Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1281826.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
22.05.17, 14:45
Aktualisiert
19.06.17, 09:00

Inhalt der Datei

Adresse der Einrichtung Kröbelstraße 9 04317 Leipzig Betreiber: Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung, Allgemeiner Sozialdienst, Fachdienst umA Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Gesetzliche Grundlagen Es handelt sich um ein stationäres Angebot zur Inobhutnahme, Betreuung, Versorgung und Unterbringung von ausländischen Kindern und Jugendlichen gemäß §§ 42, 42a und § 8a SGB VIII. Stadt Leipzig - 2 Räumlichkeiten ein Reihenwohnhaus mit 5 Etagen und dementsprechend 5 Wohnbereichen Erdgeschoss u.a. Großküchenbereich Keller mit Lager- und Funktionsräumen, Waschmaschinenraum, Fitnessbereich Spitzboden mit Leitungsbüros, Beratungsräumen im Leipziger Südosten Das Grundstück verfügt über Grillplatz und Sitzgelegenheiten im Hof. weitläufige Parkanlage (Friedenspark) befindet sich 5 Gehminuten entfernt mit Möglichkeiten sportlicher Betätigung und für Freizeitgestaltung. sehr gute infrastrukturelle Anbindung Stadt Leipzig - 3 Zielgruppe und Kapazität maximal 48 (in Überbelegung 51) minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in 5 Gruppen auf fünf Etagen Gruppe 1 (EG) 8 Plätze (davon 2 Quarantäneplätze möglich) Gruppe 2 (1.Etage) 12 Plätze Gruppe 3 (2. Etage) 11 Plätze Gruppe 4 (3. Etage) 10 Plätze Gruppe 5 (4. Etage), Stadt Leipzig - 10 Plätze (nach Bedarf Mädchen-WG) 4 Gruppe 1 – Inobhutnahme-/ Clearingbereich (EG) Männliche ausländische Kinder und Jugendliche, welche erstmalig in der Einrichtung aufgenommen werden, sind zunächst in diesem Bereich untergebracht. Im angrenzenden Großküchenbereich wird für sie gekocht, bis die Erstuntersuchung erfolgt ist und ansteckende Krankheiten ausgeschlossen wurden. Nach Abschluss der Verteilentscheidung können sie je nach Kapazität in eine andere Etage umziehen. In diesen Bereich werden außerdem männliche ausländische Jugendliche aufgenommen, welche notwendige und geeignete Anschlusshilfen verweigern oder aufgrund von fehlender Mitwirkung oder Verweigerung die stationäre Hilfe beendet wurde und sie zurück in den Status Inobhutnahme fallen. Stadt Leipzig - 5 Gruppe 5 – Mädchenbereich (4. Etage) Die Mädchenwohngruppe befindet sich getrennt von den männlichen Bewohnern in einer separat abschließbaren Wohngemeinschaft im Dachgeschoss (4. Etage, in unmittelbarer Nähe zur Einrichtungsleitung). Diese sichert die Privatsphäre und das notwendige Schutz- und Ruhebedürfnis. Sie werden ausschließlich durch weibliche Mitarbeiterinnen begleitet und mindestens eine Betreuerin hält sich rund um die Uhr auf der Etage auf. Ein besonderes Augenmerk wird auf eine vertrauensvolle Beziehung gelegt, da Schutz und Sicherheit diese besonders schamgeprägte Zielgruppe positiv beeinflussen und sie sich angenommen und aufgefangen fühlen. Es stehen 10 Plätze in zwei Ein- und vier Zweibettzimmern zur Verfügung. Bei Bedarf kann in einzelnen Zimmern ein Babybett zugestellt werden. Stadt Leipzig - 6 Jede Gruppe fungiert organisatorisch unabhängig. Täglich erfolgen Dienstübergaben und Besprechungen gemeinsam mit allen Teamleitern, danach erfolgt Organisation und die Umsetzung der sozialpädagogischen Anforderungen innerhalb jeder Gruppe. Fest etablierte Strukturen, wie Einnahme der Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Zeiten, regelmäßige Gesprächsrunden, feste wöchentliche Freizeitangebote werden an einer Pinnwand für die Kinder und Jugendlichen visualisiert. Im Betreuerzimmer der jeweiligen Gruppe befindet sich zusätzlich eine Übersichtspinnwand mit allen wochenaktuellen Terminen, die die Kinder und Jugendlichen betreffen, um den Einsatz des Personals zur Begleitung der Termine, die Hinzubuchung von Dolmetschern bei Bedarf usw. zeitnah planen zu können und die Bewohner rechtzeitig über die Termine informieren zu können. Stadt Leipzig - 7 Personelle Absicherung interdisziplinäres Team Mitarbeiter arbeiten nach Dienstplan im 3-Schicht-System (Wechselschicht) Betreuung über Tag und Nacht ohne Schließzeiten Leitung/Clearing 2,8 VzÄ Verwaltung 1,0 VzÄ Teamleiter 5,0 VzÄ Mitarbeiter in der Betreuung 40,0 VzÄ d.h. 8 VzÄ Betreuung pro Etage Koch/Hauswirtschaft 2,0 VzÄ analog KJND Stadt Leipzig - 8 Pädagogische Handlungselemente Durchführung der Inobhutnahmen Gestaltung eines positiven Ankommens (z. B. Willkommensrituale, Klärung aktueller Bedürfnisse, mediz. Versorgung) Beratung, Unterstützung und Begleitung in verschiedenen Lebensangelegenheiten (z. B. Ämter und Behördengänge, Beantragung eines Leipzig-Passes, Begleitung zu Ärzten, Traumaerstberatung, Kontakte zum Flüchtlingsrat oder anderen Netzwerkpartner/innen ermöglichen und begleiten) Förderung und Berücksichtigung der familiären und kulturellen Hintergründe sowie das Ermöglichen, Kontakte zu Verwandten herzustellen und aufrecht zu erhalten vorbereitende Maßnahmen der schulischen/beruflichen Integration (z.B. Vermittlung von Sprachkursen) Freizeitgestaltung sowie die Förderung der Integration (z. B. Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Bibliotheken) Unterstützung zur Verselbstständigung (z. B. Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten) Integration (Anbindung an Vereine, Patenschaften, soziokulturelle Anbindung) Partizipation, Beschwerdemanagement Unterstützung beim Ausbau der Sozialkompetenz (Teilen, Antidiskriminierung, Privatsphäre, Gewaltfreiheit uvm.) sexuelle Aufklärung, Sexualprävention persönliche Hygiene und Gesundheit Stadt Leipzig - 9 Die Sozialpädagogen und Erzieher in der Inobhutnahmeeinrichtung erfassen im Rahmen des Clearings von jedem Minderjährigen…. die Verhaltensweisen, die Persönlichkeitsentwicklung, die gesundheitliche Situation, die familiäre Situation, den Stand der schulischen Bildung, den Stand der Verständigung/ Sprachkenntnisse, den Stand der Verselbständigung kurz: wichtige Informationen zur weiteren individuellen Hilfeplanung. -> regelmäßige Situations- und monatliche Entwicklungsberichte an den Fachdienst umA und Vormünder Sie erfragen die Interessen der Minderjährigen und richten das pädagogische Handeln entsprechend der individuellen Bedürfnisse innerhalb des strukturierten Rahmens danach aus. Stadt Leipzig - 10 Stadt Leipzig - Entwicklung der vergebenen Hilfen zur Erziehung IV. Quartal 2016 und I. Quartal 2017 Hilfen zur Erziehung 3.500 IV. Quartal 2016 HzE 2.907 Hilfen umA 224 Hilfen 3.000 2.500 2.915 2.871 I. Quartal 2017 HzE 2.909 Hilfen umA 230 Hilfen 2.925 2.932 2.953 2.846 2.000 1.500 if H b g rv e ld h za n A 1.000 500 220 221 229 November Dezember 232 228 231 0 Oktober HzE umA Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht Monat Januar HzE Quartal Februar März umA Quartal 2 Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2017 Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in Leipzig ab 2015 3.500 6 .1 3 .8 2 6 .1 3 6 4 .8 2 1 9 .0 3 5 1 .8 2 7 6 .0 3 1 .7 2 5 8 .9 2 0 .6 2 9 .6 2 7 0 .9 2 6 9 .8 2 0 .6 2 3 1 .6 2 3 .9 2 5 .9 2 4 8 .1 3 6 .5 2 Februar 6 0 .9 2 4 7 .8 2 0 7 .4 2 Januar 1 .5 2 6 7 .8 2 2.000 0 5 .4 2 2.500 8 7 .0 3 5 .1 3 3.000 1.500 1.000 - Oktober November - - - - - - - - 500 März April Mai Juni 2015 Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 2016 Juli August September Dezember 2017 3 Entwicklung der vergebenen Hilfen zur Erziehung im Vergleich zum IV. Quartal 2016 in den Sozialbezirken ohne unbegleitete minderjährige Ausländer 4,5 4,1 4,0 ↑ 2,0 0,0 0,4 0,5 ↑ ↑ ↓ -0,8 -2,0 ↓ -4,0 ↓ -1,3 ↓ -4,5 ↓ -6,0 F m g u k ic tw n e lzh a r V e o P in 6 1 0 rtl2 a .Q IV m zu ↑ -6,0 -7,0 -8,0 Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nord Sozialbezirk Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 4 Zu- und Abgänge mit umA nach verschiedenen Altersgruppen IV. Quartal 2016 SGB VIII bis 6 Jahre 7 - 12 Jahre 13 - 17 Jahre Gesamt § 34 Heimerziehung/sonst.betreute Wohnform Zugänge gesamt 26 16 73 115 davon: 26 16 37 79 - - 36 36 Abgänge gesamt 15 9 64 88 davon: 15 9 48 72 - - 16 16 Hilfen zur Erziehung unbegleitete minderjährige Ausländer Hilfen zur Erziehung unbegleitete minderjährige Ausländer I. Quartal 2017 SGB VIII bis 6 Jahre 7 - 12 Jahre 13 - 17 Jahre Gesamt § 34 Heimerziehung/sonst.betreute Wohnform Zugänge gesamt 39 27 72 138 davon: 39 27 45 111 - - 27 27 Abgänge gesamt 21 15 104 140 davon: 21 14 38 73 - 1 66 67 Hilfen zur Erziehung unbegleitete minderjährige Ausländer Hilfen zur Erziehung unbegleitete minderjährige Ausländer Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 5 Vergebene Hilfen ohne umA in den Sozialbezirken im IV. Quartal 2016 und I. Quartal 2017 60 ,5 0 ,7 2 5 50 Nordost Ost 3 ,4 0 ,3 8 2 3 ,9 8 ,2 7 3 30 3 ,1 7 ,2 7 3 40 1 , 9 9 , 8 1 1 , 0 2 9 , 0 2 5 , 4 2 0 , 3 2 20 e g ri2 h ä J 1 t0 n u flF a zA 4 , 1 4 , 1 8 , 4 1 7 , 4 1 10 0 Mitte Südost Süd Südwest West Alt-West Nord Sozialbezirk IV. 16 I. 17 „Anzahl Fälle auf 1000 unter 21 Jährige“ für alle Sozialbezirke. Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 6 Angebotsentwicklung HzE Übersicht Stand 10.05.2017 (Quelle: u.a. Jugendhilfeplanung und Monitoring,Frau Krönlein, Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Grundsatzfragen, Herr Adler, SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften, Frau Weires, Hilfen zur Erziehung, Herr Müller) Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 7 Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht Stadt Leipzig - Statistik Hilfen zur Erziehung, Quartalsbericht 8 „Das Fundament des Rechts ist die Humanität“ Albert Schweizer Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 10 JUGENDgerichtsHILFE Sozialarbeiter – Sozialdolmetscher Konfliktberater Begleiter – Beistand – Vermittler Alles zusammen: Jugendhilfe im Strafverfahren Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 11 Geltungsbereich für die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren Junge Menschen, die im Alter von 14 – unter 21 Jahren Straftaten begangen haben und gegen die ein Ermittlungsverfahren/ Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz eingeleitet wird Jugendliche und Heranwachsende, die gem. § 128 StPO dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden (Vollstreckung eines Haftbefehls) Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 12 Das Jugendgerichtsgesetz 1923 - 2017 Voraussetzung für ein eigenes Jugendstrafrecht waren Erkenntnisse der Kriminologie über den engen Zusammenhang zwischen Sozialisationsprozess und Straffälligkeit bei Jugendlichen. Diese überzeugten den Gesetzgeber von der Notwendigkeit, die Voraussetzung für am jeweiligen Täter orientierte Reaktions- und Einwirkungsmöglichkeiten zu schaffen. Das vorrangige Ziel des Jugendstrafrechts ist nicht Vergeltung und Sühne, sondern die Verhinderung weiterer Straftaten durch den betroffenen jungen Menschen. Der Erziehungsgedanken, wie er in § 2 JGG formuliert ist, zieht sich durch das gesamte Gesetz. Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 13 Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 14 Geschichte des Jugendgerichtsgesetzes 1878 Erste Gedanken über die Notwendigkeit veränderter Strafverfahren bei Kindern und Jugendlichen 1893 Erster Entwurf „für ein Reichsgesetz über die Behandlung und Bestrafung von jugendlichen Verbrechern und verwahrlosten jugendlichen Personen“ 1908/ 1909 Ehrenamtliche Fürsorge mit den Aufgaben einer Jugendgerichtshilfe (ohne gesetzliche Grundlage) 1923 Erlass des 1. JGG 1943 Reformierung des JGG durch die Nationalsozialisten 1953 Novellierung des JGG in den 70ziger und 80ziger Jahren erfolgte die Ideenentwicklung zu neuen ambulanten Maßnahmen 1990 1. Gesetz zur Änderung des JGG 2007 2. JGG Änderungsgesetz (gültig ab 2008) 2012 Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 15 Stadt Leipzig - 16 Ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz Weisungen (Erziehungsmaßregeln § 10 JGG) Weisungen zu befolgen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen, bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen, eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle annehmen, Arbeitsleistungen zu erbringen, sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (TäterOpfer-Ausgleich), Den Verkehr mit bestimmten Personen oder den besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu Unterlassen oder an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen, Inanspruchnahme einer heilerzieherischen Behandlung oder Entziehungskur Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren Finanzierung von ambulanten Maßnahmen • Von 1992 – 2005 Förderung über § 74 i.V. § 13 SGB VIII – Pauschalfinanzierung des Täter-Opfer-Ausgleich und Sozialer Trainingskurs • Betreuungsweisungen gem. § 30 SGB VIII und stationäre Angebote gem. § 34 SGB VIII im Rahmen von Hilfen zur Erziehung/ Hilfe für junge Volljährige • Seit 2006 werden die ambulanten Maßnahmen über Leistungsvereinbarungen/ Entgelte finanziert – entsprechend § 78 ff. i.V. m. § 27ff. SGB VIII aufgrund der Steuerungsverantwortung für: - Täter- Opfer-Ausgleich Sozialer Trainingskurs Anti-Gewaltkurs Betreuungsweisung Kompetenztraining im Jugendarrest sowie über • Hilfen zur Erziehung Jährlich stehen für ambulante Maßnahmen 101.300 € zur Verfügung Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren Statistischer Überblick 2016 Stichtag 31.12.2016 • 4.544 erfasste Täter, die im Alter von 14 – unter 21 Jahre eine/ mehrere Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten begangen haben Davon traten • 2.138 Täter erstmalig in Erscheinung bzw. wurden erneut straffällig und • 2.406 Täter sind Überhänge aus voran gegangenen Jahren „Erziehungsmaßregeln“ „Zuchtmittel“ • 2015 - 1.488 Täter 559 Täter • 2016 - 1.381 Täter 540 Täter Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 19 Statistik: Ambulante Maßnahmen Täter-Opfer-Ausgleich 2015 2016 39 27 erfolgreich: Sozialer Trainingskurs 5 20 20 6 2 11 15 4 5 Betreuungsweisung 22 27 Kompetenztraining 37 48 erfolgreich: Anti-Gewaltkurs erfolgreich: Arbeitsleistungen 1.011 23.745 Std. Stadt Leipzig - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 1.049 26.189 Std. 19.08.200 4 Ausblick • Entwicklung von neuen, interessanten und bedarfsgerechten Konzepten. • Flexibilität in den ambulanten Maßnahmen. • Entwicklung von einzelfallbezogenen Angeboten • Mehr Individualität entwickeln. • Zeitnahe Maßnahmen vorhalten. • Prüfauftrag gerechter werden. • Dem Erziehungsgedanken gerechter werden. • Weniger Vorrang der abrechenbaren Maßnahme – Erfolg am jungen Menschen messen. Stadt Leipzig - 21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stadt Leipzig - 22 Stadt Leipzig - Stadt Leipzig - 1Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. Verwaltung SG Rechts- und Vertragswesen Leipzig, 15.05.2017 51.13/Jä/Kis Zeitschiene für die Etablierung von Schulsozialarbeit an 20 Leipziger Schulen Nr. 1 Termin 15.05.17 Maßnahme Ziel Info mit Zeitschiene zum Verfahren Information AL und Ausschreibungstext V.: 51.1 51.3 51.7 2 16.05.17 Einhaltung Frist zum Redaktionsschluss am 16.05.2017 51.3 51.7 3 17.05.17 Übersendung der Ausschreibung an 51.0, ÖA zur Weitergabe Redaktion Amtsblatt u. Onlineredaktion zur Veröffentlichung am 20.5. Information an Schulen, dass diese, vorbehaltlich der Landesförderung, für 2017/2018 SSA erhalten Schulen haben Kenntnis zur weiteren Planung 51.3 51.7 4 18.05.17 Träger von SSA in Leipzig werden vorab über die Ausschreibung informiert 51.3 51.7 5 20.05.17 6 16.06.17, 12.00 Uhr 19.06.17, 9.00 Uhr Information zum Ausschreibungsverfahren an die aktuellen Träger von SSA in Leipzig Veröffentlichung der Ausschreibg. im Amtsblatt Ende Einreichungsfrist 7 Öffentliche Bekanntgabe Zeitliche Vorgabe setzen 51.13 Öffentliche Öffnung der Unterlagen Öffentlichkeit herstellen, 51.13 im AfJFB, Raum B 323 ordnungsgemäßes Verfahren sicherstellen Zwischeninformation an JHA 51.3 51.7 Unterlagen sichten, ordnungsgemäßes Verfahren 51.13 verfahrensrechtlich und auf und Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit prüfen sicherstellen Unterlagen sichten, inhaltlich Verwaltungsvorschlag 51.3 prüfen und nach Matrix bewerten vorbereiten 51.7 Verwaltungsvorschlag erarbeiten Standpunktbildung und 51.3 und Information an den JHA Information an den JHA 51.7 8 20.06.17 9 21.06.17, 9.00 Uhr 10 23.06.17 11 26.06.17 12 26.06.17 13 03.07.17 Bekanntgabe Ergebnis an die ausgewählten Träger und Schulen Beginn der Implementierung 14 15 03.07.17 01.08.17 Verhandlung nach § 77 SGB VIII Beginn der Maßnahme 51.13 Vorbereitung Maßnahme durch Träger Kostenvereinbarung Umsetzung durch Träger 51.3 51.13 51.3 51.7 Entscheidungsvorschlag Nr.: VI 05 / 17 für den Jugendhilfeausschuss Einreicher: Betreff: Amt für Jugend, Familie und Bildung Integrierte Jugendhilfeplanung Entscheidungsvorschlag: 1. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung wird vom Jugendhilfeausschuss beauftragt, eine Integrierte Jugendhilfeplanung zu erarbeiten, die die bisherigen Teilplanungen Hilfen zur Erziehung, Erziehungs- und Familienberatung und Kinder- und Jugendförderung zusammenführt und in den Kontext zu den bildungspolitischen Schwerpunkten der Stadt Leipzig setzt. 2. Mit der Integrierten Jugendhilfeplanung wird das Ziel verfolgt, ein strategisches Steuerungsund Planungsinstrument zu erarbeiten, welches der Politik, den Freien Trägern bzw. den kommunalen Leistungserbringern und der Verwaltung Planungssicherheit und Orientierung für die inhaltliche und sozialräumliche Ausrichtung gibt. 3. Im Zusammenhang mit dem integrierten Handlungs- und Planungsansatz sind die übergreifenden Handlungsschwerpunkte, die sich aus der Zusammenführung der verschiedenen Leistungsbereiche der Jugendhilfe und aus dem Bildungskontext ergeben, zu beschreiben. Dazu ist es erforderlich, die beabsichtigten Wirkungen und Ziele indikatorengestützt und sozialräumlich aufzubereiten. 4. Die Freien Träger der Jugendhilfe bzw. die kommunalen Leistungserbringer werden über entsprechende Beteiligungsstrukturen in den Prozess der Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung einbezogen. Darüber hinaus werden die Betroffenen selbst, also Kinder, Jugendliche und junge Familien bzw. deren Interessenvertreter aktiv in den Prozess der Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung eingebunden. 5. Der Prozess der Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung wird durch externe Partner, insbesondere durch Beratungsleistungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) sowie der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK), unterstützt. 6. Als zeitlicher Rahmen der Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung ist der Zeitraum April 2017 bis Dezember 2018 vorgesehen. 7. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Unterausschuss Jugendhilfeplanung werden halbjährlich über den Stand der Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung informiert. Begründung: Integrierte Jugendhilfeplanung (siehe Anlagen 1 und 2) ........................................................ Dr. Nicolas Tsapos Amtsleiter Amt für Jugend, Familie und Bildung AfJFB, Stand: 19.05.2017 1 Anlage 1: Arbeitspapier 1 Ausgangslage Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat die Aufgabe, Voraussetzungen für eine solidarische Stadtgesellschaft in Verantwortung aller zu schaffen und durch sein Tätigwerden und seine Dienstleistungen und Hilfen insbesondere junge Menschen in ihren Fähigkeiten zu stärken, ihr Leben selbst zu gestalten (vgl. SGB VIII, § 1). Bestimmend für die Arbeit des Amtes für Jugend, Familie und Bildung sind vor allem folgende Grundwerte (vgl. Leipzig wächst nachhaltig! Strategische Ziele und Handlungsschwerpunkte „Leipzig 2030“) : • • • • • Soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigte Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben mit allen Rechten und Pflichten, Achtung der Würde und Persönlichkeit der Einzelnen, Solidarität miteinander und Vielfalt untereinander sowie Respektierung der individuellen Lebensentwürfe . Um diese Werte mit Leben zu erfüllen, bedarf es insbesondere auch für die Jugendhilfe immer wieder der Überprüfung der bisherigen Arbeitsweisen, Methoden und Zielrichtungen. Auch durch sozialpolitische Gesetzesänderungen (u. a. Reform SGB XII) haben sich die Anforderungen an eine moderne und dienstleistungsorientierte Jugendhilfeplanung und deren Aus- und Zielrichtung geändert und werden sich weiter ändern. Gegenwärtig steht für die Jugendhilfeplanung in Leipzig die Fortschreibung von drei zentralen Teilfachplanungen an. Diese sind: • • • der Teilfachplan Hilfen zur Erziehung, der Teilfachplan Kinder- und Jugendförderung und der Teilfachplan Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Dem fachinhaltlichen und methodischen Anspruch eines integrierten Handlungs- und Planungsansatzes folgend, werden die o. g. Teilfachplanungen in ein strategisch ausgerichtetes Planungs- und Steuerungsinstrument überführt, welches der Politik, den Freien Trägern bzw. den Leistungserbringern und der Verwaltung Planungssicherheit und Orientierung für die inhaltliche und sozialräumliche Ausrichtung gibt. Die Neuausrichtung der Jugendhilfeplanung umfasst insbesondere zwei Aufgabenschwerpunkte, welche zum einen die strategische Planung sowie das Controlling inkl. einer modernen Sozialberichterstattung, zum anderen eine raumbezogene Jugendhilfeplanung beinhalten. Zielgruppen- und lebenslagenspezifische Planungsprozesse wurden in den letzten Jahren nicht mehr zentral in der Jugendhilfeplanung, sondern in den jeweiligen Fachplanungen der einzelnen Steuerungsbereiche verantwortet, was eine hohe fachplanerische Spezialisierung mit sich gebracht hat. Auf Grund dieser Entscheidung nimmt die Jugendhilfeplanung zukünftig eine zentrale Funktion der ganzheitlichen, integrierten Planung im Bereich der Jugendhilfe wahr. Eine integrierte Betrachtungsweise sowohl auf Lebenslagen als auch unter räumlichen Aspekten erfordert ein hohes Maß an verbindlicher Gestaltung zwischen den Fachplanungen und Abstimmung zwischen der Verwaltung sowie den kommunalen, den frei gemeinnützigen und den privaten Leistungsanbietern. AfJFB, Stand: 19.05.2017 2 Mit der Integrierten Jugendhilfeplanung wird das Ziel verfolgt, Fachplanungen, Handlungsprioritäten und ggf. Infrastruktur-Investitionen der verschiedenen Leistungsbereiche der Jugendhilfe aufeinander abzustimmen und in einer leistungsbereichs- und fachübergreifenden Strategie zu bündeln. Auf der Grundlage dieser Vernetzung benennt die Integrierte Jugendhilfeplanung inhaltliche und stadträumliche Ziele und Handlungsschwerpunkte sowie zentrale Maßnahmepakete zu deren Umsetzung. Eine prägnante fachinhaltliche und jugendhilfeplanerische Auswertung der Teilfachplanungen Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendförderung und Erziehungs- und Familienberatung sowie eine Bewertung der bisherigen Arbeit in den jeweiligen räumlichen Zuschnitten (Planungs- und Sozialraumstrukturen) sowie zu sozialräumlichen Arbeitsweisen und zur Angebotsgestaltung wird der Integrierten Jugendhilfeplanung vorangestellt. 2 Inhaltliche Ziel- und Aufgabenstellung Schwerpunkte der Integrierten Jugendhilfeplanung sollen die drei nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder sein: • • • Jugendhilfepolitische Setzungen, Synergien zwischen den einzelnen Leistungsbereichen, Sozialräumliches Arbeiten. 2.1 Jugendhilfepolitische Setzungen Die Erarbeitung strategischer Steuerungsziele und die damit verbundenen jugendhilfepolitischen Setzungen sind Grundlage für einen nachhaltigen Entwicklungsprozess. Orientierung bei der Bestimmung dieser strategischen Ziele gibt das Arbeitsprogramm des OBM „Leipzig 2020“. Die darin genannten Oberziele “Leipzig schafft soziale Stabilität“ und „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ setzen auch den Rahmen für die nachhaltige Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Leipzig. Dabei ist ein integriertes Zusammenwirken verschiedener Ressorts alternativlos und prägend für die weiteren Überlegungen. Weiteres Vorgehen: Steuerung muss auf eine nachhaltige und verbindliche Strategie gestützt sein. Dazu ist es erforderlich, auf der Grundlage einer Analyse der bisherigen Steuerungsbemühungen in den einzelnen Leistungsbereichen der Jugendhilfe strategische Steuerungsziele neu abzuleiten und zu beschreiben und diese mithilfe von Kennzahlen auf ihr Erreichen hin überprüfbar zu machen. Ziel ist es, strategische Ziele und Handlungsschwerpunkte eng mit der Kostenplanung und der darauf aufbauenden Haushaltsplanung zu verknüpfen. Somit ist für alle Interessengruppen (Politik, Verwaltung, Leistungserbringer) eine transparente Steuerungsgrundlage gegeben. 2.2 Synergien zwischen den einzelnen Leistungsbereichen Das Wissen über gelingende Zusammenarbeit muss in vielen Bereichen vertieft werden. Ohne sich gegenseitig darüber auszutauschen, was die einzelnen Leistungsbereiche tun bzw. erreichen wollen, sind Synergieeffekte nicht herzustellen. Die grundlegenden Fragen in diesem Handlungsschwerpunkt sind: Wie lässt sich trotz Wettbewerb um knappe Ressourcen gemeinsam planen und handeln? Wie kann eine sinnvolle Verteilung und Koordination von Angeboten und Leistungen zwischen Verwaltung und den Freien Trägern bzw. den kommunalen Leistungserbringen aussehen? Wie lassen sich Betroffene besser einbeziehen? Wie kann Wirkung in den einzelnen Leistungsbereichen erfasst und dargestellt werden? Welche Indikatoren AfJFB, Stand: 19.05.2017 3 sind für die Steuerung von Prozessen aussagekräftig und werden von den Fachkräften als zielführend akzeptiert? Weiteres Vorgehen: In einem ersten Schritt ist herauszuarbeiten, inwieweit derzeitige Formen der Zusammenarbeit auf Wirkung hin ausgerichtet werden und dafür geeignet sind. Es ist herauszustellen, wo Schwierigkeiten in der Erfassung von und in der Ausrichtung auf Wirkung bestehen und inwieweit Konsens oder Dissens zu erstrebenswerten Verfahren der Wirkungsorientierung besteht. Zudem werden Verfahren identifiziert, die geeignet sind, diese Schwierigkeiten zu überwinden. 2.3 Sozialräumliches Arbeiten Sozialräumlichen Arbeiten kommt bei der Konzipierung der neuen Integrierten Jugendhilfeplanung eine besondere Bedeutung zu. Im SGB VIII finden sich grundlegende Regelungen für die Jugendhilfeplanung, der § 80 SGB VIII beschreibt entsprechende Ziele und Verfahren. Im Weiteren soll insbesondere auf zwei Aspekte verwiesen werden: • • Im § 80 (2) SGB VIII werden die Ziele der Jugendhilfeplanung definiert, z. B. die Erhaltung des sozialen Umfeldes, ein möglichst wirksames und vielfältiges Angebot, besondere Förderung von jungen Menschen in gefährdeten Lebensbereichen und bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, § 80 (4) SGB VIII fordert in Ergänzung zu § 81 SGB VIII die Verknüpfung von Planungen und Tätigkeiten der Jugendhilfeträger mit denen anderer Institutionen, die sich auf das Leben jungen Menschen und ihrer Familien auswirken (z. B. Schulplanung, Stadtentwicklungsplanung, Verkehrsplanung etc.) Die hieraus resultierenden Aufgabenstellungen sind für die Jugendhilfeplanung nur zu bewältigen, wenn es ihr gelingt, eine Vorstellung bzw. ein Abbild von den Strukturen der eigenen Stadt zu erarbeiten, die kleinräumig angelegt sind und auf unterschiedliche Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen hinweisen (Sozialräumliche Gliederung in Düsseldorf, 2012). Eine solche sozialräumliche Gliederung kann zwei Aufgaben erfüllen: • • Einerseits lassen sich mit ihr unterschiedliche Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen für Leipzig beschreiben. Andererseits bietet sie einen Ansatz für integrative Handlungskonzepte weit über das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe hinaus (vgl. integrierter Handlungs- und Planungsansatz des INSEK 2017). Um die Lebensverhältnisse und Sozialisationsbedingungen für Kinder und Jugendliche voneinander unterscheiden zu können, ist es notwendig, innerhalb der Stadt entsprechende Gebiete und Areale zu identifizieren und sie voneinander abzugrenzen. Hierzu können grundsätzlich vorhandene kleinräumige Gliederungen genutzt werden. Dies hat den Vorteil, dass für die zu betrachtenden räumlichen Zuschnitte ohne größere Schwierigkeiten Daten der amtlichen Statistik zusammengestellt werden können. Mit Hilfe statistischer Verfahren, insbesondere von Clusteranalysen ist es dann möglich, die einzelnen Gebiete in Gruppen darzustellen, zu typisieren und zu beschreiben (vgl. u.a. Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012, INSEK 2017, Düsseldorf 2012). Eine erhebliche Verbesserung von Analysemöglichkeiten sozialräumlicher Strukturen ergibt sich aber, und dies besagen Praxiserfahrungen andere Großstädte – z. B. München, Düsseldorf, Essen, Nürnberg, wenn für die statistischen Verfahren zur Typisierung der Untersuchungsgebiete nicht vorhandene Verwaltungsstrukturen genutzt werden, sondern eine Gliederung dient, die sich AfJFB, Stand: 19.05.2017 4 an sozialstrukturellen Merkmalen orientiert. Die Stadt Düsseldorf sei hier beispielgebend benannt und deren Ansätze im Folgenden dargestellt. Hinter dieser Herangehensweise steht, dass die meisten Menschen sehr wohl Unterschiede in der baulichen und sozialen Organisation ihrer Umwelt wahrnehmen. Sowohl eigene Erfahrungen als auch vermitteltes Wissen oder die mediale Berichterstattung werden genutzt, die Stadt in überschaubare „Einheiten“ aufzuteilen. Die Rede ist dann häufig von „der City“, dem „Leipziger Osten“ oder „den Grünauern“ etc. Den verschiedenen Quartieren werden Eigenschaften zugeschrieben, die dazu führen, dass bestimmte Quartiere als bevorzugt oder belastet, gemütlich oder provinziell deklariert werden. Einzelne Adressen werden als privilegiert, andere als stigmatisierend empfunden. Eine solche gedankliche Strukturierung von Stadtgebieten wird in der Regel nicht von den politischen Grenzen der jeweiligen Gebiete beeinflusst. Sie orientiert sich vielmehr an der konkreten sozialen Wirklichkeit einer Stadt. Hier drückt sich das Bewusstsein der Einwohner/-innen über soziale Unterschiede aus und verdeutlicht sie. Ein möglicher Ansatz für die neue Integrierte Jugendhilfeplanung könnte dementsprechend sein, diese Strukturen zu erfassen. Die Erarbeitung dieser neuen sozialräumlichen Gliederung ist ein ämter- und dezernatsübergreifender Prozess und muss insbesondere zwischen dem Amt für Statistik und Wahlen, dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgestimmt und erarbeitet werden. Weiteres Vorgehen: Auf Grund der stadtteilorientierten, dezentral organisierten Arbeit des ASD und des Leistungsbereichs Kinder- und Jugendförderung und deren breiten Aufgabenspektren im Bereich Jugend, Sozial- und Gesundheitshilfe sind diese Arbeitsbereiche in einem ersten Schritt in besonderer Weise geeignet, diese Aufgabe zu bewältigen. In ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen kennen Sozialrarbeiter/-innen und Koordinator/-innen für Jugend und Bildung die Strukturen der unterschiedlichen Wohnumfelder genau und verfügen zudem über eine Vielzahl von Einzelinformationen und Eindrücken über Beziehungen, Vorstellungen und Bedürfnisse der dort lebenden (jungen) Menschen. Die im Ergebnis ggf. neu zu definierenden räumlichen Zuschnitte müssen anhand eines einheitlichen Schemas beschrieben und mit einer Gebietskennzeichnung versehen werden. Das Amt für Statistik und Wahlen sollte die Erarbeitung dieser neuen Zuschnitte sozialgeographisch und methodisch begleiten und unterstützen. 3 Organisations- und Kooperationsstruktur Eine Neuausrichtung hin zu einer Integrierten Jugendhilfeplanung erfordert klare Arbeitsstrukturen, einen präzisen Arbeitsauftrag durch die Verwaltungsspitze und die Beteiligung unterschiedlicher Funktionsträger, Arbeitsgremien und Personen. Die Organisations- und Kooperationsstruktur zur Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung sieht eine effektive und entscheidungsfähige Beratungs- und Arbeitsstruktur sowie die Gewährung der Beteiligung aller betroffenen und entscheidungsrelevanten Stellen. Für die Gestaltung dieser Prozesse werden folgende Arbeitsgremien gebildet: 3.1 Koordinierungsgruppe Aufgabe der Koordinierungsgruppe ist die Koordinierung der Integrierten Jugendhilfeplanung, die Diskussion grundlegender Schwerpunktthemen, die Organisation des Planungsprozessablaufs, die Festlegung von Zielen und Aufgaben incl. der Verantwortlichkeiten und die Bewertung von Zwischenergebnissen. Damit verbunden sind Entscheidungen über Informations- und Kooperationsbedarf zu anderen (kommunalen) Entscheidungsgremien. Der Koordinierungsgruppe gehören folgende Personen/Struktureinheiten an: st. Vorsitzender des JHA, Amtsleitung AfJFB, die Abteilungsleitungen Jugendhilfe und Finanzen und sowie die SGL AfJFB, Stand: 19.05.2017 5 Jugendhilfeplanung/Monitoring. Weiteres Vorgehen: Die Koordinierungsgruppe wird vom Amtsleiter des Amtes für Jugend, Familie und Jugend einberufen und nimmt ihre Tätigkeit unmittelbar nach Bestätigung der Auftragslage durch den Jugendhilfeausschuss zur Erarbeitung einer Integrierten Jugendhilfeplanung auf. Die Koordinierungsgruppe konstituiert sich nach erfolgter Auftragslage für die Erarbeitung einer Integrierten Jugendhilfeplanung durch den JHA und regelt den internen Geschäftsverkehr sowie die Sitzungsfolge. 3.2 Arbeitsgruppen Im Amt für Jugend, Familie und Bildung werden themenspezifische Arbeitsgruppen implementiert, die entsprechend der Festlegungen und Zielvorgaben der Koordinierungsgruppe die themenspezifische Arbeit zwischen den Fachbereichen organisieren, koordinieren und umsetzen. Mitglieder dieses Arbeitsgremiums sind Entscheidungsträger der einzelnen Fachbereiche aus der Verwaltung bzw. Mitarbeiter/-innen nach dem Delegierungsprinzip. Weiteres Vorgehen: Die Arbeitsgruppen werden themenspezifisch durch die Koordinierungsgruppe einberufen. Die themenspezifischen Arbeitsgruppen tagen mindestens Quartalsweise und werden auf Abteilungsleiterebene geführt. 3.3 AG Beteiligung Unter Leitung der Verwaltung (Abteilung Jugendhilfe) wird eine AG Beteiligung implementiert, die alle Freien Träger, welche auf den jeweiligen Fachgebieten Jugendhilfeleistungen erbringen, zusammenbringt, um die Verwaltung zu den Planungen im Kontext aktueller Leistungsstand, Bedarfe und weitere Entwicklung zu beraten und fachlich zu unterstützen. Der AG Beteiligung kommt dementsprechend eine Beraterfunktion zu. Mitglieder dieses Arbeitsgremiums sollen die Sprecher/-innen der AG Freie Träger, der AG der Wohlfahrtsverbände, der Stadtjugendring sowie je zwei Vertreter/-innen des Jugendparlaments und des Stadtschülerrates sein. Es ist darauf zu achten, dass die Leistungserbringer stadtweiter Leistungen und Maßnahmen angemessen in diesem Gremium vertreten sind. Ergänzend zu den o. g. drei Basis-Arbeitsstrukturen werden operative Teams, Expertenhearings und thematische Workshops initiiert und die Ergebnisse in den Prozess der Integrierten Jugendhilfeplanung einbezogen. Teilnehmer/-innen an diesen Arbeitsstrukturen sind insbesondere die Vertreter/-innen der Freien Träger, z. T. die Betroffenen - also Kinder und Jugendliche selbst -, Vertreter/-innen aus de Politik und der Verwaltung. Die Facharbeitskreise (Kinder- und Jugendförderung), Facharbeitsgemeinschaften (Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendförderung, Erziehungs- und Familienberatung, Kindertagesstätten) und die Planungsraumarbeitskreise werden in die Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung in der Regel quartalsweise bzw. auf Bedarf themenbezogen eingebunden und regelmäßig über den aktuellen Stand der Bearbeitung informiert und gehört. Weiteres Vorgehen: In Vorbereitung der Implementierung der AG Beteiligung sind die entsprechenden Partner (s. o.) auszuwählen, zu kontaktieren und mit den inhaltlichen, organisatorischen und methodischen Zielen und Aufgaben der Integrierten Jugendhilfeplanung vertraut zu machen. Die AG Beteiligung wird unmittelbar nach der Erarbeitung der Positionspapiere der Verwaltung (vgl. Punkt 5 bzw. Anlage 2 – Zeitplanung) einberufen. AfJFB, Stand: 19.05.2017 6 4 Zusammenfassung Mit der Integrierten Jugendhilfeplanung wird das Ziel verfolgt, Fachplanungen, Handlungsprioritäten und Finanzen der verschiedenen Ressorts und Leistungsbereiche in Bezug auf ihre jugendhilfepolitischen Ziele und Wirkungen aufeinander abzustimmen und in einer fachübergreifenden Strategie zu bündeln. Mit dem Einspeisen einer strategisch ausgerichteten Jugendhilfeplanung in den INSEK-Prozess erhält die Jugendhilfe eine klare und aktive Verantwortung und Beachtung bei der Gestaltung von Stadt- und Sozialpolitik. Mit der Verständigung auf fachübergreifende Schwerpunkträume und einer damit einhergehenden konsequenten Umsetzung des Konzeptes der Sozialraumorientierung sind Bedarfe und Interessenlagen von Kindern, Jugendlichen und jungen Familien zielgenauer zu identifizieren und mit den Möglichkeiten anderer Fachämter, z. B. Finanzen im Kontext städtebaulicher Fördermittel, abzugleichen. Eine Zeitschiene der Erarbeitung der Integrierten Jugendhilfeplanung ist als Anlage 2 beigefügt. Die Fortschreibung der Integrierten Jugendhilfeplanung erfolgt in der Regel im 5-JahresRhythmus. 5 Inhalte der Integrierten Jugendhilfeplanung (Entwurf) Optionen und Zeitplanung 1 Einleitung (incl. Aktueller Sachstand und Auswertung bisheriger Erfahrungen) 2 Zentrale Herausforderungen an die Jugendhilfe und die Integrierte Jugendhilfeplanung • • • • Demographie Soziale Gerechtigkeit Bildung Gesundheit Literatur/verwendete Grundlagen: • Leipzig wächst nachhaltig! Handlungsschwerpunkte „Leipzig 2030“, • INSEK 2017, • Fachplanungen Zeitschiene der Fertigstellung: September 2017 3 Strategische Ziele und Handlungsschwerpunkte der Integrierten Jugendhilfeplanung • • • • • • • Chancengerechtigkeit, Teilhabe, Partizipation ermöglichen Kinder- und Jugendbeteiligung umsetzen Schutz des Kindeswohls gewährleisten Stärkung des Familiensystems unterstützen Inklusion/Integration fördern Sozialraumorientierung, Räume schaffen Wertorientierung und Nachhaltigkeit sichern AfJFB, Stand: 19.05.2017 7 Literatur/Verwendete Grundlagen: • INSEK 2017 Fachkonzepte „Soziale Teilhabe“ und „Kommunale Bildungslandschaft“, • Fachplanungen. Zeitschiene der Fertigstellung: Oktober 2017 4 Schnittstellen und Synergien zwischen den Leistungsbereichen • • • • • Handlungsfeld Hilfen zur Erziehung, Kindertagesbetreuung, Familienberatung, Kinder- und Jugendförderung, Schule Ziele der einzelnen Handlungsfelder Indikatoren zur Zielerreichung Übergreifende Ziele Indikatoren zur Zielerreichung Erziehungs- und Literatur/Verwendete Grundlagen: • Fachplanung Kinder und Jugendförderung 2012, Planungsraumkonzepte 2016 • Fachstandards Kinder- und Jugendförderung 2016, • Steuerungskonzept Hilfen zur Erziehung 2017, • Fachstandards Hilfen zur Erziehung 2016, • Bildungsreport 2017 • Fachplanungen Zeitschiene der Fertigstellung: Juli 2018 5 Sozialräumliches Arbeiten • • • • • • • Bildung von Sozialräumen (Schwerpunkträume mit integrierter Stadtteilentwicklung, Aufmerksamkeitsgebiete, Entwicklungsgebiete), Analyse/Bestandsaufnahme Sozialmonitoring/Sozialberichterstattung Bestandsaufnahme Maßnahmeplanung und Umsetzung Zusammenarbeit und Kooperation Wirkungsorientierung/Controlling Literatur/Verwendete Grundlagen: • Berichtswesen AfJFB • INSEK 2017 • Materialien Amt für Statistik und Wahlen • Fachplanungen Zeitschiene der Fertigstellung: September 2018 6 Ausblick (u. a. mit weiterer Prozessgestaltung) Ziel ist es, die Integrierte Jugendhilfeplanung dem JHA Ende 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen. AfJFB, Stand: 19.05.2017 8 Anlage 2: Arbeits- und Beteiligungsstruktur/Zeitschiene AfJFB, Stand: 19.05.2017 9 Stadt Leipzig Dezernat V Amt für Jugend, Familie und Bildung Stadtbezirk geplante Inbetriebnahme von im Bau oder noch nicht begonnenen Maßnahmen nach Jahresscheiben lfd. Nr. Einrichtung 165 114 45 24 120 90 165 31 45 14 120 17 29.07.2016 08.06.2015 Neubau 48 0 48 48 0 48 12.12.2014 15.05.17 BP Bemerkung Veränderung zu 03 2016/2 017 01.06.2017 x Bautätigkeit 01.06.17 01.08.2017 x Bautätigkeit Bautätigkeit/Problem-Miete rund 2.800 € 01.08.2017 höher 01.08.2017 x Bautätigkeit Bautätigkeit/Mehrbedarfvorlage im 31.10.2017 31.10.17 x Verfahren,Bankzusage liegt vor 01.09.2017 x Auslagerung Reichelstr.5 170 60 110 170 60 110 15.12.2016 01.12.2017 860 60 247 60 613 Träger / Investor Kategorie 9 - Nord 6 - West 8 - Nordwest 160 Lindenstr. 100 74 Plovdiver Straße 165 163 Gartenwinkel Frühe Hilfen e.V./ Heinrich SEB / Dohle Leipzig Diakonie e.V./ Kirchgemeinde Lindenthal (WBG Kontakt) Neubau Neubau Neubau 4 - Süd 3 - Südost 137 Lößnigerstr./ Kurt-Eisner-Str. 147 Oststraße 128 Johanniter-Unfallhilfe e.V./ GIB Immobilien Waldorf Kita /dto. Neubau Ersatzneubau AfJFB/ Dr. Wetzel 4 - Süd 95 Arndtstr. 46 geplante Plätze geplante neue Plätze ges KK KG Hort ges KK KG Hort 49 127 49 127 176 176 51 138 51 138 189 189 28 53 28 53 81 81 7 - Altwest 124 Demmeringstraße 83 Zwergenland Leipzig gGmbH/ Zwergenland Grundstück gGmbH & Co. KG Neubau 176 Friedrich-Dittes-Str. SEB/ dto. Neubau 943 60 257 60 686 2 - Ost FRÖBEL Leipzig gGmbH/ dto. Erweiterung 140 42 98 80 30 50 85 27 58 28 12 16 7 2017 7 - Altwest 67 Rietschelstr. 52 162 W.-Zipperer-Straße 162 Ev.-Luthr.Kirchgemeinde St.Laurentius Erweiterung 0 - Mitte 177 Linnéstraße 12 Humanitas gGmbH Ersatzneubau 110 36 74 44 21 23 0 - Mitte 161 Windmühlenstr. 45 Diakonie e.V./ LWB Neubau 120 40 80 56 34 22 7 - Altwest 174 Georg-Schwarz-Str.184 Freier Kindergarten (AS) / Heller Architekt Umbau/ San. 40 40 40 40 7 - Altwest 167 Buchenerstraße Voso e.V. LL / MTL / dto. Ersatzneubau 165 120 67 8 - Nordwest 131 Friedrich-Bosse-Straße 19-21 Kinderland 2000 gGmbH / Dinero GmbH Erweiterung 0 - Mitte 139 Marschnerstraße Fröbel gGmbH/ Bildungswissenschaftliches Zentrum der Erziehungswiss.Fakultät 2 - Ost 106 Hort Mölkau 8 - Nordwest 45 02.04.2016 27.04.2016 12.06.2016 Voraussichtliche 01.05.2017 Bautätigkeit 01.02.2018 x 30.06.2018 x Finanzierungsangebot seit 18.04.2017 beim Träger, keine Rückmeldung Finanzierung in Klärung 01.08.2017 30.08.2018 01.08.2017 01.10.2017 30.05.2018 46 LEIKILA e.V. 30.06.2018 24 51 02.11.2015 01.08.2018 Baubeginn f.Gesamtvorhaben erfolgt 51 0 0 01.09.2018 Vorlage im verfahren, da Kap. Erhöhung von 202 auf 252 39 2 37 01.07.2017 01.09.2018 17 -17 01.05.2017 01.09.2018 Baugenehmigung erteilt/ Grundstein/08/2017-Baufreimachung erfolgt 61 27 34 01.06.2017 30.09.2018 Erw. nach Sanierung 36 29 9 20 01.09.2017 30.09.2018 Kaufvertrag erfolgt Neubau 75 24 51 75 DRK Leipzig Land e.V. / dto. Neubau 252 158 Lindenallee 3a Voso LL e.V./ AfJFB Ersatzneubau 100 30 70 2 - Ost 180 Gundermannstr.16/18 Känguru gGmbH/ IFB Stiftung Ersatzneubau 225 70 155 2 - Ost 170 L.-Frank-Straße 24 Kinderland 2000/ AfJFB Sanierung 153 45 108 DRK Stadtverband Leipzig e.V. / dto. Erweiterung 48 12 252 30.06.18 01.08.2018 30.06.2018 205 01.02.18 01.08.2018 03.04.2017 205 01.12.17 noch kein Baubeginn für den Kita Bereich Rück 12.12. beim SEB 205 40 51 5 - Südwest 0 - Mitte 118 Erich-Zeigner-Allee 64 173 Reichelstraße 5 Frühe Hilfen e.V./ Frühe Hilfen e.V. AfJFB/ AfJFB Neubau Sanierung 165 246 45 80 120 166 165 50 45 20 120 30 16.04.2017 01.10.2018 29.12.2018 0 - Mitte 144 Alte Messe (Curiestr.) AfJFB/ LESG Neubau 185 45 140 185 45 140 01.08.2017 29.12.2018 9 - Nord 168 Hinter der Kirche n.n./n.n. Neubau 120 35 85 120 35 85 Seite 1 x Finanzierung bereits im Okt bestätigt, Erbaurecht im Verfahren Änderung in Investorenmodell 245 84 Althener Anger 21 Baubeginn 01.02.2018 7 - Altwest 2 - Ost Stand 15.05.2017 2018 Auszug freie Raben (Windscheidstr.32) / nach Sanierung zwei kommunale Einrichtungen Vorhaben wird z. Zt. erweitert (Förderschule) Städtisches Grundstück 30.06.2018 29.12.2018 29.12.2018 Stadt Leipzig Dezernat V Amt für Jugend, Familie und Bildung geplante Inbetriebnahme von im Bau oder noch nicht begonnenen Maßnahmen nach Jahresscheiben 0 - Mitte 3 x Kita-Systembauweise 7 X Kita-Systembauweise 1 X Kita-Systembauweise 171 Ferd.-Rhode-Straße 7 n.n./n.n. n.n./n.n. n.n./n.n. AfJFB/ Stadt Leipzig Neubau Neubau Neubau Sanierung 9 - Nord 175 Bremer Straße 17 BBW/ LESG Ersatzneubau 2 - Ost 176 Friedrich-Dittes-Str. SEB/ dto. Umbau 2 - Ost 0 - Mitte 181 Marcusgasse 7 125 Nonnenmühlgasse 3 - Südost 150 Witzgallstr./ Riebeckstr. Johanniter-Unfallhilfe e.V. / Malios Neubau Caritas / Kirchenlehn Propstei, St. Elisabeth - Krankenhaus Neubau Leipzig Caritas/ basisd Neubau 1 - Nordost 182 Clara-Wieck-Str/Stöckelstraße 29/37 Johanniter-Unfallhilfe e.V. / Malios 4 - Süd 151 Watestr./ Karl-Jungbluth-Str. Kindervereinigung e.V. / LWB 2-Ost 179 Karl-Vogel-Str./ Adlershelm Str. offen/ Dinero GmbH 1 - Nordost 0 - Mitte 2 - Ost 183 Berthastr.13-19 184 Hohe Straße 23 164 Zweinaundorferstr. 167 Freie Waldorfschule/ Freie Waldorfschule Ev.Schulzententrum/ Ev.Schulzentrum DRK Leipzig Land e.V. / AfJFB. 4 - Süd 166 Windscheidstraße 45 AfJFB/ LESG 7 - Altwest 4 - Süd 145 Lindenauer Hafen 146 Bayrischer Bahnhof/ Kohlenstraße 0 - Mitte 157 Linnéstraße 12 2018 0 - Mitte 2019 76 Bayrischer Bahnhof/ Dösner Weg 360 1.155 100 212 120 315 30 62 240 840 70 150 360 1.155 100 64 120 315 30 6 240 840 70 58 01.10.2017 2018 2018 2018 31.12.2018 86 22 64 86 22 64 01.10.2017 31.12.2018 Interim Jörgen-Schmidtchen-Weg (aufgrund Grundstücksgröße keine Platzerweiterung im Neubau möglich) eventuell 100 Kap. 120 120 120 01.12.2017 31.12.2018 Umbau/ Strukturveränderung 4.567 1.225 3.090 45 120 165 39 90 129 252 3.240 165 129 895 2.294 45 120 39 90 01.06.2018 01.10.2017 01.04.2019 01.04.2019 01.04.2019 01.04.2019 120 30 70 100 30 70 01.02.2018 01.04.2019 Neubau 165 45 120 165 45 120 01.10.2017 01.04.2019 Ersatzneubau 165 45 120 33 5 28 01.12.2017 30.06.2019 Neubau 165 45 120 165 45 120 Neubau Standortwechsel Umbau 221 210 100 30 Neubau 165 Mütterzentrum e.V./ offen LeiSa/ Stadtbau AG Neubau Neubau Humanitas gGmbH n.n. / Stadtbau AG Sanierung / Erweiterung Neubau 14 AfJFB betreibt nach Sanierung 2 Einrichtungen ! Kita in Verbindung mit HzE 01.06.2018 30.06.2019 70 01.10.2017 01.10.2017 01.08.2018 01.09.2019 01.09.2019 30.09.2019 45 120 01.06.2018 30.11.2019 HzE Klärung Trägerausschreibung 51.32 120 165 40 45 80 120 01.06.2018 01.06.2018 01.12.2019 01.12.2019 Verhandlungen laufen noch 75 110 35 75 01.07.2018 01.12.2019 120 165 45 120 01.06.2018 01.12.2019 489 1.225 20 55 431 1.673 75 01.03.2019 01.04.2020 221 210 41 50 70 41 50 100 30 45 120 165 120 165 40 45 80 120 110 35 165 45 0 - Mitte 143 Schreberstraße 8 -12 forum thomanum e.V. Neubau 2.145 75 0 - Mitte 172 Rosa-Luxemburg-Straße offen/ Conpartis Real Estate GmbH Neubau 165 45 120 165 45 120 01.08.2018 30.09.2020 3 - Südost 154 Eilenburger Bahnhof offen Neubau 165 45 120 165 45 120 01.08.2019 30.09.2020 5 - Südwest 155 Holbeinstraße 58 AfJFB/ AfJFB Neubau 405 165 110 45 295 120 405 165 110 45 295 120 01.01.2020 01.04.2021 4 - Süd 123 Kochstraße 28a Rahn & Partner/ dto. Neubau/Umbau 111 34 77 111 34 77 1 - Nordost 9 - Nord 9 - Nord 8 -Nordwest 1 - Nordost 3 - Südost 3 - Südost 185 Tauchaer Str./Erla-Siedlung 186 LandsbergerStr.120-126 187 Heinrothstr. 188 Fritz-Simonis-Str/H.Beimler-Str. 189 Samuel-Lampel-Str. 190 Parkstadt Dösen 153 Trendelenburgstr. n.n./LWB n.n./LWB n.n./LWB n.n./LWB Diakonie/ Matthäuskirchgemeinde n.n./ Parkresidenz Leipzig GmbH Kirchgem. Probstheida / WBG Kontakt Neubau Neubau Neubau Neubau Neubau Neubau Neubau 120 165 120 165 120 120 120 40 45 40 45 40 40 40 80 120 80 120 80 80 80 120 165 120 165 120 120 120 40 45 40 45 40 40 40 80 120 80 120 80 80 80 1.206 369 837 0 1.206 369 837 0 683 7.384 2.070 5.172 142 9.266 2.450 6.133 Seite 2 neu neu neu 51 100 2020 o. Angaben Stand 15.05.2017 0 0 449 1.133 20 55 Rahmenbedingung in Abstimmung 91 Quartier Rosa-Luxemburg-Straße (Kita in der Gesamtprojektentwicklung) 0 neuer Planungsbeschluss erforderlich neu neu neu neu neu neu Grundstückstausch