Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1220194.pdf
Größe
476 kB
Erstellt
08.11.16, 13:56
Aktualisiert
26.07.17, 10:18

Inhalt der Datei

Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 1 Seite |1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung der Ratsversammlung und begrüße ganz herzlich alle Städträtinnen und Stadträte, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauer, darunter auch Schüler des Beruflichen Schulzentrums 12. Herzlich willkommen! Danke für das Interesse! Soweit meine Bemerkungen zur Tagesordnung. Gibt es aus Ihrer Mitte dazu noch Hinweise? Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich einen herzlichen Glückwunsch aussprechen. Herr Frank Tornau wurde zum neuen Vorsitzenden der CDU-Fraktion gewählt. Auf gute Zusammenarbeit, Herr Tornau! Als Stellvertreter von Herrn Tornau wurden Achim Haas, Sabine Heymann und Andrea Niermann gewählt. 5 Wiedergewählt wurde Herr Keller als Fraktionsvorsitzender der AfD. Auch mit Ihnen auf gute Zusammenarbeit! TOP 6 entfällt, TOP 7 ebenso. Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Stadträten Habicht und Pellmann unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. 8 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am 20.11.2016 bekannt gemacht. 8.1 Einrichtung eines weiteren Spiel- und Bolzplatzes im Umfeld der Alten Messe (VI-WA-2743-DS-3-NF-1) Entschuldigt haben sich heute Herr Rothkegel und Frau Witte. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung. Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, bitte ich Sie, mir Bescheid zu geben. TOP 4 entfällt. Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2016/748) Gibt es dazu Änderungswünsche oder Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das Protokoll bestätigt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: Einreicher: SBB Südost 8.1.1 dazu VSP (VI-WA-02743-VSP-01) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, 8.1.2 dazu ÄA (VI-WA-02743-ÄA-02) Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel Auch heute gibt es eine Livestream-Übertragung. Bitte schön, Frau Gruner. Es ist geplant, gegen 16.30 Uhr eine Pause einzulegen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 56 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 78 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Ich möchte Sie bitten, die Reihenfolge der heutigen Tagesordnung dahin gehend zu verändern, dass TOP 27.1 unter 21.5 eingeordnet und aufgerufen wird. Die Vorlage ist öffentlich zu behandeln. Die Anfrage unter 16.9 wird auf Wunsch der Ortsvorsteherin schriftlich beantwortet. Die Einwohneranfragen werden um 17 Uhr aufgerufen, wobei die Einwohneranfrage 9.1 schriftlich beantwortet wird. - Petitionen gibt es heute nicht. Gruner (SBB Südost): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Ich möchte heute um Zustimmung für eine wichtige Angelegenheit des Stadtbezirksbeirats Südost werben. Mit den ersten warmen Tagen in diesem Jahr wurde uns und anderen in unserem Umfeld immer deutlicher, dass gerade bei uns im Südosten die Bevölkerungszahlen und insbesondere die Anzahl der Kinder und Jugendlichen enorm gewachsen sind. Zu der ohnehin hohen Anzahl von Geburten und Zuzügen junger Familien kamen zwischenzeitlich etwas über 1.000 Menschen, darunter sehr viele Familien mit Kindern, in den Notunterkünften auf dem Messegelände. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 In diesen Wochen und Monaten war ich auch in der Flüchtlingshilfe aktiv und konnte feststellen, dass nicht nur die Unterbringung in diesen Hallen, sondern auch das gesamte Umfeld dort ausgesprochen schwierig war. Auch wenn inzwischen einige Notunterkünfte geschlossen werden konnten, so werden in unserem Umfeld mit der Liebigstraße, dem Barnet-Licht-Platz und gegebenenfalls dem Prager Dreieck weiterhin mindestens 500 Plätze mittel- und langfristig erhalten bleiben, unter anderem auch für unbegleitete Minderjährige. Integration ist mehr als ein Dach über dem Kopf und ein Deutschkurs; Integration braucht auch Begegnungsorte im öffentlichen Raum. Für Kinder und Jugendliche sind das eben Spielplätze, Bolzplätze, Volleyballplätze und andere Orte, wo sie sich austoben können. Auch vor diesem Hintergrund haben wir schon im Mai diese uns wichtige Angelegenheit auf den Weg gebracht. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in unserem Bezirk hat sich deutlich erhöht. Der Zuwachs liegt deutlich über dem ohnehin positiven Gesamtschnitt in der Stadt. Gerade Familien kämpfen mit immer höheren Mieten und leben wieder mit mehr Personen in kleineren Wohnungen, weil ein Umzug in größere Wohnungen kaum noch möglich ist. In den boomenden Stadtteilen werden zudem die Freiflächen immer weiter bebaut. Auch auf Schulhöfen werden immer neue Ergänzungsbauten temporärer oder dauerhafter Art errichtet, sodass Schulhöfe gerade noch das gesetzlich erforderliche Mindestmaß erfüllen. Gerade deshalb braucht es im öffentlichen Raum mehr denn je Freiräume für Familien, für Schulklassen, für Hort- und Kindergartengruppen. Noch ein paar Worte zur Neufassung unseres Antrags, die wir gemeinsam mit der Verwaltung entwickelt haben. Vertreter der Verwaltung hatten uns im November im Stadtbezirksbeirat besucht und mit uns diese wichtige Angelegenheit und den Verwaltungsstandpunkt dazu besprochen. Daraufhin haben wir uns entschlossen, die nun vorliegende Neufassung zu formulieren. Die Neufassung enthält unter Punkt 1 einen Vorschlag, den die Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt unterbreitet hat, nämlich den Bolzplatz in der Kolmstraße. Diesen befürworten wir, auch wenn er nicht unmittelbar in dem von uns ursprünglich gemeinten Gebiet liegt. Dennoch liegt er an einer richtigen und wichtigen Stelle. Punkt 2 des Verwaltungsstandpunktes - darin geht es um die Errichtung eines Bolzplatzes an der Mittelachse des Messegeländes - haben wir nicht übernommen. Das halten wir nicht für sinn- Seite |2 voll; das hält auch der Stadtbezirksbeirat Mitte nicht für sinnvoll. Deswegen haben wir davon Abstand genommen. Stattdessen haben wir in Punkt 2 des Beschlusstextes der Neufassung unseres Antrags einen weiteren Vorschlag aus der Begründung des Verwaltungsstandpunktes aufgenommen, nämlich die Berücksichtigung eines Spielplatzes bei der Neugestaltung einer Grünanlage in der Cäcilienstraße. Die Cäcilienstraße liegt mitten im Wohngebiet sowie in fußläufiger Entfernung zu Schulen, Kitas und Gemeinschaftsunterkünften im Umfeld der Alten Messe. Diesen Plan unterstützen wir, beantragen aber, dass die ohnehin geplante Bürgerbeteiligung auf jeden Fall noch einmal konkretisiert wird; denn Spielplätze sollten auch von Kindern mitgeplant werden, damit sie am Ende auch ihren Bedürfnissen entsprechen. Somit liegt Ihnen heute zur Entscheidung eine ganz konkrete Neufassung vor. Sie stellt eine Art von Kompromiss mit dem Verwaltungsstandpunkt und unserer ursprünglichen Antragsfassung dar. Die Neufassung fand im Fachausschuss Umwelt, Ordnung einstimmige Zustimmung. In den anderen befassten Fachausschüssen konnte lediglich die Ursprungsfassung votiert werden, aber auch diese erhielt dort ein positives Votum. Um eine wachsende Stadt lebenswert zu halten, braucht es nicht nur Wohnungen, sondern auch Infrastruktur. In diesem Sinne bitte ich Sie, unserer wichtigen Angelegenheit zuzustimmen und in den noch anstehenden Haushaltsverhandlungen das Thema Spielplätze im Blick zu behalten; denn diese müssen erhalten, erweitert und an bestimmten Stellen in bestimmten Stadtteilen neu gebaut werden. Ansonsten werden unsere Kinder irgendwann eine Nummer ziehen müssen, wenn sie mal auf die Schaukel wollen, und das kann ja wirklich niemand wollen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Gruner. - Es gibt einen Änderungsantrag von Herrn Schlegel. Bitte, Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Die Neufassung des Änderungsantrages spiegelt die Diskussion in den Stadtbezirksbeiräten Südost und nunmehr auch Mitte, wie in meinem Änderungsantrag gefordert, sowie mit den Stadträten wider. Da der Verwaltungsstandpunkt einen Spiel- und Bolzplatz im Umfeld der Prager Straße nicht bis 2019 für realisierbar hält, haben Stadträte der Linksfraktion einen Haushaltsantrag gestellt, dass in Reudnitz-Thonberg bzw. ZentrumSüdost, Bereich Alte Messe, bereits 2017 ein Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Spiel- und Bolzplatz geplant wird, der 2018 errichtet werden soll. Dafür sollen zusätzlich 80.000 Euro eingestellt werden. Der Standort für einen Bolzplatz an der Mittelachse der Straße des 18. Oktober auf dem Areal der Alten Messe - es wurde eben darauf verwiesen - wird zu Recht nicht nur vom Stadtbezirksbeirat Südost und dem für dieses Gebiet zuständigen Stadtbezirksbeirat Mitte kritisch gesehen; er widerspricht auch einem Stadtratsbeschluss, wonach die Achse für Events und Veranstaltungen freigehalten werden soll, da es für diesen Bereich weniger Restriktionen als für andere Standorte gibt. Für den Vorschlag der Aufnahme eines Bolzplatzes im Umfeld der Kolmstraße in die Mittelfristplanung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zur Realisierung ab 2019 besteht Übereinstimmung. Wie bisher durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer praktiziert, ist davon auszugehen, dass auch bei den laufenden Planungen zur Neugestaltung der Grünfläche zwischen Cäcilienstraße und Oswaldstraße im Rahmen der Anwohnerbeteiligung Schulen, Kitas, soziokulturelle Einrichtungen sowie Familien aus der Umgebung einbezogen werden. Zu unterstützen sind auch generationsübergreifende Angebote zur sportlichen Betätigung. Selbstverständlich ist, dass die Plätze behindertengerecht, zumindest aber behindertenfreundlich gestaltet werden. Wie andere Ortsteile im Osten und Südosten gehört Reudnitz-Thonberg zu den Stadtteilen mit einem großen Anteil von Kindern. Trotzdem gibt es in diesem Ortsteil eine extreme Unterversorgung bei Kindertagesstätten und Schulen. Bei den Ergänzungsbauten wie bei der 77. Grundschule und der Förderschule sind auch ausreichend dimensionierte zugehörige Freiflächen zu sichern. Deshalb ist der zeitnahe Baubeginn der Kita und der Förderschule in der Curiestraße dringender denn je. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein halbes Jahr Schreiben zwischen den Behörden hin und her gehen, weil dem einen das eine und dem anderen das andere nicht gefällt. Zutreffend ist die Feststellung des Stadtbezirksbeirats Südost, wonach die Nutzung von Schulhöfen außerhalb der Schulzeit kaum möglich ist. Anders ist die Situation, wenn solche Plätze durch soziokulturelle Einrichtungen in der schulfreien Zeit geöffnet und abends wieder verschlossen werden. Trotzdem sollte nichts unversucht gelassen werden, dass die mit dem Bau und der kapazitiven Erweiterung von Kindertagesstätten und Schulen neu entstehenden Spiel- und Sportplätze so gestaltet werden, dass zumindest Teilbereiche zeitlich befristet geöffnet werden, auch wenn der Bedarf Seite |3 allein dadurch noch nicht abgedeckt werden kann. Eine besondere Herausforderung ergibt sich aus der großen Anzahl von Flüchtlingskindern, die mit ihren Familien bisher in hallenartigen Sammelunterkünften auf bzw. an der Alten Messe untergebracht waren und nun schrittweise in die mittel- bis langfristig eingerichteten kleinteiligen Unterkünfte Riebeckstraße, Straße an den Tierkliniken, Barnet-Licht-Platz, Eutritzscher und Torgauer Straße einziehen sollen bzw. schon eingezogen sind. Vor diesem Hintergrund ist immer auch die Nachhaltigkeit bei kostenintensiven Spiel- und Bolzplätzen zu prüfen. In zahlreichen Ortsteilen gibt es ein Defizit an Spiel- und Bolzplätzen. Aufgrund des Bevölkerungswachstums der Stadt durch Zuzug von Familien und eines Geburtenanstiegs steigt der Bedarf weiter an. Entsprechend der Zielstellung „Stadt der kurzen Wege“ sind zunächst Flächenpotenziale im jeweiligen Ortsteil zu prüfen; ich rede da für die Gesamtstadt. Da es auch in Stötteritz und Probstheida solche Bedarfe gibt, hatte ich in meinem Änderungsantrag vorgeschlagen, kurzfristig zu prüfen, ob im Rahmen der laufenden Neugestaltung des ehemaligen Areals Containerhotel im Naherholungsgebiet Etzoldsche Sandgrube - die Bauarbeiten haben ja jetzt begonnen - zur Grünfläche ein Bolzplatz angelegt werden kann, zumindest aber ob eine nachträgliche Ergänzung kostengünstig möglich ist. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, verehrte Gäste, an dieser Stelle ist dem Stadtbezirksbeirat Südost für die Neufassung des Antrags zu danken, der bis ins Detail die Ergebnisse der Diskussion zum Ursprungsantrag, den Verwaltungsstandpunkt und den Änderungsantrag übernommen hat. Mein Änderungsantrag ist bis auf die Prüfung der Etzoldschen Sandgrube in dieser Neufassung aufgegangen und muss daher nicht mehr gesondert abgestimmt werden. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Sehe ich nicht. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag des Stadtbezirksbeirats Südost in der Neufassung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: entschieden. Das ist einstimmig so Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11: 11 Statements zum Haushaltsplanentwurf 2016/2017 Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt, dass die Redezeit in der Regel 15 Minuten nicht überschreiten sollte. Es beginnt die größte Fraktion im Stadtrat, die CDU-Fraktion. - Herr Tornau, bitte. Stadtrat Tornau (CDU): Meine Damen und Herren, ich werde, glaube ich, nicht so lange brauchen wie mein Vorredner. Aber Spaß beiseite! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Stadtratskollegen! Liebe Gäste! Ich möchte diese Haushaltsrede nicht nutzen, um über Ergebnishaushalt, Schlüsselzuweisungen, Kreditaufnahme oder Finanzausgleichsgesetz zu sprechen. Ich möchte auch nicht darüber reden, wie gut die Anträge der CDU-Fraktion und wie schlecht die Anträge aller anderen Fraktionen vielleicht sind. Finanztechnische Fachbegriffe interessieren die Bürger am Ende wenig. Auch alljährliche Schuldzuweisungen, wer an wen welches Geld eigentlich weiterreichen müsste oder wem nicht entziehen darf, gehen an der Lebenswirklichkeit der Menschen weitgehend vorbei. Die Bürger interessieren sich stattdessen für Dinge, mit denen sie alltäglich konfrontiert sind. Ich denke, es ist unsere Aufgabe, über das zu sprechen, was die Leipziger tatsächlich bewegt. Wenn wir das nämlich nicht tun, sondern uns nur im Erfolg sonnen, uns beispielsweise für die beste Einnahmesituation aller Zeiten selbst loben und tolle wirtschaftliche Entwicklungen beschwören, dann reden wir an den Menschen vorbei. Sehr geehrte Damen und Herren, Leipzig wächst. Das wird uns immer wieder gesagt, und wir spüren das auch selbst täglich. Ich habe mir im Vorfeld der Haushaltsrede einmal die Mühe gemacht, ein paar Zahlen zusammenzutragen. Falls Sie sie nachschlagen möchten, finden Sie im Leipzig-Informationssystem statistische Zahlen, aus denen zum Beispiel hervorgeht, dass die von den Grünen versprochene Klimaerwärmung zumindest in Leipzig auf sich warten lässt. Gab es im Jahr 2000 nur 46 Frosttage mit unter 0 Grad Celsius, so waren es im Jahr 2015 65 Tage. Sie erhalten aber auch für uns noch wichtigere Zahlen. Die Einwohnerzahl unserer Stadt ist seit dem Jahr 2000 um fast 20 Prozent gewachsen, nämlich von knapp 480.000 auf 570.000 Einwohner. Waren wir, war die Stadtverwaltung eigentlich auf diese Entwicklung vorbereitet? Ich denke, nein. Und: Haben wir, hat die Stadtverwaltung einigermaßen zeitnah auf diese Entwicklung reagiert? Meine Damen und Herren, die Reaktion der Stadtverwaltung auf das Seite |4 Wachstum in Leipzig in den letzten Jahren sah wie folgt aus: Im Jahr 2000 wurden im Neubaubereich 1.884 Baugenehmigungen erteilt, im Jahr 2015 waren es 902. Man hat den Eindruck, im Baudezernat wird nur noch halbtags gearbeitet; wir haben jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Stellenzahl halbiert hätte. Das Ergebnis dieser Bilanz zur Erteilung von Baugenehmigungen ist auch bei den Baufertigstellungen spürbar. Im Jahr 2000 wurden 2.090 neue Wohnungen fertiggestellt, 2015 waren es 999. Meine Damen und Herren, in diesem Tempo darf es nicht weitergehen. Frau Dubrau, es ist hochgradig unseriös, einerseits über Gentrifizierung, die Gefahr steigender Mieten und die Verteuerung von Wohnungen zu schwadronieren, andererseits aber von Amts wegen den Neubau zu behindern, weil er vielleicht nicht ganz ins Konzept passt. Wenn es zur Mietpreisexplosion in Leipzig kommt, geht das auf Ihr Konto. Nach meiner Kenntnis mangelt es in Leipzig nicht an bauwilligen Investoren und Mietern; es mangelt an einer Willkommenskultur im Rathaus, einer Willkommenskultur, die dem Bauherr nicht mit einem misstrauischen „Der will doch nur Geld verdienen“ begegnet, sondern ihn unterstützt, einer Willkommenskultur, die Wege aufzeigt, wie etwas geht, und nicht behindert oder verhindert. Meine Damen und Herren, wir brauchen neue Wohnungen für die Menschen, die nach Leipzig kommen. Diese Wohnungen kann nicht allein die kommunale Wohnungsbaugesellschaft bauen. Wir sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle Leipziger Neubürger unbedingt in Straßenschluchten neu gebauter, citynaher Wohnquartiere leben möchten, sondern manche ihre Kinder lieber in einem Einfamilienhaus am Stadtrand aufwachsen sehen wollen. Vielleicht, Frau Dubrau, winkt Ihnen ja die Ehrenbürgerschaft von Eilenburg oder Borna. Wie man hört, orientieren sich viele bauwillige junge Familien mehr und mehr in diese Städte, weil in Leipzig zu wenig getan wird. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen: Auch hier im Stadtrat hat man öfter den Eindruck, dass der Häuslebauer weniger Zuwendung findet als der Wagenplatzbewohner. Derartige politische Prioritätensetzungen sind die falsche Antwort auf die Herausforderungen einer wachsenden Stadt. Bleiben wir im Zuständigkeitsbereich des Baudezernats. Der Bestand an Kfz ist gewachsen: von 216.000 im Jahr 2000 auf 245.000 im Jahr 2015. Reagiert wurde auf die Vergrößerung des Kfz-Bestands mit der Abschaffung von Pkw-Stellplätzen und der exzessiven Installation von Fahrradbügeln. Ich denke, das ist die falsche Reaktion. Frau Dubrau, es gibt Menschen, die auf den Pkw angewiesen sind. Die CDU-Fraktion glaubt nicht, dass sich der öffentliche Nahverkehr und Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 der Individualverkehr der Dreiviertelmillionenstadt Leipzig künftig noch auf einer Ebene abwickeln lassen. Es wäre sehr gut für Leipzig, wenn sich die Führungsspitze des Planungsdezernates aus dem ideologischen Gefängnis befreit. Ich freue mich, dass Bürgermeister Rosenthal sich, wie ich hörte, positiv zu einer Tunnellösung geäußert hat. Meine Damen und Herren, kommen wir zu weiteren Problemen der Stadtverwaltung, und zwar zum Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. Die Schulklassen sind überfüllt, Kitaplätze seit Jahren Mangelware. Wir hatten im Jahr 2001 10.500 Schüler an Grundschulen in Leipzig, heute haben wir 18.000. Offenbar kam das für das Sozialdezernat ebenso überraschend wie die alljährliche Bescherung an Heiligabend. Zwar haben wir vonseiten des Stadtrates schon einiges getan, nämlich jede Menge Beschlüsse zum Neubau von Schulen und Kitas gefasst; trotzdem laufen wir der Entwicklung weiter hinterher. Die Haushaltsausgabereste zeigen dies deutlich. Die CDU-Fraktion erwartet von der Verwaltung, dass endlich kreative neue Wege gegangen werden. Wenn die Stadtverwaltung den Bau von Kitas und Schulen nicht selbst umgesetzt bekommt, obwohl Geld zur Verfügung steht, dann muss man sich eben der privaten Wirtschaft bedienen. Was mich noch mehr ärgert als die Verzögerung bein Kita- und Schulbau, ist die Lethargie bei der Bewältigung des Tagesgeschäfts. Neben den Bürgereinwänden zeigen das die unzähligen Gespräche mit Lehrern, Eltern und Schülern in dieser Stadt, die viele unserer Ratskollegen führen. Welcher Eindruck muss entstehen, wenn es erst umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen bedarf, um eine Schultoilette zu sanieren? Ganz nach oben hingegen wollen wir bei den Elternbeiträgen für Krippe, Kindergarten und Hort. Dabei hilft uns kein sozialpolitischer Überbietungswettkampf hier im Rat. Was uns hilft, ist Ehrlichkeit und Offenheit in der Debatte. Wenn die Elternbeiträge eingefroren werden, werden wir an anderer Stelle Steuermittel streichen müssen. Auch wenn meiner Fraktion sehr viel einfallen würde, was an fragwürdigen Projekten gestrichen werden könnte, müssen sich Linkspartei und AfD heute fragen lassen, wo sie den Rotstift ansetzen wollen. Meine Damen und Herren, das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat im August dieses Jahres einen Bericht zur regionalen Armutsverteilung in Deutschland vorgelegt. Auf einer Grafik mit einer Deutschlandkarte ist unsere Stadt ein roter Fleck, und zwar der einzige im ganzen mitteldeutschen Raum. Leipzig ist Spitzenreiter bei der relativen Kaufkraftarmut. 23 Prozent der Leipziger haben ein Einkommen von weniger als 60 Prozent des Seite |5 regional preisbereinigten deutschen Medianeinkommens. Der Wert wird im gesamten Osten nur noch von Vorpommern übertroffen oder einfacher gesagt: In Leipzig haben die Menschen am wenigsten im Portemonnaie. Dieses Problem lösen wir nicht durch umfangreiche Debatten über Akteursbeteiligung, Smart City, Verdichtung, Großstadtphänomene oder Fahrradbügel, sondern durch wirtschaftsfreundliche Politik für Unternehmer, Arbeiter, Konzerne, Mittelstand, Gründer wie Etablierte. Kommen wir zum Bereich Kultur. Leipzig wächst. Unsere städtischen Kulturausgaben wachsen auch, wie wir alle wissen. Aber wie ist es mit der Zielgruppe, an die sich unsere kommunalen Kulturangebote richten? Die Zahl der GewandhausBesucher ist von 183.000 im Jahr 2001 auf 256.000 im Jahr 2015 gestiegen; das sind 40 Prozent mehr. Gewachsen sind auch die Besucherzahlen des Theaters der Jungen Welt: von 35.000 in 2001 auf 56.000 in 2015; das sind 60 Prozent mehr. Die Zahl der Opernbesucher blieb weitgehend konstant. Die Zahl der Schauspiel-Besucher ging sogar zurück: von 77.000 in 2001 auf 62.000 in 2015. Sehr geehrte Damen und Herren, wie sich die Zuschüsse für die jeweiligen Häuser in diesen Jahren entwickelt haben, wissen wir alle selbst. Ich jedenfalls könnte durchaus verstehen, wenn sich angesichts dieser Zahlen TdJW und Gewandhaus schlecht behandelt fühlten. Ich möchte gar nicht wissen, wie es mit den Besucherzahlen bei Oper und Schauspiel aussähe, würde Leipzig nicht wachsen. Aber ich will hier keine kulturpolitische Debatte führen. Fest steht, dass die Anzahl der Mitglieder in Sportvereinen deutlich größer ist als die der Schauspiel-Besucher. Sie ist von 61.000 in 2001 auf 94.000 in 2015 gestiegen. Dass sich das in keiner Weise auch nur annähernd im Haushalt widerspiegelt, ist bedauerlich und sollte uns zu denken geben. Mit der Verabschiedung der Rahmenvereinbarung für die Eigenbetriebe Kultur haben Sie, Herr Oberbürgermeister, und Sie, Frau Dr. Jennicke, gewiss einen Sieg errungen, aber die Probleme werden bleiben. Wenn Sie sich nicht trauen, über Strukturveränderungen nachzudenken, wird Sie die Entwicklung einholen. Dann stehen wir hier nicht mehr vor der Frage, wie viel wir bezuschussen, sondern welche Betriebe wir schließen müssen. Meine Damen und Herren, in Leipzig wächst auch die Kriminalität. Wie uns die Statistik sagt, wächst die Zahl der Straftaten zwar absolut, aber nicht relativ. Die Zahl der Straftaten je 1.000 Einwohner ändert sich seit Jahren nur unwesentlich. Die gefühlte Situation ist jedoch eine andere. Ich treffe immer mehr Menschen, Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 die Angst haben: Angst, mit bestimmten Straßenbahnlinien zu fahren, Angst, bestimmte Stadtgebiete zu betreten. Ich glaube, wir müssen als Stadt unsere Aufgaben als Kreispolizeibehörde stärker wahrnehmen, und zwar rund um die Uhr. Das dafür notwendige zusätzliche Personal muss eben bezahlt werden. Es darf nicht sein, dass sich Leipzig bei einer mitternächtlichen Ruhestörung an den Polizeivollzugsdienst wenden muss. Und, Herr Oberbürgermeister: Wir sollten darüber nachdenken, ob wir uns nicht von der Bezeichnung „Stadtordnungsdienst“ verabschieden sollten. Es geht nicht nur um Ordnung. Wir müssen und können als Kreispolizeibehörde auch polizeiliche Aufgaben erfüllen, und das sollten wir auch laut sagen. Bei der Bezeichnung „Stadtordnungsdienst“ hat man manchmal den Eindruck, es ginge nur um das Aufsammeln von Papier in Parkanlagen. Auch hier sage ich wieder: Allein mit Sonntagsreden und betroffenen Mienen werden wir nichts verändern. Der Staat muss sein Recht auch durchsetzen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Ende kommen. Die Steuereinnahmen unserer Stadt sind netto von 188,3 Millionen Euro in 2001 auf 500 Millionen Euro in 2015 gestiegen. Wir haben kein Einnahmenproblem, wir haben ein Ausgabenproblem und ein Problem mit der Prioritätensetzung in den vergangenen Jahren. Leipzig wächst unverdrossen weiter. Betrachtet man alle diese Zahlen, stellen sich zwei Fragen: Geben wir mit diesem Doppelhaushalt die richtigen Antworten auf die Entwicklung der letzten Jahre? Und - viel wichtiger -: Geben wir die richtigen Antworten für die Zukunft? Unsere Antwort lautet: Nein. Herr Oberbürgermeister, dieser Haushalt schreibt nur fort, er verwaltet nur, er ist etwas mutlos. Wir als ehrenamtliche Stadträte werden das bis zur Beschlussfassung nicht mehr geraderücken können. Deshalb kann ich nur an Sie, Herr Oberbürgermeister, appellieren: Bringen Sie die Verwaltung dazu, mit dem Wachstum dieser Stadt Schritt zu halten! Dann ist uns allen geholfen. Wir sind in der Verantwortung, den Menschen in dieser Stadt zu dienen und ihre Bedürfnisse wahrzunehmen. Die CDU-Fraktion unterstützt alles, was einer positiven Entwicklung dient und sie nicht bremst. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen Seite |6 und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Auch für den zweiten Doppelhaushalt unserer Stadt gilt, dass die Rahmenbedingungen aus Sicht der Linken differenziert zu betrachten sind. Auch in Fragen der Transparenz der Haushaltsaufstellung ist noch eine Menge Luft nach oben. Selbstredend gelten unsere Grundsätze von Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und Haushaltstransparenz weiterhin. Zu Euphorie besteht nach Ansicht der Linken kein Anlass. Obwohl wir in Deutschland weiterhin ein Wirtschaftswachstum haben, profitieren die Kommunen nicht vollumfänglich davon. Das aber ist nach unserer Auffassung eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine solide Finanzierung der Kommunen. Leipzig in wirtschaftlich stabiler Lage. - Obgleich die aktuellen Statistiken über die Wirtschaftslage unserer Stadt tendenziell gute Steigerungsraten ausweisen, bedeutet das leider noch keine wirtschaftliche Stabilität für unsere Stadt und die Region. Ziel einer strategischen Wirtschaftspolitik muss neben weiteren Ansiedlungen die Stabilisierung der bereits vorhandenen Wirtschaftsstruktur sein. Das verlangt, verstärkt auf kleine und mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer, auf Handwerk und Gewerbe zuzugehen. Zwar ist auch hier eine gewisse Konsolidierung sichtbar; aber mit der derzeitigen Wirtschaftspolitik gibt es leider strukturell bedingte Nachteile auch in diesem Sektor. Durch die Niedrigzinspolitik der EZB der letzten Jahre können kleine und Kleinstunternehmen in dieser unserer Stadt kaum noch investieren, weil sie keine passenden Kredite von Banken erhalten. Auch eine Mikrokreditvergabe, die wir mit Ratsbeschluss von 2014 eingestellt hatten, konnte seit 2016 nicht mehr umgesetzt werden. Die Linke schlägt daher mit einem Haushaltsantrag vor, diese Mikrofinanzierung wieder aufzunehmen und entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen. Wirtschaftspolitisch fügt sich das Handeln der Verwaltung in den üblichen Trott der letzten Jahre ein. Themen wie Wirtschaftsförderung, Innovationsund Technologietransfer, Clusterförderung Metropolregion und eine Stadtentwicklung, in der Gewerbe und Industrie noch stärker eingebettet sein sollten, sind immer noch nicht im optimalen Fahrwasser. Günstige Rahmenbedingungen für Arbeit und Beschäftigung. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen für Arbeit und Beschäftigung sind trotz leichter Abschwächungen nach wie vor recht günstig. Daher ist die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen weiterhin leicht rückläufig. Der Fachkräftemangel ist immer noch spürbar; das Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 merkt auch die Stadtverwaltung, wenn sie Personal einstellen will. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt darf aber nicht über ein entscheidendes soziales Problem hinwegtäuschen: Die Verstetigung sozialer Ungleichheit und Armut in unserer Stadt hat in erster Linie wirtschaftspolitische Ursachen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist am Arbeitsort Leipzig von 2008 bis 2016 um 23 Prozent gestiegen. Aber das sind bei weitem nicht immer gut bezahlte und sichere Jobs, von denen die Arbeitenden und ihre Familien ohne staatliche Zuschüsse leben können. Betrachtet man die Arbeitslosigkeit differenzierter, fallen die deutlichen Unterschiede zwischen den Rechtskreisen SGB III und II auf. Der nach wie vor hohe Anteil an Langzeitarbeitslosen mit 77,8 Prozent deutet darauf hin. Armut in Leipzig: Herausforderung für die Sozialpolitik. - Trotz positiver Zeichen auf dem Arbeitsmarkt sind wir noch weit davon entfernt, Entwarnung und eine Trendwende in Bezug auf Armut in unserer Stadt ausmachen zu können. Drei Problemfelder, die nach unserer Meinung ganz besonderer Beachtung bedürfen, möchte ich an dieser Stelle etwas genauer beleuchten: Zum einen gibt es in Leipzig immer noch eine sehr hohe Anzahl von Menschen, die Sozialgeld erhalten. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Kinder und Jugendliche. So gab es im September rund 16.700 Sozialgeldempfänger in Leipzig, eine inakzeptabel hohe Zahl. Das zweite Problem, auf das ich hinweisen will, wird oft etwas verdrängt. Auf der einen Seite das ist positiv hervorzuheben - hat Leipzig bei der Bewältigung der hohen Anzahl von Asylbewerbern und Geflüchteten im vergangenen Jahr Hervorragendes und Großartiges geleistet. Auf der anderen Seite gibt es nach wie vor eine hohe Anzahl von Langzeiterwerbslosen, die seit Jahren keine ausreichende gesellschaftliche Beachtung erfuhren und in den Mühlen der Erwerbslosenbürokratie verloren gingen. Diese Menschen fühlen sich von unserer Gesellschaft besonders vergessen. Der Satz „Für Flüchtlinge haben sie Geld, für uns nicht“ macht tausendfach die Runde. Unsere sozialpolitische Sprecherin konnte sich vor Ort, in einer Beratungsstelle für Erwerbslose, über die explosive und aggressive Stimmung bei diesen Menschen aus erster Hand informieren. Nun sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Beratungsstelle in die Jahre gekommen und über ABM, Bürgerarbeit, 1-Euro-Jobs und was es sonst noch an beschäftigungspolitischen Maßnahmen gab im Ehrenamt gelandet. Diese Seite |7 Beratungsstellen haben einen gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen, was ist in dieser personellen Konstellation nur noch schwer zu leisten ist. Sie stellen aber einen wichtigen Kommunikationsschnittpunkt zu diesen Menschen dar. Auch hier geht es uns darum, ausreichende Mittel weiterhin zur Verfügung zu stellen, um die Arbeit der Beratungsstellen zu sichern. Drittens ist es allerhöchste Zeit, sich intensiv um bezahlbares Wohnen für Menschen mit geringem Einkommen zu bemühen. Die Landesregierung wird ihrer diesbezüglichen Verantwortung erneut nicht gerecht. Es ist kaum abzusehen, wann die dafür erforderlichen Gesetze in Dresden beschlossen und umgesetzt werden. Deshalb unser Haushaltsantrag zu Belegungsrechten, um ein erstes Zeichen zu setzen, wohin die Reise in der Wohnungspolitik in Leipzig zukünftig gehen muss. Leistungen der Jugendhilfe stabil und bedarfsgerecht gestalten. - In den letzten 15 Jahren gab es nahezu eine Verdopplung der jährlichen Geburten. Im zweiten Quartal dieses Jahres wurden im Vergleich zum Vorjahr fast 300 Geburten mehr verzeichnet. Dabei ist das dritte Quartal in der Regel das geburtenstärkste. Die Anzahl der Plätze, die in den vergangenen Jahren im Bereich Krippe und Kindergarten geschaffen wurden, wirkt immens. In den letzten zehn Jahren wurden 114 Baumaßnahmen zur Schaffung von 13.883 Plätzen realisiert. Allein im vergangenen Jahr waren es über 2.500, in diesem Jahr 778 Plätze für die unter Sechsjährigen. Trotz all dieser Bemühungen müssen wir konstatieren: Dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz kann in Leipzig noch nicht immer entsprochen werden. Darum ist es richtig, dass diese Kosten im kommenden Doppelhaushalt eine herausragende Stellung einnehmen; denn es geht nicht nur um ein Zugeständnis, sondern um einen einklagbaren Anspruch der Eltern bzw. ihrer Kinder. Wir dürfen an dieser Stelle nicht nachlassen und riskieren, dass weitere Klagen uns als Stadt am Ende sehr viel Geld kosten könnten. Neben dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ist für uns die Qualitätssicherung der Bildungsangebote in den Kindertagesstätten mindestens genauso wichtig. Trotz eines geringfügig verbesserten Personalschlüssels verfügen die Kitas in Sachsen im Bundesvergleich gesehen über sehr ungünstige strukturelle Rahmenbedingungen. Um hier gegenzusteuern, wurde in der Vergangenheit in unserem Haushalt ein Budget zur Qualitätssicherung in Kitas eingestellt. Dieses ermöglichte die Initiierung des Modellprojekts „Entwicklung von Kitas zu Kinderund Familienzentren“. Aufgrund des erfolgreichen Verlaufs sollten vier weitere Kitas in Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 dieses Projekt aufgenommen und entsprechend Geld eingestellt werden. Schließlich dürfen wir auch die bestehenden Kitas nicht vergessen. Hier ist ein großer Investitionsstau entstanden. Mit dem Antrag der Fraktion Die Linke „Sanierungsstau in den Leipziger Kitas erfassen und abbauen“, der im Oktober 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde, haben wir die Verwaltung aufgefordert, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in den Leipziger Kitas zu erfassen und eine Prioritätenliste der Mängel zu erstellen. Offenbar ist avisiert, dass uns diese Liste in der Ratsversammlung im Dezember vorgelegt wird. Infolge wachsender Geburten steigt auch die Zahl der Jugendlichen. In den letzten Jahren wuchs die Zahl der jüngsten Altersgruppe überproportional. Im Bereich der 6- bis 15Jährigen war das Wachstum mit 54 Prozent in den letzten zehn Jahren am stärksten. Hinzu kommen zahlreiche geflüchtete Kinder, die in unserer Stadt Zuflucht gefunden haben. Diesem Umstand muss die breite Palette an Jugendhilfeleistungen genauso Rechnung tragen wie den komplexen Problemlagen, die zum Teil aus sich verhärtenden sozialen Schieflagen entstehen. Im vorliegenden Doppelhaushalt sollen die Zuschüsse für Vereine und Verbände der vielfältigen Kinder- und Jugendhilfelandschaft auf dem Niveau des vorherigen Doppelhaushalts lediglich fortgeschrieben werden. Nicht einmal die vom Stadtrat nachträglich beschlossene Erhöhung der Fördersumme, um die Schließung von Projekten des Jugendschutzes und der Familienbildung abzuwenden, wurde aufgenommen. Damit wird weder der demografischen Situation noch den komplexen Hilfebedarfen Rechnung getragen. Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass die Personal- und Sachkosten weiter gestiegen sind und noch weiter steigen werden. Es drohen Schließungen und Leistungskürzungen in den Bereichen der Erziehung in der Familie, des Jugendschutzes, der jungen sozialarbeiteroffenen Treffs und der Jugendverbände, ganz zu schweigen von neuen Projekten, die erst gar nicht zum Tragen kommen werden. Für uns als Linke hat die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen, egal ob hier geboren oder neu hinzugekommen, Priorität. Wenn wir heute in eine starke und vielfältige Jugendhilfelandschaft investieren, werden wir die Probleme von morgen abfedern oder sogar abwenden können. Kita-Investorenmodelle sowie alternative Schulhausbeschaffungen. - Eines unserer ureigensten Ziele ist die sparsame Haushaltsführung verbun- Seite |8 den mit sozialer Verantwortung und einem Mehr an kommunalem Eigentum. Am Beispiel der Investitionen für Kitas will ich den Zusammenhang kurz erläutern. Die Stadtverwaltung beauftragt überwiegend Investoren und mietet selbst bzw. mietet über freie Träger die Kitas über 25 Jahre an, ein Vorgehen, das der Stadt - so bestätigt unter anderem der Sächsische Rechnungshof - in mehr als 20 Jahren das Zwei- bis Dreifache der eigentlichen Investitionen - das heißt: zwischen 200 und 300 Millionen Euro - kosten wird. Wir hatten mit der Mehrheit des Stadtrates im Jahr 2015 einen Strategiewechsel hin zu mehr kommunalem Eigentum durchgesetzt. Nun aber soll dieses sogenannte Investorenmodell auch auf einige Schulbauten übertragen werden, mit rechtlichen und vor allen auch finanziellen Risiken, die das Sechs- bis Siebenfache pro Projekt im Vergleich zu einer Kita ausmachen werden. Wir werden im Stadtrat alles daran setzen, dies zu verhindern. Bereitstellung der Schulinfrastruktur vor dem Hintergrund weiter steigender Kinderzahlen. - Jedes Kind und jeder Jugendliche ist für uns gleich wichtig. Jeder und jede hat ein individuelles Recht auf hochwertige Bildung. Wir als Kommune müssen dafür die Voraussetzungen schaffen. In den Aussagen von Herrn Bonew zur Finanzierung heißt es immer, es scheitere nicht am Geld. Woran scheitert es dann? Unserer Meinung nach scheitert es erstens an Planungsleistungen. Wir erwarten von der Verwaltung jährlich mindestens sechs neue Planungen für Schulen. Diese Planungen müssen griffbereit in der Schreibtischschublade liegen, um sie, wenn sich Finanzierungsmöglichkeiten ergeben, sofort herausholen zu können. Zweitens scheitert es an strategischer Grundstücksvorsorge. Dazu gibt es zwar einen Stadtratsbeschluss, der unserer Meinung nach aber nur halbherzig umgesetzt wird. Und: An städtischen Grundstücken fehlt es sowieso. Zu wenig weiß der Stadtrat über Möglichkeiten des Tausch-Kaufs von Treuhandgrundstücken, Grundstücken des Freistaates Sachsen oder privaten Grundstücken. Drittens scheitert es an Fördermitteln. Die Entscheidung über Fördermittel dauert deutlich zu lange. Die Verwaltung sucht nach einem anderen Weg, wie aus der Vorlage „Alternative Beschaffungsmethoden“ ersichtlich. Sechs Schulen sollen zunächst über private Investoren gebaut werden. ÖPP und PPP, die auch die Betreibung betreffen, sind ausgeschlossen. Der Stadtrat sollte bereits im Oktober einer relativ nebulösen Vorlage zustimmen. Welche Schularten sollen in welchem Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Stadtteil gebaut werden? Wird kommunales Baugeschehen zurückgedrängt werden? Wie soll der Wettbewerb über die Fördermittel erfolgen, oder wird der private Investor ohne Fördermittel bauen? Ist dem privaten Investor bekannt, dass auch er ausschreiben muss? Eine Menge offener Fragen. Fakt ist: Es wird nicht wesentlich schneller gehen, aber wird für die Stadt deutlich teurer werden. Wir möchten auch daran erinnern, dass wir damit bisher keine guten Erfahrungen gemacht haben. Sicherung und Ausbau der materiellen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Sports. - Im September 2016 beschlossen wir hier das Sportprogramm 2024. Eine bedeutende Veränderung erfuhr damals auf Stadtratsbeschluss die investive Sportförderung auf jährlich 1,5 Millionen Euro, um den Investitionsbedarf für eine Vielzahl der 75 Sportanlagen, die durch die Leipziger Sportvereine gepachtet sind, abzudecken. Es ist gelebte Praxis der letzten Jahre, dass neben dem städtischen Drittmittelanteil für die Bauinvestitionen der Vereine zusätzlich noch Schwerpunktprojekte gefördert werden. Analog zur Sportstättenentwicklungsplanung 2024 greifen wir daher mit unseren Haushaltsanträgen die priorisierten Einzelmaßnahmen „Radrennbahn“ und „Alfred-Kunze-Sportpark“ gesondert auf. Diese Maßnahmen sind durch die klassische Drittmittelfinanzierung nicht darstellbar, sodass wir die Einstellung von Sanierungsmitteln beantragt haben. Außerdem werden wir in den Haushaltsverhandlungen auch das Sportmuseum Leipzig gebührend bedenken. Wir hoffen, dass mit der Einstellung von Planungsmitteln in Höhe von 125.000 Euro die Hängepartie für diese traditionsreiche Institution beendet werden kann. Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen, um kulturelle Vielfalt zu erhalten. - Auch im Bereich Kultur stehen wir vor großen Herausforderungen, die wir in den kommenden Jahren angehen müssen. Das Wachstum unserer Stadt lässt sich nicht nur an den Geburtenzahlen und am prognostizierten Zuzug ablesen; in unserer Stadt wächst auch die Diversität und mit ihr die Aufgaben. Wenn wir wollen, dass möglichst viele Menschen an den vielfältigen kulturellen Angeboten in Leipzig teilhaben können, müssen sich nicht nur die Institutionen interkulturell öffnen; wir müssen auch durch neuartige, langfristige Projekte und Angebote besonders im Bereich der Vermittlung und kulturellen Bildung versuchen, Menschen mit niedrigen Beteiligungschancen nachhaltig einzubinden. Dazu brauchen wir im Kulturbereich mehr personelle Ressourcen und Planungssicherheit, und zwar nicht nur in den Eigenbetrieben, sondern auch in den Museen, den Bibliotheken und besonders in der freien Seite |9 Kulturszene. Es ist Aufgabe der Stadt Leipzig, diese Akteure bei ihrer Arbeit zu unterstützen und zu fördern. Wir wollen deshalb mit unseren Anträgen die Finanzierung der Institutionen und Projekte der freien Kulturträger in den nächsten zwei Jahren sichern. Die Stadt hat durch anhaltendes starkes Bevölkerungswachstum vielfältige Herausforderungen zu meistern. - Seit einigen Jahren gibt es ein anhaltend starkes Bevölkerungswachstum. Darauf hat die Stadt mit der Fortschreibung von verschiedenen Konzepten reagiert. Wichtig für uns ist dabei die Sicherung des Anspruchs auf eine Wohnung. Auch dazu haben wir im Haushalt einen entsprechenden Antrag formuliert. Nicht hinnehmbar ist, dass trotz Bundeszuweisungen für sozial gebundenen Wohnungsbau die Förderrichtlinie zum Wohnungsneubau und der Sanierung von Mietwohnungen mit Zweckbindung bis heute nicht in Kraft gesetzt wurde. Beim Wohnungsneubau ist seit Jahren bekannt, dass kostendeckende Nettokaltmieten bei 8 bis 10 Euro pro Quadratmeter oder sogar darüber liegen. Deshalb hat Die Linke einen Haushaltsantrag in Höhe von 1,5 Millionen Euro zum Ankauf von Mietpreisund Belegungsbindungen für Wohnungen für Berechtigte nach SGB II und XII ins Verfahren eingebracht. Liegenschaften: Paradigmenwechsel zu mehr Strategie. - Mit Ratsbeschluss wurde die Verwaltung 2015 beauftragt, die Strategie der Liegenschaftspolitik zu verändern. Geschehen ist bislang nichts. Das letzte Versprechen der Verwaltung lautete: September 2016. Wir sind jetzt im November. Wann ist denn mit der entsprechenden Vorlage zu rechnen? Im Oktober 2015 hat der Stadtrat im Rahmen der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes die Einführung der Konzeptvergabe beschlossen. Hierzu wurde gefordert, dass für die Ausschreibung geeigneter städtischer Liegenschaften konkrete Kriterien- und Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat im zweiten Quartal 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Es wurde weder ein Runder Tisch einberufen, noch wurden dem Stadtrat Kriterien- und Verfahrensvorschläge vorgelegt. Stattdessen wurde weiter verfahren wie bisher und Verkaufsverhandlungen gegen den beschlossenen und erklärten Willen des Stadtrates aufgenommen. Es ist zu hoffen, dass mit dem neuen Leiter des Liegenschaftsamtes eine Wende eingeleitet wird: weg vom chaotischen Höchstgebotsgrundsatz, hin zum strategischen Nützlichkeitsgrundsatz. Sozialticket. - Wir gehen davon aus, dass auch im nächsten Jahr pünktlich zum 1. August die Fahrpreise für Bus und Bahn erhöht werden. Seit Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Jahren ist davon auch immer wieder Sozialticket betroffen. Die Preise für Monatskarten erhöhen sich meist um 3 bis 4 Prozent. Der Preis des Sozialtickets ist bekanntlich genau an diese Preissteigerung gekoppelt. Im Vergleich zum Einstiegspreis hat es bis heute eine Erhöhung um 9 Euro erfahren. Damit ist unserer Meinung nach die Schmerzgrenze erreicht. Können wir überhaupt noch von einem Sozialticket sprechen? Das ist für uns die Frage. Deshalb wollen wir einen echten Paradigmenwechsel: Wir wollen die Abkopplung des Sozialtickets vom Preis der Monatskarte. Nur so ist es möglich, das Sozialticket auf einem niedrigen und bezahlbaren Preisniveau zu halten. Wir sehen unseren Antrag dabei als Verhandlungsauftrag zur Sicherung der Zukunft genau dieses Tickets. Personal im Planungsbereich und Erhöhung der Mittel im Stadtanteil bei LVB-Vorhaben. - Ein großes Problem ist derzeit der Personalmangel in der Verwaltung. An allen Ecken und Enden hat man das Gefühl, dass Aufgaben gar nicht oder nur zeitverzögert erfüllt werden. Am deutlichsten wird dieses Problem im Bereich der Vorplanungen. Überall wird Planungsrückstand als Grund für Verzögerungen angegeben. Früher war es normal, dass sich die Verwaltung mit Vorplanungen von sogenannten Schubladenprojekten befasste; ich bin eben schon darauf eingegangen. Das ist derzeit leider nicht mehr der Fall. Das vorhandene Personal ist in den letzten 15 Jahren so weit abgebaut worden, dass es offensichtlich innerhalb der Verwaltung kein Umverteilungspotenzial mehr gibt. Wir haben daher zwei Haushaltsanträge ins Verfahren gegeben, um genau dem entgegenzuwirken. Ich komme zur Genehmigungsfähigkeit des Haushalts. Einige von Ihnen werden sich vielleicht noch an die Diskussion hier erinnern, als sich mein Kollege Steffen Wehmann und Herr Bonew in den Haushaltsplanungen 2015/2016 über das Thema Genehmigungsfähigkeit gestritten haben. Unsere damalige Sichtweise wurde zurückgewiesen; das sei nicht möglich. Aber kurz vor der Beschlussfassung ging es dann doch. Höchstwahrscheinlich - Genaues wissen wir natürlich nicht - werden wir wie in den vergangenen beiden Jahren die Ausnahmeregelung des § 131 der Sächsischen Gemeindeordnung auch für die Haushaltsjahre 2017/2018 zur Anwendung bringen, sodass nach unserer Auffassung nach derzeitigen Zahlen einer Genehmigung nichts entgegensteht. Eingebunden ist, auch wenn noch nicht durch Landesgesetzgebung endgültig bestätigt, ein wachsendes vierstufiges System zum Haushaltsausgleich, das heißt zu einem genehmigungsfähigen Haushalt insgesamt. S e i t e | 10 Klar ist aber auch: Hier wird das neue kommunale Finanzmanagement de facto ad absurdum geführt und ausgehebelt und nach der alten Kameralistik geschielt. Ein Grund dafür ist: Der Freistaat Sachsen drückt sich vor höheren Zahlungen an die Kommunen. Er spart mithilfe der Minuszinspolitik der EZB bei den Bürgerinnen und Bürgern der Städte und Gemeinden, und er entlastet eher bei der Genehmigungsfähigkeit des Haushalts. Welche Deckungsquellen bieten wir zur Finanzierung unserer Mehrausgaben an? Zum einen die Beherbungssteuersatzung. Ähnlich wie die SPD hatten wir mit der im September 2016 vom Sächsischen Landtag unter anderem beschlossenen Gästetaxe geliebäugelt, weil sie alle touristischen und - das ist der Unterschied berufsbedingten Übernachtungen mit einschließen würde. Allerdings haben wir aus den Erfahrungen der letzten Anträge, unter anderem zur Kulturförderabgabe in 2014, gelernt und wissen, dass wir eine rechtssichere Satzung benötigen. Diese ist mit dem beschlossenen Regierungsentwurf leider nicht gewährleistet. Es fehlt nach unserer Auffassung die Klarheit hinsichtlich der festgeschriebenen Kalkulation sowie einer Definition für - ich zitiere aus dem geänderten § 34 Kommunalabgabengesetz - „zu touristischen Zwecken hergestellten Anlagen“. Da gäbe es unsere Leipziger Einrichtungen betreffend viel Spielraum. Es könnte eine Vielzahl von Klagen damit verbunden sein. Die damit verbundenen langjährigen Verfahren würden personelle Ressourcen in der Verwaltung binden. Auch die entsprechenden Kosten sind nicht zu unterschätzen. Deshalb sollten wir uns das nicht leisten. Unser Vorschlag ist, das Dresdner Modell der Beherbungssteuersatzung mit anfänglichen Mindesteinnahmen von 3,4 Millionen Euro pro Jahr, wie vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigt, umzusetzen. Selbstverständlich sind wir bei Nachweis einer rechtssicheren Gästetaxe bereit, diese dann auch mitzutragen. Planung von Zinsaufwendungen. - Auch für die Haushaltsjahre 2017/2018 sehen wir den Plan für die Zinsaufwendungen als unrealistisch an und fordern eine Korrektur hinsichtlich von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Wir haben in den Jahren 2011, 2013, 2014, 2015 sowie 2016 entsprechende Änderungsanträge gestellt, allesamt erfolgreiche Initiativen. Die Zahlen haben uns Recht gegeben. Gerechnet wird mit einem konservativen Ansatz. Abschließend will ich an dieser Stelle noch einmal klar die Schwerpunkte benennen, die die Fraktion Die Linke in die weiteren Haushaltsverhandlungen sowie in ihre Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 S e i t e | 11 Entscheidung bei der Endabstimmung über den Haushalt einbeziehen wird: und wir weiterhin viel unternehmen müssen, um eine sozial gerechte Stadt zu gestalten. Erstens. Erhöhung der Mittel für Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe. Die letzten beiden Jahre waren jedoch nicht nur vom Aufschwung gekennzeichnet. Anfang 2015 versuchte das rechtsextreme Bündnis Legida, ein Ableger von Pegida, in Leipzig Fuß zu fassen. Es macht mich stolz, dass die bürgerschaftliche Tradition von Leipzig dies nicht zuließ. Ein breites Bündnis aus Politik, Verwaltung, Kirchen, Gewerkschaften, Wirtschaft und zahlreichen Vereinen und Einzelpersonen, kurz: die Zivilgesellschaft, hat das wirkungsvoll verhindert. Unerfreulich ist jedoch, wenn Gegenprotest in Gewalt umschlägt; denn auch damit werden unsere demokratischen Werte mit Füßen getreten. Ich hoffe, dass die Untersuchung zur urbanen Gewalt, die am 30. November beginnt, uns Lösungsansätze aufzeigt, um der Gewalt in unserer Stadt besser begegnen zu können. Zweitens. Preisstabilität für das LVB-Sozialticket für die Jahre 2017 und 2018. Drittens. Erhöhung des Zuschusses für die LVB. Viertens. Mittel für Sozialwohnungen. Fünftens. Erhöhung der Mittel für Personal für strategische Vorplanungen. Zum Abschluss. Wir werden in den kommenden Wochen unsere Änderungsanträge zum Haushalt n die Beratungen der Ausschüsse einbringen und im Ergebnis dessen in der Fraktion gemeinsam beraten, wie wir uns bei der abschließenden Haushaltsabstimmung verhalten werden. Es wird aber in jedem Fall eine verantwortungsvolle Entscheidung für unsere Stadt sein. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr Zenker von der SPD-Fraktion. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Werte Mitarbeiter aus dem Finanzdezernat! Der erste Doppelhaushalt wird in anderthalb Monaten Geschichte sein. Grund genug, ein Fazit zu ziehen, das über Haushaltspolitik hinausreicht. Die Stadt Leipzig hat auch in den letzten zwei Jahren einen Aufschwung erlebt, der seinesgleichen sucht. Dieser Aufschwung hat seine Ursachen selbstverständlich in der positiven Entwicklung und der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland, aber auch in der Attraktivität Leipzigs an sich. Dieser einmalige Aufschwung war und ist nur möglich, weil eine Verwaltungsspitze und eine kluge Politik im Stadtrat attraktive Rahmenbedingungen für Leipzigs Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen haben. Hierzu gehören neben einer aktiven Sozial-, Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik auch der Ausbau unserer Naherholungsräume, die aktive Sportförderung, die Entwicklung und der Erhalt der vielfältigen Kulturszene sowie eine konsequent internationale Ausrichtung unserer Stadt. Durch diese positive Entwicklung konnte Leipzig den Titel „Armutshauptstadt“ abgeben. Sichtbares Zeichen dafür ist auch der weitere Rückgang der Arbeitslosigkeit. Wir sind uns dennoch bewusst, dass die Löhne in einigen Wirtschaftszweigen immer noch zu niedrig sind Eine weitere Situation, die in Leipzig gemeistert wurde, war die Aufnahme zahlreicher Flüchtlinge in unserer Stadt, denen wir zunächst ein Dach über dem Kopf geben mussten. Das ist gelungen. Kein Flüchtling musste auf der Straße leben. Und: Alle großen, nicht wirklich menschenwürdigen und zudem teuren Notunterkünfte werden Ende dieses Jahres geschlossen bzw. sind bereits jetzt geschlossen worden, weil parallel genügend Kapazitäten geschaffen werden konnten. Dass dies in diesem kurzen Zeitraum geschafft wurde, ohne dabei Turnhallen vom Netz zu nehmen, ist eine große Leistung, die zeigt, dass unsere Stadt handlungsfähig ist. Dennoch: Die größte Herausforderung diesbezüglich liegt noch vor uns: die Integration. Integration wird Zeit benötigen, und es wird Konflikte geben, die uns zurückwerfen. Integration wird uns fordern. Unsere Stadt wird sich dabei verändern, so wie sich Leipzig in den letzten 1.000 Jahren stetig verändert hat. Ohne Veränderung kommt es zu Stillstand. Wichtig ist, dass wir die Veränderung steuern und gestalten. Die wichtigsten Schlüssel für Integration sind Sprache, Bildung und Arbeit sowie der Wille zu Integration auf beiden Seiten. Integration bedeutet nicht Assimilation; sie bedeutet aber auf jeden Fall die Anerkennung unserer freiheitlich demokratischen Grundwerte und das Einbringen in unsere Gesellschaft. Das gilt übrigens für alle, nicht nur für Flüchtlinge. Auf dem Weg zur Integration unserer Neu-Leipziger dürfen wir jedoch diejenigen nicht vergessen, die bereits länger in Leipzig wohnen und ebenfalls unsere Hilfe benötigen bzw. sich zurückgelassen fühlen. Unser Anspruch muss sein, Politik für alle zu machen. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die positive Bevölkerungsentwicklung - ob mit oder ohne Flüchtlingssituation des letzten Jahres - stellt uns vor enorme Herausforderungen. Mein Vorgänger, Axel Dyck, beschrieb das in seiner Rede zum Doppelhaushalt 2015/2016 wie folgt: In dieser Stadt wird es eng - in den verdichteten und sich weiter verdichtenden Wohngebieten, auf den Straßen, in den Schulen und Kindergärten, auf den Sportplätzen und in den Schwimmhallen. Und ich hoffe, es wird, bildlich gesprochen, auch weiterhin eng in den wertschöpfenden Unternehmen, denn das bedeutet positive Beschäftigungskennziffern. Diese Sätze haben auch heute noch Gültigkeit; denn in Leipzig leben mittlerweile 570.000 Einwohner. Die Arbeitslosenquote ist trotz deutlich gestiegener Einwohnerzahlen gesunken und so niedrig wie lange nicht mehr. Das spricht für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung. Alles in allem also eine positive Entwicklung. Aus diesem Wachstum ergeben sich für uns, also den Rat und die Verwaltung im Zusammenspiel, zahlreiche Handlungsoptionen oder, anders ausgedrückt, Handlungsnotwendigkeiten. Für meine Fraktion ist das Bevölkerungswachstum, sei es durch Zuzug oder die anhaltend hohen Geburtenraten, der entscheidende Faktor, an dem wir unsere Änderungsanträge zum Haushalt ausgerichtet haben. Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir für unsere Stadt vorhandene Angebote erhalten und dort, wo notwendig und geboten, auf Ausbau und Investitionen setzen. Hierzu gehören die Themen Kitas, Schulen, Wohnen, Verkehr, Umwelt, Sport und Sicherheit. Um bestehende Angebote zu erhalten, müssen wir im Haushalt jedoch auch nachsteuern. Das betrifft die Jugendhilfe, den Sozial- und Gesundheitsbereich, aber auch die Kultur. Auch hier gilt: Stillstand würde Rückschritt bedeuten, da Angebote gekürzt werden müssten. Vor allem das Thema „Kita und Schule“ ist ein Wiedergänger seit vielen Jahren. Durch den stetigen Zuzug von jungen Familien und die anhaltend hohen Geburtenraten ist der Bedarf an Kita- und Schulplätzen nach wie vor steigend. Obwohl in den letzten zehn Jahren fast 120 Kitas gebaut, erweitert oder saniert wurden, ist der Bedarf weiterhin hoch. Insbesondere beim Ausbau von kommunalen Kitas gibt es enormen Nachholbedarf; sie wurden in den letzten Jahren vernachlässig. Ihr Anteil ist kontinuierlich gesunken. Dadurch sind Steuerungsmöglichkeiten für uns verloren gegangen. In diesem Bereich möchten wir künftig wieder einen ordentlichen Schritt S e i t e | 12 vorankommen und fordern, 3,1 Millionen Euro für den Ausbau kommunaler Kitas in den nächsten Doppelhaushalt einzustellen. Unser Ziel ist die Schaffung von 320 zusätzlichen Betreuungsplätzen. Herr Tornau, Sie hatten vorhin die Schuld für die Probleme beim Schulhausbau allein dem Dezernat von Herrn Professor Fabian zugewiesen. Ich glaube, das ist falsch. Ich denke, es ist eher das Zusammenspiel innerhalb der Verwaltung. Herr Bonew betont zwar immer wieder, dass ausreichend Geld vorhanden ist; dennoch geraten Vorlagen immer wieder in Verzug, weil intern nach Finanzierungsmöglichkeiten gesucht wird. Dann ist das Finanzdezernat in Person von Herrn Bonew gefragt, praktikable Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Seit dem Konjunkturpaket II, also schon seit 2009, planen wir insbesondere bei Schulen, aber auch in anderen Bereichen von der Hand in den Mund. Die Schubladen sind leer. Wenn sich ein Projekt mal verzögert, gibt es keine Möglichkeit, dafür ein anderes aus der Schublade zu ziehen. Auch deshalb schieben wir inzwischen eine Investitionswelle von fast 200 Millionen Euro vor uns her. Folge ist, dass zum Jahresende bzw. mit Beschluss des Haushalts Kreditermächtigungen wegfallen werden. Ohne deutlich mehr Planungsmittel im Bereich Schulhausbau werden wir nicht vorankommen. Wir wollen jedoch vorankommen und fordern daher 6 Millionen Euro zusätzliche Planungsmittel im nächsten Doppelhaushalt. Es ist fahrlässig, zu wissen, wie groß der Bedarf an Schulplätzen ist, aber nicht die richtigen Rückschlüsse daraus zu ziehen und selbstständig entsprechende Planungsmittel im Haushalt auszuweisen. Zu begrüßen ist dagegen, dass erstmalig im kommenden Doppelhaushalt ein Budget für den Ankauf von Grundstücken zur Verfügung steht. Endlich! Darum haben wir in den letzten Jahren intensiv gekämpft. Das hilft, Grundstücke für Schulen oder auch für Ansiedlungen anzukaufen. Man hatte allerdings den Eindruck, als ob dies dem Liegenschaftsamt bzw. dem zuständigen Dezernat regelrecht aufgezwungen werden musste. Über notwendige Investitionen hinaus ist auch die bauliche Unterhaltung von Schulen und Kitas von großer Bedeutung. Schließlich dürfen wir bei allem Bedarf an Neu- und Erweiterungsbauten auch die bestehende Sozial- und Bildungsinfrastruktur nicht aus dem Blick verlieren. Wir fordern daher, in den nächsten Doppelhaushalt 2 Millionen Euro einzustellen, um vor allem - das ist unser Schwerpunkt - Schultoiletten zu sanieren und Schulhöfe bzw. Spielplätze von kommunalen Kitas zu ertüchtigen. Bei der Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Vergabe von Mitteln sollte dort angesetzt werden, wo der Bedarf am höchsten ist. Viele der Maßnahmen, hervorgegangen auch aus Bürgereinwänden, sind wichtig und richtig; viele sind auch im Haushalt enthalten. Angesichts knapper Mittel dürfen wir jedoch nicht nur diejenigen bedienen, die eine gut organisierte Elternschaft haben, sondern dürfen gerade die nicht vernachlässigen, die diese nicht haben. Das würde unsere Gesellschaft weiter spalten. Daher müssen die Mittel nach Priorität vergeben werden. Wir haben deshalb bewusst in unseren Anträgen darauf verzichtet, einzelne Maßnahmen hervorzuheben. Neben Planungsmitteln und dem Budget für die bauliche Unterhaltung ist auch die Schulsozialarbeit wieder ein fester Bestandteil unserer Haushaltsanträge. Erstmalig gibt der Freistaat Geld dafür, mit dem auch bereits bestehende Schulsozialarbeit finanziert werden kann. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, weitere zehn Stellen zu schaffen; das heißt, wir werden diese Mittel aus diesem Budget auch abrufen können. Ich will es an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Ohne eine Regierungsbeteiligung von uns Sozialdemokraten wäre das nicht passiert, auch wenn wir nach wie vor der Meinung sind: Schulsozialarbeit gehört ins Schulgesetz und sollte zu 100 Prozent vom Land finanziert werden. Wir haben die Erwartung, dass diese zusätzlichen Stellen zu einer Verbesserung der Sozialbetreuung führen werden. Wir erwarten auch, dass Schulsozialarbeit einen Beitrag dazu leistet, die Abbrecherquoten zu senken; denn Schulsozialarbeiter können jungen Menschen Halt geben und ihnen in Problemlagen helfen. Der Stadtrat muss sich wieder verstärkt um die Wohnungspolitik kümmern, denn ein Leipzig als „Mieterparadies“ wird es über die nächsten Jahre hinweg sicherlich nicht mehr geben. Unsere Stadt wird voller, der Wohnungsmarkt wird enger, und dadurch werden auf absehbare Zeit eben auch die Mieten steigen. Auch dies sagte Axel Dyck vor zwei Jahren, und auch das hat heute noch Gültigkeit. Das rasante Bevölkerungswachstum führt dazu, dass Wohnraum knapp wird. Vor allem der Wohnungsmarkt im Bereich der günstigen Mieten ist dadurch stark unter Druck geraten, so stark, dass die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in selbstbestimmtem Wohnraum ins Stocken geraten ist und die Konkurrenz um preisgünstigen Wohnraum weiter zugenommen hat. Spät, hoffentlich nicht zu spät, legt die Landesregierung ein Programm für den sozialen Wohnungsbau auf, was aus unserer Sicht allerdings S e i t e | 13 zu wenig ist. Die Aufgabe der Sicherung eines attraktiven und konkurrenzfähigen Wohnungsmarktes ist mindestens so wichtig wie die Themen Kitas und Schulen. Ein starker sozialer Wohnungsmarkt beugt nicht nur Wohnungslosigkeit vor, sondern reduziert Segregation und fördert gesellschaftliche Integration, unabhängig von der Herkunft oder der Dauer, die man bereits in Leipzig wohnt. Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft ist für uns ein wichtiges Steuerungsinstrument. Wir wollen, dass die Mittel des Landes verbaut werden und damit sozialer Wohnungsbau ermöglicht wird. Hierzu muss die Stadtverwaltung entsprechend personell aufgestellt werden. Steigenden Mieten wird auch durch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum vorgebeugt. Die Stadtverwaltung muss daher zügig Baugenehmigungen erteilen und weitere Baugebiete ausweisen. Ob die hier geäußerte Kritik am dafür zuständigen Dezernat richtig ist, weiß ich nicht. Ich würde allerdings zu bedenken geben, dass Ende 1998 die Sonderabschreibungen ausgelaufen sind, was bis zum Jahr 2000 noch für einen gewissen Nachlauf führte. Es kann durchaus sein, dass viele Projekte später noch genehmigt wurden; denn für deren Beantragung reichte der Kaufvertrag aus. Dennoch: Wir brauchen wieder mehr Baumaßnahmen. Darüber hinaus kann eine Milieuschutzsatzung einen Beitrag dazu leisten, dass Mieterhöhungen nach Sanierungen in Grenzen gehalten werden. Die Preise für Wohneigentum bzw. Grundstücke sind in den letzten Jahren ebenfalls deutlich gestiegen, auch weil wir relativ wenige Eigenheimgebiete ausweisen. Das führt dazu, dass wieder vermehrt junge Menschen ins Umland ziehen und sich dort ein Haus bauen. Wir haben hier die Möglichkeit der Einflussnahme und des Gegensteuerns, indem vorhandene, aber nicht umgesetzte Bebauungspläne reaktiviert und so auch im Stadtgebiet neue Wohnlagen erschlossen werden können. Mehr Menschen bedeuten mehr Verkehr, auf allen Verkehrswegen. Für uns war in diesem Haushalt besonders wichtig, den Fokus auf den Fußverkehr zu legen; denn wir haben das Gefühl, dass dieser auch in der Diskussion hier im Rat immer zu kurz kommt, und das obwohl 30 Prozent der Wege zu Fuß zurückgelegt werden. Viele Menschen, insbesondere ältere Leute und Familien mit Kleinkindern, sind auf barrierearme Fußwege angewiesen. Auch mit Blick auf die zukünftige demografische Entwicklung wird der Anteil an Kleinkindern, Senioren und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zunehmen. Grund genug für uns, hier einen Schwerpunkt zu setzen. Die Förderung des Fußverkehrs kombinieren wir mit einer Forderung nach 100 Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 neuen Sitzbänken pro Jahr für Leipzig; denn wenn man den Fußverkehr fördern will, sind entsprechende Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum eine Bereicherung und helfen bei der Umsetzung des Konzepts „Stadt der kurzen Wege“. Generell sollten wir beim Thema Verkehr nicht isoliert nach Verkehrsarten denken, sondern Maßnahmen so koordiniert angehen, dass auch die Leipziger - hier meine ich in erster Linie die Unternehmensgruppe, also Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Stadtwerke - mehrfach profitieren; denn so bauen wir nicht nur Investitionsstaus bei unseren kommunalen Unternehmen ab, sondern verbessern die Verkehrsinfrastruktur für alle Nutzer, ob zu Fuß unterwegs, mit der Bahn, dem Pkw, dem Lkw oder dem Fahrrad. Gerade die Beseitigung von Langsamfahrstrecken und die Durchlässigkeit des ÖPNV machen ihn attraktiver. Diese Maßnahmen nutzen letztendlich allen Verkehrsteilnehmern. Uns geht es nicht darum, verschiedene Verkehrsarten und Verkehrsmittel gegeneinander auszuspielen, sondern zu verdeutlichen, dass Fußgänger, Radler, Autofahrer oder Straßenbahnnutzer keine Konkurrenten sind, die man gegeneinander ausspielen muss, wie das häufig, ein Stück weit auch heute hier im Rat, gemacht wird. Schließlich kommen wir im Stadtverkehr nur dann gut voran, wenn die Menschen sich auf verschiedene Verkehrsmittel verteilen. Der Straßenverkehr wäre schlicht und einfach lahmgelegt, wenn alle mit dem Auto zur Arbeit fahren würden. Derjenige, der auf sein Auto angewiesen ist, aber auch der Wirtschaftsverkehr profitieren von jedem, der andere Verkehrsmittel nutzt. Letztendlich nutzen die meisten von uns die gesamte Bandbreite der Verkehrsmittel. Wir sollten daher Verkehr auch gemeinsam denken. In diese Richtung gehen auch unsere Anträge zum Thema gemeinsames Bauen und zum Straßenunterhalt. Hier fordern wir 4,5 Millionen Euro mehr. Wer sich mit dem Fahrrad in Leipzig bewegt, wird es wissen: Mit dem Fahrrad ist man häufig flexibler und zum Teil schneller unterwegs. Als Ergänzung fordern wir deshalb den Aufbau einer Fahrradstaffel beim Leipziger Ordnungsamt, und zwar ausgestattet mit zusätzlichem Personal. Vor allem in Bereichen, die für Pkw schlecht zugänglich und wo die Strecken zu Fuß zu lang sind, stellen sie eine sinnvolle Ergänzung dar. In anderen deutschen Städten gehören die Pedalritter im öffentlichen Auftrag bereits jetzt zum Alltag und haben sich bewährt. Das Aufgabenspektrum der Fahrradstaffel soll sowohl ordnungspolitische Maßnahmen als auch Verkehrsüberwachung umfassen. Zudem wird sie einen kriminalpräventiven Charakter haben, S e i t e | 14 weil so die Präsenz des Ordnungsamtes im Stadtbild erhöht wird. Was wir allerdings nicht werden leisten können, ist, den Versäumnissen des CDU-geführten Innenministeriums abzuhelfen, das in den letzten Jahren sehr viele Polizeistellen abgebaut hat und erst jetzt nachsteuert. Ich möchte an der Stelle noch einmal kurz auf die Rede von Herrn Pellmann eingehen. Wir haben bei unseren Finanzierungsvorschlägen die Gästetaxe deswegen hervorgehoben, weil sie im gegenseitigen Nutzen ist. Die Bettensteuer - da haben Sie recht - ist eingeführt und wahrscheinlich rechtssicher. Man muss sehen, ob man hier einen gemeinsamen Kompromiss findet. Die Gästetaxe hat allerdings den Riesenvorteil, dass damit auch der Tourismus angekurbelt wird. Ich muss meine Rede jetzt ein wenig abkürzen, weil die Viertelstunde Redezeit schon abgelaufen ist. Ich war davon ausgegangen, dass im Ältestenrat 20 Minuten Redezeit vereinbart worden sind. Wir stehen trotz guter Finanzsituation vor der Herausforderung, dass die Ausgaben, vor allem aufgrund der notwendigen Investitionen, schneller steigen als die Einnahmen. Gerade bei den Investitionen erwarten wir jedoch große Sprünge, um die Bugwelle an Investitionsnotwendigkeiten abzubauen, aber vor allem um den Bedarfen gerecht zu werden. Wir wollen auf die Herausforderungen unserer dynamischen, lebendigen, vielfältigen Stadt reagieren. Für unsere Stadt wollen wir weiter eine aktive Sozial-, Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik, bei der auch der Ausbau unserer Naherholungsräume nicht vernachlässigt wird. Wir wollen eine aktive Sportförderung betreiben und die vielfältige Kulturszene erhalten. Wir wollen, dass Leipzig weiter dynamisch, lebendig und vielfältig bleibt. Und wir wollen die weltoffene internationale Ausrichtung konsequent fortsetzen, damit Leipzig national und international wettbewerbsfähig bleibt. Lassen Sie uns die nächsten Wochen und Monaten nicht darüber diskutieren, ob wir das wollen, sondern wie wir das umsetzen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft für Bündnis 90/Die Grünen. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte! Liebe Gäste und Vertreter der Medien! Ist dieser Haushalt die Antwort auf die Herausforderungen der Stadt Leipzig? Diese Frage stellt sich angesichts des Wachstums der Stadt, der Aufgaben in Infrastruktur, Personalaufbau, Sozialwesen, die die Stadt Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 zu erfüllen hat, und sie stellt sich angesichts der finanziellen Möglichkeiten, die die Stadt hat: wenig aus eigener Kraft, unzureichend aus den Zuweisungen, und schließlich auch vor dem Hintergrund, wie wir diese Herausforderungen politisch anpacken wollen. Wir sind nicht die einzige Stadt, die vor der Aufgabe steht, ihr eigenes Wachstum bewerkstelligen zu müssen. Tatsächlich taucht Leipzig in Studien erst seit diesem Jahr in der Rangliste der stark wachsenden Städte auf. Münster, Frankfurt, Hannover, Darmstadt, aber auch München oder Koblenz wachsen schon länger stark. Das urbane Wachstum ist nicht nur auf Deutschland beschränkt. Wien zum Beispiel wächst seit 20 Jahren kräftig. Ich darf auch auf das Wachstum von Megastädten wie unserer Partnerstadt Addis Abeba hinweisen, die wir als Delegation im Februar besucht haben. Es geht also alles noch größer und noch gewaltiger. Aber lassen Sie uns festhalten: Wir wachsen wieder seit 15 Jahren, seit drei Jahren sogar unerwartet schnell, und wir sind nicht allein mit dieser Herausforderung. Umso misslicher, dass der Deutsche Städtetag sich mehr Sorgen um die Regionen macht, die aktuell an Einwohnern verlieren, als um die Frage, wie die wachsenden Städte ihre Aufgaben erfüllen können. Urbanität, das ist Anziehungskraft. Diese Anziehung lebt von der Vielfalt, den Möglichkeiten und der Freiheit, die die Stadt zu bieten hat, aber natürlich auch von Träumen und Erwartungen. Somit können wir sehr froh und optimistisch sein, dass so viele Menschen nach Leipzig kommen und so viele von ihnen hier auch Familien gründen. Dabei erkennen wir: Wachstum bedeutet nicht allein eine wachsende Anzahl von Menschen; tatsächlich wachsen auch Kreativität, Vielfalt und Lebendigkeit. Daran geknüpft sind zugleich auch Interessenkollisionen. Der öffentliche Raum ist begrenzt. Flächen für das Gemeinwesen konkurrieren mit Privatwünschen. Alles miteinander gefährdet die grünen Lungen der Stadt, die Grünanlagen. Wir müssen sehr behutsam mit neuen Bodenversiegelungen umgehen. „Doppelte Innenentwicklung“ ist das Stichwort, das wir immer wieder nennen werden: vertikale Nutzungsmischungen, effektive Platznutzungen, kreative Lösungen. Denken Sie an das Stelzenhaus. Nicht, dass ich jetzt einer Überbauung von Gewässern das Wort rede; aber wir hatten diesen Nutzungsdruck schon einmal in der Stadtgeschichte. Die Bauten sind geblieben, und ihre Architektur erfreut uns heute noch. Für uns ist die Nutzungsmischung in einem weiteren Punkt wesentlich: Die soziale Vielfalt muss gewahrt bleiben. Die Mietsprünge, die wir aktuell erleben, schließen den Großteil der S e i t e | 15 Leipziger Bevölkerung aus. Eine Verdrängung aus künftig bevorzugten Stadtteilen muss heute schon vermieden werden. Die wirtschaftliche Stabilisierung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in unserer Stadt weiterhin unterdurchschnittliche Haushaltseinkommen gibt; darauf haben schon meine Vorredner hingewiesen. Mit dem STEP Verkehr und mit dem Wohnungspolitischen Konzept geben wir im Stadtrat Antworten auf die Herausforderungen der Zeit: ökologisch, also auf Ausgleich mit den natürlichen Ressourcen bedacht, sozial, also die gesellschaftlichen Bedingungen berücksichtigend, und demokratisch in der Herangehensweise, indem Lösungen gemeinsam erarbeitet und Kompromisse zwischen den verschiedenen Interessen gefunden werden. Die nun vorgelegten Haushaltspläne arbeiten die Aufgaben solide ab. Aber ist das schon die Antwort auf die anstehenden Herausforderungen der Stadt? Uns Grünen fehlt der gestalterische Anspruch. Leipzig ist beliebt geworden bei Kreativschaffenden. Sie beleben die Stadt mit ihrem Spirit, suchen und zeigen uns die Freiräume in Leipzig, füllen sie kreativ und machen die Erlebbarkeit dieser Stadt zu einem hohen Teil aus. Dieser Schwung sollte den Stadtrat wie auch die Stadtverwaltung inspirieren. Die Zeiten des Abwartens und Zögerns sind vorbei. Wir können loslegen, mutig sein und kreativ! Leipzig wächst und wird an seinen Aufgaben wachsen, wenn wir mitmachen. Wir Grüne sind nicht mit den Verzagten. Wir Grüne fragen auch nicht zuerst nach der Realisierbarkeit, sondern wir untersuchen Möglichkeiten. Wir sind bereit für neues Denken, für neue Lösungen, weil wir überzeugt sind, dass sich das am Ende rechnen wird. Bis jetzt war Leipzig aus sich selbst heraus attraktiv: mit seinen Freiräumen, seiner Offenheit, seiner Freiheit. In dem Maße, wie all das aufgeht in der Entwicklung, die unsere Stadt nimmt, müssen wir die Attraktivität neu gestalten, und das tun wir nicht mit Beton, sondern: Mit modernen Lösungen für die Organisation von Mobilität. - Leipzig ist in Bewegung und braucht gute Verbindungen, also Taktverdichtungen, mehr Haltestellen, Lückenschluss und Angebote zu individuellen Mobilitätsketten, den sicheren Abstellplatz fürs Rad am Haltepunkt, die getaktete Bahn mit guten Umstiegsangeboten und den kurzen Fußweg zum Ziel. Mit unseren Anträgen wollen wir dem nachhelfen. Mit modernen Lösungen für das Angebot von Wohnraum in unserer lebenswerten Stadt. - Wir Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 wollen und wir brauchen mehr Spielraum für experimentellen und für kooperativen Wohnungsbau. Will die Stadt gestalten, muss das Liegenschaftsamt generell verstärkt die Konzeptvergabe vor allem im Erbbaurecht zur Anwendung bringen. Also: Weg vom Verkauf von kommunalen Grundstücken allein nach dem Höchstgebot! Eine weitere Absenkung der Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen ist daher eine wichtige Voraussetzung. Zum Wohnen gehört auch das Umfeld. Hier wollen wir Mittel für mehr Sitzgelegenheiten und Platzgestaltungen. Wünsche nach Schaffung von Spielplätzen erreichen weiterhin den Stadtrat. Auch dafür brauchen wir mehr Mittel. On top: Ist das Umfeld attraktiv, wird auch zu Fuß gegangen. Wir stehen zur aktiven Umsetzung des Klimaschutzprogramms; denn der globale Klimawandel ist auch in Leipzig spürbar. Die 5.000 Bäume sind längst nicht gepflanzt. Also: Machen wir uns an die Nacharbeit! Sorgen wir auch für mehr gesunde Luft und weniger Lärm! Wir wollen, dass die Stadt den Luftreinhalteplan fortschreiben kann. Das muss mit einer weiteren Stelle abgesichert werden. Wir verlassen uns nicht darauf, dass beim EUVertragsverletzungsverfahren die Schummeleien der Autoindustrie zu unseren Gunsten berücksichtigt werden. Ganz klar gilt: Wir haben mit unseren Maßnahmen die Werte zu erreichen. Wenn wir das nicht schaffen, liegt das an unseren Vorgaben. Weniger Lärm bedeutet für uns nicht die musikfreie Mittagspause, sondern endlich weniger Verkehrslärm. Sichere Radwege, fahrradfreundliche Stadtarchitektur und ein Flüsterstraßenprogramm werden ganztägig für mehr Ruhe sorgen. Mit modernen Lösungen für zeitgemäße Bildungsorte. - Nein, das sind nicht die Nullachtfünfzehn-Gebäude, die hier so gern gefordert werden. Es geht nicht darum, den Bedarf nur abzusichern und vier Wände mit Deckel hinzustellen. Bildung ist unser Kapital. Darin muss investiert werden. Wir sind für die Gebäude zuständig. Also: Bauen wir Orte für Lernfreude, damit die Kinder bestmöglich auf die Zukunft vorbereitet werden, eine Zukunft, in der im Team gearbeitet, Vielfalt gelebt und Weltläufigkeit erwartet wird und in der man mit Offenheit umgehen kann. Bildung heute richtet auf, drückt nicht herunter. Quartiersschulen und Campusmodelle tragen diesem Prinzip Rechnung. Also lassen Sie uns sie auch bauen! Der S e i t e | 16 Campus Ihmelsstraße wird nicht nur diesen Anforderungen gerecht werden, sondern auch die gewachsene Nachfrage nach Kapazitäten im weiterführenden Bereich abdecken können wenn wir dem im Stadtrat einmal wieder nachhelfen. Mit modernen Lösungen für die Mitbeteiligung der Menschen und Angebote für alle Lebenslagen. - Leipzig wächst auch an seinen sozialen Aufgaben. Es gibt mehr ältere Menschen, mehr Jugendliche, mehr Frauen: Die Angebote für Entfaltung, Beratung, Teilhabe müssen finanziell untersetzt werden. Wir wollen es aber nicht bei einzelnen Zielgruppen belassen, sondern gemeinwesenorientiert alle mitnehmen. Die Zeit ist reif, Angebote zu entwickeln. Mittel brauchen wir auch für den Ausbau kultureller Angebote, sowohl für das Budde-Haus als auch das ehemalige Kino der Jugend. Sie sehen an der großen Anzahl unserer Anträge, wie intensiv wir uns mit der Haushaltsplanung beschäftigen und wie wesentlich für uns die finanziellen Weichenstellungen sind. Unsere Anträge sind gedeckt. Es fordern keine Mehrausgaben, sondern uns geht es um eine anders gewichtete Verteilung der Mittel. So sind wir optimistisch bei den Planungsannahmen für direkte Sozialleistungen wie Kosten der Unterkunft oder bei der Einnahmenentwicklung der Stadt Leipzig, ohne die Risiken für die Liquidität und die Gefahr vielleicht nicht unerwarteter, aber doch ungeplanter Ausgaben zu übersehen. Wir wollen bereits mit der Beschlussfassung der Haushalte 2017/2018 festlegen, wohin das Geld geht, und keine verdeckten Säcke zulassen. Es ist das hohe Recht des Stadtrates, zu entscheiden, wofür Geld ausgegeben wird. Es darf nicht im unterjährigen Ränkespiel zwischen den Dezernaten verausgabt werden. Wir sind gebrannte Kinder, die zu oft hier im Rat hinters Licht geführt wurden. Dass unsere Planungsannahmen richtig oder jedenfalls nicht falsch waren, zeigte sich in der Haushaltsdurchführung der letzten beiden Haushalte. Damals hat es uns noch keiner glauben wollen; diesmal dürfen Sie zuversichtlicher sein. Wie weitsichtig wir sind, belegen auch die Controllingpflichten bei der Haushaltsüberwachung, die unser vormaliger Stadtrat und finanzpolitischer Sprecher Malte Reupert anmahnte. Bei den Abrechnungspraktiken für Hilfen zur Erziehung als Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 auch bei Abrechnungspraktiken in anderen Dezernaten - es ist ja nicht immer das Dezernat V sehen wir, wie richtig diese Mahnung damals war. Eine große Erwartung legen wir nicht zuletzt an die Einführung der Schlüsselprodukte. Meine Herren, meine Damen, ich komme zum Schluss. Wir Grüne stellen uns das Wachstum anders vor, als es viele hier im Haus für vorstellbar halten. Wir stehen für das ökologische, soziale und demokratische Wachstum in der Stadt, kurz: für die Lebensfreundlichkeit unserer liebenswerten Stadt. Die Entscheidung zum Otto-Runki-Platz hat den Dissens zwischen uns und Ihnen schmerzlich, aber eindrucksvoll belegt. Herr Oberbürgermeister, Wachstum heißt auch Wachstum an Einsicht und Bereitschaft zur demokratischen Beteiligung. Es heißt auch, anzuerkennen, dass wir Grüne häufig die Ideengeberin und die Treiberin sind. Verscherzen Sie es sich nicht mit uns! Würdigen Sie unsere Arbeit! Ob bei der Begrüßung anlässlich einer festlichen Eröffnung wie dem „Anker“, für den meine Fraktion mit Michael Weichert jahrelang gestritten und gerungen hat, oder durch Erwähnung bei einer Preisverleihung, wie zuletzt beim Energiesparprojekt „Halbe-Halbe“ an Leipziger Schulen: Herr Oberbürgermeister, Sie dürfen großzügiger werden und Sie dürfen uns dort auch nennen. Die Würdigung unserer ehrenamtlichen Arbeit ist der Beweis, dass Sie es ernst meinen mit der Bürgergesellschaft, die Sie mit weiter denkender Beteiligung mitnehmen wollen. Ihr Verhalten gegenüber uns und denjenigen, die sich hier beteiligen, strahlt dann auch in eine Stadt, die nicht nur großartig, sondern freundlich und lebenswert ist. - Danke schön. . Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr Keller von der AfD-Fraktion. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste im Saal und am Livestream! Der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2017/2018 wurde uns vorgelegt. In den Ausschüssen wurden uns die Detailhaushalte der jeweiligen Ressorts erklärt, und wir hatten die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und uns eine Meinung zu bilden. Wir danken ausdrücklich für die Transparenz und Offenheit des Dezernats Finanzen, das jederzeit bereit war, uns Erläuterungen zu geben, wenn wir Fragen hatten. S e i t e | 17 Auffällig für unsere Fraktion war der immer wieder auftauchende Hinweis, dass die Ausgaben schneller wachsen als die Einnahmen. Das ist ein alarmierendes Zeichen für einen Haushalt, der sehr knapp bemessen ist und dieser Situation keinesfalls ausreichend angepasst wurde. Vor diesem Hintergrund haben wir, die AfD-Stadtratsfraktion, uns Gedanken gemacht, welche Ursachen dazu führen und wie diese Situation entschärft werden kann. Die weitaus höchsten Ausgaben sind im Sozialhaushalt zu finden, der durch immer höhere Fallzahlen von zu betreuenden Kindern und Jugendlichen und durch immer weiter aufgeblähte Maßnahmen und Mehrfachprogramme für Drogenabhängige und Kriminelle auszuufern droht. Jährlich steigen die Kosten. Eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit von Programmen und gegebenenfalls deren Einstellung wurde in letzter Zeit nicht vorgenommen. Hier muss das Controlling gestrafft und verbessert werden. Man kann fehlgeleitete Programme, die den Betreuten nicht helfen bzw. die keinen Nutzen für die Gesellschaft bringen, nicht durch immer mehr finanzielle Mittel besser machen. Man sollte den Mut haben, auch im sozialen Bereich Maßnahmen ehrlich nach dem Aufwand-NutzenPrinzip zu beurteilen und notfalls den Nutzen zu steigern, indem der Aufwand zurückgefahren wird, zum Beispiel der bürokratische Aufwand. Ein weiterer großer Ausgabeposten ist die Kultur. Leipzig als wachsende Stadt braucht Kultur und sollte weder bei der Hochkultur noch bei der freien Szene Abstriche in der künstlerischen Arbeit machen. Allerdings ist hier in der Zukunft eine Strukturreform anzuraten. Kulturelle Einrichtungen, die das hohe Glück institutioneller Förderung genießen, sollten regelmäßig auch für Veranstaltungen und Ausstellungen der freien Szene offenstehen. Die Zusammenarbeit einzelner Künstler in ihren Sparten und thematisch zwischen den Sparten sollte gefördert werden. Die Kultur muss in Leipzig wieder als großes Ganzes wahrgenommen werden, als ein Miteinander, das Synergieeffekte schafft und so mit gleicher Finanzausstattung mehr Öffentlichkeit erfährt. Einsparungen in der Verwaltung von Kultur sollten den Kulturschaffenden selbst zugutekommen. Wie kann man nun diese beiden größten Blöcke des Haushalts so verbessern, dass sozial und kulturell verträglich noch Spielraum für Investitionen und/oder Schuldenabbau bleibt? Der Schlüssel hierzu ist das Personal. Der größte Ausgabenanteil im Stadthaushalt ist nicht auf Sach-, sondern auf Personalkosten zurückzuführen. Immer wieder werden Stellen geschaffen, die man später nicht vollständig wieder abbaut. Hier ist Sparsamkeit angesagt. In vielen Bereichen sind auch in diesem neuen Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 S e i t e | 18 Doppelhaushalt Stellenaufwüchse festzustellen. Dies trägt sicher einer wachsenden Stadt Rechnung, sollte aber bezahlbar bleiben und nicht zum Selbstzweck werden. Durch Digitalisierung soll Arbeitszeit eingespart werden. Durch straffere Strukturen in der Verwaltung, durch bessere Zusammenarbeit zwischen den Dezernaten und Ämtern sowie durch ein besseres, kürzeres Überprüfungshandeln, auch Controlling genannt, können weitere Stellen eingespart werden. Diesen Weg unterstützen wir mit unserem Haushaltsantrag, und zwar sozialverträglich, indem 100 auslaufende Stellen umgesetzt oder nicht wieder besetzt werden sollen. - Einsparpotenzial: circa 5 Millionen Euro. - Herr Tornau, hören Sie gut zu! In unseren Anträgen finden sich nämlich mehr Einsparvorschläge als Ausgabenwünsche. soziokulturellen Verein Anker e. V., den RichardWagner-Verband und den Förderverein HeinrichBudde-Haus zu unterstützen und die übrigen Mittel für die freie Kultur- und Kunstszene vorzusehen, die ein wichtiges Standbein unserer Kultur darstellt. Gewaltfreiheit in Darstellung, Schrift und Tat ist auch im Kulturbetrieb Leipzigs ein wichtiger Bestandteil unserer Sicherheit und deshalb für die AfD-Fraktion besonders förderwürdig. Einsparen kann man auch im Bereich von sinnfremden Ausgaben, zum Beispiel sogenannten Mitteln für Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber im Eigenbetrieb Engelsdorf, die keine Integration darstellen und außer Kosten keinen Sinn für Leipzig bringen. Sinnvoller ist, hier die Wirtschaft einzubinden, die lauthals nach Fachkräften ruft und nun ihre Aufgabe wahrnehmen sollte, aus den Gerufenen auch Fachkräfte zu machen. Einsparpotenzial: circa 1,85 Millionen Euro, städtischer Anteil: 600.000 Euro. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu meinen Vorrednern habe ich nur fünf Minuten Redezeit und muss daher die Dinge etwas holzschnittartig ansprechen, die für uns, für die FDP im Stadtrat in Leipzig, beim vorliegenden Doppelhaushalt wichtig sind. Allerdings wollen wir auch dringend notwendige Investitionen in die Sicherheit anschieben. Zu nennen ist hier die finanzielle Ausstattung der Feuerwehr, die wir im Haushaltsplan 2017/2018 als zu gering ansehen, zumal unsere Stadt rasant wächst und damit auch die Verkehrs- und die Bebauungsdichte steigen. Diese gilt es abzusichern. Hier sind Personalund Sachinvestitionen dringend vonnöten. - Kosten: 1,6 Millionen Euro. Aber auch unser städtisches Friedhofswesen scheint ein Mauerblümchendasein zu fristen. Fehlende Finanzen lassen nur die notwendigsten Pflegearbeiten neben den Bestattungen zu. Reparaturen und Restaurierung, Gestaltung von Wegen, Begrenzungen und Mauern werden leider allzu oft vernachlässigt. Hier muss endlich der finanzielle Rahmen für den Erhalt unseres kulturellen Erbes geschaffen werden. - Kosten: 1 Million Euro. Zu guter Letzt haben wir im Kulturhaushalt eine geringfügige Änderung der Förderung von Vereinen beantragt, die ein klares Bekenntnis zur Gewaltfreiheit in dieser Stadt ausdrücken soll. Vereine wie das Conne Island, die durch Gewaltaufrufe und Demonstrationen, von denen Gewalt ausging, aufgefallen sind, sollten sich nicht in Sicherheit wiegen, mit den knappen städtischen Geldern finanziert zu werden. Deshalb unser Vorschlag, mit diesem Geld den In der Hoffnung auf sachliche Prüfung unserer Anträge bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Das Wort hat Herr Morlok. Herr Bonew, Sie hatten bei der Einbringung des Haushalts formuliert: Leipzig geht es gut. Wenn man sich den Haushalt anschaut, kann man sicherlich sagen: Im Moment ist das wohl so. Wir haben Luft bei den Steuereinnahmen - diese haben Sie aus unserer Sicht sehr konservativ kalkuliert - und auch bei den Zuweisungen, die wir im Rahmen des FhG erhalten. Auch verschiedene Ausgaben sind mit Vorsicht, also relativ hoch, angesetzt. Als Beispiel möchte ich hier die Ausgaben für den Bereich Asyl anführen. Auch die Einwohnerentwicklung, die Sie als Grundlage für Ihre Haushaltsplanung angenommen haben, ist hinsichtlich ihrer Steigerung aus unserer Sicht so nicht zu erwarten, bleibt doch bereits das Ist vom 30.06.2016 deutlich unter der Bevölkerungsprognose, die gerade einmal ein Jahr alt ist, zurück. Deswegen ist die Einwohnerzahl von 720.000, auf die Sie die Stadt ausrichten wollen, aus unserer Sicht zu hoch gegriffen. Es sind also Spielräume vorhanden. Deswegen nehmen wir Sie auch beim Wort, die im Jahr 2011 erhöhte Grundsteuer wieder auf das ursprüngliche Niveau zurückzuführen. Das wäre eine Entlastung für die Leipzigerinnen und Leipziger; denn die Reduzierung dieser Einwohnersteuer würde jedem Haushalt zugutekommen. Übrigens: Wenn Sie sich in die Stellungnahme der IHK vertiefen, dann lesen Sie dort, dass die hohen Abgabensätze die Attraktivität der Stadt Leipzig beeinträchtigen. Auch darüber sollten Sie nachdenken. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Allerdings, sehr geehrte Damen und Herren, ein solcher Spielraum ist auch gefährlich. In der Vergangenheit haben wir uns um Strukturentscheidungen herumgemogelt oder sie angesichts von Oberbürgermeisteroder Stadtratswahlen verweigert. Wir hatten zehn Jahre lang eine gute wirtschaftliche Entwicklung. Das wird nicht so bleiben. Ich rede nicht von Krisen, sondern von einer konjunkturellen Delle. 5 Prozent weniger Einnahmen sind da schnell erreicht. 5 Prozent weniger heißt: 20 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen, auch die Zuweisungen werden um 20 Millionen Euro geringer ausfallen. Was ist, wenn die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften wieder steigt? 5 Prozent Mehrausgaben sind 10 Millionen Euro. Bei den Zinsausgaben haben Sie zwar einen Puffer eingebaut - eine gewisse Zinserhöhung ist im Doppelhaushalt abgefedert -, aber das wird nicht ausreichen. Wenn wir zu grundsätzlich anderen Zinssätzen kommen, sind schnell mal 10 bis 12 Millionen Euro mehr auszugeben. 70 Millionen Lücke auf einen Schlag: Darauf ist die Stadt nicht vorbereitet, weil wir eben ein Ausgabenproblem haben und weil die Strukturentscheidungen hier im Haushalt für die Stadt nicht getroffen wurden. S e i t e | 19 Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Herzlichen Dank für die Debatte. Wir haben aufmerksam zugehört. Wir werden uns spätestens beim erweiterten Finanzausschuss intensiv mit den Anträgen befassen, aber natürlich auch schon im Vorfeld in den Ausschüssen. Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort. 12 Besetzung von Gremien 12.1 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (5. Änderung) (VI-DS01136-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.2 Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter (3. Änderung) (VI-DS-01022-DS-03) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Ein Beispiel ist der Bereich Kultur. Wir als FDP haben zwar der Übernahme der Personalkostensteigerung durch die Stadt zugestimmt, hatten allerdings erwartet, dass dann auch im Bereich Kultur endlich die Strukturdebatte geführt wird. Sie, die Mehrheit des Hauses, haben sich dieser Strukturdebatte verweigert, was übrigens auch von der IHK kritisiert wird. Warum werden im Bereich Kultur die Personalkostensteigerungen ausgeglichen, im Bereich ÖPNV aber nicht? Was macht den Opernbesucher besser als den ÖPNV-Nutzer? Auch dies, sehr geehrte Damen und Herren, müssen wir uns fragen. Wir haben damals den Strukturentscheidungen wie der Linie 9 nach Markkleeberg zugestimmt. Warum treffen wir keine Strukturentscheidung im Bereich Kultur? Da wir in Kürze wieder Wahlen haben - nächstes Jahr die Bundestagswahl, in drei Jahren die nächste Stadtratswahl -, befürchten wir, dass diese Strukturentscheidungen weiterhin unterbleiben. Abstimmung: Einstimmig. - Damit ist Herr Faulhaber berufen. Wir werden heute noch im Stadtrat über den Punkt „Gebühren und Beiträge“ zu entscheiden haben. Wir als FDP fragen uns da schon: Warum werden denn die Personalkostensteigerungen im Bereich Kita nicht durch den Haushalt ausgeglichen? Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Oberbürgermeister, Sie werden verstehen, dass wir Ihrer Vorlage zur Anpassung der Elternbeiträge zur Betreuung der Kinder in den Kitas in dieser Form heute nicht zustimmen können. Vielen Dank. 12.5 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte - Bestellung der Mitglieder (5. Änderung) (VIDS-1141-DS-05) 12.3 Beirat für Tierschutz - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (1. Änderung) (VI-DS-01126-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig. - Damit sind Herr Hentschel und Herr Kühne bestellt. 12.4 Seniorenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (4. Änderung) (VIDS-01129-DS-04) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es hierzu Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.6 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (4. Änderung) (VI-DS-01128-DS-04) Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Einreicher: Oberbürgermeister Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? S e i t e | 20 14.4 Errichtung und Betrieb der Mobilitätsstationen an der Könneritzstraße (VI-A03468) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. So verwiesen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: 13 15 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 13.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH (LEVG mbH) (3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00898) (VI-DS00898-DS-04) Einreicher: Oberbürgermeister Wortwünsche? - Gibt es nicht. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Die nachfolgenden Anträge werden in zweiter Lesung behandelt und stehen heute zur Entscheidung. 15.1 Stadtgeschichte mittels moderner QRCobble-Technologie erlebbar machen (VI-A-02041) Einreicher: CDU-Fraktion 15.1.1 dazu ÄA (VI-A-02041-ÄA-01) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann Gibt es Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 13.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG (LEVG mbH & Co. KG) (3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00900) (VI-DS00900-DS-04) Einreicher: Oberbürgermeister Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: 14 Anträge zur Beschlussfassung Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung 14.1 Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt (VI-A-03352) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament Herr Müller bittet darum, den Stadtbezirksbeirat Mitte zu beteiligen. - So verwiesen. 14.2 Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung: Das Kolonnadenviertel wird Modellprojekt „Aktive Mobilität / Nahmobilität“ (VI-A-03400) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.3 Einrichtung eines öffentlichen Bolzplatzes in Neu-Paunsdorf (VI-A-03422) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich höre: Jugendbeirat. - So machen wir es. 15.1.2 dazu VSP (VI-A-02041-VSP-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit (mitwirkend) Die CDU beginnt. - Herr Oberstadt. Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister! Liebe Stadträte! Werte Gäste! Eigentlich wollte ich heute wie in den vorberatenden Ausschüssen persönliche Töne anschlagen, scheint doch die Verwaltung mit uns das Ziel zu teilen, mittels moderner Technologie wichtige Orte in Leipzig erlebbar zu machen. Dabei wird auf die Augmented Reality Technology verwiesen. Jeder, der vor ein paar Wochen dem Hype „Pokémon GO“ gefolgt ist und Erinnerungen aus seiner Jugend wieder aufleben lassen hat, indem er mit seinem Smartphone digitale Monster fing, kann inzwischen mit dem Begriff etwas anfangen. So ist es, wie in der Verwaltungsmeinung beschrieben, auch unser Ziel, an Ort und Stelle historische Ereignisse auf dem Smartphone in Bild und Ton, vielleicht auch Text für jeden Interessierten begreifbar werden zu lassen. Aber je häufiger ich den Verwaltungsstandpunkt las, desto mehr fühlte ich mich gedrängt, dazu noch ein paar Worte zu verlieren. Zunächst einmal ist es erfreulich, dass nun, nach gut einem Jahr eine Verwaltungsmeinung vorliegt. Hätten wir vorhergesehen, dass wir die Verwaltung mit unserem Antrag vor ein Problem stellen, dessen Bearbeitung viel Zeit in Anspruch nimmt, hätten wir ihr die Frist zur Vorlage eines Konzeptes nicht im zweiten Quartal 2016 gesetzt, sondern ihr noch ein wenig mehr Zeit gelassen. Zumindest ist die Zeit genutzt worden, um einen GPS-Referenzpunkt einzurechnen und Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 damit bereits vor Beschlussfassung den Änderungsantrag von Frau Gabelmann mehr oder weniger obsolet zu machen. Wenn man dem Verwaltungsstandpunkt Glauben schenken darf, ist nicht nur dieser GPSReferenzpunkt bereits Verwaltungshandeln. So sollen wir die „Leipzig Travel App“ der LTM empfehlen; denn durch diese sei die Innenstadt digital erlebbar, Stadtführungen mit ausführlichen Informationen würden zur Verfügung gestellt, und eine breite Marktabdeckung sei quasi schon erreicht. Wenn man sich diese App herunterlädt, stellt man jedoch leider fest: Die im Verwaltungsstandpunkt hoch gelobte Augmented Reality ist hier nicht zu finden. Auch würde ich bezüglich der Informationstexte empfehlen, eher auf Wikipedia zurückzugreifen; dort wird man wesentlich besser informiert. Im Übrigen wird das auch in Berlin mit großem Erfolg mithilfe von QR-Cobbles genauso getan. Dies ist nicht nur meine Meinung; diese App wird von den Nutzern mit den Worten „nette Idee, schlechte Umsetzung“, „oberflächlich“, „nicht zu gebrauchen“ oder mit einem einfachen „Nö, da gibt es bessere“ beschrieben. Diese App bringt dem Ziel, das uns und der Verwaltung vorschwebt, keinen Mehrwert. Zudem scheint sie kaum bekannt bzw. wird sie kaum genutzt. So kamen nur neun Nutzer innerhalb von zwei Jahren auf die Idee, eine Bewertung abzugeben. Die „Zeitfenster App“, entwickelt von der Universität Leipzig, erreicht für die Thematik „Friedliche Revolution“ tatsächlich diesen von uns angestrebten Mehrwert. An historischen Orten kann man Bilder, Videos und Audiodateien abspielen, die einen in das damalige Ereignis hineinversetzen. Das wäre, ähnlich dem Beispiel Potsdamer Platz in Berlin, entgegen der Verwaltungsmeinung auch mithilfe von QRCobbles möglich. Im Gegensatz zu einer App machen sie auch vor Ort die Menschen auf die digitale Verfügbarkeit der Inhalte aufmerksam. Für eine App muss deutlich mehr Werbung gemacht werden, damit sich Interessierte diese bereits vor ihrem Rundgang installieren. Nichtsdestotrotz sind wir geneigt, hier einen Teil des Verwaltungsstandpunktes abstimmen zu lassen und den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg einer Augmented Reality App zu gehen, Den Vorschlag, die „Leipzig Travel App“ zu empfehlen, können wir leider nicht unterstützen; denn diese hält nicht das, was im Verwaltungsstandpunkt versprochen wird. Vielmehr würden wir vorschlagen, wie bereits im Ursprungsantrag beschrieben, mit der Universität Leipzig in Kontakt zu treten und die „Zeitfenster App“ weiterzudenken. - Vielen Dank. S e i t e | 21 Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich möchte erst einmal der CDU-Fraktion danken, dass sie ihren Ursprungsantrag nicht zur Abstimmung stellt. Es wäre mir schwer gefallen, einem derart lobbyistischen Antrag zuzustimmen, der der Firma des Leiters des Forums Wirtschaftspolitik der Jungen Union Berlin und JU-Wahlkampfleiter den Vorzug gibt, zumal die QR-Technologie eine freie Technologie ist und uns jeder Steinmetz hier in Leipzig einen QR-Code in einen Pflasterstein meißeln kann. Insofern danke ich dafür. Ich möchte auch der Stadt danken, dass sie meinen Antrag bereits umsetzt, bevor er überhaupt beschlossen ist. Es ist schön zu wissen, dass zumindest in dem Jahr, in dem der Änderungsantrag durch die Gremien gegeistert und dort Anklang gefunden hat, wir den GPSPunkt schon einreihen konnten. Von daher kann ich guten Gewissens meinen Änderungsantrag zurückziehen und empfehlen, dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Ich habe noch eine Frage an Sie, Herr Oberstadt, nämlich: Wie lautet der Text, den wir jetzt abstimmen sollen? Stadtrat Oberstadt (CDU): Der Verwaltungsstandpunkt soll abgestimmt werden, aber ohne die Empfehlung der „Leipzig Travel App“. Wie ich gerade dargelegt habe, sind wir der Überzeugung, dass die „Leipzig Travel App“ für Augmented Reality nicht geeignet ist, vor allem nicht in ihrer jetzigen Form. Wir können sie daher nicht empfehlen, sondern wollen in der Sache andere Wege beschreiten, beispielsweise durch Nutzung der „Zeitfenster App“ der Universität Leipzig, die eine viel bessere Empfehlung wäre. Allerdings taucht sie im Beschlusstext des Verwaltungsstandpunkts nicht auf. Deswegen wollen wir hier nur den ersten Teil des Verwaltungsstandpunkts abstimmen lassen. Oberbürgermeister Jung: Das heißt, wir stimmen über folgenden Text ab: Der Stadtrat unterstützt das Anliegen, Stadtgeschichte mittels moderner Informationsportale erlebbar zu machen. Stadtrat Oberstadt (CDU): Genau. Oberbürgermeister Jung: Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 15.2 Schaffung eines Rad- und Fußweges in der Baalsdorfer Straße zwischen Holzhausen und Baalsdorf (VI-A02253) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 15.2.1 dazu VSP (VI-A-02243-VSP01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Es gibt keine Wortmeldungen. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert. 15.3 Umfeldverbesserung des Leipziger Mockau-Centers (LMC) und Optimierung der Parkmöglichkeiten (VI-A02882-NF-02) Einreicher: AfD-Fraktion 15.3.1 dazu VSP (-02882-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Verehrte Gäste! In LeipzigMockau wird eine neue Straßenbahntrasse gebaut. Damit wird sich das Ortschaftsbild von Mockau nachhaltig ändern; wir meinen: zum Guten. Mockau kann sich auf den Streckenneubau freuen, da dieser die Lebenssituation vieler Mockauer Bürger verbessert. Im Zuge der zukünftigen Baustelle sollte bereits frühzeitig eine Bedarfsanalyse bezüglich des Leipziger Mockau-Centers erstellt werden, welches direkt an der neuen Straßenbahntrasse liegt. Die aktuelle Situation ist für viele Mockauer unbefriedigend. Stichworte in diesem Zusammenhang sind Parkplätze, Bordsteine, Falschparken oder Fußwegführung. Das Leipziger Mockau-Center hat die Funktion eines Stadtteilzentrums und ist darüber hinaus tagtäglich zentrale Anlaufstelle für eine Vielzahl von Besuchern aus dem gesamten Leipziger Nordosten. Die Thematik wurde lange diskutiert. Auch wurde die Meinung des Stadtbezirksbeirats miteinbezogen. An dieser Stelle möchte ich dem Stadtbezirksbeirat für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Meine Fraktion übernimmt den Alternativvorschlag der Verwaltung und möchte diesen zur S e i t e | 22 Abstimmung stellen. Wir bedanken uns bei der Verwaltung, dass sie die wesentlichen Punkte aufgegriffen hat. Im Beschlussvorschlag ist festgehalten, dass die aktuelle Situation analysiert werden soll und im Zuge der Baumaßnahmen eine Optimierung der aktuellen Gegebenheiten sichergestellt wird. Gleichzeitig soll mit dem Wegfall des Parkhauses keine Verschlechterung der aktuellen Parksituation eintreten. Wir bitten um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. Der Stadtbezirksbeirat hat diesem bereits einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit steht der Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit einer Reihe von Enthaltungen. Dennoch mit großer Mehrheit so votiert. 15.4 Essbare Stadt (VI-A-03165) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.4.1 dazu VSP (VI-A-03165-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Ja, wir haben eine schöne Überschrift für unseren Antrag gefunden. Es geht uns allerdings nicht darum, das Völkerschlachtdenkmal oder das Neue Rathaus zu verspeisen, sondern darum, in der Öffentlichkeit Obst zu finden, das man verspeisen kann. Lassen Sie mich kurz anmerken, was nach der Wende an unseren Neubaustraßen passiert ist. Sie sehen dort überall Bäume in Reih und Glied ausgerichtet, überwiegend Ahorn, dessen ökologischer Wert nicht allzu hoch ist. Früher wuchsen an solchen Straßen Äpfel, Birnen, Pflaumen, Süßkirschen. Heute finden Sie die Süßkirsche nur noch in den Kleingärten, sodass es inzwischen Leute gibt, die noch nie haben eine Süßkirsche wachsen sehen. 1985 wurde in der DDR verbreitet, dass die Kinder in den USA denken, Milch komme aus dem Automaten. Die meisten haben das als abscheuliche Propaganda abgetan; mich hat das damals fasziniert, weil es ein Zeichen für die Arbeitsteilung in diesem riesengroßen Land ist. Inzwischen ist diese Denke auch in Deutschland angekommen. Fast 50 Prozent der Schüler können eine Hagebutte nicht mehr der Rose zuordnen. Auch denken 50 Prozent der Schüler, Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 dass die H-Milch direkt aus der Kuh kommt. Es ist irre. Das führt uns zu dem Ansatz, dass Bildung mehr erlebbar gemacht werden muss. Mit unserem Antrag wollen wir einen ganz kleinen Beitrag dazu leisten, dass dieses Naturerlebnis für die Menschen erfahrbar wird. Wir möchten der Verwaltung recht herzlich danken für den zugewandten Verwaltungsstandpunkt und bitten, dass dieser so auch abgestimmt wird. - Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier meine innere Euphorie zum Ausdruck bringen, dass so etwas jetzt möglich ist. Wir haben in den 90erJahren oft betont, wie schade es ist, dass Obstbäume bei Neubauvorhaben von Straßen keine Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, einmal über die Landesgrenze zu fahren. In Sachsen-Anhalt finden Sie noch alte Obstsorten an den Straßenrändern. Hier in Leipzig sind sie nur noch ganz selten zu finden. Ich danke auch der Verwaltung für den Verwaltungsstandpunkt. Ich freue mich, dass wir fraktionsübergreifend viele sind, die sich zum Beispiel im Gartennetzwerk immer wieder sehen. Die Umweltbildung ist inzwischen vielfältig hier in Leipzig. Es gibt sehr, sehr viele Vereine. Das Gartennetzwerk hat nicht nur das Gärtnern im eigenen Garten vorangebracht, sondern auch das Urban Gardening, zu dem es interessante Ausstellungen gab, auch mit Blick auf seine weltweite Verbreitung und mit welch einfachen Mitteln das Gärtnern im öffentlichen Raum ermöglicht werden kann. Ich hoffe, dass diejenigen, die Angst haben, auf einem Apfel oder einer Birne auszurutschen, oder auch diejenigen, die immer wieder ernsthafte Bedenken äußern, dass das alles ja auch wieder weggeräumt werden muss, sich von vom Verwaltungsstandpunkt überzeugen lassen; denn er macht deutlich, wie man etwaigen Gefahren vorbeugen kann, indem zum Beispiel bestimmte Abstände festgelegt werden, wenn an Straßen Obstbäume stehen sollen. Ich wünsche mir, dass wir uns wieder darauf besinnen, dass es mehr als nur Laubbäume an Straßen und Alleen gibt, dass auch Obstbäume dazugehören. Auch das Tierreich - die Insekten und die Vögel - wird es uns danken. Es entspricht auch dem, was wir im Grünen Ring mit den Umlandkommunen beschlossen haben, nämlich die Diversität zu fördern. S e i t e | 23 Ein guter Antrag. Ich hoffe und erwarte, dass er hier heute von einer Mehrheit unterstützt wird. Damit wird unsere Gegend wieder vielfältiger. Es wird Spaß machen, dort entlang zu gehen oder zu radeln und zu sehen, was es alles an Straßenbäumen gibt. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme, keine Enthaltungen. So beschlossen. 15.5 Verbesserung der Sauberkeit im GVZ Reinigung der Straßen durch die kommunale Stadtreinigung (VI-A-03167NF-02) Einreicher: Ortschaftsrat Lindenthal Einreicher: Ortschaftsrat LützschenaStahmeln 15.5.1 dazu VSP (-03167-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wortwünsche sehe ich nicht. Nach Aussage des Ortschaftsrates soll der Verwaltungsstandpunkt abgestimmt werden. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 15.6 Eigentümerziele NF-02) LEVG (VI-A-03168- Einreicher: Mitglieder des FA Wirtschaft und Arbeit 15.6.1 dazu VSP (VI-A-03168-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 15.6.2 dazu ÄA (VI-A-03168-ÄA-03) Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! In den Haushaltsreden, die wir gerade gehört haben, ist mehr als einmal das Thema „Wachsende Stadt“ angesprochen worden. Von mehreren Rednern wurde auch thematisiert, wie wir mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt umgehen. Beide Themen werden hier in diesem Antrag zusammengeführt. Meine Damen und Herren, wir berücksichtigen auch bei anderen Stadtratsbeschlüssen immer wieder die Sorge um bezahlbares Wohnen sowie die Weiterentwicklung der notwendigen sozialen Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Infrastruktur in unserer Stadt. Wir Mitglieder des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit achten insbesondere darauf, wie es mit der wirtschaftlichen Entwicklung und gerade auch mit den für die wirtschaftliche Entwicklung notwendigen Flächen vorangeht. Die Alte Messe ist aus unserer Sicht ein Standort, der sehr gut für die Entwicklung des Clusters Gesundheit und Biotechnologie geeignet ist, zum einen durch Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die bereits jetzt dort angesiedelt sind, zum anderen h durch die Infrastruktur und eine gewisse Nähe zum Zentrum der Stadt. Wir möchten Ihnen deshalb vorschlagen, die Verwaltung aufzufordern, die Eigentümerziele diesbezüglich noch zu schärfen, und ganz klar zu sagen, dass wir die Flächenreserven auf dem Areal der Alten Messe in Richtung Ansiedlung des Clusters Gesundheit und Biotechnologie erweitern. Wir haben ganz bewusst darauf verzichtet, hierfür eine konkrete Quadratmetervorgabe zu machen; denn es wird wichtig sein, dass die Verwaltung, wenn sie jetzt diesen Auftrag von uns erhält, die verschiedenen Interessen, die es selbstverständlich in unserer Stadt gibt, noch einmal abwägt. Neben den Finanzinteressen Herr Bonew - ist dabei auch die soziale Infrastruktur zu berücksichtigen. So wird beispielsweise diskutiert, ob dort noch eine Schule untergebracht werden kann. Es wird auch der Umfang der Verwaltungsansiedlung zu diskutieren sein. Innerhalb dieses Rahmens gibt es aber noch Spielräume, die wir für das Cluster Gesundheit und Biotechnologie nutzen können. Wir haben in der Neufassung unseres Antrags die Diskussionen aus dem Verwaltungsausschuss und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau aufgegriffen und nicht nur als Protokollnotiz mitgegeben, dass dieser Beschluss eben gerade nicht die durch die Gremien gefassten Beschlüsse wie Baumarkt und Fahrradmarkt verhindern soll. Wir haben in der Neufassung des Beschlusstextes noch einmal ganz klar formuliert, dass diese Beschlüsse nicht berührt werden, was den Finanzbürgermeister ein bisschen beruhigen wird. Auch das Horrorszenario, das im Verwaltungsstandpunkt dargestellt war, wollen wir nicht; das haben wir entsprechend klargestellt. Dennoch sehen wir Potenziale, die eine Umsetzung dieses Antrags ermöglichen. Wir haben in die Neufassung unseres Antrags auch den Alternativvorschlag der Verwaltung zum Thema „Parken auf dem Areal der Alten Messe“ aufgenommen. Außerdem haben wir eine Aktualisierung des Zeitplans vorgenommen, der aus unserer Sicht jetzt realistischer ist. - So weit zur Einbringung. S e i t e | 24 Wir bitten um ein positives Votum im Sinne der Neufassung des Antrags der Mitglieder des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Stadtrat Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Ich wende mich ausdrücklich an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Die Neufassung belegt, dass der Ursprungsantrag des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit zur Entwicklung der Alten Messe unausgereift war und jegliche Kenntnis vermissen ließ. Die Forderungen sollten die Entwicklung der Alten Messe ausbremsen und bargen auch die Gefahr eines finanziellen Desasters für die Stadt. Auch wenn nicht unmittelbar die Überschuldung droht, so widerspiegelt doch der heute zu fassende Beschluss zur Übernahme bzw. Verlängerung einer Bürgschaft von 750.000 Euro bis zum 31.12.2019 die fragile Situation der LEVG. Die von den Antragstellern erkannte Priorisierung von Forschung und Wissenschaft mit Schwerpunkten wie Gesundheit und Biotechnologie ist auf der Alten Messe bereits seit über 20 Jahren gelebte Praxis. Erwähnt seien hier Bio City als Gründerzentrum, ein Max-Planck-Institut am Deutschen Platz gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek, das in drei Bauabschnitten bereits komplette Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie sowie das Unternehmen Haema mit seiner Zentrale an der Zwickauer Straße vis à vis der Tierkliniken. Seit Jahren sollen Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen schwerpunktmäßig entlang der neuen Zwickauer Straße entstehen können, weshalb die unbebauten Grundstücke für Wissenschaft und Forschung vorgehalten werden. - Ich sehe diese Grundstücke jeden Tag, wenn ich zur Arbeit fahre. Es dürfte bisher einmalig sein, dass ohne Not und konzeptionslos trotz aktuell fortgeschriebener Eigentümerziele von 2014 derart massiv in das Handeln eines städtischen Unternehmens und seiner städtischen Kontrollgremien eingegriffen werden soll. Es gibt klar formulierte Eigentümerziele und Strategien für die LEVG und ihren Geschäftsbesorger sowie den in Verantwortung stehenden Aufsichtsrat. Diese wurden 2014 mit Stadtratsbeschluss nach zweijähriger Diskussion präzisiert und fortgeschrieben. Dass Leipzig eine wachsende Stadt ist und damit nicht nur ein Bedarf an mehr Wohnungen und Arbeitsplätzen verbunden ist, sondern auch für die Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Wirtschaft verkehrstechnische sowie soziale, kulturelle, Bildungs- und Freizeitinfrastrukturen entsprechend entwickelt werden müssen, ist seit Jahren bekannt. Deshalb wurde 2013, also bereits ein Jahr vorher, der Antrag zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts gestellt, der in 2014 beschlossen wurde. Das aktuelle Wohnungspolitische Konzept wurde dann in 2015 beschlossen. Am 17. Juni 2015 beschloss der Stadtrat die Fortschreibung des Fachkonzepts „Wirtschaft und Beschäftigung“ sowie den STEP Gewerbliche Bauflächen. Damit besitzt Leipzig eine weitere Strategie, welche ebenso stadträumlich für das ganze Stadtgebiet fortzuschreiben ist. Derzeit wird auch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept fortgeschrieben. Die Initiative dazu ging leider nicht vom Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit aus. In der letzten Stadtratssitzung haben wir gelernt, dass wegen möglicher Alternativstandorte außerhalb Leipzigs auch mit den Investoren in Wissenschaft und Forschung zu den Standorten Einvernehmen herzustellen ist. Nach Beschluss der gesamtstädtischen Pläne ist 2019/2020 der richtige Zeitpunkt zur Evaluierung der Entwicklung und Vermarktung der Alten Messe. Es gibt genügend Grundstücksreserven. Da kann sich sofort jemand melden. Wir haben erst am Dienstag wieder den Verkauf eines Grundstücks für Wissenschaft und Forschung auf den reservierten Standorten auf den Weg gebracht. Jahre vor Eröffnung der Neuen Messe, im April 1996, wurde mit der Entwicklung und Vermarktung des Geländes an der Prager Straße begonnen. Noch im Jahr der Beschlussfassung zur Verlagerung der Messe in den Norden fanden 1992 die ersten Workshops zur Entwicklung und Vermarktung der Alten Messe statt, deren Ergebnisse 1993 unter den Titeln - das alles ist nachlesbar - „Neue Ideen für die Alte Messe“ und „Rahmenplanung für die Alte Messe“ veröffentlicht wurden. Diese sind Grundlage der noch heute gültigen, bewährten Rahmenplanung. Es war von Anfang an klar, dass damit gewaltige Herausforderungen verbunden sind. Es sollte ein lebendiger Stadtteil mit innerstädtischen Funktionen entstehen, die aber nicht in Konkurrenz zu denen im Stadtzentrum treten, und es sollten möglichst viele Bauten, Baudenkmale, erhalten und nachgenutzt werden. Also große Chancen und Risiken zugleich. Mit Porta, Fahrrad Stadler und Hornbach Baumarkt werden neben den Hallen 12, 13, 14 und 16 sowie dem Doppel-M nunmehr zusätzlich die Hallen 2, 15 und 17 vollständig oder teilweise erhalten. Schon in der Rahmenplanung von 1993 mit Bezug auf die städtebaulichen Strukturen S e i t e | 25 sind die Bauareale der Alten Messe so geplant worden, dass Grundstücke flexibel an den jeweiligen Bedarf angepasst werden können. Da es gewolltermaßen keine städtische Förderung gibt, muss die Erneuerung der stadttechnischen Verkehrsinfrastruktur sowie die Freiraumgestaltung aus Vermarktungserlösen von der LEVG selbst finanziert werden. Es gibt allenfalls nur eine Bürgschaft. Ansonsten wäre ein zweistelliger Millionenbetrag im städtischen Haushalt einzustellen. Auch fallen für die bisher nicht vermarkteten Flächen immense Kosten für Winterdienst, Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, für Gebäude- und Grundstückssicherung sowie Grundsteuern an. Die heutigen Nutzer der Messehallen erwarten zu Recht eine zeitnahe Entwicklung ihres Umfeldes. Die von den Antragstellern empfohlene zeitliche Hängematte ist deshalb untauglich. Ohne eine entsprechende Infrastruktur für die Bauplätze finden keine Vermarktung und auch kein Bauen statt. Auch die Neufassung des Antrags widerspiegelt nur das Handeln der Verwaltung und der Leipziger Entwicklungsund Vermarktungsgesellschaft Alte Messe, wozu es der Fortschreibung der Fachpläne „Wirtschaft und Beschäftigung“ sowie „Hochschulen und Wissenschaft“ unter Berücksichtigung der Flächenpotenziale für diese Gebiete auf anderen Standorten der Stadt bedarf. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Beim Einbringen des Antrags durch Herrn Bär und bei der Rede des Herrn Schlegel hatte ich gerade ein Déjà-vu und habe mich an die Aufsichtsratssitzungen der LEVG erinnert. Ich bin zwar schon seit zwei Jahren nicht mehr dabei, aber geändert hat sich nichts. Es gibt nach wie vor wenig Vorankommen. Es ist nach wie vor ein Träumen davon, dass sich irgendwann in ferner Zukunft irgendwo eine Fläche von 100.000 Quadratmetern oder mehr für Biotechnologie und Gesundheitswirtschaft vermarkten ließe. Tatsächlich gibt es dafür keine Anzeichen. Andere Entwicklungen auf dem Areal der Alten Messe werden abgewiegelt. Investoren, die sich melden, werden vertröstet. Ich kann aus eigener Erfahrung ein Lied davon singen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor zwei Monaten haben wir hier darüber debattiert und beschlossen, darüber nachzudenken, welcher Standort für das Technische Rathaus Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 geeignet ist. Da werde ich hellwach, wenn in der Vorlage der Verwaltung die Alte Messe als ein möglicher Standort genannt wird und wenn der Wirtschaftsausschuss die Bedingungen für die weitere Entwicklung der Alten Messe jetzt noch enger fassen will. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Statt über ein Technisches Rathaus auf dem Leuschner-Platz nachzudenken, sollten wir vielleicht eher darüber nachdenken, ob ein Standort an der Alten Messe besser dafür geeignet ist. Statt darüber nachzudenken, hoch subventionierten Wohnungsbau auf Flächen mit Quadratmeterpreisen im vierstelligen Bereich zu errichten, sollten wir vielleicht eher darüber nachdenken, ob das auch ohne Subventionierung möglich ist und ob es vielleicht sinnvoller ist, Wohnbauflächen auf der Alten Messe auszuweisen mit Quadratmeterpreisen weit unter dem, was wir auf dem LeuschnerPlatz bezahlen müssten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kurz und knapp: Sven Morlok und ich halten angesichts dessen, was ich hier nur kurz angerissen habe, den Antrag, so wie er vorliegt, überhaupt nicht für abstimmungsfähig, weil er viele Fragen anreißt und versucht, Wege zu versperren, die längst noch nicht ausdiskutiert sind. Vorsorglich erkläre ich, dass wir uns den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen und diesen alternativ zur Abstimmung stellen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi. Stadtrat Georgi (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, es wäre total klasse, wenn Sie in Zukunft darauf achten könnten, dass die Redezeit von fünf Minuten von den einzelnen Stadträten eingehalten wird. Herr Schlegel ist zum wiederholten Male über die fünf Minuten hinausgegangen; jetzt waren es 6:34 Minuten. Ich muss gestehen: Fünf Minuten, auch mehrfach in der Ratsversammlung, halte ich als psychische Grausamkeit aus, mehr aber nicht. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Leisner bestätigt gerade: Die zweite Wortmeldung von Herrn Schlegel dauerte länger als fünf Minuten. Ich habe nicht aufgepasst. Herr Tornau. Stadtrat Tornau (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kollegen! Zwei Sätze muss ich doch noch zur Wortmeldung von Herrn Schlegel verlieren. Herr Schlegel sprach gerade davon, dass das Gefährliche die Überschuldung der LEVG ist. Aber, liebe Kollegen, wo kommen S e i t e | 26 wir denn hin, wenn wir die strategischen Ziele der Stadt Leipzig von einer Firma vorgeben lassen, auch wenn diese eine städtische ist? Dann müssen eben andere Lösungen gefunden werden, wie es mit der LEVG weitergeht. Sie kann sehr wohl im Bereich Biotechnologie die Flächen vermarkten; da sehe ich kein Problem. Letzten Endes ist es doch so: Das Wohl der Bürger Leipzigs geht vor. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. - Zu Protokoll gebe ich an der Stelle, dass wir als Verwaltung mit dem neuen Beschlussvorschlag insofern kein Problem haben, als er richtigstellt, dass die Insolvenz hier überhaupt nicht mehr angesprochen wird. Vor der Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Schlegel noch ein Hinweis: Der Beschlusspunkt 3 ist rechtlich so nicht möglich. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob man als Aufsichtsratsmitglied von einer Haftung freigestellt werden kann. Jedes Mitglied hat natürlich das Recht, von seinem Aufsichtsratsmandat zurückzutreten. Aber eine Freistellung im Stadtrat beschließen zu lassen, ist rechtlich - das gilt auch für andere Beschlüsse in der Zukunft - nicht so möglich, wie es hier formuliert ist. Herr Hobusch, zur Geschäftsordnung. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Ich hatte erklärt, dass Sven Morlok und ich uns den Verwaltungsstandpunkt in der bisher vorliegenden Form zu eigen machen und diesen zur Abstimmung stellen. Oberbürgermeister Jung: Dieser wird danach als Änderungsantrag zur Abstimmung aufgerufen; selbstverständlich. Ich freue mich, wenn Sie sich Standpunkte der Verwaltung zu eigen machen. Jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Schlegel. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, eine große Mehrheit von Gegenstimmen, zwei Pro-Stimmen. Damit abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Hobusch in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts, wobei nur noch Beschlusspunkt 4 zur Abstimmung steht. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen, elf Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Abstimmung über den Urantrag in der Neufassung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Drei Enthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. 16 Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1 Umsetzung des Ratsbeschlusses V-1988/14 „Luther-Melanchthon-Denkmal: Bürgerschaftliches Engagement ermöglichen“ (VI-F-03439) Einreicher: CDU-Fraktion Die Anfrage wird Frau Dr. Jennicke beantworten. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, will ich, wenn Sie erlauben, zu zwei grundsätzlichen Aspekten Stellung nehmen. Vergangenen Freitag hatte ich das Vergnügen, mit Herrn Professor Haupt ein Gespräch zu führen. - Er sitzt heute auf der Tribüne; herzlich willkommen! Wir haben erstens festgestellt, dass zwischen seinem Verein, dem Verein Luther-MelanchthonDenkmal, und der Stadtverwaltung Einvernehmen darüber besteht, dass sowohl Martin Luther als auch Philipp Melanchthon für die Geschichte und Entwicklung unserer Stadt bedeutende Persönlichkeiten sind. Zweitens haben wir uns darauf geeinigt, dass das 1883 vom Bildhauer Johannes Schilling geschaffene Luther-Melanchthon-Denkmal nicht nur in seiner Entstehungszeit ein herausragendes Kunstwerk war, sondern dass es, wenn es heute noch im öffentlichen Raum vorhanden wäre, nach wie vor kulturhistorische Bedeutung hätte. Drittens haben wir uns darauf verständigt, dass die Vernichtung des Denkmals durch die Nationalsozialisten im Jahr 1943 ein Akt der Barbarei war. Und viertens haben wir uns darauf verständigt, dass sowohl die Stadt Leipzig als auch der Luther-Melanchthon-Denkmal e. V. ein LutherMelanchthon-Denkmal im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig realisieren wollen. Herr Haupt, ist das so weit okay? - Gut. Für mich sind die Beschlüsse des Stadtrats grundsätzlich bindend. Somit liegt es mir fern, dass der Stadtratsbeschluss „LutherMelanchthon-Denkmal: Bürgerschaftliches Engagement ermöglichen“ nicht umgesetzt oder, wenn ich aus Ihrer Anfrage zitieren darf, „ausgesessen“ werden soll. S e i t e | 27 Um den Sachstand zum Thema besser zu verdeutlichen und den Fokus auf die zentralen Punkte zur Umsetzung des Ratsbeschlusses lenken zu können, erlaube ich mir, die Reihenfolge der von Ihnen gestellten Fragen ein wenig abzuändern. Ich beginne mit der Antwort auf die Frage 3: Ist die Kulturbürgermeisterin bereit, zeitnah zwischen Verein und Sachverständigenforum mit dem Ziel zu vermitteln, eine mit dem Vereinszweck vereinbare Kompromisslösung zu finden? - Ich als Kulturbürgermeisterin stand und stehe seit meinem Amtsantritt einem Austausch mit dem Verein Luther-Melanchthon-Denkmal offen gegenüber. Wie gesagt, ich habe nach längerer Terminabstimmung am vergangenen Freitag ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Vereins geführt. Im Ergebnis des Meinungsaustauschs hat Herr Professor Haupt zugesagt, auf der bevorstehenden Mitgliederversammlung des Vereins am 28. November dieses Jahres folgende Informationen zur Diskussion zu stellen: Erstens. Die Stadt Leipzig strebt zur Umsetzung des ihr mit Ratsbeschluss im Jahr 2014 erteilten Auftrags die Durchführung eines künstlerischen Wettbewerbs an, für den sie im Haushalt des Jahres 2017 finanzielle Mittel in Höhe von 15.000 Euro, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zum kommenden Doppelhaushalt, eingestellt hat. Die Stadt Leipzig möchte damit Künstlerinnen und Künstler zur Auseinandersetzung mit den in ihrer Zeit unbedingt als fortschrittlich anzusehenden Menschen Luther und Melanchthon auffordern. Zweitens. Für die Realisierung des Denkmals benötigt die Stadt Leipzig Unterstützung, nicht nur zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses, sondern bereits bei der Formulierung der Aufgabenstellung für den Wettbewerb und bei der noch nicht abgeschlossenen Standortsuche. Die Stadt Leipzig sieht in dem Luther-MelanchthonDenkmal e. V. für diese Aufgabenstellung den zentralen Partner, insbesondere was die Kernaussagen des künftigen Denkmals in Anlehnung an den Bildhauer Johannes Schilling, Schöpfer des 1943 eingeschmolzenen Denkmals, und die Reflexion des Themas Reformation anbelangt. Drittens. Die Stadt Leipzig schlägt vor, begleitend zu dem Wettbewerb gemeinsam mit dem LutherMelanchthon-Denkmal e. V. ein Projekt zu realisieren, welches sich mit der Geschichte und dem Schicksal des Luther-Melanchthon-Denkmals von Schilling befasst und mit dem auch das außerordentliche bürgerschaftliche Engagement der Mitglieder des Luther-Melanchthon-Denkmal e. V. seit 2008 gewürdigt wird. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Im Ergebnis dieser mit Herrn Professor Haupt besprochenen Aspekte der angedachten Denkmalsgestaltung würde es die Stadt Leipzig sehr begrüßen, wenn sich der LutherMelanchthon-Denkmal e. V. in seiner Mitgliederversammlung am 28. November dazu entschließt, die Partnerschaft mit der Stadt bei der Realisierung des Denkmals auf dem beschriebenen Weg einzugehen. - Näheres wissen wir aber erst, wenn Sie, Herr Professor Haupt, mit Ihrem Vorstand in der Mitgliederversammlung dazu gesprochen haben. Zur Frage 2: Inwiefern hat der Verein in der Vergangenheit Kompromissbereitschaft vermissen lassen? In welcher konkreten Art und Weise hat das Sachverständigenforum seine eigene Kompromissbereitschaft in dieser Frage unter Beweis gestellt? - Entsprechend des in der Satzung des Vereins verankerten Vereinsziels strebt der Luther-Melanchthon-Denkmal e. V. die Errichtung einer Replik des 1943 eingeschmolzenen Denkmals an. Dieses Ansinnen ist legitim und wird vom Verein bisher auch konsequent kommuniziert und von der Stadtverwaltung respektiert. Das Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum“ plädiert hingegen für eine zeitgenössische Würdigung der denkmalerisch dargestellten Personen und Ereignisse. Die Stellungnahme des Sachverständigenforums ist in den Grundsatzbeschluss des Stadtrats von 2014 eingeflossen, der sich einstimmig dafür aussprach, ein Denkmal in geeigneter Form zu errichten, das die Geschichte der Reformation in Leipzig sichtbar macht. Zur Frage 1: Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Findung eines Standortes für das Denkmal? Im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf das Jubiläum der Reformation wurde für das Denkmal nach einem Standort in der Nähe der ehemaligen Pleißenburg gesucht, einem mit der Reformation zu Leipzig verbundenen Ort; dort fand bekanntlich die Leipziger Disputation statt. Das Stadtplanungsamt schlug als Standort die Grünanlage an der Rudolphstraße, ehemaliger Plastikpark, gegenüber der Westseite des Neuen Rathauses vor. Dieser Vorschlag wurde vom Luther-Melanchthon-Denkmal e. V. erst einmal positiv aufgenommen. Allerdings konnte dieser Standort im Zuge der beabsichtigten Öffnung des Pleißemühlgrabens auf Teilen der avisierten Fläche noch nicht bestätigt werden. Parallel dazu wird nun ein Standort im Umfeld der Lutherkirche am Johannapark gesucht. Dieser Standort basiert auf einem Vorschlag des Vereins. Nach dessen Vorstellung würde dieser Standort im geistigen Kontext zur Lutherkirche und dem Bildungscampus forum thomanum durchaus angemessen sein. S e i t e | 28 Zur Frage 4: Wie wird die Einhaltung des beschlossenen Realisierungstermins gewährleistet? - Mit Umsetzung des im Ratsbeschluss aufgestellten Zeitplans, in dem die Vorbereitung des Wettbewerbs 2015 und dessen Durchführung 2016 vorgesehen waren, wäre die Realisierung des Denkmals im Jahr 2019 schon sehr ambitioniert gewesen. Es muss jetzt davon ausgegangen werden, dass - vorausgesetzt, der Wettbewerb wird 2017 vorbereitet und durchgeführt - im Jahr 2018 ein Meilenstein im Verfahren erzielt werden könnte. Die Einwerbung von Spenden für die Realisierung des im Wettbewerb gefundenen Entwurfs in der Öffentlichkeit könnte in das Jubiläum der Disputation integriert werden und im Jahr 2019, im 500. Jahr der Leipziger Disputation, im besten Fall erfolgreich abgeschlossen werden. Eine Antwort auf die Frage 5 entfällt. - So weit von meiner Seite. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Gibt es Nachfragen? - Bitte, Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Frau Dr. Jennicke, vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Es ist schön, dass Sie schon ein Gespräch mit Herrn Professor Haupt führen konnten. - Ich habe noch eine Nachfrage zum zweiten Teil der Anfrage, zur fehlenden Kompromissbereitschaft. Soweit ich informiert bin, wünscht der Verein keine 100-prozentige Replik des Denkmals, sondern hat durchaus andere Vorstellungen mit eingebracht, auch schon damals. Insofern haben Sie nicht wirklich eine Antwort darauf gegeben. Deswegen noch einmal die Frage: Wo fehlte die Kompromissbereitschaft des Vereins? Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ich habe gar nicht von fehlender Kompromissbereitschaft gesprochen. Wir müssen abwarten, was bei der Mitgliederversammlung herauskommt. Dann werden wir sehen, ob der Verein bereit ist, an der Auslobung des Wettbewerbs und der Formulierung der Wettbewerbsaufgabe mitzuwirken. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Nur noch eine Detailnachfrage. Wird in den Wettbewerb mit aufgenommen, dass zwingend ein Doppeldenkmal, also neben Luther auch Melanchthon, realisiert werden soll? Denn die Besonderheit war ja, dass es eines der wenigen Denkmale überhaupt war, wo beide abgebildet waren. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Auch das wird Ergebnis des Wettbewerbs sein. Es wird aus meiner Sicht sicher in die Ausschreibung mit eingehen, dass man sich zum einen mit der Thematik „Luther und Melanchthon auf einem Denkmal“ und zum anderen mit der künstlerischästhetischen Neuerung, die dieses Denkmal darstellt, künstlerisch auseinandersetzt. Das sollte aus unserer Sicht in die Wettbewerbsformulierung Eingang finden. Aber so weit sind wir noch nicht. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann hat noch eine Anmerkung. Stadträtin Niermann (CDU): Noch eine Nachfrage zum Wettbewerb. Das ist neu, dass Sie einen Wettbewerb durchführen wollen. Ist mit diesem Wettbewerb gewünscht, dass die Vorstellungen des Vereins jetzt stärker zum Tragen kommen, oder dient dieser Wettbewerb der weiteren Verzögerung und der Intention, die Verwaltungsvorstellungen in den Vordergrund zu rücken? Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ein Wettbewerb dient mit Sicherheit nicht der Verzögerung, sondern ist immer ergebnisorientiert. Es war im Übrigen schon Bestandteil des Ratsbeschlusses zum Reformationsjubiläum, dass dieser Wettbewerb durchgeführt werden soll. Die Wettbewerbsaufgabe werden wir im Ergebnis der Mitgliederversammlung des Vereins am 28. November im positiven Fall gemeinsam formulieren. Wenn sich der Verein gegen eine Zusammenarbeit mit der Stadt entscheidet und lieber die eigene Idee verfolgen will, müssen wir sehen, wie wir damit umgehen, ob wir es dann gegebenenfalls allein machen. Oberbürgermeister Jung: So weit dazu. Vielen Dank, Frau Dr. Jennicke. 16.2 Verkehrsanbindung ÖPNV (VI-F-03458) Nordraum mit Einreicher: Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Dubrau wird darauf antworten. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Frage 1. Der Nahverkehr im Nordraum stellt im Wesentlichen die Anbindung der gewerblichen Standorte sicher und ermöglicht dabei gleichzeitig die Verknüpfung mit den entsprechenden Ortsteilen. In der Beantwortung soll auf die beiden großen Gewerbegebiete im Norden Leipzigs, das Güterverkehrszentrum und den Industriepark Nord, näher eingegangen werden. S e i t e | 29 Seit vielen Jahren wurde das Angebot für das Güterverkehrszentrum durch die Leipziger Verkehrsbetriebe und die Stadt Leipzig ständig verbessert. Seit 2015, also seit fast zwei Jahren, wird ein 30-Minuten-Takt für das Güterverkehrszentrum angeboten. Die Buslinie 91 verkehrt zwischen dem Güterverkehrszentrum und dem S-Bahnhof Wahren. Am S-Bahnhof Wahren erfolgt dann die Verknüpfung mit dem Schienennahverkehr. Dieser Testbetrieb konnte mithilfe einer Anschubfinanzierung durch die Porsche Leipzig GmbH eingerichtet werden. Nach Ablauf des Testbetriebs sieht die Porsche Leipzig GmbH jedoch keine Möglichkeit mehr, sich weiter in einer vergleichbaren Größenordnung an der Finanzierung zu beteiligen. Zielsetzung der Leipziger Verkehrsbetriebe und der Stadt Leipzig ist es deshalb, den Busbetrieb auch ab 2017 mit möglichst wenigen Angebotseinschränkungen aufrechtzuerhalten. Aus heutiger Sicht ist seitens der Leipziger Verkehrsbetriebe geplant, das Angebot lediglich in dem Zeitraum zwischen 9 und 13 Uhr, in dem es relativ selten genutzt wird, etwas einzuschränken und Fahrten im Stundentakt anzubieten, aber ansonsten den Halbstundentakt weiter fortzuführen. Es bleibt aber festzustellen, dass die LVB ohne den weiteren Finanzierungsbetrag von Dritten das Angebot langfristig nicht beibehalten oder ausweiten kann. Im Bereich des Industrieparks Nord gab es von Anfang an ein deutlich besseres ÖPNV-Angebot: Die Linien 82 und 86 wurden mit Eröffnung des BMW-Werks zum Fahrplanwechsel am 22.08.2004 neu konzipiert und erschließen den Industriepark Nord. Die Linie 86 verkehrte damals noch als Linie 84 und erhielt zur Busnetzreform am 10.10.2010 die neue Liniennummer. Das Angebot wurde seither schrittweise verbessert. Das heißt: Es wurden neue Haltestellen eingerichtet, Verkehrszeiten abends und am Wochenende erweitert, zusätzliche Einzelfahrten als Verkehrsverstärkerleistungen angeboten und in Zeiten der schwachen Nachfrage ein Bedarfsangebot, zum Beispiel mit einem Anruflinientaxi, vorgehalten. Die Linie 86 hat am S-Bahnhof Messe neben dem Anschluss an die Straßenbahnlinie 16 auch Anschlüsse an mehrere S-Bahn-Linien und ermöglicht so schnelle Umsteigeverbindungen, auch in die Region. Zudem bieten die Leipziger Verkehrsbetriebe ohne weitere Kosten für die Unternehmen zusätzlich zum Regionalfahrplan auf der Linie 86 Schichtbusse zwischen dem BMW-Werk und dem Leipziger Hauptbahnhof an. Diese Busse sind auf die Schichtzeiten der Montage abgestimmt. Der Fahrplan der Schichtbusse wird nach den Wünschen des BMW-Werkes gestaltet. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Ergänzend zu den Linien 82 und 86 erschließt die Linie 83 den südlichen Teil des Industrieparks Nord. Auch hier wurde der Fahrplan im Laufe der Jahre ausgeweitet. Die Logistikbetriebe in der südlichen Dingolfinger Straße wurden durch die neue Haltestelle „Plaußig Fuchsberg“ und neue Linienwege angebunden. Eine Ausweitung der Nutzerfinanzierung, um eine wirtschaftlich tragfähige Ausdehnung des ÖPNV im Nordraum zu erreichen, ist leider derzeit nicht abzusehen. Ungeachtet dessen werden die Leipziger Verkehrsbetriebe auch künftig weiter an möglichen Angebotskonzepten arbeiten. Hierzu finden aktuell Gespräche mit der Verwaltung statt. Zur Frage 2. Zielstellung der intensiven Abstimmung zur Entwicklung des ÖPNV-Angebots ist nicht in erster Linie, das Angebot auszudehnen, sondern es noch besser an die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden anzupassen. Wichtiger Bestandteil dabei ist auch ein attraktives tarifliches Angebot. Die Vermarktung von Jobtickets stellt deshalb ebenfalls einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept dar. Darüber hinaus wird die Bildung von Fahrgemeinschaften unterstützt. Bei allen Planungen zur Weiterentwicklung oder Ausdehnung von Standorten wird das Thema ÖPNV mit gedacht. Zusätzlich wird in Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem ZVNL mit der Deutschen Bahn und dem Ministerium für Verkehr darüber diskutiert, inwiefern die Möglichkeit besteht, einen zusätzlichen Haltepunkt der S-Bahn einzurichten. - Sie kennen dieses Thema; wir haben schon darüber gesprochen. Dem liegen extrem schwierige Finanzierungsmodalitäten zugrunde. Wir könnten über den ZVNL eine Anschubfinanzierung bekommen, aber es muss noch abgeklärt werden, ob das Geld zu dem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden kann, wenn es auch tatsächlich eingesetzt werden kann. Es bringt einfach nichts, über viele Jahre ein paar Euro zu verkleckern. Dazu findet in der nächsten Woche ein weiteres Gespräch mit dem Ministerium statt. Wir können darüber gern im Ausschuss berichten. Zur Frage 3. Dieser Ansatz wurde bereits intensiv verfolgt. So führten die Bemühungen bei DB Schenker zu einer hohen Jobticket-Abnahme sowie zur Finanzierung von unternehmensindividuellen Verstärkerleistungen. Bei BMW ist leider festzustellen, dass seit Juli 2016 keine kostenpflichtigen Schichtbusse mehr bestellt werden, also ein Weg, der nicht in die richtige Richtung führt. Die Porsche Leipzig GmbH hat sich in den Jahren 2015 und 2016 sehr intensiv an der Finanzierung beteiligt, sieht aber für 2017 keine Möglichkeit mehr, sich in gleicher Größenordnung zu engagieren. S e i t e | 30 Insgesamt wird eingeschätzt, dass die Bereitschaft der Unternehmen zur aktiven Unterstützung von Jobticket-Lösungen derzeit eher verhalten ist. Momentan gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die Nutzerfinanzierung kurzfristig ausweiten ließe. Daher sehen die Leipziger Verkehrsbetriebe keine wirtschaftlich tragfähigen Möglichkeiten, das bestehende ÖPNV-Angebot kurzfristig noch weiter auszubauen. Es geht eher darum, das Angebot weitestgehend zu erhalten. Ungeachtet dessen werden die Verkehrsbetriebe auch künftig weiter an möglichen Angebotskonzepten arbeiten und durch Managementverbesserungen herbeiführen. Aktuell finden zwischen den Verkehrsbetrieben und dem Amt für Wirtschaftsförderung sowie dem Verkehrsund Tiefbauamt die entsprechenden Gespräche dazu statt. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Vielen Dank für die Antwort. - Es ist schon etwas erstaunlich, wenn man einerseits aus der Presse erfährt, dass sich das Wirtschaftsamt der Stadt Leipzig darüber beschwert, dass die Verkehrsanbindungen so schlecht sind, und andererseits hier jetzt hört, dass Gespräche stattfinden, in die die Wirtschaftsförderung mit involviert ist. Irgendetwas scheint ja da schiefzulaufen, sonst gäbe es ja solche Presseartikel nicht. Die Frage ist: Wollen die Unternehmen überhaupt angebunden werden, oder ist das eher eine Einschätzung der Stadtverwaltung? Zu den Gesprächen, die Sie am Schluss erwähnten, die Frage: Wann kann man da mit einem Ergebnis rechnen? Bürgermeisterin Dubrau: Die Gespräche werden zurzeit geführt. Deren Ergebnis kann ich nicht vorwegnehmen. Ich hatte ja angeboten, darüber im Ausschuss zu berichten. Die Unternehmen haben durchaus ein Interesse, angebunden zu werden. Es gibt immer dann Schwierigkeiten, wenn daran eine Teilfinanzierung geknüpft ist. Ich denke, es müsste ein Stück weit eine Verpflichtung der Unternehmen sein, das mitzufinanzieren; denn dieses Angebot kommt im Wesentlichen den Mitarbeitern dieser Firmen zugute. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, Sie werden auch die nächste Anfrage beantworten. 16.3 Auswertung zu Unfällen mit Fahrradfahrenden und Fußgängern (VI-F-03442) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Bitte schön. Bürgermeisterin Dubrau: Die diesjährige Informationsvorlage zum Verkehrsunfallbericht ist momentan in Vorbereitung und wird dem Stadtrat in Kürze zugeleitet. Insofern jetzt einige Informationen vorweg. Zur Frage 1. Der Umgang mit Unfallhäufigkeitsstellen, umgangssprachlich auch Unfallschwerpunkte genannt, ist formal in der Straßenverkehrsordnung bzw. der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift geregelt. So wird in der Verwaltungsvorschrift zu § 44 festgelegt: Zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen sind Unfallkommissionen einzurichten, die mit der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizei eng zusammenarbeiten. Die Arbeit der Unfallkommissionen regeln die Bundesländer eigenständig. In Sachsen ist die Organisation, Zuständigkeit und Arbeitsweise der Unfallkommission in einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr detailliert festgelegt, und daran halten wir uns natürlich. Die Leitung der Unfallkommission obliegt demnach in Sachsen der Straßenverkehrsbehörde. In Leipzig sind die Straßenverkehrsbehörden als Straßenbaubehörde organisatorisch im Verkehrsund Tiefbauamt eingeordnet. Daher arbeiten in der Leipziger Unfallkommission sowohl Mitarbeiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes als auch der Polizeidirektion Leipzig eng zusammen. Die Leitung obliegt dem Abteilungsleiter Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsmanagement. Als ständiger Gast nimmt ein Mitarbeiter des Verkehrsunfalldienstes der Leipziger Verkehrsbetriebe an allen Sitzungen und den entsprechenden Terminen teil. Des Weiteren wird das Landesamt für Straßenbau und Verkehr einbezogen, sofern Verkehrsanlagen in dieser Zuständigkeit berührt werden. Die Arbeit der Unfallkommission erfolgt auf der Grundlage des „Merkblatts zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen“, welches der Freistaat Sachsen per Erlass als verbindlich erklärt hat. Die Feststellung von Unfallhäufigkeitsstellen erfolgt durch die Polizei auf der Grundlage elektronisch geführter Karten mit bestimmten Kriterien. In der sogenannten Drei-Jahres-Karte werden unabhängig vom Typ diejenigen Unfälle und Personenschäden erfasst; in der sogenannten Ein-Jahres-Karte werden alle Unfälle nach Typ erfasst. Sofern jeweils fünf Unfälle in einer Örtlichkeit in einer der beiden Karten zu verzeichnen sind, handelt es sich um eine Unfallhäufigkeitsstelle, welche von der Polizei S e i t e | 31 der Unfallkommission gemeldet wird. Nur diese Unfallhäufigkeitsstellen werden in der Unfallkommission behandelt. Dazu tagt diese etwa sechsmal im Jahr. Alle anderen Unfälle werden nach jeweils individueller Festlegung einzelfallbezogen von den Mitarbeitern der Verwaltung gemeinsam mit den Mitarbeitern der Polizeidirektion und bei Bedarf mit entsprechenden Sachverständigen behandelt. Zur Frage 2. Statistisch werden Unfälle ausschließlich durch die Polizei im Rahmen der Führung von elektronischen Karten zur Bearbeitung der Unfallkommission ausgewertet. Dabei wird in Streckenabschnitten und Einzelpunkten unterschieden. Streckenabschnitte bilden Unfallhäufigkeitslinien, Einzelpunkte sind einzelne Stellen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass linienhaftes Unfallgeschehen in Innerortsstraßen aufgrund der kurzen Knotenpunktabstände kaum vorkommt; das ist auf dem Land sicherlich etwas anders. Eine Ausnahme bilden jene Unfälle des Typs „Überschreiten“, das heißt zwischen die Fahrbahn überquerenden Fußgängern und Fahrzeugen. Hierfür gilt ein Grenzwert von drei Unfällen mit Personenschaden in drei Jahren auf einem Abschnitt von 300 Metern Länge. Derzeit erfüllt keine Leipziger Straße dieses Kriterium; Gott sei Dank, kann man da nur sagen. Vor der Umsetzung der verkehrsorganisatorischen Sofortmaßnahmen in der Georg-Schumann-Straße bildete diese eine Unfallhäufigkeitslinie. Ein Kriterium für die Einstufung als gefährliche Straße oder entsprechende Kreuzung lässt sich daher nicht sinnvoll definieren. Dazu müsste festgelegt werden, ob zum Beispiel eine Unfallhäufigkeit mit 20 Auffahrunfällen pro Jahr ohne Personenschäden gefährlicher ist als eine Unfallhäufigkeitsstelle mit fünf leichtverletzten Personen in drei Jahren. Mit dem Kriterium „Gefährlichkeit“ arbeitet die Unfallkommission daher nicht. Deshalb kann die Frage, so wie sie gestellt worden ist, nicht beantwortet werden. Die Unfallkommission arbeitet jedoch mit einem Arbeitsprogramm nach Prioritäten, welche sich aus den Rangfolgetabellen ableiten. Die Rangfolgen ergeben sich aus der automatischen Auswertung der elektronischen Unfallkarten der Polizei und müssen von der Unfallkommission plausibilisiert werden. - Das hört sich kompliziert an, aber es ist auch ein relativ kompliziertes Verfahren. - Von der Unfallkommission werden derzeit 81 Unfallhäufigkeitsstellen bearbeitet. Davon gehören auch die folgenden zehn Stellen an denen es zu Unfällen zwischen Autofahrern und Radfahrern gekommen ist - ich stelle Ihnen das Nachfolgende gern auch schriftlich zur Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Verfügung, damit Sie es noch einmal nachlesen können -: 1. Willy-Brandt-Platz, Fußgängeranlage im Bereich der Osthalle 2. Martin-Luther-Ring, Ecke Harkortstraße 3. Ossietzkystraße, Ecke Zeumerstraße 4. Richard-Lehmann-Straße, Tabaksmühle 5. Prager Straße, Ecke Stephansstraße. Hier ist mit dem Bau der Lichtsignalanlage im Zuge der vom Stadtrat beschlossenen Baumaßnahmen eine Möglichkeit gegeben, solche Unfälle zu bekämpfen. 6. Antonienstraße, Ecke Erich-Zeigner-Allee 7. Stannebeinplatz. Mittelfristig muss diese Unfallhäufigkeitsstelle signalisiert werden, um dort Verbesserungen herbeizuführen 8. Prager Straße, Ecke Talstraße 9. Lützner Straße, Ecke Auenweg in Miltitz Ecke An der 10. Jahnallee, Ecke Cottaweg. Zur Frage 3. Hinsichtlich der Einschätzung von Gefährlichkeit möchte ich auf die vorangegangene Antwort verweisen. Wegen der Unfälle zwischen Radfahrern und Radfahrern bzw. Radfahrern und zu Fuß Gehenden ist aktuell nur eine Unfallhäufigkeitsstelle bekannt, nämlich der Willy-Brandt-Platz vor dem Hauptbahnhof, Osthalle. Sie wissen, dass wir uns mit diesem Thema bereits beschäftigen. Zur Frage 4. Jede Unfallhäufigkeitsstelle wird einzeln hinsichtlich der individuellen Unfallursachen erforscht und Maßnahmen als kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen festgelegt. In der Regel werden Ortstermine durchgeführt. Mögliche Maßnahmen sind im „Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen“, welcher vom BMVI, der BASt und der TU Dresden herausgegeben wurde, enthalten. In der Regel werden verkehrsorganisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel ergänzende Beschilderungen oder Markierungen festgelegt, Sichtfelder vergrößert, Abbiegebeziehungen angepasst oder auch Lichtsignalanlagen errichtet. Die Maßnahmen werden sorgfältig hinsichtlich von Wirksamkeit und Angemessenheit sowie ihrer Auswirkung auf das übrige Verkehrsnetz abgewogen. Nicht für alle Unfallhäufigkeitsstellen konnte auch schon die jeweilige Maßnahme festgelegt und umgesetzt werden. Zur Frage 5. In der Leipziger Verkehrsunfallkommission arbeiten auch Mitarbeiter der Planungsabteilung mit. Damit wird sichergestellt, dass S e i t e | 32 Feststellungen, Festlegungen und Erfahrungen der Unfallkommission bei neuen Planungen berücksichtigt werden, um Unfallhäufigkeitsstellen vorzubeugen. Da Unfälle zwischen Autofahrern und Radverkehr überwiegend an Kreuzungen und Einmündungen auftreten, muss der sicheren Führung des Radverkehrs ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Nur wenn der Radverkehr im direkten Sichtfeld des übrigen Verkehrs geführt wird, können vor allem Ein- und Abbiegeunfälle sowie Kreuzungsunfälle, die in der Regel mit Personenschaden einhergehen, vermieden werden. Unfälle mit Fußverkehr außerhalb von Kreuzungen und Einmündungen treten dann auf, wenn vom Fußverkehr kurze Wege bzw. angestrebte Querungsstellen zum Beispiel nicht durch besondere Maßnahmen wie Querungsinseln gesichert werden. Die Beschlüsse der Unfallkommission werden im Rahmen personeller und finanzieller Ressourcen unverzüglich im Verwaltungshandeln zur Umsetzung vorbereitet. Verkehrskontrollen durch die Polizei werden schwerpunktmäßig und im Rahmen der dortigen personellen Ressourcen geleistet. Das Ordnungsamt geht ebenfalls den Hinweisen der Unfallkommission zu notwendigen Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs nach. Dies gilt sowohl für die Einordnung der Einsatzpläne zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung als auch für die Planung, Einrichtung und Finanzierung von stationären Geschwindigkeitsund Rotlichtüberwachungsanlagen. Beispielsweise laufen derzeit die Vorbereitungen zur Inbetriebnahme einer Rotlichtüberwachungsanlage im Bereich Delitzscher Straße, Ecke Theresienstraße auf Hinweis der Polizeidirektion Leipzig. Nicht zuletzt tragen die regelmäßigen gemeinsamen Radfahrerkontrollen vom Ordnungsamt und der PD Leipzig dazu bei, die Sicherheit der Fußgänger in der Leipziger Innenstadt zu schützen. Zur Frage 6. Neben Verkehrsregelungen und baulichen Maßnahmen, die die Stadt Leipzig im Rahmen der vorhandenen Ressourcen selbst durchführt, ist auch bei den Bauvorhaben der LVB gewährleistet, dass die Belange, die sich durch die Beseitigung von Unfallhäufigkeitsstellen ergeben, seitens des Verkehrs- und Tiefbauamtes in die LVBPlanungen eingebracht werden. Im Freistaat Sachsen findet seit 2010 auf Initiative der Stadt Leipzig und unter Führung der LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH zweimal jährlich ein Erfahrungsaustausch zur Verkehrssicherheit mit den Städten Dresden und Chemnitz statt. Zuletzt war das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig am 28.10.2016 der Ausrichter. Die LISt bietet auch Aus- und Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 S e i t e | 33 Fortbildungsmaßnahmen für Mitglieder der Unfallkommission an, die von den Mitarbeitern des Verkehrs- und Tiefbauamtes intensiv genutzt werden. einmal ab - 3,7 Millionen Euro prognostiziert, für 2017 abgerundet 7,3 Millionen Euro, für 2018 12,5 Millionen Euro und für das Jahr 2019 16,9 Millionen Euro. Ein weiteres Gremium zum Thema Verkehrssicherheit ist die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit; sie ist Ihnen ja bestens bekannt. Diese beschäftigt sich insbesondere mit der Querungsproblematik auf dem Schulweg und im Umfeld der Grundschulen. Die Arbeit dieser AG gewährleistet, dass seit Jahren keine Schwerpunkte bei Unfällen zwischen Autoverkehr und zu Fuß gehenden Schulkindern zu verzeichnen sind. Zur Frage 4. Aus der Anpassung der Landespauschale ergibt sich für die Stadt Leipzig für das Jahr 2015 ein Mehrertrag in Höhe von abgerundet 836.000 Euro, für 2016 in Höhe von abgerundet 3,6 Millionen Euro, für 2017 in Höhe von abgerundet 7,4 Millionen Euro, in 2018 in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro und für das Jahr 2019 in Höhe von 16,7 Millionen Euro. - Ich kann gerne dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss die präzisen Zahlen nachliefern. Ich war ja aufgefordert, kurz und knackig zu antworten. Darüber hinaus arbeitet der Leiter der Unfallkommission im Beirat der Verkehrswacht Leipzig e. V. mit. Der Stadtrat fördert die Verkehrssicherheitsarbeit der Vereine mit jährlich 41.000 Euro. Unter anderem wird damit auch die jährliche Aktion „Sicherer Schulweg“ unterstützt. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Nein, das war erschöpfend. 16.4 Auswirkungen durch die minimale Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindertagesstätten (VI-F-03442) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian antwortet kurz und knackig. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. In der Stellenplanung 2015/2016 der Stadt Leipzig wurden für die gesetzliche Änderung der Absenkung des Personalschlüssels in 2015 Einstellungen und Arbeitszeiterhöhungen im Umfang von 13 VZE und in 2016 Einstellungen und Arbeitszeiterhöhungen im Umfang von 15 VZE vorgenommen. Da der Anteil der von der Stadt betriebenen Plätze circa 24 Prozent beträgt, kann davon ausgegangen werden, dass in Leipzig wahrscheinlich mindestens das Vierfache an Einstellungen bzw. Arbeitszeiterhöhungen erfolgt ist, wenn man die Plätze der Stadt Leipzig und die der freien Träger addiert. Zur Frage 2. Eine Angabe, wie viele Erzieherinnen wegen der Absenkung des Personalschlüssels neu eingestellt wurden und bei wie vielen die Arbeitszeit erhöht wurde, kann nicht erfolgen, da dies so nicht erfasst wird. Zur Frage 3. Im Jahr 2015 waren durch die Absenkung des Personalschlüssels Mehraufwendungen in Höhe von 925.883,33 Euro erforderlich. Für das Jahr 2016 waren Mehraufwendungen in Höhe von - ich runde es Des Weiteren wurde mit dem Gesetz über die Gewährung einer Pauschale zur Ergänzung des Landeszuschusses nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen ein für den Zeitraum 2016 bis 2018 begrenzter zusätzlicher Landeszuschuss beschlossen. Dadurch erhält die Stadt Leipzig 2016 Mehrerträge in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2017 sind voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro, für 2018 Mehrerträge in Höhe von rund 3 Millionen Euro geplant. Zur Frage 5. Im Jahr 2015 gibt es ein Defizit in Höhe von knapp 90.000 Euro. Für das Jahr 2016 wird ein Defizit in Höhe von 109.000 Euro prognostiziert. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Erhöhung der Landeszuschüsse ab 2017 die Mehraufwendungen decken werden. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Herr Professor Fabian, habe ich Sie bei der Antwort auf Frage 2 richtig verstanden, dass Sie verschiedene Daten zur Arbeitszeit nicht erfassen? Meine Frage: Wenn Sie diese Daten erfassen würden, könnten Sie es dann besser steuern? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nein. Es ist so, dass nicht unterschieden wird zwischen Einstellungen und Arbeitszeiterhöhungen. Der Personalschlüssel ist eine rechnerische Größe. Abhängig davon, für wie viele Kinder Verträge über wie viele Stunden abgeschlossen werden, müssen nach dem jeweiligen Schlüssel soundso viele VZE bereitgestellt werden. Wie die dann tatsächlich umgesetzt werden, also ob es x-mal 0,8 Stellen oder x-mal 1,0 Stellen oder x-mal 0,7 Stellen sind, das wird nicht in der Form erfasst, dass ich die von der Linksfraktion gestellte Frage beantworten könnte, nämlich: Wie viele Erzieherinnen wurden zusätzlich eingestellt, und Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 in wie vielen Fällen wurde die Arbeitszeit aufgestockt? Das kann in der Differenziertheit nicht dargestellt werden. Klar ist aber: Der Personalschlüssel wird eingehalten. Das Personal laut Schlüssel wird auch eingestellt. Die Stunden sind vorhanden. Aber es gibt immer einen Unterschied zwischen VZE und den Menschen, die diese Stellen besetzen. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Zwei Punkte. Wir hatten in Frage 1 auch nach den Hilfskräften gefragt. Mit der Veränderung des Personalschlüssels war ja auch eine Öffnung für sogenannte Hilfskräfte vorgesehen, die statt ausgebildeten Erzieherinnen zum Einsatz kommen. Erheben Sie das? Das würde mich interessieren. Aus der Antwort zu Frage 5 ergibt sich die Konklusion, dass die Stadt Leipzig draufzahlt, weil die erhöhte Kitapauschale nicht die geringfügige Verbesserung des Betreuungsschlüssels abbildet. Sie haben gesagt: Möglicherweise wird das in den nächsten zwei Jahren gedeckt. Wie genau können Sie das sagen? Wir können natürlich auch in ein, zwei Jahren noch einmal nachfragen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zu Ihrer ersten Frage. Mir ist nicht bekannt, dass Hilfskräfte eingestellt wurden, zumindest nicht bei der Stadt. Ich gehe davon aus, dass das auch bei freien Trägern nicht der Fall gewesen ist. Zu Ihrer zweiten Frage. Das ist in der Tat so. Wir haben ein Defizit von 90.000 Euro in 2015 und ein prognostiziertes Defizit von gut 100.000 Euro in 2016. Nach den jetzigen Berechnungen sieht es so aus, dass es in den darauffolgenden Jahren nicht mehr zu einem Defizit kommen wird. Aber das wissen wir erst dann, wenn es genau ausgerechnet ist. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. 16.5 Anhängige Klagen wegen fehlendem Kitaplatz (VI-F-03443) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Hörning, bitte. Bürgermeister Hörning: Sie hatten zu den anhängigen Klagen wegen fehlendem Kitaplatz gefragt. Zur Frage 1: Wie viele und welche Klagevorgänge gibt es im Zusammenhang mit fehlenden Kitaplätzen? - In der Zeit von 2013 bis zum 10. November 2016 - das ist unser letzter Berichtszeitpunkt - wurden 524 Klagen und 365 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz bei dem in S e i t e | 34 der Sache zuständigen Verwaltungsgericht Leipzig gegen die Stadt Leipzig eingereicht. Die Klagen richten sich auf die Erfüllung des Anspruchs gemäß § 24 SGB VIII, Frühkindliche Förderung. Die Klagen können drei Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn erhoben werden. 2013 wurden keine Klagen erhoben. Klagen aus 2014 sind vollständig abgeschlossen. Aus dem Jahr 2015 sind 246 von 294 Klagen abgeschlossen. Bis zum 10.11.2016 sind 81 Klagen von 181 Klagen im Jahr 2016 beendet. Der weit überwiegende Teil der Klagen wurde durch die Erledigung in der Hauptsache beendet, da im Klageverfahren die Kläger einen Betreuungsplatz erhalten haben, durch das normale Handeln des Trägers Jugendhilfe. Die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz richten sich ebenfalls auf die Erfüllung des Anspruchs gemäß § 24 SGB VIII. Die Anträge können unabhängig von einer Klage zwei Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn erhoben werden. Die Eilanträge auf diesem Klagewege der Jahre 2013, 2014 und 2014 sind alle beendet. Der überwiegende Teil der Eilanträge wurde auch aufgrund der Erledigung in der Hauptsache - sprich: das Kind hat einen Platz beendet. Die restlichen Verfahren hatten aus prozessrechtlichen oder materiell-rechtlichen Gründen keinen Erfolg. Auch in 2016 sind die meisten Eilverfahren bereits abgeschlossen. Bis zum 10.11.2016 waren aktuell 44 Kinder, die Klage auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes erhoben haben, nicht mit einem Betreuungsplatz versorgt. Diese Zahl ändert sich täglich, da zahlreiche Kinder zeitnah versorgt werden können und gleichzeitig neue unversorgte Kinder hinzukommen. Somit ist die genannte Zahl eine Momentaufnahme des 10. November. Neben den genannten Verfahren sind derzeit noch neun Klagen auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen für eine private Kinderbetreuung nach § 36a Absatz 3 SGB VIII analog anhängig. Zwei Klagen sind durch Urteil beendet. Diese Klagen wurden abgewiesen. Die Kläger haben aber dagegen Rechtsmittel eingelegt; wir sind also weiterhin im Verfahren. Des Weiteren sind derzeit elf Schadensersatzverfahren gegen die Stadt Leipzig vor den Zivilgerichten, das heißt vor dem Landgericht Leipzig bzw. dem Oberlandesgericht Dresden, anhängig. Diese Klagen stellen klassische Klagen wegen Amtshaftung in Zusammenhang mit der nicht rechtzeitigen Zurverfügungstellung eines Betreuungsplatzes dar und richten sich nach § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz. Die Verfahren werden rechtlich in erster Linie durch den Kommunalen Schadensausgleich, KSA, Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 betreut und durch das Rechtsamt nur unterstützend begleitet. Zur Frage 2: Welche Strategien verfolgt die Stadt Leipzig in Bezug auf die verschiedenen Klageformen? - Vonseiten des Rechtsamts besteht lediglich die Möglichkeit, den Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz entgegenzuwirken. Dies geschieht dadurch, dass sich die Stadt Leipzig freiwillig gegenüber den Klägern verpflichtet, einmal alle 14 Tage zu prüfen, ob den Klägern zum jeweiligen Zeitpunkt der Mitteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein zumutbarer Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung in ihrem Zuständigkeitsbereich zur Verfügung gestellt werden kann und bei welchen konkreten Einrichtungen diesbezüglich angefragt wurde. Diese Verpflichtung ist nach der derzeitigen Auffassung des Verwaltungsgerichts Leipzig ausreichend, um die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz entbehrlich zu machen. Das hat aber bedauerlicherweise nicht den Effekt, dass die Eilanträge nicht erhoben werden. Die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz werden in den allermeisten Fällen weiterhin gestellt. Aber durch die vorher abgegebene Verpflichtung haben sie keinen Erfolg und werden kostenpflichtig für die Antragsteller abgelehnt. Hinsichtlich des Klageverfahrens selbst kann vonseiten des Rechtsamts keine Strategie zur Vermeidung weiterer Klageverfahren angeboten werden, dies deshalb, weil juristische Argumente oder freiwillige Selbstverpflichtungen kein geeignetes Mittel darstellen, um dem tatsächlich bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zur frühkindlichen Förderung entgegenzutreten. Gleiches gilt für die Schadensersatzverfahren gegen die Stadt Leipzig wegen Amtshaftung in Zusammenhang mit der nicht rechtzeitigen Zurverfügungstellung eines Betreuungsplatzes. Zur Frage 3: Was kann zu diesem Zeitpunkt zu den aufgrund der Klagen für die Stadt anfallenden Kosten gesagt werden? - Was die vor dem Verwaltungsgericht Leipzig anhängigen Verfahren, das heißt Klagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz, anbelangt, so belaufen sich die insoweit angefallenen Kosten für das Jahr 2016 derzeit auf etwa 65.000 Euro. Zu den Schadensersatzverfahren lassen sich derzeit noch keine Aussagen treffen. Dies liegt in erster Linie daran, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2016 in der Angelegenheit - das haben Sie in der Presse wahrgenommen des entsprechenden Aktenzeichens dahin ging, das Verfahren zur Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht, das heißt: an das zuständige Oberlandesgericht Dresden, zurückzuverweisen. Das bedeutet, eine endgültige Entscheidung über eine Verpflichtung der Stadt Leipzig zur S e i t e | 35 Schadensersatzleistung ist in dem betreffenden Fall derzeit weder dem Grundsatz noch der Höhe nach getroffen. Selbst wenn eine endgültige Entscheidung in dem genannten Schadensersatzverfahren vorliegt, lassen sich keine seriösen Angaben dahin gehend machen, wie sich dies auf andere anhängige oder eventuell anhängig werdende Schadensersatzverfahren auswirkt; denn trotz der grundlegenden Entscheidung des BGH wird in jedem Verfahren eine Einzelfallentscheidung durch die Gerichte getroffen, die damit von Sachverhalt zu Sachverhalt unterschiedlich ausfallen wird. Aus diesem Grund lassen sich insoweit auch keine Aussagen zu entsprechenden, für die Stadt Leipzig anfallenden Kosten treffen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Hörning. - Gibt es Nachfragen? - Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Herr Hörning, ich habe eine Nachfrage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass seit 2013 bis zu dem von Ihnen genannten Stichtag 524 Klagen anhängig geworden sind und 320 einstweilige Rechtsschutzverfahren? Bürgermeister Hörning: vorläufigen Rechtsschutz. 365 Anträge auf Stadtrat Hobusch (fraktionslos): 365 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz. - Dann habe ich eine weitere Nachfrage, die sich nicht an Sie richtet, Herr Hörning, sondern an den Oberbürgermeister persönlich. Herr Oberbürgermeister, geben Sie mir recht, dass man Eltern in der Stadt Leipzig nur empfehlen kann, Klage und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht einzureichen, weil die Stadt Leipzig erst ab diesem Zeitpunkt sich intensiv mit ihrem Anspruch auf Sicherstellung einer Kitaplatzbetreuung auseinandersetzt? Oberbürgermeister Herr Hörning. Jung: Das beantwortet Bürgermeister Hörning: Ich denke, ich spreche für die gesamte Verwaltung, wenn ich sage: Es empfiehlt sich für alle Eltern in dieser Stadt, mit dem Jugendamt als dem zuständigen Träger der Jugendhilfe ins Gespräch zu kommen, die dortige Fachberatung, die dortige Begleitung, die dortige aktive Suche nach Betreuungsplätzen, sowohl in stadteigenen Einrichtungen als auch in allen anderen in der Stadt verfügbaren Einrichtungen, wahrzunehmen, um so zu einem entsprechenden Platz zu kommen. Es empfiehlt Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 sich weiterhin, dafür auch das IT-System Kiban (phon.) zu nutzen, das wir in Zusammenarbeit mit den Trägern noch weiter verbessern werden. Viele Eltern wählen schon jetzt diesen Weg. Einige Eltern gehen aber auch den Weg der Klage vorneweg. Allerdings macht das keinen Unterschied in Bezug auf die Bearbeitung und die Bereitstellung von Plätzen für Eltern bzw. deren Kinder. Oberbürgermeister Jung: So ist es. - Danke, Herr Hörning. - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Ich habe noch zwei Fragen. Die erste betrifft die entstehenden Kosten. Ich bitte Sie, das zeitnah nachzureichen, sofern Zahlen dazu vorliegen. Die zweite Frage: Sie haben jetzt kommuniziert, eigentlich liege es an den Eltern, dass sie keinen Platz finden, sie müssten sich mehr kümmern. Oder habe ich das falsch wahrgenommen? Bürgermeister Hörning: Zu Ihrer ersten Frage bezüglich der Kosten. Ich habe Ihnen den Sachverhalt der Kostenentstehung in Einzelklageverfahren dargelegt. Wenn wir zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der BGH-Entscheidung eine gewisse Gruppe von Einzelverfahren auf die eine oder andere Weise abgeschlossen haben, werden wir auch entsprechende Informationen zu den Kosten haben. Da diese Verfahren derzeit noch laufen, können wir darüber keine Auskunft geben. Zu Ihrer zweiten Frage. Natürlich obliegt den Eltern die Verantwortung, sich um einen Kindergartenplatz zu bemühen. Es ist Aufgabe der Kommune, diesen Kindergartenplatz dann auch bereitzustellen. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Um diesem Rechtsanspruch gerecht werden zu können, ist aber natürlich auch die aktive Mitarbeit der Eltern erforderlich. Nur darauf habe ich hier hingewiesen. Es ist natürlich Rechtsaufgabe der Kommune, diesen Platz bereitzustellen. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Hörning. 16.6 Anfrage zur Zukunftsentwicklung des Areals der ehem. Schwimmhalle Südwest in der Arthur-Nagel-Straße (VI-F03454) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Albrecht. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Dem am S e i t e | 36 07.08.2015 angefragten Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen liegen laut Antwort vom 13.08.2015 keine dahin gehenden vermögensrechtlichen Anträge auf Rückübertragung vor. Eine Einsichtnahme beim Bundesamt am 15.11.2016 - also ganz aktuell brachte das gleiche Ergebnis. Eine entlastende Bescheidung erfolgt in solchen Fällen jedoch leider nicht. Das heißt: Im Unterschied zu einem endgültigen Bescheid muss bei einer Investition im Sinne ihrer Absicherung erneut angefragt werden. Zur Frage 2. Das Flurstück 1739 der Gemarkung Großzschocher mit dem aufstehenden Schwimmhallengebäude wird als Standort für eine Schulsporthalle benötigt. Es gab zwischenzeitlich Interesse von dritter Seite für eine Lernschwimmhalle. Das Flurstück 1738 ist eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und soll als solche erhalten bleiben. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsdiskussion sind Anträge für die finanzielle Absicherung der beabsichtigten deutlichen Aufwertung gestellt. Der Zeitrahmen der Umsetzung hängt vom Beschlussinhalt zum Haushalt ab. Die Fragen 3 und 4 beantworte ich zusammen. Eine Terminabstimmung des möglichen Baubeginns für die Schulsporthalle kann noch nicht genannt werden. Eine Vorlage des AJuFaBi befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die dann notwendige Übertragung an das zuständige Amt ist derzeit noch nicht möglich. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Albrecht, die benachbarte 120. Grundschule hat ja eine Turnhalle. Wie wird damit in der Planung zukünftig umgegangen? Es werden dort sicherlich nicht zwei Turnhallen gebraucht. Soll dort eine größere Halle gebaut werden, womit die bisher genutzte hinfällig wird? Können Sie dazu noch Aussagen treffen? Bürgermeister Albrecht: Genau das ist eine der Fragen, die noch im Detail zu klären ist, nämlich ob der Bedarf für zwei ähnliche Gebäude an diesem Standort tatsächlich vorhanden ist oder ob man die Chance nutzt und aus der jetzt zur Verfügung stehenden Halle eine größere Örtlichkeit herstellt? Das ist einer der Punkte, die sich noch in der Abstimmung befinden. Insofern ist die Frage absolut berechtigt. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Albrecht. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 16.7 Öffentliche Toiletten in der Leipziger Innenstadt (VI-F-03459) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollegin Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Zu den öffentlichen Toiletten in der Leipziger Innenstadt kann ich Ihnen Folgendes berichten: Zur Frage 1. Es gibt innerhalb des Promenadenrings insgesamt fünf Toilettenanlagen sowie eine behindertengerechte Toilette der Werbefirma Wall GmbH. Im gesamten Stadtgebiet stehen 14 Toilettenanlagen und zusätzlich drei behindertengerechte Toiletten über den Werbevertrag mit JCDecaux, umfirmiert in Firma Wall, zur Verfügung. Außerdem befindet sich eine Toilettenanlage am Markt im Zugangsbereich zum City-Tunnel. Diese Toilette ist aber seit dem 31.12.2015 für die Öffentlichkeit geschlossen. Grund dafür ist, dass die jeweiligen Pächter die Betreibung dieser Toilette aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt haben; das heißt: sie hatten zu wenig Besucher und Einnahmen. Eine Öffnung dieser Toilette ist nur während des Weihnachtsmarkts gewährleistet. Sie wird in dieser Zeit im Auftrag des Marktamtes betrieben. Zur Frage 2. Die Standorte der Toilettenanlagen der Firma Wall sind auf den Stadtplänen, die sich in den Werbeanlagen, also den Stadtinformationstafeln, der Werbefirma befinden, verzeichnet. Auf dem touristischen Leitsystem der Innenstadt befinden sich Wegweiser zu den Toiletten sowie jeweils zu den Anlagen selbst. Wie Sie vielleicht festgestellt haben, standen bei der Toilette am S-Bahnhof zusätzlich noch Aufsteller auf der Straße. Betrieben werden die Toiletten durch den Vertragspartner, heute durch die Wall GmbH. Die Einnahmen erhält die Stadt Leipzig im Rahmen eines Werbevertrages. Zur Frage 3. Die Nutzer müssen für die Benutzung der Toilette 50 Cent pro Toilettengang bezahlen. Zur Frage 4. In den letzten Jahren wurden drei Toiletten durch die Wall GmbH zurückgebaut. Dabei handelt es sich in zwei Fällen um Toilettenanlagen, die durch Vandalismus nicht mehr nutzbar waren, sowie um eine Toilettenanlage im Zoo, die den dortigen Baumaßnahmen weichen musste. Im Rahmen der Neuerarbeitung des Werbekonzepts für die Neuausschreibung des Loses 1 wird auch die Anzahl der benötigten Toilettenanlagen im öffentlichen Raum nochmals S e i t e | 37 überprüft werden müssen. Derzeit werden ausschließlich im Rahmen der Werbeverträge durch die Stadt öffentliche Toiletten bereitgestellt. Da die zukünftige Bereitstellung von der Vertragsgestaltung und den möglichen Einnahmen aus den Werbeverträgen abhängt, ist eine Prognose über den Fortbestand der heutigen Standorte und die Errichtung von weiteren öffentlichen Toiletten noch nicht möglich. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau. - Gibt es Nachfragen? - Dann schließe ich die Fragestunde. Die Anfragen unter 16.8 und 16.9 werden schriftlich beantwortet. Wir gehen jetzt in die Pause und setzen die Ratsversammlung um 17.30 Uhr fort. (Unterbrechung) Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren! Wir setzen die Ratsversammlung jetzt fort. 9 Einwohneranfragen Die Anfrage unter 9.1 wird schriftlich beantwortet. Aus organisatorischen Gründen rufe ich zunächst die Anfrage unter Tagesordnungspunkt 9.3 auf: 9.3 Rodung Streuobstwiese Prager Straße und angrenzende Flächen (VI-EF-03438) Einreicher: Thomas Gollmer, Daniel Walter, Bernd und Renate Reinhardt Ich begrüße Herrn Gollmer. Herzlich willkommen! - Kollege Rosenthal wird die Antwort geben. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte! Herr Gollmer, Herr Walter, Frau Reinhardt, herzlich willkommen! Zu Ihrer ersten Frage. Es gab und gibt bisher einen intensiven Schriftwechsel mit dem Eigentümer, insbesondere seitens des Amtes für Umweltschutz. Dieser Schriftwechsel beinhaltet jedoch, anders als in der Anfrage formuliert, derzeit keine vollstreckbaren Fristen. Der Eigentümer hat gegenüber der Verwaltung signalisiert, dass er zu Ausgleich bzw. Wiederherstellung grundsätzlich bereit ist. Auch seitens der Stadtverwaltung ist die Wiederherstellung bzw. der Ausgleich erklärtes Ziel. Als Grundlage für die Entscheidung über die Lage und Abgrenzung der dafür erforderlichen Fläche stehen jedoch nach wie vor noch wesentliche baurechtliche Prüfungen aus. Erst nach der baurechtlichen Prüfung stehen der Naturschutzbehörde Rechtsmittel für die Durchsetzung der Wiederherstellung bzw. dem Ausgleich zur Verfügung. Bis dahin besteht keine Verpflichtung des Flächeneigentümers, zu handeln. Auch eine Ersatzvornahme ist insofern seitens der Stadtverwaltung derzeit formaljuristisch nicht möglich. Zur zweiten Frage. Hier beziehe ich mich auf die interne Beantwortung des Stadtplanungsamtes Sie hatten ja das Stadtplanungsamt angesprochen - und zitiere: Die Position des Stadtplanungsamtes hat sich nicht grundsätzlich geändert. Sie wurde bezüglich des Planungsrechts lediglich präzisiert. Wurde ursprünglich das gesamte Biotop, was hier in Rede steht, als im Außenbereich liegend angesehen, so trifft dies bei näherer Betrachtung nur auf den auf dem Flurstück 164 i - das ist S e i t e | 38 der größere Teil befindlichen Teil zu. des Biotops - Bauvorhaben im Außenbereich sind nur in Ausnahmefällen zulässig, und zwar nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 35 Baugesetzbuch vorliegen. Der auf Flurstück 164 c - das ist der kleinere Teil des Biotops - gelegene Teil liegt im Innenbereich, jedoch auf einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche, da die Grundstücke in der näheren Umgebung nur in der ersten Reihe bebaut sind und die Bebauung dieses Grundstücks in Bezug auf die Erschließungsstraßen eine Bebauung in zweiter Reihe darstellen würden. Ohne Einschränkung ist derzeit nur das Flurstück 60 x unmittelbar an der Parkstraße liegend bebaubar. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht beabsichtigt. Bei der vorliegenden Bauvoranfrage hat die Stadtverwaltung jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob der Grundstückseigentümer einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung auf Grundlage von § 35 Baugesetzbuch hat. In diesem Zusammenhang sind natürlich auch die naturschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Zur dritten Frage. Die hier gegenständliche Wiederherstellung bzw. der Ausgleich der Streuobstwiese richtet sich nach dem Biotopschutzrecht. Es „muss „wahrscheinlich sein, dass sich in absehbarer Zeit ein in seiner biologischen Funktion etwa gleichwertiger Biotop entwickeln kann.“ So steht es in der Verwaltungsvorschrift Biotopschutz zum Sächsischen Naturschutzgesetz. Dies kann bei geeigneter Pflege mit hinreichender Sicherheit erreicht werden. Streuobstwiesen in Sachsen sind gesetzlich geschützte Biotope. Die Eingriffsregelung trifft hier nicht zu, da hier als spezielles Recht das Biotopschutzrecht einschlägig ist. Danach ist bei Wiederherstellung bzw. Ausgleich die - das ist ganz wichtig - ursprüngliche Flächengröße maßgeblich. Die ursprüngliche Streuobstwiese ist nicht 2.500 Quadratmeter groß, sondern in einer Größe von 1.370 Quadratmeter erfasst und berührt die von mir schon benannten Flurstücke der Gemarkung Probstheida. Ein Flächenzuschlag kann insoweit nicht gefordert werden, da im Biotopschutzrecht ein gleich großer Ausgleich vorgesehen ist. Der angefragte 200 Quadratmeter Flächenzuschlag war daher lediglich ein flurstücksbezogener Bestandteil der Gesamtfläche im Rahmen eines Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Lösungsvorschlags zur Herstellung der ursprünglichen Flächengröße der Streuobstwiese. - Das könnte ich bei Nachfrage noch einmal näher erläutern. Dieser Flächenzuschlag bezieht sich also auf die Flurstückgröße und nicht auf die Biotopgröße. Das Umweltamt hat unter Betrachtung des Flurstücks gesagt: Damit das gesamte Flurstück zur Wiederherstellung bzw. zum Ausgleich genutzt werden kann, müssten auf diesem Flurstück 200 Quadratmeter mit ausgeglichen werden. Die Flächenauswahl wird dem Eigentümer nicht angeboten, sondern, wie unter erstens erläutert, regelt sich die Bebaubarkeit und die Entscheidung über die Lage und Abgrenzung der Ausgleichsfläche vorrangig nach Baurecht. - So weit von meiner Seite. Oberbürgermeister Jung: Ganz herzlichen Dank. - Es gibt jetzt die Möglichkeit der Nachfrage. Herr Gollmer. Gollmer (Einwohner): Vielen Dank, dass Sie uns Gelegenheit geben, hier sprechen zu können. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dass eine Grundstücksentwicklungsgesellschaft wissentlich ein Biotop kauft, dieses zehn Jahre lang ruhen lässt und es dann, nach zehn Jahren, über Nacht rodet. Der Eigentümer hat auf meine Frage, was er denn hier vorhabe, zu mir persönlich gesagt: Mal sehen, was die Sächsische Bauordnung so hergibt. - Also: vorsätzlich und wissentlich. Es vergeht ein Jahr, und es passiert nichts. Jetzt kommt er mit Bauanträgen. Das wäre vorher gar nicht möglich gewesen. Sie sagten, es seien 1.370 Quadratmeter. Das war vielleicht vor 15 Jahren so. Ein Biotop lebt und gedeiht. In der Zeit wachsen neue Bäume. Dort wuchsen ganz alte Obstsorten, die es heute zum Teil gar nicht mehr gibt. Und wie es aussieht - es passiert ja nichts -, kommt er damit durch. Ich habe ja die Stellungnahme erhalten, in der es heißt, dass er das auf dem oder dem Flurstück anpflanzen kann. So geht man doch mit Leuten, die vorsätzlich kriminell handeln, nicht um. Bürgermeister Rosenthal: Dazu eine Erläuterung. Das Verfahren, das er gewählt hat, ist nicht korrekt; erste Aussage. Das haben wir zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wir haben noch kein Ergebnis. Strafrechtlich ist es möglicherweise relevant. Verwaltungsrechtlich ist es insofern schwierig, da der Biotopschutz nachrangig dem Baurecht ist. In dem Moment, wo er einen entsprechenden Antrag beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege stellt, ist der Biotopschutz nachrangig. Das heißt, es wird geprüft, inwieweit S e i t e | 39 das Bauvorhaben entsprechend der baurechtlichen Bestimmungen genehmigungsfähig ist. Da es sich hier laut Antrag um ein privilegiertes Vorhaben handelt, kann es sogar so sein, dass es gar nicht möglich ist, auf dem größeren Teil, wo der rechtswidrige Eingriff vorgenommen wurde, den Ausgleich zu realisieren. Das kann ich Ihnen aber tatsächlich erst beantworten - darauf hatte ich ja in meiner Beantwortung hingewiesen -, wenn die baurechtlichen Fragen geklärt sind. Das ist derzeit in Prüfung. Das erklärte Ziel unsererseits ist nach wie vor so haben wir den Eigentümer auch verstanden -, dass der Eingriff tatsächlich ausgeglichen bzw. der ursprüngliche Zustand auf dem Grundstück wiederherstellt wird, und zwar in unmittelbarer Beziehung zum alten Biotop. Aber ich habe heute noch kein Ergebnis. Da bitte ich einfach um Verständnis. Gollmer (Einwohner): Es ist nun über ein Jahr vergangen. Wie sehen denn die nächsten Schritte aus? Ist denn vorstellbar, dass irgendwann wieder etwas Grünes dort wächst? Bürgermeister Rosenthal: Ich kann Ihnen zum baurechtlichen Verfahren nichts sagen. Ich weiß, dass die Unterlagen vorliegen und intensiv geprüft werden. Wenn die Bauaufsicht gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt so weit ist, können wir dazu eine Auskunft geben. Heute ist das noch nicht möglich. Gollmer (Einwohner): Haben Sie als Stadt denn keine Angst, dass das Nachahmer auf den Plan ruft? Ich bin ja beinahe am Überlegen, ob ich mir irgendwo eine geschützte Fläche kaufe, die plattmache und dann darauf sehr gewinnbringend Häuser errichte. Bürgermeister Rosenthal: Ich glaube, ich muss es noch einmal deutlicher formulieren. Es liegt möglicherweise ein strafbares Verhalten vor. Das ist außerhalb unserer Rechtssphäre; vielmehr haben Staatsanwaltschaft und Gericht zu entscheiden, wie mit diesem Sachverhalt umzugehen ist. Ich kann das jetzt nur aus umweltrechtlicher und fachlicher Sicht bewerten. Aus fachlicher Sicht war der Eingriff rechtswidrig. Umweltrechtlich sind mir aufgrund des vorrangigen Baurechts ein Stück weit die Hände gebunden. Ich gehe aber immer noch davon aus, dass wir am Ende tatsächlich eine Wiederherstellung bzw. einen Ausgleich erreichen werden. Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 S e i t e | 40 Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe noch zwei Fragen. Erste Frage: Können Sie eine Aussage treffen, ob es bis zum Jahresende eine baurechtliche Klärung geben wird bzw. bis wann wir mit einem Ergebnis rechnen können? Bürgermeister Rosenthal: Ich kann es gern noch einmal wiederholen: Es gab keine verbindliche Fristsetzung durch das Amt für Umweltschutz. Die gab es nicht; die können wir gar nicht setzen. Ich muss einfach um Verständnis werben. Die zweite Frage schließt daran an. Sie sagten, es liegt mit großer Wahrscheinlichkeit eine Straftat vor. Nichtsdestotrotz geht Baurecht vor Biotopschutzrecht. Ich verstehe nicht, dass, obwohl wahrscheinlich eine Straftat vorliegt, dem Baurecht Vorrang gegeben wird. Theoretisch müsste es doch so sein: Solange nicht geklärt ist, ob eine Straftat vorliegt, hat der Eigentümer nicht das Recht, eine Bauvoranfrage zu stellen, die dann auch noch von unserer Seite zu prüfen ist. Es wäre vielleicht gut, vom Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit wir als Stadt verpflichtet sind, etwas zu prüfen, wenn möglicherweise in diesem Zusammenhang eine Straftat vorliegt. Frau Lakowa, der aus unserer Sicht strafrechtlich relevante Sachverhalt ist an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden; sie ermittelt. Wir sind nicht mehr Herr des Verfahrens und darin auch nicht involviert. Oberbürgermeister Jung: Bevor Sie darauf antworten, Herr Rosenthal, erhält noch Frau Wohlfarth das Wort. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Herr Rosenthal, das war zugegebenermaßen ein bisschen unbefriedigend. Sie sagten, es gebe keine Möglichkeiten zur Fristsetzung für Wiederaufforstung. Aus dem Schriftverkehr des Amtes geht aber hervor, dass dem Eigentümer in diesem Jahr bereits zwei Fristen zur Wiederaufforstung gesetzt worden sind. Er hat beide verstreichen lassen. Niemand bekommt eine Auskunft darüber, ob das Konsequenzen nach sich zieht und inwieweit es in der Sache vorangeht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Grundstück überhaupt bebaubar ist. Zum einen ist die Abstandsgesetzgebung einzuhalten. Zum anderen sind im betreffenden Flächennutzungsplan Wasserleitungen eingezeichnet. Auch sind nach Auskunft der KWL Grunddienstbarkeiten auf dem Grundstück vorhanden. Wo also soll dort gebaut werden? Es ist mir ein Rätsel, warum es bei diesem Grundstück direkt an der Parkstraße so lange dauert, bis jemand mitbekommt, dass dort wahrscheinlich gar nicht gebaut werden kann. Für mich wirkt das so, als wolle man das Ganze in die Länge ziehen. Ich will nicht mutmaßen, warum. Die Sache ist sowieso schon unschön. Mich würde jetzt interessieren: Warum gab es zwei Fristen, obwohl es scheinbar keine Handhabe gibt? - Und an Frau Dubrau die Frage: Wann wird in dieser Sache eine Entscheidung gefällt? Man muss einfach zur Kenntnis nehmen - ich musste das auch lernen -, dass in einem Ausgleichsverfahren Bußgeldverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zur Anwendung kommen können. Das heißt: Ich kann da gar nichts machen. Das Einzige, was ich leisten kann, ist, den Verantwortlichen für den Eingriff auffordern, ein gleichartiges Biotop herzustellen. Dazu sind ein paar formale Voraussetzungen zu erfüllen, die uns dann in die Lage versetzen, zu sagen: Jawohl, der Biotop ist wiederhergestellt worden. Da ich als Stadt nicht einmal sein Grundstück betreten darf, kann ich auch keine Ersatzmaßnahme vornehmen. Das bedeutet: Es wäre wiederum ein rechtlich sehr aufwendiges Verfahren, um durchzusetzen, dass ich als Stadt Leipzig den Ausgleich an dieser Stelle vornehmen darf. Das heißt: Ich muss jetzt schlichtweg das Ergebnis des baurechtlichen Verfahrens abwarten. Wenn die Bebaubarkeit im Außenbereich realistischerweise als privilegiertes Vorhaben - genehmigungsfähig ist, muss ich auf seinem Eigentum andere Flächen suchen, die den Ausgleich möglich machen. Dafür bin ich aber auf die Freiwilligkeit des Eigentümers angewiesen, der allerdings signalisiert hat, er würde den Ausgleich vornehmen. Wenn dieser Ausgleich nicht in den zeitlichen Vorstellungen, die die Umweltverwaltung vonnöten hält, realisiert wird, kann ich zwar über Zwangsmittel nachdenken, hätte aber das Problem, dass ich mich auf nichtstädtischem Grund und Boden bewege. Es ist auch nicht im Sinne des Biotopschutzes, den Ausgleich für diesen Eingriff an anderer Stelle vorzunehmen. - Ich räume ein, dass das etwas unbefriedigend ist. Aber formal kann ich Ihnen heute keine andere Antwort geben. Oberbürgermeister Jung: Frau Reinhardt hat noch eine Nachfrage. Reinhardt (Einwohnerin): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke, dass Sie dieses Problem in die Tagesordnung aufgenommen haben. - Ich wohne in unmittelbarer Nähe dieses Biotops. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Das Biotop hat sich entwickelt aus einer bäuerlichen Streuobstwiese eines ehemaligen sogenannten Neubauernhofs, der 1946/1947 aufgebaut worden ist. Das Biotop ist seitdem kontinuierlich gewachsen, weil es von der unmittelbaren Umgebung nicht berührt worden ist, weder durch Landwirtschaft noch durch andere Pflege. Ich habe beobachtet, dass in diesem Biotop unheimlich viel Leben entsteht, dass Bäume wachsen, dass die alten Obstbäume Hort für Raubvögel und kleine Vögel sind, dass der Unterwuchs wieder andere Tierarten anzieht und - das ist vor allem wichtig für die Anwohner von Holzhausen - dass ein natürlicher Lärmschutz entstanden ist, dass die Bäume uns Sauerstoff geben und dass der Lärm der Prager Straße etwas gedämmt wird. „Bio“ kommt aus dem Griechischen; es heißt „Leben“. Ich muss sagen: Hier ist Leben vernichtet worden, wenn auch kein menschliches, aber tierisches und pflanzliches. Wir als Menschen und Anwohner von Holzhausen sind empört darüber, dass ein von der Stadt geschütztes Biotop innerhalb einer Stunde mutwillig mit schwerem Gerät zerstört worden ist. Ich möchte Ihnen gerne das Leben schildern, das wir dort führen. Ich wohne an der Kreuzung Prager Straße/Parkstraße. Von dieser Kreuzung geht der Autobahnzubringer ab. Da gibt es Umleitungen und Sperrungen. Dort befindet sich die Buswendestelle Großpösna/Naunhof. Für die Sport- und Kulturveranstaltungen gibt es Parkmöglichkeiten in unserer Straße. Es gibt Märkte in der Stadt. Zulieferer fahren vorbei. Baustellenfahrzeuge, Dieselfahrzeuge, Busse und neuerdings auch riesige Lkw fahren in die Parkstraße, unseren Lebensraum in Leipzig. Von diesem Verkehr geht ein immenses Feinstaubaufkommen aus. Hier werden permanent schädigende Rußpartikel verteilt, die manchmal das Atmen erschweren und uns im Sommer zwingen, den Garten zu verlassen. Die Häufigkeit von Krebserkrankungen ist in unserem Gebiet nachweisbar stark angestiegen, auch wenn die Ursachen dafür sicherlich vielfältig sein mögen. Deshalb, wertes Gremium, setze ich großes Vertrauen in Sie, dass Sie den Wiederaufbau des Biotops an Ort und Stelle - ich betone das unterstützen. So wie es jetzt ist, ist es ein Beispiel für die mutwillige Zerstörung von Lebensraum für Mensch und Natur. Wir haben nichts gegen eine ständig pulsierende Großstadt. Wir haben nichts gegen Autos, die dort halten oder entlangfahren müssen. Wir wollen nur diese kleinen Lebensräume zurück, die als besonders schützenswert ausgewiesen sind. Es ist die Entscheidung der Stadt gewesen, diese Fläche als eingetragenes Biotop S e i t e | 41 festzulegen. Dieses Biotop hat für uns und für die Bewohner im Neubaugebiet Tübkebogen die Luft verbessert und den Lärm verringert, und es hat für die kommende Generation seltene Flora und Fauna bewahrt. Nach der Zerstörung erhielt eine spontane Petition innerhalb von nur drei Stunden über 80 Unterschriften von Anwohnern und Außenstehenden. Die Unterzeichner sind auch junge Leute, Familien mit Kindern, die auch noch weitere Kinder haben wollen, Menschen, die einen Lebensraum für ihre Kinder haben wollen, der lebenswert ist, der nicht zerstört wird, der für die künftige Generation erhalten bleibt. Wir sind dafür, dass Biotope auch in Neubaugebieten errichtet werden. Sie sind genauso wichtig wie Spielplätze. Auch wenn es kleine Biotope sind, aber es ist für die Zukunft und die künftige Generation wichtig, dass wir den Grundstein jetzt legen. - Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Frau Reinhardt, das nehmen wir so zur Kenntnis. Das wird auch so protokolliert. Nehmen Sie bitte als Botschaft mit, dass wir das sehr wohl sehr ernst nehmen und hoffen, dass die Staatsanwaltschaft schnell zu einem Ergebnis kommt, weil das für die weitere Einschätzung im Verfahren sehr wichtig ist. Herzlichen Dank! Frau Lakowa noch einmal. Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Da offenbar die Möglichkeit besteht, dass auch andere Menschen diese Praxis auf ihrem Land durchsetzen wollen, indem sie einfach Tatsachen schaffen und wir dann als Verwaltung oder als Kommune das Nachsehen haben, stellt sich für mich die Frage, ob es sich hierbei um eine Gesetzeslücke handelt, dass wir in einem solchen Fall keine Handhabe haben, wenn einfach Tatsachen geschaffen werden. Ein Beispiel: Irgendjemandem gehört ein Stück vom Auenwald, er entscheidet, auf seinem Grundstück etwas anderes hinzubauen, das wird im Ortschaftsrat beschlossen, und schon am nächsten Tag wird der Wald dort gerodet. Dann müssten wir dem wiederum hinterherrennen und versuchen, den Auenwald in zehn Jahren wieder zu renaturieren. Deshalb kann ich nur noch einmal an Sie appellieren, zu prüfen, inwieweit man solche Missständen vorbeugen kann und ob die Stadt noch eine andere Handhabe hat. So wie es jetzt ist, ist es extrem unbefriedigend. Ich mache Ihnen persönlich keinen Vorwurf, sondern bitte einfach nur darum, das noch einmal zu prüfen, vielleicht auch auf Landesebene, damit so etwas nicht noch einmal passieren kann. Ich habe wirklich große Angst, dass dieses Beispiel Schule macht. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Bürgermeister Rosenthal: Das ist angekommen. Wir werden das in die Prüfung miteinbeziehen. Ich will aber trotzdem noch einmal deutlich machen, dass die strafrechtliche Relevanz an der Stelle gegeben ist. Das sollte man jetzt nicht herunterspielen. Das ist schon die stärkste Möglichkeit der Sanktionierung, die der Staat hat. Warten Sie bitte das Verfahren ab! Es wird ein Ergebnis geben. Oberbürgermeister Jung: Nicht, dass der Eindruck entsteht, das hätte eine präjudizierende Wirkung für andere Vorgänge, sondern das ist nach unserer Meinung ein strafrechtlich relevantes Verhalten, was auch dementsprechend geahndet wird. Wir fahren jetzt mit Tagesordnungspunkt 9.2 fort: 9.2 Aktivität von Islamisten in Leipzig (VI-EF03426) S e i t e | 42 Die meisten Flüchtlinge sind Muslime, auch wenn einmal dahingestellt sei, wie weit sie ihren Glauben leben. Haben Religionsbeauftragte der muslimischen Religionsgemeinschaft Zutritt zu den Asylbewerberunterkünften, und können sie dort Freitagsgebete durchführen? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich sage es jetzt einmal absolut: Grundsätzlich hat niemand, der dazu nicht berechtigt ist, Zugang zu Gemeinschaftsunterkünften. Wir wollen, dass die Privatsphäre der Menschen dort gewahrt ist. Selbst wenn beispielsweise Bundestagsabgeordnete einmal eine Einrichtung besuchen wollen, müssen sie sich - so ist das Verfahren - vorher beim Sozialamt melden, und dann wird ein Termin ausgemacht. Was ich damit sagen will: Es kann nicht sein, dass es einen beliebigen Zugang zu den Unterkünften gibt. Wie eben schon gesagt: Imame haben keinen Zutritt. Einreicher: Dieter Krause Herzlich willkommen, Herr Krause! Fabian wird Ihre Anfrage beantworten. Kollege Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Krause! Zur Frage 1. Der Verwaltung liegen keine Informationen zu aktiven Anwerbungsversuchen von Islamisten und Salafisten in Gemeinschaftsunterkünften in Leipzig vor. Krause (Einwohner): Heißt das, dass, wenn die Muslime aus den Unterkünften zum Freitagsgebet gehen wollen, sie die Moscheen in der Stadt aufsuchen müssen? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sie können hingehen, wohin sie wollen. Sie sind frei, wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger der Stadt auch. Es wird auch nicht kontrolliert, wohin sie gehen. Krause (Einwohner): Okay. Danke. Zur Frage 2. Imame und Prediger erhalten keinen Zugang zu den Unterkünften. Zur Frage 3. Zu möglichen Diskriminierungen christlicher Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen der Jugendhilfe liegen keine Anhaltspunkte vor. In wenigen Einzelfällen kam es zu Konflikten zwischen Bewohnern, bei denen Herkunft oder Religion als Gründe für den Streit genannt wurden. Im Streitfall sowie auch im Falle einer Diskriminierung ist es die Aufgabe der Sozialbetreuung der jeweiligen Unterkunft, den Konflikt zu schlichten. Falls durch die Intervention der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter keine Schlichtung erreicht werden kann, wird eine räumlich getrennte Unterbringung der Personen veranlasst. Oberbürgermeister Jung: Auch hier gibt es die Möglichkeit der Nachfrage. - Herr Krause. Krause (Einwohner): Danke für die Beantwortung der Anfrage. - Eine Nachfrage habe ich noch. Vom Bundesinnenminister ist gerade die islamistische Vereinigung „Die wahre Religion“ verboten worden. Ich habe die Akteure auch schon selbst vor dem Hauptbahnhof erlebt. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. - Wenn es keine weiteren Nachfragen gibt, schließe ich jetzt die Einwohnerfragestunde. Tagesordnungspunkt 17 entfällt. 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 18.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis September 2016 (VI-DS-03370) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig so votiert. 19 Vorlagen I 19.1 Wahl des Ersten Betriebsleiters für die Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig (VI-DS-03432) Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Es handelt sich um eine wichtige Personalentscheidung. Zur Wahl des Ersten Betriebsleiters für die Stadtreinigung steht Herr Thomas Kretzschmar. - Herzlich willkommen in unserer Runde, Herr Kretzschmar! Gibt es zur Beschlussvorlage Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Können wir offen darüber abstimmen? - Ich sehe Einvernehmen. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Herr Kretzschmar ist einstimmig gewählt. Herr Kretzschmar, herzlichen Glückwunsch! Was für ein überzeugendes Ergebnis! Alles Gute und auf gute Zusammenarbeit! Ich grüße auch Herrn Richter noch einmal ganz herzlich, der seinen Nachfolger eben auch beglückwünscht hat. Herrn Dr. Richter werden wir am Ende des Jahres noch einmal gesondert würdigen. 19.2 Wahl der Kaufmännischen Betriebsleiterin für die Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig (VI-DS-03433) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Ebenfalls zur Wahl steht die Kaufmännische Betriebsleiterin für die Stadtreinigung. Nach eingehender Beratung wird Ihnen von der Findungskommission und von meiner Seite Frau Elke Franz vorgeschlagen. - Frau Franz, herzlich willkommen! Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Einvernehmen, offen abzustimmen? - Ich sehe, Sie nicken. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist ebenfalls einstimmig. Herzlichen Glückwunsch, Frau Franz! Ich freue mich sehr. 19.3 Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gem. § 15 i. V. m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 29.04.2015 (VI-DS-03319) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.3.1 dazu ÄA (VI-DS-03319-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion S e i t e | 43 19.3.2 dazu ÄA (VI-DS-03319-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich bitte Kollegen Fabian um kurze Einbringung dieser wichtigen Vorlage. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Die grundsätzliche politische Diskussion um die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kitas und der Tagespflege wird seit vielen Jahren bundesweit geführt. Auch wir als Kommune müssen die Diskussion über die Anpassung von Elternbeiträgen aufgrund steigender Betriebskosten immer wieder führen in dem Wissen, dass diese Anpassung die Familien finanziell zusätzlich belasten wird. Der sächsische Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Personal- und Sachkosten einer Kita durch die Gemeinde einschließlich des Landeszuschusses sowie durch Elternbeiträge und bei freien Trägern zusätzlich durch einen Eigenanteil des Trägers aufgebracht werden. Mit dieser Vorlage sollen die Elternbeiträge jeweils auf den Höchstbetrag des durch den Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens angehoben werden. Angesichts dessen, dass die Stadt Leipzig noch viele weitere Betreuungsplätze schaffen muss, und vor dem Hintergrund einer angespannten Haushaltslage können wir auf diese Möglichkeit aus meiner Sicht leider nicht verzichten. Grundlage für die Neuberechnung der Elternbeiträge ist die bekannt gemachte Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015. Da im vergangenen Jahr keine Anpassung der Elternbeiträge erfolgte, beziehen sich die Beitragsänderungen auf Kostensteigerungen von zwei Jahren. Die Kostensteigerungen im Vergleich zum Jahr 2014 ergeben sich dabei ganz überwiegend aus den Tarifabschlüssen der Jahre 2014 und 2015. Die Stadt Leipzig unternimmt erhebliche finanzielle Anstrengungen, um allen Eltern, die dies wünschen, den Besuch und die Betreuung ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder durch Tagespflege zu ermöglichen. Bei Nichtbeschluss der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Anhebung der Elternbeiträge würde für die Stadt Leipzig im Jahr 2017 ein Minderertrag von 3,6 Millionen Euro und in 2018 ein Minderertrag von rund 3,8 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplanentwurf, der Ihnen für die Jahre 2017 und 2018 vorliegt, entstehen. Meine Damen und Herren, nachdem es im vergangenen Jahr keine Anpassung der Elternbeiträge gab, bitte ich Sie heute um Ihre Zustimmung zu dieser Vorlage. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Es gibt Wortmeldungen. Zunächst Herr Albrecht, dann Frau Nagel, Herr Schmidt und Herr Morlok. S e i t e | 44 rungsantrag mit den Summen, die im Antrag der Grünen-Fraktion genannt sind, bitte zu! Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Liebe Gäste! Sie wissen, dass wir als CDU die Kitabeitragserhöhungen in den letzten Jahren immer abgelehnt haben. Jetzt sollen die Elternbeiträge für die Betreuung eines Kindes in der Krippe um 127,20 Euro jährlich, in der Kita um 97,20 Euro jährlich und im Hort um 44,76 Euro jährlich erhöht werden. Wir lehnen diese Erhöhungen ab, zumal die Verwaltung mit dieser Vorlage jetzt etwas aufholen will - Herr Professor Fabian hat es gerade ausgeführt -, was in den letzten Jahren mit uns nicht zu machen war. An dieser Stelle einen Kompromiss vorzuschlagen, fällt uns sehr schwer. Natürlich geht es auch uns darum, die Bildungschancen in der Kita für die Kinder zu erhalten und zu stärken. Aber da gerade die Eltern mit mittleren Einkommen noch mehr belastet werden, kommt für uns, wenn überhaupt, nur ein Kompromiss infrage. Unser Alternativvorschlag, den wir hier als Änderungsantrag vorgelegt haben, zielt auf die Erhöhung der Personalkosten ab, weil die Eltern und die Erzieherinnen dafür gestritten haben. Das wäre für uns ein guter Kompromiss gewesen; denn wir wollen, dass mit diesem Geld den Eltern mehr Betreuungsplätze für ihre Kinder zur Verfügung gestellt werden können, und wir wollen auch dem Wunsch der Erzieher, ordentlich entlohnt zu werden, nachkommen, der ja auch von den Eltern unterstützt wird. Jetzt hat die Fraktion der Grünen einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der einen anderen Ansatz hat, nämlich: Nicht die Personalkosten werden, wie von uns spitz ausgerechnet, in diesen Kompromiss einbezogen, sondern die Erhöhung wird um 1 Prozent abgesenkt. Dadurch fallen die Summen etwas geringer aus als die, die sich aus unserem Vorschlag ergeben; das heißt, die Beitragserhöhung würde geringer ausfallen. Allerdings geht es im Antrag der Grünen nicht darum, das für die nächsten Jahre festzuschreiben. Das können wir nicht nachvollziehen. Deswegen können wir den Antrag der Grünen nur in Bezug auf die Summen übernehmen. - Sie können ja im Antrag nachlesen, welche Summen gemeint sind. Meine Damen und Herren, glauben Sie uns: Dieser Kompromissvorschlag fällt uns nicht leicht; denn eigentlich waren wir gegen eine Erhöhung der Beiträge. Stimmen Sie jetzt unserem Ände- Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Alle Jahre wieder sprechen wir über die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in unserer Stadt, und jedes Mal sprechen wir dabei über Erhöhungen der Beiträge. Das ist - das haben wir vom Sozialbürgermeister schon gehört - für niemanden ein schönes Thema, weder für die Stadt, die die steigenden Platzkosten zu einem erheblichen Teil selbst tragen muss, noch für die Eltern, die fast jedes Jahr etwas mehr belastet werden. Die Elternbeiträge sind seit 2010 jährlich erheblich gestiegen, für die Kitabetreuung zum Beispiel um fast 30 Euro pro Monat. Im vergangenen Jahr - das ist wichtig, zu erwähnen - haben wir erstmals die vorgeschlagenen Erhöhungen per Mehrheitsbeschluss im Stadtrat ausgesetzt. Es gibt zwar für einen relevanten Anteil von Kitaplätzen Ermäßigungen und Absenkungen von Elternbeiträgen; diese sind allerdings kein Goodwill der Stadt, sondern gesetzlich so festgeschrieben. Davon profitieren Eltern, die knapp über den Einkommensgrenzen liegen, aber nicht. Zudem liegt Leipzig im sachsenweiten Vergleich bei den Elternbeiträgen etwa für die Krippe weit vorn, obwohl das Einkommensniveau in der Stadt - das wissen wir - nicht gerade das höchste in Sachsen ist. Mit dem uns vorliegenden Beschlussvorschlag sollen Elternbeiträge wieder erhöht werden, nämlich um 127,20 Euro mehr für die Krippe, um 97,20 Euro mehr für die Kita und um 44,76 Euro mehr für den Hort pro Platz und Jahr. Das ist kein Pappenstiel. Begründet wird die Erhöhung mit den gestiegenen Personalkosten infolge von Tariferhöhungen. Das heißt: Die berechtigten Forderungen der Erzieherinnen und Erzieher nach Erhöhung ihrer Gehälter bzw. eine bessere Eingruppierung, die sie mithilfe von Streiks erfolgreich durchsetzen konnten, sollen nun höhere Elternbeiträge zur Folge haben. Wir erinnern uns noch gut daran, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, zu Hochzeiten des Streiks vor anderthalb Jahren genau davor warnten. Die Forderungen der Erzieherinnen und Erzieher waren und sind legitim, ihre Teilerfüllung war überfällig. Dies darf allerdings nicht zulasten der Eltern gehen. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Den Schwarzen Peter sehen wir vor allem beim Freistaat Sachsen; denn dessen Beteiligung an der Finanzierung der frühkindlichen Bildung hat sich trotz Erhöhung der Landespauschale keineswegs verbessert. Wir haben vorhin bei der Beantwortung der Anfrage gehört, dass die erhöhte Landespauschale den geringfügig verbesserten Betreuungsschlüssel nicht nur nicht refinanziert, sondern dass die Stadt auf den Mehrkosten sitzen bleibt. Die Tariferhöhungen für das Betreuungspersonal wurden nicht in die Landespauschale mit einbezogen, wie es der Sächsische Städte- und Gemeindetag und auch die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag bei den Verhandlungen zum vorigen Doppelhaushalt gefordert hatten. So bleiben die Kosten für die Kitabetreuung zwischen Land und Kommune und Eltern ungleich verteilt. Die Stadt Leipzig will nun die Mehrkosten, auf denen sie sitzen bleibt, zum Teil den Eltern aufbürden. Dem können wir als Linke nicht zustimmen, auch weil sich die Qualität der Betreuung kaum verbessert hat, was explizit nicht am Einsatz der Erzieherinnen und Erzieher liegt, sondern an den weiterhin schlechten strukturellen Rahmenbedingungen der Betreuungssituation. Der veränderte Betreuungsschlüssel ist ein Witz, ein buchstäblicher Tropfen auf den heißen Stein; denn er bedeutet etwa drei Minuten mehr Zeit am Tag pro Erzieherin im Kindergarten. Die Vorund Nachbereitungszeit, die vor allem zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans wichtig ist, müssen die Betreuungspersonen weiterhin in ihrer Freizeit erledigen. Währenddessen werden die Herausforderungen - wir wissen das auch aus den Debatten in den Ausschüssen - durch familiäre Problemlagen oder durch einen sich erhöhenden Migrationsanteil in den Kitas größer. Wir freuen uns, dass wie schon im letzten Jahr nun auch andere Fraktionen Kritik an der Erhöhung der Elternbeiträge üben. Als wir in den vorangegangenen Jahren über die Erhöhung der prozentualen Mehrbeteiligung der Eltern an den Kosten pro Kitaplatz diskutiert haben, war unsere Fraktion die einzige - da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Albrecht -, die sich hier nicht nur verbal gegen eine Ausschöpfung der Maximalbeiträge für die Eltern ausgesprochen hat, sondern auch konsequent dagegen gestimmt hat, vor allem deshalb, weil durch die Ausschöpfung der Beteiligungsspannen kein Gestaltungsspielraum in Bezug auf die Höhe der Elternbeiträge mehr blieb. Sind sie einmal erhöht, werden sie kaum wieder sinken. Nichtsdestotrotz werden wir beide Änderungsanträge ablehnen und appellieren sowohl an die Stadtverwaltung als auch an die Fraktionen, die mit in der Landesregierung sitzen, sich für eine S e i t e | 45 gerechte Verteilung der finanziellen Kosten für die frühkindliche Bildung stärker einzusetzen. Weiterhin braucht es echte strukturelle Verbesserungen, zum Beispiel in Bezug auf den Betreuungsschlüssel. Erst dann wäre es wirklich fair, über Gebührenerhöhungen zu sprechen. Wir als Linke sprechen uns weiterhin für eine kostenlose frühkindliche Bildung aus und appellieren an die dafür zuständigen Akteure, das Land und den Bund, das zeitnah anzugehen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Zunächst zu Ihnen, Herr Albrecht. Wir übernehmen Ihren Änderungsantrag, der ja jetzt gefasst ist wie unserer, und stellen diesen zur Abstimmung. Spaß beiseite! Ich erkläre es zum Schluss noch einmal, damit der Oberbürgermeister weiß, was er hier zur Abstimmung stellen soll. Sie können dem ja widersprechen, wenn das nicht in Ihrem Sinne ist. Im Vorjahr hatten wir quasi den gleichen Antrag gestellt wie in diesem Jahr. Wir wollten und wollen mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass die Eltern eben nicht in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Maximalumfang zur Kasse gebeten werden. Sie wissen, das Sächsische Kitagesetz sieht bei der Finanzierung der Kita-, Krippen- und Hortplätze eine prozentuale Beteiligung der Eltern vor; Herr Fabian hat es ausgeführt. Die Beteiligung bewegt sich im Krippenbereich zwischen 20 und 23 Prozent, bei Kita und Hort zwischen 20 und 30 Prozent. Leipzig schöpft dies seit geraumer Zeit komplett aus. Aktuell liegt die Beteiligung dank der letztjährigen Ablehnung der Vorlage darunter, übrigens so ziemlich in dem Bereich, den damals unser Änderungsantrag gefordert hatte, der von der Mehrheit des Stadtrats aber abgelehnt wurde. Unser damaliger Antrag sah sogar eine Reduzierung der Beiträge vor. Weil wir uns gerade gefühlt in einem Überbietungswettbewerb befinden, will auch ich daran erinnern, dass wir die Einzigen waren, die diesem Änderungsantrag zugestimmt haben; auch die Linke hat unserem Antrag damals nicht zugestimmt. Meine Fraktion nimmt sehr zufrieden zur Kenntnis, dass mittlerweile die meisten anderen Fraktionen die Notwendigkeit einer prozentualen Reduzierung erkennen. In diesem Jahr bedeutet unser Vorschlag eine moderate Erhöhung der Kosten für die Eltern. Wir haben es uns eben nicht leicht gemacht. Wir sind nicht vorgeprescht und haben herausposaunt, dass wir die Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Erhöhung der Kitagebühren rundweg ablehnen. Es gibt zahlreiche Herausforderungen in unserer Stadt, die wir angehen und die wir finanzieren müssen. Die Kita- und Krippenplätze reichen nach wie vor nicht aus. Nicht nur der Ausbau der Kapazitäten kostet viel Geld, sondern auch die dann höhere Anzahl von Betreuungsplätzen. Meine Fraktion hat 63 Änderungsanträge zum Haushalt eingereicht. Auch die müssen finanziert werden. Dafür haben wir gute Vorschläge gemacht. Insofern muss man gar keine Angst vor dem heutigen Beschluss haben. Unsere Gegenfinanzierungsvorschläge lassen durchaus noch Luft, um das, was wir heute nicht in die Kassen spülen, locker auszugleichen. Ich will noch einmal auf das eigentliche Problem zu sprechen kommen. Der Freistaat hat nach etlichen Jahren Anfang 2015 die Kitapauschale erhöht. Vorhin wurde in der Antwort auf die Anfrage der Linken ausgeführt, was das für die Stadt konkret bedeutet, nämlich dass die Gegenfinanzierung eben nicht komplett erfolgt. Hintergrund war eben nicht die jahrelange Steigerung der Personal- und Sachkosten, sondern die im Koalitionsvertrag verankerte marginale Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Auf den anderen Kosten lässt der Freistaat sowohl die Kommune als auch die Eltern sitzen. Wenn wir als Stadtrat nun sagen: Wir können nicht akzeptieren, dass die Eltern maximal belastet werden, dann kommen Stimmen aus der Landesregierung, die da meinen: Warum sollte der Freistaat eigentlich mehr Mittel geben, wenn ihr als Stadt die Eltern nicht in dem für euch möglichen Umfang zur Kasse bittet, sondern sie stattdessen entlastet? Dafür habe ich keinerlei Verständnis. Wenn das Gesetz einen Rahmen vorsieht - dieser liegt nun einmal zwischen 20 und 30 Prozent bzw. zwischen 20 und 23 Prozent -, kann die Stadt aufgrund ihrer Prioritätensetzung entscheiden, in welchem Umfang sie die Kosten an die Eltern weitergibt. Die Stadt hat sich nun einmal zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien und zu familienfreundlichen Handeln verpflichtet. Dass dies für uns nun zum Problem bei der Mittelakquise beim Freistaat werden soll, darf doch wohl nicht wahr sein. Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen und an den Freistaat appellieren: Werden Sie sich endlich Ihrer Verantwortung bewusst und sparen Sie sich nicht kaputt auf Kosten von Kommunen, von Eltern und vor allem auf Kosten der nächsten Generation! Ich möchte noch einmal auf unseren Änderungsantrag zurückkommen, weil die Formulierung offensichtlich zu Missverständnissen geführt hat. Unser Beschlussvorschlag sagt eindeutig: Wir wollen bei der prozentualen Beteiligung der Eltern um 1 Prozent heruntergehen, nicht mehr und nicht weniger. In der Begründung findet sich S e i t e | 46 im Prinzip das, was ich eben ausgeführt habe, nämlich dass wir es nicht für sinnvoll erachten, den Maximalrahmen vollständig auszuschöpfen. Natürlich erwarten wir von der Verwaltung, dass sie im nächsten Jahr und in den Folgejahren nicht wie letztes und dieses Jahr ebendiesen Vorschlag unterbreitet. Ich halte die Verwaltung für klug genug, das nicht zu tun. Sie ist letztes Jahr damit gescheitert, und sie wird auch in diesem Jahr mit ihrem Vorschlag nicht durchkommen. Uns ist auch wichtig, heute keine Festschreibung für die nächsten Jahre zu verankern. Zum einen gibt es dafür keine Mehrheit im Stadtrat; zum anderen wollen wir uns natürlich auch den Weg nach unten offen lassen. Wir haben in der Begründung unseres Änderungsantrags eine Tabelle eingefügt; ein Blick darauf lohnt sich. Nur ein Beispiel: Der Vorschlag der Verwaltung für Beiträge in der Krippe lautet: 220 Euro, unser Vorschlag lautet: 211 Euro. Würde man den unteren Rahmen des hier Möglichen, nämlich 20 Prozent, ansetzen, wären es 191 Euro, also eine weitere Reduzierung um 20 Euro. Davon sind wir noch weit entfernt. Im Kindergarten- und Hortbereich sieht es ähnlich aus. Es liegt noch ein weiter Weg vor uns. Unser Ziel, das ich schon letztes Jahr formuliert habe und das wir auch an anderer Stelle immer wieder formuliert haben, sollte nach wie vor eine kostenfreie Kinderbetreuung sein. Die gab es ja mal für das Vorschuljahr, leider ist sie nach ein, zwei Jahren wieder eingestampft worden. Aber ich glaube, unser Weg sollte mittelfristig genau dorthin führen. Abschließend noch einmal zur Abstimmung; ich hatte ja eingangs versprochen, das noch einmal aufzuklären. Die CDU-Fraktion hat unseren Beschlussvorschlag, der da lautet: „Die Anpassung der Elternbeiträge wird in Punkt 3.1.1 folgendermaßen geändert beschlossen“ und nachfolgend eine Tabelle beinhaltet, übernommen. Insofern handelt es sich jetzt um zwei identische Anträge, die gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden können. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die heutige Vorlage zu den Kitagebühren isoliert betrachtet, kann man sicherlich zu dem Ergebnis kommen, dass aufgrund der gestiegenen Kosten, auch aufgrund der gestiegenen Personalkosten - den Streik haben wir ja noch in guter Erinnerung -, auch eine angemessene Beteiligung der Eltern an diesen gestiegenen Kosten notwendig ist. Die FDP hat sich in der Vergangenheit entsprechend Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 begründeten Beitragserhöhungen nicht verweigert und dafür die politische Verantwortung mit übernommen. Allerdings haben sich die Dinge, auch durch Beschlussfassungen zu Vorlagen der Verwaltung in diesem Hause, geändert. Ich hatte das heute schon im Rahmen meiner Stellungnahme zum Haushalt angesprochen. Sie haben hier als Stadtrat per Mehrheitsbeschluss die Strukturdebatte im Bereich Kultur für beendet erklärt. Wir als FDP waren der Auffassung, dass den Eigenbetrieben eine Planungssicherheit gegeben werden muss. Der Übernahme der Personalkostensteigerungen haben Sie hier im Stadtrat zwar zugestimmt, haben allerdings Strukturänderungen abgelehnt, sich Strukturänderungen verweigert. Aufgrund dieser Tatsache muss ich den Kollegen, die so abgestimmt haben, aber insbesondere auch dem Oberbürgermeister sagen: In dieser Stadt läuft gründlich und grundsätzlich etwas schief. Deswegen werden wir diese Dinge nicht wie in der Vergangenheit jeweils einzelfallbezogen betrachten, sondern sie in dem Gesamtzusammenhang sehen, wie hier in der Stadt Politik gemacht wird und welche Prioritäten in der Stadt gesetzt werden. Wir hatten im Rahmen der Haushaltsdebatte ja über Prioritätensetzung gesprochen. Die Frage ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, warum dem Opernbesucher eine Ticketpreiserhöhung aufgrund erhöhter Personalkosten nicht zumutbar ist, den Eltern in Leipzig eine Kitabeitragserhöhung aber schon. Was unterscheidet den Opernbesucher von dem Kind in der Kita? Wer ist uns wichtiger? Es gibt offensichtlich Tabuzonen, Oasen in der Stadt, die in jeder Diskussion ausgenommen werden, so wie der Bereich Kultur. Wenn man so verfährt, ist es nicht angemessen, auf der einen Seite zu sagen: Wir verweigern uns der Strukturdebatte im Kulturbereich, und auf der anderen Seite zu beschließen: Weil wir aber den Haushalt decken müssen, greifen wir den Eltern in die Tasche. So geht es nicht. Wir werden daher die Erhöhung der Kitabeiträge grundsätzlich ablehnen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste im Saal und am Livestream! Die AfD-Fraktion setzt sich bekanntermaßen für eine Willkommenskultur für neu- und ungeborene Kinder ein. Das Signal an die traditionellen Familien sollte lauten, sich für das Kinderglück zu entscheiden. Das sollte auch S e i t e | 47 staatlich gefördert werden. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung für den sicheren und sorgenfreien Fortbestand der Familien. So sollte er in seiner Familienpolitik die Familie als wertgebende Grundeinheit finanziell und ideell stärken. Die aktuelle Familienpolitik in Deutschland wird bestimmt durch das politische Leitbild von vollerwerbstätigen Müttern und Vätern. Vor diesem Hintergrund sind sie der sogenannten staatlichen Anpassung von Elternbeiträgen regelrecht ausgeliefert. Worüber reden wir jetzt konkret bei dieser Vorlage? Die Krippenbeiträge sollen monatlich um 10,60 Euro auf 220,74 Euro erhöht werden, die Kindergartenbeiträge monatlich um 8,10 Euro auf 134,61 Euro und die Hortbeiträge monatlich um 3,73 Euro auf 77,74 Euro. Nimmt man das letzte Jahr aus, setzt sich somit eine weitere finanzielle Belastung von vornehmlich jungen Familien fort. Meine Frage lautet an dieser Stelle: Sieht so eine nachhaltige Familienförderung in unserer Stadt aus? Wen trifft diese Erhöhung? Sozial schwache Familien sind Gott sei Dank verschont davon. Einkommensstarke Familien werden diese erneute Erhöhung wohl verkraften können. Die Leidtragenden sind die Familien mit einem mittleren Einkommen, also die Mittelschicht, die bekanntermaßen schon ausreichend eine Steuerlast aus vielen anderen Abgaben zu stemmen hat. Um es nochmals deutlich zu benennen: Es handelt sich hierbei um eine von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Mehrbelastung der Familien von 3,6 Millionen Euro für 2017 und von 3,8 Millionen Euro für 2018. Wir meinen, eine Willkommenskultur für Kinder sieht anders aus. In jüngster Vergangenheit standen bei anderen sogenannten Pflichtaufgaben unserer Stadt finanzielle Budgets ausreichend, teilweise im zweistelligen Millionenbereich, und problemlos zur Verfügung. Warum sollte das bei einer unserer wichtigsten Aufgaben, nämlich der Betreuung unserer Kinder, nicht möglich sein? Abschließend noch ein Satz zu den ÄnderungsEinheitsanträgen von CDU und Grünen. Ihre Anträge sind aus unserer Sicht nichts anderes als Kosmetik und somit als fauler Kompromiss zur Vorlage der Stadtverwaltung anzusehen. Die AfD-Fraktion wird einer weiteren Belastung der Eltern in unserer Stadt, so wie sie in dieser Vorlage vorgesehen ist, nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski, dann Herr Zenker. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Stadtrat Maciejewski: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Stadtrat hat 2005 mit übergroßer Mehrheit beschlossen, das Handeln der Stadt Leipzig auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern auszurichten. Die heute vorgeschlagene Erhöhung der Elternbeiträge bis an die obere Grenze des gesetzlich Möglichen steht nach meiner Auffassung klar im Widerspruch dazu. Ich werde, so wie in den letzten Jahren auch, auch diesmal wieder gegen die Erhöhung stimmen, weil ich sie für ungerecht und fantasielos halte. Besserverdienern ist die Höhe der Elternbeiträge ebenso egal wie Hilfeempfängern, die Freiplätze bekommen. Die Hauptlast tragen wieder Geringverdiener und Menschen mit mittlerem Einkommen. Im Übrigen habe ich auch heute wieder keine vernünftige Erklärung gehört, warum ein Hochschulstudienplatz in Deutschland kostenfrei, Kinderbetreuung jedoch von den Eltern mitbezahlt werden muss. Vor einigen Tagen konnten wir in der LVZ lesen: „Bornas Stadtrat will Kita-Gebühren abschaffen“. Der Pressesprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag kommentierte das auf Facebook als unmöglichen, populistischen Vorstoß. Verkehrte Welt? Nein, das ist die Fortsetzung dessen, was ich seit nunmehr fast zehn Jahren beobachte, wenn es um Elternbeiträge für Kindertagesstätten geht. 2008, ein Jahr vor der Landtagswahl, wurde in Sachsen das kostenlose Vorschuljahr eingeführt. Die Elternbeiträge für das letzte Kitajahr wurden damals gestrichen, was bei den meisten Eltern zu einer Entlastung von mehr als 1.500 Euro jährlich führte. Die Leipziger CDU-Fraktion hatte daraufhin damals im Stadtrat beantragt, dass die Stadt Leipzig die Elternbeiträge für ein weiteres kostenfreies Kitajahr übernimmt. Es gab dafür keine Mehrheit. Die Linkspartei warf uns damals vor, die Kommune zusätzlich belasten zu wollen. Die SPD, die im Landtagswahlkampf 2009 eine Kampagne für kostenlose Kitas führte, hängte die zugehörigen Plakate im ganzen Land auf, nur nicht in Leipzig. Nach der Landtagswahl 2009 hatte die CDU-geführte Landesregierung nichts Eiligeres zu tun, als das kostenfreie Vorschuljahr wieder abzuschaffen. Das war sicher keine der klügsten Ideen in unserer 26-jährigen Regierungszeit. Dass das von den Menschen als Wählertäuschung wahrgenommen wurde, darüber muss man sich nicht wundern. Auch mir fehlen, offen gesagt, dafür Gegenargumente. Keine der beteiligten Parteien hat sich in der Frage der elternbeitragsfreien Kinderbetreuung mit Ruhm bekleckert. Ich glaube, es wird Zeit, dass es endlich vorwärtsgeht und der Parteienstreit darüber endet. Land und Kommunen gehören nach meiner Auffassung an einen Tisch. Auch wenn es von heute auf morgen die S e i t e | 48 kostenfreie Kita nicht geben wird, aber über das Ziel und den Weg dorthin sollte man sich endlich einigen. Es ist - jedenfalls aus meiner Sicht - ein völlig falsches Signal, die Elternbeiträge bis zur Höchstgrenze des gesetzlich Möglichen zu erhöhen, wie es der Oberbürgermeister heute vorschlägt. Eine Beitragssenkung wäre das richtige Signal. Vielleicht gelingt es ja irgendwann, im Stadtrat eine Mehrheit für das Einfrieren der Beiträge zu erreichen, wie es die CDU-Fraktion bereits 2008 hier beantragt hatte, damals leider ohne Erfolg. Ich jedenfalls werde heute gegen jegliche Anträge stimmen, die auf eine Erhöhung der Elternbeiträge abzielen, und ich würde mich freuen, wenn Sie das auch tun. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne! In der Tat, wir haben es uns auch in der SPDFraktion nicht einfach gemacht. Wahrscheinlich würden alle hier im Stadtrat sofort unterschreiben, dass Eltern die Leistungsträger unserer Gesellschaft sind; denn die Leistung, die sie für die Gesellschaft erbringen, hängt nicht vom Geldbeutel ab. Wir müssen uns nur einmal hier im Saal umschauen: Bei mir sind es noch 30 Jahre bis zur Rente, bei anderen ist es deutlich weniger. Die Kinder von heute sollen die Renten von morgen erwirtschaften. Ich will die Zahlen jetzt nicht noch einmal herunterbeten - das haben bereits meine Vorredner zur Genüge gemacht; wahrscheinlich kennt sie inzwischen jeder auswendig -, sondern ich will der Aussage entgegentreten, das sei ein fauler Kompromiss. Politik lebt von Kompromissen. Ich finde es schade, dass in Deutschland Kompromisse immer gleich mit dem Synonym „faul“ verbunden werden. Eine der Grundvoraussetzungen für erfolgreiche Politik ist - das gilt gerade auch hier im Stadtrat, wo wir keine festen Koalitionen haben -, sich auf Kompromisse zu verständigen. Ich begrüße es daher, dass man sich jetzt auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt hat. Die beiden Vorschläge unterschieden sich ja nur in Cent-Beträgen; mir wäre es wirklich schwergefallen, darüber zu diskutieren. Wir werden dem Vorschlag, 1 Prozent unter den Höchstsätzen zu bleiben, zustimmen. Das hat für uns eine gewisse Stringenz: Einerseits signalisieren wir damit den Eltern, dass wir nicht weiter an die Höchstgrenze gehen wollen. Andererseits stehen wir vor der Herausforderung: Wie stemmen wir die haushalterischen Aufgaben, die wir als Stadt haben? Dazu gehört aus unserer Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Sicht zum Beispiel auch: Wir wollen mehr kommunale Kitas. Das aber ist verbunden mit einem hohen Finanzbedarf, den wir aus eigener Kraft stemmen müssen. Von daher werden wir so weh es mir tut, weil ich mir auch kostenfreie Kinderbetreuung wünsche - aus haushalterischer Sicht diesen Vorschlag unterstützen. Herr Maciejewski, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie hier noch einmal klargestellt haben, dass keine Partei im Hinblick auf die in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen eine weiße Weste hat. Da bin ich durchaus Ihrer Meinung. Allerdings hätte der Ehrlichkeit halber dazugehört, zu sagen: Als Sie damals das zweite kostenlose Vorschuljahr gefordert haben, hat eine Mehrheit hier im Stadtrat beschlossen, sich an den Untergrenzen zu orientieren. In den Folgejahren haben wir die Beiträge wieder erhöht, weil der Kinderzuwachs in Leipzig so enorm war, dass wir darauf reagieren mussten. Abschließend zu Ihrem Vergleich, Herr Morlok. Ich glaube, dieser Vergleich hinkt; ich bin sogar der Meinung, er hüpft auf einem Bein. Sie sagen: Wir müssen sowohl die Zuschüsse für Kultur als auch die Preise für Operntickets erhöhen. Es ist ja nicht so, als würden wir da überhaupt nichts machen. Im Actori-Gutachten heißt es jedoch, dass strukturelle Änderungen gar nicht so viel bringen würden. Würde man Ihrem Vergleich folgen, müssten wir also an der Qualität unseres Angebots sparen. Wollen wir das auch bei den Kitas? Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Ich weiß, mein Vergleich hinkt auch ein wenig, aber ich wollte noch einmal deutlich machen, dass Ihr Vergleich schon ziemlich weit hergeholt ist. Unsere Fraktion wird den Kompromiss mitgehen. Wir hoffen, dass er hier eine Mehrheit findet und dass wir, wie Herr Maciejewski gesagt hat, zu einer gemeinsamen langfristigen Lösung kommen, im Sinne der Eltern, im Sinne der Kinder, im Sinne der Kommunen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich sehe mich nun doch genötigt, hier zu sprechen, wenn auch nur kurz, weil ich merke, dass die Meinungen zu einer Erhöhung der Kita- und Kinderkrippengebühren 50/50 sind. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass Kinder unsere Zukunft sind. Die meisten von uns haben selbst Kinder. Bereits im vorigen Jahr haben wir uns an gleicher Stelle über die Preiserhöhung für die SchülerMobilCard unterhalten, die die Eltern mittragen mussten. Wir alle wissen doch, dass Erhöhungen in anderen Bereichen, zum Beispiel wenn der Anker wieder einmal Probleme hat und das Bauvorhaben S e i t e | 49 teurer wird, einfach durchgewunken werden. Kostenerhöhungen im Bereich Asyl werden sowieso durchgewunken. Ich finde, es ist sehr wohl unsere verdammte Pflicht, hier, wo es um unsere Kinder geht, alle Anträge abzulehnen und dafür zu sorgen, die Beiträge, die bereits jetzt viel zu hoch sind, zumindest konstant auf diesem Wert zu halten. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Mir ist wichtig, vor der Abstimmung noch ein paar Worte zu sagen. Ich verstehe sehr wohl die Kritik an der Anpassung der Elternbeiträge nach oben. Aber zur Wahrheit gehört auch, Herr Morlok, dass Sie in der Koalition mit der CDU in 2009 das mühsam errungene beitragsfreie Jahr wieder abgeschafft haben. Zur Wahrheit gehört auch, dass ich als Person in den Finanzverhandlungen mit dem Freistaat Sachsen hämisch - ich betone: hämisch - darauf hingewiesen werde, die Stadt Leipzig brauche offensichtlich keine Anpassung der Pauschalen des Freistaates, weil sie gar nicht an die Grenze dessen gehe, was sie bei den Betriebskosten umlegen kann. Das zeigt die Denke in Dresden in Bezug auf Beteiligung an den Kosten für Kinder in unserer Gesellschaft. Insofern sehe ich es als meine Aufgabe an, dass wir, um Schaden von der Stadt abzuwenden, zumindest versuchen, in den Verhandlungen mit dem Freistaat darauf hinzuweisen, dass wir sehr wohl unsere Verantwortung kennen, dass wir 28 Prozent der Kinder einen Freiplatz ermöglichen und dass wir darauf bestehen, dass der Freistaat seiner Verpflichtung nachkommt, sich an der Finanzierung der Kindertagesstätten, und zwar dynamisch in den nächsten Jahren, beteiligt. Das ist der Hintergrund des Vorschlags von heute. Ich denke, der Worte sind genug gewechselt. Wir kommen zur Abstimmung. Normalerweise stimmen wir immer über den weitest gehenden Antrag zuerst ab; das wäre der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gewesen. Durch die Veränderung der Werte ist der Antrag der CDUFraktion jetzt aber gleichlautend mit dem von Bündnis 90/Die Grünen. In dem Fall trifft Regel 2 zu: Es wird zuerst über den Antrag abgestimmt, der zuerst eingegangen ist. Hier ist das aber im Prinzip völlig wurscht, weil beide Anträge jetzt völlig identisch sind. Wir stimmen jetzt also formal über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab, weil er zuerst eingegangen ist, und schließen dabei gleichzeitig den CDU-Antrag mit ein. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Änderungsantrag von Bündnis Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 90/Die Grünen Enthaltungen? zu? - Gegenstimmen? - Abstimmung: Vier Enthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage. Wer stimmt dieser Vorlage einschließlich der eben beschlossenen Änderungen zu? Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Gleiches Ergebnis: Mit einigen Gegenstimmen und Enthaltungen mehrheitlich so beschlossen. 19.4 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG, Teilobjekt: Demontage (VI-DS-02304-DS-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.5 Konzeption Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig - Fortschreibung des zweckgebundenen Zusatzbudgets (RBV1423/12 vom 22.11.2012, DS-Nr. V/2459) (VI-DS-02869) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. S e i t e | 50 gebracht wird. Vielleicht kann das jemand aus den Reihen der Verwaltung beantworten - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Das können wir gerne tun. - Herr Bonew, wenn Sie kurz erklären könnten, wie die Abhängigkeiten sind. Bürgermeister Bonew: Ich bin jetzt ein wenig irritiert, Herr Morlok; denn der letzte Bestätigungsvermerk zur Ergänzungsprüfung datiert vom 29. September 2015. Das sind nicht ganz vier Jahre. Aber ich erkläre gern einmal den Hintergrund. Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal ist eine unselbstständige kommunale Stiftung. Mit der Betreibung des Völkerschlachtdenkmals wurde das Stadtgeschichtliche Museum betraut, das dem Kulturdezernat untersteht. Deshalb erfolgt die Jahresabschlussfeststellung erst dann, wenn der Jahresabschluss der Stadt Leipzig festgestellt wurde. Auch die Buchung erfolgt erst danach, da wir als Dezernat Finanzen als Dienstleister das für die Stiftung übernehmen. Es gab im Zuge der Eröffnungsbilanz und des ersten Jahresabschlusses der Stadt Leipzig nach der Umstellung auf Doppik auch bei dieser Stiftung die Frage: Wie bilanzieren wir das Gebäude? Dadurch gab es einige Verzögerungen. Die Hauptverzögerung, warum die Vorlage erst jetzt im Stadtrat ist, liegt jedoch daran, dass der Jahresabschluss dieser unselbstständigen kommunalen Stiftung dem Jahresabschluss der Stadt Leipzig folgt. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt es weitere Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Beschlussvorschlag zustimmen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 19.6 (nichtöffentlich) (VI-DS-02963) Es geht um den Jahresbericht der Stiftung Völkerschlachtdenkmal. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns die Vorlage und insbesondere den entsprechenden Prüfbericht etwas genauer anschauen, stellen wir fest, dass dieser Prüfbericht schon vier Jahre alt ist. Ich frage mich schlicht und ergreifend - ich weiß nicht, ob Sie sich das auch fragen -, warum ein solcher Prüfbericht über eine Stiftung vier Jahre lang im Rathaus liegt, bevor er hier im Stadtrat zur Entscheidung 19.7 (nichtöffentlich) (VI-DS-02964) Es geht um den Rechenschaftsbericht von 2012. Gibt es dazu Nachfragen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.8 Zuschuss an die Stiftung Völkerschlachtdenkmal - Förderung von Investitionsmaßnahmen, Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 133.400 € im PSP-Element 7.0000027.740 - Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Zuschuss Stiftung Völkerschlachtdenkmal (VI-DS-03120) Einreicher: Dezernat Kultur Wenn ich dazu noch einen Satz sagen darf. Es ist eine sehr schöne Entwicklung, dass die Menschen das Völkerschlachtdenkmal so zahlreich besuchen und dafür Eintritt zahlen, sodass wir die Zuschüsse reduzieren können. Gibt es dazu Hinweise oder Nachfragen? - Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.9 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Stadtreinigung Leipzig (VI-DS-03151) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.10 Bebauungsplan Nr. 95 „Kasernengelände an der Max-LiebermannStraße, Aufhebung Aufstellungsbeschluss; Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“, Aufstellungsbeschluss; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Nord (VI-DS03158) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Bitte schön, Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau, ich habe eine Verständnisfrage zu dieser Vorlage, die ja auch im Stadtbezirksbeirat Nord vorgestellt worden ist. Dort hieß es - so wurde mir berichtet -, dass man aufgrund des Wohnungspolitischen Konzepts dort keinen mehrgeschossigen Wohnungsbau durchführen könne, weil der Weg zu den Straßenbahnhaltestellen der Linien 16, 12 und 4 links- und rechtsseitig mehr als 400 Meter betragen würde. Ich nehme Sie an, Sie können die Frage nicht jetzt sofort beantworten. Ich würde Sie aber um eine entsprechende Antwort im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau bitten. Dann könnten mir meine Kollegen das mitteilen, und ich könnte das an den Stadtbezirksbeirat Nord weitergeben. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau nickt. Dann machen wir es so. S e i t e | 51 Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 19.11 bis 19.15 auf: 19.11 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (VI-DS03177) Einreicher: Dezernat Kultur 19.12 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt (VIDS-03181) Einreicher: Dezernat Kultur 19.13 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ (VI-DS-03189) Einreicher: Dezernat Kultur 19.14 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig (VIDS-03194) Einreicher: Dezernat Kultur 19.15 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig (VI-DS-03203) Einreicher: Dezernat Kultur Frau Dr. Jennicke wird eine kurze Einleitung zur Wirtschaftsplansituation geben. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, das ist ganz sinnvoll, weil manch einer, der nicht Mitglied im Betriebsausschuss ist und sich eher mit Weltwirtschaftsthemen beschäftigt, vielleicht darüber stolpern wird, dass wir im November 2016 Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 behandeln. Das sollte eigentlich nicht so sein. Ich muss vorab um Verständnis bitten. Eigentlich hätten diese Pläne bereits vor einem Jahr beschlossen werden müssen. Dass dem nicht so war, lag nicht an den Häusern; das will ich vorausschicken. Ich will auch sehr deutlich sagen: Die Häuser haben den ersten Entwurf ihrer Wirtschaftspläne fristgerecht im August 2015 der Verwaltung übergeben. Genau zu diesem Zeitpunkt kam es jedoch zu der etwas unerfreulichen oder zumindest unerquicklichen Debatte, die die Betriebsausschussmitglieder seitdem beschäftigt hat, und zwar über die Frage: Wie bilanzieren wir die Grundstücke der Eigenbetriebe? Die Frage, ob das als Sonderposten oder Eigenkapital gebucht wird, hat sich über ein ganzes Jahr hingezogen und ist schlussendlich erst im August/September zumindest für die Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Wirtschaftspläne abschließend geklärt worden. Wir sind im Moment im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern und der Landesdirektion, dass wir die Grundstücke und Gebäude in der Kapitalrücklage buchen können. Ich hoffe, dass die Einigung, die erzielt wurde, jetzt auch Bestand hat und uns das in der Zukunft nicht mehr in derselben Intensität beschäftigen wird. Das Ergebnis der Umbilanzierung und die bilanzwirksame Abbildung in den Wirtschaftsplänen und dann auch in den Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe haben allerdings momentan zur Folge, dass die Jahresergebnisse entsprechend den jährlichen Widmungsabschreibungen negativ belastet sind, so wie in den Wirtschaftsplänen jetzt auch ausgewiesen. Das wird sich auch in Zukunft in den Plänen finden. Sie sind ja gewöhnt, dass Wirtschaftspläne immer positive oder zumindest ausgeglichene Jahresergebnisse ausweisen. Die finden Sie hier nicht. Das soll Sie aber bitte nicht beunruhigen die Betriebsausschussmitglieder wissen Bescheid -, sondern das ist lediglich auf die Umbilanzierung der Gebäude und Grundstücke zurückzuführen und wird sich mit dem Jahresabschluss beheben. Dies hat also keine tatsächlichen monetären Auswirkungen, sondern ist eine rein bilanzielle Nummer. Die Wirtschaftspläne befinden sich in völliger Übereinstimmung mit der Zuschussvereinbarung, die wir in der vorletzten Ratsversammlung beschlossen haben. Diese war allerdings im Abgleich mit dem Haushaltsplan insofern nicht kongruent, dass es für den Ausgleich der strukturellen Defizite noch einen Zuschlag für die Eigenbetriebe gegeben hat. Diese sind in den Wirtschaftsplänen 2016 jetzt vollumfänglich berücksichtigt und befinden sich im Einklang mit der Zuschussvereinbarung. Das alles war nicht einfach. Ich darf Ihnen an dieser Stelle noch einmal den Dank der Häuser übermitteln, die nach dem Beschluss im September mehr als glücklich gewesen sind, dass nun das erste Mal seit 25 Jahren 100 Prozent der Tarifsteigerung von der Stadt übernommen werden. Bei allen Diskussionen, die immer wieder mal aufflammen, die ich sehr wohl zur Kenntnis nehme und nicht wegwischen möchte: Das ist die Behebung eines lange währenden Missstandes, nämlich dem der Ungleichbehandlung gegenüber anderen Beschäftigten der Stadtverwaltung. Ich finde das mehr als gerechtfertigt. S e i t e | 52 Abschließend bitte ich noch einmal um Nachsicht, dass wir in diese unschöne Situation geraten sind, Ihnen die Wirtschaftspläne erst so spät vorlegen zu können. Ich darf Ihnen aber mitteilen, dass die Wirtschaftspläne 2017 bereits vorliegen. Wenn der Betriebsausschuss sie ordnungsgemäß in zwei Lesungen behandelt hat, werden wir die Wirtschaftspläne für 2017 im Dezember hier im Rat vorlegen. Dann sind wir wieder im normalen Fluss und werden uns an einer geregelten Wirtschaftsplanung erfreuen können. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Jennicke. - Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir Stadträte der CDUFraktion werden uns an der heutigen Abstimmung über die Wirtschaftspläne 2016 nicht beteiligen, weil wir diese Abstimmung für eine Farce halten. Das Jahr 2016 endet bekanntlich in sechs Wochen. Die Wirtschaftspläne beruhen auf Zahlenmaterial aus dem Sommer 2016. Es handelt sich - um dies festzuhalten, muss man kein Betriebswirt sein nicht um Pläne, sondern um Zustandsbeschreibungen. Warum ist das so? War das wirklich unvermeidbar, wie wir gerade von Ihnen gehört haben, Frau Dr. Jennicke? Die Verzögerungen kamen Ihnen, Frau Dr. Jennicke, und dem Herrn Oberbürgermeister sehr gelegen; denn so konnten Sie noch in aller Ruhe Ihre Zuschussvereinbarung durchsetzen und die Strukturen bis zum Jahr 2020 einfrieren. Also: War das wirklich unvermeidbar? Wir glauben das nicht. In der ersten Fußnote des Wirtschaftsplans 2016 für das Gewandhaus lesen wir zu den Gründen der Verzögerung: Der Prozess der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2016 wurde seitens der Stadtverwaltung im September 2015 aufgrund einer das gewidmete Vermögen betreffenden Bilanzierungsfrage bzw. im Juni 2016 aufgrund einer abschließenden Ausweisfrage zur geplanten Entnahme aus der Kapitalrücklage unterbrochen. Sie haben das gerade ein bisschen verständlicher ausgedrückt. Ich habe mir das auch noch einmal erklären lassen. Ja, es ist richtig: Lange konnten wir nicht wissen, ob, wie Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 und an welcher Stelle die Abschreibungen für die Immobilien der Kultureigenbetriebe in der Doppik einzustellen sind. Die Landesdirektion hat sich mit der rechtlichen Einschätzung dieses wohl rein buchhalterischen Problems lange Zeit gelassen. Aber, meine Damen und Herren, war das wirklich ein Grund, keine Wirtschaftsplanung vorzunehmen? Wir meinen: Doch, eine Wirtschaftsplanung wäre möglich gewesen. Wirtschaftspläne wären auch deshalb möglich gewesen, weil Abschreibungen nur jeweils eine von vielen variablen Größen des jeweiligen Wirtschaftsplans darstellen. Erwartete Umsatzerlöse, Einnahmen aus Vermietung, Gastspielen etc. hängen von dieser Bilanzierungsfrage ebenso wenig ab wie Personalkosten, Energiekosten, Werbekosten, Verwaltungskosten usw. Warum also konnte man hier die unbekannte Größe „Abschreibung“ bei der Planung nicht erst einmal außen vor lassen? Schließlich: Wir glauben nicht, dass die Betriebsleiter ohne jegliche Planung in das Jahr 2016 gegangen sind. Immerhin waren ja die ersten Entwürfe der Pläne schon 2015 erstellt, so wie es sich gehört. Erst heute über die Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 abstimmen zu lassen - da wiederhole ich mich -, ist eine Farce. Daran werden wir uns nicht beteiligen. Wir bitten daher schon an dieser Stelle, die abgegebenen Stimmen auszählen zu lassen und entsprechend im Protokoll festzuhalten. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dr. Jennicke, ich begrüße es ausdrücklich, dass Sie heute im Rahmen der kurzen Einbringung deutlich gemacht haben, dass die Schuld für die späte Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne nicht bei den Kultureigenbetrieben zu suchen ist, sondern dass es sich hier um Probleme bilanzrechtlicher Art handelt. Aber: Wenn es sich tatsächlich nur um Probleme bilanzrechtlicher Art handeln würde, ist für uns nicht nachvollziehbar, warum man einen Plan nicht beschließen kann. Wenn Sie, Herr Bonew, dieses Argument angesichts der Feststellung der Jahresabschlüsse der betreffenden Eigenbetriebe angeführt hätten, hätten wir Ihnen recht gegeben. Wenn man nicht weiß, wie und wo ein Vermögen bilanziert werden kann und wie gegebenenfalls auch Abschreibungen zu bewerten sind, kann man einen Jahresabschluss nicht feststellen; vollkommen richtig. Wir reden jetzt aber nicht über Jahresabschlüsse, sondern wir reden über Wirtschaftspläne, und da kann man sehr wohl eine entsprechende Planung machen, die diesen S e i t e | 53 Sachverhalt außen vor lässt. Es ist gerade die Aufgabe der Eigenbetriebe, zu planen. Es ist Aufgabe des Stadtrates, über die Planung, über den Rahmen des Wirtschaftsjahrs der Eigenbetriebe zu entscheiden. Man hätte hier auch zwei Varianten vorlegen können, nämlich eine Variante mit Grundstücken und Gebäuden und eine Variante ohne Grundstücke und Gebäude. Das alles hätte man beschließen können. Für die Personalausgaben der Kultureigenbetriebe ist die Bilanzierungsfrage vollkommen irrelevant. Auch für Gastspiele ist es irrelevant, wie die Bilanzausweise vorzunehmen sind. All diese Dinge hätte man hier im Stadtrat zeitnah beschließen können. Ich bitte herzlich um Verständnis, dass wir aufgrund dieser Situation diesen Vorlagen nicht zustimmen können. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt nicht im Sinne einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft antworten - das kann ich momentan nicht, weil ich spontan auf diese Äußerungen reagieren muss -, sondern möchte das politisch betrachten. Und aus politischer Sicht ist es so, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Sie haben deutlich gemacht, dass Sie die langfristige Bilanzierung bis 2020 nicht wollen, obwohl wir hier einen Beschluss gefasst haben, mit dem wir den Eigenbetrieben bestimmte Zusagen gegeben haben. Das ist Ihr gutes Recht. Aber das war eine politische Entscheidung, und die Mehrheit hat das hier so beschlossen. Auf dieser Grundlage sind auch die jetzt vorgelegten Pläne entstanden. Im Ausschuss haben wir im Laufe des Jahres Folgendes erlebt: Die Wirtschaftspläne kamen nicht. Die Finanzierungfrage war für uns lange, bis zum Sommer, offen. Stattdessen hörten wir ein Jahr lang nur, es gebe Probleme bei der Bilanzierung. Sowohl der Kämmerer als auch das Rechnungsprüfungsamt haben versucht, uns in Stellungnahmen die Problematik zu erklären, bis wir sie auch als Laien verstanden haben. Im Sommer kam es dann zum Wechsel an der Spitze des Dezernats. Es folgte noch einmal eine Diskussion, und es wurde noch einmal im Ausschuss erklärt. Dann wurden die Jahresabschlüsse vorgelegt. Und jetzt werden von der neuen Dezernatsleiterin die Wirtschaftspläne vorgelegt. Das folgt doch einer gewissen Logik. Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Es würde auch einer gewisse Logik folgen, wenn Sie jetzt sagten: Wir stimmen dem nicht zu, weil wir diese Finanzierung so nicht wollen. Aber sich hier jetzt darüber aufzuregen, dass die Wirtschaftspläne nicht früher auf den Tisch kamen, finde ich schwierig. Wir alle wussten doch, warum. Im Ausschuss wurde uns mehr als einmal erklärt, dass das Problem der Bilanzierung grundlegend ist, sowohl für Jahresabschlüsse als auch für Wirtschaftspläne, und dass man erst eine Einigung herbeiführen muss. Ich finde eine Abstimmung darüber heute nicht so problematisch. Wie gesagt, ich habe Verständnis, wenn man sagt, man wolle sich an der Abstimmung nicht beteiligen oder dabei enthalten. Irgendwann müssen wir aber diese Wirtschaftspläne beschließen, auch in dem Wissen, dass das in diesem Jahr im Prinzip parallel gelaufen ist. Ich halte den Beschluss für richtig, zumindest die Tariferhöhungen bis 2020 zu finanzieren. Erst nach diesem Beschluss konnte man einen soliden Plan aufstellen; ein vorhandener hätte jetzt geändert werden müssen. Erst seit diesem Beschluss wissen wir, was in 2016 und den Folgejahren möglich ist. Insofern sehe ich in der Abstimmung hier heute kein Problem und will hier auch zur Kenntnis geben, dass der Betriebsausschuss sich durchaus intensiv damit befasst hat. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Frau Körner, ich glaube, Sie haben Frau Niermann ein Stück weit missverstanden und haben auch nicht ganz nachvollziehen können, was Herr Morlok gesagt hat; beides ging ja in dieselbe Richtung. Das, was Sie angesprochen haben, würde die Jahresabschlüsse betreffen. Ich kann mich noch daran erinnern, dass in den unzähligen Debatten und Nachfragen, übrigens auch von der damaligen Stadträtin Dr. Jennicke, immer wieder gefragt wurde: Wie kann es sein, dass die Wirtschaftspläne nicht vorliegen? Ich finde es gut, dass viele Mitarbeiter unserer Eigenbetriebe den Weg hierher gefunden haben, um dieser wichtigen Debatte zu folgen. Die anderen werden die Debatte sicherlich gespannt am Livestream verfolgen. S e i t e | 54 Ich glaube, dass wir uns darüber klarwerden sollten, wozu Wirtschaftspläne eigentlich dienen. Wirtschaftspläne dienen dazu, dass wir steuernd eingreifen können. Wenn sie uns erst im November 2016 vorgelegt werden, haben wir überhaupt keine Eingriffsmöglichkeiten mehr. Insofern muss auch ich sagen: Das Ganze ist und bleibt eine Farce. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Bonew, wenn Sie noch etwas dazu sagen wollen, gerne. Bürgermeister Bonew: Gerne nicht. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte voranstellen: Auch ich hätte mir als Rechtsaufsicht ein Innenministerium gewünscht, das binnen 36 Monaten nicht zweimal die Rolle rückwärts macht. Aber so ist es mit den Wünschen: Sie gehen nicht immer in Erfüllung. Wir haben hier in den letzten Jahren vortrefflich darüber gestritten, ob die Art und Weise der Bilanzierung, die wir gefunden haben, richtig ist. Diese geht ja auf ein Schreiben des damaligen Abteilungsleiters im Innenministerium zurück. Für das Protokoll: Wir haben sie uns nicht selbst ausgedacht. Wir haben die Gebäude und Grundstücke unserer Eigenbetriebe Kultur exakt so bilanziert, wie es der zuständige Abteilungsleiter Kommunalaufsicht im Innenministerium des Freistaats Sachsen beschrieben hat. Wir haben dafür jahrelang ein uneingeschränktes Testat unserer Wirtschaftsprüfer bekommen. Nun ist es so im Leben: Nicht jedem gefällt das. Der eine oder andere versucht dann, das Innenministerium umzustimmen. Offensichtlich haben wir ein Innenministerium, was sich hat umstimmen lassen. Uns erreichte im August letzten Jahres ein Schreiben, in dem es nicht etwa hieß, wir hätten falsch bilanziert, sondern dass man sich jetzt der anderen Rechtsauffassung des Sächsischen Rechnungshofs anschließt. Um nicht wieder in die Falle zu tappen, Ihnen Wirtschaftspläne vorzulegen, bei denen wir uns nicht sicher sind, ob daraus folgt, dass Jahresabschlüsse angreifbar sind, haben wir alle im Verfahren befindlichen Vorlagen ausgesetzt, die Ausschüsse informiert, gutachterlichen Rat von Externen eingeholt, mit den Wirtschaftsprüfern und noch einmal mit der Rechtsaufsicht gesprochen. Als wir vor der Sommerpause dachten, jetzt sind wir so weit, erreichte uns wiederum ein Schreiben der Rechtsaufsicht, die die von ihr festgesetzte Bilanzierungsregel, das in den Jahresabschlüssen 2015 auszuweisen - zu dem Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Zeitpunkt hatten wir schon zwei 2014erJahresabschlüsse für Kulturbetriebe durch den Stadtrat gebracht -, nach fünf Wochen wieder aufgehoben hat, ergo gesagt hat: April, April! Jetzt macht ihr das in den noch offenen 2014erAbschlüssen. - So sieht gelebte verlässliche Rechtsaufsicht in diesem Freistaat aus. Exakt deshalb ist es zu dem Ergebnis gekommen, dass wir Ihnen leider erst im November dieses Jahres die Wirtschaftspläne 2016 vorlegen können. Aber wir wollten sicher sein - wir haben jetzt seit zwölf Wochen Ruhe; kein weiterer Schriftwechsel aus der Landesdirektion -, dass wir so bilanzieren können. Für den Zuschuss des Jahres 2016 Sie erhöhen mit Beschluss jeder Wirtschaftsplanvorlage außerplanmäßig den Zuschuss für 2016 - hat das exakt die Auswirkung, ganz genau zu wissen, wie wir bilanzieren. Herr Morlok, ich muss Ihnen da widersprechen. Wir können nicht entscheiden, ob wir die Gebäude in die Wirtschaftspläne einbeziehen. Das Sächsische Eigenbetriebsrecht sagt: Das betriebsnotwendige Vermögen ist zuzuordnen. Punkt. - Also ist das Gebäude des Schauspielhauses - das gehört ja unstreitig zum betriebsnotwendigen Vermögen des Schauspielhauses im Eigenbetrieb Schauspielhaus zu bilanzieren. Daher können wir als Verwaltung dem Stadtrat keinen Wirtschaftsplan vorlegen, wo wir das Gebäude einfach mal weglassen. Die Abschreibungen müssen ausgewiesen werden, das Gebäude muss ausgewiesen werden. Wir haben nach einem Weg gesucht, wie wir die Abschreibungen in der Jahresabschlussbuchung gegen die Kapitalrücklage buchen. Wenn wir diesen Weg jetzt nicht gehen würden, müssten wir das gehört zur Wahrheit dazu - den Zuschuss, den wir zum Beispiel beim Schauspielhaus jetzt um 200.000 Euro erhöhen, um 290.000 Euro erhöhen; für alle Kultureigenbetriebe wären es noch einmal 1,4 Millionen Euro cash im Jahr. Da erlaube ich mir hier schon die Frage: Wer will das zulasten des Haushalts und mit welchem Deckungsvorschlag? Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau, dann Herr Morlok. Stadtrat Tornau (CDU): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines muss ich jetzt noch einmal klarstellen: Ich gebe unserem Finanzbürgermeister vollkommen recht: Das ist S e i t e | 55 eine missliche Lage; das ist nicht wünschenswert. Das haben wir auch verstanden. Es ist eine Ihrer Aufgaben, Herr Finanzbürgermeister Bonew, das rechtlich sauber zu klären. Aber: Das betrifft den Jahresabschluss. Jetzt kommt noch einmal unsere Kritik. - Nein! Hören Sie doch auf! Ich mache in meiner Firma selbst den Wirtschaftsplan und weiß, wofür ein Wirtschaftsplan erforderlich ist. Ein Wirtschaftsplan ist notwendig, um ein Unternehmen führen zu können. Diesen Plan mache ich zu dem Zeitpunkt, wo ich ihn brauche, und zwar nach dem gesetzlichen Status quo, der zu diesem Zeitpunkt gilt. Wenn sich das Gesetz bzw. die Auffassung der Rechtaufsichtsbehörde ändert, muss ich den Wirtschaftsplan halt noch einmal anpassen. Es kann doch nicht sein, in einem solchen Fall gar keinen Wirtschaftsplan vorzulegen. Es sind jetzt noch sechs Wochen bis zum Jahresende 2016. Sie können uns doch nicht erst heute einen Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 vorlegen; das geht nicht. Das geht in keinem Unternehmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Herr Bonew, ich kann das schon alles nachvollziehen. Aber ich will mit Ihnen einmal ein Gedankenspiel machen. Stellen Sie sich einmal vor, die Diskussion mit dem Innenministerium und dem Sächsischen Rechnungshof hätte nicht 36 Monate gedauert, sondern sie würde sieben Jahre dauern. Das würde nach Ihrer Logik heißen: Wir könnten im Stadtrat sieben Jahre lang keine Planung beschließen. Der Bereich Kultur wäre in der Zeit der Planungsvorgabe des Stadtrates entzogen, weil das Innenministerium im Freistaat Sachsen immer wieder unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der Bilanzierung von Vermögen vertritt. - Ich glaube nicht, dass das Sächsische Eigenbetriebsgesetz so zu interpretieren ist, dass aufgrund von unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen der Kommune und der Rechtsaufsichtsbehörde und des Ministeriums plötzlich sämtliche Beschlussfassungen und Führungsaufgaben des Stadtrates bezüglich seiner Eigenbetriebe beiseite geräumt werden und mal fünf, sechs, sieben Jahre ohne Stadtrat gearbeitet wird, bis letztendlich irgendwo eine Klärung herbeigeführt haben. Genauso wie Sie hier gesagt haben, dass sei Ihre Entscheidung gewesen, die Sie hier auch vertreten müssen, nämlich: Wir warten das Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 rechtssicher ab; wenn wir ein rechtssicheres Ergebnis haben, gibt es eine Stadtratsvorlage, die wir auch beschließen können; damit haben wir die Gewissheit, dass es so richtig ist, genauso hätten Sie, gegebenenfalls mit Zustimmung der Rechtaufsichtsbehörde, des Innenministeriums oder auch des Regierungspräsidiums, einen vorläufigen Wirtschaftsplan vorlegen können, der genau diese Unsicherheit beschreibt, und von Vornherein darlegen können, dass aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen gegebenenfalls Anpassungen dieser Wirtschaftspläne erforderlich sind. Diese beiden Möglichkeiten hätten Sie gehabt, Herr Bonew. Sie haben sich für die eine entschieden; das ist Ihr gutes Recht. Deswegen müssen Sie trotzdem akzeptieren, dass es hier im Stadtrat Kolleginnen und Kollegen gibt, die sich in dieser Sache anders entschieden hätten und die Sie heute für Ihre Entscheidung kritisieren. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Wie beantragt, werden wir die Stimmen jeweils auszählen. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19.11, Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig. Wer stimmt dem zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: 40 dafür, eine Gegenstimme, vier Enthaltungen. So beschlossen. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19.12, Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt. Wer stimmt diesem Wirtschaftsplan zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? Abstimmung: 37 dafür, eine Gegenstimme, fünf Enthaltungen. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19.13, Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“. Wer stimmt dem Wirtschaftsplan zu? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? Abstimmung: 38 dafür, eine Gegenstimme, fünf Enthaltungen. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19.14, Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig. Wer stimmt dem Wirtschaftsplan zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? Abstimmung: 38 dafür, eine Gegenstimme, fünf Enthaltungen. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19.15, Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Oper S e i t e | 56 Leipzig. Wer ist dafür? - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Abstimmung: 38 dafür, eine Gegenstimme, fünf Enthaltungen. So beschlossen. 19.16 Bebauungsplan Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-EllrodtStraße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Großzschocher; Satzungsbeschluss (VI-DS-03205) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden Bebauungsplan zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 60 dafür, keine Enthaltung, keine Gegenstimme. So beschlossen. 19.17 Zweite Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung vom 20.1zeumer14, gültig ab 01.01.2017 (VI-DS-03212) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt für die Zweite Änderungssatzung? - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Abstimmung: 59 dafür, keine Gegenstimme, keine Enthaltung. So beschlossen. 19.18 Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2017 (VI-DS-03213) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dafür? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? Abstimmung: 60 dafür, keine Gegenstimme, keine Enthaltung. 19.19 5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2017 (VI-DS-03215) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 60 zu 0 zu 0. Ebenfalls so beschlossen. 19.20 5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2017 (VIDS-03216) Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Einreicher. Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Ich darf wiederum um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? Enthaltungen? S e i t e | 57 Einreicher: Verwaltung Dezernat Allgemeine Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist für diesen Beschluss? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 60 zu 0 zu 0. So beschlossen. 19.21 Überplanmäßige Aufwendungen 2016 gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_311_ZW Grundversorgung und Hilfen SGB XII (VI-DS-03238) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.25 Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i. V. m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz (VI-DS03336) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? Enthaltungen? Klare Vorvoten und ausführlich besprochen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.26 Strategische Neuausrichtung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH (VWA) - Umsetzung Ratsbeschluss zu VI-DS-01751 vom 20.01.2016 (VI-DS-03348) 19.22 Bebauungsplan Nr. 432 „Gewerbegebiet Hornstraße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Großzschocher; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-03250) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.26.1 dazu ÄA (VI-DS-03348-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion Den Änderungsantrag der SPD-Fraktion würde ich übernehmen. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.23 Bürgschaft für die LEVG mbH & Co. Grundstücks-KG (VI-DS-03309-NF-01) 20 Einreicher: Dezernat Finanzen 19.24 Privatrechtliche Entgeltordnung des Standesamtes Leipzig für Auslagen zur Durchführung von Eheschließungen / Begründung von Lebenspartnerschaften außerhalb der Diensträume des Rathauses (VI-DS03211) PlaGeder (VI- Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, ansonsten einstimmig so beschlossen. Aktueller Sachstand und weitere nungen der Unterbringung von flüchteten in der Zuständigkeit Stadt Leipzig - Stand: 15.11.2016 DS-03481) Ich bitte um freundliche Kenntnisnahme. Wir werden in den Ausschüssen noch detailliert darüber sprechen. Nur so viel an dieser Stelle: Unsere Prognose für das Jahr 2016 hat sich geändert. Wir gehen momentan nur noch von 2.000 geflüchteten Menschen aus, die neu zu uns kommen. 21 Informationen I Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 21.1 Maßnahmen- und Zeitplan zur Abstellung der vom Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 festgestellten Einschränkungen (VI-DS-03104) Einreicher: Dezernat Finanzen 21.1.1 dazu ÄA (VI-DS-03104-ÄA-01) Einreicher: Mitglieder des prüfungsausschusses Rechnungs- Den Änderungsantrag der Mitglieder des Rechnungsprüfungsamt wollen wir übernehmen und zum Bestandteil der Vorlage machen. - Ich bin jetzt etwas verwundert über den Widerspruch und muss das kurz mit Herrn Bonew besprechen. - Also: Ich habe es doch richtig gesehen. Ich übernehme den Maßnahmen- und Zeitplan als Beschluss. Damit binden wir uns an den selbst aufgestellten Maßnahmen- und Zeitplan. Wird dazu das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 21.2 Jobcenter Leipzig: Halbjahresbericht zur Zielerreichung 2016 (VI-DS-03249) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Wortwünsche? - Dann bitte ich um Kenntnisnahme. 21.3 Finanzbericht zum Stichtag 30.06.2016 (V-IST) (VI-DS-03330) Einreicher: Dezernat Finanzen Ich bitte um Kenntnisnahme, auch dass wir im Defizit sind. 21.4 Erläuterungsmaterial zum Entwurf des Stellplanes 2017/2018 (VI-DS-03341) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Frau Dr. Lauter. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Ich habe eine Nachfrage. Im Stellenplan wird ja sehr detailliert beschrieben, wie viele Stellen wir brauchen und warum wir sie brauchen. 260 von den insgesamt 319 Stellen sollen zum 01.01. besetzt werden, die restlichen - so habe ich mir sagen lassen - erst zum 01.10. Wie wirkt sich das auf die Arbeit, die getan werden müsste, aus? Wie schätzen Sie das ein? Ich nehme an, Herr Hörning kann das beantworten. S e i t e | 58 Oberbürgermeister Jung: Ich will das selbst beantworten. - Diese Planung ist uns nicht leicht gefallen. Zur Wahrheit gehört: Die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist sehr hoch. Durch die Verschiebung wird die ohnehin schon angespannte Arbeitsbelastung noch einmal potenziert. Wir mussten Haushaltssituation, Beschließung des Haushalts, Genehmigungsfähigkeit contra Belastungen der Mitarbeiterschaft abwägen. Wir meinen verantworten zu können, der Mitarbeiterschaft diese Verschiebung zuzumuten. Froh sind wir darüber nicht. Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass man in einigen Ämtern schon seit Monaten mit der Arbeit nicht hinterherkommt. Dass zum Beispiel Tagesmütter die ihnen zustehenden Zuschüsse zur Rentenversicherung von 2015 immer noch nicht erhalten haben, ist doch kein Zustand. Die Ursache dafür ist mangelndes Personal. Wir stellen es einfach zu spät ein, auch nächstes Jahr wieder. Ich denke, wir sind jetzt schon an der Belastungsgrenze. Der Gedanke, wir können in der Verwaltung immer weiter sparen, sparen, sparen, zieht nicht mehr. Das Sparen geht zulasten der Bürgerinnen und Bürger. Bei dem von mir genannten Beispiel geht es zulasten der Tagesmütter. Die Zuschüsse zur Krankenversicherung haben sie auch noch nicht erhalten, Zuschüsse zur Rentenversicherung nur einige, aber eben noch nicht alle. Das ist doch kein Zustand. Wir brauchen doch dieses Personal. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, unbenommen. Wir werden - so habe ich es mit Herrn Hörning und den Kollegen besprochen - nach Verabschiedung des Haushalts, sofern hier ein genehmigungsfähiger Haushalt beschlossen wird, versuchen, sehr flexibel damit umzugehen. Dort, wo Bedarf ist, werden wir sicher auch früher einstellen. Aber die Grundlinie muss sein, dass wir einen genehmigungsfähigen Haushalt beschließen. Ohne einen genehmigungsfähigen Haushalt kann ich überhaupt nicht einstellen. Das ist die Abwägung. Ich bitte Sie, 21.4 zur Kenntnis zu nehmen. 21.5 Information zum Jahresbericht 2014 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I - Ausgaben für die rechtliche Betreuung (VI-DS-03059) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016 Auch hier bitte ich um Kenntnisnahme. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Damit sind wir am Ende der Sitzung. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen ganz herzlich und schließe die Sitzung. Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Habicht: ___________________________________ Stadtrat Pellmann: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 59