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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1320012.pdf
Größe
588 kB
Erstellt
28.09.17, 13:37
Aktualisiert
21.11.17, 15:20

Inhalt der Datei

SHIA e. V. LV Sachsen Landesfamilienverband Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e. V. Vorstellung im Jugendhilfeausschuss - 18. September 2017 Landesfamilienverband SHIA e.V. LV Sachsen Wer ist SHIA?  von einem Bundesverband unabhängiger und eigenständiger Landesfamilienverband in Sachsen  1991 in Leipzig gegründet  Interessenvertretung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, Familien in Trennungs-, Scheidungs- und schwierigen Lebenssituationen in Politik und Gesellschaft SHIA e. V. ist der einzige Landesfamilienverband  der in seiner Satzung explizit die Alleinerziehenden benannt hat und sich vorrangig für die Verbesserung der Lebenssituation dieser Familienform einsetzt.  der konfessionsfrei und parteilos, angefangen von ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter_innen über die Geschäftsführung bis hin zur ehrenamtlich tätigen Vorstandsebene arbeitet. Die Verbandsarbeit unterteilt sich in vier Bereiche:    Politik Projekte Netzwerke  Basis politische Arbeit Mitarbeit in landesweiten Gremien  parlamentarische Gespräche  Gespräche mit Minister_innen  Verhandlungen mit Ministerien / Ämtern / Behörden Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben  Sachverständigengutachten  Anhörungen  Fachvorträge  wissenschaftliches Arbeiten Zuarbeiten und Informationen aller Art  Pressearbeit    Landesfamilienverband SHIA e.V. ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) Am 22. September 1993 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Freistaat Sachsen (LAGF) als Dachorganisation für die politische Interessenvertretung sächsischer Familien gegründet. Die LAGF versteht aktuelle Familienpolitik als eine Sozial- und Familienpolitik verbindende Wirtschafts-/Finanz- und Arbeitsmarktpolitik, die als zukunftsorientierte Gesellschaftspolitik allen Familienformen gleichberechtigt existenzielle Rahmenbedingungen bietet. Die Angebote und Projekte der Familienverbände richten sich an alle existierende Familienformen, Ehen, Patchwork- Regenbogen- und alleinerziehende Familien. Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände: Familienbund der Katholiken LV Sachsen (federführender Verband) Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e. V. LV Sachsen (stellv. federführender Verband) Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Landesarbeitskreis Sachsen e.V. Deutscher Familienverband Landesverband Sachsen e.V. Die LAGF begleitet die politische Entwicklung im Land Sachsen, sie bringt die Interessen von Familien in den gesellschaftlichen Dialog ein. Die Mitglieder der LAGF führen jährliche Projekte zu Brennpunkten der Familienpolitik durch. Diese richten sich an alle existierenden Familienformen von Ehe und PatchworkFamilie bis hin zu alleinerziehenden Müttern und Vätern. Die LAGF arbeitet in landesweiten Gremien: Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Vorsitzende der Versammlung der Sächsischen Landesmedienanstalt Brunhild Fischer (SHIA e.V. LV Sachsen) Allianz für Familien vertreten durch Brunhild Fischer (SHIA e.V. LV Sachsen) – Stellvertretung: Eva Brackelmann (eaf Sachsen e.V.) Gleichstellungsbeirat vertreten durch Brunhild Fischer (SHIA e.V. LV Sachsen) – Stellvertretung: Eva Brackelmann (eaf Sachsen e.V.) Runder Tisch Kita vertreten durch Eva Brackelmann (eaf Sachsen e.V.) – Stellvertretung: Marion Thees (DFV LV Sachsen e.V.) Lenkungsausschuß zur Bekämpfung häuslicher Gewalt vertreten durch Beatrix Schnoor (DFV LV Sachsen e.V.) – Stellvertretung: Barbara Berner (DFV LV Sachsen e.V.) Landespräventionsrat vertreten durch Beatrix Schnoor (DFV LV Sachsen e.V.) aktuell politische Forderungen SHIA e. V.: Arbeitsmarktpolitik / Arbeit - das Recht auf Arbeit mit existenzsicherndem Erwerbseinkommen für Alleinerziehende - die entsprechende Berücksichtigung der Familiensituation Alleinerziehender bei allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen - Verlängerung der Zahlung des Krankengeldes bei Krankheit des Kindes bis zum 16. Lebensjahr des Kindes Steuerpolitik / Steuerklasse II / Kindergeld - Steuergerechtigkeit durch Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit mittels Individualbesteuerung - bis zur Einführung der Individualbesteuerung die Gestaltung einer steuerlichen Gleichbehandlung aller Familienformen - gerechte Steuerklasse II adäquat dem Ehegattensplitting - Umwandlung von staatlichen Transferleistungen in kindbezogene Leistungen (siehe Kindersicherung) - keine Erhöhung des Kinderfreibetrages - Kindergeld in Höhe des Existenzminimum und - die Zahlung bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des Kindes bzw. Vollendung des 27. Lebensjahres - keine Anrechnung auf die Unterhaltszahlung - keine Anrechnung auf die Zahlung von ALG-II oder anderer Sozialleistungen Finanzpolitik / Unterhalt / Elterngeld - Unterhaltsvorschuss bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit analog der Kindergeldregelung - mit der Geburt des Kindes wird automatisch der zu zahlende Unterhalt als Titel festgelegt - Selbstbehalt für beide Elternteile - Zahlung des Elterngeldes während der gesamten Erziehungszeit Bildungspolitik / frühkindliche Ausbildung / Studium - Rechtsanspruch auf öffentlich finanzierte Kinderbetreuung von 0 - 12 Jahre - Rechtsanspruch auf frühkindliche Ausbildung - grundsätzlich kostenfreie Lern- und Lehrmittel - kostenfreies Grundstudium - elternunabhängiges Grundstipendium Kindersicherung - Einführung eines Kinderfonds zur finanziellen Absicherung der strukturellen, kulturellen und sozialen Teilhabe der Kinder an dieser Gesellschaft - Abkopplung der finanziellen Leistungen für Kinder von dem Einkommen der Eltern Hierzu gehören: - kostenfreie Betreuung, Bildung und Ausbildung, den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des heranwachsenden Kindes entsprechend - kostenfreie Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung - kostenfreie Teilhabe an allen kulturellen, sportlichen und kreativen Angeboten zur Herausbildung und Entwicklung der Talente und der menschlich-sozialen Kompetenzen - kostenfreie Nutzung der Infrastruktur Projektarbeit Entwicklung und Management von familienbezogenen Projekten zu aktuellen für Ein- und Zweielternfamilien relevanten Themen  Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Fachtagungen für Alleinerziehende, Familien, Multiplikator_innen, Politik, Gesellschaft  Landesweite Projekte 2017 - Stellvertretende Federführung der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Sachsen (LAGF) - Kleine Familienkarte - Homepage Alleinerziehende Sachsen - Betreibung der Landeskoordinationsstelle für Alleinerziehende Sachsen (LKAS) - Familien in Gremien - Alleinerziehendennetzwerke Sachsen - Bildungswochenenden für Alleinerziehende - Spiel- und Bildungstage für Alleinerziehende - Kontakt- und Informationstreffen für Alleinerziehende - Wir für Sachsen - Finanzielle Urlaubsunterstützung durch den Freistaat Sachsen - Weltkindertag - Tag der Sachsen - Sächsischer Familientag - Internationaler Tag der Familie - Internationaler Tag zur Überwindung von Gewalt gegen Frauen - Kostenfreie Kultur- und Freizeitangebote für Familien mit schmalem Geldbeutel - Freizeitangebote für Alleinerziehende und deren Kinder - Vernetzung und Gruppenarbeit u.v.a.m.- - Landesweite Netzwerkarbeit  Aufbau, Unterstützung und Koordination von Selbsthilfegruppen und Alleinerziehendennetzwerken Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der AA und der JC   Mitarbeit in den bestehenden sächsischen Alleinerziehendennetzwerken Landesweite Basisarbeit    offene Treffs für Alleinerziehende Familienbildungs- und Freizeitangebote für Alleinerziehende und ihre Kinder Beratungs- und Unterstützungsarbeit für alleinerziehende Familien  Informationsstände bei Orts- und Stadtfesten Landeskoordinationsstelle für Alleinerziehende Sachsen (LKAS) alleinerziehendspezifische Erst- und Koordinationsberatung / alleinerziehendspezifische Probleme werden hier besonders ernstgenommen  gemeinsames Erarbeiten von Lösungswegen, bei dem die Lebensform alleinerziehend ganz besondere Berücksichtigung findet  fachliche Unterstützung durch ehrenamtlich tätige Rechtsanwält_innen aus den Bereichen Sozial- und Familienrecht  alle Angebote sind kostenfrei und unabhängig von konfessionellen Bindungen   zusätzlich: Anträge auf finanzielle Urlaubsunterstützung für Ein- und Zweielternfamilien Entwicklung von alleinerziehend geeigneten Maßnahmen, Leistungsangeboten und Projekten  Vereins- und Basisarbeit in der Stadt Leipzig /EHRENAMT Unterstützung von alleinerziehenden Familien, Zweieltern-, Regenbogen- und Patchworkfamilien in schwierigen Lebenssituationen  verschiedenste Angebote und Veranstaltungen werden organisiert, aufgebaut, unterstützt und begleitet  offene Treffs für Alleinerziehende  Tage der offenen Tür  gemeinsame Freizeitgestaltung: Ausflüge, Besuche in Museen, Zoo kulturelle Veranstaltungen aller Art bis hin zu gemeinsamen Familienurlaubs- und Familienbildungsangeboten über mehrere Tage in andere Regionen Sachsens  allgemeine /tägliche Hilfen Begleitung zu Behörden/Ämtern    Kindernotfallbetreuung Zusammenarbeit in Leipziger Arbeitsgruppen und Netzwerken Netzwerk für Alleinerziehende Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt AA und JC  Jugendamt  Allgemeiner Sozialer Dienst  Beratungsstellen Wohnungsamt und Wohnungsbauges.  Kinder- und Familienzentren  Kindertageseinrichtungen  Freie Träger der Jugendhilfe  Familieninfobüro der Stadt Leipzig  Kinder- und Familienbeirat    Mitwirkung bei Leipziger Veranstaltungen  Leipziger Kindertag / Frauenfestival / Leipziger Stadtfest etc. - Ihre Unterstüzungsmöglichkeiten:  Zusammenarbeit und Kooperationen   ehrenamtliche Mitarbeit Spenden: finanzielle und Sachleistungen  Mitgliedschaft Welche Bedeutung für die Stadt Leipzig hat die hier seit 26 Jahren geleistete ehrenamtliche Verbandsarbeit? Wo entlastet der Verein die Kinder- und Jugendhilfearbeit? Kompetenz- und Faktenweitergabe an alle interessierten Bereiche innerhalb der Stadt     Beratungsleistungen Unterstützung bei Antragsbearbeitungen allgemeine, stadtweite soziale Familienarbeit - nicht nur in den sozialen Brennpunkten - Auszeichnungen für die geleistete Arbeit für Alleinerziehende und Familien in schwierigen Lebenssituationen GWH Spendenaktion „Leipzig hilft Kindern“ Träger der LVZ- KABARETT Spendenaktion Frauenpreis der SPD - Fraktion im SLT Goldene Ehrennadel & Ehrenurkunde der Stadt Leipzig Verfassungsmedaille Freistaat Sachsen Sozialreport 2015 Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule am 24.08.2016 von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen Familien mit Kindern 2014 gab es in Leipzig 64.584 Haushalte mit Kindern, davon 14.046 alleinerziehende Haushalte • 48,7% unverheiratete Paare Tendenz steigend • 29,6% Ehepaare Tendenz sinkend • 21,7% Alleinerziehende unverändert • 69,1% aller Alleinerziehenden lebten mit einem Kind • 30,9% aller Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern. Im Sozialreport heißt es: „Alleinerziehende Mütter und Väter stehen vor der besonderen Situation, die Kindererziehung, die Organisation des Alltags und die Erwerbstätigkeit alleinverantwortlich gestalten zu müssen“ (S.48) Dieses Zitat verdeutlicht, wie der Sozialreport 2015 allgemein die Lebensrealität Alleinerziehender und ihrer Kinder wahrnimmt bzw. nicht wahrnehmen will und entsprechend euphemistisch umschreibt. Die Schwierigkeit Alleinerziehender besteht nicht darin, die Vielfachbelastung „gestalten zu müssen“ – es ist für viele alleinerziehende Mütter schier unmöglich, durch Erwerbstätigkeit noch dazu im Rahmen der meist familienungerechten Arbeitszeiten ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften und gleichzeitig genügend Zeit für die Familienfürsorge, die Pflege, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zur Verfügung zu haben. Dieses äußerst kräftezehrende Spagat leisten Alleinerziehende alleinverantwortlich – und werden dabei von der gesamten Breite der Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik wie von der Familien-, Sozial- und Bildungspolitik allein gelassen! Einkommen Bei der Darstellung des durchschnittlichen monatlichen Haushaltseinkommens werden soziale Realitäten und gravierende Differenzen nicht eindeutig benannt: Das Haushaltsnettoeinkommen von „Paaren mit Kindern“ betrugt 3.118 Euro von „Paaren ohne Kinder“ 2.547 Euro von „Alleinerziehenden“ 1.555 Euro Es muss heißen von „Alleinerziehenden und ihren Kinder“ – denn ebenso wie Paare sorgen Alleinerziehende mit ihrem Einkommen für den Lebensunterhalt von Kindern; außerdem muss an dieser Stelle die Zahl der zu versorgenden Kinder berücksichtigt werden, um sich ein tatsächliches Bild von der Einkommens- und materiellen Lebenssituation von Alleinerziehendenfamilien machen zu können. Das Haushaltsnettoeinkommen eines Haushaltes mit „einer Person“ betrugt 1.148 Euro mit „zwei Personen“ 2.054 Euro mit „drei Personen“ 2.581 Euro Alleinerziehende Haushalte bestehen immer aus mindestens zwei Personen! Der Regelbedarf mit Kosten der Unterkunft nach SGB II (einschließlich Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, Kindergeld) beträgt für eine/n Erwachsene/n und ein Kind 1222,34 Euro. Wie die im Sozialreport genannten Zahlen zustande kommen, bleibt intransparent und bedarf der Konkretisierung! „Armutsgefährdungsschwelle“ Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) lag 2014 in Leipzig bei 1.207 Euro Männer: 1.333 Euro, Frauen: 1.117 Euro Von „Armutsgefährdung“ ist die Rede, wenn eine Person über weniger als 60% des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens verfügt. Somit lag 2014 die so genannte „Armutsgefährdungsschwelle“ für 1 Person 803 Euro für 1 Erwachsene/n und 1 Kind 1.044 Euro für 1 Erwachsene/n und 2 Kindern 1.285 Euro Der Begriff „Armutsgefährdungsschwelle“ bildet in keinster Weise die materielle Not ab, die sich hinter diesen Zahlen verbirgt. Eine Alleinerziehende mit einem Kind hat nach Abzug der durchschnittlichen Miete von 450 Euro und nach Abzug von ca. 100 Euro für Stromversorgung, Telekommunikation, Mobilität (Leipzig-PassTicket) noch ca. 500 Euro zur Bestreitung aller monatlich anfallenden Kosten für sich und ihr Kind – für Ernährung, Kleidung, soziales Miteinander, Kultur und Freizeit, Bildung, Hygiene, Gesundheitsvorsorge, Wohnungsausstattung, Urlaub – zur Verfügung. Mit diesem Einkommen leben eine Alleinerziehende und ihr Kind nicht an/auf einer so genannten „Armutsgefährdungsschwelle“, sondern in Armut, sozial und kulturell ausgegrenzt. Statt sprachlicher Beschönigung sind detaillierte Lebenslagenstudien dringend vonnöten! (vgl. Kinderarmuts-Studie der Bertelsmann-Stiftung) Die Folgen von Armut werden an verschiedenen Stellen des Sozialreports indirekt angesprochen, etwa wenn es um den stetigen Anstieg der Fallzahl „Erzieherischer Hilfen“ im Jahr 2014 und „ verringerte Entwicklungschancen für Kinder“ geht: „Dabei wird auf eine Zunahme von komplexen Problemlagen verwiesen, deren Ursachen insbesondere im Anstieg sozialer, finanzieller und bildungsbezogener Armut liegen.“ (S.62) Bildungschancen Längst bekannt, angemahnt – und doch nicht weniger skandalös – ist der Fakt, dass Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen geringere Bildungschancen und erschwerte Bildungsbiographien haben: In Stadtteilen, in denen das Haushaltseinkommen von Familien durchschnittlich geringer ist, ist der Anteil an gymnasialen Bildungsempfehlungen für Kinder in der 4. Klasse geringer: Während beispielsweise im Zentrum Nordwest und in der Südvorstadt mehr als 65% der Schüler*innen eine gymnasiale Bildungsempfehlung erhalten, bekommen im Leipziger Osten und in Grünau weniger als 33% aller Schüler*innen eine gymnasiale Bildungsempfehlung. Bei der Beschreibung des Leipziger Schulnetzes wird im Sozialreport die „bedeutende Rolle“ der Schulen in freier Trägerschaft hervorgehoben: „Zum einen besteht ein Bedürfnis nach verschiedenen didaktischen, pädagogischen und weltanschaulichen Ansätzen, zum anderen sind diese Schulen ein wichtiger Baustein bei der Deckung des Patzbedarfes.“ (S.104) Was keine Erwähnung findet ist das anfallende Schulgeld, welches Eltern zu entrichten haben, um diesen Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Entsprechend ist der gleichberechtigte Zugang von Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erschwert bzw. ausgeschlossen. Zweck des Sozialreportes ist, wie es in der Einführung heißt, „soziale Handlungsbedarfe rechtzeitig“ zu erkennen und „notwendige Weichenstellungen“ abzuleiten (S.5). Wenn es um gerechte Entwicklungs- und Bildungschancen für alle Kinder geht, ist in Leipzig dringender Handlungsbedarf angezeigt! Kinderarmut 26,3 % aller Leipziger Kinder bis 15 Jahre beziehen Leistungen nach SGB II, d.h. jedes 4. Leipziger Kind ist arm, in Volkmarsdorf, Neustadt-Schönefesld, Paunsdorf, Grünau-Mitte, Grünau-Nord, Mockau Süd sind die Hälfte aller Kinder arm. Es gab 2014 • 11.570 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Leistungsbezug nach SGB II, davon • 7.381 Alleinerziehende mit Kindern, d.h. 63,8% aller ALG II–Haushalte mit Kindern sind Haushalte von Alleinerziehenden mit ihren Kindern – Kinderarmut ist in Leipzig zu einem großen Teil auf die Armut alleinerziehender Eltern, insbesondere alleinerziehender Mütter, zurückzuführen. Von allen in Leipzig lebenden 14.046 Alleinerziehenden waren • 7.381 Alleinerziehendenhaushalte, d.h.52,5% zur Absicherung ihres und des Lebensunterhaltes ihrer Kinder auf Leistungen nach SGB II angewiesen. In Kapitel 5.1.4 führt der Sozialreport 2015 unter der Überschrift „Kinder- und familienfreundliches Umfeld“ die wachsende Zahl öffentlicher Kinderspielplätze in Leipzig an. Kinder lieben schöne Spielplätze, das sei unbestritten, und auch Eltern wissen diese zu schätzen. Doch angesichts der Armut vieler Familien, in denen ein großer Teil der Kinder dieser Stadt tagtäglich aufwächst, darf eine Stadt erst dann das Prädikat „Kinder- und Familienfreundlichkeit“ für sich beanspruchen, wenn sie tatsächlich den politischen Willen aufbringt, sich wirksam und nachhaltig für sozioökonomisch benachteiligte Familien und ihre Kinder zu engagieren und durch aktives sozial bewusstes Handeln Kinderarmut zu beseitigen. Leistungen für Bildung und Teilhabe 2014 waren • 35.344 Kinder und Jugendliche potentiell leistungsberechtigt, allerdings haben nur 19.553, d.h. 55 %, der potentiell Leistungsberechtigten die Leistungen tatsächlich beantragt! Es muss dringend erforscht werden, weshalb so viele Familien diese Kindern zugute kommenden Leistungen nicht in Anspruch nehmen (können)! Unterhalt • 5.000 Leipziger Kinder erhielten 2014 Unterhaltsvorschuss d.h. weit weniger als den Mindestunterhalt für Kinder laut Düsseldorfer Tabelle. Jene Kinder, die den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach einer Bezugsdauer von 72 Monaten bzw. nach Vollendung des 12. Lebensjahres bereits ausgeschöpft haben und folglich gar keinen Unterhalt erhalten, finden gar keine Erwähnung! Damit wird eine weitere wesentliche Ursache für die materielle Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern ganz ausgeblendet. Die Rückholquote von Unterhaltsvorschussleistungen bei den Unterhaltspflichtigen betrug 2014 • 8,7%. Wohnen Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Leipzig betrug 2014 5,38 Euro/m², die durchschnittliche Gesamtmiete 7,45 Euro/m². Die durchschnittliche Mietbelastung pro Haushalt betrug 2014 32% am höchsten war sie für alleinstehende Rentner: 37% am niedrigsten für Paare mit und ohne Kinder: 24% bzw. 25% Alleinerziehende mit ihren Kindern sind hinsichtlich der Mietbelastung ihres Haushalts gar nicht aufgeführt, obwohl die Mietpreisentwicklung in Leipzig für sie besonders gravierende Folgen hat. Die Mietbelastung ist für Alleinerziehende und ihre Kinder wesentlich höher als für andere Familien: Die durchschnittliche Miete für eine für zwei Personen als angemessen geltende Wohnung von 60m² betrug 2014 450 Euro – der Regelbedarf einschließlich Kosten der Unterkunft nach SGB II für eine Alleinerziehende und ein Kind beträgt 1222,34 Euro, d.h. die Mietbelastung liegt bei • 36,8% und dürfte in vielen Stadtteilen aufgrund der überdurchschnittlichen Mieten noch wesentlich höher liegen. Sowohl die Regelungen für den Bezug von Wohngeld als auch die Kosten der Unterkunft im SGB-IILeistungsbezug sind für Alleinerziehende so zu gestalten, dass keine überdurchschnittliche Mietbelastung entsteht und Familien tatsächlich Geld für die Versorgung, Bildung und Förderung ihrer Kinder verwenden können. Abgesehen davon bedarf es dringend der Schaffung von familiengerechtem Wohnraum in allen Stadtteilen. Leipzig, 21.11.2016 Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. LV Sachsen Roßplatz 10 – 04109 Leipzig www.shia-sachsen.de