Daten
Kommune
Leipzig
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10.11.15, 07:00
Aktualisiert
18.07.18, 07:41
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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Telefon
Fax
0341 123-2119
0341 123-2105
e-mail
bfr@leipzig.de
Datum
29.10.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 11.11.2015, 18:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 11.11.2015
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
29.10.2015
TAGESORDNUNG
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
5
Bericht des Oberbürgermeisters
6
Vorlagen I
6.1
Baubeschluss: Neubau Streugutlagerhalle incl.
Winterdiensttechnik und Mitarbeiter-Servicecontainer,
Geithainer Straße 17, 04328 Leipzig
VI-DS-01553
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
6.2
Mitgliedschaft der Stadt Leipzig/Marktamt in der GFI
Gemeinschaft zur Förderung der Interessen der
Deutschen Frischemärkte e.V.
VI-DS-01596
Einreicher: Dezernat Kultur
6.3
Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig
VI-DS-01617
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
6.4
Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14
Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße /
Seumestraße - Nutzungsarten" zur Sicherung der
Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain
VI-DS-01625
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
6.5
Bewerbung der Stadt Leipzig am Wettbewerb
"Zukunftsstadt" des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF)
VI-DS-01635
Einreicher: Oberbürgermeister
6.6
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. E-67
"Gewerbegebiet Tatje", Aufhebung;
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln;
Satzungsbeschluss
VI-DS-01638
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
6.7
Bebauungsplan Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger
Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost;
Aufstellungsbeschluss
VI-DS-01647
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
6.8
EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann Maßnahmenkatalog
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
VI-DS-01650
6.9
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 wegen
notwendiger Umbuchungen von Auszahlungen für den
5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses
zu Leipzig und weiterer Baumaßnahmen in 2015.
VI-DS-01659
Einreicher: Dezernat Kultur
6.10
EFRE - Fördergebiet Leipziger Osten 2014 -2020
VI-DS-01672
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
6.11
EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020
VI-DS-01686
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
6.12
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO: Sozialumlage an den Kommunalen
Sozialverband Sachsen (KSV) 2015
VI-DS-01688
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
6.13
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Musikschule Leipzig
"Johann Sebastian Bach"-
VI-DS-01695
Einreicher: Dezernat Finanzen
6.14
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Theater der Jungen
Welt-
VI-DS-01696
Einreicher: Dezernat Finanzen
6.15
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Stadtreinigung Leipzig-
VI-DS-01697
Einreicher: Dezernat Finanzen
6.16
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Städtisches Klinikum
"St. Georg" Leipzig-
VI-DS-01698
Einreicher: Dezernat Finanzen
6.17
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Oper Leipzig-
VI-DS-01699
Einreicher: Dezernat Finanzen
6.18
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Gewandhaus zu
Leipzig-
VI-DS-01700
Einreicher: Dezernat Finanzen
6.19
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Kommunaler
Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf-
VI-DS-01701
Einreicher: Dezernat Finanzen
6.20
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe -
VI-DS-01702
Einreicher: Dezernat Finanzen
6.21
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
VI-DS-01703
Einreicher: Dezernat Finanzen
6.22
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Schauspiel LeipzigEinreicher: Dezernat Finanzen
VI-DS-01704
6.23
Mitgliedschaft der Leipziger Städtischen Bibliotheken im
Kuratorium Haus des Buches e. V. Leipzig
VI-DS-01711
Einreicher: Dezernat Kultur
7
Informationen I
7.1
Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das
Haushaltsjahr 2014
VI-DS-01482
Einreicher: Dezernat Finanzen
7.2
Suchtbericht 2015
VI-DS-01641
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
7.3
Berichterstattung 2015 zur jährlichen Analyse der
Kosten der Unterkunft und Heizung von
Leistungsberechtigten nach dem SGB II und
Untersuchung der Angebotsmieten zur Überprüfung
des Richtwertes für die Angemessenheit
VI-DS-01648
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
7.4
Jobcenter Leipzig - Halbjahresbericht zur
Zielerreichung 2015
VI-DS-01694
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
7.5
Information an die Ratsversammlung: Aktueller
Sachstand in Angelegenheiten der gesetzlichen
Vertretung – Bericht zum 30.06.2015
VI-DS-01763
Einreicher: Oberbürgermeister
Nichtöffentlicher Teil
8
Anfragen an den Oberbürgermeister II
9
Anträge zur Beschlussfassung II
10
Bericht des Oberbürgermeisters II
11
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen II
11.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73(5) SächsGemO bis
September 2015
Einreicher: Dezernat Finanzen
12
Vorlagen II
13
Informationen II
VI-DS-01890
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Leipzig, 30.11.2015
NIEDERSCHRIFT
Ratsversammlung
am 11.11.2015
Teil 1:
Beschlussprotokoll
SI/2015/010
-2Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Niederschrift
Ratsversammlung
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:30 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109
Leipzig
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Burkhard Jung
reguläre Mitglieder
(Verwaltung)
Herr Karsten Albrecht
Herr Falk Dossin
Herr Stefan Georgi
Herr Achim Haas
Herr Andreas Habicht
Herr Gerd Heinrich
Frau Jessica Heller
Frau Sabine Heymann
Herr Dietmar Kern
Herr Jens Lehmann
Herr Ansbert Maciejewski
Frau Andrea Niermann
Herr Nils Oberstadt
Herr Konrad Riedel
Herr Claus-Uwe Rothkegel
Herr Frank Tornau
Herr Michael Weickert
Herr Thomas Zeitler
Herr Adam Bednarsky
Herr Alexej Danckwardt
Frau Beate Ehms
Herr Reiner Engelmann
Frau Mandy Gehrt
Herr William Grosser
Herr Marco Götze
Frau Margitta Hollick
Frau Skadi Jennicke
Frau Carola Lange
Frau Birgitt Mai
Frau Juliane Nagel
Herr Sören Pellmann
Frau Franziska Riekewald
Herr Siegfried Schlegel
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
-3Herr Steffen Wehmann
Frau Naomi-Pia Witte
Herr Heiko Bär
Herr Axel Dyck
Frau Ute Elisabeth Gabelmann
Herr Andreas Geisler
Frau Ingrid Glöckner
Frau Ute Köhler-Siegel
Herr Claus Müller
Herr Heiko Oßwald
Frau Katharina Schenk
Herr Christian Schulze
Herr Sebastian Walther
Herr Mathias Weber
Frau Nicole Wohlfarth
Herr Christopher Zenker
Herr Dieter Deissler
Herr Tim Elschner
Frau Katharina Krefft
Frau Annette Körner
Frau Judith Künstler
Frau Nicole Christiane Lakowa
Frau Gesine Märtens
Herr Michael Schmidt
Herr Norman Volger
Herr Holger Hentschel
Herr Tobias Keller
Herr Christian Kriegel
Herr Jörg Kühne
Herr Sven Morlok
Herr Enrico Böhm
Ortsvorsteher
Frau Margitta Ziegler
Herr Berndt Böhlau
Herr Andreas Diestel
Herr Peter Freydank
Herr Roland Geistert
Herr Thomas Hoffmann
Herr Matthias Kopp
Herr Stefan Köster
Frau Annemarie Opitz
Frau Ines Richter
Herr Heinz Walther
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
(BI 1990)
(Freie Wählergemeinschaft Seehausen)
()
(FDP)
(LUV)
()
(parteilos)
(-)
(-)
()
(SPD)
-4Herr Volker Woitynek
Abwesende Mitglieder
(CDU)
reguläre Mitglieder
Herr Swen Kuthe
Frau Ilse Lauter
Frau Petra Cagalj Sejdi
Frau Anett Ludwig
Herr Daniel von der Heide
Herr René Hobusch
(CDU)
(DIE LINKE)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(fraktionslos)
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
-5Protokoll:
(öffentlich)
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
TOP 2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 18:00 Uhr 61 Stadträtinnen und Stadträte = 86 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig.
TOP 3
Feststellung der Tagesordnung
Oberbürgermeister Jung gibt die Erweiterung der Tagesordnung um die Drucksache VI-DS-01910 unter
TOP 12.1 im nicht öffentlichen Teil bekannt.
TOP 4
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
TOP 5
Bericht des Oberbürgermeisters
- Kommunales Investitionspaket
- Bürgerbegehren zur Privatisierungsbremse
TOP 6
Vorlagen I
TOP 6.1
Baubeschluss: Neubau Streugutlagerhalle incl. Winterdiensttechnik und Mitarbeiter-Servicecontainer, Geithainer Straße 17, 04328 Leipzig
Vorlage: VI-DS-01553
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Punkt 18 in der zur
Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme Neubau der Streugutlagerhalle sind im Investitionsplan des
Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig eingeplant und betragen 2.883.000,00 €. Die Baumaßnahme ist
nicht förderfähig.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
2015:
85.000 €
Kreditaufnahme
2016:
1.678.800 €
davon
1.415.000 € Kreditaufnahme
davon
263.800 € Eigenmittel Eigenbetrieb Stadtreinigung
2017:
1.119.200 €
Eigenmittel Eigenbetrieb Stadtreinigung
-63. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Wirtschaftsplanung 2016 und 2017
durch die Ratsversammlung.
Nach der Genehmigung der Haushaltssatzung 2015/2106 durch die LDS vom 03. Juli 2015 wird der
Eigenbetrieb Stadtreinigung entsprechend des Punktes 7 die Aufnahme des Investitionskredites
rechtzeitig beantragen, um die Zusage in 2015 sicherzustellen.
4. Nutzungskosten sind im Rahmen der Wirtschaftsplanung berücksichtigt, entsprechend Tabelle 1
(NUK) beginnend ab dem Jahr 2017 (anteilig):
KG 200:
€
KG 300: 20.557 €
KG 400: 17.941 €
5. Nutzungskosten entsprechend Tabelle 1 (NUK) beginnend ab dem Jahr 2018 (voll):
KG 200:
€
KG 300: 35.241 €
KG 400: 30.756 €
Diese werden zukünftig innerhalb des Budgets des Eigenbetriebes finanziert und entsprechend bei
der Wirtschaftsplanung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.2
Mitgliedschaft der Stadt Leipzig/Marktamt in der GFI Gemeinschaft zur Förderung der Interessen der Deutschen Frischemärkte e.V.
Vorlage: VI-DS-01596
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Leipzig/Marktamt in der Gemeinschaft zur
Förderung der Interessen der Deutschen Frischemärkte e.V. Der Jahresbeitrag beträgt 500,00 EUR. Die
finanziellen Mittel sind im Budget des Marktamtes berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP 6.3
Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01617
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschlussvorschlag:
1. Die Erweiterung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung Leipzig für die Ausbildungsjahre
2015/2016 bis 2018/19 wird entsprechend dem Vorschlag als Planungsgrundlage bestätigt.
2. Die für die Erweiterung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung erforderlichen personellen und
finanziellen Ressourcen werden entsprechend der Kalkulation der Vorlage unter dem Vorbehalt der
Haushalts-Beschlussfassung bereitgestellt.
3. Die Planung der Ausbildungsplätze der Eigenbetriebe für die Ausbildungsjahre 2016/2017 und
2017/2018 wird zur Kenntnis genommen.
4. Zur Erhöhung der Anzahl von Bewerbern/Bewerberinnen mit Migrationshintergrund werden Kontakte
von Migranten/Migrantinnen zu den Ämtern verstärkt genutzt.
5. Die Informationen zu Stellenbesetzungen, zum Umsetzungsstand der Kampagne zur Erhöhung der
Bewerbungen mit Migrationshintergrund, zur Ausbildung an der FHSV Meißen und zu den Abschlussergebnissen der beruflichen Ausbildung 2014 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
-7TOP 6.4
Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14
Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße - Nutzungsarten" zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain
Vorlage: VI-DS-01625
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Der Ratsbeschluss Nr. RBV-2098/14 vom 18.06.2014 wird wie folgt geändert:
"Die Stadtverwaltung überarbeitet nach Fortschreibung des STEP Zentren das Planungsrecht im
Bereich des B-Plans Nr. 355 in der Art, dass die Errichtung und der Betrieb von Einzelhandel/Lebensmitteleinzelhandel von bis zu 800 m² Verkaufsfläche auf der bisherigen Fläche des derzeitigen Lebensmittelmarktes in der Rehbacher Straße zulässig wird."
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP
6.4.1
Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14
Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße - Nutzungsarten" zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain
Vorlage: VI-DS-01625-ÄA-001
Einreicher: Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
- vom Einreicher übernommen TOP 6.5
Bewerbung der Stadt Leipzig am Wettbewerb "Zukunftsstadt" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Vorlage: VI-DS-01635
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
1. Die erste Phase des Bundesprojektes „Zukunftsstadt" wird in Leipzig umgesetzt. Schwerpunkt ist gemeinsam mit der Stadtgesellschaft eine kommunale Vision 2030+ zu entwickeln und graphisch darzustellen.
2. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, sich für die zweite und ggf. für die dritte Phase zu bewerben.
3. Nach Abschluss jeder Phase wird dem Stadtrat ein Ergebnisbericht vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
TOP
6.5.1
Bewerbung der Stadt Leipzig am Wettbewerb "Zukunftsstadt" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Vorlage: VI-DS-01635-ÄA-001
Einreicher: CDU-Fraktion
- vom Einreicher übernommen -
-8TOP 6.6
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. E-67 "Gewerbegebiet Tatje", Aufhebung;
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln;
Satzungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01638
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlung
der Stadt Leipzig die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes.
2. Die Begründung der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird gebilligt.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Abstimmungsergebnis: 63/0/0
TOP 6.7
Bebauungsplan Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01647
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger
Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm" wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2
Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme
TOP 6.8
EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog
Vorlage: VI-DS-01650
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Maßnahmenkatalog zum ersten Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig.
2. Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet regelmäßig im Beirat für Gleichstellung über den Umsetzungsstand und die Ergebnisse der fortlaufenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
3. Nach 3 Jahren wird der Ratsversammlung ein Umsetzungsbericht vorgelegt.
Das 4. Handlungsfeld „Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung"
wird wie folgt ergänzt:
4.8.
Kampf gegen Geschlechterstereotype bei sozialen und Gesundheitsfachberufen
Der Oberbürgermeister bringt alle Akteure, die in Leipzig an der Aus- und Weiterbildung von medizinischem und sozialen Fachpersonal beteiligt sind, zusammen, um gemeinsame und individuelle Maßnahmen zum Abbau von Geschlechterstereotypen im Gesundheits- und Sozialwesen zu
-9erarbeiten. Dabei sind insbesondere alle Ausbildungsstätten für Sozial-, Pflege- und Gesundheitsfachberufe einzubeziehen.
Die Fernziele müssen die Aufhebung der geschlechterspezifischen Zuordnung bestimmter Berufe in der Gesellschaft, Chancengleichheit und eine sich idealerweise annähernde Geschlechterverteilung bei der Besetzung von Ausbildungs- und später Arbeitsplätzen sein.
Zuständigkeit:
- Der Oberbürgermeister
- Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
- Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule (Gesundheitsamt, Eigenbetriebe
Städtisches Klinikum St. Georg, Städtische Behindertenhilfe, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe)
- Dezernat VII Wirtschaft und Arbeit (Referat Beschäftigungspolitik)
Zeitraum:
- Der Oberbürgermeister wird dem Stadtrat bis Ende des 1. Halbjahres 2016 einen Zwischenbericht vorlegen.
Im Handlungsfeld 5 Kommunalpolitik wird Maßnahme 5.1. wie folgt geändert:
Interessierte Personen begleiten für einen bestimmten Zeitraum eine Stadträtin oder einen Stadtrat, um verschiedene Gremien und deren Arbeit kennenzulernen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
TOP
6.8.1
EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog
Vorlage: VI-DS-01650-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Im Handlungsfeld 5 Kommunalpolitik wird Maßnahme 5.1. wie folgt geändert:
Interessierte Personen begleiten für einen bestimmten Zeitraum eine Stadträtin oder einen Stadtrat, um
verschiedene Gremien und deren Arbeit kennenzulernen.
Abstimmungsergebnis: 31/18/9
TOP
6.8.2
EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog
Vorlage: VI-DS-01650-ÄA-003
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Das 4. Handlungsfeld „Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung“ wird wie
folgt ergänzt:
4.8.
Kampf gegen Geschlechterstereotype bei sozialen und Gesundheitsfachberufen
Der Oberbürgermeister bringt alle Akteure, die in Leipzig an der Aus- und Weiterbildung von medizinischem und sozialen Fachpersonal beteiligt sind, zusammen, um gemeinsame und individuelle Maßnahmen zum Abbau von Geschlechterstereotypen im Gesundheits- und Sozialwesen zu erarbeiten. Dabei
sind insbesondere alle Ausbildungsstätten für Sozial-, Pflege- und Gesundheitsfachberufe einzubeziehen.
-10Die Fernziele müssen die Aufhebung der geschlechterspezifischen Zuordnung bestimmter Berufe in der
Gesellschaft, Chancengleichheit und eine sich idealerweise annähernde Geschlechterverteilung bei der
Besetzung von Ausbildungs- und später Arbeitsplätzen sein.
Zuständigkeit:
– Der Oberbürgermeister
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule (Gesundheitsamt, Eigenbetriebe Städtisches Klinikum St. Georg, Städtische Behindertenhilfe, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe)
– Dezernat VII Wirtschaft und Arbeit (Referat Beschäftigungspolitik)
Zeitraum:
– Der Oberbürgermeister wird dem Stadtrat bis Ende des 1. Halbjahres 2016 einen Zwischenbericht vorlegen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen
TOP 6.9
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 wegen notwendiger Umbuchungen von Auszahlungen für den
5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses zu Leipzig und weiterer Baumaßnahmen in 2015.
Vorlage: VI-DS-01659
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe
von 578.000 € im PSP-Element 1.100.26.2.0.03 "Gewandhaus zu Leipzig" Kostenart 4315 0000 "Zuschüsse an verb. Unternehmen, Sondervermögen, Beteiligungen" wird bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt formal in Höhe von 578.000 € aus der Kostenstelle 1098600000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt - und gleichzeitiger Sperrung der Mittel in gleicher Höhe
im PSP-Element 70000019.740 "Baumaßnahme Gewandhaus", Kostenart 7812 0000 „ Zuw/Zusch Invest G/GV".
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
TOP 6.10 EFRE - Fördergebiet Leipziger Osten 2014 -2020
Vorlage: VI-DS-01672
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt das Fördergebiet Leipziger Osten in den Grenzen gemäß Lageplan,
Anlage 1
2. Die Ratsversammlung beschließt das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept, Anlage 2
3. Die Ratsversammlung nimmt den zu Grunde liegenden Kosten- und Finanzierungsplan für den Zeitraum 2016-2020 zur Kenntnis.
Gesamtkosten:
5.923.000 €
- davon EFRE Mittel
4.738.400 €
Eigenmittel
1.184.600 €
-11Die erforderlichen Haushaltsansätze/Eigenanteile sind in der Haushaltsplanung und in der mittelfristigen Planung bis 2019 enthalten. Die Ansätze für 2020 sind im Doppelhaushalt 2017/2018 im Rahmen
des vorgegebenen Budgets anzumelden.
4. Bei positiver Fördermittelbescheidung werden, sofern notwendig, entsprechend der Wertgrenzen
nach Hauptsatzung gesonderte Beschlussvorlagen zu den Einzelmaßnahmen in die jeweils zuständigen Gremien eingebracht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.11 EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020
Vorlage: VI-DS-01686
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt das EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 in den
Grenzen gemäß Lageplan - Anlage 1.
2. Die Ratsversammlung beschließt das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept (GIHK) - Anlage 2.
3. Die Ratsversammlung nimmt die Gesamtkosten in Höhe von 13.465.680,00 € für den Zeitraum 20162020 zur Kenntnis. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Gesamtkosten
13.465.680,00 €, davon
- Kostenanteil Stadt Leipzig
7.758.650,00 €
- Kostenanteil Stadtwerke Leipzig 5.387.030,00 €
- Kostenanteil Privat
320.000,00 €
4. Die Ratsversammlung nimmt den zugrundeliegenden Kosten- und Finanzierungsplan für den Kostenanteil der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016-2020 wie folgt zur Kenntnis:
Kostenanteil Stadt
7.758.650,00 €, davon
- EFRE-Mittel
5.366.920,00 €
- Stadtumbau Ost-Mittel
266.500,00 €
- Straßenausbaubeiträge
1.050.000,00 €
- Eigenmittel Stadtwerke Leipzig
353.800,00 €
- Eigenmittel Stadt Leipzig
721.430,00 €
Die erforderlichen Haushaltsansätze/Eigenanteile sind in der Haushaltsplanung und in der mittelfristigen Planung bis 2019 enthalten. Die Ansätze für 2020 sind im Doppelhaushalt 2017/2018 im Rahmen der vorgegebenen Budgets anzumelden.
5. Bei positiver Fördermittelbescheidung werden, sofern notwendig, entsprechend der Wertgrenzen
nach Hauptsatzung gesonderte Beschlussvorlagen zu den Einzelmaßnahmen in die jeweils zuständigen Gremien eingebracht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.12 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Sozialumlage an
den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2015
Vorlage: VI-DS-01688
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_611_ZW
(Allgemeine Finanzwirtschaft) werden für 2015 in Höhe von 1.587.415 € bestätigt.
-122. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 50_312_ZW (Grundsicherung SGB II).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.13 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"Vorlage: VI-DS-01695
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Musikschule Leipzig "Johann Sebastian
Bach" wird die Wollenberg & Wissing GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.14 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Theater der Jungen WeltVorlage: VI-DS-01696
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt wird die Wollenberg & Wissing GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.15 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Stadtreinigung LeipzigVorlage: VI-DS-01697
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig wird die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
-13TOP 6.16 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Städtisches Klinikum "St.
Georg" LeipzigVorlage: VI-DS-01698
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.17 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Oper LeipzigVorlage: VI-DS-01699
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Oper Leipzig wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.18 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Gewandhaus zu LeipzigVorlage: VI-DS-01700
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig wird die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.19 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Kommunaler Eigenbetrieb
Leipzig/EngelsdorfVorlage: VI-DS-01701
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
-14Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf wird die Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.20 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Vorlage: VI-DS-01702
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe wird die CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.21 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Vorlage: VI-DS-01703
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe wird die RBS
RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6.22 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Schauspiel LeipzigVorlage: VI-DS-01704
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig wird die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
-15TOP 6.23 Mitgliedschaft der Leipziger Städtischen Bibliotheken im Kuratorium Haus des
Buches e. V. Leipzig
Vorlage: VI-DS-01711
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Mitgliedschaft der Leipziger Städtischen Bibliotheken im Kuratorium Haus des Buches e. V. Leipzig.
Der Jahresbeitrag beträgt 50,- €.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget 45_272_ZW Amt 45 Bibliotheken.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP 7
Informationen I
TOP 7.1
Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage: VI-DS-01482
Einreicher: Dezernat Finanzen
zur Kenntnis genommen
TOP 7.2
Suchtbericht 2015
Vorlage: VI-DS-01641
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
zur Kenntnis genommen
TOP 7.3
Berichterstattung 2015 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und
Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung der
Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit
Vorlage: VI-DS-01648
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
zur Kenntnis genommen
TOP 7.4
Jobcenter Leipzig - Halbjahresbericht zur Zielerreichung 2015
Vorlage: VI-DS-01694
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
zur Kenntnis genommen
-16TOP 7.5
Information an die Ratsversammlung: Aktueller Sachstand in Angelegenheiten der gesetzlichen Vertretung – Bericht zum 30.06.2015
Vorlage: VI-DS-01763
Einreicher: Oberbürgermeister
zur Kenntnis genommen
Änderungen/Ergänzungen sind fett/kursiv hervorgehoben.
Leipzig,
Oberbürgermeister Jung
ausgefertigt:
Bergmann
Ke
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Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung eröffnet die Sitzung der Ratsversammlung und begrüßt
die Anwesenden. Er teilt mit, dass die Tagesordnung der heutigen Sitzung am
7. November 2015 bekanntgemacht worden sei.
Der Oberbürgermeister nennt die Namen der unentschuldigt fehlenden Stadträtinnen
und Stadträte. Er verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung und bittet die
Stadträtinnen und Stadträte, die die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, ihm dies
mitzuteilen.
Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 18:00 Uhr 61 Stadträtinnen und Stadträte = 86 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig.
Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Tagesordnung
Oberbürgermeister Jung tut kund, dass die Tagesordnung um einen Nachtrag erweitert worden sei. Die Drucksache VI-DS-01910 werde unter Tagesordnungspunkt
12.1 im nichtöffentlichen Teil behandelt.
Der Oberbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung unter Berücksichtigung der vorgenommenen Ergänzung
fest.
Tagesordnungspunkt 4: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Eilentscheidungen hat es nicht gegeben.
Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Oberbürgermeisters
Oberbürgermeister Jung berichtet, es habe eine Einigung zwischen dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag und dem Freistaat Sachsen zum
Thema „Kommunales Investitionspaket“ gegeben. Bekanntlich habe der Bund insbesondere zur Unterstützung der klammen Kommunen einen Beschluss gefasst, Gelder über die Länder an die Kommunen durchzureichen. Bundesmittel in Höhe von
156 Millionen Euro seien nach Sachsen geflossen. Die Verwaltung habe seit Monaten auf einen Vorschlag des Finanzministers gewartet, wie diese Mittel unter den
Kommunen verteilt werden sollen. Parallel dazu habe es eine Initiative aus dem
Landtag gegeben. Die Fraktionen von CDU und SPD hätten eine Übereinkunft des
Inhalts erzielt, diese Bundesmittel zu nutzen, um ein größeres Paket im Freistaat
Sachsen auf den Weg zu bringen und so die kommunale Investitionskraft insgesamt
deutlicher zu stärken. Sie hätten sich das Thema auf den Tisch gezogen, sodass es
am 26. Oktober zu Gesprächen und Verhandlungen gekommen sei. Der Freistaat
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Sachsen habe in Zusammenarbeit mit den finanzpolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen ein sogenanntes 800-Millionen-Paket für vier Jahre mit den Kommunen diskutiert und verhandelt.
Er, Jung, sei als Vizepräsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetags in der
Situation gewesen, zu überlegen, ob er sich an den Verhandlungen aktiv beteilige
oder nicht. Der Hintergrund des gesamten Vorhabens sei die klare und bereits im
Koalitionsvertrag vereinbarte Übereinkunft gewesen, dass es insgesamt in den
nächsten Jahren zu einer Verschiebung von Finanzmitteln des kreisfreien Raumes
hin zu den Finanzmitteln des kreisangehörigen Raumes kommen soll. Im Finanzausgleichsgesetz seien diese Verhältnisse in Sachsen sehr gut geregelt. Vor dem Hintergrund, dass unausweichlich eine Umverteilung erfolgen werde, habe er, Jung, sich
dann entschieden, aktiv mit zu verhandeln, um für die kreisfreien Städte diese bittere
Pille vielleicht etwas versüßen zu können.
Der Oberbürgermeister kündigt an, dass der Stadtrat in den nächsten zwei oder drei
Wochen vom Dezernat II eine ausführliche Informationsvorlage zu diesem Thema
erhalten werde. Dort werde das Ergebnis der Koalitionsvorgaben und der Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die Stadt Leipzig heruntergebrochen, sodass der Stadtrat das entsprechend einschätzen könne.
Oberbürgermeister Jung äußert, es sei keineswegs ein 800-Millionen-Paket. Frisches
Geld gebe der Freistaat in Höhe von 322 Millionen Euro für vier Jahre dazu. Der Rest
der 800 Millionen Euro seien kommunale Mittel. Es habe alle in der kommunalen
Familie geärgert, dass der Eindruck erzeugt worden sei, als ob es um ein 800-Millionen-Paket des Freistaates gehe. Also: 156 Millionen Euro Bundesmittel, 322 Millionen Euro kommunale Mittel und 322 Millionen Euro Mittel vom Freistaat. Diese Mittel
würden in einen Fonds gespeist. Aus diesem Fonds werde in den nächsten vier Jahren ein kommunales Investitionsprogramm mitfinanziert.
Im Ergebnis sei festzustellen, dass die Stadt Leipzig in der Mittelfristplanung dadurch
investiv eine etwas größere Sicherheit für viele bereits geplante Maßnahmen insbesondere im Schulbereich, im Kitabereich und bei Straßen und Brücken bekommen
werde. Andererseits verliere die Stadt Leipzig im Ergebnishaushalt Mittel, die sie
ausgleichen müsse. Man habe also keineswegs mehr zur Verfügung, und auch die
Haushaltsaufstellung werde keineswegs einfacher. Dennoch habe er, Jung, sich entschieden, als Vizepräsident diesen Kompromiss mit zu unterschreiben, weil die Stadt
Leipzig erstens damit arbeiten könne, weil sie zweitens damit auch ein Stück Verantwortung für das ganze Land übernehme, insbesondere für Räume, die wegen der
Schrumpfung große infrastrukturelle Schwierigkeiten haben, und weil es drittens
auch der Versuch sei, die kommunale Familie zusammenzuhalten. Dresden habe in
dieser Frage deutlich opponiert und sich dann anders entschieden. Er, Jung, stehe
hinter diesem Kompromiss, weil er glaube, dass er für die kommunale Familie insgesamt richtig sei.
Dieses Förderprogramm ermögliche der Stadt Leipzig eine 75-prozentige Förderung
für Maßnahmen in den nächsten vier Jahren, teilweise sogar eine 88-prozentige Förderung, wenn man pauschale Investitionsmittel einsetze. Das bedeute, dass sehr
viele bereits geplante Maßnahmen in der Finanzierung neu durchdacht werden müs-
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sen, dass neue Finanzierungspläne erarbeitet werden müssen. Im nächsten Jahr
werde den Stadtrat ein Maßnahmeplan erreichen, wobei dann der Stadtrat in Gänze
für den Maßnahmeplan sein Votum abgeben werde, sodass man diese Maßnahmen
auf den Weg schicken könne. Das sei insgesamt in der Förderquote positiv, vom
Aufwand her verwaltungsseitig aber sehr aufwendig und schwierig, weil die Bundesmittel bestimmten Bedingungen unterlägen – Stichwort energetische Sanierung –
und andere Rahmenbedingungen zu beachten seien.
Der Oberbürgermeister merkt an, dass Maßnahmen wieder auftauchen könnten, die
der Stadtrat schon beschlossen habe, weil sich die Finanzierung jetzt anders darstelle oder neu berechnet werden müsse. Diejenigen, die vielleicht gehofft hätten, das
800-Millionen-Paket könnte im Ergebnis für die Stadt Leipzig eine Entspannung bedeuten, müsse er leider enttäuschen. Es sei keine Verschlechterung, aber es sei
auch keine Verbesserung, die wesentlich helfe.
Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass sich das Verwaltungsgericht Leipzig heute inhaltlich mit dem Bürgerbegehren zur Privatisierungsbremse befasst habe. Stadtverwaltung und Landesdirektion seien bekanntlich der Auffassung gewesen, dass
dieses Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Die 6. Kammer habe heute die entsprechende Klage abgewiesen und dabei wörtlich formuliert: „Tragende Gründe: Die Erwägungen hierfür sind, dass das Ziel des Bürgerbegehrens, eine erforderliche Zweidrittelmehrheit des Stadtrates für Verkäufe, gegen § 39 Abs. 6 SächsGemO, welche
eine einfache Mehrheit vorsieht.“ Und weiter: „Auch der begehrte Vorratsbeschluss
für alle städtischen Verkäufe ist nach § 25 Abs. 2 SächsGemO nicht zulässig.“ Mit
dieser Entscheidung werde die repräsentative Demokratie gestärkt.
Eine Berufung gegen das Urteil sei nicht zugelassen, aber selbstverständlich sei ein
Antrag auf Berufung möglich.
Tagesordnungspunkt 6: Vorlagen I
6.1. Baubeschluss: Neubau Streugutlagerhalle incl. Winterdiensttechnik und
Mitarbeiter-Servicecontainer, Geithainer Straße 17, 04328 Leipzig (VI-DS-01563)
Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt bekannt, dass er in Vertretung von Frau Ludwig, der umweltpolitischen Sprecherin seiner Fraktion, eine Rede halte. Um den Titel der Vorlage wörtlich zu nehmen, wolle die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen zwar kein Salz in die Wunde streuen, aber dennoch auf die Umweltauswirkungen durch den Einsatz von Streusalz und Salzlauge aufmerksam machen.
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung plane, eine Streugutlagerhalle neu zu bauen und die
dazugehörige Winterdiensttechnik zu erweitern. So weit, so gut. In dieser Streugutlagerhallehalle sollten aber nicht etwa umweltfreundliche Streugüter wie Sand, Split
und Blähschiefer eingelagert werden, sondern Streusalz und Salzlauge. Genau hier
liege das Problem. Der Einsatz von Streusalz und Salzlauge sei ökologisch bedenklich. Besonders für Bäume und Pflanzen sei das Salz schädlich. Es führe zum Absterben der Blätter und erhöhe den pH-Wert des Bodens. Streusalz greife auch Gebäude und Fahrzeuge an, gehe ins Grundwasser und schade Hunden und Katzen.
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Salz schade und verursache dadurch direkte und indirekte Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Nach der Devise „Viel hilft viel“ würden jährlich 2 Millionen Tonnen
Salz auf Deutschlands Straßen gestreut. Wie viel es in Leipzig sei, wisse man nicht,
denn der Einsatz von Streusalz sei nicht nachvollziehbar.
Es gebe bereits eine Reihe von umweltverträglichen Streugutmitteln, welche durch
den Blauen Engel zertifiziert und genauso wirksam wie Salz seien. Auch dieses
Streugut würde die Straßen und Wege frei halten, aber ohne dabei Löcher in Autos,
Häuser, Bäume und somit auch in die Geldbeutel zu fressen. Hier müsse gehandelt
werden für eine nachhaltige und zeitgemäße Lösung.
Abstimmung: VI-DS-01553 wird einstimmig beschlossen.
6.2. Mitgliedschaft der Stadt Leipzig/Marktamt in der GFI Gemeinschaft zur
Förderung der Interessen der Deutschen Frischemärkte e.V. (VI-DS-01596)
Abstimmung: VI-DS-01596 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
6.3. Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig (VI-DS-01617)
Abstimmung: VI-DS-01617 wird einstimmig beschlossen.
6.4. Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV-2098/14: Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 „Dieskaustraße / Seumestraße – Nutzungsarten“ zur Sicherung der
Nahversorgung in Hartmannsdorf und Knauthain (VI-DS-001625 + Änderungsantrag ÄA-001 des Ortschaftsrats Hartmannsdorf-Knautnaundorf)
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass die Stadtverwaltung den Änderungsantrag
in die Vorlage übernehme.
Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) tut kund, dass der Ortsvorsteher von Hartmannsdorf-Knautnaundorf sie gebeten habe, ein paar Worte zu diesem Thema zu sagen,
weil er heute wegen einer anderen Sitzung nicht hier sein könne.
Stadträtin Heller bekennt, dass der Änderungsantrag einen Fehler enthalte. Die Vorlage betreffe das Gebiet südlich der Schönberger Straße, und im Änderungsantrag
werde die wirkliche Lokalität des Marktes beschrieben, allerdings auch Schönberger
Straße. Südlich der Schönberger Straße befinde sich aber die Rehbacher Straße.
Das müsste geändert werden. Der Markt sei also in der Rehbacher und nicht in der
Schönberger Straße. Dies müsse bei der Abstimmung berücksichtigt werden.
Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass er den Änderungsantrag des Ortschaftsrates übernehmen wollte. Dort stehe aber auch Schönberger Straße.
Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) wiederholt, dass das geändert werden müsste.
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Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass im Änderungsantrag die Ortsbezeichnung
„Schönberger Straße“ in „Rehbacher Straße“ geändert werde, und bekräftigt, dass er
den Änderungsantrag übernehme.
Abstimmung: Unter Berücksichtigung des Änderungsantrages ÄA-001
in dessen geänderter Fassung wird VI-DS-01625 einstimmig beschlossen.
6.5. Bewerbung der Stadt Leipzig am Wettbewerb „Zukunftsstadt“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (VI-DS-01635, Austauschseite + Änderungsantrag ÄA-001 der CDU-Fraktion)
Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) führt aus, immer wenn er diese Vorlage in der
Hand halte, fühle er sich ein bisschen an die guten alten Zeiten aus der HaraldSchmidt-Show erinnert. In jenen Zeiten habe es den fiktiven Abgeordneten Dr. Udo
Brömme gegeben, dessen drei wichtigste Wahlversprechen er, Weickert, kurz in Erinnerung rufen wolle, erinnerten sie ihn doch manchmal ein bisschen an das Wahlprogramm des Oberbürgermeisters. Das erste habe gelautet „Alte Deutsche, weg
von der Straße!“, das zweite „Wirtschaft ist Chefsache“, und das dritte schließlich
„Zukunft ist gut für alle“.
Stadtrat Weickert erwähnt, er freue sich immer, wenn Vorlagen wie diese direkt aus
dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters kämen, denn so viel wohl formulierte
Prosa lese er sonst nicht einmal im Deutschstudium. Die CDU-Fraktion habe sich
daher entschlossen, mit ihrem Änderungsantrag zu gewährleisten, dass am Ende
eines solchen Prozesses zumindest geschaut werde, was eigentlich gemacht worden
sei. Denn Zukunft sei zwar gut für alle, aber auf Zukunft, wie sie in der Vorlage stehe,
lasse sich eben kein stabiles Fundament aufbauen. Grundsätzlich begrüße die CDUFraktion das Vorhaben der Stadt, denn schließlich fielen die Kosten nicht allein dem
Stadtsäckel zur Last.
Oberbürgermeister Jung habe sich in der vergangenen Woche eindrücklich zu seiner
Zukunft geäußert. Er, Weickert, sei gespannt, wie sich die Wähler 2020 dazu verhalten werden.
Oberbürgermeister Jung bedauert, dass Stadtrat Weickert in seinem Studium keine
bessere Prosa lese. Er, Jung, habe in seinem Studium bessere Prosa gelesen als
diese Vorlage. Ungeachtet dessen übernehme er den Änderungsantrag der CDUFraktion.
Abstimmung: Unter Einbeziehung des Änderungsantrages ÄA-001
der CDU-Fraktion wird VI-DS-01635 bei 1 Gegenstimmen ohne Enthaltungen beschlossen.
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6.6. Vorhabens- und Erschließungsplan Nr. E-67 „Gewerbegebiet Tatje“, Aufhebung; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss (VI-DS-01638)
Abstimmung: VI-DS-01638 wird mit 63 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen.
6.7. Bebauungsplan Nr. 426 „Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-01647)
Abstimmung: VI-DS-01647 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen.
6.8. EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann – Maßnahmenkatalog
(VI-DS-01650 + Änderungsanträge ÄA-002 und ÄA-003 der CDU-Fraktion)
Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) trägt vor, am 23. Oktober 2015 habe die Stadt
Leipzig den Louise-Otto-Peters-Preis für Verdienste um die Gleichstellung von Frau
und Mann verliehen. Preisträger sei das Gleichberechtigungsbüro der Medizinischen
Fakultät und des Universitätsklinikums Leipzig gewesen, das eine herausragende
Arbeit für die Schaffung von Gleichheit der Geschlechter leiste.
Zu dieser Arbeit gehöre auch ein Mentoringprogramm für Medizinstudentinnen und
-studenten. Dieses Programm sei ausschließlich für Studentinnen geplant worden.
Genau dieser Ansatz sei jedoch von den Medizinstudenten und –studentinnen kritisiert und später geändert worden, und zwar zu Recht. Wenn man der nächsten Generation eine Weltsicht mit mehr Gleichberechtigung vermitteln wolle, dann sei es
kontraproduktiv, das Ungleichgewicht in der Geschlechterverteilung in der Politik einfach nur umzudrehen.
Deshalb habe die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Thema Mentoringprogramm in der Kommunalpolitik geschrieben. In solch einem Programm sollte es um
Themen und um die politischen Interessenschwerpunkte des Menschen gehen und
nicht um sein Geschlecht. Die CDU-Fraktion wolle nicht, dass sich die Fronten zwischen den Geschlechtern in den nächsten Generationen wieder verhärten und jeder
bisher erreichte Fortschritt in Richtung Gleichberechtigung damit revidiert werde.
Man könne eine Ungleichbehandlung nicht mit einer anderen ausgleichen. In einer
solchen Gleichung wäre das Ergebnis nicht plus minus null. Wenn man Gleichberechtigung wolle, müsse man sie vorleben, sodass sie für die Kinder selbstverständlich werde. Denn häufig Erlebtes präge; es hinterlasse Eindruck.
Stadträtin Heller appelliert an den Stadtrat, einen positiven Eindruck von einer
gleichberechtigten Welt zu hinterlassen.
Stadträtin Ehms (Fraktion DIE LINKE) fragt, was Leipzig mit Madrid, Brüssel, Helsinki, Paris, Stockholm und Bern gemeinsam habe, und antwortet, dass all diese
Städte die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf
lokaler Ebene, die 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas angenom-
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men worden sei, unterzeichnet haben. Insgesamt seien es 1.238 Kommunen.
Deutschland sei mit 40 Kommunen dabei, und 19 von ihnen hätten einen Maßnahmeplan. Leipzig sei die zweite Stadt in Sachsen, in der es heute so weit sei. Der
Stadtrat beschließe heute den ersten Gleichstellungsaktionsplan.
Im Oktober 2011 habe die Linksfraktion den Antrag auf Unterzeichnung dieser Charta eingebracht, im Juli 2012 habe der Oberbürgermeister die Charta unterzeichnet,
und nunmehr gehe es an die konkrete Umsetzung. Sie, Ehms, danke Frau Lapön
und ihren Mitstreitenden für die sehr gute Vorbereitung.
Der Gleichstellungsaktionsplan beinhalte folgende fünf Handlungsfelder: Wissenschaft, geschlechterspezifische Anti-Gewalt-Arbeit, lokale Wirtschaft, Kampf gegen
Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung sowie Kommunalpolitik. Für
diese fünf Handlungsfelder seien 28 Einzelmaßnahmen erarbeitet worden. Erfreulicherweise sei mit der Umsetzung des Aktionsplanes bereits begonnen worden, nämlich durch die Vergabe des Louise-Otto-Peters-Preises.
Frauen in Spitzenpositionen sei ein Thema, das auch in Leipzig aktuell sei. Die einzige Frau unter den Beigeordneten fehle heute leider, und auch in den Aufsichtsräten
der Beteiligungsunternehmen betrage der Frauenanteil maximal 30 %. Die Einwohneranfrage von Katharina Hitschfeld und anderen in der vorigen Tagung beweise,
dass das ein Thema sei, das durchaus auch die Allgemeinheit interessiere. Es gebe
hier noch viel Handlungsbedarf. Dass sogenannte Selbstverpflichtungen, eigene
Zielvorgaben, Empfehlungen usw. ausreichen, um eine Verbesserung der Situation
zu erreichen, dürfe erfahrungsgemäß bezweifelt werden, aber sie, Ehms, lasse sich
da gern vom Gegenteil überzeugen. Man werde sehen, wie die Maßnahme 5.5, mehr
Frauen in Aufsichtsräte, konkret umgesetzt werde.
Im Änderungsantrag ÄA-002 der CDU-Fraktion werde gefordert, das Mentoringprogramm, also die Begleitung einer Stadträtin bzw. eines Stadtrates bei ihrer Arbeit,
nicht nur interessierten Frauen anzubieten. Im Leipziger Stadtrat habe man mit
25 Stadträtinnen einen Frauenanteil von reichlich einem Drittel, nämlich 35,7 %. Die
CDU sei leider nur mit drei Frauen unter 19 Stadträten vertreten. Das seien 15,8 %.
Und ausgerechnet diese Fraktion, die eigentlich das größte Interesse haben müsste,
ihren Frauenanteil zu erhöhen, wende sich nun gegen eine Maßnahme, die genau
dies bewirken solle. Dies sei nicht nachvollziehbar. Es gehe dabei nicht um die Bildung irgendwelcher Fronten. Das sei gar nicht der Fall. Dass das Mentoringprogramm nur für Frauen da sei, sei eine hundertprozentige Quote, und in diesem Falle
handele es sich nicht um eine Diskriminierung von Männern, sondern um ein völlig
legitimes Mittel, um ein Ungleichgewicht aufzuheben.
Dass Männer im Aktionsplan keineswegs zu kurz kommen, werde daran deutlich,
dass es Mentoringprogramme zu Karrierewegen in der Verwaltung an vielen Orten
gibt und dass es ebenso Maßnahmen zum Gewaltschutz für Jungen und Männer
geben wird.
Auch wenn in der Sächsischen Verfassung und im Grundgesetz von Gleichberechtigung die Rede sei, gebe es im wahren Leben noch keine Gleichstellung, keine gleiche Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben. Stichpunkte wie Vereinbarkeit von
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Familie und Beruf, häusliche Gewalt, stereotype Rollenklischees, Lohngefälle und
Elternzeit stünden stellvertretend für viele Lebensbereiche, in denen nachweislich
tagtäglich bewusst oder unbewusst geschlechtsbedingte Ungleichbehandlungen
stattfänden. Daher sei dieser Gleichstellungsaktionsplan so wichtig.
Im Städteranking der 30 größten Städte Deutschlands Zukunftsaussichten und Entwicklungsperspektiven nehme Leipzig einen sehr guten Platz 3 ein. Mit dem heute zu
beschließenden Aktionsplan hätten München und Berlin, die selbst über keinen
Gleichstellungsplan verfügten, beim nächsten Vergleich keine Chance gegen
Leipzig.
Stadträtin Dr. Märtens (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, mit den Worten „Willkommen bei einer mutigen Tat!“ habe Louise Otto-Peters am 15. Oktober
1865 ihre Gäste begrüßt. Anschließend hätten die Anwesenden den Allgemeinen
Deutschen Frauenverein gegründet. 150 Jahre später lege die Stadt Leipzig ihren
ersten Gleichstellungsaktionsplan vor. Das sei nicht mutig, sondern folgerichtig und
der Stadt Leipzig ebenso wie dem Jahrestag angemessen.
Mit diesem Maßnahmenkatalog trete Leipzig aktiv für ein gleichberechtigtes und geschlechtergerechtes Leben aller Leipzigerinnen und Leipziger ein. Seine Umsetzung
werde viele mutige Taten erfordern. Die zwei Handlungsfelder Schutz vor häuslicher
Gewalt und Kampf gegen Geschlechterstereotype müssten auch angesichts der aktuellen Sicherheitslage geflüchteter Frauen in Leipzig unverzüglich umgesetzt werden.
Gewalt unter Flüchtlingen in den Notunterkünften dürfe nicht als Argument gegen
das Grundrecht auf Asyl missbraucht werden. Stattdessen müsse man schnell die
wirksamen Hilfs- und Schutzkonzepte in den Einrichtungen installieren. Es seien dieselben Rechtspopulisten, die in einem Atemzug Gleichstellungsarbeit als Wahn diskreditieren und muslimische Flüchtlinge wegen ihres konservativen Frauenbildes
abweisen wollen.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Handlungsfeld Kommunale Politik habe
auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwundert. Anstelle eines Mentoringprogramms für Frauen wünsche sie sich eines zu Personen, also auch für Männer
und alle anderen Geschlechter. Wenn sie, Märtens, sich in den Reihen der CDUStadtratsfraktion umschaue, frage sie sich, ob man das wirklich brauche.
Aber natürlich wolle die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Erneuerung der CDUFraktion nicht im Wege stehen. Ihre Zustimmung sei wichtig. Die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen freue sich also auf viele junge Frauen und viele neue junge Männer
im Leipziger Stadtrat.
Stadtrat Kriegel (AfD-Fraktion) tut kund, dass die AfD-Fraktion dieser Vorlage nicht
zustimmen werde. Die Vorlage enthalte durchaus gute sachliche Argumente in Bezug auf die Durchsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann auf der Grundlage
der EU-Charta. Die AfD-Fraktion meine jedoch, dass gerade die Darlegungen in
Punkt 4.7 zur frühkindlichen Erziehung in Leipzig sehr problematisch seien.
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In diesem Punkt finde sich die Zwischenüberschrift „Sexuelle Identität als Querschnittsaufgabe in der frühkindlichen Bildung“. Die AfD-Fraktion sei der Meinung,
dass im Kindergartenalter eine frühsexuelle Erziehung und Bildung nichts zu suchen
habe. Hände weg von den Kindern im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren!
Außerdem finde die AfD-Fraktion, dass das Seminarangebot von RosaLinde e. V. zu
einseitig sei. Sie hätte sich gewünscht, dass hier von anderen Vereinen in der Stadt
Leipzig weitere Angebote gerade im Bereich der Leiterinnen und Erzieherinnen in
Kindertageseinrichtungen und Horten gemacht würden.
Aus den genannten Gründen werde die AfD-Fraktion mehrheitlich der Vorlage nicht
zustimmen.
Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) erklärt, sie fühle sich von den Kollegen der Grünen und der Linken gut unterhalten. Vielleicht sollte man ein Mentoringprogramm für
diese Kollegen auflegen. Die Anzahl der Frauen in der CDU-Fraktion werde nicht von
dieser bestimmt, sondern von den Wählern und auch Wählerinnen. Es liege nicht
daran, dass zu wenig Frauen auf die Listen genommen worden seien. Die CDU habe
genügend Frauen auf der Liste gehabt. Wenn sie nicht gewählt würden, sei das nicht
die Schuld der CDU-Fraktion. Sie habe auch nicht gesagt, sie wolle kein Mentoringprogramm für Frauen. Die CDU-Fraktion wäre froh, wenn ihr mehr Frauen angehören
würden. So sei das nicht gemeint. Gemeint sei, dass die CDU-Fraktion niemanden
ausgrenze, denn genau das sei Gleichberechtigung.
Stadträtin Schenk (SPD-Fraktion) möchte wissen, ob die Frauen auf der Liste der
CDU so schlecht seien, dass sie nicht gewählt würden. Bei der SPD-Fraktion sei es
so, dass Frauen und Männer abwechselnd auf die Liste gesetzt würden. Dadurch
könnten auch gute Frauen gewählt werden.
Stadträtin Gabelmann (SPD-Fraktion) bezeichnet es als faszinierend, dass ein Mitglied der AfD-Fraktion beim Thema Gleichstellung von Frau und Mann den Satz
„Hände weg von unseren Kindern!“ gesagt habe, dass man sich aber nicht darüber
aufrege, sondern über die Redebeiträge der Grünen und der LINKEN. Sie, Gabelmann, habe das nicht unkommentiert so stehen lassen wollen. So etwas gehöre einfach nicht in den Stadtrat.
Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-002 der CDU-Fraktion wird
mit 31 Dafür-Stimmen bei 23 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen.
Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-003 der CDU-Fraktion wird
mehrheitlich angenommen.
Abstimmung: Unter Berücksichtigung der beiden Änderungsanträge
wird VI-DS-01650 bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.
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6.9. Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 wegen notwendiger Umbuchungen und Auszahlungen für den
5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses zu Leipzig und weitere
Baumaßnahmen in 2015 (VI-DS-01659)
Stadtrat Tornau (CDU-Fraktion) stellt vorab klar, dass die CDU-Fraktion keinesfalls
notwendige Mittel für die Brandschutzertüchtigung jedweder Eigenbetriebe blockieren oder gar verhindern wolle. Das sei auch hier nicht der Fall, und darum gehe es in
dieser Vorlage auch gar nicht. Die Mittel seien im vorliegenden Fall ja bereits bereitgestellt worden.
Leider aber sei hier wieder einmal mangelhaft geplant worden. Das ergebe sich aus
der Vorlage. Der Wirtschaftsplan 2015 des Gewandhauses gehe von falschen Voraussetzungen aus. Aus 740.000 Euro aktivierbaren Investitionen und 760.000 Euro
Instandhaltungsaufwendungen im ursprünglichen Wirtschaftsplan seien in der Vorlage nun 163.000 Euro Investitionen und 1,3 Millionen Euro Aufwendungen zur Instandhaltung geworden. Die Summe der Ausgaben bleibe jedoch gleich. Man könnte
also fragen, ob es so wichtig sei, wie sich die Ausgaben zusammensetzen.
Die Verschiebung sei von erheblicher Bedeutung. Investitionen seien bilanziell aktivierbar und veränderten die Gesamtbilanz des Hauses nicht, wenn man von der Abschreibung absehe. Nicht aktivierbare Aufwendungen schmälerten die Bilanz aber
sehr wohl. Das sei ungefähr so, als wenn man sich für 740.000 Euro ein Einfamilienhäuschen kaufe und für 760.000 Euro in den Urlaub fliege. Das Haus könne man zur
Not wieder verkaufen, das Geld für den Urlaub sei weg. Um bei dem Beispiel zu bleiben, habe das Gewandhaus in diesem Fall 578.000 Euro für den Urlaub ausgegeben, obwohl das Geld für das Haus bestimmt gewesen sei. Die Auswirkung sei also
578.000 Bilanzverlust im Vergleich zum Wirtschaftsplan. Gerade angesichts der angespannten finanziellen Situation der Kultureigenbetriebe sei das eine Menge.
Für die Verluste müsse die Geschäftsleitung des Gewandhauses beim Jahresabschluss geradestehen, und die Stadträte müssten sich wieder einmal die Frage stellen, ob sie sich die Kultureigenbetriebe so noch leisten könnten. Die CDU-Fraktion
habe den Verdacht, dass der Oberbürgermeister genau diese Frage mit dieser Vorlage verhindern wolle. Die Stadträte sollten also unterjährig, ohne dass das groß auffalle und diskutiert werde, wieder einmal Planungsfehler in Bezug auf die Kultureigenbetriebe ausbügeln. Das mache die CDU-Fraktion nicht mit.
Für die Kulturbetriebe und insbesondere das Gewandhaus seien realistische und
plausible Wirtschaftspläne unverzichtbar. Durch Gefälligkeitsstudien einer Wirtschaftshochschule sei ordentliche Planung jedenfalls nicht ersetzbar. Deshalb werde
die CDU-Fraktion gegen diese Vorlage stimmen.
Stadtrat Oßwald (SPD) meint, der von Herrn Tornau gemachte Vergleich hinke
sehr. Urlaub und Investitionen zu vergleichen sei bei diesem Beispiel wirklich
Quatsch. Die Mittel seien in das Haus geflossen. Es sei einzig und allein darum gegangen, wie diese Aufwendungen bilanziert würden, ob sie aktivierbar seien oder
nicht. Wenn der Gewandhauschef eine rauschende Ballnacht gegeben hätte, wäre
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das mit Urlaub vergleichbar, dann wäre das konsumtiv und die Mittel wären weg.
Hier sei jedenfalls nichts verprasst worden.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) führt aus, wer einmal in einem Unternehmen oder in
einem Eigenbetrieb Verantwortung für einen Jahresabschluss oder eine Bilanz getragen habe, der wisse, was einem beim Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer oder
dem Steuerberater unter Umständen nach dem Jahresabschluss oder in der Vorbereitung desselben blühe, wenn es um die Akquirierungsfähigkeit von Investitionen
gehe. Da gebe es gesetzliche Bestimmungen, die einzuhalten seien, auch wenn man
das als Geschäftsführer oder Eigenbetriebsleiter vorher anders eingeschätzt habe.
Da könne man sich auch nicht in die Gesellschafterversammlung begeben und sagen: Uns interessiert das Gesetz nicht; ihr beschließt jetzt etwas anderes. –
Deswegen könne auch der Stadtrat nicht sagen, er buche das nicht in den Aufwand,
sondern er wolle das aktivieren, auch wenn die Gesetze in Deutschland andere sind.
Das Begehren der CDU-Fraktion sei ganz offensichtlich, heute gegen Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Sachsen zu verstoßen. Er,
Morlok, könne die Verärgerung darüber nachvollziehen, dass man, wenn man etwas
falsch geplant habe, hinterher die Konsequenzen ziehen muss. Wenn der Stadtrat
den vorgetragenen Argumenten folgen würde, käme es zu einem rechtswidrigen
Stadtratsbeschluss, gegen den der Oberbürgermeister Einspruch einlegen müsste.
Wenn man das wolle, müsse man das auch so sagen. Ansonsten gehe es einfach
nur um Populismus, weil man den Inhalt nicht verstanden habe. Denn faktisch habe
der Stadtrat, wenn er sich an Recht und Gesetz halte, heute keine andere Wahl.
Oberbürgermeister Jung bedankt sich ausdrücklich für die Beiträge von Herrn Oßwald und Herrn Morlok.
Abstimmung: VI-DS-01659 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
6.10. EFRE-Fördergebiet Leipziger Osten 2014 – 2020 (VI-DS-01672)
Abstimmung: VI-DS-01672 wird einstimmig beschlossen.
6.11. EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014 – 2020 (VI-DS-01686)
Abstimmung: VI-DS-01686 wird einstimmig beschlossen.
6.12. Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2015 (VI-DS-01688)
Abstimmung: VI-DS-01688 wird einstimmig beschlossen.
6.13. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Musikschule Leipzig
„Johann Sebastian Bach“ (VI-DS-01695)
Abstimmung: VI-DS-01695 wird einstimmig beschlossen.
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6.14. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Theater der Jungen
Welt (VI-DS-01696)
Abstimmung: VI-DS-01696 wird einstimmig beschlossen.
6.15. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Stadtreinigung Leipzig
(VI-DS-01697)
Abstimmung: VI-DS-01697 wird einstimmig beschlossen.
6.16. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Städtisches Klinikum
„St. Georg“ Leipzig (VI-DS-01698)
Abstimmung: VI-DS-01698 wird einstimmig beschlossen.
6.17. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Oper Leipzig
(VI-DS-01699)
Abstimmung: VI-DS-01699 wird einstimmig beschlossen.
6.18. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Gewandhaus zu
Leipzig (VI-DS-01700)
Abstimmung: VI-DS-01700 wird einstimmig beschlossen.
6.19. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (VI-DS-01701)
Abstimmung: VI-DS-01701 wird einstimmig beschlossen.
6.20. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe (VI-DS-01702)
Abstimmung: VI-DS-01702 wird einstimmig beschlossen.
6.21. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
(VI-DS-01703)
Abstimmung: VI-DS-01703 wird einstimmig beschlossen.
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6.22. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Schauspiel Leipzig
(VI-DS-01704)
Abstimmung: VI-DS-01704 wird einstimmig beschlossen.
6.23. Mitgliedschaft der Leipziger Städtischen Bibliotheken im Kuratorium Haus
des Buches e. V. Leipzig (VI-DS-01711)
Abstimmung: VI-DS-0711 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung
beschlossen.
Tagesordnungspunkt 7: Informationen I
7.1. Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2014
(VI-DS-01482)
7.2. Suchtbericht 2015 (VI-DS-01641)
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlagen zur Kenntnis.
7.3. Berichterstattung 2015 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft
und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung
der Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit
(VI-DS-01648)
Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) äußert, der Sozialwissenschaftler Christoph
Butterwegge habe vor wenigen Tagen einen Artikel mit dem Titel „Nicht nur Flüchtlinge – Warum bald auch Einheimische in Zeltstädten leben könnten“ veröffentlicht.
In diesem Artikel beschreibt Butterwegge die Gefahr steigender Obdachlosenzahlen
in Deutschland. So könnte der bisherige Höchststand des Jahres 2014 von rund
335.000 Wohnungslosen bis 2018 um weitere 200.000 Menschen ansteigen.
In der dem Stadtrat unterbreiteten Informationsvorlage würden in der Tabelle 6 die
Bedarfsgemeinschaften ausgewiesen, die erstens nur von Hartz IV leben, da sie
sonst kein weiteres Einkommen haben, und die zweitens eine so hohe Miete bezahlen, dass diese nicht mehr vom Jobcenter toleriert werden könne. Nach der Tabelle
betreffe dies rund 6.000 Bedarfsgemeinschaften Vielen dieser Menschen bleibe
nichts weiter übrig, als den Fehlbetrag bei der Miete vom Geld für die Lebenshaltung
abzuzweigen. Das sei eine Tatsache, für die man sich schämen sollte, weil es die
Gesellschaft zulasse, dass diese Menschen von dem Geld, welches sie für den Lebensunterhalt dringend benötigen und das auch so schon knapp genug bemessen
sei, auch noch einen Teil für die Miete abzwacken müssen. Genau diese Menschen
seien die allerersten Kandidaten dafür, Opfer der von Butterwegge prognostizierten
Obdachlosenzahlen zu werden.
Erstmals sei in der Vorlage auch der Versuch unternommen worden, über die Interportale die Anzahl von Wohnungen abzuschätzen, die den Richtlinien der Stadt Leipzig
zu KdU entsprechen. Sie, Witte, habe mit diesen Zahlen und weiteren ihr vorlie-
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genden Zahlen eine kleine Hochrechnung angestellt und sei dabei zu dem Ergebnis
gekommen, dass mittelfristig in Leipzig eine Anzahl von knapp 4.000 Wohnungen, die
angemessenen Kriterien entsprechen, einem Potenzial von rund 6.000 wohnungssuchenden Haushalten gegenüberstehen. In diese Zahlen seien die Asylbewerber schon
eingerechnet, die Leipzig dezentral unterbringe soll. Man müsse weder ein mathematisches Genie noch ein großer Prophet sein, um zu sehen, dass da ein großes Problem entstehen werde. Dieses Problem heiße bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit
geringem Einkommen, egal ob sie von Hartz IV leben, im Niedriglohnsektor arbeiten,
Asylbewerber sind oder über eine schmale Rente verfügen.
Stadtrat und Stadtverwaltung trügen eine hohe Verantwortung für den sozialen Frieden in Leipzig. Deshalb seien sie in der Pflicht, die Verteilung des knapper werdenden Gutes an bezahlbarem Wohnraum so zu organisieren, dass keine der betroffenen Gruppen benachteiligt oder bevorzugt wird. Nicht die hohe Anzahl von Migranten
und Flüchtlingen, die derzeit nach Leipzig kommen, sei schuld an dieser Problemlage. Das Problem sei hausgemacht, und schuld seien Stadtrat und Stadtverwaltung
selbst, weil sie viel zu lange zugelassen hätten, dass die Schere zwischen Arm und
Reich in Deutschland immer weiter auseinandergeht, dass sie sich an die Armut gewöhnt hätten, dass nicht wenige dem Irrglauben anhängen, der Markt müsse alles
regeln, und dabei übersehen, dass dann auch die Obdachlosigkeit Bestandteil des
Regelmechanismus des Marktes ist, in dem gnadenlos alle diejenigen aussortiert
werden, die die Marktpreise nicht mehr bezahlen können.
Insofern sehe sie, Witte, die derzeitige Situation sogar als Chance, endlich aufzuwachen und unter dem Druck der Verhältnisse zu einer solidarischeren Gesellschaft
zurück zu finden, wovon letztlich auch die Armen mit deutschem Pass profitieren.
Dazu gehöre eben auch, dass in Deutschland wieder ein sozialer Wohnungsbau in
Größenordnungen angepackt werde. Aus eigener Erfahrung wisse sie, dass das in
den Fünfzigerjahren des vorigen Jahrhunderts schon einmal gelungen sei. Sie sei in
so einer Wohnung aufgewachsen.
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.
7.4. Jobcenter Leipzig – Halbjahresbericht zur Zielerreichung 2015 (VI-DS01684)
7.5. Information an die Ratsversammlung: Aktueller Sachstand in Angelegenheiten der gesetzlichen Vertretung – Bericht zum 30.06.2015 (VI-DS-01763)
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlagen zur Kenntnis.
Schluss des öffentlichen Teils der Ratsversammlung
Oberbürgermeister
Schriftführer
Stadtrat
Protokollant:
Stadtrat