Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1374819.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
06.03.18, 15:27
Aktualisiert
07.09.18, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsunterlagen
für die öffentliche
Sitzung des Jugendparlaments am
08.03.2018
Verkehrseinbindung von Paketdienstleistern
Einbringer: AG Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung
Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten um den Fahrer*innen von Paketdienstleistern die
Einhaltung der StVO zu erleichtern. Hierbei wird insbesondere das Gespräch mit
gewerkschaftlichen Vertretungen der Fahrer*innen gesucht.
Weiterhin prüft die Stadtverwaltung die Möglichkeit an geeigneten Stellen gesonderte Parkbuchten
für die Fahrer*innen der Paketdienstleister einzurichten.
Ferner sucht die Stadtverwaltung zusammen mit den Paketdienstleistern und dem Jugendparlament
nach Möglichkeiten unternehmensübergreifende Maßnahmen zu erarbeiten, hierbei insbesondere
die Einrichtung von gemeinsamen Paketabholstationen.
WLAN im Schulmuseum
Einbringer: AG Kultur Freizeit Sport, Maximilian Protzner
Die Stadtverwaltung wird beauftragt ein öffentliches WLAN im Schulmuseum zu installieren.
Ferner sollen bis Ende 2024 alle Kulturbetriebe der Stadt Leipzig mit einem öffentlichen WLAN
ausgestattet werden.
18/24-NF-1
08. Februar 2018
Städtische Mediathek
Antragsteller*in(nen): Maximilian Protzner, William Rambow
Nummer: 18/24-NF-1
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zukünftig die Aufzeichnung der Ratsversammlung so auf
leipzig.de bereitzustellen, dass Bürger*innen einzelne Ausschnitte nach Tagesordnungspunkten
abrufen können.
Dazu wird der Beschluss VI-DS-00971 „Evaluation der Live-Stream-Übertragung der
Ratsversammlung“ vom 20.01.2016 entsprechend abgeändert, so dass der Stadt Leipzig das
Recht eingeräumt wird die einzelnen Ausschnitte bis zum Ende der jeweiligen Wahlperiode auf
Leipzig.de bereitzustellen. Alle weiteren Regelungen des Beschlusses bleiben bestehen.
Die Stadtverwaltung prüft ferner, ob es möglich ist neben/unter den Ausschnitten wichtige
Informationen zum Tagesordnungspunkt bereitzustellen, insbesondere einen Link zum
Antrag/Beschluss, ggf. zu Änderungsanträgen und zum Verwaltungsstandpunkt sowie das
Abstimmungsergebnis.
Die Stadtverwaltung prüft weiterhin, inwiefern diese Bereitstellung im Rahmen einer städtischen
Mediathek erfolgen kann, über die auch andere Inhalte (Grußbotschaften/Neujahrsansprachen des
OBM, etc.) bereitgestellt werden können.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
- erfolgt mündlich - / - wird nachgereicht Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
AG Digitalisierung
AG Kultur, Freizeit und Sport
Wird weitergeleitet an…
X
Jugendbeirat
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige
AG Organisation
AG Redaktion
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Anlagen
Keine.
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Antrag – Bewusstsein schaffen, lieber zu früh als zu spät
Antragssteller: Lorenz Riemer, Maximilian Protzner, William Rambow
Antragstext:
Die Ratsversammlung möge beschließen für Klassen weiterführender Schulen, einen Fördertopf für
pädagogisch begleitete Gedenkstättenfahrten (zu ehemaligen NS-Vernichtungslagern) in einer Höhe
von 468.000 € bereit zu stellen.
Die Stadt wird damit beauftragt für diesen Fördertopf ein Konzept für die förderfähigen Schulen zu
schreiben. Nach der Fertigstellung ist das Förderkonzept den Schulleitungen der förderfähigen
Schulen zukommen zu lassen.
Das Förderkonzept soll bis Ende des 4. Quartals 2018 fertiggestellt und den Schulleitungen
zugeschickt werden.
Der Fördertopf soll ab dem Versand des Konzepts an die Schulleitungen ein Kalenderjahr bereit
stehen, also mit Beginn des 1. Quartals des neuen Kalender- und Haushaltsjahres 2019.
Wenn es zu einer entsprechenden Umsetzung gekommen ist, so wird die Stadtverwaltung mit dem
Auslaufen des Förderprogramms, damit beauftragt die Fortsetzung des Förderkonzepts für das
Folgejahr zu evaluieren, ggf. auszubessern und erneut in die Ratsversammlung einzubringen.
Begründung:
In unserer gegenwärtigen Zeit, in der Teile der Gesellschaft anfangen gegen Personengruppen
Vorurteile zu schüren, ist es wichtig daran zu erinnern, was passieren kann wenn Vorurteile und
unreflektiertes Annehmen vorgesprochener Meinungen zum Leitbild unseres Handelns werden.
Gedenkstätten wie Auschwitz sind reale Beispiele, die einem zeigen zu was für Gräueltaten der
Mensch in der Lage ist, wenn sein Handeln sich nach einem solchen Leitbild richtet.
Gerade im jugendlichen Alter hat man selten einen eigens geprägten, inneren Wertekompass. Um so
schwerer ist es in dieser frühen Zeit eigene Werturteile aufzustellen.
Noch wichtiger ist es also Gegebenheiten zu schaffen, in denen Jugendliche sich selbst ein Bild
machen können, um von diesem aus eigene Urteile zu fällen.
Im Idealfall wäre es wohl schön, jeder Schüler hätte die Möglichkeit ein solches Angebot
wahrzunehmen. Im Anbetracht der großen Schülerzahl in Leipzig ist dies jedoch schwerlich
umsetzbar. Zumindest aber sollte die Stadt ihren Schulen die Möglichkeit bieten, eine Fahrt
gefördert zu bekommen.
Zustande kommen der 468.000 €:
Der Betrag setzt sich zusammen aus: 1. Anzahl der Gedenkstättenfahrten mal 2. der Anzahl der
Teilnehmer pro Fahrt mal 3. des Förderbetrags pro Teilnehmer.
1. Anzahl der Gedenkstättenfahrten (52)
Jede weiterführende Schule (Gymnasien und Mittelschulen) der Stadt Leipzig sollte die
Möglichkeit haben bei einer Gedenkstättenfahrten gefördert zu werden. Dies sind aktuell 521.
2. Anzahl der Teilnehmer pro Fahrt (bis zu 30)
Hier hat man sich an den Förderrichtlinien des Nachbarlands Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 und
2017 orientiert, welche bei einer Fahrt von bis zu 30 Teilnehmern ausging.2
3. Förderbetrag pro Teilnehmer (bis zu 300 €)
Auch hier hat man sich nach dem Förderbetrag des Land Sachsen-Anhalts aus dem Jahr 2016 und
2017 gerichtet. Dort belief sich der Förderbetrag bei bis zu 300 € pro Teilnehmer.3
Leipzig
Sachsen-Anhalt
2016 und 2017
Anzahl der
Anzahl der Fahrten Teilnehmern pro Förderbetrag pro
pro Jahr
Fahrt
Teilnehmer
Förderbetrag
52
30
300,00 € 468.000,00 €
25
30
300,00 € 225.000,00 €
Bestehende Förderprogramme im Freistaat Sachsen
Es ist festzuhalten, dass der Freistaat Sachsen bereits Gedenkstättenfahrten fördert.4
Jedoch wird pro Jahr gerade mal eine Fahrt angeboten.5 Für wie viele Teilnehmer ein Platz
vorgesehen ist, ergibt sich nicht aus dem Angebot. Ein vom Ev. Luth. Landesjugendpfarramt
organisierte Fahrt hat Plätze für drei Schulgruppen (Klassengröße) bereitgestellt.
Geht man davon aus, dass die geförderte Fahrt des Freistaat Sachsens in etwa die gleiche Kapazität
abdeckt, so kommt man zu dem Schluss, dass gerade mal für drei Schulen des Freistaat Sachsens
die Möglichkeit bestünde eine geförderte Fahrt auszurichten. Ob eine Leipziger Schule Fördermittel
bekommen würde ist somit nicht sichergestellt. Zudem ist die Möglichkeit, dass alle
weiterführenden Schulen Leipzigs, eine geförderten Gedenkstättenfahrt ausrichten können praktisch
ausgeschlossen.
Länder-Kommune-Kompetenz
Bei der Gestaltung des Unterrichts handelt es sich um Ländersache. Bei der hier beantragten
finanziellen Unterstützung von Gedenkstättenfahrten handelt es sich jedoch nicht vordergründig um
die Gestaltung des Unterrichts, sondern viel mehr darum, innerhalb der jungen Gesellschaft
Bewusstsein zu schaffen.
1http://statistik.leipzig.de/statcity/table.aspx?cat=5&rub=1
2
3
https://lpb.sachsen-anhalt.de/service/gedenkstaettenfahrten/
https://lpb.sachsen-anhalt.de/service/gedenkstaettenfahrten/
4https://www.slpb.de/veranstaltungen/details/982/
5
https://www.slpb.de/veranstaltungen/suche/ zumindest ließen sich hier keine weiteren Förderungen ermitteln
Ebenso soll der Fördertopf allein zur freiwilligen Wahrnehmung bereitstehen und nicht in die
Gestaltung des Unterrichts eingreifen.
18/36
16. Februar 2018
Drittes Jugendparlamentskonzert
Antragsteller*in(nen): AG Antirassismus und Feminismus
Nummer: 18/36
Das Jugendparlament beschließ am 24. August 2018 ein drittes Konzert auszurichten. Hierfür
erhält die AG AuF bis zu 500€ aus den Sachmitteln zur Verfügung für Raummieten,
Technikkosten und Werbemittel sowie weitere anfallende Kosten. Ein inhaltliches Konzept wird
dem Jugendparlament später zur Beschlusslage vorgelegt.
Finanzierung
Kosten maximal
500 €
Kosten minimal (ggf.)
–
Deckungsquelle
Sachkosten
Ja
X
Nein
Summe
500 €
Jugendfonds
Ja
Nein
X
Summe
Sonstiges:
Ja
Nein
X
Summe
Begründung
- erfolgt mündlich Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
X
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
AG Digitalisierung
AG Kultur, Freizeit und Sport
AG Organisation
Wird weitergeleitet an…
X
Jugendbeirat
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige
AG Redaktion
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Novellierung der Geschäftsordnung und der Zuständigkeiten
Themenblock A: Zuständigkeitsverteilung
1. Geändert werde:
§ 7 Arbeitsgruppen
(1) Das Jugendparlament kann Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen bilden. Sie
haben ein deutlich umrissenes Aufgaben- und Zuständigkeitsprofil. In den Arbeitsgruppen können
Mitglieder des Jugendparlamentes und Jugendliche mitwirken.
(2)-(4) [unverändert]
2. Eingefügt werde:
§ 8a Ältestenrat
(1) Die Koordinator*innen der Arbeitsgruppen bilden gemeinsam der Ältestenrat. Er trifft sich nur
bei Bedarf.
(2) Der Ältestenrat berät den*die Sprecher*in bei der Durchführung seiner*ihrer Aufgaben nach §6.
Er sieht seine Aufgabe vor allem in allen Belangen, welche die Arbeitsgruppen betreffen. Zudem ist
er zuständig für die Auslegung der Geschäftsordnung im Streitfall.
3. Geändert werde:
§ 9 Gründung und Auflösung
(1) Arbeitsgruppen werden durch einen Beschluss der Mitglieder des Jugendparlamentes gegründet
und aufgelöst.
(2) Vor der Auflösung einer Arbeitsgruppe ist der Ältestenrat anzuhören.
4. Eingefügt werde:
§ 24a Sonstige Beauftrage
(1) Der Sprecher*innen-Kreis kann in Absprache mit dem Ältestenrat bestimmte
Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Befugnisse an eine*n Beauftragte*n delegieren. Dieser muss
ein klar festgelegtes Aufgabenprofil und einen formellen Namen haben.
(2) Die Mitglieder des Jugendparlamentes wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied für diese Aufgabe für
Dauer des Auftrages. Auf Antrag von vier Mitgliedern des Jugendparlamentes wird eine Neuwahl
vorgezogen.
(3) Der Auftrag durch den Sprecher*innen-Kreis endet mit der Wahlperiode.
(4) Der Sprecher*innen-Kreis kann in Absprache mit dem Ältestenrat den Auftrag vorzeitig
beenden.
Themenblock B: Fristen und Gültigkeiten
1. Geändert werde:
§ 15 Tagesordnung
(1) Jedes Mitglied des Jugendparlamentes sowie interessierte Jugendliche haben das Recht die
Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zu beantragen. Dem Antrag ist Folge zu leisten.
(2) Ein entsprechendes Interesse muss zusammen mit dem Inhalt des Tagesordnungspunktes
mindestens zehn Tage vor der Sitzung schriftlich beim Sprecher*innen-Kreis eingehen.
(3) In besonderen Ausnahmefällen kann bis einen Tag vor der Sitzung die Aufnahme eines
Tagesordnungspunktes beantragt werden. Die Dringlichkeit muss auf der Sitzung begründet
werden. Die Aufnahme muss abgestimmt werden.
(4) Auf Antrag eines Mitgliedes des Jugendparlamentes ist es möglich einen Tagesordnungspunkt
abzusetzen. Die Absetzung muss abgestimmt werden.
2. Geändert werde:
§ 26 Inkrafttreten und Gültigkeit der Geschäftsordnung
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft. Ihre Gültigkeit endet mit
der Wahlperiode.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder undurchführbar sein,
bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt.
Themenblock C: Demokratischer Grundsatz der Kontrolle
1. Eingefügt werde:
§ 7 Arbeitsgruppen
(1)-(4) [unverändert]
(5) Die Mitglieder des Jugendparlament sind dazu verpflichtet, sich bei dem*der Koordinator*in
von den Treffen der Arbeitsgruppen abzumelden.
2. Geändert werde:
§ 21 Niederschrift der Sitzung
(1) Über alle Sitzungen des Jugendparlamentes, der Arbeitsgruppen, des Sprecher*innen-Kreises
und des Ältestenrates ist Protokoll zu führen.
(2) [unverändert]
3. Eingefügt werde:
§ 3 Sprecher*innen-Kreis
Der Sprecher*innen-Kreis regelt sich nach § 4 der Satzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig.
Er bespricht sich mindestens einmal aller zwei Monate.
Themenblock D: Sitzungen und Arbeitstreffen
1. Geändert werde:
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
(1) [unverändert]
(2) Die Sitzungen sollen mindestens einmal im Monat stattfinden. Dazu beschließt das
Jugendparlament jährlich im Voraus einen Sitzungsplan. Wird ein solcher Beschluss nicht gefasst,
bestimmt der Sprecher*innen-Kreis in Absprache mit den Mitgliedern des Jugendparlaments diesen.
(3) [unverändert]
(4) Zusätzlich sollen in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen abgehalten werden. Auf diesen
können keine Beschlüsse gefasst werden. Die Arbeitstreffen sind Teil des Jahresplanes aus (2).
Themenblock E: Geschäftsordnungserweiterung
1. Eingefügt werde:
§ 25a Anlagen an die Geschäftsordnung
(1) Der Geschäftsordnung können Anlagen beigefügt werden. Diese sind nachrangiger Teil der
Geschäftsordnung.
(2) Anlagen an die Geschäftsordnung können mit einfacher Mehrheit angefügt, geändert und
entfernt werden. Es bedarf keiner Referenz in der Geschäftsordnung auf diese.
18/16
20. Februar 2018
Budget für den SK
Antragsteller*in(nen): William Rambow
Nummer: 18/16
Der Sprecher*innen-Kreis erhält jährlich, bis zum Ende der Wahlperiode, ein kleines Budget in
Höhe von 100€ aus den Sachkosten, das für kleinere Werbemaßnahmen o.ä. ausgegeben
werden kann.
Finanzierung
Kosten maximal
100 €
Kosten minimal (ggf.)
–
Deckungsquelle
Sachkosten
Ja
X
Nein
Summe
100 €
Jugendfonds
Ja
Nein
X
Summe
Sonstiges:
Ja
Nein
X
Summe
Begründung
In der täglichen Arbeit des Sprecher*innen-Kreises ergeben sich Bedarfe für kleinere Ausgaben im
Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das Jugendparlament. Manchmal sind schnelle Maßnahmen
für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Klassisches Beispiel ist Werbung auf Facebook:
manchmal ergeben sich Beiträge, wo sich Werbung in Höhe von 5-20€ anbieten würde, um auch
außerhalb der normalen „Filter-Blase“ Jugendliche zu erreichen. Mit einem kleinen Budget könnte
der SK kurzfristiger agieren, ohne befürchten zu müssen, dass die Ausgaben im Nachgang nicht
beschlossen und damit nicht abgerechnet werden können.
Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
X
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
AG Digitalisierung
AG Kultur, Freizeit und Sport
Wird weitergeleitet an…
Jugendbeirat
X
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige
AG Organisation
AG Redaktion
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Pfand gehört daneben
Einbringer: AG Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung
Das Jugendparlament unterstützt die Kampagne "Pfand gehört daneben". Hierzu wird sie
öffentlichkeitswirksam durch das Jugendparlament beworben sowie eine Kooperation mit lokalen
Getränkeherstellern und Einzelhändlern angestrebt.
Konkrete Maßnahmen hierzu sind:
•
Auf der Jugendparlamentswebsite die Kampagne verlinken
•
Auf den Social Media Kanälen des Jugendparlamentes die Aktion verbreiten
•
Sternburg für den Druck von Stickern anfragen
Internationaler Kindertag
Einbringer: AG Kultur Freizeit Sport
Das Jugendparlament beschließt bis zu 50 € für die Umsetzung des Konzeptes zum internationalen
Kindertag am 1. Juni.
Anlage 1: Konzept zum internationalen Kindertag
Die AG KFS organisiert es, sich mit ein paar Bierzeltgarnituren in einen Park zu setzen und Spiele
zu spielen. Leonie, der Pavillon und ein paar Getränke nehmen ebenfalls Teil.
Erreichen der Öffentlichkeit auf Großveranstaltungen
Einbringer: Maximilian Protzner
Das Jugendparlament beauftragt, den Sprecher*innenkreis mit den Organisatoren folgender
Veranstaltungen sowie den Verwaltern folgender Orte Kontakt aufzunehmen, ob eine Werbesequenz
oder ein kostenloser Infostand auf den Veranstaltungen bzw. Orten denkbar wäre. Gegebenenfalls
werden durch den Sprecher*innenkreis bereits Termine ermittelt, jedoch nicht verabredet. Der
Sprecher*innenkreis informiert auf jeder Sitzung über den Stand der Kontaktaufnahme bis von
allen Seiten eine Rückmeldung erfolgt ist.
•
Classic Airleben
•
Classic Open
•
Red Bull Arena
•
Arena Leipzig
Komm, spiel' mit uns!
Einbringer: Maximilian Protzner
Das Jugendparlament beschließt bis zu 100€ für die Anschaffung von Gesellschaftsspielen und
Getränken sowie Werbemitteln. In einer zunächst dreiteiligen Versuchsreihe "Komm, spiel' mit
uns!" geht das Jugendparlament an Freitag- oder Samstagabenden zu bei Jugendlichen beliebten
Orten, um dort die Gesellschaftsspiele zu spielen.
18/37
20. Februar 2018
Fahrscheinloser ÖPNV für Leipzig
Antragsteller*in(nen): William Rambow
Nummer: 18/37
Das Jugendparlament beschließt:
1. Wir unterstützen alle Bestrebungen in Leipzig einen fahrscheinfreien oder deutlich
vergünstigten (z.B. Wiener Modell) öffentlichen Personennahverkehr einzuführen.
2. Wir fordern den Stadtrat der Stadt Leipzig, die Leipziger Stadtverwaltung, die Leipziger
Verkehrsbetriebe und den Mitteldeutschen Verkehrsverbund auf, entsprechende Konzepte,
im Zusammenhang mit einer weiteren Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, (weiter) zu
entwickeln und sich auf allen Landes-, Bundes- und EU-Ebene für eine entsprechende
Unterstützung des Vorhabens einzusetzen.
3. Wir unterstützen alle Initiativen im Leipziger Stadtrat (z.B. VI-A-05499), die auf dieses Ziel
hinarbeiten.
4. Das Jugendparlament beauftragt den Sprecher*innen-Kreis öffentlich für die Idee zu
werben. Das Jugendparlament beschließt sich mit einer Aktion an der Europäischen
Woche der Mobilität zu beteiligen und beauftragt die AG UMS mit der Entwicklung eines
Konzepts.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
Mobilität ist ein (zum Teil überlebens-)wichtiges menschliches Bedürfnis, besonders der öffentliche
Personennahverkehr stellt für junge Menschen einen bedeutenden Teil des Alltags dar. In der,
durch die Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission entfachten,
Debatte um einen fahrscheinfreien ÖPNV in Deutschland sollten wir als Jugendparlament Leipzig
für Leipzig klar Stellung beziehen und uns für eine Modellregion Mitteldeutschland stark machen,
wie es auch schon der Geschäftsführer des MDV vorgeschlagen hat. Weitere Begründungen
mündlich.
Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
X
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
AG Digitalisierung
AG Kultur, Freizeit und Sport
AG Organisation
Wird weitergeleitet an…
Jugendbeirat
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige
AG Redaktion
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
18/38
23. Januar 2018
Verweisung in die AG Redaktion
Antragsteller*in(nen): Rudy Brabec
Nummer: 18/38
Hiermit wird die AG Redaktion, in Absprache mit dem SK(!), damit beauftragt den Kontakt zu
Schülerzeitungen verschiedener Schulen aufzubauen und diesen zu nutzen.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
- erfolgt mündlich Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
AG Digitalisierung
AG Kultur, Freizeit und Sport
X
Wird weitergeleitet an…
Jugendbeirat
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige
AG Organisation
AG Redaktion
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Anlagen
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
18/39
17. Februar 2018
Vorstellung der Mitglieder
Antragsteller*in(nen): Sprecher*innen-Kreis, Annegret Janssen, Rudy Brabec
Nummer: 18/39
Das Jugendparlament beschließt:
1. Auf leipzig.de/Jugendparlament werden die Mitglieder des Jugendparlaments mit möglichst
einheitlichen Fotos und einem kurzen Steckbrief vorgestellt. Der Sprecher*innen-Kreis prüft
zudem eine Kampagne, mit der die einzelnen Mitglieder über die sozialen Netzwerke
vorgestellt werden.
2. Der Sprecher*innen-Kreis organisiert zu mindestens zwei Terminen, bevorzugt vor
Sitzungen, ein Fotoshooting mit den aktuellen Mitgliedern. Dabei sollen keine Kosten
entstehen.
3. Der Sprecher*innen-Kreis erstellt Fragen für Steckbriefe und sammelt die Ergebnisse.
4. Die Teilnahme am Fotoshooting, das Ausfüllen der Steckbriefe und die Vorstellungen sind
selbstverständlich freiwillig.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
- erfolgt mündlich Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
X
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
AG Digitalisierung
AG Kultur, Freizeit und Sport
AG Organisation
AG Redaktion
Wird weitergeleitet an…
Jugendbeirat
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
18/40
17. Februar 2018
Veränderung der Social-Media-Arbeit
Antragsteller*in(nen): Sprecher*innen-Kreis, Annegret Janssen, Rudy Brabec
Nummer: 18/40
Das Snapchat-Profil des Jugendparlaments wird gelöscht. Zukünftig erfolgt keine öffentliche
Bewerbung des Profils mehr und der Kanal wird nicht weiter mit Inhalten bespielt.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
- erfolgt mündlich Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
X
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
AG Digitalisierung
AG Kultur, Freizeit und Sport
Wird weitergeleitet an…
Jugendbeirat
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige
AG Organisation
AG Redaktion
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
"Und am Ende reden sie nur"
Einbringer: AG Kultur Freizeit Sport
Das Jugendparlament beschließt für die Veranstaltungsreihe "Und am Ende reden sie nur" bis zu
250€ aus dem Jugendfonds zur Verfügung zu stellen. Falls bis Ende Mai keine Gelder aus dem
Jugendfonds vergeben werden konnten, wird das Geld aus der "Jugendgerechten Kommune"
verwendet.
Der benötigte Antrag wird an die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung gesendet sobald
der Jugendfonds freigegeben ist.
Anlage 1: Konzept für die VA-Reihe "Und am Ende reden sie nur"
Die Veranstaltung findet in den Aulen von je zwei Gymnasien, Oberschulen und Berufschulzentren
sowie Förderschulen statt. Sie wird eingeleitet von einem kulturellen Akt von schuleigenen
Gruppen, wie Impro-Theater-Gruppen oder Schulbands. Anschließend findet eine FishbowlDiskussion statt. Die Themen können aus dem Plenum kommen, als Alternative gibt es jedoch
"Back-Up"-Themen.
VA-Zeitraum: 4. Juni bis 22. Juni / 29. Juni
Anzufragende Schulen:
•
Helmholtzschule - Oberschule der Stadt Leipzig
•
Schule am Weißeplatz - Oberschule der Stadt Leipzig
•
Werner-Heisenberg-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig
•
Gustav-Hertz-Schule - Gymnasium der Stadt Leipzig
•
Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule - Schule zur Lernförderung der Stadt Leipzig
•
Freier Träger - Schule für geistig Behinderte Schloss Schönefeld e. V.
•
Henriette-Goldschmidt-Schule
•
Karl-Heine-Schule BSZ Metalltechnik
Antrag Nr. VI-A-05379
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Schulbibliotheken und Leseräume
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Allgemeine Verwaltung
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
31.01.2018
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung sichert die personelle Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume
nach Wegfall der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ab 1.1.2019.
Sachverhalt:
Ab dem 1.1.2019 entfallen die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen („Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt – STA“ und „Freiwilligendienst aller Generationen – FdaG“) zur Förderung der
Schulbibliotheken und Leseräume. Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage unserer
Fraktion dazu geantwortet, möglichst bibliothekarische Fachkräfte bzw. das eingearbeitete
Personal zu übernehmen. Darauf muss bereits jetzt der Stellenplan reagieren.
Unsere Fraktion empfiehlt weiterhin, eine Kooperation mit der HTWK abzuschließen, da dort
Schulbibliothekare ausgebildet werden. Praktikanten können die jetzigen Mitarbeiter
unterstützen.
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