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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1061948.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
09.05.16, 10:29
Aktualisiert
05.12.18, 16:38

Inhalt der Datei

Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Telefon Fax 0341 123-2119 0341 123-2105 e-mail bfr@leipzig.de Datum 09.05.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 18.05.2016, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 18.05.2016 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 09.05.2016 TAGESORDNUNG 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll 5.4 Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 8 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Kultur 9 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 9.1 Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße) VI-DS-02703 VI-WA-02113 Beschlussfassung Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 9.2 Geschwindigkeitsbeschränkung Straße An der Elster zwischen Stahmelner Straße und Rittergutsstraße/Gustav-Esche-Straße VI-WA-02300 Beschlussfassung Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 9.3 Entwicklung der sanierten ehemaligen Deponie zu einem Naherholungsgebiet, Arbeitstitel "Ein Balkon für Leipzig" Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest VI-WA-02653 Verweisung 9.4 Schaffung der Rechtssicherheit für die Bewohner der Amalie Wohnanlage Leipzig VI-WA-02730 Verweisung Einreicher: Stadtbezirksbeirat Ost 9.5 Einrichtung eines weiteren Spiel- und Bolzplatzes im Umfeld der Alten Messe VI-WA-02743 Verweisung Einreicher: Stadtbezirksbeirat Südost 10 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen) 10.1 Bescheid für den Beitragsanteil des Grunderwerbes nach der Erschließungsbeitragssatzung VI-EF-02720 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Horst Trenkel 10.2 Roma-Fahne am Neuen Rathaus hissen/Roma-Day VI-EF-02724 Einreicher: Richard Gauch, Florian Illerhaus, Ricky Burzlaff 10.3 Heinrich-Budde-Haus VI-EF-02725 Einreicher: Irmgard Gruner, Gerd Klenk 10.4 Stadtentwicklung - Migration in der Stadt Leipzig VI-EF-02726 Einreicher: Matthias Zimmermann 10.5 Künftige Nutzung des Grundstückes Heiterblickallee/Wiesenstraße VI-EF-02727 (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Donald Engel 10.6 Auftreten rechtspopulistischer und rechtsextremer Verlage auf der Buchmesse VI-EF-02734 Einreicher: Steffen Beneicke 11 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 11.1 Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße VI-P-02275 Einreicher: Petitionsausschuss 11.2 Bewerbung um die Olympischen Spiele 2028 VI-P-02374 Einreicher: Petitionsausschuss 11.3 Restaurierung des Rathausturmes VI-P-02465 Einreicher: Petitionsausschuss 11.4 Pfützen- und Schlammwege in Grün- und Erholungsanlagen beseitigen VI-P-02277 Einreicher: Petitionsausschuss 11.5 Zigaretten- und Alkoholwerbung an Haltestellen der LVB in der Nähe von Schulen und Kindergärten VI-P-02732 Einreicher: Petitionsausschuss 12 Besetzung von Gremien 12.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der Mitglieder (3.Änderung) VI-DS-01151-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 12.2 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (3. Änderung) VI-DS-01136-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 12.3 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (9. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister 13 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 14 Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Ortsvorstehers Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg DS-00768/14-DS-09 15 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 16 Anträge zur Beschlussfassung 16.1 Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen ! VI-A-02158 Einreicher: CDU-Fraktion 16.2 Schaffung von Neubaugebieten im Emil-Altner-Weg zur Bebauung mit Einfamilienhäusern VI-A-02255 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 16.3 Schaffung von Neubaugebieten in der Kärrnerstraße zur Bebauung mit Einfamilienhäusern VI-A-02256 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 16.4 Schaffung von Neubaugebieten auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Glaser zur Bebauung mit Einfamilienhäusern VI-A-02257 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 16.5 Mehr Schutz für Kandidatinnen und Kandidaten auf ein Ehrenamt: Keine Veröffentlichung von Wohnanschriften! VI-A-02294 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.6 Seniorenwohnanlage "Amalie", Schongauer Str. 41 VI-A-02378 Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann Einreicher: Stadträtin Carola Lange 16.7 Grundstücksmarktbericht VI-A-02468 Einreicher: SPD-Fraktion 17 Anfragen an den Oberbürgermeister 17.1 Personelle und strukturelle Situation im Amt für Jugend, Familie und Bildung VI-F-02757 schriftl. Beantwortung Einreicher: CDU-Fraktion 17.2 Anfrage zur Umsetzung des SR-Beschlusses vom 20. Mai 2015 zum Antrag Nr. 698/14 "Vorfahrt bei KitaInvestitionen durch die Kommune" VI-F-02814 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 17.3 Rechtliche Prüfung bezüglich der Nutzung von Flächen als Wagenplatz VI-F-02767 Einreicher: SPD-Fraktion 17.4 Wer sind wir Leipziger? Anfrage zur neuen Werbekampagne der LVV " Wir sind Leipziger" VI-F-02807 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.5 Lärm- und Feinstaubbelastung durch Busunternehmen in der Menckestrasse VI-F-02666 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.6 Druckerzeugnisse der Stadtverwaltung: Kosten, Vertriebsformen und künftige Strategie VI-F-02779 schriftl. Beantwortung Einreicher: CDU-Fraktion 17.7 Ausbaupläne für Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Leipzig VI-F-02777 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.8 Bedarf an Schwimmunterricht an Grundschulen und erweiterten Schulen VI-F-02812 schriftl. Beantwortung Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.9 Sachstand "Wettbewerb zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen VI-F-02813 17.10 Umsetzung des Antrages VI-A-01604 "Sanierungsstau in den Leipziger Kindertagesstätten erfassen und abbauen" VI-F-02815 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 17.11 Haushaltsplanaufstellung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 VI-F-02816 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 17.12 Konsequenzen für Schönefeld aus dem Ratsbeschluss zum Schulentwicklungsplan VI-F-02803 schriftl. Beantwortung Einreicher: SR A. Maciejewski 17.13 Abstimmungsanlage in der Ratsversammlung VI-F-02819 Einreicher: SR M. Weber 17.14 Rechtmäßigkeit der Geschäftsordnung des Grundstücksverkehrsausschusses VI-F-02820 Einreicher: SR M. Weber 18 Bericht des Oberbürgermeisters 19 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 19.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis März 2016 VI-DS-02631 Einreicher: Dezernat Finanzen 20 Vorlagen I 20.1 Besetzung der Stelle "Amtsleiter/in Branddirektion" VI-DS-02710 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 20.2 Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH VI-DS-02718 Einreicher: Oberbürgermeister 20.3 Kostenerhöhung zum Erwerb flexibler Raumsysteme, zweite Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen; Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 - VI-DS-01736-DS-03 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.4 Einrichtung einer Oberschule am Standort Diderotstraße 35 - entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz VI-DS-02457 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.5 Umzug der Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule / Förderzentrum) zum Schuljahresende 2015/2016 in das Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19, in 04218 Leipzig, gemäß § 24 Schulgesetz VI-DS-02387 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.6 Baubeschluss Schulstandort Opferweg Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle; Opferweg 1-3, 04159 Leipzig-Wahren VI-DS-02210 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.7 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule -01363-DS-02-NF-02 EILBEDÜRFTIG 20.8 Schulnamensgebung für 77. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, Schule an der Weißenfelser Str., Grundschule der Stadt Leipzig und Schule Portitz, Oberschule der Stadt Leipzig VI-DS-02555 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.9 Interimsunterkunft zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen in der Karl-Heine-Straße 22 b, 04229 Leipzig: außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO VI-DS-02156-DS-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.10 Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33: außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO VI-DS-02317-DS-01 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.11 Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig: Finanzierungsbeschluss, Ausführungsbeschluss für Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und Leistungen der sozialen Betreuung, außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO VI-DS-02101-DS-03 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.12 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/-innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 - 19 und Barnet-Licht-Platz VI-DS-02521-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.13 Ausschreibungsverfahren Werbekonzession Vergabevorschlag Los 2 VI-DS-02497 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.14 Vergabe der Außenwerberechte (Werbekonzession) weiteres Vorgehen und Abschluss eines Interimsvertrages VI-DS-02527 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.14.1 dazu: Ausschreibungsverfahren Werbekonzession Vergabevorschlag Los 3 und Los 4 (ehemals ÄA 01 zur Vorlage VI-DS-02109 VI-A-02692 Einreicher: CDU-Fraktion 20.15 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) VI-DS-01241-NF-05 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.16 Fortschreibung des Beschlusses Nr. RBV-1134/12 vom 29.02.2012 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost für den Programmteil Aufwertung VI-DS-02167 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.17 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld (STEK Schönefeld) VI-DS-01039 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.18 Bebauungsplan Nr. 313 "Katzstraße"; Stadtbezirk: Südost, Ortsteil: Probstheida; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-01499 20.19 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig VI-DS-01722 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.20 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Finanzierungsvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/ außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO VI-DS-02090 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 20.21 Förderung der Weltmeisterschaft im Fechten 2017 durch die Stadt Leipzig VI-DS-02108 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 20.22 Bebauungsplan Nr. 427 "Gewerbegebiet Fabrikstraße/Südstraße"; Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg; Aufstellungsbeschluss VI-DS-02221 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.23 Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt Leipzig VI-DS-02234 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.24 Abschlussbericht Sonderprojekt "Gesetzliche Vertretung" zum 31.12.2015 VI-DS-02259 Einreicher: Oberbürgermeister 20.25 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien VI-DS-02287 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.26 Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG Teilobjekt: Demontage VI-DS-02304 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.27 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Landsberger Brücke II/R01 im Zuge der Landsberger Straße über Anlagen der DB AG einschließlich des Ausbaus der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße und des Ersatzneubaus des Durchlasses II/D26 im Zuge des Gohliser Flurgrenzgraben VI-DS-02320 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.28 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe VI-DS-02425 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.29 Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Innerer Süden" VI-DS-02437 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.30 Anhebung des Betriebskostenzuschusses für die FelixMendelssohn-Bartholdy-Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2016 VI-DS-02441-NF-01 Einreicher: Dezernat Kultur 20.31 Einsatz von Technologiescouts zur Verstärkung der Innovationsaktivitäten in den Unternehmen und des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Region Leipzig Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit VI-DS-02443 20.32 Bebauungsplan Nr. 397.1 "Stadtraum Bayerischer Bahnhof - Teilbereich Dösner Weg Nord" Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum Süd-Ost Aufstellungsbeschluss VI-DS-02551 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 21 Informationen I 21.1 Bilanz des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2009 und Schlussfolgerungen für die Fortschreibung VI-DS-02354 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 21.2 Weitere Planung Georg-Schumann-Straße VI-DS-02494 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 21.3 Benennung eines Vorsitzenden für den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte und einer Abwesenheitsvertreterin für Vorsitzende von Stadtbezirksbeiräten für die Wahlperiode 2014 bis 2019 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung VI-DS-02704 RATSVERSAMMLUNG VOM 18. MAI 2016 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße alle Städträtinnen und Stadträte, die Gäste auf der Tribüne, die Vertreter der Medien. Herzlich willkommen zu unserer Ratsversammlung! Wir haben heute eine Landtagsabgeordnete zu Gast. Herzlich willkommen, Frau Falken! Ein Geburtstagskind ist unter uns. Herr Keller, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles Gute! Wir haben Stadtratsnachwuchs bekommen. Meine Damen und Herren, eine Neu-Leipzigerin hört auf den Namen Natascha Naumann. Ihre Mutter ist Katharina Schenk. Herzlichen Glückwunsch und alles, alles Gute! - Alles gesund? - Schön. Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Herren Stadträten Deissler und Keller unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Wie üblich wird im Nachgang mit dem Büro für Ratsangelegenheiten Verbindung aufgenommen. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am 7. Mai bekannt gemacht. Entschuldigt hat sich heute bisher niemand. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung sowie auf § 1 der Geschäftsordnung. Teilen Sie mir bitte mit, wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen. Die Ratssitzung wird auch heute im Livestream übertragen. Gegen 16.30 Uhr wird es eine Pause geben. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 64 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 90 Prozent. Wir sind beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Nachträglich wurde der Punkt 21.4, „Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen“, auf die Tagesordnung gesetzt. Von der Tagesordnung abgesetzt und noch einmal vertagt wird der Tagesordnungspunkt 16.7, Grundstücksmarktbericht. Damit wollen sich noch die Ausschüsse beschäftigen. Auch TOP 20.32, Bebauungsplan Stadtraum Bayerischer Bahnhof, wird abgesetzt. Hierzu gibt es noch Klärungsbedarf. Das wird hoffentlich in den nächsten 14 Tagen der Fall sein. Jetzt noch zu einem Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Maciejewski. - Herr Maciejewski, wir haben Ihre Anregung aufgenommen, den Kandidaten für das Amt des Kulturbürgermeisters noch einmal die Möglichkeit einzuräumen, hier im Plenum zur Bewerbung kurz vorzutragen. Wir haben im Ältestenrat einmütig entschieden, allen Kandidaten diese Möglichkeit zu geben. Daher entfällt eine formale Abstimmung über Ihren Geschäftsordnungsantrag. Gegen 17 Uhr werden die Einwohneranfragen beantwortet. Danach werden die Petitionen behandelt. Soweit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt es Ihrerseits Hinweise? - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eine Nachfrage zur heutigen Vertagung von Punkt 20.32. Fristen werden hier nicht versäumt, weil ja formal ein Bauantrag gestellt worden ist, wie wir erfahren haben? Oberbürgermeister Jung: Das ist geprüft worden. Fristen in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Bayerischer Bahnhof werden nicht versäumt. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest. TOP 4 entfällt. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll Gibt es dazu Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das Protokoll festgestellt. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll Gibt es dazu Anmerkungen oder Änderungswünsche? - Auch das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieses Protokoll festgestellt. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll Zum Beschlussprotokoll. Gibt es dazu Hinweise oder Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Das Beschlussprotokoll ist damit festgestellt. Die Entscheidung über das Verlaufsprotokoll werden wir in der nächsten Sitzung aufrufen. 5.4 Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2016/744) Gibt es dazu Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich auch dieses Protokoll fest. Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen. 8 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Kultur (VI-DS-02703-NF-02) Einreicher: Oberbürgermeister 8.1 dazu ÄA (VI-DS-02703-ÄA-01) Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann Meine Damen und Herren, Kandidatin und Kandidaten stellen sich zur Wahl zum Beigeordneten für Kultur in der Stadt Leipzig. Die Ratsversammlung trifft in geheimer Wahl die Entscheidung darüber. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, folgt zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl, bei der die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bevor wir zum Abstimmungsprozedere kommen, gibt es nun die Möglichkeit, dass die Kandidatin und die Kandidaten sich noch einmal dem Stadtrat und auch der Öffentlichkeit vorstellen. Wir haben verabredet, dass zehn Minuten Redezeit nicht überschritten werden sollten. Wir gehen in alphabetischer Reihenfolge vor. Frau Dr. Jennicke, ich darf Sie herzlich bitten. Dr. Jennicke: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich bewerbe mich heute bei Ihnen um das Amt der Beigeordneten für Kultur. Ich wäre in der Geschichte unserer Stadt die erste Frau in diesem Amt, und ich bin mir sicher, dass das unserer Stadt guttun wird. Aber ich bewerbe mich nicht als Quotenfrau bei Ihnen und auch nicht, weil es sich um ein hohes, ehrwürdiges Amt handelt, das einem auf einen Schlag sehr viele neue Freunde unter den Kulturschaffenden beschert; nein, ich bewerbe mich bei Ihnen, weil ich ein Teil dieser Stadt bin. Ich möchte Verantwortung übernehmen in meiner Heimatstadt. Seite |2 In Leipzigs langer Geschichte gab es viele Zeiten, die spannend, herausfordernd, interessant, schwierig oder ruhmvoll waren. Welche dieser Attribute man dem Leipzig in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts zuordnen wird, werden nachfolgende Generationen entscheiden. Aus der Froschperspektive der Geschichte, dem Augenblick der Gegenwart eröffnet sich jedoch ein überaus spannendes Bild. Leipzig wird weltweit mit Kultur verbunden. In nur wenigen anderen deutschen Städten wird kulturelle und künstlerische Tradition so vielfältig gelebt und mit Zeitgenossenschaft verknüpft wie bei uns. Kultur in Leipzig war immer gelebte Bürgerschaft, engagierte Zivilcourage, mutiges Vorausdenken, und sie ist es bis heute. Dabei war Kultur in Leipzig nie selbstbezüglich und genügsam, sondern eng verbunden mit wirtschaftlicher, demokratischer und geistiger Prosperität. Kultur war zumeist ein integrativer Bestandteil der Stadtentwicklung und muss es auch heute sein. Am Beispiel Leipzigs lässt sich modellhaft studieren, welch essenzielle Bedeutung Kultur als Identitätskern für eine wachsende Metropole entfaltet. Dieses Potenzial kreativ zu nutzen und zu einem Mehrwert für die gesamte Stadtgesellschaft zu machen, dafür stelle ich mich Ihnen heute zur Wahl. Die Kultur unserer Stadt hat sich in den letzten Jahren verändert. Auch die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger hat sich verändert. Es ist nicht mehr selbstverständlich, ein Gewandhaus-Abo zu haben. Viele junge Menschen wissen nicht, was eine Motette ist. Manch einer will sich die „Blaue Stunde“ von Max Klinger lieber aufs Handy laden, als sie im Museum zu betrachten. Sehr viele ältere Menschen ziehen es vor, selbst Theater zu spielen, als anderen dabei zuzusehen. Mit all diesen Realitäten muss sich Kulturpolitik auseinandersetzen. Auseinandersetzen kann nicht heißen, die eine Form des Kulturbegriffs gegen die andere auszuspielen, sondern all diese Bedürfnisse integrativ zusammenzubringen. Kulturpolitik muss sich als Integrations- und Innovationsmotor verstehen. Diese, unsere Kulturlandschaft ist nur attraktiv, wenn sie von der Bevölkerung akzeptiert und ihre Angebote ohne soziale oder andere Barrieren wahrgenommen werden können. Nur so bleibt sie der Boden für eine weltoffene, integrative und demokratische urbane Atmosphäre. Dazu gehört zuallererst die Wertschätzung all jener, die sich kulturell in dieser Stadt engagieren. Eigenständigkeit stärken, Kooperation fördern und Innovation ermöglichen - das sollte der Konsens sein, auf dem Leipziger Kulturpolitik gründet. Dazu gehört in Leipzig ganz selbstverständlich das Erbe der Ereignisse des Herbstes 1989. Ich Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 bin ein Kind dieser Zeit. Die Phase des Umbruchs fiel in meine Jugend und hat mich ganz sicher anders geprägt als Menschen, für die das Ende der DDR die langverwehrte Freiheit gebracht oder einen Bruch in ihrer Biografie bedeutet hat. In jedem Fall gilt: Aufarbeitung und Bewahrung demokratischer Werte sind kein Pfand, das man in den Händen hält, sondern beide müssen täglich aufs Neue erarbeitet werden. Dem stelle ich mich in aller Offenheit. Die Kultur unserer Stadt hat eine jahrhundertelange Tradition. Zu ihr gehört neben der Musik Johann Sebastian Bachs auch der Thomanerchor mitsamt seiner Verwurzelung im protestantischen Glauben. Dieser Tradition fühle ich mich ohne Einschränkung verpflichtet. Kulturpolitik hat aber ebenso die Aufgabe, zukünftige gesellschaftliche Entwicklungen vorauszudenken. Leipziger Kulturpolitik, wie ich sie verstehe, ruht demnach auf drei Säulen: Innovation, Partizipation und Nachhaltigkeit. Innovation kann in einer wachsenden Stadt wie Leipzig nur heißen: mehr Offenheit, mehr Welt, mehr Internationalität. Leipzig muss in internationalen Netzwerken verstärkt eine Rolle spielen. Internationaler Austausch darf nicht auf Gastspiele und Festivals beschränkt bleiben, sondern sollte selbstverständliche Leipziger Realität sein. Wir brauchen mehr Möglichkeiten, uns mit Kunstformen aus dem nichteuropäischen Ausland auseinandersetzen zu können. Vor dem Hintergrund, dass zunehmend Menschen aus außereuropäischen Kulturkreisen zu uns kommen und hier eine neue Heimat suchen, ist der reflektierte Austausch einander fremder Kulturen unerlässlich. Wer Fremdes als lebendige persönliche Bereicherung erlebt hat, hat gute Chancen, in der Demokratie heimisch zu werden. Kunst und Kultur können hier vermitteln und initiativ wirksam sein. Zwischen der bloßen Verwaltung starker Interessen der Kulturakteure und der aktiven Steuerung durch die Kulturbürgermeisterin im Schulterschluss mit den politischen Gremien verläuft ein schmaler Grat. Das Bindeglied heißt Partizipation. Demokratische Governance kann heute auf Beteiligung nicht mehr verzichten, erwartet sie doch, dass ihre Entscheidungen in der Praxis akzeptiert und umgesetzt werden. Lösungen, die kooperativ entwickelt werden, haben sehr viel größere Erfolgschancen als jene, die als verordnet empfunden werden und den Akteuren das Gefühl geben, es würde über sie statt mit ihnen entschieden. Egal, wie Sie sich heute entscheiden, ein Umstand ist evident: Die Produktion von Kunst und Kultur benötigt die Bereitstellung finanzieller Ressourcen, ohne dass dafür eine unmittelbar quantifizierbare Rendite zu erwarten ist. Die För- Seite |3 derung von Kultur ist vor diesem Hintergrund stets eine Frage des politischen Willens und der Priorisierung von gesellschaftlichen Werten. Nachhaltige Kulturpolitik meint vor diesem Hintergrund, gewachsene Traditionen zu respektieren und gleichzeitig diese für nachfolgende Generationen erlebbar zu machen. Dass ich auch hierzu konkrete Vorschläge habe, die es gemeinsam mit Ihnen zu diskutieren gilt, können Sie in dem kulturpolitischen Programm nachlesen, das meiner Bewerbung beiliegt, ebenso vieles andere, was hier und jetzt auszuführen den Rahmen sprengen würde. Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, Leipzig ist und bleibt eine Kulturstadt. In Zukunft wird es darauf ankommen, angesichts knapper werdender Ressourcen die Kulturpolitik unserer Stadt strategisch auszurichten, Profile zu schärfen und die Erkennbarkeit des Potenzials der Kultur unserer Stadt zu stärken. Dazu bedarf es Führungsstärke, die auf Innovation, Partizipation und Nachhaltigkeit setzt. Meine Damen und Herren, Leipzig ist meine Heimatstadt. Ich bin in dieser Stadt als Bürgerin verwurzelt. Sie müssen heute entscheiden, ob Sie mir dieses Amt anvertrauen. Vertrauen, meine Damen und Herren, scheint mir angesichts der Herausforderungen, aber auch der besonderen Eigenarten von Kulturpolitik, wo es selten ein klares Richtig oder Falsch gibt, wo wir uns immer im Bereich der freiwilligen Leistungen bewegen, es also stets auf Überzeugung und Wertschätzung ankommt, Vertrauen scheint mir eine der wichtigsten Ressourcen zu sein, wenn es darum geht, Entscheidungen verlässlich, transparent, verbindlich und vor allem mit größtmöglicher Akzeptanz zu treffen. Sie haben heute die Wahl. Als Beigeordnete für Kultur werde ich Ihnen und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt eine verlässliche und verbindliche Partnerin sein, deren Politik auf Innovation, Nachhaltigkeit und Partizipation setzt. Ich bin mir der Verantwortung dieses Amtes bewusst, und ich freue mich auf diese Aufgabe. Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Aufgrund eines Änderungsantrags der Stadträtin Frau Gabelmann rückt in den Kreis der Bewerber auch Herr Thomas Kumbernuß, nicht vorgeschlagen von der Auswahlkommission, aber aufgrund des Verfahrens ebenfalls nunmehr zur Wahl stehend. Herr Kumbernuß, auch Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie möchten, hier vorzutragen. Kumbernuß: Entschuldigung, ich war gerade noch bei der Arbeit. Ich hoffe, das kann jeder hier Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 sagen. - Einen schönen guten Tag, den Menschen auf der Tribüne, dort oben gebannt ausharrend auf die nun folgenden Ereignisse, die Augen auf mich gerichtet! Viele Grüße auch den Mitbürgern, die daheim oder auf Arbeit an ihren Rechnern oder Tablets sitzen, sich um ihre kulturelle Zukunft sorgend! Auch ein herzliches Hallo an die Vertreter der Wahrheitspresse zu meiner Rechten! Ja, und auch Sie schließe ich in meine Gedanken ein, Sie, die gewählten Vertreter - ich möchte nicht sagen: der Parteien, gibt es doch nur eine Partei, die diesen Namen trägt - der mehr oder weniger politischen Vereinigungen, zumindest der beiden, die mich wählen wollen oder auch nicht. Ich kann Sie beruhigen: Frau Gabelmann wird nicht dazugehören. Ich bin ihr trotzdem dankbar, dass sie mich vorgeschlagen hat, weil ich das ganze Verfahren zutiefst merkwürdig und zutiefst undemokratisch finde. Es waren von vornherein keinerlei Kriterien aufgeführt, wer sich hier warum bewerben darf und wer hier warum ausgewählt worden ist. Ich finde auch die Bewertung der Kultur durch meine Vorrednerin ziemlich interessant. Immer wieder wird Leipzig gelobt für seine toten Künstler und die Aufführungen der toten Künstler. Ich habe nicht ein Wort zu lebenden, zu aktiven Künstlern gehört. Ich habe nicht ein Wort zu Leipziger Bands in dieser Rede gehört. Es gibt Menschen, die noch nicht einmal wissen, was Grindcore ist. Es gibt Menschen, die kennen Bands wie „Wiedergänge“ nicht. Ich behaupte, eine Band wie „Wiedergänge“ hat kulturell in den letzten zwei, drei Jahren mehr erreicht als irgendein anderer musikalischer Künstler, der hier in Leipzig wirkt. Es gibt dort draußen Hunderte Bands mit Tausenden Leuten, die in gammligen Proberäumen sitzen, in Proberäumen, die es nicht wert sind, Proberäume genannt zu werden. Diese Menschen haben nicht die Möglichkeit, groß zu werden, weil sie die finanziellen Möglichkeiten nicht haben. Seit Jahrzehnten wird dieses Problem von der Stadt nicht angepackt. Die Stadt kümmert sich einen Scheißdreck um diese Bands. Warum? Ist Ihnen diese Kultur nicht wichtig genug? Ist es Ihnen lieber, wenn diese Leute durch die Straßen ziehen, auf Drogen enden, andere Leute plattmachen? Das sind die Fragen, die wir uns heute stellen müssen. Wollen wir eine wirklich lebendige Kultur in Leipzig, oder wollen wir nach wie vor die Musik toter Künstler fördern? Wenn ich schon bei den toten Künstlern bin, komme ich zu meinem Lieblingsthema: Richard Wagner. Was veranlasst die Stadt Leipzig, nach wie vor einen Antisemiten zu ehren? - Im nächsten Jahr begehen wir den 500. Jahrestag der Reformation. Warum fördern wir einen ausgewiesenen Antisemiten wie Martin Luther? Man stelle sich vor, Enrico Böhm würde eine Rede beginnen mit folgendem Zitat: Seite |4 Wenn ich einen Juden taufe, will ich ihn an die Elbbrücke führen, einen Stein an den Hals hängen und ihn hinab stoßen und sagen: Ich taufe dich im Namen Abrahams. Das ist Martin Luther, und dafür wird die Stadt nächstes Jahr 1 Million ausgeben. Ich beglückwünsche die Stadt zu dieser weisen Entscheidung. An jene, die denken, als Kulturbürgermeister könnte ich der Stadt Leipzig Schaden zufügen: Wir haben die Amtszeit von Michael Faber überstanden, sogar die, als er im Amt war. - Es gab in Island die Partei Besti flokkurinn unter Jon Gnarr. Als er vier Jahre lang, von 2010 bis 2014, Bürgermeister von Reykjavik war, erholte sich Reykjavik. Reykjavik wurde aus einer Wüste zu einem blühenden Zentrum. Ähnliches können Sie auch erwarten, wenn Sie, wie Olli Kahn sagen würde, die Eier haben, aber das ist mir ein bisschen zu sexistisch. Ich weiß genau, Sie werden mich hassen dafür, aber ich möchte von Ihnen nicht gewählt werden. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich schon jetzt sage: Im Fall einer Wahl würde ich mein Einvernehmen nicht erklären. Herr Professor Vogt. Prof. Vogt: Herr Ratsvorsitzender! Ich danke für Ihren Anruf heute früh. - Sehr geehrte Damen und Herren des Leipziger Stadtrates! Dieses Pult hier ist mir aus früheren Gelegenheiten gut vertraut. Ich bin gerne hier. Leipzig ist eine Art Traumstadt für jeden, der sich ernsthaft beschäftigt mit der künstlerischen Szene der Gegenwart, mit unseren kulturellen Traditionen und mit den globalen Anforderungen des urbanen Wandels. Aber nicht nur deshalb habe ich gerne zugesagt, als ein ehemaliger Student hier aus Leipzig mich gefragt hat, ob ich mich Ihnen zur Wahl stellen möchte. Nach meinem Verständnis von Demokratie gehört es sich, dass Sie, wie heute, Auswahl unter wenigstens zwei ernsthaften und kompetenten Kandidaten haben werden. Dies gilt völlig unabhängig vom Ausgang. Punkt. Nach § 35 Gemeindeordnung sind Sie bei dieser Wahl allein Ihrem Gewissen und dem Wohl der Stadt verpflichtet. Niemand und nichts, keine Stadtverwaltung, keine Fraktion, keine Institution oder Person darf Ihnen hierbei Vorschriften machen. Diese Ihre Freiheit ist das Erbe der friedlichen Revolution, des weit über Leipzigs Grenzen hinaus berühmten 9. Oktobers 1989. Ihre Freiheit beinhaltet aber auch etwas anderes, nämlich die Pflicht, sich zu informieren und hinreichend Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 informieren zu lassen, damit Sie zwischen mehreren Optionen abwägen und sich mit bestem Gewissen für eine davon entscheiden können. Auf fast die Hälfte von Ihnen trifft dies nicht zu. Exakt 45 Prozent der heute stimmberechtigten Stadträte erleben mich heute zum ersten Mal. Umso dankbarer bin ich Ihnen, dass ich mich heute Ihnen allen vorstellen darf. Lassen Sie es mich kurz machen: Manche meinen erstens, ich sei keine Frau. - Das ist richtig. Manche meinen zweitens, ich sei nicht jung. Das ist richtig. Wenn man an dieser Stelle scherzen dürfte, würde ich sagen, dass ich, als ich jung war, Langstreckenwanderer war und heute nicht mehr ein paar Tausend, sondern nur noch ein paar Hundert Kilometer wandere, wenn ich den Kopf einmal freihaben will. Aber im Ernst: Mit 26 Jahren war ich zum ersten Mal Abteilungsleiter. Heute kann ich 30 Jahre Verwaltungserfahrung, Haushaltserfahrung, Personalführungserfahrung vorweisen. Gestern haben wir die von mir in den letzten 22 Jahren eingeworbenen Drittmittel überschlagen und festgestellt, dass wir damit rund 800 Personen für kürzere, manche auch für längere Zeit vertraglich binden konnten. Ich habe rund 500 junge Menschen von der Aufnahmeprüfung bis zum Studienabschluss begleitet. Um die schrecklichste Erfahrung zu nennen: Wenn Sie die Trauerrede am Grab eines jungen Mannes halten sollen, dessen Eltern von der Staatsanwaltschaft gerade erfahren haben, dass die Mordermittlungen eingestellt wurden, da hoffen Sie für die Eltern und für sich ganz anders auf die tröstende Kraft der Musik. Manche meinen drittens, ich sei weder in Leipzig geboren noch überwiegend hier tätig gewesen. Das ist richtig, auch wenn ich Leipzig, insbesondere durch zahlreiche Künstlerfreundschaften, seit langem verbunden bin. Ich bin in Rom geboren als Frucht, wenn Sie so wollen, der ItalienSehnsucht meines Vaters, der sofort nach dem Referendariat in die Ewige Stadt gezogen ist. Nach Sachsen kam ich um der Arbeit willen, unter anderem mit Lehraufträgen hier an der Universität Leipzig seit 1994, und ich blieb aus Liebe zu einer klugen Sächsin, dank derer ich heute glücklicher Familienvater bin. Ich war in ungefähr der Hälfte der Länder Europas tätig, viel auch in Asien, öfter in den Vereinigten Staaten, etwas in Afrika. Die Ausschreibung spricht davon, das kulturpolitische Ansehen der Stadt Leipzig über ihre Grenzen hinaus zu mehren. Gerne würde ich diese internationalen Erfahrungen nun in und für Leipzig fruchtbar machen. Schon bei den Bayreuther Festspielen hatte ich gelernt, für Kunst und Geld in British English, in American English, auf Französisch, auf Italienisch und natürlich auf Deutsch zu werben, egal ob bei einem Minister oder einem Mäzen. Seite |5 Manche meinen viertens, ich sei nicht parteifrei. Das ist richtig. Ich engagiere mich für die christlich-demokratischen Arbeitnehmer, da ich mit 15 Jahren zum ersten Mal in einer Fabrik stand. Mein Studium musste ich zu wichtigen Teilen selbst verdienen. Später im Theater, im Ministerium, in den Hochschulen durfte ich von den Bühnenarbeitern, Hausmeistern, Sekretärinnen stets besonders viel lernen. Einer der Schwerpunkte meiner kulturpolitischen und meiner Projektarbeit ist die Inklusion von Benachteiligten. Wir haben mit Taubstummen gearbeitet, mit Sonderschülern. Wir haben für Demente gearbeitet, für Altersarme bzw. Alterseinsame, aktuell für Migranten. Manche jammern, die Welt sei schlecht. Das ist nicht falsch. Aber warum sollten wir im Rahmen unserer kleinen Möglichkeiten nicht die zahlreichen Möglichkeiten ergreifen, uns zu engagieren für die, denen es aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht ganz so gut geht wie mir und wie vermutlich den meisten von Ihnen? Sehr geehrte Damen und Herren des Leipziger Stadtrates, so viel zu den Argumenten Geschlecht, Alter, Gebürtigkeit, Parteibuch. Wie ich höre, hat man Ihnen in drei der Fraktionen nahegelegt, Sie sollen mich heute wegen dieser vier Argumente nicht wählen. In der Ausschreibung vom 22. Dezember hatte es jedoch geheißen, und zwar in abschließender Aufzählung - ich zitiere -: Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Ein weiteres Kriterium war nicht genannt worden. Bitte lesen Sie selbst nach! Ich war überrascht, dass zum Beispiel zur Genderfrage oder zur Leipzig-Verbundenheit keine positive Diskriminierung - bei gleicher Eignung bevorzugt - in die Ausschreibung eingebaut war. Das hätte man durchaus anders regeln können. Da aber das Sekundärrecht der Europäischen Union höherrangig ist als sächsische Verordnungen, sind Sie in einem Punkt nicht gänzlich frei in Ihrer Entscheidungsfindung: Geschlecht, Alter, Gebürtigkeit oder Parteibuch sollen laut der Ausschreibung keine Rolle spielen. Sie sollen Ihre Entscheidung ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung treffen. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang ein entscheidender Passus aus meiner Vorstellung vor der Kommission. In den vergangenen Wochen und Monaten bin ich durch Franz Sodann von den Landes-Linken, durch Claudia Maicher von den Landes-Grünen, durch die Kulturstiftung und ihre geschäftsführende Kuratorin Eva-Maria Stange, durch Aline Fiedler von der LandesUnion sowie durch die Külz-Stiftung der Landes- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 FDP um kulturpolitischen Rat gebeten worden, um einen Hauptvortrag, ein Impulsreferat, eine Diskussion, eine Expertise oder mehreres davon. Dies entspricht 90 Prozent der Parteien, die Sie, meine Damen und Herren Stadträte, vertreten. Die Etikettierung „Parteibuch“ passt auf meine Arbeit vorn und hinten nicht. Sie passt deshalb nicht, weil alle meine Arbeit der letzten 20 Jahre etwas Entscheidendes mit Ihrer Arbeit hier, in diesem historischen Sitzungssaal des Leipziger Neuen Rathauses, verbindet: Ich bemühe mich, das Erbe der friedlichen Revolution nicht ins Museum zu stellen oder ihm gar, wie in Berlin, eine Wippe bauen zu wollen, sondern aktiv zu fragen, wie wir, und zwar jenseits von Dogmen, die Würde des Einzelnen unabhängig von seiner Herkunft, wie wir die Idee des mündigen Staatsbürgers, wie wir die Idee der Freiheit und der daraus erwachsenden Verpflichtungen möglichst allen Bürgern vermitteln können. Was Leipzig braucht, ist nicht Verteilungsgerechtigkeit - die kann es nicht geben -, wohl aber das Bemühen um Befähigungsgerechtigkeit. Ich kann an dieser Stelle zwei Dinge versprechen: Erstens möchte ich mich mit Energie der Freien Kunstszene und der Basiskultur widmen, der ich seit langen Jahren nicht nur verbunden bin, sondern deren Teil ich auch durch meine Studenten geworden bin, und mit der gleichen Energie dem, was man „bürgerliche Kunst“ nennt mit ihren ebenso wichtigen institutionellen Räumen. Ich kenne sie aus Bayreuth, aus Salzburg, von der Wiener Staatsoper, aus Paris, Moskau und Rom ebenfalls von innen her und finde es hocherfreulich, dass die Halbmillionenmetropole Leipzig es in Rang und Ruf mit sehr viel größeren Städten aufnehmen kann. Das zweite Versprechen, ob nun bei der Förderung der bürgerlichen oder der postbürgerlichen Kultur, ist, dass ich fragen werde, welcher Beitrag für das Wohl der Stadt Leipzig und ihrer Bürger damit verbunden ist. Soweit ich weiß, hat noch keiner je behauptet, es sei bequem, mit mir zu arbeiten, da ich ziemlich viel Genauigkeit und Einsatz fordere. Wenn Sie also die Kultureinrichtungen lieber alleine wirken lassen wollen, dann wählen Sie mich bitte nicht. Was aber aus Genauigkeit und Einsatz herauskommt, sehen Sie am Kulturraumgesetz, das ich konzipiert und mitdurchgesetzt habe und das ich am Ende ganz allein durchsetzen musste. Ohne mein damaliges Fördervotum, über 30 Prozent der gesamten Kulturraummittel an die Stadt Leipzig zu geben und hierfür einen Zuschuss von 1 Prozent des Grundhaushaltes sämtlicher sächsischer Gemeinden einzufordern, gäbe es heute weder Gewandhaus noch Stadtbibliothek in ihrer jetzigen Blüte. Dogmen führen uns genauso wenig weiter wie das Weiterverwalten von Strukturen. In den letz- Seite |6 ten sieben Jahren der Leipziger Kulturpolitik fehlte ein Pendant zu dem, was Sie, Herr Oberbürgermeister Jung, in der allgemeinen Stadtpolitik so überzeugend vertreten: dass es ein Geschenk ist, Leipziger zu sein. Wen Sie, wie ich höre, jetzt brauchen, ist jemand, dessen Ambition es ist, sich mit allen seinen Kräften auf das Feld Kulturpolitik zu begeben und die internationale Sichtbarkeit dieser Stadt vorzubereiten, und nicht jemanden, der die Sichtbarkeit des Kulturbürgermeisters nutzt, um 2020 in der Lage zu sein, mit Ihnen zu konkurrieren. Sehr geehrte Damen und Herren des Leipziger Stadtrates, wer von Kulturpolitik redet, sollte der Kunst selbst das Wort geben. Ich habe Ihnen einen noch druckfrischen Ausstellungskatalog mitgebracht, der gleich zwei Künste verbindet: Italienische Landschaft der Romantik, Malerei und Literatur. In ihm wird behauptet - ich zitiere -, dass fast alle Neuerungen in der europäischen Kunst zwischen 1770 und 1830 von Rom ausgegangen seien, und zwar von Künstlern aus dem Ausland. Warum war das so? Weil Rom zum Sehnsuchtsort vieler Deutschen wurde, auch der meines Vaters. Dieses Wort „Sehnsuchtsort“, dieses eine Wort beschreibt auch die Aufgabe, der ich mich gerne widmen werde, wenn Sie dies wollen: daran zu arbeiten, dass Leipzig nicht nur Sehnsuchtsort seiner Bürger bleibt, sondern in der gnadenlosen Konkurrenz der internationalen Metropolen noch stärker zum Sehnsuchtsort der Kreativen wird. Denn wer könnte besser für Leipzig als Traumstadt weltweit werben, als es die Kreativen der Bildenden Kunst, der Musik, des Wortes, des Films tun können? Aber dafür bedarf es einer gezielten Stadtkulturpolitik mit internationalem Atem. Meine Damen und Herren des Leipziger Stadtrates, die heutige Wahl zum Kulturbürgermeister von Leipzig, des Sehnsuchtsortes Leipzig, wird national und international genau beobachtet. Aus vielen Künstlerkreisen, aus dem Europäischen Parlament, aus dem Bundestag und der Staatsregierung erreichten mich Nachfragen. Aus dem Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt kam vergangenen Freitag der Pfingstgruß: Ich drücke die Daumen für die Stadt Leipzig. Manchmal ereignen sich ja Wunder. - Das ist ein schöner Wunsch. Das ist in der Politik ein selten frommer Wunsch. Aber bedenken Sie eines: Zaubern kann weder ich noch, soweit ich weiß, meine geschätzte Mitkandidatin. Wer mich wählt, kann sich verlassen auf Engagement, auf Sorgfalt, auf Respekt vor dem anderen, aber nicht auf Fehlerlosigkeit und nicht auf Dukatenzauberei. Leider! Meine Damen und Herren des Leipziger Stadtrates, Sie haben die Wahl. Wie immer Sie entscheiden: Die Demokratie ist der Gewinner, da Sie jetzt die Wahl haben zwischen mindestens Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Seite |7 zwei ernsthaften und kompetenten Kandidaten. Ich danke Ihnen. ber des Sozialpasses zu diesen Generalproben müssen wieder kostenfreien Zugang haben, und zwar möglichst zu jeder Generalprobe. Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren, wird das Wort gewünscht? Herr Danckwart. „Jeder Mensch ist ein Künstler“, sagte Joseph Beuys. Er muss schon als Kind und Jugendlicher in besonderem Maße gefördert werden, um einen Zugang zu Kunst und Kultur erhalten zu können. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen aller sozialen Schichten verlangt eine enge Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen aller Art, besonders mit Kindergärten und Schulen. Wenn ich höre, dass das Interesse von Kindergärten und Schulen an solchen Generalproben gering sei, so ist das keine Ausrede dafür, nicht eine Politik im Sinne von Kurt Masur zu betreiben. Stadtrat Danckwart (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine werten Damen und Herren Kollegen! Ich werde mich heute nicht zu Personen äußern; denn ich meine in der Tat, dass wir zwei Bewerber heute hier haben, die sich in der Qualifikation, im Ansehen und in der Kompetenz nichts geben. Daher werde ich auch meine Entscheidung nicht verraten. Jeder soll sie nach seinem Gewissen treffen. Allerdings möchte ich zu einigen Punkten Stellung nehmen, die in der Vorstellung der Kandidaten nach meinem Gefühl bis jetzt zu kurz gekommen sind. Als sozialistischer Kommunalpolitiker empfinde ich zwei Defizite in der Kulturpolitik in dieser Stadt: Zu wenig wird nach meiner Ansicht die Teilhabe von sozial Benachteiligten am Kulturleben gefördert, und zu wenig breit aufgestellt ist die Integration der verschiedenen MigrantInnengruppen in dieser Stadt. Besonders Frau Jennicke weiß persönlich, welche Bereicherung einige dieser Vereine für das Leben in Leipzig sind. Ich appelliere, dass künftig eine fairere Verteilung der in der Tat knappen finanziellen Mittel diesbezüglich erfolgt. Ziel sozialistischer Politik und damit auch Kulturpolitik ist eine Gesellschaft der Freien und Gleichen, die keinen Profitinteressen unterworfen ist. In einer solchen neuen Gesellschaft wird das schöpferische Potenzial der gesamten Bevölkerung entwickelt, insbesondere auch auf dem Gebiet von Kunst und Kultur. Wie ist das zu erreichen? Der Künstler und Erzieher Arno Stern sagte dazu: Es mussten zuerst besondere Bedingungen geschaffen werden, damit aus nie zuvor erprobten Taten eine nie zuvor erprobte Äußerung geschehen konnte. - Was wären solche besonderen Bedingungen, die es zu schaffen gilt? Es ist eine finanzielle Basis einzufordern, die den Zugang auch der sozial abgehängten Bevölkerungsschichten zu allen Formen von Kunst und Kultur garantiert, von Straßenkünstlern bis zum Gewandhaus. Es ist nicht nur die sogenannte Hochkultur zu fördern, aber auch nicht nur die sogenannten Milieus. Ich erinnere mich aus meinem persönlichen Leben an den hohen pädagogischen Wert, den die für Schulen geöffneten Generalproben des Gewandhauses unter Kurt Masur hatten. Ich denke, dies ist eine Tradition - nicht nur im Gewandhaus, sondern eben auch in anderen Theatern -, die fortgeführt werden muss. Schulen und Inha- Linke Politik bedeutet Zugang zu Kunst und Kultur für alle, Verbindung und Verbundenheit zwischen sozial engagierten Künstlern und der Bevölkerung, Entstehung neuer Kunst- und Kulturschaffenden aus allen Schichten der Bevölkerung, die die besten Traditionen humanistischer Kunst und Kultur aufnehmen und weiterentwickeln. Wer immer heute gewählt wird: Ich wünsche in diesem Sinne gutes Gelingen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann eröffne ich nunmehr das Wahlverfahren. Meine Damen und Herren, die Wahlkommission besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionsgeschäftsstellen sowie aus Mitarbeiterinnen des Büros für Ratsangelegenheiten. Verantwortlich für die Stimmenauszählung ist Frau Hoffmann. - Dazu sehe ich Einverständnis. Die Stimmenabgabe erfolgt im Sitzungssaal. Ich bitte die Stadträtinnen und Stadträte der Fraktionen Die Linke, der SPD und der AfD, die Wahlkabine auf der rechten Seite aufzusuchen. Die Stadträtinnen und Stadträte der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU sowie die Fraktionslosen bitte ich, die Wahlkabine auf der linken Seite zu nutzen. Ich erinnere noch einmal daran: Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Ich eröffne den ersten Wahlgang. (Stimmenabgabe) Ich unterbreche die Sitzung für die Auszählung der Stimmen. (Unterbrechung) Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich möchte Ihnen das Ergebnis des ersten Wahlgangs bekanntgeben: 70 anwesende Stimmberechtigte. Abgegebene Stimmen 70, davon gültig 69, eine ungültige Stimme. Auf die Kandidatin und die Kandidaten entfielen folgende Stimmen: Dr. Skadi Jennicke 41 Stimmen, Professor Vogt 23 Stimmen, Thomas Kumbernuß 5 Stimmen. Damit ist Dr. Skadi Jennicke im ersten Wahlgang gewählt. Frau Dr. Jennicke, nehmen Sie die Wahl an? Frau Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich freue mich auch über die zahlreichen Gäste, die hier an diesem Augenblick heute teilhaben konnten und teilhaben wollten. Ja, ich nehme die Wahl an. Ich bedanke mich bei all denen, die mir heute das Vertrauen ausgesprochen haben. Ich wünsche mir mit allen Stadträten, auch mit denjenigen, die heute jemand anders gewählt haben, eine konstruktive Zusammenarbeit. Ich möchte mich bei sehr vielen Menschen ganz herzlich bedanken, die mich auf diesem Weg aus unterschiedlichsten Zusammenhängen unterstützt haben. Ich möchte Sie jetzt nicht mit einer Namensliste langweilen. Sie zu nennen, würde mich auch emotional gerade überfordern. Ich bedanke mich bei denen, die mich unterstützt haben. Ich verspreche Ihnen, mit Klugheit und Weitsicht dieses Amt zum Wohle unserer Stadt zu erfüllen. Wer mich kritisieren möchte, ist herzlich an meinem Tisch willkommen, auch Herr Wolf. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Auf gute Zusammenarbeit! Zu Protokoll gebe ich noch, damit auch alles formal in Ordnung ist: Ich erkläre mein ausdrückliches Einvernehmen mit dieser Wahl. Meine Damen und Herren, mir ist wichtig, noch zwei, drei Sätze darüber hinaus zu sagen. Sehr geehrter Kollege Faber, das ist aller Voraussicht nach Ihre letzte Stadtratssitzung. Ich möchte Ihnen auch coram publico ganz herzlich danken für die Art und Weise, wie Sie bis zum letzten Tag Ihren Dienst versehen haben und auch heute hier unter uns Platz nehmen. Das nötigt mir tiefen Respekt ab. Herzlichen Dank! Seite |8 Zur offiziellen Verabschiedung wird es noch eine weitere Würdigung geben. 9 Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 9.1 Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße) (VI-WA02113) Einreicher: Nordwest Stadtbezirksbeirat Leipzig- 9.1.1 dazu VSP (VI-WA-02113-VSP-01) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, 9.1.2 ÄA (VI-WA-02113-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wer wünscht das Wort? - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete und Frau Dubrau! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ich möchte nicht zu dieser wichtigen Angelegenheit sprechen, sondern den Änderungsantrag unserer Fraktion einbringen. Unsere Fraktion unterstützt das wichtige Anliegen des Stadtbezirksbeirats Nordwest, am Schillerplatz einen Spielplatz zu errichten, allerdings nur unter den von uns vorgeschlagenen Bedingungen. Lassen sie mich diese kurz erklären. Im November 2014 beschloss der Stadtrat einen Antrag meiner Fraktion, in dem gefordert wurde, den Bedarf an Neubauten und Ersatzneubauten von Spielplätzen in Leipzig zu ermitteln und entsprechende Mittel im Haushalt zu verankern, um die Bedarfe schrittweise abzuarbeiten. Im Januar 2016 - das ist noch gar nicht so lange her - hat uns die Verwaltung die geforderte Analyse vorgelegt sowie den Plan, wann welche neuen Spielplätze gebaut werden sollen. Demnach werden in diesem Jahr in der Rittergutsstraße und im nächsten Jahr an der Alten Bäckerei in Großzschocher, 2018 in der Max-LiebermannStraße/Ecke Landsberger Straße und 2019 an der Etzoldschen Sandgrube neue Spielplätze errichtet. Würden wir heute diese wichtige Angelegenheit im Wortlaut beschließen, hätte dies zwangsläufig direkte Auswirkungen auf die kürzlich priorisierten Vorhaben. Nun muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung den signalisierten Bedarf an einem neuen Spielplatz auf dem Schillerplatz bestätigt. Nur kann der schwierig oder nur anstelle eines anderen Vorhabens realisiert werden, es sei denn, an anderer Stelle hätte sich der Bedarf mittlerweile erledigt. Dem ist aber meines Wissens nicht so. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Den Verwaltungsstandpunkt haben die Kolleginnen und Kollegen des Stadtbezirksbeirats zu Recht kritisiert und zurückgewiesen. Wir brauchen keine Planungen und Kostenermittlungen, wenn am Ende doch keine Finanzierung steht. Dass Mittel aus dem Investitionstopf übrig sein werden, wie der Verwaltungsstandpunkt in Aussicht stellt, glaubt doch kein Mensch, wenn die genannten Spielplätze, wie von der Verwaltung angekündigt, für je 200.000 Euro geplant sind. Deswegen hat meine Fraktion den hier vorliegenden Änderungsantrag eingereicht. Der große Bedarf an neuen Spielplätzen ist angesichts einer stark wachsenden Stadt nichts Ungewöhnliches. Deswegen hatten wir damals auch den Antrag gestellt. Das Problem lässt sich nur durch die Zurverfügungstellung zusätzlicher Mittel im nächsten Haushalt lösen. Genau dies wäre der einzig gangbare und konsequente Weg. Ich möchte Sie bitten, diesen mit uns gemeinsam zu gehen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht zur Frage „Umgestaltung Spielplatz, ja oder nein oder wann“ sprechen, sondern zum Verfahren. Wenn wir als Stadtrat die Verwaltung mit einer Untersuchung beauftragen, halte ich es für erforderlich, dass das Ergebnis dieser Untersuchung uns allen mitgeteilt wird und nicht nur, wie es im Verwaltungsstandpunkt, aber auch im Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen formuliert ist, einem Teil dieses Stadtrates, nämlich dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung. Ich denke, wir als Stadträte können von der Verwaltung erwarten, dass, wenn wir sie beauftragen, sie uns alle über das Ergebnis informiert. Oberbürgermeister Jung: Kollege Rosenthal noch kurz zum Verwaltungsstandpunkt und zum Änderungsantrag. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Herr Schmidt, Sie haben richtig ausgeführt: Es gibt die Prioritätenliste. Das ist das Budget, was dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zur Verfügung steht, dankenswerterweise durch den Stadtrat in den vergangenen Jahren immer wieder aufgestockt, sodass wir auch die hier untersetzten Spielplatzeinrichtungen entsprechend realisieren können. Seite |9 Was allerdings aus der jetzigen Perspektive nicht absehbar ist - das hängt auch ein Stück weit mit der Beteiligung vor Ort zusammen -, ist, in welcher Dimension der Spielplatz künftig ausfallen wird. Deshalb haben wir vorgeschlagen, erst einmal eine Planung in Auftrag zu geben und eine Beteiligung durchzuführen, um am Ende zu wissen: Das ist die Summe X, die zur Verfügung gestellt werden muss. Ich sage an dieser Stelle zu, dass wir zum Jahresende, wenn wir auch in der Haushaltsdiskussion sind, eine Kostennote aufrufen können, die uns gemeinsam in die Lage versetzt, mit dem Budget, das zur Verfügung steht, auch an dieser Stelle möglicherweise noch einen Spielplatz realisieren zu können. Sie müssen jetzt abwägen: Wollen Sie mit diesem Antrag heute schon zusätzliche Mittel eingeplant wissen, oder aber vertrauen Sie uns, dass wir das mit dem zur Verfügung stehenden Budget werden bewerkstelligen können? Das ist jetzt die Gretchenfrage. Ich sage zu, dass wir zum Jahresende wissen, wie teuer es wird. Ich kann Ihnen zusagen, dass wir dann auch wissen, wie wir mit dem Budget für 2017/2018 die Realisierung möglicherweise hinbekommen. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Rosenthal. - Herr Schmidt, noch einmal? - Sie halten Ihren Antrag aufrecht. Okay. Selbstverständlich werden wir Sie informieren, spätestens mit dem Haushaltsplanentwurf. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen. Abstimmung: 24 dafür, 24 dagegen, 12 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den Originalantrag des Stadtbezirksbeirates. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Auch hier bitte ich um Auszählung. Abstimmung: 31 dafür, 26 dagegen, 3 Enthaltungen. Dann ist der Antrag so beschlossen. 9.2 Geschwindigkeitsbeschränkung Straße An der Elster zwischen Stahmelner Straße und Rittergutsstraße/GustavEsche-Straße (VI-WA-02300) Einreicher: Nordwest Stadtbezirksbeirat Leipzig- 9.2.1 dazu VSP (VI-WA-02300-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Das Votum des Fachausschusses ist eindeutig. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.3 Entwicklung der sanierten ehemaligen Deponie zu einem Naherholungsgebiet; Arbeitstitel „Ein Balkon für Leipzig“ (VIWA-02653) Einreicher: Nordwest Stadtbezirksbeirat Leipzig- Bitte nehmen Sie die Information so zur Kenntnis. TOP 13 entfällt. 14 Schaffung der Rechtssicherheit für die Bewohner der Amalie Wohnanlage Leipzig - Verweisung - (VI-WA-02730) Einreicher: Stadtbezirksbeirat Ost Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde. Ich möchte Sie nun nach der Sächsischen Wahlordnung verpflichten. Das wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen. 9.5 Ich verpflichte Sie, die Verfassung und die Gesetze zu achten und ihre Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen. Insbesondere verpflichte ich Sie, das Wohl der Stadt Leipzig sowie das Ihrer Ortschaft und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern. Einrichtung eines weiteren Spiel- und Bolzplatzes im Umfeld der Alten Messe (VI-WA-02743) Einreicher: Stadtbezirksbeirat Südost Das wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 12: 12 Besetzung von Gremien 12.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung) (VI-DS-01151-DS-03) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen den Vorschlag stimmen. - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.2 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (3. Änderung) (VI-DS01136-DS-03) Einreicher: Oberbürgermeister Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Vorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.3 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (9. Änderung) (DS00768/14-DS-09) Einreicher: Oberbürgermeister Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Ortsvorstehers Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg Ich habe die Pflicht und die Aufgabe, den neu gewählten Ortsvorsteher des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg zu verpflichten. - Herr Achtner, kommen Sie bitte zu mir nach vorn. Ich verlese nun die Eidesformel und bitte Sie, den Text mit erhobener rechter Hand nachzusprechen. Das wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen. 9.4 S e i t e | 10 Herzlichen Dank! 15 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Sie geben mir bitte einen Hinweis, falls Sie noch weitere Verweisungen wünschen. 15.1 Fahrradbügel in der Innenstadt: Auslastungsanalyse und bedarfsgerechte Standortoptimierung (VI-A-02629) Einreicher: CDU-Fraktion Frau Lange. Stadträtin Lange (DIE LINKE): Ich würde vorschlagen, den Antrag auch in den Jugendbeirat und in den Seniorenbeirat zu geben. Oberbürgermeister Jung: So soll es sein. Mit diesem Zusatz so verwiesen. 15.2 Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen an Schulstandorten (VI-A-02817) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Ich denke, das Thema gehört auch in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Das hätte ich Ihnen jetzt auch so vorgeschlagen. Ich würde weiterhin empfehlen, auch den Unterausschuss Schulnetzplanung zu beteiligen; denn hier geht es auch um eine Priorisierung bzw. die Reihenfolge der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Möglicherweise sollte auch der Jugendbeirat miteinbezogen werden. S e i t e | 11 Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Wir bitten, da sämtliche Ortschafts- und Stadtbezirksräte einzubeziehen. Oberbürgermeister Jung: Vielleicht nicht alle, aber zumindest die, in denen Siedlungsfragen eine Rolle spielen. - Gut. 15.8 Konzepterstellung Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln (VI-A02854) Einreicher: SPD-Fraktion Oberbürgermeister Jung: Ich denke, so sollten wir verfahren: inklusive Jugendbeirat. 15.3 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ab 2017 (VI-A-02846) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.4 Umweltqualitätsziele (VI-A-02848) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 15.5 Benennung einer Straße/eines Platzes nach Kurt Masur (VI-A-02800) Einreicher: CDU-Fraktion Pfandsammlung Ich höre von Frau Wohlfarth: Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. - Gut. 16 Anträge zur Beschlussfassung 16.1 Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen! (VI-A02158) Einreicher: CDU-Fraktion 16.1.1 dazu VSP (VI-A-02158-VSP-01) Ich höre: Verwaltungsausschuss. Meinen Sie Verwaltungsausschuss oder Ausschuss Allgemeine Verwaltung? - Ich würde vorschlagen: Ausschuss Allgemeine Verwaltung, gegebenenfalls Verwaltungsausschuss - das wird ja noch ein größeres Verfahren - und Stadtbezirksbeirat Mitte. - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Die Arbeitsgruppe Straßenbenennungen ist automatisch mitbeteiligt? Oberbürgermeister Jung: Sie ist automatisch beteiligt; sie beschäftigt sich mit jeder Namensgebung. Deswegen auch Verweisung in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. 15.6 Leipzig Schule 2.0 (VI-A-02828) Einreicher: CDU-Fraktion Frau Gabelmann gibt mir ein Zeichen; „Jugendbeirat“, nehme ich an. - Mit diesem Zusatz so verwiesen. Einreicher: CDU-Fraktion 15.9 Menschenwürdige (VI-A-02501) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament Verweisung in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. - So verwiesen. 15.7 Entsorgung von Kunststoffabfall Siedlungen (VI-A-02830) Frau Gabelmann gibt mir wiederum ein Zeichen. „Jugendbeirat“, nehme ich an. - Gut. in Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bürgermeister! Liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen! Die CDU hat einen Antrag zum Thema „Mehr Präsenz im Stadtordnungsdienst“ eingebracht. Auf dem Papier sind Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in Leipzig wunderbar geregelt. Wir haben eine umfangreiche Polizeiverordnung. Diese untersagt zum Beispiel Wildplakatierungen und Schmierereien, aggressives Betteln und den Verbleib von Hundekot auf der Straße. Sie regelt die Uhrzeiten, zu denen lautstarke Sportspiele stattfinden dürfen und lärmende Gartengeräte bedient werden können, und vieles, vieles mehr. All das sind Regeln, die für ein vernünftiges und zivilisiertes Zusammenleben in einer Großstadt sinnvoll und auch notwendig sind. Die Lebenserfahrung zeigt aber: Vorschriften sind gut, Kontrolle ist besser. Genau deshalb ist der Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst so unverzichtbar geworden. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Nach den Angaben der Verwaltung sind derzeit 46 Bedienstete im Außendienst hier in Leipzig aktiv. Im Jahr 2015 wurden durch den Stadtordnungsdienst über 30.000 Ermittlungsverfahren bearbeitet. Erschwerend kamen in den letzten Monaten die wöchentlichen Legida- und NoLegida-Demonstrationen hinzu, sodass ein großer Teil des Ordnungsamtes stark beansprucht war. Wir als CDU-Fraktion möchten uns bei allen Stadtordnungsdienstlern für ihre engagierte Arbeit bedanken, die sie bei Wind und Wetter und oft auch in Konfrontation mit uneinsichtigen Bürgern leisten. Daher sagen wir an dieser Stelle diesen Menschen: Danke! Dennoch: 46 Außendienstler sind angesichts der Fläche und der Einwohnerzahl Leipzigs objektiv betrachtet nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Jede Stelle mehr ermöglicht ein kleines Stück mehr Kontrolle und damit auch Durchsetzung der in unserer Polizeiverordnung festgeschriebenen Regeln des zivilisierten Zusammenlebens. Meine Damen und Herren, wir haben in unserem Beschlusstext eine allgemeine Zielrichtung aufgezeigt, in die sich der Stadtordnungsdienst weiterentwickeln soll, ohne uns dabei in kleinteilige Detailvorgaben zu verzetteln. Gleichwohl hat uns der Ratsbeschluss der Stadt Freiberg vom November 2015 beeindruckt und uns zu diesem Antrag motiviert. In der Stadt Freiberg wurde eine konsequente Prioritätensetzung für mehr Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit vorgenommen und mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Die Leipziger Stadtverwaltung sollte sich diese konsequente Haltung zum Vorbild nehmen und dementsprechend handeln. S e i t e | 12 wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortwünsche? - Nicht. Noch ein Satz von meiner Seite. Herr Haas, Sie können sicher sein, wenn Herr Rosenthal diesen Satz im Verwaltungsstandpunkt formuliert, dann werde ich dem Stadtrat diese zehn Stellen auch vorschlagen. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. 16.2 Schaffung von Neubaugebieten im Emil-Altner-Weg zur Bebauung mit Einfamilienhäusern (VI-A-02255) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 16.2.1 dazu VSP (VI-A-02255-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Der Ortschaftsrat hat erklärt, dass der Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes abgestimmt werden soll. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 16.3 Schaffung von Neubaugebieten in der Kärrnerstraße zur Bebauung mit Einfamilienhäusern (VI-A-02256) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen Der Verwaltungsstandpunkt schließt seine Sachdarstellung mit der Feststellung, dass „eine weitere Personalaufstockung sowie eine bessere Ausrüstung und Ausbildung in Perspektive erforderlich“ sind und dass „im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 ein Mehrbedarf von zehn Stellen für den Stadtordnungsdienst angemeldet“ wurde. In diesem Sinne sehen wir unseren Antrag als Unterstützung des Verwaltungshandelns, aber als noch zu erledigendes Verwaltungshandeln. - Sehr geehrter Herr Rosenthal, wir begrüßen es sehr, dass Sie zehn zusätzliche Stellen angemeldet haben. Aber noch liegt kein Stellenplan für 2017/2018 vor. Also wissen wir nicht, ob Ihre Anmeldung auch Erfolg haben wird. - Ein Ja des Stadtrates zu unserem Antrag würde dem Wunsch des Bürgermeisters, dieses Anliegen umzusetzen, zusätzlich befördern. Die Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit ist eine der elementarsten Pflichtaufgaben einer Kommune. In diesem Sinne bitten 16.3.1 dazu VSP (VI-A-02256-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Hier haben sich die Ausschüsse im Sinne des Verwaltungsstandpunktes geäußert und eindeutig vorvotiert. - Wird das Wort gewünscht? - Dann stimmen wir jetzt den Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes ab. Wer stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 16.4 Schaffung von Neubaugebieten auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Glaser zur Bebauung mit Einfamilienhäusern (VI-A-02257) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 16.4.1 dazu VSP (VI-A-02257-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Gleiches Verfahren wie zuvor: Wie Verwaltungsstandpunkt ist hier vorvotiert worden. - Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen den Antrag des Ortschaftsrates Holzhausen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes stimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 16.5 Mehr Schutz für Kandidatinnen und Kandidaten auf ein Ehrenamt: Keine Veröffentlichung der Wohnanschriften! (VI-A-02294) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.5.1 dazu VSP (VI-A-02294-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wird das Wort gewünscht? - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Die Adressen der Bewerberinnen und Bewerber bei Kommunalwahlen in Sachsen werden bislang öffentlich bekannt gemacht. Ausnahmen gibt es nur für Bewerberinnen und Bewerber, die einer Meldesperre unterliegen. Zwei wesentliche Gründe haben meine Fraktion im Januar 2016 dazu bewogen, den jetzt zur Abstimmung stehenden Antrag „Mehr Schutz für Kandidatinnen und Kandidaten auf ein Ehrenamt: Keine Veröffentlichung von Wohnanschriften“ zu stellen: erstens Anschläge und Sachbeschädigungen gegen politisch aktive Personen und ihr privates Umfeld und zweitens Briefsendungen mit manchmal zweifelhaftem Inhalt, aber auch Werbung und Informationsbroschüren an gewählte Bewerberinnen und Bewerber. Ergo: Politisch aktive ehemalige sowie jetzt gewählte Bewerberinnen und Bewerber erfahren zunehmend Eingriffe in ihre Privatsphäre. Wir Grüne begrüßen, dass die Stadt Leipzig als Wahlbehörde gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag in ihrem Erfahrungsbericht zu den Kommunalwahlen 2014 die Überprüfung der Notwendigkeit der Angabe von Straße und Hausnummer in der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerberdaten bereits vorgeschlagen hat. Wir sind erfreut über die im Februar 2016 erfolgte erste Positionierung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zum Thema. Dieser spricht sich dafür aus, dass bei den öffentlichen Bekanntmachungen insbesondere die Veröffentlichung der Anschriften der Bewerber bzw. der S e i t e | 13 Gewählten möglichst entfallen solle; denn dies diene nicht zuletzt deren Schutz. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema wird derzeit auch im Landtag von Schleswig-Holstein aufgrund eines Antrags der Piratenfraktion beraten. Im Abgeordnetenhaus von Berlin gab es dazu einen interfraktionellen Antrag, der im März dieses Jahres einstimmig beschlossen wurde und nun vom Berliner Senat noch vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen, sprich: zu den Kommunalwahlen, umgesetzt wird. Es geht also. Falschen Erwartungen gilt es dennoch vorzubeugen. Auch mit einem Verzicht auf die Veröffentlichung von Wohnanschriften wird keine absolute Sicherheit für die Bewerberinnen und Bewerber geschaffen. Jedoch steigt mit einer Änderung der Kommunalwahlordnung dahin gehend die Hürde, die Privatanschrift herauszubekommen. Aus Sicht meiner Fraktion wäre es sinnvoll und auch ausreichend, wenn Bewerberinnen und Bewerber in der Bekanntmachung der Wahlvorschläge nach ihrem Wohnsitz örtlich nur über eine Nennung der Postleitzahl zugeordnet werden könnten und im Weiteren eine Erreichbarkeitsanschrift anzugeben wäre, sodass eine Auskunftssperre nach dem Bundesmelderegister künftig nicht mehr notwendig wäre. Mit einer solchen Regelung könnte nicht nur dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, sondern insbesondere auch dem daraus abgeleiteten Schutz auf informelle Selbstbestimmung entsprochen werden. Ob die Sächsische Staatsregierung das Anliegen zielführend aufgreift, bleibt abzuwarten. Wir Grüne finden, dass der Leipziger Stadtrat mit einem deutlichen Votum Sie, Herr Oberbürgermeister Jung, in Ihren Bemühungen gemeinsam mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag unterstützen sollte, die Staatsregierung von der Notwendigkeit der Änderung der Sächsischen Kommunalwahlordnung im gerade beschriebenen Sinne zu überzeugen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte stimmen Sie unserem Antrag zu; denn das Stück mehr an Sicherheit könnte potenzielle Bewerberinnen und Bewerber, die vielleicht gerade wegen der Veröffentlichung der Privatanschrift bislang noch skeptisch sind, von der Teilnahme an den nächsten Kommunalwahlen überzeugen. Vielen Dank. (Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister Prof. Fabian) Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke, Herr Elschner. - Wird weiterhin das Wort gewünscht? Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Grünen ist richtig, aber er greift zu kurz. Deswegen lassen Sie mich dazu ein paar Worte sagen. Es gibt durchaus ein Interesse des Wählers, zu wissen: Wo kommt der, den ich da wählen soll, her? Ich denke, das wird im Interesse vieler Leipzigerinnen und Leipziger sein, wenn sie ihre Entscheidung bei der Kommunalwahl für einen Kandidaten treffen oder auch nicht. Dass dafür die Wohnanschrift in Gänze veröffentlicht werden muss und nicht nur der Ortsteil, aus dem der Kandidat kommt, dafür gibt es sicherlich viele Gründe. Aber dass ausgerechnet Sie, liebe Freunde von den Grünen, die Transparenz im Interesse des Wählers als Argument in Ihrem Antrag überhaupt nicht anführen und gegen alle Gründe abwägen, die für den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sprechen, das überrascht mich schon. Sie haben sich entschlossen, diesen Antrag zu stellen - ich zitiere -: Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den letzten Monaten gegen politisch aktive Personen im privaten Umfeld Anschläge, Sachbeschädigungen etc. bekannt geworden sind … Das ist doch das Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nicht die Veröffentlichung der Wohnanschriften. Es ist die Art von Kultur, die in dieser Stadt Einzug gehalten hat. Es ist die Art von Gewalt, die von breiten Rändern des politischen Spektrums in dieser Stadt immer wieder zu erleben ist. Und es ist der Umgang mit politisch gewählten Vertretern und Repräsentanten der Leipziger Stadtbevölkerung. Das ist das, worüber wir reden müssen. Es geht nicht darum, möglicherweise völlig intransparent gegenüber dem Wähler am Tag der Wahl zu werden. Ich darf an dieser Stelle an den Antrag aus dem Januar erinnern, den Sven Morlok und ich gestellt haben, um hier eine breite Debatte über politisch motivierte Gewalt zu ermöglichen. Wir würden uns freuen, wenn uns demnächst dazu ein Verwaltungsstandpunkt vorgelegt würde, zu dem wir dann auch Stellung beziehen können. Vielen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke schön. - Wird weiterhin das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. S e i t e | 14 Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es war eine knappe Mehrheit dafür. Der Antrag ist angenommen. 16.6 Seniorenwohnanlage „Amalie“, Schongauer Straße 41 (VI-A-02378) Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann Einreicher: Stadträtin Carola Lange 16.6.1 dazu VSP (VI-A-02378-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Frau Lange. Stadträtin Lange (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Jens Lehmann und ich möchten Sie von der Auffassung überzeugen, dass es nur im Ermessen des Stadtrates liegt, auf einer Fläche von 0,3 Prozent des bestehenden B-Plans Nr. 170 die Nutzungsart zu ändern. Wir wollen nicht etwa anstatt einer gewerblichen Nutzung eine reine Wohnnutzung. Anstatt der zusätzlichen Boardinghausnutzung, welche ebenfalls aufgrund der Ausstattung und der Dauer sehr wohnungsähnlich angelegt ist, soll die Anlage für betreutes Wohnen - also kein normales Wohnhaus oder Ähnliches - zugelassen werden. Die Verwaltung hat schon 1994 im Sondergebiet nicht nur das reguläre Beherbergungsgewerbe in Hotelform, sondern auch die unstrittige, deutlich auf längeren Aufenthalt und damit wohnungsorientierte Angebotsform des Boardinghauses ausdrücklich zugelassen. Wer von Ihnen hat den B-Plan genauer geprüft? Steht da nicht auch drin: „Im Sondergebiet S02 ist ausschließlich die Nutzung Freizeitbad zulässig“? Schließen wir jetzt das seit über zehn Jahren bestehende, 1.000 Quadratmeter große Fitnessstudio, weil diese Nutzungsart nicht exakt aufgeführt ist? Oder: Im Sondergebiet Einkaufszentrum ist eine Zahl von drei Vollgeschossen festgesetzt. Wieso haben dann die Parkhäuser fünf Ebenen? Ist nicht auch unser Bürgeramt im vierten Geschoss? Es ist erstaunlich, dass von der Beschlussfassung zum B-Plan Nr. 2 bis zum heutigen Zeitpunkt dies keinem Stadtrat aufgefallen ist. Und da sind sie wieder, die Gerüchte, dass das PC zu groß und zu hoch gebaut wurde. Hat die Verwaltung sich wirklich mit der B-PlanFestsetzung auseinandergesetzt oder nur mit der „Amalie“? Wie gesagt: Eine Änderung des B-Plans ist ohne Weiteres städtebaulich vertretbar, da entsprechend Flächennutzungsplan ein Wohngebiet direkt angrenzt. Die anderen Flächen bzw. Nut- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 zungen werden in keiner Weise durch das Sondergebiet 1 eingeschränkt. Der Status eines Mischgebietes ist für die „Amalie“-Wohnanlage ausreichend, um gute Lebensbedingungen zu gewähren. Ich möchte einen Ausschnitt aus der Petition zitieren, damit sie nicht umsonst unserem Antrag angehängt wurde: Es ist ein Zuhause auf Zeit, sowohl für die hier mitten unter uns wohnenden BMW-Mitarbeiter als auch für uns Senioren. Wir können Ihnen versichern, dass viele hier logierenden Senioren die Anlage nicht so lange genutzt haben wie die BMW-Mitarbeiter. Deren längerfristiger Aufenthalt wird von deren Arbeitgeber bestimmt, unser Aufenthalt vom lieben Gott. Dem gefällt es, die Senioren oft schon nach kurzer, aber angenehmer Verweildauer in diesem Haus zu sich zu rufen, bei einem Durchschnittsalter der hochbetagten Herrschaften von 85 Jahren wohl auch verständlich. Solch hochbetagten Senioren eine derartige Duldungsverfügung zu schicken, zeugt … von einer absoluten Respektund Verantwortungslosigkeit gegenüber diesen Bürgern. So weit das Ehepaar Tippelt. Wir möchten mit unserem Antrag die Ursache der über 130 Räumungsklagen beheben und Rechtssicherheit herstellen. Den hochbetagten Bewohnern ist es nun einmal nicht zuzumuten, sich eine neue Bleibe zu suchen. Ich frage Sie, was daran so falsch ist. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist wahrlich eine schwierige Entscheidung. Auf der einen Seite steht, wie bereits vorgetragen, die Situation der älteren Menschen, die in dieser Seniorenwohnanlage leben. Ich denke, dass jeder von uns hier verstehen kann, dass diese Menschen auch weiterhin dort leben wollen. Auf der anderen Seite hat eine Legalisierung durch eine Änderung des Bebauungsplans natürlich auch Folgen. Zum einen könnte dieses Beispiel Schule machen nach dem Motto: Ich baue erst einmal etwas. Wenn es keiner merkt, habe ich Glück gehabt, und hinterher wird es legalisiert. Ich denke, das kann nicht der Umgang sein, den wir in einem Rechtsstaat haben sollten. Zum an- S e i t e | 15 deren hätte eine Änderung in diesem Bebauungsplan auch Folgen für benachbarte Flächen in diesem Gebiet. Wenn die entsprechende Nutzungsänderung beschlossen würde, könnte das zu Konflikten mit dem Gewerbe führen, welches wir in diesem Gebiet jetzt schon haben oder das wir nach den vorhandenen Plänen zukünftig dort ansiedeln wollen. Für diese missliche Situation gibt es keine einfache, logische Lösung. Allerdings hat die Verwaltung mit ihrem bisherigen Handeln zumindest angedeutet, auf welchem Weg man zu einer Lösung kommen kann. Sie hat zunächst einmal die Vollstreckung der Nutzungsuntersagung bis zur gerichtlichen Klärung ausgesetzt. Damit ist eine gewisse Zeit gewonnen. Es kann natürlich passieren, dass das Ergebnis im Rahmen der gerichtlichen Klärung ist, dass eine Nutzungsuntersagung zu erfolgen hat oder diese nicht rechtswidrig ist und dann die Nutzung untersagt wird. Dann müssten rein formal die Bewohnerinnen und Bewohner die Anlage verlassen. Ich weiß, dass wir heute nicht etwas anderes beschließen können. Meine Bitte und mein Appell an die Verwaltung ist aber, wenn ein Urteil in dieser Form erginge, wie ich es gerade eben skizziert habe, nicht einen Automatismus in Gang zu setzen und nach Bestandskraft des Urteils mit der Nutzungsuntersagung fortzufahren, sondern dann noch einmal innezuhalten und zu überlegen, welche anderen Möglichkeiten bestehen, um den Interessen der Menschen, die dort leben, entgegenzukommen. - Vielen Dank. (Übernahme der Sitzungsleistung durch Oberbürgermeister Jung) Oberbürgermeister Jung: Bevor Herr Keller, Herr Grosser und Frau Wohlfarth zu Wort kommen, bitte ich Frau Dubrau, die Angelegenheit noch einmal aus Ihrer Sicht darzulegen. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, Kolleginnen und Kollegen sowie Gäste auf der Tribüne! Ich möchte einen Satz voranschicken: Zum einen reden wir hier über ein Vorhaben, was eine illegale Nutzung eines Gebäudes beinhaltet, also eine Nutzung, die nicht mit einer Baugenehmigung unterlegt ist. Ich denke, das sollten wir bei dem ganzen Verfahren im Kopf haben. Dass ein Investor damit natürlich auch Geld verdient, ist ganz logisch. Auf der anderen Seite - insofern befinde ich mich in dem gleichen Konflikt, den Sie, Herr Morlok, eben dargestellt haben - wohnen dort ältere Herrschaften. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Ein Rückblick. Sie haben den Antrag 1258 im letzten Jahr beschlossen und damit zum Ausdruck gebracht: keine förmliche Änderung des Planungsrechtes. Sie haben den Alternativvorschlag der Verwaltung mit Mehrheit beschlossen und uns beauftragt - ich zitiere -: mit dem Eigentümer die Verhandlungen weiterzuführen, um zu versuchen, eine möglichst einvernehmliche Lösung herbeizuführen, welche einerseits die Belastungen für die Senioren den Umständen entsprechend so gering als möglich hält und die andererseits den planungs- und baurechtlich anzuwendenden Rechtsvorschriften genügt. Das ist ein Knoten, den man relativ schwer auflösen kann. Aber wir leben in einem Rechtsstaat. Es gibt solche Möglichkeiten vom Grundsatz her. Wir haben diesen Auftrag angenommen und diesen, soweit vom Gesetz möglich, auch ausgeführt. Das heißt: Wir haben im letzten Jahr - das haben wir Ihnen berichtet - mit dem Eigentümer eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen, in der festgehalten ist, dass der Eigentümer sich verpflichtet, keine weiteren Mietverträge zum Dauerwohnen abzuschließen und sich um ein Grundstück für einen Ersatzneubau zu kümmern. Das ist genau das Thema, was eben Herr Morlok ansprach, nämlich von vornherein eine Lösung zu finden und einen Umzug in Ansatz zu bringen. Damit wird zwar ein Umzug unumgänglich, allerdings ohne die ungewisse Suche nach einer neuen Bleibe und allem, was dazugehört. Die Stadt hat sich verpflichtet, die Vollstreckung der Nutzungsuntersagung gegen den Eigentümer und damit auch die Duldungsverfügung an die Mieter bis mindestens zur erstinstanzlichen gerichtlichen Klärung über die Zulässigkeit des Verfahrens auszusetzen. Das heißt: Wir geben damit den Mietern bis dahin maximale Sicherheit. Wir haben die Bewohner darüber informiert. Es konnte erreicht werden, dass sie längerfristig, während der Dauer des Klageverfahrens, dort wohnen bleiben können. Der Eigentümer muss für den Fall, dass das Gericht seine Nutzung für rechtswidrig hält - davon gehen wir aus; aber Sie wissen, Gerichte sind frei in ihrer Entscheidung -, einen Ersatzstandort für einen Umzug vorbereiten. Der Vorgang liegt derzeit noch im Widerspruchsverfahren bei der Landesdirektion, da der Eigentümer bisher noch keine Widerspruchsbegründung eingereicht hat. Irgendwann führt man das Verfahren auch ohne Vorliegen dieser Begründung fort, wobei die Zeitspanne für das Einreichen der Widerspruchsbegründung ziemlich großzügig bemessen ist. Da noch keine Widerspruchsbegründung seitens des Eigentümers vorliegt, gibt es auch noch keinen Widerspruchs- S e i t e | 16 bescheid vonseiten Landesdirektion. Insofern ist auch das Gerichtsverfahren noch nicht anhängig. Wenn es dann aufgenommen wird, dauert es bis zur erstinstanzlichen Entscheidung erfahrungsgemäß ziemlich lange. Die Stadt hält ihren Teil der Vereinbarung ein. Sie prüft aber auch regelmäßig, ob keine Neuvermietungen stattfinden, abgesehen von den genehmigten Boardinghausnutzungen. Bisher war das okay. Bei unserer letzten Prüfung - das ist ein Abgleich der Mieterliste, die wir vom Eigentümer bekommen haben, mit der Liste des Einwohnermeldeamtes - haben wir gestern allerdings eine erhebliche Differenz festgestellt. Wir können auf die Schnelle nicht prüfen, was für Verträge das sind, wundern uns aber, dass unter den Boardinghausnutzern die Jahrgänge 1920 bis 1930 vertreten sind und dass ein Boardinghausbesitzer eine Anmeldung beim Amt hat. Aber dazu kann ich heute keine weiteren Aussagen machen. Wir müssen diesen Vorgang natürlich prüfen. Wir werden uns an den Eigentümer wenden und ihn bitten, den Sachverhalt darzulegen, und werden dann kontrollieren, ob das Dargelegte auch den Tatsachen entspricht. Wir haben dem Eigentümer auch ein in der Nähe gelegenes Grundstück angeboten. Wir hatten mit dem Eigentümer dieses Grundstücks vereinbart, dass, wenn der Eigentümer der „Amalie“ Interesse an diesem Grundstück haben sollte, es zu einem Verkauf an ihn kommen kann. Der Eigentümer der „Amalie“ hat dieses Grundstück jedoch nicht in Betracht gezogen, obwohl eine seiner Hauptaussagen bisher war, dass er ein Grundstück in der Nähe bevorzugt. Er hat sich in der Zwischenzeit andere Grundstücke angeschaut, Grundstücke, die auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Wir haben dazu städtebauliche Stellungnahmen abgegeben, ob das jeweilige Grundstück geeignet ist oder nicht. Bisher ist uns allerdings nicht bekannt, dass es an irgendeiner Stelle schon Baumaßnahmen gibt. An dieser Stelle möchte ich noch auf einen anderen Fall aus der jüngsten Vergangenheit hinweisen, nämlich das Senioren- und Pflegeheim für schwerstkranke ältere Bürger in der Waldstraße. Dieses Heim ist umgezogen in ein anderes Objekt, und zwar ohne dass irgendjemand hier darüber gesprochen hat. Sicher war das auch für diejenigen, die dort gewohnt haben, insbesondere für die Schwerstpflegefälle, eine schwierige Vorstellung, in ein anderes Objekt ziehen zu müssen. Aber die allermeisten haben es mitgemacht. Inzwischen sind sie an ihrem neuen Standort froh und glücklich und können dort in Ruhe weiterleben. Solche Fälle kommen vor im Leben. Sie sind nicht alltäglich, aber es gibt sie. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass Ihr Antrag Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 eigentlich dem Anliegen entspricht - das ist eben noch einmal sehr intensiv dargestellt worden -, den konkreten Bewohnern einer Seniorenwohnanlage zu helfen, ihnen persönlich den dauerhaften Verbleib zu ermöglichen. Genau das ist aber etwas, was ein B-Plan nicht kann. Die Kategorie in einem B-Plan heißt „Wohnen“. An der Stelle ist es völlig egal, was für ein Wohnen das ist. Eine dauerhafte Festsetzung „dieses und nur dieses Heim mit diesen Bewohnern“ oder „nur diese seniorengerechte Anlage“, die gibt es nicht. Sorry! Das ist „Wohnen“. Selbst wenn das festsetzbar wäre, könnte theoretisch gesagt werden: Diese Bewohner ziehen aus, und diese Wohnungen werden jetzt als solche vermietet. - Das ist zulässig. Das heißt: Das Instrument des B-Plans greift hier nicht. Da mit dem heutigen Antrag sowie mit der wichtigen Angelegenheit des Stadtbezirksbeirates Ost sowie mit der aus der letzten Ratssitzung verwiesenen Petition, die als Beratungsmaterial dem heutigen Antrag beigefügt ist, dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit dem Antrag vom Juli letzten Jahres und zudem der Stadtrat die Verwaltung bereits im Juli 2015 mit einem alternativ beschriebenen Weg beauftragt hat, kann mangels Sachverhaltes auch keine neue Verwaltungsmeinung vorliegen; denn es hat sich effektiv nichts geändert. Dieser Standort ist insbesondere auch unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen, teilweise überörtlichen Bedeutung, mehrerer im Gebiet vorhandener Einrichtungen sowie einem immensen Zielverkehr und Verkehrsaufkommen sowohl über die direkt angrenzende Bundesstraße B 6 als auch innerhalb des Gebietes als Sondergebiet mit der festgesetzten Nutzung für Beherbergungsgewerbe ausgewiesen, nicht aber als Wohnstandort geeignet. Ich denke, es liegt auch in unserer gemeinsamen Verantwortung, für einen ausgewiesenen Gewerbestandort keine kleine Insel zu schaffen; denn diese wäre für sich nicht lebensfähig. Der Standort stellt nun einmal keine integrierte Wohnlage dar, deren Entwicklung städtebaulich gefördert werden kann. Sowohl der vom Stadtrat 1999 beschlossene Stadtentwicklungsplan Gewerbliche Bauflächen als auch der 2015 von Ihnen festgeschriebene Flächennutzungsplan halten an der Ausweisung des benachbarten Gebietes als Gewerbestandort fest. Das direkt angrenzende Sondergebiet Möbelmarkt wird nun ebenfalls realisiert; die Baugenehmigung ist schon erteilt. Selbst wenn die festgesetzten Gebiete eingeschränkte Gewerbegebiete wären, würde doch eine Wohnnutzung des streitbefangenen Vorhabens einen Fremdkörper darstellen, der einer geordneten und planvollen städtebaulichen Entwicklung unter Abwägung wechselseitiger Belange entgegensteht. Wollen wir das? S e i t e | 17 Daran ändert auch das vorgelegte Lärmgutachten des Ingenieurbüros nichts. Das Gutachten unterstellt richtigerweise, dass die Seniorenwohnanlage, so sie denn planungsrechtlich zulässig wäre, aufgrund der Umgebung nur dem minderen Lärmschutz einer Mischgebietsnutzung unterläge. Diese ist jedoch explizit mit und seit der Aufstellung des Planes kein Planungsziel. Eine reine Lärmbetrachtung ist - das hatte ich bereits dargestellt - nur ein Aspekt einer planerischen Gebietsfestsetzung. Es gilt weiterhin - das wurde schon mehrfach ausgeführt -: Es handelt sich beim Gebiet des B-Plans Nr. 170 um eine sinnfällige Zuordnung von Gewerbe, Sport und Beherbergungsgewerbe, nicht aber um einen anzustrebenden Wohnstandort. Bei der planungsrechtlichen Zuständigkeit kann auch nicht auf eine bestimmte Dauer des Betriebes einer einzelnen konkreten Einrichtung oder gar eines bestimmten Alters von Bewohnern dieser Einrichtung abgestellt werden. Planungsrechtlich dauerhaft wäre - das hatte ich schon gesagt - nur die Kategorie „Wohnen“, die sich aber perspektivisch auch anders als beabsichtigt ausformen könnte und dann im Konflikt zum Gewerbegebiet stünde, was gegebenenfalls - auch dieses hatte ich Ihnen mehrfach gesagt Entschädigungsforderungen an die Stadt nach sich ziehen könnte. Dieses Szenario ist nicht ausgeschlossen; denn das Gewerbe würde bei Inanspruchnahme seines bisherigen Baurechts beeinträchtigt werden. Wir sollten uns dies durch den Kopf gehen lassen und überlegen, ob das wirklich die Zielrichtung ist, die wir wollen. Zu berücksichtigen ist auch, dass genau diese gewerblichen Entwicklungsperspektiven des gesamten Bereiches durch den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig im vergangenen Jahr bestätigt worden sind, also im gleichen Zeitraum, als die Diskussion zur „Amalie“ schon lief. Eine wohnähnliche Nutzung ist mit dieser Zielrichtung nicht zu vereinen. Das direkte Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ist typischerweise mit Interessenkollisionen verbunden, die durch das vorliegend beschlossene Planungsrecht und den damit verbundenen Ausschluss von Wohnen gerade verhindert werden sollen. Das Gebiet hat sich auch insgesamt nicht abweichend von der dem B-Plan zugrunde liegenden planerischen Zielstellung entwickelt. Aus städtebaulichen Gründen, die nötig sind, um einen BPlan aufzustellen oder zu ändern, besteht kein Anlass auf Planänderung. Hierbei stellt sich, so wie im Juli letzten Jahres bereits dargestellt, für den Stadtrat als Satzungsgeber auch die Frage, ob er einen Verstoß gegen das von ihm gesetzte und abgewogene Planungs- und Baurecht nachträglich legalisieren will. Herr Morlok, Sie haben eben schon betont, welche Außenwirkung das haben könnte. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Hinzu kommt, dass Sie, würden Sie heute anders entscheiden, einerseits die Kontinuität Ihres eigenen Beschlusses aus dem Jahr 2015 und die bisher eingeleiteten Verfahren ins Gegenteil verkehren würden und andererseits nicht darüber entscheiden würden, ob die Bewohner in der „Amalie“ bleiben dürfen oder nicht. Einen BPlan mit einem bestimmten Ziel aufzustellen, heißt ja nicht, dass dieses Ziel auch erreicht wird. In einem B-Plan-Verfahren sind unter anderem die Ihnen hier wiedergegebenen Abwägungen vom Planungserlass bis zur Abwägung der unterschiedlichen Belange anzustellen und ob ein solcher B-Plan aufgestellt und rechtssicher ich betone: rechtssicher - zum Satzungsbeschluss gebracht werden kann. Zum Abschluss noch ein Wort zu dem, was in der heutigen Presse erwähnt wurde, nämlich eine Liste mit Anlagen für betreutes Wohnen. Ich hatte im Fachausschuss für Stadtentwicklung vor einigen Wochen bereits darüber informiert. Diese Liste wird vom Bauaufsichtsamt als Objektliste zum betreuten Wohnen und zur Altenpflege derzeit in qualifizierter Form neu erstellt. Zur Frage, wie sie zustande gekommen ist, nur so viel: Es gab vor mehreren Jahren eine Anfrage vom Land: Wo gibt es bei euch Wohn- bzw. Betreuungsanlagen für ältere Bürger, und für welche liegt euch, dem Amt, eine Baugenehmigung vor? Diese Liste ist damals von einem Praktikanten zusammengestellt worden und dann ans Land gegangen. Danach hat sich niemand mehr um diese Liste gekümmert, auch weil es Aufgabe der Bauaufsicht ist, sich um neue Verfahren zu kümmern, und weil die Aussage, dass dem Amt keine Baugenehmigung vorliegt, nicht bedeutet, dass es tatsächlich keine Baugenehmigung gibt. Es gibt inzwischen eine Gesetzesänderung, die besagt, dass nicht mehr wie früher die Bauaufsicht alle Baugenehmigungen aufzuheben hat, sondern das liegt jetzt in der Verantwortung des Eigentümers. Aufgrund der Anfrage der Presse haben wir diese Liste jetzt noch einmal hervorgeholt und auf Aktualität geprüft. Dann haben wir alle Eigentümer angeschrieben und sie gebeten, uns ihre Baugenehmigungen pflichtgemäß vorzulegen. Wir haben das planungsrechtlich schon vorab geprüft. Keines dieser Objekte liegt in einem Gewerbegebiet. Alle Objekte liegen in Wohnbereichen. Man kann also zunächst einmal davon ausgehen, dass derartige Konflikte nicht auftreten. Zu bauordnungsrechtlichen Fragen möchte ich mich jetzt noch nicht äußern. Das kann man erst sagen, wenn man die Details kennt. Das heißt also: In den Broschüren, die vom Sozialamt herausgegeben werden, sind keine Angebote vonseiten des Amtes, sondern nur Angebote von privaten Anbietern enthalten. Wir sind dabei, diese Stück für Stück zu prüfen, und wer- S e i t e | 18 den Sie natürlich in den nächsten Ausschüssen noch einmal darüber informieren. Insofern bitte ich Sie, sich dieses Verfahren noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen und den Verfahrensweg, den Sie im vergangenen Jahr angestrebt haben, auch in dieser Richtung weiterzugehen. - Ich bedanke mich. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste! Mit der Petition 2548, unterschrieben von 3.500 Petenten, liegt uns ein von der Stadt Leipzig mitverursachter Problemfall vor. Diesen zu lösen, wird höchste Zeit. Das sollte jetzt endlich in Angriff genommen werden. Als Gründe sprechen nicht allein die rechtliche oder die soziale, sondern vor allem die menschliche Dimension und der daraus folgende Ermessensspielraum für sich. Wenn seitens der Stadtverwaltung ein Wille ist, dann findet sich garantiert auch ein Weg. Im Einzelnen. Im Bebauungsplan ist ein sogenanntes Boardinghaus genehmigt worden, das, wie in der Petition ausgeführt, die gleichen oder zumindest ähnliche Eigenschaften aufweist wie die derzeitige Nutzung als Seniorenwohnund -pflegeanlage. Liest man den Bebauungsplan allerdings strikt nach Buchstaben, steht dort nichts von einer Seniorenwohnanlage. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ließ 2010 eine Liste von einem Praktikanten erstellen, die offenbar nicht unterschrieben war. Das wundert mich sehr. Die Stadtverwaltung muss noch einmal nachforschen, wer dafür verantwortlich ist. Diese Liste enthielt 58 Objekte für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf, davon immerhin 13 Objekte, die keine Baugenehmigung hatten, darunter auch die „Amalie“. Die AfD-Fraktion fragt sich nun, aus welchem Grund die Stadtverwaltung so tut, als hätte sie jahrelang von nichts gewusst. Hat man in den anderen zwölf Objekten mit insgesamt 1.333 Wohneinheiten inzwischen alle Betreuten gekündigt, oder hat man die Bebauungspläne geändert? Will man die Baugenehmigungen nun nachträglich erteilen? Bis heute ist nicht bekannt, ob die jeweiligen Baugenehmigungen vorliegen. Frau Dubrau sagte zwar, sie hätte sich jetzt gekümmert; aber es scheint noch kein Rücklauf eingegangen zu sein. Bei gleichem Recht für alle müssten dann auch einige andere Pflegeeinrichtungen geschlossen werden, was völlig inakzeptabel wäre. Das beträfe Objekte wie zum Beispiel Pfeiffers Hof, Maricura, Forum Leipzig-Lindenau, Residenz am Zoo, das Blaue Palais. Hier alle aufzuzählen; würde jetzt zu lange dauern. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Die derzeitige Situation lässt nur wenige Handlungsmöglichkeiten zu. Dazu gehört der von der Stadt angebotene Weg, in der Nähe, aber außerhalb des Bebauungsgebietes einen Ersatzneubau zu schaffen. Dies sieht meine Fraktion als die teuerste Variante an, weil man Strukturen wie gedämmte Fenster, Alzheimer-Stationen, Aufenthaltsräume, Wohnräume und Pflegedienste wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie zurückbauen und diese Strukturen und Räumlichkeiten neu bauen müsste. Zudem würde keine einzige, in Leipzig dringend gebrauchte Wohneinheit für Senioren zusätzlich geschaffen. Besser kann man Steuergelder nicht verschwenden. Die Duldung bzw. die nachträgliche Bewertung des derzeitigen Zustands als Gewohnheitsrecht unter Eingeständnis von Fehlern der Stadtverwaltung, die auch noch jahrelang für diese Anlage als Seniorenwohnheim geworben hat, ist aber auch nicht befriedigend. So bleibt aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion nur, den Bebauungsplan so zu ändern, dass er für alle akzeptabel und auf Dauer ausgelegt werden kann. Einen Ausschnitt aus dem Bebauungsplan herauszulösen und diesen als Gewerbemischgebiet auszuweisen, wäre daher der richtige Ansatz. Deshalb wird die AfD-Fraktion für den Antrag von Frau Lange und Herrn Lehmann stimmen und dafür werben, dass alle Stadträte sich unserer betagten und pflegebedürftigen Bürger annehmen, nicht zuletzt auch aus Kostengründen. - Ich danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Ich bin nicht Mitglied des Bauausschusses. Daher will ich Ihnen die Dinge aus der Sicht eines normalen Bürgers darstellen. Ich würde meinen Beitrag mit dem Titel „Die gekränkte Stadtverwaltung“ überschreiben. Es war einmal ein Unternehmer, der die Unaufmerksamkeit der Stadt ausnutzte. Er wandelte ohne baurechtliche Grundlage ein Haus zu einem Altenheim um. Als aber die Stadt bemerkte, dass sie selbst lange geschlafen und dieser böse Unternehmer ihren Tiefschlaf ausgenutzt hatte, wurde sie sehr, sehr böse und befahl dem Missetäter, alles rückgängig zu machen. Nun hatten sich aber schon sehr viele alte Leute in diesem Haus eingemietet, und die waren überhaupt nicht damit einverstanden, weil sie dann nämlich ausziehen müssten. Der Unternehmer nutzte diesen Protest und hatte schon wieder die Nase vorn, weil er die alten Leute als Geiseln nutzen konnte. Die Stadt stand plötzlich öffentlich als Bösewicht da. Alle Welt rügte sie dafür, dass sie die Alten S e i t e | 19 verjagen will. Weil die Stadt aber sehr, sehr gekränkt war und deshalb auch nicht mehr klar denken konnte, hielt sie an ihrem Befehl gegenüber dem Unternehmer fest. Weil die öffentlichen Stimmen des Unmuts über den geplanten Rauswurf der alten Leute aber immer lauter wurden, wollte sie ein Zeichen setzen. Sie genehmigte das weitere Wohnen der alten Leute, bis ein Gericht zwingend feststellt, dass der Unternehmer die Hausnutzung rückgängig machen muss. Weil die Stadt zwar geschlafen hatte, aber trotzdem im Recht ist, wird der Richter ihr dieses Recht auch geben. Nur müssen dann auch die Alten raus. Damit, so glaubt die Stadt, ist der Schwarze Peter nicht mehr bei ihr, zumal sie dem bösen Unternehmer ja gesagt hat, er solle ein neues Haus bauen oder ein anderes finden, wohin dann die Alten könnten. Wie es den Geiseln bzw. den alten Leuten bei diesem Deal ging, wurde von allen Seiten ignoriert. Plötzlich kommen zwei Stadträte daher, die eine einfache Lösung wollen, die zwar schwer umsetzbar ist, aber den Alten hilft. Die Stadt solle das Haus aus dem bestehenden B-Plan ausgliedern. - Das ist übrigens gemäß B-Plan keine Insellage, sondern eine Randlage. - Dieser Vorschlag bedeutet aber, dass sich der böse Unternehmer noch mehr ins Fäustchen lachen kann, und das will die gekränkte Stadt auf keinen Fall. Deshalb prasselt ein Geschrei über die beiden Stadträte nieder, nur weil es zwei Don Quichottes gibt, die es gewagt haben, am Willen der Stadt für eine gute Lösung zu zweifeln. Es wurde ein Popanz an rechtlichen und finanziellen Risiken aufgeblasen, der sich, wenn man ihn genau betrachtet, als Luftblase herausstellt. Schadensersatzforderungen als finanzielle Risiken für die Stadt werden ins Spiel gebracht, die aber bei Lichte gesehen kleiner sind als die bereits eingetretenen moralischen Schäden für uns alle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich liebe die Geschichte von Don Quichotte, der sich auf aussichtslosem Posten dennoch für das Gute einsetzte und dafür kämpfte. Deshalb werde ich dem Antrag der beiden Stadträte gerne zustimmen, und ich rufe Sie auf, das Gleiche zu tun. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Gäste! Liebe Beigeordnete! Das Problem, das wir haben, hat wie immer zwei Ebenen. Deswegen ist es auch nicht so leicht zu lösen. Selbstverständlich möchte niemand, dass die alten Menschen in diesem Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Wohnkomplex sich noch einmal umgewöhnen müssen. Niemand will ihnen ihren wohlverdienten Lebensabend nehmen. Das will keiner von uns. Ich bin mir sehr sicher, dass das auf jeden Stadtrat hier zutrifft. Das Problem ist aber, dass wir Stadträte nicht nur für die Bewohner dieser Seniorenwohnanlage da sind. Das macht es nicht einfacher, und das bringt uns auch in Rechtfertigungszwang. Moralisch wäre es völlig richtig, die Bewohner dort zu belassen. Rechtlich und aus städtischer Perspektive stellt sich das Ganze anders dar. Wir sind als Stadträte Vertreter aller Bürger dieser Stadt. Es sind mehr Interessen - so leid es mir tut, das sagen zu müssen - zu berücksichtigen als nur die Interessen der Bewohner der „Amalie“ oder des Betreibers. Das heißt: Wir entscheiden immer im Rahmen eines Interessenausgleichs. Dieser findet an der Stelle nicht zwischen Geiseln und der vermeintlich bösen Stadt statt - Herr Grosser, entschuldigen Sie, dass ich Ihre Wortwahl kritisiere -, sondern zwischen allen Bürgern, Selbstständigen, Bewohnern, Angestellten dieser Stadt. Es geht darum, eine möglichst rechtssichere Regelung zu finden. Die Forderung, die der vorliegende Antrag beinhaltet, ist das nicht; es tut mir sehr leid, das sagen zu müssen. Aber um das Recht kommen wir in dieser Stadt nicht herum. Das haben wir, damit sich alle daran halten. Es ist der Maßstab dafür, was richtig und was falsch ist, und für das, was machbar ist. Wenn es dort nicht machbar ist, dann ist es dort nicht machbar. Ich weiß, dass die Ansichten von Frau Lange und Herrn Lehmann dem entgegenstehen und sie es für machbar halten. Meine Fraktion betrachtet es in großen Teilen als nicht machbar, diesen B-Plan einfach zu ändern und damit zu sagen: Wir legalisieren das. - Nach unserem Verständnis sind wir gewählt, um für einen Interessenausgleich aller Bürger zu sorgen und Schaden von dieser Stadt abzuwenden. Eine Schadensersatzklage, wie wahrscheinlich sie auch immer sein mag, ist nicht ausgeschlossen. Auch das wäre ein Schaden für die Stadt. Bei den älteren Menschen, die dort wohnen, kann ich mich nur dafür entschuldigen, dass die Lage so ist, wie sie ist. Aber das ist nicht die Schuld der Stadträte und auch nicht die Schuld der Stadt. Wir reden immer davon, dass auch Unternehmer eine Eigenverantwortlichkeit haben und wir sie nicht permanent mit Regelungen, Vorschriften und abzuliefernden Formularen gängeln wollen. Wenn ein Unternehmer dieses Gewerbe betreibt und dort Menschen wohnen lässt, dann liegt das in seiner Verantwortung und nicht ausschließlich in unserer. S e i t e | 20 Es gibt auch einen Unterschied zwischen einem Boardinghaus und einer normalen Wohnnutzung. Ein Boardinghaus ist nicht dafür ausgelegt, dass man über Jahre dort wohnt. Es tut mir leid, ich kann das so nicht durchgehen lassen, wenn gesagt wird, das sei genau das Gleiche. Das ist es einfach nicht. Vor dem Hintergrund, dass der Unternehmer dort seiner Verantwortlichkeit nicht nachgekommen ist und bisher auch noch keine Regelung aufgezeigt hat, wie er das Problem vor allem für die Bewohner günstig lösen will, kann ich nur sagen, dass ich das Problem zwar sehr bedaure, aber wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Wir werden abwarten, wie die gerichtliche Entscheidung ausfallen wird. Wir bitten um Verständnis sowie um Ablehnung dieses Antrags. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Es gibt noch Wortmeldungen von Herrn Elschner, Herrn Lehmann und Herrn Riedel. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion hat im letzten Jahr den Verwaltungsstandpunkt der Stadtverwaltung unterstützt. Daraufhin kam es zu dieser Vereinbarung zwischen dem Verwalter und dem Betreiber der Wohnanlage. Das ist, glaube ich, der Status quo auch zum jetzigen Zeitpunkt, der die Interessen, Belange und Bedarfe der Senioren mit in den Blick nimmt und mit Sicherheit manches abmildert, wenn auch nicht jeden zufriedenstellt. Herr Grosser, es irritiert mich, wenn Sie davon sprechen, das wäre eine einfache Lösung. Das ist sie eben nicht, weil auch wir alle hier abwägen müssen. Es irritiert mich auch - Frau Baubürgermeisterin Dubrau hat es eben in ihrer Rede angesprochen -, dass der Vertragspartner möglicherweise gegen diese Vereinbarung verstoßen haben könnte. Ich mache mir momentan mehr Gedanken darüber, welche Folgen nun auf die Senioren in der Wohnanlage unmittelbar zukommen könnten. Hierfür haben wir, wenn die Vereinbarung tatsächlich rechtsunwirksam werden würde, noch gar keine Lösung. Meine Damen und Herren, unsere Fraktion unterstützt weiterhin den Kurs der Stadtverwaltung. Wir lehnen den Antrag der Stadträte Lange und Lehmann ab. Ich mache mir über die gerade erfahrenen Neuigkeiten eigentlich mehr Sorgen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Lehmann. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es ist fast alles gesagt, nur nicht von mir als einem der beiden Antragsteller. Mit meinem Gewissen ist der Umgang mit den betroffenen Bürgern, nämlich 130 älteren Menschen, absolut nicht vereinbar. Deshalb möchte ich noch einmal nachdrücklich für diesen Antrag werben, vielleicht nicht bei denjenigen, die ihn grundsätzlich ablehnen, sondern bei denjenigen, die vielleicht zweifeln und mit Enthaltung votieren können. Darum möchte ich bitten, nicht für mich und für Frau Lange, sondern für die Bürger, die dort wohnen. Es wurden jetzt viele Gründe genannt, warum das alles nicht geht. Ich glaube, eine Verwaltung kann sich auch einmal Gedanken machen, wie das zu verwirklichen ist. Ich bitte im Namen meiner Fraktion um namentliche Abstimmung. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Sehr geehrte Frau Wohlfarth, wenn Sie hier davon sprechen, wir seien für alle Bürger Leipzigs verantwortlich und müssten deren Interessen vertreten, ist das nahezu lächerlich. Die Petition hat 3.500 Unterschriften. Gehen Sie mal raus und reden Sie mit den Leuten! Die Mehrheit der Leipziger sagt: Die „Amalie“ muss bleiben. - Davon bin ich felsenfest überzeugt. Ich will es nicht ins Lächerliche ziehen, aber ein Boardinghaus ist gedacht für begrenztes Wohnen. Die Leute ziehen ein und wohnen dort, bis sie sterben. Das ist auch eine begrenzte Zeit. Macht es nicht so kompliziert, denkt an die alten Menschen und stimmt für diesen Antrag! Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich denke, die Argumente sind ausgetauscht. Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Antrags. Namentliche Abstimmung ist beantragt. Herr Leisner wird jeweils den Namen aufrufen. Zur Abstimmung steht der Beschlussvorschlag von Stadtrat Jens Lehmann und Stadträtin Carola Lange. Die Frage lautet: Stimmen Sie diesem Antrag zu, ja oder nein? (Namensaufruf und Votum) Die Voten der einzelnen Stadträte können Sie Anlage 1 des Verlaufsprotokolls entnehmen. Abstimmung: 29 dafür, 32 dagegen, 7 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schlage vor, jetzt eine Pause einzulegen und danach mit den Einwohneranfragen fortzufahren. (Unterbrechung) S e i t e | 21 Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, mit etwas Verspätung rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 10 auf: 10. Einwohneranfragen 10.1 Bescheid für den Beitragsanteil des Grunderwerbes nach der Erschließungsbeitragssatzung (VI-EF-02720) Einreicher: Horst Trenkel Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet. 10.2 Roma-Fahne am Neuen Rathaus hissen / Roma-Day (VI-EF-02724) Einreicher: Richard Gauch, Florian Illerhaus, Ricky Burzlaff Die Einreicher sind leider nicht anwesend. - Ich beantworte die Frage selbst. Die Frage „Hissen der Roma-Fahne“ haben wir schon einmal 2014 geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass uns das nicht als richtige Form erscheint, die Unterstützung der Stadt Leipzig zum Ausdruck zu bringen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war weniger die Frage, ob die von Ihnen vorgeschlagene RomaFlagge als internationale Roma-Flagge Anerkennung findet, als vielmehr der Umstand, dass die Beflaggung in der Stadt sehr sorgsam geregelt ist und wir zudem protokollarisch strikten Regeln unterliegen. Wir haben nur in sehr wenigen Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Regelungen zugelassen, so zum Beispiel am 10. März, als wir gemeinsam mit vielen Städten und Gemeinden die tibetische Flagge als Zeichen der Solidarität gehisst haben. Wir wollen es bei diesen wenigen Ausnahmen belassen, weil sonst die symbolische Wirkung auch an Kraft verliert. Wir gedenken alljährlich mit den Fraktionen des Stadtrates und dem Romano Sumnal am Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma der Opfer der nationalsozialistischen Diktatur mit einer Kranzniederlegung. Herr Sejdi, Vorsitzender des Romano Sumnal, hatte im Rahmen dieser Veranstaltung den Text der Roma-Hymne als Gedicht vorgetragen. Diese aktive Mitwirkung wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Die Beflaggung am Rathaus ist sehr, sehr eng zu handhaben. Ansonsten wissen wir die Grenzen kaum zu setzen. - So weit meine Antwort. Gibt es Nachfragen? - Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Der Anfrage ist zu entnehmen, dass ein Schreiben an Sie erging, was bis zum heutigen Tag nicht beantwortet wurde. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen. Warum ist dieses Schreiben, das ja Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 von vielen Personen und Persönlichkeiten unterschrieben wurde, nicht beantwortet worden? Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen heute nicht sagen. Das ist sehr ungewöhnlich. Angeblich gibt es einen Brief vom 9. November 2015. Dem muss noch ich einmal nachgehen. S e i t e | 22 dem Kulturamt und einem geeigneten Freien Träger einen Vertrag zur kulturellen Betreibung des Heinrich-Budde-Hauses mit einer Laufzeit von vorerst vier Jahren abzuschließen. Darin werden die kulturelle Nutzung der Liegenschaft entsprechend dem favorisierten Konzept und der Zuschuss der Stadt Leipzig für die institutionelle Förderung aus den Fördermitteln des Kulturamtes für die Freie Kultur festgeschrieben. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, ich bin ein bisschen überrascht. Da fragen mehrere Bürger Sie bzw. die Stadtverwaltung, warum ein Schreiben nicht beantwortet worden ist. Das ist eine konkrete Frage. Ich gehe davon aus, dass diese Sachen bei Ihnen im Amt recherchiert und Sie auf eine solche Stadtratssitzung entsprechend vorbereitet werden. Wenn eine solche Frage konkret und klar gestellt ist und Sie dann hier antworten müssen: „Das kann ich Ihnen heute nicht sagen“, dann läuft in Ihrem Umfeld etwas schief. Oberbürgermeister Jung: Das Gespräch hat auf jeden Fall stattgefunden. Warum es im Nachgang zu dem Gespräch nicht noch eine schriftliche Antwort gab, das kann ich Ihnen heute nicht sagen. Ihre nächste Frage zielt auf den Betreiber und ein tragfähiges Konzept. - Das laufende Interessenbekundungsverfahren der Stadt Leipzig geht von einer Konzeptentwicklung für die Betreibung des Hauses auf der Grundlage des jetzigen baulichen Zustandes aus. Ihre nächste Frage lautet: Wann stellt die Stadt Mittel für die Sanierung des Hauses in den Haushalt ein? - Das ist abhängig vom Abwägungsprozess im Rahmen der künftigen Haushaltsplanung. Sie müssen mir nachsehen, dass wir noch keine konkreten Aussagen treffen können, bevor wir nicht wissen, wer der Betreiber sein wird und mit welchem Konzept er das Haus betreiben wird. Zur letzten Frage: Wird die Sanierung im Einklang mit dem Nutzungskonzept des künftigen Betreibers erfolgen? - Selbstverständlich, unter der Voraussetzung, dass sich das favorisierte Nutzungskonzept unter Umsetzung bewährt. 10.3 Heinrich-Budde-Haus (VI-EF-02725) Einreicher: Irmgard Gruner, Gerd Klenk Frau Gruner und Herr Klenk sind hier anwesend. Willkommen! - Kollege Faber wird antworten. Bürgermeister Faber: Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Frau Gruner und Herr Klenk! Ihre Fragen zum Thema „Heinrich-Budde-Haus“ haben Sie nicht durchnummeriert. Deswegen würde ich sie jetzt noch einmal nennen. Wie ist der langfristige Plan der Stadt für das Heinrich-Budde-Haus? - Übergreifende Zielstellung ist die Betreibung einer kulturellen Einrichtung in Freier Trägerschaft unter Berücksichtigung der jetzigen baulichen Gegebenheiten im Haus sowie des Bedarfs und der kulturellen Angebotsstruktur in der Stadt Leipzig im Umfeld des Heinrich-Budde-Hauses und der GeorgSchumann-Straße. Ein Freier Träger soll auf der Basis der institutionellen Förderung ab 2017 die weitere kulturelle Nutzung des Budde-Hauses einschließlich kultureller Angebote für die und mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und des Stadtteils sichern. Im Ergebnis des noch laufenden Interessenbekundungsverfahrens ist vorgesehen, zwischen Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Gruner. Gruner (Einwohnerin): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Beigeordnete! Meine Damen und Herren! Ich bin mehr als enttäuscht über diese Antwort, Herr Beigeordneter Faber. Wir haben gefragt: Wie soll ein Betreiber ein tragfähiges Konzept entwickeln, ohne zu wissen, wie es baulich mit dem Haus weitergeht? Das ist doch die Hauptsache. Ihrer Antwort muss ich entnehmen, dass jetzt vier Jahre lang nichts weiter passiert. Überhaupt nichts! Erst wenn im Grunde genommen klar ist, was gebaut werden kann, wie es umgebaut werden kann und was alles reingesteckt werden muss, erst dann kann ein Betreiber wirklich seriös sagen: Soundso mache ich das. - Im Moment ist die zweite Etage geschlossen. In der ersten Etage dürfen 15 Personen, davon fünf Kinder, herumspringen. Im Parterre sind ein Saal für 80 Personen und ein Saal für 15 Personen. Ich denke, die Stadt sollte endlich einmal erklären, wie es mit dem Haus weitergehen soll, und nicht, wie ein Betreiber gefunden wird, der in diesem Haus, das im Moment wirklich in einem schlechten Zustand ist, irgendetwas Vernünftiges Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 auf die Beine stellen soll. Es muss endlich eine Lösung her. Dazu muss es eine Planung geben. Dann müssen auch Gelder eingestellt werden. In der Regel werden die Förderanträge bis September/ Oktober gestellt. In der Versammlung im Februar 2015 wurde versprochen, dass das ab 01.01.2016 läuft. Dem ist nicht so. Also: Ich bin mit Ihrer Antwort überhaupt nicht zufrieden. Bürgermeister Faber: Ganz so dramatisch ist es nicht, Frau Gruner. Immerhin - so die Auskunft des Kulturamtes von heute Vormittag - liegen schon fünf Interessenbekundungen vor. Offensichtlich scheint das Haus nicht so abschreckend zu sein, wie Sie es gerade geschildert haben, dass man nicht gewillt ist, es wieder in Besitz zu nehmen und ein entsprechendes Konzept zu entwickeln; erstens. Zweitens gibt es immer auch die Möglichkeit, dass ein Freier Träger die Mittel, die man investiv einsetzen müsste, selbst beschafft. Es ist nicht so, dass ausschließlich die Stadt den Bau fertigstellen muss, damit ein Betreiber dort einziehen kann und alles wird gut. Es gibt eben auch das Modell aus sich heraus. Es gibt viele Beispiele in Leipzig, wo das genau so passiert ist. Tut mir leid! Aber der augenblickliche Sachverhalt stellt sich für mich ein bisschen anders dar als die Dramatik, die Sie hier berichten. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Lieber Herr Faber! Wir haben das Thema seit einem halben Jahr in fast jedem Ausschuss thematisiert. Eine Frage ist für mich jetzt noch offen geblieben, weil wir das nur zu Protokoll gegeben haben, nämlich: Geben Sie allen Bewerbern jetzt noch in der Frist die Möglichkeit, sich das Haus anzusehen und es zu begehen, und stellen Sie die von Ihnen aufgestellte grobe Planung für mögliche investive Bedarfe den Interessenten zur Verfügung, damit sie ihre Konzepte ein Stück weit darauf aufbauen können? Können Sie das zusichern? - Weil uns die Bewerber nicht bekannt sind, waren wir so im Ausschuss verblieben. Bürgermeister Faber: Es hat mehrere Begehungen unterschiedlicher Interessenvertreter gegeben. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Das wird jedem angeboten, bevor er eine Interessenbekundung einreicht? S e i t e | 23 Bürgermeister Prof. Dr. Faber: Selbstverständlich. Ich denke, das ist normal. Richtig ist aber - das sage ich all jenen, die diesen Sachverhalt nicht ganz so gut kennen -, dass wir es mit einer Immobilie zu tun haben, die einmal als Wohnhaus gebaut worden ist und dessen Nachnutzung als kulturelle Einrichtung durchaus Schwierigkeiten in sich birgt, und zwar unabhängig vom jetzigen baulichen Zustand. Würde man alle Forderungen erfüllen wie Fluchtwege, Brandschutz usw., müsste man das Haus deutlich verändern. Die Frage ist, ob dieser historische Bau dann noch das Heinrich-BuddeHaus ist, so wie wir es uns wünschen. Das ist das sage ich jetzt mal so frei - schon eine Schwierigkeit, die dem Haus selbst innewohnt. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. So weit die Antwort. 10.6 Auftreten rechtspopulistischer und rechtsextremer Verlage auf der Buchmesse (VI-EF-02734) Einreicher: Steffen Beneicke Ist Herr Beneicke hier anwesend? - Willkommen, Herr Beneicke! - Kollege Faber wird antworten. Bürgermeister Faber: Zur Frage 1. Der Compact-Verlag war in Halle 5, die Zeitung Junge Freiheit in Halle 3 platziert. Bei der Platzierung von Ständen hatte die Messe eine Vielzahl von Aspekten abzuwägen, insbesondere hinsichtlich Platzbedarfe, Fluchtwege, Sicherheitsbelange, nicht in unmittelbarer Nähe zu Kindern- und Jugendverlagen und nicht in der Nähe ausländischer Messestände. Der Compact-Verlag ist seit 2013 regelmäßiger Aussteller der Buchmesse mit einem kleinen bis mittelgroßen Messestand. Trotz seiner politischen Ausrichtung gab es nach Auskunft der Geschäftsführung der Messe bis 2015 bei gleicher bzw. ähnlicher Platzierung in Halle 5 keinerlei Beschwerden. Erst in diesem Jahr kam es wohl durch eine massive Standvergrößerung, nämlich auf 42 Quadratmeter - das ist schon ein deutlicher Sprung -, zum Verlagsjubiläum und vor allem durch eine deutlich stärkere öffentliche Wahrnehmung durch verschiedene Auftritte und Äußerungen, insbesondere von Jürgen Elsässer, im weiteren und näheren Vorfeld der Buchmesse zu Irritationen und Gegenprotesten vor und auch auf der Messe. Zur Frage 2. Der Einfluss auf die Vermietungsstrategie bestimmt sich nach den formellen Einflussrechten der Stadt als 50-prozentige Mitgesellschafterin an der Leipziger Messe. Die Vermietungsstrategie im Detail obliegt demnach der Geschäftsführung, die sich bei sich abzeichnenden Problemlagen mit den Gesellschaftern ab- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 S e i t e | 24 stimmt. Etwaige Handlungsoptionen aller Akteure richten sich jedoch letztlich nach juristisch möglichen und diesbezüglich im Endergebnis auch justiziabel zur Verfügung stehenden Mitteln. 11.1.1 dazu ÄA (VI-P-02275-ÄA-02) Die Leipziger Buchmesse ist in ihrer Arbeit vollumfänglich der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Meinungs- und Pressefreiheit verpflichtet. Der diesbezügliche Handlungsrahmen der Veranstaltung ist in den speziellen Teilnahmebedingungen der Leipziger Buchmesse und den diese ergänzenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Leipziger Messe GmbH verbindlich festgeschrieben. Demnach führt der Veranstalter keinerlei Zensur durch. Gerade dies ist letztlich ein nicht unwesentliches Merkmal einer weltoffenen Stadt. 11.1.2 dazu VSP (VI-P-02275-VSP-01) Als unzulässig gilt die Ausstellung solcher Werke, deren Herstellung, Verbreitung und Einfuhr durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland verboten sind, oder bei Vorliegen entsprechender ausländischer Gerichtsentscheidungen, wenn diese durch Gerichte der Bundesrepublik für vollstreckbar erklärt sind. Dies war in den genannten Fällen unseres Wissens nicht gegeben. Dass Anzeige von Dritten erstattet wurde gegen auf dem Stand ausgestellte Werke, ist weder der Messe noch der Stadt bis zum heutigen Zeitpunkt bekannt geworden. Im vorliegenden Fall gab es somit keine rechtlichen Grundlagen, einem Buch- oder Zeitschriftenverlag allein wegen seiner politischen Ausrichtung die Teilnahme an der Leipziger Buchmesse von vornherein zu verwehren. Auch während der Veranstaltung ergaben sich nach Auskunft der Geschäftsleitung dafür keine Anhaltspunkte. Zur Frage 3. Vor dem Hintergrund der Geschehnisse auf der diesjährigen Veranstaltung wird dessen ungeachtet die Leipziger Messe im Sinne einer vorausschauenden Deeskalation die Platzierung der Verlage mit populistischen bzw. extremistischen Produkten insgesamt, einschließlich des Compact-Verlages, noch einmal sehr kritisch und vor dem Hintergrund der gegebenen räumlichen und sicherheitstechnischen Möglichkeiten überprüfen. Grundsätzlich schadet jedwede Eskalation dem Ansehen und der Geschäftstätigkeit der Leipziger Messe und dem internationalen Ansehen unserer Stadt. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Faber. Es gibt auch hier die Möglichkeit der Nachfrage. - Das ist nicht der Fall. 11 Petitionen 11.1 Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße (VI-P02275) Einreicher: Petitionsausschuss Einreicher: Stadträtin Beate Ehms Einreicher: Stadtrat Daniel von der Heide Einreicher: Stadtrat Christopher Zenker Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport In der Regel ist eine inhaltliche Einbringung nicht vorgesehen. Der Text der Petition liegt Ihnen vor. Zur Geschäftsordnung, Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es gibt eine Anfrage der SPD dazu, die inhaltlich, sagen wir mal, Erhellendes liefern könnte, je nachdem, wie die Verwaltung darauf antwortet. Vielleicht macht es Sinn, die Beantwortung der Anfrage vorzuziehen und die Petition anschließend zu behandeln. Oberbürgermeister Jung: Ich bin da bei Ihnen. Aber genau das hätten wir nach unserer Geschäftsordnung schon bei Festsetzung der Tagesordnung zu Beginn der heutigen Sitzung machen müssen. Gibt es weitere Wortwünsche zur Petition? - Bitte schön, Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Damen und Herren hier im Ratssaal und am Livestream! Zum einen sind Wagenplätze keine rechtsfreien Räume. Das Erste, was die Stadt also tun muss, ist, geltendes Recht umzusetzen. Keine Stadt darf sich auf Dauer leisten, dass Grundstücke einfach illegal besetzt werden. Hat die Stadtverwaltung in letzter Zeit verschlafen, sofort zu handeln, so müssen einige Dinge nun endlich in Ordnung gebracht werden. Dies kann die Räumung von Wagenplätzen sein, wie schon geschehen, oder auch, an einigen Stellen, wo es sich anbietet, Vereinbarungen zur Nutzung mit den Wagenplatzbesetzern zu treffen. Was ist zu tun? Es müssten Bebauungspläne erstellt oder geändert werden: wegen der nötigen Grundversorgung mit Wasser und der Entsorgung des Abwassers, der Zuwegung, den Brandschutzplänen und Ähnlichem. Ebenso gehört dazu, dass man Verträge ausarbeitet, die langfristig gelten. Das können Kauf-, Miet-, Pacht- oder Überlassungsverträge sein. Fehlen diese, so besteht weder das Recht, dass Wagenbesitzer sich an bestimmten Stellen niederlassen, noch die Möglichkeit, dass die Stadt dort Forderungen stellen kann betreffs der hygienischen Bedingungen auf dem Grundstück, der Si- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 cherheit, des Lärms sowie der Ordnung für die Anwohner usw. Zudem müssen die Wagenplatznutzer in diesen Fällen jeden Tag damit rechnen, dass sie geräumt werden. Diese Unsicherheit ist nach Meinung der AfD-Fraktion sowohl nachteilig für die Wagenbesitzer wie auch für die Stadt Leipzig. Über die Orte, die man Wagenplatznutzern zuweist, hat die Stadt zu entscheiden. Allerdings wäre ein Einvernehmen mit den Betroffenen natürlich die beste Möglichkeit. Das heißt: Ohne Gespräche geht es nicht. Man muss auch beachten, dass nicht alle Wagenplätze in Leipzig gleich sind und sie deshalb auch individuell behandelt werden müssen. Die AfD-Stadtratsfraktion ist gerne bereit, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um die derzeit unsicheren und unwürdigen Zustände in Ordnung zu bringen. Der Petition 2275 stimmt die AfD-Fraktion zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Ehms. Stadträtin Ehms (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Beigeordnete! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste am Livestream und auf der Tribüne! Wir haben den Änderungsantrag zurückgezogen. Gestatten Sie mir trotzdem ein paar Worte zur Problematik Wagenplätze. Wir werden immer wieder damit zu tun haben. Das ist ein Thema, bei dem die Emotionen so richtig hochkochen können. Auf der einen Seite gibt es die Besetzenden, die sich einfach auf einem Gelände niederlassen, von dem sie der Meinung sind, dass dieses für ihre Art des Wohnens geeignet ist. Auf der anderen Seite stehen Nachbarinnen und Nachbarn, die um ihre Ruhe und den Umweltschutz fürchten, Lärmbelästigungen und einen Wertverlust ihrer Immobilie kommen sehen. In Deutschland gibt es inzwischen über 100 Wagenplätze oder auch Wagendörfer; den Begriff „Wagenburgen“ mag ich nicht so sehr; wir leben ja nicht im Mittelalter. Sie heißen „Rummelplatz“, „Laster & Hänger“, „Freiraum Elbtal“, „LPG im Wagen“ oder auch, wie in Leipzig, „Focke 80“, „Trailormoon“ oder „Anna Ecke“. Die Bewohnerinnen und Bewohner gestalten sich ihren Lebensraum dort mit geringem Aufwand und überwiegend ökologischen Baustoffen. Es gibt keine weitere Flächenversiegelung, was zum Beispiel ein äußerst positiver Aspekt ist. Begrenzte Räumlichkeiten erlauben ein sparsames Heizen mit Holz, einem nachwachsenden Rohstoff. Besonders wichtig finde ich aber den sozialen Aspekt. Wie oft ist es so, dass Mensch nicht S e i t e | 25 mehr weiß, wer noch alles im Mehrfamilienhaus wohnt, und die Leute sich nicht umeinander kümmern, weil jeder nur mit sich beschäftigt ist? Mit Wagenplätzen entsteht eine Wohnkultur, die der heutigen weitgehenden Vereinzelung isolierter Mietparteien in anonymen und weitläufigen Mietobjekten entgegenläuft. Oft werden sogar Veranstaltungen organisiert, und das Gelände steht Gästen offen. Leider werden diese positiven Aspekte von den Anwohnenden oft nicht gesehen. Die Skepsis gegenüber der unkonventionellen Art zu leben überwiegt. Hauptkritikpunkte sind dann oft die hygienischen Zustände aufgrund fehlender Abflussanlagen und Müllentsorgung. Dafür lassen sich aber Lösungen finden. Das ist die Aufgabe der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Stadtverwaltung und wird in einem angestrebten Nutzungsvertrag geregelt. Oftmals verbergen sich hinter den Argumenten der Gegnerinnen und Gegner vor allem ästhetische Bedenken, aber die können nicht zählen. Meines Erachtens sollte es möglich sein, geeignete Standorte für Wagenplätze im Leipziger Stadtgebiet zu finden. Es ist nämlich in erster Linie kein baurechtliches Problem, sondern eine Frage des politischen Willens, wie Mehrheiten mit den Wünschen von Minderheiten umgehen. Leipzig wirbt mit dem Slogan „Stadt der Vielfalt“. „Vielfalt“ bedeutet auch Vielfalt an Wohnformen. Freilich müssen diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Das bestehende Planungsrecht ist aber kein allumfassendes, sämtliche Entwicklungen vorhersehendes Regelwerk. Aus diesem Grunde existieren Ausnahmeregelungen, die durchaus Handlungsspielräume eröffnen. So ist zum Beispiel im Sächsischen Bestattungsgesetz von 35 Metern Mindestabstand die Rede. Aber dort heißt es eben auch - ich zitiere -: Es können geringere Abstände zugelassen werden, wenn dies mit den nachbarlichen Belangen vereinbar ist und Ruhe und Würde des Friedhofs nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Dazu aber müssen alle Beteiligten noch einmal das Gespräch suchen. Vorwürfe, es habe Störungen durch Lärm, Lagerfeuer und Holzdiebstahl gegeben, konnten bereits entkräftet werden. Wagenplätze wird es weiterhin geben. Es bleibt zu hoffen, dass sich die gesellschaftlichen Einschätzungen im Laufe der Zeit verändern und es auch bei dieser Wohnform zu einer breiteren Akzeptanz kommt, so wie es zum Beispiel bei der Beurteilung von Wohngemeinschaften der Fall ist. Die auftretenden Probleme auf Wagenplätzen und mit der Nachbarschaft liegen oft nur im Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Rahmen des Üblichen und sollten kein Grund für ein öffentliches Abwehrverhalten sein. Grundsätzlich sollte eine Stadt versuchen, den Interessen aller ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Eine Lösung könnte die Ausweisung von Sonderbauflächen für alternatives Wohnen im Flächennutzungsplan sein. Schön wäre es auch, wenn die Stadt einen Koordinator für die Belange der Wagenplätze benennen würde. Aufgabe der Politik ist es, Veränderungen in den Ansprüchen an Wohn- und Lebensformen aufzugreifen und diese so zu unterstützen, dass sie im Sinne der Allgemeinheit verträglich umgesetzt werden können. Niemand muss Sorge haben, dass er heute einem Gesetzesverstoß zustimmen muss; denn wir beschließen heute nicht die Errichtung eines Wagenplatzes in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße. Vielmehr sollen erst einmal Verhandlungen über einen Nutzungsvertrag aufgenommen werden. Insofern bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Ich finde diese Debatte durchaus spannend und interessant. Wir haben hier schon des Öfteren lang und breit über Wagenburgen diskutiert. Eben bei der „Amalie“ durften wir uns in einem 20-minütigen Referat von Frau Dubrau anhören, was alles rechtlich im Baurecht nicht geht, wo es Schwierigkeiten gibt, worauf man sehr genau achten muss, um auch ja alles richtig zu machen, und dass die Menschen, die dort wohnen, einem zwar leidtun können, aber das Recht durchgesetzt werden muss. Keine Frage, das kann man machen. Aber die rechtliche Inkonsequenz, mit der wir hier teilweise arbeiten, finde ich schon bemerkenswert. Ich finde, es ist eine beispiellose Doppelmoral - das muss ich in aller Deutlichkeit sagen -, wenn hier gesagt wird: Na ja, bei Wagenplätzen muss man das Baurecht ein bisschen elastisch sehen. Da müssen wir den politischen Willen, nicht aber das Recht durchsetzen. - Wenn das Recht nicht mehr durchgesetzt wird, sondern nur noch ein politischer Wille, frage ich mich, was in unserem Rechtsstaat falsch läuft. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. S e i t e | 26 Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Eigentlich hatte Frau Ehms hier so gut vorgetragen, dass dem gar nichts hinzuzufügen ist. Aber nun haben Sie, Herr Weickert, einen Vergleich zur Rechtsdurchsetzung bei der „Amalie“ gezogen, dem ich widersprechen muss. Es ist nicht so, dass die Stadtverwaltung bei der „Amalie“ besonders genau hinschaut, sondern sie hat mit dem Eigentümer Verhandlungen geführt und einen Weg gefunden, dass die alten Menschen so lange dort wohnen können, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Also: Auch dort wurde das Recht nicht vollstreckt, sondern man hat sich zusammengesetzt, Verhandlungen geführt und letztlich einen Weg gefunden, damit die Menschen noch nicht umziehen müssen. Und genau das wollen wir bei diesem Thema auch. Genau so soll es auch bei den Wagenplätzen und den Menschen, die dort wohnen oder dorthin ziehen wollen, gemacht werden. Man soll sich zusammensetzen und prüfen: Gibt es Möglichkeiten, oder gibt es sie nicht? Wenn ja, muss geklärt werden, wie die Entsorgung gelöst wird, die Lärmprobleme müssen besprochen werden, und man muss sich mit der Friedhofsverwaltung auseinandersetzen. Genau das alles wollen wir. Was bei den Verhandlungen am Ende herauskommt, ob das alles so klappt, das wissen wir noch nicht. Frau Ehms hatte abschließend darauf hingewiesen, dass die Abstimmung heute nicht etwa einen Gesetzesbruch darstellt, sondern damit nur ein Votum über die Aufnahme von Verhandlungen abgegeben wird. Deswegen werden wir als Fraktion diesem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zustimmen. Es ist nicht so einfach, wie Sie es dargestellt haben, Herr Weickert, nämlich dass die Stadtverwaltung bei den einen ganz genau hinschaut und bei den anderen ganz genau wegschaut. Nein, in beiden Zusammenhängen wird mit den jeweiligen Bewohnern gesprochen, und das ist auch richtig so. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich kann an den Beitrag von Herrn von der Heide anknüpfen. Es geht hier darum, über eine konkrete Petition zu befinden. Im Verwaltungsstandpunkt ist davon die Rede, dass Verhandlungen geführt werden sollen. In der ganzen Diskussion, die wir jetzt führen und die wir auch in der letzten Ratsversammlung über die Fockestraße geführt haben, steckt folgendes Problem - ich verweise hier auch auf die SPD-Anfrage -: Wir haben derzeit in Leipzig circa zehn Wagenplätze. Es ziehen immer mehr junge und ältere Menschen hierher, die diese Wohn- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 form für sich wählen. Wir sind jetzt an einem Punkt - das zeigt auch der aktuelle Fall „Alte Salzstraße“-, an dem wir über diese Wohnform reden müssen. Es gibt mehrere westdeutsche Städte, die dafür Regelungen gefunden haben, zum Beispiel über eine Ausweisung im Flächennutzungsplan. Ich glaube, wir dürfen uns jetzt nicht mehr wegducken und diese Duldung, die in früheren Jahren gängig war, weiter durchziehen. Das hat immer auch impliziert: Das ist zwar irgendwie richtig, aber offiziell wollen wir das nicht machen. Ich glaube, wir müssen die Sache eher perspektivisch sehen und dies auch so in unsere künftigen Diskussionen einfließen lassen. Ich unterstelle allerdings manchen Stadträtinnen und Stadträten, dass sie auch grundsätzlich ein Problem mit dieser Wohnform haben. Ich würde dafür plädieren, nach vorn zu schauen, und das können wir anhand der Antworten auf die SPDAnfrage. Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich habe nur eine Verständnisfrage an die CDU-Fraktion: Da Sie vorhin bei der „Amalie“ dafür gestimmt haben, solche Ausnahmen zuzulassen, heißt das, dass Sie auch in diesem Fall dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zustimmen werden? Habe ich das richtig so verstanden? - Das wäre stringent zu Ihrem vorherigen Stimmverhalten. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann stelle ich jetzt den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich habe zwar eine Mehrheit gesehen, möchte aber ganz sicher gehen. Deshalb würde ich das gern auszählen lassen. Abstimmung: 36 dafür, 29 dagegen, 2 Enthaltungen. Dann ist so beschlossen. 11.2 Bewerbung um die Olympischen Spiele 2028 (VI-P-02374) Einreicher: Petitionsausschuss 11.2.1 dazu VSP (VI-P-02374-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Der Beschlussvorschlag sieht vor: Ablehnung. Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? S e i t e | 27 Abstimmung: Keine Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Es ist einstimmig so beschlossen. 11.3 Restaurierung (VI-P-02465) des Rathausturmes Einreicher: Petitionsausschuss 11.3.1 dazu VSP (VI-P-02465-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Hierzu gibt es den Beschlussvorschlag, der Petition mit Ergänzung abzuhelfen. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau und Herren Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Geben Sie mir als Vorsitzender des Petitionsausschusses bitte die Gelegenheit, die Petition zum Alten Rathaus einzubringen und für eine entsprechende Beschlussfassung unseres gemeinsamen Vorschlags zu werben. Das Alte Rathaus ist eines der Wahrzeichen unserer Stadt, ein Aushängeschild und eines der schönsten, bedeutendsten und letzten Renaissancebauwerke in Deutschland. Seit 1909 beherbergt das Alte Rathaus das Stadtgeschichtliche Museum. Auf der Website dieses Museums lautet die Überschrift zum Alten Rathaus als Herz des Museums „Bürgersinn und Bürgerstolz“. Und so ist es nicht verwunderlich, dass wir heute mittlerweile die zweite Petition zur Sanierung des für Leipzig so bedeutsamen Gebäudes zu entscheiden haben - die Bürger sind eben für eine Pflege des Hauses der Stadtgeschichte -; denn mittlerweile hat an der Fassade, der Turmuhr, am ganzen Äußeren des Alten Rathauses der Zahn der Zeit genagt. So taugt es immer weniger zum Bürgerstolz. Man fragt sich zunehmend, warum die Stadt das von Hieronymus Lotter in den Jahren 1556 und 1557 gebaute Alte Rathaus mittlerweile so verlottern lässt. Vor mittlerweile sechs Jahren fasste der Stadtrat einen ersten Beschluss zur Sanierung des Hauses, in 2011 beschloss er eine Petition zum selben Thema und im Jahr 2013 fasste er einen Planungsbeschluss. Geld zur Realisierung wurde jedoch nie im Haushalt verankert. Erst fehlten die Mittel, dann sollte das Alte Rathaus während der 1000-Jahr-Feier nicht eingerüstet sein. Aber auch in den Haushalt 2016 oder in die Mittelfristplanung ab 2017 wurde kein Geld eingeplant. Stattdessen wurde es wieder ruhig um das mehrfach beschlossene Bauvorhaben. Insofern hat der Petitionsausschuss erfreut das Schreiben von Herrn Dieter Wagler aufgegriffen und sich einstimmig auf den Beschlussvorschlag verständigt, dass dafür Mittel im neuen Doppelhaushalt eingestellt werden sollen, um Nägel mit Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Köpfen zu machen. Der dann veröffentlichte Verwaltungsstandpunkt offenbarte nichts Neues als das jahrelang Verlautbarte, nämlich man wolle die Sanierung mittelfristig in Betracht ziehen. Umso erfreulicher ist es, dass nun auch der Oberbürgermeister unserem Vorschlag offen gegenübersteht und nach meiner Kenntnis entsprechende Investitionsmittel zur Verfügung stellen will und stellen wird, um sowohl die vom Petenten gewünschte Sanierung von Fassade, Rathausturm und Rathausuhr vorzunehmen als auch die für das Gebäude als auch für das Museum gleichermaßen wichtige und dringende Sanierung des Hausinneren zu realisieren. Ich bedanke mich ausdrücklich bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses für diesen einhelligen Beschlussvorschlag und bitte auch Sie um breite Zustimmung und Unterstützung. An der Stelle möchte ich, wie der Petent Herr Wagler in seinem Petitionsschreiben, mit einem Goethe-Zitat enden: „Mein Leipzig lob ich mir! Es ist ein klein Paris ...“ - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, dann Frau Krefft. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat in der Vergangenheit sehr wohl sehr viele Anträge gegeben. Sehr viele Stadträte haben sich in der Presse geäußert - ich auch vor einigen Wochen -, dass wir dafür sind. Die Frage, die sich mir trotzdem stellt, ist: Greifen wir über den Weg des Petitionsausschusses Haushaltsbeschlüssen vor, oder beschließen wir hier nur diesen Antrag? - Ich sage mal, man kann dieses Spiel gern mitmachen. Dann reichen wir eben als Bürger unsere Anträge ein, damit es ein bisschen schneller geht. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Vertreter der Medien! Liebe Gäste! Kommt der Begriff „Lotter-Bau“ von verlottertem Bau? Man möchte es fast meinen. Das Alte Rathaus repräsentiert unsere Stadt Leipzig und ist repräsentatives Aushängeschild des Oberbürgermeisters und des Leipziger Rates sowie zentraler Ort der städtischen Festtage und Empfänge für namhafte Gäste aus aller Welt. Das Alte Rathaus auf dem Markt ist nach wie vor touristisches Hauptziel von Gästen unserer Stadt und auch ein beliebtes Fotomotiv. Beim bereits Mitte des 14. S e i t e | 28 Jahrhunderts errichteten und 1557 vom amtierenden Bürgermeister und Großkaufmann Hieronymus Lotter zur jetzigen Ansicht umgebauten Alten Rathaus handelt es sich um das wohl bedeutendste und schönste Renaissance-Rathaus Deutschlands. Die Fassade ist aber inzwischen neben den zeitlos schönen Elementen aus Rochlitzer Porphyr farblich verschlissen, fleckig und höchst unansehnlich. Die künstlerisch bedeutsame Turmuhr dieses bedeutenden Bauwerks und zentralen touristischen Anziehungspunktes unserer Stadt ist inzwischen in einem erbärmlichen Zustand. Da helfen auch nicht die Aufstiegsfahnen des RB, um das zu vertuschen. Ein weiterer Aufschub der Sanierung der Fassade und der Restaurierung der Turmuhr würde dem Image der Stadt schaden und wäre daher unverantwortlich. Die Stadt Leipzig ist die Eigentümerin und trägt somit die Verantwortung für die substanzielle Erhaltung dieses herausragenden Baudenkmals. Das haben wir schon seit langem erkannt. So haben wir bereits im Jahr 2000 den Antrag eingebracht, dass für den Umbau der Erdgeschosszone des Alten Rathauses ein Umbau- und Finanzierungskonzept erstellt wird. Damals träumten wir noch davon, das Dachgeschoss mitauszubauen, was sich später als unfinanzierbar erwies. Mit der erneuten Beschlussfassung des Rates vom Oktober 2010 wurde vom Stadtrat - auf unsere Initiative hin - die Sanierung der Fassade des Alten Rathauses beauftragt. Geschehen ist weiterhin nichts. Im Juni 2013 erneuerte der Rat - wiederum auf unseren Antrag hin - den Auftrag und verlangte einen Planungsbeschluss zur Sanierung des Alten Rathauses. Es wurden dafür 50.000 Euro Planungskosten bereitgestellt; so viel zum Thema Haushalt. Geschehen ist wieder nichts. Und so erneuern wir heute diesen Auftrag. Wir verlangen nunmehr: Herr Oberbürgermeister, setzen Sie ihn endlich um! - Abschließend bleibt nur die Frage: Wie viele Beschlüsse brauchen Sie noch? Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Wir kommen dann zur Abstimmung. Der Beschlussvorschlag liegt vor. Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 11.4 Pfützen- und Schlammwege in Grünund Erholungsanlagen beseitigen! (VI-P-02277) Einreicher: Petitionsausschuss Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 11.4.1 dazu VSP (VI-P-02277-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Auch dieser Petition soll mit Ergänzung abgeholfen werden. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert. 11.5 Zigaretten- und Alkoholwerbung an Haltestellen der LVB in der Nähe von Schulen und Kindergärten (VI-P02732) Einreicher: Petitionsausschuss Ebenfalls eine Berücksichtigung mit Verweis auf das Ausschreibungsverfahren der Werbekonzession; dazu kommen wir heute noch. - Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Drei Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 17 Anfragen an den Oberbürgermeister Die Anfrage unter Punkt 17.1 wird schriftlich beantwortet. 17.2 Anfrage zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 20. Mai 2015 zum Antrag Nr. 698/14 „Vorfahrt bei KitaInvestitionen durch die Kommune“ (VI-F-02814) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian wird antworten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Im Zeitraum von 2013 bis 13.05.2016 sind 46 Bauprojekte mit Kapazitätserweiterungen realisiert worden. Davon wurden 16 von Freien Trägern, 14 von Dritten, sieben von Beteiligungsunternehmen der Stadt und neun von der Stadt Leipzig umgesetzt. Im Zeitraum vom 20.05.2015 bis zum 13.05.2016 wurden insgesamt 15 Bauprojekte mit Kapazitätserweiterungen verwirklicht. Davon waren fünf von Freien Trägern, sechs von Dritten, drei von Beteiligungsunternehmen der Stadt und eines von der Stadt Leipzig. Zur Frage 2. 2015 hat das Liegenschaftsamt zwei Grundstücke durch Ausreichung einer Erbbaupacht zur Verfügung gestellt. Die Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH hat ein Grundstück als Eigentümerin und Bauherrin bereitgestellt. 2016 stellt der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe als Eigentümer und Bauherr ein S e i t e | 29 Grundstück zur Verfügung. Zudem stellt die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft als Eigentümerin und Bauherrin drei Grundstücke und zwei Grundstücke durch Ausreichung von Erbbaupachtrechten zur Verfügung. Das Liegenschaftsamt und die Beteiligungsunternehmen sind derzeit dabei, weitere Grundstücke für den Bau von Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Zur Frage 3. Zum 30.04.2016 sind durch Freie Träger insgesamt 65 Objekte von Dritten zur Betreibung einer Kindertageseinrichtung angemietet. Die Mietkosten sind nach Sächsischem Kitagesetz Bestandteil der Betriebskosten und von der Stadt Leipzig zu finanzieren. Insgesamt belaufen sich die Mietaufwendungen der in Betrieb befindlichen Kindertageseinrichtungen der Freien Träger in 2016 auf 5,46 Millionen Euro. Die jährlichen Mietaufwendungen für fünf kommunal betriebene Kitas betragen 800.000 Euro. Zur Frage 4. Freie Träger haben für 24 Kindertageseinrichtungen und die Stadt Leipzig hat für drei Kindertageseinrichtungen einen Mietvertrag über eine Laufzeit von 25 Jahren und einer entsprechenden Indexierungsklausel abgeschlossen. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Professor Fabian, eine Nachfrage hätte ich. Uns ging es mit dem Antrag um die Perspektive Eigeninvestitionen/Fremdinvestitionen. Eigeninvestitionen sind in der Regel preiswerter. Können Sie etwas dazu sagen - das konnte ich den eben von Ihnen genannten Zahlen nicht entnehmen -, ob es einen Strategiewechsel in der Stadt hin zu mehr Eigeninvestitionen gegeben hat? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Den eben von mir vorgetragenen Zahlen können Sie entnehmen, dass gemessen am Gesamtvolumen der Anteil, den die Stadt und die städtischen Beteiligungsunternehmen umsetzen, immer noch geringer ist, sich aber im Vergleich zu den Vorjahren vergrößert hat, allein schon durch die Objekte der städtischen Beteiligungsunternehmen, aber auch dadurch, dass jetzt auch die LWB Kitas baut, dass der SEB jetzt eine eigene Kita aufmacht und dass die Städtischen Altenpflegeheime weitermachen. All das führt zu einer Erhöhung des eigenen Anteils. Die Strategie - die hatten wir immer - ist, dass wir das, was uns möglich ist, selber machen. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, noch einmal. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Ich kann das jetzt nicht auf die Schnelle in Prozent umrechnen. Aber ein Strategiewechsel scheint mir das noch nicht zu sein. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wir tun, was wir können, Herr Wehmann; das wissen Sie. Oberbürgermeister Jung: Danke. 17.3 Rechtliche Prüfung bezüglich der Nutzung von Flächen als Wagenplatz (VI-F02767) Einreicher: SPD-Fraktion Kollegin Dubrau wird auf die Anfrage zum eben schon erörterten Thema antworten. S e i t e | 30 Zur Frage 4. Da entsprechend der Antwort auf die Fragen 2 und 3 kein Planverfahren durchgeführt wurde, fand in diesem Rahmen auch keine Abwägung statt. Gleichwohl spielen insbesondere Anwohnerinteressen - siehe Petition und Beantwortung der Frage 1 - beim Umgang mit Wagenplätzen eine wichtige Rolle. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Ich denke, die Debatte haben wir eben geführt. 17.4 Wer sind wir Leipziger? Anfrage zur neuen Werbekampagne der LVV „Wir sind Leipziger“ (VI-F-02807) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich beantworte diese Anfrage selbst und bitte Kollegen Fabian, währenddessen meinen Platz einzunehmen. Zur Frage 1. Zur Thematik der Wagenplätze hat die Verwaltung bereits mehrere Male Auskunft gegeben. Verwiesen sei auf die Antworten der Anfragen 1132/14, 736/14, 1816, 1809, 1932, 439/14, 1456 sowie auf den Verwaltungsstandpunkt der heutigen Petition 2275. Da, wie schon vormals ausgeführt, eine städtebauliche Ausweisung von Flächen für das Wohnen auf Wagenplätzen durch den Gesetzgeber zwar schon seit langer Zeit und umfänglich diskutiert, aber bisher nicht vorgesehen ist, findet auch keine planungsrechtliche Beurteilung dieser Art statt. Die bestehenden Plätze sind vor allem unter dem Aspekt „keine wesentliche Beeinträchtigung anderer Belange“, zum Beispiel Umwelt oder nachbarschaftliche Störungen, zu betrachten. Zur Frage 1. Ich verweise auf den Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2008. Damals haben wir zum ersten Mal beschlossen, uns gemeinsam mit der LVV auf den Weg zu machen: weg von einer Finanzholding hin zu einer Managementholding. Seit diesem Zeitpunkt übt die Geschäftsführung der LVV eine einheitliche Leitung über die Gesamtholding aus. Am 25.01.2012 beschloss die Ratsversammlung die strategische Neuausrichtung und die Stärkung der Managementholding. Ich bin ausgesprochen glücklich, dass es im Jahr 2015 gelungen ist, mit dem Ausrichtungsprojekt „LVV 2015“ Synergien zu identifizieren, die Steuerung konzernübergreifender Aufgaben weiter zu implementieren und im Zuge dieser Entwicklung die Zusammenarbeit zwischen Stadtwerken, Wasserwerken und Verkehrsbetrieben deutlich sichtbar zu verstärken. Das ist nicht nur eine Kampagne und eine Marketingaktion, sondern die Zusammenarbeit - ich glaube, da darf ich durchaus Details nennen - in der Synopse der Unternehmen bis hin zu den Synergien, die man heben will, ist ein deutlicher, ja fast ein Quantensprung im Verhältnis zur Situation 2008. Zu den Fragen 2 und 3. Die beiden Fragen entsprechen der Frage 1. Es wurden keine Flächen ausgewiesen, und es wurden keine Verfahren durchgeführt. Anmerkung dazu: Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht regeln Bauvorhaben auf zwei unterschiedlichen Ebenen. Während das Bauplanungsrecht die Flächennutzung regelt, befasst sich das Bauordnungsrecht mit den baulich-technischen Anforderungen an das Bauvorhaben. Flächen können daher grundsätzlich nur planungsrechtlich, aber nicht bauordnungsrechtlich ausgewiesen werden. Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, hat der Gesetzgeber eine Flächenausweisung für Wagenburgen bisher nicht explizit vorgesehen. Es ist ein logischer und ein von allen damit befassten Gremien und der Mitarbeiterschaft grundsätzlich positiv angesehener Schritt, auch nach außen zu zeigen, dass die Unternehmen der LVV-Gruppe zusammengehören und ein wichtiger Impulsgeber für die Stadt sind. Die Unternehmensgruppe hat das, was sie verbindet, in den Mittelpunkt ihres neuen Erscheinungsbildes gestellt, nämlich Leipzig. Ich finde - das ist sicherlich eine Geschmacksfrage -, dieses „L“ ist so sichtbar in der Stadt und damit wunderbar zur Identifikation einladend, dass auch dies ein Marketingsprung ist. Es sind eben nicht zuletzt unsere Leipziger Unternehmen, die sich seit vielen Jahren in dieser pulsierenden und wachsenden Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Zur rechtlichen Prüfung bezüglich der Nutzung von Flächen als Wagenplatz antworte ich wie folgt: Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Stadt in der Daseinsvorsorge, aber auch weit darüber hinaus vielfältig engagieren. Die Unternehmen wachsen unter der strategischen Führung der Managementholding weiter zusammen. Wir haben eine Reihe von Projekten auf den Weg gebracht. Gerade beschäftigen wir uns mit IT, mit Haushaltsrechnungen, mit den unterschiedlichen Möglichkeiten in den Stadtwerken, Effizienzen zu heben. So liegt es nahe, für einen gemeinsamen Außenauftritt eine unverkennbare Dachmarke zu entwickeln. Dabei können nach Angaben der LVV-Geschäftsführung zukünftig erstens Kommunikationskosten gespart werden. Ja, jetzt ist es eine deutliche Ausweitung. Man muss als große Holding investieren, um die Marke einzuführen und sie bekanntzumachen. Dauerhaft will man pro Jahr 3 Millionen Euro sparen durch die Effizienzen, die man hebt. Natürlich geht es zweitens auch um die Kundenbindung. Es ist ein Versuch, die Leipzigerinnen und Leipziger von ihren eigenen Unternehmen zu überzeugen und Kunden für die Stadtwerke, aber insbesondere für die LVB zu gewinnen; bei den Wasserwerken ist die Kundengewinnung nicht ganz so schwer. Zur Frage 2. Wenn die größte Unternehmensgruppe der Stadt ihr Erscheinungsbild ändert, dann muss sie mit einer Einführungskampagne dafür auch Aufmerksamkeit schaffen und informieren. Die Leipziger müssen wissen, was mit ihren kommunalen Unternehmen geschieht und was dort geschieht. Deswegen hat die Leipziger Gruppe im Januar 2016 mit einer StadtbildKampagne die Einführung der neuen Marke angeschoben. Dabei zeigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gesicht für ihre Leipziger Unternehmen. Es waren in der Tat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen, die auf den Plakaten zu sehen waren. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Einführungskampagne der neuen gemeinsamen Marke. Natürlich ist die Zielgruppe die gesamte Bevölkerung in Leipzig und der Region, alle Bestandskunden und potenziellen Kunden. Der Slogan „Wir sind Leipziger“ ist daher keine Frage des Wohnorts oder des Geschlechts, sondern soll aus Sicht eines jeden Beschäftigten im LVV-Konzern seine Zugehörigkeit und Identifikation mit der Leipziger Gruppe ausdrücken. Entsprechend begegnet man in Leipzig vielfältig ähnlichen Bezeichnungen wie Leipziger Buchmesse, Leipziger Messe, Leipziger Neuseenland, Leipziger Schule usw. Darin fügen sich die Leipziger Verkehrsbetriebe, die Leipziger Wasserwerke und die Leipziger Stadtwerke nahtlos ein. Zur Frage 3. Im Rahmen einer neuen Marke sind alle Kommunikationsmittel eines Unternehmens anzupassen. Dies ist bereits zu großen Teilen geschehen: Webauftritt, Kundenzeitschrift, Mitarbeiterzeitschriften, Geschäftspapiere, Werbemit- S e i t e | 31 tel, Visitenkarten, Beschilderungen. Auch die Straßenbahnfahrerinnen und -fahrer bekommen neue Kleidung. Das Gesamtauftreten ist darauf ausgerichtet. Die Einführungskampagne zum neuen gemeinsamen Auftritt ist nach Auskunft der LVV nahezu abgeschlossen. Die neue Marke wird unter Beibehaltung des Slogans nunmehr weiter im regulären Geschäftsgang gefestigt. Zur Frage 4 und damit zur Kernfrage, nämlich wie wir die Bildauswahl, die Texte, das Auftreten und insbesondere die Ausgabe „Über Mut und Übermut“ des neuen Bürgermagazins beurteilen. - Meine Damen und Herren, ich stehe ohne Wenn und Aber zur Kampagne. Ich glaube, dass sie gut ist, dass sie vernünftig angelegt ist. Das Echo, was man aus der Bürgerschaft hört, ist sehr positiv. Das Bürgermagazin steht noch am Anfang; es ist eine Erstausgabe. Gefragt war, wie es sich mit der Charta der Gleichstellung und mit der Charta der Vielfalt verträgt. Um es vorweg zu sagen: Auch ich sehe hier durchaus noch Entwicklungsmöglichkeiten nach oben. Die Einführungskampagne ist gut gelaufen. Das neue Magazin hat meines Erachtens - ich schaue Frau Krefft an; wir haben schon einmal darüber gesprochen - keine großen Dissonanzen zur Charta der Vielfalt. Das eine oder andere Bildmotiv hätte man sich sicherlich anders gewünscht, aber einen Widerspruch kann ich nicht sehen. Ich finde es gut, dass die Chefredaktion aufseiten der LVV jetzt auch ganz deutlich die Anregungen aufnimmt und sie aufgreift. Ein Gespräch mit dem Gleichstellungsbeirat ist geplant, wie ich weiß. Im Ergebnis dessen werden sicherlich auch diese Anregungen einfließen. Die Weiterentwicklung des Magazins verspricht auf jeden Fall interessant zu werden. Zur Frage 5. Darauf habe ich eben schon hingewiesen. Offenkundige Dissonanzen wird man sicherlich nicht finden, es sei denn, Sie nennen mir konkrete Beispiele mit den jeweiligen Seitenangaben. Die Vielfalt ist sehr wohl zu bemerken. Es geht darum, dass die Leipziger Stadtwerke, die Wasserwerke und die Verkehrsbetriebe maßgebliche Beiträge zur Erfüllung strategischer Ziele unterstützen, um im Wettbewerb zu bestehen, die internationale Bedeutung zu steigern und die soziale Stabilität aufrechtzuerhalten. Letztere fußt nicht zuletzt auf einer verlässlichen, hochwertigen und bürgernahen Versorgung. Bei der Umsetzung strategischer Ziele ist die Leipziger Gruppe ein wesentlicher Akteur. Ich kann mit Fug und Recht sagen: Ohne die LVV kann man Projekte wie „E-Mobility“ oder „Freies WLAN“ oder auch Umwelt- und Klimaziele - wir versuchen, die jetzigen Flotten gegen umweltfreundlichere Flotten auszutauschen - nicht angehen. Ich glaube schon, dass diese drei großen Unternehmen insbesondere auch den strategischen Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Zielen der Stadt verpflichtet sind. Ich erinnere daran, dass sie sich in vielfältigen stadtgesellschaftlichen Bereichen engagieren: im Sport, in der Kultur, in der Bildung, im Sozialen, in Familie und Jugend. Ich erinnere an das Seifenkistenrennen, die Umwelttage, Classic Open, Lichtfest, Wasserfest, Neuseen Classics, Familienspielefest, Familienfreundlichkeitspreis und, und, und. Die Inhalte der Erstausgabe des Magazins versuchen, den zuvor genannten Aspekten unter der Überschrift „Mut“ Rechnung zu tragen. Ja, wir sehen dort Startups, wir sehen dort stadtgesellschaftliche Netzwerke, wir sehen dort die junge Familie, das geht bis zum Wave-GotikTreffen. Man hätte sich auch noch andere Bereiche vorstellen können. Also: Ich sehe Herrn Viereckl dort hinten sitzen. Der Auftrag ist klar: Das Magazin wird weiterentwickelt. Wir werden uns die wesentlichen Themen anschauen müssen. Ich glaube aber, dass wir im Kern auf dem absolut richtigen Weg sind. Bei der Auswahl des einen oder anderen Bildes werden wir künftig die Vielfalt noch stärker beachten müssen. - Vielen Dank. S e i t e | 32 Zur dritten Frage. Das in Abstimmung befindliche Maßnahmenkonzept des Touristischen Entwicklungsplans der Stadt berücksichtigt den Themenkomplex Nachhaltigkeit. Dabei sind umweltfreundliche Mobilitätskonzepte auch Kriterium für eine nachhaltige Ausrichtung einer Tourismusdestination. Insofern werden auch Maßnahmen konkret diese Punkte - in dem neu entwickelten Maßnahmenkatalog aufgeführt werden. Zur vierten Frage. Die Luftschadstoffbelastung in der Menckestraße wurde vom Amt für Umweltschutz auf Basis sehr konservativer Parameter berechnet. Es wurden dabei 100 schwere Nutzfahrzeuge täglich, darunter 90 Busse, und die Verkehrssituation Stop-and-go angenommen. Aus der Berechnung ergeben sich keine Überschreitungen der Grenzwerte für PM10, PM2,5 und NO2. Insofern ist auch keine Kontrollmessung erforderlich. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke, Herr Oberbürgermeister. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen. Zur fünften Frage. Die gemäß der 39. BImSchV zum Schutz der menschlichen Gesundheit maßgeblichen Immissionsgrenzwerte werden in der Menckestraße nicht überschritten, wie eben dargelegt. Insofern gibt es keinen Handlungsbedarf bei der Fortschreibung. Auch ist eine Überschreitung der Auslösewerte für Kfz-Verkehrslärm, für die im bestehenden Lärmaktionsplan ein sofortiger Handlungsbedarf festgelegt wurde, nicht gegeben. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger hat eine Nachfrage. 17.5 Lärm- und Feinstaubbelastung durch Busunternehmen in der Menckestraße (VI-F-02666) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Rosenthal antwortet. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Historische Busse, sogenannte Oldtimer, sind über ein „H“-Kennzeichen befreit und können gemäß 35. BundesImmissionsschutzverordnung in die Umweltzone einfahren. Sogenannte Oldtimerbusse ohne „H“Kennzeichen müssen natürlich über eine grüne Plakette verfügen. Zur zweiten Frage. In der Menckestraße erfolgte wegen mehrerer Anzeigen jeweils eine rechtliche Prüfung, ob Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Ordnungswidrigkeitengesetz vorliegen. Es konnte kein ordnungswidriges Handeln festgestellt werden, auch nicht in Kenntnis des Sachverhalts in der Fragestellung. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Dann ist ja alles gut, Herr Rosenthal. Dann kann man ja zufrieden sein. Es gibt zwar seit Jahren Bürgerbeschwerden, aber die Stadtverwaltung sieht keinen Handlungsbedarf. - Gut. Das nehmen wir erst einmal so zur Kenntnis. Zu meiner Nachfrage. Da es diese Bürgerbeschwerden gibt, die auch Ihnen bekannt sein sollten: Ist es vorstellbar, dass dort ein Halteverbot eingerichtet werden kann? Oder anders gefragt: Gibt es Überlegungen seitens der Stadt, dort ein Halteverbot einzurichten? Dann wären es ja Ordnungswidrigkeiten, wenn die Busse dort ewig lange, bei laufendem Motor vor den Wohnhäusern stehen und die Leute ein- und aussteigen lassen. Bürgermeister Rosenthal: Für die Halteverbotsthematik bin ich fachlich nicht zuständig, kann Ihnen aber versichern, dass Kollegin Dubrau und ich uns mit diesem Sachverhalt ausführlichst, hinlänglichst beschäftigt haben und dass wir beide gemeinsam auch den Anwohnern mehrfach schriftlich mitgeteilt haben, dass wir Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 S e i t e | 33 keine Möglichkeiten sehen, straßenverkehrsrechtliche Änderungen vorzunehmen. ist die Gesetzeslage total toll und zufriedenstellend, ja? Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Okay. Das nehme ich auch so zur Kenntnis. - Sind Ihnen weitere Beschwerden aus anderen Gebieten in der Stadt bezüglich der roten Oldtimerbusse bekannt? Meiner Fraktion gehen regelmäßig dazu Informationen zu. Wie steht die Stadtverwaltung selbst zu diesen durchaus sehr viel Dreck und Lärm verursachenden Tourismusbussen? Bürgermeister Rosenthal: Global gesprochen, nein. Auf den konkreten Sachverhalt reduziert, ich muss es so zur Kenntnis nehmen, nämlich dass uns keine anderen Regelungen an die Hand gegeben sind, hier Veränderungen vorzunehmen. Bürgermeister Rosenthal: Bei Oldtimerbussen haben wir natürlich wenig Handhabe. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich hatte gefragt, wie Sie dazu stehen. Dass Sie keine Handhabe haben, haben Sie jetzt schon ausreichend erläutert. Aber wie stehen Sie zum Schutz der Bürger, die sich immer wieder darüber beschweren? Bürgermeister Rosenthal: Ich hatte schon erläutert, dass es eine Rechtslage gibt. Und die Rechtslage ist auch für eine öffentliche Verwaltung bindend. - Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, gut. Aber diese Rechtslage kann man ja auch - - Bürgermeister Rosenthal: - Da ist es irrelevant, welche persönliche Haltung ich zu stinkenden Oldtimerbussen habe. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger, bitte lassen Sie Herrn Rosenthal ausreden. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, aber wenn er nicht auf meine Frage antwortet. Oberbürgermeister Jung: Wenn nicht, muss ich jeden immer wieder einzeln aufrufen. - Bitte. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Danke auch. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller, bitte. Stadtrat Müller (SPD): Ich habe über 25 Jahre gegenüber dem Schillerhaus gewohnt und kenne es nun schon 68 Jahre meines Lebens. Seit 68 Jahren gibt es in der Menckestraße eine Gruppe von Menschen, die es ganz schlimm findet, wenn durch die Stadt Busse fahren. Geben Sie mir recht, dass es aufgrund der Verkehrslage in dieser schmalen Straße eine zufriedenstellende Lösung nicht geben kann? Die Busse fahren auch am Gohliser Schlösschen vorbei. Dort ist die Straße breit, da ist alles frei, da passiert nichts. Ich muss auch Herrn Volger widersprechen. Die Busse halten nicht, damit die Leute dort ein- und aussteigen können. Die Busse halten dort, die Leute gucken, und dann fahren die Busse weiter. Klar, das ist natürlich mit einer Lärmbelästigung durch Abrieb verbunden, und es kommt zu NOxEmissionen, aber wir sind nun einmal eine touristische Stadt. Die einzige Alternative wäre, das Schillerhaus zu sprengen. Dann fahren die Busse dort nicht mehr durch. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Rosenthal. Die Anfrage unter Punkt 17.6 wird schriftlich beantwortet. 17.7 Ausbaupläne für Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Leipzig (VI-F-02777) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Dubrau wird antworten. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Aber auch zu einer Rechtslage kann die Stadtverwaltung eine positive oder negative Meinung haben. Man kann sie gutheißen und trotzdem versuchen, den Betroffenen zu helfen. Sind Sie mit der Rechtslage zufrieden? Ist für Sie damit quasi alles gut? Auch aus Klimaschutzgesichtspunkten Bürgermeisterin Dubrau: Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1. Der Ausbau funktionierender Ladeinfrastruktur sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich ist eine wichtige Voraussetzung für die Förderung der Elektromobilität. Für eine flächende- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 ckende Versorgung stehen jedoch nicht nur die Stadt, also wir, einschließlich der städtischen Unternehmen, sondern gerade auch die private Wirtschaft in der Pflicht. Daher wird seitens der entsprechenden Ämter der Stadt an dezernatsübergreifenden Projekten gearbeitet, auch in den Bereichen Wirtschaft und Handel Möglichkeiten des Ausbaus der Ladeinfrastruktur zu erschließen. Sie können sich sicher vorstellen, dass dieses Thema bei jeder Baumaßnahme, die bei uns über den Tisch geht, diskutiert wird, ganz egal, ob es sich um eine Einkaufseinrichtung, eine Büro- oder eine Wohnanlage handelt. Das Netz der öffentlichen Ladestationen der Leipziger Stadtwerke soll beibehalten bzw. noch ausgebaut werden. So erfolgt derzeit im Innenbereich, also innerhalb des Promenadenrings, die Errichtung von fünf weiteren Ladestationen. Danach werden von den Leipziger Stadtwerken insgesamt 65 Ladestationen betrieben. Da es immer mehrere Punkte gibt, wo man sein Auto aufladen kann, sind es dann 206 Ladepunkte der Leipziger Stadtwerke. Die im Vorfeld von den Leipziger Verkehrsbetrieben errichteten 25 Mobilstationen bieten ebenso Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge an. Allerdings ist der Hauptzweck dieser Mobilstationen - das hatte ich hier auch schon ausgeführt -, den Umstieg zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen und damit insbesondere Verkehrsmittel des Umweltverbundes wie Bus und Bahn sowie den Rad- und Fußverkehr zu fördern. Eine weitere 26. Station wurde vor kurzem im Auftrag der Leipziger Volkszeitung am Standort Peterssteinweg errichtet. Das ist nur ein Beispiel für die Beteiligung der Privatwirtschaft. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich und hoffe, dass weitere Unternehmen diesem Beispiel folgen. Im Zuge der Standortauswahl der Mobilitätsstationen wurden auch noch weitere - im Westen beispielsweise in der Könneritzstraße, in Lindenau und in Plagwitz und im Osten in Reudnitz, in der Löbauer Straße - planungsseitig untersucht, konnten aber aufgrund verschiedener Randbedingungen bisher nicht realisiert werden. Aber die Standorte in der Könneritzstraße und in Reudnitz haben eine große Priorität. Zur Frage 2. Im Rahmen des Projektes „Fast E“ ist am Hauptbahnhof in unmittelbarer Nähe der Mobilitätsstation die Errichtung einer CD-Schnellladestation vorgesehen. Die Beschilderung und Markierung der Station wurde bereits seitens der Stadt vorgenommen. Die Errichtung der Ladestation erfolgt derzeit durch die Leipziger Stadtwerke. Zur Frage 3. Aufgrund der technischen Komplexität und der Neuartigkeit des Gesamtsystems S e i t e | 34 der Mobilitätsstationen erreichte die Systemstabilität im Realbetrieb zum Jahresbeginn noch nicht die gestellten Qualitätsansprüche. - Es tut mir sehr leid, aber mit der Technik klappt es manchmal nicht immer sofort. - Insbesondere betrifft das die Verfügbarkeit der Ladepoller. Aus diesem Grund erfolgt derzeit als Interimslösung die Nutzung der E-Ladestation ohne Authentifizierung über die zentrale Steuerung. Die Auskunfts- und Buchungssoftware auf den Stelen der Mobilitätsstation ist aktiv, und „Leipzig mobil“ ist uneingeschränkt nutzbar. Mithilfe von Intensivtests wurden die aufgetretenen Fehlerquellen identifiziert und eliminiert und das Gesamtsystem stabilisiert. Derzeit wird daran gearbeitet, die langfristige Stabilität der Mobilstationen mit allen zugeschalteten Komponenten sicherzustellen. Nach aktuellem Stand gestern liegen an zwei Mobilitätsstationen Störungen vor. Das sind aber meist Einzelprobleme, die sich relativ schnell beheben lassen. Zur Frage 4. Die Bodenmarkierung der Stellplätze für Elektroautos und die Erneuerung der Beschilderung bei den Ladestationen für die Stadt und bei den Mobilitätsstationen werden durch die Leipziger Verkehrsbetriebe Zug um Zug flächendeckend umgesetzt. Bei den Stationen wurden durch die Leipziger Verkehrsbetriebe in einem ersten Schritt die Bodenmarkierungen an den Innenstadt-Ladestationen Markgrafenstraße, Georgiring, Augustusplatz, Hauptbahnhof und Naturkundemuseum umgesetzt. Die Markierungen an weiteren Standorten erfolgen voraussichtlich bis Ende dieses Monats. Der Austausch der Verkehrszeichen soll bis Mitte Juni erfolgen. Zur Frage 5. Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Verkehrsüberwachung ahnden bereits Verkehrsverstöße an allen Stellflächen, die für Elektrofahrzeuge vorgesehen sind, soweit die entsprechenden Voraussetzungen hierzu vorliegen. Das trifft derzeit auf die Ladestationen Ritterstraße, Ratsfreischulstraße, Reichsstraße, Martin-Luther-Ring und Georgiring zu, die entsprechend der abgestimmten verkehrsrechtlichen Anordnung über eine widerspruchsfreie Beschilderung verfügen. Nach Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - auch das ist Neuland; das gab es bisher nicht - auf allen anderen Mobilitätsstationen durch die Leipziger Verkehrsbetriebe wird das Ordnungsamt nach entsprechendem Erledigungshinweis die Kontrollen unmittelbar aufnehmen. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Habe ich es richtig verstanden: An den Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Mobilitätsstationen kontrolliert das Ordnungsamt nur auf Aufforderung durch die LVB? Bürgermeisterin Dubrau: Nein, die Kontrollen erfolgen erst, wenn die komplette Beschilderung fertiggestellt ist. Dann gibt es die Information „Auch diese ist jetzt fertiggestellt“, und dann werden die Kontrollen aufgenommen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau. Die Anfrage unter Punkt 17.8 wird schriftlich beantwortet. 17.9 Sachstand „Wettbewerb zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ (VI-F-02813) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Fabian wird antworten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Aufgrund einer Vielzahl anderer Aufgaben konnte der Wettbewerb leider noch nicht durchgeführt werden. Ich bedaure dies. Mit der Umsetzung des Wettbewerbs soll ab kommendem Jahr begonnen werden. Zur Frage 2. Es haben sich in der Zwischenzeit mehrere Inklusionspreise etabliert. Die wichtigsten sind der Sächsische Inklusionspreis des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, der Inklusionspreis im Bereich Arbeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen und der Inklusionspreis „Mosaik“ in Halle, der länderübergreifend Projekte auszeichnet. Alle Preise werden regelmäßig auch an Projekte aus Leipzig vergeben. Die BBW-Leipzig-Gruppe zeichnet bereits seit 2006 mit dem Integrationspreis „Brückenschlag“ Vereine oder Projekte aus, die sich für die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen engagieren und einen Beitrag für eine inklusive Gesellschaft leisten. Seit 2014 gibt es in Leipzig ein Lesefest mit Schreibwettbewerb in leichter Sprache, welches die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen fördert. Über das Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“ werden in Leipzig zahlreiche Maßnahmen für eine barrierefreie Infrastruktur gefördert, und über das Amtsblatt werden einzelne Projekte bekannt gemacht. Zur Frage 3. Das Wettbewerbskonzept soll noch in diesem Jahr vorgestellt werden. S e i t e | 35 Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt es Rückfragen? - Das ist nicht der Fall. 17.10 Umsetzung des Antrages VI-A-01604 „Sanierungsstau in den Leipziger Kindertagesstätten erfassen und abbauen“ (VI-F-02815) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Darauf wird ebenfalls Kollege Fabian antworten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Differenzierte Betrachtungen und die Priorisierung des Sanierungsbedarfes von 121 Kindertagesstätten im städtischen Immobilienbesitz erfordern intensive Abstimmungen. Zur Frage 2. Die Informationsvorlage wird derzeit verwaltungsintern abgestimmt und schnellstmöglich in das parlamentarische Verfahren gehen. Nach den weiteren Planungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 einschließlich Einarbeitung verschiedener Förderprogramme wird davon ausgegangen, dass das Konzept zur Sanierung kommunaler Kindertagesstätten im vierten Quartal vorgelegt werden kann. Zur Frage 3. 2015 standen 2 Millionen Euro für die Sanierung von Kindertagesstätten zur Verfügung. In der Kita Seipelweg erfolgte der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen. Für weitere Maßnahmen wurden Planungsleistungen erbracht sowie Planungs- und Baubeschlüsse erarbeitet. In 2016 stehen 5,6 Millionen Euro für die Sanierung von Kitas zur Verfügung. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Auch hierzu sehe ich keine weiteren Nachfragen. Wir fahren mit Tagesordnungspunkt 17.13 fort. 17.13 Abstimmungsanlage in der Ratsversammlung (VI-F-02819) Einreicher: Stadtrat M. Weber Darauf antworte ich selbst. - Zur Frage 1. Nein, das ist überhaupt nicht problematisch, Herr Weber; das ist geboten. Der Stadtrat hatte in den letzten Haushaltsberatungen den Test einer mobilen Abstimmungsanlage angeregt. Nach Sächsischer Gemeindeordnung findet die Abstimmung in der Regel offen statt. Das ist auch gut so, dass Stadträtinnen und Stadträte sich offen bekennen. Hinzu kommt der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit. Deshalb muss die Stimmabgabe bei offener Abstimmung sowohl für Stadträtinnen und Stadträte als auch für die Besucherinnen und Besucher der Sitzung transparent sein. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Demzufolge ist die Frage 2 mit Ja zu beantworten. Zur Frage 3. Wir sind gerade in der Prüfung, welche Lösung die wirtschaftlichste ist; denn natürlich ist es teuer, dies künftig elektronisch zu tun. Herr Leisner prüft das und hat auch schon Vorschläge gemacht, die mich allerdings bisher noch nicht zufriedengestellt haben. Aber wir wollen Ihnen hier im vierten Quartal eine wirtschaftlich vertretbare Lösung vorstellen und diese dann auch einführen. Bitte schön, Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Nur eine kurze Nachfrage. Bedeutet „vorstellen“, dass es eine Vorlage geben wird, die zur Beschlussfassung kommt, oder ist das in dem Sinne gemeint: Dann startet es? Oberbürgermeister Jung: Nein. Ich gehe davon aus, dass vor dem Start eine Beschlussvorlage notwendig ist. Der Start soll aber im vierten Quartal erfolgen. Stadtrat Weber (SPD): Okay, alles klar. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Nachfragen gibt es nicht. Die Antworten auf die übrigen Fragen werden Ihnen schriftlich zugeleitet. Ich schließe die Fragestunde. TOP 18 entfällt. 19. Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 19.1 (nichtöffentlich) Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20. Vorlagen I 20.1 Besetzung der Stelle „Amtsleiter/in Branddirektion“ (VI-DS-02710) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Das ist die zweite wichtige Personalentscheidung, die wir heute treffen. Nach Vorauswahl der Findungskommission schlage ich Ihnen vor S e i t e | 36 Herrn Peter Heitmann mit Wirkung zum 1. Juni 2016 zum Amtsleiter der Branddirektion Leipzig zu wählen. - Er ist heute hier anwesend. Seien Sie herzlich willkommen, Herr Heitmann! Es wurde geheime Wahl beantragt. Wird zuvor das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt zur Einleitung der Wahl das eben geübte Wahlprozedere einzuhalten und eröffne den ersten Wahlgang. (Stimmenabgabe) Ich schließe den Wahlgang und bitte um Auszählung der Stimmen. - Ich darf Ihnen nun das Ergebnis der Wahl zum Amtsleiter der Branddirektion bekanntgeben: 66 Stimmberechtigte waren anwesend. Abgegeben wurden 66 Stimmzettel, davon 66 gültig. Auf Herrn Peter Heitmann entfielen 44 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit ist Herr Heitmann als Amtsleiter der Branddirektion gewählt. - Herzlichen Glückwunsch! Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Wahl zu Tagesordnungspunkt 8 muss ich Folgendes zu Protokoll geben: Bei der Wahl zur Beigeordneten für Kultur, Frau Dr. Skadi Jennicke, ist der Wahlkommission ein bedauerlicher Irrtum unterlaufen. Das ist mir in den zehn Jahren meiner Amtszeit auch noch nicht begegnet. Zur Erklärung: Auf dem Stimmzettel gab es zwischen dem Votum „Enthaltung“ und dem Wahlvorschlag „Kumbernuß“ eine sehr enge Tuchfühlung der beiden Kreuze. Ich habe die Wahlzettel noch einmal prüfen lassen und sie auch selbst in Augenschein genommen und sie selbst gezählt. Es bleibt bei dem Ergebnis: Dr. Skadi Jennicke hat 41 Ja-Stimmen erhalten. Herr Professor Vogt hat 23 Stimmen erhalten. Aber: Herr Thomas Kumbernuß hat 0 Stimmen erhalten. Stattdessen gibt es fünf Enthaltungen und eine ungültige Stimme. Das Ganze ist sehr bedauerlich. Ich hoffe, Sie können akzeptieren, dass wir uns im Nachgang alle Wahlzettel noch einmal angeschaut und geprüft haben und nunmehr dieses Ergebnis feststellen. Des Weiteren werde ich noch einmal prüfen lassen und dazu auch die Landesdirektion anschreiben, ob ein ehrenamtlicher Stadtrat bei einer Wahl zum Beigeordneten seine Stimme abgeben kann, wenn er selbst zur Wahl steht. Auch das werden wir nach Rechtslage noch einmal prüfen müssen. Ich werde Sie dementsprechend informieren. - So weit zu diesem Vorgang. 20.2 Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (VI-DS-02718) Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Einreicher: Oberbürgermeister Der Beschlussvorschlag lautet, Herrn Ronald Klette erneut wiederzubestellen. - Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt der Wiederbestellung von Herrn Klette zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. Herr Klette, herzlichen Glückwunsch! 20.3 Kostenerhöhung zum Erwerb flexibler Raumsysteme, zweite Ergänzung zum Grundsatzund Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen; Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 - Eilbedürftig (VI-DS-01736-DS-03) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Die Anschaffung von flexiblen Raumsystemen hat zu Mehrkosten geführt. Die Vorvoten sind klar. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! „Ordnung ist das halbe Leben - woraus mag dann die andere Hälfte bestehen?“ Dieser Satz Heinrich Bölls passt aus meiner Sicht sehr gut zur Behandlung dieser Vorlage. Wir haben in den vergangenen Debatten beim Thema Schulbau immer sehr viel Gutmütigkeit, Geduld und Pragmatismus gezeigt, wenn es darum ging, Vorlagen zu beschließen, die ihre Schwächen hatten. Doch da wir um die schwierige Situation von Leipzigs Schullandschaft wussten und wissen, haben wir stets aufgrund gefühlter Alternativlosigkeit zugestimmt. Allerdings gibt es immer eine Alternative. Wer etwas anderes behauptet, sagt auf jeden Fall nicht die ganze Wahrheit. Spätestens mit den 1,5 Millionen Euro mehr, die wir nun eilbedürftig beschließen sollen, müssen wir uns als Stadträte einer Alternative stellen. In einem schwierigen Spannungsfeld zwischen Bedarf und Sorgfalt sowie Sparsamkeit haben wir uns als Fraktion dazu entschlossen, diese Vorlage abzulehnen. Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren und damit auch den Leipzigern, darlegen, warum wir dies tun. Der offensichtlichste Grund ist die Behäbigkeit, mit der das zuständige Amt im Dezernat von Professor Fabian hier an dieser Stelle agiert. Mit drei Jahre alten Zahlen werden Hochrechnungen aufge- S e i t e | 37 stellt, die sich als nicht profund erweisen. Dies allein ist schon schlimm genug; doch gibt es etwas, was meine Kollegen und mich weitaus mehr stört, und das ist die Bräsigkeit - ich sage es in aller Deutlichkeit -, mit der Mitarbeiter Ihres Dezernates, Herr Bürgermeister, auf unsere Kritik als Stadträte reagieren, sodass bei uns der Eindruck entsteht: Ihre Mitarbeiter, Herr Bürgermeister, kalkulieren mit unserer Alternativlosigkeit. Es war in den Debatten im Ausschuss nur wenig von Demut zu spüren, die meine Fraktion und ich erwarten, wenn es um einen Mehrbedarf an öffentlichem Geld geht. Dies können wir als Volksvertreter an dieser Stelle nicht hinnehmen; denn scheinbar besteht die andere Hälfte des Lebens in Teilen der Stadtverwaltung aus Chaos, um den Satz von Heinrich Böll noch einmal aufzugreifen. Wir werden daher in absehbarer Zeit eine Anfrage stellen, wie viele Bauten am Ende deutlich teurer geworden sind als ursprünglich in der jeweiligen Vorlage avisiert. Meine Damen und Herren, diese Vorlage zeigt, dass es dringend notwendig ist, eine bessere Struktur bei der Planung und Umsetzung von Schulbauten innerhalb der Verwaltung zu schaffen. Bereits in der Bildungspolitischen Stunde haben die Kollegin Frau Köhler-Siegel und ich darauf hingewiesen, dass auch Sie, Herr Oberbürgermeister, in der Pflicht sind. Sie müssen als Chef der Stadtverwaltung, als Dienstherr über alle Dezernate, endlich eine Arbeitsgruppe Schule einrichten, in der, ähnlich wie beim Thema Asyl, alle beteiligten Fachämter strukturiert und zügig an Lösungen arbeiten. Dann lassen sich solche Vorlagen in der Zukunft hoffentlich vermeiden; denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, dann Herr Schlegel. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Dazu muss man etwas sagen, bei aller Liebe und Güte. Natürlich hat mich die Kostenerhöhung auch gestört, und natürlich war ich auch unzufrieden mit der Arbeit der Verwaltung. Auch ich hätte mir das anders vorgestellt. Aber das jetzt an den Schulen auszulassen, ist meiner Ansicht nach nicht der richtige Weg. Am 24. Juni wird das Richtfest in der RobesonSchule gefeiert. Erklären Sie mal den Eltern der Schüler an der Robeson-Schule, dass Sie das nicht wollen. Erklären Sie mal den Eltern der Schüler der Georg-Schumann-Schule, dass Sie das nicht wollen. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Also bei aller Liebe und Güte: Sie können von mir aus Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, Sie können im Kreis springen und mit der Presse sprechen, Sie können das alles machen. Aber wenn Sie es so machen, wie hier eben dargelegt, müssen Sie das Ihren Wählern erklären. Ich bin der Meinung: Das tragen Sie auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern aus. So geht es nicht. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, dann Herr Weickert noch einmal. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr verehrte Damen und Herren Stadträte! Herr Weickert, ehe Sie hier so etwas ablassen, hätten Sie sich vorher kundig machen sollen, wie das Ganze abgelaufen ist. Tatsache ist: Es geht in erster Linie um die Einrichtung von DaZ-Klassen und die Schaffung der entsprechenden Räumlichkeiten in den betreffenden Objekten. Dazu gab es Ausschreibungen. Es wurde versucht, alle verfügbaren Firmen zu binden. Sagen Sie mir bitte, wie viel an der Tankstelle Tabaksmühle nächste Woche der Liter „Super 95“ kostet! Ich dachte, momentan sind die Preise dafür niedrig. Aber wir bezahlen trotzdem 1,34 Euro. Ich sage es noch einmal: Es gab eine Ausschreibung. Aber der Markt ist fast leergefegt. - Welche Parteien haben denn gesagt: „Kommt alle hierher nach Deutschland!“? Wir sind Ausführende und haben Weisungen zu folgen. - Ich weiß doch, wovon ich spreche. In der LESG haben wir sowohl mit den Firmen als auch mit den Planern so lange verhandelt, bis uns faktisch das Weiße aus den Augen trat, damit diese Termine eingehalten werden und die Kinder ab 8. August eben nicht in Zelten unterrichtet werden müssen, sondern ihnen die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Bezüglich der Einhaltung der Termine ist zu jedem Zeitpunkt klar und deutlich kommuniziert worden, was machbar ist und was nicht. Frau Hollick hat bereits die Robeson-Schule genannt. Ich habe gerade ein Foto gesehen. Dort ist man jetzt bei der Montage des zweiten Stockwerks. Dort wird ja in stabiler Bauweise gebaut. Diese Räumlichkeiten werden längerfristig nutzbar sein und für mehrere Jahre Bestand haben. Ein Teil dieser Räume wird zum 8. August trotz enger Fristen zur Verfügung gestellt, ein Teil nicht, weil es nicht machbar ist. Das ist nun einmal Marktwirtschaft. Wir können die Preise nicht bestimmen. Es kann nur nachverhandelt werden, wenn sie völlig abartig sind. S e i t e | 38 Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert, noch einmal. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Frau Hollick, ich kann Ihre Emotionen durchaus verstehen. Sie wissen auch, dass ich Sie als Kollegin durchaus schätze. Aber ich erinnere mich noch an eine meiner ersten Reden hier in diesem Rat, nach der Sie mir gesagt haben: Man zeigt nicht auf andere Leute, und man schreit sie auch nicht an. - Sie betonen ja immer, Sie waren Oberstudienrätin. - Pardon, Sie sind es noch; Beamter bleibt man ja ein Leben lang. - Aber dann gestehen Sie mir auch zu, dass ich nicht einer Ihrer Schüler bin, den Sie hier examinieren müssen. Ich möchte noch einmal deutlich machen: Wir tragen hier nichts auf dem Rücken von Schülern aus. Nein. Was wir machen, ist: Wir kritisieren die Verwaltung dafür, dass sie hier teilweise mit Zahlen agiert, die scheinbar zu niedrig berechnet waren. Dann muss man eben mit einem höheren Ansatz herangehen. Was sollen wir denn jetzt noch machen? Wir können jetzt nur noch sagen: Na ja, wir müssen das genehmigen. - Und ich finde, das geht einfach nicht. Wie gesagt: Demut ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Begriff und eine ganz wichtige Haltung. Wie heißt es immer so schön? Jeder von uns muss noch ein bisschen dazulernen. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft, dann Herr Albrecht. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sicher wurde die Thematik in den Ausschüssen unterschiedlich wahrgenommen. Herr Schlegel, Sie müssen uns aber auch zugestehen, dass es bei uns im Ausschuss anders gelaufen ist, sodass der Rede von Herrn Weickert nichts hinzuzufügen ist. Das war durchaus der Eindruck, den auch ich teile. Allerdings - das will ich hinzufügen - sollten solche Dinge eigentlich im Ausschuss geregelt werden und nicht hier im Plenum. Zur Sache selbst: Möglicherweise gibt es Alternativen, aber die Notwendigkeit ist jetzt gegeben. Wir müssen Schulplätze einrichten an Schulen, an denen die Kapazitäten ohnehin schon sehr beengt sind. Wir müssen Räumlichkeiten schaffen, um Kinder mit Deutsch als Zweitsprache beschulen zu können. Das heißt: Die Notwendigkeit ist jetzt gegeben. Trotz der berechtigten Kritik stimmen wir dem zu. Es wäre allerdings wünschenswert, wenn die Kommunikation mit den Stadträten in den Aus- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 schüssen so ist, dass man von einem freundlichen Umgang sprechen kann. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Meine Damen und Herren von den Linken! Frau Hollick, wir reden hier über Mehrkosten bei Baumaßnahmen. Herr Weickert hat sehr klar differenziert und auch gesagt, wie wir uns an der Stelle gemüht haben. Wir reden nicht nur bei Schulen über Mehrkosten; wir reden bei allen Baumaßnahmen in dieser Stadt über Mehrkosten, sei es bei Turnhallen, Feuerwehrzentren, Kindergärten oder bei was auch immer. Immer wieder bekommen wir Mehrkosten auf den Tisch, und das muss kritisiert werden. Das war unsere Generalkritik. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann trefflich über die Sinnhaftigkeit des Wortes „alternativlos“ diskutieren. Aber in der Situation, in der wir heute in dieser Stadtratssitzung sind, und angesichts der Terminkette ist das eine oder andere schon alternativlos, auch wenn die Konsequenzen wenig erfreulich sind. Die entsprechenden Kostensteigerungen sind eigentlich inakzeptabel. Aber wenn man den Sachverhalt fair bewertet, muss man ihn nicht mit dem Wissen von heute bewerten, sondern mit dem Wissen zu dem Zeitpunkt, an dem das Projekt angeschoben worden ist. Dann muss man sich die Frage stellen, ob man zu diesem Zeitpunkt, also zu Beginn der Planungsaktivitäten, gewusst hat, welche Marktsituation es im Mai geben wird. Das ist zu überlegen. Natürlich hätte es Alternativen gegeben. Die Frage ist, ob man zu diesem Zeitpunkt ganz anders hätte ausschreiben sollen. Wir haben heute einen Antrag der Linken mit Alternativvorschlägen neu im Verfahren. Allerdings muss man diese Alternativvorschläge, zum Beispiel traditionelle Bauweisen von vornherein mit auszuschreiben, zu Beginn des Prozesses machen, damit uns dann, wenn wir hier im Stadtrat entscheiden, auch die Ergebnisse dieser Alternativen vorliegen. Insofern ist das Versäumnis - ich denke, davon können wir uns alle nicht ganz freisprechen -, dass man in dieser Situation etwas zu stark und zu schnell auf vermeintlich gute Lösungen gesetzt hat, ohne in Betracht zu ziehen, dass wir nicht die Einzigen sind, die vor diesem Problem S e i t e | 39 stehen, sondern dass es in Deutschland noch ein paar andere Kommunen gibt, die dieselben Probleme haben. Dies jemandem als Versagen vorzuwerfen, halte ich persönlich aber für zu weitgehend, weil wir eine situative Entwicklung gehabt haben, eine Entwicklung, die wir uns alle, glaube ich, im letzten Jahr so nicht haben vorstellen können. Dennoch muss man hier als Stadtrat ganz klar sagen: Es kam zu Kostensteigerungen, für die wir, würde man zusammenzählen, was wir in den letzten Monaten hier beschlossen haben, schon die eine oder andere Schule extra hätten bauen können. Das ist die Konsequenz dieser Entwicklung. Die Frage ist aber, ob man für die Konsequenz dieser Entwicklung bei irgendjemandem eine persönliche Verantwortung festmachen kann. Die Erfahrung, die wir aus dieser Situation mitnehmen müssen, ist, früher mehrgleisig zu denken, damit Alternativen geprüft und vorgelegt werden, wenn wir in der Stadtratssitzung eine Entscheidung treffen müssen. Das bitte ich die Verwaltung, künftig mit zu bedenken. Der Antrag der Linken, den wir heute neu aufgenommen haben, greift ja genau dieses Thema auf. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, noch einmal. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Weickert, ich muss ein bisschen aus der Schule plaudern. Die geschätzten Kosten dürfen beispielsweise bei Neubauten bis zu 10 Prozent von den tatsächlichen Kosten abweichen, bei Sanierung sogar bis zu 30 Prozent. Zu höheren Kosten kommt es aber nicht nur aufgrund der geänderten Marktsituation, sondern auch deshalb, weil ganz klar gefordert war, dass diese Räumlichkeiten an den jeweiligen Schulen aufgeständert werden müssen - das können Sie den beigefügten Plänen entnehmen -, damit die Klassenräume barrierefrei erreichbar sind, was auch für die Weiternutzung wichtig ist. Außerdem wurde im laufenden Verfahren von Leichtbauweise auf stabile Bauweise umgestellt, damit diese Räumlichkeiten viele Jahre lang nutzbar sind. Insofern ist es gut angelegtes Geld, auch für die Zukunft. Es geht hier eben nicht nur darum, ein paar Container auf irgendeine Schulfläche zu stellen. - In der Robeson-Schule hätten wir die Klassen gar nicht unterbringen können, wenn die Zweigeschossigkeit nicht realisiert worden wäre. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. - Möchten Sie dazu noch etwas sagen, Kollege Fabian? - Bitte. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich denke, wir müssen zwei Dinge voneinander unterscheiden, die hier jetzt in der Debatte auch deutlich geworden sind: Das eine ist die Sache als solche. Hier haben wir mit kumulativen Effekten zu tun. Wir haben steigende Schülerzahlen im Oberschulbereich. Geringfügige Verschiebungen bei den Bildungsempfehlungen führen zu erheblichen Mehrbedarfen in anderen Bereichen. - Die Anzahl der DaZKlassen ist gestiegen. Der Info-Vorlage können Sie entnehmen, dass wir derzeit allein 34 DaZKlassen an 21 Grundschulen haben. Wir haben 27 DaZ-Klassen an 20 Oberschulen. Das sind große Zahlen, und der Bedarf steigt immer mehr. - Hinzu kommt die von verschiedenen Stadträtinnen und Stadträten schon erwähnte Marktsituation. Ich denke, alle hier Beteiligten haben sich sehr stark bemüht, die Kosten im Griff zu behalten oder sie zu begrenzen, auch durch intensive, schwierige Verhandlungen. Herr Schlegel hat das deutlich dargestellt. - Insofern denke ich, die Sache als solche ist begründbar. Zum anderen möchte ich mein Bedauern ausdrücken, wie sich einzelne Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Ausschüssen verhalten. Da, denke ich, gibt es unsererseits mehr Begründungsmöglichkeiten. Auch sollten wir künftig einen angemesseneren Stil mit Ihnen pflegen. Oberbürgermeister Jung: Ich darf Sie nun um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt der Beschlussvorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit großer Mehrheit, einigen Gegenstimmen, ohne Enthaltungen so beschlossen. 20.4 Einrichtung einer Oberschule am Standort Diderotstraße 35, entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz (VI-DS-02457) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.5 Umzug der Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule/Förderzentrum) zum S e i t e | 40 Schuljahresende 2015/2016 in das Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19 in 04218 Leipzig, gemäß § 24 Schulgesetz (VI-DS-02387) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. Wird das Wort wünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.6 Baubeschluss Schulstandort Opferweg: Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Opferweg 13, 04159 Leipzig-Wahren (VI-DS-02210) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.7 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 (-01363-DS-02NF-03) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich bitte um Korrektur im Beschlusspunkt 3 auf dem Beschlussdeckblatt. Dort ist das PSPElement falsch gedruckt. Richtig muss es heißen: 70001.409.700. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich auch hier um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 20.8 Schulnamensgebung für 77. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, Schule an der Weißenfelser Str., Grundschule der Stadt Leipzig und Schule Portitz, Oberschule der Stadt Leipzig (VI-DS02555) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sie sollen interessante neue Namen tragen. Wird das Wort gewünscht? - Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 20.9 Interimsunterkunft zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen in der KarlHeine-Straße 22b, 04229 Leipzig: Außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-02156-DS-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.9.1 dazu ÄA (-02156-DS-01-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Ich bitte Kollegen Fabian um eine kurze Einführung. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! In den nächsten vier Tagesordnungspunkten stehen vier Vorlagen zum Thema Asyl zur Beschlussfassung, darunter zwei Vorlagen, die eilbedürftig sind. Ich versichere Ihnen, wir bemühen uns, die Anzahl der eilbedürftigen Vorlagen zu reduzieren und wieder zu einem geregelten Verfahren zurückzukommen, und wir werden alle Anstrengungen unternehmen, damit in den nächsten Ratsversammlungen nach Möglichkeit keine eilbedürftigen AsylVorlagen mehr auftauchen. Ich bitte Sie aber auch um Nachsicht. Wir standen unter sehr, sehr hohem Druck, die entsprechenden Maßnahmen auf den Weg zu bringen, und der Druck ist nach wie vor sehr groß. Die Bedingungen in den Notunterkünften, ob in der Messehalle 17, auf dem Zeltplatz oder im Baumarkt in der Schomburgkstraße, sind sehr ungünstig. Wir müssen so schnell wie möglich alternative Unterbringungsmöglichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften schaffen. Deshalb sind zwei dieser Vorlagen eilbedürftig. Zu den einzelnen Vorlagen. Zur Vorlage unter Tagesordnungspunkt 20.9, Karl-Heine-Straße, liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Den können wir übernehmen. - Ebenfalls liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage unter Tagesordnungspunkt 20.10 vor. Den können wir auch übernehmen. - Bei der Vorlage unter Tagesordnungspunkt 20.11, Hainbuchenstraße, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Bezug dieser Einrichtung erst zum 30.05. erfolgt. Am 17.05., also gestern, ist zwar die Übergabe erfolgt, aber noch nicht die Inbetriebnahme. Wie gesagt, auch hier bedaure ich die Eilbedürftigkeit. Aber angesichts der Aufgabenvielfalt gerade in diesem Bereich ist es so auf den Weg gebracht worden. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kol- S e i t e | 41 legen Stadträte! Werte Gäste! Ich rede in der Folge gleich zu allen vier Vorlagen und möchte darum bitten, dass ich meine Redezeit aus diesem Grund etwas ausdehnen kann. Oberbürgermeister Jung: Einen Moment, bitte! Dann rufe ich jetzt auch die nachfolgenden Tagesordnungspunkte auf: 20.10 Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31-33: Außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO - Eilbedürftig - (VI-DS-02317-DS-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.10.1 dazu ÄA (-02317-DS-01-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion 20.11 Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig: Finanzierungsbeschluss, Ausführungsbeschluss für Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und Leistungen der sozialen Betreuung, außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-02101-DS03) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.12 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/-innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17-19 und Barnet-Licht-Platz (VI-DS02521-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Bitte fahren Sie fort, Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Der Freistaat Sachsen hat kürzlich verkündet, dass nur 15 Prozent der Kapazitäten des Landes zur Flüchtlingsunterbringung ausgelastet sind, und in der Folge angekündigt, Einrichtungen zu schließen. Deshalb wurde ich von Bürgern gefragt: Warum wird im Stadtrat der Bau weiterer Unterkünfte beschlossen? Ich erkläre dann immer relativ ausführlich den Unterschied zwischen einer Erstaufnahmeeinrichtung und Notunterkünften - diesen Unter- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 schied kennen viele Bürger häufig nicht - und erläutere, welche Aufgaben die Kommune zu übernehmen hat. Ich schildere ihnen auch, dass wir es Ende letzten Jahres, Anfang dieses Jahres gerade so geschafft haben, dass jeder Asylsuchende in einer Notunterkunft ein Dach über dem Kopf hat. Es konnte erreicht werden, dass kein Flüchtling obdachlos ist. Allerdings ging dies zulasten der humanitären Bedingungen. Dies gelang nur, weil man auf Großunterkünfte wie die Messehalle 17, die Zeltstadt oder einen ehemaligen Baumarkt zurückgegriffen hat, in denen die Zustände aus meiner Sicht menschenunwürdig sind; denn sie bieten keine Privatsphäre, Krankheiten können sich leichter ausbreiten, die gemeinschaftlich genutzten sanitären Anlagen lassen sich kaum in einem hygienischen Zustand halten, und ja, auch Konflikte treten dort häufiger zutage als in anderen Unterkünften. Diese Unterkünfte haben eine Kapazität von knapp 1.500 Plätzen und müssen aus Sicht meiner Fraktion so schnell wie möglich geschlossen werden, am besten noch vor Jahresende. Andere Standorte wie die Schulgebäude Bernhard-Göring-Straße oder Dösner Weg werden bald geschlossen, da dort Sanierungsarbeiten beginnen sollen. Darüber hinaus sind fast 350 Plätze in Pensionen schnell kündbar, und Mietverträge von kurzfristig angemieteten Objekten laufen aus. Es ist davon auszugehen, dass Kapazitäten von knapp 2.700 Plätzen relativ kurzfristig nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Ich bitte zu entschuldigen, dass ich hier einige Zahlen nenne, halte dies jedoch in diesem Zusammenhang für wichtig. Hinzu kommt die Schaffung von Kapazitäten für diejenigen, die uns in diesem Jahr zugewiesen werden. Ausgehend von den bisherigen Zuweisungszahlen werden wir in diesem Jahr etwa 2.500 Menschen unterbringen müssen. Hier sei angemerkt, dass der Freistaat Sachsen weiterhin an seiner Prognose von 6.895 Personen, die die Kommune unterbringen soll, festhält. Das erschwert natürlich die Planung der Kommune, weil immer noch unklar ist, wie viele Menschen tatsächlich untergebracht werden müssen. Ich klammere die beiden Standorte Zeltstadt am Deutschen Platz und Schomburgkstraße, die ja jetzt auch zur Beschlussfassung stehen, zunächst einmal aus. Mit den Beschlüssen zu diesen vier Vorlagen werden etwas mehr als 1.200 Plätze geschaffen, also bei weitem nicht so viele, wie wir wegen Wegfall anderer Plätze kurzfristig brauchen oder wir aufgrund künftiger Zuweisungen benötigen. Dafür reichen auch die bereits beschlossenen Maßnahmen nicht aus. S e i t e | 42 Die SPD-Fraktion wird daher allen Vorlagen zustimmen. Das hat verschiedene Gründe: Den Objekten Zeltstadt am Deutschen Platz und Schomburgkstraße stimmen wir nur zu, weil die Konsequenz Obdachlosigkeit wäre. Fast 900 Menschen hätten sonst kein Dach mehr über dem Kopf. Dennoch müssen diese Standorte so schnell wie möglich aufgelöst werden; denn sie sind, wie bereits erwähnt, menschenunwürdig, aber nicht nur das; sie sind auch viel zu teuer. Während dort die jährlichen Kosten wie Miete, Betreibung, Energie, Wasser und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei den Notunterkünften bei 22.000 bzw. 23.000 Euro pro Platz liegen, liegen sie am Barnet-Licht-Platz oder in der Eutritzscher Straße mit etwa 11.000 Euro pro Platz lediglich bei der Hälfte. Noch günstiger ist der Standort Hainbuchenstraße mit jährlichen Kosten von 9.500 Euro pro Platz. Es ist also nicht nur aus humanitären Gründen, sondern auch aus finanzpolitischen Gründen ein Irrsinn, weiterhin auf diese Notunterkünfte zu setzen. Mit jedem Monat früher, den wir eine Notunterkunft schließen, spart der Freistaat Sachsen - ich sage an der Stelle bewusst: der Freistaat Sachsen, weil wir erwarten, dass er die Kosten übernimmt - etwa 400.000 Euro. Auch vor diesem Hintergrund werden wir der Interimslösung Schulstandort Karl-Heine-Straße für 17 Monate zustimmen. Wir standen in der Fraktion dieser Vorlage zunächst kritisch gegenüber; denn hier sollen 1,9 Millionen Euro in einen Standort investiert werden, der lediglich 17 Monate als Notunterkunft genutzt werden soll, weil danach die Sanierung der Schule beginnen wird. Aber wenn man berücksichtigt, dass ein Teil der jetzt zu tätigenden Investitionen auch für die Schulsanierung sinnvoll ist - hier wird gerade die Zahl genannt: 60 Prozent -, und angesichts einer monatlichen Einsparsumme von knapp 400.000 Euro nach Schließung, werden sich diese Investitionen in wenigen Monaten refinanziert haben, weil dieser Standort deutlich kostengünstiger ist als die Notunterkunft Alte Messe oder Schomburgk-straße. Hier gilt - ich betone das an der Stelle vor allem für alle jene, die unsere Sitzung am Livestream verfolgen -: Selbstverständlich darf es nicht zum Verzug einer Sanierungsmaßnahme kommen, nur weil dieser Standort als Interimslösung für eine Flüchtlingsunterkunft dient. Der Vorlage Auenseestraße werden wir auch zustimmen. Das ist ein besonders schönes Objekt. Es ist ein kommunales Gebäude, eine kleine Unterkunft, wo wir unser Konzept auch umsetzen können. Wir investieren hier in ein kommunales Gebäude und schaffen damit einen langfristigen Wert. Auch hier gilt: Wenn wir die Unterkunft nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft benötigen, so ist sie wunderbar geeignet als Wohnstandort, vielleicht sogar für sozialen Wohnungsbau. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Auch wenn wir bei der Unterbringung von Flüchtlingen noch nicht abschließend über den Berg sind, so sind wir doch auf einem sehr guten Weg. Deshalb möchte ich die Stadtverwaltung darum bitten - das unterstreichen auch die beiden CDUÄnderungsanträge -, Schluss zu machen mit eilbedürftigen Vorlagen zu diesem Thema. Wir müssen sukzessive zu einem geregelten Verfahren zurückkehren, auch weil dies vermittelt: Wir haben die Situation unter Kontrolle. Die Situation hat sich beruhigt. Die SPD-Fraktion hofft, dass diese vier Vorlagen heute eine Mehrheit finden und wir einen großen Schritt gehen, um die Notunterkünfte in der Messehalle 17, im Baumarkt und in der Zeltstadt aufzulösen; denn das ist - ich betone es noch einmal - sowohl aus humanitären Gründen als auch aus finanziellen Gründen dringend geboten. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich werde mich kurz fassen, da die Verwaltung unsere beiden Änderungsanträge übernimmt. Wir wissen nach wie vor nicht, wer am Ende für die uns entstandenen Kosten aufkommen wird. Wir haben keine Glaskugel, sodass wir nicht wissen, wie viele Menschen in diesem Jahr von der Stadt aufgenommen werden müssen. Meiner Fraktion und mir ist allerdings wichtig, hier nicht nur Kritik zu üben. Wir wissen natürlich auch, welch große Aufgabe uns noch bevorsteht, nämlich Hunderttausende Menschen in unserem Land und Tausende Menschen in unserer Stadt in das öffentliche Leben zu integrieren. Das fängt mit der Bereitstellung von bezahlbarem, subventioniertem Wohnraum an, geht mit der weitaus kostenintensiveren Schaffung von Rahmenbedingungen für die Beschulung weiter und setzt sich in der Alltagswelt fort. Wir haben die Verantwortung, Integration zu gewährleisten, wenngleich ich nochmals betonen möchte, dass wir uns zunächst unserer eigenen Identität bewusst werden sollten. Für diese Aufgaben in der nahen wie auch der fernen Zukunft dürfen wir jetzt nicht großmütig Geld ausgeben, sondern müssen penibel die bestmöglichen, kostengünstigsten Möglichkeiten in allen Vergabevarianten anstreben. Dies sind wir den Menschen, die kommen werden, sowie den Menschen in unserem Land schuldig. Daher werden wir den beiden Vorlagen, zu denen wir Änderungsanträge gestellt hatten, zustimmen. Bei der Abstimmung der anderen beiden Vorlagen werden wir uns enthalten. Wir kritisieren nach wie vor, dass es keinerlei Deckung im Fi- S e i t e | 43 nanzhaushalt gibt, erkennen aber an, dass die Verwaltung bemüht ist, so schnell wie möglich dafür zu sorgen, dass die teuren Notunterkünfte aufgelöst werden. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, dann Herr Hentschel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Jemand hat einmal gesagt: Wir schaffen das. - Ich denke, für uns als Kommunalpolitiker gilt: Wir müssen das schaffen. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Ich habe aus Vergabesicht zwei Anmerkungen zu den Änderungsanträgen der CDU, die voll zu unterstützen sind, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst ist festzustellen: Zu keiner Zeit in den vergangenen Jahren - immerhin fand gerade die 1038. Sitzung des Vergabegremiums statt konnte unterstellt werden, dass etwas nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben war. Es war immer ordnungsgemäß ausgeschrieben. Wir haben immer untersucht: Welche möglichen Vergabeverfahren gibt es, die höchstmöglich die Markttransparenz abbilden und für eine Marktöffnung sorgen? Wer sich damit wirklich beschäftigt, kann das auch nachvollziehen. Man muss sich natürlich im Klaren darüber sein, dass es, wenn man in der höchstmöglichen Form ausschreibt, zwölf Wochen bis zur Zuschlagserteilung dauern kann. Deshalb die Frage: Werden alle Fristen noch eingehalten? Zweitens. Mit der VOL/A, der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, ist auch das Betreiben dieser Unterkünfte geregelt. Das ist also vom Vergaberecht gedeckt. Die Betreiber haben bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, auch in kapazitiver Hinsicht. Deshalb auch die klare Ansage: Angesichts dieser Fristenlage schätzen Bauverwaltung und Sozialdezernat ein, dass das alles in diesem Jahr machbar ist. - Ich meine, wir haben möglicherweise ein bisschen mehr Zeit. Manche Bauleistungen, zum Beispiel beim Ausbau, können vielleicht auch innerhalb eines Vierteljahres erbracht werden. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Schlegel, für die Klarstellung. - Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Auch ich mache es kurz. Die Stadtverwaltung hat uns heute vier Vorlagen zu diesem Thema vorgelegt. Alle diese Vorlagen beinhalten die Finanzierungsform der unterjähri- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 gen Finanzierung ohne Deckung. Die AfDStadtratsfraktion kann dieser Finanzierungsform - also diesen ungedeckten Schecks - nicht mehr zustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung der vier Vorlagen. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20.9. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird übernommen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20.10. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird übernommen. - Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme, vier Enthaltungen. So beschlossen. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20.11. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dieser Vorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme, 22 Enthaltungen. So beschlossen. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20.12. Wer stimmt diesem Beschlussvorschlag zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 5 Gegenstimmen, 18 Enthaltungen. Es ist mit großer Mehrheit so beschlossen. Wir fahren in der Tagesordnung fort. 20.13 Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - Vergabevorschlag Los 2 Eilbedürftig (VI-DS-02497) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort zum Vergabevorschlag Los 2 gewünscht? - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich weniger zum Vergabevorschlag äußern, sondern mehr zur Vorlage, die uns vorgelegt worden ist. Wenn aus dem Textteil eines Vergabevorschlags nicht hervorgeht, zu welchem Preis die Konzession vergeben wird, sondern dies erst auf der letzten Seite unter „Haushaltsauswirkungen“ zu finden ist, und wenn weitere wesentliche Eck- S e i t e | 44 punkte hinsichtlich der Vergabe in der Sitzungsvorlage fehlen, sondern lediglich darauf verwiesen wird, dass man die einzelnen Angebotsunterlagen gerne in den Räumlichkeiten der Stadt Leipzig einsehen kann, dann ist diese Vorlage aus meiner Sicht ungenügend. Die Vorlage ist deswegen ungenügend, weil sie nach der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen in öffentlicher Sitzung zu behandeln ist. Das heißt: Sämtliche wesentlichen Informationen für die Entscheidung zu dieser Vorlage sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Und diese Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger mitnichten, wenn in der Vorlage darauf verwiesen wird, man könne weitere Informationen gerne in den Räumlichkeiten der Stadt einsehen. Sicherlich, nicht alle vorhandenen Informationen sind für die Öffentlichkeit bestimmt, Frau Dubrau und Herr Jung; aber die wesentlichen Eckpunkte eines Vergabevorschlages gehören in die Sitzungsvorlage. Das ist hier nicht geleistet worden, und das kritisiere ich ausdrücklich. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann gestatten Sie mir einen Satz, Herr Morlok. Es gibt einen Unterschied zwischen öffentlicher Sitzung und öffentlichen Materialien, und es gehören eben nicht alle Materialien in die öffentliche Sitzung. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Da gebe ich Ihnen recht, Herr Oberbürgermeister, aber die Vertragsdauer ist mit Sicherheit nicht nichtöffentlich. Oberbürgermeister Jung: Okay. D’accord. - Ich darf Sie nun um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Vergabevorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.14 Vergabe der Außenwerberechte (Werbekonzession) - Weiteres Vorgehen und Abschluss eines Interimsvertrages - Eilbedürftig (VI-DS-02527) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20.14.1 dazu Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - Vergabevorschlag Los 3 und Los 4 (ehemals ÄA 01 zur Vorlage VI-DS-02109) (VI-A-02692) Einreicher: CDU-Fraktion 20.14.2 dazu VSP zum Antrag (VI-A-02692VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Zunächst bitte ich Frau Kollegin Dubrau um eine kurze Einführung in das Thema. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen heute der Beschlussvorschlag „Vergabe der Außenrechte (Werbekonzession): Abschluss eines Interimsvertrages“ vor. Wir haben in den Ausschüssen dieses Thema schon sehr intensiv besprochen. Sie alle wissen, dass eine Vergabe für das Los 1 nicht erfolgen konnte, zum einen weil es keinen echten Wettbewerb gab und zum anderen weil vom einzigen Bieter ein Gebot eingereicht wurde, das nicht ausschreibungskonform war. Wir haben dann versucht, das Thema über eine Baumaßnahme der Stadt zu lösen. Aber in der relativ kurzen noch verbleibenden Zeit stellte sich das als ausgesprochen problematisch dar. Wir hatten von Ihnen - sprich: von der CDU - den Auftrag erhalten, zu prüfen, inwiefern eine Vertragsverlängerung möglich ist. Eine Vertragsverlängerung ist juristisch nicht möglich. Aber einen Interimsvertrag haben wir vorbereiten können. In sehr intensiver Zusammenarbeit zwischen der Stadt - dem Tiefbauamt, dem Rechtsamt und unseren Beratern - auf der einen Seite und der Firma JCDecaux auf der anderen Seite haben wir uns darauf geeinigt, die wesentlichen Vertragsinhalte des bisherigen Vertrages eins zu eins zu übernehmen und lediglich drei Punkte des bisherigen Vertrags zu ändern, nämlich: Erstens: die Laufzeit. Der Vertrag soll bis zum 30.06.2019 laufen, ein Datum im Sommer; denn im Sommer ist eine solche Umbaumaßnahme sehr viel sinnvoller als im Winter. Das betrifft sowohl denjenigen, der abbaut, als auch denjenigen, der aufbaut. Das betrifft aber insbesondere die Bürger, die die Wartehallen nutzen. Insofern ist das ein sehr viel besserer Zeitpunkt für diese Maßnahme als bisher vorgesehen. Zweitens: die kostenlose Übertragung der Spritzschutzgitter. Diese sind nach dieser langen Zeit sowieso abgeschrieben. Sie sind für die Werbefirma auch nicht wirklich sinnvoll, weil sie darauf keine Werbung anbringen kann. Für uns bringt das eine Erleichterung bei der weiteren Ausschreibung. Drittens: der Ablaufplan. Im Ursprungsvertrag aus dem Jahr 1990 gab es keine Regelungen zum Thema Abbau/Aufbau bei Konzessionswechsel. Das kann ja immer passieren. Im jetzt vorliegenden Vertrag gibt es die Vereinbarung, dass bis Ende des ersten Halbjahrs des nächsten Jahres eine ganz konkrete Absprache zu erfolgen hat und ein schriftlicher Plan vorzulegen ist, wie im Falle eines Wechsels des Betreibers S e i t e | 45 der Abbau und der Wiederaufbau an den einzelnen Standorten konkret erfolgen soll. Das geht nur Zug um Zug. Auch das ist für beide Partner ein Vorteil in der weiteren Verfahrensweise. Parallel dazu haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir einen Vorschlag für die Neuausschreibung der verbleibenden Werberechte erarbeiten - das betrifft nur das Los 1; für alle anderen ist die Vorbereitung abgeschlossen - und diesen dem Stadtrat bis Ende des ersten Halbjahrs 2017 zur Beschlussfassung vorlegen werden. Wir werden dieses Thema weiterhin mit Ihnen sehr ausführlich diskutieren und darlegen, was in Zukunft erfolgen soll. Wir werden künftig immer zwei Möglichkeiten darstellen, um nicht noch einmal in eine so schwierige Situation wie zuletzt zu kommen. Wir hoffen, dass es bei einer erneuten Ausschreibung zu einem positiven Ergebnis sowohl für die Bürger als auch für den Haushalt unserer Stadt kommt. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie dem heute vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen könnten, damit dieser Vertrag in Kürze unterzeichnet werden kann. Damit schaffen wir für beide Parteien, sowohl für die Firma JCDecaux als auch für die Stadt, Sicherheit für die nächsten zweieinhalb Jahre. - Ich bedanke mich. Oberbürgermeister Jung: Es gibt Wortmeldungen. Zunächst Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Liebe Gäste auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Rede mit dem Titel überschreiben: „Der lange Weg zur Einsicht oder wer hat es erfunden“. Frau Dubrau hat es dankenswerterweise erwähnt. Aber es geht nicht darum, recht zu haben oder recht zu bekommen. Es geht um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Leipziger Bürgerschaft und mit den Finanzen der Stadt Leipzig. Ich möchte daran erinnern, dass nicht wir Stadträte, auch nicht die CDU-Fraktion, die Presse informiert haben, dass das Verfahren um ein Teillos der Werbekonzession gescheitert ist und die Stadtverwaltung nun die Idee verfolgt, alles selbst zu machen. Es war die Verwaltung, die ohne hinreichende Prüfung der wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten meinte, mit Fördermitteln alles selbst stemmen zu können. Das kann man aber nicht mit einer Investition regeln, sondern man muss dabei immer auch die Folgekosten und die Folgeeffekte im Blick haben. Wir fordern das immer wieder ein. Daran hat es hier deutlich gemangelt. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Viele Fragen hätte man sich stellen können. Viele Fragen blieben unbeantwortet im Raum stehen. Wie viel kostet die Einrichtung einer neuen Spezialwerkstatt bei der LVB? Wie wirkt sich eine Abtrennung der Werbung an Fahrgastunterständen auf eine erneute Ausschreibung dieses Teilloses aus? - Die Werbetafeln würden sich dann zum Beispiel nicht mehr wie bisher direkt in den Fahrgastunterständen befinden, sondern neben den Fahrgastunterständen, was unattraktiv für Konzessionäre sein könnte. Solche Dinge wurden nicht bedacht. - Wie werden Entscheidungen in der LVB gefasst, und welche Zeit muss man dafür einplanen? Was ist Leipzig künftig bereit, für die Pflege der Fahrgastunterstände zu zahlen, und zwar nicht nur für die, für die Werbeeinnahmen eingeplant sind, sondern auch für all die, die man in den neuen Ortsteilen aufstellen will? Es reicht eben nicht, Fördermittel zu akquirieren, so anstrengend es durchaus gewesen sein mag. Für ein neues Geschäftsfeld braucht es einen Wirtschaftsplan. Dieses und anderes mehr war uns einfach zu viel Unsicherheit für die Bürgerschaft, für Leipzig. Darum beantragte, wie Sie wissen, die CDUFraktion, dass durch einen Interimsvertrag mit dem bisherigen Konzessionär Zeit für die Klärung dieser Fragen gewonnen wird. Dieser Vertrag liegt uns nun vor. Endlich ist der unsägliche Druck aus dem Verfahren der Werbekonzession heraus, und die Leipzigerinnen und Leipziger können sicher sein, dass sie eben nicht im Regen stehen werden. Aber es bedurfte halt dieses unseres Antrags. Nun erwarten wir aber auch, dass die Zeit genutzt wird, damit uns nicht wieder ungeprüft Alternativen der Marke Eigenbau vorgelegt werden. Zu einer Stadt des Handels und der Messe gehört Werbung. Gerade hier muss es gelingen, dass anspruchsvolle, zeitgemäße und technisch ausgereifte Werbemittel zum Einsatz kommen können. Dies kann und muss der Stadt Einnahmen, das wird ihr aber auch großstädtisches Flair bringen. Das heißt aber auch, dass man Werbung im Stadtraum ermöglichen muss. Dazu sollte man sich endlich auch einen Berater mit ins Boot holen, der sich mit modernen Lösungen tatsächlich auskennt und nicht immer nur die alten Werbeelemente im Kopf hat. Wenn der bisherige Berater nämlich wirklich so ausgezeichnet gewesen wäre, dann hätte er die Optionen des Nichtwettbewerbs noch stärker in den Blick nehmen und von Beginn an die Bewertung „Erbringung als Eigenleistung“ anregen müssen. Dann wären wir faktisch der geborene Konkurrent gewesen und hätten vielleicht schneller zu einem Angebot kommen können. Es darf auch nicht vergessen werden, dass jetzt schon eine gegebenenfalls erforderliche Umbaupause der bestehenden Fahrgastunterstände S e i t e | 46 geplant wird; Frau Dubrau sprach es an. Wir können uns weder ein solches Gott sei Dank nur verbales Durcheinander noch ein praktisches Durcheinander, wie Anfang dieses Jahres befürchtet, leisten. Dabei ist es egal, ob der Umbau im Winter oder im Sommer stattfindet. Auch im Sommer gibt es Regen und Sturm. Wir erwarten auch, dass künftig entscheidungsleitende Vorberatungen dort stattfinden, wo sie hingehören, nämlich in den Ausschüssen. Das bisherige Begleitgremium hat jedenfalls nicht als konstruktiver Kritiker der Entscheidungsempfehlungen der Verwaltung gewirkt. Eigentlich sollte in einem solchen Gremium - völlig unabhängig davon, wie viele und welche Vertreter der CDU anwesend waren - das Verwaltungshandeln zum Wohle der Stadt hinterfragt werden. Die in der Begründung des heutigen Beschlussvorschlags avisierte Vorlage werden wir sicherlich kritisch beleuchten. Wir erwarten, dass auf die eben beschriebenen Punkte zufriedenstellend eingegangen wird. - Doch zum Schluss begrüßt es die CDU-Fraktion außerordentlich, dass man sich nunmehr nicht von vermeintlich verfügbaren Fördermitteln treiben lässt, sondern die Wirtschaftlichkeit maßgeblich für unsere Entscheidung ist. Anderenfalls würden wir nämlich unseren Nachfolgern im Stadtrat und in der Bürgerschaft ohne Not in der Zukunft weitere Probleme aufbürden. Insofern ist der Auftrag unseres Antrags damit erfüllt. Wir werden der Vorlage zustimmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.15 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) (VI-DS01241-NF-05) Einreicher: Dezernat Finanzen 20.15.1 dazu ÄA (VI-DS-01241-ÄA-001) Einreicher: CDU-Fraktion 20.15.2 dazu ÄA (-1241-NF-05-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 20.15.3 dazu ÄA (-01241-NF-05-ÄA-01) Einreicher: AfD-Fraktion 20.15.4 dazu ÄA (-01241-NF-05-ÄA-03) Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Einreicher: Stadträtin Annette Körner Einreicher: Stadträtin Dr. Gesine Märtens 20.15.5 dazu ÄA (01241-NF-05-ÄA-04) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Es handelt sich um eine Vorlage, die heute hoffentlich verabschiedet wird. - Ich bitte zunächst Herrn Kollegen Bonew um eine Einführung in das Thema. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Kollegin Dubrau! Sehr geehrte Kollegen! Verehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Dass die Rahmenrichtlinie heute auf der Tagesordnung steht, freut mich. Wir haben einen langen Weg hinter uns. Wir haben sie umfangreich überarbeitet. Ich möchte einige Stichworte noch einmal besonders hervorheben. Die derzeit geltende Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen so heißt das wunderschöne Kunstwerk - datiert vom 13.11.2002. Schon allein aufgrund dieser Zeitspanne war eine Überarbeitung dringend geboten. Wir haben uns das gemeinschaftlich nicht leicht gemacht. Die heute vorliegende Richtlinie ist bereits seit Sommer 2015 in den Fachausschüssen, hat also einen entsprechenden Vorlauf. Nach der ersten Diskussion in den Fachausschüssen und nach den vorliegenden Änderungsanträgen von Fraktionen und Stadträten haben wir noch einmal innegehalten und diese Richtlinie umfassend und komplett überarbeitet und sie um den Zusatz „Zuwendungsrichtlinie“ erweitert. Wir passen sie an geltendes Recht an. Wir vereinheitlichen. Wir bilden somit einen Rahmen für die spezifischen Fachförderrichtlinien der Stadt. Sie wird für alle Ämter und Referate der Stadtverwaltung Leipzig gelten. Nachdem der Stadtrat diese Rahmenrichtlinie bzw. Zuwendungsrichtlinie verabschiedet hat, sind die Ämter und Fachreferate der Stadtverwaltung aufgerufen, alle Fachförderrichtlinien binnen eines Jahres grundsätzlich zu überarbeiten - sonst treten sie außer Kraft - bzw. dort, wo es noch keine Förderrichtlinien gibt, eine solche aufzustellen. Wir reden hier über Zuwendungen hauptsächlich für den freiwilligen Bereich. Sie können nur herausgegeben werden, wenn die bewilligten Gelder auch im Haushalt eingestellt wurden. Natürlich muss die Maßnahme, die eine Zuwendung erfährt, im Interesse der Stadt Leipzig sein. Es S e i t e | 47 gibt keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Zu den einzelnen Änderungsanträgen. Nach der Neufassung der Richtlinie wurden auch diverse Änderungsanträge neu gefasst. - Die entsprechende Rechtsprüfung des Rechtsamtes ist leider jetzt erst, wie ich sehe, an Sie verteilt worden. Ich muss mich dafür entschuldigen. Es gab ein verwaltungsinternes Kommunikationsproblem. Um es kurz zu machen: Unsere Befürchtung, dass in den Änderungsanträgen gefordert wird, die Grenze für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens heraufzusetzen - derzeit liegt sie bei 3.000 Euro; die Verwaltung schlägt vor, sie auf 5.000 Euro zu erhöhen; damit würde der Kreis der Vereine kräftig erweitert -, haben sich bewahrheitet. In einem Änderungsantrag wird gefordert, die Grenze auf 15.000 Euro hochzusetzen. In anderen Änderungsanträgen wird gefordert, auf bis zu 30.000 Euro hochzugehen. Dazu Folgendes: Vor der letzten Ratsversammlung erreichte uns eine Risikomeldung seitens des Rechnungsprüfungsamtes, eine solche Beschlussfassung könnte, wenn sie denn durchkommt, rechtswidrig sein. Nach nochmaliger umfassender Rechtsprüfung im Rechtsamt kommt das Rechtsamt nun zu der Auffassung, dass es rechtlich zwar nachteilig für die Stadt ist, aber nicht rechtswidrig. Es obliegt also Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren Stadträte, letztendlich über die Grenze, bis zu der das vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommen kann, heute zu entscheiden. Die Verwaltung bleibt nach intensiver nochmaliger Prüfung bei ihrem Verwaltungsvorschlag, diese Grenze auf 5.000 Euro festzusetzen. Eine Erhöhung auf 30.000 Euro würde bedeuten, dass 90 Prozent der Zuwendungsempfänger keine detaillierte Abrechnung mehr gegenüber der Stadt Leipzig machen müssen und in einem vereinfachten Verfahren Steuergelder gegenüber der Stadt abrechnen. - Ich denke, das ist nicht gerechtfertigt. Ich selbst bin Schatzmeister von zwei Vereinen. Ich selbst mache den Verwendungsnachweis, zugegebenermaßen immer erst am Abend des 30. März, weil am 31. März Abgabeschluss ist. Ich kenne den Weg zum Fristbriefkasten der Stadtverwaltung. Das Verfahren, das wir Vereinen auferlegen, ist zumutbar. Man gibt Belege ab. Man prüft diese Belege selbst, wenn man keinen Steuerberater hat. Man macht einen Verwendungsnachweis. Diesen Verwendungsnachweis kann man auf der Stadt-Leipzig-Seite downloaden. Er umfasst vier Seiten zuzüglich einer Beschreibung, was man mit dem Projekt oder dem Verein in dem Jahr gemacht hat. Das war’s. Diesen Ordner gibt man dann zusammen mit dem Verwendungsnachweis Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 S e i t e | 48 beim prüfenden Amt ab. Ich persönlich halte dieses Verfahren für zumutbar und bitte Sie, sehr verehrte Damen und Herren Stadträte, bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Grenze von 5.000 Euro zu bleiben. ge Leistungen für die Stadt Leipzig übernehmen. Kunst und Kultur, Sport, Jugendhilfe, offene Freizeittreffs werden gefördert. Diese Richtlinie beschreibt, wie die Förderung abgerechnet werden soll. Zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Hierzu sagt das Rechtsamt, dass dieser bei Beschlussfassung rechtswidrig wäre. Eine Versagung von Fördermitteln aufgrund von relevanten Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht ist unzulässig. Wir haben im Sinne der Entbürokratisierung einen Änderungsantrag eingebracht, der für Zuwendungen bis zu 30.000 Euro ein vereinfachtes Verfahren vorsieht. Warum haben wir das getan? 30.000 Euro: Das sind etwa 25.000 Euro für eine Anstellung und ein paar Nebenkosten. Wir haben es also mit relativ kleinen Vereinen zu tun. Zum Änderungsantrag 02 der Fraktion Die Linke. Das wäre eine für die Verwaltung nicht zumutbare Verlagerung der Prüftätigkeit aus den Räumen der Verwaltung in die Räume der Vereine. Man stelle sich den Reisetourismus von prüfenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung vor, wenn sie zu jedem Verein in dessen Geschäftszeit fahren müssen. Ich halte das für rechtlich nachteilig, aber auch aus organisatorischer Sicht für nicht zumutbar für die Stadtverwaltung und deren Ämter und bitte hier um Ablehnung. So weit zu den Änderungsanträgen. Ich denke, das war ausreichend. Wir wissen, dass diese Zuwendungsrichtlinie, so wie sie jetzt vorliegt, leben muss. Wir haben auch eine Evaluierung vor, allerdings erst dann, wenn die Fachförderrichtlinien angepasst worden sind. Das Ganze muss leben. Ich würde hier zu Protokoll geben, dass wir Anregungen aus Ihren Erfahrungen und auch denen, die die Vereine an Sie herantragen, gerne aufnehmen und daraus Lehren und Konsequenzen für die Evaluierung ziehen wollen. Nach zwei bis drei Jahren müssen wir diese Zuwendungsrichtlinie noch einmal auf den Prüfstand stellen. Nach einem Jahr intensiver Diskussion sowohl mit Ihnen in den Ausschüssen als auch verwaltungsintern müssen wir heute zu einer Entscheidung kommen, weil wir nachfolgend die Fachförderrichtlinien anpassen müssen. Ich glaube, die Vereine, die eine sehr gute Arbeit für die Stadt leisten, haben es verdient, eine rechtssichere Zuwendungsrichtlinie und dann auch rechtssichere, umsetzbare Fachförderrichtlinien zu bekommen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Hier geht es um die Zuwendungen der Stadt Leipzig für Vereine und Verbände, die Pflichtaufgaben oder freiwilli- Dennoch können wir der Argumentation der Verwaltung folgen, dass es nachteilig ist, wenn dann für 90 Prozent der Vereine ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren gilt. Deswegen ändern wir als CDU-Fraktion die in unserem Änderungsantrag 001 genannte Zahl von 30.000 Euro auf 15.000 Euro. Ziel soll sein: Die Menschen sollen an ihren Zielen arbeiten und nicht in Verwaltungsarbeit hängen bleiben. Das ist unser Motto. Die rot-rot-grünen Änderungsanträge mit Formulierungen wie „freiwillige Leistungen“, „Zuständigkeiten“, „zusätzliche Fachbeiräte“ oder „Festbetragsfinanzierung“ greifen derart in das Rechtssystem dieser Richtlinie ein, dass wir sie ablehnen. Deswegen bitte ich Sie, unserem nunmehr geänderten Änderungsantrag 001, die Grenze bei 15.000 Euro einzuziehen, zuzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterin und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Akteuren, Initiativen, Vereinen und Verbänden bildet eine wichtige Säule sowohl in Leipzigs Kulturlandschaft als auch in den Bereichen Sport, Jugendhilfe, Bildung, in der interkulturellen und inklusiven Arbeit sowie in der Demokratieförderung. Mit der Rahmenrichtlinie wird die Vergabe von Fördermitteln an nichtstädtische Akteure geregelt. Sie ist die Grundlage für alle Förderrichtlinien; das haben wir eben gehört. Deswegen haben wir uns auch so intensiv damit beschäftigt; denn ohne die eine oder andere Änderung in der Rahmenrichtlinie können wir keine Änderung in der jeweiligen Fachförderrichtlinie herbeiführen. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen, insbesondere auch für die Stadträte, die hier neu hinzugekommen sind. Dazu möchte ich Sie auf eine kleine Zeitreise mitnehmen. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Nach der Fördermittelvergabe im Fachausschuss Kultur in 2009 stellten einige, damals neue Mitglieder fest, dass die zurzeit gültige Fachförderrichtlinie eine zielgerechte Kulturförderung nur in unzureichendem Maße zulässt und dass die Förderinstrumente dem differenzierten Angebot der Freien Szene nicht gerecht werden. Wir erfuhren, dass dem Kulturamt bereits seit 2008 Vorschläge der einzelnen Sparten der Initiative „Leipzig Plus Kultur“ zur Novellierung der Fachförderrichtlinie vorlagen. Einige Mitglieder des Fachausschusses legten daraufhin im Mai 2010 dem Kulturamt ein Eckpunktepapier vor, in dem sie ihrerseits eine grundlegende Überarbeitung der Fachförderrichtlinie forderten. Im Jahr 2011 initiierte das Kulturamt einen mehrstufigen Workshop. Während der mit den Spartenvertretern mit konkreten Ergebnissen schloss, endete der Workshop mit dem Fachausschuss Kultur ohne Ergebnis. Es wurden dennoch konkrete Anforderungen schriftlich fixiert. Im Sommer 2012 kündigte das Kulturamt die Vorlage einer überarbeiteten Fachförderrichtlinie an und verwies darauf, dass zunächst die Rahmenrichtlinie überarbeitet und beschlossen werden müsse. Dann passierte ein Jahr lang wieder nichts. Am 4. Juli 2013 stellte unsere Fraktion schließlich den Antrag, bis 31.01.2014 eine überarbeitete Fachförderrichtlinie Kultur vorzulegen, die die Vorschläge der Initiative „Leipzig Plus Kultur“, das Eckpunktepapier der Fachausschussmitglieder und die Ergebnisse des Workshops einschließen sollte. Bei der Abstimmung berücksichtigten wir, dass die Rahmenrichtlinie überarbeitet werden muss. Wie ging es aber weiter? Im Januar 2014 fand der letzte abschließende Workshop dazu im Festsaal statt. Seitdem lagen die Ergebnisse wieder in der Schublade. Also: Die Mühlen mahlen sehr langsam, in diesem Fall schon über sechs Jahre. Das halten wir eindeutig für zu langsam. Es ist auch kein gutes Zeichen an die nichtstädtischen Akteure, die so viel zu unserem städtischen Leben beitragen. Wenn wir die Rahmenrichtlinie heute beschließen, können wir endlich mit der lang ersehnten Novellierung der Fachförderrichtlinie beginnen. Das gilt nicht nur für den Kulturbereich; auch in den anderen Bereichen ist der Novellierungsdruck hoch. Ausgehend von der Version der Rahmenrichtlinie, die im Sommer vorgelegt wurde, hatten wir verschiedene Änderungsanträge gestellt. Einige Vorschläge wurden übernommen. Zum Beispiel kann in der Fachförderrichtlinie eine zweite Antragsfrist im Haushaltsjahr geregelt werden - das S e i t e | 49 war ein wichtiges Anliegen der Kulturakteure -; dafür sind wir sehr dankbar. Andere Änderungsvorschläge wurden nicht übernommen. Unserer Meinung nach sind es jedoch gerade diese - Stichwort: Verwendungsnachweis -, die den Verwaltungsaufwand absenken können, wie im Änderungsantrag 02 von Linken und Grünen genannt. Es geht uns eben nicht darum, dass die Prüfer zu jedem Akteur einzeln gehen, um vor Ort zu prüfen, sondern die Prüfung bei den Organisationen soll stichprobenartig erfolgen. Deswegen braucht es auch kein Mehr an Personal. Außerdem soll künftig - so unser Vorschlag in der Neufassung - ein vereinfachtes Kontroll- und Prüfverfahren für Zuwendungen bis zu einer Fördersumme in Höhe von 15.000 Euro möglich sein. Zudem sind wir der Meinung, dass einer Festbetragsfinanzierung Vorrang gewährt werden muss. Besonders wichtig ist uns - das ist Punkt 4.5, Entscheidungsbefugnis -, dass in der Rahmenrichtlinie die Möglichkeit der Einrichtung von Fachbeiräten und die entsprechende Regelung in den Fachförderrichtlinien festgehalten werden. Um mehr geht es erst einmal nicht. Das alles ist ja noch kein Muss. Allerdings: Diese Vorschläge wurden bisher nicht übernommen. Ich möchte Sie deswegen dringend bitten, diesen Änderungsanträgen zuzustimmen, damit wir auch in den Fachförderrichtlinien weitere Änderungen vornehmen können und in Zukunft die Zusammenarbeit mit nichtstädtischen Akteuren besser, einfacher und vor allem auch differenzierter gestalten können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Walther. Stadtrat Walther (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ich denke, es herrscht breiter Konsens im Rat darüber, dass wir das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in unserer Stadt unterstützen wollen. Die Anpassung der Rahmenrichtlinie an die Gegebenheiten der Zeit war daher notwendig und enthielt verwaltungsseitig schon viele Vereinfachungen für die Antragsteller. Getreu dem alten Spruch „Gut Ding will Weile haben“ haben wir lange - viele, viele Monate über die Vorlage in den Gremien diskutiert. Ich freue mich ganz besonders, dass die Stadtverwaltung schon seinerzeit die Einbindung der Politik ernst genommen und die Vorlage noch einmal hinsichtlich der Änderungsanträge überar- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 beitet hat. Ich kann mich an keine andere Vorlage erinnern, die so oft vertagt worden ist. Dementsprechend schlägt sich jetzt schon sehr viel von dem in der Neufassung der Vorlage nieder, was originär politischer Wille war, unter anderem - Frau Gehrt, da möchte ich Ihre Ausführungen ergänzen - auch der Antrag meiner Fraktion auf Einführung der Mischförderung. Wir sind sehr froh darüber; denn damit eröffnen wir Chancen für eine themenspezifische Förderung und gehen weg von der alleinigen Förderung nach Zielgruppen. Ich möchte Sie fragen: Wer wollte ernsthaft bestreiten, dass es nicht auch Kultur ist, wenn Senioren und Jugendliche zum Beispiel gemeinsam singen und den integrativen Aspekt des Sports negieren? Damit dies wahrhaftig Praxis wird, werden wir ein Auge darauf haben, dass keine der Fachförderrichtlinien das Intendierte ausschließt. Im Vertrauen darauf hat meine Fraktion ihren Änderungsantrag hierzu zurückgezogen. Wir hoffen, dass unserem Entgegenkommen in den Vorlagen zu den Fachförderrichtlinien Rechnung getragen werden wird. Der gemeinsame Änderungsantrag von Grünen, Linksfraktion und uns ist ebenso wie die Vorlage eine Neufassung. Die Problematik der Freiwilligkeit von Leistungen nach Rahmenrichtlinie möchte ich hier noch einmal kurz ins Wort gehoben haben. Entsprechend den drei Wichtungen von Aufgaben einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts - das erkläre ich auch immer Schülern - handelt es sich bei den Leistungen nach Rahmenrichtlinie ausschließlich um freiwillige Aufgaben. Die Aufgaben der Stadt Leipzig im Bereich Jugendhilfe ergeben sich aus klaren gesetzlichen Regelungen, sodass vonseiten der Stadt hier überhaupt kein Gestaltungsspielraum besteht, auch nicht dahin gehend, freiwillige Leistungen zu pflichtigen zu erklären. Mit der neuen Formulierung, die die Ausnahme des Jugendhilfebereichs vorsieht, ist diese Problematik nach unserem Dafürhalten zumindest hinreichend geklärt. Dennoch sollten hier gegebenenfalls verwaltungsseitig redaktionelle Ergänzungen vorgenommen werden, was genau der Jugendhilfebereich umfasst, um Rechtssicherheit für Antragsteller und Stadt zu gewährleisten. Besonders kontrovers wurde in der Vergangenheit über die Höhe der Gesamtfördersumme diskutiert, bis zu welcher ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren möglich ist. Wenngleich wir Bürokratie abbauen und das Ehrenamt zeitgemäß unterstützen wollen, so sprechen wir hier doch über mehr als 20 Millionen Euro jährlicher Zuwendungen an Dritte aus Steuergeldern. Wir wissen alle aus Erfahrung, dass selbst diese hohe Summe bei der Vielzahl der Antragsteller kaum ausreicht. Umso wichtiger ist, den verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln zu rechtfertigen: vor den Steuerzahlern und all jenen, de- S e i t e | 50 ren Anträgen alljährlich nicht vollumfänglich gefolgt werden kann. Dazu gehört nun einmal auch, dass die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder nachgewiesen wird. Meine Fraktion und ich sind absolut der Überzeugung, dass durch Zuverlässigkeit und gute Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Verwaltung über Jahre Vertrauen entstehen kann; aber - und da schaue ich besonders geradeaus - pauschal zu vertrauen, weil jemand eben nicht 30.001 Euro, sondern nur 30.000 Euro Förderung gewährt bekommen hat, wäre schlicht gutgläubig und angesichts der im Verhältnis zum Verwaltungsvorschlag doch sehr stark erhöhten Bagatellgrenze von 30.000 Euro, die zugleich angestrebt wird, eigentlich nicht zu verantworten. Darum bitte ich Sie, meine Damen und Herren, den entsprechenden Antrag von Frau Körner und Frau Dr. Märtens abzulehnen und stattdessen dem Kompromissvorschlag „15.000 Euro“, der nun von nahezu allen Fraktionen getragen wird, zuzustimmen. Zusammen mit dem Vorrang der Festbetragsfinanzierung wird die erhöhte Bagatellgrenze für ein vereinfachtes Verfahren ohnehin schon merklichen Personalaufwuchs erfordern, um vorab und nachher die Mittelvergabe ausführlich zu prüfen, damit sich die Stadt nicht rechtswidrig verhält. Schon aus der Kompromisssumme ergibt sich diese Notwendigkeit, was de facto zu einer Steigerung des Verwaltungsaufwands und damit wiederum zu Mehrkosten führen wird; denn derzeit verfügen wir eben nur über ausreichend Personal für stichprobenweise Prüfung. Aus diesem Grund halten wir es zumindest für notwendig, dass die diesbezüglichen Personalbedarfe in den Fachämtern und im Rechnungsprüfungsamt ermittelt werden. Vertrauen kostet Geld. Wer implizit fordert, dass Verwaltungsmitarbeiter beim Zuwendungsempfänger im Hause die Bücher prüfen, der hätte uns eigentlich auch erklären müssen, woher diese Mitarbeiter kommen sollen. Ich persönlich wünschte mir, die Antragsteller hätten all den Zuwendungsempfängern der vergangenen Jahre, für deren Anträge die Fördertöpfe schlicht nicht voll genug waren, erklärt, warum jetzt für einen Wegfall der buchstäblichen Bringschuld bei der Abrechnung für Einzelne mehr Geld da ist. Meine Fraktion wird diesen Antrag nicht mittragen. Wir sind in weiten Teilen bereit, den Vereinen und Verbänden und unserer Stadt den benannten Vertrauensvorschuss zu geben. Wir brauchen eine zeitgemäße Rahmenrichtlinie, zeitgemäße Fachförderrichtlinien und eine gute Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Stadt - mit gutem Glauben, aber nicht gutgläubig. - Danke sehr. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 S e i t e | 51 Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, dann Herr Keller. Ich möchte gleich ankündigen: Wir werden allen Anträgen zustimmen außer dem AfD-Antrag, den wir für nicht umsetzbar halten. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben allein in vier oder fünf Sitzungen im Kulturausschuss darüber diskutiert. Wir haben viele Erfahrungen im Jugendhilfeausschuss ausgetauscht, wo wir jedes Jahr über 10 Millionen Euro vergeben. Dabei geht es auch um Pflichtleistungen und nicht nur um freiwillige Leistungen. So ist ein Konglomerat an Vorschlägen entstanden und mit der Verwaltung diskutiert worden. An sich hatten wir schon im Winter gedacht, dass die Verwaltung das jetzt aufgreift und umsetzt. Nun hat es noch einmal Zeit gebraucht. Wir plädieren dafür, dass über die Höchstgrenze für ein vereinfachtes Verfahren abgestimmt wird; denn in der Diskussion ist immer wieder deutlich geworden: Wir wollen eine erhöhte Summe für den vereinfachten Nachweis. Wenn jetzt gesagt wird, das könne man doch nicht machen, das sei gutgläubig, dann muss ich sagen: Ob man nun 15.000 Euro oder 30.000 Euro nachweist, beides muss korrekt sein, und Stichproben sind möglich. Wir denken, wir sollten das abstimmen. Gehen Sie in sich und überlegen Sie, was Sie zugutehalten! Es ist auf jeden Fall fern dessen, was das Rechnungsprüfungsamt, das wir sehr schätzen, als Möglichkeit sieht. In seiner Stellungnahme klang an, dass darunter ja auch schwarze Schafe sein könnten, deshalb sei die Grenze für ein vereinfachtes Verfahren von 5.000 Euro zulässig, alles was darüber liege, wäre schwierig. Nun findet sich hier jetzt in wundersamer Weise doch eine Mehrheit für 15.000 Euro. Ich bin sehr froh, dass wir heute endlich hier darüber reden, weil auch die Fachvereine wissen müssen, worauf sie sich mit ihren nächsten Anträgen einlassen, die sie bis September abzugeben haben. Auch die jeweiligen Fachförderrichtlinien, so sie denn in den Ämtern vorhanden sind, müssen angepasst und überarbeitet werden. Da sind wir ein Stück weit unter Zeitdruck und stehen auch gegenüber den Vereinen in der Verantwortung. Ich denke, viele von uns sind auch selbst in Vereinen tätig oder haben enge Kontakte. Wir wissen, was wir davon haben in dieser Stadt, auch angesichts der Vielfalt dieser Vereine. Wir freuen uns, dass wir viele gute Projekte und Institutionen unterstützen können. Das ist auch immer wieder in den Ausschüssen deutlich geworden. Natürlich muss es nach Recht und Gesetz gehen. Wenn man Gelder bekommen hat, muss man auch nachweisen, wofür man sie ausgegeben hat. Diese Vereinfachung, die jetzt noch strittig ist, ist immer wieder angeführt worden. Ich finde es ein bisschen brisant, dass momentan versucht wird, sich politisch ein wenig die Harke zu zeigen. Das ist eigentlich nicht nötig. Wir haben darüber bis zum Winter diskutiert und waren an sich über fast alle Fraktionen der Meinung zumindest gab es eine Mehrheit hier im großen Haus -: Eine Vereinfachung von 3.000 auf 5.000 Euro ist nicht schlecht, aber sie sollte schon in Richtung von 15.000 Euro oder auch 30.000 Euro gehen. Das war bei allen, die damals den Antrag der drei Fraktionen unterstützt haben, im Gespräch. Dann kamen die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts und parallel dazu auch die Überarbeitung durch die wiederkehrende Mitarbeiterin, der sehr zu danken ist, weil sie auch sprachlich an die Rahmenrichtlinie herangegangen ist und einiges wirklich verbessert hat. Das hat uns auch gut gefallen. Dennoch kamen wir mit unseren Anträgen nicht wirklich weiter. Wir sollten auch den Vereinen sagen, dass wir mit der Neufassung für eine große Vereinfachung sorgen. Das betrifft sehr viele: Das kann man ja den Unterlagen entnehmen: Bei 30.000 Euro wären es 90 Prozent, bei 15.000 Euro wären es 75 Prozent der Antragsteller. Jeder von uns, der in Vereinen tätig ist, weiß, wie formalistisch und wie kompliziert nicht nur die Nachweise, sondern auch die Antragstellung ist. Man versucht bei vielen Stellen, an Mittel heranzukommen, um Projekte, die man gemeinnützig und gut, willig und auch im Positiven für die Gesellschaft leisten will - anderenfalls würde man vonseiten der öffentlichen Hand gar keine Unterstützung bekommen -, durchzuführen. Nun zu den Anträgen. Unsere Fraktion wird allen Anträgen bis auf den Antrag der AfD-Fraktion zustimmen, wollen aber, dass diese Summe von oben an, also von 30.000 Euro an, abgestimmt, dieser Punkt also herausgegriffen wird. Ansonsten können wir den anderen Anträgen zustimmen, möchten aber noch einmal Schwarz auf Weiß wissen, was die Mehrheit hier meint. Wir würden uns freuen, wenn wir hier zu einem Konsens kommen könnten. Aber auch die anderen Punkte in unseren Anträgen sind uns wichtig. Deshalb halten wir diese Anträge auch aufrecht; denn auch sie werden zu den in den Ausschüssen bereits besprochenen Verbesserungen der jetzigen Vorschläge der Verwaltung führen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrte Anwesende und Gäste bei der Originalübertragung im Internet! Die längst überfällige Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen ist schon von der Überschrift her eine Zumutung. Der in Klammern gestellte Begriff „Zuwendungsrichtlinie“ hätte völlig ausgereicht, wenn man die Erklärung dann im Text gegeben hätte. Ähnlich ist es mit der gesamten Förderrichtlinie. Man sollte sich auf das Wesentliche beschränken, um der Stadtverwaltung und den Stadträten Zeit zu sparen, weniger Papier zu vergeuden und zudem eine transparentere Gestaltung zu ermöglichen. Die Zuwendungsrichtlinie kann die AfD-Fraktion dennoch für zustimmungsfähig befinden, wenn, wie in unserem Antrag formuliert, ausgeschlossen wird, dass extremistische Strukturen durch diese Richtlinie begünstigt werden. Gerade vor dem Hintergrund der sich immer stärker radikalisierenden Gruppen, die sich besonders in Leipzig damit hervortun, Stadt, Demokratie und Menschen zu beschädigen, sollte sich die Ratsversammlung hier einig sein, keine Steuergelder auszugeben für im Verfassungsschutzbericht erwähnte Strukturen der jeweils letzten drei Jahre. Übrigens: Der Verfassungsschutzbericht ist in keiner Weise nur ein Werturteil; nein, das sind Fakten und Erkenntnisse aus der Arbeit der jeweiligen Jahre. Wir haben hier gehört, dass ein angeblich willkürliches Auswahlkriterium der Grund dafür sein soll, dass unser Antrag rechtswidrig ist. Dann frage ich, was die Zuwendungsvoraussetzungen ansonsten sind. Es sind selbstverständlich willkürliche Auswahlkriterien, nach denen ausgewählt werden muss, wer zuwendungsberechtigt und wer nicht zuwendungsberechtigt ist. Dies kann also nicht rechtswidrig sein. Ich erwarte eine schriftliche Mitteilung des Rechtsamtes, unter welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welchen Gesetzes unser Antrag unzulässig sein soll. Die AfD-Stadtratsfraktion beantragt zu ihrem Änderungsantrag eine namentliche Abstimmung. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortmeldungen? - Herr von der Heide. weitere Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich wollte nur kurz sagen, Herr Keller, dass ich es ganz amüsant finde, dass gerade Sie das mit dem Verfassungsschutz vorschlagen, weil sich Ihre Partei doch so intensiv darum bemüht, endlich auch vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Die Aussagen Ihrer Vorsitzenden zur Religionsfreiheit usw. sind jedenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. S e i t e | 52 Oberbürgermeister Jung: Herr Walther. Stadtrat Walther (SPD): Herr Oberbürgermeister, nur eine kurze Verfahrensfrage zum Prozedere, insbesondere nachdem Frau Körner nun gesagt hat, dass ihre Fraktion allen Anträgen zustimmen möchte. Begreifen Sie den Vorschlag „30.000 Euro“ als den weitestgehenden? Oberbürgermeister Jung: Das Abstimmungsprozedere werde ich gleich erklären. Zunächst noch einmal zum Antrag von Herrn Keller auf namentliche Abstimmung. - Eine namentliche Abstimmung ist nur möglich, wenn ein Fünftel der Stadträte einen Antrag stellt. Insofern kann ich Ihrem Antrag nicht nachkommen, es sei denn, dieser würde auch noch von anderen unterstützt. Nun zur Reihenfolge der jetzt folgenden Abstimmungen. Die Abstimmung wird mit der weitestgehenden Änderung zur Höhe der nicht weiter geprüften Summe beginnen, also dem Änderungsantrag der Stadträtinnen Körner und Märtens, ÄA 03. Dem folgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Daran anschließend wird über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt, danach über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen und zum Schluss über den Änderungsantrag der AfD. Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-03 der Stadträtinnen Körner und Dr. Märtens. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-001 der CDU-Fraktion, in dem die ursprünglich genannte Summe 30.000 Euro gerade eben auf nunmehr 15.000 Euro geändert worden ist. Zur Geschäftsordnung? - Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Dann können Sie gleich auch den Antrag der Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen lassen, der ja ebenfalls eine Summe von 15.000 Euro vorsieht. Oberbürgermeister Jung: Bringen Sie mich jetzt nicht durcheinander! In diesem Antrag stehen ja noch andere Punkte. Es wäre dann nur dieser eine Punkt erledigt, die anderen aber nicht. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Zurück zur Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-001 der CDU-Fraktion. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-04 der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Der Vorschlag „15.000 Euro für einfaches Verfahren“ hat sich durch den gerade beschlossenen Änderungsantrag der CDU bereits erledigt. Das heißt, wir würden ihn jetzt nur noch abstimmen in der Synopse - das gebe ich zu Protokoll -: erstens: Vorbemerkung erster Satz, zweitens: 4.5, Entscheidungsbefugnis, erster Absatz, drittens: 5.3, Finanzierungsarten, viertens: Festbetragsfinanzierung, zweiter Absatz. S e i t e | 53 Ost für den Programmteil Aufwertung (VI-DS-02167) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten, wichtige Vorlage. - Wird das Wort gewünscht? - Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.17 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld (STEK Schönefeld) (VI-DS-01039) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Gegenstimmen, fünf Enthaltungen. Dennoch mehrheitlich so beschlossen. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, ÄA-02; Stichwort Verwendungsnachweise. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen. Abstimmung: 23 dafür, 34 dagegen, 4 Enthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag der AfDFraktion, ÄA-01. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, vier ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über die Rahmenrichtlinie einschließlich der eben beschlossenen Änderungen, Ergänzungen etc. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Sieben Enthaltungen, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Herzlichen Dank! Das war eine schwere Geburt. Aber das hilft uns hoffentlich in den nächsten Jahren. Vielen Dank auch Ihnen, Herr Bonew, und Ihren Mitarbeitern! 20.16 Fortschreibung des Beschlusses Nr. RBV-1134/12 vom 29.02.2012 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau 20.18 Bebauungsplan Nr. 313 „Katzstraße“, Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida: Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VI-DS-01499) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zu dieser Vorlage eine Verständnisfrage. Auf der ersten Seite der Beschreibung des Sachverhalts heißt es: Mit der geplanten Mischung aus Eigenheimen, Geschosswohnungsbauten als auch einem Bereich für ein betreutes Wohnen wird ein Beitrag zur Erhaltung und Sicherung einer ausgeglichenen Altersstruktur geleistet. In der Vorlage heißt es jedoch unter „Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen“: Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familie mit Kindern. Ältere Menschen werden nicht genannt. Darüber bin ich etwas verwundert. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller, das alte Thema, oder? Stadtrat Müller (SPD): Ich muss es aber immer wieder sagen. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Oberbürgermeister Jung: Wir haben die strategischen Ziele durch den Stadtrat nicht verändert. Stadtrat Müller (SPD): Das weiß ich. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 20.19 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig (VI-DS-01722) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Herr Habicht. Stadtrat Habicht (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Jahresabschluss war ja der eigentliche Grund dafür, dass ein Sonderausschuss zu den Eigenbetrieben eingerichtet wurde. Wenn ich mich recht erinnere, enthielt der Jahresabschluss einen Bagatellfehler beim Eigenkapital, das falsch ausgewiesen worden war. Konkret ging es um Folgendes: In den Bilanzen war das Eigenkapital falsch ausgewiesen in Bezug auf die Relation zur Bilanzsumme der Eigenbetriebe, in Bezug auf die spiegelbildliche Darstellung - - Oberbürgermeister Jung: Es geht Ihnen um das Sondervermögen, die Widmung - - Stadtrat Habicht (CDU): Genau, das Sondervermögen vom Eigenkapital des Eigenbetriebs in den Finanzanlagen im Kernhaushalt der Stadt. Meines Erachtens war das eine Prüfbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes. Wenn ich es richtig nachvollzogen habe, ist dort bisher keine Korrektur erfolgt. Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew, Sie können das aufklären. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrter Herr Habicht! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Das ist ein alter Streit zwischen dem Rechnungsprüfungsamt, dem Sächsischen Rechnungshof und der Verwaltung. Es geht darum, S e i t e | 54 wie die Gebäude in den Bilanzen der Eigenbetriebe bilanziert sind. Ich möchte das einmal von hinten aufrollen. Wir haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers, und das ist die KPMG, eine weltweit angesehene und renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie gibt uns ein uneingeschränktes Testat, nämlich: Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Jetzt gibt es den Streit, wie die Gebäude innerhalb der Bilanzen der Eigenbetriebe zu bilanzieren sind. Es gibt nach wie vor zwei Rechtsauffassungen. Das Rechnungsprüfungsamt vertritt die eine; die andere vertritt das Rechtsamt und die Verwaltung, alle die Eigenbetriebe prüfenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, und das sind, mit Verlaub, alle in dieser Stadt. Es gibt fünf Eigenbetriebe Kultur. Wir wechseln dort jeweils die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. So haben in den letzten Jahren mindestens zehn Wirtschaftsprüfungsgesellschaften diese Art der Bilanzierung immer für richtig testiert. Es gab einen Schriftwechsel mit dem Innenministerium, der Rechtsaufsichtsbehörde, das uns diese Art der Bilanzierung genehmigt hat. Allerdings hat sich das Innenministerium im Sommer letzten Jahres der Meinung des Landesrechnungshofs angeschlossen. Aber: Es hat sich zwar dieser Meinung angeschlossen, jedoch nicht geschrieben, dass wir falsch bilanzieren. Um diesen Streit zu beenden und in Zukunft wieder ordentliche, uneingeschränkt geprüfte Jahresabschlüsse auch vom Rechnungsprüfungsamt testiert zu bekommen, werden wir mit dem Jahresabschluss 2015 sowohl der Eigenbetriebe Kultur als auch der Stadt Leipzig auf die vom Rechnungsprüfungsamt präferierte Bilanzierungsart umschwenken. Das heißt nicht, dass die vorhergehenden Jahresabschlüsse falsch waren. In Vorbereitung des Jahresabschlusses 2015 habe ich ein Gespräch geführt mit der Geschäftsführung von PwC, mit Herrn Dr. Altvater, und mit der Geschäftsführung der KPMG Leipzig, mit Herrn Dr. Flascha, die sich auch gegen den Vorwurf, dass die Testate falsch sind, energisch verwahren. Sie bleiben dabei: Das ist richtig. Sie gehen mit uns konform: Um diesen Streit zu beenden, der teilweise ja auch in öffentlicher Diskussion ausgefochten wird und den Ei- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 genbetrieben nicht guttut, werden wir das im Jahresabschluss 2015 bereinigen, aber nicht, weil die Testate falsch waren oder weil wir jetzt anderer Meinung sind. Wir schließen uns der alleinstehenden Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes an, weil wir diesen Streit beenden wollen. Oberbürgermeister Jung: Herr Habicht, noch einmal. Stadtrat Habicht (CDU): Ich wollte mich jetzt nicht in Ihre Streitigkeiten einmischen. Mir war das lediglich unklar. - Können wir das so zu Protokoll nehmen: „Im Jahresabschluss 2015 wird das berichtigt“? Bürgermeister Bonew: Ja. Oberbürgermeister Jung: Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 20.20 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Finanzierungsvorhaben „Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke“ und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO (VI-DS-02090) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer stimmt diesem Beschlussvorschlag nicht zu? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert. 20.21 Förderung der Weltmeisterschaft im Fechten 2017 durch die Stadt Leipzig (VI-DS-02108) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Es geht hier um die Weltmeisterschaften im Fechten. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich darf daran erinnern, dass die Unterstützung der FDP-Fraktion vor zwei Jahren für den Beschluss zur Finanzierung S e i t e | 55 des Katholikentages unter der Maßgabe abgegeben worden ist, dass für Großveranstaltungen, für die es bisher keine klaren Regelungen gibt, eine Richtlinie erarbeitet wird. Ich darf mit der Unterstützung von Sven Morlok und mir für diesen Beschluss noch einmal daran erinnern und darum bitten, dass solch eine Richtlinie hier zeitnah vorgelegt wird. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Wir haben das nicht vergessen. Die eben verabschiedete Rahmenrichtlinie war ein wichtiger Anfang, um genau auch dieser Frage nachzugehen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.22 Bebauungsplan Nr. 427 „Gewerbegebiet Fabrikstraße/Südstraße“, Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil BöhlitzEhrenberg: Aufstellungsbeschluss (VIDS-02221) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Es gibt klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Gegenstimmen. Dann ist mit großer Mehrheit so beschlossen. 20.23 Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt Leipzig (VI-DS-02234) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.23.1 dazu ÄA (VI-DS-02234-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Wird das Wort gewünscht? - Frau Witte. Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ein schwieriges Thema, aber es ist inzwischen unbestritten, dass die Bundesrepublik Deutschland durch den demografischen Wandel auf ein großes Problem zusteuert. Leider können sich viele Menschen, darunter auch politische Entscheidungsträger, nicht so richtig vorstellen, welche tiefgreifenden Probleme die demografische Umformung der Gesellschaft unserer Gesellschaft aufbürden wird, da dieser Effekt erst in ein paar Jahren voll zum Tragen kommt. Insbesondere die Arbeitswelt, das Gesundheitswesen und natürlich die Pflege werden durch die alternde Gesellschaft vor große Herausforderungen gestellt. Waren 1960 gerade einmal knapp Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 S e i t e | 56 1,2 Millionen Menschen hochbetagt - das heißt, über 80 Jahre alt -, waren es 2010 schon gut 4,2 Millionen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird die Anzahl hochbetagter Menschen bis 2050 auf ungefähr 10 Millionen ansteigen. legitim, wird doch von allen Experten erwartet, dass die Kosten für die Gemeinden im Bereich Hilfe zur Pflege zukünftig explosionsartig ansteigen werden. Die in ein paar Jahren ebenfalls stark ansteigende Altersarmut wird das Ihrige zum Anstieg dieser Kosten beitragen. Wegen des damit zukünftig zu erwartenden Zuwachses von pflegebedürftigen Personen war bereits im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 die Schaffung von Pflegestützpunkten vorgesehen. Die Pflegestützpunkte sind als Beratungsstellen konzipiert, die Menschen mit pflegerischem Hilfebedarf und denjenigen, die die Betreuung und Pflege von Angehörigen organisieren wollen, Beratung und Begleitung anbieten. Die in den Stützpunkten tätigen Pflegeberater, die von den Pflegekassen gestellt werden, sind speziell dafür ausgebildete Pflegefachleute, die die Hilfesuchenden umfassend beraten und begleiten können. Abschließend will ich sagen, dass ich es für besser gehalten hätte, wenn auch in Sachsen, wie im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorgesehen, Pflegestützpunkte mit dem entsprechenden Fachpersonal eingerichtet worden wären. Die sächsische Lösung ist in meinen Augen für die Bürger bestenfalls die zweitbeste Lösung. Außerdem kostet der sächsische Weg in der Pflegeberatung die Stadt Leipzig zusätzlich Geld; denn der Freistaat übernimmt die Kosten für den Pflegekoordinator nur zur Hälfte. Trotzdem wird meine Fraktion der Vorlage im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zustimmen; denn kein Pflegekoordinator wäre eine noch schlechtere Lösung als die vom Freistaat initiierte. Leider hat sich der Freistaat Sachsen in der Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes dazu entschlossen, keine Pflegestützpunkte einzurichten. Stattdessen wurden Kooperationsvereinbarungen über eine vernetzte Pflegeberatung mit den Landesverbänden der Pflegekassen und der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger unter Beteiligung des Freistaates geschlossen sowie das Internetportal „Pflegenetz“ eingerichtet. Infolge dessen stellt nun das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz den Landkreisen und kreisfreien Städten für 2016 und 2017 eine Förderung in Aussicht für die Einrichtung der Stelle eines Pflegekoordinators. Die Stelle eines Pflegekoordinators soll nun auch in Leipzig eingerichtet werden. Noch im Altenhilfeplan von 2012 kann man auf Seite 56 lesen, dass die Stadt Leipzig im Gegensatz zu anderen Großstädten nicht über einen speziellen oder besonderen Sozialdienst für Senioren oder pflegebedürftige Menschen nach dem SGB XII verfügt. Diesem Mangel wird jetzt abgeholfen und ein solcher spezieller Sozialdienst beim ASD eingerichtet. Aufgabe dieses Dienstes wird es sein, Bürgerinnen und Bürger über Pflegedienstleistungen zu beraten, insbesondere über die Pflegedienstleistungen, die von der Stadt im Rahmen des SGB XII als Hilfe zur Pflege vom Sozialamt zu erbringen sind. Neben der Implementierung eines städtischen Pflegenetzwerkes, in das alle miteinbezogen werden, die in Leipzig mit Pflegedienstleistungen im weitesten Sinne befasst sind, wird es eine Schwerpunktaufgabe des Pflegekoordinators beim ASD sein, diese Stelle zum Laufen zu bringen. Dass der Pflegekoordinator dabei auch ein Auge auf die Kosten wirft, die dem Sozialamt durch die Hilfe zur Pflege entstehen, ist mehr als Zum Schluss noch ein paar Worte zum CDUAntrag. Wir finden es besser, wenn der Pflegekoordinator unter allen verfügbaren Bewerbern ausgesucht wird und sich bei der Stellenbesetzung nicht nur auf Menschen konzentriert wird, die schon für die Stadt Leipzig arbeiten. Wir haben natürlich nichts dagegen, wenn sich ein Bewerber findet, der bereits bei der Stadt angestellt ist. Aber wir sollten hier das volle Potenzial ausschöpfen. - Ich danke, dass Sie mich zu dieser späten Stunde mit diesem trockenen Thema noch ertragen haben. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Von wegen trockenes Thema. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Nur die Besten sterben jung, wir anderen alle werden alt, und die meisten von uns werden eines Tages Altenpflege benötigen. Wir sind viele, und wir werden immer mehr. Bis 2030 steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland um circa 0,1 Prozent im Jahr. Das klingt erst mal wenig, aber Sie wissen, was das für Leipzig bedeutet: Jedes Jahr 570, vielleicht bald 600 Pflegebedürftige mehr als im Jahr zuvor. Das ist deutlich mehr als das, was wir an Kinderzuwachs haben. Ruft man sich dann noch die Wachstumsprognosen der letzten Bildungspolitischen Stunde in Erinnerung - Leipzig wächst überproportional bei den unter Zehnjährigen und bei den über 70-Jährigen -, müssen wir konstatieren, dass ein deutlich höherer Zuwachs an Pflegebe- Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 dürftigen in Leipzig zu erwarten ist als in anderen Teilen Deutschlands. Da hatte die Regierungskoalition eine zugegeben kleine Idee, nämlich: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten soll es Pflegekoordinatoren geben. Ein Förderprogramm wurde dazu ausgelobt. Die meisten Landkreise packten die Gelegenheit beim Schopf, bewarben sich, bekamen den erwartbaren Zuschlag und schrieben die Stellen aus. Allenthalben wurde schon mit der Arbeit begonnen. Wir in Leipzig aber kamen nicht aus dem Knick. Nun wollen wir uns bemühen und Gelder beantragen und dann gegebenenfalls einen Koordinator oder eine Koordinatorin suchen. Fein, fein! Diese Vorlage hier ist richtig, aber sie kommt mindestens sechs Monate zu spät. Wenn die Stadt in diesem Tempo weitermacht, verschläft sie nach den Kitas und den Schulen die nächste soziale Herausforderung. Meine Damen und Herren, mit ein paar Containerbauten und ein paar Belegungsverdichtungen wird es hier nicht getan sein. Lassen Sie mich noch kurz etwas zum CDUÄnderungsantrag sagen. Den verstehe ich wirklich nicht. Wenn es nun schon Geld vom Land gibt - und das gibt es für jede kreisfreie Stadt -, warum sollten wir das nicht nehmen? Die andere Hälfte der Finanzierung wird über städtische Stellen gestemmt. Dafür wird es im Seniorensozialdienst Stellenkürzungen bzw. freiwillige Stellenverschiebungen geben. Warum sollten wir diese Fördermittel also jetzt nicht beantragen? S e i t e | 57 Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Es kann ja sein, dass ich das falsch interpretiert habe. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass zunehmend Änderungsanträge am Tag der Ratsversammlung ausgereicht werden zu Vorlagen, die schon ewig im Verfahren sind. Wenn die Änderungsanträge ein paar Tage früher kämen, könnte man sich besser damit auseinandersetzen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der fordert: Besetzung der Stelle aus dem vorhandenen Stellenbestand. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von Pro-Stimmen. Dennoch mehrheitlich abgelehnt. Abstimmung über die Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt Leipzig. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 20.24 Abschlussbericht Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“ zum 31.12.2015 (VI-DS-02259-NF-01) Einreicher Oberbürgermeister Oberbürgermeister Jung: Herr Habicht. Stadtrat Habicht (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen: Vielleicht haben Sie den Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag nicht richtig gelesen. Wir wollen, dass eine bereits bei der Stadt vorhandene Stelle genutzt wird. Das heißt doch nicht, dass eine jetzt schon bei der Stadt Leipzig angestellte Person nicht für dieses Amt ausgewählt werden darf. Wir haben vor ungefähr einem halben Jahr Hunderte von zusätzlichen Stellen beschlossen. Darunter wird doch sicherlich eine Stelle sein, die dafür genutzt werden kann. Wir sollen jetzt die Schaffung einer weiteren Stelle beschließen. Wir meinen, dass das nicht unbedingt notwendig ist. Das ist auch keine Ablehnung der Pflegekoordination, sondern der Versuch einer Vereinfachung in der Verwaltung. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. 20.24.1 dazu ÄA (-02259-NF-01-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich versuche, ein Langes kurz zu machen: Ich würde diesen Änderungsantrag übernehmen. Gibt es weitere Wortwünsche? - Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste, die noch auf der Tribüne verblieben sind! Wenn wir jetzt über diese Vorlage entscheiden, beschließen wir im Grunde über die Kenntnisnahme der Arbeit, die das Projekt zur Aufarbeitung der Vorgänge um die Gesetzliche Vertretung in den zurückliegenden Jahren geleistet hat. Was das Sonderprojekt geleistet hat, ist - lassen Sie es mich so sagen im Grunde ein Scherbenaufkehren dessen, was 15 Jahre lang hier im Rechtsamt dieser Stadt passiert ist, nämlich ein Totalversagen in der Amtsführung. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Im Abschlussbericht wird noch einmal wiederholt, was schon im alten Ergebnisbericht ausgeführt und auch vom Obmann Herrn Dr. Hien hier vorgetragen worden ist. Auf das eigentliche Problem wird nur ganz kursorisch, in wenigen Absätzen eingegangen. Das, was hier passiert ist, waren eben nicht wenige Einzelfälle - so damals Herr Bürgermeister Müller -, sondern es waren am Ende fast 800 Fälle, die geprüft worden sind, darunter über 400 Veräußerungsvorgänge. Es handelt sich hier eben nicht um Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung, und es handelt sich bei dem Verkauf eben auch nicht um ein grundsätzlich vom Gesetzgeber gewünschtes Vorgehen und eine Beschleunigungsvorschrift in den neuen Ländern. Es handelt sich hier um Recht, das geschaffen wurde unter den Voraussetzungen der Verhältnisse, wie sie in den 1990er-Jahren hier vorgefunden worden sind. Bei entsprechender Rechtskenntnis - wir hatten eine Volljuristin als Rechtsamtsleiterin; wir hatten eine Nachfolgerin, die das Problem erkannt hat; wir hatten einen Amtsleiter; wir hatten mehrere Oberbürgermeister, die mit dem Problem konfrontiert waren - hätte eben das, was passiert ist, nicht passieren dürfen. Es hätte überwiegend und grundsätzlich nicht auf die Recherche von Eigentümern verzichtet werden dürfen. Wenn man sich anschaut, was der Gesetzgeber sich tatsächlich bei der Schaffung der Figur der Gesetzlichen Vertretung gedacht hat, dann kommt man zurück über den Artikel 233 BGB in das Vermögensgesetz und schlussendlich in das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz aus dem Jahr 1991. Da heißt es für jeden lesbar: Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass in den neuen Bundesländern mit Unkenntnis über die Eigentumsverhältnisse gerechnet werden muss. Lässt sich der Eigentümer eines Grundstücks trotz hinreichender Bemühungen nicht ermitteln und wäre eine weitere Klärung der Eigentumsverhältnisse mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so muss für den nicht bekannten Eigentümer ein Vertreter handeln können. So heißt es schon 1991 im Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz. - Weiter heißt es: Vorsorglich wird für diese Fälle bestimmt, dass die kommunale Aufsichtsbehörde der Gemeinde, in der das betroffene Grundstück liegt, auf Antrag einen Vertreter bestellt, der die Interessen des Eigentümers treuhänderisch wahrnimmt. S e i t e | 58 An dieser Stelle, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, hat die Verwaltung fast 15 Jahre lang durchweg versagt. Das muss hier an dieser Stelle noch einmal wiederholt werden. Das muss hier an dieser Stelle noch einmal klar hervorgehoben werden. Es handelte sich eben nicht um bedauerliche Einzelfälle. Es handelte sich um über 400 Fälle, in denen Grundstücke verkauft worden sind, ohne dass die Eigentumsverhältnisse geprüft worden sind. Die Anzeichen dafür, dass es sich dabei auch um eiskalte Enteignungen handelte, lagen bereits zu Ihrem Amtsantritt 2006 auf dem Tisch, sehr geehrte Herr Oberbürgermeister. Sie lagen auch bei vielen anderen in dieser Verwaltung auf dem Tisch. Dennoch ist nicht reagiert worden, und wenn doch, dann eher mit einer Abwehrhaltung. Das steht einer rechtsstaatlich handelnden Verwaltung nicht gut zu Gesicht. Deswegen reden wir hier von 15 Jahren Amtsversagen. Das, was das Projekt geleistet hat - vielen Dank an die Vorsitzende des Projektes! -, ist das Aufkehren der Scherben aus dieser Zeit. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden uns bei der Abstimmung über diese Vorlage enthalten. Damit kommt ein Prozess zum Abschluss, den viele Mitglieder meiner Fraktion jetzt nur ein Jahr mitbegleitet haben. Die meiste Arbeit ist schon in der letzten Wahlperiode erledigt worden. Aus dem Abschlussbericht, der jetzt vorliegt, könnte man das Fazit ziehen, das war doch alles nicht so schlimm. Es gab kein Netzwerk, es gab kein systematisches Vorgehen zum Nachteil der Eigentümer, keine systematische Überzahlung usw. Zu den Defiziten, die dazu geführt haben, wird gesagt: Das Hauptdefizit war, dass man nach den Eigentümern nicht genug oder gar nicht gesucht hat. Auf Fragen organisatorischer Art wie „Warum ist das passiert?“ oder „Warum wurde nicht nach den Eigentümern gesucht?“ wird überhaupt nicht eingegangen. Also: alles nicht so schlimm. Das zieht sich durch die gesamte Vorlage, fett gedruckt. Überlegungen wie „Wie konnte es dazu kommen, und was könnten wir daraus lernen?“ gibt es in diesem Abschlussbericht nicht. Das ist unbefriedigend, wie auch die Berichterstattung im Rechnungsprüfungsausschuss zäh war. Zur der Frage „Was hat das die Stadt gekostet?“ - auch das hätte man ja in den Abschlussbericht einfließen lassen können gibt es keine klare Aussage; das sei sehr, sehr schwierig. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Ich frage mich: Würden wir merken, wenn es im Moment an anderer Stelle in dieser Verwaltung ähnlich schiefläuft? Gibt es jetzt bessere Verfahren zur Selbstkontrolle in der Verwaltung? Das sind Fragen, die man im Abschlussbericht zu diesem Projekt auch hätte beantworten können. Zumindest hätte man deutlich machen können, dass es Überlegungen dazu in der Stadtverwaltung gibt. All das findet sich dort nicht. Deshalb enthalten wir uns. Ich sage das jetzt zum dritten Mal, Entschuldigung. Auch auf die Gefahr hin, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Unrecht tun: Wir müssen über das entscheiden, was uns vorliegt. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wichtig ist mir, dazu Folgendes zu sagen: Genau dies, was Sie, Herr von der Heide, einfordern, ist selbstverständlich passiert. Selbstverständlich haben wir gerade in diesem Bereich Strukturen geschaffen, und zwar sofort, nachdem das Rechnungsprüfungsamt damals diese Missstände festgestellt hat, um so etwas für die Zukunft auszuschließen. Sie können allerdings nie - nie! ausschließen, dass Fehler passieren, dass auch strukturell ein Fehler in irgendeinem Vorgang vorhanden ist. Aber wir haben gerade aus diesem Projekt gelernt, dass das Prinzip der gegenseitigen mehrfachen Kontrolle, indem mehrere Mitarbeiter mit der Kontrolle von Vorgängen beauftragt werden, ein Erfolgskriterium ist. Das ist eine Lehre, die wir gezogen haben, die wir im Übrigen schon von Anfang an sehr schnell gezogen haben. Dieser Vorgang ist schon auch eine Besonderheit, was man in der Tat nur mit der Unkenntnis in den 90er-Jahre erklären kann und der Praxis, die damals entstanden ist. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer dieser Vorlage inklusive dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, den wir übernommen haben, zustimmen kann, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine ganze Reihe von Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen. 20.25 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien (VI-DS-02287) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. S e i t e | 59 20.26 Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG, Teilobjekt: Demontage (VI-DS-02304) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Eine. Dann mit großer Mehrheit so beschlossen. 20.27 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Landsberger Brücke II/R01 im Zuge der Landsberger Straße über Anlagen der DB AG einschließlich des Ausbaus der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße und des Ersatzneubaus des Durchlasses II/D26 im Zuge des Gohliser Flurgrenzgraben (VI-DS-02320) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird hierzu das Wort gewünscht? - Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird hoffentlich endlich gut. Die Landsberger Brücke - eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen Möckern und Gohlis auf der einen Seite und Lindenthal und Wiederitzsch auf der anderen Seite - wird nun grundlegend erneuert. Bis dahin war es ein sehr langer und mühsamer Weg. Als ich mich 2009 wieder um ein Stadtratsmandat bewarb - im damaligen Wahlkreis 10, jetzt Wahlkreis 9 - wurden mir und den anderen Spitzenkandidaten von der LVZ Fragen vorgelegt. Eine der Fragen war: Was wünsche ich mir am Ende der Wahlperiode? - Natürlich hatte für mich die Landsberger Brücke oberste Priorität, weil sie, wie ich eingangs sagte, eine sehr wichtige Brücke ist. Schon 2008 wurde festgestellt, dass die Verkehrseinschränkungen immer gravierender werden und man diese Brücke nach und nach für den Verkehr sperren muss. Es passierte jedoch nichts. Sie dümpelte weiter vor sich hin und stieg auch nicht höher in der Prioritätenliste. Es musste also etwas geschehen. Deshalb stellten Stadträte von der SPD, der Linken und der CDU fraktionsübergreifend einen gemeinsamen Haushaltsantrag, und zwar 07513, den wir 2014 unter der Nr. 0114 erneuerten und präzisierten. Es zeigte sich ein Hoffnungsschimmer; denn auf der Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Prioritätenliste stieg die Brücke nun steil nach oben. Für den Doppelhaushalt 2015/2016 brachten mein Fraktionskollege Herr Geisler und ich erneut einen Antrag ein - zur Erinnerung: 09416 -, der eine Verpflichtungsermächtigung zum Ziel hatte. Wichtig ist: Alle an diesem Problem Interessierten blieben am Ball. So führten wir - „wir“ heißt: Vertreter von CDU, Linken und SPD - Gespräche mit dem Abteilungsleiter Brückenbau, der uns versicherte, dass nun etwas passieren wird. Und siehe da! Es passiert etwas. Der Ersatzneubau wird für viele Bürger des Leipziger Nordens eine Verbesserung der Verkehrssituation bringen. Zu hoffen bleibt - das werden die meisten von Ihnen gar nicht mehr wissen -, dass dann auch die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 bis zur Lindenthaler Mühle erfolgt; denn noch ist das Vorhaben in der Verkehrsplanung der Leipziger Verkehrsbetriebe enthalten. Natürlich muss dort der Brückenkörper neben den eigentlichen Brückenkörper gesetzt werden. Wie gesagt, ich freue mich sehr, dass die Brücke nun endlich realisiert wird. Die SPD-Fraktion wird dieser Vorlage natürlich zustimmen. - Danke für die Aufmerksamkeit zu später Stunde. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns noch einmal bewegen. Wer stimmt dieser Vorlage zu? - Ich sehe, Sie sind alle noch aufmerksam. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. 20.28 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VI-DS-02425) Einreicher: Dezernat Finanzen Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 20.29 Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Innerer Süden“ (VI-DS-02437) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Hobusch erklärt hierzu Befangenheit. Er wird weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen. - Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? S e i t e | 60 Abstimmung: 61 zu 0 zu 0. So beschlossen. 20.30 Anhebung des Betriebskostenzuschusses für die Felix-MendelssohnBartholdy-Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2016 (VI-DS-02441-NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur Wird das Wort gewünscht? - Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz. Wir haben im Kulturausschuss darüber intensiv beraten, und dann hat sich doch eine Mehrheit dafür gefunden. Natürlich ist es ärgerlich, unterjährig Zuschüsse zu geben. Wir sind dem nachgegangen. Wir, zumindest die Mehrheit hier in diesem Hause, schätzen die Arbeit im MendelssohnHaus und die Entwicklung künftiger Vorhaben außerordentlich. Wir halten es nicht für verantwortungsbewusst, dass man momentan die in diesem Hause tätigen Mitarbeiter, die dort eine sehr gute Arbeit leisten, weit unter dem normalen Bezahlstatus im öffentlichen Dienst arbeiten lässt. Deshalb wird eine Mehrheit, zumindest in unserer Fraktion, dieser Vorlage zustimmen. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt der vorliegenden Beschlussvorlage zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, drei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 20.31 Einsatz von Technologiescouts zur Verstärkung der Innovationsaktivitäten in den Unternehmen und des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Region Leipzig (VI-DS-02443) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. TOP 20.32 wurde noch einmal vertagt. 21 Informationen I 21.1 Bilanz des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2009 und Schlussfolgerungen für die Fortschreibung (VI-DS-02354) Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. 21.2 Weitere Planung Georg-SchumannStraße (VI-DS-02494) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 21.2.1 dazu ÄA (VI-DS-02494-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Bitte schön, Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben unseren Antrag lesen können. Wir können diese Vorlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur als Zwischenbericht zur Kenntnis nehmen. Es gibt einen beschlossenen Antrag, dass es nach diesem Experiment am lebenden Körper, wenn man so sagen will, eine Evaluierung der Verkehrssituation geben soll. Diese hat jedoch in der Form, wie beschlossen, nicht stattgefunden. Wir fordern ein, dass sie noch vor einer weiteren Festlegung von neuen Straßenquerschnitten und dergleichen stattfindet. Es gab reichlich Gespräche dazu mit dem Ergebnis, dass man nicht allein die GeorgSchumann-Straße in den Blick nehmen muss, sondern auch ihre Wechselwirkung mit der B 6 und deren Leistungsfähigkeit. Insofern: Ja, wir nehmen die Vorlage zur Kenntnis. Aber: Wir beantragen, dass sie nur als „vorläufiger Stand“ zur Kenntnis genommen und eine Nacharbeit zugesagt wird. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, können Sie etwas zur Evaluation sagen? Bürgermeisterin Dubrau: Wir hatten Ihnen in der Informationsvorlage mitgeteilt, dass die Entwicklung dieser Straße circa 20 Jahre dauern wird. Wir können natürlich immer wieder Evaluationen machen. Aber Entwicklungen, gerade auch im Verkehrsbereich, ändern sich während eines so langen Zeitraums doch sehr häufig. Das heißt also: Wir machen das normalerweise für die jeweiligen Abschnitte. Das entspricht auch dem Grundsatz der Gesamtstrategie. Wenn man jedes Mal eine Evaluation für alle Abschnitte machen würde, diese aber in den nächsten 15 Jahren noch nicht gebaut werden, heißt das, dass man diesen Prozess immer und immer wieder machen muss. Das ist, glaube ich, nicht ganz sinnbringend. S e i t e | 61 Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann, noch einmal. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Das heißt, mit der nächsten Beschlussvorlage - ich hoffe, dass der nächste Abschnitt auch mit einer Beschlussvorlage zusammenhängt und nicht nur mit einer Information des Fachausschusses - haben wir dann bezogen auf diesen Abschnitt auch eine klare Beschreibung, wie sich der Verkehr nicht nur in der Georg-Schumann-Straße, sondern auch im Umfeld dieses Abschnitts darstellt. Bürgermeisterin Dubrau: Ja, sicher. Jedes Mal, wenn ein neuer Abschnitt in Arbeit geht, werden genau diese Zählungen gemacht. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Können wir das bitte zu Protokoll nehmen? Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Oberbürgermeister Jung: Im Verlaufsprotokoll wird es genau so stehen. - Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Frau Dubrau, Ihre letzten Ausführungen bewegen mich als Anwohner, der live erlebt, dass der Rückstau von den Leutzscher Brücken bis in die Schumann-Straße reicht, zu der Frage: Finden in Ihre Betrachtungen zur Schumann-Straße auch die kaputten Brücken im Wald und der Umbau und Ausbau der neuen Brücken in Leutzsch Eingang? Wenn diese Verkehrsflüsse, die jetzt dort in Richtung des Leipziger Westen abfließen, temporär, vermutlich über Jahre, über die Schumann-Straße abfließen müssen, sollten wir die jetzt nicht so zurückbauen, wie Sie wollen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau bejaht. - Gibt es weitere Anmerkungen? - Frau Dr. Heymann, ist Ihr Änderungsantrag damit hinfällig, oder muss er abgestimmt werden? Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich habe es so verstanden, dass mit der nächsten Vorlage eine entsprechende Verkehrsanalyse vorgelegt wird ... (akustisch unverständlich) Oberbürgermeister Jung: So zu Protokoll gegeben und damit der Änderungsantrag zurückgezogen. - Ich bitte um Kenntnisnahme. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 21.3 Benennung eines Vorsitzenden für den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte und einer Abwesenheitsvertreterin für Vorsitzende von Stadtbezirksbeiräten für die Wahlperiode 2014 bis 2019 (VIDS-02704) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Ich gebe Ihnen einen neuen Vorsitzenden und einen Stellvertreter in Leipzig-Mitte zur Kenntnis. - Wird das Wort dazu gewünscht? - Dann bitte ich um Kenntnisnahme. 21.4 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 17.05.2016 (VI-DS02841) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wir hatten vereinbart, dass wir Ihnen den Sachstand immer so aktuell wie möglich vorlegen. In den Fachausschüssen besteht dann im Nachgang Gelegenheit, die eine oder andere Frage zu vertiefen. Danke, dass dies mittlerweile reibungslos klappt. Gibt es dazu heute Fragen? - Dann bitte ich auch hier um Kenntnisnahme. Damit schließe ich den öffentlichen Teil der heutigen Ratsversammlung. S e i t e | 62 Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Anlage 1 16.6 Seniorenwohnanlage „Amalie“, Schongauer Straße 41 (VI-A-02378) Ergebnis der namentlichen Abstimmung Oberbürgermeister Jung: Nein. Albrecht (CDU): Ja. Bär (SPD): Nein. Bednarsky (DIE LINKE): Nein. Böhm (fraktionslos): Ja. Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Danckwardt (fraktionslos): Ja. Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Dossin (CDU): Ja. Dyck (SPD): Nein. Ehms (DIE LINKE): Nein. Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Engelmann (DIE LINKE): Enthaltung. Faulhaber (CDU): Ja. Gabelmann (SPD): Nein. Gehrt (DIE LINKE): Enthaltung. Geisler (SPD): Nein. Georgi (CDU): Ja. Glöckner (SPD): Enthaltung. Götze (DIE LINKE): Enthaltung. Grosser (DIE LINKE): Ja. Haas (CDU): Ja. Habicht (CDU): Ja. Heinrich (CDU): Ja. Heller (CDU): Ja. Hentschel (AfD): Ja. Dr. Heymann (CDU): Ja. Hobusch (fraktionslos): Ja. Hollick (DIE LINKE): Enthaltung. Dr. Jennicke (DIE LINKE): Nein. Keller (AfD): Ja. Köhler-Siegel (SPD): Nein. Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Kriegel (AfD): Ja. Kühne (AfD): Ja. Dr. Künstler (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Kuthe (CDU): Ja. Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Lange (DIE LINKE): Ja. Dr. Lauter (DIE LINKE): nicht anwesend. Lehmann (CDU): Ja. Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Maciejewski (CDU): Ja. Mai (DIE LINKE): Ja. Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Morlok (fraktionslos): Nein. Müller (SPD): Nein. Nagel (DIE LINKE): Enthaltung. Niermann (CDU): Ja. Oberstadt (CDU): Ja. Oßwald (SPD): Nein. Pellmann (DIE LINKE): Nein. Riedel (CDU): Ja. Riekewald (DIE LINKE): Nein. S e i t e | 63 Rothkegel (CDU): Ja. Schenk (SPD): nicht anwesend. Schlegel (DIE LINKE): Nein. Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Schulze (SPD): Nein. Tornau (CDU): Ja. Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Walther (SPD): Nein. Weber (SPD): nicht anwesend. Wehmann (DIE LINKE): Enthaltung. Weickert (CDU): Ja. Witte (DIE LINKE): Ja. Wohlfarth (SPD): Nein. Zeitler (CDU): Ja. Zenker (SPD): Nein. Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Deissler: ___________________________________ Stadtrat Keller: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 64 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Leipzig, 24.05.2016 NIEDERSCHRIFT Ratsversammlung am 18.05.2016 Teil 1: Beschlussprotokoll SI/2016/745 -2Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Niederschrift Ratsversammlung Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr Sitzungsende: 21:12 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Anwesende Mitglieder Vorsitz Herr Burkhard Jung reguläre Mitglieder (Verwaltung) Herr Karsten Albrecht Herr Falk Dossin Herr Andreas Faulhaber Herr Stefan Georgi Herr Achim Haas Herr Andreas Habicht Herr Gerd Heinrich Frau Jessica Heller Frau Sabine Heymann Herr Swen Kuthe Herr Jens Lehmann Herr Ansbert Maciejewski Frau Andrea Niermann Herr Nils Oberstadt Herr Konrad Riedel Herr Claus-Uwe Rothkegel Herr Frank Tornau Herr Michael Weickert Herr Thomas Zeitler Herr Adam Bednarsky Frau Beate Ehms Herr Reiner Engelmann Frau Mandy Gehrt Herr William Grosser Herr Marco Götze Frau Margitta Hollick Frau Skadi Jennicke Frau Carola Lange Frau Ilse Lauter Frau Birgitt Mai Frau Juliane Nagel Herr Sören Pellmann Frau Franziska Riekewald Herr Siegfried Schlegel Herr Steffen Wehmann (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) -3Frau Naomi-Pia Witte Herr Heiko Bär Herr Axel Dyck Frau Ute Elisabeth Gabelmann Herr Andreas Geisler Frau Ingrid Glöckner Frau Ute Köhler-Siegel Herr Claus Müller Herr Heiko Oßwald Frau Katharina Schenk Herr Christian Schulze Herr Sebastian Walther Herr Mathias Weber Frau Nicole Wohlfarth Herr Christopher Zenker Frau Petra Cagalj Sejdi Herr Dieter Deissler Herr Tim Elschner Frau Katharina Krefft Frau Annette Körner Frau Judith Künstler Frau Nicole Christiane Lakowa Frau Anett Ludwig Frau Gesine Märtens Herr Michael Schmidt Herr Norman Volger Herr Daniel von der Heide Herr Holger Hentschel Herr Tobias Keller Herr Christian Kriegel Herr Jörg Kühne Herr Alexej Danckwardt Herr René Hobusch Herr Sven Morlok Herr Enrico Böhm Ortsvorsteher Herr Berndt Böhlau Herr Andreas Diestel Herr Thomas Hoffmann Herr Matthias Kopp Abwesende Mitglieder (DIE LINKE) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (AfD) (AfD) (AfD) (AfD) (fraktionslos) (fraktionslos) (fraktionslos) (fraktionslos) (Freie Wählergemeinschaft Seehausen) () () (parteilos) Ortsvorsteher Herr Peter Freydank Herr Roland Geistert Herr Stefan Köster Frau Annemarie Opitz Herr Hans-Jürgen Raqué Frau Ines Richter Herr Heinz Walther Herr Volker Woitynek Frau Margitta Ziegler (FDP) (LUV) (-) (-) (CDU) () (SPD) (CDU) (BI 1990) - entschuldigt - entschuldigt - -4Protokoll: (öffentlich) TOP 1 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:00 Uhr 64 Stadträtinnen und Stadträte = 90 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig. TOP 3 Feststellung der Tagesordnung gibt die Vertagung der Tagesordnungspunkte 16.7 und 20.32 bekannt. TOP 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung TOP 5 Niederschrift TOP 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil II Verlaufsprotokoll fest. TOP 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil II Verlaufsprotokoll fest. TOP 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil I Beschlussprotokoll fest. Die Feststellung der Niederschrift - Teil II Verlaufsprotokoll wird vertagt. -5TOP 5.4 Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil I Beschlussprotokoll fest. TOP 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters TOP 7 Mandatsveränderungen TOP 8 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Kultur Vorlage: VI-DS-02703-NF-02 Einreicher: Oberbürgermeister Im Einvernehmen mit Herrn Oberbürgermeister Jung wird Frau Dr. Skadi Jennicke als Beigeiordnte für Kultur vom Stadtrat gewählt. Protokollnotiz: Herr Oberbürgermeister Jung kündigt an das Wahlverfahren zu einer möglichen Befangenheit der Stadträtin Frau Dr. Jennicke, von der Rechtsaufsichtsbehörde prüfen zu lassen. Anmerkung: Aus Rechtsgründen wurde von Herrn Oberbürgermeister Jung gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO dem Beschluss am 19.05.2016 widersprochen. Abstimmungsergebnis: siehe Anlage TOP 8.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-02703-ÄA-01 Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann Vom Einreicher übernommen TOP 9 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte TOP 9.1 Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße) Vorlage: VI-WA-02113 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest -6Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend Planungen zur Umgestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz zu beauftragen und die Kosten für eine Umsetzung in 2016 zu ermitteln. 2. Im Haushalt 2016 werden die notwendigen Baukosten überplanmäßig im PSP-Element 7.0000746.700 (Spielplätze) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 31 Nein - Stimmen: 26 Enthaltungen: 3 TOP 9.1.1 dazu VSP Vorlage: VI-WA-02113-VSP-01 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport zur Kenntnis genommen TOP 9.1.2 dazu ÄA Vorlage: VI-WA-02113-ÄA-02 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abstimmungsergebnis: 24/24/12 TOP 9.2 Geschwindigkeitsbeschränkung Straße An der Elster zwischen Stahmelner Straße und Rittergutsstraße/Gustav-Esche-Straße Vorlage: VI-WA-02300 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Beschluss: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer wird eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h oder eine Tempo 30-Zone für die komplette Straße An der Elster zwischen Stahmelner Straße und Rittergutsstraße/Gustav-Esche-Straße angeordnet und noch in 2016 umgesetzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 9.2.1 dazu VSP Vorlage: VI-WA-02300-VSP-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis genommen -7- TOP 9.3 Entwicklung der sanierten ehemaligen Deponie zu einem Naherholungsgebiet, Arbeitstitel "Ein Balkon für Leipzig" Vorlage: VI-WA-02653 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest verwiesen: FA Umwelt und Ordnung TOP 9.4 Schaffung der Rechtssicherheit für die Bewohner der Amalie Wohnanlage Leipzig - Verweisung Vorlage: VI-WA-02730 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Ost verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau TOP 9.5 Einrichtung eines weiteren Spiel- und Bolzplatzes im Umfeld der Alten Messe Vorlage: VI-WA-02743 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Südost verwiesen: FA Umwelt und Ordnung TOP 10 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen) TOP 10.1 Bescheid für den Beitragsanteil des Grunderwerbes nach der Erschließungsbeitragssatzung (schriftl. Beantwortung) Vorlage: VI-EF-02720 Einreicher: Horst Trenkel schriftliche Beantwortung TOP 10.2 Roma-Fahne am Neuen Rathaus hissen/Roma-Day Vorlage: VI-EF-02724 Einreicher: Richard Gauch, Florian Illerhaus, Ricky Burzlaff Antwort: Herr OBM Jung TOP 10.3 Heinrich-Budde-Haus Vorlage: VI-EF-02725 Einreicher: Irmgard Gruner, Gerd Klenk Antwort: Herr BM Faber TOP 10.4 Stadtentwicklung - Migration in der Stadt Leipzig Vorlage: VI-EF-02726 Einreicher: Matthias Zimmermann schriftliche Beantwortung -8TOP 10.5 Künftige Nutzung des Grundstückes Heiterblickallee/Wiesenstraße (schriftl. Beantwortung) Vorlage: VI-EF-02727 Einreicher: Donald Engel schriftliche Beantwortung TOP 10.6 Auftreten rechtspopulistischer und rechtsextremer Verlage auf der Buchmesse Vorlage: VI-EF-02734 Einreicher: Steffen Beneicke Antwort: Herr BM Faber TOP 11 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) TOP 11.1 Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße Vorlage: VI-P-02275 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Die Petition wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 36/29/2 TOP 11.1.1 dazu ÄA Vorlage: VI-P-02275-ÄA-02 Einreicher: Stadträtin Beate Ehms Einreicher: Stadtrat Daniel von der Heide Einreicher: Stadtrat Christopher Zenker vom Einreicher zurückgezogen TOP 11.1.2 dazu VSP Vorlage: VI-P-02275-VSP-01 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport zur Kenntnis genommen TOP 11.2 Bewerbung um die Olympischen Spiele 2028 Vorlage: VI-P-02374 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Die Petition wird abgelehnt. -9Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 11.2.1 dazu VSP Vorlage: VI-P-02374-VSP-01 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport zur Kenntnis genommen TOP 11.3 Restaurierung des Rathausturmes Vorlage: VI-P-02465 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition wird mit Ergänzung abgeholfen. 1. Die komplette „Baumaßnahme Altes Rathaus – Sanierung der Fassade und Restaurierung der Turmuhr“ wird ab 2017 realisiert. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushalt 2017/18 bereitzustellen. 2. Darüber hinaus wird eine Ausweitung der Baumaßnahme auf das Hausinnere (Brandschutz und Elektrik) mit Fertigstellung bis spätestens 2020 geprüft. Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat bis zur Haushaltsbeschlussfassung 2017/18 vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 11.3.1 dazu VSP Vorlage: VI-P-02465-VSP-01 Einreicher: Dezernat Kultur zur Kenntnis genommen TOP 11.4 Pfützen- und Schlammwege in Grün- und Erholungsanlagen beseitigen Vorlage: VI-P-02277 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition wird mit Ergänzung abgeholfen. In den 925 öffentlichen Grün- und Parkanlagen sind Wege abhängig von der Funktion, Frequentierung und den Gestaltungsabsichten in unterschiedlichen Materialien ausgeführt. Gerade im Frühjahr zeigt sich bei Wegen in wassergebundener Bauweise der vom Petent beschriebene Zustand. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer wird die schrittweise Erneuerung und Sanierung des Wegenetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchführen. -10Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 11.4.1 dazu VSP Vorlage: VI-P-02277-VSP-01 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport zur Kenntnis genommen TOP 11.5 Zigaretten- und Alkoholwerbung an Haltestellen der LVB in der Nähe von Schulen und Kindergärten Vorlage: VI-P-02732 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Die Petition wird berücksichtigt. Die Vorlagen zum Thema „Ausschreibungsverfahren Werbekonzession“ befinden sich gegenwärtig und in der näheren Zukunft im Beratungsprozess des Stadtrates. Die Hinweise und Anmerkungen der Petition werden von der Verwaltung und den beteiligten Gremien in Beratungsprozessen und -entscheidungen miteinbezogen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 12 Besetzung von Gremien TOP 12.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der Mitglieder (3.Änderung) Vorlage: VI-DS-01151-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung bestellt1 gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie aufgrund des Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der Stadtbezirksbeiräte“ entsprechend vorliegendem Vorschlag folgendes Mitglied in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord zum 18.05.2016: Herrn Christian Lohmeier (CDU) 2. Damit wird der Beschluss Nr. VI-DS-01151 vom 25.03.2015 geändert. -111 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung bestellt werden. Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Nord: Fraktion CDU CDU CDU DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE SPD SPD Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen AfD Mitglied Christian Lohmeier Werner Hebendanz n.n.b. Petra Martschat Ilona Jessulat Wolfgang Braun Martin Klein Tino Bucksch Niels Krap Frank Hörning Petra Siegel Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 12.2 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (3. Änderung) Vorlage: VI-DS-01136-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01136 vom 17.06.2015 in seiner aktuell gültigen Fassung und beruft Herrn Martin Rosenbaum, Frau Pauline Zeidler, Frau Carolin Juler, Frau Sinah Al-Mousawi, Herrn Rudy Brabec, Herrn William Rambow, Herrn Jonas Spiegel und Herrn Pascal Vorwerk als Mitglieder aus dem Jugendbeirat ab. 2. Die Ratsversammlung bestellt widerruflich gemäß § 47 SächsGemO sowie § 17 Hauptsatzung der Stadt Leipzig Frau Sinah Al-Mousawi, Herrn Rudy Brabec, Frau Carolin Juler, Herrn Quentin Kügler, Herrn Christoph Leonhardt, -12Herrn William Rambow, Herrn Martin Rosenbaum Herrn Jonas Spiegel als und Mitglieder sowie Herrn Maximilian Protzner Herrn Marco Rietzschel und Herrn Pascal Vorwerk als Stellvertreter der oben genannten Mitglieder in den Jugendbeirat. Grund hierfür ist die Neubestellung der der vom JuPa entsandten Vertreter gemäß § 6 Absatz 3 der Satzung des Jugendparlamentes. Die Vertreter/-innen des Jugendparlamentes werden für maximal 1 Jahr in den Jugenbeirat gewählt. Die von der Ratsversammlung entsandten Fraktionsvertreter bleiben hiervon unberührt. Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Jugendbeirates: Fraktion CDU DIE LINKE SPD Bündnis 90/Die Grünen AfD Mitglied Stellvertreter Nils Oberstadt Jessica Heller Juliane Nagel Katharina Schenk Michael Schmidt Holger Hentschel Adam Bednarsky Sebastian Walther Tim Elschner Christian Kriegel Hinzu kommen die vom Jugendparlament vorgeschlagenen Mitglieder: Mitglied Stellvertreter Sinah Al-Mousawi Rudy Brabec Carolin Juler Quentin Kügler Christoph Leonhardt William Rambow Martin Rosenbaum Jonas Spiegel Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -13TOP 12.3 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (9. Änderung) Vorlage: DS-00768/14-DS-09 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Fachausschusses Finanzen zur Kenntnis: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen CDU Mitglied Daniel von der Heide Stellvertreter Katharina Krefft, Dr. Gesine Märtens Dr. Nicole Christiane Lako- Katharina Krefft, Daniel von der Heide wa Stefan Georgi CDU Falk Dossin CDU Frank Tornau DIE LINKE Sören Pellmann DIE LINKE Steffen Wehmann DIE LINKE Dr. Ilse Lauter SPD SPD AfD Heiko Oßwald Christian Schulze Holger Hentschel Andreas Habicht, Ansbert Maciejewski, Claus-Uwe Rothkegel Andreas Habicht, Ansbert Maciejewski, Claus-Uwe Rothkegel Andreas Habicht, Ansbert Maciejewski, Claus-Uwe Rothkegel Adam Bednarsky, William Grosser, Margitta Hollick Adam Bednarsky, William Grosser, Margitta Hollick Adam Bednarsky, William Grosser, Margitta Hollick Heiko Bär, Axel Dyck Heiko Bär, Axel Dyck Tobias Keller 2. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Verwaltungsauschusses zur Kenntnis: Fraktion / Funktion Mitglied Bündnis 90/Die Grünen Katharina Krefft Bündnis 90/Die Grünen Norman Volger Stellvertreter Dieter Deissler, Annette Körner, Dr. Nicole Christiane Lakowa Dieter Deissler, Annette Körner, Dr. Ni- Bündnis 90/Die Grünen Daniel von der Heide Dieter Deissler, Annette Körner, Dr. Ni- cole Christiane Lakowa CDU Dr. Sabine Heymann CDU Andrea Niermann CDU Achim Haas cole Christiane Lakowa Michael Weickert, Jens Lehmann, Ansbert Maciejewski Michael Weickert, Jens Lehmann, Ansbert Maciejewski Michael Weickert, Jens Lehmann, Ansbert Maciejewski -14- CDU Claus-Uwe Rothkegel Michael Weickert, Jens Lehmann, Ansbert Maciejewski DIE LINKE Franziska Riekewald DIE LINKE Sören Pellmann DIE LINKE William Grosser DIE LINKE Steffen Wehmann SPD Heiko Oßwald SPD Axel Dyck SPD Andreas Geisler AfD Oberbürgermeister Tobias Keller Oberbürgermeister Burkhard Jung Margitta Hollick, Dr. Skadi Jennicke, Naomi-Pia Witte Margitta Hollick, Dr. Skadi Jennicke, Naomi-Pia Witte Margitta Hollick, Dr. Skadi Jennicke, Naomi-Pia Witte Margitta Hollick, Dr. Skadi Jennicke, Naomi-Pia Witte Ingrid Glöckner, Christopher Zenker, Christian Schulze Ingrid Glöckner, Christopher Zenker, Christian Schulze Ingrid Glöckner, Christopher Zenker, Christian Schulze Jörg Kühne - 3. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit zur Kenntnis: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen CDU CDU CDU DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE SPD SPD AfD Mitglied Norman Volger Annette Körner Gerd Heinrich Frank Tornau Stefan Georgi Dr. Ilse Lauter William Grosser Birgitt Mai Heiko Bär Andreas Geisler Jörg Kühne Stellvertreter Dr. Nicole Christiane Lakowa, Dr. Gesine Märtens Dr. Nicole Christiane Lakowa, Dr. Gesine Märtens Ansbert Maciejewski, Falk Dossin, Michael Weickert Ansbert Maciejewski, Falk Dossin, Michael Weickert Ansbert Maciejewski, Falk Dossin, Michael Weickert Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Beate Ehms Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Beate Ehms Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Beate Ehms Nicole Wohlfarth, Ute Elisabeth Gabelmann Nicole Wohlfarth, Ute Elisabeth Gabelmann Holger Hentschel 4. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Fachausschusses Umwelt und Ordnung zur Kenntnis: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen CDU Mitglied Katharina Krefft Norman Volger Stellvertreter Annette Körner, Daniel von der Heide Annette Körner, Daniel von der Heide Andreas Faulhaber CDU Achim Haas CDU Konrad Riedel Ansbert Maciejewski, Jens Lehmann, Dr. Sabine Heymann Ansbert Maciejewski, Jens Lehmann, Dr. Sabine Heymann Ansbert Maciejewski, Jens Lehmann, Dr. Sabine Heymann DIE LINKE Sören Pellmann Marco Götze, Carola Lange, Siegfried Schlegel -15- DIE LINKE Franziska Riekewald DIE LINKE Reiner Engelmann SPD SPD AfD Claus Müller Mathias Weber Christian Kriegel Carola Lange, Siegfried Schlegel, Marco Götze Marco Götze, Carola Lange, Siegfried Schlegel Ingrid Glöckner, Christopher Zenker Ingrid Glöckner, Christopher Zenker Holger Hentschel 5. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis: Fraktion / Funktion Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen CDU CDU CDU DIE LINKE Mitglied Daniel von der Heide Tim Elschner Swen Kuthe Dr. Sabine Heymann Thomas Zeitler Siegfried Schlegel DIE LINKE Carola Lange DIE LINKE Franziska Riekewald SPD SPD AfD sachkundige/r Einwohner/in sachkundige/r Einwohner/in sachkundige/r Einwohner/in sachkundige/r Einwohner/in sachkundige/r Einwohner/in sachkundige/r Einwohner/in sachkundige/r Einwohner/in Ingrid Glöckner Mathias Weber Tobias Keller Gerald Schäfer Stellvertreter Dieter Deissler, Dr. Nicole Christiane Lakowa Dieter Deissler, Dr. Nicole Christiane Lakowa Nils Oberstadt, Frank Tornau, Andreas Habicht Nils Oberstadt, Frank Tornau, Andreas Habicht Nils Oberstadt, Frank Tornau, Andreas Habicht Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Dr. Ilse Lauter Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Dr. Ilse Lauter Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Dr. Ilse Lauter Claus Müller, Ute Elisabeth Gabelmann Claus Müller, Ute Elisabeth Gabelmann Christian Kriegel - Prof. Ronald Scherzer- Heidenberger Fritjof Mothes Regierungsbaumeister Dipl.-Ing. Ingo Fischer Dipl.-Ing. Franziska Motz Dipl.-Ing. Rolf Sondershaus Dipl-Ing. Christel Sommer - -166. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis: Fraktion Mitglied Stellvertreter Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen CDU Dieter Deissler Tim Elschner, Daniel von der Heide CDU CDU DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE SPD SPD AfD Dr. Nicole Christiane Lako- Tim Elschner, Daniel von der Heide wa Falk Dossin Stefan Georgi, Nils Oberstadt, Frank Tornau Achim Haas Stefan Georgi, Nils Oberstadt, Frank Tornau Andreas Habicht Stefan Georgi, Nils Oberstadt, Frank Tornau Steffen Wehmann William Grosser, Margitta Hollick, Sören Pellmann Dr. Ilse Lauter William Grosser, Margitta Hollick, Sören Pellmann Birgitt Mai William Grosser, Margitta Hollick, Sören Pellmann Heiko Bär Andreas Geisler, Heiko Oßwald Nicole Wohlfarth Andreas Geisler, Heiko Oßwald Holger Hentschel Tobias Keller TOP 13 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist TOP 14 Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Ortsvorstehers Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg TOP 15 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) TOP 15.1 Fahrradbügel in der Innenstadt: Auslastungsanalyse und bedarfsgerechte Standortoptimierung Vorlage: VI-A-02629 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Leipzig-Mitte, Jugendbeirat, Seniorenbeirat -17- TOP 15.2 Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen an Schulstandorten Vorlage: VI-A-02817 Einreicher: Fraktion DIE LINKE verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, UA Schulnetzplanung, Jugendbeirat TOP 15.3 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ab 2017 Vorlage: VI-A-02846 Einreicher: Fraktion DIE LINKE verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau TOP 15.4 Umweltqualitätsziele Vorlage: VI-A-02848 Einreicher: Fraktion DIE LINKE verwiesen: FA Umwelt und Ordnung TOP 15.5 Benennung einer Straße/eines Platzes nach Kurt Masur Vorlage: VI-A-02800 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, FA Kultur, Allgemeine Verwaltung, Verwaltungsausschuss, Stadtbezirksbeirat Mitte TOP 15.6 Leipzig Schule 2.0 Vorlage: VI-A-02828 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Stadtentwicklung und Bau, Jugendbeirat TOP 15.7 Entsorgung von Kunststoffabfall in Siedlungen Vorlage: VI-A-02830 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, alle Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte TOP 15.8 Konzepterstellung Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln. Vorlage: VI-A-02854 Einreicher: SPD-Fraktion verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendbeirat TOP 15.9 Menschenwürdige Pfandsammlung Vorlage: VI-A-02501 Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, Allgemeine Verwaltung -18- TOP 16 Anträge zur Beschlussfassung TOP 16.1 Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen ! Vorlage: VI-A-02158 Einreicher: CDU-Fraktion Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 16.1.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-02158-VSP-01 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport zur Kenntnis genommen TOP 16.2 Schaffung von Neubaugebieten im Emil-Altner-Weg zur Bebauung mit Einfamilienhäusern Vorlage: VI-A-02255 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bereich Emil-Altner-Weg, 04288 Leipzig, zu prüfen, in wieweit dort ein B-Plan-Verfahren zu realisieren ist. Angestrebt ist der Bau von Einfamilienhäusern. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Fortschreibung des Teilplan Wohnungsbau im Jahre 2017 das vorgeschlagene Gebiet in die Prüfung der Flächeneignung von Neubaustandorten mit einzubeziehen und zu bewerten. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 16.2.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-02255-VSP-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau vom Einreicher übernommen TOP 16.3 Schaffung von Neubaugebieten in der Kärrnerstraße zur Bebauung mit Einfamilienhäusern Vorlage: VI-A-02256 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen -19Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bereich Kärrnerstraße zu prüfen, in wieweit dort ein B-Plan-Verfahren zu realisieren ist. Angestrebt ist der Bau von Einfamilienhäusern. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Fortschreibung des Teilplan Wohnungsbau im Jahre 2017 das vorgeschlagene Gebiet in die Prüfung der Flächeneignung von Neubaustandorten mit einzubeziehen und zu bewerten. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 16.3.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-02256-VSP-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau vom Einreicher übernommen TOP 16.4 Schaffung von Neubaugebieten auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Glaser zur Bebauung mit Einfamilienhäusern Vorlage: VI-A-02257 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, das Gelände der ehemaligen Gärtnereien Glaser und Sebastian (Flurstücksnummern 236, 236a) in das B-Plan-Verfahren einzuleiten. Angestrebt ist der Bau von Einfamilienhäusern. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Fortschreibung des Teilplan Wohnungsbau im Jahre 2017 das vorgeschlagene Gebiet in die Prüfung der Flächeneignung von Neubaustandorten mit einzubeziehen und zu bewerten. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 16.4.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-02257-VSP-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau vom Einreicher übernommen TOP 16.5 Mehr Schutz für Kandidatinnen und Kandidaten auf ein Ehrenamt: Keine Veröffentlichung von Wohnanschriften! Vorlage: VI-A-02294 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -20Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, idealerweise gemeinsam mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag gegenüber der Sächsischen Landesregierung darauf hinzuwirken, dass die Sächsische Kommunalwahlordnung dahingehend angepasst wird, dass künftig auf die Veröffentlichung von Wohnanschriften der Bewerberinnen und Bewerber bei Stadtrats-/Ortschaftsrats- und (Ober-)Bürgermeisterwahlen verzichtet wird. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen TOP 16.5.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-02294-VSP-01 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung zur Kenntnis genommen TOP 16.6 Seniorenwohnanlage "Amalie", Schongauer Str. 41 Vorlage: VI-A-02378 Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann Einreicher: Stadträtin Carola Lange Der Antrag wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 29/32/7 TOP 16.6.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-02378-VSP-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis genommen TOP 16.7 Grundstücksmarktbericht Vorlage: VI-A-02468 Einreicher: SPD-Fraktion vertagt TOP 16.7.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-02468-VSP-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau -21TOP 17 Anfragen an den Oberbürgermeister TOP 17.1 Personelle und strukturelle Situation im Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftl. Beantwortung Vorlage: VI-F-02757 Einreicher: CDU-Fraktion schriftliche Beantwortung TOP 17.2 Anfrage zur Umsetzung des SR-Beschlusses vom 20. Mai 2015 zum Antrag Nr. 698/14 "Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune" Vorlage: VI-F-02814 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: Herr BM Prof. Dr. Fabian TOP 17.3 Rechtliche Prüfung bezüglich der Nutzung von Flächen als Wagenplatz Vorlage: VI-F-02767 Einreicher: SPD-Fraktion Antwort: Frau BM Dubrau TOP 17.4 Wer sind wir Leipziger? Anfrage zur neuen Werbekampagne der LVV " Wir sind Leipziger" Vorlage: VI-F-02807 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Herr OBM Jung TOP 17.5 Lärm- und Feinstaubbelastung durch Busunternehmen in der Menckestrasse Vorlage: VI-F-02666 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Herr BM Rosenthal TOP 17.6 Druckerzeugnisse der Stadtverwaltung: Kosten, Vertriebsformen und künftige Strategie schriftl. Beantwortung Vorlage: VI-F-02779 Einreicher: CDU-Fraktion schriftliche Beantwortung TOP 17.7 Ausbaupläne für Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Leipzig Vorlage: VI-F-02777 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Frau BM Dubrau -22TOP 17.8 Bedarf an Schwimmunterricht an Grundschulen und erweiterten Schulen schriftl. Beantwortung Vorlage: VI-F-02812 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftliche Beantwortung TOP 17.9 Sachstand "Wettbewerb zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" Vorlage: VI-F-02813 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Herr BM Prof. Dr. Fabian TOP 17.10 Umsetzung des Antrages VI-A-01604 "Sanierungsstau in den Leipziger Kindertagesstätten erfassen und abbauen" Vorlage: VI-F-02815 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: Herr Prof. Dr. Fabian TOP 17.11 Haushaltsplanaufstellung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 Vorlage: VI-F-02816 Einreicher: Fraktion DIE LINKE schriftliche Beantwortung TOP 17.12 Konsequenzen für Schönefeld aus dem Ratsbeschluss zum Schulentwicklungsplan schriftl. Beantwortung Vorlage: VI-F-02803 Einreicher: SR A. Maciejewski schriftliche Beantwortung TOP 17.13 Abstimmungsanlage in der Ratsversammlung Vorlage: VI-F-02819 Einreicher: SR M. Weber Antwort: Herr OBM Jung TOP 17.14 Rechtmäßigkeit der Geschäftsordnung des Grundstücksverkehrsausschusses Vorlage: VI-F-02820 Einreicher: SR M. Weber schriftliche Beantwortung TOP 18 Bericht des Oberbürgermeisters -23TOP 19 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen TOP 19.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis März 2016 Vorlage: VI-DS-02631 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20 Vorlagen I TOP 20.1 Besetzung der Stelle "Amtsleiter/in Branddirektion" Vorlage: VI-DS-02710 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss:: Die Ratsversammlung wählt und bestellt Herrn Peter Heitmann mit Wirkung vom 1. Juni 2016 zum Amtsleiter der Branddirektion Leipzig. Abstimmungsergebnis: 44/21/1 TOP 20.2 Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH Vorlage: VI-DS-02718 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung stimmt der erneuten Wiederbestellung von Herrn Ronald Klette als Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH mit Wirkung zum 01.07.2016, befristet für die Dauer von 5 Jahren bis zum 30.06.2021 zu. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu fassen. -24Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.3 Kostenerhöhung zum Erwerb flexibler Raumsysteme, zweite Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen; Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01736-DS-03 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für die geplanten Raumsysteme an der 84. Schule, Schule Paunsdorf, Schule Portitz und Georg-Schumann-Schule erhöhen sich um 1.460.550,00 € auf 4.960.550,00 €. 2. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen durch § 79 (1) SächsGemO von zusätzlich 271.300 € im PSP-Element „Raumsystem 84. Schule“ 7.0001510.700, 277.250 € im PSP-Element „Raumsystem Schule Paunsdorf“ 7.0001515.700, 282.500,00 € im PSP-Element „Raumsystem OS Portitz" und 629.500,00 € im PSP-Element“Raumsystem Georg-SchumannSchule“ bestätigt. 3. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H. von 1.460.550,00 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000). Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen TOP 20.4 Einrichtung einer Oberschule am Standort Diderotstraße 35 - entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz Vorlage: VI-DS-02457 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 richtet die Stadt Leipzig eine dreizügige Oberschule am Schulstandort Diderotstraße 35, 04159 Leipzig ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule Diderotstraße". 2. Die Oberschule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2016/17 aufgebaut. 3. Bis zum Abschluss der Sanierung des Schulhauses in der Diderotstraße 35 (voraussichtlich III. Quartal 2019) werden die Schulklassen im Schulgebäude in der Anhalter Straße 1, 04129 Leipzig unterrichtet. -254. Die Oberschule wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Diderotstraße als Außenstelle 35. Schule - Oberschule der Stadt Leipzig - geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2019/20 wird die Oberschule als eigenständige Schule geführt. 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.5 Umzug der Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule / Förderzentrum) zum Schuljahresende 2015/2016 in das Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19, in 04218 Leipzig, gemäß § 24 Schulgesetz Vorlage: VI-DS-02387 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule / Förderzentrum) zieht zum Schuljahresende 2015/2016 in das sanierte Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19 um. 2. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.6 Baubeschluss Schulstandort Opferweg Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Opferweg 1-3, 04159 Leipzig-Wahren Vorlage: VI-DS-02210 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten betragen 9.270.000 €. Der städtische Anteil beträgt 2.665.125 €. Die Einzahlungen sind im PSP-Element zweckgebundene Zuwendung von Dritten (7.0001078.705), geplant 3. Die Auszahlungen wurden/ werden im PSP- Elemente Reaktivierung Opferweg (7.0001078.700), in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2013 2014 2015 2016 2017 355.000 € 118.000 € 1.200.000 € 504.000 € 5.200.000 € -262018 1.893.000 € Die Einordnung in die Jahresscheiben 2017/2018 erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und wird durch das Fachamt entsprechend im Rahmen der Haushaltplanung 2017/2018 berücksichtigt. 4. Die Aufwendungen für die Ausstattung sind im Haushaltsplan 2018 in Höhe von 160.583 € im Ergebnishaushalt im PSP-Element, „Paul-Robeson-Schule (GS)" (1.100.21.1.1.01.30), Sachkonto 42531000 einzuordnen. Eine Anmeldung mit entsprechender Untersetzung erfolgt durch das Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018. Die Einzahlungen sind im PSP-Element zweckgebundene Zuwendung von Dritten (7.0001078.705) wie folgt geplant: 2017 5.000.000 € 2018 1.604.000 € 5. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 6. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sind folgende VE vorgesehen: kassenwirksam 2017: kassenwirksam 2018 2.000.000 € 1.893.000 € 7. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung der Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel. 8. Im Haushaltsjahr 2018 fallen entsprechend Tabelle 1 Nutzungskosten anteilig in Höhe von 82.621 € an sowie ab 2019 vollständig in Höhe von 312.332 €. Die ab Haushaltsjahr 2018 entsprechend Anlage Tabelle1 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung ab 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.7 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 Vorlage: -01363-DS-02-NF-03 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Der Beschlusspunkt 1 gilt unver ndert. Es ndert sich gegen ber dem Bau- und Finanzierungs-beschluss (Beschluss-Nr.: VI-DS-01363) vom 16.09.2015 der Beschlusspunkt 2. Der Beschluss-punkt 3 wird neu aufgenommen. 2.Die Gesamtkosten f r die Investitionsma nahme betragen 6.657.333,00 EUR. 5.249.660,00 € werden durch die S chsische Aufbaubank (F rderrichtlinie Teil- -27habe) finanziert. Der Tr geranteil des St dtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe betr gt 656.207,50 EUR. Der Kommunalanteil betr gt ebenfalls 656.207,50. Die betriebsnotwendigen, aber nicht f rderf higen Kosten betragen 95.258 EUR (Gesamtanteil Stadt Leipzig 1.407.673,00 €). Im st dtischen Haushalt 2015 und 2016 sind f r die Ma nahme 1.258.000,00 EUR eingestellt. 3.Die Mehrausgaben in H he von 149.673,00 EUR werden im Haushalt 2017 in PSP-Element 7.0001.409.700 veranschlagt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.8 Schulnamensgebung für 77. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, Schule an der Weißenfelser Str., Grundschule der Stadt Leipzig und Schule Portitz, Oberschule der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-02555 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Die Ratsversammlung stimmt gemäß der Richtlinie zur Schulnamensgebung (DS-00226/14) der Schulnamensänderung für folgende Schulen zu: 1. Die Schule Portitz, Oberschule der Stadt Leipzig, wird mit Beginn des Schuljahres 2016/17 den Schulnamen "Christian-Gottlob-Frege-Schule, Oberschule der Stadt Leipzig" tragen. 2. Die 77. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, wird mit Beginn des Schuljahres 2016/17 den Schulnamen "Fritz-Baumgarten-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig" tragen. 3. Die Schule Weißenfelser Str., Grundschule der Stadt Leipzig wird mit Beginn des Schuljahres 2016/17 den Schulnamen "Fanny-Hensel-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig" tragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.9 Interimsunterkunft zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen in der Karl-Heine-Straße 22 b, 04229 Leipzig: außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO Vorlage: VI-DS-02156-DS-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl GU Karl-Heine-Str. 22 b" (7.0001536.700) in Höhe von 1.895.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl" (109840000). Die Bewirtschaftung, Bewachung und Betreuung werden ordnungsgemäß nach VOL ausgeschrieben. Es findet keine freihändige Vergabe statt. -28nachrichtlich: Beschluss des Oberbürgermeisters vom 15.04.2016 Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, die Leistungsphasen 4 - 8 und alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen, die zur Inbetriebnahme der Interimsunterkunft zur Unterbringung ab 01.08.2016 umgesetzt und weitergeführt werden müssen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen TOP 20.9.1 dazu ÄA Vorlage: -02156-DS-01-ÄA-01 Einreicher: CDU-Fraktion vom Einreicher übernommen TOP 20.10 Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33: außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-02317-DS-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl GU Auenseestr. 31 - 33" (7.0001554.700) in Höhe von 1.550.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl" (109840000). Alle Leistungen werden ordnungsgemäß nach VOB und VOL ausgeschrieben. Es findet keine freihändige Vergabe statt. nachrichtlich: Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.04.2016: Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, die Leistungsphasen 4 - 9 und alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen und umzusetzen, die zum geplanten Baubeginn 01.07.2016 notwendig sind. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 4 Entahltungen TOP 20.10.1 dazu ÄA Vorlage: -02317-DS-01-ÄA-01 Einreicher: CDU-Fraktion vom Einreicher übernommen -29TOP 20.11 Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig: Finanzierungsbeschluss, Ausführungsbeschluss für Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und Leistungen der sozialen Betreuung, außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO Vorlage: VI-DS-02101-DS-03 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl GU Hainbuchenstr. 13" (1.100.31.3.01.48) für Betreibung, Ausstattung und soziale Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von 1.390.600 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (109830000). Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 22 Enthaltungen TOP 20.12 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/-innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 - 19 und BarnetLicht-Platz Vorlage: VI-DS-02521-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Standort winterfeste Zelte am Deutschen Platz 1.1 Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU Winterfeste Zelte" (1.100.313.01.59) für Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von weiteren 6.244.200 € bestätigt (insgesamt damit 9.844.200 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000). 1.2 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für den Zeltstandort Deutscher Platz werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 2. Notunterkunft Schomburgkstr. 2 2.1 Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU Schomburgkstraße 2" (1.100.313.01.71) für Miete, Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von 7.209.300 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000). -30- 2.2 Für bauliche Maßnahmen im Objekt Schomburgkstraße 2 werden gem. § 79 (1) SächsGemO im zentralen Budget „Amt 50 - Bauliche und technische Unterhaltung" (50_UH) in Höhe insgesamt 566.000 € ( einschließlich der bereits durch Beschluss des Oberbürgermeisters dafür bereitgestellten 472.000 € im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen) bestätigt. Die Deckung erfolgt jeweils aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000). 2.3 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Schomburgkstr. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 3. Gemeinschaftsunterkunft Eutritzscher Str. 17 - 19 3.1 Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element „GUAsyl Eutritzscher Straße 17 - 19" (1.100.31.3.0.01.69) für 2016 in Höhe von weiteren 2.671.900 € bestätigt (insgesamt damit 3.161.050 € inkl. der bereits bereitgestellten 489.150 € für Miete). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000). 3.2 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Eutritzscher Str. 17 - 19 werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 4. Gemeinschaftsunterkunft in Systembauweise Barnet-Licht-Platz 4.1 Für das Haushaltsjahr 2016 werden im PSP-Element „GU-Asyl Barnet-Licht-Platz (Systembauweise)" (1.100.31.3.0.01.65) außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 2.054.600 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000). 4.2 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Barnet-Licht-Platz werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen TOP 20.13 Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - Vergabevorschlag Los 2 - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-02497 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Dem Vergabevorschlag mit Wahl der Option für Los 2 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -31TOP 20.14 Vergabe der Außenwerberechte (Werbekonzession) - weiteres Vorgehen und Abschluss eines Interimsvertrages - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-02527 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt einen Interimsvertrag mit JCDecaux Deutschland GmbH mit folgenden Eckpunkten abzuschließen: - Laufzeit bis zum 30.06.19, - kostenfreie Übertragung der Spritzschutzgeländer sowie Scheiben am Hauptbahnhof und Augustusplatz nach Vertragsende, - Erarbeitung eines Abbauplanes. 2. Das laufende Interessenbekundungsverfahren zu den offenen Werberechten wird beendet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Neuausschreibung der verbliebenen Werberechte zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende des ersten Halbjahres 2017 zum Beschluss vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.14.1 dazu: Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - Vergabevorschlag Los 3 und Los 4 (ehemals ÄA 01 zur Vorlage VI-DS-02109 Vorlage: VI-A-02692 Einreicher: CDU-Fraktion vom Einreicher zurückgezogen TOP 20.14.2 zum Antrag VSP Vorlage: VI-A-02692-VSP-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis genommen TOP 20.15 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) Vorlage: VI-DS-01241-NF-05 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1. Die Zuwendungsrichtlinie tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft. -322. Die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen - RBIII-1173/02 vom 13.11.2002 tritt gleichzeitig außer Kraft. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2016 zu prüfen, welche personellen Ressourcen in den Fachämtern und im Rechnungsprüfungsamt zu schaffen sind, um dort die Kapazitäten für umfassende Prüfungen der Voraussetzungen für eine Festbetragsfinanzierung bei den Zuwendungsempfängern bzw. für die Revisionen der Zuwendungsvergabe sicherzustellen. In der Rahmenrichtlinie werden folgende Punkte geändert: Punkt 1. Vorbemerkung (1. Satz) Die Stadt Leipzig gewährt in entsprechender Anwendung der Paragrafen 23 und 44 i. V. m. § 105 Abs. 1 SäHO nach Maßgabe dieser Richtlinie freiwillig Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen. Hierbei handelt es sich, mit Ausnahme des Jugendhilfebereichs, um freiwillige Leistungen. Punkt 4.5 Entscheidungsbefugnis (1. Absatz) Soweit nach den gesetzlichen Vorgaben oder denen der Hauptsatzung die Zuständigkeit nicht anders geregelt ist nicht die Ratsversammlung der Stadt zuständig ist, entscheidet der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Fachausschüssen über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen. Die Errichtung von Fachbeiräten kann über die Fachförderrichtlinie geregelt werden. Die Entscheidungsbefugnis... 5.3 Finanzierungsarten (2.Absatz) Vor Bewilligung der Zuwendung ….erforderlich ist. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist der Festbetragsfinanzierung Vorrang zu gewähren. Bei der Auswahl der Finanzierungsart... 5.3.1.3 Fehlbedarfsfinanzierung (2. Absatz) Dieser 2. Absatz wird gestrichen. 10.2 Einfaches Verfahren Für Zuwendungen bis einschließlich 30.000 Euro 15.000 Euro bei Einfachförderung ist unabhängig von der Zuwendungs- und Finanzierungsart ein vereinfachtes einfaches Verfahren möglich. Bei Mischförderung ist das vereinfachte einfache Verfahren bis zu einer Gesamtfördersumme von einschließlich 30.000 Euro 15.000 Euro möglich. Protokollnotiz: Der ÄA 001 bezieht sich auf eine vorhergehende Fassung. In der Neufassung der Zuwendungsrichtlinie (nach ÄA 001) existiert der Punkt 3.5 in der Form nicht mehr. Die Änderung kann unter Punkt 10.2 (neu) aufgeführt werden. In der fachlichen Beurteilung durch Dezernat II wurde auf diesen Umstand hingew- -33iesen. Anstatt "vereinfachtes" Verfahren muss es heißen "einfaches" Verfahren. Die Änderung des Punktes 8.3 ist zu ignorieren, da bereits unter Punkt 10.2 berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 7 Enthaltungen TOP 20.15.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-001 Einreicher: CDU-Fraktion Siehe Protokollnotiz TOP 20.15 Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen TOP 20.15.2 dazu ÄA Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-02 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abstimmungsergebnis: 23/34/4 TOP 20.15.3 dazu ÄA Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-01 Einreicher: AfD-Fraktion Protokollnotiz: Herr Stadtrat Keller bittet um die Übermittlung der rechtlichen Stellungnahme zur Rechtswidrigkeit des Antrages. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen TOP 20.15.4 dazu ÄA Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-03 Einreicher: Stadträtin Annette Körner Einreicher: Stadträtin Dr. Gesine Märtens Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen -34- TOP 20.15.5 dazu ÄA Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-04 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 5 Enthaltungen TOP 20.16 Fortschreibung des Beschlusses Nr. RBV-1134/12 vom 29.02.2012 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost für den Programmteil Aufwertung Vorlage: VI-DS-02167 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Für die Fortführung des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost in den bestehenden Aufwertungsgebieten Leipzig West, Schönefeld und Georg-Schumann-Straße werden die als Anlagen 1-3 beigefügten fortgeschriebenen Maßnahmenkonzepte als Grundlage für die Förderantragstellung bei der SAB beschlossen. 2. Für das Programmgebiet Stadtumbau Ost, Aufwertungsgebiet Leipzig West wird der als Anlage 4 beigefügte erweiterte Gebietsumgriff beschlossen. 3. Für das Programmgebiet Stadtumbau Ost, Aufwertungsgebiet Georg-Schumann-Straße wird der als Anlage 5 beigefügte erweiterte Gebietsumgriff beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.17 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld (STEK Schönefeld) Vorlage: VI-DS-01039 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Das programmübergreifende "Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld (STEK Schönefeld)" konkretisiert den Teil C des gesamtstädtischen "Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2020 (INSEK)" für das Schwerpunktgebiet Schönefeld und wird als städtebauliches Entwicklungskonzept für Schönefeld im Sinne des BauGB (§1 Abs. 6 Nr. 11) sowie der VwV StBauE des Freistaates Sachsen vom 20.08.2009 (Abschnitt A Punkt 2.2) beschlossen. 2. Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld ist der Masterplan für das vernetzte Handeln von Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Im Zuge der Umsetzung des STEK werden alle Maßnahmen mit den Ämtern und Akteuren abgestimmt, weiter konkretisiert, entsprechend für die zukünftigen Haushaltsdiskussionen, beginnend für den Haushalt 2017/18, innerhalb der bestehenden Eck- -35werte der Ämter angemeldet und ggf. notwendige Beschlüsse herbeigeführt. Die erfolgreiche Umsetzung ist abhängig von der personellen und finanziellen Mitwirkung der verschiedenen Akteure. Schönefeld ist als neues Fördergebiet aufgenommen worden, ohne dass es auch eine Aufstockung der Mittel gegeben hätte. Dies hat zur Folge, dass intensiv und modellhaft über Optimierungen nachgedacht werden muss. Das bezieht sich auf die Möglichkeit finanzieller Kooperationen zwischen Stadt und Privaten und die Optimierung der Steuerung durch Übernahme von Leistungen durch Akteure des Stadtteils. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Umsetzung des "Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Schönefeld (STEK Schönefeld)" - zukünftig weitere Fördermöglichkeiten in den verschiedenen Fachbereichen gezielt entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten zu erschließen, - die Umsetzung des STEK Schönefeld im Rahmen der bestehenden Arbeitsstrukturen der Stadtteilkoordination zu steuern (V: Dezernat für Stadtentwicklung und Bau/ Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung), - den Umsetzungsstand in regelmäßigen Abständen unter Beteiligung der Ämter und Akteure zu evaluieren und das Konzept nach Bedarf fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.18 Bebauungsplan Nr. 313 "Katzstraße"; Stadtbezirk: Südost, Ortsteil: Probstheida; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01499 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seiner Begründung wird beschlossen. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung TOP 20.19 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig Vorlage: VI-DS-01722 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 427.603,26 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. -363. Der Gewandhausleitung wird f r das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen TOP 20.20 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Finanzierungsvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer über-/ außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO Vorlage: VI-DS-02090 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Die Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss RBIII-1663/04 vom 07.07.2004 für das städtische Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Neubau Funkenburgbrücke“ wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.1 einschließlich dem Neubau der Funkenburgbrücke betragen 5.061.800 € Brutto. Davon entfallen auf den Wasserbau 4.066.000 € und auf den Bau der Funkenburgbrücke 995.800 €. Der städtische Anteil beträgt insgesamt 1.265.450 €. 3. Für dieses Bauprojekt werden in dem PSP-Element Elstermühlgraben (7.0000281.700) folgende finanziellen Mittel (Auszahlung) bereitgestellt. 2016 2017 2018 in Höhe von 1.541.200 € in Höhe von 3.140.600 € in Höhe von 380.000 € Die in den Jahren 2017 und 2018 benötigten Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu berücksichtigen und innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer einzuordnen. 4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 5. Die Fördermitteleinzahlungen in Höhe von 3.796.350 € werden in dem PSP-Element Zuweisung vom Land (7.0000281.705) wie folgt vorgesehen: 2016 2017 2018 in Höhe von in Höhe von in Höhe von 1.155.900 € 2.355.450 € 285.000 € 6. Für das Haushaltsjahr 2016 werden überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 SächsGemO in Höhe von 1.064.050 € mit Kassenwirksamkeit 2017 (i.H.v. 924.050 €) sowie in 2018 (i.H.v. 140.000 €) bestätigt. Diese Deckung erfolgt für 2017 aus dem: PSP-Element Maßnahmen Eisenbahnkreuzungsgesetz (7.0000574.740) i.H.v. 600.000 € -37PSP-Element Beitragsfähige Straßen (7.0000586.700) i.H.v. 324.050 € und für 2018 aus dem: PSP-Element Beitragsfähige Straßen (7.0000586.700) i.H.v. 75.950 € PSP-Element Radwege, Gemeindestraßen (7.0000572.700) i.H.v. 64.050 € 7. Die ab dem Haushaltsjahr 2018 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann durch die beiden Fachämter ASG und VTA anzumelden. Sie betragen 10.000 €/Jahr für den Elstermühlgraben (ASG), 14.400 €/Jahr für die Funkenburgbrücke (VTA), 1.150€/Jahr für die Unterhaltung des Kragsteges sowie 670 €/a für den Betrieb der Beleuchtung. 8. Für den nachfolgenden Teilbauabschnitt 3.2 (Lessingstraße bis Elsterstraße einschließlich Elsterbrücke und Poniatowskibrücke) wird der Bau- und Finanzierungsbeschluss separat fortgeschrieben. 9. Der Baubeschluss sowie die Einordnung der Haushaltsmittel gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung sowie der Genehmigung der Haushaltssatzung und der Bestätigung der Erhöhung der Fördermittel für die Öffnung des Elstermühlgrabens infolge Kostenerhöhung und der Bestätigung der Fördermittel für die Funkenburgbrücke. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.21 Förderung der Weltmeisterschaft im Fechten 2017 durch die Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-02108 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1 . Die Stadt Leipzig unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der Weltmeisterschaft im Fechten 2017. Die Stadt Leipzig unterstützt diese internationale Veranstaltung als Projektförderung mit einem Zuschuss i.H.v. 265.000 EUR. Mittel i.H.v. 235.000 EUR werden im Doppelhaushalt 2017/2018 auf dem Sachkonto 4318 0000 unter dem PSP-Element 1.100.42.1.0.02 zusätzlich dafür bereit gestellt. Dies gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018. 2. Dem Deutschen Fechter-Bund e.V. wird zur Weltmeisterschaft im Fechten 2017 die Wettkampfstätte ARENA Leipzig inkl. Dreifeldhalle gemäß dem gültigen Verfahren gegen eine Pauschalgebühr i.H.v. 15.000 EUR zzgl. MWSt. zur Verfügung gestellt. 3. Die Durchführung des Rahmenprogramms wird zur Kenntnis genommen. Das Rahmenprogramm wird aus dem laufenden Budget beglichen (PSP-Element 1.100.42.1.0.02, Sachkonto 4271 1200) und unterliegt dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -38- TOP 20.22 Bebauungsplan Nr. 427 "Gewerbegebiet Fabrikstraße/Südstraße"; Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg; Aufstellungsbeschluss Vorlage: VI-DS-02221 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 427 „Gewerbegebiet Fabrikstraße/Südstraße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellt Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen TOP 20.23 Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-02234 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt Leipzig. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Einrichtung des Pflegekoordinators Fördermittel des Freistaates Sachsen zu akquirieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 5 Enthaltungen TOP 20.23.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-02234-ÄA-02 Einreicher: CDU-Fraktion Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 20.24 Abschlussbericht Sonderprojekt "Gesetzliche Vertretung" zum 31.12.2015 Vorlage: VI-DS-02259-NF-01 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Der Abschlussbericht des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“ zum 31.12.2015 wird zur Kenntnis genommen. -39- 2. Die sich aus den Ratsbeschlüssen RBV-1219/12 und DS 00130/14 ergebenden Festlegungen zur Information des Stadtrates durch die Verwaltung sind mit Vorlage dieses Abschlussberichtes erfüllt. 2. In Bezug auf den Abschluss der Verwahrkonten und Einzelfallakten berichtet der Oberbürgermeister im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich, erstmalig am 30.06.2016, über den Fortgang bei der Aufarbeitung der Altakten. Gegenüber der Ratsversammlung erfolgt der Bericht jährlich, erstmalig am 31.12.2016. 3. In Bezug auf die laufende Verwaltung der gesetzlichen Vertretung wird der Rechnungsprüfungsausschuss bei Veräußerungsvorgängen mit einem Wert von über 100 TEUR (Verkehrswert) des jeweiligen Grundstücks (ggf. zzgl. Gebäude) halbjährlich, erstmalig zum 30.06.2016, informiert. 4. Alle bisherigen Festlegungen aus den Ratsbeschlüssen RBV-1219/12 und RBV-00130/14 zur Information des Stadtrates durch die Verwaltung werden durch die vorstehenden Reglungen ersetzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen TOP 20.24.1 dazu ÄA Vorlage: -02259-NF-01-ÄA-01 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Einreicher übernommen TOP 20.25 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien Vorlage: VI-DS-02287 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Die Ratsversammlung stimmt dem "1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien" (Anlage 1) zwischen den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig zu. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben und zu empfangen, die erforderlich sind, um den Beschlusspunkt 1 umzusetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -40TOP 20.26 Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG Teilobjekt: Demontage Vorlage: VI-DS-02304 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Die Demontage der Brücke soll im Anschluss an die Leitungsdükerung der Trinkwasserhaupt-versorgungsleitung in den Jahren 2016/2017 realisiert werden. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung.) 2. Die Maßnahmekosten betragen 2.300.000,00 € brutto (1.932.773,11 € netto). 3. Im PSP-Element „Brücke Straße des 18. Oktober“ (7.0000653.700) werden - im Jahr 2016 1.248.350,00 € brutto (1.049.033,61 € netto) und - im Jahr 2017 1.051.650,00 € brutto (883.739,50 € netto) bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung TOP 20.27 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Landsberger Brücke II/R01 im Zuge der Landsberger Straße über Anlagen der DB AG einschließlich des Ausbaus der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße und des Ersatzneubaus des Durchlasses II/D26 im Zuge des Gohliser Flurgrenzgraben Vorlage: VI-DS-02320 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Der Ersatzneubau der Landsberger Brücke II/R01 einschließlich des Ausbaus der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße sowie der Ersatzneubau des Durchlasses II/D26 werden realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zur Zeit gültigen Fassung.) 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 7.300.000 € bei einem Stadtanteil von 1.810.000 € 3. Im PSP-Element „Landsberger Brücke“ (7.0001017.700) werden in 2017 3.808.800 €, in 2018 1.656.000 € (davon 59.000 € als Erm. a. Vorjahr) und in 2019 1.700.000 € (davon 300.000 € als Erm. a. Vorjahr) bereitgestellt. 4. Die Einzahlungen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element 7.0001017.705 (Sachkonto 68110000) in 2017 mit 2.000.000 €, in 2018 mit 90.000 € und in 2019 mit 1.400.000 € geplant. 5. Die Einzahlungen aus der Kostenteilung mit der DB Netz AG (Kreuzungsvereinbarung) werden im PSP-Element 7.0001017.705 (Sachkonto 68170000) in 2017 mit 1.000.000 € und in 2018 mit 1.000.000 € geplant. -41- 6. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2017 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 7. In 2018 werden im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv Mittel in Höhe von 44.000 € bereitgestellt. 8. Die unter Punkt 4 - Folgekosten ermittelten Kosten im PSP-Element 1.100.55.1.0.01 fallen voraussichtlich ab dem Jahr 2022 an, die anderen entstehen ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage. Diese Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltplanung zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 9. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG abzuschließen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung TOP 20.28 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Vorlage: VI-DS-02425 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird wie folgt festgestellt: 31.12.2014 In € Bilanzsumme 2.680.370,60 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 553.384,35 2.123.243,11 3.743,14 Passiva Stammkapital Kapitalrücklage 205.000,00 877.937,96 -42Gewinnrücklagen Gewinn-/ Verlustvortrag Vorjahre Gewinn / Verlust 59.425,51 358.009,77 293.595,32 Sonderposten für Investitionszuwendungen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 3.104,00 473.042,27 216.253,83 194.001,94 Summe der Erträge Summe der Aufwendungen: 9.693.608,35 9.400.013,03 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 293.595,32 2. In Höhe des Jahresüberschusses von 293.595,32 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung nac § 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese Verwendung dokumentieren und dem Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und ausschließliche Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke erteilen 3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.29 Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Innerer Süden" Vorlage: VI-DS-02437 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Der Stadtrat der Stadt Leipzig beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Innerer Süden“ nach § 162 BauGB. 2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Hierbei ist auf die Vorschriften des § 4 Abs. 4 SächsGemO, der §§ 152 bis 156a BauGB und der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen. -43Abstimmungsergebnis: 61/0/0 TOP 20.30 Anhebung des Betriebskostenzuschusses für die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2016 Vorlage: VI-DS-02441-NF-01 Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: 1. Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke und zur Sicherung der Betreibung des Mendelssohn-Hauses als lebendiger Musikort in der Stadt Leipzig mit überregionaler Bedeutung wird der jährliche Zuschuss der Stadt Leipzig für die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2016 von 275.000 € um 50.000 € auf 325.000 € angehoben und als überplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO bewilligt. Der Zuschuss wird unter dem PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02.10 (Zuschuss Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung) bereit gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). 2. Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird der jährliche Zuschuss um weitere 25.000 € angehoben. Die Anhebung des Zuschusses auf 350.000 € wird unter dem PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02.10 (Zuschuss Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung) planmäßig bereit gestellt. 3. Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird der Zuschuss in Höhe der jeweiligen Tarifsteigerung nach TVöD-VKA gegen Nachweis der Personalkosten angehoben und im Rahmen von Nachbewilligungen unterjährig ohne gesonderten Stadtratsbeschluss aus allgemeinen Deckungsmitteln bereit gestellt. 4. Die Anhebungen der Zuschüsse stehen jeweils unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzungen der jeweiligen Haushaltsjahre durch den Stadtrat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 20.31 Einsatz von Technologiescouts zur Verstärkung der Innovationsaktivitäten in den Unternehmen und des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Region Leipzig Vorlage: VI-DS-02443 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung des Projektes Technologiescouts („Einsatz von Technologiescouts zur Verstärkung der Innovationsaktivitäten in den Unternehmen und des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Region Leipzig“) in Kooperation mit der IHK zu Leipzig vom 01.10.2016 bis 30.09.2020. 2. a) Die Finanzierung erfolgt aus den planmäßigen Mitteln des PSP-Elements „Projekte“ (1.100.57.1.0.01.08) wie folgt: 2016 25.000 EUR 2017 100.000 EUR 2018 100.000 EUR 2019 100.000 EUR -442020 75.000 EUR b) Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. 3. Die Ratsversammlung beschließt, dass eine Evaluierung des Projektes im vierten Quartal 2018 erfolgt und der Ratsversammlung der Bericht im ersten Quartal 2019 vorgelegt wird Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung TOP 20.32 Bebauungsplan Nr. 397.1 "Stadtraum Bayerischer Bahnhof - Teilbereich Dösner Weg Nord" Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum Süd-Ost Aufstellungsbeschluss Vorlage: VI-DS-02551 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau vertagt TOP 21 Informationen I TOP 21.1 Bilanz des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2009 und Schlussfolgerungen für die Fortschreibung Vorlage: VI-DS-02354 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen TOP 21.2 Weitere Planung Georg-Schumann-Straße Vorlage: VI-DS-02494 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Die Information wird zur Kenntnis genommen. Protokollnotiz: Die Informationsvorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Bei kommenden Maßnahmen auf der Straße werden die Berichte entsprechend evaluiert. TOP 21.2.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-02494-ÄA-01 Einreicher: CDU-Fraktion vom Einreicher zurückgezogen -45- TOP 21.3 Benennung eines Vorsitzenden für den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte und einer Abwesenheitsvertreterin für Vorsitzende von Stadtbezirksbeiräten für die Wahlperiode 2014 bis 2019 Vorlage: VI-DS-02704 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.04.2016: Als Vorsitzender des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Mitte ab 1. August 2016 wird Herr Marian Schmidt (Sachbearbeiter Controlling in der Stadtkämmerei) bestätigt. Als Abwesenheitsvertreterin für Vorsitzende von Stadtbezirksbeiräten ab 1. August 2016 wird Frau Antje Brodhun (Persönliche Referentin des Beigeordneten für Kultur) bestätigt. zur Kenntnis genommen TOP 21.4 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 17.05.16 Vorlage: VI-DS-02841 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Die Information wird zur Kenntnis genommen. Änderungen/Ergänzungen fett/kursiv hervorgehoben. Leipzig, Oberbürgermeister Jung ausgefertigt: Schurig