Daten
Kommune
Leipzig
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11.03.16, 13:54
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05.12.18, 16:38
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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Telefon
Fax
0341 123-2119
0341 123-2105
e-mail
bfr@leipzig.de
Datum
11.03.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 23.03.2016, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6,
04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 23.03.2016
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
11.03.2016
Tagesordnung
Gremium: Ratsversammlung
Datum:
Mittwoch, 23.03.2016, 14:00 Uhr
Ort:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 20.01.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
5.2
Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
7.1
Feststellung von Hinderungsgründen bei gewählten
Stadträten gemäß § 32 Abs. 2 SächsGemO sowie die
Entscheidung über das Vorliegen wichtiger Gründe bei
Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit gewählter Stadträte
gem. § 18 SächsGemO (Ablehnung ehrenamtlicher
Tätigkeit) (1. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
7.2
Verpflichtung eines Stadtrates durch den
Oberbürgermeister gemäß § 35 Abs. 1 SächsGemO i.V.m.
§ 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung
8
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der
Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
8.1
Zukunft des Heinrich-Budde-Hauses als
soziokulturelles Zentrum sichern.
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nord
DS-00784/14-DS-01
VI-WA-02447
- VERWEISUNG -
Seite 2/3
9
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr
aufgerufen)
9.1
Wir fordern Radwege für Kleinzschocher!
Einreicher: Bürgerinitiative Kleinzschocher, Sandra
Saalbach und weitere
VI-EF-02388
9.2
Entwicklung von psychischen Auffälligkeiten bei
Kindern und Jugendlichen in Leipzig
Einreicher: Beate Roch
VI-EF-02430
9.3
Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen
Leipzig-Halle
Einreicher: Dr. Lutz Weickert
VI-EF-02446
- schriftl. Beantwortung -
9.4
Webseite des Stadtelternrates Leipzig
(schriftliche Beantwortung)
Einreicher: Linda Maciejewski, Petra Elias, Bettina
Heckmann R. für die AG Webseite des
Stadtelternrates Leipzig
VI-EF-02452
- schriftl. Beantwortung -
9.5
Gebührenbescheid über die Straßenreinigung 2016
Einreicher: Kerstin Mehr
10
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen)
10.1
Petition zur Verbesserung des öffentlichen Raums und
Entschleunigung des Verkehrs im historischen Zentrum
von Gohlis
Einreicher: Petitionsausschuss
VI-P-02120
10.2
Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke
Saarländer Straße
Einreicher: Petitionsausschuss
VI-P-02275
10.3
Autofreier Sonntag!
Einreicher: Petitionsausschuss
VI-P-02330
11
Besetzung von Gremien
11.1
Information zur Besetzung der beschließenden und
beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (8. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
DS-00768/14-DS-08
11.2
Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und
Stellvertreter (2. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-01136-DS-02
11.3
Beirat für Gleichstellung - Bestellung der Mitglieder und
Stellvertreter (2. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-01124-DS-02
11.4
Jugendhilfeausschuss - Wahl der Mitglieder und deren
Stellvertreter (1. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-00884-DS-02
VI-EF-02459
Seite 3/3
11.5
Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und
deren Stellvertreter (2.Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-01022-DS-02
11.6
Vergabegremium VOB - Bestellung der Mitglieder und
deren Stellvertreter (1. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
DS-00785/14-DS-01
11.7
Ehrenrat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter
(2.Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-01134-DS-02
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte,
Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
12.1
Vertreter der Stadt Leipzig in der
Verbandsversammlung Zweckverband Abfallwirtschaft
Westsachsen (1. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-00867-DS-01
12.2
Vertreter und Stellvertreter der Stadt Leipzig in der
Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband für
die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (1. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-00873-DS-01
12.3
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH
(1.Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-00910-DS-01
12.4
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
Mitteldeutsche Flughafen AG
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-02477
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die
Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie
in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
14
Anfragen an den Oberbürgermeister
14.1
Standards bei Unterbringung und Betreuung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen
Einreicher: CDU-Fraktion
VI-F-02480
14.2
Bebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes mit
Immobilien für Verwaltung und Aufgaben der
Daseinsvorsorge
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
VI-F-02444
14.3
Schutz von Angehörigen der Presse und
Mandatsträgern auf Demonstrationen im Stadtgebiet
Einreicher: SPD-Fraktion
VI-F-02419
14.4
Personalsituation innerhalb der Stadtverwaltung
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
VI-F-02385
Seite 4/3
14.5
Radweg zwischen Friedrichshafener Straße und
Mockau-Center
Einreicher: AfD-Fraktion
VI-F-02458
14.6
Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der
Stadt Leipzig
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
VI-F-02406
14.7
Wildplakatierung in Leipzig
Einreicher: CDU-Fraktion
VI-F-02418
14.8
Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig – ein
Jahr nach dem Ratsbeschluss
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
VI-F-02438
14.9
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur
Seniorenwohnanlage "Amalie" in Paunsdorf
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
VI-F-02448
14.10
Elektromobilität ohne Subventionen fördern
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
VI-F-02384
14.11
Probleme bei der Bearbeitung der Geldleistungen für
Tagespflegepersonen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
VI-F-02476
14.12
Schulhausbau Semmelweisstraße
Einreicher: CDU-Fraktion
14.13
Nutzung des Grundstücks Fockestraße 80
Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel
14.14
Beschulung minderjähriger Asylbewerber und
Flüchtlinge (schriftl. Beantwortung)
Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski
VI-F-02461
- schriftl. Beantwortung -
14.15
Besetzung der ehemaligen Führerscheinstelle
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
VI-F-02485
- schriftl. Beantwortung -
14.16
Fahrscheinkontrollen
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
VI-F-02486
- schriftl. Beantwortung -
15
Anträge zur Beschlussfassung
15.1
Clearingstelle für private Investitionen im Amt für
Wirtschaftsförderung
Einreicher: CDU-Fraktion
15.2
Entschuldungskonzeption des Leipziger Haushaltes für
die Jahre 2017 - 2020
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
15.3
Bau einer Schule auf dem städtischen Grundstück
Fockestraße 80
Einreicher: CDU-Fraktion
VI-F-02482
- schriftl. Beantwortung VI-F-02411
VI-A-01355-NF-002
VI-A-01520-NF-02
VI-A-01595
Seite 5/3
15.4
Bestimmungsgemäße Nutzung von Spielplätzen und
Sicherheit für die dort spielenden Kinder
Einreicher: CDU-Fraktion
15.5
Eindeutig erkennbare räumliche Abgrenzung öffentlich
zugänglicher Spielplätze
Einreicher: CDU-Fraktion
VI-A-01907
15.6
Mittelfristige Investitionsprogramme
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
VI-A-02003
15.7
Erhalt Straßenbahninfrastruktur ab Connewitzer Kreuz
bis Markkleeberg-Mitte
Einreicher: SR M. Weber, SR U.E. Gabelmann
Einreicher: SR K. Schenk, SR F. Riekewald,
Einreicher: SR M. Götze
15.8
Schaffung eines P+ R-Parkplatzes Prager Straße, LVBEndhaltestelle "Meusdorf"
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
VI-A-02100
15.9
Keine weiteren Reduzierungen der
Nahverkehrsleistungen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
VI-A-02292
15.10
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich
Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Bahnanlagen
und Roscherstraße
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: CDU-Fraktion
VI-A-02299
16
Bericht des Oberbürgermeisters
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
17.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Januar 2016
Einreicher: Dezernat Finanzen
18
Vorlagen I
18.1
Bestellung des Datenschutzbeauftragten der Stadt
Leipzig
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.2
Bebauungsplan Nr. 245 "Güterverkehrszentrum Süd III";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteile Lindenthal und LützschenaStahmeln;
Satzungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02077
18.3
Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick",
3. Änderung;
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Heiterblick;
Satzungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02119
VI-A-01906-NF-04
VI-A-02094-NF-02
VI-DS-02398
VI-DS-02288-NF-01
Seite 6/3
18.4
Bebauungsplan Nr. E-238 "Ortszentrum
Rückmarsdorf", 2. Änderung;
Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil BurghausenRückmarsdorf;
Satzungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02093
18.5
Bebauungsplan Nr. 35.2 "Neues Messegelände" - Teil 2
"Dübener Landstraße Nord", 2. Änderung;
Stadtbezirk Nord, Ortsteil Wiederitzsch;
Satzungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02235
18.6
Bebauungsplan Nr. 361.2 "Messegrund-West";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost;
Satzungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02065
18.7
Außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen
gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von
Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise für
Asylbewerber/-innen und Geduldete auf dem Prager
Dreieck
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
VI-DS-02489
- EILBEDÜRFTIG -
18.8
Außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen
gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von
Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise für
Asylbewerber/-innen und Geduldete in der
Diezmannstr. 12
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
VI-DS-02488
- EILBEDÜRFTIG -
18.9
Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen
Verwaltungsunterbringung - hier:
Anmietung eines neuen Objektes sowie Bestätigung
überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
nach § 79 (1) SächsGemO
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-01611
- EILBEDÜRFTIG -
18.10
Vergabe eines Erbbaurechts durch die Stadt Leipzig
Parkbühne Leipzig, Clara-Zetkin-Park, Karl-TauchnitzStraße 28 / Rennbahnweg in 04107 Leipzig
- Zweitvorlage Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
VI-DS-01945-NF-01
18.11
Verkauf Flurstück 1038 der Gemarkung Knauthain
- Zweitvorlage Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
VI-DS-01995
18.12
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession Vergabevorschlag Los 3 und Los 4
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02109
18.13
ESF-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02150
Seite 7/3
18.14
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
zur Finanzierung der IV. Demokratiekonferenz
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
VI-DS-02175
18.15
Straßenbenennung 1/2016
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
VI-DS-02224
18.16
Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau der
Komplexkindertagesstätte Plovdiver Straße 50, 04205
Leipzig und Übertragung der Grundstücksflächen des
Heilpädagogischen Bereichs am Objekt Plovdiver Str.
50 in das Sondervermögen des Städtischen
Eigenbetriebs Behindertenhilfe
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
VI-DS-02233
18.17
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur "Sanierung der
Tiefendrainage am IP Nord im Bereich Nordost
zwischen den Schächten S6, S6a und S7" in
Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung in
2016 gemäß § 79 (1) SächsGemO von 400.000 Euro
im PSP-Element 7.0001327.700
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
VI-DS-02321
- EILBEDÜRFTIG -
18.18
Bebauungsplan Nr. E-237 "Am Wachberg", 2.
Änderung; Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil BurghausenRückmarsdorf;
Aufstellungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02328
18.19
Bebauungsplan Nr. 416 "Freiladebahnhof Eutritzscher
Straße/Delitzscher Straße"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil
Zentrum-Nord;
Aufstellungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02349
19
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von
Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig
20
Informationen I
20.1
Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung
2015/2016 der Stadt Leipzig - hier: Umsetzung des ÄA002
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.2
Clara-Zetkin-Park / Johannapark - Ergebnisse des
Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung des
Entwicklungskonzeptes
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
VI-DS-01966
20.3
4. Leipziger Kulturforum - Fortschreibung
Kulturentwicklungsplanung. Ein Zwischenbericht
Einreicher: Dezernat Kultur
VI-DS-02252
Seite 8/3
DS-00668/14-DS-03
RATSVERSAMMLUNG VOM 23. MÄRZ 2016
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren! Ich eröffne die Ratsversammlung und
begrüße alle Städträtinnen und Stadträte sowie
die anwesenden Gäste und Vertreter der Medien
recht herzlich.
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Herren Stadträten Oßwald und Deissler unterschrieben. - Ich sehe gerade, Herr Oßwald ist
noch nicht im Saal. Dann nehmen wir zu Protokoll: Schriftführer der heutigen Ratsversammlung
sind Frau Köhler-Siegel und Herr Deissler. Wie
üblich wird im Nachgang mit dem Büro für Ratsangelegenheiten Verbindung aufgenommen.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am
12. März bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe, Herr
Dossin, Frau Sejdi, Herr Böhm und Kollege
Faber. Ich verweise an der Stelle auch auf § 20
der Gemeindeordnung. Teilen Sie mir bitte mit,
wenn Sie früher gehen müssen.
Die Ratssitzung wird im Livestream übertragen.
Ich erinnere daran, dass Sie beim Vertreter der
Leipziger Internet Zeitung anmelden können,
wenn Sie einer Übertragung Ihrer Rede nicht zustimmen.
Wir planen, gegen 17.15 Uhr eine Pause einzulegen.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.05 Uhr waren 59 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 83 Prozent. Wir
sind beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Die CDU-Fraktion beantragt die Absetzung der
Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 18.7
und 18.8 sowie die Behandlung der Vorlage zu
26.1 in öffentlicher Sitzung. Darüber muss zunächst abgestimmt werden. Wünschen Sie das
Wort? - Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Kurz zu den Vorlagen 18.7 und 18.8: Wir haben die Absetzung
beantragt, weil wir der Überzeugung sind, dass
zum einen die Eilbedürftigkeit nicht gegeben ist
und zum anderen die Verwaltung schon noch
einmal prüfen sollte, ob es nicht doch günstiger
geht. Darüber wollen wir dann doch noch einmal
intensiver diskutieren. Deswegen beantragen wir
die Absetzung der Punkte von der heutigen Tagesordnung.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt die Möglichkeit einer Gegenrede zu dem jeweiligen TOP. Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sie
hatten die Vorlagen schon bei der letzten Ratsversammlung von der Tagesordnung genommen,
obwohl beide als eilbedürftig gekennzeichnet
und umfangreich in den Fachausschüssen und in
Sondersitzungen diskutiert waren. Auch heute
wird es wieder eine Berichterstattung zu Asylunterkünften geben. Dort können Sie nachlesen,
dass in den nächsten zwei Jahren 1.506 Plätze
und in Kürze am Brühl 500 Plätze wegfallen
werden und auch die Halle 17 nicht mehr lange
zur Verfügung stehen wird. Das heißt: Wir brauchen Nachfolgeunterbringungen. Wir müssen die
Interims ablösen. Ich finde, eine Absetzung dieser Punkte wäre nicht redlich. Wenn wir das heute nicht beschließen, würde sich das noch weiter
verzögern und wir müssten weitere Interims einrichten verbunden mit allen bekannten Problemen. Es würde unterm Strich auch nicht kostengünstiger werden.
Oberbürgermeister Jung: Das war die Gegenrede von Frau Krefft. Ich sehe, dem ist nichts
mehr hinzuzufügen.
Abstimmung über die Absetzung von TOP 18.7.
Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist mit einer Reihe von ProStimmen dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über die Absetzung von TOP 18.8.
Wer stimmt diesem Absetzungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit dem gleichen Ergebnis ist
auch dieser Absetzungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zum Antrag der CDU-Fraktion,
die nichtöffentliche Vorlage 2293 in der öffentlichen Sitzung zu behandeln. Über diesen Antrag
wird nach § 37 in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Ich rufe daher diesen Absetzungsantrag im nichtöffentlichen Teil auf, um
Sie dann entscheiden zu lassen, ob er öffentlich
beraten wird.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Seite |2
Von der Tagesordnung werden folgende Punkte
abgesetzt: 10.2, 12.3, 15.1, 15.6, 15.10 - dieser
Punkt wird endgültig zurückgezogen - sowie im
nichtöffentlichen Teil der Punkt 25.2.
5
Die Einwohneranfragen werden gegen 17.30 Uhr
aufgerufen und beantwortet. Danach folgen die
Petitionen.
Gibt es dazu Hinweise? - Das ist nicht der Fall.
Dann so bestätigt.
Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Zu
TOP 18.12, Ausschreibung der Werbekonzessionen, hat die CDU einen Änderungsantrag gestellt. Wir bitten darum, dass dieser als regulärer
Antrag ins Verfahren gegeben wird, nicht etwa
weil wir ein Problem mit dem Inhalt haben, sondern weil wir nicht wissen, worum es geht. Darin
wird gefordert, den Vertrag zu den gleichen
Rechten und Pflichten für beide Seiten zu verlängern. Das Problem ist: Ich und auch Teile
meiner Fraktion kennen weder die Rechte noch
die Pflichten des Vertrags. Wir wollen in den
Ausschüssen von der Verwaltung eine Auskunft
dazu bekommen, welche Rechte und Pflichten in
dem Vertrag verankert sind. Ansonsten müssten
wir hier über etwas abstimmen, von dem wir als
Fraktion keine Ahnung haben, weil uns dieser
Vertrag bisher nicht zugänglich war, von den
Gremienmitgliedern einmal abgesehen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger, ich folge
Ihrem Statement in der Sache. Gemäß Geschäftsordnung müssten wir das, was Sie jetzt
beantragen, allerdings unter dem betreffenden
Tagesordnungspunkt aufrufen. So ist das Verfahren. Einverstanden? - Ja.
Wenn es keine weiteren Hinweise zur Tagesordnung gibt, stelle ich die Tagesordnung ordnungsgemäß so fest, einschließlich der vorgenannten
Änderungen.
Meine Damen und Herren, zum Prozedere am
heutigen Tag. Wir haben heute eine Premiere große Dinge werfen ihre Lichtkegel voraus -: Wir
wollen im Laufe der heutigen Sitzung eine mobile
Abstimmungsanlage testen. Im Ältestenrat haben wir es schon kurz durchgesprochen. Damit
wird der Ratsbeschluss aus dem letzten Jahr
heute testweise umgesetzt. Ich bin selbst gespannt, ob die Abstimmung per Knopfdruck
klappt. Das mobile System wird bei den Punkten
15.2 bis 18.19 zum Einsatz kommen, die wir abweichend von unserer Geschäftsordnung zusammengeführt haben.
TOP 4 entfällt.
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 20.01.2015
- Teil II: Verlaufsprotokoll
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016
(SI/2016/742)
Teil I: Beschlussprotokoll
Teil II: Verlaufsprotokoll
Zum Beschlussprotokoll vom 24.02.2016 gibt es
eine Austauschseite, und zwar die Seite 22. Gibt
es dazu Anmerkungen oder Hinweise? - Dann so
bestätigt mit Wirkung ab heute.
TOP 6 entfällt.
7
Mandatsveränderungen
7.1 Feststellung von Hinderungsgründen bei
gewählten Stadträten gemäß § 32 Abs. 2
SächsGemO sowie die Entscheidung
über das Vorliegen wichtiger Gründe bei
Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit gewählter Stadträte gem. § 18 SächsGemO
(Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit) (1.
Änderung) (DS-00874/14-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie
um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu, Herrn Dietmar Kern von
seiner ehrenamtlichen Tätigkeit zu entbinden? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
7.2 Verpflichtung eines Stadtrates durch den
Oberbürgermeister gemäß § 35 Abs. 1
SächsGemO i. V. m. § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung
Durch das Ausscheiden von Herrn Kern rückt im
Ergebnis der Stadtratswahl vom 16. Oktober
2014 Herr Andreas Faulhaber, als Ersatzperson
im Wahlkreis 7 in der öffentlichen Sitzung des
Gemeindewahlausschusses festgestellt, nach.
Ich möchte gern Herrn Faulhaber heute als neuen Stadtrat verpflichten. Herr Faulhaber, würden
Sie bitte zu mir nach vorn kommen.
Ich verpflichte Sie, die Verfassung und die Gesetze zu achten und ihre Pflichten nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen.
Insbesondere verpflichte ich Sie, das Wohl der
Stadt Leipzig und das ihrer Einwohnerinnen und
Einwohner nach Kräften zu fördern.
Auf gute Zusammenarbeit!
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
8
Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
8.1 Zukunft des Heinrich-Budde-Hauses als
soziokulturelles Zentrum sichern. - Verweisung (VI-WA-02447)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nord
Ich schlage vor, den Antrag in den Fachausschuss Kultur und im Ergebnis der Prüfung gegebenenfalls auch in den Ausschuss Stadtentwicklung und Bau zu verweisen. - So beschlossen.
Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden gegen 17.30 Uhr aufgerufen.
11
Besetzung von Gremien
Wir verfahren wie üblich.
11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (8. Änderung) (DS00768/14-DS-08)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
11.2 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder
und Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS01136-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Seite |3
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
11.6 Vergabegremium VOB - Bestellung der
Mitglieder und deren Stellvertreter
(1. Änderung) (DS-00785/14-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
11.7 Ehrenrat - Bestellung der Mitglieder und
Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS01134-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Herr Faulhaber, Sie merken, die Arbeit in den
Gremien beginnt sofort.
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die
Stadt Mitglied ist
12.1 Vertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (1. Änderung) (VI-DS-00867-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.3 Beirat für Gleichstellung - Bestellung
der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS-01124-DS-02)
12.2 Vertreter und Stellvertreter der Stadt
Leipzig in der Verbandsversammlung
Sparkassenzweckverband für die Stadtund Kreissparkasse Leipzig (1. Änderung) (VI-DS-00873-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortwünsche? - Sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.4 Jugendhilfeausschuss - Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter (1. Änderung) (VI-DS-00884-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Auch hier einstimmig.
11.5 Umlegungsausschuss - Bestellung der
Mitglieder und deren Stellvertreter
(2. Änderung) (VI-DS-01022-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Einreicher: Oberbürgermeister
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
TOP 12.3 wird vertagt.
12.4 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutsche Flughafen GmbH
(VI-DS-02477)
Einreicher: Oberbürgermeister
Bitte schön, Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister! Vielleicht können
Sie vorher noch ein kurzes Statement dazu geben. Wenn wir Sie denn entsenden, würden Sie
sich dann für einen Ausgleich der wirtschaftlichen
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Interessen des Flughafens und denen der von
Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner
einsetzen, zum Beispiel für die Einführung der
Bonusliste, die vom Stadtrat der Stadt Leipzig
beschlossen wurde, oder auch für andere Maßnahmen, um über Landeentgelte besonders laute oder dreckige Flugzeuge vom Flughafen
Leipzig fernzuhalten bzw. zumindest deren Anzahl zu verringern? Es gibt eine Selbstverpflichtung von DHL, zum Ende 2015 keine Antonovs
mehr in Leipzig einzusetzen. Sie landen und
starten aber nach wie vor. Das sind Themen, die
man ja dann auch einmal im Aufsichtsrat ansprechen kann.
Oberbürgermeister Jung: Sie können sicher
sein, dass ich eins zu eins die Beschlusslage
des Stadtrates im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG aufrufe, vertrete und mich
im Rahmen der Möglichkeiten selbstverständlich
für den Interessenausgleich einsetze.
Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann darf ich
um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen
Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Ich rufe wie üblich nur den Titel des jeweiligen
Antrags auf und bitte Sie, mir ein Zeichen zu geben, wenn Sie weitere Verweisungen oder Änderungen wünschen.
13.1 Aufstockung des Pflegekinderdienstes
(VI-A-02456)
Einreicher: SPD-Fraktion
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Einreicher: SPD-Fraktion
Ergänzt wird: Grundstücksverkehrsausschuss
sowie Ausschuss Allgemeine Verwaltung. - So
ergänzt verwiesen.
13.5 Städtische/n Beauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit schaffen! (VI-A-02495)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.6 Änderung des Planungsbeschlusses zu
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des offenen Freizeittreffs Klingenthaler Straße 14 in Leipzig-Thekla,
Vorlage VI-DS-02147 (VI-A-02412)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ergänzt um: Jugendbeirat. - So verwiesen.
13.7 Umsetzung des Maßnahmeplans im integrierten Verkehrskonzepts Altlindenau
(VI-A-02502)
Einreicher: Stadtrat Christian Schulze, Stadträtin Naomi-Pia Witte
Einreicher: Stadtrat Daniel von der Heide,
Stadtrat Michael Weickert
Ergänzt um: Stadtbezirksbeirat Altlindenau. - So
verwiesen.
13.8 Stellplatzsatzung für die Stadt Leipzig
erarbeiten! (VI-A-02505)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14
Anfragen an den Oberbürgermeister
14.1 Standards bei Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen (VI-F-02480)
Einreicher: CDU-Fraktion
Gibt es weitere Vorschläge? - Herr Schmidt ergänzt: Jugendhilfeausschuss. Herr Walther ergänzt: Ausschuss Allgemeine Verwaltung. - So
ergänzt verwiesen.
13.2 Alkoholverbot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (VI-A-02460)
Einreicher: AfD-Fraktion
Frau Gabelmann ergänzt: Jugendbeirat. - So ergänzt verwiesen.
13.3 Modernes Verwaltungs- und Bürgerzentrum - Neues Stadthaus - auf dem
Areal Wilhelm-Leuschner-Platz (VI-A2467)
Einreicher: SPD-Fraktion
Herr Schmidt ergänzt: Stadtbezirksbeirat Mitte. So ergänzt verwiesen.
13.4 Grundstücksmarktbericht (VI-A-02468)
Kollege Fabian wird um Antwort gebeten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die derzeit
gültigen Standards für Gemeinschaftsunterkünfte
der Stadt Leipzig sind in den Ratsbeschlüssen
vom 18. Juni 2012 und vom 21. November 2013
enthalten. So soll die Wohn- und Schlaffläche je
Bewohner mindestens 7,5 Quadratmeter betragen. Dies sind 1,5 Quadratmeter pro Person
mehr, als die Mindestvorgabe in der Verwaltungsvorschrift des Freistaates Sachsen vorsieht.
Ein Wohn-/Schlafraum soll mit maximal zwei
Bewohnern belegt werden. Die Empfehlung des
Freistaates Sachsen sieht maximal fünf Personen vor. Je Wohneinheit sollen Sanitäreinrichtungen und Küche zur Verfügung gestellt werden, Gemeinschaftsanlagen sollen ausgeschlos-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Seite |5
sen werden. Der Freistaat Sachsen schließt Gemeinschaftsanlagen nicht aus. In der Praxis kann
dies auch in Leipzig nicht immer umgesetzt werden, wie beispielsweise in der Unterkunft
Riebeckstraße und in allen Notunterkünften.
sche für fünf anstatt zehn Personen, eine Toilette
für fünf anstatt zehn Personen und ein Handwaschbecken für fünf Personen - das entspricht
der Mindestvorgabe - eingebaut. Eine Küche mit
sechs anstatt fünf Kochstellen ist vorgesehen.
Der Schlüssel für die soziale Betreuung in den
Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig beträgt 1 zu 50 in größeren Einrichtungen ab 100
Plätze, 1 zu 40 in kleineren Einrichtungen bis
100 Plätze und 1 zu 100 für die Betreuung von
Personen, die bereits in eigenen Wohnungen
außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft leben.
Eine Vorgabe des Freistaates Sachsen zu einem
solchen Personalschlüssel gibt es nicht. Die soziale Betreuung befördert Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, unterstützt eine zügige
Integration der Geflüchteten und gestaltet ein gelingendes Miteinander zu den Nachbarn.
Am Prager Dreieck sind individuelle Wohneinheiten für vier Personen geplant. Je Wohneinheit
sind ein Bad mit Handwaschbecken für vier anstatt fünf Personen, eine Toilette für vier anstatt
zehn Personen und eine Dusche für vier anstatt
zehn Personen sowie eine Küche mit zwei Kochstellen - das entspricht der Mindestvorgabe vorgesehen.
Zur Frage 2. Eine Berechnung der Kosten, die
sich aus einem höheren Flächenverbrauch ergeben, liegt nicht vor. Im vergangenen Jahr wurden
aufgrund der hohen Zuweisungszahlen zeitweise
auch Unterkünfte über ihre ursprünglich vorgesehene Kapazität hinaus mit weiteren Personen
belegt. Die Aufwendungen für soziale Betreuung
beliefen sich im Jahr 2015 auf 1,6 Millionen Euro. 679.542 Euro wurden vom Freistaat Sachsen
für die soziale Betreuung erstattet bzw. gefördert.
Zur Frage 3. Nein, solche Planungen bestehen
nicht.
Zur Frage 4. Es sind keine weiteren zusätzlichen
freiwilligen Leistungen geplant.
Zur Frage 5. Der Freistaat Sachsen hat Mindestempfehlungen zur Anzahl von Sanitäreinrichtungen und Küchen beschrieben, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese sollen insbesondere dann angewendet werden, wenn keine individuellen Wohnbereiche zur Verfügung stehen
und Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und
Gemeinschaftsküchen genutzt werden. Die Mindestempfehlungen sind nicht als Obergrenze zu
verstehen und zu interpretieren. Abweichungen
nach oben lässt die Verwaltungsvorschrift des
Freistaates Sachsen offen.
Bei den geplanten Unterkünften in der Diezmannstraße und am Prager Dreieck sind individuelle Wohnbereiche vorgesehen. Bedingt durch
den Zuschnitt der Grundrisse und die Bereitstellung von getrennten Sanitärräumen für Männer
und Frauen werden mehr Sanitäreinrichtungen
bereitgestellt, als die Mindestempfehlungen des
Freistaates Sachsen für Gemeinschaftssanitäreinrichtungen vorsehen.
In der Diezmannstraße sind individuelle
Wohneinheiten für zehn Personen geplant. Je
Wohneinheit ist ein Bad für Frauen und ein Bad
für Männer vorgesehen. Somit werden eine Du-
Außenanlagen zur Freizeitgestaltung sollen nach
den Empfehlungen des Freistaates Sachsen
ausreichend sein. Eine Mindestflächenvorgabe
gibt es nicht. Die Außenflächen sollen für Sport
und Erholung ausgewiesen sein.
Zur Frage 6. Derzeit wird geprüft, in welchen
Gemeinschaftsunterkünften eine höhere Belegung erfolgen kann. Bei neuen Ankünften wird,
sofern die Grundrisse dies zulassen, eine maximale Belegung unter Berücksichtigung von 6
Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche je Bewohner geplant. Damit soll eine höhere Flexibilität bei der Belegung von Unterkünften und eine
Kapazitätsreserve geschaffen werden. Bereits
jetzt wird insbesondere in Notunterkünften von
der Höchstbelegung mit zwei Personen pro
Zimmer - von Zimmern kann man da gar nicht
sprechen - abgewichen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Herzlichen Dank für
die Beantwortung unserer Fragen. Sie haben
von den Mindestvorgaben des Freistaates Sachsen gesprochen und eingeräumt, dass diese von
der Stadt Leipzig an der einen oder anderen Stelle überschritten werden. Wie sieht es da mit den
Kosten aus? Rechnen Sie damit, dass, wenn wir
Mindestvorgaben überschreiten, die daraus resultierenden Kosten vom Freistaat übernommen
werden?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wir gehen davon aus, dass die Kosten, die uns entstehen,
vom Freistaat übernommen werden. Ich habe
eben ausgeführt, dass wir unsere eigenen Standards schon längst unterschreiten.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Danke
schön, Herr Fabian.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
14.2 Bebauung
des
Wilhelm-LeuschnerPlatzes mit Immobilien für Verwaltung
und Aufgaben der Daseinsvorsorge (VIF-02444)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollegin Dubrau wird um Antwort gebeten.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeisterkollegen und Gäste! Es geht in dieser
Anfrage um die Bebauung des LeuschnerPlatzes mit Immobilien für die Verwaltung und
Aufgaben der Daseinsvorsorge. Ich muss sagen,
dass ich mich über diese Frage gefreut habe;
denn es ist immer sinnvoll, wenn die Stadt versucht, ihre eigenen Grundstücke für Daseinsvorsorge vorzusehen, selbst dann, wenn ein Vorhaben wie dieses nicht innerhalb von kurzer Zeit
realisiert werden kann.
Eine Bemerkung zum Sachverhalt. Der Stadtrat
hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2015 die
Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 WilhelmLeuschner-Platz beschlossen. Grundlage für die
Beantwortung der von der Fraktion Die Linke gestellten Fragen sind daher diese Leitlinien.
Zur Frage 1: Wie schätzt die Stadt Leipzig die
Möglichkeit ein, in die Neugestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes eine Bebauung mit
kommunalen Aufgaben einzubeziehen? - Gemäß
Leitlinie 2 soll ein gemischt genutztes Areal entstehen. Als ein Teil der angestrebten Nutzungsmischung sind Büros genannt. Ein Gebäude für
kommunale Nutzungen entspricht insofern
grundsätzlich den Nutzungszielen für die Neugestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes; denn
es hat Büros. Ein derartiges Gebäude ist auch
aus weiteren Gründen an diesem Standort sinnvoll. Der Wilhelm-Leuschner-Platz hat eine sehr
gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Er ist insbesondere für Einrichtungen mit gesamtstädtischer Ausstrahlung prädestiniert. Eine
publikumsintensive öffentliche Einrichtung kann
insofern auch zur urbanen Qualität des Areals
beitragen. Sinnvoll ist, insbesondere die Erdgeschosszonen für die öffentliche Nutzung vorzusehen.
Zur Frage 2: Welche Chance sieht die Stadt
Leipzig im Falle einer positiven Bewertung, ein
solches Projekt in Eigenregie oder durch ein beauftragtes kommunales Unternehmen der
Leipziger Gruppe zu realisieren? Welche Gründe
sprechen im Falle einer negativen Bewertung
gegen solch ein Vorhaben? - Diese Frage kann
natürlich ohne umfassende Untersuchung, unter
anderem zu den Bedarfen, den Synergieeffekten
und den Kosten, nicht beantwortet werden. Allerdings sollte ein Grundstück für eine derartige
Seite |6
Bebauung reserviert bleiben, bis eine diesbezügliche Entscheidung gefällt werden kann. Durch
den Antrag 2467 der SPD-Fraktion wäre ein entsprechender Arbeitsauftrag für eine solche Untersuchung gegeben, so er denn vom Rat beschlossen wird.
Zur Frage 3: Wie viel Nutzfläche einer solchen
Bebauung könnten der Stadt Leipzig und der
Leipziger Gruppe (auf Grundlage der Leitlinien)
maximal zur Verfügung stehen, wenn man davon
ausgeht, dass in allen Neubaubereichen angemessene Wohnbebauung integriert werden soll?
- Gemäß den beschlossenen Leitlinien sollen
neben der Mindestwohnungsanzahl eine Markthalle sowie unterschiedliche Nutzungen eine urbane Nutzungsmischung für den LeuschnerPlatz sicherstellen. Da die städtebauliche Figur
als Grundlage für die Weiterführung des Bebauungsplans noch nicht endgültig feststeht - die
Mitglieder des Bauausschusses wissen, dass wir
noch ein Gutachterverfahren durchführen, um
den Auftrag, den wir vom Stadtrat bekommen
haben, zu untersuchen; gemäß Leitlinie 1 sind
weitergehende städtebauliche Untersuchungen
zur Ausgestaltung des nördlichen und des mittleren Feldes notwendig, die Auswertung erfolgt innerhalb von vier Wochen; ich denke, ehe die Beschlussvorlage hier vorliegt, wird es noch eine
Weile dauern; das wird sicherlich erst im vierten
Quartal sein -, können wir keine genauen Flächenangaben machen. Es wird aber eingeschätzt, dass die hierzu notwendige Bebauungstiefe in der zweiten Jahreshälfte, eher im
vierten Quartal dieses Jahres, vorliegt. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt Nachfragen. Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Schönen
Dank für die Beantwortung unserer Anfrage. Das
stimmt sehr optimistisch. Eine Nachfrage: Haben
Sie schon den zeitlichen Realisierungshorizont
abgeschätzt? Das ist ja das, was die Leute am
Ende interessiert und uns natürlich auch.
Bürgermeisterin Dubrau: Das ist noch nicht
abgeschätzt worden. Aber in der Investitionsplanung der nächsten Jahre ist dieses Objekt nicht
enthalten. Insofern gehe ich eher von einer mittel- bis langfristigen Planung aus.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau! Wenn es um Einrich-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
tungen der Stadt und nicht von kommunalen Unternehmen geht, wäre es interessant, zu wissen,
welche Optionen zu welchem Zeitpunkt vorhanden sind, um aus bestehenden Mietverträgen
herauszukommen. Wenn man in Eigentum investiert und dann dort einzieht, kann man ja nicht irgendwo anders weiterhin Miete zahlen. Wie
passt das zusammen?
Bürgermeisterin Dubrau: Wir führen derzeit eine Untersuchung durch, in der auf der einen Seite die Personalentwicklung und auf der anderen
Seite die dementsprechende Raumbereitstellung
zu Papier gebracht wird. Diese Untersuchung
befindet sich logischerweise erst in der Anfangsphase; Ergebnisse werden erst im nächsten Jahr
vorliegen. Aber zu der Thematik, wie viele Mietverträge auslaufen, kann ich sagen: In den
nächsten zehn Jahren laufen Mietverträge für
ungefähr 70.000 Quadratmeter aus. Schneller
wird dieses Vorhaben eh nicht realisiert, würde
ich mal einschätzen. Das heißt also: Wir hätten
schon beim jetzigem Bestand genügend Bedarf,
Personal unterzubringen, darunter auch etliche,
bei denen es sinnvoll wäre, sie in der Innenstadt
anzusiedeln. Allerdings: Wir bekommen dort keine 70.000 Quadratmeter.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, noch
einmal.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich habe noch eine kurze Nachfrage. Wir haben später noch eine
Vorlage auf der Tagesordnung, die vorsieht, im
innenstädtischen Bereich erhebliche Flächen für
25 Jahre anzumieten. Wie passt das zusammen? Hier überlegt man, möglicherweise zu investieren, aber noch vor Abschluss dieser Überlegungen und einer diesbezüglichen Entscheidung will man dort einen so langfristigen Mietvertrag eingehen?
Bürgermeisterin Dubrau: Das betreffende Objekt hat eine Fläche von 6.500 Quadratmetern.
Wenn Sie dies zu meiner Aussage: 70.000
Quadratmeter fallen in den nächsten zehn Jahren weg, ins Verhältnis setzen, erkennen Sie die
Größenordnung. Selbst diese langfristig angemieteten 6.500 Quadratmeter erfordern parallel
dazu verlängerte Mietverträge, Neuanmietungen
oder auch eigene Projekte für die Unterbringung
von Personal. Dabei ist ein Zuwachs noch nicht
einberechnet; das ist nur der jetzige Bestand.
Das heißt: Das ist völlig unproblematisch.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
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Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Frau Dubrau! Sie nennen hier eine Fläche von
70.000 Quadratmetern. Mich würde interessieren: Auf wie viele Mietverträge ist das in etwa
verteilt? Sind es 5 oder 30? Die werden ja nicht
alle gleichzeitig auslaufen. Was passiert beispielsweise mit einem Vertrag, der in fünf Jahren
ausläuft? Wird dieser dann verlängert? Wie geht
man mit dieser Situation um?
Bürgermeisterin Dubrau: Der größte Vertrag,
der, soweit ich weiß, in zehn Jahren ausläuft, ist
der für das Technische Rathaus. Es laufen aber
auch Mietverträge für etliche andere Standorte
aus. Ich kann sie Ihnen nicht alle aus dem
Handgelenk nennen, aber das können wir Ihnen
gern zusammenstellen.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir werden das mit der gebotenen Sorgfalt untersuchen.
Bürgermeisterin Dubrau: Das ist Bestandteil
der Untersuchung, die wir derzeit durchführen.
Deren Ergebnis wird Ihnen vorgelegt werden.
Oberbürgermeister Jung: Nach allen Regeln
der Kunst wird abzuwägen sein: wirtschaftliche
Folgen, Einnahmen, Ausgaben etc. - Danke
schön, Frau Dubrau.
14.3 Schutz von Angehörigen der Presse und
Mandatsträgern auf Demonstrationen im
Stadtgebiet (VI-F-02419)
Einreicher: SPD-Fraktion
Kollege Rosenthal wird um Antwort gebeten.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Ein Zugangsanspruch der
Presse bei Versammlungen folgt unmittelbar aus
der Pressefreiheit, Artikel 5 Absatz 1 Satz 2
Grundgesetz. Für Journalisten ist es bei der
Ausübung ihrer Tätigkeit von existenzieller Bedeutung, möglichst ohne Einschränkungen Zugang zu Informationsquellen aller Art zu haben.
Dazu zählt auch der Zugang zu Versammlungen
in geschlossenen Räumen oder im Freien.
Nach der Sächsischen Verfassung vertreten die
Mitglieder des Landtages das ganze Volk, nicht
nur ihre eigenen Wählerinnen und Wähler. Sie
sind Aufträgen und Weisungen nicht gebunden
und nur ihrem Gewissen unterworfen. Um ungehindert ein freies Mandat wahrnehmen zu können, gewährt die Verfassung Abgeordneten besondere Schutz-, Teilnahme- und Mitwirkungs-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
rechte. Darunter fällt auch das sogenannte Behinderungsverbot, wonach niemand, der gewählt
wurde, gehindert werden darf, sein Mandat auszuüben.
Durch die Polizeidirektion Leipzig erfolgt im
Rahmen der Einsatzplanung und -vorbereitung
eine Gefahrenanalyse, deren Ergebnis als Gefahrenprognose maßgeblich die Einsatztaktik der
Polizei im Einsatzgeschehen bestimmt. Den
zentralen Punkt dieser Beurteilung bildet die Betrachtung der Vielzahl unterschiedlichster individueller Interessensphären der einzelnen Grundrechtsinhaber. Der Schutz von Journalistinnen
und Journalisten und somit die Unterstützung der
freien Berichterstattung steht hierbei genauso im
Fokus wie der Schutz der Versammlungsfreiheit
sowie aller höchstpersönlicher Grundrechte, aus
denen sich der Schutzauftrag der Polizei ableiten
lässt.
Auch eine grundrechtlich geschützte Versammlung oder Kundgebung im öffentlichen Raum,
beispielsweise auf einer Straße oder einem
Platz, ist eine rechtlich zugesicherte und frei zugängliche Informationsquelle für Presse- und
Mandatsträger. Sie darf grundsätzlich nicht versperrt werden. Medienvertreter dürfen auch in
Absperrbereichen der Polizei arbeiten, also auch
in Bereichen, die für andere, gegebenenfalls Gegendemonstranten, nicht mehr zugänglich sind.
Nach der Anmeldung beim Einsatzleiter der Polizei dürfen sie sich an der Einsatzstelle frei bewegen, solange sie polizeiliche Maßnahmen
nicht behindern bzw. sich oder andere in Gefahr
bringen.
Nachdem der Versammlungsbehörde bekannt
wurde, dass Versammlungsteilnehmer durch den
Einsatz von Taschenlampen wiederholte Blendungen auf außenstehende bzw. unbeteiligte
Dritte und Gegendemonstranten vornahmen und
infolge dessen auch die aktive Berichterstattung
verhinderten, erfolgte eine entsprechende Beschränkung der Veranstalter. Hiernach wurde
den Versammlungsteilnehmern untersagt, mittels
Laserpointern, Taschenlampen oder vergleichbaren Strahlern unbeteiligte oder außenstehende
Dritte zu blenden.
Zur zweiten Frage. Im Hinblick darauf, dass die
Fragestellung möglicherweise impliziert, es hätte
wiederholt keinerlei Möglichkeit zur Berichterstattung über das Demonstrationsgeschehen bestanden, darf der Vollständigkeit halber und zur
besseren Einordnung einzelner Schilderungen
darauf hingewiesen werden, dass sowohl sämtliche Kundgebungen und Aufzüge des Legida
e. V. als auch die Kundgebungen und Aufzüge
von Gegenbewegungen regelmäßig von Pressevertretern begleitet waren. Diese Aussage beruht
auf der jeweiligen Feststellung von den sich vor
Seite |8
Ort befundenen Vertretern der Versammlungsbehörde.
Zur Erfüllung des genannten Leitsatzes werden
an definierten Gefahrenstellen durch die Polizei
Schutzzonen eingerichtet, die mithilfe der Polizeipräsenz und durch Einsatz technischer Mittel
im besonderen Maße den erkannten Gefährdungsaspekten Rechnung tragen und unter anderem auch Angriffe auf Vertreter der Presse
verhindern sollen. Auf Grundlage der im Einsatzbefehl der Polizei verankerten Prämissen wird in
Einsatzbesprechungen vor Demonstrationen auf
die Belange von Journalistinnen und Journalisten, deren Schutz und die Gewährleistung ihrer
Arbeitsbedingungen explizit hingewiesen. Dies
betrifft insbesondere die Raumschutzabschnitte,
in denen die Einsatzbeamten diesbezüglich besonders sensibilisiert werden, dass derjenige,
der zur Gewalt gegen Journalisten aufruft oder
diese bedroht, unverzüglich angesprochen und
gegebenenfalls vor Ort vom weiteren Verlauf der
Versammlung ausgeschlossen wird.
Zur Frage 3 verweise ich auf meine Antwort zur
Frage 1.
Zur Frage 4. Eine solche Konzeption existiert.
Bereits im Vorfeld werden im Einvernehmen mit
der Polizei Beschränkungen so gestaltet, dass
die freie Berichterstattung der Medien gewährleistet wird, damit einerseits rechtssicher gegen
Auflagenverstöße vorgegangen und andererseits
mitgeführte, nicht gestattete Gegenstände eingezogen bzw. der Gewahrsamsinhaber der Versammlung verwiesen werden kann.
Des Weiteren ist die polizeiliche einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Einsätzen entsprechender Dimensionierung ein Mittel zur Gefahrenminimierung, um Journalistinnen
und Journalisten eine zusätzliche Informationsmöglichkeit zu bieten und eskalierende Situationen zu vermeiden. So sind künftig auch zwei
Pressesprecher der PD Leipzig am Veranstaltungsort als unmittelbare Ansprechpartner für die
Medienvertreter anwesend. Ein weiterer Pressesprecher ist während des Einsatzes im Führungsstab fernmündlich über die den Vertretern
der Presse bekannte Rufnummer für deren Belange erreichbar. In besonders dringlichen Fällen
ist es auch möglich, den polizeilichen Notruf zu
kontaktieren. Die Beamten des Führungs- und
Lagezentrums sind dahin gehend sensibilisiert,
alles Notwendige zur Hilfeleistung einzuleiten.
Auch werden neben der Präsenz von Vertretern
der Versammlungsbehörde künftig wieder Kommunikationsteams der Polizei als sofortige Ansprechpartner vor Ort eingesetzt.
So weit von meiner Seite.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?
- Ja, bitte schön.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sie
haben in Ihrem Statement zur Frage nach den
Mandatsträgern auf die Mitglieder des Landtages
abgezielt. Nun sind auch die Stadträte in die Kategorie „Mandatsträger“ einzuordnen, wenn auch
mit anderer Aufgabenstellung. Wie ist es speziell
für Stadträte?
Bürgermeister Rosenthal: Die Frage nehme
ich mit. Das müsste ich mit der Polizeidirektion
abstimmen, wobei ich glaube, dass, wenn sich
Stadträte als solche zu erkennen geben - sie haben ja einen Ausweis -, auch sie ungehindert
Zugang zum Einsatzgeschehen bekommen. Wie
gesagt, ich will diese Frage nicht abschließend
beantworten, sondern werde dies mit der Polizeidirektion abstimmen und Ihnen dann mitteilen,
auf welches Verfahren wir uns beim in Rede stehenden Thema geeinigt haben.
Oberbürgermeister Jung: Vielleicht ist noch ein
Satz notwendig, Herr Rosenthal. Einen Sonderstatus für Stadträtinnen und Stadträte gibt es
nicht. Sie sind ehrenamtlich tätige Bürgerinnen
und Bürger der Stadt. Demzufolge gibt es keinen
Sonderstatus bei wie auch immer gearteten
Kundgebungen, Demonstrationen etc.
Bürgermeister Rosenthal: Nichtsdestotrotz
nehme ich die Frage mit. Da Sie ja vermutlich
nicht als komplettes Gremium beim Einsatzgeschehen auftauchen werden, denke ich, dass wir
das mit der gebotenen Rücksicht auf das Versammlungsgeschehen mit der PD noch einmal
abstimmen. Einverstanden?
Seite |9
ten davon nicht besetzt werden? Welches waren
die Gründe für die Nichtbesetzung? - Hierzu
antworten wir wie folgt: Im Jahr 2015 wurden 417
Stellenausschreibungen veröffentlicht; das ist eine hohe Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren. Davon wurden 276 Ausschreibungen in allgemein zugänglichen Medien, insbesondere auf
leipzig.de/stellen veröffentlicht.
Die Erfassung der erfolglosen Ausschreibungsverfahren erfolgt im Personalamt erst seit dem
dritten Quartal 2015. Insofern kann zum jetzigen
Zeitpunkt keine verlässliche Zahl dazu angegeben werden. Die Gründe für die Nichtbesetzung
von Stellen sind vielfältig und hängen auch mit
der Komplexität von Stellenbesetzungsverfahren
im öffentlichen Dienst zusammen, deren wesentliche Herausforderungen die folgenden sind:
Im Gegensatz zur Privatwirtschaft - das ist eine
grundlegende Herausforderung, die wir zu
stemmen haben - sind im öffentlichen Dienst
zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten.
Insbesondere wirken Vorgaben aus dem Grundgesetz direkt und nicht nur über Sekundärgesetze wie in der Privatwirtschaft. Es ist zum Beispiel
der in Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes
verankerte Grundsatz der Bestenauslese bei
Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst zu
beachten. Dieser Grundsatz garantiert allen Bewerberinnen und Bewerbern einen bestimmten
Verfahrensanspruch und führte in der Vergangenheit zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen im gesamten Bundesgebiet, unter
anderem auch hier in der Stadt Leipzig, wo einige Stellenverfahren durch gerichtliche Entscheidungen aufgehalten wurden und wir in der Wiederholungspflicht sind. Die dabei entwickelte
oberste Rechtsprechung definiert strenge Vorgaben und Maßstäbe für Ausschreibungsverfahren
im öffentlichen Dienst, welche für die Stadt
Leipzig zahlreiche Prüf-, Darlegungs- und Dokumentationspflichten nach sich ziehen, deren
Beachtung und Umsetzung sehr anspruchsvoll
und zeitaufwendig sind.
Oberbürgermeister Jung: Danke.
14.4 Personalsituation innerhalb der Stadtverwaltung (VI-F-02385)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich bitte Kollegen Hörning um Beantwortung.
Bürgermeister Hörning: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie hatten
nach der Personalsituation innerhalb der Stadtverwaltung sowie der Situation in Besetzungsverfahren gefragt.
Zur Frage 1: Wie viele interne und externe Stellenausschreibungen hat die Stadt Leipzig im vergangenen Jahr veröffentlicht und wie viele konn-
Zudem gelten im öffentlichen Dienst haushaltsrechtliche Restriktionen. Mehrbedarfsstellen
können grundsätzlich erst dann besetzt werden,
wenn der Haushalt des jeweiligen Jahres
Rechtskraft erlangt hat, was in der Regel erst in
der Mitte des Jahres der Fall ist.
Bei den Ausschreibungsverfahren ist die Mitwirkung einer Vielzahl von Prozessbeteiligten erforderlich. Neben dem Personalamt, dem Hauptamt
und dem jeweiligen Fachamt bestehen Beteiligungsrechte des Personalrats, der Frauenbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung.
Aufgrund der jeweils einzuhaltenden Beteiligungsfristen können Prozessverzögerungen eintreten.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Ich möchte es einmal ganz klar sagen: Das sind
die Kosten der Verfahrensgerechtigkeit, die hier
in die Verwaltung hineinprojiziert werden. Das
heißt: Mit jeder Sonderregelung, mit jeder Stellung einer Gruppe, die in irgendeiner Weise in
einem Verfahren gesichert werden muss, belasten wir Personalverfahren.
Um eine ausreichende Anzahl an qualifizierten
Bewerbungen zu erhalten, muss eine angemessene Bewerbungsfrist gesetzt werden. Nicht selten ist diese ein- oder mehrmals zu verlängern,
um eine ausreichende Anzahl von qualifizierten
Bewerbungen zu erhalten. Dennoch gehen auf
etliche Ausschreibungen nicht genug Bewerbungen ein. In manchen Berufsgruppen, beispielsweise im medizinischen Bereich, besteht ein
starker Wettbewerb vieler Arbeitgeber um wenige
Fachkräfte. Hier hat die Stadtverwaltung sowohl
wegen des tariflich festgesetzten Entgelts Gleichheitsanspruch - als auch in Bezug auf die
Arbeitsinhalte Wettbewerbsnachteile.
Auf der anderen Seite gehen bei vielen Ausschreibungen zahlreiche Bewerbungen ein, deren Bearbeitung sehr zeitintensiv ist. Trotz Einführung des Onlineportals, was wir schon bei etwa 90 Prozent der eingehenden Bewerbungen
verwenden, sind noch immer viele manuelle Tätigkeiten zu verrichten, da einzelne Eingaben der
Bewerber häufig nicht nachvollziehbar sind und
damit zu Klärungsbedarf führen bzw. eingereichte Unterlagen häufig nicht vollständig sind. In
diesem Fall sind wir als ausschreibende Stelle
verpflichtet, diese Klärung herbeizuführen. Wir
können nicht einfach sagen: Bewerber, das hast
du nicht geliefert, dann hast du Pech gehabt. Dann wären wir rechtlich angreifbar.
Im vergangenen Jahr waren im Zusammenhang
mit den 417 Ausschreibungen 15.060 Bewerbungen und damit so viele wie in keinem anderen Jahr zu bearbeiten. Im Vergleich zum Jahr
2012, als viele Stellen infolge der Altersteilzeitentfristung nachbesetzt werden mussten, gingen im
Jahr 2015 24 Prozent mehr Bewerbungen ein.
Die Nichtbesetzung von Stellen resultiert teilweise auch daraus, dass im Laufe des Auswahlprozesses Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung zurückziehen, weil sie vor dem Ende
des städtischen Auswahlverfahrens eine Zusage
bzw. attraktivere Angebote von anderen Arbeitgebern erhalten haben. Hier besteht ein Zusammenhang zwischen der Dauer des Verfahrens,
der Komplexität, der Rechtssicherung des einzelnen Bewerbers im Verfahren und dem Risiko,
dass zwischenzeitlich Wettbewerber, also andere
Arbeitgeber, zum Zuge kommen. Eine steigende
Zahl von Stellenbesetzungsverfahren wird zudem von Konkurrentenklageverfahren - hier klagt
ein nicht berücksichtigter Bewerber gegen uns
als Arbeitgeber und bekommt in 99 Prozent der
S e i t e | 10
Fälle einen einstweiligen Rechtsschutz zugesichert - blockiert.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass sich der
Aufwand für Stellenbesetzungsverfahren aufgrund gestiegener Fallzahlen, aber auch enorm
hoher rechtlicher Anforderungen deutlich erhöht
hat. Dieser quantitativen und qualitativen Steigerung muss zur Bearbeitung Personal in ausreichender Menge und Qualifikation gegenüberstehen. Dies wird schon teilweise erreicht. So wurden im letzten Jahr vier neue Sachbearbeiterstellen im Personalbereich eingerichtet; sie sind
auch schon verfügbar, also am Arbeiten. Es
muss aber auch eine pragmatische und rechtssichere Vorgehensweise gefunden werden, um
diesen rechtlichen Anforderungen Genüge zu
tun. Das tun wir zum Beispiel mit der Einführung
der integrierten Personalmanagement-Software
im Personalamt.
Zur zweiten Frage: Welche frei gewordenen Stellen in der Verwaltung konnten bislang nicht
nachbesetzt werden, obwohl dies aus fachlichen
und sachlichen Gründen zur Erledigung der anfallenden Aufgaben als notwendig erachtet wird?
- Hierzu möchte ich zuerst feststellen, dass natürlich alle Stellen des Stellenplans fachlich und
sachlich notwendig sind. Wir unterteilen im Personalamt nicht noch einmal in fachliche und
sachliche Notwendigkeit. Die temporäre Vakanz
von Stellen ist in einem gewissen Umfang unvermeidbar. Das sind Übergangseffekte durch
Fluktuation, Eigenkündigung durch Beschäftigte,
Langzeiterkrankungen, die nicht vorhersehbar
sind; aber auch aus den vorher genannten
Gründen sind lückenlose Nachbesetzungen nicht
immer möglich. - Wir haben das einmal ausgewertet. Für das Jahr 2015 erfolgte bei etwa 2,4
Prozent unserer Stellen keine Entgeltzahlung; sie
waren also effektiv nicht besetzt. Damit bewegt
sich die Fluktuation in einem normalen Bereich.
Zur dritten Frage: Kann garantiert werden, dass
auslaufende befristete Stellen innerhalb der
Stadtverwaltung, für die es eine Anmeldung bzw.
Empfehlung zur Entfristung gibt, durch das Personalamt rechtzeitig vor Vertragsende bearbeitet
und somit verlängert werden? - Die Entfristung
von Stellen, die im Stellenplan einen kw-Vermerk
enthalten, wird durch das Hauptamt überwacht
und vollzogen. Vermutlich zielt die Fragestellung
darauf, dass die befristeten Arbeitsverhältnisse
von Beschäftigten - das ist die personalwirtschaftliche Seite -, die befristeten Stellen zugeordnet sind, fortgeführt werden. Dies ist bereits
regelmäßiges Verwaltungshandeln. Wir sehen
keinen Grund, davon abzuweichen.
Zur letzten Frage: Ist das Personalamt mit ausreichend Personal zur Bearbeitung der internen
und externen Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren ausgestattet? Wenn nein, wie
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
viele Stellen welcher Art sind zur Anmeldung für
den kommenden Stellenplan angedacht? - Vorab: Es wurden dem Personalamt bereits vier
Stellen zugeführt durch die Stellengenehmigung,
die Sie im letzten Jahr beschlossen haben. Diese Stellen sind eingerichtet, besetzt und am Arbeiten. Wir haben bisher im Personalamt, das ab
1. April eine neue Leitung bekommen wird, von
einer Anmeldung auf Verdacht abgesehen, um
die Kapazitätsausweitung, die notwendig sein
wird, um diese Komplexitätsphänomene zu bearbeiten - ich habe Ihnen dargelegt, wie die
Komplexität von Rechtsverfahren auf Personalkapazitätsbedarfe im Personalamt selbst wirkt -,
auf eine Weise durchzuführen, die sich auch in
das gerade in Einführung befindliche IT-System
integriert. Von daher werden wir hier zur Jahresmitte eine genaue Planung vorlegen können,
die dann auch mit der neuen Amtsleitung abgestimmt ist.
Abschließend als Illustration noch ein Beispiel:
Für die Bewerbung von Frau Franko, die Sie hier
im Februar als neue Personalamtsleiterin bestätigt haben und die am 1. April ihr Amt antreten
wird, haben wir am Ende 1 Meter Akte gehabt.
Das war der Dokumentationsumfang in Papier,
der am Ende vorlag und der auch gerichtlich sowie von Konkurrenten eingesehen werden konnte im Falle möglicher Konkurrentenklagen. Es ist
nicht mein Ziel, künftig für jeden Mitarbeiter 1
Meter Auswahlakte zu produzieren; aber das ist
ein Beispiel dafür, welche Effekte diese Rechtsanforderungen inzwischen auf uns haben.
Von daher hoffe ich, Ihre Fragen beantwortet zu
haben und stehe gerne für weitere Fragen zur
Verfügung.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Hörning. - Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.
In Frage 3 ging es darum, ob befristete Stellen
vor Ende der Befristung angemeldet sind und sie
rechtzeitig besetzt werden können oder ob es zu
Zwischenzeiträumen kommt, in denen die befristeten Stelleninhaber sozusagen zu Hause bleiben müssen, weil das Verfahren nicht nahtlos
beendet werden kann. Ich hatte Sie so verstanden, dass dies schon jetzt gängige Praxis ist und
die Verwaltung dementsprechend handelt. Heißt
das, dass Ihnen kein einziger Fall bekannt ist, wo
das in der Vergangenheit schon einmal passiert
ist? Können Sie ausschließen, dass das auch in
Zukunft nicht vorkommen wird?
S e i t e | 11
Bürgermeister Hörning: Auf Fragen von Generalausschluss antworte ich nicht. Wenn Sie mir
einzelne Fälle nennen, können wir uns diese
gerne noch einmal anschauen. Mir war wichtig,
in dieser Antwort zwei Dinge herauszuheben:
Zum einen geht es um die Befristung einer Stelle
mit einem kw-Vermerk, einem „kann wegfallen“Vermerk. Das heißt: Diese Stelle fällt als Personalstelle weg. Das ist im Stellenplan zu beschließen, und zwar hier in den Haushaltsberatungen.
Zum anderen geht es um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis. Wenn eine Stelle entsprechend verlängert wird oder wenn ein kwVermerk wegfällt oder wenn die Befristung einer
Stelle wegfällt und wenn auf dieser Stelle eine
Person sitzt, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat, dann bringen wir natürlich auch diesen
Arbeitsvertrag in eine zeitliche Konkurrenz. Dann
verlängern wir den Arbeitsvertrag bzw. entfristen
ihn in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das ist
personalwirtschaftliche Praxis. Wenn es in konkreten Fällen zu Übergangsproblemen kommt,
müssen Sie uns diese benennen. Dann können
wir das gerne vertraulich nachliefern.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): So
war es nicht gemeint. Mir ist kein konkreter Fall
benannt. Ich will nur gern ausschließen, dass
das in Zukunft passiert. Wir haben den Eindruck,
dass die Verfahren auch deshalb sehr lange
dauern, weil die personelle Ausstattung im Personalamt möglicherweise - Sie haben es ja eben
anders dargestellt - noch zu optimieren ist. Können Sie ausschließen, dass Stellen, die aus verschiedensten Gründen freigeworden sind, aufgrund der aktuellen Haushaltssperre auf der
Strecke bleiben?
Bürgermeister Hörning: Zu Ihrem ersten Punkt.
Ich habe Ihnen dargestellt, dass die Personalausstattung im Personalamt angesichts der Fallzahlen und angesichts der Komplexitätszuwächse nicht ausreichend ist. Ich habe Ihnen aber
auch dargestellt, dass wir nicht jetzt schon im
Vorgriff auf die neue Amtsleitung, wo wir uns diese Dinge sehr genau anschauen müssen, auf
Verdacht Stellen anmelden, sondern dass wir die
Stellen anmelden und ins Verfahren geben wollen, die wir auch in der Kombination mit dem im
Personalamt anzuwendenden Arbeits- und ITVerfahren als berechtigt ansehen.
Zum zweiten Punkt. Im Kontext der Haushaltssperre gibt es eine Festlegung, die wir mit dem
zuständigen Dezernenten für Finanzen getroffen
haben. Wir haben alle Stellenneubesetzungen
und Stellenwiederausschreibungen unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Wir schauen uns diese
Stellen monatlich an und geben die Stellen frei,
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
die wir aus der Haushaltssperre herausnehmen.
Danach erfolgt aus meinem Dezernat gemeinsam mit dem Personalamt eine stellenscharfe
Verfolgung auf Zwei-Wochen-Basis, wo die jeweiligen Ausschreibungsverfahren dieser Stellen
stehen. Von den Stellen, die Herr Bonew und ich
zuletzt im März freigegeben haben - das waren
etwa zwei Drittel der angemeldeten Stellen -,
sind jetzt schon etwa 60 Prozent in der Ausschreibung, also schon veröffentlicht. Bei den übrigen müssen die Ausschreibungstexte noch mit
den Fachämtern abgestimmt werden. Aber das
halte ich im Zwei-Wochen-Rhythmus nach, weil
jetzt auch aus der entsprechenden Fachabteilung zugearbeitet wird.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Noch eine Nachfrage. Ihre Ausführungen betreffen im Prinzip ja auch die Frage 2. Wir hätten
gerne eine ämtergenaue Aufschlüsselung gehabt. Die Frage ist, ob Sie das möglicherweise
schriftlich nachreichen können, aufgeschlüsselt
konkret nach Amt welche Stellen momentan unbesetzt sind und welche Gründe dafür vorliegen.
Das kann ja durchaus auch Bereiche betreffen,
in denen die Personalausstattung sehr gering ist,
wo beispielsweise nur eine oder zwei Personen
für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig sind
und es enorm schwierig ist, die anfallenden Aufgaben abzuarbeiten.
Bürgermeister Hörning: Ich kann Ihre Nachfrage nachvollziehen, muss Ihnen aber sagen, dass
wir zurzeit im Rahmen der Einführung einer integrierten Personalmanagement-Software fünf
verschiedene IT-Systeme in ein IT-System überführen. Wir räumen jetzt im Personalamt sozusagen den Keller auf, all das, was sich über 25
Jahre dort angesammelt hat. Wenn wir Ihnen das
ämtergenau aufschlüsseln wollten, müssten wir
das per Aktensturz machen. Das heißt: Ich muss
Leute abziehen von der eigentlichen Personalstellenbesetzung für diese Auswertung. Von daher: Ich würde Ihnen das gern liefern, aber den
Aufwand, das zu erheben, kann ich angesichts
der von mir dargestellten und auch durch Ihre
Frage aufgeworfenen Probleme nicht vertreten
und möchte Ihnen deshalb vorschlagen, dass
Sie mir konkrete Punkte, die Themen des Amtes
und seiner Fachlichkeit betreffen, benennen.
Dem werde ich gerne nachgehen. Wenn wir in
zwei Jahren ein funktionierendes und besseres
Personalverwaltungs- und -managementsystem
haben, werden wir Ihnen solche Auswertungen
per Knopfdruck automatisiert geben können.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick hat eine
Nachfrage.
S e i t e | 12
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Hörning, vielen Dank. Wir haben gehört,
dass es gegenwärtig sehr schwierig ist, das Personalmanagement zu modernisieren.
Meine Fragen gehen in folgende Richtung: Es ist
nicht unsere Aufgabe, Ihnen zu sagen, wo es
fehlt, sondern ich erwarte, dass aus den Ämtern
bzw. aus den Beigeordnetenbereichen das Signal kommt: Hier fehlen Stellen, und die müssen
besetzt werden, weil wir sonst die Pflichtaufgaben nicht zeitgemäß erfüllen können. - Unter
„zeitgemäß“ verstehe ich drei bis fünf Wochen;
zurzeit wird für manche ein halbes Jahr benötigt.
Sind solche Anzeigen aus den Beigeordnetenoder Ämterbereichen bei Ihnen eingegangen
und, wenn ja, aus welchen? Ich will nicht wissen,
wie viele Anzeigen. Ich will wissen: Gibt es solche alarmroten Signale aus den Beigeordnetenoder Ämterbereichen? - Das ist meine erste Frage.
Meine zweite Frage. Die Prozentzahl der nicht
besetzten Stellen klingt zunächst sehr niedrig,
aber bei einer Riesenverwaltung wie dieser sind
das mehrere Hundert. Welche finanziellen Auswirkungen hat das? Sparen wir dadurch ein und,
wenn ja, wie viel sparen wir ein? Das ist schon
eine Sache, über die wir nachdenken sollten. Ich
will es nicht auf den Cent genau wissen, aber auf
die Million schon.
Bürgermeister Hörning: Zu Ihrer ersten Frage.
Wir sind als Personaldezernat natürlich laufend
im Gespräch mit den anderen Fachdezernaten
und den anderen Ämtern. Wir bekommen von
dort auch Anzeigen über eine bestimmte Dringlichkeit der Besetzungen. Als wir zum Beispiel im
letzten Jahr 220 Stellen in Zusammenhang mit
Asyl besetzen mussten, habe ich die Besetzung
dieser Stellen priorisiert. Wir haben an der Stelle
eine klare Prioritätensetzung im Personalamt getroffen. Das hat als Posteriorität zur Folge gehabt, dass andere Dinge nicht so schnell bearbeitet werden konnten. Diese Prioritätensetzung,
die wir im letzten Jahr getroffen haben, werden
wir auch weiter durchhalten.
Zur zweiten Frage: Wie lässt sich das monetarisieren? Wir können noch einmal erheben, wie
diese 2,45 Prozent sich im Durchschnitt monetarisieren. Ich würde Ihnen die Antwort darauf zukommen lassen. Wir sparen natürlich Gelder ein,
wenn wir im Rahmen der Haushaltssperre Stellenwiederbesetzungen strecken. Das ist Ziel und
Zweck einer Haushaltssperre.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Es ist nicht so,
dass ich es nicht verstanden habe. Aber Sie haben das Thema, das ich eben vergessen hatte,
anzusprechen, jetzt selbst angesprochen. Wie
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
viele der 220 Asyl-Stellen sind bis jetzt besetzt?
Das habe ich bisher nirgendwo gelesen. Sind
das die zwei Drittel der angemeldeten Stellen,
die Sie genannt haben? Konkret: Wie viele der
220 Stellen für Asylangelegenheiten sind bis jetzt
besetzt?
Bürgermeister Hörning: Ich glaube, das wird im
Sachstandsbericht Asyl und Zuwanderung von
Kollegen Fabian mitgeteilt. Wir haben zu diesem
Sachstandsbericht detailliert zugeliefert.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
14.5 Radweg zwischen Friedrichshafener
Straße und Mockau-Center (VI-F-02458)
Einreicher: AfD-Fraktion
Kollegin Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1: Wann
wurde das Befahren des Fuß-/Radweges eingeschränkt und nur noch in Richtung Friedrichshafener Straße erlaubt? - Vor der Aufstellung der
Beschilderung durfte der nördliche Gehweg zwischen Tschernyschewskistraße und Freienhufener Straße lediglich für den Fußgängerverkehr
benutzt werden. Eine Befahrung mit dem Rad
war, obwohl dies häufig praktiziert wurde, bis zu
diesem Zeitpunkt weder stadteinwärts noch
stadtauswärts erlaubt. Nach Bürgerhinweisen erfolgte eine Prüfung, ob der Radverkehr auf diesem Gehweg freigegeben werden kann. Im Ergebnis wurde in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern und den Arbeitsgruppen, zum
Beispiel der AG Rad, festgelegt, dass der nördliche Gehweg als Gehweg mit „Radfahrer frei in
stadtauswärtiger Richtung“ beschildert wird. Es
erfolgte dementsprechend keine Einschränkung
der Nutzung, sondern im Gegenteil eine Erweiterung für den Radverkehr.
Zur Frage 2: Gibt es einen Ratsbeschluss, der
dies beinhaltet? - Es gibt keinen speziellen Ratsbeschluss, der die Änderung der Beschilderung
in diesem Bereich beinhaltet; aber es gibt natürlich Beschlüsse generell zur Förderung des Radverkehrs. Das Detail ist normales Verwaltungshandeln. Die regelmäßige Prüfung der Verkehrsanlagen auf Verkehrssicherheit und die Überprüfung der Beschilderung auf Erfordernis und
Zweckmäßigkeit sind Aufgaben der Verwaltung.
Zur Frage 3: Welche Gründe haben zu dieser
Änderung geführt? - Die Beschilderung wurde
angepasst, um eine Befahrung des Gehweges
offiziell mit dem Rad zu ermöglichen, entsprechend der Bürgerhinweise. Die Nutzung der
Gehwege auf der linken Straßenseite durch den
Radverkehr ist innerorts allerdings eine häufige
S e i t e | 13
Unfallursache und kann deshalb nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung nicht angeordnet werden. Vor allem Einmündungen, die zur
Essener Straße hin mehrfach vorhanden sind,
stellen ein hohes Konfliktpotenzial dar. Ein Zweirichtungsverkehr auf dem abgesetzten Gehweg
kann aus Gründen der Verkehrssicherheit und
zur Vermeidung von zusätzlichen Konflikten auch
mit den Fußgängern und in Abhängigkeit von der
Unfalllage nicht zugelassen werden. Also: Nur
der stadtauswärtige Radverkehr kann den Gehweg befahren.
Zur Frage 4: Wie will die Stadt Leipzig das sichere Radfahren in Richtung Mockau-Center in Zukunft gewährleisten? - Die Essener Straße verläuft in diesem Abschnitt gerade. Radfahrer sind
rechtzeitig erkennbar. Es liegen uns auch keine
Informationen über eine erhöhte Unfalllage vor.
Die Führung des stadteinwärtigen Radverkehrs
auf der Fahrbahn entspricht dem Regelfall und
wird aus diesen Gründen als sicher eingestuft. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr
Hentschel.
Stadtrat Hentschel (AfD): Vielen Dank, Frau
Dubrau. Eine Nachfrage: Sie hatten zur Frage 3
gesagt, dass es zu einer Unfallhäufung kommen
kann, wenn der Gehweg beidseitig von Radfahrern genutzt würde. Mich würde interessieren:
Woher wissen Sie das? Wie viele Unfälle sind da
passiert? Mir ist keiner bekannt.
Bürgermeisterin Dubrau: Das ist ein Erfahrungswert. Das gibt es ja auch an anderen Stellen und wird natürlich statistisch ausgewertet. An
dieser Stelle können wir keine Daten erheben,
weil es hier ja nicht erlaubt ist.
Stadtrat Hentschel (AfD): Richtig. Aber dann
würde ich dem Punkt widersprechen wollen,
dass das ein Unfallschwerpunkt ist. Ich wohne
seit Ewigkeiten dort und habe noch nie von einem Unfall gehört, sondern nur, dass dieser Weg
immer auch von Radfahrern genutzt wird. - Danke.
Bürgermeisterin Dubrau: Die beidseitige Benutzung für Fahrradfahrer plus Fußgängerverkehr führt insgesamt gesehen häufig zu Unfällen.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dubrau.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
14.6 Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig (VI-F-02406)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
S e i t e | 14
erfüllt, weil es Menschen gibt, die es zu ihrer Sache machen. Ich glaube, deutlicher kann man es
nicht sagen. Wir sind aufgefordert, dies auch
wertzuschätzen.
Diese Anfrage beantworte ich selbst.
Gibt es Nachfragen? – Das ist nicht der Fall.
Zu den Fragen 1 und 2. Ich plane ich, Ihnen im
zweiten Quartal eine überarbeitete Vorlage zuzuleiten. Der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess ist abgeschlossen.
14.7 Wildplakatierung in Leipzig (VI-F-02418)
Zur Frage 3. Der Austausch mit den Fraktionen
und den Akteuren fand an mehreren Stellen parallel zur Überarbeitung statt und ist natürlich
auch in Zukunft geplant. Das heißt: Auch im weiteren Verfahren wird mit den Fraktionen und insbesondere mit den Vereinsvertretern, die hier aktiv mitgemacht haben, gesprochen.
Zur Frage 4. Wir schätzen die Bedeutung des
bürgerschaftlichen Engagements angesichts der
aktuellen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen sehr hoch ein. Man kann es gar nicht
hoch genug einschätzen. Ich glaube, dass das
insbesondere am Beispiel der Helferinnen und
Helfer bei der Unterstützung geflüchteter und
asylsuchender Menschen sehr deutlich wird. Ich
habe vorgestern Abend gemeinsam mit den
Landtags- und Bundestagsabgeordneten stellvertretend für viele 250 Helferinnen und Helfern
Danke gesagt.
Was dort ehrenamtlich geleistet wird, ist unglaublich. Die große Zahl der ankommenden Menschen bewegt viele und hat eine große Welle der
Hilfsbereitschaft ausgelöst. Hier wird deutlich,
dass wir ohne diese ehrenamtlich tätigen Freiwilligen aus der Zivilgesellschaft überhaupt nicht in
der Lage wären, das Gesamtfeld zu bearbeiten
oder gar personell abzudecken. In unterschiedlichen Bereichen, sei es in der Spendenzentrale,
beim Patenschaftsprogramm, beim Dolmetschen, beim Organisieren in Erstaufnahmeeinrichtungen, in Willkommensinitiativen, in Sportund Kulturvereinen, in Schulen, in Kirchgemeinden, im ärztlichen und im psychologischen
Dienst, überall ist die ehrenamtliche Hilfe großartig. Ohne diese Hilfe wäre die Situation in der Tat
nicht zu bewältigen.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass wir alle
miteinander sehr gut beraten sind, diesen vielen
Menschen, die in unserer Stadt tagtäglich ehrenamtlich helfen, die unterstützen, die dabei sind,
die mitgestalten, Dank zu sagen und dieses Ehrenamt auch zu würdigen wissen, und das nicht
nur im Kontext der Flüchtlingshilfe. Ich denke
auch an Bereiche der Kultur, des Sozialen, des
Sports, der Bildung, der Behindertenarbeit, der
Kleingärten, der Seniorenarbeit und, und, und.
Unsere Stadt wird auch zukünftig auf engagierte
Bürgerinnen und Bürger angewiesen sein. Vieles, was wir hier beschließen, wird erst mit Leben
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich bitte Kollegen Rosenthal um Antwort.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Mit der Aufnahme des
Verbots des unbefugten Plakatierens in die Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und
Ordnung in der Stadt Leipzig besteht eine
Rechtsgrundlage, sowohl gegen Wildplakatierer
selbst als auch gegen deren Auftraggeber vorzugehen. Zuwiderhandlungen können demnach einerseits als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet und andererseits Verursacher bzw. Veranlasser zur Beseitigung auf eigene Kosten verpflichtet werden. Nicht zur Verantwortung gezogen werden kann allerdings der Beworbene, sofern er mit der Werbung Dritte beauftragt hat und
ihm keine Kenntnis von deren rechtswidrigem
Handeln nachgewiesen werden kann.
Voraussetzung für die wirksame Ahndung ist eine rechtssichere Beweislage, die in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine umfangreiche Ermittlungsarbeit mit ungewissem Erfolg erfordert.
Zunächst ist festzustellen, ob es sich tatsächlich
um eine unbefugte Plakatierung handelt oder ob
hierfür eine Sondernutzungserlaubnis im Falle
städtischer Flächen bzw. das Einverständnis des
Eigentümers bei im Privatbesitz befindlichen Flächen vorliegt. Das Hauptproblem ist jedoch die
Ermittelbarkeit der Ausführenden bzw. der Auftraggeber, was seit vielen Jahren eine der
Schwerpunktaufgaben des Stadtordnungsdienstes ist. Die Praxis hat gezeigt, dass die Erfolgsaussichten äußerst gering sind. So können die
sogenannten Kleber von Plakaten in der Regel
nur dann belangt werden, wenn sie auf frischer
Tat ertappt werden. Da nicht genehmigte Plakate
vorzugsweise nachts geklebt werden, ist ihre
Feststellung eher zufällig.
Konkrete Hinweise auf die Auftraggeber solcher
illegalen Klebeaktionen sind entgegen der allgemeinen Annahme am Plakat kaum erkennbar
oder sind aus dort vorgefundenen Anhaltspunkten in der Folge beweissicher zu ermitteln. In aller Regel können beworbene Künstler oder eingeschaltete Agenturen keine Angaben zu den
tatsächlichen Plakatierern machen.
Seitens des Ordnungsamtes wurden durch die
Projekte der Blau-Gelben Engel bis 2010 illegale
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Plakate, Aufkleber und Graffiti konsequent beseitigt. Mit Auslaufen der Förderform „KommunalKombi“ war eine diesbezügliche, nahezu flächendeckende Säuberung nicht mehr möglich.
Derzeit stehen dem Ordnungsamt der Stadt
sechs Mitarbeiter aus dem Programm „FAV“ des
Jobcenters zur Verfügung, die mit Beginn konstanter Temperaturen ab circa 10 Grad Celsius
für die Beseitigung von Plakaten, Aufklebern und
Graffiti an Schaltkästen in der Innenstadt und
den Magistralen in zentralen Parkanlagen eingesetzt werden.
Es gab zu dieser Anfrage Abfragen bei städtischen Beteiligungsunternehmen. Die Stadtwerke
haben uns mitgeteilt, dass sie circa 60.000 Euro
für die Entfernung illegaler Plakate bzw. GraffitiFarbschmierereien aufwenden. Die LVB handhabt dies ähnlich. Hinsichtlich Post und Telekom
ist uns zur Kenntnis gelangt, dass diese in Anbetracht der erhöhten Reinigungskosten ihre Maßnahmen in der Stadt Leipzig eingestellt haben.
Zur Frage 2. Die Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten zu illegaler Plakatierung im öffentlichen
Raum obliegt dem Stadtordnungsdienst. Derzeit
ist der Stadtordnungsdienst mit 46 Stellen ausgestattet. Die Bearbeitung der Anzeigen erfolgt in
der Bußgeldbehörde, wo fünf Sachbearbeiter
sich diesen Sachverhalten widmen. Eine detaillierte Auswertung zur Erfolgsquote ist allerdings
nicht möglich, weil datentechnisch nicht so verfolgt.
Die dritte Frage würde ich gern gemeinsam mit
der vierten Frage beantworten wollen. Der Bußgeldrahmen für unbefugte Plakatierung bewegt
sich zwischen 5 und 1.000 Euro, bei fahrlässigem Begehen bis 500 Euro. Die konkrete Bußgeldhöhe ist im Einzelfall in Abhängigkeit von Art
und Umfang des Verstoßes festzusetzen. Um
Ihnen ein Beispiel zu geben: 2010 sind 29 Verfahren zur Anzeige gelangt, die Einnahmen betrugen 2.669 Euro. 2015 waren es 27 Verfahren,
Einnahmen: 690 Euro.
Zur Frage 5. Hindernisse ergeben sich, wie eingangs dargelegt, insbesondere aus der Beweissicherung und dem dazu erforderlichen, personell erheblichen Ermittlungsaufwand im Stadtordnungsdienst sowie in der Zentralen Bußgeldbehörde. Wie ebenfalls erläutert, bedienen sich
Veranlasser von Plakatierungen meist Firmen
oder Einzelpersonen, mit denen lediglich mündliche Vereinbarungen zum Kleben bestehen. Es
kann den Veranlassern in der Regel nicht nachgewiesen werden, inwieweit sie Plakatierungen
an unerlaubten Flächen beauftragt oder dies billigend in Kauf genommen haben. Bei Feststellung von Plakaten muss zunächst immer ausgeschlossen werden, dass es sich um eine genehmigte Plakatierung handelt.
S e i t e | 15
Selbst bei einem ermittelten Wildplakatierer oder
Auftraggeber bietet ein Verwarnungs- oder Bußgeld keine Gewähr dafür, dass die handelnden
Personen nicht weiterhin unbefugt Plakate kleben oder kleben lassen. Das hat insbesondere
auch etwas mit der Botschaft auf den Plakaten
zu tun, da in der Regel der Sachverhalt, der beworben wird, schon stattgefunden hat und insofern die Ahndung über Bußgeld bzw. Verwarnung
aus Sicht der Bußgeldbehörde keinen erzieherischen Effekt erzeugt.
Was kann man nun tun? Gegebenenfalls mit
hauptamtlichen Reinigungskapazitäten arbeiten
oder aber, wie in anderen Städten schon praktiziert, sogenannte Klebewände im öffentlichen
Raum zur Verfügung stellen, um möglicherweise
hier gegenzusteuern. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt eine Nachfrage von Herrn Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Rosenthal,
nur damit ich das nicht missverstehe: Sie sagten,
dass die Leute für das Ordnungsamt tätig sind,
wenn die Temperaturen konstant über 10 Grad
Celsius betragen. Mangelt es an warmer Kleidung, oder was ist der Grund dafür? Ordnung
und Sicherheit ist doch nicht nur eine Schönwetteraufgabe.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Maciejewski,
ich meinte diejenigen in der durch das Jobcenter
geförderte Beschäftigungsmaßnahme „FAV“.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Die dürfen nur
oberhalb von bestimmten Temperaturen tätig
werden?
Bürgermeister Rosenthal: Sie dürfen nur zu
bestimmten Zeiten und Rahmenbedingungen
eingesetzt werden; ja. Das ist so. Das ist keine
Regelung der Stadt Leipzig, sondern wir müssen
mit dieser Regelung umgehen. Wenn die Rahmenbedingungen es zulassen, sind sie im Einsatz.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Zum Glück haben wir hier
über 10 Grad, muss ich feststellen. - Herr Rosenthal, Sie haben eben gesagt, ein Hauptproblem sei, diejenigen zu ermitteln, die das in Auftrag geben oder das so umgesetzt haben, und es
deshalb schwierig sei, zu sagen: Wer wird mit
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
dem Bußgeld belangt? Habe ich das richtig verstanden? - Gut.
Wir hatten unserer Anfrage auch einige Beweisfotos beigelegt. Ich habe mir heute spontan einiges im Umfeld des Rathauses angeguckt. 18.
März: Mehring Verlag, wildplakatiert. Google hat
mir angegeben, wo der Mehring Verlag zu finden
ist. Das ist ja eine Form, wie man das recherchieren kann. Würde mehr Personal - Sie hatten
gesagt, fünf der insgesamt 46 Mitarbeiter des
Stadtordnungsdienstes sind dafür zuständig helfen, um die Stadt sauberer zu machen? Können wir da helfen?
Bürgermeister Rosenthal: Am Ende meiner
Ausführungen habe ich ja gesagt, worüber man
möglicherweise nachdenken könnte, nämlich
hauptamtliche Reinigungskapazitäten. Um auf
den Verlag ganz konkret zu sprechen zu kommen: Das Bußgeldverfahren richtet sich an der
Stelle nicht gegen einen wie auch immer auf dem
Plakat festgestellten Verlag, sondern ich muss
denjenigen zur Verantwortung ziehen, der tatsächlich wildplakatiert hat. Das schaffen Sie,
auch wenn Sie das Plakat vor sich haben, in
dem Sinne nicht.
Stadtrat Haas (CDU): Gut. Dann nehme ich ein
anderes Beispiel, nämlich das Gewandhaus. Ich
gehe davon aus, dass die GewandhausMitarbeiter nicht selbst plakatieren gehen, sondern eine Agentur beauftragt wird. Können wir
als Stadt darauf einwirken, dass unsere eigenen
städtischen Betriebe nur Agenturen beauftragen,
die sich per Vertrag oder Ähnlichem erklären,
Wildplakatierung in der Stadt zu unterlassen? Ist
das angedacht?
S e i t e | 16
Stadtrat Haas (CDU): Dann sage ich herzlich
Danke. Das ist keine Frage, sondern eine Anregung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Herr Bürgermeister Rosenthal, wir hatten in der Stadt Leipzig
nach den letzten Wahlen das Phänomen, dass
über die Zeit hinaus hängende Wahlplakate
sanktioniert worden sind als unerlaubte Sondernutzung und in erheblichem Maß auch Bußgeldbescheide ergangen sind. Was macht den
Unterschied zwischen ursprünglich genehmigten
aufgehängten Plakaten und von Anfang an wild
aufgehängten Plakaten aus, die ganz offenbar
nur nach dem Polizeirecht sanktioniert werden
und für die viel geringere Beträge zu zahlen
sind?
Bürgermeister Rosenthal: Ich glaube, Herr
Hobusch, diese Frage können Sie sich selbst
beantworten. Bei einem genehmigten aufgehängten Plakat ist uns der Adressat bekannt. Insofern ist auch der Adressat des Bußgeldverfahrens bekannt. Dafür gibt es Rechtsmittel. Wenn
der Adressat von uns nicht korrekt ermittelt wurde, könnte er sich demzufolge auch dagegen
wehren. Wir haben uns an denjenigen gewandt,
der die Genehmigung eingeholt hat. Er ist damit
auch der Adressat des Bußgeldbescheides.
Beim Wildplakatieren ist das anders. Hier ist das
Problem die Ermittlung desjenigen, gegen den
wir den Bußgeldbescheid erlassen können.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel hat noch
eine Nachfrage.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Haas, man
müsste prüfen, ob hier möglicherweise eine
Sondernutzung oder auf Privatflächen das Einverständnis des Eigentümers vorliegt. Ich kann
es von hier aus nicht sehen.
Stadtrat Riedel (CDU): Geben Sie mir recht,
dass Ihre letzte Äußerung die Vermutung zulässt: Plakatiere lieber wild, dann brauchst du
keine Strafe zahlen?
Stadtrat Haas (CDU): Das ist ein Stromkasten.
Bürgermeister Rosenthal: Nein.
Bürgermeister Rosenthal: Auch da weiß ich
nicht, ob ein Einverständnis vorliegt. Ich würde
es aber mitnehmen und mich so weit aus dem
Fenster lehnen, zu sagen: Wir werden das mit
unseren Eigenbetrieben kritisch auswerten und
ein illegales Plakatieren auch aus Gründen der
Vorbildwirkung der Stadt und ihrer Betriebe nicht
zulassen.
Stadtrat Riedel (CDU): Das war doch Ihre Aussage. Hätte ich die Wahlplakate schwarz aufgehängt, wäre gesagt worden: Da ist zwar der Riedel drauf, aber der wird es ja nicht selbst plakatiert haben. Dann kann er auch nicht belangt
werden.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Bürgermeister Rosenthal: Wir kontrollieren
das. Ich hatte gesagt, wie schwierig die Beweislage ist, um im Einzelfall den Nachweis führen zu
können. Die öffentliche Debatte, wenn Sie Ihr
Wahlplakat nicht legal aufhängen, müssen Sie
am Ende auch aushalten.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Rosenthal.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Die
verbleibenden Fragen werden Ihnen in den
nächsten zehn Tagen schriftlich beantwortet.
15
Anträge zur Beschlussfassung
Wir kommen nun, wie angekündigt, zu unserer
Testphase. Herr Nixdorf, Geschäftsführer der
Firma VoteWorks, ist bei uns. Die Tagesordnungspunkte werden wie gewohnt aufgerufen,
besprochen und dann abgestimmt. Immer im Anschluss an die Diskussion eröffne ich die Abstimmung und bitte Sie, ab diesem Zeitpunkt mit
den Tasten „Grün“ für Ja, „Rot“ für Nein und
„Gelb“ für Enthaltung zu votieren. Ich wiederhole:
„Grün“ für Ja, „Rot“ für Nein und „Gelb“ für Enthaltung. Bis ich die Abstimmung schließe, haben
Sie die Möglichkeit, Ihr Abstimmungsverhalten zu
kontrollieren. Erst wenn ich sage: Die Abstimmung ist geschlossen, können Sie nicht mehr
korrigieren. Der letzte Tastendruck gilt.
Also: Wer „Rot“ gedrückt hat, aber eigentlich
„Grün“ wollte, dann bei „Gelb“ landet, kann noch
einmal korrigieren, indem er „Rot“ drückt, wenn
er „Grün“ gewollt hat. - Das war ein Scherz. Ich
wollte nur sagen: Sie können so lange korrigieren, bis die Abstimmung geschlossen ist.
Das Gerät ist eingeschaltet. Wir werden das jetzt
einmal testen. - Bitte schön, Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Meine Frage ist:
Wenn wir hier abstimmen mit Handzeichen, sieht
man selbst, aber auch die Öffentlichkeit, wie welcher Stadtrat abgestimmt hat.
Nixdorf (VoteWorks): Das geht hier auch.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Das hätten Sie ja
vorhin sagen können.
Nixdorf (VoteWorks): Sie haben mich ja bisher
nicht zu Wort kommen lassen.
S e i t e | 17
Oberbürgermeister Jung: Ich würde jetzt gern
einmal zur Probe abstimmen lassen. Das geht
doch, oder?
Nixdorf (VoteWorks): Doch das können wir machen. Wir tun so als ob und dann leuchtet das
Ergebnis auf. Später stimmen wir über diese
Clearingstelle noch einmal ab.
Oberbürgermeister Jung: Ich würde über etwas anderes abstimmen lassen, zum Beispiel
über die Frage: Wer mag die Stadt Leipzig? Bitte
antworten Sie jetzt! - Noch können Sie korrigieren, Frau Riekewald. - Herr Dyck.
Stadtrat Dyck (SPD): Wenn eine mehrmalige
Korrektur möglich ist, kann man dann etwa so
lange drücken, bis das Abstimmungsergebnis
jemandem genehm ist?
Oberbürgermeister Jung: Ich werde einen Weg
finden müssen, dass eine Korrektur ohne strategisch-wahltaktische Beeinflussungen möglich ist.
Ich werde nur eine kurze Zeit der Korrektur ermöglichen und dann das Abstimmungsverfahren
schließen.
Nixdorf (VoteWorks): Das, was Sie jetzt sehen,
ist eine Möglichkeit, das System zu fahren. Sie
sehen, wie Sie abgestimmt haben und mit Ihnen
natürlich auch jeder andere, der hier im Raum
ist. Wir können es aber auch so schalten, dass
wir statt der roten, grünen und gelben Flächen
nur eine blaue Fläche anzeigen, damit man sehen kann, dass Sie abgestimmt haben, dass Sie
Ihr Votum eingegeben haben, nicht aber, wie Sie
abgestimmt haben. Das wäre ein anonymisiertes
Verfahren. Darüber hinaus könnte man natürlich
auch die Namensnennung weglassen und die
Abstimmeinheiten nur fraktionsbezogen ausgeben, sodass Sie feststellen können, wie fraktionsbezogen abgestimmt wurde. - Ein Beispiel:
Bei Frau Schenk stünde dann nicht ihr Name,
sondern nur eine Nummer. - Wie Sie die Geräte
untereinander zuordnen, ist Ihnen überlassen.
Das wäre jedenfalls praktisch umsetzbar.
Nur, für den eigentlichen Sinn einer Assimilation
an das Handheben ist diese Methode hier am
transparentesten und dem am nächsten kommend. Ich hebe die Hand oder ich drücke eine
bestimmte Taste, und jeder kann sehen, wie ich
votiert habe.
Oberbürgermeister Jung: Ich weise auch darauf hin, dass die Sächsische Gemeindeordnung
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
vorsieht, dass in der Regel offen abgestimmt
wird und dies nur in wirklichen Ausnahmesituationen unterbleiben darf. Das Handheben ist ein
offenes Bekenntnis der jeweiligen Person, genauso wie jetzt das offene Bekenntnis mit dem
Namen verbunden ist. Geheime Abstimmungen das ist meine persönliche Haltung - oder auch
Persönlichkeitswahlen werden wir nach wie vor
an der Stimmurne vollziehen.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich habe eine
Frage. Könnte man den Bedenken, die Herr
Dyck geäußert hat, dadurch Rechnung tragen,
dass, solange Sie, Herr Oberbürgermeister, den
Abstimmungsvorgang nicht geschlossen haben,
das blaue Symbol eingeblendet wird, das dokumentiert, dass jemand abgestimmt hat, und erst
dann, wenn Sie die Abstimmung geschlossen
haben, umgeswitcht wird und die tatsächlichen
Ergebnisse angezeigt werden.
Nixdorf (VoteWorks): Ich muss schmunzeln. Ich
mache das schon ein paar Jahre, seit 2004. Das
ist mir noch nicht untergekommen. Das müssen
wir ausprobieren. Ich weiß nicht, ob das geht.
Aber sollte es jetzt nicht gehen, dann nehme ich
das gerne als Anregung mit. Das ist ja eine Software, die von Menschen gemacht ist. Die kann
man auch umprogrammieren; ganz klar. Vielen
Dank für die Anregung.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir machen heute einen Test und gehen erst einmal auf
dieser Basis vor. Die Anregungen werden mitgenommen.
Nixdorf (VoteWorks): Sie müssen jetzt noch das
Votum schließen.
Oberbürgermeister Jung: Genau. - Ich schließe die Abstimmung. Sie können jetzt nicht mehr
korrigieren. Das Ergebnis ist: Anwesend: 64. Abgegebene Stimmen: 63. Davon gibt es 61 JaStimmen, eine Nein-Stimme und eine Enthaltung.
- Das war ja nur eine Scherzfrage. Jetzt setzen
wir das Gerät wieder auf null.
TOP 15.1 entfällt.
15.2
Entschuldungskonzeption des Leipziger Haushalts für die Jahre 2017-2020
(VI-A-01520-NF-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
15.2.1 dazu VSP (VI-A-01520-VSP-02)
S e i t e | 18
Einreicher: Dezernat Finanzen
15.2.2 dazu ÄA (01520-NF-02-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Wer wünscht das Wort? - Herr Oßwald beginnt,
dann Herr Wehmann.
Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen
und Stadträte! Werte Gäste! Das viele Grün sah
doch ganz gut aus; das würde ich mir auch zu
diesem Antrag wünschen. - Um es gleich vorwegzunehmen: Nein, wir Sozis wollen nicht wieder mehr Schulden machen. Ja, wir bekennen
uns zum nachhaltigen Schuldenabbau in unserer
Stadt, nur eben nicht mehr in diesem Tempo und
nicht in dieser Zeit, einer Zeit, in der Leipzig rasant wächst und gezwungen ist, die kommunale
Infrastruktur nicht nur zu erneuern, sondern auch
auszubauen.
Angesichts der immensen Investitionsbedarfe ist
ein Umsteuern in der städtischen Finanzpolitik
nötig. Es geht einfach um die richtige Balance.
Leipzig ist die am schnellsten wachsende Stadt
Deutschlands. Durch zunehmende Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze, noch vorhandenen
preiswerten Wohnraum sowie ein reichhaltiges
Kulturleben wird dieser Ansturm auf Leipzig auch
in den kommenden Jahren anhalten. Daher
muss die Entschuldungskonzeption der Realität
angepasst werden, um die durch das Wachstum
ausgelösten Investitionsmehrbedarfe finanziell
abzusichern.
Wie groß die finanzielle Herausforderung allein
im Schulneubau ist, zeigt uns die jetzt vorliegende Schulentwicklungsplanung, Fortschreibung
2016. Darin wird ausgeführt - ich zitiere -:
Nach heutigem Stand bringen die finanziellen Mehrbedarfe die Stadt Leipzig an
die Grenzen der Leistungsfähigkeit, und
die Unterstützung des Freistaates
Sachsen mit Fördermitteln für den
Schulbau wird dringend benötigt.
Mit unserem Antrag wollen wir genau hier ein
Stück weit gegensteuern. Dieser sieht vor, in den
nächsten vier Jahren die Nettokredittilgung um
maximal 100 Millionen Euro abzusenken. Unter
Nutzung von Fördermitteln aus dem vom Freistaat Sachsen erst kürzlich beschlossenen
Kommunalfinanzpaket „Brücken in die Zukunft“
würden dann circa 200 Millionen Euro für den
Schulneubau und Schulsanierungsmaßnahmen
zusätzlich zur Verfügung stehen und somit den
Investitionshaushalt spürbar entlasten.
Wir wissen aber auch, dass angesichts der großen Investitionsbedarfe auf anderen Gebieten,
wie Straßen- und Brückenbau, öffentlicher Nah-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
verkehr und Hochwasserschutz, um nur einige
zu nennen, noch viele weitere Kraftanstrengungen nötig sind, um diese in den nächsten Doppelhaushalten annähernd abzubilden. Jedem
muss klar sein: Nicht alles, was wünschenswert
und nötig ist, ist auch bezahlbar und kann umgesetzt werden. Einiges muss warten, anderes wird
gar nicht kommen. Eine erneute Nettoneuverschuldung wie in den 90er-Jahren wird es mit
uns nicht geben. Das haben wir in unserem Antrag auch festgeschrieben.
Leider mussten wir noch einen Passus in unseren Antrag aufnehmen, auf den wir gern verzichtet hätten. Die Beschlüsse dieses Antrags stehen
vorbehaltlich des Ausgangs des KWL-Prozesses
in London, da das Berufungsverfahren im Oktober letzten Jahres, wie jeder weiß, zugelassen
wurde.
Abschließend sei von mir noch Folgendes angemerkt: Es ist nicht viel besser, der nächsten
Generation statt Kreditverbindlichkeiten kaputte
Straßen oder marode Schulgebäude zu hinterlassen. Mit 1 Euro an Eigenmitteln insgesamt
2 Euro zu investieren, ist wirtschaftlicher, als mit
1 Euro in die Schuldentilgung 2 Cent Zinsen zu
sparen. Gerade weil wir der nachfolgenden Generation eine lebenswerte, prosperierende Stadt
übergeben wollen, müssen wir in Leipzigs Zukunft investieren. Nur so bleibt Leipzig attraktiv
und wird von steigenden Steuereinnahmen profitieren.
Noch eine Anmerkung zum CDU-Änderungsantrag. Uns ist es ganz wichtig - deswegen hatten wir in unserem Antrag einen Vierjahreszeitraum genannt -, dass Maßnahmen, die im Investitionshaushalt stehen, die geplant werden, für
die Fördermittel beantragt werden, nicht hinten
herunterfallen, nur weil sie sich aus unterschiedlichsten Gründen verzögern. Es wäre schön,
wenn wir dazu noch einmal eine eindeutige Erklärung bekommen würden. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Vieles ist von Herrn
Oßwald schon gesagt worden; es wird sich einiges doppeln. Meine drei Minuten Redezeit will
ich trotzdem nutzen.
Der von den Fraktionen Die Linke und SPD vorliegende Beschlussvorschlag ist vor allem eines:
ein Investitionsprogramm für die Bildungsinfrastruktur und damit für die Sicherung der Zukunft
unserer Stadt. Er stellt mit 100 Millionen Euro an
kommunalen Mitteln zuzüglich der entsprechenden Fördermittel - in Summe bis zu 200 Millionen
S e i t e | 19
Euro - die Weichen für den Bau bzw. die komplexe Sanierung von etwa zehn Schulen in den
nächsten vier Jahren. Er fördert damit die Chancengleichheit junger Menschen, und er fördert
zumindest ebenso die Generationengerechtigkeit. Warum? Weil der Weg des langsameren
Schuldenabbaus gepaart mit notwendigen und
unausweichlichen Investitionen in den Schulbau
die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt eben
nur halb so viel kostet wie der so oft von der
Verwaltung beschriebene Weg der fixen 25jährigen indexierten Mietverträge, wie wir sie allzu oft bei den Kitas vorfinden.
Meine Damen und Herren, klar ist aber auch,
dass der durch die Landesdirektion eingeengte
Verwendungszweck „ausschließlich für die Finanzierung von Schulen“ an einem nichts ändern
wird: Mit der Kofinanzierung, unter anderem aus
dem Investitionspaket von Bund und Land „Brücken in die Zukunft“, und der notwendigen Optimierung von Fördermitteln steigen auch, aber
nicht nur im Schulhausbau die Chancen, dem Investitionsstau von circa 1 Milliarde Euro auf anderen Ebenen, wenn auch in engen Grenzen, zu
begegnen. Zu nennen wären hier unter anderem
die Bereiche Kita, Hochwasserschutz, öffentlicher Nahverkehr, Schaffung von preiswertem
Wohnraum, Sanierung von Straßen und Brücken. Wir müssen auch in diesen Bereichen die
De-facto-Verschuldung in die Zukunft abbauen.
Nichts anderes sind beispielsweise in Teilen marode Brücken, verschlissene Gleise und damit
Langsamfahrstrecken der LVB und ein an der einen oder anderen Stelle fehlender oder veralteter
Hochwasserschutz, aber auch so manche Nebenstraße der Stadt, die eher eine Unfallgefahr
als eine Straße darstellt.
Die Umsetzung von einem gravierenden Mehr an
Investitionen wird aber nur funktionieren, wenn
Verwaltungsabläufe und -strukturen geändert
werden, wenn der zu geringe Planungsvorlauf
abgebaut wird und insbesondere Stadtratsbeschlüsse auch umgesetzt werden und wenn die
Zusammenarbeit mit Dritten, aber auch innerhalb
der Verwaltung verbessert wird. Dies muss auch
mit einer veränderten Personalpolitik einhergehen. Neben den hoffentlich in der Regel unbefristet ausgeschriebenen Stellen ist eine intelligente
Akquise dringend nötig, um beispielsweise
Hochschulabsolventen oder Planungsingenieure
in die Verwaltung zu locken. An dieser Stelle wird
auch klar: Die Umsetzung von Investitionen in
die Zukunft wird nur gelingen, wenn eine Vielzahl
von Maßnahmen greift und sich Verwaltungsprozesse ändern.
Meine Damen und Herren, der Beschlussvorschlag der Fraktionen Die Linke und SPD ist
damit auch eine gute Steilvorlage, das Handeln
zu verbessern - im Sinne unserer Kinder, für die
Zukunft unserer Stadt.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Gestatten Sie mir noch ein paar persönliche Sätze. Dieser Antrag der Fraktionen SPD und Linke,
über ein Jahr begleitet, forderte viel Vertrauen
und Fairness von den verhandelnden Personen.
Ich danke Ihnen an dieser Stelle, Herr Oßwald,
ganz herzlich.
Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau, dann
Frau Lakowa.
Stadtrat Tornau (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister!
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr
geehrte Gäste! Schon in der Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden zum Anfang dieser
Legislatur hat die CDU klargemacht, dass wir bereit sind, mehr Mittel freizugeben, um dem Investitionsstau entgegenzuwirken. In Zeiten niedriger
Zinsen - und damals war noch keine Rede von
möglichen Strafzinsen auf liquide Mittel - halten
wir es für sinnvoll, zu investieren und die Liquidität der Stadt notfalls auch abzuschmelzen.
Drei Punkte trüben jedoch den Enthusiasmus,
auf die ich hier noch einmal hinweisen möchte:
Erstens. Damals sind wir alle davon ausgegangen, dass der Prozess KWL beendet sein wird.
Das haben die Antragsteller aber richtig erkannt
und für diesen Fall Vorsorge getroffen.
Zweitens. Niemand konnte damals ahnen, dass
die Kosten für Asyl derart explodieren, und niemand kann heute mit Sicherheit sagen, welche
Kosten wir erstattet bekommen.
Drittens. Wir haben mit unserem Änderungsantrag darauf hingewiesen, dass wir es kritisch sehen, ob die Verwaltung in der Lage ist, den
Schulbau so zu forcieren, dass mehr finanzielle
Mittel auch mehr Schulbauprojekte bedeuten.
Wenn unsere Befürchtungen unbegründet sind,
was wir sehr gerne glauben möchten, soll es uns
recht sein. Sollten aber mehr Mittel keine Fortschritte bringen, finden wir, könnte man die Mittel
doch wieder zur Tilgung einsetzen, aber nur
dann. Wir bitten um Zustimmung zu unserem
Änderungsantrag. Dann werden wir auch dem
Antrag von SPD und Linken zustimmen.
Abschließend will ich noch auf die Worte von
Herrn Oßwald eingehen. Wir wollen natürlich
keinesfalls, dass geplante Schulbauprojekte gefährdet werden. Wir haben auch kein Problem
damit, die Abrechnung von November, wie von
uns gefordert, auf das erste Halbjahr des nächsten Jahres zu verschieben. Vielleicht ist das ein
Kompromissvorschlag. - Danke.
S e i t e | 20
Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa.
Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Frau
Dubrau! Liebe Ratskolleginnen und -kollegen!
Sehr geehrte Gäste! Mit der Entscheidung zum
ursprünglichen Antrag der Fraktionen Die Linke
und SPD haben wir uns sehr schwergetan.
Bündnis 90/Die Grünen stehen schon seit vielen
Jahren für eine stringente Entschuldungskonzeption. Das heißt: Die Verschiebung heutiger
Schulden auf nachfolgende Generationen ist
nicht in unserem Sinne. Dennoch erkennen wir
die Notwendigkeit eines extrem hohen Bedarfs
einer wachsenden Stadt an Schulneubauten an.
Mit der Übernahme des Verwaltungsstandpunkts
können wir mitgehen; denn Ausgaben zugunsten
der kommenden Generationen sind höherwertig
anzusehen als eine schnelle Schuldenbefreiung.
Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion begrüßen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich,
vor allem vor dem Hintergrund, dass wir momentan die eingestellten Haushaltsmittel für den
Schulneubau nicht verbauen können. Eine Rückführung der Mittel in die Tilgung ist daher absolut
notwendig. Wir unterstützen daher diesen Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel.
Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister
und Stadträte! Verehrte Gäste! Leipzig bekennt
sich zum nachhaltigen Schuldenabbau. Das findet auch meine Fraktion richtig. Ein solider Finanzhaushalt muss ohne quantitative Schulden
aufgestellt werden. Kurzfristige und nicht nachhaltige Projekte sollten generell nicht mit Schulden refinanziert werden. Dies ist allgemein bekannt und sollte Handlungsgrundlage aller Beteiligten sein.
Die Finanzierungsform „Schulden“ ist per se
nicht schlecht, bedarf aber eines engen Rahmens und sollte nur mit Bedacht eingesetzt werden. Gerade dieser Punkt lässt uns politisch
streiten. Was ist ein enger Rahmen? Wo sind
Schulden gerechtfertigt?
Heute geht es um die Nettokredittilgung, also wie
viele Kredite die Stadt Leipzig an ihre Gläubiger
effektiv zurückzahlt. Eine Nettoneuverschuldung
ist nicht geplant. Die zur Verfügung stehenden
Finanzmittel sollen ausschließlich zur Finanzierung von Schulen eingesetzt werden. Diese Investitionen sind dringend notwendig, sie sind
nachhaltig, und sie sind wünschenswert. Leipzig
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
braucht Schulen. Aus diesem Grund werden wir
dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. - Vielen
Dank.
S e i t e | 21
Stadtrat Tornau (CDU): Herr Oberbürgermeister,
genauso ist es. Wir können den Termin auf den
30.06. des darauffolgenden Jahres verschieben.
Das hätte die logische Folge, dass eine mögliche
Tilgung auch erst im nächsten Jahr erfolgt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich
mache keinen Hehl daraus, wenn ich an das anknüpfe, was wir als FDP-Fraktion in diesem
Stadtrat fünf Jahre lang gefordert haben, nämlich
dass uns eine Stadt, die schuldenfrei ist, lieber ist
als eine Stadt, in der wir darüber verhandeln
müssen, ob wir Schulden tilgen oder ob wir das
Geld für das Schuldentilgen anders ausgeben,
günstigerweise für Investitionen und nicht für
Konsum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als wir
auf Vorschlag von Bürgermeister Bonew beschlossen haben, dass Leipzig in 25 Jahren
schuldenfrei sein soll, haben wir das sehr begrüßt. Aber das, was heute beantragt wird - machen wir uns doch nichts vor -, ist der Ausstieg
aus der Nettokredittilgung für die nächsten fünf
Jahre. Denn von 112 Millionen Euro bleiben in
vier, fünf Jahren 12 Millionen Euro, die getilgt
werden müssen.
Oberbürgermeister Jung: Genau. Mit dieser
Ergänzung könnten die Antragsteller das in ihren
Antrag übernehmen. Ich habe das Nicken gesehen. - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Tornau,
vielen Dank für das Angebot 30.06. Aber eines
muss natürlich gewährt sein: dass die Maßnahmen, die geplant sind, überhaupt abrechenbar
sind. Es gibt bei uns immer noch erhebliche
Zweifel, dass das tatsächlich passieren kann. Also: Abgerechnet werden müssen sie, sonst bekommen wir das nicht hin. Wir bekommen es
auch nicht dargestellt. Das ist der Hauptpunkt.
Es bringt uns in der Summe nichts, wenn wir
Maßnahmen beschließen und die Finanzierung
steht, diese aber dann an Ihrem Vorschlag der
Abrechnung scheitern.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew kann sicherlich zur Klärung beitragen.
Es gibt gute Gründe, die in der aktuellen Situation dafür sprechen; es gibt aber auch eine ganze
Menge Gründe, die dagegen sprechen. Wir haben weiterhin nur einen schwachen Anstieg der
Steuereinnahmen, wir haben große Risiken bei
der Gewerbesteuer, wir haben das Auslaufen
des Solidarpaktes im Jahr 2019, und wir haben
weiterhin hohe Sozialausgaben in dieser Stadt,
die sich auch in den nächsten Jahren auf diesem
Niveau bewegen werden.
Bürgermeister Bonew: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Auch ich wünsche mir eine schuldenfreie Stadt.
Ich denke, der Verwaltungsstandpunkt zeigt,
dass diese außergewöhnliche Situation, die wir
momentan im Schulbaubedarf haben, auch ein
außergewöhnliches Handeln und somit ein Abweichen von der Entschuldungskonzeption rechtfertigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was
fehlt, sind Strukturveränderungen, die dauerhaft
den Haushalt verändern. Wir werden schweren
Herzens dem Antrag in der geänderten Form, mit
dem Änderungsantrag der Union, zustimmen,
werden aber genau darauf achten und erwarten
eine entsprechende Erklärung, dass sichergestellt wird, dass Mittel, die tatsächlich nicht für
geplante und bereits beschlossene Investitionen
eingesetzt werden, wieder zurückgeführt und für
Tilgung eingesetzt werden und nicht etwa im
großen Topf der Stadt Leipzig verschwinden. Vielen Dank.
Wir würden, wie Herr Oberbürgermeister gerade
gesagt hat, den Änderungsantrag der CDU
übernehmen. Herr Wehmann, meine Damen und
Herren, wir sehen doch in jeder VA-Ist-Vorlage
zum Finanzbericht 30.06., zum Finanzbericht
30.09., zum 31.03. und dann wieder zum 30.06.,
wie der Abfluss der Investitionen ist. Da sehen
wir maßnahmenkonkret: nach einem Antrag der
Fraktion Die Linke, Investitionen über 500.000
Euro. Diese Maßnahmen berichten wir doch in
der VA-Ist-Vorlage; sie heißt jetzt „Finanzbericht“.
Wir sehen gleichzeitig, wie sich das zur Liquiditätsituation der Stadt Leipzig verhält.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Herr Tornau, habe ich es
richtig verstanden? Sie ändern den letzten Satz
des Änderungsantrags wie folgt: Stichtag für den
Mittelabruf ist der 30.06. des nächsten Jahres.
Es macht in der jetzigen Situation - heute hat mir
eine Bank geschrieben, dass sie nur noch Guthaben bis x Millionen Euro annimmt -, in der wir
als Stadt zurzeit zum Glück noch keine Strafzinsen für unsere Guthaben zahlen, wenig Sinn,
Kredite aufzunehmen. Um die Entschuldungs-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
konzeption umzusetzen, müssten wir künftig
mehr Kredite aufnehmen, weil wir eine feste Tilgung haben. Es macht aber wenig Sinn, Kredite
aufzunehmen und diese dann auf ein Guthabenkonto zu legen, auf das wir im Zweifelsfall noch
Strafzinsen zahlen.
Also: Ich verstehe diesen Antrag der CDUFraktion so, dass wir spätestens zum 30.06. des
Folgejahres abrechnen: Wie viele neue Kredite
haben wir aufgenommen? Wie viele neue Kredite müssen wir aufnehmen? Wie viele Kreditermächtigungen nutzen wir in dem Jahr nicht aus,
weil die Liquiditätssituation der Stadt Leipzig ausreichend ist, um alle vom Stadtrat beschlossenen
Investitionsmaßnahmen zu finanzieren?
An der Stelle noch einmal: Das ist reinweg die
Liquiditätsbetrachtung. Wenn wir einen Kredit
nicht aufnehmen, heißt das nicht, dass die Investition damit gestorben ist. Es gelten nach wie vor
die Beschlüsse des Stadtrates. Sie geben uns
damit nur die Handhabe, die Liquidität sehr flexibel auszusteuern. Brauchen wir die Kredite, oder
brauchen wir sie nicht? Wir sind uns, glaube ich,
alle einig: Jeder Kredit, der nicht aufgenommen
werden muss, spart uns Zinsen und Tilgung in
den Folgejahren. Wir steuern das über die Liquiditätssituation aus. - Okay, Herr Wehmann?
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, noch
einmal.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sie haben auf
die Liquidität hingewiesen. Natürlich haben die
Ein- und Auszahlungen aus Krediten Auswirkungen auf die Finanzplanung. Noch einmal: Der
Antrag an sich ist nicht das große Thema, wo wir
sagen: Mensch, der erste Teil steht ohnehin
schon in unserem Antrag, und der Stichtag muss
so gefasst sein, dass tatsächlich keine Baumaßnahme hinten runterfällt. - Das bitte ich auch so
zu protokollieren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Eine Verständnisfrage: Es steht da „Schulen“.
Sie haben im Verwaltungsausschuss gesagt, Sie
meinen damit alles zur Absicherung des lehrplangemäßen Unterrichts Nötige an Gebäudebau. Gilt das auch hier für das Einzelwort „Schulen“?
Oberbürgermeister Jung: Ja. Schule ist das
Pflichtangebot der Kommune zur Absicherung
des Schulunterrichts nach den Pflichtfächern, die
S e i t e | 22
der Freistaat definiert, und damit umfassend gemeint, auch Sport, außerunterrichtliche Orte,
wenn nötig, usw.
Bürgermeister Bonew: Für die Haushaltsplanung haben wir das so gehandhabt, dass der
Kollege Fabian im Investbudget die 25 Millionen
Euro pro Jahr schon jetzt erhalten hat. Das geht
also eins zu eins ins Budget „Schule“ und wird
dann mit Einzelmaßnahmen untersetzt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau.
Stadtrat Tornau (CDU): Noch einmal ganz kurz
zur Anmerkung von Herrn Wehmann. Ich denke,
dass meine Aussage vorhin das auch logisch
ausschließt. Wir hatten gesagt, dass wir nicht
davon ausgehen und nicht möchten, dass geplante Baumaßnahmen zugunsten der Tilgung
abgesagt werden. So habe ich Herrn Bonew
auch verstanden. Das kann man doch ganz klar
formulieren. Ich denke, dann sind wir auf Spurrinne.
Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, ich brauche für die Beschlussfassung eine
klare Formulierung. Wir wissen, was wir wollen.
Wir wollen keine Schulbaumaßnahme gefährden
durch eine Verzögerung im Bauablauf. Der Mittel-abruf soll zu einem bestimmten Stichtag erfolgen.
Im Änderungsantrag der CDU heißt es:
Alle Mittel aus der Umsetzung des Beschlusspunktes 2 (Reduzierung der Tilgung)
- jetzt folgt mein Vorschlag -, die bis zum 30.06.
des Folgejahres im Finanzhaushalt zur Finanzierung von Schulbaumaßnahmen nicht abgerufen
werden, sind der Tilgung wieder zuzuführen. Ich würde noch diesen Satz ergänzen: Dabei soll
eine laufende Baumaßnahme nicht gefährdet
werden.
Ich versuche eine Formulierung zu finden, die
uns zusammenführt. - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es
ist natürlich sehr schwierig, im Rahmen eines
Änderungsantrags auf die Schnelle genau die
Konditionen festzulegen und zu beschließen, wie
wir tatsächlich eine mögliche Rückführung in die
Schuldentilgung organisieren. Ich meine aber,
dass wir ein bisschen Spielraum in dieser Frage
haben, weil wir heute mit dem Antrag und dem
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Änderungsantrag die politische Willensäußerung
vornehmen und den Handlungsauftrag an die
Verwaltung formulieren. Die Haushaltssatzung
beschließen wir ja erneut hier im Stadtrat. Im
Rahmen der Haushaltssatzung ist dann auch
festzulegen, was gegebenenfalls der Schuldentilgung zugeführt und unter welchen Voraussetzungen es aus dem Topf „Schulhausbau“ wieder
herausgenommen wird. Insofern können wir uns
heute bei der politischen Willensbekundung eine
gewisse unpräzise Formulierung leisten.
Inhaltlich ist doch klar, dass beschlossene Baumaßnahmen, bei denen ja auch Verpflichtungen
der Stadt Leipzig dahinterstehen, nicht deswegen
nicht durchgeführt werden können, weil der Bau
sich verzögert. In diesem Fall müssen die Mittel
haushaltstechnisch in die Folgejahre übertragen
werden, weil ja entsprechende Verpflichtungen
dahinterstehen. Etwas anderes ist es, wenn wir
im Rahmen unserer nächsten Haushalte uns
Schulbauprojekte vorstellen, die am Ende überhaupt nicht realisiert werden, sodass die Mittel
tatsächlich wieder frei werden. Ich denke, diesen
Fall meint auch die CDU. In diesem Fall sollen
die Mittel natürlich wieder der Tilgung zugeführt
werden. In den anderen Fällen können sie nicht
der Tilgung zugeführt werden, weil Verpflichtungen existieren, die sich lediglich später realisieren.
Ich glaube, mit diesem Grundverständnis und
dem Grundvertrauen, das bereits angesprochen
worden ist, könnten wir die Details der nächsten
Haushaltssatzung überlassen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
S e i t e | 23
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, das,
was Sie sagen, findet sehr wohl meine Zustimmung. Das ist in der Tat ein Problem.
Die Antragsteller müssen sich erklären, ob sie
den Änderungsantrag der CDU übernehmen und
in welcher Form wir ihn jetzt fassen, wenn wir ihn
beschließen wollen. Deswegen noch einmal ein
Formulierungsversuch:
Alle Mittel aus der Umsetzung des Beschlusspunktes 2 (Reduzierung der Tilgung), die bis zum 30.06. des Folgejahres im Finanzhaushalt zur Finanzierung
von Schulbaumaßnahmen nicht gebunden werden, sind der Tilgung wieder
zuzuführen.
Können Sie das so übernehmen, Herr Wehmann, Herr Oßwald? - Ich sehe Nicken. Dann
wäre der so geänderte Passus aus dem CDUÄnderungs-antrag jetzt Bestandteil des Antrags.
Ich stelle den Antrag jetzt zur Abstimmung, und
zwar mithilfe unserer elektronischen Abstimmungsanlage.
Die Abstimmung ist eröffnet. - Letzte Chance der
Korrektur. - Ich schließe das Abstimmungsverfahren.
Abstimmung: Einstimmig angenommen mit 65
Stimmen.
Das System funktioniert.
15.3
Bau einer Schule auf dem städtischen
Grundstück Fockestraße 80 (VI-A01595)
Einreicher: CDU-Fraktion
15.3.1 dazu VSP (VI-A-01595-VSP-002)
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Die Debatte überfordert
mich. Ich frage mich, ob das noch mit der Lebenswirklichkeit zu tun hat. Über Monate schieben wir es hinaus, Beschlüsse im Vergabegremium zu fassen, die noch dazu unter Vorbehalt
der Mittelfreigabe stehen. Wir haben jetzt beschlossen, dass geplante Maßnahmen schneller
umgesetzt werden. Bei der Sportoberschule haben wir trotz vollkommen fertiger Planung mehr
als anderthalb Jahre darauf gewartet, dass mit
dem Bau endlich begonnen wird. Ich denke, darüber sollten wir uns unterhalten, zumal wir auch
noch jede Menge unsanierte Toilettenanlagen,
unsanierte Sporthallen usw. haben, wo man in
der Tat flexibel handeln muss. Man sollte sich
mehr dafür engagieren, eine gewisse Planmäßigkeit hinzubekommen. - Danke.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
15.3.2 dazu ÄA (1595-VSP-002-ÄA-01)
Einreicher: Stadtrat Christopher Zenker
15.3.3 dazu ÄA (VI-A-01595-ÄA-03)
Einreicher: Stadtrat Christopher Zenker
15.3.4 dazu ÄA (VI-A-01595-ÄA-05)
Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel
Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Unser Antrag zur Fockestraße 80 steht
nun nach einem halben Jahr in den Gremien
heute zur Abstimmung. Ich möchte gleich vorwegnehmen, dass es eigentlich ein unhaltbarer
Zustand ist, über ein halbes Jahr auf eine Mei-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
nung der Verwaltung zu einem dringlichen Thema, nämlich der Schulsituation, zu warten.
Wir haben als Fraktion vor gut einem Jahr angefragt, wie es sich mit den sogenannten Wagenplätzen auf städtischem Grund verhält und ob
diese Flächen in irgendeiner Art und Weise nutzbar sind. Die Verwaltung antwortete darauf, dass
ein Schulbetrieb am Standort Fockestraße
grundsätzlich möglich sei und wir gerade im Süden jede Möglichkeit zur Wahrnehmung unserer
Pflichtaufgaben nutzen müssen. Daher haben
wir beantragt, den Oberbürgermeister bzw. die
Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zur
Etablierung als Schulstandort vorzulegen und sicherzustellen, dass das Grundstück nicht verkauft wird.
Nachdem die Verwaltung ein halbes Jahr für eine
halbe Seite Verwaltungsstandpunkt gebraucht
hat, wird uns nun erklärt, dass ein Schulstandort
in der Fockestraße erst einmal nicht nötig sei;
denn das Schulzentrum am Bayerischen Bahnhof sei die Lösung aller Probleme und damit
werde alles gut.
Meine Damen und Herren, mit dem Schulzentrum am Bayerischen Bahnhof wird gar nichts gut.
Es gibt keinerlei Licht am Horizont, wann und wie
dort tatsächlich gebaut wird - ein Thema, das uns
in der kommenden Ratsversammlung im Zusammenhang mit der Schulnetzplanung noch
umfangreich beschäftigen wird; das war jetzt
keine Drohung. Auch müssen wir unabhängig
vom Schulstandort am Bayerischen Bahnhof
feststellen, dass wir in einer rasant wachsenden
Stadt die stadteigenen Flächen selbst benötigen,
um unseren Pflichtaufgaben nachkommen zu
können.
Wir sind daher als Fraktion grundsätzlich dafür
offen, dieses Gelände auch für unsere Bedarfe
der sozialen Infrastruktur jenseits eines Schulgeländes zu nutzen. Die Auseinandersetzungen um
die Diezmannstraße wie auch das Prager Dreieck haben gezeigt, dass wir unsere Grundstücke
selbst brauchen. Sonst müssen wir andere für
viele Millionen teuer dazukaufen.
Ich kann mich nur zu gut an die eine oder andere
Debatte in diesem Hause erinnern, in denen die
Kollegen der SPD, der Grünen und auch der
Linkspartei immer wieder eine strategische Liegenschaftspolitik angemahnt haben. Diese müssen wir nach unserer Sicht auch dort umsetzen,
wo sich vermeintlich alternative Wohnformen auf
städtischem Grund etabliert haben; denn Wagenburgen sind keine Pflichtaufgabe der Kommune.
Uns wurde in dieser Debatte immer wieder vorgeworfen, wir zündeten ideologische Nebelkerzen. Das ist natürlich nicht so. Wir, die Stadt
S e i t e | 24
Leipzig, dürfen nicht zum Bittsteller auf eigenem
Grund werden. Bei allem Respekt, Herr Kollege
Zenker, ein Stück weit liest sich Ihr Antrag so.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns heute
entscheiden, wie ernst wir es mit dem Schulbau
und der Erfüllung unserer Pflichtaufgaben meinen. Die Wagenburgen haben über einen langen
Zeitraum unsere Solidarität erhalten, indem sie
dieses Grundstück nutzen durften. Diese Solidarität müssen wir in einer Stadt mit bald mehr als
700.000 Einwohnern nun zurückfordern. Es geht
auch nicht, dass bei vermeintlich alternativen
Wohnformen die Besetzung öffentlichen Grundes
und die Missachtung baurechtlicher Belange als
Bagatelle abgetan werden und man sich am Ende doch wieder zu Kaffee und Kuchen am Tisch
des Oberbürgermeisters versammelt. Sie, Herr
Oberbürgermeister, sind dafür verantwortlich,
Recht auch durchzusetzen. Wenn ein privater
Eigentümer seine Grundsteuern nicht zahlen
kann oder will bzw. gegen das Baurecht verstößt,
würde er wahrscheinlich schon die gestrenge
Hand von Frau Dubrau und Herrn Quester zu
spüren bekommen und müsste dafür geradestehen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, es geht
hier am Ende nicht nur um einen möglichen neuen Schulstandort oder unsere Liegenschaftspolitik; es geht auch um rechtsstaatliche Grundsätze. Der Eindruck ideologischer Nebelkerzen wird
nicht entstehen, wenn unser Antrag heute eine
Mehrheit findet. Er entsteht dann, wenn er heute
abgelehnt wird.
Wir werden diesen Antrag punktweise zur Abstimmung stellen und vom Verwaltungsstandpunkt den Part übernehmen, in dem ausgeführt
wird, dass der Standort für soziale Infrastruktur
gesichert werden soll. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Rein sachlich betrachtet hat der Antrag der CDU zwei Aspekte.
Beide Beschlusspunkte greifen in der Tat aktuelle
Diskussionen auf. Zum einen führen wir schon
seit längerer Zeit bei Grundstücksfragen die
Grundsatzdiskussion, ob wir stadteigene Grundstücke weiter verkaufen wollen oder nicht, sei es,
weil wir Grundstücke selbst brauchen, zum Beispiel für Gewerbe, Wohnen oder soziale Infrastruktur, oder sei es, weil Grundstücke das Einzige sind, was nicht vermehrbar ist. Der andere
Diskussionsstrang betrifft die Frage der Schulneubauten und deren Standorte.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
S e i t e | 25
Herr Weickert, im Schulnetzplan ist das Grundstück Brüderstraße als Schulstandort am Bayerischen Bahnhof vorgesehen. Das ist nicht das
Allheilmittel. Das ist die Alternative. Das Gelände
an der Brüderstraße ist auch ein kommunales
Grundstück.
tungsgebiet ausgewiesen ist. Aber Überflutungen
kommen dort vor. Beim letzten Hochwasser in
Leipzig stand genau diese Hälfte der Fockestraße unter Wasser. Die Wagenbewohner hatten
den Vorteil, dass die Wagen selbst etwas höher,
also nur deren Räder im Wasser stehen.
Der Antrag der CDU-Fraktion wurde zu einem
Zeitpunkt gestellt, zu dem in den Medien intensiv
über Wagenplätze - ich glaube, „Wagenplätze“ ist
die richtige Bezeichnung; „Wagenburgen“ gab es
im Wilden Westen, als sich die Siedler gegen
Angriffe der Indianer verteidigen mussten - diskutiert wurde. Es drängt sich dadurch der Verdacht
auf, dass es der CDU eben nicht um einen
Schulstandort geht, sondern doch um eine ideologische Nebelkerze. Ich wollte das eigentlich
heute als Verdacht so stehen lassen. Aber nun
muss ich sagen: Sie haben genau diese Nebelkerze jetzt wieder gezündet. Sie reden von einer
besetzten Fläche. Diese Fläche wurde aber von
der Stadt zugewiesen. Es ist aus meiner Sicht allein ein Versäumnis des Liegenschaftsamtes,
dass es seit 15, 16 Jahren keinen Nutzungsvertrag gibt, der im Übrigen nicht nur Rechte regelt,
sondern auch Pflichten aufgibt.
Auch die Stadtverwaltung schreibt in ihrer Stellungnahme: Für eine endgültige Eignung müssen
weitere Untersuchungen gemacht werden. Es ist
daher fraglich, ob das Grundstück tatsächlich als
Schulstandort genutzt werden kann. Für den aktuellen Schulentwicklungsplan wurden Alternativen gefunden. - Das hatte ich bereits erwähnt.
Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass
das bis in alle Zukunft so bleibt.
Letztendlich bringt uns diese Diskussion aus
meiner Sicht nicht weiter. Wir haben einige Gemeinsamkeiten; das kann man durchaus feststellen. Sie haben auch einiges aus dem Verwaltungsstandpunkt übernommen. Wir sind uns einig, das Grundstück nicht zu verkaufen. Das haben wir in den letzten Monaten auch so gehandhabt; das sollten wir auch bei diesem Standort
tun. Wir sind uns auch in dem Punkt einig, dass
wir potenziell für Schulneubau Grundstücke
brauchen, gerade in wachsenden Stadtbezirken.
Weniger Einigkeit besteht in dem Punkt, ob die
Fockestraße 80 tatsächlich als Schulstandort geeignet ist. Uneinig sind wir uns auch in der Frage: Wollen wir Wagenplätze? Sehen wir das als
experimentelle Lebensform an, die in Leipzig
Platz haben darf? Von mir gibt es dazu ein klares
Ja. Ich finde, das gehört zu einer vielfältigen
Stadt wie Leipzig dazu.
Nach intensiver Diskussion in meiner Fraktion
habe ich mich entschlossen, einen Änderungsantrag zu stellen. Ich erhoffe mir damit, dass wir
hier zu einem Kompromiss finden. Der Änderungsantrag greift den Verwaltungsstandpunkt
auf und ergänzt ihn um eine Position. Er greift
aber auch die Skepsis gegenüber einem Schulstandort Fockestraße auf, die aus meiner Sicht
nicht ungerechtfertigt ist. Der Schulstandort würde an einer stark befahrenen Straße, faktisch am
Autobahnzubringer, liegen. Das Gelände liegt
verkehrsungünstig am Stadtrand; es hat quasi
keine Anbindung an den ÖPNV. Der schwerwiegendste Punkt aus meiner Sicht ist jedoch: Der
Standort liegt auf einem Gelände, wo regelmäßig
Wasser steht. Ich weiß nicht, ob es als Überflu-
Dass die Nutzerinnen und Nutzer des Wagenplatzes, obwohl ihnen das Grundstück vonseiten
der Stadt vor 16 Jahren zur Verfügung gestellt
wurde, immer noch keinen Vertrag haben, ist,
wie gesagt, ein Versäumnis des Liegenschaftsamtes. Ich hoffe, das wird jetzt schnell nachgeholt.
Wir würden den Änderungsantrag von Frau Nagel übernehmen oder auch beide Anträge zusammen abstimmen lassen, wie auch immer das
von der Regie günstig ist. Wir hoffen, dass damit
nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten für das
Grundstück formuliert werden. Im Antrag von
Frau Nagel heißt es auch, dass die Verträge sehr
offen gestaltet werden und Zeiträume außen vor
bleiben sollen. Von daher stehen der Stadtverwaltung alle Optionen offen. Wichtig ist uns allerdings, dass man, wenn man tatsächlich eine
Ausstiegsklausel verankert, dann auch gemeinsam mit den Nutzern nach Alternativstandorten
sucht. Ich hoffe, dass dieser Kompromiss, der
am Ende beides umfasst, hier eine Mehrheit findet. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Jetzt ist schon vieles gesagt worden.
Ich will aber noch etwas Grundsätzliches zum
Thema ausführen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der
CDU, Ihre Sorge um Schulstandorte in allen Ehren, aber Ihr Anliegen ist recht durchsichtig. Das
wurde gerade schon festgestellt. Seit fast 17
Jahren, seit 1999, wohnen auf dem Grundstück
Fockestraße 80 an die 50 Menschen, darunter
auch Kinder, die übrigens auch in die Schule gehen. Der bisher geduldete Wagenplatz ging Ende
vorletzten Jahres offensiv an die Öffentlichkeit
mit der Botschaft, dass die Bewohner das Gelände gern kaufen wollten, um eine sichere Per-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
spektive für ihre Wohnform zu erhalten. Genau
dies hat Sie offensichtlich aufgeschreckt, Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Ich kann
mich erinnern: Im letzten Sommer waren es die
Seniorenwohnheime, die gegen Wagenplätze
ausgespielt wurden. Jetzt soll diese Schule gegen den Wagenplatz ausgespielt werden.
Platz für Kita, Schule und Unterbringung von
Asylsuchenden brauchen wir ganz dringend in
der Stadt; das ist unbenommen. Warum aber fokussieren Sie auf dieses Gelände? Erinnern wir
uns einmal daran, was in den letzten Jahren
passiert ist. Wir haben das Jahrtausendfeld verkauft, wir haben den Bayerischen Bahnhof verkauft, im Moment steht der Verkauf des Stadtbads zur Diskussion. Gab es da auch Aufschreie
aus Ihrer Fraktion? Ich kann mich nicht daran erinnern.
Nun könnte man meinen: Okay, man kann vorbehaltlos alle Flächen, die der Stadt gehören,
tatsächlich prüfen. Das hat die Stadtverwaltung
im Verwaltungsstandpunkt auch getan, kommt
aber zu dem Ergebnis - Herr Zenker hat es gerade vorgetragen -, dass es sich hier um ein
Überschwemmungsgebiet handelt, dass die Fläche zu klein ist für ein fünfzügiges Gymnasium,
was im Süden notwendig wäre. Es wird verwiesen auf konkrete Schulstandorte, die an anderer
Stelle in Planung und im Visier sind. Das befriedigt Sie aber nicht. Sie halten an Ihrer Forderung
fest. Daraus kann man nur ableiten, dass Sie ein
ganz grundsätzliches Problem haben, nämlich
ein Problem mit alternativen Wohnformen, die
Sie gegen Ihre Forderung nach einem Schulbau,
der an diesem Standort offensichtlich ungeeignet
ist, ausspielen wollen.
Wir freuen uns natürlich ganz grundsätzlich - da
haben auch gar keinen Dissens - über den Wandel der CDU, was den Ausverkauf städtischen
Eigentums betrifft. Auch wir wollen nicht, dass
das Grundstück Fockestraße 80 verkauft wird.
Ich glaube, bei den Bewohnerinnen und Bewohnern des Platzes hat es in dieser Hinsicht inzwischen einen Sinneswandel gegeben. Unsere
Priorität liegt ganz klar auf Vertragsformen, die
temporäre Nutzungen bestimmen, wie Pachtverträge, Mietverträge, Nutzungsverträge.
Ich würde noch eines gern an die Verwaltung adressieren. Heute stand eine Anfrage auf der Tagesordnung, die nicht mehr beantwortet wurde.
Im Sommer letzten Jahres wurde vom Liegenschaftsamt per Leipziger Volkszeitung in die Öffentlichkeit kommuniziert, dass der Verkauf des
Grundstücks in Gang gebracht werden kann,
dass dem nichts im Wege steht und dass die
Priorität bei den Nutzerinnen und Nutzern des
Wagenplatzes liegen würde. Jetzt, sieben Monate später, erfahren wir im Verwaltungsstandpunkt, dass es doch nicht so ist. Das ist ein kon-
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fuses Kommunizieren, das sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort als auch uns als
Stadträte verwirrt. Zumindest mich als Stadträtin
verwirren die verschiedenen Aussagen zu ein
und demselben Thema.
Ich habe selbst noch einen Änderungsantrag
formuliert. Er ist heute früh erst ins Verfahren
gegangen; ich hoffe, er liegt allen inzwischen vor.
Dieser Antrag geht grundsätzlich in dieselbe oder
eine ähnliche Richtung wie der von Christopher
Zenkert. Nur halte ich es tatsächlich für wichtig,
auf Augenhöhe mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu agieren. Das ist in den letzten Jahren nicht immer passiert. Das wird in dem Antrag
auch noch einmal unterstrichen. Im Kern geht es
darum, sich nicht auf einen Nutzungsvertrag zu
fokussieren, sondern auch andere Vertragsformen in den Blick zu nehmen, wie das auch bei
anderen Wagenplätzen in Leipzig in jüngerer
Vergangenheit gemacht wurde.
Weiterhin enthält der Änderungsantrag einen
Punkt, der für Sie hier vielleicht nur ein Randthema sein mag, aber für die Bewohnerinnen
und Bewohner sehr wichtig ist. Ich finde, wenn
wir hier über das Thema Fockestraße 80 sprechen, muss man dieses Thema miteinbeziehen.
Es gibt schon länger das Ansinnen, dort Abrissarbeiten vorzunehmen. Es gab vor einigen Monaten eine sehr öffentlichkeitswirksame Aktion
vor dem Neuen Rathaus dazu. Es geht um einen
Schornstein und zwei Hallen. Teilweise werden
die Hallen auch von den Bewohnerinnen und
Bewohnern genutzt bzw. sie würden sie gern
nutzen und dazu ertüchtigen. Ich wünsche mir,
dass diese Abrissarbeiten ausgesetzt werden
und in das Verfahren Ruhe einzieht, bis die Vertragsverhandlungen abgeschlossen sind.
Ich bitte grundsätzlich um Ihre Zustimmung zum
Änderungsantrag, nicht Schulen gegen Wagenplätze auszuspielen sowie nach 16, 17 Jahren
eine sichere Perspektive für den Wagenplatz Fockestraße 80 zu schaffen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich weiß nicht
genau, was ich zu dem Antrag und dem Verwaltungsstandpunkt sagen soll, so absurd sind hier
die Argumentationen. An die CDU nur ein Satz:
Wenn Sie ein Problem mit Wagenplätzen haben
und wollen, dass die wegsollen, sagen Sie es
doch, statt Schule vorzuschieben.
Die Verwaltung verstehe ich noch weniger. Sie
sagen selbst im Verwaltungsstandpunkt: Das ist
ein Überschwemmungsgebiet, noch dazu in der
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Nähe eines Naturschutzgebietes und daher zu
Recht im Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche ausgewiesen. - Letztes Jahr noch wollte
die Verwaltung die Fläche teilweise entsiegeln
und renaturieren. Jetzt aber soll sie eine Vorbehaltsfläche für soziale Infrastruktur sein. Wirklich? Nur zur Erinnerung: Vor vielen Jahren wollte die Freie Grundschule Connewitz dort ihre
Schule errichten. Die Verwaltung lehnte das ab
wegen zu hoher Lärmbelastungen durch die B2.
Wenn etwas Sinnvolles mit dieser Fläche im Eigentum der Stadt passieren sollte - Konjunktiv:
sollte -, dann doch am ehesten Renaturierung;
denn wir bräuchten auch Ausgleichsflächen für
die vielen Schulen, die noch gebaut werden
müssen. Keine Ahnung, wie dieser Verwaltungsstandpunkt in der Dienstberatung zustande gekommen ist. Fachliche Kriterien spielten dabei
wohl nur eine marginale Rolle.
Der Änderungsantrag von Herrn Zenker und
Frau Nagel wiederholt zwar auch nur die falschen Prämissen des Verwaltungsstandpunkts;
aber wenn es den Bewohnern hilft, endlich einen
rechtssicheren Zustand zu erlangen - das will
auch meine Fraktion -, dann werden wir diesem
Antrag zustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow und
Herr Maciejewski sind noch auf der Rednerliste. Herr Rambow, bitte.
Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Wenn es um
Schulen geht, dann können Jugendliche ja ziemlich stur sein. Umso glücklicher bin ich, dass wir
diesen Antrag nicht mit „Iih, Schule“ abgetan,
sondern eine sehr sachliche Diskussion geführt
haben. Auch wenn wir den Gedanken, eine
Schule zu bauen, sehr begrüßen, lehnen wir diesen Antrag dennoch entschieden ab. Dass das
Grundstück für eine Schule nicht geeignet ist, ist
hinreichend dargelegt worden, nicht zuletzt im
Verwaltungsstandpunkt.
Was uns mindestens genauso wichtig ist, sind
die Menschen, die auf diesem Grundstück wohnen. Sie sind dort zu Hause. Wenn wir in einer
sozialen Stadt leben wollen, dann sollten wir diese Wohnform genauso respektieren wie das Bedürfnis nach Schulplätzen. Auch wenn sie mit ihrer Wohnform vielleicht nicht dem klassischen
Bild entsprechen, so haben auch diese Menschen ein Recht auf Wohnen.
Dementsprechend lehnen wir als Jugendparlament sowohl den Ursprungsantrag als auch den
Verwaltungsstandpunkt ab. Ich denke, ich spreche im Sinne des Jugendparlaments, wenn ich
S e i t e | 27
Ihnen ans Herz lege, für den Änderungsantrag
zu stimmen; denn er ist ein gelungener Kompromiss, der auch die Stimme im Jugendparlament sehr gut zum Ausdruck bringt. - Herzlichen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Weil das jetzt
mehrfach angesprochen worden ist, sage ich es
noch einmal klar und deutlich: Die CDU hält natürlich mehr von Schulen als von Wagenplätzen
oder sonstigen, als alternativ bezeichneten
Wohnformen. - Das vorab.
Hier ist immer wieder das Wort „Wohnen“ gefallen. Herr Oberbürgermeister, es wurde hier gesagt, dass dort auch Kinder wohnen, die zur
Schule gehen, also schulpflichtig sind. Voraussetzung dafür ist ja eine Meldeadresse. Ist die
Stadtverwaltung in der Lage, mir Auskunft zu geben, wie viele Personen dort gemeldet sind und
auf welcher Grundlage das basiert? Ich habe in
den Diskussionen im Ausschuss erfahren, dass
dafür die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnung gegeben sein müssen. Wie funktioniert denn das? Oder handelt es sich dort um einen rechtsfreien Raum?
Oberbürgermeister Jung: Kurze Antwort: Das
wird man prüfen. Aber die Schulpflicht gilt in
Deutschland für jedes Kind, gleichgültig ob es
einen festen Wohnsitz hat oder nicht.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Das ist mir schon
klar. Ich möchte trotzdem wissen und bitte das
spätestens zur nächsten Ratssitzung nachzureichen - sonst werden wir das noch einmal als
Anfrage formulieren -, wie viele Personen erfasst
sind, die sich dort regulär irgendwie aufhalten.
Das ist schon wichtig. Wenn die Verwaltung mir
sagt: Dort sind 100 Leute gemeldet; die leben
dort und nirgendwo anders, dann muss man das
Thema natürlich ganz anders betrachten. Aber
die gesetzlichen Voraussetzungen dafür müssen
natürlich gegeben sein.
Zur Frage, ob dort ein Schulbau möglich ist, hatte das Jugendparlament auf den Verwaltungsstandpunkt verwiesen. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es aber, dass eine dreizügige Oberschule dort durchaus möglich ist.
Oberbürgermeister Jung: Zum einen werden
wir noch einmal aufklären im Hinblick auf die dort
gemeldeten Personen und wie der Schulpflicht
Genüge getan wird. Zum anderen bitte ich Frau
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
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Dubrau, ganz kurz zu skizzieren, wie wir zu diesem Verwaltungsstandpunkt gekommen sind,
trotz der umweltrechtlichen Bedenken, trotz des
Überschwemmungsgebietes, trotz der zweifellos
nicht besonders guten Lage für ein Schulgelände.
Erstens. Sie haben eben gesagt: „wenn wir in einer Notsituation wären“. Wenn ich mich richtig
erinnere, hat dieser Rat eben eine Abkehr von
der Entschuldungskonzeption beschlossen, weil
wir in einer Notsituation sind. Da muss man doch
einmal ehrlich sagen: Irgendwie ist das nicht
ganz logisch.
Bürgermeisterin Dubrau: Ganz kurz: Das
Grundstück ist zwar für einen Bau geeignet, aber
es ist eigentlich nicht dafür prädestiniert. In einer
Notlage, wenn die Stadt wirklich keine anderen
Flächen mehr zur Verfügung hat, wäre das ein
Standort, auf den man zurückgreifen könnte.
Vom Grundsatz her - Stichwort: Überschwemmungsgebiet - befindet sich ein Teil dieses
Grundstücks in einem gemäß § 76 des Gesetzes
zur Ordnung des Wasserhaushaltes, abgekürzt
WHG, festgesetzten Überschwemmungsgebiet
der Weißen Elster und ein Teil außerhalb des
Überschwemmungsgebiets. Das heißt, man
könnte in dem Bereich, der außerhalb des Überschwemmungsgebiets liegt, ein Gebäude errichten und in dem Bereich, der als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist, die entsprechenden
Freianlagen, die vermutlich ab und zu mal unter
Wasser stehen würden. Grundsätzlich - Sie wissen, was „grundsätzlich“ bedeutet - sind bauliche
Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet untersagt. Dazu gehört auch ein Sportplatz. Im Einzelfall ist eine Befreiung möglich, jedoch nur
dann, wenn nachweisbar keine anderen Grundstücke mehr zur Verfügung stehen.
Zweitens. Wenn wir das Grundstück bräuchten
für soziale Infrastruktur, wie im Verwaltungsstandpunkt dargelegt, dann muss ich mich im
Zusammenhang mit den Unterkünften in der
Diezmannstraße und dem Prager Dreieck wirklich fragen, warum das in diesem Zusammenhang nicht in Betracht kam. Ich frage mich, wie
ein Hand-in-Hand-Arbeiten der Verwaltung funktioniert. Ich weiß nicht, warum es ausgerechnet
immer beim Dezernat VI ein bisschen aneckt.
Jetzt können wir wieder einmal in die Glaskugel
schauen, wie sich die Stadt weiterentwickeln
wird. Die Stadt ist derzeit in einem extremen
Wachstumsprozess. Es kann durchaus sein,
dass mittelfristig wirklich keine anderen Standorte mehr zur Verfügung stehen. Dann muss man
noch einmal prüfen, ob für diesen Standort eine
Einzelgenehmigung möglich wäre. Im Moment
sind wir nicht in der Situation, dass gar nichts
anderes möglich ist. Insofern würde ich zurzeit
aus rein baulicher Sicht davon abraten, sofort mit
einer Schulplanung an diesem Standort zu beginnen, auch weil die entsprechende Genehmigung der Wasserbehörde derzeit nicht erteilt
werden würde.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Frau Dubrau,
nach Ihren Ausführungen muss ich wirklich an
mich halten. Ich sage es mal so: Es ist manchmal wirklich schwierig, Ihnen zu folgen, zumal Ihre Aussagen mindestens in sich nicht ganz
schlüssig sind.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, der Austausch der Argumente ist erfolgt.
Herr Danckwardt, ein Antrag zur Geschäftsordnung.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Ich habe
wieder dieselbe Frage: Hat jemand den reinen
Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag
eingebracht? Der zweite Änderungsantrag von
Herrn Zenker ist dem zwar ähnlich, aber nicht
ganz.
Oberbürgermeister Jung: Den reinen Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag gibt es
nicht.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Dann würde
ich den jetzt als Änderungsantrag einbringen.
Oberbürgermeister Jung: Gut. Dann haben wir
jetzt drei Änderungsanträge auf dem Tisch. Der
weitestgehende Antrag ist der Änderungsantrag
von Frau Stadträtin Nagel. Herr Zenker hatte angedeutet, er könne sich vorstellen, auf seinen eigenen zu verzichten und sich dem Antrag von
Frau Nagel anzuschließen. - Herr Zenker, dazu
noch einmal.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich würde nicht darauf
verzichten, auch für den Fall, dass dem Antrag
von Frau Nagel nicht zugestimmt wird. Frau Nagel hat Teile meines Änderungsantrags übernommen, sodass ich ihrem Antrag zustimmen
kann. Aber wir können das jetzt auch der Reihenfolge nach abstimmen. Wird dem Änderungsantrag von Frau Nagel zugestimmt, ist der
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
von mir gestellte Änderungsantrag ohnehin hinfällig.
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Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Bitte fahren Sie fort.
Oberbürgermeister Jung: Damit wir alle wissen, worüber wir jetzt abstimmen: Der weitestgehende Antrag ist der Änderungsantrag von
Frau Nagel. Sollte er positiv votiert werden, erübrigten sich die Abstimmungen über alle anderen
Anträge, also auch alle anderen Änderungsanträge. Wenn jedoch der Änderungsantrag von
Frau Nagel abgelehnt wird, stimmen wir als
Nächstes über den Änderungsantrag von Herrn
Zenker ab. Wenn dieser auch negativ abgestimmt wird, votieren wir über den Änderungsantrag von Herrn Danckwardt. Wenn auch dieser
negativ abgestimmt wird, kommen wir zur Abstimmung über den Ursprungsantrag der CDU.
Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag 05 von Frau Nagel. - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: Mit 42 Ja-Stimmen, 21 Gegenstimmen und einer Enthaltung ist das so beschlossen.
15.4
Bestimmungsgemäße Nutzung von
Spielplätzen und Sicherheit für die
dort spielenden Kinder (VI-A-01906NF-04)
Einreicher: CDU-Fraktion
15.4.1 dazu ÄA (VI-A-01906-ÄA-02)
Einreicher: Jugendbeirat
Einreicher: Jugendparlament
15.4.2 dazu ÄA (VI-A-01906-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Stadtrat Haas (CDU): Meine Damen und Herren,
der Bestimmungszweck eines Kinderspielplatzes
ergibt sich bereits aus der Bezeichnung. Kinder
sollen darauf sicher, ungestört und gefahrlos
spielen können, wohlgemerkt: Kinder, nicht: Heranwachsende und Jugendliche im Alter von 18,
19 oder 20 Jahren. Mit dem sicheren und gefahrlosen Spielen sieht es aber düster aus, wenn die
Kinder im Sandkasten auf Zigarettenkippen,
Scherben von Bierflaschen oder gar Drogenspritzen stoßen - all das Hinterlassenschaften
spätabendlicher oder nächtlicher Zusammenkünfte. Hinzu kommen Lärmbelästigungen für
Anwohner bei solchen häufig lautstarken
Zusammenkünften. Regelmäßig gibt es dazu
auch Beschwerden bei der Polizei und beim
Ordnungsamt der Stadt Leipzig.
Unser ursprünglicher Ansatz war: Lasst uns die
Polizeiverordnung, in der bereits das Hundeverbot auf Spielplätzen geregelt ist, um weitere Regelungen zum Schutz von spielenden Kindern
ergänzen, etwa nach dem Beispiel der Stadt
Chemnitz, wo es eine eindeutige Nutzungseinschränkung zugunsten des tatsächlichen Kinderspiels bereits gibt und wo es weiterhin ein Verbot
des Rauchens und des Alkoholkonsums auf Kinderspielplätzen gibt, um eben genau die von mir
angesprochenen Hinterlassenschaften zu vermeiden. Ein förmliches Verbot des Drogenkonsums schien uns dabei nicht erforderlich; denn
Drogenkonsum ist - Polizeiverordnung hin oder
her - illegal, und das ist auch gut so.
15.4.3 dazu VSP (VI-A-01906-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Bürgermeister! Verehrte Stadträtinnen und Stadträte!
Liebe Gäste! Herr Oberbürgermeister, ich erlaube mir, zu den Anträgen 15.4 und 15.5 zu sprechen, da beide in einem engen Sachzusammenhang stehen.
Oberbürgermeister Jung: Einen Moment! Dann
rufe ich auch Tagesordnungspunkt 15.5 auf:
15.5
Eindeutig erkennbare räumliche Abgrenzung
öffentlich
zugänglicher
Spielplätze (VI-A-01907)
Einreicher: CDU-Fraktion
15.5.1 dazu VSP (VI-A-01907-VSP-01)
Die Verwaltung erwiderte, dass sich die von uns
vorgeschlagenen Regelungen bereits aus der
geltenden Polizeiverordnung ableiten lassen,
oder salopp gesagt: Das wäre doppelt gemoppelt. Sie verwies auch darauf, dass die Möglichkeit einer gesonderten Benutzungssatzung
machbar sei und in anderen Städten bereits
praktiziert werde. Diesen Hinweis, verehrte
Stadtratskolleginnen und -kollegen, haben wir in
der Neufassung unseres Antrags aufgegriffen
und sehen inzwischen darin die bessere Möglichkeit, die gewünschten Schutzregelungen
festzuschreiben, zumal sich solche besser vor
Ort anbringen lassen.
Dem Änderungsantrag der Linken stimmen wir
zu. Auch wir halten eine personelle Aufstockung
des Stadtordnungsdienstes für sehr begrüßenswert. Wir gehen im Übrigen davon aus, dass die
sechs neuen Bediensteten sich nicht nur dem
Thema Spielplätze widmen, sondern sich auch
allen anderen ordnungspolitischen Problemen
zuwenden.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Der Antrag zur räumlichen Abgrenzung von
Spielplätzen ergibt sich ganz logisch aus dem
Antrag zu den Schutzregelungen. Wir haben uns
gefragt: Wenn es bereits ein Hundeverbot auf
Spielplätzen gibt, wie erkennt man, wo der Spielplatz beginnt und wo er endet? Wo muss man
den Hund anleinen? Wo darf ein aufsichtführender Vater mit dem Rauchen beginnen, und wo
verstößt er gegen diese Vorschrift? Viele können
solche Fragen nicht eindeutig beantworten, weil
die Spielplatzgrenze nicht eindeutig erkennbar
und damit jegliches Gebot oder Verbot schwierig
in seiner Anwendung ist. Eine blühende oder
grünende Hecke um den Spielplatz, so unser
Vorschlag, würde den Schutzcharakter stärken
und die Aufenthaltsqualität garantiert verbessern.
Es sollte natürlich eine Hecke mit ungiftigen Blüten und Früchten sein.
Die Verwaltung kommt uns in ihrer Stellungnahme sehr entgegen - vielen Dank dafür -, was wir
sehr begrüßen. Wir werden jedoch im Haushalt
2017/2018 genau darauf achten, dass die zugesagte Summe nicht aus dem Spielplatzbudget
entnommen wird, sondern diesem zugesetzt
wird, damit nicht andere Aufgaben beim Spielplatzunterhalt hinten herunterfallen.
Das war das, was wir zu diesen beiden Anträgen
zu sagen haben. Ich bedanke mich sehr herzlich
für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unseren Anträgen. - Vielen herzlichen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow.
Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Ich kann mich
noch relativ gut an einen Sommer vor zwei oder
drei Jahren erinnern, in dem ich zum ersten Mal
mit Freunden relativ spätabends noch draußen
herumgelungert habe. Da muss ich 15 oder 16
Jahre alt gewesen sein, also eindeutig noch zu
jung, um in irgendwelche Klubs zu gehen, und
eindeutig zu arm, um mich in irgendeine Bar zu
setzen. Was haben wir also gemacht? Wir haben
uns im Supermarkt etwas zu trinken gekauft - nur
Limo natürlich - und uns dann im Clara-ZetkinPark auf den Spielplatz an der Rennbahn gesetzt. Spielplätze haben für Jugendliche am späten Abend zwei entscheidende Vorteile: Sie sind
meist so angelegt, dass man niemand anderen
stört; sie sind von Wohnraum so weit entfernt,
dass man auch mal ein bisschen lauter sein
kann, ohne die Nachbarn zu verschrecken. Und:
Es gibt Sitzmöglichkeiten, auf denen man sich
niederlassen kann. Wir haben also auf diesem
Spielplatz relativ viele Abende verbracht. Ich
würde jetzt mal ganz dreist behaupten, dass wir
S e i t e | 30
ihn immer so verlassen haben, wie wir ihn vorgefunden haben, und dass wir niemals jemanden
gestört haben.
Ginge es nach dem Antrag der CDU-Fraktion, so
dürfte sich nach unserer Lesart - es gab im Kinder- und Familienbeirat auch ein wenig Uneinigkeit - ein jugendlicher Mensch nach 22 Uhr nicht
mehr auf Spielplätzen aufhalten. Spielplätze sind
natürlich vorrangig für Kinder zum Spielen da.
Dafür sind sie gedacht; das sagt auch der Name.
Deswegen stößt das grundlegende Anliegen des
Antrags natürlich bei uns auf Verständnis. Trotzdem sind wir der Meinung, dass es für Polizei,
Anwohner und Anwohnerinnen genügend Handhabe gibt, gegen randalierende oder lärmende
Jugendliche vorzugehen. Dass Kinder vor Alkohol, Zigaretten und weiteren Drogen geschützt
werden müssen, sehen wir natürlich ein. Deshalb
haben wir den Änderungsantrag eingebracht, der
einen Kompromiss vorschlägt zwischen dem
Schutz des Kindeswohls und der Freiheit der Jugendlichen, wenn ich das einmal so pathetisch
sagen darf.
Auch der Antrag der CDU-Fraktion zu TOP 15.5.
stößt bei uns auf Zustimmung, weil wir das
Grundanliegen eindeutig nachvollziehen können.
Wir sind natürlich auch dagegen, dass solche
Maßnahmen dem Budget für Neubau oder Sanierung von Spielplätzen angelastet werden.
Deswegen begrüße ich die Aussage von Herrn
Haas, in den nächsten Haushaltsberatungen darauf achten zu wollen.
In diesem Sinne bitte ich um Ihre Stimme für unseren Änderungsantrag sowie für den Antrag zur
räumlichen Abgrenzung von Spielplätzen. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich mache es kurz. Zu unserem Änderungsantrag: Wer A sagt, muss auch B sagen.
Wenn wir schon einen solchen Beschluss fassen, dies in Auftrag zu geben, müssen auch Stellenzusetzungen vorgesehen werden, um das abzusichern. Von daher sind sechs VZE dafür einzustellen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Irgendwie eine
surreale Situation und ein Déjà-vu sind dieser
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Antrag, der Verwaltungsstandpunkt und die Änderungsanträge. 2007 haben wir die Diskussion
schon einmal im Stadtrat geführt und einen entsprechenden Antrag unserer Fraktion zum Alkohol- und Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen positiv entschieden. Warum wir das Thema
jetzt, neun Jahre später, erneut diskutieren, ist
mir vollkommen rätselhaft.
Für meine Fraktion stellte sich daher die Frage:
Stimmen wir dem insgesamt zu, oder lehnen wir
das alles ab? Wir haben uns für Ablehnung entschieden, nicht weil wir anders als in 2007 Alkohol und Zigaretten auf Spielplätzen plötzlich toll
finden, sondern weil der Verwaltungsstandpunkt
die Entscheidungsprozesse ziemlich gut wiedergibt, was die Stadt warum tut und was die Stadt
warum nicht tut. Es gibt keinen Handlungsdruck.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr können auch
heute schon entsprechende Regelungen mittels
Polizeiordnung durchgesetzt werden.
Jetzt erneut das Gleiche noch einmal zu beschließen, ist nach unserer Auffassung unnötig.
Das betrifft auch den Antrag des Jugendparlaments. Ebenso werden wir den Antrag der Linken ablehnen, da in einem Antrag, der auf der
Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung
steht, schon erwähnt wird, dass zehn neue Stellen im Haushaltsplan für das nächste Jahr vorgesehen sind, sodass die von den Linken vorgeschlagenen sechs Stellen dahinter zurückfallen
würden.
Der Verweis des Verwaltungsstandpunkts auf
das beabsichtigte Zeichensetzen durch die CDUFraktion und der Hinweis auf die Nutzungsordnung sind aber doch verwunderlich. Einerseits ist
der Verwaltungsstandpunkt: Ablehnung, da nachteilig für die Stadt; die Notwendigkeit weiterer
Regelungen wird nicht gesehen. Andererseits
wird im letzten Satz auf die Vorbereitung entsprechender Nutzungsordnungen abgestellt. Ein
solcher Verwaltungsstandpunkt macht doch etwas konfus. Das verstehe ich echt nicht. Eine
eindeutige Position der Verwaltung zu einem solchen Sachverhalt sieht anders aus.
Wir und die Verwaltung müssen klare Entscheidungen treffen, die auch draußen verstanden
werden. Wir als Fraktion haben uns entschieden,
dass wir, weil das alles schon einmal beschlossen worden ist, alle Anträge ablehnen werden. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr verehrte Damen und Herren! Ich kann der CDU tatsächlich
nur gratulieren zu zwei ganz großartigen Anträgen reinster Symbolpolitik, die in dieser Stadt
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nichts ändern werden, weil man nämlich an den
Menschlichkeiten nicht vorbeikann. Bestes Beispiel dafür ist die Beförderung in öffentlichen
Verkehrsmitteln. Da darf man zum Beispiel Hunde nur mit Maulkorb und Leine mitführen. Interessiert das irgendjemanden? Nein. Darf man
auf Spielplätzen Alkohol trinken? Darf man dort
Drogen konsumieren? Nein, darf man nicht. Interessiert das irgendjemanden? Nein. Kann die
Stadt dagegen irgendetwas tun? Sie kann kontrollieren. Wird es irgendjemanden davon abhalten? Nein. - Vielen Dank dafür.
Zum TOP 15.5. Auch Ihr Antrag zur Abgrenzbarkeit von Spielplätzen ist wieder nur schöne Symbolpolitik. Das wird keinen einzigen Spielplatz irgendwie sicherer machen. Das Einzige, was
passieren wird, ist: Es wird noch mehr Müll herumliegen, weil niemand mehr sieht, dass er dann
hinter den Hecken weggeschmissen wird. Genau
das wird passieren. Hinzu kommt, dass diese
Hecken gepflegt werden müssen. Das ist wieder
eine Aufgabe mehr. Wir brauchen dafür wieder
mehr Stellen. Angesichts unseres ohnehin belasteten Haushalts ist jede Stelle mehr schwierig.
Dann ist die Frage: Wird sie überhaupt genehmigt, oder steht sie unter Haushaltsvorbehalt?
Also: Ich bin davon kein Fan.
Wo endet eigentlich ein Spielplatz: am Ende des
Sandkastens? Müssen Eltern dann außerhalb
des Spielplatzgeländes stehen und über die Hecke schauen? Wenn wir doch wieder Grasfläche
ringsherum haben, ist der Spielplatz dann eindeutig genug abgegrenzt? Ist es Eltern vielleicht
wichtig, ihre Kinder beim Spielen zu sehen, oder
wollen Sie, dass sie sich lieber hinter einer Hecke verstecken? Sie sehen, das alles ist ein
bisschen unrealistisch.
Ich persönlich bin immer ein großer Fan von Anträgen, die tatsächlich etwas bewirken, anstatt
reine Symbolpolitik zu sein, für die man gerne
gewählt wird. Deswegen werden wir das ablehnen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. - Anschließend werde ich Herrn Rosenthal bitten,
noch einmal aus rechtlicher und fachlicher Sicht
dazu Stellung zu nehmen.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
würde mir jetzt die Freiheit nehmen, zum Antrag
zu TOP 15.5 zu sprechen. - Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte, Bürgermeister, Frau Dubrau!
Liebe Gäste! Herr Rosenthal, ich bin geneigt,
Ihnen an der Stelle ein Kompliment auszusprechen, wenn es um die Begründung im Verwaltungsstandpunkt geht. Dort heißt es nämlich unter anderem - ich zitiere -:
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Diesem ganzheitlichen Ansatz folgend
werden Spielräume und -plätze vornehmlich offen in zusammenhängende
Grün- und Freiräume integriert. Eingefriedete Plätze, etwa zur Abgrenzung
von Gewässern oder des Straßenverkehrs, wie es die einschlägigen technischen Vorschriften fordern, sollen dabei
die Ausnahme bleiben.
Weiter heißt es:
Dem Ordnungsamt sind aus den zurückliegenden Jahren und auch aktuell
keine Vorkommnisse bekannt, welche
eine Abgrenzung oder gar Einfriedung
von Spielplätzen erforderlich machen.
Der Stadtordnungsdienst und die Zentrale Bußgeldbehörde wurden hierzu befragt, jedoch sind keine Verfahren bekannt, in denen territoriale Zuordnungsprobleme oder eine fehlende räumliche
Abgrenzung eine Rolle spielten.
Da fragt man sich doch ernsthaft, was eigentlich
Ihr Problem ist, Herr Haas.
2012 bis 2015 wurden laut Verwaltung 50 Bürgerbeteiligungen durchgeführt. Die dort genannten Probleme waren eher freilaufende Hunde
und Vandalismus, beides keine Probleme, denen
man mit eingezäunten Kindern begegnen sollte,
sondern, wie in Ihrem Antrag zu 15.4 vorgesehen, eher mit verstärkter Kontrollmöglichkeit und
somit der Durchsetzung der bereits durch die Polizeiverordnung festgelegten Verhaltensregeln.
Dennoch formuliert die Verwaltung einen Alternativvorschlag. An der Stelle, Herr Rosenthal, muss
ich Sie leider enttäuschen, dass ich mein anfänglich angedeutetes Kompliment oder Lob Ihnen
leider doch nicht zuteilwerden lassen kann. Da
heißt es nämlich:
Die Entscheidung zur Umsetzung einer
erkennbaren räumlichen Abgrenzung
der öffentlich zugänglichen Spielplätze
soll daher im Einzelfall bei der Planung
von allen künftigen Bauvorhaben
(Spielgeräteaustausch oder Spielplatzneubau) getroffen werden.
An der Stelle wundere ich mich schon sehr. Natürlich wird bei Spielplatzneubau landschaftsarchitektonisches Know-how, was man auch im
Amt für Stadtgrün und Gewässer hat, einbezogen. Die Intention der CDU, in gewisser Weise
eine Abgrenzung vorzunehmen, wird immer auch
geprüft, allerdings fernab eines Zauns. Dafür gibt
es ein Neubaubudget, welches meine Fraktion
vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und
den damit einhergehenden Bedarfen damals erfolgreich beantragt hat. Sie wissen, 200.000 Euro jährlich stehen dafür im Haushalt zur Verfü-
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gung. Das Budget, das hier angezapft werden
soll, ist eines, welches meine Fraktion und ich
seit Jahren als zu gering gegeißelt haben, nämlich das Budget für die Instandsetzung vorhandener Spielplätze. Es lag jahrelang bei 250.000
Euro pro Jahr und wurde mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 endlich um 50.000 Euro erhöht,
um die über 300 städtischen Spielplätze zu pflegen und zu reparieren. Sie schlagen nun vor,
dass dort wieder 20 Prozent abgezogen werden
sollen. Ich erinnere daran, dass diese Budgeterhöhung gerade auch mit den Stimmen meiner
Fraktion, von Linken und SPD zustande gekommen ist.
Herr Haas, ich sehe, Sie haben sich gemeldet.
Daran wird sich nichts ändern, auch wenn Sie
sagen, Sie wünschen sich, dass das Budget
obendrauf kommt. Es wird nicht obendrauf kommen. Das steht weder in Ihrem Antrag, noch
steht es im Verwaltungsstandpunkt. Wenn Sie Ihren Antrag zur Beschlussfassung bringen wollen,
wird die Verwaltung genauso handeln, wie sie es
im Verwaltungsstandpunkt ausgeführt hat, nicht
anders. Wenn Sie Ihren Antrag umformulieren
und sagen: Das ist ein zusätzliches Budget,
dann wird Ihr Kämmerer bei Ihnen auf der Matte
stehen; das garantiere ich Ihnen.
Kurzum: Mir ist kein einziger Spielplatz bekannt,
an dem es zu den von den Antragstellern geschilderten
Veränderungsbedarfen kommen
müsste. In keiner Diskussion der Ausschüsse, in
denen ich saß - Herr Volger wird das wahrscheinlich auch bestätigen können -, konnten
trotz mehrfacher Nachfrage Beispiele genannt
werden. Auch die Verwaltung führt deutlich aus,
dass ein solcher Bedarf nicht gegeben ist. - Herr
Haas, seien Sie sicher: Ich könnte noch mehr
Punkte ansprechen, die gegen Ihren Antrag
sprechen. Ich spare mir das an der Stelle. Es
gab genügend Wortmeldungen dazu.
Einen Gedanken will ich aber noch unterbringen.
Schulische Spiel-, Bolz- oder auch Streetballplätze sind allesamt umzäunt und stehen Kindern
und Jugendlichen oder auch ganzen Familien
nachmittags nicht zur Verfügung. Statt weitere
Zäune zu errichten, sollten Sie von der CDUFraktion vielleicht einmal darüber nachdenken,
manche abzubauen und damit Ihrem Kämmerer
auch gewisse Synergien zu eröffnen. Das wäre
tatsächlich familienfreundliche Politik.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, dann
Herr Rosenthal.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister,
gestatten Sie mir noch zwei kurze Anmerkungen.
Herr Kollege von den Grünen, das ist nicht mein
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Antrag, der Antrag von Achim Haas, sondern der
Antrag der CDU-Fraktion. - Punkt eins.
Punkt zwei. Wir sprechen nicht von Zäunen um
irgendwelche Kinderspielplätze, sondern wir gehen einem Anliegen nach, das gerade die Grünen immer in den Vordergrund stellen, nämlich
Umwelt, und sagen: Wir hätten gern Hecken und
keine Metallzäune als optischen Sichtschutz zur
Abgrenzung. Ich bin sicher, das sind zwei gravierende Unterschiede. Wir sperren die Kinder nicht
ein, sondern wir tragen damit dem Umweltschutz
und zugleich der Sicherheit Rechnung. - Danke.
Oberbürgermeister
dann Herr Böhlau.
Jung:
Herr
Rosenthal,
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zunächst zum Verwaltungsstandpunkt zum
Antrag zu TOP 15.4. Ich will jetzt nicht die Begründung der Gesamtverwaltung - das will ich
noch einmal betonen: der Gesamtverwaltung wiederholen. Wir haben gesagt: Wir wollen eine
Grünanlagensatzung für alle städtischen Grünanlagen schaffen. Inhalt der Grünanlagensatzung wird natürlich nicht nur die Spielplatzproblematik sein. Inhalte der Grünanlagensatzung
werden natürlich auch das Betretungsrecht und
das Grillen, wird all das sein, was in Grünanlagen stattfindet. Sie wird Regeln enthalten, damit
allen Nutzern dieser Anlagen ausreichend Raum
zur Verfügung steht und sie sich in unseren Anlagen wohlfühlen können. Insofern der Vorschlag, dieses Thema in die Grünanlagensatzung aufzunehmen, weil aus meiner Sicht die
Polizeiverordnung dafür ein ungeeigneter Regelungsrahmen ist.
Hinsichtlich des neu formulierten Antrags der
CDU-Fraktion könnten wir uns als Verwaltung
vorstellen, diesen zu übernehmen mit der Einschränkung, hier nicht von Benutzungssatzung
zu sprechen, sondern von Grünanlagensatzung.
Wenn Sie dies dementsprechend ändern würden, wäre das aus unserer Sicht ein guter Auftrag, mit dem man arbeiten kann. Ich kann hier
ergänzen, dass die letzte Fassung der Grünanlagensatzung inzwischen zur rechtlichen Prüfung
vorliegt, sie also im Grunde genommen fast fertig
ist.
Hinsichtlich des Antrags der Linken, entsprechend Personal zur Kontrolle zuzusetzen, darf
ich darauf hinweisen, dass das Dezernat im
Rahmen der Haushaltsanmeldung die Aufstockung des Stadtordnungsdienstes beantragt hat
und wir im Zuge dieser Aufstockung mit diesen
sechs Stellen, die hier gefordert sind, bereits
rechnen. Ich würde zu Protokoll geben, dass
dies in die Haushaltsberatung mit aufgenommen
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wird und wir mit Beschlussfassung des Haushaltsstellenplans - dort wird das entsprechend
eingeordnet - dem dann auch Rechnung tragen.
- Insofern kann man auf diese Beschlussfassung
verzichten.
Hinsichtlich der eindeutig abgrenzbaren zugänglichen Spielplätze nur so viel: Ja, Sie haben
recht, wir haben bisher keinen Bedarf gesehen.
Allerdings - die Verwaltung agiert ja nicht im luftleeren Raum - nehmen wir zur Kenntnis, dass es
möglicherweise für die Zukunft an konkreten
Standorten entsprechende Diskussionen im
Rahmen der Bürgerbeteiligung geben kann. Darauf wollen wir reagieren, sagen aber auch - das
muss ich auch so offen sagen -, dass das dann
zulasten des Budgets des Amtes für Stadtgrün
und Gewässer gehen muss, weil wir keine zusätzlichen Mittel dafür eingestellt haben. Ich
werde Ihnen dann berichten - das ist zumindest
meine Art, mit dem Antrag umzugehen -, inwieweit wir tatsächlich in den nächsten Jahren solche räumlichen Abgrenzungen im öffentlichen
Raum etablieren. - So weit von meiner Seite.
Oberbürgermeister Jung: Herr Böhlau.
Ortsvorsteher Böhlau: Als Ortsvorsteher von
Seehausen habe ich mich viele Jahre darum
bemüht, Plätze zu schaffen, die als Dorffest-,
Spiel- oder Sportplätze in Kombination genutzt
werden können. Das heißt: Man muss nach
Möglichkeit einen Bürgerverein oder auch, wie in
Seehausen, einen Sportverein dafür gewinnen,
die Betreuung zu übernehmen. Auch muss klar
geregelt sein, was einen Spielplatz ausmacht. Es
kann nicht sein, dass eine Grünfläche zum
Spielplatz zu erklären, nur weil dort ein Basketballkorb steht, wie mir kürzlich in einem Schreiben mitgeteilt wurde.
Wenn dem vorliegenden Antrag zugestimmt wird,
hieße das für die Hohenheidaer, die diesen Platz
sehr intensiv nutzen und dessen Bürgerverein
voriges Jahr circa 18.000 Euro für den Spielplatz
gesammelt hat: kein Ausschank von Alkohol,
kein Dorffest etc. Die Leute würden sagen: Die
spinnen ja wohl. Wir haben extra dafür Geld gespendet, damit das Dorfleben und die Gemeinschaft gefördert werden. - Ich will hinzufügen:
Das bewegt sich natürlich alles im Rahmen. Solche Veranstaltungen finden vier-, fünf-, sechsmal
im Jahr statt.
Aber an mich wird auch von Schulklassen der
Wunsch herangetragen, die dort ihren Schulabschluss feiern wollen. Das heißt: Sie bringen ihre
Eltern mit, sie bringen auch Limonade mit, sie
bringen auch ein paar Kästen Bier für die Eltern
mit. Wir wissen aber: Die Vereine prüfen das, sie
halten den Platz sauber etc. Es gibt keine Vanda-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
lismusschäden. Es liegen dort keine Scherben
herum.
Ein Problem sind freilaufende Hunde. Ich muss
gestehen, dass ich da manchmal wegschaue,
auch weil die Leute sagen: Mein Hund spielt
sonst auch mit Kindern zusammen. Daher ist die
Abwägung schwierig. Ein anderes Problem sind
Autofahrer, die auf die Grünfläche drauffahren
und dort parken. Auch das ist so eine Sache.
Man muss sich überlegen, wie man da vorgeht.
Will man da immer gleich Stress machen, oder
lässt man es?
Wir haben in unseren mittlerweile drei Ortsteilen
drei Spielplätze, die nicht nur von Kindern, sondern auch von Erwachsenen für verschiedene
Anlässe genutzt werden dürfen. Die Bürger haben für diese Plätze gespendet. Sie sind unter
Beteiligung der Bürger errichtet worden und werden von ihnen auch unterhalten. Sie fühlen sich
damit verbunden, sie nutzen sie und halten sie
ordentlich. Daher empfinde ich Ihren Antrag als
eine Einschränkung, die uns als Ortschaftsrat
nicht hilft.
Oberbürgermeister Jung: Herr Böhlau, herzlichen Dank für diesen Beitrag. Er zeigt nämlich
sehr schön, dass wir alle miteinander sehr gut
aufpassen müssen, uns nicht überzuregulieren.
Es will alles wohl bedacht sein, wenn man eine
Benutzungsordnung, eine Polizeiordnung oder
sonstige Regelung erlässt.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja,
das ist der Punkt. Die Frage ist, ob wir wirklich
alles regeln müssen, was irgendwie regelbar erscheint. Letztendlich geht es doch auf den Spielplätzen um zweierlei: Das eine ist die Vorbildfunktion der Erwachsenen gegenüber Jugendlichen, wenn sie tagsüber da sind. Das Zweite
sind die Hinterlassenschaften auf diesen Spielplätzen. Wenn man das sauber voneinander
trennt, kommt man auch zu vernünftigen Lösungen.
Niemand will, dass auf Spielplätzen Zigarettenkippen herumliegen. Niemand möchte, dass auf
Spielplätzen Flaschen herumliegen, weil insbesondere die Scherben von Flaschen eine Verletzungsgefahr darstellen. Übrigens verletzen
Scherben von Flaschen mit alkoholfreiem Bier
genauso wie Scherben von Flaschen mit alkoholhaltigem Bier. Das heißt: Wenn man das
schon regelt, muss man das an den Scherben
festmachen und nicht daran, ob die Flasche mit
einem alkoholhaltigen Getränk gefüllt ist oder
nicht.
S e i t e | 34
Hinsichtlich der Vorbildfunktion für Kinder auf
Kinderspielplätzen stellt sich natürlich die Frage,
ob das Kind es unterscheiden kann, dass der
Erwachsene gerade ein alkoholhaltiges Bier
trinkt, was verboten wäre, oder ob er ein alkoholfreies Bier konsumiert, was erlaubt wäre. Wenn
wir über die Vorbildfunktion reden, dann stellt
sich die generelle Frage, ob wir tatsächlich noch
ein Vorbild sind, wenn wir eine Bierflasche in der
Hand haben und dort alkoholfreies Bier trinken,
was ja nach der Intention der Antragsteller erlaubt wäre. Sie sehen also, mit Regeln tut man
sich äußerst schwer.
Ehe wir ein allumfassendes Regelwerk aufbauen
und es so ziselieren, dass jeder mögliche Einzelfall berücksichtigt ist - das wäre sicherlich mehrere Seiten stark -, spricht doch vieles dafür, den
gesunden Menschenverstand walten zu lassen
und die schon bestehende Regelung zu akzeptieren. Herr Volger hatte ja angesprochen, dass
das bereits geregelt ist. Das kann in der Verwaltungspraxis auch per Überwachung vernünftig
umgesetzt werden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zu
den Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt
15.4.
Abstimmung über den Änderungsantrag des Jugendparlaments und des Jugendbeirats. Herr
Rambow, Sie haben die Argumentation des Kollegen Rosenthal gehört. - Ich eröffne die Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: Von 65 Anwesenden wurden 63
Stimmen abgegeben. 12 Ja-Stimmen, 47 NeinStimmen und 4 Enthaltungen. Damit abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke: Einrichtung von sechs Vollzeitstellen. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Schluss
der Abstimmung.
Abstimmung: 31 - 31 - 1. Damit ist der Antrag
abgelehnt.
Sie wissen, wir schlagen dem Stadtrat zehn Stellen vor; insofern: kein Problem.
Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion.
Ich eröffne die Abstimmung jetzt. - Ich schließe
die Abstimmung jetzt.
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 43 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt.
Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion
zu TOP 15.5: erkennbare räumliche Abgrenzung.
Die Abstimmung ist eröffnet. - Ich schließe jetzt
die Abstimmung.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 44 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt.
15.7
Erhalt Straßenbahninfrastruktur ab
Connewitzer Kreuz bis MarkkleebergMitte (VI-A-02094-NF-02)
Einreicher: Stadtrat M. Weber, Stadträtin
U. E. Gabelmann
Einreicher: Stadtrat K. Schenk, Stadträtin
F. Riekewald
Einreicher: Stadtrat M. Götze
15.7.1 dazu VSP (VI-A-02094-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
S e i t e | 35
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Dann noch einmal die Frage: Wenn wir den
Antrag in der von Ihnen formulierten Neufassung
beschließen, gehen Sie davon aus, dass, wenn
die KWL dort ein Rohr reparieren muss und
deswegen die Schienen herausgenommen werden müssen, danach wieder Schienen neu eingesetzt werden? Ist die Beschlussfassung so zu
verstehen? - In Ihrem Antrag heißt es: erhalten
bleiben, kein Rückbau. Es wäre gut, wenn Sie
das noch einmal klarstellen würden. Das wäre
für unser Abstimmungsverhalten relevant.
Wer bringt den Antrag ein? - Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne!
Das ist der Leidensgeschichte zweiter Teil. Wie
wir alle wissen, hat der Stadtrat in seiner unendlichen Weisheit die Entscheidung gefällt, den
Straßenbahnbetrieb auf der Leipziger Flur vom
Connewitzer Kreuz bis zur Stadtgrenze einzustellen. Wir haben dahin gehend noch einmal unsere
Bedenken geäußert, die in diesem Antrag jetzt
zum Ausdruck kommen. Wir wollen, dass das
noch einmal in die Diskussion und die Gesamtbetrachtung zum Nahverkehrsplan eingebettet
wird. Damit jetzt keine Tatsachen geschaffen
werden, wollen wir den Oberbürgermeister aufrufen, einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, dass die Anlagen - sprich: die Schienen und
die Tragwerke für den Fahrstrom - mindestens
bis zur Beschlussfassung erhalten bleiben. Wenn
der Stadtrat diesem Antrag so folgen sollte, sind
wir aufgefordert, im Nahverkehrsplan zu diskutieren, ob das, was wir ein Stück weit aus finanzieller Not heraus entschieden haben, gegebenenfalls noch einmal überdacht bzw. verändert werden muss. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es
Wortmeldungen? - Herr Götze.
weitere
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Im Verwaltungsstandpunkt wird dargelegt, dass im Falle unvermeidlicher Tiefbauarbeiten ein notwendiger
Rückbau der Gleise jedoch nicht vollständig
ausgeschlossen werden kann. Dazu kann ich nur
sagen: Wenn man notwendige Tiefbauarbeiten
vornimmt, dann kann man die Gleise danach
auch wieder errichten. Deswegen denke ich, unser Antrag geht an der Stelle weiter. In dem Sinne sollte auch abgestimmt werden.
Oberbürgermeister Jung: Ich will es einmal zuspitzen. Es wäre geradezu unsinnig, im Falle einer Reparaturmaßnahme in dieser Straße danach dieses eine Stück Schiene wieder hineinzulegen. Das wäre Verschleuderung von Steuermitteln. Das bedeutet ja nicht gleich, dass man nicht
die gesamte Infrastruktur erhält, bis der neue
Nahverkehrsplan beschlossen ist, aber doch
nicht in einer so - Entschuldigung - absurden
Form. - Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): In dem Antrag heißt es
ja: zu prüfen bis Markkleeberg-Mitte. Das ist
nicht mehr unser Hoheitsgebiet. Hat denn überhaupt mal jemand überlegt, ob das die richtige
Adresse ist?
Oberbürgermeister Jung: Entschuldigung, Herr
Riedel. Der Beschlussvorschlag in der Neufassung steht zur Abstimmung. Dort heißt es:
Connewitzer Kreuz bis Stadtgrenze.
Stadtrat Riedel (CDU): Gut. - Dann reden wir
über die Kosten, die eindeutig und glaubhaft
dargelegt worden sind. Also ist dieser Antrag widersinnig zu dem, was wir im September abgestimmt haben. Ideen werden nicht besser, wenn
man sie zehnmal wiederholt und nach einem
halben Jahr wieder abstimmen lässt. Vom wirtschaftlichen Standpunkt wäre das für die ohnehin
schwach dastehende LVB vielleicht nicht das Todesurteil, aber eine Riesenbremse.
Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt,
dann Herr Götze noch einmal.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Als es die
Abstimmung über den Erhalt oder die Stilllegung
der Linie 9 gab, war Konsens: Wir lassen den
Istzustand bis zum Beschluss des neuen Nah-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
verkehrsplans. Dem dient der gestellte Antrag.
Jetzt wird das wieder zerredet. Das, was damals
als minimale Sicherung eines legitimen Anliegens - in dieser Stadt sollen Straßenbahnen so
viel wie möglich Verkehr übernehmen - galt, wird
jetzt wieder dementiert. Das darf nicht sein.
Wenn hier alle Beteiligten - das gilt auch in Richtung meiner Stadtratskollegen - in Zukunft ernst
genommen werden wollen, müssen sie heute für
den Antrag stimmen. Wenn nach den Untersuchungen für den neuen Nahverkehrsplan herauskommt, dass die Linie 9 in diesem Abschnitt
endgültig stillgelegt wird, dann steht - das ist
doch klar - in ein paar Jahren der Abbau auf der
Tagesordnung. Aber aktuell ist das nicht geplant.
Deswegen kann man dem Antrag jetzt auch zustimmen.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Nur zur Klarstellung: Es geht hier nicht um einen oder zwei Meter. Vielleicht habe ich mein Anliegen dem einen
oder anderen nicht ganz verständlich gemacht.
Es sollen nicht großflächig Schienen entfernt
werden, um dann zu argumentieren, dass man,
weil die Schienen nicht mehr liegen, das Projekt
einer Wiederaufnahme des Schienenverkehrs
nicht mehr angehen kann. Das war meine Intention. Es ging nicht um Reparaturen im kleinen
Bereich, sondern um großflächige Maßnahmen.
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Herr Morlok.
Bautätigkeit haben, kann es nicht sinnvoll sein,
alte, verschlissene Schienen wieder einzubauen
- auch das kostet Geld - oder an einer kurzen
Stelle neue Schienen zu legen. Darum würde ich
Sie herzlich bitten, dem Verwaltungsstandpunkt
zuzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dyck.
Stadtrat Dyck (SPD): Liebe Kolleginnen und
Kollegen, die zweite Neufassung in Verbindung
mit der Ergänzung von Stadtrat Götze ist ein typisches Beispiel für die Unsitte, die hier eingezogen ist, zwar dem Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich zustimmen zu wollen, aber diesen Triumph niemand anderem zu überlassen und
deswegen eine zweite Neufassung mit eigentlich
gleichem Inhalt, aber einer anderen verschwurbelten Formulierung in die Diskussion zu geben.
Kollegen, das führt zu nichts, außer dass wir
damit Zeit verschwenden und hin und wieder in
unsägliche Diskussionen verfallen.
Oberbürgermeister Jung: Ich stelle jetzt den
Antrag „Erhalt der Straßenbahninfrastruktur“ der
Stadträte Weber, Gabelmann, Schenk, Riekewald und Götze in der Neufassung zur Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 36 - 22 - 7. So beschlossen.
15.8
Stadtrat Morlok: Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der Verwaltungsstandpunkt trifft das Problem sehr genau. Letztendlich haben wir in den Diskussionen,
die wir in den letzten Sitzungen zu diesem Thema geführt haben, zur Kenntnis nehmen müssen, dass die entsprechenden Anlagen in diesem
Bereich sehr verschlissen sind und einer Erneuerung bedürfen, wenn der Verkehr dort wieder
aufgenommen werden sollte. Es macht natürlich
keinen Sinn, die Infrastruktur jetzt unter Inanspruchnahme von Geld aktiv zurückzubauen, solange nicht klar ist, was passieren wird. Wenn
aber an einer Stelle Bautätigkeiten notwendig
werden, stellt sich die Frage: Was macht man,
nachdem die Bautätigkeit an der Stelle abgeschlossen ist? Baut man dann die alte, marode
Technik wieder ein, oder baut man dort neue
Technik, neue Straßenbahnschienen, Schwellen
usw. ein? Macht es überhaupt Sinn, dass man,
wenn an einzelnen Stellen durch Bautätigkeit
Schienen entfernt werden müssen, danach neue
Gleisanlagen errichtet, die aber bezogen auf den
gesamten Schienenzug unnötig sind?
Deswegen ist es richtig, zu sagen: Wir bauen
nicht aktiv zurück. Aber wenn wir an einer Stelle
S e i t e | 36
Schaffung eines P+R-Parkplatzes Prager
Straße,
LVB-Endhaltestelle
„Meusdorf“ (VI-A-02100)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
15.8.1 dazu VSP (VI-A-02100-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
15.8.2 dazu ÄA (VI-A-02100-ÄA-02)
Einreicher: AfD-Fraktion
Wer bringt den Antrag ein? - Bitte schön, Herr
Danckwardt.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste! Leider ist der sonst
immer anwesende Ortsvorsteher von Holzhausen heute nicht da, um diesen Antrag einzubringen. Da ich die Diskussion mitbekommen habe,
würde ich mich im Sinne des Antrags äußern
wollen.
Bei der letzten Haushaltsplanung ist Holzhausen
mehr oder weniger leer ausgegangen - die gestellten Änderungsanträge blieben unberücksichtigt -, während andere Ortschaften wesentlich
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
mehr bekommen haben. Der hier vorliegende
Antrag des Ortschaftsrates Holzhausen betrifft
ein wichtiges Anliegen der Anwohner vor Ort. Ich
selbst wohne auch in Holzhausen. Es mag nicht
jedermann bekannt sein, dass Holzhausen an
die Prager Straße grenzt. Die dortigen Straßenzüge sind in der Tat überlastet, was man bei der
Park+Ride-Planung auch in Zukunft dringend
beachten muss.
Das ist ein Grund dafür, warum beispielsweise
der Parkplatz am Völkerschlachtdenkmal wenig
ausgelastet ist. Die Nutzung der Park+RidePlätze ist dann besonders groß, wenn sich diese
an den Endpunkten des städtischen Schienennetzes, sei es der U-Bahn, der S-Bahn oder der
Straßenbahn,
befinden.
Dem
wird
der
Park+Ride-Platz in der Prager Straße, Höhe Völkerschlachtdenkmal, nicht gerecht. Wer es bis
dahin geschafft hat, fährt höchstwahrscheinlich
weiter.
S e i t e | 37
aus dem Umland genutzt wird, die dort ihre Kfz
abstellen, sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob dort vielleicht doch eine Parkplatzmöglichkeit vonseiten der Stadt geschaffen werden
kann.
Im Unterschied zum Ursprungsantrag wollen wir
mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass
geprüft wird, ob von der Stadt Leipzig ein Grundstück erworben werden kann, um darauf einen
Park+Ride-Platz zu errichten. Wie gesagt, wir
wissen um den Mangel an einem städtischen
Grundstück vor Ort und haben deshalb einen
Prüfauftrag formuliert, ob zu diesem Zweck von
der Stadt Leipzig ein Grundstück erworben werden kann. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ludwig, bitte.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte im Saal und ein herzliches Willkommen an die Gäste auf der Tribüne und am
Livestream! Frei nach dem Zitat von Goethe: Jeder kehre zuerst vor seiner eigenen Haustür,
kann es nicht sein, dass laut Antrag des Ortschaftsrates Holzhausen Parken sowie selbstverursachter Lärm und selbstverursachte Abgase
von den Anwohnern des Wohngebietes hingenommen werden, aber Fremdparken und von
Dritten verursachte Immissionen und Emissionen
im öffentlichen Straßenraum - denn das ist dieser
Ort - ausgeschlossen werden sollen.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Der Ursprungsantrag vom Ortschaftsrat Holzhausen ist zu begrüßen. Allerdings haben wir
nach intensivem Studium des Verwaltungsstandpunkts festgestellt, dass es an dieser Stelle gar
nicht möglich ist, einen Park+Ride-Platz zu errichten, weil der Stadt keine stadteigenen Flächen vor Ort zur Verfügung stehen.
Analysen haben gezeigt, dass der Straßenraum
tagsüber gut von Pendlern und abends von den
Anwohnern belegt wird. Dies entspricht auch den
Zielen des STEP, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur effizient zu nutzen. Der Verwaltungsstandpunkt legt sehr gut dar, dass es keiner
Notwendigkeit eines Park+Ride-Platzes bedarf.
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum haben allgemeine Planungsgrundsätze für diesen Verkehrsbereich beschlossen.
Sinnvoller wäre in der Tat ein Parkplatz, der sich
am Ende der Linie 15 in Meusdorf befindet. Daher sollte dieses Anliegen doch ernsthafter geprüft und nicht einfach abgelehnt werden. Das
Problem, dass es dort keine städtischen Grundstücke in der Nähe gibt, ist zutreffend; aber es
handelt sich - das hat der Ortschaftsrat geprüft nicht um ein nichtlösbares Problem. Ich werde
daher für diesen Antrag stimmen und werbe
auch um Ihre Zustimmung.
Zum Hintergrund unseres Änderungsantrags.
Die Parkplatzsituation in Meusdorf ist nach wie
vor sehr angespannt. Viele Pendler, die aus
Richtung Südost kommen, nutzen gerade diese
Endhaltestelle und steigen dort auf das öffentliche Verkehrsmittel Straßenbahn um. Das ist zu
begrüßen. Ich glaube, da sind wir uns alle hier in
diesem Saal einig. Das ist auch im Sinne des
beschlossenen STEP, weil dies der Umweltverträglichkeit entgegenkommt.
Offenbar ist, wie bereits von Herrn Danckwardt
angesprochen, der Park+Ride-Platz am Völkerschlachtdenkmal nicht besonders gut frequentiert. Darüber sollte man nachdenken. Wenn die
Endhaltestelle in Meusdorf so gut von Pendlern
Klar ist, dass auf dem in der Vorlage angespielten Gebiet vor Monaten ein Biotop gefällt wurde.
Das Amt für Umweltschutz hat den Eigentümer
der Fläche des abgeholzten Biotops beauflagt,
den größten Teil der Fläche des Innenbereichs
wieder aufzuforsten, und wird das kontrollieren.
Mit Sicherheit werden aber auch wir als Fraktion
weiterhin kritisch beobachten, was konkret in Zukunft an diesem Standort passiert.
Meine Damen und Herren, unsere Fraktion wird
daher sowohl den Antrag des Ortschaftsrates
Holzhausen als auch den Änderungsantrag der
AfD ablehnen.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, dann
Frau Wohlfarth.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau
Dubrau! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Liebe Stadträtinnen und Stadträte, Bürgerinnen und
Bürger auf der Tribüne und am Livestream! Vieles ist bereits gesagt; das wiederhole ich nicht.
Aber was noch gesagt werden muss, ist, dass
Sie leider Unrecht haben, Herr Danckwardt;
denn in den letzten Ortschaftsratssitzungen - ich
war in den Sitzungen anwesend - wurde zum
Ausdruck gebracht, dass das nicht dem Willen
der Mehrheit der Anwohner entspricht. Dem Ortschaftsrat liegt eine Petition von fast 100 Anwohnern des Eigenheimgebietes vor, die diesen
Park+Ride-Platz nicht wollen.
Nun sind die Mehrheitsverhältnisse in einem Ortschaftsrat sehr unterschiedlich. Dort hat die CDU
die absolute Mehrheit. Es gab einen Mehrheitsbeschluss. Damit kann der Antrag eingereicht
werden. Aber eines steht fest: Dieser Antrag findet keine Zustimmung bei der Masse der Bevölkerung, die in diesem Gebiet wohnt. Nachdem
man im Ortschaftsrat den Beschluss gefasst hatte, hat der Eigentümer schon am nächsten Tag
das Biotop gefällt. Er wurde vom Ordnungsamt
aufgefordert, die Arbeit abzubrechen, hat aber
nur so lange gewartet, bis die Mitarbeiter des
Ordnungsamtes weg waren und hat dann weitergemacht. Das ist schon unverschämt.
Noch einmal: In jeder Ortschaftsratssitzung - ich
war seitdem in jeder Sitzung - wurde zwar deutlich gemacht, dass man das prüfen wolle; aber
es sind nur einige wenige Bürger, die den Ortschaftsrat in dieser Sache unterstützen, und
nicht die Masse, die dort jedes Mal im Saal sitzt.
Ich bitte Sie daher, beide Anträge abzulehnen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth, dann
Herr Haas.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Frau Hollick hat es
gerade ganz gut dargestellt. Die Sache stinkt,
und zwar zum Himmel. Auf die zeitlich doch interessante Nähe zwischen Ortschaftsratsbeschluss
und dieser Rodung hat sie schon hingewiesen.
Der Ortschaftsratsvorsitzende hat immer betont,
es handle sich bei seinem Antrag um einen Prüfauftrag. Wenn er aber die Stadt auffordert, etwas
zu schaffen, dann ist das kein Prüfauftrag mehr tut mir leid -, sondern er beauftragt eine konkrete
Umsetzung, und die ist einfach nicht gegeben,
weil es dort kein Grundstück gibt.
S e i t e | 38
Der STEP Verkehr, auf den die AfD-Fraktion anspielt, sieht neben Park+Ride-Plätzen auch den
Schutz von Biotopen vor. Ein Gutteil Fläche an
dieser Endhaltestelle ist ein Biotop, nämlich die
eben erwähnte, inzwischen abgeholzte ehemalige Streuobstwiese. Dieser Biotop ist genauso
schutzwürdig.
Die Verwaltung hat dezidiert im STEP geschrieben, dass dort geprüft werden kann, aber momentan keine Notwendigkeit vorliegt. Auch ich
sehe dort keine entsprechende Auslastung mit
Fahrzeugen, die die Schaffung eines Park+RidePlatzes notwendig machen.
Zu hinterfragen ist auch die Lärmbelästigung, die
angeblich vor Ort herrscht. Natürlich, wo Verkehr
ist, entsteht Lärm. Aber den Lärm haben jetzt die
Anwohner, denen die Streuobstwiese quasi vor
der Nase weggeholzt worden ist. Die haben die
Lärmimmissionen, die haben den Dreck, den
Staub. Dort wird sich nichts tun.
Ein Park+Ride-Platz ist dort überhaupt nicht notwendig. Wir brauchen wenn, dann eine Popularisierung der schon vorhandenen Park+RidePlätze, statt dort einen neuen zu bauen. Der
Platz am Völkerschlachtdenkmal ist meist nur
dann ausgelastet, wenn dort Veranstaltungen
stattfinden, weil er zentral liegt und gut zu erreichen ist, und zwar nicht nur aus dem Südosten,
von den Dörfern oder den Anwohnern, sondern
auch aus dem Süden von all den Leuten, die zu
irgendwelchen Veranstaltungen hierherpendeln.
Das kann man überhaupt nicht vergleichen. Wer
wohnt denn bitte rund um das Areal des Völkerschlachtdenkmals? Das sind Leute an der Prager Straße. Aber daneben ist viel Freifläche. Da
können die Leute auch so parken.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Die Diskussion zeigt
wieder einmal, wie das eine oder andere miteinander vermischt wird, obwohl das eine mit dem
anderen gar nichts zu tun hat. Ich fange an mit
der Streuobstwiese. Da stellt ein Ortschaftsrat
per Mehrheitsbeschluss den Antrag an die Stadtverwaltung, einen Park+Ride-Platz zu schaffen.
Ein Bürger, dessen Namen ich nicht mal kenne,
dem dort eine Fläche gehört, holzt daraufhin - ob
Zufall oder nicht, liebe Frau Hollick - am nächsten Tag die sogenannte Streuobstwiese ab, die
übrigens - das haben wir auch im Ausschuss gehört; das kann man auch nachlesen - zu 50 Prozent als Bauland und zu 50 Prozent als Grünland
ausgewiesen ist. Er muss das nun wieder aufforsten, und das ist auch richtig so.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
S e i t e | 39
Die Petition der Bürger - liebe Frau Hollick, ich
bitte Sie, in Zukunft bei der Wahrheit zu bleiben richtet sich nicht gegen die Schaffung eines
Park+Ride-Platzes, sondern zielt darauf ab, dort
wieder Grün zu schaffen, und das ist auch richtig
so.
Ich ärgere mich, dass man hier nicht bei der
Wahrheit bleibt. Die Menschen da draußen brauchen Hilfe, und wir tun so, als ginge uns das alles nichts an. Nein, hier muss geholfen werden. Danke.
Das nächste Thema, bei dem ich anderer Auffassung bin: Ja, da wohnen Menschen. Das ist
ein Einfamilienhausgebiet mit vier, fünf Querstraßen. In der Regel sind es immer 30 Einfamilienhäuser, die in den 50ern, 70ern und nach der
Wende entstanden sind. Die Menschen, die dort
wohnen, haben keine Parkplatzprobleme, weil
sie auf ihrem Grundstück parken, ihr Auto in der
Garage abstellen. Das ist deren Lärmbelästigung.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Aber nicht nur bei Fußballspielen von RB Leipzig
oder Popkonzerten am Völkerschlachtdenkmal,
sondern bei jeglichen Großereignissen wird genau dort draußen, wo die Straßenbahnlinie 15
endet, das Parkchaos ausgelöst. Die Menschen,
die zu den Veranstaltungen kommen, egal ob
aus dem Muldental, aus Oschatz oder anderswoher, parken auf der ersten freien Fläche und
steigen dann in die Straßenbahn ein. Da parken
manchmal 130 bis 150 Autos rund um diese
Straßenbahnhaltestelle, liebe Frau Hollick. Der
Anwohner kommt nicht mehr von seinem Grundstück. Der Rettungswagen hat Probleme, durchzukommen. Die Freiwillige Feuerwehr Holzhausen sagt: Wenn das in Zukunft so bleibt, haben
wir Schwierigkeiten, im Brandfall schnell vor Ort
zu sein und unser Auto dort abzustellen, wo wir
löschen müssen. Wenn rund um die Meusdorfer
Höhe schon alles zugeparkt ist, fahren die Leute
weiter zum Völkerschlachtdenkmal. Gibt es dort
keinen freien Parkplatz mehr, geht es weiter in
Richtung Technisches Rathaus, wobei der rechte
Parkplatz fast nie genutzt wird. Sie fahren also
weiter in die Innenstadt.
Wir wollen: Abgaswerte runter. Wir wollen:
Lärmwerte senken. Und dann kommt ein Ortschaftsrat und sagt: Wir hätten gern, dass da eine Lösung geschaffen wird. Wir wollen, dass die
Menschen mit der Straßenbahn fahren. - Wenn
die Leute ihre Autos dort nirgends abstellen können, fahren sie mit dem Auto weiter in die Innenstadt. Das ist so. Habt doch einfach mal den
Arsch in der Hose - Entschuldigung -, zu sagen:
Jawohl, wir prüfen das, um genau dem gerecht
zu werden.
Sie behaupten, das Abholzen der Streuobstwiese
sei kein Zufall gewesen, weil der Ortschaftsrat ja
CDU-dominiert ist. Das entspricht nicht der
Wahrheit, Frau Hollick. Es tut mir leid, dass ich
das hier in aller Deutlichkeit so sagen muss. Der
Ortsvorsteher von Holzhausen ist krank; er liegt
zu Hause im Bett. Er würde fachlich das Gleiche
sagen, wenn auch etwas emotionsloser als ich.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Herr Haas, es tut
mir leid. Das, was Sie jetzt erzählt haben, war
falsch. Ich habe das Petitionsschreiben gerade
noch einmal aufgerufen. Da heißt es: Die Anwohner möchten eine Wiederaufforstung und
sprechen sich gegen eine nachträgliche Legalisierung dieser Abholzung aus, die auch einen
Park+Ride-Platz beinhaltet.
Stadtrat Haas (CDU): Das habe ich doch gesagt.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ach, das ist ja interessant. Danke für die Aufklärung, Herr Haas. Ich
freue mich. Ganz toll! Danke. - Die Anwohner
wollen keinen Park+Ride-Platz.
Stadtrat Haas (CDU): Sie wollen das Grün wieder haben, genau.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Richtig. Sie wollen
keine Lärmimmissionen und keinen Dreck.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick noch
einmal, dann Herr Danckwardt.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Haas, ich
bin nicht Ihre „liebe Frau Hollick“. Das möchte ich
gleich mal feststellen. Auf der Ebene diskutieren
wir nicht. Wenn Sie das hier so dargestellt haben, wie Sie das können, dann muss ich Ihnen
sagen: 100 Mann sind mehr als die paar, die es
wollen. Dass Sie dort wohnen und betroffen sind,
haben Sie hier nicht gesagt. - Wie auch immer,
auf jeden Fall waren Sie in der letzten Sitzung
des Ortschaftsrates. Daher müssen Sie das doch
auch erlebt haben. Ich lasse mich von Ihnen
nicht der Lüge bezichtigen. Um es ganz deutlich
zu sagen: Hier ist Schluss.
Frau Wohlfarth hat den Inhalt der Petition sehr
gut dargelegt. Auch Frau Ludwig hat sehr gut argumentiert. Daher kann ich nur sagen: Jetzt
müssen Sie entscheiden. Aber ich kann Ihnen
versichern: Die Mehrheit der Bürger, die dort
wohnen, will das nicht.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt,
dann Frau Niermann.
Ich bitte sowohl Frau Hollick als auch Herrn
Haas eindringlich darum, sachlich zu bleiben.
Ansonsten muss ich Sie zur Ordnung rufen. Jemanden der Lüge bezichtigen, das werde ich
hier nicht durchlassen.
Herr Danckwardt.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Beruhigen
Sie sich bitte! - Ich weiß nicht, wie die Verknüpfung „Wiederaufforstung des Grundstücks“ und
„Errichtung des P+R-Platzes“ entstanden ist.
Nirgendwo in dem Antrag steht, dass es exakt
dieses Grundstück sein soll. Ich meine, wir sind
doch alle intelligent genug, zu wissen, dass die
Stadt niemals - niemals! - auf einem Biotop einen
P+R-Platz errichten wird. Wenn der Eigentümer,
der das abgeholzt hat, dieser Meinung war, dann
hat er sich geschnitten. Das wird einfach nicht
passieren.
Es gibt leider diese Verknüpfung - das muss man
einräumen -, aber sie existiert nur in den Köpfen
einiger Menschen. Rein objektiv gibt es diese
Verknüpfung nicht. Wenn heute der Stadtrat beschließen würde, es wird dort einen P+R-Platz
geben, dann wird dieses Grundstücks davon einfach nicht betroffen sein. Das wird niemand in
der Verwaltung zulassen. Es ist eine absurde
Vorstellung, dass irgendjemand in der Verwaltung bei einem solchen Plan mitspielen würde.
Was allerdings stimmt, Frau Wohlfarth, ist: Es
sollte in der Tat ein Prüfauftrag sein. Er ist aber
nicht wie ein Prüfauftrag formuliert. Deswegen
würde ich meinerseits einen Änderungsantrag
stellen. Ich beantrage, die Stadtverwaltung zu
beauftragen, ernsthaft zu prüfen, ob dort ein
P+R-Platz eingerichtet werden kann.
Abschließend noch einmal der wichtige Hinweis:
Es ist eine elementare verkehrswissenschaftliche
Erkenntnis, dass P+R-Plätze dann gut funktionieren, wenn sie am Endpunkt eines Schienenverkehrsmittels liegen. Das ist ganz einfach so.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas gibt zu
Protokoll, dass er nicht dort wohnt. Ich glaube,
damit ist der Sache Rechnung getragen.
Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Liebe Kollegen und
Kolleginnen! Ich bin ein bisschen entsetzt über
diese Diskussion. Frau Hollick, insbesondere bin
ich entsetzt darüber, was Sie offenbar für ein
Demokratieverständnis haben. Ich will hier gar
S e i t e | 40
nicht über die Sache reden. Der Antrag, der aus
dem Ortschaftsrat Holzhausen kam, hört sich
nach meiner Auffassung vernünftig an. Er ist vernünftig begründet, er ist ordnungsgemäß und ordentlich formuliert und offenbar lange diskutiert.
Man hat im Ortschaftsrat Holzhausen einen
Mehrheitsbeschluss gefasst und diesen Antrag
hier gestellt. Ich meine, der Ortschaftsrat Holzhausen hat es verdient, dass wir uns hier vernünftig damit auseinandersetzen, Frau Hollick,
und ihn nicht mit den Worten abtun: Das ist ein
CDU-Ortschaftsrat; tatsächlich will die Mehrheit
der Holzhausener etwas ganz anderes. - Das
kann ich nicht gelten lassen. Das offenbart nämlich ein ganz seltsames Demokratieverständnis.
Der Ortschaftsrat Holzhausen ist gewählt worden. Er ist so gewählt worden, wie er jetzt ist.
Dort werden ordnungsgemäße Entscheidungen
getroffen nach einer offenen und ordnungsgemäßen Diskussion, und die, Frau Hollick, müssen Sie einfach akzeptieren. Das scheinen Sie
aber nicht zu tun, wenn Sie stattdessen auf eine
Unterschriftenliste hinweisen. Es mag ja sein,
dass die Unterzeichner das nicht wollen; aber ich
gehe davon aus, dass in Holzhausen mehr als
100 Leute wohnen. Es war mir einfach wichtig,
das hier noch einmal klarzustellen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich stelle nunmehr
den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.
Abstimmung über den Änderungsantrag der AfDFraktion: Prüfung, ob vonseiten der Stadt ein
Grundstück erworben werden kann. Abstimmung
jetzt. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 19 Ja-Stimmen, 42 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit abgelehnt.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Abstimmung
über den Antrag des Ortschafts?
Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt, wir
haben eine Geschäftsordnung. Erstens sind wir
mitten in der Abstimmung, und zweitens muss
schriftlich vorliegen, über was abgestimmt werden soll.
Abstimmung über den Antrag des Ortschaftsrats.
Die Abstimmung ist eröffnet. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 20 zu 40 zu 0. Damit abgelehnt.
15.9
Keine weiteren Reduzierungen der
Nahverkehrsleistungen (VI-A-02292)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.9.1 dazu VSP (VI-A-02292-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Wird das Wort gewünscht? - Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und
am Livestream! Leipzig ist eine Stadt mit stetigem Einwohnerwachstum, prosperierender Wirtschaft und zunehmender Entwicklung von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen. In
großem Tempo bauen wir Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Auch der Wohnungsbau
wird hoffentlich in den nächsten Jahren deutlich
zulegen. All diesen Herausforderungen muss
sich zwingend auch der öffentliche Nahverkehr
stellen. Deshalb hat der Stadtrat in seiner Oktober-Sitzung beschlossen, dass der Nahverkehrsplan bis zum ersten Quartal 2018 überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird.
Unser Antrag fordert, bis zu dieser Beschlussfassung den Nahverkehr mindestens auf dem
aktuellen Niveau beizubehalten. Jetzt sagt die
Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Es drohe keine Gefahr von weiteren Reduzierungen.
Alle Untersuchungsstrecken werden einem Entscheidungsprozess zugeführt. - Auch in der Diskussion in den Fachausschüssen sind diese Argumente gegen unseren Antrag gefallen. Ich
kann leider nur sagen: Wir sind gebrannte Kinder. Wir alle haben sicherlich noch gut die Diskussion um die Linie 9 im Kopf. Dort hieß es
auch immer: Die Stadt Leipzig saß bei der Diskussion mit am Tisch und hat die Entscheidung
zur Abbestellung in Markkleeberg hingenommen.
- Dass so etwas noch einmal passiert, genau das
soll dieser Beschluss verhindern. Ja, es bedarf
eines Beschlusses durch den Stadtrat, wenn
Strecken stillgelegt werden. Aber wenn vorher
schon die Weichen gestellt und in den vorausgegangenen Diskussionsprozessen Tatsachen geschaffen werden, sind die Entscheidungen im
Stadtrat eben nicht frei.
Des Weiteren erinnere ich an den Beschluss
vom November 2015. Da ging es eben nicht nur
um die Einstellung der Linie 9 und den Ersatz
durch einen Bus; nein, es ging auch um Fahrplanveränderungen bzw. Taktzeitverlängerungen
in den Winter- und Sommerferien. Auch dies sind
negative Veränderungen der Nahverkehrsleistungen. Um genau solche negativen Veränderungen zu vermeiden, darum geht es in unserem
Antrag.
Noch ein Argument, warum man unseren Antrag
eigentlich nicht ablehnen kann. Wenn es tatsächlich schon Verwaltungshandeln ist, was wir hier
beschließen lassen wollen, tut ein solcher Beschluss im Grunde gar nicht weh; denn ein solcher Beschluss kann dann nicht schlecht sein. Er
S e i t e | 41
würde die Verwaltung in ihrem Tun nicht einschränken, da sie bereits so handelt. Aber es
wäre ein Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger
dieser Stadt, dass zumindest in den nächsten
zwei Jahren keine Streckenstilllegungen bzw.
negative Veränderungen im Angebot der LVB
drohen. Es wäre ein Zeichen für einen starken
öffentlichen Personennahverkehr; denn dieser
Beschluss kann dem Image der LVB und der
Stadt Leipzig nur guttun. In diesem Sinne bitte
ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren
Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Gäste! Ziel Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, ist es
nicht, irgendetwas zu erreichen, sondern das
Thema „Linie 9“ am Köcheln zu halten. Ich denke, das kann man hier schon so offen aussprechen. Da fangen die Probleme auch schon an.
War der Beschluss zur Linie 9 eine Reduzierung
der Nahverkehrsleistungen? Gemessen an
Fahrplankilometern jedenfalls nicht. Ich will jetzt
nicht die Diskussion von damals erneut führen,
sondern aufzeigen, dass der Umgang mit Ihrem
Beschlussvorschlag, wenn wir ihn denn heute so
beschließen sollten, sehr schwierig wird.
Die LVB investiert dieses Jahr 26 Millionen Euro
ins Straßenbahnnetz. Sind die damit verbundenen Sperrungen aufgrund der Bauarbeiten im
Sinne Ihres Antrags eine unzulässige Reduzierung der Nahverkehrsleistung, gar eine temporäre Streckenstilllegung?
Das ist natürlich überspitzt formuliert. Wir alle
wissen, dass das nicht Ihre Intention ist. Aber es
wird deutlich, dass Ihr Beschlussvorschlag wenig
hilfreich ist. Denn: Wie soll der Gesellschafterbeschluss diese Thematik berücksichtigen?
Der Verwaltungsstandpunkt stellt ausführlich die
geltenden Regelungen dar, unter anderem dass
grundlegende Änderungen an den Nahverkehrsleistungen immer einen Stadtratsbeschluss erforderlich machen. So wurde es auch im letzten
Herbst hier beschlossen.
Ich will noch auf einen anderen Aspekt aus dem
Verwaltungsstandpunkt hinweisen. Für die Betrauung steht der LVB nur die zur eigenständigen
Betriebsoptimierung notwendige Schwankungsbreite von plus/minus 2 Prozent bei der Straßenbahn bzw. plus/minus 4 Prozent im Busbereich
zu. Was bedeutet Ihr Antrag für diese Schwan-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
kungsbreite? Soll der Gesellschafterbeschluss in
diesem Punkt dann die Betrauung außer Kraft
setzen? Auch aus unserer Überzeugung braucht
die LVB diese Spielräume, um ihr Angebot zu
gestalten. Immerhin haben wir als Stadtrat über
die Besetzung des Aufsichtsrates auch Kontrollund Einflussmöglichkeiten in der LVB.
Aus unserer Sicht müssen wir heute keinen
Stadtratsbeschluss fassen, um uns vor Stadtratsbeschlüssen zu schützen. Ich könnte jetzt
noch philosophieren, wie wichtig politische Auseinandersetzung und dann auch Entscheidung
ist und dass man diesen politischen Prozess
möglichst offen lassen sollte. Sie wollen in gewisser Weise die Nahverkehrsleistungen dem
politischen Prozess entziehen, indem Sie das
Thema auf Verfassungsrang erheben, allerdings
nicht allgemein im Sinne einer Zielformulierung,
sondern in sehr konkreter Ausgestaltung. Auch
das halte ich für problematisch. Aber das würde
wegen der Kürze der Redezeit zu weit führen.
Fazit: Für den Umfang der Nahverkehrsleistungen gibt es über Nahverkehrsplan und Betrauung differenzierte Regelungen, die den Einfluss
des Stadtrates sichern. Dies ist gut, notwendig,
aber auch ausreichend und der Thematik definitiv angemessener als Ihr Beschlussvorschlag.
Der politischen Verantwortung, die man übernimmt, wenn wir über Nahverkehrsleistungen
beschließen, müssen wir uns stellen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow.
Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Mobilität ist für
Jugendliche in einer Großstadt wie Leipzig das A
und O. Diesen Satz kennen Sie unter Umständen aus unserem Offenen Brief zur Linie 9 aus
dem Oktober vergangenen Jahres. Dementsprechend stimmen wir natürlich diesem Antrag zu.
Es kann nicht sein, dass in einer wachsenden
Stadt wie Leipzig, wo Umweltprobleme tagtäglich
auf der Tagesordnung stehen, der Nahverkehr in
irgendeiner Weise reduziert wird. Trotz des ablehnenden Verwaltungsstandpunkts denken wir,
dass ein Stadtratsbeschluss durchaus relevant
ist, um einem Worst-Case-Szenario, zum Beispiel wenn eine Straßenbahn- oder Buslinie oder
irgendeine Nahverkehrsleistung gekürzt wird,
vorzubeugen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur
Abstimmung über TOP 15.9: Keine weiteren Reduzierungen der Nahverkehrsleistungen. Bitte
stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung.
S e i t e | 42
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 26 NeinStimmen, 5 Enthaltungen. So beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir legen jetzt eine
20-minütige Pause ein. Um 18.15 Uhr wird die
Sitzung fortgesetzt.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, wir setzen die Sitzung fort.
9
Einwohneranfragen
Die Damen und Herren haben schon eine Stunde länger gewartet, als vereinbart war. Ich bitte
um Verständnis.
9.1 Wir fordern Radwege für Kleinzschocher!
(VI-EF-02388)
Einreicher: Bürgerinitiative Kleinzschocher
Einreicher: Sandra Saalbach und Weitere
Wir begrüßen Herrn Falk Röhner. - Ich bitte Kollegin Dubrau um Antwort.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Röhner!
Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeister und Gäste! Es geht um die Radwege für Kleinzschocher.
Die Stadtverwaltung begrüßt die in Kleinzschocher entstandene Bürgerinitiative grundsätzlich
und die von ihr bereits ergriffenen Aktivitäten
ganz ausdrücklich. Das bürgerschaftliche Engagement ist ein ganz zentrales Element der
Leipziger Stadtgesellschaft und des Lebens in
den einzelnen Stadtteilen. Wir wünschen Ihnen
und allen Ihren Mitstreitern eine gute Zusammenarbeit mit all den Partnern und in alle Richtungen, was manchmal nicht ganz einfach ist.
In Ihrer Einwohneranfrage führen Sie aus, dass
im Bereich Verkehrsplanung, Sanierung der
Dieskaustraße und Gestaltung des „Adlers“ Prozesse zur Gestaltung von Brachflächen und
Radwegen angeregt und beschleunigt werden
sollen, da Missstände schon seit vielen Jahren
existieren. Sie bitten um die Beantwortung Ihrer
Fragen. Ich würde sie zunächst vorlesen, damit
alle wissen, worum es geht.
Frage 1: Der Anschluss Kleinzschochers an das
Leipziger Radwegenetz Kleinzschocher braucht
Radlinien in Nord-Süd-Richtung über die Dieskaustraße, Gießerstraße und Windorfer Straße.
Frage 2: Die Gießerstraße sollte im Abschnitt
Dieskaustraße bis Antonienstraße als Tempo-30Zone ausgewiesen werden. Im gleichen Abschnitt muss es stadteinwärts ein durchgängiges
einseitiges Parkverbot geben, da momentan die
Fußwege als Parkflächen genutzt werden.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Dazu folgende Antwort: Als wichtige Nord-SüdVerbindung im Bereich Leipzig-Kleinzschocher
nach Großzschocher wird die Dieskaustraße
zwischen Antonienstraße und Gerhard-EllrodtStraße auf einer Länge von circa 2,5 Kilometern
im zuständigen Fachamt bereits planerisch betrachtet. Als komplexe Verkehrsmaßnahme im
vorhandenen engen Straßenraum soll zwischen
den beiden Gebäudekanten der Zustand der
Gehwege, der Fahrbahn und der Gleisanlagen
durch einen grundhaften Ausbau - also nicht nur
Flicken - erneuert werden.
Für die Dieskaustraße als Hauptverkehrsstraße
im Leipziger Straßennetz sind neben den Anlagen für die Fußgänger und den ruhenden und
fließenden Kfz-Verkehr auch ein behindertengerechter Ausbau der Straßenbahnhaltestelle sowie
die Herstellung einer durchgängigen Radverkehrsverbindung als Hauptnetzroute Rad im Alltagsverkehr - das bedeutet: der Radfahrer fährt
auf der Fahrbahn - beabsichtigt. Die Dieskaustraße ist als Schwerpunktmaßnahme im Bestandnetz der Straßen- und Brückenerneuerung
sowie als weitere Maßnahme im Bau von Radverkehrsverbindungen im „Mittelfristigen Investitionsplan Straßen- und Brückenbau der Stadt
Leipzig 2013-2020“ enthalten und wird planerisch vorbereitet. Sie wird entsprechend der
Haushaltslage - das kann ich heute noch nicht
eindeutig voraussagen - ab dem Jahr 2018 umgesetzt werden.
S e i t e | 43
kehrsrechtlich grundsätzlich vertretbar ist und
auch zu einer Temporeduzierung führt, weil man
dort nicht durchbrausen kann.
Das beschriebene Parken auf dem Gehweg ist
auch im heutigen Zustand grundsätzlich nicht zulässig. Zulässig ist es immer nur dann, wenn es
eine abweichende verkehrsrechtliche Regelung
gibt, dass das Parken auf dem Fußweg genehmigt ist; das Zeichen 315 werden Sie sicherlich
kennen. Diese Regelung ist jedoch nicht vorhanden und auch für die Zukunft nicht geplant. Wir
gehen davon aus, dass die Fußwege tatsächlich
den Fußgängern vorbehalten sind. Wir gehen
weiter davon aus, dass auch die Neugestaltung
der Gehwege und der Borde zu einer Reduzierung des Gehwegparkens beiträgt. Die Ordnungsbehörde wird das kontrollieren.
Die Windorfer Straße ist eine innerörtliche
Hauptverkehrsstraße, auf der grundsätzlich der
Radfahrverkehr im Fahrbahnquerschnitt gewährleistet werden kann. Der vorhandene Straßenzustand stellt keine Einschränkung für die Nutzung
durch Fahrradfahrer dar. Im Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 sind Maßnahmen zur
Schaffung von Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen mit der Priorität 2 für einen Teilbereich
der südlichen Windorfer Straße vorgesehen, und
zwar im Bereich zwischen Kantatenweg und
Dieskaustraße. Diese befinden sich derzeit noch
in der Planung.
Die Gießerstraße stellt im Bereich Kleinzschocher eine wichtige Verbindungsstraße nach Plagwitz dar. Für den benannten Abschnitt zwischen
Dieskaustraße und Antonienstraße wurde bereits
2015 die Planung erstellt, deren Vorzugsvariante
für eine Umsetzung - hier: bereits ab dem Jahre
2017 - weiterführend bearbeitet wird. In diesem
Bereich sind der grundhafte Ausbau und die
städtebauliche Aufwertung der Straße zwischen
den Gebäudekanten geplant. Es werden Gehwegnasen angeordnet, also Vorsprünge, damit
man als Fußgänger einen kürzeren Weg über die
Fahrbahn nehmen kann. Es sind Baumstandorte
vorgesehen sowie dazwischenliegende einseitige Längsparker. Damit wird die Wohngebietsfunktion betont und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöht.
So weit von meiner Seite. - Danke schön.
Angesichts der künftig 6 Meter breiten Fahrbahn,
die sowohl für Kfz- als auch Radverkehr zur Verfügung stehen wird, kann punktuell am Fahrbahnrand angehalten werden. Das führt zu einer
weiteren Geschwindigkeitsreduzierung. Die Gießerstraße hat trotz der relativ geringen Verkehrsbelastung auch künftig die Funktion einer
Erschließungsstraße im Straßenhauptnetz der
Stadt Leipzig. Die Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots ist dabei nicht beabsichtigt, da innerhalb des 6 Meter breiten Fahrbahnquerschnitts das Halten oder Parken ver-
Röhner (Einwohner): Sehr schön. - Eine Anmerkung dazu: Ich bin Anwohner an der Gießerstraße. Die Gießerstraße wird zurzeit zweiseitig beparkt. Wir hatten darum gebeten, dort ein Parkverbot auszusprechen. Ein gleichzeitiges Befahren der Gießerstraße ist im Augenblick nicht
möglich. Auch ist es in den letzten drei Jahren
gehäuft zu Fahrradunfällen gekommen, die alle
nicht aktenkundig sind, darunter auch einer, bei
dem von einem zum Glück langsam fahrenden
Auto ein Kind angefahren worden ist, aber die
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau
Dubrau. - Es gibt die Möglichkeit der Nachfrage.
Röhner (Einwohner): Frau Dubrau, vielen Dank
für Ihre Ausführungen. Habe ich es richtig verstanden: Die Dieskaustraße bekommt Radwege,
die Windorfer Straße braucht keine und die Gießer Straße kriegt keine?
Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Ich kann Ihnen
das auch gerne schriftlich zur Verfügung stellen.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Polizei nicht gerufen wurde. Ich selbst bin zweimal angefahren worden, mit höherem Schaden.
Ich würde die Verwaltung bitten, die Bitte mitzunehmen, und Folgendes noch einmal zu prüfen:
Die Gießerstraße wird auch Zugangsstraße zur
neuen Schule in der Baumannstraße in Kleinzschocher sein. Eine Schule muss von Schülern
und Eltern sicher mit dem Fahrrad erreichbar
sein. Ich bitte Sie, bevor das ganze schöne Geld
verbaut wird, die Planungen noch einmal zu
überdenken und gegebenenfalls dahin gehend
zu erweitern, dass dort ein Fahrradweg implementiert wird. - Danke schön.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich nehme Ihre Anregungen mit. Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Frau Dubrau, habe ich
Sie richtig verstanden: In der Gießerstraße ist ein
grundhafter Ausbau geplant. Avisiert ist die Umsetzung ab 2017. Der Kostenrahmen sorgt - so
nehme ich an - dafür, dass dazu eine Vorlage in
den Stadtrat oder in den Verwaltungsausschuss
kommt.
Bürgermeisterin Dubrau: Das muss ich prüfen.
Wir können das Thema gerne einmal im Ausschuss erläutern. Dann können wir auch alle Details darstellen.
Stadtrat Weber (SPD): Alles klar.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen mehr.
9.2 Entwicklung von psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen in
Leipzig (VI-EF-02430)
Einreicher: Beate Roch
Herzlich willkommen, Frau Roch! - Herr Fabian,
bitte.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Roch!
Zur Frage 1. Die Ergebnisse der Schulaufnahmeuntersuchungen des Gesundheitsamtes zeigen keinen Anstieg emotional psychosozialer
Verhaltensauffälligkeiten. Gleichwohl gibt es
mehr Anträge auf Begutachtung nach § 35 a
SGB VIII für Schulbegleitung. Dies ist zum einen
S e i t e | 44
darauf zurückzuführen, dass mehr Kinder und
Jugendliche bis 18 Jahre in Leipzig leben; zum
anderen sind Fachkräfte immer besser informiert.
Deshalb ist mit einer Zunahme von Bemühungen
um Behandlungen zu rechnen. Zudem berichten
Fachkräfte davon, dass Fälle zunehmend komplexer werden.
Zur Frage 2. Es gibt mehrere Handlungsansätze,
um die Bildung von Kindern und Jugendlichen
mit seelischer Störung zu fördern. Die Stadt
Leipzig, die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, Fachleute der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Therapeuten pflegen einen regelmäßigen Austausch und eine verbindliche Zusammenarbeit, um Hilfeprozesse für Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarfen abgestimmt und wirksam zu gestalten. Dies
umfasst auch Einzelhilfen wie den Einsatz von
Schulbegleitung.
Zur Frage 3. Regelmäßig werden Informationen
zu Entwicklungen und Bedarfen in der Stadt
Leipzig in verschiedenen Gremien vorgestellt
und diskutiert. So setzt sich der Jugendhilfeausschuss mit Entwicklungen von Hilfebedarfen an
der Schnittstelle Jugendhilfe, Schule und Psychiatrie auseinander.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Auch
hier gibt es die Möglichkeit der Nachfrage. Frau
Roch, bitte.
Roch (Einwohnerin): Herr Fabian, das war eine
Antwort, die mich natürlich überhaupt nicht befriedigen kann, weil sie weder auf die Studien,
die wir, der Arbeitskreis Jugend Grünau, erstellt
haben, noch auf die Ergebnisse der Fachtagung
eingeht, die in diesem Saal hier stattgefunden
hat, für die sich leider außer den Linken und einer Kollegin der Piraten niemand interessiert hat.
Da ich mir das fast schon gedacht habe - Entschuldigung -, habe ich mir vorab schon eine
Nachfrage notiert. Sie haben angedeutet: Die
Schülerzahlen in Leipzig steigen weiter. Sie
selbst haben bei der Vorstellung des Schulentwicklungsplans eingeräumt, dass diese Entwicklung unterschätzt wurde. Der Schulnetzplan geht
von noch mehr Geburten und Zuzügen aus. Neben der steigenden Geburtenzahl schlägt auch
der Zuzug von Flüchtlingen zu Buche. So sind im
vergangenen Jahr 1.100 6- bis 17-Jährige mehr
nach Leipzig gekommen, als die Stadt verlassen
haben. Sie selbst sagten: Wir gehen davon aus,
dass diese positive Entwicklung länger anhalten
wird, als bislang gedacht. Im laufenden Schuljahr
ist die Schülerzahl in den Schulen sogar um rund
1.900 gestiegen. Der Schulentwicklungsplan für
2016 sieht den Neubau sowie die Erweiterung
von Schulen aller Formen vor.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Momentan ist der Doppelhaushalt 2017/2018 in
der Diskussion. Meine Frage dazu ist: Wie wird
angesichts der Erkenntnis, dass nicht nur die
Anzahl der Schüler steigt, sondern gleichzeitig
bei Kindern und Jugendlichen eine Zunahme differenter Verhaltensweisen und psychischer Auffälligkeiten zu beobachten ist, in diesem Haushalt der daraus resultierende höhere Finanzierungsbedarf des Bereichs Jugendhilfe und Jugendförderung berücksichtigt?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zunächst einmal Folgendes: Die Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass es keinen relativen, wohl aber
einen absoluten Anstieg gibt. Das hängt damit
zusammen, dass es immer mehr Kinder gibt.
Das heißt nicht, dass solche Auffälligkeiten zunehmen.
Wir haben ein sehr umfangreiches Budget im
Bereich der Hilfen zur Erziehung. Es ist, wie Sie
wissen, in letzter Zeit angehoben worden. Überproportional gestiegen ist auch das Budget im
Bereich der Schulbegleitung sowie im Bereich
Dyskalkulie, wo ich persönlich der Auffassung
bin, dass das eigentlich eine Aufgabe der Schule
und nicht eine der Jugendhilfe ist; aber das ist
eine andere Diskussion. Insofern: Zunehmende
Bedarfe werden regelmäßig sowohl in der Haushaltsplanung als auch in der Haushaltsumsetzung berücksichtigt.
Roch (Einwohnerin): Noch ein Zusatz: Ich hoffe,
dass - so wie von Frau Lahm bestätigt - alle Abgeordneten die Ergebnisse der Fachtagung, die
hier am 29. Januar stattgefunden hat, zur Kenntnis erhalten. Vielleicht schaut der eine oder andere von Ihnen doch noch einmal in dieses Papier. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Danke. - Die Einwohneranfragen 9.3 und 9.4 werden schriftlich
beantwortet.
9.5 Gebührenbescheid über die Straßenreinigung 2016 (VI-EF-02459)
Einreicher: Kerstin Mehr
Wir begrüßen Frau Mehr. Willkommen! - Herr
Kollege Rosenthal wird antworten.
Bürgermeister Rosenthal: Frau Mehr! Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich bitte um Verständnis, dass ich zunächst einige rechtliche Ausführungen mache.
Danach werde ich auf den Sachverhalt näher
eingehen.
S e i t e | 45
Die Stadt ist gemäß der Regelungen des Sächsischen Straßengesetzes verpflichtet, alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Nach § 51 Absatz 5 Sächsisches Straßengesetz ist die Gemeinde berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Eigentümern oder
Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu
den entsprechenden Kosten heranzuziehen.
Dieser Festlegung genügt die geltende Straßenreinigungssatzung der Stadt Leipzig, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom November 2015.
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung von
Gebühren für die Straßenreinigung ist die geltende Straßenreinigungsgebührensatzung der
Stadt, ebenfalls zuletzt geändert im November
vergangenen Jahres. Danach ist die Stadt in Gestalt des Eigenbetriebs Stadtreinigung für alle im
Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgelisteten Straßen, Plätze und Wege
reinigungspflichtig. Wie auch dem Stadtrat bekannt, werden die dabei entstehenden Kosten zu
75 Prozent auf Grundstückseigentümer, Anlieger
und Hinterlieger umgelegt; 25 Prozent finanziert
der städtische Haushalt.
Die Stadt hat den eigenen Anspruch, eine regelmäßige und gründliche Reinigung für ein sauberes und ordentliches Stadtbild durchzuführen.
Hier eine Einschränkung: Leider ist es nach dem
Sächsischen Straßengesetz nicht wie in anderen
Bundesländern möglich, mit einer stationären
Aufstellung von Verkehrszeichen eine turnusmäßige, umfassende Straßenreinigung vorzunehmen. Ein Vorstoß der Stadt, zuletzt im November
vergangenen Jahres, gegenüber dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, hier eine entsprechende Gesetzesänderung auf Landesebene einzufordern, ist leider abschlägig beschieden
worden und insofern im SSG gescheitert.
Die Häußerstraße ist seit 1992 Bestandteil der
Anlage der von der Ratsversammlung beschlossenen Straßenreinigungssatzung und damit reinigungspflichtig für die Stadt. Zu Ihrer ganz konkreten Frage: Sofern die Pflicht zur Reinigung
der Häußerstraße zukünftig auf die Anwohner
übertragen wird und damit dort keine Gebühren
mehr erhoben werden können, werden die nicht
kompensierbaren Kosten auf alle anderen Gebührenzahler umgelegt. Das würde einen Präzedenzfall darstellen, der möglicherweise andere
Fälle nach sich zöge, die ebenfalls zulasten der
Gebührenzahler gehen würden.
Durch den Eigenbetrieb wird derzeit eine Überprüfung der Reinigungsklassen der Straßenreinigung für die gesamte Stadt vorbereitet. Im Ergebnis der Überprüfung kann es zu weiteren
Veränderungen bei der Übertragung der Reinigungspflichten kommen. Das heißt: Wenn wir
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
über die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung hier im November 2016 wieder verhandeln, ist möglicherweise
Ihre Straße - das bedarf der abschließenden Beschlussfassung durch den Stadtrat - nicht mehr
Bestandteil, was aber derzeit aufgrund der Gesamtgemengelage - wir sagen: wir würden Ihre
Straße auch zukünftig weiter reinigen - von uns
nicht favorisiert wird.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Nein. - Herzlichen Dank, Herr Rosenthal.
10
Petitionen
10.1
Petition zur Verbesserung des öffentlichen Raums und Entschleunigung
des Verkehrs im historischen Zentrum
von Gohlis (VI-P-02120)
Einreicher: Petitionsausschuss
10.1.1 dazu VSP (VI-P-02120-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Der Petitionsausschuss empfiehlt die Ihnen
vorliegenden Beschlusspunkte.
Ich eröffne die Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu TOP 10.1. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 56 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen,
keine Gegenstimmen. So beschlossen.
TOP 10.2 ist vertagt.
10.3
Autofreier Sonntag! (VI-P-02330)
Einreicher: Petitionsausschuss
10.3.1 dazu VSP (VI-P-02330-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
S e i t e | 46
Es gab einen ersten Workshop zur Europäischen
Woche der Mobilität. Ich selbst war zwar nicht
anwesend, aber es waren circa 50 Teilnehmer
dabei, nicht nur von den Umweltverbänden, sondern auch von der Verkehrswacht. Weitere
Workshops sind geplant. Um eine erfolgreiche
Durchführung der Europäischen Woche der Mobilität zu sichern, beantragen wir, hierfür 30.000
Euro bereitzustellen. Der erste Workshop hat ein
breites Interesse deutlich gemacht. Es wäre sehr
schade, wenn es an vergleichsweise kleinen
Summen scheitern würde.
Angesichts der intensiven Diskussionen über
Mobilität und Verkehrspolitik im letzten Jahr ist
es vielleicht ganz hilfreich, wenn man sich als
Stadtgesellschaft eine Woche lang mit diesen
Fragen beschäftigt. Eine Idee oder Forderung
aus dem ersten Workshop, die weiterverfolgt
werden soll, ist, an einem Tag Straßenraum in
Leipzig autofrei erlebbar zu machen. Ich formuliere das jetzt extra sehr weit: „an einem Tag“ und
„Straßenraum“, also nicht die ganze Stadt. Das
wäre zumindest ein Anfang und auch im Sinne
des Petenten.
Wie ein solcher Tag dieses Jahr gestaltet wird
oder werden könnte, ist noch vollkommen offen.
Das ist das Schöne daran. Lassen wir uns alle
überraschen, aber sorgen wir dafür, dass dieser
Prozess eine Chance hat, und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.
Noch ein Nachsatz: Ende Mai fahren einige Kolleginnen und Kollegen aus diesem Kreis nach
Brüssel. Vielleicht haben Sie Gelegenheit, sich
über den dort jährlich stattfindenden autofreien
Tag zu informieren. Kein Autoverkehr im gesamten Stadtgebiet, kostenfreier ÖPNV an diesem
Tag, die Straßen sind voll mit Menschen, auf
Fahrrädern, Inlinern und zu Fuß. Ob das Fluch
oder Segen ist, das können Sie bei den Menschen vor Ort in Erfahrung bringen. - Vielen
Dank.
10.3.2 dazu ÄA (VI-P-02330-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr von der Heide, bitte.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren
Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Gäste! Ich möchte für unseren Änderungsantrag werben. Dass Leipzig Teilnehmerkommune der Europäischen Woche der Mobilität
wird, haben wir im Rat beschlossen, allerdings
ohne dafür finanzielle Mittel zur Verfügung zu
stellen. Die Verwaltung ist trotzdem in die Spur
gegangen und hat erste Mittel beim ZVNL eingeworben.
Oberbürgermeister
dann Herr Tornau.
Jung:
Frau
Riekewald,
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste hier live und am Livestream! Meine Fraktion wird heute den Vorschlag des Petitionsausschusses ablehnen und
damit für eine Annahme der Petition und damit
für einen autofreien Sonntag in Leipzig stimmen.
Autofreie Sonntage waren in den 70er-Jahren
Normalität in Westdeutschland. Das war noch
vor meiner Zeit; daher kann ich nicht aus Erfahrung berichten. Trotzdem finde ich, dass diese
Tage auch heute zur Normalität dazugehören
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
sollten, allerdings nicht nur, um das Öl dieser
Welt zu sparen, sondern um Lärm zu reduzieren
und wenigstens einen Tag lang die Luft sauberer
zu halten. In Italien sind zum Beispiel seit dem
Jahr 2000 an vier Sonntagen im Jahr die Zentren
von 150 Städten tagsüber vom Autoverkehr befreit. In Paris ist das rechte Seine-Ufer an allen
Wochenenden des Jahres und den gesamten
August tagsüber für Motorfahrzeuge tabu. In
Deutschland wird es allein in diesem Jahr in 30
Gemeinden bzw. Städten autofreie Tage geben.
Warum also sollte sich Leipzig nicht auch an dieser Aktion beteiligen?
Wir folgen der Argumentation des Petenten, dass
solch ein Tag ein guter Beitrag zur Umweltschonung wäre und Leipzig in ein positives mediales
Licht rücken könnte. Mit ein bisschen Wille und
natürlich mit finanziellen Mitteln wäre solch ein
Tag tatsächlich umsetzbar, auch wenn, wie in der
Stellungnahme des Petitionsausschusses vorgeschlagen, solch ein Tag auf freiwilliger Basis eingeführt werden würde.
Unser Vorschlag ist, einen solchen autofreien
Tag mit der kostenlosen Nutzung des ÖPNV zu
kombinieren. Das wäre für manchen Autofan
vielleicht ein Anreiz, nach jahrelanger Abstinenz
wieder mal mit der Bimmel zu fahren. Anbieten
würde sich dafür zum Beispiel der Tag des
Leipziger Marathons. An diesem Tag herrscht eh
das reinste Verkehrschaos, und die Hälfte der
Stadt ist lahmgelegt.
Die Formulierung der Petition lässt zugegebenermaßen vieles offen; jedoch wäre die mehrheitliche Zustimmung zur Petition durch den
Stadtrat ein Anstoß an die Verwaltung, Wege und
Ideen zu entwickeln, wie solch ein Tag umsetzbar wäre, und die finanziellen Mittel in den
Haushalt einzustellen. Deshalb bitten wir Sie, der
Petition Ihre Zustimmung zu geben und den Vorschlag des Petitionsausschusses abzulehnen. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau.
Stadtrat Tornau (CDU): Herr Oberbürgermeister,
erlauben Sie mir zwei Bemerkungen zum Änderungsantrag der Kollegen von den Grünen. Man
kann das mit Sicherheit nachvollziehen. Es ist
auch von Herrn von der Heide vernünftig dargelegt worden. Ich zumindest habe es verstanden,
und das will bei diesem Thema etwas heißen.
Aber wir haben ein Problem damit, dass wieder
das Element „unterjährige Finanzierung ohne
Deckung“ bemüht werden soll. Ich bin mir sicher,
dass es gemeinsam mit Herrn Rosenthal möglich
ist, ein Budget zu finden, das schon genehmigt
ist. - Danke.
S e i t e | 47
Oberbürgermeister Jung: Ich möchte gern etwas Grundsätzliches dazu sagen. Rechtlich ist
es nicht möglich, dass die Stadt Leipzig einen
autofreien Sonntag verpflichtend einführt. Wenn,
dann kann man zu einem freiwilligen autofreien
Sonntag aufrufen. - Das ist das Erste.
Das Zweite. Wir planen, im Rahmen der Europäischen Woche der Mobilität aktiv dafür zu werben. Dafür ist das Geld eingeplant. Der ZVNL will
72.000 Euro für die Mobilitätswoche zur Verfügung stellen. Das Verkehrs- und Tiefbauamt wird
8.000 Euro zusteuern. - Das soll jetzt verabschiedet werden.
Ich bitte Sie noch einmal eindringlich, nicht immer wieder unterjährig Summen aufzurufen, die
wir irgendwie über den Haushalt decken. Es ist
geplant. Es ist eingestellt, und zwar dort, wo es
hingehört. Wir haben 10 Prozent Eigenanteil Frau Dubrau, so ist die Aussage - aus dem
Budget des Verkehrs- und Tiefbauamts eingeplant. Ich bitte Sie daher dringlich, die Mehrausgaben im Änderungsantrag von Bündnis 90/Die
Grünen abzulehnen und auch Ihren Änderungsantrag, Frau Riekewald, so er als solcher zu verstehen ist, abzulehnen. Wir haben einen Petitionsausschuss, der sich mit diesen Dingen intensiv befasst hat und zu einer Empfehlung gekommen ist. Und diese Empfehlung wird heute
entweder abgelehnt oder beschlossen, nichts
anderes.
Herr Danckwardt, dann Herr von der Heide.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Nur eine
kurze persönliche Erklärung. Auch ich halte das
Anliegen des Petenten für wichtig. Noch ein kurzer Hinweis: Der autofreie Sonntag hat nicht nur
im Westen Deutschlands eine Tradition. Er hat
bis heute international eine große Tradition. Da
sich Leipzig ja international gibt, sollte man hier
durchaus mutig voranschreiten, egal wie das in
Frankfurt, Hannover oder sonst wo läuft.
Herr Oberbürgermeister, es gibt auch kein Zuviel
an derartigen Initiativen. Natürlich ist es eine
Selbstverständlichkeit, dass jeder Bürger sich
freiwillig daran beteiligen und die Stadt niemanden dazu verpflichten kann. Dennoch ist das als
Werbung für den öffentlichen Nahverkehr wichtig. Ich hoffe, dass eine der Fraktionen - Linke
oder Grüne - sich 2017 dieses Thema annimmt
und wir einen autofreien Sonntag bekommen. Ich
werde den Vorschlag des Petitionsausschusses
ablehnen und dem Änderungsantrag von Bündnis 90 zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wir hatten offenbar falsche Informationen.
Nach unserer Kenntnis steuert der ZVNL 20.000
Euro bei. - Wenn es richtig ist, dass 80.000 Euro
für die Durchführung der Europäischen Woche
der Mobilität in Leipzig zur Verfügung stehen,
würden wir unseren Änderungsantrag zurückziehen. Ist diese Summe für den gesamten Bereich
des ZVNL vorgesehen oder nur für die Stadt
Leipzig?
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau müsste
noch einmal erklären, für welchen Bereich das
gilt. Ich meine, für den Verbandsbereich.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wenn die Summe für den gesamten ZVNLBereich vorgesehen ist, dann stimmt Ihre Argumentation nicht: 72.000 Euro vom ZVNL und
8.000 Euro von der Stadt.
Oberbürgermeister Jung: Für den Nahverkehrsraum Leipzig sind es 80.000 Euro. Davon
werden 8.000 Euro aus dem Budget des Verkehrs- und Tiefbauamts zugesteuert, und 72.000
Euro werden vom ZVNL bereitgestellt. Der Nahverkehrsraum Leipzig ist vor allen Dingen die
LVB.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Okay. Dann ziehen wir den Antrag zurück.
Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir
zur Abstimmung über die Empfehlung des Petitionsausschusses. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 46 folgen der Empfehlung des
Petitionsausschusses. Es gibt 16 Nein-Stimmen
und keine Enthaltungen. Dann ist so beschlossen.
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1 (nichtöffentlich)
Wird das Wort gewünscht? - Dann kommen wir
zur Abstimmung. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: Einstimmig mit 62 Ja-Stimmen.
18
Vorlagen I
18.1 Bestellung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig ((VI-DS-02288-NF01)
S e i t e | 48
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Zur Wahl steht Herr Thomas Schultz, rückwirkend zum 1. März 2016. Herzlich willkommen,
Herr Schultz!
Können wir offen abstimmen? - Ich sehe keinen
Widerspruch. Gibt es Wortwünsche? - Auch
nicht.
Ich bitte um Ihre Stimme, und zwar jetzt. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 62 Anwesende, 61 Ja-Stimmen
und eine Enthaltung.
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute, Herr
Schultz!
Schultz (Datenschutzbeauftragter): Vielen Dank
für Ihr Vertrauen. - Ganz kurz zu meiner Person
für diejenigen, die mich noch nicht kennen oder
noch nicht gesehen haben: Ich bin seit 2011 bei
der Stadtverwaltung und war zuletzt in der Funktion des Stellvertreters des Datenschutzbeauftragten tätig. Ich freue mich auf eine hoffentlich
gute Zusammenarbeit, sowohl mit der Verwaltung als auch mit Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zum
nächsten Tagesordnungspunkt:
18.2 Bebauungsplan Nr. 245 „Güterverkehrszentrum Süd III“, Stadtbezirk Nordwest,
Ortsteile Lindenthal und LützschenaStahmeln; Satzungsbeschluss (VI-DS02077)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Von den Vertretern
des Ortschaftsrats Lindenthal und LützschenaStahmeln. - Herr Hoffmann.
Ortsvorsteher Hoffmann: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete,
Stadträte und Gäste! Der Ortschaftsrat hat gegen
diesen B-Plan gestimmt, obwohl wir wissen,
dass das nur symbolischen Charakter hat und
obwohl das Gelände eigentlich schon bebaut ist.
Es geht uns nicht darum, Projekte zu verhindern.
Es geht uns um eine Signalwirkung. Letzten Endes möchten wir ein Umdenken anregen.
Das Fällen großer Pappeln und das Pflanzen
kleiner Buchen in einem vom Eigentümer vernachlässigten Wäldchen bringen massig Umweltpunkte, ebenso wie die Bewaldung von Flächen bei Porsche und das Aufbrechen einer
Landebahn bei Polenz Umweltpunkte bringt.
Rein rechnerisch sind wir in Lindenthal und Brei-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
tenfeld gut bedacht; dagegen gibt es nichts zu
sagen. Aber wenn man es genauer betrachtet,
bringen diese Maßnahmen den Bürgern vor Ort
nichts oder zumindest nicht viel. Weitere Gewerbeansiedlungen bringen Schmutz und Lärm mit
sich. Maßnahmen wie diese helfen den Bürgern
nicht, die Lebensqualität, die sie dadurch einbüßen, zurückzugewinnen.
Uns in den Ortschaftsräten bzw. im Ortschaftsrat
Lindenthal - ich spreche hier nur für unseren fällt es zunehmend schwerer, den Bürgern vor
Ort zu erklären, wie diese Punkterechnerei zustande kommt und wie sie funktioniert. Die Bürger verstehen das einfach nicht. Sie sehen eine
Baumaßnahme, die schon stattgefunden hat. Sie
sehen einen B-Plan, der jetzt erst beschlossen
wird. Sie sehen Maßnahmen, die erklärungsbedürftig sind und ihnen nichts bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was
wir jetzt haben in Lindenthal und Breitenfeld, ist
Fluglärm, Gewerbelärm, Lärm von der PorscheTeststrecke, Lärm von der Autobahn, Lärm vom
Güterverkehrszentrum,
Lärm
durch
LkwTransporte auf der Straße. Zu gut Deutsch: Den
ganzen Lärm und Dreck haben wir. Wir sehen
nicht, dass irgendwo etwas für uns getan wird.
Die von der Verwaltung angeführten Durchschnittswerte bezüglich der Grenzwerte von
Feinstaub, Abgasen und Lärm sind nur Rechenwerte. Die Realität sieht anders aus. Die Bürger
haben wesentlich mehr an Lebensqualität eingebüßt, als die Verwaltung bereit ist, in ihrer Vorlage wiederzugeben. Wir wissen das; denn wir
wohnen dort, und das Gelände ist ja bereits bebaut.
Wir freuen uns, dass unser Leipzig Arbeitsplätze
und sprudelnde Steuereinnahmequellen im Norden und Nordwesten der Stadt hat. Daran wollen
wir überhaupt nichts ändern. Wir möchten, dass
bei Bebauungsplänen künftig Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden, die tatsächlich zum
Ausgleich verloren gegangener Lebensqualität
führen. An nötigen Vorschlägen mangelt es uns
nicht. Sie müssen in der Verwaltung nur richtig
aufgenommen, diskutiert und umgesetzt werden,
auch wenn das Arbeit bedeutet. Wir bitten Sie,
unsere Nöte und unsere Ablehnung zu diesem
Thema zu verstehen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler.
Ortsvorsteherin Ziegler: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Bürgermeister und
Beigeordnete! Verehrte Stadträte! Ich begrüße
auch die Besucher ganz herzlich. Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hat dieser Vorlage zugestimmt. Wir haben aber dieselben Probleme,
S e i t e | 49
die schon mein Kollege dargelegt hat. Wir sind
die Betroffenen all dieser Maßnahmen im Nordraum. Wir haben zumindest Änderungswünsche
formuliert; denn die durchgeführte Abwägung
stellt uns nicht zufrieden. Die Ausgleichsmaßnahmen werden immer wieder angesprochen,
aber nicht wirkungsnah und ortsnah durchgeführt. Bei der Umsetzung der Maßnahmen muss
es zu einem Umdenken kommen. Wir fordern
nach wie vor Schallschutzmaßnahmen, die helfen würden, uns gegen den Lärm abzuschirmen.
Die Belastungen der Bürger hat mein Kollege
schon recht gut verdeutlicht. Wir sind von denselben Belastungen betroffen. In unserem Bereich haben sich einige Bürger an der Befragung
beteiligt und geäußert. Dabei ist herausgekommen, dass gerade nachts Lärmbelästigungen in
sogenannten geringfügigen Zeiten auftreten. Da
wird einfach gesagt: Das ist eben so. Das ist
doch nur geringfügig. Außerdem ist es Januar
und nachts. Deshalb kann das vernachlässigt
werden. - Das ist der Punkt, der uns wirklich auf
die Palme gebracht hat, nämlich dass unsere
Nöte einfach abgewürgt werden und uns entgegnet wird, das sei doch alles nicht so schlimm,
das müssten wir eben hinnehmen.
Ich bitte darum, dass wir in solchen Fragen zukünftig anders miteinander umgehen und wir die
Vorlagen rechtzeitig bekommen, damit wir auch
auf Veränderungen hinwirken können. Wie gesagt: Wir haben dem zugestimmt, aber mit großen Bauchschmerzen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es
Wortwünsche? - Herr Kriegel.
weitere
Stadtrat Kriegel (AfD): Ich habe eine Nachfrage.
Der Ortschaftsrat von Lützschena-Stahmeln hat
zwar zugestimmt, hat aber zwei Punkte ergänzt.
Sind diese jetzt auch Bestandteil des Beschlusses hier?
Oberbürgermeister Jung: Nein. - Ich verstehe
es so, dass Sie, Frau Ziegler, deutlich und markant formuliert haben, welche Erwartungshaltung
Sie haben. Die Zustimmung ist zwar erteilt, aber
in der Erwartung, dass Lärmminderungsmaßnahmen in Zukunft deutlicher und sichtbarer eingeleitet werden.
Stadtrat Kriegel (AfD): Das ist nicht eindeutig
hier, aber okay.
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann kommen
wir jetzt zur Abstimmung über diesen Satzungs-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
beschluss. Wie Sie wissen, müssen wir einen
solchen Beschluss auszählen lassen. Ab heute
übernimmt das diese Anlage. Bitte stimmen Sie
jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 51 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen,
5 Enthaltungen. So beschlossen.
18.3
Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 3. Änderung; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Heiterblick; Satzungsbeschluss (VI-DS-02119)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.3.1 dazu ÄA (VI-DS-02119-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
18.3.2 dazu ÄA (VI-DS-02119-ÄA-02)
Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel
Es beginnt Herr Schlegel, dann Frau Riekewald.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten
Damen und Herren Stadträte! Verehrte Zuschauer! „Baust du einen Weg, ein Haus, ein Quartier,
dann denke an die Stadt.“ - Diesen Spruch des
Architekten Luigi Snozzi aus dem Schweizerischen Tessin schrieb uns vor einigen Tagen Professor Jörg Springer bei seiner Verabschiedung
aus dem Gestaltungsforum ins Stammbuch. Im
Gestaltungsforum meint man damit, dass ein Investor, der eine attraktive Nachbarschaft sucht,
den gleichen gestalterischen Anspruch auch an
sein eigenes Bauwerk stellen muss.
Dies lässt sich auch auf Ansprüche und Anforderungen an eine Bau- oder Baunutzungsplanung
übertragen. Einfach mal eine Funktion auf einem
Grundstück oder in einem Stadtquartier zu ändern, funktioniert in einer multifunktionalen und
lebenswerten Stadt nicht so einfach, ganz gleich,
ob dies Gründen der Profitmaximierung oder einer sozialen Zielstellung entspringt. Eine punktuelle Krautermentalität ist mit der Verantwortung
für eine funktionierende Gesamtstadt nicht vereinbar. Auch lässt sich aus dem Bauordnungsrecht nicht einfach Bauplanungs- bzw. Baunutzungsrecht ableiten oder umgekehrt, wie das hin
und wieder versucht wird.
Zur Sicherung einer mindestens 10- bis 15jährigen Amortisation der Investitionen in Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen der Asylbewerber-unterkunft - Haus 1, 2 und Mehrzweckgebäude - sowie der Freianlagen in der
Torgauer Straße 290 wurde durch Übernahme
eines Änderungsantrages im Bau- und Finanzierungsbeschluss ebenfalls beschlossen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei
den genehmigten Baumaßnahmen die
S e i t e | 50
Möglichkeit späterer Nachnutzung als
Wohnheim für Studierende oder Obdachlose oder zur allgemeinen Wohnnutzung zu beachten und alle Maßnahmen so zu planen und auszuführen,
dass die benannten Nachnutzungen
ohne weiteren erheblichen Kostenaufwand nach weiterhin angestrebter mittelfristiger Schließung der Asylbewerberunterkunft möglich sind.
Noch im Frühjahr 2015 war nicht absehbar, dass
die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber extrem ansteigen würde. Nunmehr ist aber absehbar, dass auch über einen längeren Zeitraum
mehrere Sammelunterkünfte zu unterhalten sind.
Anders als bei Kasernenbauten, Heimen oder
Krankenhäusern mit langen Mittelgangfluren
handelt es sich beim Standort Torgauer Straße
um zwei Zweispänner-Wohnblocks mit zwölf separaten Hauseingängen mit je zehn Wohnungen.
Mit einer Wohnbelegung mit drei bis fünf Personen und damit 45 Personen je Haus liegt diese
Zahl weit unter der kritischen Größe von 100 bis
150 Personen. Nachdem planmäßig im November die ersten drei Häuser fertiggestellt und anschließend bezogen wurden, sollen die nächsten
drei im April fertig sein. Da es in den fertigen
Häusern keinen Leerstand geben darf, wird angestrebt, den zweiten Block statt in zwei Bauabschnitten in einem Bauabschnitt zu sanieren.
Nach Jahren schrumpfender Bevölkerung und
eines dramatischen Niedergangs der Leipziger
Industrie verbunden mit dem Wegzug vieler qualifizierter Arbeitskräfte waren die Jahre nach
2000 von stagnierender Bevölkerungsentwicklung, aber ebenso von einer zunehmenden Stabilisierung des Arbeitsmarktes geprägt. Mit Verbundnetz Gas, Porsche, VW, Unternehmen der
Logistik und Amazon haben sich auch Großunternehmen sowie Zulieferindustrie angesiedelt,
trotzdem es die meisten Arbeitsplätze nach wie
vor bei kleinen und mittleren Unternehmen gibt.
Leipzigs Bevölkerung ist in den letzten Jahren
entgegen dem Trend in anderen Regionen und
Städten stark gewachsen, und es sind zahlreiche
neue Arbeitsplätze hinzugekommen.
Im Wechselspiel müssen sich auch Infrastruktur
und Bildungseinrichtungen, die sogenannten
weichen Standortfaktoren, fortentwickeln. Aus
diesem Grunde müssen Gewerbegebiete geschützt bleiben und können nicht wahllos überplant werden. Durch klarstellende gesetzliche
Regelungen für Asylbewerberunterkünfte sowie
Gerichtsurteile bis hin zum Bundesverwaltungsgericht ist eine dauerhafte allgemeine Wohnnutzung in Gewerbegebieten ausgeschlossen. Insofern ist die beschlossene denkbare spätere
Nachnutzung auf Wohnheime oder Jugendherbergen begrenzt. Zulässig in Gewerbegebieten
wäre jedoch die Nutzung als Büroräume.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Im ÄA 02 heißt es:
Im Rahmen des Bestandsschutzes wird
für die beiden in Sanierung befindlichen
Gebäude „Asylbewerberheim, Haus 1
und 2“ mit je 6 Hauseingängen sowie
das Mehrzweckgebäude in der Torgauer
Straße 290 auf dem Flurstück 800/3 eine fortwährende mit dem Bauplanungsrecht in Übereinstimmung befindliche
Sozialnutzung gesichert.
Durch den Änderungsantrag wird also die notwendige Präzisierung vorgenommen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Aller guten
Dinge sind drei. Hallo noch einmal von meiner
Seite! Wir haben einen Änderungsantrag ins Verfahren gegeben. Es geht darum, dass wir mit
Ratsbeschluss vom 25. Februar 2015 zum Baubeschluss „Asylbewerberheim in der Torgauer
Straße“ folgenden Beschlusspunkt auf Antrag
unserer Fraktion rechtskräftig mitbeschlossen
haben:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei
den genehmigten Baumaßnahmen die
Möglichkeit späterer Nachnutzung als
Wohnheim für Studierende oder Obdachlose oder zur allgemeinen Wohnnutzung zu beachten und alle Maßnahmen so zu planen und auszuführen,
dass die benannten Nachnutzungen
ohne weiteren erheblichen Kostenaufwand nach weiterhin angestrebter mittelfristiger Schließung der Asylbewerberunterkunft möglich sind.
Ich habe mir noch einmal alle Protokolle vom
Februar letzten Jahres durchgelesen. Herr Professor Fabian sagte damals, unter Vorbehalt der
bauplanungsrechtlichen Prüfungen würde er unseren Änderungsantrag übernehmen. Da diese
Prüfung anscheinend nie stattgefunden hat zumindest liegt uns kein Prüfergebnis vor -, haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht,
damit genau das möglich werden soll: ein Wohnheim für Studierende bzw. Obdachlose, wenn die
Asylbewerber - hoffentlich in absehbarer Zeit - in
Wohnungen gezogen sind und das Haus vielleicht in zehn Jahren leer steht.
Den Änderungsantrag von Siegfried Schlegel
werden wir mehrheitlich ablehnen, weil es uns
wirklich nicht um die soziale Nutzung an sich
geht, sondern um die Wohnnutzung für Obdachlose oder Studierende. - Danke.
S e i t e | 51
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Ich habe nur eine
kurze Frage. Ich bin keine Spezialistin im Baurecht. Mich würde interessieren, Herr Oberbürgermeister, Frau Dubrau, ob das ohne eine Änderung des B-Plans überhaupt möglich ist.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, würden
Sie bitte dazu Stellung beziehen.
Bürgermeisterin Dubrau: Das wäre tatsächlich
nur mit einer Änderung des B-Plans möglich, und
eine Änderung des B-Plans ist nicht möglich.
Das heißt: Eine Umnutzung, also aus dieser
Asylbewerberunterkunft später ein Obdachlosenheim zu machen, wäre zwar baulich möglich,
aber planungsrechtlich nicht. Insofern ist der Antrag von Herr Schlegel genehmigungsfähig, eine
Änderung des B-Plans in Richtung Wohnen, wie
im Antrag der Linken vorgesehen, jedoch nicht.
Ich kann es leider nur so sagen. Wir hatten das
schon im Ausschuss angedeutet. Es tut mir
fürchterlich leid, aber in der Fülle der Arbeit ist
das einfach durchgerutscht. Asche auf mein
Haupt!
Ich hatte in den Ausschüssen auch schon dargestellt, dass wir davon ausgehen, dass das Thema Asyl bzw. Unterbringung, wenn die Menschen Hartz-IV-Empfänger sind, uns für einen
sehr langen Zeitraum beschäftigen wird. Wir haben schon in den vorhergehenden Jahren eine
größere Anzahl Asylbewerber aufgenommen. Im
letzten Jahr waren es über 4.000. Auch in diesem Jahr werden wir zwischen 4.000 und 6.000
Menschen aufnehmen. Wie es in den nächsten
Jahren weitergeht, kann im Moment keiner sagen. Aber aufgrund der politischen Situation in
diesem Gebiet müssen wir alle davon ausgehen,
dass uns das Thema weiter beschäftigen wird.
Wenn wir alle diese Menschen in Wohnungen
unterbringen würden, müssten wir jedes Jahr
2.000 preiswerte Wohnungen - erster Förderweg
- zur Verfügung stellen. Ich habe Ihnen die Informationen über den Stadtentwicklungsausschuss gegeben, welche finanziellen Fördermittel für sozialen Wohnungsbau vonseiten des
Landes derzeit zur Verfügung gestellt werden
könnten. Damit ließen sich zwar nicht mehr in
diesem, aber im nächsten und übernächsten
Jahr circa 500 Wohnungen errichten. Diese 500
Wohnungen - erster und zweiter Förderweg müssen natürlich allen Bürgern zur Verfügung
gestellt werden, die über einen entsprechenden
Berechtigungsschein verfügen. Der Altleipziger,
der Zugezogene und der Asylbewerber, der dann
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
vielleicht Hartz-IV-Empfänger ist, haben dasselbe Anrecht darauf.
Angesichts der Diskrepanz zwischen diesen Zahlen lässt sich festhalten, dass die Nutzung von
Gemeinschaftsunterkünften mit sehr viel geringeren Quadratmeterzahlen pro Person noch über
einen sehr langen Zeitraum auf der Tagesordnung sein wird. Deshalb gehen wir davon aus,
dass dieses Objekt, das im Eigentum der Stadt
und dementsprechend ausgebaut ist, genau für
diese Nutzung langfristig - wirklich langfristig! genutzt werden wird. Andere Objekte wie angemietete oder Notobjekte, von denen wir zurzeit
genügend haben, werden zu gegebener Zeit
aufgegeben. Der Schwerpunkt wird langfristig
auf Objekten in städtischem Eigentum liegen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Danckwardt.
Stadtrat Danckwardt (fraktionslos): Ich bin auch
kein Baurechtler und kann es nicht ganz nachvollziehen. Erstens schlägt die Linke nicht vor:
Änderung in allgemeine Wohnnutzung, sondern
Änderung in ein Sondergebiet für soziale Nutzung.
Der zweite Punkt: Grundsätzlich ist jede Änderung von Bebauungsplänen zulässig, über das
normale Verfahren. Die Frage ist: Wie verhält
sich das mit dem Flächennutzungsplan? Wenn
dem keine übergeordneten Belange entgegenstehen, können wir theoretisch alles in alles ändern. Hier ist der Sonderaspekt: Es geht um ein
Sondernutzungsgebiet, nicht um ein Wohngebiet.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, noch
einmal.
Bürgermeisterin Dubrau: Sicherlich kann man
theoretisch alles in alles ändern. Aber die Praxis
sieht doch etwas anders aus. Es geht hier um
eine Asylunterkunft in einem Gewerbegebiet. Üblicherweise ist das Wohnen in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. Ausnahmen sind Werkswohnungen, Lehrlingsunterkünfte und Ähnliches.
In einem Sondergesetz wurde geregelt, dass
Asylunterkünfte nun auch in diesen Bereichen
zulässig sind. Und genau das haben wir angewendet. Genau dafür werden die Gebäude ausgebaut und umgebaut. Genau für diese Nutzung
sollen sie langfristig zur Verfügung stehen.
Wenn ich aber von einer normalen Unterbringung ausgehe - Obdachlosenheime, Studentenwohnheime und Ähnliches -, dann fällt dieses
Objekt nicht in diese Sonderkategorie, die inner-
S e i t e | 52
halb eines Gewerbegebietes zulässig ist. Und
deshalb geht eine solche Nutzung nicht.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, noch
einmal.
Stadträtin Niermann (CDU): Vielen Dank, Frau
Dubrau. Sie haben es gerade auf den Punkt gebracht: Mit Asyl lässt sich eine Umwidmung machen; alles andere geht nicht oder nur im normalen Verfahren, indem man den B-Plan ändert.
Und das geht nicht heute und nicht hier. - Deswegen verstehen wir diese Änderungsanträge
nicht. Wir können diesen Anträgen natürlich nicht
zustimmen. Unserer Meinung ist es so: Wenn
diese Änderungsanträge hier heute eine Mehrheit finden würden, wären Sie, Herr Oberbürgermeister, verpflichtet, sie zu kassieren.
Oberbürgermeister Jung: Das wollte ich gerade noch einmal sagen. Der Änderungsantrag von
Herrn Schlegel ist sehr wohl abstimmungsfähig,
weil er keine Änderung des Bebauungsplans
vorsieht. Der Änderungsantrag der Fraktion Die
Linke ist nicht beschlussfähig, weil im Rahmen
eines solchen Satzungsbeschlusses nicht der BPlan von damals und insbesondere auch nicht
der Flächennutzungsplan geändert werden können. Frau Dubrau hätte vielleicht noch deutlicher
hervorheben müssen: Aufgrund der wirksamen
Fortschreibung des Flächennutzungsplans wäre
auch dieser zu ändern. Das geht nicht mit einem
Ergänzungsbeschlusspunkt zu dieser Satzung.
Also: Ich müsste diesem Beschluss widersprechen. - Wir kommen jetzt zur Abstimmung.
Abstimmung über den Änderungsantrag von
Herrn Schlegel. Bitte stimmen Sie jetzt ab. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen
und 8 Enthaltungen. Damit abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen
und 7 Enthaltungen. Abgelehnt.
Abstimmung über die Satzung selbst. Bitte jetzt
abstimmen. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 42 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen
und 6 Enthaltungen. So beschlossen.
Kurze Zwischenbemerkung: Das ist ein schönes
Beispiel, dass die Abstimmungsanlage bei der
Abstimmung über die Satzung selbst Sinn
macht, bei den Abstimmungen über die beiden
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Änderungsanträgen eher nicht, weil wir dafür
mehr Zeit gebraucht haben, als wenn ich Sie
kurz um das Handzeichen gebeten hätte.
18.4 Bebauungsplan Nr. E-238 „Ortszentrum
Rückmarsdorf“, 2. Änderung; Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil BurghausenRückmarsdorf; Satzungsbeschluss (VIDS-02093)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 62 zu 0 zu 0. So beschlossen.
18.5 Bebauungsplan Nr. 35.2 „Neues Messegelände“ - Teil 2 „Dübener Landstraße
Nord“, 2. Änderung; Stadtbezirk Nord,
Ortsteil
Wiederitzsch;
Satzungsbeschluss (VI-DS-2235)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann eröffne ich die Abstimmung. - Ende der
Abstimmung.
Abstimmung: 60 Ja-Stimmen, keine NeinStimmen, 2 Enthaltungen. So beschlossen.
18.6 Bebauungsplan Nr. 361.2 „MessegrundWest“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Satzungsbeschluss (VI-DS2065)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
S e i t e | 53
Die Vorlage stand schon einmal auf der Tagesordnung. Frau Kollegin Dubrau wird diese Vorlage noch einmal kurz erläutern.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister, Abgeordnete, Bürgermeisterkollegen und Gäste auf der Tribüne! Gestatten
Sie mir, die beiden Vorlagen zur Schaffung von
Gemeinschaftsunterkünften gemeinsam vorzustellen. Ansonsten müsste ich Etliches doppelt
vortragen. Ich hoffe, das ist kein Problem für die
Regie.
Oberbürgermeister Jung: Einen Moment, Kollegin Dubrau! Dann rufe ich jetzt auch Tagesordnungspunkt 18.8 auf:
18.8
Außerplanmäßige Auszahlungen und
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise
für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Diezmannstr. 12 - Eilbedürftig
(VI-DS-02488)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
18.8.1 dazu ÄA (VI-DS-02488-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
18.8.2 dazu ÄA (VI-DS-02488-ÄA-02)
Einreicher: Stadtrat M. Weber
18.8.3 dazu ÄA (VI-DS-02488-ÄA-03)
Einreicher: CDU-Fraktion
Auch hier recht klare Vorvoten. - Wird das Wort
gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne
das Abstimmungsverfahren. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 48 zu 1 zu 13. So beschlossen.
18.7
Außerplanmäßige Auszahlungen und
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Modulbauweise
für Asylbewerber/-innen und Geduldete auf dem Prager Dreieck - Eilbedürftig (VI-DS-02489)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
18.7.1 dazu ÄA (VI-DS-02489-ÄA-01)
Einreicher: Stadtrat M. Weber
18.7.2 dazu ÄA (VI-DS-02489-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Bitte fahren Sie fort.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich will mit dem
Grundsätzlichen beginnen. Im Oktober und November letzten Jahres - Sie werden sich daran
erinnern - war die Situation in Leipzig derart angespannt, dass alles Erdenkliche getan werden
musste, um so schnell wie möglich so viele Plätze wie möglich zu schaffen.
Gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie vom 24. August 2015
ist es wegen der besonderen Dringlichkeit geboten, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Davon wurde im
November 2015 Gebrauch gemacht. Es wurden
mehr als 20 Anbieter angeschrieben und um Abgabe eines konkreten Angebots gebeten. Aus
der Auswertung der eingegangenen Angebote
haben sich die beiden hier vorliegenden Objekte
ergeben.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Im Objekt Diezmannstraße 12 sollen 500 Plätze
und im Objekt Prager Dreieck 346 Plätze neu
geschaffen werden. Diese Plätze werden nach
wie vor benötigt. Derzeit sind nahezu alle Plätze,
die die Stadt Leipzig vorhält, belegt. Sie erinnern
sich: Bis Mitte April muss das Objekt am Brühl
mit insgesamt 500 Plätzen leergezogen werden.
Es war dort nur eine kurze Zeitspanne, nämlich
bis zum Beginn der Baumaßnahmen, vorgesehen. Es ist unabdingbar, diesen Termin einzuhalten. Wir hatten das als Stadt fest zugesagt und
werden diese Zusage keinesfalls zurücknehmen.
In den kommenden zwölf Monaten werden weitere 1.400 Plätze vom Netz gehen. Auch dafür
muss Ersatz geschaffen werden.
Darüber hinaus ist trotz Vereinbarung auf europäischer Ebene mit neuen Flüchtlingen zu rechnen; ich hatte es vorhin schon angedeutet. Die
Verwaltung rechnet im Moment ganz vorsichtig
mit mindestens 4.000 Flüchtlingen im Jahr 2016.
Wir haben im Jahr 2015 - das noch einmal zur
Erinnerung - 4.270 Flüchtlinge aufgenommen.
Und: Wir möchten diese Flüchtlinge vernünftig
unterbringen; das heißt: möglichst nicht in Zelten, in Baumärkten und was es sonst noch alles
gibt. Die offizielle Zahl, die der Freistaat gerade
gestern wieder bestätigt hat, lautet 6.895. Würde
dieser Fall eintreten, würde uns gar nichts weiter
übrig bleiben als wiederum eine Unterbringung in
Zelten, Baumärkten und Hallen, die als Notunterkunft für kurze Zeit sicherlich nutzbar, aber
langfristig nicht tragfähig sind.
Zu den einzelnen Objekten:
Zunächst zur Unterkunft am Prager Dreieck. An
diesem Standort sollen drei Gebäude mit 346
Plätzen in einer vernünftigen Qualität geschaffen
werden. Durch eine etwas dichtere Belegung
könnte die Zahl kurzfristig auch auf 400 bis 450
Plätze erhöht werden. Es werden jeweils Einheiten mit zwei Zweibettzimmern, einer Sanitäreinrichtung und einem Koch-/Aufenthaltsbereich
entstehen. Es werden ausreichend Gemeinschaftsräume angeboten sowie entsprechende
Freiflächen. Die Anlage wird schlüsselfertig
übergeben, allerdings unmöbliert. Der Preis liegt
bei 6,72 Millionen Euro. Bei 346 Plätzen entspricht dies 19.422 Euro pro Platz. Würde man
die Unterkunft mit 400 Personen belegen, wären
es 16.800 Euro pro Platz. Die Anlage kann langfristig für verschiedene Zwecke genutzt werden.
Dafür kann hier eine Bauplanänderung entsprechend angegangen werden.
Zum Standort Prager Dreieck liegt ein Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Weber vor. Die
Verwaltung kann diesen Antrag so nicht übernehmen, aber wir würden eine Protokollnotiz
vorschlagen, die zum Beispiel wie folgt lauten
könnte:
S e i t e | 54
Ab 2017 wird ein Änderungsverfahren
für den B-Plan Nr. 1 in die Wege geleitet, der alle vorstellbaren Nutzungsoptionen zulässt.
- Und das sind viel mehr Optionen als in Gewerbegebieten. Dies sind insbesondere eine weiterführende Schule, Anlagen für soziale Zwecke unterschiedlichster Ausprägung,
Sonderwohnformen und gegebenenfalls
auch allgemeines Wohnen.
Ich denke, damit kann der Intention des Antrags
entsprochen werden.
Nun zur Unterkunft Diezmannstraße. An diesem
Standort sollen zehn Häuser mit insgesamt 500
Plätzen geschaffen werden. Es handelt sich um
überwiegend dreigeschossige Gebäude. Pro
Etage sollen zwei wohnungsähnliche Einheiten
angeboten werden, die jeweils über fünf Zweibettzimmer, zwei komplette Sanitärräume und
einen Koch-/ Aufenthaltsbereich verfügen. Ohne
großen Aufwand kann jede dieser Einheiten auch
in jeweils zwei Einheiten mit zwei Zweibettzimmern, einer Sanitäreinrichtung und einem Koch/Aufenthaltsbereich umgestaltet werden.
Wie schon gesagt, wir werden sicherlich langfristig Standorte benötigen, wo statt einer eigenen
Wohnung eine solche Gemeinschaftsunterkunft
angeboten wird. Dafür würden sich diese Einheiten anbieten. Die Anlage kann aufgrund der unbefristeten Baugenehmigung als Asyl- und insofern als Gemeinschaftsunterkunft mit wohnähnlichen Grundrissen betrieben werden. Ich denke,
das ist schon eine sehr günstige Variante auch
für die Bewohner. Zu gegebener Zeit kann eine
Nachnutzung angedacht werden, hier zum Beispiel als Büro- oder Gewerbepark.
Es werden ausreichend Gemeinschaftsräume,
Räume für die Betreibung sowie Freiflächen errichtet. Die Anlage wird vollmöbliert und voll ausgestattet übergeben; „löffelfertig“ sagt man dazu.
Der Preis liegt hier bei 8,27 Millionen Euro brutto
für 500 Plätze. Dies entspricht 16.540 Euro pro
Platz. Die Anlage ist langfristig für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet und soll auch als
solche genutzt werden.
Zu diesem Standort liegen zwei Änderungsanträge vor. Der Änderungsantrag 01 von der Fraktion Die Linke fordert, dass die Grundstückskosten bei 450.000 Euro gedeckelt werden sollen. Die bisherigen Verhandlungen mit dem Eigentümer haben nicht zu einem positiven Ergebnis geführt. Er hat auf 600.000 Euro bestanden. Ich
denke aber, mit Beschluss eines entsprechenden
Antrags wird er es sich überlegen, mit dem Preis
herunterzugehen, notfalls über die Variante, dass
die Baukosten entsprechend angepasst werden.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Aber einen Oberdeckel sollten wir in der Verhandlung auf jeden Fall darstellen.
Zum Änderungsantrag 02 von Herrn Stadtrat
Weber muss ich Folgendes sagen: Diesen Antrag kann die Verwaltung nicht annehmen. Über
eine Nachnutzung sollte erst nachgedacht werden, wenn eindeutig klar ist, dass die Anlage
nicht mehr für Asylzwecke benötigt wird bzw. ein
Auslaufen zeitlich absehbar ist. Aufgrund der
Flexibilität der Gebäude ist hier auch eine Umnutzung in einen Büro- oder Gewerbepark möglich. Das wäre innerhalb eines Gewerbegebietes
sicher eine sehr sinnvolle Lösung. Nach den Kriterien des Wohnbauflächenkonzepts ist dieser
Standort - im Gegensatz zum Prager Dreieck für eine klassische Wohnnutzung allerdings nicht
geeignet. Es entstünde hier eine Nutzungsinsel
umgeben von Gewerbegebieten und Kleingärten.
Dies wäre städtebaulich nicht sinnvoll und rechtlich schwer lösbar. In diesem Zusammenhang
sei auf das Beispiel Seniorenpark „Amalie“ verwiesen; Sie kennen die Thematik. Das wäre hier
das Gleiche. Das heißt also: Die Aufstellung eines Bebauungsplans mit einer anderen Nutzungszuweisung,
beispielsweise
Mischgebiet/Wohngebiet, kann hier nicht befürwortet
werden.
So weit zur Einführung dieser beiden Vorlagen. Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Es
beginnt Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste!
Auch ich werde zu beiden Vorlagen sprechen. Es ist und bleibt erstaunlich, wie sich eine Vorlage über die Zeit entwickeln kann. Diese Vorlagen
hier haben sich in den vergangenen Wochen
zwar häufig geändert, aber entwickelt haben sie
sich nicht. Wir haben als Fraktion vielerlei Gründe, beide Vorlagen mehr als kritisch zu betrachten. Ich möchte Ihnen diese im Folgenden darlegen.
Erstens: die Begründung der Eilbedürftigkeit.
Gewiss haben wir die Krise in der Flüchtlingsunterbringung noch nicht vollends überwunden.
Doch es ist unsere Aufgabe als Hauptorgan der
Stadt Leipzig, sorgsam und sparsam mit den öffentlichen Mitteln umzugehen. Für die Eilbedürftigkeit einfach auf einen prognostizierten Bedarf
zu verweisen, ist nicht ausreichend, erst recht
nicht nach dem EU-Flüchtlingsgipfel in der vergangenen Woche. Wir werden sehen, inwiefern
die dort beschlossenen Maßnahmen umgesetzt
werden und zur Verringerung der Flüchtlingszahlen beitragen.
S e i t e | 55
Zweitens - das ist der gewichtigere Grund -: die
Qualität der Vorlagen. Unsere Skepsis war von
Anfang an groß, und sie verstärkte sich in dem
Moment, als das Sozialdezernat einen Tag vor
der letzten Ratsversammlung ankündigte, wenn
eine Mehrheit nicht absehbar sei, nehme man
die Vorlagen eben von der Tagesordnung. Ganz
ehrlich, so eilbedürftig kann es dann ja nicht gewesen sein. Ich muss auch sagen, dass uns das
komplette Projekt Diezmannstraße einfach zu
teuer vorkommt. Das Geld, das wir ausgeben
wollen, soll in die Hände einer Firma gelegt werden, die die Beschaffung von Modulbauten vermittelt. Ich bin ganz offen: Das wirkt auf meine
Fraktion und mich nicht nachhaltig. Scheinbar
wurde hier versucht, eine Ausschreibung zu umgehen, weswegen die Eilbedürftigkeit notwendig
war.
Aus diesem Grund gibt es auch die Änderungsanträge der CDU zu beiden Vorlagen. Wir fordern darin, dass ganz normal nach VOB und
VOL ausgeschrieben wird. Frau Dubrau, wenn
Sie dazu noch etwas sagen könnten - vielleicht
kennen Sie unsere Änderungsanträge ja noch
nicht -, wäre das hilfreich.
Drittens: die Finanzierung der Projekte. Wir haben als Fraktion im Oktober angekündigt, nicht
mehr allen Vorlagen zum Thema Asyl eine Art
Blankovollmacht zu erteilen, weil wir damals unsicher waren, wie all diese Vorhaben finanziert
werden sollen. Nun stehen wir vor der Entscheidung, 15 Millionen Euro ohne eine Deckung im
Haushalt zu beschließen. Dieses Geld ziehen
wir, wie es der Oberbürgermeister ausdrückt, vor
die Klammer und hoffen auf eine Refinanzierung
durch den Freistaat oder den Bund; doch dürfen
wir dabei nicht vergessen, dass auch dies Steuergelder sind. Das entbindet uns nicht davon,
sorgsam und sparsam mit den Geldern umzugehen, selbst wenn wir sie später vielleicht ersetzt
bekommen. Auch vor diesem Hintergrund ist unsere Anfrage zu den Standards zu sehen; denn
wer weiß am Ende schon, ob wir die Kosten für
eine überdurchschnittliche Ausstattung auch ersetzt bekommen.
Meine Damen und Herren, wir haben uns unser
heutiges Votum nicht leicht gemacht. Doch wir
bleiben an dieser Stelle konsequent. Es gibt zu
viele Unwägbarkeiten, zu viele wolkige Ankündigungen aus der AG Liegenschaften - aber das
sind wir ja mittlerweile gewohnt -, als dass wir
uns hier enthalten oder gar zustimmen könnten.
Es ist dieser Tage gewiss opportun, gegen Asylbewerber zu agitieren oder aus Schock über die
Wahlergebnisse vom vergangenen Sonntag die
Richtung zu ändern. Wir machen das nicht. Wir
agitieren hier nicht gegen die Unterbringung von
Asylbewerbern.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Unsere Kritik richtet sich an die Verwaltung und
meint die Art und Weise, wie sie ihre Pflichtaufgaben organisiert und durchführt. Sie richtet sich
zu Teilen gewiss auch an das Sozialdezernat, in
erster Linie aber an Sie, Frau Dubrau, und Ihre
Mitarbeiter, die diese Vorlagen fabriziert haben.
Diese Arbeitsweise ist Wasser auf die Mühlen all
derer, die gegen Flüchtlinge hetzen und kein Vertrauen mehr in unsere Institutionen haben. Aus
diesem Grund lehnen wir beide Vorlagen ab.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bednarsky.
Stadtrat Bednarsky (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren hier im Saal und am Livestream! Wir
stimmen heute über zwei Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge in Leipzig ab, die in ihrer
Bedeutung für eine humane Unterbringung und
der finanziellen Tragweite nicht zu unterschätzen
sind. Wie Sie wissen, sollten diese Vorlagen bereits in der letzten Ratsversammlung beschlossen werden. Dies geschah nicht, weil unter anderem wir erhebliche Zweifel an Inhalt und Qualität der uns vorgelegten Vorlagen hatten. Heute
behandeln wir bereits die dritte Fassung der Vorlagen. Das finden wir schwierig. Das wirft ein
Schlaglicht auf die völlig unzureichende Ausgangssituation. Diese haben wir bemängelt.
In der Vorlage zur Diezmannstraße 12, die natürlich eilbedürftig war und im Galopp die Gremien
passieren sollte, umfasst die Begründung für
Ausgaben in Höhe von 8,3 Millionen Euro fünf
Zeilen. Der Kaufpreis für das notwendige Grundstück in Höhe von 700.000 Euro wird immerhin
auf drei Zeilen verarbeitet. Vor dem Hintergrund
des Zeitdrucks, der auf uns lastet, und der
scheinbaren Alternativlosigkeit durchlief dieses
Papier bereits die Ausschüsse ohne Beanstandungen. Wir haben es einem Leipziger Bürger zu
verdanken, der sich an uns gewandt hat und
dessen Aussagen uns stutzig machten. Es kann
nicht sein, dass Mitglieder des Fachausschusses
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule maßgeblich Bau- und Grundstücksvorlagen qualifizieren. Hier hat sich jeder auf den anderen verlassen. Am Ende waren wir alle verlassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich befürchte,
dass wir es mit einer erheblichen Grauzone ähnlicher Vorgänge zu tun haben, und appelliere an
dieser Stelle: Seien wir kritischer und sorgfältiger! Lassen Sie uns - wir hatten das in den Ausschüssen schon angesprochen - um mehr
Transparenz ersuchen, wenn private Anbieter mit
der Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften
für Schutzsuchende und deren Betreuung beauftragt werden. Das erhöht das Vertrauen gegen-
S e i t e | 56
über der Verwaltung, innerhalb des Stadtrates
und der Stadtgesellschaft.
Mit Nachdruck möchte ich unsere Position zur Integration und Unterbringung von Menschen, die
vor Krieg, Hunger und Perspektivlosigkeit nach
Europa geflüchtet sind, unterstreichen. Wir, die
Linke, stehen für eine soziale Politik und für eine
humane Flüchtlingspolitik. Wir fangen nicht an,
den Zugang zu sozialen Errungenschaften von
der Herkunft abhängig zu machen. Humanismus
kennt keine Grenzen. Die wirtschaftliche Macht
und Dominanz der Bundesrepublik Deutschland
ist eine Ursache dafür, dass viele Menschen die
Flucht in Richtung Europa antreten. Unser
Reichtum ist ihre Armut. Das verpflichtet uns, für
eine menschenwürdige Unterbringung - jenseits
der Zustände in den Messehallen der Alten Messe - zu sorgen und die Integration in unserer
Stadtgesellschaft zu fördern.
Wir möchten Geld in gute Flüchtlingsunterbringung investieren, aber jeder investierte Euro soll
im besten Fall bei den Flüchtlingen und nicht als
Gewinn in der Privatwirtschaft landen. Darum
geht es, nicht um billiger und noch billiger. Daher
ist es auch zu einfach, wenn andere Fraktionen
dieses Hauses am liebsten irgendwelche Seecontainer als Unterbringungen für Flüchtlinge
erstehen möchten. Menschenwürdige Unterbringung ist ein Menschenrecht. - Wir begrüßen an
dieser Stelle, dass das Leipziger Unternehmen
IMO einen Großteil der Baumaßnahmen - sprich:
25 Prozent - in der Diezmannstraße 12 realisiert.
Natürlich wäre es noch besser gewesen, wenn
die IMO Kommanditist in der Co KG geworden
wäre.
Bleiben wir beim Geld. Vielfach verfestigt sich in
der Bevölkerung die Vorstellung: Für die Flüchtlinge ist Geld da, aber für anderes, wie soziale
Projekte, fehlt es. - Die ersten Entwürfe dieser
Vorlagen leisteten dieser Vorstellung Vorschub.
Während jeder kleine Verein für ein paar Euro
seitenweise Projektanträge schreiben muss,
wurden hier die jeweiligen Begründungen in wenige Zeilen gepresst. Den Rest leisteten Sachzwang und Zeitdruck. Das ist schlechter Ton. Ich
finde, es ist wichtig, dass wir hier heute für Aufklärung sorgen.
Lassen Sie mich noch zwei Punkte diesbezüglich
aufgreifen:
Punkt 1. Verfallen wir nicht dem neoliberalen
Duktus des Spardiktats, das besagt: Wir haben
kein Geld. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist richtig viel Geld im Umlauf. Die Vermögen weniger
steigen. Das Problem ist die ungerechte Verteilung.
Punkt 2. Die Mittel für die Objekte Diezmannstraße 12 und Prager Dreieck werden aus der
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung aus dem Finanzhaushalt“ entnommen.
Sie sind im Doppelhaushalt der Stadt Leipzig also gar nicht eingeplant. „Ohne Deckung“ bedeutet: Wir bauen hier auf das Prinzip Hoffnung vielleicht berechtigter Hoffnung -, dass wir als
Kommune diese Ausgaben von Bund und Land
später zurückerstattet bekommen. Zu erfahren,
wie die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Stadt, Land und Bund verlaufen, wäre für
eine bessere Kommunikation zwischen uns und
den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, die
sich in überwältigender Art für Willkommenskultur engagiert haben, nicht von Nachteil.
Wie verhalten wir uns als die Linke zu diesen
Vorlagen? Der Vorlage zum Prager Dreieck
stimmen wir zu. Und: Wir bitten um punktweise
Abstimmung der Vorlage zur Diezmannstraße.
Wir haben einen Änderungsantrag bezüglich des
Grundstückerwerbs in der Diezmannstraße gestellt. Wir wissen, der Eigentümer, der internationale Baukonzern Hochtief, hatte es in den letzten
Jahren auch nicht leicht. Aber deswegen von uns
mal schnell das Doppelte des Grundstücksmarktwerts zu verlangen, geht nicht. Bei Zustimmung zu unserem Änderungsantrag würden
wir der Vorlage zur Diezmannstraße zustimmen,
wenn nicht, werden wir uns enthalten.
Jenseits des Grundstücks würden wir Ja zur Vorlage Diezmannstraße sagen, da im Gegensatz
zur ersten Fassung der Vorlage der Investor
nicht mehr nur 3.000 Quadratmeter Nutzfläche
errichtet, sondern aktuell 5.300 Quadratmeter und das alles - oh Wunder! - für dasselbe Geld.
Wir bleiben bei der Feststellung: Jeder investierte Euro in die humane Unterbringung von Menschen, die vor Krieg und Hunger geflüchtet sind,
soll bei den Flüchtlingen landen und nicht als
Profit bei privaten Firmen. Wir bleiben auch bei
der Integration dieser Menschen am Ball. Wir
werden die Leipziger Verwaltung bei dieser Arbeit unterstützen und ihr ein verlässlicher Partner
sein. Wir sind im Laufe der Diskussion zu der Erkenntnis gelangt, dass die hier heute verhandelten Gemeinschaftsunterkünfte für Schutzsuchende nachhaltig sind, weil sie später gegebenenfalls als Studierendenwohnheime bzw. für
soziale Zwecke durch die Stadt Leipzig genutzt
werden können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker, dann
Frau Krefft, danach Herr Kriegel.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Wie meine beiden
Vorredner rede ich zu beiden Vorlagen und bitte
S e i t e | 57
das bei der Bemessung meiner Redezeit zu berücksichtigen. - Die Diskussionen in diversen
Sondersitzungen und in verschiedenen Ausschüssen um die beiden Vorlagen zu den Flüchtlingsunterkünften Diezmannstraße und Prager
Dreieck haben zumindest eines deutlich gemacht: Wir müssen viel vorsichtiger mit Eilvorlagen umgehen, insbesondere dann, wenn es um
ein solches Finanzvolumen und derart langfristig
wirkende Entscheidungen geht. Immerhin reden
wir hier über ein Gesamtvolumen von 15,7 Millionen Euro.
Zudem hatte ich wie meine Vorredner auch den
Eindruck, dass die Eilbedürftigkeit bzw. die eilige
Erarbeitung der Vorlagen sich auf deren Qualität
ausgewirkt hat. Ich dachte, es wären vier Fassungen; Herr Bednarsky sprach jetzt von drei
Fassungen; aber darüber will ich jetzt nicht streiten. Fakt ist: Da wurde uns Stadträten sehr viel
zugemutet. Nichtsdestotrotz muss ich Herrn
Weickert widersprechen. Ich finde schon, dass
die Vorlagen an Qualität gewonnen haben. Es
gab auch eine ausführliche Berichterstattung in
der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse
Stadtentwicklung und Bau sowie Finanzen, an
der auch viele Mitglieder des Sozialausschusses
teilgenommen haben. Das war gut, weil dadurch
einige Fragen geklärt werden konnten und daraufhin einige ihre Meinung zu den Vorlagen geändert haben.
Neben den hohen Kosten reden wir bei den
Standorten auch über eine faktisch unbegrenzte
Nutzungsdauer. Das sollten wir auch tun angesichts einer Summe von fast 16 Millionen Euro.
Es geht hier nicht nur darum, den Bau von zwei
Flüchtlingsunterkünften zu beschließen, die eine
Lebensdauer von vielleicht fünf oder zehn Jahren haben. Wenn wir heute diesen Beschluss
fassen, reden wir auch über Sozialwohnungen,
Studentenwohnungen, Handwerkerunterkünfte,
Ausbildungswohnheime oder Obdachlosenunterkünfte. Deswegen ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass mit den nun überarbeiteten Vorlagen
auch Konzepte vorliegen, die auf eine langfristige Nutzung abzielen. Genau aus diesem Grund
bin ich der Meinung, dass wir nicht am falschen
Ende sparen sollten. Es wurden jetzt offenbar
von anderen Fraktionen anderweitige Angebote
bei der Stadtverwaltung eingereicht. Ich persönlich - da muss ich Herrn Bednarsky recht geben halte Schiffscontainer weder für eine langfristige
noch für eine nachhaltige Lösung.
Wie gesagt, wir haben uns mit beiden Vorlagen
sehr intensiv auseinandergesetzt. Der Vorlage
zum Objekt am Prager Dreieck werden wir - da
sind wir uns in der Fraktion einig - trotz der höheren Platzkosten zustimmen. Der Standort liegt
verkehrsgünstig, relativ zentral und ist sozialräumlich gut angebunden. Zudem ist das Grundstück - so habe ich es verstanden - zwar als Ge-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
werbegrundstück ausgewiesen, liegt aber nicht
in einem Gewerbegebiet, was eine spätere Umnutzung als Studentenwohnungen oder für soziale Zwecke erleichtern wird. Durch die angrenzende Wohnbebauung ist die Nachnutzung als
normaler Wohnraum, Sozialwohnraum und für
studentisches Wohnen geradezu hervorragend
geeignet.
Deutlich kontroverser verlief bei uns die Diskussion der Vorlage zum Objekt Diezmannstraße,
da dieser Standort mitten in einem Gewerbegebiet liegt. Er weist eine schlechtere sozialräumliche Anbindung aus. Zudem erschwert die Lage
im Gewerbegebiet die Nachnutzungsmöglichkeiten. Dort können wir später eben nicht unterschiedliche Wohnformen realisieren - es sei
denn, wir verzichten auf die Ausweisung als Gewerbegebiet -, sondern müssten uns mit einer
Nachnutzung als Ausbildungswohnheime oder
Handwerkerwohnungen begnügen. Allerdings
sind die Platzkosten pro Flüchtling im Vergleich
zum Objekt Prager Dreieck 3.000 Euro günstiger.
Dennoch reden wir weiterhin über etwa 9 Millionen Gesamtkosten. Jetzt kann man die Zahl positiv oder negativ interpretieren. Ich habe versucht, das auszurechnen. Bei 7,50 Euro Miete
hätten sich nach 17 Jahren die Investitionen
dennoch amortisiert, und das Objekt bliebe weiterhin im städtischen Besitz. Auch die verkehrliche Anbindung ist in Ordnung.
Hinzu kommt, dass wir noch nicht wissen, wie
sich die Flüchtlingszahlen entwickeln. Nun kann
man es positiv bewerten, dass wir vorausschauend bauen; man kann es natürlich auch negativ
deuten. Wir wissen: 1.500 Plätze fallen in nächster Zeit weg - Frau Dubrau hatte es angesprochen -, darunter in Kürze die Unterkunft am
Brühl. Aber auch diverse Schulen, die derzeit als
Interimsunterkünfte belegt worden sind, wo aber
bald mit der Sanierung begonnen werden soll,
werden wegfallen. Das heißt: 1.500 Plätze werden wegfallen.
Weitere 1.500 Plätze in den kommunalen Notunterkünften sind als prekär anzusehen. Da sind
noch nicht einmal die Notunterkünfte eingerechnet, die wir noch vor drei Jahren als „Notunterkunft“ bezeichnet haben, sondern ich meine damit die Zeltstadt, die Messehalle oder auch einen
ehemaligen Baumarkt. Nach meiner Auffassung
ist diese Unterbringungsform unmenschlich. Man
darf auch eines nicht außer Acht lassen: Wir haben dort deutlich höhere Betreibungskosten, weil
wir dort mehr Security und unter Umständen
auch Brandwachen brauchen. Die Mehrkosten
pro Jahr bewegen sich im sechsstelligen Bereich
gegenüber den Kosten in konventionellen Unterkünften. Auch das muss man mit einbeziehen,
ganz zu schweigen von den Energiekosten. Jeder kann sich vorstellen, wie schwierig es ist, eine Messehalle zu beheizen. Solange wir solche
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Unterkünfte haben, in denen praktisch keine Privatsphäre vorhanden ist, sollten wir weitere Unterkünfte schaffen, die eine menschenwürdige
Unterbringung gewährleisten.
Nach Abwägung von Pro und Contra wird die
SPD-Fraktion mehrheitlich für die Vorlage Diezmannstraße stimmen, aber eben nicht geschlossen, weil jedes Fraktionsmitglied die Argumente
unterschiedlich gewertet hat.
Dem Antrag der Linken werden wir zustimmen,
auch wenn die Verhandlung durchaus schwierig
werden könnte, wenn die Kosten für Grunderwerb, wie von der Linken gefordert, auf 450.000
Euro begrenzt werden. Aber wir haben heute
noch eine Vorlage zu beschließen, in der der
Verkaufspreis kurzerhand um 50 Prozent erhöht
wurde. Da wurde auch noch einmal nachverhandelt. Unser Vertrauen in das Liegenschaftsamt ist
zugegebenermaßen momentan etwas eingeschränkt, dass es die Grundstücke immer zu den
niedrigstmöglichen Preisen kauft. Ich habe
manchmal das Gefühl, wenn wir verkaufen, dann
verkaufen wir zum Bodenrichtwert. Wenn wir
kaufen, dann kaufen wir zu Marktpreisen. Damit
habe ich arge Probleme. Wir müssen einmal
grundsätzlich überlegen, wie wir hier weiter vorgehen. Auch deswegen stimmen wir dem LinkenAntrag zu.
Abschließend noch ein Ausblick. Wir werden hier
erstmals in Modulbauweise bauen. Vielleicht lernen wir daraus, dass diese Bauweise auch für
andere Bereiche, wie zum Beispiel sozialen
Wohnungsbau oder Schulbau, nutzbar ist. Immerhin hat ein freier Träger - als ich damals beim
Spatenstich dabei war, habe ich das nicht geglaubt - im Leipziger Norden innerhalb eines halben Jahres von Spatenstich bis Fertigstellung eine Kindertagesstätte in Modulbauweise errichtet,
und die ist genauso haltbar wie jede andere Kindertagesstätte. Wenn wir heute diese beiden
Projekte in Modulbauweise auf den Weg bringen,
bringt uns das vielleicht auch weiter beim Schulbau und dem Bau von Sozialwohnungen. Die
Qualität ist nicht schlechter als bei Bauten in
konventioneller Bauweise. Die Fertigteile sind in
Fabriken teilweise schon vorgefertigt und werden
vor Ort nur noch zusammengesetzt. Das spart
natürlich Bauzeit.
Deswegen: Ich persönlich werde beiden Vorlagen zustimmen. Meine Fraktion wird das nicht
ganz so handhaben. - Vielen Dank für Ihre Geduld.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Sehr geehrte Stadträte und Städträtinnen! Liebe
Gäste! Unsere Zustimmung zu beiden Vorlagen
ist von dem Gedanken einer menschenwürdigen
Unterbringung von Menschen getragen; denn
daran liegt uns wirklich. Wir sind im letzten
Sommer damit konfrontiert worden, dass wir sehr
schnell sehr viele Menschen unterbringen mussten. Bis zum Ende des Jahres hat uns das sehr
stark auf Trab gehalten. Ich nehme auch die Entschuldigung vonseiten der Verwaltung an, dass
die Dinge nicht vollständig rund und flüssig gelaufen sind. Das wäre auch zu viel erwartet.
Ich habe mir die Zeltstadt und die Halle 17 angeschaut. Sie werden hervorragend geführt; das
läuft sehr gut. Aber es ist dort eben sehr beengt
und offen. Eine Unterbringung über einen längeren Zeitraum ist dort wirklich nicht tragfähig. Wir
brauchen weitere Unterbringungsmöglichkeiten
und müssen sie in kürzerer Zeit realisieren, als
wir uns bislang vorgestellt haben. Wir waren uns
hier im Stadtrat immer einig, dass wir eine weitgehend menschenwürdige und dezentrale Unterbringung wollen. Dafür müssen wir vorausschauend handeln. Wir konnten im Sommer und
den Folgemonaten nicht vorausschauend handeln. Aber jetzt können wir es. Denn jetzt wissen
wir genauer, mit wie vielen Zuweisungen wir
rechnen müssen und welche Vorkehrungen zu
treffen sind. Das muss uns lehren, dass wir
selbst für einen bislang nur prognostizierten Bedarf vorausschauend planen und entscheiden
müssen.
Die Qualität der Vorlagen wurde nach meinem
Empfinden ausgeglichen durch die sehr ausführliche Beantwortung der Fragen in den verschiedenen Ausschüssen. Ich war sowohl im Finanzausschuss als auch im Fachausschuss Jugend,
Soziales, Gesundheit und Schule zugegen. Gleiches wurde auch aus dem Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau berichtet. Hier zu sagen, sie seien „im Galopp“ durch die Gremien
gejagt worden, finde ich nicht richtig. Wir haben
uns als Stadträte intensiv mit den Vorlagen auseinandergesetzt. Die Fragen wurden ausführlich
beantwortet. Wir haben uns auch die Zeit für
mehrere Sondersitzungen genommen. Jetzt von
„im Galopp“ zu sprechen, kann höchstens auf die
Eilbedürftigkeit abzielen. Allerdings haben wir
uns von der Stadtverwaltung nicht drängen lassen, sondern wir haben uns - insbesondere sind
an der Stelle die Fraktion Die Linke und die
CDU-Fraktion zu würdigen - mit beiden Vorlagen
sehr intensiv beschäftigt. Dadurch konnte die
Qualität der Vorlagen gehoben werden.
Wir haben auch viel gelernt. Wir haben gelernt,
dass die Standards, die wir im Übrigen beschlossen haben, zwar erweitert wurden, aber begründet. Wenn wir gute Bedingungen haben wollen,
ist das auch richtig. Diese Freiheit muss man der
Verwaltung auch einräumen. Ich finde es immer
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schade, wenn bei der Finanzierung darauf abgehoben wird, dass wir das niemals refinanziert
bekommen werden. Wir als Stadt Leipzig haben
immer gesagt: Für das, was wir an Mehr haben
wollen, um bessere Bedingungen zu schaffen,
sind wir bereit, aus unserem Haushalt Mittel zur
Verfügung zu stellen. - Ich muss aber auch sagen: Die Finanzierung der Grundausstattung der
Unterbringungsmöglichkeiten muss von Land
und Bund kommen. Dafür muss es endlich Zusagen geben. Aber die können wir Stadträte hier
nicht einfordern; das ist nicht unser Part. Dem
Oberbürgermeister kann man nur raten, er möge
das immer und immer wieder verhandeln. Deswegen finde ich es nicht redlich, das der Verwaltung immer wieder vorzuhalten und zu sagen:
Solange das nicht geklärt ist, dürfen wir hier
nichts tun. - Ich bin mir sicher, wenn wir hier nicht
vorausschauend handeln, wird es teurer und
noch dazu nicht besser.
Darum stimmen wir diesen beiden Vorlagen zu.
Ich möchte aber gleichzeitig darum bitten, dass
vonseiten der Stadtverwaltung darauf hingewiesen wird, dass es sich jeweils um ein Interim
handelt. Wir haben eine Obergrenze für die Anzahl dieser Einrichtungen beschlossen, sind aber
von der Zeit überholt worden. Ich möchte, dass
zu Protokoll genommen wird, dass es sich hier
um vorübergehende Flüchtlingseinrichtungen
handelt. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel, dann
Frau Niermann, Herr Morlok, Herr Weber, Herr
Engelmann, Herr Albrecht, Herr Schlegel und
Herr Deissler.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr
geehrte Besucher und Zuschauer am Livestream! Die Beschlussvorlagen für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften sind aus
unserer Sicht in keiner Weise akzeptabel.
Fangen wir beim Erwerb des Grundstücks an.
Der Grunderwerb des Grundstücks Diezmannstraße sollte ursprünglich bei 360.000 Euro liegen. Nachdem dann die Summe von 450.000
Euro im Raum stand, sprechen wir jetzt von
600.000 oder gar 700.000 Euro. Aufgrund dieser
verdoppelten Rekordsumme besteht die berechtigte Gefahr, dass die Landesdirektion das gesamte Verfahren wegen Erwerb eines überteuerten Grundstücks rückgängig machen kann. Insofern geht der Vorschlag der Fraktion Die Linke,
die Summe zu deckeln, in die richtige Richtung.
Wie sieht es mit der Nachhaltigkeit aus? Es stellt
sich die Frage, wie die geplante Gemeinschaftsunterkunft nach einem Auszug der Asylbewerber
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
und Geduldeten genutzt werden kann. Eine Nutzung beispielsweise durch Obdachlose oder
Studenten ist nach diesen Vorlagen nicht oder
nur nach aufwendigen Umbauarbeiten im Nachhinein möglich. An dieser Stelle muss ich den
Ausführungen von Frau Dubrau widersprechen.
Es würde eine Menge Geld kosten - das wurde
auch in den Ausschüssen thematisiert -, das im
Nachhinein umzubauen und nachhaltig zu gestalten. So kann man nicht zukunftsorientiert planen und einen Beschluss fassen.
Was ist mit der finanziellen Deckung? In den Beschlussvorlagen heißt es:
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“.
Wie allen Stadträten bekannt ist, hat unsere
Stadt Leipzig bis heute keine verbindliche Zusage, dass die Kosten anteilig oder vollumfänglich
von Land oder Bund übernommen werden - und
das alles vor dem Hintergrund, dass Leipzig jetzt
schon mit fast 700 Millionen Euro - das sind rund
1.300 Euro je Einwohner; Stand: Ende 2015 - die
Schuldenhauptstadt im Freistaat Sachsen ist. Wir
meinen, das Risiko einer noch höheren Verschuldung ist unseren Bürgern nicht zuzumuten.
Gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung zu den
zu erwartenden Asylbewerberzahlen. Nach dem
allgemeinen Asylchaos der letzten Monate geht
die Bundesregierung momentan neue Wege, um
die Flüchtlingszahlen zu begrenzen. Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen wurden bereits
geschlossen. Andere sind gegenwärtig nicht
einmal zur Hälfte belegt. Aufgrund der aktuellen
weltpolitischen Sachlage ist sehr wahrscheinlich
davon auszugehen, dass die Kommunen sich
durch zukünftig verringerte Zuweisungen endlich
ihrer eigentlichen Aufgabe zuwenden können,
nämlich die Asylbewerber in absehbarer Zeit dezentral unterzubringen.
Die AfD-Fraktion wird aus den genannten Gründen den beiden Beschlussvorlagen nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Zuschauer! Ich habe allen Beiträgen bis hierher
gut zugehört und festgestellt, dass es doch eine
relativ große Schnittmenge gibt. Das veranlasst
mich, hierzu noch etwas zu sagen. Der Kollege
von den Linken scheint meinem Kollegen, Herrn
Weickert, nicht richtig zugehört zu haben. Bei allen anderen hatte ich den Eindruck, dass wir hier
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zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen
könnten.
Um es einmal zusammenzufassen: Wir von der
CDU wollen natürlich auch diese Asylunterkünfte. Wir brauchen die. Darüber brauchen wir
überhaupt nicht streiten. Natürlich müssen die
Leute irgendwo unterkommen, und sie müssen
menschenwürdig untergebracht werden. Das
muss geschehen. Wir wenden uns allerdings gegen die Art der Vorgehensweise. Das ist in einigen Beiträgen angesprochen worden; Herr Zenker und auch Frau Krefft haben darauf hingewiesen. Wir haben hier Eilvorlagen vorliegen. Dafür
gibt es aus unserer Sicht nur einen einzigen
Grund, nämlich sich die Ausschreibung zu ersparen. Das hätte nicht sein müssen.
Wir wissen seit langem, dass wir diese Asylunterkünfte brauchen. Anders als Sie, Herr Zenker,
sind wir der Meinung, dass es hier schon noch
günstiger ginge. Eine Ausschreibung dient ja gerade dazu, das beste Angebot herauszufiltern. Im
Übrigen ist es so - das werden diejenigen, die
sich mit diesen Vorlagen besonders intensiv beschäftigt haben, wissen -: Es gibt durchaus Hinweise darauf, dass man das auch günstiger bekommen könnte. Es gibt Angebote, die unterhalb
dieses Angebots liegen. Ich denke, wir haben als
Stadträte die Verantwortung, nicht nur für die
Asylbewerber und Asylbewerberinnen, sondern
auch für unsere Bürger das günstigste Angebot
und die beste Lösung zu finden. Ich glaube nicht,
dass es teurer wird, wenn wir jetzt noch ein bisschen zuwarten. Ich denke, wir können auch jetzt
noch eine Ausschreibung machen; die hätte man
längst machen können. Wir meinen, dass die
Leistungen auch jetzt noch in zumutbarer Zeit
ausgeschrieben werden können.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch
wenn es Änderungsanträge der CDU-Fraktion
sind, geben Sie sich einen Ruck und stimmen
Sie denen zu. Ich glaube, dass darin wirklich der
größte gemeinsame Nenner liegt. Wenn Sie das
nicht tun, können wir den Vorlagen aus den genannten Gründen leider nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Da
zu Beginn der Debatte Herr Bednarsky etwas
allgemeinpolitischer geworden ist - das ist vielleicht seinem neuen Amt geschuldet -, möchte
auch ich zu Beginn zumindest eine allgemeine
Ausführung machen.
Herr Bednarsky, Sie hatten die Befindlichkeit
dargestellt, dass wir jetzt relativ schnell sehr viel
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Geld ausgeben, während andere für sehr viel
weniger Geld oft viel mehr Aufwand betreiben
müssen, wo unter Umständen gar nichts herüberkommt. Sie haben auch auf die Unsicherheit
hingewiesen, ob wir uns durch den Bund oder
das Land refinanzieren können.
Ich halte es für einen ganz großen strategischen
Fehler der Bundesregierung und auch der Bundeskanzlerin, dass in dieser finanziellen Frage
keine Klarheit geschaffen wird. Wir hören in der
politischen Diskussion ab und an, dass die Bewältigung der Flüchtlingskrise die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg sei. Liebe
Kolleginnen und Kollegen, wenn das stimmen
würde und wir selbst in der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg einen ausgeglichenen Bundeshaushalt haben, wann ist dann
ein Grund gegeben, sich auf der Bundesebene
noch einmal zu verschulden? Das ist das Problem. Ich bin mir sicher, wenn auf Bundesebene
relativ schnell und frühzeitig Klarheit geschaffen
worden wäre, dass dies bezahlt wird - so wie
damals: die Spareinlagen sind sicher -, dann hätten wir eine andere Diskussion in Deutschland
und dann hätten wir wahrscheinlich auch andere
Wahlergebnisse gehabt. - So weit meine allgemeinen Ausführungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ausschreibungen sind im Prinzip immer sinnvoll. Wenn man
allerdings im jetzigen Verfahren, ohne eine Ausschreibung zu machen, mit verschiedenen Bietern so weit vorverhandelt hat, dass quasi schon
Ergebnisse vorliegen, wäre es äußerst problematisch und rechtlich nicht ohne Risiko, um es
einmal so zu formulieren, jetzt doch noch in eine
Ausschreibung zu gehen und dasselbe auf dem
Markt einzukaufen. Das hätte man zu Beginn
entscheiden müssen. Zum jetzigen Verfahrensstand das Rad noch einmal zurückzudrehen und
das, was mit Anbietern quasi schon endverhandelt wurde, zum Gegenstand einer Ausschreibung zu machen, wäre, wie gesagt, nicht frei von
Risiken.
Das Thema Preis hatten Sie angesprochen, Herr
Zenker. Es ist natürlich klar: Wenn in den Medien
bereits über das Grundstück berichtet worden ist
und jeder davon ausgeht, die Entscheidung der
Stadt ist sicher, trägt das nicht gerade dazu bei,
den Preis zu drücken. Das ist die Situation, die
wir haben. Der Standort ist aus Sicht des Verkäufers alternativlos für die Stadt. Dass er deshalb
den Preis hochtreibt, ist doch ganz normal. Das
können wir zwar bedauern, aber angesichts der
Marktsituation ist das faktisch nicht zu ändern.
Auch wenn die Flüchtlingszahlen glücklicherweise sinken, müssen wir schnell Lösungen herbeiführen. Das Problem ist ja nicht die schnelle
Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge,
auch wenn wir das momentan so empfinden.
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Das Problem ist die Integration, und dieses Problem kommt erst noch auf uns zu. Je problematischer die Wohnverhältnisse, desto schwieriger
die Integration. Das Geld, das wir jetzt in die Unterbringung der Flüchtlinge und ihre schnelle Integration investieren, sparen wir am langen Ende, in 10, 15 oder 20 Jahren, wieder ein. Deswegen müssen wir diese Entscheidung heute treffen, um uns in Zukunft Probleme und Ausgaben
zu ersparen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrte Damen und
Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Ich
wollte zumindest noch ein paar Worte zu den
beiden Änderungsanträgen sagen. Mit den Ausführungen von Frau Dubrau, vor allem auch ihrem Vorschlag für eine Protokollnotiz zum Prager
Dreieck, könnte ich leben. Ich sehe das Grundstück mit dieser Bebauung auch als heilbar an.
Anders sehe ich es beim Objekt Diezmannstraße, und diesen Dissens will ich hier herausstellen. Wie Sie selbst eingeräumt haben, scheuen
Sie sich, dort einen Inselcharakter herbeizuführen. Das werden Sie aber de facto tun müssen zumindest nach OVG Hamburg und VGH Mannheim -, wenn Sie dort Gemeinschaftsunterkünfte
mit Wohncharakter errichten lassen bzw. anerkennen, dass die Gebäude dort Wohncharakter
haben. Auch die Anfrage einer Kollegin der
Linksfraktion deutet darauf hin, dass es sich bei
den GU um Gebäude mit Wohncharakter handelt, weil die Leute in diesen Gemeinschaftsunterkünften von sechs Monaten bis mehrere Jahre
wohnen werden.
Warum spreche ich dieses Thema jetzt an? Weil
wir relativ viel Geld in die Hand nehmen und weil
wir ein gewisses Risiko eingehen, dass jemand
dagegen klagt. Nach § 34 Baugesetzbuch soll
sich ein Objekt nach Art und Maß der baulichen
Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Was passiert, wenn wir es gebaut haben und letzten Endes feststellen müssen, dass
dieser Wohncharakter sich mit der umliegenden
Bebauung nicht verträgt? Der Gesetzgeber hat
im November 2014 das Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz verabschiedet, ein
Maßnahmenbündel, wonach die Unterbringung
von Flüchtlingen in Gewerbegebieten zwar zulässig ist, der Bau von Gemeinschaftsunterkünften in Gewerbegebieten aber auf den 31. Dezember 2019 begrenzt ist. Bis dahin brauchen
wir eine Idee, irgendeine Exit-Strategie, wie wir
mit der Gesamtsituation vor Ort umgehen.
Damit komme ich zu Punkt 2 meines Änderungsantrags. Wir brauchen bis zu diesem Zeit-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
punkt entsprechende Vorlagen vonseiten der
Verwaltung, in denen klar dargelegt wird, wie wir
damit perspektivisch umgehen. Bis dahin muss
die Verwaltung wissen: Wollen wir dort weiterhin
eine GU, eine Gemeinschaftsunterkunft, haben?
- Das erachte ich vor dem Hintergrund der gewerblichen bzw. der Grünflächennutzungen im
Umfeld als sehr schwierig. - Oder finden wir Regelungen, damit diese Immobilien nachgenutzt
werden können? - Beides hängt maßgeblich vom
Bebauungsplan bzw. von der Genehmigungsplanung in diesem Bereich ab. Um das Thema weiter am Lodern zu halten und den Druck auf der
Verwaltung zu belassen, möchte ich gerne an
meinem Antrag festhalten. Ich sehe hier ein Risiko.
Darüber hinaus möchte ich noch einige Worte
verlieren über einen Punkt, der mich ein bisschen nachdenklich gestimmt hat. Sie hatten gesagt, dass es in Zukunft eine Abkehr von der dezentralen Unterbringung bzw. der Wohnungsnutzung und wieder mehr Unterbringung in Großbzw. Gemeinschaftsunterkünften geben wird. Ich
würde Sie bitten, noch einmal klarzustellen, ob
Sie das wirklich so sehen und ob das allgemeiner Konsens in der Verwaltung ist. Das würde
dem vom Stadtrat beschlossenen Konzept
„Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ widersprechen,
auch wenn dies Haken und Ösen hat, weil darin
keine Zahlen festgeschrieben worden sind, was
zur Folge hat, dass wenn wir drei, vier Leute dezentral unterbringen, wir das beschlossene Soll
möglicherweise schon erfüllt hätten. Wir hatten
damals beschlossen, 60 Prozent der Berechtigten dezentral unterzubringen. Ich finde, das ist
eine Größenordnung, die wir als Kommune anstreben müssen, auch um den Problemen, die
Gemeinschaftsunterkünfte mit sich bringen, zu
begegnen, die sich ja auf die gesamte Stadtgesellschaft niederschlagen. Wir sollten auch weiterhin alles Erdenkliche tun, um Asylsuchende
bzw. Geflüchtete in Wohnungen unterbringen.
An dieser Stelle noch einmal eine Bitte an Herrn
Morlok. Vielleicht können Sie Ihre Beziehungen
ein bisschen spielen lassen in Richtung SMWA.
Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau. Sie
haben bestimmt noch einige Kontakte dorthin,
auch wenn sich die FDP in der Vergangenheit
konservativ verhalten und gesagt hat, dass sie
den Bedarf in Leipzig nicht sieht. Wir sehen aber,
dass wir ohne eine ordentliche Förderung für die
Großstädte nicht weiterkommen. - Vielen Dank.
S e i t e | 62
Dubrau, Sie hatten vorhin angedeutet, dass das
Ganze mit heißer Nadel gestrickt ist. Nun sitze
ich im Vergabegremium VOL und muss erleben,
wie hier verfahren wird. Es gibt ein paar Fragen Herr Stadtrat Weber hat das auch im Ausschuss
deutlich gemacht -, die in diesem Zusammenhang noch geklärt werden müssen, beispielsweise wie die Energieversorgung organisiert wird.
Meines Erachtens wurde zugesagt, in einer Protokollnotiz festzuhalten, dass nicht irgendein
Energieversorger beauftragt wird, sondern der
städtische Energieversorger. Solche Aufgaben
sollten ausgeschrieben werden. Sonst kommen
wir hier in Teufels Küche. Wir bekommen das
Geld doch sonst nie zurück. Wie gesagt, das Anliegen des VOL-Ausschusses ist, dass man zumindest das ausschreibt, was ausschreibungsfähig ist.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Natürlich wollen wir die Menschen gut
unterbringen. Da sind wir uns alle hier im Hause
einig. Frau Dubrau, Sie haben vom Teilnehmerwettbewerb gesprochen. Sie haben also 20 Anfragen gestellt. Wie viele Angebote eingegangen
sind, haben Sie uns nicht verraten. Die Verwaltung hat uns lediglich mitgeteilt, dass das vorliegende Angebot nicht preisgünstiger zu haben ist.
Es gibt jedoch ein Angebot, von dem wir wissen:
Es geht preisgünstiger, und zwar 4,4 Millionen
Euro günstiger. Das würde bedeuten: beim Objekt an der Prager Straße 2,4 Millionen Euro Einsparungen, beim Objekt Diezmannstraße 1,9 Millionen Einsparungen. Jawohl, es sind Seecontainer. Wenn Sie sich die Bilder des Konzeptes ansehen, sehen Sie vorn eine Glasfassade, die
sich von keinem Bürogebäude in dieser Stadt unterscheidet. Wenn man an dieser Fassade unbedingt etwas tun will, nehmen wir 400.000 Euro in
die Hand. Dann haben wir eine sehr ordentliche
Fassade und sparen immer noch 4 Millionen Euro.
Die Verwaltung selbst hat gesagt, dass die Standards dieses Konzepts voll und ganz den Anforderungen entsprechen, sogar den höheren Anforderungen, die hier durch den Oberbürgermeister und Professor Fabian festgelegt worden sind.
Sogar die Nachnutzung ist in diesem Konzept
deutlich dargestellt. Man kann Hotels oder Wohnungen oder Ähnliches daraus machen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Frau
Meine Damen und Herren, für das Objekt Diezmannstraße haben wir eine Baugenehmigung
von drei Jahren. Und dann wollen wir dort 8,3
Millionen Euro ausgeben? Das erschließt sich
mir nicht. 4,4 Millionen Euro Einsparungen mit
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
S e i t e | 63
einem neuen Konzept bzw. eine Ausschreibung,
darüber lohnt es sich, nachzudenken.
andere Mitglieder des Vergabegremiums können
ja widersprechen -, wenn wir dafür ein, zwei oder
drei wertbare Angebote erhalten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Noch eine Richtigstellung zu dem, was Kollege
Weber gesagt hat, nämlich dass Einrichtungen in
Gewerbegebieten nur bis 2019 genehmigt sind.
Das muss insofern präzisiert werden, dass nur
bis 2019 Genehmigungen erteilt und diese Einrichtungen errichtet werden dürfen. Nach dem
Gesetz gibt es keine Beschränkung, wie lange
diese Einrichtungen betrieben werden dürfen.
Das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt, den wir
beachten müssen.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren Stadträte! Herr Albrecht, ich
muss mich schon stark wundern, dass Sie als
Mitglied eines Vergabegremiums sich das Angebot eines Einzelnen zu eigen machen und dafür
im Stadtrat auch noch Werbung machen. Ich
schätze Sie wie auch die anderen Stadträte im
Vergabegremium für Ihr Engagement, aber das
geht gar nicht. Wir haben hier Neutralität zu wahren.
Sie haben richtig festgestellt - Frau Dubrau kann
darauf noch einmal eingehen -: Es waren 20 Anbieter angefragt worden. Bei einer Ausschreibung geht es darum, das wirtschaftlichste Angebot zu finden. Das heißt: Es geht nicht nur nach
dem Preis, sondern in dieser Situation spielt
auch die Bauzeit eine Rolle. Die ausgeschriebenen Bauleistungen müssen in der vorgegebenen
Zeit erfüllt werden. Das schließt auch Randbedingungen mit ein, zum Beispiel die Gestaltung
der Außenanlagen, den Ausstattungsgrad usw.
Es gab nun einmal den Anspruch, die Sanitärräume nach Männlein und Weiblein zu trennen,
was auch nachvollziehbar ist, wenn so viele
Menschen auf so engem Raum zusammenleben
müssen.
Ich kann Ihre beiden Änderungsanträge, in denen Sie Ausschreibungen fordern, überhaupt
nicht nachvollziehen. Die Unterbringung von
Flüchtlingen ist eine Pflichtaufgabe per Weisung.
Das heißt: Das ist festgesetzt. Wir haben im vergangenen Jahr in der Asylunterkunft Torgauer
Straße alles daran gesetzt, dass die VOB erfüllt
werden. Und zu VOB gehört in Ausnahmefällen
auch die sogenannte freihändige Vergabe. Wir
haben darauf gedrungen, nicht nur mit ein oder
zwei Firmen zu verhandeln. Für die Unterkunft
Torgauer Straße konnten wir eine Ausschreibung
nach Fachlosen erreichen, um für den Mittelstand entsprechende Bedingungen zu schaffen
und wertbare Angebote zu erhalten.
Ich will nicht aus der Schule plaudern, aber Tatsache ist: Wir bauen ja nicht nur Flüchtlingsunterkünfte in Leipzig, sondern es werden in verstärktem Maße auch wieder Wohnungen gebaut,
auch wenn wir nur die Hälfte dessen errichten,
was wir zur einfachen Reproduktion an Wohnungen in Leipzig bräuchten, und der Bedarf steigt
weiter. Wir haben speziell in Leipzig ein intensives Schulbau- und Kitabauprogramm, das mehr
Einrichtungen umfasst als nur die unter städtischer Regie errichteten. Wir sind immer froh -
Wie gesagt, die Stadtverwaltung - ich meine, das
muss noch einmal im Detail untersucht werden hat uns in den Vorlagen nur das Ergebnis mitgeteilt. Tatsache ist aber, dass 20 Anbieter, ob Firmen oder Investoren, angefragt worden sind.
Das ist ein vorgezogener Teilnehmerwettbewerb.
Es ging darum, sowohl die Leistungsfähigkeit
des Bieters abzuprüfen - - Wenn Sie schon alles
wissen, weiß ich nicht, was dann die ganze Diskussion soll. - Das ist ein vorgeschalteter Teilnehmerwettbewerb, wo diejenigen herausgefiltert
wurden, mit denen weiterverhandelt worden ist.
Oberbürgermeister Jung: Ich schlage vor, dass
Herr Deissler, Herr Keller und Herr Rothkegel
noch zu Wort kommen und wir die Rednerliste
jetzt schließen. - Herr Deissler.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf zwei
Dinge hinweisen, auf die bisher nicht und nur
ganz bedingt eingegangen wurde. Inhaltlich hat
Frau Krefft hier sehr ausführlich ausgeführt. Dem
kann ich mich umfänglich anschließen. Ich
möchte hier den fiskalischen Aspekt ansprechen
und zu dem, was Christoph Zenker schon angedeutet hat, noch einmal Stellung nehmen.
Wir senden mit diesem Grundstück - wir haben
noch eine ähnliche Vorlage, nämlich zur FranzFlemming-Straße - Signale aus an Verkäufer und
Vermieter, wo wir einfach Acht geben müssen,
wo wir hinsteuern. Wir setzen eine Spirale in
Gang, die letztlich bei den Mietern endet. Es gab
fast keine Sitzung, in der ich nicht darauf hingewiesen habe, dass ich den Eindruck habe, dass
wir uns als Stadt, wenn wir Käufer oder Mieter
sind, anders verhalten als wenn wir als Vermieter
und Verkäufer auftreten. Man kann das sicherlich
nur sehr schwer nachvollziehen. Man müsste in
den Verhandlungen dabei sein, um sich tatsächlich ein Meinungsbild machen zu können. Aber in
der Reihenfolge und über Monate hinweg gab es
immer wieder ähnliche Anzeichen, sodass man
diesen Eindruck gewinnen muss.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Ich möchte zu bedenken geben, dass wir in dieser öffentlichen Sitzung hier das Signal an Vermieter und Verkäufer senden, dass wir in dieser
besonderen Situation schlicht erpressbar sind,
dass wir auch Preise zahlen, bei denen wir alle
ein schlechtes Gewissen haben. Diese Preise
haben aber Auswirkungen auf die Bodenrichtwerte. Das heißt, sie werden prozentual angehoben werden. Das wiederum hat Auswirkungen
auf künftige Immobiliengeschäfte. Und das wiederum hat Auswirkungen bis hin zur Miete. Darüber müssen wir uns einfach im Klaren sein.
In einer Veranstaltung von „Leipzig weiter denken“ wurden die Menschen nach ihrer Zufriedenheit in dieser Stadt gefragt und danach, wie sie
ihr Leben hier einordnen. Da kam rundum Zufriedenheit heraus, zufrieden mit allem, was sie
in Leipzig erleben. Nur eines haben sie sehr kritisch gesehen: Das waren die hohen Mieten bzw.
die Angst vor steigenden Mieten. Darauf möchte
ich nur hinweisen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Stadträte! Sehr geehrte
Gäste im Saal und am Livestream! Herr Bednarsky und Frau Krefft hatten besonders betont,
dass sie eine humane Unterbringung wollen. Ich
kann eine humane Unterbringung nicht erkennen, wenn für einen Bürger weniger als 8 Quadratmeter nur in einem Industriegebiet möglich
sind und wenn Asylbewerber in Wohnungen untergebracht werden sollen, die für deutsche Sozialhilfeempfänger und für Studenten später
nichts taugen. Das kann einfach nicht sein. Ich
erwarte von der Verwaltung, dass sie hier einen
Vorschlag macht, wie man den B-Plan so ändert,
und zwar bevor man dort baut, dass die Häuser
sowohl für wohnungsuchende Deutsche als auch
für wohnungsuchende Asylbewerber tauglich
sind. Wenn man so mit Leuten, die nicht von hier
stammen, umgeht, wäre das eine Abwertung
dieser Menschen. Sparzwang in allen Ehren. Wir
wollen auch sparen. Aber man kann die Menschen nicht in Menschen erster und zweiter
Klasse einteilen.
Zudem sagt das Asylbewerberleistungsgesetz
zwar aus, dass Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können, dass
sie aber, wenn sie ein Bleiberecht besitzen, dort
nichts mehr zu suchen haben. Das heißt: Sie
müssen dezentral oder in Wohnungen untergebracht werden. Das bedeutet: Wenn wir jetzt
massenhaft Asylbewerberunterkünfte bauen und
immer weniger Menschen zu uns kommen, werden wir eines Tages Investruinen hierzulande
haben. Genau das kann sich Leipzig nicht leis-
S e i t e | 64
ten, schon gar nicht in Industriegebieten, wo solche Unterkünfte wieder abgerissen werden
müssten, weil sie nicht nachgenutzt werden können. Mit Nachhaltigkeit hat das nichts zu tun. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Rothkegel. Danach werde ich die Kollegen der Verwaltung
bitten, noch einmal zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen. - Ja, natürlich. Hier stehen Dinge im Raum, die richtiggestellt werden müssen.
Stadtrat Rothkegel (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Werte Gäste! Transparenz
sieht anders aus. Ich soll hier entscheiden, wir
als Fraktion sollen hier entscheiden über 15 Millionen Euro. Wir wissen eigentlich überhaupt
nicht, über was wir entscheiden. Wir stochern im
dichten Nebel herum. Frau Dubrau erzählt uns,
sie habe 20 Angebote eingeholt. Ich kenne kein
einziges. Ich kenne nur die beiden Vorlagen, die
Sie uns auf den Tisch geknallt haben. Ich kenne
keinen Vergleich. Ich weiß nicht, was die anderen angeboten haben. Ich weiß nicht, was am
Markt ist. Und dann erwarten Sie von uns blindes
Vertrauen. Alles müssen wir schlucken, weil Sie
im stillen Kämmerlein entschieden haben, dass
diese beiden die richtigen sind, dass nur die gehen.
Flüchtlingspolitik ist wichtig in unserem Staat.
Wichtig ist, dass wir die Leute gut unterbringen.
Alles richtig. Aber wir wissen länger schon, wie
viele Leute wir unterzubringen haben. Wir beschäftigen uns mit diesen beiden Standorten
schon seit Ende vergangenen Jahres. Wir hätten
es längst ausschreiben können. Natürlich hätten
wir auch ein beschränktes Ausschreibungsverfahren machen können. Dann gäbe es diese
ganzen Verdächtigungen nicht. Dann würden wir
nicht andere Unternehmen anfragen und Angebote erhalten, die 4 Millionen Euro günstiger
sind. Was erwarten wir denn für die Zukunft?
Das können wir doch den Bürgern nicht verkaufen. So geht es einfach nicht. Wir brauchen
transparente Verfahren. Wir erlauben uns das
doch auch nicht bei den Schulen, dass nur einer
ein Angebot abgibt, nichts anderes geprüft wird
und wir das so beschließen. Da machen wir es
doch auch nicht so.
Ich kann nicht verstehen, wie hier vorgegangen
wird und dass wir hier mit Geld um uns schmeißen, als wenn wir davon uferlos hätten. Das gebe ich zu bedenken und wünsche mir, dass Sie
sich an unserem Änderungsantrag, das auszuschreiben, beteiligen. So wie es jetzt gehandhabt
wird, geht es nicht. - Danke schön.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte zunächst
Frau Dubrau, noch einmal auf einige Punkt einzugehen, insbesondere auf das Thema „Ausschreibung nach VOB bzw. VOL“.
Bürgermeisterin Dubrau: Ja, mit dem Thema
will ich gleich anfangen. - Ich hatte es in meiner
Einführung schon gesagt: Wir befanden uns im
letzten Jahr in einer extremen Notsituation, und
zwar nicht nur wir als Stadt Leipzig, sondern die
gesamte Bundesrepublik, und wir befinden uns
nach wie vor in einer Notsituation. Auch wenn im
Moment etwas weniger Flüchtlinge eintreffen:
Das Thema hat sich nicht verändert. Genau deshalb hat der Gesetzgeber besondere Bestimmungen erlassen, die in verschiedenen Punkten
- ich hatte sie bereits genannt - über die Pflichtaufgabe nach Weisung hinausgehen, und daran
halten wir uns genau. Wir handeln nach Recht
und Gesetz, und nicht nach Willkür. Es gibt aufgrund dieser Notsituation eine Sonderregelung
für Asyl. Und genau diese Regelung haben wir
angewendet, nichts anderes.
Sie verlangen eine Ausschreibung. Dazu will ich
Folgendes sagen: Ein Grundthema, mit dem ich
des Öfteren zu tun habe, ist die Verlässlichkeit
der Stadt. Häufig lässt die Verlässlichkeit zu
wünschen übrig. Es wird heute so und morgen
so verhandelt, sodass die Behörde es manchmal
nicht sofort schafft, mit einer Stimme zu sprechen. Bei diesen beiden Einrichtungen gab es
aber - dafür wurde die Projektgruppe „Asylräume“ unter Leitung des Oberbürgermeisters eingerichtet - intensivste Abstimmungen zu jedem
einzelnen Projekt unter Einbeziehung aller Ämter, die mit diesem Thema beschäftigt sind, sowie
eindeutige Vorlagen, die während der gesamten
Zeit immer auch in den Ausschüssen vorgelegt
und erläutert worden sind.
Wir haben entsprechend der Vorgaben des Gesetzes in den vergangenen Monaten intensiv mit
den beiden Anbietern, die nach Auswertung der
Unterlagen - einige hatten Einsichtnahme beantragt; es waren auch einige da, die Einsicht in die
Unterlagen genommen haben; Frau Hollick, Sie
können das sicherlich bestätigen und ihre Erkenntnisse noch einmal darstellen - am Ende die
günstigsten waren, verhandelt, und zwar über
ein Gesamtpaket; denn es geht hier nicht nur darum, dass am Ende die kleinste Summe herauskommt, sondern darum, dass das Ganze nachhaltig und langfristig sozial und auch menschenwürdig nutzbar ist.
Sie müssen sich das so vorstellen: Ich bitte jemanden um ein Angebot, er nennt mir einen
Preis, dann verhandle ich nach, und dann ist der
Preis nicht mehr der Gleiche - das wäre bei einem See-container garantiert genauso wie bei
diesen beiden Angeboten -; denn wenn die For-
S e i t e | 65
derungen, die durch den Sozialbereich ganz
konkret dargestellt werden, eingearbeitet sind,
kommt immer ein anderer Preis heraus als beim
ersten Angebot.
Die beiden Anbieter haben all das, was die Stadt
von ihnen verlangt hat, eingearbeitet. Sie haben
ihre Pläne mehrfach umgearbeitet. Sie haben
entsprechende Bauanträge und alles, was dazugehört, gestellt. Das kostet eine Menge Geld,
wenn man das macht. Insofern ist auch eine gewisse Verpflichtung aufseiten der Stadt entstanden.
Ich habe ein bisschen Schwierigkeiten damit,
dass, wenn ein solches Verfahren schon durchgeführt worden ist, am Ende gesagt wird: Ach,
wir haben uns das jetzt anders überlegt. Da habt
ihr halt Pech gehabt. - Abgesehen davon würden
natürlich auch Forderungen auf die Stadt zukommen, die wir in einem gewissen Rahmen begleichen müssen. Außerdem käme es, wenn wir
das jetzt noch einmal komplett neu nach einem
normalen Verfahren ausschreiben würden, zu einem extremen Zeitverzug, weil ein solches Verfahren ein halbes bis ein Dreivierteljahr dauern
kann. Wir haben dieses Verfahren ja genau deshalb gewählt, weil der Gesetzgeber die Städte
und Gemeinden aufgefordert hat, nach seiner
Sondergesetzgebung zu verfahren und ein verkürztes Verfahren durchzuführen, und zwar weil
die Leute vor der Tür stehen, weil wir hier die
Leute in Containern, in Hallen und in Zelten unterbringen mussten und auch heute noch genügend Leute in solchen Hallen wohnen, weil auch
von Ihnen die Forderung an uns gestellt wird,
menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten
zu schaffen, und zwar sofort.
Natürlich kennen wir die Zahl für dieses Jahr. Es
gibt wir nach wie vor die Forderung, etwa 6.900
Leute unterzubringen, für die wir aber derzeit
keine Plätze haben. Wir haben für die Unterbringung von 4.000 Menschen eine Planung, einschließlich der Plätze in diesen Unterkünften, die
rechtzeitig fertiggestellt werden müssen. Wenn
sie nämlich nicht rechtzeitig fertiggestellt werden,
werden nicht nur 2.800 Menschen in Notunterkünfte ziehen müssen, sondern auch all diejenigen, die in diese beiden Objekte einziehen sollen.
Durch eine Ausschreibung käme es zu einem
enormen Zeitverzug. Wir benötigen diese Plätze
noch in diesem Jahr. Sie sind in allen Berechnungen schon enthalten. Bei einer normalen
Ausschreibung müssten wir natürlich auch bestimmte Fristen einhalten. Sie alle sind am Verfahren beteiligt und wissen, wie das läuft. Dieser
Zeitverlust würde bedeuten, dass wir wieder zusätzliche Notunterkünfte schaffen müssten, dass
wir wieder Zelte kaufen müssten, dass wir wieder
auf die Schnelle irgendwelche Hallen anmieten
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
müssten. Die Kosten, die dadurch auf die Stadt
zukämen, wären eher höher als die, die bei einer
ordnungsgemäßen Durchführung des von uns
gewählten Verfahrens auf uns zukommen. Der
Verwaltung obliegt auch die Aufgabe, die nachhaltigsten und preisgünstigsten Verfahren zu
wählen, auch wenn sie am Anfang sicher vom
Preis relativ hoch erscheinen. - Das vielleicht
zum Thema Pflichtaufgabe.
Zum Thema B-Plan. Ich habe am Anfang schon
ganz stark unterschieden - ich mache das jetzt
noch einmal - zwischen Gemeinschaftsunterkunft
und Wohnen. Auch wenn versucht wird, diese
Gemeinschaftsunterkunft so wohnlich wie möglich zu gestalten, es ist eine Gemeinschaftsunterkunft. Insofern ist sie zulässig im Gewerbegebiet. Sicher werden wir uns über das Thema BPlan noch einmal unterhalten; das ist völlig richtig. Aber wir werden den B-Plan nicht - das kann
ich hier ganz deutlich sagen - so weit verändern,
dass dort ein Wohngebiet oder Mischgebiet möglich wird, nur um dort normales Wohnen zu gestatten. Das würde auch dem Flächennutzungsplan widersprechen. Das würde auch zulasten
der Entwicklung des Gewerbes an dieser Stelle
gehen.
Dass es natürlich trotzdem Nachnutzungsmöglichkeiten für die Gebäude geben wird, wenn sie
irgendwann nicht mehr für die Unterbringung von
Asylbewerbern gebraucht werden sollten, hatte
ich schon gesagt. Sie bieten sich durchaus an
als kleiner Gewerbepark und sind auch als Büros
nutzbar. Sicher hat man dann hier und da ein Klo
zu viel; aber nach 10 bis 15 Jahren Nutzung
Asyl, wenn ich mal kurz rechne, sind diese Klos
wahrscheinlich sowieso hinüber und wird man
sowieso im Innenbereich etwas machen müssen.
Aber wir werden diese Häuser nicht als wie auch
immer umgebauten sozialen Wohnungsbau oder
als Studentenwohnheime nutzen, und zwar diese
nicht und auch andere innerhalb von Gewerbegebieten nicht, die von Investoren immer wieder
angeboten werden, auch weil das zu steigenden
Preisen für die Gewerbetreibenden führen würde.
Noch einmal zum Thema Wohnungen. Natürlich
ist unsere Vorstellung, so vielen Menschen wie
möglich die Chance zu geben, in eine Wohnung
zu ziehen. Im Moment ziehen 30 Personen pro
Woche in Wohnungen, verteilt auf die gesamte
Stadt, was eine sehr gute Entwicklung ist. Vielleicht können wir diese Zahl noch etwas erhöhen, wenn die Wohnungsbaugesellschaft, die
Genossenschaften und auch einige Private mehr
Wohnungen zur Verfügung stellen. Einige machen das schon. Aber Wohnungen in einer Größenordnung von mindestens 2.000 Wohnungen
im Jahr werden wir nicht zur Verfügung stellen
können, auch wenn wir uns das wünschen. Das
S e i t e | 66
ist einfach irrational und unrealistisch. Wir müssen uns einfach den Realitäten stellen.
In der letzten Woche waren Vertreter des Landes
bei uns. Sie haben uns zum Thema „Sozialer
Wohnungsbau“ ganz deutlich gesagt: Es würde
schon fast an ein Wunder grenzen, wenn wir tatsächlich im nächsten Jahr 15 Millionen Euro für
sozialen Wohnungsbau bekämen, was circa 500
Wohnungen entspräche, und wenn dieses Wunder auch im darauffolgenden Jahr noch einmal
einträfe. Auch im Landtag finden Haushaltsberatungen statt. Das ist im Kampf aller, die Geld
brauchen, nur eines von vielen Themen. Dass
diese Mittel auf ein Vielfaches erhöht werden,
daran fehlt mir der Glaube. Aber, Sie sitzen da
näher dran; vielleicht können Sie es noch einmal
versuchen.
Wir haben stetigen Zuzug, wir haben eine Bevölkerung, die immer öfter in Einpersonenhaushalten lebt und kleinere Wohnungen nachfragt, und
wir haben das Thema Asyl. Um diese Herausforderung zu stemmen, bräuchten wir eigentlich eine sehr viel höhere Anzahl an neuen Wohnungen. Auch aus diesem Grund werden wir Asylbewerber längerfristig in einer Gemeinschaftsunterkunft unterbringen müssen. Wir wollen aber,
dass sie dort unter vernünftigen Bedingungen
wohnen können.
So weit noch einmal zu Ihren Fragen. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, darf
ich Sie bitten, etwas zum Ankaufspreis zu sagen
und zu der im Raum wabernden Unterstellung,
wir würden zu viel zahlen.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Wann sind wir in einer günstigen
Position beim Kauf von Grundstücken, und wann
sind wir in einer schlechten Position? In einer
ausgesprochen schlechten Situation sind wir,
wenn wir unsere Preisvorstellungen planerisch
über das Drohinstrument Enteignung nicht
durchsetzen können, das heißt, wenn es keine
planerischen Voraussetzungen gibt im Sinne eines B-Plans. Vielleicht haben Sie das in irgendeiner Vorlage schon einmal gelesen, Herr Zenker. - In einer guten Position sind wir, wenn wir
zwischen zwei oder drei Grundstücken wählen
können.
Umkehrschluss - vielleicht können Sie das nachvollziehen -: Wir sind in einer extrem schlechten
Verhandlungsposition, wenn das Grundstück,
über das wir verhandeln, das einzige ist, dass
zum Zwecke einer Pflichterfüllung überhaupt geeignet ist. Das sollten Sie wissen. Vielleicht ver-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
stehen Sie das ein Stück weit. Sie haben ja ein
Studium abgeschlossen, wo Angebot und Nachfrage auch mal ein Thema war. Insofern, Herr
Zenker, ist Ihre Behauptung falsch. Wir verkaufen seit Jahren über dem Verkehrswert, und zwar
immer dann, wenn es mehrere Bieter gibt. Da
hilft es natürlich, die Vorlagen vom Grundstücksverkehrsausschuss zu lesen. Wenn Sie sie nicht
lesen, ist es natürlich schwierig. Am Beispiel
Knauthain kann ich Ihnen das Stück für Stück erklären. Bedingung ist nur, dass Sie lesen und
zuhören.
Ich möchte entschieden im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes
die Behauptung zurückweisen, dass die Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes Vorlagen in den
Stadtrat bringen, die zulasten und zum Schaden
der Stadt Leipzig sind. Dagegen verwehre ich
mich entschieden.
Oberbürgermeister Jung: Ich versuche jetzt
noch einmal, die Wogen etwas zu glätten.
Herr Rothkegel, selbstverständlich ist der beste
Weg, in einem geregelten Verfahren Ausschreibungsunterlagen aufzubereiten, an den Markt zu
geben, vergleichbare Angebote abzuwägen und
dann dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag
zu geben. Das ist doch vollkommen selbstverständlich. Aber wir können heute nur deshalb
darüber reden, weil wir durch die Entwicklung
der letzten Wochen endlich mal eine Atempause
haben. Die Situation war so schwierig, sie war so
eng, dass wir noch im Dezember nicht wussten,
ob wir nicht doch die eine oder andere Turnhalle
in dieser Stadt belegen müssen. Das heißt: Wir
hatten überhaupt gar keine Chance, Ausschreibungsunterlagen vorzubereiten. Das möchte ich
vor allen ganz deutlich richtigstellen.
Die Gruppe, die das Verhandlungsverfahren betreibt, und zwar gemäß den Regelungen der Europäischen Kommission, der Bundesregierung,
des Freistaates Sachsen, hat sich herausragend
bemüht, um überhaupt etwas Vergleichbares auf
dem Tisch zu haben. Das muss man deutlich sagen. Da ist der Projektleiter, der 20 Angebote
prüft und sie erst einmal vergleichbar macht.
Wissen Sie, was da angeboten wird? Wir vergleichen hier nicht Äpfel mit Birnen. Wir vergleichen wirklich komplett unterschiedliche Angebote, die erst einmal passfähig gemacht werden
müssen. Um keine Zeit zu verlieren, haben wir
wirklich keine andere Alternative gehabt, wie alle
anderen Kommunen in Deutschland auch nicht.
Entschuldigung, wenn ich es so sage, aber es ist
etwas wohlfeil, sich jetzt hinzustellen und zu sagen: Das hätten Sie schon längst machen können. - Nein, das konnten wir nicht. Auch wenn
wir jetzt eine Atempause haben, gehe ich fest
davon aus, dass wir mindestens 4.000 neue Mit-
S e i t e | 67
bürger in diesem Jahr begrüßen werden, die
zum großen Teil hierbleiben und innerhalb von
zwei, drei Monate im SGB II ankommen werden.
Punkt zwei. Wir haben nicht die Wohnungen, um
dezentral unterzubringen. Herr Keller, laufen Sie
doch nicht einem solchen Hirngespinst hinterher.
Wir werden in dieser Stadt nicht genügend Wohnungen haben, um alle diese Menschen dezentral auf 45 Quadratmetern pro Person unterzubringen. Die werden wir nicht haben. Was heißt
denn „dezentral unterbringen“? Ich will Ihnen
einmal sagen, was wir darunter verstehen. Das
ist die Wahl eines selbstbestimmten Wohnraums
und nicht die Zwangszuweisung von einzelnen
Asylsuchenden in eine Wohnung, wie es Dresden macht. Dezentralität heißt: Ein Mensch, der
sich akklimatisiert hat, wählt, möglich mit Vermittlung, eine eigene Wohnung, in der er eigenständig leben kann. Das ist dezentrales Wohnen. Den Mitarbeitern im Sozialamt gelingt es mithilfe
von Freien Trägern und Ehrenamtlern hervorragend, Menschen in Wohnungen zu lenken. Aber
freie Wohnungen wird es bald nicht mehr geben.
Die Kunst besteht darin, Gemeinschaftsunterkünfte so zu planen, dass sie perspektivisch
auch andere Wohnformen ermöglichen. Aber wir
werden mittelfristig und dauerhaft zur Unterbringung von Asylbewerbern auch Wohnformen in
Gemeinschaftsunterkünften nutzen müssen wie
die, die wir heute abstimmen wollen. Mein ehrgeiziges Ziel ist, dafür keine Turnhallen zu belegen, die Zelte endlich abzubauen und die Messehallen leerzuziehen. Also: Wir halten fest am
dezentralen Wohnen, aber wir müssen ehrlich
und aufrichtig darüber sprechen, was geht und
was nicht.
Ich stehe dazu - Herr Morlok, Sie haben das
heute hervorragend zusammengefasst; Sie wissen, ich bin meist zurückhaltend mit Komplimenten -: Wir haben die besten Möglichkeiten abgewogen und machen Ihnen diesen Vorschlag.
Ich möchte so schnell wie möglich zum geregelten Verfahren - Ausschreibung, Angebot, Wettbewerb - zurückkehren, Herr Rothkegel. So
schnell wie möglich! Das werden wir auch tun,
sobald es geht.
Natürlich sind wir in einer Zwangslage. Das
müssen wir auch ehrlich sagen. Herr Zenker, die
Preise gehen gerade durch die Decke. Ich habe
Angebote über Container bekommen; da fallen
Sie um. Wir erhalten angesichts des angespannten Nachfragemarkts die Grundstücke nicht zu
den Preisen, die wir uns wünschen. Deshalb in
Richtung Linke: Herr Pellmann, erstens sollten
wir grundsätzlich nicht öffentlich über Preise reden. Das ist an sich schon ein Fehler. Zweitens.
Wenn wir schon öffentlich darüber debattieren,
müssen wir offen und ehrlich sagen: Wir kriegen
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
für 450.000 Euro das Grundstück nicht. Ich finde
es auch gut, dass wir jetzt öffentlich debattieren,
eine Bremse einzuziehen und einen Deckel
draufzuhalten. Ich bitte Sie, den in Ihrem Antrag
genannten Betrag auf 550.000 Euro abzuändern.
Ich sage Ihnen, schon das ist ambitioniert genug.
Ich weiß nicht, ob Frau Unverferth und ihre Mannen und Frauen das schaffen. Wenn Sie bei
450.000 Euro bleiben, sage ich Ihnen auch, was
das heißt. Das heißt: Das Objekt Diezmannstraße wird nicht gebaut. Dann können Sie diese
Vorlage auch gleich ablehnen. Insofern: Überlegen Sie sich das bitte noch einmal.
Sie wissen, dass ich die Lenkung dieser Gruppe
übernommen habe, um diese Dinge schnell und
handlungsfähig bewegen zu können. Ich sage
Ihnen zu: Wir müssen in der Qualität der Vorlagen besser werden. Das ist so. Die waren nicht
in Ordnung. Ich habe sie vor vier Wochen von
der Tagesordnung nehmen müssen, weil es in
der Tat nicht vermittelbar war, auf dieser Basis
eine Entscheidung zu treffen. Das stimmt. Zur
Wahrheit gehört auch: Wir hatten Gott sei Dank
diese Atempause, um das überhaupt tun zu können. Wir müssen in der Qualität von Vorlagen
deutlich zulegen, wenn der Stadtrat sich mit solchen großen Summen beschäftigt; ja.
Aber ich versichere Ihnen zur Person und der eigenen Glaubwürdigkeit: Wir wägen nach bestem
Wissen und Gewissen ab. Ich weiß von den Kollegen und Kolleginnen des Sozialamts, wie man
dort um gute Preis-/Leistungsverhältnisse ringt.
Ich weiß das auch von den Kollegen aus dem
Dezernat VI. Ich weiß das von den Unterstützern
aus dem Liegenschaftsamt. Alle sitzen da mit am
Tisch. Es ist ein hohes Kostenbewusstsein da.
Ich bitte Sie um Ihr Vertrauen, dass wir das in
diesem Sinne bewegen und bald zu geregelten
Verhältnissen zurückkehren können. Nichts wünschen wir uns sehnlicher. Aber bitte stimmen Sie
heute diesem Verhandlungsergebnis zu, um
vorwärtszukommen in der Sache.
Ich schaue noch einmal in Richtung von Herrn
Pellmann und frage Sie, ob Sie den genannten
Preis akzeptieren können.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Wir hatten das natürlich im Vorfeld
besprochen. Selbst 450.000 Euro liegen weit,
weit über dem Bodenrichtwert. Ich könnte mir
vorstellen, dass wir jetzt eine mindestens zweiminütige Auszeit brauchen, um das kurz miteinander zu besprechen.
Ich will aber noch eine Anmerkung zum Beitrag
von Bürgermeister Albrecht loswerden. Es hat
mich tatsächlich entsetzt - das sage ich ganz offen -, wie hier von der Bürgermeisterebene aus
S e i t e | 68
mit ehrenamtlichen Stadträten umgegangen wird.
Ich glaube, das geht so nicht.
Zur Verständigung über das Abstimmungsverhalten würde ich um zwei, vielleicht auch fünf Minuten Auszeit bitten, je nachdem, welche Begehrlichkeiten der eine oder andere hat.
Oberbürgermeister Jung: Gut. Dann machen
wir fünf Minuten Pause.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. - Bitte,
Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Verehrte Beigeordnete! Wir
haben es uns mit unserer Entscheidung nicht
leicht gemacht. Deswegen war die Auszeit für
uns wichtig. Wir haben mehrheitlich in der Fraktion entschieden, den von Ihnen gemachten Vorschlag aufzugreifen, und gehen davon aus, dass
Sie die Summe von 550.000 Euro in die Verwaltungsvorlage übernehmen. Man sollte dennoch
von hier aus zumindest den moralischen Appell
an den Eigentümer des Grundstücks, das Unternehmen Hochtief, senden, dass diese 550.000
Euro tatsächlich die Obergrenze sind und man
mit Flüchtlingen nicht maßlos Geld verdienen,
sondern sich bei Verhandlungen an den Bodenrichtwerten orientieren sollte. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass am Ende doch 450.000
Euro ausgehandelt werden können. Wie gesagt:
Wir würden uns mit der Summe von 550.000 Euro zunächst einverstanden erklären. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Hiermit erkläre ich, dass ich den Änderungsantrag
mit der veränderten Summe 550.000 Euro zum
Bestandteil der Vorlage erhebe und dann zur Abstimmung stelle.
Frau Heller hatte ich eben übersehen. Sie hat
noch eine Nachfrage.
Stadträtin Heller (CDU): Meine Frage zielt nicht
direkt auf die Vorlage, sondern auf den Bericht
von Frau Dubrau. Es hat mich ein bisschen
schockiert. Wir haben hier von einer Dezernentin
gehört, dass die Stadt kein verlässlicher Verhandlungspartner ist. Ich würde gern Ihre Meinung hören, ob diese Behauptung so zutreffend
ist.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller, damit
kein Missverständnis im Raum steht: Frau
Dubrau hat appelliert, dass wir als Stadt verlässlich bleiben, dass sich Bieter, wenn wir mit ihnen
verhandeln, darauf verlassen können, dass die
Verhandlungsergebnisse nicht über Nacht aufgehoben oder verändert werden. Das ist gemeint.
Es gab noch eine Frage von Frau Krefft zur nicht
dauerhaften Nutzung. Das bezog sich sowohl auf
das Objekt Prager Dreieck als auch auf das Objekt Diezmannstraße. - Frau Krefft, können Sie
die Frage bitte noch einmal formulieren?
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Hintergrund ist der Stadtratsbeschluss, den wir vor
Jahren beschlossen haben, der bei solchen Objekten eine Obergrenze von 100 oder 150 Plätzen vorsieht. Diese Obergrenze überschreiten
wir hier. Damit wir mit der jetzt zu treffenden Entscheidung diesem Stadtratsbeschluss nicht widersprechen, muss hier zumindest gesagt werden, dass es sich um eine nichtdauerhafte Nutzung handelt.
Oberbürgermeister Jung: Ich gebe gerne zu
Protokoll, Frau Krefft: Unser Ziel ist und bleibt,
auf Basis der damaligen Zielsetzungen Menschen angemessen in unserer Stadt unterzubringen. Es ist nur der Notsituation geschuldet, dass
wir solche großen Einrichtungen perspektisch
mittelfristig planen und sie auch auslasten werden. Ich glaube, da sollten wir uns nichts vormachen. Aber das Ziel ist ein anderes. Ziel bleibt die
Dezentralität und die kleinere Einrichtung. Nach
wie vor stehe ich zu dem Konzept: ankommen,
akklimatisieren, kleine Einrichtung, dezentrale
Wohnung. So sieht es das Konzept vor. Aber das
werden wir in den nächsten Jahren nicht schaffen können.
S e i t e | 69
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18.7: Gemeinschaftsunterkunft Prager Dreieck. Dazu gibt es einen Änderungsantrag von Stadtrat Weber, der aber meines Erachtens durch die Protokollnotiz von Frau
Dubrau erledigt ist. Des Weiteren gibt es einen
Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Ausschreibung nach VOB und VOL, den wir abstimmen
müssen.
Abstimmung über den Änderungsantrag 02 der
CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt um Ihr Votum. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 15 Ja- und 44 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen. Abgelehnt.
Abstimmung über die Vorlage zum Prager Dreieck mit den Beschlussvorschlägen der außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen.
Ich darf Sie jetzt um Ihr Votum bitten. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 39 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen
und 3 Enthaltungen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18.8: Gemeinschaftsunterkunft
Diezmannstraße. Hierzu gibt es drei Änderungsanträge: Der Änderungsantrag der Fraktion Die
Linke, ÄA-01, mit der Veränderung „maximal
550.000 Euro“ wird in die Vorlage übernommen.
Damit entfällt die Abstimmung darüber.
Des Weiteren gibt es den Änderungsantrag 02
von Herrn Stadtrat Weber, der aufrechterhalten
wird. Darüber werden wir zuerst abstimmen. Frau Dubrau, können Sie auch dazu eine Protokollnotiz vortragen?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich könnte hierzu eine Protokollnotiz anbieten, die eine Überprüfung
der entsprechenden Anpassungen des B-Plans
darstellt, allerdings unter Ausschluss Wohnen.
Herr Fabian, bitte.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, dazu.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das Konzept
wird nach wie vor umgesetzt. Frau Dubrau hatte
darauf hingewiesen, dass wir Woche für Woche,
Monat für Monat Geflüchtete in eigenem Wohnraum unterbringen bzw. sie sich selbst Wohnungen suchen. Die größeren Gemeinschaftsunterkünfte sind aus der Not heraus geboren. Wir
präsentieren hier jeden Monat eine Informationsvorlage, in der tabellarisch aufgelistet ist, was wir
planen. In diesem Jahr werden wir noch ein halbes Dutzend kleinerer Wohnhäuser anmieten.
Oberbürgermeister Jung: Wenn Sie gestatten,
würde ich jetzt zur Abstimmung kommen.
Stadtrat Weber (SPD): Wie gesagt, das ist ein
Gebiet nach § 34 Baugesetzbuch. Das heißt: Wir
haben dort keinen B-Plan. Mir wäre wichtig zu
wissen, bis wann Sie das prüfen. Vielleicht können Sie dafür einen Zeitraum nennen. - Drei Jahre. Okay. - Dann hat sich das erledigt.
Oberbürgermeister Jung: Sie ziehen den Änderungsantrag zurück mit der Protokollnotiz,
dass innerhalb von drei Jahren geprüft wird, ob
hier andere Formen der Nutzung - mit Ausnahme
Wohnen - gesichert werden können.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Auch zu Tagesordnungspunkt 18.8 gibt es einen
Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Ausschreibung nach VOB und VOL. Wer stimmt dem zu
respektive dagegen oder enthält sich? - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen
und 2 Enthaltungen. Damit abgelehnt.
Abstimmung über die Vorlage zur Diezmannstraße 12 inklusive der eben übernommenen
Änderungen aus dem Antrag der Linken. Bitte
stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 32 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen
und 5 Enthaltungen. So beschlossen.
Vielen Dank für diese Debatte, auch wenn nicht
alle mit dem Ergebnis zufrieden sind.
18.9
Fortschreibung des Konzeptes zur
langfristigen
Verwaltungsunterbringung
hier: Anmietung eines neuen Objektes
sowie Bestätigung überplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen
nach § 79 (1) SächsGemO - Eilbedürftig (VI-DS-01611)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.9.1 dazu ÄA (VI-DS-01611-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ich bitte Frau Dubrau um einige einleitende Sätze.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich versuche es kurz
zu machen, auch wenn es in dem Änderungsantrag um sehr viele Punkte geht.
Zunächst: Worum geht es überhaupt? Seit 2009
hat die Stadt wieder Personalzuwachs. Damit
einhergehend sind ständige Flächenmehrbedarfe. Bis 2014 zum Beispiel mussten allein im
Neuen Rathaus und im Technischen Rathaus
165 neue Mitarbeiter untergebracht werden. Das
erhöhte die Belegung der Büros auf das Maximum. Sämtliche Leerstände wurden restlos aufgebraucht, sodass es bei etwaigen Baumaßnahmen keine Ausweichmöglichkeiten mehr gibt.
Auch Archiv- und Beratungsflächen mussten in
Büroflächen umgewandelt werden. In 2015 gab
es eine erneute Personalaufstockung um 250
Stellen, wobei es sich dabei nicht nur um Büromitarbeiter handelt. Aufgrund der wachsenden
Einwohnerzahl und der steigenden Zahl von
Asylsuchenden wird die Mitarbeiterzahl weiter
steigen. Das heißt: Es gibt einen dringenden
Flächenbedarf zur Unterbringung der neuen Mitarbeiter. Auch prognostisch wird mit einem Zuwachs von 1 Prozent pro Jahr gerechnet. Das
S e i t e | 70
klingt zwar wenig; aber wenn Sie es ausrechnen,
werden Sie feststellen, wie viel das ist.
Konkrete Flächenanforderungen wegen mehr
Personal gibt es zum Beispiel vom Sozialamt,
von der Wohngeldstelle, der Migrantenhilfe, dem
WiSo, dem Ordnungsamt, insbesondere von der
Ausländerbehörde, sowie Erweiterungsbedarf im
Bürgeramt. Parallel dazu - das hatten Sie hier
auch beschlossen - sind grundlegende Aufgaben
der Organisation zu lösen wie die Unterbringung
der Stadtkasse gemeinsam mit dem ARoV und
gesetzlicher Vertretung sowie die Zentralisierung
des AGM bzw. der Bau- und Planungsbereiche
einschließlich Umwelt im Technischen Rathaus.
Mit der Anmietung des Bürogebäudes in der Otto-Schill-Straße 2 lassen sich die aktuell anstehenden Unterbringungsaufgaben in einem komplexen Zusammenhang wirtschaftlich lösen und
dringend benötigte zusätzliche Flächen für den
gewachsenen Personalbestand bereitstellen. In
die Otto-Schill-Straße sollen wechseln: als
Hauptnutzer die erweiterte Stadtkasse aus dem
Technischen Rathaus sowie das Bürgeramt Mitte
und das Referat Beschäftigungspolitik aus dem
Neuen Rathaus. Es entstehen circa 180 Arbeitsplätze sowie circa 700 Archivplätze plus eine
Umzugsreserve für etwaige Bauarbeiten.
In die freigezogenen Flächen im Technischen
Rat können nunmehr ziehen: das Sozialamt und
das Ordnungsamt, die dadurch auf den aktuellen
Bedarf erweitert werden können, das Rechtsamt,
der Geschäftsbereich des OBM und das Hauptamt, die im Neuen Rathaus etwas besser versorgt werden können als bisher, das AJuFaBi,
das dann mehr Flächen erhält, und das AGM,
das hoffentlich auch einige Plätze mehr im Technischen Rathaus bekommt.
Ich möchte Ihnen auch die grundlegenden Eckwerte des Mietvertrages nennen. Die angemietete Fläche beträgt 5.976 Quadratmeter. Vertragslaufzeit: 25 Jahre. Hinzu kommt eine Option für
die zweite Hälfte des Erdgeschosses, die im
Moment noch fremdgenutzt wird. Mietzins: 8,50
Euro pro Quadratmeter. Es gibt aber noch diverse Vorteile. Wenn man die mietfreie Zeit von 24
Monaten auf den gesamten Zeitraum berechnet,
kommt man auf eine effektive Miete von 7,82 Euro pro Quadratmeter. Das Haus wird natürlich
noch ausgebaut und uns nicht im derzeitigen Zustand übergeben. Weiterhin werden Zuschüsse
für Umzug und für Möblierung gewährt, und zwar
in Form von Verrechnung als mietfreie Zeit. - Fazit: Die Anmietung ist strategisch und wirtschaftlich ein gutes Geschäft für uns. Wenn der Investor heute an den Markt gehen würde - wir verhandeln ja schon relativ lange -, würde er auf
dem Markt ganz andere Preise erzielen können.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Zum Portfolio. Unser Portfolio für Büroflächen
kann dadurch nachhaltig und attraktiv erweitert
werden. Viele von Ihnen werden das Haus kennen. So etwas ist inzwischen ein richtiges
Schnäppchen. Auch die Lage war für uns sehr
wichtig. Das Gebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe des Neuen Rathauses und insofern
verwaltungstechnisch optimal. Für diese Zentrumslage sind die wirtschaftlichen Vertragskonditionen sehr gut. Wir haben mehrere andere Objekte in den letzten Jahren - zweieinhalb Jahre
habe ich das begleitet - geprüft. Da lagen die
Mietpreise in einer ganz anderen Größenordnung, falls Sie sich erinnern; wir haben das ja
mehrfach dargestellt. Das Verhältnis von Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche ist als wirtschaftlich sehr gut einzuschätzen. 80 Prozent
Hauptnutzfläche haben viele andere Häuser
nicht, darunter auch solche, die wir angemietet
haben.
Zur finanziellen Sicherung der Anmietung und
des Bezugs werden Haushaltsmittel in Abstimmung mit dem Dezernat II und den beteiligten
Ämtern gemäß Beschlusspunkt 3 und 6 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Ich will gleich noch auf den Änderungsantrag der
Linken eingehen. Sie können sich vorstellen - wir
haben auch schon darüber gesprochen -, dass
wir das anders sehen. Ich möchte das kurz begründen.
Zum Änderungsvorschlag zu Beschlusspunkt 2.
Ziel der Verhandlungen war, das insgesamt wirtschaftliche Angebot in den Vertrag einzubinden.
Mit dem nun vorliegenden ausgehandelten Vertrag erfolgte eine Einbindung des Angebotes
über eine Mietzeit von 25 Jahren. Natürlich haben wir auch andere Zeiträume geprüft und untersucht, welcher Zeitraum der günstigste ist.
Nach unserer Auffassung ist der jetzt verhandelte
Zeitraum von 25 Jahren mit Abstand die beste
Variante. Das werden Sie auch in den Tabellen
finden. Eingebunden sind hier eine mietfreie Zeit
von insgesamt 29 Monaten bzw. 58 Monate mit
hälftigem Mietzins sowie eine Zugabe des Vermieters für Umzug und Möblierung in Höhe von
285.000 Euro. Das ergibt einen effektiven Mietzins von 7,70 Euro pro Quadratmeter. - Nebenbei bemerkt: Meine Wohnung ist teurer. - Dies ist
angesichts der zentralen Lage und des vom
Vermieter umgesetzten Ausbaustandards - sie
müssen wissen, das Objekt wird noch komplett
ausgebaut, natürlich entsprechend der Arbeitsstättenrichtlinie - aus wirtschaftlicher Sicht für die
Stadt als Mieter ein attraktiver Wert.
Die im Änderungsantrag vorgeschlagene Mietdauer von 15 Jahren würde keine mietfreie Zeit
enthalten und erheblich geringere Zugaben für
Umzug und Ähnlichem. Gegenüber dem Angebot
mit einer Mietzeit von 25 Jahren ist das aus fi-
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nanzieller Sicht deutlich ungünstiger und aus
wirtschaftlicher Sicht wesentlich schlechter. Nach
unserer Einschätzung werden wir dieses Objekt
auf jeden Fall 25 Jahre lang - vermutlich länger nutzen. Mit Blick auf unsere Gesamtkonzeption,
in die alle Bürogebäude und die künftige Personalentwicklung einbezogen sind, gehen wir davon aus, dass dieser Standort langfristig genutzt
wird, selbst wenn es uns gelingen sollte, in absehbarer Zeit einen Neubau für Büros auf dem
Leuschner-Platz zu entwickeln.
Die von der Stadt angemieteten Objekte haben
eine Gesamtfläche von circa 72.000 Quadratmeter. Das Gebäude an der Otto-Schill-Straße wird
als vorteilhaft für die Stadt bewertet. Das resultiert aus der zentralen Lage, dem umzusetzenden Bau- und Ausstattungsstandard, den sehr
guten wirtschaftlichen Konditionen des Vertrages
und der optimalen verwaltungsorganisatorischen
Nähe zum Rathaus. Im Vergleich dazu sind andere Mietobjekte deutlich schlechter einzuschätzen und wegen dezentraler Lagen, ungünstiger
baulicher Grundkonstruktionen, erneuerungsbedürftiger Ausstattungen oder auslaufender Mietverträge eher aufzugeben. Solche Objekte stehen sozusagen auf der Liste des Abbaus. Im
derzeit laufenden Projekt des Hauptamtes und
des AGM steht dieses Objekt, wie schon erwähnt, an vorderer Stelle mit einer langfristigen
Nutzung.
Zum Änderungsvorschlag zu Beschlusspunkt 3:
Neuverhandlung der Indexklausel. Die in den
Vertrag eingebundene Indexklausel ist das Ergebnis der Verhandlungen. Sie ist im Gesamtkontext des Vertrages wirtschaftlich ausgewogen
und rechtlich annehmbar. Die verhandelte Indexklausel berücksichtigt sowohl die Laufzeit des
Vertrages - und ein Stück weit auch die Interessen Vermieters; denn man kann bei einer Mietzeit von 25 Jahren keine Festmiete vereinbaren als auch den Schutz des Mieters vor einer
schnellen Anhebung der Miete. Genau deshalb
wurde vereinbart, die Indexmöglichkeit erst ab
dem sechsten Mietjahr einzuräumen; also kein
Automatismus ab Mietbeginn, was üblicherweise
der Fall ist. Bei Mietverträgen mit kürzerer Laufzeit - das haben wir natürlich abgeprüft -, würde
der Prozentsatz schon ab Mietbeginn gelten.
Unbedingt zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, dass der Einstiegsmietzins des Objekts
deutlich unter dem vergleichbarer Objekte hinsichtlich Lage und Ausstattung verhandelt wurde.
Die zusätzlichen Bestandteile hatte ich schon
dargestellt. Die vereinbarte Geltendmachung eines Änderungsanspruchs beider Seiten benachteiligt nicht, sondern schafft für beide Parteien
Rechtssicherheit in der Vertragsdurchführung. Es
ist aus den genannten Gründen heraus nicht geboten, Neuverhandlungen zur Indexklausel aufzunehmen.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Zur Neuverhandlung von Betriebs- und Nebenkosten. Die im Vertrag enthaltene Vereinbarung
zur Betriebs- und Nebenkostenzahlung ist aus
Sicht der Verwaltung wirtschaftlich und für das
Vertragscontrolling auch praktikabel. Für die ersten fünf Jahre ist eine Pauschale von 2,50 Euro
pro Quadratmeter vereinbart. Sie ist als sachlich
angemessen zu sehen. Vergleichsweise seien
die Kosten für drei andere reale Objekte genannt: das Objekt Nonnenmühlgasse hat 2,95
Euro pro Quadratmeter, die Witzgallstraße 2,87
Euro pro Quadratmeter, das Technische Rathaus
2,88 Euro pro Quadratmeter. Das heißt: Alle liegen über den hier ausgehandelten Kosten. Für
Betriebs- und Nebenkostenzahlungen ist eine
wirtschaftlich bessere vertragliche Vereinbarung
für die Stadt nicht zu erwarten.
Neuverhandlungen zur Änderung des vorliegenden Vertrages sollten nicht aufgenommen werden, weil sie uns eher schaden würden. Für den
Fall, dass die Stadt Leipzig alleiniger Nutzer ist wie gesagt, ein Teil des Erdgeschosses wird
noch fremdgenutzt, wobei wir an diesem Teil
durchaus Interesse haben -, hat der Vermieter
seine Bereitschaft erklärt, dass die Stadt Leipzig
mit den Versorgern direkt Verträge verhandeln
kann. Insofern wären wir dann auch aus der
Klammer heraus. Das wird aber erst in dem Moment der Fall sein, wenn wir das Objekt tatsächlich komplett nutzen.
Ich denke, das reicht erst einmal als Einführung.
Ich würde mich freuen, wenn wir heute zu einer
Beschlussfassung für dieses Objekt kommen. Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, dann
Herr Elschner und Frau Wohlfarth.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau
Dubrau und sehr geehrte Herren Beigeordnete!
Sehr geehrte Städträtinnen und Stadträte! Liebe
Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am
Livestream! Ich grüße auch meine ehemaligen
Schüler, die auf der Tribüne sitzen. Leipzig
wächst. Die Einwohnerzahl von 570.000 wird
vermutlich schon in diesen Wochen erreicht. Eine Zahl von 600.000 liegt nicht mehr in weiter
Ferne. Das hat Folgen für die Verwaltung. Es gilt,
für eine wachsende Anzahl von Mitarbeitern Arbeitsplätze zu schaffen.
Im Bereich Gebäudemanagement wird zurzeit
daran gearbeitet, den Bedarf an Mitarbeitern in
der Stadtverwaltung entsprechend der Entwicklung der Einwohnerzahl von 600.000 und mehr
zu ermitteln. Soweit bekannt ist, soll das Ergebnis Mitte 2016 vorliegen, sodass Schlussfolgerungen für die Raumnutzung und Raumsuche
S e i t e | 72
dann geordnet und nach Struktur der Stadtverwaltung festgeschrieben und neu sortiert werden
können.
Wir unterstützen eine Anmietung in der Nähe des
Neuen Rathauses; denn das bedeutet kurze
Wege für die Bürgerinnen und Bürger sowie für
die Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Aber man sollte dem Ergebnis
und der Konzeption der neuen Verwaltungsstruktur nicht vorgreifen. Daher sollte eine so langfristige Mietbindung von 25 Jahren jetzt nicht eingegangen werden.
Wir schlagen in unserem Antrag eine Mietbindung von 15 Jahren mit Option auf Verlängerung
vor. Wir wissen: Die angemietete Immobilie ist
kein Neubau, sondern ein denkmalgeschützter
Altbau. Trotzdem mieten wir dort Büroräume,
und für diese gilt die Arbeitsstättenrichtlinie; die
ist einzuhalten. Das heißt: Einige GoodwillLeistungen des Vermieters sind Pflichtleistungen.
Nach der Diskussion im Finanzausschuss habe
ich mich da noch einmal schlaugemacht und das
geprüft; das hätten Sie sich ja denken können.
Ein Sonnenschutz ist ebenso eine Pflichtleistung
wie eine Teeküche. Der technische Zustand der
zur Verfügung gestellten Büroräume muss der
Arbeitsstättenrichtlinie entsprechen. Dafür ist der
Vermieter zuständig.
Übrigens heißt es korrekt „Technische Verordnung für Arbeitsstätten“ - auch Büroräume sind
Arbeitsstätten -, und was dort gefordert wird,
muss abgearbeitet werden. Ich habe zum Beispiel nicht gelesen - ich weiß nicht, wer von
Ihnen diese 70 Seiten intensiv gelesen hat -, ob
der Brandschutz schon berücksichtigt ist und ob
der Vermieter die Kosten für die Einrichtung des
Brandschutzes in Büroräumen entsprechend der
Arbeitsstättenrichtlinie übernimmt. Vielleicht habe
ich das auch überlesen; das Material war ja sehr
umfangreich.
Ein weiteres Problem haben Sie schon angesprochen - ich war so fair und hatte es Ihnen
vorher genannt -, nämlich die Indexklausel. Wir
verstehen nicht, warum nicht die aktuelle Version
des Freistaates Sachsen übernommen wurde
und wir uns mit Punkt 8 des Mietvertrages
schlechterstellen. Unsere Fraktion hat in der Antragsbegründung die aktuelle Version des Freistaates angegeben.
Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass der Mietvertrag
für uns auch bezüglich der Betriebs- und Nebenkosten problematisch ist. Pauschalierte Kosten
gereichen in der Regel immer zum Nachteil des
Mieters. Es ist möglich - das haben Sie auch erwähnt -, mit den städtischen Versorgern Verträge
direkt abzuschließen. Da die Stadt Hauptmieter
im Objekt ist, wird sie zu ihren eigenen Konditionen mit den Versorgern Verträge abschließen
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
S e i t e | 73
und die tatsächlichen Kosten mit diesen Versorgern abrechnen. Das trifft auch auf Versicherungen und Steuern zu. Und: Jede Pauschalierung
kann Ungenauigkeiten beinhalten, die bei der
späteren Rechnungsprüfung bemängelt werden.
Also: klare Formulierungen auch bei Nebenkosten. Noch ein Hinweis: Der Freistaat macht das
bei all seinen gemieteten Bürogebäuden, ob in
Paunsdorf oder auch in der Friederikenstraße. Er
würde sich nicht auf pauschalierte Kosten einlassen.
wirkt sich auch auf die Stadtverwaltung aus. Mitarbeiter der Verwaltung arbeiten hart an der Belastungsgrenze. Stellenmehrbedarfe werden
durch die Ämter angezeigt und von der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt. Zusätzliches Personal wird vonnöten sein, um einerseits den bestehenden Handlungsstau in vielen Bereichen der Verwaltung aufzulösen und
andererseits den gewaltigen Herausforderungen,
die eine wachsende Stadt nun mal eben mit sich
bringt, wirksam begegnen zu können.
Lassen Sie mich noch einen Fakt nennen, der
zum Nachteil der Stadt gereicht - zumindest habe
ich das so gesehen -, nämlich die Wartungsverträge für technische Anlagen, von Steckdosen
bis Aufzügen. Auch hier gehen die Kosten eindeutig zulasten des Vermieters. Die Ausführungen dazu sind uns zu ungenau.
Stellen sich vor, es käme erschwerend hinzu,
dass das Rathaus aufgrund von Personaleinstellungen aus allen Nähten platzt. Besprechungsräume müssten in Büros umfunktioniert werden.
Auf den Gängen würden sich Regale und
Schränke befinden. Der Skandal wäre groß.
Nicht nur die Mitarbeiter der Verwaltung, sondern
auch die Bürger, die mit der Stadtverwaltung zu
tun haben, wären hiervon massiv betroffen. Dieses Szenario können wir nicht ernsthaft wollen.
Ich möchte noch einmal betonen: mieten, ja;
aber noch besser verhandeln. Da sind wir schon
bei den Finanzen. In den 25 Jahren Mietzeit
würden wir circa 19 Millionen Euro Kaltmiete bezahlen, ohne Indexierung. Da wir hier genügend
Banker haben, wissen Sie, dass das auch bei 30
Millionen Euro enden kann. In Wirklichkeit ist die
von Ihnen genannte Summe also wesentlich höher. Eine solche finanzwerthaltige Vorlage kann das muss ich hier auch sagen - keine Eilvorlage
sein. Für viele Vorlagen holt sich die Stadt fachmännischen Rat, ob baulich oder juristisch. Das
war für uns hier nicht zu erkennen und ist mir
unverständlich.
Deshalb: Anmietung, ja. Aber die ausgehandelten Bedingungen sollten sowohl für den Mieter
als auch den Vermieter Vorteile haben. Die sehen wir für die Stadt nicht und können deshalb
dem nicht zustimmen. Unsere Empfehlung wäre,
diese Vorlage entweder heute zurückziehen das werden Sie nicht tun -, aber der Rubin 42
GmbH mitzuteilen, dass wir mieten wollen, oder
aber heute nur über die Mietdauer abzustimmen
und einzelne Punkte des Mietvertrages nachzuverhandeln.
Abschließend: Vieles von dem, was Sie als
Goodwill-Leistungen des Vermieters bezeichnet
haben, sind keine Goodwill-Leistungen. Sie sind
nach Arbeitsstättenrichtlinie seine Aufgabe. Deshalb sagen wir: 15 Jahre Mietdauer und das eine
oder andere nachverhandeln. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Das enorme Wachstum Leipzigs
Deshalb wird die bündnisgrüne Stadtratsfraktion
heute auch der Vorlage zustimmen. Gleichwohl
will ich zu drei Aspekten Stellung nehmen:
Erstens. Die Vorlage wird von der Verwaltung als
eilbedürftig eingestuft. Gut, das kann man vor
dem Hintergrund, dass der Vermieter Planungssicherheit haben möchte, so sehen. Es wäre allerdings der Stadtverwaltung zumutbar, nein, es
wäre richtig und besser gewesen, die Fachausschüsse und Stadträte frühzeitig über die Planungen, über verschiedene Varianten, ob des
Standorts oder der Mietvertragsausgestaltung, zu
informieren. Zumindest erste Informationen hätten Sie uns doch wohl schon im November letzten Jahres dazu geben können.
Zweitens. Nun wird seitens der Fraktion Die Linke insbesondere beantragt, die verhandelte 25jährige Laufzeit des Mietvertrages auf 15 Jahre
zu modifizieren, konkret: 15 Jahre plus Option
auf zweimalige Verlängerung um fünf Jahre. Wir
Grüne haben auch darüber diskutiert. Aufgrund
des uns dargestellten, dann doch insgesamt
wirtschaftlichsten Ergebnisses werden wir diesem Vorschlag nicht zustimmen. Ein Weiteres
käme hinzu: Der Vertragsinhalt müsste in wesentlichen Punkten nachverhandelt werden, was
möglicherweise ein Risiko für die Stadt wäre, weil
der potenzielle Vermieter auch Nein dazu sagen
könnte.
Deshalb sagen wir Grüne nach sorgfältiger Abwägung Ja zu einer leistungsfähigen und leistungsstarken Verwaltung, Ja zum rathausnahen
Standort, Ja zum Umzug des Bürgeramtes vom
Stadthaus in die neuen Räume. Dieses Ja zur
Vorlage, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeutet keinesfalls ein Nein zum Vorschlag der SPDFraktion, die Errichtung eines modernen Verwal-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
tungs- und Bürgerzentrums auf dem Areal des
Wilhelm-Leuschner-Platzes zu prüfen. Für uns
Grüne gilt hier: Das eine tun und das andere
nicht lassen.
Drittens. Die Stadt Leipzig kann eine Option zur
zusätzlichen Anmietung weiterer Flächen im
Erdgeschoss ausüben. Ein derzeit im Erdgeschoss befindliches Unternehmen wäre hiervon
betroffen; denn die Immobilie steht ja nicht vollständig leer. Wir Grüne haben an die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang eine Bitte:
Die Ausübung der Anmietoption durch die Stadt
soll für das seit 1994 bestehende Unternehmen
jedenfalls nicht nachteilig oder gar existenzgefährdend sein. Das wäre der Öffentlichkeit auch
schlecht vermittelbar. Also meine Bitte an Sie:
Handeln Sie bitte gemeinsam mit dem Vermieter
vorausschauend, verantwortlich und den Mieter
unterstützend, sollte es zur Ausübung der Anmietoption kommen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Anmietung des neuen Standortes soll ein erster
wesentlicher Grundbaustein im Zuge der Erarbeitung eines Konzeptes zur mittelfristigen Verwaltungsunterbringung sein. Logischer und richtiger wäre es jedoch gewesen, wenn zuerst das
neue Gesamtkonzept der Stadtverwaltung vorgelegen und der Stadtrat dann in Kenntnis Ihrer
sämtlichen Überlegungen und gegebenenfalls
Prüfungen über die heutige Vorlage zu entscheiden gehabt hätte. So wirkt das Vorgehen der
Verwaltung wieder einmal eher situationsgetrieben als insgesamt strategisch geplant.
Wir Grüne stellen abschließend fest: Einen Plan
für eine moderne Verwaltungsunterbringung, der
den großen Herausforderungen in Gänze Rechnung trägt, gibt es noch nicht. Wir fordern Sie
deshalb auf: Erarbeiten Sie zügig diesen Plan!
Nehmen Sie dabei auch den Stadtrat frühzeitig
mit! Es gibt viel zu tun. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr verehrte Kollegen! Diejenigen, die gestern im Fachausschuss
Allgemeine Verwaltung waren, werden es gesehen haben: freudestrahlende Mitarbeiter dieser
Verwaltung, wie man sie sonst selten erlebt. Sie
freuten sich, uns dieses großartige Objekt und
den Verhandlungsstand anpreisen zu dürfen. Ich
kann diese Freude nicht ganz teilen. Das geht
nicht gegen das Objekt. Das ist nach meiner Ansicht zweifelsohne das bestmögliche Objekt in
dieser Lage und für diese Aufgabe. Zu den Kosten erlaube ich mir, nichts zu sagen. Vielleicht
wird Herr Oßwald das thematisieren.
S e i t e | 74
Kritisieren will ich hier, wie mit den Intentionen
der Stadträte umgegangen wird.
Erstens. Ich bin nicht der Meinung, dass man
sich dieses Gebäude wirklich genau angeschaut
hat. Ja, das ist ein altes, denkmalgeschütztes
Gebäude. Und: Ja, da war früher die Universität
drin. Ich selbst habe ein paar Jahre in diesem
Gebäude studiert. Die Altleipziger dürften wissen, dass sich dort einmal die „Sport-Eule“ befand. - Frau Hollick nickt. - In diesem Gebäude
wurden unter anderem die Latinum-Prüfungen
abgehalten. Das Gebäude war, als die Theologische Fakultät dort auszog, in einem sehr
schlechten Zustand. Es gab nur eine einzige
funktionierende Toilette im ganzen Haus, wobei
das nicht an der schlechten Sanitärkeramik lag die beiden Mitarbeiter haben mir gestern erzählt,
was unter Sanitärerneuerung zu verstehen ist -,
sondern an den Rohrleitungen. Die müssen unbedingt vorher überprüft werden, weil wir sonst
auf den Kosten sitzen bleiben, so wie ich den
Mietvertrag verstehe, auch wenn ich selbstverständlich nur Laie bin. Ich finde nicht in Ordnung,
dass solche Bedenken einfach abgebügelt werden. Wir können dort neue Toiletten setzen lassen - das ist nett und freut die Mitarbeiter der
Verwaltung, sie sind auch besser zu putzen -;
aber wenn die Rohrleitungen kaputt sind, werden
auch diese schicken neuen Toiletten bald nicht
mehr funktionieren.
Zweitens. Wenn wir dem zustimmen sollten, was
ich nicht tun werde, dann sollten wir darauf achten, dass die Mitarbeiter, die in diesem Gebäude
ihren Dienst versehen müssen, uns nicht wegbrezeln. Das heißt: Dort muss zwingend sichergestellt werden, dass die nach Arbeitsstättenschutzverordnung vorgegebenen 26 Grad Innentemperatur eingehalten werden können. Ich denke, wir sind es den Mitarbeitern der Stadtverwaltung schuldig, zumindest dafür zu sorgen. Sonnenschutz ist, soweit ich es gelesen habe, nur
bei einem Mietvertrag ab 20 Jahren aufwärts
möglich. Deswegen bin ich auch kein Fan einer
Verkürzung mit Verlängerungsoption.
Drittens. Diese Kritik habe ich auch meiner Fraktion mitgegeben, nämlich die Sicherung des Gebäudes. An zwei von drei Türen wird es keine
Alarmsicherung bzw. Alarmnachrüstung geben.
Das finde ich für ein Verwaltungsgebäude nicht
haltbar. Hier haben wir einen Wachschutz. Dort
gibt es an einer einzigen Tür eine Alarmsicherung.
Viertens. Über den Zugang über das eben erwähnte ehemalige Sportgeschäft „Sport-Eule“
wird hier gar nicht gesprochen. Über dieses Geschäft kommt man aber ins Haus. Wird das richtig zugemacht? Kommt da eine Sicherung hin?
Niemand weiß es. In der Vorlage steht es nicht.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Ich hätte mir gewünscht, dass die Mitarbeiter
auskunftsfähiger sind, dass die Stadt bereit ist,
nachzuverhandeln, und dass wir genau für solche Sachen mehr Zeit haben, um uns als Stadträte auch einbringen zu können, vor allem diejenigen unter uns, die dieses Gebäude kennen.
Wir hätten uns diese Debatten um die Eilbedürftigkeit ersparen können, wenn jeder vorher seinen Senf hätte dazugeben und man darauf hätte
reagieren können.
Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler hat das
Wort.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe nur zwei Fragen:
Habe ich es richtig verstanden, dass man versucht hat, eine kürzere Laufzeit bzw. eine kürzere Laufzeit mit Verlängerungsoption auszuhandeln, also 15 Jahre plus zweimalige Verlängerung um fünf Jahre? Sie hatten gesagt, dann wären diese Sondervergünstigungen weggefallen.
Meine zweite Frage betrifft die Betriebs- und Nebenkosten in Höhe von 2,50 Euro pro Quadratmeter. Hat der Eigentümer belegt, dass das ausreicht? Nach fünf Jahren werden diese 2,50 Euro
zu Vorauszahlungen. Es wäre schon wichtig, zu
wissen, ob man in der Vergangenheit - gerade
während der Nutzung durch die Uni; das ist ja in
etwa vergleichbar - mit diesem Betrag ausgekommen ist, oder ob man darüber lag?
Abschließend noch Folgendes: 46 Cent der Vorauszahlungen der Betriebskosten betreffen auch
Feuerlöscher und Ähnliches. Es erscheint mir
sehr ungewöhnlich, dass das gesondert bezahlt
werden muss.
S e i t e | 75
Auf der anderen Seite befindet sich dieses Objekt in sehr guter Lage, in unmittelbarer Nähe
zum Neuen Rathaus. Wir haben dann kurze Wege. Es deckt dringende, unmittelbare Verwaltungsmehrbedarfe ab. Die Verwaltung hat in den
letzten Tagen versucht, in den Ausschüssen
glaubhaft darzulegen, dass wir dieses Gebäude
definitiv in den nächsten 25 Jahren benötigen
werden und dass, selbst wenn nicht, es immer
noch viel günstiger ist, unattraktive, weil dezentral liegende Liegenschaften abzumieten. Deshalb ist dieser 25 Jahre laufende Mietvertrag als
wirtschaftlicher und um fast 4 Millionen Euro
günstiger anzusehen als die 15-Jahre-Variante.
Es wäre unwirtschaftlich und sicherlich teurer,
den Mietvertrag nach 15 Jahren zu verlängern.
Aus diesem Grund wird unsere Fraktion mehrheitlich, aber nicht geschlossen, dieser Vorlage
zustimmen. Wir bekräftigen noch einmal, wie von
Herr Elschner schon gesagt, dass möglichst
zeitnah ein schlüssiges, langfristiges Verwaltungsunterbringungskonzept vorgelegt wird. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann würde
ich jetzt die Rednerliste schließen.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Meine Damen
und Herren! Was ich wirklich grenzwertig finde
im Mietvertrag - zu dem kann man stehen, wie
man will; es ist wirklich teuer -, ist, dass der Mieter für die Instandsetzung des Elektro- und des
Be- und Entwässerungssystems verantwortlich
ist. Ich muss ehrlich sagen, das kommt nicht
ganz so oft vor.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald, bitte.
Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und
Stadträte! Werte Gäste! Ich will noch einmal kurz
das Meinungsbild in unserer Fraktion wiedergeben. Die Entscheidung zu dieser Vorlage fällt uns
nicht leicht, da dies bedeutet, einem 25 Jahre
langen Mietvertrag zuzustimmen, ohne ein
schlüssiges, langfristiges Verwaltungsunterbringungskonzept vorliegen zu haben. Wir wissen
nicht: Welche Räumlichkeiten werden wo wie
lange und ab wann gebraucht? Wie entwickeln
sich die Personalbedarfe? Wie laufen die Mietverträge für die vielen dezentral gelegenen Liegenschaften aus? Wo will man dann mit diesen
hin? All das muss nachgearbeitet werden.
Bürgermeisterin Dubrau: Einen Großteil der
Fragen hatte ich schon im Vorhinein beantwortet.
Es wird sich also einiges wiederholen.
Ich muss alle diejenigen, die das Haus kennen,
bitten, nicht davon auszugehen, dass dieses
Haus, so wie es jetzt ist, das Mietobjekt sein
wird, wie wir es dann übernehmen werden. Das
Haus wird komplett saniert. Logischerweise ist
dafür der Vermieter verantwortlich. Uns wird ein
Haus übergeben, das voll funktionsfähig ist, in
dem natürlich die Leitungen erneuert worden
sind, in dem natürlich eine entsprechende Elektroausstattung vorhanden sein wird, zwar keine
Küchenmöbel, aber die dafür erforderlichen
Steckdosen, das natürlich mit dem notwendigen
Sonnenschutz ausgerüstet ist. Alles, was in einem Haus notwendig ist, um es als Bürogebäude
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
zu vermieten, wird in diesem Haus nach der Sanierung vorhanden sein und uns zur Verfügung
gestellt. Das haben wir in vielen anderen Häusern nicht, schon gar nicht in der Qualität.
Schauen Sie sich einmal im Rathaus um! Es gibt
zwei Etagen, wo wir noch 15 Jahre brauchen
werden, um sie wenigstens auf den Grundstandard zu bringen.
Ich habe auch andere Aspekte schon mehrfach
dargestellt, wie zum Beispiel den Index. Beim
gewählten ist die günstigste Variante, dass er
fünf Jahre gar nicht zum Tragen kommt. Im Moment verändert sich der Index nicht. In den letzten zwei Jahren gab es null Veränderungen. Wir
gehen davon aus, dass das auch in den nächsten Jahren so bleiben wird. Damit ist das Risiko
einer Mieterhöhung, die ja über die Indexklausel
möglich wäre, extrem gering. Wir haben genügend andere Verträge, selbst von landeseigenen
Gesellschaften, bei denen wir Mieterhöhungen
zwischen 1,5 und 3 Prozent pro Jahr in Kauf
nehmen müssen. Das ist ein ganz anderer Satz
als der, den wir hier haben.
Zur langfristigen Verwaltungsunterbringung. Das
Thema ist schon 2012 diskutiert worden. Das
war vor meiner Amtszeit; ich habe mich aber von
den Kollegen darüber informieren lassen. Damals wurde im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und Erweiterung der Aufgaben des
AGM ein erstes Konzept erarbeitet. Viele von
Ihnen werden sich sicherlich daran erinnern können. Damals wurde gesagt: Wir brauchen zwei
große Hauptobjekte: das Neue Rathaus einschließlich Stadthaus und das Technische Rathaus sowie eine Anzahl von anderen Objekten,
um die Hauptverwaltung unterzubringen. - Übrigens hat auch das Technische Rathaus einen
Mietvertrag über 25 Jahre; er läuft in Kürze aus;
so schnell vergeht die Zeit. - Ziel war es, im
Technischen Rathaus beispielsweise das komplette AGM unterzubringen, was uns bis heute
nicht gelungen ist, aber immer noch eine Aufgabe ist, die nach Beschlusslage des Stadtrates vor
uns steht.
Selbst wenn man vom aktuellen Personalbestand ausgeht - das hatte ich schon einmal zu
Beginn der heutigen Sitzung gesagt -, muss man
feststellen, dass wir einen massiven Fehlbedarf
an Bürofläche haben. Hinzu kommt, dass in den
nächsten zehn Jahren 72.000 Quadratmeter
wegfallen werden. Deshalb wurde an uns die
Aufgabe gestellt -zumindest in den Zweidreivierteljahren, in denen ich hier im Amt bin -, ein Objekt in unmittelbarer Nähe des Rathauses suchen: zur Konzentration der Verwaltung und zu
einem möglichst günstigen Mietpreis.
In der ersten Verhandlungsrunde sollte noch ein
Mietpreis von möglichst unter 11 Euro pro Quadratmeter durchgesetzt werden. Das ist uns nicht
S e i t e | 76
gelungen. Sie können sich sicher erinnern, welches Haus das war. - In der zweiten Verhandlungsrunde ging es um ein Haus, das noch gar
nicht gebaut war. Da lag der Mietpreis schon 2
Euro pro Quadratmeter höher. - Wir haben mehrere Bestandsgebäude in der Umgebung durchgecheckt. Aber es gab kein Gebäude, das unter
10 Euro pro Quadratmeter lag. Insofern denke
ich, es ist ein großer Erfolg der Kollegen, die
durchaus auch externe Berater hinzugezogen
haben, darunter logischerweise auch Juristen,
dass sie jetzt ein Objekt gefunden haben, das in
unmittelbarer Nähe liegt und dessen Mietpreis
vergleichsweise niedrig ist.
Das Verfahren läuft ja nicht erst seit gestern. Die
Verhandlungen laufen schon seit einem Dreivierteljahr oder noch länger. Im Ausschuss Stadtentwicklung und Bau habe ich zumindest mehrfach
mitgeteilt, dass wir diesbezüglich in Verhandlungen sind. Aber einen konkreten Vertrag können
wir Ihnen natürlich erst dann vorlegen, wenn er
ausgehandelt ist und die notwendigen Gremien
durchlaufen hat.
Natürlich hat der Investor inzwischen ein paar
Schwierigkeiten, weil sich das Verfahren schon
relativ lange hinzieht. Er hat noch diverse andere
Angebote und wäre wahrscheinlich total froh,
wenn das abgelehnt würde. Jetzt könnte er das
Gebäude sicherlich zu noch besseren Konditionen vermieten. Ich würde es sehr traurig finden,
wenn es heute zu einer Ablehnung käme. Es wäre für die Stadt ein großer Verlust, wenn sie jetzt
von einem solchen Objekt in dieser Lage zu diesem Preis und zu diesen Konditionen Abstand
nehmen würde.
Natürlich wird das Gebäude alle Richtlinien erfüllen. Logischerweise ist auch der Brandschutz geregelt. Das ist Teil der Arbeit des Vermieters. Das
geht überhaupt nicht anders. Wir würden doch
kein Gebäude anmieten, wo der Brandschutz
nicht geregelt ist. Das wäre gar nicht baugenehmigungsfähig.
Abschließend noch einmal meine Bitte: Gehen
Sie mit uns! Sehen Sie unsere strategischen
Überlegungen! Auch wenn das Gesamtkonzept
heute noch nicht auf dem Tisch liegt, wird es seit
insgesamt vier Jahren diskutiert. Wir brauchen
dieses Objekt zur Konzentration der Verwaltung
in der Innenstadt und zur besseren Unterbringung der Mitarbeiter. Helfen Sie mit, das tatsächlich auch zu realisieren! - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, noch
einmal.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Frau Dubrau,
ich habe noch eine Nachfrage zum Be- und Ent-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
wässerungssystem sowie zu den Elektroanlagen. Wir werden 25 Jahre Mieter sein und sollen
das Haus in dieser Zeit in einem funktionierenden Zustand erhalten. Das steht hier im Mietvertrag. Meine Frage gibt unsere Angst wieder:
Wenn wir dafür verantwortlich sind, was dürfen
wir dann gegebenenfalls an den Vermieter leisten? Wenn dem so ist, dann sind - das sage ich
Ihnen ganz offen - 6,70 Euro pro Quadratmeter
für den Vermieter tatsächlich ein Geschenk.
Oberbürgermeister Jung: Eigentlich sind dafür
Ausschüsse da. Vielleicht können Sie, Frau
Dubrau, das mit Herrn Wehmann im Nachgang
klären. Wir müssen jetzt wirklich zu einer Entscheidung kommen. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, den Beschlusspunkt 2 zu ändern und den Beschlusspunkt 3 neu aufzunehmen. Es wurde punktweise
Abstimmung beantragt.
Abstimmung über Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrags 01 der Fraktion Die Linke. Bitte
stimmen Sie jetzt ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 40 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit abgelehnt.
Abstimmung über Beschlusspunkt 3, der da lautet: Im Mietvertrag werden die Abschnitte 8 (Indexklausel) und 9 (Betriebs- und Nebenkosten)
überarbeitet und neu verhandelt. - Ich bitte um
Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 21 Ja-Stimmen, 39 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit abgelehnt.
Abstimmung über die Vorlage zu Tagesordnungspunkt 18.9. Ich eröffne das Abstimmungsverfahren. - Ich schließe das Verfahren.
Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 17 NeinStimmen, 7 Enthaltungen. Damit so entschieden.
18.10 Vergabe eines Erbbaurechts durch die
Stadt Leipzig: Parkbühne Leipzig, Clara-Zetkin-Park, Karl-Tauchnitz-Straße
28 / Rennbahnweg in 04107 Leipzig Zweitvorlage - (VI-DS-01945-NF-01)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wird das Wort gewünscht? - Wir stimmen jetzt
nicht per Abstimmungsanlage ab. Wer ist gegen
diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.11 Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 1038 der Gemarkung Knauthain - Zweitvorlage - (VI-DS-01995-NF02)
S e i t e | 77
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
18.11.1 dazu ÄA (VI-DS-01995-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Bürgermeister Albrecht, ich bitte Sie um
Einführung in das Thema.
Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Zunächst bitte ich um Verständnis, dass der Ablauf in den letzten drei Tagen zeitlich sehr anspruchsvoll war. Ich will dazu gleich zu Beginn
Stellung nehmen.
Wir hatten vor vier Wochen eine Grundstücksverkehrsausschusssitzung, in der zur Zweitvorlage eine ganze Reihe von Hinweisen erfolgten,
bis hin die Verhandlungen noch einmal nachzuschärfen. Dem hat das Liegenschaftsamt entsprochen. Leider gab es in der letzten Ausschusssitzung nur ein Zwischenergebnis, das wir
auch gern erläutert hätten. Bis zum Montag dieser Woche ist dann das Ergebnis entstanden,
das Ihnen jetzt in der Vorlage sehr kurzfristig vorliegt. Dafür bitte ich um Verständnis und zugleich
um Entschuldigung.
Was hat sich jetzt verändert? Das ist zum einen
der Vertragsgegenstand, sprich: das Grundstück.
Das ist zum Zweiten die Art und Weise der Investitionsverpflichtung. Und zum Dritten: Weil sich
der Vertragsgegenstand geändert hat, hat sich
natürlich auch der Kaufpreis geändert.
Zum Vertragsgegenstand. Dieser hat sich insofern verändert, dass es jetzt ein deutlich kleineres Grundstück ist, und zwar bezogen auf das
ursprüngliche Grundstück nur noch der Teil, der
bereits teilerschlossen ist. Das heißt: Abgeschnitten ist der obere Teil, der nicht erschlossen war.
Das teilerschlossene Grundstück hat eine Größe
von 7.480 Quadratmetern. Es ist im Lageplan rot
dargestellt und hat die Umfassungsbuchstaben
A, B, C, D, A, sodass die Grundstückslage klar
erkennbar ist. Das heißt: Die nördliche Teilfläche
ist nicht mehr Verkaufsgegenstand. Nach rechtskräftiger Änderung des B-Plans 132.1 im nördlichen Plangebiet kann sich der Käufer, wenn er
es möchte, an zukünftigen Ausschreibungen beteiligen. Wichtig ist auch: Es ist jetzt nicht nur ein
deutlich kleineres, sondern auch ein qualitativ
hochwertigeres Grundstück entstanden.
Zur Investitionsverpflichtung. Wir haben jetzt eine
Regelung in die Vorlage aufgenommen, die nach
Voraussetzen der Bebaubarkeit eine Investitionsverpflichtung von zwei Jahren vorsieht, und
zwar so, wie die Planung mit dem Planungsamt
abgestimmt ist: für 16 Eigenheime.
Zum Kaufpreis. Das Grundstück war ursprünglich
am 10. November 2014 zum Höchstgebot aus-
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
geschrieben. Der Höchstbietende, nämlich das
Unternehmen, das auch in dieser Vorlage genannt wird, hat 10 Euro über dem Mindestgebot
geboten. Es gab zu diesem Zeitpunkt keinen
weiteren Interessenten, der auch nur annähernd
diesen Preis mitgeboten hat. Wir haben aufgrund
der jetzt veränderten Grundstückssituation natürlich noch einmal beim Amt für Geoinformation
nachgefragt - ähnlich hatten wir es auch bei der
Erstvariante dieser Vorlage gemacht - und haben
den vom Amt für Geoinformation aufgerufenen
Preis zur Grundlage des Preises in der Vorlage
gemacht. Dieser beträgt für die jetzige Größe
des Grundstücks 448.800 Euro. Die jetzt vorgelegte Fassung der Vorlage ist dezernatsübergreifend abgestimmt, also auch aus planerischer
Sicht mit Kollegin Dubrau rund.
Zur Geschichte. Am 10. November 2014 wurde
der Beschluss im Grundstücksverkehrsausschuss gefasst. Seitdem wurde über einen relativ
langen Zeitraum, wie Sie sehen, verhandelt.
Schwerpunkte dieser Verhandlungen waren im
Wesentlichen planerische Themen. Im Laufe
dieser Verhandlungen sind die Ziele der Planung
mehrfach geändert worden. Der jetzt vorgeschlagene Käufer hat einen Großteil dieser Planungskosten selbst übernommen.
Für die Bedeutung dieser Vorlage spricht, dass
es seit Monaten eine erhebliche Nachfrage nach
Eigenheimstandorten in Leipzig, aber auch darüber hinaus gibt. In diesem Zusammenhang sollten wir - das will ich betonen - Angebote gerade
auch für Familien schaffen, um so wenige wie
möglich ans Umland zu verlieren.
Man muss einmal die Gesamtgröße des Grundstücks in Relation setzen zum gesamten B-PlanGebiet. Dieses Verhältnis ist wichtig. Wir haben
hier ein Plangebiet von insgesamt 50.000 Quadratmetern. Das in Rede stehende Grundstück hat
jetzt, durch die um ein Drittel kleinere Abmessung, 7.480 Quadratmeter. Die Größenverhältnisse sind in der Anlage der Vorlage gut erkennbar.
Man kann festhalten: Es wird für das Gesamtkonzept in keiner Weise eine Vorentscheidung
getroffen. Im Gegenteil: Die spätere Entwicklung
des Gesamtfelds rückt deutlich mehr in das Vermarktungsinteresse. Mögliche Interessenten sind
auch Familien. Ich denke, die weiteren Schritte
der Vermarktung werden erfolgreich sein. Wichtig zu betonen ist auch, dass eine Vielfalt von
Wettbewerbern auch zu günstigen Konditionen
für dieses Gebiet führen wird.
Ich darf Sie also noch einmal sehr herzlich um
Zustimmung bitten und bitte noch einmal die
Kurzfristigkeit der geänderten Vorlage zu entschuldigen.
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Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Herrn Schlegel, Herrn Zeitler und
Herrn Elschner.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Vergleicht
man die Vorlage vom Februar mit jener, die bis
gestern Abend aktuell war, hatten offensichtlich
einige erwartet, dass die Stadträte meinen: Warum nicht gleich so? Die Wiedervorlage ließ seitens des Liegenschaftsamtes jegliche Loyalität
gegenüber dem Dienstherrn vermissen. Ganz offensichtlich wird auch der Stadtrat vom Liegenschaftsamt nicht ganz ernst genommen, nach
dem Motto: Der kann beschließen, was er will;
wir machen trotzdem das, was wir meinen und
wollen.
Auf den allerletzten Drücker wurde innerhalb von
nicht einmal 24 Stunden vor der heutigen Abstimmung die Beschlussfassung durch Übernahme des Inhalts des vor vier Wochen eingereichten Änderungsantrags noch einmal überarbeitet. Es soll bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hingewiesen werden, dass ein Beschluss zur Aufnahme von Verkaufsverhandlungen keine verbindliche Zusage für einen Verkaufsbeschluss ist. Prinzipiell gilt bis zuletzt der
Gremienvorbehalt. Bis dahin ist der ausverhandelte Verkaufsvertrag einem Angebot gleichzusetzen, das in begründeten Fällen auch unannehmbar sein kann, beispielsweise wegen unannehmbarer Forderungen oder Unwirtschaftlichkeit oder wenn, wie in diesem Fall, erhebliche
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.
Trotzdem muss bei der Aufnahme von Verkaufsverhandlungen eine klare Absicht zum Verkauf
gegeben sein. Diese dürfen beispielsweise nicht
zur Preisabfrage ohne Verkaufsabsicht genutzt
werden.
Das Anliegen des Änderungsantrags der Fraktion die Linke bestand deshalb in der Neugestaltung der 2014 gestarteten Verkaufsvertragshandlungen mit der HELMA Wohnungsbau GmbH auf
der Grundlage des zu überarbeitenden Bebauungsplans Nr. 132.1 sowie der Stadtratsbeschlüsse. Dabei sollten auch die notwendigen
Grundstücksanpassungen vorgenommen und
die Grenzen der Erschließungsmaßnahmen neu
gefasst werden.
Der Änderungsantrag sollte auch ein Zeichen
nach außen sein, dass die Stadt in diesem Ausnahmefall bereits begonnene Verkaufsverhandlungen weiterführt und zu Ende bringt, da der
Beschluss für Verhandlungen bereits vor der
Entscheidung zur Änderung der Liegenschaftspolitik gefasst wurde. Gleichwohl existierte der
Antrag zu Konzeptverfahren bei Grundstücksverkäufen bereits seit Juli 2014, also schon vor
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
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dem Beschluss zur Aufnahme von Verkaufsverhandlungen im Juni 2014. Der Antrag wurde bekanntlich im April 2015 beschlossen, also noch
vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen.
nunmehr korrigiert wurde. Aus den Vorentwürfen
zum B-Plan-Gebiet ist erkennbar, dass dieses
einen völlig neuen Zuschnitt erhält. Darauf ist bereits eingegangen worden.
Ebenso war beim Beschluss zur Aufnahme von
Verkaufsverhandlungen zum Grundstück Knauthain bekannt, dass der damals gültige Bebauungsplan 132.1, erweiterte Thomas-MüntzerSiedlung, grundhaft überarbeitet werden muss.
Ich erinnere an den Antrag zur teilweisen Aufhebung des B-Plans vom Juli 2014, welcher dann
im März 2015 beschlossen wurde.
Unannehmbar war für uns, -
Die Überarbeitung des B-Plans war bekanntlich
notwendig geworden, da durch fehlende Unterhaltung eines Teils der Bauflächen ein ungeordneter Grünbewuchs, darunter mit Starkbäumen,
entstanden war, weshalb diese Teilflächen entsprechend dem Waldgesetz unter Schutz stehen.
Deshalb wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen mit Flächen und Kosten untersetzten
Strategievorschlag zur weiteren Entwicklung der
noch vermarktbaren Flächen im Geltungsbereich
dieses B-Plans vorzulegen. Dieser steht ebenso
noch aus wie die Vorlage der B-PlanÜberarbeitung.
Weil ein beträchtlicher Flächenanteil nicht mehr
bebaut werden kann, müssen die verbliebenen
bebaubaren Flächen sorgsam beplant und intensiver ausgenutzt werden. Dabei muss die Entstehung von nicht bebaubaren und nicht vermarktungsfähigen Randflächen vermieden werden. Es sollen keine zu unterhaltenden Randflächen bei der Stadt verbleiben - das spielt auch
für diesen konkreten Verkaufsbeschluss eine
Rolle -, wie der trapezförmige Streifen an der neu
gebauten Erschließungsstraße für das gesamte
B-Plan-Gebiet.
Um das Verkaufsgrundstück in seinen Grenzen
festzulegen, bedarf es auch der Klärung, ob die
fertigzustellende Erschließungsstraße über ein
offenes Schnittgerinne oder eine Verrohrung
entwässert werden soll. - Das ist ganz wichtig,
um zu wissen, was wir hier beschließen. - Wenn
das Grundstück nicht exakt definiert ist, können
wir es nicht beschließen. - Nein, das ist bis heute
nicht geklärt worden. - Dann können wir über die
Vorlage nicht entscheiden. Sonst - -
Oberbürgermeister Jung: Kollegen, ich bitte
um Ruhe. Herr Schlegel hat das Wort.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ein Ablehnungskriterium der vorherigen Vorlage - sie war
noch bis gestern aktuell; das will ich noch einmal
betonen - war, dass mit dem Verkauf der südlichen Fläche auch ein Beschluss zum Verkauf
der nördlichen Fläche gefasst werden sollte, was
Oberbürgermeister Jung: Achten Sie auf Ihre
Redezeit, Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): - dass nur ein
Preis für Rohbauland erhoben wird, obwohl bereits teilweise leitungsgebundene und Straßenerschließungsmaßnahmen realisiert wurden.
Mittlerweile ist der Preis angehoben worden.
Aus diesem Grunde könnte man heute möglicherweise formal über den Verkauf beschließen.
Aber es bedarf noch einmal eines präzisierten
Beschlusses mit exakter Grundstücksangabe
sowie Aussagen, inwieweit sich der Investor
auch an weiteren straßen- und stadttechnischen
Erschließungsmaßnahmen beteiligen wird.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe einen Geschäftsordnungsantrag von Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Der
Redebedarf ist, trotzdem wir das alles schon in
den Ausschüssen diskutiert haben, enorm groß,
und zwar während der gesamten Ratsversammlung. Ich stelle den Antrag, nach Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt die Ratsversammlung zu beenden und eine weitere
Ratsversammlung einzuberufen, um dann die
heutige Tagesordnung abzuarbeiten.
Oberbürgermeister Jung: Vertagung der Gegenstände und Fortsetzung der Ratsversammlung an einem noch festzusetzenden Zeitpunkt,
so lautet der Geschäftsordnungsantrag. - Gegenrede sehe ich jetzt nicht.
Folgender Kompromissvorschlag, wenn Sie damit einverstanden sind: Ich plädiere dafür, dass
heute noch zwei Entscheidungen getroffen werden, und zwar zu Tagesordnungspunkt 18.17,
Tiefendrai-nage im IP Nord, sowie zur Schadensersatzklage im nichtöffentlichen Teil.
Geschäftsordnung ist Geschäftsordnung, Kollegen. - Ja, so ist das. Wir alle haben daran Anteil,
dass wir jetzt, um 22 Uhr, noch hier sitzen.
Frau Krefft, wären Sie damit einverstanden, dass
insbesondere der Porsche-Beschluss heute noch
gefasst wird.
Verlaufsprotokoll vom 23.03.2016
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Das
ist doch nur eine Information. Was haben Sie da
für ein Problem?
Oberbürgermeister Jung: Gut. Dann machen
wir jetzt Folgendes: Wir stellen den Antrag zur
Geschäftsordnung zur Abstimmung. Ich bitte jetzt
um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
S e i t e | 80
Grund: Seit gestern, 18.52 Uhr, wurde einzelnen
Stadträten die neue Vorlage zur Verfügung gestellt. Im ALLRIS steht offiziell „Zweitvorlage“.
Das heißt, das ist eine komplett neue Vorlage.
Es ist ein anderes Grundstück, es ist eine geänderte Investitionsverpflichtung, es ist ein anderer
Kaufpreis. Wir waren nicht in der Lage, uns in
der Fraktion abzustimmen. Deswegen möchte
ich hiermit Vertagung der Beschlussfassung beantragen.
Abstimmung: 31 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen
und 6 Enthaltungen.
Damit ist beschlossen, die Ratsversammlung
nach der Beschlussfassung zu 18.11 zu beenden. Ich werde Ihnen einen Vorschlag machen,
wann wir die restlichen Tagesordnungspunkte
abarbeiten.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Gegenrede?
- Dann stelle ich diesen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussfassung zu
TOP 18.11 zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. - Letzte Chance! - Ich schließe die Abstimmung.
Ich sehe, es gibt einen weiteren Antrag zur Geschäftsordnung. Frau Riekewald.
Abstimmung: 31 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen
und 5 Enthaltungen.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich möchte
gern den Antrag stellen, die Beschlussfassung
über den Tagesordnungspunkt 18.11 gemäß § 12
Absatz 2 e zu vertagen, und zwar aus folgendem
Oberbürgermeister:
Damit ist die Sitzung vorerst beendet. Ich werde
Sie informieren, wann wir sie fortsetzen werden.
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Schriftführer:
Stadträtin Köhler-Siegel: ___________________________________
Stadtrat Deissler:
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Protokollant:
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