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sidons

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1321175.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
18.08.17, 11:33
Aktualisiert
21.11.17, 12:05

Inhalt der Datei

Ratsversammlung -VI. Wahlperiode – F E S T L E G U N G S P R O T O K O L L 3:4 9 Beirat für Gleichstellung Montag, 11.09.2017, 16:00 Uhr Raum, Ort: Zi. 259, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, Leipzig Sitzungsbeginn: 16:00 Uhr Sitzungsende: 19:00 Uhr .20 18 -0 Sitzungstermin: .12 Anwesenheit 06 Anwesende Mitglieder m Vorsitz Gleichstellungsbeauftragte A llt a Frau Genka Lapön reguläre Mitglieder Bündnis 90/Die Grünen A Freibeuter A ste Herr Martin Biederstedt er Frau Ute Elisabeth Gabelmann Frau Ingrid Glöckner SPD A DGB-Kreisfrauenausschuss A Bündnis 90/Die Grünen A AG Frauenprojekte A Herr Christian Roßner RosaLinde Leipzig e.V. A Frau Peggy Rühle Kirchliche Frauenarbeit A Frau Dr. Gesine Märtens em pla Frau Christine Rietzke rf ür Frau Claudia Maaß Herr Georg Teichert A CDU-Frauenunion A Frau Heidrun Wendlocha ver.di A Frau Catina Jäkel Industrie- und Handelskammer A Frau Katharina Kleinschmidt SPD -ASF A Frau Katja Röckel Arbeitskreis Mädchen E Frau Doris Schwabe KfD A Frau Susanne Hampe Netzwerk gegen häusl. Gewalt u. Stalking A Frau Gabriele Gromke Handwerkskammer A Ex Frau Gabriele Vollhardt Verwaltung Beirat für Gleichstellung 11.09.2017 Seite 1 Frau Cornelia Langner Agentur für Arbeit A Frau Kathrin Darlatt Verwaltung A Frau Uta Johannes Verwaltung A Frau Beate Ehms DIE LINKE - entschuldigt, keine Vertretung möglich - Frau Jessica Heller CDU keine Teilnahme Frau Alexis Mariel Vidal Cabezas DIE LINKE-LISA - entschuldigt, keine Vertretung möglich - Verwaltung keine Teilnahme Abwesende Mitglieder 3:4 9 reguläre Mitglieder Verwaltung Ex em pla rf ür er ste llt a m 06 .12 .20 18 -0 Herr Stojan Gugutschkow Beirat für Gleichstellung 11.09.2017 Seite 2 Protokoll Öffentlicher Teil: 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Festlegungsprotokoll der Sitzung vom 22.05.2017 .20 2 18 -0 3:4 9 Der Beirat ist beschlussfähig. Frau Lapön begrüßt Frau Gabelmann (Fraktion Freibeuter) als neues Mitglied im Beirat. Frau Dr. Märtens beantragt die Aufnahme des Themas Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK). Der Punkt wird unter Sonstiges aufgenommen. Die Tagesordnung wird bestätigt. Sexistische Werbung in Leipzig ste 3 llt a m 06 .12 Das Protokoll wird ohne Änderungen bestätigt. Votum: 17/ 0 /1 Dr. Gesine Märtens und Katharina Kleinschmidt Ex em pla rf ür er Katharina Kleinschmidt und Dr. Gesine Märtens haben die Diskussion um sexistische Werbung durch einen Antrag ins Rollen gebracht. Am 7. September 2017 hat der Stadtrat die Vorlage VI-DS-04071-NF-01 Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Außenwerberechte nach Konzessionsrecht (Außenwerbekonzession) beschlossen. Die Präambel des Werbekonzeptes wurde dahingehend ergänzt, dass Werbung in Leipzig künftig an die Grundsätze des Deutschen Werberates gekoppelt wird. Dr. Gesine Märtens und Katharina Kleinschmidt dokumentieren Beispiele sexistischer Werbung von der Kleinmesse und dem Stadtfest. Sie erläutern ihre Kritik. Die Präsentation wird als Anlage zum Protokoll verschickt. 4 Die neue Marktsatzung Einfluss des Marktamtes auf Gestaltung und Dekoration der Verkaufseinrichtungen Dr. Walter Ebert, Amtsleiter Marktamt Herr Dr. Ebert erläutert ämterbezogene Zuständigkeiten für verschiedene Märkte und Feste in Leipzig. Das Marktamt ist zuständig für Wochenmärkte und Spezialmärkte (Weihnachtsmarkt, Weinfest, Ostermesse und Markttage). Die Rechtsgrundlagen werden erläutert (Sondernutzungssatzung, Satzung zur Durchführung von Wochen-/Spezial- und Jahrmärkten in der Stadt Leipzig). Für die Veranstaltungen „Wasserfest“ und „Stadtfest“ sind andere Institutionen zuständig: Beirat für Gleichstellung 11.09.2017 Seite 3 Beim Wasserfest u. a. das Amt für Stadtgrün und Gewässer und beim Stadtfest die Agentur Hochmuth (beauftragt durch die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH). Bei der Kleinmesse handelt es sich um eine Verpachtung des Platzes an den Leipziger Schaustellerverband. Rechtsgrundlage ist auch hier die Sondernutzungssatzung. Herr Dr. Ebert zweifelt die Rechtssicherheit an, wenn Verbote ausgesprochen werden. Er spricht von einer „komplexen Gemengelage“ in juristischer Hinsicht. Die Spezialmarktsatzung legt das erforderliche Verfahren fest. Weitere Regelungen werden nicht als erforderlich angesehen. 5 -0 3:4 9 Link: <http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienststelle/marktamt-72/> Internetseite zu Sexismus in der Werbung auf Leipzig.de 18 Kathrin Darlatt, Susann Hänel .12 .20 Frau Darlatt und Frau Hänel stellen die Internetseite vor. Die Website zu sexistischer Werbung wurde auch auf der Facebook-Seite des Referates veröffentlicht. Appell an alle, die eine Facebook-Seite haben, dies dort ebenso zu teilen. er ste llt a m 06 Aufbau der Internetseite: 1) Einführende Worte zum vorangegangenen Prozess 2) Der Kriterienkatalog (auch zum Download) 3) Praktische Handlungsempfehlungen: Was können Sie gegen sexistische Werbung tun? 4) Handlungsspielräume und Einflussmöglichkeiten der Stadt Leipzig: Wann kann die Stadt Leipzig aktiv werden? 5) Position der Stadt Leipzig: Zeitachse: Was hat bereits stattgefunden? Bisherige Verfahren und Regelungen der Stadt Leipzig Diskussion Ex 6 em pla rf ür Die Beiratsmitglieder werden gebeten, die Internetseite durchzusehen und kritische Hinweise schriftlich per Mail an die Geschäftsstelle zu senden. Die Seite ist jederzeit veränderbar oder zu aktualisieren. Es werden u. a. folgende Fragen diskutiert: - An wen können sich Schulen wenden, wenn in ihrer Nähe sexistische Werbung aufgestellt wird? - Basiert die Präsentation auf wissenschaftlichen Quellen? - Sind Auswirkungen, z.B. Fachkräftemangel, durch Sexismus bekannt? - Würden freundliche Hinweise per Post für das Thema sensibilisieren und zu einem Umdenken führen? Wie verfahren andere Städte? - An wen können Beispiele gesandt werden und welche Verlinkungen sind hilfreich? - Warum sind die Informationen unter dem Stichwort „Frauen“/ Referat für Gleichstellung abrufbar und nicht unter Wirtschaft? - Wie sind die Schausteller für das Thema zu sensibilisieren? Beirat für Gleichstellung 11.09.2017 Seite 4 Es werden einige Vorschläge für die weitere Umsetzung unterbreitet: -0 3:4 9 - Einheitliche Standards für städtische Veranstaltungen (Die Stadt ist die Organisatorin oder die Stadt bzw. Beteiligungsunternehmen finanzieren mit.) Fragen: Wer kann diese Standards erarbeiten? Wer übernimmt die Verantwortung? - Bei den Schaustellern funktioniert am besten die persönliche Ansprache. - Im Protokoll der Beiratssitzung sollten bei den Aufführungen die Quellen für Bildmaterial und Studien genannt werden. - Eine rechtsfähige Lösung ist erforderlich. Es gibt Beispiele aus anderen Städten, die Regelungen geschaffen haben: Frankfurt am Main, Bremen, Berlin werden genannt. - Einheitliche Formulare für die Meldung / Beschwerden sollten abrufbar sein, um den Aufwand zu reduzieren. - Der Beschluss des Stadtrates zur Außenwerbekonzession vom 7. Sept. 2017 geht in die richtige Richtung, um effektiv gegen Sexistische Werbung vorzugehen. Die Vorlage VI-DS-04071-NF-01 - Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Außenwerberechte nach Konzessionsrecht (Außenwerbekonzession) - ist unter https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo021.asp zu finden. - Eine Sensibilisierungskampagne nach Bremer Vorbild wird vorgeschlagen. llt a m 06 .12 .20 18 Fazit: Das Vorgehen gegen sexistische und frauenfeindliche Werbung auf kommunaler Ebene ist ein offener Prozess und bedarf eines langen Atems. Ziel ist die Verankerung des Themas in Grundsatzdokumenten - wie die Sondernutzungssatzung - und somit die Schaffung von verbindlichen kommunalen Regelungen. Gute Vorarbeit (Internet-Seiten mit Kriterienkatalog) ist geleistet. Anträge aus dem Stadtrat 7.1 Frauenförderung in städtischen Unternehmen Vorlage: VI-A-03914-VSP-01 pla rf ür er ste 7 em Einreicher: Oberbürgermeister Ex Anmerkung von Frau Lapön: In der verschickten Tagesordnung war versehentlich der Verwaltungsstandpunkt genannt. In der Ratsversammlung am 21. Juni 2017 wurde der Antrag beschlossen (Votum: 36/22/2) Der Beirat hat in der letzten Sitzung dem Antrag auch einstimmig zugestimmt. Link: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo021.asp?VOLFDNR=1006109 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Beirat für Gleichstellung 11.09.2017 X Ablehnung (zu BP 1. und 2.) X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln (zu BP 3.) Sachstandsbericht Seite 5 Begründung zu den Beschlusspunkten 1. und 2.: In Sachsen bildet das Sächsische Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) die Rechtsgrundlage für die Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst. Das SächsFFG regelt auch die Bestellung von Frauenbeauftragten, wobei die Beteiligungsunternehmen der LVV-Gruppe, die LWB GmbH sowie die Klinikum St. Georg gGmbH nicht unter den Geltungsbereich gemäß § 1 des SächsFFG fallen. -0 3:4 9 Sachlich gilt das Gesetz für Behörden, Gerichte und sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die kommunalen Träger der Selbstverwaltung (Gemeinden und Landkreise) sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen). D. h. aufgrund der gesetzlichen Regelungen gibt es keine Verpflichtung zur Etablierung einer/-s Frauenbeauftragten in privatrechtlichen kommunalen Beteiligungsunternehmen. Unter Gleichstellungsaspekten einerseits und im Lichte der Praxis in den Unternehmen andererseits, wird die Notwendigkeit dafür auch nicht gesehen. 06 .12 .20 18 Der Anteil von Frauen in den jeweiligen Unternehmen bzw. in deren jeweiligen Betriebszweigen ist branchenbedingt unterschiedlich ausgeprägt. Grundsätzlich wird bereits im Rahmen der jeweiligen unternehmensbezogenen Personalgewinnungs- bzw. -entwicklungsstrategie grundsätzlich darauf geachtet, dass bei der Besetzung von offenen Stellen im Sinne einer Gleichstellung und Bestenauslese verfahren wird. Ausschreibung und Auswahl erfolgen diskriminierungsfrei nach objektiven Kriterien. Insbesondere spielen hierfür Persönlichkeitsmerkmale, wie z.B. das Geschlecht, keine Rolle. Die Beteiligungsunternehmen der LVVGruppe, die LWB GmbH und die Klinikum St. Georg gGmbH haben zudem bereits umfängliche Gleichstellungs- und Frauenförderungsmaßnahmen etabliert: m LVV-Gruppe em LWB GmbH pla rf ür er ste llt a Der Frauenanteil in den Unternehmen der L-Gruppe beträgt zum 31.12.2016 39,6 % bei der SW Leipzig-Gruppe, 35,5 % bei der KWL-Gruppe und 21,2 % bei der LVB-Gruppe. Die LVV GmbH verfügt über einen Frauenanteil von 53 %. Ziel der Personalstrategie der LVV-Gruppe ist es, die Besetzung vakanter Positionen mit geeigneten Fach- und Führungskräften sicherzustellen. Im Rahmen dessen wird insbesondere in der oberen Führungsebene und in technischen Berufen darauf geachtet, dass im Rahmen der Sozialverträglichkeit und bei vergleichbarer Qualifikation, Frauen bevorzugt Berücksichtigung finden sowie gute Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden. In diesem Zusammenhang gibt es bei der LVV-Gruppe eine Festschreibung der Frauenquote im oberen und mittleren Management auf mindestens 30 % sowie weitere Maßnahmen zur Frauenförderung, die in Konzepten der Personalentwicklung systematisch weiter fortgeschrieben werden. Aufgrund dieser Maßnahmen wird seitens der Leipziger Gruppe aktuell kein Bedarf zur Etablierung einer gesonderten Frauenbeauftragten im Konzern gesehen. Ex Sowohl in der LWB als auch im LWB-Konzern beträgt der Frauenanteil an der Mitarbeiterschaft derzeit 53 %. In den Führungspositionen beträgt der Frauenanteil sowohl in der LWB als auch im LWB-Konzern aktuell 43 %. Der LWB stehen zwei Geschäftsführerinnen vor. Für die LWB ist die Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter ein generelles Grundverständnis. Die LWB bietet ihren Mitarbeitern ein Entwicklungsprogramm an, in dem jeweils über einen Zeitraum von zwei Jahren ein Kreis von Arbeitnehmern gezielt gefördert wird. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte in einem Potenzialcenter nach objektiven Kriterien. Auch hier spielt das Geschlecht keine Rolle. Die Zusammensetzung der Gruppe, die sich derzeit im Entwicklungsprogramm befindet, ist in etwa ausgeglichen, der Frauenanteil ist sogar etwas größer. Aus Personalentwicklungssicht bestehen aktuell in der LWB keine besonderen Erfordernisse, Frauen bzw. Männer gesondert zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird seitens der LWB aktuell keine Notwendigkeit für die Etablierung einer/-s Frauenbeauftragten oder die Auflage von gesonderten Frauenförderplänen gesehen. Klinikum St. Georg gGmbH Bei der Klinikum St. Georg gGmbH ist der Anteil von Frauen branchenbedingt sehr hoch und Beirat für Gleichstellung 11.09.2017 Seite 6 liegt bei knapp 80 %. Dieser variiert abhängig von den Dienstarten in den klinischen Bereichen zwischen 55 % bis 90 %. Die im Antrag geforderte gesonderte Förderung von Frauen ist daher im Klinikum entsprechend Zielstellung des Antrages nicht begründbar. Diesbezüglich sieht die Klinikum St.Georg gGmbH eher die Aufgabe, den Anteil von Männern im Unternehmen in den jeweiligen Dienstarten zumindest stabil zu halten und hat dementsprechend, mit ausdrücklichem Verweis auf den vergleichsweise geringeren Anteil männlicher Mitarbeiter, eine Gleichstellungsbeauftragte berufen. Die Notwendigkeit zur Auflage eines Frauenförderplanes und/oder der freiwilligen Berufung einer/-s Frauenbeauftragten wird vor diesem Hintergrund nicht gesehen. Begründung zu Beschlusspunkt 3.: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln 3:4 9 Für die LVV-Gruppe und die Klinikum St. Georg gGmbH bestehen bereits Berichtspflichten über den Lagebericht im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses des Unternehmens zur jährlichen Information hinsichtlich des Frauenanteils. .20 18 -0 Auch die LWB berichtet jährlich hinsichtlich des Frauenanteils im Rahmen des Jahresabschlusses unter dem Berichtsteil "Bericht der Geschäftsführung der LWB zu Beiträgen zur Erfüllung öffentlichen mit stadtstrategischer Bedeutung für das Berichtsjahr". Entsprechend vorliegender Vorlage zur Fortschreibung der Eigentümerziele würde zudem zukünftig auch in diesem Zusammenhang ebenfalls im Rahmen der Berichterstattung über deren Umsetzung darüber informiert. 06 .12 Über die jeweiligen Frauenanteile in den Beteiligungsunternehmen und deren Gremien wurde und wird zudem im Beirat für Gleichstellung informiert. llt a m Abstimmungsergebnis: Einstimmig er Leipzig fördert Jubiläumsjahr 2019 zum 200. Geburtstag Clara Schumanns Vorlage: VI-A-03928 rf ür 7.2 ste Ja - Stimmen: Nein - Stimmen: Enthaltungen: Ex em pla Die Beiratsmitglieder stimmten per Mail über den Verwaltungsstandpunkt ab. Das Votum war einstimmig im Sinne einer Zustimmung. Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 21. Juni 2017 geändert beschlossen (einstimmig). Link: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo021.asp?VOLFDNR=1006142 8 LOP-Preis Ergebnisse aus den Jurysitzungen Frau Lapön informiert über die Ergebnisse der Juryarbeit. Es fanden zwei Jurysitzungen statt. Die Entscheidung steht fest: Pinkstinks Germany e. V. erhält den Louise-Otto-PetersPreis 2017. Laut Statut sind der Oberbürgermeister und der Beirat zu informieren. Die Preisverleihung findet am Freitag, dem 20. Oktober 2017, ab 15 Uhr statt. Bitte den Termin vormerken. Alle Beiratsmitglieder erhalten eine Einladung. Nach einem Meinungsaustausch wird festgelegt, im Jahr 2018 vor der Entsendung von Beiratsmitgliedern in die Jury ausführlich über die Ratsbeschlüsse (einschl. Statut) und sich darBeirat für Gleichstellung 11.09.2017 Seite 7 aus ergebende Festlegungen für die Juryarbeit zu berichten. Verantwortlich dafür ist das Referat für Gleichstellung. Dr. Gesine Märtens berichtet über die Vorbereitung eines Antrages mit dem Ziel, den LouiseOtto-Peters-Preis qualitativ aufzuwerten, indem zusätzlich Mittel für einen Kunstgegenstand als Ergänzung zum Preisgeld eingestellt werden. 9 Information zum Gleichstellungsaktionsplan 3:4 9 Susann Hänel Frau Hänel informiert über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplanes anhand einiger Beispiele: 06 .12 .20 18 -0 1. Handlungsfeld Maßnahme 1.1 Netzwerk „Wissenschaft und Chancengleichheit" - Das Netzwerk trifft sich weiterhin regelmäßig - Referat für Gleichstellung federführend in der Organisation der Treffen. - Brücke zwischen Stadtverwaltung und Wissenschaft, - Maßnahme wird fortgeschrieben und es haben sich hieraus auch weitere Kooperationen ergeben, die sich in der Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplanes niederschlagen werden. er ste llt a m Maßnahme 1.4 Mentoring-Programm „UNI findet STADT - 12 Mentees und 12 Mentor/-innen, - Auftaktveranstaltung hat am 04.09.2017 in Anwesenheit von Bürgermeister Ulrich Hörning stattgefunden. - Am Ämterparcours beteiligen sich 10 Ämter. - Veranstaltungsformate: Auftaktveranstaltung, Career Talk mit der Rektorin der Universität Leipzig, Ämterparcours, Vorträge, Bewerbungstraining Abschlussveranstaltung am 22.09.2017. rf ür 4. Handlungsfeld Maßnahme 4.5 Frauenporträts im Internet - Es werden in diesem Jahr 20 weitere Porträts ergänzt. - Die Seiten auf www.leipzig.de werden außerdem neu gestaltet. Ex em pla Maßnahme 4.8. Kampf gegen Geschlechterstereotype bei sozialen und Gesundheitsfachberufen - Zusammenarbeit mit dem Referat Beschäftigungspolitik Elternwegweiser 2017/2018 (geht an alle Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien und Berufliche Schulzentren). Hier wurde das Thema geschlechtergerechte Berufs- und Studienwahl integriert. 5. Handlungsfeld Maßnahme 5.2. Mehr Frauen in den Stadtrat - Treffen mit Stadträtinnen aus dem Beirat hat stattgefunden, - Erarbeitung einer Broschüre zum Thema „Frauen in die Kommunalpolitik" (Johanna Hofmann) ist gerade in Arbeit. - Weiter geplant sind CityCards und Website, um verschiedene Zielgruppen zu erreichen. Perspektive zum Gleichstellungsaktionsplan: Im nächsten Jahr wird dem Stadtrat ein Umsetzungsbericht zum Ersten Gleichstellungsaktionsplan vorgelegt. Gleichzeitig wird an der Fortschreibung gearbeitet. Im I. Quartal 2018 wird sich der Beirat im Rahmen einer Sitzung mit der Fortschreibung befassen. Als Vorbereitung werden die Beiratsmitglieder Unterlagen (Stand der Umsetzung und vorhandene Ideen) erhalten. Beirat für Gleichstellung 11.09.2017 Seite 8 10 Sonstiges Leipzig 2030 (INSEK) 3:4 9 Dr. Gesine Märtens schlägt vor: Der Beirat beteiligt sich aktiv am INSEK-Prozess. Sie kritisiert den vorgelegten Entwurf, weil darin kaum das Thema Gleichstellung vorkommt. Ein Auszug wird lobend erwähnt. -0 Das Referat für Gleichstellung stimmt den Aussagen zu und schildert die Ämterbeteiligung. Nach einem Gespräch mit Herrn Heinig, dem INSEK-Verantwortlichen, sind Schritte für eine stärkere Einbindung des Querschnittsthemas „Gleichstellung von Frau und Mann“ vereinbart worden. em pla rf ür er ste llt a m 06 .12 .20 18 Weiterhin schlägt das Referat für Gleichstellung vor, dass sich die letzte Sitzung 2017 mit dem Thema INSEK befasst. Das sollte kombiniert werden mit einem Besuch der Begleitausstellung in der Stadtbibliothek. Da die Ausstellung bis 02. Dezember 2017 läuft, wird es zu Terminverschiebungen kommen. Voraussichtlich wird der Beirat Ende November tagen. Der konkrete Termin wird in Kürze allen mitgeteilt. Dem Beirat werden folgende Informationsmöglichkeiten empfohlen: 1) Link: www.leipzig.de/2030 2) Amtsblatt vom 2. September 2017 / Nr. 15 / Artikel auf Seite 5 Download unter: https://www.leipzig.de/news/news/leipziger-amtsblatt-nr-152017/ Das Referat für Gleichstellung wird ein Thesenpapier vorbereiten und allen Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor der INSEK-Sitzung zuschicken. Protokollführer/in Ex Vorsitzende/r Stadträtin/Stadtrat Beirat für Gleichstellung 11.09.2017 Stadträtin/Stadtrat Seite 9