Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1281826.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
22.05.17, 14:45
Aktualisiert
19.06.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Adresse der Einrichtung
Kröbelstraße 9
04317 Leipzig
Betreiber:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung,
Allgemeiner Sozialdienst, Fachdienst umA
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Gesetzliche Grundlagen
Es handelt sich um ein stationäres Angebot zur Inobhutnahme, Betreuung,
Versorgung und Unterbringung von ausländischen Kindern und Jugendlichen
gemäß §§ 42, 42a und § 8a SGB VIII.
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2
Räumlichkeiten
ein Reihenwohnhaus mit 5 Etagen und dementsprechend 5 Wohnbereichen
Erdgeschoss u.a. Großküchenbereich
Keller mit Lager- und Funktionsräumen, Waschmaschinenraum, Fitnessbereich
Spitzboden mit Leitungsbüros, Beratungsräumen
im Leipziger Südosten
Das Grundstück verfügt über Grillplatz und Sitzgelegenheiten im Hof.
weitläufige Parkanlage (Friedenspark) befindet sich 5 Gehminuten entfernt mit
Möglichkeiten sportlicher Betätigung und für Freizeitgestaltung.
sehr gute infrastrukturelle Anbindung
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3
Zielgruppe und Kapazität
maximal 48 (in Überbelegung 51) minderjährige ausländische Kinder und
Jugendliche
im Alter von 12 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
in 5 Gruppen
auf fünf Etagen
Gruppe 1 (EG)
8 Plätze (davon 2 Quarantäneplätze möglich)
Gruppe 2 (1.Etage)
12 Plätze
Gruppe 3 (2. Etage)
11 Plätze
Gruppe 4 (3. Etage)
10 Plätze
Gruppe 5 (4. Etage),
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10 Plätze (nach Bedarf Mädchen-WG)
4
Gruppe 1 – Inobhutnahme-/ Clearingbereich (EG)
Männliche ausländische Kinder und Jugendliche, welche erstmalig in der
Einrichtung aufgenommen werden, sind zunächst in diesem Bereich untergebracht.
Im angrenzenden Großküchenbereich wird für sie gekocht, bis die
Erstuntersuchung erfolgt ist und ansteckende Krankheiten ausgeschlossen wurden.
Nach Abschluss der Verteilentscheidung können sie je nach Kapazität in eine
andere Etage umziehen.
In diesen Bereich werden außerdem männliche ausländische Jugendliche
aufgenommen, welche notwendige und geeignete Anschlusshilfen verweigern oder
aufgrund von fehlender Mitwirkung oder Verweigerung die stationäre Hilfe beendet
wurde und sie zurück in den Status Inobhutnahme fallen.
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5
Gruppe 5 – Mädchenbereich (4. Etage)
Die Mädchenwohngruppe befindet sich getrennt von den männlichen Bewohnern
in einer separat abschließbaren Wohngemeinschaft im Dachgeschoss (4. Etage,
in unmittelbarer Nähe zur Einrichtungsleitung).
Diese sichert die Privatsphäre und das notwendige Schutz- und Ruhebedürfnis.
Sie werden ausschließlich durch weibliche Mitarbeiterinnen begleitet und
mindestens eine Betreuerin hält sich rund um die Uhr auf der Etage auf.
Ein besonderes Augenmerk wird auf eine vertrauensvolle Beziehung gelegt, da
Schutz und Sicherheit diese besonders schamgeprägte Zielgruppe positiv
beeinflussen und sie sich angenommen und aufgefangen fühlen.
Es stehen 10 Plätze in zwei Ein- und vier Zweibettzimmern zur Verfügung. Bei
Bedarf kann in einzelnen Zimmern ein Babybett zugestellt werden.
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Jede Gruppe fungiert organisatorisch unabhängig.
Täglich erfolgen Dienstübergaben und Besprechungen gemeinsam mit allen
Teamleitern, danach erfolgt Organisation und die Umsetzung der
sozialpädagogischen Anforderungen innerhalb jeder Gruppe.
Fest etablierte Strukturen, wie Einnahme der Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Zeiten,
regelmäßige Gesprächsrunden, feste wöchentliche Freizeitangebote werden an
einer Pinnwand für die Kinder und Jugendlichen visualisiert.
Im Betreuerzimmer der jeweiligen Gruppe befindet sich zusätzlich eine
Übersichtspinnwand mit allen wochenaktuellen Terminen, die die Kinder und
Jugendlichen betreffen, um den Einsatz des Personals zur Begleitung der Termine,
die Hinzubuchung von Dolmetschern bei Bedarf usw. zeitnah planen zu können und
die Bewohner rechtzeitig über die Termine informieren zu können.
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Personelle Absicherung
interdisziplinäres Team
Mitarbeiter arbeiten nach Dienstplan im 3-Schicht-System (Wechselschicht)
Betreuung über Tag und Nacht ohne Schließzeiten
Leitung/Clearing 2,8 VzÄ
Verwaltung 1,0 VzÄ
Teamleiter 5,0 VzÄ
Mitarbeiter in der Betreuung 40,0 VzÄ d.h. 8 VzÄ Betreuung pro Etage
Koch/Hauswirtschaft 2,0 VzÄ
analog KJND
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Pädagogische Handlungselemente
Durchführung der Inobhutnahmen
Gestaltung eines positiven Ankommens (z. B. Willkommensrituale, Klärung aktueller Bedürfnisse, mediz. Versorgung)
Beratung, Unterstützung und Begleitung in verschiedenen Lebensangelegenheiten (z. B. Ämter
und Behördengänge, Beantragung eines Leipzig-Passes, Begleitung zu Ärzten, Traumaerstberatung, Kontakte zum Flüchtlingsrat oder anderen
Netzwerkpartner/innen ermöglichen und begleiten)
Förderung und Berücksichtigung der familiären und kulturellen Hintergründe sowie das
Ermöglichen, Kontakte zu Verwandten herzustellen und aufrecht zu erhalten
vorbereitende Maßnahmen der schulischen/beruflichen Integration (z.B. Vermittlung von Sprachkursen)
Freizeitgestaltung sowie die Förderung der Integration (z. B. Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Bibliotheken)
Unterstützung zur Verselbstständigung (z. B. Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten)
Integration (Anbindung an Vereine, Patenschaften, soziokulturelle Anbindung)
Partizipation, Beschwerdemanagement
Unterstützung beim Ausbau der Sozialkompetenz (Teilen, Antidiskriminierung, Privatsphäre, Gewaltfreiheit uvm.)
sexuelle Aufklärung, Sexualprävention
persönliche Hygiene und Gesundheit
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Die Sozialpädagogen und Erzieher in der Inobhutnahmeeinrichtung erfassen im
Rahmen des Clearings von jedem Minderjährigen….
die Verhaltensweisen,
die Persönlichkeitsentwicklung,
die gesundheitliche Situation,
die familiäre Situation,
den Stand der schulischen Bildung,
den Stand der Verständigung/ Sprachkenntnisse,
den Stand der Verselbständigung
kurz: wichtige Informationen zur weiteren individuellen Hilfeplanung.
-> regelmäßige Situations- und monatliche Entwicklungsberichte an den Fachdienst
umA und Vormünder
Sie erfragen die Interessen der Minderjährigen und
richten das pädagogische Handeln entsprechend der individuellen Bedürfnisse
innerhalb des strukturierten Rahmens danach aus.
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10
Stadt Leipzig -
Entwicklung der vergebenen Hilfen zur Erziehung
IV. Quartal 2016 und I. Quartal 2017
Hilfen zur Erziehung
3.500
IV. Quartal 2016 HzE 2.907 Hilfen
umA 224 Hilfen
3.000
2.500
2.915
2.871
I. Quartal 2017 HzE 2.909 Hilfen
umA 230 Hilfen
2.925
2.932
2.953
2.846
2.000
1.500
if
H
b
g
rv
e
ld
h
za
n
A
1.000
500
220
221
229
November
Dezember
232
228
231
0
Oktober
HzE
umA
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
Monat
Januar
HzE Quartal
Februar
März
umA Quartal
2
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2017
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in Leipzig ab 2015
3.500
6
.1
3
.8
2
6
.1
3
6
4
.8
2
1
9
.0
3
5
1
.8
2
7
6
.0
3
1
.7
2
5
8
.9
2
0
.6
2
9
.6
2
7
0
.9
2
6
9
.8
2
0
.6
2
3
1
.6
2
3
.9
2
5
.9
2
4
8
.1
3
6
.5
2
Februar
6
0
.9
2
4
7
.8
2
0
7
.4
2
Januar
1
.5
2
6
7
.8
2
2.000
0
5
.4
2
2.500
8
7
.0
3
5
.1
3
3.000
1.500
1.000
-
Oktober
November
-
-
-
-
-
-
-
-
500
März
April
Mai
Juni
2015
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
2016
Juli
August
September
Dezember
2017
3
Entwicklung der vergebenen Hilfen zur Erziehung
im Vergleich zum IV. Quartal 2016 in den Sozialbezirken
ohne unbegleitete minderjährige Ausländer
4,5
4,1
4,0
↑
2,0
0,0
0,4
0,5
↑
↑
↓
-0,8
-2,0
↓
-4,0
↓
-1,3
↓
-4,5
↓
-6,0
F
m
g
u
k
ic
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a
r
V
e
o
P
in
6
1
0
rtl2
a
.Q
IV
m
zu
↑
-6,0
-7,0
-8,0
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nord
Sozialbezirk
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
4
Zu- und Abgänge mit umA nach verschiedenen
Altersgruppen
IV. Quartal 2016
SGB VIII
bis 6 Jahre
7 - 12 Jahre
13 - 17 Jahre
Gesamt
§ 34 Heimerziehung/sonst.betreute Wohnform
Zugänge gesamt
26
16
73
115
davon:
26
16
37
79
-
-
36
36
Abgänge gesamt
15
9
64
88
davon:
15
9
48
72
-
-
16
16
Hilfen zur Erziehung
unbegleitete minderjährige Ausländer
Hilfen zur Erziehung
unbegleitete minderjährige Ausländer
I. Quartal 2017
SGB VIII
bis 6 Jahre
7 - 12 Jahre
13 - 17 Jahre
Gesamt
§ 34 Heimerziehung/sonst.betreute Wohnform
Zugänge gesamt
39
27
72
138
davon:
39
27
45
111
-
-
27
27
Abgänge gesamt
21
15
104
140
davon:
21
14
38
73
-
1
66
67
Hilfen zur Erziehung
unbegleitete minderjährige Ausländer
Hilfen zur Erziehung
unbegleitete minderjährige Ausländer
Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
5
Vergebene Hilfen ohne umA in den Sozialbezirken im
IV. Quartal 2016 und I. Quartal 2017
60
,5
0
,7
2
5
50
Nordost
Ost
3
,4
0
,3
8
2
3
,9
8
,2
7
3
30
3
,1
7
,2
7
3
40
1
,
9
9
,
8
1
1
,
0
2
9
,
0
2
5
,
4
2
0
,
3
2
20
e
g
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J
1
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4
,
1
4
,
1
8
,
4
1
7
,
4
1
10
0
Mitte
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nord
Sozialbezirk
IV. 16
I. 17
„Anzahl Fälle auf 1000 unter 21 Jährige“ für alle Sozialbezirke.
Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
6
Angebotsentwicklung HzE
Übersicht Stand 10.05.2017
(Quelle: u.a. Jugendhilfeplanung und Monitoring,Frau Krönlein, Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Grundsatzfragen, Herr Adler, SG Adoption, Pflege,
Amtsvormundschaften, Frau Weires, Hilfen zur Erziehung, Herr Müller)
Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
7
Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht
8
„Das Fundament des Rechts ist die Humanität“
Albert Schweizer
Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
10
JUGENDgerichtsHILFE
Sozialarbeiter – Sozialdolmetscher
Konfliktberater
Begleiter – Beistand – Vermittler
Alles zusammen: Jugendhilfe im Strafverfahren
Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
11
Geltungsbereich für die Mitwirkung der Jugendhilfe im
Strafverfahren
Junge Menschen, die im Alter von 14 – unter 21 Jahren Straftaten
begangen haben und gegen die ein Ermittlungsverfahren/
Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz eingeleitet wird
Jugendliche und Heranwachsende, die gem.
§ 128 StPO dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden
(Vollstreckung eines Haftbefehls)
Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
12
Das Jugendgerichtsgesetz 1923 - 2017
Voraussetzung für ein eigenes Jugendstrafrecht waren Erkenntnisse der
Kriminologie über den engen Zusammenhang zwischen Sozialisationsprozess und Straffälligkeit bei Jugendlichen. Diese überzeugten den
Gesetzgeber von der Notwendigkeit, die Voraussetzung für am jeweiligen
Täter orientierte Reaktions- und Einwirkungsmöglichkeiten zu schaffen. Das
vorrangige Ziel des Jugendstrafrechts ist nicht Vergeltung und Sühne,
sondern die Verhinderung weiterer Straftaten durch den betroffenen jungen
Menschen. Der Erziehungsgedanken, wie er in § 2 JGG formuliert ist, zieht
sich durch das gesamte Gesetz.
Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
13
Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
14
Geschichte des Jugendgerichtsgesetzes
1878
Erste Gedanken über die Notwendigkeit veränderter Strafverfahren bei
Kindern und Jugendlichen
1893
Erster Entwurf „für ein Reichsgesetz über die Behandlung und
Bestrafung von jugendlichen Verbrechern und verwahrlosten
jugendlichen Personen“
1908/
1909
Ehrenamtliche Fürsorge mit den Aufgaben einer
Jugendgerichtshilfe (ohne gesetzliche Grundlage)
1923
Erlass des 1. JGG
1943
Reformierung des JGG durch die Nationalsozialisten
1953
Novellierung des JGG
in den 70ziger und 80ziger Jahren erfolgte die Ideenentwicklung zu neuen
ambulanten Maßnahmen
1990
1. Gesetz zur Änderung des JGG
2007
2. JGG Änderungsgesetz (gültig ab 2008)
2012
Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen
Handlungsmöglichkeiten
Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
15
Stadt Leipzig -
16
Ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz
Weisungen (Erziehungsmaßregeln § 10 JGG)
Weisungen zu befolgen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen,
bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen,
eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle annehmen,
Arbeitsleistungen zu erbringen,
sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person
(Betreuungshelfer) zu unterstellen,
an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen,
sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (TäterOpfer-Ausgleich),
Den Verkehr mit bestimmten Personen oder den besuch von Gast- oder
Vergnügungsstätten zu Unterlassen oder
an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen,
Inanspruchnahme einer heilerzieherischen Behandlung oder
Entziehungskur
Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
Finanzierung von ambulanten Maßnahmen
•
Von 1992 – 2005 Förderung über § 74 i.V. § 13 SGB VIII –
Pauschalfinanzierung des Täter-Opfer-Ausgleich und Sozialer
Trainingskurs
•
Betreuungsweisungen gem. § 30 SGB VIII und stationäre Angebote
gem. § 34 SGB VIII im Rahmen von Hilfen zur Erziehung/ Hilfe für junge
Volljährige
•
Seit 2006 werden die ambulanten Maßnahmen über Leistungsvereinbarungen/ Entgelte finanziert – entsprechend § 78 ff. i.V. m. § 27ff.
SGB VIII aufgrund der Steuerungsverantwortung für:
-
Täter- Opfer-Ausgleich
Sozialer Trainingskurs
Anti-Gewaltkurs
Betreuungsweisung
Kompetenztraining im Jugendarrest
sowie über
•
Hilfen zur Erziehung
Jährlich stehen für ambulante Maßnahmen 101.300 € zur Verfügung
Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
Statistischer Überblick 2016
Stichtag 31.12.2016
•
4.544 erfasste Täter, die im Alter von 14 – unter 21 Jahre eine/ mehrere
Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten begangen haben
Davon traten
•
2.138 Täter erstmalig in Erscheinung bzw. wurden erneut straffällig und
•
2.406 Täter sind Überhänge aus voran gegangenen Jahren
„Erziehungsmaßregeln“
„Zuchtmittel“
•
2015 -
1.488 Täter
559 Täter
•
2016 -
1.381 Täter
540 Täter
Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
19
Statistik: Ambulante Maßnahmen
Täter-Opfer-Ausgleich
2015
2016
39
27
erfolgreich:
Sozialer Trainingskurs
5
20
20
6
2
11
15
4
5
Betreuungsweisung
22
27
Kompetenztraining
37
48
erfolgreich:
Anti-Gewaltkurs
erfolgreich:
Arbeitsleistungen
1.011
23.745 Std.
Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren
1.049
26.189 Std.
19.08.200
4
Ausblick
•
Entwicklung von neuen, interessanten und bedarfsgerechten
Konzepten.
•
Flexibilität in den ambulanten Maßnahmen.
•
Entwicklung von einzelfallbezogenen Angeboten
•
Mehr Individualität entwickeln.
•
Zeitnahe Maßnahmen vorhalten.
•
Prüfauftrag gerechter werden.
•
Dem Erziehungsgedanken gerechter werden.
•
Weniger Vorrang der abrechenbaren Maßnahme – Erfolg am jungen
Menschen messen.
Stadt Leipzig -
21
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Stadt Leipzig -
22
Stadt Leipzig -
Stadt Leipzig -
1Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. Verwaltung
SG Rechts- und Vertragswesen
Leipzig, 15.05.2017
51.13/Jä/Kis
Zeitschiene für die Etablierung von Schulsozialarbeit an 20 Leipziger Schulen
Nr.
1
Termin
15.05.17
Maßnahme
Ziel
Info mit Zeitschiene zum Verfahren Information AL
und Ausschreibungstext
V.:
51.1
51.3
51.7
2
16.05.17
Einhaltung Frist zum
Redaktionsschluss am
16.05.2017
51.3
51.7
3
17.05.17
Übersendung der Ausschreibung
an 51.0, ÖA zur Weitergabe
Redaktion Amtsblatt u.
Onlineredaktion zur
Veröffentlichung am 20.5.
Information an Schulen, dass
diese, vorbehaltlich der
Landesförderung, für 2017/2018
SSA erhalten
Schulen haben Kenntnis zur
weiteren Planung
51.3
51.7
4
18.05.17
Träger von SSA in Leipzig
werden vorab über die
Ausschreibung informiert
51.3
51.7
5
20.05.17
6
16.06.17,
12.00 Uhr
19.06.17,
9.00 Uhr
Information zum
Ausschreibungsverfahren an die
aktuellen Träger von SSA in
Leipzig
Veröffentlichung der Ausschreibg.
im Amtsblatt
Ende Einreichungsfrist
7
Öffentliche Bekanntgabe
Zeitliche Vorgabe setzen
51.13
Öffentliche Öffnung der Unterlagen Öffentlichkeit herstellen,
51.13
im AfJFB, Raum B 323
ordnungsgemäßes Verfahren
sicherstellen
Zwischeninformation an JHA
51.3
51.7
Unterlagen sichten,
ordnungsgemäßes Verfahren 51.13
verfahrensrechtlich und auf
und Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit prüfen
sicherstellen
Unterlagen sichten, inhaltlich
Verwaltungsvorschlag
51.3
prüfen und nach Matrix bewerten
vorbereiten
51.7
Verwaltungsvorschlag erarbeiten
Standpunktbildung und
51.3
und Information an den JHA
Information an den JHA
51.7
8
20.06.17
9
21.06.17,
9.00 Uhr
10
23.06.17
11
26.06.17
12
26.06.17
13
03.07.17
Bekanntgabe Ergebnis an die
ausgewählten Träger und Schulen
Beginn der Implementierung
14
15
03.07.17
01.08.17
Verhandlung nach § 77 SGB VIII
Beginn der Maßnahme
51.13
Vorbereitung Maßnahme
durch Träger
Kostenvereinbarung
Umsetzung durch Träger
51.3
51.13
51.3
51.7
Entscheidungsvorschlag
Nr.: VI 05 / 17
für den Jugendhilfeausschuss
Einreicher:
Betreff:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Integrierte Jugendhilfeplanung
Entscheidungsvorschlag:
1. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung wird vom Jugendhilfeausschuss beauftragt, eine
Integrierte Jugendhilfeplanung zu erarbeiten, die die bisherigen Teilplanungen Hilfen zur
Erziehung, Erziehungs- und Familienberatung und Kinder- und Jugendförderung zusammenführt
und in den Kontext zu den bildungspolitischen Schwerpunkten der Stadt Leipzig setzt.
2. Mit der Integrierten Jugendhilfeplanung wird das Ziel verfolgt, ein strategisches Steuerungsund Planungsinstrument zu erarbeiten, welches der Politik, den Freien Trägern bzw. den
kommunalen Leistungserbringern und der Verwaltung Planungssicherheit und Orientierung für die
inhaltliche und sozialräumliche Ausrichtung gibt.
3. Im Zusammenhang mit dem integrierten Handlungs- und Planungsansatz sind die
übergreifenden Handlungsschwerpunkte, die sich aus der Zusammenführung der verschiedenen
Leistungsbereiche der Jugendhilfe und aus dem Bildungskontext ergeben, zu beschreiben. Dazu
ist es erforderlich, die beabsichtigten Wirkungen und Ziele indikatorengestützt und sozialräumlich
aufzubereiten.
4. Die Freien Träger der Jugendhilfe bzw. die kommunalen Leistungserbringer werden über
entsprechende Beteiligungsstrukturen in den Prozess der Erarbeitung der Integrierten
Jugendhilfeplanung einbezogen. Darüber hinaus werden die Betroffenen selbst, also Kinder,
Jugendliche und junge Familien bzw. deren Interessenvertreter aktiv in den Prozess der
Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung eingebunden.
5. Der Prozess der Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung wird durch externe Partner,
insbesondere durch Beratungsleistungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGST) sowie der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
(HTWK), unterstützt.
6. Als zeitlicher Rahmen der Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung ist der Zeitraum April
2017 bis Dezember 2018 vorgesehen.
7. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Unterausschuss Jugendhilfeplanung werden halbjährlich
über den Stand der Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung informiert.
Begründung:
Integrierte Jugendhilfeplanung (siehe Anlagen 1 und 2)
........................................................
Dr. Nicolas Tsapos
Amtsleiter
Amt für Jugend, Familie und Bildung
AfJFB, Stand: 19.05.2017
1
Anlage 1: Arbeitspapier
1 Ausgangslage
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat die Aufgabe, Voraussetzungen für eine solidarische
Stadtgesellschaft in Verantwortung aller zu schaffen und durch sein Tätigwerden und seine
Dienstleistungen und Hilfen insbesondere junge Menschen in ihren Fähigkeiten zu stärken, ihr
Leben selbst zu gestalten (vgl. SGB VIII, § 1).
Bestimmend für die Arbeit des Amtes für Jugend, Familie und Bildung sind vor allem folgende
Grundwerte (vgl. Leipzig wächst nachhaltig! Strategische Ziele und Handlungsschwerpunkte
„Leipzig 2030“) :
•
•
•
•
•
Soziale Gerechtigkeit,
Gleichberechtigte Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben mit allen Rechten und
Pflichten,
Achtung der Würde und Persönlichkeit der Einzelnen,
Solidarität miteinander und Vielfalt untereinander sowie
Respektierung der individuellen Lebensentwürfe .
Um diese Werte mit Leben zu erfüllen, bedarf es insbesondere auch für die Jugendhilfe immer
wieder der Überprüfung der bisherigen Arbeitsweisen, Methoden und Zielrichtungen. Auch durch
sozialpolitische Gesetzesänderungen (u. a. Reform SGB XII) haben sich die Anforderungen an
eine moderne und dienstleistungsorientierte Jugendhilfeplanung und deren Aus- und Zielrichtung
geändert und werden sich weiter ändern. Gegenwärtig steht für die Jugendhilfeplanung in Leipzig
die Fortschreibung von drei zentralen Teilfachplanungen an. Diese sind:
•
•
•
der Teilfachplan Hilfen zur Erziehung,
der Teilfachplan Kinder- und Jugendförderung und
der Teilfachplan Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Dem fachinhaltlichen und methodischen Anspruch eines integrierten Handlungs- und
Planungsansatzes folgend, werden die o. g. Teilfachplanungen in ein strategisch ausgerichtetes
Planungs- und Steuerungsinstrument überführt, welches der Politik, den Freien Trägern bzw. den
Leistungserbringern und der Verwaltung Planungssicherheit und Orientierung für die inhaltliche
und sozialräumliche Ausrichtung gibt.
Die Neuausrichtung der Jugendhilfeplanung umfasst insbesondere zwei Aufgabenschwerpunkte,
welche zum einen die strategische Planung sowie das Controlling inkl. einer modernen
Sozialberichterstattung, zum anderen eine raumbezogene Jugendhilfeplanung beinhalten.
Zielgruppen- und lebenslagenspezifische Planungsprozesse wurden in den letzten Jahren nicht
mehr zentral in der Jugendhilfeplanung, sondern in den jeweiligen Fachplanungen der einzelnen
Steuerungsbereiche verantwortet, was eine hohe fachplanerische Spezialisierung mit sich
gebracht hat. Auf Grund dieser Entscheidung nimmt die Jugendhilfeplanung zukünftig eine
zentrale Funktion der ganzheitlichen, integrierten Planung im Bereich der Jugendhilfe wahr. Eine
integrierte Betrachtungsweise sowohl auf Lebenslagen als auch unter räumlichen Aspekten
erfordert ein hohes Maß an verbindlicher Gestaltung zwischen den Fachplanungen und
Abstimmung zwischen der Verwaltung sowie den kommunalen, den frei gemeinnützigen und den
privaten Leistungsanbietern.
AfJFB, Stand: 19.05.2017
2
Mit der Integrierten Jugendhilfeplanung wird das Ziel verfolgt, Fachplanungen, Handlungsprioritäten und ggf. Infrastruktur-Investitionen der verschiedenen Leistungsbereiche der
Jugendhilfe aufeinander abzustimmen und in einer leistungsbereichs- und fachübergreifenden
Strategie zu bündeln. Auf der Grundlage dieser Vernetzung benennt die Integrierte
Jugendhilfeplanung inhaltliche und stadträumliche Ziele und Handlungsschwerpunkte sowie
zentrale Maßnahmepakete zu deren Umsetzung. Eine prägnante fachinhaltliche und
jugendhilfeplanerische Auswertung der Teilfachplanungen Hilfen zur Erziehung, Kinder- und
Jugendförderung und Erziehungs- und Familienberatung sowie eine Bewertung der bisherigen
Arbeit in den jeweiligen räumlichen Zuschnitten (Planungs- und Sozialraumstrukturen) sowie zu
sozialräumlichen Arbeitsweisen und zur Angebotsgestaltung wird der Integrierten
Jugendhilfeplanung vorangestellt.
2 Inhaltliche Ziel- und Aufgabenstellung
Schwerpunkte der Integrierten Jugendhilfeplanung sollen die drei nachfolgend aufgeführten
Handlungsfelder sein:
•
•
•
Jugendhilfepolitische Setzungen,
Synergien zwischen den einzelnen Leistungsbereichen,
Sozialräumliches Arbeiten.
2.1 Jugendhilfepolitische Setzungen
Die Erarbeitung strategischer Steuerungsziele und die damit verbundenen jugendhilfepolitischen
Setzungen sind Grundlage für einen nachhaltigen Entwicklungsprozess. Orientierung bei der
Bestimmung dieser strategischen Ziele gibt das Arbeitsprogramm des OBM „Leipzig 2020“. Die
darin genannten Oberziele “Leipzig schafft soziale Stabilität“ und „Leipzig setzt auf Lebensqualität“
setzen auch den Rahmen für die nachhaltige Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Leipzig. Dabei
ist ein integriertes Zusammenwirken verschiedener Ressorts alternativlos und prägend für die
weiteren Überlegungen.
Weiteres Vorgehen: Steuerung muss auf eine nachhaltige und verbindliche Strategie gestützt
sein. Dazu ist es erforderlich, auf der Grundlage einer Analyse der bisherigen
Steuerungsbemühungen in den einzelnen Leistungsbereichen der Jugendhilfe strategische
Steuerungsziele neu abzuleiten und zu beschreiben und diese mithilfe von Kennzahlen auf ihr
Erreichen hin überprüfbar zu machen. Ziel ist es, strategische Ziele und Handlungsschwerpunkte
eng mit der Kostenplanung und der darauf aufbauenden Haushaltsplanung zu verknüpfen. Somit
ist für alle Interessengruppen (Politik, Verwaltung, Leistungserbringer) eine transparente
Steuerungsgrundlage gegeben.
2.2 Synergien zwischen den einzelnen Leistungsbereichen
Das Wissen über gelingende Zusammenarbeit muss in vielen Bereichen vertieft werden. Ohne
sich gegenseitig darüber auszutauschen, was die einzelnen Leistungsbereiche tun bzw. erreichen
wollen, sind Synergieeffekte nicht herzustellen. Die grundlegenden Fragen in diesem
Handlungsschwerpunkt sind: Wie lässt sich trotz Wettbewerb um knappe Ressourcen gemeinsam
planen und handeln? Wie kann eine sinnvolle Verteilung und Koordination von Angeboten und
Leistungen zwischen Verwaltung und den Freien Trägern bzw. den kommunalen
Leistungserbringen aussehen? Wie lassen sich Betroffene besser einbeziehen? Wie kann
Wirkung in den einzelnen Leistungsbereichen erfasst und dargestellt werden? Welche Indikatoren
AfJFB, Stand: 19.05.2017
3
sind für die Steuerung von Prozessen aussagekräftig und werden von den Fachkräften als
zielführend akzeptiert?
Weiteres Vorgehen: In einem ersten Schritt ist herauszuarbeiten, inwieweit derzeitige Formen der
Zusammenarbeit auf Wirkung hin ausgerichtet werden und dafür geeignet sind. Es ist
herauszustellen, wo Schwierigkeiten in der Erfassung von und in der Ausrichtung auf Wirkung
bestehen und inwieweit Konsens oder Dissens zu erstrebenswerten Verfahren der
Wirkungsorientierung besteht. Zudem werden Verfahren identifiziert, die geeignet sind, diese
Schwierigkeiten zu überwinden.
2.3 Sozialräumliches Arbeiten
Sozialräumlichen Arbeiten kommt bei der Konzipierung der neuen Integrierten Jugendhilfeplanung
eine besondere Bedeutung zu. Im SGB VIII finden sich grundlegende Regelungen für die
Jugendhilfeplanung, der § 80 SGB VIII beschreibt entsprechende Ziele und Verfahren. Im
Weiteren soll insbesondere auf zwei Aspekte verwiesen werden:
•
•
Im § 80 (2) SGB VIII werden die Ziele der Jugendhilfeplanung definiert, z. B. die Erhaltung
des sozialen Umfeldes, ein möglichst wirksames und vielfältiges Angebot, besondere
Förderung von jungen Menschen in gefährdeten Lebensbereichen und bessere
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit,
§ 80 (4) SGB VIII fordert in Ergänzung zu § 81 SGB VIII die Verknüpfung von Planungen
und Tätigkeiten der Jugendhilfeträger mit denen anderer Institutionen, die sich auf das
Leben jungen Menschen und ihrer Familien auswirken (z. B. Schulplanung,
Stadtentwicklungsplanung, Verkehrsplanung etc.)
Die hieraus resultierenden Aufgabenstellungen sind für die Jugendhilfeplanung nur zu bewältigen,
wenn es ihr gelingt, eine Vorstellung bzw. ein Abbild von den Strukturen der eigenen Stadt zu
erarbeiten, die kleinräumig angelegt sind und auf unterschiedliche Sozialisationsbedingungen von
Kindern und Jugendlichen hinweisen (Sozialräumliche Gliederung in Düsseldorf, 2012). Eine
solche sozialräumliche Gliederung kann zwei Aufgaben erfüllen:
•
•
Einerseits lassen sich mit ihr unterschiedliche Lebensbedingungen von Kindern und
Jugendlichen für Leipzig beschreiben.
Andererseits bietet sie einen Ansatz für integrative Handlungskonzepte weit über das
Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe hinaus (vgl. integrierter Handlungs- und
Planungsansatz des INSEK 2017).
Um die Lebensverhältnisse und Sozialisationsbedingungen für Kinder und Jugendliche
voneinander unterscheiden zu können, ist es notwendig, innerhalb der Stadt entsprechende
Gebiete und Areale zu identifizieren und sie voneinander abzugrenzen. Hierzu können
grundsätzlich vorhandene kleinräumige Gliederungen genutzt werden. Dies hat den Vorteil, dass
für die zu betrachtenden räumlichen Zuschnitte ohne größere Schwierigkeiten Daten der amtlichen
Statistik zusammengestellt werden können. Mit Hilfe statistischer Verfahren, insbesondere von
Clusteranalysen ist es dann möglich, die einzelnen Gebiete in Gruppen darzustellen, zu typisieren
und zu beschreiben (vgl. u.a. Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012, INSEK 2017,
Düsseldorf 2012).
Eine erhebliche Verbesserung von Analysemöglichkeiten sozialräumlicher Strukturen ergibt sich
aber, und dies besagen Praxiserfahrungen andere Großstädte – z. B. München, Düsseldorf,
Essen, Nürnberg, wenn für die statistischen Verfahren zur Typisierung der Untersuchungsgebiete
nicht vorhandene Verwaltungsstrukturen genutzt werden, sondern eine Gliederung dient, die sich
AfJFB, Stand: 19.05.2017
4
an sozialstrukturellen Merkmalen orientiert. Die Stadt Düsseldorf sei hier beispielgebend benannt
und deren Ansätze im Folgenden dargestellt. Hinter dieser Herangehensweise steht, dass die
meisten Menschen sehr wohl Unterschiede in der baulichen und sozialen Organisation ihrer
Umwelt wahrnehmen. Sowohl eigene Erfahrungen als auch vermitteltes Wissen oder die mediale
Berichterstattung werden genutzt, die Stadt in überschaubare „Einheiten“ aufzuteilen. Die Rede ist
dann häufig von „der City“, dem „Leipziger Osten“ oder „den Grünauern“ etc. Den verschiedenen
Quartieren werden Eigenschaften zugeschrieben, die dazu führen, dass bestimmte Quartiere als
bevorzugt oder belastet, gemütlich oder provinziell deklariert werden. Einzelne Adressen werden
als privilegiert, andere als stigmatisierend empfunden. Eine solche gedankliche Strukturierung von
Stadtgebieten wird in der Regel nicht von den politischen Grenzen der jeweiligen Gebiete
beeinflusst. Sie orientiert sich vielmehr an der konkreten sozialen Wirklichkeit einer Stadt. Hier
drückt sich das Bewusstsein der Einwohner/-innen über soziale Unterschiede aus und verdeutlicht
sie.
Ein möglicher Ansatz für die neue Integrierte Jugendhilfeplanung könnte dementsprechend sein,
diese Strukturen zu erfassen. Die Erarbeitung dieser neuen sozialräumlichen Gliederung ist ein
ämter- und dezernatsübergreifender Prozess und muss insbesondere zwischen dem Amt für
Statistik und Wahlen, dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung
abgestimmt und erarbeitet werden.
Weiteres Vorgehen: Auf Grund der stadtteilorientierten, dezentral organisierten Arbeit des ASD
und des Leistungsbereichs Kinder- und Jugendförderung und deren breiten Aufgabenspektren im
Bereich Jugend, Sozial- und Gesundheitshilfe sind diese Arbeitsbereiche in einem ersten Schritt in
besonderer Weise geeignet, diese Aufgabe zu bewältigen. In ihren jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen kennen Sozialrarbeiter/-innen und Koordinator/-innen für Jugend und
Bildung die Strukturen der unterschiedlichen Wohnumfelder genau und verfügen zudem über eine
Vielzahl von Einzelinformationen und Eindrücken über Beziehungen, Vorstellungen und
Bedürfnisse der dort lebenden (jungen) Menschen. Die im Ergebnis ggf. neu zu definierenden
räumlichen Zuschnitte müssen anhand eines einheitlichen Schemas beschrieben und mit einer
Gebietskennzeichnung versehen werden. Das Amt für Statistik und Wahlen sollte die Erarbeitung
dieser neuen Zuschnitte sozialgeographisch und methodisch begleiten und unterstützen.
3 Organisations- und Kooperationsstruktur
Eine Neuausrichtung hin zu einer Integrierten Jugendhilfeplanung erfordert klare
Arbeitsstrukturen, einen präzisen Arbeitsauftrag durch die Verwaltungsspitze und die Beteiligung
unterschiedlicher Funktionsträger, Arbeitsgremien und Personen. Die Organisations- und
Kooperationsstruktur zur Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung sieht eine effektive und
entscheidungsfähige Beratungs- und Arbeitsstruktur sowie die Gewährung der Beteiligung aller
betroffenen und entscheidungsrelevanten Stellen.
Für die Gestaltung dieser Prozesse werden folgende Arbeitsgremien gebildet:
3.1 Koordinierungsgruppe
Aufgabe der Koordinierungsgruppe ist die Koordinierung der Integrierten Jugendhilfeplanung, die
Diskussion grundlegender Schwerpunktthemen, die Organisation des Planungsprozessablaufs,
die Festlegung von Zielen und Aufgaben incl. der Verantwortlichkeiten und die Bewertung von
Zwischenergebnissen. Damit verbunden sind Entscheidungen über Informations- und
Kooperationsbedarf zu anderen (kommunalen) Entscheidungsgremien. Der Koordinierungsgruppe gehören folgende Personen/Struktureinheiten an: st. Vorsitzender des JHA, Amtsleitung
AfJFB, die Abteilungsleitungen Jugendhilfe und Finanzen und sowie die SGL
AfJFB, Stand: 19.05.2017
5
Jugendhilfeplanung/Monitoring.
Weiteres Vorgehen: Die Koordinierungsgruppe wird vom Amtsleiter des Amtes für Jugend,
Familie und Jugend einberufen und nimmt ihre Tätigkeit unmittelbar nach Bestätigung der
Auftragslage durch den Jugendhilfeausschuss zur Erarbeitung einer Integrierten
Jugendhilfeplanung auf. Die Koordinierungsgruppe konstituiert sich nach erfolgter Auftragslage für
die Erarbeitung einer Integrierten Jugendhilfeplanung durch den JHA und regelt den internen
Geschäftsverkehr sowie die Sitzungsfolge.
3.2 Arbeitsgruppen
Im Amt für Jugend, Familie und Bildung werden themenspezifische Arbeitsgruppen implementiert,
die entsprechend der Festlegungen und Zielvorgaben der Koordinierungsgruppe die
themenspezifische Arbeit zwischen den Fachbereichen organisieren, koordinieren und umsetzen.
Mitglieder dieses Arbeitsgremiums sind Entscheidungsträger der einzelnen Fachbereiche aus der
Verwaltung bzw. Mitarbeiter/-innen nach dem Delegierungsprinzip.
Weiteres Vorgehen: Die Arbeitsgruppen werden themenspezifisch durch die Koordinierungsgruppe einberufen. Die themenspezifischen Arbeitsgruppen tagen mindestens Quartalsweise und
werden auf Abteilungsleiterebene geführt.
3.3 AG Beteiligung
Unter Leitung der Verwaltung (Abteilung Jugendhilfe) wird eine AG Beteiligung implementiert, die
alle Freien Träger, welche auf den jeweiligen Fachgebieten Jugendhilfeleistungen erbringen,
zusammenbringt, um die Verwaltung zu den Planungen im Kontext aktueller Leistungsstand,
Bedarfe und weitere Entwicklung zu beraten und fachlich zu unterstützen. Der AG Beteiligung
kommt dementsprechend eine Beraterfunktion zu. Mitglieder dieses Arbeitsgremiums sollen die
Sprecher/-innen der AG Freie Träger, der AG der Wohlfahrtsverbände, der Stadtjugendring sowie
je zwei Vertreter/-innen des Jugendparlaments und des Stadtschülerrates sein. Es ist darauf zu
achten, dass die Leistungserbringer stadtweiter Leistungen und Maßnahmen angemessen in
diesem Gremium vertreten sind.
Ergänzend zu den o. g. drei Basis-Arbeitsstrukturen werden operative Teams, Expertenhearings
und thematische Workshops initiiert und die Ergebnisse in den Prozess der Integrierten
Jugendhilfeplanung einbezogen. Teilnehmer/-innen an diesen Arbeitsstrukturen sind insbesondere
die Vertreter/-innen der Freien Träger, z. T. die Betroffenen - also Kinder und Jugendliche selbst -,
Vertreter/-innen aus de Politik und der Verwaltung.
Die Facharbeitskreise (Kinder- und Jugendförderung), Facharbeitsgemeinschaften (Hilfen zur
Erziehung, Kinder- und Jugendförderung, Erziehungs- und Familienberatung, Kindertagesstätten)
und die Planungsraumarbeitskreise werden in die Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung
in der Regel quartalsweise bzw. auf Bedarf themenbezogen eingebunden und regelmäßig über
den aktuellen Stand der Bearbeitung informiert und gehört.
Weiteres Vorgehen: In Vorbereitung der Implementierung der AG Beteiligung sind die
entsprechenden Partner (s. o.) auszuwählen, zu kontaktieren und mit den inhaltlichen,
organisatorischen und methodischen Zielen und Aufgaben der Integrierten Jugendhilfeplanung
vertraut zu machen. Die AG Beteiligung wird unmittelbar nach der Erarbeitung der
Positionspapiere der Verwaltung (vgl. Punkt 5 bzw. Anlage 2 – Zeitplanung) einberufen.
AfJFB, Stand: 19.05.2017
6
4 Zusammenfassung
Mit der Integrierten Jugendhilfeplanung wird das Ziel verfolgt, Fachplanungen,
Handlungsprioritäten und Finanzen der verschiedenen Ressorts und Leistungsbereiche in Bezug
auf ihre jugendhilfepolitischen Ziele und Wirkungen aufeinander abzustimmen und in einer
fachübergreifenden Strategie zu bündeln.
Mit dem Einspeisen einer strategisch ausgerichteten Jugendhilfeplanung in den INSEK-Prozess
erhält die Jugendhilfe eine klare und aktive Verantwortung und Beachtung bei der Gestaltung von
Stadt- und Sozialpolitik.
Mit der Verständigung auf fachübergreifende Schwerpunkträume und einer damit einhergehenden
konsequenten Umsetzung des Konzeptes der Sozialraumorientierung sind Bedarfe und
Interessenlagen von Kindern, Jugendlichen und jungen Familien zielgenauer zu identifizieren und
mit den Möglichkeiten anderer Fachämter, z. B. Finanzen im Kontext städtebaulicher Fördermittel,
abzugleichen.
Eine Zeitschiene der Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Fortschreibung der Integrierten Jugendhilfeplanung erfolgt in der Regel im 5-JahresRhythmus.
5 Inhalte der Integrierten Jugendhilfeplanung (Entwurf) Optionen und Zeitplanung
1 Einleitung (incl. Aktueller Sachstand und Auswertung bisheriger Erfahrungen)
2 Zentrale Herausforderungen an die Jugendhilfe und die Integrierte Jugendhilfeplanung
•
•
•
•
Demographie
Soziale Gerechtigkeit
Bildung
Gesundheit
Literatur/verwendete Grundlagen:
• Leipzig wächst nachhaltig! Handlungsschwerpunkte „Leipzig 2030“,
• INSEK 2017,
• Fachplanungen
Zeitschiene der Fertigstellung: September 2017
3 Strategische Ziele und Handlungsschwerpunkte der Integrierten Jugendhilfeplanung
•
•
•
•
•
•
•
Chancengerechtigkeit, Teilhabe, Partizipation ermöglichen
Kinder- und Jugendbeteiligung umsetzen
Schutz des Kindeswohls gewährleisten
Stärkung des Familiensystems unterstützen
Inklusion/Integration fördern
Sozialraumorientierung, Räume schaffen
Wertorientierung und Nachhaltigkeit sichern
AfJFB, Stand: 19.05.2017
7
Literatur/Verwendete Grundlagen:
• INSEK 2017 Fachkonzepte „Soziale Teilhabe“ und „Kommunale Bildungslandschaft“,
• Fachplanungen.
Zeitschiene der Fertigstellung: Oktober 2017
4 Schnittstellen und Synergien zwischen den Leistungsbereichen
•
•
•
•
•
Handlungsfeld Hilfen zur Erziehung, Kindertagesbetreuung,
Familienberatung, Kinder- und Jugendförderung, Schule
Ziele der einzelnen Handlungsfelder
Indikatoren zur Zielerreichung
Übergreifende Ziele
Indikatoren zur Zielerreichung
Erziehungs-
und
Literatur/Verwendete Grundlagen:
• Fachplanung Kinder und Jugendförderung 2012, Planungsraumkonzepte 2016
• Fachstandards Kinder- und Jugendförderung 2016,
• Steuerungskonzept Hilfen zur Erziehung 2017,
• Fachstandards Hilfen zur Erziehung 2016,
• Bildungsreport 2017
• Fachplanungen
Zeitschiene der Fertigstellung: Juli 2018
5 Sozialräumliches Arbeiten
•
•
•
•
•
•
•
Bildung von Sozialräumen (Schwerpunkträume mit integrierter Stadtteilentwicklung,
Aufmerksamkeitsgebiete, Entwicklungsgebiete),
Analyse/Bestandsaufnahme
Sozialmonitoring/Sozialberichterstattung
Bestandsaufnahme
Maßnahmeplanung und Umsetzung
Zusammenarbeit und Kooperation
Wirkungsorientierung/Controlling
Literatur/Verwendete Grundlagen:
• Berichtswesen AfJFB
• INSEK 2017
• Materialien Amt für Statistik und Wahlen
• Fachplanungen
Zeitschiene der Fertigstellung: September 2018
6 Ausblick (u. a. mit weiterer Prozessgestaltung)
Ziel ist es, die Integrierte Jugendhilfeplanung dem JHA Ende 2018 zur Beschlussfassung
vorzulegen.
AfJFB, Stand: 19.05.2017
8
Anlage 2: Arbeits- und Beteiligungsstruktur/Zeitschiene
AfJFB, Stand: 19.05.2017
9
Stadt Leipzig
Dezernat V
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Stadtbezirk
geplante Inbetriebnahme von im Bau oder noch nicht begonnenen Maßnahmen nach Jahresscheiben
lfd. Nr. Einrichtung
165
114
45
24
120
90
165
31
45
14
120
17
29.07.2016
08.06.2015
Neubau
48
0
48
48
0
48
12.12.2014
15.05.17
BP Bemerkung
Veränderung zu 03
2016/2
017
01.06.2017 x Bautätigkeit
01.06.17
01.08.2017 x Bautätigkeit
Bautätigkeit/Problem-Miete rund 2.800 €
01.08.2017
höher
01.08.2017 x Bautätigkeit
Bautätigkeit/Mehrbedarfvorlage im
31.10.2017
31.10.17
x Verfahren,Bankzusage liegt vor
01.09.2017 x Auslagerung Reichelstr.5
170
60
110
170
60
110
15.12.2016
01.12.2017
860
60
247
60
613
Träger / Investor
Kategorie
9 - Nord
6 - West
8 - Nordwest
160 Lindenstr. 100
74 Plovdiver Straße 165
163 Gartenwinkel
Frühe Hilfen e.V./ Heinrich
SEB / Dohle Leipzig
Diakonie e.V./ Kirchgemeinde Lindenthal (WBG Kontakt)
Neubau
Neubau
Neubau
4 - Süd
3 - Südost
137 Lößnigerstr./ Kurt-Eisner-Str.
147 Oststraße 128
Johanniter-Unfallhilfe e.V./ GIB Immobilien
Waldorf Kita /dto.
Neubau
Ersatzneubau
AfJFB/ Dr. Wetzel
4 - Süd
95 Arndtstr. 46
geplante Plätze
geplante neue Plätze
ges
KK
KG
Hort
ges
KK
KG
Hort
49
127
49
127
176
176
51
138
51
138
189
189
28
53
28
53
81
81
7 - Altwest
124 Demmeringstraße 83
Zwergenland Leipzig gGmbH/ Zwergenland Grundstück
gGmbH & Co. KG
Neubau
176 Friedrich-Dittes-Str.
SEB/ dto.
Neubau
943
60
257
60
686
2 - Ost
FRÖBEL Leipzig gGmbH/ dto.
Erweiterung
140
42
98
80
30
50
85
27
58
28
12
16
7
2017
7 - Altwest
67 Rietschelstr. 52
162 W.-Zipperer-Straße 162
Ev.-Luthr.Kirchgemeinde St.Laurentius
Erweiterung
0 - Mitte
177 Linnéstraße 12
Humanitas gGmbH
Ersatzneubau
110
36
74
44
21
23
0 - Mitte
161 Windmühlenstr. 45
Diakonie e.V./ LWB
Neubau
120
40
80
56
34
22
7 - Altwest
174 Georg-Schwarz-Str.184
Freier Kindergarten (AS) / Heller Architekt
Umbau/ San.
40
40
40
40
7 - Altwest
167 Buchenerstraße
Voso e.V. LL / MTL / dto.
Ersatzneubau
165
120
67
8 - Nordwest
131 Friedrich-Bosse-Straße 19-21
Kinderland 2000 gGmbH / Dinero GmbH
Erweiterung
0 - Mitte
139 Marschnerstraße
Fröbel gGmbH/ Bildungswissenschaftliches Zentrum der
Erziehungswiss.Fakultät
2 - Ost
106 Hort Mölkau
8 - Nordwest
45
02.04.2016
27.04.2016
12.06.2016
Voraussichtliche
01.05.2017
Bautätigkeit
01.02.2018
x
30.06.2018
x
Finanzierungsangebot seit 18.04.2017
beim Träger, keine Rückmeldung
Finanzierung in Klärung
01.08.2017
30.08.2018
01.08.2017
01.10.2017
30.05.2018
46
LEIKILA e.V.
30.06.2018
24
51
02.11.2015
01.08.2018
Baubeginn f.Gesamtvorhaben erfolgt
51
0
0
01.09.2018
Vorlage im verfahren, da Kap. Erhöhung
von 202 auf 252
39
2
37
01.07.2017
01.09.2018
17
-17
01.05.2017
01.09.2018
Baugenehmigung erteilt/
Grundstein/08/2017-Baufreimachung
erfolgt
61
27
34
01.06.2017
30.09.2018
Erw. nach Sanierung
36
29
9
20
01.09.2017
30.09.2018
Kaufvertrag erfolgt
Neubau
75
24
51
75
DRK Leipzig Land e.V. / dto.
Neubau
252
158 Lindenallee 3a
Voso LL e.V./ AfJFB
Ersatzneubau
100
30
70
2 - Ost
180 Gundermannstr.16/18
Känguru gGmbH/ IFB Stiftung
Ersatzneubau
225
70
155
2 - Ost
170 L.-Frank-Straße 24
Kinderland 2000/ AfJFB
Sanierung
153
45
108
DRK Stadtverband Leipzig e.V. / dto.
Erweiterung
48
12
252
30.06.18
01.08.2018
30.06.2018
205
01.02.18
01.08.2018
03.04.2017
205
01.12.17
noch kein Baubeginn für den Kita Bereich Rück 12.12. beim SEB
205
40
51
5 - Südwest
0 - Mitte
118 Erich-Zeigner-Allee 64
173 Reichelstraße 5
Frühe Hilfen e.V./ Frühe Hilfen e.V.
AfJFB/ AfJFB
Neubau
Sanierung
165
246
45
80
120
166
165
50
45
20
120
30
16.04.2017
01.10.2018
29.12.2018
0 - Mitte
144 Alte Messe (Curiestr.)
AfJFB/ LESG
Neubau
185
45
140
185
45
140
01.08.2017
29.12.2018
9 - Nord
168 Hinter der Kirche
n.n./n.n.
Neubau
120
35
85
120
35
85
Seite 1
x
Finanzierung bereits im Okt bestätigt,
Erbaurecht im Verfahren
Änderung in Investorenmodell
245
84 Althener Anger
21
Baubeginn
01.02.2018
7 - Altwest
2 - Ost
Stand 15.05.2017
2018
Auszug freie Raben (Windscheidstr.32) /
nach Sanierung zwei kommunale
Einrichtungen
Vorhaben wird z. Zt. erweitert
(Förderschule)
Städtisches Grundstück
30.06.2018
29.12.2018
29.12.2018
Stadt Leipzig
Dezernat V
Amt für Jugend, Familie und Bildung
geplante Inbetriebnahme von im Bau oder noch nicht begonnenen Maßnahmen nach Jahresscheiben
0 - Mitte
3 x Kita-Systembauweise
7 X Kita-Systembauweise
1 X Kita-Systembauweise
171 Ferd.-Rhode-Straße 7
n.n./n.n.
n.n./n.n.
n.n./n.n.
AfJFB/ Stadt Leipzig
Neubau
Neubau
Neubau
Sanierung
9 - Nord
175 Bremer Straße 17
BBW/ LESG
Ersatzneubau
2 - Ost
176 Friedrich-Dittes-Str.
SEB/ dto.
Umbau
2 - Ost
0 - Mitte
181 Marcusgasse 7
125 Nonnenmühlgasse
3 - Südost
150 Witzgallstr./ Riebeckstr.
Johanniter-Unfallhilfe e.V. / Malios
Neubau
Caritas / Kirchenlehn Propstei, St. Elisabeth - Krankenhaus Neubau
Leipzig
Caritas/ basisd
Neubau
1 - Nordost
182 Clara-Wieck-Str/Stöckelstraße 29/37 Johanniter-Unfallhilfe e.V. / Malios
4 - Süd
151 Watestr./ Karl-Jungbluth-Str.
Kindervereinigung e.V. / LWB
2-Ost
179 Karl-Vogel-Str./ Adlershelm Str.
offen/ Dinero GmbH
1 - Nordost
0 - Mitte
2 - Ost
183 Berthastr.13-19
184 Hohe Straße 23
164 Zweinaundorferstr. 167
Freie Waldorfschule/ Freie Waldorfschule
Ev.Schulzententrum/ Ev.Schulzentrum
DRK Leipzig Land e.V. / AfJFB.
4 - Süd
166 Windscheidstraße 45
AfJFB/ LESG
7 - Altwest
4 - Süd
145 Lindenauer Hafen
146 Bayrischer Bahnhof/ Kohlenstraße
0 - Mitte
157 Linnéstraße 12
2018
0 - Mitte
2019
76 Bayrischer Bahnhof/ Dösner Weg
360
1.155
100
212
120
315
30
62
240
840
70
150
360
1.155
100
64
120
315
30
6
240
840
70
58
01.10.2017
2018
2018
2018
31.12.2018
86
22
64
86
22
64
01.10.2017
31.12.2018
Interim Jörgen-Schmidtchen-Weg
(aufgrund Grundstücksgröße keine
Platzerweiterung im Neubau möglich)
eventuell 100 Kap.
120
120
120
01.12.2017
31.12.2018
Umbau/ Strukturveränderung
4.567 1.225 3.090
45
120
165
39
90
129
252 3.240
165
129
895 2.294
45
120
39
90
01.06.2018
01.10.2017
01.04.2019
01.04.2019
01.04.2019
01.04.2019
120
30
70
100
30
70
01.02.2018
01.04.2019
Neubau
165
45
120
165
45
120
01.10.2017
01.04.2019
Ersatzneubau
165
45
120
33
5
28
01.12.2017
30.06.2019
Neubau
165
45
120
165
45
120
Neubau
Standortwechsel
Umbau
221
210
100
30
Neubau
165
Mütterzentrum e.V./ offen
LeiSa/ Stadtbau AG
Neubau
Neubau
Humanitas gGmbH
n.n. / Stadtbau AG
Sanierung /
Erweiterung
Neubau
14
AfJFB betreibt nach Sanierung 2
Einrichtungen !
Kita in Verbindung mit HzE
01.06.2018
30.06.2019
70
01.10.2017
01.10.2017
01.08.2018
01.09.2019
01.09.2019
30.09.2019
45
120
01.06.2018
30.11.2019
HzE Klärung Trägerausschreibung 51.32
120
165
40
45
80
120
01.06.2018
01.06.2018
01.12.2019
01.12.2019
Verhandlungen laufen noch
75
110
35
75
01.07.2018
01.12.2019
120
165
45
120
01.06.2018
01.12.2019
489 1.225
20
55
431 1.673
75
01.03.2019
01.04.2020
221
210
41
50
70
41
50
100
30
45
120
165
120
165
40
45
80
120
110
35
165
45
0 - Mitte
143 Schreberstraße 8 -12
forum thomanum e.V.
Neubau
2.145
75
0 - Mitte
172 Rosa-Luxemburg-Straße
offen/ Conpartis Real Estate GmbH
Neubau
165
45
120
165
45
120
01.08.2018
30.09.2020
3 - Südost
154 Eilenburger Bahnhof
offen
Neubau
165
45
120
165
45
120
01.08.2019
30.09.2020
5 - Südwest
155 Holbeinstraße 58
AfJFB/ AfJFB
Neubau
405
165
110
45
295
120
405
165
110
45
295
120
01.01.2020
01.04.2021
4 - Süd
123 Kochstraße 28a
Rahn & Partner/ dto.
Neubau/Umbau
111
34
77
111
34
77
1 - Nordost
9 - Nord
9 - Nord
8 -Nordwest
1 - Nordost
3 - Südost
3 - Südost
185 Tauchaer Str./Erla-Siedlung
186 LandsbergerStr.120-126
187 Heinrothstr.
188 Fritz-Simonis-Str/H.Beimler-Str.
189 Samuel-Lampel-Str.
190 Parkstadt Dösen
153 Trendelenburgstr.
n.n./LWB
n.n./LWB
n.n./LWB
n.n./LWB
Diakonie/ Matthäuskirchgemeinde
n.n./ Parkresidenz Leipzig GmbH
Kirchgem. Probstheida / WBG Kontakt
Neubau
Neubau
Neubau
Neubau
Neubau
Neubau
Neubau
120
165
120
165
120
120
120
40
45
40
45
40
40
40
80
120
80
120
80
80
80
120
165
120
165
120
120
120
40
45
40
45
40
40
40
80
120
80
120
80
80
80
1.206
369
837
0 1.206
369
837
0
683 7.384 2.070 5.172
142
9.266 2.450 6.133
Seite 2
neu
neu
neu
51
100
2020
o. Angaben
Stand 15.05.2017
0
0
449 1.133
20
55
Rahmenbedingung in Abstimmung
91
Quartier Rosa-Luxemburg-Straße (Kita in
der Gesamtprojektentwicklung)
0
neuer Planungsbeschluss erforderlich
neu
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neu
Grundstückstausch