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Daten

Kommune
Leipzig
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Erstellt
10.11.15, 07:00
Aktualisiert
18.07.18, 07:41

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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Telefon Fax 0341 123-2119 0341 123-2105 e-mail bfr@leipzig.de Datum 29.10.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 11.11.2015, 18:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 11.11.2015 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 29.10.2015 TAGESORDNUNG 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 5 Bericht des Oberbürgermeisters 6 Vorlagen I 6.1 Baubeschluss: Neubau Streugutlagerhalle incl. Winterdiensttechnik und Mitarbeiter-Servicecontainer, Geithainer Straße 17, 04328 Leipzig VI-DS-01553 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 6.2 Mitgliedschaft der Stadt Leipzig/Marktamt in der GFI Gemeinschaft zur Förderung der Interessen der Deutschen Frischemärkte e.V. VI-DS-01596 Einreicher: Dezernat Kultur 6.3 Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig VI-DS-01617 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 6.4 Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14 Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße - Nutzungsarten" zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain VI-DS-01625 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 6.5 Bewerbung der Stadt Leipzig am Wettbewerb "Zukunftsstadt" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) VI-DS-01635 Einreicher: Oberbürgermeister 6.6 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. E-67 "Gewerbegebiet Tatje", Aufhebung; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss VI-DS-01638 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 6.7 Bebauungsplan Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost; Aufstellungsbeschluss VI-DS-01647 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 6.8 EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann Maßnahmenkatalog Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung VI-DS-01650 6.9 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 wegen notwendiger Umbuchungen von Auszahlungen für den 5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses zu Leipzig und weiterer Baumaßnahmen in 2015. VI-DS-01659 Einreicher: Dezernat Kultur 6.10 EFRE - Fördergebiet Leipziger Osten 2014 -2020 VI-DS-01672 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 6.11 EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 VI-DS-01686 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 6.12 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2015 VI-DS-01688 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 6.13 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"- VI-DS-01695 Einreicher: Dezernat Finanzen 6.14 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Theater der Jungen Welt- VI-DS-01696 Einreicher: Dezernat Finanzen 6.15 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Stadtreinigung Leipzig- VI-DS-01697 Einreicher: Dezernat Finanzen 6.16 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig- VI-DS-01698 Einreicher: Dezernat Finanzen 6.17 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Oper Leipzig- VI-DS-01699 Einreicher: Dezernat Finanzen 6.18 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Gewandhaus zu Leipzig- VI-DS-01700 Einreicher: Dezernat Finanzen 6.19 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf- VI-DS-01701 Einreicher: Dezernat Finanzen 6.20 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe - VI-DS-01702 Einreicher: Dezernat Finanzen 6.21 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe VI-DS-01703 Einreicher: Dezernat Finanzen 6.22 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Schauspiel LeipzigEinreicher: Dezernat Finanzen VI-DS-01704 6.23 Mitgliedschaft der Leipziger Städtischen Bibliotheken im Kuratorium Haus des Buches e. V. Leipzig VI-DS-01711 Einreicher: Dezernat Kultur 7 Informationen I 7.1 Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2014 VI-DS-01482 Einreicher: Dezernat Finanzen 7.2 Suchtbericht 2015 VI-DS-01641 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 7.3 Berichterstattung 2015 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung der Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit VI-DS-01648 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 7.4 Jobcenter Leipzig - Halbjahresbericht zur Zielerreichung 2015 VI-DS-01694 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 7.5 Information an die Ratsversammlung: Aktueller Sachstand in Angelegenheiten der gesetzlichen Vertretung – Bericht zum 30.06.2015 VI-DS-01763 Einreicher: Oberbürgermeister Nichtöffentlicher Teil 8 Anfragen an den Oberbürgermeister II 9 Anträge zur Beschlussfassung II 10 Bericht des Oberbürgermeisters II 11 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen II 11.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73(5) SächsGemO bis September 2015 Einreicher: Dezernat Finanzen 12 Vorlagen II 13 Informationen II VI-DS-01890 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Leipzig, 30.11.2015 NIEDERSCHRIFT Ratsversammlung am 11.11.2015 Teil 1: Beschlussprotokoll SI/2015/010 -2Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Niederschrift Ratsversammlung Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:30 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Anwesende Mitglieder Vorsitz Herr Burkhard Jung reguläre Mitglieder (Verwaltung) Herr Karsten Albrecht Herr Falk Dossin Herr Stefan Georgi Herr Achim Haas Herr Andreas Habicht Herr Gerd Heinrich Frau Jessica Heller Frau Sabine Heymann Herr Dietmar Kern Herr Jens Lehmann Herr Ansbert Maciejewski Frau Andrea Niermann Herr Nils Oberstadt Herr Konrad Riedel Herr Claus-Uwe Rothkegel Herr Frank Tornau Herr Michael Weickert Herr Thomas Zeitler Herr Adam Bednarsky Herr Alexej Danckwardt Frau Beate Ehms Herr Reiner Engelmann Frau Mandy Gehrt Herr William Grosser Herr Marco Götze Frau Margitta Hollick Frau Skadi Jennicke Frau Carola Lange Frau Birgitt Mai Frau Juliane Nagel Herr Sören Pellmann Frau Franziska Riekewald Herr Siegfried Schlegel (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) -3Herr Steffen Wehmann Frau Naomi-Pia Witte Herr Heiko Bär Herr Axel Dyck Frau Ute Elisabeth Gabelmann Herr Andreas Geisler Frau Ingrid Glöckner Frau Ute Köhler-Siegel Herr Claus Müller Herr Heiko Oßwald Frau Katharina Schenk Herr Christian Schulze Herr Sebastian Walther Herr Mathias Weber Frau Nicole Wohlfarth Herr Christopher Zenker Herr Dieter Deissler Herr Tim Elschner Frau Katharina Krefft Frau Annette Körner Frau Judith Künstler Frau Nicole Christiane Lakowa Frau Gesine Märtens Herr Michael Schmidt Herr Norman Volger Herr Holger Hentschel Herr Tobias Keller Herr Christian Kriegel Herr Jörg Kühne Herr Sven Morlok Herr Enrico Böhm Ortsvorsteher Frau Margitta Ziegler Herr Berndt Böhlau Herr Andreas Diestel Herr Peter Freydank Herr Roland Geistert Herr Thomas Hoffmann Herr Matthias Kopp Herr Stefan Köster Frau Annemarie Opitz Frau Ines Richter Herr Heinz Walther (DIE LINKE) (DIE LINKE) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (AfD) (AfD) (AfD) (AfD) (fraktionslos) (fraktionslos) (BI 1990) (Freie Wählergemeinschaft Seehausen) () (FDP) (LUV) () (parteilos) (-) (-) () (SPD) -4Herr Volker Woitynek Abwesende Mitglieder (CDU) reguläre Mitglieder Herr Swen Kuthe Frau Ilse Lauter Frau Petra Cagalj Sejdi Frau Anett Ludwig Herr Daniel von der Heide Herr René Hobusch (CDU) (DIE LINKE) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (fraktionslos) entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt -5Protokoll: (öffentlich) TOP 1 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 18:00 Uhr 61 Stadträtinnen und Stadträte = 86 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig. TOP 3 Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung gibt die Erweiterung der Tagesordnung um die Drucksache VI-DS-01910 unter TOP 12.1 im nicht öffentlichen Teil bekannt. TOP 4 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters TOP 5 Bericht des Oberbürgermeisters - Kommunales Investitionspaket - Bürgerbegehren zur Privatisierungsbremse TOP 6 Vorlagen I TOP 6.1 Baubeschluss: Neubau Streugutlagerhalle incl. Winterdiensttechnik und Mitarbeiter-Servicecontainer, Geithainer Straße 17, 04328 Leipzig Vorlage: VI-DS-01553 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme Neubau der Streugutlagerhalle sind im Investitionsplan des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig eingeplant und betragen 2.883.000,00 €. Die Baumaßnahme ist nicht förderfähig. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen: 2015: 85.000 € Kreditaufnahme 2016: 1.678.800 € davon 1.415.000 € Kreditaufnahme davon 263.800 € Eigenmittel Eigenbetrieb Stadtreinigung 2017: 1.119.200 € Eigenmittel Eigenbetrieb Stadtreinigung -63. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Wirtschaftsplanung 2016 und 2017 durch die Ratsversammlung. Nach der Genehmigung der Haushaltssatzung 2015/2106 durch die LDS vom 03. Juli 2015 wird der Eigenbetrieb Stadtreinigung entsprechend des Punktes 7 die Aufnahme des Investitionskredites rechtzeitig beantragen, um die Zusage in 2015 sicherzustellen. 4. Nutzungskosten sind im Rahmen der Wirtschaftsplanung berücksichtigt, entsprechend Tabelle 1 (NUK) beginnend ab dem Jahr 2017 (anteilig): KG 200: € KG 300: 20.557 € KG 400: 17.941 € 5. Nutzungskosten entsprechend Tabelle 1 (NUK) beginnend ab dem Jahr 2018 (voll): KG 200: € KG 300: 35.241 € KG 400: 30.756 € Diese werden zukünftig innerhalb des Budgets des Eigenbetriebes finanziert und entsprechend bei der Wirtschaftsplanung berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.2 Mitgliedschaft der Stadt Leipzig/Marktamt in der GFI Gemeinschaft zur Förderung der Interessen der Deutschen Frischemärkte e.V. Vorlage: VI-DS-01596 Einreicher: Dezernat Kultur Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Leipzig/Marktamt in der Gemeinschaft zur Förderung der Interessen der Deutschen Frischemärkte e.V. Der Jahresbeitrag beträgt 500,00 EUR. Die finanziellen Mittel sind im Budget des Marktamtes berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung TOP 6.3 Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01617 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschlussvorschlag: 1. Die Erweiterung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung Leipzig für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/19 wird entsprechend dem Vorschlag als Planungsgrundlage bestätigt. 2. Die für die Erweiterung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen werden entsprechend der Kalkulation der Vorlage unter dem Vorbehalt der Haushalts-Beschlussfassung bereitgestellt. 3. Die Planung der Ausbildungsplätze der Eigenbetriebe für die Ausbildungsjahre 2016/2017 und 2017/2018 wird zur Kenntnis genommen. 4. Zur Erhöhung der Anzahl von Bewerbern/Bewerberinnen mit Migrationshintergrund werden Kontakte von Migranten/Migrantinnen zu den Ämtern verstärkt genutzt. 5. Die Informationen zu Stellenbesetzungen, zum Umsetzungsstand der Kampagne zur Erhöhung der Bewerbungen mit Migrationshintergrund, zur Ausbildung an der FHSV Meißen und zu den Abschlussergebnissen der beruflichen Ausbildung 2014 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -7TOP 6.4 Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14 Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße - Nutzungsarten" zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain Vorlage: VI-DS-01625 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Der Ratsbeschluss Nr. RBV-2098/14 vom 18.06.2014 wird wie folgt geändert: "Die Stadtverwaltung überarbeitet nach Fortschreibung des STEP Zentren das Planungsrecht im Bereich des B-Plans Nr. 355 in der Art, dass die Errichtung und der Betrieb von Einzelhandel/Lebensmitteleinzelhandel von bis zu 800 m² Verkaufsfläche auf der bisherigen Fläche des derzeitigen Lebensmittelmarktes in der Rehbacher Straße zulässig wird." Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.4.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14 Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße - Nutzungsarten" zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain Vorlage: VI-DS-01625-ÄA-001 Einreicher: Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf - vom Einreicher übernommen TOP 6.5 Bewerbung der Stadt Leipzig am Wettbewerb "Zukunftsstadt" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Vorlage: VI-DS-01635 Einreicher: Oberbürgermeister Beschlussvorschlag: 1. Die erste Phase des Bundesprojektes „Zukunftsstadt" wird in Leipzig umgesetzt. Schwerpunkt ist gemeinsam mit der Stadtgesellschaft eine kommunale Vision 2030+ zu entwickeln und graphisch darzustellen. 2. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, sich für die zweite und ggf. für die dritte Phase zu bewerben. 3. Nach Abschluss jeder Phase wird dem Stadtrat ein Ergebnisbericht vorgelegt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme TOP 6.5.1 Bewerbung der Stadt Leipzig am Wettbewerb "Zukunftsstadt" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Vorlage: VI-DS-01635-ÄA-001 Einreicher: CDU-Fraktion - vom Einreicher übernommen - -8TOP 6.6 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. E-67 "Gewerbegebiet Tatje", Aufhebung; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01638 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschlussvorschlag: 1. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes. 2. Die Begründung der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird gebilligt. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. Abstimmungsergebnis: 63/0/0 TOP 6.7 Bebauungsplan Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost; Aufstellungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01647 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm" wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme TOP 6.8 EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog Vorlage: VI-DS-01650 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Maßnahmenkatalog zum ersten Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig. 2. Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet regelmäßig im Beirat für Gleichstellung über den Umsetzungsstand und die Ergebnisse der fortlaufenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. 3. Nach 3 Jahren wird der Ratsversammlung ein Umsetzungsbericht vorgelegt. Das 4. Handlungsfeld „Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung" wird wie folgt ergänzt: 4.8. Kampf gegen Geschlechterstereotype bei sozialen und Gesundheitsfachberufen Der Oberbürgermeister bringt alle Akteure, die in Leipzig an der Aus- und Weiterbildung von medizinischem und sozialen Fachpersonal beteiligt sind, zusammen, um gemeinsame und individuelle Maßnahmen zum Abbau von Geschlechterstereotypen im Gesundheits- und Sozialwesen zu -9erarbeiten. Dabei sind insbesondere alle Ausbildungsstätten für Sozial-, Pflege- und Gesundheitsfachberufe einzubeziehen. Die Fernziele müssen die Aufhebung der geschlechterspezifischen Zuordnung bestimmter Berufe in der Gesellschaft, Chancengleichheit und eine sich idealerweise annähernde Geschlechterverteilung bei der Besetzung von Ausbildungs- und später Arbeitsplätzen sein. Zuständigkeit: - Der Oberbürgermeister - Referat für Gleichstellung von Frau und Mann - Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule (Gesundheitsamt, Eigenbetriebe Städtisches Klinikum St. Georg, Städtische Behindertenhilfe, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe) - Dezernat VII Wirtschaft und Arbeit (Referat Beschäftigungspolitik) Zeitraum: - Der Oberbürgermeister wird dem Stadtrat bis Ende des 1. Halbjahres 2016 einen Zwischenbericht vorlegen. Im Handlungsfeld 5 Kommunalpolitik wird Maßnahme 5.1. wie folgt geändert: Interessierte Personen begleiten für einen bestimmten Zeitraum eine Stadträtin oder einen Stadtrat, um verschiedene Gremien und deren Arbeit kennenzulernen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen TOP 6.8.1 EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog Vorlage: VI-DS-01650-ÄA-002 Einreicher: CDU-Fraktion Beschlussvorschlag: Im Handlungsfeld 5 Kommunalpolitik wird Maßnahme 5.1. wie folgt geändert: Interessierte Personen begleiten für einen bestimmten Zeitraum eine Stadträtin oder einen Stadtrat, um verschiedene Gremien und deren Arbeit kennenzulernen. Abstimmungsergebnis: 31/18/9 TOP 6.8.2 EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog Vorlage: VI-DS-01650-ÄA-003 Einreicher: CDU-Fraktion Beschlussvorschlag: Das 4. Handlungsfeld „Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung“ wird wie folgt ergänzt: 4.8. Kampf gegen Geschlechterstereotype bei sozialen und Gesundheitsfachberufen Der Oberbürgermeister bringt alle Akteure, die in Leipzig an der Aus- und Weiterbildung von medizinischem und sozialen Fachpersonal beteiligt sind, zusammen, um gemeinsame und individuelle Maßnahmen zum Abbau von Geschlechterstereotypen im Gesundheits- und Sozialwesen zu erarbeiten. Dabei sind insbesondere alle Ausbildungsstätten für Sozial-, Pflege- und Gesundheitsfachberufe einzubeziehen. -10Die Fernziele müssen die Aufhebung der geschlechterspezifischen Zuordnung bestimmter Berufe in der Gesellschaft, Chancengleichheit und eine sich idealerweise annähernde Geschlechterverteilung bei der Besetzung von Ausbildungs- und später Arbeitsplätzen sein. Zuständigkeit: – Der Oberbürgermeister – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule (Gesundheitsamt, Eigenbetriebe Städtisches Klinikum St. Georg, Städtische Behindertenhilfe, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe) – Dezernat VII Wirtschaft und Arbeit (Referat Beschäftigungspolitik) Zeitraum: – Der Oberbürgermeister wird dem Stadtrat bis Ende des 1. Halbjahres 2016 einen Zwischenbericht vorlegen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen TOP 6.9 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 wegen notwendiger Umbuchungen von Auszahlungen für den 5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses zu Leipzig und weiterer Baumaßnahmen in 2015. Vorlage: VI-DS-01659 Einreicher: Dezernat Kultur Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 578.000 € im PSP-Element 1.100.26.2.0.03 "Gewandhaus zu Leipzig" Kostenart 4315 0000 "Zuschüsse an verb. Unternehmen, Sondervermögen, Beteiligungen" wird bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt formal in Höhe von 578.000 € aus der Kostenstelle 1098600000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt - und gleichzeitiger Sperrung der Mittel in gleicher Höhe im PSP-Element 70000019.740 "Baumaßnahme Gewandhaus", Kostenart 7812 0000 „ Zuw/Zusch Invest G/GV". Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen TOP 6.10 EFRE - Fördergebiet Leipziger Osten 2014 -2020 Vorlage: VI-DS-01672 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt das Fördergebiet Leipziger Osten in den Grenzen gemäß Lageplan, Anlage 1 2. Die Ratsversammlung beschließt das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept, Anlage 2 3. Die Ratsversammlung nimmt den zu Grunde liegenden Kosten- und Finanzierungsplan für den Zeitraum 2016-2020 zur Kenntnis. Gesamtkosten: 5.923.000 € - davon EFRE Mittel 4.738.400 € Eigenmittel 1.184.600 € -11Die erforderlichen Haushaltsansätze/Eigenanteile sind in der Haushaltsplanung und in der mittelfristigen Planung bis 2019 enthalten. Die Ansätze für 2020 sind im Doppelhaushalt 2017/2018 im Rahmen des vorgegebenen Budgets anzumelden. 4. Bei positiver Fördermittelbescheidung werden, sofern notwendig, entsprechend der Wertgrenzen nach Hauptsatzung gesonderte Beschlussvorlagen zu den Einzelmaßnahmen in die jeweils zuständigen Gremien eingebracht. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.11 EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 Vorlage: VI-DS-01686 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt das EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020 in den Grenzen gemäß Lageplan - Anlage 1. 2. Die Ratsversammlung beschließt das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept (GIHK) - Anlage 2. 3. Die Ratsversammlung nimmt die Gesamtkosten in Höhe von 13.465.680,00 € für den Zeitraum 20162020 zur Kenntnis. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Gesamtkosten 13.465.680,00 €, davon - Kostenanteil Stadt Leipzig 7.758.650,00 € - Kostenanteil Stadtwerke Leipzig 5.387.030,00 € - Kostenanteil Privat 320.000,00 € 4. Die Ratsversammlung nimmt den zugrundeliegenden Kosten- und Finanzierungsplan für den Kostenanteil der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016-2020 wie folgt zur Kenntnis: Kostenanteil Stadt 7.758.650,00 €, davon - EFRE-Mittel 5.366.920,00 € - Stadtumbau Ost-Mittel 266.500,00 € - Straßenausbaubeiträge 1.050.000,00 € - Eigenmittel Stadtwerke Leipzig 353.800,00 € - Eigenmittel Stadt Leipzig 721.430,00 € Die erforderlichen Haushaltsansätze/Eigenanteile sind in der Haushaltsplanung und in der mittelfristigen Planung bis 2019 enthalten. Die Ansätze für 2020 sind im Doppelhaushalt 2017/2018 im Rahmen der vorgegebenen Budgets anzumelden. 5. Bei positiver Fördermittelbescheidung werden, sofern notwendig, entsprechend der Wertgrenzen nach Hauptsatzung gesonderte Beschlussvorlagen zu den Einzelmaßnahmen in die jeweils zuständigen Gremien eingebracht. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.12 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2015 Vorlage: VI-DS-01688 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_611_ZW (Allgemeine Finanzwirtschaft) werden für 2015 in Höhe von 1.587.415 € bestätigt. -122. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 50_312_ZW (Grundsicherung SGB II). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.13 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"Vorlage: VI-DS-01695 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" wird die Wollenberg & Wissing GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.14 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Theater der Jungen WeltVorlage: VI-DS-01696 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt wird die Wollenberg & Wissing GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.15 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Stadtreinigung LeipzigVorlage: VI-DS-01697 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -13TOP 6.16 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Städtisches Klinikum "St. Georg" LeipzigVorlage: VI-DS-01698 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.17 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Oper LeipzigVorlage: VI-DS-01699 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Oper Leipzig wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.18 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Gewandhaus zu LeipzigVorlage: VI-DS-01700 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig wird die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.19 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/EngelsdorfVorlage: VI-DS-01701 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: -14Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf wird die Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.20 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Vorlage: VI-DS-01702 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe wird die CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.21 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Vorlage: VI-DS-01703 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe wird die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6.22 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Schauspiel LeipzigVorlage: VI-DS-01704 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig wird die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -15TOP 6.23 Mitgliedschaft der Leipziger Städtischen Bibliotheken im Kuratorium Haus des Buches e. V. Leipzig Vorlage: VI-DS-01711 Einreicher: Dezernat Kultur Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Mitgliedschaft der Leipziger Städtischen Bibliotheken im Kuratorium Haus des Buches e. V. Leipzig. Der Jahresbeitrag beträgt 50,- €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget 45_272_ZW Amt 45 Bibliotheken. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung TOP 7 Informationen I TOP 7.1 Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2014 Vorlage: VI-DS-01482 Einreicher: Dezernat Finanzen zur Kenntnis genommen TOP 7.2 Suchtbericht 2015 Vorlage: VI-DS-01641 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis genommen TOP 7.3 Berichterstattung 2015 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung der Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit Vorlage: VI-DS-01648 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis genommen TOP 7.4 Jobcenter Leipzig - Halbjahresbericht zur Zielerreichung 2015 Vorlage: VI-DS-01694 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit zur Kenntnis genommen -16TOP 7.5 Information an die Ratsversammlung: Aktueller Sachstand in Angelegenheiten der gesetzlichen Vertretung – Bericht zum 30.06.2015 Vorlage: VI-DS-01763 Einreicher: Oberbürgermeister zur Kenntnis genommen Änderungen/Ergänzungen sind fett/kursiv hervorgehoben. Leipzig, Oberbürgermeister Jung ausgefertigt: Bergmann Ke 1 Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung eröffnet die Sitzung der Ratsversammlung und begrüßt die Anwesenden. Er teilt mit, dass die Tagesordnung der heutigen Sitzung am 7. November 2015 bekanntgemacht worden sei. Der Oberbürgermeister nennt die Namen der unentschuldigt fehlenden Stadträtinnen und Stadträte. Er verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung und bittet die Stadträtinnen und Stadträte, die die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, ihm dies mitzuteilen. Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 18:00 Uhr 61 Stadträtinnen und Stadträte = 86 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig. Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung tut kund, dass die Tagesordnung um einen Nachtrag erweitert worden sei. Die Drucksache VI-DS-01910 werde unter Tagesordnungspunkt 12.1 im nichtöffentlichen Teil behandelt. Der Oberbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung unter Berücksichtigung der vorgenommenen Ergänzung fest. Tagesordnungspunkt 4: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Eilentscheidungen hat es nicht gegeben. Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Oberbürgermeisters Oberbürgermeister Jung berichtet, es habe eine Einigung zwischen dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag und dem Freistaat Sachsen zum Thema „Kommunales Investitionspaket“ gegeben. Bekanntlich habe der Bund insbesondere zur Unterstützung der klammen Kommunen einen Beschluss gefasst, Gelder über die Länder an die Kommunen durchzureichen. Bundesmittel in Höhe von 156 Millionen Euro seien nach Sachsen geflossen. Die Verwaltung habe seit Monaten auf einen Vorschlag des Finanzministers gewartet, wie diese Mittel unter den Kommunen verteilt werden sollen. Parallel dazu habe es eine Initiative aus dem Landtag gegeben. Die Fraktionen von CDU und SPD hätten eine Übereinkunft des Inhalts erzielt, diese Bundesmittel zu nutzen, um ein größeres Paket im Freistaat Sachsen auf den Weg zu bringen und so die kommunale Investitionskraft insgesamt deutlicher zu stärken. Sie hätten sich das Thema auf den Tisch gezogen, sodass es am 26. Oktober zu Gesprächen und Verhandlungen gekommen sei. Der Freistaat Ke 2 Sachsen habe in Zusammenarbeit mit den finanzpolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen ein sogenanntes 800-Millionen-Paket für vier Jahre mit den Kommunen diskutiert und verhandelt. Er, Jung, sei als Vizepräsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetags in der Situation gewesen, zu überlegen, ob er sich an den Verhandlungen aktiv beteilige oder nicht. Der Hintergrund des gesamten Vorhabens sei die klare und bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Übereinkunft gewesen, dass es insgesamt in den nächsten Jahren zu einer Verschiebung von Finanzmitteln des kreisfreien Raumes hin zu den Finanzmitteln des kreisangehörigen Raumes kommen soll. Im Finanzausgleichsgesetz seien diese Verhältnisse in Sachsen sehr gut geregelt. Vor dem Hintergrund, dass unausweichlich eine Umverteilung erfolgen werde, habe er, Jung, sich dann entschieden, aktiv mit zu verhandeln, um für die kreisfreien Städte diese bittere Pille vielleicht etwas versüßen zu können. Der Oberbürgermeister kündigt an, dass der Stadtrat in den nächsten zwei oder drei Wochen vom Dezernat II eine ausführliche Informationsvorlage zu diesem Thema erhalten werde. Dort werde das Ergebnis der Koalitionsvorgaben und der Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die Stadt Leipzig heruntergebrochen, sodass der Stadtrat das entsprechend einschätzen könne. Oberbürgermeister Jung äußert, es sei keineswegs ein 800-Millionen-Paket. Frisches Geld gebe der Freistaat in Höhe von 322 Millionen Euro für vier Jahre dazu. Der Rest der 800 Millionen Euro seien kommunale Mittel. Es habe alle in der kommunalen Familie geärgert, dass der Eindruck erzeugt worden sei, als ob es um ein 800-Millionen-Paket des Freistaates gehe. Also: 156 Millionen Euro Bundesmittel, 322 Millionen Euro kommunale Mittel und 322 Millionen Euro Mittel vom Freistaat. Diese Mittel würden in einen Fonds gespeist. Aus diesem Fonds werde in den nächsten vier Jahren ein kommunales Investitionsprogramm mitfinanziert. Im Ergebnis sei festzustellen, dass die Stadt Leipzig in der Mittelfristplanung dadurch investiv eine etwas größere Sicherheit für viele bereits geplante Maßnahmen insbesondere im Schulbereich, im Kitabereich und bei Straßen und Brücken bekommen werde. Andererseits verliere die Stadt Leipzig im Ergebnishaushalt Mittel, die sie ausgleichen müsse. Man habe also keineswegs mehr zur Verfügung, und auch die Haushaltsaufstellung werde keineswegs einfacher. Dennoch habe er, Jung, sich entschieden, als Vizepräsident diesen Kompromiss mit zu unterschreiben, weil die Stadt Leipzig erstens damit arbeiten könne, weil sie zweitens damit auch ein Stück Verantwortung für das ganze Land übernehme, insbesondere für Räume, die wegen der Schrumpfung große infrastrukturelle Schwierigkeiten haben, und weil es drittens auch der Versuch sei, die kommunale Familie zusammenzuhalten. Dresden habe in dieser Frage deutlich opponiert und sich dann anders entschieden. Er, Jung, stehe hinter diesem Kompromiss, weil er glaube, dass er für die kommunale Familie insgesamt richtig sei. Dieses Förderprogramm ermögliche der Stadt Leipzig eine 75-prozentige Förderung für Maßnahmen in den nächsten vier Jahren, teilweise sogar eine 88-prozentige Förderung, wenn man pauschale Investitionsmittel einsetze. Das bedeute, dass sehr viele bereits geplante Maßnahmen in der Finanzierung neu durchdacht werden müs- Ke 3 sen, dass neue Finanzierungspläne erarbeitet werden müssen. Im nächsten Jahr werde den Stadtrat ein Maßnahmeplan erreichen, wobei dann der Stadtrat in Gänze für den Maßnahmeplan sein Votum abgeben werde, sodass man diese Maßnahmen auf den Weg schicken könne. Das sei insgesamt in der Förderquote positiv, vom Aufwand her verwaltungsseitig aber sehr aufwendig und schwierig, weil die Bundesmittel bestimmten Bedingungen unterlägen – Stichwort energetische Sanierung – und andere Rahmenbedingungen zu beachten seien. Der Oberbürgermeister merkt an, dass Maßnahmen wieder auftauchen könnten, die der Stadtrat schon beschlossen habe, weil sich die Finanzierung jetzt anders darstelle oder neu berechnet werden müsse. Diejenigen, die vielleicht gehofft hätten, das 800-Millionen-Paket könnte im Ergebnis für die Stadt Leipzig eine Entspannung bedeuten, müsse er leider enttäuschen. Es sei keine Verschlechterung, aber es sei auch keine Verbesserung, die wesentlich helfe. Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass sich das Verwaltungsgericht Leipzig heute inhaltlich mit dem Bürgerbegehren zur Privatisierungsbremse befasst habe. Stadtverwaltung und Landesdirektion seien bekanntlich der Auffassung gewesen, dass dieses Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Die 6. Kammer habe heute die entsprechende Klage abgewiesen und dabei wörtlich formuliert: „Tragende Gründe: Die Erwägungen hierfür sind, dass das Ziel des Bürgerbegehrens, eine erforderliche Zweidrittelmehrheit des Stadtrates für Verkäufe, gegen § 39 Abs. 6 SächsGemO, welche eine einfache Mehrheit vorsieht.“ Und weiter: „Auch der begehrte Vorratsbeschluss für alle städtischen Verkäufe ist nach § 25 Abs. 2 SächsGemO nicht zulässig.“ Mit dieser Entscheidung werde die repräsentative Demokratie gestärkt. Eine Berufung gegen das Urteil sei nicht zugelassen, aber selbstverständlich sei ein Antrag auf Berufung möglich. Tagesordnungspunkt 6: Vorlagen I 6.1. Baubeschluss: Neubau Streugutlagerhalle incl. Winterdiensttechnik und Mitarbeiter-Servicecontainer, Geithainer Straße 17, 04328 Leipzig (VI-DS-01563) Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt bekannt, dass er in Vertretung von Frau Ludwig, der umweltpolitischen Sprecherin seiner Fraktion, eine Rede halte. Um den Titel der Vorlage wörtlich zu nehmen, wolle die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwar kein Salz in die Wunde streuen, aber dennoch auf die Umweltauswirkungen durch den Einsatz von Streusalz und Salzlauge aufmerksam machen. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung plane, eine Streugutlagerhalle neu zu bauen und die dazugehörige Winterdiensttechnik zu erweitern. So weit, so gut. In dieser Streugutlagerhallehalle sollten aber nicht etwa umweltfreundliche Streugüter wie Sand, Split und Blähschiefer eingelagert werden, sondern Streusalz und Salzlauge. Genau hier liege das Problem. Der Einsatz von Streusalz und Salzlauge sei ökologisch bedenklich. Besonders für Bäume und Pflanzen sei das Salz schädlich. Es führe zum Absterben der Blätter und erhöhe den pH-Wert des Bodens. Streusalz greife auch Gebäude und Fahrzeuge an, gehe ins Grundwasser und schade Hunden und Katzen. Ke 4 Salz schade und verursache dadurch direkte und indirekte Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Nach der Devise „Viel hilft viel“ würden jährlich 2 Millionen Tonnen Salz auf Deutschlands Straßen gestreut. Wie viel es in Leipzig sei, wisse man nicht, denn der Einsatz von Streusalz sei nicht nachvollziehbar. Es gebe bereits eine Reihe von umweltverträglichen Streugutmitteln, welche durch den Blauen Engel zertifiziert und genauso wirksam wie Salz seien. Auch dieses Streugut würde die Straßen und Wege frei halten, aber ohne dabei Löcher in Autos, Häuser, Bäume und somit auch in die Geldbeutel zu fressen. Hier müsse gehandelt werden für eine nachhaltige und zeitgemäße Lösung. Abstimmung: VI-DS-01553 wird einstimmig beschlossen. 6.2. Mitgliedschaft der Stadt Leipzig/Marktamt in der GFI Gemeinschaft zur Förderung der Interessen der Deutschen Frischemärkte e.V. (VI-DS-01596) Abstimmung: VI-DS-01596 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen. 6.3. Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig (VI-DS-01617) Abstimmung: VI-DS-01617 wird einstimmig beschlossen. 6.4. Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV-2098/14: Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 „Dieskaustraße / Seumestraße – Nutzungsarten“ zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdorf und Knauthain (VI-DS-001625 + Änderungsantrag ÄA-001 des Ortschaftsrats Hartmannsdorf-Knautnaundorf) Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass die Stadtverwaltung den Änderungsantrag in die Vorlage übernehme. Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) tut kund, dass der Ortsvorsteher von Hartmannsdorf-Knautnaundorf sie gebeten habe, ein paar Worte zu diesem Thema zu sagen, weil er heute wegen einer anderen Sitzung nicht hier sein könne. Stadträtin Heller bekennt, dass der Änderungsantrag einen Fehler enthalte. Die Vorlage betreffe das Gebiet südlich der Schönberger Straße, und im Änderungsantrag werde die wirkliche Lokalität des Marktes beschrieben, allerdings auch Schönberger Straße. Südlich der Schönberger Straße befinde sich aber die Rehbacher Straße. Das müsste geändert werden. Der Markt sei also in der Rehbacher und nicht in der Schönberger Straße. Dies müsse bei der Abstimmung berücksichtigt werden. Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass er den Änderungsantrag des Ortschaftsrates übernehmen wollte. Dort stehe aber auch Schönberger Straße. Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) wiederholt, dass das geändert werden müsste. Ke 5 Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass im Änderungsantrag die Ortsbezeichnung „Schönberger Straße“ in „Rehbacher Straße“ geändert werde, und bekräftigt, dass er den Änderungsantrag übernehme. Abstimmung: Unter Berücksichtigung des Änderungsantrages ÄA-001 in dessen geänderter Fassung wird VI-DS-01625 einstimmig beschlossen. 6.5. Bewerbung der Stadt Leipzig am Wettbewerb „Zukunftsstadt“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (VI-DS-01635, Austauschseite + Änderungsantrag ÄA-001 der CDU-Fraktion) Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) führt aus, immer wenn er diese Vorlage in der Hand halte, fühle er sich ein bisschen an die guten alten Zeiten aus der HaraldSchmidt-Show erinnert. In jenen Zeiten habe es den fiktiven Abgeordneten Dr. Udo Brömme gegeben, dessen drei wichtigste Wahlversprechen er, Weickert, kurz in Erinnerung rufen wolle, erinnerten sie ihn doch manchmal ein bisschen an das Wahlprogramm des Oberbürgermeisters. Das erste habe gelautet „Alte Deutsche, weg von der Straße!“, das zweite „Wirtschaft ist Chefsache“, und das dritte schließlich „Zukunft ist gut für alle“. Stadtrat Weickert erwähnt, er freue sich immer, wenn Vorlagen wie diese direkt aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters kämen, denn so viel wohl formulierte Prosa lese er sonst nicht einmal im Deutschstudium. Die CDU-Fraktion habe sich daher entschlossen, mit ihrem Änderungsantrag zu gewährleisten, dass am Ende eines solchen Prozesses zumindest geschaut werde, was eigentlich gemacht worden sei. Denn Zukunft sei zwar gut für alle, aber auf Zukunft, wie sie in der Vorlage stehe, lasse sich eben kein stabiles Fundament aufbauen. Grundsätzlich begrüße die CDUFraktion das Vorhaben der Stadt, denn schließlich fielen die Kosten nicht allein dem Stadtsäckel zur Last. Oberbürgermeister Jung habe sich in der vergangenen Woche eindrücklich zu seiner Zukunft geäußert. Er, Weickert, sei gespannt, wie sich die Wähler 2020 dazu verhalten werden. Oberbürgermeister Jung bedauert, dass Stadtrat Weickert in seinem Studium keine bessere Prosa lese. Er, Jung, habe in seinem Studium bessere Prosa gelesen als diese Vorlage. Ungeachtet dessen übernehme er den Änderungsantrag der CDUFraktion. Abstimmung: Unter Einbeziehung des Änderungsantrages ÄA-001 der CDU-Fraktion wird VI-DS-01635 bei 1 Gegenstimmen ohne Enthaltungen beschlossen. Ke 6 6.6. Vorhabens- und Erschließungsplan Nr. E-67 „Gewerbegebiet Tatje“, Aufhebung; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss (VI-DS-01638) Abstimmung: VI-DS-01638 wird mit 63 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen. 6.7. Bebauungsplan Nr. 426 „Neubebauung Brandenburger Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-01647) Abstimmung: VI-DS-01647 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen. 6.8. EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann – Maßnahmenkatalog (VI-DS-01650 + Änderungsanträge ÄA-002 und ÄA-003 der CDU-Fraktion) Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) trägt vor, am 23. Oktober 2015 habe die Stadt Leipzig den Louise-Otto-Peters-Preis für Verdienste um die Gleichstellung von Frau und Mann verliehen. Preisträger sei das Gleichberechtigungsbüro der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums Leipzig gewesen, das eine herausragende Arbeit für die Schaffung von Gleichheit der Geschlechter leiste. Zu dieser Arbeit gehöre auch ein Mentoringprogramm für Medizinstudentinnen und -studenten. Dieses Programm sei ausschließlich für Studentinnen geplant worden. Genau dieser Ansatz sei jedoch von den Medizinstudenten und –studentinnen kritisiert und später geändert worden, und zwar zu Recht. Wenn man der nächsten Generation eine Weltsicht mit mehr Gleichberechtigung vermitteln wolle, dann sei es kontraproduktiv, das Ungleichgewicht in der Geschlechterverteilung in der Politik einfach nur umzudrehen. Deshalb habe die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Thema Mentoringprogramm in der Kommunalpolitik geschrieben. In solch einem Programm sollte es um Themen und um die politischen Interessenschwerpunkte des Menschen gehen und nicht um sein Geschlecht. Die CDU-Fraktion wolle nicht, dass sich die Fronten zwischen den Geschlechtern in den nächsten Generationen wieder verhärten und jeder bisher erreichte Fortschritt in Richtung Gleichberechtigung damit revidiert werde. Man könne eine Ungleichbehandlung nicht mit einer anderen ausgleichen. In einer solchen Gleichung wäre das Ergebnis nicht plus minus null. Wenn man Gleichberechtigung wolle, müsse man sie vorleben, sodass sie für die Kinder selbstverständlich werde. Denn häufig Erlebtes präge; es hinterlasse Eindruck. Stadträtin Heller appelliert an den Stadtrat, einen positiven Eindruck von einer gleichberechtigten Welt zu hinterlassen. Stadträtin Ehms (Fraktion DIE LINKE) fragt, was Leipzig mit Madrid, Brüssel, Helsinki, Paris, Stockholm und Bern gemeinsam habe, und antwortet, dass all diese Städte die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, die 2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas angenom- Ke 7 men worden sei, unterzeichnet haben. Insgesamt seien es 1.238 Kommunen. Deutschland sei mit 40 Kommunen dabei, und 19 von ihnen hätten einen Maßnahmeplan. Leipzig sei die zweite Stadt in Sachsen, in der es heute so weit sei. Der Stadtrat beschließe heute den ersten Gleichstellungsaktionsplan. Im Oktober 2011 habe die Linksfraktion den Antrag auf Unterzeichnung dieser Charta eingebracht, im Juli 2012 habe der Oberbürgermeister die Charta unterzeichnet, und nunmehr gehe es an die konkrete Umsetzung. Sie, Ehms, danke Frau Lapön und ihren Mitstreitenden für die sehr gute Vorbereitung. Der Gleichstellungsaktionsplan beinhalte folgende fünf Handlungsfelder: Wissenschaft, geschlechterspezifische Anti-Gewalt-Arbeit, lokale Wirtschaft, Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung sowie Kommunalpolitik. Für diese fünf Handlungsfelder seien 28 Einzelmaßnahmen erarbeitet worden. Erfreulicherweise sei mit der Umsetzung des Aktionsplanes bereits begonnen worden, nämlich durch die Vergabe des Louise-Otto-Peters-Preises. Frauen in Spitzenpositionen sei ein Thema, das auch in Leipzig aktuell sei. Die einzige Frau unter den Beigeordneten fehle heute leider, und auch in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen betrage der Frauenanteil maximal 30 %. Die Einwohneranfrage von Katharina Hitschfeld und anderen in der vorigen Tagung beweise, dass das ein Thema sei, das durchaus auch die Allgemeinheit interessiere. Es gebe hier noch viel Handlungsbedarf. Dass sogenannte Selbstverpflichtungen, eigene Zielvorgaben, Empfehlungen usw. ausreichen, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen, dürfe erfahrungsgemäß bezweifelt werden, aber sie, Ehms, lasse sich da gern vom Gegenteil überzeugen. Man werde sehen, wie die Maßnahme 5.5, mehr Frauen in Aufsichtsräte, konkret umgesetzt werde. Im Änderungsantrag ÄA-002 der CDU-Fraktion werde gefordert, das Mentoringprogramm, also die Begleitung einer Stadträtin bzw. eines Stadtrates bei ihrer Arbeit, nicht nur interessierten Frauen anzubieten. Im Leipziger Stadtrat habe man mit 25 Stadträtinnen einen Frauenanteil von reichlich einem Drittel, nämlich 35,7 %. Die CDU sei leider nur mit drei Frauen unter 19 Stadträten vertreten. Das seien 15,8 %. Und ausgerechnet diese Fraktion, die eigentlich das größte Interesse haben müsste, ihren Frauenanteil zu erhöhen, wende sich nun gegen eine Maßnahme, die genau dies bewirken solle. Dies sei nicht nachvollziehbar. Es gehe dabei nicht um die Bildung irgendwelcher Fronten. Das sei gar nicht der Fall. Dass das Mentoringprogramm nur für Frauen da sei, sei eine hundertprozentige Quote, und in diesem Falle handele es sich nicht um eine Diskriminierung von Männern, sondern um ein völlig legitimes Mittel, um ein Ungleichgewicht aufzuheben. Dass Männer im Aktionsplan keineswegs zu kurz kommen, werde daran deutlich, dass es Mentoringprogramme zu Karrierewegen in der Verwaltung an vielen Orten gibt und dass es ebenso Maßnahmen zum Gewaltschutz für Jungen und Männer geben wird. Auch wenn in der Sächsischen Verfassung und im Grundgesetz von Gleichberechtigung die Rede sei, gebe es im wahren Leben noch keine Gleichstellung, keine gleiche Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben. Stichpunkte wie Vereinbarkeit von Ke 8 Familie und Beruf, häusliche Gewalt, stereotype Rollenklischees, Lohngefälle und Elternzeit stünden stellvertretend für viele Lebensbereiche, in denen nachweislich tagtäglich bewusst oder unbewusst geschlechtsbedingte Ungleichbehandlungen stattfänden. Daher sei dieser Gleichstellungsaktionsplan so wichtig. Im Städteranking der 30 größten Städte Deutschlands Zukunftsaussichten und Entwicklungsperspektiven nehme Leipzig einen sehr guten Platz 3 ein. Mit dem heute zu beschließenden Aktionsplan hätten München und Berlin, die selbst über keinen Gleichstellungsplan verfügten, beim nächsten Vergleich keine Chance gegen Leipzig. Stadträtin Dr. Märtens (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, mit den Worten „Willkommen bei einer mutigen Tat!“ habe Louise Otto-Peters am 15. Oktober 1865 ihre Gäste begrüßt. Anschließend hätten die Anwesenden den Allgemeinen Deutschen Frauenverein gegründet. 150 Jahre später lege die Stadt Leipzig ihren ersten Gleichstellungsaktionsplan vor. Das sei nicht mutig, sondern folgerichtig und der Stadt Leipzig ebenso wie dem Jahrestag angemessen. Mit diesem Maßnahmenkatalog trete Leipzig aktiv für ein gleichberechtigtes und geschlechtergerechtes Leben aller Leipzigerinnen und Leipziger ein. Seine Umsetzung werde viele mutige Taten erfordern. Die zwei Handlungsfelder Schutz vor häuslicher Gewalt und Kampf gegen Geschlechterstereotype müssten auch angesichts der aktuellen Sicherheitslage geflüchteter Frauen in Leipzig unverzüglich umgesetzt werden. Gewalt unter Flüchtlingen in den Notunterkünften dürfe nicht als Argument gegen das Grundrecht auf Asyl missbraucht werden. Stattdessen müsse man schnell die wirksamen Hilfs- und Schutzkonzepte in den Einrichtungen installieren. Es seien dieselben Rechtspopulisten, die in einem Atemzug Gleichstellungsarbeit als Wahn diskreditieren und muslimische Flüchtlinge wegen ihres konservativen Frauenbildes abweisen wollen. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Handlungsfeld Kommunale Politik habe auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwundert. Anstelle eines Mentoringprogramms für Frauen wünsche sie sich eines zu Personen, also auch für Männer und alle anderen Geschlechter. Wenn sie, Märtens, sich in den Reihen der CDUStadtratsfraktion umschaue, frage sie sich, ob man das wirklich brauche. Aber natürlich wolle die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Erneuerung der CDUFraktion nicht im Wege stehen. Ihre Zustimmung sei wichtig. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freue sich also auf viele junge Frauen und viele neue junge Männer im Leipziger Stadtrat. Stadtrat Kriegel (AfD-Fraktion) tut kund, dass die AfD-Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen werde. Die Vorlage enthalte durchaus gute sachliche Argumente in Bezug auf die Durchsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann auf der Grundlage der EU-Charta. Die AfD-Fraktion meine jedoch, dass gerade die Darlegungen in Punkt 4.7 zur frühkindlichen Erziehung in Leipzig sehr problematisch seien. Ke 9 In diesem Punkt finde sich die Zwischenüberschrift „Sexuelle Identität als Querschnittsaufgabe in der frühkindlichen Bildung“. Die AfD-Fraktion sei der Meinung, dass im Kindergartenalter eine frühsexuelle Erziehung und Bildung nichts zu suchen habe. Hände weg von den Kindern im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren! Außerdem finde die AfD-Fraktion, dass das Seminarangebot von RosaLinde e. V. zu einseitig sei. Sie hätte sich gewünscht, dass hier von anderen Vereinen in der Stadt Leipzig weitere Angebote gerade im Bereich der Leiterinnen und Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen und Horten gemacht würden. Aus den genannten Gründen werde die AfD-Fraktion mehrheitlich der Vorlage nicht zustimmen. Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) erklärt, sie fühle sich von den Kollegen der Grünen und der Linken gut unterhalten. Vielleicht sollte man ein Mentoringprogramm für diese Kollegen auflegen. Die Anzahl der Frauen in der CDU-Fraktion werde nicht von dieser bestimmt, sondern von den Wählern und auch Wählerinnen. Es liege nicht daran, dass zu wenig Frauen auf die Listen genommen worden seien. Die CDU habe genügend Frauen auf der Liste gehabt. Wenn sie nicht gewählt würden, sei das nicht die Schuld der CDU-Fraktion. Sie habe auch nicht gesagt, sie wolle kein Mentoringprogramm für Frauen. Die CDU-Fraktion wäre froh, wenn ihr mehr Frauen angehören würden. So sei das nicht gemeint. Gemeint sei, dass die CDU-Fraktion niemanden ausgrenze, denn genau das sei Gleichberechtigung. Stadträtin Schenk (SPD-Fraktion) möchte wissen, ob die Frauen auf der Liste der CDU so schlecht seien, dass sie nicht gewählt würden. Bei der SPD-Fraktion sei es so, dass Frauen und Männer abwechselnd auf die Liste gesetzt würden. Dadurch könnten auch gute Frauen gewählt werden. Stadträtin Gabelmann (SPD-Fraktion) bezeichnet es als faszinierend, dass ein Mitglied der AfD-Fraktion beim Thema Gleichstellung von Frau und Mann den Satz „Hände weg von unseren Kindern!“ gesagt habe, dass man sich aber nicht darüber aufrege, sondern über die Redebeiträge der Grünen und der LINKEN. Sie, Gabelmann, habe das nicht unkommentiert so stehen lassen wollen. So etwas gehöre einfach nicht in den Stadtrat. Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-002 der CDU-Fraktion wird mit 31 Dafür-Stimmen bei 23 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen. Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-003 der CDU-Fraktion wird mehrheitlich angenommen. Abstimmung: Unter Berücksichtigung der beiden Änderungsanträge wird VI-DS-01650 bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen beschlossen. Ke 10 6.9. Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 wegen notwendiger Umbuchungen und Auszahlungen für den 5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses zu Leipzig und weitere Baumaßnahmen in 2015 (VI-DS-01659) Stadtrat Tornau (CDU-Fraktion) stellt vorab klar, dass die CDU-Fraktion keinesfalls notwendige Mittel für die Brandschutzertüchtigung jedweder Eigenbetriebe blockieren oder gar verhindern wolle. Das sei auch hier nicht der Fall, und darum gehe es in dieser Vorlage auch gar nicht. Die Mittel seien im vorliegenden Fall ja bereits bereitgestellt worden. Leider aber sei hier wieder einmal mangelhaft geplant worden. Das ergebe sich aus der Vorlage. Der Wirtschaftsplan 2015 des Gewandhauses gehe von falschen Voraussetzungen aus. Aus 740.000 Euro aktivierbaren Investitionen und 760.000 Euro Instandhaltungsaufwendungen im ursprünglichen Wirtschaftsplan seien in der Vorlage nun 163.000 Euro Investitionen und 1,3 Millionen Euro Aufwendungen zur Instandhaltung geworden. Die Summe der Ausgaben bleibe jedoch gleich. Man könnte also fragen, ob es so wichtig sei, wie sich die Ausgaben zusammensetzen. Die Verschiebung sei von erheblicher Bedeutung. Investitionen seien bilanziell aktivierbar und veränderten die Gesamtbilanz des Hauses nicht, wenn man von der Abschreibung absehe. Nicht aktivierbare Aufwendungen schmälerten die Bilanz aber sehr wohl. Das sei ungefähr so, als wenn man sich für 740.000 Euro ein Einfamilienhäuschen kaufe und für 760.000 Euro in den Urlaub fliege. Das Haus könne man zur Not wieder verkaufen, das Geld für den Urlaub sei weg. Um bei dem Beispiel zu bleiben, habe das Gewandhaus in diesem Fall 578.000 Euro für den Urlaub ausgegeben, obwohl das Geld für das Haus bestimmt gewesen sei. Die Auswirkung sei also 578.000 Bilanzverlust im Vergleich zum Wirtschaftsplan. Gerade angesichts der angespannten finanziellen Situation der Kultureigenbetriebe sei das eine Menge. Für die Verluste müsse die Geschäftsleitung des Gewandhauses beim Jahresabschluss geradestehen, und die Stadträte müssten sich wieder einmal die Frage stellen, ob sie sich die Kultureigenbetriebe so noch leisten könnten. Die CDU-Fraktion habe den Verdacht, dass der Oberbürgermeister genau diese Frage mit dieser Vorlage verhindern wolle. Die Stadträte sollten also unterjährig, ohne dass das groß auffalle und diskutiert werde, wieder einmal Planungsfehler in Bezug auf die Kultureigenbetriebe ausbügeln. Das mache die CDU-Fraktion nicht mit. Für die Kulturbetriebe und insbesondere das Gewandhaus seien realistische und plausible Wirtschaftspläne unverzichtbar. Durch Gefälligkeitsstudien einer Wirtschaftshochschule sei ordentliche Planung jedenfalls nicht ersetzbar. Deshalb werde die CDU-Fraktion gegen diese Vorlage stimmen. Stadtrat Oßwald (SPD) meint, der von Herrn Tornau gemachte Vergleich hinke sehr. Urlaub und Investitionen zu vergleichen sei bei diesem Beispiel wirklich Quatsch. Die Mittel seien in das Haus geflossen. Es sei einzig und allein darum gegangen, wie diese Aufwendungen bilanziert würden, ob sie aktivierbar seien oder nicht. Wenn der Gewandhauschef eine rauschende Ballnacht gegeben hätte, wäre Ke 11 das mit Urlaub vergleichbar, dann wäre das konsumtiv und die Mittel wären weg. Hier sei jedenfalls nichts verprasst worden. Stadtrat Morlok (fraktionslos) führt aus, wer einmal in einem Unternehmen oder in einem Eigenbetrieb Verantwortung für einen Jahresabschluss oder eine Bilanz getragen habe, der wisse, was einem beim Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer oder dem Steuerberater unter Umständen nach dem Jahresabschluss oder in der Vorbereitung desselben blühe, wenn es um die Akquirierungsfähigkeit von Investitionen gehe. Da gebe es gesetzliche Bestimmungen, die einzuhalten seien, auch wenn man das als Geschäftsführer oder Eigenbetriebsleiter vorher anders eingeschätzt habe. Da könne man sich auch nicht in die Gesellschafterversammlung begeben und sagen: Uns interessiert das Gesetz nicht; ihr beschließt jetzt etwas anderes. – Deswegen könne auch der Stadtrat nicht sagen, er buche das nicht in den Aufwand, sondern er wolle das aktivieren, auch wenn die Gesetze in Deutschland andere sind. Das Begehren der CDU-Fraktion sei ganz offensichtlich, heute gegen Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Sachsen zu verstoßen. Er, Morlok, könne die Verärgerung darüber nachvollziehen, dass man, wenn man etwas falsch geplant habe, hinterher die Konsequenzen ziehen muss. Wenn der Stadtrat den vorgetragenen Argumenten folgen würde, käme es zu einem rechtswidrigen Stadtratsbeschluss, gegen den der Oberbürgermeister Einspruch einlegen müsste. Wenn man das wolle, müsse man das auch so sagen. Ansonsten gehe es einfach nur um Populismus, weil man den Inhalt nicht verstanden habe. Denn faktisch habe der Stadtrat, wenn er sich an Recht und Gesetz halte, heute keine andere Wahl. Oberbürgermeister Jung bedankt sich ausdrücklich für die Beiträge von Herrn Oßwald und Herrn Morlok. Abstimmung: VI-DS-01659 wird mit großer Mehrheit beschlossen. 6.10. EFRE-Fördergebiet Leipziger Osten 2014 – 2020 (VI-DS-01672) Abstimmung: VI-DS-01672 wird einstimmig beschlossen. 6.11. EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014 – 2020 (VI-DS-01686) Abstimmung: VI-DS-01686 wird einstimmig beschlossen. 6.12. Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2015 (VI-DS-01688) Abstimmung: VI-DS-01688 wird einstimmig beschlossen. 6.13. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ (VI-DS-01695) Abstimmung: VI-DS-01695 wird einstimmig beschlossen. Ke 12 6.14. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Theater der Jungen Welt (VI-DS-01696) Abstimmung: VI-DS-01696 wird einstimmig beschlossen. 6.15. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Stadtreinigung Leipzig (VI-DS-01697) Abstimmung: VI-DS-01697 wird einstimmig beschlossen. 6.16. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig (VI-DS-01698) Abstimmung: VI-DS-01698 wird einstimmig beschlossen. 6.17. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Oper Leipzig (VI-DS-01699) Abstimmung: VI-DS-01699 wird einstimmig beschlossen. 6.18. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Gewandhaus zu Leipzig (VI-DS-01700) Abstimmung: VI-DS-01700 wird einstimmig beschlossen. 6.19. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (VI-DS-01701) Abstimmung: VI-DS-01701 wird einstimmig beschlossen. 6.20. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VI-DS-01702) Abstimmung: VI-DS-01702 wird einstimmig beschlossen. 6.21. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (VI-DS-01703) Abstimmung: VI-DS-01703 wird einstimmig beschlossen. Ke 13 6.22. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Schauspiel Leipzig (VI-DS-01704) Abstimmung: VI-DS-01704 wird einstimmig beschlossen. 6.23. Mitgliedschaft der Leipziger Städtischen Bibliotheken im Kuratorium Haus des Buches e. V. Leipzig (VI-DS-01711) Abstimmung: VI-DS-0711 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen. Tagesordnungspunkt 7: Informationen I 7.1. Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2014 (VI-DS-01482) 7.2. Suchtbericht 2015 (VI-DS-01641) Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlagen zur Kenntnis. 7.3. Berichterstattung 2015 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung der Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit (VI-DS-01648) Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) äußert, der Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge habe vor wenigen Tagen einen Artikel mit dem Titel „Nicht nur Flüchtlinge – Warum bald auch Einheimische in Zeltstädten leben könnten“ veröffentlicht. In diesem Artikel beschreibt Butterwegge die Gefahr steigender Obdachlosenzahlen in Deutschland. So könnte der bisherige Höchststand des Jahres 2014 von rund 335.000 Wohnungslosen bis 2018 um weitere 200.000 Menschen ansteigen. In der dem Stadtrat unterbreiteten Informationsvorlage würden in der Tabelle 6 die Bedarfsgemeinschaften ausgewiesen, die erstens nur von Hartz IV leben, da sie sonst kein weiteres Einkommen haben, und die zweitens eine so hohe Miete bezahlen, dass diese nicht mehr vom Jobcenter toleriert werden könne. Nach der Tabelle betreffe dies rund 6.000 Bedarfsgemeinschaften Vielen dieser Menschen bleibe nichts weiter übrig, als den Fehlbetrag bei der Miete vom Geld für die Lebenshaltung abzuzweigen. Das sei eine Tatsache, für die man sich schämen sollte, weil es die Gesellschaft zulasse, dass diese Menschen von dem Geld, welches sie für den Lebensunterhalt dringend benötigen und das auch so schon knapp genug bemessen sei, auch noch einen Teil für die Miete abzwacken müssen. Genau diese Menschen seien die allerersten Kandidaten dafür, Opfer der von Butterwegge prognostizierten Obdachlosenzahlen zu werden. Erstmals sei in der Vorlage auch der Versuch unternommen worden, über die Interportale die Anzahl von Wohnungen abzuschätzen, die den Richtlinien der Stadt Leipzig zu KdU entsprechen. Sie, Witte, habe mit diesen Zahlen und weiteren ihr vorlie- Ke 14 genden Zahlen eine kleine Hochrechnung angestellt und sei dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass mittelfristig in Leipzig eine Anzahl von knapp 4.000 Wohnungen, die angemessenen Kriterien entsprechen, einem Potenzial von rund 6.000 wohnungssuchenden Haushalten gegenüberstehen. In diese Zahlen seien die Asylbewerber schon eingerechnet, die Leipzig dezentral unterbringe soll. Man müsse weder ein mathematisches Genie noch ein großer Prophet sein, um zu sehen, dass da ein großes Problem entstehen werde. Dieses Problem heiße bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen, egal ob sie von Hartz IV leben, im Niedriglohnsektor arbeiten, Asylbewerber sind oder über eine schmale Rente verfügen. Stadtrat und Stadtverwaltung trügen eine hohe Verantwortung für den sozialen Frieden in Leipzig. Deshalb seien sie in der Pflicht, die Verteilung des knapper werdenden Gutes an bezahlbarem Wohnraum so zu organisieren, dass keine der betroffenen Gruppen benachteiligt oder bevorzugt wird. Nicht die hohe Anzahl von Migranten und Flüchtlingen, die derzeit nach Leipzig kommen, sei schuld an dieser Problemlage. Das Problem sei hausgemacht, und schuld seien Stadtrat und Stadtverwaltung selbst, weil sie viel zu lange zugelassen hätten, dass die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland immer weiter auseinandergeht, dass sie sich an die Armut gewöhnt hätten, dass nicht wenige dem Irrglauben anhängen, der Markt müsse alles regeln, und dabei übersehen, dass dann auch die Obdachlosigkeit Bestandteil des Regelmechanismus des Marktes ist, in dem gnadenlos alle diejenigen aussortiert werden, die die Marktpreise nicht mehr bezahlen können. Insofern sehe sie, Witte, die derzeitige Situation sogar als Chance, endlich aufzuwachen und unter dem Druck der Verhältnisse zu einer solidarischeren Gesellschaft zurück zu finden, wovon letztlich auch die Armen mit deutschem Pass profitieren. Dazu gehöre eben auch, dass in Deutschland wieder ein sozialer Wohnungsbau in Größenordnungen angepackt werde. Aus eigener Erfahrung wisse sie, dass das in den Fünfzigerjahren des vorigen Jahrhunderts schon einmal gelungen sei. Sie sei in so einer Wohnung aufgewachsen. Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. 7.4. Jobcenter Leipzig – Halbjahresbericht zur Zielerreichung 2015 (VI-DS01684) 7.5. Information an die Ratsversammlung: Aktueller Sachstand in Angelegenheiten der gesetzlichen Vertretung – Bericht zum 30.06.2015 (VI-DS-01763) Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlagen zur Kenntnis. Schluss des öffentlichen Teils der Ratsversammlung Oberbürgermeister Schriftführer Stadtrat Protokollant: Stadtrat