zeit noch Geld zu verlieren. Mit
Blick auf die Einwohnerprognose bis 2030 müssen wir in den Ausbau des ÖPNV investieren,
und zwar jetzt. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Wir müssen im Nachgang noch klären, was
übernommen worden ist und was nicht. Ich sehe
es so, dass der Verwaltungsstandpunkt ein anderes Ziel verfolgt als Ihr Antrag. Ich jedenfalls verstehe ihn anders als Sie. Sie können jetzt nicht
einfach sagen: In unserer Neufassung ist doch
alles drin. - Unser Änderungsantrag ist ganz bestimmt nicht in Ihrer Neufassung enthalten. Deshalb würde ich diesen unbedingt aufrechterhalten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne!
Auch die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die
Debatte um eine Neuordnung der Verkehrsanlage vor dem Hauptbahnhof. Ich möchte trotzdem
noch einmal die Probleme erörtern. Frau Dr.
Heymann hat es eben schon gesagt: Es gibt zu
viel Durchgangsverkehr auf dem Willy-BrandtPlatz. Hierfür braucht es Lösungen. Lösungen zu
finden, das wird Zeit in Anspruch nehmen. Doch
das ist nicht das einzige Problem.
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Ein weiteres großes Problem ist der Haltestellenbereich. Der Hauptbahnhof ist heute schon
ein Flaschenhals für den ÖPNV bzw. die LVB
und deren Straßenbahnen. Es kommt häufig zu
Verspätungen, weil einfahrende Straßenbahnen
warten müssen, bis andere dort abgefahren sind.
Ein anderes großes Problem am Willy-BrandtPlatz ist der Wartebereich, der nach meiner persönlichen Ansicht eine Fehlplanung war. Der
Wartebereich ist viel zu klein. Die Aufstellbereiche für die Leute, die dort auf die Straßenbahn
warten, sind so eng bemessen, dass man Angst
hat, auf die Gleise zu geraten oder vor eine einfahrende Straßenbahn zu stürzen. Das muss bei
einer Neuordnung der Verkehrsanlage beachtet
und definitiv verbessert werden.
Ein weiteres Problem ist die Querung vom Haltestellenbereich zur Innenstadt. Lange Zeit wusste
man nie, aus welcher Richtung die Straßenbahn
kommt. Das hat jahrelang nicht nur genervt,
sondern auch zu zahlreichen Unfällen geführt,
bis irgendwann jemand auf die Idee kam, dort
Pfeile aufzumalen, was zumindest eine kleine
Hilfe ist.
Ein weiteres Problem am Willy-Brandt-Platz sind
die Radverkehrsbeziehungen direkt vor dem
Hauptbahnhof. Die Radfahrer geraten immer
wieder in den Wartebereich derjenigen, die zu
Fuß zum Haltestellenbereich oder in die Innenstadt gehen wollen. Das hatte die SPD-Fraktion
schon einmal in einem Antrag thematisiert.
Herr von der Heide hat es gerade angesprochen:
Ein Tunnel wird all diese Probleme nicht lösen
können und ist auch viel zu teuer, wobei das natürlich ergebnisoffen geprüft werden soll. Aus
Sicht unserer Fraktion ist es wichtig, dass der
ÖPNV näher an den Hauptbahnhof herangeführt
wird, dass dem ÖPNV ausreichend Flächen und
Gleise für diesen großen Verkehrsknotenpunkt in
Leipzig zur Verfügung gestellt werden und dass
der Durchgangsverkehr, wie von Frau Dr. Heymann angesprochen, umgeleitet wird. Wir halten
den Verwaltungsstandpunkt vom Dezernat VI für
sehr gut und würden diesen als Änderungsantrag zur Abstimmung stellen. Wir hoffen, dass wir
dafür eine Mehrheit bekommen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wir als FDP-Stadträte halten es für
sinnvoll und dringend notwendig, dass wir uns
Gedanken machen über Verkehrslösungen in der
wachsenden Stadt Leipzig, zu der auch die Innenstadt und der Bereich vor dem Hauptbahnhof
gehören. Wir werden daher entsprechenden
Prüfaufträgen in der heutigen Stadtratssitzung
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
zustimmen. Ob allerdings aus diesen Prüfaufträgen die eine innovative Verkehrslösung wird, wie
sie im Antragstext der CDU-Fraktion beschrieben
wird, daran haben wir große Zweifel. Einige
Punkte sind in der Debatte bereits angesprochen
worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man vor
der Frage steht „Tunnel oder oberirdisch?“, dann
spricht sehr viel dafür, sich Gedanken zu machen, ob man den schienengebundenen Verkehr
unterirdisch, in einem Tunnel, verlaufen lässt,
eben weil er schienengebunden ist und das
Problem von An- und Abfahrten sowie Rampen
nicht kennt. Tendenziell macht es bei dieser Fragestellung erst einmal Sinn, eher den schienengebundenen Verkehr unterirdisch zu führen als
den Individualverkehr.
In Zusammenhang mit der Frage, wie sich Verkehre in einer wachsenden Stadt entwickeln,
muss man, wenn man sich wirklich um Lösungsansätze bemüht, das etwas differenzierter betrachten und zwischen dem Quell-Ziel-Verkehr
und dem Durchgangsverkehr unterscheiden.
Wenn man diese Fragestellung berücksichtigt,
dann spricht sehr vieles dafür, den Individualverkehr, sofern er Durchgangsverkehr ist, möglichst
weiträumig um das Stadtzentrum herum zu lenken, was beim Quell-Ziel-Verkehr eher schwierig
wäre, weil er ja genau dorthin möchte. Gegebenenfalls kann man durch attraktive Angebote ein
Umsteigen auf den ÖPNV erreichen. Auch damit
kann man verhindern, dass weiter anwachsende
Einwohnerzahlen zu noch höherem Autoverkehr
führen.
Wir als Stadt Leipzig sollten uns einmal daran erinnern, welche Vorschläge es in der Diskussion
hinsichtlich der Verkehrsplanung in der Stadt bereits gab. So wurde im Zusammenhang mit der
Südtangente auch die Frage diskutiert, ob eine
Entlastungsstraße, die den Auwald quert - die
Grünen werden das nicht gerne hören -, zu einer
Entlastung des Verkehrs in Leipzig führen kann.
Auch für den Osten der Stadt sind Lösungen diskutiert worden. Ich erinnere aber auch an die
Debatten über Flächennutzungspläne. Wenn wir
mögliche Trassen nicht freihalten, ist das bedenklich. Dieser Frage sollten wir uns stellen.
Wenn wir uns über innovative Verkehrslösungen
in der Innenstadt Gedanken machen, wenn wir
tatsächlich das Ziel haben, den Individualverkehr
in der Innenstadt zu verringern und dort mehr
Fläche für Fußgänger zur Verfügung zu stellen,
dann müssen wir diese Lösungsvorschläge wieder neu denken.
Wir müssen auch der Frage nachgehen, ob wir
für die Ost-West-Verbindung der Stadt Leipzig
einen Tunnel benötigen, und zwar für den schienengebundenen Verkehr und nicht für den Individualverkehr. Herr Oberbürgermeister, ich habe
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Sie schon des Öfteren dafür kritisiert, dass Visionen für die Stadt Leipzig fehlen. Jetzt sind Sie ein
wenig vorgeprescht mit den Ergebnissen aus der
IHK-Studie. Aber das ist eine Sache, die wir wirklich ernsthaft überlegen müssen. Das würde
zwar jede Menge Geld kosten. Wir würden nicht
so billig davonkommen, wie wir es mit dem CityTunnel geschafft haben. 20 Millionen Euro für ein
Milliardenprojekt, das wird hier nicht funktionieren. Aber wenn wir uns wirklich ernsthaft Gedanken machen und uns die Realisierungszeiträume
solcher Großprojekte vor Augen führen, dann
kommen zumindest wir zu dem Schluss: Es ist
jetzt höchste Eisenbahn, daran zu denken, wie
wir diese Dinge anpacken und lösen.
Wie gesagt, es wäre schön, den Hauptbahnhofvorplatz durch intelligente Verkehrsführungen
sinnvoller zu gestalten. Dafür haben Sie unsere
Unterstützung. Die Probleme des Verkehrs in einer wachsenden Stadt wären damit aber nicht
gelöst. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Nur kurz zum
Beitrag von Herrn Morlok. Es hat einen guten
Grund, warum wir nicht die Straßenbahn unter
die Erde legen wollen. Dafür müsste man sehr,
sehr tief unter die Erde und käme tatsächlich in
Schwierigkeiten mit den jetzt schon bestehenden
Systemen.
Ein Zweites. Wir haben das schon in den Blick
genommen und wollen den ÖPNV, den Schienenverkehr, und den Fußverkehr an dieser Stelle
bevorzugen; denn dieser Ort ist die Eintrittskarte
in die Stadt Leipzig. Das sollte man hier auch unterstützen.
Zum Vorschlag von Herrn Weber. Wir haben uns
Punkt 3 des Verwaltungsstandpunkts zu eigen
gemacht. Ich bin sehr gespannt, wie der Herr
Oberbürgermeister damit umzugehen gedenkt,
dass das jetzt extra noch einmal herausgelöst
wird. Noch einmal: Das ist in der Neufassung
unseres Antrags mit aufgegangen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Antrag, der eine visionäre Lösung verspricht,
sollte eigentlich auch den Nutzen aufzeigen.
Welchen Nutzen hat denn eine Troglösung? Verringert sie den Verkehr? Nein. Verringert sie Abgase? Nein. Kann sie in irgendeiner Weise einer
Verkehrslösung in Leipzig gerecht werden? Sie
wird zwar dem natürlichen Entwicklungspotenzial
des Hauptbahnhofvorplatzes zugutekommen, hat
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
aber außer diesem Punkt nichts anderes zu bieten, als Geld in unerschöpflicher Höhe auszugeben.
Wir hatten den Antrag gestellt, für die Lösung
des Verkehrsproblems ganz Leipzig in den Blick
zu nehmen. So hat es eben auch Herr Morlok
gesagt: Man muss es ganzheitlich sehen. Wenn
man nicht auch die betroffenen Randgebiete
einbezieht und sich nur auf den Bahnhofsvorplatz fokussiert, dann klappt das nicht.
Derzeit sind viele Lösungsvorschläge im Gespräch. Man sollte darüber diskutieren, wie diese
Vorschläge zusammengebracht werden können.
Vielleicht kann so eine innovative Sache daraus
werden. Eine Einzellösung, insbesondere eine
Troglösung, stößt bei uns auf Ablehnung, weil sie
nur Geld kostet und überhaupt nichts bringt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, bitte.
Stadtrat Haas (CDU): Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. - Ich war als Redner an der Stelle
gar nicht vorgesehen, meine Damen und Herren.
Aber ich habe intensiv zugehört und möchte gern
etwas dazu sagen.
Herr von der Heide, ich frage mich wirklich, wo
dieses Grünen-Wissen herkommt, dass es
schneller und billiger wird mit dem, was Sie hier
vorschlagen. Was unterscheidet unseren Prüfauftrag von dem, was ich von Ihnen hier jetzt gehört habe? Ich weiß nicht, was bei dem von uns
vorgeschlagenen Prüfauftrag herauskommt. Aber
wir werden uns dem Ergebnis stellen. Wir wollen
eine Gesamtbetrachtung für die Stadt, und zwar
für jede Verkehrsart: für Fußgänger, für Radverkehr, für den öffentlichen Personennahverkehr
und für den Autoverkehr. Wenn die Ergebnisse
dieser Prüfung vorliegen, werden wir sie nicht
etwa ideologisch bewerten nach dem Motto:
Lasst uns dort einen Radschnellweg ohne Autoverkehr bauen. - Nein, das Gesamtkonzept muss
passen für unsere wachsende Stadt.
Lassen Sie uns das Ergebnis bitte bei aller politischen Kontroverse ganz wertneutral betrachten
und dann diskutieren, mit welcher Lösung wir die
Stadt voranbringen können. Hier geht es nicht
nur um Geld oder eine Fokussierung auf eine
Verkehrsart. Wir bitten darum, im Interesse der
Stadt Leipzig etwas prüfen zu lassen, und dafür
werbe ich noch einmal um Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): So ergebnisoffen ist es aber nicht, Herr
Haas. Sie von der CDU behaupten, Sie würden
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unseren Änderungsantrag in die dritte Neufassung Ihres Antrags übernehmen. Diese sieht
aber nur zwei Möglichkeiten vor: entweder Trog
oder Tunnel. Die Möglichkeit, den Willy-BrandtPlatz zu sperren und an anderen Knotenpunkten
entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen - zum Beispiel Ausbau der Berliner Brücke -,
die wir in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen haben, kommt in Ihrer Neufassung nicht vor.
Deswegen sehe ich unseren Änderungsantrag in
Ihrer Neufassung nicht als aufgegangen an.
Allein schon aus diesem Grund sehe ich einen
Unterschied zwischen Ihrem Antrag und dem
Verwaltungsstandpunkt; denn darin wird klar Bezug genommen auf unseren Änderungsantrag,
sodass davon auszugehen ist, dass dieser auch
berücksichtigt werden soll. Das heißt: Aus meiner Sicht können wir sehr wohl den Verwaltungsstandpunkt abstimmen, wie von Herrn Weber
beantragt. Dann würde ich unseren Änderungsantrag als berücksichtigt ansehen. Bleiben Sie
unverändert bei Ihrem Antrag, dann bleibt auch
unser Änderungsantrag so bestehen.
Wie gesagt, so ergebnisoffen und ideologiefrei,
wie Sie hier vorgeben, sind Sie nicht. Sie wollen
auf jeden Fall, dass der Autoverkehr weiterhin
vor dem Hauptbahnhof entlangfließt, und sei es
unterirdisch. Aber die Vorstellung, dass dort
überhaupt kein Autoverkehr mehr fließt, sondern
umgeleitet wird, gibt es in der Neufassung Ihres
Antrags nicht. Von daher sind Sie nicht ergebnisoffen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und
am Livestream! Auch wir würden dem Verwaltungsstandpunkt unsere Zustimmung erteilen.
Wir finden auch, dass der Änderungsantrag von
den Grünen den Antrag von der CDU wesentlich
weiterentwickelt, um es einmal positiv auszudrücken. Auch wir sind der Meinung, dass es einer
ergebnisoffenen Prüfung der Verkehrssituation
am Hauptbahnhof bedarf. So wie es im Moment
ist, kann es nicht bleiben. Es gibt ja nicht nur ein
Verkehrschaos bei Straßenbahnen und Bussen,
sondern auch auf den Radwegen.
Schade ist, dass unser Antrag, den wir in der
Haushaltsdebatte gestellt hatten, in dem es genau darum ging, nämlich Geld in die Hand zu
nehmen, damit solche strategischen Planungen
in der Verwaltung angegangen werden können,
keine Mehrheit bei unseren lieben Ratskolleginnen und Ratskollegen gefunden hat. Diese strategischen Planungen - um nichts anderes geht
es hier jetzt - werden wir heute wahrscheinlich
beschließen. Die Frage ist: Wer soll das tun? Na-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
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türlich muss es getan werden. Wir von der Linken haben schon letztes Jahr darüber nachgedacht, dass es solcher strategischen Planungen
bedarf. Man darf nicht nur an Schulen und Kindergärten denken, sondern muss sich auch mit
dem Verkehr beschäftigen. Es wäre schön gewesen, wenn wir schon damals beschlossen hätten, dass sich jemand mit den strategischen Planungen beschäftigt. Aber leider ist es zu diesem
Beschluss nicht gekommen.
rien zu untersuchen und zum anderen die von
der CDU vorgeschlagene Troglösung nach den
von ihr genannten Kriterien zu untersuchen.
Konkret: Es werden zwei Prüfaufträge ausgelöst.
Auch wir sind der Meinung: Der Umweltverbund
muss gestärkt werden, und das nicht nur am
Hauptbahnhof. Deswegen werden wir dem Verwaltungsstandpunkt und dem Änderungsantrag
der Grünen zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ja aber es hilft
nichts, Sie geben der Verwaltung jetzt den Auftrag, nach den von Ihnen vorgegebenen Kriterien
untersuchen zu lassen, zum einen ob eine Fußgängerzone auf dem Willy-Brandt-Platz und eine
Verlegung des Autoverkehrs möglich sind und
zum anderen ob dort eine Absenkung des Autoverkehrs machbar ist. Das sind zwei verschiedene Prüfaufträge zum selben Thema.
Oberbürgermeister Jung: Ich versuche jetzt
einmal, Licht ins Dunkel zu bringen, und werde
dabei nicht inhaltlich, sondern rein formal vorgehen.
Es gibt einen Antrag der CDU-Fraktion. Daraufhin wurde ein Verwaltungsstandpunkt erarbeitet,
der lautete: Zustimmung mit Ergänzungen. Die
Ergänzungen des Verwaltungsstandpunkts hat
die CDU-Fraktion in die Neufassung ihres Antrags übernommen. Insofern kann man über den
Verwaltungsstandpunkt nicht mehr abstimmen.
Es gibt einen Änderungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen. Jetzt kommt das Interessante: Die CDU-Fraktion hat diesen Änderungsantrag übernommen. Er ist somit Bestandteil des Beschlusstextes ihres Antrags. Damit
hätte die Verwaltung die Aufgabe, beide Untersuchungsverfahren einzuleiten. Das heißt: Kein
Wort des Antrags der CDU-Fraktion wird gegenstandslos mit der Übernahme des Änderungsantrags der Grünen, und umgekehrt bleibt der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen komplett bestehen.
Wenn Sie das so aufrechterhalten, Frau Dr.
Heymann, stimmen wir jetzt über einen Antrag
ab, der sowohl den Untersuchungsauftrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet als
auch die von der CDU vorgeschlagene Untersuchung einer Troglösung.
Herr von der Heide dazu.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Nur zur Sicherheit: Wir formulieren in unserem Änderungsantrag Kriterien für diese Prüfung. Diese Kriterien gelten weiterhin; sie werden
mitübernommen.
Oberbürgermeister Jung: Ich kann es nicht anders umsetzen, als zwei Untersuchungsaufträge
auszulösen: zum einen den Willy-Brandt-Platz
nach den von den Grünen vorgegebenen Krite-
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Aber dann gelten die Kriterien eigentlich alternativ. Unser Änderungsantrag wäre dann ein
Alternativantrag zum CDU-Antrag.
Vor der Abstimmung noch Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, ich kann nachvollziehen, dass man
unter Umständen in einer Prüfung zwei Aufträge
mit unterschiedlichen Kriterien formuliert. Was
man aber nicht tun sollte, ist, zwei verschiedene
Prüfaufträge auszulösen und diese an zwei unterschiedliche Ingenieurbüros zu vergeben. Dann
würde man womöglich zwei miteinander konkurrierende Gutachten erhalten. Wenn man das tut,
dann sollte man sich schon einen Partner suchen, der beides kann, und diesem die beiden
Varianten mit den jeweiligen Kriterien an die
Hand geben. Wenn man das so versteht, ist das
eine Sache, die man machen kann. Zwei miteinander konkurrierende Gutachten werden uns
mit Sicherheit nicht weiterbringen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, das ist
die Königslösung. - Ich möchte persönlich noch
etwas dazu sagen. Ich bitte Sie alle miteinander,
diesen Untersuchungs- und Prüfauftrag als das
anzusehen, wie Sie ihn formuliert haben, nämlich
ergebnisoffen und ideologiefrei unterschiedliche
Lösungsansätze für unsere Verkehrsprobleme zu
untersuchen. Wichtig ist, dass wir Antworten bekommen auf Fragen wie: Geht eine Troglösung
überhaupt? Ist sie ingenieurtechnisch möglich?
Was ist statisch oder bezüglich des Untergrunds
zu bedenken? Und: Ist die Lösung, die von
Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen wird, verkehrspolitisch zu organisieren und, wenn ja, mit
welchen Kosten ist zu rechnen und zu welchen
Ergebnissen wird sie führen? Es sind zwei verschiedene Prüfvorgänge, die im besten Fall von
einem Ingenieurbüro ausgeführt werden sollten. Ich glaube, da sind wir uns sowohl verkehrsorganisatorisch als verkehrspolitisch einig, Frau
Dubrau.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich möchte
nur noch einmal darauf hinweisen, dass der
Grünen-Antrag eindeutig besagt: Der CDUAntrag wird geändert. Das bedeutet aber nicht,
er wird durch den Antrag der Grünen ergänzt,
sondern das bedeutet nach meinem Verständnis,
dass er in den Wortlaut des Grünen-Antrags geändert wird. Bitte korrigieren Sie mich, wenn dem
nicht so sein sollte. Deswegen verstehe ich immer noch nicht, warum wir jetzt nicht auch den
Änderungsantrag der Grünen abstimmen können.
Oberbürgermeister Jung: Weil die CDUFraktion diesen Änderungsantrag übernommen
hat - Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Aber nicht
eins zu eins.
Oberbürgermeister Jung: Sie hat ihn eins zu
eins zum Bestandteil ihres Antrags gemacht, ohne den eigenen Antrag zurückzunehmen.
Können wir jetzt zur Abstimmung über diesen
Antrag kommen? - Wer dem zustimmt, bitte ich
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen,
einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so
beschlossen.
Wir fahren in der Tagesordnung fort.
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Anfragen an den Oberbürgermeister
Da der Kollege Rosenthal gerade nicht im Saal
ist, ziehe ich die Anfrage 17.2 vor.
17.2 Schließung von Sparkassenfilialen (VIF-04021)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Kollege Fabian, bitte übernehmen Sie die
Sitzungsleitung, während ich diese Anfrage beantworte.
Meine Damen und Herren, Sparkassen stehen
wie alle privaten und öffentlichen Kreditinstitute
momentan vor vielfältigen Herausforderungen,
die sie selbst nicht beeinflussen können. Ich will
nur kurz aufführen, wodurch das Geschäftsmodell und das Handeln im Moment infrage stehen:
erstens durch eine kontinuierliche Zunahme EUrechtlicher Regulierungen, unter anderem Vorgaben mit immer höheren Anforderungen an Risikovorsorge und Eigenkapitalbildung, Stichwort:
Basel I bis Basel III;
S e i t e | 14
zweitens durch die im Ergebnis der Bankenkrise,
die im Übrigen nicht die Sparkassen verursacht
haben, weiteren Verschärfungen von bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen das konkrete
Geschäftsmodell betreffend,
drittens durch ein bekanntermaßen schwieriges
Marktumfeld, insbesondere infolge des zunehmenden Wettbewerbs sowie der derzeitigen
Niedrigzinspolitik der Notenbanken mit der Folge, dass über klassische Geschäftsmodelle wie
die Kreditvergabe und Refinanzierung kaum
noch Erträge erwirtschaftet werden können - ich
will hier nur auf das Thema Direkt- und Internetbanken hinweisen, die in der Tat eine große
Konkurrenz sind -, und
viertens durch die zunehmende Digitalisierung
im Bankensektor selbst, aber auch aufseiten der
Kunden, die das digitale Angebot der Sparkasse
nutzen. - Ich weiß nicht, wer von Ihnen eine
Sparkassen-App nutzt und sein Konto komplett
online bedient, 24 Stunden täglich, Tag und
Nacht. Ich jedenfalls tue das.
Die gesetzliche Aufgabe der Sparkasse besteht
in der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft im Geschäftsgebiet. Sie ist ein regionales Institut. Zur
nachhaltigen Ausrichtung ihres Geschäftsmodells
auch und gerade im kommunalen Interesse sind
Veränderungen und Anpassungen an diese Veränderungen unumgänglich. Diese umfassen
auch die Neustrukturierung von Verwaltungsund Vertriebsstrukturen, auch unter Synergieaspekten. Sparkassen sind entsprechend ihres öffentlichen Auftrags eben auch Wirtschaftsunternehmen. Sie haben ihre Leistungen vor Ort unter
Berücksichtigung der jeweiligen Markterfordernisse und nach kaufmännischen Grundsätzen zu
erbringen. - Ich möchte jetzt nicht aus dem Sparkassengesetz zitieren; das kann man dort nachlesen. - Deswegen bitte ich um Verständnis,
dass ich die beiden Fragen wie folgt beantworte:
Der Verwaltungsrat, dem auch Mitglieder des
Stadtrats angehören, ist als Kollegialgremium
das Überwachungsorgan der Sparkasse Leipzig
und bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik.
Dieser Verwaltungsrat, dessen Vorsitzender ich
bin, muss dabei schon von Rechts wegen darauf
hinwirken, dass die Sparkasse ihren öffentlichen
Auftrag im Rahmen der dafür letztlich erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit auch erfüllen
kann. Um einer Sparkasse die nachhaltige Erfüllung ihres Auftrags zu ermöglichen, muss sich
ein Verwaltungsrat konstruktiv-kritisch mit den
genannten zentralen Herausforderungen und
den vom Vorstand dazu vorgelegten Vorschlägen
und Grundsatzentscheidungen auseinandersetzen, vor allem und gerade dann, wenn diese in
Reaktion auf geänderte Rahmenbedingungen erforderlich sind.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Meine Damen und Herren, in der Anfrage wird
zutreffend auf ein geändertes Kundenverhalten
abgestellt. Immer mehr Menschen erledigen ihre
Bankgeschäfte online und damit außerhalb der
üblichen Öffnungszeiten von Geschäftsstellen
und von den Standorten räumlich unabhängig.
Viele nutzen Apps. Manche reden bereits von der
neuen Head-down-Generation. Nicht zuletzt
auch diese Entwicklung trägt immer mehr dazu
bei, dass der Betrieb von Geschäftsstellen immer
unwirtschaftlicher wird. Ich denke, es ist hier
wirklich wichtig, festzuhalten: Es ist immer wieder neu zu hinterfragen, ob das dichte Netz der
Filialen und Geschäftsstellen der Sparkasse wirtschaftlich betrieben werden kann. Mehr Einwohnerinnen und Einwohner bedeuten in der heutigen Zeit eben nicht mehr automatisch mehr
Kundenpotenzial oder Nachfrage nach persönlichen Bankleistungen vor Ort.
Mit dem neuen Standortkonzept für Geschäftsstellen ab 2018 hat die Sparkasse Leipzig aus
meiner Sicht einen sehr guten Kompromiss gefunden, der im Ergebnis auch zukünftig für das
Gebiet der Stadt Leipzig sicherstellt, dass für jeden Einwohner und jede Einwohnerin in nicht allzu weiter Entfernung eine Sparkassenfiliale verfügbar ist.
Die Auswahl der insgesamt sechs im Stadtgebiet
Leipzig liegenden Standorte, die im Ergebnis ab
2018 geschlossen werden sollen, erfolgte nach
intensiver Erörterung im Verwaltungsrat und auf
Grundlage eingehender Analysen und klarer Kriterien. Ich möchte die Auswahlkriterien noch
einmal benennen: erstens: prognostizierte demografische und wirtschaftliche Entwicklung,
zweitens: Wegstrecke und Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, drittens: Wirtschaftlichkeit jeder einzelnen Geschäftsstelle nach
Kosten-Nutzen-Relation.
Als Vorsitzender des Verwaltungsrats habe ich
mit dem Vorstand intensiv vorerörtert und dann
mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Erörterung der diesbezüglichen Vorschläge sehr genau darauf geachtet, dass Standortentscheidungen objektiv begründbar und im
Rahmen der Abwägung am Ende auch nachvollziehbar sind. Im Ergebnis dieser Vorgaben wurde der Vorstand unter anderem beauftragt, zu
einzelnen Standorten zu prüfen, ob Schließungen gegebenenfalls durch den Einsatz zusätzlicher Selbstbedienungstechnik oder anderer
Maßnahmen flankiert werden können. Wir haben
keineswegs im Verwaltungsrat alles eins zu eins
umgesetzt, sondern wir haben Hinweise aufgenommen und Änderungen eingeleitet. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Das bedeutet aber leider eben auch, dass es für einige
Kunden gewohnte Anlaufstellen in der bisherigen
Form nicht mehr geben wird.
S e i t e | 15
Im Ergebnis unterhält die Sparkasse aber auch
zukünftig das mit Abstand dichteste Netz von
Geldautomaten, Kontoauszugsdruckern und
Überweisungsterminals im Stadtgebiet. Darüber
hinaus wird es flankierend auch mobile Serviceangebote geben; Sie kennen die beiden Sparkassenbusse. Es besteht die Übereinkunft mit
dem Vorstand der Sparkasse, dass ab 2018 72
Filialen und 42 Selbstbedienungsstandorte eine
verlässliche Standortperspektive zumindest für
die nächsten fünf Jahre haben.
Die Sparkasse Leipzig ist und bleibt einer der
wichtigsten Arbeitgeber in der Stadt Leipzig, übrigens auch einer der wichtigsten Unterstützer im
sozialen Bereich mit Sport- und Kulturangeboten.
Als Träger der Sparkasse hat die Stadt Leipzig
daher ein erhebliches Interesse an einem starken und zukunftsfähig ausgerichteten Institut. Die
Aufrechterhaltung auch unwirtschaftlicher Filialstandorte kann keine Alternative sein, da sie die
Sparkasse im Ergebnis und auch im Wettbewerb
eben nicht stärken, sondern nicht unerheblich
schwächen würde. Aus diesem Grund trägt der
Verwaltungsrat und auch ich als Person gerade
im Interesse der Sparkasse und der Stadt Leipzig
insgesamt die strategische Ausrichtung der
Sparkasse an geänderte wirtschaftliche, demografische und auch kundenbezogene Rahmenbedingungen mit. Damit wird nach gemeinsamer
Überzeugung von Vorstand und Verwaltungsrat
auch nach der Umsetzung des neuen Standortkonzepts die Sparkasse Leipzig in der Lage sein,
den Versorgungsauftrag der Bevölkerung im
Hinblick auf geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten gut zu erfüllen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Vielen Dank,
Herr Oberbürgermeister. - Es gibt dazu zwei
Wortmeldungen. Herr Volger und Frau Wohlfarth
haben noch eine Nachfrage.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Ihre Schilderung des Problems der Wirtschaftlichkeit der
Sparkasse veranlasst mich zu der Frage: Wie
hoch war der Gewinn der Sparkasse im Jahr
2015, wie im letzten Geschäftsbericht dargelegt?
Ich helfe Ihnen gern. Es waren 22 Millionen Euro. War das ein gutes oder ein schlechtes Ergebnis?
Oberbürgermeister Jung: Ein sehr mittelmäßiges.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ein
sehr mittelmäßiges. Gut, das kann man vielleicht
so sehen. - Noch eine Frage zu den Rahmenbedingungen nach Basel I bis Basel III. Sie hatten
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
ausgeführt, dass es immer schwieriger wird, in
diesem Marktumfeld zu agieren. Wie hoch ist der
Eigenkapitalanteil, der gemäß dieser Vorgaben
aktuell von der Sparkasse Leipzig gefordert
wird?
Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen
jetzt nicht präzise sagen.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
kann es Ihnen sagen. Es sind 8 Prozent. Mit den
neuen Verschärfungen werden es 10 Prozent
sein; so die Aussage des Sparkassenvorstands
mir gegenüber in einem persönlichen Gespräch.
- Wie hoch ist der Eigenkapitalanteil der Sparkasse selbst?
Oberbürgermeister Jung: Der Eigenkapitalanteil der Sparkasse muss deutlich gestärkt werden, innerhalb des Sparkassenwesens.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Genau. Zukünftig braucht es eine Eigenkapitalquote
von 10 Prozent. Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Zurzeit liegt sie bei 15,6 Prozent. - So viel zu
den politischen Rahmenbedingungen, die das
Wirtschaften der Sparkasse so viel schwieriger
machen.
Mit Verlaub, ein Ergebnis von 22 Millionen Euro
Gewinn für ein kommunales Unternehmen, wovon 5 Millionen Euro in Sponsoring gesteckt
werden, das ist vielleicht in Ihren Augen ein mittelmäßiges Ergebnis, aber erzielt auf Kosten der
Leipziger Bürger. Filialschließungen damit zu
begründen, dass die Wirtschaftlichkeit erhalten
werden muss und dies angesichts von 22 Millionen Euro Gewinn: Da habe ich ein anderes Verständnis von Wirtschaftlichkeit.
Oberbürgermeister Jung: Ach, Herr Volger!
Wenn Sie nur einzelne Punkte herauspicken und
sich daran hochziehen, klingt das vielleicht sehr
plausibel; aber für ein Gesamtkonzept muss man
schon die Situation insgesamt betrachten. Und
die Situation insgesamt ist so - ich will es noch
einmal wiederholen -:
Erstens. Die Kundennachfrage in den Filialen
bricht massiv ein.
Zweitens. Die Sparkasse muss sich heute so
aufstellen, dass sie am Ende gut dasteht und wir
vor Ort ein starkes und gutes Kreditinstitut für
unseren Mittelstand, unsere Handwerker etc.
haben.
Drittens. Man nimmt den Menschen nichts weg,
was an Gewinn da ist, sondern man nutzt ihn zur
Stabilisierung der Sparkasse, zur Gewinnaus-
S e i t e | 16
schüttung sowie für Spenden und Sponsoring,
agiert also regional verbunden.
Außerdem: Ihre Kapitalrücklage kann eben nicht
bei nur 10 Prozent liegen, weil sie innerhalb der
Sparkassen ganz anderen Bedingungen ausgeliefert ist als Geschäftsbanken, die weltweit agieren. Die Sparkasse ist gesetzlich gezwungen,
viel mehr in die Sicherheitsrücklage zu packen,
als sie will. Und das wird so weitergehen. Basel
III ist längst nicht abgeschlossen.
Wir könnten jetzt ein Seminar darüber abhalten,
ich will Ihnen aber nur eines sagen: Die Sparkasse Leipzig ist gut unterwegs. Sie hat sich in
den letzten Jahren fantastisch entwickelt - nach
schwierigen Zeiten; das gehört zur Wahrheit dazu -, aber sie ist noch längst nicht da, wo andere
Institute dieser Größenordnung bereits sind. Ich
erinnere auch daran, dass Stadträte einer Regionalisierung das Wort geredet und dafür gekämpft
haben, die Sparkasse größer aufzustellen. Statt
sie zu verkleinern, sollten wir die Sparkasse Muldental in die Sparkasse Leipzig eingliedern, das
wäre richtig.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Jung, meine Frage bezog sich auf die Filialschließungen. Abgesehen davon, dass Sie die
Sparkasse Leipzig jetzt einmal als sehr gut und
einmal als mittelprächtig dargestellt haben und
ich deshalb nicht nachvollziehen kann, wie es
wirklich aussieht, noch eine weitere Frage: Glauben Sie, dass es für die Kundenbindung und für
die Zukunft der Sparkasse Leipzig der richtige
Weg ist, die Filialstandorte zu reduzieren, ohne
vorher mit der Leipziger Bevölkerung bzw. den
Kunden der Sparkasse Rücksprache zu halten?
Die Filialen werden aufgrund einer gewinnorientierten Herangehensweise geschlossen. Glauben
Sie, dass dies der richtige Weg für die Zukunft
der Sparkasse Leipzig und für die Kundenbindung ist?
Das war meine letzte Frage dazu. Über alles andere kann man sich sicherlich streiten. Ich glaube, hier werden einige alternative Fakten in den
Raum gestellt. Ob sie jetzt von mir kommen oder
von Ihnen oder vom Sparkassenvorstand mir gegenüber geäußert, sei einmal dahingestellt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Volger,
bitte beschränken Sie sich auf Fragen.
Oberbürgermeister Jung: Die Antwort ist ganz
einfach. Das ist kein populärer Weg, aber ich halte ihn für zwingend aufgrund der veränderten
Marktbedingungen und des veränderten Kundenverhaltens. Wir reden hier über eine sehr,
sehr überschaubare Reduzierung um sechs Filialen.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Wohlfarth
hat auch eine Nachfrage dazu.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): In Anbetracht der
bundespolitischen und europarechtlichen Regelungen, die die Sparkassen einzuhalten haben,
ist mir der finanzielle Druck durchaus bewusst.
Auch dass wir eine Regionalisierung der Sparkasse zwingend beibehalten sollten, weil dies
unserer städtischen Verantwortung in einem
Großraum entspricht, und wir uns solidarisch mit
den sich demografisch wesentlich schlechter
entwickelnden Umlandgebieten zeigen müssen,
ist mir klar.
Was ich persönlich jedoch schwierig finde und
das auch gleich nachfragen möchte, ist, dass
sich die Sparkasse meiner Meinung nach dort
zurückzieht, wo sich das Nutzerklientel eben
nicht auf Digitalisierung einlassen kann, weil es
ein entsprechendes Alter hat oder auch die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Diese Kunden sind auf Filialen angewiesen. Wir
dürfen diejenigen, die aufgrund ihres Alters oder
ihrer Meinung nicht mehr auf Digitalisierung umsteigen wollen oder können, nicht dazu zwingen.
Wir müssen bedenken, dass in dieser Stadt auch
Bürger leben, die sich schlichtweg eine Digitalisierung, den Zugang zu Internet und Technik,
nicht leisten können. Wer von Hartz IV lebt, hat
kein Geld - Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Wohlfarth, stellen Sie bitte jetzt Ihre Frage.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Meine Frage ist:
Wie weit haben der Verwaltungsrat und die
Sparkassenführung und auch Sie in Person bei
der Kundennachfrage der Filialen mit betrachtet,
wo Baugebiete ausgewiesen werden und wie
sich die Struktur um die einzelnen Filialen herum
perspektivisch entwickeln wird? Welche konkreten Abpufferungsmaßnahmen haben Sie besprochen oder schweben Ihnen vor?
Oberbürgermeister Jung: Wir haben sehr intensiv über jeden einzelnen Standort gesprochen, der zur Diskussion gestellt wurde. Wir haben abgewogen nach den Kriterien, die ich eben
schon genannt habe. Wir haben in der Tat auch
die demografische Entwicklung beleuchtet. Ich
glaube, wir haben insgesamt ein sehr dichtes
Netz und sind insgesamt in einer Situation, wo
Geldverkehr, Bankberatung und Sparkassenleistungen erreichbar und zumutbar vorgehalten
werden.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Geisler
hat noch eine Nachfrage.
S e i t e | 17
Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister,
ich habe eine Nachfrage. Betrachten wir doch
einmal Lützschena. Sie sprachen ja eben von
der zumutbaren Erreichbarkeit. Die Bürger Lützschenas müssen entweder zur nächsten Filiale
der Sparkasse in Möckern fahren, weil es in
Stahmeln und in Waren keine Filiale gibt, oder
aber sie müssen bis nach Schkeuditz fahren,
weil es auch in Hänichen-Modelwitz keine Filiale
gibt, das heißt: über die Tarifzonengrenze des öffentlichen Nahverkehrs hinaus, was extrem teuer
ist,. Die Filiale in Lützschena gehörte zur Sparkasse Nordsachsen.
Meine Frage: Wie wollen Sie bzw. die Sparkasse
sicherstellen, dass die Bürger dieser Randgemeinde nicht als Bittsteller gesehen werden?
Wie will die Sparkasse ihrem Versorgungsauftrag
dort künftig nachkommen? Es wäre denkbar,
dass sie quasi proaktiv auf die Menschen oder
den Ortschaftsrat zugeht und sagt: Okay, wir bieten folgende mobile Lösungen an, sicher definitiv
nur für eine gewisse Übergangszeit.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Gemeinde
Lützschena-Stahmeln im Moment nicht einmal
einen Supermarkt hat, wo man sich im Zweifelsfall über seinen Einkauf Bargeld auszahlen lassen könnte. Es gibt schlicht und ergreifend in
beiden Orten keine Möglichkeit, Geld abzuheben. Dort braucht es klare Lösungen, und zwar
von der Sparkasse kommend und nicht von den
Ortschaftsräten und Bürgern als Bittsteller.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt das klare Angebot der Sparkasse Leipzig und auch des Vorstands zur Person, in den Ortschaftsräten präsent zu sein. Ich kann Ihnen nur raten, Herr
Geisler: Direktansprache. Dann wird die Sparkasse vor Ort mit Ihnen darüber diskutieren.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nächster Fragesteller ist Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Ich
habe zwei Nachfragen. Die erste bezieht sich auf
die von Ihnen genannten Kriterien für die vorgesehenen Filialschließungen. Haben Sie nicht
auch den Eindruck, dass nach den von Ihnen
genannten Kriterien nur am grünen Tisch entschieden werden kann? Ich hatte beim Gespräch
mit der Sparkasse den Eindruck, dass es in erster Linie um die Entfernung zur nächsten Sparkassenfiliale geht und keine Rücksicht auf die
tatsächlichen Wegeverbindungen in den jeweiligen Quartieren genommen wurde. Unberücksichtigt blieb auch, wie die Zentren in den jeweiligen Quartieren ausgestattet sind. Deshalb meine Frage: Halten Sie diese Kriterien nicht auch
für eher ungeeignet? - Das ist die erste Frage.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Die zweite Frage. Sie hatten davon gesprochen,
dass der Verwaltungsrat die Richtlinien der Geschäftspolitik bestimmt. Gehört dazu aus Ihrer
Sicht nicht auch ein gewisser Abgleich mit den
Strategien der Eigentümer der Sparkasse, in diesem Fall der Stadt Leipzig bzw. den anderen Gebietskörperschaften in ihren jeweiligen Bereichen? Ich nenne hier das Zentrumskonzept oder
auch die ÖPNV-Konzepte. Ein konkretes Beispiel
betrifft Grünau. Wir haben noch keine Sicherheit
über den Weiterbetrieb des „Grünolino“. Das ist
ja noch offen; wir werden das hoffentlich Ende
dieses Jahres entscheiden. Aber solange das
nicht klar ist und wir nicht wissen, ob ÖPNVVerbindungen weiterhin bestehen bleiben, ist es
schwierig, über Filialschließungen zu sprechen.
Oberbürgermeister Jung: Der Verwaltungsrat
hat sich in der Tat auch mit diesen Fragen in den
Vorabwägungen beschäftigt. Das ist keineswegs
am grünen Tisch entschieden worden. Sie können davon ausgehen, dass sowohl die Landräte
als auch ich als auch die von Ihnen gewählten
Vertreter im Verwaltungsrat diese Fragen gestellt
haben, auch in bilateralen Gesprächen. Die Abwägung, wie die Strategien der Sparkasse mit
den städtischen Zielen und den Zielen der Regionalentwicklung in Übereinstimmung zu bringen
sind, findet stets statt. Da gibt es ein sehr, sehr
gutes Miteinander und ein sehr gutes Übereinander.
Ich kann nur raten, gerade auch wegen der persönlichen Betroffenheit, die im jeweiligen Stadtoder Ortsteil, den Sie vertreten, begründet liegt:
Suchen Sie das direkte Gespräch mit der Sparkasse! Es wird natürlich auch Enttäuschungen
geben. Der eine oder andere Kunde wird natürlich darüber nicht erfreut sein. Aber perspektivisch für die nächsten Jahre halte ich das Vorhalten von 72 Filialstandorten und über 40 weiteren
Möglichkeiten für ein nach wie vor gutes und
dichtes Netz der Sparkasse Leipzig.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es gibt jetzt
noch vier Wortmeldungen. - Nächster Fragesteller ist Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, in den Fragen ist bereits das Thema
„Attraktivität der Sparkasse im Neukundengeschäft“ angeklungen. Dazu möchte ich gern
nachfragen. Angesichts der Situation einer
wachsenden Stadt und der Personengruppen,
die zu uns nach Leipzig kommen, darunter viele
junge Menschen, und mit Blick auf die Wettbewerbssituation, in der die Sparkasse Leipzig
auch im Neukundengeschäft steht: Was meinen
Sie, welche Faktoren werden für die potenziellen
Neukunden entscheidend sein werden: attraktive
S e i t e | 18
Onlineangebote, gute Konditionen oder ein breites Filialnetz?
Oberbürgermeister Jung: Dazu gibt es natürlich schon Untersuchungen. Herr Morlok, Sie haben fast eine rhetorische Frage gestellt. Die entscheidenden Faktoren sind in der Tat die Konditionen sowie die Direktheit, die Schnelligkeit und
die Flexibilität im Onlinebereich.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Als Nächstes
eine Nachfrage von Herrn Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister, viele Antworten haben
Sie schon gegeben, wenn auch manchmal unbefriedigende. Meine Nachfrage bezieht sich auf
Punkt 2 unserer Anfrage, die Alternativen. Sie
hatten bisher keine konkreten Alternativen genannt. Können Sie Auskunft geben, welche Alternativen im Verwaltungsrat oder anderswo besprochen worden sind?
Oberbürgermeister Jung: Zu dem jetzt vorgelegten Konzept, das wir abgestimmt und beschlossen haben, gibt es keine Alternativen. Zu
den einzelnen Standortschließungen haben wir
aber sehr wohl Alternativen diskutiert. Die Serviceangebote beschränken sich ja nicht allein auf
die Filialen. Zu nennen sind auch die nicht personell besetzten Selbstbedienungsstandorte sowie der Bus der Sparkasse, der mobil unterwegs
ist. Diese Alternativen sind abgewogen worden
und werden dementsprechend eingesetzt.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Ich habe noch
eine wohl eher theoretische Frage. Wie viel spart
die Sparkasse Leipzig durch die Schließung der
sechs Filialen in Leipzig einschließlich des dazugehörigen Personals?
Oberbürgermeister Jung: Dazu gibt es sehr differenzierte Hochrechnungen. Ich bin allerdings
nicht befugt, hier im Einzelnen über die Geschäftssituation der Sparkasse Auskunft zu geben. Sie können aber davon ausgehen, dass
dadurch in den nächsten Jahren ein spürbarer
Betrag eingespart werden kann; das ist so.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Zielvorgabe
war also, 4 oder 2 Millionen Euro - das sind nur
fiktive Zahlen - per annum zu sparen.
Oberbürgermeister Jung: Es gab keine Zielvorgabe. Das Programm der Sparkasse sieht
vor, in den nächsten Jahren ein Portfolio zu
schaffen, um die finanzielle Ausstattung, die Kapitalbildung und die Rücklagen und damit die Fi-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
nanzkraft der Sparkasse insgesamt zu stärken
und sie zukunftsfähig zu machen. Ja, das stimmt.
Ein Baustein in diesem Gesamtpaket ist in der
Tat das Filialnetz in der Sparkasse.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Rothkegel hat seine Wortmeldung zurückgezogen. Frau Körner hat noch eine Nachfrage.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sie wissen, dass ich mich nicht scheue, in der Verbands- bzw. Trägerversammlung Nachfragen zu
stellen, auch zu Alternativen. Meine erste Frage:
Geben Sie zu, dass das diesmal sehr ungünstig
gelaufen ist? Wir von Bündnis 90/Die Grünen
sind nicht im Verwaltungsausschuss vertreten.
Ich fand es sehr schade, dass wir von den sechs
Filialschließungen erst aus der Presse erfahren
haben. Ich hoffe, Sie haben Verständnis, wenn
ich sage: Wir fanden es wirklich blöd, dass wir,
die Vertreter der Verbands- bzw. Trägerversammlung, davon erst erfahren haben, als wir
von Pressevertretern dazu angefragt wurden.
Meine zweite Frage: Wir wissen, dass es verschiedene Abstufungen gibt: von mit Personal
besetzten Filialen bis hin zu SB-Standorten oder
mobilen Angeboten. Schon in der Vergangenheit
haben wir immer wieder nachgehakt, wenn ein
Standort infrage stand, wie zum Beispiel der in
Dölitz vor ein paar Jahren. Alternative Angebote
werden bisher kaum kommuniziert. Würden Sie
sich in Zukunft stärker dafür einsetzen, dass diese Alternativen einschließlich der Wegeverbindungen öffentlich bekannt gemacht werden?
Die Sparkasse als kommunale Körperschaft kann
doch nicht nur rein wirtschaftliche Gründe dafür
geltend machen. Wenn sie ihrem Anspruch,
kommunal tätig zu sein, gerecht werden will,
kann sie sich nicht nur auf Sponsoring und die
Unterstützung der Wirtschaft beschränken, sondern sie muss auch für die Bürger da sein. Wie
will sie denn bei Bürgern mit kleinem Geldbeutel
für sich werben? Das ist ein kommunales Institut.
Es gibt in Leipzig auch Bürger, die keinen Internetanschluss haben und deswegen die digitalen
Angebote der Sparkasse nicht nutzen können.
Es gibt in Leipzig auch Bürger, die längere Wege
einfach nicht mehr bewältigen können, wenn ihre
Filiale in der Nähe schließt.
Hier geht es doch auch um die sogenannte Daseinsvorsorge. Die erwarte ich von der Sparkasse. Gibt es da ein Umdenken? - Sie wissen, dass
ich mich dazu auch schon öffentlich geäußert
habe. Die Information über diese Punkte war
dürftig. Wir haben nicht erfahren, ob es Ersatz für
diese Filialschließungen geben wird. Wir haben
lediglich eine Presseerklärung bekommen. Aber
da stand schon fest, dass allein bei uns in
S e i t e | 19
Leipzig sechs Filialen und weitere in den Landkreisen geschlossen werden.
Oberbürgermeister Jung: Zunächst einmal bin
ich dankbar für Ihre Frage. Ich habe gegenüber
dem Vorstand deutlich kritisiert, dass die Verbandsräte so spät informiert wurden.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Gar
nicht informiert.
Oberbürgermeister Jung: Es ist erst auf mein
Betreiben hin eine Pressemitteilung an Sie erfolgt. Eigentlich gehört es sich so, dass man die
Verbandsräte vorher informiert. Aber ich kann
Ihnen versichern: Im Verwaltungsrat haben wir
sehr intensiv diskutiert, ehe wir eine Entscheidung getroffen haben.
Ihre zweite Frage gibt mir die Chance, noch einmal deutlich zu machen, was die Sparkasse leistet. Mittlerweile ist die Situation so, dass viele
Banken längst nicht mehr jeden Kunden nehmen. Die Sparkasse nimmt jeden Kunden. Die
Sparkasse zahlt an Asylbewerber Geld aus. Die
Sparkasse führt selbstverständlich auch Girokonten für Hartz-IV-Empfänger. Die Sparkasse ist
der Daseinsvorsorger mit Geldleistungen in unserer Stadt. Im Unterschied zu Privatbanken verlangt sie für diese Leistungen im Rahmen des
Verantwortbaren absolut angemessene Preise.
Sie ist der kommunale Daseinsvorsorger
schlechthin.
Dass die Sparkasse im Gesamtportfolio nicht wie
eine Geschäftsbank aufgestellt ist, zeigt nicht nur
den Unterschied, sondern auch den Druck, der
auf ihr lastet. Darüber kann man ganz offen
sprechen. Mittlerweile werden Negativzinsen erhoben, auch von der Stadt Leipzig, weil die Situation so ist, wie sie ist. Ich denke, wir tun gut
daran, die Sparkasse auf ihrem Weg zu unterstützen und zu begleiten, damit wir diese Bank
des Bürgers weiter vorhalten können, die immer
auch ein Schutzwall in schweren Zeiten war. Erinnern Sie sich: Nach der Lehman-Pleite kehrten
die Kunden plötzlich wieder in Scharen zu ihrer
Sparkasse zurück, weil sie wussten, dort ist das
Geld sicher.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Abschließend die Frage: Können Sie sich vorstellen, künftig stärker darauf zu drängen, dass die
Minimallösung - ein Automat - in bestimmten
Stadtteilen wieder in Erwägung gezogen wird,
wenn dort dringender Bedarf besteht? Die Menschen müssen ja irgendwie an Bargeld kommen.
Oberbürgermeister Jung: Auch das haben wir
lange diskutiert. Schauen Sie, ich habe damals
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
schweren Herzens akzeptiert, dass der Geldautomat hier im Rathaus abgebaut wurde. Aber
man muss das Ganze sehen. Wenn man feststellt, dass es im Ergebnis wirklich unwirtschaftlich ist, das an dieser Stelle weiter vorzuhalten,
dann muss man den Weg der Schließung gehen.
Das Verhältnis der Bürger zum Bargeld ist in
Deutschland ganz anders ausgeprägt als in anderen Ländern. Es wird auch in den nächsten
Jahren Geldautomaten für die Bargeldversorgung der Bürger geben, wenn auch in einem anderen Ausmaß als jetzt. Die Sparkasse wird diese Aufgabe erfüllen, ganz sicher. Im Einzelfall
kann statt einer Filiale auch ein Selbstbedienungsstandort eine gute Lösung darstellen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich sehe keine
weiteren Wortmeldungen. - Vielen Dank, Herr
Oberbürgermeister.
Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort mit dem
vorhin zurückgestellten Punkt 17.1:
17.1 Folgen des Verbots einer Vermietung
städtischer Flächen an traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren (VI-F-03943)
S e i t e | 20
für öffentliche Einrichtungen zu beschließen. Die
Stadt Leipzig hatte hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme und hat entsprechend des Ratsbeschlusses mit Schreiben vom März dieses Jahres durch das Rechtsamt Stellung genommen.
Es bleibt damit die Entscheidung der Landesdirektion abzuwarten. Es ist davon auszugehen,
dass diese den Beschluss beanstanden wird.
Soweit die Entscheidung vorliegt, wird diese dem
Stadtrat mit einer Vorlage zur Kenntnis gebracht,
in der die weiteren Möglichkeiten zum Umgang
mit dem Beschluss über das Wildtierverbot unter
Beachtung der aktuellen Rechtslage dargestellt
werden.
Zwischenzeitlich hat das Oberverwaltungsgericht
Lüneburg mit Beschluss vom 13.03.2017 die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover
bestätigt und festgestellt, dass ein kommunales
Wildtierverbot für Zirkusse rechtswidrig ist. Damit
liegt erstmals eine obergerichtliche Entscheidung
vor, die bei der Vorlage mit berücksichtigt werden
wird.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich bitte Kollegen Rosenthal um Antwort.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Im Durchschnitt wurde
das Gelände circa 20 bis 30 Tage pro Jahr an
Zirkusse mit Wildtierhaltung vermietet. An weiteren circa 30 Tagen wurde an Zirkusse ohne Wildtierhaltung vermietet.
Zur zweiten Frage. Bei durchschnittlich zwei
Gastspielen pro Jahr beliefen sich die Einnahmen in den Jahren 2011 bis 2016 auf circa
10.000 bis 12.000 Euro. Im Jahr 2017 werden
die Einnahmen aus dem Gastspiel des Circus
Krone, dessen Vertragsschluss noch nach altem
Recht, also ohne Wildtierklausel, erfolgte, voraussichtlich ebenfalls in dieser Größenordnung
betragen. Da für 2018 noch keine Anmeldungen
von Zirkussen bzw. Vertragsverhandlungen mit
Zirkussen erfolgten, kann für einen etwaigen
Ausfall von Einnahmen keine Prognose abgegeben werden.
Zur dritten Frage. Die Landesdirektion Sachsen
hat mit Schreiben vom 30. Januar 2017 an die
Stadt Leipzig mitgeteilt, dass sie beabsichtigt,
den Beschluss über das Verbot einer Vermietung
von Flächen an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu
beanstanden und den Beschluss aufheben zu
lassen. Grundlage war eine neue Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. Januar 2017, in der ausgeführt wird, dass eine
Kommune nicht berechtigt ist, ein Wildtierverbot
Stadtrat Riedel (CDU): Der Circus Voyage ist für
sein diesjähriges Gastspiel auf ein Privatgelände
ausgewichen, was rechtlich möglich ist. Ist Ihnen
bekannt, dass die Verhältnisse für Mensch und
Tier dort viel schlechter sind, als sie auf dem
Festplatz am Cottaweg gewesen wären, der ja
auch unter den Voraussetzungen einer Zirkusbelegung saniert wurde? Die Menschen drängeln
sich jetzt in einer Schlammwüste. Sehen Sie
Möglichkeiten, dass das geändert wird angesichts der von Ihnen genannten Entscheidungen?
Bürgermeister Rosenthal: Wir warten jetzt die
Entscheidung der Landesdirektion ab. Dann
werden wir uns mit diesem Sachverhalt weiter
beschäftigen. Zu den Haltungsbedingungen will
ich zu Protokoll geben, dass das Veterinär- und
Lebensmittelaufsichtsamt vor Ort war und den
Zirkus kontrolliert hat.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Kollege Riedel hat es
schon angesprochen. Am 18.03. gab es eine
Begehung des Privatgeländes. Mit Verwunderung mussten wir feststellen, dass ausgerechnet
die Fraktionen, die seinerzeit den Beschluss gefasst haben, an diesem Tag durch Abwesenheit
glänzten. Es waren nur drei AfD-Stadträte und
Herr Riedel dabei. Ein angeblich unmenschliches
Verhalten gegenüber den Tieren haben wir nicht
feststellen können. Aus unserer Sicht war alles in
Ordnung.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Die ganze Sache gleicht einem ideogiebehaftetem Panoptikum. Wie wir jetzt wissen, ist der
Verbotsbeschluss ohne jegliche rechtliche Prüfung erfolgt. Erste Frage: Wurde das vorher
rechtlich nicht geprüft? Zweite Frage: Hat die
Stadt Leipzig in dieser Angelegenheit eventuell
noch juristische Auseinandersetzungen zu erwarten?
Bürgermeister Rosenthal: Ich wiederhole gern
noch einmal meine Antwort. Wir warten jetzt die
Stellungnahme der Landesdirektion ab und dann
gehen wir damit um. Das weitere Verfahren wird
dann mit Ihnen beraten. Ich erinnere mich allerdings auch an die Haltung der Stadtverwaltung
zu diesem Antrag.
Stadtrat Kriegel (AfD): Eine juristische Auseinandersetzung ist also nicht auszuschließen?
Bürgermeister Rosenthal: Das kann ich Ihnen
jetzt nicht beantworten, weil sich das an Dritte
richtet, die heute nicht im Saal sind. Damit müssten wir dann umgehen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe keine Nachfrage, sondern eine Klarstellung, weil zum wiederholten Male heute mit alternativen Fakten hausieren gegangen wird.
Meine Fraktion war sehr wohl anwesend, zwar
nicht
in
Person
eines Stadtrates, aber in Person eines uns nahestehenden Tierarztes, der sich die Bedingungen
vor Ort angeschaut hat. Im Gegensatz zu den
Äußerungen des Zirkusses hat er sich per Mail
dort angemeldet und eine Bestätigung dafür bekommen. Diese liegt mir vor. Er ist nach kritischen Nachfragen an die Zirkusleitung, wie Sie
vielleicht auch wissen, des Platzes verwiesen
worden. Eine Anzeige gegen diesen Zirkus bezüglich der Haltungsbedingungen erfolgte im
Nachgang. Auch wenn das Veterinäramt der
Stadt Leipzig dies nicht so gesehen hat, wurden
die kritikwürdigen Haltungsbedingungen vom Veterinäramt in Dresden bestätigt. - So weit dazu,
um hier einmal die Fakten klarzustellen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Können Sie bestätigen,
dass die Urteile, auf die sich die Landesdirektion
beruft, weit nach dem Stadtratsbeschluss ergingen?
S e i t e | 21
Bürgermeister Rosenthal: Das Urteil, das ich
heute ins Wort gehoben habe, stammt aus dem
Jahr 2017.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Meine Frage richtet sich
an die Fraktion der Grünen. Sind Sie über das
Benehmen dieses Herrn dort informiert? Ich hätte ihn schon viel eher des Platzes verwiesen. Für
jemanden, der Lügen in die Welt setzt, sich dort
hinstellt und den Zirkusdirektor anschreit, er
würde das Nilpferd in einem aufblasbaren Wasserbecken halten, obwohl im Zelt ein 6 Meter mal
6 Meter mal 2,50 Meter hohes Becken aus Edelstahl steht, würde ich mich schämen, zu sagen,
dass er meine Fraktion vertritt.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, Herr Riedel erwartet jetzt keine Antwort von Ihnen, Herr
Rosenthal. - Weitere Nachfragen sehe ich nicht.
17.3 Nicht betriebsnotwendige Grundstücke
städtischer Gesellschaften (VI-F-03988)
Einreicher: SPD-Fraktion
Frau Dubrau antwortet in Vertretung von Herrn
Albrecht.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Zur Frage
1. Nach dem Ratsbeschluss wurden für die
kommunalen Eigengesellschaften, welche zu
100 Prozent der Stadt gehören, einschlägige
bindende Gesellschafterbeschlüsse gefasst, mit
denen die Geschäftsführungen der jeweiligen
Gesellschaften angewiesen wurden, die Gesellschafter frühzeitig über etwaige geplante unterjährige Transaktionen im Zusammenhang mit
nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften zu informieren. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen
ist grundsätzlich im Jahresabschluss des jeweiligen Unternehmens auszuweisen. Sofern dort
einschlägige Aussagen getroffen werden, werden diese Angaben dem Liegenschaftsamt
übermittelt.
Zur Frage 2. Mehrere Beteiligungsunternehmen
haben seither Informationen über nicht betriebsnotwendige Grundstücke oder Immobilien den
Gesellschaftern übermittelt. Die Potenziale werden umgehend zentral dem fachlich zuständigen
Liegenschaftsamt gemeldet. Die nötige Abstimmung mit den verschiedensten Ämtern hinsichtlich möglicher Bedarfe nimmt erhebliche Zeit in
Anspruch, weshalb die Verwaltung klare Vorgaben für den internen Vorgang bis zur Rückmeldung und Fristsetzung noch erarbeitet. Zwischen
den Unternehmen und der Verwaltung erfolgen
zudem auf unterschiedlichsten Ebenen und mit
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
S e i t e | 22
unterschiedlichen Akteuren Abstimmungen zur
Nutzung und Entwicklung von Flächen.
bzw. kurzfristig eine alternative Nutzung seitens
der Stadt bekannt ist.
Die LWB stellt der Verwaltung, unter anderem
basierend
auf
Gestattungsvereinbarungen,
Grundstücke zur Zwischennutzung für öffentliche
Zwecke, wie zum Beispiel Spielplätze oder Gemeinschaftsgärten, zur Verfügung. Die Bündelung des Informationsflusses ist Teil der erarbeiteten Vorgaben. Seit 2014 erfolgte außerdem eine jahresbezogene Berichterstattung der LWB
bezüglich Ab- und Zugängen von Grundstücken
und Gebäuden an den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. Die von der LWB auf Grundlage des Verfahrens, wie zu Frage 1 dargestellt,
bekannt gewordenen Objekte wurden der Verwaltung kategorisiert vorgelegt. Unterschieden
werden a) Objekte, für die bereits vor dem Gesellschafterbeschluss verpflichtende Vereinbarungen getroffen wurden, b) Grundstücke mit
Veräußerungsplänen in 2017/2018 nach Beschlussfassung und c) weitere nicht betriebsnotwendige Liegenschaften, für die eine Veräußerung in Abstimmung mit der Stadt noch zu prüfen
ist und die nach derzeitiger Einschätzung des
Unternehmens frühestens ab 2019 veräußert
werden sollen.
Zur Frage 3b. Eine Konkretisierung von Zeiträumen zur Zwischennutzung gegenüber den Unternehmen könnte erwogen werden, wäre aber
bei akuten Handlungsbedarfen kontraproduktiv.
Jeder Zeitraum wäre zudem willkürlich. In gesellschaftlicher Hinsicht wird daher gegenwärtig kein
grundsätzlicher Nachjustierungsbedarf im Sinne
der Anfrage gesehen. Innerhalb der Verwaltung
werden die Prozesse weiter optimiert, um unbefriedigend lange Zeiträume der verwaltungsinternen Abstimmung zu vermeiden.
In die Kategorie c) fielen auch die Grundstücke
Essener Straße 59-69, Mannheimer Straße 15
und Ludwigsburger Straße 3, auf die in der Anfrage Bezug genommen wurde. Nicht aufgeführt
war das Objekt in der Fritz-Simonis-Straße, zu
dem nach Aussage der Geschäftsführung der
LWB aber auch zu keinem Zeitpunkt ein Verkauf
in Betracht gezogen wurde und das seitens der
LWB aktuell für die Errichtung von Wohnungen
vorgesehen ist. Die Prüfung der gemeldeten Objekte auf ihre Eignung für eine Nutzung als soziale bzw. Bildungsinfrastruktur ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
Zur Frage 3a. Auskunftsgemäß wurden die
Grundstücke bei Immobilienscout zur Miete inseriert, um über eine entgeltliche Zwischennutzung
die Kosten der Bewirtschaftung der Freifläche
zumindest teilweise zu kompensieren. Solche
Zwischennutzungen sind nach Angaben des Unternehmens immer so gestaltet, dass sie kurzfristig kündbar sind. Nach Auskunft der Geschäftsführung ist dies ein seit Jahren übliches Verfahren und wird bei allen großen Freiflächen auch
bisher schon so gehandhabt. Das Unternehmen
ist gefordert, grundsätzlich wirtschaftlich zu arbeiten. Das umfasst auch die Pflicht zur Nutzung
sich bietender temporärer Optionen zur Einnahmengenerierung unter Beachtung gesetzlicher
Rahmenbedingungen. Unabhängig davon hat
das Unternehmen die in der Anfrage angesprochenen Inserate zwischenzeitlich zurückgezogen. Im Ergebnis entgehen dem Unternehmen
dadurch Einnahmen, ohne dass gegenwärtig
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich verstehe nicht, warum die Inserate zurückgezogen wurden, wenn
das alles so unproblematisch ist; aber gut. - Unsere Anfrage bezog sich nicht nur auf die LWB,
sondern auf alle kommunalen Unternehmen.
Mich würde interessieren, ob der Beschluss des
Stadtrates von den städtischen Unternehmen
umgangen werden kann, wenn sie Grundstücke
vermieten oder verpachten, oder ob sich der Beschluss ausdrücklich nur auf den Verkauf bezieht.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe es nicht
richtig verstanden, Herr Zenker. Was meinen Sie
mit „umgangen werden“?
Stadtrat Zenker (SPD): Der Stadtrat hat beschlossen, dass bei einem Verkauf von kommunalen Grundstücken eine Abstimmung mit der
Stadtverwaltung stattzufinden hat. Ich habe den
Eindruck, dass nur die Grundstücke gemeldet
und auf ihre Verwendbarkeit für soziale Infrastruktur, Wirtschaftsansiedlungen etc. abgestimmt werden, die tatsächlich verkauft werden
sollen, eine Abstimmung bezüglich der anderen
Grundstücke aber nicht stattfindet. Meine Frage
war, ob der Beschluss, den wir damals im Stadtrat gefasst haben, beispielsweise durch langfristige Verpachtungen umgangen werden könnte
oder ob auch bei langfristigen Verpachtungen inkludiert ist, dass das jeweilige Unternehmen vorher die Stadt darüber informieren muss.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe alle Unternehmen aufgefordert, nicht betriebsnotwendige
Grundstücke an das Liegenschaftsamt zu melden. Nicht betriebsnotwendige Grundstücke sind
etwas anderes als von den Unternehmen genutzte. Diese werden nicht automatisch gemeldet. Also: Die LWB hat einen klaren Auftrag darüber werden wir ja heute noch sprechen -,
der auch Wohnungsbau mit einschließt. Die Liegenschaften oder Grundstücke, die sie später für
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
S e i t e | 23
eigene Zwecke weiter nutzen will, wird sie natürlich nicht melden. Darunter fallen auch kurzfristige Vermietungen oder Verpachtungen.
Bis dato wurden der Allgemeinen Beschaffungsstelle für Grünpflegeleistungen in der Stadtreinigung keine Ausnahmen angezeigt.
Ich denke, Sie, Frau Dubrau, als Mitglied des
Aufsichtsrates werden darauf kompetenter antworten können als ich.
In den kommunalen Friedhöfen wird ebenfalls
auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet.
Bürgermeisterin Dubrau: Für die genannten
Grundstücke sind von der LWB Baumaßnahmen
geplant. Das heißt: Sie behält sie weiterhin im
Eigentum und will sie natürlich wirtschaftlich gut
vermarkten. Das werden andere Gesellschaften
ähnlich machen. Wenn es dafür lang- oder mittelfristig Planungen gibt, werden sie die Grundstücke nicht verkaufen, sondern bis dahin eine Zwischennutzung vorsehen. Das macht die Stadt
auch. Wie gesagt, nur Grundstücke, die auch
mittel- und langfristig nicht betriebsnotwendig
sind - so habe ich es verstanden -, werden gemeldet.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Nachfragen
sehe ich nicht.
17.4 Sachstand zum Ratsbeschluss „Leipzig
auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune“ (VI-F-03983)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Rosenthal, bitte.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Die Erstellung eines
Maßnahmenplans ist aufgrund folgender laufender Aktivitäten aus Sicht der Verwaltung entbehrlich:
Die Abteilung Grünanlagen des Eigenbetriebs
Stadtreinigung verzichtet konsequent auf den
Einsatz von Pestiziden bei der Pflege von öffentlichen Grünanlagen, Parks und Spielplätzen der
Stadt. In gleicher Weise wird bei der Vergabe von
Grünpflegeleistungen für Ämter und Einrichtungen der Stadt verfahren. In der Allgemeinen Leistungsbeschreibung „Grünpflegeleistungen für die
Stadt“ wurden die Festlegungen der Stadt zum
Verzicht auf Pestizide in folgender Weise umgesetzt - ich zitiere -:
Im Zuge der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 25. März 2015
„Leipzig auf dem Weg zur pestizidfreien
Kommune“ sind die Unterhaltungspflegeleistungen derart zu kalkulieren, dass
auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden kann. Ausnahmen sind in jedem Einzelfall mit dem
Auftraggeber abzustimmen und behördlich genehmigen zu lassen.
Auf kommunalen Waldflächen kommen keine
Pestizide zum Einsatz. Bei Naturereignissen im
Rahmen des Sächsischen Waldgesetzes wird
deren Verwendung allerdings nicht ausgeschlossen.
Zur zweiten Frage. In der Stadtverwaltung verfügen insgesamt 118 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über den bundeseinheitlichen Pflanzenschutzsachkundenachweis. Das Ausbringen von
Pestiziden durch Hausmeister und Hallenwarte
ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Ausweise für Ausnahmegenehmigungen gibt es somit nicht. Der Einsatz von Pestiziden auf zum
Beispiel Wegen und Plätzen in Schulen und Kindertageseinrichtungen ist durch das Sächsische
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, hier: das Referat Pflanzenschutz, zu genehmigen. Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist
und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art
nicht erzielt werden kann. Solche Ausnahmen
liegen allerdings derzeit nicht vor. Schulungen zu
Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln wurden insoweit nicht angeboten.
Zur dritten Frage. Über den Ratsbeschluss vom
25. März 2015 informierte der Oberbürgermeister
mit Schreiben vom 16. April 2015 alle unmittelbaren Beteiligungen im mehrheitlichen Anteilsbesitz
der Stadt Leipzig. Konform zum Beschlusspunkt
3 appellierte er, bei der Pflege öffentlicher oder in
Unternehmensbesitz befindlicher Flächen auf
Pestizide zu verzichten, und verwies auf die gesetzlichen Verpflichtungen zu regelmäßigen
Schulungen von Mitarbeitern, die Umgang mit
Pestiziden haben. Bezüglich einer Verringerung
von Pestizideinsätzen haben mehrere Beteiligungsunternehmen auf nicht unerhebliche Kosten verwiesen. Dennoch erfolgt ein Pestizideinsatz nur noch in Einzelfällen, bei denen alternative Maßnahmen nicht möglich sind oder ein unvertretbar hoher Ressourcenaufwand erforderlich
wäre. Soweit Pestizideinsatz erfolgt - so die Aussage aller im Zuge dieser Anfrage wiederum angefragten Unternehmen -, verfügen die Mitarbeiter über einen entsprechenden Sachkundenachweis. Im Ergebnis der erfolgten Abfrage liegen
uns insbesondere zu den Unternehmen LVB,
LWB, SWL und Zoo weitere Untersetzungen
vor. - Ich verzichte jetzt darauf, zu verlesen, was
die Kollegen dazu vorgetragen haben. Wenn
gewünscht, kann ich das gern im Fachausschuss
Umwelt und Ordnung noch einmal erläutern.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Zur vierten Frage. Über das Amt für Umweltschutz ist der besagte Flyer zum Thema „Einsatz
von Pestiziden und den Gefahren“ inklusive eines Verweises auf den oben genannten Ratsbeschluss erstellt worden. Der Flyer liegt für alle
Bürger im Umweltinformationszentrum der Stadt
aus. Er ist über den Fachbereich Gärten im Amt
für Stadtgrün und Gewässer an alle Kleingartenverbände, sowohl des Stadt- als auch des Kreisverbandes, verteilt worden und steht jetzt auch
zum Download bereit. Weiterhin gibt es Informationen in den Fachzeitschriften der Kleingärtner.
Die Nutzung des Internet soll zukünftig über das
Umweltinformationszentrum verstärkt werden.
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen sehe ich
nicht. - Danke, Herr Rosenthal.
17.5 Sachstand zu in Leipzig angemeldeten
Kraftfahrzeugen (VI-F-03977)
Einreicher: AfD-Fraktion
Die Antwort gibt wiederum Kollege Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Zur ersten Frage. In
der Stadt sind derzeit 252.585 Kraftfahrzeuge
angemeldet. Davon sind 174.829 Kraftfahrzeuge
mit der Antriebsart Benzin, 73.070 mit der Antriebsart Diesel, 2 mit Vielstoffmotor, 241 mit
Elektroantrieb, 4 mit Flüssiggasantrieb, 430 mit
Erdgasantrieb, 4 mit unbekannter Antriebsart
sowie 4.005 mit Hybridantrieb.
Zur zweiten Frage. Die 241 Elektrofahrzeuge teilen sich wie folgt auf: 10 Fahrzeuge der Stadtverwaltung, 27 Fahrzeuge der städtischen Unternehmen, 113 Fahrzeuge von privaten Unternehmen und 91 Fahrzeuge privater Fahrzeughalter.
Zur dritten Frage. Das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ ist eine Rahmenvorlage und damit Auftrag
an die Stadtverwaltung, alle Maßnahmen, die
Verwaltungshandeln berühren, in gesonderten
Vorlagen dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorzulegen. Die einzelnen, separat zu beschließenden Vorlagen können finanzielle Auswirkungen enthalten, die im Rahmen der Diskussion
dieser Vorlagen erörtert werden. Es sollte in der
Diskussion berücksichtigt werden, dass ein
Großteil der Maßnahmen von wirtschaftlich
selbstständigen Akteuren getragen werden soll.
Zur vierten Frage. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage kann hierzu derzeit keine
Aussage getroffen werden.
Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr
Kriegel.
S e i t e | 24
Stadtrat Kriegel (AfD): Vielen Dank für die Ausführungen. - Ich habe mir bei der Aufschlüsselung nach Antriebsarten notiert: 241 Elektroautos. Mich würde erstens interessieren, ob Sie mit
der erreichten Zahl zufrieden sind. Wenn ich
mich recht entsinne, sind es circa 100 Elektrofahrzeuge mehr als beim letzten Bericht. Zweitens. Denken Sie, dass private Elektrotankstellen
angesichts dieser Anzahl von Elektrofahrzeugen
wirtschaftlich betrieben werden können?
Bürgermeister Rosenthal: Federführend in der
Verwaltung ist dafür der Dezernent für Wirtschaft
und Arbeit. Insofern würde ich mich jetzt weit aus
dem Fenster lehnen, wenn ich sage: Ich bin mit
den 241 Elektromobilen, die in der Stadt zugelassen sind, zufrieden. Es dürften ruhig ein paar
mehr sein. Ihre Frage zu den Elektrotankstellen
würde ich so beantworten: Die Zukunft liegt meiner Meinung nach auf Privatflächen.
Oberbürgermeister Jung: Immerhin, wir haben
mit 241 schon mehr als die meisten anderen
Kommunen. Das ist ein Anfang.
17.6 Transparenz bei externen Gutachtenund Beratungsdienstleistungen (VI-F03907)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich bitte Kollegen Hörning um Antwort.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Vorab möchte ich darauf verweisen,
dass wir zurzeit den Verwaltungsstandpunkt zu
dem im Rahmen der Haushaltsaufstellung
2017/2018 von der Fraktion Die Linke gestellten
Antrag A 042, Reduzierung von Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen, erarbeiten,
sodass wir hier nur zu einem Teil der Fragen
Stellung nehmen bzw. sie beantworten werden.
Weitere Antworten werden Sie dem Verwaltungsstandpunkt zum generellen Haushaltsantrag „Reduzierung von Sachverständigen- und
Gutachterleistungen“ entnehmen können.
Zur ersten Frage: Gibt es eine verwaltungsinterne Datenbank oder eine andere Art des Überblicks für externe Gutachter- und Beratungsdienstleistungen? - Bisher gibt es kein ämterübergreifendes Register aller externen Gutachter- und Beratungsdienstleistungen, auch weil
diese oft sehr kleinteilig und verteilt sind. Die
Verwaltung ist im Prozess, unter Verantwortung
der Stadtkämmerei eine Vertragsdatenbank einzurichten, in der eine Erfassung und Systematisierung aller kommunalen Verträge erfolgen wird.
In diesem Kontext werden dann auch die Verträge mit Beratungsdienstleistungen abgerufen
werden können.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Es existiert für die Vergabe von Gutachter- und
Beratungsdienstleistungen in der Verwaltung ein
transparentes und festgelegtes Verfahren. Die
Verwaltung arbeitet nach der Dienstanweisung
10/2015, Regelung zur Vergabe freiberuflicher
Leistungen, die keine Architekten- und Ingenieurleistungen sind. Nach dieser Dienstanweisung
werden die jeweils zuständigen Fachausschüsse
über die Beauftragung von Sachverständigenberatungsleistungen und Gutachten über 25.000
Euro informiert. Der Verwaltungsausschuss entscheidet Vergaben über 25.000 Euro. Die Ratsversammlung entscheidet Vergaben über 50.000
Euro.
Zur zweiten Frage: Wie wird die Vermeidung von
Doppelbeauftragungen abgeprüft? - Gemäß Produktplan der Verwaltung sind den Produkten klare Zuständigkeiten zugewiesen. Ausgehend von
der Zuständigkeit für die unterschiedlichen
Fachausgaben sind Doppelbeauftragungen für
gleiche Aufgaben dem Grunde nach ausgeschlossen. Für alle Sachverständigen-, Beratungs- und Gutachteraufträge außerhalb der genannten Vergabebereiche über 25.000 Euro sind
von den Fachämtern entsprechende Entscheidungsvorlagen zu erstellen. Darin ist auch zu
begründen, warum die Leistungen von Externen
erbracht werden sollen. Gründe hierfür sind zum
Beispiel: Zu einzelnen Themen ist Spezialwissen
erforderlich; die Erbringung der Leistungen durch
Dritte ist wirtschaftlicher; zur Durchsetzung von
Forderungen der Stadt gegenüber Dritten sind
neutrale Gutachten notwendig; zeitnah stehen
keine internen Ressourcen zur Verfügung; bei
zeitlich befristeten Aufgaben von wenigen Wochen oder Monaten ist keine Stellenbesetzung
möglich. Diese Beispiele für Gründe kennen Sie
bereits aus den Ihnen im Verwaltungsausschuss
und im Stadtrat vorliegenden Vorlagen zur Beauftragung von externen Gutachtern.
Die Fragen 3 bis 5 möchte ich summarisch beantworten, auch wieder mit dem Hinweis auf die
noch ausstehende Erstellung des Verwaltungsstandpunkts zu den externen Gutachter- und Beraterleistungen. - Auf die Jahre 2011 bis 2013
entfielen etwa 35 Prozent des Finanzvolumens
der Sachverständigen- und Gutachtermittel auf
Aufträge in einer Größenordnung zwischen
25.000 und 50.000 Euro, unter Genehmigungsvorbehalt des Verwaltungsausschusses, und 50
Prozent des Finanzvolumens der Sachverständigen- und Gutachtermittel auf Aufträge in einer
Größenordnung von über 50.000 Euro, unter
Genehmigungsvorbehalt des Stadtrats.
Zu den Inhouse-Geschäften kann ich Ihnen zwei
Beispiele nennen, wo die Lecos Drittunternehmen mit einbezogen hat: ein Beratungsvertrag in
Zusammenhang mit der Einführung einer Personalmanagement-Software sowie ein Beratungsvertrag in Zusammenhang mit der Einführung
S e i t e | 25
des Intranet. Die jeweiligen Ausführungsbeschlüsse lagen Ihnen hier im Stadtrat vor, weil
dies sehr großvolumige Vorhaben waren, bei denen sich die Lecos dritter Unternehmen bedient
hat, um diese Vorhaben im Auftrag der Stadt zu
erfüllen.
Für Nachfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Bürgermeister, Sie sagten, dass in der Kämmerei
ein Register erstellt werden soll. Können Sie dafür einen Zeitrahmen nennen? Und: Wie stellen
Sie sicher, dass die vergebenen Aufträge in den
Gutachten auch abgearbeitet wurden, also das
Gelieferte identisch ist mit der Beauftragung?
Bürgermeister Hörning: Wir wollen eine Vertragsdatenbank in der Kämmerei aufbauen. Zum
Zeitablauf kann ich keine Auskunft geben. Vielleicht kann Kollege Bonew etwas dazu sagen.
Ich will aber gleich sagen: In dieser Vertragsdatenbank wird nicht jeder einzelne Vertrag erfasst,
den wir eingehen. Wir verfolgen da einen Prioritätenansatz. Auch dazu kann Kollege Bonew
noch einmal Stellung nehmen.
Zu Ihrer zweiten Frage. Wir sichern die Leistungserbringung bei Gutachterleistungen wie bei
allen anderen Leistungen auch, nämlich indem
wir prüfen, ob die Leistungen entsprechend der
Leistungsbeschreibung auch geliefert wurden.
Es ist Aufgabe des jeweiligen Fachamtes, das
nachzuhalten und bei etwaiger Nichtleistung
Nachbesserungen einzufordern bzw. Schadensersatz zu verlangen. Das ist gängige Praxis. Die
Verantwortung dafür obliegt dem Fachamt. Es
gibt keine Stelle, die dem jeweiligen Fachamt
zentralistisch auf die Finger schaut und eine der
Amtsleitung bzw. dem Dezernenten zugewiesene Aufgabe noch einmal kontrolliert. Das würden
wir auch nicht als effizient ansehen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew zur Vertragsdatenbank.
Bürgermeister Bonew: Für die Einrichtung einer Vertragsdatenbank haben wir per Haushaltsbeschluss zwei Stellen zugewiesen bekommen.
Wir werden jetzt das Projekt aufstellen. Mit
Haushaltsbeschluss ist auch beschlossen worden, die Stellen zum 01.10.2017 einzurichten,
sodass dieses Projekt ab Oktober zielgerichtet
an den Start gehen kann. Wir bedienen uns hier
der Vorarbeiten zum Projekt Umsatzsteuer, sodass schon sehr viele Daten vorliegen werden
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
S e i t e | 26
und die beiden Mitarbeiter, wenn sie da sind,
nicht bei null anfangen müssen.
Die Anfragen unter TOP 10.2 bis 10.5 sowie 10.8
bis 10.11 werden schriftlich beantwortet, die anderen mündlich.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Ich schließe die Fragestunde. Die Fragen 17.7
bis 17.44 werden schriftlich beantwortet.
10.1 Kosten für den Sachaufwand einer Tagespflegestelle (VI-EF-03897)
Tagesordnungspunkt 18 entfällt.
Wir begrüßen Martina und Lutz Müller. Herzlich
willkommen! - Kollege Fabian wird Ihre Anfrage
beantworten.
19
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
19.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen
gem. §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5
SächsGemO für den Zeitraum bis Februar 2017 (VI-DS-03941)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es aus Ihrer Mitte Hinweise oder Fragen? Können wir darüber abstimmen? - Wer ist gegen
diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20
Vorlagen I
20.1 Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3
der Hauptsatzung - Direktor des Museums der bildenden Künste Leipzig (VIDS-03906)
Einreicher: Martina und Lutz Müller
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Müller!
Sehr geehrter Herr Müller! Nach dem in Ihrer
Frage genannten Urteil vom 21.04.2016 gab es
zahlreiche Abstimmungstermine mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindebund und anderen
sächsischen Kommunen. Es wurde eine Sachkostenerhebung in Form einer Befragung von
Tagespflegepersonen in Leipzig durchgeführt,
deren Ergebnisse in die Bewertung der Angemessenheit des Sachaufwands mit eingeflossen
sind. Ich gehe davon aus, dass spätestens im
dritten Quartal dieses Jahres dem Stadtrat ein
Beschlussvorschlag vorgelegt wird.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. - Frau Müller.
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Eine weitere wichtige Personalentscheidung. Wir
schlagen Ihnen vor, als Direktor des Museums
der bildenden Künste Leipzig Herrn Dr. Alfred
Weidinger zu berufen und einzustellen. - Ich begrüße Sie ganz herzlich in unserer Mitte. Schön,
dass Sie bei uns sind, Herr Weidinger!
Wird das Wort gewünscht? - Können wir offen
abstimmen? - Dann bitte ich Sie sehr herzlich um
Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
Müller (Einwohnerin): Guten Tag! Herr Faber,
Sie sagten: im dritten Quartal dieses Jahres, also
fast zwei Jahre nach der Urteilsverkündung.
Dann geht es schon auf den Winter zu. Warum
dauert das so lange? Wir Tagespflegeleute arbeiten doch mit diesen Sachkosten. Wir müssen sie
vorfinanzieren. Dass sie nicht angemessen sind,
ist durch das Urteil bestätigt worden. Ich verstehe nicht, warum wir jetzt noch einmal ein halbes
Jahr warten müssen, bis Sie eine Beschlussvorlage dazu vorlegen und hier ein entsprechender
Beschluss gefasst wird, zumal es, wie Sie gerade sagten, eine gute Zuarbeit gab. Das kann
doch nicht sein.
(Beifall)
Herr Dr. Weidinger, das ist ein Ergebnis, das ich
mir auch wünsche. Herzlichen Glückwunsch! Viel
Erfolg in dieser Stadt und mit diesem schönen
Museum!
Wir legen jetzt eine Pause ein. Die Ratsversammlung wird um 17.15 Uhr fortgesetzt.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, die Ratsversammlung wird fortgesetzt.
10.
Einwohneranfragen
Bürgermeister Rosenthal: Es waren umfangreiche Abstimmungen mit anderen sächsischen
Kommunen erforderlich. Es wurde eine Befragung von Tagesmüttern und Tagesvätern durchgeführt, die offenbar nicht ganz so einfach gewesen ist, wie ursprünglich gedacht. Auch das hat
zu Verzögerungen geführt. Zwischenzeitlich gab
es noch weitere Gerichtsentscheidungen, die in
die Erarbeitung der Vorlage mit einfließen. Da ich
nicht zu viel versprechen möchte, habe ich gesagt: spätestens im dritten Quartal. Die Vorlage
ist im Entwurf fertig. Sie muss allerdings noch in
einem nicht immer einfachen verwaltungsinternen Abstimmungsprozess fertiggestellt werden.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Anschließend wird sie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ich gehe davon aus,
das wird zeitnah nach der Sommerpause geschehen.
Müller (Einwohnerin): Ich nehme das Wort „zeitnah“ mit. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank.
10.6 Baugesetznovelle 2017 und deren
kommunale Umsetzung (VI-EF-03952)
Einreicher: Jens-Eberhard Jahn
Ich begrüße Herrn Jahn. Herzlich willkommen! Frau Bürgermeisterin Dubrau wird Ihre Anfrage
beantworten.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Jahn! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Stadträte! Zur Frage 1. Eine abschließende Beantwortung ist noch nicht möglich, weil wir für beide in der Anfrage genannten
Instrumente „urbanes Gebiet“ und „Ausweisung
von Wohngebieten unter Anwendung von § 13
BauGB“ zunächst die präzise Beschlussfassung
des Gesetzes abwarten müssen, wenn es in
Kraft tritt. Bevor eine Prüfung der Nutzbarkeit der
neuen Instrumente möglich ist, sollte man das
wissen; denn in den letzten Monaten gab es
noch einige Änderungsvorschläge. Auch nach
Inkrafttreten muss bezogen auf konkrete Einzelfälle und auf Grundlage der jeweils gegebenen
Sachlage beurteilt werden, ob die Nutzung der
beiden Neuregelungen sinnvoll ist. Maßstab
müssen auf jeden Fall die Ziele der Leipziger
Stadtentwicklung sein.
Zur Frage 2. Leipzig verfolgt schon seit 20 Jahren das Ziel der priorisierten Entwicklung von innerstädtischen Bereichen vor Inanspruchnahme
von Randbereichen. Das bleibt auch in Zukunft
absolute Priorität. Das gilt auch für den Eutritzscher Freiladebahnhof, der heute noch auf der
Tagesordnung steht. Gleichzeitig gibt es in einer
wachsenden Stadt aber auch Grenzen der Nachverdichtung. Wenn die Entwicklung von weiteren
Bauflächen übermäßig zulasten der Freiraumversorgung geht, muss man prüfen: Welche andere Möglichkeiten gibt es? Welche Flächen sind
für die Entwicklung geeignet? Ist das noch im
Rahmen der aktuell fortzuschreibenden Stadtentwicklungspläne für Wohnungsbau und Gewerbeflächen? Vor diesem Hintergrund kann
über die Anwendung der beiden Instrumente „urbanes Gebiet“ und „Ausweisung von Wohngebieten unter Anwendung von § 13 BauGB“ nur im
Einzelfall entschieden werden.
Ich möchte noch etwas Grundsätzliches sagen.
Ich persönlich war in das Vorverfahren ein Stück
S e i t e | 27
weit involviert. Gerade die deutschen Großstädte, ausweislich Hamburg, haben sich mit diesem
Thema intensiv beschäftigt und gesagt: Was
heutzutage als urbane Stadt empfunden wird und
von einem Teil der Leute, nicht von allen, favorisiert wird, nämlich ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten, wie es vom Mittelalter bis zur
Gründerzeit in den Städten möglich war, das ist
nach neuem Baurecht nur noch sehr begrenzt
möglich. Insofern muss man prüfen, welche
Möglichkeiten es noch gibt. - Deshalb haben wir
drei Bürgermeister die Novellierung vom Grundsatz her begrüßt. Allerdings wirken einige Punkte, die in die Gesetzesnovelle aufgenommen
werden sollen, wieder etwas kontraproduktiv.
Zur Frage 3. Auch diese Frage kann ich erst
nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle beantworten. Im Rahmen der Erarbeitung der Gesetzesnovelle wurde in 2016/2017 ein vom Bund
beauftragtes Planspiel zur Städtebaurechtsnovelle durchgeführt, an dem neben anderen Städten
und Gemeinden auch Leipzig beteiligt war. Wir
machen sehr gern bei solchen Spielen mit, weil
man auf diese Art und Weise viel besser an Informationen herankommt, aber auch weil man
dabei die Möglichkeit hat, dazu direkt seine eigene Meinung zu äußern, statt sie schriftlich zu
formulieren, was wesentlich komplizierter ist. Im
Planspiel wurde auch die grundsätzliche praktische Anwendbarkeit des § 13 anhand von
Leipziger Beispielen und Erfahrungen geprüft. Im
Ergebnis des Planspiels kamen die Beteiligten in
ihrem Endbericht übereinstimmend zu folgendem
Votum:
Die befristete Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte
Verfahren gemäß des geplanten § 13
BauGB wird als verständlich, in ihrer
Wirkung jedoch übereinstimmend als
kritisch bewertet, da sie im Widerspruch
zum grundsätzlichen planerischen Ziel
der Innenentwicklung vor Außenentwicklung steht und Ausgleichserfordernisse auch auf Flächen entfallen, auf
denen noch nie ein baulicher Eingriff
stattgefunden hat.
So weit die Stellungnahme. - Aus dem Votum
und den weiteren Ausführungen des Endberichts
wird deutlich, dass und warum die Stadt Leipzig
dem neuen § 13 BauGB grundsätzlich kritischer
gegenübersteht als dem bisherigen. Hervorzuheben ist, dass bei einigen inhaltlichen Punkten
des § 13 BauGB noch zu klären ist, wie sie
rechtlich auszulegen sind, sodass eine rechtssichere Anwendung des neuen Instruments zumindest zeitweise infrage gestellt ist. Es ist folglich davon auszugehen, dass dieses Instrument
in Leipzig zurzeit noch etwas zurückhaltend angewendet wird.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Zur Frage 4. Gemeinsames Votum der am Planspiel beteiligten Gemeinden war hierzu:
Die Einführung des urbanen Gebietes
wird grundsätzlich begrüßt.
Das klingt schon viel besser als das andere Votum. - Leipzig ist prinzipiell der Ansicht: Urbane
Gebiete sind auszuweisen, wenn und soweit dies
angesichts der jeweiligen Sachlage des Einzelfalls als sinnvoll erscheint. - Es ist also immer
wichtig, dass der Einzelfall dafür ausgeprägt ist.
Man kann nicht einfach sagen: Das machen wir
jetzt überall so. - Konkrete Absichten haben wir
im Moment noch nicht. Im Planspiel wurden prinzi-piell denkbare Anwendungsfälle geprüft. Vor
dem Hintergrund der im Planspiel vorgegebenen
Aufgabenstellung ist jedoch die grundsätzliche
Anwendung des § 6a für die Praxis noch zu testen.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. - Herr Jahn.
Jahn (Einwohner): Sie haben das jetzt vorsichtig
formuliert. Sie wollen abwarten, bis das Gesetz
in Kraft tritt. Es wird nur im zeitlichen Rahmen bis
2019 möglich sein, Gebiete nach § 13b im beschleunigten Verfahren auszuweisen. Habe ich
Sie richtig verstanden, dass diese Zeitspanne
wahrscheinlich zu kurz ist, zumal Sie § 13b ohnehin kritisch gegenüberstehen, sodass nicht zu
erwarten ist, dass im Außenbereich der Stadt
Leipzig größere Gebiete, die dafür infrage kommen, dementsprechend ausgewiesen werden?
Bürgermeisterin Dubrau: Ja.
Oberbürgermeister Jung: Danke sehr.
10.7 Bayerischer Bahnhof (VI-EF-03954)
Einreicher: Ines Wangemann
Ich begrüße Frau Ines Wangemann. Herzlich
willkommen! - Ihre Anfrage wird von Herrn Rosenthal beantwortet.
Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrte Frau
Wangemann! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren! Zur ersten
Frage. Bei den Gehölzbeseitigungen handelt es
sich um bauvorbereitende Maßnahmen. Es wurden Gehölze beseitigt, die nicht der städtischen
Baumschutzsatzung unterliegen. Eine Genehmigungsbedürftigkeit nach Naturschutzrecht bestand nicht. Da die Eingriffe vor dem 28. Februar
2017 erfolgten, war auch keine Befreiung nach
Bundesnaturschutzrecht erforderlich.
S e i t e | 28
Zur zweiten Frage. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und bei der Bearbeitung einzelner Bauvorhaben, die nach § 34 Baugesetzbuch
zulässig sind, werden die Belange von Natur und
Landschaft dergestalt berücksichtigt, dass ausreichend geeignete Flächen für betroffene Arten
wie Zauneidechsen, Brutvögel und Fledermäuse
zur Verfügung gestellt bzw. bestehende Habitatstrukturen soweit wie möglich erhalten werden. Während der Fällungen erfolgte eine ökologische Baubegleitung. Für die zukünftige Bebauung werden Ersatzpflanzungen und die Schaffung von Ersatzlebensräumen bzw. Niststätten
verbindlich festgesetzt.
Zur dritten Frage. Ein Gutachten aller auf dem
Gelände befindlichen Tiere ist der Naturschutzbehörde nicht bekannt. In Vorbereitung der aktuell geplanten bzw. durchgeführten Maßnahmen
wurden die betroffenen Gehölzbestände von einem Artenschutzgutachter aus Sicht der Naturschutzbehörde sorgfältig und gründlich auf das
Vorkommen von Fledermäusen, höhlenbewohnenden Vögeln und artenschutzrelevanten holzbewohnenden Käfern untersucht. Das Gutachten
datiert vom 31. Januar dieses Jahres.
Zur vierten Frage. Da es sich bei den im Gebiet
vorgefundenen Arten überwiegend um an das
Stadtleben angepasste, verbreitete Arten handelt, ist davon auszugehen, dass diese Tiere im
Gebiet selbst bzw. im näheren Umfeld ausreichende Ersatzlebensräume vorfinden. Darüber
hinaus werden im Zuge der Erschließung des
Gebiets auch neue Gehölze gepflanzt werden.
Zur fünften Frage. Die Einbeziehung der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
erfolgt, soweit erforderlich, im Rahmen des noch
anstehenden Bebauungsplanverfahrens. Für die
jetzt erfolgten Gehölzbeseitigungen war eine
formale Beteiligung der anerkannten Umweltund Naturschutzvereinigungen durch die Stadtverwaltung nicht vorgesehen. Ich darf aber berichten, dass die Stadtverwaltung, sprich: das
Amt für Umweltschutz, dem privaten Projektträger empfohlen hat, die Maßnahmen mit den anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen abzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. - Bitte schön.
Wangemann (Einwohnerin): Danke schön für Ihre Ausführungen. - Soweit ich weiß, haben die
Umweltverbände im Februar an das Stadtplanungsamt bzw. Umweltamt einen ausführlichen
Brief geschrieben, in dem es unter anderem um
die Klärung der §§ 34, 35, Außen- und Innenbereich, ging. Das Gelände Bayerischer Bahnhof
ist ja sehr groß. Erste Frage: Ist zu erwarten,
dass sie noch eine Antwort von Ihnen darauf be-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
S e i t e | 29
kommen? Das Schreiben liegt Ihnen ja schon
seit zwei Monaten vor.
gibt, werden wir sie natürlich auch einhalten.
Dann muss ich das im Nachgang korrigieren.
Bürgermeister Rosenthal: Einen Moment, bitte!
Ich muss bei meiner Kollegin erst einmal nachfragen. - Ich kann das nur im Nachgang aufklären, wer von uns beiden Ihnen eine Antwort zeitnah zukommen lässt.
Wangemann (Einwohnerin): Das wäre schön.
Wir würden uns gern daran mitbeteiligen, so wie
es uns vor anderthalb Jahren mündlich zugesagt
worden ist.
Wangemann (Einwohnerin): Was heißt „zeitnah“?
Bürgermeister Rosenthal: Lassen Sie mich das
bitte aufklären. Das interessiert mich auch.
Bürgermeister Rosenthal: Zeitnah.
Wangemann (Einwohnerin): Soll der BUND
Ihnen das noch einmal schriftlich mitteilen?
Wangemann (Einwohnerin): Heißt „zeitnah“: ein
Monat, drei Wochen?
Bürgermeister Rosenthal: Wenn das Protokoll
bei uns vorliegt, muss es ja da sein.
Bürgermeister Rosenthal: In dieser Woche
nicht mehr. Aber Sie bekommen nächste Woche
von mir, von meiner Kollegin oder von uns beiden einen Zwischenstand. Ich kenne das Schreiben bisher nicht; aber ich nehme auf: Es gibt
diesen Brief.
Wangemann (Einwohnerin): Es ist da.
Wangemann (Einwohnerin): Auf meine Frage 2
hatten Sie geantwortet: Lebensräume bleiben
erhalten. - Ich muss Sie einfach darauf hinweisen - deshalb auch meine Frage -, dass durch
die Stadt bzw. die Stadtbau AG der gesamte östliche Teil radikal abgeholzt wurde, selbst an Stellen, wo keine Gebäude stehen. Dort gibt es auch
Funde von Zauneidechsen und ein großes Habitat, also Lebensräume von Vögeln.
Wangemann (Einwohnerin): Ich habe noch eine
Frage zu den Ersatzmaßnahmen. Wie stellen Sie
sich das vor? In Leipzig wird ja unheimlich viel
gebaut. Wie Sie wissen, leben Zauneidechsen
oft auf Brachflächen und nicht unbedingt im Auwald. Was viele nicht wissen, ist: In einem Auenwald leben zwar viele Tiere, aber es gibt auch
viele Tiere, die nicht in einem Auenwald leben
können, sondern eher Brachflächen bevorzugen.
Der BUND, der NABU und der Ökolöwe hatten
sich vor anderthalb Jahren mit der Stadt getroffen. Damals wurde den Umweltverbänden zugesagt, dass man sich, wenn es einen Bebauungsplan geben sollte, noch vor Baubeginn mit den
Umweltverbänden treffen und gemeinsam einen
Plan ausarbeiten wird. Daher verstehe ich nicht,
dass Sie jetzt sagen: Eine Beteiligung war nicht
vorgesehen. - Das Umweltamt und das Stadtplanungsamt waren damals mit dabei. Ist Ihnen das
auch nicht bekannt?
Bürgermeister Rosenthal: Nein, dieses Treffen
ist mir nicht bekannt.
Wangemann (Einwohnerin): Dazu gibt es ein
Protokoll.
Bürgermeister Rosenthal: Das kläre ich. Ich
weiß weder von dem Treffen noch kenne ich das
Protokoll dazu. Ich habe mich zunächst darauf
zurückgezogen, dass es Formalien gibt, die eingehalten worden sind. Aber wenn es Zusagen
Bürgermeister Rosenthal: Frau Wangemann,
ich werde Sie dann kontaktieren. Ihre Kontaktdaten habe ich ja.
Ich persönlich finde es sehr gut, dass in Leipzig
gebaut wird. Aber ich denke, es muss in dieser
Stadt möglich sein, dass man baut und trotzdem
die Natur erhält. Was ich im Moment feststelle,
ist: Es wird prinzipiell erst einmal alles weggerodet. Ich kenne kein Beispiel, wo im Moment gebaut wird und trotzdem ein Teil der Natur erhalten wird. Ich kenne auch kein Beispiel, wo man
sich im Vorfeld darüber Gedanken gemacht hat,
wie trotz Bau die Natur erhalten werden kann.
Deshalb habe ich Ihnen heute diese Fragen gestellt. Ich finde es auch ziemlich erschütternd,
dass die Stadt Leipzig zulässt, dass auf einer so
wertvollen Brachfläche erst einmal alles weggewalzt wird, ohne dass vorher mit den Natur- und
Umweltverbänden darüber gesprochen wurde. Das nur als kleiner Hinweis. Deshalb bin ich heute hier.
Bürgermeister Rosenthal: Dazu muss ich jetzt
doch noch etwas Grundsätzliches sagen. Das ist
keine städtische Fläche. Sie gehört einem privaten Eigentümer. Der private Eigentümer hat vor,
im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu bauen.
Für den Fall, dass ein B-Plan erforderlich ist, gibt
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
es eine formale Beteiligung. Im Beteiligungsverfahren können die anerkannten Umweltverbände
und Naturschutzvereinigungen alle ihre Hinweise, Ergänzungen, Forderungen formulieren. Diese werden dann auch berücksichtigt bzw. sorgfältig abgewogen. Dieser Prozess hat hier noch
gar nicht begonnen.
Für den Fall, dass es für bestimmte Flächen keines B-Plans bedarf, weil gemäß Baugesetzbuch
deren Bebauung als sofort zulässig erklärt wird,
muss lediglich ein Bauantrag gestellt werden.
Dann wird eine Baugenehmigung erteilt. Aber
auch in diesem Fall betrachtet die Naturschutzbehörde die Fläche vor Ort und prüft, welche Tiere dort beheimatet sind. Je nachdem, was sie
dort vorfindet, erteilt sie dem zukünftigen Bauherrn Auflagen, in denen festgehalten ist, was er
zu beachten hat.
Da es nur eine sehr dünne Baumschutzsatzung
in dieser Stadt gibt, kann ich nur das regeln, was
die Baumschutzsatzung bzw. das Sächsische
Naturschutzrecht hergibt. Auch was den Artenschutz betrifft, kann ich nur das zur Grundlage
machen, was das Bundesnaturschutzgesetz einem privaten Bauherrn bzw. Investor auferlegt.
Das ist immer die Krux. Das gilt auch für naturschutzrechtliche Eingriffe, insbesondere dann,
wenn dieser Eingriff vor Ort nicht ausgeglichen
werden kann. Das ist auch für das Umweltamt
immer äußerst schwierig; das will ich hier deutlich sagen. Wenn der Eingriff nicht auf dieser
Fläche ausgeglichen werden kann, stehen wir
vor dem Problem, dass die Tiere dort im
wahrsten Sinne des Wortes eingesammelt und
an anderer Stelle, wo ein Lebensraum für sie geschaffen worden ist, der ihrer Art oder ihrer Spezifik entspricht, wieder ausgesetzt werden müssen.
Wangemann (Einwohnerin): Ganz kurz: Ich
weiß, dass es diese Baumschutzsatzung gibt.
Aber an dieser Baumschutzsatzung darf man
sich eigentlich nicht festhalten. Die Gesetze sind
ja nicht wirklich schlecht. Es gab im Vorfeld ein
Gutachten von Herrn Schnabel von der Deutschen Bahn, es gab ein Gutachten von Ökolöwen, es gab eine lange Kartierung von vielen
Anwohnern, aber auch von NABU und BUND,
weil man das klären wollte, bevor der Auftrag an
die Stadtbau AG erging. Das betrifft im Übrigen
auch den Leuschner-Platz. Das ist viel Arbeit;
das muss ich sagen. Aber man muss natürlich
auch den Willen dazu haben, trotz Bauen die Natur zumindest in Teilen zu erhalten oder sie zu integrieren. Und bei der Stadt sehe ich diesen Willen nicht.
S e i t e | 30
Wangemann (Einwohnerin): Andere Städte zeigen, dass das geht. Leipzig ist, finde ich, an dieser Stelle ein bisschen rückschrittlich.
Bürgermeister Rosenthal: Sie dürfen davon
ausgehen, dass das Umweltamt und die Naturschutzbehörde bei allen Projekten beteiligt sind
und wir unsere Fachverantwortung einbringen.
Auch die Gutachten, gegebenenfalls auch die
privat finanzierten, und die von Anwohnern vorgelegten Hinweise sind in der Naturschutzbehörde angekommen und werden dort bewertet. Daraus ergibt sich dann unser behördliches Handeln.
Wangemann (Einwohnerin): Ich danke Ihnen
und nehme etwas mit, und zwar die Überprüfung
des eingangs genannten Briefes und der uns vor
anderthalb Jahren gegebenen Zusage, dass die
Umweltverbände rechtzeitig beteiligt werden.
Bürgermeister Rosenthal: Ja, das kläre ich auf.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wangemann,
es gibt noch eine ganze Reihe von Wortmeldungen bzw. Nachfragen zu diesem Thema.
Wangemann (Einwohnerin): Ich hoffe, dass ich
sie beantworten kann.
Oberbürgermeister Jung: Die Nachfragen der
Stadträte werden üblicherweise von unserer Seite beantwortet. - Ich will Ihnen aber auch persönlich noch ein Beispiel nennen, wie weit der Natur- und Umweltschutz in unserer Stadt geht. An
der Heeresbäckerei in der Essener Straße wird
ein neues Wohngebiet auf dem alten Kasernengelände erschlossen. Ich habe mich dort persönlich vor Ort kundig gemacht. Dort wird eine 40
Meter lange Mauer gebaut, um dem Salamander
eine neue Heimat zu geben. Deren Realisierung
ging ein Planungsprozess von neun Monaten voraus. Sie ist verankert in einem städtebaulichen
Vertrag mit dem Investor an der Heeresbäckerei.
Dieses Beispiel belegt, dass wir auf solche Dinge
sehr wohl achten, und es gibt noch viele weitere.
Frau Dubrau wird dazu gleich noch Stellung
nehmen. Aber zunächst kommen wir zu den
Wortmeldungen der Stadträte. - Frau Krefft, bitte.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe nur die Bitte, dass uns im Fachausschuss
sowohl dieses Schreiben als auch die Antwort
darauf zur Kenntnis gegeben werden.
Bürgermeister Rosenthal: Doch, der ist da.
Bürgermeister Rosenthal: Das mache ich.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Erinnere ich mich richtig, dass es vor
einigen Jahren im Ergebnis des Wettbewerbs
„Stadtraum Bayerischer Bahnhof“, in dem eine
der Vorgaben die Ausbildung eines Grünzuges
war, zwei Bürgerforen und einen Workshop im
Bürgertreff Straße des 18. Oktober 10 a, Bürgerverein Messemagistrale, gab, wo die Bürgerschaft konkret zum Vorhaben Bayerischer Bahnhof informiert worde?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der LeneVoigt-Park, ehemals Eilenburger Bahnhof, bereits ab den 1990er-Jahren zu einem durchgängigen Grünzug umgestaltet worden ist?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Parkbogen Ost, der sich ja weitestgehend durch
ehemalige Industriebrachen zieht, als durchgängiger Grünzug mit Fuß-/Radwege-Beziehungen
faktisch durch den gesamten Ostraum geführt
wird?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass im Grünen Bogen im Nordosten, wo es früher nur landwirtschaftlich genutzte Flächen gab, zum Beispiel
Seen angelegt worden sind für entsprechendes
Wassergetier und auch eine Bewaldung stattgefunden hat und dieser Prozess ebenfalls weit
fortgeschritten ist?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass auf dem
Plagwitzer Bahnhof überhaupt keine Bebauung
stattfindet, sondern nur ein altes Gebäude erhalten bleibt und ansonsten dort öffentliches Grün
entsteht?
Noch ein Hinweis. Das soll weitestgehend in innerstädtischen Lagen realisiert werden. Beim
Bayerischen Bahnhof ist der Bereich zwischen
Bayerischer Platz und Richard-Lehmann-Straße
ein klassischer Innenbereich. Es gab auf dieser
Fläche vorher gar keine andere als gewerbliche
Nutzung; sie war Bahngelände.
Bürgermeister Rosenthal: Zu den vielen Hinweisen zu entstandenen Grünflächen, ja. Zum
Thema Innenbereich wird Kollegin Dubrau etwas
sagen.
Oberbürgermeister Jung: Kollegin Dubrau wird
abschließend noch etwas dazu sagen. - Jetzt
erst Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Herr Rosenthal, ich bitte Sie, Folgendes klarzustellen. Von Frau Wangemann
wurde hier dargestellt, dass es wohl eine Zusage
gab, die Umweltverbände in irgendeiner Form zu
S e i t e | 31
beteiligen, bevor durch die Stadt irgendetwas
entschieden wird. Ich habe Ihre Antwort darauf
so verstanden, dass die Fällungen, die jetzt vorgenommen wurden, durch die Stadt gar nicht genehmigungspflichtig waren und Sie deshalb auch
keine Genehmigung erteilt haben. Können Sie
noch einmal ausführen, ob das Fällen der Bäume genehmigungspflichtig war und Sie eine
förmliche Genehmigung dazu erteilt haben, oder
ob der Grundstückseigentümer aufgrund der Gesetzeslage berechtigt war, diese Bäume ohne
Genehmigung zu fällen?
Bürgermeister Rosenthal: Es ist so, dass aufgrund der Gesetzeslage keine Genehmigungspflicht existiert und insofern das Umweltamt als
Behörde formal nicht hätte tätig werden können.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Ganz kurz zur Ergänzung. Im Bereich der Kohlenstraße und im Bereich des Dösner Weges befinden sich Gebiete,
die nach § 34 BauGB bebaubar sind. Für Teilbereiche läuft auch schon der Bauvorbescheid.
Zumindest im Bereich des Dösner Weges werden relativ kurzfristig Wohnungsbaumaßnahmen
durchgeführt werden. Wohnungen braucht die
Stadt dringend.
Zu Ihrer Information: Für den inneren Bereich
braucht man - bis auf das Grün, das als Ersatzfläche der Bahn dient -, natürlich einen B-Plan,
um eine entsprechende Baumaßnahme durchführen zu können.
Grundsätzlich gilt in Leipzig beim Thema Grün das ist nicht gleichbedeutend mit dem Thema
Naturschutz -: Gerade bei derart großen Gebieten wird intensiv versucht, einen sehr großen Anteil an Grünflächen zu erhalten. Der innere Bereich dient als Ersatzfläche, der äußere Bereich
soll für die Bürger, die dort zu Hause sind, als
Freifläche nutzbar sein, aber auch für diejenigen,
die sich diese Bereiche erschließen wollen. Gerade der Bayerische Bahnhof ist ein Beispiel dafür, wie viel Fläche tatsächlich für Grün zur Verfügung gestellt werden kann. Die Fläche des Eutritzscher Bahnhofs ist nicht ganz so groß. Aber
auch dort wird ein Bereich von über 20 Prozent
im Nachhinein als Freifläche zur Verfügung gestellt werden können.
Grün- und Freiflächen sind ein wertvolles Gut in
unserer Stadt. Wir sind uns einig, dass sie ein
Stück weit vor der Nutzung durch den Menschen
geschützt werden müssen, damit die dort beheimateten Tiere ungestört leben können. Allerdings
wird ein striktes Festhalten an Brachen mitten in
der Innenstadt künftig nicht immer möglich sein.
Das kann sich eine wachsende Stadt, die auch
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
S e i t e | 32
einen großen Bedarf an Wohnungsbau und Gewerbeflächen hat, nicht leisten.
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wichtig ist, auch in Zukunft darauf zu achten,
dass trotzdem eine Durchgrünung da ist, dass es
Luftschneisen gibt und dass all das, was für die
Umwelt und die Lebensqualität der Menschen
wichtig ist, erhalten bleibt bzw. auf vielen Flächen wiederhergestellt wird.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Der Beschlussvorschlag liegt Ihnen vor. Der
Fachausschuss hat mit einer Enthaltung zustimmend votiert. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Dubrau und Herr Rosenthal. - Damit ist die Einwohnerfragestunde beendet. Danke für Ihre Fragen und Ihr Interesse!
Wir kehren jetzt zurück zu TOP 20, Vorlagen.
11
Petitionen
11.1
Petition für eine zweite Turnhalle für
die Grundschule Engelsdorf, für lehrplangerechten Sportunterricht (VI-P03627-DS-02)
Feststellung des Jahresabschlusses
der Stadt Leipzig zum 31.12.2013 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anhang sowie Rechenschaftsbericht) und Schlussbericht an
die Ratsversammlung über die Prüfung
des Jahresabschlusses der Stadt
Leipzig zum 31.12.2013 (VI-DS-03868)
Einreicher: Petitionsausschuss
Einreicher: Dezernat Finanzen
11.1.1 dazu VSP (VI-P-03627-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
In der Regel ist eine inhaltliche Einbringung hier
nicht vorgesehen. Der Petitionstext und der Beschlussvorschlag liegen auch den Besuchern
vor. Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön,
Herr Lehmann.
Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es freut
mich, dass der Petitionsausschuss diese Empfehlung abgegeben hat. Ich hoffe auf breite Zustimmung und würde mich natürlich auch freuen,
wenn die Definition von „zeitnah“, die ich habe,
nämlich: bis 2020, ungefähr auch der der Stadtverwaltung entspricht. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben ja den
Kollegen Rosenthal eben gehört. „Zeitnah“ heißt
zeitnah.
Ich bitte um Ihr Votum. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12.
12.1
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich Naturbad Nordost
(VI-WA-03302-NF-06)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
12.1.1 dazu VSP (WA-03302-NF-02-VSP-01)
20.2
20.1.1 dazu ÄA (VI-DS-03868-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ich begrüße ganz herzlich Herrn Hilschenz und
seine Mitarbeiterinnen im Rechnungsprüfungsamt und bitte Kollegen Bonew um Einbringung
der Vorlage.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Vorlage legen wir
Ihnen zu Beschluss den Jahresabschluss der
Stadt Leipzig zum 31.12.2013 vor. Mancher mag
jetzt zucken, dass wir im Jahr 2017 den Jahresabschluss 2013 einbringen. Ja, wir sind vier Jahre zu spät. Aber wenn Sie diese Vorlage heute
positiv votieren, reihen wir uns ein in 6 oder 7
Prozent der sächsischen Kommunen, die bisher
den zweiten Jahresabschluss nach Einführung
der Doppik beschließen konnten. Das zeigt aus
meiner Sicht, dass ein gut gemeintes Gesetz
nicht immer gut gemacht ist. Wenn rund 94 Prozent der sächsischen Kommunen nach wie vor
Probleme haben mit der Aufstellung ihres Jahresabschlusses, so möchte ich auch hier noch
einmal den Appell an die Sächsische Staatsregierung erneuern, die Doppikgesetzgebung für
Kommunen schleunigst zu evaluieren und an die
Lebenswirklichkeit anzupassen.
Unser Gesamtergebnis mit rund 16 Millionen Euro im Überschuss zeigt, dass auch im Jahr 2013
solide in dieser Stadt gewirtschaftet wurde. Wir
haben Verschiebungen von rund 100 Millionen
Euro innerhalb der Budgets zu verzeichnen. Viele kamen erst mit dem Jahresabschluss der Buchungen. Wir haben wieder ein eingeschränktes
Testat unseres Rechnungsprüfungsamtes. Das
kann man vielleicht so beschreiben: Wir sind uns
in ganz vielen Themen näher gekommen, bei ei-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
nigen wesentlichen Themen gab es Dissens. Von
33 Punkten haben wir bei 29 Punkten Übereinstimmung erzielt. Für uns bleibt Ansporn, für die
folgenden Jahresabschlüsse diese letzten vier
Punkte noch auszuräumen, sind aber auch hier,
insbesondere wenn wir an die Inventur- und die
Bestandsverzeichnisse bei Kunst und Kultur
denken, auf Gesetzesänderungen angewiesen;
denn es macht wenig Sinn, sämtliche Kulturgüter
in jedem Museum alle drei Jahre vollständig zu
inventarisieren, wenn darunter unser Kunstgut
leiden würde.
Ich würde gern noch etwas zum Änderungsantrag von Frau Stadträtin Dr. Lauter und von Herrn
Stadtrat Wehmann sagen wollen. Dieser Änderungsantrag kann von der Verwaltung übernommen werden, wenn wir hier vielleicht Einigung
erzielen können, dass dieser Maßnahmenbericht
keine umfängliche Stadtratsvorlage ist, sondern
wir diesen Maßnahmenbericht als Bericht des
Bürgermeisters
im
Rechnungsprüfungsausschuss darlegen und uns dort verständigen, wie
wir mit den Zahlen, die nach ersten Erhebungen
alles andere erquicklich sind, umgehen können.
Daher meine Frage an die Einreicher, ob wir uns
darauf verständigen können.
Mein Dank gilt zuallererst der Kämmerei, der Abteilung Hauptbuchhaltung und der Abteilung
Grundsatzfragen, die gemeinschaftlich gekämpft
haben, dass die Stadt einen Jahresabschluss
machen kann. Mein Dank gilt auch allen anderen
in der Verwaltung für ihre Unterstützung, wobei
ich noch einmal an sie appellieren will: Das
Brennen für den Jahresabschluss im Rest der
Verwaltung könnte noch ein wenig stärker lodern. Da haben wir noch Luft nach oben, um es
einmal so zu formulieren. Mein Dank gilt auch
dem Rechnungsprüfungsamt, das es uns nicht
immer leicht gemacht hat, aber zum Schluss mit
uns zu einer guten Lösung gekommen ist.
Ich bitte um Ihre Unterstützung.
S e i t e | 33
Stadtrat Hentschel (AfD): Vielen Dank, Herr
Bonew. Im Namen meiner Fraktion will ich kurz
unser Abstimmungsverhalten erklären. Wir werden uns bei der Abstimmung über den Jahresabschluss enthalten. Weil wir 2013 noch nicht in
Fraktionsstärke hier im Rat vertreten waren,
überlassen wir es den älteren Parteien, dafür ein
Votum abzugeben.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Noch einmal zu Protokoll:
Wir übernehmen den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Spezifizierung, die Herr
Bonew genannt hat, dass im Rechnungsprüfungsausschuss Bericht erstattet und dort über
den weiteren Fortgang der Maßnahmen respektive den Bericht entschieden wird.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt dem vorliegenden Jahresabschluss zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so beschlossen.
Ich danke Ihnen für diesen klaren Beschluss und
bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen, Herr Hilschenz, und Ihren Mitarbeiterinnen sowie selbstverständlich auch bei Herrn Tirpitz und seinen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kämmerei. Danke schön!
20.3 2. Änderung zum Baubeschluss Nr.
RBV-1866/13 vom 11.12.2013, Einrichtung eines Gymnasiums in der Gorkistraße 15 und 25, aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO (VI-DS02532-DS-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Wird das Wort gewünscht? - Herr Albrecht.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Bonew, der Kreis der Einreicher ist etwas
größer geworden. Einreicher ist jetzt die Fraktion
Die Linke. - Grundsätzlich können wir Ihrem Vorschlag zustimmen, wenn es sich um die speziellen Ergänzungen handelt, die wir vorgeschlagen
haben. Das Thema „komplexer Maßnahmenund Zeitplan“ bleibt natürlich weiterhin Bestandteil der Vorlage Jahresabschluss.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne
und am Livestream! Das Gorki-Gymnasium: eine
lange Geschichte von Pannen und Ungereimtheiten. Fangen wir mit Folgendem an: Im Verlaufsprotokoll
der
Ratsversammlung
am
20.11.2014 heißt es:
Oberbürgermeister Jung: Gibt es
Wortmeldungen? - Herr Hentschel.
weitere
OBM Jung bringt vor, er sei der Kollegin
Dubrau ausgesprochen dankbar dafür,
dass sie sehr intensiv dafür gekämpft
habe, eine nach menschlichem Ermessen vernünftige Lösung zu finden, um
eine überstandardisierte Brückenlösung
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
beim Gymnasium zu verhindern. Er halte die vorgegebenen Änderungen für
nicht so wichtig, dass dazu eine Änderung des Stadtratsbeschlusses nötig
sei.
Wir haben dann doch die Brücke bekommen, wie
Sie alle wissen.
Oberbürgermeister Jung: Leider.
Stadtrat Albrecht (CDU): Leider, weil teuer, aber
nötig, um die Querung des Friedhofswegs zu
vermeiden und daher eine sinnvolle Lösung.
Als es dann um die Baugenehmigung ging, sind
wir Stadträte getäuscht worden. Deswegen gab
es einen Baustopp. Dieser hat dazu geführt,
dass es zu Zeitverzögerungen und Kostensteigerungen bei diesem Projekt kam. Daraufhin mussten wir als Stadtrat einen Nachschlag von 1,46
Millionen Euro beschließen. Wir Stadträte haben
schon damals bei einer Begehung vor Ort darauf
hingewiesen, dass dieser Nachschlag nicht ausreichen wird, weil uns allen bekannt war, dass es
ein Holzschutzgutachten gibt, in dem Hausschwamm und vieles, vieles mehr aufgeführt
sind.
Jetzt liegt der Beschlussvorschlag auf dem
Tisch, weitere 1,8 Millionen Euro draufzusatteln.
Es ist begrüßenswert, dass die Begründung für
die Mehrkosten von 1,8 Millionen Euro sehr ausführlich ausgefallen ist. Wir haben schon in den
Gremien festgestellt, dass die Controllingsysteme unserer Stadt im Baubereich absolut versagt
haben müssen. Wir jedenfalls hatten den Eindruck, dass Großbauvorhaben in dieser Stadt offenbar zum allerersten Mal gemacht werden.
Frau Dubrau, wie laufen Ihre Controllingsysteme? Bitte diskutieren Sie das im Bauausschuss!
Controlling muss so funktionieren, dass wir bei
Großbauvorhaben nicht ständig Nachschläge auf
den Tisch bekommen. Baukostensteigerungen in
Millionenhöhe müssen in Zukunft vermieden
werden.
Es sind Fragen über Fragen offen. Die Brückenlösung wollten wir vermeiden; das haben wir
nicht geschafft. Wir Stadträte kommen nicht umhin, auch dieser Kostensteigerung heute zuzustimmen; denn wir brauchen die Plätze an dieser
Schule. Es wird eine schöne Schule; keine Frage. Dennoch: Die Controllingsysteme im Baubereich dieser Stadt müssen überarbeitet werden. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträ-
S e i t e | 34
tinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Jetzt wird es mir ein
bisschen zu doof. Ich habe nichts dagegen, dass
Sie gegen bestimmte Beigeordnete etwas haben. Aber wenn Sie das hier so offensichtlich
zeigen und so tun, als würden das AGM und die
anderen schlafen, da mache ich nicht mit, auch
nicht, weil eine Bundestagswahl ansteht. Das
sage ich Ihnen ganz deutlich, bei aller Liebe.
Ich war auch eine starke Kritikerin dieses Bauprojekts und habe dafür viel Dresche bekommen.
Jetzt ist es eine richtig schöne Schule geworden;
das sehe ich auch so. Dass sie teuer wird, haben
wir schon damals gesagt. Dass sie jetzt noch
teurer geworden ist, ist nicht gut, was aber nichts
damit zu tun hat, dass das Controlling nicht geklappt hat, wie Sie hier behaupten. Ich war
mehrmals auf der Baustelle. Ich habe gesehen,
dass die Leute vom AGM kontrolliert und dort regelmäßig eine Bauarbeiterberatung gemacht haben. Bei aller Liebe, bleiben wir doch mal auf
dem Teppich! Wenn wir etwas zu kritisieren haben, sollte das tiefgehender und genauer sein
und nicht so allgemein, nur um irgendjemanden
bloßzustellen. Das passt mir nicht.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
plädiere für ein bisschen mehr Sachlichkeit. Es
ist doch sehr auffällig, dass wir hier in der Stadt
Leipzig ein Problem haben, wenn es um Baupreise geht, vor allem dann, wenn es um das
Bauen im Bestand geht. Das Bauen auf der grünen Wiese ist immer einfacher als das Bauen im
Bestand; das wissen wir alle. Dennoch ist es auffällig, in welchen Größenordnungen das in
Leipzig passiert. Ich sage ausdrücklich: Das hat
nichts mit dem Dezernenten oder der Dezernentin zu tun; denn dieses Problem ist nicht neu.
Wir haben aus meiner Sicht ein grundsätzliches
Problem. Das ist kein Vorwurf an Sie, Frau
Dubrau, weil dieses Problem nach meiner Auffassung systemisch ist. Es dürfte lohnenswert
sein, sich seitens der Stadtverwaltung, insbesondere im zuständigen Dezernat mit Unterstützung
des Dezernats Allgemeine Verwaltung, Gedanken machen, ob man, wenn man im Bestand tätig wird, wo die Risiken größer sind, mit einer
anderen Warntiefe arbeiten muss, um zu verlässlicheren Ergebnissen zu kommen. Das ist wirklich keine Kritik an einzelnen Personen. Aber es
ist auffällig, dass wir dieses Problem haben, allerdings nicht erst seitdem Sie im Amt sind, Frau
Dubrau; dieses Problem gab es schon vorher.
Daher liegt es aus meiner Sicht nahe, sich Gedanken zu machen, ob und wie die tatsächlichen
Abläufe und Verfahrensweisen verändert und
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
verbessert werden können, damit uns dies in Zukunft nicht mehr in dem Umfang passiert.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Ich
kann an dieser Stelle nur das wiederholen, was
ich hier schon mehrfach gesagt habe.
Erstens. Wir rennen in dieser Stadt ständig von
einem Projekt zum nächsten. Das bedeutet: Eine
ordentliche Vorbereitungszeit ist meist nicht gegeben. Das hängt mit der besonderen Situation
des starken Wachstums der Stadt zusammen.
Wenn heute etwas beschlossen wird, soll es
morgen schon fertig sein. Eine vernünftige Vorbereitungszeit, die gerade auch bei einem sehr
alten Gebäude erforderlich ist, ist meist gar nicht
mehr vorhanden. Es wird zwar an ein paar Stellen geprüft und gebohrt, es wird auch ein ordentlicher Planer damit beauftragt, aber das
reicht nicht aus.
Zweitens. In der Anfangsphase versuchen wir
immer, die Kosten so weit wie möglich nach unten zu drücken, um möglichst viele Projekte in
die Durchführung zu bekommen. Das kann man
aus taktischen Gründen sicherlich so tun. Aber
das bedeutet eben auch, dass ich fast immer,
insbesondere bei Bestandsbauten, gelegentlich
auch bei Neubauten, im Nachhinein einen Nachschlag verlangen muss. In der Vergangenheit
konnte das ein Stück weit verhindert werden,
weil dafür der 10-prozentige Zuschlag genutzt
werden konnte. Den gibt es aber nicht mehr. Wir
gehen also immer von der untersten Grenze aus.
Dieses Thema ist mehrfach im Bauausschuss
besprochen worden, letztendlich aber ergebnislos.
Es gibt natürlich auch personelle und strukturelle
Probleme innerhalb des Amtes. Aber vielleicht
können Sie auch einmal anerkennen, was dieses
Amt in den letzten Jahren geleistet hat und vor
welchen Aufgaben dieses Amt in den nächsten
Jahren steht. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Amtes wurden Aufgaben in Größenordnungen übertragen wie: schnell mal weitere
20 Schulen, schnell mal weitere 40 Schulen,
schnell mal weitere 80 Kindergärten, die zu großen Teilen auch durch das Amt errichtet werden.
Sicher, das Amt ist mit etwas mehr Personal
ausgestattet als früher. Aber allein die Abteilung
von Herrn Naumann - Sie kennen ihn alle; er ist
einer der engagiertesten Leute, die wir haben ist inzwischen auf 90 Mitarbeiter angewachsen.
Das ist kaum noch steuerbar. Dort sind auch
nicht mehr die „alten Hasen“ tätig, die die Gebäude aus dem Effeff kennen, sondern es sind
viele Mitarbeiter neu hinzugekommen. Junge
Leute, die direkt von der Hochschule gekommen
S e i t e | 35
und eigentlich noch im Lernprozess sind, mussten innerhalb kürzester Zeit große Aufgaben
übernehmen. Ich denke, all das sollte man in die
Betrachtung miteinbeziehen.
Dass man sicher noch mehr Kontrolle haben
könnte, mag ich durchaus zugestehen. Aber ich
glaube, die großen Aufgaben, die vor uns stehen, werden wir nicht mit gegenseitigen Schuldzuweisungen bewältigen, sondern indem wir alle
gemeinsam versuchen, diese Aufgaben tatsächlich als eine Herzenssache anzusehen, die Mitarbeiter ein Stück weit zu unterstützen und anzuerkennen, dass es im Bauprozess von alten,
denkmalgeschützten Gebäuden manchmal mehr
Probleme gibt als beim Neubau. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Frau Dubrau, ich kann zwar das, was Sie
eben gesagt haben, durchaus nachvollziehen.
Aber ich denke, die Leidensfähigkeit der Bürgermeister ist auf jeder Bank relativ ausgeprägt.
Unsere Kritik an dieser Vorlage, Frau Hollick, ist
kein Wahlkampfgeplänkel. Sie können grundsätzliche Kritik nicht immer nur als Wahlkampfgeplänkel abtun. - Ich lasse mich durch Ihre Zwischenrufe nicht aus der Ruhe bringen. Wenn Sie die Diskussionen im Fachausschuss
verfolgt hätten - das tun Sie ja meist sehr gewissenhaft, aber bei dieser Sache scheinbar nicht -,
dann wüssten Sie, dass wir den Beschluss für
problematisch halten, weil diese Vorlage Kosten
enthält, die in der Vorlage vom Oktober einfach
vergessen wurden. Das ist ein grundsätzliches
Problem, und das hat Kollege Albrecht aus meiner Sicht zu Recht kritisiert.
Frau Dubrau, mit gesundem Pragmatismus laufen Sie bei uns offene Türen ein; kein Problem.
Aber hier geht es um das Geld der Bürger dieser
Stadt. Wir sind als Stadträte verpflichtet, damit
sorgsam und sparsam umzugehen und eine gewisse Sorgfalt walten zu lassen. Das jetzt einfach so abzutun, Fehler würden passieren und
es stünden noch große Aufgaben vor uns, damit
werden wir, glaube ich, unserer Verantwortung
als Stadträte nicht gerecht.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Eigentlich wollte ich nicht in
die Geschichte zurückgehen und daran erinnern,
wie der Beschluss, dieses Objekt zu sanieren,
zustande gekommen ist. Ich jedenfalls habe
noch gut in Erinnerung, wie die Diskussion hier
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
hin und her ging, quer durch den Stadtrat, quer
durch die Fraktionen. Schließlich hat es eine
Mehrheitsentscheidung dafür gegeben.
Ein beliebtes Schlagwort ist: Die öffentliche Hand
baut sowieso immer teuer. Aber es wird kaum
einmal darüber geredet, bei welchen Objekten
die Kosten eingehalten oder sogar unterschritten
worden sind. Mir ist nicht bekannt, dass Herr
Bonew irgendwann einmal einen Nachschlag für
das Dezernat beantragt hat. Die Mehrkosten
werden aus Mitteln, die bei anderen Bauvorhaben eingespart worden sind, finanziert.
In der Tat geht es darum - diese Signale habe ich
auch aus dem AGM erhalten, und so habe ich
die Kritik von Herrn Albrecht verstanden -, dass
die Kosten seit Baubeginn aus dem Ruder laufen. Ich denke, wir haben im Vergabegremium in
den letzten Jahren dafür sehr wohl ein Gespür
entwickelt und rechtzeitig bei bestimmten Projekte nachgefragt. Beim Gymnasium in der Gorkistraße haben wir im Sommer letzten Jahres,
konkret im September, die letzte Information
„Zwischenstand Kostenentwicklung“ bekommen.
Danach herrschte Funkstille. Das ist anhand der
Protokolle des Vergabegremiums nachvollziehbar. Erst zum Ende des Jahres erhielten wir den
Hinweis, dass sich dort ein Problem aufbaut.
Soweit ich weiß, hat das AGM Besserung gelobt
und zugesagt, dass es auch im eigenen Interesse künftig rechtzeitig Signale geben wird.
Auf der heutigen Tagesordnung steht auch noch
ein Beschluss zur Planung von weiteren Schulen
zur Abstimmung. In diesem Zusammenhang will
ich noch einmal betonen: Es ist ungeheuer wichtig, die qualifizierten Vorplanungen voranzutreiben, statt wie bisher nur für die Oberfinanzdirektion prüffähige Planungen bis zur Leistungsphase 3 zu machen. Im Rahmen dieser qualifizierten
Vorplanungen sind auch die möglichen Risiken
zu prüfen, damit Kostensteigerungen innerhalb
der Bauphase in Zukunft vermieden werden
können.
Wahrscheinlich hat man bei dieser Planung lediglich eine Kostenschätzung vorgenommen.
Man muss allerdings wissen, dass die Abweichung von der Kostenschätzung bei Sanierungsobjekten bis zu 30 Prozent betragen darf. Wenn
wir das auf die ursprünglich geplanten 16,8 Millionen Euro umlegen, sind wir bei 5 Millionen Euro, wenn ich mich nicht täusche. Beim Neubau es gibt ja dort auch Neubauanteile - darf die Abweichung von der Kostenschätzung nur
10 Prozent betragen. Also lassen wir doch einmal die Kirche im Dorf! Wir haben unsererseits
signalisiert, dass wir bereit sind, uns diesen Fragen zu stellen. Aber dann möchten wir in Zukunft
rechtzeitig informiert werden. - Danke.
S e i t e | 36
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Schlegel. - Kolleginnen und Kollegen, ich denke,
wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Wer
stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
20.4
Schulnamensgebung für die Schule an
der Gorkistraße - Gymnasium der Stadt
Leipzig (VI-DS-03753)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.4.1 dazu ÄA (VI-DS-03753-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Herr Weickert. - Sie bringen jetzt aber noch nicht
Ihren Antrag ein, oder?
Stadtrat Weickert (CDU): Nein, auch ich kenne
die Tagesordnung. - Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! „Der Dichterfürst trifft
das Assiviertel“, so würde es wahrscheinlich der
eine oder andere Bildungsbürger aus Schleußig
betrachten, wenn er auf den Schulnamen und
das Gymnasium Schönefeld schaut. Natürlich
würde diese Betrachtung weder Goethe noch
Schönefeld gerecht werden. Nun ist der Leipziger Stadtrat gewiss keine literaturhistorische
Seminareinrichtung. Eine tiefergehende Diskussion über die Bedeutung von Geistesgiganten
würde wahrscheinlich wie in einem Heizpilz verrauchen.
Die Schulkonferenz hat sich für den Namen entschieden. Wahrscheinlich gibt es keine Vorbehalte hier im Rat gegen die Person an sich, selbst
wenn müsste man klarstellen, dass nahezu jede
Persönlichkeit der Geschichte Grautöne aufweist. Aber das Votum der Schulkonferenz sollte
doch in hohem Maße für uns bindend sein.
Goethe passt nach Schönefeld, nicht nur weil er
die
Tradition
eines
Leipziger
GoetheGymnasiums wiederbelebt; Goethe ist auch ein
gutes Stück Leipziger Kultur zwischen Gottsched
und Gellert, auch wenn wir uns kritisch hinterfragen sollten, wie das mit dem Klein-Paris denn
nun gemeint ist.
Uns geht es in unserem Änderungsantrag nicht
um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der
Person Goethe. Vielmehr müssen wir die Stadtverwaltung an dieser Stelle auch einmal loben.
Wo sonst Abstimmungen und Entscheidungsprozesse ein wenig ineffizient gestaltet werden und
sich in die Länge ziehen, ist an dieser Stelle mit
bemerkenswertem Elan gehandelt worden. Noch
bevor wir hier im Stadtrat den Schulnamen beschließen, ziert bereits der Schriftzug „GoetheGymnasium“ die neue Schule. Von so viel vo-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
rauseilendem Gehorsam bin ich doch etwas
überrascht.
Meine Damen und Herren, natürlich ginge dies
eigentlich nicht, wenn wir in die Richtlinie für
Schulnamen in Leipzig schauen. Aber wollen wir
nun wirklich eine Debatte an dieser Stelle führen,
was wie durchgesetzt wird? Im Sprachgebrauch
finden sich ohnehin keine Werner-HeisenbergSchule oder Robert-Schumann-Schule, sondern
das Heisenberg-Gymnasium und das Schumann-Gymnasium. Auch das Gymnasium Engelsdorf will ich an dieser Stelle nicht vergessen,
zu erwähnen.
Wir werden mit Sicherheit noch intensive Debatten führen, ob die Schulform in den Namen gehört. Unsere grundsätzliche Auffassung dazu war
immer folgende: Es hängt am Ende nicht am Begriff. Diskriminierung aufgrund der Schulform
mag ein Problem sein, aber es steht gewiss derzeit nicht im Vordergrund schulpolitischer Debatten. Wir sollten mit gesundem Pragmatismus an
diese Frage herangehen und ein Stück weit
sprachliche Realität auch im Verwaltungsdeutsch
niederschreiben. Keiner verliert etwas, wenn das
Gymnasium
Schönefeld
zum
GoetheGymnasium und nicht zur Goethe-Schule wird.
Im Gegenteil: Schulen schaffen Identität für ihren
Stadtteil. Nicht nur Goethe passt nach Schönefeld, auch ein Gymnasium gehört zu Schönefeld.
- Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt haben Sie doch
von hinten durch die Brust Ihren Antrag eingebracht. - Gibt es weitere listige Vorschläge? Dann können wir jetzt abstimmen. Bitte schalten
Sie Ihr Abstimmgerät ein!
Zunächst steht der Änderungsantrag der CDUFraktion zur Abstimmung. Bitte stimmen Sie jetzt
ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 34 Ja-Stimmen, 30 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist der Antrag
angenommen.
S e i t e | 37
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen, wenn Sie - - Ich höre gerade,
dass es dazu einen Änderungsantrag von der
Fraktion Die Linke gibt. Entschuldigen Sie bitte!
Dann rufe ich natürlich auch diesen Antrag auf:
20.5.1 (nichtöffentlich) (VI-DS-03676-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Wird dazu das Wort gewünscht? - Frau Lange.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Protokoll des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau ist zu lesen:
Es wird angemerkt, dass hinter dem Schulhof
noch freie Grundstücke liegen, die gegebenenfalls zur Erweiterung des Schulhofes angekauft
werden könnten. Dazu wird angemerkt, dass mittelfristig ein Sporthallenneubau in diesem Bereich berücksichtigt ist. Weitergehende Flächen
werden zur Erweiterung des Schulhofes vorgesehen.
Das reicht uns nicht ganz. Deshalb haben wir
diesen Änderungsantrag formuliert. Ich weiß
nicht, ob Ihnen die Gesamtübersicht vorliegt. Auf
den Flurstücken entlang der Zweinaundorfer
Straße standen früher Wohngebäude; sie wurden
beim Bombenangriff am 27. Februar 1945 auf
Leipzig zerstört. Die letzte mir bekannte Nutzung
war als Parkplatz des Kombinats Polygraph
„Werner Lamberz“. Diese Grundstücke sind ungenutzte Brachflächen. Der Vermüllungsgrad ist
stetig steigend. Wer dort entlangfährt, sieht das.
Die Bäume auf diesen Flächen werden dafür
sorgen, dass wir das irgendwann als Wald erklären müssen. Deshalb finden wir es sinnvoll,
wenn wir hier verankern: Bitte Stadt, kauf diese
Grundstücke an, um den Schulhof zu erweitern!
Damit können die Flächen sinnvoll genutzt werden. Ich bitte um Zustimmung.
Das widerspricht der von uns festgelegten Namensrichtlinie; das ist wahr.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Ich glaube, das ist kein Problem. Der Beschlusspunkt 1
bleibt unverändert. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Stadtrat Albrecht (CDU): Dieser Änderungsantrag ist relativ kurzfristig eingereicht worden. Wir
konnten nicht prüfen, welche Grundstücke das
sind. Wir konnten auch nicht diskutieren, wie wir
das in das Schulkonzept einbinden können. Von
daher stellen wir den Antrag, diesen Änderungsantrag ins Verfahren zu verweisen. Dann können
wir das ordentlich diskutieren.
Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so votiert.
20.5
Baubeschluss: Ernst-Pinkert-Schule,
Grundschule, Martinstraße 7, 04317
Leipzig, Modernisierung Haus 2 (VI-DS03676)
Oberbürgermeister Jung: Herr Bär.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Stadtrat Bär (SPD): Macht es Sinn, dass wir hier
öffentlich darüber sprechen, welche Grundstücke
wir genau ankaufen wollen? Es ist davon auszugehen, dass diese dadurch mit Sicherheit nicht
günstiger werden.
Oberbürgermeister Jung: Ich bin für beide Beiträge dankbar. - Frau Lange, ich wusste gar
nicht, dass es dazu einen Änderungsantrag gibt.
Wie ich gerade erfahren habe, ist er erst heute
Mittag eingegangen. Das ist sehr kurzfristig. Wir
müssen so etwas besser prüfen können. - Herr
Bär, Sie haben recht: Wir sollten nicht öffentlich
über Grundstücksankäufe diskutieren.
20.6
S e i t e | 38
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Komplettmodernisierung Schulgebäude Erfurter Straße 14, 04155 Leipzig
(ehem. Erich-Kästner-GS) i. V. m. Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79
(1) SächsGemO (VI-DS-03771)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.6.1 dazu ÄA (VI-DS-03771-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Bitte schön, Frau Gehrt.
Frau Lange noch einmal.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Ich habe vor 14 Tagen im Ausschuss
Stadtentwicklung und Bau die Anfrage gestellt,
ob alle diese Grundstücke gekauft werden können. Ich habe gerade aus dem Protokoll die Antwort auf meine Frage zitiert, nämlich: Die Stadt
möchte ankaufen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie nochmals, darauf
hinzuwirken und, wenn es sein muss, den Stadträten schriftlich mitzuteilen, dass es absolut nicht
zulässig ist, Informationen aus Aufsichtsratssitzungen und aus geschlossenen Sitzungen öffentlich zu machen, egal ob das jetzt im Protokoll
steht oder nicht. Herr Oberbürgermeister, ich fordere Sie hier nochmals auf - ich habe es schon
einmal getan -, auf die Stadträte, die so etwas
tun, einzuwirken. Vielen herzlichen Dank für Ihre
Bemühungen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, Sie haben recht: Ich hätte das eben noch deutlicher
sagen müssen.
Es wurde beantragt, diesen Antrag ins Verfahren
zu verweisen. Wer diesem Vorschlag zustimmt,
bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Nun zur Abstimmung über die Vorlage selbst. Ich
darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie
gegen diesen Baubeschluss stimmen. - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! Sie erinnern sich sicherlich noch an die letzte Ratsversammlung, in der
wir beschlossen haben, dass am Schulkomplex
Karl-Heine-Straße 22b Vorschläge zu Kunst am
Bau erarbeitet und eingeplant werden sollen. Sie
erinnern sich vielleicht auch, wie Professor Fabian sagte, wir sollten dies doch eher bei den Vorlagen zu den Grundschulen in Angriff nehmen.
Nun, hier sind die Vorlagen zu den Grundschulen. Ich spreche jetzt zu beiden Vorlagen, also zu
den Tagesordnungspunkten 20.6 und 20.7.
Oberbürgermeister Jung: Einen Moment! Dann
rufe ich auch Tagesordnungspunkt 20.7 auf:
20.7
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Schule am Auwald, Rödelstr. 6, 04229
Leipzig, Mensaneubau (VI-DS-03778)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.7.1 dazu ÄA (VI-DS-03778-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Bitte fahren Sie fort!
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): In beiden Vorlagen ist zwar eine Kostengruppe 600 namens
„Ausstattung und Kunstwerke“ aufgeführt, aber
dann ist doch wieder nur von Ausstattung die
Rede und nicht von Kunstwerken. Konkret: Beim
Mensaneubau geht es nur um Stühle und Tische.
Wir finden das sehr schade. Kulturelle und ästhetische Bildung sollte von Anfang der Schullaufbahn an ein wesentlicher Bestandteil der Bildungsarbeit sein. Dazu kann Kunst am Bau beitragen.
Beim Schulgebäude in der Erfurter Straße geht
es um eine Komplettmodernisierung, für die im-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
merhin insgesamt 7 Millionen Euro in die Hand
genommen werden sollen; der städtische Anteil
beträgt über 3 Millionen Euro. Es wird dort eine
dreizügige Grundschule geben. Wir haben in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen, einen
Punkt 11 zu ergänzen, der besagt, dass Vorschläge für Kunst am Bau in einem partizipativen
Verfahren erarbeitet und Planungs- und Vorbereitungsmittel eingestellt werden sollen.
Mit unserem Änderungsantrag zur Vorlage zu
TOP 20.7, Mensaneubau der Schule am Auwald,
wollen wir erreichen, dass ein Punkt 8 ergänzt
wird, der besagt, dass Mittel für Planung und
Realisierung für Kunst am Bau am Mensaneubau mit eingestellt werden sollen. Auch hier sollen die Schüler- und Lehrerschaft in die Planung
mit einbezogen werden.
Wir haben in unseren Änderungsanträgen noch
keinen prozentualen Anteil für Kunst am Bau
festgelegt. Das kann später diskutiert werden.
Aber ich möchte Sie trotzdem bitten, den Änderungsanträgen zuzustimmen, da wir damit überhaupt erst die Voraussetzungen schaffen, die
Leipziger Richtlinie für Kunst am Bau zukünftig
bei kommunalen Bauvorhaben umsetzen zu
können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): An sich wurde das
schon in der letzten Ratsversammlung diskutiert.
Dennoch werden auch heute wieder Änderungsanträge dazu eingebracht. Deshalb: Es gibt dazu
bereits einen Ratsbeschluss, und dieser ist von
der Stadtverwaltung einzuhalten. Wenn sie das
nicht tun will, müsste hier im Rat darüber diskutiert werden, diesen Ratsbeschluss aufzuheben.
Solange dies nicht der Fall ist, ist davon auszugehen, dass Mittel für Kunst am Bau in die Planungen mit eingestellt werden.
Oberbürgermeister Jung: Es gab eine Parallelität im Verfahren, ja. - Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich betrachte
mich selber auch als Kunstliebhaber. Aber in
dem genannten Ratsbeschluss heißt es:
Bis zum zweiten Quartal wird geprüft,
bei welchen kommunalen Bauvorhaben
ab 2017 Kunst am Bau geplant und realisiert werden kann.
Ich will noch einmal ausdrücklich auf Folgendes
hinweisen: Mittel, die für diesen Zweck eingesetzt werden, sind nicht förderfähig. Das verringert die Förderquote noch einmal. Sie wollen
heute wieder 15.000 Euro für diese Planungen
S e i t e | 39
beschließen. Wo aber ist das Geld für die Umsetzung, die sicher teurer wird als 15.000 Euro?
Ich habe die Befürchtung: Solange wir uns noch
nicht grundsätzlich auf Kunst am Bau bei Schulbauten verständigt haben, sondern das immer
nur im Kontext von Änderungsanträgen tun, wecken wir bei Schülerinnen und Schülern, Eltern
und Lehrkräften Erwartungen, dass wir diese
Planungen machen, und das obwohl wir heute
noch nicht wissen, wie deren Umsetzung bezahlt
werden soll; denn die Mittel dafür sind nicht im
Budget enthalten.
Wir haben ein Schulbaubudget. Das legen Sie
hier im Stadtrat fest. Das wird nicht verändert.
Das heißt: Je mehr Geld wir für Kunst am Bau
einsetzen, desto mehr fehlt es uns nachher an
anderer Stelle. Das ist Ihre Entscheidung; ganz
klar. Aber es ist meine Pflicht, Sie darauf hinzuweisen, dass das so ist.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zu den
Abstimmungen der Tagesordnungspunkte 20.6
und 20.7
Tagesordnungspunkt 20.6: Abstimmung über den
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. Schalten Sie bitte Ihr Abstimmgerät ein! Ich bitte um
Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 26 Ja-Stimmen, 35 NeinStimmen, fünf Enthaltungen. Damit ist der Antrag
abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Wer dem
Bau- und Finanzierungsbeschluss nicht zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
Tagesordnungspunkt 20.7: Abstimmung über den
gerade vorgetragenen Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke. Darin ist noch keine Summe
genannt, Frau Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Nein. Den Änderungsantrag zu 20.6 hatten wir viel früher eingereicht. Wir haben im Änderungsantrag zu 20.7
formuliert, dass Mittel für Planung und Realisierung eingestellt werden sollen. Wir haben mit
Absicht keine bestimmte Summe genannt. Darüber kann dann noch verhandelt werden.
Ich will hinzufügen: Gerade bei einem Mensaneubau, also einem Gebäude, das täglich von
über 500 Schülern und der Lehrerschaft genutzt
wird, ist es mehr als angebracht, Kunst am Bau
in Form eines Wandbildes oder einer Wandinstallation gestalterisch einzusetzen. Ich bin der Meinung: Wir sollten zukünftig in die Kostengruppe
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
600 neben Mitteln für Stühle und Tische immer
auch Mittel für Kunstwerke einstellen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gerade bei
einer Mensa ein Wandbild zu gestalten, ist schon
heute an vielen Schulen gängige Praxis. Dafür
bedarf es keinen Extraantrags. Ich denke, das
kann im Verfahren geklärt werden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
möchte nicht zu Kunst am Bau sprechen, sondern Sie an Folgendes erinnern: So wichtig der
Mensaneubau ist - das sieht unsere Fraktion
auch so -, er entsteht auf der einzigen Grünfläche dieser Schule. Das wird ein Eingeschosser.
Zukünftig wird die Schule fünfzügig gefahren. Die
Schule verfügt nur über eine historisch zu nennende Einfeldturnhalle. Ich wäre glücklich gewesen, wenn man das Thema Turnhallenerweiterung an dieser Stelle mitgedacht hätte. Sie können sich vielleicht noch an die Diskussion zur
Planung der Schwimmhalle erinnern; Stichwort
Mehrstöckigkeit. Bei solchen Themen sollte künftig immer mitbedacht werden, was wir dort noch
brauchen, damit uns nicht nächstes Jahr einfällt:
Eigentlich brauchen wir da noch zusätzliche
Turnflächen.
Wir haben einen Brief von der Schule in der Komarowstraße erhalten, in dem wir darauf hingewiesen werden, dass die Sportfläche der Einfeldturnhalle für die künftig vorgesehene Viereinhalbzügigkeit nicht ausreichend sein wird. Die
Schüler machen ihren Sportunterricht zum Teil
jetzt schon in der Aula. Ich wäre glücklich gewesen, wenn wir über den Neubau einer mehrstöckigen Turnhalle rechtzeitig nachgedacht und
diese im Zuge der Sanierung der Schule gleich
mit errichtet hätten. Ob das jetzt noch machbar
ist, weiß ich nicht.
Auch bei der Schule am Auwald sollten wir die
Anforderungen, die in den nächsten Jahren auf
uns zukommen, schon jetzt mitbedenken, um
nicht später feststellen zu müssen: Es reicht
nicht aus, dass wir hier nur einstöckig gebaut
haben. Weil das auch schon anderswo in der
Vergangenheit der Fall war, hatten wir gesagt:
So etwas darf uns nicht mehr passieren, bloß
weil das Geld an der einen oder anderen Stelle
knapp ist oder bei anderen Projekten gebunden
ist. Wir werden das jetzt auf den Weg bringen.
Aber in diesem Zusammenhang will ich noch
einmal an das Versprechen erinnern, hier auch
die Elternschaft einzubeziehen, wenn auch nun
erst im Nachgang, weil unser Absetzungsantrag
zu Beginn der Sitzung negativ votiert wurde. Vielen Dank.
S e i t e | 40
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Das geht in dieselbe
Richtung. Es ist wirklich beides zu betrachten.
Wir hatten auch bei anderen Schulen riesige
Probleme mit den Speiseräumen. Ich persönlich
würde dort nicht essen wollen. Kunst am Bau ist
dort wirklich wichtig, aber noch wichtiger ist, dass
die Kinder einen ordentlichen Platz zum Essen
haben. Ich bitte, dass bei der Schule am Auwald
beides betrachtet wird.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich
möchte noch einmal unterstützend an die Kolleginnen und Kollegen sagen: Beachten Sie bitte,
dass hier keine Summe für Kunst am Bau vorgesehen ist! Ich befürworte das sehr. Wir suchen
auch immer nach Flächen und erhalten die
Nachricht, wie in nichtöffentlicher Sitzung darüber entschieden worden ist, erst im Nachhinein.
Dieser Beschluss zum Änderungsantrag der Linken wäre offener. Zumindest ich befürworte es
aus Kultursicht sehr, dass man mit einplant, dort
so etwas zu ermöglichen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, das sehe ich auch so. Das ist, wie auch Kollege Fabian
gesagt hat, umsetzbar.
Über den Änderungsantrag der Linken stimmen
wir elektronisch ab. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 24 NeinStimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist positiv votiert.
Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Wer ist
gegen den Bau- und Finanzierungsbeschluss
Schule am Auwald? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig beschlossen.
20.8 Konzeption zum Antrag der Stadt
Leipzig auf Wohnungsbauförderung für
das Jahr 2017 gemäß Richtlinie gebundener Mietwohnraum (VI-DS-03384-NF01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Es
gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst Frau
Glöckner.
Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Herren! Gemäß der vorliegenden Konzeption
sollen 1.500 Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem
Einkommen in Leipzig zeitnah errichtet werden,
entweder durch Neubauvorhaben oder Altbaumodernisierung. Jeweils circa 20 Millionen Euro
stehen dafür in den Jahren 2017 bis 2019 gemäß den Förderbedingungen des Freistaates zur
Verfügung. Insbesondere die LWB, aber auch die
Genossenschaften und private Partner sollen die
Maßnahmen umsetzen.
Wichtig ist uns, dass der Stadtraumbedarf - wo
erfolgt sozialer Wohnungsbau? - und die Langfristigkeit der sogenannten Belegungsbindung
möglichst länger als 15 Jahre bei der Umsetzung
ausreichend beachtet werden. Angesichts des
weiter prognostizierten Wachstums der Leipziger
Bevölkerung, des starken Rückgangs des Leerstands von Wohnungen und der deutlichen Steigerung bei den Angebotsmieten ist die jetzt geplante Wohnungsbauförderung ein wichtiger erster Schritt. Wir fordern schon heute: Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus muss über
2019 hinausgehen und das Volumen deutlich
ansteigen, Da der Bedarf in Leipzig jetzt schon
fast viermal so hoch ist, insbesondere bei den
Einpersonenhaushalten und bei großen Haushalten ab vier Personen, wird eine weiter steigende
Nachfrage prognostiziert. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Gleich
der Aufreger vorweg, damit ich Ihre volle Aufmerksamkeit habe: Die CDU-Fraktion wird der
Vorlage nicht zustimmen. Ich will Ihnen auch unsere Gründe dafür nennen:
Mit der Vorlage werden Zukunftsängste und Zukunftserwartungen erzeugt, die nicht realistisch
sind. Es wird zum einen die Angst erzeugt, dass
in Kürze kein bezahlbarer Wohnraum mehr zur
Verfügung stehen wird. Dazu werden Schätzungen herangezogen, die selbst von Wohnungsbaugenossenschaften nicht bestätigt werden
können. Dabei wird sogar der Verdacht laut geäußert, dass wir uns künstlich schlechterrechnen, um in den Genuss von Fördermitteln zu
kommen.
Zum anderen wird die Erwartung erzeugt, dass
mithilfe der Förderung künftig mehr bezahlbarer
Wohnraum zur Verfügung stehen wird. Doch wo
wird mithilfe der Förderung künftig die Angebotsmiete für Neubau liegen? Eine solche Wohnung wird nicht unter 6,50 Euro pro Quadratmeter zu bekommen sein. Man darf gespannt sein,
welcher Haushalt mit Wohnberechtigungsschein
S e i t e | 41
sich diese Wohnung leisten kann und will. Noch
liegt die Angebotsmiete in Leipzig bei durchschnittlich 6,15 Euro pro Quadratmeter. Aber erwartet wird vom Bürger auf der Straße, dass er
die demnächst geförderten Wohnungen von seinen KdU-Sätzen bezahlen kann, die bekanntermaßen in Leipzig deutlich niedriger sind als im
Umland. Diese Sätze will man auch nicht erhöhen, wie vom Sozialamt zu erfahren war, da es
immer noch Angebote für einkommensschwache
Haushalte in Leipzig gibt. Also: Ein Fragezeichen
ist hier schon berechtigt.
Was bewirkt die Förderung der Sanierung von
unvermietetem Wohnraum? Es besteht die Gefahr, dass Wohnungen entmietet werden, um den
Förderkriterien gerecht zu werden. Es besteht
die Gefahr, dass Sanierungsvorhaben künstlich
aufgebläht werden, um dem Förderkriterium gerecht zu werden, es müssen mindestens
600 Euro pro Quadratmeter investiert werden.
Noch gelingt es den Wohnungsbaugenossenschaften und auch der LWB mit dem Einsatz geringerer Mittel ineffektive Bestände wieder fit zu
machen und einkommensschwachen Haushalten
anzubieten.
Wer wird die Fördermittel tatsächlich nutzen? Die
Signale sind höchst unterschiedlich. Die, die
noch Leerstände haben, können so kurzfristig
keine Investitionen auf die Beine stellen; wir reden ja hier nur von ganz wenigen Jahren. Das
betrifft zum Beispiel die Genossenschaften, die
mit ihren sozialen Ansprüchen eigentlich prädestiniert für dieses Programm wären. Auch die LWB
hat deutlich signalisiert, dass die gewünschte
Projektzahl weder finanziell noch personell noch
durch die verfügbaren Liegenschaften darzustellen ist. Auch wissen wir noch nicht, ob aus beihilferechtlichen Gründen die LWB überhaupt tätig
werden darf.
Ja, wir brauchen Wohnungsbau in Leipzig. Wir
brauchen vielfältige Akteure für unterschiedliche
Einkommen und Ansprüche. Mit neuen Wohnungen wird der Druck auf das bestehende Wohnungsangebot in den Quartieren entlastet. Wir
brauchen dort günstigen Wohnraum, wo die Einwohnerschaft eben noch nicht so gut durchmischt und der Anteil der Hilfebedürftigen unterdurchschnittlich ist. Wir brauchen planerischen
Vorlauf und Experimentierfreudigkeit.
Wir brauchen nicht zuerst das Lockmittel Förderung und auch nicht einen nur dafür aufgeblähten Verwaltungsapparat. Letztendlich sind Fördermittel auch Steuermittel, mit denen pfleglich
umzugehen ist. Noch haben wir im Umkreis von
50 Kilometern um Leipzig fast 50.000 leerstehende Wohnungen. 60.000 Wohnungen brauchen wir bis 2030, wenn die Stadt weiter so
wächst. Neben dem Wohnungsbau in Leipzig
sollte zugleich die Kooperation mit dem Umland
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
gesucht werden. Eine wachsende Region kann
die Wachstumsschmerzen einer Großstadt deutlich mindern. Anderenfalls laufen wir Gefahr,
dass in Leipzig geförderter Mietwohnraum geschaffen und im Umland mit Fördermitteln Wohnraum zurückgebaut wird.
Aus den genannten Gründen werden wir in der
angekündigten Projektphase die Umsetzung der
Konzeption, die mutmaßlich auch ohne die
Stimmen der CDU eine Mehrheit erhalten wird,
kritisch begleiten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Vor einigen Monaten stand
ich an gleicher Stelle hier und habe dem Stadtrat
gesagt: Wir müssen unsere Wohnungspolitik ändern, weil sich der Markt dreht und wir Schwierigkeiten bekommen werden, bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stellen zu können. - Damals hat man noch milde gelächelt. Jetzt wird
von der Staatsregierung ein Programm für sozialen Wohnungsbau in den Städten Dresden,
Leipzig und Chemnitz aufgelegt, eben weil es in
diesen Städten Probleme gibt, günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.
Früher wurde sozialer Wohnungsbau vornehmlich vom Staat gefördert, indem man den Bauherren Steuervorteile zusagte und zinsgünstige Kredite für den Wohnungsbau vergab. Zinsgünstige
Kredite sind momentan nicht so der Renner. Also
hat man sich darauf verständigt, die Miete zu bezuschussen. Jetzt stürzt sich alles darauf und
sagt: Prima, jetzt bekommen wir sozialen Wohnungsbau in Leipzig! Jetzt machen wir mal voran. Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaften
und die Genossenschaften sollen jetzt neu bauen. - Nun ist es mit dem Neubau aber nicht ganz
so einfach. Man braucht dafür ein Grundstück,
man muss es projektieren, man braucht Pläne,
und dann muss gebaut werden. Das alles dauert
seine Zeit. Da sind natürlich die Gesellschaften
im Vorteil, die schon geplant und mit dem Bauen
angefangen haben oder kurz vor Baubeginn stehen. Am Lindenauer Hafen zum Beispiel passt
das prima.
Dieses Programm fördert aber nicht nur den
Neubau; es gibt auch einen Zuschuss bei der
Sanierung von Wohnungen. Ich habe schon im
Aufsichtsrat der LWB gesagt und wiederhole es
noch einmal in Richtung der Geschäftsführerinnen, die hier heute anwesend ist: Man sollte sich
bei der LWB überlegen, welche Häuser, die im
Streubesitz sind, günstig saniert werden können,
um danach diesen Wohnraum der Stadt Leipzig
zur Verfügung zu stellen.
S e i t e | 42
Ich weiß, dass einige Handwerksbetriebe und
Bauunternehmen ihr Geld nicht mehr bei der
Bank anlegen, weil sie zurzeit keine Zinsen dafür
bekommen. Stattdessen setzen sie ihr Geld, das
sie sonst anlegen würden, dafür ein, um Häuser
im Rahmen dieses Programms günstig zu sanieren und den Wohnraum als Sozialwohnung zu
vermieten. Das ist eine wunderbare Kapitalanlage, solange es bei der Bank keine Zinsen mehr
gibt und sie sich nicht trauen, an der Börse zu
spekulieren.
Ich will hier nur zum Ausdruck bringen, dass man
bei Inanspruchnahme dieses Programms in nennenswerten Größenordnungen auch an Sanierung denken sollte. Man sollte auch Bestände,
die vielleicht zum Verkauf stehen oder schon abgeschrieben sind, in den Fokus nehmen und prüfen, ob sich dort preisgünstig Wohnraum schaffen lässt für Leute, die darauf angewiesen sind.
Man kann Wohnungen auch preisgünstig sanieren. Es muss nicht immer eine Luxussanierung
sein, es geht auch einfacher. - Danke für die
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne!
Frau Dr. Heymann und liebe CDU, ich musste
mich eben echt zusammenreißen und kann es
immer noch nicht fassen. Das SMI erarbeitet eine Richtlinie zur Förderung der Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum. Sie von der CDU hatten die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Nachdem diese
Richtlinie von der Sächsischen Staatsregierung
beschlossen worden ist, verurteilen Sie die Stadt
Leipzig dafür, dass sie jetzt eine Vorlage auf Basis dieser Richtlinie vorlegt. Sie sagten ja, Sie
werden die Vorlage ablehnen, weil sie genau das
erfüllt, was in der Richtlinie formuliert ist. Da frage ich mich: Was ist denn hier los?
Wir haben aktuell noch 400 belegungsgebundene Wohnungen in Leipzig, in 2010 waren es
5.000. Das Sozialamt weiß gar nicht mehr, wo es
die Leute unterbringen kann, die dringendst eine
Wohnung brauchen, weil sie sozialen Härten
ausgesetzt sind. Teilweise ist es schon egal, ob
die Wohnung ein bisschen teurer oder ein bisschen billiger ist.
Es geht hier darum, dass 1.500 belegungsgebundene Wohnungen entstehen sollen, auf die
dann auch das Sozialamt Zugriff hat. Ich bin gespannt, wie Sie das Ihren Wählern verkaufen
wollen, dass Sie jetzt sagen: Wir sagen Nein,
weil uns 6,50 Euro pro Quadratmeter zu teuer
sind. Wir wollen lieber, dass Wohnungen für 10
Euro pro Quadratmeter vermietet werden. - Für
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
mich ist es völlig unbegreiflich, warum Sie diese
Vorlage heute ablehnen wollen, obwohl Sie an
der Erarbeitung dieser Richtlinie beteiligt waren
und damit auch für deren Ausgestaltung die Verantwortung tragen. Sie als Stadträte tragen hier
die Verantwortung für das Wohl der Leipziger
Bürgerinnen und Bürger. Schon deshalb müssten Sie dieser Vorlage zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister,
ich mache es ganz kurz. Herr Weber, interessant
ist, dass Leipziger Stadträte in die Landespolitik
eingreifen können. Den Ball spiele ich jetzt aber
nicht zurück, indem ich sage: Ihr seid doch auch
mit in der Regierungsverantwortung. - Nur so
viel: Nicht alles, was aus Dresden kommt, ist
perfekt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Heymann, seien Sie doch ehrlich und sagen: Die
Richtlinie soll in Leipzig zum Scheitern gebracht
werden, damit das Geld weiterhin für den Eigenheimbau versickern kann. Die ärmeren Leute
sollen in die leerstehenden Wohnungen in den
Randgebieten ziehen. - Doch, das haben Sie
hier gesagt. Sie wollen faktisch, dass diese
Richtlinie scheitert.
Die Probleme sind ja nicht neu. Die Richtlinie, so
wie sie Ende letzten Jahres beschlossen worden
ist, war schon seit über einem Jahr eins zu eins
in dieser Fassung bekannt. Es ist damals schon
kritisiert worden, dass die Mietzuschüsse zu gering sind und nicht den KdU-Sätzen entsprechen.
Es hätte begleitend ein Landeswohngeld oder
Ähnliches eingeführt werden müssen, das die
Differenz zwischen 6,50 Euro pro Quadratmeter
und dem KdU-Satz ausgleicht. Wir haben es
einmal überschlagen: Das würde in etwa 1,90
Euro pro Quadratmeter ausmachen. Wenn man
das einmal hochrechnet auf die Anzahl der Wohnungen, würden pro Jahr ein paar Millionen Euro
als Quersubventionierung fällig werden, allerdings nur dann, wenn alle diese Wohnungen tatsächlich an KdU-Empfänger gehen. Dieses Programm zielt aber darauf, dass vom Wohnungsneubau auch diejenigen partizipieren können, die
6,50 Euro pro Quadratmeter aufbringen können.
Wir sollten schon ein bisschen mehr Ehrlichkeit
ins Spiel bringen. Wir alle kannten die Probleme.
Das ist überall nachlesbar. Wir jedenfalls haben
das immer wieder angesprochen. Oder was
glauben Sie, wieso ich gesagt habe: Das Pro-
S e i t e | 43
gramm ist ein Schuss in den Ofen? Jetzt haben
wir das Programm, und die Stadt muss daraus
etwas machen, damit diese Millionen nicht versickern.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Es gab gestern im
Ausschuss und auch eben die Nachfrage nach
den beihilferechtlichen Grundsätzen. Wenn es
von Interesse ist, will ich das ganz kurz darstellen. Weitere Nachfragen können dann im Ausschuss ausführlicher besprochen werden.
Damit es hier keine Unsicherheiten gibt: Im
Grundsatz ist der soziale Wohnungsbau beihilferechtlich eine Dienstleistung zur Daseinsvorsorge und unterliegt somit nicht den Beschränkungen von Demonstrativvorhaben. Damit gilt alternativ zur Obergrenze von 200.000 Euro eine
Obergrenze von 15 Millionen Euro für Zuschüsse
an Unternehmen. Ich denke, Vorhaben in dieser
Größenordnung werden wir hier an kaum einer
Stelle durchführen. Das Ganze ist auch kein Hexenwerk; es ist genau dokumentiert. Zurzeit gibt
es eine Zusammenarbeit zwischen dem ASW
und den entsprechenden Behörden im Land. Wie gesagt, im Ausschuss können wir das gerne
noch einmal ausführlicher darstellen.
Zum Thema generell ist zu sagen: Die Stadt
Leipzig hat jahrelang dafür gekämpft, dass in
Sachsen wieder ein Programm für den sozialen
Wohnungsbau aufgelegt wird. In den 1990erJahren wurden mithilfe des damaligen Programms noch Wohnungen in eher geringer Größenordnung errichtet. Dann lief das aus. Danach
gab es jahrelang kein Programm für sozialen
Wohnungsbau.
Das Wachstum der Stadt und die zunehmende
Minimierung des Leerstands machen es notwendig, sich mit diesem Thema neu zu beschäftigen.
Ich denke an die vielen Gespräche, die wir im
Ausschuss zu diesem Thema geführt haben.
Eigentlich waren wir alle sehr froh, dass es jetzt
endlich so weit ist, dass das Land wieder Geld
für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt.
Zwischenzeitlich hatten wir schon gar nicht mehr
daran geglaubt. Aber der Druck aus den großen
Städten und der Druck aus der Politik der großen
Städte an das Land waren sehr groß.
Ich denke auch, dass mit diesem Programm der
richtige Weg eingeschlagen wird, auch wenn es
nur in einem kleinen Teilbereich marktsenkend
wirken wird. Wir wissen, dass die Mieten bei
Neubau kaum mehr bei 8,50 Euro pro Quadratmeter, sondern eher durchschnittlich bei 10 Euro
pro Quadratmeter liegen. Mit steigenden Grundstückspreisen und steigenden Baukosten wird es
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
noch schwieriger werden, diese Preise aufrechtzuerhalten.
Wir wissen auch, dass 45 Prozent der Bewohner
dieser Stadt sich Mieten in dieser Höhe nicht leisten können und eigentlich einen WBS bekommen müssten. 45 Prozent! Das bedeutet, dass
das Potenzial, das als Neubau errichtet wird, für
viele Bürger, die in dieser Stadt bereits wohnen,
nicht infrage kommt, während Neuankömmlinge
meist über ein etwas höheres Gehalt verfügen,
es sei denn, sie sind Studenten. Aber es gibt
eben auch die ganz normale Familie: Die Frau ist
zum Beispiel Verkäuferin, der Mann Elektriker,
sie haben zwei Kinder. Diese Familie hat inzwischen Schwierigkeiten, auf dem freien Markt eine für sie adäquate Wohnung zu finden. Und das
wird in den nächsten Jahren noch schwieriger
werden, auch für diejenigen, die einen Wohnberechtigungsschein und damit die Chance haben,
in eine Wohnung mit 6,50 Euro pro Quadratmeter einzuziehen, selbst wenn sie noch Wohngeld
erhalten.
Das sind nicht die Standardwohnungen für KdUEmpfänger; das ist richtig. Aber Tatsache ist: Wir
brauchen für einen sehr viel größeren Kreis an
Bewohnern entsprechenden Wohnraum. Wir
wissen, wir brauchen zu großen Teilen Einraumoder Anderthalbzimmerwohnungen für die ganz
kleinen Haushalte, und wir brauchen auch Vier-,
Fünf- und Sechszimmerwohnungen für die großen Familien. Die großen Familien sind diejenigen, die am schwersten auf dem freien Wohnungsmarkt etwas finden. Die großen Wohnungen aus der Gründerzeit sind zwar für diejenigen, die dort schon seit 10 oder 15 Jahren wohnen, immer noch preiswert. Für diejenigen aber,
die jetzt eine solche Wohnung suchen, ist es
ausgesprochen schwierig, weil man inzwischen
solche Wohnungen nicht mal mehr von 10 Euro
pro Quadratmeter bekommt. Was nutzt es, diesen Leuten zu sagen, dass die Durchschnittsmieten im Bestand immer noch gering sind und
irgendwo noch Wohnungen mit etwas geringeren
Mieten angeboten werden, wenn der Zuschnitt
für eine große Familie nicht stimmt. Ich denke,
da ist das Thema sozialer Wohnungsbau eine
große Hilfe. Wir können zielgerichtet ein gewisses Klientel versorgen, das es nicht nur auf dem
Wohnungsmarkt, sondern insgesamt sehr
schwer hat.
Insofern: Ich bin sehr froh, dass dieses Geld jetzt
fließen wird, und habe meine Kollegen beauftragt, das Geld auch unter die Leute zu bringen.
Das ist ja nicht immer ganz einfach. Misstrauen
bei Investoren ist vorhanden, bei einigen auch
Nichtwissen. Einige Bedingungen sind nicht ganz
so optimal, manche wurden im Laufe der Beratungen in den letzten Monaten noch verbessert.
S e i t e | 44
Das sind Steuergelder; das ist richtig. Es geht in
erster Linie darum, dass die Menschen, die Unterstützung brauchen, davon etwas haben. Es
gibt eine Summe von 27.000 Euro für die Sanierung einer Altbauwohnung mit circa 60 Quadratmetern und 37.000 Euro als Zuschuss - kein
Darlehen! - für eine Neubauwohnung mit circa 60
Quadratmetern. Das ist eine Menge Geld.
Dafür muss es uns gelingen, tatsächlich das tun,
was wir in unserem Wohnungspolitischen Konzept, das sehr einmütig hier beschlossen worden
ist, festgelegt haben, nämlich diese Aufgabe als
eine der wichtigsten in dieser Stadt anzusehen.
Zumindest einen Teil können wir jetzt umsetzen.
Ich bitte Sie daher, dieser Vorlage zuzustimmen.
Wir müssen an die Arbeit gehen. Wir sind schon
in Vorgesprächen, aber erst wenn diese Vorlage
positiv votiert ist, können wir auch die entsprechenden Verträge vorbereiten. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann
kommen wir zur Abstimmung. Bitte schalten Sie
Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie jetzt Ihre
Stimme zu diesem Beschlussvorschlag ab! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 46 Ja-Stimmen, 18 NeinStimmen, keine Enthaltungen. So beschlossen.
20.9
Aktualisierung der Eigentümerziele für
die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) (VI-DS-03397NF-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
20.9.1 dazu ÄA (VI-DS-03397-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
20.9.2 dazu ÄA (VI-DS-03397-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
20.9.3 dazu ÄA (VI-DS-03397-ÄA-03)
Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel
20.9.4 dazu ÄA (VI-DS-03397-ÄA-04)
Einreicher: SPD-Fraktion
20.9.5 dazu ÄA (-03397-ÄA-04-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
20.9.6 dazu ÄA (-3397-NF-05-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
20.9.7 dazu ÄA (-03397-NF-05-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
20.9.7 dazu ÄA (-03397-NF-05-ÄA-03)
Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel
Gestatten Sie mir, einige einführende Sätze dazu
zu sagen. Meine Damen und Herren, das ist eine
sehr, sehr wichtige Vorlage, ein sehr wichtiges
und bedeutendes Beschlussunterfangen. Ich be-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
grüße aus diesem Anlass auch die Geschäftsführung der LWB, Frau Schäfer und Frau WolkeHaupt, sowie die Leiterin der Unternehmenskommunikation, Frau Sachse. Herzlich willkommen hier im Stadtrat!
Mit dieser Vorlage macht die Stadt Leipzig als
Eigentümerin ihres kommunalen Wohnungsbauunternehmens von ihrem Recht Gebrauch, den
öffentlichen Zweck und Auftrag noch einmal
deutlich zu konkretisieren und zu untersetzen.
Nicht alle Städte haben die Chance dazu. Denken Sie an unsere Nachbarstadt Dresden, die ihr
Wohnungsunternehmen verkauft hat und jetzt ein
neues Wohnungsunternehmen aus der Taufe
heben musste, um Einfluss auf den städtischen
Wohnungsmarkt nehmen zu können.
Die Ihnen vorliegende Vorlage ist das Ergebnis
eines sehr umfänglichen verwaltungsinternen,
aber auch verwaltungsübergreifenden Beteiligungsverfahrens. Es galt, fach- und unternehmensspezifische Belange sorgfältig und verantwortungsvoll abzuwägen. Meine Damen und
Herren, die Kunst liegt darin, die finanzielle Leistungs- und Investitionsfähigkeit im Blick zu behalten und trotzdem dem Unternehmen zuzutrauen, all das für uns zu tun, was wir gerne hätten. Das ist manchmal ein Ritt auf der Rasierklinge.
Ich will auch noch einmal deutlich sagen: Mir
ging es darum, so viele Anregungen wie möglich
aus den Anträgen der Fraktionen aufzunehmen.
Wir haben versucht, in die Vorlage, die Sie hier
heute auf dem Tisch haben, Ihre Änderungsvorschläge mit einfließen zu lassen. Inzwischen gibt
es, wie ich gerade erfahren habe, schon wieder
neue bzw. aktualisierte Änderungsanträge von
den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die
Linke. Darüber wird dann zu befinden sein.
Lassen Sie mich aus der Vielzahl von Vorgaben
die beiden wesentlichen herausgreifen:
Die erste wesentliche Vorgabe lautet: Zielstellung sind 38.000 Wohnungen bis 2026. - Ich
weiß, das geht einigen nicht weit genug. Glauben Sie mir, das, was wir vorhaben, ist ambitioniert. Das bedeutet gegenüber dem Status quo
einen Zuwachs von mindestens 3.000 Wohnungen durch Neubau, Zukauf oder Marktaktivierung. Natürlich ist es möglich, über diese Zielstellung hinauszugehen. Aber wir führen das Unternehmen schon so an seine Leistungsgrenze.
Wir haben heute Morgen zusammengesessen
und uns frisch und frei unterhalten. Frau WolkeHaupt saß mit an meinem Tisch. Ich habe sie
dringlich darum gebeten, dass uns das Unternehmen auch bei der Schaffung von Kitaplätzen
hilft. Auch dies müssen wir in Rechnung stellen:
Neben der Aufgabe Wohnungsbau hat die LWB
S e i t e | 45
weitere Aufgaben zu erfüllen, wie zum Beispiel
den Bau von Kitas oder unter Umständen auch
wieder die Schaffung neuer Asylbewerberunterkünfte. Das heißt: Unsere stadtplanerischen
Überlegungen und die sozialen Aufgaben, die wir
dem Unternehmen zuordnen, wollen alle mitbedacht sein. Ich kann berichten, dass Frau WolkeHaupt mir zugesagt hat, auch kurzfristig, kreativ
und intensiv mit uns zusammen an Lösungen zu
arbeiten.
Die zweite wesentliche Vorgabe lautet: Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. - Diesen haben wir nach drei Kriterien unterschieden:
1. ein Drittel des Gesamtbestandes gemäß
KdU,
2. sonstiger preisgünstiger Wohnraum, das
heißt: KdU zuzüglich 10 Prozent; das sind
zurzeit - man höre und staune - 59 Prozent
der Wohnungen,
3. Im Rahmen des zu startenden Neubauprogramms, über das wir eben gesprochen haben, sollen mindestens 30 Prozent der
Wohnungen im sozialen Wohnungsbau geschaffen werden.
Diese beiden Vorgaben sind alles andere als unsportlich. Deswegen habe ich sie hervorgehoben.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal die dynamische Entwicklung des hiesigen
Wohnungsmarktes ins Wort heben. Die finanziellen Rahmenbedingungen, nicht zuletzt mit der
Ausgestaltung von Förderkulissen, haben wir
eben besprochen. Wir haben die Evaluation der
Eigentümerziele schon nach drei Jahren vorgesehen, abweichend von unserem Leipziger Kodex. Dies bietet uns und der LWB die Option,
den Umsetzungsstand immer wieder zu überprüfen und je nach Entwicklung nachzujustieren.
So weit meine Einleitung. - Ich bedanke mich
ganz herzlich, auch im Namen meiner Mitarbeiter, bei Ihnen für die sehr konstruktiven und
sachlichen Erörterungen in den Gremien und für
die Zusammenarbeit bei dieser Vorlage.
Bitte schön, jetzt haben Sie das Wort. - Als Erster
hat sich Herr Schlegel gemeldet. Danach gehen
wir der Reihe nach vor.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Langfristig
bezahlbares Wohnen bei der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft funktioniert aus
Sicht der Fraktion Die Linke nur, wenn einerseits
die Wohnkosten für die Mieterinnen und Mieter
bezahlbar sind und andererseits das Wohnungs-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
S e i t e | 46
unternehmen wirtschaftlich stabil ist. Das Recht
auf eine Wohnung halten wir für ein unverzichtbares Menschenrecht. Leider wurde es bis heute
nicht als Grundrecht in das Grundgesetz aufgenommen.
Marktanteil in Höhe von mindestens 10,5 Prozent anzustreben, einen Kernbestand von nicht
unter 36.000 Wohnungen sicherzustellen sowie das ist neu - künftig auf Einzelverkäufe in innerstädtischen Stadtteilen zu verzichten.
Wirtschaftliche Stabilität ist aber nicht alleiniger
Zweck des Unternehmens LWB, sondern ebenso
die Wohnungsversorgung breiter Schichten der
Bevölkerung, insbesondere auch der einkommensärmeren Haushalte. Eine Wohnung ist
Wirtschafts- und zugleich Sozialgut; das ist voneinander untrennbar. Auch deshalb haben der
Gesetzgeber und die Gerichte in den zurückliegenden 20 Jahren mehrfach die Rechte der Mieterinnen und Mieter gestärkt.
Wir unterstützen, wie gesagt, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der als Ziel 40.000 Wohnungen vorsieht. Wir stellen unseren Ergänzungsantrag aber ebenfalls zur Abstimmung, weil
die Ergänzungen auf die Formulierungen in der
Ursprungsfassung der Vorlage Bezug nehmen,
nämlich Wohnungen vor allem in jenen Stadtteilen zu erwerben, wo der LWB-Anteil noch unter 5
Prozent liegt. Dass dabei die Prämisse der Wirtschaftlichkeit gilt, ist ebenso wie die anderen Ziele bereits in der Präambel festgelegt.
Bekanntlich hatte der LWB-Aufsichtsrat im Sommer vergangenen Jahres die Unternehmensstrategie beschlossen, um rechtzeitig die Ziele für
das Wirtschaftsjahr 2017 zu erarbeiten und zu
beschließen. Dieser Beschluss erfolgte mit dem
ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Strategie
nach dem Stadtratsbeschluss zu den Eigentümerzielen anzupassen ist. Auch deshalb ist es
notwendig, heute die LWB-Eigentümerziele zu
beschließen.
Wir unterstützen das Ziel, das der SPD-Antrag
verfolgt, nämlich den Bestand der LWB perspektivisch bis 2026 auf 40.000 Wohnungen zu erhöhen. Dies muss aber schrittweise erfolgen und
als Fernziel gesehen werden.
Ebenso unterstützen wir die beiden Anträge der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Einerseits
müssen die städtischen Ziele für die LWB exakt
abrechenbar beschrieben sein; zugleich stellen
sie eine politische Willensbekundung des Stadtrats dar und können deshalb auch Begriffe wie
„Luxussanierung“ enthalten. Durch den ÄA-02
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Neufassung wird die Transparenz der Mietpreisentwicklung in den LWB-Beständen verbessert, was wir
ebenfalls befürworten.
Zu unserem Ergänzungsantrag ÄA-01. Wir
stimmen der Übernahme des Antrags zur Ergänzung der Präambel zum sozialen Zweck der LWB
in der Formulierung der Verwaltung zu.
Gleiches trifft auf die Übernahme des Änderungsantrags ÄA-02 zur Ergänzung des Vorgehensziels 1.3.1 zu, wonach Sanierungsmaßnahmen wegen ökologischen Effekten auf die
Senkung der Bewirtschaftungskosten abzielen
sollen sowie die Energieerzeugung, vorrangig
zum Eigenverbrauch, aus regenerativen Quellen
erfolgen sollen, wie in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes dargelegt.
Als Einreicher stimme ich auch der Übernahme
des ÄA-03 zu. Dieser sieht vor, das Ziel 1.1.1 zu
ergänzen bzw. neu zu fassen, nämlich einen
Gestatten Sie mir noch ein paar persönliche
Worte. Aktuell wird eine zunehmende Entfremdung zwischen Bevölkerung und Politik festgestellt. Diese ist nicht zuletzt auf eine zunehmende Politikphraseologie zurückzuführen, die ein
besonderes Wissen vorgaukeln soll. Wenn es
wie hier konkret um Wohnungen geht, sollte dieser Begriff auch verwendet werden und nicht ein
technisch funktionaler Oberbegriff wie „Wohnraum“, der auch Wohnheime, Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünfte, Hotels und Jugendherbergen umfasst.
Den Anspruch auf eine eigene Wohnung verfolgen zunehmend auch immer mehr Studenten,
sei es einzeln oder in Wohngemeinschaften. Zu
Recht muss zwischen Wohnungs- und Obdachlosigkeit unterschieden werden. Obdachlos muss
in Leipzig niemand sein. Wohl aber gibt es seit
Jahren eine leider konstante Zahl von Menschen
ohne eine eigene Wohnung. Nicht wenige müssen erst erlernen, eine eigene Wohnung zu unterhalten. Gleiches trifft auch auf Flüchtlinge und
Asylbewerber zu. Auch Asylbewerber mit Daueraufenthaltsstatus haben nach einem Jahr Anspruch auf eine eigene Wohnung. Der Platz in
einem Wohnraum allein kann deshalb nicht unser Anspruch sein.
Abschließend noch ein Dankeschön an Herrn
Auerhammer. Beispielgebend waren die Stadtratsgremien und -fraktionen bei der Präzisierung
der Vorlage zu den LWB-Eigentümerzielen eingebunden, weshalb wir uns eine breite Zustimmung zu dieser Vorlage erhoffen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald.
Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen
und Stadträte! Werte Gäste! Die erfolgreiche
Entwicklung Leipzigs verbunden mit einem rasanten Bevölkerungswachstum führt auch zu einer atemberaubenden Entwicklung am Leipziger
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Immobilienmarkt, selbst wenn Frau Dr. Heymann
das vielleicht etwas anders sieht. Bereits in meiner letzten Rede zur Anpassung der LWBEigentümerziele im März 2014 hatte ich darauf
hingewiesen, und dieser Trend bestätigt sich
jetzt.
In den letzten fünf Jahren kamen 62.000 Menschen neu hinzu. Der Leerstand ging auf 9.000
Wohneinheiten im marktaktiven Bestand zurück,
von ehemals 69.000 Wohnungen im Jahr 2000;
das ist schon beachtlich. Die Bautätigkeit nimmt
zu: von 1.000 auf jetzt 2.000 Wohneinheiten pro
Jahr im Neubau. Die Zahl der Baugenehmigungen steigt stark an. Auch die Mieten steigen,
aber noch moderat. Diese Entwicklung hält an,
ja, sie wird sogar noch an Fahrt gewinnen. Viele
Akteure stehen jetzt in den Startlöchern und beginnen mit der Planung größerer und mittlerer
Bauvorhaben; denn der Bedarf an neuem Wohnraum ist riesig. Laut Amt für Statistik und Wahlen
wird allein in den nächsten drei Jahren in Leipzig
mit einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 6.600 Haushalten gerechnet. Das ist die
ausschlaggebende Größe für den zukünftigen
Wohnraumbedarf.
Was bedeutet das für die LWB? Für die LWB bedeutet dies aus unserer Sicht, dass sie ihre
Kehrtwende von einer Entschuldungs- und Konsolidierungsstrategie hin zu einer Wachstumsund Investitionsstrategie noch schneller hinbekommen muss. Dafür muss der Gesellschafter
Stadt Leipzig jetzt die Weichen stellen.
Die aktualisierten Eigentümerziele sehen zwar
vor, dass die LWB ihren bisherigen Marktanteil
von 10,5 Prozent halten soll, um weiterhin eine
gewisse Steuerungs- und Lenkungsfunktion am
Leipziger Immobilienmarkt ausüben zu können.
Doch was heißt das konkret in Zahlen: 38.000
Wohnungen bis 2026, wie es die Unternehmensplanung der LWB vorsieht? Wir begrüßen es
ausdrücklich, dass die Verwaltung unser Anliegen aufgegriffen hat, neben dieser doch eher
schwammigen und allgemeinen Größe des
Marktanteils eine klare, absolut anzustrebende
Zielgröße zu nennen, die für die LWB und den
Gesellschafter nicht nur abrechenbar ist, sondern auch für Steuerungszwecke genutzt werden
kann. Ob die Zielvorgabe von 38.000 Wohneinheiten ausreichend ist, um den Marktanteil zu
halten, bezweifeln wir allerdings.
Bereits bei der Diskussion zur Anpassung der
Eigentümerziele im Jahr 2014 forderte die Fraktion Die Linke eine mittelfristige Festschreibung
des Wohnungsbestands auf 40.000 Wohneinheiten. Das hielt meine Fraktion damals für eine
zwar richtige, aber verfrühte Forderung. Angesichts des bereits beschriebenen dynamischen
Immobilienmarktes und der gesunden wirtschaftlichen Entwicklung der LWB kommen wir an die-
S e i t e | 47
ser Festschreibung aber jetzt nicht mehr vorbei,
wenn wir das Ziel, den Marktanteil zu halten,
wirklich ernst meinen.
Bei der Formulierung von Eigentümerzielen ist
richtig und wichtig, Sachziele und Finanzziele
möglichst in Einklang zu bringen. Auch wir kennen den anstrengenden Weg der LWB von einem von Insolvenz bedrohten hin zu einem gesunden Unternehmen. Das ist eine großartige
Entwicklung. Herzlichen Dank an die Geschäftsführerinnen und die Mitarbeiter für diese gute
Entwicklung! Aber man darf auch nicht vor jedem
Sachziel den Vorbehalt der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit wie ein Mantra
vor sich her tragen. Wenn man ein Sachziel als
sehr wichtig erachtet, sind Gesellschaft und Gesellschafter gefordert, alles zu tun, dieses auch
umzusetzen. Das ist in der Privatwirtschaft nicht
anders. Jeder Firmeninhaber wird letztendlich
seine Gesellschaft so mit Mitteln ausstatten,
dass sie die vom Gesellschafter beschlossene
Unternehmensstrategie umsetzen kann.
Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag
auch klar die Verantwortung des Gesellschafters
benannt, alle Mittel und Wege zu prüfen, den
Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000
Wohneinheiten zu unterstützen. Das kann die
Bereitstellung von freien Flächen sein, die für die
Wohnbebauung geeignet sind, oder auch die
Übertragung von Wohnimmobilien der Stadt und
anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB,
wie von uns schon seit langem gefordert, aber
leider immer noch nicht umgesetzt. Erfolg wird
sich nur dann einstellen - davon bin ich überzeugt -, wenn LWB und Stadt an einem Strang
ziehen.
Abschließend möchte ich meine Freude darüber
zum Ausdruck bringen, dass jetzt endlich die
lange geforderte Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen in Gang kommt, auch
wenn noch nicht alles rund läuft. Dies wird es der
LWB ermöglichen, circa ein Drittel der neu zu
schaffenden Wohnungen im Segment „Sozialwohnungen“ anbieten zu können. Es wäre wichtig, diese im besonders nachgefragten Bereich
der Ein- und Vierraumwohnungen, möglichst
über das gesamte Stadtgebiet verteilt, anzubieten. Aber auch jede nicht geförderte Wohnung,
die in Leipzig neu gebaut wird, wirkt als Mietpreisbremse und hilft, den Wohnungsmarkt etwas zu entspannen.
Zu den Änderungsanträgen. Meine Fraktion wird
alle anderen Änderungsanträge unterstützen, bis
auf den von Frau Nagel, zu dem es von unserer
Fraktion ein differenziertes Abstimmungsverhalten geben wird. Den Ergänzungsantrag von der
Fraktion Die Linke zu unserem Änderungsantrag
würden wir übernehmen, mit der Protokollnotiz,
dass es natürlich kein Mantra sein darf, die Ver-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
teilung auf das gesamte Stadtgebiet anzustreben. Für uns ist zweitrangig, in welchem Stadtbezirk die Wohnungen neu gebaut werden.
Hauptsache, sie werden gebaut! Das hat für uns
Priorität. Da möchten wir der LWB auch nicht die
nötige Flexibilität nehmen. Aber ich habe den Antragsteller so verstanden, dass er in diese Richtung mitgehen würde. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat
das Wort.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung!
Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Die
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur
Aktualisierung der Eigentümerziele für die LWB.
Wir freuen uns, dass sich die LWB nach einem
langen und notwendigen Sanierungs- und Konsolidierungskurs nun wieder verstärkt auf die Erreichung der Sachziele konzentrieren kann, und
dies soll sie auch tun.
Um ein Mehr an Transparenz zu schaffen und
um bezahlbares Wohnen zu sichern, hat meine
Fraktion zwei Änderungsanträge gestellt. Wir
haben vorgeschlagen, den Oberbürgermeister zu
beauftragen, zum einen eine öffentliche Informationsvorlage über die Entwicklung der durchschnittlichen Nettomieten der letzten acht Jahre
bei der LWB, getrennt nach Wohnungen mit
Mietpreisbindung und Wohnungen ohne Mietpreisbindung, dem Stadtrat vorzulegen, und zum
anderen beginnend mit dem Jahr 2018 einmal
jährlich eine öffentliche Informationsvorlage über
die Entwicklung der durchschnittlichen Nettomieten der zurückliegenden Monate bei der LWB,
getrennt nach Wohnungen mit Mietpreisbindung
und Wohnungen ohne Mietpreisbindung, dem
Stadtrat vorzulegen.
Der Verwaltungsstandpunkt greift die Intention
unseres Änderungsantrags im Wesentlichen auf,
weshalb wir ihn übernehmen. Deshalb wäre,
wenn der Stadtrat dem zustimmt, im Zuge der
Berichterstattung über die Umsetzung der Eigentümerziele im jährlichen Geschäftsbericht der
LWB künftig auch über die Entwicklung der
durchschnittlichen Nettomieten bei der LWB seit
Beschlussfassung über das Wohnungspolitische
Konzept 2015 zu informieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu unserem zweiten Änderungsantrag. Laut der neuen
Eigentümerziele der LWB sollen Modernisierungsmaßnahmen im mietpreisgünstigen oder
mittelpreisigen Bestand grundsätzlich nur in dem
Maße durchgeführt werden, dass die Bestände
auch nach der Sanierung im gleichen Marktseg-
S e i t e | 48
ment gehalten werden können. Wir begrüßen
dieses Vorgehensziel, hielten allerdings folgende
klarstellende Ergänzung für zielführend:
Hierzu ist es notwendig, den betreffenden Wohnungsbestand durch Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen auf einem zeitgemäßen Stand
(d. h. keine Luxussanierung) zu halten.
In diesem Zusammenhang sollte unserer Auffassung außerdem klarstellend ergänzt werden:
Die LWB führt in Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat dann ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren über eine sozial/mieterverträgliche
Modernisierung
durch, wenn eine größere Anzahl von
Wohnungen (ab 50 Wohneinheiten) in
einem Quartier einer umfassenden Sanierung/ Modernisierung bedürfen.
Alle Sanierungsschritte und -bedingungen für die
Mieterinnen und Mieter sollen im Beteiligungsverfahren transparent aufgezeigt werden. Unter
anderem im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat übernehmen wir auch hier den
Verwaltungsstandpunkt, der vorsieht, das Vorgehensziel 1.1.8 zumindest dahin gehend zu ergänzen, dass der betreffende Wohnungsbestand
durch Modernisierungsmaßnahmen auf einen
zeitgemäßen Stand zu halten bzw. zu bringen ist.
In Bezug auf eine Mieterbeteiligung wäre also im
Weiteren klarstellend aufzunehmen, dass die
LWB grundsätzlich eine adäquate Information
der betroffenen Mieterinnen und Mieter absichert, und darüber hinaus in den Fällen, in denen
eine größere Anzahl von Wohnungen in einem
Quartier - mehr als 50 - einer Modernisierung
bedürfen, auch ein frühzeitiges Mieterbeteiligungsverfahren für Arbeiten in den Wohnungen
durchführt.
Meine Damen und Herren Kollegen, ich bitte Sie
um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen
im Sinne der Verwaltungsstandpunkte, mit denen
die Neufassung der Vorlage versehen ist. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die LWB hat seit der Friedlichen Revolution
wahrhaft große Leistungen erbracht: Der Leerstand wurde reduziert, Wohnungen und nicht zuletzt auch das Unternehmen wurden saniert, und
vor allen Dingen wurden die Wohnungen auf einem preiswerten Niveau gehalten. Auch das Ansehen der LWB wurde stark verbessert. Doch
nun sollen offenbar alle ungelösten Probleme der
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Wohnungswirtschaft bei der LWB abgeladen
werden.
Worum geht es? Konzeptvergabe, ein Projekt,
das im Stadtrat beschlossen wurde, soll, da beim
Liegenschaftsamt wirtschaftlich nicht darstellbar,
nun bei der LWB mit zwei Testprojekten angesiedelt werden. Dazu soll die LWB Wohnungen in
Größenordnungen bauen, um den angespannten
Wohnungsmarkt in einer schnell wachsenden
Stadt zu entlasten. Aber das ist noch nicht alles:
Diese neu gebauten Wohnungen sollen nun
auch noch zu einem Großteil billig vermietet
werden. Man nennt das „bezahlbarer Wohnraum“
oder auch „Wohnen zu Kosten der Unterkunft“.
Das ist ohne Fördermittel nicht so einfach möglich, weil sich seit 2013 das Bauen wegen der
Energieeinsparverordnung, kurz: EnEV, stark
verteuert hat. Wirtschaftlich ist ein Neubau heutzutage aber nur, wenn man eine Miete von circa
10 Euro pro Quadratmeter verlangt.
Im Oktober 2015 stellte unsere Fraktion den Antrag, Sozialwohnungsneubau ins Wohnungspolitische Konzept mit aufzunehmen und beim Freistaat für Fördermöglichkeiten von Sozialwohnungsneubau in Leipzig zu werben. Dieser Antrag wurde von den Stadträten, auch von denen
der Linken, aus ideologischen Gründen abgelehnt. Wenn man jetzt beginnt, zu jammern, Frau
Witte, es gebe nicht genug Sozialwohnungen,
oder, wie schon oft von Herrn Schlegel zu hören
war, er hätte dies schon immer gefordert, dann
ist das nicht glaubwürdig, ein sogenanntes Anti
faktum.
Jetzt sind die Förderbedingungen vom Freistaat
eher an den Dresdner Bedürfnissen ausgerichtet
worden, auch wenn sie noch etwas verbessert
worden sind, da man ja hier in Leipzig vor allem
Wohnungen im Bestand erhalten und schaffen
wollte, wie es im Wohnungspolitischen Konzept
heißt. Diese Umschreibung heißt nichts anderes
als Wohnungen zu sanieren. Das hätte man
auch kürzer und besser formulieren können.
Dass die LWB künftig Wohnungen bauen, Fördermittel in Anspruch nehmen und möglichst viele Wohnungen billig vermieten soll, ist vor diesem Hintergrund sicherlich populär, aber bestimmt nicht seriös. Die Leipziger Wohnungsund Baugesellschaft muss auch wirtschaftlich arbeiten. Das heißt, sie muss, um preiswerte Wohnungen zu finanzieren, auch teurere Wohnungen
bauen, und zwar für eine Leipziger Klientel, die
sich solche Mieten leisten können und dies auch
wollen. Dazu stehen wir als AfD-Stadtratsfraktion.
Wir können nicht verstehen, dass hier aus Angst,
die Mietpreise könnten insgesamt steigen, die
ideologisierten Parteien lieber auf sozialistische
Misswirtschaftspolitik setzen und versuchen, der
LWB weitere Grenzen zu setzen.
S e i t e | 49
Unter der Maßgabe, dass die LWB einen guten
Aufsichtsrat hat, der sich für Wirtschaftlichkeit
und Machbarkeit der in der Vorlage genannten
Eigentümerziele einsetzt, stimmen wir diesem
Papier zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! „Die
LWB - vom Sanierungsfall zur eierlegenden
Wollmilchsau“, so könnte man die Anträge titulieren. Es hat einen sehr guten Grund, warum die
CDU keinen Änderungsantrag zur Vorlage gestellt hat. Als Gesellschafter - und das sind wir
als Stadtrat - kommt uns eine besondere Rolle
zu.
Was sagt das Lehrbuch dazu?
Die Gesellschafter unterliegen der
Treuepflicht zur Gesellschaft …, die sie
dazu verpflichtet, sich stets zum Wohle
der Gesellschaft zu verhalten, die im
Gesellschaftsvertrag vereinbarten Ziele
des Gesellschaftszwecks zu fördern
und jeglichen Schaden von der Gesellschaft nach Kräften fernzuhalten …
So weit das Lehrbuch.
Ja, wir müssen Ziele vereinbaren, die die Entwicklung der Gesellschaft nicht nur zu ihrem eigenen Wohle, sondern auch zum Wohle der
Stadt voranbringt. Bevor ich auf diese Ziele eingehe, möchte ich kurz daran erinnern, wo wir
herkommen. - Keine Angst! Sie werden keinen
Erguss Schlegelscher Art von mir zu hören bekommen.
Die LWB startete 1990 mit 136.000 Wohnungen Wohnungen, die zu großen Teilen restitutionsbelastet und sanierungsbedürftig waren, Wohnungen, für die Altschulden übernommen werden
mussten. Mit dieser Last ist man derart unprofessionell umgegangen, dass die LWB nur mithilfe von kommunalen Bürgschaften, mithilfe von
Verkäufen sowie mit umfänglichen Sparmaßnahmen Schritt für Schritt aus diesem Jammertal
herauskam. Heute hat die LWB zwar nur noch
35.095 Wohnungen, ist aber seit wenigen Jahren
endlich wieder handlungs- und gestaltungsfähig,
eine Leistung, welche der Geschäftsführung und
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel abverlangt hat. Sowohl die Gesellschaft als auch wir
als Gesellschafter wollen nun die Früchte ernten
und gestalten, das heißt: bauen, genauer: Wohnungen bauen.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Was erwartet nun mancher Stadtrat und auch
mancher in der Verwaltung von der LWB? Die
LWB soll bitte nicht nur einfach Wohnungen bauen, nein, sie dürfen auf keinen Fall luxuriös sein,
sie müssen in jedem Fall billig sein. Die LWB soll
in jedem Stadtteil über Eigentum verfügen. Sie
soll den Markt wesentlich beeinflussen. Die LWB
soll außerdem die sonstigen Wohnungen der
Stadt übernehmen, gleichgültig in welchem Zustand sie sind oder wo sie sich befinden. Sie soll
aber dort auch Kitas bauen, wobei wir das mittlerweile auch Investoren abverlangen, die größere Siedlungen bauen. Die LWB soll Flächen bereitstellen für diverse Projekte der Stadt. Sie soll
zusätzliche Projekte wie die Bereitstellung von
Asylbewerberunterkünften realisieren. Zu guter
Letzt soll die LWB auch Grundstücke und Objekte im Zuge der Konzeptvergabe veräußern. Kann man alles machen, soweit man die LWB
nicht gleich wieder in eine wirtschaftliche Schieflage bringen will.
Wir haben in den vorbereitenden Diskussionen
immer darauf gedrungen, all diese Wünsche unter den Vorbehalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zu stellen. Es ist darum
sehr zu begrüßen, dass das Wünsch-dir-was - so
muss man es ausdrücken - aus den vorliegenden Anträgen auf ein machbares, aber immer
noch ambi-tioniertes Ziel reduziert wurde. Dies
betrifft insbesondere den absoluten Anteil der
LWB am Wohnraum in Leipzig, aber auch die Aktivitäten zur Bereitstellung von preiswertem
Wohnraum. Es waren einmal 50 Prozent; jetzt
liegt der Anteil bei 30 Prozent des Gesamtumfangs an Investitionen im Rahmen der Förderung. Wir werden ja sehen, wo wir landen werden, wenn wie beantragt 38.000 oder gar 40.000
Wohneinheiten als Ziel vorgegeben werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, lassen Sie unserer Gesellschaft Luft zum Atmen und Lust am Gestalten zum Wohle unserer
Stadt! Bestrafen Sie nicht die langjährige Mühe
der Konsolidierung mit neuen Ungewissheiten,
Ungewissheiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Ungewissheiten für die Mieterinnen und Mieter! Dafür wird die CDU-Fraktion
nicht stehen. Wir sehen darum die vorliegenden
Anträge durch Abwägung der Verwaltung als erledigt an und unterstützen die vorliegende Vorlage in der Neufassung, die mit den Verwaltungsstandpunkten versehen ist. In diesem Sinne stehen wir für die Unterstützung der LWB zur Verfügung.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Bitte gestatten Sie mir, trotz
S e i t e | 50
dieses ernsten Themas eine etwas flapsige Rede; für eine Vorlesung habe ich hier keine Zeit. In
der Vorlage heißt es:
Die Umsetzung dieser Mindestzielvorgabe steht dabei unter dem Vorbehalt
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
der LWB.
Ich gehöre zu den Menschen, denen in ihrer
Kindheit von der Großmutter abends am Bett
noch etwas vorgelesen wurde. Wenn meine
Großmutter sagte: „Es war einmal …“, wusste
ich: Jetzt kommt ein Märchen. Als ich den oben
genannten Satz gelesen habe, wusste ich auch:
Jetzt kommt ein Märchen. Wenn wir diese Zielvorgabe festlegen, sie aber sogleich unter Vorbehalt stellen, heißt das: Wir nehmen sie gar
nicht richtig ernst; so jedenfalls mein Eindruck.
Ja, es ist dumm, wenn eine Stadt seine Wohnungsbaugesellschaft verkauft. Aber es ist noch
dümmer, wenn man seine Wohnungsbaugesellschaft gegen die Wand fährt. Nach einem Verkauf hat man wenigstens noch die Kohle. Fährt
man sie aber gegen die Wand, hat man beides
nicht mehr, weder die Gesellschaft noch die Kohle. Ich will hier nicht behaupten, dass die hier
vorliegenden Änderungsanträge dazu führen
könnten, die LWB gegen die Wand zu fahren.
Die LWB hat einen guten Aufsichtsrat. Solange
ich dem angehöre, werde ich immer mit darauf
achten, dass die LWB in einem wirtschaftlich gesunden Fahrwasser bleibt. Auch deshalb habe
ich damals für den Verkauf von 2.500 Wohnungen gestimmt und viel Prügel dafür eingesteckt.
Aber im Nachhinein betrachtet war die damalige
Entscheidung richtig.
Wenn man Ziele festlegt, sagt man, wohin man
will. Wenn man irgendwohin will, gibt es immer
verschiedene Wege, dorthin zu kommen. Meine
Vorstellung von „Ziele festsetzen“ ist: Ich sage
jemandem, wohin ich will, sage ihm aber nicht,
wie er dorthin gehen soll. Dafür haben wir gut
bezahlte und ganz hervorragende Geschäftsführerinnen bei der LWB, die diese Details entscheiden können. Wichtig ist, dass die Ziele feststehen. Übertrieben gesagt: Ob beim Sanieren die
Türen grün gestrichen werden sollen oder nicht,
das soll die LWB-Geschäftsführung entscheiden;
das muss nicht der Stadtrat festlegen.
Ich werde heute keinem einzigen Änderungsantrag zustimmen. Das mag Symbolpolitik sein,
aber manchmal ist Symbolpolitik notwendig. Den
Eigentümerzielen werde ich natürlich zustimmen.
Wie gesagt: Solange ich im Aufsichtsrat dieser
Gesellschaft sitze, werde ich mit darauf achten,
dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
der soziale Auftrag gewährleistet bleiben.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Zum Schluss noch eines zum Marktanteil von
10,5 Prozent: Ich weiß nicht, ob sich damit der
Markt steuern lässt. Ich glaube, dass die Stadt
Leipzig mit der Festsetzung der Sätze für die
Kosten der Unterkunft viel mehr den Wohnungsmarkt steuert als die LWB mit ihrem Marktanteil von 10,5 Prozent. Ich wäre glücklich, wenn
es mehr wäre. Aber man muss das schon ein
bisschen mit Augenmaß betrachten. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! Ich wollte erst die Grundsatzdebatte abwarten und dann meinen Änderungsantrag vorstellen, der eine wirklich partikulare Sache im Sinne der Mieterinnen und Mieter
vorsieht. Es geht mir mit meinem Änderungsantrag, der zugegebenermaßen sehr kurzfristig
eingereicht worden ist und Sie hoffentlich noch
erreicht hat, ganz konkret um das Vorgehensziel
1.1.6, früher: Zusatzziel 2. Dieses neu formulierte Ziel ist auf Grundlage eines SPD-Antrags aus
2014 in die Eigentümerziele mit aufgenommen
worden und sieht den Verkauf an Mieter, Sozialcharta usw. vor.
Was will ich mit meinem Antrag erreichen? Ich
habe im Februar eine Anfrage hier im Stadtrat
gestellt, nämlich wie viele Mietparteien bei zum
Verkauf stehenden Häusern der LWB Interesse
bekundet haben an einem Selbstkauf der Häuser. In der Antwort von Frau Dubrau hieß es: Die
LWB hat 13 Angebote gemacht. Nur drei Mietergemeinschaften haben sich daraufhin gemeldet,
wovon wiederum nur zwei diese Sache ernsthaft
verfolgt haben. Eine Mietergemeinschaft im
Leipziger Westen und eine im Leipziger Süden
verhandeln seit 2014 bzw. 2015 mit der LWB
ernsthaft über eine Übernahme der Häuser. Die
eine hat die Rechtsform einer Genossenschaft
angenommen, die andere ist ein Verein in Zusammenhang mit einer gGmbH. Zwei charmante
junge Männer haben heute auch Flugblätter dieses Vereins verteilt. Die Genossenschaft ist generationenübergreifend; es sind ältere und jüngere Leute.
In beiden Fällen war das Verfahren so wie bisher
schon praktiziert. Es gab Verkehrswertgutachten,
einerseits von den Mieterinnen und Mietern, erstellt von einem Gutachter, der auch im Gutachterausschuss der Stadt tätig ist, andererseits
von der LWB. Zumindest im Fall der Genossenschaft - die Aufsichtsratsmitglieder der LWB werden es wissen - gab es eine Kaufpreiseinigung
im Januar zwischen LWB und den Mieterinnen
und Mietern, also zwischen den beiden Gutachterseiten. Eine ähnliche Einigung ist im zweiten
S e i t e | 51
Fall avisiert. Da geht es noch um Ratenzahlungen, die jetzt auch ermöglicht werden sollen.
Die Intention meines Antrags ist, diese Prozesse
jetzt nicht durch die avisierte Neuregelung abzubrechen, dass Gutachten durch den Gutachterausschuss der Stadt erstellt werden. Warum sage ich das? In beiden Fällen ist nach dieser Neuregelung, die wir heute beschließen sollen, bereits die Erstellung eines neuen Gutachtens in
Aussicht gestellt. Das beunruhigt die Mieterinnen
und Mieter. Sie haben viel Zeit und Energie in die
Gründung ihrer eigenen Rechtsform und in diese
Prozesse gesteckt. Insofern will mein Antrag eine
Bestandsschutzregelung für diese beiden Fälle.
Die Prozesse abzubrechen, wäre nicht nur fatal
für die Mieterinnen und Mieter, sondern auch
Geldverschwendung.
Ich habe vorhin kurz mit Frau Dubrau gesprochen und mich vergewissert. Beide Gutachten
dürften noch Gültigkeit haben. Das Gutachten im
Fall des Vereins ist gültig bis zum 22. Juni. Im
Fall der Genossenschaft ist die Gültigkeit des
Gutachtens am 10. März ausgelaufen, aber die
Einigung mit der LWB fand ja bereits im Januar
statt. Die Mieterinnen und Mieter können ja
nichts dafür, wenn der Aufsichtsrat viel später
tagt.
Verfahrenstechnisch würde ich Folgendes anmerken wollen: Ich weiß, mein Antrag durchbricht die Logik der Eigentümerziele. Daher würde ich den Antrag eher von der Intention her abstimmen lassen und bitte darum, eine entsprechende Protokollnotiz zu machen, wenn das
möglich ist. Er soll nicht in die Eigentümerziele
einfließen, sondern ein Festhalten an dieser Bestandsschutzregelung darstellen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Nagel, ich muss jetzt doch ein paar grundsätzliche Ausführungen machen nach Ihrer Rede, die zum eigentlichen Thema nicht so gut gepasst hat. Frau Dr. Heymann und Frau Witte haben in ihren Wortbeiträgen schon die eine oder
andere kritische Bemerkung gemacht, denen
sich der Kollege Hobusch und ich mich ausdrücklich anschließen können. Im Gegensatz zu
den beiden genannten Vorrednerinnen kommen
der Kollege Hobusch und ich jedoch zu einem
anderen Schluss. Wir können aufgrund dieser
kritischen Punkte der Vorlage nicht zustimmen.
Lassen Sie mich auf zwei Punkte konkret eingehen. Der eine Kritikpunkt betrifft die Ziele. Die
Ziele stehen untereinander im Widerspruch; es
ist schon ein bisschen so wie bei „Wünsch-dirwas“. Es kann ja sein, dass Ziele auch mal im
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Widerspruch zueinander stehen; aber dann
muss man in einer solchen Vorlage Verfahrensweisen implementieren, wie man damit umzugehen gedenkt. Das heißt landläufig: priorisieren.
Priorisieren heißt auch: Nachrangigkeiten festlegen. Dass es zwischen den Sachzielen und dem
Finanzziel einen Widerspruch gibt, ist offensichtlich. Man kann nur das tun, was man sich finanziell leisten kann.
Wie man aber, wenn man an die finanzielle Leistungsfähigkeit kommt, mit der Priorisierung der
Sachziele untereinander umgehen will, ist in der
Vorlage nicht geregelt. Was hat dann Priorität:
mehr Wohnungen, günstigere Mieten, mehr Sozialanteil? Was ist das Wichtigste? Genau diese
Frage ist in der Vorlage eben nicht beantwortet.
Es ist das eine aufgeschrieben, es ist das andere
aufgeschrieben, aber nichts dazu, was, wenn es
zum Schwur kommt, wichtiger ist. Das fehlt. Das ist der eine Kritikpunkt.
Nun zum anderem Kritikpunkt. Ich habe mir
exemplarisch ein Sachziel herausgepickt, das
heute schon des Öfteren angesprochen wurde,
nämlich den Marktanteil des Kernbestands.
10,5 Prozent, das klingt total wissenschaftlich
hergeleitet. Man ist durch irgendeinen Algorithmus zu einem Wert gekommen, mit einer gebrochenen Zahl hinter dem Komma, und sagt: Genau das muss es sein. Ist es aber nicht. Das ist
einfach der aktuelle Ist-Zustand. Ob der IstZustand aber derjenige ist, der auch für die Zukunft der richtige ist, ist in der Vorlage nicht argumentativ untersetzt. Es gibt Änderungsvorschläge, die übernommen wurden. Es stehen
weitere heute zur Abstimmung, die zu deutlich
mehr Marktanteil führen werden.
Die Frage ist: Ist es sinnvoll, dass die LWB in einer wachsenden Stadt einen höheren Marktanteil
hat? Woher kommt denn dieses Wachstum?
Welches Wachstum streben wir denn an? Wer
kommt denn zu uns? Sind die Leute, die nach
Leipzig kommen oder die wir in Leipzig haben
wollen, auch diejenigen, die dann die Wohnungen belegen, die die LWB baut, oder sind das
nicht eher Personengruppen, die sich auf dem
freien Wohnungsmarkt versorgen könnten? Ich
überspitze es jetzt einmal bewusst und sage das
ausdrücklich vorher, weil ich hier niemandem zu
nahe treten möchte. Wen wollen wir denn haben
in der wachsenden Stadt mit über 700.000 Einwohnern: prozentual mehr Hartz-IV-Empfänger
oder prozentual mehr Ingenieure? Diese Fragen
müssen wir uns doch mal stellen.
Diese Überlegungen tauchen in der Herleitung
der Eigentümerziele überhaupt nicht auf. Deswegen stimmen der Kollege Hobusch und ich
dem auch nicht zu. - Vielen Dank.
S e i t e | 52
Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt.
Stadtrat Danckwardt fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die letzten Reden
haben mich dann doch herausgefordert, das
Wort zu ergreifen und einen Kontrapunkt zu setzen. - Es ist richtig: Die LWB - das gilt auch für
andere Bereiche der Wirtschaft, ob privat, kommunal, staatlich oder wie auch immer - darf keine
eierlegende Wollmilchsau sein. Sie ist aber auch
keine heilige Kuh. Die Existenz der LWB ist nicht
ein Selbstzweck in dieser Stadt, so wie es niemals ein Selbstzweck ist, wenn sich eine Stadt
oder Kommune wirtschaftlich engagiert und ein
Unternehmen gründet.
Offensichtlich haben einige von Ihnen, meine
Damen und Herren, nicht mitbekommen, was
hier in Leipzig los ist. In den letzten drei Monaten
hatte ich als Anwalt schon fünf oder sechs Fälle,
in denen Menschen mit einer gewissen Einkommens- oder Vermögenssituation in Leipzig
schlichtweg keine Wohnung mehr bekommen.
Sie werden übrigens auch von der LWB nicht akzeptiert. Wenn jemand in dieser Stadt für bezahlbaren Wohnraum sorgen kann, wer wenn nicht
die Stadt Leipzig, wer wenn nicht die LWB. Private Investoren verfolgen in erster Linie eine
Gewinnerzielungsabsicht. Es ist die Kommune,
die, wenn sie sich über die LWB wirtschaftlich
engagiert, für eine Entspannung der Situation
sorgen kann.
Es ist richtig: Man kann die LWB nicht vor die
Wand fahren. Man muss auf wirtschaftliche Ausgewogenheit achten, aber nicht indem man darauf verzichtet, in einem wachsenden Wohnungsmarkt in einer wachsenden Stadt Wohnungen zu bauen, sondern indem man für eine bessere Finanzausstattung sorgt. Auch wenn das für
die Stadt schwierig ist, aber unterm Strich lohnt
es sich. Wenn die Wohnungsmieten nicht zu
stark steigen, erfährt auch die Stadt eine gewisse
Entlastung bei den Kosten der Unterkunft. Es
lohnt sich also, zu investieren.
Ich begrüße die Vorlage von der Tendenz her,
halte sie aber für nicht ausreichend. Wir müssen
uns auf jeden Fall weitere wohnungspolitische
Schritte überlegen. Wir verlangen doch der LWB
nicht zu viel ab. Laut Geschäftsbericht 2015 hat
die LWB einen Bestand von 35.000 Wohnungen.
Ihre eigene Zielvorgabe war: 36.000 Wohnungen. Die Neufassung der Vorlage sieht jetzt
38.000 Wohnungen bis 2026 vor. Daran wird die
LWB nicht zugrunde gehen. Selbst eine Zielvorgabe von 40.000 bis 2026 halte ich für wenig,
aber noch vertretbar, und werde diesem Änderungsantrag daher zustimmen. Ich bitte Sie, auch
dieser Vorlage zuzustimmen. Leipzig hat es nötig.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Ich verzichte jetzt die
Eingangsfloskeln und will gleich auf den Änderungsantrag von Juliane Nagel zu sprechen
kommen. Ich möchte ihr da zur Seite springen.
Vonseiten der Geschäftsführung bzw. den Aufsichtsräten wurde mitgeteilt, dass von der LWB
nicht geplant ist, weitere Wohnungen zu verkaufen. Unsere Fraktion hatte 2014 den Wunsch geäußert, dass bei Verkauf den Mietern ein Erbbaurecht eingeräumt werden soll. Damit verbleibt
der Bestand auch in Zukunft bei der LWB. Wir als
Stadtrat hatten damals den Beschluss gefasst,
dass, wenn Verkaufsabsichten seitens der LWB
bestehen, sie zuerst an die Mieter herantritt und
fragt, ob sie Interesse haben, dieses Haus zu
kaufen.
Nun ist man in den beiden genannten Fällen zu
einem positiven Ergebnis gekommen. Deswegen
würde ich mir wünschen, dass nach einem so
langen Prozess, wie von Frau Nagel eben dargestellt, jetzt auch ein Stück weit die Intention
des Stadtratsbeschlusses bei diesen beiden
Häusern in Erfüllung geht. Auch wenn es dazu
heute nur eine Protokollnotiz geben wird, würde
ich mir wünschen, dass die LWB weiter an den
Verhandlungen mit den Mietern dieser beiden
Mehrfamilienhäuser festhält und sie erfolgreich
abschließt, wie vom Stadtrat damals beschlossen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, ich versuche es jetzt zu ordnen.
Ich beginne mit dem Änderungsantrag von Frau
Nagel. Sie haben zu Recht gesagt: Das durchbricht die Systematik und es würde nicht passen,
das als Eigentümerziel zu formulieren. - Ich kann
sehr wohl verstehen, worum es Ihnen geht. Das
hat ja auch Herr Weber gerade noch einmal
deutlich gemacht.
Zuerst eine redaktionelle Veränderung: Nicht der
Kaufpreis soll durch den unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstücke ermittelt werden, sondern der Verkehrswert soll ermittelt werden. Das steht leider falsch in unseren Eigentümerzielen.
Zweitens. Man kann zu Protokoll geben - das
meine ich auch -, dass versucht wird, im Rahmen der jetzt geführten Gespräche mit den beiden Parteien Lösungen zu finden. Aber gesetzlich verpflichtend ist, dass der Gutachterausschuss den Verkehrswert ermittelt. Gemäß den
rechtlichen Vorgaben darf das Gutachten nicht
älter als ein Jahr sein. - Ich sage Ihnen nur, wie
es sein muss. Die beiden Geschäftsführerinnen
sind verpflichtet, diese gesetzliche Pflicht zu beachten. Aber sie haben mir schriftlich zugesi-
S e i t e | 53
chert, dass man selbstverständlich bemüht ist,
im Rahmen der weiteren Verfahren mit diesen
Parteien weiter zu verhandeln.
Wenn Sie damit einverstanden wären, würde ich
zu Protokoll geben: Die beiden Parteien werden
im Rahmen des Vertrauensschutzes weiter mit
der LWB verhandeln. Der Verkehrswert wird
nach den rechtlichen Gepflogenheiten durch den
Gutachterausschuss ermittelt. - Einverstanden? Ja.
Kommen wir nun zu den übrigen Anträgen. Ich
würde die zuletzt ausgereichte Fassung - das ist
Anlage 4 -, in der ich den jeweiligen Verwaltungsstandpunkt zu den unterschiedlichen Anträgen formuliert habe, zum Gegenstand der Vorlage machen. Damit ändert sich die Vorlage in diesem Sinne. Jetzt frage ich einmal bei Ihnen ab,
was das bedeutet:
Herr Schlegel, ich habe Sie so verstanden, dass
die Änderungsanträge ÄA-01, ÄA-02 und ÄA-03
darin aufgegangen sind und daher nicht mehr
abgestimmt werden müssen. - Gut.
Über den Änderungsantrag ÄA-04 der SPDFraktion muss abgestimmt werden. Die SPD hat
ihrerseits wiederum den Antrag der Linken - das
ist der ÄA-01 zum ÄA-04 - zum Bestandteil ihres
Änderungsantrags gemacht. Herr Oßwald, ist
das richtig? - Ja. Das heißt, wenn wir über Ihren
Antrag abstimmen, stimmen wir auch über die 5Prozent-Regel ab. - Ich würde gern zu Protokoll
geben, wenn das mehrheitlich beschlossen werden sollte: Das darf nicht verbindlich gemeint
sein; das muss immer wirtschaftlich sein.
Nun zum Änderungsantrag NF-05-ÄA-01 von
Bündnis 90/Die Grünen. Herr Elschner, diesen
müssten wir nicht mehr abstimmen, weil wie in
Anlage 4 des Verwaltungsstandpunkts formuliert.
Beim Änderungsantrag NF-05-ÄA-02 ist es
ebenso. - Gut.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre damit
alles erledigt bis auf den SPD-Antrag. Dann
kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte Sie, das
Abstimmgerät einzuschalten.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
SPD-Fraktion inklusive des Änderungsantrags
der Fraktion Die Linke. Ich eröffne die Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 44 Ja-Stimmen, 22 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist ambitioniert
formuliert, was die beiden Geschäftsführerinnen
schlucken lässt.
Abstimmung über die Beschlussvorlage in der
heute geänderten Fassung. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
S e i t e | 54
Abstimmung: 46 Ja-Stimmen, 20 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit sind die Eigentümerziele so beschlossen.
die sich der Gesellschaftsvertreter, der OBM, halten kann, aber nicht muss. Beschließen darf der
Aufsichtsrat das nicht.
Herzlichen Dank für diese Debatte! - Frau Witte
und Frau Dr. Heymann möchten zu ihrem Abstimmungsverhalten noch eine Erklärung abgeben.
Der Verwaltungsausschuss jedoch hat bei der
sogenannten Vorabinformation über Wirtschaftsplan und Jahresabschluss - ich zitiere aus dem
IuZ -
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich hatte ja gesagt: Ich stimme der
Vorlage zu. Diese sah ursprünglich 36.000 Wohnungen vor. Als der Änderungsantrag der SPD
positiv votiert wurde, sah ich mich veranlasst, ein
Zeichen zu setzen. Deswegen habe ich schweren Herzens gegen die Eigentümerziele gestimmt. Aber ich werde dem Aufsichtsrat treu
bleiben und dort weiter gute Arbeit leisten. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich schließe
mich dem Statement von Frau Witte an. Aus genau dem gleichen Grund habe ich und hat die
CDU-Fraktion dagegen gestimmt. 40.000 Wohnungen halten wir für zu viel.
Oberbürgermeister Jung: Damit schließe ich
die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt.
20.10 Informations- und Zustimmungskatalog der Klinikum St. Georg gGmbH (VIDS-03899)
Einreicher: Oberbürgermeister
Frau Dr. Lauter.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste!
Die Ratsversammlung im Januar hat den Gesellschaftsvertrag des Klinikums St. Georg beschlossen. Dabei ist sie von den Regelungen
des Leipziger Corporate Governance Kodexes
abgewichen. Ich erinnere daran, dass im Unterschied zu diesem Kodex nunmehr nicht der Aufsichtsrat über den Wirtschaftsplan beschließt,
sondern die Gesellschafterversammlung.
Der Informations- und Zustimmungskatalog konkretisiert nun genau, wer was wie entscheiden
soll. Dabei werden semantische Finessen wie
der Unterschied zwischen einer Vorberatung, einer Vorabinformation und einer ankündigenden
Information gefunden oder besser gesagt: erfunden. Das hat schwerwiegende Folgen. Der Aufsichtsrat gibt in seiner Vorberatung Empfehlungen zu Wirtschaftsplan und Jahresabschluss, an
die Möglichkeit der Einflussnahme, indem er Inhalte anpassen oder bei Bedarf diesen Sachverhalt bis in die Ratsversammlung zur Zustimmung bringen
kann.
So kann aus einer Information recht schnell ein
neuer Beschluss werden, immerhin ein Beschluss über Jahresabschlüsse, Lageberichte
und Wirtschaftspläne und damit über Investitionen, die Entlastung von Geschäftsführern usw.
Mit anderen Worten: Der Verwaltungsausschuss
respektive der Stadtrat kann bei entsprechenden
Mehrheiten die Empfehlungen des Aufsichtsrats
und das Votum der Gesellschafterversammlung
kippen. Bei solchen Eingriffen müssen Verwaltungsausschuss und Stadtrat im Unterschied zu
den kommunalen Aufsichtsräten nicht über die
notwendige Kompetenz und Information verfügen und nicht der nachhaltigen Entwicklung des
kommunalen Eigentums verpflichtet sein. Wirtschaftspläne könnten so zum Spielball politischen Kalküls werden.
Erste Folgen derartiger Entscheidungen haben
wir erst unlängst im LVV-Konzern erlebt. Wer das
nicht noch einmal will, hat einen guten Grund,
dem vorliegenden Informations- und Zustimmungskatalog nicht zuzustimmen, und das tut
meine Fraktion. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es
Wortmeldungen? - Herr Morlok.
weitere
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo
wenn nicht hier bildet sich die Stadt Leipzig die
Meinung darüber, was mit einem Unternehmen
passieren soll, das ihr gehört?
Oberbürgermeister Jung: Ich denke auch, wir
haben es nach allen Seiten diskutiert und sind
abstimmungsfähig. Bitte nehmen das Abstimmgerät zur Hand und geben Sie jetzt Ihre Stimme
ab zum vorliegenden Beschlussvorschlag! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 46 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, 15 Enthaltungen. So beschlossen.
20.11 Bebauungsplan Nr. 315 „Bau- und
Gartenfachmarkt an der Alten Messe“,
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
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Aufhebung
Aufstellungsbeschluss;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt an
der Alten Messe“, Aufstellungsbeschluss; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil
Zentrum-Südost (VI-DS-03088)
Stadtrat Weber (SPD): Richtig.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann bitte ich
Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen
Beschluss? - Wer enthält sich?
20.11.1 dazu ÄA (VI-DS-03088-ÄA-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
Das Wort hat Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Werte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste!
Wir werden dieser Vorlage zustimmen. Aber wir
möchten an dieser Stelle die Stadt ernsthaft daran erinnern, dass, wenn wir diesen Hornbach
Bau- und Gartenfachmarkt bauen, die Werkstatthallen des Theaters Titanick verloren gehen. Die
Stadt hat bisher ihre Zusage nicht eingehalten,
das Theater und die Werkstätten, wo mittlerweile
auch viele andere Künstler produzieren lassen,
bei der Suche zu unterstützen. Bisher stehen die
Künstler und Handwerker, die sehr außergewöhnliche und einzigartige Dinge produzieren,
ohne neue Werkstätten da. Wenn wir hier zustimmen, dort zu bauen, müssen wir uns auch
dafür einsetzen, dass die Künstler neue Wirkungsstätten finden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Wir werden an Lösungen arbeiten; das sei hier versprochen. - Herr
Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Ich wurde gebeten, noch
ein paar Worte zu unserem Änderungsantrag zu
sagen. - Der erste Beschlusspunkt sieht vor,
dass der Oberbürgermeister auf eine straßenbegleitende Bebauung hinwirkt bzw. die Verwaltung
das entsprechend zu prüfen hat. Es täte vielleicht auch der LESG nicht ganz schlecht, wenn
sie dort zusätzliche Baugrundstücke zur Verfügung hätte.
In Beschlusspunkt 2 haben wir die Anregung aus
der Fraktion aufgenommen, noch einmal prüfen
zu lassen, inwieweit die Parkplätze dort anders
gruppiert werden können. Das ist also ebenfalls
ein Prüfauftrag. Wir werden im weiteren Verfahren sehen, wie sich das entwickelt und ob das
machbar ist oder nicht. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, ich
übernehme den Prüfauftrag gern, wenn Sie mit
„straßenbegleitende Bebauung“ die RichardLehmann-Straße meinen.
Oberbürgermeister Jung: Gut. Dann machen
wir die beiden Prüfaufträge zum Bestandteil der
Vorlage.
Abstimmung: Eine Gegenstimme, drei Enthaltungen. Ansonsten mit großer Mehrheit so beschlossen.
20.12 Änderung des Flächennutzungsplans
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VI-DS-03686)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.13 Gewässerunterhaltungssatzung - Fortschreibung 2016 (VI-DS-03119)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Da es sich um eine Satzung handelt, wird
elektronisch abgestimmt. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 62 : 0 : 0.
20.14 Weiterentwicklung des ehemaligen
Elsterstausees - Grundsatzbeschluss
(VI-DS-03225)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
20.14.1 dazu ÄA (VI-DS-03225-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
20.14.2 dazu ÄA (VI-DS-03225-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich nehme an, hierzu wird das Wort gewünscht. Ja, es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Als Erster
Herr Zeitler, bitte.
Stadtrat Zeitler (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister!
Liebe Kollegen im Stadtrat! Sehr geehrte Gäste!
Mit der heutigen Vorlage soll der Elsterstausee
als Gewässer endgültig beerdigt werden. Dazu
einige Gedanken von den Menschen aus der
Region, die sich jahrelang engagiert und sehr
viel Zeit und Geld in die Hand genommen haben
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
in der Hoffnung, dass der See erhalten bleiben
kann. Diese Gedanken teile ich ausdrücklich. Sie
sagen: Wir bedauern, dass nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um den Elsterstausee
als ruhiges, naturnahes Erholungsgebiet zu erhalten. Der ständig wachsenden Bevölkerung
Leipzigs gehen ein einzigartiges Naherholungsgebiet und die einzige Möglichkeit für Eissegler
verloren.
Die Landesdirektion fordert, dass die Dämme vor
der Wiederbefüllung des Sees auf den neuesten
technischen Stand gebracht werden müssen.
Acht Jahre brauchte die Stadtverwaltung, um
diese Forderung der Landesdirektion ausfindig
zu machen. Acht Jahre! Das Zeitspiel der Verwaltung ist damit aufgegangen. Unterm Strich müssen nun auch die Kosten als Totschlagargument
herhalten. Der Verdacht hält sich, dass die angegebenen Sowieso-Kosten für die Entwicklung
der Stauanlage von über 2 Millionen Euro wohl
keiner in der Stadtverwaltung im Blick hatte. Diese Frage richtet sich an Herrn Rosenthal und an
Herrn Jung.
Wir müssen jetzt alle Anstrengungen unternehmen, dass diese Wasserfläche, dieses Kleinod,
würdevoll aufgegeben wird. Dazu ist es geboten,
dass in konstruktiver, kollegialer und vor allem
ehrlicher und fairer Zusammenarbeit die jetzt geplante Ersatzgestaltung dieses Geländes im Interesse und zum Nutzen der Leipziger Bevölkerung auch wirklich zeitnah und mit Einbeziehung
der Bevölkerung vor Ort umgesetzt wird. Das
wäre meine Bitte an Herrn Rosenthal. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Liebe Kollegen! Mit
dem heutigen Beschluss soll der Elsterstausee
und mit ihm ein nicht unerheblicher Teil der neueren Leipziger Stadtgeschichte endgültig aufgegeben werden. Immerhin haben sich seit 2008
fast 8.000 Leipziger für den Erhalt des Stausees
als Gewässer engagiert und dies mit Unterschrift
und Adresse bekundet. Mit dem Humor eines
Cervantes haben sie per Hand Wasser in den
Stausee getragen, haben tapfer die sich ausbreitenden Bäume herausgerissen oder waren beim
Stauseelauf aktiv. Auch die recht hohe Spendenbereitschaft der Leipziger für den Erhalt des
Stausees soll hier nicht unerwähnt bleiben.
Leider ist der Stausee immer von Pleiten, Pech
und Pannen begleitet worden. Die Stadt Leipzig
als Bauherr und Besitzer hat da nicht immer die
beste Figur gemacht. Es begann in den 1920erJahren. Damals konnten geplante Großflugzeuge nur auf Wasserflächen starten oder landen.
Leipzig wollte natürlich dabei sein, hatte aber
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keine großen Wasserflächen. Als die Planungen
für eine solche Wasserfläche beendet waren,
konnten Großflugzeuge auf Betonpisten landen.
Der Großflughafen im Leipziger Südwesten war
obsolet, gebaut wurde aber trotzdem.
Man konnte mit dem Vorfluter, der für einen solchen Stausee notwendig war, nämlich eine bombastische Geschiebefalle für die Hochwässer errichten und hatte das Problem der Versandung
des Elsterflutbettes gelöst - bis der Tagebau kam
und der Stausee mit immensem Aufwand verkleinert wurde. Und siehe da, der Vorfluter des
Stausees hatte wirklich seine Funktion erfüllt. Mit
rasender Geschwindigkeit versandete nun das
Elsterflutbett, was wiederum zur Folge hatte,
dass man für den erfolgten Aushub Trockenflächen benötigte, die noch heute in Möckern und
Groß-zschocher in Betrieb sind und ausgebaut
werden müssen. Man merke, liebe Damen und
Herren der Stadtverwaltung: Jede künstlich geschaffene Fläche führt zu Folgekosten, die man
bei der Planung gar nicht abschätzen kann.
Warum der Stausee damals nicht ganz aufgegeben wurde, erschließt sich nur, wenn man weiß,
dass der Stausee seit 1935 in Hochgeschwindigkeit von den Leipzigern in Besitz genommen
wurde. Er erfüllte wesentliche Aufgaben der
Naherholung, er diente der Fischproduktion, und
die Fischerfeste sind bis heute im Gedächtnis
der Leipziger verankert. Durch die Fleischexporte in den Westen war der dort produzierte Fisch
unverzichtbar. Damit das nicht falsch verstanden
wird: Hungersnot gab es bei uns nicht.
Mit der Verkleinerung des Stausees musste der
See künstlich befüllt werden. Dies übernahmen
Pumpen sowie kleine Vorfluter, die nur klärende
Aufgaben hatten. Die Stromkosten dafür belaufen sich auf etwa 10.000 Euro im Jahr, die Unterhaltungskosten sind mit demselben Wert zu
beziffern. Damit war das Ende des Stausees aus
heutiger Sicht vorprogrammiert. Die DDR überlebte er. Nach der Wende bekam er einen ökologischen Anstrich. Nach dem Bankrott der Pächter war niemand in der Stadtverwaltung bereit,
Verantwortung zu übernehmen. Man führte den
See in den natürlichen Tod durch mangelnde
Hege und Pflege, wohlwissend dass der See
auch dann Unkosten verursacht.
Wir werfen der Leipziger Stadtverwaltung vor,
Tod durch Nichtstun herbeigeführt zu haben. Ich
sage dies mit einer gewissen Bedächtigkeit, weil
wir auch Stimmen kennen, die den Sinn und
Zweck dieses Sees anzweifeln, wenn in 500 Meter Luftlinie Seen mit vielfacher Größe und weitere in unserer unmittelbaren Nachbarschaft durch
den Kiesabbau entstehen. Mein Kollege Grosser
wird nachher eine verschärfte Kritik vortragen,
vor allem zu den vertanen Chancen, die in der
Aufrechterhaltung des Sees liegen.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Meine Damen und Herren, die Hauptschuld an
der Schließung des Stausees liegt natürlich bei
der LMBV. Sie hat sich aus der Verantwortung
gestohlen. 1,25 Millionen Euro waren für die Sanierung des Sees bereitgestellt. Dazu hätte sich
die Stadt viel stärker bekennen müssen. Wie Sie
wissen, hat sie sich jedoch auf Gutachten zurückgezogen, bis die Zeit dahin war.
Nach Gutachten und anderer Hinhaltetechnik ist
jetzt der Punkt erreicht, dass der See wahrhaft
nicht mehr zu retten ist. Die Standsicherheit der
Böschung ist nicht mehr gegeben. Inzwischen ist
durch Frost und Bewuchs die Gefahr entstanden,
dass die Böschung bei Hochwasser brechen
könnte. Bei Hochwasser im Bereich des Stausees wäre unsere gesamte Infrastruktur im Bereich des Cospudener Sees gefährdet. Na dann,
gute Nacht! Ich glaube nicht, dass wir dafür die
Talsperrendirektion verantwortlich machen können.
Ich möchte noch einmal dem Verein meinen
Dank ausdrücken, dass er alles versucht hat,
den See zu retten. Die Aktivitäten hat er auf seiner Webseite Elsterstausee.de vollständig dokumentiert.
Zwei Wünsche haben wir zum weiteren Umgang
mit dem See: Zum einen sollte man das technische Denkmal Stausee bewahren. Zum anderen
sollten die Wege um den ehemaligen See so ertüchtigt werden, dass sie auch von Fußgängern
genutzt werden können. Älteren Bürgern soll die
Angst genommen werden, analog zum Cospudener See, Opfer von Verkehrsrowdys zu werden. Der Verein wird eine Dokumentation zum
Stausee herausgeben und den Umbau begleiten.
- So weit unsere Bemerkungen zum Stausee. Ich
danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dyck.
Stadtrat Dyck (SPD): Das war ein interessanter
Exkurs in die Geschichte und das Leben des
Stausees. Herr Engelmann, Respekt! Die Landung von Flugzeugen auf der Wasserfläche hatte
ich bisher für ein Märchen gehalten. Jetzt werde
ich mich noch einmal kundig machen.
Meine Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Der heute zu fassende Grundsatzbeschluss - in dem Wort „Grundsatz“ liegt ja eine
gewisse Bedeutung -, der das seit langer Zeit
bestehende, faktische Ende des Elsterstausees warum? weil kein Wasser mehr zugeführt wird nunmehr auch rechtlich feststellen lässt, ist die
logische Konsequenz einer großräumigen Landschaftsentwicklung im Südraum Leipzigs. Wasser fließt nun einmal bergab und nicht bergauf.
Es müssten schon gewichtige Gründe vorliegen,
um diesen physikalischen Grundsatz mit techni-
S e i t e | 57
schen Mitteln auszuhebeln. Diese Begründungen
konnten in einem mehrjährigen Diskussionsprozess nicht formuliert werden.
Im Gegensatz zu dem, was Herr Engelmann
sagte und Herr Grosser sicherlich noch sagen
wird, hatte ich in der langjährigen Diskussion, an
der ich teilnehmen durfte, immer den Eindruck,
dass bei vielen der heute als Akteure zu Benennenden Erinnerung und Nostalgie gepaart mit
durchaus persönlichen Interessenlagen vorlag.
Belassen wir es dabei! In der überaus erfolgreichen Entwicklung der Gewässerlandschaft ist
kein Platz für einen Anachronismus.
Mit der Idee, das komplette Areal in eine extensive Erholungslandschaft umzuformen, besteht die
einmalige Chance für die Schaffung einer Ruhezone - nah und gleichzeitig abseits der zeitweise
überfrequentierten Cospudener Seenlandschaft.
Ich spreche hier sowohl vom See selbst als auch
von den umlaufenden asphaltierten Wegeverbindungen.
Deswegen bin ich skeptisch gegenüber den Ansinnen des Änderungsantrags ÄA-01 der Grünen-Fraktion, der einer intensiven Nutzung des
Raums schleichend die Tür öffnen kann. Darin
sind auch einige Widersprüche enthalten, auf die
ich Sie, Herr Schmidt, vorhin schon hingewiesen
habe. Man kann nicht einerseits von einem beruhigten Rad- und Wanderweg sprechen und
gleichzeitig den Elsterradweg als Fernradweg
auf diese Seite des Sees verlegen. Es gruselt
mich auch immer, wenn ich einen pädagogischen Imperativ wie „Trimm dich!“ lese. Diese
Begrifflichkeit aus den 1970er-Jahren brauchen
wir hier ebenso wenig wie Ausschmückungen mit
generationenübergreifenden Geschichten. Belassen wir es dabei: Wir fassen heute einen
Grundsatzbeschluss. Da müssen wir nicht jetzt
schon diese Untersetzungen tätigen.
Ich würde allerdings empfehlen, dem Änderungsantrag ÄA-02 zuzustimmen. In der logischen Konsequenz der Vorschläge der Verwaltung brauchen wir da mehr personelle Unterstützung. - So viel von meiner Warte aus. Ich wünsche dem ganzen Projekt viel Erfolg.
Abschließend noch ein Satz an Herrn Engelmann. Dass bei einem doppelten Deichbruch, also von Westen und von Osten, die ganze Elster,
nachdem sie dann schon den Zwenkauer See
mit seiner Hochwasserlamelle geflutet hat, auch
dort noch Schaden anrichten könnte, das wird,
glaube ich, mit sehr hoher Sicherheit nicht passieren. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich um
Verständnis bitten, wenn mein Beitrag länger als
fünf Minuten dauert. Einige meiner Vorredner
haben ihre Redezeit ja auch überschritten. Ich
werde unsere beiden Änderungsanträge gleich
mit einbringen und auch nicht 15 Minuten reden.
Das Trauerspiel um den Elsterstausee dauert ja
schon länger als acht Jahre, nämlich fast zehn
Jahre, länger als ich hier im Stadtrat sitze. Insofern gibt es dazu viel zu sagen.
Wer den Elsterstausee noch in seinem alten Erscheinungsbild kennt, wer die Ruhe und die Idylle auf der einen Seite und die Fischereifeste auf
der anderen Seite erlebt und in Erinnerung hat,
der weiß: Mit dem heutigen Beschluss geht dem
Südwesten trotz allem, was inzwischen rundherum entstanden ist, ein Stückchen Identität verloren. Der Elsterstausee bot neben dem extrem
belebten und als Tourismusziel vermarkteten
Cospudener See den nötigen Kontrast, den viele
Leipzigerinnen und Leipziger bewusst gesucht
haben.
Mit den Änderungsanträgen, die meine Fraktion
zur heutigen Vorlage gestellt hat, möchten wir
genau diesem Anliegen auch für die Zukunft
Rechnung tragen und erreichen, dass das Elsterstausee-Areal zu einem naturnahen Rückzugsort für Familien und Senioren entwickelt wird.
Der Stadtförster, Herr Sickert, hat bei der Präsentation vor der Presse gesagt: Das Areal soll zukünftig nicht - da zitiere ich ihn gern - „dem beohrstöpselten rasenden Skater dienen, sondern
vielmehr dem interessierten Naturliebhaber mit
Rucksack und Fernglas“ Raum bieten. - Das
fand ich ganz interessant, weil er damit den Kontrast zum Cospudener See ganz anschaulich ins
Bild gesetzt hat. Diesen Kontrast gilt es tatsächlich zu bewahren und in Teilen auszubauen und
zu fördern.
Dass der See als See ausgedient hat, dem haben sich auch die über die Jahre im Förderverein
Engagierten und die Politik nicht mehr verschließen können. Man hat im Übrigen auch den Eindruck, dass die Verwaltung das Thema über die
Jahre einfach ausgesessen hat. Mittlerweile gibt
es immer weniger Menschen, die sich tatsächlich
noch an den gefüllten See und die damit verbundene Idylle erinnern können. Immer mehr Menschen haben sich inzwischen mit der Situation
arrangiert und leisten daher keinen Widerstand
mehr.
Trotzdem sind wichtige Fragen bis heute nicht
geklärt, beispielsweise der Umgang mit den
Dämmen im Falle der Entwidmung des Sees oder auch - das ist weder in der Vorlage noch
heute hier zur Sprache gekommen - die Frage
der Folie unter der Teichsohle. Muss sie entfernt
S e i t e | 58
werden, und welche Kosten drohen der Stadt für
diesen Fall? Welches ökologische Risiko birgt
sie, wenn sie nicht entfernt wird? Das Kostenrisiko ist ja in der Vorlage der springende Punkt für
die Entwidmung. Welches Kostenrisiko dann
droht, ist nirgends aufgeführt, zumindest nicht
vollständig.
Ich möchte also weniger den Blick zurück als viel
mehr nach vorn richten. Ein einfaches Weiter-so
mit dem jetzigen Status quo und ein Gras-überdie-Sache-wachsen-lassen machen das Ganze
am Ende noch teurer, egal für welchen Weg man
sich entscheidet.
Lassen Sie uns also versuchen, das Elsterstausee-Areal tatsächlich mit einem naturnahen Konzept zu entwickeln, welches auch die bislang in
der Vorlage erwähnten Potenziale aufgreift. Da
wären zunächst die Liegenschaften rund um den
See zu nennen, die zukünftig beispielsweise
wieder als Ferienlager oder Ausflugslokale dienen könnten. Denken wir auch an Vogel- und
Tierbeobachtungsstände, die in einen Natur- und
Historienpfad integriert werden könnten. Denken
wir an den Radweg zwischen Elster und See, der
dem Elsterradweg als naturnahe und idyllische
Entlastungsstrecke zur bisherigen Führung entlang des Cospudener Sees dienen könnte. Eine
wunderschöne Streckenführung vorbei am Elsterstausee und weiter durch den Wald auf den
bereits bestehenden Wegen wäre denkbar und
attraktiv für alle, die sich nicht den vollen Cospudener Rundweg entlang begeben wollen, sondern noch mehr Ruhe und Natur genießen wollen.
All das sind, wie ich denke, gute Ideen mit dem
Ziel, der Verwaltung entgegenzukommen. Den
vorgeschlagenen „Trimm-dich-Pfad“ - ich bin in
den 1970er-Jahren geboren; ergo gehört dieses
Wort nicht zum Vokabular in meinem Leben muss man nicht nutzen, aber ich glaube, Ihre
Krankenkasse, Herr Dyck, würde sich freuen,
wenn auch Sie zu den Nutzern gehören würden.
Unser zweiter Änderungsantrag betrifft die Beweidung der Flächen nicht nur am Elsterstausee,
sondern auch rund um den Cospudener See und
deutlich darüber hinaus. Sie alle haben die Probleme, mit denen die Schäferin zu kämpfen hat,
der Presse entnehmen können. Ihre Schafe lächeln zu wenig in die Kameras der Vorbeifahrenden, sie werden bei Regen nass, dahergelaufene
Spinner zerstören ihre Zäune und erfreuen sich
daran, wenn die Hunde auf Jagd nach den verängstigten Schafen gehen. Wenn man sich aber
einmal vor Augen führt, welch großen Nutzen die
Stadt gerade aus ökologischer Sicht durch die
Beweidung besagter Flächen hat, dann ist es nur
folgerichtig, wenn man nicht billigend in Kauf
nimmt, dass die Schäferin aufgrund der Probleme das Handtuch wirft.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Die halbe Stelle, die, wie wir Ihnen empfehlen,
die Stadt schaffen soll, soll einen vielfältigen Aufgabenumfang verantworten. Dazu gehört die Erfüllung der gemeinsamen Pflichtaufgabe von
Bund und Land, die Hochwasserschutzanlagen
zu pflegen. Das meint das Stapfen und Beweiden, also das Kurzhalten der Vegetation, und
das stetige Verdichten der Deiche, was aktuell
die Schafe während des Beweidens gleich miterledigen. Eine wichtige Pflichtaufgabe der Stadt ist
auch das Umweltmonitoring für den gesamten
Naturraum der Tagebaufolgelandschaft, also
nicht nur für den Elsterstausee, sondern deutlich
darüber hinaus. Es ist zu analysieren, wie sich
der gesamte Naturraum, Flora und Fauna über
die Jahre verändern. Das sind allesamt Aufgaben, die sich die Stadt in eigener Verantwortung,
im eigenen Stellenplan leisten sollte.
Insofern bitte ich um Unterstützung für unsere
beiden Änderungsanträge. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Liebe Leipzigerinnen und Leipziger! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Herr Oberbürgermeister! Die Entscheidung, dass der Elsterstausee als See aufgegeben werden soll, fällt nicht erst heute. Die Entscheidung trafen Sie, Herr Oberbürgermeister,
bereits vor neun Jahren. In der Wochenendausgabe der LVZ vom 23./24. August 2008 formulierten Sie Ihre Entscheidung so - ich zitiere -:
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schied zu anderen Seen liegt dieser See nämlich
höher; aus diesem Grund geht das.
Ich habe Ihnen damals vorgeschlagen, Dükerleitungen von der Gefällestufe Hartmannsdorf zum
Elsterstausee sowie einen Ablaufgraben zum
Schönungsteich des Gewässersystems Lauerscher Grenzgraben / Hartmannsschlenke zu
bauen. Die damals erforderlichen investiven Mittel von circa 2,3 Millionen Euro wären gut angelegtes Geld gewesen, zumal nur ein Bekenntnis
der Stadt Leipzig zum Elsterstausee eine Finanzierung nach §§ 3 und 4 des Dritten ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Finanzierung der Braunkohlesanierung möglich gemacht
hätte. Ein Wasserrechtsverfahren hätte man nur
für den Bau und Betrieb der neuen Anlagen machen müssen, also der Dükerleitungen und des
Grabens. Für den Betrieb des Elsterstausees
gab es eine gültige Wasserrechtliche Erlaubnis.
Aber leider konnte ich weder Ihr Herz noch Ihr
Hirn erreichen, auch wenn ich das damals noch
nicht erkannte. Proteste aus der Bürgerschaft
gab es zwar, aber sie kamen nur von Leuten, die
den Elsterstausee noch kannten, also von den
Alten und den Ortsbewohnern, und das waren
relativ wenige Menschen. Sie stellen deshalb
auch keine Gefahr für Wahlen oder Ähnliches
dar. Außerdem spielt die Zeit gegen den See.
Bald wird es niemanden mehr geben, der den
See überhaupt noch kennt. Außerdem ist bautechnisch ein leerer See eine Katastrophe. Man
kann zusehen, wie er verfällt.
Den Elsterstausee zu erhalten, setzt einen Riesenaufwand voraus. Angesichts
der neuen Seenlandschaft im Süden
Leipzigs sehe ich keine Rechtfertigung
dafür, ein künstliches Gewässer zu erhalten.
Ihre einmal bekannt gegebene Entscheidung
setzte die Stadtverwaltung auftragsgemäß und
sehr konsequent um. Ich nenne es so: Scheinaktivitäten, die in mehreren Gutachten mündeten,
waren letztlich nur Mittel zum Zweck, um die
paar Don Quichottes wie mich in ihrem Mühlenkampf einzulullen.
Ach, Herr Oberbürgermeister, Sie hatten noch
nie ein gutes Händchen, wenn es um Sachen
der Wasserwirtschaft ging! Auch im Fall des Elsterstausees ist das so. Wasserwirtschaft ist eine
höchst komplexe Angelegenheit. Nicht jeder See
ist wie der andere. Nicht jeder See ist für den
Wasserhaushalt, zum Beispiel des Auwaldes,
gut. Der Cospudener See ist es nämlich nicht. Er
entzieht dem Auwald das Grundwasser. Aber
was macht das schon? Ohne sich näher mit den
Vor- und Nachteilen zu befassen, entschieden
Sie schon damals den Tod des Sees, einfach so.
Meine Damen und Herren, seit 1999 arbeite ich
aktiv für den Erhalt des Elsterstausees. Ich bin
mit Gleichgesinnten von Pontius zu Pilatus gelaufen, um weitere Möglichkeiten zu erschließen.
Letztlich wurde alles abgetan, nichts aufgegriffen. Dass wir Wasser von der MIBRAG über deren Ringleitung erhalten könnten, wurde ignoriert. Dass wir Teile der Ringleitung sogar kostenfrei hätten übernehmen können, wurde ignoriert.
Immer war die Reaktion der Stadtverwaltung ablehnend.
Ich habe Sie am 9. April 2009 in einem persönlichen Gespräch in Ihrem Büro, an dem auch die
Herren Engelmann und Rosenthal teilnahmen,
versucht, zu überzeugen, dass der Elsterstausee
eine wichtige wasserwirtschaftliche Rolle für den
Wasserhalt, für das Grundwasser im Auwald sowie für die Stabilisierung des bootsgängigen Gewässerverbundes spielen könnte. Im Unter-
Mit dem neuesten Gutachten, das die Standfestigkeit des Westdammes des Sees anzweifelt,
und mit der heutigen Vorlage hat man es jetzt
endlich geschafft: Nun kann man spekulieren,
dass die natürliche Sukzession des Auwaldes
zum Nulltarif alles richtet. Nur: Wenn der Westdamm wirklich so marode ist, wie das Gutachten
beschrieben hat - Herr Dyck hat es auch ange-
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
zweifelt -, werden zusätzliche Kosten von mindestens 2 Millionen Euro fällig werden, auch ohne den See.
Herr Oberbürgermeister, ich persönlich ärgere
mich sehr, dass ich das perfide Spiel nicht
durchschauen wollte. Viele Leute haben mir von
Anfang an gesagt: Steig ab vom Pferd! Du
merkst doch, dass es tot ist. - Aber der Gaul war
nicht tot, er lebte, und er lebt immer noch. Der
Gaul sollte tot sein, weil nicht sein konnte, was
nicht sein durfte. Wenn er jetzt wirklich nicht
mehr zu retten ist, dann haben Sie, Herr Oberbürgermeister, ein gerüttelt Maß dazu beigetragen.
Ich werde die Vorlage ablehnen und fordere alle
Stadtratsmitglieder auf, mir zu folgen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich danke meinen Vorrednern dafür,
dass sie die Geschichte und die Bedeutung des
Elsterstausees noch einmal klar aufgezeigt haben. Herrn Dyck muss ich leider widersprechen.
Nur ein kleiner Teil ist Nostalgie. Das, was wir
heute beerdigen, ist ein Stück Heimat, insbesondere für die Leute, die früher in den Dörfern Bösdorf und Eythra gelebt haben und vom Tagebau
vertrieben wurden. Der Elsterstausee war das
letzte Stück Heimat, was ihnen geblieben ist. Ja,
vielleicht wird man dann ein bisschen wehmütig.
Aber ich finde nicht, dass das Nostalgie ist, sondern eher ein Ausdruck von Verwurzelung mit
dem Ort, in dem man aufgewachsen ist. Deswegen fiel es den Südwestlern auch so schwer, sich
vom Elsterstausee zu verabschieden.
Wir haben die Verantwortung, darauf hinzuweisen, wie es dazu kam. Dass das nicht alles so
sauber lief, wie wir es uns gewünscht hätten, ist
schon deutlich geworden. Allerdings können wir
daran jetzt nur noch wenig ändern. Wir haben
vor allem eine Verantwortung für die Zukunft, also dafür, wie der Elsterstausee künftig nutzbar
gemacht werden kann für die Leute, die dort jetzt
schon wohnen, und für diejenigen, die dort in
Zukunft wohnen werden. Wir müssen uns neue
Ziele stecken.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin,
was beim Bürgerbeteiligungsverfahren Leipziger
Neuseenland herauskam. Von den Bürgern wurde ganz klar gefordert: Jedem See sein Gesicht!
Das wollten sie so haben. Hier haben wir die 1AMöglichkeit, das genau so umzusetzen: der
Cospudener See als See mit vielen sportlichen
Aktivitäten und der Stausee als Landschaftsareal
für die eher ruhigeren Aktivitäten, wo man gut mit
der Familie entspannen kann.
S e i t e | 60
Der Antrag der Grünen fordert, dass bei der Gestaltung die Bürger beteiligt werden sollen. Ich
finde, das besagt auch die Vorlage der Verwaltung. Es gab im letzten Jahr mehrere Sitzungen
des Ortschaftsrats; einmal war Herr Dittmar da,
einmal Herr Sickert. Die Bürger haben sich da
schon eingebracht. Im Grunde enthält der Änderungsantrag ÄA-01 der Grünen die Aussagen der
Bürger, die dem Protokoll zu entnehmen sind.
Die Verwaltung hat sich schon dazu bekannt.
Deshalb bedarf es meiner Ansicht nach dieses
Antrags nicht. Im Gegenteil: Ich finde, er greift
dem Ganzen vor. Wir sollten erst einmal die
Entwidmung durchführen, ehe wir uns wieder mit
den Bürgern zusammensetzen.
Die Ideen, die in diesem Antrag der Grünen genannt werden, finde ich gut. Allerdings gehen Sie
mir zu sehr ins Detail. Wir wären dafür, das offenzulassen. Die Bürger sollen selbst entscheiden und sich einbringen. Diese Ideen kommen
garantiert. Ich befürchte, dass, wenn wir sie jetzt
schon festschreiben, die Verwaltung sich zu sehr
darauf stürzt und andere Ideen außer Acht lässt.
Das möchte ich nicht.
Die Entwicklung als Naherholungsziel ist vor allem auch deshalb wichtig, weil im nächsten Monat voraussichtlich die Elsterbrücke fertig gestellt
sein wird. Dann wird man in Richtung Zwenkauer
See in einer schönen großen Runde auf dem
von Ihnen angesprochenen Radweg durch den
Südwesten radeln können.
Wie gesagt: Es sind gute Ideen. Aber wir wollen
sie heute noch nicht mitbeschließen. Wir denken,
die Entwidmung sollte erst einmal durch sein.
Danach können sich die Bürger einbringen, ohne
dass wir schon jetzt eine bestimmte Richtung
vorgeben.
Nun zum anderen Änderungsantrag betreffend
die Schäferin Doppelstein. Wir von der CDUFraktion sind für jegliche Unterstützung der
Schäferin. Wir finden es sehr traurig, wie mit ihr
umgegangen wurde. Dennoch haben wir ein wenig Probleme mit dem Antrag, weil wir an der
rechtmäßigen Durchführbarkeit momentan zweifeln. Die Verwaltung hat mitgeteilt, es ginge
nicht, dass sie bei der Stadt mit einer halben
Stelle angestellt wird und ihre Schäfertätigkeit
weiterhin ausführt. Es scheint da irgendwelche
Hindernisse zu geben. Ich würde Bürgermeister
Rosenthal bitten, noch einmal klarzustellen, ob
die Umsetzung des Antrags der Grünen tatsächlich rechtlich nicht möglich ist. Wir brauchen hier
Klarheit. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte Kollegen
Rosenthal, unsere Haltung noch einmal deutlich
zu machen und vielleicht auch das eine oder andere geradezurücken.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Dass es jetzt doch noch einmal so emotional wird, hätte ich, ehrlich gesagt, nicht gedacht.
Aber ich nehme das zur Kenntnis und versuche,
darauf sachlich zu reagieren. Emotionalität führt
bei dem einen oder anderen, glaube ich, dazu,
dass er wenig sachlich vorträgt und möglicherweise
auch
einige Fakten durcheinanderwirft.
Ich bin seit nunmehr elf Jahren in dieser Verwaltung tätig. Ich durfte also die Entwicklung des
Elsterstausees von Anfang an mitbegleiten. Ich
habe auch die damalige Diskussion miterlebt, als
er
außer Betrieb gegangen ist.
Der Elsterstausee ist ein künstliches Gewässer.
Er braucht eine künstliche Wasserzufuhr. Aus
wirtschaftlichen Gründen haben die damaligen
Pächter das Ganze aufgegeben. Es ist niemand
in den letzten elf Jahren um die Ecke gekommen
und hat mir gesagt: Ich nehme Geld in die Hand,
um diese künstliche Wasserzufuhr selbst zu lösen. - Im Gegenteil: Die Verwaltung sollte jährlich
35.000 Euro in die Hand nehmen, um aus unserer Sicht nicht mehr ganz taufrische Pumpen in
Bewegung zu setzen und den See künstlich zu
befüllen.
Das hat dazu geführt, dass wir 2009 vom Stadtrat den Auftrag erhalten haben, die Weiterführung des Elsterstausees als Gewässer zu prüfen,
wenn diese wirtschaftlich vertretbar ist. Meine
sehr geehrten Damen und Herren, dass der Begriff „wirtschaftlich vertretbar“ sehr weit dehnbar
ist, da gebe ich Ihnen recht. Aber das, was wir
Ihnen heute an Zahlen vorgelegt haben, spricht
aus meiner Sicht eine eindeutige Sprache. Wenn
Sie der Auffassung sind, dass es wirtschaftlich
vertretbar ist, den See in Gänze, einschließlich
Sohle und Deiche, zu sanieren, um ein Kleinod
für wen auch immer herzustellen, dann müssen
Sie das so formulieren. Das mag möglicherweise
aus Sicht der Mehrheit des Stadtrats wirtschaftlich sein. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist das
wirtschaftlich nicht vertretbar.
Wir haben Ihnen auch vorgeschlagen, die Gelegenheit jetzt beim Schopfe zu packen und zu sagen, was wir aus dem Elsterstausee machen
wollen, damit auch die Neu-Leipziger, nämlich
diejenigen, die heute geboren werden und eine
neue Tradition begründen werden, ein extensiv
genutztes Landschaftsrefugium vorfinden. Wir
sind jetzt quasi die Bauherren und können das
Areal mit einer sehr breiten Beteiligung aller Akteure, einschließlich der Bürger vor Ort, entwickeln. Ich glaube, darin liegt die Chance. Wir
sollten aus meiner Sicht jetzt nach vorn blicken.
S e i t e | 61
Ich möchte jetzt nicht noch einmal eine Diskussion um Details führen. Die Sohle ist untersucht
worden: Sie ist undicht. Die Deiche sind untersucht worden: Sie sind undicht. Die technische
Zuführung von Gewässern ist untersucht worden: Es gab keine tatsächlich machbaren Alternativen. Das MIBRAG-Wasser steht eben nicht
zur Verfügung über das Jahr 2018 hinaus. Die
LMBV-Leitung steht eben nicht zur Verfügung
über das Jahr 2018 hinaus. Wir hätten alles kaufen und gleichzeitig für Haftungsfragen einstehen
müssen. Ich bleibe dabei: Das ist wenig nachhaltig und nicht wirtschaftlich. Insofern: Lassen Sie
uns nach vorn blicken und dem Vorschlag der
Verwaltung, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt,
folgen!
Was die Schäferei betrifft, muss ich sagen: Die
Öffentlichkeitsarbeit ist unglücklich gelaufen. Das
gebe hier gern zu Protokoll. Die Schäferin hat
sich bei uns entschuldigt, weil sie sich in keinster
Weise von der Stadt Leipzig, weder vom Amt für
Stadtgrün und Gewässer noch vom Veterinärund Lebensmittelaufsichtsamt, schlecht behandelt fühlt. Sie ist schlichtweg aus dem Zusammenhang heraus zitiert worden. Ich glaube, das
würde sie Ihnen auch selbst so sagen. Unsere
Ablehnung beruht auch nicht darauf, dass wir auf
ihre Leistungen nicht angewiesen sind. Aber - ich
muss es so deutlich sagen -: Das ist ein landwirtschaftlicher Betrieb mit eigenen Ressourcen, Nöten und Sorgen. Wenn wir, da wir auf diese Leistung angewiesen sind, ihr diesen Betrieb erleichtern können, indem wir dort technische Infrastruktur schaffen, zum Beispiel einen Unterstand
für die Schafe, dann ist das ein guter Vorschlag
für die Zukunft. Insofern geht aus meiner Sicht
der Grünen-Antrag in die richtige Richtung.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. - Gestatten Sie mir, dazu auch noch einige
Sätze zu sagen. Herr Grosser, Sie werden verstehen, dass ich das so nicht stehen lassen
kann. Ich habe ein dickes Fell, ich halte viel aus,
auch Kritik in der Sache; das wissen Sie. Aber in
dem Fall muss ich widersprechen.
Ich war 1999 Sportbeigeordneter und direkt zuständig für dieses Gewässer, weil es eine Liegenschaft des damaligen Sport- und Bäderamtes
war. Schon seit 1999 verfolge ich, wie viel Geld
wir aufbringen müssen, um diesen See zu erhalten. Dann, als Oberbürgermeister, bin ich in der
Tat zu der Haltung gekommen: Rette nicht etwas
Künstliches, was nicht zu retten ist, sondern
mach etwas anderes daraus! - Das stimmt. Wir
haben dann zusammen am Tisch gesessen und
uns den Fragen gestellt. Den Beschluss des
Stadtrates habe ich sehr ehrlichen Herzens mitgetragen. Wenn es wirtschaftlich vertretbar, dann
macht es Sinn, zu versuchen, diesen See zu erhalten, gegebenenfalls mit Ihren Ideen. Ich muss
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
das wirklich zurückweisen: Es ist kein perfides
Spiel betrieben worden, sondern aus einer hohen
Kenntnis der Sachlage seit 1999 agiert worden
mit dem Ergebnis, was heute auf dem Tisch liegt.
Können wir zur Abstimmung kommen? - Ich bitte
Sie, das Abstimmgerät einzuschalten.
Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-01
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Beschlussvorschlag 5 zu ergänzen. Ich bitte jetzt
um Ihre Stimme. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 27 Ja-Stimmen, 32 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Antrag
abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-02
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine halbe
Stelle dafür zu schaffen. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 41 Ja-Stimmen, 20 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Abstimmung über die Vorlage zum Grundsatzbeschluss. Bitte stimmen Sie jetzt ab! - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 54 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen,
6 Enthaltungen. Dann ist so votiert.
Herzlichen Dank, auch Ihnen, Herr Rosenthal,
für Ihr Engagement in der Sache!
20.15 Planungsbeschluss
Busabstellplatz
und Zufahrtsstraße Hbf-Ostseite im
Zusammenhang mit der Errichtung eines Fernbusterminals (VI-DS-03173NF-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Dubrau, bitte schön.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen
und Herren Stadträte! Auch wenn das nun folgende Thema vielleicht nicht so spannend ist wie
das letzte und es in diesem Hause auch schon
sehr intensiv diskutiert worden ist, gestatten Sie
mir dazu noch einige einleitende Worte.
Sie alle werden sich sicherlich erinnern, dass Sie
uns vor circa drei Jahren den Auftrag erteilt haben: Sorgt dafür, dass es einen Fernbusbahnhof
am Hauptbahnhof gibt, aber sorgt auch dafür,
dass das die Stadt nichts kostet! - Wir haben am
Anfang gedacht: Das ist ein schöner Auftrag,
aber das wird schwerlich zu machen sein, zumal
die Stadt weder über Grundstücke im Bereich
des Bahnhofs verfügt noch über Möglichkeiten,
einen solchen Fernbusbahnhof zu bauen. Inzwi-
S e i t e | 62
schen haben sich mehrere Städte diesem Thema
gestellt und eigene Fernbusbahnhöfe gebaut, die
bis zu 50 Millionen Euro gekostet haben.
Wir dagegen hatten das große Glück, dass ein
Grundstücksinvestor sein Interesse bekundete,
auf dem Grundstück, auf dem bis vor kurzem
noch 16 Busse parken konnten, zwei Hotels einschließlich Parkhaus zu errichten, in dem es neben den Parkplätzen für die Hotels, die laut Bauordnung vorgegeben sind, auch Parkplätze für
das Nachbargebäude geben wird, die dort schon
im Grundbuch eingetragen sind.
Wir haben sehr lange und sehr intensiv mit dem
Investor verhandelt und ihn gebeten, im Erdgeschoss diesen Fernbusbahnhof einzurichten.
Ehrlich gesagt, am Anfang habe ich selbst nicht
daran geglaubt, dass er das tun wird. Aber er tut
es. Der Grundstein ist inzwischen gelegt. Der
Fernbusbahnhof wird gebaut. Damit wird die extrem missliche Situation für die Stadt, für die Kunden und für die Busfahrer in der Goethestraße in
absehbarer Zeit aufgelöst werden. Zusätzlich
werden an einer anderen Stelle - ebenfalls von
diesem Investor finanziert - zehn weitere Busparkplätze errichtet. Die Busse können ja nicht
stundenlang in der Halle stehen bleiben. Sie halten hin und wieder auch länger als eine Stunde
und brauchen in dem Fall einen Ausweichstandort, möglichst in der Nähe.
Die Stadt hatte die Aufgabe, für die 16 Busparkplätze, die es bisher auf dem von uns seit 2006
angemieteten Grundstück gab, ein Ersatzgrundstück in der Nähe zu finden. Es ist durchaus ein
Wirtschaftsfaktor, wenn die diversen Busunternehmen mit ihren Touristenbussen an einer
günstigen Stelle in der Innenstadt halten und die
Leute dort aussteigen lassen können und dann
gleich um die Ecke einen entsprechenden Parkplatz vorfinden. Diese Möglichkeit haben nicht
sehr viele Städte, wir dagegen schon. Auf einem
Grundstück, das der Bahn gehört, soll eine Erschließungsstraße errichtet werden. Aufgrund
der größeren Fläche können dort 30 Busparkplätze vorgehalten werden.
Die Möglichkeit der Realisierung ist gegeben.
Ihnen liegt der entsprechende Planungsbeschluss dazu vor. Das wird 2 Millionen Euro kosten. Aber ich denke, die Wichtigkeit ist so groß,
dass wir auf jeden Fall in diese Richtung planen
sollten. Das ist kein einfaches Verfahren. Aber
ich denke, das wird uns genauso gelingen wie
der Fernbusbahnhof. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Wird das Wort gewünscht? - Herr von der Heide, bitte schön.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): In einer der letzten Sitzungen haben wir
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
den Masterplan zum Projekt „Parkbogen Ost“
beschlossen. Der Parkbogen Ost soll am Hauptbahnhof beginnen und genau über die Straße
führen, die jetzt zur Erschließungsstraße wird. Es
wäre schon sehr gut und wichtig, dass im Rahmen des Planungsprozesses die Anforderungen
an diese Straße, die dann auch Teil des Parkbogens Ost sein wird, Berücksichtigung finden. Das
sollte hier noch zu Protokoll genommen werden.
Oberbürgermeister Jung: Das nehmen wir so
zu Protokoll; absolut korrekt. - Gibt es weitere
Hinweise? - Herr Danckwardt.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Hinweise
nicht, nur sechs Worte. Da haben Sie gute Arbeit
geleistet.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. Das
wollte ich nach der Abstimmung auch sagen. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist
gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Eine Gegenstimme, keine Enthaltungen. Mit überdeutlicher Mehrheit ist es so beschlossen.
Herzlichen Dank, Frau Dubrau! Das ist in der Tat
ein sehr gutes Ergebnis.
20.16 Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung
(VI-DS-03335)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
20.16.1 dazu ÄA (VI-DS-03335-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Wird das Wort gewünscht? - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit habe ich meine Rede ein wenig eingedampft. - Zur heutigen Beschlussvorlage der
Verwaltung haben die Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke gemeinsam einen Ergänzungsantrag eingebracht mit
dem Ziel, ein Gremium, dessen möglicher Titel
„Forum Bürgerbeteiligung Leipzig“ sein könnte,
neu einzurichten. Es soll in Beteiligungsverfahren die Stadtverwaltung beraten und Handlungsempfehlungen aussprechen können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der in der Beschlussvorlage genannten
Bausteine a bis d - Vorhabenliste „light“, Beteili-
S e i t e | 63
gungskonzept für größere und mehrstufige Beteiligungsverfahren, Verknüpfung von Beteiligung
und Engagementförderung sowie Neuorientierung des Stadtbüros - begrüßen wir. Doch die
qualitative und kommunikative Ausgestaltung
sowie die bessere Einbindung informeller Beteiligungsverfahren in die politischen Entscheidungsprozesse bleiben eine Daueraufgabe. Es
gilt, die Leipziger Bürgerbeteiligung wetterfest zu
machen und eine umfassende, verlässliche und
langfristige Beteiligungskultur in unserer Stadt
weiter aufzubauen.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass auch
nach Bilanzierung und Bestandsaufnahme der
Leipziger Bürgerbeteiligung der Trialog aus Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung,
Vertretern der Stadtratsfraktionen und der Zivilgesellschaft fortzuführen ist. Hinsichtlich der
Fortführung des Trialogs halten wir die Einrichtung eines neu zu schaffenden Gremiums für
sinnvoll und zielführend; denn es ermöglicht zum
einen die Sicherung von Kontinuität und zum anderen die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln gegenüber Stadtrat und Zivilgesellschaft.
Gerade die direkte Beteiligung der Zivilgesellschaft ist für uns dabei entscheidend. Insbesondere Beteiligungskonzepte der Verwaltung und
gegebenenfalls auftretende Konflikte bei Beteiligungsverfahren sollen von dem Gremium beraten werden. Des Weiteren sollen von dem Gremium auch aktuelle Fragen zur Bürgerbeteiligung auf die Agenda gesetzt und fachlich bearbeitet werden können.
Ich möchte betonen, dass mit diesem kooperativen Ansatz weder die Entscheidungshoheit der
Verwaltung noch die des Stadtrats eingeschränkt
wird; denn bei dem neu zu schaffenden Gremium
soll es sich ausdrücklich nicht um einen Beirat im
Sinne von § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung handeln.
Die Deckung der Kosten kann aufgrund des vom
Stadtrat
beschlossenen
Haushaltsantrags
„Leipzig weiter denken - Bürgerbeteiligung und
bürgerschaftliches Engagement stärken!“ zum
Doppelhaushalt 2017/2018 ohne Weiteres aus
dem laufenden Budget von „Leipzig weiter denken“ erfolgen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Änderungsantrag der
drei Fraktionen zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein!
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt
ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Abstimmung: 35 Ja-Stimmen, 23 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen.
Nun zur Abstimmung über die Beschlussvorlage.
Ich bitte um Ihr Votum! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 52 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen,
4 Enthaltungen. So beschlossen.
20.17 NAKOPA-Projekt: „Inklusive Kommune“ - Maßnahmen zur Förderung einer
inklusiven Gesellschaft in den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba (VIDS-03430)
Einreicher: Oberbürgermeister
Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Ich habe nur
eine Frage an Sie, Herr Oberbürgermeister. Das Projekt lebt ja von den Teilnehmern aus Addis Abeba und aus Leipzig. Ziel des Projektes ist,
Menschen mit Behinderungen zu fördern und die
Inklusion voranzutreiben. Logischerweise sind
auch Menschen mit Behinderung an dem Projekt
beteiligt. Das ist alles gut und schön. Aber leider
durften gerade die beiden Teilnehmer aus Addis
Abeba, die mit einer Behinderung leben müssen,
nicht zum Auftakttreffen nach Leipzig reisen, weil
sie von der Deutschen Botschaft kein Visum bekommen haben.
Nun meine Frage: Welchen Einsatz können Sie
in dieser Richtung leisten? Ich denke, ein
Schreiben mit dem Stempel „Oberbürgermeister
der Stadt Leipzig“ könnte beim Auswärtigen Amt
oder auch beim Bundesministerium des Innern
hilfreich sein. Die Krux ist: Das Projekt wird ganz
überwiegend vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit gefördert. Gerade
unter dieser Maßgabe wäre ein Stück weit Ihre
Hilfe nötig.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, Sie
haben völlig recht. Sie wissen es vielleicht nicht,
aber ich reise mit einer kleinen Delegation über
Ostern nach Addis Abeba. Bei dem geplanten
Treffen mit dem Botschafter werde ich dieses
Thema auch ansprechen. Ich hoffe sehr, dass es
gelingt, in Zukunft solche in der Tat völlig unnötigen Felsen aus dem Weg zu räumen.
Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen
diesen Beschluss? - Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
20.18 Bebauungsplan Nr. 313 „Katzstraße;
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probsthei-
S e i t e | 64
da; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (VI-DS-03515)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.19 Vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Nr. 99.1 „Wohn- und Geschäftshaus
Viertelsweg / Martin-Drucker-Straße“;
Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte;
1. Durchführungsvertrag, 2. Satzungsbeschluss (VI-DS-03556)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Wortwünsche? - Da dies ein Satzungsbeschluss ist, nutzen wir das Abstimmgerät. Bitte
geben Sie Ihr Votum zu 20.19 jetzt ab! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 60 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. So beschlossen.
20.20 Abschluss von Erbbaurechtsverträgen
für städtische Liegenschaften zur Errichtung bzw. Sanierung von Kindertagesstätten durch freie Träger (VI-DS03589)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
20.20.1 dazu ÄA (VI-DS-03589-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Gibt es Wortwünsche? - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Mit der Vorlage „Abschluss von Erbbaurechtsverträgen“ soll der
Stadtrat der bis zu 50-jährigen Überlassung an
freie Träger von vier städtischen Liegenschaften
grundsätzlich zustimmen.
In einer zügig wachsenden und jünger werdenden Stadt mit einem hohen Bedarf an Kita- und
Hortplätzen ist grundsätzlich jeder neue Platz
wünschenswert und notwendig. Allerdings sind
Grundsatzentscheidungen immer so inhaltlich
vorzubereiten, dass jede Stadträtin und jeder
Stadtrat weiß, welche finanziellen Folgen ein
entsprechender Beschluss hat. Dazu fehlt im
Beschlussvorschlag die Grundlage, das heißt:
jeglicher konkreter Daten- und Informationsgehalt. In der Vorlage heißt es dazu:
Die ausgewiesenen Kosten in der
Sammelvorlage
2015/2016
und
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
2017/2018 sind Hochrechnungen …
und können nicht mit Kostenschätzungen … untersetzt werden.
Aber nicht einmal diese Zahlen liegen der Vorlage bei. So ist es nicht verwunderlich, dass die
Verwaltung wie immer auf eine Vergleichsrechnung in Anlehnung an § 12 SächsKommHVODoppik hinsichtlich Eigeninvestition versus Anmietung bzw. Ersatzmiete verzichtet.
Diese notwendigen Vergleichsrechnungen fordern wir für die angekündigten vier Folgeeinzelvorlagen nun mit unserem vorliegenden Änderungsantrag ein. Warum? Weil diese Herangehensweise wie in jedem anderen Unternehmen
mit kaufmännischen Verstand gängig ist und sie
nach unserer Meinung die Grundlage für eine
Entscheidung für eine sogenannte Millioneninvestition bildet. Eine Vergleichsrechnung ist absolut notwendig, da nach unseren Berechnungen
von nur zwei Projekten und auf Basis der hochgerechneten, vakanten Zahlen der Verwaltung
das System „Ersatzmiete“ mehr als zweimal so
teuer wäre wie eine vergleichbare Eigeninvestition. Hier besteht also Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang
mit der Diskussion um mehr Eigeninvestitionen
der Kommune bzw. der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe gab es ein von der Verwaltung immer wieder wiederholtes Gegenargument, nämlich: keine bzw. zu wenige eigene Liegenschaften. Für mich zumindest war in den Beschlussvorlagen zu den sogenannten Kitainvestitionen in 2013/14, 2015 und 2016 nicht erkennbar, dass Dritte auf städtischen Liegenschaften
investieren sollen und wollen. Diese fehlenden
Informationen halte ich in der geführten Diskussion und Kommunikation, vorsichtig formuliert,
für mehr als problematisch. Undiplomatisch formuliert: Ich fühle mich an dieser Stelle veralbert.
Ich gehe davon, Herr Bürgermeister Fabian,
dass keine weiteren kommunalen Liegenschaften unter diesem Aspekt in den genannten Vorlagen zu finden sind.
Ein letztes Thema. Planen und bauen freie Investoren tatsächlich schneller als die Kommune?
Zwei der vier Maßnahmen hat der Stadtrat das
erste Mal am 21.11.2013 zur Beschlussfassung
auf den Tisch bekommen und mindestens zwei
weitere Male das Kleingedruckte in den Folgevorlagen für 2015/16 und 2017/18 bestätigt. Die
Verzögerungen können wie bei kommunalen Investitionen vielfältige Gründe haben. Aber es
darf zumindest daran gezweifelt werden, dass
freie Investoren im Durchschnitt schneller sind
als die Stadt.
Meine Damen und Herren, die Qualität der Vorlage lässt aus meiner Sicht eigentlich gar keine
grundsätzliche Entscheidung heute zu. Um dies
S e i t e | 65
ein Stück weit zu heilen bzw. zu verbessern, bitten wir um Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zunächst einmal, Herr Wehmann: Es ist gewiss nicht unsere
Absicht, auch meine nicht, Sie zu veralbern. Worum geht es hier? Es geht darum, dass vier
freie Träger die Bereitschaft erklärt haben, Bestands-kitas mit einem nicht unerheblichen Aufwand zu sanieren. Ich halte das für ein geeignetes Modell. Das Sächsische Kitagesetz erklärt im
Übrigen ausdrücklich, dass der öffentliche Träger
der Jugendhilfe nachhaltig darauf hinzuwirken
hat, dass freie Träger Kitas errichten oder übernehmen und betreiben. Es geht also nicht nur
um das Betreiben von Kitas, sondern auch um
deren Errichtung. In diesen vier Fällen handelt es
sich nicht um private Investoren, wie wir es an
anderer Stelle haben, sondern um freie gemeinnützige Träger.
Ich kann Sie nur bitten, den Änderungsantrag
abzulehnen. Es geht hier in der Tat um eine
Grundsatzentscheidung, nämlich ob wir mit den
freien Trägern dahin gehend zusammenarbeiten,
dass sie die Sanierung dieser vier Kitas übernehmen.
Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir
zur Abstimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 17 Ja-Stimmen, 39 NeinStimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Antrag
abgelehnt.
Nun zur Beschlussfassung über die Vorlage. Bitte geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 52 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen. So beschlossen.
20.21 (nichtöffentlich) (VI-DS-03595)
Es geht um den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal. Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht
der Fall. Ich bitte Sie um Ihr Votum. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.22 Städtebaulicher Vertrag (Planungsund Entwicklungsvereinbarung) Quartier Freiladebahnhof Eutritzscher Straße / Delitzscher Straße (VI-DS-03664)
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Eine ganz wichtige Vorlage zur größten Wohnungsbaumaßnahme in dieser Stadt. - Frau
Dubrau, einige einleitende Worte sind notwendig,
auch wenn es schon spät am Abend ist.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Die Quartiersentwicklung des größten Wohnungsbaugebiets, das wir zurzeit haben, wird
uns mindestens 15 Jahre lang begleiten. In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans am 7. April 2016 hatte der Stadtrat die
Stadtverwaltung beauftragt, entweder eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen oder aber eine vertragliche Regelung zu finden, um die kooperative Baulandentwicklung
erstmals in Leipzig durchzusetzen.
Haupteigentümer ist die CG Gruppe. Unmittelbar
nach Aufstellungsbeschluss hat sie ein großes
Team mit vielen Fachleuten zusammengestellt,
um mit ihm in die Vertragsverhandlungen zu gehen. Das Rathaus hat das ebenso getan; denn
auch für uns ist ein solches Vorhaben Neuland.
Die Gesamtgröße beträgt 25 Hektar, seit 1991
freiliegend, also Ödland. Nur auf wenigen Teilen
gibt es gewerbliche Nutzung.
Planungsziel ist entsprechend der Leipzig-Charta
eine urbane Nutzungsmischung. Es sollen 2.000
Wohnungen errichtet werden, davon 30 Prozent
geförderte Sozialwohnungen. 84.000 Quadratmeter sind als Büro- und Gewerbefläche vorgesehen. Es soll 3.300 Kitaplätze, eine Grundschule, eine weiterführende Schule sowie quartiersbezogene öffentliche Freiflächen geben. 50 Prozent der Gesamtfläche werden vom Investor für
Straßengrün, Schulen und Kitas zur Verfügung
gestellt. Die Kita- und Grundschulplätze, die für
die Bewohner dieses Gebiets gebraucht werden,
werden vom Investor vollfinanziert. Es wird also
nicht nur das Grundstück, sondern auch die
Baumaßnahme finanziert und dann der Stadt
übergeben. Das ist bisher einmalig. Wir sollten
versuchen, diese unsere Zukunftspolitik auch bei
allen anderen Großinvestitionen durchzusetzen.
Wir werden in Kürze ein zweistufiges Städtebauverfahren mit fünf renommierten Planungsteams
durchführen. Es wird einen Masterplan geben.
Anschließend folgt der Bebauungsplan, der Sie
hier im Stadtrat noch mehrfach beschäftigen
wird.
Die Öffentlichkeitsarbeit ist schon jetzt vereinbart
und wird umfassend und prozesshaft sein. Den
Auftakt macht das Bürgerforum am 26. April. Ich
möchte Sie schon heute dazu einladen. Bürger
sollen gewonnen werden, in einem planungsbe-
S e i t e | 66
gleitenden Nachbarschaftsforum mitzuarbeiten.
Die Vertreter des Forums sollen die Interessen
der Nachbarschaft in der Jury vertreten - auch
dieses erstmalig in Leipzig so durchgeführt.
Kooperative Baulandplanung bedeutet darüber
hinaus, dass der Investor alle Planungs- und
Verfahrenskosten trägt, dass er sich zum sozialen Wohnungsbau verpflichtet, dass er die Erschließungskosten und die Kosten für die Herstellung der Grünflächen trägt und dass er sich
an der Finanzierung des Gemeinbedarfs beteiligt.
Schlussbemerkung: Die Verhandlungen waren
hart. Die Verhandlungen waren fair. Ich denke,
wir haben ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Aber
nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Jetzt geht es
erst richtig los. Ich möchte mich an dieser Stelle
insbesondere bei den Mitarbeitern des Planungsamtes bedanken, die das hier durchgesetzt haben. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Dubrau. - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon
aus, dass die Beschlussvorlage der Verwaltung
zum Freiladebahnhof Eutritzscher Straße heute
eine breite Mehrheit erhalten wird und der Entwurf des städtebaulichen Vertrags zwischen der
Stadt Leipzig und dem Vorhabensträger Zustimmung erfährt.
Bevor ich für meine Fraktion inhaltlich zur Beschlussvorlage Stellung nehme, eine kleine
Rückblende. Konrad Adenauer wird gern mit
dem Satz zitiert: „Was interessiert mich mein
Geschwätz von gestern.“ Dieses Zitat könnte
heute auch auf die CDU-Fraktion zutreffen. Vor
einem Jahr haben sich die CDU- und die SPDFraktion darauf verständigt, für das Plangebiet
einen Beschluss zur Aufstellung eines B-Plans
im Stadtrat herbeizuführen.
Es folgten ein zustimmender Verwaltungsstandpunkt und der Aufstellungsbeschluss des Stadtrats im Mai. Dieser wurde allerdings - Überraschung! - gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Die CDU-Fraktion hatte - man führe
sich das nochmals vor Augen - ihren eigenen Antrag abgelehnt, weil aus ihrer Sicht nicht sein
kann, was nicht sein darf, nämlich ein zielführender und beschlossener Ergänzungsantrag der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit
dem möglichen Gebrauch des baurechtlichen Instruments der Einleitung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Baugesetzbuch wollten wir Grüne beide, die Stadtverwaltung und den Vorhabenträger, gemeinsam in die
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Pflicht nehmen, im Sinne einer kooperativen
Baulandentwicklung zügig neue Wege zu gehen.
Leider teilte die CDU-Fraktion damals unsere
Auffassung nicht. Aber Schwamm drüber! Irren
können wir uns schließlich alle einmal.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, ein urbanes, nutzungsgemischtes Stadtquartier mit bezahlbarem Wohnraum und sozialer Infrastruktur
soll auf dem innerstädtischen Gelände des ehemaligen Freiladebahnhofs neu entstehen. Der
städtebauliche Vertrag dazu liegt uns vor. Wir
begrüßen das Verhandlungsergebnis. Hut ab,
Frau Baubürgermeisterin, stellvertretend für das
federführende Dezernat VI! Die kooperative Baulandentwicklung kommt damit zur Anwendung.
Für uns Grüne steht fest, dass diese bei derzeitigen wie auch künftigen Flächenentwicklungen
zum Tragen kommen muss.
Im weiteren Planungsprozess wird es mitentscheidend auf Transparenz und Offenheit ankommen; denn das Modellprojekt, von dem
Stadtverwaltung und Vorhabensträger sprechen,
gelingt letztendlich nur dann, wenn beide Stadtrat
und Stadtgesellschaft mit einbeziehen. Auch das
umfangreiche und notwendige Bürgerbeteiligungsverfahren begrüßen wir deshalb.
Meine Damen und Herren, meines Erachtens
reicht es nicht, sich allein mit ökologischer Nachhaltigkeit, ökonomischer Machbarkeit, funktionaler und sozialer Mischung oder den rechtlichen
Rahmenbedingungen für neuen, urbanen Wohnungsbau zu beschäftigen. Es muss auch untersucht werden, mit welchen städtebaulichen und
architektonischen Typen von Blöcken, Häusern,
Grundrissen und Fassaden das allseits gewünschte urbane Quartier erreicht werden kann.
Gewiss, das ist eine Herausforderung. Doch unser Ansinnen sollte sein, ein neues städtisches
Quartier mit einer hohen Gestaltungs- und Lebensqualität zu errichten.
S e i t e | 67
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Eine kurze Entgegnung sei hier gestattet. Das in der Vorlage
beschriebene Verfahren hat uns noch einmal bestärkt in unserer Meinung, dass es richtig war,
dem damaligen Antrag der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen nicht zuzustimmen. Von vornherein
Misstrauen zu pflegen nach dem Motto „Wir sichern uns noch einmal ab, dass der Investor auf
jeden Fall so handelt, wie wir uns das wünschen“, das sollte einfach nicht einreißen in dieser Stadt.
„Kooperativ“ heißt: von vornherein miteinander
kooperieren wollen. Wir sind sehr froh, dass der
Investor diesen Weg hier mitgeht. Wir sind auch
sehr erstaunt, in welch großem Umfang er das
tut. Auch wir werden das Vorhaben positiv begleiten. Dennoch: Es sollte nicht zur Normalität
werden, dass wir Investoren von vornherein mit
Misstrauen begegnen, sondern sie so weit wie
möglich gut begleiten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Mit
der damaligen Antragstellung wollten wir nicht
Misstrauen in irgendeine Richtung säen, sondern
beide Parteien, Stadtverwaltung und Vorhabensträger, zu einem zügigen Verhandeln auffordern.
Ich denke, dieses Ziel wurde erreicht. Ich möchte
noch einmal darauf hinweisen: Das baurechtliche
Instrument nach § 165 ff. Baugesetzbuch ist von
einer christlich-liberalen Koalition Anfang der
1990er-Jahre geschaffen worden. Es gibt sicherlich gute Gründe dafür, warum es dieses Instrument bis heute gibt.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Wer stimmt
dem Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer enthält
sich der Stimme?
Leider entstehen in Deutschland kaum neue
Stadtquartiere, die wie die sogenannten Altbauquartiere von einem Großteil der Bevölkerung als
alltagstauglich, wertvoll und schön empfunden
werden. Wenn wir uns Projekte des neu entfachten Wohnungsbaubooms in anderen Städten anschauen, werden wir oftmals feststellen können,
dass diese häufig weit von einer lebendigen
Stadtquartiersatmosphäre entfernt sind.
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
Deshalb will ich mit den Worten von Aristoteles,
das den Stadtplanern bekannt sein dürfte, enden:
„Eine Stadt soll so gebaut sein, um die Menschen sicher und zugleich glücklich zu machen.“
- Die Fraktion der Grünen wird der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank.
Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist dagegen? - Enthaltungen?
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
20.23 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis
31.12.2015 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VI-DS-03744)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.24 Planfeststellung
für
Kreisverkehr
K 6520 / K 6523 - Hirschfelder Straße /
Hersvelder Straße in Leipzig (VI-DS03745)
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.25 Bebauungsplan Nr. 435 „Parkbogen
Ost - Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer Straße“;
Stadtbezirk Ost, Ortsteile AngerCrottendorf und Sellerhausen-Stünz;
Aufstellungsbeschluss (VI-DS-03754)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
20.26 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum
Flächennutzungsplan der Stadt Leuna
(VI-DS-03761)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.27 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig
zur Vergabe von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes
(VI-DS-03794)
Diese Fachförderrichtlinie legt zum Beispiel für
die Förderung von Maßnahmen zu Migration und
Integration fest, dass nur die Maßnahmen gefördert werden, an denen mehr als 100 Personen
teilnehmen. Der Grund dafür ist, dass das Land
zurzeit noch kleine Maßnahmen fördert. Aber
spätestens, wenn das Land seine Förderung
einstellt, greift diese Fachförderrichtlinie zu kurz,
und wir werden sie neu gestalten müssen.
Diese Fachförderrichtlinie schreibt zum Beispiel
den Seniorenbüros vor, dass sie ganztags geöffnet haben müssen. Sie greift damit zum einen
der anstehenden Evaluierung der Seniorenbüros
vor; zum anderen nimmt sie nicht zur Kenntnis,
dass Senioren nicht den ganzen Tag in einem
Seniorenbüro verbringen, sondern in ihren Besuchszeiten eingeschränkt sind. Sie zentralisiert
mit dieser Festlegung, dass es nur wenige Seniorenbüros gibt, die den ganzen Tag geöffnet haben, und steht einer Pluralität an verschiedenen
Stellen völlig entgegen.
Es wäre vermessen, jetzt zu sagen: Wir wünschen der Verwaltung mit dieser Förderrichtlinie
viel Glück. Wir werden sehen, wo sie ihre
Schwächen hat. Ich denke, wir werden uns bald
wieder mit dieser Richtlinie zu beschäftigen haben.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann bitte ich um Ihr
Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschluss
stimmen. - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
21
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Bitte, Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Um es vorwegzunehmen:
Wir werden dieser Förderrichtlinie zustimmen,
auch wenn sie uns kleinlich und überregulierend
erscheint. Sie soll gewissermaßen für die Verwaltung selbst ihre Strafe sein. Strafe deshalb,
weil die Verwaltung nicht auf unsere gut gemeinten Hinweise und auf die Fachfragen und Hinweise aus der Leipziger Gesellschaft reagiert
hat.
Diese Fachförderrichtlinie geht zum Beispiel in
ihren Ansprüchen an die Verwendungsnachweise weit über die Rahmenrichtlinie hinaus.
Dadurch wird es zu einem Riesenaufwand für die
Verwaltung selbst kommen.
S e i t e | 68
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt
Leipzig - Stand: 11.04.2017 (VI-DS04042)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sie sehen, die Situation hat sich deutlich entspannt. - Wird das Wort gewünscht? - Die Nachbereitung erfolgt in den Ausschüssen.
22
Informationen I
22.1 Investitionsprogramm Kita 2016 bis
2021 - Mittelfristig bauliche Investitionen in bestehenden Kindertagesstätten
im Eigentum der Stadt Leipzig, vertreten
durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung (VI-DS-02272-DS-04)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Dann nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
22.2
Maßnahmen- und Umsetzungskonzept
„Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ (VI-DS-03289-NF-02)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
22.2.1 dazu ÄA (-03289-NF-02-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
22.2.2 dazu ÄA (-03289-NF-02-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
22.2.3 dazu ÄA (-03289-NF-02-ÄA-03)
Einreicher: SPD-Fraktion
Herr Dr. Lingk, der wesentlich diese Vorlage miterarbeitet hat, ist heute hier. Herzlich willkommen!
Ich übernehme kurz den Part des Kollegen Albrecht und sage einleitend nur so viel: Wir wollen
ein deutliches Zeichen nach außen setzen, um
intelligente, nachhaltige, innovative Mobilität in
unserer Stadt zu unterstützen. Es bieten sich
enorme Chancen für die Gestaltung eines umweltfreundlichen Verkehrs in unserer Stadt. Wir
sind in engem Kontakt insbesondere mit den Automobilfirmen vor Ort. Die Akteure aus Wirtschaft
und Gesellschaft sind auf Leipzig aufmerksam
geworden. Wir wollen hier weiter vorankommen.
Aufgrund der Vorberatungen in den Ausschüssen
gebe ich zunächst einen Zusatz zum Beschlusstext zu Protokoll.
Ich sage definitiv zu:
Erstens. Der Stadtrat erhält jährlich einen Umsetzungsbericht inklusive der Maßnahmen, die in
Verantwortlichkeit Dritter liegen.
Zweitens. Dem Stadtrat wird innerhalb eines Jahres ein Beschlussvorschlag zur Priorisierung der
Maßnahmen in Verantwortung der Stadt inklusive
der Präzisierung der Verantwortlichkeiten vorgelegt.
Drittens. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen
im Verantwortungsbereich der Stadt erfolgt, soweit erforderlich, dann noch einmal auf Basis von
separaten Beschlussvorlagen.
Bitte schön, jetzt haben Sie das Wort. - Herr
Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Werter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 16. September 2015 haben wir die Vorlage „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ beschlossen. Vor einem Jahr und
sieben Monaten! Darin hieß es unter Beschlusspunkt 4:
Das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept ist der Ratsversammlung spä-
S e i t e | 69
testens im ersten Halbjahr 2016 vorzulegen.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Ich bin
froh, dass das Konzept nun endlich vorliegt. Aber
die langwierige Erarbeitung dieses Ideenpapiers
- mehr ist es ja im Moment noch nicht - zeigt
doch sehr eindrücklich, wie behäbig man in
Deutschland die Elektromobilität in Angriff nimmt.
Den Vorwurf möchte ich auch nicht einseitig an
das Wirtschaftsdezernat oder das Amt für Wirtschaftsförderung richten, sondern an alle Partner, die an diesem Thema mitwirken. Es ist immer sehr schwierig, Kompromisse zu finden, die
die Förderung der Elektromobilität zum Ziel haben.
Ich möchte in dem Zusammenhang daran erinnern, dass es längere Zeit offenbar einen Konflikt
innerhalb der Verwaltung um den Namen der
ersten Vorlage gab. Arbeitstitel war einmal:
Leipzig - Hauptstadt der Elektromobilität. Das
schien aber nicht mehrheitsfähig. Deshalb kam
es zu diesem sperrigen Namen und der daraus
provozierten Diskussion, was eigentlich genau
intelligente Mobilität sei. Keine Angst! Das Thema haben wir schon vor 19 Monaten angesprochen. Ich will jetzt kein Salz in die Wunde streuen.
Sie wissen, meine Fraktion unterstützt die Förderung der Elektromobilität. An der Stelle möchte
ich den Begriff bitte auch so breit verstanden
wissen, wie in der Vorlage erläutert, nämlich
ausdrücklich inklusive des elektrifizierten ÖPNV,
also Bahn und Bus, des Radverkehrs, des Carsharings und des Wirtschafts- und Individualverkehrs. Der Individualverkehr wird unsere Stadt
angesichts des stetigen Bevölkerungswachstums
nicht vor dem Verkehrschaos bewahren. Wir setzen daher auf andere Strategien wie die Förderung des Umweltverbundes. Dennoch birgt auch
der motorisierte Individualverkehr, sofern er nötig
und elektrisch ist, Potenzial im Bereich der Luftreinhaltung und der Gesundheitsvorsorge. Deshalb hat meine Fraktion in den vergangenen Jahren auch diverse Initiativen zur Förderung der
Elektromobilität auf den Weg gebracht; ein Antrag dazu befindet sich derzeit noch im Verfahren.
Zurück zum Ideenpapier, der heutigen Informationsvorlage. Wir nehmen sie so zur Kenntnis.
Vielen Dank auch für den Zusatz, den Sie eben
zu Protokoll gegeben haben. Diesen halte ich
auch für wichtig. Viele der Ideen sind nachvollziehbar, gut zur Umsetzung geeignet und dem
Ziel entsprechend.
Nachvollziehbar und richtig ist auch der Verweis
auf die Planwerke wie den Luftreinhalteplan, den
Radverkehrsentwicklungsplan, das Energie- und
Klimaschutzprogramm, den STEP Verkehr und
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
das Konzept „Autoarme Innenstadt“. Der Vorlage
ist zu entnehmen, dass diese Konzepte und Pläne bei der Erarbeitung der Vorlage berücksichtigt
wurden und sich somit ein ganzheitliches Konzept ergeben würde.
Sie sehen es mir nach, wenn ich sage: Das sieht
meine Fraktion etwas anders, zumindest was die
Maßnahmen angeht, die die Innenstadt und somit direkt das Konzept „Autoarme Innenstadt“ betreffen und diesem zuwiderlaufen. Wenn man
künftig einen Teil der oberirdischen Parkplätze in
der Innenstadt kostenfrei für Elektroautos zur
Verfügung stellt, schafft man eben nicht nur einen Anreiz, sich ein Elektroauto anzuschaffen,
sondern auch den Anreiz, mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren. Genau da stehen dieses
Konzept und das Konzept „Autoarme Innenstadt“
miteinander auf Kriegsfuß.
Ich bin froh, dass sich die oberirdischen Stellplätze in der Innenstadt in den letzten Jahren reduziert und sich die Straßen zu halben Fußgängerzonen entwickelt haben. Wenn es nach mir
geht, soll sich dieser Trend weiter fortsetzen.
Wenn es schon nicht zu einem weiteren signifikanten Abschmelzen der Stellplätze kommt, sollten wir zumindest darauf drängen, dass Autos
mit Verbrennungsmotor weitestgehend von der
Innenstadt und deren Flaniermeilen ferngehalten
bzw. sie in die Parkhäuser geleitet werden.
Der in unserem Änderungsantrag ÄA-01 formulierte Vorschlag ist natürlich ambitioniert, vielleicht auch etwas überspitzt. Aber seine Umsetzung wird unzweifelhaft dafür sorgen, dass es zu
einer weiteren deutlichen Steigerung der Lebensund Aufenthaltsqualität in der Innenstadt kommt.
Unser Änderungsantrag ÄA-02 betrifft den Lieferverkehr und fordert: Bitte konzentrieren Sie
sich auf ein tatsächlich gewinnbringendes, innovatives Logistikkonzept für die Innenstadt, statt
die Lieferzeiten unbefristet auszuweiten! Es hat
ja Gründe, warum für die Anlieferung von Waren
Zeiträume in den Vormittagsstunden festgelegt
sind. Alles, was darüber hinausgeht, wird zu ungeahnten Konflikten in den Fußgängerzonen führen. Ich glaube nicht, dass dies der Förderung
von Elektromobilität dienlich sein wird.
S e i t e | 70
Verwaltung mit Änderungsanträgen aufzufordern,
genau diese Ideen nicht weiter zu verfolgen. Daher bin ich schon etwas befremdet, dass bereits
Hochglanzbroschüren vom März 2017 im Umlauf
sind, die sich mit sämtlichen beschriebenen
Ideen und Maßnahmen befassen und damit werben, diese quasi schon als legitimiert gelten. Wir
haben ganze 19 Monate auf diese Vorlage gewartet. Statt einfach noch diese eine Stadtratssitzung abzuwarten, tut die Verwaltung so, als wäre
das jetzt so eilig, dass sie diese Broschüre sofort
in Druck geben musste. Das finde ich unangemessen gegenüber dem Stadtrat und würde mir
das für die Zukunft anders wünschen.
Ich bitte herzlich um Unterstützung für unsere
beiden Änderungsanträge und wünsche Ihnen
noch einen schönen Abend! Mich haben Sie heute das letzte Mal am Rednerpult gesehen.
Oberbürgermeister Jung: Eine Sache muss ich
richtigstellen, Herr Schmidt. Ich zur Person habe
den Titel geändert, aber nicht etwa, weil ich
glaubte, er sei nicht mehrheitsfähig, sondern weil
ich es zu vollmundig fand, zu sagen: Wir sind
Hauptstadt der Elektromobilität.
Die nächste Wortmeldung kam von Herrn Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Schmidt, Sie haben
viel Richtiges gesagt. Tatsächlich ist es auch aus
Sicht unserer Fraktion notwendig, dass wir mit
den Projekten, die in dieser Vorlage beschrieben
werden, in Zukunft schneller vorankommen. Ich
denke, da sind wir uns einig.
Aus diesem Grund haben auch wir einen Änderungsantrag gestellt. Uns ist es nicht nur wichtig,
diese Informationsvorlage zur Kenntnis zu nehmen; wir wollen der Stadtverwaltung auch den
Auftrag dazu geben. Indem wir deutlich sagen:
Wir als Stadtrat unterstützen dieses Konzept,
setzen wir noch einen zusätzlichen Impuls, dass
diese Maßnahmen jetzt in Angriff genommen
werden.
Wir beantragen somit, die eine Idee in veränderter Form weiterzuentwickeln und die andere Idee
bitte sein zu lassen.
Ich hätte weiter mit dem Titel „Leipzig - Hauptstadt der Elektromobilität“ leben können. In Pressemitteilungen der SPD-Fraktion verwenden wir
diesen Titel weiterhin. Wir finden das nicht zu
vollmundig. Damit bringen wir zum Ausdruck,
dass wir den Anspruch haben, die hohen Ziele,
die wir formuliert haben, tatsächlich umzusetzen.
Abschließend möchte ich hier noch mein Befremden ausdrücken. Selbst wenn wir heute eine
Informationsvorlage auf der Tagesordnung haben, die wir nur zur Kenntnis nehmen und nicht
extra beschließen, so legitimieren wir die Verwaltung mit unserer Kenntnisnahme, für die Umsetzung genau dieser Ideen Maßnahmen zu erarbeiten. Es steht uns allerdings auch frei, die
Nun zum Änderungsantrag ÄA-02 der Grünen
zum Thema Anlieferzeiten. Zunächst will ich ein
Fehlurteil ausräumen. Ich jedenfalls kann dem
Konzept nicht entnehmen, dass der Lieferverkehr generell keiner zeitlichen Befristung mehr
unterliegen wird. Die Verwaltung hat mir dazu
mitgeteilt, dass im Rahmen eines zeitlich beschränkten Versuchsprojekts die Anlieferzeiten
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
für bestimmte Zonen erweitert werden sollen, zu
dem auch die Polizei ihr Einverständnis erklären
müsse. Wir werden dazu noch eine Beschlussvorlage bekommen. Auch mit unserer Fraktion
wäre es nicht zu machen, dass der Lieferverkehr
zeitlich unbeschränkt in die Innenstadt fahren
kann. Insofern habe ich die Hoffnung, dass die
Beschlussvorlage nach dieser Ansage, die sowohl von unserer als auch von Ihrer Seite kam,
einen wirklich sinnvollen Vorschlag macht, mit
dem wir alle leben können.
Den Änderungsantrag ÄA-01 der Grünen finden
wir als Fraktion insofern problematisch, weil der
besondere Charme dieser Vorlage ja darin liegt,
Elektromobilität zu fördern, ohne andere Verkehrsarten, insbesondere den Individualverkehr
mit Verbrennungsmotor, zu benachteiligen. Ich
glaube, das ist genau das richtige Konzept, zu
sagen: Wir gewähren Vorteile, ohne andere in ihren bisherigen Möglichkeiten einzuschränken.
Das ist meiner Meinung nach für die Gesamtakzeptanz in der Bevölkerung sehr wichtig. Deshalb können wir diesen Änderungsantrag nicht
unterstützen, auch wenn wir insgesamt gemeinsame Ziele verfolgen.
So weit zur Richtigstellung einiger Sachverhalte
und zu unserem Abstimmungsverhalten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok hat das
Wort.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ziemlich zu Beginn der heutigen Stadtratssitzung
haben wir schon einmal über das Thema Verkehr
in der Innenstadt diskutiert. Da ist es gelungen,
auf Basis von unterschiedlichen Anträgen und
Änderungsanträgen einen, vielleicht auch zwei
Prüfaufträge zu formulieren, wie der Verkehr in
der Leipziger Innenstadt organisiert werden
kann, und zwar vorurteilsfrei und ideologiefrei.
Jetzt diskutieren wir anhand von zwei Änderungsanträgen der Bündnisgrünen wieder über
Ideologie. - Doch, das ist genau der entscheidende Unterschied. Wir haben vorhin darüber
diskutiert, welche Verkehrslösungen in der
Leipziger Innenstadt sinnvoll sind. Ich hatte deutlich gemacht, dass bei der Betrachtung von Individualverkehr zwischen Durchgangsverkehr und
Quell- und Zielverkehr unterschieden werden
muss. Der Durchgangsverkehr kann außen herum geleitet werden, der Quell- und Zielverkehr
will genau dorthin.
Hier kommt einmal wieder das zum Tragen, was
mein Kollege Hobusch einmal als gouvernantenhaftes Verhalten beschrieben hat: Sie wollen die
Menschen erziehen: Auto ist Mist. Autofahren ist
blöd. Man darf mit dem Auto nicht in die Stadt
S e i t e | 71
hereinfahren. - Dabei ist es Ihnen vollkommen
egal, ob das Auto Schadstoffe ausstößt oder
nicht. Sie wollen den Menschen das Autofahren
in die Stadt hinein verleiden. Darum geht es
Ihnen.
Wohin führt das? Taxen sind dann vielleicht noch
erlaubt. Diejenigen, die einen großen Geldbeutel
haben und sich ein Taxi leisten können, können
damit in die Innenstadt fahren, dort einkaufen
und sich ihre schweren Einkaufstaschen per Taxi
wieder nach Hause fahren lassen. Diejenigen
aber, die das Geld nicht haben, sind auf die LVB
angewiesen. Genau das wäre doch die Konsequenz. Und da sind wir wieder bei der Ideologie.
Wenn es darum geht, Elektromobilität voranzubringen, muss man eben auch mal Anreize bieten, und sei es kostenfreies Parken in den
nächsten fünf Jahren, was ja wahrlich keine
Ewigkeit ist. Das jetzt abzulehnen mit der Begründung, Sie würden mehr Autoverkehr in der
Innenstadt Leipzigs verhindern wollen, ist wirklich
abstrus. Was erwarten Sie denn? Wie viele Tausend Elektrofahrzeuge werden denn in den
nächsten fünf Jahren täglich in die Leipziger Innenstadt fahren? Ich bitte Sie!
Oberbürgermeister Jung: Aktuell sind 241
Elektrofahrzeuge in Leipzig gemeldet, davon 80
im Besitz der Stadt Leipzig und ihrer Unternehmen. - Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und
am Livestream! Heute sollen wir den Maßnahmenkatalog „Umsetzungskonzept: Leipzig - Stadt
für intelligente Mobilität“ zur Kenntnis nehmen.
Man könnte meinen, mir und meiner Fraktion fällt
die Kenntnisnahme bei dem wichtigen Thema
Elektromobilität leicht. Aber genau das ist nicht
der Fall. Natürlich steht die Fraktion Die Linke
hinter Leipzigs Bekenntnis zur Stadt der Elektromobilität. Wir denken, dass es Leipzig gut zu
Gesicht steht, wenn sie die Elektromobilität noch
weiter ausbaut.
Gerade Leipzig als Straßenbahnstadt setzt ja
schon traditionell auf diese Art der Fortbewegung. Und genau da sehen wir als Fraktion auch
einen Ansatzpunkt, die Elektromobilität in unserer Stadt weiter auszubauen. Es sollten bei neuen Ideen auch alte Ideen wie der O-Bus mitgedacht werden. Warum nicht dazu ein Modellprojekt entwickeln? Es muss unserer Meinung nach
auch beim Thema Elektromobilität darum gehen,
den Umweltverbund zu stärken - E-ÖPNV, Elektrofahrräder usw. -, und nicht nur darum, den motorisierten Individualverkehr auszubauen. Ich
denke, da sind wir uns einig. Es gibt bereits klare
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Stadtratsbeschlüsse, den Umweltverbund
stärken.
zu
Natürlich ist ein Elektroauto aus umweltpolitischer Sicht sehr zu begrüßen. Es stößt weniger
Schadstoffe aus und macht auch weniger Lärm.
Aber auch ein Elektroauto ist ein Auto und damit
motorisierter Individualverkehr. Um einige wenige Beispiele zu nennen: Ein E-Auto benötigt den
gleichen Platz im Parkraum, es braucht den gleichen Platz auf der Straße, und es kostet genauso viel Verkehrstote wie ein normales Auto. Es
kann also meiner Meinung nach keine Lösung
sein, alle Autos eins zu eins durch Elektroautos
zu ersetzen. Dass dies die Vorlage will, unterstelle ich ihr ausdrücklich nicht. Wenn man sie genau liest, stellt man fest: Es geht genau nicht darum, ein Auto eins zu eins durch ein Elektroauto
zu ersetzen, sondern es geht um neue, bessere
Ansätze. Ich denke, man sollte das Konzept
wirklich ernst nehmen; darin geht es auch um
Carsharing, den E-ÖPNV usw.
Trotzdem: Wir tun uns mit der Kenntnisnahme
dieser Vorlage schwer, gerade auch wegen der
Maßnahmen, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen, wenn sie denn in den
nächsten Jahren umgesetzt werden; denn Zeitpläne habe ich in der Vorlage nicht gefunden.
Deswegen gibt es jetzt auch den Änderungsantrag der SPD. Festzustellen ist: Diese Maßnahmen sind schon sehr autolastig, insbesondere
die, die im Aufgabenbereich B, wirtschaftlich darstellbare Maßnahmen, eingruppiert sind. Sechs
der 13 Maßnahmen betreffen das Elektroauto direkt. Ich gehe davon aus, dass die Maßnahmen
aus diesem Aufgabenbereich zuerst umgesetzt
werden sollen. Auch das weiß ich nicht genau,
weil in der Vorlage keine Prioritäten genannt
werden. Auch im Ausschuss konnte nicht beantwortet werden, nach welchen Prioritäten diese
Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Deswegen: Wir nehmen diese Maßnahmen zur
Kenntnis, aber kritisch. Gerade die Maßnahmen
B.2 und B.3 entsprechen nicht unseren Vorstellungen von Unterstützung der E-Mobilität in unserer Stadt. Wir werden daher den GrünenÄnderungsanträgen zustimmen.
Auch wenn Sie, Herr Oberbürgermeister, es vorhin schon zugesagt haben, wollen wir, dass Folgendes zu Protokoll genommen wird: Wir gehen
davon aus, dass dem Stadtrat zu den einzelnen
Maßnahmen, welche durch die Stadtverwaltung
oder städtische Unternehmen umzusetzen sind,
Einzelbeschlussvorlagen vorgelegt werden. Und:
Wir sehen einige Maßnahmen und Ansätze in
dem vorliegenden Konzept sehr kritisch. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
S e i t e | 72
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte noch einmal ideologiegeladen
für unseren Änderungsantrag ÄA-02 werben.
Herr Bär, Sie haben gesagt, die Anlieferzeiten
werden nicht generell aufgehoben, sondern nur
eingeschränkt erweitert. In dem Konzept heißt es
jedoch:
Derzeit ist der Lieferverkehr in der Fußgängerzone der Leipziger Innenstadt
auf den Anlieferungszeitraum von 5.00
– 11.00 Uhr beschränkt. Diese Beschränkung wird für eine Testphase von
zwei Jahren für den Lieferverkehr bis
3,5 t zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht in der Innenstadt aufgehoben.
Das ist schon sehr viel aufgehoben. Ich vermute
einmal, dass das explizit auch für E-Autos gilt,
auch wenn sie in der Vorlage nicht extra aufgeführt sind. Diese Beschränkung wird mit der Begründung aufgehoben, dass man den Einzelhändlern ermöglichen möchte,
Angebote zur Warenanlieferung bzw.
-abholung analog den Angeboten der
Onlinehändler (innerhalb einer Stunde
Lieferfrist zwischen Geschäft und Wohnung) mittels E-Fahrzeugen zu entwickeln.
Stellen wir uns einmal Folgendes vor: Die Testphase läuft zwei Jahre. In diesen zwei Jahren
entwickelt ein Einzelhändler in der Innenstadt ein
Modell, mit dem er prima seine Kunden beliefern
kann. Nach zwei Jahren Testphase sagen wir
ihm: Wir machen diese Regelung wieder rückgängig. Ab jetzt gilt wieder die Anlieferungszeit
von 5 bis 11 Uhr. - Das können wir uns doch abschminken. Das werden wir zum einen politisch
nicht durchsetzen können, zum anderen wäre
das wirklich nicht fair. Wir sollten uns jetzt überlegen, ob wir das wollen oder nicht.
Wir sollten uns in diesem Zusammenhang auch
überlegen, ob wir wollen, dass sich während des
Weihnachtsmarkts, wenn die Stadt sowieso aus
allen Nähten platzt, auch noch E-Autos durch die
Fußgängerzone quälen. Nun können Sie sagen:
Na ja, es ist ja nicht immer Weihnachtsmarkt;
das wäre ja nur im Dezember so. - Aber für den
Einzelhandel ist der Dezember der Monat, wo
sich entscheidet, ob das Jahr ein gutes oder ein
schlechtes Jahr ist. Sie werden es nicht durchsetzen können, dass Einzelhändler in den ersten
elf Monaten des Jahres ihre Kunden mit Waren
aus der Innenstadt sehr schnell beliefern können,
dies aber im Dezember, während des Weihnachtsmarkts, nicht tun dürfen. Das funktioniert
nicht. Das wäre nicht gerecht gegenüber den
Einzelhändlern. Wir können uns abschminken,
zu glauben, dass das eine Testphase ist. Wir
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
können uns auch abschminken, zu glauben,
dass das nicht gilt, wenn Markttag oder Weihnachtsmarkt ist. Sie wissen, dass das weitergeht.
Deswegen: Entweder wollen wir die autoarme
Innenstadt oder nicht. Die Innenstadt boomt. Ich
lebe jetzt seit 12 Jahren hier in Leipzig und kenne auf dem Markt parkende Autos nur noch aus
Erzählungen. Dass die Innenstadt boomt, ist
doch eine direkte Folge, dass man den Autoverkehr weitgehend aus der Innenstadt heraushält
bzw. ihn in die Tiefgaragen lenkt.
Und noch etwas ist wichtig: Wenn auf dem Neumarkt ein Auto fährt, dann hören das die Fußgänger relativ schnell, drehen sich um und weichen aus. Der Neumarkt ist eine Straße in der
Innenstadt, die aber wahrgenommen wird wie eine Verlängerung der Fußgängerzone. Die Fußgänger queren sie und gucken gar nicht mehr;
vollkommen in Ordnung. Aber das bedeutet eben
auch, das Gefährdungspotenzial ist bei einem
lautlos fahrenden Auto größer. Und das haben
Sie dann in der gesamten Innenstadt.
Zuletzt noch eine Sache zur Ideologie. Zur Ideologie gehört auch, dass die CDU beständig darauf herumhackt, dass angeblich Fahrradbügel
auf dem Blindenleitsystem stehen. Ich habe von
der CDU aber noch nie die Kritik gehört, dass
der Lieferverkehr morgens eigentlich immer auf
dem Blindenleitsystem steht. Ich frage Sie: Wo
wird denn der Lieferverkehr stehen, der gemäß
B.3 dann durch die Innenstadt fahren wird? Auch
der wird ja irgendwo halten. Er wird entweder
mitten auf der Straße stehen bleiben oder auf
dem Blindenleitsystem.
Ich habe Ihnen, glaube ich, genügend Argumente geliefert und bitte Sie herzlich um Zustimmung
zu unserem Änderungsantrag, die Maßnahme
B.3 nicht weiter zu verfolgen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Kollege Albrecht ist
leider heute nicht da. Daher gestatte ich mir,
noch einmal deutlich zu machen, worum es hier
geht, auch um zur Versachlichung beizutragen.
Es ist eine Vorlage des Dezernats Wirtschaft und
Arbeit, und das nicht ohne Grund. Wir glauben,
dass wir die wirtschaftliche Entwicklung unserer
Stadt in besonderer Weise prägen und steigern
können, wenn wir auf Elektromobilität setzen. In
der Tat gibt es eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit dem Autohersteller BMW, weil
Elektrofahrzeuge von BMW in Leipzig hergestellt
werden. - So weit zur Situation.
Nun zur Vorlage selbst. Erstens. Es ist keineswegs so, dass künftig jeder mit seinem Elektromobil in die Innenstadt fahren darf. Mit der Vorlage unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag, wie
wir die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle
S e i t e | 73
durch erweiterte Lieferzeiten unterstützen können. Für den Anlieferverkehr wird nach wie vor
eine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamts
erforderlich sein. Die Fahrzeuge werden ebenso
wie jetzt nur mit einer Pollerkarte in die Innenstadt fahren können. Zurzeit gilt die Einfahrtgenehmigung nur für Autos mit Verbrennungsmotor,
dann auch für E-Autos.
Zweitens. Ich kämpfe dafür, dass wir ohne Verbote agieren und der Elektromobilität mit Anreizsystemen Entwicklungsmöglichkeiten einräumen. Dafür engagiere ich mich. Ich glaube,
wir handelten falsch, würden wir mit bestimmten
Restriktionen agieren. Wir müssen den Menschen die Elektromobilität nahe bringen, deren
Vorteile sichtbar machen und auch projekthaft
bestimmte Zeitmodelle testen. Davon bin ich
ganz fest überzeugt.
Ich verspreche Ihnen: Wir werden keine Maßnahme umsetzen ohne Einzelbeschlussfassung.
Insofern, Herr von der Heide, werden Sie noch
Gelegenheit haben, Ihre Argumente vorzubringen, wenn die Beschlussvorlage zum Anlieferverkehr vorliegt. Dann werden wir hier darüber
sprechen. Aber heute schon auszuschließen,
dass wir uns mit neuen, interessanten Modellen
näher beschäftigen, halte ich für verkehrt.
Geben Sie uns die Chance, verschiedene Modelle auszuprobieren! Das kann auch heißen: kostenloses Parken, Lieferverkehr nur bis 3,5 Tonnen etc. Wer fährt uns denn die Fußgängerzonen
in der gesamten Innenstadt kaputt? Der Lieferverkehr ab 7,5 Tonnen. Der ist doch unser Problem. Es sind die großen, schweren Lkw, die uns
die Fußgängerzonen kaputtfahren. Wenn uns ein
intelligentes Modell gelingt, mit Elektromobilen
bis 3,5 Tonnen zu agieren, wären wir alle froh
und glücklich. Aber ich will es positiv, als Anreizsystem. Bitte geben Sie uns die Chance,
Modellprojekte zu testen, statt sie heute von
vornherein auszuschließen!
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
will noch einmal kurz auf dieses Ideologiegeschwätz reagieren, das Herr Morlok hier in den
Raum geworfen hat. - Herr Oberbürgermeister,
Sie werben jetzt sehr intensiv um unsere Zustimmung, obwohl es derer gar nicht bedarf, weil
es sich ja um eine Informationsvorlage handelt.
Ich will noch einmal darauf hinweisen: Unsere
Fraktion war in den letzten Jahren die einzige
Fraktion, die Initiativen zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht hat. Die einzige Fraktion hier im Stadtrat! Uns brauchen Sie
von der Notwendigkeit der Förderung von Elektromobilität nicht zu überzeugen. Wir lassen uns
auch von niemandem nachsagen, wir seien eine
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Fraktion von Autohassern. Aktuell ist ein Antrag
unserer Fraktion im Verfahren, der vorsieht, die
Ladeinfrastruktur für Elektroautos in den Wohnquartieren auszubauen, um tatsächlich wirksame
Anreize zur Förderung der Elektromobilität zu
setzen. Vielleicht sollte sich Herr Morlok auch
einmal mit solchen Dingen befassen, bevor er
uns irgendwelchen Mist unterstellt, der absolut
nicht der Wahrheit entspricht.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur
Abstimmung.
Zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-01 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der fordert, auf die Privilegierung von Parkräumen zu verzichten. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und votieren Sie jetzt! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 23 Ja-Stimmen, 34 NeinStimmen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag
ÄA-02 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der
fordert, die Maßnahme B.3 zu streichen. Bitte
geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 35 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist auch dieser
Änderungsantrag abgelehnt.
Schließlich zur Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-03 der SPD-Fraktion. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 17 Ja-Stimmen, 25 NeinStimmen, 18 Enthaltungen. Damit ist der Antrag
abgelehnt.
22.3 Sachstandsbericht zum Beschluss VI-A02097 „Evaluierung und Fortschreibung
des Gesamtkonzepts zur Integration der
Migrantinnen und Migranten in Leipzig“
(VI-DS-03306)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um
Kenntnisnahme.
22.4 Projekt Log-In-LE (Förderrichtlinie zur
kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte):
Verortung der Stellen und Organisation
(VI-DS-03626)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um
Kenntnisnahme.
S e i t e | 74
22.5 Historie, Stand und Ausblick der Einführung Doppik und SAP als doppisches
Finanzverfahren (VI-DS-03759)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ich sehe, darüber will jetzt niemand mehr reden.
Dann bitte ich um Kenntnisnahme.
22.6 Vorstellung des Kommunikationskonzepts zum Energie- und Klimaschutzprozess mit Bausteinen für eine wirkungsvolle
Kommunikation
(VI-DS03788)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Zur Kenntnis genommen.
22.7 Information zur Querschnittsprüfung im
Bereich SGB XII Eingliederungshilfe Prüfungsbericht (VI-DS-03844)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Zur Kenntnis genommen.
Ich danke Ihnen ganz herzlich und entlasse Sie
jetzt in den wohlverdienten Feierabend. Frohe
Ostern!
Verlaufsprotokoll vom 12.04.2017
Oberbürgermeister:
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Schriftführer:
Stadtrat Oßwald:
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Stadtrat Deissler:
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Protokollant:
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