Daten
Kommune
Leipzig
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1220194.pdf
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08.11.16, 13:56
Aktualisiert
26.07.17, 10:18
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Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
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Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung der
Ratsversammlung und begrüße ganz herzlich
alle
Städträtinnen
und
Stadträte,
die
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie
die Zuschauer, darunter auch Schüler des
Beruflichen
Schulzentrums
12.
Herzlich
willkommen! Danke für das Interesse!
Soweit meine Bemerkungen zur Tagesordnung.
Gibt es aus Ihrer Mitte dazu noch Hinweise? Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die
ordnungsgemäße
Ladung
sowie
die
Tagesordnung
einschließlich
vorgenannter
Änderungen fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich einen
herzlichen Glückwunsch aussprechen. Herr
Frank Tornau wurde zum neuen Vorsitzenden
der CDU-Fraktion gewählt. Auf gute Zusammenarbeit, Herr Tornau! Als Stellvertreter von Herrn
Tornau wurden Achim Haas, Sabine Heymann
und Andrea Niermann gewählt.
5
Wiedergewählt wurde Herr Keller als Fraktionsvorsitzender der AfD. Auch mit Ihnen auf gute
Zusammenarbeit!
TOP 6 entfällt, TOP 7 ebenso.
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Stadträten Habicht und Pellmann unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht.
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Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am
20.11.2016 bekannt gemacht.
8.1
Einrichtung eines weiteren Spiel- und
Bolzplatzes im Umfeld der Alten Messe
(VI-WA-2743-DS-3-NF-1)
Entschuldigt haben sich heute Herr Rothkegel
und Frau Witte.
Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung.
Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen
müssen, bitte ich Sie, mir Bescheid zu geben.
TOP 4 entfällt.
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2016/748)
Gibt
es
dazu
Änderungswünsche
oder
Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist
das Protokoll bestätigt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
Einreicher: SBB Südost
8.1.1 dazu VSP (VI-WA-02743-VSP-01)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
8.1.2 dazu ÄA (VI-WA-02743-ÄA-02)
Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel
Auch heute gibt es eine Livestream-Übertragung.
Bitte schön, Frau Gruner.
Es ist geplant, gegen 16.30 Uhr eine Pause einzulegen.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 56 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 78 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Ich möchte Sie bitten, die
Reihenfolge der heutigen Tagesordnung dahin
gehend zu verändern, dass TOP 27.1 unter 21.5
eingeordnet und aufgerufen wird. Die Vorlage ist
öffentlich zu behandeln.
Die Anfrage unter 16.9 wird auf Wunsch der
Ortsvorsteherin schriftlich beantwortet.
Die Einwohneranfragen werden um 17 Uhr
aufgerufen, wobei die Einwohneranfrage 9.1
schriftlich beantwortet wird. - Petitionen gibt es
heute nicht.
Gruner (SBB Südost): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister! Ich möchte heute um
Zustimmung für eine wichtige Angelegenheit des
Stadtbezirksbeirats Südost werben. Mit den
ersten warmen Tagen in diesem Jahr wurde uns
und anderen in unserem Umfeld immer
deutlicher, dass gerade bei uns im Südosten die
Bevölkerungszahlen und insbesondere die
Anzahl der Kinder und Jugendlichen enorm
gewachsen sind. Zu der ohnehin hohen Anzahl
von Geburten und Zuzügen junger Familien
kamen zwischenzeitlich etwas über 1.000
Menschen, darunter sehr viele Familien mit
Kindern, in den Notunterkünften auf dem Messegelände.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
In diesen Wochen und Monaten war ich auch in
der Flüchtlingshilfe aktiv und konnte feststellen,
dass nicht nur die Unterbringung in diesen
Hallen, sondern auch das gesamte Umfeld dort
ausgesprochen schwierig war. Auch wenn
inzwischen einige Notunterkünfte geschlossen
werden konnten, so werden in unserem Umfeld
mit der Liebigstraße, dem Barnet-Licht-Platz und
gegebenenfalls dem Prager Dreieck weiterhin
mindestens 500 Plätze mittel- und langfristig
erhalten bleiben, unter anderem auch für
unbegleitete Minderjährige. Integration ist mehr
als ein Dach über dem Kopf und ein
Deutschkurs;
Integration
braucht
auch
Begegnungsorte im öffentlichen Raum. Für
Kinder und Jugendliche sind das eben Spielplätze, Bolzplätze, Volleyballplätze und andere
Orte, wo sie sich austoben können. Auch vor diesem Hintergrund haben wir schon im Mai diese
uns wichtige Angelegenheit auf den Weg gebracht.
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in unserem Bezirk hat sich deutlich erhöht. Der Zuwachs
liegt deutlich über dem ohnehin positiven
Gesamtschnitt in der Stadt. Gerade Familien
kämpfen mit immer höheren Mieten und leben
wieder mit mehr Personen in kleineren
Wohnungen, weil ein Umzug in größere
Wohnungen kaum noch möglich ist. In den
boomenden Stadtteilen werden zudem die
Freiflächen immer weiter bebaut. Auch auf
Schulhöfen werden immer neue Ergänzungsbauten temporärer oder dauerhafter Art errichtet, sodass Schulhöfe gerade noch das gesetzlich
erforderliche Mindestmaß erfüllen. Gerade
deshalb braucht es im öffentlichen Raum mehr
denn je Freiräume für Familien, für Schulklassen,
für Hort- und Kindergartengruppen.
Noch ein paar Worte zur Neufassung unseres
Antrags, die wir gemeinsam mit der Verwaltung
entwickelt haben. Vertreter der Verwaltung
hatten uns im November im Stadtbezirksbeirat
besucht
und
mit
uns
diese
wichtige
Angelegenheit und den Verwaltungsstandpunkt
dazu besprochen. Daraufhin haben wir uns
entschlossen, die nun vorliegende Neufassung
zu formulieren.
Die Neufassung enthält unter Punkt 1 einen Vorschlag, den die
Verwaltung
in ihrem
Verwaltungsstandpunkt unterbreitet hat, nämlich
den Bolzplatz in der Kolmstraße. Diesen
befürworten wir, auch wenn er nicht unmittelbar
in dem von uns ursprünglich gemeinten Gebiet
liegt. Dennoch liegt er an einer richtigen und
wichtigen Stelle.
Punkt 2 des Verwaltungsstandpunktes - darin
geht es um die Errichtung eines Bolzplatzes an
der Mittelachse des Messegeländes - haben wir
nicht übernommen. Das halten wir nicht für sinn-
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voll; das hält auch der Stadtbezirksbeirat Mitte
nicht für sinnvoll. Deswegen haben wir davon
Abstand genommen. Stattdessen haben wir in
Punkt 2 des Beschlusstextes der Neufassung
unseres Antrags einen weiteren Vorschlag aus
der Begründung des Verwaltungsstandpunktes
aufgenommen, nämlich die Berücksichtigung
eines Spielplatzes bei der Neugestaltung einer
Grünanlage
in
der
Cäcilienstraße.
Die
Cäcilienstraße liegt mitten im Wohngebiet sowie
in fußläufiger Entfernung zu Schulen, Kitas und
Gemeinschaftsunterkünften im Umfeld der Alten
Messe. Diesen Plan unterstützen wir, beantragen
aber,
dass
die
ohnehin
geplante
Bürgerbeteiligung auf jeden Fall noch einmal
konkretisiert wird; denn Spielplätze sollten auch
von Kindern mitgeplant werden, damit sie am
Ende auch ihren Bedürfnissen entsprechen.
Somit liegt Ihnen heute zur Entscheidung eine
ganz konkrete Neufassung vor. Sie stellt eine Art
von
Kompromiss
mit
dem
Verwaltungsstandpunkt
und
unserer
ursprünglichen
Antragsfassung
dar.
Die
Neufassung fand im Fachausschuss Umwelt,
Ordnung einstimmige Zustimmung. In den anderen befassten Fachausschüssen konnte lediglich
die Ursprungsfassung votiert werden, aber auch
diese erhielt dort ein positives Votum.
Um eine wachsende Stadt lebenswert zu halten,
braucht es nicht nur Wohnungen, sondern auch
Infrastruktur. In diesem Sinne bitte ich Sie, unserer wichtigen Angelegenheit zuzustimmen und in
den noch anstehenden Haushaltsverhandlungen
das Thema Spielplätze im Blick zu behalten;
denn diese müssen erhalten, erweitert und an
bestimmten Stellen in bestimmten Stadtteilen
neu gebaut werden. Ansonsten werden unsere
Kinder irgendwann eine Nummer ziehen
müssen, wenn sie mal auf die Schaukel wollen,
und das kann ja wirklich niemand wollen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau
Gruner. - Es gibt einen Änderungsantrag von
Herrn Schlegel. Bitte, Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Die Neufassung des Änderungsantrages spiegelt die Diskussion in den Stadtbezirksbeiräten Südost und
nunmehr auch Mitte, wie in meinem Änderungsantrag gefordert, sowie mit den Stadträten wider.
Da der Verwaltungsstandpunkt einen Spiel- und
Bolzplatz im Umfeld der Prager Straße nicht bis
2019 für realisierbar hält, haben Stadträte der
Linksfraktion einen Haushaltsantrag gestellt,
dass in Reudnitz-Thonberg bzw. ZentrumSüdost, Bereich Alte Messe, bereits 2017 ein
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Spiel- und Bolzplatz geplant wird, der 2018
errichtet werden soll. Dafür sollen zusätzlich
80.000 Euro eingestellt werden.
Der Standort für einen Bolzplatz an der Mittelachse der Straße des 18. Oktober auf dem Areal
der Alten Messe - es wurde eben darauf verwiesen - wird zu Recht nicht nur vom Stadtbezirksbeirat Südost und dem für dieses Gebiet zuständigen Stadtbezirksbeirat Mitte kritisch gesehen;
er widerspricht auch einem Stadtratsbeschluss,
wonach
die
Achse
für
Events
und
Veranstaltungen freigehalten werden soll, da es
für diesen Bereich weniger Restriktionen als für
andere Standorte gibt.
Für den Vorschlag der Aufnahme eines Bolzplatzes im Umfeld der Kolmstraße in die Mittelfristplanung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer
zur Realisierung ab 2019 besteht Übereinstimmung. Wie bisher durch das Amt für Stadtgrün
und Gewässer praktiziert, ist davon auszugehen,
dass auch bei den laufenden Planungen zur
Neugestaltung
der
Grünfläche
zwischen
Cäcilienstraße und Oswaldstraße im Rahmen
der
Anwohnerbeteiligung
Schulen,
Kitas,
soziokulturelle Einrichtungen sowie Familien aus
der Umgebung einbezogen werden. Zu
unterstützen sind auch generationsübergreifende
Angebote
zur
sportlichen
Betätigung.
Selbstverständlich
ist,
dass
die
Plätze
behindertengerecht,
zumindest
aber
behindertenfreundlich gestaltet werden.
Wie andere Ortsteile im Osten und Südosten gehört Reudnitz-Thonberg zu den Stadtteilen mit
einem großen Anteil von Kindern. Trotzdem gibt
es in diesem Ortsteil eine extreme Unterversorgung bei Kindertagesstätten und Schulen. Bei
den Ergänzungsbauten wie bei der 77.
Grundschule und der Förderschule sind auch
ausreichend
dimensionierte
zugehörige
Freiflächen zu sichern. Deshalb ist der zeitnahe
Baubeginn der Kita und der Förderschule in der
Curiestraße dringender denn je. Es ist nicht
hinnehmbar, dass ein halbes Jahr Schreiben
zwischen den Behörden hin und her gehen, weil
dem einen das eine und dem anderen das
andere nicht gefällt.
Zutreffend ist die Feststellung des Stadtbezirksbeirats Südost, wonach die Nutzung von Schulhöfen außerhalb der Schulzeit kaum möglich ist.
Anders ist die Situation, wenn solche Plätze
durch soziokulturelle Einrichtungen in der
schulfreien Zeit geöffnet und abends wieder
verschlossen werden. Trotzdem sollte nichts
unversucht gelassen werden, dass die mit dem
Bau und der kapazitiven Erweiterung von
Kindertagesstätten
und
Schulen
neu
entstehenden Spiel- und Sportplätze so gestaltet
werden, dass zumindest Teilbereiche zeitlich
befristet geöffnet werden, auch wenn der Bedarf
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allein dadurch noch nicht abgedeckt werden
kann.
Eine besondere Herausforderung ergibt sich aus
der großen Anzahl von Flüchtlingskindern, die
mit ihren Familien bisher in hallenartigen
Sammelunterkünften auf bzw. an der Alten
Messe untergebracht waren und nun schrittweise
in die mittel- bis langfristig eingerichteten
kleinteiligen Unterkünfte Riebeckstraße, Straße
an
den
Tierkliniken,
Barnet-Licht-Platz,
Eutritzscher und Torgauer Straße einziehen
sollen bzw. schon eingezogen sind.
Vor diesem Hintergrund ist immer auch die
Nachhaltigkeit bei kostenintensiven Spiel- und
Bolzplätzen zu prüfen. In zahlreichen Ortsteilen
gibt es ein Defizit an Spiel- und Bolzplätzen.
Aufgrund des Bevölkerungswachstums der Stadt
durch Zuzug von Familien und eines
Geburtenanstiegs steigt der Bedarf weiter an.
Entsprechend der Zielstellung „Stadt der kurzen
Wege“ sind zunächst Flächenpotenziale im
jeweiligen Ortsteil zu prüfen; ich rede da für die
Gesamtstadt. Da es auch in Stötteritz und
Probstheida solche Bedarfe gibt, hatte ich in
meinem
Änderungsantrag
vorgeschlagen,
kurzfristig zu prüfen, ob im Rahmen der
laufenden Neugestaltung des ehemaligen Areals
Containerhotel im Naherholungsgebiet Etzoldsche Sandgrube - die Bauarbeiten haben ja jetzt
begonnen - zur Grünfläche ein Bolzplatz
angelegt werden kann, zumindest aber ob eine
nachträgliche Ergänzung kostengünstig möglich
ist.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, verehrte
Gäste, an dieser Stelle ist dem Stadtbezirksbeirat
Südost für die Neufassung des Antrags zu danken, der bis ins Detail die Ergebnisse der Diskussion zum Ursprungsantrag, den Verwaltungsstandpunkt und den Änderungsantrag übernommen hat. Mein Änderungsantrag ist bis auf die
Prüfung der Etzoldschen Sandgrube in dieser
Neufassung aufgegangen und muss daher nicht
mehr gesondert abgestimmt werden.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Sehe ich nicht. Dann bitte ich Sie
um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag des
Stadtbezirksbeirats Südost in der Neufassung
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung:
entschieden.
Das
ist
einstimmig
so
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11:
11
Statements zum Haushaltsplanentwurf
2016/2017
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt,
dass die Redezeit in der Regel 15 Minuten nicht
überschreiten sollte.
Es beginnt die größte Fraktion im Stadtrat, die
CDU-Fraktion. - Herr Tornau, bitte.
Stadtrat Tornau (CDU): Meine Damen und
Herren, ich werde, glaube ich, nicht so lange
brauchen wie mein Vorredner. Aber Spaß
beiseite!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister!
Liebe Stadtratskollegen! Liebe Gäste! Ich möchte
diese Haushaltsrede nicht nutzen, um über Ergebnishaushalt, Schlüsselzuweisungen, Kreditaufnahme oder Finanzausgleichsgesetz zu sprechen. Ich möchte auch nicht darüber reden, wie
gut die Anträge der CDU-Fraktion und wie
schlecht die Anträge aller anderen Fraktionen
vielleicht sind. Finanztechnische Fachbegriffe interessieren die Bürger am Ende wenig. Auch alljährliche Schuldzuweisungen, wer an wen welches Geld eigentlich weiterreichen müsste oder
wem nicht entziehen darf, gehen an der Lebenswirklichkeit der Menschen weitgehend vorbei.
Die Bürger interessieren sich stattdessen für
Dinge, mit denen sie alltäglich konfrontiert sind.
Ich denke, es ist unsere Aufgabe, über das zu
sprechen, was die Leipziger tatsächlich bewegt.
Wenn wir das nämlich nicht tun, sondern uns nur
im Erfolg sonnen, uns beispielsweise für die
beste Einnahmesituation aller Zeiten selbst loben
und
tolle
wirtschaftliche
Entwicklungen
beschwören, dann reden wir an den Menschen
vorbei.
Sehr geehrte Damen und Herren, Leipzig
wächst. Das wird uns immer wieder gesagt, und
wir spüren das auch selbst täglich. Ich habe mir
im Vorfeld der Haushaltsrede einmal die Mühe
gemacht, ein paar Zahlen zusammenzutragen.
Falls Sie sie nachschlagen möchten, finden Sie
im
Leipzig-Informationssystem
statistische
Zahlen, aus denen zum Beispiel hervorgeht,
dass die von den Grünen versprochene
Klimaerwärmung zumindest in Leipzig auf sich
warten lässt. Gab es im Jahr 2000 nur 46
Frosttage mit unter 0 Grad Celsius, so waren es
im Jahr 2015 65 Tage.
Sie erhalten aber auch für uns noch wichtigere
Zahlen. Die Einwohnerzahl unserer Stadt ist seit
dem Jahr 2000 um fast 20 Prozent gewachsen,
nämlich von knapp 480.000 auf 570.000 Einwohner. Waren wir, war die Stadtverwaltung
eigentlich auf diese Entwicklung vorbereitet? Ich
denke, nein. Und: Haben wir, hat die
Stadtverwaltung einigermaßen zeitnah auf diese
Entwicklung reagiert? Meine Damen und Herren,
die Reaktion der Stadtverwaltung auf das
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Wachstum in Leipzig in den letzten Jahren sah
wie folgt aus: Im Jahr 2000 wurden im
Neubaubereich 1.884 Baugenehmigungen erteilt,
im Jahr 2015 waren es 902. Man hat den
Eindruck, im Baudezernat wird nur noch halbtags
gearbeitet;
wir
haben
jedenfalls
keine
Anhaltspunkte dafür, dass sich die Stellenzahl
halbiert hätte. Das Ergebnis dieser Bilanz zur Erteilung von Baugenehmigungen ist auch bei den
Baufertigstellungen spürbar. Im Jahr 2000
wurden 2.090 neue Wohnungen fertiggestellt,
2015 waren es 999. Meine Damen und Herren,
in diesem Tempo darf es nicht weitergehen.
Frau Dubrau, es ist hochgradig unseriös, einerseits über Gentrifizierung, die Gefahr steigender
Mieten und die Verteuerung von Wohnungen zu
schwadronieren, andererseits aber von Amts wegen den Neubau zu behindern, weil er vielleicht
nicht ganz ins Konzept passt. Wenn es zur Mietpreisexplosion in Leipzig kommt, geht das auf Ihr
Konto. Nach meiner Kenntnis mangelt es in
Leipzig nicht an bauwilligen Investoren und Mietern; es mangelt an einer Willkommenskultur im
Rathaus, einer Willkommenskultur, die dem Bauherr nicht mit einem misstrauischen „Der will
doch nur Geld verdienen“ begegnet, sondern ihn
unterstützt, einer Willkommenskultur, die Wege
aufzeigt, wie etwas geht, und nicht behindert
oder verhindert.
Meine Damen und Herren, wir brauchen neue
Wohnungen für die Menschen, die nach Leipzig
kommen. Diese Wohnungen kann nicht allein die
kommunale Wohnungsbaugesellschaft bauen.
Wir sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass
nicht alle Leipziger Neubürger unbedingt in Straßenschluchten neu gebauter, citynaher Wohnquartiere leben möchten, sondern manche ihre
Kinder lieber in einem Einfamilienhaus am Stadtrand aufwachsen sehen wollen. Vielleicht, Frau
Dubrau, winkt Ihnen ja die Ehrenbürgerschaft
von Eilenburg oder Borna. Wie man hört,
orientieren sich viele bauwillige junge Familien
mehr und mehr in diese Städte, weil in Leipzig zu
wenig getan wird. Ehrlicherweise muss man aber
auch sagen: Auch hier im Stadtrat hat man öfter
den Eindruck, dass der Häuslebauer weniger
Zuwendung findet als der Wagenplatzbewohner.
Derartige politische Prioritätensetzungen sind die
falsche Antwort auf die Herausforderungen einer
wachsenden Stadt.
Bleiben wir im Zuständigkeitsbereich des Baudezernats. Der Bestand an Kfz ist gewachsen:
von 216.000 im Jahr 2000 auf 245.000 im Jahr
2015. Reagiert wurde auf die Vergrößerung des
Kfz-Bestands mit der Abschaffung von Pkw-Stellplätzen und der exzessiven Installation von Fahrradbügeln. Ich denke, das ist die falsche Reaktion. Frau Dubrau, es gibt Menschen, die auf den
Pkw angewiesen sind. Die CDU-Fraktion glaubt
nicht, dass sich der öffentliche Nahverkehr und
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
der
Individualverkehr
der
Dreiviertelmillionenstadt Leipzig künftig noch auf
einer Ebene abwickeln lassen. Es wäre sehr gut
für Leipzig, wenn sich die Führungsspitze des
Planungsdezernates aus dem ideologischen
Gefängnis befreit. Ich freue mich, dass
Bürgermeister Rosenthal sich, wie ich hörte,
positiv zu einer Tunnellösung geäußert hat.
Meine Damen und Herren, kommen wir zu weiteren Problemen der Stadtverwaltung, und zwar
zum Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule. Die Schulklassen sind überfüllt, Kitaplätze seit Jahren Mangelware. Wir hatten im
Jahr 2001 10.500 Schüler an Grundschulen in
Leipzig, heute haben wir 18.000. Offenbar kam
das für das Sozialdezernat ebenso überraschend
wie die alljährliche Bescherung an Heiligabend.
Zwar haben wir vonseiten des Stadtrates schon
einiges getan, nämlich jede Menge Beschlüsse
zum Neubau von Schulen und Kitas gefasst;
trotzdem laufen wir der Entwicklung weiter
hinterher. Die Haushaltsausgabereste zeigen
dies deutlich. Die CDU-Fraktion erwartet von der
Verwaltung, dass endlich kreative neue Wege
gegangen werden. Wenn die Stadtverwaltung
den Bau von Kitas und Schulen nicht selbst
umgesetzt bekommt, obwohl Geld zur Verfügung
steht, dann muss man sich eben der privaten
Wirtschaft bedienen.
Was mich noch mehr ärgert als die Verzögerung
bein Kita- und Schulbau, ist die Lethargie bei der
Bewältigung des Tagesgeschäfts. Neben den
Bürgereinwänden zeigen das die unzähligen
Gespräche mit Lehrern, Eltern und Schülern in
dieser Stadt, die viele unserer Ratskollegen
führen. Welcher Eindruck muss entstehen, wenn
es erst umfangreicher verwaltungsinterner
Abstimmungen bedarf, um eine Schultoilette zu
sanieren? Ganz nach oben hingegen wollen wir
bei den Elternbeiträgen für Krippe, Kindergarten
und Hort. Dabei hilft uns kein sozialpolitischer
Überbietungswettkampf hier im Rat. Was uns
hilft, ist Ehrlichkeit und Offenheit in der Debatte.
Wenn die Elternbeiträge eingefroren werden,
werden wir an anderer Stelle Steuermittel
streichen müssen. Auch wenn meiner Fraktion
sehr viel einfallen würde, was an fragwürdigen
Projekten gestrichen werden könnte, müssen
sich Linkspartei und AfD heute fragen lassen, wo
sie den Rotstift ansetzen wollen.
Meine Damen und Herren, das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat im August dieses
Jahres
einen
Bericht
zur
regionalen
Armutsverteilung in Deutschland vorgelegt. Auf
einer Grafik mit einer Deutschlandkarte ist
unsere Stadt ein roter Fleck, und zwar der
einzige im ganzen mitteldeutschen Raum.
Leipzig ist Spitzenreiter bei der relativen
Kaufkraftarmut. 23 Prozent der Leipziger haben
ein Einkommen von weniger als 60 Prozent des
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regional preisbereinigten deutschen Medianeinkommens. Der Wert wird im gesamten Osten
nur noch von Vorpommern übertroffen oder einfacher gesagt: In Leipzig haben die Menschen
am wenigsten im Portemonnaie. Dieses Problem
lösen wir nicht durch umfangreiche Debatten
über Akteursbeteiligung, Smart City, Verdichtung,
Großstadtphänomene oder Fahrradbügel, sondern durch wirtschaftsfreundliche Politik für
Unternehmer, Arbeiter, Konzerne, Mittelstand,
Gründer wie Etablierte.
Kommen wir zum Bereich Kultur. Leipzig wächst.
Unsere städtischen Kulturausgaben wachsen
auch, wie wir alle wissen. Aber wie ist es mit der
Zielgruppe, an die sich unsere kommunalen Kulturangebote richten? Die Zahl der GewandhausBesucher ist von 183.000 im Jahr 2001 auf
256.000 im Jahr 2015 gestiegen; das sind 40
Prozent mehr. Gewachsen sind auch die
Besucherzahlen des Theaters der Jungen Welt:
von 35.000 in 2001 auf 56.000 in 2015; das sind
60 Prozent mehr. Die Zahl der Opernbesucher
blieb weitgehend konstant. Die Zahl der
Schauspiel-Besucher ging sogar zurück: von
77.000 in 2001 auf 62.000 in 2015.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie sich die
Zuschüsse für die jeweiligen Häuser in diesen
Jahren entwickelt haben, wissen wir alle selbst.
Ich jedenfalls könnte durchaus verstehen, wenn
sich angesichts dieser Zahlen TdJW und
Gewandhaus schlecht behandelt fühlten. Ich
möchte gar nicht wissen, wie es mit den
Besucherzahlen bei Oper und Schauspiel
aussähe, würde Leipzig nicht wachsen. Aber ich
will hier keine kulturpolitische Debatte führen.
Fest steht, dass die Anzahl der Mitglieder in
Sportvereinen deutlich größer ist als die der
Schauspiel-Besucher. Sie ist von 61.000 in 2001
auf 94.000 in 2015 gestiegen. Dass sich das in
keiner Weise auch nur annähernd im Haushalt
widerspiegelt, ist bedauerlich und sollte uns zu
denken geben.
Mit der Verabschiedung der Rahmenvereinbarung für die Eigenbetriebe Kultur haben Sie, Herr
Oberbürgermeister, und Sie, Frau Dr. Jennicke,
gewiss einen Sieg errungen, aber die Probleme
werden bleiben. Wenn Sie sich nicht trauen, über
Strukturveränderungen nachzudenken, wird Sie
die Entwicklung einholen. Dann stehen wir hier
nicht mehr vor der Frage, wie viel wir bezuschussen, sondern welche Betriebe wir schließen müssen.
Meine Damen und Herren, in Leipzig wächst
auch die Kriminalität. Wie uns die Statistik sagt,
wächst die Zahl der Straftaten zwar absolut, aber
nicht relativ. Die Zahl der Straftaten je 1.000
Einwohner ändert sich seit Jahren nur
unwesentlich. Die gefühlte Situation ist jedoch
eine andere. Ich treffe immer mehr Menschen,
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
die Angst haben: Angst, mit bestimmten
Straßenbahnlinien zu fahren, Angst, bestimmte
Stadtgebiete zu betreten. Ich glaube, wir müssen
als
Stadt
unsere
Aufgaben
als
Kreispolizeibehörde stärker wahrnehmen, und
zwar rund um die Uhr. Das dafür notwendige zusätzliche Personal muss eben bezahlt werden.
Es darf nicht sein, dass sich Leipzig bei einer
mitternächtlichen
Ruhestörung
an
den
Polizeivollzugsdienst wenden muss.
Und, Herr Oberbürgermeister: Wir sollten
darüber nachdenken, ob wir uns nicht von der
Bezeichnung
„Stadtordnungsdienst“
verabschieden sollten. Es geht nicht nur um
Ordnung. Wir müssen und können als
Kreispolizeibehörde auch polizeiliche Aufgaben
erfüllen, und das sollten wir auch laut sagen. Bei
der Bezeichnung „Stadtordnungsdienst“ hat man
manchmal den Eindruck, es ginge nur um das
Aufsammeln von Papier in Parkanlagen. Auch
hier sage ich wieder: Allein mit Sonntagsreden
und betroffenen Mienen werden wir nichts
verändern. Der Staat muss sein Recht auch
durchsetzen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum
Ende kommen. Die Steuereinnahmen unserer
Stadt sind netto von 188,3 Millionen Euro in 2001
auf 500 Millionen Euro in 2015 gestiegen. Wir
haben kein Einnahmenproblem, wir haben ein
Ausgabenproblem und ein Problem mit der
Prioritätensetzung in den vergangenen Jahren.
Leipzig wächst unverdrossen weiter. Betrachtet
man alle diese Zahlen, stellen sich zwei Fragen:
Geben wir mit diesem Doppelhaushalt die richtigen Antworten auf die Entwicklung der letzten
Jahre? Und - viel wichtiger -: Geben wir die
richtigen Antworten für die Zukunft? Unsere
Antwort lautet: Nein.
Herr
Oberbürgermeister,
dieser
Haushalt
schreibt nur fort, er verwaltet nur, er ist etwas
mutlos. Wir als ehrenamtliche Stadträte werden
das bis zur Beschlussfassung nicht mehr
geraderücken können. Deshalb kann ich nur an
Sie, Herr Oberbürgermeister, appellieren:
Bringen Sie die Verwaltung dazu, mit dem
Wachstum dieser Stadt Schritt zu halten! Dann
ist uns allen geholfen. Wir sind in der
Verantwortung, den Menschen in dieser Stadt zu
dienen und ihre Bedürfnisse wahrzunehmen. Die
CDU-Fraktion unterstützt alles, was einer positiven Entwicklung dient und sie nicht bremst. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr
Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
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und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Auch für
den zweiten Doppelhaushalt unserer Stadt gilt,
dass die Rahmenbedingungen aus Sicht der Linken differenziert zu betrachten sind. Auch in Fragen der Transparenz der Haushaltsaufstellung ist
noch eine Menge Luft nach oben. Selbstredend
gelten unsere Grundsätze von Haushaltsklarheit,
Haushaltswahrheit und Haushaltstransparenz
weiterhin.
Zu Euphorie besteht nach Ansicht der Linken
kein Anlass. Obwohl wir in Deutschland weiterhin
ein Wirtschaftswachstum haben, profitieren die
Kommunen nicht vollumfänglich davon. Das aber
ist nach unserer Auffassung eine der wichtigsten
Voraussetzungen für eine solide Finanzierung
der Kommunen.
Leipzig in wirtschaftlich stabiler Lage. - Obgleich
die aktuellen Statistiken über die Wirtschaftslage
unserer Stadt tendenziell gute Steigerungsraten
ausweisen, bedeutet das leider noch keine wirtschaftliche Stabilität für unsere Stadt und die Region. Ziel einer strategischen Wirtschaftspolitik
muss neben weiteren Ansiedlungen die
Stabilisierung
der
bereits
vorhandenen
Wirtschaftsstruktur sein. Das verlangt, verstärkt
auf
kleine
und
mittelständische
Unternehmerinnen und Unternehmer, auf
Handwerk und Gewerbe zuzugehen. Zwar ist
auch hier eine gewisse Konsolidierung sichtbar;
aber mit der derzeitigen Wirtschaftspolitik gibt es
leider strukturell bedingte Nachteile auch in diesem Sektor. Durch die Niedrigzinspolitik der EZB
der letzten Jahre können kleine und Kleinstunternehmen in dieser unserer Stadt kaum noch
investieren, weil sie keine passenden Kredite
von
Banken
erhalten.
Auch
eine
Mikrokreditvergabe, die wir mit Ratsbeschluss
von 2014 eingestellt hatten, konnte seit 2016
nicht mehr umgesetzt werden. Die Linke schlägt
daher mit einem Haushaltsantrag vor, diese
Mikrofinanzierung wieder aufzunehmen und
entsprechende
Mittel
in
den
Haushalt
einzustellen.
Wirtschaftspolitisch fügt sich das Handeln der
Verwaltung in den üblichen Trott der letzten
Jahre ein. Themen wie Wirtschaftsförderung,
Innovationsund
Technologietransfer,
Clusterförderung Metropolregion und eine
Stadtentwicklung, in der Gewerbe und Industrie
noch stärker eingebettet sein sollten, sind immer
noch nicht im optimalen Fahrwasser.
Günstige Rahmenbedingungen für Arbeit und
Beschäftigung.
Die
konjunkturellen
Rahmenbedingungen
für
Arbeit
und
Beschäftigung
sind
trotz
leichter
Abschwächungen nach wie vor recht günstig.
Daher ist die Zahl der offiziell registrierten
Arbeitslosen weiterhin leicht rückläufig. Der
Fachkräftemangel ist immer noch spürbar; das
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
merkt auch die Stadtverwaltung, wenn sie
Personal einstellen will.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt darf aber
nicht über ein entscheidendes soziales Problem
hinwegtäuschen: Die Verstetigung sozialer Ungleichheit und Armut in unserer Stadt hat in
erster Linie wirtschaftspolitische Ursachen. Die
Zahl
der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten ist am Arbeitsort Leipzig von 2008
bis 2016 um 23 Prozent gestiegen. Aber das sind
bei weitem nicht immer gut bezahlte und sichere
Jobs, von denen die Arbeitenden und ihre
Familien ohne staatliche Zuschüsse leben
können. Betrachtet man die Arbeitslosigkeit
differenzierter, fallen die deutlichen Unterschiede
zwischen den Rechtskreisen SGB III und II auf.
Der
nach
wie
vor
hohe
Anteil
an
Langzeitarbeitslosen mit 77,8 Prozent deutet darauf hin.
Armut in Leipzig: Herausforderung für die Sozialpolitik. - Trotz positiver Zeichen auf dem Arbeitsmarkt sind wir noch weit davon entfernt, Entwarnung und eine Trendwende in Bezug auf Armut
in unserer Stadt ausmachen zu können. Drei
Problemfelder, die nach unserer Meinung ganz
besonderer Beachtung bedürfen, möchte ich an
dieser Stelle etwas genauer beleuchten:
Zum einen gibt es in Leipzig immer noch eine
sehr hohe Anzahl von Menschen, die Sozialgeld
erhalten.
Dabei
handelt
es
sich
fast
ausschließlich um Kinder und Jugendliche. So
gab
es
im
September
rund
16.700
Sozialgeldempfänger
in
Leipzig,
eine
inakzeptabel hohe Zahl.
Das zweite Problem, auf das ich hinweisen will,
wird oft etwas verdrängt. Auf der einen Seite das ist positiv hervorzuheben - hat Leipzig bei
der Bewältigung der hohen Anzahl von
Asylbewerbern
und
Geflüchteten
im
vergangenen
Jahr
Hervorragendes
und
Großartiges geleistet. Auf der anderen Seite gibt
es nach wie vor eine hohe Anzahl von
Langzeiterwerbslosen, die seit Jahren keine
ausreichende gesellschaftliche Beachtung erfuhren und in den Mühlen der Erwerbslosenbürokratie verloren gingen. Diese Menschen fühlen sich
von unserer Gesellschaft besonders vergessen.
Der Satz „Für Flüchtlinge haben sie Geld, für uns
nicht“ macht tausendfach die Runde.
Unsere sozialpolitische Sprecherin konnte sich
vor Ort, in einer Beratungsstelle für Erwerbslose,
über die explosive und aggressive Stimmung bei
diesen Menschen aus erster Hand informieren.
Nun sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dieser Beratungsstelle in die Jahre gekommen
und über ABM, Bürgerarbeit, 1-Euro-Jobs und
was es sonst noch an beschäftigungspolitischen
Maßnahmen gab im Ehrenamt gelandet. Diese
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Beratungsstellen haben einen gesellschaftlichen
Auftrag zu erfüllen, was ist in dieser personellen
Konstellation nur noch schwer zu leisten ist. Sie
stellen aber einen wichtigen Kommunikationsschnittpunkt zu diesen Menschen dar. Auch hier
geht es uns darum, ausreichende Mittel weiterhin
zur Verfügung zu stellen, um die Arbeit der Beratungsstellen zu sichern.
Drittens ist es allerhöchste Zeit, sich intensiv um
bezahlbares Wohnen für Menschen mit geringem
Einkommen zu bemühen. Die Landesregierung
wird ihrer diesbezüglichen Verantwortung erneut
nicht gerecht. Es ist kaum abzusehen, wann die
dafür erforderlichen Gesetze in Dresden beschlossen und umgesetzt werden. Deshalb
unser Haushaltsantrag zu Belegungsrechten, um
ein erstes Zeichen zu setzen, wohin die Reise in
der Wohnungspolitik in Leipzig zukünftig gehen
muss.
Leistungen der Jugendhilfe stabil und bedarfsgerecht gestalten. - In den letzten 15 Jahren gab
es nahezu eine Verdopplung der jährlichen Geburten. Im zweiten Quartal dieses Jahres wurden
im Vergleich zum Vorjahr fast 300 Geburten
mehr verzeichnet. Dabei ist das dritte Quartal in
der Regel das geburtenstärkste. Die Anzahl der
Plätze, die in den vergangenen Jahren im
Bereich Krippe und Kindergarten geschaffen
wurden, wirkt immens. In den letzten zehn
Jahren wurden 114 Baumaßnahmen zur
Schaffung von 13.883 Plätzen realisiert. Allein im
vergangenen Jahr waren es über 2.500, in
diesem Jahr 778 Plätze für die unter
Sechsjährigen. Trotz all dieser Bemühungen
müssen wir konstatieren: Dem Rechtsanspruch
auf einen Kitaplatz kann in Leipzig noch nicht
immer entsprochen werden. Darum ist es richtig,
dass diese Kosten im kommenden Doppelhaushalt eine herausragende Stellung einnehmen; denn es geht nicht nur um ein
Zugeständnis, sondern um einen einklagbaren
Anspruch der Eltern bzw. ihrer Kinder. Wir dürfen
an dieser Stelle nicht nachlassen und riskieren,
dass weitere Klagen uns als Stadt am Ende sehr
viel Geld kosten könnten.
Neben dem bedarfsgerechten Ausbau der
Kinderbetreuung
ist
für
uns
die
Qualitätssicherung der Bildungsangebote in den
Kindertagesstätten mindestens genauso wichtig.
Trotz
eines
geringfügig
verbesserten
Personalschlüssels verfügen die Kitas in
Sachsen im Bundesvergleich gesehen über sehr
ungünstige strukturelle Rahmenbedingungen.
Um hier gegenzusteuern, wurde in der
Vergangenheit in unserem Haushalt ein Budget
zur Qualitätssicherung in Kitas eingestellt.
Dieses
ermöglichte
die
Initiierung
des
Modellprojekts „Entwicklung von Kitas zu Kinderund
Familienzentren“.
Aufgrund
des
erfolgreichen Verlaufs sollten vier weitere Kitas in
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
dieses Projekt aufgenommen und entsprechend
Geld eingestellt werden.
Schließlich dürfen wir auch die bestehenden
Kitas nicht vergessen. Hier ist ein großer
Investitionsstau entstanden. Mit dem Antrag der
Fraktion Die Linke „Sanierungsstau in den
Leipziger Kitas erfassen und abbauen“, der im
Oktober 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde,
haben wir die Verwaltung aufgefordert, die
notwendigen Sanierungsmaßnahmen in den
Leipziger Kitas zu erfassen und eine
Prioritätenliste der Mängel zu erstellen. Offenbar
ist avisiert, dass uns diese Liste in der
Ratsversammlung im Dezember vorgelegt wird.
Infolge wachsender Geburten steigt auch die
Zahl der Jugendlichen. In den letzten Jahren
wuchs die Zahl der jüngsten Altersgruppe
überproportional. Im Bereich der 6- bis 15Jährigen war das Wachstum mit 54 Prozent in
den letzten zehn Jahren am stärksten. Hinzu
kommen zahlreiche geflüchtete Kinder, die in
unserer Stadt Zuflucht gefunden haben. Diesem
Umstand muss die breite Palette an
Jugendhilfeleistungen genauso Rechnung tragen
wie den komplexen Problemlagen, die zum Teil
aus sich verhärtenden sozialen Schieflagen entstehen.
Im vorliegenden Doppelhaushalt sollen die Zuschüsse für Vereine und Verbände der
vielfältigen Kinder- und Jugendhilfelandschaft auf
dem Niveau des vorherigen Doppelhaushalts
lediglich fortgeschrieben werden. Nicht einmal
die vom Stadtrat nachträglich beschlossene
Erhöhung der Fördersumme, um die Schließung
von Projekten des Jugendschutzes und der
Familienbildung
abzuwenden,
wurde
aufgenommen.
Damit
wird
weder
der
demografischen Situation noch den komplexen
Hilfebedarfen Rechnung getragen. Es wurde
auch nicht berücksichtigt, dass die Personal- und
Sachkosten weiter gestiegen sind und noch
weiter steigen werden. Es drohen Schließungen
und Leistungskürzungen in den Bereichen der
Erziehung in der Familie, des Jugendschutzes,
der jungen sozialarbeiteroffenen Treffs und der
Jugendverbände, ganz zu schweigen von neuen
Projekten, die erst gar nicht zum Tragen
kommen werden.
Für uns als Linke hat die Entwicklung unserer
Kinder und Jugendlichen, egal ob hier geboren
oder neu hinzugekommen, Priorität. Wenn wir
heute
in
eine
starke
und
vielfältige
Jugendhilfelandschaft investieren, werden wir die
Probleme von morgen abfedern oder sogar
abwenden können.
Kita-Investorenmodelle sowie alternative Schulhausbeschaffungen. - Eines unserer ureigensten
Ziele ist die sparsame Haushaltsführung verbun-
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den mit sozialer Verantwortung und einem Mehr
an kommunalem Eigentum. Am Beispiel der Investitionen für Kitas will ich den Zusammenhang
kurz erläutern. Die Stadtverwaltung beauftragt
überwiegend Investoren und mietet selbst bzw.
mietet über freie Träger die Kitas über 25 Jahre
an, ein Vorgehen, das der Stadt - so bestätigt unter anderem der Sächsische Rechnungshof - in
mehr als 20 Jahren das Zwei- bis Dreifache der
eigentlichen Investitionen - das heißt: zwischen
200 und 300 Millionen Euro - kosten wird.
Wir hatten mit der Mehrheit des Stadtrates im
Jahr 2015 einen Strategiewechsel hin zu mehr
kommunalem Eigentum durchgesetzt. Nun aber
soll dieses sogenannte Investorenmodell auch
auf einige Schulbauten übertragen werden, mit
rechtlichen und vor allen auch finanziellen
Risiken, die das Sechs- bis Siebenfache pro
Projekt im Vergleich zu einer Kita ausmachen
werden. Wir werden im Stadtrat alles daran
setzen, dies zu verhindern.
Bereitstellung der Schulinfrastruktur vor dem Hintergrund weiter steigender Kinderzahlen. - Jedes
Kind und jeder Jugendliche ist für uns gleich
wichtig. Jeder und jede hat ein individuelles
Recht auf hochwertige Bildung. Wir als
Kommune müssen dafür die Voraussetzungen
schaffen. In den Aussagen von Herrn Bonew zur
Finanzierung heißt es immer, es scheitere nicht
am Geld. Woran scheitert es dann?
Unserer Meinung nach scheitert es erstens an
Planungsleistungen. Wir erwarten von der Verwaltung jährlich mindestens sechs neue Planungen für Schulen. Diese Planungen müssen griffbereit in der Schreibtischschublade liegen, um
sie, wenn sich Finanzierungsmöglichkeiten ergeben, sofort herausholen zu können.
Zweitens scheitert es an strategischer Grundstücksvorsorge. Dazu gibt es zwar einen Stadtratsbeschluss, der unserer Meinung nach aber
nur halbherzig umgesetzt wird. Und: An städtischen Grundstücken fehlt es sowieso. Zu wenig
weiß der Stadtrat über Möglichkeiten des
Tausch-Kaufs
von
Treuhandgrundstücken,
Grundstücken des Freistaates Sachsen oder
privaten Grundstücken.
Drittens scheitert es an Fördermitteln. Die Entscheidung über Fördermittel dauert deutlich zu
lange.
Die Verwaltung sucht nach einem anderen Weg,
wie aus der Vorlage „Alternative Beschaffungsmethoden“ ersichtlich. Sechs Schulen sollen zunächst über private Investoren gebaut werden.
ÖPP und PPP, die auch die Betreibung betreffen,
sind ausgeschlossen. Der Stadtrat sollte bereits
im Oktober einer relativ nebulösen Vorlage zustimmen. Welche Schularten sollen in welchem
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Stadtteil gebaut werden? Wird kommunales Baugeschehen zurückgedrängt werden? Wie soll der
Wettbewerb über die Fördermittel erfolgen, oder
wird der private Investor ohne Fördermittel
bauen? Ist dem privaten Investor bekannt, dass
auch er ausschreiben muss? Eine Menge offener
Fragen. Fakt ist: Es wird nicht wesentlich schneller gehen, aber wird für die Stadt deutlich teurer
werden. Wir möchten auch daran erinnern, dass
wir damit bisher keine guten Erfahrungen gemacht haben.
Sicherung und Ausbau der materiellen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des
Sports. - Im September 2016 beschlossen wir
hier das Sportprogramm 2024. Eine bedeutende
Veränderung
erfuhr
damals
auf
Stadtratsbeschluss die investive Sportförderung
auf jährlich 1,5 Millionen Euro, um den
Investitionsbedarf für eine Vielzahl der 75
Sportanlagen,
die
durch
die
Leipziger
Sportvereine gepachtet sind, abzudecken.
Es ist gelebte Praxis der letzten Jahre, dass neben dem städtischen Drittmittelanteil für die Bauinvestitionen der Vereine zusätzlich noch
Schwerpunktprojekte gefördert werden. Analog
zur
Sportstättenentwicklungsplanung
2024
greifen wir daher mit unseren Haushaltsanträgen
die
priorisierten
Einzelmaßnahmen
„Radrennbahn“ und „Alfred-Kunze-Sportpark“
gesondert auf. Diese Maßnahmen sind durch die
klassische
Drittmittelfinanzierung
nicht
darstellbar, sodass wir die Einstellung von
Sanierungsmitteln beantragt haben. Außerdem
werden wir in den Haushaltsverhandlungen auch
das Sportmuseum Leipzig gebührend bedenken.
Wir hoffen, dass mit der Einstellung von
Planungsmitteln in Höhe von 125.000 Euro die
Hängepartie für diese traditionsreiche Institution
beendet werden kann.
Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen,
um kulturelle Vielfalt zu erhalten. - Auch im Bereich Kultur stehen wir vor großen Herausforderungen, die wir in den kommenden Jahren angehen müssen. Das Wachstum unserer Stadt
lässt sich nicht nur an den Geburtenzahlen und
am prognostizierten Zuzug ablesen; in unserer
Stadt wächst auch die Diversität und mit ihr die
Aufgaben. Wenn wir wollen, dass möglichst viele
Menschen an den vielfältigen kulturellen Angeboten in Leipzig teilhaben können, müssen sich
nicht nur die Institutionen interkulturell öffnen; wir
müssen auch durch neuartige, langfristige
Projekte und Angebote besonders im Bereich der
Vermittlung und kulturellen Bildung versuchen,
Menschen mit niedrigen Beteiligungschancen
nachhaltig einzubinden. Dazu brauchen wir im
Kulturbereich mehr personelle Ressourcen und
Planungssicherheit, und zwar nicht nur in den
Eigenbetrieben, sondern auch in den Museen,
den Bibliotheken und besonders in der freien
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Kulturszene. Es ist Aufgabe der Stadt Leipzig,
diese Akteure bei ihrer Arbeit zu unterstützen
und zu fördern. Wir wollen deshalb mit unseren
Anträgen die Finanzierung der Institutionen und
Projekte der freien Kulturträger in den nächsten
zwei Jahren sichern.
Die Stadt hat durch anhaltendes starkes
Bevölkerungswachstum
vielfältige
Herausforderungen zu meistern. - Seit einigen
Jahren gibt es ein anhaltend starkes
Bevölkerungswachstum. Darauf hat die Stadt mit
der
Fortschreibung
von
verschiedenen
Konzepten reagiert. Wichtig für uns ist dabei die
Sicherung des Anspruchs auf eine Wohnung.
Auch dazu haben wir im Haushalt einen entsprechenden Antrag formuliert. Nicht hinnehmbar ist,
dass trotz Bundeszuweisungen für sozial gebundenen Wohnungsbau die Förderrichtlinie zum
Wohnungsneubau und der Sanierung von Mietwohnungen mit Zweckbindung bis heute nicht in
Kraft gesetzt wurde. Beim Wohnungsneubau ist
seit Jahren bekannt, dass kostendeckende
Nettokaltmieten bei 8 bis 10 Euro pro
Quadratmeter oder sogar darüber liegen.
Deshalb hat Die Linke einen Haushaltsantrag in
Höhe von 1,5 Millionen Euro zum Ankauf von
Mietpreisund
Belegungsbindungen
für
Wohnungen für Berechtigte nach SGB II und XII
ins Verfahren eingebracht.
Liegenschaften: Paradigmenwechsel zu mehr
Strategie. - Mit Ratsbeschluss wurde die Verwaltung 2015 beauftragt, die Strategie der Liegenschaftspolitik zu verändern. Geschehen ist bislang nichts. Das letzte Versprechen der Verwaltung lautete: September 2016. Wir sind jetzt im
November. Wann ist denn mit der entsprechenden Vorlage zu rechnen?
Im Oktober 2015 hat der Stadtrat im Rahmen der
Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes die Einführung der Konzeptvergabe beschlossen. Hierzu wurde gefordert, dass für die
Ausschreibung geeigneter städtischer Liegenschaften konkrete Kriterien- und Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet und
dem Stadtrat im zweiten Quartal 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Es
wurde weder ein Runder Tisch einberufen, noch
wurden dem Stadtrat Kriterien- und Verfahrensvorschläge vorgelegt. Stattdessen wurde weiter
verfahren wie bisher und Verkaufsverhandlungen
gegen den beschlossenen und erklärten Willen
des Stadtrates aufgenommen. Es ist zu hoffen,
dass mit dem neuen Leiter des Liegenschaftsamtes eine Wende eingeleitet wird: weg vom
chaotischen Höchstgebotsgrundsatz, hin zum
strategischen Nützlichkeitsgrundsatz.
Sozialticket. - Wir gehen davon aus, dass auch
im nächsten Jahr pünktlich zum 1. August die
Fahrpreise für Bus und Bahn erhöht werden. Seit
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Jahren ist davon auch immer wieder Sozialticket
betroffen. Die Preise für Monatskarten erhöhen
sich meist um 3 bis 4 Prozent. Der Preis des
Sozialtickets ist bekanntlich genau an diese
Preissteigerung gekoppelt. Im Vergleich zum
Einstiegspreis hat es bis heute eine Erhöhung
um 9 Euro erfahren. Damit ist unserer Meinung
nach die Schmerzgrenze erreicht. Können wir
überhaupt noch von einem Sozialticket
sprechen? Das ist für uns die Frage. Deshalb
wollen wir einen echten Paradigmenwechsel: Wir
wollen die Abkopplung des Sozialtickets vom
Preis der Monatskarte. Nur so ist es möglich, das
Sozialticket
auf
einem
niedrigen
und
bezahlbaren Preisniveau zu halten. Wir sehen
unseren Antrag dabei als Verhandlungsauftrag
zur Sicherung der Zukunft genau dieses Tickets.
Personal im Planungsbereich und Erhöhung der
Mittel im Stadtanteil bei LVB-Vorhaben. - Ein großes Problem ist derzeit der Personalmangel in
der Verwaltung. An allen Ecken und Enden hat
man das Gefühl, dass Aufgaben gar nicht oder
nur zeitverzögert erfüllt werden. Am deutlichsten
wird
dieses
Problem
im
Bereich
der
Vorplanungen. Überall wird Planungsrückstand
als Grund für Verzögerungen angegeben. Früher
war es normal, dass sich die Verwaltung mit
Vorplanungen
von
sogenannten
Schubladenprojekten befasste; ich bin eben
schon darauf eingegangen. Das ist derzeit leider
nicht mehr der Fall. Das vorhandene Personal ist
in den letzten 15 Jahren so weit abgebaut
worden, dass es offensichtlich innerhalb der
Verwaltung kein Umverteilungspotenzial mehr
gibt. Wir haben daher zwei Haushaltsanträge ins
Verfahren gegeben, um genau dem entgegenzuwirken.
Ich komme zur Genehmigungsfähigkeit des
Haushalts. Einige von Ihnen werden sich
vielleicht noch an die Diskussion hier erinnern,
als sich mein Kollege Steffen Wehmann und Herr
Bonew in den Haushaltsplanungen 2015/2016
über
das
Thema
Genehmigungsfähigkeit
gestritten haben. Unsere damalige Sichtweise
wurde zurückgewiesen; das sei nicht möglich.
Aber kurz vor der Beschlussfassung ging es
dann doch. Höchstwahrscheinlich - Genaues
wissen wir natürlich nicht - werden wir wie in den
vergangenen
beiden
Jahren
die
Ausnahmeregelung des § 131 der Sächsischen Gemeindeordnung auch für die Haushaltsjahre
2017/2018 zur Anwendung bringen, sodass nach
unserer Auffassung nach derzeitigen Zahlen
einer Genehmigung nichts entgegensteht.
Eingebunden ist, auch wenn noch nicht durch
Landesgesetzgebung endgültig bestätigt, ein
wachsendes
vierstufiges
System
zum
Haushaltsausgleich, das heißt zu einem
genehmigungsfähigen Haushalt insgesamt.
S e i t e | 10
Klar ist aber auch: Hier wird das neue
kommunale Finanzmanagement de facto ad
absurdum geführt und ausgehebelt und nach der
alten Kameralistik geschielt. Ein Grund dafür ist:
Der Freistaat Sachsen drückt sich vor höheren
Zahlungen an die Kommunen. Er spart mithilfe
der Minuszinspolitik der EZB bei den
Bürgerinnen und Bürgern der Städte und
Gemeinden, und er entlastet eher bei der
Genehmigungsfähigkeit des Haushalts.
Welche Deckungsquellen bieten wir zur
Finanzierung unserer Mehrausgaben an? Zum
einen die Beherbungssteuersatzung. Ähnlich wie
die SPD hatten wir mit der im September 2016
vom Sächsischen Landtag unter anderem
beschlossenen Gästetaxe geliebäugelt, weil sie
alle touristischen und - das ist der Unterschied berufsbedingten
Übernachtungen
mit
einschließen würde. Allerdings haben wir aus
den Erfahrungen der letzten Anträge, unter
anderem zur Kulturförderabgabe in 2014, gelernt
und wissen, dass wir eine rechtssichere Satzung
benötigen. Diese ist mit dem beschlossenen
Regierungsentwurf leider nicht gewährleistet. Es
fehlt nach unserer Auffassung die Klarheit
hinsichtlich der festgeschriebenen Kalkulation
sowie einer Definition für - ich zitiere aus dem
geänderten § 34 Kommunalabgabengesetz - „zu
touristischen Zwecken hergestellten Anlagen“.
Da gäbe es unsere Leipziger Einrichtungen betreffend viel Spielraum. Es könnte eine Vielzahl
von Klagen damit verbunden sein. Die damit verbundenen langjährigen Verfahren würden personelle Ressourcen in der Verwaltung binden. Auch
die entsprechenden Kosten sind nicht zu unterschätzen. Deshalb sollten wir uns das nicht leisten.
Unser Vorschlag ist, das Dresdner Modell der
Beherbungssteuersatzung mit anfänglichen Mindesteinnahmen von 3,4 Millionen Euro pro Jahr,
wie vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht
bestätigt, umzusetzen. Selbstverständlich sind
wir bei Nachweis einer rechtssicheren Gästetaxe
bereit, diese dann auch mitzutragen.
Planung von Zinsaufwendungen. - Auch für die
Haushaltsjahre 2017/2018 sehen wir den Plan
für die Zinsaufwendungen als unrealistisch an
und fordern eine Korrektur hinsichtlich von
Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Wir
haben in den Jahren 2011, 2013, 2014, 2015
sowie 2016 entsprechende Änderungsanträge
gestellt, allesamt erfolgreiche Initiativen. Die
Zahlen haben uns Recht gegeben. Gerechnet
wird mit einem konservativen Ansatz.
Abschließend will ich an dieser Stelle noch
einmal klar die Schwerpunkte benennen, die die
Fraktion
Die
Linke
in
die
weiteren
Haushaltsverhandlungen
sowie
in
ihre
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
S e i t e | 11
Entscheidung bei der Endabstimmung über den
Haushalt einbeziehen wird:
und wir weiterhin viel unternehmen müssen, um
eine sozial gerechte Stadt zu gestalten.
Erstens. Erhöhung der Mittel für Vereine und
Verbände im Bereich der Jugendhilfe.
Die letzten beiden Jahre waren jedoch nicht nur
vom Aufschwung gekennzeichnet. Anfang 2015
versuchte das rechtsextreme Bündnis Legida,
ein Ableger von Pegida, in Leipzig Fuß zu
fassen. Es macht mich stolz, dass die
bürgerschaftliche Tradition von Leipzig dies nicht
zuließ. Ein breites Bündnis aus Politik,
Verwaltung, Kirchen, Gewerkschaften, Wirtschaft
und zahlreichen Vereinen und Einzelpersonen,
kurz: die Zivilgesellschaft, hat das wirkungsvoll
verhindert. Unerfreulich ist jedoch, wenn
Gegenprotest in Gewalt umschlägt; denn auch
damit werden unsere demokratischen Werte mit
Füßen
getreten.
Ich
hoffe,
dass
die
Untersuchung zur urbanen Gewalt, die am 30.
November
beginnt,
uns
Lösungsansätze
aufzeigt, um der Gewalt in unserer Stadt besser
begegnen zu können.
Zweitens. Preisstabilität für das LVB-Sozialticket
für die Jahre 2017 und 2018.
Drittens. Erhöhung des Zuschusses für die LVB.
Viertens. Mittel für Sozialwohnungen.
Fünftens. Erhöhung der Mittel für Personal für
strategische Vorplanungen.
Zum Abschluss. Wir werden in den kommenden
Wochen
unsere
Änderungsanträge
zum
Haushalt n die Beratungen der Ausschüsse
einbringen und im Ergebnis dessen in der
Fraktion gemeinsam beraten, wie wir uns bei der
abschließenden Haushaltsabstimmung verhalten
werden. Es wird aber in jedem Fall eine
verantwortungsvolle Entscheidung für unsere
Stadt sein. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr
Zenker von der SPD-Fraktion.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Werte
Mitarbeiter aus dem Finanzdezernat! Der erste
Doppelhaushalt wird in anderthalb Monaten
Geschichte sein. Grund genug, ein Fazit zu
ziehen, das über Haushaltspolitik hinausreicht.
Die Stadt Leipzig hat auch in den letzten zwei
Jahren
einen
Aufschwung
erlebt,
der
seinesgleichen sucht. Dieser Aufschwung hat
seine Ursachen selbstverständlich in der
positiven Entwicklung und der Attraktivität des
Wirtschaftsstandorts Deutschland, aber auch in
der Attraktivität Leipzigs an sich. Dieser
einmalige Aufschwung war und ist nur möglich,
weil eine Verwaltungsspitze und eine kluge
Politik
im
Stadtrat
attraktive
Rahmenbedingungen für Leipzigs Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen haben.
Hierzu gehören neben einer aktiven Sozial-,
Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik auch der
Ausbau unserer Naherholungsräume, die aktive
Sportförderung, die Entwicklung und der Erhalt
der vielfältigen Kulturszene sowie eine konsequent internationale Ausrichtung unserer Stadt.
Durch diese positive Entwicklung konnte Leipzig
den
Titel
„Armutshauptstadt“
abgeben.
Sichtbares Zeichen dafür ist auch der weitere
Rückgang der Arbeitslosigkeit. Wir sind uns
dennoch bewusst, dass die Löhne in einigen
Wirtschaftszweigen immer noch zu niedrig sind
Eine weitere Situation, die in Leipzig gemeistert
wurde, war die Aufnahme zahlreicher Flüchtlinge
in unserer Stadt, denen wir zunächst ein Dach
über dem Kopf geben mussten. Das ist
gelungen. Kein Flüchtling musste auf der Straße
leben. Und: Alle großen, nicht wirklich
menschenwürdigen
und
zudem
teuren
Notunterkünfte werden Ende dieses Jahres
geschlossen bzw. sind bereits jetzt geschlossen
worden, weil parallel genügend Kapazitäten
geschaffen werden konnten. Dass dies in diesem
kurzen Zeitraum geschafft wurde, ohne dabei
Turnhallen vom Netz zu nehmen, ist eine große
Leistung, die zeigt, dass unsere Stadt
handlungsfähig ist.
Dennoch: Die größte Herausforderung diesbezüglich liegt noch vor uns: die Integration.
Integration wird Zeit benötigen, und es wird
Konflikte geben, die uns zurückwerfen.
Integration wird uns fordern. Unsere Stadt wird
sich dabei verändern, so wie sich Leipzig in den
letzten 1.000 Jahren stetig verändert hat. Ohne
Veränderung kommt es zu Stillstand. Wichtig ist,
dass wir die Veränderung steuern und gestalten.
Die wichtigsten Schlüssel für Integration sind
Sprache, Bildung und Arbeit sowie der Wille zu
Integration auf beiden Seiten. Integration
bedeutet nicht Assimilation; sie bedeutet aber auf
jeden Fall die Anerkennung unserer freiheitlich
demokratischen Grundwerte und das Einbringen
in unsere Gesellschaft. Das gilt übrigens für alle,
nicht nur für Flüchtlinge. Auf dem Weg zur
Integration unserer Neu-Leipziger dürfen wir
jedoch diejenigen nicht vergessen, die bereits
länger in Leipzig wohnen und ebenfalls unsere
Hilfe benötigen bzw. sich zurückgelassen fühlen.
Unser Anspruch muss sein, Politik für alle zu
machen.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die positive Bevölkerungsentwicklung - ob mit oder ohne Flüchtlingssituation des letzten Jahres - stellt uns vor
enorme Herausforderungen. Mein Vorgänger,
Axel Dyck, beschrieb das in seiner Rede zum
Doppelhaushalt 2015/2016 wie folgt:
In dieser Stadt wird es eng - in den verdichteten und sich weiter verdichtenden
Wohngebieten, auf den Straßen, in den
Schulen und Kindergärten, auf den
Sportplätzen
und
in
den
Schwimmhallen. Und ich hoffe, es wird,
bildlich gesprochen, auch weiterhin eng
in den wertschöpfenden Unternehmen,
denn
das
bedeutet
positive
Beschäftigungskennziffern.
Diese Sätze haben auch heute noch Gültigkeit;
denn in Leipzig leben mittlerweile 570.000 Einwohner. Die Arbeitslosenquote ist trotz deutlich
gestiegener Einwohnerzahlen gesunken und so
niedrig wie lange nicht mehr. Das spricht für eine
stabile wirtschaftliche Entwicklung. Alles in allem
also eine positive Entwicklung.
Aus diesem Wachstum ergeben sich für uns,
also den Rat und die Verwaltung im
Zusammenspiel, zahlreiche Handlungsoptionen
oder,
anders
ausgedrückt,
Handlungsnotwendigkeiten. Für meine Fraktion
ist das Bevölkerungswachstum, sei es durch
Zuzug oder die anhaltend hohen Geburtenraten,
der entscheidende Faktor, an dem wir unsere
Änderungsanträge zum Haushalt ausgerichtet
haben. Mit unseren Änderungsanträgen wollen
wir für unsere Stadt vorhandene Angebote erhalten und dort, wo notwendig und geboten, auf
Ausbau und Investitionen setzen. Hierzu
gehören die Themen Kitas, Schulen, Wohnen,
Verkehr, Umwelt, Sport und Sicherheit. Um
bestehende Angebote zu erhalten, müssen wir
im Haushalt jedoch auch nachsteuern. Das
betrifft die Jugendhilfe, den Sozial- und
Gesundheitsbereich, aber auch die Kultur. Auch
hier gilt: Stillstand würde Rückschritt bedeuten,
da Angebote gekürzt werden müssten.
Vor allem das Thema „Kita und Schule“ ist ein
Wiedergänger seit vielen Jahren. Durch den
stetigen Zuzug von jungen Familien und die
anhaltend hohen Geburtenraten ist der Bedarf an
Kita- und Schulplätzen nach wie vor steigend.
Obwohl in den letzten zehn Jahren fast 120 Kitas
gebaut, erweitert oder saniert wurden, ist der
Bedarf weiterhin hoch. Insbesondere beim
Ausbau von kommunalen Kitas gibt es enormen
Nachholbedarf; sie wurden in den letzten Jahren
vernachlässig. Ihr Anteil ist kontinuierlich
gesunken.
Dadurch
sind
Steuerungsmöglichkeiten für uns verloren
gegangen. In diesem Bereich möchten wir
künftig wieder einen ordentlichen Schritt
S e i t e | 12
vorankommen und fordern, 3,1 Millionen Euro für
den Ausbau kommunaler Kitas in den nächsten
Doppelhaushalt einzustellen. Unser Ziel ist die
Schaffung
von
320
zusätzlichen
Betreuungsplätzen.
Herr Tornau, Sie hatten vorhin die Schuld für die
Probleme beim Schulhausbau allein dem Dezernat von Herrn Professor Fabian zugewiesen. Ich
glaube, das ist falsch. Ich denke, es ist eher das
Zusammenspiel innerhalb der Verwaltung. Herr
Bonew betont zwar immer wieder, dass ausreichend Geld vorhanden ist; dennoch geraten Vorlagen immer wieder in Verzug, weil intern nach
Finanzierungsmöglichkeiten gesucht wird. Dann
ist das Finanzdezernat in Person von Herrn
Bonew
gefragt,
praktikable
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Seit dem Konjunkturpaket II, also schon seit
2009, planen wir insbesondere bei Schulen, aber
auch in anderen Bereichen von der Hand in den
Mund. Die Schubladen sind leer. Wenn sich ein
Projekt mal verzögert, gibt es keine Möglichkeit,
dafür ein anderes aus der Schublade zu ziehen.
Auch deshalb schieben wir inzwischen eine
Investitionswelle von fast 200 Millionen Euro vor
uns her. Folge ist, dass zum Jahresende bzw.
mit
Beschluss
des
Haushalts
Kreditermächtigungen wegfallen werden. Ohne
deutlich mehr Planungsmittel im Bereich
Schulhausbau werden wir nicht vorankommen.
Wir wollen jedoch vorankommen und fordern
daher
6
Millionen
Euro
zusätzliche
Planungsmittel im nächsten Doppelhaushalt. Es
ist fahrlässig, zu wissen, wie groß der Bedarf an
Schulplätzen ist, aber nicht die richtigen Rückschlüsse daraus zu ziehen und selbstständig entsprechende Planungsmittel im Haushalt auszuweisen.
Zu begrüßen ist dagegen, dass erstmalig im
kommenden Doppelhaushalt ein Budget für den
Ankauf von Grundstücken zur Verfügung steht.
Endlich! Darum haben wir in den letzten Jahren
intensiv gekämpft. Das hilft, Grundstücke für
Schulen oder auch für Ansiedlungen anzukaufen.
Man hatte allerdings den Eindruck, als ob dies
dem Liegenschaftsamt bzw. dem zuständigen
Dezernat regelrecht aufgezwungen werden
musste.
Über notwendige Investitionen hinaus ist auch
die bauliche Unterhaltung von Schulen und Kitas
von großer Bedeutung. Schließlich dürfen wir bei
allem Bedarf an Neu- und Erweiterungsbauten
auch die bestehende Sozial- und Bildungsinfrastruktur nicht aus dem Blick verlieren. Wir
fordern daher, in den nächsten Doppelhaushalt 2
Millionen Euro einzustellen, um vor allem - das
ist unser Schwerpunkt - Schultoiletten zu
sanieren und Schulhöfe bzw. Spielplätze von
kommunalen Kitas zu ertüchtigen. Bei der
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Vergabe von Mitteln sollte dort angesetzt
werden, wo der Bedarf am höchsten ist. Viele der
Maßnahmen,
hervorgegangen
auch
aus
Bürgereinwänden, sind wichtig und richtig; viele
sind auch im Haushalt enthalten. Angesichts
knapper Mittel dürfen wir jedoch nicht nur
diejenigen bedienen, die eine gut organisierte
Elternschaft haben, sondern dürfen gerade die
nicht vernachlässigen, die diese nicht haben.
Das würde unsere Gesellschaft weiter spalten.
Daher müssen die Mittel nach Priorität vergeben
werden. Wir haben deshalb bewusst in unseren
Anträgen
darauf
verzichtet,
einzelne
Maßnahmen hervorzuheben.
Neben Planungsmitteln und dem Budget für die
bauliche Unterhaltung ist auch die Schulsozialarbeit wieder ein fester Bestandteil unserer
Haushaltsanträge. Erstmalig gibt der Freistaat
Geld dafür, mit dem auch bereits bestehende
Schulsozialarbeit finanziert werden kann. Daraus
ergibt sich die Möglichkeit, weitere zehn Stellen
zu schaffen; das heißt, wir werden diese Mittel
aus diesem Budget auch abrufen können. Ich will
es an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen:
Ohne eine Regierungsbeteiligung von uns
Sozialdemokraten wäre das nicht passiert, auch
wenn wir nach wie vor der Meinung sind:
Schulsozialarbeit gehört ins Schulgesetz und
sollte zu 100 Prozent vom Land finanziert
werden. Wir haben die Erwartung, dass diese
zusätzlichen Stellen zu einer Verbesserung der
Sozialbetreuung führen werden. Wir erwarten
auch, dass Schulsozialarbeit einen Beitrag dazu
leistet, die Abbrecherquoten zu senken; denn
Schulsozialarbeiter können jungen Menschen
Halt geben und ihnen in Problemlagen helfen.
Der Stadtrat muss sich wieder verstärkt
um die Wohnungspolitik kümmern, denn
ein Leipzig als „Mieterparadies“ wird es
über die nächsten Jahre hinweg sicherlich nicht mehr geben. Unsere Stadt
wird voller, der Wohnungsmarkt wird
enger, und dadurch werden auf
absehbare Zeit eben auch die Mieten
steigen.
Auch dies sagte Axel Dyck vor zwei Jahren, und
auch das hat heute noch Gültigkeit. Das rasante
Bevölkerungswachstum führt dazu, dass Wohnraum knapp wird. Vor allem der Wohnungsmarkt
im Bereich der günstigen Mieten ist dadurch
stark unter Druck geraten, so stark, dass die
dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in
selbstbestimmtem Wohnraum ins Stocken
geraten
ist
und
die
Konkurrenz
um
preisgünstigen Wohnraum weiter zugenommen
hat.
Spät, hoffentlich nicht zu spät, legt die Landesregierung ein Programm für den sozialen Wohnungsbau auf, was aus unserer Sicht allerdings
S e i t e | 13
zu wenig ist. Die Aufgabe der Sicherung eines
attraktiven
und
konkurrenzfähigen
Wohnungsmarktes ist mindestens so wichtig wie
die Themen Kitas und Schulen. Ein starker
sozialer Wohnungsmarkt beugt nicht nur
Wohnungslosigkeit vor, sondern reduziert
Segregation
und
fördert
gesellschaftliche
Integration, unabhängig von der Herkunft oder
der Dauer, die man bereits in Leipzig wohnt. Die
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft ist für
uns ein wichtiges Steuerungsinstrument. Wir
wollen, dass die Mittel des Landes verbaut
werden und damit sozialer Wohnungsbau
ermöglicht wird. Hierzu muss die Stadtverwaltung
entsprechend personell aufgestellt werden.
Steigenden Mieten wird auch durch die
Schaffung
von
zusätzlichem
Wohnraum
vorgebeugt. Die Stadtverwaltung muss daher
zügig Baugenehmigungen erteilen und weitere
Baugebiete ausweisen. Ob die hier geäußerte
Kritik am dafür zuständigen Dezernat richtig ist,
weiß ich nicht. Ich würde allerdings zu bedenken
geben,
dass
Ende
1998
die
Sonderabschreibungen ausgelaufen sind, was
bis zum Jahr 2000 noch für einen gewissen
Nachlauf führte. Es kann durchaus sein, dass
viele Projekte später noch genehmigt wurden;
denn für deren Beantragung reichte der
Kaufvertrag aus. Dennoch: Wir brauchen wieder
mehr Baumaßnahmen. Darüber hinaus kann
eine Milieuschutzsatzung einen Beitrag dazu
leisten, dass Mieterhöhungen nach Sanierungen
in Grenzen gehalten werden.
Die Preise für Wohneigentum bzw. Grundstücke
sind in den letzten Jahren ebenfalls deutlich gestiegen, auch weil wir relativ wenige Eigenheimgebiete ausweisen. Das führt dazu, dass wieder
vermehrt junge Menschen ins Umland ziehen
und sich dort ein Haus bauen. Wir haben hier die
Möglichkeit der Einflussnahme und des Gegensteuerns, indem vorhandene, aber nicht umgesetzte Bebauungspläne reaktiviert und so auch
im Stadtgebiet neue Wohnlagen erschlossen
werden können.
Mehr Menschen bedeuten mehr Verkehr, auf
allen Verkehrswegen. Für uns war in diesem
Haushalt besonders wichtig, den Fokus auf den
Fußverkehr zu legen; denn wir haben das
Gefühl, dass dieser auch in der Diskussion hier
im Rat immer zu kurz kommt, und das obwohl 30
Prozent der Wege zu Fuß zurückgelegt werden.
Viele Menschen, insbesondere ältere Leute und
Familien mit Kleinkindern, sind auf barrierearme
Fußwege angewiesen. Auch mit Blick auf die
zukünftige demografische Entwicklung wird der
Anteil an Kleinkindern, Senioren und Menschen
mit körperlichen Beeinträchtigungen zunehmen.
Grund genug für uns, hier einen Schwerpunkt zu
setzen. Die Förderung des Fußverkehrs
kombinieren wir mit einer Forderung nach 100
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
neuen Sitzbänken pro Jahr für Leipzig; denn
wenn man den Fußverkehr fördern will, sind
entsprechende Sitzgelegenheiten im öffentlichen
Raum eine Bereicherung und helfen bei der
Umsetzung des Konzepts „Stadt der kurzen
Wege“.
Generell sollten wir beim Thema Verkehr nicht
isoliert nach Verkehrsarten denken, sondern
Maßnahmen so koordiniert angehen, dass auch
die Leipziger - hier meine ich in erster Linie die
Unternehmensgruppe, also Verkehrsbetriebe,
Wasserwerke und Stadtwerke - mehrfach
profitieren; denn so bauen wir nicht nur
Investitionsstaus bei unseren kommunalen
Unternehmen ab, sondern verbessern die
Verkehrsinfrastruktur für alle Nutzer, ob zu Fuß
unterwegs, mit der Bahn, dem Pkw, dem Lkw
oder dem Fahrrad. Gerade die Beseitigung von
Langsamfahrstrecken und die Durchlässigkeit
des ÖPNV machen ihn attraktiver. Diese
Maßnahmen nutzen letztendlich allen Verkehrsteilnehmern.
Uns geht es nicht darum, verschiedene
Verkehrsarten und Verkehrsmittel gegeneinander
auszuspielen, sondern zu verdeutlichen, dass
Fußgänger,
Radler,
Autofahrer
oder
Straßenbahnnutzer keine Konkurrenten sind, die
man gegeneinander ausspielen muss, wie das
häufig, ein Stück weit auch heute hier im Rat,
gemacht wird. Schließlich kommen wir im
Stadtverkehr nur dann gut voran, wenn die
Menschen sich auf verschiedene Verkehrsmittel
verteilen. Der Straßenverkehr wäre schlicht und
einfach lahmgelegt, wenn alle mit dem Auto zur
Arbeit fahren würden. Derjenige, der auf sein
Auto angewiesen ist, aber auch der Wirtschaftsverkehr profitieren von jedem, der andere
Verkehrsmittel nutzt. Letztendlich nutzen die
meisten von uns die gesamte Bandbreite der
Verkehrsmittel. Wir sollten daher Verkehr auch
gemeinsam denken. In diese Richtung gehen
auch unsere Anträge zum Thema gemeinsames
Bauen und zum Straßenunterhalt. Hier fordern
wir 4,5 Millionen Euro mehr.
Wer sich mit dem Fahrrad in Leipzig bewegt,
wird es wissen: Mit dem Fahrrad ist man häufig
flexibler und zum Teil schneller unterwegs. Als
Ergänzung fordern wir deshalb den Aufbau einer
Fahrradstaffel beim Leipziger Ordnungsamt, und
zwar ausgestattet mit zusätzlichem Personal. Vor
allem in Bereichen, die für Pkw schlecht
zugänglich und wo die Strecken zu Fuß zu lang
sind, stellen sie eine sinnvolle Ergänzung dar. In
anderen deutschen Städten gehören die
Pedalritter im öffentlichen Auftrag bereits jetzt
zum Alltag und haben sich bewährt. Das
Aufgabenspektrum der Fahrradstaffel soll sowohl
ordnungspolitische Maßnahmen als auch
Verkehrsüberwachung umfassen. Zudem wird
sie einen kriminalpräventiven Charakter haben,
S e i t e | 14
weil so die Präsenz des Ordnungsamtes im
Stadtbild erhöht wird. Was wir allerdings nicht
werden leisten können, ist, den Versäumnissen
des
CDU-geführten
Innenministeriums
abzuhelfen, das in den letzten Jahren sehr viele
Polizeistellen abgebaut hat und erst jetzt
nachsteuert.
Ich möchte an der Stelle noch einmal kurz auf
die Rede von Herrn Pellmann eingehen. Wir
haben bei unseren Finanzierungsvorschlägen
die Gästetaxe deswegen hervorgehoben, weil
sie im gegenseitigen Nutzen ist. Die
Bettensteuer - da haben Sie recht - ist eingeführt
und wahrscheinlich rechtssicher. Man muss
sehen, ob man hier einen gemeinsamen
Kompromiss findet. Die Gästetaxe hat allerdings
den Riesenvorteil, dass damit auch der
Tourismus angekurbelt wird.
Ich muss meine Rede jetzt ein wenig abkürzen,
weil die Viertelstunde Redezeit schon abgelaufen
ist. Ich war davon ausgegangen, dass im Ältestenrat 20 Minuten Redezeit vereinbart worden
sind.
Wir stehen trotz guter Finanzsituation vor der
Herausforderung, dass die Ausgaben, vor allem
aufgrund
der
notwendigen
Investitionen,
schneller steigen als die Einnahmen. Gerade bei
den Investitionen erwarten wir jedoch große
Sprünge,
um
die
Bugwelle
an
Investitionsnotwendigkeiten abzubauen, aber vor
allem um den Bedarfen gerecht zu werden. Wir
wollen auf die Herausforderungen unserer
dynamischen, lebendigen, vielfältigen Stadt
reagieren. Für unsere Stadt wollen wir weiter
eine aktive Sozial-, Stadtentwicklungs- und
Verkehrspolitik, bei der auch der Ausbau unserer
Naherholungsräume nicht vernachlässigt wird.
Wir wollen eine aktive Sportförderung betreiben
und die vielfältige Kulturszene erhalten. Wir wollen, dass Leipzig weiter dynamisch, lebendig und
vielfältig bleibt. Und wir wollen die weltoffene internationale Ausrichtung konsequent fortsetzen,
damit Leipzig national und international wettbewerbsfähig bleibt. Lassen Sie uns die nächsten
Wochen und Monaten nicht darüber diskutieren,
ob wir das wollen, sondern wie wir das umsetzen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft für Bündnis 90/Die Grünen.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen Stadträte! Liebe Gäste und
Vertreter der Medien! Ist dieser Haushalt die Antwort auf die Herausforderungen der Stadt
Leipzig? Diese Frage stellt sich angesichts des
Wachstums der Stadt, der Aufgaben in Infrastruktur, Personalaufbau, Sozialwesen, die die Stadt
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
zu erfüllen hat, und sie stellt sich angesichts der
finanziellen Möglichkeiten, die die Stadt hat: wenig aus eigener Kraft, unzureichend aus den Zuweisungen, und schließlich auch vor dem Hintergrund, wie wir diese Herausforderungen politisch
anpacken wollen.
Wir sind nicht die einzige Stadt, die vor der Aufgabe steht, ihr eigenes Wachstum bewerkstelligen zu müssen. Tatsächlich taucht Leipzig in Studien erst seit diesem Jahr in der Rangliste der
stark wachsenden Städte auf. Münster, Frankfurt,
Hannover, Darmstadt, aber auch München oder
Koblenz wachsen schon länger stark. Das
urbane Wachstum ist nicht nur auf Deutschland
beschränkt. Wien zum Beispiel wächst seit 20
Jahren kräftig. Ich darf auch auf das Wachstum
von Megastädten wie unserer Partnerstadt Addis
Abeba hinweisen, die wir als Delegation im Februar besucht haben. Es geht also alles noch
größer und noch gewaltiger. Aber lassen Sie uns
festhalten: Wir wachsen wieder seit 15 Jahren,
seit drei Jahren sogar unerwartet schnell, und wir
sind nicht allein mit dieser Herausforderung.
Umso misslicher, dass der Deutsche Städtetag
sich mehr Sorgen um die Regionen macht, die
aktuell an Einwohnern verlieren, als um die
Frage, wie die wachsenden Städte ihre Aufgaben
erfüllen können.
Urbanität, das ist Anziehungskraft. Diese Anziehung lebt von der Vielfalt, den Möglichkeiten und
der Freiheit, die die Stadt zu bieten hat, aber natürlich auch von Träumen und Erwartungen.
Somit können wir sehr froh und optimistisch sein,
dass so viele Menschen nach Leipzig kommen
und so viele von ihnen hier auch Familien
gründen.
Dabei erkennen wir: Wachstum bedeutet nicht
allein eine wachsende Anzahl von Menschen;
tatsächlich wachsen auch Kreativität, Vielfalt und
Lebendigkeit. Daran geknüpft sind zugleich auch
Interessenkollisionen. Der öffentliche Raum ist
begrenzt. Flächen für das Gemeinwesen
konkurrieren
mit
Privatwünschen.
Alles
miteinander gefährdet die grünen Lungen der
Stadt, die Grünanlagen. Wir müssen sehr
behutsam mit neuen Bodenversiegelungen
umgehen. „Doppelte Innenentwicklung“ ist das
Stichwort, das wir immer wieder nennen werden:
vertikale
Nutzungsmischungen,
effektive
Platznutzungen, kreative Lösungen. Denken Sie
an das Stelzenhaus. Nicht, dass ich jetzt einer
Überbauung von Gewässern das Wort rede; aber
wir hatten diesen Nutzungsdruck schon einmal in
der Stadtgeschichte. Die Bauten sind geblieben,
und ihre Architektur erfreut uns heute noch.
Für uns ist die Nutzungsmischung in einem
weiteren Punkt wesentlich: Die soziale Vielfalt
muss gewahrt bleiben. Die Mietsprünge, die wir
aktuell erleben, schließen den Großteil der
S e i t e | 15
Leipziger Bevölkerung aus. Eine Verdrängung
aus künftig bevorzugten Stadtteilen muss heute
schon vermieden werden. Die wirtschaftliche
Stabilisierung
darf
nicht
darüber
hinwegtäuschen, dass es in unserer Stadt
weiterhin
unterdurchschnittliche
Haushaltseinkommen gibt; darauf haben schon meine Vorredner hingewiesen.
Mit dem STEP Verkehr und mit dem Wohnungspolitischen Konzept geben wir im Stadtrat
Antworten auf die Herausforderungen der Zeit:
ökologisch, also auf Ausgleich mit den
natürlichen Ressourcen bedacht, sozial, also die
gesellschaftlichen
Bedingungen
berücksichtigend, und demokratisch in der
Herangehensweise,
indem
Lösungen
gemeinsam erarbeitet und Kompromisse zwischen den verschiedenen Interessen gefunden
werden.
Die nun vorgelegten Haushaltspläne arbeiten die
Aufgaben solide ab. Aber ist das schon die Antwort auf die anstehenden Herausforderungen
der Stadt? Uns Grünen fehlt der gestalterische
Anspruch. Leipzig ist beliebt geworden bei
Kreativschaffenden. Sie beleben die Stadt mit
ihrem Spirit, suchen und zeigen uns die
Freiräume in Leipzig, füllen sie kreativ und
machen die Erlebbarkeit dieser Stadt zu einem
hohen Teil aus. Dieser Schwung sollte den
Stadtrat wie auch die Stadtverwaltung inspirieren.
Die Zeiten des Abwartens und Zögerns sind
vorbei. Wir können loslegen, mutig sein und
kreativ! Leipzig wächst und wird an seinen
Aufgaben wachsen, wenn wir mitmachen.
Wir Grüne sind nicht mit den Verzagten. Wir
Grüne fragen auch nicht zuerst nach der Realisierbarkeit, sondern wir untersuchen Möglichkeiten. Wir sind bereit für neues Denken, für neue
Lösungen, weil wir überzeugt sind, dass sich das
am Ende rechnen wird.
Bis jetzt war Leipzig aus sich selbst heraus
attraktiv: mit seinen Freiräumen, seiner
Offenheit, seiner Freiheit. In dem Maße, wie all
das aufgeht in der Entwicklung, die unsere Stadt
nimmt, müssen wir die Attraktivität neu gestalten,
und das tun wir nicht mit Beton, sondern:
Mit modernen Lösungen für die Organisation von
Mobilität. - Leipzig ist in Bewegung und braucht
gute Verbindungen, also Taktverdichtungen,
mehr Haltestellen, Lückenschluss und Angebote
zu individuellen Mobilitätsketten, den sicheren
Abstellplatz fürs Rad am Haltepunkt, die
getaktete Bahn mit guten Umstiegsangeboten
und den kurzen Fußweg zum Ziel. Mit unseren
Anträgen wollen wir dem nachhelfen.
Mit modernen Lösungen für das Angebot von
Wohnraum in unserer lebenswerten Stadt. - Wir
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
wollen und wir brauchen mehr Spielraum für experimentellen und für kooperativen Wohnungsbau. Will die Stadt gestalten, muss das Liegenschaftsamt
generell
verstärkt
die
Konzeptvergabe vor allem im Erbbaurecht zur
Anwendung bringen. Also: Weg vom Verkauf von
kommunalen Grundstücken allein nach dem
Höchstgebot! Eine weitere Absenkung der
Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen ist
daher eine wichtige Voraussetzung.
Zum Wohnen gehört auch das Umfeld. Hier wollen wir Mittel für mehr Sitzgelegenheiten und
Platzgestaltungen. Wünsche nach Schaffung von
Spielplätzen erreichen weiterhin den Stadtrat.
Auch dafür brauchen wir mehr Mittel. On top: Ist
das Umfeld attraktiv, wird auch zu Fuß
gegangen.
Wir stehen zur aktiven Umsetzung des Klimaschutzprogramms;
denn
der
globale
Klimawandel ist auch in Leipzig spürbar. Die
5.000 Bäume sind längst nicht gepflanzt. Also:
Machen wir uns an die Nacharbeit!
Sorgen wir auch für mehr gesunde Luft und
weniger Lärm! Wir wollen, dass die Stadt den
Luftreinhalteplan fortschreiben kann. Das muss
mit einer weiteren Stelle abgesichert werden. Wir
verlassen uns nicht darauf, dass beim EUVertragsverletzungsverfahren die Schummeleien
der Autoindustrie zu unseren Gunsten berücksichtigt werden. Ganz klar gilt: Wir haben mit unseren Maßnahmen die Werte zu erreichen.
Wenn wir das nicht schaffen, liegt das an
unseren Vorgaben. Weniger Lärm bedeutet für
uns nicht die musikfreie Mittagspause, sondern
endlich
weniger
Verkehrslärm.
Sichere
Radwege, fahrradfreundliche Stadtarchitektur
und
ein
Flüsterstraßenprogramm
werden
ganztägig für mehr Ruhe sorgen.
Mit modernen Lösungen für zeitgemäße Bildungsorte. - Nein, das sind nicht die
Nullachtfünfzehn-Gebäude, die hier so gern
gefordert werden. Es geht nicht darum, den
Bedarf nur abzusichern und vier Wände mit
Deckel hinzustellen. Bildung ist unser Kapital.
Darin muss investiert werden. Wir sind für die
Gebäude zuständig. Also: Bauen wir Orte für
Lernfreude, damit die Kinder bestmöglich auf die
Zukunft vorbereitet werden, eine Zukunft, in der
im Team gearbeitet, Vielfalt gelebt und
Weltläufigkeit erwartet wird und in der man mit
Offenheit umgehen kann. Bildung heute richtet
auf, drückt nicht herunter. Quartiersschulen und
Campusmodelle tragen diesem Prinzip Rechnung. Also lassen Sie uns sie auch bauen! Der
S e i t e | 16
Campus Ihmelsstraße wird nicht nur diesen
Anforderungen gerecht werden, sondern auch
die gewachsene Nachfrage nach Kapazitäten im
weiterführenden Bereich abdecken können wenn wir dem im Stadtrat einmal wieder
nachhelfen.
Mit modernen Lösungen für die Mitbeteiligung
der Menschen und Angebote für alle
Lebenslagen. - Leipzig wächst auch an seinen
sozialen Aufgaben. Es gibt mehr ältere
Menschen, mehr Jugendliche, mehr Frauen: Die
Angebote für Entfaltung, Beratung, Teilhabe
müssen finanziell untersetzt werden. Wir wollen
es aber nicht bei einzelnen Zielgruppen
belassen, sondern gemeinwesenorientiert alle
mitnehmen. Die Zeit ist reif, Angebote zu
entwickeln. Mittel brauchen wir auch für den
Ausbau kultureller Angebote, sowohl für das
Budde-Haus als auch das ehemalige Kino der
Jugend.
Sie sehen an der großen Anzahl unserer
Anträge, wie intensiv wir uns mit der
Haushaltsplanung
beschäftigen
und
wie
wesentlich
für
uns
die
finanziellen
Weichenstellungen sind. Unsere Anträge sind
gedeckt. Es fordern keine Mehrausgaben,
sondern uns geht es um eine anders gewichtete
Verteilung der Mittel. So sind wir optimistisch bei
den Planungsannahmen für direkte Sozialleistungen wie Kosten der Unterkunft oder bei der Einnahmenentwicklung der Stadt Leipzig, ohne die
Risiken für die Liquidität und die Gefahr vielleicht
nicht unerwarteter, aber doch ungeplanter
Ausgaben zu übersehen. Wir wollen bereits mit
der Beschlussfassung der Haushalte 2017/2018
festlegen, wohin das Geld geht, und keine
verdeckten Säcke zulassen. Es ist das hohe
Recht des Stadtrates, zu entscheiden, wofür
Geld ausgegeben wird. Es darf nicht im
unterjährigen
Ränkespiel
zwischen
den
Dezernaten verausgabt werden. Wir sind
gebrannte Kinder, die zu oft hier im Rat hinters
Licht geführt wurden.
Dass unsere Planungsannahmen richtig oder jedenfalls nicht falsch waren, zeigte sich in der
Haushaltsdurchführung der letzten beiden Haushalte. Damals hat es uns noch keiner glauben
wollen; diesmal dürfen Sie zuversichtlicher sein.
Wie weitsichtig wir sind, belegen auch die
Controllingpflichten
bei
der
Haushaltsüberwachung, die unser vormaliger
Stadtrat und finanzpolitischer Sprecher Malte
Reupert
anmahnte.
Bei
den
Abrechnungspraktiken für Hilfen zur Erziehung als
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
auch bei Abrechnungspraktiken in anderen Dezernaten - es ist ja nicht immer das Dezernat V sehen wir, wie richtig diese Mahnung damals
war. Eine große Erwartung legen wir nicht zuletzt
an die Einführung der Schlüsselprodukte.
Meine Herren, meine Damen, ich komme zum
Schluss. Wir Grüne stellen uns das Wachstum
anders vor, als es viele hier im Haus für
vorstellbar halten. Wir stehen für das
ökologische,
soziale
und
demokratische
Wachstum in der Stadt, kurz: für die
Lebensfreundlichkeit
unserer
liebenswerten
Stadt. Die Entscheidung zum Otto-Runki-Platz
hat den Dissens zwischen uns und Ihnen
schmerzlich, aber eindrucksvoll belegt.
Herr Oberbürgermeister, Wachstum heißt auch
Wachstum an Einsicht und Bereitschaft zur
demokratischen Beteiligung. Es heißt auch,
anzuerkennen, dass wir Grüne häufig die
Ideengeberin und die Treiberin sind. Verscherzen
Sie es sich nicht mit uns! Würdigen Sie unsere
Arbeit! Ob bei der Begrüßung anlässlich einer
festlichen Eröffnung wie dem „Anker“, für den
meine Fraktion mit Michael Weichert jahrelang
gestritten und gerungen hat, oder durch
Erwähnung bei einer Preisverleihung, wie zuletzt
beim Energiesparprojekt „Halbe-Halbe“ an
Leipziger Schulen: Herr Oberbürgermeister, Sie
dürfen großzügiger werden und Sie dürfen uns
dort auch nennen. Die Würdigung unserer
ehrenamtlichen Arbeit ist der Beweis, dass Sie
es ernst meinen mit der Bürgergesellschaft, die
Sie mit weiter denkender Beteiligung mitnehmen
wollen. Ihr Verhalten gegenüber uns und
denjenigen, die sich hier beteiligen, strahlt dann
auch in eine Stadt, die nicht nur großartig,
sondern freundlich und lebenswert ist. - Danke
schön.
.
Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr
Keller von der AfD-Fraktion.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste im Saal und am Livestream!
Der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt
2017/2018 wurde uns vorgelegt. In den
Ausschüssen wurden uns die Detailhaushalte
der jeweiligen Ressorts erklärt, und wir hatten die
Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und uns eine
Meinung zu bilden. Wir danken ausdrücklich für
die Transparenz und Offenheit des Dezernats
Finanzen, das jederzeit bereit war, uns
Erläuterungen zu geben, wenn wir Fragen
hatten.
S e i t e | 17
Auffällig für unsere Fraktion war der immer
wieder auftauchende Hinweis, dass die
Ausgaben schneller wachsen als die Einnahmen.
Das ist ein alarmierendes Zeichen für einen
Haushalt, der sehr knapp bemessen ist und
dieser
Situation
keinesfalls
ausreichend
angepasst wurde. Vor diesem Hintergrund haben
wir, die AfD-Stadtratsfraktion, uns Gedanken
gemacht, welche Ursachen dazu führen und wie
diese Situation entschärft werden kann.
Die weitaus höchsten Ausgaben sind im Sozialhaushalt zu finden, der durch immer höhere Fallzahlen von zu betreuenden Kindern und Jugendlichen und durch immer weiter aufgeblähte Maßnahmen und Mehrfachprogramme für Drogenabhängige und Kriminelle auszuufern droht.
Jährlich steigen die Kosten. Eine Überprüfung
der Sinnhaftigkeit von Programmen und
gegebenenfalls deren Einstellung wurde in
letzter Zeit nicht vorgenommen. Hier muss das
Controlling gestrafft und verbessert werden. Man
kann fehlgeleitete Programme, die den Betreuten
nicht helfen bzw. die keinen Nutzen für die
Gesellschaft bringen, nicht durch immer mehr
finanzielle Mittel besser machen. Man sollte den
Mut haben, auch im sozialen Bereich
Maßnahmen ehrlich nach dem Aufwand-NutzenPrinzip zu beurteilen und notfalls den Nutzen zu
steigern, indem der Aufwand zurückgefahren
wird, zum Beispiel der bürokratische Aufwand.
Ein weiterer großer Ausgabeposten ist die Kultur.
Leipzig als wachsende Stadt braucht Kultur und
sollte weder bei der Hochkultur noch bei der
freien Szene Abstriche in der künstlerischen
Arbeit machen. Allerdings ist hier in der Zukunft
eine
Strukturreform
anzuraten.
Kulturelle
Einrichtungen, die das hohe Glück institutioneller
Förderung genießen, sollten regelmäßig auch für
Veranstaltungen und Ausstellungen der freien
Szene
offenstehen.
Die
Zusammenarbeit
einzelner Künstler in ihren Sparten und
thematisch zwischen den Sparten sollte gefördert
werden. Die Kultur muss in Leipzig wieder als
großes Ganzes wahrgenommen werden, als ein
Miteinander, das Synergieeffekte schafft und so
mit
gleicher
Finanzausstattung
mehr
Öffentlichkeit erfährt. Einsparungen in der
Verwaltung von Kultur sollten den Kulturschaffenden selbst zugutekommen.
Wie kann man nun diese beiden größten Blöcke
des Haushalts so verbessern, dass sozial und
kulturell
verträglich
noch Spielraum
für
Investitionen und/oder Schuldenabbau bleibt?
Der Schlüssel hierzu ist das Personal. Der
größte Ausgabenanteil im Stadthaushalt ist nicht
auf Sach-, sondern auf Personalkosten
zurückzuführen. Immer wieder werden Stellen
geschaffen, die man später nicht vollständig
wieder abbaut. Hier ist Sparsamkeit angesagt. In
vielen Bereichen sind auch in diesem neuen
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
S e i t e | 18
Doppelhaushalt Stellenaufwüchse festzustellen.
Dies trägt sicher einer wachsenden Stadt
Rechnung, sollte aber bezahlbar bleiben und
nicht zum Selbstzweck werden. Durch Digitalisierung soll Arbeitszeit eingespart werden.
Durch straffere Strukturen in der Verwaltung,
durch bessere Zusammenarbeit zwischen den
Dezernaten und Ämtern sowie durch ein
besseres, kürzeres Überprüfungshandeln, auch
Controlling genannt, können weitere Stellen
eingespart werden. Diesen Weg unterstützen wir
mit unserem Haushaltsantrag, und zwar
sozialverträglich, indem 100 auslaufende Stellen
umgesetzt oder nicht wieder besetzt werden
sollen. - Einsparpotenzial: circa 5 Millionen Euro.
- Herr Tornau, hören Sie gut zu! In unseren
Anträgen
finden
sich
nämlich
mehr
Einsparvorschläge als Ausgabenwünsche.
soziokulturellen Verein Anker e. V., den RichardWagner-Verband und den Förderverein HeinrichBudde-Haus zu unterstützen und die übrigen
Mittel für die freie Kultur- und Kunstszene
vorzusehen, die ein wichtiges Standbein unserer
Kultur darstellt. Gewaltfreiheit in Darstellung,
Schrift und Tat ist auch im Kulturbetrieb Leipzigs
ein wichtiger Bestandteil unserer Sicherheit und
deshalb für die AfD-Fraktion besonders
förderwürdig.
Einsparen kann man auch im Bereich von sinnfremden Ausgaben, zum Beispiel sogenannten
Mitteln für Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber
im Eigenbetrieb Engelsdorf, die keine Integration
darstellen und außer Kosten keinen Sinn für
Leipzig bringen. Sinnvoller ist, hier die Wirtschaft
einzubinden, die lauthals nach Fachkräften ruft
und nun ihre Aufgabe wahrnehmen sollte, aus
den Gerufenen auch Fachkräfte zu machen. Einsparpotenzial: circa 1,85 Millionen Euro,
städtischer Anteil: 600.000 Euro.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu meinen Vorrednern habe ich nur fünf
Minuten Redezeit und muss daher die Dinge etwas holzschnittartig ansprechen, die für uns, für
die FDP im Stadtrat in Leipzig, beim
vorliegenden Doppelhaushalt wichtig sind.
Allerdings wollen wir auch dringend notwendige
Investitionen in die Sicherheit anschieben. Zu
nennen ist hier die finanzielle Ausstattung der
Feuerwehr, die wir im Haushaltsplan 2017/2018
als zu gering ansehen, zumal unsere Stadt
rasant wächst und damit auch die Verkehrs- und
die Bebauungsdichte steigen. Diese gilt es
abzusichern.
Hier
sind
Personalund
Sachinvestitionen dringend vonnöten. - Kosten:
1,6 Millionen Euro.
Aber auch unser städtisches Friedhofswesen
scheint ein Mauerblümchendasein zu fristen.
Fehlende Finanzen lassen nur die notwendigsten
Pflegearbeiten neben den Bestattungen zu. Reparaturen und Restaurierung, Gestaltung von
Wegen, Begrenzungen und Mauern werden
leider allzu oft vernachlässigt. Hier muss endlich
der finanzielle Rahmen für den Erhalt unseres
kulturellen Erbes geschaffen werden. - Kosten:
1 Million Euro.
Zu guter Letzt haben wir im Kulturhaushalt eine
geringfügige Änderung der Förderung von Vereinen beantragt, die ein klares Bekenntnis zur
Gewaltfreiheit in dieser Stadt ausdrücken soll.
Vereine wie das Conne Island, die durch
Gewaltaufrufe und Demonstrationen, von denen
Gewalt ausging, aufgefallen sind, sollten sich
nicht in Sicherheit wiegen, mit den knappen
städtischen Geldern finanziert zu werden.
Deshalb unser Vorschlag, mit diesem Geld den
In der Hoffnung auf sachliche Prüfung unserer
Anträge
bedanke
ich
mich
für
Ihre
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Das
Wort hat Herr Morlok.
Herr Bonew, Sie hatten bei der Einbringung des
Haushalts formuliert: Leipzig geht es gut. Wenn
man sich den Haushalt anschaut, kann man sicherlich sagen: Im Moment ist das wohl so. Wir
haben Luft bei den Steuereinnahmen - diese haben Sie aus unserer Sicht sehr konservativ
kalkuliert - und auch bei den Zuweisungen, die
wir im Rahmen des FhG erhalten. Auch
verschiedene Ausgaben sind mit Vorsicht, also
relativ hoch, angesetzt. Als Beispiel möchte ich
hier die Ausgaben für den Bereich Asyl anführen.
Auch die Einwohnerentwicklung, die Sie als
Grundlage
für
Ihre
Haushaltsplanung
angenommen haben, ist hinsichtlich ihrer
Steigerung aus unserer Sicht so nicht zu
erwarten, bleibt doch bereits das Ist vom
30.06.2016 deutlich unter der Bevölkerungsprognose, die gerade einmal ein Jahr alt ist, zurück.
Deswegen ist die Einwohnerzahl von 720.000,
auf die Sie die Stadt ausrichten wollen, aus
unserer Sicht zu hoch gegriffen.
Es sind also Spielräume vorhanden. Deswegen
nehmen wir Sie auch beim Wort, die im Jahr
2011 erhöhte Grundsteuer wieder auf das
ursprüngliche Niveau zurückzuführen. Das wäre
eine Entlastung für die Leipzigerinnen und
Leipziger; denn die Reduzierung dieser
Einwohnersteuer
würde
jedem
Haushalt
zugutekommen. Übrigens: Wenn Sie sich in die
Stellungnahme der IHK vertiefen, dann lesen Sie
dort, dass die hohen Abgabensätze die
Attraktivität der Stadt Leipzig beeinträchtigen.
Auch darüber sollten Sie nachdenken.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Allerdings, sehr geehrte Damen und Herren, ein
solcher Spielraum ist auch gefährlich. In der Vergangenheit haben wir uns um Strukturentscheidungen herumgemogelt oder sie angesichts von
Oberbürgermeisteroder
Stadtratswahlen
verweigert. Wir hatten zehn Jahre lang eine gute
wirtschaftliche Entwicklung. Das wird nicht so
bleiben. Ich rede nicht von Krisen, sondern von
einer konjunkturellen Delle. 5 Prozent weniger
Einnahmen sind da schnell erreicht. 5 Prozent
weniger heißt: 20 Millionen Euro weniger
Steuereinnahmen, auch die Zuweisungen
werden um 20 Millionen Euro geringer ausfallen.
Was
ist,
wenn
die
Anzahl
der
Bedarfsgemeinschaften wieder steigt? 5 Prozent
Mehrausgaben sind 10 Millionen Euro. Bei den
Zinsausgaben haben Sie zwar einen Puffer
eingebaut - eine gewisse Zinserhöhung ist im
Doppelhaushalt abgefedert -, aber das wird nicht
ausreichen. Wenn wir zu grundsätzlich anderen
Zinssätzen kommen, sind schnell mal 10 bis
12 Millionen
Euro
mehr
auszugeben.
70 Millionen Lücke auf einen Schlag: Darauf ist
die Stadt nicht vorbereitet, weil wir eben ein
Ausgabenproblem
haben
und
weil
die
Strukturentscheidungen hier im Haushalt für die
Stadt nicht getroffen wurden.
S e i t e | 19
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Herzlichen Dank für
die Debatte. Wir haben aufmerksam zugehört.
Wir werden uns spätestens beim erweiterten
Finanzausschuss intensiv mit den Anträgen
befassen, aber natürlich auch schon im Vorfeld
in den Ausschüssen.
Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort.
12
Besetzung von Gremien
12.1 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder
und Stellvertreter (5. Änderung) (VI-DS01136-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12.2 Umlegungsausschuss - Bestellung der
Mitglieder und deren Stellvertreter
(3. Änderung) (VI-DS-01022-DS-03)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Ein Beispiel ist der Bereich Kultur. Wir als FDP
haben
zwar
der
Übernahme
der
Personalkostensteigerung durch die Stadt
zugestimmt, hatten allerdings erwartet, dass
dann auch im Bereich Kultur endlich die
Strukturdebatte geführt wird. Sie, die Mehrheit
des Hauses, haben sich dieser Strukturdebatte
verweigert, was übrigens auch von der IHK
kritisiert wird. Warum werden im Bereich Kultur
die Personalkostensteigerungen ausgeglichen,
im Bereich ÖPNV aber nicht? Was macht den
Opernbesucher besser als den ÖPNV-Nutzer?
Auch dies, sehr geehrte Damen und Herren,
müssen wir uns fragen. Wir haben damals den
Strukturentscheidungen wie der Linie 9 nach
Markkleeberg zugestimmt. Warum treffen wir
keine Strukturentscheidung im Bereich Kultur?
Da wir in Kürze wieder Wahlen haben - nächstes
Jahr die Bundestagswahl, in drei Jahren die
nächste Stadtratswahl -, befürchten wir, dass
diese
Strukturentscheidungen
weiterhin
unterbleiben.
Abstimmung: Einstimmig. - Damit ist Herr Faulhaber berufen.
Wir werden heute noch im Stadtrat über den
Punkt „Gebühren und Beiträge“ zu entscheiden
haben. Wir als FDP fragen uns da schon: Warum
werden denn die Personalkostensteigerungen im
Bereich Kita nicht durch den Haushalt ausgeglichen? Sehr geehrte Damen und Herren, Herr
Oberbürgermeister, Sie werden verstehen, dass
wir Ihrer Vorlage zur Anpassung der Elternbeiträge zur Betreuung der Kinder in den Kitas in
dieser Form heute nicht zustimmen können. Vielen Dank.
12.5 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte - Bestellung der Mitglieder (5. Änderung) (VIDS-1141-DS-05)
12.3 Beirat für Tierschutz - Bestellung der
Mitglieder
und
Stellvertreter
(1.
Änderung) (VI-DS-01126-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig. - Damit sind Herr
Hentschel und Herr Kühne bestellt.
12.4 Seniorenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (4. Änderung) (VIDS-01129-DS-04)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es hierzu Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12.6 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung
der Mitglieder und Stellvertreter (4. Änderung) (VI-DS-01128-DS-04)
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
S e i t e | 20
14.4 Errichtung und Betrieb der Mobilitätsstationen an der Könneritzstraße (VI-A03468)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
So verwiesen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:
Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:
13
15
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt
Leipzig
in
Aufsichtsräte,
Zweckverbände und Gremien, in denen
die Stadt Mitglied ist
13.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH
(LEVG
mbH) (3. Änderung der Besetzung vom
21.01.2015 gemäß VI-DS-00898) (VI-DS00898-DS-04)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortwünsche? - Gibt es nicht.
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Die nachfolgenden Anträge werden in zweiter
Lesung behandelt und stehen heute zur
Entscheidung.
15.1
Stadtgeschichte mittels moderner QRCobble-Technologie erlebbar machen
(VI-A-02041)
Einreicher: CDU-Fraktion
15.1.1 dazu ÄA (VI-A-02041-ÄA-01)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
Gibt
es
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
13.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co.
Grundstücks-KG (LEVG mbH & Co. KG)
(3. Änderung der Besetzung vom
21.01.2015 gemäß VI-DS-00900) (VI-DS00900-DS-04)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
14
Anträge zur Beschlussfassung
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
14.1 Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt
(VI-A-03352)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
Herr Müller bittet darum, den Stadtbezirksbeirat
Mitte zu beteiligen. - So verwiesen.
14.2 Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung: Das Kolonnadenviertel wird
Modellprojekt „Aktive Mobilität / Nahmobilität“ (VI-A-03400)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14.3 Einrichtung eines öffentlichen Bolzplatzes in Neu-Paunsdorf (VI-A-03422)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich höre: Jugendbeirat. - So machen wir es.
15.1.2 dazu VSP (VI-A-02041-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
(mitwirkend)
Die CDU beginnt. - Herr Oberstadt.
Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister!
Liebe Stadträte! Werte Gäste! Eigentlich wollte
ich heute wie in den vorberatenden Ausschüssen
persönliche Töne anschlagen, scheint doch die
Verwaltung mit uns das Ziel zu teilen, mittels moderner Technologie wichtige Orte in Leipzig
erlebbar zu machen. Dabei wird auf die
Augmented Reality Technology verwiesen. Jeder,
der vor ein paar Wochen dem Hype „Pokémon
GO“ gefolgt ist und Erinnerungen aus seiner
Jugend wieder aufleben lassen hat, indem er mit
seinem Smartphone digitale Monster fing, kann
inzwischen mit dem Begriff etwas anfangen. So
ist es, wie in der Verwaltungsmeinung
beschrieben, auch unser Ziel, an Ort und Stelle
historische Ereignisse auf dem Smartphone in
Bild und Ton, vielleicht auch Text für jeden
Interessierten begreifbar werden zu lassen. Aber
je häufiger ich den Verwaltungsstandpunkt las,
desto mehr fühlte ich mich gedrängt, dazu noch
ein paar Worte zu verlieren.
Zunächst einmal ist es erfreulich, dass nun, nach
gut einem Jahr eine Verwaltungsmeinung
vorliegt. Hätten wir vorhergesehen, dass wir die
Verwaltung mit unserem Antrag vor ein Problem
stellen, dessen Bearbeitung viel Zeit in Anspruch
nimmt, hätten wir ihr die Frist zur Vorlage eines
Konzeptes nicht im zweiten Quartal 2016
gesetzt, sondern ihr noch ein wenig mehr Zeit
gelassen. Zumindest ist die Zeit genutzt worden,
um einen GPS-Referenzpunkt einzurechnen und
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
damit bereits vor Beschlussfassung den
Änderungsantrag von Frau Gabelmann mehr
oder weniger obsolet zu machen.
Wenn man dem Verwaltungsstandpunkt Glauben
schenken darf, ist nicht nur dieser GPSReferenzpunkt bereits Verwaltungshandeln. So
sollen wir die „Leipzig Travel App“ der LTM empfehlen; denn durch diese sei die Innenstadt
digital erlebbar, Stadtführungen mit ausführlichen
Informationen würden zur Verfügung gestellt,
und eine breite Marktabdeckung sei quasi schon
erreicht. Wenn man sich diese App herunterlädt,
stellt man jedoch leider fest: Die im
Verwaltungsstandpunkt hoch gelobte Augmented
Reality ist hier nicht zu finden. Auch würde ich
bezüglich der Informationstexte empfehlen, eher
auf Wikipedia zurückzugreifen; dort wird man
wesentlich besser informiert. Im Übrigen wird
das auch in Berlin mit großem Erfolg mithilfe von
QR-Cobbles genauso getan. Dies ist nicht nur
meine Meinung; diese App wird von den Nutzern
mit den Worten „nette Idee, schlechte
Umsetzung“,
„oberflächlich“,
„nicht
zu
gebrauchen“ oder mit einem einfachen „Nö, da
gibt es bessere“ beschrieben. Diese App bringt
dem Ziel, das uns und der Verwaltung vorschwebt, keinen Mehrwert. Zudem scheint sie
kaum bekannt bzw. wird sie kaum genutzt. So
kamen nur neun Nutzer innerhalb von zwei
Jahren auf die Idee, eine Bewertung abzugeben.
Die „Zeitfenster App“, entwickelt von der
Universität Leipzig, erreicht für die Thematik
„Friedliche Revolution“ tatsächlich diesen von
uns angestrebten Mehrwert. An historischen
Orten kann man Bilder, Videos und Audiodateien
abspielen, die einen in das damalige Ereignis
hineinversetzen. Das wäre, ähnlich dem Beispiel
Potsdamer Platz in Berlin, entgegen der
Verwaltungsmeinung auch mithilfe von QRCobbles möglich. Im Gegensatz zu einer App
machen sie auch vor Ort die Menschen auf die
digitale Verfügbarkeit der Inhalte aufmerksam.
Für eine App muss deutlich mehr Werbung
gemacht werden, damit sich Interessierte diese
bereits vor ihrem Rundgang installieren.
Nichtsdestotrotz sind wir geneigt, hier einen Teil
des Verwaltungsstandpunktes abstimmen zu lassen
und
den
von
der
Verwaltung
vorgeschlagenen Weg einer Augmented Reality
App zu gehen, Den Vorschlag, die „Leipzig
Travel App“ zu empfehlen, können wir leider
nicht unterstützen; denn diese hält nicht das,
was im Verwaltungsstandpunkt versprochen
wird. Vielmehr würden wir vorschlagen, wie
bereits im Ursprungsantrag beschrieben, mit der
Universität Leipzig in Kontakt zu treten und die
„Zeitfenster App“ weiterzudenken. - Vielen Dank.
S e i t e | 21
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich möchte erst
einmal der CDU-Fraktion danken, dass sie ihren
Ursprungsantrag nicht zur Abstimmung stellt. Es
wäre mir schwer gefallen, einem derart lobbyistischen Antrag zuzustimmen, der der Firma des
Leiters des Forums Wirtschaftspolitik der Jungen
Union Berlin und JU-Wahlkampfleiter den Vorzug
gibt, zumal die QR-Technologie eine freie
Technologie ist und uns jeder Steinmetz hier in
Leipzig einen QR-Code in einen Pflasterstein
meißeln kann. Insofern danke ich dafür.
Ich möchte auch der Stadt danken, dass sie meinen Antrag bereits umsetzt, bevor er überhaupt
beschlossen ist. Es ist schön zu wissen, dass zumindest
in
dem
Jahr,
in
dem
der
Änderungsantrag durch die Gremien gegeistert
und dort Anklang gefunden hat, wir den GPSPunkt schon einreihen konnten. Von daher kann
ich guten Gewissens meinen Änderungsantrag
zurückziehen
und
empfehlen,
dem
Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Ich habe noch eine Frage
an Sie, Herr Oberstadt, nämlich: Wie lautet der
Text, den wir jetzt abstimmen sollen?
Stadtrat Oberstadt (CDU): Der Verwaltungsstandpunkt soll abgestimmt werden, aber ohne
die Empfehlung der „Leipzig Travel App“. Wie ich
gerade dargelegt habe, sind wir der Überzeugung, dass die „Leipzig Travel App“ für Augmented Reality nicht geeignet ist, vor allem nicht
in ihrer jetzigen Form. Wir können sie daher nicht
empfehlen, sondern wollen in der Sache andere
Wege beschreiten, beispielsweise durch Nutzung
der „Zeitfenster App“ der Universität Leipzig, die
eine viel bessere Empfehlung wäre. Allerdings
taucht sie im Beschlusstext des Verwaltungsstandpunkts nicht auf. Deswegen wollen wir hier
nur den ersten Teil des Verwaltungsstandpunkts
abstimmen lassen.
Oberbürgermeister Jung: Das heißt, wir stimmen über folgenden Text ab:
Der Stadtrat unterstützt das Anliegen,
Stadtgeschichte mittels moderner Informationsportale erlebbar zu machen.
Stadtrat Oberstadt (CDU): Genau.
Oberbürgermeister Jung: Wer dem zustimmt,
bitte
ich
um
das
Handzeichen.
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
15.2
Schaffung eines Rad- und Fußweges
in der Baalsdorfer Straße zwischen
Holzhausen und Baalsdorf (VI-A02253)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
15.2.1 dazu VSP (VI-A-02243-VSP01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Es gibt keine Wortmeldungen. Dann können wir zur Abstimmung
kommen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so votiert.
15.3
Umfeldverbesserung des Leipziger
Mockau-Centers (LMC) und Optimierung der Parkmöglichkeiten (VI-A02882-NF-02)
Einreicher: AfD-Fraktion
15.3.1 dazu VSP (-02882-NF-02-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Hentschel.
Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete
und Stadträte! Verehrte Gäste! In LeipzigMockau wird eine neue Straßenbahntrasse
gebaut. Damit wird sich das Ortschaftsbild von
Mockau nachhaltig ändern; wir meinen: zum
Guten.
Mockau
kann
sich
auf
den
Streckenneubau
freuen,
da
dieser
die
Lebenssituation vieler Mockauer Bürger verbessert.
Im Zuge der zukünftigen Baustelle sollte bereits
frühzeitig eine Bedarfsanalyse bezüglich des
Leipziger Mockau-Centers erstellt werden, welches direkt an der neuen Straßenbahntrasse
liegt. Die aktuelle Situation ist für viele Mockauer
unbefriedigend.
Stichworte
in
diesem
Zusammenhang sind Parkplätze, Bordsteine,
Falschparken
oder
Fußwegführung.
Das
Leipziger Mockau-Center hat die Funktion eines
Stadtteilzentrums und ist darüber hinaus
tagtäglich zentrale Anlaufstelle für eine Vielzahl
von Besuchern aus dem gesamten Leipziger
Nordosten.
Die Thematik wurde lange diskutiert. Auch wurde
die Meinung des Stadtbezirksbeirats miteinbezogen. An dieser Stelle möchte ich dem Stadtbezirksbeirat für die konstruktive Zusammenarbeit danken.
Meine Fraktion übernimmt den Alternativvorschlag der Verwaltung und möchte diesen zur
S e i t e | 22
Abstimmung stellen. Wir bedanken uns bei der
Verwaltung, dass sie die wesentlichen Punkte
aufgegriffen hat. Im Beschlussvorschlag ist
festgehalten, dass die aktuelle Situation
analysiert werden soll und im Zuge der
Baumaßnahmen eine Optimierung der aktuellen
Gegebenheiten sichergestellt wird. Gleichzeitig
soll mit dem Wegfall des Parkhauses keine
Verschlechterung der aktuellen Parksituation
eintreten. Wir bitten um Zustimmung zum
Verwaltungsstandpunkt. Der Stadtbezirksbeirat
hat diesem bereits einstimmig zugestimmt. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine
weiteren Wortmeldungen. Damit steht der
Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung. Wer
dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit einer Reihe von Enthaltungen.
Dennoch mit großer Mehrheit so votiert.
15.4
Essbare Stadt (VI-A-03165)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.4.1 dazu VSP (VI-A-03165-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Ja,
wir haben eine schöne Überschrift für unseren
Antrag gefunden. Es geht uns allerdings nicht
darum, das Völkerschlachtdenkmal oder das
Neue Rathaus zu verspeisen, sondern darum, in
der Öffentlichkeit Obst zu finden, das man
verspeisen kann.
Lassen Sie mich kurz anmerken, was nach der
Wende an unseren Neubaustraßen passiert ist.
Sie sehen dort überall Bäume in Reih und Glied
ausgerichtet, überwiegend Ahorn, dessen ökologischer Wert nicht allzu hoch ist. Früher wuchsen
an solchen Straßen Äpfel, Birnen, Pflaumen,
Süßkirschen. Heute finden Sie die Süßkirsche
nur noch in den Kleingärten, sodass es
inzwischen Leute gibt, die noch nie haben eine
Süßkirsche wachsen sehen.
1985 wurde in der DDR verbreitet, dass die
Kinder in den USA denken, Milch komme aus
dem Automaten. Die meisten haben das als
abscheuliche Propaganda abgetan; mich hat das
damals fasziniert, weil es ein Zeichen für die
Arbeitsteilung in diesem riesengroßen Land ist.
Inzwischen ist diese Denke auch in Deutschland
angekommen. Fast 50 Prozent der Schüler
können eine Hagebutte nicht mehr der Rose
zuordnen. Auch denken 50 Prozent der Schüler,
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
dass die H-Milch direkt aus der Kuh kommt. Es
ist irre. Das führt uns zu dem Ansatz, dass
Bildung mehr erlebbar gemacht werden muss.
Mit unserem Antrag wollen wir einen ganz
kleinen Beitrag dazu leisten, dass dieses
Naturerlebnis für die Menschen erfahrbar wird.
Wir möchten der Verwaltung recht herzlich danken für den zugewandten Verwaltungsstandpunkt
und bitten, dass dieser so auch abgestimmt
wird. - Ich danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier meine
innere Euphorie zum Ausdruck bringen, dass so
etwas jetzt möglich ist. Wir haben in den 90erJahren oft betont, wie schade es ist, dass
Obstbäume bei Neubauvorhaben von Straßen
keine Berücksichtigung finden. Ich empfehle
Ihnen, einmal über die Landesgrenze zu fahren.
In Sachsen-Anhalt finden Sie noch alte
Obstsorten an den Straßenrändern. Hier in
Leipzig sind sie nur noch ganz selten zu finden.
Ich danke auch der Verwaltung für den Verwaltungsstandpunkt. Ich freue mich, dass wir fraktionsübergreifend viele sind, die sich zum
Beispiel im Gartennetzwerk immer wieder sehen.
Die Umweltbildung ist inzwischen vielfältig hier in
Leipzig. Es gibt sehr, sehr viele Vereine. Das
Gartennetzwerk hat nicht nur das Gärtnern im
eigenen Garten vorangebracht, sondern auch
das Urban Gardening, zu dem es interessante
Ausstellungen gab, auch mit Blick auf seine
weltweite Verbreitung und mit welch einfachen
Mitteln das Gärtnern im öffentlichen Raum
ermöglicht werden kann.
Ich hoffe, dass diejenigen, die Angst haben, auf
einem Apfel oder einer Birne auszurutschen,
oder auch diejenigen, die immer wieder
ernsthafte Bedenken äußern, dass das alles ja
auch wieder weggeräumt werden muss, sich von
vom Verwaltungsstandpunkt überzeugen lassen;
denn er macht deutlich, wie man etwaigen
Gefahren vorbeugen kann, indem zum Beispiel
bestimmte Abstände festgelegt werden, wenn an
Straßen Obstbäume stehen sollen.
Ich wünsche mir, dass wir uns wieder darauf besinnen, dass es mehr als nur Laubbäume an
Straßen und Alleen gibt, dass auch Obstbäume
dazugehören. Auch das Tierreich - die Insekten
und die Vögel - wird es uns danken. Es
entspricht auch dem, was wir im Grünen Ring mit
den Umlandkommunen beschlossen haben,
nämlich die Diversität zu fördern.
S e i t e | 23
Ein guter Antrag. Ich hoffe und erwarte, dass er
hier heute von einer Mehrheit unterstützt wird.
Damit wird unsere Gegend wieder vielfältiger. Es
wird Spaß machen, dort entlang zu gehen oder
zu radeln und zu sehen, was es alles an
Straßenbäumen gibt. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich darf Sie um Ihr
Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden
Antrag
in
der
Fassung
des
Verwaltungsstandpunkts zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme, keine Enthaltungen. So beschlossen.
15.5
Verbesserung der Sauberkeit im GVZ Reinigung der Straßen durch die kommunale Stadtreinigung (VI-A-03167NF-02)
Einreicher: Ortschaftsrat Lindenthal
Einreicher:
Ortschaftsrat
LützschenaStahmeln
15.5.1 dazu VSP (-03167-NF-02-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wortwünsche sehe ich nicht. Nach Aussage des
Ortschaftsrates soll der Verwaltungsstandpunkt
abgestimmt werden. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
15.6
Eigentümerziele
NF-02)
LEVG
(VI-A-03168-
Einreicher: Mitglieder des FA Wirtschaft
und Arbeit
15.6.1 dazu VSP (VI-A-03168-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
15.6.2 dazu ÄA (VI-A-03168-ÄA-03)
Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel
Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! In den Haushaltsreden, die wir gerade gehört haben, ist mehr als
einmal das Thema „Wachsende Stadt“ angesprochen worden. Von mehreren Rednern wurde
auch thematisiert, wie wir mit der wirtschaftlichen
Entwicklung der Stadt umgehen. Beide Themen
werden hier in diesem Antrag zusammengeführt.
Meine Damen und Herren, wir berücksichtigen
auch bei anderen Stadtratsbeschlüssen immer
wieder die Sorge um bezahlbares Wohnen sowie
die Weiterentwicklung der notwendigen sozialen
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Infrastruktur in unserer Stadt. Wir Mitglieder des
Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit achten
insbesondere darauf, wie es mit der wirtschaftlichen Entwicklung und gerade auch mit den für
die wirtschaftliche Entwicklung notwendigen Flächen vorangeht.
Die Alte Messe ist aus unserer Sicht ein
Standort, der sehr gut für die Entwicklung des
Clusters
Gesundheit
und
Biotechnologie
geeignet ist, zum einen durch Unternehmen und
Forschungseinrichtungen, die bereits jetzt dort
angesiedelt sind, zum anderen h durch die
Infrastruktur und eine gewisse Nähe zum
Zentrum der Stadt. Wir möchten Ihnen deshalb
vorschlagen, die Verwaltung aufzufordern, die
Eigentümerziele diesbezüglich noch zu schärfen,
und ganz klar zu sagen, dass wir die
Flächenreserven auf dem Areal der Alten Messe
in Richtung Ansiedlung des Clusters Gesundheit
und Biotechnologie erweitern.
Wir haben ganz bewusst darauf verzichtet,
hierfür eine konkrete Quadratmetervorgabe zu
machen; denn es wird wichtig sein, dass die
Verwaltung, wenn sie jetzt diesen Auftrag von
uns erhält, die verschiedenen Interessen, die es
selbstverständlich in unserer Stadt gibt, noch
einmal abwägt. Neben den Finanzinteressen Herr Bonew - ist dabei auch die soziale
Infrastruktur zu berücksichtigen. So wird
beispielsweise diskutiert, ob dort noch eine
Schule untergebracht werden kann. Es wird auch
der Umfang der Verwaltungsansiedlung zu
diskutieren sein. Innerhalb dieses Rahmens gibt
es aber noch Spielräume, die wir für das Cluster
Gesundheit und Biotechnologie nutzen können.
Wir haben in der Neufassung unseres Antrags
die
Diskussionen
aus
dem
Verwaltungsausschuss und dem Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau aufgegriffen und nicht
nur als Protokollnotiz mitgegeben, dass dieser
Beschluss eben gerade nicht die durch die
Gremien gefassten Beschlüsse wie Baumarkt
und Fahrradmarkt verhindern soll. Wir haben in
der Neufassung des Beschlusstextes noch
einmal ganz klar formuliert, dass diese
Beschlüsse nicht berührt werden, was den
Finanzbürgermeister ein bisschen beruhigen
wird. Auch das Horrorszenario, das im Verwaltungsstandpunkt dargestellt war, wollen wir nicht;
das haben wir entsprechend klargestellt. Dennoch sehen wir Potenziale, die eine Umsetzung
dieses Antrags ermöglichen. Wir haben in die
Neufassung unseres Antrags auch den
Alternativvorschlag der Verwaltung zum Thema
„Parken auf dem Areal der Alten Messe“
aufgenommen. Außerdem haben wir eine
Aktualisierung des Zeitplans vorgenommen, der
aus unserer Sicht jetzt realistischer ist. - So weit
zur Einbringung.
S e i t e | 24
Wir bitten um ein positives Votum im Sinne der
Neufassung des Antrags der Mitglieder des
Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Stadtrat Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Ich wende
mich ausdrücklich an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Die Neufassung belegt,
dass der Ursprungsantrag des Fachausschusses
Wirtschaft und Arbeit zur Entwicklung der Alten
Messe unausgereift war und jegliche Kenntnis
vermissen ließ. Die Forderungen sollten die Entwicklung der Alten Messe ausbremsen und bargen auch die Gefahr eines finanziellen Desasters
für die Stadt. Auch wenn nicht unmittelbar die
Überschuldung droht, so widerspiegelt doch der
heute zu fassende Beschluss zur Übernahme
bzw. Verlängerung einer Bürgschaft von 750.000
Euro bis zum 31.12.2019 die fragile Situation der
LEVG.
Die von den Antragstellern erkannte Priorisierung
von Forschung und Wissenschaft mit Schwerpunkten wie Gesundheit und Biotechnologie ist
auf der Alten Messe bereits seit über 20 Jahren
gelebte Praxis. Erwähnt seien hier Bio City als
Gründerzentrum, ein Max-Planck-Institut am
Deutschen Platz gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek, das in drei Bauabschnitten bereits
komplette
Fraunhofer-Institut
für
Zelltherapie und Immunologie sowie das
Unternehmen Haema mit seiner Zentrale an der
Zwickauer Straße vis à vis der Tierkliniken. Seit
Jahren
sollen
Wissenschaftsund
Forschungseinrichtungen
schwerpunktmäßig
entlang der neuen Zwickauer Straße entstehen
können, weshalb die unbebauten Grundstücke
für Wissenschaft und Forschung vorgehalten
werden. - Ich sehe diese Grundstücke jeden Tag,
wenn ich zur Arbeit fahre.
Es dürfte bisher einmalig sein, dass ohne Not
und
konzeptionslos
trotz
aktuell
fortgeschriebener Eigentümerziele von 2014
derart massiv in das Handeln eines städtischen
Unternehmens
und
seiner
städtischen
Kontrollgremien eingegriffen werden soll. Es gibt
klar formulierte Eigentümerziele und Strategien
für die LEVG und ihren Geschäftsbesorger sowie
den in Verantwortung stehenden Aufsichtsrat.
Diese wurden 2014 mit Stadtratsbeschluss nach
zweijähriger
Diskussion
präzisiert
und
fortgeschrieben.
Dass Leipzig eine wachsende Stadt ist und damit
nicht nur ein Bedarf an mehr Wohnungen und Arbeitsplätzen verbunden ist, sondern auch für die
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Wirtschaft verkehrstechnische sowie soziale, kulturelle, Bildungs- und Freizeitinfrastrukturen entsprechend entwickelt werden müssen, ist seit
Jahren bekannt. Deshalb wurde 2013, also bereits ein Jahr vorher, der Antrag zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts
gestellt, der in 2014 beschlossen wurde. Das
aktuelle Wohnungspolitische Konzept wurde
dann in 2015 beschlossen. Am 17. Juni 2015
beschloss der Stadtrat die Fortschreibung des
Fachkonzepts „Wirtschaft und Beschäftigung“
sowie den STEP Gewerbliche Bauflächen. Damit
besitzt Leipzig eine weitere Strategie, welche
ebenso stadträumlich für das ganze Stadtgebiet
fortzuschreiben ist. Derzeit wird auch das
Integrierte
Stadtentwicklungskonzept
fortgeschrieben. Die Initiative dazu ging leider
nicht vom Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
aus. In der letzten Stadtratssitzung haben wir
gelernt, dass wegen möglicher Alternativstandorte außerhalb Leipzigs auch mit den
Investoren in Wissenschaft und Forschung zu
den Standorten Einvernehmen herzustellen ist.
Nach Beschluss der gesamtstädtischen Pläne
ist 2019/2020 der richtige Zeitpunkt zur
Evaluierung der Entwicklung und Vermarktung
der Alten
Messe.
Es
gibt
genügend
Grundstücksreserven. Da kann sich sofort
jemand melden. Wir haben erst am Dienstag
wieder den Verkauf eines Grundstücks für
Wissenschaft
und
Forschung
auf
den
reservierten Standorten auf den Weg gebracht.
Jahre vor Eröffnung der Neuen Messe, im April
1996, wurde mit der Entwicklung und Vermarktung des Geländes an der Prager Straße begonnen. Noch im Jahr der Beschlussfassung zur
Verlagerung der Messe in den Norden fanden
1992 die ersten Workshops zur Entwicklung und
Vermarktung der Alten Messe statt, deren
Ergebnisse 1993 unter den Titeln - das alles ist
nachlesbar - „Neue Ideen für die Alte Messe“ und
„Rahmenplanung
für
die
Alte
Messe“
veröffentlicht wurden. Diese sind Grundlage der
noch
heute
gültigen,
bewährten
Rahmenplanung.
Es war von Anfang an klar, dass damit gewaltige
Herausforderungen verbunden sind. Es sollte ein
lebendiger Stadtteil mit innerstädtischen Funktionen entstehen, die aber nicht in Konkurrenz zu
denen im Stadtzentrum treten, und es sollten
möglichst viele Bauten, Baudenkmale, erhalten
und nachgenutzt werden. Also große Chancen
und Risiken zugleich.
Mit Porta, Fahrrad Stadler und Hornbach Baumarkt werden neben den Hallen 12, 13, 14 und
16 sowie dem Doppel-M nunmehr zusätzlich die
Hallen 2, 15 und 17 vollständig oder teilweise
erhalten. Schon in der Rahmenplanung von 1993
mit Bezug auf die städtebaulichen Strukturen
S e i t e | 25
sind die Bauareale der Alten Messe so geplant
worden, dass Grundstücke flexibel an den
jeweiligen Bedarf angepasst werden können.
Da es gewolltermaßen keine städtische Förderung gibt, muss die Erneuerung der stadttechnischen Verkehrsinfrastruktur sowie die Freiraumgestaltung aus Vermarktungserlösen von der
LEVG selbst finanziert werden. Es gibt allenfalls
nur eine Bürgschaft. Ansonsten wäre ein
zweistelliger Millionenbetrag im städtischen
Haushalt einzustellen. Auch fallen für die bisher
nicht vermarkteten Flächen immense Kosten für
Winterdienst,
Straßenreinigung,
Straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, für
Gebäude- und Grundstückssicherung sowie
Grundsteuern an.
Die heutigen Nutzer der Messehallen erwarten
zu Recht eine zeitnahe Entwicklung ihres
Umfeldes.
Die
von
den
Antragstellern
empfohlene zeitliche Hängematte ist deshalb
untauglich.
Ohne
eine
entsprechende
Infrastruktur für die Bauplätze finden keine
Vermarktung und auch kein Bauen statt.
Auch die Neufassung des Antrags widerspiegelt
nur das Handeln der Verwaltung und der
Leipziger
Entwicklungsund
Vermarktungsgesellschaft Alte Messe, wozu es
der Fortschreibung der Fachpläne „Wirtschaft
und Beschäftigung“ sowie „Hochschulen und
Wissenschaft“ unter Berücksichtigung der
Flächenpotenziale für diese Gebiete auf anderen
Standorten der Stadt bedarf.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister!
Beim
Einbringen
des
Antrags durch Herrn Bär und bei der Rede des
Herrn Schlegel hatte ich gerade ein Déjà-vu und
habe mich an die Aufsichtsratssitzungen der
LEVG erinnert. Ich bin zwar schon seit zwei
Jahren nicht mehr dabei, aber geändert hat sich
nichts. Es gibt nach wie vor wenig
Vorankommen. Es ist nach wie vor ein Träumen
davon, dass sich irgendwann in ferner Zukunft
irgendwo
eine
Fläche
von
100.000
Quadratmetern oder mehr für Biotechnologie und
Gesundheitswirtschaft
vermarkten
ließe.
Tatsächlich gibt es dafür keine Anzeichen.
Andere Entwicklungen auf dem Areal der Alten
Messe werden abgewiegelt. Investoren, die sich
melden, werden vertröstet. Ich kann aus eigener
Erfahrung ein Lied davon singen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor
zwei Monaten haben wir hier darüber debattiert
und beschlossen, darüber nachzudenken,
welcher Standort für das Technische Rathaus
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
geeignet ist. Da werde ich hellwach, wenn in der
Vorlage der Verwaltung die Alte Messe als ein
möglicher Standort genannt wird und wenn der
Wirtschaftsausschuss die Bedingungen für die
weitere Entwicklung der Alten Messe jetzt noch
enger fassen will. Ein Schelm, wer Böses dabei
denkt.
Statt über ein Technisches Rathaus auf dem
Leuschner-Platz nachzudenken, sollten wir vielleicht eher darüber nachdenken, ob ein Standort
an der Alten Messe besser dafür geeignet ist.
Statt darüber nachzudenken, hoch subventionierten
Wohnungsbau
auf
Flächen
mit
Quadratmeterpreisen im vierstelligen Bereich zu
errichten, sollten wir vielleicht eher darüber
nachdenken,
ob
das
auch
ohne
Subventionierung möglich ist und ob es vielleicht
sinnvoller ist, Wohnbauflächen auf der Alten
Messe auszuweisen mit Quadratmeterpreisen
weit unter dem, was wir auf dem LeuschnerPlatz bezahlen müssten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kurz
und knapp: Sven Morlok und ich halten angesichts dessen, was ich hier nur kurz angerissen
habe, den Antrag, so wie er vorliegt, überhaupt
nicht für abstimmungsfähig, weil er viele Fragen
anreißt und versucht, Wege zu versperren, die
längst noch nicht ausdiskutiert sind. Vorsorglich
erkläre ich, dass wir uns den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen und diesen alternativ zur
Abstimmung stellen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi.
Stadtrat Georgi (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister, es wäre total klasse, wenn
Sie in Zukunft darauf achten könnten, dass die
Redezeit von fünf Minuten von den einzelnen
Stadträten eingehalten wird. Herr Schlegel ist
zum wiederholten Male über die fünf Minuten
hinausgegangen; jetzt waren es 6:34 Minuten.
Ich muss gestehen: Fünf Minuten, auch
mehrfach in der Ratsversammlung, halte ich als
psychische Grausamkeit aus, mehr aber nicht. Vielen Dank.
Oberbürgermeister
Jung:
Herr
Leisner
bestätigt gerade: Die zweite Wortmeldung von
Herrn Schlegel dauerte länger als fünf Minuten.
Ich habe nicht aufgepasst.
Herr Tornau.
Stadtrat Tornau (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kollegen! Zwei Sätze
muss ich doch noch zur Wortmeldung von Herrn
Schlegel verlieren. Herr Schlegel sprach gerade
davon, dass das Gefährliche die Überschuldung
der LEVG ist. Aber, liebe Kollegen, wo kommen
S e i t e | 26
wir denn hin, wenn wir die strategischen Ziele
der Stadt Leipzig von einer Firma vorgeben
lassen, auch wenn diese eine städtische ist?
Dann müssen eben andere Lösungen gefunden
werden, wie es mit der LEVG weitergeht. Sie
kann sehr wohl im Bereich Biotechnologie die
Flächen vermarkten; da sehe ich kein Problem.
Letzten Endes ist es doch so: Das Wohl der
Bürger Leipzigs geht vor. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. - Zu Protokoll gebe
ich an der Stelle, dass wir als Verwaltung mit
dem neuen Beschlussvorschlag insofern kein
Problem haben, als er richtigstellt, dass die
Insolvenz
hier
überhaupt
nicht
mehr
angesprochen wird.
Vor der Abstimmung über den Änderungsantrag
von Herrn Schlegel noch ein Hinweis: Der Beschlusspunkt 3 ist rechtlich so nicht möglich. Es
muss im Einzelfall geprüft werden, ob man als
Aufsichtsratsmitglied von einer Haftung freigestellt werden kann. Jedes Mitglied hat natürlich
das Recht, von seinem Aufsichtsratsmandat zurückzutreten. Aber eine Freistellung im Stadtrat
beschließen zu lassen, ist rechtlich - das gilt
auch für andere Beschlüsse in der Zukunft - nicht
so möglich, wie es hier formuliert ist.
Herr Hobusch, zur Geschäftsordnung.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Ich hatte
erklärt, dass Sven Morlok und ich uns den
Verwaltungsstandpunkt
in
der
bisher
vorliegenden Form zu eigen machen und diesen
zur Abstimmung stellen.
Oberbürgermeister Jung: Dieser wird danach
als
Änderungsantrag
zur
Abstimmung
aufgerufen; selbstverständlich. Ich freue mich,
wenn Sie sich Standpunkte der Verwaltung zu
eigen machen.
Jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag
von Herrn Schlegel. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, eine große
Mehrheit von Gegenstimmen, zwei Pro-Stimmen.
Damit abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag von
Herrn Hobusch in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts, wobei nur noch Beschlusspunkt 4
zur Abstimmung steht. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Enthaltungen, elf Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Abstimmung über den Urantrag in der Neufassung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Enthaltungen, eine Reihe
von
Gegenstimmen.
Mit
Mehrheit
so
beschlossen.
16
Anfragen an den Oberbürgermeister
16.1 Umsetzung
des
Ratsbeschlusses
V-1988/14
„Luther-Melanchthon-Denkmal: Bürgerschaftliches Engagement ermöglichen“ (VI-F-03439)
Einreicher: CDU-Fraktion
Die Anfrage wird Frau Dr. Jennicke beantworten.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Bevor ich auf
die einzelnen Fragen eingehe, will ich, wenn Sie
erlauben, zu zwei grundsätzlichen Aspekten Stellung nehmen. Vergangenen Freitag hatte ich das
Vergnügen, mit Herrn Professor Haupt ein Gespräch zu führen. - Er sitzt heute auf der Tribüne;
herzlich willkommen!
Wir haben erstens festgestellt, dass zwischen
seinem Verein, dem Verein Luther-MelanchthonDenkmal,
und
der
Stadtverwaltung
Einvernehmen darüber besteht, dass sowohl
Martin Luther als auch Philipp Melanchthon für
die Geschichte und Entwicklung unserer Stadt
bedeutende Persönlichkeiten sind.
Zweitens haben wir uns darauf geeinigt, dass
das 1883 vom Bildhauer Johannes Schilling
geschaffene Luther-Melanchthon-Denkmal nicht
nur
in
seiner
Entstehungszeit
ein
herausragendes Kunstwerk war, sondern dass
es, wenn es heute noch im öffentlichen Raum
vorhanden wäre, nach wie vor kulturhistorische
Bedeutung hätte.
Drittens haben wir uns darauf verständigt, dass
die Vernichtung des Denkmals durch die
Nationalsozialisten im Jahr 1943 ein Akt der
Barbarei war.
Und viertens haben wir uns darauf verständigt,
dass sowohl die Stadt Leipzig als auch der
Luther-Melanchthon-Denkmal e. V. ein LutherMelanchthon-Denkmal im öffentlichen Raum der
Stadt Leipzig realisieren wollen.
Herr Haupt, ist das so weit okay? - Gut.
Für mich sind die Beschlüsse des Stadtrats
grundsätzlich bindend. Somit liegt es mir fern,
dass
der
Stadtratsbeschluss
„LutherMelanchthon-Denkmal: Bürgerschaftliches Engagement ermöglichen“ nicht umgesetzt oder,
wenn ich aus Ihrer Anfrage zitieren darf, „ausgesessen“ werden soll.
S e i t e | 27
Um den Sachstand zum Thema besser zu verdeutlichen und den Fokus auf die zentralen
Punkte zur Umsetzung des Ratsbeschlusses lenken zu können, erlaube ich mir, die Reihenfolge
der von Ihnen gestellten Fragen ein wenig abzuändern.
Ich beginne mit der Antwort auf die Frage 3: Ist
die
Kulturbürgermeisterin
bereit,
zeitnah
zwischen Verein und Sachverständigenforum mit
dem Ziel zu vermitteln, eine mit dem
Vereinszweck vereinbare Kompromisslösung zu
finden? - Ich als Kulturbürgermeisterin stand und
stehe seit meinem Amtsantritt einem Austausch
mit dem Verein Luther-Melanchthon-Denkmal
offen gegenüber. Wie gesagt, ich habe nach
längerer Terminabstimmung am vergangenen
Freitag ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des
Vereins geführt.
Im Ergebnis des Meinungsaustauschs hat Herr
Professor Haupt zugesagt, auf der bevorstehenden Mitgliederversammlung des Vereins am 28.
November dieses Jahres folgende Informationen
zur Diskussion zu stellen:
Erstens. Die Stadt Leipzig strebt zur Umsetzung
des ihr mit Ratsbeschluss im Jahr 2014 erteilten
Auftrags die Durchführung eines künstlerischen
Wettbewerbs an, für den sie im Haushalt des
Jahres 2017 finanzielle Mittel in Höhe von
15.000 Euro, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses
zum kommenden Doppelhaushalt, eingestellt
hat.
Die
Stadt
Leipzig
möchte
damit
Künstlerinnen
und
Künstler
zur
Auseinandersetzung mit den in ihrer Zeit
unbedingt als fortschrittlich anzusehenden
Menschen Luther und Melanchthon auffordern.
Zweitens. Für die Realisierung des Denkmals
benötigt die Stadt Leipzig Unterstützung, nicht
nur
zur
Umsetzung
des
Wettbewerbsergebnisses, sondern bereits bei
der Formulierung der Aufgabenstellung für den
Wettbewerb
und
bei
der
noch
nicht
abgeschlossenen Standortsuche. Die Stadt
Leipzig sieht in dem Luther-MelanchthonDenkmal e. V. für diese Aufgabenstellung den
zentralen Partner, insbesondere was die Kernaussagen des künftigen Denkmals in Anlehnung
an den Bildhauer Johannes Schilling, Schöpfer
des 1943 eingeschmolzenen Denkmals, und die
Reflexion des Themas Reformation anbelangt.
Drittens. Die Stadt Leipzig schlägt vor, begleitend
zu dem Wettbewerb gemeinsam mit dem LutherMelanchthon-Denkmal e. V. ein Projekt zu realisieren, welches sich mit der Geschichte und dem
Schicksal des Luther-Melanchthon-Denkmals
von Schilling befasst und mit dem auch das
außerordentliche bürgerschaftliche Engagement
der Mitglieder des Luther-Melanchthon-Denkmal
e. V. seit 2008 gewürdigt wird.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Im Ergebnis dieser mit Herrn Professor Haupt
besprochenen
Aspekte
der
angedachten
Denkmalsgestaltung würde es die Stadt Leipzig
sehr begrüßen, wenn sich der LutherMelanchthon-Denkmal
e.
V.
in
seiner
Mitgliederversammlung am 28. November dazu
entschließt, die Partnerschaft mit der Stadt bei
der Realisierung des Denkmals auf dem
beschriebenen Weg einzugehen. - Näheres
wissen wir aber erst, wenn Sie, Herr Professor
Haupt, mit Ihrem Vorstand in der Mitgliederversammlung dazu gesprochen haben.
Zur Frage 2: Inwiefern hat der Verein in der Vergangenheit Kompromissbereitschaft vermissen
lassen? In welcher konkreten Art und Weise hat
das Sachverständigenforum seine eigene
Kompromissbereitschaft in dieser Frage unter
Beweis gestellt? - Entsprechend des in der
Satzung des Vereins verankerten Vereinsziels
strebt der Luther-Melanchthon-Denkmal e. V. die
Errichtung
einer
Replik
des
1943
eingeschmolzenen
Denkmals
an.
Dieses
Ansinnen ist legitim und wird vom Verein bisher
auch konsequent kommuniziert und von der
Stadtverwaltung
respektiert.
Das
Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum“
plädiert hingegen für eine zeitgenössische
Würdigung der denkmalerisch dargestellten
Personen und Ereignisse. Die Stellungnahme
des Sachverständigenforums ist in den
Grundsatzbeschluss des Stadtrats von 2014
eingeflossen, der sich einstimmig dafür
aussprach, ein Denkmal in geeigneter Form zu
errichten, das die Geschichte der Reformation in
Leipzig sichtbar macht.
Zur Frage 1: Wie ist der Sachstand hinsichtlich
der Findung eines Standortes für das Denkmal? Im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf das
Jubiläum der Reformation wurde für das
Denkmal nach einem Standort in der Nähe der
ehemaligen Pleißenburg gesucht, einem mit der
Reformation zu Leipzig verbundenen Ort; dort
fand bekanntlich die Leipziger Disputation statt.
Das Stadtplanungsamt schlug als Standort die
Grünanlage an der Rudolphstraße, ehemaliger
Plastikpark, gegenüber der Westseite des Neuen
Rathauses vor. Dieser Vorschlag wurde vom
Luther-Melanchthon-Denkmal e. V. erst einmal
positiv aufgenommen. Allerdings konnte dieser
Standort im Zuge der beabsichtigten Öffnung des
Pleißemühlgrabens auf Teilen der avisierten
Fläche noch nicht bestätigt werden. Parallel dazu
wird nun ein Standort im Umfeld der Lutherkirche
am Johannapark gesucht. Dieser Standort
basiert auf einem Vorschlag des Vereins. Nach
dessen Vorstellung würde dieser Standort im
geistigen Kontext zur Lutherkirche und dem
Bildungscampus forum thomanum durchaus
angemessen sein.
S e i t e | 28
Zur Frage 4: Wie wird die Einhaltung des beschlossenen Realisierungstermins gewährleistet? - Mit Umsetzung des im Ratsbeschluss aufgestellten Zeitplans, in dem die Vorbereitung des
Wettbewerbs 2015 und dessen Durchführung
2016 vorgesehen waren, wäre die Realisierung
des Denkmals im Jahr 2019 schon sehr ambitioniert
gewesen.
Es
muss
jetzt
davon
ausgegangen werden, dass - vorausgesetzt, der
Wettbewerb
wird
2017
vorbereitet
und
durchgeführt - im Jahr 2018 ein Meilenstein im
Verfahren erzielt werden könnte. Die Einwerbung
von Spenden für die Realisierung des im
Wettbewerb gefundenen Entwurfs in der
Öffentlichkeit könnte in das Jubiläum der
Disputation integriert werden und im Jahr 2019,
im 500. Jahr der Leipziger Disputation, im besten
Fall erfolgreich abgeschlossen werden.
Eine Antwort auf die Frage 5 entfällt. - So weit
von meiner Seite.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Gibt
es Nachfragen? - Bitte, Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Frau Dr. Jennicke,
vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Es ist
schön, dass Sie schon ein Gespräch mit Herrn
Professor Haupt führen konnten. - Ich habe noch
eine Nachfrage zum zweiten Teil der Anfrage, zur
fehlenden Kompromissbereitschaft. Soweit ich
informiert bin, wünscht der Verein keine 100-prozentige Replik des Denkmals, sondern hat
durchaus andere Vorstellungen mit eingebracht,
auch schon damals. Insofern haben Sie nicht
wirklich eine Antwort darauf gegeben. Deswegen
noch einmal die Frage: Wo fehlte die
Kompromissbereitschaft des Vereins?
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ich habe gar
nicht von fehlender Kompromissbereitschaft gesprochen. Wir müssen abwarten, was bei der
Mitgliederversammlung herauskommt. Dann
werden wir sehen, ob der Verein bereit ist, an der
Auslobung
des
Wettbewerbs
und
der
Formulierung
der
Wettbewerbsaufgabe
mitzuwirken.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat
Schlegel
(DIE
LINKE):
Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Nur noch eine Detailnachfrage. Wird in den
Wettbewerb mit aufgenommen, dass zwingend
ein Doppeldenkmal, also neben Luther auch
Melanchthon, realisiert werden soll? Denn die
Besonderheit war ja, dass es eines der wenigen
Denkmale überhaupt war, wo beide abgebildet
waren.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Auch das wird
Ergebnis des Wettbewerbs sein. Es wird aus
meiner Sicht sicher in die Ausschreibung mit eingehen, dass man sich zum einen mit der
Thematik „Luther und Melanchthon auf einem
Denkmal“ und zum anderen mit der künstlerischästhetischen Neuerung, die dieses Denkmal
darstellt, künstlerisch auseinandersetzt. Das
sollte
aus
unserer
Sicht
in
die
Wettbewerbsformulierung Eingang finden. Aber
so weit sind wir noch nicht.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann hat
noch eine Anmerkung.
Stadträtin Niermann (CDU): Noch eine Nachfrage zum Wettbewerb. Das ist neu, dass Sie
einen Wettbewerb durchführen wollen. Ist mit
diesem Wettbewerb gewünscht, dass die
Vorstellungen des Vereins jetzt stärker zum
Tragen kommen, oder dient dieser Wettbewerb
der weiteren Verzögerung und der Intention, die
Verwaltungsvorstellungen in den Vordergrund zu
rücken?
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ein Wettbewerb
dient mit Sicherheit nicht der Verzögerung, sondern ist immer ergebnisorientiert. Es war im Übrigen schon Bestandteil des Ratsbeschlusses zum
Reformationsjubiläum, dass dieser Wettbewerb
durchgeführt werden soll. Die Wettbewerbsaufgabe werden wir im Ergebnis der Mitgliederversammlung des Vereins am 28. November im positiven Fall gemeinsam formulieren. Wenn sich
der Verein gegen eine Zusammenarbeit mit der
Stadt entscheidet und lieber die eigene Idee verfolgen will, müssen wir sehen, wie wir damit umgehen, ob wir es dann gegebenenfalls allein machen.
Oberbürgermeister Jung: So weit dazu. Vielen Dank, Frau Dr. Jennicke.
16.2 Verkehrsanbindung
ÖPNV (VI-F-03458)
Nordraum
mit
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Frau Kollegin Dubrau wird darauf antworten.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr
geehrte Damen und Herren! Zur Frage 1. Der
Nahverkehr im Nordraum stellt im Wesentlichen
die Anbindung der gewerblichen Standorte sicher
und
ermöglicht
dabei
gleichzeitig
die
Verknüpfung mit den entsprechenden Ortsteilen.
In der Beantwortung soll auf die beiden großen
Gewerbegebiete im Norden Leipzigs, das
Güterverkehrszentrum und den Industriepark
Nord, näher eingegangen werden.
S e i t e | 29
Seit vielen Jahren wurde das Angebot für das
Güterverkehrszentrum durch die Leipziger Verkehrsbetriebe und die Stadt Leipzig ständig verbessert. Seit 2015, also seit fast zwei Jahren,
wird ein 30-Minuten-Takt für das Güterverkehrszentrum angeboten. Die Buslinie 91 verkehrt zwischen dem Güterverkehrszentrum und dem
S-Bahnhof Wahren. Am S-Bahnhof Wahren erfolgt
dann
die
Verknüpfung
mit
dem
Schienennahverkehr. Dieser Testbetrieb konnte
mithilfe einer Anschubfinanzierung durch die
Porsche Leipzig GmbH eingerichtet werden.
Nach Ablauf des Testbetriebs sieht die Porsche
Leipzig GmbH jedoch keine Möglichkeit mehr,
sich
weiter
in
einer
vergleichbaren
Größenordnung an der Finanzierung zu
beteiligen.
Zielsetzung der Leipziger Verkehrsbetriebe und
der Stadt Leipzig ist es deshalb, den Busbetrieb
auch ab 2017 mit möglichst wenigen Angebotseinschränkungen aufrechtzuerhalten. Aus heutiger Sicht ist seitens der Leipziger Verkehrsbetriebe geplant, das Angebot lediglich in dem
Zeitraum zwischen 9 und 13 Uhr, in dem es
relativ selten genutzt wird, etwas einzuschränken
und Fahrten im Stundentakt anzubieten, aber
ansonsten
den
Halbstundentakt
weiter
fortzuführen. Es bleibt aber festzustellen, dass
die LVB ohne den weiteren Finanzierungsbetrag
von Dritten das Angebot langfristig nicht
beibehalten oder ausweiten kann.
Im Bereich des Industrieparks Nord gab es von
Anfang an ein deutlich besseres ÖPNV-Angebot:
Die Linien 82 und 86 wurden mit Eröffnung des
BMW-Werks
zum
Fahrplanwechsel
am
22.08.2004 neu konzipiert und erschließen den
Industriepark Nord. Die Linie 86 verkehrte
damals noch als Linie 84 und erhielt zur
Busnetzreform am 10.10.2010 die neue
Liniennummer. Das Angebot wurde seither
schrittweise verbessert. Das heißt: Es wurden
neue Haltestellen eingerichtet, Verkehrszeiten
abends und am Wochenende erweitert,
zusätzliche Einzelfahrten als Verkehrsverstärkerleistungen angeboten und in Zeiten der
schwachen Nachfrage ein Bedarfsangebot, zum
Beispiel mit einem Anruflinientaxi, vorgehalten.
Die Linie 86 hat am S-Bahnhof Messe neben
dem Anschluss an die Straßenbahnlinie 16 auch
Anschlüsse an mehrere S-Bahn-Linien und
ermöglicht so schnelle Umsteigeverbindungen,
auch in die Region. Zudem bieten die Leipziger
Verkehrsbetriebe ohne weitere Kosten für die
Unternehmen zusätzlich zum Regionalfahrplan
auf der Linie 86 Schichtbusse zwischen dem
BMW-Werk und dem Leipziger Hauptbahnhof an.
Diese Busse sind auf die Schichtzeiten der
Montage abgestimmt. Der Fahrplan der
Schichtbusse wird nach den Wünschen des
BMW-Werkes gestaltet.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Ergänzend zu den Linien 82 und 86 erschließt
die Linie 83 den südlichen Teil des Industrieparks
Nord. Auch hier wurde der Fahrplan im Laufe der
Jahre ausgeweitet. Die Logistikbetriebe in der
südlichen Dingolfinger Straße wurden durch die
neue Haltestelle „Plaußig Fuchsberg“ und neue
Linienwege angebunden.
Eine Ausweitung der Nutzerfinanzierung, um
eine wirtschaftlich tragfähige Ausdehnung des
ÖPNV im Nordraum zu erreichen, ist leider
derzeit nicht abzusehen. Ungeachtet dessen
werden die Leipziger Verkehrsbetriebe auch
künftig weiter an möglichen Angebotskonzepten
arbeiten. Hierzu finden aktuell Gespräche mit der
Verwaltung statt.
Zur Frage 2. Zielstellung der intensiven Abstimmung zur Entwicklung des ÖPNV-Angebots ist
nicht in erster Linie, das Angebot auszudehnen,
sondern es noch besser an die Bedürfnisse der
Gewerbetreibenden anzupassen. Wichtiger Bestandteil dabei ist auch ein attraktives tarifliches
Angebot. Die Vermarktung von Jobtickets stellt
deshalb ebenfalls einen wichtigen Baustein im
Gesamtkonzept dar. Darüber hinaus wird die Bildung von Fahrgemeinschaften unterstützt. Bei
allen Planungen zur Weiterentwicklung oder Ausdehnung von Standorten wird das Thema ÖPNV
mit gedacht.
Zusätzlich wird in Zusammenarbeit zwischen der
Stadt und dem ZVNL mit der Deutschen Bahn
und dem Ministerium für Verkehr darüber
diskutiert, inwiefern die Möglichkeit besteht,
einen zusätzlichen Haltepunkt der S-Bahn
einzurichten. - Sie kennen dieses Thema; wir
haben schon darüber gesprochen. Dem liegen
extrem schwierige Finanzierungsmodalitäten
zugrunde. Wir könnten über den ZVNL eine
Anschubfinanzierung bekommen, aber es muss
noch abgeklärt werden, ob das Geld zu dem
Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden kann,
wenn es auch tatsächlich eingesetzt werden
kann. Es bringt einfach nichts, über viele Jahre
ein paar Euro zu verkleckern. Dazu findet in der
nächsten Woche ein weiteres Gespräch mit dem
Ministerium statt. Wir können darüber gern im
Ausschuss berichten.
Zur Frage 3. Dieser Ansatz wurde bereits
intensiv verfolgt. So führten die Bemühungen bei
DB Schenker zu einer hohen Jobticket-Abnahme
sowie zur Finanzierung von unternehmensindividuellen Verstärkerleistungen. Bei BMW ist leider
festzustellen, dass seit Juli 2016 keine kostenpflichtigen Schichtbusse mehr bestellt werden,
also ein Weg, der nicht in die richtige Richtung
führt. Die Porsche Leipzig GmbH hat sich in den
Jahren 2015 und 2016 sehr intensiv an der
Finanzierung beteiligt, sieht aber für 2017 keine
Möglichkeit
mehr,
sich
in
gleicher
Größenordnung zu engagieren.
S e i t e | 30
Insgesamt wird eingeschätzt, dass die Bereitschaft der Unternehmen zur aktiven Unterstützung von Jobticket-Lösungen derzeit eher
verhalten ist. Momentan gibt es keine Anzeichen
dafür, dass sich die Nutzerfinanzierung kurzfristig
ausweiten ließe. Daher sehen die Leipziger
Verkehrsbetriebe keine wirtschaftlich tragfähigen
Möglichkeiten, das bestehende ÖPNV-Angebot
kurzfristig noch weiter auszubauen. Es geht eher
darum, das Angebot weitestgehend zu erhalten.
Ungeachtet dessen werden die Verkehrsbetriebe
auch
künftig
weiter
an
möglichen
Angebotskonzepten
arbeiten
und
durch
Managementverbesserungen
herbeiführen.
Aktuell finden zwischen den Verkehrsbetrieben
und dem Amt für Wirtschaftsförderung sowie
dem
Verkehrsund
Tiefbauamt
die
entsprechenden Gespräche dazu statt.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Vielen Dank
für die Antwort. - Es ist schon etwas erstaunlich,
wenn man einerseits aus der Presse erfährt,
dass sich das Wirtschaftsamt der Stadt Leipzig
darüber
beschwert,
dass
die
Verkehrsanbindungen so schlecht sind, und
andererseits hier jetzt hört, dass Gespräche
stattfinden, in die die Wirtschaftsförderung mit
involviert ist. Irgendetwas scheint ja da
schiefzulaufen, sonst gäbe es ja solche
Presseartikel nicht.
Die Frage ist: Wollen die Unternehmen
überhaupt angebunden werden, oder ist das
eher eine Einschätzung der Stadtverwaltung? Zu den Gesprächen, die Sie am Schluss
erwähnten, die Frage: Wann kann man da mit
einem Ergebnis rechnen?
Bürgermeisterin Dubrau: Die Gespräche werden zurzeit geführt. Deren Ergebnis kann ich
nicht vorwegnehmen. Ich hatte ja angeboten,
darüber im Ausschuss zu berichten.
Die Unternehmen haben durchaus ein Interesse,
angebunden zu werden. Es gibt immer dann
Schwierigkeiten, wenn daran eine Teilfinanzierung geknüpft ist. Ich denke, es müsste ein Stück
weit eine Verpflichtung der Unternehmen sein,
das mitzufinanzieren; denn dieses Angebot
kommt im Wesentlichen den Mitarbeitern dieser
Firmen zugute.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, Sie
werden auch die nächste Anfrage beantworten.
16.3 Auswertung zu Unfällen mit Fahrradfahrenden und Fußgängern (VI-F-03442)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Bitte schön.
Bürgermeisterin Dubrau: Die diesjährige Informationsvorlage zum Verkehrsunfallbericht ist
momentan in Vorbereitung und wird dem Stadtrat
in Kürze zugeleitet. Insofern jetzt einige
Informationen vorweg.
Zur Frage 1. Der Umgang mit Unfallhäufigkeitsstellen, umgangssprachlich auch Unfallschwerpunkte genannt, ist formal in der Straßenverkehrsordnung bzw. der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift geregelt. So wird in der Verwaltungsvorschrift zu § 44 festgelegt: Zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen sind Unfallkommissionen einzurichten, die mit der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizei
eng zusammenarbeiten. Die Arbeit der
Unfallkommissionen regeln die Bundesländer
eigenständig.
In Sachsen ist die Organisation, Zuständigkeit
und Arbeitsweise der Unfallkommission in einer
gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des
Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr detailliert festgelegt, und
daran halten wir uns natürlich.
Die Leitung der Unfallkommission obliegt demnach in Sachsen der Straßenverkehrsbehörde. In
Leipzig sind die Straßenverkehrsbehörden als
Straßenbaubehörde organisatorisch im Verkehrsund Tiefbauamt eingeordnet. Daher arbeiten in
der Leipziger Unfallkommission sowohl Mitarbeiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes als auch der
Polizeidirektion Leipzig eng zusammen. Die Leitung obliegt dem Abteilungsleiter Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsmanagement. Als ständiger Gast nimmt ein Mitarbeiter des Verkehrsunfalldienstes der Leipziger Verkehrsbetriebe an
allen Sitzungen und den entsprechenden Terminen teil. Des Weiteren wird das Landesamt für
Straßenbau und Verkehr einbezogen, sofern Verkehrsanlagen in dieser Zuständigkeit berührt
werden. Die Arbeit der Unfallkommission erfolgt
auf der Grundlage des „Merkblatts zur Örtlichen
Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen“, welches der Freistaat Sachsen per Erlass als verbindlich erklärt hat.
Die Feststellung von Unfallhäufigkeitsstellen erfolgt durch die Polizei auf der Grundlage elektronisch geführter Karten mit bestimmten Kriterien.
In der sogenannten Drei-Jahres-Karte werden
unabhängig vom Typ diejenigen Unfälle und
Personenschäden erfasst; in der sogenannten
Ein-Jahres-Karte werden alle Unfälle nach Typ
erfasst. Sofern jeweils fünf Unfälle in einer
Örtlichkeit in einer der beiden Karten zu
verzeichnen sind, handelt es sich um eine
Unfallhäufigkeitsstelle, welche von der Polizei
S e i t e | 31
der Unfallkommission gemeldet wird. Nur diese
Unfallhäufigkeitsstellen
werden
in
der
Unfallkommission behandelt. Dazu tagt diese
etwa sechsmal im Jahr. Alle anderen Unfälle
werden nach jeweils individueller Festlegung einzelfallbezogen von den Mitarbeitern der Verwaltung gemeinsam mit den Mitarbeitern der Polizeidirektion und bei Bedarf mit entsprechenden
Sachverständigen behandelt.
Zur Frage 2. Statistisch werden Unfälle ausschließlich durch die Polizei im Rahmen der Führung von elektronischen Karten zur Bearbeitung
der Unfallkommission ausgewertet. Dabei wird in
Streckenabschnitten und Einzelpunkten unterschieden.
Streckenabschnitte
bilden
Unfallhäufigkeitslinien,
Einzelpunkte
sind
einzelne Stellen.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass linienhaftes Unfallgeschehen in Innerortsstraßen aufgrund der kurzen Knotenpunktabstände kaum vorkommt; das ist auf dem Land
sicherlich etwas anders. Eine Ausnahme bilden
jene Unfälle des Typs „Überschreiten“, das heißt
zwischen die Fahrbahn überquerenden Fußgängern und Fahrzeugen. Hierfür gilt ein Grenzwert
von drei Unfällen mit Personenschaden in drei
Jahren auf einem Abschnitt von 300 Metern
Länge. Derzeit erfüllt keine Leipziger Straße dieses Kriterium; Gott sei Dank, kann man da nur
sagen.
Vor der Umsetzung der verkehrsorganisatorischen Sofortmaßnahmen in der Georg-Schumann-Straße bildete diese eine Unfallhäufigkeitslinie. Ein Kriterium für die Einstufung als gefährliche Straße oder entsprechende Kreuzung lässt
sich daher nicht sinnvoll definieren. Dazu müsste
festgelegt werden, ob zum Beispiel eine Unfallhäufigkeit mit 20 Auffahrunfällen pro Jahr ohne
Personenschäden gefährlicher ist als eine Unfallhäufigkeitsstelle mit fünf leichtverletzten Personen in drei Jahren. Mit dem Kriterium
„Gefährlichkeit“ arbeitet die Unfallkommission
daher nicht. Deshalb kann die Frage, so wie sie
gestellt worden ist, nicht beantwortet werden.
Die Unfallkommission arbeitet jedoch mit einem
Arbeitsprogramm nach Prioritäten, welche sich
aus den Rangfolgetabellen ableiten. Die Rangfolgen ergeben sich aus der automatischen
Auswertung der elektronischen Unfallkarten der
Polizei und müssen von der Unfallkommission
plausibilisiert werden. - Das hört sich kompliziert
an, aber es ist auch ein relativ kompliziertes
Verfahren. - Von der Unfallkommission werden
derzeit 81 Unfallhäufigkeitsstellen bearbeitet.
Davon gehören auch die folgenden zehn Stellen
an denen es zu Unfällen zwischen Autofahrern
und Radfahrern gekommen ist - ich stelle Ihnen
das Nachfolgende gern auch schriftlich zur
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Verfügung, damit Sie es noch einmal nachlesen
können -:
1.
Willy-Brandt-Platz, Fußgängeranlage im Bereich der Osthalle
2.
Martin-Luther-Ring, Ecke Harkortstraße
3.
Ossietzkystraße, Ecke Zeumerstraße
4.
Richard-Lehmann-Straße,
Tabaksmühle
5.
Prager Straße, Ecke Stephansstraße. Hier
ist mit dem Bau der Lichtsignalanlage im
Zuge der vom Stadtrat beschlossenen
Baumaßnahmen eine Möglichkeit gegeben,
solche Unfälle zu bekämpfen.
6.
Antonienstraße, Ecke Erich-Zeigner-Allee
7.
Stannebeinplatz. Mittelfristig muss diese Unfallhäufigkeitsstelle signalisiert werden, um
dort Verbesserungen herbeizuführen
8.
Prager Straße, Ecke Talstraße
9.
Lützner Straße, Ecke Auenweg in Miltitz
Ecke
An
der
10. Jahnallee, Ecke Cottaweg.
Zur Frage 3. Hinsichtlich der Einschätzung von
Gefährlichkeit möchte ich auf die vorangegangene Antwort verweisen. Wegen der Unfälle zwischen Radfahrern und Radfahrern bzw. Radfahrern und zu Fuß Gehenden ist aktuell nur eine
Unfallhäufigkeitsstelle bekannt, nämlich der
Willy-Brandt-Platz vor dem Hauptbahnhof,
Osthalle. Sie wissen, dass wir uns mit diesem
Thema bereits beschäftigen.
Zur Frage 4. Jede Unfallhäufigkeitsstelle wird
einzeln
hinsichtlich
der
individuellen
Unfallursachen erforscht und Maßnahmen als
kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen
festgelegt. In der Regel werden Ortstermine
durchgeführt. Mögliche Maßnahmen sind im
„Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen“,
welcher vom BMVI, der BASt und der TU
Dresden herausgegeben wurde, enthalten. In der
Regel
werden
verkehrsorganisatorische
Maßnahmen, wie zum Beispiel ergänzende
Beschilderungen oder Markierungen festgelegt,
Sichtfelder vergrößert, Abbiegebeziehungen angepasst oder auch Lichtsignalanlagen errichtet.
Die Maßnahmen werden sorgfältig hinsichtlich
von Wirksamkeit und Angemessenheit sowie
ihrer Auswirkung auf das übrige Verkehrsnetz
abgewogen. Nicht für alle Unfallhäufigkeitsstellen
konnte auch schon die jeweilige Maßnahme
festgelegt und umgesetzt werden.
Zur Frage 5. In der Leipziger Verkehrsunfallkommission arbeiten auch Mitarbeiter der Planungsabteilung mit. Damit wird sichergestellt, dass
S e i t e | 32
Feststellungen, Festlegungen und Erfahrungen
der Unfallkommission bei neuen Planungen berücksichtigt werden, um Unfallhäufigkeitsstellen
vorzubeugen. Da Unfälle zwischen Autofahrern
und Radverkehr überwiegend an Kreuzungen
und Einmündungen auftreten, muss der sicheren
Führung des Radverkehrs ein besonderes
Augenmerk gewidmet werden. Nur wenn der
Radverkehr im direkten Sichtfeld des übrigen
Verkehrs geführt wird, können vor allem Ein- und
Abbiegeunfälle sowie Kreuzungsunfälle, die in
der Regel mit Personenschaden einhergehen,
vermieden werden. Unfälle mit Fußverkehr
außerhalb von Kreuzungen und Einmündungen
treten dann auf, wenn vom Fußverkehr kurze
Wege bzw. angestrebte Querungsstellen zum
Beispiel nicht durch besondere Maßnahmen wie
Querungsinseln gesichert werden.
Die Beschlüsse der Unfallkommission werden im
Rahmen personeller und finanzieller Ressourcen
unverzüglich im Verwaltungshandeln zur Umsetzung vorbereitet. Verkehrskontrollen durch die
Polizei werden schwerpunktmäßig und im Rahmen der dortigen personellen Ressourcen
geleistet. Das Ordnungsamt geht ebenfalls den
Hinweisen der Unfallkommission zu notwendigen
Kontrollen des ruhenden und fließenden
Verkehrs nach. Dies gilt sowohl für die
Einordnung der Einsatzpläne zur mobilen
Geschwindigkeitsüberwachung als auch für die
Planung, Einrichtung und Finanzierung von
stationären
Geschwindigkeitsund
Rotlichtüberwachungsanlagen.
Beispielsweise
laufen derzeit die Vorbereitungen zur Inbetriebnahme einer Rotlichtüberwachungsanlage
im Bereich Delitzscher Straße, Ecke Theresienstraße auf Hinweis der Polizeidirektion Leipzig.
Nicht zuletzt tragen die regelmäßigen gemeinsamen Radfahrerkontrollen vom Ordnungsamt
und der PD Leipzig dazu bei, die Sicherheit der
Fußgänger in der Leipziger Innenstadt zu schützen.
Zur Frage 6. Neben Verkehrsregelungen und
baulichen Maßnahmen, die die Stadt Leipzig im
Rahmen der vorhandenen Ressourcen selbst
durchführt, ist auch bei den Bauvorhaben der
LVB gewährleistet, dass die Belange, die sich
durch
die
Beseitigung
von
Unfallhäufigkeitsstellen ergeben, seitens des
Verkehrs- und Tiefbauamtes in die LVBPlanungen eingebracht werden.
Im Freistaat Sachsen findet seit 2010 auf
Initiative der Stadt Leipzig und unter Führung der
LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und
ingenieurtechnische
Dienstleistungen
mbH
zweimal jährlich ein Erfahrungsaustausch zur
Verkehrssicherheit mit den Städten Dresden und
Chemnitz statt. Zuletzt war das Verkehrs- und
Tiefbauamt der Stadt Leipzig am 28.10.2016 der
Ausrichter. Die LISt bietet auch Aus- und
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
S e i t e | 33
Fortbildungsmaßnahmen für Mitglieder der
Unfallkommission an, die von den Mitarbeitern
des Verkehrs- und Tiefbauamtes intensiv genutzt
werden.
einmal ab - 3,7 Millionen Euro prognostiziert, für
2017 abgerundet 7,3 Millionen Euro, für 2018
12,5 Millionen Euro und für das Jahr 2019 16,9
Millionen Euro.
Ein weiteres Gremium zum Thema Verkehrssicherheit ist die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit; sie ist Ihnen ja bestens bekannt. Diese beschäftigt sich insbesondere mit der Querungsproblematik auf dem Schulweg und im Umfeld
der Grundschulen. Die Arbeit dieser AG
gewährleistet,
dass
seit
Jahren
keine
Schwerpunkte
bei
Unfällen
zwischen
Autoverkehr und zu Fuß gehenden Schulkindern
zu verzeichnen sind.
Zur Frage 4. Aus der Anpassung der Landespauschale ergibt sich für die Stadt Leipzig für das
Jahr 2015 ein Mehrertrag in Höhe von
abgerundet 836.000 Euro, für 2016 in Höhe von
abgerundet 3,6 Millionen Euro, für 2017 in Höhe
von abgerundet 7,4 Millionen Euro, in 2018 in
Höhe von rund 12,7 Millionen Euro und für das
Jahr 2019 in Höhe von 16,7 Millionen Euro. - Ich
kann gerne dem Jugendhilfeausschuss und dem
Fachausschuss die präzisen Zahlen nachliefern.
Ich war ja aufgefordert, kurz und knackig zu
antworten.
Darüber hinaus arbeitet der Leiter der Unfallkommission im Beirat der Verkehrswacht Leipzig e.
V. mit.
Der Stadtrat fördert die Verkehrssicherheitsarbeit
der Vereine mit jährlich 41.000 Euro. Unter anderem wird damit auch die jährliche Aktion
„Sicherer Schulweg“ unterstützt.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Nein, das war erschöpfend.
16.4 Auswirkungen durch die minimale Verbesserung des Betreuungsschlüssels in
Kindertagesstätten (VI-F-03442)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian antwortet kurz und knackig.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. In der Stellenplanung 2015/2016 der Stadt Leipzig wurden für
die gesetzliche Änderung der Absenkung des
Personalschlüssels in 2015 Einstellungen und
Arbeitszeiterhöhungen im Umfang von 13 VZE
und in 2016 Einstellungen und Arbeitszeiterhöhungen im Umfang von 15 VZE vorgenommen. Da der Anteil der von der Stadt betriebenen
Plätze circa 24 Prozent beträgt, kann davon ausgegangen
werden,
dass
in
Leipzig
wahrscheinlich mindestens das Vierfache an
Einstellungen bzw. Arbeitszeiterhöhungen erfolgt
ist, wenn man die Plätze der Stadt Leipzig und
die der freien Träger addiert.
Zur Frage 2. Eine Angabe, wie viele
Erzieherinnen wegen der Absenkung des
Personalschlüssels neu eingestellt wurden und
bei wie vielen die Arbeitszeit erhöht wurde, kann
nicht erfolgen, da dies so nicht erfasst wird.
Zur Frage 3. Im Jahr 2015 waren durch die Absenkung des Personalschlüssels Mehraufwendungen in Höhe von 925.883,33 Euro
erforderlich. Für das Jahr 2016 waren
Mehraufwendungen in Höhe von - ich runde es
Des Weiteren wurde mit dem Gesetz über die
Gewährung einer Pauschale zur Ergänzung des
Landeszuschusses nach dem Gesetz über
Kindertageseinrichtungen ein für den Zeitraum
2016
bis
2018
begrenzter
zusätzlicher
Landeszuschuss beschlossen. Dadurch erhält
die Stadt Leipzig 2016 Mehrerträge in Höhe von
rund 1,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2017 sind
voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von rund
2,6 Millionen Euro, für 2018 Mehrerträge in Höhe
von rund 3 Millionen Euro geplant.
Zur Frage 5. Im Jahr 2015 gibt es ein Defizit in
Höhe von knapp 90.000 Euro. Für das Jahr 2016
wird ein Defizit in Höhe von 109.000 Euro prognostiziert. Derzeit wird davon ausgegangen,
dass die Erhöhung der Landeszuschüsse ab
2017 die Mehraufwendungen decken werden.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Herr
Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Herr Professor Fabian,
habe ich Sie bei der Antwort auf Frage 2 richtig
verstanden, dass Sie verschiedene Daten zur
Arbeitszeit nicht erfassen? Meine Frage: Wenn
Sie diese Daten erfassen würden, könnten Sie
es dann besser steuern?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nein. Es ist so,
dass nicht unterschieden wird zwischen Einstellungen
und
Arbeitszeiterhöhungen.
Der
Personalschlüssel ist eine rechnerische Größe.
Abhängig davon, für wie viele Kinder Verträge
über wie viele Stunden abgeschlossen werden,
müssen nach dem jeweiligen Schlüssel soundso
viele VZE bereitgestellt werden. Wie die dann
tatsächlich umgesetzt werden, also ob es x-mal
0,8 Stellen oder x-mal 1,0 Stellen oder x-mal 0,7
Stellen sind, das wird nicht in der Form erfasst,
dass ich die von der Linksfraktion gestellte Frage
beantworten könnte, nämlich: Wie viele
Erzieherinnen wurden zusätzlich eingestellt, und
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
in wie vielen Fällen wurde die Arbeitszeit
aufgestockt? Das kann in der Differenziertheit
nicht dargestellt werden. Klar ist aber: Der
Personalschlüssel wird eingehalten. Das Personal laut Schlüssel wird auch eingestellt. Die
Stunden sind vorhanden. Aber es gibt immer
einen Unterschied zwischen VZE und den Menschen, die diese Stellen besetzen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Zwei Punkte. Wir
hatten in Frage 1 auch nach den Hilfskräften gefragt. Mit der Veränderung des Personalschlüssels war ja auch eine Öffnung für sogenannte
Hilfskräfte vorgesehen, die statt ausgebildeten
Erzieherinnen zum Einsatz kommen. Erheben
Sie das? Das würde mich interessieren.
Aus der Antwort zu Frage 5 ergibt sich die
Konklusion, dass die Stadt Leipzig draufzahlt,
weil die erhöhte Kitapauschale nicht die
geringfügige
Verbesserung
des
Betreuungsschlüssels abbildet. Sie haben
gesagt: Möglicherweise wird das in den nächsten
zwei Jahren gedeckt. Wie genau können Sie das
sagen? Wir können natürlich auch in ein, zwei
Jahren noch einmal nachfragen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zu Ihrer ersten
Frage. Mir ist nicht bekannt, dass Hilfskräfte eingestellt wurden, zumindest nicht bei der Stadt.
Ich gehe davon aus, dass das auch bei freien
Trägern nicht der Fall gewesen ist.
Zu Ihrer zweiten Frage. Das ist in der Tat so. Wir
haben ein Defizit von 90.000 Euro in 2015 und
ein prognostiziertes Defizit von gut 100.000 Euro
in 2016. Nach den jetzigen Berechnungen sieht
es so aus, dass es in den darauffolgenden
Jahren nicht mehr zu einem Defizit kommen
wird. Aber das wissen wir erst dann, wenn es
genau ausgerechnet ist.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
16.5 Anhängige Klagen wegen fehlendem
Kitaplatz (VI-F-03443)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Hörning, bitte.
Bürgermeister Hörning: Sie hatten zu den anhängigen Klagen wegen fehlendem Kitaplatz gefragt. Zur Frage 1: Wie viele und welche
Klagevorgänge gibt es im Zusammenhang mit
fehlenden Kitaplätzen? - In der Zeit von 2013 bis
zum 10. November 2016 - das ist unser letzter
Berichtszeitpunkt - wurden 524 Klagen und 365
Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz bei dem in
S e i t e | 34
der Sache zuständigen Verwaltungsgericht
Leipzig gegen die Stadt Leipzig eingereicht.
Die Klagen richten sich auf die Erfüllung des Anspruchs gemäß § 24 SGB VIII, Frühkindliche
Förderung. Die Klagen können drei Monate vor
gewünschtem
Betreuungsbeginn
erhoben
werden. 2013 wurden keine Klagen erhoben.
Klagen
aus
2014
sind
vollständig
abgeschlossen. Aus dem Jahr 2015 sind 246 von
294 Klagen abgeschlossen. Bis zum 10.11.2016
sind 81 Klagen von 181 Klagen im Jahr 2016
beendet. Der weit überwiegende Teil der Klagen
wurde durch die Erledigung in der Hauptsache
beendet, da im Klageverfahren die Kläger einen
Betreuungsplatz erhalten haben, durch das
normale Handeln des Trägers Jugendhilfe.
Die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz richten
sich ebenfalls auf die Erfüllung des Anspruchs
gemäß § 24 SGB VIII. Die Anträge können
unabhängig von einer Klage zwei Monate vor
gewünschtem
Betreuungsbeginn
erhoben
werden. Die Eilanträge auf diesem Klagewege
der Jahre 2013, 2014 und 2014 sind alle
beendet. Der überwiegende Teil der Eilanträge
wurde auch aufgrund der Erledigung in der
Hauptsache - sprich: das Kind hat einen Platz beendet. Die restlichen Verfahren hatten aus
prozessrechtlichen oder materiell-rechtlichen
Gründen keinen Erfolg. Auch in 2016 sind die
meisten Eilverfahren bereits abgeschlossen. Bis
zum 10.11.2016 waren aktuell 44 Kinder, die
Klage auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes
erhoben haben, nicht mit einem Betreuungsplatz
versorgt. Diese Zahl ändert sich täglich, da
zahlreiche Kinder zeitnah versorgt werden
können und gleichzeitig neue unversorgte Kinder
hinzukommen. Somit ist die genannte Zahl eine
Momentaufnahme des 10. November.
Neben den genannten Verfahren sind derzeit
noch neun Klagen auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen für eine private Kinderbetreuung nach § 36a Absatz 3 SGB VIII analog
anhängig. Zwei Klagen sind durch Urteil
beendet. Diese Klagen wurden abgewiesen. Die
Kläger haben aber dagegen Rechtsmittel
eingelegt; wir sind also weiterhin im Verfahren.
Des
Weiteren
sind
derzeit
elf
Schadensersatzverfahren gegen die Stadt
Leipzig vor den Zivilgerichten, das heißt vor dem
Landgericht Leipzig bzw. dem Oberlandesgericht
Dresden, anhängig. Diese Klagen stellen
klassische Klagen wegen Amtshaftung in
Zusammenhang mit der nicht rechtzeitigen
Zurverfügungstellung eines Betreuungsplatzes
dar und richten sich nach § 839 BGB in
Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz. Die
Verfahren werden rechtlich in erster Linie durch
den Kommunalen Schadensausgleich, KSA,
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
betreut und durch das Rechtsamt nur unterstützend begleitet.
Zur Frage 2: Welche Strategien verfolgt die Stadt
Leipzig in Bezug auf die verschiedenen Klageformen? - Vonseiten des Rechtsamts besteht lediglich die Möglichkeit, den Anträgen auf vorläufigen
Rechtsschutz entgegenzuwirken. Dies geschieht
dadurch, dass sich die Stadt Leipzig freiwillig gegenüber den Klägern verpflichtet, einmal alle 14
Tage zu prüfen, ob den Klägern zum jeweiligen
Zeitpunkt der Mitteilung oder zu einem späteren
Zeitpunkt ein zumutbarer Betreuungsplatz zur
frühkindlichen
Förderung
in
ihrem
Zuständigkeitsbereich zur Verfügung gestellt
werden kann und bei welchen konkreten
Einrichtungen diesbezüglich angefragt wurde.
Diese Verpflichtung ist nach der derzeitigen
Auffassung des Verwaltungsgerichts Leipzig
ausreichend, um die Anträge auf vorläufigen
Rechtsschutz entbehrlich zu machen. Das hat
aber bedauerlicherweise nicht den Effekt, dass
die Eilanträge nicht erhoben werden. Die Anträge
auf vorläufigen Rechtsschutz werden in den
allermeisten Fällen weiterhin gestellt. Aber durch
die vorher abgegebene Verpflichtung haben sie
keinen Erfolg und werden kostenpflichtig für die
Antragsteller abgelehnt.
Hinsichtlich des Klageverfahrens selbst kann
vonseiten des Rechtsamts keine Strategie zur
Vermeidung weiterer Klageverfahren angeboten
werden, dies deshalb, weil juristische Argumente
oder freiwillige Selbstverpflichtungen kein geeignetes Mittel darstellen, um dem tatsächlich
bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zur
frühkindlichen
Förderung
entgegenzutreten.
Gleiches gilt für die Schadensersatzverfahren
gegen die Stadt Leipzig wegen Amtshaftung in
Zusammenhang mit der nicht rechtzeitigen
Zurverfügungstellung eines Betreuungsplatzes.
Zur Frage 3: Was kann zu diesem Zeitpunkt zu
den aufgrund der Klagen für die Stadt
anfallenden Kosten gesagt werden? - Was die
vor dem Verwaltungsgericht Leipzig anhängigen
Verfahren, das heißt Klagen und Anträge auf
vorläufigen
Rechtsschutz,
anbelangt,
so
belaufen sich die insoweit angefallenen Kosten
für das Jahr 2016 derzeit auf etwa 65.000 Euro.
Zu den Schadensersatzverfahren lassen sich
derzeit noch keine Aussagen treffen. Dies liegt in
erster Linie daran, dass die Entscheidung des
Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2016 in der
Angelegenheit - das haben Sie in der Presse
wahrgenommen
des
entsprechenden
Aktenzeichens dahin ging, das Verfahren zur
Verhandlung und Entscheidung an das
Berufungsgericht, das heißt: an das zuständige
Oberlandesgericht Dresden, zurückzuverweisen.
Das bedeutet, eine endgültige Entscheidung
über eine Verpflichtung der Stadt Leipzig zur
S e i t e | 35
Schadensersatzleistung ist in dem betreffenden
Fall derzeit weder dem Grundsatz noch der
Höhe nach getroffen. Selbst wenn eine
endgültige Entscheidung in dem genannten
Schadensersatzverfahren vorliegt, lassen sich
keine seriösen Angaben dahin gehend machen,
wie sich dies auf andere anhängige oder
eventuell
anhängig
werdende
Schadensersatzverfahren auswirkt; denn trotz
der grundlegenden Entscheidung des BGH wird
in jedem Verfahren eine Einzelfallentscheidung
durch die Gerichte getroffen, die damit von
Sachverhalt zu Sachverhalt unterschiedlich
ausfallen wird. Aus diesem Grund lassen sich
insoweit auch keine Aussagen zu entsprechenden, für die Stadt Leipzig anfallenden
Kosten treffen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Hörning. - Gibt es Nachfragen? - Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Herr Hörning,
ich habe eine Nachfrage. Habe ich Sie richtig
verstanden, dass seit 2013 bis zu dem von Ihnen
genannten Stichtag 524 Klagen anhängig
geworden
sind
und
320
einstweilige
Rechtsschutzverfahren?
Bürgermeister Hörning:
vorläufigen Rechtsschutz.
365
Anträge
auf
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): 365 Anträge
auf vorläufigen Rechtsschutz. - Dann habe ich
eine weitere Nachfrage, die sich nicht an Sie
richtet, Herr Hörning, sondern an den
Oberbürgermeister
persönlich.
Herr
Oberbürgermeister, geben Sie mir recht, dass
man Eltern in der Stadt Leipzig nur empfehlen
kann, Klage und Anträge auf einstweiligen
Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht
einzureichen, weil die Stadt Leipzig erst ab diesem Zeitpunkt sich intensiv mit ihrem Anspruch
auf Sicherstellung einer Kitaplatzbetreuung auseinandersetzt?
Oberbürgermeister
Herr Hörning.
Jung:
Das
beantwortet
Bürgermeister Hörning: Ich denke, ich spreche
für die gesamte Verwaltung, wenn ich sage: Es
empfiehlt sich für alle Eltern in dieser Stadt, mit
dem Jugendamt als dem zuständigen Träger der
Jugendhilfe ins Gespräch zu kommen, die
dortige Fachberatung, die dortige Begleitung, die
dortige aktive Suche nach Betreuungsplätzen,
sowohl in stadteigenen Einrichtungen als auch in
allen anderen in der Stadt verfügbaren
Einrichtungen, wahrzunehmen, um so zu einem
entsprechenden Platz zu kommen. Es empfiehlt
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
sich weiterhin, dafür auch das IT-System Kiban
(phon.) zu nutzen, das wir in Zusammenarbeit
mit den Trägern noch weiter verbessern werden.
Viele Eltern wählen schon jetzt diesen Weg.
Einige Eltern gehen aber auch den Weg der
Klage vorneweg. Allerdings macht das keinen
Unterschied in Bezug auf die Bearbeitung und
die Bereitstellung von Plätzen für Eltern bzw.
deren Kinder.
Oberbürgermeister Jung: So ist es. - Danke,
Herr Hörning. - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Ich habe noch
zwei Fragen. Die erste betrifft die entstehenden
Kosten. Ich bitte Sie, das zeitnah nachzureichen,
sofern Zahlen dazu vorliegen.
Die zweite Frage: Sie haben jetzt kommuniziert,
eigentlich liege es an den Eltern, dass sie keinen
Platz finden, sie müssten sich mehr kümmern.
Oder habe ich das falsch wahrgenommen?
Bürgermeister Hörning: Zu Ihrer ersten Frage
bezüglich der Kosten. Ich habe Ihnen den Sachverhalt der Kostenentstehung in Einzelklageverfahren dargelegt. Wenn wir zu einem späteren
Zeitpunkt aufgrund der BGH-Entscheidung eine
gewisse Gruppe von Einzelverfahren auf die eine
oder andere Weise abgeschlossen haben, werden wir auch entsprechende Informationen zu
den Kosten haben. Da diese Verfahren derzeit
noch laufen, können wir darüber keine Auskunft
geben.
Zu Ihrer zweiten Frage. Natürlich obliegt den
Eltern die Verantwortung, sich um einen Kindergartenplatz zu bemühen. Es ist Aufgabe der
Kommune, diesen Kindergartenplatz dann auch
bereitzustellen.
Darauf
besteht
ein
Rechtsanspruch. Um diesem Rechtsanspruch
gerecht werden zu können, ist aber natürlich
auch die aktive Mitarbeit der Eltern erforderlich.
Nur darauf habe ich hier hingewiesen. Es ist
natürlich Rechtsaufgabe der Kommune, diesen
Platz bereitzustellen.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Hörning.
16.6 Anfrage zur Zukunftsentwicklung des
Areals der ehem. Schwimmhalle Südwest in der Arthur-Nagel-Straße (VI-F03454)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Albrecht.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Zur Frage 1. Dem am
S e i t e | 36
07.08.2015
angefragten
Landesamt
zur
Regelung offener Vermögensfragen liegen laut
Antwort vom 13.08.2015 keine dahin gehenden
vermögensrechtlichen
Anträge
auf
Rückübertragung vor. Eine Einsichtnahme beim
Bundesamt am 15.11.2016 - also ganz aktuell brachte das gleiche Ergebnis. Eine entlastende
Bescheidung erfolgt in solchen Fällen jedoch
leider nicht. Das heißt: Im Unterschied zu einem
endgültigen Bescheid muss bei einer Investition
im Sinne ihrer Absicherung erneut angefragt
werden.
Zur Frage 2. Das Flurstück 1739 der Gemarkung
Großzschocher
mit
dem
aufstehenden
Schwimmhallengebäude wird als Standort für
eine
Schulsporthalle
benötigt.
Es
gab
zwischenzeitlich Interesse von dritter Seite für
eine Lernschwimmhalle. Das Flurstück 1738 ist
eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und soll
als solche erhalten bleiben. Im Rahmen der
aktuellen Haushaltsdiskussion sind Anträge für
die finanzielle Absicherung der beabsichtigten
deutlichen Aufwertung gestellt. Der Zeitrahmen
der Umsetzung hängt vom Beschlussinhalt zum
Haushalt ab.
Die Fragen 3 und 4 beantworte ich zusammen.
Eine Terminabstimmung des möglichen Baubeginns für die Schulsporthalle kann noch nicht
genannt werden. Eine Vorlage des AJuFaBi
befindet sich in der verwaltungsinternen
Abstimmung. Die dann notwendige Übertragung
an das zuständige Amt ist derzeit noch nicht
möglich.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Albrecht, die benachbarte 120. Grundschule hat
ja eine Turnhalle. Wie wird damit in der Planung
zukünftig umgegangen? Es werden dort
sicherlich nicht zwei Turnhallen gebraucht. Soll
dort eine größere Halle gebaut werden, womit
die bisher genutzte hinfällig wird? Können Sie
dazu noch Aussagen treffen?
Bürgermeister Albrecht: Genau das ist eine der
Fragen, die noch im Detail zu klären ist, nämlich
ob der Bedarf für zwei ähnliche Gebäude an diesem Standort tatsächlich vorhanden ist oder ob
man die Chance nutzt und aus der jetzt zur
Verfügung stehenden Halle eine größere
Örtlichkeit herstellt? Das ist einer der Punkte, die
sich noch in der Abstimmung befinden. Insofern
ist die Frage absolut berechtigt.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Herr Albrecht.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
16.7 Öffentliche Toiletten in der Leipziger Innenstadt (VI-F-03459)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollegin Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Zu den öffentlichen Toiletten in der
Leipziger Innenstadt kann ich Ihnen Folgendes
berichten: Zur Frage 1. Es gibt innerhalb des
Promenadenrings
insgesamt
fünf
Toilettenanlagen sowie eine behindertengerechte
Toilette der Werbefirma Wall GmbH. Im
gesamten
Stadtgebiet
stehen
14
Toilettenanlagen und zusätzlich drei behindertengerechte Toiletten über den Werbevertrag mit
JCDecaux, umfirmiert in Firma Wall, zur Verfügung.
Außerdem befindet sich eine Toilettenanlage am
Markt im Zugangsbereich zum City-Tunnel.
Diese Toilette ist aber seit dem 31.12.2015 für
die Öffentlichkeit geschlossen. Grund dafür ist,
dass die jeweiligen Pächter die Betreibung
dieser Toilette aus wirtschaftlichen Gründen
eingestellt haben; das heißt: sie hatten zu wenig
Besucher und Einnahmen. Eine Öffnung dieser
Toilette ist nur während des Weihnachtsmarkts
gewährleistet. Sie wird in dieser Zeit im Auftrag
des Marktamtes betrieben.
Zur Frage 2. Die Standorte der Toilettenanlagen
der Firma Wall sind auf den Stadtplänen, die sich
in den Werbeanlagen, also den Stadtinformationstafeln,
der
Werbefirma
befinden,
verzeichnet. Auf dem touristischen Leitsystem
der Innenstadt befinden sich Wegweiser zu den
Toiletten sowie jeweils zu den Anlagen selbst.
Wie Sie vielleicht festgestellt haben, standen bei
der Toilette am S-Bahnhof zusätzlich noch
Aufsteller auf der Straße.
Betrieben werden die Toiletten durch den Vertragspartner, heute durch die Wall GmbH. Die
Einnahmen erhält die Stadt Leipzig im Rahmen
eines Werbevertrages.
Zur Frage 3. Die Nutzer müssen für die Benutzung der Toilette 50 Cent pro Toilettengang bezahlen.
Zur Frage 4. In den letzten Jahren wurden drei
Toiletten durch die Wall GmbH zurückgebaut.
Dabei handelt es sich in zwei Fällen um
Toilettenanlagen, die durch Vandalismus nicht
mehr nutzbar waren, sowie um
eine
Toilettenanlage im Zoo, die den dortigen
Baumaßnahmen weichen musste.
Im Rahmen der Neuerarbeitung des Werbekonzepts für die Neuausschreibung des Loses 1
wird auch die Anzahl der benötigten
Toilettenanlagen im öffentlichen Raum nochmals
S e i t e | 37
überprüft werden müssen. Derzeit werden
ausschließlich im Rahmen der Werbeverträge
durch die Stadt öffentliche Toiletten bereitgestellt.
Da die zukünftige Bereitstellung von der
Vertragsgestaltung
und
den
möglichen
Einnahmen aus den Werbeverträgen abhängt, ist
eine Prognose über den Fortbestand der
heutigen Standorte und die Errichtung von
weiteren öffentlichen Toiletten noch nicht
möglich.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Dubrau. - Gibt es Nachfragen? - Dann schließe
ich die Fragestunde. Die Anfragen unter 16.8
und 16.9 werden schriftlich beantwortet.
Wir gehen jetzt in die Pause und setzen die
Ratsversammlung um 17.30 Uhr fort.
(Unterbrechung)
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren! Wir setzen die Ratsversammlung jetzt
fort.
9
Einwohneranfragen
Die Anfrage unter 9.1 wird schriftlich beantwortet.
Aus organisatorischen Gründen rufe ich
zunächst die Anfrage unter Tagesordnungspunkt
9.3 auf:
9.3 Rodung Streuobstwiese Prager Straße
und angrenzende Flächen (VI-EF-03438)
Einreicher: Thomas Gollmer, Daniel Walter,
Bernd und Renate Reinhardt
Ich begrüße Herrn Gollmer. Herzlich willkommen! - Kollege Rosenthal wird die Antwort
geben.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte!
Herr Gollmer, Herr Walter, Frau Reinhardt, herzlich willkommen! Zu Ihrer ersten Frage. Es gab
und gibt bisher einen intensiven Schriftwechsel
mit dem Eigentümer, insbesondere seitens des
Amtes für Umweltschutz. Dieser Schriftwechsel
beinhaltet jedoch, anders als in der Anfrage formuliert, derzeit keine vollstreckbaren Fristen. Der
Eigentümer hat gegenüber der Verwaltung signalisiert, dass er zu Ausgleich bzw. Wiederherstellung grundsätzlich bereit ist. Auch seitens der
Stadtverwaltung ist die Wiederherstellung bzw.
der Ausgleich erklärtes Ziel. Als Grundlage für
die Entscheidung über die Lage und Abgrenzung
der dafür erforderlichen Fläche stehen jedoch
nach wie vor noch wesentliche baurechtliche
Prüfungen aus. Erst nach der baurechtlichen
Prüfung
stehen
der
Naturschutzbehörde
Rechtsmittel
für
die
Durchsetzung
der
Wiederherstellung bzw. dem Ausgleich zur
Verfügung. Bis dahin besteht keine Verpflichtung
des Flächeneigentümers, zu handeln. Auch eine
Ersatzvornahme ist insofern seitens der
Stadtverwaltung derzeit formaljuristisch nicht
möglich.
Zur zweiten Frage. Hier beziehe ich mich auf die
interne Beantwortung des Stadtplanungsamtes Sie hatten ja das Stadtplanungsamt angesprochen - und zitiere:
Die Position des Stadtplanungsamtes
hat sich nicht grundsätzlich geändert.
Sie
wurde
bezüglich
des
Planungsrechts
lediglich
präzisiert.
Wurde ursprünglich das gesamte
Biotop, was hier in Rede steht, als im
Außenbereich liegend angesehen, so
trifft dies bei näherer Betrachtung nur
auf den auf dem Flurstück 164 i - das ist
S e i t e | 38
der größere Teil
befindlichen Teil zu.
des
Biotops
-
Bauvorhaben im Außenbereich sind nur
in Ausnahmefällen zulässig, und zwar
nur dann, wenn die Voraussetzungen
des § 35 Baugesetzbuch vorliegen. Der
auf Flurstück 164 c - das ist der kleinere
Teil des Biotops - gelegene Teil liegt im
Innenbereich, jedoch auf einer nicht
überbaubaren Grundstücksfläche, da
die Grundstücke in der näheren
Umgebung nur in der ersten Reihe
bebaut sind und die Bebauung dieses
Grundstücks in Bezug auf die
Erschließungsstraßen eine Bebauung in
zweiter Reihe darstellen würden. Ohne
Einschränkung ist derzeit nur das
Flurstück 60 x unmittelbar an der
Parkstraße liegend bebaubar.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht beabsichtigt. Bei der vorliegenden Bauvoranfrage hat die Stadtverwaltung
jedoch
nach
pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen,
ob der Grundstückseigentümer einen
Rechtsanspruch auf Erteilung der
Genehmigung auf Grundlage von § 35
Baugesetzbuch
hat.
In
diesem
Zusammenhang sind natürlich auch die
naturschutzrechtlichen
Belange
zu
berücksichtigen.
Zur dritten Frage. Die hier gegenständliche Wiederherstellung bzw. der Ausgleich der Streuobstwiese richtet sich nach dem Biotopschutzrecht.
Es „muss „wahrscheinlich sein, dass sich in
absehbarer Zeit ein in seiner biologischen
Funktion etwa gleichwertiger Biotop entwickeln
kann.“ So steht es in der Verwaltungsvorschrift
Biotopschutz
zum
Sächsischen
Naturschutzgesetz. Dies kann bei geeigneter
Pflege mit hinreichender Sicherheit erreicht
werden.
Streuobstwiesen in Sachsen sind gesetzlich geschützte Biotope. Die Eingriffsregelung trifft hier
nicht zu, da hier als spezielles Recht das Biotopschutzrecht einschlägig ist. Danach ist bei
Wiederherstellung bzw. Ausgleich die - das ist
ganz wichtig - ursprüngliche Flächengröße maßgeblich. Die ursprüngliche Streuobstwiese ist
nicht 2.500 Quadratmeter groß, sondern in einer
Größe von 1.370 Quadratmeter erfasst und berührt die von mir schon benannten Flurstücke der
Gemarkung Probstheida. Ein Flächenzuschlag
kann insoweit nicht gefordert werden, da im Biotopschutzrecht ein gleich großer Ausgleich
vorgesehen
ist.
Der
angefragte
200
Quadratmeter Flächenzuschlag war daher
lediglich ein flurstücksbezogener Bestandteil der
Gesamtfläche
im
Rahmen
eines
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Lösungsvorschlags
zur
Herstellung
der
ursprünglichen Flächengröße der Streuobstwiese. - Das könnte ich bei Nachfrage noch einmal näher erläutern.
Dieser Flächenzuschlag bezieht sich also auf die
Flurstückgröße und nicht auf die Biotopgröße.
Das Umweltamt hat unter Betrachtung des Flurstücks gesagt: Damit das gesamte Flurstück zur
Wiederherstellung bzw. zum Ausgleich genutzt
werden kann, müssten auf diesem Flurstück
200 Quadratmeter mit ausgeglichen werden. Die
Flächenauswahl wird dem Eigentümer nicht angeboten, sondern, wie unter erstens erläutert,
regelt sich die Bebaubarkeit und die
Entscheidung über die Lage und Abgrenzung der
Ausgleichsfläche vorrangig nach Baurecht. - So
weit von meiner Seite.
Oberbürgermeister Jung: Ganz herzlichen
Dank. - Es gibt jetzt die Möglichkeit der Nachfrage. Herr Gollmer.
Gollmer (Einwohner): Vielen Dank, dass Sie uns
Gelegenheit geben, hier sprechen zu können. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dass
eine
Grundstücksentwicklungsgesellschaft
wissentlich ein Biotop kauft, dieses zehn Jahre
lang ruhen lässt und es dann, nach zehn Jahren,
über Nacht rodet. Der Eigentümer hat auf meine
Frage, was er denn hier vorhabe, zu mir
persönlich gesagt: Mal sehen, was die
Sächsische Bauordnung so hergibt. - Also:
vorsätzlich und wissentlich. Es vergeht ein Jahr,
und es passiert nichts. Jetzt kommt er mit
Bauanträgen. Das wäre vorher gar nicht möglich
gewesen. Sie sagten, es seien 1.370
Quadratmeter. Das war vielleicht vor 15 Jahren
so. Ein Biotop lebt und gedeiht. In der Zeit wachsen neue Bäume. Dort wuchsen ganz alte Obstsorten, die es heute zum Teil gar nicht mehr gibt.
Und wie es aussieht - es passiert ja nichts -,
kommt er damit durch. Ich habe ja die Stellungnahme erhalten, in der es heißt, dass er das auf
dem oder dem Flurstück anpflanzen kann. So
geht man doch mit Leuten, die vorsätzlich kriminell handeln, nicht um.
Bürgermeister Rosenthal: Dazu eine Erläuterung. Das Verfahren, das er gewählt hat, ist nicht
korrekt; erste Aussage. Das haben wir zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Wir haben noch kein Ergebnis. Strafrechtlich ist
es möglicherweise relevant.
Verwaltungsrechtlich ist es insofern schwierig, da
der Biotopschutz nachrangig dem Baurecht ist.
In dem Moment, wo er einen entsprechenden
Antrag beim Amt für Bauordnung und
Denkmalpflege stellt, ist der Biotopschutz
nachrangig. Das heißt, es wird geprüft, inwieweit
S e i t e | 39
das
Bauvorhaben
entsprechend
der
baurechtlichen
Bestimmungen
genehmigungsfähig ist. Da es sich hier laut Antrag
um ein privilegiertes Vorhaben handelt, kann es
sogar so sein, dass es gar nicht möglich ist, auf
dem größeren Teil, wo der rechtswidrige Eingriff
vorgenommen wurde, den Ausgleich zu realisieren. Das kann ich Ihnen aber tatsächlich erst beantworten - darauf hatte ich ja in meiner Beantwortung hingewiesen -, wenn die baurechtlichen
Fragen geklärt sind. Das ist derzeit in Prüfung.
Das erklärte Ziel unsererseits ist nach wie vor so haben wir den Eigentümer auch verstanden -,
dass der Eingriff tatsächlich ausgeglichen bzw.
der ursprüngliche Zustand auf dem Grundstück
wiederherstellt wird, und zwar in unmittelbarer
Beziehung zum alten Biotop. Aber ich habe
heute noch kein Ergebnis. Da bitte ich einfach
um Verständnis.
Gollmer (Einwohner): Es ist nun über ein Jahr
vergangen. Wie sehen denn die nächsten
Schritte aus? Ist denn vorstellbar, dass
irgendwann wieder etwas Grünes dort wächst?
Bürgermeister Rosenthal: Ich kann Ihnen zum
baurechtlichen Verfahren nichts sagen. Ich weiß,
dass die Unterlagen vorliegen und intensiv
geprüft
werden.
Wenn
die
Bauaufsicht
gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt so weit
ist, können wir dazu eine Auskunft geben. Heute
ist das noch nicht möglich.
Gollmer (Einwohner): Haben Sie als Stadt denn
keine Angst, dass das Nachahmer auf den Plan
ruft? Ich bin ja beinahe am Überlegen, ob ich mir
irgendwo eine geschützte Fläche kaufe, die plattmache und dann darauf sehr gewinnbringend
Häuser errichte.
Bürgermeister Rosenthal: Ich glaube, ich muss
es noch einmal deutlicher formulieren. Es liegt
möglicherweise ein strafbares Verhalten vor. Das
ist außerhalb unserer Rechtssphäre; vielmehr
haben Staatsanwaltschaft und Gericht zu
entscheiden, wie mit diesem Sachverhalt
umzugehen ist. Ich kann das jetzt nur aus
umweltrechtlicher und fachlicher Sicht bewerten.
Aus fachlicher Sicht war der Eingriff rechtswidrig.
Umweltrechtlich
sind
mir aufgrund
des
vorrangigen Baurechts ein Stück weit die Hände
gebunden. Ich gehe aber immer noch davon aus,
dass
wir
am
Ende
tatsächlich
eine
Wiederherstellung bzw. einen Ausgleich erreichen werden.
Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
S e i t e | 40
Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe noch zwei Fragen. Erste Frage: Können
Sie eine Aussage treffen, ob es bis zum
Jahresende eine baurechtliche Klärung geben
wird bzw. bis wann wir mit einem Ergebnis
rechnen können?
Bürgermeister Rosenthal: Ich kann es gern
noch einmal wiederholen: Es gab keine verbindliche Fristsetzung durch das Amt für Umweltschutz. Die gab es nicht; die können wir gar nicht
setzen. Ich muss einfach um Verständnis
werben.
Die zweite Frage schließt daran an. Sie sagten,
es liegt mit großer Wahrscheinlichkeit eine Straftat vor. Nichtsdestotrotz geht Baurecht vor Biotopschutzrecht. Ich verstehe nicht, dass, obwohl
wahrscheinlich eine Straftat vorliegt, dem Baurecht Vorrang gegeben wird. Theoretisch müsste
es doch so sein: Solange nicht geklärt ist, ob
eine Straftat vorliegt, hat der Eigentümer nicht
das Recht, eine Bauvoranfrage zu stellen, die
dann auch noch von unserer Seite zu prüfen ist.
Es wäre vielleicht gut, vom Rechtsamt prüfen zu
lassen, inwieweit wir als Stadt verpflichtet sind,
etwas zu prüfen, wenn möglicherweise in diesem
Zusammenhang eine Straftat vorliegt.
Frau Lakowa, der aus unserer Sicht strafrechtlich
relevante Sachverhalt ist an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden; sie ermittelt. Wir sind
nicht mehr Herr des Verfahrens und darin auch
nicht involviert.
Oberbürgermeister Jung: Bevor Sie darauf antworten, Herr Rosenthal, erhält noch Frau Wohlfarth das Wort.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Herr Rosenthal,
das war zugegebenermaßen ein bisschen
unbefriedigend. Sie sagten, es gebe keine
Möglichkeiten
zur
Fristsetzung
für
Wiederaufforstung. Aus dem Schriftverkehr des
Amtes geht aber hervor, dass dem Eigentümer in
diesem Jahr bereits zwei Fristen zur
Wiederaufforstung gesetzt worden sind. Er hat
beide verstreichen lassen. Niemand bekommt
eine Auskunft darüber, ob das Konsequenzen
nach sich zieht und inwieweit es in der Sache
vorangeht.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Grundstück
überhaupt bebaubar ist. Zum einen ist die Abstandsgesetzgebung einzuhalten. Zum anderen
sind im betreffenden Flächennutzungsplan Wasserleitungen eingezeichnet. Auch sind nach Auskunft der KWL Grunddienstbarkeiten auf dem
Grundstück vorhanden. Wo also soll dort gebaut
werden? Es ist mir ein Rätsel, warum es bei diesem Grundstück direkt an der Parkstraße so
lange dauert, bis jemand mitbekommt, dass dort
wahrscheinlich gar nicht gebaut werden kann.
Für mich wirkt das so, als wolle man das Ganze
in die Länge ziehen. Ich will nicht mutmaßen,
warum. Die Sache ist sowieso schon unschön.
Mich würde jetzt interessieren: Warum gab es
zwei Fristen, obwohl es scheinbar keine Handhabe gibt? - Und an Frau Dubrau die Frage:
Wann wird in dieser Sache eine Entscheidung
gefällt?
Man muss einfach zur Kenntnis nehmen - ich
musste das auch lernen -, dass in einem Ausgleichsverfahren Bußgeldverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zur Anwendung
kommen können. Das heißt: Ich kann da gar
nichts machen. Das Einzige, was ich leisten
kann, ist, den Verantwortlichen für den Eingriff
auffordern, ein gleichartiges Biotop herzustellen.
Dazu sind ein paar formale Voraussetzungen zu
erfüllen, die uns dann in die Lage versetzen, zu
sagen: Jawohl, der Biotop ist wiederhergestellt
worden.
Da ich als Stadt nicht einmal sein Grundstück betreten
darf,
kann
ich
auch
keine
Ersatzmaßnahme vornehmen. Das bedeutet: Es
wäre wiederum ein rechtlich sehr aufwendiges
Verfahren, um durchzusetzen, dass ich als Stadt
Leipzig den Ausgleich an dieser Stelle
vornehmen darf. Das heißt: Ich muss jetzt
schlichtweg das Ergebnis des baurechtlichen
Verfahrens abwarten. Wenn die Bebaubarkeit im
Außenbereich
realistischerweise
als
privilegiertes Vorhaben - genehmigungsfähig ist,
muss ich auf seinem Eigentum andere Flächen
suchen, die den Ausgleich möglich machen.
Dafür bin ich aber auf die Freiwilligkeit des
Eigentümers
angewiesen,
der
allerdings
signalisiert hat, er würde den Ausgleich
vornehmen. Wenn dieser Ausgleich nicht in den
zeitlichen
Vorstellungen,
die
die
Umweltverwaltung vonnöten hält, realisiert wird,
kann ich zwar über Zwangsmittel nachdenken,
hätte aber das Problem, dass ich mich auf
nichtstädtischem Grund und Boden bewege. Es
ist auch nicht im Sinne des Biotopschutzes, den
Ausgleich für diesen Eingriff an anderer Stelle
vorzunehmen. - Ich räume ein, dass das etwas
unbefriedigend ist. Aber formal kann ich Ihnen
heute keine andere Antwort geben.
Oberbürgermeister Jung: Frau Reinhardt hat
noch eine Nachfrage.
Reinhardt (Einwohnerin): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich danke, dass Sie dieses Problem in
die Tagesordnung aufgenommen haben. - Ich
wohne in unmittelbarer Nähe dieses Biotops.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Das Biotop hat sich entwickelt aus einer
bäuerlichen Streuobstwiese eines ehemaligen
sogenannten Neubauernhofs, der 1946/1947
aufgebaut worden ist. Das Biotop ist seitdem
kontinuierlich gewachsen, weil es von der
unmittelbaren Umgebung nicht berührt worden
ist, weder durch Landwirtschaft noch durch
andere Pflege. Ich habe beobachtet, dass in
diesem Biotop unheimlich viel Leben entsteht,
dass Bäume wachsen, dass die alten
Obstbäume Hort für Raubvögel und kleine Vögel
sind, dass der Unterwuchs wieder andere
Tierarten anzieht und - das ist vor allem wichtig
für die Anwohner von Holzhausen - dass ein
natürlicher Lärmschutz entstanden ist, dass die
Bäume uns Sauerstoff geben und dass der Lärm
der Prager Straße etwas gedämmt wird.
„Bio“ kommt aus dem Griechischen; es heißt
„Leben“. Ich muss sagen: Hier ist Leben vernichtet worden, wenn auch kein menschliches, aber
tierisches und pflanzliches. Wir als Menschen
und Anwohner von Holzhausen sind empört
darüber, dass ein von der Stadt geschütztes
Biotop innerhalb einer Stunde mutwillig mit
schwerem Gerät zerstört worden ist.
Ich möchte Ihnen gerne das Leben schildern,
das wir dort führen. Ich wohne an der Kreuzung
Prager Straße/Parkstraße. Von dieser Kreuzung
geht der Autobahnzubringer ab. Da gibt es
Umleitungen und Sperrungen. Dort befindet sich
die Buswendestelle Großpösna/Naunhof. Für die
Sport- und Kulturveranstaltungen gibt es
Parkmöglichkeiten in unserer Straße. Es gibt
Märkte in der Stadt. Zulieferer fahren vorbei.
Baustellenfahrzeuge, Dieselfahrzeuge, Busse
und neuerdings auch riesige Lkw fahren in die
Parkstraße, unseren Lebensraum in Leipzig. Von
diesem
Verkehr
geht
ein
immenses
Feinstaubaufkommen
aus.
Hier
werden
permanent schädigende Rußpartikel verteilt, die
manchmal das Atmen erschweren und uns im
Sommer zwingen, den Garten zu verlassen. Die
Häufigkeit von Krebserkrankungen ist in
unserem Gebiet nachweisbar stark angestiegen,
auch wenn die Ursachen dafür sicherlich
vielfältig sein mögen.
Deshalb, wertes Gremium, setze ich großes Vertrauen in Sie, dass Sie den Wiederaufbau des
Biotops an Ort und Stelle - ich betone das unterstützen. So wie es jetzt ist, ist es ein
Beispiel für die mutwillige Zerstörung von
Lebensraum für Mensch und Natur. Wir haben
nichts gegen eine ständig pulsierende Großstadt.
Wir haben nichts gegen Autos, die dort halten
oder entlangfahren müssen. Wir wollen nur diese
kleinen Lebensräume zurück, die als besonders
schützenswert ausgewiesen sind.
Es ist die Entscheidung der Stadt gewesen,
diese
Fläche
als
eingetragenes
Biotop
S e i t e | 41
festzulegen. Dieses Biotop hat für uns und für
die Bewohner im Neubaugebiet Tübkebogen die
Luft verbessert und den Lärm verringert, und es
hat für die kommende Generation seltene Flora
und Fauna bewahrt. Nach der Zerstörung erhielt
eine spontane Petition innerhalb von nur drei
Stunden über 80 Unterschriften von Anwohnern
und Außenstehenden. Die Unterzeichner sind
auch junge Leute, Familien mit Kindern, die auch
noch weitere Kinder haben wollen, Menschen,
die einen Lebensraum für ihre Kinder haben
wollen, der lebenswert ist, der nicht zerstört wird,
der für die künftige Generation erhalten bleibt.
Wir sind dafür, dass Biotope auch in
Neubaugebieten errichtet werden. Sie sind
genauso wichtig wie Spielplätze. Auch wenn es
kleine Biotope sind, aber es ist für die Zukunft
und die künftige Generation wichtig, dass wir den
Grundstein jetzt legen. - Ich danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Reinhardt, das
nehmen wir so zur Kenntnis. Das wird auch so
protokolliert. Nehmen Sie bitte als Botschaft mit,
dass wir das sehr wohl sehr ernst nehmen und
hoffen, dass die Staatsanwaltschaft schnell zu
einem Ergebnis kommt, weil das für die weitere
Einschätzung im Verfahren sehr wichtig ist. Herzlichen Dank!
Frau Lakowa noch einmal.
Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Da
offenbar die Möglichkeit besteht, dass auch andere Menschen diese Praxis auf ihrem Land
durchsetzen wollen, indem sie einfach Tatsachen
schaffen und wir dann als Verwaltung oder als
Kommune das Nachsehen haben, stellt sich für
mich die Frage, ob es sich hierbei um eine
Gesetzeslücke handelt, dass wir in einem
solchen Fall keine Handhabe haben, wenn
einfach Tatsachen geschaffen werden. Ein
Beispiel: Irgendjemandem gehört ein Stück vom
Auenwald,
er
entscheidet,
auf
seinem
Grundstück etwas anderes hinzubauen, das wird
im Ortschaftsrat beschlossen, und schon am
nächsten Tag wird der Wald dort gerodet. Dann
müssten wir dem wiederum hinterherrennen und
versuchen, den Auenwald in zehn Jahren wieder
zu renaturieren.
Deshalb kann ich nur noch einmal an Sie appellieren, zu prüfen, inwieweit man solche Missständen vorbeugen kann und ob die Stadt noch eine
andere Handhabe hat. So wie es jetzt ist, ist es
extrem unbefriedigend. Ich mache Ihnen persönlich keinen Vorwurf, sondern bitte einfach nur darum, das noch einmal zu prüfen, vielleicht auch
auf Landesebene, damit so etwas nicht noch einmal passieren kann. Ich habe wirklich große
Angst, dass dieses Beispiel Schule macht.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Bürgermeister Rosenthal: Das ist angekommen. Wir werden das in die Prüfung miteinbeziehen. Ich will aber trotzdem noch einmal deutlich
machen, dass die strafrechtliche Relevanz an
der Stelle gegeben ist. Das sollte man jetzt nicht
herunterspielen. Das ist schon die stärkste
Möglichkeit der Sanktionierung, die der Staat hat.
Warten Sie bitte das Verfahren ab! Es wird ein
Ergebnis geben.
Oberbürgermeister Jung: Nicht, dass der Eindruck entsteht, das hätte eine präjudizierende
Wirkung für andere Vorgänge, sondern das ist
nach unserer Meinung ein strafrechtlich relevantes Verhalten, was auch dementsprechend geahndet wird.
Wir fahren jetzt mit Tagesordnungspunkt 9.2 fort:
9.2 Aktivität von Islamisten in Leipzig (VI-EF03426)
S e i t e | 42
Die meisten Flüchtlinge sind Muslime, auch
wenn einmal dahingestellt sei, wie weit sie ihren
Glauben leben. Haben Religionsbeauftragte der
muslimischen Religionsgemeinschaft Zutritt zu
den Asylbewerberunterkünften, und können sie
dort Freitagsgebete durchführen?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich sage es
jetzt einmal absolut: Grundsätzlich hat niemand,
der dazu nicht berechtigt ist, Zugang zu Gemeinschaftsunterkünften. Wir wollen, dass die Privatsphäre der Menschen dort gewahrt ist. Selbst
wenn beispielsweise Bundestagsabgeordnete
einmal eine Einrichtung besuchen wollen, müssen sie sich - so ist das Verfahren - vorher beim
Sozialamt melden, und dann wird ein Termin
ausgemacht. Was ich damit sagen will: Es kann
nicht sein, dass es einen beliebigen Zugang zu
den Unterkünften gibt. Wie eben schon gesagt:
Imame haben keinen Zutritt.
Einreicher: Dieter Krause
Herzlich willkommen, Herr Krause!
Fabian wird Ihre Anfrage beantworten.
Kollege
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Krause!
Zur Frage 1. Der Verwaltung liegen keine
Informationen zu aktiven Anwerbungsversuchen
von
Islamisten
und
Salafisten
in
Gemeinschaftsunterkünften in Leipzig vor.
Krause (Einwohner): Heißt das, dass, wenn die
Muslime
aus
den
Unterkünften
zum
Freitagsgebet gehen wollen, sie die Moscheen in
der Stadt aufsuchen müssen?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sie können
hingehen, wohin sie wollen. Sie sind frei, wie alle
anderen Bürgerinnen und Bürger der Stadt auch.
Es wird auch nicht kontrolliert, wohin sie gehen.
Krause (Einwohner): Okay. Danke.
Zur Frage 2. Imame und Prediger erhalten
keinen Zugang zu den Unterkünften.
Zur Frage 3. Zu möglichen Diskriminierungen
christlicher Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen der Jugendhilfe liegen
keine Anhaltspunkte vor. In wenigen Einzelfällen
kam es zu Konflikten zwischen Bewohnern, bei
denen Herkunft oder Religion als Gründe für den
Streit genannt wurden. Im Streitfall sowie auch
im Falle einer Diskriminierung ist es die Aufgabe
der Sozialbetreuung der jeweiligen Unterkunft,
den Konflikt zu schlichten. Falls durch die
Intervention
der
Sozialarbeiterinnen
und
Sozialarbeiter keine Schlichtung erreicht werden
kann,
wird
eine
räumlich
getrennte
Unterbringung der Personen veranlasst.
Oberbürgermeister Jung: Auch hier gibt es die
Möglichkeit der Nachfrage. - Herr Krause.
Krause
(Einwohner):
Danke
für
die
Beantwortung der Anfrage. - Eine Nachfrage
habe ich noch. Vom Bundesinnenminister ist
gerade die islamistische Vereinigung „Die wahre
Religion“ verboten worden. Ich habe die Akteure
auch schon selbst vor dem Hauptbahnhof erlebt.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian. - Wenn es keine weiteren Nachfragen
gibt, schließe ich jetzt die Einwohnerfragestunde.
Tagesordnungspunkt 17 entfällt.
18
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
18.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen
gem. § 73 (5) SächsGemO bis
September 2016 (VI-DS-03370)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der
Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer
stimmt
dem
Beschlussvorschlag
zu?
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig so votiert.
19
Vorlagen I
19.1 Wahl des Ersten Betriebsleiters für die
Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der
Stadt Leipzig (VI-DS-03432)
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Es handelt sich um eine wichtige Personalentscheidung. Zur Wahl des Ersten Betriebsleiters
für die Stadtreinigung steht Herr Thomas
Kretzschmar. - Herzlich willkommen in unserer
Runde, Herr Kretzschmar!
Gibt es zur Beschlussvorlage Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Können wir offen darüber
abstimmen? - Ich sehe Einvernehmen. Dann
bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt
dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gibt
es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Herr Kretzschmar ist einstimmig
gewählt.
Herr Kretzschmar, herzlichen Glückwunsch! Was
für ein überzeugendes Ergebnis! Alles Gute und
auf gute Zusammenarbeit!
Ich grüße auch Herrn Richter noch einmal ganz
herzlich, der seinen Nachfolger eben auch beglückwünscht hat. Herrn Dr. Richter werden wir
am Ende des Jahres noch einmal gesondert würdigen.
19.2 Wahl der Kaufmännischen Betriebsleiterin für die Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig (VI-DS-03433)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Ebenfalls zur Wahl steht die Kaufmännische Betriebsleiterin für die Stadtreinigung. Nach eingehender Beratung wird Ihnen von der Findungskommission und von meiner Seite Frau Elke
Franz vorgeschlagen. - Frau Franz, herzlich willkommen!
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Einvernehmen, offen abzustimmen? - Ich sehe, Sie nicken.
Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer
stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist ebenfalls einstimmig.
Herzlichen Glückwunsch, Frau Franz! Ich freue
mich sehr.
19.3
Anpassung der Elternbeiträge für die
Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gem. § 15
i. V. m. § 14 Sächsisches Gesetz zur
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 29.04.2015
(VI-DS-03319)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
19.3.1 dazu ÄA (VI-DS-03319-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
S e i t e | 43
19.3.2 dazu ÄA (VI-DS-03319-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich bitte Kollegen Fabian um kurze Einbringung
dieser wichtigen Vorlage.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Die grundsätzliche politische
Diskussion um die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Betreuung von Kindern in Kitas und der
Tagespflege wird seit vielen Jahren bundesweit
geführt. Auch wir als Kommune müssen die Diskussion über die Anpassung von Elternbeiträgen
aufgrund steigender Betriebskosten immer
wieder führen in dem Wissen, dass diese
Anpassung die Familien finanziell zusätzlich
belasten wird.
Der sächsische Gesetzgeber hat festgelegt, dass
die Personal- und Sachkosten einer Kita durch
die
Gemeinde
einschließlich
des
Landeszuschusses sowie durch Elternbeiträge
und bei freien Trägern zusätzlich durch einen
Eigenanteil des Trägers aufgebracht werden. Mit
dieser Vorlage sollen die Elternbeiträge jeweils
auf den Höchstbetrag des durch den
Gesetzgeber
vorgegebenen
Rahmens
angehoben werden. Angesichts dessen, dass die
Stadt
Leipzig
noch
viele
weitere
Betreuungsplätze schaffen muss, und vor dem
Hintergrund einer angespannten Haushaltslage
können wir auf diese Möglichkeit aus meiner
Sicht leider nicht verzichten.
Grundlage für die Neuberechnung der Elternbeiträge ist die bekannt gemachte Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015. Da im vergangenen Jahr keine Anpassung der Elternbeiträge
erfolgte, beziehen sich die Beitragsänderungen
auf Kostensteigerungen von zwei Jahren. Die
Kostensteigerungen im Vergleich zum Jahr 2014
ergeben sich dabei ganz überwiegend aus den
Tarifabschlüssen der Jahre 2014 und 2015.
Die Stadt Leipzig unternimmt erhebliche finanzielle Anstrengungen, um allen Eltern, die dies
wünschen, den Besuch und die Betreuung ihres
Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder
durch Tagespflege zu ermöglichen. Bei Nichtbeschluss der in dieser Vorlage vorgeschlagenen
Anhebung der Elternbeiträge würde für die Stadt
Leipzig im Jahr 2017 ein Minderertrag von 3,6
Millionen Euro und in 2018 ein Minderertrag von
rund 3,8 Millionen Euro gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf, der Ihnen für die Jahre
2017 und 2018 vorliegt, entstehen.
Meine Damen und Herren, nachdem es im vergangenen Jahr keine Anpassung der Elternbeiträge gab, bitte ich Sie heute um Ihre
Zustimmung zu dieser Vorlage.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Es
gibt Wortmeldungen. Zunächst Herr Albrecht,
dann Frau Nagel, Herr Schmidt und Herr Morlok.
S e i t e | 44
rungsantrag mit den Summen, die im Antrag der
Grünen-Fraktion genannt sind, bitte zu!
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Liebe Gäste! Sie wissen, dass
wir als CDU die Kitabeitragserhöhungen in den
letzten Jahren immer abgelehnt haben. Jetzt sollen die Elternbeiträge für die Betreuung eines
Kindes in der Krippe um 127,20 Euro jährlich, in
der Kita um 97,20 Euro jährlich und im Hort um
44,76 Euro jährlich erhöht werden. Wir lehnen
diese Erhöhungen ab, zumal die Verwaltung mit
dieser Vorlage jetzt etwas aufholen will - Herr
Professor Fabian hat es gerade ausgeführt -,
was in den letzten Jahren mit uns nicht zu
machen war.
An dieser Stelle einen Kompromiss vorzuschlagen, fällt uns sehr schwer. Natürlich geht es auch
uns darum, die Bildungschancen in der Kita für
die Kinder zu erhalten und zu stärken. Aber da
gerade die Eltern mit mittleren Einkommen noch
mehr belastet werden, kommt für uns, wenn
überhaupt, nur ein Kompromiss infrage.
Unser Alternativvorschlag, den wir hier als Änderungsantrag vorgelegt haben, zielt auf die Erhöhung der Personalkosten ab, weil die Eltern und
die Erzieherinnen dafür gestritten haben. Das
wäre für uns ein guter Kompromiss gewesen;
denn wir wollen, dass mit diesem Geld den
Eltern mehr Betreuungsplätze für ihre Kinder zur
Verfügung gestellt werden können, und wir
wollen auch dem Wunsch der Erzieher,
ordentlich entlohnt zu werden, nachkommen, der
ja auch von den Eltern unterstützt wird.
Jetzt hat die Fraktion der Grünen einen
Vorschlag auf den Tisch gelegt, der einen
anderen Ansatz hat, nämlich: Nicht die
Personalkosten werden, wie von uns spitz
ausgerechnet,
in
diesen
Kompromiss
einbezogen, sondern die Erhöhung wird um 1
Prozent abgesenkt. Dadurch fallen die Summen
etwas geringer aus als die, die sich aus unserem
Vorschlag ergeben; das heißt, die Beitragserhöhung würde geringer ausfallen. Allerdings
geht es im Antrag der Grünen nicht darum, das
für die nächsten Jahre festzuschreiben. Das
können wir nicht nachvollziehen. Deswegen
können wir den Antrag der Grünen nur in Bezug
auf die Summen übernehmen. - Sie können ja im
Antrag nachlesen, welche Summen gemeint
sind.
Meine Damen und Herren, glauben Sie uns: Dieser Kompromissvorschlag fällt uns nicht leicht;
denn eigentlich waren wir gegen eine Erhöhung
der Beiträge. Stimmen Sie jetzt unserem Ände-
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen!
Liebe
Bürgermeister
und
Bürgermeisterinnen! Liebe Gäste auf der
Tribüne! Alle Jahre wieder sprechen wir über die
Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in
unserer Stadt, und jedes Mal sprechen wir dabei
über Erhöhungen der Beiträge. Das ist - das
haben wir vom Sozialbürgermeister schon gehört
- für niemanden ein schönes Thema, weder für
die Stadt, die die steigenden Platzkosten zu
einem erheblichen Teil selbst tragen muss, noch
für die Eltern, die fast jedes Jahr etwas mehr
belastet werden.
Die Elternbeiträge sind seit 2010 jährlich
erheblich gestiegen, für die Kitabetreuung zum
Beispiel um fast 30 Euro pro Monat. Im
vergangenen Jahr - das ist wichtig, zu erwähnen
- haben wir erstmals die vorgeschlagenen
Erhöhungen per Mehrheitsbeschluss im Stadtrat
ausgesetzt.
Es gibt zwar für einen relevanten Anteil von Kitaplätzen Ermäßigungen und Absenkungen von
Elternbeiträgen; diese sind allerdings kein Goodwill der Stadt, sondern gesetzlich so
festgeschrieben. Davon profitieren Eltern, die
knapp über den Einkommensgrenzen liegen,
aber
nicht.
Zudem
liegt
Leipzig
im
sachsenweiten Vergleich bei den Elternbeiträgen
etwa für die Krippe weit vorn, obwohl das
Einkommensniveau in der Stadt - das wissen wir
- nicht gerade das höchste in Sachsen ist.
Mit dem uns vorliegenden Beschlussvorschlag
sollen Elternbeiträge wieder erhöht werden,
nämlich um 127,20 Euro mehr für die Krippe, um
97,20 Euro mehr für die Kita und um 44,76 Euro
mehr für den Hort pro Platz und Jahr. Das ist
kein Pappenstiel. Begründet wird die Erhöhung
mit den gestiegenen Personalkosten infolge von
Tariferhöhungen. Das heißt: Die berechtigten
Forderungen der Erzieherinnen und Erzieher
nach Erhöhung ihrer Gehälter bzw. eine bessere
Eingruppierung, die sie mithilfe von Streiks
erfolgreich durchsetzen konnten, sollen nun
höhere Elternbeiträge zur Folge haben. Wir
erinnern uns noch gut daran, dass Sie, Herr
Oberbürgermeister, zu Hochzeiten des Streiks
vor anderthalb Jahren genau davor warnten. Die
Forderungen der Erzieherinnen und Erzieher
waren und sind legitim, ihre Teilerfüllung war
überfällig. Dies darf allerdings nicht zulasten der
Eltern gehen.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Den Schwarzen Peter sehen wir vor allem beim
Freistaat Sachsen; denn dessen Beteiligung an
der Finanzierung der frühkindlichen Bildung hat
sich trotz Erhöhung der Landespauschale
keineswegs verbessert. Wir haben vorhin bei der
Beantwortung der Anfrage gehört, dass die
erhöhte Landespauschale den geringfügig
verbesserten Betreuungsschlüssel nicht nur nicht
refinanziert, sondern dass die Stadt auf den
Mehrkosten sitzen bleibt. Die Tariferhöhungen für
das Betreuungspersonal wurden nicht in die
Landespauschale mit einbezogen, wie es der
Sächsische Städte- und Gemeindetag und auch
die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag
bei
den
Verhandlungen
zum
vorigen
Doppelhaushalt gefordert hatten. So bleiben die
Kosten für die Kitabetreuung zwischen Land und
Kommune und Eltern ungleich verteilt.
Die Stadt Leipzig will nun die Mehrkosten, auf
denen sie sitzen bleibt, zum Teil den Eltern aufbürden. Dem können wir als Linke nicht zustimmen, auch weil sich die Qualität der Betreuung
kaum verbessert hat, was explizit nicht am Einsatz der Erzieherinnen und Erzieher liegt,
sondern
an
den
weiterhin
schlechten
strukturellen
Rahmenbedingungen
der
Betreuungssituation.
Der
veränderte
Betreuungsschlüssel
ist
ein
Witz,
ein
buchstäblicher Tropfen auf den heißen Stein;
denn er bedeutet etwa drei Minuten mehr Zeit
am Tag pro Erzieherin im Kindergarten. Die Vorund Nachbereitungszeit, die vor allem zur
Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans
wichtig ist, müssen die Betreuungspersonen
weiterhin
in
ihrer
Freizeit
erledigen.
Währenddessen werden die Herausforderungen
- wir wissen das auch aus den Debatten in den
Ausschüssen - durch familiäre Problemlagen
oder
durch
einen
sich
erhöhenden
Migrationsanteil in den Kitas größer.
Wir freuen uns, dass wie schon im letzten Jahr
nun auch andere Fraktionen Kritik an der Erhöhung der Elternbeiträge üben. Als wir in den
vorangegangenen Jahren über die Erhöhung der
prozentualen Mehrbeteiligung der Eltern an den
Kosten pro Kitaplatz diskutiert haben, war unsere
Fraktion die einzige - da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Albrecht -, die sich hier nicht nur
verbal
gegen
eine
Ausschöpfung
der
Maximalbeiträge für die Eltern ausgesprochen
hat, sondern auch konsequent dagegen
gestimmt hat, vor allem deshalb, weil durch die
Ausschöpfung der Beteiligungsspannen kein
Gestaltungsspielraum in Bezug auf die Höhe der
Elternbeiträge mehr blieb. Sind sie einmal
erhöht, werden sie kaum wieder sinken.
Nichtsdestotrotz werden wir beide Änderungsanträge ablehnen und appellieren sowohl an die
Stadtverwaltung als auch an die Fraktionen, die
mit in der Landesregierung sitzen, sich für eine
S e i t e | 45
gerechte Verteilung der finanziellen Kosten für
die frühkindliche Bildung stärker einzusetzen.
Weiterhin braucht es echte strukturelle
Verbesserungen, zum Beispiel in Bezug auf den
Betreuungsschlüssel. Erst dann wäre es wirklich
fair, über Gebührenerhöhungen zu sprechen. Wir
als Linke sprechen uns weiterhin für eine
kostenlose frühkindliche Bildung aus und
appellieren an die dafür zuständigen Akteure,
das Land und den Bund, das zeitnah anzugehen.
- Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Zunächst zu
Ihnen, Herr Albrecht. Wir übernehmen Ihren
Änderungsantrag, der ja jetzt gefasst ist wie
unserer, und stellen diesen zur Abstimmung.
Spaß beiseite! Ich erkläre es zum Schluss noch
einmal, damit der Oberbürgermeister weiß, was
er hier zur Abstimmung stellen soll. Sie können
dem ja widersprechen, wenn das nicht in Ihrem
Sinne ist.
Im Vorjahr hatten wir quasi den gleichen Antrag
gestellt wie in diesem Jahr. Wir wollten und
wollen mit unserem Änderungsantrag erreichen,
dass die Eltern eben nicht in dem vom
Gesetzgeber vorgegebenen Maximalumfang zur
Kasse gebeten werden. Sie wissen, das
Sächsische
Kitagesetz
sieht
bei
der
Finanzierung der Kita-, Krippen- und Hortplätze
eine prozentuale Beteiligung der Eltern vor; Herr
Fabian hat es ausgeführt. Die Beteiligung
bewegt sich im Krippenbereich zwischen 20 und
23 Prozent, bei Kita und Hort zwischen 20 und
30 Prozent. Leipzig schöpft dies seit geraumer
Zeit komplett aus. Aktuell liegt die Beteiligung
dank der letztjährigen Ablehnung der Vorlage
darunter, übrigens so ziemlich in dem Bereich,
den damals unser Änderungsantrag gefordert
hatte, der von der Mehrheit des Stadtrats aber
abgelehnt wurde. Unser damaliger Antrag sah
sogar eine Reduzierung der Beiträge vor. Weil
wir uns gerade gefühlt in einem Überbietungswettbewerb befinden, will auch ich daran
erinnern, dass wir die Einzigen waren, die
diesem Änderungsantrag zugestimmt haben;
auch die Linke hat unserem Antrag damals nicht
zugestimmt.
Meine Fraktion nimmt sehr zufrieden zur Kenntnis, dass mittlerweile die meisten anderen Fraktionen die Notwendigkeit einer prozentualen Reduzierung erkennen. In diesem Jahr bedeutet
unser Vorschlag eine moderate Erhöhung der
Kosten für die Eltern. Wir haben es uns eben
nicht leicht gemacht. Wir sind nicht vorgeprescht
und haben herausposaunt, dass wir die
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Erhöhung der Kitagebühren rundweg ablehnen.
Es gibt zahlreiche Herausforderungen in unserer
Stadt, die wir angehen und die wir finanzieren
müssen. Die Kita- und Krippenplätze reichen
nach wie vor nicht aus. Nicht nur der Ausbau der
Kapazitäten kostet viel Geld, sondern auch die
dann höhere Anzahl von Betreuungsplätzen.
Meine Fraktion hat 63 Änderungsanträge zum
Haushalt eingereicht. Auch die müssen finanziert
werden. Dafür haben wir gute Vorschläge
gemacht. Insofern muss man gar keine Angst vor
dem heutigen Beschluss haben. Unsere
Gegenfinanzierungsvorschläge lassen durchaus
noch Luft, um das, was wir heute nicht in die
Kassen spülen, locker auszugleichen.
Ich will noch einmal auf das eigentliche Problem
zu sprechen kommen. Der Freistaat hat nach etlichen Jahren Anfang 2015 die Kitapauschale erhöht. Vorhin wurde in der Antwort auf die Anfrage
der Linken ausgeführt, was das für die Stadt konkret bedeutet, nämlich dass die Gegenfinanzierung eben nicht komplett erfolgt. Hintergrund war
eben nicht die jahrelange Steigerung der Personal- und Sachkosten, sondern die im Koalitionsvertrag verankerte marginale Verbesserung des
Betreuungsschlüssels. Auf den anderen Kosten
lässt der Freistaat sowohl die Kommune als auch
die Eltern sitzen.
Wenn wir als Stadtrat nun sagen: Wir können
nicht akzeptieren, dass die Eltern maximal belastet werden, dann kommen Stimmen aus der Landesregierung, die da meinen: Warum sollte der
Freistaat eigentlich mehr Mittel geben, wenn ihr
als Stadt die Eltern nicht in dem für euch möglichen Umfang zur Kasse bittet, sondern sie stattdessen entlastet? Dafür habe ich keinerlei Verständnis. Wenn das Gesetz einen Rahmen vorsieht - dieser liegt nun einmal zwischen 20 und
30 Prozent bzw. zwischen 20 und 23 Prozent -,
kann die Stadt aufgrund ihrer Prioritätensetzung
entscheiden, in welchem Umfang sie die Kosten
an die Eltern weitergibt. Die Stadt hat sich nun
einmal zur Förderung von Kindern, Jugendlichen
und Familien und zu familienfreundlichen Handeln verpflichtet. Dass dies für uns nun zum Problem bei der Mittelakquise beim Freistaat werden
soll, darf doch wohl nicht wahr sein. Insofern
möchte ich die Gelegenheit nutzen und an den
Freistaat appellieren: Werden Sie sich endlich
Ihrer Verantwortung bewusst und sparen Sie sich
nicht kaputt auf Kosten von Kommunen, von
Eltern und vor allem auf Kosten der nächsten
Generation!
Ich möchte noch einmal auf unseren Änderungsantrag zurückkommen, weil die Formulierung
offensichtlich zu Missverständnissen geführt hat.
Unser Beschlussvorschlag sagt eindeutig: Wir
wollen bei der prozentualen Beteiligung der
Eltern um 1 Prozent heruntergehen, nicht mehr
und nicht weniger. In der Begründung findet sich
S e i t e | 46
im Prinzip das, was ich eben ausgeführt habe,
nämlich dass wir es nicht für sinnvoll erachten,
den Maximalrahmen vollständig auszuschöpfen.
Natürlich erwarten wir von der Verwaltung, dass
sie im nächsten Jahr und in den Folgejahren
nicht wie letztes und dieses Jahr ebendiesen
Vorschlag unterbreitet. Ich halte die Verwaltung
für klug genug, das nicht zu tun. Sie ist letztes
Jahr damit gescheitert, und sie wird auch in
diesem Jahr mit ihrem Vorschlag nicht
durchkommen.
Uns ist auch wichtig, heute keine Festschreibung
für die nächsten Jahre zu verankern. Zum einen
gibt es dafür keine Mehrheit im Stadtrat; zum anderen wollen wir uns natürlich auch den Weg
nach unten offen lassen. Wir haben in der
Begründung unseres Änderungsantrags eine
Tabelle eingefügt; ein Blick darauf lohnt sich. Nur
ein Beispiel: Der Vorschlag der Verwaltung für
Beiträge in der Krippe lautet: 220 Euro, unser
Vorschlag lautet: 211 Euro. Würde man den
unteren Rahmen des hier Möglichen, nämlich 20
Prozent, ansetzen, wären es 191 Euro, also eine
weitere Reduzierung um 20 Euro. Davon sind wir
noch weit entfernt. Im Kindergarten- und
Hortbereich sieht es ähnlich aus.
Es liegt noch ein weiter Weg vor uns. Unser Ziel,
das ich schon letztes Jahr formuliert habe und
das wir auch an anderer Stelle immer wieder
formuliert haben, sollte nach wie vor eine
kostenfreie Kinderbetreuung sein. Die gab es ja
mal für das Vorschuljahr, leider ist sie nach ein,
zwei Jahren wieder eingestampft worden. Aber
ich glaube, unser Weg sollte mittelfristig genau
dorthin führen.
Abschließend noch einmal zur Abstimmung; ich
hatte ja eingangs versprochen, das noch einmal
aufzuklären. Die CDU-Fraktion hat unseren Beschlussvorschlag, der da lautet: „Die Anpassung
der Elternbeiträge wird in Punkt 3.1.1 folgendermaßen geändert beschlossen“ und nachfolgend
eine Tabelle beinhaltet, übernommen. Insofern
handelt es sich jetzt um zwei identische Anträge,
die gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden
können.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wenn man die heutige Vorlage zu den
Kitagebühren isoliert betrachtet, kann man
sicherlich zu dem Ergebnis kommen, dass
aufgrund der gestiegenen Kosten, auch aufgrund
der gestiegenen Personalkosten - den Streik
haben wir ja noch in guter Erinnerung -, auch
eine angemessene Beteiligung der Eltern an
diesen gestiegenen Kosten notwendig ist. Die
FDP hat sich in der Vergangenheit entsprechend
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
begründeten
Beitragserhöhungen
nicht
verweigert
und
dafür
die
politische
Verantwortung mit übernommen.
Allerdings haben sich die Dinge, auch durch Beschlussfassungen zu Vorlagen der Verwaltung in
diesem Hause, geändert. Ich hatte das heute
schon im Rahmen meiner Stellungnahme zum
Haushalt angesprochen. Sie haben hier als
Stadtrat
per
Mehrheitsbeschluss
die
Strukturdebatte im Bereich Kultur für beendet
erklärt. Wir als FDP waren der Auffassung, dass
den Eigenbetrieben eine Planungssicherheit
gegeben werden muss. Der Übernahme der
Personalkostensteigerungen haben Sie hier im
Stadtrat zwar zugestimmt, haben allerdings
Strukturänderungen
abgelehnt,
sich
Strukturänderungen verweigert. Aufgrund dieser
Tatsache muss ich den Kollegen, die so abgestimmt haben, aber insbesondere auch dem
Oberbürgermeister sagen: In dieser Stadt läuft
gründlich und grundsätzlich etwas schief.
Deswegen werden wir diese Dinge nicht wie in
der Vergangenheit jeweils einzelfallbezogen
betrachten,
sondern
sie
in
dem
Gesamtzusammenhang sehen, wie hier in der
Stadt Politik gemacht wird und welche Prioritäten
in der Stadt gesetzt werden.
Wir hatten im Rahmen der Haushaltsdebatte ja
über Prioritätensetzung gesprochen. Die Frage
ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter
Herr
Oberbürgermeister,
warum
dem
Opernbesucher
eine
Ticketpreiserhöhung
aufgrund
erhöhter
Personalkosten
nicht
zumutbar ist, den Eltern in Leipzig eine
Kitabeitragserhöhung
aber
schon.
Was
unterscheidet den Opernbesucher von dem Kind
in der Kita? Wer ist uns wichtiger? Es gibt
offensichtlich Tabuzonen, Oasen in der Stadt, die
in jeder Diskussion ausgenommen werden, so
wie der Bereich Kultur. Wenn man so verfährt, ist
es nicht angemessen, auf der einen Seite zu
sagen: Wir verweigern uns der Strukturdebatte
im Kulturbereich, und auf der anderen Seite zu
beschließen: Weil wir aber den Haushalt decken
müssen, greifen wir den Eltern in die Tasche. So
geht es nicht. Wir werden daher die Erhöhung
der Kitabeiträge grundsätzlich ablehnen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste im Saal
und am Livestream! Die AfD-Fraktion setzt sich
bekanntermaßen für eine Willkommenskultur für
neu- und ungeborene Kinder ein. Das Signal an
die traditionellen Familien sollte lauten, sich für
das Kinderglück zu entscheiden. Das sollte auch
S e i t e | 47
staatlich gefördert werden. Der Staat trägt eine
besondere Verantwortung für den sicheren und
sorgenfreien Fortbestand der Familien. So sollte
er in seiner Familienpolitik die Familie als wertgebende Grundeinheit finanziell und ideell stärken. Die aktuelle Familienpolitik in Deutschland
wird bestimmt durch das politische Leitbild von
vollerwerbstätigen Müttern und Vätern. Vor diesem Hintergrund sind sie der sogenannten staatlichen Anpassung von Elternbeiträgen regelrecht
ausgeliefert.
Worüber reden wir jetzt konkret bei dieser Vorlage? Die Krippenbeiträge sollen monatlich um
10,60 Euro auf 220,74 Euro erhöht werden, die
Kindergartenbeiträge monatlich um 8,10 Euro
auf 134,61 Euro und die Hortbeiträge monatlich
um 3,73 Euro auf 77,74 Euro. Nimmt man das
letzte Jahr aus, setzt sich somit eine weitere
finanzielle Belastung von vornehmlich jungen
Familien fort. Meine Frage lautet an dieser Stelle:
Sieht so eine nachhaltige Familienförderung in
unserer Stadt aus?
Wen trifft diese Erhöhung? Sozial schwache
Familien sind Gott sei Dank verschont davon.
Einkommensstarke Familien werden diese
erneute Erhöhung wohl verkraften können. Die
Leidtragenden sind die Familien mit einem
mittleren Einkommen, also die Mittelschicht, die
bekanntermaßen schon ausreichend eine
Steuerlast aus vielen anderen Abgaben zu
stemmen hat.
Um es nochmals deutlich zu benennen: Es handelt sich hierbei um eine von der Stadtverwaltung
vorgeschlagene Mehrbelastung der Familien von
3,6 Millionen Euro für 2017 und von 3,8 Millionen
Euro
für
2018.
Wir
meinen,
eine
Willkommenskultur für Kinder sieht anders aus.
In jüngster Vergangenheit standen bei anderen
sogenannten Pflichtaufgaben unserer Stadt
finanzielle Budgets ausreichend, teilweise im
zweistelligen Millionenbereich, und problemlos
zur Verfügung. Warum sollte das bei einer
unserer wichtigsten Aufgaben, nämlich der
Betreuung unserer Kinder, nicht möglich sein?
Abschließend noch ein Satz zu den ÄnderungsEinheitsanträgen von CDU und Grünen. Ihre Anträge sind aus unserer Sicht nichts anderes als
Kosmetik und somit als fauler Kompromiss zur
Vorlage der Stadtverwaltung anzusehen. Die
AfD-Fraktion wird einer weiteren Belastung der
Eltern in unserer Stadt, so wie sie in dieser
Vorlage vorgesehen ist, nicht zustimmen. - Ich
danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski,
dann Herr Zenker.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Stadtrat Maciejewski: Herr Oberbürgermeister!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der
Stadtrat hat 2005 mit übergroßer Mehrheit beschlossen, das Handeln der Stadt Leipzig auf
Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
auszurichten.
Die
heute
vorgeschlagene
Erhöhung der Elternbeiträge bis an die obere
Grenze des gesetzlich Möglichen steht nach
meiner Auffassung klar im Widerspruch dazu. Ich
werde, so wie in den letzten Jahren auch, auch
diesmal wieder gegen die Erhöhung stimmen,
weil ich sie für ungerecht und fantasielos halte.
Besserverdienern ist die Höhe der Elternbeiträge
ebenso egal wie Hilfeempfängern, die Freiplätze
bekommen. Die Hauptlast tragen wieder
Geringverdiener und Menschen mit mittlerem
Einkommen. Im Übrigen habe ich auch heute
wieder keine vernünftige Erklärung gehört,
warum ein Hochschulstudienplatz in Deutschland
kostenfrei, Kinderbetreuung jedoch von den
Eltern mitbezahlt werden muss.
Vor einigen Tagen konnten wir in der LVZ lesen:
„Bornas Stadtrat will Kita-Gebühren abschaffen“.
Der Pressesprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag kommentierte das auf Facebook
als unmöglichen, populistischen Vorstoß. Verkehrte Welt? Nein, das ist die Fortsetzung dessen, was ich seit nunmehr fast zehn Jahren beobachte, wenn es um Elternbeiträge für Kindertagesstätten geht.
2008, ein Jahr vor der Landtagswahl, wurde in
Sachsen das kostenlose Vorschuljahr eingeführt.
Die Elternbeiträge für das letzte Kitajahr wurden
damals gestrichen, was bei den meisten Eltern
zu einer Entlastung von mehr als 1.500 Euro
jährlich führte. Die Leipziger CDU-Fraktion hatte
daraufhin damals im Stadtrat beantragt, dass die
Stadt Leipzig die Elternbeiträge für ein weiteres
kostenfreies Kitajahr übernimmt. Es gab dafür
keine Mehrheit. Die Linkspartei warf uns damals
vor, die Kommune zusätzlich belasten zu wollen.
Die SPD, die im Landtagswahlkampf 2009 eine
Kampagne für kostenlose Kitas führte, hängte
die zugehörigen Plakate im ganzen Land auf, nur
nicht in Leipzig. Nach der Landtagswahl 2009
hatte die CDU-geführte Landesregierung nichts
Eiligeres zu tun, als das kostenfreie Vorschuljahr
wieder abzuschaffen. Das war sicher keine der
klügsten
Ideen
in
unserer
26-jährigen
Regierungszeit. Dass das von den Menschen als
Wählertäuschung
wahrgenommen
wurde,
darüber muss man sich nicht wundern. Auch mir
fehlen, offen gesagt, dafür Gegenargumente.
Keine der beteiligten Parteien hat sich in der
Frage der elternbeitragsfreien Kinderbetreuung
mit Ruhm bekleckert. Ich glaube, es wird Zeit,
dass es endlich vorwärtsgeht und der Parteienstreit darüber endet. Land und Kommunen gehören nach meiner Auffassung an einen Tisch.
Auch wenn es von heute auf morgen die
S e i t e | 48
kostenfreie Kita nicht geben wird, aber über das
Ziel und den Weg dorthin sollte man sich endlich
einigen.
Es ist - jedenfalls aus meiner Sicht - ein völlig falsches Signal, die Elternbeiträge bis zur Höchstgrenze des gesetzlich Möglichen zu erhöhen,
wie es der Oberbürgermeister heute vorschlägt.
Eine Beitragssenkung wäre das richtige Signal.
Vielleicht gelingt es ja irgendwann, im Stadtrat
eine Mehrheit für das Einfrieren der Beiträge zu
erreichen, wie es die CDU-Fraktion bereits 2008
hier beantragt hatte, damals leider ohne Erfolg.
Ich jedenfalls werde heute gegen jegliche
Anträge stimmen, die auf eine Erhöhung der
Elternbeiträge abzielen, und ich würde mich
freuen, wenn Sie das auch tun. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne!
In der Tat, wir haben es uns auch in der SPDFraktion nicht einfach gemacht. Wahrscheinlich
würden
alle
hier
im
Stadtrat
sofort
unterschreiben, dass Eltern die Leistungsträger
unserer Gesellschaft sind; denn die Leistung, die
sie für die Gesellschaft erbringen, hängt nicht
vom Geldbeutel ab. Wir müssen uns nur einmal
hier im Saal umschauen: Bei mir sind es noch 30
Jahre bis zur Rente, bei anderen ist es deutlich
weniger. Die Kinder von heute sollen die Renten
von morgen erwirtschaften.
Ich will die Zahlen jetzt nicht noch einmal herunterbeten - das haben bereits meine Vorredner
zur Genüge gemacht; wahrscheinlich kennt sie
inzwischen jeder auswendig -, sondern ich will
der Aussage entgegentreten, das sei ein fauler
Kompromiss. Politik lebt von Kompromissen. Ich
finde es schade, dass in Deutschland
Kompromisse immer gleich mit dem Synonym
„faul“
verbunden
werden.
Eine
der
Grundvoraussetzungen für erfolgreiche Politik ist
- das gilt gerade auch hier im Stadtrat, wo wir
keine festen Koalitionen haben -, sich auf
Kompromisse zu verständigen. Ich begrüße es
daher, dass man sich jetzt auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt hat. Die beiden
Vorschläge unterschieden sich ja nur in Cent-Beträgen; mir wäre es wirklich schwergefallen, darüber zu diskutieren.
Wir werden dem Vorschlag, 1 Prozent unter den
Höchstsätzen zu bleiben, zustimmen. Das hat für
uns eine gewisse Stringenz: Einerseits signalisieren wir damit den Eltern, dass wir nicht weiter an
die Höchstgrenze gehen wollen. Andererseits
stehen wir vor der Herausforderung: Wie
stemmen wir die haushalterischen Aufgaben, die
wir als Stadt haben? Dazu gehört aus unserer
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Sicht zum Beispiel auch: Wir wollen mehr
kommunale Kitas. Das aber ist verbunden mit
einem hohen Finanzbedarf, den wir aus eigener
Kraft stemmen müssen. Von daher werden wir so weh es mir tut, weil ich mir auch kostenfreie
Kinderbetreuung wünsche - aus haushalterischer
Sicht diesen Vorschlag unterstützen.
Herr Maciejewski, ich bin Ihnen dankbar, dass
Sie hier noch einmal klargestellt haben, dass
keine Partei im Hinblick auf die in der
Vergangenheit getroffenen Entscheidungen eine
weiße Weste hat. Da bin ich durchaus Ihrer
Meinung. Allerdings hätte der Ehrlichkeit halber
dazugehört, zu sagen: Als Sie damals das zweite
kostenlose Vorschuljahr gefordert haben, hat
eine Mehrheit hier im Stadtrat beschlossen, sich
an den Untergrenzen zu orientieren. In den
Folgejahren haben wir die Beiträge wieder
erhöht, weil der Kinderzuwachs in Leipzig so
enorm war, dass wir darauf reagieren mussten.
Abschließend zu Ihrem Vergleich, Herr Morlok.
Ich glaube, dieser Vergleich hinkt; ich bin sogar
der Meinung, er hüpft auf einem Bein. Sie sagen:
Wir müssen sowohl die Zuschüsse für Kultur als
auch die Preise für Operntickets erhöhen. Es ist
ja nicht so, als würden wir da überhaupt nichts
machen. Im Actori-Gutachten heißt es jedoch,
dass strukturelle Änderungen gar nicht so viel
bringen würden. Würde man Ihrem Vergleich folgen, müssten wir also an der Qualität unseres
Angebots sparen. Wollen wir das auch bei den
Kitas? Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Ich
weiß, mein Vergleich hinkt auch ein wenig, aber
ich wollte noch einmal deutlich machen, dass Ihr
Vergleich schon ziemlich weit hergeholt ist.
Unsere Fraktion wird den Kompromiss mitgehen.
Wir hoffen, dass er hier eine Mehrheit findet und
dass wir, wie Herr Maciejewski gesagt hat, zu
einer gemeinsamen langfristigen Lösung kommen, im Sinne der Eltern, im Sinne der Kinder,
im Sinne der Kommunen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm.
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Sehr geehrte
Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich sehe mich
nun doch genötigt, hier zu sprechen, wenn auch
nur kurz, weil ich merke, dass die Meinungen zu
einer Erhöhung der Kita- und Kinderkrippengebühren 50/50 sind. Ich glaube, wir alle sind
uns einig, dass Kinder unsere Zukunft sind. Die
meisten von uns haben selbst Kinder. Bereits im
vorigen Jahr haben wir uns an gleicher Stelle
über die Preiserhöhung für die SchülerMobilCard
unterhalten, die die Eltern mittragen mussten.
Wir alle wissen doch, dass Erhöhungen in anderen Bereichen, zum Beispiel wenn der Anker wieder einmal Probleme hat und das Bauvorhaben
S e i t e | 49
teurer wird, einfach durchgewunken werden.
Kostenerhöhungen im Bereich Asyl werden
sowieso durchgewunken. Ich finde, es ist sehr
wohl unsere verdammte Pflicht, hier, wo es um
unsere Kinder geht, alle Anträge abzulehnen und
dafür zu sorgen, die Beiträge, die bereits jetzt
viel zu hoch sind, zumindest konstant auf diesem
Wert zu halten. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Mir ist wichtig, vor der Abstimmung noch ein paar
Worte zu sagen. Ich verstehe sehr wohl die Kritik
an der Anpassung der Elternbeiträge nach oben.
Aber zur Wahrheit gehört auch, Herr Morlok,
dass Sie in der Koalition mit der CDU in 2009
das mühsam errungene beitragsfreie Jahr wieder
abgeschafft haben.
Zur Wahrheit gehört auch, dass ich als Person in
den Finanzverhandlungen mit dem Freistaat
Sachsen hämisch - ich betone: hämisch - darauf
hingewiesen werde, die Stadt Leipzig brauche
offensichtlich keine Anpassung der Pauschalen
des Freistaates, weil sie gar nicht an die Grenze
dessen gehe, was sie bei den Betriebskosten
umlegen kann. Das zeigt die Denke in Dresden
in Bezug auf Beteiligung an den Kosten für
Kinder in unserer Gesellschaft.
Insofern sehe ich es als meine Aufgabe an, dass
wir, um Schaden von der Stadt abzuwenden, zumindest versuchen, in den Verhandlungen mit
dem Freistaat darauf hinzuweisen, dass wir sehr
wohl unsere Verantwortung kennen, dass wir 28
Prozent der Kinder einen Freiplatz ermöglichen
und dass wir darauf bestehen, dass der Freistaat
seiner Verpflichtung nachkommt, sich an der
Finanzierung der Kindertagesstätten, und zwar
dynamisch in den nächsten Jahren, beteiligt. Das
ist der Hintergrund des Vorschlags von heute.
Ich denke, der Worte sind genug gewechselt. Wir
kommen zur Abstimmung. Normalerweise stimmen wir immer über den weitest gehenden
Antrag zuerst ab; das wäre der Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen gewesen. Durch die
Veränderung der Werte ist der Antrag der CDUFraktion jetzt aber gleichlautend mit dem von
Bündnis 90/Die Grünen. In dem Fall trifft Regel 2
zu: Es wird zuerst über den Antrag abgestimmt,
der zuerst eingegangen ist. Hier ist das aber im
Prinzip völlig wurscht, weil beide Anträge jetzt
völlig identisch sind. Wir stimmen jetzt also
formal über den Antrag von Bündnis 90/Die
Grünen ab, weil er zuerst eingegangen ist, und
schließen dabei gleichzeitig den CDU-Antrag mit
ein.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt dem Änderungsantrag von Bündnis
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
90/Die Grünen
Enthaltungen?
zu?
-
Gegenstimmen?
-
Abstimmung: Vier Enthaltungen, eine Reihe
von
Gegenstimmen.
Mit
Mehrheit
so
beschlossen.
Abstimmung über den Beschlussvorschlag der
Vorlage.
Wer
stimmt
dieser
Vorlage
einschließlich
der
eben
beschlossenen
Änderungen
zu?
Gegenstimmen?
Enthaltungen?
Abstimmung: Gleiches Ergebnis: Mit einigen
Gegenstimmen und Enthaltungen mehrheitlich
so beschlossen.
19.4 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Ersatzneubau
der
Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG, Teilobjekt: Demontage (VI-DS-02304-DS-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.5 Konzeption Entwicklung der Freiwilligen
Feuerwehr Leipzig - Fortschreibung des
zweckgebundenen Zusatzbudgets (RBV1423/12 vom 22.11.2012, DS-Nr. V/2459)
(VI-DS-02869)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten.
Wer
ist
gegen
diesen
Beschluss?
Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
S e i t e | 50
gebracht wird. Vielleicht kann das jemand aus
den Reihen der Verwaltung beantworten - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Das können wir
gerne tun. - Herr Bonew, wenn Sie kurz erklären
könnten, wie die Abhängigkeiten sind.
Bürgermeister Bonew: Ich bin jetzt ein wenig
irritiert,
Herr
Morlok;
denn
der
letzte
Bestätigungsvermerk zur Ergänzungsprüfung
datiert vom 29. September 2015. Das sind nicht
ganz vier Jahre.
Aber ich erkläre gern einmal den Hintergrund.
Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal ist eine
unselbstständige kommunale Stiftung. Mit der
Betreibung des Völkerschlachtdenkmals wurde
das Stadtgeschichtliche Museum betraut, das
dem Kulturdezernat untersteht. Deshalb erfolgt
die Jahresabschlussfeststellung erst dann, wenn
der
Jahresabschluss
der
Stadt
Leipzig
festgestellt wurde. Auch die Buchung erfolgt erst
danach, da wir als Dezernat Finanzen als
Dienstleister das für die Stiftung übernehmen.
Es gab im Zuge der Eröffnungsbilanz und des
ersten Jahresabschlusses der Stadt Leipzig nach
der Umstellung auf Doppik auch bei dieser
Stiftung die Frage: Wie bilanzieren wir das
Gebäude?
Dadurch
gab
es
einige
Verzögerungen. Die Hauptverzögerung, warum
die Vorlage erst jetzt im Stadtrat ist, liegt jedoch
daran, dass der Jahresabschluss dieser
unselbstständigen kommunalen Stiftung dem
Jahresabschluss der Stadt Leipzig folgt.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt
es weitere Hinweise? - Das ist nicht der Fall.
Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie
dem
Beschlussvorschlag
zustimmen.
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
19.6 (nichtöffentlich) (VI-DS-02963)
Es geht um den Jahresbericht der Stiftung
Völkerschlachtdenkmal. - Wird das Wort
gewünscht? - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn
wir uns die Vorlage und insbesondere den entsprechenden Prüfbericht etwas genauer anschauen, stellen wir fest, dass dieser Prüfbericht
schon vier Jahre alt ist. Ich frage mich schlicht
und ergreifend - ich weiß nicht, ob Sie sich das
auch fragen -, warum ein solcher Prüfbericht
über eine Stiftung vier Jahre lang im Rathaus
liegt, bevor er hier im Stadtrat zur Entscheidung
19.7 (nichtöffentlich) (VI-DS-02964)
Es geht um den Rechenschaftsbericht von 2012.
Gibt es dazu Nachfragen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.8 Zuschuss an die Stiftung Völkerschlachtdenkmal - Förderung von Investitionsmaßnahmen, Bewilligung einer
überplanmäßigen Auszahlung nach § 79
(1) SächsGemO in Höhe von 133.400 €
im
PSP-Element
7.0000027.740
-
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Zuschuss
Stiftung
Völkerschlachtdenkmal (VI-DS-03120)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wenn ich dazu noch einen Satz sagen darf. Es
ist eine sehr schöne Entwicklung, dass die Menschen das Völkerschlachtdenkmal so zahlreich
besuchen und dafür Eintritt zahlen, sodass wir
die Zuschüsse reduzieren können.
Gibt es dazu Hinweise oder Nachfragen? - Dann
darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist
gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.9 Bestellung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2016 für den Eigenbetrieb der
Stadt Leipzig - Stadtreinigung Leipzig
(VI-DS-03151)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.10 Bebauungsplan Nr. 95 „Kasernengelände an der Max-LiebermannStraße,
Aufhebung
Aufstellungsbeschluss; Bebauungsplan Nr. 433
„Stadtquartier östlich Bremer Straße“,
Aufstellungsbeschluss;
Stadtbezirk
Nord, Ortsteil Gohlis-Nord (VI-DS03158)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Bitte schön, Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau, ich
habe eine Verständnisfrage zu dieser Vorlage,
die ja auch im Stadtbezirksbeirat Nord vorgestellt
worden ist. Dort hieß es - so wurde mir berichtet
-, dass man aufgrund des Wohnungspolitischen
Konzepts dort keinen mehrgeschossigen Wohnungsbau durchführen könne, weil der Weg zu
den Straßenbahnhaltestellen der Linien 16, 12
und 4 links- und rechtsseitig mehr als 400 Meter
betragen würde. Ich nehme Sie an, Sie können
die Frage nicht jetzt sofort beantworten. Ich
würde Sie aber um eine entsprechende Antwort
im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
bitten. Dann könnten mir meine Kollegen das
mitteilen, und ich könnte das an den
Stadtbezirksbeirat Nord weitergeben.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau nickt.
Dann machen wir es so.
S e i t e | 51
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 19.11 bis
19.15 auf:
19.11 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (VI-DS03177)
Einreicher: Dezernat Kultur
19.12 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt (VIDS-03181)
Einreicher: Dezernat Kultur
19.13 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann
Sebastian Bach“ (VI-DS-03189)
Einreicher: Dezernat Kultur
19.14 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig (VIDS-03194)
Einreicher: Dezernat Kultur
19.15 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Oper Leipzig (VI-DS-03203)
Einreicher: Dezernat Kultur
Frau Dr. Jennicke wird eine kurze Einleitung zur
Wirtschaftsplansituation geben.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Damen und Herren, ich glaube, das ist ganz
sinnvoll, weil manch einer, der nicht Mitglied im
Betriebsausschuss ist und sich eher mit Weltwirtschaftsthemen beschäftigt, vielleicht darüber
stolpern wird, dass wir im November 2016 Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 behandeln. Das
sollte eigentlich nicht so sein. Ich muss vorab um
Verständnis bitten. Eigentlich hätten diese Pläne
bereits vor einem Jahr beschlossen werden müssen. Dass dem nicht so war, lag nicht an den
Häusern; das will ich vorausschicken.
Ich will auch sehr deutlich sagen: Die Häuser haben den ersten Entwurf ihrer Wirtschaftspläne
fristgerecht im August 2015 der Verwaltung übergeben. Genau zu diesem Zeitpunkt kam es
jedoch zu der etwas unerfreulichen oder
zumindest unerquicklichen Debatte, die die
Betriebsausschussmitglieder seitdem beschäftigt
hat, und zwar über die Frage: Wie bilanzieren wir
die Grundstücke der Eigenbetriebe? Die Frage,
ob das als Sonderposten oder Eigenkapital
gebucht wird, hat sich über ein ganzes Jahr
hingezogen und ist schlussendlich erst im
August/September
zumindest
für
die
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Wirtschaftspläne abschließend geklärt worden.
Wir sind im Moment im Einvernehmen mit dem
Staatsministerium
des
Innern
und
der
Landesdirektion, dass wir die Grundstücke und
Gebäude in der Kapitalrücklage buchen können.
Ich hoffe, dass die Einigung, die erzielt wurde,
jetzt auch Bestand hat und uns das in der
Zukunft nicht mehr in derselben Intensität beschäftigen wird.
Das Ergebnis der Umbilanzierung und die bilanzwirksame Abbildung in den Wirtschaftsplänen
und dann auch in den Jahresabschlüssen der
Eigenbetriebe haben allerdings momentan zur
Folge, dass die Jahresergebnisse entsprechend
den
jährlichen
Widmungsabschreibungen
negativ belastet sind, so wie in den
Wirtschaftsplänen jetzt auch ausgewiesen. Das
wird sich auch in Zukunft in den Plänen finden.
Sie sind ja gewöhnt, dass Wirtschaftspläne
immer positive oder zumindest ausgeglichene
Jahresergebnisse ausweisen. Die finden Sie hier
nicht. Das soll Sie aber bitte nicht beunruhigen die
Betriebsausschussmitglieder
wissen
Bescheid -, sondern das ist lediglich auf die
Umbilanzierung der Gebäude und Grundstücke
zurückzuführen und wird sich mit dem Jahresabschluss beheben. Dies hat also keine tatsächlichen monetären Auswirkungen, sondern ist eine
rein bilanzielle Nummer.
Die Wirtschaftspläne befinden sich in völliger
Übereinstimmung
mit
der
Zuschussvereinbarung, die wir in der vorletzten
Ratsversammlung beschlossen haben. Diese
war
allerdings
im
Abgleich
mit
dem
Haushaltsplan insofern nicht kongruent, dass es
für den Ausgleich der strukturellen Defizite noch
einen Zuschlag für die Eigenbetriebe gegeben
hat. Diese sind in den Wirtschaftsplänen 2016
jetzt vollumfänglich berücksichtigt und befinden
sich im Einklang mit der Zuschussvereinbarung.
Das alles war nicht einfach. Ich darf Ihnen an
dieser Stelle noch einmal den Dank der Häuser
übermitteln, die nach dem Beschluss im
September mehr als glücklich gewesen sind,
dass nun das erste Mal seit 25 Jahren 100
Prozent der Tarifsteigerung von der Stadt
übernommen werden. Bei allen Diskussionen,
die immer wieder mal aufflammen, die ich sehr
wohl zur Kenntnis nehme und nicht wegwischen
möchte: Das ist die Behebung eines lange
währenden Missstandes, nämlich dem der
Ungleichbehandlung
gegenüber
anderen
Beschäftigten der Stadtverwaltung. Ich finde das
mehr als gerechtfertigt.
S e i t e | 52
Abschließend bitte ich noch einmal um
Nachsicht, dass wir in diese unschöne Situation
geraten sind, Ihnen die Wirtschaftspläne erst so
spät vorlegen zu können. Ich darf Ihnen aber
mitteilen, dass die Wirtschaftspläne 2017 bereits
vorliegen. Wenn der Betriebsausschuss sie
ordnungsgemäß in zwei Lesungen behandelt
hat, werden wir die Wirtschaftspläne für 2017 im
Dezember hier im Rat vorlegen. Dann sind wir
wieder im normalen Fluss und werden uns an
einer geregelten Wirtschaftsplanung erfreuen
können. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau
Jennicke. - Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir Stadträte der CDUFraktion werden uns an der heutigen
Abstimmung über die Wirtschaftspläne 2016
nicht beteiligen, weil wir diese Abstimmung für
eine Farce halten. Das Jahr 2016 endet
bekanntlich
in
sechs
Wochen.
Die
Wirtschaftspläne beruhen auf Zahlenmaterial aus
dem Sommer 2016. Es handelt sich - um dies
festzuhalten, muss man kein Betriebswirt sein nicht um Pläne, sondern um Zustandsbeschreibungen.
Warum ist das so? War das wirklich unvermeidbar, wie wir gerade von Ihnen gehört haben,
Frau Dr. Jennicke? Die Verzögerungen kamen
Ihnen, Frau Dr. Jennicke, und dem Herrn
Oberbürgermeister sehr gelegen; denn so
konnten Sie noch in aller Ruhe Ihre
Zuschussvereinbarung durchsetzen und die
Strukturen bis zum Jahr 2020 einfrieren. Also:
War das wirklich unvermeidbar? Wir glauben das
nicht.
In der ersten Fußnote des Wirtschaftsplans 2016
für das Gewandhaus lesen wir zu den Gründen
der Verzögerung:
Der Prozess der Wirtschaftsplanung für
das Jahr 2016 wurde seitens der Stadtverwaltung
im
September
2015
aufgrund
einer
das
gewidmete
Vermögen
betreffenden
Bilanzierungsfrage bzw. im Juni 2016
aufgrund
einer
abschließenden
Ausweisfrage zur geplanten Entnahme
aus der Kapitalrücklage unterbrochen.
Sie
haben
das
gerade
ein
bisschen
verständlicher ausgedrückt. Ich habe mir das
auch noch einmal erklären lassen. Ja, es ist
richtig: Lange konnten wir nicht wissen, ob, wie
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
und an welcher Stelle die Abschreibungen für die
Immobilien der Kultureigenbetriebe in der Doppik
einzustellen sind. Die Landesdirektion hat sich
mit der rechtlichen Einschätzung dieses wohl
rein buchhalterischen Problems lange Zeit
gelassen. Aber, meine Damen und Herren, war
das wirklich ein Grund, keine Wirtschaftsplanung
vorzunehmen? Wir meinen: Doch, eine
Wirtschaftsplanung wäre möglich gewesen.
Wirtschaftspläne wären auch deshalb möglich
gewesen, weil Abschreibungen nur jeweils eine
von vielen variablen Größen des jeweiligen Wirtschaftsplans darstellen. Erwartete Umsatzerlöse,
Einnahmen aus Vermietung, Gastspielen etc.
hängen von dieser Bilanzierungsfrage ebenso
wenig ab wie Personalkosten, Energiekosten,
Werbekosten, Verwaltungskosten usw. Warum
also konnte man hier die unbekannte Größe „Abschreibung“ bei der Planung nicht erst einmal
außen vor lassen?
Schließlich: Wir glauben nicht, dass die Betriebsleiter ohne jegliche Planung in das Jahr 2016 gegangen sind. Immerhin waren ja die ersten Entwürfe der Pläne schon 2015 erstellt, so wie es
sich gehört. Erst heute über die Wirtschaftspläne
für das Jahr 2016 abstimmen zu lassen - da wiederhole ich mich -, ist eine Farce. Daran werden
wir uns nicht beteiligen. Wir bitten daher schon
an dieser Stelle, die abgegebenen Stimmen
auszählen zu lassen und entsprechend im
Protokoll festzuhalten. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Frau Dr. Jennicke, ich begrüße es
ausdrücklich, dass Sie heute im Rahmen der
kurzen Einbringung deutlich gemacht haben,
dass die Schuld für die späte Beschlussfassung
über die Wirtschaftspläne nicht bei den
Kultureigenbetrieben zu suchen ist, sondern
dass es sich hier um Probleme bilanzrechtlicher
Art handelt. Aber: Wenn es sich tatsächlich nur
um Probleme bilanzrechtlicher Art handeln
würde, ist für uns nicht nachvollziehbar, warum
man einen Plan nicht beschließen kann.
Wenn Sie, Herr Bonew, dieses Argument angesichts der Feststellung der Jahresabschlüsse der
betreffenden Eigenbetriebe angeführt hätten,
hätten wir Ihnen recht gegeben. Wenn man nicht
weiß, wie und wo ein Vermögen bilanziert
werden kann und wie gegebenenfalls auch
Abschreibungen zu bewerten sind, kann man
einen
Jahresabschluss
nicht
feststellen;
vollkommen richtig. Wir reden jetzt aber nicht
über Jahresabschlüsse, sondern wir reden über
Wirtschaftspläne, und da kann man sehr wohl
eine entsprechende Planung machen, die diesen
S e i t e | 53
Sachverhalt außen vor lässt. Es ist gerade die
Aufgabe der Eigenbetriebe, zu planen. Es ist
Aufgabe des Stadtrates, über die Planung, über
den
Rahmen
des
Wirtschaftsjahrs
der
Eigenbetriebe zu entscheiden. Man hätte hier
auch zwei Varianten vorlegen können, nämlich
eine Variante mit Grundstücken und Gebäuden
und eine Variante ohne Grundstücke und Gebäude. Das alles hätte man beschließen können.
Für die Personalausgaben der Kultureigenbetriebe ist die Bilanzierungsfrage vollkommen
irrelevant. Auch für Gastspiele ist es irrelevant,
wie die Bilanzausweise vorzunehmen sind. All
diese Dinge hätte man hier im Stadtrat zeitnah
beschließen können.
Ich bitte herzlich um Verständnis, dass wir aufgrund dieser Situation diesen Vorlagen nicht zustimmen können.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt nicht
im Sinne einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
antworten - das kann ich momentan nicht, weil
ich spontan auf diese Äußerungen reagieren
muss -, sondern möchte das politisch betrachten.
Und aus politischer Sicht ist es so, liebe
Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Sie
haben deutlich gemacht, dass Sie die langfristige
Bilanzierung bis 2020 nicht wollen, obwohl wir
hier einen Beschluss gefasst haben, mit dem wir
den
Eigenbetrieben
bestimmte
Zusagen
gegeben haben. Das ist Ihr gutes Recht. Aber
das war eine politische Entscheidung, und die
Mehrheit hat das hier so beschlossen. Auf dieser
Grundlage sind auch die jetzt vorgelegten Pläne
entstanden.
Im Ausschuss haben wir im Laufe des Jahres
Folgendes erlebt: Die Wirtschaftspläne kamen
nicht. Die Finanzierungfrage war für uns lange,
bis zum Sommer, offen. Stattdessen hörten wir
ein Jahr lang nur, es gebe Probleme bei der
Bilanzierung. Sowohl der Kämmerer als auch
das Rechnungsprüfungsamt haben versucht, uns
in Stellungnahmen die Problematik zu erklären,
bis wir sie auch als Laien verstanden haben. Im
Sommer kam es dann zum Wechsel an der
Spitze des Dezernats. Es folgte noch einmal eine
Diskussion, und es wurde noch einmal im
Ausschuss
erklärt.
Dann
wurden
die
Jahresabschlüsse vorgelegt. Und jetzt werden
von der neuen Dezernatsleiterin die Wirtschaftspläne vorgelegt. Das folgt doch einer gewissen Logik.
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Es würde auch einer gewisse Logik folgen, wenn
Sie jetzt sagten: Wir stimmen dem nicht zu, weil
wir diese Finanzierung so nicht wollen. Aber sich
hier jetzt darüber aufzuregen, dass die Wirtschaftspläne nicht früher auf den Tisch kamen,
finde ich schwierig. Wir alle wussten doch,
warum. Im Ausschuss wurde uns mehr als
einmal erklärt, dass das Problem der
Bilanzierung grundlegend ist, sowohl für
Jahresabschlüsse als auch für Wirtschaftspläne,
und dass man erst eine Einigung herbeiführen
muss.
Ich finde eine Abstimmung darüber heute nicht
so problematisch. Wie gesagt, ich habe
Verständnis, wenn man sagt, man wolle sich an
der Abstimmung nicht beteiligen oder dabei
enthalten. Irgendwann müssen wir aber diese
Wirtschaftspläne beschließen, auch in dem
Wissen, dass das in diesem Jahr im Prinzip
parallel gelaufen ist. Ich halte den Beschluss für
richtig, zumindest die Tariferhöhungen bis 2020
zu finanzieren. Erst nach diesem Beschluss
konnte man einen soliden Plan aufstellen; ein
vorhandener hätte jetzt geändert werden
müssen. Erst seit diesem Beschluss wissen wir,
was in 2016 und den Folgejahren möglich ist.
Insofern sehe ich in der Abstimmung hier heute
kein Problem und will hier auch zur Kenntnis
geben, dass der Betriebsausschuss sich
durchaus intensiv damit befasst hat. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Frau
Körner, ich glaube, Sie haben Frau Niermann ein
Stück weit missverstanden und haben auch nicht
ganz nachvollziehen können, was Herr Morlok
gesagt hat; beides ging ja in dieselbe Richtung.
Das, was Sie angesprochen haben, würde die
Jahresabschlüsse betreffen. Ich kann mich noch
daran erinnern, dass in den unzähligen Debatten
und Nachfragen, übrigens auch von der
damaligen Stadträtin Dr. Jennicke, immer wieder
gefragt wurde: Wie kann es sein, dass die
Wirtschaftspläne nicht vorliegen?
Ich finde es gut, dass viele Mitarbeiter unserer
Eigenbetriebe den Weg hierher gefunden haben,
um dieser wichtigen Debatte zu folgen. Die
anderen werden die Debatte sicherlich gespannt
am Livestream verfolgen.
S e i t e | 54
Ich glaube, dass wir uns darüber klarwerden sollten, wozu Wirtschaftspläne eigentlich dienen.
Wirtschaftspläne dienen dazu, dass wir steuernd
eingreifen können. Wenn sie uns erst im November 2016 vorgelegt werden, haben wir überhaupt
keine Eingriffsmöglichkeiten mehr. Insofern muss
auch ich sagen: Das Ganze ist und bleibt eine
Farce.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Bonew, wenn Sie noch etwas
dazu sagen wollen, gerne.
Bürgermeister Bonew: Gerne nicht. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und
Herren! Ich möchte voranstellen: Auch ich hätte
mir als Rechtsaufsicht ein Innenministerium gewünscht, das binnen 36 Monaten nicht zweimal
die Rolle rückwärts macht. Aber so ist es mit den
Wünschen: Sie gehen nicht immer in Erfüllung.
Wir haben hier in den letzten Jahren vortrefflich
darüber gestritten, ob die Art und Weise der
Bilanzierung, die wir gefunden haben, richtig ist.
Diese geht ja auf ein Schreiben des damaligen
Abteilungsleiters im Innenministerium zurück.
Für das Protokoll: Wir haben sie uns nicht selbst
ausgedacht. Wir haben die Gebäude und
Grundstücke unserer Eigenbetriebe Kultur exakt
so
bilanziert,
wie
es
der
zuständige
Abteilungsleiter
Kommunalaufsicht
im
Innenministerium des Freistaats Sachsen
beschrieben hat. Wir haben dafür jahrelang ein
uneingeschränktes
Testat
unserer
Wirtschaftsprüfer bekommen.
Nun ist es so im Leben: Nicht jedem gefällt das.
Der eine oder andere versucht dann, das Innenministerium umzustimmen. Offensichtlich haben
wir ein Innenministerium, was sich hat umstimmen lassen. Uns erreichte im August letzten Jahres ein Schreiben, in dem es nicht etwa hieß, wir
hätten falsch bilanziert, sondern dass man sich
jetzt der anderen Rechtsauffassung des Sächsischen Rechnungshofs anschließt.
Um nicht wieder in die Falle zu tappen, Ihnen
Wirtschaftspläne vorzulegen, bei denen wir uns
nicht sicher sind, ob daraus folgt, dass Jahresabschlüsse angreifbar sind, haben wir alle im
Verfahren befindlichen Vorlagen ausgesetzt, die
Ausschüsse informiert, gutachterlichen Rat von
Externen eingeholt, mit den Wirtschaftsprüfern
und noch einmal mit der Rechtsaufsicht
gesprochen.
Als wir vor der Sommerpause dachten, jetzt sind
wir so weit, erreichte uns wiederum ein
Schreiben der Rechtsaufsicht, die die von ihr
festgesetzte Bilanzierungsregel, das in den
Jahresabschlüssen 2015 auszuweisen - zu dem
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Zeitpunkt hatten wir schon zwei 2014erJahresabschlüsse für Kulturbetriebe durch den
Stadtrat gebracht -, nach fünf Wochen wieder
aufgehoben hat, ergo gesagt hat: April, April!
Jetzt macht ihr das in den noch offenen 2014erAbschlüssen. - So sieht gelebte verlässliche
Rechtsaufsicht in diesem Freistaat aus.
Exakt deshalb ist es zu dem Ergebnis
gekommen, dass wir Ihnen leider erst im
November dieses Jahres die Wirtschaftspläne
2016 vorlegen können. Aber wir wollten sicher
sein - wir haben jetzt seit zwölf Wochen Ruhe;
kein
weiterer
Schriftwechsel
aus
der
Landesdirektion -, dass wir so bilanzieren
können. Für den Zuschuss des Jahres 2016 Sie erhöhen mit Beschluss jeder Wirtschaftsplanvorlage außerplanmäßig den Zuschuss für 2016 - hat das exakt die Auswirkung,
ganz genau zu wissen, wie wir bilanzieren.
Herr Morlok, ich muss Ihnen da widersprechen.
Wir können nicht entscheiden, ob wir die Gebäude in die Wirtschaftspläne einbeziehen. Das
Sächsische Eigenbetriebsrecht sagt: Das betriebsnotwendige Vermögen ist zuzuordnen.
Punkt. - Also ist das Gebäude des
Schauspielhauses - das gehört ja unstreitig zum
betriebsnotwendigen
Vermögen
des
Schauspielhauses
im
Eigenbetrieb
Schauspielhaus zu bilanzieren. Daher können
wir als Verwaltung dem Stadtrat keinen
Wirtschaftsplan vorlegen, wo wir das Gebäude
einfach mal weglassen. Die Abschreibungen
müssen ausgewiesen werden, das Gebäude
muss ausgewiesen werden.
Wir haben nach einem Weg gesucht, wie wir die
Abschreibungen in der Jahresabschlussbuchung
gegen die Kapitalrücklage buchen. Wenn wir diesen Weg jetzt nicht gehen würden, müssten wir das gehört zur Wahrheit dazu - den Zuschuss,
den wir zum Beispiel beim Schauspielhaus jetzt
um 200.000 Euro erhöhen, um 290.000 Euro erhöhen; für alle Kultureigenbetriebe wären es
noch einmal 1,4 Millionen Euro cash im Jahr. Da
erlaube ich mir hier schon die Frage: Wer will
das zulasten des Haushalts und mit welchem
Deckungsvorschlag?
Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau, dann
Herr Morlok.
Stadtrat
Tornau
(CDU):
Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Eines muss ich jetzt noch einmal
klarstellen:
Ich
gebe
unserem
Finanzbürgermeister vollkommen recht: Das ist
S e i t e | 55
eine
missliche
Lage;
das
ist
nicht
wünschenswert. Das haben wir auch verstanden.
Es
ist
eine
Ihrer
Aufgaben,
Herr
Finanzbürgermeister Bonew, das rechtlich
sauber zu klären. Aber: Das betrifft den
Jahresabschluss.
Jetzt kommt noch einmal unsere Kritik. - Nein!
Hören Sie doch auf! Ich mache in meiner Firma
selbst den Wirtschaftsplan und weiß, wofür ein
Wirtschaftsplan erforderlich ist. Ein Wirtschaftsplan ist notwendig, um ein Unternehmen führen
zu können. Diesen Plan mache ich zu dem Zeitpunkt, wo ich ihn brauche, und zwar nach dem
gesetzlichen Status quo, der zu diesem Zeitpunkt
gilt. Wenn sich das Gesetz bzw. die Auffassung
der Rechtaufsichtsbehörde ändert, muss ich den
Wirtschaftsplan halt noch einmal anpassen. Es
kann doch nicht sein, in einem solchen Fall gar
keinen Wirtschaftsplan vorzulegen. Es sind jetzt
noch sechs Wochen bis zum Jahresende 2016.
Sie können uns doch nicht erst heute einen Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 vorlegen; das geht
nicht. Das geht in keinem Unternehmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Herr Bonew, ich kann das schon alles
nachvollziehen. Aber ich will mit Ihnen einmal ein
Gedankenspiel machen. Stellen Sie sich einmal
vor, die Diskussion mit dem Innenministerium
und dem Sächsischen Rechnungshof hätte nicht
36 Monate gedauert, sondern sie würde sieben
Jahre dauern. Das würde nach Ihrer Logik
heißen: Wir könnten im Stadtrat sieben Jahre
lang keine Planung beschließen. Der Bereich
Kultur wäre in der Zeit der Planungsvorgabe des
Stadtrates entzogen, weil das Innenministerium
im
Freistaat
Sachsen
immer
wieder
unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich
der Bilanzierung von Vermögen vertritt. - Ich
glaube
nicht,
dass
das
Sächsische
Eigenbetriebsgesetz so zu interpretieren ist,
dass
aufgrund
von
unterschiedlichen
Rechtsauffassungen zwischen der Kommune
und der Rechtsaufsichtsbehörde und des
Ministeriums
plötzlich
sämtliche
Beschlussfassungen und Führungsaufgaben des
Stadtrates bezüglich seiner Eigenbetriebe
beiseite geräumt werden und mal fünf, sechs,
sieben Jahre ohne Stadtrat gearbeitet wird, bis
letztendlich irgendwo eine Klärung herbeigeführt
haben.
Genauso wie Sie hier gesagt haben, dass sei
Ihre Entscheidung gewesen, die Sie hier auch
vertreten müssen, nämlich: Wir warten das
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
rechtssicher ab; wenn wir ein rechtssicheres
Ergebnis haben, gibt es eine Stadtratsvorlage,
die wir auch beschließen können; damit haben
wir die Gewissheit, dass es so richtig ist,
genauso hätten Sie, gegebenenfalls mit
Zustimmung der Rechtaufsichtsbehörde, des
Innenministeriums
oder
auch
des
Regierungspräsidiums, einen vorläufigen Wirtschaftsplan vorlegen können, der genau diese
Unsicherheit beschreibt, und von Vornherein darlegen können, dass aufgrund unterschiedlicher
Rechtsauffassungen gegebenenfalls Anpassungen dieser Wirtschaftspläne erforderlich sind.
Diese beiden Möglichkeiten hätten Sie gehabt,
Herr Bonew. Sie haben sich für die eine
entschieden; das ist Ihr gutes Recht. Deswegen
müssen Sie trotzdem akzeptieren, dass es hier
im Stadtrat Kolleginnen und Kollegen gibt, die
sich in dieser Sache anders entschieden hätten
und die Sie heute für Ihre Entscheidung
kritisieren. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir
können jetzt zur Abstimmung kommen. Wie
beantragt, werden wir die Stimmen jeweils
auszählen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19.11,
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb
Schauspiel Leipzig. Wer stimmt dem zu? - Wer
stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: 40 dafür, eine Gegenstimme, vier
Enthaltungen. So beschlossen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19.12,
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt. Wer stimmt diesem Wirtschaftsplan zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer
enthält sich?
Abstimmung: 37 dafür, eine Gegenstimme, fünf
Enthaltungen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19.13,
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“. Wer
stimmt dem Wirtschaftsplan zu? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 38 dafür, eine Gegenstimme, fünf
Enthaltungen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19.14,
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig. Wer stimmt dem Wirtschaftsplan zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer
enthält sich?
Abstimmung: 38 dafür, eine Gegenstimme, fünf
Enthaltungen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19.15,
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Oper
S e i t e | 56
Leipzig. Wer ist dafür? - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich?
Abstimmung: 38 dafür, eine Gegenstimme, fünf
Enthaltungen. So beschlossen.
19.16 Bebauungsplan Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-EllrodtStraße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil
Großzschocher; Satzungsbeschluss
(VI-DS-03205)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten.
Wer stimmt dem vorliegenden Bebauungsplan
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 60 dafür, keine Enthaltung, keine
Gegenstimme. So beschlossen.
19.17 Zweite Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung vom 20.1zeumer14,
gültig ab 01.01.2017 (VI-DS-03212)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall.
Wer
stimmt
für
die
Zweite
Änderungssatzung? - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich?
Abstimmung: 59 dafür, keine Gegenstimme,
keine Enthaltung. So beschlossen.
19.18 Abfallwirtschaftsgebührensatzung,
gültig ab 01.01.2017 (VI-DS-03213)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dafür?
- Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 60 dafür, keine Gegenstimme,
keine Enthaltung.
19.19 5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2011, gültig
ab 01.01.2017 (VI-DS-03215)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 60 zu 0 zu 0. Ebenfalls so beschlossen.
19.20 5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
vom
17.11.2011, gültig ab 01.01.2017 (VIDS-03216)
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Einreicher. Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Ich darf wiederum um Ihr Handzeichen bitten.
Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
S e i t e | 57
Einreicher:
Verwaltung
Dezernat
Allgemeine
Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich um
Ihr Handzeichen bitten. Wer ist für diesen Beschluss? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 60 zu 0 zu 0. So beschlossen.
19.21 Überplanmäßige Aufwendungen 2016
gemäß § 79 (1) SächsGemO in der
Budgeteinheit
50_311_ZW
Grundversorgung und Hilfen SGB XII
(VI-DS-03238)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.25 Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i. V. m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz
(VI-DS03336)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten.
Wer stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? Enthaltungen?
Klare Vorvoten und ausführlich besprochen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.26 Strategische Neuausrichtung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Leipzig GmbH (VWA) - Umsetzung
Ratsbeschluss zu VI-DS-01751 vom
20.01.2016 (VI-DS-03348)
19.22 Bebauungsplan Nr. 432 „Gewerbegebiet Hornstraße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Großzschocher; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-03250)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
19.26.1 dazu ÄA (VI-DS-03348-ÄA-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
Den Änderungsantrag der SPD-Fraktion würde
ich übernehmen. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist
gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.23 Bürgschaft für die LEVG mbH & Co.
Grundstücks-KG (VI-DS-03309-NF-01)
20
Einreicher: Dezernat Finanzen
19.24 Privatrechtliche Entgeltordnung des
Standesamtes Leipzig für Auslagen
zur
Durchführung
von
Eheschließungen / Begründung von
Lebenspartnerschaften außerhalb der
Diensträume des Rathauses (VI-DS03211)
PlaGeder
(VI-
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, ansonsten einstimmig so beschlossen.
Aktueller Sachstand und weitere
nungen der Unterbringung von
flüchteten in der Zuständigkeit
Stadt Leipzig - Stand: 15.11.2016
DS-03481)
Ich bitte um freundliche Kenntnisnahme. Wir
werden in den Ausschüssen noch detailliert
darüber sprechen. Nur so viel an dieser Stelle:
Unsere Prognose für das Jahr 2016 hat sich
geändert. Wir gehen momentan nur noch von
2.000 geflüchteten Menschen aus, die neu zu
uns kommen.
21
Informationen I
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
21.1
Maßnahmen- und Zeitplan zur Abstellung der vom Rechnungsprüfungsamt
im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum
31.12.2012 festgestellten Einschränkungen (VI-DS-03104)
Einreicher: Dezernat Finanzen
21.1.1 dazu ÄA (VI-DS-03104-ÄA-01)
Einreicher: Mitglieder des
prüfungsausschusses
Rechnungs-
Den Änderungsantrag der Mitglieder des Rechnungsprüfungsamt wollen wir übernehmen und
zum Bestandteil der Vorlage machen. - Ich bin
jetzt etwas verwundert über den Widerspruch
und muss das kurz mit Herrn Bonew
besprechen. - Also: Ich habe es doch richtig
gesehen. Ich übernehme den Maßnahmen- und
Zeitplan als Beschluss. Damit binden wir uns an
den selbst aufgestellten Maßnahmen- und
Zeitplan.
Wird dazu das Wort gewünscht? - Dann bitte ich
Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen
Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
21.2
Jobcenter Leipzig: Halbjahresbericht
zur Zielerreichung 2016 (VI-DS-03249)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wortwünsche? - Dann bitte ich um Kenntnisnahme.
21.3
Finanzbericht zum Stichtag 30.06.2016
(V-IST) (VI-DS-03330)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ich bitte um Kenntnisnahme, auch dass wir im
Defizit sind.
21.4
Erläuterungsmaterial zum Entwurf des
Stellplanes 2017/2018 (VI-DS-03341)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Frau Dr. Lauter.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Ich habe
eine Nachfrage. Im Stellenplan wird ja sehr
detailliert beschrieben, wie viele Stellen wir
brauchen und warum wir sie brauchen. 260 von
den insgesamt 319 Stellen sollen zum 01.01.
besetzt werden, die restlichen - so habe ich mir
sagen lassen - erst zum 01.10. Wie wirkt sich
das auf die Arbeit, die getan werden müsste,
aus? Wie schätzen Sie das ein? Ich nehme an,
Herr Hörning kann das beantworten.
S e i t e | 58
Oberbürgermeister Jung: Ich will das selbst
beantworten. - Diese Planung ist uns nicht leicht
gefallen.
Zur
Wahrheit
gehört:
Die
Arbeitsbelastung für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
ist
sehr
hoch.
Durch
die
Verschiebung
wird
die
ohnehin
schon
angespannte Arbeitsbelastung noch einmal
potenziert. Wir mussten Haushaltssituation, Beschließung des Haushalts, Genehmigungsfähigkeit contra Belastungen der Mitarbeiterschaft abwägen. Wir meinen verantworten zu können, der
Mitarbeiterschaft diese Verschiebung zuzumuten.
Froh sind wir darüber nicht.
Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist,
dass man in einigen Ämtern schon seit Monaten
mit der Arbeit nicht hinterherkommt. Dass zum
Beispiel Tagesmütter die ihnen zustehenden Zuschüsse zur Rentenversicherung von 2015
immer noch nicht erhalten haben, ist doch kein
Zustand. Die Ursache dafür ist mangelndes
Personal. Wir stellen es einfach zu spät ein,
auch nächstes Jahr wieder. Ich denke, wir sind
jetzt schon an der Belastungsgrenze.
Der Gedanke, wir können in der Verwaltung immer weiter sparen, sparen, sparen, zieht nicht
mehr. Das Sparen geht zulasten der Bürgerinnen
und Bürger. Bei dem von mir genannten Beispiel
geht es zulasten der Tagesmütter. Die
Zuschüsse zur Krankenversicherung haben sie
auch noch nicht erhalten, Zuschüsse zur
Rentenversicherung nur einige, aber eben noch
nicht alle. Das ist doch kein Zustand. Wir
brauchen doch dieses Personal.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, unbenommen. Wir werden - so habe ich es mit Herrn
Hörning und den Kollegen besprochen - nach
Verabschiedung des Haushalts, sofern hier ein
genehmigungsfähiger Haushalt beschlossen
wird, versuchen, sehr flexibel damit umzugehen.
Dort, wo Bedarf ist, werden wir sicher auch
früher einstellen. Aber die Grundlinie muss sein,
dass wir einen genehmigungsfähigen Haushalt
beschließen. Ohne einen genehmigungsfähigen
Haushalt kann ich überhaupt nicht einstellen.
Das ist die Abwägung.
Ich bitte Sie, 21.4 zur Kenntnis zu nehmen.
21.5
Information zum Jahresbericht 2014
des Sächsischen Rechnungshofs,
Band I - Ausgaben für die rechtliche
Betreuung (VI-DS-03059)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Verlaufsprotokoll vom 17.11.2016
Auch hier bitte ich um Kenntnisnahme. - Wird
das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Damit sind wir am Ende der Sitzung. Meine
Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen
ganz herzlich und schließe die Sitzung.
Oberbürgermeister:
___________________________________
Schriftführer:
Stadtrat Habicht:
___________________________________
Stadtrat Pellmann:
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Protokollant:
___________________________________
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