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Daten

Kommune
Leipzig
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1055755.pdf
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Erstellt
11.03.16, 13:54
Aktualisiert
05.12.18, 16:38

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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Telefon Fax 0341 123-2119 0341 123-2105 e-mail bfr@leipzig.de Datum 11.03.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 23.03.2016, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 23.03.2016 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 11.03.2016 Tagesordnung Gremium: Ratsversammlung Datum: Mittwoch, 23.03.2016, 14:00 Uhr Ort: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 20.01.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 7.1 Feststellung von Hinderungsgründen bei gewählten Stadträten gemäß § 32 Abs. 2 SächsGemO sowie die Entscheidung über das Vorliegen wichtiger Gründe bei Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit gewählter Stadträte gem. § 18 SächsGemO (Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit) (1. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister 7.2 Verpflichtung eines Stadtrates durch den Oberbürgermeister gemäß § 35 Abs. 1 SächsGemO i.V.m. § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung 8 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 8.1 Zukunft des Heinrich-Budde-Hauses als soziokulturelles Zentrum sichern. Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nord DS-00784/14-DS-01 VI-WA-02447 - VERWEISUNG - Seite 2/3 9 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) 9.1 Wir fordern Radwege für Kleinzschocher! Einreicher: Bürgerinitiative Kleinzschocher, Sandra Saalbach und weitere VI-EF-02388 9.2 Entwicklung von psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen in Leipzig Einreicher: Beate Roch VI-EF-02430 9.3 Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig-Halle Einreicher: Dr. Lutz Weickert VI-EF-02446 - schriftl. Beantwortung - 9.4 Webseite des Stadtelternrates Leipzig (schriftliche Beantwortung) Einreicher: Linda Maciejewski, Petra Elias, Bettina Heckmann R. für die AG Webseite des Stadtelternrates Leipzig VI-EF-02452 - schriftl. Beantwortung - 9.5 Gebührenbescheid über die Straßenreinigung 2016 Einreicher: Kerstin Mehr 10 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 10.1 Petition zur Verbesserung des öffentlichen Raums und Entschleunigung des Verkehrs im historischen Zentrum von Gohlis Einreicher: Petitionsausschuss VI-P-02120 10.2 Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße Einreicher: Petitionsausschuss VI-P-02275 10.3 Autofreier Sonntag! Einreicher: Petitionsausschuss VI-P-02330 11 Besetzung von Gremien 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (8. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister DS-00768/14-DS-08 11.2 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-01136-DS-02 11.3 Beirat für Gleichstellung - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-01124-DS-02 11.4 Jugendhilfeausschuss - Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter (1. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-00884-DS-02 VI-EF-02459 Seite 3/3 11.5 Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter (2.Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-01022-DS-02 11.6 Vergabegremium VOB - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter (1. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister DS-00785/14-DS-01 11.7 Ehrenrat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2.Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-01134-DS-02 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (1. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-00867-DS-01 12.2 Vertreter und Stellvertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband für die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (1. Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-00873-DS-01 12.3 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (1.Änderung) Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-00910-DS-01 12.4 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutsche Flughafen AG Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-02477 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 14 Anfragen an den Oberbürgermeister 14.1 Standards bei Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Einreicher: CDU-Fraktion VI-F-02480 14.2 Bebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes mit Immobilien für Verwaltung und Aufgaben der Daseinsvorsorge Einreicher: Fraktion DIE LINKE VI-F-02444 14.3 Schutz von Angehörigen der Presse und Mandatsträgern auf Demonstrationen im Stadtgebiet Einreicher: SPD-Fraktion VI-F-02419 14.4 Personalsituation innerhalb der Stadtverwaltung Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen VI-F-02385 Seite 4/3 14.5 Radweg zwischen Friedrichshafener Straße und Mockau-Center Einreicher: AfD-Fraktion VI-F-02458 14.6 Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen VI-F-02406 14.7 Wildplakatierung in Leipzig Einreicher: CDU-Fraktion VI-F-02418 14.8 Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig – ein Jahr nach dem Ratsbeschluss Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen VI-F-02438 14.9 Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Seniorenwohnanlage "Amalie" in Paunsdorf Einreicher: Fraktion DIE LINKE VI-F-02448 14.10 Elektromobilität ohne Subventionen fördern Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen VI-F-02384 14.11 Probleme bei der Bearbeitung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen Einreicher: Fraktion DIE LINKE VI-F-02476 14.12 Schulhausbau Semmelweisstraße Einreicher: CDU-Fraktion 14.13 Nutzung des Grundstücks Fockestraße 80 Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel 14.14 Beschulung minderjähriger Asylbewerber und Flüchtlinge (schriftl. Beantwortung) Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski VI-F-02461 - schriftl. Beantwortung - 14.15 Besetzung der ehemaligen Führerscheinstelle Einreicher: Stadtrat E. Böhm VI-F-02485 - schriftl. Beantwortung - 14.16 Fahrscheinkontrollen Einreicher: Stadtrat E. Böhm VI-F-02486 - schriftl. Beantwortung - 15 Anträge zur Beschlussfassung 15.1 Clearingstelle für private Investitionen im Amt für Wirtschaftsförderung Einreicher: CDU-Fraktion 15.2 Entschuldungskonzeption des Leipziger Haushaltes für die Jahre 2017 - 2020 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion 15.3 Bau einer Schule auf dem städtischen Grundstück Fockestraße 80 Einreicher: CDU-Fraktion VI-F-02482 - schriftl. Beantwortung VI-F-02411 VI-A-01355-NF-002 VI-A-01520-NF-02 VI-A-01595 Seite 5/3 15.4 Bestimmungsgemäße Nutzung von Spielplätzen und Sicherheit für die dort spielenden Kinder Einreicher: CDU-Fraktion 15.5 Eindeutig erkennbare räumliche Abgrenzung öffentlich zugänglicher Spielplätze Einreicher: CDU-Fraktion VI-A-01907 15.6 Mittelfristige Investitionsprogramme Einreicher: Fraktion DIE LINKE VI-A-02003 15.7 Erhalt Straßenbahninfrastruktur ab Connewitzer Kreuz bis Markkleeberg-Mitte Einreicher: SR M. Weber, SR U.E. Gabelmann Einreicher: SR K. Schenk, SR F. Riekewald, Einreicher: SR M. Götze 15.8 Schaffung eines P+ R-Parkplatzes Prager Straße, LVBEndhaltestelle "Meusdorf" Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen VI-A-02100 15.9 Keine weiteren Reduzierungen der Nahverkehrsleistungen Einreicher: Fraktion DIE LINKE VI-A-02292 15.10 Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Bahnanlagen und Roscherstraße Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: CDU-Fraktion VI-A-02299 16 Bericht des Oberbürgermeisters 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Januar 2016 Einreicher: Dezernat Finanzen 18 Vorlagen I 18.1 Bestellung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 18.2 Bebauungsplan Nr. 245 "Güterverkehrszentrum Süd III"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteile Lindenthal und LützschenaStahmeln; Satzungsbeschluss Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02077 18.3 Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 3. Änderung; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Heiterblick; Satzungsbeschluss Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02119 VI-A-01906-NF-04 VI-A-02094-NF-02 VI-DS-02398 VI-DS-02288-NF-01 Seite 6/3 18.4 Bebauungsplan Nr. E-238 "Ortszentrum Rückmarsdorf", 2. Änderung; Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil BurghausenRückmarsdorf; Satzungsbeschluss Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02093 18.5 Bebauungsplan Nr. 35.2 "Neues Messegelände" - Teil 2 "Dübener Landstraße Nord", 2. Änderung; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Wiederitzsch; Satzungsbeschluss Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02235 18.6 Bebauungsplan Nr. 361.2 "Messegrund-West"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Satzungsbeschluss Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02065 18.7 Außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise für Asylbewerber/-innen und Geduldete auf dem Prager Dreieck Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-02489 - EILBEDÜRFTIG - 18.8 Außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Diezmannstr. 12 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-02488 - EILBEDÜRFTIG - 18.9 Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung - hier: Anmietung eines neuen Objektes sowie Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-01611 - EILBEDÜRFTIG - 18.10 Vergabe eines Erbbaurechts durch die Stadt Leipzig Parkbühne Leipzig, Clara-Zetkin-Park, Karl-TauchnitzStraße 28 / Rennbahnweg in 04107 Leipzig - Zweitvorlage Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit VI-DS-01945-NF-01 18.11 Verkauf Flurstück 1038 der Gemarkung Knauthain - Zweitvorlage Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit VI-DS-01995 18.12 Ausschreibungsverfahren Werbekonzession Vergabevorschlag Los 3 und Los 4 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02109 18.13 ESF-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02150 Seite 7/3 18.14 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Finanzierung der IV. Demokratiekonferenz Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-02175 18.15 Straßenbenennung 1/2016 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung VI-DS-02224 18.16 Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau der Komplexkindertagesstätte Plovdiver Straße 50, 04205 Leipzig und Übertragung der Grundstücksflächen des Heilpädagogischen Bereichs am Objekt Plovdiver Str. 50 in das Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-02233 18.17 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur "Sanierung der Tiefendrainage am IP Nord im Bereich Nordost zwischen den Schächten S6, S6a und S7" in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung in 2016 gemäß § 79 (1) SächsGemO von 400.000 Euro im PSP-Element 7.0001327.700 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit VI-DS-02321 - EILBEDÜRFTIG - 18.18 Bebauungsplan Nr. E-237 "Am Wachberg", 2. Änderung; Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil BurghausenRückmarsdorf; Aufstellungsbeschluss Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02328 18.19 Bebauungsplan Nr. 416 "Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Nord; Aufstellungsbeschluss Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02349 19 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 20 Informationen I 20.1 Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung 2015/2016 der Stadt Leipzig - hier: Umsetzung des ÄA002 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.2 Clara-Zetkin-Park / Johannapark - Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport VI-DS-01966 20.3 4. Leipziger Kulturforum - Fortschreibung Kulturentwicklungsplanung. Ein Zwischenbericht Einreicher: Dezernat Kultur VI-DS-02252 Seite 8/3 DS-00668/14-DS-03 RATSVERSAMMLUNG VOM 23. MÄRZ 2016 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Ratsversammlung und begrüße alle Städträtinnen und Stadträte sowie die anwesenden Gäste und Vertreter der Medien recht herzlich. Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Herren Stadträten Oßwald und Deissler unterschrieben. - Ich sehe gerade, Herr Oßwald ist noch nicht im Saal. Dann nehmen wir zu Protokoll: Schriftführer der heutigen Ratsversammlung sind Frau Köhler-Siegel und Herr Deissler. Wie üblich wird im Nachgang mit dem Büro für Ratsangelegenheiten Verbindung aufgenommen. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am 12. März bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe, Herr Dossin, Frau Sejdi, Herr Böhm und Kollege Faber. Ich verweise an der Stelle auch auf § 20 der Gemeindeordnung. Teilen Sie mir bitte mit, wenn Sie früher gehen müssen. Die Ratssitzung wird im Livestream übertragen. Ich erinnere daran, dass Sie beim Vertreter der Leipziger Internet Zeitung anmelden können, wenn Sie einer Übertragung Ihrer Rede nicht zustimmen. Wir planen, gegen 17.15 Uhr eine Pause einzulegen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.05 Uhr waren 59 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 83 Prozent. Wir sind beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Die CDU-Fraktion beantragt die Absetzung der Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 18.7 und 18.8 sowie die Behandlung der Vorlage zu 26.1 in öffentlicher Sitzung. Darüber muss zunächst abgestimmt werden. Wünschen Sie das Wort? - Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Kurz zu den Vorlagen 18.7 und 18.8: Wir haben die Absetzung beantragt, weil wir der Überzeugung sind, dass zum einen die Eilbedürftigkeit nicht gegeben ist und zum anderen die Verwaltung schon noch einmal prüfen sollte, ob es nicht doch günstiger geht. Darüber wollen wir dann doch noch einmal intensiver diskutieren. Deswegen beantragen wir die Absetzung der Punkte von der heutigen Tagesordnung. Oberbürgermeister Jung: Es gibt die Möglichkeit einer Gegenrede zu dem jeweiligen TOP. Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sie hatten die Vorlagen schon bei der letzten Ratsversammlung von der Tagesordnung genommen, obwohl beide als eilbedürftig gekennzeichnet und umfangreich in den Fachausschüssen und in Sondersitzungen diskutiert waren. Auch heute wird es wieder eine Berichterstattung zu Asylunterkünften geben. Dort können Sie nachlesen, dass in den nächsten zwei Jahren 1.506 Plätze und in Kürze am Brühl 500 Plätze wegfallen werden und auch die Halle 17 nicht mehr lange zur Verfügung stehen wird. Das heißt: Wir brauchen Nachfolgeunterbringungen. Wir müssen die Interims ablösen. Ich finde, eine Absetzung dieser Punkte wäre nicht redlich. Wenn wir das heute nicht beschließen, würde sich das noch weiter verzögern und wir müssten weitere Interims einrichten verbunden mit allen bekannten Problemen. Es würde unterm Strich auch nicht kostengünstiger werden. Oberbürgermeister Jung: Das war die Gegenrede von Frau Krefft. Ich sehe, dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Abstimmung über die Absetzung von TOP 18.7. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist mit einer Reihe von ProStimmen dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über die Absetzung von TOP 18.8. Wer stimmt diesem Absetzungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit dem gleichen Ergebnis ist auch dieser Absetzungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zum Antrag der CDU-Fraktion, die nichtöffentliche Vorlage 2293 in der öffentlichen Sitzung zu behandeln. Über diesen Antrag wird nach § 37 in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Ich rufe daher diesen Absetzungsantrag im nichtöffentlichen Teil auf, um Sie dann entscheiden zu lassen, ob er öffentlich beraten wird. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Seite |2 Von der Tagesordnung werden folgende Punkte abgesetzt: 10.2, 12.3, 15.1, 15.6, 15.10 - dieser Punkt wird endgültig zurückgezogen - sowie im nichtöffentlichen Teil der Punkt 25.2. 5 Die Einwohneranfragen werden gegen 17.30 Uhr aufgerufen und beantwortet. Danach folgen die Petitionen. Gibt es dazu Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann so bestätigt. Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Zu TOP 18.12, Ausschreibung der Werbekonzessionen, hat die CDU einen Änderungsantrag gestellt. Wir bitten darum, dass dieser als regulärer Antrag ins Verfahren gegeben wird, nicht etwa weil wir ein Problem mit dem Inhalt haben, sondern weil wir nicht wissen, worum es geht. Darin wird gefordert, den Vertrag zu den gleichen Rechten und Pflichten für beide Seiten zu verlängern. Das Problem ist: Ich und auch Teile meiner Fraktion kennen weder die Rechte noch die Pflichten des Vertrags. Wir wollen in den Ausschüssen von der Verwaltung eine Auskunft dazu bekommen, welche Rechte und Pflichten in dem Vertrag verankert sind. Ansonsten müssten wir hier über etwas abstimmen, von dem wir als Fraktion keine Ahnung haben, weil uns dieser Vertrag bisher nicht zugänglich war, von den Gremienmitgliedern einmal abgesehen. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger, ich folge Ihrem Statement in der Sache. Gemäß Geschäftsordnung müssten wir das, was Sie jetzt beantragen, allerdings unter dem betreffenden Tagesordnungspunkt aufrufen. So ist das Verfahren. Einverstanden? - Ja. Wenn es keine weiteren Hinweise zur Tagesordnung gibt, stelle ich die Tagesordnung ordnungsgemäß so fest, einschließlich der vorgenannten Änderungen. Meine Damen und Herren, zum Prozedere am heutigen Tag. Wir haben heute eine Premiere große Dinge werfen ihre Lichtkegel voraus -: Wir wollen im Laufe der heutigen Sitzung eine mobile Abstimmungsanlage testen. Im Ältestenrat haben wir es schon kurz durchgesprochen. Damit wird der Ratsbeschluss aus dem letzten Jahr heute testweise umgesetzt. Ich bin selbst gespannt, ob die Abstimmung per Knopfdruck klappt. Das mobile System wird bei den Punkten 15.2 bis 18.19 zum Einsatz kommen, die wir abweichend von unserer Geschäftsordnung zusammengeführt haben. TOP 4 entfällt. Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 20.01.2015 - Teil II: Verlaufsprotokoll 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016 (SI/2016/742) Teil I: Beschlussprotokoll Teil II: Verlaufsprotokoll Zum Beschlussprotokoll vom 24.02.2016 gibt es eine Austauschseite, und zwar die Seite 22. Gibt es dazu Anmerkungen oder Hinweise? - Dann so bestätigt mit Wirkung ab heute. TOP 6 entfällt. 7 Mandatsveränderungen 7.1 Feststellung von Hinderungsgründen bei gewählten Stadträten gemäß § 32 Abs. 2 SächsGemO sowie die Entscheidung über das Vorliegen wichtiger Gründe bei Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit gewählter Stadträte gem. § 18 SächsGemO (Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit) (1. Änderung) (DS-00874/14-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu, Herrn Dietmar Kern von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit zu entbinden? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 7.2 Verpflichtung eines Stadtrates durch den Oberbürgermeister gemäß § 35 Abs. 1 SächsGemO i. V. m. § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung Durch das Ausscheiden von Herrn Kern rückt im Ergebnis der Stadtratswahl vom 16. Oktober 2014 Herr Andreas Faulhaber, als Ersatzperson im Wahlkreis 7 in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses festgestellt, nach. Ich möchte gern Herrn Faulhaber heute als neuen Stadtrat verpflichten. Herr Faulhaber, würden Sie bitte zu mir nach vorn kommen. Ich verpflichte Sie, die Verfassung und die Gesetze zu achten und ihre Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen. Insbesondere verpflichte ich Sie, das Wohl der Stadt Leipzig und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern. Auf gute Zusammenarbeit! Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 8 Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 8.1 Zukunft des Heinrich-Budde-Hauses als soziokulturelles Zentrum sichern. - Verweisung (VI-WA-02447) Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nord Ich schlage vor, den Antrag in den Fachausschuss Kultur und im Ergebnis der Prüfung gegebenenfalls auch in den Ausschuss Stadtentwicklung und Bau zu verweisen. - So beschlossen. Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden gegen 17.30 Uhr aufgerufen. 11 Besetzung von Gremien Wir verfahren wie üblich. 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (8. Änderung) (DS00768/14-DS-08) Einreicher: Oberbürgermeister Ich bitte um Kenntnisnahme. 11.2 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS01136-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Seite |3 Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 11.6 Vergabegremium VOB - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter (1. Änderung) (DS-00785/14-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 11.7 Ehrenrat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS01134-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Herr Faulhaber, Sie merken, die Arbeit in den Gremien beginnt sofort. 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (1. Änderung) (VI-DS-00867-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.3 Beirat für Gleichstellung - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS-01124-DS-02) 12.2 Vertreter und Stellvertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband für die Stadtund Kreissparkasse Leipzig (1. Änderung) (VI-DS-00873-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Wortwünsche? - Sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.4 Jugendhilfeausschuss - Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter (1. Änderung) (VI-DS-00884-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Auch hier einstimmig. 11.5 Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS-01022-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Gegenstimmen? - Enthaltungen? Einreicher: Oberbürgermeister Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. TOP 12.3 wird vertagt. 12.4 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutsche Flughafen GmbH (VI-DS-02477) Einreicher: Oberbürgermeister Bitte schön, Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister! Vielleicht können Sie vorher noch ein kurzes Statement dazu geben. Wenn wir Sie denn entsenden, würden Sie sich dann für einen Ausgleich der wirtschaftlichen Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Interessen des Flughafens und denen der von Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner einsetzen, zum Beispiel für die Einführung der Bonusliste, die vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossen wurde, oder auch für andere Maßnahmen, um über Landeentgelte besonders laute oder dreckige Flugzeuge vom Flughafen Leipzig fernzuhalten bzw. zumindest deren Anzahl zu verringern? Es gibt eine Selbstverpflichtung von DHL, zum Ende 2015 keine Antonovs mehr in Leipzig einzusetzen. Sie landen und starten aber nach wie vor. Das sind Themen, die man ja dann auch einmal im Aufsichtsrat ansprechen kann. Oberbürgermeister Jung: Sie können sicher sein, dass ich eins zu eins die Beschlusslage des Stadtrates im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG aufrufe, vertrete und mich im Rahmen der Möglichkeiten selbstverständlich für den Interessenausgleich einsetze. Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Ich rufe wie üblich nur den Titel des jeweiligen Antrags auf und bitte Sie, mir ein Zeichen zu geben, wenn Sie weitere Verweisungen oder Änderungen wünschen. 13.1 Aufstockung des Pflegekinderdienstes (VI-A-02456) Einreicher: SPD-Fraktion Seite |4 Einreicher: SPD-Fraktion Ergänzt wird: Grundstücksverkehrsausschuss sowie Ausschuss Allgemeine Verwaltung. - So ergänzt verwiesen. 13.5 Städtische/n Beauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit schaffen! (VI-A-02495) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.6 Änderung des Planungsbeschlusses zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Straße 14 in Leipzig-Thekla, Vorlage VI-DS-02147 (VI-A-02412) Einreicher: CDU-Fraktion Ergänzt um: Jugendbeirat. - So verwiesen. 13.7 Umsetzung des Maßnahmeplans im integrierten Verkehrskonzepts Altlindenau (VI-A-02502) Einreicher: Stadtrat Christian Schulze, Stadträtin Naomi-Pia Witte Einreicher: Stadtrat Daniel von der Heide, Stadtrat Michael Weickert Ergänzt um: Stadtbezirksbeirat Altlindenau. - So verwiesen. 13.8 Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig erarbeiten! (VI-A-02505) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14 Anfragen an den Oberbürgermeister 14.1 Standards bei Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen (VI-F-02480) Einreicher: CDU-Fraktion Gibt es weitere Vorschläge? - Herr Schmidt ergänzt: Jugendhilfeausschuss. Herr Walther ergänzt: Ausschuss Allgemeine Verwaltung. - So ergänzt verwiesen. 13.2 Alkoholverbot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (VI-A-02460) Einreicher: AfD-Fraktion Frau Gabelmann ergänzt: Jugendbeirat. - So ergänzt verwiesen. 13.3 Modernes Verwaltungs- und Bürgerzentrum - Neues Stadthaus - auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz (VI-A2467) Einreicher: SPD-Fraktion Herr Schmidt ergänzt: Stadtbezirksbeirat Mitte. So ergänzt verwiesen. 13.4 Grundstücksmarktbericht (VI-A-02468) Kollege Fabian wird um Antwort gebeten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die derzeit gültigen Standards für Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Leipzig sind in den Ratsbeschlüssen vom 18. Juni 2012 und vom 21. November 2013 enthalten. So soll die Wohn- und Schlaffläche je Bewohner mindestens 7,5 Quadratmeter betragen. Dies sind 1,5 Quadratmeter pro Person mehr, als die Mindestvorgabe in der Verwaltungsvorschrift des Freistaates Sachsen vorsieht. Ein Wohn-/Schlafraum soll mit maximal zwei Bewohnern belegt werden. Die Empfehlung des Freistaates Sachsen sieht maximal fünf Personen vor. Je Wohneinheit sollen Sanitäreinrichtungen und Küche zur Verfügung gestellt werden, Gemeinschaftsanlagen sollen ausgeschlos- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Seite |5 sen werden. Der Freistaat Sachsen schließt Gemeinschaftsanlagen nicht aus. In der Praxis kann dies auch in Leipzig nicht immer umgesetzt werden, wie beispielsweise in der Unterkunft Riebeckstraße und in allen Notunterkünften. sche für fünf anstatt zehn Personen, eine Toilette für fünf anstatt zehn Personen und ein Handwaschbecken für fünf Personen - das entspricht der Mindestvorgabe - eingebaut. Eine Küche mit sechs anstatt fünf Kochstellen ist vorgesehen. Der Schlüssel für die soziale Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig beträgt 1 zu 50 in größeren Einrichtungen ab 100 Plätze, 1 zu 40 in kleineren Einrichtungen bis 100 Plätze und 1 zu 100 für die Betreuung von Personen, die bereits in eigenen Wohnungen außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft leben. Eine Vorgabe des Freistaates Sachsen zu einem solchen Personalschlüssel gibt es nicht. Die soziale Betreuung befördert Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, unterstützt eine zügige Integration der Geflüchteten und gestaltet ein gelingendes Miteinander zu den Nachbarn. Am Prager Dreieck sind individuelle Wohneinheiten für vier Personen geplant. Je Wohneinheit sind ein Bad mit Handwaschbecken für vier anstatt fünf Personen, eine Toilette für vier anstatt zehn Personen und eine Dusche für vier anstatt zehn Personen sowie eine Küche mit zwei Kochstellen - das entspricht der Mindestvorgabe vorgesehen. Zur Frage 2. Eine Berechnung der Kosten, die sich aus einem höheren Flächenverbrauch ergeben, liegt nicht vor. Im vergangenen Jahr wurden aufgrund der hohen Zuweisungszahlen zeitweise auch Unterkünfte über ihre ursprünglich vorgesehene Kapazität hinaus mit weiteren Personen belegt. Die Aufwendungen für soziale Betreuung beliefen sich im Jahr 2015 auf 1,6 Millionen Euro. 679.542 Euro wurden vom Freistaat Sachsen für die soziale Betreuung erstattet bzw. gefördert. Zur Frage 3. Nein, solche Planungen bestehen nicht. Zur Frage 4. Es sind keine weiteren zusätzlichen freiwilligen Leistungen geplant. Zur Frage 5. Der Freistaat Sachsen hat Mindestempfehlungen zur Anzahl von Sanitäreinrichtungen und Küchen beschrieben, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese sollen insbesondere dann angewendet werden, wenn keine individuellen Wohnbereiche zur Verfügung stehen und Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsküchen genutzt werden. Die Mindestempfehlungen sind nicht als Obergrenze zu verstehen und zu interpretieren. Abweichungen nach oben lässt die Verwaltungsvorschrift des Freistaates Sachsen offen. Bei den geplanten Unterkünften in der Diezmannstraße und am Prager Dreieck sind individuelle Wohnbereiche vorgesehen. Bedingt durch den Zuschnitt der Grundrisse und die Bereitstellung von getrennten Sanitärräumen für Männer und Frauen werden mehr Sanitäreinrichtungen bereitgestellt, als die Mindestempfehlungen des Freistaates Sachsen für Gemeinschaftssanitäreinrichtungen vorsehen. In der Diezmannstraße sind individuelle Wohneinheiten für zehn Personen geplant. Je Wohneinheit ist ein Bad für Frauen und ein Bad für Männer vorgesehen. Somit werden eine Du- Außenanlagen zur Freizeitgestaltung sollen nach den Empfehlungen des Freistaates Sachsen ausreichend sein. Eine Mindestflächenvorgabe gibt es nicht. Die Außenflächen sollen für Sport und Erholung ausgewiesen sein. Zur Frage 6. Derzeit wird geprüft, in welchen Gemeinschaftsunterkünften eine höhere Belegung erfolgen kann. Bei neuen Ankünften wird, sofern die Grundrisse dies zulassen, eine maximale Belegung unter Berücksichtigung von 6 Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche je Bewohner geplant. Damit soll eine höhere Flexibilität bei der Belegung von Unterkünften und eine Kapazitätsreserve geschaffen werden. Bereits jetzt wird insbesondere in Notunterkünften von der Höchstbelegung mit zwei Personen pro Zimmer - von Zimmern kann man da gar nicht sprechen - abgewichen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Herzlichen Dank für die Beantwortung unserer Fragen. Sie haben von den Mindestvorgaben des Freistaates Sachsen gesprochen und eingeräumt, dass diese von der Stadt Leipzig an der einen oder anderen Stelle überschritten werden. Wie sieht es da mit den Kosten aus? Rechnen Sie damit, dass, wenn wir Mindestvorgaben überschreiten, die daraus resultierenden Kosten vom Freistaat übernommen werden? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wir gehen davon aus, dass die Kosten, die uns entstehen, vom Freistaat übernommen werden. Ich habe eben ausgeführt, dass wir unsere eigenen Standards schon längst unterschreiten. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Danke schön, Herr Fabian. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 14.2 Bebauung des Wilhelm-LeuschnerPlatzes mit Immobilien für Verwaltung und Aufgaben der Daseinsvorsorge (VIF-02444) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollegin Dubrau wird um Antwort gebeten. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeisterkollegen und Gäste! Es geht in dieser Anfrage um die Bebauung des LeuschnerPlatzes mit Immobilien für die Verwaltung und Aufgaben der Daseinsvorsorge. Ich muss sagen, dass ich mich über diese Frage gefreut habe; denn es ist immer sinnvoll, wenn die Stadt versucht, ihre eigenen Grundstücke für Daseinsvorsorge vorzusehen, selbst dann, wenn ein Vorhaben wie dieses nicht innerhalb von kurzer Zeit realisiert werden kann. Eine Bemerkung zum Sachverhalt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2015 die Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 WilhelmLeuschner-Platz beschlossen. Grundlage für die Beantwortung der von der Fraktion Die Linke gestellten Fragen sind daher diese Leitlinien. Zur Frage 1: Wie schätzt die Stadt Leipzig die Möglichkeit ein, in die Neugestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes eine Bebauung mit kommunalen Aufgaben einzubeziehen? - Gemäß Leitlinie 2 soll ein gemischt genutztes Areal entstehen. Als ein Teil der angestrebten Nutzungsmischung sind Büros genannt. Ein Gebäude für kommunale Nutzungen entspricht insofern grundsätzlich den Nutzungszielen für die Neugestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes; denn es hat Büros. Ein derartiges Gebäude ist auch aus weiteren Gründen an diesem Standort sinnvoll. Der Wilhelm-Leuschner-Platz hat eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Er ist insbesondere für Einrichtungen mit gesamtstädtischer Ausstrahlung prädestiniert. Eine publikumsintensive öffentliche Einrichtung kann insofern auch zur urbanen Qualität des Areals beitragen. Sinnvoll ist, insbesondere die Erdgeschosszonen für die öffentliche Nutzung vorzusehen. Zur Frage 2: Welche Chance sieht die Stadt Leipzig im Falle einer positiven Bewertung, ein solches Projekt in Eigenregie oder durch ein beauftragtes kommunales Unternehmen der Leipziger Gruppe zu realisieren? Welche Gründe sprechen im Falle einer negativen Bewertung gegen solch ein Vorhaben? - Diese Frage kann natürlich ohne umfassende Untersuchung, unter anderem zu den Bedarfen, den Synergieeffekten und den Kosten, nicht beantwortet werden. Allerdings sollte ein Grundstück für eine derartige Seite |6 Bebauung reserviert bleiben, bis eine diesbezügliche Entscheidung gefällt werden kann. Durch den Antrag 2467 der SPD-Fraktion wäre ein entsprechender Arbeitsauftrag für eine solche Untersuchung gegeben, so er denn vom Rat beschlossen wird. Zur Frage 3: Wie viel Nutzfläche einer solchen Bebauung könnten der Stadt Leipzig und der Leipziger Gruppe (auf Grundlage der Leitlinien) maximal zur Verfügung stehen, wenn man davon ausgeht, dass in allen Neubaubereichen angemessene Wohnbebauung integriert werden soll? - Gemäß den beschlossenen Leitlinien sollen neben der Mindestwohnungsanzahl eine Markthalle sowie unterschiedliche Nutzungen eine urbane Nutzungsmischung für den LeuschnerPlatz sicherstellen. Da die städtebauliche Figur als Grundlage für die Weiterführung des Bebauungsplans noch nicht endgültig feststeht - die Mitglieder des Bauausschusses wissen, dass wir noch ein Gutachterverfahren durchführen, um den Auftrag, den wir vom Stadtrat bekommen haben, zu untersuchen; gemäß Leitlinie 1 sind weitergehende städtebauliche Untersuchungen zur Ausgestaltung des nördlichen und des mittleren Feldes notwendig, die Auswertung erfolgt innerhalb von vier Wochen; ich denke, ehe die Beschlussvorlage hier vorliegt, wird es noch eine Weile dauern; das wird sicherlich erst im vierten Quartal sein -, können wir keine genauen Flächenangaben machen. Es wird aber eingeschätzt, dass die hierzu notwendige Bebauungstiefe in der zweiten Jahreshälfte, eher im vierten Quartal dieses Jahres, vorliegt. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Es gibt Nachfragen. Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Schönen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage. Das stimmt sehr optimistisch. Eine Nachfrage: Haben Sie schon den zeitlichen Realisierungshorizont abgeschätzt? Das ist ja das, was die Leute am Ende interessiert und uns natürlich auch. Bürgermeisterin Dubrau: Das ist noch nicht abgeschätzt worden. Aber in der Investitionsplanung der nächsten Jahre ist dieses Objekt nicht enthalten. Insofern gehe ich eher von einer mittel- bis langfristigen Planung aus. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau! Wenn es um Einrich- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 tungen der Stadt und nicht von kommunalen Unternehmen geht, wäre es interessant, zu wissen, welche Optionen zu welchem Zeitpunkt vorhanden sind, um aus bestehenden Mietverträgen herauszukommen. Wenn man in Eigentum investiert und dann dort einzieht, kann man ja nicht irgendwo anders weiterhin Miete zahlen. Wie passt das zusammen? Bürgermeisterin Dubrau: Wir führen derzeit eine Untersuchung durch, in der auf der einen Seite die Personalentwicklung und auf der anderen Seite die dementsprechende Raumbereitstellung zu Papier gebracht wird. Diese Untersuchung befindet sich logischerweise erst in der Anfangsphase; Ergebnisse werden erst im nächsten Jahr vorliegen. Aber zu der Thematik, wie viele Mietverträge auslaufen, kann ich sagen: In den nächsten zehn Jahren laufen Mietverträge für ungefähr 70.000 Quadratmeter aus. Schneller wird dieses Vorhaben eh nicht realisiert, würde ich mal einschätzen. Das heißt also: Wir hätten schon beim jetzigem Bestand genügend Bedarf, Personal unterzubringen, darunter auch etliche, bei denen es sinnvoll wäre, sie in der Innenstadt anzusiedeln. Allerdings: Wir bekommen dort keine 70.000 Quadratmeter. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, noch einmal. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich habe noch eine kurze Nachfrage. Wir haben später noch eine Vorlage auf der Tagesordnung, die vorsieht, im innenstädtischen Bereich erhebliche Flächen für 25 Jahre anzumieten. Wie passt das zusammen? Hier überlegt man, möglicherweise zu investieren, aber noch vor Abschluss dieser Überlegungen und einer diesbezüglichen Entscheidung will man dort einen so langfristigen Mietvertrag eingehen? Bürgermeisterin Dubrau: Das betreffende Objekt hat eine Fläche von 6.500 Quadratmetern. Wenn Sie dies zu meiner Aussage: 70.000 Quadratmeter fallen in den nächsten zehn Jahren weg, ins Verhältnis setzen, erkennen Sie die Größenordnung. Selbst diese langfristig angemieteten 6.500 Quadratmeter erfordern parallel dazu verlängerte Mietverträge, Neuanmietungen oder auch eigene Projekte für die Unterbringung von Personal. Dabei ist ein Zuwachs noch nicht einberechnet; das ist nur der jetzige Bestand. Das heißt: Das ist völlig unproblematisch. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Seite |7 Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau! Sie nennen hier eine Fläche von 70.000 Quadratmetern. Mich würde interessieren: Auf wie viele Mietverträge ist das in etwa verteilt? Sind es 5 oder 30? Die werden ja nicht alle gleichzeitig auslaufen. Was passiert beispielsweise mit einem Vertrag, der in fünf Jahren ausläuft? Wird dieser dann verlängert? Wie geht man mit dieser Situation um? Bürgermeisterin Dubrau: Der größte Vertrag, der, soweit ich weiß, in zehn Jahren ausläuft, ist der für das Technische Rathaus. Es laufen aber auch Mietverträge für etliche andere Standorte aus. Ich kann sie Ihnen nicht alle aus dem Handgelenk nennen, aber das können wir Ihnen gern zusammenstellen. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir werden das mit der gebotenen Sorgfalt untersuchen. Bürgermeisterin Dubrau: Das ist Bestandteil der Untersuchung, die wir derzeit durchführen. Deren Ergebnis wird Ihnen vorgelegt werden. Oberbürgermeister Jung: Nach allen Regeln der Kunst wird abzuwägen sein: wirtschaftliche Folgen, Einnahmen, Ausgaben etc. - Danke schön, Frau Dubrau. 14.3 Schutz von Angehörigen der Presse und Mandatsträgern auf Demonstrationen im Stadtgebiet (VI-F-02419) Einreicher: SPD-Fraktion Kollege Rosenthal wird um Antwort gebeten. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Ein Zugangsanspruch der Presse bei Versammlungen folgt unmittelbar aus der Pressefreiheit, Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz. Für Journalisten ist es bei der Ausübung ihrer Tätigkeit von existenzieller Bedeutung, möglichst ohne Einschränkungen Zugang zu Informationsquellen aller Art zu haben. Dazu zählt auch der Zugang zu Versammlungen in geschlossenen Räumen oder im Freien. Nach der Sächsischen Verfassung vertreten die Mitglieder des Landtages das ganze Volk, nicht nur ihre eigenen Wählerinnen und Wähler. Sie sind Aufträgen und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Um ungehindert ein freies Mandat wahrnehmen zu können, gewährt die Verfassung Abgeordneten besondere Schutz-, Teilnahme- und Mitwirkungs- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 rechte. Darunter fällt auch das sogenannte Behinderungsverbot, wonach niemand, der gewählt wurde, gehindert werden darf, sein Mandat auszuüben. Durch die Polizeidirektion Leipzig erfolgt im Rahmen der Einsatzplanung und -vorbereitung eine Gefahrenanalyse, deren Ergebnis als Gefahrenprognose maßgeblich die Einsatztaktik der Polizei im Einsatzgeschehen bestimmt. Den zentralen Punkt dieser Beurteilung bildet die Betrachtung der Vielzahl unterschiedlichster individueller Interessensphären der einzelnen Grundrechtsinhaber. Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten und somit die Unterstützung der freien Berichterstattung steht hierbei genauso im Fokus wie der Schutz der Versammlungsfreiheit sowie aller höchstpersönlicher Grundrechte, aus denen sich der Schutzauftrag der Polizei ableiten lässt. Auch eine grundrechtlich geschützte Versammlung oder Kundgebung im öffentlichen Raum, beispielsweise auf einer Straße oder einem Platz, ist eine rechtlich zugesicherte und frei zugängliche Informationsquelle für Presse- und Mandatsträger. Sie darf grundsätzlich nicht versperrt werden. Medienvertreter dürfen auch in Absperrbereichen der Polizei arbeiten, also auch in Bereichen, die für andere, gegebenenfalls Gegendemonstranten, nicht mehr zugänglich sind. Nach der Anmeldung beim Einsatzleiter der Polizei dürfen sie sich an der Einsatzstelle frei bewegen, solange sie polizeiliche Maßnahmen nicht behindern bzw. sich oder andere in Gefahr bringen. Nachdem der Versammlungsbehörde bekannt wurde, dass Versammlungsteilnehmer durch den Einsatz von Taschenlampen wiederholte Blendungen auf außenstehende bzw. unbeteiligte Dritte und Gegendemonstranten vornahmen und infolge dessen auch die aktive Berichterstattung verhinderten, erfolgte eine entsprechende Beschränkung der Veranstalter. Hiernach wurde den Versammlungsteilnehmern untersagt, mittels Laserpointern, Taschenlampen oder vergleichbaren Strahlern unbeteiligte oder außenstehende Dritte zu blenden. Zur zweiten Frage. Im Hinblick darauf, dass die Fragestellung möglicherweise impliziert, es hätte wiederholt keinerlei Möglichkeit zur Berichterstattung über das Demonstrationsgeschehen bestanden, darf der Vollständigkeit halber und zur besseren Einordnung einzelner Schilderungen darauf hingewiesen werden, dass sowohl sämtliche Kundgebungen und Aufzüge des Legida e. V. als auch die Kundgebungen und Aufzüge von Gegenbewegungen regelmäßig von Pressevertretern begleitet waren. Diese Aussage beruht auf der jeweiligen Feststellung von den sich vor Seite |8 Ort befundenen Vertretern der Versammlungsbehörde. Zur Erfüllung des genannten Leitsatzes werden an definierten Gefahrenstellen durch die Polizei Schutzzonen eingerichtet, die mithilfe der Polizeipräsenz und durch Einsatz technischer Mittel im besonderen Maße den erkannten Gefährdungsaspekten Rechnung tragen und unter anderem auch Angriffe auf Vertreter der Presse verhindern sollen. Auf Grundlage der im Einsatzbefehl der Polizei verankerten Prämissen wird in Einsatzbesprechungen vor Demonstrationen auf die Belange von Journalistinnen und Journalisten, deren Schutz und die Gewährleistung ihrer Arbeitsbedingungen explizit hingewiesen. Dies betrifft insbesondere die Raumschutzabschnitte, in denen die Einsatzbeamten diesbezüglich besonders sensibilisiert werden, dass derjenige, der zur Gewalt gegen Journalisten aufruft oder diese bedroht, unverzüglich angesprochen und gegebenenfalls vor Ort vom weiteren Verlauf der Versammlung ausgeschlossen wird. Zur Frage 3 verweise ich auf meine Antwort zur Frage 1. Zur Frage 4. Eine solche Konzeption existiert. Bereits im Vorfeld werden im Einvernehmen mit der Polizei Beschränkungen so gestaltet, dass die freie Berichterstattung der Medien gewährleistet wird, damit einerseits rechtssicher gegen Auflagenverstöße vorgegangen und andererseits mitgeführte, nicht gestattete Gegenstände eingezogen bzw. der Gewahrsamsinhaber der Versammlung verwiesen werden kann. Des Weiteren ist die polizeiliche einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Einsätzen entsprechender Dimensionierung ein Mittel zur Gefahrenminimierung, um Journalistinnen und Journalisten eine zusätzliche Informationsmöglichkeit zu bieten und eskalierende Situationen zu vermeiden. So sind künftig auch zwei Pressesprecher der PD Leipzig am Veranstaltungsort als unmittelbare Ansprechpartner für die Medienvertreter anwesend. Ein weiterer Pressesprecher ist während des Einsatzes im Führungsstab fernmündlich über die den Vertretern der Presse bekannte Rufnummer für deren Belange erreichbar. In besonders dringlichen Fällen ist es auch möglich, den polizeilichen Notruf zu kontaktieren. Die Beamten des Führungs- und Lagezentrums sind dahin gehend sensibilisiert, alles Notwendige zur Hilfeleistung einzuleiten. Auch werden neben der Präsenz von Vertretern der Versammlungsbehörde künftig wieder Kommunikationsteams der Polizei als sofortige Ansprechpartner vor Ort eingesetzt. So weit von meiner Seite. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Ja, bitte schön. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben in Ihrem Statement zur Frage nach den Mandatsträgern auf die Mitglieder des Landtages abgezielt. Nun sind auch die Stadträte in die Kategorie „Mandatsträger“ einzuordnen, wenn auch mit anderer Aufgabenstellung. Wie ist es speziell für Stadträte? Bürgermeister Rosenthal: Die Frage nehme ich mit. Das müsste ich mit der Polizeidirektion abstimmen, wobei ich glaube, dass, wenn sich Stadträte als solche zu erkennen geben - sie haben ja einen Ausweis -, auch sie ungehindert Zugang zum Einsatzgeschehen bekommen. Wie gesagt, ich will diese Frage nicht abschließend beantworten, sondern werde dies mit der Polizeidirektion abstimmen und Ihnen dann mitteilen, auf welches Verfahren wir uns beim in Rede stehenden Thema geeinigt haben. Oberbürgermeister Jung: Vielleicht ist noch ein Satz notwendig, Herr Rosenthal. Einen Sonderstatus für Stadträtinnen und Stadträte gibt es nicht. Sie sind ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Demzufolge gibt es keinen Sonderstatus bei wie auch immer gearteten Kundgebungen, Demonstrationen etc. Bürgermeister Rosenthal: Nichtsdestotrotz nehme ich die Frage mit. Da Sie ja vermutlich nicht als komplettes Gremium beim Einsatzgeschehen auftauchen werden, denke ich, dass wir das mit der gebotenen Rücksicht auf das Versammlungsgeschehen mit der PD noch einmal abstimmen. Einverstanden? Seite |9 ten davon nicht besetzt werden? Welches waren die Gründe für die Nichtbesetzung? - Hierzu antworten wir wie folgt: Im Jahr 2015 wurden 417 Stellenausschreibungen veröffentlicht; das ist eine hohe Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren. Davon wurden 276 Ausschreibungen in allgemein zugänglichen Medien, insbesondere auf leipzig.de/stellen veröffentlicht. Die Erfassung der erfolglosen Ausschreibungsverfahren erfolgt im Personalamt erst seit dem dritten Quartal 2015. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Zahl dazu angegeben werden. Die Gründe für die Nichtbesetzung von Stellen sind vielfältig und hängen auch mit der Komplexität von Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst zusammen, deren wesentliche Herausforderungen die folgenden sind: Im Gegensatz zur Privatwirtschaft - das ist eine grundlegende Herausforderung, die wir zu stemmen haben - sind im öffentlichen Dienst zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Insbesondere wirken Vorgaben aus dem Grundgesetz direkt und nicht nur über Sekundärgesetze wie in der Privatwirtschaft. Es ist zum Beispiel der in Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Grundsatz der Bestenauslese bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst zu beachten. Dieser Grundsatz garantiert allen Bewerberinnen und Bewerbern einen bestimmten Verfahrensanspruch und führte in der Vergangenheit zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen im gesamten Bundesgebiet, unter anderem auch hier in der Stadt Leipzig, wo einige Stellenverfahren durch gerichtliche Entscheidungen aufgehalten wurden und wir in der Wiederholungspflicht sind. Die dabei entwickelte oberste Rechtsprechung definiert strenge Vorgaben und Maßstäbe für Ausschreibungsverfahren im öffentlichen Dienst, welche für die Stadt Leipzig zahlreiche Prüf-, Darlegungs- und Dokumentationspflichten nach sich ziehen, deren Beachtung und Umsetzung sehr anspruchsvoll und zeitaufwendig sind. Oberbürgermeister Jung: Danke. 14.4 Personalsituation innerhalb der Stadtverwaltung (VI-F-02385) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich bitte Kollegen Hörning um Beantwortung. Bürgermeister Hörning: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie hatten nach der Personalsituation innerhalb der Stadtverwaltung sowie der Situation in Besetzungsverfahren gefragt. Zur Frage 1: Wie viele interne und externe Stellenausschreibungen hat die Stadt Leipzig im vergangenen Jahr veröffentlicht und wie viele konn- Zudem gelten im öffentlichen Dienst haushaltsrechtliche Restriktionen. Mehrbedarfsstellen können grundsätzlich erst dann besetzt werden, wenn der Haushalt des jeweiligen Jahres Rechtskraft erlangt hat, was in der Regel erst in der Mitte des Jahres der Fall ist. Bei den Ausschreibungsverfahren ist die Mitwirkung einer Vielzahl von Prozessbeteiligten erforderlich. Neben dem Personalamt, dem Hauptamt und dem jeweiligen Fachamt bestehen Beteiligungsrechte des Personalrats, der Frauenbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung. Aufgrund der jeweils einzuhaltenden Beteiligungsfristen können Prozessverzögerungen eintreten. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Ich möchte es einmal ganz klar sagen: Das sind die Kosten der Verfahrensgerechtigkeit, die hier in die Verwaltung hineinprojiziert werden. Das heißt: Mit jeder Sonderregelung, mit jeder Stellung einer Gruppe, die in irgendeiner Weise in einem Verfahren gesichert werden muss, belasten wir Personalverfahren. Um eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Bewerbungen zu erhalten, muss eine angemessene Bewerbungsfrist gesetzt werden. Nicht selten ist diese ein- oder mehrmals zu verlängern, um eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Bewerbungen zu erhalten. Dennoch gehen auf etliche Ausschreibungen nicht genug Bewerbungen ein. In manchen Berufsgruppen, beispielsweise im medizinischen Bereich, besteht ein starker Wettbewerb vieler Arbeitgeber um wenige Fachkräfte. Hier hat die Stadtverwaltung sowohl wegen des tariflich festgesetzten Entgelts Gleichheitsanspruch - als auch in Bezug auf die Arbeitsinhalte Wettbewerbsnachteile. Auf der anderen Seite gehen bei vielen Ausschreibungen zahlreiche Bewerbungen ein, deren Bearbeitung sehr zeitintensiv ist. Trotz Einführung des Onlineportals, was wir schon bei etwa 90 Prozent der eingehenden Bewerbungen verwenden, sind noch immer viele manuelle Tätigkeiten zu verrichten, da einzelne Eingaben der Bewerber häufig nicht nachvollziehbar sind und damit zu Klärungsbedarf führen bzw. eingereichte Unterlagen häufig nicht vollständig sind. In diesem Fall sind wir als ausschreibende Stelle verpflichtet, diese Klärung herbeizuführen. Wir können nicht einfach sagen: Bewerber, das hast du nicht geliefert, dann hast du Pech gehabt. Dann wären wir rechtlich angreifbar. Im vergangenen Jahr waren im Zusammenhang mit den 417 Ausschreibungen 15.060 Bewerbungen und damit so viele wie in keinem anderen Jahr zu bearbeiten. Im Vergleich zum Jahr 2012, als viele Stellen infolge der Altersteilzeitentfristung nachbesetzt werden mussten, gingen im Jahr 2015 24 Prozent mehr Bewerbungen ein. Die Nichtbesetzung von Stellen resultiert teilweise auch daraus, dass im Laufe des Auswahlprozesses Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung zurückziehen, weil sie vor dem Ende des städtischen Auswahlverfahrens eine Zusage bzw. attraktivere Angebote von anderen Arbeitgebern erhalten haben. Hier besteht ein Zusammenhang zwischen der Dauer des Verfahrens, der Komplexität, der Rechtssicherung des einzelnen Bewerbers im Verfahren und dem Risiko, dass zwischenzeitlich Wettbewerber, also andere Arbeitgeber, zum Zuge kommen. Eine steigende Zahl von Stellenbesetzungsverfahren wird zudem von Konkurrentenklageverfahren - hier klagt ein nicht berücksichtigter Bewerber gegen uns als Arbeitgeber und bekommt in 99 Prozent der S e i t e | 10 Fälle einen einstweiligen Rechtsschutz zugesichert - blockiert. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass sich der Aufwand für Stellenbesetzungsverfahren aufgrund gestiegener Fallzahlen, aber auch enorm hoher rechtlicher Anforderungen deutlich erhöht hat. Dieser quantitativen und qualitativen Steigerung muss zur Bearbeitung Personal in ausreichender Menge und Qualifikation gegenüberstehen. Dies wird schon teilweise erreicht. So wurden im letzten Jahr vier neue Sachbearbeiterstellen im Personalbereich eingerichtet; sie sind auch schon verfügbar, also am Arbeiten. Es muss aber auch eine pragmatische und rechtssichere Vorgehensweise gefunden werden, um diesen rechtlichen Anforderungen Genüge zu tun. Das tun wir zum Beispiel mit der Einführung der integrierten Personalmanagement-Software im Personalamt. Zur zweiten Frage: Welche frei gewordenen Stellen in der Verwaltung konnten bislang nicht nachbesetzt werden, obwohl dies aus fachlichen und sachlichen Gründen zur Erledigung der anfallenden Aufgaben als notwendig erachtet wird? - Hierzu möchte ich zuerst feststellen, dass natürlich alle Stellen des Stellenplans fachlich und sachlich notwendig sind. Wir unterteilen im Personalamt nicht noch einmal in fachliche und sachliche Notwendigkeit. Die temporäre Vakanz von Stellen ist in einem gewissen Umfang unvermeidbar. Das sind Übergangseffekte durch Fluktuation, Eigenkündigung durch Beschäftigte, Langzeiterkrankungen, die nicht vorhersehbar sind; aber auch aus den vorher genannten Gründen sind lückenlose Nachbesetzungen nicht immer möglich. - Wir haben das einmal ausgewertet. Für das Jahr 2015 erfolgte bei etwa 2,4 Prozent unserer Stellen keine Entgeltzahlung; sie waren also effektiv nicht besetzt. Damit bewegt sich die Fluktuation in einem normalen Bereich. Zur dritten Frage: Kann garantiert werden, dass auslaufende befristete Stellen innerhalb der Stadtverwaltung, für die es eine Anmeldung bzw. Empfehlung zur Entfristung gibt, durch das Personalamt rechtzeitig vor Vertragsende bearbeitet und somit verlängert werden? - Die Entfristung von Stellen, die im Stellenplan einen kw-Vermerk enthalten, wird durch das Hauptamt überwacht und vollzogen. Vermutlich zielt die Fragestellung darauf, dass die befristeten Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten - das ist die personalwirtschaftliche Seite -, die befristeten Stellen zugeordnet sind, fortgeführt werden. Dies ist bereits regelmäßiges Verwaltungshandeln. Wir sehen keinen Grund, davon abzuweichen. Zur letzten Frage: Ist das Personalamt mit ausreichend Personal zur Bearbeitung der internen und externen Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren ausgestattet? Wenn nein, wie Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 viele Stellen welcher Art sind zur Anmeldung für den kommenden Stellenplan angedacht? - Vorab: Es wurden dem Personalamt bereits vier Stellen zugeführt durch die Stellengenehmigung, die Sie im letzten Jahr beschlossen haben. Diese Stellen sind eingerichtet, besetzt und am Arbeiten. Wir haben bisher im Personalamt, das ab 1. April eine neue Leitung bekommen wird, von einer Anmeldung auf Verdacht abgesehen, um die Kapazitätsausweitung, die notwendig sein wird, um diese Komplexitätsphänomene zu bearbeiten - ich habe Ihnen dargelegt, wie die Komplexität von Rechtsverfahren auf Personalkapazitätsbedarfe im Personalamt selbst wirkt -, auf eine Weise durchzuführen, die sich auch in das gerade in Einführung befindliche IT-System integriert. Von daher werden wir hier zur Jahresmitte eine genaue Planung vorlegen können, die dann auch mit der neuen Amtsleitung abgestimmt ist. Abschließend als Illustration noch ein Beispiel: Für die Bewerbung von Frau Franko, die Sie hier im Februar als neue Personalamtsleiterin bestätigt haben und die am 1. April ihr Amt antreten wird, haben wir am Ende 1 Meter Akte gehabt. Das war der Dokumentationsumfang in Papier, der am Ende vorlag und der auch gerichtlich sowie von Konkurrenten eingesehen werden konnte im Falle möglicher Konkurrentenklagen. Es ist nicht mein Ziel, künftig für jeden Mitarbeiter 1 Meter Auswahlakte zu produzieren; aber das ist ein Beispiel dafür, welche Effekte diese Rechtsanforderungen inzwischen auf uns haben. Von daher hoffe ich, Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Hörning. - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen. In Frage 3 ging es darum, ob befristete Stellen vor Ende der Befristung angemeldet sind und sie rechtzeitig besetzt werden können oder ob es zu Zwischenzeiträumen kommt, in denen die befristeten Stelleninhaber sozusagen zu Hause bleiben müssen, weil das Verfahren nicht nahtlos beendet werden kann. Ich hatte Sie so verstanden, dass dies schon jetzt gängige Praxis ist und die Verwaltung dementsprechend handelt. Heißt das, dass Ihnen kein einziger Fall bekannt ist, wo das in der Vergangenheit schon einmal passiert ist? Können Sie ausschließen, dass das auch in Zukunft nicht vorkommen wird? S e i t e | 11 Bürgermeister Hörning: Auf Fragen von Generalausschluss antworte ich nicht. Wenn Sie mir einzelne Fälle nennen, können wir uns diese gerne noch einmal anschauen. Mir war wichtig, in dieser Antwort zwei Dinge herauszuheben: Zum einen geht es um die Befristung einer Stelle mit einem kw-Vermerk, einem „kann wegfallen“Vermerk. Das heißt: Diese Stelle fällt als Personalstelle weg. Das ist im Stellenplan zu beschließen, und zwar hier in den Haushaltsberatungen. Zum anderen geht es um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis. Wenn eine Stelle entsprechend verlängert wird oder wenn ein kwVermerk wegfällt oder wenn die Befristung einer Stelle wegfällt und wenn auf dieser Stelle eine Person sitzt, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat, dann bringen wir natürlich auch diesen Arbeitsvertrag in eine zeitliche Konkurrenz. Dann verlängern wir den Arbeitsvertrag bzw. entfristen ihn in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das ist personalwirtschaftliche Praxis. Wenn es in konkreten Fällen zu Übergangsproblemen kommt, müssen Sie uns diese benennen. Dann können wir das gerne vertraulich nachliefern. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): So war es nicht gemeint. Mir ist kein konkreter Fall benannt. Ich will nur gern ausschließen, dass das in Zukunft passiert. Wir haben den Eindruck, dass die Verfahren auch deshalb sehr lange dauern, weil die personelle Ausstattung im Personalamt möglicherweise - Sie haben es ja eben anders dargestellt - noch zu optimieren ist. Können Sie ausschließen, dass Stellen, die aus verschiedensten Gründen freigeworden sind, aufgrund der aktuellen Haushaltssperre auf der Strecke bleiben? Bürgermeister Hörning: Zu Ihrem ersten Punkt. Ich habe Ihnen dargestellt, dass die Personalausstattung im Personalamt angesichts der Fallzahlen und angesichts der Komplexitätszuwächse nicht ausreichend ist. Ich habe Ihnen aber auch dargestellt, dass wir nicht jetzt schon im Vorgriff auf die neue Amtsleitung, wo wir uns diese Dinge sehr genau anschauen müssen, auf Verdacht Stellen anmelden, sondern dass wir die Stellen anmelden und ins Verfahren geben wollen, die wir auch in der Kombination mit dem im Personalamt anzuwendenden Arbeits- und ITVerfahren als berechtigt ansehen. Zum zweiten Punkt. Im Kontext der Haushaltssperre gibt es eine Festlegung, die wir mit dem zuständigen Dezernenten für Finanzen getroffen haben. Wir haben alle Stellenneubesetzungen und Stellenwiederausschreibungen unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Wir schauen uns diese Stellen monatlich an und geben die Stellen frei, Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 die wir aus der Haushaltssperre herausnehmen. Danach erfolgt aus meinem Dezernat gemeinsam mit dem Personalamt eine stellenscharfe Verfolgung auf Zwei-Wochen-Basis, wo die jeweiligen Ausschreibungsverfahren dieser Stellen stehen. Von den Stellen, die Herr Bonew und ich zuletzt im März freigegeben haben - das waren etwa zwei Drittel der angemeldeten Stellen -, sind jetzt schon etwa 60 Prozent in der Ausschreibung, also schon veröffentlicht. Bei den übrigen müssen die Ausschreibungstexte noch mit den Fachämtern abgestimmt werden. Aber das halte ich im Zwei-Wochen-Rhythmus nach, weil jetzt auch aus der entsprechenden Fachabteilung zugearbeitet wird. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Noch eine Nachfrage. Ihre Ausführungen betreffen im Prinzip ja auch die Frage 2. Wir hätten gerne eine ämtergenaue Aufschlüsselung gehabt. Die Frage ist, ob Sie das möglicherweise schriftlich nachreichen können, aufgeschlüsselt konkret nach Amt welche Stellen momentan unbesetzt sind und welche Gründe dafür vorliegen. Das kann ja durchaus auch Bereiche betreffen, in denen die Personalausstattung sehr gering ist, wo beispielsweise nur eine oder zwei Personen für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig sind und es enorm schwierig ist, die anfallenden Aufgaben abzuarbeiten. Bürgermeister Hörning: Ich kann Ihre Nachfrage nachvollziehen, muss Ihnen aber sagen, dass wir zurzeit im Rahmen der Einführung einer integrierten Personalmanagement-Software fünf verschiedene IT-Systeme in ein IT-System überführen. Wir räumen jetzt im Personalamt sozusagen den Keller auf, all das, was sich über 25 Jahre dort angesammelt hat. Wenn wir Ihnen das ämtergenau aufschlüsseln wollten, müssten wir das per Aktensturz machen. Das heißt: Ich muss Leute abziehen von der eigentlichen Personalstellenbesetzung für diese Auswertung. Von daher: Ich würde Ihnen das gern liefern, aber den Aufwand, das zu erheben, kann ich angesichts der von mir dargestellten und auch durch Ihre Frage aufgeworfenen Probleme nicht vertreten und möchte Ihnen deshalb vorschlagen, dass Sie mir konkrete Punkte, die Themen des Amtes und seiner Fachlichkeit betreffen, benennen. Dem werde ich gerne nachgehen. Wenn wir in zwei Jahren ein funktionierendes und besseres Personalverwaltungs- und -managementsystem haben, werden wir Ihnen solche Auswertungen per Knopfdruck automatisiert geben können. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick hat eine Nachfrage. S e i t e | 12 Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Hörning, vielen Dank. Wir haben gehört, dass es gegenwärtig sehr schwierig ist, das Personalmanagement zu modernisieren. Meine Fragen gehen in folgende Richtung: Es ist nicht unsere Aufgabe, Ihnen zu sagen, wo es fehlt, sondern ich erwarte, dass aus den Ämtern bzw. aus den Beigeordnetenbereichen das Signal kommt: Hier fehlen Stellen, und die müssen besetzt werden, weil wir sonst die Pflichtaufgaben nicht zeitgemäß erfüllen können. - Unter „zeitgemäß“ verstehe ich drei bis fünf Wochen; zurzeit wird für manche ein halbes Jahr benötigt. Sind solche Anzeigen aus den Beigeordnetenoder Ämterbereichen bei Ihnen eingegangen und, wenn ja, aus welchen? Ich will nicht wissen, wie viele Anzeigen. Ich will wissen: Gibt es solche alarmroten Signale aus den Beigeordnetenoder Ämterbereichen? - Das ist meine erste Frage. Meine zweite Frage. Die Prozentzahl der nicht besetzten Stellen klingt zunächst sehr niedrig, aber bei einer Riesenverwaltung wie dieser sind das mehrere Hundert. Welche finanziellen Auswirkungen hat das? Sparen wir dadurch ein und, wenn ja, wie viel sparen wir ein? Das ist schon eine Sache, über die wir nachdenken sollten. Ich will es nicht auf den Cent genau wissen, aber auf die Million schon. Bürgermeister Hörning: Zu Ihrer ersten Frage. Wir sind als Personaldezernat natürlich laufend im Gespräch mit den anderen Fachdezernaten und den anderen Ämtern. Wir bekommen von dort auch Anzeigen über eine bestimmte Dringlichkeit der Besetzungen. Als wir zum Beispiel im letzten Jahr 220 Stellen in Zusammenhang mit Asyl besetzen mussten, habe ich die Besetzung dieser Stellen priorisiert. Wir haben an der Stelle eine klare Prioritätensetzung im Personalamt getroffen. Das hat als Posteriorität zur Folge gehabt, dass andere Dinge nicht so schnell bearbeitet werden konnten. Diese Prioritätensetzung, die wir im letzten Jahr getroffen haben, werden wir auch weiter durchhalten. Zur zweiten Frage: Wie lässt sich das monetarisieren? Wir können noch einmal erheben, wie diese 2,45 Prozent sich im Durchschnitt monetarisieren. Ich würde Ihnen die Antwort darauf zukommen lassen. Wir sparen natürlich Gelder ein, wenn wir im Rahmen der Haushaltssperre Stellenwiederbesetzungen strecken. Das ist Ziel und Zweck einer Haushaltssperre. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Es ist nicht so, dass ich es nicht verstanden habe. Aber Sie haben das Thema, das ich eben vergessen hatte, anzusprechen, jetzt selbst angesprochen. Wie Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 viele der 220 Asyl-Stellen sind bis jetzt besetzt? Das habe ich bisher nirgendwo gelesen. Sind das die zwei Drittel der angemeldeten Stellen, die Sie genannt haben? Konkret: Wie viele der 220 Stellen für Asylangelegenheiten sind bis jetzt besetzt? Bürgermeister Hörning: Ich glaube, das wird im Sachstandsbericht Asyl und Zuwanderung von Kollegen Fabian mitgeteilt. Wir haben zu diesem Sachstandsbericht detailliert zugeliefert. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. 14.5 Radweg zwischen Friedrichshafener Straße und Mockau-Center (VI-F-02458) Einreicher: AfD-Fraktion Kollegin Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1: Wann wurde das Befahren des Fuß-/Radweges eingeschränkt und nur noch in Richtung Friedrichshafener Straße erlaubt? - Vor der Aufstellung der Beschilderung durfte der nördliche Gehweg zwischen Tschernyschewskistraße und Freienhufener Straße lediglich für den Fußgängerverkehr benutzt werden. Eine Befahrung mit dem Rad war, obwohl dies häufig praktiziert wurde, bis zu diesem Zeitpunkt weder stadteinwärts noch stadtauswärts erlaubt. Nach Bürgerhinweisen erfolgte eine Prüfung, ob der Radverkehr auf diesem Gehweg freigegeben werden kann. Im Ergebnis wurde in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern und den Arbeitsgruppen, zum Beispiel der AG Rad, festgelegt, dass der nördliche Gehweg als Gehweg mit „Radfahrer frei in stadtauswärtiger Richtung“ beschildert wird. Es erfolgte dementsprechend keine Einschränkung der Nutzung, sondern im Gegenteil eine Erweiterung für den Radverkehr. Zur Frage 2: Gibt es einen Ratsbeschluss, der dies beinhaltet? - Es gibt keinen speziellen Ratsbeschluss, der die Änderung der Beschilderung in diesem Bereich beinhaltet; aber es gibt natürlich Beschlüsse generell zur Förderung des Radverkehrs. Das Detail ist normales Verwaltungshandeln. Die regelmäßige Prüfung der Verkehrsanlagen auf Verkehrssicherheit und die Überprüfung der Beschilderung auf Erfordernis und Zweckmäßigkeit sind Aufgaben der Verwaltung. Zur Frage 3: Welche Gründe haben zu dieser Änderung geführt? - Die Beschilderung wurde angepasst, um eine Befahrung des Gehweges offiziell mit dem Rad zu ermöglichen, entsprechend der Bürgerhinweise. Die Nutzung der Gehwege auf der linken Straßenseite durch den Radverkehr ist innerorts allerdings eine häufige S e i t e | 13 Unfallursache und kann deshalb nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung nicht angeordnet werden. Vor allem Einmündungen, die zur Essener Straße hin mehrfach vorhanden sind, stellen ein hohes Konfliktpotenzial dar. Ein Zweirichtungsverkehr auf dem abgesetzten Gehweg kann aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von zusätzlichen Konflikten auch mit den Fußgängern und in Abhängigkeit von der Unfalllage nicht zugelassen werden. Also: Nur der stadtauswärtige Radverkehr kann den Gehweg befahren. Zur Frage 4: Wie will die Stadt Leipzig das sichere Radfahren in Richtung Mockau-Center in Zukunft gewährleisten? - Die Essener Straße verläuft in diesem Abschnitt gerade. Radfahrer sind rechtzeitig erkennbar. Es liegen uns auch keine Informationen über eine erhöhte Unfalllage vor. Die Führung des stadteinwärtigen Radverkehrs auf der Fahrbahn entspricht dem Regelfall und wird aus diesen Gründen als sicher eingestuft. Danke. Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Vielen Dank, Frau Dubrau. Eine Nachfrage: Sie hatten zur Frage 3 gesagt, dass es zu einer Unfallhäufung kommen kann, wenn der Gehweg beidseitig von Radfahrern genutzt würde. Mich würde interessieren: Woher wissen Sie das? Wie viele Unfälle sind da passiert? Mir ist keiner bekannt. Bürgermeisterin Dubrau: Das ist ein Erfahrungswert. Das gibt es ja auch an anderen Stellen und wird natürlich statistisch ausgewertet. An dieser Stelle können wir keine Daten erheben, weil es hier ja nicht erlaubt ist. Stadtrat Hentschel (AfD): Richtig. Aber dann würde ich dem Punkt widersprechen wollen, dass das ein Unfallschwerpunkt ist. Ich wohne seit Ewigkeiten dort und habe noch nie von einem Unfall gehört, sondern nur, dass dieser Weg immer auch von Radfahrern genutzt wird. - Danke. Bürgermeisterin Dubrau: Die beidseitige Benutzung für Fahrradfahrer plus Fußgängerverkehr führt insgesamt gesehen häufig zu Unfällen. Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dubrau. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 14.6 Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig (VI-F-02406) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen S e i t e | 14 erfüllt, weil es Menschen gibt, die es zu ihrer Sache machen. Ich glaube, deutlicher kann man es nicht sagen. Wir sind aufgefordert, dies auch wertzuschätzen. Diese Anfrage beantworte ich selbst. Gibt es Nachfragen? – Das ist nicht der Fall. Zu den Fragen 1 und 2. Ich plane ich, Ihnen im zweiten Quartal eine überarbeitete Vorlage zuzuleiten. Der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess ist abgeschlossen. 14.7 Wildplakatierung in Leipzig (VI-F-02418) Zur Frage 3. Der Austausch mit den Fraktionen und den Akteuren fand an mehreren Stellen parallel zur Überarbeitung statt und ist natürlich auch in Zukunft geplant. Das heißt: Auch im weiteren Verfahren wird mit den Fraktionen und insbesondere mit den Vereinsvertretern, die hier aktiv mitgemacht haben, gesprochen. Zur Frage 4. Wir schätzen die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements angesichts der aktuellen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen sehr hoch ein. Man kann es gar nicht hoch genug einschätzen. Ich glaube, dass das insbesondere am Beispiel der Helferinnen und Helfer bei der Unterstützung geflüchteter und asylsuchender Menschen sehr deutlich wird. Ich habe vorgestern Abend gemeinsam mit den Landtags- und Bundestagsabgeordneten stellvertretend für viele 250 Helferinnen und Helfern Danke gesagt. Was dort ehrenamtlich geleistet wird, ist unglaublich. Die große Zahl der ankommenden Menschen bewegt viele und hat eine große Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Hier wird deutlich, dass wir ohne diese ehrenamtlich tätigen Freiwilligen aus der Zivilgesellschaft überhaupt nicht in der Lage wären, das Gesamtfeld zu bearbeiten oder gar personell abzudecken. In unterschiedlichen Bereichen, sei es in der Spendenzentrale, beim Patenschaftsprogramm, beim Dolmetschen, beim Organisieren in Erstaufnahmeeinrichtungen, in Willkommensinitiativen, in Sportund Kulturvereinen, in Schulen, in Kirchgemeinden, im ärztlichen und im psychologischen Dienst, überall ist die ehrenamtliche Hilfe großartig. Ohne diese Hilfe wäre die Situation in der Tat nicht zu bewältigen. An diesem Beispiel wird deutlich, dass wir alle miteinander sehr gut beraten sind, diesen vielen Menschen, die in unserer Stadt tagtäglich ehrenamtlich helfen, die unterstützen, die dabei sind, die mitgestalten, Dank zu sagen und dieses Ehrenamt auch zu würdigen wissen, und das nicht nur im Kontext der Flüchtlingshilfe. Ich denke auch an Bereiche der Kultur, des Sozialen, des Sports, der Bildung, der Behindertenarbeit, der Kleingärten, der Seniorenarbeit und, und, und. Unsere Stadt wird auch zukünftig auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen sein. Vieles, was wir hier beschließen, wird erst mit Leben Einreicher: CDU-Fraktion Ich bitte Kollegen Rosenthal um Antwort. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Mit der Aufnahme des Verbots des unbefugten Plakatierens in die Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig besteht eine Rechtsgrundlage, sowohl gegen Wildplakatierer selbst als auch gegen deren Auftraggeber vorzugehen. Zuwiderhandlungen können demnach einerseits als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet und andererseits Verursacher bzw. Veranlasser zur Beseitigung auf eigene Kosten verpflichtet werden. Nicht zur Verantwortung gezogen werden kann allerdings der Beworbene, sofern er mit der Werbung Dritte beauftragt hat und ihm keine Kenntnis von deren rechtswidrigem Handeln nachgewiesen werden kann. Voraussetzung für die wirksame Ahndung ist eine rechtssichere Beweislage, die in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine umfangreiche Ermittlungsarbeit mit ungewissem Erfolg erfordert. Zunächst ist festzustellen, ob es sich tatsächlich um eine unbefugte Plakatierung handelt oder ob hierfür eine Sondernutzungserlaubnis im Falle städtischer Flächen bzw. das Einverständnis des Eigentümers bei im Privatbesitz befindlichen Flächen vorliegt. Das Hauptproblem ist jedoch die Ermittelbarkeit der Ausführenden bzw. der Auftraggeber, was seit vielen Jahren eine der Schwerpunktaufgaben des Stadtordnungsdienstes ist. Die Praxis hat gezeigt, dass die Erfolgsaussichten äußerst gering sind. So können die sogenannten Kleber von Plakaten in der Regel nur dann belangt werden, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden. Da nicht genehmigte Plakate vorzugsweise nachts geklebt werden, ist ihre Feststellung eher zufällig. Konkrete Hinweise auf die Auftraggeber solcher illegalen Klebeaktionen sind entgegen der allgemeinen Annahme am Plakat kaum erkennbar oder sind aus dort vorgefundenen Anhaltspunkten in der Folge beweissicher zu ermitteln. In aller Regel können beworbene Künstler oder eingeschaltete Agenturen keine Angaben zu den tatsächlichen Plakatierern machen. Seitens des Ordnungsamtes wurden durch die Projekte der Blau-Gelben Engel bis 2010 illegale Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Plakate, Aufkleber und Graffiti konsequent beseitigt. Mit Auslaufen der Förderform „KommunalKombi“ war eine diesbezügliche, nahezu flächendeckende Säuberung nicht mehr möglich. Derzeit stehen dem Ordnungsamt der Stadt sechs Mitarbeiter aus dem Programm „FAV“ des Jobcenters zur Verfügung, die mit Beginn konstanter Temperaturen ab circa 10 Grad Celsius für die Beseitigung von Plakaten, Aufklebern und Graffiti an Schaltkästen in der Innenstadt und den Magistralen in zentralen Parkanlagen eingesetzt werden. Es gab zu dieser Anfrage Abfragen bei städtischen Beteiligungsunternehmen. Die Stadtwerke haben uns mitgeteilt, dass sie circa 60.000 Euro für die Entfernung illegaler Plakate bzw. GraffitiFarbschmierereien aufwenden. Die LVB handhabt dies ähnlich. Hinsichtlich Post und Telekom ist uns zur Kenntnis gelangt, dass diese in Anbetracht der erhöhten Reinigungskosten ihre Maßnahmen in der Stadt Leipzig eingestellt haben. Zur Frage 2. Die Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten zu illegaler Plakatierung im öffentlichen Raum obliegt dem Stadtordnungsdienst. Derzeit ist der Stadtordnungsdienst mit 46 Stellen ausgestattet. Die Bearbeitung der Anzeigen erfolgt in der Bußgeldbehörde, wo fünf Sachbearbeiter sich diesen Sachverhalten widmen. Eine detaillierte Auswertung zur Erfolgsquote ist allerdings nicht möglich, weil datentechnisch nicht so verfolgt. Die dritte Frage würde ich gern gemeinsam mit der vierten Frage beantworten wollen. Der Bußgeldrahmen für unbefugte Plakatierung bewegt sich zwischen 5 und 1.000 Euro, bei fahrlässigem Begehen bis 500 Euro. Die konkrete Bußgeldhöhe ist im Einzelfall in Abhängigkeit von Art und Umfang des Verstoßes festzusetzen. Um Ihnen ein Beispiel zu geben: 2010 sind 29 Verfahren zur Anzeige gelangt, die Einnahmen betrugen 2.669 Euro. 2015 waren es 27 Verfahren, Einnahmen: 690 Euro. Zur Frage 5. Hindernisse ergeben sich, wie eingangs dargelegt, insbesondere aus der Beweissicherung und dem dazu erforderlichen, personell erheblichen Ermittlungsaufwand im Stadtordnungsdienst sowie in der Zentralen Bußgeldbehörde. Wie ebenfalls erläutert, bedienen sich Veranlasser von Plakatierungen meist Firmen oder Einzelpersonen, mit denen lediglich mündliche Vereinbarungen zum Kleben bestehen. Es kann den Veranlassern in der Regel nicht nachgewiesen werden, inwieweit sie Plakatierungen an unerlaubten Flächen beauftragt oder dies billigend in Kauf genommen haben. Bei Feststellung von Plakaten muss zunächst immer ausgeschlossen werden, dass es sich um eine genehmigte Plakatierung handelt. S e i t e | 15 Selbst bei einem ermittelten Wildplakatierer oder Auftraggeber bietet ein Verwarnungs- oder Bußgeld keine Gewähr dafür, dass die handelnden Personen nicht weiterhin unbefugt Plakate kleben oder kleben lassen. Das hat insbesondere auch etwas mit der Botschaft auf den Plakaten zu tun, da in der Regel der Sachverhalt, der beworben wird, schon stattgefunden hat und insofern die Ahndung über Bußgeld bzw. Verwarnung aus Sicht der Bußgeldbehörde keinen erzieherischen Effekt erzeugt. Was kann man nun tun? Gegebenenfalls mit hauptamtlichen Reinigungskapazitäten arbeiten oder aber, wie in anderen Städten schon praktiziert, sogenannte Klebewände im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen, um möglicherweise hier gegenzusteuern. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt eine Nachfrage von Herrn Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Rosenthal, nur damit ich das nicht missverstehe: Sie sagten, dass die Leute für das Ordnungsamt tätig sind, wenn die Temperaturen konstant über 10 Grad Celsius betragen. Mangelt es an warmer Kleidung, oder was ist der Grund dafür? Ordnung und Sicherheit ist doch nicht nur eine Schönwetteraufgabe. Bürgermeister Rosenthal: Herr Maciejewski, ich meinte diejenigen in der durch das Jobcenter geförderte Beschäftigungsmaßnahme „FAV“. Stadtrat Maciejewski (CDU): Die dürfen nur oberhalb von bestimmten Temperaturen tätig werden? Bürgermeister Rosenthal: Sie dürfen nur zu bestimmten Zeiten und Rahmenbedingungen eingesetzt werden; ja. Das ist so. Das ist keine Regelung der Stadt Leipzig, sondern wir müssen mit dieser Regelung umgehen. Wenn die Rahmenbedingungen es zulassen, sind sie im Einsatz. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Zum Glück haben wir hier über 10 Grad, muss ich feststellen. - Herr Rosenthal, Sie haben eben gesagt, ein Hauptproblem sei, diejenigen zu ermitteln, die das in Auftrag geben oder das so umgesetzt haben, und es deshalb schwierig sei, zu sagen: Wer wird mit Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 dem Bußgeld belangt? Habe ich das richtig verstanden? - Gut. Wir hatten unserer Anfrage auch einige Beweisfotos beigelegt. Ich habe mir heute spontan einiges im Umfeld des Rathauses angeguckt. 18. März: Mehring Verlag, wildplakatiert. Google hat mir angegeben, wo der Mehring Verlag zu finden ist. Das ist ja eine Form, wie man das recherchieren kann. Würde mehr Personal - Sie hatten gesagt, fünf der insgesamt 46 Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes sind dafür zuständig helfen, um die Stadt sauberer zu machen? Können wir da helfen? Bürgermeister Rosenthal: Am Ende meiner Ausführungen habe ich ja gesagt, worüber man möglicherweise nachdenken könnte, nämlich hauptamtliche Reinigungskapazitäten. Um auf den Verlag ganz konkret zu sprechen zu kommen: Das Bußgeldverfahren richtet sich an der Stelle nicht gegen einen wie auch immer auf dem Plakat festgestellten Verlag, sondern ich muss denjenigen zur Verantwortung ziehen, der tatsächlich wildplakatiert hat. Das schaffen Sie, auch wenn Sie das Plakat vor sich haben, in dem Sinne nicht. Stadtrat Haas (CDU): Gut. Dann nehme ich ein anderes Beispiel, nämlich das Gewandhaus. Ich gehe davon aus, dass die GewandhausMitarbeiter nicht selbst plakatieren gehen, sondern eine Agentur beauftragt wird. Können wir als Stadt darauf einwirken, dass unsere eigenen städtischen Betriebe nur Agenturen beauftragen, die sich per Vertrag oder Ähnlichem erklären, Wildplakatierung in der Stadt zu unterlassen? Ist das angedacht? S e i t e | 16 Stadtrat Haas (CDU): Dann sage ich herzlich Danke. Das ist keine Frage, sondern eine Anregung. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Herr Bürgermeister Rosenthal, wir hatten in der Stadt Leipzig nach den letzten Wahlen das Phänomen, dass über die Zeit hinaus hängende Wahlplakate sanktioniert worden sind als unerlaubte Sondernutzung und in erheblichem Maß auch Bußgeldbescheide ergangen sind. Was macht den Unterschied zwischen ursprünglich genehmigten aufgehängten Plakaten und von Anfang an wild aufgehängten Plakaten aus, die ganz offenbar nur nach dem Polizeirecht sanktioniert werden und für die viel geringere Beträge zu zahlen sind? Bürgermeister Rosenthal: Ich glaube, Herr Hobusch, diese Frage können Sie sich selbst beantworten. Bei einem genehmigten aufgehängten Plakat ist uns der Adressat bekannt. Insofern ist auch der Adressat des Bußgeldverfahrens bekannt. Dafür gibt es Rechtsmittel. Wenn der Adressat von uns nicht korrekt ermittelt wurde, könnte er sich demzufolge auch dagegen wehren. Wir haben uns an denjenigen gewandt, der die Genehmigung eingeholt hat. Er ist damit auch der Adressat des Bußgeldbescheides. Beim Wildplakatieren ist das anders. Hier ist das Problem die Ermittlung desjenigen, gegen den wir den Bußgeldbescheid erlassen können. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel hat noch eine Nachfrage. Bürgermeister Rosenthal: Herr Haas, man müsste prüfen, ob hier möglicherweise eine Sondernutzung oder auf Privatflächen das Einverständnis des Eigentümers vorliegt. Ich kann es von hier aus nicht sehen. Stadtrat Riedel (CDU): Geben Sie mir recht, dass Ihre letzte Äußerung die Vermutung zulässt: Plakatiere lieber wild, dann brauchst du keine Strafe zahlen? Stadtrat Haas (CDU): Das ist ein Stromkasten. Bürgermeister Rosenthal: Nein. Bürgermeister Rosenthal: Auch da weiß ich nicht, ob ein Einverständnis vorliegt. Ich würde es aber mitnehmen und mich so weit aus dem Fenster lehnen, zu sagen: Wir werden das mit unseren Eigenbetrieben kritisch auswerten und ein illegales Plakatieren auch aus Gründen der Vorbildwirkung der Stadt und ihrer Betriebe nicht zulassen. Stadtrat Riedel (CDU): Das war doch Ihre Aussage. Hätte ich die Wahlplakate schwarz aufgehängt, wäre gesagt worden: Da ist zwar der Riedel drauf, aber der wird es ja nicht selbst plakatiert haben. Dann kann er auch nicht belangt werden. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Bürgermeister Rosenthal: Wir kontrollieren das. Ich hatte gesagt, wie schwierig die Beweislage ist, um im Einzelfall den Nachweis führen zu können. Die öffentliche Debatte, wenn Sie Ihr Wahlplakat nicht legal aufhängen, müssen Sie am Ende auch aushalten. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Rosenthal. Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Die verbleibenden Fragen werden Ihnen in den nächsten zehn Tagen schriftlich beantwortet. 15 Anträge zur Beschlussfassung Wir kommen nun, wie angekündigt, zu unserer Testphase. Herr Nixdorf, Geschäftsführer der Firma VoteWorks, ist bei uns. Die Tagesordnungspunkte werden wie gewohnt aufgerufen, besprochen und dann abgestimmt. Immer im Anschluss an die Diskussion eröffne ich die Abstimmung und bitte Sie, ab diesem Zeitpunkt mit den Tasten „Grün“ für Ja, „Rot“ für Nein und „Gelb“ für Enthaltung zu votieren. Ich wiederhole: „Grün“ für Ja, „Rot“ für Nein und „Gelb“ für Enthaltung. Bis ich die Abstimmung schließe, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Abstimmungsverhalten zu kontrollieren. Erst wenn ich sage: Die Abstimmung ist geschlossen, können Sie nicht mehr korrigieren. Der letzte Tastendruck gilt. Also: Wer „Rot“ gedrückt hat, aber eigentlich „Grün“ wollte, dann bei „Gelb“ landet, kann noch einmal korrigieren, indem er „Rot“ drückt, wenn er „Grün“ gewollt hat. - Das war ein Scherz. Ich wollte nur sagen: Sie können so lange korrigieren, bis die Abstimmung geschlossen ist. Das Gerät ist eingeschaltet. Wir werden das jetzt einmal testen. - Bitte schön, Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Meine Frage ist: Wenn wir hier abstimmen mit Handzeichen, sieht man selbst, aber auch die Öffentlichkeit, wie welcher Stadtrat abgestimmt hat. Nixdorf (VoteWorks): Das geht hier auch. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Das hätten Sie ja vorhin sagen können. Nixdorf (VoteWorks): Sie haben mich ja bisher nicht zu Wort kommen lassen. S e i t e | 17 Oberbürgermeister Jung: Ich würde jetzt gern einmal zur Probe abstimmen lassen. Das geht doch, oder? Nixdorf (VoteWorks): Doch das können wir machen. Wir tun so als ob und dann leuchtet das Ergebnis auf. Später stimmen wir über diese Clearingstelle noch einmal ab. Oberbürgermeister Jung: Ich würde über etwas anderes abstimmen lassen, zum Beispiel über die Frage: Wer mag die Stadt Leipzig? Bitte antworten Sie jetzt! - Noch können Sie korrigieren, Frau Riekewald. - Herr Dyck. Stadtrat Dyck (SPD): Wenn eine mehrmalige Korrektur möglich ist, kann man dann etwa so lange drücken, bis das Abstimmungsergebnis jemandem genehm ist? Oberbürgermeister Jung: Ich werde einen Weg finden müssen, dass eine Korrektur ohne strategisch-wahltaktische Beeinflussungen möglich ist. Ich werde nur eine kurze Zeit der Korrektur ermöglichen und dann das Abstimmungsverfahren schließen. Nixdorf (VoteWorks): Das, was Sie jetzt sehen, ist eine Möglichkeit, das System zu fahren. Sie sehen, wie Sie abgestimmt haben und mit Ihnen natürlich auch jeder andere, der hier im Raum ist. Wir können es aber auch so schalten, dass wir statt der roten, grünen und gelben Flächen nur eine blaue Fläche anzeigen, damit man sehen kann, dass Sie abgestimmt haben, dass Sie Ihr Votum eingegeben haben, nicht aber, wie Sie abgestimmt haben. Das wäre ein anonymisiertes Verfahren. Darüber hinaus könnte man natürlich auch die Namensnennung weglassen und die Abstimmeinheiten nur fraktionsbezogen ausgeben, sodass Sie feststellen können, wie fraktionsbezogen abgestimmt wurde. - Ein Beispiel: Bei Frau Schenk stünde dann nicht ihr Name, sondern nur eine Nummer. - Wie Sie die Geräte untereinander zuordnen, ist Ihnen überlassen. Das wäre jedenfalls praktisch umsetzbar. Nur, für den eigentlichen Sinn einer Assimilation an das Handheben ist diese Methode hier am transparentesten und dem am nächsten kommend. Ich hebe die Hand oder ich drücke eine bestimmte Taste, und jeder kann sehen, wie ich votiert habe. Oberbürgermeister Jung: Ich weise auch darauf hin, dass die Sächsische Gemeindeordnung Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 vorsieht, dass in der Regel offen abgestimmt wird und dies nur in wirklichen Ausnahmesituationen unterbleiben darf. Das Handheben ist ein offenes Bekenntnis der jeweiligen Person, genauso wie jetzt das offene Bekenntnis mit dem Namen verbunden ist. Geheime Abstimmungen das ist meine persönliche Haltung - oder auch Persönlichkeitswahlen werden wir nach wie vor an der Stimmurne vollziehen. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich habe eine Frage. Könnte man den Bedenken, die Herr Dyck geäußert hat, dadurch Rechnung tragen, dass, solange Sie, Herr Oberbürgermeister, den Abstimmungsvorgang nicht geschlossen haben, das blaue Symbol eingeblendet wird, das dokumentiert, dass jemand abgestimmt hat, und erst dann, wenn Sie die Abstimmung geschlossen haben, umgeswitcht wird und die tatsächlichen Ergebnisse angezeigt werden. Nixdorf (VoteWorks): Ich muss schmunzeln. Ich mache das schon ein paar Jahre, seit 2004. Das ist mir noch nicht untergekommen. Das müssen wir ausprobieren. Ich weiß nicht, ob das geht. Aber sollte es jetzt nicht gehen, dann nehme ich das gerne als Anregung mit. Das ist ja eine Software, die von Menschen gemacht ist. Die kann man auch umprogrammieren; ganz klar. Vielen Dank für die Anregung. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir machen heute einen Test und gehen erst einmal auf dieser Basis vor. Die Anregungen werden mitgenommen. Nixdorf (VoteWorks): Sie müssen jetzt noch das Votum schließen. Oberbürgermeister Jung: Genau. - Ich schließe die Abstimmung. Sie können jetzt nicht mehr korrigieren. Das Ergebnis ist: Anwesend: 64. Abgegebene Stimmen: 63. Davon gibt es 61 JaStimmen, eine Nein-Stimme und eine Enthaltung. - Das war ja nur eine Scherzfrage. Jetzt setzen wir das Gerät wieder auf null. TOP 15.1 entfällt. 15.2 Entschuldungskonzeption des Leipziger Haushalts für die Jahre 2017-2020 (VI-A-01520-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion 15.2.1 dazu VSP (VI-A-01520-VSP-02) S e i t e | 18 Einreicher: Dezernat Finanzen 15.2.2 dazu ÄA (01520-NF-02-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Wer wünscht das Wort? - Herr Oßwald beginnt, dann Herr Wehmann. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Das viele Grün sah doch ganz gut aus; das würde ich mir auch zu diesem Antrag wünschen. - Um es gleich vorwegzunehmen: Nein, wir Sozis wollen nicht wieder mehr Schulden machen. Ja, wir bekennen uns zum nachhaltigen Schuldenabbau in unserer Stadt, nur eben nicht mehr in diesem Tempo und nicht in dieser Zeit, einer Zeit, in der Leipzig rasant wächst und gezwungen ist, die kommunale Infrastruktur nicht nur zu erneuern, sondern auch auszubauen. Angesichts der immensen Investitionsbedarfe ist ein Umsteuern in der städtischen Finanzpolitik nötig. Es geht einfach um die richtige Balance. Leipzig ist die am schnellsten wachsende Stadt Deutschlands. Durch zunehmende Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze, noch vorhandenen preiswerten Wohnraum sowie ein reichhaltiges Kulturleben wird dieser Ansturm auf Leipzig auch in den kommenden Jahren anhalten. Daher muss die Entschuldungskonzeption der Realität angepasst werden, um die durch das Wachstum ausgelösten Investitionsmehrbedarfe finanziell abzusichern. Wie groß die finanzielle Herausforderung allein im Schulneubau ist, zeigt uns die jetzt vorliegende Schulentwicklungsplanung, Fortschreibung 2016. Darin wird ausgeführt - ich zitiere -: Nach heutigem Stand bringen die finanziellen Mehrbedarfe die Stadt Leipzig an die Grenzen der Leistungsfähigkeit, und die Unterstützung des Freistaates Sachsen mit Fördermitteln für den Schulbau wird dringend benötigt. Mit unserem Antrag wollen wir genau hier ein Stück weit gegensteuern. Dieser sieht vor, in den nächsten vier Jahren die Nettokredittilgung um maximal 100 Millionen Euro abzusenken. Unter Nutzung von Fördermitteln aus dem vom Freistaat Sachsen erst kürzlich beschlossenen Kommunalfinanzpaket „Brücken in die Zukunft“ würden dann circa 200 Millionen Euro für den Schulneubau und Schulsanierungsmaßnahmen zusätzlich zur Verfügung stehen und somit den Investitionshaushalt spürbar entlasten. Wir wissen aber auch, dass angesichts der großen Investitionsbedarfe auf anderen Gebieten, wie Straßen- und Brückenbau, öffentlicher Nah- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 verkehr und Hochwasserschutz, um nur einige zu nennen, noch viele weitere Kraftanstrengungen nötig sind, um diese in den nächsten Doppelhaushalten annähernd abzubilden. Jedem muss klar sein: Nicht alles, was wünschenswert und nötig ist, ist auch bezahlbar und kann umgesetzt werden. Einiges muss warten, anderes wird gar nicht kommen. Eine erneute Nettoneuverschuldung wie in den 90er-Jahren wird es mit uns nicht geben. Das haben wir in unserem Antrag auch festgeschrieben. Leider mussten wir noch einen Passus in unseren Antrag aufnehmen, auf den wir gern verzichtet hätten. Die Beschlüsse dieses Antrags stehen vorbehaltlich des Ausgangs des KWL-Prozesses in London, da das Berufungsverfahren im Oktober letzten Jahres, wie jeder weiß, zugelassen wurde. Abschließend sei von mir noch Folgendes angemerkt: Es ist nicht viel besser, der nächsten Generation statt Kreditverbindlichkeiten kaputte Straßen oder marode Schulgebäude zu hinterlassen. Mit 1 Euro an Eigenmitteln insgesamt 2 Euro zu investieren, ist wirtschaftlicher, als mit 1 Euro in die Schuldentilgung 2 Cent Zinsen zu sparen. Gerade weil wir der nachfolgenden Generation eine lebenswerte, prosperierende Stadt übergeben wollen, müssen wir in Leipzigs Zukunft investieren. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von steigenden Steuereinnahmen profitieren. Noch eine Anmerkung zum CDU-Änderungsantrag. Uns ist es ganz wichtig - deswegen hatten wir in unserem Antrag einen Vierjahreszeitraum genannt -, dass Maßnahmen, die im Investitionshaushalt stehen, die geplant werden, für die Fördermittel beantragt werden, nicht hinten herunterfallen, nur weil sie sich aus unterschiedlichsten Gründen verzögern. Es wäre schön, wenn wir dazu noch einmal eine eindeutige Erklärung bekommen würden. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Vieles ist von Herrn Oßwald schon gesagt worden; es wird sich einiges doppeln. Meine drei Minuten Redezeit will ich trotzdem nutzen. Der von den Fraktionen Die Linke und SPD vorliegende Beschlussvorschlag ist vor allem eines: ein Investitionsprogramm für die Bildungsinfrastruktur und damit für die Sicherung der Zukunft unserer Stadt. Er stellt mit 100 Millionen Euro an kommunalen Mitteln zuzüglich der entsprechenden Fördermittel - in Summe bis zu 200 Millionen S e i t e | 19 Euro - die Weichen für den Bau bzw. die komplexe Sanierung von etwa zehn Schulen in den nächsten vier Jahren. Er fördert damit die Chancengleichheit junger Menschen, und er fördert zumindest ebenso die Generationengerechtigkeit. Warum? Weil der Weg des langsameren Schuldenabbaus gepaart mit notwendigen und unausweichlichen Investitionen in den Schulbau die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt eben nur halb so viel kostet wie der so oft von der Verwaltung beschriebene Weg der fixen 25jährigen indexierten Mietverträge, wie wir sie allzu oft bei den Kitas vorfinden. Meine Damen und Herren, klar ist aber auch, dass der durch die Landesdirektion eingeengte Verwendungszweck „ausschließlich für die Finanzierung von Schulen“ an einem nichts ändern wird: Mit der Kofinanzierung, unter anderem aus dem Investitionspaket von Bund und Land „Brücken in die Zukunft“, und der notwendigen Optimierung von Fördermitteln steigen auch, aber nicht nur im Schulhausbau die Chancen, dem Investitionsstau von circa 1 Milliarde Euro auf anderen Ebenen, wenn auch in engen Grenzen, zu begegnen. Zu nennen wären hier unter anderem die Bereiche Kita, Hochwasserschutz, öffentlicher Nahverkehr, Schaffung von preiswertem Wohnraum, Sanierung von Straßen und Brücken. Wir müssen auch in diesen Bereichen die De-facto-Verschuldung in die Zukunft abbauen. Nichts anderes sind beispielsweise in Teilen marode Brücken, verschlissene Gleise und damit Langsamfahrstrecken der LVB und ein an der einen oder anderen Stelle fehlender oder veralteter Hochwasserschutz, aber auch so manche Nebenstraße der Stadt, die eher eine Unfallgefahr als eine Straße darstellt. Die Umsetzung von einem gravierenden Mehr an Investitionen wird aber nur funktionieren, wenn Verwaltungsabläufe und -strukturen geändert werden, wenn der zu geringe Planungsvorlauf abgebaut wird und insbesondere Stadtratsbeschlüsse auch umgesetzt werden und wenn die Zusammenarbeit mit Dritten, aber auch innerhalb der Verwaltung verbessert wird. Dies muss auch mit einer veränderten Personalpolitik einhergehen. Neben den hoffentlich in der Regel unbefristet ausgeschriebenen Stellen ist eine intelligente Akquise dringend nötig, um beispielsweise Hochschulabsolventen oder Planungsingenieure in die Verwaltung zu locken. An dieser Stelle wird auch klar: Die Umsetzung von Investitionen in die Zukunft wird nur gelingen, wenn eine Vielzahl von Maßnahmen greift und sich Verwaltungsprozesse ändern. Meine Damen und Herren, der Beschlussvorschlag der Fraktionen Die Linke und SPD ist damit auch eine gute Steilvorlage, das Handeln zu verbessern - im Sinne unserer Kinder, für die Zukunft unserer Stadt. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Gestatten Sie mir noch ein paar persönliche Sätze. Dieser Antrag der Fraktionen SPD und Linke, über ein Jahr begleitet, forderte viel Vertrauen und Fairness von den verhandelnden Personen. Ich danke Ihnen an dieser Stelle, Herr Oßwald, ganz herzlich. Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau, dann Frau Lakowa. Stadtrat Tornau (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Schon in der Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden zum Anfang dieser Legislatur hat die CDU klargemacht, dass wir bereit sind, mehr Mittel freizugeben, um dem Investitionsstau entgegenzuwirken. In Zeiten niedriger Zinsen - und damals war noch keine Rede von möglichen Strafzinsen auf liquide Mittel - halten wir es für sinnvoll, zu investieren und die Liquidität der Stadt notfalls auch abzuschmelzen. Drei Punkte trüben jedoch den Enthusiasmus, auf die ich hier noch einmal hinweisen möchte: Erstens. Damals sind wir alle davon ausgegangen, dass der Prozess KWL beendet sein wird. Das haben die Antragsteller aber richtig erkannt und für diesen Fall Vorsorge getroffen. Zweitens. Niemand konnte damals ahnen, dass die Kosten für Asyl derart explodieren, und niemand kann heute mit Sicherheit sagen, welche Kosten wir erstattet bekommen. Drittens. Wir haben mit unserem Änderungsantrag darauf hingewiesen, dass wir es kritisch sehen, ob die Verwaltung in der Lage ist, den Schulbau so zu forcieren, dass mehr finanzielle Mittel auch mehr Schulbauprojekte bedeuten. Wenn unsere Befürchtungen unbegründet sind, was wir sehr gerne glauben möchten, soll es uns recht sein. Sollten aber mehr Mittel keine Fortschritte bringen, finden wir, könnte man die Mittel doch wieder zur Tilgung einsetzen, aber nur dann. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Dann werden wir auch dem Antrag von SPD und Linken zustimmen. Abschließend will ich noch auf die Worte von Herrn Oßwald eingehen. Wir wollen natürlich keinesfalls, dass geplante Schulbauprojekte gefährdet werden. Wir haben auch kein Problem damit, die Abrechnung von November, wie von uns gefordert, auf das erste Halbjahr des nächsten Jahres zu verschieben. Vielleicht ist das ein Kompromissvorschlag. - Danke. S e i t e | 20 Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa. Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau! Liebe Ratskolleginnen und -kollegen! Sehr geehrte Gäste! Mit der Entscheidung zum ursprünglichen Antrag der Fraktionen Die Linke und SPD haben wir uns sehr schwergetan. Bündnis 90/Die Grünen stehen schon seit vielen Jahren für eine stringente Entschuldungskonzeption. Das heißt: Die Verschiebung heutiger Schulden auf nachfolgende Generationen ist nicht in unserem Sinne. Dennoch erkennen wir die Notwendigkeit eines extrem hohen Bedarfs einer wachsenden Stadt an Schulneubauten an. Mit der Übernahme des Verwaltungsstandpunkts können wir mitgehen; denn Ausgaben zugunsten der kommenden Generationen sind höherwertig anzusehen als eine schnelle Schuldenbefreiung. Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion begrüßen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir momentan die eingestellten Haushaltsmittel für den Schulneubau nicht verbauen können. Eine Rückführung der Mittel in die Tilgung ist daher absolut notwendig. Wir unterstützen daher diesen Änderungsantrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und Stadträte! Verehrte Gäste! Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau. Das findet auch meine Fraktion richtig. Ein solider Finanzhaushalt muss ohne quantitative Schulden aufgestellt werden. Kurzfristige und nicht nachhaltige Projekte sollten generell nicht mit Schulden refinanziert werden. Dies ist allgemein bekannt und sollte Handlungsgrundlage aller Beteiligten sein. Die Finanzierungsform „Schulden“ ist per se nicht schlecht, bedarf aber eines engen Rahmens und sollte nur mit Bedacht eingesetzt werden. Gerade dieser Punkt lässt uns politisch streiten. Was ist ein enger Rahmen? Wo sind Schulden gerechtfertigt? Heute geht es um die Nettokredittilgung, also wie viele Kredite die Stadt Leipzig an ihre Gläubiger effektiv zurückzahlt. Eine Nettoneuverschuldung ist nicht geplant. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollen ausschließlich zur Finanzierung von Schulen eingesetzt werden. Diese Investitionen sind dringend notwendig, sie sind nachhaltig, und sie sind wünschenswert. Leipzig Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 braucht Schulen. Aus diesem Grund werden wir dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. - Vielen Dank. S e i t e | 21 Stadtrat Tornau (CDU): Herr Oberbürgermeister, genauso ist es. Wir können den Termin auf den 30.06. des darauffolgenden Jahres verschieben. Das hätte die logische Folge, dass eine mögliche Tilgung auch erst im nächsten Jahr erfolgt. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich mache keinen Hehl daraus, wenn ich an das anknüpfe, was wir als FDP-Fraktion in diesem Stadtrat fünf Jahre lang gefordert haben, nämlich dass uns eine Stadt, die schuldenfrei ist, lieber ist als eine Stadt, in der wir darüber verhandeln müssen, ob wir Schulden tilgen oder ob wir das Geld für das Schuldentilgen anders ausgeben, günstigerweise für Investitionen und nicht für Konsum. Meine sehr verehrten Damen und Herren, als wir auf Vorschlag von Bürgermeister Bonew beschlossen haben, dass Leipzig in 25 Jahren schuldenfrei sein soll, haben wir das sehr begrüßt. Aber das, was heute beantragt wird - machen wir uns doch nichts vor -, ist der Ausstieg aus der Nettokredittilgung für die nächsten fünf Jahre. Denn von 112 Millionen Euro bleiben in vier, fünf Jahren 12 Millionen Euro, die getilgt werden müssen. Oberbürgermeister Jung: Genau. Mit dieser Ergänzung könnten die Antragsteller das in ihren Antrag übernehmen. Ich habe das Nicken gesehen. - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Tornau, vielen Dank für das Angebot 30.06. Aber eines muss natürlich gewährt sein: dass die Maßnahmen, die geplant sind, überhaupt abrechenbar sind. Es gibt bei uns immer noch erhebliche Zweifel, dass das tatsächlich passieren kann. Also: Abgerechnet werden müssen sie, sonst bekommen wir das nicht hin. Wir bekommen es auch nicht dargestellt. Das ist der Hauptpunkt. Es bringt uns in der Summe nichts, wenn wir Maßnahmen beschließen und die Finanzierung steht, diese aber dann an Ihrem Vorschlag der Abrechnung scheitern. Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew kann sicherlich zur Klärung beitragen. Es gibt gute Gründe, die in der aktuellen Situation dafür sprechen; es gibt aber auch eine ganze Menge Gründe, die dagegen sprechen. Wir haben weiterhin nur einen schwachen Anstieg der Steuereinnahmen, wir haben große Risiken bei der Gewerbesteuer, wir haben das Auslaufen des Solidarpaktes im Jahr 2019, und wir haben weiterhin hohe Sozialausgaben in dieser Stadt, die sich auch in den nächsten Jahren auf diesem Niveau bewegen werden. Bürgermeister Bonew: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich wünsche mir eine schuldenfreie Stadt. Ich denke, der Verwaltungsstandpunkt zeigt, dass diese außergewöhnliche Situation, die wir momentan im Schulbaubedarf haben, auch ein außergewöhnliches Handeln und somit ein Abweichen von der Entschuldungskonzeption rechtfertigt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was fehlt, sind Strukturveränderungen, die dauerhaft den Haushalt verändern. Wir werden schweren Herzens dem Antrag in der geänderten Form, mit dem Änderungsantrag der Union, zustimmen, werden aber genau darauf achten und erwarten eine entsprechende Erklärung, dass sichergestellt wird, dass Mittel, die tatsächlich nicht für geplante und bereits beschlossene Investitionen eingesetzt werden, wieder zurückgeführt und für Tilgung eingesetzt werden und nicht etwa im großen Topf der Stadt Leipzig verschwinden. Vielen Dank. Wir würden, wie Herr Oberbürgermeister gerade gesagt hat, den Änderungsantrag der CDU übernehmen. Herr Wehmann, meine Damen und Herren, wir sehen doch in jeder VA-Ist-Vorlage zum Finanzbericht 30.06., zum Finanzbericht 30.09., zum 31.03. und dann wieder zum 30.06., wie der Abfluss der Investitionen ist. Da sehen wir maßnahmenkonkret: nach einem Antrag der Fraktion Die Linke, Investitionen über 500.000 Euro. Diese Maßnahmen berichten wir doch in der VA-Ist-Vorlage; sie heißt jetzt „Finanzbericht“. Wir sehen gleichzeitig, wie sich das zur Liquiditätsituation der Stadt Leipzig verhält. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Herr Tornau, habe ich es richtig verstanden? Sie ändern den letzten Satz des Änderungsantrags wie folgt: Stichtag für den Mittelabruf ist der 30.06. des nächsten Jahres. Es macht in der jetzigen Situation - heute hat mir eine Bank geschrieben, dass sie nur noch Guthaben bis x Millionen Euro annimmt -, in der wir als Stadt zurzeit zum Glück noch keine Strafzinsen für unsere Guthaben zahlen, wenig Sinn, Kredite aufzunehmen. Um die Entschuldungs- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 konzeption umzusetzen, müssten wir künftig mehr Kredite aufnehmen, weil wir eine feste Tilgung haben. Es macht aber wenig Sinn, Kredite aufzunehmen und diese dann auf ein Guthabenkonto zu legen, auf das wir im Zweifelsfall noch Strafzinsen zahlen. Also: Ich verstehe diesen Antrag der CDUFraktion so, dass wir spätestens zum 30.06. des Folgejahres abrechnen: Wie viele neue Kredite haben wir aufgenommen? Wie viele neue Kredite müssen wir aufnehmen? Wie viele Kreditermächtigungen nutzen wir in dem Jahr nicht aus, weil die Liquiditätssituation der Stadt Leipzig ausreichend ist, um alle vom Stadtrat beschlossenen Investitionsmaßnahmen zu finanzieren? An der Stelle noch einmal: Das ist reinweg die Liquiditätsbetrachtung. Wenn wir einen Kredit nicht aufnehmen, heißt das nicht, dass die Investition damit gestorben ist. Es gelten nach wie vor die Beschlüsse des Stadtrates. Sie geben uns damit nur die Handhabe, die Liquidität sehr flexibel auszusteuern. Brauchen wir die Kredite, oder brauchen wir sie nicht? Wir sind uns, glaube ich, alle einig: Jeder Kredit, der nicht aufgenommen werden muss, spart uns Zinsen und Tilgung in den Folgejahren. Wir steuern das über die Liquiditätssituation aus. - Okay, Herr Wehmann? Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, noch einmal. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sie haben auf die Liquidität hingewiesen. Natürlich haben die Ein- und Auszahlungen aus Krediten Auswirkungen auf die Finanzplanung. Noch einmal: Der Antrag an sich ist nicht das große Thema, wo wir sagen: Mensch, der erste Teil steht ohnehin schon in unserem Antrag, und der Stichtag muss so gefasst sein, dass tatsächlich keine Baumaßnahme hinten runterfällt. - Das bitte ich auch so zu protokollieren. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister! Eine Verständnisfrage: Es steht da „Schulen“. Sie haben im Verwaltungsausschuss gesagt, Sie meinen damit alles zur Absicherung des lehrplangemäßen Unterrichts Nötige an Gebäudebau. Gilt das auch hier für das Einzelwort „Schulen“? Oberbürgermeister Jung: Ja. Schule ist das Pflichtangebot der Kommune zur Absicherung des Schulunterrichts nach den Pflichtfächern, die S e i t e | 22 der Freistaat definiert, und damit umfassend gemeint, auch Sport, außerunterrichtliche Orte, wenn nötig, usw. Bürgermeister Bonew: Für die Haushaltsplanung haben wir das so gehandhabt, dass der Kollege Fabian im Investbudget die 25 Millionen Euro pro Jahr schon jetzt erhalten hat. Das geht also eins zu eins ins Budget „Schule“ und wird dann mit Einzelmaßnahmen untersetzt. Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau. Stadtrat Tornau (CDU): Noch einmal ganz kurz zur Anmerkung von Herrn Wehmann. Ich denke, dass meine Aussage vorhin das auch logisch ausschließt. Wir hatten gesagt, dass wir nicht davon ausgehen und nicht möchten, dass geplante Baumaßnahmen zugunsten der Tilgung abgesagt werden. So habe ich Herrn Bonew auch verstanden. Das kann man doch ganz klar formulieren. Ich denke, dann sind wir auf Spurrinne. Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, ich brauche für die Beschlussfassung eine klare Formulierung. Wir wissen, was wir wollen. Wir wollen keine Schulbaumaßnahme gefährden durch eine Verzögerung im Bauablauf. Der Mittel-abruf soll zu einem bestimmten Stichtag erfolgen. Im Änderungsantrag der CDU heißt es: Alle Mittel aus der Umsetzung des Beschlusspunktes 2 (Reduzierung der Tilgung) - jetzt folgt mein Vorschlag -, die bis zum 30.06. des Folgejahres im Finanzhaushalt zur Finanzierung von Schulbaumaßnahmen nicht abgerufen werden, sind der Tilgung wieder zuzuführen. Ich würde noch diesen Satz ergänzen: Dabei soll eine laufende Baumaßnahme nicht gefährdet werden. Ich versuche eine Formulierung zu finden, die uns zusammenführt. - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich sehr schwierig, im Rahmen eines Änderungsantrags auf die Schnelle genau die Konditionen festzulegen und zu beschließen, wie wir tatsächlich eine mögliche Rückführung in die Schuldentilgung organisieren. Ich meine aber, dass wir ein bisschen Spielraum in dieser Frage haben, weil wir heute mit dem Antrag und dem Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Änderungsantrag die politische Willensäußerung vornehmen und den Handlungsauftrag an die Verwaltung formulieren. Die Haushaltssatzung beschließen wir ja erneut hier im Stadtrat. Im Rahmen der Haushaltssatzung ist dann auch festzulegen, was gegebenenfalls der Schuldentilgung zugeführt und unter welchen Voraussetzungen es aus dem Topf „Schulhausbau“ wieder herausgenommen wird. Insofern können wir uns heute bei der politischen Willensbekundung eine gewisse unpräzise Formulierung leisten. Inhaltlich ist doch klar, dass beschlossene Baumaßnahmen, bei denen ja auch Verpflichtungen der Stadt Leipzig dahinterstehen, nicht deswegen nicht durchgeführt werden können, weil der Bau sich verzögert. In diesem Fall müssen die Mittel haushaltstechnisch in die Folgejahre übertragen werden, weil ja entsprechende Verpflichtungen dahinterstehen. Etwas anderes ist es, wenn wir im Rahmen unserer nächsten Haushalte uns Schulbauprojekte vorstellen, die am Ende überhaupt nicht realisiert werden, sodass die Mittel tatsächlich wieder frei werden. Ich denke, diesen Fall meint auch die CDU. In diesem Fall sollen die Mittel natürlich wieder der Tilgung zugeführt werden. In den anderen Fällen können sie nicht der Tilgung zugeführt werden, weil Verpflichtungen existieren, die sich lediglich später realisieren. Ich glaube, mit diesem Grundverständnis und dem Grundvertrauen, das bereits angesprochen worden ist, könnten wir die Details der nächsten Haushaltssatzung überlassen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. S e i t e | 23 Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, das, was Sie sagen, findet sehr wohl meine Zustimmung. Das ist in der Tat ein Problem. Die Antragsteller müssen sich erklären, ob sie den Änderungsantrag der CDU übernehmen und in welcher Form wir ihn jetzt fassen, wenn wir ihn beschließen wollen. Deswegen noch einmal ein Formulierungsversuch: Alle Mittel aus der Umsetzung des Beschlusspunktes 2 (Reduzierung der Tilgung), die bis zum 30.06. des Folgejahres im Finanzhaushalt zur Finanzierung von Schulbaumaßnahmen nicht gebunden werden, sind der Tilgung wieder zuzuführen. Können Sie das so übernehmen, Herr Wehmann, Herr Oßwald? - Ich sehe Nicken. Dann wäre der so geänderte Passus aus dem CDUÄnderungs-antrag jetzt Bestandteil des Antrags. Ich stelle den Antrag jetzt zur Abstimmung, und zwar mithilfe unserer elektronischen Abstimmungsanlage. Die Abstimmung ist eröffnet. - Letzte Chance der Korrektur. - Ich schließe das Abstimmungsverfahren. Abstimmung: Einstimmig angenommen mit 65 Stimmen. Das System funktioniert. 15.3 Bau einer Schule auf dem städtischen Grundstück Fockestraße 80 (VI-A01595) Einreicher: CDU-Fraktion 15.3.1 dazu VSP (VI-A-01595-VSP-002) Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Die Debatte überfordert mich. Ich frage mich, ob das noch mit der Lebenswirklichkeit zu tun hat. Über Monate schieben wir es hinaus, Beschlüsse im Vergabegremium zu fassen, die noch dazu unter Vorbehalt der Mittelfreigabe stehen. Wir haben jetzt beschlossen, dass geplante Maßnahmen schneller umgesetzt werden. Bei der Sportoberschule haben wir trotz vollkommen fertiger Planung mehr als anderthalb Jahre darauf gewartet, dass mit dem Bau endlich begonnen wird. Ich denke, darüber sollten wir uns unterhalten, zumal wir auch noch jede Menge unsanierte Toilettenanlagen, unsanierte Sporthallen usw. haben, wo man in der Tat flexibel handeln muss. Man sollte sich mehr dafür engagieren, eine gewisse Planmäßigkeit hinzubekommen. - Danke. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 15.3.2 dazu ÄA (1595-VSP-002-ÄA-01) Einreicher: Stadtrat Christopher Zenker 15.3.3 dazu ÄA (VI-A-01595-ÄA-03) Einreicher: Stadtrat Christopher Zenker 15.3.4 dazu ÄA (VI-A-01595-ÄA-05) Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Unser Antrag zur Fockestraße 80 steht nun nach einem halben Jahr in den Gremien heute zur Abstimmung. Ich möchte gleich vorwegnehmen, dass es eigentlich ein unhaltbarer Zustand ist, über ein halbes Jahr auf eine Mei- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 nung der Verwaltung zu einem dringlichen Thema, nämlich der Schulsituation, zu warten. Wir haben als Fraktion vor gut einem Jahr angefragt, wie es sich mit den sogenannten Wagenplätzen auf städtischem Grund verhält und ob diese Flächen in irgendeiner Art und Weise nutzbar sind. Die Verwaltung antwortete darauf, dass ein Schulbetrieb am Standort Fockestraße grundsätzlich möglich sei und wir gerade im Süden jede Möglichkeit zur Wahrnehmung unserer Pflichtaufgaben nutzen müssen. Daher haben wir beantragt, den Oberbürgermeister bzw. die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zur Etablierung als Schulstandort vorzulegen und sicherzustellen, dass das Grundstück nicht verkauft wird. Nachdem die Verwaltung ein halbes Jahr für eine halbe Seite Verwaltungsstandpunkt gebraucht hat, wird uns nun erklärt, dass ein Schulstandort in der Fockestraße erst einmal nicht nötig sei; denn das Schulzentrum am Bayerischen Bahnhof sei die Lösung aller Probleme und damit werde alles gut. Meine Damen und Herren, mit dem Schulzentrum am Bayerischen Bahnhof wird gar nichts gut. Es gibt keinerlei Licht am Horizont, wann und wie dort tatsächlich gebaut wird - ein Thema, das uns in der kommenden Ratsversammlung im Zusammenhang mit der Schulnetzplanung noch umfangreich beschäftigen wird; das war jetzt keine Drohung. Auch müssen wir unabhängig vom Schulstandort am Bayerischen Bahnhof feststellen, dass wir in einer rasant wachsenden Stadt die stadteigenen Flächen selbst benötigen, um unseren Pflichtaufgaben nachkommen zu können. Wir sind daher als Fraktion grundsätzlich dafür offen, dieses Gelände auch für unsere Bedarfe der sozialen Infrastruktur jenseits eines Schulgeländes zu nutzen. Die Auseinandersetzungen um die Diezmannstraße wie auch das Prager Dreieck haben gezeigt, dass wir unsere Grundstücke selbst brauchen. Sonst müssen wir andere für viele Millionen teuer dazukaufen. Ich kann mich nur zu gut an die eine oder andere Debatte in diesem Hause erinnern, in denen die Kollegen der SPD, der Grünen und auch der Linkspartei immer wieder eine strategische Liegenschaftspolitik angemahnt haben. Diese müssen wir nach unserer Sicht auch dort umsetzen, wo sich vermeintlich alternative Wohnformen auf städtischem Grund etabliert haben; denn Wagenburgen sind keine Pflichtaufgabe der Kommune. Uns wurde in dieser Debatte immer wieder vorgeworfen, wir zündeten ideologische Nebelkerzen. Das ist natürlich nicht so. Wir, die Stadt S e i t e | 24 Leipzig, dürfen nicht zum Bittsteller auf eigenem Grund werden. Bei allem Respekt, Herr Kollege Zenker, ein Stück weit liest sich Ihr Antrag so. Meine Damen und Herren, wir müssen uns heute entscheiden, wie ernst wir es mit dem Schulbau und der Erfüllung unserer Pflichtaufgaben meinen. Die Wagenburgen haben über einen langen Zeitraum unsere Solidarität erhalten, indem sie dieses Grundstück nutzen durften. Diese Solidarität müssen wir in einer Stadt mit bald mehr als 700.000 Einwohnern nun zurückfordern. Es geht auch nicht, dass bei vermeintlich alternativen Wohnformen die Besetzung öffentlichen Grundes und die Missachtung baurechtlicher Belange als Bagatelle abgetan werden und man sich am Ende doch wieder zu Kaffee und Kuchen am Tisch des Oberbürgermeisters versammelt. Sie, Herr Oberbürgermeister, sind dafür verantwortlich, Recht auch durchzusetzen. Wenn ein privater Eigentümer seine Grundsteuern nicht zahlen kann oder will bzw. gegen das Baurecht verstößt, würde er wahrscheinlich schon die gestrenge Hand von Frau Dubrau und Herrn Quester zu spüren bekommen und müsste dafür geradestehen. Sie sehen, meine Damen und Herren, es geht hier am Ende nicht nur um einen möglichen neuen Schulstandort oder unsere Liegenschaftspolitik; es geht auch um rechtsstaatliche Grundsätze. Der Eindruck ideologischer Nebelkerzen wird nicht entstehen, wenn unser Antrag heute eine Mehrheit findet. Er entsteht dann, wenn er heute abgelehnt wird. Wir werden diesen Antrag punktweise zur Abstimmung stellen und vom Verwaltungsstandpunkt den Part übernehmen, in dem ausgeführt wird, dass der Standort für soziale Infrastruktur gesichert werden soll. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Rein sachlich betrachtet hat der Antrag der CDU zwei Aspekte. Beide Beschlusspunkte greifen in der Tat aktuelle Diskussionen auf. Zum einen führen wir schon seit längerer Zeit bei Grundstücksfragen die Grundsatzdiskussion, ob wir stadteigene Grundstücke weiter verkaufen wollen oder nicht, sei es, weil wir Grundstücke selbst brauchen, zum Beispiel für Gewerbe, Wohnen oder soziale Infrastruktur, oder sei es, weil Grundstücke das Einzige sind, was nicht vermehrbar ist. Der andere Diskussionsstrang betrifft die Frage der Schulneubauten und deren Standorte. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 S e i t e | 25 Herr Weickert, im Schulnetzplan ist das Grundstück Brüderstraße als Schulstandort am Bayerischen Bahnhof vorgesehen. Das ist nicht das Allheilmittel. Das ist die Alternative. Das Gelände an der Brüderstraße ist auch ein kommunales Grundstück. tungsgebiet ausgewiesen ist. Aber Überflutungen kommen dort vor. Beim letzten Hochwasser in Leipzig stand genau diese Hälfte der Fockestraße unter Wasser. Die Wagenbewohner hatten den Vorteil, dass die Wagen selbst etwas höher, also nur deren Räder im Wasser stehen. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde zu einem Zeitpunkt gestellt, zu dem in den Medien intensiv über Wagenplätze - ich glaube, „Wagenplätze“ ist die richtige Bezeichnung; „Wagenburgen“ gab es im Wilden Westen, als sich die Siedler gegen Angriffe der Indianer verteidigen mussten - diskutiert wurde. Es drängt sich dadurch der Verdacht auf, dass es der CDU eben nicht um einen Schulstandort geht, sondern doch um eine ideologische Nebelkerze. Ich wollte das eigentlich heute als Verdacht so stehen lassen. Aber nun muss ich sagen: Sie haben genau diese Nebelkerze jetzt wieder gezündet. Sie reden von einer besetzten Fläche. Diese Fläche wurde aber von der Stadt zugewiesen. Es ist aus meiner Sicht allein ein Versäumnis des Liegenschaftsamtes, dass es seit 15, 16 Jahren keinen Nutzungsvertrag gibt, der im Übrigen nicht nur Rechte regelt, sondern auch Pflichten aufgibt. Auch die Stadtverwaltung schreibt in ihrer Stellungnahme: Für eine endgültige Eignung müssen weitere Untersuchungen gemacht werden. Es ist daher fraglich, ob das Grundstück tatsächlich als Schulstandort genutzt werden kann. Für den aktuellen Schulentwicklungsplan wurden Alternativen gefunden. - Das hatte ich bereits erwähnt. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass das bis in alle Zukunft so bleibt. Letztendlich bringt uns diese Diskussion aus meiner Sicht nicht weiter. Wir haben einige Gemeinsamkeiten; das kann man durchaus feststellen. Sie haben auch einiges aus dem Verwaltungsstandpunkt übernommen. Wir sind uns einig, das Grundstück nicht zu verkaufen. Das haben wir in den letzten Monaten auch so gehandhabt; das sollten wir auch bei diesem Standort tun. Wir sind uns auch in dem Punkt einig, dass wir potenziell für Schulneubau Grundstücke brauchen, gerade in wachsenden Stadtbezirken. Weniger Einigkeit besteht in dem Punkt, ob die Fockestraße 80 tatsächlich als Schulstandort geeignet ist. Uneinig sind wir uns auch in der Frage: Wollen wir Wagenplätze? Sehen wir das als experimentelle Lebensform an, die in Leipzig Platz haben darf? Von mir gibt es dazu ein klares Ja. Ich finde, das gehört zu einer vielfältigen Stadt wie Leipzig dazu. Nach intensiver Diskussion in meiner Fraktion habe ich mich entschlossen, einen Änderungsantrag zu stellen. Ich erhoffe mir damit, dass wir hier zu einem Kompromiss finden. Der Änderungsantrag greift den Verwaltungsstandpunkt auf und ergänzt ihn um eine Position. Er greift aber auch die Skepsis gegenüber einem Schulstandort Fockestraße auf, die aus meiner Sicht nicht ungerechtfertigt ist. Der Schulstandort würde an einer stark befahrenen Straße, faktisch am Autobahnzubringer, liegen. Das Gelände liegt verkehrsungünstig am Stadtrand; es hat quasi keine Anbindung an den ÖPNV. Der schwerwiegendste Punkt aus meiner Sicht ist jedoch: Der Standort liegt auf einem Gelände, wo regelmäßig Wasser steht. Ich weiß nicht, ob es als Überflu- Dass die Nutzerinnen und Nutzer des Wagenplatzes, obwohl ihnen das Grundstück vonseiten der Stadt vor 16 Jahren zur Verfügung gestellt wurde, immer noch keinen Vertrag haben, ist, wie gesagt, ein Versäumnis des Liegenschaftsamtes. Ich hoffe, das wird jetzt schnell nachgeholt. Wir würden den Änderungsantrag von Frau Nagel übernehmen oder auch beide Anträge zusammen abstimmen lassen, wie auch immer das von der Regie günstig ist. Wir hoffen, dass damit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten für das Grundstück formuliert werden. Im Antrag von Frau Nagel heißt es auch, dass die Verträge sehr offen gestaltet werden und Zeiträume außen vor bleiben sollen. Von daher stehen der Stadtverwaltung alle Optionen offen. Wichtig ist uns allerdings, dass man, wenn man tatsächlich eine Ausstiegsklausel verankert, dann auch gemeinsam mit den Nutzern nach Alternativstandorten sucht. Ich hoffe, dass dieser Kompromiss, der am Ende beides umfasst, hier eine Mehrheit findet. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist schon vieles gesagt worden. Ich will aber noch etwas Grundsätzliches zum Thema ausführen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihre Sorge um Schulstandorte in allen Ehren, aber Ihr Anliegen ist recht durchsichtig. Das wurde gerade schon festgestellt. Seit fast 17 Jahren, seit 1999, wohnen auf dem Grundstück Fockestraße 80 an die 50 Menschen, darunter auch Kinder, die übrigens auch in die Schule gehen. Der bisher geduldete Wagenplatz ging Ende vorletzten Jahres offensiv an die Öffentlichkeit mit der Botschaft, dass die Bewohner das Gelände gern kaufen wollten, um eine sichere Per- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 spektive für ihre Wohnform zu erhalten. Genau dies hat Sie offensichtlich aufgeschreckt, Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Ich kann mich erinnern: Im letzten Sommer waren es die Seniorenwohnheime, die gegen Wagenplätze ausgespielt wurden. Jetzt soll diese Schule gegen den Wagenplatz ausgespielt werden. Platz für Kita, Schule und Unterbringung von Asylsuchenden brauchen wir ganz dringend in der Stadt; das ist unbenommen. Warum aber fokussieren Sie auf dieses Gelände? Erinnern wir uns einmal daran, was in den letzten Jahren passiert ist. Wir haben das Jahrtausendfeld verkauft, wir haben den Bayerischen Bahnhof verkauft, im Moment steht der Verkauf des Stadtbads zur Diskussion. Gab es da auch Aufschreie aus Ihrer Fraktion? Ich kann mich nicht daran erinnern. Nun könnte man meinen: Okay, man kann vorbehaltlos alle Flächen, die der Stadt gehören, tatsächlich prüfen. Das hat die Stadtverwaltung im Verwaltungsstandpunkt auch getan, kommt aber zu dem Ergebnis - Herr Zenker hat es gerade vorgetragen -, dass es sich hier um ein Überschwemmungsgebiet handelt, dass die Fläche zu klein ist für ein fünfzügiges Gymnasium, was im Süden notwendig wäre. Es wird verwiesen auf konkrete Schulstandorte, die an anderer Stelle in Planung und im Visier sind. Das befriedigt Sie aber nicht. Sie halten an Ihrer Forderung fest. Daraus kann man nur ableiten, dass Sie ein ganz grundsätzliches Problem haben, nämlich ein Problem mit alternativen Wohnformen, die Sie gegen Ihre Forderung nach einem Schulbau, der an diesem Standort offensichtlich ungeeignet ist, ausspielen wollen. Wir freuen uns natürlich ganz grundsätzlich - da haben auch gar keinen Dissens - über den Wandel der CDU, was den Ausverkauf städtischen Eigentums betrifft. Auch wir wollen nicht, dass das Grundstück Fockestraße 80 verkauft wird. Ich glaube, bei den Bewohnerinnen und Bewohnern des Platzes hat es in dieser Hinsicht inzwischen einen Sinneswandel gegeben. Unsere Priorität liegt ganz klar auf Vertragsformen, die temporäre Nutzungen bestimmen, wie Pachtverträge, Mietverträge, Nutzungsverträge. Ich würde noch eines gern an die Verwaltung adressieren. Heute stand eine Anfrage auf der Tagesordnung, die nicht mehr beantwortet wurde. Im Sommer letzten Jahres wurde vom Liegenschaftsamt per Leipziger Volkszeitung in die Öffentlichkeit kommuniziert, dass der Verkauf des Grundstücks in Gang gebracht werden kann, dass dem nichts im Wege steht und dass die Priorität bei den Nutzerinnen und Nutzern des Wagenplatzes liegen würde. Jetzt, sieben Monate später, erfahren wir im Verwaltungsstandpunkt, dass es doch nicht so ist. Das ist ein kon- S e i t e | 26 fuses Kommunizieren, das sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort als auch uns als Stadträte verwirrt. Zumindest mich als Stadträtin verwirren die verschiedenen Aussagen zu ein und demselben Thema. Ich habe selbst noch einen Änderungsantrag formuliert. Er ist heute früh erst ins Verfahren gegangen; ich hoffe, er liegt allen inzwischen vor. Dieser Antrag geht grundsätzlich in dieselbe oder eine ähnliche Richtung wie der von Christopher Zenkert. Nur halte ich es tatsächlich für wichtig, auf Augenhöhe mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu agieren. Das ist in den letzten Jahren nicht immer passiert. Das wird in dem Antrag auch noch einmal unterstrichen. Im Kern geht es darum, sich nicht auf einen Nutzungsvertrag zu fokussieren, sondern auch andere Vertragsformen in den Blick zu nehmen, wie das auch bei anderen Wagenplätzen in Leipzig in jüngerer Vergangenheit gemacht wurde. Weiterhin enthält der Änderungsantrag einen Punkt, der für Sie hier vielleicht nur ein Randthema sein mag, aber für die Bewohnerinnen und Bewohner sehr wichtig ist. Ich finde, wenn wir hier über das Thema Fockestraße 80 sprechen, muss man dieses Thema miteinbeziehen. Es gibt schon länger das Ansinnen, dort Abrissarbeiten vorzunehmen. Es gab vor einigen Monaten eine sehr öffentlichkeitswirksame Aktion vor dem Neuen Rathaus dazu. Es geht um einen Schornstein und zwei Hallen. Teilweise werden die Hallen auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt bzw. sie würden sie gern nutzen und dazu ertüchtigen. Ich wünsche mir, dass diese Abrissarbeiten ausgesetzt werden und in das Verfahren Ruhe einzieht, bis die Vertragsverhandlungen abgeschlossen sind. Ich bitte grundsätzlich um Ihre Zustimmung zum Änderungsantrag, nicht Schulen gegen Wagenplätze auszuspielen sowie nach 16, 17 Jahren eine sichere Perspektive für den Wagenplatz Fockestraße 80 zu schaffen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich weiß nicht genau, was ich zu dem Antrag und dem Verwaltungsstandpunkt sagen soll, so absurd sind hier die Argumentationen. An die CDU nur ein Satz: Wenn Sie ein Problem mit Wagenplätzen haben und wollen, dass die wegsollen, sagen Sie es doch, statt Schule vorzuschieben. Die Verwaltung verstehe ich noch weniger. Sie sagen selbst im Verwaltungsstandpunkt: Das ist ein Überschwemmungsgebiet, noch dazu in der Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Nähe eines Naturschutzgebietes und daher zu Recht im Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche ausgewiesen. - Letztes Jahr noch wollte die Verwaltung die Fläche teilweise entsiegeln und renaturieren. Jetzt aber soll sie eine Vorbehaltsfläche für soziale Infrastruktur sein. Wirklich? Nur zur Erinnerung: Vor vielen Jahren wollte die Freie Grundschule Connewitz dort ihre Schule errichten. Die Verwaltung lehnte das ab wegen zu hoher Lärmbelastungen durch die B2. Wenn etwas Sinnvolles mit dieser Fläche im Eigentum der Stadt passieren sollte - Konjunktiv: sollte -, dann doch am ehesten Renaturierung; denn wir bräuchten auch Ausgleichsflächen für die vielen Schulen, die noch gebaut werden müssen. Keine Ahnung, wie dieser Verwaltungsstandpunkt in der Dienstberatung zustande gekommen ist. Fachliche Kriterien spielten dabei wohl nur eine marginale Rolle. Der Änderungsantrag von Herrn Zenker und Frau Nagel wiederholt zwar auch nur die falschen Prämissen des Verwaltungsstandpunkts; aber wenn es den Bewohnern hilft, endlich einen rechtssicheren Zustand zu erlangen - das will auch meine Fraktion -, dann werden wir diesem Antrag zustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow und Herr Maciejewski sind noch auf der Rednerliste. Herr Rambow, bitte. Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Wenn es um Schulen geht, dann können Jugendliche ja ziemlich stur sein. Umso glücklicher bin ich, dass wir diesen Antrag nicht mit „Iih, Schule“ abgetan, sondern eine sehr sachliche Diskussion geführt haben. Auch wenn wir den Gedanken, eine Schule zu bauen, sehr begrüßen, lehnen wir diesen Antrag dennoch entschieden ab. Dass das Grundstück für eine Schule nicht geeignet ist, ist hinreichend dargelegt worden, nicht zuletzt im Verwaltungsstandpunkt. Was uns mindestens genauso wichtig ist, sind die Menschen, die auf diesem Grundstück wohnen. Sie sind dort zu Hause. Wenn wir in einer sozialen Stadt leben wollen, dann sollten wir diese Wohnform genauso respektieren wie das Bedürfnis nach Schulplätzen. Auch wenn sie mit ihrer Wohnform vielleicht nicht dem klassischen Bild entsprechen, so haben auch diese Menschen ein Recht auf Wohnen. Dementsprechend lehnen wir als Jugendparlament sowohl den Ursprungsantrag als auch den Verwaltungsstandpunkt ab. Ich denke, ich spreche im Sinne des Jugendparlaments, wenn ich S e i t e | 27 Ihnen ans Herz lege, für den Änderungsantrag zu stimmen; denn er ist ein gelungener Kompromiss, der auch die Stimme im Jugendparlament sehr gut zum Ausdruck bringt. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Weil das jetzt mehrfach angesprochen worden ist, sage ich es noch einmal klar und deutlich: Die CDU hält natürlich mehr von Schulen als von Wagenplätzen oder sonstigen, als alternativ bezeichneten Wohnformen. - Das vorab. Hier ist immer wieder das Wort „Wohnen“ gefallen. Herr Oberbürgermeister, es wurde hier gesagt, dass dort auch Kinder wohnen, die zur Schule gehen, also schulpflichtig sind. Voraussetzung dafür ist ja eine Meldeadresse. Ist die Stadtverwaltung in der Lage, mir Auskunft zu geben, wie viele Personen dort gemeldet sind und auf welcher Grundlage das basiert? Ich habe in den Diskussionen im Ausschuss erfahren, dass dafür die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnung gegeben sein müssen. Wie funktioniert denn das? Oder handelt es sich dort um einen rechtsfreien Raum? Oberbürgermeister Jung: Kurze Antwort: Das wird man prüfen. Aber die Schulpflicht gilt in Deutschland für jedes Kind, gleichgültig ob es einen festen Wohnsitz hat oder nicht. Stadtrat Maciejewski (CDU): Das ist mir schon klar. Ich möchte trotzdem wissen und bitte das spätestens zur nächsten Ratssitzung nachzureichen - sonst werden wir das noch einmal als Anfrage formulieren -, wie viele Personen erfasst sind, die sich dort regulär irgendwie aufhalten. Das ist schon wichtig. Wenn die Verwaltung mir sagt: Dort sind 100 Leute gemeldet; die leben dort und nirgendwo anders, dann muss man das Thema natürlich ganz anders betrachten. Aber die gesetzlichen Voraussetzungen dafür müssen natürlich gegeben sein. Zur Frage, ob dort ein Schulbau möglich ist, hatte das Jugendparlament auf den Verwaltungsstandpunkt verwiesen. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es aber, dass eine dreizügige Oberschule dort durchaus möglich ist. Oberbürgermeister Jung: Zum einen werden wir noch einmal aufklären im Hinblick auf die dort gemeldeten Personen und wie der Schulpflicht Genüge getan wird. Zum anderen bitte ich Frau Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 S e i t e | 28 Dubrau, ganz kurz zu skizzieren, wie wir zu diesem Verwaltungsstandpunkt gekommen sind, trotz der umweltrechtlichen Bedenken, trotz des Überschwemmungsgebietes, trotz der zweifellos nicht besonders guten Lage für ein Schulgelände. Erstens. Sie haben eben gesagt: „wenn wir in einer Notsituation wären“. Wenn ich mich richtig erinnere, hat dieser Rat eben eine Abkehr von der Entschuldungskonzeption beschlossen, weil wir in einer Notsituation sind. Da muss man doch einmal ehrlich sagen: Irgendwie ist das nicht ganz logisch. Bürgermeisterin Dubrau: Ganz kurz: Das Grundstück ist zwar für einen Bau geeignet, aber es ist eigentlich nicht dafür prädestiniert. In einer Notlage, wenn die Stadt wirklich keine anderen Flächen mehr zur Verfügung hat, wäre das ein Standort, auf den man zurückgreifen könnte. Vom Grundsatz her - Stichwort: Überschwemmungsgebiet - befindet sich ein Teil dieses Grundstücks in einem gemäß § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes, abgekürzt WHG, festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster und ein Teil außerhalb des Überschwemmungsgebiets. Das heißt, man könnte in dem Bereich, der außerhalb des Überschwemmungsgebiets liegt, ein Gebäude errichten und in dem Bereich, der als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist, die entsprechenden Freianlagen, die vermutlich ab und zu mal unter Wasser stehen würden. Grundsätzlich - Sie wissen, was „grundsätzlich“ bedeutet - sind bauliche Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet untersagt. Dazu gehört auch ein Sportplatz. Im Einzelfall ist eine Befreiung möglich, jedoch nur dann, wenn nachweisbar keine anderen Grundstücke mehr zur Verfügung stehen. Zweitens. Wenn wir das Grundstück bräuchten für soziale Infrastruktur, wie im Verwaltungsstandpunkt dargelegt, dann muss ich mich im Zusammenhang mit den Unterkünften in der Diezmannstraße und dem Prager Dreieck wirklich fragen, warum das in diesem Zusammenhang nicht in Betracht kam. Ich frage mich, wie ein Hand-in-Hand-Arbeiten der Verwaltung funktioniert. Ich weiß nicht, warum es ausgerechnet immer beim Dezernat VI ein bisschen aneckt. Jetzt können wir wieder einmal in die Glaskugel schauen, wie sich die Stadt weiterentwickeln wird. Die Stadt ist derzeit in einem extremen Wachstumsprozess. Es kann durchaus sein, dass mittelfristig wirklich keine anderen Standorte mehr zur Verfügung stehen. Dann muss man noch einmal prüfen, ob für diesen Standort eine Einzelgenehmigung möglich wäre. Im Moment sind wir nicht in der Situation, dass gar nichts anderes möglich ist. Insofern würde ich zurzeit aus rein baulicher Sicht davon abraten, sofort mit einer Schulplanung an diesem Standort zu beginnen, auch weil die entsprechende Genehmigung der Wasserbehörde derzeit nicht erteilt werden würde. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Frau Dubrau, nach Ihren Ausführungen muss ich wirklich an mich halten. Ich sage es mal so: Es ist manchmal wirklich schwierig, Ihnen zu folgen, zumal Ihre Aussagen mindestens in sich nicht ganz schlüssig sind. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, der Austausch der Argumente ist erfolgt. Herr Danckwardt, ein Antrag zur Geschäftsordnung. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Ich habe wieder dieselbe Frage: Hat jemand den reinen Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag eingebracht? Der zweite Änderungsantrag von Herrn Zenker ist dem zwar ähnlich, aber nicht ganz. Oberbürgermeister Jung: Den reinen Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag gibt es nicht. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Dann würde ich den jetzt als Änderungsantrag einbringen. Oberbürgermeister Jung: Gut. Dann haben wir jetzt drei Änderungsanträge auf dem Tisch. Der weitestgehende Antrag ist der Änderungsantrag von Frau Stadträtin Nagel. Herr Zenker hatte angedeutet, er könne sich vorstellen, auf seinen eigenen zu verzichten und sich dem Antrag von Frau Nagel anzuschließen. - Herr Zenker, dazu noch einmal. Stadtrat Zenker (SPD): Ich würde nicht darauf verzichten, auch für den Fall, dass dem Antrag von Frau Nagel nicht zugestimmt wird. Frau Nagel hat Teile meines Änderungsantrags übernommen, sodass ich ihrem Antrag zustimmen kann. Aber wir können das jetzt auch der Reihenfolge nach abstimmen. Wird dem Änderungsantrag von Frau Nagel zugestimmt, ist der Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 von mir gestellte Änderungsantrag ohnehin hinfällig. S e i t e | 29 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Bitte fahren Sie fort. Oberbürgermeister Jung: Damit wir alle wissen, worüber wir jetzt abstimmen: Der weitestgehende Antrag ist der Änderungsantrag von Frau Nagel. Sollte er positiv votiert werden, erübrigten sich die Abstimmungen über alle anderen Anträge, also auch alle anderen Änderungsanträge. Wenn jedoch der Änderungsantrag von Frau Nagel abgelehnt wird, stimmen wir als Nächstes über den Änderungsantrag von Herrn Zenker ab. Wenn dieser auch negativ abgestimmt wird, votieren wir über den Änderungsantrag von Herrn Danckwardt. Wenn auch dieser negativ abgestimmt wird, kommen wir zur Abstimmung über den Ursprungsantrag der CDU. Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag 05 von Frau Nagel. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: Mit 42 Ja-Stimmen, 21 Gegenstimmen und einer Enthaltung ist das so beschlossen. 15.4 Bestimmungsgemäße Nutzung von Spielplätzen und Sicherheit für die dort spielenden Kinder (VI-A-01906NF-04) Einreicher: CDU-Fraktion 15.4.1 dazu ÄA (VI-A-01906-ÄA-02) Einreicher: Jugendbeirat Einreicher: Jugendparlament 15.4.2 dazu ÄA (VI-A-01906-ÄA-03) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Stadtrat Haas (CDU): Meine Damen und Herren, der Bestimmungszweck eines Kinderspielplatzes ergibt sich bereits aus der Bezeichnung. Kinder sollen darauf sicher, ungestört und gefahrlos spielen können, wohlgemerkt: Kinder, nicht: Heranwachsende und Jugendliche im Alter von 18, 19 oder 20 Jahren. Mit dem sicheren und gefahrlosen Spielen sieht es aber düster aus, wenn die Kinder im Sandkasten auf Zigarettenkippen, Scherben von Bierflaschen oder gar Drogenspritzen stoßen - all das Hinterlassenschaften spätabendlicher oder nächtlicher Zusammenkünfte. Hinzu kommen Lärmbelästigungen für Anwohner bei solchen häufig lautstarken Zusammenkünften. Regelmäßig gibt es dazu auch Beschwerden bei der Polizei und beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig. Unser ursprünglicher Ansatz war: Lasst uns die Polizeiverordnung, in der bereits das Hundeverbot auf Spielplätzen geregelt ist, um weitere Regelungen zum Schutz von spielenden Kindern ergänzen, etwa nach dem Beispiel der Stadt Chemnitz, wo es eine eindeutige Nutzungseinschränkung zugunsten des tatsächlichen Kinderspiels bereits gibt und wo es weiterhin ein Verbot des Rauchens und des Alkoholkonsums auf Kinderspielplätzen gibt, um eben genau die von mir angesprochenen Hinterlassenschaften zu vermeiden. Ein förmliches Verbot des Drogenkonsums schien uns dabei nicht erforderlich; denn Drogenkonsum ist - Polizeiverordnung hin oder her - illegal, und das ist auch gut so. 15.4.3 dazu VSP (VI-A-01906-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Bürgermeister! Verehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Herr Oberbürgermeister, ich erlaube mir, zu den Anträgen 15.4 und 15.5 zu sprechen, da beide in einem engen Sachzusammenhang stehen. Oberbürgermeister Jung: Einen Moment! Dann rufe ich auch Tagesordnungspunkt 15.5 auf: 15.5 Eindeutig erkennbare räumliche Abgrenzung öffentlich zugänglicher Spielplätze (VI-A-01907) Einreicher: CDU-Fraktion 15.5.1 dazu VSP (VI-A-01907-VSP-01) Die Verwaltung erwiderte, dass sich die von uns vorgeschlagenen Regelungen bereits aus der geltenden Polizeiverordnung ableiten lassen, oder salopp gesagt: Das wäre doppelt gemoppelt. Sie verwies auch darauf, dass die Möglichkeit einer gesonderten Benutzungssatzung machbar sei und in anderen Städten bereits praktiziert werde. Diesen Hinweis, verehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen, haben wir in der Neufassung unseres Antrags aufgegriffen und sehen inzwischen darin die bessere Möglichkeit, die gewünschten Schutzregelungen festzuschreiben, zumal sich solche besser vor Ort anbringen lassen. Dem Änderungsantrag der Linken stimmen wir zu. Auch wir halten eine personelle Aufstockung des Stadtordnungsdienstes für sehr begrüßenswert. Wir gehen im Übrigen davon aus, dass die sechs neuen Bediensteten sich nicht nur dem Thema Spielplätze widmen, sondern sich auch allen anderen ordnungspolitischen Problemen zuwenden. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Der Antrag zur räumlichen Abgrenzung von Spielplätzen ergibt sich ganz logisch aus dem Antrag zu den Schutzregelungen. Wir haben uns gefragt: Wenn es bereits ein Hundeverbot auf Spielplätzen gibt, wie erkennt man, wo der Spielplatz beginnt und wo er endet? Wo muss man den Hund anleinen? Wo darf ein aufsichtführender Vater mit dem Rauchen beginnen, und wo verstößt er gegen diese Vorschrift? Viele können solche Fragen nicht eindeutig beantworten, weil die Spielplatzgrenze nicht eindeutig erkennbar und damit jegliches Gebot oder Verbot schwierig in seiner Anwendung ist. Eine blühende oder grünende Hecke um den Spielplatz, so unser Vorschlag, würde den Schutzcharakter stärken und die Aufenthaltsqualität garantiert verbessern. Es sollte natürlich eine Hecke mit ungiftigen Blüten und Früchten sein. Die Verwaltung kommt uns in ihrer Stellungnahme sehr entgegen - vielen Dank dafür -, was wir sehr begrüßen. Wir werden jedoch im Haushalt 2017/2018 genau darauf achten, dass die zugesagte Summe nicht aus dem Spielplatzbudget entnommen wird, sondern diesem zugesetzt wird, damit nicht andere Aufgaben beim Spielplatzunterhalt hinten herunterfallen. Das war das, was wir zu diesen beiden Anträgen zu sagen haben. Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unseren Anträgen. - Vielen herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow. Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Ich kann mich noch relativ gut an einen Sommer vor zwei oder drei Jahren erinnern, in dem ich zum ersten Mal mit Freunden relativ spätabends noch draußen herumgelungert habe. Da muss ich 15 oder 16 Jahre alt gewesen sein, also eindeutig noch zu jung, um in irgendwelche Klubs zu gehen, und eindeutig zu arm, um mich in irgendeine Bar zu setzen. Was haben wir also gemacht? Wir haben uns im Supermarkt etwas zu trinken gekauft - nur Limo natürlich - und uns dann im Clara-ZetkinPark auf den Spielplatz an der Rennbahn gesetzt. Spielplätze haben für Jugendliche am späten Abend zwei entscheidende Vorteile: Sie sind meist so angelegt, dass man niemand anderen stört; sie sind von Wohnraum so weit entfernt, dass man auch mal ein bisschen lauter sein kann, ohne die Nachbarn zu verschrecken. Und: Es gibt Sitzmöglichkeiten, auf denen man sich niederlassen kann. Wir haben also auf diesem Spielplatz relativ viele Abende verbracht. Ich würde jetzt mal ganz dreist behaupten, dass wir S e i t e | 30 ihn immer so verlassen haben, wie wir ihn vorgefunden haben, und dass wir niemals jemanden gestört haben. Ginge es nach dem Antrag der CDU-Fraktion, so dürfte sich nach unserer Lesart - es gab im Kinder- und Familienbeirat auch ein wenig Uneinigkeit - ein jugendlicher Mensch nach 22 Uhr nicht mehr auf Spielplätzen aufhalten. Spielplätze sind natürlich vorrangig für Kinder zum Spielen da. Dafür sind sie gedacht; das sagt auch der Name. Deswegen stößt das grundlegende Anliegen des Antrags natürlich bei uns auf Verständnis. Trotzdem sind wir der Meinung, dass es für Polizei, Anwohner und Anwohnerinnen genügend Handhabe gibt, gegen randalierende oder lärmende Jugendliche vorzugehen. Dass Kinder vor Alkohol, Zigaretten und weiteren Drogen geschützt werden müssen, sehen wir natürlich ein. Deshalb haben wir den Änderungsantrag eingebracht, der einen Kompromiss vorschlägt zwischen dem Schutz des Kindeswohls und der Freiheit der Jugendlichen, wenn ich das einmal so pathetisch sagen darf. Auch der Antrag der CDU-Fraktion zu TOP 15.5. stößt bei uns auf Zustimmung, weil wir das Grundanliegen eindeutig nachvollziehen können. Wir sind natürlich auch dagegen, dass solche Maßnahmen dem Budget für Neubau oder Sanierung von Spielplätzen angelastet werden. Deswegen begrüße ich die Aussage von Herrn Haas, in den nächsten Haushaltsberatungen darauf achten zu wollen. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Stimme für unseren Änderungsantrag sowie für den Antrag zur räumlichen Abgrenzung von Spielplätzen. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz. Zu unserem Änderungsantrag: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wenn wir schon einen solchen Beschluss fassen, dies in Auftrag zu geben, müssen auch Stellenzusetzungen vorgesehen werden, um das abzusichern. Von daher sind sechs VZE dafür einzustellen. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Irgendwie eine surreale Situation und ein Déjà-vu sind dieser Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Antrag, der Verwaltungsstandpunkt und die Änderungsanträge. 2007 haben wir die Diskussion schon einmal im Stadtrat geführt und einen entsprechenden Antrag unserer Fraktion zum Alkohol- und Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen positiv entschieden. Warum wir das Thema jetzt, neun Jahre später, erneut diskutieren, ist mir vollkommen rätselhaft. Für meine Fraktion stellte sich daher die Frage: Stimmen wir dem insgesamt zu, oder lehnen wir das alles ab? Wir haben uns für Ablehnung entschieden, nicht weil wir anders als in 2007 Alkohol und Zigaretten auf Spielplätzen plötzlich toll finden, sondern weil der Verwaltungsstandpunkt die Entscheidungsprozesse ziemlich gut wiedergibt, was die Stadt warum tut und was die Stadt warum nicht tut. Es gibt keinen Handlungsdruck. Im Rahmen der Gefahrenabwehr können auch heute schon entsprechende Regelungen mittels Polizeiordnung durchgesetzt werden. Jetzt erneut das Gleiche noch einmal zu beschließen, ist nach unserer Auffassung unnötig. Das betrifft auch den Antrag des Jugendparlaments. Ebenso werden wir den Antrag der Linken ablehnen, da in einem Antrag, der auf der Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung steht, schon erwähnt wird, dass zehn neue Stellen im Haushaltsplan für das nächste Jahr vorgesehen sind, sodass die von den Linken vorgeschlagenen sechs Stellen dahinter zurückfallen würden. Der Verweis des Verwaltungsstandpunkts auf das beabsichtigte Zeichensetzen durch die CDUFraktion und der Hinweis auf die Nutzungsordnung sind aber doch verwunderlich. Einerseits ist der Verwaltungsstandpunkt: Ablehnung, da nachteilig für die Stadt; die Notwendigkeit weiterer Regelungen wird nicht gesehen. Andererseits wird im letzten Satz auf die Vorbereitung entsprechender Nutzungsordnungen abgestellt. Ein solcher Verwaltungsstandpunkt macht doch etwas konfus. Das verstehe ich echt nicht. Eine eindeutige Position der Verwaltung zu einem solchen Sachverhalt sieht anders aus. Wir und die Verwaltung müssen klare Entscheidungen treffen, die auch draußen verstanden werden. Wir als Fraktion haben uns entschieden, dass wir, weil das alles schon einmal beschlossen worden ist, alle Anträge ablehnen werden. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr verehrte Damen und Herren! Ich kann der CDU tatsächlich nur gratulieren zu zwei ganz großartigen Anträgen reinster Symbolpolitik, die in dieser Stadt S e i t e | 31 nichts ändern werden, weil man nämlich an den Menschlichkeiten nicht vorbeikann. Bestes Beispiel dafür ist die Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Da darf man zum Beispiel Hunde nur mit Maulkorb und Leine mitführen. Interessiert das irgendjemanden? Nein. Darf man auf Spielplätzen Alkohol trinken? Darf man dort Drogen konsumieren? Nein, darf man nicht. Interessiert das irgendjemanden? Nein. Kann die Stadt dagegen irgendetwas tun? Sie kann kontrollieren. Wird es irgendjemanden davon abhalten? Nein. - Vielen Dank dafür. Zum TOP 15.5. Auch Ihr Antrag zur Abgrenzbarkeit von Spielplätzen ist wieder nur schöne Symbolpolitik. Das wird keinen einzigen Spielplatz irgendwie sicherer machen. Das Einzige, was passieren wird, ist: Es wird noch mehr Müll herumliegen, weil niemand mehr sieht, dass er dann hinter den Hecken weggeschmissen wird. Genau das wird passieren. Hinzu kommt, dass diese Hecken gepflegt werden müssen. Das ist wieder eine Aufgabe mehr. Wir brauchen dafür wieder mehr Stellen. Angesichts unseres ohnehin belasteten Haushalts ist jede Stelle mehr schwierig. Dann ist die Frage: Wird sie überhaupt genehmigt, oder steht sie unter Haushaltsvorbehalt? Also: Ich bin davon kein Fan. Wo endet eigentlich ein Spielplatz: am Ende des Sandkastens? Müssen Eltern dann außerhalb des Spielplatzgeländes stehen und über die Hecke schauen? Wenn wir doch wieder Grasfläche ringsherum haben, ist der Spielplatz dann eindeutig genug abgegrenzt? Ist es Eltern vielleicht wichtig, ihre Kinder beim Spielen zu sehen, oder wollen Sie, dass sie sich lieber hinter einer Hecke verstecken? Sie sehen, das alles ist ein bisschen unrealistisch. Ich persönlich bin immer ein großer Fan von Anträgen, die tatsächlich etwas bewirken, anstatt reine Symbolpolitik zu sein, für die man gerne gewählt wird. Deswegen werden wir das ablehnen. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. - Anschließend werde ich Herrn Rosenthal bitten, noch einmal aus rechtlicher und fachlicher Sicht dazu Stellung zu nehmen. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich würde mir jetzt die Freiheit nehmen, zum Antrag zu TOP 15.5 zu sprechen. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte, Bürgermeister, Frau Dubrau! Liebe Gäste! Herr Rosenthal, ich bin geneigt, Ihnen an der Stelle ein Kompliment auszusprechen, wenn es um die Begründung im Verwaltungsstandpunkt geht. Dort heißt es nämlich unter anderem - ich zitiere -: Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Diesem ganzheitlichen Ansatz folgend werden Spielräume und -plätze vornehmlich offen in zusammenhängende Grün- und Freiräume integriert. Eingefriedete Plätze, etwa zur Abgrenzung von Gewässern oder des Straßenverkehrs, wie es die einschlägigen technischen Vorschriften fordern, sollen dabei die Ausnahme bleiben. Weiter heißt es: Dem Ordnungsamt sind aus den zurückliegenden Jahren und auch aktuell keine Vorkommnisse bekannt, welche eine Abgrenzung oder gar Einfriedung von Spielplätzen erforderlich machen. Der Stadtordnungsdienst und die Zentrale Bußgeldbehörde wurden hierzu befragt, jedoch sind keine Verfahren bekannt, in denen territoriale Zuordnungsprobleme oder eine fehlende räumliche Abgrenzung eine Rolle spielten. Da fragt man sich doch ernsthaft, was eigentlich Ihr Problem ist, Herr Haas. 2012 bis 2015 wurden laut Verwaltung 50 Bürgerbeteiligungen durchgeführt. Die dort genannten Probleme waren eher freilaufende Hunde und Vandalismus, beides keine Probleme, denen man mit eingezäunten Kindern begegnen sollte, sondern, wie in Ihrem Antrag zu 15.4 vorgesehen, eher mit verstärkter Kontrollmöglichkeit und somit der Durchsetzung der bereits durch die Polizeiverordnung festgelegten Verhaltensregeln. Dennoch formuliert die Verwaltung einen Alternativvorschlag. An der Stelle, Herr Rosenthal, muss ich Sie leider enttäuschen, dass ich mein anfänglich angedeutetes Kompliment oder Lob Ihnen leider doch nicht zuteilwerden lassen kann. Da heißt es nämlich: Die Entscheidung zur Umsetzung einer erkennbaren räumlichen Abgrenzung der öffentlich zugänglichen Spielplätze soll daher im Einzelfall bei der Planung von allen künftigen Bauvorhaben (Spielgeräteaustausch oder Spielplatzneubau) getroffen werden. An der Stelle wundere ich mich schon sehr. Natürlich wird bei Spielplatzneubau landschaftsarchitektonisches Know-how, was man auch im Amt für Stadtgrün und Gewässer hat, einbezogen. Die Intention der CDU, in gewisser Weise eine Abgrenzung vorzunehmen, wird immer auch geprüft, allerdings fernab eines Zauns. Dafür gibt es ein Neubaubudget, welches meine Fraktion vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und den damit einhergehenden Bedarfen damals erfolgreich beantragt hat. Sie wissen, 200.000 Euro jährlich stehen dafür im Haushalt zur Verfü- S e i t e | 32 gung. Das Budget, das hier angezapft werden soll, ist eines, welches meine Fraktion und ich seit Jahren als zu gering gegeißelt haben, nämlich das Budget für die Instandsetzung vorhandener Spielplätze. Es lag jahrelang bei 250.000 Euro pro Jahr und wurde mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 endlich um 50.000 Euro erhöht, um die über 300 städtischen Spielplätze zu pflegen und zu reparieren. Sie schlagen nun vor, dass dort wieder 20 Prozent abgezogen werden sollen. Ich erinnere daran, dass diese Budgeterhöhung gerade auch mit den Stimmen meiner Fraktion, von Linken und SPD zustande gekommen ist. Herr Haas, ich sehe, Sie haben sich gemeldet. Daran wird sich nichts ändern, auch wenn Sie sagen, Sie wünschen sich, dass das Budget obendrauf kommt. Es wird nicht obendrauf kommen. Das steht weder in Ihrem Antrag, noch steht es im Verwaltungsstandpunkt. Wenn Sie Ihren Antrag zur Beschlussfassung bringen wollen, wird die Verwaltung genauso handeln, wie sie es im Verwaltungsstandpunkt ausgeführt hat, nicht anders. Wenn Sie Ihren Antrag umformulieren und sagen: Das ist ein zusätzliches Budget, dann wird Ihr Kämmerer bei Ihnen auf der Matte stehen; das garantiere ich Ihnen. Kurzum: Mir ist kein einziger Spielplatz bekannt, an dem es zu den von den Antragstellern geschilderten Veränderungsbedarfen kommen müsste. In keiner Diskussion der Ausschüsse, in denen ich saß - Herr Volger wird das wahrscheinlich auch bestätigen können -, konnten trotz mehrfacher Nachfrage Beispiele genannt werden. Auch die Verwaltung führt deutlich aus, dass ein solcher Bedarf nicht gegeben ist. - Herr Haas, seien Sie sicher: Ich könnte noch mehr Punkte ansprechen, die gegen Ihren Antrag sprechen. Ich spare mir das an der Stelle. Es gab genügend Wortmeldungen dazu. Einen Gedanken will ich aber noch unterbringen. Schulische Spiel-, Bolz- oder auch Streetballplätze sind allesamt umzäunt und stehen Kindern und Jugendlichen oder auch ganzen Familien nachmittags nicht zur Verfügung. Statt weitere Zäune zu errichten, sollten Sie von der CDUFraktion vielleicht einmal darüber nachdenken, manche abzubauen und damit Ihrem Kämmerer auch gewisse Synergien zu eröffnen. Das wäre tatsächlich familienfreundliche Politik. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, dann Herr Rosenthal. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, gestatten Sie mir noch zwei kurze Anmerkungen. Herr Kollege von den Grünen, das ist nicht mein Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Antrag, der Antrag von Achim Haas, sondern der Antrag der CDU-Fraktion. - Punkt eins. Punkt zwei. Wir sprechen nicht von Zäunen um irgendwelche Kinderspielplätze, sondern wir gehen einem Anliegen nach, das gerade die Grünen immer in den Vordergrund stellen, nämlich Umwelt, und sagen: Wir hätten gern Hecken und keine Metallzäune als optischen Sichtschutz zur Abgrenzung. Ich bin sicher, das sind zwei gravierende Unterschiede. Wir sperren die Kinder nicht ein, sondern wir tragen damit dem Umweltschutz und zugleich der Sicherheit Rechnung. - Danke. Oberbürgermeister dann Herr Böhlau. Jung: Herr Rosenthal, Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zunächst zum Verwaltungsstandpunkt zum Antrag zu TOP 15.4. Ich will jetzt nicht die Begründung der Gesamtverwaltung - das will ich noch einmal betonen: der Gesamtverwaltung wiederholen. Wir haben gesagt: Wir wollen eine Grünanlagensatzung für alle städtischen Grünanlagen schaffen. Inhalt der Grünanlagensatzung wird natürlich nicht nur die Spielplatzproblematik sein. Inhalte der Grünanlagensatzung werden natürlich auch das Betretungsrecht und das Grillen, wird all das sein, was in Grünanlagen stattfindet. Sie wird Regeln enthalten, damit allen Nutzern dieser Anlagen ausreichend Raum zur Verfügung steht und sie sich in unseren Anlagen wohlfühlen können. Insofern der Vorschlag, dieses Thema in die Grünanlagensatzung aufzunehmen, weil aus meiner Sicht die Polizeiverordnung dafür ein ungeeigneter Regelungsrahmen ist. Hinsichtlich des neu formulierten Antrags der CDU-Fraktion könnten wir uns als Verwaltung vorstellen, diesen zu übernehmen mit der Einschränkung, hier nicht von Benutzungssatzung zu sprechen, sondern von Grünanlagensatzung. Wenn Sie dies dementsprechend ändern würden, wäre das aus unserer Sicht ein guter Auftrag, mit dem man arbeiten kann. Ich kann hier ergänzen, dass die letzte Fassung der Grünanlagensatzung inzwischen zur rechtlichen Prüfung vorliegt, sie also im Grunde genommen fast fertig ist. Hinsichtlich des Antrags der Linken, entsprechend Personal zur Kontrolle zuzusetzen, darf ich darauf hinweisen, dass das Dezernat im Rahmen der Haushaltsanmeldung die Aufstockung des Stadtordnungsdienstes beantragt hat und wir im Zuge dieser Aufstockung mit diesen sechs Stellen, die hier gefordert sind, bereits rechnen. Ich würde zu Protokoll geben, dass dies in die Haushaltsberatung mit aufgenommen S e i t e | 33 wird und wir mit Beschlussfassung des Haushaltsstellenplans - dort wird das entsprechend eingeordnet - dem dann auch Rechnung tragen. - Insofern kann man auf diese Beschlussfassung verzichten. Hinsichtlich der eindeutig abgrenzbaren zugänglichen Spielplätze nur so viel: Ja, Sie haben recht, wir haben bisher keinen Bedarf gesehen. Allerdings - die Verwaltung agiert ja nicht im luftleeren Raum - nehmen wir zur Kenntnis, dass es möglicherweise für die Zukunft an konkreten Standorten entsprechende Diskussionen im Rahmen der Bürgerbeteiligung geben kann. Darauf wollen wir reagieren, sagen aber auch - das muss ich auch so offen sagen -, dass das dann zulasten des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer gehen muss, weil wir keine zusätzlichen Mittel dafür eingestellt haben. Ich werde Ihnen dann berichten - das ist zumindest meine Art, mit dem Antrag umzugehen -, inwieweit wir tatsächlich in den nächsten Jahren solche räumlichen Abgrenzungen im öffentlichen Raum etablieren. - So weit von meiner Seite. Oberbürgermeister Jung: Herr Böhlau. Ortsvorsteher Böhlau: Als Ortsvorsteher von Seehausen habe ich mich viele Jahre darum bemüht, Plätze zu schaffen, die als Dorffest-, Spiel- oder Sportplätze in Kombination genutzt werden können. Das heißt: Man muss nach Möglichkeit einen Bürgerverein oder auch, wie in Seehausen, einen Sportverein dafür gewinnen, die Betreuung zu übernehmen. Auch muss klar geregelt sein, was einen Spielplatz ausmacht. Es kann nicht sein, dass eine Grünfläche zum Spielplatz zu erklären, nur weil dort ein Basketballkorb steht, wie mir kürzlich in einem Schreiben mitgeteilt wurde. Wenn dem vorliegenden Antrag zugestimmt wird, hieße das für die Hohenheidaer, die diesen Platz sehr intensiv nutzen und dessen Bürgerverein voriges Jahr circa 18.000 Euro für den Spielplatz gesammelt hat: kein Ausschank von Alkohol, kein Dorffest etc. Die Leute würden sagen: Die spinnen ja wohl. Wir haben extra dafür Geld gespendet, damit das Dorfleben und die Gemeinschaft gefördert werden. - Ich will hinzufügen: Das bewegt sich natürlich alles im Rahmen. Solche Veranstaltungen finden vier-, fünf-, sechsmal im Jahr statt. Aber an mich wird auch von Schulklassen der Wunsch herangetragen, die dort ihren Schulabschluss feiern wollen. Das heißt: Sie bringen ihre Eltern mit, sie bringen auch Limonade mit, sie bringen auch ein paar Kästen Bier für die Eltern mit. Wir wissen aber: Die Vereine prüfen das, sie halten den Platz sauber etc. Es gibt keine Vanda- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 lismusschäden. Es liegen dort keine Scherben herum. Ein Problem sind freilaufende Hunde. Ich muss gestehen, dass ich da manchmal wegschaue, auch weil die Leute sagen: Mein Hund spielt sonst auch mit Kindern zusammen. Daher ist die Abwägung schwierig. Ein anderes Problem sind Autofahrer, die auf die Grünfläche drauffahren und dort parken. Auch das ist so eine Sache. Man muss sich überlegen, wie man da vorgeht. Will man da immer gleich Stress machen, oder lässt man es? Wir haben in unseren mittlerweile drei Ortsteilen drei Spielplätze, die nicht nur von Kindern, sondern auch von Erwachsenen für verschiedene Anlässe genutzt werden dürfen. Die Bürger haben für diese Plätze gespendet. Sie sind unter Beteiligung der Bürger errichtet worden und werden von ihnen auch unterhalten. Sie fühlen sich damit verbunden, sie nutzen sie und halten sie ordentlich. Daher empfinde ich Ihren Antrag als eine Einschränkung, die uns als Ortschaftsrat nicht hilft. Oberbürgermeister Jung: Herr Böhlau, herzlichen Dank für diesen Beitrag. Er zeigt nämlich sehr schön, dass wir alle miteinander sehr gut aufpassen müssen, uns nicht überzuregulieren. Es will alles wohl bedacht sein, wenn man eine Benutzungsordnung, eine Polizeiordnung oder sonstige Regelung erlässt. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das ist der Punkt. Die Frage ist, ob wir wirklich alles regeln müssen, was irgendwie regelbar erscheint. Letztendlich geht es doch auf den Spielplätzen um zweierlei: Das eine ist die Vorbildfunktion der Erwachsenen gegenüber Jugendlichen, wenn sie tagsüber da sind. Das Zweite sind die Hinterlassenschaften auf diesen Spielplätzen. Wenn man das sauber voneinander trennt, kommt man auch zu vernünftigen Lösungen. Niemand will, dass auf Spielplätzen Zigarettenkippen herumliegen. Niemand möchte, dass auf Spielplätzen Flaschen herumliegen, weil insbesondere die Scherben von Flaschen eine Verletzungsgefahr darstellen. Übrigens verletzen Scherben von Flaschen mit alkoholfreiem Bier genauso wie Scherben von Flaschen mit alkoholhaltigem Bier. Das heißt: Wenn man das schon regelt, muss man das an den Scherben festmachen und nicht daran, ob die Flasche mit einem alkoholhaltigen Getränk gefüllt ist oder nicht. S e i t e | 34 Hinsichtlich der Vorbildfunktion für Kinder auf Kinderspielplätzen stellt sich natürlich die Frage, ob das Kind es unterscheiden kann, dass der Erwachsene gerade ein alkoholhaltiges Bier trinkt, was verboten wäre, oder ob er ein alkoholfreies Bier konsumiert, was erlaubt wäre. Wenn wir über die Vorbildfunktion reden, dann stellt sich die generelle Frage, ob wir tatsächlich noch ein Vorbild sind, wenn wir eine Bierflasche in der Hand haben und dort alkoholfreies Bier trinken, was ja nach der Intention der Antragsteller erlaubt wäre. Sie sehen also, mit Regeln tut man sich äußerst schwer. Ehe wir ein allumfassendes Regelwerk aufbauen und es so ziselieren, dass jeder mögliche Einzelfall berücksichtigt ist - das wäre sicherlich mehrere Seiten stark -, spricht doch vieles dafür, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und die schon bestehende Regelung zu akzeptieren. Herr Volger hatte ja angesprochen, dass das bereits geregelt ist. Das kann in der Verwaltungspraxis auch per Überwachung vernünftig umgesetzt werden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 15.4. Abstimmung über den Änderungsantrag des Jugendparlaments und des Jugendbeirats. Herr Rambow, Sie haben die Argumentation des Kollegen Rosenthal gehört. - Ich eröffne die Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: Von 65 Anwesenden wurden 63 Stimmen abgegeben. 12 Ja-Stimmen, 47 NeinStimmen und 4 Enthaltungen. Damit abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke: Einrichtung von sechs Vollzeitstellen. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Schluss der Abstimmung. Abstimmung: 31 - 31 - 1. Damit ist der Antrag abgelehnt. Sie wissen, wir schlagen dem Stadtrat zehn Stellen vor; insofern: kein Problem. Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion. Ich eröffne die Abstimmung jetzt. - Ich schließe die Abstimmung jetzt. Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 43 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt. Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion zu TOP 15.5: erkennbare räumliche Abgrenzung. Die Abstimmung ist eröffnet. - Ich schließe jetzt die Abstimmung. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 44 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt. 15.7 Erhalt Straßenbahninfrastruktur ab Connewitzer Kreuz bis MarkkleebergMitte (VI-A-02094-NF-02) Einreicher: Stadtrat M. Weber, Stadträtin U. E. Gabelmann Einreicher: Stadtrat K. Schenk, Stadträtin F. Riekewald Einreicher: Stadtrat M. Götze 15.7.1 dazu VSP (VI-A-02094-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau S e i t e | 35 Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Dann noch einmal die Frage: Wenn wir den Antrag in der von Ihnen formulierten Neufassung beschließen, gehen Sie davon aus, dass, wenn die KWL dort ein Rohr reparieren muss und deswegen die Schienen herausgenommen werden müssen, danach wieder Schienen neu eingesetzt werden? Ist die Beschlussfassung so zu verstehen? - In Ihrem Antrag heißt es: erhalten bleiben, kein Rückbau. Es wäre gut, wenn Sie das noch einmal klarstellen würden. Das wäre für unser Abstimmungsverhalten relevant. Wer bringt den Antrag ein? - Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Das ist der Leidensgeschichte zweiter Teil. Wie wir alle wissen, hat der Stadtrat in seiner unendlichen Weisheit die Entscheidung gefällt, den Straßenbahnbetrieb auf der Leipziger Flur vom Connewitzer Kreuz bis zur Stadtgrenze einzustellen. Wir haben dahin gehend noch einmal unsere Bedenken geäußert, die in diesem Antrag jetzt zum Ausdruck kommen. Wir wollen, dass das noch einmal in die Diskussion und die Gesamtbetrachtung zum Nahverkehrsplan eingebettet wird. Damit jetzt keine Tatsachen geschaffen werden, wollen wir den Oberbürgermeister aufrufen, einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, dass die Anlagen - sprich: die Schienen und die Tragwerke für den Fahrstrom - mindestens bis zur Beschlussfassung erhalten bleiben. Wenn der Stadtrat diesem Antrag so folgen sollte, sind wir aufgefordert, im Nahverkehrsplan zu diskutieren, ob das, was wir ein Stück weit aus finanzieller Not heraus entschieden haben, gegebenenfalls noch einmal überdacht bzw. verändert werden muss. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortmeldungen? - Herr Götze. weitere Stadtrat Götze (DIE LINKE): Im Verwaltungsstandpunkt wird dargelegt, dass im Falle unvermeidlicher Tiefbauarbeiten ein notwendiger Rückbau der Gleise jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Dazu kann ich nur sagen: Wenn man notwendige Tiefbauarbeiten vornimmt, dann kann man die Gleise danach auch wieder errichten. Deswegen denke ich, unser Antrag geht an der Stelle weiter. In dem Sinne sollte auch abgestimmt werden. Oberbürgermeister Jung: Ich will es einmal zuspitzen. Es wäre geradezu unsinnig, im Falle einer Reparaturmaßnahme in dieser Straße danach dieses eine Stück Schiene wieder hineinzulegen. Das wäre Verschleuderung von Steuermitteln. Das bedeutet ja nicht gleich, dass man nicht die gesamte Infrastruktur erhält, bis der neue Nahverkehrsplan beschlossen ist, aber doch nicht in einer so - Entschuldigung - absurden Form. - Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): In dem Antrag heißt es ja: zu prüfen bis Markkleeberg-Mitte. Das ist nicht mehr unser Hoheitsgebiet. Hat denn überhaupt mal jemand überlegt, ob das die richtige Adresse ist? Oberbürgermeister Jung: Entschuldigung, Herr Riedel. Der Beschlussvorschlag in der Neufassung steht zur Abstimmung. Dort heißt es: Connewitzer Kreuz bis Stadtgrenze. Stadtrat Riedel (CDU): Gut. - Dann reden wir über die Kosten, die eindeutig und glaubhaft dargelegt worden sind. Also ist dieser Antrag widersinnig zu dem, was wir im September abgestimmt haben. Ideen werden nicht besser, wenn man sie zehnmal wiederholt und nach einem halben Jahr wieder abstimmen lässt. Vom wirtschaftlichen Standpunkt wäre das für die ohnehin schwach dastehende LVB vielleicht nicht das Todesurteil, aber eine Riesenbremse. Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt, dann Herr Götze noch einmal. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Als es die Abstimmung über den Erhalt oder die Stilllegung der Linie 9 gab, war Konsens: Wir lassen den Istzustand bis zum Beschluss des neuen Nah- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 verkehrsplans. Dem dient der gestellte Antrag. Jetzt wird das wieder zerredet. Das, was damals als minimale Sicherung eines legitimen Anliegens - in dieser Stadt sollen Straßenbahnen so viel wie möglich Verkehr übernehmen - galt, wird jetzt wieder dementiert. Das darf nicht sein. Wenn hier alle Beteiligten - das gilt auch in Richtung meiner Stadtratskollegen - in Zukunft ernst genommen werden wollen, müssen sie heute für den Antrag stimmen. Wenn nach den Untersuchungen für den neuen Nahverkehrsplan herauskommt, dass die Linie 9 in diesem Abschnitt endgültig stillgelegt wird, dann steht - das ist doch klar - in ein paar Jahren der Abbau auf der Tagesordnung. Aber aktuell ist das nicht geplant. Deswegen kann man dem Antrag jetzt auch zustimmen. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Nur zur Klarstellung: Es geht hier nicht um einen oder zwei Meter. Vielleicht habe ich mein Anliegen dem einen oder anderen nicht ganz verständlich gemacht. Es sollen nicht großflächig Schienen entfernt werden, um dann zu argumentieren, dass man, weil die Schienen nicht mehr liegen, das Projekt einer Wiederaufnahme des Schienenverkehrs nicht mehr angehen kann. Das war meine Intention. Es ging nicht um Reparaturen im kleinen Bereich, sondern um großflächige Maßnahmen. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Herr Morlok. Bautätigkeit haben, kann es nicht sinnvoll sein, alte, verschlissene Schienen wieder einzubauen - auch das kostet Geld - oder an einer kurzen Stelle neue Schienen zu legen. Darum würde ich Sie herzlich bitten, dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Dyck. Stadtrat Dyck (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zweite Neufassung in Verbindung mit der Ergänzung von Stadtrat Götze ist ein typisches Beispiel für die Unsitte, die hier eingezogen ist, zwar dem Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich zustimmen zu wollen, aber diesen Triumph niemand anderem zu überlassen und deswegen eine zweite Neufassung mit eigentlich gleichem Inhalt, aber einer anderen verschwurbelten Formulierung in die Diskussion zu geben. Kollegen, das führt zu nichts, außer dass wir damit Zeit verschwenden und hin und wieder in unsägliche Diskussionen verfallen. Oberbürgermeister Jung: Ich stelle jetzt den Antrag „Erhalt der Straßenbahninfrastruktur“ der Stadträte Weber, Gabelmann, Schenk, Riekewald und Götze in der Neufassung zur Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 36 - 22 - 7. So beschlossen. 15.8 Stadtrat Morlok: Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der Verwaltungsstandpunkt trifft das Problem sehr genau. Letztendlich haben wir in den Diskussionen, die wir in den letzten Sitzungen zu diesem Thema geführt haben, zur Kenntnis nehmen müssen, dass die entsprechenden Anlagen in diesem Bereich sehr verschlissen sind und einer Erneuerung bedürfen, wenn der Verkehr dort wieder aufgenommen werden sollte. Es macht natürlich keinen Sinn, die Infrastruktur jetzt unter Inanspruchnahme von Geld aktiv zurückzubauen, solange nicht klar ist, was passieren wird. Wenn aber an einer Stelle Bautätigkeiten notwendig werden, stellt sich die Frage: Was macht man, nachdem die Bautätigkeit an der Stelle abgeschlossen ist? Baut man dann die alte, marode Technik wieder ein, oder baut man dort neue Technik, neue Straßenbahnschienen, Schwellen usw. ein? Macht es überhaupt Sinn, dass man, wenn an einzelnen Stellen durch Bautätigkeit Schienen entfernt werden müssen, danach neue Gleisanlagen errichtet, die aber bezogen auf den gesamten Schienenzug unnötig sind? Deswegen ist es richtig, zu sagen: Wir bauen nicht aktiv zurück. Aber wenn wir an einer Stelle S e i t e | 36 Schaffung eines P+R-Parkplatzes Prager Straße, LVB-Endhaltestelle „Meusdorf“ (VI-A-02100) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 15.8.1 dazu VSP (VI-A-02100-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 15.8.2 dazu ÄA (VI-A-02100-ÄA-02) Einreicher: AfD-Fraktion Wer bringt den Antrag ein? - Bitte schön, Herr Danckwardt. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Leider ist der sonst immer anwesende Ortsvorsteher von Holzhausen heute nicht da, um diesen Antrag einzubringen. Da ich die Diskussion mitbekommen habe, würde ich mich im Sinne des Antrags äußern wollen. Bei der letzten Haushaltsplanung ist Holzhausen mehr oder weniger leer ausgegangen - die gestellten Änderungsanträge blieben unberücksichtigt -, während andere Ortschaften wesentlich Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 mehr bekommen haben. Der hier vorliegende Antrag des Ortschaftsrates Holzhausen betrifft ein wichtiges Anliegen der Anwohner vor Ort. Ich selbst wohne auch in Holzhausen. Es mag nicht jedermann bekannt sein, dass Holzhausen an die Prager Straße grenzt. Die dortigen Straßenzüge sind in der Tat überlastet, was man bei der Park+Ride-Planung auch in Zukunft dringend beachten muss. Das ist ein Grund dafür, warum beispielsweise der Parkplatz am Völkerschlachtdenkmal wenig ausgelastet ist. Die Nutzung der Park+RidePlätze ist dann besonders groß, wenn sich diese an den Endpunkten des städtischen Schienennetzes, sei es der U-Bahn, der S-Bahn oder der Straßenbahn, befinden. Dem wird der Park+Ride-Platz in der Prager Straße, Höhe Völkerschlachtdenkmal, nicht gerecht. Wer es bis dahin geschafft hat, fährt höchstwahrscheinlich weiter. S e i t e | 37 aus dem Umland genutzt wird, die dort ihre Kfz abstellen, sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob dort vielleicht doch eine Parkplatzmöglichkeit vonseiten der Stadt geschaffen werden kann. Im Unterschied zum Ursprungsantrag wollen wir mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass geprüft wird, ob von der Stadt Leipzig ein Grundstück erworben werden kann, um darauf einen Park+Ride-Platz zu errichten. Wie gesagt, wir wissen um den Mangel an einem städtischen Grundstück vor Ort und haben deshalb einen Prüfauftrag formuliert, ob zu diesem Zweck von der Stadt Leipzig ein Grundstück erworben werden kann. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Ludwig, bitte. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte im Saal und ein herzliches Willkommen an die Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Frei nach dem Zitat von Goethe: Jeder kehre zuerst vor seiner eigenen Haustür, kann es nicht sein, dass laut Antrag des Ortschaftsrates Holzhausen Parken sowie selbstverursachter Lärm und selbstverursachte Abgase von den Anwohnern des Wohngebietes hingenommen werden, aber Fremdparken und von Dritten verursachte Immissionen und Emissionen im öffentlichen Straßenraum - denn das ist dieser Ort - ausgeschlossen werden sollen. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Der Ursprungsantrag vom Ortschaftsrat Holzhausen ist zu begrüßen. Allerdings haben wir nach intensivem Studium des Verwaltungsstandpunkts festgestellt, dass es an dieser Stelle gar nicht möglich ist, einen Park+Ride-Platz zu errichten, weil der Stadt keine stadteigenen Flächen vor Ort zur Verfügung stehen. Analysen haben gezeigt, dass der Straßenraum tagsüber gut von Pendlern und abends von den Anwohnern belegt wird. Dies entspricht auch den Zielen des STEP, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur effizient zu nutzen. Der Verwaltungsstandpunkt legt sehr gut dar, dass es keiner Notwendigkeit eines Park+Ride-Platzes bedarf. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum haben allgemeine Planungsgrundsätze für diesen Verkehrsbereich beschlossen. Sinnvoller wäre in der Tat ein Parkplatz, der sich am Ende der Linie 15 in Meusdorf befindet. Daher sollte dieses Anliegen doch ernsthafter geprüft und nicht einfach abgelehnt werden. Das Problem, dass es dort keine städtischen Grundstücke in der Nähe gibt, ist zutreffend; aber es handelt sich - das hat der Ortschaftsrat geprüft nicht um ein nichtlösbares Problem. Ich werde daher für diesen Antrag stimmen und werbe auch um Ihre Zustimmung. Zum Hintergrund unseres Änderungsantrags. Die Parkplatzsituation in Meusdorf ist nach wie vor sehr angespannt. Viele Pendler, die aus Richtung Südost kommen, nutzen gerade diese Endhaltestelle und steigen dort auf das öffentliche Verkehrsmittel Straßenbahn um. Das ist zu begrüßen. Ich glaube, da sind wir uns alle hier in diesem Saal einig. Das ist auch im Sinne des beschlossenen STEP, weil dies der Umweltverträglichkeit entgegenkommt. Offenbar ist, wie bereits von Herrn Danckwardt angesprochen, der Park+Ride-Platz am Völkerschlachtdenkmal nicht besonders gut frequentiert. Darüber sollte man nachdenken. Wenn die Endhaltestelle in Meusdorf so gut von Pendlern Klar ist, dass auf dem in der Vorlage angespielten Gebiet vor Monaten ein Biotop gefällt wurde. Das Amt für Umweltschutz hat den Eigentümer der Fläche des abgeholzten Biotops beauflagt, den größten Teil der Fläche des Innenbereichs wieder aufzuforsten, und wird das kontrollieren. Mit Sicherheit werden aber auch wir als Fraktion weiterhin kritisch beobachten, was konkret in Zukunft an diesem Standort passiert. Meine Damen und Herren, unsere Fraktion wird daher sowohl den Antrag des Ortschaftsrates Holzhausen als auch den Änderungsantrag der AfD ablehnen. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, dann Frau Wohlfarth. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Liebe Stadträtinnen und Stadträte, Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am Livestream! Vieles ist bereits gesagt; das wiederhole ich nicht. Aber was noch gesagt werden muss, ist, dass Sie leider Unrecht haben, Herr Danckwardt; denn in den letzten Ortschaftsratssitzungen - ich war in den Sitzungen anwesend - wurde zum Ausdruck gebracht, dass das nicht dem Willen der Mehrheit der Anwohner entspricht. Dem Ortschaftsrat liegt eine Petition von fast 100 Anwohnern des Eigenheimgebietes vor, die diesen Park+Ride-Platz nicht wollen. Nun sind die Mehrheitsverhältnisse in einem Ortschaftsrat sehr unterschiedlich. Dort hat die CDU die absolute Mehrheit. Es gab einen Mehrheitsbeschluss. Damit kann der Antrag eingereicht werden. Aber eines steht fest: Dieser Antrag findet keine Zustimmung bei der Masse der Bevölkerung, die in diesem Gebiet wohnt. Nachdem man im Ortschaftsrat den Beschluss gefasst hatte, hat der Eigentümer schon am nächsten Tag das Biotop gefällt. Er wurde vom Ordnungsamt aufgefordert, die Arbeit abzubrechen, hat aber nur so lange gewartet, bis die Mitarbeiter des Ordnungsamtes weg waren und hat dann weitergemacht. Das ist schon unverschämt. Noch einmal: In jeder Ortschaftsratssitzung - ich war seitdem in jeder Sitzung - wurde zwar deutlich gemacht, dass man das prüfen wolle; aber es sind nur einige wenige Bürger, die den Ortschaftsrat in dieser Sache unterstützen, und nicht die Masse, die dort jedes Mal im Saal sitzt. Ich bitte Sie daher, beide Anträge abzulehnen. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth, dann Herr Haas. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Frau Hollick hat es gerade ganz gut dargestellt. Die Sache stinkt, und zwar zum Himmel. Auf die zeitlich doch interessante Nähe zwischen Ortschaftsratsbeschluss und dieser Rodung hat sie schon hingewiesen. Der Ortschaftsratsvorsitzende hat immer betont, es handle sich bei seinem Antrag um einen Prüfauftrag. Wenn er aber die Stadt auffordert, etwas zu schaffen, dann ist das kein Prüfauftrag mehr tut mir leid -, sondern er beauftragt eine konkrete Umsetzung, und die ist einfach nicht gegeben, weil es dort kein Grundstück gibt. S e i t e | 38 Der STEP Verkehr, auf den die AfD-Fraktion anspielt, sieht neben Park+Ride-Plätzen auch den Schutz von Biotopen vor. Ein Gutteil Fläche an dieser Endhaltestelle ist ein Biotop, nämlich die eben erwähnte, inzwischen abgeholzte ehemalige Streuobstwiese. Dieser Biotop ist genauso schutzwürdig. Die Verwaltung hat dezidiert im STEP geschrieben, dass dort geprüft werden kann, aber momentan keine Notwendigkeit vorliegt. Auch ich sehe dort keine entsprechende Auslastung mit Fahrzeugen, die die Schaffung eines Park+RidePlatzes notwendig machen. Zu hinterfragen ist auch die Lärmbelästigung, die angeblich vor Ort herrscht. Natürlich, wo Verkehr ist, entsteht Lärm. Aber den Lärm haben jetzt die Anwohner, denen die Streuobstwiese quasi vor der Nase weggeholzt worden ist. Die haben die Lärmimmissionen, die haben den Dreck, den Staub. Dort wird sich nichts tun. Ein Park+Ride-Platz ist dort überhaupt nicht notwendig. Wir brauchen wenn, dann eine Popularisierung der schon vorhandenen Park+RidePlätze, statt dort einen neuen zu bauen. Der Platz am Völkerschlachtdenkmal ist meist nur dann ausgelastet, wenn dort Veranstaltungen stattfinden, weil er zentral liegt und gut zu erreichen ist, und zwar nicht nur aus dem Südosten, von den Dörfern oder den Anwohnern, sondern auch aus dem Süden von all den Leuten, die zu irgendwelchen Veranstaltungen hierherpendeln. Das kann man überhaupt nicht vergleichen. Wer wohnt denn bitte rund um das Areal des Völkerschlachtdenkmals? Das sind Leute an der Prager Straße. Aber daneben ist viel Freifläche. Da können die Leute auch so parken. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Die Diskussion zeigt wieder einmal, wie das eine oder andere miteinander vermischt wird, obwohl das eine mit dem anderen gar nichts zu tun hat. Ich fange an mit der Streuobstwiese. Da stellt ein Ortschaftsrat per Mehrheitsbeschluss den Antrag an die Stadtverwaltung, einen Park+Ride-Platz zu schaffen. Ein Bürger, dessen Namen ich nicht mal kenne, dem dort eine Fläche gehört, holzt daraufhin - ob Zufall oder nicht, liebe Frau Hollick - am nächsten Tag die sogenannte Streuobstwiese ab, die übrigens - das haben wir auch im Ausschuss gehört; das kann man auch nachlesen - zu 50 Prozent als Bauland und zu 50 Prozent als Grünland ausgewiesen ist. Er muss das nun wieder aufforsten, und das ist auch richtig so. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 S e i t e | 39 Die Petition der Bürger - liebe Frau Hollick, ich bitte Sie, in Zukunft bei der Wahrheit zu bleiben richtet sich nicht gegen die Schaffung eines Park+Ride-Platzes, sondern zielt darauf ab, dort wieder Grün zu schaffen, und das ist auch richtig so. Ich ärgere mich, dass man hier nicht bei der Wahrheit bleibt. Die Menschen da draußen brauchen Hilfe, und wir tun so, als ginge uns das alles nichts an. Nein, hier muss geholfen werden. Danke. Das nächste Thema, bei dem ich anderer Auffassung bin: Ja, da wohnen Menschen. Das ist ein Einfamilienhausgebiet mit vier, fünf Querstraßen. In der Regel sind es immer 30 Einfamilienhäuser, die in den 50ern, 70ern und nach der Wende entstanden sind. Die Menschen, die dort wohnen, haben keine Parkplatzprobleme, weil sie auf ihrem Grundstück parken, ihr Auto in der Garage abstellen. Das ist deren Lärmbelästigung. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Aber nicht nur bei Fußballspielen von RB Leipzig oder Popkonzerten am Völkerschlachtdenkmal, sondern bei jeglichen Großereignissen wird genau dort draußen, wo die Straßenbahnlinie 15 endet, das Parkchaos ausgelöst. Die Menschen, die zu den Veranstaltungen kommen, egal ob aus dem Muldental, aus Oschatz oder anderswoher, parken auf der ersten freien Fläche und steigen dann in die Straßenbahn ein. Da parken manchmal 130 bis 150 Autos rund um diese Straßenbahnhaltestelle, liebe Frau Hollick. Der Anwohner kommt nicht mehr von seinem Grundstück. Der Rettungswagen hat Probleme, durchzukommen. Die Freiwillige Feuerwehr Holzhausen sagt: Wenn das in Zukunft so bleibt, haben wir Schwierigkeiten, im Brandfall schnell vor Ort zu sein und unser Auto dort abzustellen, wo wir löschen müssen. Wenn rund um die Meusdorfer Höhe schon alles zugeparkt ist, fahren die Leute weiter zum Völkerschlachtdenkmal. Gibt es dort keinen freien Parkplatz mehr, geht es weiter in Richtung Technisches Rathaus, wobei der rechte Parkplatz fast nie genutzt wird. Sie fahren also weiter in die Innenstadt. Wir wollen: Abgaswerte runter. Wir wollen: Lärmwerte senken. Und dann kommt ein Ortschaftsrat und sagt: Wir hätten gern, dass da eine Lösung geschaffen wird. Wir wollen, dass die Menschen mit der Straßenbahn fahren. - Wenn die Leute ihre Autos dort nirgends abstellen können, fahren sie mit dem Auto weiter in die Innenstadt. Das ist so. Habt doch einfach mal den Arsch in der Hose - Entschuldigung -, zu sagen: Jawohl, wir prüfen das, um genau dem gerecht zu werden. Sie behaupten, das Abholzen der Streuobstwiese sei kein Zufall gewesen, weil der Ortschaftsrat ja CDU-dominiert ist. Das entspricht nicht der Wahrheit, Frau Hollick. Es tut mir leid, dass ich das hier in aller Deutlichkeit so sagen muss. Der Ortsvorsteher von Holzhausen ist krank; er liegt zu Hause im Bett. Er würde fachlich das Gleiche sagen, wenn auch etwas emotionsloser als ich. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Herr Haas, es tut mir leid. Das, was Sie jetzt erzählt haben, war falsch. Ich habe das Petitionsschreiben gerade noch einmal aufgerufen. Da heißt es: Die Anwohner möchten eine Wiederaufforstung und sprechen sich gegen eine nachträgliche Legalisierung dieser Abholzung aus, die auch einen Park+Ride-Platz beinhaltet. Stadtrat Haas (CDU): Das habe ich doch gesagt. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ach, das ist ja interessant. Danke für die Aufklärung, Herr Haas. Ich freue mich. Ganz toll! Danke. - Die Anwohner wollen keinen Park+Ride-Platz. Stadtrat Haas (CDU): Sie wollen das Grün wieder haben, genau. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Richtig. Sie wollen keine Lärmimmissionen und keinen Dreck. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick noch einmal, dann Herr Danckwardt. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Haas, ich bin nicht Ihre „liebe Frau Hollick“. Das möchte ich gleich mal feststellen. Auf der Ebene diskutieren wir nicht. Wenn Sie das hier so dargestellt haben, wie Sie das können, dann muss ich Ihnen sagen: 100 Mann sind mehr als die paar, die es wollen. Dass Sie dort wohnen und betroffen sind, haben Sie hier nicht gesagt. - Wie auch immer, auf jeden Fall waren Sie in der letzten Sitzung des Ortschaftsrates. Daher müssen Sie das doch auch erlebt haben. Ich lasse mich von Ihnen nicht der Lüge bezichtigen. Um es ganz deutlich zu sagen: Hier ist Schluss. Frau Wohlfarth hat den Inhalt der Petition sehr gut dargelegt. Auch Frau Ludwig hat sehr gut argumentiert. Daher kann ich nur sagen: Jetzt müssen Sie entscheiden. Aber ich kann Ihnen versichern: Die Mehrheit der Bürger, die dort wohnen, will das nicht. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt, dann Frau Niermann. Ich bitte sowohl Frau Hollick als auch Herrn Haas eindringlich darum, sachlich zu bleiben. Ansonsten muss ich Sie zur Ordnung rufen. Jemanden der Lüge bezichtigen, das werde ich hier nicht durchlassen. Herr Danckwardt. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Beruhigen Sie sich bitte! - Ich weiß nicht, wie die Verknüpfung „Wiederaufforstung des Grundstücks“ und „Errichtung des P+R-Platzes“ entstanden ist. Nirgendwo in dem Antrag steht, dass es exakt dieses Grundstück sein soll. Ich meine, wir sind doch alle intelligent genug, zu wissen, dass die Stadt niemals - niemals! - auf einem Biotop einen P+R-Platz errichten wird. Wenn der Eigentümer, der das abgeholzt hat, dieser Meinung war, dann hat er sich geschnitten. Das wird einfach nicht passieren. Es gibt leider diese Verknüpfung - das muss man einräumen -, aber sie existiert nur in den Köpfen einiger Menschen. Rein objektiv gibt es diese Verknüpfung nicht. Wenn heute der Stadtrat beschließen würde, es wird dort einen P+R-Platz geben, dann wird dieses Grundstücks davon einfach nicht betroffen sein. Das wird niemand in der Verwaltung zulassen. Es ist eine absurde Vorstellung, dass irgendjemand in der Verwaltung bei einem solchen Plan mitspielen würde. Was allerdings stimmt, Frau Wohlfarth, ist: Es sollte in der Tat ein Prüfauftrag sein. Er ist aber nicht wie ein Prüfauftrag formuliert. Deswegen würde ich meinerseits einen Änderungsantrag stellen. Ich beantrage, die Stadtverwaltung zu beauftragen, ernsthaft zu prüfen, ob dort ein P+R-Platz eingerichtet werden kann. Abschließend noch einmal der wichtige Hinweis: Es ist eine elementare verkehrswissenschaftliche Erkenntnis, dass P+R-Plätze dann gut funktionieren, wenn sie am Endpunkt eines Schienenverkehrsmittels liegen. Das ist ganz einfach so. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas gibt zu Protokoll, dass er nicht dort wohnt. Ich glaube, damit ist der Sache Rechnung getragen. Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich bin ein bisschen entsetzt über diese Diskussion. Frau Hollick, insbesondere bin ich entsetzt darüber, was Sie offenbar für ein Demokratieverständnis haben. Ich will hier gar S e i t e | 40 nicht über die Sache reden. Der Antrag, der aus dem Ortschaftsrat Holzhausen kam, hört sich nach meiner Auffassung vernünftig an. Er ist vernünftig begründet, er ist ordnungsgemäß und ordentlich formuliert und offenbar lange diskutiert. Man hat im Ortschaftsrat Holzhausen einen Mehrheitsbeschluss gefasst und diesen Antrag hier gestellt. Ich meine, der Ortschaftsrat Holzhausen hat es verdient, dass wir uns hier vernünftig damit auseinandersetzen, Frau Hollick, und ihn nicht mit den Worten abtun: Das ist ein CDU-Ortschaftsrat; tatsächlich will die Mehrheit der Holzhausener etwas ganz anderes. - Das kann ich nicht gelten lassen. Das offenbart nämlich ein ganz seltsames Demokratieverständnis. Der Ortschaftsrat Holzhausen ist gewählt worden. Er ist so gewählt worden, wie er jetzt ist. Dort werden ordnungsgemäße Entscheidungen getroffen nach einer offenen und ordnungsgemäßen Diskussion, und die, Frau Hollick, müssen Sie einfach akzeptieren. Das scheinen Sie aber nicht zu tun, wenn Sie stattdessen auf eine Unterschriftenliste hinweisen. Es mag ja sein, dass die Unterzeichner das nicht wollen; aber ich gehe davon aus, dass in Holzhausen mehr als 100 Leute wohnen. Es war mir einfach wichtig, das hier noch einmal klarzustellen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich stelle nunmehr den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung. Abstimmung über den Änderungsantrag der AfDFraktion: Prüfung, ob vonseiten der Stadt ein Grundstück erworben werden kann. Abstimmung jetzt. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 19 Ja-Stimmen, 42 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit abgelehnt. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Abstimmung über den Antrag des Ortschafts? Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt, wir haben eine Geschäftsordnung. Erstens sind wir mitten in der Abstimmung, und zweitens muss schriftlich vorliegen, über was abgestimmt werden soll. Abstimmung über den Antrag des Ortschaftsrats. Die Abstimmung ist eröffnet. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 20 zu 40 zu 0. Damit abgelehnt. 15.9 Keine weiteren Reduzierungen der Nahverkehrsleistungen (VI-A-02292) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.9.1 dazu VSP (VI-A-02292-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Wird das Wort gewünscht? - Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Leipzig ist eine Stadt mit stetigem Einwohnerwachstum, prosperierender Wirtschaft und zunehmender Entwicklung von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen. In großem Tempo bauen wir Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Auch der Wohnungsbau wird hoffentlich in den nächsten Jahren deutlich zulegen. All diesen Herausforderungen muss sich zwingend auch der öffentliche Nahverkehr stellen. Deshalb hat der Stadtrat in seiner Oktober-Sitzung beschlossen, dass der Nahverkehrsplan bis zum ersten Quartal 2018 überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Unser Antrag fordert, bis zu dieser Beschlussfassung den Nahverkehr mindestens auf dem aktuellen Niveau beizubehalten. Jetzt sagt die Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Es drohe keine Gefahr von weiteren Reduzierungen. Alle Untersuchungsstrecken werden einem Entscheidungsprozess zugeführt. - Auch in der Diskussion in den Fachausschüssen sind diese Argumente gegen unseren Antrag gefallen. Ich kann leider nur sagen: Wir sind gebrannte Kinder. Wir alle haben sicherlich noch gut die Diskussion um die Linie 9 im Kopf. Dort hieß es auch immer: Die Stadt Leipzig saß bei der Diskussion mit am Tisch und hat die Entscheidung zur Abbestellung in Markkleeberg hingenommen. - Dass so etwas noch einmal passiert, genau das soll dieser Beschluss verhindern. Ja, es bedarf eines Beschlusses durch den Stadtrat, wenn Strecken stillgelegt werden. Aber wenn vorher schon die Weichen gestellt und in den vorausgegangenen Diskussionsprozessen Tatsachen geschaffen werden, sind die Entscheidungen im Stadtrat eben nicht frei. Des Weiteren erinnere ich an den Beschluss vom November 2015. Da ging es eben nicht nur um die Einstellung der Linie 9 und den Ersatz durch einen Bus; nein, es ging auch um Fahrplanveränderungen bzw. Taktzeitverlängerungen in den Winter- und Sommerferien. Auch dies sind negative Veränderungen der Nahverkehrsleistungen. Um genau solche negativen Veränderungen zu vermeiden, darum geht es in unserem Antrag. Noch ein Argument, warum man unseren Antrag eigentlich nicht ablehnen kann. Wenn es tatsächlich schon Verwaltungshandeln ist, was wir hier beschließen lassen wollen, tut ein solcher Beschluss im Grunde gar nicht weh; denn ein solcher Beschluss kann dann nicht schlecht sein. Er S e i t e | 41 würde die Verwaltung in ihrem Tun nicht einschränken, da sie bereits so handelt. Aber es wäre ein Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, dass zumindest in den nächsten zwei Jahren keine Streckenstilllegungen bzw. negative Veränderungen im Angebot der LVB drohen. Es wäre ein Zeichen für einen starken öffentlichen Personennahverkehr; denn dieser Beschluss kann dem Image der LVB und der Stadt Leipzig nur guttun. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ziel Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, ist es nicht, irgendetwas zu erreichen, sondern das Thema „Linie 9“ am Köcheln zu halten. Ich denke, das kann man hier schon so offen aussprechen. Da fangen die Probleme auch schon an. War der Beschluss zur Linie 9 eine Reduzierung der Nahverkehrsleistungen? Gemessen an Fahrplankilometern jedenfalls nicht. Ich will jetzt nicht die Diskussion von damals erneut führen, sondern aufzeigen, dass der Umgang mit Ihrem Beschlussvorschlag, wenn wir ihn denn heute so beschließen sollten, sehr schwierig wird. Die LVB investiert dieses Jahr 26 Millionen Euro ins Straßenbahnnetz. Sind die damit verbundenen Sperrungen aufgrund der Bauarbeiten im Sinne Ihres Antrags eine unzulässige Reduzierung der Nahverkehrsleistung, gar eine temporäre Streckenstilllegung? Das ist natürlich überspitzt formuliert. Wir alle wissen, dass das nicht Ihre Intention ist. Aber es wird deutlich, dass Ihr Beschlussvorschlag wenig hilfreich ist. Denn: Wie soll der Gesellschafterbeschluss diese Thematik berücksichtigen? Der Verwaltungsstandpunkt stellt ausführlich die geltenden Regelungen dar, unter anderem dass grundlegende Änderungen an den Nahverkehrsleistungen immer einen Stadtratsbeschluss erforderlich machen. So wurde es auch im letzten Herbst hier beschlossen. Ich will noch auf einen anderen Aspekt aus dem Verwaltungsstandpunkt hinweisen. Für die Betrauung steht der LVB nur die zur eigenständigen Betriebsoptimierung notwendige Schwankungsbreite von plus/minus 2 Prozent bei der Straßenbahn bzw. plus/minus 4 Prozent im Busbereich zu. Was bedeutet Ihr Antrag für diese Schwan- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 kungsbreite? Soll der Gesellschafterbeschluss in diesem Punkt dann die Betrauung außer Kraft setzen? Auch aus unserer Überzeugung braucht die LVB diese Spielräume, um ihr Angebot zu gestalten. Immerhin haben wir als Stadtrat über die Besetzung des Aufsichtsrates auch Kontrollund Einflussmöglichkeiten in der LVB. Aus unserer Sicht müssen wir heute keinen Stadtratsbeschluss fassen, um uns vor Stadtratsbeschlüssen zu schützen. Ich könnte jetzt noch philosophieren, wie wichtig politische Auseinandersetzung und dann auch Entscheidung ist und dass man diesen politischen Prozess möglichst offen lassen sollte. Sie wollen in gewisser Weise die Nahverkehrsleistungen dem politischen Prozess entziehen, indem Sie das Thema auf Verfassungsrang erheben, allerdings nicht allgemein im Sinne einer Zielformulierung, sondern in sehr konkreter Ausgestaltung. Auch das halte ich für problematisch. Aber das würde wegen der Kürze der Redezeit zu weit führen. Fazit: Für den Umfang der Nahverkehrsleistungen gibt es über Nahverkehrsplan und Betrauung differenzierte Regelungen, die den Einfluss des Stadtrates sichern. Dies ist gut, notwendig, aber auch ausreichend und der Thematik definitiv angemessener als Ihr Beschlussvorschlag. Der politischen Verantwortung, die man übernimmt, wenn wir über Nahverkehrsleistungen beschließen, müssen wir uns stellen. Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow. Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Mobilität ist für Jugendliche in einer Großstadt wie Leipzig das A und O. Diesen Satz kennen Sie unter Umständen aus unserem Offenen Brief zur Linie 9 aus dem Oktober vergangenen Jahres. Dementsprechend stimmen wir natürlich diesem Antrag zu. Es kann nicht sein, dass in einer wachsenden Stadt wie Leipzig, wo Umweltprobleme tagtäglich auf der Tagesordnung stehen, der Nahverkehr in irgendeiner Weise reduziert wird. Trotz des ablehnenden Verwaltungsstandpunkts denken wir, dass ein Stadtratsbeschluss durchaus relevant ist, um einem Worst-Case-Szenario, zum Beispiel wenn eine Straßenbahn- oder Buslinie oder irgendeine Nahverkehrsleistung gekürzt wird, vorzubeugen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über TOP 15.9: Keine weiteren Reduzierungen der Nahverkehrsleistungen. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung. S e i t e | 42 Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 26 NeinStimmen, 5 Enthaltungen. So beschlossen. Meine Damen und Herren, wir legen jetzt eine 20-minütige Pause ein. Um 18.15 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. 9 Einwohneranfragen Die Damen und Herren haben schon eine Stunde länger gewartet, als vereinbart war. Ich bitte um Verständnis. 9.1 Wir fordern Radwege für Kleinzschocher! (VI-EF-02388) Einreicher: Bürgerinitiative Kleinzschocher Einreicher: Sandra Saalbach und Weitere Wir begrüßen Herrn Falk Röhner. - Ich bitte Kollegin Dubrau um Antwort. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Röhner! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeister und Gäste! Es geht um die Radwege für Kleinzschocher. Die Stadtverwaltung begrüßt die in Kleinzschocher entstandene Bürgerinitiative grundsätzlich und die von ihr bereits ergriffenen Aktivitäten ganz ausdrücklich. Das bürgerschaftliche Engagement ist ein ganz zentrales Element der Leipziger Stadtgesellschaft und des Lebens in den einzelnen Stadtteilen. Wir wünschen Ihnen und allen Ihren Mitstreitern eine gute Zusammenarbeit mit all den Partnern und in alle Richtungen, was manchmal nicht ganz einfach ist. In Ihrer Einwohneranfrage führen Sie aus, dass im Bereich Verkehrsplanung, Sanierung der Dieskaustraße und Gestaltung des „Adlers“ Prozesse zur Gestaltung von Brachflächen und Radwegen angeregt und beschleunigt werden sollen, da Missstände schon seit vielen Jahren existieren. Sie bitten um die Beantwortung Ihrer Fragen. Ich würde sie zunächst vorlesen, damit alle wissen, worum es geht. Frage 1: Der Anschluss Kleinzschochers an das Leipziger Radwegenetz Kleinzschocher braucht Radlinien in Nord-Süd-Richtung über die Dieskaustraße, Gießerstraße und Windorfer Straße. Frage 2: Die Gießerstraße sollte im Abschnitt Dieskaustraße bis Antonienstraße als Tempo-30Zone ausgewiesen werden. Im gleichen Abschnitt muss es stadteinwärts ein durchgängiges einseitiges Parkverbot geben, da momentan die Fußwege als Parkflächen genutzt werden. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Dazu folgende Antwort: Als wichtige Nord-SüdVerbindung im Bereich Leipzig-Kleinzschocher nach Großzschocher wird die Dieskaustraße zwischen Antonienstraße und Gerhard-EllrodtStraße auf einer Länge von circa 2,5 Kilometern im zuständigen Fachamt bereits planerisch betrachtet. Als komplexe Verkehrsmaßnahme im vorhandenen engen Straßenraum soll zwischen den beiden Gebäudekanten der Zustand der Gehwege, der Fahrbahn und der Gleisanlagen durch einen grundhaften Ausbau - also nicht nur Flicken - erneuert werden. Für die Dieskaustraße als Hauptverkehrsstraße im Leipziger Straßennetz sind neben den Anlagen für die Fußgänger und den ruhenden und fließenden Kfz-Verkehr auch ein behindertengerechter Ausbau der Straßenbahnhaltestelle sowie die Herstellung einer durchgängigen Radverkehrsverbindung als Hauptnetzroute Rad im Alltagsverkehr - das bedeutet: der Radfahrer fährt auf der Fahrbahn - beabsichtigt. Die Dieskaustraße ist als Schwerpunktmaßnahme im Bestandnetz der Straßen- und Brückenerneuerung sowie als weitere Maßnahme im Bau von Radverkehrsverbindungen im „Mittelfristigen Investitionsplan Straßen- und Brückenbau der Stadt Leipzig 2013-2020“ enthalten und wird planerisch vorbereitet. Sie wird entsprechend der Haushaltslage - das kann ich heute noch nicht eindeutig voraussagen - ab dem Jahr 2018 umgesetzt werden. S e i t e | 43 kehrsrechtlich grundsätzlich vertretbar ist und auch zu einer Temporeduzierung führt, weil man dort nicht durchbrausen kann. Das beschriebene Parken auf dem Gehweg ist auch im heutigen Zustand grundsätzlich nicht zulässig. Zulässig ist es immer nur dann, wenn es eine abweichende verkehrsrechtliche Regelung gibt, dass das Parken auf dem Fußweg genehmigt ist; das Zeichen 315 werden Sie sicherlich kennen. Diese Regelung ist jedoch nicht vorhanden und auch für die Zukunft nicht geplant. Wir gehen davon aus, dass die Fußwege tatsächlich den Fußgängern vorbehalten sind. Wir gehen weiter davon aus, dass auch die Neugestaltung der Gehwege und der Borde zu einer Reduzierung des Gehwegparkens beiträgt. Die Ordnungsbehörde wird das kontrollieren. Die Windorfer Straße ist eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße, auf der grundsätzlich der Radfahrverkehr im Fahrbahnquerschnitt gewährleistet werden kann. Der vorhandene Straßenzustand stellt keine Einschränkung für die Nutzung durch Fahrradfahrer dar. Im Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 sind Maßnahmen zur Schaffung von Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen mit der Priorität 2 für einen Teilbereich der südlichen Windorfer Straße vorgesehen, und zwar im Bereich zwischen Kantatenweg und Dieskaustraße. Diese befinden sich derzeit noch in der Planung. Die Gießerstraße stellt im Bereich Kleinzschocher eine wichtige Verbindungsstraße nach Plagwitz dar. Für den benannten Abschnitt zwischen Dieskaustraße und Antonienstraße wurde bereits 2015 die Planung erstellt, deren Vorzugsvariante für eine Umsetzung - hier: bereits ab dem Jahre 2017 - weiterführend bearbeitet wird. In diesem Bereich sind der grundhafte Ausbau und die städtebauliche Aufwertung der Straße zwischen den Gebäudekanten geplant. Es werden Gehwegnasen angeordnet, also Vorsprünge, damit man als Fußgänger einen kürzeren Weg über die Fahrbahn nehmen kann. Es sind Baumstandorte vorgesehen sowie dazwischenliegende einseitige Längsparker. Damit wird die Wohngebietsfunktion betont und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöht. So weit von meiner Seite. - Danke schön. Angesichts der künftig 6 Meter breiten Fahrbahn, die sowohl für Kfz- als auch Radverkehr zur Verfügung stehen wird, kann punktuell am Fahrbahnrand angehalten werden. Das führt zu einer weiteren Geschwindigkeitsreduzierung. Die Gießerstraße hat trotz der relativ geringen Verkehrsbelastung auch künftig die Funktion einer Erschließungsstraße im Straßenhauptnetz der Stadt Leipzig. Die Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots ist dabei nicht beabsichtigt, da innerhalb des 6 Meter breiten Fahrbahnquerschnitts das Halten oder Parken ver- Röhner (Einwohner): Sehr schön. - Eine Anmerkung dazu: Ich bin Anwohner an der Gießerstraße. Die Gießerstraße wird zurzeit zweiseitig beparkt. Wir hatten darum gebeten, dort ein Parkverbot auszusprechen. Ein gleichzeitiges Befahren der Gießerstraße ist im Augenblick nicht möglich. Auch ist es in den letzten drei Jahren gehäuft zu Fahrradunfällen gekommen, die alle nicht aktenkundig sind, darunter auch einer, bei dem von einem zum Glück langsam fahrenden Auto ein Kind angefahren worden ist, aber die Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Dubrau. - Es gibt die Möglichkeit der Nachfrage. Röhner (Einwohner): Frau Dubrau, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Habe ich es richtig verstanden: Die Dieskaustraße bekommt Radwege, die Windorfer Straße braucht keine und die Gießer Straße kriegt keine? Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Ich kann Ihnen das auch gerne schriftlich zur Verfügung stellen. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Polizei nicht gerufen wurde. Ich selbst bin zweimal angefahren worden, mit höherem Schaden. Ich würde die Verwaltung bitten, die Bitte mitzunehmen, und Folgendes noch einmal zu prüfen: Die Gießerstraße wird auch Zugangsstraße zur neuen Schule in der Baumannstraße in Kleinzschocher sein. Eine Schule muss von Schülern und Eltern sicher mit dem Fahrrad erreichbar sein. Ich bitte Sie, bevor das ganze schöne Geld verbaut wird, die Planungen noch einmal zu überdenken und gegebenenfalls dahin gehend zu erweitern, dass dort ein Fahrradweg implementiert wird. - Danke schön. Bürgermeisterin Dubrau: Ich nehme Ihre Anregungen mit. Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Frau Dubrau, habe ich Sie richtig verstanden: In der Gießerstraße ist ein grundhafter Ausbau geplant. Avisiert ist die Umsetzung ab 2017. Der Kostenrahmen sorgt - so nehme ich an - dafür, dass dazu eine Vorlage in den Stadtrat oder in den Verwaltungsausschuss kommt. Bürgermeisterin Dubrau: Das muss ich prüfen. Wir können das Thema gerne einmal im Ausschuss erläutern. Dann können wir auch alle Details darstellen. Stadtrat Weber (SPD): Alles klar. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen mehr. 9.2 Entwicklung von psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen in Leipzig (VI-EF-02430) Einreicher: Beate Roch Herzlich willkommen, Frau Roch! - Herr Fabian, bitte. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Roch! Zur Frage 1. Die Ergebnisse der Schulaufnahmeuntersuchungen des Gesundheitsamtes zeigen keinen Anstieg emotional psychosozialer Verhaltensauffälligkeiten. Gleichwohl gibt es mehr Anträge auf Begutachtung nach § 35 a SGB VIII für Schulbegleitung. Dies ist zum einen S e i t e | 44 darauf zurückzuführen, dass mehr Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Leipzig leben; zum anderen sind Fachkräfte immer besser informiert. Deshalb ist mit einer Zunahme von Bemühungen um Behandlungen zu rechnen. Zudem berichten Fachkräfte davon, dass Fälle zunehmend komplexer werden. Zur Frage 2. Es gibt mehrere Handlungsansätze, um die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Störung zu fördern. Die Stadt Leipzig, die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, Fachleute der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Therapeuten pflegen einen regelmäßigen Austausch und eine verbindliche Zusammenarbeit, um Hilfeprozesse für Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarfen abgestimmt und wirksam zu gestalten. Dies umfasst auch Einzelhilfen wie den Einsatz von Schulbegleitung. Zur Frage 3. Regelmäßig werden Informationen zu Entwicklungen und Bedarfen in der Stadt Leipzig in verschiedenen Gremien vorgestellt und diskutiert. So setzt sich der Jugendhilfeausschuss mit Entwicklungen von Hilfebedarfen an der Schnittstelle Jugendhilfe, Schule und Psychiatrie auseinander. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Auch hier gibt es die Möglichkeit der Nachfrage. Frau Roch, bitte. Roch (Einwohnerin): Herr Fabian, das war eine Antwort, die mich natürlich überhaupt nicht befriedigen kann, weil sie weder auf die Studien, die wir, der Arbeitskreis Jugend Grünau, erstellt haben, noch auf die Ergebnisse der Fachtagung eingeht, die in diesem Saal hier stattgefunden hat, für die sich leider außer den Linken und einer Kollegin der Piraten niemand interessiert hat. Da ich mir das fast schon gedacht habe - Entschuldigung -, habe ich mir vorab schon eine Nachfrage notiert. Sie haben angedeutet: Die Schülerzahlen in Leipzig steigen weiter. Sie selbst haben bei der Vorstellung des Schulentwicklungsplans eingeräumt, dass diese Entwicklung unterschätzt wurde. Der Schulnetzplan geht von noch mehr Geburten und Zuzügen aus. Neben der steigenden Geburtenzahl schlägt auch der Zuzug von Flüchtlingen zu Buche. So sind im vergangenen Jahr 1.100 6- bis 17-Jährige mehr nach Leipzig gekommen, als die Stadt verlassen haben. Sie selbst sagten: Wir gehen davon aus, dass diese positive Entwicklung länger anhalten wird, als bislang gedacht. Im laufenden Schuljahr ist die Schülerzahl in den Schulen sogar um rund 1.900 gestiegen. Der Schulentwicklungsplan für 2016 sieht den Neubau sowie die Erweiterung von Schulen aller Formen vor. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Momentan ist der Doppelhaushalt 2017/2018 in der Diskussion. Meine Frage dazu ist: Wie wird angesichts der Erkenntnis, dass nicht nur die Anzahl der Schüler steigt, sondern gleichzeitig bei Kindern und Jugendlichen eine Zunahme differenter Verhaltensweisen und psychischer Auffälligkeiten zu beobachten ist, in diesem Haushalt der daraus resultierende höhere Finanzierungsbedarf des Bereichs Jugendhilfe und Jugendförderung berücksichtigt? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zunächst einmal Folgendes: Die Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass es keinen relativen, wohl aber einen absoluten Anstieg gibt. Das hängt damit zusammen, dass es immer mehr Kinder gibt. Das heißt nicht, dass solche Auffälligkeiten zunehmen. Wir haben ein sehr umfangreiches Budget im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Es ist, wie Sie wissen, in letzter Zeit angehoben worden. Überproportional gestiegen ist auch das Budget im Bereich der Schulbegleitung sowie im Bereich Dyskalkulie, wo ich persönlich der Auffassung bin, dass das eigentlich eine Aufgabe der Schule und nicht eine der Jugendhilfe ist; aber das ist eine andere Diskussion. Insofern: Zunehmende Bedarfe werden regelmäßig sowohl in der Haushaltsplanung als auch in der Haushaltsumsetzung berücksichtigt. Roch (Einwohnerin): Noch ein Zusatz: Ich hoffe, dass - so wie von Frau Lahm bestätigt - alle Abgeordneten die Ergebnisse der Fachtagung, die hier am 29. Januar stattgefunden hat, zur Kenntnis erhalten. Vielleicht schaut der eine oder andere von Ihnen doch noch einmal in dieses Papier. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Danke. - Die Einwohneranfragen 9.3 und 9.4 werden schriftlich beantwortet. 9.5 Gebührenbescheid über die Straßenreinigung 2016 (VI-EF-02459) Einreicher: Kerstin Mehr Wir begrüßen Frau Mehr. Willkommen! - Herr Kollege Rosenthal wird antworten. Bürgermeister Rosenthal: Frau Mehr! Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, dass ich zunächst einige rechtliche Ausführungen mache. Danach werde ich auf den Sachverhalt näher eingehen. S e i t e | 45 Die Stadt ist gemäß der Regelungen des Sächsischen Straßengesetzes verpflichtet, alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Nach § 51 Absatz 5 Sächsisches Straßengesetz ist die Gemeinde berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen. Dieser Festlegung genügt die geltende Straßenreinigungssatzung der Stadt Leipzig, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom November 2015. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung ist die geltende Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt, ebenfalls zuletzt geändert im November vergangenen Jahres. Danach ist die Stadt in Gestalt des Eigenbetriebs Stadtreinigung für alle im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgelisteten Straßen, Plätze und Wege reinigungspflichtig. Wie auch dem Stadtrat bekannt, werden die dabei entstehenden Kosten zu 75 Prozent auf Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger umgelegt; 25 Prozent finanziert der städtische Haushalt. Die Stadt hat den eigenen Anspruch, eine regelmäßige und gründliche Reinigung für ein sauberes und ordentliches Stadtbild durchzuführen. Hier eine Einschränkung: Leider ist es nach dem Sächsischen Straßengesetz nicht wie in anderen Bundesländern möglich, mit einer stationären Aufstellung von Verkehrszeichen eine turnusmäßige, umfassende Straßenreinigung vorzunehmen. Ein Vorstoß der Stadt, zuletzt im November vergangenen Jahres, gegenüber dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, hier eine entsprechende Gesetzesänderung auf Landesebene einzufordern, ist leider abschlägig beschieden worden und insofern im SSG gescheitert. Die Häußerstraße ist seit 1992 Bestandteil der Anlage der von der Ratsversammlung beschlossenen Straßenreinigungssatzung und damit reinigungspflichtig für die Stadt. Zu Ihrer ganz konkreten Frage: Sofern die Pflicht zur Reinigung der Häußerstraße zukünftig auf die Anwohner übertragen wird und damit dort keine Gebühren mehr erhoben werden können, werden die nicht kompensierbaren Kosten auf alle anderen Gebührenzahler umgelegt. Das würde einen Präzedenzfall darstellen, der möglicherweise andere Fälle nach sich zöge, die ebenfalls zulasten der Gebührenzahler gehen würden. Durch den Eigenbetrieb wird derzeit eine Überprüfung der Reinigungsklassen der Straßenreinigung für die gesamte Stadt vorbereitet. Im Ergebnis der Überprüfung kann es zu weiteren Veränderungen bei der Übertragung der Reinigungspflichten kommen. Das heißt: Wenn wir Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 über die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung hier im November 2016 wieder verhandeln, ist möglicherweise Ihre Straße - das bedarf der abschließenden Beschlussfassung durch den Stadtrat - nicht mehr Bestandteil, was aber derzeit aufgrund der Gesamtgemengelage - wir sagen: wir würden Ihre Straße auch zukünftig weiter reinigen - von uns nicht favorisiert wird. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Nein. - Herzlichen Dank, Herr Rosenthal. 10 Petitionen 10.1 Petition zur Verbesserung des öffentlichen Raums und Entschleunigung des Verkehrs im historischen Zentrum von Gohlis (VI-P-02120) Einreicher: Petitionsausschuss 10.1.1 dazu VSP (VI-P-02120-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Der Petitionsausschuss empfiehlt die Ihnen vorliegenden Beschlusspunkte. Ich eröffne die Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu TOP 10.1. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 56 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen, keine Gegenstimmen. So beschlossen. TOP 10.2 ist vertagt. 10.3 Autofreier Sonntag! (VI-P-02330) Einreicher: Petitionsausschuss 10.3.1 dazu VSP (VI-P-02330-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau S e i t e | 46 Es gab einen ersten Workshop zur Europäischen Woche der Mobilität. Ich selbst war zwar nicht anwesend, aber es waren circa 50 Teilnehmer dabei, nicht nur von den Umweltverbänden, sondern auch von der Verkehrswacht. Weitere Workshops sind geplant. Um eine erfolgreiche Durchführung der Europäischen Woche der Mobilität zu sichern, beantragen wir, hierfür 30.000 Euro bereitzustellen. Der erste Workshop hat ein breites Interesse deutlich gemacht. Es wäre sehr schade, wenn es an vergleichsweise kleinen Summen scheitern würde. Angesichts der intensiven Diskussionen über Mobilität und Verkehrspolitik im letzten Jahr ist es vielleicht ganz hilfreich, wenn man sich als Stadtgesellschaft eine Woche lang mit diesen Fragen beschäftigt. Eine Idee oder Forderung aus dem ersten Workshop, die weiterverfolgt werden soll, ist, an einem Tag Straßenraum in Leipzig autofrei erlebbar zu machen. Ich formuliere das jetzt extra sehr weit: „an einem Tag“ und „Straßenraum“, also nicht die ganze Stadt. Das wäre zumindest ein Anfang und auch im Sinne des Petenten. Wie ein solcher Tag dieses Jahr gestaltet wird oder werden könnte, ist noch vollkommen offen. Das ist das Schöne daran. Lassen wir uns alle überraschen, aber sorgen wir dafür, dass dieser Prozess eine Chance hat, und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Noch ein Nachsatz: Ende Mai fahren einige Kolleginnen und Kollegen aus diesem Kreis nach Brüssel. Vielleicht haben Sie Gelegenheit, sich über den dort jährlich stattfindenden autofreien Tag zu informieren. Kein Autoverkehr im gesamten Stadtgebiet, kostenfreier ÖPNV an diesem Tag, die Straßen sind voll mit Menschen, auf Fahrrädern, Inlinern und zu Fuß. Ob das Fluch oder Segen ist, das können Sie bei den Menschen vor Ort in Erfahrung bringen. - Vielen Dank. 10.3.2 dazu ÄA (VI-P-02330-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr von der Heide, bitte. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte für unseren Änderungsantrag werben. Dass Leipzig Teilnehmerkommune der Europäischen Woche der Mobilität wird, haben wir im Rat beschlossen, allerdings ohne dafür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung ist trotzdem in die Spur gegangen und hat erste Mittel beim ZVNL eingeworben. Oberbürgermeister dann Herr Tornau. Jung: Frau Riekewald, Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier live und am Livestream! Meine Fraktion wird heute den Vorschlag des Petitionsausschusses ablehnen und damit für eine Annahme der Petition und damit für einen autofreien Sonntag in Leipzig stimmen. Autofreie Sonntage waren in den 70er-Jahren Normalität in Westdeutschland. Das war noch vor meiner Zeit; daher kann ich nicht aus Erfahrung berichten. Trotzdem finde ich, dass diese Tage auch heute zur Normalität dazugehören Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 sollten, allerdings nicht nur, um das Öl dieser Welt zu sparen, sondern um Lärm zu reduzieren und wenigstens einen Tag lang die Luft sauberer zu halten. In Italien sind zum Beispiel seit dem Jahr 2000 an vier Sonntagen im Jahr die Zentren von 150 Städten tagsüber vom Autoverkehr befreit. In Paris ist das rechte Seine-Ufer an allen Wochenenden des Jahres und den gesamten August tagsüber für Motorfahrzeuge tabu. In Deutschland wird es allein in diesem Jahr in 30 Gemeinden bzw. Städten autofreie Tage geben. Warum also sollte sich Leipzig nicht auch an dieser Aktion beteiligen? Wir folgen der Argumentation des Petenten, dass solch ein Tag ein guter Beitrag zur Umweltschonung wäre und Leipzig in ein positives mediales Licht rücken könnte. Mit ein bisschen Wille und natürlich mit finanziellen Mitteln wäre solch ein Tag tatsächlich umsetzbar, auch wenn, wie in der Stellungnahme des Petitionsausschusses vorgeschlagen, solch ein Tag auf freiwilliger Basis eingeführt werden würde. Unser Vorschlag ist, einen solchen autofreien Tag mit der kostenlosen Nutzung des ÖPNV zu kombinieren. Das wäre für manchen Autofan vielleicht ein Anreiz, nach jahrelanger Abstinenz wieder mal mit der Bimmel zu fahren. Anbieten würde sich dafür zum Beispiel der Tag des Leipziger Marathons. An diesem Tag herrscht eh das reinste Verkehrschaos, und die Hälfte der Stadt ist lahmgelegt. Die Formulierung der Petition lässt zugegebenermaßen vieles offen; jedoch wäre die mehrheitliche Zustimmung zur Petition durch den Stadtrat ein Anstoß an die Verwaltung, Wege und Ideen zu entwickeln, wie solch ein Tag umsetzbar wäre, und die finanziellen Mittel in den Haushalt einzustellen. Deshalb bitten wir Sie, der Petition Ihre Zustimmung zu geben und den Vorschlag des Petitionsausschusses abzulehnen. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau. Stadtrat Tornau (CDU): Herr Oberbürgermeister, erlauben Sie mir zwei Bemerkungen zum Änderungsantrag der Kollegen von den Grünen. Man kann das mit Sicherheit nachvollziehen. Es ist auch von Herrn von der Heide vernünftig dargelegt worden. Ich zumindest habe es verstanden, und das will bei diesem Thema etwas heißen. Aber wir haben ein Problem damit, dass wieder das Element „unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ bemüht werden soll. Ich bin mir sicher, dass es gemeinsam mit Herrn Rosenthal möglich ist, ein Budget zu finden, das schon genehmigt ist. - Danke. S e i t e | 47 Oberbürgermeister Jung: Ich möchte gern etwas Grundsätzliches dazu sagen. Rechtlich ist es nicht möglich, dass die Stadt Leipzig einen autofreien Sonntag verpflichtend einführt. Wenn, dann kann man zu einem freiwilligen autofreien Sonntag aufrufen. - Das ist das Erste. Das Zweite. Wir planen, im Rahmen der Europäischen Woche der Mobilität aktiv dafür zu werben. Dafür ist das Geld eingeplant. Der ZVNL will 72.000 Euro für die Mobilitätswoche zur Verfügung stellen. Das Verkehrs- und Tiefbauamt wird 8.000 Euro zusteuern. - Das soll jetzt verabschiedet werden. Ich bitte Sie noch einmal eindringlich, nicht immer wieder unterjährig Summen aufzurufen, die wir irgendwie über den Haushalt decken. Es ist geplant. Es ist eingestellt, und zwar dort, wo es hingehört. Wir haben 10 Prozent Eigenanteil Frau Dubrau, so ist die Aussage - aus dem Budget des Verkehrs- und Tiefbauamts eingeplant. Ich bitte Sie daher dringlich, die Mehrausgaben im Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen und auch Ihren Änderungsantrag, Frau Riekewald, so er als solcher zu verstehen ist, abzulehnen. Wir haben einen Petitionsausschuss, der sich mit diesen Dingen intensiv befasst hat und zu einer Empfehlung gekommen ist. Und diese Empfehlung wird heute entweder abgelehnt oder beschlossen, nichts anderes. Herr Danckwardt, dann Herr von der Heide. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Nur eine kurze persönliche Erklärung. Auch ich halte das Anliegen des Petenten für wichtig. Noch ein kurzer Hinweis: Der autofreie Sonntag hat nicht nur im Westen Deutschlands eine Tradition. Er hat bis heute international eine große Tradition. Da sich Leipzig ja international gibt, sollte man hier durchaus mutig voranschreiten, egal wie das in Frankfurt, Hannover oder sonst wo läuft. Herr Oberbürgermeister, es gibt auch kein Zuviel an derartigen Initiativen. Natürlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass jeder Bürger sich freiwillig daran beteiligen und die Stadt niemanden dazu verpflichten kann. Dennoch ist das als Werbung für den öffentlichen Nahverkehr wichtig. Ich hoffe, dass eine der Fraktionen - Linke oder Grüne - sich 2017 dieses Thema annimmt und wir einen autofreien Sonntag bekommen. Ich werde den Vorschlag des Petitionsausschusses ablehnen und dem Änderungsantrag von Bündnis 90 zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wir hatten offenbar falsche Informationen. Nach unserer Kenntnis steuert der ZVNL 20.000 Euro bei. - Wenn es richtig ist, dass 80.000 Euro für die Durchführung der Europäischen Woche der Mobilität in Leipzig zur Verfügung stehen, würden wir unseren Änderungsantrag zurückziehen. Ist diese Summe für den gesamten Bereich des ZVNL vorgesehen oder nur für die Stadt Leipzig? Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau müsste noch einmal erklären, für welchen Bereich das gilt. Ich meine, für den Verbandsbereich. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wenn die Summe für den gesamten ZVNLBereich vorgesehen ist, dann stimmt Ihre Argumentation nicht: 72.000 Euro vom ZVNL und 8.000 Euro von der Stadt. Oberbürgermeister Jung: Für den Nahverkehrsraum Leipzig sind es 80.000 Euro. Davon werden 8.000 Euro aus dem Budget des Verkehrs- und Tiefbauamts zugesteuert, und 72.000 Euro werden vom ZVNL bereitgestellt. Der Nahverkehrsraum Leipzig ist vor allen Dingen die LVB. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Okay. Dann ziehen wir den Antrag zurück. Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur Abstimmung über die Empfehlung des Petitionsausschusses. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 46 folgen der Empfehlung des Petitionsausschusses. Es gibt 16 Nein-Stimmen und keine Enthaltungen. Dann ist so beschlossen. 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 (nichtöffentlich) Wird das Wort gewünscht? - Dann kommen wir zur Abstimmung. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: Einstimmig mit 62 Ja-Stimmen. 18 Vorlagen I 18.1 Bestellung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig ((VI-DS-02288-NF01) S e i t e | 48 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Zur Wahl steht Herr Thomas Schultz, rückwirkend zum 1. März 2016. Herzlich willkommen, Herr Schultz! Können wir offen abstimmen? - Ich sehe keinen Widerspruch. Gibt es Wortwünsche? - Auch nicht. Ich bitte um Ihre Stimme, und zwar jetzt. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 62 Anwesende, 61 Ja-Stimmen und eine Enthaltung. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute, Herr Schultz! Schultz (Datenschutzbeauftragter): Vielen Dank für Ihr Vertrauen. - Ganz kurz zu meiner Person für diejenigen, die mich noch nicht kennen oder noch nicht gesehen haben: Ich bin seit 2011 bei der Stadtverwaltung und war zuletzt in der Funktion des Stellvertreters des Datenschutzbeauftragten tätig. Ich freue mich auf eine hoffentlich gute Zusammenarbeit, sowohl mit der Verwaltung als auch mit Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt: 18.2 Bebauungsplan Nr. 245 „Güterverkehrszentrum Süd III“, Stadtbezirk Nordwest, Ortsteile Lindenthal und LützschenaStahmeln; Satzungsbeschluss (VI-DS02077) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Von den Vertretern des Ortschaftsrats Lindenthal und LützschenaStahmeln. - Herr Hoffmann. Ortsvorsteher Hoffmann: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete, Stadträte und Gäste! Der Ortschaftsrat hat gegen diesen B-Plan gestimmt, obwohl wir wissen, dass das nur symbolischen Charakter hat und obwohl das Gelände eigentlich schon bebaut ist. Es geht uns nicht darum, Projekte zu verhindern. Es geht uns um eine Signalwirkung. Letzten Endes möchten wir ein Umdenken anregen. Das Fällen großer Pappeln und das Pflanzen kleiner Buchen in einem vom Eigentümer vernachlässigten Wäldchen bringen massig Umweltpunkte, ebenso wie die Bewaldung von Flächen bei Porsche und das Aufbrechen einer Landebahn bei Polenz Umweltpunkte bringt. Rein rechnerisch sind wir in Lindenthal und Brei- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 tenfeld gut bedacht; dagegen gibt es nichts zu sagen. Aber wenn man es genauer betrachtet, bringen diese Maßnahmen den Bürgern vor Ort nichts oder zumindest nicht viel. Weitere Gewerbeansiedlungen bringen Schmutz und Lärm mit sich. Maßnahmen wie diese helfen den Bürgern nicht, die Lebensqualität, die sie dadurch einbüßen, zurückzugewinnen. Uns in den Ortschaftsräten bzw. im Ortschaftsrat Lindenthal - ich spreche hier nur für unseren fällt es zunehmend schwerer, den Bürgern vor Ort zu erklären, wie diese Punkterechnerei zustande kommt und wie sie funktioniert. Die Bürger verstehen das einfach nicht. Sie sehen eine Baumaßnahme, die schon stattgefunden hat. Sie sehen einen B-Plan, der jetzt erst beschlossen wird. Sie sehen Maßnahmen, die erklärungsbedürftig sind und ihnen nichts bringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir jetzt haben in Lindenthal und Breitenfeld, ist Fluglärm, Gewerbelärm, Lärm von der PorscheTeststrecke, Lärm von der Autobahn, Lärm vom Güterverkehrszentrum, Lärm durch LkwTransporte auf der Straße. Zu gut Deutsch: Den ganzen Lärm und Dreck haben wir. Wir sehen nicht, dass irgendwo etwas für uns getan wird. Die von der Verwaltung angeführten Durchschnittswerte bezüglich der Grenzwerte von Feinstaub, Abgasen und Lärm sind nur Rechenwerte. Die Realität sieht anders aus. Die Bürger haben wesentlich mehr an Lebensqualität eingebüßt, als die Verwaltung bereit ist, in ihrer Vorlage wiederzugeben. Wir wissen das; denn wir wohnen dort, und das Gelände ist ja bereits bebaut. Wir freuen uns, dass unser Leipzig Arbeitsplätze und sprudelnde Steuereinnahmequellen im Norden und Nordwesten der Stadt hat. Daran wollen wir überhaupt nichts ändern. Wir möchten, dass bei Bebauungsplänen künftig Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden, die tatsächlich zum Ausgleich verloren gegangener Lebensqualität führen. An nötigen Vorschlägen mangelt es uns nicht. Sie müssen in der Verwaltung nur richtig aufgenommen, diskutiert und umgesetzt werden, auch wenn das Arbeit bedeutet. Wir bitten Sie, unsere Nöte und unsere Ablehnung zu diesem Thema zu verstehen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler. Ortsvorsteherin Ziegler: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeister und Beigeordnete! Verehrte Stadträte! Ich begrüße auch die Besucher ganz herzlich. Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hat dieser Vorlage zugestimmt. Wir haben aber dieselben Probleme, S e i t e | 49 die schon mein Kollege dargelegt hat. Wir sind die Betroffenen all dieser Maßnahmen im Nordraum. Wir haben zumindest Änderungswünsche formuliert; denn die durchgeführte Abwägung stellt uns nicht zufrieden. Die Ausgleichsmaßnahmen werden immer wieder angesprochen, aber nicht wirkungsnah und ortsnah durchgeführt. Bei der Umsetzung der Maßnahmen muss es zu einem Umdenken kommen. Wir fordern nach wie vor Schallschutzmaßnahmen, die helfen würden, uns gegen den Lärm abzuschirmen. Die Belastungen der Bürger hat mein Kollege schon recht gut verdeutlicht. Wir sind von denselben Belastungen betroffen. In unserem Bereich haben sich einige Bürger an der Befragung beteiligt und geäußert. Dabei ist herausgekommen, dass gerade nachts Lärmbelästigungen in sogenannten geringfügigen Zeiten auftreten. Da wird einfach gesagt: Das ist eben so. Das ist doch nur geringfügig. Außerdem ist es Januar und nachts. Deshalb kann das vernachlässigt werden. - Das ist der Punkt, der uns wirklich auf die Palme gebracht hat, nämlich dass unsere Nöte einfach abgewürgt werden und uns entgegnet wird, das sei doch alles nicht so schlimm, das müssten wir eben hinnehmen. Ich bitte darum, dass wir in solchen Fragen zukünftig anders miteinander umgehen und wir die Vorlagen rechtzeitig bekommen, damit wir auch auf Veränderungen hinwirken können. Wie gesagt: Wir haben dem zugestimmt, aber mit großen Bauchschmerzen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortwünsche? - Herr Kriegel. weitere Stadtrat Kriegel (AfD): Ich habe eine Nachfrage. Der Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln hat zwar zugestimmt, hat aber zwei Punkte ergänzt. Sind diese jetzt auch Bestandteil des Beschlusses hier? Oberbürgermeister Jung: Nein. - Ich verstehe es so, dass Sie, Frau Ziegler, deutlich und markant formuliert haben, welche Erwartungshaltung Sie haben. Die Zustimmung ist zwar erteilt, aber in der Erwartung, dass Lärmminderungsmaßnahmen in Zukunft deutlicher und sichtbarer eingeleitet werden. Stadtrat Kriegel (AfD): Das ist nicht eindeutig hier, aber okay. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über diesen Satzungs- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 beschluss. Wie Sie wissen, müssen wir einen solchen Beschluss auszählen lassen. Ab heute übernimmt das diese Anlage. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 51 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. So beschlossen. 18.3 Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 3. Änderung; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Heiterblick; Satzungsbeschluss (VI-DS-02119) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.3.1 dazu ÄA (VI-DS-02119-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 18.3.2 dazu ÄA (VI-DS-02119-ÄA-02) Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel Es beginnt Herr Schlegel, dann Frau Riekewald. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Stadträte! Verehrte Zuschauer! „Baust du einen Weg, ein Haus, ein Quartier, dann denke an die Stadt.“ - Diesen Spruch des Architekten Luigi Snozzi aus dem Schweizerischen Tessin schrieb uns vor einigen Tagen Professor Jörg Springer bei seiner Verabschiedung aus dem Gestaltungsforum ins Stammbuch. Im Gestaltungsforum meint man damit, dass ein Investor, der eine attraktive Nachbarschaft sucht, den gleichen gestalterischen Anspruch auch an sein eigenes Bauwerk stellen muss. Dies lässt sich auch auf Ansprüche und Anforderungen an eine Bau- oder Baunutzungsplanung übertragen. Einfach mal eine Funktion auf einem Grundstück oder in einem Stadtquartier zu ändern, funktioniert in einer multifunktionalen und lebenswerten Stadt nicht so einfach, ganz gleich, ob dies Gründen der Profitmaximierung oder einer sozialen Zielstellung entspringt. Eine punktuelle Krautermentalität ist mit der Verantwortung für eine funktionierende Gesamtstadt nicht vereinbar. Auch lässt sich aus dem Bauordnungsrecht nicht einfach Bauplanungs- bzw. Baunutzungsrecht ableiten oder umgekehrt, wie das hin und wieder versucht wird. Zur Sicherung einer mindestens 10- bis 15jährigen Amortisation der Investitionen in Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen der Asylbewerber-unterkunft - Haus 1, 2 und Mehrzweckgebäude - sowie der Freianlagen in der Torgauer Straße 290 wurde durch Übernahme eines Änderungsantrages im Bau- und Finanzierungsbeschluss ebenfalls beschlossen: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei den genehmigten Baumaßnahmen die S e i t e | 50 Möglichkeit späterer Nachnutzung als Wohnheim für Studierende oder Obdachlose oder zur allgemeinen Wohnnutzung zu beachten und alle Maßnahmen so zu planen und auszuführen, dass die benannten Nachnutzungen ohne weiteren erheblichen Kostenaufwand nach weiterhin angestrebter mittelfristiger Schließung der Asylbewerberunterkunft möglich sind. Noch im Frühjahr 2015 war nicht absehbar, dass die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber extrem ansteigen würde. Nunmehr ist aber absehbar, dass auch über einen längeren Zeitraum mehrere Sammelunterkünfte zu unterhalten sind. Anders als bei Kasernenbauten, Heimen oder Krankenhäusern mit langen Mittelgangfluren handelt es sich beim Standort Torgauer Straße um zwei Zweispänner-Wohnblocks mit zwölf separaten Hauseingängen mit je zehn Wohnungen. Mit einer Wohnbelegung mit drei bis fünf Personen und damit 45 Personen je Haus liegt diese Zahl weit unter der kritischen Größe von 100 bis 150 Personen. Nachdem planmäßig im November die ersten drei Häuser fertiggestellt und anschließend bezogen wurden, sollen die nächsten drei im April fertig sein. Da es in den fertigen Häusern keinen Leerstand geben darf, wird angestrebt, den zweiten Block statt in zwei Bauabschnitten in einem Bauabschnitt zu sanieren. Nach Jahren schrumpfender Bevölkerung und eines dramatischen Niedergangs der Leipziger Industrie verbunden mit dem Wegzug vieler qualifizierter Arbeitskräfte waren die Jahre nach 2000 von stagnierender Bevölkerungsentwicklung, aber ebenso von einer zunehmenden Stabilisierung des Arbeitsmarktes geprägt. Mit Verbundnetz Gas, Porsche, VW, Unternehmen der Logistik und Amazon haben sich auch Großunternehmen sowie Zulieferindustrie angesiedelt, trotzdem es die meisten Arbeitsplätze nach wie vor bei kleinen und mittleren Unternehmen gibt. Leipzigs Bevölkerung ist in den letzten Jahren entgegen dem Trend in anderen Regionen und Städten stark gewachsen, und es sind zahlreiche neue Arbeitsplätze hinzugekommen. Im Wechselspiel müssen sich auch Infrastruktur und Bildungseinrichtungen, die sogenannten weichen Standortfaktoren, fortentwickeln. Aus diesem Grunde müssen Gewerbegebiete geschützt bleiben und können nicht wahllos überplant werden. Durch klarstellende gesetzliche Regelungen für Asylbewerberunterkünfte sowie Gerichtsurteile bis hin zum Bundesverwaltungsgericht ist eine dauerhafte allgemeine Wohnnutzung in Gewerbegebieten ausgeschlossen. Insofern ist die beschlossene denkbare spätere Nachnutzung auf Wohnheime oder Jugendherbergen begrenzt. Zulässig in Gewerbegebieten wäre jedoch die Nutzung als Büroräume. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Im ÄA 02 heißt es: Im Rahmen des Bestandsschutzes wird für die beiden in Sanierung befindlichen Gebäude „Asylbewerberheim, Haus 1 und 2“ mit je 6 Hauseingängen sowie das Mehrzweckgebäude in der Torgauer Straße 290 auf dem Flurstück 800/3 eine fortwährende mit dem Bauplanungsrecht in Übereinstimmung befindliche Sozialnutzung gesichert. Durch den Änderungsantrag wird also die notwendige Präzisierung vorgenommen. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Aller guten Dinge sind drei. Hallo noch einmal von meiner Seite! Wir haben einen Änderungsantrag ins Verfahren gegeben. Es geht darum, dass wir mit Ratsbeschluss vom 25. Februar 2015 zum Baubeschluss „Asylbewerberheim in der Torgauer Straße“ folgenden Beschlusspunkt auf Antrag unserer Fraktion rechtskräftig mitbeschlossen haben: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei den genehmigten Baumaßnahmen die Möglichkeit späterer Nachnutzung als Wohnheim für Studierende oder Obdachlose oder zur allgemeinen Wohnnutzung zu beachten und alle Maßnahmen so zu planen und auszuführen, dass die benannten Nachnutzungen ohne weiteren erheblichen Kostenaufwand nach weiterhin angestrebter mittelfristiger Schließung der Asylbewerberunterkunft möglich sind. Ich habe mir noch einmal alle Protokolle vom Februar letzten Jahres durchgelesen. Herr Professor Fabian sagte damals, unter Vorbehalt der bauplanungsrechtlichen Prüfungen würde er unseren Änderungsantrag übernehmen. Da diese Prüfung anscheinend nie stattgefunden hat zumindest liegt uns kein Prüfergebnis vor -, haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht, damit genau das möglich werden soll: ein Wohnheim für Studierende bzw. Obdachlose, wenn die Asylbewerber - hoffentlich in absehbarer Zeit - in Wohnungen gezogen sind und das Haus vielleicht in zehn Jahren leer steht. Den Änderungsantrag von Siegfried Schlegel werden wir mehrheitlich ablehnen, weil es uns wirklich nicht um die soziale Nutzung an sich geht, sondern um die Wohnnutzung für Obdachlose oder Studierende. - Danke. S e i t e | 51 Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Ich habe nur eine kurze Frage. Ich bin keine Spezialistin im Baurecht. Mich würde interessieren, Herr Oberbürgermeister, Frau Dubrau, ob das ohne eine Änderung des B-Plans überhaupt möglich ist. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, würden Sie bitte dazu Stellung beziehen. Bürgermeisterin Dubrau: Das wäre tatsächlich nur mit einer Änderung des B-Plans möglich, und eine Änderung des B-Plans ist nicht möglich. Das heißt: Eine Umnutzung, also aus dieser Asylbewerberunterkunft später ein Obdachlosenheim zu machen, wäre zwar baulich möglich, aber planungsrechtlich nicht. Insofern ist der Antrag von Herr Schlegel genehmigungsfähig, eine Änderung des B-Plans in Richtung Wohnen, wie im Antrag der Linken vorgesehen, jedoch nicht. Ich kann es leider nur so sagen. Wir hatten das schon im Ausschuss angedeutet. Es tut mir fürchterlich leid, aber in der Fülle der Arbeit ist das einfach durchgerutscht. Asche auf mein Haupt! Ich hatte in den Ausschüssen auch schon dargestellt, dass wir davon ausgehen, dass das Thema Asyl bzw. Unterbringung, wenn die Menschen Hartz-IV-Empfänger sind, uns für einen sehr langen Zeitraum beschäftigen wird. Wir haben schon in den vorhergehenden Jahren eine größere Anzahl Asylbewerber aufgenommen. Im letzten Jahr waren es über 4.000. Auch in diesem Jahr werden wir zwischen 4.000 und 6.000 Menschen aufnehmen. Wie es in den nächsten Jahren weitergeht, kann im Moment keiner sagen. Aber aufgrund der politischen Situation in diesem Gebiet müssen wir alle davon ausgehen, dass uns das Thema weiter beschäftigen wird. Wenn wir alle diese Menschen in Wohnungen unterbringen würden, müssten wir jedes Jahr 2.000 preiswerte Wohnungen - erster Förderweg - zur Verfügung stellen. Ich habe Ihnen die Informationen über den Stadtentwicklungsausschuss gegeben, welche finanziellen Fördermittel für sozialen Wohnungsbau vonseiten des Landes derzeit zur Verfügung gestellt werden könnten. Damit ließen sich zwar nicht mehr in diesem, aber im nächsten und übernächsten Jahr circa 500 Wohnungen errichten. Diese 500 Wohnungen - erster und zweiter Förderweg müssen natürlich allen Bürgern zur Verfügung gestellt werden, die über einen entsprechenden Berechtigungsschein verfügen. Der Altleipziger, der Zugezogene und der Asylbewerber, der dann Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 vielleicht Hartz-IV-Empfänger ist, haben dasselbe Anrecht darauf. Angesichts der Diskrepanz zwischen diesen Zahlen lässt sich festhalten, dass die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften mit sehr viel geringeren Quadratmeterzahlen pro Person noch über einen sehr langen Zeitraum auf der Tagesordnung sein wird. Deshalb gehen wir davon aus, dass dieses Objekt, das im Eigentum der Stadt und dementsprechend ausgebaut ist, genau für diese Nutzung langfristig - wirklich langfristig! genutzt werden wird. Andere Objekte wie angemietete oder Notobjekte, von denen wir zurzeit genügend haben, werden zu gegebener Zeit aufgegeben. Der Schwerpunkt wird langfristig auf Objekten in städtischem Eigentum liegen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt. Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Ich bin auch kein Baurechtler und kann es nicht ganz nachvollziehen. Erstens schlägt die Linke nicht vor: Änderung in allgemeine Wohnnutzung, sondern Änderung in ein Sondergebiet für soziale Nutzung. Der zweite Punkt: Grundsätzlich ist jede Änderung von Bebauungsplänen zulässig, über das normale Verfahren. Die Frage ist: Wie verhält sich das mit dem Flächennutzungsplan? Wenn dem keine übergeordneten Belange entgegenstehen, können wir theoretisch alles in alles ändern. Hier ist der Sonderaspekt: Es geht um ein Sondernutzungsgebiet, nicht um ein Wohngebiet. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, noch einmal. Bürgermeisterin Dubrau: Sicherlich kann man theoretisch alles in alles ändern. Aber die Praxis sieht doch etwas anders aus. Es geht hier um eine Asylunterkunft in einem Gewerbegebiet. Üblicherweise ist das Wohnen in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. Ausnahmen sind Werkswohnungen, Lehrlingsunterkünfte und Ähnliches. In einem Sondergesetz wurde geregelt, dass Asylunterkünfte nun auch in diesen Bereichen zulässig sind. Und genau das haben wir angewendet. Genau dafür werden die Gebäude ausgebaut und umgebaut. Genau für diese Nutzung sollen sie langfristig zur Verfügung stehen. Wenn ich aber von einer normalen Unterbringung ausgehe - Obdachlosenheime, Studentenwohnheime und Ähnliches -, dann fällt dieses Objekt nicht in diese Sonderkategorie, die inner- S e i t e | 52 halb eines Gewerbegebietes zulässig ist. Und deshalb geht eine solche Nutzung nicht. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, noch einmal. Stadträtin Niermann (CDU): Vielen Dank, Frau Dubrau. Sie haben es gerade auf den Punkt gebracht: Mit Asyl lässt sich eine Umwidmung machen; alles andere geht nicht oder nur im normalen Verfahren, indem man den B-Plan ändert. Und das geht nicht heute und nicht hier. - Deswegen verstehen wir diese Änderungsanträge nicht. Wir können diesen Anträgen natürlich nicht zustimmen. Unserer Meinung ist es so: Wenn diese Änderungsanträge hier heute eine Mehrheit finden würden, wären Sie, Herr Oberbürgermeister, verpflichtet, sie zu kassieren. Oberbürgermeister Jung: Das wollte ich gerade noch einmal sagen. Der Änderungsantrag von Herrn Schlegel ist sehr wohl abstimmungsfähig, weil er keine Änderung des Bebauungsplans vorsieht. Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke ist nicht beschlussfähig, weil im Rahmen eines solchen Satzungsbeschlusses nicht der BPlan von damals und insbesondere auch nicht der Flächennutzungsplan geändert werden können. Frau Dubrau hätte vielleicht noch deutlicher hervorheben müssen: Aufgrund der wirksamen Fortschreibung des Flächennutzungsplans wäre auch dieser zu ändern. Das geht nicht mit einem Ergänzungsbeschlusspunkt zu dieser Satzung. Also: Ich müsste diesem Beschluss widersprechen. - Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Schlegel. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen. Damit abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen. Abgelehnt. Abstimmung über die Satzung selbst. Bitte jetzt abstimmen. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 42 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. So beschlossen. Kurze Zwischenbemerkung: Das ist ein schönes Beispiel, dass die Abstimmungsanlage bei der Abstimmung über die Satzung selbst Sinn macht, bei den Abstimmungen über die beiden Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Änderungsanträgen eher nicht, weil wir dafür mehr Zeit gebraucht haben, als wenn ich Sie kurz um das Handzeichen gebeten hätte. 18.4 Bebauungsplan Nr. E-238 „Ortszentrum Rückmarsdorf“, 2. Änderung; Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil BurghausenRückmarsdorf; Satzungsbeschluss (VIDS-02093) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 62 zu 0 zu 0. So beschlossen. 18.5 Bebauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände“ - Teil 2 „Dübener Landstraße Nord“, 2. Änderung; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Wiederitzsch; Satzungsbeschluss (VI-DS-2235) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann eröffne ich die Abstimmung. - Ende der Abstimmung. Abstimmung: 60 Ja-Stimmen, keine NeinStimmen, 2 Enthaltungen. So beschlossen. 18.6 Bebauungsplan Nr. 361.2 „MessegrundWest“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Satzungsbeschluss (VI-DS2065) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau S e i t e | 53 Die Vorlage stand schon einmal auf der Tagesordnung. Frau Kollegin Dubrau wird diese Vorlage noch einmal kurz erläutern. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Abgeordnete, Bürgermeisterkollegen und Gäste auf der Tribüne! Gestatten Sie mir, die beiden Vorlagen zur Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften gemeinsam vorzustellen. Ansonsten müsste ich Etliches doppelt vortragen. Ich hoffe, das ist kein Problem für die Regie. Oberbürgermeister Jung: Einen Moment, Kollegin Dubrau! Dann rufe ich jetzt auch Tagesordnungspunkt 18.8 auf: 18.8 Außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Diezmannstr. 12 - Eilbedürftig (VI-DS-02488) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.8.1 dazu ÄA (VI-DS-02488-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 18.8.2 dazu ÄA (VI-DS-02488-ÄA-02) Einreicher: Stadtrat M. Weber 18.8.3 dazu ÄA (VI-DS-02488-ÄA-03) Einreicher: CDU-Fraktion Auch hier recht klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne das Abstimmungsverfahren. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 48 zu 1 zu 13. So beschlossen. 18.7 Außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise für Asylbewerber/-innen und Geduldete auf dem Prager Dreieck - Eilbedürftig (VI-DS-02489) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.7.1 dazu ÄA (VI-DS-02489-ÄA-01) Einreicher: Stadtrat M. Weber 18.7.2 dazu ÄA (VI-DS-02489-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Bitte fahren Sie fort. Bürgermeisterin Dubrau: Ich will mit dem Grundsätzlichen beginnen. Im Oktober und November letzten Jahres - Sie werden sich daran erinnern - war die Situation in Leipzig derart angespannt, dass alles Erdenkliche getan werden musste, um so schnell wie möglich so viele Plätze wie möglich zu schaffen. Gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. August 2015 ist es wegen der besonderen Dringlichkeit geboten, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Davon wurde im November 2015 Gebrauch gemacht. Es wurden mehr als 20 Anbieter angeschrieben und um Abgabe eines konkreten Angebots gebeten. Aus der Auswertung der eingegangenen Angebote haben sich die beiden hier vorliegenden Objekte ergeben. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Im Objekt Diezmannstraße 12 sollen 500 Plätze und im Objekt Prager Dreieck 346 Plätze neu geschaffen werden. Diese Plätze werden nach wie vor benötigt. Derzeit sind nahezu alle Plätze, die die Stadt Leipzig vorhält, belegt. Sie erinnern sich: Bis Mitte April muss das Objekt am Brühl mit insgesamt 500 Plätzen leergezogen werden. Es war dort nur eine kurze Zeitspanne, nämlich bis zum Beginn der Baumaßnahmen, vorgesehen. Es ist unabdingbar, diesen Termin einzuhalten. Wir hatten das als Stadt fest zugesagt und werden diese Zusage keinesfalls zurücknehmen. In den kommenden zwölf Monaten werden weitere 1.400 Plätze vom Netz gehen. Auch dafür muss Ersatz geschaffen werden. Darüber hinaus ist trotz Vereinbarung auf europäischer Ebene mit neuen Flüchtlingen zu rechnen; ich hatte es vorhin schon angedeutet. Die Verwaltung rechnet im Moment ganz vorsichtig mit mindestens 4.000 Flüchtlingen im Jahr 2016. Wir haben im Jahr 2015 - das noch einmal zur Erinnerung - 4.270 Flüchtlinge aufgenommen. Und: Wir möchten diese Flüchtlinge vernünftig unterbringen; das heißt: möglichst nicht in Zelten, in Baumärkten und was es sonst noch alles gibt. Die offizielle Zahl, die der Freistaat gerade gestern wieder bestätigt hat, lautet 6.895. Würde dieser Fall eintreten, würde uns gar nichts weiter übrig bleiben als wiederum eine Unterbringung in Zelten, Baumärkten und Hallen, die als Notunterkunft für kurze Zeit sicherlich nutzbar, aber langfristig nicht tragfähig sind. Zu den einzelnen Objekten: Zunächst zur Unterkunft am Prager Dreieck. An diesem Standort sollen drei Gebäude mit 346 Plätzen in einer vernünftigen Qualität geschaffen werden. Durch eine etwas dichtere Belegung könnte die Zahl kurzfristig auch auf 400 bis 450 Plätze erhöht werden. Es werden jeweils Einheiten mit zwei Zweibettzimmern, einer Sanitäreinrichtung und einem Koch-/Aufenthaltsbereich entstehen. Es werden ausreichend Gemeinschaftsräume angeboten sowie entsprechende Freiflächen. Die Anlage wird schlüsselfertig übergeben, allerdings unmöbliert. Der Preis liegt bei 6,72 Millionen Euro. Bei 346 Plätzen entspricht dies 19.422 Euro pro Platz. Würde man die Unterkunft mit 400 Personen belegen, wären es 16.800 Euro pro Platz. Die Anlage kann langfristig für verschiedene Zwecke genutzt werden. Dafür kann hier eine Bauplanänderung entsprechend angegangen werden. Zum Standort Prager Dreieck liegt ein Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Weber vor. Die Verwaltung kann diesen Antrag so nicht übernehmen, aber wir würden eine Protokollnotiz vorschlagen, die zum Beispiel wie folgt lauten könnte: S e i t e | 54 Ab 2017 wird ein Änderungsverfahren für den B-Plan Nr. 1 in die Wege geleitet, der alle vorstellbaren Nutzungsoptionen zulässt. - Und das sind viel mehr Optionen als in Gewerbegebieten. Dies sind insbesondere eine weiterführende Schule, Anlagen für soziale Zwecke unterschiedlichster Ausprägung, Sonderwohnformen und gegebenenfalls auch allgemeines Wohnen. Ich denke, damit kann der Intention des Antrags entsprochen werden. Nun zur Unterkunft Diezmannstraße. An diesem Standort sollen zehn Häuser mit insgesamt 500 Plätzen geschaffen werden. Es handelt sich um überwiegend dreigeschossige Gebäude. Pro Etage sollen zwei wohnungsähnliche Einheiten angeboten werden, die jeweils über fünf Zweibettzimmer, zwei komplette Sanitärräume und einen Koch-/ Aufenthaltsbereich verfügen. Ohne großen Aufwand kann jede dieser Einheiten auch in jeweils zwei Einheiten mit zwei Zweibettzimmern, einer Sanitäreinrichtung und einem Koch/Aufenthaltsbereich umgestaltet werden. Wie schon gesagt, wir werden sicherlich langfristig Standorte benötigen, wo statt einer eigenen Wohnung eine solche Gemeinschaftsunterkunft angeboten wird. Dafür würden sich diese Einheiten anbieten. Die Anlage kann aufgrund der unbefristeten Baugenehmigung als Asyl- und insofern als Gemeinschaftsunterkunft mit wohnähnlichen Grundrissen betrieben werden. Ich denke, das ist schon eine sehr günstige Variante auch für die Bewohner. Zu gegebener Zeit kann eine Nachnutzung angedacht werden, hier zum Beispiel als Büro- oder Gewerbepark. Es werden ausreichend Gemeinschaftsräume, Räume für die Betreibung sowie Freiflächen errichtet. Die Anlage wird vollmöbliert und voll ausgestattet übergeben; „löffelfertig“ sagt man dazu. Der Preis liegt hier bei 8,27 Millionen Euro brutto für 500 Plätze. Dies entspricht 16.540 Euro pro Platz. Die Anlage ist langfristig für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet und soll auch als solche genutzt werden. Zu diesem Standort liegen zwei Änderungsanträge vor. Der Änderungsantrag 01 von der Fraktion Die Linke fordert, dass die Grundstückskosten bei 450.000 Euro gedeckelt werden sollen. Die bisherigen Verhandlungen mit dem Eigentümer haben nicht zu einem positiven Ergebnis geführt. Er hat auf 600.000 Euro bestanden. Ich denke aber, mit Beschluss eines entsprechenden Antrags wird er es sich überlegen, mit dem Preis herunterzugehen, notfalls über die Variante, dass die Baukosten entsprechend angepasst werden. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Aber einen Oberdeckel sollten wir in der Verhandlung auf jeden Fall darstellen. Zum Änderungsantrag 02 von Herrn Stadtrat Weber muss ich Folgendes sagen: Diesen Antrag kann die Verwaltung nicht annehmen. Über eine Nachnutzung sollte erst nachgedacht werden, wenn eindeutig klar ist, dass die Anlage nicht mehr für Asylzwecke benötigt wird bzw. ein Auslaufen zeitlich absehbar ist. Aufgrund der Flexibilität der Gebäude ist hier auch eine Umnutzung in einen Büro- oder Gewerbepark möglich. Das wäre innerhalb eines Gewerbegebietes sicher eine sehr sinnvolle Lösung. Nach den Kriterien des Wohnbauflächenkonzepts ist dieser Standort - im Gegensatz zum Prager Dreieck für eine klassische Wohnnutzung allerdings nicht geeignet. Es entstünde hier eine Nutzungsinsel umgeben von Gewerbegebieten und Kleingärten. Dies wäre städtebaulich nicht sinnvoll und rechtlich schwer lösbar. In diesem Zusammenhang sei auf das Beispiel Seniorenpark „Amalie“ verwiesen; Sie kennen die Thematik. Das wäre hier das Gleiche. Das heißt also: Die Aufstellung eines Bebauungsplans mit einer anderen Nutzungszuweisung, beispielsweise Mischgebiet/Wohngebiet, kann hier nicht befürwortet werden. So weit zur Einführung dieser beiden Vorlagen. Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Es beginnt Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste! Auch ich werde zu beiden Vorlagen sprechen. Es ist und bleibt erstaunlich, wie sich eine Vorlage über die Zeit entwickeln kann. Diese Vorlagen hier haben sich in den vergangenen Wochen zwar häufig geändert, aber entwickelt haben sie sich nicht. Wir haben als Fraktion vielerlei Gründe, beide Vorlagen mehr als kritisch zu betrachten. Ich möchte Ihnen diese im Folgenden darlegen. Erstens: die Begründung der Eilbedürftigkeit. Gewiss haben wir die Krise in der Flüchtlingsunterbringung noch nicht vollends überwunden. Doch es ist unsere Aufgabe als Hauptorgan der Stadt Leipzig, sorgsam und sparsam mit den öffentlichen Mitteln umzugehen. Für die Eilbedürftigkeit einfach auf einen prognostizierten Bedarf zu verweisen, ist nicht ausreichend, erst recht nicht nach dem EU-Flüchtlingsgipfel in der vergangenen Woche. Wir werden sehen, inwiefern die dort beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und zur Verringerung der Flüchtlingszahlen beitragen. S e i t e | 55 Zweitens - das ist der gewichtigere Grund -: die Qualität der Vorlagen. Unsere Skepsis war von Anfang an groß, und sie verstärkte sich in dem Moment, als das Sozialdezernat einen Tag vor der letzten Ratsversammlung ankündigte, wenn eine Mehrheit nicht absehbar sei, nehme man die Vorlagen eben von der Tagesordnung. Ganz ehrlich, so eilbedürftig kann es dann ja nicht gewesen sein. Ich muss auch sagen, dass uns das komplette Projekt Diezmannstraße einfach zu teuer vorkommt. Das Geld, das wir ausgeben wollen, soll in die Hände einer Firma gelegt werden, die die Beschaffung von Modulbauten vermittelt. Ich bin ganz offen: Das wirkt auf meine Fraktion und mich nicht nachhaltig. Scheinbar wurde hier versucht, eine Ausschreibung zu umgehen, weswegen die Eilbedürftigkeit notwendig war. Aus diesem Grund gibt es auch die Änderungsanträge der CDU zu beiden Vorlagen. Wir fordern darin, dass ganz normal nach VOB und VOL ausgeschrieben wird. Frau Dubrau, wenn Sie dazu noch etwas sagen könnten - vielleicht kennen Sie unsere Änderungsanträge ja noch nicht -, wäre das hilfreich. Drittens: die Finanzierung der Projekte. Wir haben als Fraktion im Oktober angekündigt, nicht mehr allen Vorlagen zum Thema Asyl eine Art Blankovollmacht zu erteilen, weil wir damals unsicher waren, wie all diese Vorhaben finanziert werden sollen. Nun stehen wir vor der Entscheidung, 15 Millionen Euro ohne eine Deckung im Haushalt zu beschließen. Dieses Geld ziehen wir, wie es der Oberbürgermeister ausdrückt, vor die Klammer und hoffen auf eine Refinanzierung durch den Freistaat oder den Bund; doch dürfen wir dabei nicht vergessen, dass auch dies Steuergelder sind. Das entbindet uns nicht davon, sorgsam und sparsam mit den Geldern umzugehen, selbst wenn wir sie später vielleicht ersetzt bekommen. Auch vor diesem Hintergrund ist unsere Anfrage zu den Standards zu sehen; denn wer weiß am Ende schon, ob wir die Kosten für eine überdurchschnittliche Ausstattung auch ersetzt bekommen. Meine Damen und Herren, wir haben uns unser heutiges Votum nicht leicht gemacht. Doch wir bleiben an dieser Stelle konsequent. Es gibt zu viele Unwägbarkeiten, zu viele wolkige Ankündigungen aus der AG Liegenschaften - aber das sind wir ja mittlerweile gewohnt -, als dass wir uns hier enthalten oder gar zustimmen könnten. Es ist dieser Tage gewiss opportun, gegen Asylbewerber zu agitieren oder aus Schock über die Wahlergebnisse vom vergangenen Sonntag die Richtung zu ändern. Wir machen das nicht. Wir agitieren hier nicht gegen die Unterbringung von Asylbewerbern. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Unsere Kritik richtet sich an die Verwaltung und meint die Art und Weise, wie sie ihre Pflichtaufgaben organisiert und durchführt. Sie richtet sich zu Teilen gewiss auch an das Sozialdezernat, in erster Linie aber an Sie, Frau Dubrau, und Ihre Mitarbeiter, die diese Vorlagen fabriziert haben. Diese Arbeitsweise ist Wasser auf die Mühlen all derer, die gegen Flüchtlinge hetzen und kein Vertrauen mehr in unsere Institutionen haben. Aus diesem Grund lehnen wir beide Vorlagen ab. Oberbürgermeister Jung: Herr Bednarsky. Stadtrat Bednarsky (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und am Livestream! Wir stimmen heute über zwei Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge in Leipzig ab, die in ihrer Bedeutung für eine humane Unterbringung und der finanziellen Tragweite nicht zu unterschätzen sind. Wie Sie wissen, sollten diese Vorlagen bereits in der letzten Ratsversammlung beschlossen werden. Dies geschah nicht, weil unter anderem wir erhebliche Zweifel an Inhalt und Qualität der uns vorgelegten Vorlagen hatten. Heute behandeln wir bereits die dritte Fassung der Vorlagen. Das finden wir schwierig. Das wirft ein Schlaglicht auf die völlig unzureichende Ausgangssituation. Diese haben wir bemängelt. In der Vorlage zur Diezmannstraße 12, die natürlich eilbedürftig war und im Galopp die Gremien passieren sollte, umfasst die Begründung für Ausgaben in Höhe von 8,3 Millionen Euro fünf Zeilen. Der Kaufpreis für das notwendige Grundstück in Höhe von 700.000 Euro wird immerhin auf drei Zeilen verarbeitet. Vor dem Hintergrund des Zeitdrucks, der auf uns lastet, und der scheinbaren Alternativlosigkeit durchlief dieses Papier bereits die Ausschüsse ohne Beanstandungen. Wir haben es einem Leipziger Bürger zu verdanken, der sich an uns gewandt hat und dessen Aussagen uns stutzig machten. Es kann nicht sein, dass Mitglieder des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule maßgeblich Bau- und Grundstücksvorlagen qualifizieren. Hier hat sich jeder auf den anderen verlassen. Am Ende waren wir alle verlassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich befürchte, dass wir es mit einer erheblichen Grauzone ähnlicher Vorgänge zu tun haben, und appelliere an dieser Stelle: Seien wir kritischer und sorgfältiger! Lassen Sie uns - wir hatten das in den Ausschüssen schon angesprochen - um mehr Transparenz ersuchen, wenn private Anbieter mit der Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende und deren Betreuung beauftragt werden. Das erhöht das Vertrauen gegen- S e i t e | 56 über der Verwaltung, innerhalb des Stadtrates und der Stadtgesellschaft. Mit Nachdruck möchte ich unsere Position zur Integration und Unterbringung von Menschen, die vor Krieg, Hunger und Perspektivlosigkeit nach Europa geflüchtet sind, unterstreichen. Wir, die Linke, stehen für eine soziale Politik und für eine humane Flüchtlingspolitik. Wir fangen nicht an, den Zugang zu sozialen Errungenschaften von der Herkunft abhängig zu machen. Humanismus kennt keine Grenzen. Die wirtschaftliche Macht und Dominanz der Bundesrepublik Deutschland ist eine Ursache dafür, dass viele Menschen die Flucht in Richtung Europa antreten. Unser Reichtum ist ihre Armut. Das verpflichtet uns, für eine menschenwürdige Unterbringung - jenseits der Zustände in den Messehallen der Alten Messe - zu sorgen und die Integration in unserer Stadtgesellschaft zu fördern. Wir möchten Geld in gute Flüchtlingsunterbringung investieren, aber jeder investierte Euro soll im besten Fall bei den Flüchtlingen und nicht als Gewinn in der Privatwirtschaft landen. Darum geht es, nicht um billiger und noch billiger. Daher ist es auch zu einfach, wenn andere Fraktionen dieses Hauses am liebsten irgendwelche Seecontainer als Unterbringungen für Flüchtlinge erstehen möchten. Menschenwürdige Unterbringung ist ein Menschenrecht. - Wir begrüßen an dieser Stelle, dass das Leipziger Unternehmen IMO einen Großteil der Baumaßnahmen - sprich: 25 Prozent - in der Diezmannstraße 12 realisiert. Natürlich wäre es noch besser gewesen, wenn die IMO Kommanditist in der Co KG geworden wäre. Bleiben wir beim Geld. Vielfach verfestigt sich in der Bevölkerung die Vorstellung: Für die Flüchtlinge ist Geld da, aber für anderes, wie soziale Projekte, fehlt es. - Die ersten Entwürfe dieser Vorlagen leisteten dieser Vorstellung Vorschub. Während jeder kleine Verein für ein paar Euro seitenweise Projektanträge schreiben muss, wurden hier die jeweiligen Begründungen in wenige Zeilen gepresst. Den Rest leisteten Sachzwang und Zeitdruck. Das ist schlechter Ton. Ich finde, es ist wichtig, dass wir hier heute für Aufklärung sorgen. Lassen Sie mich noch zwei Punkte diesbezüglich aufgreifen: Punkt 1. Verfallen wir nicht dem neoliberalen Duktus des Spardiktats, das besagt: Wir haben kein Geld. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist richtig viel Geld im Umlauf. Die Vermögen weniger steigen. Das Problem ist die ungerechte Verteilung. Punkt 2. Die Mittel für die Objekte Diezmannstraße 12 und Prager Dreieck werden aus der Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung aus dem Finanzhaushalt“ entnommen. Sie sind im Doppelhaushalt der Stadt Leipzig also gar nicht eingeplant. „Ohne Deckung“ bedeutet: Wir bauen hier auf das Prinzip Hoffnung vielleicht berechtigter Hoffnung -, dass wir als Kommune diese Ausgaben von Bund und Land später zurückerstattet bekommen. Zu erfahren, wie die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Stadt, Land und Bund verlaufen, wäre für eine bessere Kommunikation zwischen uns und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, die sich in überwältigender Art für Willkommenskultur engagiert haben, nicht von Nachteil. Wie verhalten wir uns als die Linke zu diesen Vorlagen? Der Vorlage zum Prager Dreieck stimmen wir zu. Und: Wir bitten um punktweise Abstimmung der Vorlage zur Diezmannstraße. Wir haben einen Änderungsantrag bezüglich des Grundstückerwerbs in der Diezmannstraße gestellt. Wir wissen, der Eigentümer, der internationale Baukonzern Hochtief, hatte es in den letzten Jahren auch nicht leicht. Aber deswegen von uns mal schnell das Doppelte des Grundstücksmarktwerts zu verlangen, geht nicht. Bei Zustimmung zu unserem Änderungsantrag würden wir der Vorlage zur Diezmannstraße zustimmen, wenn nicht, werden wir uns enthalten. Jenseits des Grundstücks würden wir Ja zur Vorlage Diezmannstraße sagen, da im Gegensatz zur ersten Fassung der Vorlage der Investor nicht mehr nur 3.000 Quadratmeter Nutzfläche errichtet, sondern aktuell 5.300 Quadratmeter und das alles - oh Wunder! - für dasselbe Geld. Wir bleiben bei der Feststellung: Jeder investierte Euro in die humane Unterbringung von Menschen, die vor Krieg und Hunger geflüchtet sind, soll bei den Flüchtlingen landen und nicht als Profit bei privaten Firmen. Wir bleiben auch bei der Integration dieser Menschen am Ball. Wir werden die Leipziger Verwaltung bei dieser Arbeit unterstützen und ihr ein verlässlicher Partner sein. Wir sind im Laufe der Diskussion zu der Erkenntnis gelangt, dass die hier heute verhandelten Gemeinschaftsunterkünfte für Schutzsuchende nachhaltig sind, weil sie später gegebenenfalls als Studierendenwohnheime bzw. für soziale Zwecke durch die Stadt Leipzig genutzt werden können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker, dann Frau Krefft, danach Herr Kriegel. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Wie meine beiden Vorredner rede ich zu beiden Vorlagen und bitte S e i t e | 57 das bei der Bemessung meiner Redezeit zu berücksichtigen. - Die Diskussionen in diversen Sondersitzungen und in verschiedenen Ausschüssen um die beiden Vorlagen zu den Flüchtlingsunterkünften Diezmannstraße und Prager Dreieck haben zumindest eines deutlich gemacht: Wir müssen viel vorsichtiger mit Eilvorlagen umgehen, insbesondere dann, wenn es um ein solches Finanzvolumen und derart langfristig wirkende Entscheidungen geht. Immerhin reden wir hier über ein Gesamtvolumen von 15,7 Millionen Euro. Zudem hatte ich wie meine Vorredner auch den Eindruck, dass die Eilbedürftigkeit bzw. die eilige Erarbeitung der Vorlagen sich auf deren Qualität ausgewirkt hat. Ich dachte, es wären vier Fassungen; Herr Bednarsky sprach jetzt von drei Fassungen; aber darüber will ich jetzt nicht streiten. Fakt ist: Da wurde uns Stadträten sehr viel zugemutet. Nichtsdestotrotz muss ich Herrn Weickert widersprechen. Ich finde schon, dass die Vorlagen an Qualität gewonnen haben. Es gab auch eine ausführliche Berichterstattung in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Finanzen, an der auch viele Mitglieder des Sozialausschusses teilgenommen haben. Das war gut, weil dadurch einige Fragen geklärt werden konnten und daraufhin einige ihre Meinung zu den Vorlagen geändert haben. Neben den hohen Kosten reden wir bei den Standorten auch über eine faktisch unbegrenzte Nutzungsdauer. Das sollten wir auch tun angesichts einer Summe von fast 16 Millionen Euro. Es geht hier nicht nur darum, den Bau von zwei Flüchtlingsunterkünften zu beschließen, die eine Lebensdauer von vielleicht fünf oder zehn Jahren haben. Wenn wir heute diesen Beschluss fassen, reden wir auch über Sozialwohnungen, Studentenwohnungen, Handwerkerunterkünfte, Ausbildungswohnheime oder Obdachlosenunterkünfte. Deswegen ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass mit den nun überarbeiteten Vorlagen auch Konzepte vorliegen, die auf eine langfristige Nutzung abzielen. Genau aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass wir nicht am falschen Ende sparen sollten. Es wurden jetzt offenbar von anderen Fraktionen anderweitige Angebote bei der Stadtverwaltung eingereicht. Ich persönlich - da muss ich Herrn Bednarsky recht geben halte Schiffscontainer weder für eine langfristige noch für eine nachhaltige Lösung. Wie gesagt, wir haben uns mit beiden Vorlagen sehr intensiv auseinandergesetzt. Der Vorlage zum Objekt am Prager Dreieck werden wir - da sind wir uns in der Fraktion einig - trotz der höheren Platzkosten zustimmen. Der Standort liegt verkehrsgünstig, relativ zentral und ist sozialräumlich gut angebunden. Zudem ist das Grundstück - so habe ich es verstanden - zwar als Ge- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 werbegrundstück ausgewiesen, liegt aber nicht in einem Gewerbegebiet, was eine spätere Umnutzung als Studentenwohnungen oder für soziale Zwecke erleichtern wird. Durch die angrenzende Wohnbebauung ist die Nachnutzung als normaler Wohnraum, Sozialwohnraum und für studentisches Wohnen geradezu hervorragend geeignet. Deutlich kontroverser verlief bei uns die Diskussion der Vorlage zum Objekt Diezmannstraße, da dieser Standort mitten in einem Gewerbegebiet liegt. Er weist eine schlechtere sozialräumliche Anbindung aus. Zudem erschwert die Lage im Gewerbegebiet die Nachnutzungsmöglichkeiten. Dort können wir später eben nicht unterschiedliche Wohnformen realisieren - es sei denn, wir verzichten auf die Ausweisung als Gewerbegebiet -, sondern müssten uns mit einer Nachnutzung als Ausbildungswohnheime oder Handwerkerwohnungen begnügen. Allerdings sind die Platzkosten pro Flüchtling im Vergleich zum Objekt Prager Dreieck 3.000 Euro günstiger. Dennoch reden wir weiterhin über etwa 9 Millionen Gesamtkosten. Jetzt kann man die Zahl positiv oder negativ interpretieren. Ich habe versucht, das auszurechnen. Bei 7,50 Euro Miete hätten sich nach 17 Jahren die Investitionen dennoch amortisiert, und das Objekt bliebe weiterhin im städtischen Besitz. Auch die verkehrliche Anbindung ist in Ordnung. Hinzu kommt, dass wir noch nicht wissen, wie sich die Flüchtlingszahlen entwickeln. Nun kann man es positiv bewerten, dass wir vorausschauend bauen; man kann es natürlich auch negativ deuten. Wir wissen: 1.500 Plätze fallen in nächster Zeit weg - Frau Dubrau hatte es angesprochen -, darunter in Kürze die Unterkunft am Brühl. Aber auch diverse Schulen, die derzeit als Interimsunterkünfte belegt worden sind, wo aber bald mit der Sanierung begonnen werden soll, werden wegfallen. Das heißt: 1.500 Plätze werden wegfallen. Weitere 1.500 Plätze in den kommunalen Notunterkünften sind als prekär anzusehen. Da sind noch nicht einmal die Notunterkünfte eingerechnet, die wir noch vor drei Jahren als „Notunterkunft“ bezeichnet haben, sondern ich meine damit die Zeltstadt, die Messehalle oder auch einen ehemaligen Baumarkt. Nach meiner Auffassung ist diese Unterbringungsform unmenschlich. Man darf auch eines nicht außer Acht lassen: Wir haben dort deutlich höhere Betreibungskosten, weil wir dort mehr Security und unter Umständen auch Brandwachen brauchen. Die Mehrkosten pro Jahr bewegen sich im sechsstelligen Bereich gegenüber den Kosten in konventionellen Unterkünften. Auch das muss man mit einbeziehen, ganz zu schweigen von den Energiekosten. Jeder kann sich vorstellen, wie schwierig es ist, eine Messehalle zu beheizen. Solange wir solche S e i t e | 58 Unterkünfte haben, in denen praktisch keine Privatsphäre vorhanden ist, sollten wir weitere Unterkünfte schaffen, die eine menschenwürdige Unterbringung gewährleisten. Nach Abwägung von Pro und Contra wird die SPD-Fraktion mehrheitlich für die Vorlage Diezmannstraße stimmen, aber eben nicht geschlossen, weil jedes Fraktionsmitglied die Argumente unterschiedlich gewertet hat. Dem Antrag der Linken werden wir zustimmen, auch wenn die Verhandlung durchaus schwierig werden könnte, wenn die Kosten für Grunderwerb, wie von der Linken gefordert, auf 450.000 Euro begrenzt werden. Aber wir haben heute noch eine Vorlage zu beschließen, in der der Verkaufspreis kurzerhand um 50 Prozent erhöht wurde. Da wurde auch noch einmal nachverhandelt. Unser Vertrauen in das Liegenschaftsamt ist zugegebenermaßen momentan etwas eingeschränkt, dass es die Grundstücke immer zu den niedrigstmöglichen Preisen kauft. Ich habe manchmal das Gefühl, wenn wir verkaufen, dann verkaufen wir zum Bodenrichtwert. Wenn wir kaufen, dann kaufen wir zu Marktpreisen. Damit habe ich arge Probleme. Wir müssen einmal grundsätzlich überlegen, wie wir hier weiter vorgehen. Auch deswegen stimmen wir dem LinkenAntrag zu. Abschließend noch ein Ausblick. Wir werden hier erstmals in Modulbauweise bauen. Vielleicht lernen wir daraus, dass diese Bauweise auch für andere Bereiche, wie zum Beispiel sozialen Wohnungsbau oder Schulbau, nutzbar ist. Immerhin hat ein freier Träger - als ich damals beim Spatenstich dabei war, habe ich das nicht geglaubt - im Leipziger Norden innerhalb eines halben Jahres von Spatenstich bis Fertigstellung eine Kindertagesstätte in Modulbauweise errichtet, und die ist genauso haltbar wie jede andere Kindertagesstätte. Wenn wir heute diese beiden Projekte in Modulbauweise auf den Weg bringen, bringt uns das vielleicht auch weiter beim Schulbau und dem Bau von Sozialwohnungen. Die Qualität ist nicht schlechter als bei Bauten in konventioneller Bauweise. Die Fertigteile sind in Fabriken teilweise schon vorgefertigt und werden vor Ort nur noch zusammengesetzt. Das spart natürlich Bauzeit. Deswegen: Ich persönlich werde beiden Vorlagen zustimmen. Meine Fraktion wird das nicht ganz so handhaben. - Vielen Dank für Ihre Geduld. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Sehr geehrte Stadträte und Städträtinnen! Liebe Gäste! Unsere Zustimmung zu beiden Vorlagen ist von dem Gedanken einer menschenwürdigen Unterbringung von Menschen getragen; denn daran liegt uns wirklich. Wir sind im letzten Sommer damit konfrontiert worden, dass wir sehr schnell sehr viele Menschen unterbringen mussten. Bis zum Ende des Jahres hat uns das sehr stark auf Trab gehalten. Ich nehme auch die Entschuldigung vonseiten der Verwaltung an, dass die Dinge nicht vollständig rund und flüssig gelaufen sind. Das wäre auch zu viel erwartet. Ich habe mir die Zeltstadt und die Halle 17 angeschaut. Sie werden hervorragend geführt; das läuft sehr gut. Aber es ist dort eben sehr beengt und offen. Eine Unterbringung über einen längeren Zeitraum ist dort wirklich nicht tragfähig. Wir brauchen weitere Unterbringungsmöglichkeiten und müssen sie in kürzerer Zeit realisieren, als wir uns bislang vorgestellt haben. Wir waren uns hier im Stadtrat immer einig, dass wir eine weitgehend menschenwürdige und dezentrale Unterbringung wollen. Dafür müssen wir vorausschauend handeln. Wir konnten im Sommer und den Folgemonaten nicht vorausschauend handeln. Aber jetzt können wir es. Denn jetzt wissen wir genauer, mit wie vielen Zuweisungen wir rechnen müssen und welche Vorkehrungen zu treffen sind. Das muss uns lehren, dass wir selbst für einen bislang nur prognostizierten Bedarf vorausschauend planen und entscheiden müssen. Die Qualität der Vorlagen wurde nach meinem Empfinden ausgeglichen durch die sehr ausführliche Beantwortung der Fragen in den verschiedenen Ausschüssen. Ich war sowohl im Finanzausschuss als auch im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zugegen. Gleiches wurde auch aus dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau berichtet. Hier zu sagen, sie seien „im Galopp“ durch die Gremien gejagt worden, finde ich nicht richtig. Wir haben uns als Stadträte intensiv mit den Vorlagen auseinandergesetzt. Die Fragen wurden ausführlich beantwortet. Wir haben uns auch die Zeit für mehrere Sondersitzungen genommen. Jetzt von „im Galopp“ zu sprechen, kann höchstens auf die Eilbedürftigkeit abzielen. Allerdings haben wir uns von der Stadtverwaltung nicht drängen lassen, sondern wir haben uns - insbesondere sind an der Stelle die Fraktion Die Linke und die CDU-Fraktion zu würdigen - mit beiden Vorlagen sehr intensiv beschäftigt. Dadurch konnte die Qualität der Vorlagen gehoben werden. Wir haben auch viel gelernt. Wir haben gelernt, dass die Standards, die wir im Übrigen beschlossen haben, zwar erweitert wurden, aber begründet. Wenn wir gute Bedingungen haben wollen, ist das auch richtig. Diese Freiheit muss man der Verwaltung auch einräumen. Ich finde es immer S e i t e | 59 schade, wenn bei der Finanzierung darauf abgehoben wird, dass wir das niemals refinanziert bekommen werden. Wir als Stadt Leipzig haben immer gesagt: Für das, was wir an Mehr haben wollen, um bessere Bedingungen zu schaffen, sind wir bereit, aus unserem Haushalt Mittel zur Verfügung zu stellen. - Ich muss aber auch sagen: Die Finanzierung der Grundausstattung der Unterbringungsmöglichkeiten muss von Land und Bund kommen. Dafür muss es endlich Zusagen geben. Aber die können wir Stadträte hier nicht einfordern; das ist nicht unser Part. Dem Oberbürgermeister kann man nur raten, er möge das immer und immer wieder verhandeln. Deswegen finde ich es nicht redlich, das der Verwaltung immer wieder vorzuhalten und zu sagen: Solange das nicht geklärt ist, dürfen wir hier nichts tun. - Ich bin mir sicher, wenn wir hier nicht vorausschauend handeln, wird es teurer und noch dazu nicht besser. Darum stimmen wir diesen beiden Vorlagen zu. Ich möchte aber gleichzeitig darum bitten, dass vonseiten der Stadtverwaltung darauf hingewiesen wird, dass es sich jeweils um ein Interim handelt. Wir haben eine Obergrenze für die Anzahl dieser Einrichtungen beschlossen, sind aber von der Zeit überholt worden. Ich möchte, dass zu Protokoll genommen wird, dass es sich hier um vorübergehende Flüchtlingseinrichtungen handelt. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel, dann Frau Niermann, Herr Morlok, Herr Weber, Herr Engelmann, Herr Albrecht, Herr Schlegel und Herr Deissler. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Besucher und Zuschauer am Livestream! Die Beschlussvorlagen für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften sind aus unserer Sicht in keiner Weise akzeptabel. Fangen wir beim Erwerb des Grundstücks an. Der Grunderwerb des Grundstücks Diezmannstraße sollte ursprünglich bei 360.000 Euro liegen. Nachdem dann die Summe von 450.000 Euro im Raum stand, sprechen wir jetzt von 600.000 oder gar 700.000 Euro. Aufgrund dieser verdoppelten Rekordsumme besteht die berechtigte Gefahr, dass die Landesdirektion das gesamte Verfahren wegen Erwerb eines überteuerten Grundstücks rückgängig machen kann. Insofern geht der Vorschlag der Fraktion Die Linke, die Summe zu deckeln, in die richtige Richtung. Wie sieht es mit der Nachhaltigkeit aus? Es stellt sich die Frage, wie die geplante Gemeinschaftsunterkunft nach einem Auszug der Asylbewerber Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 und Geduldeten genutzt werden kann. Eine Nutzung beispielsweise durch Obdachlose oder Studenten ist nach diesen Vorlagen nicht oder nur nach aufwendigen Umbauarbeiten im Nachhinein möglich. An dieser Stelle muss ich den Ausführungen von Frau Dubrau widersprechen. Es würde eine Menge Geld kosten - das wurde auch in den Ausschüssen thematisiert -, das im Nachhinein umzubauen und nachhaltig zu gestalten. So kann man nicht zukunftsorientiert planen und einen Beschluss fassen. Was ist mit der finanziellen Deckung? In den Beschlussvorlagen heißt es: Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“. Wie allen Stadträten bekannt ist, hat unsere Stadt Leipzig bis heute keine verbindliche Zusage, dass die Kosten anteilig oder vollumfänglich von Land oder Bund übernommen werden - und das alles vor dem Hintergrund, dass Leipzig jetzt schon mit fast 700 Millionen Euro - das sind rund 1.300 Euro je Einwohner; Stand: Ende 2015 - die Schuldenhauptstadt im Freistaat Sachsen ist. Wir meinen, das Risiko einer noch höheren Verschuldung ist unseren Bürgern nicht zuzumuten. Gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung zu den zu erwartenden Asylbewerberzahlen. Nach dem allgemeinen Asylchaos der letzten Monate geht die Bundesregierung momentan neue Wege, um die Flüchtlingszahlen zu begrenzen. Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen wurden bereits geschlossen. Andere sind gegenwärtig nicht einmal zur Hälfte belegt. Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Sachlage ist sehr wahrscheinlich davon auszugehen, dass die Kommunen sich durch zukünftig verringerte Zuweisungen endlich ihrer eigentlichen Aufgabe zuwenden können, nämlich die Asylbewerber in absehbarer Zeit dezentral unterzubringen. Die AfD-Fraktion wird aus den genannten Gründen den beiden Beschlussvorlagen nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ich habe allen Beiträgen bis hierher gut zugehört und festgestellt, dass es doch eine relativ große Schnittmenge gibt. Das veranlasst mich, hierzu noch etwas zu sagen. Der Kollege von den Linken scheint meinem Kollegen, Herrn Weickert, nicht richtig zugehört zu haben. Bei allen anderen hatte ich den Eindruck, dass wir hier S e i t e | 60 zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen könnten. Um es einmal zusammenzufassen: Wir von der CDU wollen natürlich auch diese Asylunterkünfte. Wir brauchen die. Darüber brauchen wir überhaupt nicht streiten. Natürlich müssen die Leute irgendwo unterkommen, und sie müssen menschenwürdig untergebracht werden. Das muss geschehen. Wir wenden uns allerdings gegen die Art der Vorgehensweise. Das ist in einigen Beiträgen angesprochen worden; Herr Zenker und auch Frau Krefft haben darauf hingewiesen. Wir haben hier Eilvorlagen vorliegen. Dafür gibt es aus unserer Sicht nur einen einzigen Grund, nämlich sich die Ausschreibung zu ersparen. Das hätte nicht sein müssen. Wir wissen seit langem, dass wir diese Asylunterkünfte brauchen. Anders als Sie, Herr Zenker, sind wir der Meinung, dass es hier schon noch günstiger ginge. Eine Ausschreibung dient ja gerade dazu, das beste Angebot herauszufiltern. Im Übrigen ist es so - das werden diejenigen, die sich mit diesen Vorlagen besonders intensiv beschäftigt haben, wissen -: Es gibt durchaus Hinweise darauf, dass man das auch günstiger bekommen könnte. Es gibt Angebote, die unterhalb dieses Angebots liegen. Ich denke, wir haben als Stadträte die Verantwortung, nicht nur für die Asylbewerber und Asylbewerberinnen, sondern auch für unsere Bürger das günstigste Angebot und die beste Lösung zu finden. Ich glaube nicht, dass es teurer wird, wenn wir jetzt noch ein bisschen zuwarten. Ich denke, wir können auch jetzt noch eine Ausschreibung machen; die hätte man längst machen können. Wir meinen, dass die Leistungen auch jetzt noch in zumutbarer Zeit ausgeschrieben werden können. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es Änderungsanträge der CDU-Fraktion sind, geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie denen zu. Ich glaube, dass darin wirklich der größte gemeinsame Nenner liegt. Wenn Sie das nicht tun, können wir den Vorlagen aus den genannten Gründen leider nicht zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Da zu Beginn der Debatte Herr Bednarsky etwas allgemeinpolitischer geworden ist - das ist vielleicht seinem neuen Amt geschuldet -, möchte auch ich zu Beginn zumindest eine allgemeine Ausführung machen. Herr Bednarsky, Sie hatten die Befindlichkeit dargestellt, dass wir jetzt relativ schnell sehr viel Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Geld ausgeben, während andere für sehr viel weniger Geld oft viel mehr Aufwand betreiben müssen, wo unter Umständen gar nichts herüberkommt. Sie haben auch auf die Unsicherheit hingewiesen, ob wir uns durch den Bund oder das Land refinanzieren können. Ich halte es für einen ganz großen strategischen Fehler der Bundesregierung und auch der Bundeskanzlerin, dass in dieser finanziellen Frage keine Klarheit geschaffen wird. Wir hören in der politischen Diskussion ab und an, dass die Bewältigung der Flüchtlingskrise die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg sei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das stimmen würde und wir selbst in der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg einen ausgeglichenen Bundeshaushalt haben, wann ist dann ein Grund gegeben, sich auf der Bundesebene noch einmal zu verschulden? Das ist das Problem. Ich bin mir sicher, wenn auf Bundesebene relativ schnell und frühzeitig Klarheit geschaffen worden wäre, dass dies bezahlt wird - so wie damals: die Spareinlagen sind sicher -, dann hätten wir eine andere Diskussion in Deutschland und dann hätten wir wahrscheinlich auch andere Wahlergebnisse gehabt. - So weit meine allgemeinen Ausführungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ausschreibungen sind im Prinzip immer sinnvoll. Wenn man allerdings im jetzigen Verfahren, ohne eine Ausschreibung zu machen, mit verschiedenen Bietern so weit vorverhandelt hat, dass quasi schon Ergebnisse vorliegen, wäre es äußerst problematisch und rechtlich nicht ohne Risiko, um es einmal so zu formulieren, jetzt doch noch in eine Ausschreibung zu gehen und dasselbe auf dem Markt einzukaufen. Das hätte man zu Beginn entscheiden müssen. Zum jetzigen Verfahrensstand das Rad noch einmal zurückzudrehen und das, was mit Anbietern quasi schon endverhandelt wurde, zum Gegenstand einer Ausschreibung zu machen, wäre, wie gesagt, nicht frei von Risiken. Das Thema Preis hatten Sie angesprochen, Herr Zenker. Es ist natürlich klar: Wenn in den Medien bereits über das Grundstück berichtet worden ist und jeder davon ausgeht, die Entscheidung der Stadt ist sicher, trägt das nicht gerade dazu bei, den Preis zu drücken. Das ist die Situation, die wir haben. Der Standort ist aus Sicht des Verkäufers alternativlos für die Stadt. Dass er deshalb den Preis hochtreibt, ist doch ganz normal. Das können wir zwar bedauern, aber angesichts der Marktsituation ist das faktisch nicht zu ändern. Auch wenn die Flüchtlingszahlen glücklicherweise sinken, müssen wir schnell Lösungen herbeiführen. Das Problem ist ja nicht die schnelle Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge, auch wenn wir das momentan so empfinden. S e i t e | 61 Das Problem ist die Integration, und dieses Problem kommt erst noch auf uns zu. Je problematischer die Wohnverhältnisse, desto schwieriger die Integration. Das Geld, das wir jetzt in die Unterbringung der Flüchtlinge und ihre schnelle Integration investieren, sparen wir am langen Ende, in 10, 15 oder 20 Jahren, wieder ein. Deswegen müssen wir diese Entscheidung heute treffen, um uns in Zukunft Probleme und Ausgaben zu ersparen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Ich wollte zumindest noch ein paar Worte zu den beiden Änderungsanträgen sagen. Mit den Ausführungen von Frau Dubrau, vor allem auch ihrem Vorschlag für eine Protokollnotiz zum Prager Dreieck, könnte ich leben. Ich sehe das Grundstück mit dieser Bebauung auch als heilbar an. Anders sehe ich es beim Objekt Diezmannstraße, und diesen Dissens will ich hier herausstellen. Wie Sie selbst eingeräumt haben, scheuen Sie sich, dort einen Inselcharakter herbeizuführen. Das werden Sie aber de facto tun müssen zumindest nach OVG Hamburg und VGH Mannheim -, wenn Sie dort Gemeinschaftsunterkünfte mit Wohncharakter errichten lassen bzw. anerkennen, dass die Gebäude dort Wohncharakter haben. Auch die Anfrage einer Kollegin der Linksfraktion deutet darauf hin, dass es sich bei den GU um Gebäude mit Wohncharakter handelt, weil die Leute in diesen Gemeinschaftsunterkünften von sechs Monaten bis mehrere Jahre wohnen werden. Warum spreche ich dieses Thema jetzt an? Weil wir relativ viel Geld in die Hand nehmen und weil wir ein gewisses Risiko eingehen, dass jemand dagegen klagt. Nach § 34 Baugesetzbuch soll sich ein Objekt nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Was passiert, wenn wir es gebaut haben und letzten Endes feststellen müssen, dass dieser Wohncharakter sich mit der umliegenden Bebauung nicht verträgt? Der Gesetzgeber hat im November 2014 das Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz verabschiedet, ein Maßnahmenbündel, wonach die Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten zwar zulässig ist, der Bau von Gemeinschaftsunterkünften in Gewerbegebieten aber auf den 31. Dezember 2019 begrenzt ist. Bis dahin brauchen wir eine Idee, irgendeine Exit-Strategie, wie wir mit der Gesamtsituation vor Ort umgehen. Damit komme ich zu Punkt 2 meines Änderungsantrags. Wir brauchen bis zu diesem Zeit- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 punkt entsprechende Vorlagen vonseiten der Verwaltung, in denen klar dargelegt wird, wie wir damit perspektivisch umgehen. Bis dahin muss die Verwaltung wissen: Wollen wir dort weiterhin eine GU, eine Gemeinschaftsunterkunft, haben? - Das erachte ich vor dem Hintergrund der gewerblichen bzw. der Grünflächennutzungen im Umfeld als sehr schwierig. - Oder finden wir Regelungen, damit diese Immobilien nachgenutzt werden können? - Beides hängt maßgeblich vom Bebauungsplan bzw. von der Genehmigungsplanung in diesem Bereich ab. Um das Thema weiter am Lodern zu halten und den Druck auf der Verwaltung zu belassen, möchte ich gerne an meinem Antrag festhalten. Ich sehe hier ein Risiko. Darüber hinaus möchte ich noch einige Worte verlieren über einen Punkt, der mich ein bisschen nachdenklich gestimmt hat. Sie hatten gesagt, dass es in Zukunft eine Abkehr von der dezentralen Unterbringung bzw. der Wohnungsnutzung und wieder mehr Unterbringung in Großbzw. Gemeinschaftsunterkünften geben wird. Ich würde Sie bitten, noch einmal klarzustellen, ob Sie das wirklich so sehen und ob das allgemeiner Konsens in der Verwaltung ist. Das würde dem vom Stadtrat beschlossenen Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ widersprechen, auch wenn dies Haken und Ösen hat, weil darin keine Zahlen festgeschrieben worden sind, was zur Folge hat, dass wenn wir drei, vier Leute dezentral unterbringen, wir das beschlossene Soll möglicherweise schon erfüllt hätten. Wir hatten damals beschlossen, 60 Prozent der Berechtigten dezentral unterzubringen. Ich finde, das ist eine Größenordnung, die wir als Kommune anstreben müssen, auch um den Problemen, die Gemeinschaftsunterkünfte mit sich bringen, zu begegnen, die sich ja auf die gesamte Stadtgesellschaft niederschlagen. Wir sollten auch weiterhin alles Erdenkliche tun, um Asylsuchende bzw. Geflüchtete in Wohnungen unterbringen. An dieser Stelle noch einmal eine Bitte an Herrn Morlok. Vielleicht können Sie Ihre Beziehungen ein bisschen spielen lassen in Richtung SMWA. Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau. Sie haben bestimmt noch einige Kontakte dorthin, auch wenn sich die FDP in der Vergangenheit konservativ verhalten und gesagt hat, dass sie den Bedarf in Leipzig nicht sieht. Wir sehen aber, dass wir ohne eine ordentliche Förderung für die Großstädte nicht weiterkommen. - Vielen Dank. S e i t e | 62 Dubrau, Sie hatten vorhin angedeutet, dass das Ganze mit heißer Nadel gestrickt ist. Nun sitze ich im Vergabegremium VOL und muss erleben, wie hier verfahren wird. Es gibt ein paar Fragen Herr Stadtrat Weber hat das auch im Ausschuss deutlich gemacht -, die in diesem Zusammenhang noch geklärt werden müssen, beispielsweise wie die Energieversorgung organisiert wird. Meines Erachtens wurde zugesagt, in einer Protokollnotiz festzuhalten, dass nicht irgendein Energieversorger beauftragt wird, sondern der städtische Energieversorger. Solche Aufgaben sollten ausgeschrieben werden. Sonst kommen wir hier in Teufels Küche. Wir bekommen das Geld doch sonst nie zurück. Wie gesagt, das Anliegen des VOL-Ausschusses ist, dass man zumindest das ausschreibt, was ausschreibungsfähig ist. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich wollen wir die Menschen gut unterbringen. Da sind wir uns alle hier im Hause einig. Frau Dubrau, Sie haben vom Teilnehmerwettbewerb gesprochen. Sie haben also 20 Anfragen gestellt. Wie viele Angebote eingegangen sind, haben Sie uns nicht verraten. Die Verwaltung hat uns lediglich mitgeteilt, dass das vorliegende Angebot nicht preisgünstiger zu haben ist. Es gibt jedoch ein Angebot, von dem wir wissen: Es geht preisgünstiger, und zwar 4,4 Millionen Euro günstiger. Das würde bedeuten: beim Objekt an der Prager Straße 2,4 Millionen Euro Einsparungen, beim Objekt Diezmannstraße 1,9 Millionen Einsparungen. Jawohl, es sind Seecontainer. Wenn Sie sich die Bilder des Konzeptes ansehen, sehen Sie vorn eine Glasfassade, die sich von keinem Bürogebäude in dieser Stadt unterscheidet. Wenn man an dieser Fassade unbedingt etwas tun will, nehmen wir 400.000 Euro in die Hand. Dann haben wir eine sehr ordentliche Fassade und sparen immer noch 4 Millionen Euro. Die Verwaltung selbst hat gesagt, dass die Standards dieses Konzepts voll und ganz den Anforderungen entsprechen, sogar den höheren Anforderungen, die hier durch den Oberbürgermeister und Professor Fabian festgelegt worden sind. Sogar die Nachnutzung ist in diesem Konzept deutlich dargestellt. Man kann Hotels oder Wohnungen oder Ähnliches daraus machen. Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Frau Meine Damen und Herren, für das Objekt Diezmannstraße haben wir eine Baugenehmigung von drei Jahren. Und dann wollen wir dort 8,3 Millionen Euro ausgeben? Das erschließt sich mir nicht. 4,4 Millionen Euro Einsparungen mit Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 S e i t e | 63 einem neuen Konzept bzw. eine Ausschreibung, darüber lohnt es sich, nachzudenken. andere Mitglieder des Vergabegremiums können ja widersprechen -, wenn wir dafür ein, zwei oder drei wertbare Angebote erhalten. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Noch eine Richtigstellung zu dem, was Kollege Weber gesagt hat, nämlich dass Einrichtungen in Gewerbegebieten nur bis 2019 genehmigt sind. Das muss insofern präzisiert werden, dass nur bis 2019 Genehmigungen erteilt und diese Einrichtungen errichtet werden dürfen. Nach dem Gesetz gibt es keine Beschränkung, wie lange diese Einrichtungen betrieben werden dürfen. Das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt, den wir beachten müssen. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Herr Albrecht, ich muss mich schon stark wundern, dass Sie als Mitglied eines Vergabegremiums sich das Angebot eines Einzelnen zu eigen machen und dafür im Stadtrat auch noch Werbung machen. Ich schätze Sie wie auch die anderen Stadträte im Vergabegremium für Ihr Engagement, aber das geht gar nicht. Wir haben hier Neutralität zu wahren. Sie haben richtig festgestellt - Frau Dubrau kann darauf noch einmal eingehen -: Es waren 20 Anbieter angefragt worden. Bei einer Ausschreibung geht es darum, das wirtschaftlichste Angebot zu finden. Das heißt: Es geht nicht nur nach dem Preis, sondern in dieser Situation spielt auch die Bauzeit eine Rolle. Die ausgeschriebenen Bauleistungen müssen in der vorgegebenen Zeit erfüllt werden. Das schließt auch Randbedingungen mit ein, zum Beispiel die Gestaltung der Außenanlagen, den Ausstattungsgrad usw. Es gab nun einmal den Anspruch, die Sanitärräume nach Männlein und Weiblein zu trennen, was auch nachvollziehbar ist, wenn so viele Menschen auf so engem Raum zusammenleben müssen. Ich kann Ihre beiden Änderungsanträge, in denen Sie Ausschreibungen fordern, überhaupt nicht nachvollziehen. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Pflichtaufgabe per Weisung. Das heißt: Das ist festgesetzt. Wir haben im vergangenen Jahr in der Asylunterkunft Torgauer Straße alles daran gesetzt, dass die VOB erfüllt werden. Und zu VOB gehört in Ausnahmefällen auch die sogenannte freihändige Vergabe. Wir haben darauf gedrungen, nicht nur mit ein oder zwei Firmen zu verhandeln. Für die Unterkunft Torgauer Straße konnten wir eine Ausschreibung nach Fachlosen erreichen, um für den Mittelstand entsprechende Bedingungen zu schaffen und wertbare Angebote zu erhalten. Ich will nicht aus der Schule plaudern, aber Tatsache ist: Wir bauen ja nicht nur Flüchtlingsunterkünfte in Leipzig, sondern es werden in verstärktem Maße auch wieder Wohnungen gebaut, auch wenn wir nur die Hälfte dessen errichten, was wir zur einfachen Reproduktion an Wohnungen in Leipzig bräuchten, und der Bedarf steigt weiter. Wir haben speziell in Leipzig ein intensives Schulbau- und Kitabauprogramm, das mehr Einrichtungen umfasst als nur die unter städtischer Regie errichteten. Wir sind immer froh - Wie gesagt, die Stadtverwaltung - ich meine, das muss noch einmal im Detail untersucht werden hat uns in den Vorlagen nur das Ergebnis mitgeteilt. Tatsache ist aber, dass 20 Anbieter, ob Firmen oder Investoren, angefragt worden sind. Das ist ein vorgezogener Teilnehmerwettbewerb. Es ging darum, sowohl die Leistungsfähigkeit des Bieters abzuprüfen - - Wenn Sie schon alles wissen, weiß ich nicht, was dann die ganze Diskussion soll. - Das ist ein vorgeschalteter Teilnehmerwettbewerb, wo diejenigen herausgefiltert wurden, mit denen weiterverhandelt worden ist. Oberbürgermeister Jung: Ich schlage vor, dass Herr Deissler, Herr Keller und Herr Rothkegel noch zu Wort kommen und wir die Rednerliste jetzt schließen. - Herr Deissler. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf zwei Dinge hinweisen, auf die bisher nicht und nur ganz bedingt eingegangen wurde. Inhaltlich hat Frau Krefft hier sehr ausführlich ausgeführt. Dem kann ich mich umfänglich anschließen. Ich möchte hier den fiskalischen Aspekt ansprechen und zu dem, was Christoph Zenker schon angedeutet hat, noch einmal Stellung nehmen. Wir senden mit diesem Grundstück - wir haben noch eine ähnliche Vorlage, nämlich zur FranzFlemming-Straße - Signale aus an Verkäufer und Vermieter, wo wir einfach Acht geben müssen, wo wir hinsteuern. Wir setzen eine Spirale in Gang, die letztlich bei den Mietern endet. Es gab fast keine Sitzung, in der ich nicht darauf hingewiesen habe, dass ich den Eindruck habe, dass wir uns als Stadt, wenn wir Käufer oder Mieter sind, anders verhalten als wenn wir als Vermieter und Verkäufer auftreten. Man kann das sicherlich nur sehr schwer nachvollziehen. Man müsste in den Verhandlungen dabei sein, um sich tatsächlich ein Meinungsbild machen zu können. Aber in der Reihenfolge und über Monate hinweg gab es immer wieder ähnliche Anzeichen, sodass man diesen Eindruck gewinnen muss. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Ich möchte zu bedenken geben, dass wir in dieser öffentlichen Sitzung hier das Signal an Vermieter und Verkäufer senden, dass wir in dieser besonderen Situation schlicht erpressbar sind, dass wir auch Preise zahlen, bei denen wir alle ein schlechtes Gewissen haben. Diese Preise haben aber Auswirkungen auf die Bodenrichtwerte. Das heißt, sie werden prozentual angehoben werden. Das wiederum hat Auswirkungen auf künftige Immobiliengeschäfte. Und das wiederum hat Auswirkungen bis hin zur Miete. Darüber müssen wir uns einfach im Klaren sein. In einer Veranstaltung von „Leipzig weiter denken“ wurden die Menschen nach ihrer Zufriedenheit in dieser Stadt gefragt und danach, wie sie ihr Leben hier einordnen. Da kam rundum Zufriedenheit heraus, zufrieden mit allem, was sie in Leipzig erleben. Nur eines haben sie sehr kritisch gesehen: Das waren die hohen Mieten bzw. die Angst vor steigenden Mieten. Darauf möchte ich nur hinweisen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste im Saal und am Livestream! Herr Bednarsky und Frau Krefft hatten besonders betont, dass sie eine humane Unterbringung wollen. Ich kann eine humane Unterbringung nicht erkennen, wenn für einen Bürger weniger als 8 Quadratmeter nur in einem Industriegebiet möglich sind und wenn Asylbewerber in Wohnungen untergebracht werden sollen, die für deutsche Sozialhilfeempfänger und für Studenten später nichts taugen. Das kann einfach nicht sein. Ich erwarte von der Verwaltung, dass sie hier einen Vorschlag macht, wie man den B-Plan so ändert, und zwar bevor man dort baut, dass die Häuser sowohl für wohnungsuchende Deutsche als auch für wohnungsuchende Asylbewerber tauglich sind. Wenn man so mit Leuten, die nicht von hier stammen, umgeht, wäre das eine Abwertung dieser Menschen. Sparzwang in allen Ehren. Wir wollen auch sparen. Aber man kann die Menschen nicht in Menschen erster und zweiter Klasse einteilen. Zudem sagt das Asylbewerberleistungsgesetz zwar aus, dass Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können, dass sie aber, wenn sie ein Bleiberecht besitzen, dort nichts mehr zu suchen haben. Das heißt: Sie müssen dezentral oder in Wohnungen untergebracht werden. Das bedeutet: Wenn wir jetzt massenhaft Asylbewerberunterkünfte bauen und immer weniger Menschen zu uns kommen, werden wir eines Tages Investruinen hierzulande haben. Genau das kann sich Leipzig nicht leis- S e i t e | 64 ten, schon gar nicht in Industriegebieten, wo solche Unterkünfte wieder abgerissen werden müssten, weil sie nicht nachgenutzt werden können. Mit Nachhaltigkeit hat das nichts zu tun. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Rothkegel. Danach werde ich die Kollegen der Verwaltung bitten, noch einmal zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen. - Ja, natürlich. Hier stehen Dinge im Raum, die richtiggestellt werden müssen. Stadtrat Rothkegel (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Transparenz sieht anders aus. Ich soll hier entscheiden, wir als Fraktion sollen hier entscheiden über 15 Millionen Euro. Wir wissen eigentlich überhaupt nicht, über was wir entscheiden. Wir stochern im dichten Nebel herum. Frau Dubrau erzählt uns, sie habe 20 Angebote eingeholt. Ich kenne kein einziges. Ich kenne nur die beiden Vorlagen, die Sie uns auf den Tisch geknallt haben. Ich kenne keinen Vergleich. Ich weiß nicht, was die anderen angeboten haben. Ich weiß nicht, was am Markt ist. Und dann erwarten Sie von uns blindes Vertrauen. Alles müssen wir schlucken, weil Sie im stillen Kämmerlein entschieden haben, dass diese beiden die richtigen sind, dass nur die gehen. Flüchtlingspolitik ist wichtig in unserem Staat. Wichtig ist, dass wir die Leute gut unterbringen. Alles richtig. Aber wir wissen länger schon, wie viele Leute wir unterzubringen haben. Wir beschäftigen uns mit diesen beiden Standorten schon seit Ende vergangenen Jahres. Wir hätten es längst ausschreiben können. Natürlich hätten wir auch ein beschränktes Ausschreibungsverfahren machen können. Dann gäbe es diese ganzen Verdächtigungen nicht. Dann würden wir nicht andere Unternehmen anfragen und Angebote erhalten, die 4 Millionen Euro günstiger sind. Was erwarten wir denn für die Zukunft? Das können wir doch den Bürgern nicht verkaufen. So geht es einfach nicht. Wir brauchen transparente Verfahren. Wir erlauben uns das doch auch nicht bei den Schulen, dass nur einer ein Angebot abgibt, nichts anderes geprüft wird und wir das so beschließen. Da machen wir es doch auch nicht so. Ich kann nicht verstehen, wie hier vorgegangen wird und dass wir hier mit Geld um uns schmeißen, als wenn wir davon uferlos hätten. Das gebe ich zu bedenken und wünsche mir, dass Sie sich an unserem Änderungsantrag, das auszuschreiben, beteiligen. So wie es jetzt gehandhabt wird, geht es nicht. - Danke schön. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Oberbürgermeister Jung: Ich bitte zunächst Frau Dubrau, noch einmal auf einige Punkt einzugehen, insbesondere auf das Thema „Ausschreibung nach VOB bzw. VOL“. Bürgermeisterin Dubrau: Ja, mit dem Thema will ich gleich anfangen. - Ich hatte es in meiner Einführung schon gesagt: Wir befanden uns im letzten Jahr in einer extremen Notsituation, und zwar nicht nur wir als Stadt Leipzig, sondern die gesamte Bundesrepublik, und wir befinden uns nach wie vor in einer Notsituation. Auch wenn im Moment etwas weniger Flüchtlinge eintreffen: Das Thema hat sich nicht verändert. Genau deshalb hat der Gesetzgeber besondere Bestimmungen erlassen, die in verschiedenen Punkten - ich hatte sie bereits genannt - über die Pflichtaufgabe nach Weisung hinausgehen, und daran halten wir uns genau. Wir handeln nach Recht und Gesetz, und nicht nach Willkür. Es gibt aufgrund dieser Notsituation eine Sonderregelung für Asyl. Und genau diese Regelung haben wir angewendet, nichts anderes. Sie verlangen eine Ausschreibung. Dazu will ich Folgendes sagen: Ein Grundthema, mit dem ich des Öfteren zu tun habe, ist die Verlässlichkeit der Stadt. Häufig lässt die Verlässlichkeit zu wünschen übrig. Es wird heute so und morgen so verhandelt, sodass die Behörde es manchmal nicht sofort schafft, mit einer Stimme zu sprechen. Bei diesen beiden Einrichtungen gab es aber - dafür wurde die Projektgruppe „Asylräume“ unter Leitung des Oberbürgermeisters eingerichtet - intensivste Abstimmungen zu jedem einzelnen Projekt unter Einbeziehung aller Ämter, die mit diesem Thema beschäftigt sind, sowie eindeutige Vorlagen, die während der gesamten Zeit immer auch in den Ausschüssen vorgelegt und erläutert worden sind. Wir haben entsprechend der Vorgaben des Gesetzes in den vergangenen Monaten intensiv mit den beiden Anbietern, die nach Auswertung der Unterlagen - einige hatten Einsichtnahme beantragt; es waren auch einige da, die Einsicht in die Unterlagen genommen haben; Frau Hollick, Sie können das sicherlich bestätigen und ihre Erkenntnisse noch einmal darstellen - am Ende die günstigsten waren, verhandelt, und zwar über ein Gesamtpaket; denn es geht hier nicht nur darum, dass am Ende die kleinste Summe herauskommt, sondern darum, dass das Ganze nachhaltig und langfristig sozial und auch menschenwürdig nutzbar ist. Sie müssen sich das so vorstellen: Ich bitte jemanden um ein Angebot, er nennt mir einen Preis, dann verhandle ich nach, und dann ist der Preis nicht mehr der Gleiche - das wäre bei einem See-container garantiert genauso wie bei diesen beiden Angeboten -; denn wenn die For- S e i t e | 65 derungen, die durch den Sozialbereich ganz konkret dargestellt werden, eingearbeitet sind, kommt immer ein anderer Preis heraus als beim ersten Angebot. Die beiden Anbieter haben all das, was die Stadt von ihnen verlangt hat, eingearbeitet. Sie haben ihre Pläne mehrfach umgearbeitet. Sie haben entsprechende Bauanträge und alles, was dazugehört, gestellt. Das kostet eine Menge Geld, wenn man das macht. Insofern ist auch eine gewisse Verpflichtung aufseiten der Stadt entstanden. Ich habe ein bisschen Schwierigkeiten damit, dass, wenn ein solches Verfahren schon durchgeführt worden ist, am Ende gesagt wird: Ach, wir haben uns das jetzt anders überlegt. Da habt ihr halt Pech gehabt. - Abgesehen davon würden natürlich auch Forderungen auf die Stadt zukommen, die wir in einem gewissen Rahmen begleichen müssen. Außerdem käme es, wenn wir das jetzt noch einmal komplett neu nach einem normalen Verfahren ausschreiben würden, zu einem extremen Zeitverzug, weil ein solches Verfahren ein halbes bis ein Dreivierteljahr dauern kann. Wir haben dieses Verfahren ja genau deshalb gewählt, weil der Gesetzgeber die Städte und Gemeinden aufgefordert hat, nach seiner Sondergesetzgebung zu verfahren und ein verkürztes Verfahren durchzuführen, und zwar weil die Leute vor der Tür stehen, weil wir hier die Leute in Containern, in Hallen und in Zelten unterbringen mussten und auch heute noch genügend Leute in solchen Hallen wohnen, weil auch von Ihnen die Forderung an uns gestellt wird, menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, und zwar sofort. Natürlich kennen wir die Zahl für dieses Jahr. Es gibt wir nach wie vor die Forderung, etwa 6.900 Leute unterzubringen, für die wir aber derzeit keine Plätze haben. Wir haben für die Unterbringung von 4.000 Menschen eine Planung, einschließlich der Plätze in diesen Unterkünften, die rechtzeitig fertiggestellt werden müssen. Wenn sie nämlich nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, werden nicht nur 2.800 Menschen in Notunterkünfte ziehen müssen, sondern auch all diejenigen, die in diese beiden Objekte einziehen sollen. Durch eine Ausschreibung käme es zu einem enormen Zeitverzug. Wir benötigen diese Plätze noch in diesem Jahr. Sie sind in allen Berechnungen schon enthalten. Bei einer normalen Ausschreibung müssten wir natürlich auch bestimmte Fristen einhalten. Sie alle sind am Verfahren beteiligt und wissen, wie das läuft. Dieser Zeitverlust würde bedeuten, dass wir wieder zusätzliche Notunterkünfte schaffen müssten, dass wir wieder Zelte kaufen müssten, dass wir wieder auf die Schnelle irgendwelche Hallen anmieten Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 müssten. Die Kosten, die dadurch auf die Stadt zukämen, wären eher höher als die, die bei einer ordnungsgemäßen Durchführung des von uns gewählten Verfahrens auf uns zukommen. Der Verwaltung obliegt auch die Aufgabe, die nachhaltigsten und preisgünstigsten Verfahren zu wählen, auch wenn sie am Anfang sicher vom Preis relativ hoch erscheinen. - Das vielleicht zum Thema Pflichtaufgabe. Zum Thema B-Plan. Ich habe am Anfang schon ganz stark unterschieden - ich mache das jetzt noch einmal - zwischen Gemeinschaftsunterkunft und Wohnen. Auch wenn versucht wird, diese Gemeinschaftsunterkunft so wohnlich wie möglich zu gestalten, es ist eine Gemeinschaftsunterkunft. Insofern ist sie zulässig im Gewerbegebiet. Sicher werden wir uns über das Thema BPlan noch einmal unterhalten; das ist völlig richtig. Aber wir werden den B-Plan nicht - das kann ich hier ganz deutlich sagen - so weit verändern, dass dort ein Wohngebiet oder Mischgebiet möglich wird, nur um dort normales Wohnen zu gestatten. Das würde auch dem Flächennutzungsplan widersprechen. Das würde auch zulasten der Entwicklung des Gewerbes an dieser Stelle gehen. Dass es natürlich trotzdem Nachnutzungsmöglichkeiten für die Gebäude geben wird, wenn sie irgendwann nicht mehr für die Unterbringung von Asylbewerbern gebraucht werden sollten, hatte ich schon gesagt. Sie bieten sich durchaus an als kleiner Gewerbepark und sind auch als Büros nutzbar. Sicher hat man dann hier und da ein Klo zu viel; aber nach 10 bis 15 Jahren Nutzung Asyl, wenn ich mal kurz rechne, sind diese Klos wahrscheinlich sowieso hinüber und wird man sowieso im Innenbereich etwas machen müssen. Aber wir werden diese Häuser nicht als wie auch immer umgebauten sozialen Wohnungsbau oder als Studentenwohnheime nutzen, und zwar diese nicht und auch andere innerhalb von Gewerbegebieten nicht, die von Investoren immer wieder angeboten werden, auch weil das zu steigenden Preisen für die Gewerbetreibenden führen würde. Noch einmal zum Thema Wohnungen. Natürlich ist unsere Vorstellung, so vielen Menschen wie möglich die Chance zu geben, in eine Wohnung zu ziehen. Im Moment ziehen 30 Personen pro Woche in Wohnungen, verteilt auf die gesamte Stadt, was eine sehr gute Entwicklung ist. Vielleicht können wir diese Zahl noch etwas erhöhen, wenn die Wohnungsbaugesellschaft, die Genossenschaften und auch einige Private mehr Wohnungen zur Verfügung stellen. Einige machen das schon. Aber Wohnungen in einer Größenordnung von mindestens 2.000 Wohnungen im Jahr werden wir nicht zur Verfügung stellen können, auch wenn wir uns das wünschen. Das S e i t e | 66 ist einfach irrational und unrealistisch. Wir müssen uns einfach den Realitäten stellen. In der letzten Woche waren Vertreter des Landes bei uns. Sie haben uns zum Thema „Sozialer Wohnungsbau“ ganz deutlich gesagt: Es würde schon fast an ein Wunder grenzen, wenn wir tatsächlich im nächsten Jahr 15 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau bekämen, was circa 500 Wohnungen entspräche, und wenn dieses Wunder auch im darauffolgenden Jahr noch einmal einträfe. Auch im Landtag finden Haushaltsberatungen statt. Das ist im Kampf aller, die Geld brauchen, nur eines von vielen Themen. Dass diese Mittel auf ein Vielfaches erhöht werden, daran fehlt mir der Glaube. Aber, Sie sitzen da näher dran; vielleicht können Sie es noch einmal versuchen. Wir haben stetigen Zuzug, wir haben eine Bevölkerung, die immer öfter in Einpersonenhaushalten lebt und kleinere Wohnungen nachfragt, und wir haben das Thema Asyl. Um diese Herausforderung zu stemmen, bräuchten wir eigentlich eine sehr viel höhere Anzahl an neuen Wohnungen. Auch aus diesem Grund werden wir Asylbewerber längerfristig in einer Gemeinschaftsunterkunft unterbringen müssen. Wir wollen aber, dass sie dort unter vernünftigen Bedingungen wohnen können. So weit noch einmal zu Ihren Fragen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, darf ich Sie bitten, etwas zum Ankaufspreis zu sagen und zu der im Raum wabernden Unterstellung, wir würden zu viel zahlen. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wann sind wir in einer günstigen Position beim Kauf von Grundstücken, und wann sind wir in einer schlechten Position? In einer ausgesprochen schlechten Situation sind wir, wenn wir unsere Preisvorstellungen planerisch über das Drohinstrument Enteignung nicht durchsetzen können, das heißt, wenn es keine planerischen Voraussetzungen gibt im Sinne eines B-Plans. Vielleicht haben Sie das in irgendeiner Vorlage schon einmal gelesen, Herr Zenker. - In einer guten Position sind wir, wenn wir zwischen zwei oder drei Grundstücken wählen können. Umkehrschluss - vielleicht können Sie das nachvollziehen -: Wir sind in einer extrem schlechten Verhandlungsposition, wenn das Grundstück, über das wir verhandeln, das einzige ist, dass zum Zwecke einer Pflichterfüllung überhaupt geeignet ist. Das sollten Sie wissen. Vielleicht ver- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 stehen Sie das ein Stück weit. Sie haben ja ein Studium abgeschlossen, wo Angebot und Nachfrage auch mal ein Thema war. Insofern, Herr Zenker, ist Ihre Behauptung falsch. Wir verkaufen seit Jahren über dem Verkehrswert, und zwar immer dann, wenn es mehrere Bieter gibt. Da hilft es natürlich, die Vorlagen vom Grundstücksverkehrsausschuss zu lesen. Wenn Sie sie nicht lesen, ist es natürlich schwierig. Am Beispiel Knauthain kann ich Ihnen das Stück für Stück erklären. Bedingung ist nur, dass Sie lesen und zuhören. Ich möchte entschieden im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes die Behauptung zurückweisen, dass die Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes Vorlagen in den Stadtrat bringen, die zulasten und zum Schaden der Stadt Leipzig sind. Dagegen verwehre ich mich entschieden. Oberbürgermeister Jung: Ich versuche jetzt noch einmal, die Wogen etwas zu glätten. Herr Rothkegel, selbstverständlich ist der beste Weg, in einem geregelten Verfahren Ausschreibungsunterlagen aufzubereiten, an den Markt zu geben, vergleichbare Angebote abzuwägen und dann dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu geben. Das ist doch vollkommen selbstverständlich. Aber wir können heute nur deshalb darüber reden, weil wir durch die Entwicklung der letzten Wochen endlich mal eine Atempause haben. Die Situation war so schwierig, sie war so eng, dass wir noch im Dezember nicht wussten, ob wir nicht doch die eine oder andere Turnhalle in dieser Stadt belegen müssen. Das heißt: Wir hatten überhaupt gar keine Chance, Ausschreibungsunterlagen vorzubereiten. Das möchte ich vor allen ganz deutlich richtigstellen. Die Gruppe, die das Verhandlungsverfahren betreibt, und zwar gemäß den Regelungen der Europäischen Kommission, der Bundesregierung, des Freistaates Sachsen, hat sich herausragend bemüht, um überhaupt etwas Vergleichbares auf dem Tisch zu haben. Das muss man deutlich sagen. Da ist der Projektleiter, der 20 Angebote prüft und sie erst einmal vergleichbar macht. Wissen Sie, was da angeboten wird? Wir vergleichen hier nicht Äpfel mit Birnen. Wir vergleichen wirklich komplett unterschiedliche Angebote, die erst einmal passfähig gemacht werden müssen. Um keine Zeit zu verlieren, haben wir wirklich keine andere Alternative gehabt, wie alle anderen Kommunen in Deutschland auch nicht. Entschuldigung, wenn ich es so sage, aber es ist etwas wohlfeil, sich jetzt hinzustellen und zu sagen: Das hätten Sie schon längst machen können. - Nein, das konnten wir nicht. Auch wenn wir jetzt eine Atempause haben, gehe ich fest davon aus, dass wir mindestens 4.000 neue Mit- S e i t e | 67 bürger in diesem Jahr begrüßen werden, die zum großen Teil hierbleiben und innerhalb von zwei, drei Monate im SGB II ankommen werden. Punkt zwei. Wir haben nicht die Wohnungen, um dezentral unterzubringen. Herr Keller, laufen Sie doch nicht einem solchen Hirngespinst hinterher. Wir werden in dieser Stadt nicht genügend Wohnungen haben, um alle diese Menschen dezentral auf 45 Quadratmetern pro Person unterzubringen. Die werden wir nicht haben. Was heißt denn „dezentral unterbringen“? Ich will Ihnen einmal sagen, was wir darunter verstehen. Das ist die Wahl eines selbstbestimmten Wohnraums und nicht die Zwangszuweisung von einzelnen Asylsuchenden in eine Wohnung, wie es Dresden macht. Dezentralität heißt: Ein Mensch, der sich akklimatisiert hat, wählt, möglich mit Vermittlung, eine eigene Wohnung, in der er eigenständig leben kann. Das ist dezentrales Wohnen. Den Mitarbeitern im Sozialamt gelingt es mithilfe von Freien Trägern und Ehrenamtlern hervorragend, Menschen in Wohnungen zu lenken. Aber freie Wohnungen wird es bald nicht mehr geben. Die Kunst besteht darin, Gemeinschaftsunterkünfte so zu planen, dass sie perspektivisch auch andere Wohnformen ermöglichen. Aber wir werden mittelfristig und dauerhaft zur Unterbringung von Asylbewerbern auch Wohnformen in Gemeinschaftsunterkünften nutzen müssen wie die, die wir heute abstimmen wollen. Mein ehrgeiziges Ziel ist, dafür keine Turnhallen zu belegen, die Zelte endlich abzubauen und die Messehallen leerzuziehen. Also: Wir halten fest am dezentralen Wohnen, aber wir müssen ehrlich und aufrichtig darüber sprechen, was geht und was nicht. Ich stehe dazu - Herr Morlok, Sie haben das heute hervorragend zusammengefasst; Sie wissen, ich bin meist zurückhaltend mit Komplimenten -: Wir haben die besten Möglichkeiten abgewogen und machen Ihnen diesen Vorschlag. Ich möchte so schnell wie möglich zum geregelten Verfahren - Ausschreibung, Angebot, Wettbewerb - zurückkehren, Herr Rothkegel. So schnell wie möglich! Das werden wir auch tun, sobald es geht. Natürlich sind wir in einer Zwangslage. Das müssen wir auch ehrlich sagen. Herr Zenker, die Preise gehen gerade durch die Decke. Ich habe Angebote über Container bekommen; da fallen Sie um. Wir erhalten angesichts des angespannten Nachfragemarkts die Grundstücke nicht zu den Preisen, die wir uns wünschen. Deshalb in Richtung Linke: Herr Pellmann, erstens sollten wir grundsätzlich nicht öffentlich über Preise reden. Das ist an sich schon ein Fehler. Zweitens. Wenn wir schon öffentlich darüber debattieren, müssen wir offen und ehrlich sagen: Wir kriegen Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 für 450.000 Euro das Grundstück nicht. Ich finde es auch gut, dass wir jetzt öffentlich debattieren, eine Bremse einzuziehen und einen Deckel draufzuhalten. Ich bitte Sie, den in Ihrem Antrag genannten Betrag auf 550.000 Euro abzuändern. Ich sage Ihnen, schon das ist ambitioniert genug. Ich weiß nicht, ob Frau Unverferth und ihre Mannen und Frauen das schaffen. Wenn Sie bei 450.000 Euro bleiben, sage ich Ihnen auch, was das heißt. Das heißt: Das Objekt Diezmannstraße wird nicht gebaut. Dann können Sie diese Vorlage auch gleich ablehnen. Insofern: Überlegen Sie sich das bitte noch einmal. Sie wissen, dass ich die Lenkung dieser Gruppe übernommen habe, um diese Dinge schnell und handlungsfähig bewegen zu können. Ich sage Ihnen zu: Wir müssen in der Qualität der Vorlagen besser werden. Das ist so. Die waren nicht in Ordnung. Ich habe sie vor vier Wochen von der Tagesordnung nehmen müssen, weil es in der Tat nicht vermittelbar war, auf dieser Basis eine Entscheidung zu treffen. Das stimmt. Zur Wahrheit gehört auch: Wir hatten Gott sei Dank diese Atempause, um das überhaupt tun zu können. Wir müssen in der Qualität von Vorlagen deutlich zulegen, wenn der Stadtrat sich mit solchen großen Summen beschäftigt; ja. Aber ich versichere Ihnen zur Person und der eigenen Glaubwürdigkeit: Wir wägen nach bestem Wissen und Gewissen ab. Ich weiß von den Kollegen und Kolleginnen des Sozialamts, wie man dort um gute Preis-/Leistungsverhältnisse ringt. Ich weiß das auch von den Kollegen aus dem Dezernat VI. Ich weiß das von den Unterstützern aus dem Liegenschaftsamt. Alle sitzen da mit am Tisch. Es ist ein hohes Kostenbewusstsein da. Ich bitte Sie um Ihr Vertrauen, dass wir das in diesem Sinne bewegen und bald zu geregelten Verhältnissen zurückkehren können. Nichts wünschen wir uns sehnlicher. Aber bitte stimmen Sie heute diesem Verhandlungsergebnis zu, um vorwärtszukommen in der Sache. Ich schaue noch einmal in Richtung von Herrn Pellmann und frage Sie, ob Sie den genannten Preis akzeptieren können. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Wir hatten das natürlich im Vorfeld besprochen. Selbst 450.000 Euro liegen weit, weit über dem Bodenrichtwert. Ich könnte mir vorstellen, dass wir jetzt eine mindestens zweiminütige Auszeit brauchen, um das kurz miteinander zu besprechen. Ich will aber noch eine Anmerkung zum Beitrag von Bürgermeister Albrecht loswerden. Es hat mich tatsächlich entsetzt - das sage ich ganz offen -, wie hier von der Bürgermeisterebene aus S e i t e | 68 mit ehrenamtlichen Stadträten umgegangen wird. Ich glaube, das geht so nicht. Zur Verständigung über das Abstimmungsverhalten würde ich um zwei, vielleicht auch fünf Minuten Auszeit bitten, je nachdem, welche Begehrlichkeiten der eine oder andere hat. Oberbürgermeister Jung: Gut. Dann machen wir fünf Minuten Pause. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. - Bitte, Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Verehrte Beigeordnete! Wir haben es uns mit unserer Entscheidung nicht leicht gemacht. Deswegen war die Auszeit für uns wichtig. Wir haben mehrheitlich in der Fraktion entschieden, den von Ihnen gemachten Vorschlag aufzugreifen, und gehen davon aus, dass Sie die Summe von 550.000 Euro in die Verwaltungsvorlage übernehmen. Man sollte dennoch von hier aus zumindest den moralischen Appell an den Eigentümer des Grundstücks, das Unternehmen Hochtief, senden, dass diese 550.000 Euro tatsächlich die Obergrenze sind und man mit Flüchtlingen nicht maßlos Geld verdienen, sondern sich bei Verhandlungen an den Bodenrichtwerten orientieren sollte. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass am Ende doch 450.000 Euro ausgehandelt werden können. Wie gesagt: Wir würden uns mit der Summe von 550.000 Euro zunächst einverstanden erklären. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Hiermit erkläre ich, dass ich den Änderungsantrag mit der veränderten Summe 550.000 Euro zum Bestandteil der Vorlage erhebe und dann zur Abstimmung stelle. Frau Heller hatte ich eben übersehen. Sie hat noch eine Nachfrage. Stadträtin Heller (CDU): Meine Frage zielt nicht direkt auf die Vorlage, sondern auf den Bericht von Frau Dubrau. Es hat mich ein bisschen schockiert. Wir haben hier von einer Dezernentin gehört, dass die Stadt kein verlässlicher Verhandlungspartner ist. Ich würde gern Ihre Meinung hören, ob diese Behauptung so zutreffend ist. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Oberbürgermeister Jung: Frau Heller, damit kein Missverständnis im Raum steht: Frau Dubrau hat appelliert, dass wir als Stadt verlässlich bleiben, dass sich Bieter, wenn wir mit ihnen verhandeln, darauf verlassen können, dass die Verhandlungsergebnisse nicht über Nacht aufgehoben oder verändert werden. Das ist gemeint. Es gab noch eine Frage von Frau Krefft zur nicht dauerhaften Nutzung. Das bezog sich sowohl auf das Objekt Prager Dreieck als auch auf das Objekt Diezmannstraße. - Frau Krefft, können Sie die Frage bitte noch einmal formulieren? Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Hintergrund ist der Stadtratsbeschluss, den wir vor Jahren beschlossen haben, der bei solchen Objekten eine Obergrenze von 100 oder 150 Plätzen vorsieht. Diese Obergrenze überschreiten wir hier. Damit wir mit der jetzt zu treffenden Entscheidung diesem Stadtratsbeschluss nicht widersprechen, muss hier zumindest gesagt werden, dass es sich um eine nichtdauerhafte Nutzung handelt. Oberbürgermeister Jung: Ich gebe gerne zu Protokoll, Frau Krefft: Unser Ziel ist und bleibt, auf Basis der damaligen Zielsetzungen Menschen angemessen in unserer Stadt unterzubringen. Es ist nur der Notsituation geschuldet, dass wir solche großen Einrichtungen perspektisch mittelfristig planen und sie auch auslasten werden. Ich glaube, da sollten wir uns nichts vormachen. Aber das Ziel ist ein anderes. Ziel bleibt die Dezentralität und die kleinere Einrichtung. Nach wie vor stehe ich zu dem Konzept: ankommen, akklimatisieren, kleine Einrichtung, dezentrale Wohnung. So sieht es das Konzept vor. Aber das werden wir in den nächsten Jahren nicht schaffen können. S e i t e | 69 Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18.7: Gemeinschaftsunterkunft Prager Dreieck. Dazu gibt es einen Änderungsantrag von Stadtrat Weber, der aber meines Erachtens durch die Protokollnotiz von Frau Dubrau erledigt ist. Des Weiteren gibt es einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Ausschreibung nach VOB und VOL, den wir abstimmen müssen. Abstimmung über den Änderungsantrag 02 der CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 15 Ja- und 44 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen. Abgelehnt. Abstimmung über die Vorlage zum Prager Dreieck mit den Beschlussvorschlägen der außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen. Ich darf Sie jetzt um Ihr Votum bitten. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 39 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18.8: Gemeinschaftsunterkunft Diezmannstraße. Hierzu gibt es drei Änderungsanträge: Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, ÄA-01, mit der Veränderung „maximal 550.000 Euro“ wird in die Vorlage übernommen. Damit entfällt die Abstimmung darüber. Des Weiteren gibt es den Änderungsantrag 02 von Herrn Stadtrat Weber, der aufrechterhalten wird. Darüber werden wir zuerst abstimmen. Frau Dubrau, können Sie auch dazu eine Protokollnotiz vortragen? Bürgermeisterin Dubrau: Ich könnte hierzu eine Protokollnotiz anbieten, die eine Überprüfung der entsprechenden Anpassungen des B-Plans darstellt, allerdings unter Ausschluss Wohnen. Herr Fabian, bitte. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, dazu. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das Konzept wird nach wie vor umgesetzt. Frau Dubrau hatte darauf hingewiesen, dass wir Woche für Woche, Monat für Monat Geflüchtete in eigenem Wohnraum unterbringen bzw. sie sich selbst Wohnungen suchen. Die größeren Gemeinschaftsunterkünfte sind aus der Not heraus geboren. Wir präsentieren hier jeden Monat eine Informationsvorlage, in der tabellarisch aufgelistet ist, was wir planen. In diesem Jahr werden wir noch ein halbes Dutzend kleinerer Wohnhäuser anmieten. Oberbürgermeister Jung: Wenn Sie gestatten, würde ich jetzt zur Abstimmung kommen. Stadtrat Weber (SPD): Wie gesagt, das ist ein Gebiet nach § 34 Baugesetzbuch. Das heißt: Wir haben dort keinen B-Plan. Mir wäre wichtig zu wissen, bis wann Sie das prüfen. Vielleicht können Sie dafür einen Zeitraum nennen. - Drei Jahre. Okay. - Dann hat sich das erledigt. Oberbürgermeister Jung: Sie ziehen den Änderungsantrag zurück mit der Protokollnotiz, dass innerhalb von drei Jahren geprüft wird, ob hier andere Formen der Nutzung - mit Ausnahme Wohnen - gesichert werden können. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Auch zu Tagesordnungspunkt 18.8 gibt es einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Ausschreibung nach VOB und VOL. Wer stimmt dem zu respektive dagegen oder enthält sich? - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Damit abgelehnt. Abstimmung über die Vorlage zur Diezmannstraße 12 inklusive der eben übernommenen Änderungen aus dem Antrag der Linken. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. So beschlossen. Vielen Dank für diese Debatte, auch wenn nicht alle mit dem Ergebnis zufrieden sind. 18.9 Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung hier: Anmietung eines neuen Objektes sowie Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO - Eilbedürftig (VI-DS-01611) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.9.1 dazu ÄA (VI-DS-01611-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich bitte Frau Dubrau um einige einleitende Sätze. Bürgermeisterin Dubrau: Ich versuche es kurz zu machen, auch wenn es in dem Änderungsantrag um sehr viele Punkte geht. Zunächst: Worum geht es überhaupt? Seit 2009 hat die Stadt wieder Personalzuwachs. Damit einhergehend sind ständige Flächenmehrbedarfe. Bis 2014 zum Beispiel mussten allein im Neuen Rathaus und im Technischen Rathaus 165 neue Mitarbeiter untergebracht werden. Das erhöhte die Belegung der Büros auf das Maximum. Sämtliche Leerstände wurden restlos aufgebraucht, sodass es bei etwaigen Baumaßnahmen keine Ausweichmöglichkeiten mehr gibt. Auch Archiv- und Beratungsflächen mussten in Büroflächen umgewandelt werden. In 2015 gab es eine erneute Personalaufstockung um 250 Stellen, wobei es sich dabei nicht nur um Büromitarbeiter handelt. Aufgrund der wachsenden Einwohnerzahl und der steigenden Zahl von Asylsuchenden wird die Mitarbeiterzahl weiter steigen. Das heißt: Es gibt einen dringenden Flächenbedarf zur Unterbringung der neuen Mitarbeiter. Auch prognostisch wird mit einem Zuwachs von 1 Prozent pro Jahr gerechnet. Das S e i t e | 70 klingt zwar wenig; aber wenn Sie es ausrechnen, werden Sie feststellen, wie viel das ist. Konkrete Flächenanforderungen wegen mehr Personal gibt es zum Beispiel vom Sozialamt, von der Wohngeldstelle, der Migrantenhilfe, dem WiSo, dem Ordnungsamt, insbesondere von der Ausländerbehörde, sowie Erweiterungsbedarf im Bürgeramt. Parallel dazu - das hatten Sie hier auch beschlossen - sind grundlegende Aufgaben der Organisation zu lösen wie die Unterbringung der Stadtkasse gemeinsam mit dem ARoV und gesetzlicher Vertretung sowie die Zentralisierung des AGM bzw. der Bau- und Planungsbereiche einschließlich Umwelt im Technischen Rathaus. Mit der Anmietung des Bürogebäudes in der Otto-Schill-Straße 2 lassen sich die aktuell anstehenden Unterbringungsaufgaben in einem komplexen Zusammenhang wirtschaftlich lösen und dringend benötigte zusätzliche Flächen für den gewachsenen Personalbestand bereitstellen. In die Otto-Schill-Straße sollen wechseln: als Hauptnutzer die erweiterte Stadtkasse aus dem Technischen Rathaus sowie das Bürgeramt Mitte und das Referat Beschäftigungspolitik aus dem Neuen Rathaus. Es entstehen circa 180 Arbeitsplätze sowie circa 700 Archivplätze plus eine Umzugsreserve für etwaige Bauarbeiten. In die freigezogenen Flächen im Technischen Rat können nunmehr ziehen: das Sozialamt und das Ordnungsamt, die dadurch auf den aktuellen Bedarf erweitert werden können, das Rechtsamt, der Geschäftsbereich des OBM und das Hauptamt, die im Neuen Rathaus etwas besser versorgt werden können als bisher, das AJuFaBi, das dann mehr Flächen erhält, und das AGM, das hoffentlich auch einige Plätze mehr im Technischen Rathaus bekommt. Ich möchte Ihnen auch die grundlegenden Eckwerte des Mietvertrages nennen. Die angemietete Fläche beträgt 5.976 Quadratmeter. Vertragslaufzeit: 25 Jahre. Hinzu kommt eine Option für die zweite Hälfte des Erdgeschosses, die im Moment noch fremdgenutzt wird. Mietzins: 8,50 Euro pro Quadratmeter. Es gibt aber noch diverse Vorteile. Wenn man die mietfreie Zeit von 24 Monaten auf den gesamten Zeitraum berechnet, kommt man auf eine effektive Miete von 7,82 Euro pro Quadratmeter. Das Haus wird natürlich noch ausgebaut und uns nicht im derzeitigen Zustand übergeben. Weiterhin werden Zuschüsse für Umzug und für Möblierung gewährt, und zwar in Form von Verrechnung als mietfreie Zeit. - Fazit: Die Anmietung ist strategisch und wirtschaftlich ein gutes Geschäft für uns. Wenn der Investor heute an den Markt gehen würde - wir verhandeln ja schon relativ lange -, würde er auf dem Markt ganz andere Preise erzielen können. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Zum Portfolio. Unser Portfolio für Büroflächen kann dadurch nachhaltig und attraktiv erweitert werden. Viele von Ihnen werden das Haus kennen. So etwas ist inzwischen ein richtiges Schnäppchen. Auch die Lage war für uns sehr wichtig. Das Gebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe des Neuen Rathauses und insofern verwaltungstechnisch optimal. Für diese Zentrumslage sind die wirtschaftlichen Vertragskonditionen sehr gut. Wir haben mehrere andere Objekte in den letzten Jahren - zweieinhalb Jahre habe ich das begleitet - geprüft. Da lagen die Mietpreise in einer ganz anderen Größenordnung, falls Sie sich erinnern; wir haben das ja mehrfach dargestellt. Das Verhältnis von Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche ist als wirtschaftlich sehr gut einzuschätzen. 80 Prozent Hauptnutzfläche haben viele andere Häuser nicht, darunter auch solche, die wir angemietet haben. Zur finanziellen Sicherung der Anmietung und des Bezugs werden Haushaltsmittel in Abstimmung mit dem Dezernat II und den beteiligten Ämtern gemäß Beschlusspunkt 3 und 6 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Ich will gleich noch auf den Änderungsantrag der Linken eingehen. Sie können sich vorstellen - wir haben auch schon darüber gesprochen -, dass wir das anders sehen. Ich möchte das kurz begründen. Zum Änderungsvorschlag zu Beschlusspunkt 2. Ziel der Verhandlungen war, das insgesamt wirtschaftliche Angebot in den Vertrag einzubinden. Mit dem nun vorliegenden ausgehandelten Vertrag erfolgte eine Einbindung des Angebotes über eine Mietzeit von 25 Jahren. Natürlich haben wir auch andere Zeiträume geprüft und untersucht, welcher Zeitraum der günstigste ist. Nach unserer Auffassung ist der jetzt verhandelte Zeitraum von 25 Jahren mit Abstand die beste Variante. Das werden Sie auch in den Tabellen finden. Eingebunden sind hier eine mietfreie Zeit von insgesamt 29 Monaten bzw. 58 Monate mit hälftigem Mietzins sowie eine Zugabe des Vermieters für Umzug und Möblierung in Höhe von 285.000 Euro. Das ergibt einen effektiven Mietzins von 7,70 Euro pro Quadratmeter. - Nebenbei bemerkt: Meine Wohnung ist teurer. - Dies ist angesichts der zentralen Lage und des vom Vermieter umgesetzten Ausbaustandards - sie müssen wissen, das Objekt wird noch komplett ausgebaut, natürlich entsprechend der Arbeitsstättenrichtlinie - aus wirtschaftlicher Sicht für die Stadt als Mieter ein attraktiver Wert. Die im Änderungsantrag vorgeschlagene Mietdauer von 15 Jahren würde keine mietfreie Zeit enthalten und erheblich geringere Zugaben für Umzug und Ähnlichem. Gegenüber dem Angebot mit einer Mietzeit von 25 Jahren ist das aus fi- S e i t e | 71 nanzieller Sicht deutlich ungünstiger und aus wirtschaftlicher Sicht wesentlich schlechter. Nach unserer Einschätzung werden wir dieses Objekt auf jeden Fall 25 Jahre lang - vermutlich länger nutzen. Mit Blick auf unsere Gesamtkonzeption, in die alle Bürogebäude und die künftige Personalentwicklung einbezogen sind, gehen wir davon aus, dass dieser Standort langfristig genutzt wird, selbst wenn es uns gelingen sollte, in absehbarer Zeit einen Neubau für Büros auf dem Leuschner-Platz zu entwickeln. Die von der Stadt angemieteten Objekte haben eine Gesamtfläche von circa 72.000 Quadratmeter. Das Gebäude an der Otto-Schill-Straße wird als vorteilhaft für die Stadt bewertet. Das resultiert aus der zentralen Lage, dem umzusetzenden Bau- und Ausstattungsstandard, den sehr guten wirtschaftlichen Konditionen des Vertrages und der optimalen verwaltungsorganisatorischen Nähe zum Rathaus. Im Vergleich dazu sind andere Mietobjekte deutlich schlechter einzuschätzen und wegen dezentraler Lagen, ungünstiger baulicher Grundkonstruktionen, erneuerungsbedürftiger Ausstattungen oder auslaufender Mietverträge eher aufzugeben. Solche Objekte stehen sozusagen auf der Liste des Abbaus. Im derzeit laufenden Projekt des Hauptamtes und des AGM steht dieses Objekt, wie schon erwähnt, an vorderer Stelle mit einer langfristigen Nutzung. Zum Änderungsvorschlag zu Beschlusspunkt 3: Neuverhandlung der Indexklausel. Die in den Vertrag eingebundene Indexklausel ist das Ergebnis der Verhandlungen. Sie ist im Gesamtkontext des Vertrages wirtschaftlich ausgewogen und rechtlich annehmbar. Die verhandelte Indexklausel berücksichtigt sowohl die Laufzeit des Vertrages - und ein Stück weit auch die Interessen Vermieters; denn man kann bei einer Mietzeit von 25 Jahren keine Festmiete vereinbaren als auch den Schutz des Mieters vor einer schnellen Anhebung der Miete. Genau deshalb wurde vereinbart, die Indexmöglichkeit erst ab dem sechsten Mietjahr einzuräumen; also kein Automatismus ab Mietbeginn, was üblicherweise der Fall ist. Bei Mietverträgen mit kürzerer Laufzeit - das haben wir natürlich abgeprüft -, würde der Prozentsatz schon ab Mietbeginn gelten. Unbedingt zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, dass der Einstiegsmietzins des Objekts deutlich unter dem vergleichbarer Objekte hinsichtlich Lage und Ausstattung verhandelt wurde. Die zusätzlichen Bestandteile hatte ich schon dargestellt. Die vereinbarte Geltendmachung eines Änderungsanspruchs beider Seiten benachteiligt nicht, sondern schafft für beide Parteien Rechtssicherheit in der Vertragsdurchführung. Es ist aus den genannten Gründen heraus nicht geboten, Neuverhandlungen zur Indexklausel aufzunehmen. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Zur Neuverhandlung von Betriebs- und Nebenkosten. Die im Vertrag enthaltene Vereinbarung zur Betriebs- und Nebenkostenzahlung ist aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich und für das Vertragscontrolling auch praktikabel. Für die ersten fünf Jahre ist eine Pauschale von 2,50 Euro pro Quadratmeter vereinbart. Sie ist als sachlich angemessen zu sehen. Vergleichsweise seien die Kosten für drei andere reale Objekte genannt: das Objekt Nonnenmühlgasse hat 2,95 Euro pro Quadratmeter, die Witzgallstraße 2,87 Euro pro Quadratmeter, das Technische Rathaus 2,88 Euro pro Quadratmeter. Das heißt: Alle liegen über den hier ausgehandelten Kosten. Für Betriebs- und Nebenkostenzahlungen ist eine wirtschaftlich bessere vertragliche Vereinbarung für die Stadt nicht zu erwarten. Neuverhandlungen zur Änderung des vorliegenden Vertrages sollten nicht aufgenommen werden, weil sie uns eher schaden würden. Für den Fall, dass die Stadt Leipzig alleiniger Nutzer ist wie gesagt, ein Teil des Erdgeschosses wird noch fremdgenutzt, wobei wir an diesem Teil durchaus Interesse haben -, hat der Vermieter seine Bereitschaft erklärt, dass die Stadt Leipzig mit den Versorgern direkt Verträge verhandeln kann. Insofern wären wir dann auch aus der Klammer heraus. Das wird aber erst in dem Moment der Fall sein, wenn wir das Objekt tatsächlich komplett nutzen. Ich denke, das reicht erst einmal als Einführung. Ich würde mich freuen, wenn wir heute zu einer Beschlussfassung für dieses Objekt kommen. Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, dann Herr Elschner und Frau Wohlfarth. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau und sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Städträtinnen und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am Livestream! Ich grüße auch meine ehemaligen Schüler, die auf der Tribüne sitzen. Leipzig wächst. Die Einwohnerzahl von 570.000 wird vermutlich schon in diesen Wochen erreicht. Eine Zahl von 600.000 liegt nicht mehr in weiter Ferne. Das hat Folgen für die Verwaltung. Es gilt, für eine wachsende Anzahl von Mitarbeitern Arbeitsplätze zu schaffen. Im Bereich Gebäudemanagement wird zurzeit daran gearbeitet, den Bedarf an Mitarbeitern in der Stadtverwaltung entsprechend der Entwicklung der Einwohnerzahl von 600.000 und mehr zu ermitteln. Soweit bekannt ist, soll das Ergebnis Mitte 2016 vorliegen, sodass Schlussfolgerungen für die Raumnutzung und Raumsuche S e i t e | 72 dann geordnet und nach Struktur der Stadtverwaltung festgeschrieben und neu sortiert werden können. Wir unterstützen eine Anmietung in der Nähe des Neuen Rathauses; denn das bedeutet kurze Wege für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Aber man sollte dem Ergebnis und der Konzeption der neuen Verwaltungsstruktur nicht vorgreifen. Daher sollte eine so langfristige Mietbindung von 25 Jahren jetzt nicht eingegangen werden. Wir schlagen in unserem Antrag eine Mietbindung von 15 Jahren mit Option auf Verlängerung vor. Wir wissen: Die angemietete Immobilie ist kein Neubau, sondern ein denkmalgeschützter Altbau. Trotzdem mieten wir dort Büroräume, und für diese gilt die Arbeitsstättenrichtlinie; die ist einzuhalten. Das heißt: Einige GoodwillLeistungen des Vermieters sind Pflichtleistungen. Nach der Diskussion im Finanzausschuss habe ich mich da noch einmal schlaugemacht und das geprüft; das hätten Sie sich ja denken können. Ein Sonnenschutz ist ebenso eine Pflichtleistung wie eine Teeküche. Der technische Zustand der zur Verfügung gestellten Büroräume muss der Arbeitsstättenrichtlinie entsprechen. Dafür ist der Vermieter zuständig. Übrigens heißt es korrekt „Technische Verordnung für Arbeitsstätten“ - auch Büroräume sind Arbeitsstätten -, und was dort gefordert wird, muss abgearbeitet werden. Ich habe zum Beispiel nicht gelesen - ich weiß nicht, wer von Ihnen diese 70 Seiten intensiv gelesen hat -, ob der Brandschutz schon berücksichtigt ist und ob der Vermieter die Kosten für die Einrichtung des Brandschutzes in Büroräumen entsprechend der Arbeitsstättenrichtlinie übernimmt. Vielleicht habe ich das auch überlesen; das Material war ja sehr umfangreich. Ein weiteres Problem haben Sie schon angesprochen - ich war so fair und hatte es Ihnen vorher genannt -, nämlich die Indexklausel. Wir verstehen nicht, warum nicht die aktuelle Version des Freistaates Sachsen übernommen wurde und wir uns mit Punkt 8 des Mietvertrages schlechterstellen. Unsere Fraktion hat in der Antragsbegründung die aktuelle Version des Freistaates angegeben. Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass der Mietvertrag für uns auch bezüglich der Betriebs- und Nebenkosten problematisch ist. Pauschalierte Kosten gereichen in der Regel immer zum Nachteil des Mieters. Es ist möglich - das haben Sie auch erwähnt -, mit den städtischen Versorgern Verträge direkt abzuschließen. Da die Stadt Hauptmieter im Objekt ist, wird sie zu ihren eigenen Konditionen mit den Versorgern Verträge abschließen Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 S e i t e | 73 und die tatsächlichen Kosten mit diesen Versorgern abrechnen. Das trifft auch auf Versicherungen und Steuern zu. Und: Jede Pauschalierung kann Ungenauigkeiten beinhalten, die bei der späteren Rechnungsprüfung bemängelt werden. Also: klare Formulierungen auch bei Nebenkosten. Noch ein Hinweis: Der Freistaat macht das bei all seinen gemieteten Bürogebäuden, ob in Paunsdorf oder auch in der Friederikenstraße. Er würde sich nicht auf pauschalierte Kosten einlassen. wirkt sich auch auf die Stadtverwaltung aus. Mitarbeiter der Verwaltung arbeiten hart an der Belastungsgrenze. Stellenmehrbedarfe werden durch die Ämter angezeigt und von der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt. Zusätzliches Personal wird vonnöten sein, um einerseits den bestehenden Handlungsstau in vielen Bereichen der Verwaltung aufzulösen und andererseits den gewaltigen Herausforderungen, die eine wachsende Stadt nun mal eben mit sich bringt, wirksam begegnen zu können. Lassen Sie mich noch einen Fakt nennen, der zum Nachteil der Stadt gereicht - zumindest habe ich das so gesehen -, nämlich die Wartungsverträge für technische Anlagen, von Steckdosen bis Aufzügen. Auch hier gehen die Kosten eindeutig zulasten des Vermieters. Die Ausführungen dazu sind uns zu ungenau. Stellen sich vor, es käme erschwerend hinzu, dass das Rathaus aufgrund von Personaleinstellungen aus allen Nähten platzt. Besprechungsräume müssten in Büros umfunktioniert werden. Auf den Gängen würden sich Regale und Schränke befinden. Der Skandal wäre groß. Nicht nur die Mitarbeiter der Verwaltung, sondern auch die Bürger, die mit der Stadtverwaltung zu tun haben, wären hiervon massiv betroffen. Dieses Szenario können wir nicht ernsthaft wollen. Ich möchte noch einmal betonen: mieten, ja; aber noch besser verhandeln. Da sind wir schon bei den Finanzen. In den 25 Jahren Mietzeit würden wir circa 19 Millionen Euro Kaltmiete bezahlen, ohne Indexierung. Da wir hier genügend Banker haben, wissen Sie, dass das auch bei 30 Millionen Euro enden kann. In Wirklichkeit ist die von Ihnen genannte Summe also wesentlich höher. Eine solche finanzwerthaltige Vorlage kann das muss ich hier auch sagen - keine Eilvorlage sein. Für viele Vorlagen holt sich die Stadt fachmännischen Rat, ob baulich oder juristisch. Das war für uns hier nicht zu erkennen und ist mir unverständlich. Deshalb: Anmietung, ja. Aber die ausgehandelten Bedingungen sollten sowohl für den Mieter als auch den Vermieter Vorteile haben. Die sehen wir für die Stadt nicht und können deshalb dem nicht zustimmen. Unsere Empfehlung wäre, diese Vorlage entweder heute zurückziehen das werden Sie nicht tun -, aber der Rubin 42 GmbH mitzuteilen, dass wir mieten wollen, oder aber heute nur über die Mietdauer abzustimmen und einzelne Punkte des Mietvertrages nachzuverhandeln. Abschließend: Vieles von dem, was Sie als Goodwill-Leistungen des Vermieters bezeichnet haben, sind keine Goodwill-Leistungen. Sie sind nach Arbeitsstättenrichtlinie seine Aufgabe. Deshalb sagen wir: 15 Jahre Mietdauer und das eine oder andere nachverhandeln. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Das enorme Wachstum Leipzigs Deshalb wird die bündnisgrüne Stadtratsfraktion heute auch der Vorlage zustimmen. Gleichwohl will ich zu drei Aspekten Stellung nehmen: Erstens. Die Vorlage wird von der Verwaltung als eilbedürftig eingestuft. Gut, das kann man vor dem Hintergrund, dass der Vermieter Planungssicherheit haben möchte, so sehen. Es wäre allerdings der Stadtverwaltung zumutbar, nein, es wäre richtig und besser gewesen, die Fachausschüsse und Stadträte frühzeitig über die Planungen, über verschiedene Varianten, ob des Standorts oder der Mietvertragsausgestaltung, zu informieren. Zumindest erste Informationen hätten Sie uns doch wohl schon im November letzten Jahres dazu geben können. Zweitens. Nun wird seitens der Fraktion Die Linke insbesondere beantragt, die verhandelte 25jährige Laufzeit des Mietvertrages auf 15 Jahre zu modifizieren, konkret: 15 Jahre plus Option auf zweimalige Verlängerung um fünf Jahre. Wir Grüne haben auch darüber diskutiert. Aufgrund des uns dargestellten, dann doch insgesamt wirtschaftlichsten Ergebnisses werden wir diesem Vorschlag nicht zustimmen. Ein Weiteres käme hinzu: Der Vertragsinhalt müsste in wesentlichen Punkten nachverhandelt werden, was möglicherweise ein Risiko für die Stadt wäre, weil der potenzielle Vermieter auch Nein dazu sagen könnte. Deshalb sagen wir Grüne nach sorgfältiger Abwägung Ja zu einer leistungsfähigen und leistungsstarken Verwaltung, Ja zum rathausnahen Standort, Ja zum Umzug des Bürgeramtes vom Stadthaus in die neuen Räume. Dieses Ja zur Vorlage, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeutet keinesfalls ein Nein zum Vorschlag der SPDFraktion, die Errichtung eines modernen Verwal- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 tungs- und Bürgerzentrums auf dem Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes zu prüfen. Für uns Grüne gilt hier: Das eine tun und das andere nicht lassen. Drittens. Die Stadt Leipzig kann eine Option zur zusätzlichen Anmietung weiterer Flächen im Erdgeschoss ausüben. Ein derzeit im Erdgeschoss befindliches Unternehmen wäre hiervon betroffen; denn die Immobilie steht ja nicht vollständig leer. Wir Grüne haben an die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang eine Bitte: Die Ausübung der Anmietoption durch die Stadt soll für das seit 1994 bestehende Unternehmen jedenfalls nicht nachteilig oder gar existenzgefährdend sein. Das wäre der Öffentlichkeit auch schlecht vermittelbar. Also meine Bitte an Sie: Handeln Sie bitte gemeinsam mit dem Vermieter vorausschauend, verantwortlich und den Mieter unterstützend, sollte es zur Ausübung der Anmietoption kommen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Anmietung des neuen Standortes soll ein erster wesentlicher Grundbaustein im Zuge der Erarbeitung eines Konzeptes zur mittelfristigen Verwaltungsunterbringung sein. Logischer und richtiger wäre es jedoch gewesen, wenn zuerst das neue Gesamtkonzept der Stadtverwaltung vorgelegen und der Stadtrat dann in Kenntnis Ihrer sämtlichen Überlegungen und gegebenenfalls Prüfungen über die heutige Vorlage zu entscheiden gehabt hätte. So wirkt das Vorgehen der Verwaltung wieder einmal eher situationsgetrieben als insgesamt strategisch geplant. Wir Grüne stellen abschließend fest: Einen Plan für eine moderne Verwaltungsunterbringung, der den großen Herausforderungen in Gänze Rechnung trägt, gibt es noch nicht. Wir fordern Sie deshalb auf: Erarbeiten Sie zügig diesen Plan! Nehmen Sie dabei auch den Stadtrat frühzeitig mit! Es gibt viel zu tun. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr verehrte Kollegen! Diejenigen, die gestern im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung waren, werden es gesehen haben: freudestrahlende Mitarbeiter dieser Verwaltung, wie man sie sonst selten erlebt. Sie freuten sich, uns dieses großartige Objekt und den Verhandlungsstand anpreisen zu dürfen. Ich kann diese Freude nicht ganz teilen. Das geht nicht gegen das Objekt. Das ist nach meiner Ansicht zweifelsohne das bestmögliche Objekt in dieser Lage und für diese Aufgabe. Zu den Kosten erlaube ich mir, nichts zu sagen. Vielleicht wird Herr Oßwald das thematisieren. S e i t e | 74 Kritisieren will ich hier, wie mit den Intentionen der Stadträte umgegangen wird. Erstens. Ich bin nicht der Meinung, dass man sich dieses Gebäude wirklich genau angeschaut hat. Ja, das ist ein altes, denkmalgeschütztes Gebäude. Und: Ja, da war früher die Universität drin. Ich selbst habe ein paar Jahre in diesem Gebäude studiert. Die Altleipziger dürften wissen, dass sich dort einmal die „Sport-Eule“ befand. - Frau Hollick nickt. - In diesem Gebäude wurden unter anderem die Latinum-Prüfungen abgehalten. Das Gebäude war, als die Theologische Fakultät dort auszog, in einem sehr schlechten Zustand. Es gab nur eine einzige funktionierende Toilette im ganzen Haus, wobei das nicht an der schlechten Sanitärkeramik lag die beiden Mitarbeiter haben mir gestern erzählt, was unter Sanitärerneuerung zu verstehen ist -, sondern an den Rohrleitungen. Die müssen unbedingt vorher überprüft werden, weil wir sonst auf den Kosten sitzen bleiben, so wie ich den Mietvertrag verstehe, auch wenn ich selbstverständlich nur Laie bin. Ich finde nicht in Ordnung, dass solche Bedenken einfach abgebügelt werden. Wir können dort neue Toiletten setzen lassen - das ist nett und freut die Mitarbeiter der Verwaltung, sie sind auch besser zu putzen -; aber wenn die Rohrleitungen kaputt sind, werden auch diese schicken neuen Toiletten bald nicht mehr funktionieren. Zweitens. Wenn wir dem zustimmen sollten, was ich nicht tun werde, dann sollten wir darauf achten, dass die Mitarbeiter, die in diesem Gebäude ihren Dienst versehen müssen, uns nicht wegbrezeln. Das heißt: Dort muss zwingend sichergestellt werden, dass die nach Arbeitsstättenschutzverordnung vorgegebenen 26 Grad Innentemperatur eingehalten werden können. Ich denke, wir sind es den Mitarbeitern der Stadtverwaltung schuldig, zumindest dafür zu sorgen. Sonnenschutz ist, soweit ich es gelesen habe, nur bei einem Mietvertrag ab 20 Jahren aufwärts möglich. Deswegen bin ich auch kein Fan einer Verkürzung mit Verlängerungsoption. Drittens. Diese Kritik habe ich auch meiner Fraktion mitgegeben, nämlich die Sicherung des Gebäudes. An zwei von drei Türen wird es keine Alarmsicherung bzw. Alarmnachrüstung geben. Das finde ich für ein Verwaltungsgebäude nicht haltbar. Hier haben wir einen Wachschutz. Dort gibt es an einer einzigen Tür eine Alarmsicherung. Viertens. Über den Zugang über das eben erwähnte ehemalige Sportgeschäft „Sport-Eule“ wird hier gar nicht gesprochen. Über dieses Geschäft kommt man aber ins Haus. Wird das richtig zugemacht? Kommt da eine Sicherung hin? Niemand weiß es. In der Vorlage steht es nicht. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Ich hätte mir gewünscht, dass die Mitarbeiter auskunftsfähiger sind, dass die Stadt bereit ist, nachzuverhandeln, und dass wir genau für solche Sachen mehr Zeit haben, um uns als Stadträte auch einbringen zu können, vor allem diejenigen unter uns, die dieses Gebäude kennen. Wir hätten uns diese Debatten um die Eilbedürftigkeit ersparen können, wenn jeder vorher seinen Senf hätte dazugeben und man darauf hätte reagieren können. Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler hat das Wort. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe nur zwei Fragen: Habe ich es richtig verstanden, dass man versucht hat, eine kürzere Laufzeit bzw. eine kürzere Laufzeit mit Verlängerungsoption auszuhandeln, also 15 Jahre plus zweimalige Verlängerung um fünf Jahre? Sie hatten gesagt, dann wären diese Sondervergünstigungen weggefallen. Meine zweite Frage betrifft die Betriebs- und Nebenkosten in Höhe von 2,50 Euro pro Quadratmeter. Hat der Eigentümer belegt, dass das ausreicht? Nach fünf Jahren werden diese 2,50 Euro zu Vorauszahlungen. Es wäre schon wichtig, zu wissen, ob man in der Vergangenheit - gerade während der Nutzung durch die Uni; das ist ja in etwa vergleichbar - mit diesem Betrag ausgekommen ist, oder ob man darüber lag? Abschließend noch Folgendes: 46 Cent der Vorauszahlungen der Betriebskosten betreffen auch Feuerlöscher und Ähnliches. Es erscheint mir sehr ungewöhnlich, dass das gesondert bezahlt werden muss. S e i t e | 75 Auf der anderen Seite befindet sich dieses Objekt in sehr guter Lage, in unmittelbarer Nähe zum Neuen Rathaus. Wir haben dann kurze Wege. Es deckt dringende, unmittelbare Verwaltungsmehrbedarfe ab. Die Verwaltung hat in den letzten Tagen versucht, in den Ausschüssen glaubhaft darzulegen, dass wir dieses Gebäude definitiv in den nächsten 25 Jahren benötigen werden und dass, selbst wenn nicht, es immer noch viel günstiger ist, unattraktive, weil dezentral liegende Liegenschaften abzumieten. Deshalb ist dieser 25 Jahre laufende Mietvertrag als wirtschaftlicher und um fast 4 Millionen Euro günstiger anzusehen als die 15-Jahre-Variante. Es wäre unwirtschaftlich und sicherlich teurer, den Mietvertrag nach 15 Jahren zu verlängern. Aus diesem Grund wird unsere Fraktion mehrheitlich, aber nicht geschlossen, dieser Vorlage zustimmen. Wir bekräftigen noch einmal, wie von Herr Elschner schon gesagt, dass möglichst zeitnah ein schlüssiges, langfristiges Verwaltungsunterbringungskonzept vorgelegt wird. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann würde ich jetzt die Rednerliste schließen. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Meine Damen und Herren! Was ich wirklich grenzwertig finde im Mietvertrag - zu dem kann man stehen, wie man will; es ist wirklich teuer -, ist, dass der Mieter für die Instandsetzung des Elektro- und des Be- und Entwässerungssystems verantwortlich ist. Ich muss ehrlich sagen, das kommt nicht ganz so oft vor. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald, bitte. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Ich will noch einmal kurz das Meinungsbild in unserer Fraktion wiedergeben. Die Entscheidung zu dieser Vorlage fällt uns nicht leicht, da dies bedeutet, einem 25 Jahre langen Mietvertrag zuzustimmen, ohne ein schlüssiges, langfristiges Verwaltungsunterbringungskonzept vorliegen zu haben. Wir wissen nicht: Welche Räumlichkeiten werden wo wie lange und ab wann gebraucht? Wie entwickeln sich die Personalbedarfe? Wie laufen die Mietverträge für die vielen dezentral gelegenen Liegenschaften aus? Wo will man dann mit diesen hin? All das muss nachgearbeitet werden. Bürgermeisterin Dubrau: Einen Großteil der Fragen hatte ich schon im Vorhinein beantwortet. Es wird sich also einiges wiederholen. Ich muss alle diejenigen, die das Haus kennen, bitten, nicht davon auszugehen, dass dieses Haus, so wie es jetzt ist, das Mietobjekt sein wird, wie wir es dann übernehmen werden. Das Haus wird komplett saniert. Logischerweise ist dafür der Vermieter verantwortlich. Uns wird ein Haus übergeben, das voll funktionsfähig ist, in dem natürlich die Leitungen erneuert worden sind, in dem natürlich eine entsprechende Elektroausstattung vorhanden sein wird, zwar keine Küchenmöbel, aber die dafür erforderlichen Steckdosen, das natürlich mit dem notwendigen Sonnenschutz ausgerüstet ist. Alles, was in einem Haus notwendig ist, um es als Bürogebäude Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 zu vermieten, wird in diesem Haus nach der Sanierung vorhanden sein und uns zur Verfügung gestellt. Das haben wir in vielen anderen Häusern nicht, schon gar nicht in der Qualität. Schauen Sie sich einmal im Rathaus um! Es gibt zwei Etagen, wo wir noch 15 Jahre brauchen werden, um sie wenigstens auf den Grundstandard zu bringen. Ich habe auch andere Aspekte schon mehrfach dargestellt, wie zum Beispiel den Index. Beim gewählten ist die günstigste Variante, dass er fünf Jahre gar nicht zum Tragen kommt. Im Moment verändert sich der Index nicht. In den letzten zwei Jahren gab es null Veränderungen. Wir gehen davon aus, dass das auch in den nächsten Jahren so bleiben wird. Damit ist das Risiko einer Mieterhöhung, die ja über die Indexklausel möglich wäre, extrem gering. Wir haben genügend andere Verträge, selbst von landeseigenen Gesellschaften, bei denen wir Mieterhöhungen zwischen 1,5 und 3 Prozent pro Jahr in Kauf nehmen müssen. Das ist ein ganz anderer Satz als der, den wir hier haben. Zur langfristigen Verwaltungsunterbringung. Das Thema ist schon 2012 diskutiert worden. Das war vor meiner Amtszeit; ich habe mich aber von den Kollegen darüber informieren lassen. Damals wurde im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und Erweiterung der Aufgaben des AGM ein erstes Konzept erarbeitet. Viele von Ihnen werden sich sicherlich daran erinnern können. Damals wurde gesagt: Wir brauchen zwei große Hauptobjekte: das Neue Rathaus einschließlich Stadthaus und das Technische Rathaus sowie eine Anzahl von anderen Objekten, um die Hauptverwaltung unterzubringen. - Übrigens hat auch das Technische Rathaus einen Mietvertrag über 25 Jahre; er läuft in Kürze aus; so schnell vergeht die Zeit. - Ziel war es, im Technischen Rathaus beispielsweise das komplette AGM unterzubringen, was uns bis heute nicht gelungen ist, aber immer noch eine Aufgabe ist, die nach Beschlusslage des Stadtrates vor uns steht. Selbst wenn man vom aktuellen Personalbestand ausgeht - das hatte ich schon einmal zu Beginn der heutigen Sitzung gesagt -, muss man feststellen, dass wir einen massiven Fehlbedarf an Bürofläche haben. Hinzu kommt, dass in den nächsten zehn Jahren 72.000 Quadratmeter wegfallen werden. Deshalb wurde an uns die Aufgabe gestellt -zumindest in den Zweidreivierteljahren, in denen ich hier im Amt bin -, ein Objekt in unmittelbarer Nähe des Rathauses suchen: zur Konzentration der Verwaltung und zu einem möglichst günstigen Mietpreis. In der ersten Verhandlungsrunde sollte noch ein Mietpreis von möglichst unter 11 Euro pro Quadratmeter durchgesetzt werden. Das ist uns nicht S e i t e | 76 gelungen. Sie können sich sicher erinnern, welches Haus das war. - In der zweiten Verhandlungsrunde ging es um ein Haus, das noch gar nicht gebaut war. Da lag der Mietpreis schon 2 Euro pro Quadratmeter höher. - Wir haben mehrere Bestandsgebäude in der Umgebung durchgecheckt. Aber es gab kein Gebäude, das unter 10 Euro pro Quadratmeter lag. Insofern denke ich, es ist ein großer Erfolg der Kollegen, die durchaus auch externe Berater hinzugezogen haben, darunter logischerweise auch Juristen, dass sie jetzt ein Objekt gefunden haben, das in unmittelbarer Nähe liegt und dessen Mietpreis vergleichsweise niedrig ist. Das Verfahren läuft ja nicht erst seit gestern. Die Verhandlungen laufen schon seit einem Dreivierteljahr oder noch länger. Im Ausschuss Stadtentwicklung und Bau habe ich zumindest mehrfach mitgeteilt, dass wir diesbezüglich in Verhandlungen sind. Aber einen konkreten Vertrag können wir Ihnen natürlich erst dann vorlegen, wenn er ausgehandelt ist und die notwendigen Gremien durchlaufen hat. Natürlich hat der Investor inzwischen ein paar Schwierigkeiten, weil sich das Verfahren schon relativ lange hinzieht. Er hat noch diverse andere Angebote und wäre wahrscheinlich total froh, wenn das abgelehnt würde. Jetzt könnte er das Gebäude sicherlich zu noch besseren Konditionen vermieten. Ich würde es sehr traurig finden, wenn es heute zu einer Ablehnung käme. Es wäre für die Stadt ein großer Verlust, wenn sie jetzt von einem solchen Objekt in dieser Lage zu diesem Preis und zu diesen Konditionen Abstand nehmen würde. Natürlich wird das Gebäude alle Richtlinien erfüllen. Logischerweise ist auch der Brandschutz geregelt. Das ist Teil der Arbeit des Vermieters. Das geht überhaupt nicht anders. Wir würden doch kein Gebäude anmieten, wo der Brandschutz nicht geregelt ist. Das wäre gar nicht baugenehmigungsfähig. Abschließend noch einmal meine Bitte: Gehen Sie mit uns! Sehen Sie unsere strategischen Überlegungen! Auch wenn das Gesamtkonzept heute noch nicht auf dem Tisch liegt, wird es seit insgesamt vier Jahren diskutiert. Wir brauchen dieses Objekt zur Konzentration der Verwaltung in der Innenstadt und zur besseren Unterbringung der Mitarbeiter. Helfen Sie mit, das tatsächlich auch zu realisieren! - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, noch einmal. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Frau Dubrau, ich habe noch eine Nachfrage zum Be- und Ent- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 wässerungssystem sowie zu den Elektroanlagen. Wir werden 25 Jahre Mieter sein und sollen das Haus in dieser Zeit in einem funktionierenden Zustand erhalten. Das steht hier im Mietvertrag. Meine Frage gibt unsere Angst wieder: Wenn wir dafür verantwortlich sind, was dürfen wir dann gegebenenfalls an den Vermieter leisten? Wenn dem so ist, dann sind - das sage ich Ihnen ganz offen - 6,70 Euro pro Quadratmeter für den Vermieter tatsächlich ein Geschenk. Oberbürgermeister Jung: Eigentlich sind dafür Ausschüsse da. Vielleicht können Sie, Frau Dubrau, das mit Herrn Wehmann im Nachgang klären. Wir müssen jetzt wirklich zu einer Entscheidung kommen. Ich schließe die Debatte. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, den Beschlusspunkt 2 zu ändern und den Beschlusspunkt 3 neu aufzunehmen. Es wurde punktweise Abstimmung beantragt. Abstimmung über Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrags 01 der Fraktion Die Linke. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 40 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit abgelehnt. Abstimmung über Beschlusspunkt 3, der da lautet: Im Mietvertrag werden die Abschnitte 8 (Indexklausel) und 9 (Betriebs- und Nebenkosten) überarbeitet und neu verhandelt. - Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 21 Ja-Stimmen, 39 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit abgelehnt. Abstimmung über die Vorlage zu Tagesordnungspunkt 18.9. Ich eröffne das Abstimmungsverfahren. - Ich schließe das Verfahren. Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 17 NeinStimmen, 7 Enthaltungen. Damit so entschieden. 18.10 Vergabe eines Erbbaurechts durch die Stadt Leipzig: Parkbühne Leipzig, Clara-Zetkin-Park, Karl-Tauchnitz-Straße 28 / Rennbahnweg in 04107 Leipzig Zweitvorlage - (VI-DS-01945-NF-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Wird das Wort gewünscht? - Wir stimmen jetzt nicht per Abstimmungsanlage ab. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.11 Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 1038 der Gemarkung Knauthain - Zweitvorlage - (VI-DS-01995-NF02) S e i t e | 77 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 18.11.1 dazu ÄA (VI-DS-01995-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Bürgermeister Albrecht, ich bitte Sie um Einführung in das Thema. Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst bitte ich um Verständnis, dass der Ablauf in den letzten drei Tagen zeitlich sehr anspruchsvoll war. Ich will dazu gleich zu Beginn Stellung nehmen. Wir hatten vor vier Wochen eine Grundstücksverkehrsausschusssitzung, in der zur Zweitvorlage eine ganze Reihe von Hinweisen erfolgten, bis hin die Verhandlungen noch einmal nachzuschärfen. Dem hat das Liegenschaftsamt entsprochen. Leider gab es in der letzten Ausschusssitzung nur ein Zwischenergebnis, das wir auch gern erläutert hätten. Bis zum Montag dieser Woche ist dann das Ergebnis entstanden, das Ihnen jetzt in der Vorlage sehr kurzfristig vorliegt. Dafür bitte ich um Verständnis und zugleich um Entschuldigung. Was hat sich jetzt verändert? Das ist zum einen der Vertragsgegenstand, sprich: das Grundstück. Das ist zum Zweiten die Art und Weise der Investitionsverpflichtung. Und zum Dritten: Weil sich der Vertragsgegenstand geändert hat, hat sich natürlich auch der Kaufpreis geändert. Zum Vertragsgegenstand. Dieser hat sich insofern verändert, dass es jetzt ein deutlich kleineres Grundstück ist, und zwar bezogen auf das ursprüngliche Grundstück nur noch der Teil, der bereits teilerschlossen ist. Das heißt: Abgeschnitten ist der obere Teil, der nicht erschlossen war. Das teilerschlossene Grundstück hat eine Größe von 7.480 Quadratmetern. Es ist im Lageplan rot dargestellt und hat die Umfassungsbuchstaben A, B, C, D, A, sodass die Grundstückslage klar erkennbar ist. Das heißt: Die nördliche Teilfläche ist nicht mehr Verkaufsgegenstand. Nach rechtskräftiger Änderung des B-Plans 132.1 im nördlichen Plangebiet kann sich der Käufer, wenn er es möchte, an zukünftigen Ausschreibungen beteiligen. Wichtig ist auch: Es ist jetzt nicht nur ein deutlich kleineres, sondern auch ein qualitativ hochwertigeres Grundstück entstanden. Zur Investitionsverpflichtung. Wir haben jetzt eine Regelung in die Vorlage aufgenommen, die nach Voraussetzen der Bebaubarkeit eine Investitionsverpflichtung von zwei Jahren vorsieht, und zwar so, wie die Planung mit dem Planungsamt abgestimmt ist: für 16 Eigenheime. Zum Kaufpreis. Das Grundstück war ursprünglich am 10. November 2014 zum Höchstgebot aus- Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 geschrieben. Der Höchstbietende, nämlich das Unternehmen, das auch in dieser Vorlage genannt wird, hat 10 Euro über dem Mindestgebot geboten. Es gab zu diesem Zeitpunkt keinen weiteren Interessenten, der auch nur annähernd diesen Preis mitgeboten hat. Wir haben aufgrund der jetzt veränderten Grundstückssituation natürlich noch einmal beim Amt für Geoinformation nachgefragt - ähnlich hatten wir es auch bei der Erstvariante dieser Vorlage gemacht - und haben den vom Amt für Geoinformation aufgerufenen Preis zur Grundlage des Preises in der Vorlage gemacht. Dieser beträgt für die jetzige Größe des Grundstücks 448.800 Euro. Die jetzt vorgelegte Fassung der Vorlage ist dezernatsübergreifend abgestimmt, also auch aus planerischer Sicht mit Kollegin Dubrau rund. Zur Geschichte. Am 10. November 2014 wurde der Beschluss im Grundstücksverkehrsausschuss gefasst. Seitdem wurde über einen relativ langen Zeitraum, wie Sie sehen, verhandelt. Schwerpunkte dieser Verhandlungen waren im Wesentlichen planerische Themen. Im Laufe dieser Verhandlungen sind die Ziele der Planung mehrfach geändert worden. Der jetzt vorgeschlagene Käufer hat einen Großteil dieser Planungskosten selbst übernommen. Für die Bedeutung dieser Vorlage spricht, dass es seit Monaten eine erhebliche Nachfrage nach Eigenheimstandorten in Leipzig, aber auch darüber hinaus gibt. In diesem Zusammenhang sollten wir - das will ich betonen - Angebote gerade auch für Familien schaffen, um so wenige wie möglich ans Umland zu verlieren. Man muss einmal die Gesamtgröße des Grundstücks in Relation setzen zum gesamten B-PlanGebiet. Dieses Verhältnis ist wichtig. Wir haben hier ein Plangebiet von insgesamt 50.000 Quadratmetern. Das in Rede stehende Grundstück hat jetzt, durch die um ein Drittel kleinere Abmessung, 7.480 Quadratmeter. Die Größenverhältnisse sind in der Anlage der Vorlage gut erkennbar. Man kann festhalten: Es wird für das Gesamtkonzept in keiner Weise eine Vorentscheidung getroffen. Im Gegenteil: Die spätere Entwicklung des Gesamtfelds rückt deutlich mehr in das Vermarktungsinteresse. Mögliche Interessenten sind auch Familien. Ich denke, die weiteren Schritte der Vermarktung werden erfolgreich sein. Wichtig zu betonen ist auch, dass eine Vielfalt von Wettbewerbern auch zu günstigen Konditionen für dieses Gebiet führen wird. Ich darf Sie also noch einmal sehr herzlich um Zustimmung bitten und bitte noch einmal die Kurzfristigkeit der geänderten Vorlage zu entschuldigen. S e i t e | 78 Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Herrn Schlegel, Herrn Zeitler und Herrn Elschner. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Vergleicht man die Vorlage vom Februar mit jener, die bis gestern Abend aktuell war, hatten offensichtlich einige erwartet, dass die Stadträte meinen: Warum nicht gleich so? Die Wiedervorlage ließ seitens des Liegenschaftsamtes jegliche Loyalität gegenüber dem Dienstherrn vermissen. Ganz offensichtlich wird auch der Stadtrat vom Liegenschaftsamt nicht ganz ernst genommen, nach dem Motto: Der kann beschließen, was er will; wir machen trotzdem das, was wir meinen und wollen. Auf den allerletzten Drücker wurde innerhalb von nicht einmal 24 Stunden vor der heutigen Abstimmung die Beschlussfassung durch Übernahme des Inhalts des vor vier Wochen eingereichten Änderungsantrags noch einmal überarbeitet. Es soll bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hingewiesen werden, dass ein Beschluss zur Aufnahme von Verkaufsverhandlungen keine verbindliche Zusage für einen Verkaufsbeschluss ist. Prinzipiell gilt bis zuletzt der Gremienvorbehalt. Bis dahin ist der ausverhandelte Verkaufsvertrag einem Angebot gleichzusetzen, das in begründeten Fällen auch unannehmbar sein kann, beispielsweise wegen unannehmbarer Forderungen oder Unwirtschaftlichkeit oder wenn, wie in diesem Fall, erhebliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Trotzdem muss bei der Aufnahme von Verkaufsverhandlungen eine klare Absicht zum Verkauf gegeben sein. Diese dürfen beispielsweise nicht zur Preisabfrage ohne Verkaufsabsicht genutzt werden. Das Anliegen des Änderungsantrags der Fraktion die Linke bestand deshalb in der Neugestaltung der 2014 gestarteten Verkaufsvertragshandlungen mit der HELMA Wohnungsbau GmbH auf der Grundlage des zu überarbeitenden Bebauungsplans Nr. 132.1 sowie der Stadtratsbeschlüsse. Dabei sollten auch die notwendigen Grundstücksanpassungen vorgenommen und die Grenzen der Erschließungsmaßnahmen neu gefasst werden. Der Änderungsantrag sollte auch ein Zeichen nach außen sein, dass die Stadt in diesem Ausnahmefall bereits begonnene Verkaufsverhandlungen weiterführt und zu Ende bringt, da der Beschluss für Verhandlungen bereits vor der Entscheidung zur Änderung der Liegenschaftspolitik gefasst wurde. Gleichwohl existierte der Antrag zu Konzeptverfahren bei Grundstücksverkäufen bereits seit Juli 2014, also schon vor Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 S e i t e | 79 dem Beschluss zur Aufnahme von Verkaufsverhandlungen im Juni 2014. Der Antrag wurde bekanntlich im April 2015 beschlossen, also noch vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen. nunmehr korrigiert wurde. Aus den Vorentwürfen zum B-Plan-Gebiet ist erkennbar, dass dieses einen völlig neuen Zuschnitt erhält. Darauf ist bereits eingegangen worden. Ebenso war beim Beschluss zur Aufnahme von Verkaufsverhandlungen zum Grundstück Knauthain bekannt, dass der damals gültige Bebauungsplan 132.1, erweiterte Thomas-MüntzerSiedlung, grundhaft überarbeitet werden muss. Ich erinnere an den Antrag zur teilweisen Aufhebung des B-Plans vom Juli 2014, welcher dann im März 2015 beschlossen wurde. Unannehmbar war für uns, - Die Überarbeitung des B-Plans war bekanntlich notwendig geworden, da durch fehlende Unterhaltung eines Teils der Bauflächen ein ungeordneter Grünbewuchs, darunter mit Starkbäumen, entstanden war, weshalb diese Teilflächen entsprechend dem Waldgesetz unter Schutz stehen. Deshalb wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen mit Flächen und Kosten untersetzten Strategievorschlag zur weiteren Entwicklung der noch vermarktbaren Flächen im Geltungsbereich dieses B-Plans vorzulegen. Dieser steht ebenso noch aus wie die Vorlage der B-PlanÜberarbeitung. Weil ein beträchtlicher Flächenanteil nicht mehr bebaut werden kann, müssen die verbliebenen bebaubaren Flächen sorgsam beplant und intensiver ausgenutzt werden. Dabei muss die Entstehung von nicht bebaubaren und nicht vermarktungsfähigen Randflächen vermieden werden. Es sollen keine zu unterhaltenden Randflächen bei der Stadt verbleiben - das spielt auch für diesen konkreten Verkaufsbeschluss eine Rolle -, wie der trapezförmige Streifen an der neu gebauten Erschließungsstraße für das gesamte B-Plan-Gebiet. Um das Verkaufsgrundstück in seinen Grenzen festzulegen, bedarf es auch der Klärung, ob die fertigzustellende Erschließungsstraße über ein offenes Schnittgerinne oder eine Verrohrung entwässert werden soll. - Das ist ganz wichtig, um zu wissen, was wir hier beschließen. - Wenn das Grundstück nicht exakt definiert ist, können wir es nicht beschließen. - Nein, das ist bis heute nicht geklärt worden. - Dann können wir über die Vorlage nicht entscheiden. Sonst - - Oberbürgermeister Jung: Kollegen, ich bitte um Ruhe. Herr Schlegel hat das Wort. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ein Ablehnungskriterium der vorherigen Vorlage - sie war noch bis gestern aktuell; das will ich noch einmal betonen - war, dass mit dem Verkauf der südlichen Fläche auch ein Beschluss zum Verkauf der nördlichen Fläche gefasst werden sollte, was Oberbürgermeister Jung: Achten Sie auf Ihre Redezeit, Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): - dass nur ein Preis für Rohbauland erhoben wird, obwohl bereits teilweise leitungsgebundene und Straßenerschließungsmaßnahmen realisiert wurden. Mittlerweile ist der Preis angehoben worden. Aus diesem Grunde könnte man heute möglicherweise formal über den Verkauf beschließen. Aber es bedarf noch einmal eines präzisierten Beschlusses mit exakter Grundstücksangabe sowie Aussagen, inwieweit sich der Investor auch an weiteren straßen- und stadttechnischen Erschließungsmaßnahmen beteiligen wird. Oberbürgermeister Jung: Ich habe einen Geschäftsordnungsantrag von Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Der Redebedarf ist, trotzdem wir das alles schon in den Ausschüssen diskutiert haben, enorm groß, und zwar während der gesamten Ratsversammlung. Ich stelle den Antrag, nach Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt die Ratsversammlung zu beenden und eine weitere Ratsversammlung einzuberufen, um dann die heutige Tagesordnung abzuarbeiten. Oberbürgermeister Jung: Vertagung der Gegenstände und Fortsetzung der Ratsversammlung an einem noch festzusetzenden Zeitpunkt, so lautet der Geschäftsordnungsantrag. - Gegenrede sehe ich jetzt nicht. Folgender Kompromissvorschlag, wenn Sie damit einverstanden sind: Ich plädiere dafür, dass heute noch zwei Entscheidungen getroffen werden, und zwar zu Tagesordnungspunkt 18.17, Tiefendrai-nage im IP Nord, sowie zur Schadensersatzklage im nichtöffentlichen Teil. Geschäftsordnung ist Geschäftsordnung, Kollegen. - Ja, so ist das. Wir alle haben daran Anteil, dass wir jetzt, um 22 Uhr, noch hier sitzen. Frau Krefft, wären Sie damit einverstanden, dass insbesondere der Porsche-Beschluss heute noch gefasst wird. Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016 Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Das ist doch nur eine Information. Was haben Sie da für ein Problem? Oberbürgermeister Jung: Gut. Dann machen wir jetzt Folgendes: Wir stellen den Antrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung. Ich bitte jetzt um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. S e i t e | 80 Grund: Seit gestern, 18.52 Uhr, wurde einzelnen Stadträten die neue Vorlage zur Verfügung gestellt. Im ALLRIS steht offiziell „Zweitvorlage“. Das heißt, das ist eine komplett neue Vorlage. Es ist ein anderes Grundstück, es ist eine geänderte Investitionsverpflichtung, es ist ein anderer Kaufpreis. Wir waren nicht in der Lage, uns in der Fraktion abzustimmen. Deswegen möchte ich hiermit Vertagung der Beschlussfassung beantragen. Abstimmung: 31 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist beschlossen, die Ratsversammlung nach der Beschlussfassung zu 18.11 zu beenden. Ich werde Ihnen einen Vorschlag machen, wann wir die restlichen Tagesordnungspunkte abarbeiten. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Gegenrede? - Dann stelle ich diesen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussfassung zu TOP 18.11 zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. - Letzte Chance! - Ich schließe die Abstimmung. Ich sehe, es gibt einen weiteren Antrag zur Geschäftsordnung. Frau Riekewald. Abstimmung: 31 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich möchte gern den Antrag stellen, die Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt 18.11 gemäß § 12 Absatz 2 e zu vertagen, und zwar aus folgendem Oberbürgermeister: Damit ist die Sitzung vorerst beendet. Ich werde Sie informieren, wann wir sie fortsetzen werden. ___________________________________ Schriftführer: Stadträtin Köhler-Siegel: ___________________________________ Stadtrat Deissler: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________