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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1371147.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
23.02.18, 12:33
Aktualisiert
10.07.18, 10:23

Inhalt der Datei

Sitzung am 28.02.2018 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien Antrags-Nr./Betreff Einreicher Verweisung VI-A-05427 Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum SPD-Fraktion FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05416 Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig Fraktion Freibeuter FA Wirtschaft und Arbeit, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-A-05418 Strategiekonferenz zur Wohnungslosigkeit in Leipzig einberufen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau, Drogenbeirat VI-A-05446 Fraktion DIE LINKE Neugestaltung der Porträt-Galerie von sieben Leipziger Oberbürgermeistern im Neuen Rathaus - Aufnahme Erich Zeigners Verwaltungsausschuss, FA Kultur VI-A-05451 Wirksames Vertretungssystem für die Kindertagespflege entwickeln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendhilfeausschuss, Kinder- und Familienbeirat VI-A-05453 Öffentliche Kennzeichnung der Symbolik des Granitbrunnens auf dem Nikolaikirchhof als Objekt der Erinnerung der friedlichen Revolution AfD-Fraktion FA Kultur VI-A-05472 Caroline-NeuberFörderpreis 2018 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Kultur VI-A-05499 Leipzig als Modellregion für fahrscheinlosen Nahverkehr Stadträtin U. E. Gabelmann Verwaltungsausschuss, FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05500 SPD-Fraktion Sicheres digitales Arbeiten im Ehrenamt FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05516 Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2019/2020 Fraktion Freibeuter FA Allgemeine Verwaltung, FA Finanzen, FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05521 Straßen in neuen Stadtvierteln sinnvoll benennen SPD-Fraktion FA Umwelt und Ordnung, FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05522 Kleinteilige Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen und Kitas Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-A-05467 nichtöffentlich SPD-Fraktion FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südost RATSVERSAMMLUNG VOM 28. FEBRUAR 2018 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit einer kleinen Verspätung eröffne ich die heutige Stadtratssitzung und begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte, die Vertreter der Medien und die Gäste auf der Tribüne. Herzlich willkommen! Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich die angenehme Aufgabe, Herrn Stadtrat Maciejewski zum Geburtstag zu gratulieren. Er kann sich nichts Schöneres vorstellen, als diesen Tag mit uns zu verbringen. - Herzlichen Glückwunsch! Ich bitte Herrn Oßwald und Herrn Deissler, das heutige Protokoll zu unterschreiben. - Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am 24.02.2018 bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich Herr Rothkegel, Frau Ehms, Herr Müller, Frau Dr. Märtens, Frau Dr. Künstler, Herr Morlok und Kollege Hörning. Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung im Falle von möglichen Befangenheiten sowie auf den Livestream. Gegen 16.30 Uhr werden wir eine Pause einlegen. Heute gibt es wieder Speisen und Getränke, aber nur von 16 bis 19 Uhr. Ich bitte Sie sehr herzlich: Öffnen Sie Ihr Portemonnaie und nutzen Sie dieses Angebot, damit es uns auch in den nächsten Monaten erhalten bleibt! 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 57 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 80 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung TOP 7 entfällt. TOP 15.3 und TOP 15.13 werden abgesetzt. TOP 15.15 und TOP 15.16 werden vertagt. TOP 16.10 wurde zurückgezogen. TOP 19.8 und TOP 19.11 werden abgesetzt. Des Weiteren gibt es einen Antrag auf Absetzung von TOP 15.1. Möchten Sie das begründen? Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen die Absetzung von Tagesordnungspunkt 15.1, ein Antrag von Bünd- nis 90/Die Grünen mit dem Titel „Monatliche Berichtspflicht - Verfahrensregeln zur Bearbeitung von Anträgen, Vorlagen, Anfragen und Wichtigen Angelegenheiten“, und zwar aus folgendem Grund: Der Ältestenrat hat sich gemeinsam mit dem Oberbürgermeister darauf verständigt, in einer Runde Ende März sich mit ebendiesen Fragen zu befassen und im gemeinsamen Wirken von Stadtrat und Verwaltung nach vorn zu denken. Wir sollten diesen Termin zunächst abwarten und erst danach über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen diskutieren und gegebenenfalls entscheiden. Vielleicht hat sich der Antrag dann auch erledigt. Ich bitte daher heute um dessen Absetzung. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Pellmann. - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Pellmann, ich möchte Ihnen gern erwidern. Vor zehn Jahren hat der Stadtrat beschlossen ich zitiere -: Für die Erarbeitung der Verwaltungsstandpunkte steht ein Zeitraum von einem Monat zur Verfügung. Die Verwaltungsstandpunkte sind nach Ablauf der Bearbeitungsfrist zum nächstmöglichen Termin auf die Tagesordnung der DB OBM zu setzen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die DB OBM über den Stand der Erarbeitung des Verwaltungsstandpunktes zu informieren. Die Einreicher erhalten im Nachgang vom BfR eine schriftliche/elektronische Information über die Gründe der terminlichen Verzögerung. Mit unserem Antrag machen wir Grüne darauf aufmerksam, dass dieser Beschluss des Stadtrats von der Verwaltung bis heute nicht in einem eigentlich doch routinierten Verfahren umgesetzt wird. Wir Grüne stellen fest: Die Erarbeitung des Verwaltungsstandpunkts weicht regelmäßig von der Verfahrensregelung ab, und die Gründe für terminliche Verzögerungen bleiben den Stadträtinnen und Stadträten aus nicht nachvollziehbaren Gründen verborgen. Deshalb werden wir Grüne nicht müde, transparentes Verwaltungshandeln einzufordern. Wir werden, wie Sie es von uns gewohnt sind, auf bestehende Defizite in diesem Zusammenhang immer wieder aufmerksam machen. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Kolleginnen und Kollegen Stadträte, bereits heute setzt das Büro für Ratsangelegenheiten den Dezernaten eine Frist von einem Monat zur Erarbeitung von Verwaltungsstandpunkten. Wird diese Frist nicht eingehalten, müssen die Dezernate, um eine Fristverlängerung zu bekommen, die Gründe dafür nennen. Aber weshalb bitteschön erreicht diese Information in einem weiteren, sich anschließenden Verfahrensschritt nicht ganz selbstverständlich auch die Fraktionen, die Antragstellerinnen und Antragsteller? Warum erhalten wir Stadträtinnen und Stadträte nicht selbstverständlich Einblick in den Workflow im ALLRIS, in die Fristen und die Ausführungen der Dezernate zur Fristverlängerung? Ein Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag hätte dies erhellend klären und erklären können. Es hätte auch ein Sachstandsbericht zur Umsetzung sein können. Beides ist ausgeblieben. In den Diskussionen zum Antrag wurde vor allem kundgetan, man wolle die Verwaltungsstellen doch nicht mit zusätzlicher Arbeit belasten. Herr Hörning aber hat als Verwaltungsbürgermeister die Intention unseres Antrags begriffen und begrüßt. Deswegen haben wir die berechtigte Hoffnung und gehen davon aus, dass unser Anliegen verstanden wurde und die Verwaltung künftig in diesem Sinne handeln wird. Vor diesem Hintergrund und in Erwartung dessen ziehen wir diesen Antrag hiermit zurück. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Damit entfällt auch die Abstimmung über die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes. Die Einwohneranfragen 9.1 bis 9.3 werden mündlich beantwortet, alle anderen schriftlich. Danach werden die Petitionen aufgerufen. Wie üblich wird das gegen 17 Uhr erfolgen. Zur Reihenfolge der Tagesordnung: Die Anfrage 16.7 wird auf Wunsch des Einreichers mit der Anfrage 16.16 getauscht. Die Tagesordnungspunkte 19.12 und 19.13 werden ebenfalls getauscht. Vorziehen möchte ich TOP 19.1, Amtsleiterin Rechtsamt. Diese Personalangelegenheit wird bereits nach TOP 8 aufgerufen. Ich erinnere Sie noch einmal an unseren „Fünfplus-zwei“-Beschluss aus der letzten Ratsversammlung. Wir wollen wieder so verfahren, dass jeweils ein Redner einer Fraktion fünf Minuten, jeder weitere Redner derselben Fraktion zwei Minuten Redezeit hat. So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt es aus Ihrer Mitte Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Seite |2 Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest. TOP 4 entfällt. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 31.01./ 01.02.2018 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2018/8016) Gibt es dazu Hinweise? - Dann ist die Niederschrift festgestellt. TOP 6 entfällt, ebenso TOP 7 und 8. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 19.1: 19.1 Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung - Amtsleiterin Rechtsamt (VI-DS-05299) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Der Verwaltungsausschuss hat 15 - 0 - 0 vorvotiert. Es wird vorgeschlagen, Frau Sandra Schlegel zum 1. Oktober 2018 mit der Leitung des Rechtsamtes zu betrauen. Frau Schlegel ist hier heute anwesend. Seien Sie herzlich willkommen! Meine Damen und Herren, wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Können wir offen wählen? - Ich sehe, Sie sind einverstanden. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Herzlichen Glückwunsch, Frau Schlegel! Auf ein gutes Miteinander! Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: 12 Änderung der Besetzung von Gremien 12.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (22. Änderung) (DS-00768/14-Ifo-22) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es dazu Nachfragen oder Hinweise? - Dann nehmen Sie bitte die Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse zur Kenntnis. 12.2 Behindertenbeirat (9. Änderung) (VI-DS01125-DS-09) Einreicher: Oberbürgermeister Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.3 Beirat für Tierschutz (4. Änderung) (VIDS-01126-DS-04-NF-01) Einreicher: Oberbürgermeister Wortmeldungen sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.4 Kinder- und Familienbeirat (9. Änderung) (VI-DS-01128-DS-09) Einreicher: Oberbürgermeister Seite |3 13.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Sportbäder Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00909) (VI-DS-00909-Ifo-01) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Ich bitte um Kenntnisnahme. 14 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Die Verweisungsliste liegt Ihnen vor. Ich rufe kurz den Betreff auf, und Sie geben mir ein Zeichen, wenn Sie darüber hinausgehende Verweisungen wünschen. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.1 Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum (VI-A05427) 12.5 Jugendbeirat 01136-DS-09) So verwiesen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? (9. Änderung) (VI-DS- Einreicher: Oberbürgermeister Wortmeldungen sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.6 Stadtbezirksbeirat Mitte (10. Änderung) (VI-DS-01141-DS-09-NF-01) Einreicher: Oberbürgermeister Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 12.7 Stadtbezirksbeirat Südwest (5. Änderung) (VI-DS-01146-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 12.8 Stadtbezirksbeirat West (3. Änderung) (VI-DS-01148-DS-03) Einreicher: Oberbürgermeister Einreicher: SPD-Fraktion 14.2 Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig (VI-A05416) Einreicher: Fraktion Freibeuter So verwiesen. 14.3 Strategiekonferenz zur Wohnungslosigkeit in Leipzig einberufen (VI-A-05418) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.4 Neugestaltung der Porträt-Galerie von sieben Leipziger Oberbürgermeistern im Neuen Rathaus - Aufnahme Erich Zeigners (VI-A-05446) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 14.5 Wirksames Vertretungssystem für die Kindertagespflege entwickeln (VI-A05451) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gegenstimmen? - Enthaltungen? So verwiesen. Abstimmung: Das ist einstimmig. 14.6 Öffentliche Kennzeichnung der Symbolik des Granitbrunnens auf dem Nikolaikirchhof als Objekt der Erinnerung der Friedlichen Revolution (VI-A-5453) 12.9 Stadtbezirksbeirat Altwest (7. Änderung) (VI-DS-01149-DS-07) Einreicher: Oberbürgermeister Einreicher: AfD-Fraktion Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? So verwiesen. Abstimmung: Einstimmig. 14.7 Caroline-Neuber-Förderpreise 2018 (VIA-05472) 13 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 14.8 Leipzig als Modellregion für fahrscheinlosen Nahverkehr (VI-A-05499) 15.2.1 dazu VSP (VI-A-04057-VSP-01-NF-01) Einreicher: Sport Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann So verwiesen. 14.9 Sicheres digitales Arbeiten im Ehrenamt (VI-A-05500) Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 14.10 Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2019/2020 (VI-A-05516) Einreicher: Fraktion Freibeuter So verwiesen. 14.11 Straßen in neuen Stadtvierteln sinnvoll benennen (VI-A-05521) Einreicher: SPD-Fraktion Fachausschuss Umwelt und Ordnung sowie Allgemeine Verwaltung. - So verwiesen. 14.12 Kleinteilige Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen und Kitas (VI-A-05522) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich denke, hier sollte auch der Jugendhilfeausschuss beteiligt werden. - Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Auf jeden Fall dieselben Ausschüsse wie bei TOP 14.2; denn das berührt dasselbe Thema. Mit 14.2 wird sich auch der Ausschuss Wirtschaft und Arbeit befassen. Oberbürgermeister Jung: Verweisung in den Jugendhilfeausschuss wegen Kita und in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Und was ist mit dem Jugendbeirat? Oberbürgermeister Jung: Der Jugendbeirat wird auch beteiligt. - Dann so verwiesen. 14.13 (nichtöffentlich) (VI-A-05467) So verwiesen. 15 Anträge zur Beschlussfassung TOP 15.1 wurde eben zurückgezogen. 15.2 Erschließung Grundstück als Voraussetzung für eine Verpachtung an den SV Mölkau 04 e. V. (VI-A-04057) Einreicher: SPD-Fraktion Seite |4 Dezernat Umwelt, Ordnung Bitte schön, Herr Walther. Stadtrat Walther (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Wachstum stellt unsere Stadt in allen Bereichen ihres Agierens vor Herausforderungen, sei es bei Kitas, Schulen, Sozialem oder wie in diesem Fall beim Sport. Ich denke, wir dürfen den SV Mölkau 04 dazu beglückwünschen, dass er seine Mitgliederzahl in den letzten sieben Jahren von 122 auf 240 Mitglieder verdoppelt hat. Der Anteil von Kindern im Verein liegt mit 121 in 2017 im Vergleich zu 33 in 2010 nunmehr bei 50 Prozent. Das ist ein Erfolg, zu dem man nur gratulieren kann, obwohl es eigentlich einen Pokal wert wäre. Statt eines solchen Pokals wünschen wir uns die Unterstützung des Vereins in seinem Bestreben nach einer Flächenerweiterung für ein neues Kleinfeld und ein Funktionsgebäude, um seine weitere Entwicklung zu befördern, und hatten daher einen entsprechenden Antrag formuliert. Der Verwaltungsstandpunkt greift unsere Intention auf, jetzt zumindest den Anstoß zu geben und die Voraussetzungen für eine Abbildung dieser für die Weiterentwicklung des Sportvereins wichtigen Maßnahmen in den nächsten Doppelhaushalten zu schaffen. Im Sinne eines spürbaren Leipziger Sports auch in den eingemeindeten Ortschaften werden wir ich hoffe, wir alle miteinander - auch in den Verhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt am Ball bleiben. Darum bitte ich um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 15.4 Filmkunsthaus 04595-NF-01) unterstützen (VI-A- Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion 15.4.1 dazu VSP (VI-A-04595-NF-01-VSP-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Frau Gehrt. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Zunächst möchte ich mich bei den Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen bedanken, dass dieser gemeinsame Antrag zustande gekommen ist. Ich will nun auf die Beweggründe unserer Fraktion für diesen Antrag eingehen. Unsere Fraktion fordert mit dem Antrag ganz klar ein Bekenntnis - ein Bekenntnis zu einem Filmkunsthaus in Leipzig und ein Bekenntnis der Stadt zur Unterstützung des Cinématèque Leipzig e. V. bei der Umsetzung seines Vorhabens. Wir wollen mit dem Beschluss dieses Antrags potenziellen Fördermittelgebern im Freistaat und im Bund klar signalisieren, dass die Stadt hinter dem Vorhaben, ein Filmkunsthaus zu etablieren, steht; denn genau das ist jetzt notwendig, um eine Förderung des Bundes oder des Landes zu erhalten. Vonseiten unserer Fraktion drückt dieser Antrag natürlich auch die Wertschätzung für die bisherige Arbeit des Vereins aus sowie das Vertrauen in die Entwicklungspotenziale - nicht nur in die des Vereins, sondern auch in die der Filmkunst in Leipzig, einer Stadt mit wachsender Kreativwirtschaft, reger freier Kulturszene und wachsenden Einwohnerzahlen. Der Cinémathèque Leipzig e. V. hat nun schon zum zweiten Mal ein Konzept und eine Machbarkeitsstudie für den Standort eines Filmkunsthauses in Leipzig erarbeitet, die sowohl Finanzierung, Umbau, Sanierung als auch Wirtschaftlichkeit darlegt. Sie wissen, die aktuelle Studie bezieht sich auf die „Feinkost“ in der Südvorstadt. Wie Sie aber sicher auch wissen, hatte der Verein schon 2015 mit einem ausgearbeiteten Konzept an der Ausschreibung der Immobilie in der Gottschedstraße teilgenommen, einer Immobilie, die laut Stadtratsbeschluss nicht einfach an den Meistbietenden veräußert werden sollte, sondern an einen Bieter, der auch ein kulturelles Konzept vorlegen kann. Das hat die Cinémathèque im August 2015 getan. Danach nahm etwas seinen Lauf, was uns bis heute schleierhaft ist, das nicht wirklich erklärt werden konnte und uns auch sehr ärgert. Die Ergebnisse der Ausschreibung lagen nach dem August 2015 ein Jahr lang auf Eis. Meines Wissens gab es keine Rückmeldung an die Bewerberin in diesem Zeitraum. Sie erhielt im Sommer 2016 lediglich die Aufforderung, ihr Konzept an den nun angestiegenen Grundstücksverkehrswert anzupassen. Dieser war von circa 860.000 Euro auf 1,4 Millionen Euro gestiegen, hatte sich also fast verdoppelt, was diesen gemeinnützigen Verein natürlich vor große Probleme gestellt hat Seite |5 und sich im Finanzierungskonzept so nicht widerspiegeln konnte. Einige sagen an dieser Stelle sicher: So what! Die Stadt hat nichts zu verschenken. - Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, so einfach ist es eben nicht. Warum? Weil wir im Stadtrat eine kulturelle Nachnutzung beschlossen hatten, weil es sich um ein Konzeptverfahren handelte und weil es - das muss ich deutlich sagen - einfach schlechter Stil ist, einen gemeinnützigen Verein, einen anerkannten und wertgeschätzten Träger der freien Kulturszene, so auflaufen zu lassen. Wenn ich mich recht entsinne, gab es erst im ersten Halbjahr 2017 erste Entscheidungen. Die Cinématèque hat allerdings nur Andeutungen bekommen, dass sie aus dem Rennen sei. Also: Mindestens zwei Jahre hat man diesen Träger warten lassen. Diesen Umgang mit Kulturakteuren findet unsere Fraktion unmöglich. Man muss sich einmal vor Augen halten, was die Menschen in diesem Verein alles ehrenamtlich in ihrer Freizeit gemacht haben: das inhaltliche Konzept, die Machbarkeitsstudie, die Prüfung der Finanzierung, die Gespräche mit Fördermittelgebern usw. Sie haben sehr viel Energie in dieses Vorhaben gesteckt. Jetzt haben sie all das zum zweiten Mal gemacht, und das obwohl man sie über zwei Jahre hat warten lassen und obwohl sie zusehen mussten, wie sich aufgrund der gestiegenen Grundstücksverkehrswerte ihr Konzept quasi in Luft auflöste. Unsere Fraktion schätzt das Engagement des Cinématèque Leipzig e. V. sehr; denn es geht hier eben nicht um Gewinnabschöpfung, sondern darum, dass sich engagierte Menschen für Kultur in der Stadt Leipzig einsetzen. Und das sollten wir und die Stadt wirklich unterstützen, heute durch den Beschluss des Antrags in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts, zu dem ich Sie um Zustimmung bitte. (Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister Prof. Dr. Fabian) Abschließend noch so viel. Nachdem wir dieses Konzeptverfahren noch einmal haben Revue passieren lassen, finden wir: Im Hinblick auf die Ergebnisse und den Ablauf sollte die Stadt noch einmal ganz genau überlegen, wie und ob sie städtische Immobilien zukünftig überhaupt noch veräußert oder ob die Vergabe in Erbbaupacht mit einem vernünftigen Zinssatz nicht ein besseres Modell wäre, um tragfähige und auch ernst gemeinte Konzepte mit den Immobilien umzusetzen. - Vielen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Körner. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Seite |6 Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fabian! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich sind wir an dem Punkt, wo wir die Unterstützung für das Filmkunsthaus deutlich machen können. Meine Vorrednerin ist ja schon ausführlich darauf eingegangen, aber es ist doch schon immer wieder überraschend, wie lange Initiativen um Akzeptanz für ihre Vorhaben kämpfen müssen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere Wortwünsche? - Herr Danckwardt. Weil sich die Cinématèque an der Ausschreibung der ehemaligen „Skala“ beteiligt hatte, war es lange Zeit überhaupt nicht möglich, sie einzuladen, weil sie im Bewerbungsverfahren steckte. Wir sahen, wie die Preise stiegen, und mit der „Skala“ wurde es dann nichts mehr. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Heute nicht. Das kann gegebenenfalls im Ausschuss noch einmal nachgefragt werden. Jetzt hat sie uns im Kulturausschuss ein Konzept für den neuen Standort vorgelegt. Ich denke, alle waren sehr beeindruckt von dem, was sie erarbeitet hat und was sie sich zutraut. Es freut mich sehr, dass auch vom Freistaat positive Signale kamen. Ich denke, es wäre schäbig, wenn die Stadt jetzt nicht einen Weg findet, sie stärker zu unterstützen, statt nur abzuwarten und zu sagen: Mal sehen, ob die das hinbekommen. In der naTo ist sie zwar gern geduldet; aber es ist doch relativ eng. Dort kann sie das Konzept nicht annähernd so umsetzen, wie sie es uns jetzt vorgestellt hat, weil das auch spartenübergreifend funktionieren soll. „Filmkunsthaus“ heißt nicht nur, dort einen Film zu gucken und vielleicht noch darüber zu reden. Vielmehr sollen dort auch noch andere Sparten aktiv werden können. Diese Idee finden wir genial. Sie hat einen langen Atem bewiesen, sie hat das alles ausgehalten. Jetzt hat sie uns ein Konzept vorgelegt, das eine tragfähige Idee beinhaltet. Deshalb ist die Stadt aufgefordert - wie auch in dem gemeinsamen Antrag der drei Fraktionen formuliert ist -, dieses Vorhaben zu unterstützen. Vielen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Kollegin Gehrt, ich möchte Ihnen ausdrücklich für Ihre Ausführungen danken, auch in Bezug auf die „Skala“, und noch einmal betonen, dass neben der Fraktion DIE LINKE auch wir Grüne in der öffentlichen Sitzung des Grundstücksverkehrsausschusses der damaligen Vorlage nicht zugestimmt haben. Ich hoffe, dass wir bei Konzeptvergabeverfahren künftig einen Weg finden, dass Vorhaben nicht blockiert oder verschleppt werden, sondern bei Vorhaben, die im Sinne der Stadt sind, vermehrt das Erbbaurecht zur Anwendung kommt. - Danke. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Ich habe nur eine Bitte. Es gab ja ziemlich heftige Vorwürfe in Richtung Verwaltung. Vielleicht kann sich mal ein Vertreter der Verwaltung dazu äußern. Gibt es weitere Wortwünsche? - Ich sehe keine weiteren Wortwünsche. Die einreichenden Fraktionen stellen den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung. Wer diesem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunkts zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Mit Mehrheit so zugestimmt. 15.5 Mieterstrom - Projekte zügig umsetzen (VI-A-04650) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.5.1 dazu VSP (VI-A-04650-VSP-01) Einreicher: Oberbürgermeister 15.5.2 dazu ÄA (VI-A-04650-ÄA-02) Einreicher: SPD-Fraktion Wird das Wort dazu gewünscht? - Herr Volger. (Übergabe der Sitzungsleitung an Oberbürgermeister Jung) Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Was wollten wir mit unserem Antrag zum Mieterstrom erreichen? Dass sich die Stadtwerke damit beschäftigen und ein neues Geschäftsfeld entwickeln, das nicht nur ihnen, sondern auch den Mietern Vorteile bietet. Dafür wurde eigens ein Gesetz erlassen. Solarer Mieterstrom rechnet sich nunmehr für Wohnungseigentümer, Solaranlagenbetreiber, Mieter und Energieversorger gleichermaßen. Im Vergleich zur reinen Netzbelieferung muss für den Direktstromanteil zwar die volle EEG-Umlage bezahlt werden, dafür aber keine Stromsteuer oder sonstige mit der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes verbundene Abgaben und Netzentgelte. Außerdem erhält der Anlagenbetreiber ab dem Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes auch noch einen Zuschlag auf den Direktstrom. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Seite |7 Die neue Förderung dürfte in den nächsten Jahren Tausenden Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom ermöglichen und schafft so die Basis für attraktive neue Geschäftsmodelle der alten und neuen Energiewirtschaft im Rahmen einer umweltfreundlichen Quartiersversorgung sowie interessante Möglichkeiten der Kundenbindung. Hier müssen die Stadtwerke vorangehen; denn die Vorteile liegen auf der Hand: Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker hat das Wort. Erstens für den Immobilienbesitzer: Wertsteigerung der Immobilie durch nachhaltige Energiegewinnung, Steigerung der Mieterbindung, Senkung der Mietnebenkosten und Imagegewinn durch positive Aufmerksamkeit. Uns ist Folgendes wichtig: Wir halten Mieterstrommodelle für eine gute Möglichkeit, die dezentrale Energieversorgung in Leipzig auszubauen. Deswegen würden wir uns freuen, wenn sie erfolgreich sind. Sie dürfen aber nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen bei SWL oder KWL führen. Ich glaube, das wäre auch nicht in Ihrem Interesse. Wir haben das in unserem Änderungsantrag noch einmal klargestellt. Da er jetzt übernommen wurde, freuen wir uns auf eine breite Zustimmung hier im Rat. - Danke. Zweitens für Mieterinnen und Mieter: durch entfallende Netzentgelte und Abgaben sinkende Mietnebenkosten, direkt erlebbare Stromversorgung, sichere und umweltfreundliche Versorgung, attraktiver Ökostromtarif. Trotzdem bleibt weiterhin die freie Versorgerwahl. Drittens für die Umwelt: dezentrale Energieversorgung und Entlastung der Netze, 100 Prozent Ökostrom und Einsparung von CO2. Und - nicht zu vergessen - viertens: Bei den Stadtwerken wäre eine Marge bei der Installation oder Betreibung der Anlage möglich. Fakt ist aber: Das Mieterstromgesetz ist nunmehr sieben Monate in Kraft, und es wurde kein einziges Mieterstromprojekt von den Stadtwerken und der LWB realisiert, stattdessen aber von einer Energiegenossenschaft. Die Stadtwerke als kommunaler Energiedienstleister sollten hier ihre Anstrengungen enorm steigern und im Bereich Kundenbindung und Zukunftssicherheit vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Energiewirtschaft und Innovationsbereitschaft einen deutlichen Schritt nach vorn machen. Dafür sind insbesondere die eigenen Dächer und die der LWB und der Stadt Leipzig prädestiniert. - So weit, so gut. Nachdem uns nun in den Ausschüssen in den letzten Wochen vonseiten der Stadtwerke und der LWB berichtet wurde, dass entsprechende kooperative Pilotprojekte kurz vor der Realisierung stehen, sind wir etwas entspannter und sehen die beiden auf dem richtigen Weg. Punkt 1 unseres Antrags hat sich damit erledigt und wird hiermit zurückgezogen. In Punkt 2 übernehmen wir die Formulierung des Änderungsantrags der SPD, uns einen entsprechenden Bericht über die Umsetzung der Pilotprojekte zukommen zu lassen. Ich glaube, der Zeitpunkt dafür ist richtig gewählt, sodass wir den übernommenen Änderungsantrag der SPD abstimmen lassen können. - Vielen Dank. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Zunächst vielen Dank, dass Sie unseren Änderungsantrag übernehmen. Damit erübrigt sich ein Großteil meiner Rede. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Herr Volger, Sie haben Punkt 1 Ihres Antrags eben zurückgezogen und in Punkt 2 den SPD-Änderungsantrag übernommen. Damit stimmen wir jetzt den Antrag in der Fassung des SPD-Änderungsantrags ab. Ich bitte um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen. 15.6 Aufhebung der Sperrstunde nach Sächsischem Gaststättengesetz (VI-A04694) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.6.1 dazu ÄA (VI-A-04694-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion 15.6.2 dazu VSP (VI-A-04694-VSP-02) Einreicher: Dezernat Umwelt, Sport Ordnung, 15.6.3 dazu ÄA (VI-A-04694-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Freibeuter Dazu wurde auch eine Petition übergeben. Diese wurde bei der Vorberatung des Antrags berücksichtigt. Bitte schön, Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Heute sprechen wir mit der Sperrstunde über ein Relikt, Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 das mit Fug und Recht als mittelalterlich bezeichnet werden muss, und das im wahrsten Sinne des Wortes. Wie wir wissen, hatte ab dem Spätmittelalter die sogenannte Sperrstunde als staatlich verordnetes Schließen von Wirtshäusern, Geschäften und Läden tatsächlich das Ziel, die Städte „herunterzufahren“, die Menschen nach Hause zu treiben und die Ruhe zum Beispiel durch Nachtwächter zu überwachen. Später wurden auch gesundheitspolitische Ziele mit der Sperrstunde verknüpft: Gegen das aufkommende Komatrinken, bekannt aus britischen Pubs bis Anfang der 2000er-Jahre, wurden Ausschankstopps verhängt. All dies ging aber mehr oder weniger nach hinten los. Wie wir wissen hat sich die Philosophie vom starken Staat, der tief in die Privatsphäre und Belange von Menschen eingreift, inzwischen ein wenig geändert. Die Sperrstunde hat in unseren Zeiten, wo das Feiern oft erst nach Mitternacht beginnt und bis in die frühen Morgenstunden dauert, wo sich Arbeitszeiten und Lebensrhythmen verschieben, ihre Funktion vollends verloren, auch wenn sie heute schon auf ein Minimum reduziert ist. Wir sind der Meinung, dass es nur folgerichtig ist, sich überflüssigen und gängelnden Relikten zu entledigen. Wir kennen auch die Rechtslage. Der Bund schreibt hier nichts vor. Zwar existiert seit der Föderalismusreform in den Ländern eine gesetzliche Regelung; aber diese lässt den Kommunen Spielraum, die Sperrstunde aufzuheben. Der Anlass des gemeinsamen Antrages von SPD, LINKEN und Grünen dürfte hinlänglich bekannt sein - das ging auch gestern noch einmal durch die Presse -: Im Juni letzten Jahres wurde das Institut für Zukunft, ein renommierter Klub in der Leipziger Südvorstadt, vom Ordnungsamt per Post aufgefordert, von nun an die Sperrstunde einzuhalten. Das hieße in der Konsequenz für den Klub: Licht an, Musik aus, Gäste raus, zumindest zwischen 5 und 6 Uhr. Dass kein Gast eine Stunde später dort wieder einkehrt und weiterfeiert, das kann sich jeder klar denkende Mensch sicher vorstellen. Dass der Peak bei elektronischen Musikveranstaltungen, wie sie im IfZ stattfinden, zwischen 5 und 6 Uhr liegt, mag vielleicht für manchen hier im Saal befremdlich sein; das ist aber so. Diejenigen, die sich damit beruflich befassen, nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Sicherheitsbehörde im Ordnungsamt, wissen augenscheinlich nichts davon und haben mit ihrem Schreiben an das IfZ das wirtschaftliche Aus dieses Klubs in Kauf genommen. Hintergrund der Gängelung des IfZ - das wissen Seite |8 wir - waren angebliche Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, die auch nach näheren Untersuchungen des Ordnungsamtes weder qualifiziert noch in irgendeiner relevanten Weise quantifiziert werden konnten. Der Fall des IfZ ist nicht nur der entscheidende Stein des Anstoßes, die Sperrstunde in Leipzig ad acta zu legen, sondern könnte auch Anlass sein, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des für Gewerbe zuständigen Sicherheitsamtes Weiterbildungen zu den Themen „Fairer und rechtskonformer Umgang mit Gewerbetreibenden“ und „Zeitgenössische Partykultur“ nahezulegen. Lassen sie mich an dieser Stelle auch noch einmal beleuchten, wie widersprüchlich die Stadtverwaltung mit dem Thema Sperrstunde umgegangen ist. An den verschiedensten Stellen warb die Stadt Leipzig in den letzten Jahren damit, die Sperrstunde nicht mehr anzuwenden: angefangen beim ehemaligen Oberbürgermeister Tiefensee, der im Zuge der Olympiabewerbung Leipzig damit schmückte, bis hin zur Imagebroschüre „Leipzig lohnt sich“ oder den Wirtschaftsberichten 2016, 2015 und 2014. Der in zahlreichen Publikationen verwendete Satz „Und das Beste: Das junge Leipziger Nachtleben kennt keine Sperrstunde“ fand sich bis Juni 2017 also bis zum Beginn dieser Provinzposse mit dem IfZ - auch auf der Internetseite der Stadt Leipzig, wurde dann aber ganz offensichtlich vor dem Hintergrund des wachsenden medialen Interesses an dem Thema getilgt. Aufgrund der medial beachteten Gängelei des IfZ kassierte die Stadtverwaltung also wirtschaftsfreundliche Aussagen, mit denen sie sich über Jahre hinweg schmückte. Daraus kann man nur schlussfolgern: Zum Anlocken von Investorinnen und Investoren sowie Touristinnen und Touristen soll die Bürokratie niedrig gehalten werden oder zumindest der Anschein erweckt werden. Das soll aber nicht für Menschen gelten, die sich hier für ein anspruchsvolles, für ein kulturvolles, für ein lebendiges Nachtleben in dieser Stadt engagieren. Mit Verlaub, das finde ich rückgratlos und eine falsche Prioritätensetzung. So oder so: Es ist gut, wenn auch etwas spät, dass wir heute die Debatte um die Aufhebung der Sperrstunde führen. Es wurde schon erwähnt, dass dazu eine Petition übergeben wurde. Sie hat 8.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Gestern fand eine Pressekonferenz dazu statt. Sicherlich verfolgen viele mit dem Thema befasste Menschen heute diese Stadtratssitzung. Eine Mehrheit für den Antrag ist ja abzusehen. Ganz kurz die Sicht der Linksfraktion zu den Änderungsanträgen: Wir halten den CDU-Antrag für überflüssig, weil wir den Verwaltungsstandpunkt Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 zur Abstimmung bringen werden. Wir finden auch den Antrag der Freibeuter überflüssig und werden dem ebenfalls nicht zustimmen. - Vielen Dank. Seite |9 besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. Damit wäre den Regelungen des Gaststättengesetzes Genüge getan, und wir hätten hoffentlich Rechtssicherheit. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Oberbürgermeister Jung: Herr Oberstadt. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne! Braucht Leipzig eine Sperrstunde? Aus meiner Sicht nicht. Ein Fraktionskollege hat eben gefragt: Wer geht denn erst 23 Uhr in einen Klub? Als ich noch ein bisschen jünger war - jetzt gehe ich ja schon auf die 40 zu -, bin ich auch das eine oder andere Mal erst früh um 7 Uhr aus dem Conne Island oder einer anderen Disko herausgestolpert. Auch ich war zu späten Nacht- bzw. frühen Morgenstunden in Klubs. Aus meiner Sicht brauchen wir die Sperrstunde nicht. Ebenso wie Frau Nagel halte ich die Sperrstunde für ein Relikt vergangener Tage. Ich möchte natürlich nicht verhehlen, dass es Lärmschutzprobleme im Umfeld von Diskos, Klubs oder Kneipen mit Freisitz geben kann. Dagegen greifen jedoch andere gesetzliche Regelungen, an die sich die Einrichtungen auch halten müssen. Eine Sperrstunde nur für eine Stunde vorzusehen, hilft wenig bis gar nichts; sie kann sogar genau das Gegenteil bewirken. Soweit ich weiß, wurde die Sperrstunde ursprünglich eingeführt, damit Diskos, Kneipen, gastronomische Einrichtungen einfach auch mal durchwischen, mal sauber machen können. Ich glaube nicht, dass wir Unternehmerinnen und Unternehmern vorschreiben müssen, wann sie ihren Laden sauber machen. Ob sie reinigen, überprüft regelmäßig - so hoffe ich - das Gesundheitsamt und nicht das Ordnungsamt. Unsere Stadt wirbt mit dem quirligen Nachtleben, und dazu gehört eben auch, dass Leipzig bisher keine Sperrstunde kannte. Man könnte auch sagen: Zur Leipziger Freiheit gehört auch, dass man drei Tage wach sein kann. Das ist einer der Faktoren, warum Leipzig so attraktiv und beliebt ist. Wie wir gerade lesen konnten, hat Leipzig inzwischen mehr Einwohner als Essen und wird wahrscheinlich demnächst noch vor Dortmund liegen. Wir freuen uns, dass mit dem Verwaltungsstandpunkt gangbare Lösungswege gesucht werden sollen. Aus unserer Sicht hätte man es bei dem Verfahren, das 27 Jahre lang galt, belassen können, nämlich die Sperrstunde auszusetzen bzw. zu dulden, wie es läuft. Nun bietet der Verwaltungsstandpunkt die Möglichkeit an, mittels einer Rechtsverordnung die Sperrstunde für Leipzig aufzuheben, indem Gastronomen und Klubbetreiber aufgefordert werden, zu begründen, dass dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht oder dass Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Inhaltlich sind wir uns, glaube ich, alle einig: Eine allgemeine Sperrstunde zwischen 5 und 6 Uhr wird unserer Stadt, die mit „Hypzig“ beworben wird, nicht gerecht. Weder für die Betreiber der Klubs ist das förderlich noch für den Anspruch auf eine ruhige Nacht. Ich sage einmal so: Wer zwischen 5 und 6 Uhr noch nicht schläft, hat andere Probleme, die auch nicht mit einer Sperrstunde zwischen 5 und 6 Uhr zu beheben sind. Hier sind Einzelfallregelungen um einiges besser. Gemäß Sächsischem Gaststättengesetz ist es zulässig, Schließzeiten von Klubs wegen Ruhestörungen zu regeln. Wir haben unseren Änderungsantrag gestellt, weil Ihr gemeinsamer Antrag formell an einigen handwerklichen Mängeln leidet. Schon des Öfteren haben sich hier Redner über die Qualität von Verwaltungsstandpunkten und Vorlagen beschwert, was davon zeugt, dass wir schon einen gewissen Anspruch haben. Diesem Anspruch sollten wir auch selbst gerecht werden. Unsere Anträge sollten schon eine gewisse Qualität aufweisen. Sie wissen vielleicht, dass ich manchmal an der Uni Studenten unterrichte. Dort gibt es den Standardsatz: Ein Blick ins Gesetz hilft der Rechtsfindung. - Nur, in Ihrem Antrag wird das Gesetz noch nicht einmal genau bezeichnet. Da heißt es lediglich: § 9 Absatz 2 Nummer 1. - Aus welchem Gesetz denn bitte? Weiterhin: Für welche Gewerbe soll diese Sperrstunde aufgehoben werden? In Absatz 1 des Sächsischen Gaststättengesetzes werden eben nicht nur Gaststätten und Vergnügungsstätten benannt, sondern auch Rummelplätze, öffentliche Veranstaltungsevents, sogar Spielhallen. Sollen wir für die jetzt auch die Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr aufheben? Ich glaube, das wäre nicht im Interesse der Antragsteller. Oder habe ich damit Unrecht? Es stellt sich auch die Frage: Wie soll die Sperrstunde aufgehoben werden? Das Gesetz schreibt ganz eindeutig vor, dass dafür eine Rechtsverordnung erlassen werden muss. Ich hoffe, Sie wurden nicht davon überrascht, dass im Verwaltungsstandpunkt steht, was das Sächsische Gaststättengesetz vorgibt. Ich bin tatsächlich überrascht, Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 liebe Grüne, dass Sie das so mittragen. Herr Kasek, ein Mitglied und sogar ein Funktionsträger Ihrer Partei, hat die schon genannte Petition verfasst und es um einiges besser gemacht, indem er genau festgehalten hat, wie die Aufhebung der Sperrstunde erfolgen soll. Wie gesagt, ich bin ein wenig verwundert über die Qualität Ihres Antrags. Wir haben unseren Änderungsantrag gestellt, damit Rechtssicherheit geschaffen und diese Rechtsverordnung erlassen wird. Es hilft, glaube ich, nicht, nur den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen - tut mir leid, Herr Oberbürgermeister -, weil es darin nämlich heißt: „gegebenenfalls“. - Das heißt: Wir geben das Verfahren jetzt in die Hände der Verwaltung und gegebenenfalls werden wir irgendwann mal eine Rechtsverordnung sehen. Auch Ihr Antrag, liebe Freibeuter, hilft da nicht wirklich weiter. Sie haben auch ein „Prüf-ob“ drin, was auch mit „gegebenenfalls“ zu übersetzen ist. Das heißt: Es kann auch einfach nichts passieren. Außerdem vergessen Sie, liebe Freibeuter, den zweiten Zusatz des § 9 Absatz 2 Nummer 1, nämlich die örtlichen Verhältnisse. Sie dagegen schreiben: allgemeines Interesse. Es geht in § 9 aber um die öffentlichen Bedürfnisse und die örtlichen Verhältnisse. Sie hatten den VSP und unseren Antrag als Vorlage und das Gesetz zur Hand - Sie haben schließlich einen Juristen in Ihrer Fraktion - und haben dennoch die Qualität nicht eingehalten. Ich hoffe, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Damit gehen wir über die weiche Formulierung des Verwaltungsstandpunkts und des Änderungsantrags der Freibeuter hinaus. Wir wollen eine Rechtsverordnung, die rechtssicher ist und die Leipzig gerecht wird. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich will zunächst auf den gemeinsamen Antrag der drei Fraktionen und abschließend auf Ihren Redebeitrag, Herr Oberstadt, eingehen. Zu den kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten wurde hier schon ausführlich ausgeführt. Ich möchte mich daher auf den ordnungspolitischen Bereich beschränken. Die Sperrstunde ist ein Schildbürgerstreich, wenn es um Lärmschutz und Ordnung in der Stadt geht. Stellen wir uns nur einmal vor, was passieren würde, wenn um 5 Uhr morgens alle alkoholisierten Klubbesucher auf einmal auf Leipzigs Straßen entlassen werden. Hunderte, eher Tausende wür- S e i t e | 10 den auf den Straßen herumlärmen und die öffentlichen Verkehrsmittel gleichzeitig nutzen. - Wir hoffen zumindest, dass sie die nutzen und in diesem Zustand nicht noch Auto fahren würden. Das kann ja wohl kein sinnvoller Beitrag zum Anwohnerschutz und für den Nachtschlaf an den Wochenenden sein. Über die potenziellen Konflikte im ÖPNV bei so vielen Betrunkenen mag man gar nicht nachdenken. Das wäre weder im Sinne von LVB, Polizei oder Ordnungsamt, das wegen Lärmbeschwerden einschreiten müsste obwohl - entschuldigen Sie meine Polemik -: Das Ordnungsamt arbeitet ja gar nicht um 5 Uhr morgens am Wochenende; dem kann es dann eigentlich egal sein. Daher war es völlig richtig, die Sperrstunde in Leipzig jahrelang zu ignorieren. Wer auch immer im Ordnungsamt auf die Idee gekommen ist, dieses Thema jetzt auf die Agenda zu setzen, kann dies nicht aus gesundem Menschenverstand gemacht haben, sondern wollte vermutlich einfach nur rumstänkern. Erklärbar und zum Vorteil der Stadt und der Bürger*innen war das auf jeden Fall nicht. Manchmal ist es besser, von Verwaltungsseite einfach mal nichts zu machen. Darin hat die Verwaltung ja reichlich Erfahrung. Aber sei es drum. Wir müssen uns nun heute damit beschäftigen. Zum Glück hat die Dezernatsspitze im Gegensatz zum Ordnungsamt erkannt, dass wir eine Lösung brauchen, und einen sinnvollen Verwaltungsstandpunkt abgegeben, den wir jetzt auch zur Abstimmung stellen. Wir hoffen auf eine baldige Vorlage durch die Verwaltung. Die Änderungsanträge von CDU und Freibeutern sehen wir als redundant an, da sie das Anliegen nur mit anderen Worten umschreiben. Wir freuen uns natürlich trotzdem über Ihre Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. Nun zu Ihnen, Herr Oberstadt. Wir, die drei antragstellenden Fraktionen, haben im Vorfeld natürlich auch mit der Verwaltung Rücksprache gehalten. Sie haben uns handwerkliche Mängel vorgeworfen. Dem halte ich entgegen: Der Antrag umreißt das Anliegen, das wir haben. Wir wissen auch, dass mit einem Antrag noch lange keine Rechtsverordnung vonseiten der Verwaltung geschrieben wurde. Die Verwaltung braucht dafür auch die Zuarbeit vonseiten der Klubbetreiber, um eine rechtliche Grundlage zu haben, diese zu erlassen. Von daher: Wir waren in enger Abstimmung mit der Verwaltung. Unser Antrag ist mit Absicht ein wenig breit und vage formuliert, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, uns eine rechtssichere Formulierung vorzuschlagen. Das wird in näherer Zukunft erfolgen. Die Verwaltung wird nach der Zuarbeit durch die Klubbetreiber - wir haben gestern in der PK gehört, dass sie aktuell dabei sind - diese Rechtsverordnung in den Stadtrat einbringen, die Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 wir dann hier beschließen können. Ich hoffe, dass dann auch Ihre rechtlichen Bedenken, Herr Oberstadt, ausgeräumt werden und wir einen gemeinsamen Beschluss hier im Stadtrat fassen können. Egal, ob wir heute den Verwaltungsstandpunkt beschließen, den wir zur Abstimmung stellen, oder Ihren Antrag: Letztlich haben wir doch alle dasselbe Anliegen. Es ginge nur um Wortklauberei, wenn das gegeneinander abgestimmt würde. Ich kann Sie daher nur bitten, Ihren Antrag zurückzuziehen, damit wir alle gemeinsam mit der Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt ein starkes Signal für die Abschaffung der Sperrstunde geben können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Änderungsantrag nimmt den Gedanken des Gaststättengesetzes konsequent auf, nämlich zu prüfen, ob überhaupt das Bedürfnis für eine Sperrstunde vorliegt. Insofern wundert es mich, dass Frau Nagel das so heftig kritisiert hat; denn unser Antrag denkt das nur konsequent zu Ende, nämlich von Gesetzesseite heranzugehen - da hat Herr Oberstadt recht - und es auf dieser Ebene zu regeln. Für uns alle ist es kein Geheimnis - ich glaube, da sind wir uns einig -, was sich die Öffentlichkeit wünscht und was wir uns für diese Stadt wünschen. Insofern erfüllt die Sperrstunde nur noch eine Alibifunktion. Herr Zenker hat recht: Mal feucht durchzufeudeln oder die Klos zu putzen, das wird nicht morgens zwischen 5 und 6 Uhr am Wochenende passieren, sondern eher an den Schließtagen der Klubs, genauso wie die Lärmbelästigung zwischen 3 und 4 Uhr nicht kleiner ist als die zwischen 5 und 6 Uhr. Bei Klubs konzentrieren sich Öffnungs- und Schließzeiten jeweils auf einen kompakten Zeitraum. Bei Bäckern ist das anders, ebenso bei Klamottengeschäften. Von daher ist es einfach müßig, darüber zu diskutieren, ob das noch zeitgemäß ist. Es sollte der jeweiligen Branche angepasst sein. Das Gaststättengesetz lässt ja auch ausdrücklich zu, dass die Klubs das so handhaben können, wenn wir es regeln. Insofern sollte es den Betreibern überlassen bleiben, ob es künftig zum Beispiel am Wochenende „durchgehend“ heißt. - Der geschätzte Kollege Bär lebe hoch, hoch, hoch. Ich muss mal kurz eine Wette einlösen, entschuldigen Sie bitte. Von daher bitte ich den zumindest juristisch durchgeprüften Änderungsantrag unserer Fraktion zu übernehmen, damit wir hier zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen. - Danke schön. S e i t e | 11 Oberbürgermeister Jung: Noch eine Wortmeldung von Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Vorredner haben viel über die Betreiber von Gaststätten geredet und wenig über die Besucher der Gaststätten. Daher hat man mir als bekennende Nachteule angeraten, auch mal aus Sicht der Besucher dieser Gaststätten ein paar Takte dazu zu sagen. Keine Angst! Ich werde jetzt keine großen Jokes aus meinem Leben erzählen. Dafür würden die zwei Minuten bei weitem nicht reichen, obwohl einige dieser Jokes bestimmt hier zur Unterhaltung beitragen und die doch etwas trockene Stadtratssitzung auflockern würden. Einen möchte ich aber doch erzählen. Als ich in Saarbrücken studiert habe, gab es noch eine ganz strenge Sperrstunde, nämlich 24 Uhr. In dem Stammlokal, in dem ich damals als Studentin unterwegs war, kam immer relativ pünktlich um 24 Uhr die Polizei vorbei - ich weiß nicht, ob das hier in Leipzig auch so ist - und hat gesagt: Auch der Gast macht sich strafbar. - Das hat dazu geführt, dass in der Kneipe die Vorhänge zugezogen worden sind und sich die Gäste, weil sie wussten, dass die Polizei in einer Viertelstunde wiederkommt, unter dem Flipper versammelt haben und ganz leise waren, bis der zweite Kontrollgang der Polizei vorüber war. Danach haben wir weitergefeiert. Also: Zum einen haben wir die Sperrstunde letztlich doch umgangen, zum anderen wurde uns dadurch ein unwürdiges Verhalten aufgezwungen. Als zutiefst liberaler Mensch bin ich der Meinung: Jeder sollte selbst entscheiden, wann er wo ein Bier trinken geht, ob er zu Hause bleibt oder ob er die Nacht durchfeiert oder ob er morgens irgendwohin geht. Das sollten wir dem Bürger selbst überlassen. In diesem Sinne ist es ganz dringend notwendig für eine weltoffene Stadt wie Leipzig, dass diese Sperrstunde fällt. Sie stammt noch aus einer Zeit, als es nur drei Fernsehprogramme gab und ab 24 Uhr auf allen drei Programmen nur noch das Testbild gesendet wurde. Auch das hat sich inzwischen geändert. Heute kann man rund um die Uhr fernsehen, auf 100 bis 150 Kanälen, je nachdem, welchen Anbieter man gewählt hat. Daher sollte man bei der Kneipenvielfalt in Leipzig als mündiger Bürger auch entscheiden können, wann und wo man sein Bier trinken gehen will. Ich nehme Einladungen gerne entgegen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Das unterscheidet Saarbrücken von Leipzig, Frau Witte. Unsere Polizei hat keine Zeit für Zweitkontrollgänge in Klubs. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Ich denke, der Worte sind genug gewechselt. Wir sollten jetzt zur Abstimmung kommen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein! Abstimmung über den Änderungsantrag der Freibeuter. Bitte geben Sie jetzt Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 4 - 55 - 0. Abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 17 - 38 - 3. Abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 55 - 0 - 6. So beschlossen. 15.7 Zugang zur psychiatrischen Behandlung von Migrant/innen und Geflüchteten: Öffnung der SprInt-Mittel für die ärztliche Versorgung durch den Verbund gemeindenahe Psychiatrie (VI-A04713) Einreicher: Migrantenbeirat S e i t e | 12 sprachliche und kulturelle Barriere relativ hoch; es kommt zu Verständigungsschwierigkeiten. Wir wissen von beteiligten Fachkräften, aber auch von Migrant*innenorganisationen und den Migrant*innen selbst, dass in der Vergangenheit aus diesem Grund Behandlungen abgebrochen worden sind, was zum Teil zu erheblichen Folgeproblemen und auch zu finanziellen Belastungen geführt hat: für unsere Stadtgesellschaft, für die Kommune und nicht zuletzt auch für die Personen selbst. Deswegen plädieren wir dafür, dass die SprIntMittel für die Versorgung durch den Verbund gemeindenahe Psychiatrie geöffnet werden und darüber hinaus das Budget erhöht wird. Es gibt dazu einen Verwaltungsstandpunkt, der die Summe von 30.000 Euro, die wir beantragt haben, halbiert, also 15.000 Euro für das aktuelle Jahr vorsieht. Wir haben in der letzten Beiratssitzung darüber beraten. Der Leiter des Verbundes war dort zugegen und hat uns seine Einschätzung dargelegt. Er geht - Stand jetzt - davon aus, dass die Mittel in Höhe von 15.000 Euro für das laufende Jahr erst einmal ausreichen sollten. Dem haben wir uns als Migrantenbeirat angeschlossen. Ich würde Sie bitten, sich dieser Argumentation ebenfalls anzuschließen und dafür zu votieren. - Danke sehr. 15.7.1 dazu VSP (VI-A-04713-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen? - Frau Witte. 15.7.2 dazu ÄA (VI-A-04713-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion 15.7.3 dazu ÄA (VI-A-04713-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Freibeuter Nach meiner Information bringt Herr Karadeniz den Antrag ein. - Bitte schön. Karadeniz (Migrantenbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin heute im Namen des Migrantenbeirats hier, um Ihnen unseren Antrag kurz zu erläutern. Darin geht es um den Zugang zur psychiatrischen Behandlung von Migrant*innen und Geflüchteten, konkret um die Öffnung der SprInt-Mittel für die ärztliche Versorgung durch den Verbund gemeindenahe Psychiatrie. Wir haben einen Beschlussvorschlag eingereicht, der darauf gründet, dass wir insbesondere bei Migrant*innen und bei Menschen mit Fluchtgeschichte ein erhöhtes Risiko, psychisch zu erkranken, wahrgenommen haben, was auch mit belastbaren Zahlen seitens der Psychosozialen Zentren unterlegt ist. Trotz des großen Bedarfs gibt es eine Zugangsbarriere zu einer adäquaten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung dieser Menschen. Wie Sie sich denken können, ist die Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne! Wir halten es für sehr wichtig, dass insbesondere Migrantinnen und weibliche Flüchtlinge ihr Trauma psychiatrisch aufarbeiten können, nachdem sie hier angekommen sind. Die Arbeit, die dafür zu leisten ist, ist von ihrer Wichtigkeit nicht zu unterschätzen. Für eine psychiatrische Behandlung ist jedoch erforderlich, dass man miteinander reden kann. Nicht nur die Sprachbarriere gilt es zu überwinden - dafür braucht man einen Dolmetscher -, sondern auch die kulturelle Barriere; denn die kulturellen Bedingungen, unter denen die Geflüchteten aufgewachsen sind, unterscheiden sich zum Teil erheblich von den kulturellen Bedingungen, unter denen wir aufgewachsen sind. Hierfür bedarf es einer sehr sensiblen und kompetenten Dolmetscherarbeit, die sowohl das Gespräch zwischen Psychiater und Patienten vermittelt als auch die Besonderheiten der kulturellen Unterschiede berücksichtigt. Wir haben einen Änderungsantrag gestellt, weil wir der Meinung sind, dass es optimal wäre, wenn die Beschlusspunkte 1 und 2 des Verwaltungsstandpunkts und der Beschlusspunkt 3 des CDU- Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Änderungsantrags in den Antrag übernommen werden. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte auf die beiden Änderungsanträge, die heute dazu vorliegen, eingehen. Zunächst zu unserem Änderungsantrag. Wir als CDU-Fraktion erkennen natürlich die Notwendigkeit an, dass eine psychische Erkrankung eine Erkrankung wie jede andere ist und daher auch einer Behandlung bedarf, für die Dolmetscherleistungen erbracht werden müssen. Gerade deshalb sollte es hier keine Unterschiede geben zu ärztlichen Leistungen, für die die Übersetzerkosten von den Krankenkassen übernommen werden. Tatsächlich ist es so, dass nur für Therapien in Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Wir finden, das kann nicht sein. Das benachteiligt Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wir sind deshalb nicht dafür, dass hier noch ein Topf aufgemacht wird und die Stadt - also Leipzig; das gilt aber auch für alle anderen Städte - in die Bresche springt, obwohl es, auch um der Gleichheit willen, eine andere Lösung geben müsste. Aus diesem Grund bitten wir, den Antrag der Freibeuter punktweise abzustimmen. Ich kündige schon jetzt an, dass wir dem nicht zustimmen können, weil in den ersten beiden Beschlusspunkten der Verwaltungsstandpunkt übernommen wird. Wie gesagt: nicht, weil wir den vorhandenen Bedarf nicht anerkennen oder weil wir den Menschen das Geld vorenthalten wollen, sondern weil wir prinzipiell der Meinung sind, dass die Krankenkassen dafür zuständig sind. Wir möchten, dass die Stadt sich dafür einsetzt, dass das auch so kommt. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi. Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): An dieser Stelle möchte ich ein Missverständnis bei der CDU ausräumen. SprInt-Leistungen sind Leistungen für Geflüchtete, und Geflüchtete sind über das Sozialamt krankenversichert, zumindest in der ersten Zeit, in der sie hier leben. Das heißt: Für diese Gruppe von Menschen können die Krankenkassen bisher leider noch nicht die Kosten bei Ärzten übernehmen. S e i t e | 13 Darüber hinaus ist mir nicht bekannt, dass Krankenkassen generell Übersetzerleistungen übernehmen. Mir ist aber sehr wohl bekannt, dass Menschen selbst für die Übersetzerkosten aufkommen müssen, zum Beispiel in der Uniklinik, und zwar auch dann, wenn sie Übersetzer vorher gar nicht eingefordert haben, und dass sie auch bei vielen anderen Ärzten nur dann einen Übersetzer bekommen, wenn sie sich bereit erklären, die Kosten selbst zu übernehmen. Also: Es ist in der Tat nicht so, dass Krankenkassen die Übersetzerkosten übernehmen. Es wäre schön, wenn es so wäre. Genau aus diesem Grund ist dieser Antrag so wichtig. Und doch ist er leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. In 2015 gab es in Sachsen 8.000 bis 10.000 Geflüchtete mit posttraumatischer Belastungsstörung; ein großer Teil von ihnen lebte in Leipzig. Hinzu kommen viele Menschen mit anderen psychischen Erkrankungen, bei denen eine ärztliche Behandlung möglich wäre, leider aber nur in ganz wenigen Fällen wirklich adäquat stattfinden kann. Ja, es gibt viele Hürden. Eine ist die Sprache. Warum ist Sprache so wichtig? Sprache ist vor allem an dem Punkt wichtig, wo es um die einfache Kommunikation geht: das Schildern von Beschwerden, die Diagnose und vor allem die Verabreichung von Medikamenten. Ich glaube, wir alle müssen keine medizinischen Fachleute sein, um zu wissen, dass es besonders bei Psychopharmaka wichtig ist, dass der Arzt dem Patienten deutlich machen kann, wie er die Tabletten einzunehmen hat, dass aber auch der Patient verstehen muss, wie er die Tabletten einzunehmen hat. Hier geht es um die ärztliche Versorgung von Patienten durch den Verbund gemeindenahe Psychiatrie. Das heißt: Es geht nur um einen ganz kleinen Teil der behandlungsbedürftigen Menschen. Das ist wirklich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Umso wichtiger ist es, hier einen Schritt voranzumachen. Umso sinnvoller wäre es, den CDU-Antrag, wie von den Freibeutern vorgeschlagen, als Beschlusspunkt 3 zu ergänzen. Vielleicht schaffen wir es ja, dass die Krankenkassen das für alle bezahlen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zum Änderungsantrag der Freibeuter, der den Verwaltungsstandpunkt plus den CDUAntrag zur Abstimmung stellt. Es war punktweise Abstimmung beantragt. Beschlusspunkt 1: Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Abstimmung: 39 - 21 - 0. So beschlossen. Beschlusspunkt 2: Ich bitte um Stimmabgabe. Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 40 - 21 - 0. Beschlusspunkt 3: Stimmen Sie bitte jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 57 - 0 - 3. So beschlossen. Damit entfällt die Abstimmung über die anderen beiden Anträge. 15.8 Für eine Novellierung des Wohngeldgesetzes (VI-A-04720) Einreicher: Fraktion Freibeuter 15.8.1 dazu VSP VI-A-04720-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wortwünsche? - Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Bevor mir jemand vorwirft, ich hätte vergessen, das zu erwähnen: Natürlich bin ich auch Präsident von wohnungswirtschaftlichen Verbänden. - Wir diskutieren seit Jahren in dieser Stadt über sozialen Wohnungsbau. Wir diskutieren seit Jahren in dieser Stadt und in diesem Land, der Bundesrepublik, über knapper werdenden Wohnraum. Wir diskutieren aber ganz wenig darüber, dass nur wenige Kilometer außerhalb der großen Städte ganz viel Wohnraum leer steht, dass es dort noch Mieten von 4 bis 4,50 Euro und manchmal noch weniger gibt. Die Indikatorenliste des Freistaates für die Voraussetzungen zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus enthält sehr viele Zahlen, die zunächst verwirren, aber aufzeigen: Es gibt Regionen im Freistaat mit Leerständen von 25 bis 30 Prozent in den Kernbereichen. Es gibt aber auch die großen Städte wie Dresden, Leipzig, zunehmend auch Chemnitz und den Speckgürtel drum herum, die im Bereich des MDV liegen und vom S-Bahn-Netz Mitteldeutschland profitieren, wo es kaum noch Leerstand gibt. - Das konnten Sie heute auch in der LVZ nachlesen. Warum sage ich das? Weil wir Freibeuter sozialen Wohnungsbau für das falsche Instrument halten, um Wohnraumknappheit und steigenden Mietpreisen im frei verfügbaren Markt zu begegnen. Was wir alle - von links bis rechts in diesem Rat, wobei ich das nicht politisch, sondern örtlich meine - vermeiden wollen, sind Segregation und abgehängte Stadtteile, wie wir sie leider auch in dieser Stadt in großer Zahl haben. Wir wollen durchmischte Quartiere. Und dennoch diskutieren S e i t e | 14 wir in dieser Stadt über ein Instrument, das bereits in der alten Bundesrepublik zu großen Fehlern wie Fehlbelegungsquoten von 50 Prozent oder Ghettoisierung geführt hat. Wenn Sie sich die Bilder großer Städte anschauen, wissen Sie, wovon ich spreche. Wenn wir all die Ziele, die wir verfolgen, erreichen wollen, wenn wir keine Konkurrenz wollen zwischen staatlich gefördertem Wohnraum mit Kaltmieten von 6,50 Euro pro Quadratmeter und Wohnraum wie im Leipziger Osten, im Leipziger Norden, teilweise auch im Leipziger Westen, dessen Miete deutlich darunter liegt, wenn wir einen fairen und ausgeglichenen Wohnmietmarkt haben wollen, dann lassen Sie uns darüber nachdenken - hier schaue ich insbesondere in Richtung von Rot und Schwarz -, ob es nicht sinnvoller wäre, diese 2,5 Milliarden Euro, die jetzt vom Bund für die Förderung von sozialem Wohnungsbau bereitgestellt werden sollen, von einer Position des Haushaltes des Bundes in eine andere Position des Haushaltes zu verschieben, nämlich hin zum Wohngeldrecht. Lassen Sie uns darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller wäre, die Rechtsgrundlagen und Bezugsbreite für Wohngeldbezieher zu erweitern und jedem die Möglichkeit zu geben, in der Wohnung, in der er lebt, zu bleiben. Er muss dafür nur einmal im Jahr einen Antrag stellen und prüfen lassen, ob die Voraussetzungen vorliegen, dass sein Wohnraum weiter gefördert werden kann. Derzeit sind die Voraussetzungen in Sachsen dergestalt, dass er nur einmal, nämlich bei Einzug, einen Wohnberechtigungsschein vorlegen muss und dann 15 Jahre dort wohnen bleiben kann. Das führt unter dem Strich dazu, dass durch Herrn Doktor und Frau Professor, die dreimal im Jahr Urlaub in Peru machen können, Sozialwohnungen blockiert werden, die für andere zur Verfügung stehen sollten. Ich kenne das aus meiner persönlichen Beratung von Eigentümern nur zu gut, auch hier in Leipzig in besten Wohnlagen. Ich denke, das ist nicht das, was wir wollen. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Aufforderung und unsere Bitte an den Oberbürgermeister und den Stadtrat: Setzen Sie sich über die Gremien, in denen Sie vertreten sind, Herr Jung, dafür ein, dass das Wohngeldrecht in der Bundesrepublik novelliert und auf eine breitere Basis gestellt wird, damit statt dem sozialen Wohnungsbau die Wohngeldförderung das Mittel und das Maß ist, um preiswerten Wohnraum zu ermöglichen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Ich glaube, 25 Jahre neoliberale Wohnungspolitik sind genug. Wir stehen heute in Leipzig auch deshalb so da, weil Anfang der 1990er-Jahre die bundesgesetzlichen Regelungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus verändert wurden. Sowohl in Ost als auch in West wurde mit verschiedenen Wohnungsbauprogrammen der Wohnungsbau mittels Objektförderung angekurbelt, um bezahlbare Wohnungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Das wurde im Westen eher geschafft als im Osten. 1989/1990 kam man dann auf die geniale Idee, das sogenannte Fellbacher Modell einzuführen, das nur noch eine befristete Belegungsbindung vorsieht. Auch die Stadt Leipzig hat zu Zeiten einer christlich-liberalen Bundesregierung dieses Modell übernommen mit der Konsequenz, dass die Belegungsbindung der mit Objektförderung erstellten Wohnungen nach 15 Jahren ausgelaufen ist. Die entsprechenden Zahlen haben wir hier schon mehrfach genannt. Die Anzahl von einstmals über 20.000 Wohnungen mit Belegungsbindung ist bis 2010 auf 6.000 Wohnungen gefallen, heute sind es faktisch noch 300 Wohnungen. Es ist nur der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft und den Wohnungsgenossenschaften zu verdanken, dass heute noch in ausreichender Anzahl bezahlbare Wohnungen zur Verfügung gestellt werden können. Die neue Richtlinie zur sozialen Wohnraumförderung in Sachsen erfüllt ebendiese Ansprüche nicht. Wo haben wir denn die Sicherheit, dass wirklich jeder, der Anspruch auf Wohngeld hat, dieses auch erhält? Wir favorisieren schon seit 1993 eine Kombination von Subjekt- und Objektförderung. das heißt dass Wohnungsbauförderung bis zu einer bestimmten Durchschnittsmiete erfolgt, die sich die meisten leisten können, und dass lediglich diejenigen, die Kosten der Unterkunft brauchen oder ein sehr geringes Einkommen haben, durch das Wohngeld abgefedert werden. Genau mit diesem System verhindern wir auch Fehlbelegungsabgaben. Diese Diskussion haben wir übrigens schon 1994 hier in diesem Hause geführt. Schon damals haben wir gesagt: Es gibt Möglichkeiten, zu verhindern, dass die reiche Arztfamilie in einer solchen Wohnung lebt, nämlich indem derjenige, der Wohngeld beantragt, faktisch jedes Jahr seine Bedürftigkeit nachweist und diese Bedürftigkeit je nach Einkommenshöhe durch Wohngeld abgefedert wird. Ich denke, das hier vorgeschlagene Modell wäre ein Weg zurück zu dem Punkt, von dem wir uns mühsam versuchen, wegzubewegen. Es gehört zu den wenigen guten Vorhaben der etwaigen S e i t e | 15 neuen Koalition, dass sie sich dazu durchgerungen hat, den sozialen Wohnungsbau wieder stärker zu fördern. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Worten von Herrn Schlegel ist eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen. Ich will hier nur noch einmal auf die Unglaubwürdigkeit von Herrn Hobusch hinweisen. Als in der letzten Ratsversammlung die Subjektförderung zur Abstimmung stand, haben Sie dagegen gestimmt. Als es darum ging, den Leuten draußen, denen gerade der Arsch auf Grundeis geht, den Rücken zu stärken und die Subjektförderung entsprechend des aktuellen Rechts aufzustocken, haben Sie dagegen gestimmt. Wie soll ich, wie sollen wir Ihnen jetzt Glauben schenken, wenn Sie hier heute sagen: „Wir wollen, dass der Staat sich aus der Objektförderung zurückzieht und nur noch Subjektförderung betreibt“, während Sie noch vor vier Wochen gesagt haben: „Nein, die Subjektförderung ist uns zu hoch“? - Das dazu. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Weber, wenn Sie die Rechtskreise, über die Sie gesprochen haben, auseinanderhalten würden, wäre es Ihnen selbst ein Einfaches, zu erkennen, dass es Unsinn war, was Sie jetzt erzählt haben. Wir haben in der letzten Ratsversammlung über die Kosten der Unterkunft diskutiert. Der Bezieherkreis von Wohngeld und derjenigen, die in den Genuss von sozialem Wohnungsbau kommen, ist ein ganz anderer. Insofern kann ich das nur zurückweisen, was Sie hier gesagt haben. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker hat das Wort. Stadtrat Zenker (SPD): Ich kann mich noch erinnern, dass Ursprung dieses Antrags eine Äußerung meines Fraktionskollegen Heiko Oßwald war, der gesagt hat, dass wir uns sehr wohl vorstellen können, über Subjektförderung zu diskutieren, aber eben nicht im Rahmen einer Vorlage zum sozialen Wohnungsbau. Herr Hobusch, ich hätte mich gefreut, wenn in Ihrem Antrag genau das formuliert wäre, was Sie hier mündlich ausgeführt haben, nämlich Varianten zu prüfen, wie die Subjektförderung betrieben werden kann. In Ihrem Antrag wird aus meiner Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Sicht jedoch darauf abgestellt, nur noch Subjektförderung zu betreiben. Ich habe schon im Ausschuss erläutert, warum wir dem so nicht zustimmen können. Ich kann mir in der Tat eine Kombination aus Subjektförderung und Objektförderung vorstellen. Aber das steht leider nicht in Ihrem Antrag. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich darf Sie jetzt um Ihre Voten bitten. Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 19 - 43 - 0. Damit ist der Antrag abgelehnt. 15.9 Elektromobilität offensiv angehen statt weiter aussitzen (VI-A-04741) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.9.1 dazu VSP (VI-A-04741-VSP-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! In einem Zeitungsartikel war vor einigen Tagen zu lesen: Offenkundig haben einige Hersteller das Interesse an Elektroautos viel zu niedrig eingeschätzt. Dann informiert der Artikel über die derzeit recht langen Wartezeiten, wenn man sich ein vollelektrisches Auto kauft. Diese betragen im besten Fall nur einige Wochen, bei diversen Modellen allerdings zwischen sechs und zwölf Monaten. Der Artikel endet mit einem bemerkenswerten Satz, der auch den zahlreichen Initiativen meiner Fraktion aus den vergangenen Jahren aus der Seele spricht: Ein bisschen Geduld ist also erforderlich, wenn man in ein Elektroauto umsteigen möchte. Das übt schon einmal für später, an der Ladesäule. Damit ist sicherlich nicht nur gemeint, dass ein E-Auto nicht so schnell wieder einsatzbereit ist wie ein Diesel oder Benziner an der Tankstelle, sondern auch, dass das aktuell verfügbare Ladesäulennetz der künftigen Nachfrage nicht entsprechen dürfte. Sie wissen, wir haben genau vor sechs Monaten einen ähnlichen Antrag zur Abstimmung gestellt. Lustigerweise ist ja mein Kommentar dazu auch im ALLRIS erschienen. Das nur als Hinweis, das nicht als internen Kommentar an das BfR zu schicken, sodass es alle lesen können. - Damals habe S e i t e | 16 ich noch den Verwaltungsstandpunkt kritisiert und Sie, Herr Abrecht, im Besonderen. Der nun vorliegende Verwaltungsstandpunkt entspricht im weitesten Sinne unserem damaligen Antrag. Insofern werden wir diesen heute auch zur Abstimmung stellen. Nicht erst die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zeigt, dass der Handlungsdruck bei der Luftreinhaltung in den Städten groß ist, auch in Leipzig. Neben der Förderung des Umweltverbundes, von ÖPNV, Radverkehr, Carund Bikesharing gehört die Förderung der Elektromobilität ohne Zweifel dazu, da diese hilft, lokale Emissionen von Feinstaub und Stickoxid zu reduzieren. Die Förderung der Elektromobilität als Geschäftsfeld innerhalb des Stadtkonzerns zu etablieren, wäre daher nur folgerichtig und zukunftsorientiert. Dabei ist es für mich persönlich unerheblich, ob dies bei den Stadtwerken oder ressortübergreifend beim Stadtkonzern, also der LVV, etabliert und weiterentwickelt wird. Hauptsache, der Bereich bekommt den Stellenwert, den er braucht, um einerseits die Kinderkrankheiten bei der Ladeinfrastruktur in den Griff zu bekommen und andererseits das Thema mit der notwendigen Kompetenz und Entschlossenheit voranzutreiben und aktiv und innovativ zu gestalten. Ich werde heute nicht wieder über den Widerspruch zwischen verfügbarer Ladeinfrastruktur und deren stadtweiten Bedarf referieren. Ich denke, die Alternative, die die Verwaltung hier heute im Verwaltungsstandpunkt vorschlägt, ist zumindest auch angesichts der unter Beschlusspunkt 1 genannten vorangeschrittenen Zeit eine für uns gangbare. Ich glaube aber - wer in den vergangenen sechs Monaten die Presse im Bereich Elektromobilität mitverfolgt hat, wird dies wahrscheinlich genauso sehen -, dass es höchste Eisenbahn ist, alle Mittel und Wege zu nutzen, die verfügbaren Lademöglichkeiten flächendeckend in Leipzig zu vervielfachen, nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im halböffentlichen, bei Unternehmen, Wohnungsgesellschaften, Supermärkten, Tiefgaragen etc. Ich setze große Hoffnungen in die anstehenden Schritte von Stadtkonzern und Wirtschaftsförderung. Sehen Sie, Herr Albrecht, den Antrag bitte nicht als Kritik, sondern als Beauftragung durch Politik und Stadtgesellschaft, und lassen Sie dementsprechende Taten folgen! Ich bitte um Abstimmung zum Verwaltungsstandpunkt und um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Gleich vorweg: Die Fraktion DIE LINKE wird sich bei diesem Antrag, auch in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes, enthalten. Warum? Ich möchte Ihnen hierfür drei Gründe nennen: Erstens. Auch wir wollen, dass Leipzig die Stadt der Elektromobilität bleibt bzw. wird. Wir nehmen allerdings ein anderes Thema als Autos in den Fokus. Wie ich schon vor knapp einem Jahr in der Debatte der Vorlage „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ gesagt habe, muss es unserer Meinung nach beim Thema Elektromobilität darum gehen, den Umweltverbund zu stärken. Es muss um den Ausbau von E-ÖPNV gehen. Dabei denke ich an die Straßenbahn, aber auch an Elektrobusse und Elektrofahrräder. Das ist Elektromobilität, wie ich sie mir vorstelle. Hier sollten zuerst Maßnahmen ergriffen werden, um die E-Mobilität zu fördern. Gerade beim Ausbau des Straßenbahnnetzes ist unserer Meinung nach noch viel Luft nach oben. Der Antrag und auch der Verwaltungsstandpunkt beschäftigen sich jedoch vornehmlich mit der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Nun kann man, wenn man nett ist, auch Ladeinfrastruktur für Elektrobusse darunter subsumieren. Das jedenfalls würden wir uns wünschen. Klar wird das jedoch auch im Wortlaut des Verwaltungsstandpunkts nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht immer so tun, als ob Elektroautos die Heilsbringer wären. Das ist der zweite Grund für unsere Enthaltung. Natürlich ist ein Elektroauto umweltpolitisch mehr zu begrüßen als ein Auto mit Verbrennungsmotor. Es stößt zum Beispiel weniger Schadstoffe aus, und natürlich macht es weniger Lärm. Aber auch ein Elektroauto ist ein Auto und damit motorisierter Individualverkehr. So benötigt ein E-Auto genauso viel Platz für einen Parkplatz oder auf der Straße, und es kann genauso für Verkehrstote sorgen, wie das ein „normales“ Auto kann. Allein mit dem Fokus auf Elektroautos können wir dem drohenden Verkehrschaos in Leipzig nicht Herr werden. Dazu benötigten wir, wie schon erwähnt, eine Stärkung des Umweltverbundes, gerne auch verstärkt mit Elektromobilität. Ein dritter und letzter Punkt, warum wir uns enthalten werden, ist die Anzahl der Elektroautos im Verhältnis zur Anzahl der Ladepunkte in Leipzig. Dem Verwaltungsstandpunkt ist zu entnehmen, dass im Moment für 200 Elektro-Autos 220 Ladepunkte in Leipzig zur Verfügung stehen. Dass nun mit dem Antrag der Grünen eine gesamtstädtische Strategie und ein zeitlich untersetzter Maßnahmenplan zur flächendeckenden, bedarfsge- S e i t e | 17 rechten Bereitstellung öffentlicher Ladeinfrastruktur - so wörtlich im Verwaltungsstandpunkt - erstellt werden soll, halten wir für etwas überzogen und denken, gerade mit Blick auf das Thema Mobilität sollten im Moment andere Dinge im Fokus stehen, zum Beispiel die Erstellung des Nahverkehrsplans. Dazu haben wir nachher noch eine Anfrage im Verfahren. Dann können wir das klären. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung des Antrags in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 27 - 15 - 20. So beschlossen. 15.10 Louise-Otto-Peters-Preis künstlerisch gestalten (VI-A-04883) Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.10.1 dazu VSP (VI-A-04883-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Ich könnte Sie jetzt mit einer fünfminütigen Rede über Louise Otto-Peters und das Wirken dieser großartigen Frau informieren. Das möchte ich uns allen ersparen und Sie stattdessen zur nächsten Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises einladen. Lassen Sie mich kurz erläutern, wie es zu diesem Antrag kam. Bereits seit drei Jahren vergibt die Stadt Leipzig durch ein Gremium, in dem auch Stadträtinnen und Stadträte aller Fraktionen zur Mitarbeit eingeladen sind, den Preis für Gleichstellung an Personen, die sich für Gleichberechtigung von Frauen und Männern einsetzen und auf gleichstellungspolitische Fragen aufmerksam machen. Im vergangenen Jahr ging der Preis an Pinkstinks Germany, eine Organisation, die darauf hingewiesen hat, wie oft Geschlechterstereotype auch bei der Produktvermarktung eine Rolle spielen. Im Jahr zuvor erhielt den Preis Dr. Heide Steer, die vielen von Ihnen noch bekannt sein dürfte. Und im Premierenjahr wurde das Gleichstellungsbüro des Uniklinikums Leipzig für seine gleichstellungspolitische Arbeit ausgezeichnet. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 S e i t e | 18 Wer oder was sind diese Personen? Was macht sie aus? Sie alle führen Debatten um Gleichstellungsbedarfe und -probleme. Sie sensibilisieren für das Thema in Bereichen, in denen Frauen und Männer immer noch mit Stereotypen wahrgenommen werden. Sie engagieren sich für Gleichstellungspolitik in Vereinen, Verbänden, politischen Parteien. Sie fragen: Was ist typisch Mann oder typisch Frau? Gibt es das überhaupt noch? Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste und Vertreter*innen der Medien! Ich will zwei Zitate von Louise Otto-Peters anbringen: Wenn man sich anschaut, dass der Frauenanteil im Bundestag beispielsweise derzeit bei 30,7 Prozent liegt, könnte man sagen: Politik ist typisch Mann. Wenn man weiß, dass in Sachsen der Anteil männlicher Erzieher in Kitas bei 6,8 Prozent liegt, könnte man sagen: Erzieher, typisch Frau. Wenn man konstatieren muss, dass immer noch 85 Prozent der Hausarbeit von Frauen übernommen wird - neben Beruf und Kindererziehung -, könnte man sagen: Putzen, typisch Frau. Das kann man auch auf diesen Antrag anwenden. Der Preis ist gewachsen. Seit drei Jahren vergeben wir ihn. Seine Bekanntheit ist gestiegen. Wir merken das auch daran, dass immer mehr Vorschläge eingereicht werden. Die Strahlkraft von Louise Otto-Peters und damit auch der Stadt Leipzig, die den höchstdotierten Preis im Bereich der Gleichstellung vergibt, wächst. Mit dem Wachstum wächst das Bedürfnis, bei der Preisverleihung auch etwas Haptisches zu übergeben. Aber, meine Damen und Herren, wollen wir das? Entspricht das unserer Realität? Dürfen Frauen keine Politiker sein, Männer keine Erzieher? Ist es für bestimmte Geschlechter besonders schwer, in ihrem Wunschberuf zu arbeiten? All das sind Fragen, bei denen es darum geht: Wie wollen wir uns als Gesellschaft entwickeln? Wie geht es weiter mit der Gleichberechtigung? Wo fehlen dem einen oder der anderen Chancen? Das hat Louise OttoPeters sehr früh erkannt und sich zeitlebens unermüdlich dafür eingesetzt. Ein weiteres Zitat von Louise Otto-Peters ist auch heutzutage noch passend: Im Rahmen der Preisverleihung werden von der Stadt Leipzig jedes Jahr 5.000 Euro an eine Person oder an ein Projekt ausgereicht. Das ist im deutschlandweiten Vergleich eine sehr hohe Summe, und sie steht uns sehr gut zu Gesicht. Die Initiative für diesen Antrag ist aus dem Statement der letztjährigen Jury erwachsen, die gesagt hat: Mit Geld allein ist es nicht getan. Wir wollen etwas, das sichtbar bleibt und über eine Pressemitteilung hinausgeht. - Darum wünschen wir uns, dass die Preisverleihung künftig mit Übergabe eines künstlerisch gestalteten Gegenstands noch stärker gewürdigt wird. Wir haben uns sehr über den Verwaltungsstandpunkt gefreut, der unser Anliegen unterstützt. Die Menschen wachsen mit den Zeiten, nur in großen Zeiten entwickeln sich die großen Menschen. Vergessen Sie bei der Organisation der Arbeit die Frauen nicht! Also: Vergessen wir bei der Preisverleihung auch die Kunstschaffenden nicht! Ich freue mich auf Ihre Zustimmung. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Da hier nicht der VSP zur Abstimmung steht, dem wir uneingeschränkt zugestimmt hätten, möchten wir darum bitten, den Antrag punktweise abzustimmen. - Nein, im dritten Punkt ist das noch nicht festgelegt. Das wird, wenn wir es richtig verstanden haben, in die Haushaltsverhandlungen verlagert. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller hat beantragt, den Antrag punktweise abzustimmen. Dem komme ich gerne nach. Ich bitte um Ihr Handzeichen. In diesem Sinne möchte ich um Ihre Zustimmung werben, auch bei den Fraktionen, denen eine Teilnahme an der vergangenen Jurysitzung aus zeitlichen oder persönlichen Gründen nicht in vollem Umfang möglich war. Gleichstellung geht uns alle an. Lassen Sie uns darüber streiten, was wir von Gleichstellung erwarten und wie wir sie gestalten wollen! Dass wir sie auch weiterhin brauchen, steht außer Frage. - Vielen Dank für Ihre Zustimmung. Beschlusspunkt 1: Gegenstimmen? - Enthaltungen? Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Abstimmung: 15 Gegenstimmen. Ansonsten mit großer Mehrheit so beschlossen. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Beschlusspunkt 2: Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Beschlusspunkt 3: Gegenstimmen? - Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 15.11 Kein Platz für rassistische und nationalistische Hetze auf der Leipziger Buchmesse (VI-A-04933-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.11.1 dazu VSP (VI-A-04933-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Die Leipziger Buchmesse steht vor der Tür, und ich bin mir sicher, dass fast jeder hier im Saal sich auf dieses Ereignis und auf die Vielfalt von Ausstellerinnen und Ausstellern auf der Messe draußen, das Lesefest in der Stadt und die vielen Besucherinnen und Besucher freut. Wir wissen, seit vielen Jahren wächst nicht nur die Zahl der Besucherinnen und Besucher, sondern auch die Anzahl der Länder, die sich an der Buchmesse beteiligen. Die Buchmesse ist also ein echter kultureller, geistiger und bildnerischer Höhepunkt in dieser Stadt, ein Höhepunkt, der aber seit vielen Jahren von der Präsenz von Akteuren, die die Messe für menschenfeindliche, diskriminierende, völkische und rassistische Ansichten nutzen, überschattet wird. Es ist nicht nur die Compact-Magazin GmbH, die in unserem Antrag im Vordergrund steht, die seit fünf Jahren an ihrem immer weiter wachsenden Ausstellerstand präsent ist. Dort wird unter anderem das verschwörungsideologische Magazin COMPACT zur Schau gestellt, in dem voller Wolllust gegen das sogenannte Establishment - damit sind auch wir gemeint -, gegen Israel und die USA, gegen Flüchtlinge und Muslime gehetzt wird. Es sind auch andere Akteure eines immer weiter an Bedeutung gewinnenden neurechten publizistischen Netzwerkes, wie zum Beispiel die Wochenzeitung Junge Freiheit, die als Scharnier zwischen Konservatismus und Neonazismus gilt, die Deutsche Stimme, der Haus- und Hofverlag der NPD, die dieses Jahr hier auch präsent sein wird, oder der neurechte Verlag Antaios. Nein, alle diese Akteure sind nicht neu auf der Messe. Neu ist ihre Ballung; es dürften dieses Jahr fünf rechte Verlage dort vertreten sein. Neu sind auch die gesellschaftliche Debatte und die aufgeheizte gesellschaftliche Stimmung. Neu sind die erschreckenden Ereignisse auf der Frankfurter Buchmesse im Oktober letzten Jahres. Neu sind die Schamlosigkeit und der Selbstdarstellungsdrang der extremen Rechten. Diese Akteure - ich denke, ich erzähle Ihnen hier nichts Neues - sind Stichwortgeber für Legida und Pegida, für tätliche Angriffe auf Unterkünfte von S e i t e | 19 Geflüchteten, für Angriffe auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau, auf gleichgeschlechtliche Lebensweisen, auf demokratische Prinzipien, kurzum: auf progressive Errungenschaften unserer Zeit. Wir denken: Die extrem Rechten sind es, die die Meinungsfreiheit bedrohen, weil sie bestimmten Gruppen von Menschen das Recht auf freie Meinungsäußerung absprechen, weil ihre Denkweisen radikal gegen Menschenrechte und Demokratie gerichtet sind und weil ihre politische Strategie der Abbau von Freiheitsrechten ist. Klar ist: Die neurechten Akteure haben kein Interesse an Diskurs und Meinungsaustausch. Das hat nicht zuletzt die Frankfurter Buchmesse gezeigt; Sie kennen sicherlich die Bilder. Dort nutzten prominente Vertreterinnen und Vertreter dieses Milieus wie der Chef der Identitären Bewegung in Deutschland oder der AfD-Rechtsaußen Bernd oder Björn Höcke die Messe als Bühne für ihre Propaganda. Dort wurden nichtrechte Aussteller und Besucher*innen bedroht, eingeschüchtert, bepöbelt und geschubst. Die Messeleitung ließ eine Strategie im Umgang mit den letztlich erfolgreichen Versuchen der Besetzung von Räumen durch rechte Akteure eher vermissen. Meinungsfreiheit ist für die benannten neuen und alten Rechten ein Kampfbegriff, und ich bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, auf diese scheinheilige Argumentationsfigur nicht hereinzufallen. Wir als LINKE meinen, dass ein Ausschluss der benannten Akteure ein Schritt zur Sicherung der Meinungsfreiheit wäre. Darum stellen wir hier und heute unseren Antrag, der schon kontrovers diskutiert wurde, unter anderem im Kulturausschuss, zur finalen Diskussion und Abstimmung. Dieser Antrag entstand vor der Frankfurter Buchmesse, also noch bevor wir wussten, welch illustres Stelldichein auf der diesjährigen Buchmesse zu erwarten ist. Wir verweisen in der Begründung unseres Antrags ganz explizit auf das, was vor allem rund um den COMPACT-Stand in den letzten Jahren passiert ist, nämlich Bedrohung von Besucher*innen, von Journalist*innen und von Menschen, die am Stand demokratisch protestiert haben, durch standeigenes Sicherheitspersonal. Das wollen wir einfach nicht wieder haben. Wir haben Angst, dass sich dieses Gebaren in diesem Jahr potenzieren wird. Nun gibt es außer der politischen Willensbekundung zum Ausschluss der benannten Akteure natürlich noch formale Probleme. Das hat mit der Eigentümerstruktur der Messe zu tun. Natürlich sind auch Fragen nach den Kriterien und Rechtsgrundlagen richtig und berechtigt. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Mit Blick auf die Eigentümerstruktur sind der verhandlerische und vor allem auch der politische Wille der Stadt Leipzig, sich auch mit dem Freistaat diesbezüglich auseinanderzusetzen, gefragt, wenn unser Antrag hier eine Mehrheit findet. Die Frage nach den Kriterien und Rechtsgrundlagen ist schon schwieriger zu beantworten. Ich stütze mich jetzt einmal auf die Aussagen des Messedirektors Zille, der vor kurzem einem Redaktionsnetz gesagt hat, dass fünf rechtsextreme Verlage zu erwarten sind. Also: Die Kriterien dürften klar sein, wenn der Messedirektor Einschätzungen vornehmen kann. Als mögliche Rechtsgrundlage schlagen wir im Antrag die Gewerbeordnung vor, die Nichtteilnahme wegen Unzuverlässigkeit der Aussteller vorsieht. Im Verwaltungsstandpunkt werden uns juristische Argumente dargelegt, die wir aber für nicht tiefgründig geprüft halten. Wir wünschen uns da ein bisschen mehr Mut und Vorangehen ganz im Sinne des Kommentars von Kolja Mensing auf Deutschlandfunk Kultur, den ich abschließend zitieren will: Einfach mal vorher schon vom „Hausrecht“ Gebrauch machen, einfach mal Nein sagen - und zwei, drei Quadratmeter Messefläche nicht an rechts vermieten. Das Wirtschaftsunternehmen „Buchmesse“ wird’s verkraften. Und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wird damit in Deutschland ganz sicher nicht beschnitten. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Es geht hier heute nicht nur um einen einfachen Sachantrag. Heute geht es um nicht weniger als um die Bedeutung unserer Grundrechte. Meine Fraktion und ich, wir wollen uns nicht gemein machen mit Verlagen, die das System der Bundesrepublik publizistisch angreifen. Aber es gibt zwei sehr gewichtige Argumente, die gegen den Antrag der Linken sprechen: Erstens. Die Freiheit der Meinung und die Pressefreiheit sind durch das Grundgesetz garantiert. Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben es nahezu unmöglich gemacht, diese Rechte einzuschränken, in der Erfahrung, was die Nazis aus S e i t e | 20 der Weimarer Verfassung gemacht hatten. Allein eine politisch unabhängige Justiz entscheidet bei uns über das Verbot publizistischer Erzeugnisse, und dies hat hohe Hürden. Natürlich stehen strafrechtlich relevante Aussagen im Fokus der Staatsanwaltschaft. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Politik, ein Urteil zu fällen. Zweitens. An welcher Stelle ziehen wir die Grenze, was wir als Meinungsfreiheit zulassen wollen? Besser gesagt: An welcher Stelle ziehen Sie von der Linkspartei die Grenze? Ich mache mir ehrliche Sorgen. Heute reden wir hier noch über den Kopp-Verlag oder Compact oder was auch immer, und am Ende werden vielleicht viele sagen: Okay, verbieten wir das halt. - Morgen sprechen wir über die Junge Freiheit, und da werden vielleicht auch noch einige sagen: Finden wir gut, wenn wir die verbieten. - Was kommt als Nächstes? Ist dann vielleicht der Springer Verlag dran oder das Handelsblatt als konservative Tageszeitung? Ich glaube, die politische Einordnung der Meinungsfreiheit ist nicht Aufgabe einer Partei, deren Abgeordnete zum Teil vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Auch deswegen kann es nicht sein, dass wir die Meinungsfreiheit politisch einordnen; denn das ist willkürlich und deshalb gefährlich. Meine Damen und Herren, es ist nicht die Aufgabe eines Stadtrates, über Recht und Unrecht zu befinden. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, zu definieren, wo Meinungs- und Pressefreiheit endet. Wir sind Demokraten. Deshalb müssen wir Meinungen zulassen, die sich gegen unsere Überzeugungen richten. Sind wir und unsere Überzeugungen stark genug, richten sich diese Meinungen selbst. Mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der Linkspartei, richten Sie sich auch selbst. Sie demaskieren sich als Partei, die entgegen der leeren Worthülsen weder tolerant noch demokratisch ist. Ihre Toleranz endet bei Ihrer Weltanschauung. Das ist aber nicht der Geist unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung; das ist der Geist totalitärer Systeme. In einer freien Gesellschaft vertrauen wir auf die Mündigkeit der Bürger, zu entscheiden, was sie lesen wollen oder auch nicht. Wir glauben nicht daran, dass es Aufgabe von zentralen Instanzen ist, den Bürgern das vorzuschreiben oder sie zu erziehen nach dem Motto: Die Genossen sehen da weiter. Ihr Antrag wirft eine juristische Frage auf, nämlich: Gibt es strafbare Publikationen auf der Buchmesse? Statt politisch und damit willkürlich zu entscheiden, überlassen wir diese Bewertung einer unabhängigen Justiz, wie sich das in einem Rechtsstaat gehört. Es ist wahrscheinlich für die Nachfolgepartei der SED schwer zu begreifen, Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 dass ein Urteil am Ende einer Gerichtsverhandlung gefällt wird und nicht vorher von den Zentralinstanzen angeordnet werden kann. In Vorbereitung auf diese Ratsversammlung kam mir eine Aussage von Martin Niemöller in den Sinn: Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter. Und als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte. Ihre Doppelmoral wird allein schon dadurch deutlich, dass sie sich scheinbar keinerlei Gedanken machen, was passieren würde, wenn es eine politische Mehrheit dafür gäbe, das Neue Deutschland oder Campact zu verbieten. Auch das sind Publikationen, die sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung richten, aber auch die haben das Recht, sich und ihre Meinung auf der Leipziger Buchmesse zu präsentieren; denn über die Meinungsfreiheit befindet nicht der Leipziger Stadtrat, nicht die Linkspartei und erst recht nicht Juliane Nagel. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Auch meine Fraktion wird den Antrag der LINKEN ablehnen. Es wäre einfach, diese Ablehnung allein rechtlich zu begründen - der Verwaltungsstandpunkt wählt dazu eine klare Sprache -; wir halten unsere Ablehnung aber auch politisch für richtig. Mein Kollege, Herr Elschner, hat mir vor einigen Jahren dieses Buch geschenkt: „Demokratie - Zumutungen und Versprechen" von Christoph Möllers, einem recht renommierten Verfassungsrechtler. Inhalt sind 173 Thesen zur Demokratie, auf die ich jetzt gar nicht groß eingehen will; denn es geht mir um den Titel. Die Versprechen und die Zumutungen der Demokratie sind nur zusammen zu bekommen. Es gehört zu den Versprechen der Demokratie, dass wir hier und heute in öffentlicher Rede über diesen Antrag debattieren, auch wenn ich die Debattenkultur in diesem Hause gelegentlich als Zumutung empfinde. Das Versprechen der Buchmesse ist Artikel 5 Grundgesetz: S e i t e | 21 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten … Eine Zensur findet nicht statt. Die Zumutung ist, dass dies eben auch für die im Antrag beschriebenen Verlage und Personen gilt. Wir werden aber das eine nicht ohne das andere bekommen, und wir sollten uns als Versammlung ehrenamtlicher Stadträtinnen und Stadträte hüten, den Rahmen für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit enger zu ziehen, als es die Rechtsprechung tut. Die Bewertung, wann nationalistische und rassistische Hetze nicht mehr von Artikel 5 Grundgesetz gedeckt, sondern Aufgabe für die Strafverfolgung ist, sollten wir tunlichst den Profis der Justiz überlassen. - So viel zur allgemeinen Begründung. Ich muss aber auch ehrlich sagen, dass mich die Ansammlung an kruden Zitaten in der Begründung nicht so recht überzeugt, dass dies für ein Ausstellungsverbot auf der Buchmesse ausreichen soll. Ich würde dazu gerne eine Szene hier aus dem Stadtrat in Erinnerung rufen. Vor zwei, drei Jahren beantwortete Herr Professor Fabian eine Anfrage der AfD zur Förderung der Publikation „Leipziger Zustände“. Es ist kein Zufall, dass ich an dieser Stelle auf eine Anfrage der AfD mit Kritik an einer linken Publikation verweise. Auf Nachfrage, ob er mit der Publikation zufrieden sei, erklärte Herr Fabian sinngemäß, dass es nicht darum gehe, ob er damit zufrieden sei, dass auch sein Dezernat und Amt darin immer wieder kritisiert werde. Dann folgte der Satz, auf den es mir ankommt und den ich noch einmal aus dem Wortprotokoll herausgesucht habe. Herr Fabian sagte: „Ich halte das aus.“ Ich denke, so souverän sollten wir auch mit den Zitaten in der Begründung umgehen. Bei dem menschenverachtendenen Lindwurm-Zitat fällt mir das zugegeben sehr schwer. Aber die anderen Zitate? Herr Elsässer träumte davon, das Regime - seine Worte - noch vor 2017 loszuwerden, aber passiert ist nichts. Die Legidas und Pegidas und wie sie alle hießen, sie sind längst wieder verschwunden. Die Bundestagswahlen wurden durchgeführt und werden wohl zu einer Bundesregierung führen, die nicht so viel anders ist als die vorherige. Man könnte also sagen: Das Regime lebt, und das ist auch gut so. Das ElsässerZitat und auch die anderen Zitate sind doch in ihrer Absurdität so lächerlich, dass wir sie nicht aufwerten sollten, um damit ein Verbot für die Buchmesse zu begründen. Da sind, finde ich, die Zitate eines Herr Poggenburg, eines Herrn Höcke, eines Herrn Gauland viel schwerer zu ertragen, weil es leider etwas anderes ist, wenn gewählte Abgeordnete so einen Blödsinn reden, als wenn einige Verwirrte ihre Verschwörungstheorien pflegen. Nichtsdestotrotz Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 müssen wir auch diese Zumutungen der Demokratie ertragen. Unsere AfD-Kollegen hier im Stadtrat geben sich ja recht harmlos. Als Herr Kriegel vor kurzem den Wolf im Schafspelz schon mal durchblicken ließ, konnte man aber erahnen, dass er gerne anders auftreten würde, wenn die AfD nicht eine so kleine Fraktion wäre. Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, war aber nicht wertlos, auch wenn er heute wohl zu Recht abgelehnt wird. Die Messe wird aufgrund der Debatte um Ihren Antrag sicherlich genauer hinsehen müssen, wie sich die entsprechenden Verlage präsentieren und schneller vom Hausrecht Gebrauch machen, sobald dies nötig und möglich ist. In diesem Sinne wünsche ich allen Besucherinnen und Besuchern der Buchmesse viel Spaß am Versprechen der Buchmesse und die Souveränität, die Zumutungen zu ertragen. Herr Fabian hat es vorgemacht. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Journalisten! Um es vorwegzunehmen: Herr von der Heide, es ehrt mich, dass ich nun schon zum zweiten Mal als „Wolf im Schafspelz“ bezeichnet werde, heute von Ihnen, das letzte Mal von Frau Nagel. Alles andere wäre eine Enttäuschung für mich. Das muss ich an dieser Stelle einmal sagen. Es wäre auch schlimm, würden Sie mich nicht so betiteln. Das hieße nämlich, ich hätte Sie falsch eingeschätzt. Aber dem ist nicht so. Es ist mal wieder so weit. Die Fraktion DIE LINKE holt zum Rundumschlag gegen vermeintlich rechte Verlage auf der Leipziger Buchmesse aus, die nicht in ihr Weltbild passen. Im Sachverhaltstext heißt es: Die Antragstellerin ist der Meinung, dass dafür auf der Leipziger Buchmesse kein Platz geboten werden darf. Das heißt also: Eine linke Fraktion, deren Partei sich zum Ziel gesetzt hat, unser Gesellschaftssystem nicht nur zu hinterfragen, sondern es letztlich auch abzuschaffen, entscheidet darüber, welche Meinung in unserer Gesellschaft erlaubt sein soll und welche nicht. Widmen wir uns einmal dem Antragstext. Da ist von rassistischer und nationalistischer Hetze die Rede. Rassismus: Was ist das? Hat nicht jüngst S e i t e | 22 der zwangsgebührenfinanzierte TV-Spaßmacher den demokratisch gewählten Präsidenten der Türkei als - ich zitiere - „Ziegenficker“ bezeichnet? Ich frage Sie: Sollten wir nicht auch die rassistische Medienmaschine ZDF von der Buchmesse verbannen? Auch die Kategorie „nationalistisch“ ist hier irreführend. Publizistischer Widerstand gegen die widerrechtliche Politik der Merkel-Regierung, welche es ermöglicht, dass ungebremst und nach wie vor rechtswidrig Menschen in unser Land kommen, von denen wir bis heute noch nicht einmal wissen, wer sie sind, mit all den bekannten Folgen für die deutsche Bevölkerung in den letzten drei Jahren, ist nicht nationalistisch, sondern patriotisch. Und ich bin gern Patriot. Wenden wir uns dem Begriff der Hetze zu. Hetze: Was ist das? In Ihrem ach so geliebten Arbeiterund Bauernstaat gab es den Straftatbestand der staatsfeindlichen Hetze, wenn jemand einen Witz über Erich Honecker machte. Diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei. Könnte es nicht sein, dass Sie zum Vorwurf der staatsfeindlichen Hetze greifen, weil Sie gegen die zugegebenermaßen bisweilen etwas rustikal daherkommenden Beiträge des Publizisten Elsässer keine ausreichenden Argumente haben? Meine Damen und Herren der LINKEN-Fraktion, lassen Sie sich eines gesagt sein: Kehren Sie endlich vor Ihrer eigenen Tür, bevor Sie darüber befinden, was als Meinung und Publikation außerhalb Ihres Gesinnungskorridors akzeptiert wird und was nicht! Für alle ehemaligen DDR-Bürger war es jedenfalls nur schwer zu ertragen, als Ihr Zentralorgan Junge Welt am 13. August 2011, also genau 50 Jahre nach dem Mauerbau, ganzseitig titelte: „Wir sagen an dieser Stelle einfach mal: Danke“. Gemeint waren Ihre Klassenbrüder, welche eine Grenze errichteten, die 28 Jahre lang ein ganzes Volk trennte und an der unzählige Menschen zu Tode kamen. Bevor Sie jetzt wieder den altbekannten Vorwurf machen, das seien Fake-News von der AfD, zeige ich Ihnen die Originalausgabe der Jungen Welt vom 13. August 2011, 50 Jahre nach dem Mauerfall. Was für ein Skandal, meine Damen und Herren! Wir vier AfD-Stadträte sowie die beiden Leipziger AfD-Bundestagsabgeordneten Siegbert Droese und Christoph Neumann werden dieses Jahr mit Freude alle unabhängigen Medien und Buchverlage auf der Leipziger Buchmesse besuchen; denn die Meinungs- und Medienfreiheit ist immer noch ein hohes Gut in Deutschland, die vom Grundgesetz gedeckt ist und die es zu verteidigen gilt. Ich wünsche mir, dass Sie das genauso sehen. - Ich danke Ihnen für Ihre bewegte Aufmerksamkeit. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 S e i t e | 23 Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. sich Journalistinnen und Journalisten und der sich die Zivilgesellschaft stellen muss. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Unsere Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende, widerwärtige und hässliche Äußerungen. Was bedeutet das für uns? Muss es eine Demokratie aushalten, wenn auch Leute zu Wort kommen, die Demokratie ablehnen? Ja, das muss sie. Ist es demokratisch, wenn man Menschen, die Demokratie ablehnen, an ihrer Meinungsäußerung hindern möchte? Aus meiner Sicht nein. Dennoch: Meinungsfreiheit endet dort, wo Strafrecht beginnt, wo unser Grundgesetz verlassen wird. Doch wollen wir oder soll die Buchmesse genau das entscheiden? Die Pressefreiheit, die Freiheit des Wortes - liebe Vertreter der AfD, Sie haben ja mehrfach bei der Rede von Herrn Weickert laut applaudiert -, möchten die AfD und die mit ihr sympathisierenden Verlage aushebeln. Dies hat nicht zuletzt die Debatte um Deniz Yücel im Bundestag gezeigt, als die AfD Texte von ihm missbilligen lassen wollte - ein Versuch politischer Zensur, ein Angriff auf die Pressefreiheit, der abgewehrt wurde. Die AfD hat damit einmal mehr gezeigt, dass Erdogan und sie Brüder im Geiste sind; denn wie sagte der französische Staatsmann Léon Gambetta schon im 19. Jahrhundert: „Despotismus und Pressefreiheit können nicht nebeneinander bestehen.“ Natürlich sind Verlage wie Compact & Co. mit ihren Publikationen und den durch sie transportierten Ressentiments und Hass eine Zumutung. Dennoch: Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein hohes Gut und ein zentraler Bestandteil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, weshalb sie auch in Deutschland geschützt ist. Auf das, was uns diese Verlage oft an kruden Theorien und Mumpitz, gepaart mit Rassismus und Nationalismus zumuten, mit einer Ausladung von der Buchmesse zu reagieren, ist deshalb der falsche Weg. Es wäre Wasser auf die Mühlen der Antidemokraten; denn das wäre für sie ein Beweis dafür, dass unsere Demokratie eigentlich keine ist und Kritiker mundtot gemacht werden sollen. Genau das ist doch das Geschäftsmodell dieser Verlage. Der Opfermythos will schließlich gepflegt werden. Lassen Sie uns die inhaltliche Auseinandersetzung suchen mit Compact und Kopp-Verlag, aber auch mit ihrem politischen Arm im Parlament, auch wenn das zuweilen schwer fällt, da außer kruden Theorien, Nationalismus und Rassismus nur wenige Inhalte übrig bleiben. Wir müssen mit Klarheit und Vernunft sowie einer Portion Gelassenheit darauf reagieren. Zu Vernunft und Gelassenheit gehört es eben nicht, diese Verlage von der Buchmesse fernzuhalten. Vielmehr sollte man das Programm dieser Verlage in einen Gesamtkontext setzen, um deren Inhalte als das zu entlarven, was sie sind, nämlich allzu oft Hass, Hetze und dumpfer Nationalismus. Das gelingt jedoch nur, indem man Kontroversen zulässt und die Themen in den Vordergrund stellt, die im Programm dieser Verlage abgelehnt werden. Hierzu gehören Themen wie die Meinungsfreiheit, die offene Gesellschaft und der Minderheitenschutz. Es ist gut, dass die Messe das unterstützt und ein entsprechendes Programm aufgelegt hat. Mir wäre es auch lieber, wenn wir solche Diskussionen nicht zu führen bräuchten. Aber die Realität sieht nun mal anders aus. Es gibt solche Verlage, und es gibt eben auch diese Meinungen, die über deren Publikationen verbreitet werden. Das ist eine Herausforderung, der sich eine offene, demokratische Gesellschaft stellen muss, eine Herausforderung, der wir uns als Demokratinnen und Demokraten in den Parlamenten und Räten, der Um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu verteidigen, müssen wir ihre Werte leben. Einer dieser Werte ist die Meinungsfreiheit, und diese sollte nur dort eingeschränkt werden, wo es gar nicht anders geht. „Für das Wort und die Freiheit“ war das Motto der Leipziger Buchmesse im Jahr 2016. Das darf keine Worthülse bleiben. Über den Buchhandel findet eine Verbreitung des gesprochenen und geschriebenen Wortes statt. Damit sollte die Freiheit der Meinungsäußerung integraler Bestandteil einer jeden Buchmesse sein. Und die Freiheit des Wortes gilt eben auch für die aus unserer Sicht hässlichen Meinungen. Das bedeutet: Auf einer Buchmesse dürfen alle Bücher und Meinungen präsentiert werden, solange sie nicht gerichtlich verboten wurden und durch unser Grundgesetz gedeckt sind, auch wenn das manchmal schwer zu ertragen ist. Ich möchte mit den Worten Willy Brandts schließen: Die garantierte Presse- und Meinungsfreiheit ist ein für die Demokratie zu hohes Gut, als dass es von irgendeiner Seite beeinträchtigt werden sollte. Wir werden aus diesem Grund den Antrag ablehnen. Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Herren! Sehr geehrte Leipziger Mitbürger! Herr Weickert, ich habe das von Ihnen angeführte Zitat von Niemöller jetzt so aufgefasst, dass, falls es wieder einmal dazu kommen sollte, dass Faschisten Kommunisten holen wollen, Sie beabsichtigen, sich vor die Kommunisten zu stellen. Ich verspreche Ihnen meinerseits, dass ich natürlich auch Sie in Schutz nehmen werde, falls einmal ein durchgeknallter Tschekist dasselbe bei Ihnen versucht. Nun zu meiner Rede. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der LINKEN ist Ausdruck einer besorgniserregenden geistig-kulturellen Verfasstheit unserer Gesellschaft, auch der Leipziger Stadtgesellschaft. Diese Verbotskultur, diese Hysterie trifft aber bei weitem nicht nur Rechtsradikale, sogenannte Neurechte oder Altrechte. Wenn Frau Nagel hier erzählt, sie möchte nur die Meinungsfreiheit der Rechtsradikalen einschränken und die Meinungsfreiheit aller anderen schützen, so vergisst sie, zu erwähnen, dass sie vor nicht einmal zwei Jahren Verbotsanträge gegen Veranstaltungen mit Kommunisten gestellt hat. In Connewitz spielt sich derzeit folgende Farce ab: Eine Jugendgang, die sich selbst als Antifa bezeichnet - das ist ja eine Selbstbezeichnung; wer vergibt denn dieses Attest? -, hat beschlossen, den Auftritt einer Dresdner Punkband zu verhindern, weil diese irgendwann einmal in einer Lokalität auftrat, in der später eine rechte Band spielte. Das ist dann wohl die konsequente Anwendung der Theorie Jutta Dittfurths, dass sich Faschismus wie ein Virus auf dem Luftweg verbreitet. In diesem Fall reiste dieses Virus auch noch in der Zeit zurück. Der erste Veranstalter fügte sich diesem Druck. Darüber waren einige alte Punker so empört, dass sie diese Dresdner Band zu ihrem eigenen Festival einluden, das in den kommenden Tagen hier in Leipzig stattfindet. Der neue Veranstalter empörte sich so sehr über dieses Verbot, dass er sich zu folgender Äußerung hinreißen ließ: „No Racism, No Fascism, No Sexism, No Antifa“. - Wie zu erwarten brachte das die pseudolinken Gesinnungswächter noch mehr auf den Plan. Der Veranstalter wird seitdem in sozialen Netzwerken und auf der Straße bedroht, angegriffen und diffamiert. Auf die Eigentümer der Lokalität, in der das Festival stattfinden wird, wird Druck ausgeübt. Plakate werden abgerissen, beschädigt oder überklebt. Es ging sogar so weit, dass die Jugendgang die Stammkneipe des Veranstalters aufsuchte und den Wirt aufforderte, diesem ein Hausverbot zu erteilen. Der Wirt verdient Respekt; denn er setzte die selbsternannten Gesinnungswächter vor die Tür. S e i t e | 24 Meine Damen und Herren, Auftrittsverbote, Straßenterror, Denunziation und Diffamierung, Ausgrenzung und persönliche Zersetzung Andersdenkender, Zerstörung von Existenzen, Gesinnungsselektion beim Zugang zu öffentlichen Gütern - das ist nicht unser weltoffenes Leipzig. In der LINKEN ist der Verbots- und Denunziationsungeist leider tief verwurzelt. Wen soll dieser Antrag wundern, wenn man weiß, dass selbst im Geburtshaus von Karl Liebknecht ein renommierter Bundestagsabgeordneter aus den eigenen Reihen nicht auftreten und sein Buch vorstellen darf, in dem es darum geht, was Antisemitismus ist und was nicht. Lädt man einen ukrainischen Kommunisten - übrigens ein politisch Verfolgter - ein, wird das mit Verbotsanträgen verhindert, nur weil es das Hetzpamphlet eines politischen Gegners mit eigentlich leicht zu durchschauenden Lügen gibt und obwohl die Veranstaltung gerade dazu gedacht ist, dem ukrainischen Kommunisten das Wort zur Verteidigung zu geben. Die Linken haben den Rechtsstaat immer noch nicht verstanden, leider. Sie wollen selbst Ankläger, Richter und Zeuge der Anklage in einer Person sein. Das Wort zur Verteidigung erhält der Angeklagte in der Welt der Linken allerdings auch nicht. Das Urteil steht schon mit der Erhebung des Vorwurfs fest: vermeintliche Antistalinisten, die aus den Moskauer Prozessen das Wichtigste nicht gelernt haben. Mir wurde gesagt: „Alexej, wir sind doch keine Kommunisten mehr, wir sind Sozialisten“, als ich mich darüber empörte, dass DIE LINKE zum Beispiel auf das Verbot der Kommunisten in der Ukraine nicht reagiert. Es stimmt: Ihr seid keine Kommunisten mehr. Man sieht und hört eure Empörung nicht dort, wo Gegenwind und Ärger droht, sondern nur dort, wo die bürgerliche Presse Beifall klatscht oder es stillschweigend hinnimmt. Nur, vergesst bitte eines nicht: Für die anderen, eure Gegner, werdet ihr immer die Roten, die Kommunisten sein, ob es euch nun passt oder nicht. Eure Meinungen, Verlage, Reden und Schriften werden zuerst verboten werden, wenn sich in der Gesellschaft der Ungeist des Verbietens und Verfolgens durchgesetzt hat, wenn der Kapitalismus das Korsett der bürgerlichen Demokratie, die freiheitlich demokratische Grundordnung, abgelegt hat. Dieses Korsett rutscht, und ihr zerrt jetzt auch noch daran. Oberbürgermeister Jung: Bitte achten Sie auf die Zeit, Herr Danckwardt! Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Ich werde gegen diesen Antrag stimmen. Es ist abzusehen, Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 dass die Mehrheit des Hauses das auch tun wird, und das ist gut so. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Herr Danckwardt hat es ja schon in hervorragender Weise auf den Punkt gebracht, und auch viele Vorredner - der eine mit mehr Pathos, der andere mit weniger Pathos - haben sich hier bereits entsprechend geäußert. Ich habe das beobachtet. Lassen Sie mich deshalb dazu nur zwei, drei Dinge zusammenfassen. Ich lese im Moment ein Buch von Thomas Wagner mit dem Titel „Die Angstmacher - 1968 und die Neuen Rechten“. Wenn man sich die Begründung der Antragsteller und auch Ihre Rede, Herr Kriegel, auf der Zunge zergehen lässt und sich dann die Hauptthese des Buches in Erinnerung ruft, nämlich dass 1968 nicht nur links der Sozialdemokratie eine neue linke Bewegung, sondern auch eine rechte Bewegung entstanden ist, und wenn man weiß, dass Beobachtungen der letzten 10, 15 Jahre zu dem Ergebnis kommen, dass sich beide im Grunde gar nicht voneinander unterscheiden und sich nur gegenseitig die Stöckchen hinhalten, aber jeder darüber springt und darauf hereinfällt, dann stellt man fest: Das ist genau das, was Sie hier auch praktizieren. Sie stellen einen von Ihrem moralischen, ethischen, politischen Standpunkt aus richtigen Antrag, kommen aber über die rechtlichen Hürden nicht hinweg. Deshalb versuchen Sie, diesen Antrag so weit aufzuladen, bis es albern wird. Sie müssen sogar die Gewerbeordnung und den Begriff der Unzuverlässigkeit, der allerdings auf wirtschaftliche Unzuverlässigkeit abzielt, bemühen, um diesen Antrag jetzt noch zu retten. Ich möchte gar nicht so tief ins Detail gehen und auch keine staatsrechtliche Sonntagsrede halten. Das ist hier schon geschehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, man muss manchmal damit leben, dass man, wenn man sich als Demokrat zur Meinungsfreiheit bekennt, den Applaus von der falschen Seite bekommt. Das kann schon mal passieren. Herr Weickert, Sie müssen sich deswegen nicht schämen. Es ist anständig, dass Sie hier nicht kuschen, sondern hier stehen, Ihre freie Meinung äußern und für die freie Meinung eintreten. Und weil das so ist, habe ich schon in den 90erJahren als Student mit meiner Unterschrift Aktionen unterstützt, die dafür geworben haben, dass die Junge Freiheit auf der Buchmesse ausstellen darf. Aus derselben Überzeugung, eben weil es mir um die Meinungsfreiheit geht, habe ich Jürgen S e i t e | 25 Kasek gegen die AfD vertreten. Und ich nehme es genauso hin, auch mal von der falschen Seite Applaus zu bekommen, wenn ich mich hier ans Pult stelle und für Meinungsfreiheit einstehe, für eine Meinungsfreiheit, die kein scheinheiliger Begriff ist, wie von der einen oder anderen politischen Ecke behauptet wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, den Eindruck haben, da passiert etwas auf der Messe, was nicht mehr im Einklang mit Recht und Gesetz steht, gehen Sie zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft, erstatten Sie Anzeige und teilen Sie dort mit, was Sie wahrgenommen haben! So kann man Verstößen gegen die Rechtsordnung begegnen, statt zu versuchen und da wiederhole ich mich -, hier festzustellen, was rechtsextrem ist, was von Meinungsfreiheit gedeckt ist, was verfassungswidrig ist und was nicht. Das ist Aufgabe von Gerichten, und das sollten wir auch so lassen, meine Damen und Herren. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Kujat hat das Wort. Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Interessierte und Gäste! Herr Weickert, Ihr Dammbruchargument ist denkbar schwach. Mit Martin Niemöller gegen den Protest gegen extrem Rechte zu argumentieren, ist unangemessen. Was wir hier diskutieren, hat auch nichts mit Jan Böhmermann zu tun. Es geht um Verlage und dahinterstehende Personen, welche antisemitische, antiamerikanische, nationalistische und rassistische Positionen vertreten und auf der Buchmesse propagieren. Aussagen, welche klar gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit offenbaren, mögen hier und da unter Meinungsfreiheit fallen. Allerdings ist es unsere und Ihre Meinungsfreiheit, werte Kolleginnen und Kollegen, genau das zu benennen und extrem rechter Propaganda zu widersprechen. Sie müssen das nicht Antifaschismus nennen; gerade die CDU hat ja davor eher Angst. Aber sich gegen Antisemitismus, Rassismus und Nationalismus zu stellen, sollte in einer lebendigen Demokratie Bürgerpflicht sein, gerade auch auf der weltoffenen und interkulturellen Buchmesse. Ich bin weniger optimistisch als die Grünen und fordere Sie dazu auf, mutig zu sein und unserem Antrag zuzustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nichts dazu sagen. Aber wenn wir hier als „harmlos“ bezeichnet werden, weil wir konstruktiv mitarbeiten wollen, und wenn wir als „Wolf im Schafspelz“ bezeichnet werden, weil wir Kritik äußern, muss ich sagen: Von den Stadträten, die sich in dieser Art hier im Saal äußern, bin ich schon sehr enttäuscht. Auch dass uns hier vorgehalten wird, wir würden den Herrn Yücel zensieren wollen, weil wir seine Meinung nicht teilen, kann ja wohl nicht wahr sein, Herr Zenker. Zur Meinungsfreiheit gehört übrigens auch, dass man eine Gegendarstellung fordern darf. Das machen manche Medien, das machen andere Parteien auch. Warum dürfen wir das nicht? Zuletzt, Herr Zenker, haben Sie sehr überzogen. Denken Sie doch bitte mal darüber nach und lassen Sie sich vielleicht mal politisch beraten, warum Ihre eigene Partei in Umfragen an der Stelle steht, wo sie derzeit steht. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Nur ganz kurz. - Herr Kujat, niemand hier im Haus hat ein Problem damit, wenn Sie diese Verlage anprangern und deren Inhalte kritisieren, selbst dann nicht, wenn das in den nächsten Tagen in Form von Demonstrationen und Protestkundgebungen passiert. Das hat niemand hier kritisiert. Es ist aber ein Riesenunterschied, ob ich etwas verbiete oder ob ich dagegen aufstehe und meine Meinung kundtue und sage: Nein, diese Inhalte gefallen mir nicht. - Ich bitte Sie daher, diese beiden Sachen nicht in einen Topf zu werfen. Herrn Keller sei nur so viel gesagt: Bitte beschweren Sie sich hier nicht, als AfD-Abgeordneter ungerecht behandelt zu werden. Wenn Ihr Fraktionsvorsitzender im Bundestag, Herr Gauland, sagt: „Wir werden sie jagen“, müssen Sie sich nicht wundern, dass es Probleme mit gewissen Anschauungen Ihrer Partei gibt. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. S e i t e | 26 anderen Deutschtürken sich hier „wegscheren“ sollen. Herr Keller, ich fand durchaus bemerkenswert, dass Sie, als Sie hier im Rat eine Rede zu den 80Cent-Shops für Asylbewerber gehalten haben, Ihre Haltung dazu dargelegt und deutlich gemacht haben, dass Sie Geflüchtete bei sich einstellen und sie integrieren. Das rechne ich Ihnen hoch an. Aber jeder muss auch überlegen, ob er weiterhin einer Partei angehören will, die immer weiter nach rechts driftet, die sich inzwischen aus meiner Sicht offen durch ihr Bündnis mit Pegida zum Rechtsextremismus bekennt. Sie müssen selbst entscheiden, wie Sie damit umgehen. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, ich bitte Sie, zur Sache zurückzukehren. Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Zur Sache: Als Richterin, noch dazu als Richterin, die acht Jahre lang an einer Pressekammer gearbeitet hat, und damit als Ausübende unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bin ich eigentlich sehr glücklich über das, was ich hier heute erlebt habe. Ich schließe hier alle ein, die sich gegen diesen Antrag ausgesprochen haben, wirklich alle. Ich freue mich, dass ich Mitglied dieses Stadtrats bin und das erleben kann. Zum Antrag selbst kann ich nur sagen: Das ist Nonsens. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Das ist schon aus rechtlichen Gründen absolut blöd; Entschuldigung. Zum Politischen ist hier alles gesagt worden, was dazu zu sagen ist. Natürlich hoffe ich, dass dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt wird. Oberbürgermeister Jung: Bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, will ich noch zwei Sätze sagen. Ich finde, wir sollten glasklar sein bei allen rassistischen und fremdenfeindlichen populistischen Äußerungen. Aber ich halte es mit Voltaire, der unvergleichlich geäußert hat: „Ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“ In dieser Freiheit sollten wir miteinander verfahren. Ich bitte nun um Ihr Votum zum Antrag. - Ich schließe die Abstimmung. Stadtrat Zenker (SPD): Eine Gegendarstellung kann natürlich jeder fordern. Aber es ist, glaube ich, schon ein relativ einmaliger Vorgang gewesen, dass eine Fraktion im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert hat, einen Journalisten zu rügen, und dass ein Vertreter Ihrer Partei, Herr Poggenburg, kürzlich empfahl, dass er und alle Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. So abgelehnt. 15.12 Evaluierung der Kita-Baukosten (VI-A04935) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 15.12.1 dazu VSP (VI-A-04935-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Herr Schmidt. (Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister Prof. Dr. Fabian) Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich sehe große Begeisterung im Saal. Zurück zu den wichtigen Dingen im Leben, dem Dauerbrenner Kitabau. - Ich verzichte jetzt auf alle Begrüßungsfloskeln; wir haben uns ja heute schon gesehen. Wie schon oft an verschiedenen Stellen thematisiert, fehlen in Leipzig weiterhin etwa 900 Kitaplätze. Die Gründe dafür sind neben dem anhaltend starken Zuzug und den erfreulich hohen Geburtenzahlen eben auch darin zu finden, dass die Stadt nicht oder nur schleppend mit dem Bau der benötigten Kitas hinterherkommt. Das neue As im Ärmel von Professor Fabian sind die LeipzigKitas, ein Thema, das ich heute aber nicht ansprechen möchte, es sei denn, Sie provozieren das; aber davon gehe ich jetzt erst einmal nicht aus. Was sich in den vergangenen Jahren immer stärker bemerkbar gemacht hat, ist, dass es immer schwieriger wird, beim Bau von Kitas in einem gewissen respektive konstanten Kostenrahmen zu bleiben, was nicht verwundert angesichts höherer Tarifabschlüsse und steigender Baukosten. Durch den anhaltenden Bauboom und die damit verbundene Nachfrage an Baufirmen steigen eben auch die Preise für diese Dienstleistungen. Unter dem Strich wird es nahezu unmöglich, sich auch weiterhin innerhalb des vor Jahren gesteckten finanziellen Rahmens zu bewegen, der konkrete Investitionskosten von 16.500 Euro je Platz vorsieht. Nicht nur bei kommunalen Einrichtungen, also wenn die Stadt oder die stadteigene LESG baut, wird diese Summe angesetzt, sondern natürlich auch bei freien Trägern bzw. privaten Investoren, die anschließend die Kitas an die freien Träger vermieten. Letztere brauchen wir dringend bei der Errichtung von Kitas, weil uns als Stadt schlichtweg die dafür notwendigen Grundstücke fehlen, um die Einrichtungen selbst zu bauen. Die Vokabeln „Flächenankauf“ oder gar „Flächenbevorratung“ haben erst kürzlich Eingang in den Wortschatz des Liegenschaftsamtes gefunden; immerhin. Fakt ist: Es muss für Investoren und freie Träger attraktiv sein, Kindertagesstätten zu bauen. Ist es das nicht, werden an selber Stelle stattdessen Supermärkte, Gewerberäume oder Wohnungen gebaut. Ich will in dem Zusammenhang auch deutlich machen, dass ich Wohnraum- und Kitaplatzmangel nicht gegeneinander ausspielen will. S e i t e | 27 Stattdessen müssen wir uns aber fragen, ob es vor dem Hintergrund knapper Flächen zielführend ist, an finanziellen Obergrenzen für den Bau von Kitas festzuhalten, die der Realität nur noch selten standhalten. Genau dies sollte nach Beschluss unseres Antrags untersucht werden. Meine Fraktion folgt hinsichtlich des Alternativvorschlages der Bitte der Verwaltung, diese Prüfung erst bis zum Ende des zweiten Quartals vorzulegen statt wie avisiert bereits Ende März. Wir folgen aber nicht den Ausführungen in der Begründung des Verwaltungsstandpunktes, die aber auch nicht zur Abstimmung steht. Dann könnten wir uns eine Evaluation sparen, weil man hier schon ein Ergebnis vorwegnimmt und die Prüfung scheinbar nur pro forma durchführen will. Denn im Verwaltungsstandpunkt heißt es - Zitat -: Die Stadtverwaltung geht … davon aus, dass keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um den Bau von Kitas durch private Bauherren wieder attraktiv zu machen. Herr Professor Fabian, bitte untersuchen Sie das ganz konkret und geben erst dann eine inhaltliche Bewertung ab! Es entspricht nicht dem Anliegen unseres Antrags, dass das Ergebnis schon vor der Prüfung feststeht. Wir erwarten auch - und das sage ich sehr deutlich -, dass nicht nur die in Planung befindlichen Leipzig-Kitas untersucht werden, die allesamt durch die LESG gebaut werden, sondern verschiedenste Projekte in Leipzig, die durch unterschiedliche Bauherren umgesetzt wurden und werden. Nur so werden wir eine objektive Einschätzung der Gesamtlage bekommen können, um zu wissen, ob einerseits die 16.500 Euro Investitionskosten pro Platz und andererseits die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erwartete maximal zu refinanzierende Miethöhe noch haltbar sind. Im Jugendhilfeausschuss am Montag ist seitens der freien Träger angeregt worden, dass im Rahmen dieser Evaluation, in der man verschiedenste Bauprojekte einer genaueren Betrachtung unterzieht, auch die zeitliche Dimension untersucht wird, innerhalb derer Kitas durch Investoren oder städtische Unternehmen oder die Stadt selbst errichtet wurden. Auch hier könnten sich interessante Rückschlüsse für die weitere Planung ziehen lassen. Vielleicht nehmen Sie diese Anregung aus dem Ausschuss mit auf. Meine Damen und Herren, bitte stimmen Sie entsprechend meinen Ausführungen unserem Antrag zu, geändert im Sinne des Alternativvorschlages, wonach die Ergebnisse bis zum Ende des zweiten Quartals vorgelegt werden sollen. Ich bitte um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Albrecht. (Übergabe der Sitzungsleitung an Oberbürgermeister Jung) Stadtrat Albrecht (CDU): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Selbst wenn uns im zweiten Quartal die Ergebnisse dieser Evaluation vorliegen, werden sich die Preise ändern. Das heißt: Wir haben keinen Mehrwert. Das Einzige, was wir machen, ist, die Verwaltung zu beschäftigen, und das hilft uns nicht weiter. Die Verwaltung muss Plätze schaffen, und zwar jetzt. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Dem eben Gesagten können wir uns tatsächlich anschließen. Auch wir werden dem Antrag nicht zustimmen. Unser Hauptargument ist aber ein anderes - Sie kennen es schon aus anderen Debatten -: Wir wollen noch einmal an den auf unsere Initiative gefassten Beschluss „Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune“ erinnern, nach dem bei baulichen Investitionen in Kitas die Stadt Leipzig bzw. ihre geeigneten Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe Vorrang vor privaten Investoren genießen. Wie aus dem Antragstext ganz klar hervorgeht, stellt dieser Antrag hier jedoch einseitig auf private Investoren ab. Das finden wir falsch. Es ist richtig: Wir müssen neue Kitaplätze schaffen. Wir werden sicher auch nicht ganz ohne Investoren aus dem privaten Bereich auskommen. Allerdings ist die Prioritätensetzung des Antrags nicht die unsere. Wir denken weiterhin, kommunale bauliche Investitionen sind nachhaltiger und günstiger. Das geht auch konform mit der Verwaltungsvorschrift Kommunalinvest. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Dem muss ich entgegenhalten: Der Antrag sagt in keiner Weise, dass die Priorität beim Bau von Kitas in Zukunft auf privaten Investoren liegen soll. Nein, ich habe in meinen Ausführungen lediglich deutlich gemacht: Beim Kitabau werden wir private Investoren dringend brauchen, weil uns als Stadt, einschließlich der städtischen Unternehmen und Eigenbetriebe, schlichtweg die Flächen dafür fehlen. Natürlich ist es schon seit Jahren unser Ziel, dass sich die Stadt beim Flächenankauf viel stärker engagiert. Dafür werden jetzt erste S e i t e | 28 zaghafte Schritte gemacht. Aber diese reichen nicht aus, sodass wir auf die Investitionsbereitschaft privater Investoren zurückgreifen müssen. Und da sage ich: Man muss in die Verhandlungen mit privaten Investoren mit Preis- bzw. Kostenvorstellungen gehen, die auch der Realität standhalten. Ansonsten kann es passieren, dass deren Bereitschaft, sich im Kitabau zu engagieren, sinkt und sie stattdessen viel stärker in andere, lukrativere Bereiche investieren. Ich hatte auch gesagt, dass ich Wohnraum- und Kitaplatzmangel nicht gegeneinander ausspielen will. Der dringende Bedarf im Kitabau ist uns allen, glaube ich, bekannt. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum zum Beschlussvorschlag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 24 - 35 - 1. Damit ist der Antrag abgelehnt. Herr Schlegel will noch eine Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten abgeben. Bitte. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz mein Abstimmungsverhalten begründen. Das, was hier gefordert ist, ist nicht nur Verwaltungshandeln, sondern auch Handeln der jeweiligen Gremien. Diese haben bei Abschluss von Mietverträgen oder auch bei Bauvergaben auf die Angemessenheit der Preise zu achten. Natürlich muss dabei auch die Marktsituation berücksichtigt werden. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. 15.14 Elektrifizierung des Radwegs Mölkau– Holzhausen (VI-A-04984) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau Einreicher: Stadträtin C. Lange, Stadtrat A. Haas 15.14.1 dazu VSP (VI-A-04984-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Lange. Stadträtin Lange (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Acht Jahre hat es gedauert, um diesen Rad- und Gehweg zu bauen, und jetzt haben wir auf die Schnelle noch eine Beleuchtung von der Verwaltung bewilligt bekommen. Das hätten wir als Einreicher nicht erwartet. Deshalb bitten wir Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 um Abstimmung des Verwaltungsstandpunktes. Danke an die Verwaltung. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund dessen, dass sich die Verwaltung in der Lage sieht, dort eine neue Straßenbeleuchtung einzurichten, ist dem Antrag zuzustimmen. Aber ich warne davor, das zur Normalität in diesem Hause zu machen. Wir könnten mit Sicherheit sofort 100 Straßen benennen, wo ebenfalls dringender Handlungsbedarf besteht. Wir sollten uns auch im Hinblick auf den kommenden Haushalt darauf verständigen, dass wir in Zukunft auch für die verschiedenen Ortsteile Prioritäten setzen, damit nicht jeder Wunsch hier einzeln angemeldet wird. Das hatten wir schon einmal Anfang der 90er-Jahre, als jeder eine Idee hatte und diese auch durchsetzen konnte. Das können wir heute nicht mehr machen. Dann würden andere Stadtteile unter die Räder kommen. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum zum Verwaltungsstandpunkt. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 57 - 0 - 0. So beschlossen. 15.17 Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen (Lkw) (VI-A-05152) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.17.1 dazu VSP (VI-A-05152-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadträte! Liebe Gäste! Am Dienstag hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass Kommunen Fahrverbote erlassen dürfen. Zu Ende gedacht bedeutet dies: Wenn alle Mittel ausgeschöpft sind, muss die Kommune Fahrverbote erlassen. Das ist am Ende keine Ermessensfrage. Niemand in unserer Fraktion will, dass es so weit kommt. Schon das Wissen um das Ordnungs- und Wirtschaftsdesaster, welches dadurch erzeugt würde, lässt uns grauen. Wir müssen alles dafür tun, dass es nicht dazu kommt. Wie ist die Lage? Der Leipziger erträgt Straßen, die den Namen „Straße“ nicht mehr verdienen. Der Leipziger erträgt Feinstaub- und Stickoxidbelastungen, die gerade noch gesetzlich zulässig S e i t e | 29 sind. Der Leipziger erträgt Lärm, der oft das gesetzlich Zulässige übersteigt. Wir bewegen uns in der Stadt auf Messers Schneide. Die wachsende Stadt verursacht neue Angriffe auf die Gesundheit der Leipziger. Die Gegenmaßnahmen hinken der Entwicklung hinterher. Seit nunmehr acht Jahren fordert DIE LINKE, dass das Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen endlich angeordnet und durchgesetzt wird, so wie es die Pläne der Stadt avisieren. Personalmangel, mangelnde belegbare Untersuchungen, Unfähigkeit in der Auseinandersetzung mit der Autolobby und fehlende Mittelzuweisungen sind nach unserer Ansicht die Gründe, warum die Verantwortlichen ihrer Aufgabe nicht nachkommen. Wenn die Stadt auch in Zukunft noch funktionieren soll, müssen wir den Teil des Wirtschaftsverkehrs unterbinden, der für das Wirtschaftsleben der Stadt nicht notwendig ist. Ich will es noch einmal deutlich machen: Eventuell geht es hier nur um zwei Tage mehr, und schon greift das Fahrverbot. Wir müssen jedes Mittel ausschöpfen, damit die Stickoxid- und Feinstaubbelastungen an nicht mehr als 35 Tagen überstiegen werden. Passiert das doch, müssen wir den Verkehr sperren. Das wäre das Ergebnis. Deshalb muss man auch ein vergleichsweise kleines Mittel nutzen, damit die Chance besteht, wenigstens noch ein Jahr über die Runden zu kommen. Was danach passiert, wissen wir auch noch nicht. Daher: Bitte stimmen Sie unserem Vorschlag zu! Das ist zwar nur ein ganz kleiner Tropfen, aber dringend notwendig. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was meinen die Antragsteller mit diesem Antrag erreichen zu wollen? Soll es Behinderung des Wirtschaftsverkehrs sein? Soll es Luftreinhaltung oder Lärmschutz sein? Oder schreibt man Anträge, nur um etwas zu Papier zu bringen? Einfach ist das sicher nicht zu beantworten. Einen Versuch ist es allemal wert, um künftig ähnliche Populismen schon im Entstehen zu ersticken. „Behinderung des Wirtschaftsverkehrs“ könnte man es nennen, wenn man betrachtet, dass ohne Ausweichmöglichkeiten auf ein funktionierendes, fertiges Ring-Tangenten-System Straßen für den Lkw-Verkehr gesperrt werden sollen. „Luftreinhaltung und Lärmschutz“ könnte man es nur nennen, wenn man außer Acht lässt, dass durch Umlenkung des Durchgangsverkehrs dann andere Gebiete von Lärm und Abgasen betroffen sind. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Ungeachtet dieser Ziele, die sich unterschiedlich beurteilen ließen, stellt sich aber auch die Frage nach der Umsetzung eines solchen Beschlusses. Sollte man Schilder aufstellen? Diese kosten Geld und vergrößern den Schilderwald. Was bewirken diese Schilder? Nichts! Ein Lkw-Fahrer, der durch Leipzig fährt, ist sicher nicht zum Spaß auf den engen Stadtstraßen unterwegs, nur um Leipzigs Luft zu verschmutzen. Jeder Lkw-Fahrer wird einen triftigen Grund haben, weshalb er diese und keine andere Strecke wählt. Vielleicht hat er eben noch einen Einkauf zu erledigen, oder er will jemanden besuchen, oder er will nur mal seine Pausen- und Ruhezeit im schönen Leipzig verbringen. Wer will das dem Lkw-Fahrer verübeln? Will man wirklich Lkw-Fahrprotektionismus? Wer soll denn die Einhaltung des Lkw-Durchfahrtverbots kontrollieren: die ohnehin schon überlastete Polizei oder der Stadtordnungsdienst, ohne Kompetenzen für den fließenden Verkehr? Wie will man erkennen, ob ein Lkw-Fahrer einen Ort anfährt oder ob er von einem angefahrenen Ort wieder unterwegs ist oder ob er nur durch Leipzig durchfährt? Diese und weitere Fragen stellen sich nicht nur die Lkw-Fahrer, sondern auch die Bürger sowie auch unsere Fraktion. Eine Antwort darauf ist einfach zu geben: Anträge, die ausschließlich Symbolcharakter besitzen, die nicht durchsetzbar sind und die Geld kosten, werden abgelehnt. Oberbürgermeister Jung: Herr Heinrich. Stadtrat Heinrich (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Im Grunde genommen hat mein Vorredner schon das gesagt, was auch ich sagen wollte. Ich will hinzufügen: Wir haben hier mit einem Prüfauftrag zu tun. Da sagen wir sonst immer: Das ist unschädlich. Das kann man durchwinken. Das Ergebnis der Prüfung ist offen. Wir entscheiden heute noch nichts. - Nur: Wir sollten hier auch keine Totgeburt durchwinken. Was würde passieren, wenn wir das doch täten? Wir würden die Verwaltung beschäftigen. Wie sähe es aus, wenn selbst der Stadtrat sagt: „Okay, wir machen das“? Dann müssten wir Schilder aufstellen, und die kosten Geld. Es wurde hier schon richtig gesagt: Es geht hier nur um den Verkehr, der von außen kommt, durch die Stadt Leipzig durchfährt und auf der anderen Seite wieder herausfährt, der also nicht in der Stadt Leipzig hält, weil er hier etwas ent- oder beladen muss. Das kann nicht die Verwaltung, sprich: das Ordnungsamt, kontrollieren, sondern das muss die Polizei machen. Ich glaube nicht, S e i t e | 30 dass es angesichts der derzeitigen Personalsituation bei der Polizei möglich sein wird, dass sie zum Beispiel die B 2 sperrt und die Lkw kontrolliert. Das Ergebnis korreliert nicht mit dem Aufwand. Ich will noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Mein Kollege Uwe Rothkegel - er ist heute nicht da - und ich haben, seitdem dieser Antrag kursiert, Folgendes gemacht: Wir haben die Kraftfahrer befragt, die unsere Baustellen beliefern. Wenn man die privat befragt, antworten die relativ ehrlich; die haben sich nichts zu vergeben; wir haben auch keine Strichliste geführt. Definitiv ist es so: 80 Prozent der Kraftfahrer, die von außen nach Leipzig kommen und hier nichts be- oder entladen müssen, fahren über den Autobahnring. 80 Prozent! Das ist zwar keine repräsentative Umfrage; trotzdem: Es verbleiben nur 20 Prozent. Und diese 20 Prozent haben vielleicht nur nicht geantwortet oder sich nicht aufgefordert gefühlt, eine Stellungnahme abzugeben. Ich glaube auch nicht, dass die Fahrer aus Jux und Tollerei durch Leipzig durchfahren. Uns ist bestätigt worden: Seitdem der Autobahnring fertig ist, wird er auch genutzt. Als Letztes muss ich sagen: Seit gestern gibt es das Gerichtsurteil. Ich deute es anders als Sie. Ich denke, wir müssen uns hier in absehbarer Zeit noch einmal damit beschäftigen. Dann wird es allerdings ums Eingemachte gehen. Ich bin aber der Überzeugung, dass die paar Prozent der LkwFahrer, die durch Leipzig durchfahren, nicht dazu beitragen, ob wir uns hier mit Fahrverboten beschäftigen müssen oder nicht. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Heinrich, Sie haben recht: Es wird mühselig und aufwendig sein, den Verkehr, der nicht Quell- und Zielverkehr für die Innenstadt ist, bei einem Lkw-Fahrverbot oder etwaigen anderen Fahrverboten mit Ausnahmeregelungen herauszufischen, festzustellen und Maßnahmen zu ergreifen. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern nicht nur gesagt, dass Fahrverbote möglich sind, sondern es hat auch bestätigt, dass Fahrverbote die Ultima Ratio sind und frühestens 2019 möglich sind. Es hat in seinem Urteil allen an diesem Verfahren Beteiligten auch noch eine ganze Menge mehr mit auf den Weg gegeben und ins Stammbuch geschrieben. Ich will mich jetzt aber gar nicht so sehr an diesem Urteil abarbeiten. Es wird Sie vielleicht überraschen, wenn ich sage: Wir werden dem LINKEN-Antrag zustimmen. Wir sind davon überzeugt, dass die Verwaltung einen Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag formulieren wird, der das rechtsstaatliche Handeln unter Abwägung aller zur Verfügung stehenden Mittel zum Ausdruck bringt, der die Argumentation dafür liefert, dass dieser Antrag Unsinn ist, und der uns für etwaige zukünftige Diskussionen über Fahrverbote, die ja hier immer mal wieder geführt werden, ausreichend Argumente an die Hand gibt. Ich will in diesem Zusammenhang darauf hinweisen - das geht jetzt an Sie, Herr Oberbürgermeister, an Sie, Herr Bürgermeister Rosenthal, und all diejenigen, die Verantwortung in dieser Stadt dafür tragen -, dass es zunächst einmal darum gehen muss, den Luftreinhalteplan in der Stadt umzusetzen, zum Beispiel indem mehr Bäume gepflanzt werden, mehr Gründächer gebaut werden, um mehr Luftaustausch zu schaffen, und indem der städtische Fuhrpark, der noch mehrere hundert Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter hat, ausgetauscht wird. Kurz: Wir müssen erst einmal die im Luftreinhalteplan festgehaltenen Maßnahmen umsetzen, bevor wir das tun, wovor alle zu Recht große Befürchtungen hegen, nämlich Fahrverbote auszusprechen mit allen Konsequenzen, die daraus folgen. Noch einmal: Wir haben große Hoffnungen, Herr Oberbürgermeister, dass der Verwaltungsstandpunkt das rechtsstaatliche Handeln unter Abwägung aller zur Verfügung stehenden Mittel zum Ausdruck bringen wird, damit dieser Antrag zurückgewiesen werden kann. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Hobusch, erst einmal schönen Dank, dass Sie unserem Antrag zustimmen wollen. Aber schauen Sie, es gibt schon einen Luftreinhalteplan in dieser Stadt, in dem festgehalten ist, dass das geprüft werden soll. Wir haben die Verwaltung mehrfach aufgefordert, das nun tatsächlich auch zu prüfen. Sie hatte zugesagt, das zu machen. Das letzte Mal hat sie uns gesagt, dass sie die Prüfungen zum 31.06. des vergangenen Jahres abgeschlossen haben wird. Das geschieht auf Basis der Freiwilligkeit. Es geht hier auch darum, dass die Verwaltung Aufträge, die wir ihr aufgeben, tatsächlich erledigt. Bis heute ist nichts geschehen. Daher ist an der Zeit, sich dagegen zu wehren und zu sagen: Jetzt erteilen wir der Verwaltung einen Prüfauftrag in der Hoffnung, dass das eventuell zum Erfolg führt. Die Prüfung erfolgt ergebnisoffen; da haben Sie recht. München hat das bereits gemacht und Fahrverbote durchgesetzt. Wir wissen auch: Die Autofahrer fahren wegen der Maut durch Leipzig durch, wenn auch nur 10 Prozent und nicht, wie Sie sagten, 20 Prozent. S e i t e | 31 Ich will noch einmal daran erinnern: Wir haben schon für einige Straßen Fahrverbote ausgesprochen. Für die Harkortstraße gelten Einschränkungen für den Lkw-Verkehr, die übrigens von den Anwohnern vor Gericht erstritten wurden, weil die Schadstoffwerte dort nicht mehr zumutbar waren. Ich will Sie auch daran erinnern, dass Sie sich damals genauso vehement gegen die Umweltzone gewehrt haben. Heute ist sie der einzige Grund dafür, warum Leipzig jetzt noch einigermaßen gut dasteht und nicht einem Klageverfahren unterzogen ist. Darauf muss man auch in Zukunft achten. Sonst geht es daneben. Glauben Sie es mir! Aber die Wissenschaft spielt hier ja offenbar keine Rolle. Oberbürgermeister Jung: Der Antrag steht jetzt zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 35 - 24. So beschlossen. 15.18 Amtsblatt-Zustellung ins 21. Jahrhundert bringen (VI-A-05153) Einreicher: SPD-Fraktion 15.18.1 dazu VSP (VI-A-05153-VSP-01) Einreicher: Oberbürgermeister Bitte schön, Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Das Amtsblatt, ein ewiger Streitpunkt in diesem Rat: Wer bekommt es, wer bekommt es nicht? Was steht drin? Wie können wir Möglichkeiten schaffen, dass mehr Menschen das Amtsblatt erhalten? Bisher ist uns dafür noch keine Patentlösung eingefallen. Das bisherige Verfahren ist unzureichend. Wir wissen, es gibt offizielle Zustellungsquoten. Wir wissen aber auch, dass, wenn die Stadtverwaltung selbst nachfragt, die Quoten der tatsächlichen Zustellung deutlich niedriger liegen. Es sind nicht nur die Randortschaften, die das Amtsblatt nie bekommen, sondern es sind auch innerstädtische Gebiete, die nie ein Amtsblatt sehen. Manche Leute fragen völlig irritiert: Amtsblatt, was ist das eigentlich? Schon allein das zeigt, dass das Amtsblatt nicht als das wahrgenommen wird, was es ist: eines der zentralen Publikationsorgane dieser Stadt, das Medium, in dem rechtsverbindlich und rechtssicher Bebauungspläne, Satzungen und anderes veröffentlicht werden, und das Medium, in dem auch wir Fraktionen regelmäßig mit unserer Arbeit zu Wort kommen können. Was passiert also damit? Im besten Falle landet es vor der Haustür, in der es zugestellt werden Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 soll. Dort liegt es dann, es wird nass, der Wind weht es weg, den Leser erreicht es nicht. Im schlimmsten Falle kommt es gar nicht erst so weit und landet gleich in der Papiertonne, durch den Zusteller. Auf jeden Fall bekommen sehr viele Menschen in unserer Stadt kein Amtsblatt. Das möchten wir gern ändern, indem wir mit unserem Antrag den Oberbürgermeister beauftragen, für eine Verbesserung dieses Zustands zu sorgen. Wir wollen, dass hier die aktuelle Gesetzeslage zur Anwendung kommt. So sieht zum Beispiel § 4 Sächsisches E-Government-Gesetz vor, dass eine ausschließlich digitale Veröffentlichung des Amtsblatts als rechtsverbindliche Variante absolut ausreichend ist. Die Stadt Plauen praktiziert das schon seit einigen Monaten recht erfolgreich. Dennoch wollen wir nicht diejenigen abhängen, die aus verschiedensten Gründen keine Möglichkeit haben, sich das Amtsblatt auf digitalem Wege zu beschaffen, etwa weil ihnen der Internetzugang fehlt oder weil sie den digitalen Herausforderungen nicht gewachsen sind. Wir wollen daher prüfen lassen, ob es möglich ist, die rechtsverbindliche Variante digital zu gestalten und die Auflage der Print-Variante zu senken, wenn diese an zentralen Orten in den Stadtteilen und Quartieren ausgelegt wird, damit diejenigen, die tatsächlich Bedarf und Interesse haben, das Amtsblatt zu lesen, dies weiterhin tun können und es für sie erreichbar ist; denn oft sind die Öffnungszeiten der Außenstellen der Bürgerämter so ausgedünnt, dass viele Berufstätige keine Möglichkeit haben, sich das Amtsblatt dort abzuholen. Zentrale Orte können beispielsweise Bäcker oder Apotheken sein. Wir wollen da keine Vorgaben machen, sondern gemeinsam mit Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten herausfinden, welche Orte dafür am besten geeignet sind. Selbstverständlich soll das bisherige Abosystem den Postwurfbezug weiterhin ermöglichen. Aber auch ein Online-Newsletter wäre denkbar. All das möchten wir gern prüfen lassen. Letztlich ist das Wichtigste, dass wir eine rechtsverbindliche Publikationsmöglichkeit haben, die viele Menschen in unserer Stadt erreichen kann. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen Stadträte, Gäste auf der Zuschauertribüne und am Livestream! Die SPD-Fraktion spricht sich mit ihrem Antrag unter der ziemlich plakativen Überschrift „Amtsblatt-Zustellung ins 21. Jahrhundert S e i t e | 32 bringen“ dafür aus, die „Zugänglichkeit des Amtsblatts für alle Leipziger Bürger zu erhöhen“. Weil nichts so gut ist, dass es nicht auch verbessert werden könnte, war mein erster Gedanke beim Lesen dieses Antrags: Bravo, SPD! Dinge, die nicht so funktionieren, wie sie funktionieren sollten, sollten einer Überprüfung unterzogen werden. Doch bei genauerem Lesen und Hinterfragen der Zielstellung des SPD-Antrages wird klar: Es geht Ihnen von der SPD allein um die Abschaffung des Leipziger Amtsblatts in Papierform. Dabei dient Ihnen die „Zustellung amtlicher Bekanntmachungen“ - wie geschickt! - als Vehikel; denn in der Begründung Ihres Antrages stellen Sie fettgedruckt und damit deutlich hervorgehoben auf die den sächsischen Kommunen vom Landesgesetzgeber eingeräumte Erlaubnis ab, einer rechtmäßigen Zustellung amtlicher Bekanntmachungen auch dadurch gerecht werden zu können, wenn sie diese ausschließlich in einer digitalen Ausgabe veröffentlichen. Wir Grüne sind - um das klipp und klar zu sagen für die Beibehaltung des Status quo. Es geht hier auch um die Menschen, die auf die Zustellung angewiesen sind. Wir sind gegen die Einstellung des Amtsblatts als Printausgabe, und wir sind auch gegen eine von Ihnen in Erwägung gezogene Auslegung des Amtsblatts an nur noch wenigen, auf das Stadtgebiet verteilten Stellen. Mit Ihrem Antrag, liebe SPD-Fraktion - Frau Wohlfarth, Sie haben das gerade auch getan -, nehmen Sie sich zu meinem Erstaunen den Amtsblatt-Zusteller ganz gehörig zur Brust, von dessen Tun, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, eine Zustellung maßgeblich abhängen würde. Sie unterstellen ihm damit eine gewisse Unzuverlässigkeit, um mich vorsichtig auszudrücken. Wie einfach gedacht und wie armselig ist das denn! Der doch so einfache Populismus bahnt sich in dieser Argumentation mit voller Wucht seinen Weg. Liebe SPD, ich hätte von Ihnen in diesem Zusammenhang etwas anderes erwartet, und zwar dass Sie sich für den Zeitungszusteller einsetzen, dass Sie nach den Ursachen fragen und den Dingen nachgehen, weshalb ein Zeitungszusteller, wie von Ihnen unterstellt, unzuverlässig sein könnte. Aber nein, im frisch ausgehandelten Koalitionsvertrag stärken Sie gemeinsam mit der CDU die Zeitungsverlage zulasten der Zeitungszusteller, indem Sie die ohnehin geringen Rentenansprüche der Betroffenen nochmals deutlich reduzieren wollen. Wer eigentlich soll Ihr Tun noch verstehen? Ich halte fest: Wir Grüne lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste und Journalisten! Heute ist wahrscheinlich ein historischer Tag: Wir sind mit den Grünen einer Meinung. - Frau Wohlfarth, mit Verlaub, es kann doch wohl nicht sein, dass, wenn etwas nicht funktioniert, es ganz abgeschafft wird. Ich will Ihnen dafür ein Beispiel nennen. Als wir neulich in unseren Wahlkreisen waren, haben wir auch ältere Leute getroffen, die nicht internetaffin sind. Das muss man älteren Leuten auch zugestehen. Wir in der Politik mögen internetaffin sein, andere Leute sind es nicht. Die LVZ ist zu teuer; sie kostet im Jahr schlappe 400 Euro. Die Leute haben uns bestätigt: Das einzige Presseorgan, mit dem sie sich gut informiert fühlen, ist das Leipziger Amtsblatt in der Printversion. Aus der Erfahrung meiner zurückliegenden verlegerischen Tätigkeit will ich auch das zu bedenken geben. Ich habe vor zehn Jahren auch mal Publikationen beim Bäcker, beim Fleischer oder anderswo auslegen lassen. Das funktioniert nur sporadisch; das kann ich Ihnen versichern. Dort liegt auch das jeweilige Ortsblatt aus, dort liegt auch Werbung aus, und irgendwo liegt dann auch das Amtsblatt aus. Man sollte sich wirklich darüber Gedanken machen, wie die optimale Lösung aussehen kann. Aber so wie es jetzt formuliert ist, können wir dem nicht zustimmen, weder dem Originalantrag noch dem zustimmenden Verwaltungsstandpunkt. Sie verweisen auch auf das Beispiel Plauen. Das hieße, dass die Leute, die keinen Internetzugang haben, aber trotzdem das Amtsblatt zu lesen wünschen, es aber nicht mehr zugestellt bekommen, eine Gebühr von 50 Cent pro Seite - so steht es ja hier - bezahlen müssten. Das kann es ja wohl nicht sein. Machen wir uns hier gemeinsam im Stadtrat lieber Gedanken darüber, wie wir die Zustellung verbessern können - vielleicht gelingt das mit einem anderen Anbieter; dass das schwierig ist, wissen wir -, statt den einfachsten Weg zu wählen und die gesamte Printausgabe in die Tonne zu stampfen. Das kann nicht der richtige Weg sein. Meine Fraktion wird deshalb dem Antrag nicht zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ich bin ob der Redebeiträge tatsächlich ein bisschen erschüttert. Im Antrag steht nicht, dass die SPD-Fraktion im Stadtrat Leipzig an den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene beteiligt war, sondern sie greift S e i t e | 33 das realistische Problem auf, dass das Amtsblatt nicht dort ankommt, wo es ankommen soll. Das wissen wir auch von Leuten, die gesehen haben, was mit den Amtsblättern passiert. Wenn man den Zusteller fragt, sagt er: Die Zustellungsquote liegt bei 90 Prozent. Gemäß der Umfragen der Stadt sind es aber nur 40 bis 60 Prozent. Dazwischen klafft eine deutliche Lücke. Dass die Zusteller zu wenig verdienen, das wissen wir alle. Aber dann müssen wir Geld in die Hand nehmen. Das haben bisher weder die AfD noch die Grünen beantragt. Auch das ist Fakt in diesem Hause. Und: Wir reden die ganze Zeit über eine digitale Verwaltung. Wir reden darüber, wie wir auch digitale Angebote zugänglich machen können. Warum können wir dann nicht die Chance nutzen, das Amtsblatt rechtsverbindlich digital umzustellen und die Printvariante weiterhin zu ermöglichen? Auch bisher gibt es schon die Möglichkeit, das Amtsblatt zu abonnieren, und auch das Abo gibt es nicht für einen Appel und ein Ei. Ich bedaure sehr, dass Sie sich da scheinbar nicht ausreichend kundig gemacht haben. Unser Ansatz ist: Anstatt die Leute das Amtsblatt überhaupt nicht bekommen, sollen sie es wenigstens an zentralen Orte in ihrer fußläufigen Umgebung, die sie bei ihren täglichen Wegen erreichen können, abholen können, weil beispielsweise das Bürgeramt nur einmal in der Woche für zwei Stunden geöffnet hat und sie gerade dann keine Zeit haben, es aufzusuchen. Darum geht es. Noch einmal: Die Papierform soll bleiben. Nur die rechtsverbindliche Variante soll umgestellt werden auf digital. Ich kann nur um Zustimmung werben, weil das ein Schritt in die richtige Richtung wäre. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Ich möchte noch einmal bekräftigen: Wir als Verwaltung denken keineswegs daran, die Printausgabe einzustellen; denn in der Tat gibt es genügend ältere Menschen in unserer Stadt, die dringend auf die Printausgabe angewiesen sind. Der Antrag steht jetzt zur Abstimmung. Ich bitte um Ihre Stimme. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 24 - 32 - 6. Damit ist der Antrag abgelehnt. 15.19 Sperrvermerk für Classic-Open-Zuschuss 2018 / Neuausrichtung (VI-A05156) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 15.19.1 dazu ÄA (VI-A-05156-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion 15.19.2 dazu VSP (VI-A-05156-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Leipzigerinnen und Leipziger! Auch wenn es Ihnen vielleicht schwerfällt, sich vorzustellen, dass Sie jetzt auf dem Marktplatz sitzen: Ich denke, die meisten von uns lieben es, bei 30 Grad oder mehr genau dies bis in die Nacht zu tun. Die „Classic Open“ waren in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Fast jeder, denke ich, hat es genossen, gerade im August, während der Pause der Spielstätten, ein gemeinsames Wohnzimmer zu haben, wie es von manchen beschrieben wurde, das mit Kunst und Kultur gefüllt ist. Letztes Jahr waren wir mit großer Mehrheit dafür, mehr Geld dafür bereitzustellen, obwohl durch Sponsoring schon viel eingeworben wurde. Wir waren schon sehr enttäuscht, als wir erfuhren, dass es bei der Abrechnung Unklarheiten gab. Was relativ klar ist, ist, dass wir diese Veranstaltung erhalten und dieses Erlebnis nicht nur für die Gäste, sondern auch die Wirte, die einen Anteil an diesem Erfolg haben, weiterhin sicherstellen wollen. Wir haben bis zur Klärung des Sachverhalts einen Sperrvermerk für die Fördersumme 2018 beantragt. Unabhängig davon, dass inzwischen die Fördersumme des letzten Jahres an die Stadt zurückgegeben wurde: Es konnten keine ordentlichen Abrechnungen vorgelegt werden. Wir haben im Kulturausschuss darüber beraten, wie man der Idee eines Sommermusikfestivals, bisher „Classic Open“ genannt, weiter auf die Sprünge helfen kann. Die auch von uns favorisierte Ausschreibung ist inzwischen erfolgt. Deshalb wollen wir den Verwaltungsstandpunkt abstimmen lassen, allerdings ohne den letzten Satz. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, möchten, dass die Möglichkeit bleibt, einen Zuschuss zu gewähren. Was wir problematisch an Ihrem Antrag finden, ist, dass Sie weiter den Begriff „Classic Open“ verwenden, für den die Rechte noch strittig sind. Wir wollen das nicht an diesen Begriff binden, obwohl wir uns natürlich dieselbe Atmosphäre wünschen. Es kann sich jeder bewerben; das ist auch klar; das ist auch so durch die Presse gegangen. Wir wollen den Sperrvermerk auch deshalb, weil so das beste Konzept zum Zuge kommen kann und die Gelder nicht einfach wieder zurück in den Haushalt wandern. Deshalb bitte ich Sie, dem S e i t e | 34 Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen, bis auf den letzten Satz in Punkt 2, der da lautet: Ein städtischer Zuschuss zu dieser Veranstaltung soll … zukünftig nicht mehr gewährt werden. Die Gewährung eines Zuschusses wollen wir ausdrücklich weiterhin ermöglichen, wenn wir über die eingereichten Konzepte - es ist ja schon dazu aufgerufen worden, sie einzureichen - entscheiden. Wir hoffen sehr, dass wir das noch hinbekommen. Es muss jetzt alles sehr schnell gehen; denn bald ist Sommer. Wahrscheinlich herrschen nächstes Wochenende schon andere Temperaturen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Im Grunde, Annette Körner, liegen wir gar nicht so weit auseinander. Wir alle sind, glaube ich, der Meinung, dass die „Classic Open“, das beliebteste Sommerfestival hier in Leipzig, auf jeden Fall erhaltenswert ist. Wir von der CDU-Fraktion möchten uns jedenfalls dafür einsetzen. Wir wollen tatsächlich das Sommerfestival „Classic Open“ erhalten. Es ist richtig: Es gibt einen gewissen Streit um den Namen „Classic Open“. Wir wollen uns aber trotzdem dazu bekennen. Deswegen meinen wir, dass es bei dem Beschlussvorschlag bleiben kann. Richtig ist natürlich, dass die Zuwendung nicht weiter personen- bzw. stiftungsgebunden sein kann. Derzeit läuft ein Interessenbekundungsverfahren, dessen Ausgang noch offen ist. Deswegen haben wir hier unseren Änderungsantrag gestellt. Für diesen Sperrvermerk sehen wir nach dieser Änderung, die ganz klar notwendig ist, keinen Bedarf mehr. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Die Veranstaltung „Classic Open“ ist ein in Leipzig einmaliges Format, das sehr beliebt ist und vor allen Dingen mit dem Namen Peter Degner steht und fällt. Sicher ist Herr Degner nicht immer einfach zu händeln, legte er sich doch mit den Gastwirten an, als er meinte, die stark steigenden Preise beim Ausschank von Speisen und Getränken an Besucher der „Classic Open“ seien übertrieben. Auch lässt er sich nicht in die Karten sehen, wie und welche Verbindungen er zu einheimischen und internationalen Künstlern pflegt. Dennoch ist er einer der gefragtesten Männer in der Kulturszene, wenn es darum Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 geht, Ideen für Feste oder andere Veranstaltungen zu entwickeln und umzusetzen. Ich kenne nicht einen Misserfolg von ihm. Sein erfolgreiches Lebenswerk für unsere Stadt ist bereits seit 29 Jahren zu verfolgen. Er zeichnet sich nicht nur durch Qualität aus, die er stets weiterzuentwickeln sucht; es kam auch noch nie zu einer Beschwerde von Bürgern. Auf der Welle des Erfolgs von „Classic Open“ - nur zur Information: die „Classic Open“ haben mehr Gäste als das Bachfest - will man nun aus fadenscheinigen Gründen den Versuch einer Neuausrichtung dieses Bürgerfestes starten. Wenn man dies nicht als Intrigantenstadl abtun will, so muss man zumindest von einer Selbstenteignung des Kulturdezernats um dieses beliebte Bürgerfest reden. Anlass war die Nichtbeibringung von Belegen nach der Zuwendungsrichtlinie. Die Zuwendungsrichtlinie besagt, dass den „Classic Open“ Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro jährlich gewährt werden. Aus Frust über das ihm entgegengebrachte Misstrauen gab Herr Degner die Fördersumme an die Stadt zurück und übergab zudem am 21.12.2017 alle Unterlagen, die eine saubere Buchhaltung belegen, an Herrn Bürgermeister Rosenthal. Nichtsdestotrotz wurde ihm mitgeteilt, dass man eine Ungereimtheit entdecken konnte, die schon allein darin bestand, dass er die Fördersumme zurückgab. All das geschah wider besseres Wissen; denn das Schreiben der Stiftung, das bereits am 22.12.2017 allen Beteiligten sowie den Fraktionen vorlag, bestätigt eine ordnungsgemäße Verwendung der Spendengelder. Sollten doch noch Ungereimtheiten zu klären sein, die uns Stadträten nicht bekannt sind, müsste man einen renommierten Mann wie Peter Degner zumindest die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch geben, in dem der Sachverhalt aufgeklärt wird, wie man das mit anderen Kulturschaffenden auch tut. Ungeachtet persönlicher Diskrepanzen, die das Dezernat Kultur derzeit gegen Herrn Degner aufzubauen scheint, denke ich, dass er einer Weiterführung der „Classic Open“ positiv gegenüberstehen würde. Die neuen Veranstalter sollen nun sogar auf Fördermittel der Stadt verzichten. Will man für die Stadt das Gute bewahren, muss man diesen Antrag wie auch den Verwaltungsstandpunkt ablehnen. Wir brauchen weder ein zweites Stadtfest noch ein zweites Lichtfeld, das ausgehöhlt von Jahr zu Jahr geringere Besucherzahlen aufweist, weil das Konzept nur noch kommerziell und nicht mehr originär ist. Folgt man dem Verwaltungsstandpunkt, bedeutet das: Für die Überlassung des Marktplatzes sollen Kompetenz und Zuverlässigkeit sowie praktische Erfahrungen in der Vergangenheit den Ausschlag geben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. S e i t e | 35 Oberbürgermeister Jung: Ich bitte Frau Dr. Jennicke, noch einige Sätze dazu zu sagen. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Ich glaube, ich muss einiges doch noch einmal präzisieren. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Peter Degner danken für das, was in den letzten Jahren im August auf dem Marktplatz unter seiner und der Federführung der Peter-Degner-Stiftung stattgefunden hat. Ich weiß sehr wohl, dass die Leipzigerinnen und Leipziger das Festival „Classic Open“ sehr ins Herz geschlossen haben, dass sie in Scharen dorthin strömen und es einfach toll finden, dass auf diesem wunderbaren Marktplatz Musik ohne Eintritt verbunden mit hochwertiger Gastronomie angeboten wird, dass sie sich dort wohlfühlen und es sehr schätzen, dieses herrliche öffentliche Wohnzimmer, unseren Marktplatz, auf diese wunderbare Weise nutzen zu können. - Das vorab. Nichtsdestotrotz geht es hier nicht um persönliche Befindlichkeiten. Es geht auch nicht darum, dass wir einen Kampf gegen Akteure in dieser Stadt führen. Nein, da möchte ich Sie ganz deutlich korrigieren. Wir vergeben öffentliche Steuergelder als Fördermittel, und wir sind verpflichtet - ich sehe mich ganz konkret bei jedem, der solche Fördermittel in Anspruch nimmt, in der Verantwortung -, auf eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wertzulegen und dies auch nachweisbar nachprüfen zu können. Das war hier in diesem Fall nicht gegeben. Insofern ist es zu dieser Entwicklung gekommen, die ich jetzt aber nicht noch einmal im Detail aufrollen will. Ich habe dazu schon im Fachausschuss offen und transparent informiert. Insofern sehe ich da kein Versäumnis. Im Gegenteil: Es war unsere Pflicht, der Sache in dieser Weise nachzugehen. Sie wollen jetzt - das ist schon problematisch an Ihrem Änderungsantrag, liebe Mitglieder der CDU-Fraktion - den Zuschuss an die Veranstaltung „Classic Open“ binden. - So steht es in Ihrem Änderungsantrag. Lassen Sie mich ausreden, Herr Haas. - Wir haben nicht das Festival „Classic Open“ ausgeschrieben, sondern wir haben ein Sommermusikfestival für einen bestimmten Zeitraum auf dem Leipziger Marktplatz ausgeschrieben. Ich habe im Fachausschuss Kultur die Mitglieder gefragt: Sollen wir diesen Zuschuss, der ja im Haushalt eingestellt ist, in die Ausschreibung mit aufnehmen, wissend dass er dazu verlockt, dass potenzielle Interessenbekunder oder -bekunderinnen ihr Konzept so aufstellen, dass der Zuschuss unabweisbar ist? Gestern ist die Frist für das Interessenbekundungsverfahren abgelaufen. Daher sind wir heute Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 ein wenig freier, was den Vorgriff auf den Zuschuss betrifft. Ich habe gegen die Intention Ihres Änderungsantrags gar nichts einzuwenden, aber die Bindung an die Marke „Classic Open“ halte ich für problematisch, weil sie ein Vorgriff auf das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens sein könnte. Ganz kurz noch zu Ihrem Einwand, Herr Keller. Jeder, der das Interesse hat, eine Veranstaltung in dem genannten Zeitraum auf dem Marktplatz anzubieten, war eingeladen, ein Konzept abzugeben. Es stand selbstverständlich auch Herrn Degner bzw. der Peter-Degner-Stiftung frei, dies zu tun. S e i t e | 36 Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, ich schlage vor, die Formulierung in Ihrem Änderungsantrag wie folgt zu ändern: … stellt die Stadt Leipzig … an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen … einen jährlichen Zuschuss für die Veranstaltung „Sommermusikfestival“ in Höhe von bis zu 50.000 Euro bereit. Sind Sie damit einverstanden? Stadträtin Niermann (CDU): Damit auch alle wissen, was gemeint ist, wäre es gut, wenn auch aufgenommen wird: Sommermusikfestival wie das Classic Open oder im Sinne des Classic Open. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Ganz kurz zur Erwiderung. - Alles, was Sie, Frau Dr. Jennicke, gesagt haben, stimmt. Sie haben wirklich sehr offen informiert. Wir haben das auch schon im Kulturausschuss aufgearbeitet. Insofern hat mich Ihr Statement, Herr Keller, ein bisschen überrascht. Es ging hier überhaupt nicht gegen die Peter-Degner-Stiftung und schon gar nicht gegen das Sommerfestival auf dem Markt, das bis zu diesem Zeitpunkt noch „Classic Open“ hieß. - Das möchte ich vorweg sagen. Ja, es ist richtig: Es war nicht das „Classic Open“ ausgeschrieben. Insofern haben wir auch kein Problem damit, unseren Änderungsantrag insoweit abzuändern, dass der Begriff „Classic Open“ mit dem von Ihnen verwendeten Begriff „Sommermusikfestival“ ersetzt wird. - Mir wird hier gerade die Ergänzung zugetragen: „im Sinne der Classic Open“. - Ja, so kann man es machen. Worum es uns geht, ist: Wir möchten verhindern, dass die Zeit jetzt zu knapp wird. Wir wollen - da sind wir uns, glaube ich, alle einig - dieses „Sommermusikfestival im Sinne der Classic Open“ - ob es dann so heißt oder anders, ist im Prinzip egal erhalten für die Leipziger Bürger, und wir möchten die finanzielle Unterstützung weiter erhalten, indem wir eben diesen Sperrvermerk verhindern. Oberbürgermeister Jung: Nein. Der Zusammenhang wird ja aus dem Gesamttext klar. Stadträtin Niermann (CDU): Okay. Oberbürgermeister Jung: Sie wollen doch Beschlusspunkt 1 ersetzen, wenn ich es richtig verstehe. - Frau Körner hat signalisiert, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übernimmt diesen Änderungsantrag als Bestandteil ihres Antrags. Für das Protokoll: … zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) einen jährlichen Zuschuss für die Veranstaltung „Sommermusikfestival“ in Höhe von bis zu 50.000 Euro bereit. Bitte geben Sie Ihr Votum zu dem so geänderten Antrag ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 60 - 4 - 0. Damit so beschlossen. Vor der Pause will ich noch die Einwohneranfrage 9.1 aufrufen: 9.1 Gedenkstein für verstorbene Drogengebraucher/-innen in Leipzig (VI-EF-05470) Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ich verstehe die Intention, Zeit zu sparen. Wenn Sie die Markenbindung herausnehmen, kann ich, Herr Oberbürgermeister, ganz gut damit leben. Wären Sie mit der Formulierung „bis zu 50.000 Euro“ einverstanden? Wir wollen hier auch kein Geld verschenken. Das machen wir ja sonst auch nicht. Einreicher: Anna Wegner Frau Wegner ist bereits hier. Ich möchte Sie nur ungern noch eine halbe Stunde warten lassen. Herzlich willkommen, Frau Wegner! Herr Kollege Rosenthal wird Ihre Anfrage beantworten. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Frau Wegner, Sie haben in Ihrer Anfrage den Sachverhalt aus meiner Sicht sehr ausführlich Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 und hinreichend erläutert. Richtigerweise haben Sie darauf hingewiesen, dass seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer Ihnen gegenüber in einer Protokollnotiz schon einmal die Zusage gemacht wurde, einen geeigneten Standort zu finden. Weiterhin haben Sie ein Schreiben aus dem Jahr 2016 zitiert, in dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass wir den Stadtrat beteiligen müssen. Ich würde heute zu Protokoll geben, auch in Auswertung des Sachverhalts, den ich bis dato nicht kannte, dass wir - sprich: das Dezernat - über den Oberbürgermeister dem Stadtrat den Vorschlag für einen solchen Standort unterbreiten und wir insofern sehr zeitnah gemeinsam mit Ihnen einen solchen Gedenkstein einweihen können. Ich hoffe, dass das in Ihrem Interesse ist. S e i t e | 37 Stadtrat Riedel Material zu diesem Thema übergeben. Auch das werden wir berücksichtigen. Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: So beschlossen. 10.3 Petition zur Prüfung des Vorschlages der Einrichtung eines Wissenschaftsmuseums in der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025 (VI-P-04865-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 10.3.1 dazu VSP (VI-P-04865-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Rosenthal. - Nachfragen gibt es nicht. Ich verspreche Ihnen, Frau Wegner, wir werden das in den nächsten Wochen machen. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in die Pause. Die Ratsversammlung wird Punkt 18 Uhr fortgesetzt. 11.1 Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der William-Zipperer-Straße im Bereich zwischen Erich-Köhn-Straße und Roßmarktstraße - VERWEISUNG (VI-WA-05373) 11 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Alt-West (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, die Ratsversammlung wird fortgesetzt. 10 Petitionen 10.1 Petition zur Schaltung einer Veranstaltungsreihe „Musik in den Kirchen der Stadt“ zum Auftakt des jährlichen Bachfestes der Stadt Leipzig (VI-P-04863-DS02) Einreicher: Petitionsausschuss Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte Gibt es weitere Verweisungsvorschläge? - Dann ist das so verwiesen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 16: 16 Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1 Stand der Umsetzung des Mediationsergebnisses zum „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“ (VI-F-05504) Einreicher: CDU-Fraktion Kollegin Dubrau antwortet. 10.1.1 dazu VSP (VI-P-04863-VSP-01) Einreicher: Oberbürgermeister Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegt Ihnen vor. Wird das Wort dazu gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer folgt nicht dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 10.2 Dringende Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an der Bauernbrücke als Zugang zum Naherholungsgebiet Auensee noch in diesem Jahr (VI-P05391-DS-01) Einreicher: Petitionsausschuss Die Petition wird berücksichtigt. Ich würde zu Protokoll geben, dass wir noch einmal intensiv alle Möglichkeiten prüfen. Mir wurde heute von Herrn Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeister und Gäste auf der Tribüne! Bevor ich mit der Beantwortung der Fragen beginne, will ich einen kurzen Sachstandsbericht vorausschicken. Der Stadtrat hat dem Abschluss der Durchführungsvereinbarung auf der Grundlage des Siegerentwurfs im Wettbewerbsverfahren zum Bayerischen Bahnhof aus dem Jahr 2011 in seiner Sitzung am 21.06.2017 zugestimmt. In dieser Sitzung wurden zwei zusätzliche Änderungsanträge beschlossen, nämlich mit Änderungsantrag 01 die Errichtung der notwendigen Stellplätze entsprechend den Richtwerten der Sächsischen Bauordnung und mit Änderungsantrag 02 nach Abschluss der Durchführungsvereinbarung weitere vertiefende Verhandlungen der B-Plan-Gebiete Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung nach Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit Fortschreibung der Entwicklung mittels eines dynamischen Masterplans. Die Verwaltung hat am 18.01.2017 die BBH Entwicklungsgesellschaft schriftlich über die Ratsbeschlüsse informiert. In ihrem Antwortschreiben vom 04.08.2017 stellte die BBH Entwicklungs GmbH klar, dass für sie nach wie vor das Petitionsergebnis vom 21.10.2016 gilt und die vom Rat beschlossenen Ergänzungen und deren Auswirkungen nunmehr bei den jeweiligen Antragsverfahren bewertet und verhandelt werden müssen. Die Verwaltung hat ihre Aufgaben gemäß Moderationsergebnis erfüllt. Der Bauvorbescheid bezüglich des Wohnungsbaus am Dösner Weg wurde nach Durchführung eines Gutachterverfahrens mit Information der Mitglieder des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau vor Vertragsabschluss am 22.06.2017 übergeben. Die anderen drei Bauvorbescheide - das betrifft die Kita auf dem ehemaligen Gurken-Schumann-Gelände, die Wiedererrichtung Bayerischer Bahnhof (Neubau) Ecke Straße des 18. Oktober und die Neubebauung Kohlenstraße - liegen entscheidungsreif vor und können bei dem Verfahren Zug um Zug sofort ausgereicht werden. Der intensiv verhandelte Kaufvertrag für die für den Schulcampus am Dösner Weg südlich der Tarostraße zu erwerbende Fläche wurde im Juni 2017 der BBH übergeben. Da keine Reaktion seitens der Gesellschaft erfolgte, hat das Liegenschaftsamt am 17.01.2018 zu einem weiteren Gespräch eingeladen. Im Ergebnis des Gesprächs soll nun eine aktuelle Verkehrswertbestimmung erfolgen. Jetzt zu den Fragen. Zur Frage 1. Aus dem Sachstandsbericht wird ersichtlich, dass eine verlässliche Aussage nicht möglich ist. Zur Frage 2. Die Gründe für die bisherige Nichtunterzeichnung sind der Verwaltung nicht bekannt. Der Wettbewerb für den Schulcampus wird trotzdem vorbereitet in den entsprechenden Varianten. Gegebenenfalls muss eine Realisierung in Abschnitten erfolgen. Zur Frage 3. Dies ist der Stadtverwaltung lediglich aus der Presse bekannt. Zur Frage 4. Die Verwaltung geht davon aus, dass die BBH zum Mediationsergebnis steht; denn dieses ist in einem sehr langen Diskussionsprozess einvernehmlich entwickelt worden. - Ich habe mich gestern noch einmal an einen Geschäftsführer der Stadtbau gewandt und nachgefragt. Ich habe schriftlich bekommen: Wir verkaufen die Grundstücke Dösner Weg/Schule nicht an Dritte. So ist der derzeitige Sachstand. S e i t e | 38 Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Deissler. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Bürgermeisterin, Sie haben jetzt nur von diesem einen Grundstück gesprochen, für das es die Zusage gibt, dass es nicht verkauft wird. Gibt es Hinweise oder Signale, dass andere Grundstücke oder gar der Rest verkauft werden könnten? Bürgermeisterin Dubrau: Uns gegenüber nicht. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau. 16.2 Vorlage des aktuellen Nahverkehrsplans (VI-F-05458) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Frau Dubrau, Sie sind schon wieder gefragt. Bürgermeisterin Dubrau: Zu den Fragen 1 und 2. Die Erarbeitung der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans befindet sich in den letzten Zügen und wird bis Mitte März 2018 - so die letzte Aussage - abgeschlossen sein. Diese wird anschließend über eine Informationsvorlage in die Dienstberatung des Oberbürgermeisters eingebracht. Im Anschluss an die Bestätigung in der Dienstberatung kann die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Nahverkehrsplans, voraussichtlich mit einer Bürgerinformationsveranstaltung, starten. Parallel dazu findet auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Nach der Beteiligungsphase werden die Hinweise entsprechend eingearbeitet, sodass die Endfassung des Nahverkehrsplans durch den Stadtrat voraussichtlich im vierten Quartal - das kommt auf die Dauer des Diskussionsprozesses an - beschlossen werden kann. Zur Frage 3. Aufgrund der Abhängigkeit bei der Erstellung des Nahverkehrsplans von der ebenfalls sehr arbeitsintensiven Erarbeitung der Mobilitätsszenarien und der anschließenden Vorstellung und Diskussion in den Ausschüssen und Fraktionen sowie im Sonderausschuss kann der Zeitverzug nicht aufgeholt werden, da insbesondere der vorgesehene nächste Schritt, die Öffentlichkeitsbeteiligung am Nahverkehrsplan, ein richtiger, wichtiger und auch zeitlich längerer Schritt in Richtung Beschlussfassung sein wird. Zur Frage 4. Die Zusatzfestlegung im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag vom 21.12.2016 regelt die Fortschreibung der Begrenzung des Gesamtfinanzierungsvertrages für die Jahre 2017 und 2018. Insofern wird nach wie vor an dem Ziel Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 festgehalten, die Höchstbeträge bis zum September 2018 mittels einer Zusatzfestlegung fortzuschreiben und damit den VLFV entsprechend anzupassen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich muss sagen: Ich bin schockiert. Anders als Sie gerade ausgeführt haben, haben Sie in der letzten Anfrage, die wir dazu im Stadtrat gestellt haben, eben nicht „Mitte März 2018“ gesagt, sondern: letztes Quartal 2017. Bürgermeisterin Dubrau: Erstes Quartal. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Nein, Sie haben gesagt: letztes Quartal 2017. Erinnern Sie sich bitte an unseren Wortwechsel. Wir haben noch diskutiert, dass ein Quartal ja drei Monate umfasst. Sie hatten gesagt: Die Mobilitätsszenarien werden am Anfang des vierten Quartals präsentiert und noch im gleichen Quartal der Nahverkehrsplan. Jetzt sagen Sie: Mitte März 2018. Das bedeutet aber nicht - so habe ich Sie verstanden -, dass auch wir Mitte März 2018 den Entwurf bekommen. Vielmehr beginnt dann erst die Diskussion in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters. Dass Sie jetzt sagen, der Stadtrat werde das im vierten Quartal 2018 beschließen, widerspricht allem, was wir in den letzten Jahren hier besprochen haben. Zielstellung war: Beschlussfassung im September 2018 - ich betone: September -, damit das in den Wirtschaftsplänen der LVB und der LVV sowie natürlich auch im Haushaltsplan für 2019/2020 berücksichtigt werden kann. Ansonsten stehen wir vor der gleichen Situation wie vor zwei Jahren, dass der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag wieder nur fortgeschrieben werden kann. Sie haben ja eben auch von „fortschreiben“ geredet. In meiner Frage ging es aber um das Anpassen. Deswegen meine Frage: Wie wollen Sie an dem Ziel, das bisher immer formuliert wurde, nämlich den Verkehrsleistungsfinanzierungsbedarf auch wirklich anzupassen, festhalten? Halten Sie daran fest, ja oder nein? Bürgermeisterin Dubrau: Ich muss an dem Vorgehen festhalten, wie ich es hier dargestellt habe. S e i t e | 39 Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Gut. - Dann eine weitere Nachfrage. Herr Bär hat am 06.02.2018 eine Pressemitteilung herausgegeben. Darin zitiert er einen bisher amtsinternen Entwurf, in dem der Grünolino nicht aufgeführt sei und an dem auch noch weitere Änderungen vorgenommen werden müssten. Meine Frage ist: Warum hat Herr Bär einen amtsinternen Entwurf vorliegen, den wir anderen Fraktionen offensichtlich nicht bekommen haben und den wir auch vor dem zweiten Quartal 2018 nicht bekommen werden? Bürgermeisterin Dubrau: Bei uns ist nichts aus dem Amt herausgegangen, weder an Sie noch an Herrn Bär. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Gut. Aber die amtsinternen Entwürfe liegen vor, und wir können sie nicht bekommen. Bürgermeisterin Dubrau: Sie sind noch nicht in der Dienstberatung abgestimmt. Danach kann ich sie Ihnen geben. Wir haben sie auch niemand anderem gegeben. Es gibt natürlich etliche Beteiligte an diesem Verfahren. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Okay. - Dann noch eine letzte Nachfrage. Sie hatten jetzt gesagt: Mitte März 2018 legen Sie verwaltungsintern den Entwurf vor. Sie haben sich aber nicht dazu geäußert, wann wir den Entwurf bekommen werden. Bürgermeisterin Dubrau: Sofort nach Beschlussfassung innerhalb der Dienstberatung. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Können Sie einen Monat nennen oder zumindest eine Abschätzung treffen? Bürgermeisterin Dubrau: Das kann ich nicht. Das wird in der Dienstberatung entschieden. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Aber wir haben hier einen Zeitplan beschlossen. Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Die Kollegen sind auch intensiv bemüht und arbeiten sehr intensiv an dem Thema. Aber wie Sie selbst mitbekommen haben, ist es sehr viel umfänglicher als ursprünglich gedacht. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Oberbürgermeister Jung: Ich möchte noch eine Richtigstellung machen. Es gibt keinen Entwurf, Frau Riekewald. Es gibt Arbeitsmaterialien. Es gibt erst dann einen Entwurf, wenn Frau Dubrau mir diesen Entwurf vorlegt. Deshalb ist auch die Pressemitteilung von Herrn Bär falsch. - Das ist so. Es gibt bisher keinen Entwurf. 16.3 Standortsuche DLRG (VI-F-05466) Einreicher: SPD-Fraktion Herr Rosenthal antwortet. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Die DLRG ist als eingetragener Verein eine gemeinnützige Organisation mit dem Schwerpunkt Wasserrettung. In der Stadt ist der DLRG-Bezirk Leipzig e. V. Träger der Katastrophenschutz-Wasserrettungstruppe gemäß der sächsischen Verwaltungsvorschrift Katastrophenschutzeinheiten. Durch die der Stadt Leipzig als unterer Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde obliegenden Aufgaben ist bekannt, dass der DLRG-Bezirk Leipzig e. V. ein neues Quartier benötigt. Zur zweiten Frage. Gegenüber der Stadt wurde der Sachverhalt im Dezember 2016 erstmalig bekannt, indem der Verein über ein Vorhaben zum Bau eines Wasserrettungsausbildungsund -sportzentrums informierte. Zur dritten Frage. Die Stadt hat mit dem Eigentümer und Vorhabenträger für die Quartiersentwicklung des Eutritzscher Freiladebahnhofs eine Planungs- und Entwicklungsvereinbarung abgeschlossen, welche die Planungsziele und die Prozessgestaltung für die Neuordnung des Quartiers regelt. Beachten Sie bitte dazu auch den Ratsbeschluss vom April 2017. In der benannten Erklärung erklärt der Vorhabenträger, dass er betrieblich angemessene Umsetzungslösungen für die heute im Gebiet vorhandenen Gewerbebetriebe anstrebt. Die Stadtverwaltung versteht darunter auch die DLRG. Der Eigentümer und Vorhabenträger spricht derzeit strukturiert die Nutzer im Quartier an und erarbeitet Vorschläge zu deren Umsetzung. Bei gewerblichen Unternehmen begleitet die Stadtverwaltung den Umsetzungsprozess. Bei der DLRG sind die bilateralen Gespräche zwischen Eigentümer und Nutzer abzuwarten. Entsprechende Gespräche, soweit der Stadtverwaltung bekannt, wurden im Sommer 2017 aufgenommen. Zur vierten Frage. Geprüft wurde, ob die Unterbringung im Bereich des Amtes für Sport oder in der Branddirektion möglich ist. In beiden Ämtern S e i t e | 40 konnten allerdings keine Möglichkeiten angeboten werden. Das weiß der Verein auch. Anfang Oktober 2017 wurde dem Verein ein Zugehen auf die Stadtwerke Leipzig GmbH vorgeschlagen. Wie wir wissen, sind dem Verein zwei Objekte zur Begutachtung vorgelegt worden. Zur fünften Frage. Die Stadtverwaltung geht zunächst davon aus, dass sich der Verein mit den benannten Objektvorschlägen auseinandersetzt und eine Entscheidung vor dem Hintergrund der eigenen finanziellen Auswirkungen dazu trifft. Für die weitere Unterstützung bei der Suche stehen wir natürlich zur Verfügung. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Nun wird ja Leipzig immer mehr zur Wasserstadt. Immer mehr Leute bewegen sich auf dem Wasser. Die DLRG ist ja nicht nur mit der Wasserrettung befasst, sondern gibt auch Schwimmunterricht. Insbesondere wenn man weiß, dass die DLRG 1913 in Leipzig gegründet worden ist, drängt sich die Frage auf, ob die Stadt Leipzig im Sinne der Daseinsvorsorge hier nicht noch stärker aktiv werden müsste. Es gab bereits einige Vorkommnisse, wo die Stadt die Unterstützung durch die DLRG gebraucht hat. Es müssen ja nicht nur Veranstaltungen abgesichert werden, sondern auch das allgemeine Geschehen rund um die intensive Nutzung in der Sommerzeit am Kulkwitzer See, am Nordstrand und auf den Gewässern insgesamt. Wäre es deshalb nicht angemessen, als Stadt darüber nachzudenken, dies als Daseinsvorsorge anzusehen und die Unterstützung der DLRG stärker wahrzunehmen? Bürgermeister Rosenthal: Wir haben ja schon das eine oder andere Mal darüber gesprochen. Ich sehe meine Verantwortung bzw. die der Stadt darin, nach geeigneten Objekten bei der Stadt Leipzig zu suchen. Diese sind derzeit objektiv nicht gegeben. Wir haben den Kontakt zu einem stadteigenen Unternehmen, den Stadtwerken, vermittelt. Das war erfolgreich. Jetzt muss geprüft werden, ob die angebotenen Objekte geeignet sind. Wir haben der DLRG auch empfohlen, als Träger der Katastrophenschutzrettung entsprechend der Sächsischen Verordnung auch sehr offensiv auf den Freistaat zuzugehen und für den Standort Leipzig gegebenenfalls Fördermittel einzuwerben. Ich würde einmal so formulieren: Wenn sich eine Finanzierungssituation ergeben würde, ist die Stadt Leipzig sicherlich auch bereit, weitere Möglichkeiten der Unterstützung zu prüfen. Aber originär und ausschließlich die Lösung des Problems Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 bei der Stadt zu sehen, nein. Ich glaube, das liegt in der Verantwortung des Vereins, und die nimmt er auch wahr. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. 16.4 Sind die Pflegeheimplätze heute und in Zukunft ausreichend in Leipzig? (VI-F05447) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1a. Die Nachfrage nach Pflegeheimplätzen ist gestiegen. Im Netzwerk „Leipziger Kooperation Pflege“ wird von einer angespannten Versorgungslage berichtet. Freie Kapazitäten, die einen unmittelbaren Einzug ermöglichen, gehen im Stadtgebiet zurück und sind zum Teil nicht mehr vorhanden, sodass Wartezeiten bei der Aufnahme entstehen. Aufgrund des Einwohnerwachstums, der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste ist künftig mit einer weiter steigenden Nachfrage zu rechnen. Zur Frage 1b. Die Zulassung ambulanter Pflegedienste in Sachsen erfolgt federführend durch die AOK PLUS. Nach Angaben der AOK PLUS gibt es derzeit 124 zugelassene ambulante Pflegedienste in der Stadt Leipzig. 2017 wurden vier neue Pflegedienste zugelassen. Für die Zulassung stationärer und teilstationärer Einrichtungen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig. Nach Angaben des KSV Sachsen gab es 2017 in der Stadt Leipzig 65 stationäre Pflegeeinrichtungen mit 6.850 Plätzen, sechs Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit 81 Plätzen und 34 Einrichtungen der Tagespflege mit 593 Plätzen. 2016 wurden die Kapazitäten durch zwei neue Einrichtungen mit 157 und 148 Plätzen erweitert. Zum 01.01.2018 eröffnete eine weitere Einrichtung mit 141 Plätzen. Zur Frage 1c. Die Einrichtungen schließen Versorgungsverträge mit den Pflegekassen. Zu den Aktivitäten aller privaten und freien Träger im Hinblick auf Kapazitätserweiterungen liegen der Stadtverwaltung keine Zahlen vor. Die Städtische Altenpflegeheime gGmbH baut ihre Kapazitäten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich kontinuierlich aus, um auf den steigenden Bedarf zu reagieren. Im Februar 2018 ist der Bereich SAH Ambulante Dienste an einen neuen Standort in der Dauthestraße 3-5 S e i t e | 41 umgezogen, um dem wachsenden Bedarf auch räumlich zu entsprechen. Eine stationäre Einrichtung befindet sich derzeit im Bau und wird im Frühjahr 2019 ihren Betrieb aufnehmen. Die Kapazität an dem neuen Standort in Eutritzsch wird 112 vollstationäre Plätze umfassen. Damit hält die SAH ab 2019 insgesamt 1.327 vollstationäre Pflegeplätze vor. Im Bereich der teilstationären Pflege stehen der SAH derzeit insgesamt 26 Plätze an zwei Standorten zur Verfügung. Im Jahr 2019 wird diese Kapazität um 15 und im Jahr 2020 um weitere 14 Plätze erhöht. Auch das Angebot der SAH an barrierefreiem und barrierearmem Wohnraum wird ständig ausgebaut, um alternative Unterbringungsformen bzw. Wohnformen anzubieten. Derzeit werden 193 Wohnungen betrieben. Bis zum Jahr 2022 wird das Angebot voraussichtlich auf 376 altersgerechte Wohnungen gesteigert. Zur Frage 2a. Einen gesetzlichen Auftrag für die Ermittlung und Steuerung des Pflegefachkräftebedarfs durch die Kommunen gibt es nicht, da die Pflegebedarfsplanung Aufgabe der Länder ist. Die 2012 veröffentlichte Studie „Der zukünftige Bedarf an Pflegearbeitskräften in Sachsen“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung beruht auf Daten von 2009. In dieser Studie wird für Leipzig, ausgehend von 3.360 Pflegearbeitskräften in 2009, bis zum Jahr 2030 von einer Steigerung des Personalbedarfs von 68 bis 80 Prozent ausgegangen. Aktuelle aussagekräftige Erhebungen liegen der Stadt Leipzig nicht vor. Zur Frage 2b. Die Organisation und Steuerung der beruflichen Ausbildung ist Aufgabe des Landes. Im Rahmen der Zusammenarbeit im Netzwerk „Leipziger Kooperation Pflege“ wird festgestellt, dass die Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze in den Berufsschulen ausreichend ist. Jedoch wird die Attraktivität der Pflegeberufe als eher gering wahrgenommen, sodass es eher an Bewerberinnen und Bewerbern als an zur Verfügung stehenden Plätzen mangelt. Hier bemühen sich die Akteure des Netzwerks „Leipziger Kooperation Pflege“ gemeinsam um die Steigerung der Attraktivität dieses Berufsbildes. Zur Frage 2c. Die kommunalen Einflussmöglichkeiten bei der Fachkräftegewinnung und -entwicklung sind begrenzt. Die Stadt Leipzig befürwortet das Ziel des Pflegestärkungsgesetzes III, die Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege verantwortlich einzubinden, und wirkt gemeinsam in den kommunalen Spitzenverbänden darauf hin. Mit dem Pflegestärkungsgesetz III wurde die Rolle der Kommunen in der Pflege jedoch nur marginal gestärkt. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 In Leipzig wurde ein kommunales Pflegenetzwerk aufgebaut, das von der Pflegekoordinatorin im Sozialamt koordiniert wird. Über 70 Leipziger Akteure, zum Beispiel Pflegekassen, Pflegedienste, freie Wohlfahrtsverbände, aber auch unsere eigenen Unternehmen St. Georg und SAH, tauschen sich im Netzwerk „Leipziger Kooperation Pflege“ unter anderem zu aktuellen Situationen und Möglichkeiten der Gewinnung von Fachkräften aus. Zur Frage 3. In Sachsen bietet die Online-Datenbank „PflegeNetz Sachsen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz eine Übersicht über alle Akteure im Bereich der Pflege. Angaben zu Anbietern der Pflege werden außerdem durch die Pflegekassen übermittelt. Für die Zulassung von Pflegediensten ist in Sachsen die AOK PLUS federführend verantwortlich. Über die bundesweite Datenbank der AOK können für die einzelnen Pflegeeinrichtungen Preise recherchiert werden. Eine Übersicht zu aktuell verfügbaren Plätzen in Pflegeeinrichtungen existiert nicht. Eine Neuauflage der städtischen Broschüre „Heimporträt“ ist nicht beabsichtigt. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Das klingt sehr passiv. - Doch, das ist so. Das stellen wir so fest. Das klang jetzt nicht so, als hätten Sie Ambitionen, daran etwas zu ändern. Ich will eine Parallele ziehen. Im Bereich Bildung haben wir an sich auch keine Zuständigkeit. Aber die haben wir uns als Stadt Leipzig auf den Tisch gezogen. Wir haben ein großes Programm entwickelt, Personal eingestellt, halten hier Bildungspolitische Stunden ab. Sie sagen uns seit Jahren: Pflege, das liegt nicht in unserer Zuständigkeit. Die Zuständigkeit obliegt dem Land. - Da ich hier Fragen formulieren muss: Warum ist das so? Warum, Professor Fabian, will sich die Stadt nicht engagieren für ihre Bewohnerinnen und Bewohner, die in Leipzig älter werden, und für all diejenigen, die hierherziehen wollen, weil es attraktiver ist, im Alter in der Stadt zu leben? Warum wollen Sie sich da nicht engagieren? Wir diskutieren seit Jahren immer wieder dieses Thema. In Ihren Ausführungen jetzt haben Sie mehrfach auf die Landeszuständigkeiten hingewiesen. Sie engagieren sich in dem genannten Netzwerk, ja. Aber wie bringen Sie sich da ein? Wie wollen Sie es erweitern, wenn es um die Attraktivität des Pflegeberufs geht, wenn es um Angebote für die verschiedenen Lebenslagen und kulturellen Dimensionen geht? S e i t e | 42 Immer wieder hören wir hier nur: Das wollen wir nicht. Das sehen wir nicht als unsere Zuständigkeit. - Ich frage Sie: Wollen Sie das ändern, und, wenn ja, wann wollen Sie das ändern und wie können wir Sie dabei unterstützen, es zu ändern? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Krefft, „wollen wir nicht“ habe ich nie gesagt und werde ich auch nicht sagen. Ich glaube, dass ich eben deutlich gemacht habe, dass wir es sehr begrüßen, wenn die Kommunen mehr Zuständigkeiten in der Pflegenetzplanung bekommen. Die Möglichkeiten, die wir haben, schöpfen wir aus. Wir koordinieren hier auch, zumindest was die verschiedenen Akteure in Leipzig anbelangt. Aber uns sind Grenzen gesetzt. Ihrer Behauptung, die Stadt Leipzig würde sich nicht engagieren, halte ich entgegen: Die Stadt Leipzig hat, obwohl das keine Pflichtaufgabe ist, ein eigenes kommunales Unternehmen, das einen relativ großen Teil des Pflegebedarfs abdecken kann; detaillierte Zahlen hatte ich eben genannt. Dort engagiere ich mich auch zur Person, wie Sie wissen. Dass die Kapazitäten dort ausgebaut werden, ist ein ganz maßgeblicher Beitrag zur entsprechenden Versorgung in der Stadt Leipzig. Ich denke, die Gestaltung eines eigenen Angebots ist sehr wahrscheinlich einer der wirksamsten Ansätze, um den Leipziger Bürgerinnen und Bürgern überhaupt etwas anbieten zu können. Wir sind im Übrigen nicht die Einzigen, die lange Diskussionen darüber führen. Alle Kommunen beklagen, dass für diesen Bereich keine gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Jetzt halten Sie mir vor, dass wir im Bereich der Bildung auch keine Zuständigkeiten haben, aber das anders angehen. Ja, da bemühen wir uns und diskutieren viel mit, aber letztendlich - das muss man ganz ehrlich sagen - haben wir weder Einfluss auf die Lehrpläne noch auf vieles andere, was in den Schulen passiert. Wir sind einige Schritte vorangekommen mit Schulsozialarbeit, Ganztagsangeboten und dergleichen. Im Bereich Pflege machen wir - das würde ich hier behaupten - mit unseren städtischen Altenpflegeheimen viel mehr als im Bereich Bildung, indem wir sehr aktiv ein sehr gutes und auch nachgefragtes Angebot vorhalten. Der Geschäftsführer der SAH, Herr Eckner, hat mir vor kurzem berichtet, dass für das neu gebaute Pflegeheim mittlerweile schon fast alle Plätze nachgefragt sind. Daher will ich entschieden zurückweisen, dass wir irgendetwas nicht wollen. Die Möglichkeiten, die wir haben, schöpfen wir aus, und wir sind meines Erachtens in diesem Bereich auch sehr aktiv. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Oberbürgermeister Jung: Frau Heller hat eine Nachfrage. Stadträtin Heller (CDU): Sie sprachen von der mangelnden Attraktivität des Pflegeberufs. Deswegen komme ich jetzt auf den Gleichstellungsaktionsplan zu sprechen, mit dem wir unter anderem beschlossen haben, dass die Stadt Leipzig sich aktiv dafür einsetzen soll, Pflegeberufe auch bei Männern aktiver zu bewerben. Wir haben Jobmessen in Leipzig, wir haben Tage für Auszubildende usw. Das Referat Gleichstellung hat die Maßnahmen dieses Konzepts schon in großer Menge umgesetzt, diese Maßnahme jedoch noch nicht. Vielleicht könnte Ihr Dezernat einen Schritt auf das Referat zu machen, um das gemeinsam anzupacken. Ich glaube, es würde schon helfen, wenn nicht eine Hälfte der Bevölkerung für sich fast grundsätzlich ausschließt, in der Pflege zu arbeiten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke für den Hinweis. Damit geben Sie mir die Möglichkeit, noch auf etwas anderes einzugehen. - Gerade im Bereich der Ausbildung agiert die SAH vorbildlich und leistet sie eine sehr gute Arbeit. Sie stellt die entsprechenden Ausbildungskapazitäten zur Verfügung und gewährleistet eine gute Ausbildung. Ich habe zwar keine vertieften Kenntnisse, aber es gibt ja manchmal Gerüchte, dass andere Träger sich wechselseitig die Pflegekräfte abwerben. Die SAH bildet ihre eigenen Nachwuchskräfte selbst aus. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. Die Anfrage 16.5 wird schriftlich beantwortet. 16.6 Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum (VI-F05493) Einreicher: Fraktion Freibeuter Kollegin Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Grundsätzlich stellt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum auch unter den Bedingungen einer wachsenden Stadt ein zentrales Grundlagendokument für die Verkehrspolitik der Stadt Leipzig dar. Die darin formulierten und 2015 verabschiedeten Ziele, Leitlinien und allgemeinen Grundsätze hier sind beispielsweise die Sicherung gleichwertiger Mobilitätschancen, die Förderung der stadtund umweltverträglichen Organisation des Verkehrs sowie die Gestaltung der Verkehrsplanung als öffentlicher Prozess zu nennen - sind gerade S e i t e | 43 im Hinblick auf die aktuelle Bevölkerungsprognose wichtige Prämissen, um ein lebenswertes Leipzig mit einer nachhaltigen Mobilitätskultur unter den Bedingungen des Wachstums zu erhalten. Eine Abbildung konkreter kurz- und langfristiger Maßnahmen erfolgt im STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht. Es werden lediglich entsprechende Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität dargestellt. Insofern sind im STEP Verkehr und öffentlicher Raum keine Maßnahmen verankert, die nicht mit der aktuellen Verkehrsprognose vereinbar sind. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Verkehrsentwicklungsplanung um einen fortlaufenden Prozess handelt, gilt es von Zeit zu Zeit zu überprüfen, inwiefern die verfolgten Ziele mit den vorliegenden Planwerken tatsächlich erreicht wurden und an welcher Stelle es gegebenenfalls Überprüfungen und Anpassungen bedarf. Deshalb sowie im Zusammenhang mit der vorliegenden Bevölkerungsprognose hat sich die Stadt Leipzig genau dieser Thematik angenommen und mit dem Szenarienprozess und der Entwicklung einer Mobilitätsstrategie 2030 im Rahmen des Monitorings die Frage gestellt, in welchen Szenarien sich die Mobilität insgesamt in Leipzig zukünftig gestalten lässt, um ein lebenswertes Leipzig in Bewegung zu halten und weiterzuentwickeln. Im Ergebnis der Szenarienentwicklung liegen sechs Szenarien vor, die derzeit mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. In einem nächsten Schritt gilt es ein für Leipzig passendes Szenario ab- und dem Stadtrat zuzuleiten. Darüber hinaus wurde die aktuelle Bevölkerungsprognose, die im STEP Verkehr und öffentlicher Raum noch nicht enthalten sein konnte, auch im Fachkonzept „Nachhaltige Mobilität“ im INSEK „Leipzig 2030“ sowie im neuen Luftreinhalteplan verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Planwerke und deren Umsetzung während ihrer Laufzeit der Modifizierung - als Reaktion auf neue Bedingungen - unterliegen, ohne dass das Ganze total fortzuschreiben ist. Zur Frage 2. Bezüglich der Thematik Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Geschwindigkeit von ÖPNV und MIV führen, wird auf den Verwaltungsstandpunkt 05114 zur Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014 verwiesen. Darin wird unter anderem aufgezeigt, dass nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden kann, dass aus Verkehrssicherheitsgründen auch solche erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, die sich gegebenenfalls verkehrsgeschwindigkeitsverringernd auf einzelne oder mehrere Verkehrsarten auswirken können. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Oberbürgermeister Jung: Gibt es hierzu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Wir ziehen jetzt die Anfrage 16.16 vor: 16.16 Spätverkaufsstellen in Leipzig (VI-F05494) Einreicher: Fraktion Freibeuter Herr Rosenthal, bitte. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur ersten Frage. Es erfolgt keine statistische Erfassung von Spätverkaufsstellen als solche. Eine statistische Erfassung von Verstößen gegen das Sächsische Ladenöffnungsgesetz bzw. von Kontrollen der gesetzlichen Regelungen für das Jahr 2015 fand nicht statt. 2016 erfolgten 33 Kontrollen, 2017 52 Kontrollen, insgesamt betroffen: 43 Objekte. Anlass der Kontrollen waren in zehn Fällen Beschwerden über Lärm und in 33 Fällen Hinweise zum Offenhalten einer Verkaufsstelle außerhalb der zulässigen Ladenöffnungszeiten. Zur zweiten Frage. Für das Jahr 2015 wurden zwei Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro wegen vorsätzlichen Handelns verhängt. 2016 verteilt sich die Zahl der verhängten Bußgelder auf zwei fahrlässig begangene Verstöße, geahndet mit 250 Euro, und zwei vorsätzliche Verstöße, die mit 500 Euro geahndet wurden. 2017 sind neun Verfahren eingeleitet worden wegen fahrlässiger Verstöße, geahndet mit jeweils 250 Euro, und elf Verfahren wegen Vorsatz, geahndet mit jeweils 500 Euro. Nicht aufgeführt sind noch nicht abgeschlossene bzw. wegen eingelegten Einspruchs beim Amtsgericht verhandelte bzw. zu verhandelnde Bußgeldsachen. Zur dritten Frage. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich zulässiger Ladenöffnungszeiten von Verkaufsstellen sind in Dresden und Leipzig normidentisch. In welchem Maß Verkaufsstellen in der Dresdner Neustadt die Öffnungszeiten überziehen, entzieht sich unserer Kenntnis. Es gibt zumindest keinen seitens der Stadt Dresden vorgegebenen Freibrief einer Sonderregelung für selbsternannte Spätverkaufsstellen. Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz kennt den Begriff der Spätverkaufsstelle bzw. Späti nicht; es regelt lediglich die Öffnungszeiten. Die Stadt Leipzig hat im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und des Ladenöffnungsgesetzes die Aufsicht über die Einhaltung als weisungsfreie Pflichtaufgabe. Sie kann von der Durchsetzung eines gesetzlichen Verbots entsprechend des eingeräumten Ermessens nicht aus Gründen absehen, die nach dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz verboten und daher S e i t e | 44 als Gründe für die Duldung der verbotenen Handlung kraft Gesetzes ausgeschlossen sind. Sprich: Da wir keine Öffnungsklausel für Ladenöffnungszeiten haben, müssen sich alle Verkaufsstellen in der Stadt Leipzig an den normierten Öffnungszeiten orientieren. Ich kann dort als Kommune nichts anderes regeln. Insofern gibt es auch für den Oberbürgermeister aus der originären Zuständigkeit keinen Handlungsspielraum. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Bürgermeister Rosenthal, zunächst vielen Dank für die Beantwortung. - Sie haben ausgeführt zur Frage 1, dass im Jahr 2016 33 Verfahren und im Jahr 2017 52 Verfahren durchgeführt worden sind. Zur Frage 2 haben Sie ausgeführt, dass in 2016 zweimal je 250 Euro Bußgeld wegen fahrlässiger Verstöße und zweimal je 500 Euro Bußgeld wegen vorsätzlicher Verstöße und dass in 2017 neunmal wegen fahrlässiger Verstöße und elfmal wegen vorsätzlicher Verstöße Bußgelder in gleicher Höhe verhängt worden sind. Setzt man das ins Verhältnis zur Steigerung der Fallzahlen, ergibt sich eine Steigerung um zwei Drittel, nämlich von 33 in 2016 auf 52 in 2017, und bei der Erhebung von Bußgeldern eine Steigerung um das Fünffache von 2016 auf 2017. Können Sie noch etwas zu den Ursachen sagen? Geben Sie mir recht, dass man, unbefangen betrachtet, von einer gewissen Zunahme des Verfolgungsdrucks sprechen kann? Bürgermeister Rosenthal: Wir haben ja heute auch schon über die Thematik Sperrstunde diskutiert. Wir müssen auch mit Blick auf andere Ordnungssachverhalte feststellen, dass sich aufgrund der Verdichtung unserer Stadt die in den unterschiedlichen Lebenssachbereichen bevorzugten Nutzungen dazu führen, dass das Anzeige- und Beschwerdeverhalten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zunimmt und das, was in der Vergangenheit möglicherweise bei uns nicht angezeigt wurde, jetzt angezeigt wird. Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig ist als Ordnungsbehörde gehalten, Recht und Gesetz durchzusetzen. So kommt es dann auch zu Fallzahlsteigerungen und bei Verstößen auch zur Einleitung von Bußgeldverfahren. Aus Sicht des Ordnungsdezernenten kann ich keinen unnötig überzogenen Druck erkennen. Wir reagieren auf das Beschwerde- und Anzeigeverhalten der Bevölkerung. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Stadtrat Zenker (SPD): Wir haben heute schon ausführlich über das Thema Elektromobilität geredet. Tankstellen haben ja aufgrund von Sonderregelungen andere Öffnungszeiten. Wäre es für Spätverkäufe eine Möglichkeit, als E-Tankstelle zu fungieren, und kann in diese Richtung beraten werden? Ich finde, Spätverkaufsstellen gehören zu einer Großstadt dazu, damit man sich, wenn man zum Beispiel am späteren Abend aus der Ratsversammlung kommt und auch der letzte Supermarkt dann schon geschlossen hat, zu Hause trotzdem noch ein paar Nudeln kochen kann. Daher meine Frage: Kann sich die Stadtverwaltung vorstellen, sich beim Landesgesetzgeber für eine Regelung für sogenannte Spätis oder kleine, eigentümerbetriebene Einzelhandelsgeschäfte einzusetzen? Bürgermeister Rosenthal: Sie haben in Ihrer zweiten Frage schon die Zuordnung benannt, wer für Änderungen des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes originär zuständig ist. Ich nehme es einmal mit, ob man aus Sicht der Stadt Leipzig dahin gehend eine Änderung anregen sollte. Ihre erste Frage betreffend, kann ich nur sagen: Das Ordnungsamt nimmt seine Dienstleistungsfunktion wahr, indem es die betreffenden Objektinhaber auf die gesetzlichen Regelungen hinweist und aufzeigt, was zulässig ist bzw. welches Sortiment zu welcher Zeit verkauft werden darf. Ich glaube, wir sind da auch klar in unserer Botschaft. Wenn das mit verschiedenen Möglichkeiten noch weiter ausgedehnt wird, ist auch unsere Dienstleistungsfunktion an irgendeiner Stelle am Ende. Die Möglichkeit, dass solche Verkaufsstellen ein eingeschränktes Sortiment veräußern und damit unter das Label einer Tankstelle fallen, besteht natürlich. Aber das muss der jeweilige Inhaber einer solchen Einrichtung, der als Gewerbetreibender auch in der Lage sein sollte, ein Gesetz zu lesen, dann auch so umsetzen. Das heißt: Am Ende sind wir gehalten, zu kontrollieren, ob es tatsächlich so ist wie angegeben. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Da das wahrscheinlich hier den Rahmen sprengen würde: Können Sie einmal im Ausschuss mündlich genauer ausführen oder den Fraktionen schriftlich mitteilen, um welche Dienstleistungen es hier geht? S e i t e | 45 glaube, das ist auch recht verständlich für jeden Beteiligten. - Aber ich kann gerne noch einmal mündlich oder schriftlich ausführen, was wir im Einzelfall mitteilen. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Bürgermeister Rosenthal, scheinbar herrscht doch ein bisschen Unverständnis bei den Betroffenen vor. Sie haben jetzt wiederholt von Bußgeldern gesprochen. In Presseanfragen haben Sie ausgeführt, Sie hätten keine Bußgelder verhängt, sondern es handele sich um Zwangsgelder in Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Können Sie noch einmal den Unterschied zwischen Bußgeld und Zwangsgeld aufklären? Sind Sie der Meinung, dass es für einen solchen Ladenbetreiber wirtschaftlich einen Unterschied macht, ob er ein Bußgeld oder ein Zwangsgeld in dreistelliger Höhe bekommt? Bürgermeister Rosenthal: Bußgelder werden in Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängt; das ist korrekt. Ein Zwangsgeld ergibt sich - das wissen Sie auch - aus einem verwaltungsrechtlichen Verfahren. Danach bin ich aber nicht gefragt worden. Ich bin gefragt worden, wie viele Bußgelder verhängt worden sind, und das habe ich ausgeführt. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch noch einmal. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Ist daraus zu schließen, dass es neben Bußgeldverfahren auch noch Zwangsgeldverfahren in einer bisher nicht bekannten Anzahl, weil die Frage diesen Begriff nicht verwendet hat, gegeben hat, und, wenn ja, können Sie dazu ad hoc noch etwas ausführen? Bürgermeister Rosenthal: Ja, das ist so. Die hat es gegeben. Ich kann die Zahlen gerne im Fachausschuss nachtragen. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Können Sie uns bitte die Frage im Nachgang schriftlich beantworten? Bürgermeister Rosenthal: Ja, kann ich machen. Bürgermeister Rosenthal: Wir sagen ihnen, was zulässig ist und welches Sortiment wann angeboten und verkauft werden darf, ganz einfach. Ich Oberbürgermeister Jung: Mit dieser Zusage kommen wir jetzt zur Anfrage 16.8: Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 16.8 Herausnahme von Kindern aus Kindertagesstätten und Schulen zwecks Abschiebung (VI-F-05440) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Der Ausländerbehörde sind solche Abschiebungen und/oder Abschiebeversuche aus Kindertagesstätten und/oder Schulen nicht bekannt. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig, und Abfrage aller kommunalen Kitas sowie der freien Träger ist lediglich ein Abschiebeversuch von zwei Kindern in der kommunalen Kita Grünauer Allee 18 bekannt. Die Kinder besuchten allerdings an diesem Tag nicht die Kita, sodass der Vorgang die Kita nicht aktiv tangierte. Zur zweiten Frage. Die Fachkräfte begleiten Kinder in schwierigen Situationen besonders persönlich zugewandt und versuchen durch Ermunterung und Zuspruch die Kinder verunsichernde Situationen abzumildern. Solche Vorfälle können sein: Unfälle, Nichtabholung durch Eltern, Tod eines Familienmitglieds, Gewalt in der Familie. Auch eine Abschiebung gehört aus Sicht der Verwaltung dazu. Der Umgang mit belastenden Alltagssituationen der ihnen anvertrauten Kinder gehört zum Berufsbild von sozialpädagogischen Fachkräften. Zur dritten Frage. Unter Abschiebung versteht man die zwangsweise Außerlandesverbringung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers. Entsprechend der Regelungen nach dem Aufenthaltsgesetz ist der Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist. Zuständige Abschiebebehörde ist nach dem Aufenthaltsgesetz die Ausländerbehörde. Für die Durchführung der Abschiebung ist auch der Polizeivollzugsdienst zuständig. Dies ergibt sich unmittelbar ebenfalls aus dem Aufenthaltsgesetz. Die Aufgabe des Polizeivollzugsdienstes beschränkt sich allerdings auf den reinen Vollzug, das heißt: Festnahme des Ausländers, unmittelbarer Zwang, Verbringung zur Grenze bzw. zur Grenzbehörde. Zur vierten Frage. Wird ein Kind aus Kita und/oder Schule der Abschiebung zugeführt, ist dies als hochbelastende Situation für alle Beteiligten, insbesondere aber für das betroffene Kind selbst einzuschätzen. Der für das Kind in der konkreten Situation nicht vorhersehbare und akute Abbruch bestehender Bindungen, die Anwesenheit von fremden Erwachsenen, in deren Obhut das Kind gegeben wird, sowie die plötzliche Herausnahme S e i t e | 46 aus dem vertrauten Alltag sind geeignet, das Vertrauen und die Entwicklung des Kindes nachhaltig zu erschüttern und zu beeinträchtigen. Die besondere Belastung besteht in der Unvorhersehbarkeit der akuten Situation für das Kind. Dem Kind kann ein ritualisierter Abschied von Bezugspersonen in der Kita und/oder Schule zur individuellen Gestaltung des Übergangs nicht ermöglicht werden. Übergänge zwischen verschiedenen Lebensphasen stellen wesentliche Entwicklungsaufgaben und Herausforderungen an die betreffenden Menschen, die potenzielle Risiken in sich tragen und durch Kita und/oder Schule individuell und/oder ritualisiert zu begleiten sind. Eine pädagogische Übergangsbegleitung, ausgerichtet auf die Vorbereitung des Kindes auf die darauf folgenden Prozesse, ist allerdings nicht möglich. Oberbürgermeister Jung: Gibt es hierzu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Danke schön, Herr Rosenthal. Die Anfrage unter 16.9 wird schriftlich beantwortet, die Anfrage unter 16.10 war zurückgezogen. 16.11 Milieuschutzsatzung (VI-F-05457) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollegin Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Zielstellung ist die Vorlage eines Entscheidungsvorschlags im Sommer 2018. Zur Frage 2 will ich Ihnen kurz die bisherigen und die laufenden Arbeitsbausteine darstellen: Arbeitsbeginn war im Frühjahr 2017, und zwar zu dem Zeitpunkt, als das erste pilothafte Grobscreening zur Identifizierung möglicher Verdachtsgebiete im Leipziger Osten durchgeführt wurde. Dieses pilothafte Verfahren wird erst nach Abschluss des Arbeitsbausteins 2 und einer darauf folgenden Entscheidung für den Einsatz von sozialen Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch in Leipzig fortgesetzt werden. Der Arbeitsbaustein 2 umfasst eine Analyse zur Bewertung des städtebaulichen Instruments der sozialen Erhaltungssatzung und zur Identifizierung potenzieller Stadträume auf Ebene der Gesamtstadt mit dem Ziel der Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage zur zukünftigen Relevanz und zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in der Stadt Leipzig. Zur Methodik: Dazu wurden ausgeführt: Erstens: eine Recherche in Städten mit aktiven sozialen Erhaltungssatzungen nach § 172, und Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 zwar hinsichtlich der Analyse nach Aufwand für den Personal- und Finanzeinsatz, insbesondere bei Genehmigungsverfahren, Beratungsgesprächen und Ausübung des Vorkaufsrechts, der Analyse indikationsbasierter Ermittlungen von Gebieten, der notwendigen Strukturen für die Vorbereitung, Umsetzung und vor allem für die Kontrolle, zu Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt, der Effektivität des Instruments und der Kosten-Nutzen-Analyse. Zweitens: eine datenbasierte Analyse von Verdachtsgebieten in Leipzig auf gesamtstädtischer Ebene. Drittens: die Darstellung eines möglichen Verfahrens für die Implementierung und den Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in der Stadt. Viertens: die Abschätzung des Personalbedarfs und der Strukturanforderungen für die Stadt. Zur Frage 3. Dies wird sich im Ergebnis der datenbasierten Analyse von Verdachtsgebieten der Stadt Leipzig ergeben und dann auch im Ausschuss berichtet werden. Zur Frage 4. Die Aufstellung und das Verfahren einer Milieuschutzsatzung umfassen folgende Arbeitsschritte: Schritt 1: die Entscheidungsfindung, Grobscreening und die Ableitung. S e i t e | 47 einer solchen Milieuschutzsatzung entgegenzutreten. Sehen Sie Möglichkeiten, den Prozess zu beschleunigen und diesen Satzungserlass nicht erst im Dezember 2019 und damit nach der Wahl eines neuen Stadtrats einzubringen? Bürgermeisterin Dubrau: Milieuschutz gehört zu den Themen, wo man erst tätig werden kann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Man kann das nicht im Vorhinein machen, aus der Ahnung heraus, dass es dort problematisch werden könnte. Man kann das auch nicht aufgrund von Einzelfällen machen; stadtweit gesehen sind es noch Einzelfälle. Solche Vorfälle müssen tatsächlich in Größenordnung nachweisbar sein. Wenn dem so ist, müssen sie gutachterlich ermittelt und ausgewertet werden. Nur dann hat man die Chance, tatsächlich tätig zu werden. Insofern halte ich Einschätzung, dass dieser Prozess ungefähr zwei Jahre dauern wird, die ich auch schon im Ausschuss getroffen habe, weiterhin aufrecht. Ich gehe nicht davon aus, dass die Möglichkeit eines Satzungsbeschlusses schon vorher gegeben ist. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. das Schritt 2: die Vorbereitung und Plausibilisierung, das Detailscreening für die Verdachtsgebiete und ein umfängliches Gutachten. - Das ist ganz wichtig; denn wenn kein aussagekräftiges Gutachten vorliegt, ist die Gefahr sehr groß, dass das ausgehebelt werden kann. Schritt 3: der Satzungsbeschluss und die Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses. Schritt 4: der Satzungserlass. Schritt 5: der Vollzug der Erhaltungssatzung. Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Weber. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Das Wohnungspolitische Konzept sieht ja dieses Tool quasi schon mit vor, nämlich das prüfen zu wollen. Jetzt ist die Voruntersuchung vom August/September 2017 abgeschlossen. Was mich ein Stück weit verwundert, ist, dass der Satzungserlass erst für den Dezember 2019 terminiert ist, wie Sie gerade sagten. Das ist noch sehr weit hin, und das trotz dieser sehr langen Vorlaufzeit. In Leipzig findet aktuell eine ganze Reihe von Entmietungen statt, wo es hilfreich wäre, den Auswüchsen des Marktes mit Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Wenn eine Kommune sich auf die Milieuschutzsatzung beruft und auch Gespräche mit dem Hauseigentümer scheitern bzw. zu keinem guten Ergebnis führen, bleibt im Grunde nur die Durchsetzung mittels der Ausübung eines Vorkaufsrechts. Vor diesem Hintergrund frage ich: Von welchen Beträgen müssen wir in etwa ausgehen, wenn wir dem Erlass einer Milieuschutzsatzung in Leipzig, nachdem sie für bestimmte Gebiete geprüft und bejaht wurde, zustimmen? Wenn man zum Beispiel Berlin oder andere Städte in den Blick nimmt: Von welchen Beträgen müssen wir ausgehen, damit sie tatsächlich ein realistisches Druckmittel ist? Bürgermeisterin Dubrau: Wir haben einen sehr intensiven Erfahrungsaustausch mit anderen Städten geführt. In den meisten Städten kommt es gar nicht bis zur Durchsetzung mittels Ausübung des Vorkaufsrechts, sondern kann im Normalfall schon mit der Androhung eines solchen Verfahrens eine entsprechende Einigung erzielt werden. Mir ist jetzt nur ein Fall aus Berlin-Kreuzberg bekannt, wo es tatsächlich zur Durchsetzung kam. Es liegt auch in unserem Interesse, den Hauseigentümer zuerst zu warnen und dann zu versuchen, eine Abwendungsvereinbarung mit ihm auszuhandeln. Man muss aber davon ausgehen, Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 dass für den Kauf von Objekten in überschaubarer Größenordnung - es sind vielleicht ein oder zwei - Geld vorgehalten werden muss. Ansonsten wäre das ganze Verfahren letztlich illusorisch. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ist Ihnen bekannt, dass beim Bürgerforum, das vor reichlich 14 Tagen in Neustadt-Neuschönefeld stattgefunden hat, solche Beispiele zuhauf angeführt wurden, nämlich dass es durch die Vielzahl von Gebäudesanierungen mit umfangreicher Rekonstruktion dazu kommt? Bürgermeisterin Dubrau: Im Moment findet ja das Grobscreening für die Gesamtstadt statt, um zu ermitteln: Gibt es tatsächlich Gebiete, in denen diese Grenze schon erreicht ist, um ein Gutachterverfahren starten zu können? Wir müssen zunächst das Ergebnis dieses Grobscreening abwarten. Dann werden wir auch im Ausschuss berichten - Frau Will war ja schon in der letzten Sitzung da -, welche Gebiete ausgewählt und von unserer Seite vorgeschlagen werden können. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Wäre es denkbar, dass Frau Hochtritt, die als Vertreterin des ASW daran teilgenommen hat, aus ihren Erfahrungen und von den Beispielen, die dort genannt worden sind, berichtet? Bürgermeisterin Dubrau: Das kann man sicher machen. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich denke, das muss dort auch mit einfließen. Wir haben das Gefühl, dass das ein Quartier ist, in dem sich genau dieser Prozess gerade vollzieht. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau. 16.12 Polizei in Bus und Bahn (VI-F-05459) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Bitte, Kollege Rosenthal. S e i t e | 48 Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Eine generelle Kriminalitätsstatistik kann durch die LVB nicht erhoben werden. Allerdings wurden uns von der LVB folgende Daten zu körperlichen bzw. tätlichen Übergriffen auf Dienstpersonal übermittelt: 2015: Fahrdienst 13, Fahrausweisprüfer 6, Verkehrsaufsicht 2, gesamt 21. 2016: Fahrdienst 19, Fahrausweisprüfer 11, Verkehrsaufsicht 1, gesamt: 31. 2017: Fahrdienst 19, Fahrausweisprüfer 11, Verkehrsaufsicht 0, gesamt 30. Zur zweiten Frage. Nach Auskunft der PD Leipzig werden auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zur Verfügung stehende Beamte gemäß der jeweiligen konkreten Sicherheitslage in Bussen und Bahnen eingesetzt. Zur dritten Frage. Die Kooperationsvereinbarung schließt die folgenden Themenschwerpunkte der Zusammenarbeit ein: Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sicherheit im Bus- und Bahnbetrieb, Fahrausweisprüfung, regionales Lagebild, Polizei und Sächsische Sicherheitswacht in Verkehrsmitteln, Bus und Straßenbahn in der Selbsterfahrung, Zusammenarbeit in Projekten, Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Prävention. Zur vierten Frage. Mit der flächendeckenden Videoüberwachung in den Fahrzeugen bestehen zum Beispiel bereits wirksame Präventivmaßnahmen. Für die Fahrer und Fahrerinnen stehen außerdem verschiedene Möglichkeiten einer schnellen Kontaktaufnahme mit der Leitstelle der LVB zur Verfügung. So kann in Sekundenschnelle reagiert und geholfen werden. Für das Fahrpersonal und die Beschäftigten der Fahrausweisprüfung werden regelmäßig Schulungen, zum Beispiel zur Deeskalation von Konfliktsituationen, angeboten. Seit November 2017 findet ein strukturierter und stufig aufgebauter Diskussionsprozess mit den vorweg genannten Beschäftigtengruppen zum Thema „Sicherheit im Dienst“ statt. Aktuell wird in enger Zusammenarbeit mit den Betriebsräten des Unternehmens eine Beschäftigtenbefragung zu diesem Thema vorbereitet und zeitnah umgesetzt. Anschließend werden auf der Basis der dann vorliegenden Erkenntnisse weitere wirksame Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit abgeleitet und umgesetzt. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Herzlichen Dank, Herr Rosenthal. Damit schließe ich die Fragestunde. Die übrigen Fragen werden schriftlich beantwortet. Wir fahren in der Tagesordnung fort mit Tagesordnungspunkt 18: Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 18.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Dezember 2017 (VI-DS-05297) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort dazu gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? S e i t e | 49 men, 18 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Bonew als erster Vertreter des Oberbürgermeisters bestätigt. Herzlichen Glückwunsch, Herr Bonew! Auf weitere gute Zusammenarbeit! Wir kommen nun zum Beschlusspunkt 2 der Vorlage. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Dann ist Beschlusspunkt 2 ebenfalls einstimmig beschlossen. 19 19.4 Vorlagen I 19.2 Neubestellung eines Geschäftsführers der Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) und der Abfallverwertung Leipzig GmbH (AVL) (VI-DS-05323) Einreicher: Oberbürgermeister Klare Vorvoten im Verwaltungsausschuss. - Wird das Wort gewünscht? - Können wir offen abstimmen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. Das freut mich sehr. 19.3 Vertretung des Oberbürgermeisters gemäß § 55 Abs. 4 SächsGemO (VI-DS04414) Einreicher: Oberbürgermeister Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat geheime Abstimmung beantragt, weil es sich um eine Bürgermeister-Personalangelegenheit handelt, was für Punkt 1 der Vorlage zutreffend ist. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Sie, wie üblich auf der rechten und linken Seite des Sitzungssaals Ihren Stimmzettel in Empfang zu nehmen, Ihr Votum zu kennzeichnen und den Stimmzettel dann in die Urnen einzuwerfen. Ich schließe den Wahlvorgang. Die Stimmen werden jetzt ausgezählt. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Sitzung unterbrochen. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, die Sitzung wird fortgesetzt. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl zum 1. Beigeordneten bekannt: Anwesend 60 Stimmberechtigte, abgegebene Stimmen 60, gültige Stimmen 60. Auf Herrn Torsten Bonew entfielen 36 Ja-Stim- Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1 SächsGemO für die Kinder- und Jugendförderung und Zuschüsse für Vereine und Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt (A-05422 und A-05423) (VI-DS-05434) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.4.1 Nachtragshaushalt 2018 - Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der freien Jugendhilfe (unter VI-DS05108-ÄA-01 in RV am 31.01.2018 ins Verfahren verwiesen) (VI-A-05422) Einreicher: Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 19.4.2 Nachtragshaushalt 2018 - Zuschüsse an Vereine und Verbände im Ergebnishaushalt (unter VI-DS-05108-ÄA-14 in RV am 31.01.2018 ins Verfahren verwiesen) (VI-A-05423) Einreicher: Stadträte S. Pellmann, K. Albrecht, J. Heller, M. Hollick, Dr. A. Bednarsky, U. Köhler-Siegel, Ch. Kriegel, K. Krefft, F. Moritz, N.-P. Witte 19.4.3 Nachtragshaushalt 2018 - Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamts fördern (unter VI-DS-05108-ÄA-05 in RV am 31.01.2018 ins Verfahren verwiesen) (VI-A-05425) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich hatte Ihnen versprochen, dass wir eine Vorlage zu diesen Anträgen bis zur nächsten Sitzung erarbeiten werden, damit sie positiv aufgenommen werden. Gibt es dazu aus Ihrer Mitte noch Hinweise? - Herr Walther. Stadtrat Walther (SPD): Verehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Ich begrüße auch die Delegation der Jungen Liberalen auf der Besuchertribüne. Dieser Vorlage ist eine lange Geschichte Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 vorausgegangen, und sie ist nicht zuletzt das Resultat jener zwei Anträge zum Nachtragshaushalt, die wir in der letzten Sitzung ins reguläre Verfahren verwiesen hatten. Dass alle Beschlusspunkte beider Anträge in der Vorlage abgebildet sind, zeigt uns, dass die Stadtverwaltung die aufgeworfenen Problematiken sehr ernst genommen hat. Nicht weniger, Herr Oberbürgermeister, haben wir von Ihnen erwartet. Aber es freut uns sehr. Nach den vielen Diskussionen zu Richtlinien, Fördermitteln und Möglichkeiten zur Verstärkung des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Stadt ist es nur folgerichtig, dass wir die Arbeit einiger haupt- und sehr vieler ehrenamtlich Tätiger in den Zuständigkeitsbereichen des Sozial- und des Gesundheitsamtes künftig besser unterstützen. Diese Leistungen sind zwar nicht pflichtig, aber sie sind wichtig. In jeder geförderten Personalstelle in den Vereinen und Verbänden steckt zu einem gewissen Maß ein Ehrenamt. Aber man kann - ich denke, das sehen wir alle so - heute niemandem mehr erklären, warum ein Angestellter mit zwei Magisterabschlüssen monatlich nur knapp über 1.000 Euro verdient, nur weil er in der Sozialfürsorge tätig ist. Schon um der Qualität ebendieser Arbeit willen sind die 250.000 Euro im Bereich des Sozial- und Gesundheitsamts hier gut angelegtes Geld. Dabei geht meine Fraktion davon aus, dass sich die in Beschlusspunkt 3 genannten Personalaufwendungen bei freien Trägern auf alle Vereine und Verbände beziehen, die nach der Richtlinie des Sozialamtes förderfähig sind. Dennoch schließt sich zumindest für den Bereich der Jugendhilfe mit dieser Vorlage ein Kreis, an dessen Beginn und Ende die Stadtverwaltung steht. Es ist bedauerlich, dass durch einen Übertragungsfehler in den Berechnungstabellen für unseren Jugendhilfeausschuss verwaltungsseitig ein Fördervorschlag formuliert wurde, der um 400.000 Euro vom verfügbaren Budget abwich. Nicht minder bedauerlich ist es, dass der Jugendhilfeausschuss diesen Fehler nicht rechtzeitig bemerkte, sodass sich auch dieser - und das schließt mich zur Person ein - ein wenig Asche auf das eigene Haupt streuen muss. Am Ende des teilweise zähen Ringens im Jugendhilfeausschuss um einen gangbaren Weg haben sich freie Träger und Fraktionsvertreter schließlich auf das verständigt, was nun auch Verwaltungsvorschlag ist: 400.000 Euro zusätzlich für die Jugendhilfe, davon aber aus nicht ausgeschöpften Mitteln über 100.000 Euro aus dem Eckwert des Amtes und eine Deckungsquelle von 60.000 Euro für die zusätzlich notwendigen Mittel; also durchaus ein Zeichen aus dem Jugendhilfeausschuss - darauf bin ich sehr stolz -, dass man nicht einfach mehr fordert, sondern sich Gedanken macht, wie man es abbilden kann, und S e i t e | 50 Rücksicht auf das nimmt, was die Kollegen in den anderen Gremien beraten, die oft nicht in geringeren finanziellen Nöten stecken. Nichtsdestotrotz - das sage ich für meine Person hätte ich mir gewünscht, dass insbesondere aufseiten der freien Träger und der Jugendhilfe, von der oftmals viel Verständnis und mit konstanter Regelmäßigkeit Gleichbehandlung eingefordert wird, eine zusätzliche Mittelaufwendung von 400.000 Euro nicht als selbstverständlich betrachtet wird. Ich zur Person würde mich auch sehr freuen, wenn hier und da bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten auch von dieser Seite eine Kreativität entfaltet würde, die über den fordernden Blick zur öffentlichen Hand hinausgeht. Herr Oberbürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt ein fairer Vorschlag, in dem sich die Ergebnisse der Arbeit der Stadträte und der Stadtverwaltung vollumfänglich wiederfinden und mit dessen Beschlussfassung wir bürgerschaftliches Engagement in Leipzig stärken und den Jugendlichen definitiv weiterhelfen. Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte mich kurz fassen. - Herr Walther, es war vielleicht ein Freudscher Versprecher, als Sie sagten, die Anträge seien in das reguläre Verfahren verwiesen worden. - Nein, das reguläre Verfahren wäre gewesen, sie mit der Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen. Richtig ist: Die Anträge wurden in der letzten Sitzung ins Verfahren verwiesen. Ich spreche jetzt zum Antrag zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamts. Dazu hatten wir einen eigenen Antrag eingebracht, der auch schon im Sozialausschuss besprochen wurde. Herr Schmidt wird dann zum Antrag der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ausführen. Mir ist schon wichtig, hier noch einmal zu betonen, warum in diesem Bereich Mehraufwendungen erforderlich sind. Wir reden über Mehraufwendungen an vielen Stellen im Sozialwesen. Wir haben nicht so oft die Möglichkeit, an Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamts mehr Mittel auszureichen. Es ist gut, dass Sie hier jetzt diesen Vorschlag machen und da mitgehen. Diese Mittelerhöhungen sind nämlich dringend nötig. Wir sind eine wachsende Stadt. Die Probleme wachsen in dem Maße, wie viele Menschen zu versorgen sind. Damit sollen bestimmte Innovationen er- Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 S e i t e | 51 möglicht werden. Die Träger sollen sich auch weiterentwickeln können. Sie sollen ihre Sachmittel bekommen. Insbesondere sollen sie auch die Tariflohnerhöhungen mitmachen können. die eigentlich bestimmten Projekten in der Jugendhilfe, wie Ersatzbeschaffung etc., zugutegekommen wären, jetzt aber nicht mehr zur Verfügung stehen. Das Problem, das sich nach Beschlussfassung des letzten Haushaltes - es wurden 100.000 Euro mehr in diesen Bereich eingestellt - gezeigt hat, war, dass das Sozialamt keine gerechte Verteilung realisieren konnte. Mit dieser Mittelerhöhung kann das nun erreicht werden, und das ist auch gut so. Wir haben an der Stelle belegen können, dass es nötig ist, diese Mittel einzustellen, damit Tariflohnanpassungen auch tatsächlich vorgenommen werden. Das war ein Fehler der Verwaltung. Fehler können passieren. Ich bin der Letzte, der einzelne Personen dafür kritisieren würde. So etwas kann passieren, wenn man an bestimmten Stellen überfordert ist. Möglicherweise sind auch Umstrukturierungen daran schuld. Wir sind nicht bis ins Detail vorgedrungen, was genau das Problem war. Das spielt jetzt auch keine Rolle mehr. Wenn die Verwaltung einen Fehler macht, hat die Verwaltung das von sich aus auszubessern. An der Stelle sind es aber die Träger, die hier mindestens 60.000 Euro für die Deckung aus dem Geld, das ihnen eigentlich nach der Verteilung zusteht, beisteuern. Überraschend finde ich die Deckungsquelle. Sie hätten schon in der letzten Ratsversammlung sagen können, dass diese Deckungsquelle zur Verfügung steht. Dann hätten wir nicht noch eine Runde drehen müssen, sondern es schon im Januar beschließen können. Damit hätten wir Zeit gespart, insbesondere auch deshalb, weil den freien Trägern in den Monaten Januar und Februar nur Abschläge gezahlt wurden, sie also zwei Monate lang das Nachsehen hatten. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich hatte nicht unbedingt vor, explizit zur Vorlage zu reden, muss es jetzt aber doch tun. Ihre Ausführungen, Herr Walther, haben mich schon ein Stück weit schockiert; das muss ich so deutlich sagen. Es gab nicht viel in Ihrer Rede, was ich selbst mitunterschreiben würde. Richtig ist: Es war ein Fehler der Verwaltung. Mir wäre es am liebsten gewesen - ich glaube, das geht uns allen so -, wenn die Verwaltung diesen Fehler selbst geheilt hätte. Das ging nach Aussagen der Verwaltung nicht, weil der Fehler erst im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Nachtragshaushalts entdeckt wurde. Wir haben im Ausschuss auch explizit die Frage gestellt, ob es möglich sei, das mit einer verwaltungsinternen Veränderung doch noch nach Veröffentlichung des Nachtragshaushalts zu heilen. Darauf haben wir bis heute keine Antwort bekommen, obwohl wir es zweimal eingefordert haben. Am Ende ist im Jugendhilfeausschuss ein Kompromiss entstanden, auf den Sie stolz sind. Für mich hat er einen ganz bitteren Beigeschmack; das wissen Sie auch. Wir haben insbesondere die SPD zu diesem Kompromiss, wenn man den so nennen will, tragen müssen; auch das wissen Sie. Der Grund für den bitteren Beigeschmack ist: Wir steuern als Jugendhilfeausschuss selbst 60.000 Euro aus den erwartbaren Rücklaufgeldern bei, Und da stellen Sie sich hier vorne hin und kritisieren die freien Träger und fordern von ihnen mehr Dankbarkeit ein. - Sie haben es zumindest so dargestellt, als würden sie gewinnoptimierend oder gewinnmaximierend arbeiten, sie würden immer nur die Hand aufhalten, sie würden immer nur Forderungen an die Verwaltung stellen, aber selbst nichts im Sinne des Gemeinwohls machen. - Gut, ganz so hart war es vielleicht nicht. Aber es war schon ein gewisser Zungenschlag dabei. Sie können das gerne noch einmal im Protokoll nachlesen. Das, was Sie gesagt haben, kann ich nicht unterstützen. Das verurteile ich an der Stelle auch. Das muss ich so deutlich sagen. Jetzt liegt ein Kompromiss auf dem Tisch. Die Anträge kommen ja heute nicht zur Abstimmung, sondern nur die Vorlage, wenn ich es richtig verstanden habe. - Herr Oberbürgermeister, es ist mir wichtig, dass Sie an der Stelle aufmerksam zuhören. Das war nicht böse gemeint. - Wir haben im Jugendhilfeausschuss eine Kompromissformulierung gefunden. Wichtig ist der letzte Satz in der Begründung, der da lautet: Der neue (erhöhte) Ansatz muss in der Konsequenz auch als Planungsgrundlage für eine dann folgende Dynamisierung für den nächsten Doppelhaushalt dienen. Das hat den Hintergrund, dass wir damals genau mit den uns zur Verfügung gestellten Fördermitteln hantiert haben. Deren Höhe ist uns von der Verwaltung zugearbeitet worden, und zwar nach unserer Zielstellung: Wir wollen keine Kürzungen, sondern wir wollen an bestimmten Stellen die Angebote ein Stück weit ausbauen bzw. Kostensteigerungen mitfinanzieren. Um nicht plötzlich vor der Situation zu stehen, dass unser Etat im nächsten Doppelhaushalt um 400.000 Euro gekürzt wird, weil wir angeblich Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 fälschlicherweise zu viel Geld zur Verfügung gestellt bekommen haben, ist dieser Satz in den Beschlussvorschlag aufgenommen worden. Das war ein Kompromiss aller Fraktionen, die im Jugendhilfeausschuss vertreten sind, den auch die freien Träger mitgetragen haben. Das ist auch wichtig für Sie, Herr Bonew, im Hinblick auf die Planungsansätze für den nächsten Doppelhaushalt. Da dieser Antrag heute nicht beschlossen wird, bitte ich das zumindest verwaltungsseitig intensiv zur Kenntnis zu nehmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Nur damit ich das genau weiß: Es geht um den Satz auf Seite 2: Der neue (erhöhte) Ansatz muss usw. - Das müssen wir wohl so machen. Alles andere wäre ja eine Kürzung. - D’accord! Wir nehmen die Formulierung so zu Protokoll: Der neue (erhöhte) Ansatz muss in der Konsequenz auch als Planungsgrundlage für eine dann folgende Dynamisierung für den nächsten Doppelhaushalt dienen. Wie wir dynamisieren, müssen wir dann miteinander aushandeln. Herr Albrecht hatte sich noch zu Wort gemeldet. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir reden über zwei Dinge: zum einen über den Antrag der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, zum anderen über den Antrag der Grünen zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamts. Zu Letzterem haben Sie gesprochen, Frau Krefft, und haben folgende Formulierung verwendet: Wir haben hier mal die Möglichkeit, Geld auszugeben. Dieser Haltung möchte ich entschieden entgegentreten. Es geht überhaupt nicht darum, im Bereich des Sozialamts mehr Geld auszugeben. Meine Damen und Herren, es muss unser Ziel sein, dass weniger Menschen in dieser Stadt auf Sozialhilfe angewiesen sind und wir das Kostencontrolling auf den Tisch bekommen. Des Weiteren haben Sie gesagt, damit könnten die Tarife erhöht werden. Darum geht es hier aber nicht. Es geht darum, dass es Menschen gibt, die weit unter Tarif arbeiten. Dieses Geld muss genau bei diesen Menschen landen. Ja, wir brauchen Tarifanpassungen, aber darüber muss in Zusammenhang mit dem nächsten Haushalt diskutiert werden. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. S e i t e | 52 Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Albrecht, Sie haben recht: Ich habe mich ein bisschen oberflächlich ausgedrückt. Das tut mir leid. Ich wollte hier zum Ausdruck bringen, dass die Bedarfe, die es im Sozialbereich gibt und die immer wieder an uns herangetragen werden, jetzt tatsächlich bedient werden können. Die Bedarfe sind da, die Angebote sind da, sie müssen ausfinanziert werden. Wir sind jetzt in einer Situation, in der wir dafür Geld ausgeben können, nachdem wir jahrelang darüber sprechen mussten, dass wir eben nicht mehr Geld dafür aufwenden können. Ich habe das sehr verkürzt und sehr oberflächlich ausgedrückt. Das tut mir leid. Ich wollte auch kein Missverständnis hervorrufen. Zu dem anderen Punkt. Tatsächlich geht es um Tarifanpassungen in Annäherung an den Tarif des öffentlichen Dienstes. Das ist im Verwaltungsvorschlag ordentlich ausformuliert. Ich habe auch das nur sehr oberflächlich zusammengefasst. Tut mir leid! Ich werde mich demnächst auf meine Redebeiträge besser vorbereiten. Aber ich denke, die Botschaft ist klar: Wir können und wir müssen dem Sozialbereich mehr Aufmerksamkeit schenken, und wir müssen frühzeitig die Probleme durch gute Angebote eindämmen, damit sie nicht zu größeren Problemen werden, die für unsere Stadt und das soziale Gefüge in der Stadt nachteilig wären. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Beigeordnete! Ich bin ein bisschen überrascht über die Debatte, die wir jetzt, zu vorgerückter Stunde, zu diesem Thema führen. Wir hatten uns im Vorfeld interfraktionell auf ein anderes Vorgehen verständigt. Zum einen hatten wir uns im Bereich Jugendhilfe darauf verständigt, zu sagen: Die Verwaltung ist tatsächlich nicht ganz unschuldig daran, dass man hier noch einmal nachlegen muss. Die Kolleginnen und Kollegen insbesondere aus dem Jugendhilfeausschuss haben gemeinsam mit der Verwaltung nach einer Lösung gesucht und einen Kompromiss erarbeitet, der in der Konsequenz eben nicht dazu führt, dass Einrichtungen geschlossen oder Projekte vorzeitig beendet werden müssen bzw. nicht weiter fortgesetzt werden können. Von daher hatte ich gedacht, wir würden den Konsens, den wir in den Ausschüssen gefunden haben, hier heute fortführen. Zum anderen hatten wir uns auch zum Sozialamtsbereich verständigt. Nach der Förderrunde bin ich auf die Kolleginnen und Kollegen zugegangen und habe gesagt: Ich glaube, wir brauchen Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 hier deutlich mehr Mittel. - Da bin ich, lieber Sebastian, gerade von deiner Fraktion zunächst belächelt worden. Es wurde angezweifelt, ob das denn nötig sei, und vorgeschlagen, das erst mit dem nächsten Doppelhaushalt zu beraten. Wir haben uns dann zu einem Kompromiss durchgerungen und diesen der Verwaltung vorgelegt. Die Verwaltung hat ihn ins Verfahren übernommen und uns heute eine dementsprechende Vorlage vorgelegt. Daher bin ich davon ausgegangen, dass wir uns diese Debatte jetzt ein Stück weit sparen können. Nun habt ihr mich dazu genötigt, sie dennoch zu führen. Ich will zumindest auf den Sozialamtsbereich kurz eingehen, weil ich an einer Lösung für diesen Bereich mitgearbeitet habe. Ich bin insbesondere der Amtsleiterin des Sozialamts, Frau Kador-Probst, sehr dankbar - das will ich an der Stelle deutlich sagen -, dass sie mit den Mitteln, die der Stadtrat ihr für das derzeitige Förderverfahren zunächst zur Verfügung gestellt hatte, so umgegangen ist, dass die Mindestforderungen, die wir als Politik gestellt haben, erfüllt wurden. Hier denke ich insbesondere an kleine Vereine, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weit unter Tarif bezahlt haben - roundabout 40 Prozent unterhalb der Gehälter nach TVöD -, was auch zu Abwerbungen in Richtung öffentlicher Dienst geführt hat, was wiederum zur Schwächung von Trägern im Sozialamtsbereich beigetragen hat. Es ist insbesondere in der ersten Runde gelungen, auch kleine Vereine zu bedienen und ein Stück weit Gerechtigkeit herzustellen. Katharina, seien wir doch ehrlich! Hätten wir gefordert: „Alle freien Träger sollen in Richtung TVöD geführt werden“, hätten wir hier eine Summe von roundabout 700.000 bis 800.000 Euro nachträglich bewilligen müssen. Dazu haben wir in der Kompromissfindung gesagt: Das ist unrealistisch. Lasst uns eine realistische, darstellbare Größenordnung finden, mit der wir das deutlich spürbar abfedern können. Herr Oberbürgermeister, ich bin gespannt auf den Entwurf des nächsten Doppelhaushalts. Damit wir bestimmte Debatten, insbesondere über die Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamts, dann nicht erneut führen müssen, muss von der Verwaltung ein entsprechender Vorschlag kommen. Meine Fraktion wird heute mit deutlicher Mehrheit der Vorlage zustimmen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich gehöre zu denjenigen, die noch etwas sagen müssen, obwohl sie gar nichts dazu sagen wollten. Aber ich muss jetzt doch noch einiges richtigstellen. Herr Pellmann, meine Fraktion hat nie gesagt, dass wir das erst S e i t e | 53 im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beraten wollen. Wir hatten lediglich ein Problem damit, das im Rahmen der Beratungen des Nachtrags zum Doppelhaushalt zu machen, nicht mehr und nicht weniger. Ich freue mich, dass zu beiden Anträgen heute die Verwaltungsvorlage vorliegt. Sie, Herr Pellmann, haben eben zum Antrag betreffend den Sozialbereich sehr gut ausgeführt. Ich glaube, im Jugendhilfebereich ist es auch nicht anders. Auch dort gibt es Mitarbeiter, deren Gehälter 50 Prozent und mehr unter denen des TVöD liegen. Diese müssen wir dringend anpassen. Herr Schmidt, an der Stelle will ich auch noch einmal klarstellen, dass wir als Fraktion die Arbeit der freien Träger im Bereich der Jugendhilfe in großem Maße wertschätzen. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher! Wir reden hier über eine gute und sehr wichtige Vorlage. Aber wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass wir das, was wir jetzt beschließen, nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Allein im Bereich des Sozialamtes müssen wir von einem Fehlbedarf von 800.000 bis 1 Million Euro ausgehen, um diesen Bereich auskömmlich zu finanzieren. Die jetzt zu beschließenden Fördermittel sollen auch kleinere Träger in die Lage versetzen, ihren Mitarbeitern Gehälter zu zahlen, die sich dem TVöD annähern. Neben dem Problem, dass kleine Träger ihren Mitarbeitern bisher nur 40 bis 50 Prozent des Tarifs zahlen konnten, sollten wir allerdings auch hinterfragen, in welcher Qualität die Leistung erbracht werden kann angesichts einer solchen Bezahlung. Darauf sollten wir in Zukunft ein stärkeres Augenmerk legen, also nicht auf das Geld, sondern auch auf die Qualität der Leistungen zu schauen. Ich habe dazu einen Antrag ins Verfahren gebracht - im Moment arbeite ich ihn noch einmal um -, der darauf abzielt, dass wir zu einem Modus Vivendi kommen müssen, wo nicht nur das Geld stimmt, sondern auch auf die Qualität geachtet wird, wo Maßnahmen auch mal hinterfragt werden, sodass wir unseren Bürgern, die zum Teil dringend auf solche Leistungen angewiesen sind, nicht nur ein auskömmliches Angebot, sondern ein auskömmliches Angebot in entsprechender Qualität anbieten können. Es bringt doch nichts, wenn jemand, der ein großes Problem hat, mit dem er selbst nicht fertig wird und deswegen eine Beratungsstelle aufsucht, eine Wartezeit von sechs Wochen oder einem Vierteljahr in Kauf neh- Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 men muss. Bis dahin hat sich das Problem so verfestigt, dass es schwierig wird, es zu lösen. Da müssen wir unbedingt ran. Wir müssen die Diskussion weiter führen. Wir müssen das Prozedere verfeinern und dürfen auch die Leistungen des Angebots nicht aus den Augen lassen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich schlage Ihnen folgendes Verfahren vor: Wir haben ja, wenn Sie so wollen, unser übliches Geschäftsordnungsverfahren verlassen, indem wir mit einer Verwaltungsvorlage auf drei Anträge antworten. Wären Sie einverstanden, dass wir den Verwaltungsstandpunkt als Verwaltungsvorlage jetzt beschließen und damit die drei Anträge als erledigt betrachten? - Dann nehme ich das so zu Protokoll und lasse jetzt über die Verwaltungsvorlage abstimmen. Ich bitte um Ihre Stimme zur Vorlage 05434. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 57 - 0 - 0. Das ist einstimmig. 19.5 Entwidmung Grundstück und Gebäude Potschkaustraße 50 als Teil des Sondervermögens der Stadt Leipzig für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig (VI-DS-03680) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Frau Dr. Minde, herzlich willkommen! Ich bitte Sie um eine Korrektur auf dem Beschlussdeckblatt, Beschlusspunkt 1. In der Tabelle muss es in der ersten Zeile, zweite Spalte, heißen: Gemarkung Schönau. Bitte streichen Sie „Schönefeld“ und ersetzen Sie „Gemarkung Schönau“. Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.6 Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließung, des Regenrückhaltebeckens sowie der Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen durch die Aufstellung des B-Plans Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ (VI-DS-04848) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Zuerst der Ortschaftsrat. Frau Ziegler, bitte. Ortsvorsteherin Ziegler: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Stadträtinnen und S e i t e | 54 Stadträte! Liebe Besucher unserer heutigen Sitzung! Die Behandlung dieser städtebaulichen Verträge durch den Ortschaftsrat war nicht vorgesehen. Das war aus unserer Sicht kein guter Beginn für das Jahr der Demokratie in Leipzig. Schließlich haben wir uns dank unseres Eingemeindungsvertrages durchgesetzt. Das kann aus unserer Sicht nicht sein; denn wenn die Stadtverwaltung es ernst meint mit der umfassenden Beteiligung an den Fragen, die die Stadtteile betreffen, hätte das rechtzeitig eingetaktet werden müssen. Erst nach dem massiven Hinweis auf die fehlende Behandlung des Ortschaftsrates erhielten auch wir die Vorlage zur Behandlung. Der Fachausschuss Umwelt und Ordnung hatte die Vorlage schon in zweiter Lesung behandelt, ohne dass ein Votum des Ortschaftsrats dafür vorlag. Auch das hätte in meinen Augen nicht passieren dürfen. Erst als die Vorlagen und der B-Plan von der Tagesordnung der Ratsversammlung am 31.01.2018 genommen wurden, war der Weg frei zur Behandlung und Beschlussfassung im Ortschaftsrat. Der Ortschaftsrat hat ganz spezielle Punkte bei der Ausgestaltung der Verträge nicht hinreichend berücksichtigt gesehen. Um die gedrängte Beratungsfolge noch einhalten und eine Klärung herbeiführen zu können, machte der Ortschaftsrat konkrete Änderungsvorschläge und zeigte Möglichkeiten auf, wie man sich auf eine Lösung einigen kann. Nun zum städtebaulichen Vertrag selbst. Der erste Beschlusspunkt befasst sich mit der straßenseitigen Erschließung und dem Regenrückhaltebecken. Hierzu haben wir Folgendes beschlossen: Erstens. Es müssen eine Regelungsmöglichkeit der Abflussmengen aus dem Regenrückhaltebecken bei Starkregenereignissen, die zu einem Überlaufen des Heidegrabens in die Ortschaft führen können, geschaffen sowie Handlungsabläufe gemeinsam mit Porsche vereinbart werden. Zweitens. Eine Einbeziehung des Ortschaftsrats in alle Verhandlungsstände für die weiteren Planungsabläufe und bei Änderungen durch die Stadtverwaltung ist abzusichern. Schließlich werden in dem Gebiet 56 Hektar bestes Ackerland der Landwirtschaft entzogen und zu 80 Prozent versiegelt. Hinzu kommt, dass diese Gewerbefläche sich unmittelbar an die Ortschaft anschließt und nur durch die B 6 und die S-Bahn getrennt ist. Somit kommen also neue Lärmquellen, insbesondere auch aus dem Straßenverkehr, auf uns zu. Wir konnten im direkten Kontakt mit den Fachleuten von Porsche eine Regelung treffen, die für Gefahrenlagen bei Stark- und Schlagregenereignis- Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 sen eine Drosselung der Einleitung des Oberflächenwassers in den Heidegraben ermöglicht. Das Protokoll dazu wird gerade erstellt. Damit ist diese Frage für uns geklärt. Oberbürgermeister Jung: Ich bitte um Ruhe. Ich denke, dieser wichtige Vertrag verdient nicht nur im Fachausschuss, sondern auch hier in der Ratsversammlung gebührend Aufmerksamkeit und ausreichend Zeit. - Bitte, Frau Ziegler. Ortsvorsteherin Ziegler: So weit meine Ausführungen zu diesem Vertrag. Oberbürgermeister Jung: Sie können gern zum zweiten Vertrag weiter ausführen. Ortsvorsteherin Ziegler: Gut. Das bietet sich an. Ich habe das auch so vorbereitet. Oberbürgermeister Jung: Dann rufe ich jetzt auch Tagesordnungspunkt 19.7 auf: 19.7 Städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“ (VI-DS-03930-DS-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Bitte fahren Sie fort, Frau Ziegler. Ortsvorsteherin Ziegler: Der zweite Vertrag befasst sich insbesondere mit den externen Ausgleichsflächen. Dort waren wir mit der Behandlung nicht einverstanden. Jahrelang hat man unseren Anwohnern versprochen, dass eine Fläche, die ehemals für den Wohnungsbau vorgesehen war, durch Anpflanzung von Wald eine zusätzliche Abschirmung des Wohngebietes von der B 6 und vom gegenüberliegenden Güterterminal erbringen soll. So ist es auch im Landschaftsplan festgelegt. Ich habe schon des Öfteren darauf hingewiesen, dass es unsere Intention ist, dass dieser grüne Gürtel zum Schutz unserer Ortschaft umgesetzt wird. Von uns zunächst unbemerkt ist diese Fläche jedoch im B-Plan 236 als extensive Ackerfläche mit Blühwiese und Lerchenfenster vorgesehen. Dies konnten wir nicht kampflos hinnehmen. Auch die Anwohner waren mit dieser Lösung nicht einverstanden. Zum Glück konnten wir dazu einen Kompromiss finden, der eine 20 Meter breite Feldgehölzhecke als Sichtschutz für das Wohngebiet vorsieht. Aus unserer Sicht keinesfalls optimal, S e i t e | 55 aber so lassen sich die Anliegen gemeinsam verwirklichen. Diese Pflanzungen sind aber nicht Teil des Ausgleichs und müssen daher zusätzlich finanziert werden. Dafür bleibt nur das Nordraumkonzept übrig. Die Kosten sind bisher nur geschätzt und können sich auf einmalig 20.000 Euro für die Pflanzung und 30.000 Euro für die Pflege über 20 Jahre belaufen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung, dass diese Gelder im Rahmen der „Sofortmaßnahmen für 2019/2020“ zur Verfügung gestellt werden. Wir sind optimistisch, dass Sie als Stadträtinnen und Stadträte diese Entscheidung mittragen können. Unser Beschluss zu diesem Punkt lautet - es wäre sinnvoll, wenn er als Ergänzung zu Protokoll genommen werden kann -: Der Ortschaftsrat stimmt der Vorlage 03920-DS-01, Städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“, unter folgenden Voraussetzungen zu: Erstens. Es soll eine 20 Meter breite Feldgehölzhecke auf der Ackerfläche aus dem ehemaligen B-Plan E-79 „Wohngebiet Schulstraße“, Maßnahme B.4 „Nördlich des Wohngebietes Stahmelner Höhe“, gepflanzt werden. Zweitens. Der Ortschaftsrat beantragt hiermit die Aufnahme dieser Maßnahme in das Sofortprogramm des Nordraumkonzeptes für das Haushaltsjahr 2019/2020 einschließlich Folgekosten. So weit von meiner Seite. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Ziegler. - Ich habe hier Kritik aufgrund der langen Redezeit gehört. Frau Ziegler hat hier zu zwei Vorlagen gesprochen. Dafür stand ihr eine Redezeit von zehn Minuten zu, die sie nicht ausgeschöpft hat. Frau Ziegler, wir nehmen den von Ihnen vorgetragenen Beschlussvorschlag zu Protokoll, abgestimmt auch mit dem Dezernat Umwelt und Ordnung. Der Beschlussvorschlag wird zum Bestandteil der Vorlage, und zwar als Protokollnotiz; das ist am Einfachsten. Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Zuhörer! Die Linksfraktion wird den beiden städtebaulichen Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Verträgen mit den im Ortschaftsrat am 19. Februar und in den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt und Ordnung diskutierten Maßgaben als Protokollnotiz zustimmen. Wir haben allergrößten Respekt vor jenen Ortsteilen, die großflächige Industrieansiedlungen mit einer entsprechend großen Anzahl von Arbeitsplätzen im Umfeld ermöglichen, wie eben Lützschena-Stahmeln, und diese nicht zu verhindern suchen. Von den Arbeitsplätzen profitiert durch die gute Verkehrsanbindung die ganze Region Mitteldeutschland, wie Autoschilder dort zeigen. Es wird angenommen, dass nur rund ein Viertel der Beschäftigten direkt in Leipzig wohnt. Ein weiteres Viertel wohnt in Halle und dem direkten Umfeld. Je ein Viertel kommt aus Westsachsen sowie aus dem südlichen Sachsen-Anhalt bzw. sogar aus Ostthüringen. Deshalb ist es wichtig, dass berechtigte Interessen der Anwohner in besonderem Maße Berücksichtigung finden. Die Forderungen der Bewohner aus dem Nordraum, Kompensationsmaßnahmen vorteilhafterweise auf dem Standort oder vorzugsweise in der Nachbarschaft umzusetzen, sind nachvollziehbar und werden von uns und, wie ich weiß, auch von der Stadt geteilt. Aber in einer wachsenden und kompakteren Stadt sind nicht zuletzt auch wegen der massiven Bautätigkeit für Industrieansiedlungen solche Flächen rar geworden. Deshalb müssen und sollen auch in Zukunft Kompensationsmaßnahmen auf Arealen des Kompensationsflächenpools des Grünen Rings wie auf dem ehemaligen Flugplatz Waldpolenz bei Brandis durchgeführt werden. Wie der Name bereits zum Ausdruck bringt, wird dabei eine weitere Vernetzung der Grünzüge angestrebt, was für die Pflanzen- und besonders die Tierwelt wichtig ist. Ebenso wichtig ist, dass die Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld einen erlebbaren Mehrwert für die Anwohner bringen, wie die Baumallee am Bismarckturm, die Förderung des Lebensraums für Feldvögel in Gundorf oder die Offenlegung des Gewässers Wischke, wie in den Vorlagen enthalten. Auch die Linksfaktion hat die Anregung des Ortschaftsrates unterstützt, dass auf dem ehemaligen B-Plan-Standort E-79 „Wohngebiet Schulstraße“ nicht nur die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten wird, sondern entlang der Wohngebäude an der Schulstraße ein 20 Meter breiter Feldheckenstreifen angelegt wird, wohlwissend dass solche Schallschutzmaßnahmen unmittelbar an der neuen B 6 bzw. an der Bahnstrecke und dem Güterbahnhof noch wirkungsvoller sind. Was die Befürchtungen zur vollen Funktionsfähigkeit des Regenrückhaltebeckens angeht, ist auf S e i t e | 56 zahlreiche, in der Stadt vorhandene ober- und unterirdische Rückhaltesysteme und Hochwasserreserven in Fließgewässern hingewiesen worden. So dienen die freigelegten und ertüchtigten Fließgewässer in der Innenstadt auch dem Hochwasserschutz, ebenso wie die Seen das Naherholungsgebiet Grüner Bogen Paunsdorf attraktiver gemacht haben, obwohl sie ursprünglich eine Regenwasserkompensationsmaßnahme für Amazon sind. Dies muss aber in der öffentlichen Beteiligung, die hier eben nicht stattfand, auch nachgewiesen und so kommuniziert werden. Wir sollten aus den Debatten um die Erweiterung des Porsche-Standorts lernen, dass die Bewohner in den Orts- und Stadtteilen frühzeitig einbezogen und nicht nur die Fachausschüsse im parlamentarischen Verfahren beteiligt werden. Mit der Aufnahme der protokollierten Maßgaben - die Prüfung von Querungshilfen an der S 8 zur Vermeidung von langen Umwegen für Fußgänger und Radfahrer, die Zusicherung des Ausschlusses einer Überlastung des Heidegrabens bei Starkregenereignissen, die störungsfreie Zufahrt zum Heidegraben bei Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Pflanzung eines Feldheckenstreifens entlang der Wohnhäuser an der Schulstraße - als Protokollnotiz der Ratsversammlung werden wir beiden Vorlagen zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Schlegel. - Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister! Ich möchte Ihnen noch eine Frage mitgeben, die mir Bürger aus Lindenthal ans Herz gelegt haben. Wir versiegeln nördlich von Leipzig genau dort, wo sich die Frischluftschneise befindet, zum wiederholten Male zig tausend Quadratmeter Fläche und leiten in Größenordnungen Regenwasser, das eigentlich in die Böden fließen soll, sowohl unterirdisch wie oberirdisch in unsere Flusslandschaft, in unsere Aue, ab. Die Bürger treibt die Sorge um ob einer klimatischen Veränderung durch immer mehr versiegelte Flächen. Die immer geringeren Regenmengen können nicht mehr im Erdboden versickern. Was passiert, wenn die restlichen Flächen am Flughafen auch noch versiegelt werden? Ist das in irgendeiner Weise mitbetrachtet worden? Ausführungen dazu finde ich in beiden Vorlagen nicht. Es wäre sinnvoll, das auch einmal zu artikulieren, damit die Menschen das gute Gefühl haben, dass auch wir wissen, woher die Frischluft für unsere Stadt kommt. Wir haben vorhin über Dieselabgase und Feinstaub gesprochen. Gerade im Sinne der Abwägung Flughafen versus Frischluft sollte man den Bürgern die Angst nehmen. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 S e i t e | 57 Oberbürgermeister Jung: Sie werden verstehen, dass wir jetzt keine Aussage dazu machen. Ohne Zweifel ist das mit betrachtet worden, und ohne Zweifel ist das mit zu berücksichtigen. Herr Geisler, wir nehmen das so mit - ich schaue auch in Richtung von Kollege Rosenthal -, dass wir im Rahmen der weiteren Fortschreibung diese Themen auf der Agenda haben. 19.10 Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2018 aus besonderem Anlass des Lesefestivals „Leipzig liest“ der Leipziger Buchmesse (VI-DS04951-NF-01) Ich würde Folgendes vorschlagen: Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Verordnung abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Erstens. Frau Ziegler, wir nehmen den von Ihnen vorgetragenen Beschlussvorschlag als Protokollnotiz auf. Ich sage zu, mich dafür starkzumachen, dass wir im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 dafür Vorsorge treffen, und werde beim Stadtrat dafür werben. Zweitens. Herr Schlegel, wir können die protokollierten Maßgaben, wie die Prüfung von Querungshilfen an der S 8 zur Vermeidung von langen Umwegen für Fußgänger und Radfahrer, die Zusicherung des Ausschlusses einer Überlastung des Heidegrabens bei Starkregenereignissen, die störungsfreie Zufahrt zum Heidegraben bei Instandsetzungsmaßnahmen sowie Pflanzung eines Feldheckenstreifens entlang der Wohnhäuser an der Schulstraße, die Sie mir eben übergeben haben, ebenfalls zu Protokoll nehmen. Können wir jetzt zur Abstimmung kommen? - Gut. TOP 16.6, Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließung, des Regenrückhaltebeckens sowie der Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen durch die Aufstellung des B-Plans Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 51 - 0 - 0. - Ein schönes Signal auch an die Porsche AG. TOP 16.7, Städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 52 - 0 - 0. 19.9 Fortsetzung Kommunale Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ 2017-2019 (VI-DS-04460-NF-02) Einreicher: Dezernat Umwelt, Sport Ordnung, Abstimmung: 33 - 13 - 8. So beschlossen. 19.13 Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeinbedarfsfläche Döbelner Straße“; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Stötteritz; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-04992) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.12 (nichtöffentlich) (VI-DS-04985) Wenn es keine Wortwünsche gibt, kommen wir zur Abstimmung. Bitte stimmen Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 53 - 0 - 0. So beschlossen. 19.14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-BosseStraße“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Wahren; Aufstellungsbeschluss (VI-DS04995) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschluss stimmen. - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 19.15 Wirtschaftsplan 2018 des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO EILBEDÜRFTIG (VI-DS-05013-NF-02) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Finanzen Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über diese Vorlage. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: 37 - 16. So beschlossen. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 19.16 Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ (VI-DS-05081) Einreicher: Dezernat Kultur S e i t e | 58 19.17.1 dazu ÄA (VI-DS-05281-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Volger. Herzlich willkommen, Herr Wiedemann! - Gibt es Wortwünsche? - Herr Oßwald. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Um es gleich vorwegzunehmen: Meine Fraktion wird dem Wirtschaftsplan zustimmen. Trotzdem will ich zwei, drei Punkte nennen, die meiner Fraktion missfallen: Zum einen wird die Warteliste länger und länger. Auch deswegen hatten wir zum Doppelhaushalt 2017/2018 einen Antrag eingebracht, der vorsah, vier zusätzliche Stellen zu schaffen, um die Unterrichtskapazitäten aufstocken zu können. Diese finden sich jetzt auch im Wirtschaftsplan wieder, allerdings im Wesentlichen durch Umwandlung von Stellen freier Mitarbeiter in Stellen für feste Mitarbeiter, was nicht in dem Maße zum Anstieg der Unterrichtskapazitäten geführt hat, wie von uns erwünscht. Damit im Zusammenhang steht ein zweites Problem: die unzureichenden Raumkapazitäten. Die Verwaltung wollte bis zum dritten Quartal 2017 einen Vorschlag machen, wie die Raumsituation verbessert werden kann. Die Probleme werden in der Vorlage recht gut beschrieben: An den Schulen wird es immer enger, dort fallen Räume weg, und der Bedarf steigt. Der dritte Punkt betrifft den Sanierungs- und Instandhaltungsstau am Gebäude. Wie dem begegnet werden soll, darüber werden wir weiter im Unklaren gelassen. Das sind die Hausaufgaben, die das Kulturdezernat im Wesentlichen noch in diesem Jahr machen muss, damit sich im Wirtschaftsplan 2019 konkrete Maßnahmen wiederfinden, damit endlich die Warteliste deutlich abgebaut und dieses wunderschöne Gebäude baulich zukunftssicher gemacht werden kann. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt gegen den Wirtschaftsplan? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.17 Terminplan für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 (VI-DS05281-NF-03) Einreicher: Dezernat Finanzen Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Punkt 1 unseres Änderungsantrags hatte zum Ziel, eine Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2019/2020 noch in diesem Jahr zu ermöglichen. Da uns der Finanzbürgermeister sinnvoll begründet hat, dass ein früherer Start der Haushaltsberatungen aufgrund fehlender Zahlen zu Finanzzuweisungen aus dem Land nicht möglich ist, ziehen wir diesen Punkt zurück. Es ist nicht in unserem Sinne, die Auslagefristen der Bürgerinnen und Bürger oder die Beratungsfristen der Fraktionen einzukürzen. Aber vielleicht schaffen Sie es ja doch, in der Verwaltung bei einigen Fristen ein wenig Zeit herauszuholen, damit wir möglichst zeitnah in 2019 - vielleicht schon im Januar und nicht erst im Februar beschließen können. Zum zweiten Punkt unseres Antrags bleibt mir nur festzuhalten, dass er durch die Verwaltung umgesetzt wird und damit obsolet ist. Damit hat sich unser Änderungsantrag erledigt und wird hiermit zurückgezogen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger, nehmen Sie auch den Begriff „Willkür“ zurück, der sich in der Begründung Ihres Antrags findet? Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Den haben wir zurückgenommen. Wir haben unseren Antrag ja insgesamt zurückgezogen. Oberbürgermeister Jung: Sie haben alles zurückgenommen, auch die Wortwahl „Willkür des Kämmerers“. Meine Damen und Herren, dann kommen wir zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen gegen den Terminplan? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20 Informationen I 20.1 Kooperation im Bereich Veterinärmedizin (VI-DS-04717-NF-02) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wortwünsche gibt es nicht. - Ich bitte um Kenntnisnahme. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 20.2 Nahverkehrsplan des ZVNL (VI-DS05098-NF-03) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.2.1 dazu ÄA (VI-DS-05098-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 20.2.2 dazu ÄA (VI-DS-05098-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Bitte beachten Sie das Austauschdeckblatt vom 21.02.2018. - Die Fraktion DIE LINKE hat ihren Änderungsantrag zurückgezogen. - Er wurde nicht zurückgezogen? - Mir liegt er hier nicht vor. Aber gut, wir klären das. - Zunächst Frau Dr. Heymann zum CDU-Änderungsantrag. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können den Nahverkehrsplan des ZVNL ja nur zur Kenntnis nehmen, weil er in der Verbandsversammlung zu beschließen ist. Das ist so weit in Ordnung und richtig. Aber wenn man ihn genau liest, stellt man fest: Er beinhaltet auch Aspekte, die für Leipzig vor allem für die zukünftige Verkehrsbewältigung im öffentlichen Nahverkehr schon relevant sind. Daher ist es bedauerlich, dass diese Punkte im weiteren Verfahren nicht als Prüfpunkte festgehalten worden sind. Wenn man beim ZVNL nachfragt, erfährt man, dass es schon eine zusätzliche Maßnahme darstelle, wenn man sich darüber Gedanken macht, und dass es dafür einen ausdrücklichen Auftrag brauche. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag gestellt, den manche vielleicht als zusätzliches Verwaltungshandeln interpretieren. Aber es scheint nötig zu sein, um tatsächlich deutlich zum Ausdruck zu bringen: Ja, wir brauchen eine rechtzeitige Planung für visionäre Themen, um den Verkehr in Leipzig auch in Zukunft bewältigen zu können. Die Vorplanungen für einen potenziellen Tunnel dauern mit allem Drum und Dran. nun mal wenigstens zehn Jahre. Da kann man nicht warten, bis der Nahverkehrsplan in fünf Jahren neu geschrieben wird. Deswegen bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die entsprechenden Wege einzuleiten, dass ebendiese Prüfung auch vollzogen wird. Damit ist nicht vorgegeben, wohin der Weg führen soll. Es muss schon effektiv für alle Beteiligten sein, sowohl dass die Bahn dort tatsächlich fahren will als auch dass wir Effekte für unseren Verkehr hier in Leipzig haben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. S e i t e | 59 Oberbürgermeister Jung: Wir machen das auf jeden Fall, Frau Dr. Heymann. Ich würde mich freuen, wenn der Stadtrat dies bekräftigt. Jetzt noch einmal zurück zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Riekewald, vielleicht helfen Sie uns. In meinen Unterlagen befindet er sich nicht. Er ist aber digital abrufbar. Bevor Sie beginnen, Frau Riekewald: In Ihrem ursprünglichen Änderungsantrag ist der Beschlussvorschlag aufgeführt: Der Nahverkehrsplan hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Eine Evaluierung des Planes beginnt spätestens im Jahr 2021, damit eine Fortschreibung im Jahr 2023 erfolgen kann. Das war der Änderungsantrag 01 zur Vorlage in der Erstfassung. Richtig? Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ja, richtig. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne und liebe Zuschauer am Livestream! Wir sollen heute einen Nahverkehrsplan als Informationsvorlage zur Kenntnis nehmen, was mich sehr verwundert; denn noch in vorherigen Papieren hieß es, dass der Beschluss beim ZVNL unter Gremienvorbehalt steht. Das wäre für mich auch logisch, da es sich um eine wichtige Vorlage handelt. Es geht in dieser Vorlage um nicht weniger als die Entwicklung der nächsten Jahre im S-Bahn-Verkehr. Aber gut, wir nehmen den Plan zur Kenntnis, aber wir als Fraktion DIE LINKE heißen ihn nicht gut. Warum, möchte ich hiermit erläutern. Oft wird gesagt, dass der S-Bahn-Verkehr ja mehr für das Umland angedacht ist und wir in Leipzig nur sehr mittelbar betroffen sind. Nun, wir sehen das anders. Und sieht man sich die Geschichte unseres City-Tunnels an, so sahen es die Planer auch anders. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Fraktion DIE LINKE angesichts des vielen Geldes, das in diesen Tunnel geflossen ist, in der Vergangenheit immer gegen diesen Tunnel ausgesprochen hat. Wir hätten bessere Ideen gehabt, wie man mit diesen Milliarden den ÖPNV hätte fördern können. Aber gut, nun sind die Steuergelder ausgegeben und der Tunnel ist da. Nun sollten wir schauen, dass wir sein Potenzial auch wirklich nutzen. In der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des ZVNL sehen wir genau darin große Defizite. Als man 1997/1998 das Planfeststellungsverfahren für den City-Tunnel Leipzig durchführte, plante man für den City-Tunnel Fahrgastzahlen von mehr als 60.000 Menschen pro Tag. Diese Fahrgäste wollte man in der damals schrumpfenden Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Stadt Leipzig generieren. Schon im Nahverkehrsplan des ZVNL des Jahres 2008 setzte man sich als Zielprognose nur noch 30.000 Personenfahrten pro Werktag. Hinzu kam damals eine Einschränkung: dass sich die Randbedingungen entscheidend verbessern müssen. Diese Reduzierung der Prognose erfolgte, obwohl Leipzig längst wieder eine wachsende Stadt war und die Marke von 500.000 Einwohner*innen längst wieder erreicht hatte. Und offensichtlich haben sich die Randbedingungen in den letzten Jahren nicht verbessert; denn auch in der jetzigen Fortschreibung des Nahverkehrsplans finden sich keine ambitionierteren Zahlen zur perspektivischen Entwicklung des Fahrgastaufkommens im Großraum Leipzig, welche auch nur annähernd an die ursprünglichen Planzahlen herankommen. Im Gegenteil: In Anlage 18 wird deutlich, dass nicht mal die Hälfte des mit dem Planfeststellungsverfahren berechneten Fahrgastaufkommens bis 2025 erreicht werden soll. Diese Zahlen haben wir auch im Ausschuss diskutiert, und in der Stellungnahme der Stadt Leipzig zu diesem Nahverkehrsplan findet sich das auch wieder. Dort heißt es zum Beispiel - ich zitiere -: Die bislang im Nahverkehrsplan beschriebenen Zielstellungen greifen allerdings die städtische Zielstellung nur unzureichend auf. Insbesondere bei der prognostizierten Fahrgastgewinnung bleibt der Nahverkehrsplan bei sehr konservativen Zielen. Trotz dieser Stellungnahme und dem Vermerk, dass die Hinweise Berücksichtigung finden, gab es keine signifikante Änderung im Nahverkehrsplan. Stattdessen werden viele Prüfaufträge verteilt, die uns in den nächsten Jahren jedoch nicht wirklich weiterhelfen werden. Nötig wären - und auch das findet sich in der Stellungnahme der Stadt wieder -, wie schon im Jahr 2008 festgestellt, die Verbesserung der Bedingungen für die S-Bahn, damit Anreize geschaffen werden, doch mal das Auto stehen zu lassen und mit dem ÖPNV zur Arbeit zu fahren. Dazu gehört zum Beispiel auch der Bau von SBahn-Haltestellen; denn noch immer gibt es davon viel zu wenige. Gerade für die nicht so zentrumsnahen Gebiete der Stadt Leipzig wäre das eine echte Förderung des ÖPNV. Ich erinnere da nur an die S-Bahn-Station im Nordraum, wo sich bisher außer Versprechungen nicht viel getan hat. Ich weiß gar nicht, wie lange wir über diesen Halt schon reden; nur, gebaut wird noch immer nicht. Wegen all dieser nicht wirklich zukunftsweisenden Planungen im Nahverkehrsplan hätten wir heute S e i t e | 60 gern die Zurückverweisung an den ZVNL beschlossen. Da dies jedoch nicht möglich ist, halten wir eine begrenzte Laufzeit des Plans für unbedingt geboten. Daher haben wir diesen Änderungsantrag gestellt - der Oberbürgermeister hat den Beschlussvorschlag gerade vorgelesen -, die Laufzeit des Plans auf fünf Jahre zu beschränken. Eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, wie sie der aktuelle Nahverkehrsplan hatte, halten wir für einen Fehler. Übrigens wurde uns vom ZVNL im Bauausschuss bestätigt, dass auch keine längere Laufzeit geplant ist. Da sich dies jedoch bisher an keiner Stelle der Vorlage wiederfindet, wollen wir mit unserem Antrag noch einmal das festschreiben, was der ZVNL laut eigener Aussage sowieso vorhat. Sie wissen selber, wie das mit Beschlüssen so ist: Es schriftlich festzuhalten, ist doch immer besser. Eine fünfjährige Laufzeit würde auch die Möglichkeit bieten, die im Jahr 2018 zu beschließenden Mobilitätsszenarien sowie den städtischen Nahverkehrsplan, über den wir heute schon ausführlich geredet haben, wenigstens im Jahr 2023 in die Planungen mit aufzunehmen, damit eventuell beschlossene Maßnahmen auch wirklich bis 2030 angegangen werden können. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, es ist ja kein Geheimnis mehr, seitdem es durch die Presse gegangen ist, dass der zweite S-Bahn-Tunnel ein Herzensanliegen für Sie ist. Ich weiß, wie schwer es ist, sich von Herzensangelegenheiten zu verabschieden. Dennoch möchte ich Ihnen in die Suppe spucken. Ich mag unseren vorhandenen City-Tunnel mittlerweile auch. Es sind vier schöne Stationen, auch wenn die Station „Markt“ mal wieder geputzt werden müsste. Aber - nur damit wir verstehen, auf welchem Niveau sich unser Erfolg bewegt, dass jährlich 15 Millionen Menschen durch unseren City-Tunnel fahren -: Das entspricht ungefähr der Hälfte der Menschen, die eine einzige von elf vorhandenen Berliner S-Bahn-Linien benutzen. Das entspricht einem Viertel der Fahrgäste einer einzigen von neun Berliner U-Bahn-Linien. Das ist das Verkehrsaufkommen einer einzigen von über 200 Moskauer Metrostationen. Das ist das Niveau, auf dem wir uns bewegen. Ein zweiter S-Bahn-Tunnel mit einer Länge von 7 Kilometern, wenn er von Plagwitz zum Eilenburger Bahnhof führt, würde auch nach internationalen Erfahrungswerten wie schon der vorhandene S-Bahn-Tunnel wiederum 1 Milliarde Euro kosten. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Er würde im günstigen Fall maximal dasselbe Verkehrsaufkommen generieren wie der City-Tunnel, allerdings auch Verkehrsströme von dort abziehen. Für Leipzig ist es meines Erachtens besser, sich am Vorbild westdeutscher Großstädte zu orientieren, die in einem modularen Verfahren die Straßenbahnnetze Schritt für Schritt ausgebaut und teilweise unter die Erde in Tunnel verlagert haben. Das sind Systeme, die wachsen können, die sich entwickeln können, die sich auch einer künftigen Stadtentwicklung anpassen können. Ich glaube im Übrigen nicht, dass wir jemals die Millionengrenze bei den Einwohnerzahlen erreichen werden. Ich denke, man sollte zumindest auch diese Modelle einmal prüfen: Können wir in der inneren Jahnallee oder in der Eisenbahnstraße die Straßenbahn unter die Erde verlegen? Wäre das nicht das bessere Modell statt ein zweiter S-Bahn-Tunnel? Bitte beachten Sie das! Oberbürgermeister Jung: Ich will Ihnen kurz darauf antworten, Herr Danckwardt. Genau das tun wir. Der S-Bahn-Tunnel ist eine Option. Ob sie sinnvoll ist oder nicht, wird man am Ende des Prüfprozesses sehen. Genauso prüfen wir Straßenbahnuntertunnelungen, -unterführungen und -unterdeckelungen mit Blick auf kreuzungsfreie Straßenbahnführung. Ja, wir müssen das prüfen. Aber das müssen wir jetzt angehen. Um in 20 Jahren gegebenenfalls Tunnellösungen in dieser Stadt zu realisieren, müssen wir heute anfangen. So sind mittlerweile die Vorlaufzeiten. Ich bin völlig bei Ihnen: Es gibt sehr intelligente Lösungen für Straßenbahnunterführungen, die uns deutlich weiterhelfen würden. Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben in der letzten Ratsversammlung mit großer Mehrheit beschlossen, die Vorlage abzusetzen und den Nahverkehrsplan zurück an den ZVNL zu verweisen. Der ZVNL war dann im Ausschuss. Danach stand die Vorlage wieder auf der Tagesordnung. Da habe ich gedacht: Dann soll es halt jetzt so sein. Wir würden also heute beschließen, dass der Nahverkehrsplan des ZVNL eine Laufzeit von fünf Jahren hat, was sowieso so geplant ist. Mich würde interessieren: Wie würden Sie damit umgehen, wenn wir jetzt beschließen würden, dass der Nahverkehrsplan eine Laufzeit von fünf Jahren hat, obwohl beim letzten Mal gesagt wurde, dass das überhaupt keine Auswirkungen habe? S e i t e | 61 Zum Änderungsantrag der CDU hatten Sie, Herr Oberbürgermeister, gesagt: Das machen wir sowieso, gerne noch bekräftigt durch den Stadtrat. Aber was machen Sie denn sowieso? Sehen Sie beim Prüfauftrag für einen zweiten City-Tunnel die Federführung beim ZVNL? Das wäre ganz spannend. Zumindest ich habe es im Ausschuss nicht so verstanden, dass der ZVNL rein formal dafür zuständig sein soll. Ich bin auch überrascht, dass die CDU ihren Änderungsantrag aufrechterhält. Unabhängig von diesem Antrag wollen Sie ja sowieso etwas tun. Aber was wollen Sie denn tun? Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide, ich versuche zu antworten. Die Stadt Leipzig hat ihr Interesse bekundet, die Frage zu untersuchen, ob ein S-Bahn-Tunnel von Ost nach West in der Stadt Leipzig perspektivisch Sinn macht. Das heißt: Wir selbst werden die Auftraggeber sein, in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, dieses Thema zu untersuchen. Dafür gibt es eine Zusage des Ministerpräsidenten, uns in der Finanzierung eines solchen Prüfauftrags zu unterstützen. - Das zum Ersten. Zweitens. Wir tun gut daran, den ZVNL bei diesen Untersuchungen mit ins Boot zu holen und mitwirken zu lassen. So verstehe ich zumindest den Antrag der CDU, dass man nicht mauert, sondern sich dieser Frage stellt. Direkt auf den hier vorliegenden Plan hat ein solcher Beschluss keinen Einfluss. Drittens. In der Tat ist die Laufzeit durch die Zweckverbandsversammlung beschlossen worden. Sollten Sie heute eine Laufzeit von fünf Jahren beschließen, dann ist das der Auftrag an die städtischen Vertreter, im Rahmen ihrer Arbeit im Zweckverband sich danach zu richten. Wir können das nicht durchsetzen - Frau Riekewald, das wissen Sie -, sondern wir können dort ein Votum abgeben in der Stimmführerschaft von Frau Dubrau, uns dafür einzusetzen. Punkt. So ist die rechtliche Lage. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zuerst steht der zunächst verschollene Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. Ich lese den Beschlussvorschlag noch einmal vor: Der Nahverkehrsplan hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Eine Evaluierung des Planes beginnt spätestens im Jahr 2021, damit eine Fortschreibung im Jahr 2023 erfolgen kann. Zu Protokoll: Das ist ein Auftrag an den Oberbürgermeister, mit den Verbandsvertretern in diesem Sinne zu agieren. Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 28 - 17 - 10. Nun zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion, der da lautet: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass ergänzend zu den im Nahverkehrsplan des ZVNL aufgenommenen Prüfaufträgen umgehend die erforderlichen Untersuchungen zu einem zweiten S-Bahntunnel in Leipzig aufgenommen werden. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 29 - 17 - 9. So beschlossen. Damit ist die Vorlage zu einer Beschlussvorlage herangereift. 20.3 Zusammenarbeit zwischen Akteuren der freien Kunst und Kultur und den Eigenbetrieben Kultur der Stadt Leipzig (VI-Ifo04113) Einreicher: Dezernat Kultur Ich bitte um Kenntnisnahme. 20.4 Dokumentation der 18. Stadtwerkstatt und Schlussfolgerungen zur regionalen Kooperation (VI-Ifo-05056) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ich bitte um Kenntnisnahme. 20.5 Information über aktuelle Schülerzahlen für kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien, Belegungsstatistik kommunalere Horte im Schuljahr 2017/2018 sowie Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 (VI-Ifo05271) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.5.1 dazu ÄA (VI-Ifo-05271-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter 20.5.2 dazu ÄA (VI-Ifo-05271-ÄA-01-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! In dieser Info-Vorlage passen manche Istwerte nicht mit den Planwerten zusammen. Ein Beispiel von vielen: In der Schule am Floß- S e i t e | 62 platz gibt es laut Vorlage 123 Anmeldungen, jedoch geht man in der Planung zurzeit nur von 93 Schülern aus. Deshalb fordern wir in unserem Änderungsantrag, dass der Stadtrat zukünftig quartalsweise nicht nur über den Status quo, sondern darüber hinaus auch über den direkten Vergleich der Istwerte mit den Planwerten aus dem Schulentwicklungsplan und zusätzlich, bei Differenzen von Ist und Soll, über eine Einschätzung der Differenz sowie gegebenenfalls über Lösungsmöglichkeiten informiert wird. Mit den vorliegenden Zahlen ist klar, dass nicht nur der Freistaat ein Problem hat. Kulturminister Piwarz sagte heute, dass es fünf nach zwölf im Freistaat sei. Ich sage Ihnen: Nicht nur im Freistaat ist es fünf nach zwölf, auch in Leipzig ist es fünf nach zwölf. Der Unterschied zwischen dem Freistaat und Leipzig ist, dass der Freistaat es einsieht, dass es fünf nach zwölf ist, während man in Leipzig herumdruckst und die Information aus der Öffentlichkeit heraushält. Deshalb tragen wir auch den SPD-Antrag nicht. Die Familien dieser Stadt haben ein Recht darauf, zu erfahren, was kommt, ein Recht darauf, zu erfahren, wie es in Wirklichkeit aussieht, ein Recht darauf, zu erfahren, in was für ein Schlamassel ihre Kinder hinein geschult werden. Wir Freibeuter werden dafür sorgen, dass die Eltern das erfahren. Sollte unser Antrag heute nicht die erforderliche Mehrheit erreichen, werden wir eine entsprechende Anfrage zu jeder Ratsversammlung stellen. Wir entlassen Sie nicht aus der Verantwortung. Wir erinnern bei dieser Gelegenheit auch gerne an die Hartnäckigkeit des Stadtrats Hobusch bei den herrenlosen Grundstücken, und da ging es nur um ein paar Häuser und nicht um Kinder. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Köhler-Siegel. Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werter Herr Oberbürgermeister! Lieber Herr Bürgermeister! Als wir heute diese Vorlage in den Händen hielten, haben wir auch gleich gesagt: Hier wird mit sehr großen Kanonen auf Spatzen geschossen. Das ständige Vorlesen von Schülerzahlen bringt keinen einzigen Schulplatz. Die Verwaltung sollte sich lieber damit befassen, Schulplätze zu schaffen, als uns ständig irgendwelche Statistiken über Schülerzahlen vorzulegen. Deshalb unser Gegenvorschlag. Es gibt zwei Momente im Schuljahr, wo sich vielleicht wirklich etwas ändern könnte. Der eine ist dann, wenn die Anmeldungen für die neuen ersten Klassen erfolgen; das ist in der Regel im August oder Anfang September. Dann ist für uns interessant, zu erfahren: Wie viele Schüler sind angemeldet worden? Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 S e i t e | 63 Wir wissen auch - das kann die Verwaltung von mir aus auch mit aufnehmen -: Es müssen sich alle Schüler an staatlichen Schulen anmelden, auch wenn sie sich später an einer freien Schule bewerben. Das ist immer wieder der Grund dafür, warum die Ist- und die Planzahlen voneinander abweichen. auch unsere Aufgabe dort. Wir bitten unserem Änderungsantrag zuzustimmen und den Änderungsantrag der Freibeuter abzulehnen. - Danke. Das zweite wichtige Ereignis und zugleich ein Höhepunkt für ein Mitglied des Unterausschusses Schulentwicklungsplanung ist die Anmeldung für die weiterführenden Schulen; diese findet in der Regel Anfang März statt. Auch das ist eine wichtige Planungsgröße, die wir wissen müssen. Zuerst steht der Änderungsantrag der SPDFraktion zum Änderungsantrag der Freibeuter zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Innerhalb des Schuljahrs ändern sich mal ein paar Zahlen. Das macht aber nichts. Die Klassenzahlen bleiben in den allermeisten Fällen stabil, außer für DaZ-Klassen. Ansonsten ändert sich wirklich nur ganz, ganz wenig. Wir wollen die Verwaltung entlasten. Uns nur zweimal im Jahr eine solche Statistik vorzulegen, ist sinnvoll. Wir arbeiten auch immer wieder im Unterausschuss daran; das ist ja Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter. - Bitte nehmen Sie die Informationsvorlage so zur Kenntnis. Oberbürgermeister: Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur Abstimmung. Abstimmung: 52 - 2 - 0. So beschlossen. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Feierabend. ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Oßwald: ___________________________________ Stadtrat Deissler: ___________________________________ Verlaufsprotokoll vom 28.02.2018 Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 64