Daten
Kommune
Leipzig
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1061948.pdf
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1,2 MB
Erstellt
09.05.16, 10:29
Aktualisiert
05.12.18, 16:38
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Inhalt der Datei
Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Telefon
Fax
0341 123-2119
0341 123-2105
e-mail
bfr@leipzig.de
Datum
09.05.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 18.05.2016, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 18.05.2016
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
09.05.2016
TAGESORDNUNG
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
5.2
Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
5.3
Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll
5.4
Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
8
Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat
Kultur
9
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte
9.1
Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz
(Auenseestraße)
VI-DS-02703
VI-WA-02113
Beschlussfassung
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
9.2
Geschwindigkeitsbeschränkung Straße An der Elster
zwischen Stahmelner Straße und
Rittergutsstraße/Gustav-Esche-Straße
VI-WA-02300
Beschlussfassung
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
9.3
Entwicklung der sanierten ehemaligen Deponie zu
einem Naherholungsgebiet,
Arbeitstitel "Ein Balkon für Leipzig"
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
VI-WA-02653
Verweisung
9.4
Schaffung der Rechtssicherheit für die Bewohner der
Amalie Wohnanlage Leipzig
VI-WA-02730
Verweisung
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Ost
9.5
Einrichtung eines weiteren Spiel- und Bolzplatzes im
Umfeld der Alten Messe
VI-WA-02743
Verweisung
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Südost
10
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird
gg.17.00 Uhr aufgerufen)
10.1
Bescheid für den Beitragsanteil des Grunderwerbes
nach der Erschließungsbeitragssatzung
VI-EF-02720
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Horst Trenkel
10.2
Roma-Fahne am Neuen Rathaus hissen/Roma-Day
VI-EF-02724
Einreicher: Richard Gauch, Florian Illerhaus, Ricky Burzlaff
10.3
Heinrich-Budde-Haus
VI-EF-02725
Einreicher: Irmgard Gruner, Gerd Klenk
10.4
Stadtentwicklung - Migration in der Stadt Leipzig
VI-EF-02726
Einreicher: Matthias Zimmermann
10.5
Künftige Nutzung des Grundstückes
Heiterblickallee/Wiesenstraße
VI-EF-02727
(schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Donald Engel
10.6
Auftreten rechtspopulistischer und rechtsextremer
Verlage auf der Buchmesse
VI-EF-02734
Einreicher: Steffen Beneicke
11
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
11.1
Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke
Saarländer Straße
VI-P-02275
Einreicher: Petitionsausschuss
11.2
Bewerbung um die Olympischen Spiele 2028
VI-P-02374
Einreicher: Petitionsausschuss
11.3
Restaurierung des Rathausturmes
VI-P-02465
Einreicher: Petitionsausschuss
11.4
Pfützen- und Schlammwege in Grün- und
Erholungsanlagen beseitigen
VI-P-02277
Einreicher: Petitionsausschuss
11.5
Zigaretten- und Alkoholwerbung an Haltestellen der
LVB in der Nähe von Schulen und Kindergärten
VI-P-02732
Einreicher: Petitionsausschuss
12
Besetzung von Gremien
12.1
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der
Mitglieder (3.Änderung)
VI-DS-01151-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
12.2
Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und
Stellvertreter (3. Änderung)
VI-DS-01136-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
12.3
Information zur Besetzung der beschließenden und
beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (9. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
13
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
14
Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten
Ortsvorstehers Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
DS-00768/14-DS-09
15
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in
Allris)
16
Anträge zur Beschlussfassung
16.1
Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes
erhöhen !
VI-A-02158
Einreicher: CDU-Fraktion
16.2
Schaffung von Neubaugebieten im Emil-Altner-Weg zur
Bebauung mit Einfamilienhäusern
VI-A-02255
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
16.3
Schaffung von Neubaugebieten in der Kärrnerstraße
zur Bebauung mit Einfamilienhäusern
VI-A-02256
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
16.4
Schaffung von Neubaugebieten auf dem Gelände der
ehemaligen Gärtnerei Glaser zur Bebauung mit
Einfamilienhäusern
VI-A-02257
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
16.5
Mehr Schutz für Kandidatinnen und Kandidaten auf ein
Ehrenamt: Keine Veröffentlichung von
Wohnanschriften!
VI-A-02294
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.6
Seniorenwohnanlage "Amalie", Schongauer Str. 41
VI-A-02378
Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann
Einreicher: Stadträtin Carola Lange
16.7
Grundstücksmarktbericht
VI-A-02468
Einreicher: SPD-Fraktion
17
Anfragen an den Oberbürgermeister
17.1
Personelle und strukturelle Situation im Amt für Jugend,
Familie und Bildung
VI-F-02757
schriftl. Beantwortung
Einreicher: CDU-Fraktion
17.2
Anfrage zur Umsetzung des SR-Beschlusses vom 20.
Mai 2015 zum Antrag Nr. 698/14 "Vorfahrt bei KitaInvestitionen durch die Kommune"
VI-F-02814
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
17.3
Rechtliche Prüfung bezüglich der Nutzung von Flächen
als Wagenplatz
VI-F-02767
Einreicher: SPD-Fraktion
17.4
Wer sind wir Leipziger? Anfrage zur neuen
Werbekampagne der LVV " Wir sind Leipziger"
VI-F-02807
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.5
Lärm- und Feinstaubbelastung durch Busunternehmen
in der Menckestrasse
VI-F-02666
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.6
Druckerzeugnisse der Stadtverwaltung: Kosten,
Vertriebsformen und künftige Strategie
VI-F-02779
schriftl. Beantwortung
Einreicher: CDU-Fraktion
17.7
Ausbaupläne für Ladestationen für Elektrofahrzeuge in
Leipzig
VI-F-02777
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.8
Bedarf an Schwimmunterricht an Grundschulen und
erweiterten Schulen
VI-F-02812
schriftl. Beantwortung
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.9
Sachstand "Wettbewerb zur Förderung der Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben"
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
VI-F-02813
17.10
Umsetzung des Antrages VI-A-01604 "Sanierungsstau
in den Leipziger Kindertagesstätten erfassen und
abbauen"
VI-F-02815
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
17.11
Haushaltsplanaufstellung und Genehmigung des
Doppelhaushaltes 2017/2018
VI-F-02816
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
17.12
Konsequenzen für Schönefeld aus dem Ratsbeschluss
zum Schulentwicklungsplan
VI-F-02803
schriftl. Beantwortung
Einreicher: SR A. Maciejewski
17.13
Abstimmungsanlage in der Ratsversammlung
VI-F-02819
Einreicher: SR M. Weber
17.14
Rechtmäßigkeit der Geschäftsordnung des
Grundstücksverkehrsausschusses
VI-F-02820
Einreicher: SR M. Weber
18
Bericht des Oberbürgermeisters
19
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
19.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis März
2016
VI-DS-02631
Einreicher: Dezernat Finanzen
20
Vorlagen I
20.1
Besetzung der Stelle "Amtsleiter/in Branddirektion"
VI-DS-02710
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
20.2
Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches
Bestattungswesen Leipzig GmbH
VI-DS-02718
Einreicher: Oberbürgermeister
20.3
Kostenerhöhung zum Erwerb flexibler Raumsysteme,
zweite Ergänzung zum Grundsatz- und
Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum Erwerb
flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger
Kapazitätsengpässe an Oberschulen; Bestätigung
außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 -
VI-DS-01736-DS-03
EILBEDÜRFTIG
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.4
Einrichtung einer Oberschule am Standort
Diderotstraße 35 - entsprechend § 24 Sächsisches
Schulgesetz
VI-DS-02457
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.5
Umzug der Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule /
Förderzentrum) zum Schuljahresende 2015/2016 in das
Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19, in 04218 Leipzig,
gemäß § 24 Schulgesetz
VI-DS-02387
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.6
Baubeschluss Schulstandort Opferweg
Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und
Sporthalle; Opferweg 1-3, 04159 Leipzig-Wahren
VI-DS-02210
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.7
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule
in der Friedrich-Dittes-Straße 9
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
-01363-DS-02-NF-02
EILBEDÜRFTIG
20.8
Schulnamensgebung für 77. Schule, Grundschule der
Stadt Leipzig, Schule an der Weißenfelser Str.,
Grundschule der Stadt Leipzig und Schule Portitz,
Oberschule der Stadt Leipzig
VI-DS-02555
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.9
Interimsunterkunft zur Unterbringung von
Asylbewerber/-innen in der Karl-Heine-Straße 22 b,
04229 Leipzig: außerplanmäßige Auszahlung gem. §
79 (1) SächsGemO
VI-DS-02156-DS-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.10
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und
Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33:
außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)
SächsGemO
VI-DS-02317-DS-01
EILBEDÜRFTIG
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.11
Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der
Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig:
Finanzierungsbeschluss, Ausführungsbeschluss für
Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und
Leistungen der sozialen Betreuung, außerplanmäßige
Auszahlungen und Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO
VI-DS-02101-DS-03
EILBEDÜRFTIG
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.12
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO für den Betrieb der Not- und
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/-innen und
Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2,
Eutritzscher Str. 17 - 19 und Barnet-Licht-Platz
VI-DS-02521-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.13
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession Vergabevorschlag Los 2
VI-DS-02497
EILBEDÜRFTIG
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.14
Vergabe der Außenwerberechte (Werbekonzession) weiteres Vorgehen und Abschluss eines
Interimsvertrages
VI-DS-02527
EILBEDÜRFTIG
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.14.1
dazu: Ausschreibungsverfahren Werbekonzession Vergabevorschlag Los 3 und Los 4 (ehemals ÄA 01 zur
Vorlage VI-DS-02109
VI-A-02692
Einreicher: CDU-Fraktion
20.15
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der
Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung
stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)
VI-DS-01241-NF-05
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.16
Fortschreibung des Beschlusses Nr. RBV-1134/12 vom
29.02.2012 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für
das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost für den
Programmteil Aufwertung
VI-DS-02167
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.17
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld
(STEK Schönefeld)
VI-DS-01039
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.18
Bebauungsplan Nr. 313 "Katzstraße";
Stadtbezirk: Südost, Ortsteil: Probstheida;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-01499
20.19
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den
Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
VI-DS-01722
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.20
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für
das städtische Finanzierungsvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1
und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung
einer über-/ außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
VI-DS-02090
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
20.21
Förderung der Weltmeisterschaft im Fechten 2017
durch die Stadt Leipzig
VI-DS-02108
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
20.22
Bebauungsplan Nr. 427 "Gewerbegebiet
Fabrikstraße/Südstraße";
Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg;
Aufstellungsbeschluss
VI-DS-02221
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.23
Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt
Leipzig
VI-DS-02234
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.24
Abschlussbericht Sonderprojekt "Gesetzliche
Vertretung" zum 31.12.2015
VI-DS-02259
Einreicher: Oberbürgermeister
20.25
1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende
Buslinien
VI-DS-02287
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.26
Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18.
Oktober über die Anlagen der DB AG
Teilobjekt: Demontage
VI-DS-02304
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.27
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau
der Landsberger Brücke II/R01 im Zuge der
Landsberger Straße über Anlagen der DB AG
einschließlich des Ausbaus der Landsberger Straße
zwischen Südtangente und Bahnhofstraße und des
Ersatzneubaus des Durchlasses II/D26 im Zuge des
Gohliser Flurgrenzgraben
VI-DS-02320
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.28
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den
Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und
Jugendhilfe
VI-DS-02425
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.29
Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Innerer Süden"
VI-DS-02437
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
20.30
Anhebung des Betriebskostenzuschusses für die FelixMendelssohn-Bartholdy-Stiftung ab dem Haushaltsjahr
2016
VI-DS-02441-NF-01
Einreicher: Dezernat Kultur
20.31
Einsatz von Technologiescouts zur Verstärkung der
Innovationsaktivitäten in den Unternehmen und des
Technologietransfers zwischen Wissenschaft und
Wirtschaft in der Region Leipzig
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
VI-DS-02443
20.32
Bebauungsplan Nr. 397.1 "Stadtraum Bayerischer
Bahnhof - Teilbereich Dösner Weg Nord"
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum Süd-Ost
Aufstellungsbeschluss
VI-DS-02551
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
21
Informationen I
21.1
Bilanz des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
2009 und Schlussfolgerungen für die Fortschreibung
VI-DS-02354
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
21.2
Weitere Planung Georg-Schumann-Straße
VI-DS-02494
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
21.3
Benennung eines Vorsitzenden für den
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte und einer
Abwesenheitsvertreterin für Vorsitzende von
Stadtbezirksbeiräten für die Wahlperiode 2014 bis 2019
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
VI-DS-02704
RATSVERSAMMLUNG VOM 18. MAI 2016
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich begrüße alle Städträtinnen und Stadträte, die Gäste auf der Tribüne, die
Vertreter der Medien. Herzlich willkommen zu
unserer Ratsversammlung!
Wir haben heute eine Landtagsabgeordnete zu
Gast. Herzlich willkommen, Frau Falken!
Ein Geburtstagskind ist unter uns. Herr Keller,
herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles Gute!
Wir haben Stadtratsnachwuchs bekommen. Meine Damen und Herren, eine Neu-Leipzigerin hört
auf den Namen Natascha Naumann. Ihre Mutter
ist Katharina Schenk. Herzlichen Glückwunsch
und alles, alles Gute! - Alles gesund? - Schön.
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Herren Stadträten Deissler und Keller unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Wie üblich
wird im Nachgang mit dem Büro für Ratsangelegenheiten Verbindung aufgenommen.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am 7. Mai
bekannt gemacht.
Entschuldigt hat sich heute bisher niemand.
Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung sowie auf § 1 der Geschäftsordnung. Teilen Sie mir
bitte mit, wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen.
Die Ratssitzung wird auch heute im Livestream
übertragen.
Gegen 16.30 Uhr wird es eine Pause geben.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 64 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 90 Prozent. Wir
sind beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Nachträglich wurde der Punkt
21.4, „Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen“, auf die
Tagesordnung gesetzt.
Von der Tagesordnung abgesetzt und noch einmal vertagt wird der Tagesordnungspunkt 16.7,
Grundstücksmarktbericht. Damit wollen sich
noch die Ausschüsse beschäftigen.
Auch TOP 20.32, Bebauungsplan Stadtraum
Bayerischer Bahnhof, wird abgesetzt. Hierzu gibt
es noch Klärungsbedarf. Das wird hoffentlich in
den nächsten 14 Tagen der Fall sein.
Jetzt noch zu einem Geschäftsordnungsantrag
des Kollegen Maciejewski. - Herr Maciejewski,
wir haben Ihre Anregung aufgenommen, den
Kandidaten für das Amt des Kulturbürgermeisters noch einmal die Möglichkeit einzuräumen,
hier im Plenum zur Bewerbung kurz vorzutragen.
Wir haben im Ältestenrat einmütig entschieden,
allen Kandidaten diese Möglichkeit zu geben.
Daher entfällt eine formale Abstimmung über Ihren Geschäftsordnungsantrag.
Gegen 17 Uhr werden die Einwohneranfragen
beantwortet. Danach werden die Petitionen behandelt.
Soweit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt
es Ihrerseits Hinweise? - Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Ich habe eine Nachfrage zur heutigen
Vertagung von Punkt 20.32. Fristen werden hier
nicht versäumt, weil ja formal ein Bauantrag gestellt worden ist, wie wir erfahren haben?
Oberbürgermeister Jung: Das ist geprüft worden. Fristen in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Bayerischer Bahnhof werden nicht versäumt.
Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung
sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest.
TOP 4 entfällt.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Gibt es dazu Hinweise? - Das ist nicht der Fall.
Dann ist das Protokoll festgestellt.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Gibt es dazu Anmerkungen oder Änderungswünsche? - Auch das ist nicht der Fall. Dann ist auch
dieses Protokoll festgestellt.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
5.3 Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Zum Beschlussprotokoll. Gibt es dazu Hinweise
oder Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Das
Beschlussprotokoll ist damit festgestellt.
Die Entscheidung über das Verlaufsprotokoll
werden wir in der nächsten Sitzung aufrufen.
5.4 Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2016/744)
Gibt es dazu Hinweise? - Das ist nicht der Fall.
Dann stelle ich auch dieses Protokoll fest.
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen.
8
Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Kultur (VI-DS-02703-NF-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
8.1 dazu ÄA (VI-DS-02703-ÄA-01)
Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
Meine Damen und Herren, Kandidatin und Kandidaten stellen sich zur Wahl zum Beigeordneten
für Kultur in der Stadt Leipzig. Die Ratsversammlung trifft in geheimer Wahl die Entscheidung
darüber. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die
Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche
Mehrheit nicht erreicht, folgt zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine
Stichwahl, bei der die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.
Bevor wir zum Abstimmungsprozedere kommen,
gibt es nun die Möglichkeit, dass die Kandidatin
und die Kandidaten sich noch einmal dem Stadtrat und auch der Öffentlichkeit vorstellen. Wir
haben verabredet, dass zehn Minuten Redezeit
nicht überschritten werden sollten. Wir gehen in
alphabetischer Reihenfolge vor.
Frau Dr. Jennicke, ich darf Sie herzlich bitten.
Dr. Jennicke: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich bewerbe mich heute bei Ihnen um das
Amt der Beigeordneten für Kultur. Ich wäre in der
Geschichte unserer Stadt die erste Frau in diesem Amt, und ich bin mir sicher, dass das unserer Stadt guttun wird. Aber ich bewerbe mich
nicht als Quotenfrau bei Ihnen und auch nicht,
weil es sich um ein hohes, ehrwürdiges Amt
handelt, das einem auf einen Schlag sehr viele
neue Freunde unter den Kulturschaffenden beschert; nein, ich bewerbe mich bei Ihnen, weil ich
ein Teil dieser Stadt bin. Ich möchte Verantwortung übernehmen in meiner Heimatstadt.
Seite |2
In Leipzigs langer Geschichte gab es viele Zeiten, die spannend, herausfordernd, interessant,
schwierig oder ruhmvoll waren. Welche dieser
Attribute man dem Leipzig in der ersten Hälfte
des 21. Jahrhunderts zuordnen wird, werden
nachfolgende Generationen entscheiden. Aus
der Froschperspektive der Geschichte, dem Augenblick der Gegenwart eröffnet sich jedoch ein
überaus spannendes Bild. Leipzig wird weltweit
mit Kultur verbunden. In nur wenigen anderen
deutschen Städten wird kulturelle und künstlerische Tradition so vielfältig gelebt und mit Zeitgenossenschaft verknüpft wie bei uns.
Kultur in Leipzig war immer gelebte Bürgerschaft, engagierte Zivilcourage, mutiges Vorausdenken, und sie ist es bis heute. Dabei war Kultur in Leipzig nie selbstbezüglich und genügsam,
sondern eng verbunden mit wirtschaftlicher, demokratischer und geistiger Prosperität. Kultur
war zumeist ein integrativer Bestandteil der
Stadtentwicklung und muss es auch heute sein.
Am Beispiel Leipzigs lässt sich modellhaft studieren, welch essenzielle Bedeutung Kultur als
Identitätskern für eine wachsende Metropole entfaltet. Dieses Potenzial kreativ zu nutzen und zu
einem Mehrwert für die gesamte Stadtgesellschaft zu machen, dafür stelle ich mich Ihnen
heute zur Wahl.
Die Kultur unserer Stadt hat sich in den letzten
Jahren verändert. Auch die Erwartungshaltung
der Bürgerinnen und Bürger hat sich verändert.
Es ist nicht mehr selbstverständlich, ein Gewandhaus-Abo zu haben. Viele junge Menschen
wissen nicht, was eine Motette ist. Manch einer
will sich die „Blaue Stunde“ von Max Klinger lieber aufs Handy laden, als sie im Museum zu betrachten. Sehr viele ältere Menschen ziehen es
vor, selbst Theater zu spielen, als anderen dabei
zuzusehen. Mit all diesen Realitäten muss sich
Kulturpolitik auseinandersetzen. Auseinandersetzen kann nicht heißen, die eine Form des Kulturbegriffs gegen die andere auszuspielen, sondern all diese Bedürfnisse integrativ zusammenzubringen. Kulturpolitik muss sich als Integrations- und Innovationsmotor verstehen. Diese, unsere Kulturlandschaft ist nur attraktiv, wenn sie
von der Bevölkerung akzeptiert und ihre Angebote ohne soziale oder andere Barrieren wahrgenommen werden können. Nur so bleibt sie der
Boden für eine weltoffene, integrative und demokratische urbane Atmosphäre.
Dazu gehört zuallererst die Wertschätzung all jener, die sich kulturell in dieser Stadt engagieren.
Eigenständigkeit stärken, Kooperation fördern
und Innovation ermöglichen - das sollte der Konsens sein, auf dem Leipziger Kulturpolitik gründet.
Dazu gehört in Leipzig ganz selbstverständlich
das Erbe der Ereignisse des Herbstes 1989. Ich
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
bin ein Kind dieser Zeit. Die Phase des Umbruchs fiel in meine Jugend und hat mich ganz
sicher anders geprägt als Menschen, für die das
Ende der DDR die langverwehrte Freiheit gebracht oder einen Bruch in ihrer Biografie bedeutet hat. In jedem Fall gilt: Aufarbeitung und Bewahrung demokratischer Werte sind kein Pfand,
das man in den Händen hält, sondern beide
müssen täglich aufs Neue erarbeitet werden.
Dem stelle ich mich in aller Offenheit.
Die Kultur unserer Stadt hat eine jahrhundertelange Tradition. Zu ihr gehört neben der Musik
Johann Sebastian Bachs auch der Thomanerchor mitsamt seiner Verwurzelung im protestantischen Glauben. Dieser Tradition fühle ich mich
ohne Einschränkung verpflichtet. Kulturpolitik hat
aber ebenso die Aufgabe, zukünftige gesellschaftliche
Entwicklungen
vorauszudenken.
Leipziger Kulturpolitik, wie ich sie verstehe, ruht
demnach auf drei Säulen: Innovation, Partizipation und Nachhaltigkeit.
Innovation kann in einer wachsenden Stadt wie
Leipzig nur heißen: mehr Offenheit, mehr Welt,
mehr Internationalität. Leipzig muss in internationalen Netzwerken verstärkt eine Rolle spielen.
Internationaler Austausch darf nicht auf Gastspiele und Festivals beschränkt bleiben, sondern
sollte selbstverständliche Leipziger Realität sein.
Wir brauchen mehr Möglichkeiten, uns mit
Kunstformen aus dem nichteuropäischen Ausland auseinandersetzen zu können. Vor dem
Hintergrund, dass zunehmend Menschen aus
außereuropäischen Kulturkreisen zu uns kommen und hier eine neue Heimat suchen, ist der
reflektierte Austausch einander fremder Kulturen
unerlässlich. Wer Fremdes als lebendige persönliche Bereicherung erlebt hat, hat gute Chancen,
in der Demokratie heimisch zu werden. Kunst
und Kultur können hier vermitteln und initiativ
wirksam sein.
Zwischen der bloßen Verwaltung starker Interessen der Kulturakteure und der aktiven Steuerung
durch die Kulturbürgermeisterin im Schulterschluss mit den politischen Gremien verläuft ein
schmaler Grat. Das Bindeglied heißt Partizipation. Demokratische Governance kann heute auf
Beteiligung nicht mehr verzichten, erwartet sie
doch, dass ihre Entscheidungen in der Praxis
akzeptiert und umgesetzt werden. Lösungen, die
kooperativ entwickelt werden, haben sehr viel
größere Erfolgschancen als jene, die als verordnet empfunden werden und den Akteuren das
Gefühl geben, es würde über sie statt mit ihnen
entschieden.
Egal, wie Sie sich heute entscheiden, ein Umstand ist evident: Die Produktion von Kunst und
Kultur benötigt die Bereitstellung finanzieller
Ressourcen, ohne dass dafür eine unmittelbar
quantifizierbare Rendite zu erwarten ist. Die För-
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derung von Kultur ist vor diesem Hintergrund
stets eine Frage des politischen Willens und der
Priorisierung von gesellschaftlichen Werten.
Nachhaltige Kulturpolitik meint vor diesem Hintergrund, gewachsene Traditionen zu respektieren und gleichzeitig diese für nachfolgende Generationen erlebbar zu machen. Dass ich auch
hierzu konkrete Vorschläge habe, die es gemeinsam mit Ihnen zu diskutieren gilt, können
Sie in dem kulturpolitischen Programm nachlesen, das meiner Bewerbung beiliegt, ebenso vieles andere, was hier und jetzt auszuführen den
Rahmen sprengen würde.
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
Leipzig ist und bleibt eine Kulturstadt. In Zukunft
wird es darauf ankommen, angesichts knapper
werdender Ressourcen die Kulturpolitik unserer
Stadt strategisch auszurichten, Profile zu schärfen und die Erkennbarkeit des Potenzials der
Kultur unserer Stadt zu stärken. Dazu bedarf es
Führungsstärke, die auf Innovation, Partizipation
und Nachhaltigkeit setzt.
Meine Damen und Herren, Leipzig ist meine
Heimatstadt. Ich bin in dieser Stadt als Bürgerin
verwurzelt. Sie müssen heute entscheiden, ob
Sie mir dieses Amt anvertrauen. Vertrauen, meine Damen und Herren, scheint mir angesichts
der Herausforderungen, aber auch der besonderen Eigenarten von Kulturpolitik, wo es selten ein
klares Richtig oder Falsch gibt, wo wir uns immer
im Bereich der freiwilligen Leistungen bewegen,
es also stets auf Überzeugung und Wertschätzung ankommt, Vertrauen scheint mir eine der
wichtigsten Ressourcen zu sein, wenn es darum
geht, Entscheidungen verlässlich, transparent,
verbindlich und vor allem mit größtmöglicher Akzeptanz zu treffen.
Sie haben heute die Wahl. Als Beigeordnete für
Kultur werde ich Ihnen und den Bürgerinnen und
Bürgern unserer Stadt eine verlässliche und verbindliche Partnerin sein, deren Politik auf Innovation, Nachhaltigkeit und Partizipation setzt. Ich
bin mir der Verantwortung dieses Amtes bewusst, und ich freue mich auf diese Aufgabe. Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Aufgrund eines Änderungsantrags der Stadträtin Frau Gabelmann
rückt in den Kreis der Bewerber auch Herr
Thomas Kumbernuß, nicht vorgeschlagen von
der Auswahlkommission, aber aufgrund des Verfahrens ebenfalls nunmehr zur Wahl stehend. Herr Kumbernuß, auch Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie möchten, hier vorzutragen.
Kumbernuß: Entschuldigung, ich war gerade
noch bei der Arbeit. Ich hoffe, das kann jeder hier
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
sagen. - Einen schönen guten Tag, den Menschen auf der Tribüne, dort oben gebannt ausharrend auf die nun folgenden Ereignisse, die
Augen auf mich gerichtet! Viele Grüße auch den
Mitbürgern, die daheim oder auf Arbeit an ihren
Rechnern oder Tablets sitzen, sich um ihre kulturelle Zukunft sorgend! Auch ein herzliches Hallo
an die Vertreter der Wahrheitspresse zu meiner
Rechten! Ja, und auch Sie schließe ich in meine
Gedanken ein, Sie, die gewählten Vertreter - ich
möchte nicht sagen: der Parteien, gibt es doch
nur eine Partei, die diesen Namen trägt - der
mehr oder weniger politischen Vereinigungen,
zumindest der beiden, die mich wählen wollen
oder auch nicht. Ich kann Sie beruhigen: Frau
Gabelmann wird nicht dazugehören. Ich bin ihr
trotzdem dankbar, dass sie mich vorgeschlagen
hat, weil ich das ganze Verfahren zutiefst merkwürdig und zutiefst undemokratisch finde. Es waren von vornherein keinerlei Kriterien aufgeführt,
wer sich hier warum bewerben darf und wer hier
warum ausgewählt worden ist.
Ich finde auch die Bewertung der Kultur durch
meine Vorrednerin ziemlich interessant. Immer
wieder wird Leipzig gelobt für seine toten Künstler und die Aufführungen der toten Künstler. Ich
habe nicht ein Wort zu lebenden, zu aktiven
Künstlern gehört. Ich habe nicht ein Wort zu
Leipziger Bands in dieser Rede gehört. Es gibt
Menschen, die noch nicht einmal wissen, was
Grindcore ist. Es gibt Menschen, die kennen
Bands wie „Wiedergänge“ nicht. Ich behaupte,
eine Band wie „Wiedergänge“ hat kulturell in den
letzten zwei, drei Jahren mehr erreicht als irgendein anderer musikalischer Künstler, der hier
in Leipzig wirkt. Es gibt dort draußen Hunderte
Bands mit Tausenden Leuten, die in gammligen
Proberäumen sitzen, in Proberäumen, die es
nicht wert sind, Proberäume genannt zu werden.
Diese Menschen haben nicht die Möglichkeit,
groß zu werden, weil sie die finanziellen Möglichkeiten nicht haben. Seit Jahrzehnten wird
dieses Problem von der Stadt nicht angepackt.
Die Stadt kümmert sich einen Scheißdreck um
diese Bands. Warum? Ist Ihnen diese Kultur
nicht wichtig genug? Ist es Ihnen lieber, wenn
diese Leute durch die Straßen ziehen, auf Drogen enden, andere Leute plattmachen?
Das sind die Fragen, die wir uns heute stellen
müssen. Wollen wir eine wirklich lebendige Kultur in Leipzig, oder wollen wir nach wie vor die
Musik toter Künstler fördern? Wenn ich schon bei
den toten Künstlern bin, komme ich zu meinem
Lieblingsthema: Richard Wagner. Was veranlasst
die Stadt Leipzig, nach wie vor einen Antisemiten
zu ehren? - Im nächsten Jahr begehen wir den
500. Jahrestag der Reformation. Warum fördern
wir einen ausgewiesenen Antisemiten wie Martin
Luther? Man stelle sich vor, Enrico Böhm würde
eine Rede beginnen mit folgendem Zitat:
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Wenn ich einen Juden taufe, will ich ihn
an die Elbbrücke führen, einen Stein an
den Hals hängen und ihn hinab stoßen
und sagen: Ich taufe dich im Namen Abrahams.
Das ist Martin Luther, und dafür wird die Stadt
nächstes Jahr 1 Million ausgeben. Ich beglückwünsche die Stadt zu dieser weisen Entscheidung.
An jene, die denken, als Kulturbürgermeister
könnte ich der Stadt Leipzig Schaden zufügen:
Wir haben die Amtszeit von Michael Faber überstanden, sogar die, als er im Amt war. - Es gab in
Island die Partei Besti flokkurinn unter Jon Gnarr.
Als er vier Jahre lang, von 2010 bis 2014, Bürgermeister von Reykjavik war, erholte sich Reykjavik. Reykjavik wurde aus einer Wüste zu einem
blühenden Zentrum. Ähnliches können Sie auch
erwarten, wenn Sie, wie Olli Kahn sagen würde,
die Eier haben, aber das ist mir ein bisschen zu
sexistisch. Ich weiß genau, Sie werden mich
hassen dafür, aber ich möchte von Ihnen nicht
gewählt werden. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich schon jetzt sage:
Im Fall einer Wahl würde ich mein Einvernehmen
nicht erklären.
Herr Professor Vogt.
Prof. Vogt: Herr Ratsvorsitzender! Ich danke für
Ihren Anruf heute früh. - Sehr geehrte Damen
und Herren des Leipziger Stadtrates! Dieses Pult
hier ist mir aus früheren Gelegenheiten gut vertraut. Ich bin gerne hier. Leipzig ist eine Art
Traumstadt für jeden, der sich ernsthaft beschäftigt mit der künstlerischen Szene der Gegenwart,
mit unseren kulturellen Traditionen und mit den
globalen Anforderungen des urbanen Wandels.
Aber nicht nur deshalb habe ich gerne zugesagt,
als ein ehemaliger Student hier aus Leipzig mich
gefragt hat, ob ich mich Ihnen zur Wahl stellen
möchte. Nach meinem Verständnis von Demokratie gehört es sich, dass Sie, wie heute, Auswahl unter wenigstens zwei ernsthaften und
kompetenten Kandidaten haben werden. Dies
gilt völlig unabhängig vom Ausgang. Punkt.
Nach § 35 Gemeindeordnung sind Sie bei dieser
Wahl allein Ihrem Gewissen und dem Wohl der
Stadt verpflichtet. Niemand und nichts, keine
Stadtverwaltung, keine Fraktion, keine Institution
oder Person darf Ihnen hierbei Vorschriften machen. Diese Ihre Freiheit ist das Erbe der friedlichen Revolution, des weit über Leipzigs Grenzen
hinaus berühmten 9. Oktobers 1989. Ihre Freiheit beinhaltet aber auch etwas anderes, nämlich
die Pflicht, sich zu informieren und hinreichend
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
informieren zu lassen, damit Sie zwischen mehreren Optionen abwägen und sich mit bestem
Gewissen für eine davon entscheiden können.
Auf fast die Hälfte von Ihnen trifft dies nicht zu.
Exakt 45 Prozent der heute stimmberechtigten
Stadträte erleben mich heute zum ersten Mal.
Umso dankbarer bin ich Ihnen, dass ich mich
heute Ihnen allen vorstellen darf.
Lassen Sie es mich kurz machen: Manche meinen erstens, ich sei keine Frau. - Das ist richtig.
Manche meinen zweitens, ich sei nicht jung. Das ist richtig. Wenn man an dieser Stelle scherzen dürfte, würde ich sagen, dass ich, als ich
jung war, Langstreckenwanderer war und heute
nicht mehr ein paar Tausend, sondern nur noch
ein paar Hundert Kilometer wandere, wenn ich
den Kopf einmal freihaben will. Aber im Ernst: Mit
26 Jahren war ich zum ersten Mal Abteilungsleiter. Heute kann ich 30 Jahre Verwaltungserfahrung, Haushaltserfahrung, Personalführungserfahrung vorweisen. Gestern haben wir die von
mir in den letzten 22 Jahren eingeworbenen
Drittmittel überschlagen und festgestellt, dass wir
damit rund 800 Personen für kürzere, manche
auch für längere Zeit vertraglich binden konnten.
Ich habe rund 500 junge Menschen von der Aufnahmeprüfung bis zum Studienabschluss begleitet. Um die schrecklichste Erfahrung zu nennen:
Wenn Sie die Trauerrede am Grab eines jungen
Mannes halten sollen, dessen Eltern von der
Staatsanwaltschaft gerade erfahren haben, dass
die Mordermittlungen eingestellt wurden, da hoffen Sie für die Eltern und für sich ganz anders
auf die tröstende Kraft der Musik.
Manche meinen drittens, ich sei weder in Leipzig
geboren noch überwiegend hier tätig gewesen. Das ist richtig, auch wenn ich Leipzig, insbesondere durch zahlreiche Künstlerfreundschaften,
seit langem verbunden bin. Ich bin in Rom geboren als Frucht, wenn Sie so wollen, der ItalienSehnsucht meines Vaters, der sofort nach dem
Referendariat in die Ewige Stadt gezogen ist.
Nach Sachsen kam ich um der Arbeit willen, unter anderem mit Lehraufträgen hier an der Universität Leipzig seit 1994, und ich blieb aus Liebe
zu einer klugen Sächsin, dank derer ich heute
glücklicher Familienvater bin.
Ich war in ungefähr der Hälfte der Länder Europas tätig, viel auch in Asien, öfter in den Vereinigten Staaten, etwas in Afrika. Die Ausschreibung spricht davon, das kulturpolitische Ansehen
der Stadt Leipzig über ihre Grenzen hinaus zu
mehren. Gerne würde ich diese internationalen
Erfahrungen nun in und für Leipzig fruchtbar machen. Schon bei den Bayreuther Festspielen hatte ich gelernt, für Kunst und Geld in British English, in American English, auf Französisch, auf
Italienisch und natürlich auf Deutsch zu werben,
egal ob bei einem Minister oder einem Mäzen.
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Manche meinen viertens, ich sei nicht parteifrei. Das ist richtig. Ich engagiere mich für die christlich-demokratischen Arbeitnehmer, da ich mit 15
Jahren zum ersten Mal in einer Fabrik stand.
Mein Studium musste ich zu wichtigen Teilen
selbst verdienen. Später im Theater, im Ministerium, in den Hochschulen durfte ich von den
Bühnenarbeitern, Hausmeistern, Sekretärinnen
stets besonders viel lernen. Einer der Schwerpunkte meiner kulturpolitischen und meiner Projektarbeit ist die Inklusion von Benachteiligten.
Wir haben mit Taubstummen gearbeitet, mit
Sonderschülern. Wir haben für Demente gearbeitet, für Altersarme bzw. Alterseinsame, aktuell
für Migranten. Manche jammern, die Welt sei
schlecht. Das ist nicht falsch. Aber warum sollten
wir im Rahmen unserer kleinen Möglichkeiten
nicht die zahlreichen Möglichkeiten ergreifen,
uns zu engagieren für die, denen es aus ganz
unterschiedlichen Gründen nicht ganz so gut
geht wie mir und wie vermutlich den meisten von
Ihnen?
Sehr geehrte Damen und Herren des Leipziger
Stadtrates, so viel zu den Argumenten Geschlecht, Alter, Gebürtigkeit, Parteibuch. Wie ich
höre, hat man Ihnen in drei der Fraktionen nahegelegt, Sie sollen mich heute wegen dieser vier
Argumente nicht wählen. In der Ausschreibung
vom 22. Dezember hatte es jedoch geheißen,
und zwar in abschließender Aufzählung - ich zitiere -:
Bitte beachten Sie, dass wir unsere
Stellen nur nach Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung besetzen dürfen.
Ein weiteres Kriterium war nicht genannt worden.
Bitte lesen Sie selbst nach! Ich war überrascht,
dass zum Beispiel zur Genderfrage oder zur
Leipzig-Verbundenheit keine positive Diskriminierung - bei gleicher Eignung bevorzugt - in die
Ausschreibung eingebaut war. Das hätte man
durchaus anders regeln können. Da aber das
Sekundärrecht der Europäischen Union höherrangig ist als sächsische Verordnungen, sind Sie
in einem Punkt nicht gänzlich frei in Ihrer Entscheidungsfindung: Geschlecht, Alter, Gebürtigkeit oder Parteibuch sollen laut der Ausschreibung keine Rolle spielen. Sie sollen Ihre Entscheidung ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung treffen.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang ein
entscheidender Passus aus meiner Vorstellung
vor der Kommission. In den vergangenen Wochen und Monaten bin ich durch Franz Sodann
von den Landes-Linken, durch Claudia Maicher
von den Landes-Grünen, durch die Kulturstiftung
und ihre geschäftsführende Kuratorin Eva-Maria
Stange, durch Aline Fiedler von der LandesUnion sowie durch die Külz-Stiftung der Landes-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
FDP um kulturpolitischen Rat gebeten worden,
um einen Hauptvortrag, ein Impulsreferat, eine
Diskussion, eine Expertise oder mehreres davon.
Dies entspricht 90 Prozent der Parteien, die Sie,
meine Damen und Herren Stadträte, vertreten.
Die Etikettierung „Parteibuch“ passt auf meine
Arbeit vorn und hinten nicht. Sie passt deshalb
nicht, weil alle meine Arbeit der letzten 20 Jahre
etwas Entscheidendes mit Ihrer Arbeit hier, in
diesem historischen Sitzungssaal des Leipziger
Neuen Rathauses, verbindet: Ich bemühe mich,
das Erbe der friedlichen Revolution nicht ins Museum zu stellen oder ihm gar, wie in Berlin, eine
Wippe bauen zu wollen, sondern aktiv zu fragen,
wie wir, und zwar jenseits von Dogmen, die Würde des Einzelnen unabhängig von seiner Herkunft, wie wir die Idee des mündigen Staatsbürgers, wie wir die Idee der Freiheit und der daraus
erwachsenden Verpflichtungen möglichst allen
Bürgern vermitteln können. Was Leipzig braucht,
ist nicht Verteilungsgerechtigkeit - die kann es
nicht geben -, wohl aber das Bemühen um Befähigungsgerechtigkeit.
Ich kann an dieser Stelle zwei Dinge versprechen: Erstens möchte ich mich mit Energie der
Freien Kunstszene und der Basiskultur widmen,
der ich seit langen Jahren nicht nur verbunden
bin, sondern deren Teil ich auch durch meine
Studenten geworden bin, und mit der gleichen
Energie dem, was man „bürgerliche Kunst“ nennt
mit ihren ebenso wichtigen institutionellen Räumen. Ich kenne sie aus Bayreuth, aus Salzburg,
von der Wiener Staatsoper, aus Paris, Moskau
und Rom ebenfalls von innen her und finde es
hocherfreulich, dass die Halbmillionenmetropole
Leipzig es in Rang und Ruf mit sehr viel größeren Städten aufnehmen kann.
Das zweite Versprechen, ob nun bei der Förderung der bürgerlichen oder der postbürgerlichen
Kultur, ist, dass ich fragen werde, welcher Beitrag für das Wohl der Stadt Leipzig und ihrer
Bürger damit verbunden ist. Soweit ich weiß, hat
noch keiner je behauptet, es sei bequem, mit mir
zu arbeiten, da ich ziemlich viel Genauigkeit und
Einsatz fordere. Wenn Sie also die Kultureinrichtungen lieber alleine wirken lassen wollen, dann
wählen Sie mich bitte nicht. Was aber aus Genauigkeit und Einsatz herauskommt, sehen Sie
am Kulturraumgesetz, das ich konzipiert und
mitdurchgesetzt habe und das ich am Ende ganz
allein durchsetzen musste. Ohne mein damaliges Fördervotum, über 30 Prozent der gesamten
Kulturraummittel an die Stadt Leipzig zu geben
und hierfür einen Zuschuss von 1 Prozent des
Grundhaushaltes sämtlicher sächsischer Gemeinden einzufordern, gäbe es heute weder
Gewandhaus noch Stadtbibliothek in ihrer jetzigen Blüte.
Dogmen führen uns genauso wenig weiter wie
das Weiterverwalten von Strukturen. In den letz-
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ten sieben Jahren der Leipziger Kulturpolitik fehlte ein Pendant zu dem, was Sie, Herr Oberbürgermeister Jung, in der allgemeinen Stadtpolitik
so überzeugend vertreten: dass es ein Geschenk
ist, Leipziger zu sein. Wen Sie, wie ich höre, jetzt
brauchen, ist jemand, dessen Ambition es ist,
sich mit allen seinen Kräften auf das Feld Kulturpolitik zu begeben und die internationale Sichtbarkeit dieser Stadt vorzubereiten, und nicht jemanden, der die Sichtbarkeit des Kulturbürgermeisters nutzt, um 2020 in der Lage zu sein, mit
Ihnen zu konkurrieren.
Sehr geehrte Damen und Herren des Leipziger
Stadtrates, wer von Kulturpolitik redet, sollte der
Kunst selbst das Wort geben. Ich habe Ihnen einen noch druckfrischen Ausstellungskatalog mitgebracht, der gleich zwei Künste verbindet: Italienische Landschaft der Romantik, Malerei und
Literatur. In ihm wird behauptet - ich zitiere -,
dass fast alle Neuerungen in der europäischen
Kunst zwischen 1770 und 1830 von Rom ausgegangen seien, und zwar von Künstlern aus dem
Ausland. Warum war das so? Weil Rom zum
Sehnsuchtsort vieler Deutschen wurde, auch der
meines Vaters. Dieses Wort „Sehnsuchtsort“,
dieses eine Wort beschreibt auch die Aufgabe,
der ich mich gerne widmen werde, wenn Sie dies
wollen: daran zu arbeiten, dass Leipzig nicht nur
Sehnsuchtsort seiner Bürger bleibt, sondern in
der gnadenlosen Konkurrenz der internationalen
Metropolen noch stärker zum Sehnsuchtsort der
Kreativen wird. Denn wer könnte besser für
Leipzig als Traumstadt weltweit werben, als es
die Kreativen der Bildenden Kunst, der Musik,
des Wortes, des Films tun können? Aber dafür
bedarf es einer gezielten Stadtkulturpolitik mit internationalem Atem.
Meine Damen und Herren des Leipziger Stadtrates, die heutige Wahl zum Kulturbürgermeister
von Leipzig, des Sehnsuchtsortes Leipzig, wird
national und international genau beobachtet. Aus
vielen Künstlerkreisen, aus dem Europäischen
Parlament, aus dem Bundestag und der Staatsregierung erreichten mich Nachfragen. Aus dem
Amt der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien im Bundeskanzleramt kam
vergangenen Freitag der Pfingstgruß: Ich drücke
die Daumen für die Stadt Leipzig. Manchmal ereignen sich ja Wunder. - Das ist ein schöner
Wunsch. Das ist in der Politik ein selten frommer
Wunsch. Aber bedenken Sie eines: Zaubern
kann weder ich noch, soweit ich weiß, meine geschätzte Mitkandidatin. Wer mich wählt, kann
sich verlassen auf Engagement, auf Sorgfalt, auf
Respekt vor dem anderen, aber nicht auf Fehlerlosigkeit und nicht auf Dukatenzauberei. Leider!
Meine Damen und Herren des Leipziger Stadtrates, Sie haben die Wahl. Wie immer Sie entscheiden: Die Demokratie ist der Gewinner, da
Sie jetzt die Wahl haben zwischen mindestens
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
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zwei ernsthaften und kompetenten Kandidaten. Ich danke Ihnen.
ber des Sozialpasses zu diesen Generalproben
müssen wieder kostenfreien Zugang haben, und
zwar möglichst zu jeder Generalprobe.
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren, wird das Wort gewünscht? Herr Danckwart.
„Jeder Mensch ist ein Künstler“, sagte Joseph
Beuys. Er muss schon als Kind und Jugendlicher
in besonderem Maße gefördert werden, um einen Zugang zu Kunst und Kultur erhalten zu
können. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen aller sozialen Schichten verlangt eine enge Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen
aller Art, besonders mit Kindergärten und Schulen. Wenn ich höre, dass das Interesse von Kindergärten und Schulen an solchen Generalproben gering sei, so ist das keine Ausrede dafür,
nicht eine Politik im Sinne von Kurt Masur zu betreiben.
Stadtrat Danckwart (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine werten Damen
und Herren Kollegen! Ich werde mich heute nicht
zu Personen äußern; denn ich meine in der Tat,
dass wir zwei Bewerber heute hier haben, die
sich in der Qualifikation, im Ansehen und in der
Kompetenz nichts geben. Daher werde ich auch
meine Entscheidung nicht verraten. Jeder soll sie
nach seinem Gewissen treffen. Allerdings möchte ich zu einigen Punkten Stellung nehmen, die
in der Vorstellung der Kandidaten nach meinem
Gefühl bis jetzt zu kurz gekommen sind.
Als sozialistischer Kommunalpolitiker empfinde
ich zwei Defizite in der Kulturpolitik in dieser
Stadt: Zu wenig wird nach meiner Ansicht die
Teilhabe von sozial Benachteiligten am Kulturleben gefördert, und zu wenig breit aufgestellt ist
die Integration der verschiedenen MigrantInnengruppen in dieser Stadt. Besonders Frau Jennicke weiß persönlich, welche Bereicherung einige
dieser Vereine für das Leben in Leipzig sind. Ich
appelliere, dass künftig eine fairere Verteilung
der in der Tat knappen finanziellen Mittel diesbezüglich erfolgt.
Ziel sozialistischer Politik und damit auch Kulturpolitik ist eine Gesellschaft der Freien und Gleichen, die keinen Profitinteressen unterworfen ist.
In einer solchen neuen Gesellschaft wird das
schöpferische Potenzial der gesamten Bevölkerung entwickelt, insbesondere auch auf dem Gebiet von Kunst und Kultur. Wie ist das zu erreichen? Der Künstler und Erzieher Arno Stern sagte dazu: Es mussten zuerst besondere Bedingungen geschaffen werden, damit aus nie zuvor
erprobten Taten eine nie zuvor erprobte Äußerung geschehen konnte. - Was wären solche besonderen Bedingungen, die es zu schaffen gilt?
Es ist eine finanzielle Basis einzufordern, die den
Zugang auch der sozial abgehängten Bevölkerungsschichten zu allen Formen von Kunst und
Kultur garantiert, von Straßenkünstlern bis zum
Gewandhaus. Es ist nicht nur die sogenannte
Hochkultur zu fördern, aber auch nicht nur die
sogenannten Milieus.
Ich erinnere mich aus meinem persönlichen Leben an den hohen pädagogischen Wert, den die
für Schulen geöffneten Generalproben des Gewandhauses unter Kurt Masur hatten. Ich denke,
dies ist eine Tradition - nicht nur im Gewandhaus, sondern eben auch in anderen Theatern -,
die fortgeführt werden muss. Schulen und Inha-
Linke Politik bedeutet Zugang zu Kunst und Kultur für alle, Verbindung und Verbundenheit zwischen sozial engagierten Künstlern und der Bevölkerung, Entstehung neuer Kunst- und Kulturschaffenden aus allen Schichten der Bevölkerung, die die besten Traditionen humanistischer
Kunst und Kultur aufnehmen und weiterentwickeln. Wer immer heute gewählt wird: Ich wünsche in diesem Sinne gutes Gelingen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann eröffne ich nunmehr
das Wahlverfahren.
Meine Damen und Herren, die Wahlkommission
besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Fraktionsgeschäftsstellen sowie aus Mitarbeiterinnen des Büros für Ratsangelegenheiten.
Verantwortlich für die Stimmenauszählung ist
Frau Hoffmann. - Dazu sehe ich Einverständnis.
Die Stimmenabgabe erfolgt im Sitzungssaal. Ich
bitte die Stadträtinnen und Stadträte der Fraktionen Die Linke, der SPD und der AfD, die Wahlkabine auf der rechten Seite aufzusuchen. Die
Stadträtinnen und Stadträte der Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen und der CDU sowie die
Fraktionslosen bitte ich, die Wahlkabine auf der
linken Seite zu nutzen.
Ich erinnere noch einmal daran: Gewählt ist, wer
im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen
der anwesenden Stimmberechtigten erhalten
hat.
Ich eröffne den ersten Wahlgang.
(Stimmenabgabe)
Ich unterbreche die Sitzung für die Auszählung
der Stimmen.
(Unterbrechung)
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich möchte Ihnen das Ergebnis des ersten Wahlgangs bekanntgeben: 70 anwesende Stimmberechtigte. Abgegebene Stimmen 70, davon gültig
69, eine ungültige Stimme.
Auf die Kandidatin und die Kandidaten entfielen
folgende Stimmen: Dr. Skadi Jennicke 41 Stimmen, Professor Vogt 23 Stimmen, Thomas Kumbernuß 5 Stimmen.
Damit ist Dr. Skadi Jennicke im ersten Wahlgang
gewählt.
Frau Dr. Jennicke, nehmen Sie die Wahl an?
Frau Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich freue mich auch über die zahlreichen Gäste, die hier an diesem Augenblick heute
teilhaben konnten und teilhaben wollten. Ja, ich
nehme die Wahl an. Ich bedanke mich bei all denen, die mir heute das Vertrauen ausgesprochen
haben. Ich wünsche mir mit allen Stadträten,
auch mit denjenigen, die heute jemand anders
gewählt haben, eine konstruktive Zusammenarbeit.
Ich möchte mich bei sehr vielen Menschen ganz
herzlich bedanken, die mich auf diesem Weg aus
unterschiedlichsten Zusammenhängen unterstützt haben. Ich möchte Sie jetzt nicht mit einer
Namensliste langweilen. Sie zu nennen, würde
mich auch emotional gerade überfordern. Ich
bedanke mich bei denen, die mich unterstützt
haben.
Ich verspreche Ihnen, mit Klugheit und Weitsicht
dieses Amt zum Wohle unserer Stadt zu erfüllen.
Wer mich kritisieren möchte, ist herzlich an meinem Tisch willkommen, auch Herr Wolf.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Auf
gute Zusammenarbeit!
Zu Protokoll gebe ich noch, damit auch alles
formal in Ordnung ist: Ich erkläre mein ausdrückliches Einvernehmen mit dieser Wahl.
Meine Damen und Herren, mir ist wichtig, noch
zwei, drei Sätze darüber hinaus zu sagen.
Sehr geehrter Kollege Faber, das ist aller Voraussicht nach Ihre letzte Stadtratssitzung. Ich
möchte Ihnen auch coram publico ganz herzlich
danken für die Art und Weise, wie Sie bis zum
letzten Tag Ihren Dienst versehen haben und
auch heute hier unter uns Platz nehmen. Das nötigt mir tiefen Respekt ab. Herzlichen Dank!
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Zur offiziellen Verabschiedung wird es noch eine
weitere Würdigung geben.
9 Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
9.1
Neugestaltung des Spielplatzes am
Schillerplatz (Auenseestraße) (VI-WA02113)
Einreicher:
Nordwest
Stadtbezirksbeirat
Leipzig-
9.1.1 dazu VSP (VI-WA-02113-VSP-01)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
9.1.2 ÄA (VI-WA-02113-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wer wünscht das Wort? - Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete und Frau Dubrau!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ich möchte nicht zu dieser wichtigen Angelegenheit sprechen, sondern den Änderungsantrag unserer Fraktion einbringen. Unsere Fraktion unterstützt das wichtige Anliegen
des Stadtbezirksbeirats Nordwest, am Schillerplatz einen Spielplatz zu errichten, allerdings nur
unter den von uns vorgeschlagenen Bedingungen. Lassen sie mich diese kurz erklären.
Im November 2014 beschloss der Stadtrat einen
Antrag meiner Fraktion, in dem gefordert wurde,
den Bedarf an Neubauten und Ersatzneubauten
von Spielplätzen in Leipzig zu ermitteln und entsprechende Mittel im Haushalt zu verankern, um
die Bedarfe schrittweise abzuarbeiten. Im Januar
2016 - das ist noch gar nicht so lange her - hat
uns die Verwaltung die geforderte Analyse vorgelegt sowie den Plan, wann welche neuen Spielplätze gebaut werden sollen. Demnach werden
in diesem Jahr in der Rittergutsstraße und im
nächsten Jahr an der Alten Bäckerei in Großzschocher, 2018 in der Max-LiebermannStraße/Ecke Landsberger Straße und 2019 an
der Etzoldschen Sandgrube neue Spielplätze errichtet.
Würden wir heute diese wichtige Angelegenheit
im Wortlaut beschließen, hätte dies zwangsläufig
direkte Auswirkungen auf die kürzlich priorisierten Vorhaben. Nun muss man zur Kenntnis
nehmen, dass die Verwaltung den signalisierten
Bedarf an einem neuen Spielplatz auf dem Schillerplatz bestätigt. Nur kann der schwierig oder
nur anstelle eines anderen Vorhabens realisiert
werden, es sei denn, an anderer Stelle hätte sich
der Bedarf mittlerweile erledigt. Dem ist aber
meines Wissens nicht so.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Den Verwaltungsstandpunkt haben die Kolleginnen und Kollegen des Stadtbezirksbeirats zu
Recht kritisiert und zurückgewiesen. Wir brauchen keine Planungen und Kostenermittlungen,
wenn am Ende doch keine Finanzierung steht.
Dass Mittel aus dem Investitionstopf übrig sein
werden, wie der Verwaltungsstandpunkt in Aussicht stellt, glaubt doch kein Mensch, wenn die
genannten Spielplätze, wie von der Verwaltung
angekündigt, für je 200.000 Euro geplant sind.
Deswegen hat meine Fraktion den hier vorliegenden Änderungsantrag eingereicht. Der große
Bedarf an neuen Spielplätzen ist angesichts einer stark wachsenden Stadt nichts Ungewöhnliches. Deswegen hatten wir damals auch den Antrag gestellt. Das Problem lässt sich nur durch
die Zurverfügungstellung zusätzlicher Mittel im
nächsten Haushalt lösen. Genau dies wäre der
einzig gangbare und konsequente Weg. Ich
möchte Sie bitten, diesen mit uns gemeinsam zu
gehen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte nicht zur Frage „Umgestaltung Spielplatz, ja oder nein oder wann“ sprechen, sondern
zum Verfahren. Wenn wir als Stadtrat die Verwaltung mit einer Untersuchung beauftragen, halte
ich es für erforderlich, dass das Ergebnis dieser
Untersuchung uns allen mitgeteilt wird und nicht
nur, wie es im Verwaltungsstandpunkt, aber auch
im Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen formuliert ist, einem Teil dieses Stadtrates, nämlich dem Fachausschuss Umwelt und
Ordnung. Ich denke, wir als Stadträte können
von der Verwaltung erwarten, dass, wenn wir sie
beauftragen, sie uns alle über das Ergebnis informiert.
Oberbürgermeister Jung: Kollege Rosenthal
noch kurz zum Verwaltungsstandpunkt und zum
Änderungsantrag.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Herr Schmidt, Sie haben richtig ausgeführt:
Es gibt die Prioritätenliste. Das ist das Budget,
was dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zur
Verfügung steht, dankenswerterweise durch den
Stadtrat in den vergangenen Jahren immer wieder aufgestockt, sodass wir auch die hier untersetzten Spielplatzeinrichtungen entsprechend
realisieren können.
Seite |9
Was allerdings aus der jetzigen Perspektive nicht
absehbar ist - das hängt auch ein Stück weit mit
der Beteiligung vor Ort zusammen -, ist, in welcher Dimension der Spielplatz künftig ausfallen
wird. Deshalb haben wir vorgeschlagen, erst
einmal eine Planung in Auftrag zu geben und eine Beteiligung durchzuführen, um am Ende zu
wissen: Das ist die Summe X, die zur Verfügung
gestellt werden muss.
Ich sage an dieser Stelle zu, dass wir zum Jahresende, wenn wir auch in der Haushaltsdiskussion sind, eine Kostennote aufrufen können, die
uns gemeinsam in die Lage versetzt, mit dem
Budget, das zur Verfügung steht, auch an dieser
Stelle möglicherweise noch einen Spielplatz realisieren zu können. Sie müssen jetzt abwägen:
Wollen Sie mit diesem Antrag heute schon zusätzliche Mittel eingeplant wissen, oder aber vertrauen Sie uns, dass wir das mit dem zur Verfügung stehenden Budget werden bewerkstelligen
können? Das ist jetzt die Gretchenfrage. Ich sage zu, dass wir zum Jahresende wissen, wie
teuer es wird. Ich kann Ihnen zusagen, dass wir
dann auch wissen, wie wir mit dem Budget für
2017/2018 die Realisierung möglicherweise hinbekommen.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Rosenthal. - Herr Schmidt, noch einmal? - Sie
halten Ihren Antrag aufrecht. Okay. Selbstverständlich werden wir Sie informieren, spätestens
mit dem Haushaltsplanentwurf.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen.
Abstimmung: 24 dafür, 24 dagegen, 12 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den Originalantrag
des Stadtbezirksbeirates. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Auch hier bitte ich um Auszählung.
Abstimmung: 31 dafür, 26 dagegen, 3 Enthaltungen. Dann ist der Antrag so beschlossen.
9.2
Geschwindigkeitsbeschränkung Straße
An der Elster zwischen Stahmelner
Straße und Rittergutsstraße/GustavEsche-Straße (VI-WA-02300)
Einreicher:
Nordwest
Stadtbezirksbeirat
Leipzig-
9.2.1 dazu VSP (VI-WA-02300-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Das Votum des Fachausschusses ist eindeutig.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt
dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.3
Entwicklung der sanierten ehemaligen
Deponie zu einem Naherholungsgebiet;
Arbeitstitel „Ein Balkon für Leipzig“ (VIWA-02653)
Einreicher:
Nordwest
Stadtbezirksbeirat
Leipzig-
Bitte nehmen Sie die Information so zur Kenntnis.
TOP 13 entfällt.
14
Schaffung der Rechtssicherheit für die
Bewohner der Amalie Wohnanlage
Leipzig - Verweisung - (VI-WA-02730)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Ost
Ich schwöre, dass ich mein Amt nach
bestem Wissen und Können führen,
Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber
allen üben werde.
Ich möchte Sie nun nach der Sächsischen Wahlordnung verpflichten.
Das wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen.
9.5
Ich verpflichte Sie, die Verfassung und
die Gesetze zu achten und ihre Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch zu erfüllen. Insbesondere
verpflichte ich Sie, das Wohl der Stadt
Leipzig sowie das Ihrer Ortschaft und
ihrer Einwohnerinnen und Einwohner
nach Kräften zu fördern.
Einrichtung eines weiteren Spiel- und
Bolzplatzes im Umfeld der Alten Messe
(VI-WA-02743)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Südost
Das wird in den Fachausschuss Umwelt und
Ordnung verwiesen.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 12:
12
Besetzung von Gremien
12.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung)
(VI-DS-01151-DS-03)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen den Vorschlag
stimmen. - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12.2 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder
und Stellvertreter (3. Änderung) (VI-DS01136-DS-03)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Vorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12.3 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (9. Änderung) (DS00768/14-DS-09)
Einreicher: Oberbürgermeister
Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Ortsvorstehers Ortschaftsrat
Böhlitz-Ehrenberg
Ich habe die Pflicht und die Aufgabe, den neu
gewählten Ortsvorsteher des Ortschaftsrates
Böhlitz-Ehrenberg zu verpflichten. - Herr Achtner,
kommen Sie bitte zu mir nach vorn. Ich verlese
nun die Eidesformel und bitte Sie, den Text mit
erhobener rechter Hand nachzusprechen.
Das wird in den Fachausschuss Umwelt und
Ordnung verwiesen.
9.4
S e i t e | 10
Herzlichen Dank!
15
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Sie geben mir bitte einen Hinweis, falls Sie noch
weitere Verweisungen wünschen.
15.1 Fahrradbügel in der Innenstadt: Auslastungsanalyse
und
bedarfsgerechte
Standortoptimierung (VI-A-02629)
Einreicher: CDU-Fraktion
Frau Lange.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Ich würde vorschlagen, den Antrag auch in den Jugendbeirat
und in den Seniorenbeirat zu geben.
Oberbürgermeister Jung: So soll es sein. Mit
diesem Zusatz so verwiesen.
15.2 Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen an
Schulstandorten (VI-A-02817)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Ich denke, das Thema gehört auch in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule. - Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Das hätte
ich Ihnen jetzt auch so vorgeschlagen. Ich würde
weiterhin empfehlen, auch den Unterausschuss
Schulnetzplanung zu beteiligen; denn hier geht
es auch um eine Priorisierung bzw. die Reihenfolge der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Möglicherweise sollte auch der Jugendbeirat miteinbezogen werden.
S e i t e | 11
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Wir
bitten, da sämtliche Ortschafts- und Stadtbezirksräte einzubeziehen.
Oberbürgermeister Jung: Vielleicht nicht alle,
aber zumindest die, in denen Siedlungsfragen
eine Rolle spielen. - Gut.
15.8 Konzepterstellung Ausstattung von
Schulen mit interaktiven Tafeln (VI-A02854)
Einreicher: SPD-Fraktion
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, so sollten
wir verfahren: inklusive Jugendbeirat.
15.3 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ab 2017 (VI-A-02846)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.4 Umweltqualitätsziele (VI-A-02848)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
15.5 Benennung einer Straße/eines Platzes
nach Kurt Masur (VI-A-02800)
Einreicher: CDU-Fraktion
Pfandsammlung
Ich höre von Frau Wohlfarth: Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. - Gut.
16
Anträge zur Beschlussfassung
16.1
Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen! (VI-A02158)
Einreicher: CDU-Fraktion
16.1.1 dazu VSP (VI-A-02158-VSP-01)
Ich höre: Verwaltungsausschuss. Meinen Sie
Verwaltungsausschuss oder Ausschuss Allgemeine Verwaltung? - Ich würde vorschlagen:
Ausschuss Allgemeine Verwaltung, gegebenenfalls Verwaltungsausschuss - das wird ja noch
ein größeres Verfahren - und Stadtbezirksbeirat
Mitte. - Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Die Arbeitsgruppe Straßenbenennungen ist automatisch
mitbeteiligt?
Oberbürgermeister Jung: Sie ist automatisch
beteiligt; sie beschäftigt sich mit jeder Namensgebung. Deswegen auch Verweisung in den
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung.
15.6 Leipzig Schule 2.0 (VI-A-02828)
Einreicher: CDU-Fraktion
Frau Gabelmann gibt mir ein Zeichen; „Jugendbeirat“, nehme ich an. - Mit diesem Zusatz so
verwiesen.
Einreicher: CDU-Fraktion
15.9 Menschenwürdige
(VI-A-02501)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
Verweisung in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. - So verwiesen.
15.7 Entsorgung von Kunststoffabfall
Siedlungen (VI-A-02830)
Frau Gabelmann gibt mir wiederum ein Zeichen.
„Jugendbeirat“, nehme ich an. - Gut.
in
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und
Herren Bürgermeister! Liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen! Die CDU hat einen Antrag
zum Thema „Mehr Präsenz im Stadtordnungsdienst“ eingebracht. Auf dem Papier sind Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in Leipzig wunderbar geregelt. Wir haben eine umfangreiche
Polizeiverordnung. Diese untersagt zum Beispiel
Wildplakatierungen und Schmierereien, aggressives Betteln und den Verbleib von Hundekot auf
der Straße. Sie regelt die Uhrzeiten, zu denen
lautstarke Sportspiele stattfinden dürfen und lärmende Gartengeräte bedient werden können,
und vieles, vieles mehr. All das sind Regeln, die
für ein vernünftiges und zivilisiertes Zusammenleben in einer Großstadt sinnvoll und auch notwendig sind. Die Lebenserfahrung zeigt aber:
Vorschriften sind gut, Kontrolle ist besser. Genau
deshalb ist der Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst so unverzichtbar geworden.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Nach den Angaben der Verwaltung sind derzeit
46 Bedienstete im Außendienst hier in Leipzig
aktiv. Im Jahr 2015 wurden durch den Stadtordnungsdienst über 30.000 Ermittlungsverfahren
bearbeitet. Erschwerend kamen in den letzten
Monaten die wöchentlichen Legida- und NoLegida-Demonstrationen hinzu, sodass ein großer Teil des Ordnungsamtes stark beansprucht
war.
Wir als CDU-Fraktion möchten uns bei allen
Stadtordnungsdienstlern für ihre engagierte Arbeit bedanken, die sie bei Wind und Wetter und
oft auch in Konfrontation mit uneinsichtigen Bürgern leisten. Daher sagen wir an dieser Stelle
diesen Menschen: Danke!
Dennoch: 46 Außendienstler sind angesichts der
Fläche und der Einwohnerzahl Leipzigs objektiv
betrachtet nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Jede Stelle mehr ermöglicht ein kleines Stück
mehr Kontrolle und damit auch Durchsetzung der
in unserer Polizeiverordnung festgeschriebenen
Regeln des zivilisierten Zusammenlebens.
Meine Damen und Herren, wir haben in unserem
Beschlusstext eine allgemeine Zielrichtung aufgezeigt, in die sich der Stadtordnungsdienst weiterentwickeln soll, ohne uns dabei in kleinteilige
Detailvorgaben zu verzetteln. Gleichwohl hat uns
der Ratsbeschluss der Stadt Freiberg vom November 2015 beeindruckt und uns zu diesem Antrag motiviert. In der Stadt Freiberg wurde eine
konsequente Prioritätensetzung für mehr Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit vorgenommen
und mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Die
Leipziger Stadtverwaltung sollte sich diese konsequente Haltung zum Vorbild nehmen und
dementsprechend handeln.
S e i t e | 12
wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke
für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortwünsche? - Nicht. Noch ein Satz von meiner
Seite. Herr Haas, Sie können sicher sein, wenn
Herr Rosenthal diesen Satz im Verwaltungsstandpunkt formuliert, dann werde ich dem
Stadtrat diese zehn Stellen auch vorschlagen.
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem
Antrag der CDU-Fraktion zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von
Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
16.2
Schaffung von Neubaugebieten im
Emil-Altner-Weg zur Bebauung mit
Einfamilienhäusern (VI-A-02255)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
16.2.1 dazu VSP (VI-A-02255-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Der Ortschaftsrat hat erklärt, dass der Antrag im
Sinne des Verwaltungsstandpunktes abgestimmt
werden soll. - Wird das Wort gewünscht? - Das
ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
16.3
Schaffung von Neubaugebieten in der
Kärrnerstraße zur Bebauung mit Einfamilienhäusern (VI-A-02256)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
Der Verwaltungsstandpunkt schließt seine Sachdarstellung mit der Feststellung, dass „eine weitere Personalaufstockung sowie eine bessere
Ausrüstung und Ausbildung in Perspektive erforderlich“ sind und dass „im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 ein Mehrbedarf von
zehn Stellen für den Stadtordnungsdienst angemeldet“ wurde. In diesem Sinne sehen wir unseren Antrag als Unterstützung des Verwaltungshandelns, aber als noch zu erledigendes Verwaltungshandeln. - Sehr geehrter Herr Rosenthal,
wir begrüßen es sehr, dass Sie zehn zusätzliche
Stellen angemeldet haben. Aber noch liegt kein
Stellenplan für 2017/2018 vor. Also wissen wir
nicht, ob Ihre Anmeldung auch Erfolg haben
wird. - Ein Ja des Stadtrates zu unserem Antrag
würde dem Wunsch des Bürgermeisters, dieses
Anliegen umzusetzen, zusätzlich befördern.
Die Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und
Sauberkeit ist eine der elementarsten Pflichtaufgaben einer Kommune. In diesem Sinne bitten
16.3.1 dazu VSP (VI-A-02256-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Hier haben sich die Ausschüsse im Sinne des
Verwaltungsstandpunktes geäußert und eindeutig vorvotiert. - Wird das Wort gewünscht? - Dann
stimmen wir jetzt den Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes ab. Wer stimmt gegen
diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
16.4
Schaffung von Neubaugebieten auf
dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Glaser zur Bebauung mit Einfamilienhäusern (VI-A-02257)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
16.4.1 dazu VSP (VI-A-02257-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Gleiches Verfahren wie zuvor: Wie Verwaltungsstandpunkt ist hier vorvotiert worden. - Wird das
Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen den Antrag des Ortschaftsrates Holzhausen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes stimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
16.5
Mehr Schutz für Kandidatinnen und
Kandidaten auf ein Ehrenamt: Keine
Veröffentlichung der Wohnanschriften! (VI-A-02294)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.5.1 dazu VSP (VI-A-02294-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wird das Wort gewünscht? - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung!
Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte
Frau Dubrau! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Die Adressen der
Bewerberinnen und Bewerber bei Kommunalwahlen in Sachsen werden bislang öffentlich bekannt gemacht. Ausnahmen gibt es nur für Bewerberinnen und Bewerber, die einer Meldesperre unterliegen.
Zwei wesentliche Gründe haben meine Fraktion
im Januar 2016 dazu bewogen, den jetzt zur Abstimmung stehenden Antrag „Mehr Schutz für
Kandidatinnen und Kandidaten auf ein Ehrenamt: Keine Veröffentlichung von Wohnanschriften“ zu stellen: erstens Anschläge und Sachbeschädigungen gegen politisch aktive Personen
und ihr privates Umfeld und zweitens Briefsendungen mit manchmal zweifelhaftem Inhalt, aber
auch Werbung und Informationsbroschüren an
gewählte Bewerberinnen und Bewerber. Ergo:
Politisch aktive ehemalige sowie jetzt gewählte
Bewerberinnen und Bewerber erfahren zunehmend Eingriffe in ihre Privatsphäre.
Wir Grüne begrüßen, dass die Stadt Leipzig als
Wahlbehörde gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag in ihrem Erfahrungsbericht zu den
Kommunalwahlen 2014 die Überprüfung der
Notwendigkeit der Angabe von Straße und
Hausnummer in der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerberdaten bereits vorgeschlagen
hat. Wir sind erfreut über die im Februar 2016 erfolgte erste Positionierung des Sächsischen
Städte- und Gemeindetages zum Thema. Dieser
spricht sich dafür aus, dass bei den öffentlichen
Bekanntmachungen insbesondere die Veröffentlichung der Anschriften der Bewerber bzw. der
S e i t e | 13
Gewählten möglichst entfallen solle; denn dies
diene nicht zuletzt deren Schutz.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das
Thema wird derzeit auch im Landtag von
Schleswig-Holstein aufgrund eines Antrags der
Piratenfraktion beraten. Im Abgeordnetenhaus
von Berlin gab es dazu einen interfraktionellen
Antrag, der im März dieses Jahres einstimmig
beschlossen wurde und nun vom Berliner Senat
noch vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus
und zu den Bezirksverordnetenversammlungen,
sprich: zu den Kommunalwahlen, umgesetzt
wird. Es geht also.
Falschen Erwartungen gilt es dennoch vorzubeugen. Auch mit einem Verzicht auf die Veröffentlichung von Wohnanschriften wird keine absolute Sicherheit für die Bewerberinnen und Bewerber geschaffen. Jedoch steigt mit einer Änderung der Kommunalwahlordnung dahin gehend
die Hürde, die Privatanschrift herauszubekommen.
Aus Sicht meiner Fraktion wäre es sinnvoll und
auch ausreichend, wenn Bewerberinnen und
Bewerber in der Bekanntmachung der Wahlvorschläge nach ihrem Wohnsitz örtlich nur über eine Nennung der Postleitzahl zugeordnet werden
könnten und im Weiteren eine Erreichbarkeitsanschrift anzugeben wäre, sodass eine Auskunftssperre nach dem Bundesmelderegister künftig
nicht mehr notwendig wäre. Mit einer solchen
Regelung könnte nicht nur dem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht, sondern
insbesondere
auch dem daraus abgeleiteten Schutz auf informelle Selbstbestimmung entsprochen werden.
Ob die Sächsische Staatsregierung das Anliegen
zielführend aufgreift, bleibt abzuwarten. Wir Grüne finden, dass der Leipziger Stadtrat mit einem
deutlichen Votum Sie, Herr Oberbürgermeister
Jung, in Ihren Bemühungen gemeinsam mit dem
Sächsischen Städte- und Gemeindetag unterstützen sollte, die Staatsregierung von der Notwendigkeit der Änderung der Sächsischen
Kommunalwahlordnung im gerade beschriebenen Sinne zu überzeugen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte
stimmen Sie unserem Antrag zu; denn das Stück
mehr an Sicherheit könnte potenzielle Bewerberinnen und Bewerber, die vielleicht gerade wegen der Veröffentlichung der Privatanschrift bislang noch skeptisch sind, von der Teilnahme an
den nächsten Kommunalwahlen überzeugen. Vielen Dank.
(Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister
Prof. Fabian)
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke, Herr
Elschner. - Wird weiterhin das Wort gewünscht? Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Der Antrag der Grünen ist richtig,
aber er greift zu kurz. Deswegen lassen Sie mich
dazu ein paar Worte sagen.
Es gibt durchaus ein Interesse des Wählers, zu
wissen: Wo kommt der, den ich da wählen soll,
her? Ich denke, das wird im Interesse vieler
Leipzigerinnen und Leipziger sein, wenn sie ihre
Entscheidung bei der Kommunalwahl für einen
Kandidaten treffen oder auch nicht. Dass dafür
die Wohnanschrift in Gänze veröffentlicht werden
muss und nicht nur der Ortsteil, aus dem der
Kandidat kommt, dafür gibt es sicherlich viele
Gründe.
Aber dass ausgerechnet Sie, liebe Freunde von
den Grünen, die Transparenz im Interesse des
Wählers als Argument in Ihrem Antrag überhaupt
nicht anführen und gegen alle Gründe abwägen,
die für den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sprechen, das überrascht mich
schon. Sie haben sich entschlossen, diesen Antrag zu stellen - ich zitiere -:
Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass in den letzten Monaten gegen politisch aktive Personen im privaten Umfeld Anschläge, Sachbeschädigungen
etc. bekannt geworden sind …
Das ist doch das Problem, liebe Kolleginnen und
Kollegen, und nicht die Veröffentlichung der
Wohnanschriften. Es ist die Art von Kultur, die in
dieser Stadt Einzug gehalten hat. Es ist die Art
von Gewalt, die von breiten Rändern des politischen Spektrums in dieser Stadt immer wieder
zu erleben ist. Und es ist der Umgang mit politisch gewählten Vertretern und Repräsentanten
der Leipziger Stadtbevölkerung. Das ist das, worüber wir reden müssen. Es geht nicht darum,
möglicherweise völlig intransparent gegenüber
dem Wähler am Tag der Wahl zu werden.
Ich darf an dieser Stelle an den Antrag aus dem
Januar erinnern, den Sven Morlok und ich gestellt haben, um hier eine breite Debatte über politisch motivierte Gewalt zu ermöglichen. Wir
würden uns freuen, wenn uns demnächst dazu
ein Verwaltungsstandpunkt vorgelegt würde, zu
dem wir dann auch Stellung beziehen können. Vielen Dank.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke schön.
- Wird weiterhin das Wort gewünscht? - Das ist
nicht der Fall.
S e i t e | 14
Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte Sie
um Ihr Handzeichen, wenn Sie diesem Antrag
zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es war eine knappe Mehrheit dafür. Der Antrag ist angenommen.
16.6
Seniorenwohnanlage
„Amalie“,
Schongauer Straße 41 (VI-A-02378)
Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann
Einreicher: Stadträtin Carola Lange
16.6.1 dazu VSP (VI-A-02378-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Frau Lange.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Jens Lehmann und ich
möchten Sie von der Auffassung überzeugen,
dass es nur im Ermessen des Stadtrates liegt,
auf einer Fläche von 0,3 Prozent des bestehenden B-Plans Nr. 170 die Nutzungsart zu ändern.
Wir wollen nicht etwa anstatt einer gewerblichen
Nutzung eine reine Wohnnutzung. Anstatt der
zusätzlichen
Boardinghausnutzung,
welche
ebenfalls aufgrund der Ausstattung und der Dauer sehr wohnungsähnlich angelegt ist, soll die
Anlage für betreutes Wohnen - also kein normales Wohnhaus oder Ähnliches - zugelassen werden.
Die Verwaltung hat schon 1994 im Sondergebiet
nicht nur das reguläre Beherbergungsgewerbe in
Hotelform, sondern auch die unstrittige, deutlich
auf längeren Aufenthalt und damit wohnungsorientierte Angebotsform des Boardinghauses ausdrücklich zugelassen. Wer von Ihnen hat den
B-Plan genauer geprüft? Steht da nicht auch
drin: „Im Sondergebiet S02 ist ausschließlich die
Nutzung Freizeitbad zulässig“? Schließen wir
jetzt das seit über zehn Jahren bestehende,
1.000 Quadratmeter große Fitnessstudio, weil
diese Nutzungsart nicht exakt aufgeführt ist?
Oder: Im Sondergebiet Einkaufszentrum ist eine
Zahl von drei Vollgeschossen festgesetzt. Wieso
haben dann die Parkhäuser fünf Ebenen? Ist
nicht auch unser Bürgeramt im vierten Geschoss? Es ist erstaunlich, dass von der Beschlussfassung zum B-Plan Nr. 2 bis zum heutigen Zeitpunkt dies keinem Stadtrat aufgefallen
ist. Und da sind sie wieder, die Gerüchte, dass
das PC zu groß und zu hoch gebaut wurde. Hat
die Verwaltung sich wirklich mit der B-PlanFestsetzung auseinandergesetzt oder nur mit der
„Amalie“?
Wie gesagt: Eine Änderung des B-Plans ist ohne
Weiteres städtebaulich vertretbar, da entsprechend Flächennutzungsplan ein Wohngebiet direkt angrenzt. Die anderen Flächen bzw. Nut-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
zungen werden in keiner Weise durch das Sondergebiet 1 eingeschränkt. Der Status eines
Mischgebietes ist für die „Amalie“-Wohnanlage
ausreichend, um gute Lebensbedingungen zu
gewähren.
Ich möchte einen Ausschnitt aus der Petition zitieren, damit sie nicht umsonst unserem Antrag
angehängt wurde:
Es ist ein Zuhause auf Zeit, sowohl für
die hier mitten unter uns wohnenden
BMW-Mitarbeiter als auch für uns Senioren. Wir können Ihnen versichern,
dass viele hier logierenden Senioren die
Anlage nicht so lange genutzt haben
wie die BMW-Mitarbeiter. Deren längerfristiger Aufenthalt wird von deren Arbeitgeber bestimmt, unser Aufenthalt
vom lieben Gott. Dem gefällt es, die
Senioren oft schon nach kurzer, aber
angenehmer Verweildauer in diesem
Haus zu sich zu rufen, bei einem
Durchschnittsalter der hochbetagten
Herrschaften von 85 Jahren wohl auch
verständlich.
Solch hochbetagten Senioren eine derartige Duldungsverfügung zu schicken,
zeugt … von einer absoluten Respektund Verantwortungslosigkeit gegenüber
diesen Bürgern.
So weit das Ehepaar Tippelt.
Wir möchten mit unserem Antrag die Ursache
der über 130 Räumungsklagen beheben und
Rechtssicherheit herstellen. Den hochbetagten
Bewohnern ist es nun einmal nicht zuzumuten,
sich eine neue Bleibe zu suchen. Ich frage Sie,
was daran so falsch ist. Ich bitte um Zustimmung
zum Antrag.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das
ist wahrlich eine schwierige Entscheidung. Auf
der einen Seite steht, wie bereits vorgetragen,
die Situation der älteren Menschen, die in dieser
Seniorenwohnanlage leben. Ich denke, dass jeder von uns hier verstehen kann, dass diese
Menschen auch weiterhin dort leben wollen. Auf
der anderen Seite hat eine Legalisierung durch
eine Änderung des Bebauungsplans natürlich
auch Folgen. Zum einen könnte dieses Beispiel
Schule machen nach dem Motto: Ich baue erst
einmal etwas. Wenn es keiner merkt, habe ich
Glück gehabt, und hinterher wird es legalisiert. Ich denke, das kann nicht der Umgang sein, den
wir in einem Rechtsstaat haben sollten. Zum an-
S e i t e | 15
deren hätte eine Änderung in diesem Bebauungsplan auch Folgen für benachbarte Flächen
in diesem Gebiet. Wenn die entsprechende Nutzungsänderung beschlossen würde, könnte das
zu Konflikten mit dem Gewerbe führen, welches
wir in diesem Gebiet jetzt schon haben oder das
wir nach den vorhandenen Plänen zukünftig dort
ansiedeln wollen.
Für diese missliche Situation gibt es keine einfache, logische Lösung. Allerdings hat die Verwaltung mit ihrem bisherigen Handeln zumindest
angedeutet, auf welchem Weg man zu einer Lösung kommen kann. Sie hat zunächst einmal die
Vollstreckung der Nutzungsuntersagung bis zur
gerichtlichen Klärung ausgesetzt. Damit ist eine
gewisse Zeit gewonnen. Es kann natürlich passieren, dass das Ergebnis im Rahmen der gerichtlichen Klärung ist, dass eine Nutzungsuntersagung zu erfolgen hat oder diese nicht rechtswidrig ist und dann die Nutzung untersagt wird.
Dann müssten rein formal die Bewohnerinnen
und Bewohner die Anlage verlassen.
Ich weiß, dass wir heute nicht etwas anderes beschließen können. Meine Bitte und mein Appell
an die Verwaltung ist aber, wenn ein Urteil in dieser Form erginge, wie ich es gerade eben skizziert habe, nicht einen Automatismus in Gang zu
setzen und nach Bestandskraft des Urteils mit
der Nutzungsuntersagung fortzufahren, sondern
dann noch einmal innezuhalten und zu überlegen, welche anderen Möglichkeiten bestehen,
um den Interessen der Menschen, die dort leben,
entgegenzukommen. - Vielen Dank.
(Übernahme der Sitzungsleistung durch Oberbürgermeister Jung)
Oberbürgermeister Jung: Bevor Herr Keller,
Herr Grosser und Frau Wohlfarth zu Wort kommen, bitte ich Frau Dubrau, die Angelegenheit
noch einmal aus Ihrer Sicht darzulegen.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen
und Stadträte, Kolleginnen und Kollegen sowie
Gäste auf der Tribüne! Ich möchte einen Satz
voranschicken: Zum einen reden wir hier über
ein Vorhaben, was eine illegale Nutzung eines
Gebäudes beinhaltet, also eine Nutzung, die
nicht mit einer Baugenehmigung unterlegt ist. Ich
denke, das sollten wir bei dem ganzen Verfahren
im Kopf haben. Dass ein Investor damit natürlich
auch Geld verdient, ist ganz logisch. Auf der anderen Seite - insofern befinde ich mich in dem
gleichen Konflikt, den Sie, Herr Morlok, eben
dargestellt haben - wohnen dort ältere Herrschaften.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Ein Rückblick. Sie haben den Antrag 1258 im
letzten Jahr beschlossen und damit zum Ausdruck gebracht: keine förmliche Änderung des
Planungsrechtes. Sie haben den Alternativvorschlag der Verwaltung mit Mehrheit beschlossen
und uns beauftragt - ich zitiere -:
mit dem Eigentümer die Verhandlungen
weiterzuführen, um zu versuchen, eine
möglichst einvernehmliche Lösung herbeizuführen, welche einerseits die Belastungen für die Senioren den Umständen entsprechend so gering als
möglich hält und die andererseits den
planungs- und baurechtlich anzuwendenden Rechtsvorschriften genügt.
Das ist ein Knoten, den man relativ schwer auflösen kann. Aber wir leben in einem Rechtsstaat.
Es gibt solche Möglichkeiten vom Grundsatz her.
Wir haben diesen Auftrag angenommen und diesen, soweit vom Gesetz möglich, auch ausgeführt. Das heißt: Wir haben im letzten Jahr - das
haben wir Ihnen berichtet - mit dem Eigentümer
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen,
in der festgehalten ist, dass der Eigentümer sich
verpflichtet, keine weiteren Mietverträge zum
Dauerwohnen abzuschließen und sich um ein
Grundstück für einen Ersatzneubau zu kümmern.
Das ist genau das Thema, was eben Herr Morlok
ansprach, nämlich von vornherein eine Lösung
zu finden und einen Umzug in Ansatz zu bringen.
Damit wird zwar ein Umzug unumgänglich, allerdings ohne die ungewisse Suche nach einer
neuen Bleibe und allem, was dazugehört.
Die Stadt hat sich verpflichtet, die Vollstreckung
der Nutzungsuntersagung gegen den Eigentümer und damit auch die Duldungsverfügung an
die Mieter bis mindestens zur erstinstanzlichen
gerichtlichen Klärung über die Zulässigkeit des
Verfahrens auszusetzen. Das heißt: Wir geben
damit den Mietern bis dahin maximale Sicherheit. Wir haben die Bewohner darüber informiert.
Es konnte erreicht werden, dass sie längerfristig,
während der Dauer des Klageverfahrens, dort
wohnen bleiben können. Der Eigentümer muss
für den Fall, dass das Gericht seine Nutzung für
rechtswidrig hält - davon gehen wir aus; aber Sie
wissen, Gerichte sind frei in ihrer Entscheidung -,
einen Ersatzstandort für einen Umzug vorbereiten.
Der Vorgang liegt derzeit noch im Widerspruchsverfahren bei der Landesdirektion, da der Eigentümer bisher noch keine Widerspruchsbegründung eingereicht hat. Irgendwann führt man das
Verfahren auch ohne Vorliegen dieser Begründung fort, wobei die Zeitspanne für das Einreichen der Widerspruchsbegründung ziemlich
großzügig bemessen ist. Da noch keine Widerspruchsbegründung seitens des Eigentümers
vorliegt, gibt es auch noch keinen Widerspruchs-
S e i t e | 16
bescheid vonseiten Landesdirektion. Insofern ist
auch das Gerichtsverfahren noch nicht anhängig.
Wenn es dann aufgenommen wird, dauert es bis
zur erstinstanzlichen Entscheidung erfahrungsgemäß ziemlich lange.
Die Stadt hält ihren Teil der Vereinbarung ein. Sie
prüft aber auch regelmäßig, ob keine Neuvermietungen stattfinden, abgesehen von den genehmigten Boardinghausnutzungen. Bisher war das
okay. Bei unserer letzten Prüfung - das ist ein
Abgleich der Mieterliste, die wir vom Eigentümer
bekommen haben, mit der Liste des Einwohnermeldeamtes - haben wir gestern allerdings eine
erhebliche Differenz festgestellt. Wir können auf
die Schnelle nicht prüfen, was für Verträge das
sind, wundern uns aber, dass unter den Boardinghausnutzern die Jahrgänge 1920 bis 1930 vertreten sind und dass ein Boardinghausbesitzer
eine Anmeldung beim Amt hat. Aber dazu kann
ich heute keine weiteren Aussagen machen. Wir
müssen diesen Vorgang natürlich prüfen. Wir
werden uns an den Eigentümer wenden und ihn
bitten, den Sachverhalt darzulegen, und werden
dann kontrollieren, ob das Dargelegte auch den
Tatsachen entspricht.
Wir haben dem Eigentümer auch ein in der Nähe
gelegenes Grundstück angeboten. Wir hatten mit
dem Eigentümer dieses Grundstücks vereinbart,
dass, wenn der Eigentümer der „Amalie“ Interesse an diesem Grundstück haben sollte, es zu einem Verkauf an ihn kommen kann. Der Eigentümer der „Amalie“ hat dieses Grundstück jedoch
nicht in Betracht gezogen, obwohl eine seiner
Hauptaussagen bisher war, dass er ein Grundstück in der Nähe bevorzugt. Er hat sich in der
Zwischenzeit andere Grundstücke angeschaut,
Grundstücke, die auf das gesamte Stadtgebiet
verteilt sind. Wir haben dazu städtebauliche Stellungnahmen abgegeben, ob das jeweilige
Grundstück geeignet ist oder nicht. Bisher ist uns
allerdings nicht bekannt, dass es an irgendeiner
Stelle schon Baumaßnahmen gibt.
An dieser Stelle möchte ich noch auf einen anderen Fall aus der jüngsten Vergangenheit hinweisen, nämlich das Senioren- und Pflegeheim für
schwerstkranke ältere Bürger in der Waldstraße.
Dieses Heim ist umgezogen in ein anderes Objekt, und zwar ohne dass irgendjemand hier darüber gesprochen hat. Sicher war das auch für
diejenigen, die dort gewohnt haben, insbesondere für die Schwerstpflegefälle, eine schwierige
Vorstellung, in ein anderes Objekt ziehen zu
müssen. Aber die allermeisten haben es mitgemacht. Inzwischen sind sie an ihrem neuen
Standort froh und glücklich und können dort in
Ruhe weiterleben. Solche Fälle kommen vor im
Leben. Sie sind nicht alltäglich, aber es gibt sie.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch
noch einmal darauf hinweisen, dass Ihr Antrag
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
eigentlich dem Anliegen entspricht - das ist eben
noch einmal sehr intensiv dargestellt worden -,
den konkreten Bewohnern einer Seniorenwohnanlage zu helfen, ihnen persönlich den dauerhaften Verbleib zu ermöglichen. Genau das ist aber
etwas, was ein B-Plan nicht kann. Die Kategorie
in einem B-Plan heißt „Wohnen“. An der Stelle ist
es völlig egal, was für ein Wohnen das ist. Eine
dauerhafte Festsetzung „dieses und nur dieses
Heim mit diesen Bewohnern“ oder „nur diese seniorengerechte Anlage“, die gibt es nicht. Sorry!
Das ist „Wohnen“. Selbst wenn das festsetzbar
wäre, könnte theoretisch gesagt werden: Diese
Bewohner ziehen aus, und diese Wohnungen
werden jetzt als solche vermietet. - Das ist zulässig. Das heißt: Das Instrument des B-Plans
greift hier nicht.
Da mit dem heutigen Antrag sowie mit der wichtigen Angelegenheit des Stadtbezirksbeirates
Ost sowie mit der aus der letzten Ratssitzung
verwiesenen Petition, die als Beratungsmaterial
dem heutigen Antrag beigefügt ist, dasselbe Ziel
verfolgt wird wie mit dem Antrag vom Juli letzten
Jahres und zudem der Stadtrat die Verwaltung
bereits im Juli 2015 mit einem alternativ beschriebenen Weg beauftragt hat, kann mangels
Sachverhaltes auch keine neue Verwaltungsmeinung vorliegen; denn es hat sich effektiv
nichts geändert. Dieser Standort ist insbesondere auch unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen, teilweise überörtlichen Bedeutung, mehrerer im Gebiet vorhandener Einrichtungen sowie
einem immensen Zielverkehr und Verkehrsaufkommen sowohl über die direkt angrenzende
Bundesstraße B 6 als auch innerhalb des Gebietes als Sondergebiet mit der festgesetzten Nutzung für Beherbergungsgewerbe ausgewiesen,
nicht aber als Wohnstandort geeignet.
Ich denke, es liegt auch in unserer gemeinsamen
Verantwortung, für einen ausgewiesenen Gewerbestandort keine kleine Insel zu schaffen;
denn diese wäre für sich nicht lebensfähig. Der
Standort stellt nun einmal keine integrierte
Wohnlage dar, deren Entwicklung städtebaulich
gefördert werden kann. Sowohl der vom Stadtrat
1999 beschlossene Stadtentwicklungsplan Gewerbliche Bauflächen als auch der 2015 von
Ihnen festgeschriebene Flächennutzungsplan
halten an der Ausweisung des benachbarten
Gebietes als Gewerbestandort fest. Das direkt
angrenzende Sondergebiet Möbelmarkt wird nun
ebenfalls realisiert; die Baugenehmigung ist
schon erteilt. Selbst wenn die festgesetzten Gebiete eingeschränkte Gewerbegebiete wären,
würde doch eine Wohnnutzung des streitbefangenen Vorhabens einen Fremdkörper darstellen,
der einer geordneten und planvollen städtebaulichen Entwicklung unter Abwägung wechselseitiger Belange entgegensteht. Wollen wir das?
S e i t e | 17
Daran ändert auch das vorgelegte Lärmgutachten des Ingenieurbüros nichts. Das Gutachten
unterstellt richtigerweise, dass die Seniorenwohnanlage, so sie denn planungsrechtlich zulässig wäre, aufgrund der Umgebung nur dem
minderen Lärmschutz einer Mischgebietsnutzung
unterläge. Diese ist jedoch explizit mit und seit
der Aufstellung des Planes kein Planungsziel.
Eine reine Lärmbetrachtung ist - das hatte ich
bereits dargestellt - nur ein Aspekt einer planerischen Gebietsfestsetzung.
Es gilt weiterhin - das wurde schon mehrfach
ausgeführt -: Es handelt sich beim Gebiet des
B-Plans Nr. 170 um eine sinnfällige Zuordnung
von Gewerbe, Sport und Beherbergungsgewerbe, nicht aber um einen anzustrebenden Wohnstandort. Bei der planungsrechtlichen Zuständigkeit kann auch nicht auf eine bestimmte Dauer
des Betriebes einer einzelnen konkreten Einrichtung oder gar eines bestimmten Alters von Bewohnern dieser Einrichtung abgestellt werden.
Planungsrechtlich dauerhaft wäre - das hatte ich
schon gesagt - nur die Kategorie „Wohnen“, die
sich aber perspektivisch auch anders als beabsichtigt ausformen könnte und dann im Konflikt
zum Gewerbegebiet stünde, was gegebenenfalls
- auch dieses hatte ich Ihnen mehrfach gesagt Entschädigungsforderungen an die Stadt nach
sich ziehen könnte. Dieses Szenario ist nicht
ausgeschlossen; denn das Gewerbe würde bei
Inanspruchnahme seines bisherigen Baurechts
beeinträchtigt werden. Wir sollten uns dies durch
den Kopf gehen lassen und überlegen, ob das
wirklich die Zielrichtung ist, die wir wollen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass genau diese
gewerblichen Entwicklungsperspektiven des gesamten Bereiches durch den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig im vergangenen
Jahr bestätigt worden sind, also im gleichen Zeitraum, als die Diskussion zur „Amalie“ schon lief.
Eine wohnähnliche Nutzung ist mit dieser Zielrichtung nicht zu vereinen. Das direkte Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ist typischerweise mit Interessenkollisionen verbunden, die
durch das vorliegend beschlossene Planungsrecht und den damit verbundenen Ausschluss
von Wohnen gerade verhindert werden sollen.
Das Gebiet hat sich auch insgesamt nicht abweichend von der dem B-Plan zugrunde liegenden
planerischen Zielstellung entwickelt. Aus städtebaulichen Gründen, die nötig sind, um einen BPlan aufzustellen oder zu ändern, besteht kein
Anlass auf Planänderung. Hierbei stellt sich, so
wie im Juli letzten Jahres bereits dargestellt, für
den Stadtrat als Satzungsgeber auch die Frage,
ob er einen Verstoß gegen das von ihm gesetzte
und abgewogene Planungs- und Baurecht nachträglich legalisieren will. Herr Morlok, Sie haben
eben schon betont, welche Außenwirkung das
haben könnte.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Hinzu kommt, dass Sie, würden Sie heute anders entscheiden, einerseits die Kontinuität Ihres
eigenen Beschlusses aus dem Jahr 2015 und
die bisher eingeleiteten Verfahren ins Gegenteil
verkehren würden und andererseits nicht darüber entscheiden würden, ob die Bewohner in
der „Amalie“ bleiben dürfen oder nicht. Einen BPlan mit einem bestimmten Ziel aufzustellen,
heißt ja nicht, dass dieses Ziel auch erreicht
wird. In einem B-Plan-Verfahren sind unter anderem die Ihnen hier wiedergegebenen Abwägungen vom Planungserlass bis zur Abwägung der
unterschiedlichen Belange anzustellen und ob
ein solcher B-Plan aufgestellt und rechtssicher ich betone: rechtssicher - zum Satzungsbeschluss gebracht werden kann.
Zum Abschluss noch ein Wort zu dem, was in
der heutigen Presse erwähnt wurde, nämlich eine Liste mit Anlagen für betreutes Wohnen. Ich
hatte im Fachausschuss für Stadtentwicklung vor
einigen Wochen bereits darüber informiert. Diese
Liste wird vom Bauaufsichtsamt als Objektliste
zum betreuten Wohnen und zur Altenpflege derzeit in qualifizierter Form neu erstellt. Zur Frage,
wie sie zustande gekommen ist, nur so viel: Es
gab vor mehreren Jahren eine Anfrage vom
Land: Wo gibt es bei euch Wohn- bzw. Betreuungsanlagen für ältere Bürger, und für welche
liegt euch, dem Amt, eine Baugenehmigung vor?
Diese Liste ist damals von einem Praktikanten
zusammengestellt worden und dann ans Land
gegangen. Danach hat sich niemand mehr um
diese Liste gekümmert, auch weil es Aufgabe der
Bauaufsicht ist, sich um neue Verfahren zu
kümmern, und weil die Aussage, dass dem Amt
keine Baugenehmigung vorliegt, nicht bedeutet,
dass es tatsächlich keine Baugenehmigung gibt.
Es gibt inzwischen eine Gesetzesänderung, die
besagt, dass nicht mehr wie früher die Bauaufsicht alle Baugenehmigungen aufzuheben hat,
sondern das liegt jetzt in der Verantwortung des
Eigentümers.
Aufgrund der Anfrage der Presse haben wir diese Liste jetzt noch einmal hervorgeholt und auf
Aktualität geprüft. Dann haben wir alle Eigentümer angeschrieben und sie gebeten, uns ihre
Baugenehmigungen pflichtgemäß vorzulegen.
Wir haben das planungsrechtlich schon vorab
geprüft. Keines dieser Objekte liegt in einem
Gewerbegebiet. Alle Objekte liegen in Wohnbereichen. Man kann also zunächst einmal davon
ausgehen, dass derartige Konflikte nicht auftreten. Zu bauordnungsrechtlichen Fragen möchte
ich mich jetzt noch nicht äußern. Das kann man
erst sagen, wenn man die Details kennt.
Das heißt also: In den Broschüren, die vom Sozialamt herausgegeben werden, sind keine Angebote vonseiten des Amtes, sondern nur Angebote von privaten Anbietern enthalten. Wir sind
dabei, diese Stück für Stück zu prüfen, und wer-
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den Sie natürlich in den nächsten Ausschüssen
noch einmal darüber informieren.
Insofern bitte ich Sie, sich dieses Verfahren noch
einmal durch den Kopf gehen zu lassen und den
Verfahrensweg, den Sie im vergangenen Jahr
angestrebt haben, auch in dieser Richtung weiterzugehen. - Ich bedanke mich.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste! Mit der Petition 2548, unterschrieben von 3.500 Petenten, liegt uns ein von
der Stadt Leipzig mitverursachter Problemfall
vor. Diesen zu lösen, wird höchste Zeit. Das sollte jetzt endlich in Angriff genommen werden. Als
Gründe sprechen nicht allein die rechtliche oder
die soziale, sondern vor allem die menschliche
Dimension und der daraus folgende Ermessensspielraum für sich. Wenn seitens der Stadtverwaltung ein Wille ist, dann findet sich garantiert
auch ein Weg.
Im Einzelnen. Im Bebauungsplan ist ein sogenanntes Boardinghaus genehmigt worden, das,
wie in der Petition ausgeführt, die gleichen oder
zumindest ähnliche Eigenschaften aufweist wie
die derzeitige Nutzung als Seniorenwohnund -pflegeanlage. Liest man den Bebauungsplan allerdings strikt nach Buchstaben, steht dort
nichts von einer Seniorenwohnanlage. Das Amt
für Bauordnung und Denkmalpflege ließ 2010 eine Liste von einem Praktikanten erstellen, die offenbar nicht unterschrieben war. Das wundert
mich sehr. Die Stadtverwaltung muss noch einmal nachforschen, wer dafür verantwortlich ist.
Diese Liste enthielt 58 Objekte für Menschen mit
Pflege- und Betreuungsbedarf, davon immerhin
13 Objekte, die keine Baugenehmigung hatten,
darunter auch die „Amalie“.
Die AfD-Fraktion fragt sich nun, aus welchem
Grund die Stadtverwaltung so tut, als hätte sie
jahrelang von nichts gewusst. Hat man in den
anderen zwölf Objekten mit insgesamt 1.333
Wohneinheiten inzwischen alle Betreuten gekündigt, oder hat man die Bebauungspläne geändert? Will man die Baugenehmigungen nun
nachträglich erteilen? Bis heute ist nicht bekannt,
ob die jeweiligen Baugenehmigungen vorliegen.
Frau Dubrau sagte zwar, sie hätte sich jetzt gekümmert; aber es scheint noch kein Rücklauf
eingegangen zu sein. Bei gleichem Recht für alle
müssten dann auch einige andere Pflegeeinrichtungen geschlossen werden, was völlig inakzeptabel wäre. Das beträfe Objekte wie zum Beispiel
Pfeiffers Hof, Maricura, Forum Leipzig-Lindenau,
Residenz am Zoo, das Blaue Palais. Hier alle
aufzuzählen; würde jetzt zu lange dauern.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Die derzeitige Situation lässt nur wenige Handlungsmöglichkeiten zu. Dazu gehört der von der
Stadt angebotene Weg, in der Nähe, aber außerhalb des Bebauungsgebietes einen Ersatzneubau zu schaffen. Dies sieht meine Fraktion
als die teuerste Variante an, weil man Strukturen
wie gedämmte Fenster, Alzheimer-Stationen,
Aufenthaltsräume, Wohnräume und Pflegedienste wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
und Podologie zurückbauen und diese Strukturen und Räumlichkeiten neu bauen müsste. Zudem würde keine einzige, in Leipzig dringend
gebrauchte Wohneinheit für Senioren zusätzlich
geschaffen. Besser kann man Steuergelder nicht
verschwenden.
Die Duldung bzw. die nachträgliche Bewertung
des derzeitigen Zustands als Gewohnheitsrecht
unter Eingeständnis von Fehlern der Stadtverwaltung, die auch noch jahrelang für diese Anlage als Seniorenwohnheim geworben hat, ist aber
auch nicht befriedigend. So bleibt aus Sicht der
AfD-Stadtratsfraktion nur, den Bebauungsplan so
zu ändern, dass er für alle akzeptabel und auf
Dauer ausgelegt werden kann. Einen Ausschnitt
aus dem Bebauungsplan herauszulösen und
diesen als Gewerbemischgebiet auszuweisen,
wäre daher der richtige Ansatz. Deshalb wird die
AfD-Fraktion für den Antrag von Frau Lange und
Herrn Lehmann stimmen und dafür werben, dass
alle Stadträte sich unserer betagten und pflegebedürftigen Bürger annehmen, nicht zuletzt auch
aus Kostengründen. - Ich danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte!
Verehrte Gäste! Ich bin nicht Mitglied des Bauausschusses. Daher will ich Ihnen die Dinge aus
der Sicht eines normalen Bürgers darstellen. Ich
würde meinen Beitrag mit dem Titel „Die gekränkte Stadtverwaltung“ überschreiben.
Es war einmal ein Unternehmer, der die Unaufmerksamkeit der Stadt ausnutzte. Er wandelte
ohne baurechtliche Grundlage ein Haus zu einem Altenheim um. Als aber die Stadt bemerkte,
dass sie selbst lange geschlafen und dieser böse
Unternehmer ihren Tiefschlaf ausgenutzt hatte,
wurde sie sehr, sehr böse und befahl dem Missetäter, alles rückgängig zu machen. Nun hatten
sich aber schon sehr viele alte Leute in diesem
Haus eingemietet, und die waren überhaupt nicht
damit einverstanden, weil sie dann nämlich ausziehen müssten. Der Unternehmer nutzte diesen
Protest und hatte schon wieder die Nase vorn,
weil er die alten Leute als Geiseln nutzen konnte.
Die Stadt stand plötzlich öffentlich als Bösewicht
da. Alle Welt rügte sie dafür, dass sie die Alten
S e i t e | 19
verjagen will. Weil die Stadt aber sehr, sehr gekränkt war und deshalb auch nicht mehr klar
denken konnte, hielt sie an ihrem Befehl gegenüber dem Unternehmer fest.
Weil die öffentlichen Stimmen des Unmuts über
den geplanten Rauswurf der alten Leute aber
immer lauter wurden, wollte sie ein Zeichen setzen. Sie genehmigte das weitere Wohnen der alten Leute, bis ein Gericht zwingend feststellt,
dass der Unternehmer die Hausnutzung rückgängig machen muss. Weil die Stadt zwar geschlafen hatte, aber trotzdem im Recht ist, wird
der Richter ihr dieses Recht auch geben. Nur
müssen dann auch die Alten raus. Damit, so
glaubt die Stadt, ist der Schwarze Peter nicht
mehr bei ihr, zumal sie dem bösen Unternehmer
ja gesagt hat, er solle ein neues Haus bauen oder ein anderes finden, wohin dann die Alten
könnten. Wie es den Geiseln bzw. den alten Leuten bei diesem Deal ging, wurde von allen Seiten
ignoriert.
Plötzlich kommen zwei Stadträte daher, die eine
einfache Lösung wollen, die zwar schwer umsetzbar ist, aber den Alten hilft. Die Stadt solle
das Haus aus dem bestehenden B-Plan ausgliedern. - Das ist übrigens gemäß B-Plan keine Insellage, sondern eine Randlage. - Dieser Vorschlag bedeutet aber, dass sich der böse Unternehmer noch mehr ins Fäustchen lachen kann,
und das will die gekränkte Stadt auf keinen Fall.
Deshalb prasselt ein Geschrei über die beiden
Stadträte nieder, nur weil es zwei Don Quichottes gibt, die es gewagt haben, am Willen der
Stadt für eine gute Lösung zu zweifeln. Es wurde
ein Popanz an rechtlichen und finanziellen Risiken aufgeblasen, der sich, wenn man ihn genau
betrachtet, als Luftblase herausstellt. Schadensersatzforderungen als finanzielle Risiken für die
Stadt werden ins Spiel gebracht, die aber bei
Lichte gesehen kleiner sind als die bereits eingetretenen moralischen Schäden für uns alle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich liebe die
Geschichte von Don Quichotte, der sich auf aussichtslosem Posten dennoch für das Gute einsetzte und dafür kämpfte. Deshalb werde ich
dem Antrag der beiden Stadträte gerne zustimmen, und ich rufe Sie auf, das Gleiche zu tun. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Gäste! Liebe Beigeordnete! Das Problem, das wir haben, hat wie
immer zwei Ebenen. Deswegen ist es auch nicht
so leicht zu lösen. Selbstverständlich möchte
niemand, dass die alten Menschen in diesem
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Wohnkomplex sich noch einmal umgewöhnen
müssen. Niemand will ihnen ihren wohlverdienten Lebensabend nehmen. Das will keiner von
uns. Ich bin mir sehr sicher, dass das auf jeden
Stadtrat hier zutrifft. Das Problem ist aber, dass
wir Stadträte nicht nur für die Bewohner dieser
Seniorenwohnanlage da sind. Das macht es
nicht einfacher, und das bringt uns auch in
Rechtfertigungszwang. Moralisch wäre es völlig
richtig, die Bewohner dort zu belassen. Rechtlich
und aus städtischer Perspektive stellt sich das
Ganze anders dar.
Wir sind als Stadträte Vertreter aller Bürger dieser Stadt. Es sind mehr Interessen - so leid es
mir tut, das sagen zu müssen - zu berücksichtigen als nur die Interessen der Bewohner der
„Amalie“ oder des Betreibers. Das heißt: Wir entscheiden immer im Rahmen eines Interessenausgleichs. Dieser findet an der Stelle nicht zwischen Geiseln und der vermeintlich bösen Stadt
statt - Herr Grosser, entschuldigen Sie, dass ich
Ihre Wortwahl kritisiere -, sondern zwischen allen
Bürgern, Selbstständigen, Bewohnern, Angestellten dieser Stadt.
Es geht darum, eine möglichst rechtssichere Regelung zu finden. Die Forderung, die der vorliegende Antrag beinhaltet, ist das nicht; es tut mir
sehr leid, das sagen zu müssen. Aber um das
Recht kommen wir in dieser Stadt nicht herum.
Das haben wir, damit sich alle daran halten. Es
ist der Maßstab dafür, was richtig und was falsch
ist, und für das, was machbar ist. Wenn es dort
nicht machbar ist, dann ist es dort nicht machbar.
Ich weiß, dass die Ansichten von Frau Lange
und Herrn Lehmann dem entgegenstehen und
sie es für machbar halten.
Meine Fraktion betrachtet es in großen Teilen als
nicht machbar, diesen B-Plan einfach zu ändern
und damit zu sagen: Wir legalisieren das. - Nach
unserem Verständnis sind wir gewählt, um für einen Interessenausgleich aller Bürger zu sorgen
und Schaden von dieser Stadt abzuwenden. Eine Schadensersatzklage, wie wahrscheinlich sie
auch immer sein mag, ist nicht ausgeschlossen.
Auch das wäre ein Schaden für die Stadt.
Bei den älteren Menschen, die dort wohnen,
kann ich mich nur dafür entschuldigen, dass die
Lage so ist, wie sie ist. Aber das ist nicht die
Schuld der Stadträte und auch nicht die Schuld
der Stadt. Wir reden immer davon, dass auch
Unternehmer eine Eigenverantwortlichkeit haben
und wir sie nicht permanent mit Regelungen,
Vorschriften und abzuliefernden Formularen
gängeln wollen. Wenn ein Unternehmer dieses
Gewerbe betreibt und dort Menschen wohnen
lässt, dann liegt das in seiner Verantwortung und
nicht ausschließlich in unserer.
S e i t e | 20
Es gibt auch einen Unterschied zwischen einem
Boardinghaus und einer normalen Wohnnutzung.
Ein Boardinghaus ist nicht dafür ausgelegt, dass
man über Jahre dort wohnt. Es tut mir leid, ich
kann das so nicht durchgehen lassen, wenn gesagt wird, das sei genau das Gleiche. Das ist es
einfach nicht.
Vor dem Hintergrund, dass der Unternehmer dort
seiner Verantwortlichkeit nicht nachgekommen
ist und bisher auch noch keine Regelung aufgezeigt hat, wie er das Problem vor allem für die
Bewohner günstig lösen will, kann ich nur sagen,
dass ich das Problem zwar sehr bedaure, aber
wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Wir
werden abwarten, wie die gerichtliche Entscheidung ausfallen wird. Wir bitten um Verständnis
sowie um Ablehnung dieses Antrags. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt noch Wortmeldungen von Herrn Elschner, Herrn Lehmann
und Herrn Riedel.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion
hat im letzten Jahr den Verwaltungsstandpunkt
der Stadtverwaltung unterstützt. Daraufhin kam
es zu dieser Vereinbarung zwischen dem Verwalter und dem Betreiber der Wohnanlage. Das
ist, glaube ich, der Status quo auch zum jetzigen
Zeitpunkt, der die Interessen, Belange und Bedarfe der Senioren mit in den Blick nimmt und
mit Sicherheit manches abmildert, wenn auch
nicht jeden zufriedenstellt.
Herr Grosser, es irritiert mich, wenn Sie davon
sprechen, das wäre eine einfache Lösung. Das
ist sie eben nicht, weil auch wir alle hier abwägen müssen. Es irritiert mich auch - Frau Baubürgermeisterin Dubrau hat es eben in ihrer Rede angesprochen -, dass der Vertragspartner
möglicherweise gegen diese Vereinbarung verstoßen haben könnte. Ich mache mir momentan
mehr Gedanken darüber, welche Folgen nun auf
die Senioren in der Wohnanlage unmittelbar zukommen könnten. Hierfür haben wir, wenn die
Vereinbarung tatsächlich rechtsunwirksam werden würde, noch gar keine Lösung.
Meine Damen und Herren, unsere Fraktion unterstützt weiterhin den Kurs der Stadtverwaltung.
Wir lehnen den Antrag der Stadträte Lange und
Lehmann ab. Ich mache mir über die gerade erfahrenen Neuigkeiten eigentlich mehr Sorgen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Lehmann.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es ist fast alles gesagt, nur nicht von mir als einem der beiden Antragsteller. Mit meinem Gewissen ist der
Umgang mit den betroffenen Bürgern, nämlich
130 älteren Menschen, absolut nicht vereinbar.
Deshalb möchte ich noch einmal nachdrücklich
für diesen Antrag werben, vielleicht nicht bei denjenigen, die ihn grundsätzlich ablehnen, sondern
bei denjenigen, die vielleicht zweifeln und mit
Enthaltung votieren können. Darum möchte ich
bitten, nicht für mich und für Frau Lange, sondern für die Bürger, die dort wohnen. Es wurden
jetzt viele Gründe genannt, warum das alles
nicht geht. Ich glaube, eine Verwaltung kann sich
auch einmal Gedanken machen, wie das zu verwirklichen ist. Ich bitte im Namen meiner Fraktion
um namentliche Abstimmung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Sehr geehrte Frau Wohlfarth, wenn Sie hier davon sprechen, wir seien
für alle Bürger Leipzigs verantwortlich und müssten deren Interessen vertreten, ist das nahezu
lächerlich. Die Petition hat 3.500 Unterschriften.
Gehen Sie mal raus und reden Sie mit den Leuten! Die Mehrheit der Leipziger sagt: Die „Amalie“ muss bleiben. - Davon bin ich felsenfest
überzeugt.
Ich will es nicht ins Lächerliche ziehen, aber ein
Boardinghaus ist gedacht für begrenztes Wohnen. Die Leute ziehen ein und wohnen dort, bis
sie sterben. Das ist auch eine begrenzte Zeit.
Macht es nicht so kompliziert, denkt an die alten
Menschen und stimmt für diesen Antrag!
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, ich denke, die Argumente sind ausgetauscht. Wir kommen jetzt zur Abstimmung des
Antrags. Namentliche Abstimmung ist beantragt.
Herr Leisner wird jeweils den Namen aufrufen.
Zur Abstimmung steht der Beschlussvorschlag
von Stadtrat Jens Lehmann und Stadträtin Carola Lange. Die Frage lautet: Stimmen Sie diesem
Antrag zu, ja oder nein?
(Namensaufruf und Votum)
Die Voten der einzelnen Stadträte können Sie
Anlage 1 des Verlaufsprotokolls entnehmen.
Abstimmung: 29 dafür, 32 dagegen, 7 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich schlage vor, jetzt eine Pause einzulegen und
danach mit den Einwohneranfragen fortzufahren.
(Unterbrechung)
S e i t e | 21
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, mit etwas Verspätung rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 10 auf:
10.
Einwohneranfragen
10.1 Bescheid für den Beitragsanteil des
Grunderwerbes nach der Erschließungsbeitragssatzung (VI-EF-02720)
Einreicher: Horst Trenkel
Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet.
10.2 Roma-Fahne am Neuen Rathaus hissen
/ Roma-Day (VI-EF-02724)
Einreicher: Richard Gauch, Florian Illerhaus,
Ricky Burzlaff
Die Einreicher sind leider nicht anwesend. - Ich
beantworte die Frage selbst.
Die Frage „Hissen der Roma-Fahne“ haben wir
schon einmal 2014 geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass uns das nicht als richtige Form erscheint, die Unterstützung der Stadt
Leipzig zum Ausdruck zu bringen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war weniger die
Frage, ob die von Ihnen vorgeschlagene RomaFlagge als internationale Roma-Flagge Anerkennung findet, als vielmehr der Umstand, dass die
Beflaggung in der Stadt sehr sorgsam geregelt
ist und wir zudem protokollarisch strikten Regeln
unterliegen. Wir haben nur in sehr wenigen Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Regelungen zugelassen, so zum Beispiel am 10.
März, als wir gemeinsam mit vielen Städten und
Gemeinden die tibetische Flagge als Zeichen der
Solidarität gehisst haben. Wir wollen es bei diesen wenigen Ausnahmen belassen, weil sonst
die symbolische Wirkung auch an Kraft verliert.
Wir gedenken alljährlich mit den Fraktionen des
Stadtrates und dem Romano Sumnal am Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma der Opfer
der nationalsozialistischen Diktatur mit einer
Kranzniederlegung. Herr Sejdi, Vorsitzender des
Romano Sumnal, hatte im Rahmen dieser Veranstaltung den Text der Roma-Hymne als Gedicht vorgetragen. Diese aktive Mitwirkung wollen wir auch in Zukunft fortsetzen.
Die Beflaggung am Rathaus ist sehr, sehr eng zu
handhaben. Ansonsten wissen wir die Grenzen
kaum zu setzen. - So weit meine Antwort.
Gibt es Nachfragen? - Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Der Anfrage ist
zu entnehmen, dass ein Schreiben an Sie
erging, was bis zum heutigen Tag nicht beantwortet wurde. Vielleicht können Sie dazu noch
etwas sagen. Warum ist dieses Schreiben, das ja
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
von vielen Personen und Persönlichkeiten unterschrieben wurde, nicht beantwortet worden?
Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen
heute nicht sagen. Das ist sehr ungewöhnlich.
Angeblich gibt es einen Brief vom 9. November
2015. Dem muss noch ich einmal nachgehen.
S e i t e | 22
dem Kulturamt und einem geeigneten Freien
Träger einen Vertrag zur kulturellen Betreibung
des Heinrich-Budde-Hauses mit einer Laufzeit
von vorerst vier Jahren abzuschließen. Darin
werden die kulturelle Nutzung der Liegenschaft
entsprechend dem favorisierten Konzept und der
Zuschuss der Stadt Leipzig für die institutionelle
Förderung aus den Fördermitteln des Kulturamtes für die Freie Kultur festgeschrieben.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, ich bin ein bisschen überrascht. Da
fragen mehrere Bürger Sie bzw. die Stadtverwaltung, warum ein Schreiben nicht beantwortet
worden ist. Das ist eine konkrete Frage. Ich gehe
davon aus, dass diese Sachen bei Ihnen im Amt
recherchiert und Sie auf eine solche Stadtratssitzung entsprechend vorbereitet werden. Wenn eine solche Frage konkret und klar gestellt ist und
Sie dann hier antworten müssen: „Das kann ich
Ihnen heute nicht sagen“, dann läuft in Ihrem
Umfeld etwas schief.
Oberbürgermeister Jung: Das Gespräch hat
auf jeden Fall stattgefunden. Warum es im
Nachgang zu dem Gespräch nicht noch eine
schriftliche Antwort gab, das kann ich Ihnen heute nicht sagen.
Ihre nächste Frage zielt auf den Betreiber und
ein tragfähiges Konzept. - Das laufende Interessenbekundungsverfahren der Stadt Leipzig geht
von einer Konzeptentwicklung für die Betreibung
des Hauses auf der Grundlage des jetzigen baulichen Zustandes aus.
Ihre nächste Frage lautet: Wann stellt die Stadt
Mittel für die Sanierung des Hauses in den
Haushalt ein? - Das ist abhängig vom Abwägungsprozess im Rahmen der künftigen Haushaltsplanung. Sie müssen mir nachsehen, dass
wir noch keine konkreten Aussagen treffen können, bevor wir nicht wissen, wer der Betreiber
sein wird und mit welchem Konzept er das Haus
betreiben wird.
Zur letzten Frage: Wird die Sanierung im Einklang mit dem Nutzungskonzept des künftigen
Betreibers erfolgen? - Selbstverständlich, unter
der Voraussetzung, dass sich das favorisierte
Nutzungskonzept unter Umsetzung bewährt.
10.3 Heinrich-Budde-Haus (VI-EF-02725)
Einreicher: Irmgard Gruner, Gerd Klenk
Frau Gruner und Herr Klenk sind hier anwesend.
Willkommen! - Kollege Faber wird antworten.
Bürgermeister Faber: Herr Oberbürgermeister!
Verehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte
Frau Gruner und Herr Klenk! Ihre Fragen zum
Thema „Heinrich-Budde-Haus“ haben Sie nicht
durchnummeriert. Deswegen würde ich sie jetzt
noch einmal nennen.
Wie ist der langfristige Plan der Stadt für das
Heinrich-Budde-Haus? - Übergreifende Zielstellung ist die Betreibung einer kulturellen Einrichtung in Freier Trägerschaft unter Berücksichtigung der jetzigen baulichen Gegebenheiten im
Haus sowie des Bedarfs und der kulturellen Angebotsstruktur in der Stadt Leipzig im Umfeld
des Heinrich-Budde-Hauses und der GeorgSchumann-Straße. Ein Freier Träger soll auf der
Basis der institutionellen Förderung ab 2017 die
weitere kulturelle Nutzung des Budde-Hauses
einschließlich kultureller Angebote für die und mit
den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und des
Stadtteils sichern.
Im Ergebnis des noch laufenden Interessenbekundungsverfahrens ist vorgesehen, zwischen
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Gruner.
Gruner (Einwohnerin): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Beigeordnete! Meine Damen und Herren! Ich bin mehr als enttäuscht
über diese Antwort, Herr Beigeordneter Faber.
Wir haben gefragt: Wie soll ein Betreiber ein
tragfähiges Konzept entwickeln, ohne zu wissen,
wie es baulich mit dem Haus weitergeht? Das ist
doch die Hauptsache. Ihrer Antwort muss ich
entnehmen, dass jetzt vier Jahre lang nichts weiter passiert. Überhaupt nichts! Erst wenn im
Grunde genommen klar ist, was gebaut werden
kann, wie es umgebaut werden kann und was alles reingesteckt werden muss, erst dann kann
ein Betreiber wirklich seriös sagen: Soundso
mache ich das. - Im Moment ist die zweite Etage
geschlossen. In der ersten Etage dürfen 15 Personen, davon fünf Kinder, herumspringen. Im
Parterre sind ein Saal für 80 Personen und ein
Saal für 15 Personen.
Ich denke, die Stadt sollte endlich einmal erklären, wie es mit dem Haus weitergehen soll, und
nicht, wie ein Betreiber gefunden wird, der in
diesem Haus, das im Moment wirklich in einem
schlechten Zustand ist, irgendetwas Vernünftiges
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
auf die Beine stellen soll. Es muss endlich eine
Lösung her. Dazu muss es eine Planung geben.
Dann müssen auch Gelder eingestellt werden. In
der Regel werden die Förderanträge bis September/ Oktober gestellt. In der Versammlung im
Februar 2015 wurde versprochen, dass das ab
01.01.2016 läuft. Dem ist nicht so. Also: Ich bin
mit Ihrer Antwort überhaupt nicht zufrieden.
Bürgermeister Faber: Ganz so dramatisch ist
es nicht, Frau Gruner. Immerhin - so die Auskunft
des Kulturamtes von heute Vormittag - liegen
schon fünf Interessenbekundungen vor. Offensichtlich scheint das Haus nicht so abschreckend
zu sein, wie Sie es gerade geschildert haben,
dass man nicht gewillt ist, es wieder in Besitz zu
nehmen und ein entsprechendes Konzept zu
entwickeln; erstens. Zweitens gibt es immer auch
die Möglichkeit, dass ein Freier Träger die Mittel,
die man investiv einsetzen müsste, selbst beschafft. Es ist nicht so, dass ausschließlich die
Stadt den Bau fertigstellen muss, damit ein Betreiber dort einziehen kann und alles wird gut. Es
gibt eben auch das Modell aus sich heraus. Es
gibt viele Beispiele in Leipzig, wo das genau so
passiert ist. Tut mir leid! Aber der augenblickliche
Sachverhalt stellt sich für mich ein bisschen anders dar als die Dramatik, die Sie hier berichten.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Lieber
Herr Faber! Wir haben das Thema seit einem
halben Jahr in fast jedem Ausschuss thematisiert. Eine Frage ist für mich jetzt noch offen geblieben, weil wir das nur zu Protokoll gegeben
haben, nämlich: Geben Sie allen Bewerbern jetzt
noch in der Frist die Möglichkeit, sich das Haus
anzusehen und es zu begehen, und stellen Sie
die von Ihnen aufgestellte grobe Planung für
mögliche investive Bedarfe den Interessenten
zur Verfügung, damit sie ihre Konzepte ein Stück
weit darauf aufbauen können? Können Sie das
zusichern? - Weil uns die Bewerber nicht bekannt sind, waren wir so im Ausschuss verblieben.
Bürgermeister Faber: Es hat mehrere Begehungen unterschiedlicher Interessenvertreter gegeben.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Das wird jedem angeboten, bevor er eine Interessenbekundung einreicht?
S e i t e | 23
Bürgermeister Prof. Dr. Faber: Selbstverständlich. Ich denke, das ist normal.
Richtig ist aber - das sage ich all jenen, die diesen Sachverhalt nicht ganz so gut kennen -,
dass wir es mit einer Immobilie zu tun haben, die
einmal als Wohnhaus gebaut worden ist und
dessen Nachnutzung als kulturelle Einrichtung
durchaus Schwierigkeiten in sich birgt, und zwar
unabhängig vom jetzigen baulichen Zustand.
Würde man alle Forderungen erfüllen wie
Fluchtwege, Brandschutz usw., müsste man das
Haus deutlich verändern. Die Frage ist, ob dieser
historische Bau dann noch das Heinrich-BuddeHaus ist, so wie wir es uns wünschen. Das ist das sage ich jetzt mal so frei - schon eine
Schwierigkeit, die dem Haus selbst innewohnt.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. So
weit die Antwort.
10.6 Auftreten
rechtspopulistischer
und
rechtsextremer Verlage auf der Buchmesse (VI-EF-02734)
Einreicher: Steffen Beneicke
Ist Herr Beneicke hier anwesend? - Willkommen,
Herr Beneicke! - Kollege Faber wird antworten.
Bürgermeister Faber: Zur Frage 1. Der Compact-Verlag war in Halle 5, die Zeitung Junge
Freiheit in Halle 3 platziert. Bei der Platzierung
von Ständen hatte die Messe eine Vielzahl von
Aspekten abzuwägen, insbesondere hinsichtlich
Platzbedarfe, Fluchtwege, Sicherheitsbelange,
nicht in unmittelbarer Nähe zu Kindern- und Jugendverlagen und nicht in der Nähe ausländischer Messestände. Der Compact-Verlag ist seit
2013 regelmäßiger Aussteller der Buchmesse
mit einem kleinen bis mittelgroßen Messestand.
Trotz seiner politischen Ausrichtung gab es nach
Auskunft der Geschäftsführung der Messe bis
2015 bei gleicher bzw. ähnlicher Platzierung in
Halle 5 keinerlei Beschwerden. Erst in diesem
Jahr kam es wohl durch eine massive Standvergrößerung, nämlich auf 42 Quadratmeter - das
ist schon ein deutlicher Sprung -, zum Verlagsjubiläum und vor allem durch eine deutlich stärkere
öffentliche Wahrnehmung durch verschiedene
Auftritte und Äußerungen, insbesondere von
Jürgen Elsässer, im weiteren und näheren Vorfeld der Buchmesse zu Irritationen und Gegenprotesten vor und auch auf der Messe.
Zur Frage 2. Der Einfluss auf die Vermietungsstrategie bestimmt sich nach den formellen Einflussrechten der Stadt als 50-prozentige Mitgesellschafterin an der Leipziger Messe. Die Vermietungsstrategie im Detail obliegt demnach der
Geschäftsführung, die sich bei sich abzeichnenden Problemlagen mit den Gesellschaftern ab-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
S e i t e | 24
stimmt. Etwaige Handlungsoptionen aller Akteure
richten sich jedoch letztlich nach juristisch möglichen und diesbezüglich im Endergebnis auch
justiziabel zur Verfügung stehenden Mitteln.
11.1.1 dazu ÄA (VI-P-02275-ÄA-02)
Die Leipziger Buchmesse ist in ihrer Arbeit vollumfänglich der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Meinungs- und Pressefreiheit
verpflichtet. Der diesbezügliche Handlungsrahmen der Veranstaltung ist in den speziellen Teilnahmebedingungen der Leipziger Buchmesse
und den diese ergänzenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Leipziger Messe GmbH
verbindlich festgeschrieben. Demnach führt der
Veranstalter keinerlei Zensur durch. Gerade dies
ist letztlich ein nicht unwesentliches Merkmal einer weltoffenen Stadt.
11.1.2 dazu VSP (VI-P-02275-VSP-01)
Als unzulässig gilt die Ausstellung solcher Werke, deren Herstellung, Verbreitung und Einfuhr
durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland
verboten sind, oder bei Vorliegen entsprechender
ausländischer
Gerichtsentscheidungen,
wenn diese durch Gerichte der Bundesrepublik
für vollstreckbar erklärt sind. Dies war in den genannten Fällen unseres Wissens nicht gegeben.
Dass Anzeige von Dritten erstattet wurde gegen
auf dem Stand ausgestellte Werke, ist weder der
Messe noch der Stadt bis zum heutigen Zeitpunkt bekannt geworden. Im vorliegenden Fall
gab es somit keine rechtlichen Grundlagen, einem Buch- oder Zeitschriftenverlag allein wegen
seiner politischen Ausrichtung die Teilnahme an
der Leipziger Buchmesse von vornherein zu
verwehren. Auch während der Veranstaltung
ergaben sich nach Auskunft der Geschäftsleitung
dafür keine Anhaltspunkte.
Zur Frage 3. Vor dem Hintergrund der Geschehnisse auf der diesjährigen Veranstaltung wird
dessen ungeachtet die Leipziger Messe im Sinne
einer vorausschauenden Deeskalation die Platzierung der Verlage mit populistischen bzw. extremistischen Produkten insgesamt, einschließlich des Compact-Verlages, noch einmal sehr kritisch und vor dem Hintergrund der gegebenen
räumlichen und sicherheitstechnischen Möglichkeiten überprüfen. Grundsätzlich schadet jedwede Eskalation dem Ansehen und der Geschäftstätigkeit der Leipziger Messe und dem internationalen Ansehen unserer Stadt.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Faber. Es gibt auch hier die Möglichkeit der Nachfrage.
- Das ist nicht der Fall.
11
Petitionen
11.1
Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße (VI-P02275)
Einreicher: Petitionsausschuss
Einreicher: Stadträtin Beate Ehms
Einreicher: Stadtrat Daniel von der Heide
Einreicher: Stadtrat Christopher Zenker
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
In der Regel ist eine inhaltliche Einbringung nicht
vorgesehen. Der Text der Petition liegt Ihnen vor.
Zur Geschäftsordnung, Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es gibt eine Anfrage der SPD dazu, die inhaltlich, sagen wir
mal, Erhellendes liefern könnte, je nachdem, wie
die Verwaltung darauf antwortet. Vielleicht macht
es Sinn, die Beantwortung der Anfrage vorzuziehen und die Petition anschließend zu behandeln.
Oberbürgermeister Jung: Ich bin da bei Ihnen.
Aber genau das hätten wir nach unserer Geschäftsordnung schon bei Festsetzung der Tagesordnung zu Beginn der heutigen Sitzung machen müssen.
Gibt es weitere Wortwünsche zur Petition? - Bitte
schön, Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Damen und Herren hier
im Ratssaal und am Livestream! Zum einen sind
Wagenplätze keine rechtsfreien Räume. Das
Erste, was die Stadt also tun muss, ist, geltendes
Recht umzusetzen. Keine Stadt darf sich auf
Dauer leisten, dass Grundstücke einfach illegal
besetzt werden. Hat die Stadtverwaltung in letzter Zeit verschlafen, sofort zu handeln, so müssen einige Dinge nun endlich in Ordnung gebracht werden. Dies kann die Räumung von Wagenplätzen sein, wie schon geschehen, oder
auch, an einigen Stellen, wo es sich anbietet,
Vereinbarungen zur Nutzung mit den Wagenplatzbesetzern zu treffen.
Was ist zu tun? Es müssten Bebauungspläne erstellt oder geändert werden: wegen der nötigen
Grundversorgung mit Wasser und der Entsorgung des Abwassers, der Zuwegung, den
Brandschutzplänen und Ähnlichem. Ebenso gehört dazu, dass man Verträge ausarbeitet, die
langfristig gelten. Das können Kauf-, Miet-,
Pacht- oder Überlassungsverträge sein. Fehlen
diese, so besteht weder das Recht, dass Wagenbesitzer sich an bestimmten Stellen niederlassen, noch die Möglichkeit, dass die Stadt dort
Forderungen stellen kann betreffs der hygienischen Bedingungen auf dem Grundstück, der Si-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
cherheit, des Lärms sowie der Ordnung für die
Anwohner usw. Zudem müssen die Wagenplatznutzer in diesen Fällen jeden Tag damit rechnen,
dass sie geräumt werden. Diese Unsicherheit ist
nach Meinung der AfD-Fraktion sowohl nachteilig
für die Wagenbesitzer wie auch für die Stadt
Leipzig.
Über die Orte, die man Wagenplatznutzern zuweist, hat die Stadt zu entscheiden. Allerdings
wäre ein Einvernehmen mit den Betroffenen natürlich die beste Möglichkeit. Das heißt: Ohne
Gespräche geht es nicht. Man muss auch beachten, dass nicht alle Wagenplätze in Leipzig gleich
sind und sie deshalb auch individuell behandelt
werden müssen. Die AfD-Stadtratsfraktion ist
gerne bereit, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um die derzeit unsicheren und unwürdigen
Zustände in Ordnung zu bringen. Der Petition
2275 stimmt die AfD-Fraktion zu. - Ich danke für
Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ehms.
Stadträtin Ehms (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Verehrte Beigeordnete!
Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste
am Livestream und auf der Tribüne! Wir haben
den Änderungsantrag zurückgezogen. Gestatten
Sie mir trotzdem ein paar Worte zur Problematik
Wagenplätze.
Wir werden immer wieder damit zu tun haben.
Das ist ein Thema, bei dem die Emotionen so
richtig hochkochen können. Auf der einen Seite
gibt es die Besetzenden, die sich einfach auf einem Gelände niederlassen, von dem sie der
Meinung sind, dass dieses für ihre Art des Wohnens geeignet ist. Auf der anderen Seite stehen
Nachbarinnen und Nachbarn, die um ihre Ruhe
und den Umweltschutz fürchten, Lärmbelästigungen und einen Wertverlust ihrer Immobilie
kommen sehen.
In Deutschland gibt es inzwischen über 100 Wagenplätze oder auch Wagendörfer; den Begriff
„Wagenburgen“ mag ich nicht so sehr; wir leben
ja nicht im Mittelalter. Sie heißen „Rummelplatz“,
„Laster & Hänger“, „Freiraum Elbtal“, „LPG im
Wagen“ oder auch, wie in Leipzig, „Focke 80“,
„Trailormoon“ oder „Anna Ecke“. Die Bewohnerinnen und Bewohner gestalten sich ihren Lebensraum dort mit geringem Aufwand und überwiegend ökologischen Baustoffen. Es gibt keine
weitere Flächenversiegelung, was zum Beispiel
ein äußerst positiver Aspekt ist. Begrenzte
Räumlichkeiten erlauben ein sparsames Heizen
mit Holz, einem nachwachsenden Rohstoff.
Besonders wichtig finde ich aber den sozialen
Aspekt. Wie oft ist es so, dass Mensch nicht
S e i t e | 25
mehr weiß, wer noch alles im Mehrfamilienhaus
wohnt, und die Leute sich nicht umeinander
kümmern, weil jeder nur mit sich beschäftigt ist?
Mit Wagenplätzen entsteht eine Wohnkultur, die
der heutigen weitgehenden Vereinzelung isolierter Mietparteien in anonymen und weitläufigen
Mietobjekten entgegenläuft. Oft werden sogar
Veranstaltungen organisiert, und das Gelände
steht Gästen offen.
Leider werden diese positiven Aspekte von den
Anwohnenden oft nicht gesehen. Die Skepsis
gegenüber der unkonventionellen Art zu leben
überwiegt. Hauptkritikpunkte sind dann oft die
hygienischen Zustände aufgrund fehlender Abflussanlagen und Müllentsorgung. Dafür lassen
sich aber Lösungen finden. Das ist die Aufgabe
der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der
Stadtverwaltung und wird in einem angestrebten
Nutzungsvertrag geregelt. Oftmals verbergen
sich hinter den Argumenten der Gegnerinnen
und Gegner vor allem ästhetische Bedenken,
aber die können nicht zählen.
Meines Erachtens sollte es möglich sein, geeignete Standorte für Wagenplätze im Leipziger
Stadtgebiet zu finden. Es ist nämlich in erster Linie kein baurechtliches Problem, sondern eine
Frage des politischen Willens, wie Mehrheiten
mit den Wünschen von Minderheiten umgehen.
Leipzig wirbt mit dem Slogan „Stadt der Vielfalt“.
„Vielfalt“ bedeutet auch Vielfalt an Wohnformen.
Freilich müssen diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Das bestehende Planungsrecht ist aber kein allumfassendes, sämtliche Entwicklungen vorhersehendes Regelwerk.
Aus diesem Grunde existieren Ausnahmeregelungen, die durchaus Handlungsspielräume eröffnen. So ist zum Beispiel im Sächsischen Bestattungsgesetz von 35 Metern Mindestabstand
die Rede. Aber dort heißt es eben auch - ich zitiere -:
Es können geringere Abstände zugelassen werden, wenn dies mit den
nachbarlichen Belangen vereinbar ist
und Ruhe und Würde des Friedhofs
nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Dazu aber müssen alle Beteiligten noch einmal
das Gespräch suchen. Vorwürfe, es habe Störungen durch Lärm, Lagerfeuer und Holzdiebstahl gegeben, konnten bereits entkräftet werden.
Wagenplätze wird es weiterhin geben. Es bleibt
zu hoffen, dass sich die gesellschaftlichen Einschätzungen im Laufe der Zeit verändern und es
auch bei dieser Wohnform zu einer breiteren Akzeptanz kommt, so wie es zum Beispiel bei der
Beurteilung von Wohngemeinschaften der Fall
ist. Die auftretenden Probleme auf Wagenplätzen
und mit der Nachbarschaft liegen oft nur im
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Rahmen des Üblichen und sollten kein Grund für
ein öffentliches Abwehrverhalten sein.
Grundsätzlich sollte eine Stadt versuchen, den
Interessen aller ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Eine Lösung könnte die Ausweisung von Sonderbauflächen für alternatives
Wohnen im Flächennutzungsplan sein. Schön
wäre es auch, wenn die Stadt einen Koordinator
für die Belange der Wagenplätze benennen würde. Aufgabe der Politik ist es, Veränderungen in
den Ansprüchen an Wohn- und Lebensformen
aufzugreifen und diese so zu unterstützen, dass
sie im Sinne der Allgemeinheit verträglich umgesetzt werden können.
Niemand muss Sorge haben, dass er heute einem Gesetzesverstoß zustimmen muss; denn
wir beschließen heute nicht die Errichtung eines
Wagenplatzes in der Alten Salzstraße/Ecke
Saarländer Straße. Vielmehr sollen erst einmal
Verhandlungen über einen Nutzungsvertrag aufgenommen werden. Insofern bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses und bedanke mich für Ihre
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Ich finde diese Debatte durchaus spannend und interessant. Wir haben hier schon des
Öfteren lang und breit über Wagenburgen diskutiert. Eben bei der „Amalie“ durften wir uns in einem 20-minütigen Referat von Frau Dubrau anhören, was alles rechtlich im Baurecht nicht geht,
wo es Schwierigkeiten gibt, worauf man sehr genau achten muss, um auch ja alles richtig zu
machen, und dass die Menschen, die dort wohnen, einem zwar leidtun können, aber das Recht
durchgesetzt werden muss. Keine Frage, das
kann man machen. Aber die rechtliche Inkonsequenz, mit der wir hier teilweise arbeiten, finde
ich schon bemerkenswert. Ich finde, es ist eine
beispiellose Doppelmoral - das muss ich in aller
Deutlichkeit sagen -, wenn hier gesagt wird: Na
ja, bei Wagenplätzen muss man das Baurecht
ein bisschen elastisch sehen. Da müssen wir
den politischen Willen, nicht aber das Recht
durchsetzen. - Wenn das Recht nicht mehr
durchgesetzt wird, sondern nur noch ein politischer Wille, frage ich mich, was in unserem
Rechtsstaat falsch läuft.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
S e i t e | 26
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Eigentlich hatte Frau Ehms hier so gut vorgetragen, dass dem gar nichts hinzuzufügen ist.
Aber nun haben Sie, Herr Weickert, einen Vergleich zur Rechtsdurchsetzung bei der „Amalie“
gezogen, dem ich widersprechen muss. Es ist
nicht so, dass die Stadtverwaltung bei der „Amalie“ besonders genau hinschaut, sondern sie hat
mit dem Eigentümer Verhandlungen geführt und
einen Weg gefunden, dass die alten Menschen
so lange dort wohnen können, bis das Verfahren
abgeschlossen ist. Also: Auch dort wurde das
Recht nicht vollstreckt, sondern man hat sich zusammengesetzt, Verhandlungen geführt und
letztlich einen Weg gefunden, damit die Menschen noch nicht umziehen müssen.
Und genau das wollen wir bei diesem Thema
auch. Genau so soll es auch bei den Wagenplätzen und den Menschen, die dort wohnen oder
dorthin ziehen wollen, gemacht werden. Man soll
sich zusammensetzen und prüfen: Gibt es Möglichkeiten, oder gibt es sie nicht? Wenn ja, muss
geklärt werden, wie die Entsorgung gelöst wird,
die Lärmprobleme müssen besprochen werden,
und man muss sich mit der Friedhofsverwaltung
auseinandersetzen. Genau das alles wollen wir.
Was bei den Verhandlungen am Ende herauskommt, ob das alles so klappt, das wissen wir
noch nicht.
Frau Ehms hatte abschließend darauf hingewiesen, dass die Abstimmung heute nicht etwa einen Gesetzesbruch darstellt, sondern damit nur
ein Votum über die Aufnahme von Verhandlungen abgegeben wird. Deswegen werden wir als
Fraktion diesem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zustimmen. Es ist nicht so einfach, wie Sie es dargestellt haben, Herr
Weickert, nämlich dass die Stadtverwaltung bei
den einen ganz genau hinschaut und bei den
anderen ganz genau wegschaut. Nein, in beiden
Zusammenhängen wird mit den jeweiligen Bewohnern gesprochen, und das ist auch richtig so.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich kann an den
Beitrag von Herrn von der Heide anknüpfen. Es
geht hier darum, über eine konkrete Petition zu
befinden. Im Verwaltungsstandpunkt ist davon
die Rede, dass Verhandlungen geführt werden
sollen.
In der ganzen Diskussion, die wir jetzt führen
und die wir auch in der letzten Ratsversammlung
über die Fockestraße geführt haben, steckt folgendes Problem - ich verweise hier auch auf die
SPD-Anfrage -: Wir haben derzeit in Leipzig circa
zehn Wagenplätze. Es ziehen immer mehr junge
und ältere Menschen hierher, die diese Wohn-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
form für sich wählen. Wir sind jetzt an einem
Punkt - das zeigt auch der aktuelle Fall „Alte
Salzstraße“-, an dem wir über diese Wohnform
reden müssen. Es gibt mehrere westdeutsche
Städte, die dafür Regelungen gefunden haben,
zum Beispiel über eine Ausweisung im Flächennutzungsplan. Ich glaube, wir dürfen uns jetzt
nicht mehr wegducken und diese Duldung, die in
früheren Jahren gängig war, weiter durchziehen.
Das hat immer auch impliziert: Das ist zwar irgendwie richtig, aber offiziell wollen wir das nicht
machen.
Ich glaube, wir müssen die Sache eher perspektivisch sehen und dies auch so in unsere künftigen Diskussionen einfließen lassen. Ich unterstelle allerdings manchen Stadträtinnen und
Stadträten, dass sie auch grundsätzlich ein Problem mit dieser Wohnform haben. Ich würde dafür
plädieren, nach vorn zu schauen, und das können wir anhand der Antworten auf die SPDAnfrage.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich habe nur eine
Verständnisfrage an die CDU-Fraktion: Da Sie
vorhin bei der „Amalie“ dafür gestimmt haben,
solche Ausnahmen zuzulassen, heißt das, dass
Sie auch in diesem Fall dem Beschlussvorschlag
des Petitionsausschusses zustimmen werden?
Habe ich das richtig so verstanden? - Das wäre
stringent zu Ihrem vorherigen Stimmverhalten.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Dann stelle ich jetzt den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zur
Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um
das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich habe zwar eine Mehrheit gesehen,
möchte aber ganz sicher gehen. Deshalb würde
ich das gern auszählen lassen.
Abstimmung: 36 dafür, 29 dagegen, 2 Enthaltungen. Dann ist so beschlossen.
11.2
Bewerbung um die Olympischen Spiele 2028 (VI-P-02374)
Einreicher: Petitionsausschuss
11.2.1 dazu VSP (VI-P-02374-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Der Beschlussvorschlag sieht vor: Ablehnung. Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie
um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu?
- Gegenstimmen? - Enthaltungen?
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Abstimmung: Keine Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Es ist einstimmig so beschlossen.
11.3
Restaurierung
(VI-P-02465)
des
Rathausturmes
Einreicher: Petitionsausschuss
11.3.1 dazu VSP (VI-P-02465-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Hierzu gibt es den Beschlussvorschlag, der Petition mit Ergänzung abzuhelfen. - Wird das Wort
gewünscht? - Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau und Herren Bürgermeister!
Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe
Gäste! Geben Sie mir als Vorsitzender des Petitionsausschusses bitte die Gelegenheit, die Petition zum Alten Rathaus einzubringen und für eine entsprechende Beschlussfassung unseres
gemeinsamen Vorschlags zu werben.
Das Alte Rathaus ist eines der Wahrzeichen unserer Stadt, ein Aushängeschild und eines der
schönsten, bedeutendsten und letzten Renaissancebauwerke in Deutschland. Seit 1909 beherbergt das Alte Rathaus das Stadtgeschichtliche Museum. Auf der Website dieses Museums
lautet die Überschrift zum Alten Rathaus als Herz
des Museums „Bürgersinn und Bürgerstolz“. Und
so ist es nicht verwunderlich, dass wir heute mittlerweile die zweite Petition zur Sanierung des für
Leipzig so bedeutsamen Gebäudes zu entscheiden haben - die Bürger sind eben für eine Pflege
des Hauses der Stadtgeschichte -; denn mittlerweile hat an der Fassade, der Turmuhr, am ganzen Äußeren des Alten Rathauses der Zahn der
Zeit genagt. So taugt es immer weniger zum
Bürgerstolz. Man fragt sich zunehmend, warum
die Stadt das von Hieronymus Lotter in den Jahren 1556 und 1557 gebaute Alte Rathaus mittlerweile so verlottern lässt.
Vor mittlerweile sechs Jahren fasste der Stadtrat
einen ersten Beschluss zur Sanierung des Hauses, in 2011 beschloss er eine Petition zum selben Thema und im Jahr 2013 fasste er einen
Planungsbeschluss. Geld zur Realisierung wurde
jedoch nie im Haushalt verankert. Erst fehlten die
Mittel, dann sollte das Alte Rathaus während der
1000-Jahr-Feier nicht eingerüstet sein. Aber
auch in den Haushalt 2016 oder in die Mittelfristplanung ab 2017 wurde kein Geld eingeplant.
Stattdessen wurde es wieder ruhig um das mehrfach beschlossene Bauvorhaben.
Insofern hat der Petitionsausschuss erfreut das
Schreiben von Herrn Dieter Wagler aufgegriffen
und sich einstimmig auf den Beschlussvorschlag
verständigt, dass dafür Mittel im neuen Doppelhaushalt eingestellt werden sollen, um Nägel mit
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Köpfen zu machen. Der dann veröffentlichte
Verwaltungsstandpunkt offenbarte nichts Neues
als das jahrelang Verlautbarte, nämlich man wolle die Sanierung mittelfristig in Betracht ziehen.
Umso erfreulicher ist es, dass nun auch der
Oberbürgermeister unserem Vorschlag offen gegenübersteht und nach meiner Kenntnis entsprechende Investitionsmittel zur Verfügung stellen will und stellen wird, um sowohl die vom Petenten gewünschte Sanierung von Fassade,
Rathausturm und Rathausuhr vorzunehmen als
auch die für das Gebäude als auch für das Museum gleichermaßen wichtige und dringende
Sanierung des Hausinneren zu realisieren.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses
für diesen einhelligen Beschlussvorschlag und
bitte auch Sie um breite Zustimmung und Unterstützung. An der Stelle möchte ich, wie der Petent Herr Wagler in seinem Petitionsschreiben,
mit einem Goethe-Zitat enden: „Mein Leipzig lob
ich mir! Es ist ein klein Paris ...“ - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, dann
Frau Krefft.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Es hat in der Vergangenheit sehr wohl
sehr viele Anträge gegeben. Sehr viele Stadträte
haben sich in der Presse geäußert - ich auch vor
einigen Wochen -, dass wir dafür sind. Die Frage, die sich mir trotzdem stellt, ist: Greifen wir
über den Weg des Petitionsausschusses Haushaltsbeschlüssen vor, oder beschließen wir hier
nur diesen Antrag? - Ich sage mal, man kann
dieses Spiel gern mitmachen. Dann reichen wir
eben als Bürger unsere Anträge ein, damit es ein
bisschen schneller geht.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau!
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Vertreter der Medien! Liebe Gäste! Kommt der Begriff „Lotter-Bau“ von verlottertem Bau? Man
möchte es fast meinen. Das Alte Rathaus repräsentiert unsere Stadt Leipzig und ist repräsentatives Aushängeschild des Oberbürgermeisters
und des Leipziger Rates sowie zentraler Ort der
städtischen Festtage und Empfänge für namhafte Gäste aus aller Welt. Das Alte Rathaus auf
dem Markt ist nach wie vor touristisches Hauptziel von Gästen unserer Stadt und auch ein beliebtes Fotomotiv. Beim bereits Mitte des 14.
S e i t e | 28
Jahrhunderts errichteten und 1557 vom amtierenden Bürgermeister und Großkaufmann Hieronymus Lotter zur jetzigen Ansicht umgebauten
Alten Rathaus handelt es sich um das wohl bedeutendste und schönste Renaissance-Rathaus
Deutschlands.
Die Fassade ist aber inzwischen neben den zeitlos schönen Elementen aus Rochlitzer Porphyr
farblich verschlissen, fleckig und höchst unansehnlich. Die künstlerisch bedeutsame Turmuhr
dieses bedeutenden Bauwerks und zentralen
touristischen Anziehungspunktes unserer Stadt
ist inzwischen in einem erbärmlichen Zustand.
Da helfen auch nicht die Aufstiegsfahnen des
RB, um das zu vertuschen. Ein weiterer Aufschub der Sanierung der Fassade und der Restaurierung der Turmuhr würde dem Image der
Stadt schaden und wäre daher unverantwortlich.
Die Stadt Leipzig ist die Eigentümerin und trägt
somit die Verantwortung für die substanzielle Erhaltung dieses herausragenden Baudenkmals.
Das haben wir schon seit langem erkannt. So
haben wir bereits im Jahr 2000 den Antrag eingebracht, dass für den Umbau der Erdgeschosszone des Alten Rathauses ein Umbau- und Finanzierungskonzept erstellt wird. Damals träumten wir noch davon, das Dachgeschoss mitauszubauen, was sich später als unfinanzierbar erwies.
Mit der erneuten Beschlussfassung des Rates
vom Oktober 2010 wurde vom Stadtrat - auf unsere Initiative hin - die Sanierung der Fassade
des Alten Rathauses beauftragt. Geschehen ist
weiterhin nichts.
Im Juni 2013 erneuerte der Rat - wiederum auf
unseren Antrag hin - den Auftrag und verlangte
einen Planungsbeschluss zur Sanierung des Alten Rathauses. Es wurden dafür 50.000 Euro
Planungskosten bereitgestellt; so viel zum Thema Haushalt. Geschehen ist wieder nichts.
Und so erneuern wir heute diesen Auftrag. Wir
verlangen nunmehr: Herr Oberbürgermeister,
setzen Sie ihn endlich um! - Abschließend bleibt
nur die Frage: Wie viele Beschlüsse brauchen
Sie noch?
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Wir kommen dann zur
Abstimmung. Der Beschlussvorschlag liegt vor.
Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
11.4
Pfützen- und Schlammwege in Grünund Erholungsanlagen beseitigen!
(VI-P-02277)
Einreicher: Petitionsausschuss
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
11.4.1 dazu VSP (VI-P-02277-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Auch dieser Petition soll mit Ergänzung abgeholfen werden. - Wird das Wort gewünscht? - Das
ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert.
11.5
Zigaretten- und Alkoholwerbung an
Haltestellen der LVB in der Nähe von
Schulen und Kindergärten (VI-P02732)
Einreicher: Petitionsausschuss
Ebenfalls eine Berücksichtigung mit Verweis auf
das Ausschreibungsverfahren der Werbekonzession; dazu kommen wir heute noch. - Wird das
Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Ihr
Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
17
Anfragen an den Oberbürgermeister
Die Anfrage unter Punkt 17.1 wird schriftlich beantwortet.
17.2 Anfrage zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 20. Mai 2015 zum Antrag Nr. 698/14 „Vorfahrt bei KitaInvestitionen durch die Kommune“
(VI-F-02814)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian wird antworten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Im Zeitraum
von 2013 bis 13.05.2016 sind 46 Bauprojekte mit
Kapazitätserweiterungen realisiert worden. Davon wurden 16 von Freien Trägern, 14 von Dritten, sieben von Beteiligungsunternehmen der
Stadt und neun von der Stadt Leipzig umgesetzt.
Im Zeitraum vom 20.05.2015 bis zum 13.05.2016
wurden insgesamt 15 Bauprojekte mit Kapazitätserweiterungen verwirklicht. Davon waren fünf
von Freien Trägern, sechs von Dritten, drei von
Beteiligungsunternehmen der Stadt und eines
von der Stadt Leipzig.
Zur Frage 2. 2015 hat das Liegenschaftsamt
zwei Grundstücke durch Ausreichung einer Erbbaupacht zur Verfügung gestellt. Die Städtische
Altenpflegeheime Leipzig gGmbH hat ein Grundstück als Eigentümerin und Bauherrin bereitgestellt. 2016 stellt der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe als Eigentümer und Bauherr ein
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Grundstück zur Verfügung. Zudem stellt die
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft als
Eigentümerin und Bauherrin drei Grundstücke
und zwei Grundstücke durch Ausreichung von
Erbbaupachtrechten zur Verfügung. Das Liegenschaftsamt und die Beteiligungsunternehmen
sind derzeit dabei, weitere Grundstücke für den
Bau von Kindertageseinrichtungen bereitzustellen.
Zur Frage 3. Zum 30.04.2016 sind durch Freie
Träger insgesamt 65 Objekte von Dritten zur Betreibung einer Kindertageseinrichtung angemietet. Die Mietkosten sind nach Sächsischem Kitagesetz Bestandteil der Betriebskosten und von
der Stadt Leipzig zu finanzieren. Insgesamt belaufen sich die Mietaufwendungen der in Betrieb
befindlichen Kindertageseinrichtungen der Freien
Träger in 2016 auf 5,46 Millionen Euro. Die jährlichen Mietaufwendungen für fünf kommunal betriebene Kitas betragen 800.000 Euro.
Zur Frage 4. Freie Träger haben für 24 Kindertageseinrichtungen und die Stadt Leipzig hat für
drei Kindertageseinrichtungen einen Mietvertrag
über eine Laufzeit von 25 Jahren und einer entsprechenden Indexierungsklausel abgeschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Professor
Fabian, eine Nachfrage hätte ich. Uns ging es
mit dem Antrag um die Perspektive Eigeninvestitionen/Fremdinvestitionen.
Eigeninvestitionen
sind in der Regel preiswerter. Können Sie etwas
dazu sagen - das konnte ich den eben von Ihnen
genannten Zahlen nicht entnehmen -, ob es einen Strategiewechsel in der Stadt hin zu mehr
Eigeninvestitionen gegeben hat?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Den eben von
mir vorgetragenen Zahlen können Sie entnehmen, dass gemessen am Gesamtvolumen der
Anteil, den die Stadt und die städtischen Beteiligungsunternehmen umsetzen, immer noch geringer ist, sich aber im Vergleich zu den Vorjahren vergrößert hat, allein schon durch die Objekte der städtischen Beteiligungsunternehmen,
aber auch dadurch, dass jetzt auch die LWB
Kitas baut, dass der SEB jetzt eine eigene Kita
aufmacht und dass die Städtischen Altenpflegeheime weitermachen. All das führt zu einer Erhöhung des eigenen Anteils. Die Strategie - die hatten wir immer - ist, dass wir das, was uns möglich ist, selber machen.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, noch
einmal.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Ich kann das
jetzt nicht auf die Schnelle in Prozent umrechnen. Aber ein Strategiewechsel scheint mir das
noch nicht zu sein.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wir tun, was
wir können, Herr Wehmann; das wissen Sie.
Oberbürgermeister Jung: Danke.
17.3 Rechtliche Prüfung bezüglich der Nutzung von Flächen als Wagenplatz (VI-F02767)
Einreicher: SPD-Fraktion
Kollegin Dubrau wird auf die Anfrage zum eben
schon erörterten Thema antworten.
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Zur Frage 4. Da entsprechend der Antwort auf
die Fragen 2 und 3 kein Planverfahren durchgeführt wurde, fand in diesem Rahmen auch keine
Abwägung statt. Gleichwohl spielen insbesondere Anwohnerinteressen - siehe Petition und Beantwortung der Frage 1 - beim Umgang mit Wagenplätzen eine wichtige Rolle. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Ich denke, die Debatte haben wir eben
geführt.
17.4 Wer sind wir Leipziger? Anfrage zur
neuen Werbekampagne der LVV „Wir
sind Leipziger“ (VI-F-02807)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich beantworte diese Anfrage selbst und bitte
Kollegen Fabian, währenddessen meinen Platz
einzunehmen.
Zur Frage 1. Zur Thematik der Wagenplätze hat
die Verwaltung bereits mehrere Male Auskunft
gegeben. Verwiesen sei auf die Antworten der
Anfragen 1132/14, 736/14, 1816, 1809, 1932,
439/14, 1456 sowie auf den Verwaltungsstandpunkt der heutigen Petition 2275. Da, wie schon
vormals ausgeführt, eine städtebauliche Ausweisung von Flächen für das Wohnen auf Wagenplätzen durch den Gesetzgeber zwar schon seit
langer Zeit und umfänglich diskutiert, aber bisher
nicht vorgesehen ist, findet auch keine planungsrechtliche Beurteilung dieser Art statt. Die bestehenden Plätze sind vor allem unter dem Aspekt
„keine wesentliche Beeinträchtigung anderer Belange“, zum Beispiel Umwelt oder nachbarschaftliche Störungen, zu betrachten.
Zur Frage 1. Ich verweise auf den Beschluss der
Ratsversammlung vom 15.10.2008. Damals haben wir zum ersten Mal beschlossen, uns gemeinsam mit der LVV auf den Weg zu machen:
weg von einer Finanzholding hin zu einer Managementholding. Seit diesem Zeitpunkt übt die
Geschäftsführung der LVV eine einheitliche Leitung über die Gesamtholding aus. Am
25.01.2012 beschloss die Ratsversammlung die
strategische Neuausrichtung und die Stärkung
der Managementholding. Ich bin ausgesprochen
glücklich, dass es im Jahr 2015 gelungen ist, mit
dem Ausrichtungsprojekt „LVV 2015“ Synergien
zu identifizieren, die Steuerung konzernübergreifender Aufgaben weiter zu implementieren und
im Zuge dieser Entwicklung die Zusammenarbeit
zwischen Stadtwerken, Wasserwerken und Verkehrsbetrieben deutlich sichtbar zu verstärken.
Das ist nicht nur eine Kampagne und eine Marketingaktion, sondern die Zusammenarbeit - ich
glaube, da darf ich durchaus Details nennen - in
der Synopse der Unternehmen bis hin zu den
Synergien, die man heben will, ist ein deutlicher,
ja fast ein Quantensprung im Verhältnis zur Situation 2008.
Zu den Fragen 2 und 3. Die beiden Fragen entsprechen der Frage 1. Es wurden keine Flächen
ausgewiesen, und es wurden keine Verfahren
durchgeführt. Anmerkung dazu: Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht regeln Bauvorhaben auf zwei unterschiedlichen Ebenen. Während das Bauplanungsrecht die Flächennutzung
regelt, befasst sich das Bauordnungsrecht mit
den baulich-technischen Anforderungen an das
Bauvorhaben. Flächen können daher grundsätzlich nur planungsrechtlich, aber nicht bauordnungsrechtlich ausgewiesen werden. Wie bereits
in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, hat der Gesetzgeber eine Flächenausweisung für Wagenburgen bisher nicht explizit vorgesehen.
Es ist ein logischer und ein von allen damit befassten Gremien und der Mitarbeiterschaft
grundsätzlich positiv angesehener Schritt, auch
nach außen zu zeigen, dass die Unternehmen
der LVV-Gruppe zusammengehören und ein
wichtiger Impulsgeber für die Stadt sind. Die Unternehmensgruppe hat das, was sie verbindet, in
den Mittelpunkt ihres neuen Erscheinungsbildes
gestellt, nämlich Leipzig. Ich finde - das ist sicherlich eine Geschmacksfrage -, dieses „L“ ist
so sichtbar in der Stadt und damit wunderbar zur
Identifikation einladend, dass auch dies ein Marketingsprung ist. Es sind eben nicht zuletzt unsere Leipziger Unternehmen, die sich seit vielen
Jahren in dieser pulsierenden und wachsenden
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Zur rechtlichen Prüfung bezüglich der Nutzung
von Flächen als Wagenplatz antworte ich wie
folgt:
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Stadt in der Daseinsvorsorge, aber auch weit
darüber hinaus vielfältig engagieren.
Die Unternehmen wachsen unter der strategischen Führung der Managementholding weiter
zusammen. Wir haben eine Reihe von Projekten
auf den Weg gebracht. Gerade beschäftigen wir
uns mit IT, mit Haushaltsrechnungen, mit den unterschiedlichen Möglichkeiten in den Stadtwerken, Effizienzen zu heben. So liegt es nahe, für
einen gemeinsamen Außenauftritt eine unverkennbare Dachmarke zu entwickeln. Dabei können nach Angaben der LVV-Geschäftsführung
zukünftig erstens Kommunikationskosten gespart
werden. Ja, jetzt ist es eine deutliche Ausweitung. Man muss als große Holding investieren,
um die Marke einzuführen und sie bekanntzumachen. Dauerhaft will man pro Jahr 3 Millionen
Euro sparen durch die Effizienzen, die man hebt.
Natürlich geht es zweitens auch um die Kundenbindung. Es ist ein Versuch, die Leipzigerinnen
und Leipziger von ihren eigenen Unternehmen
zu überzeugen und Kunden für die Stadtwerke,
aber insbesondere für die LVB zu gewinnen; bei
den Wasserwerken ist die Kundengewinnung
nicht ganz so schwer.
Zur Frage 2. Wenn die größte Unternehmensgruppe der Stadt ihr Erscheinungsbild ändert,
dann muss sie mit einer Einführungskampagne
dafür auch Aufmerksamkeit schaffen und informieren. Die Leipziger müssen wissen, was mit
ihren kommunalen Unternehmen geschieht und
was dort geschieht. Deswegen hat die Leipziger
Gruppe im Januar 2016 mit einer StadtbildKampagne die Einführung der neuen Marke angeschoben. Dabei zeigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter Gesicht für ihre Leipziger Unternehmen. Es waren in der Tat die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Unternehmen, die auf den
Plakaten zu sehen waren. Es handelt sich um
eine zeitlich begrenzte Einführungskampagne
der neuen gemeinsamen Marke. Natürlich ist die
Zielgruppe die gesamte Bevölkerung in Leipzig
und der Region, alle Bestandskunden und potenziellen Kunden. Der Slogan „Wir sind Leipziger“ ist daher keine Frage des Wohnorts oder
des Geschlechts, sondern soll aus Sicht eines
jeden Beschäftigten im LVV-Konzern seine Zugehörigkeit und Identifikation mit der Leipziger
Gruppe ausdrücken. Entsprechend begegnet
man in Leipzig vielfältig ähnlichen Bezeichnungen wie Leipziger Buchmesse, Leipziger Messe,
Leipziger Neuseenland, Leipziger Schule usw.
Darin fügen sich die Leipziger Verkehrsbetriebe,
die Leipziger Wasserwerke und die Leipziger
Stadtwerke nahtlos ein.
Zur Frage 3. Im Rahmen einer neuen Marke sind
alle Kommunikationsmittel eines Unternehmens
anzupassen. Dies ist bereits zu großen Teilen
geschehen: Webauftritt, Kundenzeitschrift, Mitarbeiterzeitschriften, Geschäftspapiere, Werbemit-
S e i t e | 31
tel, Visitenkarten, Beschilderungen. Auch die
Straßenbahnfahrerinnen und -fahrer bekommen
neue Kleidung. Das Gesamtauftreten ist darauf
ausgerichtet. Die Einführungskampagne zum
neuen gemeinsamen Auftritt ist nach Auskunft
der LVV nahezu abgeschlossen. Die neue Marke
wird unter Beibehaltung des Slogans nunmehr
weiter im regulären Geschäftsgang gefestigt.
Zur Frage 4 und damit zur Kernfrage, nämlich
wie wir die Bildauswahl, die Texte, das Auftreten
und insbesondere die Ausgabe „Über Mut und
Übermut“ des neuen Bürgermagazins beurteilen.
- Meine Damen und Herren, ich stehe ohne
Wenn und Aber zur Kampagne. Ich glaube, dass
sie gut ist, dass sie vernünftig angelegt ist. Das
Echo, was man aus der Bürgerschaft hört, ist
sehr positiv. Das Bürgermagazin steht noch am
Anfang; es ist eine Erstausgabe. Gefragt war,
wie es sich mit der Charta der Gleichstellung und
mit der Charta der Vielfalt verträgt. Um es vorweg zu sagen: Auch ich sehe hier durchaus noch
Entwicklungsmöglichkeiten nach oben.
Die Einführungskampagne ist gut gelaufen. Das
neue Magazin hat meines Erachtens - ich
schaue Frau Krefft an; wir haben schon einmal
darüber gesprochen - keine großen Dissonanzen
zur Charta der Vielfalt. Das eine oder andere
Bildmotiv hätte man sich sicherlich anders gewünscht, aber einen Widerspruch kann ich nicht
sehen. Ich finde es gut, dass die Chefredaktion
aufseiten der LVV jetzt auch ganz deutlich die
Anregungen aufnimmt und sie aufgreift. Ein Gespräch mit dem Gleichstellungsbeirat ist geplant,
wie ich weiß. Im Ergebnis dessen werden sicherlich auch diese Anregungen einfließen. Die Weiterentwicklung des Magazins verspricht auf jeden Fall interessant zu werden.
Zur Frage 5. Darauf habe ich eben schon hingewiesen. Offenkundige Dissonanzen wird man sicherlich nicht finden, es sei denn, Sie nennen mir
konkrete Beispiele mit den jeweiligen Seitenangaben. Die Vielfalt ist sehr wohl zu bemerken. Es
geht darum, dass die Leipziger Stadtwerke, die
Wasserwerke und die Verkehrsbetriebe maßgebliche Beiträge zur Erfüllung strategischer Ziele
unterstützen, um im Wettbewerb zu bestehen,
die internationale Bedeutung zu steigern und die
soziale Stabilität aufrechtzuerhalten. Letztere
fußt nicht zuletzt auf einer verlässlichen, hochwertigen und bürgernahen Versorgung. Bei der
Umsetzung strategischer Ziele ist die Leipziger
Gruppe ein wesentlicher Akteur. Ich kann mit Fug
und Recht sagen: Ohne die LVV kann man Projekte wie „E-Mobility“ oder „Freies WLAN“ oder
auch Umwelt- und Klimaziele - wir versuchen,
die jetzigen Flotten gegen umweltfreundlichere
Flotten auszutauschen - nicht angehen.
Ich glaube schon, dass diese drei großen Unternehmen insbesondere auch den strategischen
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Zielen der Stadt verpflichtet sind. Ich erinnere
daran, dass sie sich in vielfältigen stadtgesellschaftlichen Bereichen engagieren: im Sport, in
der Kultur, in der Bildung, im Sozialen, in Familie
und Jugend. Ich erinnere an das Seifenkistenrennen, die Umwelttage, Classic Open, Lichtfest,
Wasserfest, Neuseen Classics, Familienspielefest, Familienfreundlichkeitspreis und, und, und.
Die Inhalte der Erstausgabe des Magazins versuchen, den zuvor genannten Aspekten unter
der Überschrift „Mut“ Rechnung zu tragen. Ja,
wir sehen dort Startups, wir sehen dort stadtgesellschaftliche Netzwerke, wir sehen dort die
junge Familie, das geht bis zum Wave-GotikTreffen. Man hätte sich auch noch andere Bereiche vorstellen können. Also: Ich sehe Herrn
Viereckl dort hinten sitzen. Der Auftrag ist klar:
Das Magazin wird weiterentwickelt. Wir werden
uns die wesentlichen Themen anschauen müssen. Ich glaube aber, dass wir im Kern auf dem
absolut richtigen Weg sind. Bei der Auswahl des
einen oder anderen Bildes werden wir künftig die
Vielfalt noch stärker beachten müssen. - Vielen
Dank.
S e i t e | 32
Zur dritten Frage. Das in Abstimmung befindliche
Maßnahmenkonzept des Touristischen Entwicklungsplans der Stadt berücksichtigt den Themenkomplex Nachhaltigkeit. Dabei sind umweltfreundliche Mobilitätskonzepte auch Kriterium für
eine nachhaltige Ausrichtung einer Tourismusdestination. Insofern werden auch Maßnahmen konkret diese Punkte - in dem neu entwickelten
Maßnahmenkatalog aufgeführt werden.
Zur vierten Frage. Die Luftschadstoffbelastung in
der Menckestraße wurde vom Amt für Umweltschutz auf Basis sehr konservativer Parameter
berechnet. Es wurden dabei 100 schwere Nutzfahrzeuge täglich, darunter 90 Busse, und die
Verkehrssituation Stop-and-go angenommen.
Aus der Berechnung ergeben sich keine Überschreitungen der Grenzwerte für PM10, PM2,5
und NO2. Insofern ist auch keine Kontrollmessung erforderlich.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke, Herr
Oberbürgermeister. - Gibt es Nachfragen? - Das
ist nicht der Fall. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Zur fünften Frage. Die gemäß der 39. BImSchV
zum Schutz der menschlichen Gesundheit maßgeblichen Immissionsgrenzwerte werden in der
Menckestraße nicht überschritten, wie eben dargelegt. Insofern gibt es keinen Handlungsbedarf
bei der Fortschreibung. Auch ist eine Überschreitung der Auslösewerte für Kfz-Verkehrslärm, für
die im bestehenden Lärmaktionsplan ein sofortiger Handlungsbedarf festgelegt wurde, nicht gegeben.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zum
nächsten Tagesordnungspunkt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger hat eine
Nachfrage.
17.5 Lärm- und Feinstaubbelastung durch
Busunternehmen in der Menckestraße
(VI-F-02666)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Rosenthal antwortet.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Historische Busse, sogenannte Oldtimer, sind über ein „H“-Kennzeichen
befreit und können gemäß 35. BundesImmissionsschutzverordnung in die Umweltzone
einfahren. Sogenannte Oldtimerbusse ohne „H“Kennzeichen müssen natürlich über eine grüne
Plakette verfügen.
Zur zweiten Frage. In der Menckestraße erfolgte
wegen mehrerer Anzeigen jeweils eine rechtliche
Prüfung, ob Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Ordnungswidrigkeitengesetz vorliegen. Es konnte kein ordnungswidriges Handeln festgestellt werden, auch nicht in
Kenntnis des Sachverhalts in der Fragestellung.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Dann
ist ja alles gut, Herr Rosenthal. Dann kann man
ja zufrieden sein. Es gibt zwar seit Jahren Bürgerbeschwerden, aber die Stadtverwaltung sieht
keinen Handlungsbedarf. - Gut. Das nehmen wir
erst einmal so zur Kenntnis.
Zu meiner Nachfrage. Da es diese Bürgerbeschwerden gibt, die auch Ihnen bekannt sein
sollten: Ist es vorstellbar, dass dort ein Halteverbot eingerichtet werden kann? Oder anders gefragt: Gibt es Überlegungen seitens der Stadt,
dort ein Halteverbot einzurichten? Dann wären
es ja Ordnungswidrigkeiten, wenn die Busse dort
ewig lange, bei laufendem Motor vor den Wohnhäusern stehen und die Leute ein- und aussteigen lassen.
Bürgermeister Rosenthal: Für die Halteverbotsthematik bin ich fachlich nicht zuständig,
kann Ihnen aber versichern, dass Kollegin
Dubrau und ich uns mit diesem Sachverhalt ausführlichst, hinlänglichst beschäftigt haben und
dass wir beide gemeinsam auch den Anwohnern
mehrfach schriftlich mitgeteilt haben, dass wir
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
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keine Möglichkeiten sehen, straßenverkehrsrechtliche Änderungen vorzunehmen.
ist die Gesetzeslage total toll und zufriedenstellend, ja?
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Okay.
Das nehme ich auch so zur Kenntnis. - Sind
Ihnen weitere Beschwerden aus anderen Gebieten in der Stadt bezüglich der roten Oldtimerbusse bekannt? Meiner Fraktion gehen regelmäßig
dazu Informationen zu. Wie steht die Stadtverwaltung selbst zu diesen durchaus sehr viel
Dreck und Lärm verursachenden Tourismusbussen?
Bürgermeister Rosenthal: Global gesprochen,
nein. Auf den konkreten Sachverhalt reduziert,
ich muss es so zur Kenntnis nehmen, nämlich
dass uns keine anderen Regelungen an die
Hand gegeben sind, hier Veränderungen vorzunehmen.
Bürgermeister Rosenthal: Bei Oldtimerbussen
haben wir natürlich wenig Handhabe.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
hatte gefragt, wie Sie dazu stehen. Dass Sie keine Handhabe haben, haben Sie jetzt schon ausreichend erläutert. Aber wie stehen Sie zum
Schutz der Bürger, die sich immer wieder darüber beschweren?
Bürgermeister Rosenthal: Ich hatte schon erläutert, dass es eine Rechtslage gibt. Und die
Rechtslage ist auch für eine öffentliche Verwaltung bindend. -
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja,
gut. Aber diese Rechtslage kann man ja auch - -
Bürgermeister Rosenthal: - Da ist es irrelevant,
welche persönliche Haltung ich zu stinkenden
Oldtimerbussen habe.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger, bitte
lassen Sie Herrn Rosenthal ausreden.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja,
aber wenn er nicht auf meine Frage antwortet.
Oberbürgermeister Jung: Wenn nicht, muss ich
jeden immer wieder einzeln aufrufen. - Bitte.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Danke auch.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller, bitte.
Stadtrat Müller (SPD): Ich habe über 25 Jahre
gegenüber dem Schillerhaus gewohnt und kenne
es nun schon 68 Jahre meines Lebens. Seit
68 Jahren gibt es in der Menckestraße eine
Gruppe von Menschen, die es ganz schlimm findet, wenn durch die Stadt Busse fahren. Geben
Sie mir recht, dass es aufgrund der Verkehrslage
in dieser schmalen Straße eine zufriedenstellende Lösung nicht geben kann? Die Busse fahren
auch am Gohliser Schlösschen vorbei. Dort ist
die Straße breit, da ist alles frei, da passiert
nichts.
Ich muss auch Herrn Volger widersprechen. Die
Busse halten nicht, damit die Leute dort ein- und
aussteigen können. Die Busse halten dort, die
Leute gucken, und dann fahren die Busse weiter.
Klar, das ist natürlich mit einer Lärmbelästigung
durch Abrieb verbunden, und es kommt zu NOxEmissionen, aber wir sind nun einmal eine touristische Stadt. Die einzige Alternative wäre, das
Schillerhaus zu sprengen. Dann fahren die Busse dort nicht mehr durch.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Rosenthal.
Die Anfrage unter Punkt 17.6 wird schriftlich beantwortet.
17.7 Ausbaupläne für Ladestationen für
Elektrofahrzeuge in Leipzig (VI-F-02777)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollegin Dubrau wird antworten.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Aber
auch zu einer Rechtslage kann die Stadtverwaltung eine positive oder negative Meinung haben.
Man kann sie gutheißen und trotzdem versuchen, den Betroffenen zu helfen. Sind Sie mit der
Rechtslage zufrieden? Ist für Sie damit quasi alles gut? Auch aus Klimaschutzgesichtspunkten
Bürgermeisterin Dubrau: Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1.
Der Ausbau funktionierender Ladeinfrastruktur
sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich ist eine wichtige Voraussetzung für die Förderung der Elektromobilität. Für eine flächende-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
ckende Versorgung stehen jedoch nicht nur die
Stadt, also wir, einschließlich der städtischen Unternehmen, sondern gerade auch die private
Wirtschaft in der Pflicht. Daher wird seitens der
entsprechenden Ämter der Stadt an dezernatsübergreifenden Projekten gearbeitet, auch in den
Bereichen Wirtschaft und Handel Möglichkeiten
des Ausbaus der Ladeinfrastruktur zu erschließen. Sie können sich sicher vorstellen, dass dieses Thema bei jeder Baumaßnahme, die bei uns
über den Tisch geht, diskutiert wird, ganz egal,
ob es sich um eine Einkaufseinrichtung, eine Büro- oder eine Wohnanlage handelt.
Das Netz der öffentlichen Ladestationen der
Leipziger Stadtwerke soll beibehalten bzw. noch
ausgebaut werden. So erfolgt derzeit im Innenbereich, also innerhalb des Promenadenrings,
die Errichtung von fünf weiteren Ladestationen.
Danach werden von den Leipziger Stadtwerken
insgesamt 65 Ladestationen betrieben. Da es
immer mehrere Punkte gibt, wo man sein Auto
aufladen kann, sind es dann 206 Ladepunkte der
Leipziger Stadtwerke.
Die im Vorfeld von den Leipziger Verkehrsbetrieben errichteten 25 Mobilstationen bieten ebenso
Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge an. Allerdings ist der Hauptzweck dieser Mobilstationen - das hatte ich hier auch schon ausgeführt -,
den Umstieg zwischen den unterschiedlichen
Verkehrsmitteln zu ermöglichen und damit insbesondere Verkehrsmittel des Umweltverbundes
wie Bus und Bahn sowie den Rad- und Fußverkehr zu fördern. Eine weitere 26. Station wurde
vor kurzem im Auftrag der Leipziger Volkszeitung
am Standort Peterssteinweg errichtet. Das ist nur
ein Beispiel für die Beteiligung der Privatwirtschaft. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich und
hoffe, dass weitere Unternehmen diesem Beispiel folgen.
Im Zuge der Standortauswahl der Mobilitätsstationen wurden auch noch weitere - im Westen
beispielsweise in der Könneritzstraße, in Lindenau und in Plagwitz und im Osten in Reudnitz,
in der Löbauer Straße - planungsseitig untersucht, konnten aber aufgrund verschiedener
Randbedingungen bisher nicht realisiert werden.
Aber die Standorte in der Könneritzstraße und in
Reudnitz haben eine große Priorität.
Zur Frage 2. Im Rahmen des Projektes „Fast E“
ist am Hauptbahnhof in unmittelbarer Nähe der
Mobilitätsstation die Errichtung einer CD-Schnellladestation vorgesehen. Die Beschilderung und
Markierung der Station wurde bereits seitens der
Stadt vorgenommen. Die Errichtung der Ladestation erfolgt derzeit durch die Leipziger Stadtwerke.
Zur Frage 3. Aufgrund der technischen Komplexität und der Neuartigkeit des Gesamtsystems
S e i t e | 34
der Mobilitätsstationen erreichte die Systemstabilität im Realbetrieb zum Jahresbeginn noch
nicht die gestellten Qualitätsansprüche. - Es tut
mir sehr leid, aber mit der Technik klappt es
manchmal nicht immer sofort. - Insbesondere betrifft das die Verfügbarkeit der Ladepoller. Aus
diesem Grund erfolgt derzeit als Interimslösung
die Nutzung der E-Ladestation ohne Authentifizierung über die zentrale Steuerung. Die Auskunfts- und Buchungssoftware auf den Stelen
der Mobilitätsstation ist aktiv, und „Leipzig mobil“
ist uneingeschränkt nutzbar. Mithilfe von Intensivtests wurden die aufgetretenen Fehlerquellen
identifiziert und eliminiert und das Gesamtsystem
stabilisiert. Derzeit wird daran gearbeitet, die
langfristige Stabilität der Mobilstationen mit allen
zugeschalteten Komponenten sicherzustellen.
Nach aktuellem Stand gestern liegen an zwei
Mobilitätsstationen Störungen vor. Das sind aber
meist Einzelprobleme, die sich relativ schnell beheben lassen.
Zur Frage 4. Die Bodenmarkierung der Stellplätze für Elektroautos und die Erneuerung der Beschilderung bei den Ladestationen für die Stadt
und bei den Mobilitätsstationen werden durch die
Leipziger Verkehrsbetriebe Zug um Zug flächendeckend umgesetzt. Bei den Stationen wurden
durch die Leipziger Verkehrsbetriebe in einem
ersten Schritt die Bodenmarkierungen an den Innenstadt-Ladestationen Markgrafenstraße, Georgiring, Augustusplatz, Hauptbahnhof und Naturkundemuseum umgesetzt. Die Markierungen
an weiteren Standorten erfolgen voraussichtlich
bis Ende dieses Monats. Der Austausch der Verkehrszeichen soll bis Mitte Juni erfolgen.
Zur Frage 5. Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Verkehrsüberwachung ahnden
bereits Verkehrsverstöße an allen Stellflächen,
die für Elektrofahrzeuge vorgesehen sind, soweit
die entsprechenden Voraussetzungen hierzu vorliegen. Das trifft derzeit auf die Ladestationen
Ritterstraße, Ratsfreischulstraße, Reichsstraße,
Martin-Luther-Ring und Georgiring zu, die entsprechend der abgestimmten verkehrsrechtlichen Anordnung über eine widerspruchsfreie
Beschilderung verfügen. Nach Umsetzung der
verkehrsrechtlichen Anordnung - auch das ist
Neuland; das gab es bisher nicht - auf allen anderen Mobilitätsstationen durch die Leipziger
Verkehrsbetriebe wird das Ordnungsamt nach
entsprechendem Erledigungshinweis die Kontrollen unmittelbar aufnehmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Habe ich es richtig verstanden: An den
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Mobilitätsstationen kontrolliert das Ordnungsamt
nur auf Aufforderung durch die LVB?
Bürgermeisterin Dubrau: Nein, die Kontrollen
erfolgen erst, wenn die komplette Beschilderung
fertiggestellt ist. Dann gibt es die Information
„Auch diese ist jetzt fertiggestellt“, und dann
werden die Kontrollen aufgenommen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Dubrau.
Die Anfrage unter Punkt 17.8 wird schriftlich beantwortet.
17.9 Sachstand „Wettbewerb zur Förderung
der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ (VI-F-02813)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Fabian wird antworten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Aufgrund einer Vielzahl anderer Aufgaben konnte der Wettbewerb leider noch nicht durchgeführt werden.
Ich bedaure dies. Mit der Umsetzung des Wettbewerbs soll ab kommendem Jahr begonnen
werden.
Zur Frage 2. Es haben sich in der Zwischenzeit
mehrere Inklusionspreise etabliert. Die wichtigsten sind der Sächsische Inklusionspreis des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für
die Belange von Menschen mit Behinderungen,
der Inklusionspreis im Bereich Arbeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen und der Inklusionspreis „Mosaik“ in Halle, der länderübergreifend Projekte auszeichnet. Alle Preise werden
regelmäßig auch an Projekte aus Leipzig vergeben. Die BBW-Leipzig-Gruppe zeichnet bereits
seit 2006 mit dem Integrationspreis „Brückenschlag“ Vereine oder Projekte aus, die sich für
die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen engagieren und einen Beitrag für eine inklusive Gesellschaft leisten. Seit 2014 gibt es in
Leipzig ein Lesefest mit Schreibwettbewerb in
leichter Sprache, welches die kulturelle Teilhabe
von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen fördert. Über das Investitionsprogramm
„Lieblingsplätze für alle“ werden in Leipzig zahlreiche Maßnahmen für eine barrierefreie Infrastruktur gefördert, und über das Amtsblatt werden einzelne Projekte bekannt gemacht.
Zur Frage 3. Das Wettbewerbskonzept soll noch
in diesem Jahr vorgestellt werden.
S e i t e | 35
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt
es Rückfragen? - Das ist nicht der Fall.
17.10 Umsetzung des Antrages VI-A-01604
„Sanierungsstau in den Leipziger Kindertagesstätten erfassen und abbauen“ (VI-F-02815)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Darauf wird ebenfalls Kollege Fabian antworten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Differenzierte
Betrachtungen und die Priorisierung des Sanierungsbedarfes von 121 Kindertagesstätten im
städtischen Immobilienbesitz erfordern intensive
Abstimmungen.
Zur Frage 2. Die Informationsvorlage wird derzeit
verwaltungsintern abgestimmt und schnellstmöglich in das parlamentarische Verfahren gehen.
Nach den weiteren Planungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 einschließlich Einarbeitung verschiedener Förderprogramme wird davon ausgegangen, dass das Konzept zur Sanierung
kommunaler Kindertagesstätten im vierten Quartal vorgelegt werden kann.
Zur Frage 3. 2015 standen 2 Millionen Euro für
die Sanierung von Kindertagesstätten zur Verfügung. In der Kita Seipelweg erfolgte der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen. Für weitere
Maßnahmen wurden Planungsleistungen erbracht sowie Planungs- und Baubeschlüsse erarbeitet. In 2016 stehen 5,6 Millionen Euro für
die Sanierung von Kitas zur Verfügung.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Auch
hierzu sehe ich keine weiteren Nachfragen.
Wir fahren mit Tagesordnungspunkt 17.13 fort.
17.13 Abstimmungsanlage in der Ratsversammlung (VI-F-02819)
Einreicher: Stadtrat M. Weber
Darauf antworte ich selbst. - Zur Frage 1. Nein,
das ist überhaupt nicht problematisch, Herr Weber; das ist geboten. Der Stadtrat hatte in den
letzten Haushaltsberatungen den Test einer mobilen Abstimmungsanlage angeregt. Nach Sächsischer Gemeindeordnung findet die Abstimmung in der Regel offen statt. Das ist auch gut
so, dass Stadträtinnen und Stadträte sich offen
bekennen. Hinzu kommt der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit. Deshalb muss die Stimmabgabe bei offener Abstimmung sowohl für Stadträtinnen und Stadträte als auch für die Besucherinnen und Besucher der Sitzung transparent
sein.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Demzufolge ist die Frage 2 mit Ja zu beantworten.
Zur Frage 3. Wir sind gerade in der Prüfung,
welche Lösung die wirtschaftlichste ist; denn natürlich ist es teuer, dies künftig elektronisch zu
tun. Herr Leisner prüft das und hat auch schon
Vorschläge gemacht, die mich allerdings bisher
noch nicht zufriedengestellt haben. Aber wir wollen Ihnen hier im vierten Quartal eine wirtschaftlich vertretbare Lösung vorstellen und diese
dann auch einführen.
Bitte schön, Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Nur eine kurze Nachfrage. Bedeutet „vorstellen“, dass es eine Vorlage
geben wird, die zur Beschlussfassung kommt,
oder ist das in dem Sinne gemeint: Dann startet
es?
Oberbürgermeister Jung: Nein. Ich gehe davon
aus, dass vor dem Start eine Beschlussvorlage
notwendig ist. Der Start soll aber im vierten
Quartal erfolgen.
Stadtrat Weber (SPD): Okay, alles klar. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Nachfragen
gibt es nicht.
Die Antworten auf die übrigen Fragen werden
Ihnen schriftlich zugeleitet. Ich schließe die Fragestunde.
TOP 18 entfällt.
19.
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
19.1 (nichtöffentlich)
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer
ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.
Vorlagen I
20.1 Besetzung der Stelle „Amtsleiter/in
Branddirektion“ (VI-DS-02710)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Das ist die zweite wichtige Personalentscheidung, die wir heute treffen. Nach Vorauswahl der
Findungskommission schlage ich Ihnen vor
S e i t e | 36
Herrn Peter Heitmann mit Wirkung zum 1. Juni
2016 zum Amtsleiter der Branddirektion Leipzig
zu wählen. - Er ist heute hier anwesend. Seien
Sie herzlich willkommen, Herr Heitmann!
Es wurde geheime Wahl beantragt. Wird zuvor
das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann bitte ich jetzt zur Einleitung der Wahl das
eben geübte Wahlprozedere einzuhalten und eröffne den ersten Wahlgang.
(Stimmenabgabe)
Ich schließe den Wahlgang und bitte um Auszählung der Stimmen. - Ich darf Ihnen nun das Ergebnis der Wahl zum Amtsleiter der Branddirektion bekanntgeben:
66 Stimmberechtigte waren anwesend. Abgegeben wurden 66 Stimmzettel, davon 66 gültig. Auf
Herrn Peter Heitmann entfielen 44 Ja-Stimmen,
21 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit ist
Herr Heitmann als Amtsleiter der Branddirektion
gewählt. - Herzlichen Glückwunsch!
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang
mit der Wahl zu Tagesordnungspunkt 8 muss ich
Folgendes zu Protokoll geben: Bei der Wahl zur
Beigeordneten für Kultur, Frau Dr. Skadi Jennicke, ist der Wahlkommission ein bedauerlicher
Irrtum unterlaufen. Das ist mir in den zehn Jahren meiner Amtszeit auch noch nicht begegnet.
Zur Erklärung: Auf dem Stimmzettel gab es zwischen dem Votum „Enthaltung“ und dem Wahlvorschlag „Kumbernuß“ eine sehr enge Tuchfühlung der beiden Kreuze. Ich habe die Wahlzettel
noch einmal prüfen lassen und sie auch selbst in
Augenschein genommen und sie selbst gezählt.
Es bleibt bei dem Ergebnis: Dr. Skadi Jennicke
hat 41 Ja-Stimmen erhalten. Herr Professor Vogt
hat 23 Stimmen erhalten. Aber: Herr Thomas
Kumbernuß hat 0 Stimmen erhalten. Stattdessen
gibt es fünf Enthaltungen und eine ungültige
Stimme.
Das Ganze ist sehr bedauerlich. Ich hoffe, Sie
können akzeptieren, dass wir uns im Nachgang
alle Wahlzettel noch einmal angeschaut und geprüft haben und nunmehr dieses Ergebnis feststellen.
Des Weiteren werde ich noch einmal prüfen lassen und dazu auch die Landesdirektion anschreiben, ob ein ehrenamtlicher Stadtrat bei einer Wahl zum Beigeordneten seine Stimme abgeben kann, wenn er selbst zur Wahl steht. Auch
das werden wir nach Rechtslage noch einmal
prüfen müssen. Ich werde Sie dementsprechend
informieren. - So weit zu diesem Vorgang.
20.2 Wiederbestellung des Geschäftsführers
der
Städtisches
Bestattungswesen
Leipzig GmbH (VI-DS-02718)
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Einreicher: Oberbürgermeister
Der Beschlussvorschlag lautet, Herrn Ronald
Klette erneut wiederzubestellen. - Wird das Wort
gewünscht? - Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt der Wiederbestellung
von Herrn Klette zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
Herr Klette, herzlichen Glückwunsch!
20.3 Kostenerhöhung zum Erwerb flexibler
Raumsysteme, zweite Ergänzung zum
Grundsatzund
Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen; Bestätigung außerplanmäßiger
Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 - Eilbedürftig (VI-DS-01736-DS-03)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Die Anschaffung von flexiblen Raumsystemen
hat zu Mehrkosten geführt. Die Vorvoten sind
klar. - Wird das Wort gewünscht? - Herr
Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! „Ordnung ist das halbe Leben - woraus
mag dann die andere Hälfte bestehen?“ Dieser
Satz Heinrich Bölls passt aus meiner Sicht sehr
gut zur Behandlung dieser Vorlage.
Wir haben in den vergangenen Debatten beim
Thema Schulbau immer sehr viel Gutmütigkeit,
Geduld und Pragmatismus gezeigt, wenn es darum ging, Vorlagen zu beschließen, die ihre
Schwächen hatten. Doch da wir um die schwierige Situation von Leipzigs Schullandschaft wussten und wissen, haben wir stets aufgrund gefühlter Alternativlosigkeit zugestimmt. Allerdings gibt
es immer eine Alternative. Wer etwas anderes
behauptet, sagt auf jeden Fall nicht die ganze
Wahrheit. Spätestens mit den 1,5 Millionen Euro
mehr, die wir nun eilbedürftig beschließen sollen,
müssen wir uns als Stadträte einer Alternative
stellen.
In einem schwierigen Spannungsfeld zwischen
Bedarf und Sorgfalt sowie Sparsamkeit haben
wir uns als Fraktion dazu entschlossen, diese
Vorlage abzulehnen. Ich möchte Ihnen, meine
Damen und Herren und damit auch den Leipzigern, darlegen, warum wir dies tun. Der offensichtlichste Grund ist die Behäbigkeit, mit der
das zuständige Amt im Dezernat von Professor
Fabian hier an dieser Stelle agiert. Mit drei Jahre
alten Zahlen werden Hochrechnungen aufge-
S e i t e | 37
stellt, die sich als nicht profund erweisen. Dies
allein ist schon schlimm genug; doch gibt es etwas, was meine Kollegen und mich weitaus
mehr stört, und das ist die Bräsigkeit - ich sage
es in aller Deutlichkeit -, mit der Mitarbeiter Ihres
Dezernates, Herr Bürgermeister, auf unsere Kritik als Stadträte reagieren, sodass bei uns der
Eindruck entsteht: Ihre Mitarbeiter, Herr Bürgermeister, kalkulieren mit unserer Alternativlosigkeit.
Es war in den Debatten im Ausschuss nur wenig
von Demut zu spüren, die meine Fraktion und ich
erwarten, wenn es um einen Mehrbedarf an öffentlichem Geld geht. Dies können wir als Volksvertreter an dieser Stelle nicht hinnehmen; denn
scheinbar besteht die andere Hälfte des Lebens
in Teilen der Stadtverwaltung aus Chaos, um den
Satz von Heinrich Böll noch einmal aufzugreifen.
Wir werden daher in absehbarer Zeit eine Anfrage stellen, wie viele Bauten am Ende deutlich
teurer geworden sind als ursprünglich in der jeweiligen Vorlage avisiert.
Meine Damen und Herren, diese Vorlage zeigt,
dass es dringend notwendig ist, eine bessere
Struktur bei der Planung und Umsetzung von
Schulbauten innerhalb der Verwaltung zu schaffen. Bereits in der Bildungspolitischen Stunde
haben die Kollegin Frau Köhler-Siegel und ich
darauf hingewiesen, dass auch Sie, Herr Oberbürgermeister, in der Pflicht sind. Sie müssen als
Chef der Stadtverwaltung, als Dienstherr über alle Dezernate, endlich eine Arbeitsgruppe Schule
einrichten, in der, ähnlich wie beim Thema Asyl,
alle beteiligten Fachämter strukturiert und zügig
an Lösungen arbeiten. Dann lassen sich solche
Vorlagen in der Zukunft hoffentlich vermeiden;
denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, dann
Herr Schlegel.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Dazu muss man etwas sagen, bei aller Liebe und Güte. Natürlich hat mich
die Kostenerhöhung auch gestört, und natürlich
war ich auch unzufrieden mit der Arbeit der Verwaltung. Auch ich hätte mir das anders vorgestellt. Aber das jetzt an den Schulen auszulassen, ist meiner Ansicht nach nicht der richtige
Weg.
Am 24. Juni wird das Richtfest in der RobesonSchule gefeiert. Erklären Sie mal den Eltern der
Schüler an der Robeson-Schule, dass Sie das
nicht wollen. Erklären Sie mal den Eltern der
Schüler der Georg-Schumann-Schule, dass Sie
das nicht wollen.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Also bei aller Liebe und Güte: Sie können von
mir aus Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, Sie
können im Kreis springen und mit der Presse
sprechen, Sie können das alles machen. Aber
wenn Sie es so machen, wie hier eben dargelegt, müssen Sie das Ihren Wählern erklären. Ich
bin der Meinung: Das tragen Sie auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler und deren
Eltern aus. So geht es nicht.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, dann
Herr Weickert noch einmal.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr verehrte Damen und Herren
Stadträte! Herr Weickert, ehe Sie hier so etwas
ablassen, hätten Sie sich vorher kundig machen
sollen, wie das Ganze abgelaufen ist. Tatsache
ist: Es geht in erster Linie um die Einrichtung von
DaZ-Klassen und die Schaffung der entsprechenden Räumlichkeiten in den betreffenden Objekten. Dazu gab es Ausschreibungen. Es wurde
versucht, alle verfügbaren Firmen zu binden.
Sagen Sie mir bitte, wie viel an der Tankstelle
Tabaksmühle nächste Woche der Liter „Super
95“ kostet! Ich dachte, momentan sind die Preise
dafür niedrig. Aber wir bezahlen trotzdem 1,34
Euro.
Ich sage es noch einmal: Es gab eine Ausschreibung. Aber der Markt ist fast leergefegt. - Welche
Parteien haben denn gesagt: „Kommt alle hierher nach Deutschland!“? Wir sind Ausführende
und haben Weisungen zu folgen. - Ich weiß
doch, wovon ich spreche. In der LESG haben wir
sowohl mit den Firmen als auch mit den Planern
so lange verhandelt, bis uns faktisch das Weiße
aus den Augen trat, damit diese Termine eingehalten werden und die Kinder ab 8. August eben
nicht in Zelten unterrichtet werden müssen, sondern ihnen die entsprechenden Räumlichkeiten
zur Verfügung stehen. Bezüglich der Einhaltung
der Termine ist zu jedem Zeitpunkt klar und deutlich kommuniziert worden, was machbar ist und
was nicht.
Frau Hollick hat bereits die Robeson-Schule genannt. Ich habe gerade ein Foto gesehen. Dort
ist man jetzt bei der Montage des zweiten
Stockwerks. Dort wird ja in stabiler Bauweise
gebaut. Diese Räumlichkeiten werden längerfristig nutzbar sein und für mehrere Jahre Bestand
haben. Ein Teil dieser Räume wird zum 8. August
trotz enger Fristen zur Verfügung gestellt, ein Teil
nicht, weil es nicht machbar ist. Das ist nun einmal Marktwirtschaft. Wir können die Preise nicht
bestimmen. Es kann nur nachverhandelt werden,
wenn sie völlig abartig sind.
S e i t e | 38
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert, noch
einmal.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Frau
Hollick, ich kann Ihre Emotionen durchaus verstehen. Sie wissen auch, dass ich Sie als Kollegin durchaus schätze. Aber ich erinnere mich
noch an eine meiner ersten Reden hier in diesem Rat, nach der Sie mir gesagt haben: Man
zeigt nicht auf andere Leute, und man schreit sie
auch nicht an. - Sie betonen ja immer, Sie waren
Oberstudienrätin. - Pardon, Sie sind es noch;
Beamter bleibt man ja ein Leben lang. - Aber
dann gestehen Sie mir auch zu, dass ich nicht
einer Ihrer Schüler bin, den Sie hier examinieren
müssen.
Ich möchte noch einmal deutlich machen: Wir
tragen hier nichts auf dem Rücken von Schülern
aus. Nein. Was wir machen, ist: Wir kritisieren
die Verwaltung dafür, dass sie hier teilweise mit
Zahlen agiert, die scheinbar zu niedrig berechnet
waren. Dann muss man eben mit einem höheren
Ansatz herangehen. Was sollen wir denn jetzt
noch machen? Wir können jetzt nur noch sagen:
Na ja, wir müssen das genehmigen. - Und ich
finde, das geht einfach nicht. Wie gesagt: Demut
ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Begriff
und eine ganz wichtige Haltung. Wie heißt es
immer so schön? Jeder von uns muss noch ein
bisschen dazulernen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft, dann
Herr Albrecht.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sicher wurde die Thematik in den Ausschüssen unterschiedlich wahrgenommen. Herr Schlegel, Sie
müssen uns aber auch zugestehen, dass es bei
uns im Ausschuss anders gelaufen ist, sodass
der Rede von Herrn Weickert nichts hinzuzufügen ist. Das war durchaus der Eindruck, den
auch ich teile. Allerdings - das will ich hinzufügen - sollten solche Dinge eigentlich im Ausschuss geregelt werden und nicht hier im Plenum.
Zur Sache selbst: Möglicherweise gibt es Alternativen, aber die Notwendigkeit ist jetzt gegeben.
Wir müssen Schulplätze einrichten an Schulen,
an denen die Kapazitäten ohnehin schon sehr
beengt sind. Wir müssen Räumlichkeiten schaffen, um Kinder mit Deutsch als Zweitsprache beschulen zu können. Das heißt: Die Notwendigkeit
ist jetzt gegeben.
Trotz der berechtigten Kritik stimmen wir dem zu.
Es wäre allerdings wünschenswert, wenn die
Kommunikation mit den Stadträten in den Aus-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
schüssen so ist, dass man von einem freundlichen Umgang sprechen kann. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Meine Damen und
Herren von den Linken! Frau Hollick, wir reden
hier über Mehrkosten bei Baumaßnahmen. Herr
Weickert hat sehr klar differenziert und auch gesagt, wie wir uns an der Stelle gemüht haben.
Wir reden nicht nur bei Schulen über Mehrkosten; wir reden bei allen Baumaßnahmen in dieser
Stadt über Mehrkosten, sei es bei Turnhallen,
Feuerwehrzentren, Kindergärten oder bei was
auch immer. Immer wieder bekommen wir Mehrkosten auf den Tisch, und das muss kritisiert
werden. Das war unsere Generalkritik.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Man kann trefflich über die Sinnhaftigkeit des
Wortes „alternativlos“ diskutieren. Aber in der Situation, in der wir heute in dieser Stadtratssitzung sind, und angesichts der Terminkette ist
das eine oder andere schon alternativlos, auch
wenn die Konsequenzen wenig erfreulich sind.
Die entsprechenden Kostensteigerungen sind
eigentlich inakzeptabel. Aber wenn man den
Sachverhalt fair bewertet, muss man ihn nicht
mit dem Wissen von heute bewerten, sondern
mit dem Wissen zu dem Zeitpunkt, an dem das
Projekt angeschoben worden ist. Dann muss
man sich die Frage stellen, ob man zu diesem
Zeitpunkt, also zu Beginn der Planungsaktivitäten, gewusst hat, welche Marktsituation es im
Mai geben wird. Das ist zu überlegen.
Natürlich hätte es Alternativen gegeben. Die
Frage ist, ob man zu diesem Zeitpunkt ganz anders hätte ausschreiben sollen. Wir haben heute
einen Antrag der Linken mit Alternativvorschlägen neu im Verfahren. Allerdings muss man diese Alternativvorschläge, zum Beispiel traditionelle Bauweisen von vornherein mit auszuschreiben, zu Beginn des Prozesses machen, damit
uns dann, wenn wir hier im Stadtrat entscheiden,
auch die Ergebnisse dieser Alternativen vorliegen.
Insofern ist das Versäumnis - ich denke, davon
können wir uns alle nicht ganz freisprechen -,
dass man in dieser Situation etwas zu stark und
zu schnell auf vermeintlich gute Lösungen gesetzt hat, ohne in Betracht zu ziehen, dass wir
nicht die Einzigen sind, die vor diesem Problem
S e i t e | 39
stehen, sondern dass es in Deutschland noch
ein paar andere Kommunen gibt, die dieselben
Probleme haben. Dies jemandem als Versagen
vorzuwerfen, halte ich persönlich aber für zu
weitgehend, weil wir eine situative Entwicklung
gehabt haben, eine Entwicklung, die wir uns alle,
glaube ich, im letzten Jahr so nicht haben vorstellen können.
Dennoch muss man hier als Stadtrat ganz klar
sagen: Es kam zu Kostensteigerungen, für die
wir, würde man zusammenzählen, was wir in den
letzten Monaten hier beschlossen haben, schon
die eine oder andere Schule extra hätten bauen
können. Das ist die Konsequenz dieser Entwicklung. Die Frage ist aber, ob man für die Konsequenz dieser Entwicklung bei irgendjemandem
eine persönliche Verantwortung festmachen
kann. Die Erfahrung, die wir aus dieser Situation
mitnehmen müssen, ist, früher mehrgleisig zu
denken, damit Alternativen geprüft und vorgelegt
werden, wenn wir in der Stadtratssitzung eine
Entscheidung treffen müssen. Das bitte ich die
Verwaltung, künftig mit zu bedenken. Der Antrag
der Linken, den wir heute neu aufgenommen haben, greift ja genau dieses Thema auf. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, noch
einmal.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrte
Damen und Herren! Herr Weickert, ich muss ein
bisschen aus der Schule plaudern. Die geschätzten Kosten dürfen beispielsweise bei Neubauten
bis zu 10 Prozent von den tatsächlichen Kosten
abweichen, bei Sanierung sogar bis zu
30 Prozent.
Zu höheren Kosten kommt es aber nicht nur aufgrund der geänderten Marktsituation, sondern
auch deshalb, weil ganz klar gefordert war, dass
diese Räumlichkeiten an den jeweiligen Schulen
aufgeständert werden müssen - das können Sie
den beigefügten Plänen entnehmen -, damit die
Klassenräume barrierefrei erreichbar sind, was
auch für die Weiternutzung wichtig ist. Außerdem
wurde im laufenden Verfahren von Leichtbauweise auf stabile Bauweise umgestellt, damit
diese Räumlichkeiten viele Jahre lang nutzbar
sind. Insofern ist es gut angelegtes Geld, auch
für die Zukunft. Es geht hier eben nicht nur darum, ein paar Container auf irgendeine Schulfläche zu stellen. - In der Robeson-Schule hätten
wir die Klassen gar nicht unterbringen können,
wenn die Zweigeschossigkeit nicht realisiert
worden wäre.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. - Möchten Sie dazu
noch etwas sagen, Kollege Fabian? - Bitte.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Ich denke, wir müssen
zwei Dinge voneinander unterscheiden, die hier
jetzt in der Debatte auch deutlich geworden sind:
Das eine ist die Sache als solche. Hier haben wir
mit kumulativen Effekten zu tun. Wir haben steigende Schülerzahlen im Oberschulbereich. Geringfügige Verschiebungen bei den Bildungsempfehlungen führen zu erheblichen Mehrbedarfen
in anderen Bereichen. - Die Anzahl der DaZKlassen ist gestiegen. Der Info-Vorlage können
Sie entnehmen, dass wir derzeit allein 34 DaZKlassen an 21 Grundschulen haben. Wir haben
27 DaZ-Klassen an 20 Oberschulen. Das sind
große Zahlen, und der Bedarf steigt immer mehr.
- Hinzu kommt die von verschiedenen Stadträtinnen und Stadträten schon erwähnte Marktsituation. Ich denke, alle hier Beteiligten haben sich
sehr stark bemüht, die Kosten im Griff zu behalten oder sie zu begrenzen, auch durch intensive,
schwierige Verhandlungen. Herr Schlegel hat
das deutlich dargestellt. - Insofern denke ich, die
Sache als solche ist begründbar.
Zum anderen möchte ich mein Bedauern ausdrücken, wie sich einzelne Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Ausschüssen
verhalten. Da, denke ich, gibt es unsererseits
mehr Begründungsmöglichkeiten. Auch sollten
wir künftig einen angemesseneren Stil mit Ihnen
pflegen.
Oberbürgermeister Jung: Ich darf Sie nun um
Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt der Beschlussvorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit großer Mehrheit, einigen Gegenstimmen, ohne Enthaltungen so beschlossen.
20.4 Einrichtung einer Oberschule am
Standort Diderotstraße 35, entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz
(VI-DS-02457)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.5 Umzug
der
Käthe-Kollwitz-Schule
(Sprachheilschule/Förderzentrum) zum
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Schuljahresende 2015/2016 in das
Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19 in
04218 Leipzig, gemäß § 24 Schulgesetz
(VI-DS-02387)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare
Vorvoten.
Wird
das
Wort
wünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.6 Baubeschluss Schulstandort Opferweg:
Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Opferweg 13, 04159 Leipzig-Wahren (VI-DS-02210)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.7 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der
Friedrich-Dittes-Straße 9 (-01363-DS-02NF-03)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ich bitte um Korrektur im Beschlusspunkt 3 auf
dem Beschlussdeckblatt. Dort ist das PSPElement falsch gedruckt. Richtig muss es heißen: 70001.409.700.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Dann bitte ich auch hier um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
20.8
Schulnamensgebung für 77. Schule,
Grundschule der Stadt Leipzig, Schule
an der Weißenfelser Str., Grundschule
der Stadt Leipzig und Schule Portitz,
Oberschule der Stadt Leipzig (VI-DS02555)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Sie sollen interessante neue Namen tragen. Wird das Wort gewünscht? - Ich darf Sie um Ihr
Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
20.9
Interimsunterkunft zur Unterbringung
von Asylbewerber/-innen in der KarlHeine-Straße 22b, 04229 Leipzig: Außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79
(1) SächsGemO (VI-DS-02156-DS-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
20.9.1 dazu ÄA (-02156-DS-01-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich bitte Kollegen Fabian um eine kurze Einführung.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! In den nächsten vier Tagesordnungspunkten stehen vier Vorlagen zum
Thema Asyl zur Beschlussfassung, darunter zwei
Vorlagen, die eilbedürftig sind. Ich versichere
Ihnen, wir bemühen uns, die Anzahl der eilbedürftigen Vorlagen zu reduzieren und wieder zu
einem geregelten Verfahren zurückzukommen,
und wir werden alle Anstrengungen unternehmen, damit in den nächsten Ratsversammlungen
nach Möglichkeit keine eilbedürftigen AsylVorlagen mehr auftauchen. Ich bitte Sie aber
auch um Nachsicht. Wir standen unter sehr, sehr
hohem Druck, die entsprechenden Maßnahmen
auf den Weg zu bringen, und der Druck ist nach
wie vor sehr groß. Die Bedingungen in den Notunterkünften, ob in der Messehalle 17, auf dem
Zeltplatz oder im Baumarkt in der Schomburgkstraße, sind sehr ungünstig. Wir müssen so
schnell wie möglich alternative Unterbringungsmöglichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften
schaffen. Deshalb sind zwei dieser Vorlagen eilbedürftig.
Zu den einzelnen Vorlagen. Zur Vorlage unter
Tagesordnungspunkt 20.9, Karl-Heine-Straße,
liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor.
Den können wir übernehmen. - Ebenfalls liegt
ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage unter Tagesordnungspunkt 20.10 vor. Den
können wir auch übernehmen. - Bei der Vorlage
unter Tagesordnungspunkt 20.11, Hainbuchenstraße, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Bezug dieser Einrichtung erst zum
30.05. erfolgt. Am 17.05., also gestern, ist zwar
die Übergabe erfolgt, aber noch nicht die Inbetriebnahme. Wie gesagt, auch hier bedaure ich
die Eilbedürftigkeit. Aber angesichts der Aufgabenvielfalt gerade in diesem Bereich ist es so auf
den Weg gebracht worden. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kol-
S e i t e | 41
legen Stadträte! Werte Gäste! Ich rede in der
Folge gleich zu allen vier Vorlagen und möchte
darum bitten, dass ich meine Redezeit aus diesem Grund etwas ausdehnen kann.
Oberbürgermeister Jung: Einen Moment, bitte!
Dann rufe ich jetzt auch die nachfolgenden Tagesordnungspunkte auf:
20.10 Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der
Auenseestr. 31-33: Außerplanmäßige
Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO
- Eilbedürftig - (VI-DS-02317-DS-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
20.10.1 dazu ÄA (-02317-DS-01-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
20.11 Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße
13, 04329 Leipzig: Finanzierungsbeschluss, Ausführungsbeschluss für
Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und Leistungen der sozialen
Betreuung, außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gemäß §
79 (1) SächsGemO (VI-DS-02101-DS03)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
20.12 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/-innen und
Geduldete am Deutschen Platz,
Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str.
17-19 und Barnet-Licht-Platz (VI-DS02521-NF-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Bitte fahren Sie fort, Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Der Freistaat Sachsen
hat kürzlich verkündet, dass nur 15 Prozent der
Kapazitäten des Landes zur Flüchtlingsunterbringung ausgelastet sind, und in der Folge angekündigt, Einrichtungen zu schließen. Deshalb
wurde ich von Bürgern gefragt: Warum wird im
Stadtrat der Bau weiterer Unterkünfte beschlossen? Ich erkläre dann immer relativ ausführlich
den Unterschied zwischen einer Erstaufnahmeeinrichtung und Notunterkünften - diesen Unter-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
schied kennen viele Bürger häufig nicht - und erläutere, welche Aufgaben die Kommune zu
übernehmen hat. Ich schildere ihnen auch, dass
wir es Ende letzten Jahres, Anfang dieses Jahres gerade so geschafft haben, dass jeder Asylsuchende in einer Notunterkunft ein Dach über
dem Kopf hat.
Es konnte erreicht werden, dass kein Flüchtling
obdachlos ist. Allerdings ging dies zulasten der
humanitären Bedingungen. Dies gelang nur, weil
man auf Großunterkünfte wie die Messehalle 17,
die Zeltstadt oder einen ehemaligen Baumarkt
zurückgegriffen hat, in denen die Zustände aus
meiner Sicht menschenunwürdig sind; denn sie
bieten keine Privatsphäre, Krankheiten können
sich leichter ausbreiten, die gemeinschaftlich genutzten sanitären Anlagen lassen sich kaum in
einem hygienischen Zustand halten, und ja, auch
Konflikte treten dort häufiger zutage als in anderen Unterkünften. Diese Unterkünfte haben eine
Kapazität von knapp 1.500 Plätzen und müssen
aus Sicht meiner Fraktion so schnell wie möglich
geschlossen werden, am besten noch vor Jahresende.
Andere Standorte wie die Schulgebäude Bernhard-Göring-Straße oder Dösner Weg werden
bald geschlossen, da dort Sanierungsarbeiten
beginnen sollen. Darüber hinaus sind fast 350
Plätze in Pensionen schnell kündbar, und Mietverträge von kurzfristig angemieteten Objekten
laufen aus. Es ist davon auszugehen, dass Kapazitäten von knapp 2.700 Plätzen relativ kurzfristig nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Ich bitte zu entschuldigen, dass ich hier einige
Zahlen nenne, halte dies jedoch in diesem Zusammenhang für wichtig.
Hinzu kommt die Schaffung von Kapazitäten für
diejenigen, die uns in diesem Jahr zugewiesen
werden. Ausgehend von den bisherigen Zuweisungszahlen werden wir in diesem Jahr etwa
2.500 Menschen unterbringen müssen. Hier sei
angemerkt, dass der Freistaat Sachsen weiterhin
an seiner Prognose von 6.895 Personen, die die
Kommune unterbringen soll, festhält. Das erschwert natürlich die Planung der Kommune,
weil immer noch unklar ist, wie viele Menschen
tatsächlich untergebracht werden müssen.
Ich klammere die beiden Standorte Zeltstadt am
Deutschen Platz und Schomburgkstraße, die ja
jetzt auch zur Beschlussfassung stehen, zunächst einmal aus. Mit den Beschlüssen zu diesen vier Vorlagen werden etwas mehr als 1.200
Plätze geschaffen, also bei weitem nicht so viele,
wie wir wegen Wegfall anderer Plätze kurzfristig
brauchen oder wir aufgrund künftiger Zuweisungen benötigen. Dafür reichen auch die bereits
beschlossenen Maßnahmen nicht aus.
S e i t e | 42
Die SPD-Fraktion wird daher allen Vorlagen zustimmen. Das hat verschiedene Gründe:
Den Objekten Zeltstadt am Deutschen Platz und
Schomburgkstraße stimmen wir nur zu, weil die
Konsequenz Obdachlosigkeit wäre. Fast 900
Menschen hätten sonst kein Dach mehr über
dem Kopf. Dennoch müssen diese Standorte so
schnell wie möglich aufgelöst werden; denn sie
sind, wie bereits erwähnt, menschenunwürdig,
aber nicht nur das; sie sind auch viel zu teuer.
Während dort die jährlichen Kosten wie Miete,
Betreibung, Energie, Wasser und Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei den
Notunterkünften bei 22.000 bzw. 23.000 Euro pro
Platz liegen, liegen sie am Barnet-Licht-Platz oder in der Eutritzscher Straße mit etwa 11.000
Euro pro Platz lediglich bei der Hälfte. Noch
günstiger ist der Standort Hainbuchenstraße mit
jährlichen Kosten von 9.500 Euro pro Platz. Es
ist also nicht nur aus humanitären Gründen,
sondern auch aus finanzpolitischen Gründen ein
Irrsinn, weiterhin auf diese Notunterkünfte zu
setzen. Mit jedem Monat früher, den wir eine
Notunterkunft schließen, spart der Freistaat
Sachsen - ich sage an der Stelle bewusst: der
Freistaat Sachsen, weil wir erwarten, dass er die
Kosten übernimmt - etwa 400.000 Euro.
Auch vor diesem Hintergrund werden wir der Interimslösung Schulstandort Karl-Heine-Straße
für 17 Monate zustimmen. Wir standen in der
Fraktion dieser Vorlage zunächst kritisch gegenüber; denn hier sollen 1,9 Millionen Euro in einen
Standort investiert werden, der lediglich 17 Monate als Notunterkunft genutzt werden soll, weil
danach die Sanierung der Schule beginnen wird.
Aber wenn man berücksichtigt, dass ein Teil der
jetzt zu tätigenden Investitionen auch für die
Schulsanierung sinnvoll ist - hier wird gerade die
Zahl genannt: 60 Prozent -, und angesichts einer
monatlichen Einsparsumme von knapp 400.000
Euro nach Schließung, werden sich diese Investitionen in wenigen Monaten refinanziert haben,
weil dieser Standort deutlich kostengünstiger ist
als die Notunterkunft Alte Messe oder Schomburgk-straße. Hier gilt - ich betone das an der
Stelle vor allem für alle jene, die unsere Sitzung
am Livestream verfolgen -: Selbstverständlich
darf es nicht zum Verzug einer Sanierungsmaßnahme kommen, nur weil dieser Standort als Interimslösung für eine Flüchtlingsunterkunft dient.
Der Vorlage Auenseestraße werden wir auch zustimmen. Das ist ein besonders schönes Objekt.
Es ist ein kommunales Gebäude, eine kleine Unterkunft, wo wir unser Konzept auch umsetzen
können. Wir investieren hier in ein kommunales
Gebäude und schaffen damit einen langfristigen
Wert. Auch hier gilt: Wenn wir die Unterkunft
nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft benötigen,
so ist sie wunderbar geeignet als Wohnstandort,
vielleicht sogar für sozialen Wohnungsbau.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Auch wenn wir bei der Unterbringung von Flüchtlingen noch nicht abschließend über den Berg
sind, so sind wir doch auf einem sehr guten Weg.
Deshalb möchte ich die Stadtverwaltung darum
bitten - das unterstreichen auch die beiden CDUÄnderungsanträge -, Schluss zu machen mit eilbedürftigen Vorlagen zu diesem Thema. Wir
müssen sukzessive zu einem geregelten Verfahren zurückkehren, auch weil dies vermittelt: Wir
haben die Situation unter Kontrolle. Die Situation
hat sich beruhigt.
Die SPD-Fraktion hofft, dass diese vier Vorlagen
heute eine Mehrheit finden und wir einen großen
Schritt gehen, um die Notunterkünfte in der Messehalle 17, im Baumarkt und in der Zeltstadt aufzulösen; denn das ist - ich betone es noch einmal - sowohl aus humanitären Gründen als auch
aus finanziellen Gründen dringend geboten. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich werde mich kurz fassen, da die Verwaltung unsere
beiden Änderungsanträge übernimmt.
Wir wissen nach wie vor nicht, wer am Ende für
die uns entstandenen Kosten aufkommen wird.
Wir haben keine Glaskugel, sodass wir nicht
wissen, wie viele Menschen in diesem Jahr von
der Stadt aufgenommen werden müssen. Meiner
Fraktion und mir ist allerdings wichtig, hier nicht
nur Kritik zu üben. Wir wissen natürlich auch,
welch große Aufgabe uns noch bevorsteht, nämlich Hunderttausende Menschen in unserem
Land und Tausende Menschen in unserer Stadt
in das öffentliche Leben zu integrieren. Das fängt
mit der Bereitstellung von bezahlbarem, subventioniertem Wohnraum an, geht mit der weitaus
kostenintensiveren Schaffung von Rahmenbedingungen für die Beschulung weiter und setzt
sich in der Alltagswelt fort. Wir haben die Verantwortung, Integration zu gewährleisten, wenngleich ich nochmals betonen möchte, dass wir
uns zunächst unserer eigenen Identität bewusst
werden sollten.
Für diese Aufgaben in der nahen wie auch der
fernen Zukunft dürfen wir jetzt nicht großmütig
Geld ausgeben, sondern müssen penibel die
bestmöglichen, kostengünstigsten Möglichkeiten
in allen Vergabevarianten anstreben. Dies sind
wir den Menschen, die kommen werden, sowie
den Menschen in unserem Land schuldig. Daher
werden wir den beiden Vorlagen, zu denen wir
Änderungsanträge gestellt hatten, zustimmen.
Bei der Abstimmung der anderen beiden Vorlagen werden wir uns enthalten. Wir kritisieren
nach wie vor, dass es keinerlei Deckung im Fi-
S e i t e | 43
nanzhaushalt gibt, erkennen aber an, dass die
Verwaltung bemüht ist, so schnell wie möglich
dafür zu sorgen, dass die teuren Notunterkünfte
aufgelöst werden. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, dann
Herr Hentschel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Jemand hat einmal gesagt: Wir
schaffen das. - Ich denke, für uns als Kommunalpolitiker gilt: Wir müssen das schaffen. Das ist
die Herausforderung, vor der wir stehen.
Ich habe aus Vergabesicht zwei Anmerkungen
zu den Änderungsanträgen der CDU, die voll zu
unterstützen sind, allerdings unter bestimmten
Voraussetzungen.
Zunächst ist festzustellen: Zu keiner Zeit in den
vergangenen Jahren - immerhin fand gerade die
1038. Sitzung des Vergabegremiums statt konnte unterstellt werden, dass etwas nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben war. Es war immer
ordnungsgemäß ausgeschrieben. Wir haben
immer untersucht: Welche möglichen Vergabeverfahren gibt es, die höchstmöglich die Markttransparenz abbilden und für eine Marktöffnung
sorgen? Wer sich damit wirklich beschäftigt,
kann das auch nachvollziehen. Man muss sich
natürlich im Klaren darüber sein, dass es, wenn
man in der höchstmöglichen Form ausschreibt,
zwölf Wochen bis zur Zuschlagserteilung dauern
kann. Deshalb die Frage: Werden alle Fristen
noch eingehalten?
Zweitens. Mit der VOL/A, der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, ist auch das Betreiben dieser Unterkünfte geregelt. Das ist also
vom Vergaberecht gedeckt. Die Betreiber haben
bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, auch in
kapazitiver Hinsicht. Deshalb auch die klare Ansage: Angesichts dieser Fristenlage schätzen
Bauverwaltung und Sozialdezernat ein, dass das
alles in diesem Jahr machbar ist. - Ich meine, wir
haben möglicherweise ein bisschen mehr Zeit.
Manche Bauleistungen, zum Beispiel beim Ausbau, können vielleicht auch innerhalb eines Vierteljahres erbracht werden.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Schlegel, für die Klarstellung. - Herr Hentschel.
Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Auch ich mache es kurz. Die Stadtverwaltung hat uns heute vier Vorlagen
zu diesem Thema vorgelegt. Alle diese Vorlagen
beinhalten die Finanzierungsform der unterjähri-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
gen Finanzierung ohne Deckung. Die AfDStadtratsfraktion kann dieser Finanzierungsform
- also diesen ungedeckten Schecks - nicht mehr
zustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann
kommen wir jetzt zur Abstimmung der vier Vorlagen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20.9. Der
Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird übernommen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es
Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Gegenstimmen. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20.10.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird
übernommen. - Ich darf Sie um Ihr Handzeichen
bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu?
- Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme, vier Enthaltungen. So beschlossen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20.11.
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dieser
Vorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme, 22 Enthaltungen. So beschlossen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20.12.
Wer stimmt diesem Beschlussvorschlag zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 5 Gegenstimmen, 18 Enthaltungen. Es ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wir fahren in der Tagesordnung fort.
20.13 Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - Vergabevorschlag Los 2 Eilbedürftig (VI-DS-02497)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort zum Vergabevorschlag Los 2 gewünscht? - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte mich weniger zum Vergabevorschlag
äußern, sondern mehr zur Vorlage, die uns vorgelegt worden ist.
Wenn aus dem Textteil eines Vergabevorschlags
nicht hervorgeht, zu welchem Preis die Konzession vergeben wird, sondern dies erst auf der
letzten Seite unter „Haushaltsauswirkungen“ zu
finden ist, und wenn weitere wesentliche Eck-
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punkte hinsichtlich der Vergabe in der Sitzungsvorlage fehlen, sondern lediglich darauf verwiesen wird, dass man die einzelnen Angebotsunterlagen gerne in den Räumlichkeiten der Stadt
Leipzig einsehen kann, dann ist diese Vorlage
aus meiner Sicht ungenügend.
Die Vorlage ist deswegen ungenügend, weil sie
nach der Gemeindeordnung des Freistaates
Sachsen in öffentlicher Sitzung zu behandeln ist.
Das heißt: Sämtliche wesentlichen Informationen
für die Entscheidung zu dieser Vorlage sind der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Und diese
Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger mitnichten, wenn in der Vorlage darauf verwiesen wird, man könne weitere Informationen
gerne in den Räumlichkeiten der Stadt einsehen.
Sicherlich, nicht alle vorhandenen Informationen
sind für die Öffentlichkeit bestimmt, Frau Dubrau
und Herr Jung; aber die wesentlichen Eckpunkte
eines Vergabevorschlages gehören in die Sitzungsvorlage. Das ist hier nicht geleistet worden,
und das kritisiere ich ausdrücklich.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortwünsche? - Dann gestatten Sie mir einen
Satz, Herr Morlok. Es gibt einen Unterschied
zwischen öffentlicher Sitzung und öffentlichen
Materialien, und es gehören eben nicht alle Materialien in die öffentliche Sitzung.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Da gebe ich
Ihnen recht, Herr Oberbürgermeister, aber die
Vertragsdauer ist mit Sicherheit nicht nichtöffentlich.
Oberbürgermeister Jung: Okay. D’accord. - Ich
darf Sie nun um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt dem Vergabevorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.14 Vergabe der Außenwerberechte (Werbekonzession) - Weiteres Vorgehen
und Abschluss eines Interimsvertrages - Eilbedürftig (VI-DS-02527)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
20.14.1 dazu Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - Vergabevorschlag
Los 3 und Los 4 (ehemals ÄA 01 zur
Vorlage VI-DS-02109) (VI-A-02692)
Einreicher: CDU-Fraktion
20.14.2 dazu VSP zum Antrag (VI-A-02692VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Zunächst bitte ich Frau Kollegin Dubrau um eine
kurze Einführung in das Thema.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Es liegt Ihnen heute der Beschlussvorschlag
„Vergabe der Außenrechte (Werbekonzession):
Abschluss eines Interimsvertrages“ vor. Wir haben in den Ausschüssen dieses Thema schon
sehr intensiv besprochen.
Sie alle wissen, dass eine Vergabe für das Los 1
nicht erfolgen konnte, zum einen weil es keinen
echten Wettbewerb gab und zum anderen weil
vom einzigen Bieter ein Gebot eingereicht wurde, das nicht ausschreibungskonform war. Wir
haben dann versucht, das Thema über eine
Baumaßnahme der Stadt zu lösen. Aber in der
relativ kurzen noch verbleibenden Zeit stellte
sich das als ausgesprochen problematisch dar.
Wir hatten von Ihnen - sprich: von der CDU - den
Auftrag erhalten, zu prüfen, inwiefern eine Vertragsverlängerung möglich ist. Eine Vertragsverlängerung ist juristisch nicht möglich. Aber einen
Interimsvertrag haben wir vorbereiten können. In
sehr intensiver Zusammenarbeit zwischen der
Stadt - dem Tiefbauamt, dem Rechtsamt und unseren Beratern - auf der einen Seite und der
Firma JCDecaux auf der anderen Seite haben
wir uns darauf geeinigt, die wesentlichen Vertragsinhalte des bisherigen Vertrages eins zu
eins zu übernehmen und lediglich drei Punkte
des bisherigen Vertrags zu ändern, nämlich:
Erstens: die Laufzeit. Der Vertrag soll bis zum
30.06.2019 laufen, ein Datum im Sommer; denn
im Sommer ist eine solche Umbaumaßnahme
sehr viel sinnvoller als im Winter. Das betrifft sowohl denjenigen, der abbaut, als auch denjenigen, der aufbaut. Das betrifft aber insbesondere
die Bürger, die die Wartehallen nutzen. Insofern
ist das ein sehr viel besserer Zeitpunkt für diese
Maßnahme als bisher vorgesehen.
Zweitens: die kostenlose Übertragung der
Spritzschutzgitter. Diese sind nach dieser langen
Zeit sowieso abgeschrieben. Sie sind für die
Werbefirma auch nicht wirklich sinnvoll, weil sie
darauf keine Werbung anbringen kann. Für uns
bringt das eine Erleichterung bei der weiteren
Ausschreibung.
Drittens: der Ablaufplan. Im Ursprungsvertrag
aus dem Jahr 1990 gab es keine Regelungen
zum Thema Abbau/Aufbau bei Konzessionswechsel. Das kann ja immer passieren. Im jetzt
vorliegenden Vertrag gibt es die Vereinbarung,
dass bis Ende des ersten Halbjahrs des nächsten Jahres eine ganz konkrete Absprache zu erfolgen hat und ein schriftlicher Plan vorzulegen
ist, wie im Falle eines Wechsels des Betreibers
S e i t e | 45
der Abbau und der Wiederaufbau an den einzelnen Standorten konkret erfolgen soll. Das geht
nur Zug um Zug. Auch das ist für beide Partner
ein Vorteil in der weiteren Verfahrensweise.
Parallel dazu haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir
einen Vorschlag für die Neuausschreibung der
verbleibenden Werberechte erarbeiten - das betrifft nur das Los 1; für alle anderen ist die Vorbereitung abgeschlossen - und diesen dem Stadtrat
bis Ende des ersten Halbjahrs 2017 zur Beschlussfassung vorlegen werden.
Wir werden dieses Thema weiterhin mit Ihnen
sehr ausführlich diskutieren und darlegen, was in
Zukunft erfolgen soll. Wir werden künftig immer
zwei Möglichkeiten darstellen, um nicht noch
einmal in eine so schwierige Situation wie zuletzt
zu kommen. Wir hoffen, dass es bei einer erneuten Ausschreibung zu einem positiven Ergebnis
sowohl für die Bürger als auch für den Haushalt
unserer Stadt kommt.
Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie dem
heute vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen könnten, damit dieser Vertrag in Kürze unterzeichnet werden kann. Damit schaffen wir für
beide Parteien, sowohl für die Firma JCDecaux
als auch für die Stadt, Sicherheit für die nächsten
zweieinhalb Jahre. - Ich bedanke mich.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt Wortmeldungen. Zunächst Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Liebe Gäste auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Rede mit
dem Titel überschreiben: „Der lange Weg zur
Einsicht oder wer hat es erfunden“. Frau Dubrau
hat es dankenswerterweise erwähnt. Aber es
geht nicht darum, recht zu haben oder recht zu
bekommen. Es geht um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Leipziger Bürgerschaft
und mit den Finanzen der Stadt Leipzig.
Ich möchte daran erinnern, dass nicht wir Stadträte, auch nicht die CDU-Fraktion, die Presse informiert haben, dass das Verfahren um ein Teillos der Werbekonzession gescheitert ist und die
Stadtverwaltung nun die Idee verfolgt, alles
selbst zu machen. Es war die Verwaltung, die
ohne hinreichende Prüfung der wirtschaftlichen
und gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten
meinte, mit Fördermitteln alles selbst stemmen
zu können. Das kann man aber nicht mit einer
Investition regeln, sondern man muss dabei immer auch die Folgekosten und die Folgeeffekte
im Blick haben. Wir fordern das immer wieder
ein. Daran hat es hier deutlich gemangelt.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Viele Fragen hätte man sich stellen können. Viele Fragen blieben unbeantwortet im Raum stehen. Wie viel kostet die Einrichtung einer neuen
Spezialwerkstatt bei der LVB? Wie wirkt sich eine
Abtrennung der Werbung an Fahrgastunterständen auf eine erneute Ausschreibung dieses Teilloses aus? - Die Werbetafeln würden sich dann
zum Beispiel nicht mehr wie bisher direkt in den
Fahrgastunterständen befinden, sondern neben
den Fahrgastunterständen, was unattraktiv für
Konzessionäre sein könnte. Solche Dinge wurden nicht bedacht. - Wie werden Entscheidungen
in der LVB gefasst, und welche Zeit muss man
dafür einplanen? Was ist Leipzig künftig bereit,
für die Pflege der Fahrgastunterstände zu zahlen, und zwar nicht nur für die, für die Werbeeinnahmen eingeplant sind, sondern auch für all
die, die man in den neuen Ortsteilen aufstellen
will? Es reicht eben nicht, Fördermittel zu akquirieren, so anstrengend es durchaus gewesen
sein mag. Für ein neues Geschäftsfeld braucht
es einen Wirtschaftsplan.
Dieses und anderes mehr war uns einfach zu
viel Unsicherheit für die Bürgerschaft, für Leipzig.
Darum beantragte, wie Sie wissen, die CDUFraktion, dass durch einen Interimsvertrag mit
dem bisherigen Konzessionär Zeit für die Klärung dieser Fragen gewonnen wird. Dieser Vertrag liegt uns nun vor. Endlich ist der unsägliche
Druck aus dem Verfahren der Werbekonzession
heraus, und die Leipzigerinnen und Leipziger
können sicher sein, dass sie eben nicht im Regen stehen werden. Aber es bedurfte halt dieses
unseres Antrags. Nun erwarten wir aber auch,
dass die Zeit genutzt wird, damit uns nicht wieder ungeprüft Alternativen der Marke Eigenbau
vorgelegt werden.
Zu einer Stadt des Handels und der Messe gehört Werbung. Gerade hier muss es gelingen,
dass anspruchsvolle, zeitgemäße und technisch
ausgereifte Werbemittel zum Einsatz kommen
können. Dies kann und muss der Stadt Einnahmen, das wird ihr aber auch großstädtisches
Flair bringen. Das heißt aber auch, dass man
Werbung im Stadtraum ermöglichen muss. Dazu
sollte man sich endlich auch einen Berater mit
ins Boot holen, der sich mit modernen Lösungen
tatsächlich auskennt und nicht immer nur die alten Werbeelemente im Kopf hat. Wenn der bisherige Berater nämlich wirklich so ausgezeichnet
gewesen wäre, dann hätte er die Optionen des
Nichtwettbewerbs noch stärker in den Blick
nehmen und von Beginn an die Bewertung „Erbringung als Eigenleistung“ anregen müssen.
Dann wären wir faktisch der geborene Konkurrent gewesen und hätten vielleicht schneller zu
einem Angebot kommen können.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass jetzt
schon eine gegebenenfalls erforderliche Umbaupause der bestehenden Fahrgastunterstände
S e i t e | 46
geplant wird; Frau Dubrau sprach es an. Wir
können uns weder ein solches Gott sei Dank nur
verbales Durcheinander noch ein praktisches
Durcheinander, wie Anfang dieses Jahres befürchtet, leisten. Dabei ist es egal, ob der Umbau
im Winter oder im Sommer stattfindet. Auch im
Sommer gibt es Regen und Sturm.
Wir erwarten auch, dass künftig entscheidungsleitende Vorberatungen dort stattfinden, wo sie
hingehören, nämlich in den Ausschüssen. Das
bisherige Begleitgremium hat jedenfalls nicht als
konstruktiver Kritiker der Entscheidungsempfehlungen der Verwaltung gewirkt. Eigentlich sollte
in einem solchen Gremium - völlig unabhängig
davon, wie viele und welche Vertreter der CDU
anwesend waren - das Verwaltungshandeln zum
Wohle der Stadt hinterfragt werden.
Die in der Begründung des heutigen Beschlussvorschlags avisierte Vorlage werden wir sicherlich kritisch beleuchten. Wir erwarten, dass auf
die eben beschriebenen Punkte zufriedenstellend eingegangen wird. - Doch zum Schluss begrüßt es die CDU-Fraktion außerordentlich, dass
man sich nunmehr nicht von vermeintlich verfügbaren Fördermitteln treiben lässt, sondern die
Wirtschaftlichkeit maßgeblich für unsere Entscheidung ist. Anderenfalls würden wir nämlich
unseren Nachfolgern im Stadtrat und in der Bürgerschaft ohne Not in der Zukunft weitere Probleme aufbürden. Insofern ist der Auftrag unseres
Antrags damit erfüllt. Wir werden der Vorlage zustimmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Dann bitte ich Sie um Ihr
Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.15 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende
Stellen (Zuwendungsrichtlinie) (VI-DS01241-NF-05)
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.15.1 dazu ÄA (VI-DS-01241-ÄA-001)
Einreicher: CDU-Fraktion
20.15.2 dazu ÄA (-1241-NF-05-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
20.15.3 dazu ÄA (-01241-NF-05-ÄA-01)
Einreicher: AfD-Fraktion
20.15.4 dazu ÄA (-01241-NF-05-ÄA-03)
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Einreicher: Stadträtin Annette Körner
Einreicher: Stadträtin Dr. Gesine Märtens
20.15.5 dazu ÄA (01241-NF-05-ÄA-04)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Es handelt sich um eine Vorlage, die heute hoffentlich verabschiedet wird. - Ich bitte zunächst
Herrn Kollegen Bonew um eine Einführung in
das Thema.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Verehrte Kollegin Dubrau!
Sehr geehrte Kollegen! Verehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne!
Dass die Rahmenrichtlinie heute auf der Tagesordnung steht, freut mich. Wir haben einen langen Weg hinter uns. Wir haben sie umfangreich
überarbeitet. Ich möchte einige Stichworte noch
einmal besonders hervorheben.
Die derzeit geltende Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen so heißt das wunderschöne Kunstwerk - datiert
vom 13.11.2002. Schon allein aufgrund dieser
Zeitspanne war eine Überarbeitung dringend geboten. Wir haben uns das gemeinschaftlich nicht
leicht gemacht. Die heute vorliegende Richtlinie
ist bereits seit Sommer 2015 in den Fachausschüssen, hat also einen entsprechenden Vorlauf.
Nach der ersten Diskussion in den Fachausschüssen und nach den vorliegenden Änderungsanträgen von Fraktionen und Stadträten
haben wir noch einmal innegehalten und diese
Richtlinie umfassend und komplett überarbeitet
und sie um den Zusatz „Zuwendungsrichtlinie“
erweitert. Wir passen sie an geltendes Recht an.
Wir vereinheitlichen. Wir bilden somit einen
Rahmen für die spezifischen Fachförderrichtlinien der Stadt. Sie wird für alle Ämter und Referate der Stadtverwaltung Leipzig gelten. Nachdem der Stadtrat diese Rahmenrichtlinie bzw.
Zuwendungsrichtlinie verabschiedet hat, sind die
Ämter und Fachreferate der Stadtverwaltung
aufgerufen, alle Fachförderrichtlinien binnen eines Jahres grundsätzlich zu überarbeiten - sonst
treten sie außer Kraft - bzw. dort, wo es noch
keine Förderrichtlinien gibt, eine solche aufzustellen.
Wir reden hier über Zuwendungen hauptsächlich
für den freiwilligen Bereich. Sie können nur herausgegeben werden, wenn die bewilligten Gelder auch im Haushalt eingestellt wurden. Natürlich muss die Maßnahme, die eine Zuwendung
erfährt, im Interesse der Stadt Leipzig sein. Es
S e i t e | 47
gibt keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Zu den einzelnen Änderungsanträgen. Nach der
Neufassung der Richtlinie wurden auch diverse
Änderungsanträge neu gefasst. - Die entsprechende Rechtsprüfung des Rechtsamtes ist leider jetzt erst, wie ich sehe, an Sie verteilt worden. Ich muss mich dafür entschuldigen. Es gab
ein verwaltungsinternes Kommunikationsproblem.
Um es kurz zu machen: Unsere Befürchtung,
dass in den Änderungsanträgen gefordert wird,
die Grenze für die Anwendung des vereinfachten
Verfahrens heraufzusetzen - derzeit liegt sie bei
3.000 Euro; die Verwaltung schlägt vor, sie auf
5.000 Euro zu erhöhen; damit würde der Kreis
der Vereine kräftig erweitert -, haben sich bewahrheitet. In einem Änderungsantrag wird gefordert, die Grenze auf 15.000 Euro hochzusetzen. In anderen Änderungsanträgen wird gefordert, auf bis zu 30.000 Euro hochzugehen. Dazu
Folgendes: Vor der letzten Ratsversammlung erreichte uns eine Risikomeldung seitens des
Rechnungsprüfungsamtes, eine solche Beschlussfassung könnte, wenn sie denn durchkommt, rechtswidrig sein. Nach nochmaliger umfassender Rechtsprüfung im Rechtsamt kommt
das Rechtsamt nun zu der Auffassung, dass es
rechtlich zwar nachteilig für die Stadt ist, aber
nicht rechtswidrig. Es obliegt also Ihnen, sehr
verehrte Damen und Herren Stadträte, letztendlich über die Grenze, bis zu der das vereinfachte
Verfahren zur Anwendung kommen kann, heute
zu entscheiden.
Die Verwaltung bleibt nach intensiver nochmaliger Prüfung bei ihrem Verwaltungsvorschlag,
diese Grenze auf 5.000 Euro festzusetzen. Eine
Erhöhung auf 30.000 Euro würde bedeuten,
dass 90 Prozent der Zuwendungsempfänger
keine detaillierte Abrechnung mehr gegenüber
der Stadt Leipzig machen müssen und in einem
vereinfachten Verfahren Steuergelder gegenüber
der Stadt abrechnen. - Ich denke, das ist nicht
gerechtfertigt. Ich selbst bin Schatzmeister von
zwei Vereinen. Ich selbst mache den Verwendungsnachweis, zugegebenermaßen immer erst
am Abend des 30. März, weil am 31. März Abgabeschluss ist. Ich kenne den Weg zum Fristbriefkasten der Stadtverwaltung.
Das Verfahren, das wir Vereinen auferlegen, ist
zumutbar. Man gibt Belege ab. Man prüft diese
Belege selbst, wenn man keinen Steuerberater
hat. Man macht einen Verwendungsnachweis.
Diesen Verwendungsnachweis kann man auf der
Stadt-Leipzig-Seite downloaden. Er umfasst vier
Seiten zuzüglich einer Beschreibung, was man
mit dem Projekt oder dem Verein in dem Jahr
gemacht hat. Das war’s. Diesen Ordner gibt man
dann zusammen mit dem Verwendungsnachweis
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
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beim prüfenden Amt ab. Ich persönlich halte dieses Verfahren für zumutbar und bitte Sie, sehr
verehrte Damen und Herren Stadträte, bei der
von der Verwaltung vorgeschlagenen Grenze
von 5.000 Euro zu bleiben.
ge Leistungen für die Stadt Leipzig übernehmen.
Kunst und Kultur, Sport, Jugendhilfe, offene Freizeittreffs werden gefördert. Diese Richtlinie beschreibt, wie die Förderung abgerechnet werden
soll.
Zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Hierzu
sagt das Rechtsamt, dass dieser bei Beschlussfassung rechtswidrig wäre. Eine Versagung von
Fördermitteln aufgrund von relevanten Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht ist unzulässig.
Wir haben im Sinne der Entbürokratisierung einen Änderungsantrag eingebracht, der für Zuwendungen bis zu 30.000 Euro ein vereinfachtes
Verfahren vorsieht. Warum haben wir das getan?
30.000 Euro: Das sind etwa 25.000 Euro für eine
Anstellung und ein paar Nebenkosten. Wir haben
es also mit relativ kleinen Vereinen zu tun.
Zum Änderungsantrag 02 der Fraktion Die Linke.
Das wäre eine für die Verwaltung nicht zumutbare Verlagerung der Prüftätigkeit aus den Räumen
der Verwaltung in die Räume der Vereine. Man
stelle sich den Reisetourismus von prüfenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung vor, wenn sie zu jedem Verein in dessen
Geschäftszeit fahren müssen. Ich halte das für
rechtlich nachteilig, aber auch aus organisatorischer Sicht für nicht zumutbar für die Stadtverwaltung und deren Ämter und bitte hier um Ablehnung.
So weit zu den Änderungsanträgen. Ich denke,
das war ausreichend.
Wir wissen, dass diese Zuwendungsrichtlinie, so
wie sie jetzt vorliegt, leben muss. Wir haben
auch eine Evaluierung vor, allerdings erst dann,
wenn die Fachförderrichtlinien angepasst worden
sind. Das Ganze muss leben. Ich würde hier zu
Protokoll geben, dass wir Anregungen aus Ihren
Erfahrungen und auch denen, die die Vereine an
Sie herantragen, gerne aufnehmen und daraus
Lehren und Konsequenzen für die Evaluierung
ziehen wollen. Nach zwei bis drei Jahren müssen wir diese Zuwendungsrichtlinie noch einmal
auf den Prüfstand stellen.
Nach einem Jahr intensiver Diskussion sowohl
mit Ihnen in den Ausschüssen als auch verwaltungsintern müssen wir heute zu einer Entscheidung kommen, weil wir nachfolgend die Fachförderrichtlinien anpassen müssen. Ich glaube, die
Vereine, die eine sehr gute Arbeit für die Stadt
leisten, haben es verdient, eine rechtssichere
Zuwendungsrichtlinie und dann auch rechtssichere, umsetzbare Fachförderrichtlinien zu bekommen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste! Hier geht es um
die Zuwendungen der Stadt Leipzig für Vereine
und Verbände, die Pflichtaufgaben oder freiwilli-
Dennoch können wir der Argumentation der Verwaltung folgen, dass es nachteilig ist, wenn dann
für 90 Prozent der Vereine ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren gilt. Deswegen ändern wir
als CDU-Fraktion die in unserem Änderungsantrag 001 genannte Zahl von 30.000 Euro auf
15.000 Euro. Ziel soll sein: Die Menschen sollen
an ihren Zielen arbeiten und nicht in Verwaltungsarbeit hängen bleiben. Das ist unser Motto.
Die rot-rot-grünen Änderungsanträge mit Formulierungen wie „freiwillige Leistungen“, „Zuständigkeiten“, „zusätzliche Fachbeiräte“ oder „Festbetragsfinanzierung“ greifen derart in das
Rechtssystem dieser Richtlinie ein, dass wir sie
ablehnen.
Deswegen bitte ich Sie, unserem nunmehr geänderten Änderungsantrag 001, die Grenze bei
15.000 Euro einzuziehen, zuzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterin
und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Akteuren, Initiativen, Vereinen und
Verbänden bildet eine wichtige Säule sowohl in
Leipzigs Kulturlandschaft als auch in den Bereichen Sport, Jugendhilfe, Bildung, in der interkulturellen und inklusiven Arbeit sowie in der Demokratieförderung.
Mit der Rahmenrichtlinie wird die Vergabe von
Fördermitteln an nichtstädtische Akteure geregelt. Sie ist die Grundlage für alle Förderrichtlinien; das haben wir eben gehört. Deswegen haben wir uns auch so intensiv damit beschäftigt;
denn ohne die eine oder andere Änderung in der
Rahmenrichtlinie können wir keine Änderung in
der jeweiligen Fachförderrichtlinie herbeiführen.
Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen,
insbesondere auch für die Stadträte, die hier neu
hinzugekommen sind. Dazu möchte ich Sie auf
eine kleine Zeitreise mitnehmen.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Nach der Fördermittelvergabe im Fachausschuss Kultur in 2009 stellten einige, damals
neue Mitglieder fest, dass die zurzeit gültige
Fachförderrichtlinie eine zielgerechte Kulturförderung nur in unzureichendem Maße zulässt und
dass die Förderinstrumente dem differenzierten
Angebot der Freien Szene nicht gerecht werden.
Wir erfuhren, dass dem Kulturamt bereits seit
2008 Vorschläge der einzelnen Sparten der Initiative „Leipzig Plus Kultur“ zur Novellierung der
Fachförderrichtlinie vorlagen. Einige Mitglieder
des Fachausschusses legten daraufhin im Mai
2010 dem Kulturamt ein Eckpunktepapier vor, in
dem sie ihrerseits eine grundlegende Überarbeitung der Fachförderrichtlinie forderten.
Im Jahr 2011 initiierte das Kulturamt einen mehrstufigen Workshop. Während der mit den Spartenvertretern mit konkreten Ergebnissen schloss,
endete der Workshop mit dem Fachausschuss
Kultur ohne Ergebnis. Es wurden dennoch konkrete Anforderungen schriftlich fixiert.
Im Sommer 2012 kündigte das Kulturamt die
Vorlage einer überarbeiteten Fachförderrichtlinie
an und verwies darauf, dass zunächst die Rahmenrichtlinie überarbeitet und beschlossen werden müsse. Dann passierte ein Jahr lang wieder
nichts.
Am 4. Juli 2013 stellte unsere Fraktion schließlich den Antrag, bis 31.01.2014 eine überarbeitete Fachförderrichtlinie Kultur vorzulegen, die die
Vorschläge der Initiative „Leipzig Plus Kultur“,
das Eckpunktepapier der Fachausschussmitglieder und die Ergebnisse des Workshops einschließen sollte. Bei der Abstimmung berücksichtigten wir, dass die Rahmenrichtlinie überarbeitet
werden muss.
Wie ging es aber weiter? Im Januar 2014 fand
der letzte abschließende Workshop dazu im
Festsaal statt. Seitdem lagen die Ergebnisse
wieder in der Schublade. Also: Die Mühlen mahlen sehr langsam, in diesem Fall schon über
sechs Jahre. Das halten wir eindeutig für zu
langsam. Es ist auch kein gutes Zeichen an die
nichtstädtischen Akteure, die so viel zu unserem
städtischen Leben beitragen.
Wenn wir die Rahmenrichtlinie heute beschließen, können wir endlich mit der lang ersehnten
Novellierung der Fachförderrichtlinie beginnen.
Das gilt nicht nur für den Kulturbereich; auch in
den anderen Bereichen ist der Novellierungsdruck hoch.
Ausgehend von der Version der Rahmenrichtlinie, die im Sommer vorgelegt wurde, hatten wir
verschiedene Änderungsanträge gestellt. Einige
Vorschläge wurden übernommen. Zum Beispiel
kann in der Fachförderrichtlinie eine zweite Antragsfrist im Haushaltsjahr geregelt werden - das
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war ein wichtiges Anliegen der Kulturakteure -;
dafür sind wir sehr dankbar.
Andere Änderungsvorschläge wurden nicht
übernommen. Unserer Meinung nach sind es jedoch gerade diese - Stichwort: Verwendungsnachweis -, die den Verwaltungsaufwand absenken können, wie im Änderungsantrag 02 von
Linken und Grünen genannt. Es geht uns eben
nicht darum, dass die Prüfer zu jedem Akteur
einzeln gehen, um vor Ort zu prüfen, sondern die
Prüfung bei den Organisationen soll stichprobenartig erfolgen. Deswegen braucht es auch
kein Mehr an Personal.
Außerdem soll künftig - so unser Vorschlag in
der Neufassung - ein vereinfachtes Kontroll- und
Prüfverfahren für Zuwendungen bis zu einer
Fördersumme in Höhe von 15.000 Euro möglich
sein. Zudem sind wir der Meinung, dass einer
Festbetragsfinanzierung Vorrang gewährt werden muss.
Besonders wichtig ist uns - das ist Punkt 4.5,
Entscheidungsbefugnis -, dass in der Rahmenrichtlinie die Möglichkeit der Einrichtung von
Fachbeiräten und die entsprechende Regelung
in den Fachförderrichtlinien festgehalten werden.
Um mehr geht es erst einmal nicht. Das alles ist
ja noch kein Muss. Allerdings: Diese Vorschläge
wurden bisher nicht übernommen. Ich möchte
Sie deswegen dringend bitten, diesen Änderungsanträgen zuzustimmen, damit wir auch in
den Fachförderrichtlinien weitere Änderungen
vornehmen können und in Zukunft die Zusammenarbeit mit nichtstädtischen Akteuren besser,
einfacher und vor allem auch differenzierter gestalten können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Walther.
Stadtrat Walther (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ich denke, es herrscht breiter Konsens im Rat
darüber, dass wir das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in unserer Stadt unterstützen wollen. Die Anpassung der Rahmenrichtlinie an die Gegebenheiten der Zeit war daher notwendig und enthielt verwaltungsseitig
schon viele Vereinfachungen für die Antragsteller.
Getreu dem alten Spruch „Gut Ding will Weile
haben“ haben wir lange - viele, viele Monate über die Vorlage in den Gremien diskutiert. Ich
freue mich ganz besonders, dass die Stadtverwaltung schon seinerzeit die Einbindung der Politik ernst genommen und die Vorlage noch einmal hinsichtlich der Änderungsanträge überar-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
beitet hat. Ich kann mich an keine andere Vorlage erinnern, die so oft vertagt worden ist.
Dementsprechend schlägt sich jetzt schon sehr
viel von dem in der Neufassung der Vorlage nieder, was originär politischer Wille war, unter anderem - Frau Gehrt, da möchte ich Ihre Ausführungen ergänzen - auch der Antrag meiner Fraktion auf Einführung der Mischförderung. Wir sind
sehr froh darüber; denn damit eröffnen wir Chancen für eine themenspezifische Förderung und
gehen weg von der alleinigen Förderung nach
Zielgruppen. Ich möchte Sie fragen: Wer wollte
ernsthaft bestreiten, dass es nicht auch Kultur
ist, wenn Senioren und Jugendliche zum Beispiel
gemeinsam singen und den integrativen Aspekt
des Sports negieren? Damit dies wahrhaftig Praxis wird, werden wir ein Auge darauf haben, dass
keine der Fachförderrichtlinien das Intendierte
ausschließt. Im Vertrauen darauf hat meine Fraktion ihren Änderungsantrag hierzu zurückgezogen. Wir hoffen, dass unserem Entgegenkommen in den Vorlagen zu den Fachförderrichtlinien
Rechnung getragen werden wird.
Der gemeinsame Änderungsantrag von Grünen,
Linksfraktion und uns ist ebenso wie die Vorlage
eine Neufassung. Die Problematik der Freiwilligkeit von Leistungen nach Rahmenrichtlinie
möchte ich hier noch einmal kurz ins Wort gehoben haben. Entsprechend den drei Wichtungen
von Aufgaben einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts - das erkläre ich auch immer
Schülern - handelt es sich bei den Leistungen
nach Rahmenrichtlinie ausschließlich um freiwillige Aufgaben. Die Aufgaben der Stadt Leipzig im
Bereich Jugendhilfe ergeben sich aus klaren gesetzlichen Regelungen, sodass vonseiten der
Stadt hier überhaupt kein Gestaltungsspielraum
besteht, auch nicht dahin gehend, freiwillige
Leistungen zu pflichtigen zu erklären. Mit der
neuen Formulierung, die die Ausnahme des Jugendhilfebereichs vorsieht, ist diese Problematik
nach unserem Dafürhalten zumindest hinreichend geklärt. Dennoch sollten hier gegebenenfalls verwaltungsseitig redaktionelle Ergänzungen vorgenommen werden, was genau der Jugendhilfebereich umfasst, um Rechtssicherheit
für Antragsteller und Stadt zu gewährleisten.
Besonders kontrovers wurde in der Vergangenheit über die Höhe der Gesamtfördersumme diskutiert, bis zu welcher ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren möglich ist. Wenngleich wir Bürokratie abbauen und das Ehrenamt zeitgemäß
unterstützen wollen, so sprechen wir hier doch
über mehr als 20 Millionen Euro jährlicher Zuwendungen an Dritte aus Steuergeldern. Wir
wissen alle aus Erfahrung, dass selbst diese hohe Summe bei der Vielzahl der Antragsteller
kaum ausreicht. Umso wichtiger ist, den verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln zu rechtfertigen: vor den Steuerzahlern und all jenen, de-
S e i t e | 50
ren Anträgen alljährlich nicht vollumfänglich gefolgt werden kann. Dazu gehört nun einmal auch,
dass die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder nachgewiesen wird.
Meine Fraktion und ich sind absolut der Überzeugung, dass durch Zuverlässigkeit und gute
Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und
Verwaltung über Jahre Vertrauen entstehen
kann; aber - und da schaue ich besonders geradeaus - pauschal zu vertrauen, weil jemand eben
nicht 30.001 Euro, sondern nur 30.000 Euro Förderung gewährt bekommen hat, wäre schlicht
gutgläubig und angesichts der im Verhältnis zum
Verwaltungsvorschlag doch sehr stark erhöhten
Bagatellgrenze von 30.000 Euro, die zugleich
angestrebt wird, eigentlich nicht zu verantworten.
Darum bitte ich Sie, meine Damen und Herren,
den entsprechenden Antrag von Frau Körner und
Frau Dr. Märtens abzulehnen und stattdessen
dem Kompromissvorschlag „15.000 Euro“, der
nun von nahezu allen Fraktionen getragen wird,
zuzustimmen.
Zusammen mit dem Vorrang der Festbetragsfinanzierung wird die erhöhte Bagatellgrenze für
ein vereinfachtes Verfahren ohnehin schon merklichen Personalaufwuchs erfordern, um vorab
und nachher die Mittelvergabe ausführlich zu
prüfen, damit sich die Stadt nicht rechtswidrig
verhält. Schon aus der Kompromisssumme
ergibt sich diese Notwendigkeit, was de facto zu
einer Steigerung des Verwaltungsaufwands und
damit wiederum zu Mehrkosten führen wird;
denn derzeit verfügen wir eben nur über ausreichend Personal für stichprobenweise Prüfung.
Aus diesem Grund halten wir es zumindest für
notwendig, dass die diesbezüglichen Personalbedarfe in den Fachämtern und im Rechnungsprüfungsamt ermittelt werden.
Vertrauen kostet Geld. Wer implizit fordert, dass
Verwaltungsmitarbeiter beim Zuwendungsempfänger im Hause die Bücher prüfen, der hätte
uns eigentlich auch erklären müssen, woher diese Mitarbeiter kommen sollen. Ich persönlich
wünschte mir, die Antragsteller hätten all den
Zuwendungsempfängern der vergangenen Jahre, für deren Anträge die Fördertöpfe schlicht
nicht voll genug waren, erklärt, warum jetzt für
einen Wegfall der buchstäblichen Bringschuld bei
der Abrechnung für Einzelne mehr Geld da ist.
Meine Fraktion wird diesen Antrag nicht mittragen.
Wir sind in weiten Teilen bereit, den Vereinen
und Verbänden und unserer Stadt den benannten Vertrauensvorschuss zu geben. Wir brauchen eine zeitgemäße Rahmenrichtlinie, zeitgemäße Fachförderrichtlinien und eine gute Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in
unserer Stadt - mit gutem Glauben, aber nicht
gutgläubig. - Danke sehr.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
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Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, dann
Herr Keller.
Ich möchte gleich ankündigen: Wir werden allen
Anträgen zustimmen außer dem AfD-Antrag, den
wir für nicht umsetzbar halten.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir haben allein in
vier oder fünf Sitzungen im Kulturausschuss darüber diskutiert. Wir haben viele Erfahrungen im
Jugendhilfeausschuss ausgetauscht, wo wir jedes Jahr über 10 Millionen Euro vergeben. Dabei
geht es auch um Pflichtleistungen und nicht nur
um freiwillige Leistungen. So ist ein Konglomerat
an Vorschlägen entstanden und mit der Verwaltung diskutiert worden. An sich hatten wir schon
im Winter gedacht, dass die Verwaltung das jetzt
aufgreift und umsetzt. Nun hat es noch einmal
Zeit gebraucht.
Wir plädieren dafür, dass über die Höchstgrenze
für ein vereinfachtes Verfahren abgestimmt wird;
denn in der Diskussion ist immer wieder deutlich
geworden: Wir wollen eine erhöhte Summe für
den vereinfachten Nachweis. Wenn jetzt gesagt
wird, das könne man doch nicht machen, das sei
gutgläubig, dann muss ich sagen: Ob man nun
15.000 Euro oder 30.000 Euro nachweist, beides
muss korrekt sein, und Stichproben sind möglich.
Wir denken, wir sollten das abstimmen. Gehen
Sie in sich und überlegen Sie, was Sie zugutehalten! Es ist auf jeden Fall fern dessen, was das
Rechnungsprüfungsamt, das wir sehr schätzen,
als Möglichkeit sieht. In seiner Stellungnahme
klang an, dass darunter ja auch schwarze Schafe sein könnten, deshalb sei die Grenze für ein
vereinfachtes Verfahren von 5.000 Euro zulässig,
alles was darüber liege, wäre schwierig. Nun findet sich hier jetzt in wundersamer Weise doch
eine Mehrheit für 15.000 Euro.
Ich bin sehr froh, dass wir heute endlich hier
darüber reden, weil auch die Fachvereine wissen
müssen, worauf sie sich mit ihren nächsten Anträgen einlassen, die sie bis September abzugeben haben. Auch die jeweiligen Fachförderrichtlinien, so sie denn in den Ämtern vorhanden sind,
müssen angepasst und überarbeitet werden. Da
sind wir ein Stück weit unter Zeitdruck und stehen auch gegenüber den Vereinen in der Verantwortung.
Ich denke, viele von uns sind auch selbst in Vereinen tätig oder haben enge Kontakte. Wir wissen, was wir davon haben in dieser Stadt, auch
angesichts der Vielfalt dieser Vereine. Wir freuen
uns, dass wir viele gute Projekte und Institutionen unterstützen können. Das ist auch immer
wieder in den Ausschüssen deutlich geworden.
Natürlich muss es nach Recht und Gesetz gehen. Wenn man Gelder bekommen hat, muss
man auch nachweisen, wofür man sie ausgegeben hat. Diese Vereinfachung, die jetzt noch strittig ist, ist immer wieder angeführt worden. Ich
finde es ein bisschen brisant, dass momentan
versucht wird, sich politisch ein wenig die Harke
zu zeigen. Das ist eigentlich nicht nötig. Wir haben darüber bis zum Winter diskutiert und waren
an sich über fast alle Fraktionen der Meinung zumindest gab es eine Mehrheit hier im großen
Haus -: Eine Vereinfachung von 3.000 auf 5.000
Euro ist nicht schlecht, aber sie sollte schon in
Richtung von 15.000 Euro oder auch 30.000 Euro gehen. Das war bei allen, die damals den Antrag der drei Fraktionen unterstützt haben, im
Gespräch. Dann kamen die Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsamts und parallel dazu auch
die Überarbeitung durch die wiederkehrende
Mitarbeiterin, der sehr zu danken ist, weil sie
auch sprachlich an die Rahmenrichtlinie herangegangen ist und einiges wirklich verbessert hat.
Das hat uns auch gut gefallen. Dennoch kamen
wir mit unseren Anträgen nicht wirklich weiter.
Wir sollten auch den Vereinen sagen, dass wir
mit der Neufassung für eine große Vereinfachung sorgen. Das betrifft sehr viele: Das kann
man ja den Unterlagen entnehmen: Bei 30.000
Euro wären es 90 Prozent, bei 15.000 Euro wären es 75 Prozent der Antragsteller. Jeder von
uns, der in Vereinen tätig ist, weiß, wie formalistisch und wie kompliziert nicht nur die Nachweise, sondern auch die Antragstellung ist. Man
versucht bei vielen Stellen, an Mittel heranzukommen, um Projekte, die man gemeinnützig
und gut, willig und auch im Positiven für die Gesellschaft leisten will - anderenfalls würde man
vonseiten der öffentlichen Hand gar keine Unterstützung bekommen -, durchzuführen.
Nun zu den Anträgen. Unsere Fraktion wird allen
Anträgen bis auf den Antrag der AfD-Fraktion zustimmen, wollen aber, dass diese Summe von
oben an, also von 30.000 Euro an, abgestimmt,
dieser Punkt also herausgegriffen wird. Ansonsten können wir den anderen Anträgen zustimmen, möchten aber noch einmal Schwarz auf
Weiß wissen, was die Mehrheit hier meint. Wir
würden uns freuen, wenn wir hier zu einem Konsens kommen könnten. Aber auch die anderen
Punkte in unseren Anträgen sind uns wichtig.
Deshalb halten wir diese Anträge auch aufrecht;
denn auch sie werden zu den in den Ausschüssen bereits besprochenen Verbesserungen der
jetzigen Vorschläge der Verwaltung führen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrte Anwesende
und Gäste bei der Originalübertragung im Internet! Die längst überfällige Rahmenrichtlinie zur
Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an
außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
ist schon von der Überschrift her eine Zumutung.
Der in Klammern gestellte Begriff „Zuwendungsrichtlinie“ hätte völlig ausgereicht, wenn man die
Erklärung dann im Text gegeben hätte. Ähnlich
ist es mit der gesamten Förderrichtlinie. Man
sollte sich auf das Wesentliche beschränken, um
der Stadtverwaltung und den Stadträten Zeit zu
sparen, weniger Papier zu vergeuden und zudem eine transparentere Gestaltung zu ermöglichen.
Die Zuwendungsrichtlinie kann die AfD-Fraktion
dennoch für zustimmungsfähig befinden, wenn,
wie in unserem Antrag formuliert, ausgeschlossen wird, dass extremistische Strukturen durch
diese Richtlinie begünstigt werden. Gerade vor
dem Hintergrund der sich immer stärker radikalisierenden Gruppen, die sich besonders in
Leipzig damit hervortun, Stadt, Demokratie und
Menschen zu beschädigen, sollte sich die Ratsversammlung hier einig sein, keine Steuergelder
auszugeben für im Verfassungsschutzbericht erwähnte Strukturen der jeweils letzten drei Jahre.
Übrigens: Der Verfassungsschutzbericht ist in
keiner Weise nur ein Werturteil; nein, das sind
Fakten und Erkenntnisse aus der Arbeit der jeweiligen Jahre.
Wir haben hier gehört, dass ein angeblich willkürliches Auswahlkriterium der Grund dafür sein
soll, dass unser Antrag rechtswidrig ist. Dann
frage ich, was die Zuwendungsvoraussetzungen
ansonsten sind. Es sind selbstverständlich willkürliche Auswahlkriterien, nach denen ausgewählt werden muss, wer zuwendungsberechtigt
und wer nicht zuwendungsberechtigt ist. Dies
kann also nicht rechtswidrig sein. Ich erwarte eine schriftliche Mitteilung des Rechtsamtes, unter
welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welchen
Gesetzes unser Antrag unzulässig sein soll.
Die AfD-Stadtratsfraktion beantragt zu ihrem Änderungsantrag eine namentliche Abstimmung.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es
Wortmeldungen? - Herr von der Heide.
weitere
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich wollte nur kurz sagen, Herr Keller, dass
ich es ganz amüsant finde, dass gerade Sie das
mit dem Verfassungsschutz vorschlagen, weil
sich Ihre Partei doch so intensiv darum bemüht,
endlich auch vom Verfassungsschutz beobachtet
zu werden. Die Aussagen Ihrer Vorsitzenden zur
Religionsfreiheit usw. sind jedenfalls nicht mit
dem Grundgesetz vereinbar.
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Oberbürgermeister Jung: Herr Walther.
Stadtrat Walther (SPD): Herr Oberbürgermeister, nur eine kurze Verfahrensfrage zum Prozedere, insbesondere nachdem Frau Körner nun
gesagt hat, dass ihre Fraktion allen Anträgen zustimmen möchte. Begreifen Sie den Vorschlag
„30.000 Euro“ als den weitestgehenden?
Oberbürgermeister Jung: Das Abstimmungsprozedere werde ich gleich erklären. Zunächst
noch einmal zum Antrag von Herrn Keller auf
namentliche Abstimmung. - Eine namentliche
Abstimmung ist nur möglich, wenn ein Fünftel
der Stadträte einen Antrag stellt. Insofern kann
ich Ihrem Antrag nicht nachkommen, es sei
denn, dieser würde auch noch von anderen unterstützt.
Nun zur Reihenfolge der jetzt folgenden Abstimmungen. Die Abstimmung wird mit der weitestgehenden Änderung zur Höhe der nicht weiter
geprüften Summe beginnen, also dem Änderungsantrag der Stadträtinnen Körner und Märtens, ÄA 03. Dem folgt die Abstimmung über den
Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Daran anschließend wird über den Änderungsantrag der
Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die
Grünen abgestimmt, danach über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen und zum Schluss über den
Änderungsantrag der AfD.
Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-03
der Stadträtinnen Körner und Dr. Märtens. Wer
dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-001
der CDU-Fraktion, in dem die ursprünglich genannte Summe 30.000 Euro gerade eben auf
nunmehr 15.000 Euro geändert worden ist.
Zur Geschäftsordnung? - Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Dann können Sie gleich auch den Antrag der
Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen lassen, der ja ebenfalls eine Summe
von 15.000 Euro vorsieht.
Oberbürgermeister Jung: Bringen Sie mich
jetzt nicht durcheinander! In diesem Antrag stehen ja noch andere Punkte. Es wäre dann nur
dieser eine Punkt erledigt, die anderen aber
nicht.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Zurück zur Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-001 der CDU-Fraktion. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-04
der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Der Vorschlag „15.000 Euro
für einfaches Verfahren“ hat sich durch den gerade beschlossenen Änderungsantrag der CDU
bereits erledigt. Das heißt, wir würden ihn jetzt
nur noch abstimmen in der Synopse - das gebe
ich zu Protokoll -: erstens: Vorbemerkung erster
Satz, zweitens: 4.5, Entscheidungsbefugnis, erster Absatz, drittens: 5.3, Finanzierungsarten,
viertens: Festbetragsfinanzierung, zweiter Absatz.
S e i t e | 53
Ost für den Programmteil Aufwertung
(VI-DS-02167)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten, wichtige Vorlage. - Wird das
Wort gewünscht? - Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.17 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld (STEK Schönefeld)
(VI-DS-01039)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Reihe von Gegenstimmen,
fünf Enthaltungen. Dennoch mehrheitlich so beschlossen.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen,
ÄA-02; Stichwort Verwendungsnachweise. Wer
dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ich
auszählen lassen.
Abstimmung: 23 dafür, 34 dagegen, 4 Enthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag der AfDFraktion, ÄA-01. Wer diesem Antrag zustimmt,
bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, vier ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über die Rahmenrichtlinie einschließlich der eben beschlossenen Änderungen, Ergänzungen etc. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Sieben Enthaltungen, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Herzlichen Dank! Das war eine schwere Geburt.
Aber das hilft uns hoffentlich in den nächsten
Jahren. Vielen Dank auch Ihnen, Herr Bonew,
und Ihren Mitarbeitern!
20.16 Fortschreibung des Beschlusses Nr.
RBV-1134/12 vom 29.02.2012 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für das
Bund-Länder-Programm Stadtumbau
20.18 Bebauungsplan Nr. 313 „Katzstraße“,
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida: Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VI-DS-01499)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr
Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich habe zu dieser Vorlage eine
Verständnisfrage. Auf der ersten Seite der Beschreibung des Sachverhalts heißt es:
Mit der geplanten Mischung aus Eigenheimen, Geschosswohnungsbauten als
auch einem Bereich für ein betreutes
Wohnen wird ein Beitrag zur Erhaltung
und Sicherung einer ausgeglichenen Altersstruktur geleistet.
In der Vorlage heißt es jedoch unter „Prüfung der
Übereinstimmung mit den strategischen Zielen“:
Das Handeln der Stadt richtet sich auf
Kinder, Jugendliche und Familie mit
Kindern.
Ältere Menschen werden nicht genannt. Darüber
bin ich etwas verwundert.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller, das alte
Thema, oder?
Stadtrat Müller (SPD): Ich muss es aber immer
wieder sagen.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Oberbürgermeister Jung: Wir haben die strategischen Ziele durch den Stadtrat nicht verändert.
Stadtrat Müller (SPD): Das weiß ich.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortwünsche? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
20.19 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig (VI-DS-01722)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Herr Habicht.
Stadtrat Habicht (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dieser Jahresabschluss war ja der eigentliche
Grund dafür, dass ein Sonderausschuss zu den
Eigenbetrieben eingerichtet wurde. Wenn ich
mich recht erinnere, enthielt der Jahresabschluss
einen Bagatellfehler beim Eigenkapital, das
falsch ausgewiesen worden war. Konkret ging es
um Folgendes: In den Bilanzen war das Eigenkapital falsch ausgewiesen in Bezug auf die Relation zur Bilanzsumme der Eigenbetriebe, in
Bezug auf die spiegelbildliche Darstellung - -
Oberbürgermeister Jung: Es geht Ihnen um
das Sondervermögen, die Widmung - -
Stadtrat Habicht (CDU): Genau, das Sondervermögen vom Eigenkapital des Eigenbetriebs in
den Finanzanlagen im Kernhaushalt der Stadt.
Meines Erachtens war das eine Prüfbemerkung
des Rechnungsprüfungsamtes. Wenn ich es richtig nachvollzogen habe, ist dort bisher keine Korrektur erfolgt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew, Sie
können das aufklären.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Verehrter Herr Habicht! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte!
Das ist ein alter Streit zwischen dem Rechnungsprüfungsamt, dem Sächsischen Rechnungshof und der Verwaltung. Es geht darum,
S e i t e | 54
wie die Gebäude in den Bilanzen der Eigenbetriebe bilanziert sind. Ich möchte das einmal von
hinten aufrollen.
Wir haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers, und das
ist die KPMG, eine weltweit angesehene und renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie
gibt uns ein uneingeschränktes Testat, nämlich:
Nach unserer Beurteilung aufgrund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.
Jetzt gibt es den Streit, wie die Gebäude innerhalb der Bilanzen der Eigenbetriebe zu bilanzieren sind. Es gibt nach wie vor zwei Rechtsauffassungen. Das Rechnungsprüfungsamt vertritt
die eine; die andere vertritt das Rechtsamt und
die Verwaltung, alle die Eigenbetriebe prüfenden
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, und das sind,
mit Verlaub, alle in dieser Stadt. Es gibt fünf Eigenbetriebe Kultur. Wir wechseln dort jeweils die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. So haben in
den letzten Jahren mindestens zehn Wirtschaftsprüfungsgesellschaften diese Art der Bilanzierung immer für richtig testiert.
Es gab einen Schriftwechsel mit dem Innenministerium, der Rechtsaufsichtsbehörde, das uns
diese Art der Bilanzierung genehmigt hat. Allerdings hat sich das Innenministerium im Sommer
letzten Jahres der Meinung des Landesrechnungshofs angeschlossen. Aber: Es hat sich
zwar dieser Meinung angeschlossen, jedoch
nicht geschrieben, dass wir falsch bilanzieren.
Um diesen Streit zu beenden und in Zukunft
wieder ordentliche, uneingeschränkt geprüfte
Jahresabschlüsse auch vom Rechnungsprüfungsamt testiert zu bekommen, werden wir mit
dem Jahresabschluss 2015 sowohl der Eigenbetriebe Kultur als auch der Stadt Leipzig auf die
vom Rechnungsprüfungsamt präferierte Bilanzierungsart umschwenken. Das heißt nicht, dass
die vorhergehenden Jahresabschlüsse falsch
waren.
In Vorbereitung des Jahresabschlusses 2015
habe ich ein Gespräch geführt mit der Geschäftsführung von PwC, mit Herrn Dr. Altvater,
und mit der Geschäftsführung der KPMG
Leipzig, mit Herrn Dr. Flascha, die sich auch gegen den Vorwurf, dass die Testate falsch sind,
energisch verwahren. Sie bleiben dabei: Das ist
richtig. Sie gehen mit uns konform: Um diesen
Streit zu beenden, der teilweise ja auch in öffentlicher Diskussion ausgefochten wird und den Ei-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
genbetrieben nicht guttut, werden wir das im
Jahresabschluss 2015 bereinigen, aber nicht,
weil die Testate falsch waren oder weil wir jetzt
anderer Meinung sind. Wir schließen uns der alleinstehenden Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes an, weil wir diesen Streit
beenden wollen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Habicht, noch
einmal.
Stadtrat Habicht (CDU): Ich wollte mich jetzt
nicht in Ihre Streitigkeiten einmischen. Mir war
das lediglich unklar. - Können wir das so zu Protokoll nehmen: „Im Jahresabschluss 2015 wird
das berichtigt“?
Bürgermeister Bonew: Ja.
Oberbürgermeister Jung: Ich darf Sie um Ihr
Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so beschlossen.
20.20 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische
Finanzierungsvorhaben „Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3,
Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung
der Funkenburgbrücke“ und Bestätigung einer über-/außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung nach § 81
(5) SächsGemO (VI-DS-02090)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer stimmt diesem Beschlussvorschlag nicht zu? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert.
20.21 Förderung der Weltmeisterschaft im
Fechten 2017 durch die Stadt Leipzig
(VI-DS-02108)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Es geht hier um die Weltmeisterschaften im
Fechten. - Wird das Wort gewünscht? - Herr
Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Ich darf daran erinnern,
dass die Unterstützung der FDP-Fraktion vor
zwei Jahren für den Beschluss zur Finanzierung
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des Katholikentages unter der Maßgabe abgegeben worden ist, dass für Großveranstaltungen,
für die es bisher keine klaren Regelungen gibt,
eine Richtlinie erarbeitet wird. Ich darf mit der
Unterstützung von Sven Morlok und mir für diesen Beschluss noch einmal daran erinnern und
darum bitten, dass solch eine Richtlinie hier zeitnah vorgelegt wird. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Wir haben das nicht
vergessen. Die eben verabschiedete Rahmenrichtlinie war ein wichtiger Anfang, um genau
auch dieser Frage nachzugehen.
Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.22 Bebauungsplan Nr. 427 „Gewerbegebiet Fabrikstraße/Südstraße“, Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil BöhlitzEhrenberg: Aufstellungsbeschluss (VIDS-02221)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Es gibt klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Gegenstimmen. Dann ist mit
großer Mehrheit so beschlossen.
20.23 Einrichtung eines Pflegekoordinators
für die Stadt Leipzig (VI-DS-02234)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
20.23.1 dazu ÄA (VI-DS-02234-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Wird das Wort gewünscht? - Frau Witte.
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ein schwieriges
Thema, aber es ist inzwischen unbestritten, dass
die Bundesrepublik Deutschland durch den demografischen Wandel auf ein großes Problem
zusteuert. Leider können sich viele Menschen,
darunter auch politische Entscheidungsträger,
nicht so richtig vorstellen, welche tiefgreifenden
Probleme die demografische Umformung der
Gesellschaft unserer Gesellschaft aufbürden
wird, da dieser Effekt erst in ein paar Jahren voll
zum Tragen kommt.
Insbesondere die Arbeitswelt, das Gesundheitswesen und natürlich die Pflege werden durch die
alternde Gesellschaft vor große Herausforderungen gestellt. Waren 1960 gerade einmal knapp
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
S e i t e | 56
1,2 Millionen Menschen hochbetagt - das heißt,
über 80 Jahre alt -, waren es 2010 schon gut
4,2 Millionen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird die Anzahl hochbetagter Menschen bis 2050 auf ungefähr 10 Millionen
ansteigen.
legitim, wird doch von allen Experten erwartet,
dass die Kosten für die Gemeinden im Bereich
Hilfe zur Pflege zukünftig explosionsartig ansteigen werden. Die in ein paar Jahren ebenfalls
stark ansteigende Altersarmut wird das Ihrige
zum Anstieg dieser Kosten beitragen.
Wegen des damit zukünftig zu erwartenden Zuwachses von pflegebedürftigen Personen war
bereits im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von
2008 die Schaffung von Pflegestützpunkten vorgesehen. Die Pflegestützpunkte sind als Beratungsstellen konzipiert, die Menschen mit pflegerischem Hilfebedarf und denjenigen, die die Betreuung und Pflege von Angehörigen organisieren wollen, Beratung und Begleitung anbieten.
Die in den Stützpunkten tätigen Pflegeberater,
die von den Pflegekassen gestellt werden, sind
speziell dafür ausgebildete Pflegefachleute, die
die Hilfesuchenden umfassend beraten und begleiten können.
Abschließend will ich sagen, dass ich es für besser gehalten hätte, wenn auch in Sachsen, wie
im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorgesehen,
Pflegestützpunkte mit dem entsprechenden
Fachpersonal eingerichtet worden wären. Die
sächsische Lösung ist in meinen Augen für die
Bürger bestenfalls die zweitbeste Lösung. Außerdem kostet der sächsische Weg in der Pflegeberatung die Stadt Leipzig zusätzlich Geld;
denn der Freistaat übernimmt die Kosten für den
Pflegekoordinator nur zur Hälfte. Trotzdem wird
meine Fraktion der Vorlage im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zustimmen;
denn kein Pflegekoordinator wäre eine noch
schlechtere Lösung als die vom Freistaat initiierte.
Leider hat sich der Freistaat Sachsen in der Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
dazu entschlossen, keine Pflegestützpunkte einzurichten. Stattdessen wurden Kooperationsvereinbarungen über eine vernetzte Pflegeberatung
mit den Landesverbänden der Pflegekassen und
der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger unter Beteiligung des Freistaates geschlossen sowie das Internetportal „Pflegenetz“
eingerichtet. Infolge dessen stellt nun das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz den Landkreisen und kreisfreien
Städten für 2016 und 2017 eine Förderung in
Aussicht für die Einrichtung der Stelle eines
Pflegekoordinators.
Die Stelle eines Pflegekoordinators soll nun auch
in Leipzig eingerichtet werden. Noch im Altenhilfeplan von 2012 kann man auf Seite 56 lesen,
dass die Stadt Leipzig im Gegensatz zu anderen
Großstädten nicht über einen speziellen oder
besonderen Sozialdienst für Senioren oder pflegebedürftige Menschen nach dem SGB XII verfügt. Diesem Mangel wird jetzt abgeholfen und
ein solcher spezieller Sozialdienst beim ASD
eingerichtet. Aufgabe dieses Dienstes wird es
sein, Bürgerinnen und Bürger über Pflegedienstleistungen zu beraten, insbesondere über die
Pflegedienstleistungen, die von der Stadt im
Rahmen des SGB XII als Hilfe zur Pflege vom
Sozialamt zu erbringen sind.
Neben der Implementierung eines städtischen
Pflegenetzwerkes, in das alle miteinbezogen
werden, die in Leipzig mit Pflegedienstleistungen
im weitesten Sinne befasst sind, wird es eine
Schwerpunktaufgabe des Pflegekoordinators
beim ASD sein, diese Stelle zum Laufen zu bringen. Dass der Pflegekoordinator dabei auch ein
Auge auf die Kosten wirft, die dem Sozialamt
durch die Hilfe zur Pflege entstehen, ist mehr als
Zum Schluss noch ein paar Worte zum CDUAntrag. Wir finden es besser, wenn der Pflegekoordinator unter allen verfügbaren Bewerbern
ausgesucht wird und sich bei der Stellenbesetzung nicht nur auf Menschen konzentriert wird,
die schon für die Stadt Leipzig arbeiten. Wir haben natürlich nichts dagegen, wenn sich ein Bewerber findet, der bereits bei der Stadt angestellt
ist. Aber wir sollten hier das volle Potenzial ausschöpfen. - Ich danke, dass Sie mich zu dieser
späten Stunde mit diesem trockenen Thema
noch ertragen haben.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Von wegen trockenes Thema. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Gäste! Nur die Besten sterben jung, wir anderen
alle werden alt, und die meisten von uns werden
eines Tages Altenpflege benötigen. Wir sind viele, und wir werden immer mehr. Bis 2030 steigt
die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland
um circa 0,1 Prozent im Jahr. Das klingt erst mal
wenig, aber Sie wissen, was das für Leipzig bedeutet: Jedes Jahr 570, vielleicht bald 600 Pflegebedürftige mehr als im Jahr zuvor. Das ist
deutlich mehr als das, was wir an Kinderzuwachs
haben. Ruft man sich dann noch die Wachstumsprognosen der letzten Bildungspolitischen
Stunde in Erinnerung - Leipzig wächst überproportional bei den unter Zehnjährigen und bei den
über 70-Jährigen -, müssen wir konstatieren,
dass ein deutlich höherer Zuwachs an Pflegebe-
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
dürftigen in Leipzig zu erwarten ist als in anderen
Teilen Deutschlands.
Da hatte die Regierungskoalition eine zugegeben kleine Idee, nämlich: In allen Landkreisen
und kreisfreien Städten soll es Pflegekoordinatoren geben. Ein Förderprogramm wurde dazu
ausgelobt. Die meisten Landkreise packten die
Gelegenheit beim Schopf, bewarben sich, bekamen den erwartbaren Zuschlag und schrieben
die Stellen aus. Allenthalben wurde schon mit
der Arbeit begonnen. Wir in Leipzig aber kamen
nicht aus dem Knick. Nun wollen wir uns bemühen und Gelder beantragen und dann gegebenenfalls einen Koordinator oder eine Koordinatorin suchen. Fein, fein! Diese Vorlage hier ist richtig, aber sie kommt mindestens sechs Monate zu
spät. Wenn die Stadt in diesem Tempo weitermacht, verschläft sie nach den Kitas und den
Schulen die nächste soziale Herausforderung.
Meine Damen und Herren, mit ein paar Containerbauten und ein paar Belegungsverdichtungen
wird es hier nicht getan sein.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zum CDUÄnderungsantrag sagen. Den verstehe ich wirklich nicht. Wenn es nun schon Geld vom Land
gibt - und das gibt es für jede kreisfreie Stadt -,
warum sollten wir das nicht nehmen? Die andere
Hälfte der Finanzierung wird über städtische
Stellen gestemmt. Dafür wird es im Seniorensozialdienst Stellenkürzungen bzw. freiwillige Stellenverschiebungen geben. Warum sollten wir
diese Fördermittel also jetzt nicht beantragen?
S e i t e | 57
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Es kann ja sein, dass
ich das falsch interpretiert habe. Das liegt aber
vielleicht auch daran, dass zunehmend Änderungsanträge am Tag der Ratsversammlung
ausgereicht werden zu Vorlagen, die schon ewig
im Verfahren sind. Wenn die Änderungsanträge
ein paar Tage früher kämen, könnte man sich
besser damit auseinandersetzen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Ich
sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann
kommen wir zur Abstimmung.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion, der fordert: Besetzung der Stelle
aus dem vorhandenen Stellenbestand. Wer dem
zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von
Pro-Stimmen. Dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung über die Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt Leipzig. Wer stimmt
dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so beschlossen.
20.24 Abschlussbericht Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“ zum 31.12.2015
(VI-DS-02259-NF-01)
Einreicher Oberbürgermeister
Oberbürgermeister Jung: Herr Habicht.
Stadtrat Habicht (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
muss sagen: Vielleicht haben Sie den Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag nicht richtig gelesen. Wir wollen, dass eine bereits bei der Stadt
vorhandene Stelle genutzt wird. Das heißt doch
nicht, dass eine jetzt schon bei der Stadt Leipzig
angestellte Person nicht für dieses Amt ausgewählt werden darf. Wir haben vor ungefähr einem halben Jahr Hunderte von zusätzlichen
Stellen beschlossen. Darunter wird doch sicherlich eine Stelle sein, die dafür genutzt werden
kann. Wir sollen jetzt die Schaffung einer weiteren Stelle beschließen. Wir meinen, dass das
nicht unbedingt notwendig ist. Das ist auch keine
Ablehnung der Pflegekoordination, sondern der
Versuch einer Vereinfachung in der Verwaltung.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
20.24.1 dazu ÄA (-02259-NF-01-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich versuche, ein Langes kurz zu machen: Ich
würde diesen Änderungsantrag übernehmen. Gibt es weitere Wortwünsche? - Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Liebe Gäste, die noch auf
der Tribüne verblieben sind! Wenn wir jetzt über
diese Vorlage entscheiden, beschließen wir im
Grunde über die Kenntnisnahme der Arbeit, die
das Projekt zur Aufarbeitung der Vorgänge um
die Gesetzliche Vertretung in den zurückliegenden Jahren geleistet hat. Was das Sonderprojekt
geleistet hat, ist - lassen Sie es mich so sagen im Grunde ein Scherbenaufkehren dessen, was
15 Jahre lang hier im Rechtsamt dieser Stadt
passiert ist, nämlich ein Totalversagen in der
Amtsführung.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Im Abschlussbericht wird noch einmal wiederholt,
was schon im alten Ergebnisbericht ausgeführt
und auch vom Obmann Herrn Dr. Hien hier vorgetragen worden ist. Auf das eigentliche Problem
wird nur ganz kursorisch, in wenigen Absätzen
eingegangen. Das, was hier passiert ist, waren
eben nicht wenige Einzelfälle - so damals Herr
Bürgermeister Müller -, sondern es waren am
Ende fast 800 Fälle, die geprüft worden sind, darunter über 400 Veräußerungsvorgänge.
Es handelt sich hier eben nicht um Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung, und es handelt
sich bei dem Verkauf eben auch nicht um ein
grundsätzlich vom Gesetzgeber gewünschtes
Vorgehen und eine Beschleunigungsvorschrift in
den neuen Ländern. Es handelt sich hier um
Recht, das geschaffen wurde unter den Voraussetzungen der Verhältnisse, wie sie in den
1990er-Jahren hier vorgefunden worden sind.
Bei entsprechender Rechtskenntnis - wir hatten
eine Volljuristin als Rechtsamtsleiterin; wir hatten
eine Nachfolgerin, die das Problem erkannt hat;
wir hatten einen Amtsleiter; wir hatten mehrere
Oberbürgermeister, die mit dem Problem konfrontiert waren - hätte eben das, was passiert ist,
nicht passieren dürfen. Es hätte überwiegend
und grundsätzlich nicht auf die Recherche von
Eigentümern verzichtet werden dürfen.
Wenn man sich anschaut, was der Gesetzgeber
sich tatsächlich bei der Schaffung der Figur der
Gesetzlichen Vertretung gedacht hat, dann
kommt man zurück über den Artikel 233 BGB in
das Vermögensgesetz und schlussendlich in das
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
aus dem Jahr 1991. Da heißt es für jeden lesbar:
Die Regelung trägt dem Umstand
Rechnung, dass in den neuen Bundesländern mit Unkenntnis über die Eigentumsverhältnisse gerechnet werden
muss. Lässt sich der Eigentümer eines
Grundstücks trotz hinreichender Bemühungen nicht ermitteln und wäre eine
weitere Klärung der Eigentumsverhältnisse mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so muss für den nicht
bekannten Eigentümer ein Vertreter
handeln können.
So heißt es schon 1991 im Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz. - Weiter heißt es:
Vorsorglich wird für diese Fälle bestimmt, dass die kommunale Aufsichtsbehörde der Gemeinde, in der das betroffene Grundstück liegt, auf Antrag einen Vertreter bestellt, der die Interessen
des Eigentümers treuhänderisch wahrnimmt.
S e i t e | 58
An dieser Stelle, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, hat
die Verwaltung fast 15 Jahre lang durchweg versagt. Das muss hier an dieser Stelle noch einmal
wiederholt werden. Das muss hier an dieser Stelle noch einmal klar hervorgehoben werden. Es
handelte sich eben nicht um bedauerliche Einzelfälle. Es handelte sich um über 400 Fälle, in denen Grundstücke verkauft worden sind, ohne
dass die Eigentumsverhältnisse geprüft worden
sind. Die Anzeichen dafür, dass es sich dabei
auch um eiskalte Enteignungen handelte, lagen
bereits zu Ihrem Amtsantritt 2006 auf dem Tisch,
sehr geehrte Herr Oberbürgermeister. Sie lagen
auch bei vielen anderen in dieser Verwaltung auf
dem Tisch. Dennoch ist nicht reagiert worden,
und wenn doch, dann eher mit einer Abwehrhaltung. Das steht einer rechtsstaatlich handelnden
Verwaltung nicht gut zu Gesicht. Deswegen reden wir hier von 15 Jahren Amtsversagen. Das,
was das Projekt geleistet hat - vielen Dank an
die Vorsitzende des Projektes! -, ist das Aufkehren der Scherben aus dieser Zeit. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden
uns bei der Abstimmung über diese Vorlage enthalten. Damit kommt ein Prozess zum Abschluss, den viele Mitglieder meiner Fraktion
jetzt nur ein Jahr mitbegleitet haben. Die meiste
Arbeit ist schon in der letzten Wahlperiode erledigt worden.
Aus dem Abschlussbericht, der jetzt vorliegt,
könnte man das Fazit ziehen, das war doch alles
nicht so schlimm. Es gab kein Netzwerk, es gab
kein systematisches Vorgehen zum Nachteil der
Eigentümer, keine systematische Überzahlung
usw. Zu den Defiziten, die dazu geführt haben,
wird gesagt: Das Hauptdefizit war, dass man
nach den Eigentümern nicht genug oder gar
nicht gesucht hat. Auf Fragen organisatorischer
Art wie „Warum ist das passiert?“ oder „Warum
wurde nicht nach den Eigentümern gesucht?“
wird überhaupt nicht eingegangen. Also: alles
nicht so schlimm. Das zieht sich durch die gesamte Vorlage, fett gedruckt. Überlegungen wie
„Wie konnte es dazu kommen, und was könnten
wir daraus lernen?“ gibt es in diesem Abschlussbericht nicht. Das ist unbefriedigend, wie auch
die Berichterstattung im Rechnungsprüfungsausschuss zäh war. Zur der Frage „Was hat das
die Stadt gekostet?“ - auch das hätte man ja in
den Abschlussbericht einfließen lassen können gibt es keine klare Aussage; das sei sehr, sehr
schwierig. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Ich frage mich: Würden wir merken, wenn es im
Moment an anderer Stelle in dieser Verwaltung
ähnlich schiefläuft? Gibt es jetzt bessere Verfahren zur Selbstkontrolle in der Verwaltung? Das
sind Fragen, die man im Abschlussbericht zu
diesem Projekt auch hätte beantworten können.
Zumindest hätte man deutlich machen können,
dass es Überlegungen dazu in der Stadtverwaltung gibt. All das findet sich dort nicht. Deshalb
enthalten wir uns. Ich sage das jetzt zum dritten
Mal, Entschuldigung. Auch auf die Gefahr hin,
dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Unrecht tun: Wir müssen über das entscheiden,
was uns vorliegt.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.
Wichtig ist mir, dazu Folgendes zu sagen: Genau
dies, was Sie, Herr von der Heide, einfordern, ist
selbstverständlich passiert. Selbstverständlich
haben wir gerade in diesem Bereich Strukturen
geschaffen, und zwar sofort, nachdem das
Rechnungsprüfungsamt damals diese Missstände festgestellt hat, um so etwas für die Zukunft
auszuschließen. Sie können allerdings nie - nie! ausschließen, dass Fehler passieren, dass auch
strukturell ein Fehler in irgendeinem Vorgang
vorhanden ist. Aber wir haben gerade aus diesem Projekt gelernt, dass das Prinzip der gegenseitigen mehrfachen Kontrolle, indem mehrere
Mitarbeiter mit der Kontrolle von Vorgängen beauftragt werden, ein Erfolgskriterium ist. Das ist
eine Lehre, die wir gezogen haben, die wir im
Übrigen schon von Anfang an sehr schnell gezogen haben. Dieser Vorgang ist schon auch eine
Besonderheit, was man in der Tat nur mit der
Unkenntnis in den 90er-Jahre erklären kann und
der Praxis, die damals entstanden ist.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer dieser Vorlage inklusive dem Änderungsantrag der
Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/
Die Grünen, den wir übernommen haben, zustimmen kann, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine ganze Reihe von Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen.
20.25 1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende
Buslinien (VI-DS-02287)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
S e i t e | 59
20.26 Ersatzneubau der Brücke im Zuge der
Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG, Teilobjekt: Demontage
(VI-DS-02304)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine. Dann mit großer Mehrheit
so beschlossen.
20.27 Bau- und Finanzierungsbeschluss
zum Ersatzneubau der Landsberger
Brücke II/R01 im Zuge der Landsberger Straße über Anlagen der DB AG
einschließlich des Ausbaus der
Landsberger
Straße
zwischen
Südtangente und Bahnhofstraße und
des Ersatzneubaus des Durchlasses
II/D26 im Zuge des Gohliser Flurgrenzgraben (VI-DS-02320)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird hierzu das Wort gewünscht? - Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Was lange währt, wird hoffentlich
endlich gut. Die Landsberger Brücke - eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen Möckern und
Gohlis auf der einen Seite und Lindenthal und
Wiederitzsch auf der anderen Seite - wird nun
grundlegend erneuert. Bis dahin war es ein sehr
langer und mühsamer Weg.
Als ich mich 2009 wieder um ein Stadtratsmandat bewarb - im damaligen Wahlkreis 10, jetzt
Wahlkreis 9 - wurden mir und den anderen Spitzenkandidaten von der LVZ Fragen vorgelegt.
Eine der Fragen war: Was wünsche ich mir am
Ende der Wahlperiode? - Natürlich hatte für mich
die Landsberger Brücke oberste Priorität, weil
sie, wie ich eingangs sagte, eine sehr wichtige
Brücke ist.
Schon 2008 wurde festgestellt, dass die Verkehrseinschränkungen immer gravierender werden und man diese Brücke nach und nach für
den Verkehr sperren muss. Es passierte jedoch
nichts. Sie dümpelte weiter vor sich hin und stieg
auch nicht höher in der Prioritätenliste. Es musste also etwas geschehen. Deshalb stellten Stadträte von der SPD, der Linken und der CDU fraktionsübergreifend einen gemeinsamen Haushaltsantrag, und zwar 07513, den wir 2014 unter
der Nr. 0114 erneuerten und präzisierten. Es
zeigte sich ein Hoffnungsschimmer; denn auf der
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Prioritätenliste stieg die Brücke nun steil nach
oben.
Für den Doppelhaushalt 2015/2016 brachten
mein Fraktionskollege Herr Geisler und ich erneut einen Antrag ein - zur Erinnerung: 09416 -,
der eine Verpflichtungsermächtigung zum Ziel
hatte. Wichtig ist: Alle an diesem Problem Interessierten blieben am Ball. So führten wir - „wir“
heißt: Vertreter von CDU, Linken und SPD - Gespräche mit dem Abteilungsleiter Brückenbau,
der uns versicherte, dass nun etwas passieren
wird. Und siehe da! Es passiert etwas. Der Ersatzneubau wird für viele Bürger des Leipziger
Nordens eine Verbesserung der Verkehrssituation bringen.
Zu hoffen bleibt - das werden die meisten von
Ihnen gar nicht mehr wissen -, dass dann auch
die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 bis zur
Lindenthaler Mühle erfolgt; denn noch ist das
Vorhaben in der Verkehrsplanung der Leipziger
Verkehrsbetriebe enthalten. Natürlich muss dort
der Brückenkörper neben den eigentlichen Brückenkörper gesetzt werden.
Wie gesagt, ich freue mich sehr, dass die Brücke
nun endlich realisiert wird. Die SPD-Fraktion wird
dieser Vorlage natürlich zustimmen. - Danke für
die Aufmerksamkeit zu später Stunde.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns noch einmal
bewegen. Wer stimmt dieser Vorlage zu? - Ich
sehe, Sie sind alle noch aufmerksam. Gibt es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung.
20.28 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VI-DS-02425)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
20.29 Teilaufhebung der Sanierungssatzung
„Innerer Süden“ (VI-DS-02437)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Hobusch erklärt hierzu Befangenheit. Er
wird weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen. - Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen?
S e i t e | 60
Abstimmung: 61 zu 0 zu 0. So beschlossen.
20.30 Anhebung
des
Betriebskostenzuschusses für die Felix-MendelssohnBartholdy-Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2016 (VI-DS-02441-NF-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wird das Wort gewünscht? - Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz. Wir
haben im Kulturausschuss darüber intensiv beraten, und dann hat sich doch eine Mehrheit dafür
gefunden. Natürlich ist es ärgerlich, unterjährig
Zuschüsse zu geben. Wir sind dem nachgegangen. Wir, zumindest die Mehrheit hier in diesem
Hause, schätzen die Arbeit im MendelssohnHaus und die Entwicklung künftiger Vorhaben
außerordentlich. Wir halten es nicht für verantwortungsbewusst, dass man momentan die in
diesem Hause tätigen Mitarbeiter, die dort eine
sehr gute Arbeit leisten, weit unter dem normalen
Bezahlstatus im öffentlichen Dienst arbeiten
lässt. Deshalb wird eine Mehrheit, zumindest in
unserer Fraktion, dieser Vorlage zustimmen. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Ich darf Sie um Ihr
Handzeichen bitten. Wer stimmt der vorliegenden Beschlussvorlage zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, drei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
20.31 Einsatz von Technologiescouts zur
Verstärkung der Innovationsaktivitäten in den Unternehmen und des
Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Region Leipzig (VI-DS-02443)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
TOP 20.32 wurde noch einmal vertagt.
21
Informationen I
21.1
Bilanz des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2009 und Schlussfolgerungen für die Fortschreibung
(VI-DS-02354)
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme.
21.2
Weitere Planung Georg-SchumannStraße (VI-DS-02494)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
21.2.1 dazu ÄA (VI-DS-02494-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Bitte schön, Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Sie haben unseren Antrag
lesen können. Wir können diese Vorlage zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nur als Zwischenbericht
zur Kenntnis nehmen. Es gibt einen beschlossenen Antrag, dass es nach diesem Experiment am
lebenden Körper, wenn man so sagen will, eine
Evaluierung der Verkehrssituation geben soll.
Diese hat jedoch in der Form, wie beschlossen,
nicht stattgefunden. Wir fordern ein, dass sie
noch vor einer weiteren Festlegung von neuen
Straßenquerschnitten und dergleichen stattfindet. Es gab reichlich Gespräche dazu mit dem
Ergebnis, dass man nicht allein die GeorgSchumann-Straße in den Blick nehmen muss,
sondern auch ihre Wechselwirkung mit der B 6
und deren Leistungsfähigkeit.
Insofern: Ja, wir nehmen die Vorlage zur Kenntnis. Aber: Wir beantragen, dass sie nur als „vorläufiger Stand“ zur Kenntnis genommen und eine
Nacharbeit zugesagt wird.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, können
Sie etwas zur Evaluation sagen?
Bürgermeisterin Dubrau: Wir hatten Ihnen in
der Informationsvorlage mitgeteilt, dass die Entwicklung dieser Straße circa 20 Jahre dauern
wird. Wir können natürlich immer wieder Evaluationen machen. Aber Entwicklungen, gerade
auch im Verkehrsbereich, ändern sich während
eines so langen Zeitraums doch sehr häufig. Das
heißt also: Wir machen das normalerweise für
die jeweiligen Abschnitte. Das entspricht auch
dem Grundsatz der Gesamtstrategie. Wenn man
jedes Mal eine Evaluation für alle Abschnitte machen würde, diese aber in den nächsten 15 Jahren noch nicht gebaut werden, heißt das, dass
man diesen Prozess immer und immer wieder
machen muss. Das ist, glaube ich, nicht ganz
sinnbringend.
S e i t e | 61
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann,
noch einmal.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Das heißt, mit
der nächsten Beschlussvorlage - ich hoffe, dass
der nächste Abschnitt auch mit einer Beschlussvorlage zusammenhängt und nicht nur mit einer
Information des Fachausschusses - haben wir
dann bezogen auf diesen Abschnitt auch eine
klare Beschreibung, wie sich der Verkehr nicht
nur in der Georg-Schumann-Straße, sondern
auch im Umfeld dieses Abschnitts darstellt.
Bürgermeisterin Dubrau: Ja, sicher. Jedes Mal,
wenn ein neuer Abschnitt in Arbeit geht, werden
genau diese Zählungen gemacht.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Können wir das
bitte zu Protokoll nehmen?
Bürgermeisterin Dubrau: Ja.
Oberbürgermeister Jung: Im Verlaufsprotokoll
wird es genau so stehen. - Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Frau Dubrau, Ihre letzten Ausführungen bewegen mich als Anwohner,
der live erlebt, dass der Rückstau von den
Leutzscher Brücken bis in die Schumann-Straße
reicht, zu der Frage: Finden in Ihre Betrachtungen zur Schumann-Straße auch die kaputten
Brücken im Wald und der Umbau und Ausbau
der neuen Brücken in Leutzsch Eingang? Wenn
diese Verkehrsflüsse, die jetzt dort in Richtung
des Leipziger Westen abfließen, temporär, vermutlich über Jahre, über die Schumann-Straße
abfließen müssen, sollten wir die jetzt nicht so
zurückbauen, wie Sie wollen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau bejaht.
- Gibt es weitere Anmerkungen? - Frau Dr. Heymann, ist Ihr Änderungsantrag damit hinfällig,
oder muss er abgestimmt werden?
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich habe es so
verstanden, dass mit der nächsten Vorlage eine
entsprechende Verkehrsanalyse vorgelegt wird
... (akustisch unverständlich)
Oberbürgermeister Jung: So zu Protokoll gegeben und damit der Änderungsantrag zurückgezogen. - Ich bitte um Kenntnisnahme.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
21.3
Benennung eines Vorsitzenden für
den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
und einer Abwesenheitsvertreterin für
Vorsitzende von Stadtbezirksbeiräten
für die Wahlperiode 2014 bis 2019 (VIDS-02704)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Ich gebe Ihnen einen neuen Vorsitzenden und
einen Stellvertreter in Leipzig-Mitte zur Kenntnis.
- Wird das Wort dazu gewünscht? - Dann bitte
ich um Kenntnisnahme.
21.4
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt
Leipzig - Stand: 17.05.2016 (VI-DS02841)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wir hatten vereinbart, dass wir Ihnen den Sachstand immer so aktuell wie möglich vorlegen. In
den Fachausschüssen besteht dann im Nachgang Gelegenheit, die eine oder andere Frage
zu vertiefen. Danke, dass dies mittlerweile reibungslos klappt.
Gibt es dazu heute Fragen? - Dann bitte ich
auch hier um Kenntnisnahme.
Damit schließe ich den öffentlichen Teil der heutigen Ratsversammlung.
S e i t e | 62
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Anlage 1
16.6 Seniorenwohnanlage „Amalie“, Schongauer Straße 41 (VI-A-02378)
Ergebnis der namentlichen Abstimmung
Oberbürgermeister Jung: Nein.
Albrecht (CDU): Ja.
Bär (SPD): Nein.
Bednarsky (DIE LINKE): Nein.
Böhm (fraktionslos): Ja.
Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Danckwardt (fraktionslos): Ja.
Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Dossin (CDU): Ja.
Dyck (SPD): Nein.
Ehms (DIE LINKE): Nein.
Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Engelmann (DIE LINKE): Enthaltung.
Faulhaber (CDU): Ja.
Gabelmann (SPD): Nein.
Gehrt (DIE LINKE): Enthaltung.
Geisler (SPD): Nein.
Georgi (CDU): Ja.
Glöckner (SPD): Enthaltung.
Götze (DIE LINKE): Enthaltung.
Grosser (DIE LINKE): Ja.
Haas (CDU): Ja.
Habicht (CDU): Ja.
Heinrich (CDU): Ja.
Heller (CDU): Ja.
Hentschel (AfD): Ja.
Dr. Heymann (CDU): Ja.
Hobusch (fraktionslos): Ja.
Hollick (DIE LINKE): Enthaltung.
Dr. Jennicke (DIE LINKE): Nein.
Keller (AfD): Ja.
Köhler-Siegel (SPD): Nein.
Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Kriegel (AfD): Ja.
Kühne (AfD): Ja.
Dr. Künstler (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Kuthe (CDU): Ja.
Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Lange (DIE LINKE): Ja.
Dr. Lauter (DIE LINKE): nicht anwesend.
Lehmann (CDU): Ja.
Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Maciejewski (CDU): Ja.
Mai (DIE LINKE): Ja.
Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Morlok (fraktionslos): Nein.
Müller (SPD): Nein.
Nagel (DIE LINKE): Enthaltung.
Niermann (CDU): Ja.
Oberstadt (CDU): Ja.
Oßwald (SPD): Nein.
Pellmann (DIE LINKE): Nein.
Riedel (CDU): Ja.
Riekewald (DIE LINKE): Nein.
S e i t e | 63
Rothkegel (CDU): Ja.
Schenk (SPD): nicht anwesend.
Schlegel (DIE LINKE): Nein.
Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Schulze (SPD): Nein.
Tornau (CDU): Ja.
Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Walther (SPD): Nein.
Weber (SPD): nicht anwesend.
Wehmann (DIE LINKE): Enthaltung.
Weickert (CDU): Ja.
Witte (DIE LINKE): Ja.
Wohlfarth (SPD): Nein.
Zeitler (CDU): Ja.
Zenker (SPD): Nein.
Verlaufsprotokoll vom 18.05.2016
Oberbürgermeister:
___________________________________
Schriftführer:
Stadtrat Deissler:
___________________________________
Stadtrat Keller:
___________________________________
Protokollant:
___________________________________
S e i t e | 64
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Leipzig, 24.05.2016
NIEDERSCHRIFT
Ratsversammlung
am 18.05.2016
Teil 1:
Beschlussprotokoll
SI/2016/745
-2Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Niederschrift
Ratsversammlung
Sitzungsbeginn:
14:00 Uhr
Sitzungsende:
21:12 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109
Leipzig
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Burkhard Jung
reguläre Mitglieder
(Verwaltung)
Herr Karsten Albrecht
Herr Falk Dossin
Herr Andreas Faulhaber
Herr Stefan Georgi
Herr Achim Haas
Herr Andreas Habicht
Herr Gerd Heinrich
Frau Jessica Heller
Frau Sabine Heymann
Herr Swen Kuthe
Herr Jens Lehmann
Herr Ansbert Maciejewski
Frau Andrea Niermann
Herr Nils Oberstadt
Herr Konrad Riedel
Herr Claus-Uwe Rothkegel
Herr Frank Tornau
Herr Michael Weickert
Herr Thomas Zeitler
Herr Adam Bednarsky
Frau Beate Ehms
Herr Reiner Engelmann
Frau Mandy Gehrt
Herr William Grosser
Herr Marco Götze
Frau Margitta Hollick
Frau Skadi Jennicke
Frau Carola Lange
Frau Ilse Lauter
Frau Birgitt Mai
Frau Juliane Nagel
Herr Sören Pellmann
Frau Franziska Riekewald
Herr Siegfried Schlegel
Herr Steffen Wehmann
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
-3Frau Naomi-Pia Witte
Herr Heiko Bär
Herr Axel Dyck
Frau Ute Elisabeth Gabelmann
Herr Andreas Geisler
Frau Ingrid Glöckner
Frau Ute Köhler-Siegel
Herr Claus Müller
Herr Heiko Oßwald
Frau Katharina Schenk
Herr Christian Schulze
Herr Sebastian Walther
Herr Mathias Weber
Frau Nicole Wohlfarth
Herr Christopher Zenker
Frau Petra Cagalj Sejdi
Herr Dieter Deissler
Herr Tim Elschner
Frau Katharina Krefft
Frau Annette Körner
Frau Judith Künstler
Frau Nicole Christiane Lakowa
Frau Anett Ludwig
Frau Gesine Märtens
Herr Michael Schmidt
Herr Norman Volger
Herr Daniel von der Heide
Herr Holger Hentschel
Herr Tobias Keller
Herr Christian Kriegel
Herr Jörg Kühne
Herr Alexej Danckwardt
Herr René Hobusch
Herr Sven Morlok
Herr Enrico Böhm
Ortsvorsteher
Herr Berndt Böhlau
Herr Andreas Diestel
Herr Thomas Hoffmann
Herr Matthias Kopp
Abwesende Mitglieder
(DIE LINKE)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
(Freie Wählergemeinschaft Seehausen)
()
()
(parteilos)
Ortsvorsteher
Herr Peter Freydank
Herr Roland Geistert
Herr Stefan Köster
Frau Annemarie Opitz
Herr Hans-Jürgen Raqué
Frau Ines Richter
Herr Heinz Walther
Herr Volker Woitynek
Frau Margitta Ziegler
(FDP)
(LUV)
(-)
(-)
(CDU)
()
(SPD)
(CDU)
(BI 1990)
- entschuldigt - entschuldigt -
-4Protokoll:
(öffentlich)
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
TOP 2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:00 Uhr 64 Stadträtinnen und Stadträte = 90 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig.
TOP 3
Feststellung der Tagesordnung
gibt die Vertagung der Tagesordnungspunkte 16.7 und 20.32 bekannt.
TOP 4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
TOP 5
Niederschrift
TOP 5.1
Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil II Verlaufsprotokoll fest.
TOP 5.2
Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil II Verlaufsprotokoll fest.
TOP 5.3
Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil I Beschlussprotokoll fest. Die Feststellung der
Niederschrift - Teil II Verlaufsprotokoll wird vertagt.
-5TOP 5.4
Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil I Beschlussprotokoll fest.
TOP 6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
TOP 7
Mandatsveränderungen
TOP 8
Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Kultur
Vorlage: VI-DS-02703-NF-02
Einreicher: Oberbürgermeister
Im Einvernehmen mit Herrn Oberbürgermeister Jung wird Frau Dr. Skadi Jennicke als Beigeiordnte für
Kultur vom Stadtrat gewählt.
Protokollnotiz:
Herr Oberbürgermeister Jung kündigt an das Wahlverfahren zu einer möglichen Befangenheit der
Stadträtin Frau Dr. Jennicke, von der Rechtsaufsichtsbehörde prüfen zu lassen.
Anmerkung:
Aus Rechtsgründen wurde von Herrn Oberbürgermeister Jung gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO
dem Beschluss am 19.05.2016 widersprochen.
Abstimmungsergebnis:
siehe Anlage
TOP 8.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-02703-ÄA-01
Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
Vom Einreicher übernommen
TOP 9
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
TOP 9.1
Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße)
Vorlage: VI-WA-02113
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
-6Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend Planungen zur Umgestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz zu beauftragen und die Kosten für eine Umsetzung in 2016 zu ermitteln.
2. Im Haushalt 2016 werden die notwendigen Baukosten überplanmäßig im PSP-Element
7.0000746.700 (Spielplätze) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 31
Nein - Stimmen: 26
Enthaltungen: 3
TOP
9.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-WA-02113-VSP-01
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
zur Kenntnis genommen
TOP
9.1.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-WA-02113-ÄA-02
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abstimmungsergebnis:
24/24/12
TOP 9.2
Geschwindigkeitsbeschränkung Straße An der Elster zwischen Stahmelner
Straße und Rittergutsstraße/Gustav-Esche-Straße
Vorlage: VI-WA-02300
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Beschluss:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer wird eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h oder eine Tempo 30-Zone für die komplette
Straße An der Elster zwischen Stahmelner Straße und Rittergutsstraße/Gustav-Esche-Straße angeordnet und noch in 2016 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
9.2.1
dazu VSP
Vorlage: VI-WA-02300-VSP-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
zur Kenntnis genommen
-7-
TOP 9.3
Entwicklung der sanierten ehemaligen Deponie zu einem Naherholungsgebiet,
Arbeitstitel "Ein Balkon für Leipzig"
Vorlage: VI-WA-02653
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung
TOP 9.4
Schaffung der Rechtssicherheit für die Bewohner der Amalie Wohnanlage
Leipzig
- Verweisung Vorlage: VI-WA-02730
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Ost
verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau
TOP 9.5
Einrichtung eines weiteren Spiel- und Bolzplatzes im Umfeld der Alten Messe
Vorlage: VI-WA-02743
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Südost
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung
TOP 10
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen)
TOP 10.1 Bescheid für den Beitragsanteil des Grunderwerbes nach der Erschließungsbeitragssatzung
(schriftl. Beantwortung)
Vorlage: VI-EF-02720
Einreicher: Horst Trenkel
schriftliche Beantwortung
TOP 10.2 Roma-Fahne am Neuen Rathaus hissen/Roma-Day
Vorlage: VI-EF-02724
Einreicher: Richard Gauch, Florian Illerhaus, Ricky Burzlaff
Antwort: Herr OBM Jung
TOP 10.3 Heinrich-Budde-Haus
Vorlage: VI-EF-02725
Einreicher: Irmgard Gruner, Gerd Klenk
Antwort: Herr BM Faber
TOP 10.4 Stadtentwicklung - Migration in der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-EF-02726
Einreicher: Matthias Zimmermann
schriftliche Beantwortung
-8TOP 10.5 Künftige Nutzung des Grundstückes Heiterblickallee/Wiesenstraße
(schriftl. Beantwortung)
Vorlage: VI-EF-02727
Einreicher: Donald Engel
schriftliche Beantwortung
TOP 10.6 Auftreten rechtspopulistischer und rechtsextremer Verlage auf der Buchmesse
Vorlage: VI-EF-02734
Einreicher: Steffen Beneicke
Antwort: Herr BM Faber
TOP 11
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen)
TOP 11.1 Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße
Vorlage: VI-P-02275
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Die Petition wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
36/29/2
TOP
11.1.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-P-02275-ÄA-02
Einreicher: Stadträtin Beate Ehms
Einreicher: Stadtrat Daniel von der Heide
Einreicher: Stadtrat Christopher Zenker
vom Einreicher zurückgezogen
TOP
11.1.2
dazu VSP
Vorlage: VI-P-02275-VSP-01
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
zur Kenntnis genommen
TOP 11.2 Bewerbung um die Olympischen Spiele 2028
Vorlage: VI-P-02374
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Die Petition wird abgelehnt.
-9Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
11.2.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-02374-VSP-01
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
zur Kenntnis genommen
TOP 11.3 Restaurierung des Rathausturmes
Vorlage: VI-P-02465
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird mit Ergänzung abgeholfen.
1. Die komplette „Baumaßnahme Altes Rathaus – Sanierung der Fassade und Restaurierung der Turmuhr“ wird ab 2017 realisiert. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushalt
2017/18 bereitzustellen.
2. Darüber hinaus wird eine Ausweitung der Baumaßnahme auf das Hausinnere (Brandschutz und Elektrik) mit Fertigstellung bis spätestens 2020 geprüft. Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat bis zur Haushaltsbeschlussfassung 2017/18 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
11.3.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-02465-VSP-01
Einreicher: Dezernat Kultur
zur Kenntnis genommen
TOP 11.4 Pfützen- und Schlammwege in Grün- und Erholungsanlagen beseitigen
Vorlage: VI-P-02277
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird mit Ergänzung abgeholfen.
In den 925 öffentlichen Grün- und Parkanlagen sind Wege abhängig von der Funktion, Frequentierung
und den Gestaltungsabsichten in unterschiedlichen Materialien ausgeführt. Gerade im Frühjahr zeigt
sich bei Wegen in wassergebundener Bauweise der vom Petent beschriebene Zustand. Das Amt für
Stadtgrün und Gewässer wird die schrittweise Erneuerung und Sanierung des Wegenetzes im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchführen.
-10Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
11.4.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-02277-VSP-01
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
zur Kenntnis genommen
TOP 11.5 Zigaretten- und Alkoholwerbung an Haltestellen der LVB in der Nähe von
Schulen und Kindergärten
Vorlage: VI-P-02732
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Die Petition wird berücksichtigt.
Die Vorlagen zum Thema „Ausschreibungsverfahren Werbekonzession“ befinden sich gegenwärtig und
in der näheren Zukunft im Beratungsprozess des Stadtrates. Die Hinweise und Anmerkungen der Petition werden von der Verwaltung und den beteiligten Gremien in Beratungsprozessen und -entscheidungen miteinbezogen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
TOP 12
Besetzung von Gremien
TOP 12.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der Mitglieder (3.Änderung)
Vorlage: VI-DS-01151-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung bestellt1 gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie aufgrund des Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der Stadtbezirksbeiräte“ entsprechend vorliegendem Vorschlag folgendes Mitglied in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord zum
18.05.2016:
Herrn Christian Lohmeier (CDU)
2. Damit wird der Beschluss Nr. VI-DS-01151 vom 25.03.2015 geändert.
-111 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung bestellt werden.
Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Nord:
Fraktion
CDU
CDU
CDU
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
SPD
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
AfD
Mitglied
Christian Lohmeier
Werner Hebendanz
n.n.b.
Petra Martschat
Ilona Jessulat
Wolfgang Braun
Martin Klein
Tino Bucksch
Niels Krap
Frank Hörning
Petra Siegel
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 12.2 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (3. Änderung)
Vorlage: VI-DS-01136-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01136 vom 17.06.2015 in seiner aktuell gültigen Fassung und beruft
Herrn Martin Rosenbaum,
Frau Pauline Zeidler,
Frau Carolin Juler,
Frau Sinah Al-Mousawi,
Herrn Rudy Brabec,
Herrn William Rambow,
Herrn Jonas Spiegel
und
Herrn Pascal Vorwerk
als
Mitglieder
aus dem Jugendbeirat ab.
2. Die Ratsversammlung bestellt widerruflich gemäß § 47 SächsGemO sowie § 17 Hauptsatzung der
Stadt Leipzig
Frau Sinah Al-Mousawi,
Herrn Rudy Brabec,
Frau Carolin Juler,
Herrn Quentin Kügler,
Herrn Christoph Leonhardt,
-12Herrn William Rambow,
Herrn Martin Rosenbaum
Herrn Jonas Spiegel als
und
Mitglieder
sowie
Herrn Maximilian Protzner
Herrn Marco Rietzschel
und
Herrn Pascal Vorwerk
als
Stellvertreter der oben genannten Mitglieder
in den Jugendbeirat.
Grund hierfür ist die Neubestellung der der vom JuPa entsandten Vertreter gemäß § 6 Absatz 3 der Satzung des Jugendparlamentes. Die Vertreter/-innen des Jugendparlamentes werden für maximal 1 Jahr
in den Jugenbeirat gewählt. Die von der Ratsversammlung entsandten Fraktionsvertreter bleiben hiervon unberührt.
Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Jugendbeirates:
Fraktion
CDU
DIE LINKE
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
AfD
Mitglied
Stellvertreter
Nils Oberstadt
Jessica Heller
Juliane Nagel
Katharina Schenk
Michael Schmidt
Holger Hentschel
Adam Bednarsky
Sebastian Walther
Tim Elschner
Christian Kriegel
Hinzu kommen die vom Jugendparlament vorgeschlagenen Mitglieder:
Mitglied
Stellvertreter
Sinah Al-Mousawi
Rudy Brabec
Carolin Juler
Quentin Kügler
Christoph Leonhardt
William Rambow
Martin Rosenbaum
Jonas Spiegel
Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk
Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk
Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk
Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk
Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk
Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk
Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk
Maximilian Protzner, Marco Rietzschel, Pascal Vorwerk
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
-13TOP 12.3 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse
und des Ältestenrates durch die Fraktionen (9. Änderung)
Vorlage: DS-00768/14-DS-09
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Fachausschusses Finanzen zur Kenntnis:
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Mitglied
Daniel von der Heide
Stellvertreter
Katharina Krefft, Dr. Gesine Märtens
Dr. Nicole Christiane Lako- Katharina Krefft, Daniel von der Heide
wa
Stefan Georgi
CDU
Falk Dossin
CDU
Frank Tornau
DIE LINKE
Sören Pellmann
DIE LINKE
Steffen Wehmann
DIE LINKE
Dr. Ilse Lauter
SPD
SPD
AfD
Heiko Oßwald
Christian Schulze
Holger Hentschel
Andreas Habicht, Ansbert Maciejewski,
Claus-Uwe Rothkegel
Andreas Habicht, Ansbert Maciejewski,
Claus-Uwe Rothkegel
Andreas Habicht, Ansbert Maciejewski,
Claus-Uwe Rothkegel
Adam Bednarsky, William Grosser,
Margitta Hollick
Adam Bednarsky, William Grosser,
Margitta Hollick
Adam Bednarsky, William Grosser,
Margitta Hollick
Heiko Bär, Axel Dyck
Heiko Bär, Axel Dyck
Tobias Keller
2. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Verwaltungsauschusses
zur Kenntnis:
Fraktion / Funktion
Mitglied
Bündnis 90/Die Grünen Katharina Krefft
Bündnis 90/Die Grünen Norman Volger
Stellvertreter
Dieter Deissler, Annette Körner, Dr. Nicole Christiane Lakowa
Dieter Deissler, Annette Körner, Dr. Ni-
Bündnis 90/Die Grünen Daniel von der Heide
Dieter Deissler, Annette Körner, Dr. Ni-
cole Christiane Lakowa
CDU
Dr. Sabine Heymann
CDU
Andrea Niermann
CDU
Achim Haas
cole Christiane Lakowa
Michael Weickert, Jens Lehmann, Ansbert
Maciejewski
Michael Weickert, Jens Lehmann, Ansbert
Maciejewski
Michael Weickert, Jens Lehmann, Ansbert
Maciejewski
-14-
CDU
Claus-Uwe Rothkegel
Michael Weickert, Jens Lehmann, Ansbert
Maciejewski
DIE LINKE
Franziska Riekewald
DIE LINKE
Sören Pellmann
DIE LINKE
William Grosser
DIE LINKE
Steffen Wehmann
SPD
Heiko Oßwald
SPD
Axel Dyck
SPD
Andreas Geisler
AfD
Oberbürgermeister
Tobias Keller
Oberbürgermeister
Burkhard Jung
Margitta Hollick, Dr. Skadi Jennicke,
Naomi-Pia Witte
Margitta Hollick, Dr. Skadi Jennicke,
Naomi-Pia Witte
Margitta Hollick, Dr. Skadi Jennicke,
Naomi-Pia Witte
Margitta Hollick, Dr. Skadi Jennicke,
Naomi-Pia Witte
Ingrid Glöckner, Christopher Zenker,
Christian Schulze
Ingrid Glöckner, Christopher Zenker,
Christian Schulze
Ingrid Glöckner, Christopher Zenker,
Christian Schulze
Jörg Kühne
-
3. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit zur Kenntnis:
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
CDU
CDU
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
SPD
SPD
AfD
Mitglied
Norman Volger
Annette Körner
Gerd Heinrich
Frank Tornau
Stefan Georgi
Dr. Ilse Lauter
William Grosser
Birgitt Mai
Heiko Bär
Andreas Geisler
Jörg Kühne
Stellvertreter
Dr. Nicole Christiane Lakowa, Dr. Gesine Märtens
Dr. Nicole Christiane Lakowa, Dr. Gesine Märtens
Ansbert Maciejewski, Falk Dossin, Michael Weickert
Ansbert Maciejewski, Falk Dossin, Michael Weickert
Ansbert Maciejewski, Falk Dossin, Michael Weickert
Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Beate Ehms
Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Beate Ehms
Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Beate Ehms
Nicole Wohlfarth, Ute Elisabeth Gabelmann
Nicole Wohlfarth, Ute Elisabeth Gabelmann
Holger Hentschel
4. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Fachausschusses Umwelt
und Ordnung zur Kenntnis:
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Mitglied
Katharina Krefft
Norman Volger
Stellvertreter
Annette Körner, Daniel von der Heide
Annette Körner, Daniel von der Heide
Andreas Faulhaber
CDU
Achim Haas
CDU
Konrad Riedel
Ansbert Maciejewski, Jens Lehmann, Dr.
Sabine Heymann
Ansbert Maciejewski, Jens Lehmann, Dr.
Sabine Heymann
Ansbert Maciejewski, Jens Lehmann, Dr.
Sabine Heymann
DIE LINKE
Sören Pellmann
Marco Götze, Carola Lange, Siegfried
Schlegel
-15-
DIE LINKE
Franziska Riekewald
DIE LINKE
Reiner Engelmann
SPD
SPD
AfD
Claus Müller
Mathias Weber
Christian Kriegel
Carola Lange, Siegfried Schlegel, Marco
Götze
Marco Götze, Carola Lange, Siegfried
Schlegel
Ingrid Glöckner, Christopher Zenker
Ingrid Glöckner, Christopher Zenker
Holger Hentschel
5. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis:
Fraktion / Funktion
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
CDU
CDU
DIE LINKE
Mitglied
Daniel von der Heide
Tim Elschner
Swen Kuthe
Dr. Sabine Heymann
Thomas Zeitler
Siegfried Schlegel
DIE LINKE
Carola Lange
DIE LINKE
Franziska Riekewald
SPD
SPD
AfD
sachkundige/r
Einwohner/in
sachkundige/r
Einwohner/in
sachkundige/r
Einwohner/in
sachkundige/r
Einwohner/in
sachkundige/r
Einwohner/in
sachkundige/r
Einwohner/in
sachkundige/r
Einwohner/in
Ingrid Glöckner
Mathias Weber
Tobias Keller
Gerald Schäfer
Stellvertreter
Dieter Deissler, Dr. Nicole Christiane Lakowa
Dieter Deissler, Dr. Nicole Christiane Lakowa
Nils Oberstadt, Frank Tornau, Andreas Habicht
Nils Oberstadt, Frank Tornau, Andreas Habicht
Nils Oberstadt, Frank Tornau, Andreas Habicht
Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Dr. Ilse
Lauter
Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Dr. Ilse
Lauter
Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Dr. Ilse
Lauter
Claus Müller, Ute Elisabeth Gabelmann
Claus Müller, Ute Elisabeth Gabelmann
Christian Kriegel
-
Prof. Ronald Scherzer- Heidenberger
Fritjof Mothes
Regierungsbaumeister
Dipl.-Ing. Ingo Fischer
Dipl.-Ing. Franziska
Motz
Dipl.-Ing. Rolf Sondershaus
Dipl-Ing. Christel Sommer
-
-166. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis:
Fraktion
Mitglied
Stellvertreter
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Dieter Deissler
Tim Elschner, Daniel von der Heide
CDU
CDU
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
SPD
SPD
AfD
Dr. Nicole Christiane Lako- Tim Elschner, Daniel von der Heide
wa
Falk Dossin
Stefan Georgi, Nils Oberstadt, Frank
Tornau
Achim Haas
Stefan Georgi, Nils Oberstadt, Frank
Tornau
Andreas Habicht
Stefan Georgi, Nils Oberstadt, Frank
Tornau
Steffen Wehmann
William Grosser, Margitta Hollick, Sören Pellmann
Dr. Ilse Lauter
William Grosser, Margitta Hollick, Sören Pellmann
Birgitt Mai
William Grosser, Margitta Hollick, Sören Pellmann
Heiko Bär
Andreas Geisler, Heiko Oßwald
Nicole Wohlfarth
Andreas Geisler, Heiko Oßwald
Holger Hentschel
Tobias Keller
TOP 13
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
TOP 14
Vereidigung und Verpflichtung des neugewählten Ortsvorstehers Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
TOP 15
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
TOP 15.1 Fahrradbügel in der Innenstadt: Auslastungsanalyse und bedarfsgerechte
Standortoptimierung
Vorlage: VI-A-02629
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Leipzig-Mitte, Jugendbeirat, Seniorenbeirat
-17-
TOP 15.2 Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen an
Schulstandorten
Vorlage: VI-A-02817
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule,
UA Schulnetzplanung, Jugendbeirat
TOP 15.3 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ab 2017
Vorlage: VI-A-02846
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau
TOP 15.4 Umweltqualitätsziele
Vorlage: VI-A-02848
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung
TOP 15.5 Benennung einer Straße/eines Platzes nach Kurt Masur
Vorlage: VI-A-02800
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, FA Kultur, Allgemeine Verwaltung, Verwaltungsausschuss,
Stadtbezirksbeirat Mitte
TOP 15.6 Leipzig Schule 2.0
Vorlage: VI-A-02828
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Stadtentwicklung und Bau, Jugendbeirat
TOP 15.7 Entsorgung von Kunststoffabfall in Siedlungen
Vorlage: VI-A-02830
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, alle Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte
TOP 15.8 Konzepterstellung Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln.
Vorlage: VI-A-02854
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendbeirat
TOP 15.9 Menschenwürdige Pfandsammlung
Vorlage: VI-A-02501
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, Allgemeine Verwaltung
-18-
TOP 16
Anträge zur Beschlussfassung
TOP 16.1 Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen !
Vorlage: VI-A-02158
Einreicher: CDU-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung
TOP
16.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-02158-VSP-01
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
zur Kenntnis genommen
TOP 16.2 Schaffung von Neubaugebieten im Emil-Altner-Weg zur Bebauung mit Einfamilienhäusern
Vorlage: VI-A-02255
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bereich Emil-Altner-Weg, 04288 Leipzig, zu prüfen, in wieweit
dort ein B-Plan-Verfahren zu realisieren ist. Angestrebt ist der Bau von Einfamilienhäusern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Fortschreibung des Teilplan Wohnungsbau
im Jahre 2017 das vorgeschlagene Gebiet in die Prüfung der Flächeneignung von Neubaustandorten mit einzubeziehen und zu bewerten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
16.2.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-02255-VSP-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
vom Einreicher übernommen
TOP 16.3 Schaffung von Neubaugebieten in der Kärrnerstraße zur Bebauung mit Einfamilienhäusern
Vorlage: VI-A-02256
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
-19Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bereich Kärrnerstraße zu prüfen, in wieweit dort ein B-Plan-Verfahren zu realisieren ist. Angestrebt ist der Bau von Einfamilienhäusern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Fortschreibung des Teilplan Wohnungsbau
im Jahre 2017 das vorgeschlagene Gebiet in die Prüfung der Flächeneignung von Neubaustandorten mit einzubeziehen und zu bewerten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
16.3.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-02256-VSP-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
vom Einreicher übernommen
TOP 16.4 Schaffung von Neubaugebieten auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei
Glaser zur Bebauung mit Einfamilienhäusern
Vorlage: VI-A-02257
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Gelände der ehemaligen Gärtnereien Glaser und Sebastian (Flurstücksnummern 236, 236a) in das B-Plan-Verfahren einzuleiten. Angestrebt ist der Bau von Einfamilienhäusern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Fortschreibung des Teilplan Wohnungsbau im Jahre 2017 das vorgeschlagene Gebiet in die Prüfung der Flächeneignung von Neubaustandorten mit einzubeziehen und zu bewerten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
16.4.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-02257-VSP-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
vom Einreicher übernommen
TOP 16.5 Mehr Schutz für Kandidatinnen und Kandidaten auf ein Ehrenamt: Keine Veröffentlichung von Wohnanschriften!
Vorlage: VI-A-02294
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
-20Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, idealerweise gemeinsam mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag gegenüber der Sächsischen Landesregierung darauf hinzuwirken, dass die Sächsische Kommunalwahlordnung dahingehend angepasst wird, dass künftig auf die Veröffentlichung von Wohnanschriften der Bewerberinnen und Bewerber bei Stadtrats-/Ortschaftsrats- und (Ober-)Bürgermeisterwahlen verzichtet wird.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen
TOP
16.5.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-02294-VSP-01
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
zur Kenntnis genommen
TOP 16.6 Seniorenwohnanlage "Amalie", Schongauer Str. 41
Vorlage: VI-A-02378
Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann
Einreicher: Stadträtin Carola Lange
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
29/32/7
TOP
16.6.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-02378-VSP-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
zur Kenntnis genommen
TOP 16.7 Grundstücksmarktbericht
Vorlage: VI-A-02468
Einreicher: SPD-Fraktion
vertagt
TOP
16.7.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-02468-VSP-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
-21TOP 17
Anfragen an den Oberbürgermeister
TOP 17.1 Personelle und strukturelle Situation im Amt für Jugend, Familie und Bildung
schriftl. Beantwortung
Vorlage: VI-F-02757
Einreicher: CDU-Fraktion
schriftliche Beantwortung
TOP 17.2 Anfrage zur Umsetzung des SR-Beschlusses vom 20. Mai 2015 zum Antrag Nr.
698/14 "Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune"
Vorlage: VI-F-02814
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Herr BM Prof. Dr. Fabian
TOP 17.3 Rechtliche Prüfung bezüglich der Nutzung von Flächen als Wagenplatz
Vorlage: VI-F-02767
Einreicher: SPD-Fraktion
Antwort: Frau BM Dubrau
TOP 17.4 Wer sind wir Leipziger? Anfrage zur neuen Werbekampagne der LVV " Wir
sind Leipziger"
Vorlage: VI-F-02807
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Herr OBM Jung
TOP 17.5 Lärm- und Feinstaubbelastung durch Busunternehmen in der Menckestrasse
Vorlage: VI-F-02666
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Herr BM Rosenthal
TOP 17.6 Druckerzeugnisse der Stadtverwaltung: Kosten, Vertriebsformen und künftige
Strategie
schriftl. Beantwortung
Vorlage: VI-F-02779
Einreicher: CDU-Fraktion
schriftliche Beantwortung
TOP 17.7 Ausbaupläne für Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Leipzig
Vorlage: VI-F-02777
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Frau BM Dubrau
-22TOP 17.8 Bedarf an Schwimmunterricht an Grundschulen und erweiterten Schulen
schriftl. Beantwortung
Vorlage: VI-F-02812
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
schriftliche Beantwortung
TOP 17.9 Sachstand "Wettbewerb zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben"
Vorlage: VI-F-02813
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Herr BM Prof. Dr. Fabian
TOP
17.10
Umsetzung des Antrages VI-A-01604 "Sanierungsstau in den Leipziger Kindertagesstätten erfassen und abbauen"
Vorlage: VI-F-02815
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Herr Prof. Dr. Fabian
TOP
17.11
Haushaltsplanaufstellung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018
Vorlage: VI-F-02816
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
schriftliche Beantwortung
TOP
17.12
Konsequenzen für Schönefeld aus dem Ratsbeschluss zum Schulentwicklungsplan
schriftl. Beantwortung
Vorlage: VI-F-02803
Einreicher: SR A. Maciejewski
schriftliche Beantwortung
TOP
17.13
Abstimmungsanlage in der Ratsversammlung
Vorlage: VI-F-02819
Einreicher: SR M. Weber
Antwort: Herr OBM Jung
TOP
17.14
Rechtmäßigkeit der Geschäftsordnung des Grundstücksverkehrsausschusses
Vorlage: VI-F-02820
Einreicher: SR M. Weber
schriftliche Beantwortung
TOP 18
Bericht des Oberbürgermeisters
-23TOP 19
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
TOP 19.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis März 2016
Vorlage: VI-DS-02631
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20
Vorlagen I
TOP 20.1 Besetzung der Stelle "Amtsleiter/in Branddirektion"
Vorlage: VI-DS-02710
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschluss::
Die Ratsversammlung wählt und bestellt
Herrn Peter Heitmann
mit Wirkung vom 1. Juni 2016 zum Amtsleiter der Branddirektion Leipzig.
Abstimmungsergebnis:
44/21/1
TOP 20.2 Wiederbestellung des Geschäftsführers der Städtisches Bestattungswesen
Leipzig GmbH
Vorlage: VI-DS-02718
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung stimmt der erneuten Wiederbestellung von Herrn Ronald Klette als Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH mit Wirkung zum 01.07.2016,
befristet für die Dauer von 5 Jahren bis zum 30.06.2021 zu.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu fassen.
-24Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20.3 Kostenerhöhung zum Erwerb flexibler Raumsysteme, zweite Ergänzung zum
Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum Erwerb flexibler
Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen; Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO
für das Haushaltsjahr 2016 - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: VI-DS-01736-DS-03
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für die geplanten Raumsysteme an der 84. Schule, Schule
Paunsdorf, Schule Portitz und Georg-Schumann-Schule erhöhen sich um 1.460.550,00 € auf
4.960.550,00 €.
2. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen durch § 79 (1) SächsGemO
von zusätzlich 271.300 € im PSP-Element „Raumsystem 84. Schule“ 7.0001510.700, 277.250 €
im PSP-Element „Raumsystem Schule Paunsdorf“ 7.0001515.700, 282.500,00 € im PSP-Element
„Raumsystem OS Portitz" und 629.500,00 € im PSP-Element“Raumsystem Georg-SchumannSchule“ bestätigt.
3. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H.
von 1.460.550,00 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl"
(1098400000).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
TOP 20.4 Einrichtung einer Oberschule am Standort Diderotstraße 35 - entsprechend §
24 Sächsisches Schulgesetz
Vorlage: VI-DS-02457
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 richtet die Stadt Leipzig eine dreizügige Oberschule am Schulstandort
Diderotstraße 35, 04159 Leipzig ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule Diderotstraße".
2. Die Oberschule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2016/17
aufgebaut.
3. Bis zum Abschluss der Sanierung des Schulhauses in der Diderotstraße 35 (voraussichtlich III. Quartal 2019) werden die Schulklassen im Schulgebäude in der Anhalter Straße 1, 04129 Leipzig unterrichtet.
-254. Die Oberschule wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Diderotstraße als Außenstelle 35.
Schule - Oberschule der Stadt Leipzig - geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2019/20 wird die
Oberschule als eigenständige Schule geführt.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20.5 Umzug der Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule / Förderzentrum) zum
Schuljahresende 2015/2016 in das Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19, in
04218 Leipzig, gemäß § 24 Schulgesetz
Vorlage: VI-DS-02387
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Käthe-Kollwitz-Schule (Sprachheilschule / Förderzentrum) zieht zum Schuljahresende 2015/2016
in das sanierte Schulgebäude Karl-Vogel-Str. 17-19 um.
2. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20.6 Baubeschluss Schulstandort Opferweg
Modernisierung Altbau, Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle
Opferweg 1-3, 04159 Leipzig-Wahren
Vorlage: VI-DS-02210
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten betragen 9.270.000 €.
Der städtische Anteil beträgt 2.665.125 €. Die Einzahlungen sind im PSP-Element zweckgebundene
Zuwendung von Dritten (7.0001078.705), geplant
3. Die Auszahlungen wurden/ werden im PSP- Elemente Reaktivierung Opferweg (7.0001078.700),
in den Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2013
2014
2015
2016
2017
355.000 €
118.000 €
1.200.000 €
504.000 €
5.200.000 €
-262018
1.893.000 €
Die Einordnung in die Jahresscheiben 2017/2018 erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes
für Jugend, Familie und Bildung und wird durch das Fachamt entsprechend im Rahmen der Haushaltplanung 2017/2018 berücksichtigt.
4. Die Aufwendungen für die Ausstattung sind im Haushaltsplan 2018 in Höhe von 160.583 € im Ergebnishaushalt im PSP-Element, „Paul-Robeson-Schule (GS)" (1.100.21.1.1.01.30), Sachkonto
42531000 einzuordnen. Eine Anmeldung mit entsprechender Untersetzung erfolgt durch das Fachamt
im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018.
Die Einzahlungen sind im PSP-Element zweckgebundene Zuwendung von Dritten (7.0001078.705)
wie folgt geplant:
2017
5.000.000 €
2018
1.604.000 €
5. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015
als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter
dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung durch den
Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
6. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sind folgende VE vorgesehen:
kassenwirksam 2017:
kassenwirksam 2018
2.000.000 €
1.893.000 €
7. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung der Haushaltssatzung
für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel.
8. Im Haushaltsjahr 2018 fallen entsprechend Tabelle 1 Nutzungskosten anteilig in Höhe von 82.621 €
an sowie ab 2019 vollständig in Höhe von 312.332 €.
Die ab Haushaltsjahr 2018 entsprechend Anlage Tabelle1 anfallenden Folgekosten werden zunächst
zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung ab
2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20.7 Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9
Vorlage: -01363-DS-02-NF-03
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Der Beschlusspunkt 1 gilt unver ndert. Es ndert sich gegen ber dem Bau- und Finanzierungs-beschluss (Beschluss-Nr.: VI-DS-01363) vom 16.09.2015 der Beschlusspunkt 2. Der Beschluss-punkt
3 wird neu aufgenommen.
2.Die Gesamtkosten f r die Investitionsma nahme betragen
6.657.333,00 EUR. 5.249.660,00 € werden durch die S chsische Aufbaubank (F rderrichtlinie Teil-
-27habe) finanziert. Der Tr geranteil des St dtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe betr gt
656.207,50 EUR. Der Kommunalanteil betr gt ebenfalls 656.207,50. Die betriebsnotwendigen, aber
nicht f rderf higen Kosten betragen 95.258 EUR (Gesamtanteil Stadt Leipzig 1.407.673,00 €). Im
st dtischen Haushalt 2015 und 2016 sind f r die Ma nahme 1.258.000,00
EUR eingestellt.
3.Die Mehrausgaben in H he von 149.673,00 EUR werden im Haushalt 2017 in PSP-Element
7.0001.409.700 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20.8 Schulnamensgebung für 77. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, Schule an
der Weißenfelser Str., Grundschule der Stadt Leipzig und Schule Portitz,
Oberschule der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-02555
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Die Ratsversammlung stimmt gemäß der Richtlinie zur Schulnamensgebung (DS-00226/14) der Schulnamensänderung für folgende Schulen zu:
1. Die Schule Portitz, Oberschule der Stadt Leipzig, wird mit Beginn des Schuljahres 2016/17 den
Schulnamen "Christian-Gottlob-Frege-Schule, Oberschule der Stadt Leipzig" tragen.
2. Die 77. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, wird mit Beginn des Schuljahres 2016/17 den Schulnamen "Fritz-Baumgarten-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig" tragen.
3. Die Schule Weißenfelser Str., Grundschule der Stadt Leipzig wird mit Beginn des Schuljahres
2016/17 den Schulnamen "Fanny-Hensel-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig" tragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20.9 Interimsunterkunft zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen in der Karl-Heine-Straße 22 b, 04229 Leipzig: außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)
SächsGemO
Vorlage: VI-DS-02156-DS-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im
PSP-Element „Asyl GU Karl-Heine-Str. 22 b" (7.0001536.700) in Höhe von 1.895.000 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl"
(109840000).
Die Bewirtschaftung, Bewachung und Betreuung werden ordnungsgemäß nach VOL ausgeschrieben.
Es findet keine freihändige Vergabe statt.
-28nachrichtlich: Beschluss des Oberbürgermeisters vom 15.04.2016
Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, die Leistungsphasen 4 - 8 und alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen, die zur Inbetriebnahme der Interimsunterkunft zur Unterbringung ab 01.08.2016 umgesetzt und weitergeführt werden müssen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen
TOP
20.9.1
dazu ÄA
Vorlage: -02156-DS-01-ÄA-01
Einreicher: CDU-Fraktion
vom Einreicher übernommen
TOP
20.10
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Auenseestr. 31 - 33: außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-02317-DS-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im
PSP-Element „Asyl GU Auenseestr. 31 - 33" (7.0001554.700) in Höhe von 1.550.000 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl"
(109840000).
Alle Leistungen werden ordnungsgemäß nach VOB und VOL ausgeschrieben.
Es findet keine freihändige Vergabe statt.
nachrichtlich: Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.04.2016:
Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, die Leistungsphasen 4 - 9 und alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen und umzusetzen, die zum geplanten Baubeginn 01.07.2016 notwendig sind.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 4 Entahltungen
TOP
20.10.1
dazu ÄA
Vorlage: -02317-DS-01-ÄA-01
Einreicher: CDU-Fraktion
vom Einreicher übernommen
-29TOP
20.11
Asyl: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Hainbuchenstraße 13,
04329 Leipzig: Finanzierungsbeschluss, Ausführungsbeschluss für Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und Leistungen der sozialen Betreuung,
außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
Vorlage: VI-DS-02101-DS-03
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl GU Hainbuchenstr. 13" (1.100.31.3.01.48) für Betreibung, Ausstattung und soziale Betreuung werden im Jahr 2016
in Höhe von 1.390.600 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (109830000).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 22 Enthaltungen
TOP
20.12
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für den Betrieb
der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/-innen und Geduldete am Deutschen Platz, Schomburgkstr. 2, Eutritzscher Str. 17 - 19 und BarnetLicht-Platz
Vorlage: VI-DS-02521-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Standort winterfeste Zelte am Deutschen Platz
1.1 Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU Winterfeste Zelte" (1.100.313.01.59) für Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von weiteren 6.244.200 € bestätigt (insgesamt damit
9.844.200 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000).
1.2 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für den Zeltstandort Deutscher Platz werden in
den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
2. Notunterkunft Schomburgkstr. 2
2.1 Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Asyl-GU
Schomburgkstraße 2" (1.100.313.01.71) für Miete, Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und
soziale Betreuung werden im Jahr 2016 in Höhe von 7.209.300 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000).
-30-
2.2 Für bauliche Maßnahmen im Objekt Schomburgkstraße 2 werden gem. § 79 (1) SächsGemO im
zentralen Budget „Amt 50 - Bauliche und technische Unterhaltung" (50_UH) in Höhe insgesamt
566.000 € ( einschließlich der bereits durch Beschluss des Oberbürgermeisters dafür bereitgestellten 472.000 € im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel zur Unterbringung von
Asylbewerber/-innen) bestätigt. Die Deckung erfolgt jeweils aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000).
2.3 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Schomburgkstr. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
3. Gemeinschaftsunterkunft Eutritzscher Str. 17 - 19
3.1 Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element „GUAsyl Eutritzscher Straße 17 - 19" (1.100.31.3.0.01.69) für 2016 in Höhe von weiteren 2.671.900 €
bestätigt (insgesamt damit 3.161.050 € inkl. der bereits bereitgestellten 489.150 € für Miete). Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt
Asyl" (1098300000).
3.2 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Eutritzscher Str. 17 - 19 werden in
den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
4. Gemeinschaftsunterkunft in Systembauweise Barnet-Licht-Platz
4.1 Für das Haushaltsjahr 2016 werden im PSP-Element „GU-Asyl Barnet-Licht-Platz
(Systembauweise)" (1.100.31.3.0.01.65) außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 2.054.600 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000).
4.2 Die ab dem Jahr 2017 anfallenden Aufwendungen für das Objekt Barnet-Licht-Platz werden in den
jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen
TOP
20.13
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - Vergabevorschlag Los 2 - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: VI-DS-02497
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Dem Vergabevorschlag mit Wahl der Option für Los 2 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
-31TOP
20.14
Vergabe der Außenwerberechte (Werbekonzession) - weiteres Vorgehen und
Abschluss eines Interimsvertrages - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: VI-DS-02527
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt einen Interimsvertrag mit JCDecaux Deutschland GmbH mit
folgenden Eckpunkten abzuschließen:
- Laufzeit bis zum 30.06.19,
- kostenfreie Übertragung der Spritzschutzgeländer sowie Scheiben am Hauptbahnhof und
Augustusplatz nach Vertragsende,
- Erarbeitung eines Abbauplanes.
2. Das laufende Interessenbekundungsverfahren zu den offenen Werberechten wird beendet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Neuausschreibung der verbliebenen Werberechte zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende des ersten Halbjahres 2017 zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
20.14.1
dazu: Ausschreibungsverfahren Werbekonzession - Vergabevorschlag Los 3
und Los 4 (ehemals ÄA 01 zur Vorlage VI-DS-02109
Vorlage: VI-A-02692
Einreicher: CDU-Fraktion
vom Einreicher zurückgezogen
TOP
20.14.2
zum Antrag VSP
Vorlage: VI-A-02692-VSP-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
zur Kenntnis genommen
TOP
20.15
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)
Vorlage: VI-DS-01241-NF-05
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1.
Die Zuwendungsrichtlinie tritt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung in Kraft.
-322.
Die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen - RBIII-1173/02 vom 13.11.2002 tritt gleichzeitig außer Kraft.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2016 zu prüfen, welche personellen Ressourcen in den Fachämtern und im Rechnungsprüfungsamt zu schaffen sind, um dort
die Kapazitäten für umfassende Prüfungen der Voraussetzungen für eine Festbetragsfinanzierung
bei den Zuwendungsempfängern bzw. für die Revisionen der Zuwendungsvergabe sicherzustellen.
In der Rahmenrichtlinie werden folgende Punkte geändert:
Punkt 1. Vorbemerkung (1. Satz)
Die Stadt Leipzig gewährt in entsprechender Anwendung der Paragrafen 23 und 44 i. V. m. § 105 Abs.
1 SäHO nach Maßgabe dieser Richtlinie freiwillig Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen. Hierbei handelt es sich, mit Ausnahme des Jugendhilfebereichs, um freiwillige Leistungen.
Punkt 4.5 Entscheidungsbefugnis (1. Absatz)
Soweit nach den gesetzlichen Vorgaben oder denen der Hauptsatzung die Zuständigkeit nicht anders
geregelt ist nicht die Ratsversammlung der Stadt zuständig ist, entscheidet der Oberbürgermeister im
Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Fachausschüssen über die Gewährung von Zuwendungen
an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen. Die Errichtung von Fachbeiräten kann über die
Fachförderrichtlinie geregelt werden.
Die Entscheidungsbefugnis...
5.3 Finanzierungsarten (2.Absatz)
Vor Bewilligung der Zuwendung ….erforderlich ist. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte
ist der Festbetragsfinanzierung Vorrang zu gewähren. Bei der Auswahl der Finanzierungsart...
5.3.1.3 Fehlbedarfsfinanzierung (2. Absatz)
Dieser 2. Absatz wird gestrichen.
10.2 Einfaches Verfahren
Für Zuwendungen bis einschließlich 30.000 Euro 15.000 Euro bei Einfachförderung ist unabhängig
von der Zuwendungs- und Finanzierungsart ein vereinfachtes einfaches Verfahren möglich.
Bei Mischförderung ist das vereinfachte einfache Verfahren bis zu einer Gesamtfördersumme
von einschließlich 30.000 Euro 15.000 Euro möglich.
Protokollnotiz:
Der ÄA 001 bezieht sich auf eine vorhergehende Fassung. In der Neufassung der Zuwendungsrichtlinie
(nach ÄA 001) existiert der Punkt 3.5 in der Form nicht mehr. Die Änderung kann unter Punkt 10.2 (neu)
aufgeführt werden. In der fachlichen Beurteilung durch Dezernat II wurde auf diesen Umstand hingew-
-33iesen. Anstatt "vereinfachtes" Verfahren muss es heißen "einfaches" Verfahren. Die Änderung des
Punktes 8.3 ist zu ignorieren, da bereits unter Punkt 10.2 berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 7 Enthaltungen
TOP
20.15.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-001
Einreicher: CDU-Fraktion
Siehe Protokollnotiz TOP 20.15
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen
TOP
20.15.2
dazu ÄA
Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-02
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abstimmungsergebnis:
23/34/4
TOP
20.15.3
dazu ÄA
Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-01
Einreicher: AfD-Fraktion
Protokollnotiz:
Herr Stadtrat Keller bittet um die Übermittlung der rechtlichen Stellungnahme zur Rechtswidrigkeit des
Antrages.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
TOP
20.15.4
dazu ÄA
Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-03
Einreicher: Stadträtin Annette Körner
Einreicher: Stadträtin Dr. Gesine Märtens
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
-34-
TOP
20.15.5
dazu ÄA
Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-04
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 5 Enthaltungen
TOP
20.16
Fortschreibung des Beschlusses Nr. RBV-1134/12 vom 29.02.2012 zur Abgrenzung neuer Fördergebiete für das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost
für den Programmteil Aufwertung
Vorlage: VI-DS-02167
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Für die Fortführung des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost in den bestehenden Aufwertungsgebieten Leipzig West, Schönefeld und Georg-Schumann-Straße werden die als Anlagen 1-3 beigefügten fortgeschriebenen Maßnahmenkonzepte als Grundlage für die Förderantragstellung bei der SAB beschlossen.
2. Für das Programmgebiet Stadtumbau Ost, Aufwertungsgebiet Leipzig West wird der als Anlage 4 beigefügte erweiterte Gebietsumgriff beschlossen.
3. Für das Programmgebiet Stadtumbau Ost, Aufwertungsgebiet Georg-Schumann-Straße wird der als
Anlage 5 beigefügte erweiterte Gebietsumgriff beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
20.17
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld (STEK Schönefeld)
Vorlage: VI-DS-01039
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Das programmübergreifende "Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld (STEK Schönefeld)" konkretisiert den Teil C des gesamtstädtischen "Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig
2020 (INSEK)" für das Schwerpunktgebiet Schönefeld und wird als städtebauliches Entwicklungskonzept für Schönefeld im Sinne des BauGB (§1 Abs. 6 Nr. 11) sowie der VwV StBauE des Freistaates
Sachsen vom 20.08.2009 (Abschnitt A Punkt 2.2) beschlossen.
2. Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld ist der Masterplan für das vernetzte Handeln
von Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Im Zuge der Umsetzung des STEK werden alle
Maßnahmen mit den Ämtern und Akteuren abgestimmt, weiter konkretisiert, entsprechend für die zukünftigen Haushaltsdiskussionen, beginnend für den Haushalt 2017/18, innerhalb der bestehenden Eck-
-35werte der Ämter angemeldet und ggf. notwendige Beschlüsse herbeigeführt. Die erfolgreiche Umsetzung ist abhängig von der personellen und finanziellen Mitwirkung der verschiedenen Akteure.
Schönefeld ist als neues Fördergebiet aufgenommen worden, ohne dass es auch eine Aufstockung der
Mittel gegeben hätte. Dies hat zur Folge, dass intensiv und modellhaft über Optimierungen nachgedacht
werden muss. Das bezieht sich auf die Möglichkeit finanzieller Kooperationen zwischen Stadt und Privaten und die Optimierung der Steuerung durch Übernahme von Leistungen durch Akteure des Stadtteils.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Umsetzung des "Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Schönefeld (STEK Schönefeld)"
- zukünftig weitere Fördermöglichkeiten in den verschiedenen Fachbereichen gezielt entsprechend der
vorhandenen Möglichkeiten zu erschließen,
- die Umsetzung des STEK Schönefeld im Rahmen der bestehenden Arbeitsstrukturen der Stadtteilkoordination zu steuern (V: Dezernat für Stadtentwicklung und Bau/ Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung),
- den Umsetzungsstand in regelmäßigen Abständen unter Beteiligung der Ämter und Akteure zu evaluieren und das Konzept nach Bedarf fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
20.18
Bebauungsplan Nr. 313 "Katzstraße";
Stadtbezirk: Südost, Ortsteil: Probstheida;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01499
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seiner Begründung wird beschlossen.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP
20.19
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Vorlage: VI-DS-01722
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 427.603,26 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
-363. Der Gewandhausleitung wird f r das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
TOP
20.20
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Finanzierungsvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" und Bestätigung einer
über-/ außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81(5) SächsGemO
Vorlage: VI-DS-02090
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
1. Die Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss RBIII-1663/04 vom 07.07.2004 für das städtische Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Neubau Funkenburgbrücke“ wird bestätigt.
2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.1 einschließlich dem Neubau der Funkenburgbrücke betragen 5.061.800 € Brutto. Davon entfallen auf den Wasserbau 4.066.000 € und auf den Bau der Funkenburgbrücke 995.800 €. Der städtische Anteil beträgt insgesamt 1.265.450 €.
3. Für dieses Bauprojekt werden in dem PSP-Element Elstermühlgraben (7.0000281.700) folgende finanziellen Mittel (Auszahlung) bereitgestellt.
2016
2017
2018
in Höhe von 1.541.200 €
in Höhe von 3.140.600 €
in Höhe von
380.000 €
Die in den Jahren 2017 und 2018 benötigten Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu
berücksichtigen und innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer einzuordnen.
4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015
als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2016 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem
Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
5. Die Fördermitteleinzahlungen in Höhe von 3.796.350 € werden in dem PSP-Element Zuweisung vom
Land (7.0000281.705) wie folgt vorgesehen:
2016
2017
2018
in Höhe von
in Höhe von
in Höhe von
1.155.900 €
2.355.450 €
285.000 €
6. Für das Haushaltsjahr 2016 werden überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 81
SächsGemO in Höhe von 1.064.050 € mit Kassenwirksamkeit 2017 (i.H.v. 924.050 €) sowie in 2018
(i.H.v. 140.000 €) bestätigt.
Diese Deckung erfolgt für 2017 aus dem:
PSP-Element Maßnahmen Eisenbahnkreuzungsgesetz (7.0000574.740) i.H.v. 600.000 €
-37PSP-Element Beitragsfähige Straßen (7.0000586.700) i.H.v. 324.050 €
und für 2018 aus dem:
PSP-Element Beitragsfähige Straßen (7.0000586.700) i.H.v. 75.950 €
PSP-Element Radwege, Gemeindestraßen (7.0000572.700) i.H.v. 64.050 €
7. Die ab dem Haushaltsjahr 2018 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen.
Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden.
Die Mittel sind dann durch die beiden Fachämter ASG und VTA anzumelden.
Sie betragen 10.000 €/Jahr für den Elstermühlgraben (ASG), 14.400 €/Jahr für die Funkenburgbrücke
(VTA), 1.150€/Jahr für die Unterhaltung des Kragsteges sowie 670 €/a für den Betrieb der Beleuchtung.
8. Für den nachfolgenden Teilbauabschnitt 3.2 (Lessingstraße bis Elsterstraße einschließlich Elsterbrücke und Poniatowskibrücke) wird der Bau- und Finanzierungsbeschluss separat fortgeschrieben.
9. Der Baubeschluss sowie die Einordnung der Haushaltsmittel gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung
sowie der Genehmigung der Haushaltssatzung und der Bestätigung der Erhöhung der Fördermittel für
die Öffnung des Elstermühlgrabens infolge Kostenerhöhung und der Bestätigung der Fördermittel für
die Funkenburgbrücke.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
20.21
Förderung der Weltmeisterschaft im Fechten 2017 durch die Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-02108
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
1 . Die Stadt Leipzig unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der Weltmeisterschaft im Fechten
2017. Die Stadt Leipzig unterstützt diese internationale Veranstaltung als Projektförderung mit einem Zuschuss i.H.v. 265.000 EUR.
Mittel i.H.v. 235.000 EUR werden im Doppelhaushalt 2017/2018 auf dem Sachkonto
4318
0000 unter dem PSP-Element 1.100.42.1.0.02 zusätzlich dafür bereit gestellt. Dies gilt vorbehaltlich
der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018.
2.
Dem Deutschen Fechter-Bund e.V. wird zur Weltmeisterschaft im Fechten 2017 die Wettkampfstätte ARENA Leipzig inkl. Dreifeldhalle gemäß dem gültigen Verfahren gegen eine Pauschalgebühr
i.H.v. 15.000 EUR zzgl. MWSt. zur Verfügung gestellt.
3.
Die Durchführung des Rahmenprogramms wird zur Kenntnis genommen. Das Rahmenprogramm
wird aus dem laufenden Budget beglichen (PSP-Element 1.100.42.1.0.02, Sachkonto 4271 1200)
und unterliegt dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes
2017/2018.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
-38-
TOP
20.22
Bebauungsplan Nr. 427 "Gewerbegebiet Fabrikstraße/Südstraße";
Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-02221
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 427 „Gewerbegebiet Fabrikstraße/Südstraße“ wird für das im
Übersichtsplan dargestellt Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen
TOP
20.23
Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-02234
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Einrichtung eines Pflegekoordinators für die Stadt Leipzig.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Einrichtung des Pflegekoordinators Fördermittel des
Freistaates Sachsen zu akquirieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 5 Enthaltungen
TOP
20.23.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-02234-ÄA-02
Einreicher: CDU-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung
TOP
20.24
Abschlussbericht Sonderprojekt "Gesetzliche Vertretung" zum 31.12.2015
Vorlage: VI-DS-02259-NF-01
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Der Abschlussbericht des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“ zum 31.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.
-39-
2.
Die sich aus den Ratsbeschlüssen RBV-1219/12 und DS 00130/14 ergebenden Festlegungen
zur Information des Stadtrates durch die Verwaltung sind mit Vorlage dieses Abschlussberichtes erfüllt.
2. In Bezug auf den Abschluss der Verwahrkonten und Einzelfallakten berichtet der Oberbürgermeister im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich, erstmalig am 30.06.2016, über den Fortgang bei der Aufarbeitung der Altakten. Gegenüber der Ratsversammlung erfolgt der Bericht
jährlich, erstmalig am 31.12.2016.
3. In Bezug auf die laufende Verwaltung der gesetzlichen Vertretung wird der Rechnungsprüfungsausschuss bei Veräußerungsvorgängen mit einem Wert von über 100 TEUR (Verkehrswert)
des jeweiligen Grundstücks (ggf. zzgl. Gebäude) halbjährlich, erstmalig zum 30.06.2016, informiert.
4. Alle bisherigen Festlegungen aus den Ratsbeschlüssen RBV-1219/12 und RBV-00130/14 zur
Information des Stadtrates durch die Verwaltung werden durch die vorstehenden Reglungen ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen
TOP
20.24.1
dazu ÄA
Vorlage: -02259-NF-01-ÄA-01
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom Einreicher übernommen
TOP
20.25
1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien
Vorlage: VI-DS-02287
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung stimmt dem "1. Nachtrag zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien" (Anlage 1) zwischen den Landkreisen Leipzig und
Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig zu.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben und zu empfangen, die erforderlich sind, um den Beschlusspunkt 1 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
-40TOP
20.26
Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG
Teilobjekt: Demontage
Vorlage: VI-DS-02304
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1.
Die Demontage der Brücke soll im Anschluss an die Leitungsdükerung der Trinkwasserhaupt-versorgungsleitung in den Jahren 2016/2017 realisiert werden. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung §
8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung.)
2.
Die Maßnahmekosten betragen 2.300.000,00 € brutto (1.932.773,11 € netto).
3.
Im PSP-Element „Brücke Straße des 18. Oktober“ (7.0000653.700) werden
- im Jahr 2016 1.248.350,00 € brutto (1.049.033,61 € netto) und
- im Jahr 2017 1.051.650,00 € brutto (883.739,50 € netto) bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP
20.27
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Landsberger Brücke
II/R01 im Zuge der Landsberger Straße über Anlagen der DB AG einschließlich
des Ausbaus der Landsberger Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße und des Ersatzneubaus des Durchlasses II/D26 im Zuge des Gohliser
Flurgrenzgraben
Vorlage: VI-DS-02320
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der Ersatzneubau der Landsberger Brücke II/R01 einschließlich des Ausbaus der Landsberger
Straße zwischen Südtangente und Bahnhofstraße sowie der Ersatzneubau des Durchlasses
II/D26 werden realisiert.
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zur Zeit gültigen Fassung.)
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 7.300.000 € bei einem Stadtanteil von
1.810.000 €
3. Im PSP-Element „Landsberger Brücke“ (7.0001017.700) werden in 2017 3.808.800 €, in 2018
1.656.000 € (davon 59.000 € als Erm. a. Vorjahr) und in 2019 1.700.000 € (davon 300.000 € als
Erm. a. Vorjahr) bereitgestellt.
4. Die Einzahlungen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element 7.0001017.705 (Sachkonto
68110000) in 2017 mit 2.000.000 €, in 2018 mit 90.000 € und in 2019 mit 1.400.000 € geplant.
5. Die Einzahlungen aus der Kostenteilung mit der DB Netz AG (Kreuzungsvereinbarung) werden
im PSP-Element 7.0001017.705 (Sachkonto 68170000) in 2017 mit 1.000.000 € und in 2018 mit
1.000.000 € geplant.
-41-
6. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses
2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung
steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2017 und der
Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
7. In 2018 werden im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv Mittel in Höhe von
44.000 € bereitgestellt.
8. Die unter Punkt 4 - Folgekosten ermittelten Kosten im PSP-Element 1.100.55.1.0.01 fallen
voraussichtlich ab dem Jahr 2022 an, die anderen entstehen ab dem Jahr der Inbetriebnahme
der Verkehrsanlage. Diese Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltplanung zu entscheiden. Die
Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
9. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
TOP
20.28
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage: VI-DS-02425
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird
wie folgt festgestellt:
31.12.2014
In €
Bilanzsumme
2.680.370,60
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
553.384,35
2.123.243,11
3.743,14
Passiva
Stammkapital
Kapitalrücklage
205.000,00
877.937,96
-42Gewinnrücklagen
Gewinn-/ Verlustvortrag Vorjahre
Gewinn / Verlust
59.425,51
358.009,77
293.595,32
Sonderposten für Investitionszuwendungen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
3.104,00
473.042,27
216.253,83
194.001,94
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen:
9.693.608,35
9.400.013,03
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
293.595,32
2.
In Höhe des Jahresüberschusses von 293.595,32 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung nac
§ 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55
Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte
Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur
Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und
Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese Verwendung dokumentieren und dem
Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und ausschließliche Verwendung für
steuerbegünstigte Zwecke erteilen
3.
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
20.29
Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Innerer Süden"
Vorlage: VI-DS-02437
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1.
Der Stadtrat der Stadt Leipzig beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Innerer Süden“ nach § 162 BauGB.
2.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Hierbei ist auf die Vorschriften des § 4 Abs. 4 SächsGemO, der §§ 152 bis 156a BauGB und
der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen.
-43Abstimmungsergebnis:
61/0/0
TOP
20.30
Anhebung des Betriebskostenzuschusses für die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2016
Vorlage: VI-DS-02441-NF-01
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschluss:
1. Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke und zur Sicherung der Betreibung des Mendelssohn-Hauses als lebendiger Musikort in der Stadt Leipzig mit überregionaler Bedeutung wird der
jährliche Zuschuss der Stadt Leipzig für die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung ab dem Haushaltsjahr 2016 von 275.000 € um 50.000 € auf 325.000 € angehoben und als überplanmäßige
Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO bewilligt. Der Zuschuss wird unter dem PSP-Element
1.100.25.4.0.01.02.10 (Zuschuss Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung) bereit gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung
im Ergebnishaushalt" (1098600000).
2. Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird der jährliche Zuschuss um weitere 25.000 € angehoben. Die
Anhebung des Zuschusses auf 350.000 € wird unter dem PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02.10
(Zuschuss Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung) planmäßig bereit gestellt.
3. Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird der Zuschuss in Höhe der jeweiligen Tarifsteigerung nach
TVöD-VKA gegen Nachweis der Personalkosten angehoben und im Rahmen von Nachbewilligungen unterjährig ohne gesonderten Stadtratsbeschluss aus allgemeinen Deckungsmitteln bereit gestellt.
4. Die Anhebungen der Zuschüsse stehen jeweils unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzungen der jeweiligen Haushaltsjahre durch den Stadtrat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
TOP
20.31
Einsatz von Technologiescouts zur Verstärkung der Innovationsaktivitäten in
den Unternehmen und des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und
Wirtschaft in der Region Leipzig
Vorlage: VI-DS-02443
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung des Projektes Technologiescouts („Einsatz von
Technologiescouts zur Verstärkung der Innovationsaktivitäten in den Unternehmen und des
Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Region Leipzig“) in Kooperation mit der IHK zu Leipzig vom 01.10.2016 bis 30.09.2020.
2. a) Die Finanzierung erfolgt aus den planmäßigen Mitteln des PSP-Elements „Projekte“
(1.100.57.1.0.01.08) wie folgt:
2016
25.000 EUR
2017 100.000 EUR
2018 100.000 EUR
2019 100.000 EUR
-442020
75.000 EUR
b) Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig
veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der
entsprechenden Haushaltssatzungen.
3. Die Ratsversammlung beschließt, dass eine Evaluierung des Projektes im vierten Quartal 2018
erfolgt und der Ratsversammlung der Bericht im ersten Quartal 2019 vorgelegt wird
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP
20.32
Bebauungsplan Nr. 397.1 "Stadtraum Bayerischer Bahnhof - Teilbereich Dösner Weg Nord"
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum Süd-Ost
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-02551
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
vertagt
TOP 21
Informationen I
TOP 21.1 Bilanz des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2009 und Schlussfolgerungen für die Fortschreibung
Vorlage: VI-DS-02354
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen
TOP 21.2 Weitere Planung Georg-Schumann-Straße
Vorlage: VI-DS-02494
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Protokollnotiz:
Die Informationsvorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Bei kommenden Maßnahmen auf der Straße werden die Berichte entsprechend evaluiert.
TOP
21.2.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-02494-ÄA-01
Einreicher: CDU-Fraktion
vom Einreicher zurückgezogen
-45-
TOP 21.3 Benennung eines Vorsitzenden für den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte und
einer Abwesenheitsvertreterin für Vorsitzende von Stadtbezirksbeiräten für
die Wahlperiode 2014 bis 2019
Vorlage: VI-DS-02704
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.04.2016:
Als Vorsitzender des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Mitte ab 1. August 2016 wird
Herr Marian Schmidt (Sachbearbeiter Controlling in der Stadtkämmerei) bestätigt.
Als Abwesenheitsvertreterin für Vorsitzende von Stadtbezirksbeiräten ab 1. August 2016 wird
Frau Antje Brodhun (Persönliche Referentin des Beigeordneten für Kultur) bestätigt.
zur Kenntnis genommen
TOP 21.4 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 17.05.16
Vorlage: VI-DS-02841
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Änderungen/Ergänzungen fett/kursiv hervorgehoben.
Leipzig,
Oberbürgermeister Jung
ausgefertigt:
Schurig