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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1374819.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
06.03.18, 15:27
Aktualisiert
07.09.18, 11:11

Inhalt der Datei

Sitzungsunterlagen für die öffentliche Sitzung des Jugendparlaments am 08.03.2018 Verkehrseinbindung von Paketdienstleistern Einbringer: AG Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten um den Fahrer*innen von Paketdienstleistern die Einhaltung der StVO zu erleichtern. Hierbei wird insbesondere das Gespräch mit gewerkschaftlichen Vertretungen der Fahrer*innen gesucht. Weiterhin prüft die Stadtverwaltung die Möglichkeit an geeigneten Stellen gesonderte Parkbuchten für die Fahrer*innen der Paketdienstleister einzurichten. Ferner sucht die Stadtverwaltung zusammen mit den Paketdienstleistern und dem Jugendparlament nach Möglichkeiten unternehmensübergreifende Maßnahmen zu erarbeiten, hierbei insbesondere die Einrichtung von gemeinsamen Paketabholstationen. WLAN im Schulmuseum Einbringer: AG Kultur Freizeit Sport, Maximilian Protzner Die Stadtverwaltung wird beauftragt ein öffentliches WLAN im Schulmuseum zu installieren. Ferner sollen bis Ende 2024 alle Kulturbetriebe der Stadt Leipzig mit einem öffentlichen WLAN ausgestattet werden. 18/24-NF-1 08. Februar 2018 Städtische Mediathek Antragsteller*in(nen): Maximilian Protzner, William Rambow Nummer: 18/24-NF-1 Die Stadtverwaltung wird beauftragt zukünftig die Aufzeichnung der Ratsversammlung so auf leipzig.de bereitzustellen, dass Bürger*innen einzelne Ausschnitte nach Tagesordnungspunkten abrufen können. Dazu wird der Beschluss VI-DS-00971 „Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung“ vom 20.01.2016 entsprechend abgeändert, so dass der Stadt Leipzig das Recht eingeräumt wird die einzelnen Ausschnitte bis zum Ende der jeweiligen Wahlperiode auf Leipzig.de bereitzustellen. Alle weiteren Regelungen des Beschlusses bleiben bestehen. Die Stadtverwaltung prüft ferner, ob es möglich ist neben/unter den Ausschnitten wichtige Informationen zum Tagesordnungspunkt bereitzustellen, insbesondere einen Link zum Antrag/Beschluss, ggf. zu Änderungsanträgen und zum Verwaltungsstandpunkt sowie das Abstimmungsergebnis. Die Stadtverwaltung prüft weiterhin, inwiefern diese Bereitstellung im Rahmen einer städtischen Mediathek erfolgen kann, über die auch andere Inhalte (Grußbotschaften/Neujahrsansprachen des OBM, etc.) bereitgestellt werden können. Finanzierung Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments. Begründung - erfolgt mündlich - / - wird nachgereicht Sonstiges Wird ausgeführt durch… Sprecher*innen-Kreis AG Antirassismus und Feminismus AG Bildung und Schule AG Digitalisierung AG Kultur, Freizeit und Sport Wird weitergeleitet an… X Jugendbeirat Finanzer*in Stadtverwaltung: Sonstige AG Organisation AG Redaktion AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung AG Veranstaltungen Sonstige: Anlagen Keine. Jugendparlament Leipzig Seite 1 Antrag – Bewusstsein schaffen, lieber zu früh als zu spät Antragssteller: Lorenz Riemer, Maximilian Protzner, William Rambow Antragstext: Die Ratsversammlung möge beschließen für Klassen weiterführender Schulen, einen Fördertopf für pädagogisch begleitete Gedenkstättenfahrten (zu ehemaligen NS-Vernichtungslagern) in einer Höhe von 468.000 € bereit zu stellen. Die Stadt wird damit beauftragt für diesen Fördertopf ein Konzept für die förderfähigen Schulen zu schreiben. Nach der Fertigstellung ist das Förderkonzept den Schulleitungen der förderfähigen Schulen zukommen zu lassen. Das Förderkonzept soll bis Ende des 4. Quartals 2018 fertiggestellt und den Schulleitungen zugeschickt werden. Der Fördertopf soll ab dem Versand des Konzepts an die Schulleitungen ein Kalenderjahr bereit stehen, also mit Beginn des 1. Quartals des neuen Kalender- und Haushaltsjahres 2019. Wenn es zu einer entsprechenden Umsetzung gekommen ist, so wird die Stadtverwaltung mit dem Auslaufen des Förderprogramms, damit beauftragt die Fortsetzung des Förderkonzepts für das Folgejahr zu evaluieren, ggf. auszubessern und erneut in die Ratsversammlung einzubringen. Begründung: In unserer gegenwärtigen Zeit, in der Teile der Gesellschaft anfangen gegen Personengruppen Vorurteile zu schüren, ist es wichtig daran zu erinnern, was passieren kann wenn Vorurteile und unreflektiertes Annehmen vorgesprochener Meinungen zum Leitbild unseres Handelns werden. Gedenkstätten wie Auschwitz sind reale Beispiele, die einem zeigen zu was für Gräueltaten der Mensch in der Lage ist, wenn sein Handeln sich nach einem solchen Leitbild richtet. Gerade im jugendlichen Alter hat man selten einen eigens geprägten, inneren Wertekompass. Um so schwerer ist es in dieser frühen Zeit eigene Werturteile aufzustellen. Noch wichtiger ist es also Gegebenheiten zu schaffen, in denen Jugendliche sich selbst ein Bild machen können, um von diesem aus eigene Urteile zu fällen. Im Idealfall wäre es wohl schön, jeder Schüler hätte die Möglichkeit ein solches Angebot wahrzunehmen. Im Anbetracht der großen Schülerzahl in Leipzig ist dies jedoch schwerlich umsetzbar. Zumindest aber sollte die Stadt ihren Schulen die Möglichkeit bieten, eine Fahrt gefördert zu bekommen. Zustande kommen der 468.000 €: Der Betrag setzt sich zusammen aus: 1. Anzahl der Gedenkstättenfahrten mal 2. der Anzahl der Teilnehmer pro Fahrt mal 3. des Förderbetrags pro Teilnehmer. 1. Anzahl der Gedenkstättenfahrten (52) Jede weiterführende Schule (Gymnasien und Mittelschulen) der Stadt Leipzig sollte die Möglichkeit haben bei einer Gedenkstättenfahrten gefördert zu werden. Dies sind aktuell 521. 2. Anzahl der Teilnehmer pro Fahrt (bis zu 30) Hier hat man sich an den Förderrichtlinien des Nachbarlands Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 und 2017 orientiert, welche bei einer Fahrt von bis zu 30 Teilnehmern ausging.2 3. Förderbetrag pro Teilnehmer (bis zu 300 €) Auch hier hat man sich nach dem Förderbetrag des Land Sachsen-Anhalts aus dem Jahr 2016 und 2017 gerichtet. Dort belief sich der Förderbetrag bei bis zu 300 € pro Teilnehmer.3 Leipzig Sachsen-Anhalt 2016 und 2017 Anzahl der Anzahl der Fahrten Teilnehmern pro Förderbetrag pro pro Jahr Fahrt Teilnehmer Förderbetrag 52 30 300,00 € 468.000,00 € 25 30 300,00 € 225.000,00 € Bestehende Förderprogramme im Freistaat Sachsen Es ist festzuhalten, dass der Freistaat Sachsen bereits Gedenkstättenfahrten fördert.4 Jedoch wird pro Jahr gerade mal eine Fahrt angeboten.5 Für wie viele Teilnehmer ein Platz vorgesehen ist, ergibt sich nicht aus dem Angebot. Ein vom Ev. Luth. Landesjugendpfarramt organisierte Fahrt hat Plätze für drei Schulgruppen (Klassengröße) bereitgestellt. Geht man davon aus, dass die geförderte Fahrt des Freistaat Sachsens in etwa die gleiche Kapazität abdeckt, so kommt man zu dem Schluss, dass gerade mal für drei Schulen des Freistaat Sachsens die Möglichkeit bestünde eine geförderte Fahrt auszurichten. Ob eine Leipziger Schule Fördermittel bekommen würde ist somit nicht sichergestellt. Zudem ist die Möglichkeit, dass alle weiterführenden Schulen Leipzigs, eine geförderten Gedenkstättenfahrt ausrichten können praktisch ausgeschlossen. Länder-Kommune-Kompetenz Bei der Gestaltung des Unterrichts handelt es sich um Ländersache. Bei der hier beantragten finanziellen Unterstützung von Gedenkstättenfahrten handelt es sich jedoch nicht vordergründig um die Gestaltung des Unterrichts, sondern viel mehr darum, innerhalb der jungen Gesellschaft Bewusstsein zu schaffen. 1http://statistik.leipzig.de/statcity/table.aspx?cat=5&rub=1 2 3 https://lpb.sachsen-anhalt.de/service/gedenkstaettenfahrten/ https://lpb.sachsen-anhalt.de/service/gedenkstaettenfahrten/ 4https://www.slpb.de/veranstaltungen/details/982/ 5 https://www.slpb.de/veranstaltungen/suche/ zumindest ließen sich hier keine weiteren Förderungen ermitteln Ebenso soll der Fördertopf allein zur freiwilligen Wahrnehmung bereitstehen und nicht in die Gestaltung des Unterrichts eingreifen. 18/36 16. Februar 2018 Drittes Jugendparlamentskonzert Antragsteller*in(nen): AG Antirassismus und Feminismus Nummer: 18/36 Das Jugendparlament beschließ am 24. August 2018 ein drittes Konzert auszurichten. Hierfür erhält die AG AuF bis zu 500€ aus den Sachmitteln zur Verfügung für Raummieten, Technikkosten und Werbemittel sowie weitere anfallende Kosten. Ein inhaltliches Konzept wird dem Jugendparlament später zur Beschlusslage vorgelegt. Finanzierung Kosten maximal 500 € Kosten minimal (ggf.) – Deckungsquelle Sachkosten Ja X Nein Summe 500 € Jugendfonds Ja Nein X Summe Sonstiges: Ja Nein X Summe Begründung - erfolgt mündlich Sonstiges Wird ausgeführt durch… X Sprecher*innen-Kreis AG Antirassismus und Feminismus AG Bildung und Schule AG Digitalisierung AG Kultur, Freizeit und Sport AG Organisation Wird weitergeleitet an… X Jugendbeirat Finanzer*in Stadtverwaltung: Sonstige AG Redaktion AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung AG Veranstaltungen Sonstige: Jugendparlament Leipzig Seite 1 Novellierung der Geschäftsordnung und der Zuständigkeiten Themenblock A: Zuständigkeitsverteilung 1. Geändert werde: § 7 Arbeitsgruppen (1) Das Jugendparlament kann Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen bilden. Sie haben ein deutlich umrissenes Aufgaben- und Zuständigkeitsprofil. In den Arbeitsgruppen können Mitglieder des Jugendparlamentes und Jugendliche mitwirken. (2)-(4) [unverändert] 2. Eingefügt werde: § 8a Ältestenrat (1) Die Koordinator*innen der Arbeitsgruppen bilden gemeinsam der Ältestenrat. Er trifft sich nur bei Bedarf. (2) Der Ältestenrat berät den*die Sprecher*in bei der Durchführung seiner*ihrer Aufgaben nach §6. Er sieht seine Aufgabe vor allem in allen Belangen, welche die Arbeitsgruppen betreffen. Zudem ist er zuständig für die Auslegung der Geschäftsordnung im Streitfall. 3. Geändert werde: § 9 Gründung und Auflösung (1) Arbeitsgruppen werden durch einen Beschluss der Mitglieder des Jugendparlamentes gegründet und aufgelöst. (2) Vor der Auflösung einer Arbeitsgruppe ist der Ältestenrat anzuhören. 4. Eingefügt werde: § 24a Sonstige Beauftrage (1) Der Sprecher*innen-Kreis kann in Absprache mit dem Ältestenrat bestimmte Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Befugnisse an eine*n Beauftragte*n delegieren. Dieser muss ein klar festgelegtes Aufgabenprofil und einen formellen Namen haben. (2) Die Mitglieder des Jugendparlamentes wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied für diese Aufgabe für Dauer des Auftrages. Auf Antrag von vier Mitgliedern des Jugendparlamentes wird eine Neuwahl vorgezogen. (3) Der Auftrag durch den Sprecher*innen-Kreis endet mit der Wahlperiode. (4) Der Sprecher*innen-Kreis kann in Absprache mit dem Ältestenrat den Auftrag vorzeitig beenden. Themenblock B: Fristen und Gültigkeiten 1. Geändert werde: § 15 Tagesordnung (1) Jedes Mitglied des Jugendparlamentes sowie interessierte Jugendliche haben das Recht die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zu beantragen. Dem Antrag ist Folge zu leisten. (2) Ein entsprechendes Interesse muss zusammen mit dem Inhalt des Tagesordnungspunktes mindestens zehn Tage vor der Sitzung schriftlich beim Sprecher*innen-Kreis eingehen. (3) In besonderen Ausnahmefällen kann bis einen Tag vor der Sitzung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes beantragt werden. Die Dringlichkeit muss auf der Sitzung begründet werden. Die Aufnahme muss abgestimmt werden. (4) Auf Antrag eines Mitgliedes des Jugendparlamentes ist es möglich einen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die Absetzung muss abgestimmt werden. 2. Geändert werde: § 26 Inkrafttreten und Gültigkeit der Geschäftsordnung (1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft. Ihre Gültigkeit endet mit der Wahlperiode. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt. Themenblock C: Demokratischer Grundsatz der Kontrolle 1. Eingefügt werde: § 7 Arbeitsgruppen (1)-(4) [unverändert] (5) Die Mitglieder des Jugendparlament sind dazu verpflichtet, sich bei dem*der Koordinator*in von den Treffen der Arbeitsgruppen abzumelden. 2. Geändert werde: § 21 Niederschrift der Sitzung (1) Über alle Sitzungen des Jugendparlamentes, der Arbeitsgruppen, des Sprecher*innen-Kreises und des Ältestenrates ist Protokoll zu führen. (2) [unverändert] 3. Eingefügt werde: § 3 Sprecher*innen-Kreis Der Sprecher*innen-Kreis regelt sich nach § 4 der Satzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig. Er bespricht sich mindestens einmal aller zwei Monate. Themenblock D: Sitzungen und Arbeitstreffen 1. Geändert werde: § 11 Allgemeine Bestimmungen (1) [unverändert] (2) Die Sitzungen sollen mindestens einmal im Monat stattfinden. Dazu beschließt das Jugendparlament jährlich im Voraus einen Sitzungsplan. Wird ein solcher Beschluss nicht gefasst, bestimmt der Sprecher*innen-Kreis in Absprache mit den Mitgliedern des Jugendparlaments diesen. (3) [unverändert] (4) Zusätzlich sollen in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen abgehalten werden. Auf diesen können keine Beschlüsse gefasst werden. Die Arbeitstreffen sind Teil des Jahresplanes aus (2). Themenblock E: Geschäftsordnungserweiterung 1. Eingefügt werde: § 25a Anlagen an die Geschäftsordnung (1) Der Geschäftsordnung können Anlagen beigefügt werden. Diese sind nachrangiger Teil der Geschäftsordnung. (2) Anlagen an die Geschäftsordnung können mit einfacher Mehrheit angefügt, geändert und entfernt werden. Es bedarf keiner Referenz in der Geschäftsordnung auf diese. 18/16 20. Februar 2018 Budget für den SK Antragsteller*in(nen): William Rambow Nummer: 18/16 Der Sprecher*innen-Kreis erhält jährlich, bis zum Ende der Wahlperiode, ein kleines Budget in Höhe von 100€ aus den Sachkosten, das für kleinere Werbemaßnahmen o.ä. ausgegeben werden kann. Finanzierung Kosten maximal 100 € Kosten minimal (ggf.) – Deckungsquelle Sachkosten Ja X Nein Summe 100 € Jugendfonds Ja Nein X Summe Sonstiges: Ja Nein X Summe Begründung In der täglichen Arbeit des Sprecher*innen-Kreises ergeben sich Bedarfe für kleinere Ausgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das Jugendparlament. Manchmal sind schnelle Maßnahmen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Klassisches Beispiel ist Werbung auf Facebook: manchmal ergeben sich Beiträge, wo sich Werbung in Höhe von 5-20€ anbieten würde, um auch außerhalb der normalen „Filter-Blase“ Jugendliche zu erreichen. Mit einem kleinen Budget könnte der SK kurzfristiger agieren, ohne befürchten zu müssen, dass die Ausgaben im Nachgang nicht beschlossen und damit nicht abgerechnet werden können. Sonstiges Wird ausgeführt durch… X Sprecher*innen-Kreis AG Antirassismus und Feminismus AG Bildung und Schule AG Digitalisierung AG Kultur, Freizeit und Sport Wird weitergeleitet an… Jugendbeirat X Finanzer*in Stadtverwaltung: Sonstige AG Organisation AG Redaktion AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung AG Veranstaltungen Sonstige: Jugendparlament Leipzig Seite 1 Pfand gehört daneben Einbringer: AG Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung Das Jugendparlament unterstützt die Kampagne "Pfand gehört daneben". Hierzu wird sie öffentlichkeitswirksam durch das Jugendparlament beworben sowie eine Kooperation mit lokalen Getränkeherstellern und Einzelhändlern angestrebt. Konkrete Maßnahmen hierzu sind: • Auf der Jugendparlamentswebsite die Kampagne verlinken • Auf den Social Media Kanälen des Jugendparlamentes die Aktion verbreiten • Sternburg für den Druck von Stickern anfragen Internationaler Kindertag Einbringer: AG Kultur Freizeit Sport Das Jugendparlament beschließt bis zu 50 € für die Umsetzung des Konzeptes zum internationalen Kindertag am 1. Juni. Anlage 1: Konzept zum internationalen Kindertag Die AG KFS organisiert es, sich mit ein paar Bierzeltgarnituren in einen Park zu setzen und Spiele zu spielen. Leonie, der Pavillon und ein paar Getränke nehmen ebenfalls Teil. Erreichen der Öffentlichkeit auf Großveranstaltungen Einbringer: Maximilian Protzner Das Jugendparlament beauftragt, den Sprecher*innenkreis mit den Organisatoren folgender Veranstaltungen sowie den Verwaltern folgender Orte Kontakt aufzunehmen, ob eine Werbesequenz oder ein kostenloser Infostand auf den Veranstaltungen bzw. Orten denkbar wäre. Gegebenenfalls werden durch den Sprecher*innenkreis bereits Termine ermittelt, jedoch nicht verabredet. Der Sprecher*innenkreis informiert auf jeder Sitzung über den Stand der Kontaktaufnahme bis von allen Seiten eine Rückmeldung erfolgt ist. • Classic Airleben • Classic Open • Red Bull Arena • Arena Leipzig Komm, spiel' mit uns! Einbringer: Maximilian Protzner Das Jugendparlament beschließt bis zu 100€ für die Anschaffung von Gesellschaftsspielen und Getränken sowie Werbemitteln. In einer zunächst dreiteiligen Versuchsreihe "Komm, spiel' mit uns!" geht das Jugendparlament an Freitag- oder Samstagabenden zu bei Jugendlichen beliebten Orten, um dort die Gesellschaftsspiele zu spielen. 18/37 20. Februar 2018 Fahrscheinloser ÖPNV für Leipzig Antragsteller*in(nen): William Rambow Nummer: 18/37 Das Jugendparlament beschließt: 1. Wir unterstützen alle Bestrebungen in Leipzig einen fahrscheinfreien oder deutlich vergünstigten (z.B. Wiener Modell) öffentlichen Personennahverkehr einzuführen. 2. Wir fordern den Stadtrat der Stadt Leipzig, die Leipziger Stadtverwaltung, die Leipziger Verkehrsbetriebe und den Mitteldeutschen Verkehrsverbund auf, entsprechende Konzepte, im Zusammenhang mit einer weiteren Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, (weiter) zu entwickeln und sich auf allen Landes-, Bundes- und EU-Ebene für eine entsprechende Unterstützung des Vorhabens einzusetzen. 3. Wir unterstützen alle Initiativen im Leipziger Stadtrat (z.B. VI-A-05499), die auf dieses Ziel hinarbeiten. 4. Das Jugendparlament beauftragt den Sprecher*innen-Kreis öffentlich für die Idee zu werben. Das Jugendparlament beschließt sich mit einer Aktion an der Europäischen Woche der Mobilität zu beteiligen und beauftragt die AG UMS mit der Entwicklung eines Konzepts. Finanzierung Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments. Begründung Mobilität ist ein (zum Teil überlebens-)wichtiges menschliches Bedürfnis, besonders der öffentliche Personennahverkehr stellt für junge Menschen einen bedeutenden Teil des Alltags dar. In der, durch die Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission entfachten, Debatte um einen fahrscheinfreien ÖPNV in Deutschland sollten wir als Jugendparlament Leipzig für Leipzig klar Stellung beziehen und uns für eine Modellregion Mitteldeutschland stark machen, wie es auch schon der Geschäftsführer des MDV vorgeschlagen hat. Weitere Begründungen mündlich. Sonstiges Wird ausgeführt durch… X Sprecher*innen-Kreis AG Antirassismus und Feminismus AG Bildung und Schule AG Digitalisierung AG Kultur, Freizeit und Sport AG Organisation Wird weitergeleitet an… Jugendbeirat Finanzer*in Stadtverwaltung: Sonstige AG Redaktion AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung AG Veranstaltungen Sonstige: Jugendparlament Leipzig Seite 1 18/38 23. Januar 2018 Verweisung in die AG Redaktion Antragsteller*in(nen): Rudy Brabec Nummer: 18/38 Hiermit wird die AG Redaktion, in Absprache mit dem SK(!), damit beauftragt den Kontakt zu Schülerzeitungen verschiedener Schulen aufzubauen und diesen zu nutzen. Finanzierung Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments. Begründung - erfolgt mündlich Sonstiges Wird ausgeführt durch… Sprecher*innen-Kreis AG Antirassismus und Feminismus AG Bildung und Schule AG Digitalisierung AG Kultur, Freizeit und Sport X Wird weitergeleitet an… Jugendbeirat Finanzer*in Stadtverwaltung: Sonstige AG Organisation AG Redaktion AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung AG Veranstaltungen Sonstige: Anlagen Jugendparlament Leipzig Seite 1 18/39 17. Februar 2018 Vorstellung der Mitglieder Antragsteller*in(nen): Sprecher*innen-Kreis, Annegret Janssen, Rudy Brabec Nummer: 18/39 Das Jugendparlament beschließt: 1. Auf leipzig.de/Jugendparlament werden die Mitglieder des Jugendparlaments mit möglichst einheitlichen Fotos und einem kurzen Steckbrief vorgestellt. Der Sprecher*innen-Kreis prüft zudem eine Kampagne, mit der die einzelnen Mitglieder über die sozialen Netzwerke vorgestellt werden. 2. Der Sprecher*innen-Kreis organisiert zu mindestens zwei Terminen, bevorzugt vor Sitzungen, ein Fotoshooting mit den aktuellen Mitgliedern. Dabei sollen keine Kosten entstehen. 3. Der Sprecher*innen-Kreis erstellt Fragen für Steckbriefe und sammelt die Ergebnisse. 4. Die Teilnahme am Fotoshooting, das Ausfüllen der Steckbriefe und die Vorstellungen sind selbstverständlich freiwillig. Finanzierung Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments. Begründung - erfolgt mündlich Sonstiges Wird ausgeführt durch… X Sprecher*innen-Kreis AG Antirassismus und Feminismus AG Bildung und Schule AG Digitalisierung AG Kultur, Freizeit und Sport AG Organisation AG Redaktion Wird weitergeleitet an… Jugendbeirat Finanzer*in Stadtverwaltung: Sonstige AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung AG Veranstaltungen Sonstige: Jugendparlament Leipzig Seite 1 18/40 17. Februar 2018 Veränderung der Social-Media-Arbeit Antragsteller*in(nen): Sprecher*innen-Kreis, Annegret Janssen, Rudy Brabec Nummer: 18/40 Das Snapchat-Profil des Jugendparlaments wird gelöscht. Zukünftig erfolgt keine öffentliche Bewerbung des Profils mehr und der Kanal wird nicht weiter mit Inhalten bespielt. Finanzierung Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments. Begründung - erfolgt mündlich Sonstiges Wird ausgeführt durch… X Sprecher*innen-Kreis AG Antirassismus und Feminismus AG Bildung und Schule AG Digitalisierung AG Kultur, Freizeit und Sport Wird weitergeleitet an… Jugendbeirat Finanzer*in Stadtverwaltung: Sonstige AG Organisation AG Redaktion AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung AG Veranstaltungen Sonstige: Jugendparlament Leipzig Seite 1 "Und am Ende reden sie nur" Einbringer: AG Kultur Freizeit Sport Das Jugendparlament beschließt für die Veranstaltungsreihe "Und am Ende reden sie nur" bis zu 250€ aus dem Jugendfonds zur Verfügung zu stellen. Falls bis Ende Mai keine Gelder aus dem Jugendfonds vergeben werden konnten, wird das Geld aus der "Jugendgerechten Kommune" verwendet. Der benötigte Antrag wird an die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung gesendet sobald der Jugendfonds freigegeben ist. Anlage 1: Konzept für die VA-Reihe "Und am Ende reden sie nur" Die Veranstaltung findet in den Aulen von je zwei Gymnasien, Oberschulen und Berufschulzentren sowie Förderschulen statt. Sie wird eingeleitet von einem kulturellen Akt von schuleigenen Gruppen, wie Impro-Theater-Gruppen oder Schulbands. Anschließend findet eine FishbowlDiskussion statt. Die Themen können aus dem Plenum kommen, als Alternative gibt es jedoch "Back-Up"-Themen. VA-Zeitraum: 4. Juni bis 22. Juni / 29. Juni Anzufragende Schulen: • Helmholtzschule - Oberschule der Stadt Leipzig • Schule am Weißeplatz - Oberschule der Stadt Leipzig • Werner-Heisenberg-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig • Gustav-Hertz-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig • Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule - Schule zur Lernförderung der Stadt Leipzig • Freier Träger - Schule für geistig Behinderte Schloss Schönefeld e. V. • Henriette-Goldschmidt-Schule • Karl-Heine-Schule BSZ Metalltechnik Antrag Nr. VI-A-05379 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Schulbibliotheken und Leseräume Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Allgemeine Verwaltung FA Wirtschaft und Arbeit FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 31.01.2018 Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung sichert die personelle Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume nach Wegfall der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ab 1.1.2019. Sachverhalt: Ab dem 1.1.2019 entfallen die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen („Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt – STA“ und „Freiwilligendienst aller Generationen – FdaG“) zur Förderung der Schulbibliotheken und Leseräume. Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage unserer Fraktion dazu geantwortet, möglichst bibliothekarische Fachkräfte bzw. das eingearbeitete Personal zu übernehmen. Darauf muss bereits jetzt der Stellenplan reagieren. Unsere Fraktion empfiehlt weiterhin, eine Kooperation mit der HTWK abzuschließen, da dort Schulbibliothekare ausgebildet werden. Praktikanten können die jetzigen Mitarbeiter unterstützen. 1/1