Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035368.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
15.10.15, 10:27
Aktualisiert
16.06.17, 12:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
07.09.2015
Öffentliche T a g e s o r d n u n g
Gremium: Ratsversammlung
Datum:
Mittwoch, 16.09.2015, 14:00 Uhr
Ort:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2015
5.2
Verlaufsprotokoll der Sitzung vom 17.06.2015
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
8
Bildungspolitische Stunde
9
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte
9.1
Querungshilfen Kreuzungen Naunhofer Str./LudolfColditz-Str. und Naunhofer Str./Kommandant-PrendelAllee
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Querungshilfen Kreuzungen Naunhofer Str./LudolfColditz-Str. und Naunhofer Str./Kommandant-PrendelAllee
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt
wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen)
9.1.1
10
10.1
Lautstärke der Veranstaltungen am
Völkerschlachtdenkmal
Einreicher: Gabriele Rauchmaul
Ratsversammlung 16.09.2015
VI-WA-01285
VI-WA-01285-VSP-001
VI-EF-01680
Seite 1
10.2
10.3
11
11.1
11.2
12
12.1
12.2
13
13.1
13.2
14
Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen um das
Leipziger Stadtbad?
(schriftliche Beantwortung)
Einreicher: Mike Demmig
Kita-Plätze
Einreicher: Peter Münch
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm-,
Schmutz- und Schadstoffbelastung in der KarlTauchnitz-Straße
Einreicher: Petitionsausschuss
Offene Seniorenarbeit
Einreicher: Petitionsausschuss
Besetzung von Gremien
Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und
Stellvertreter
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss über die Änderung der Mitgliederzahl des
Betriebsausschusses Kulturstätten und des
Betriebsausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit
Einreicher: Oberbürgermeister
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
Stadtwerke Leipzig GmbH (1. Änderung)
Einreicher: Oberbürgermeister
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Zoo
Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom
21.01.2015 gemäß VI-DS-00913)
Einreicher: Oberbürgermeister
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in
Allris)
15
Anträge zur Beschlussfassung
15.1
Wiederaufnahme der Erstellung des "Wegweisers
durch die Stadtverwaltung, Behörden und
Einrichtungen in Leipzig"
Einreicher: Seniorenbeirat Leipzig
Preiswerten Wohnraum sichern I - Finanzierung des
Wohnungspolitischen Konzepts (ehemals HP 084/15)
Einreicher: SPD-Fraktion
Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbänden
(ehemals HP 120/15/16)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bau eines Geh- und Radweges nördlich entlang der B
181 vom Saale-Elster-Kanal bis zum Ochsenweg
(ehemals HP OR 017/15)
Einreicher: Ortschaftsrat Burghausen
15.2
15.3
15.4
Ratsversammlung 16.09.2015
VI-EF-01682
VI-EF-01746
VI-P-01636
VI-P-01637
VI-DS-01125
DS-00769/14-DS-001
VI-DS-00912-DS-001
VI-DS-00913-DS-001
VI-A-01070
VI-A-01296
VI-A-01298
VI-A-01303-ÄA-004
Seite 2
15.5
15.6
15.7
15.8
15.9
15.10
15.11
15.12
16
16.1
16.2
16.3
16.4
16.5
16.6
16.7
16.8
16.9
16.10
Preiswerten Wohnraum sichern II - Entwicklung eines
revolvierenden Stadtentwicklungsfonds (ehemals HP
085/15)
Einreicher: SPD-Fraktion
Jährlicher Verkehrsunfallbericht der Stadt Leipzig
Einreicher: SPD-Fraktion
Erhalt der Straßenbahnanbindung an den Wildpark
und das Wohngebiet "Am Wolfswinkel"
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Prüfung einer attraktiven schienengebundenen ÖPNVAnbindung des Markkleeberger Sees und des
Cospudener Sees
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Sprudelnde Leipziger Brunnen! Städtische Internetseite macht dauerhaft auf die Möglichkeit von Sponsoring, Spenden und Übernahme von Patenschaften
aufmerksam
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stadtwerke Leipzig GmbH aktiv gegen Subventionen
für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Arbeitsmarktberatung und -vermittlung von
Asylbewerbern
Einreicher: SPD-Fraktion
Asisi-Völkerschlacht-Panorama erhalten!
Einreicher: Nicole Lakowa
Einreicher: Norman Volger
Einreicher: Michael Schmidt
Anfragen an den Oberbürgermeister
Umsetzung des Ratsbeschlusses V-1295/12 bzgl.
Eigenbetriebe Kultur
Einreicher: CDU-Fraktion
Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Leipzig
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ergebnisbericht der Mitarbeiterbefragung 2014
Einreicher: SPD-Fraktion
Bessere Beschilderung von Stellflächen für Elektrofahrzeuge und Sanktionierung von Zuwiderhandlungen
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Aktuelle Situation der Unterbringung von Asylbewerbern in der Stadt Leipzig
Einreicher: AfD-Fraktion
Anfrage zur Umsetzung des Beschlusses RBV2025/14 "Ergänzung des Prüfkataloges"
Einreicher: Seniorenbeirat
Anfrage Umsetzung Ratsbeschluss zum Antrag A
00294/14 – Mindeststandard für Beschäftigte im
Öffentlichen Personennahverkehr (straßengebundener
ÖPNV)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Baulandreserve in Leipzig
Einreicher: CDU-Fraktion
Umsetzungsstand Naturdenkmal Naunhoferstraße
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einrichtung einer Servicestelle bei der Freiwilligenagentur zur Förderung und Weiterentwicklung des
bürgerschaftlichen Engagement
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsversammlung 16.09.2015
VI-A-01307
VI-A-01331
VI-A-01389
VI-A-01390
VI-A-01404
VI-A-01425
VI-A-01522
VI-A-01607-NF-002
VI-F-01800
VI-F-01654
VI-F-01792
VI-F-01767
VI-F-01812
VI-F-01563
VI-F-01666
VI-F-01603
VI-F-01677
VI-F-01674
Seite 3
16.11
16.12
16.13
16.14
16.15
16.16
16.17
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16.19
17
70 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki – das Verbot
von Atomwaffen: (K)ein Thema für Leipzig?
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Informationvorlage zur Entschuldungskonzeption vom
20.06.2012 – Einhaltung der Berichtspflicht
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sachstand Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und
Johannapark
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
"Charta der Vielfalt"
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Konditionen der Vermietung von Grundstücksflächen
für Wagenplatz auf Gemarkung Lindenau, Saalfelder
Straße 42
Einreicher: AfD-Fraktion
Sende-/Empfangsmast Vodafon D2 - Standort:
Holzhäuser Str. 122 in 04299 Leipzig - Sachstand über
weitere Aufrüstung und Bestückung
Einreicher: Stadträtin N. Lakowa
Plakatierung vor Leipziger Schulen
Einreicher: Stadtrat S. Pellmann
Situation der Frauenschutzhäuser in Leipzig
Einreicher: Stadträtin B. Ehms
Mietvertrag zwischen der Stadt Leipzig und dem Jetze
Wagenplätze e. V. über das Grundstück Saalfelder
Straße 42
Einreicher: Stadträtin N.-P. Witte
Bericht des Oberbürgermeisters
VI-F-01675
VI-F-01676
VI-F-01673
VI-F-01766
VI-F-01809
VI-F-01678
VI-F-01772
VI-F-01813
VI-F-01816
18
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
18.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO bis Juni 2015
Einreicher: Dezernat Finanzen
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO bis
August 2015
Einreicher: Dezernat Finanzen
Vorlagen I
VI-DS-01633
Präzisierung Planungsbeschluss - Integratives
Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten Baustein 4-zügige Oberschule am Standort Ihmelsstr.
14 mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie
Neubau einer Sporthalle mit 3 Feldern
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einbau eines Liftes in der Verteilerebene Citytunnel
Hauptbahnhof zur Herstellung der Barrierefreiheit
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Satzung zur Benutzung der Leipziger Städtischen
Bibliotheken / Gebührensatzung
Einreicher: Dezernat Kultur
DS-00108/14
18.2
19
19.1
19.2
19.3
Ratsversammlung 16.09.2015
VI-DS-01715
DS-00363/14
DS-00617/14
Seite 4
19.4
19.4.1
19.5
19.6
19.7
19.8
19.9
19.10
19.11
19.12
19.13
19.14
19.15
Bebauungsplan Nr. 45.6 "Stadtzentrum"; Stadtbezirk
Mitte, Ortsteil Zentrum; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Bebauungsplan Nr. 45.6 "Stadtzentrum"; Stadtbezirk
Mitte, Ortsteil Zentrum; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den
Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig
Einreicher: Dezernat Finanzen
Evaluation der Live-Stream-Übertragung der
Ratsversammlung
Einreicher: Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 423 "Hugo-AurigStraße/Gaswerksweg"; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Engelsdorf;
Aufstellungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Neufassung der Satzung der Stadt Leipzig über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
(Sondernutzungssatzung)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Aufhebung des Ratsbeschlusses RBIV-1020/07 vom
17.10.2007 - Zuwendung für die Unterbringung von
Schülern der Sportmittelschule (Anmerkung: jetzt
Sportoberschule) Leipzig im Internat des
Sportgymnasiums
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Bebauungsplan Nr. 219 "Wohngebiet am
Heidegraben"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil
Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
"Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern"
Beteiligung der Stadt Leipzig an den Bundesprogrammen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit/
Bestätigung der überplanmäßigen Aufwendungen
gem. § 79 (1) SächsGemO in 2016
-EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Leipzig- Stadt für intelligente Mobilität
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss einer Entgeltordnung über den Verkauf von
Familienstammbüchern im Standesamt Leipzig
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der
Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der
Friedrich-Dittes-Straße 9
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
9. Satzung zur Änderung der Satzung der
Schulbezirke der Grundschulen
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Ratsversammlung 16.09.2015
DS-0577/14-NF-001
00577-NF-001-ÄA-001
VI-DS-00853
VI-DS-00971
VI-DS-01109
VI-DS-01213-NF-002
VI-DS-01219
VI-DS-01228
VI-DS-01277
VI-DS-01293
VI-DS-01324
VI-DS-01363
VI-DS-01445-NF-002
Seite 5
19.16
19.17
19.18
19.19
19.20
19.21
19.22
19.23
Weiterführung des zweckgebundenen Zuschlages in
der Spielstätte Musikalische Komödie des
Eigenbetriebes Oper Leipzig
Einreicher: Dezernat Kultur
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und
Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus
dem Jahr 2014
Einreicher: Dezernat Finanzen
Umzug des Beruflichen Schulzentrums 12 "Robert
Blum" im Schuljahr 2015/16 - gemäß § 24 Sächsisches Schulgesetz
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme
Außenstelle BSZ 12, Kohlgartenstraße 58, 04315
Leipzig, Nutzeranpassung für das BSZ 12, Instandsetzung und Modernisierungin Verbindung mit der
Bestätigung der überplanmäßigen Auszahlung nach §
79 (1) Sächs. GemO in Höhe von 701.000 €
- EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Vorhaben der Stadt Leipzig im MINT - Bereich für 2015
und 2016 in Verbindung mit der Bestätigung der
überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 Absatz 1
SächsGemO in 2016 in Höhe von 38.000 Euro für die
Durchführung des RoboCup 2016 in Leipzig
- EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Brandschutztechnische Ertüchtigung Schulgebäude
Erfurter Straße 14, 04155 Leipzig (ehemalige ErichKästner-GS) und Bestätigung einer außerplanmäßigen
Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO in Höhe von
596.300 €
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb
flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger
Kapazitätsengpässe an der Pablo-Neruda-Schule und
der Paul-Robeson-Schule
Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen und
überplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1)
SächsGemO
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
B 181, Ausbau westlich von Leipzig,
Planfeststellungsentwurf, 1. Tektur
Anhörung der Stadt Leipzig als Träger öffentlicher
Belange - EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung 16.09.2015
VI-DS-01507
VI-DS-01517
VI-DS-01541-NF-001
VI-DS-01472
VI-DS-01551
VI-DS-01555
VI-DS-01589
VI-DS-01640
Seite 6
19.24
20
20.1
20.2
20.3
20.4
20.5
20.6
20.7
20.8
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
hier: Änderungen bzgl. Erlass einer
Nachtragshaushaltssatzung sowie zur Übertragung
von Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen sowie für
planmäßige und überplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen eines Budgets in Folgejahre
Einreicher: Dezernat Finanzen
Informationen I
VI-DS-01655
Nutzungs- und Betreiberkonzept "Völkerfreundschaft"
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Mitarbeiterbefragung 2014 - Ergebnisbericht
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Kinderbetreuung während der Ratsversammlung und
anderer Veranstaltungen
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Aktueller Sachstand zur Europäischen Metropolregion
Mitteldeutschland
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung des
"Förderprogramms zur Neuausrichtung der offenen
Seniorenarbeit in Leipzig" (RB V-1433/12 vom
22.11.2012)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Sozialreport 2014
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Entscheidungen des Oberbürgermeisters zu neuen
Standorten für die Unterbringung von Asylsuchenden
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen – Abschluss der Rekommunalisierung der Westsächsische
Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
DS-00795/14
Ratsversammlung 16.09.2015
VI-DS-01186-NF-001
VI-DS-01339
VI-DS-01364
VI-DS-01552
VI-DS-01566
VI-DS-01582
VI-DS-01598
Seite 7
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Leipzig, 07.10.2015
NIEDERSCHRIFT
Ratsversammlung
am 16.09.2015
Teil 1:
Beschlussprotokoll
SI/2015/326
-2Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Niederschrift
Ratsversammlung
Sitzungsbeginn:
14:00 Uhr
Sitzungsende:
22:35 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109
Leipzig
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Burkhard Jung
reguläre Mitglieder
(Verwaltung)
Herr Karsten Albrecht
Herr Falk Dossin
Herr Stefan Georgi
Herr Achim Haas
Herr Andreas Habicht
Frau Jessica Heller
Frau Sabine Heymann EC
Herr Dietmar Kern
Herr Jens Lehmann
Herr Ansbert Maciejewski
Frau Andrea Niermann
Herr Nils Oberstadt
Herr Konrad Riedel
Herr Frank Tornau
Herr Michael Weickert
Herr Thomas Zeitler
Herr Adam Bednarsky
Herr Alexej Danckwardt
Frau Beate Ehms
Herr Reiner Engelmann
Frau Mandy Gehrt
Herr William Grosser
Herr Marco Götze
Frau Margitta Hollick
Frau Skadi Jennicke
Frau Carola Lange
Frau Ilse Lauter
Frau Birgitt Mai
Herr Sören Pellmann
Frau Franziska Riekewald
Herr Siegfried Schlegel
Herr Steffen Wehmann
Frau Naomi-Pia Witte
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
-3Herr Heiko Bär
Herr Axel Dyck
Frau Ute Elisabeth Gabelmann
Herr Andreas Geisler
Frau Ute Köhler-Siegel
Herr Claus Müller
Herr Heiko Oßwald
Herr Christian Schulze
Herr Sebastian Walther
Herr Mathias Weber
Frau Nicole Wohlfarth
Herr Christopher Zenker
Frau Petra Cagalj Sejdi
Herr Dieter Deissler
Herr Tim Elschner
Frau Katharina Krefft
Frau Annette Körner
Frau Judith Künstler
Frau Anett Ludwig
Frau Gesine Märtens
Herr Michael Schmidt
Herr Holger Hentschel
Herr Tobias Keller
Herr Christian Kriegel
Herr Jörg Kühne
Herr René Hobusch
Herr Sven Morlok
Ortsvorsteher
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
Frau Margitta Ziegler
(BI 1990)
(Freie Wählergemeinschaft Seehausen)
()
()
(parteilos)
(-)
()
Herr Berndt Böhlau
Herr Andreas Diestel
Herr Thomas Hoffmann
Herr Matthias Kopp
Herr Stefan Köster
Frau Ines Richter
Abwesende Mitglieder
reguläre Mitglieder
Herr Gerd Heinrich
Herr Swen Kuthe
Herr Claus-Uwe Rothkegel
Frau Juliane Nagel
Frau Ingrid Glöckner
Frau Katharina Schenk
Frau Nicole Christiane Lakowa
Herr Norman Volger
Herr Daniel von der Heide
Herr Enrico Böhm
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(DIE LINKE)
(SPD)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(fraktionslos)
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
-4Protokoll:
(öffentlich)
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
TOP 2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:00 Uhr 52 Stadträtinnen und Stadträte = 73 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig.
TOP 3
Feststellung der Tagesordnung
Oberbürgermeister Jung gibt die Vertagung folgender Tagesordnungspunkte bekannt: 11.1, 13.1,
15.12, 19.6 und 19.24
TOP 4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
TOP 5
Niederschrift
TOP 5.1
Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2015
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest.
TOP 5.2
Verlaufsprotokoll der Sitzung vom 17.06.2015
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest.
TOP 6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
TOP 7
Mandatsveränderungen
-5-
TOP 8
Bildungspolitische Stunde
TOP 9
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
TOP 9.1
Querungshilfen Kreuzungen Naunhofer Str./Ludolf-Colditz-Str. und Naunhofer
Str./Kommandant-Prendel-Allee
Vorlage: VI-WA-01285
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Verkehrskonzept für Stötteritz zu erarbeiten, auf dessen Grundlage geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Querungsbedingungen an den beiden genannten Knotenpunkten festgelegt werden.
Protokollnotiz:
Eine temporären Lösung wird zeitnah installiert, die die Möglichkeit gibt, auf das in Rede stehende Konzept später noch reagieren zu können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
9.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-WA-01285-VSP-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Verkehrskonzept für Stötteritz zu erarbeiten, auf dessen
Grundlage geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Querungsbedingungen an den beiden genannten Knotenpunkten festgelegt werden.
vom Einreicher übernommen
TOP 10
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen)
-6TOP 10.1 Lautstärke der Veranstaltungen am Völkerschlachtdenkmal
Vorlage: VI-EF-01680
Einreicher: Gabriele Rauchmaul
wird schriftlich beantwortet
TOP 10.2 Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen um das Leipziger Stadtbad?
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-EF-01682
Einreicher: Mike Demmig
wird schriftlich beantwortet
TOP 10.3 Kita-Plätze
Vorlage: VI-EF-01746
Einreicher: Peter Münch
wird schriftlich beantwortet
TOP 11
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen)
TOP 11.1 Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm-, Schmutz- und Schadstoffbelastung in der Karl-Tauchnitz-Straße
Vorlage: VI-P-01636
Einreicher: Petitionsausschuss
-vertagt-
TOP
11.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-01636-VSP-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
TOP 11.2 Offene Seniorenarbeit
Vorlage: VI-P-01637
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
-7TOP
11.2.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-01637-VSP-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
TOP 12
Besetzung von Gremien
TOP 12.1 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter
Vorlage: VI-DS-01125
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung bestellt die folgenden Mitglieder und Stellvertreter/innen der Fraktionen in den
Behindertenbeirat:
Fraktion
CDU
DIE LINKE
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
AfD
Mitglied
Konrad Riedel
Margitta Hollick
Udo Richter
Jens Reichmann
Thomas Ackner
Stellvertreter
Eric Buchmann
Beate Ehms
Lars Menzel
Dr. Gesine Märtens
Jörg Kühne
2. Die Ratsversammlung bestellt die in der von der Verwaltung aufgestellten Vorschlagsliste zur Besetzung des Behindertenbeirates gemäß Anlage 1 genannten Mitglieder und Stellvertreter/-innen für die VI.
Wahlperiode 2014-2019.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 12.2 Beschluss über die Änderung der Mitgliederzahl des Betriebsausschusses
Kulturstätten und des Betriebsausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit
Vorlage: DS-00769/14-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Der Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit besteht aus 11 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten
als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss.
Fraktion
CDU
DIE LINKE
SPD
Bündnis/Die Grünen
AfD
Sitze
3
3
2
2
1
-82. Der Betriebsausschuss Kulturstätten besteht aus 11 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister. Die
Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in
diesen Betriebsausschuss.
Fraktion
CDU
DIE LINKE
SPD
Bündnis/Die Grünen
AfD
Sitze
3
3
2
2
1
3. Damit werden die Beschlusspunkte 4.1 und 4.2 des Ratsbeschlusses DS-00769/14 vom 18.12.2014
geändert.
4. Die Besetzung des Betriebsausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und des Betriebsausschusses Kulturstätten wird zur Kenntnis genommen.
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit (BAJSG)
Fraktion
CDU
DIE LINKE SPD
B90/Die Grünen
Ute KöhlerDr. Judith
Mitglied
Karsten AlMargitta
brecht,
Hollick,
Siegel,
Künstler,
Andreas Ha- Pia Witte,
Christian
Nicole Lakobicht,
Adam Bed- Schulze
wa
Jens Lehmann narsky
Stellvertretung Michael Wei- Juliane Na- Sebastian
Michael
ckert,
gel,
Walther,
Schmidt,
Falk Dossin, Mandy
Christopher Peta Cagalj
Jessica Heller Gehrt,
Zenker
Sejdi
Marco Götze
Betriebsausschuss Kulturstätten (BAK)
Fraktion
CDU
DIE LINKE
Mitglied
Stellvertretung
Andrea Niermann,
Ansbert Maciejewski,
Michael Weickert
Jens Lehmann,
Stefan Georgi,
Nils Oberstadt
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Dir. Skadi
Jennicke,
Mandy
Gehrt,
Marco Götze
AfD
Holger Hentschel
Christian Kriegel
SPD
B90/Die Grü- AfD
nen
Axel Dyck,
Annette Kör- Jörg Kühne
Ute Elisabeth ner,
Gabelmann Dr. Gesine
Märtens
Margitta
Heiko Bär,
Hollick,
Christian
Beate Ehms, Schulze
Adam Bednarsky
Nicole Lakowa,
Peta Cagalj
Sejdi
Christian Kriegel
-9-
TOP 13
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
TOP 13.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Stadtwerke Leipzig GmbH (1.
Änderung)
Vorlage: VI-DS-00912-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
-vertagt-
TOP 13.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Zoo Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00913)
Vorlage: VI-DS-00913-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung nimmt die Niederlegung des Aufsichtsratsmandats von Herrn Steffen
Wehmann in der Zoo Leipzig GmbH zum 30.09.2015 zur Kenntnis.
2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2
SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff. SächsGemO i. V. m. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Zoo Leipzig GmbH folgende Person zum 01.10.2015 widerruflich in den Aufsichtsrat der Zoo Leipzig GmbH entsendet:
Frau Dr. Skadi Jennicke.
3. Die Benennung durch die Ratsversammlung gemäß Ziffer 2 erfolgt jeweils bis zur Entsendung eines neuen Vertreters in den Aufsichtsrat der Zoo Leipzig GmbH durch die Stadt
Leipzig.
Hiernach ergibt sich folgende aktuelle Besetzung der Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat
der Zoo Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00913)
Herrn Michael Faber
Herrn Torsten Bonew
Herrn Gerhard Pötzsch
Frau Dr. Skadi Jennicke
-10-
Herrn Claus-Uwe Rotkegel
Herrn Konrad Riedel
Frau Alrun Tauché
Herrn Jörg Kühne
Herrn Prof. Dr. Martin Schlegel
Herrn Andreas Koch
Herrn Michael Weichert.
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
TOP 14
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
TOP 14.1 Bau einer Schule auf dem städtischen Grundstück Fockestraße 80
Vorlage: VI-A-01595
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Grundstücksverkehrsausschuss
TOP 14.2 Leipzig ohne Plastiktüten
Vorlage: VI-A-01787
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung
TOP 14.3 Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße
Vorlage: VI-A-01785
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, SBB-Leipzig Nord
TOP 14.4 Mehr öffentliche Grillplätze!
Vorlage: VI-A-01786
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, Jugendhilfeausschuss, Jugendbeirat
-11-
TOP 14.5 Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen
Vorlage: VI-A-01788
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Stadtentwicklung und Bau
TOP 14.6 Einrichtung eines Clearinghauses
Vorlage: VI-A-01832
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
verwiesen: Jugendhilfeausschuss, BA Jugend, Soziales, Gesundheit, Migrantenbeirat
TOP 14.7 Prämissen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans
Vorlage: VI-A-01833
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen: FA Finanzen, FA Stadtentwicklung und Bau, Verwaltungsausschuss
TOP 14.8 Kommunale Kultureinrichtungen: Einführung und Aufbau eines zentralen Online-Ticketportals der Stadt Leipzig prüfen!
Vorlage: VI-A-01836
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen: FA Allgemeine Verwaltung, FA Kultur, BA Kulturstätten
TOP 14.9 Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
Vorlage: VI-A-01839
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen: BA Kulturstätten
TOP
14.10
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages
Vorlage: VI-A-01840
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
verwiesen: Verwaltungsausschuss, FA Stadtentwicklung und Bau, FA Finanzen
TOP
14.11
Gründachstrategie für Leipzig als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
entwickeln!
Vorlage: VI-A-01841
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, FA Umwelt und Ordnung
-12-
TOP
14.12
Öffentliches und freies City-WLAN-Netz für Leipzig
Vorlage: VI-A-01846
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen: FA Allgemeine Verwaltung, FA Kultur, FA Wirtschaft und Arbeit
TOP 15
Anträge zur Beschlussfassung
TOP 15.1 Wiederaufnahme der Erstellung des "Wegweisers durch die Stadtverwaltung,
Behörden und Einrichtungen in Leipzig"
Vorlage: VI-A-01070
Einreicher: Seniorenbeirat Leipzig
Beschluss:
1. Eine Wiederaufnahme der Erstellung des "Wegweisers durch die Stadtverwaltung, Behörden
und Einrichtungen in Leipzig" in der bis 2008 veröffentlichten Form wird abgelehnt.
2. Es wird jährlich ein Leporello mit den wichtigsten städtischen Telefonnummern in einer Auflage von 10.000 Exemplaren erstellt und über die Bürgerämter und das Stadtbüro verteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
15.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01070-VSP-001
Einreicher: Oberbürgermeister
1. Eine Wiederaufnahme der Erstellung des "Wegweisers durch die Stadtverwaltung, Behörden und
Einrichtungen in Leipzig" in der bis 2008 veröffentlichten Form wird abgelehnt.
2. Es wird jährlich ein Leporello mit den wichtigsten städtischen Telefonnummern in einer Auflage von
10.000 Exemplaren erstellt und über die Bürgerämter und das Stadtbüro verteilt.
vom Einreicher übernommen
TOP 15.2 Preiswerten Wohnraum sichern I - Finanzierung des Wohnungspolitischen
Konzepts (ehemals HP 084/15)
Vorlage: VI-A-01296
Einreicher: SPD-Fraktion
-13-
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Finanzmittel für die Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig in Höhe von 1,0 Mio Euro mit Sperrvermerk
entsprechend dem in der Ratsversammlung am 18.03.2015 bereits beschlossenen Antrag A
035/16-01 in den Haushalt eingestellt hat. Damit stehen die Mittel für den realistischen Umsetzungszeitraum 2016 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
TOP
15.2.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01296-VSP-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Finanzen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Finanzmittel für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig in Höhe von 1,0 Mio Euro mit Sperrvermerk entsprechend
dem in der Ratsversammlung am 18.03.2015 bereits beschlossenen Antrag A 035/16-01 in den Haushalt eingestellt hat. Damit stehen die Mittel für den realistischen Umsetzungszeitraum 2016 zur Verfügung.
vom Einreicher übernommen
TOP 15.3 Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbänden (ehemals HP 120/15/16)
Vorlage: VI-A-01298
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP
15.3.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01298-VSP-001
Einreicher: Dezernat Finanzen
TOP
15.3.2
dazu Neufassung zum Ursprungsantrag
Vorlage: VI-A-01298-NF-002
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
Für das Antragsverfahren der entsprechenden Fachförderung wird eine Förderung ab dem Doppelhaushalt 2017/2018 grundsätzlich für zwei Haushaltsjahre möglich sein und auf Grundlage der neu zu fassenden „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen" sowie der jeweiligen Fachförderrichtlinien geregelt. Einjährige Förderungen
bleiben in begründeten Fällen möglich.
-14-
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
TOP 15.4 Bau eines Geh- und Radweges nördlich entlang der B 181 vom Saale-ElsterKanal bis zum Ochsenweg (ehemals HP OR 017/15)
Vorlage: VI-A-01303-NF-004
Einreicher: Ortschaftsrat Burghausen
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschießt den Bau des Geh- und Radweges nördlich entlang der B 181 vom Grünen Bogen bis zum Ochsenweg als 1. Bauabschnitt sowie die Bereitstellung der Mittel in Höhe von ca.50.000,€ aus den Haushaltsmitteln des Tiefbauamtes. Der 2. Bauabschnitt wird im Haushalt entsprechend
der Priorität eingeordnet sowie die dazu benötigten Mittel.
2. Für die Führung des Rad- und wenn möglich Fußverkehrs entlang der B 181 zwischen der Haltestelle Rückmarsdorf, Zum Bahnhof und Ochsenweg südlich parallel zur Merseburger Straße
über Kastanienweg und Lindenauer Straße wird in beide Richtungen eine entsprechende Beschilderung angebracht. Dabei bleibt die Nutzung der B 181 für eilige und sichere Radfahrer
möglich (kein Verbotsschild für den Radverkehr).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
15.4.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01303-VSP-002
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Finanzen
TOP
15.4.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-A-01303-ÄA-001
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Für die Führung des Rad- und wenn möglich Fußverkehrs entlang der B 181 zwischen der Haltestelle
Rückmarsdorf, Zum Bahnhof und Ochsenweg südlich parallel zur Merseburger Straße über Kastanienweg und Lindenauer Straße wird in beide Richtungen eine entsprechende Beschilderung angebracht.
Dabei bleibt die Nutzung der B 181 für eilige und sichere Radfahrer möglich (kein Verbotsschild für den
Radverkehr).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
-15-
TOP 15.5 Preiswerten Wohnraum sichern II - Entwicklung eines revolvierenden Stadtentwicklungsfonds (ehemals HP 085/15)
Vorlage: VI-A-01307
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Finanzmittel für die Entwicklung eines
revolvierenden Stadtentwicklungsfonds in Höhe von 500.000 Euro für 2016 entsprechend dem
ÄA 2 zum A 062/16-01 und dem ÄA 2 zum A 085/16-01 in der Ratsversammlung am 18.03.2015 bereits beschlossen und in den Haushalt eingestellt hat. Für 2015 werden infolge des aktuellen
Vorbereitungsstandes keine Finanzmittel benötigt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
TOP
15.5.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01307-VSP-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschlussvorschlag:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Finanzmittel für die Entwicklung eines revolvierenden Stadtentwicklungsfonds in Höhe von 500.000 Euro für 2016 entsprechend dem ÄA 2 zum A
062/16-01 und dem ÄA 2 zum A 085/16-01 in der Ratsversammlung am 18.03.2015 bereits beschlossen
und in den Haushalt eingestellt hat. Für 2015 werden infolge des aktuellen Vorbereitungsstandes keine
Finanzmittel benötigt.
vom Einreicher übernommen
TOP 15.6 Jährlicher Verkehrsunfallbericht der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-A-01331
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Der 3-Jahres-Plan 2015 bis 2017 zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen gemäß 'Merkblatt zur
örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen' ist dem Stadtrat als Information zur Kenntnis zu geben und anschließend ist jährlich über den Stand der Abarbeitung bzw. die Arbeit der
Verkehrsunfallkommission zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
-16einstimmig angenommen
TOP
15.6.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01331-VSP-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschlussvorschlag:
Der 3-Jahres-Plan 2015 bis 2017 zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen gemäß 'Merkblatt zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen' ist dem Stadtrat als Information zur Kenntnis zu geben
und anschließend ist jährlich über den Stand der Abarbeitung bzw. die Arbeit der Verkehrsunfallkommission zu berichten.
vom Einreicher übernommen
TOP 15.7 Erhalt der Straßenbahnanbindung an den Wildpark und das Wohngebiet "Am
Wolfswinkel"
Vorlage: VI-A-01389-NF-003
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschlussvorschlag:
Die Straßenbahnlinie 9 wird auf dem Streckenabschnitt Connewitz Kreuz - Stadtgrenze, mind.
bis zur Haltestelle Wildpark, auch nach dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 weiter betrieben.
Die Straßenbahnlinie 9 wird auf dem Streckenabschnitt Connewitz Kreuz - Stadtgrenze, mindestens bis zur Haltestelle Wildpark, auch nach dem Fahrplanwechsel Ende November 2015 bis mindestens zur Beschlussfassung des fortzuschreibenden Nahverkehrsplanes weiter betrieben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 36
Enthaltungen: 0
TOP
15.7.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01389-VSP-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
TOP
15.7.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-A-01389-ÄA-002
Einreicher: SPD-Fraktion
-17-
Beschlussvorschlag:
Die Straßenbahnlinie 9 wird auf dem Streckenabschnitt Connewitz Kreuz - Stadtgrenze, mindestens bis
zur Haltestelle Wildpark, auch nach dem Fahrplanwechsel Ende November 2015 bis mindestens zur Beschlussfassung des fortzuschreibenden Nahverkehrsplanes weiter betrieben.
vom Einreicher zurückgezogen
TOP 15.8 Prüfung einer attraktiven schienengebundenen ÖPNV-Anbindung des Markkleeberger Sees und des Cospudener Sees
Vorlage: VI-A-01390
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Im Rahmen der Überarbeitung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten für eine attraktive schienengebundene ÖPNV-Anbindung des
Cospudener Sees und des Markkleeberger Sees bestehen und unter welchen Rahmenbedingungen
diese umsetzbar wären.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
15.8.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01390-VSP-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
TOP 15.9 Sprudelnde Leipziger Brunnen! Städtische Internetseite macht dauerhaft auf
die Möglichkeit von Sponsoring, Spenden und Übernahme von Patenschaften
aufmerksam
Vorlage: VI-A-01404
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf ihrer Internetseite dauerhaft und in ansprechender Form über
die Möglichkeit von Sponsoring, Spenden und die Übernahme von Patenschaften hinsichtlich Leipziger
Brunnen zu informieren.
Sponsoren, Spender und Paten erhalten auf Wunsch die Möglichkeit der Namensnennung.
Diese Möglichkeit des Engagements und der Darstellung wird schrittweise auch auf andere Bereiche
ausgeweitet.
-18Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
TOP
15.9.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01404-VSP-001
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP
15.9.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-A-01404-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
In den Sätzen 1 und 2 des Beschlussvorschlages werden die Worte „Sponsoring“ und „Sponsoren“ gestrichen. Ebenfalls gestrichen wird der 3. Satz.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
TOP
15.10
Stadtwerke Leipzig GmbH aktiv gegen Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C
Vorlage: VI-A-01425
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Leipzig spricht sich vor dem Hintergrund klimaschutzpolitischer Zielstellungen gegen die staatlichen Subventionen für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley
Point C aus.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 36
Nein-Stimmen: 21
Enthaltungen: 1
TOP
15.10.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01425-VSP-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
-19-
Zu 1. : Alternativvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Leipzig spricht sich vor dem Hintergrund klimaschutzpolitischer Zielstellungen gegen die staatlichen Subventionen für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C aus.
Zu 2.: Ablehnung
Punkt 1 des Verwaltungsstandpunktes wird vom Einreicher übernommen.
TOP
15.11
Arbeitsmarktberatung und -vermittlung von Asylbewerbern
Vorlage: VI-A-01522
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Leipzig und dem Jobcenter
Leipzig Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass in den Arbeitsmarktkonzepten geschäftspolitische Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen für die verbesserte Integration von Flüchtlingen
in den Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung vereinbart werden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem
Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. der Projektverbund RESQUE PLUS, Programme und Projekte
zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen werden hierzu die bestehenden Arbeits- und Koordinationsstrukturen der flüchtlings- bzw. migrationsbezogenen Integrationspolitik der Stadt Leipzig (insbesondere des Referates für Migration und Integration
und der Abteilung Migrantenhilfe des Sozialamtes) genutzt.
Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden, dem Migrantenbeirat sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE PLUS der Caritas, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen,
um Flüchtlinge n Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sowie der Migrantenbeirat sind spätestens
im November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren.
3. Der Migrantenbeirat und die Fachausschüsse Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaft und Arbeit sind möglichst bis November 2015 über geplante Maßnahmen für das
Jahr 2016 zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
TOP
15.11.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01522-VSP-001
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
-20-
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Leipzig und dem Jobcenter
Leipzig Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass in den Arbeitsmarktkonzepten geschäftspolitische Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen für die verbesserte Integration von Flüchtlingen in
den Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung vereinbart werden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem
Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im Bereich
tätigen Initiativen, wie bspw. der Projektverbund RESQUE PLUS, Programme und Projekte zu
entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit
bzw. Ausbildung zu vermitteln. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen werden hierzu die bestehenden Arbeits- und Koordinationsstrukturen der flüchtlings- bzw. migrationsbezogenen Integrationspolitik der Stadt Leipzig (insbesondere des Referates für Migration und Integration und der
Abteilung Migrantenhilfe des Sozialamtes) genutzt.
3. Der Migrantenbeirat und die Fachausschüsse Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sowie
Wirtschaft und Arbeit sind möglichst bis November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr
2016 zu informieren.
vom Einreicher übernommen
TOP
15.11.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-A-01522-ÄA-002
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 2 wird folgendermaßen ergänzt:
Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden, dem Migrantenbeirat sowie
mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE PLUS der Caritas, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit
bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sowie der Migrantenbeirat sind spätestens im November 2015 über geplante
Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren.
vom Einreicher übernommen
TOP
15.12
-vertagt-
Asisi-Völkerschlacht-Panorama erhalten!
Vorlage: VI-A-01607-NF-002
Einreicher: Nicole Lakowa
Einreicher: Norman Volger
Einreicher: Michael Schmidt
-21-
TOP
15.12.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01607-VSP-001
Einreicher: Dezernat Kultur
TOP 16
Anfragen an den Oberbürgermeister
TOP 16.1 Umsetzung des Ratsbeschlusses V-1295/12 bzgl. Eigenbetriebe Kultur
Vorlage: VI-F-01800
Einreicher: CDU-Fraktion
Herr BM Faber
TOP 16.2 Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen in Leipzig
Vorlage: VI-F-01654
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr BM Prof. Fabian
TOP 16.3 Ergebnisbericht der Mitarbeiterbefragung 2014
Vorlage: VI-F-01792
Einreicher: SPD-Fraktion
Herr BM Müller
TOP 16.4 Bessere Beschilderung von Stellflächen für Elektrofahrzeuge und Sanktionierung von Zuwiderhandlungen
Vorlage: VI-F-01767
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr BM Rosenthal
TOP 16.5 Aktuelle Situation der Unterbringung von Asylbewerbern in der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-F-01812
Einreicher: AfD-Fraktion
Herr BM Prof. Fabian
TOP 16.6 Anfrage zur Umsetzung des Beschlusses RBV-2025/14 "Ergänzung des Prüf-
-22kataloges"
Vorlage: VI-F-01563
Einreicher: Seniorenbeirat
Herr BM Müller und Herr BM Prof. Fabian
TOP 16.7 Anfrage Umsetzung Ratsbeschluss zum Antrag A 00294/14 – Mindeststandard
für Beschäftigte im Öffentlichen Personennahverkehr (straßengebundener
ÖPNV)
Vorlage: VI-F-01666
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr BM Müller
TOP 16.8 Baulandreserve in Leipzig
Vorlage: VI-F-01603
Einreicher: CDU-Fraktion
Herr BM Rosenthal
TOP 16.9 Umsetzungsstand Naturdenkmal Naunhoferstraße
Vorlage: VI-F-01677
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr BM Rosenthal
TOP
16.10
Einrichtung einer Servicestelle bei der Freiwilligenagentur zur Förderung und
Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagement
Vorlage: VI-F-01674
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr OBM Jung
TOP
16.11
70 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki – das Verbot von Atomwaffen: (K)ein
Thema für Leipzig?
Vorlage: VI-F-01675
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr OBM Jung
TOP
16.12
Informationvorlage zur Entschuldungskonzeption vom 20.06.2012 – Einhaltung der Berichtspflicht
Vorlage: VI-F-01676
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort erfolgt schriftlich
-23TOP
16.13
Sachstand Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark
Vorlage: VI-F-01673
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.14
"Charta der Vielfalt"
Vorlage: VI-F-01766
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.15
Konditionen der Vermietung von Grundstücksflächen für Wagenplatz auf Gemarkung Lindenau, Saalfelder Straße 42
Vorlage: VI-F-01809
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.16
Sende-/Empfangsmast Vodafon D2 - Standort: Holzhäuser Str. 122 in 04299
Leipzig - Sachstand über weitere Aufrüstung und Bestückung
Vorlage: VI-F-01678
Einreicher: Stadträtin N. Lakowa
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.17
Plakatierung vor Leipziger Schulen
Vorlage: VI-F-01772
Einreicher: Stadtrat S. Pellmann
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.18
Situation der Frauenschutzhäuser in Leipzig
Vorlage: VI-F-01813
Einreicher: Stadträtin B. Ehms
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.19
Mietvertrag zwischen der Stadt Leipzig und dem Jetze Wagenplätze e. V. über
das Grundstück Saalfelder Straße 42
Vorlage: VI-F-01816
Einreicher: Stadträtin N.-P. Witte
Antwort erfolgt schriftlich
-24TOP 17
Bericht des Oberbürgermeisters
TOP 18
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
TOP 18.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO bis Juni 2015
Vorlage: VI-DS-01633
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Spenden, Schenkungen und Ähnliche Zuwendungen werden (siehe Anlage) angenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 18.2 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO bis August 2015
Vorlage: VI-DS-01715
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden (siehe Anlage) angenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 19
Vorlagen I
TOP 19.1 Präzisierung Planungsbeschluss - Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten - Baustein 4-zügige Oberschule am Standort Ihmelsstr. 14
mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau einer Sporthalle
mit 3 Feldern
Vorlage: DS-00108/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
-25-
1. Die Präzisierung des Planungsbeschlusses, gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt
Leipzig in der zur Zeit gültigen Fassung, zur Einrichtung einer 4 - zügigen Oberschule durch Komplexsanierung der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule, deren Ergänzung durch einen Erweiterungsneubau und den Neubau einer Sporthalle mit 3-Feldern in der Ihmelsstraße 14 wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und VOF- Verfahren) betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 957.000 € und werden im PSP-Element 7.0000698.700
zur Verfügung gestellt.
2. Zur Realisierung des Quartiersschulenansatzes wird beschlossen:
a. Im IV. Quartal 2015 wird vorlaufend ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der die Realisierbarkeit des Baus von Oberschule und Gymnasium und der erforderlichen Ergänzungseinrichtungen, wie Sportanlagen und die Quartierskomponente auf den vorhandenen Flächen nachweist, Synergien herstellt und die Grundlage für alle weiteren Planungsschritte bildet.
b. Ein 2-stufiges VOF-Verfahren für die Oberschule wird, aufbauend auf dieser städtebaulichen
Planungsidee, bis zur Leistungsphase 3 durchgeführt.
c. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und VOFVerfahren) betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 957.000 € und werden im PSP-Element
7.0000698.700 zur Verfügung gestellt.
3. Im Rahmen der Umsetzung des integrativen Gesamtkonzeptes der Quartiersschule werden folgende
Maßnahmen veranlasst:
- Ertüchtigung der Krönerstraße und Einziehung der Ihmelsstraße
- Verlagerung des Wertstoffhofes der Stadtreinigung
- Einbeziehung der Flächen des Garagenhofes bei Bedarf
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einer Gegenstimme
TOP
19.1.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00108/14-ÄA-003
Einreicher: Mitglieder des FA Stadtentwicklung und Bau
Beschlussvorschlag:
Punkt 2 des Beschlusses wird wie folgt neu gefasst:
2. Zur Realisierung des Quartiersschulenansatzes wird beschlossen:
a. Im IV. Quartal 2015 wird vorlaufend ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der die Realisierbarkeit des Baus von Oberschule und Gymnasium und der erforderlichen Ergänzungseinrichtungen, wie
Sportanlagen und die Quartierskomponente auf den vorhandenen Flächen nachweist, Synergien herstellt und die Grundlage für alle weiteren Planungsschritte bildet.
-26b. Ein 2-stufiges VOF-Verfahren für die Oberschule wird, aufbauend auf dieser städtebaulichen Planungsidee, bis zur Leistungsphase 3 durchgeführt.
c. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und VOF- Verfahren) betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 957.000 € und werden im PSP-Element 7.0000698.700
zur Verfügung gestellt.
vom Einreicher übernommen
TOP 19.2 Einbau eines Liftes in der Verteilerebene Citytunnel Hauptbahnhof zur Herstellung der Barrierefreiheit
Vorlage: DS-00363/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die Treppenanlage wird durch den Einbau eines Liftes barrierefrei gestaltet.
2. Die Kosten für den Bau betragen 153.850 €. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme entstehen die
Punkt "4. Finanzierung" ermittelten Folgekosten.
unter
3. Im PSP-Element 7.0000579.700 werden 2015 gem. RV 18.03.15/HH-Beschlussfassung zum Antrag
A 059/15 60.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die restliche Summe von 93.850 € brutto wird im
PSP-Element 7.0000579.700 aus dem Budget des VTA bereitgestellt.
4. Die im Haushaltsjahr 2017 ff. entsprechende Anlage Begründung, Punkt 4., anfallende Folgekosten
in Höhe von 5.000 € jährlich werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend
durch das Fachamt anzumelden.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit der GB Immobilien GmbH als Betreiber der Promenaden Hauptbahnhof, zur Übernahme der Unterhaltungslast in den bestehenden Betriebsvertrag zur Verteilerebene, fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 19.3 Satzung zur Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken / Gebührensatzung
Vorlage: DS-00617/14
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken gemäß Anlage 2 und die Gebührensatzung gemäß Anlage 3.
2. Die Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken und die Gebührensatzung treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
-27-
3. Die Beschlüsse RB IV 938/07 und RB V 302/10 werden damit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 52
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 19.4 Bebauungsplan Nr. 45.6 "Stadtzentrum"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage: DS-0577/14-NF-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
2. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seiner Begründung wird beschlossen.
3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Errichtung zusätzlicher Stellplätze
für alternative Fahrzeuge, insbesondere Elektrofahrzeuge auch außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ermöglicht werden kann. Der Stadtrat ist über das Ergebnis bis spätestens zur Vorlage des Satzungsbeschlusses zu informieren.
Protokollnotiz:
Die Begründung des Bebauungsplans wird wie folgt geändert:
1. In der Begründung des Bebauungsplans Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ ist unter Punkt 12.1.2. TF 6.6.
(Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) und TF 7.5 (Kerngebiet MK 3: Teilbaugebiete MK
3.1 bis MK 3.12) der Satz: „Unzulässig sind: … - Räume für freie Berufe in den nach den textlichen
Festsetzungen Nr. 6.3 oder 6.5 für Wohnungen verwendeten oder zu verwenden den Geschossflächen.“
wie folgt zu ergänzen:
„Unzulässig sind: … - Räume für freie Berufe sowie Beherbergungsgewerbe, Boardinghouses und
Ferienwohnungen in den nach den textlichen Festsetzungen Nr. 6.3 oder 6.5 bzw. Nr. 7.3 und 7.4 für
Wohnungen verwendeten oder zu verwenden den Geschossflächen.“
Dementsprechend ist dieser der Satz auch in der Anlage Teil B des Bebauungsplans Nr. 45.6 „Stadtzentrum“ unter Punkt 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) und TF 7.5 (Kerngebiet MK
3: Teilbaugebiete MK 3.1 bis MK 3.12) zu ergänzen.
2. In der Begründung des Bebauungsplans Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ ist der Satz „Ausnahmsweise können auch Betriebe des Beherbergungsgewerbe zugelassen werden“ unter Punkt 12.1.2 TF 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) zu streichen.
Dementsprechend ist dieser Satz auch in der Anlage Teil B des Bebauungsplans Nr. 45.6 „Stadtzentrum“ unter Punkt 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) zu streichen. Dies gilt nicht
für Hotelgebäude.
Abstimmungsergebnis:
-28mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung
TOP
19.4.1
dazu ÄA
Vorlage: 00577-NF-001-ÄA-001
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Begründung des Bebauungsplans wird wie folgt geändert:
1. In der Begründung des Bebauungsplans Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ ist unter Punkt 12.1.2. TF 6.6.
(Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) und TF 7.5 (Kerngebiet MK 3: Teilbaugebiete MK
3.1 bis MK 3.12) der Satz: „Unzulässig sind: … - Räume für freie Berufe in den nach den textlichen
Festsetzungen Nr. 6.3 oder 6.5 für Wohnungen verwendeten oder zu verwenden den Geschossflächen.“
wie folgt zu ergänzen:
„Unzulässig sind: … - Räume für freie Berufe sowie Beherbergungsgewerbe, Boardinghouses und
Ferienwohnungen in den nach den textlichen Festsetzungen Nr. 6.3 oder 6.5 bzw. Nr. 7.3 und 7.4 für
Wohnungen verwendeten oder zu verwenden den Geschossflächen.“
Dementsprechend ist dieser der Satz auch in der Anlage Teil B des Bebauungsplans Nr. 45.6 „Stadtzentrum“ unter Punkt 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) und TF 7.5 (Kerngebiet MK
3: Teilbaugebiete MK 3.1 bis MK 3.12) zu ergänzen.
2. In der Begründung des Bebauungsplans Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ ist der Satz „Ausnahmsweise können auch Betriebe des Beherbergungsgewerbe zugelassen werden“ unter Punkt 12.1.2 TF 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) zu streichen.
Dementsprechend ist dieser Satz auch in der Anlage Teil B des Bebauungsplans Nr. 45.6 „Stadtzentrum“ unter Punkt 6.3 (Kerngebiet MK 2: Teilbaugebiete MK 2.1 bis MK 2.33) zu streichen. Dies gilt nicht
für Hotelgebäude.
vom Einreicher übernommen
TOP
19.4.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00577/14-ÄA-004
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge ergänzend zum Beschlussvorschlag beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Errichtung zusätzlicher Stellplätze für
alternative Fahrzeuge, insbesondere Elektrofahrzeuge auch außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen
ermöglicht werden kann. Der Stadtrat ist über das Ergebnis bis spätestens zur Vorlage des Satzungsbeschlusses zu informieren.
vom Einreicher übernommen
TOP
dazu ÄA
-2919.4.3
Vorlage: DS-00577/14-ÄA-005
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschlussvorschlag:
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden für die Kerngebiete MK 3.6, MK 2.6 und MK 3.7 in der
Weise geändert, dass die die Baugrenzen entsprechend der vorhandenen Wohn- bzw. Bürobebauung
mit Erdgeschossunterlagerungen angepasst werden.
vom Einreicher zurückgezogen
TOP 19.5 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig
Vorlage: VI-DS-00853
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig
wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt:
2.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 463.436,48 wird auf neue Rechnung vorgetragen und
ist in 2016 durch die Stadt Leipzig auszugleichen.
3.
Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den
Verlustausgleich 2013 des Städtischen Eigenbetriebes Schauspiel Leipzig zur
Bildung einer Rückstellung i.H.v. EUR 463.436,48 im PSP-Element "Schauspiel Leipzig 1.100.26.1.0.01, Sachkonto 4316 0000" im Jahr 2015 werden beschlossen. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle "1098600000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt“.
4.
Dem Betriebsleiter Herrn Enrico Lübbe wird für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.12.2013
Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 4 Enthaltungen
TOP 19.6 Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung
Vorlage: VI-DS-00971
Einreicher: Oberbürgermeister
-vertagt-
TOP
19.6.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-00971-ÄA-002
Einreicher: AfD-Fraktion
-30-
TOP 19.7 Bebauungsplan Nr. 423 "Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg";
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Engelsdorf;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01109
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg" wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP 19.8 Neufassung der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)
Vorlage: VI-DS-01213-NF-002
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) gemäß Anlage 5.
Der § 7 Abs. 3 (erlaubnisplfichtige, aber gebührenfreie Sondernutzungen) wird um folgenden
neuen Tatbestand ergänzt:
s) Sondernutzungen im Zusammenhang mit Stadt- und Stadtteilfesten, die von gemeinnützigen
Organisationen veranstaltet werden
...Die Sondernutzungen m) und s) sind bei dem Fachamt zu beantragen, bei welchem die Zuordnung gemäß Anlage 1 zur Satzung liegt..
2. Mit In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig vom 13.07.2005
(RBIV-339/05), zuletzt geändert am 29.02.2012 (RBV-1137/12) außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 53
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
TOP
dazu ÄA
-3119.8.1
Vorlage: VI-DS-01213-ÄA-001
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der § 7 (3) (erlaubnispflichtige, aber gebührenfreie Sondernutzungen) wird um folgenden
neuen Tatbestand ergänzt:
s) Stadtteilfeste ohne Gewinnerzielungsabsicht, die von gemeinnützigen/mildtätigen Vereinen veranstaltet werden (unter der Voraussetzung einer nachträglichen Offenlegung von Einnahmen und Ausgaben
des Festes gegenüber der Stadt Leipzig)
s) Sondernutzungen im Zusammenhang mit Stadt- und Stadtteilfesten, die von gemeinnützigen
Organisationen veranstaltet werden
Die Sondernutzungserlaubnisse M und S sind bei dem Fachamt zu beantragen, bei welchem die
Zuordnung gemäß Anlage 1 zur Satzung liegt.
Vom Einreicher übernommen
TOP 19.9 Aufhebung des Ratsbeschlusses RBIV-1020/07 vom 17.10.2007 - Zuwendung
für die Unterbringung von Schülern der Sportmittelschule (Anmerkung: jetzt
Sportoberschule) Leipzig im Internat des Sportgymnasiums
Vorlage: VI-DS-01219
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
Der Ratsbeschluss RBIV-1020/07 vom 17.10.2007 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.10
Bebauungsplan Nr. 219 "Wohngebiet am Heidegraben"; Stadtbezirk Nordwest,
Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01228
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Ratsversammlung der Stadt
Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es in der beiliegenden Auflistung
(Abwägungsvorschlag) angegeben ist.
2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlun
der Stadt Leipzig den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),
als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
-32-
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 51
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
TOP
19.11
"Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" Beteiligung der Stadt Leipzig
an den Bundesprogrammen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit/Bestätigung der überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in 2016
-EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01277
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1.)
Im Rahmen der Umsetzung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors sowie zur Unterstützung
des Teilhabeprozesses von arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Familienbedarfsgemeinschaften beteiligt sich die Stadt Leipzig am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“.
Vorbehaltlich der Bewilligung durch das Jobcenter werden beginnend mit dem Jahr 2016 bis zu 150
Stellen mit einer vorläufigen Laufzeit bis 31.12.2018 beim Kommunalen Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf (KEE) eingerichtet.
Die zur städtischen Kofinanzierung der Lohnkosten für die oben genannten 150 Stellen erforderlichen
Mittel sowie die Mittel zur Finanzierung der Sachkosten, der begleitenden Coachingangebote sowie der
erforderlichen Anleiterstrukturen belaufen sich im Programmzeitraum auf insgesamt 4.838.022 EUR, davon fallen:
bis zu 1.401.140 EUR im Jahr 2016,
bis zu 1.718.441 EUR im Jahr 2017,
bis zu 1.718.441 EUR im Jahr 2018 an.
・
・
・
Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.401.140 EUR werden
für das Jahr 2016 im PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig.
(43150000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 109860000 „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung“ im Ergebnishaushalt.
Die Aufwendungen für 2017 i. H. v. 1.718.441 EUR und 2018 i. H. v. 1.718.441 EUR werden eckwerterhöhend
planmäßig
im
PSP-Element
1.100.571002.02
(Arbeitsmarktund
Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt.
2.)
Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ die Einrichtung von 250
Stellen bei Dritten (freie Träger, Vereine, etc.) mit einem Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu 50,EUR pro Monat und Teilnehmer/-in.
Für die voraussichtliche Programmlaufzeit 2016 bis 2018 werden hierfür Mittel in Höhe von insgesamt
450.000 EUR bereit gestellt, die sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt verteilen:
2016: 150.000 EUR
・
-33-
・ 2017:
・ 2018:
150.000 EUR
150.000 EUR
Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 150.000 EUR werden für
das Jahr 2016 im PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
109860000 „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung“ im Ergebnishaushalt.
Die Aufwendungen für 2017 i. H. v. 150.000 EUR und 2018 i. H. v. 150.000 EUR werden eckwerterhöhend planmäßig im PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt.
Die Bewilligung der Sachkosten erfolgt gemäß der Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung der Stadt Leipzig in ihrer jeweils gültigen Fassung.
3.)
Vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch das Jobcenter Leipzig kofinanziert die Stadt Leipzig
die Realisierung gemäß § 16 e SGB II geförderter Arbeitsverhältnissen durch einen Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss beträgt 50 Prozent des nicht vom Jobcenter geförderten Anteils des Arbeitgebers am zu zahlenden Arbeitsentgelt, jedoch maximal 199,00 EUR/Arbeitnehmer/-in /Monat.
Die zur Kofinanzierung dieser Arbeitsverhältnisse anfallenden Kosten in Höhe von jährlich 191.040 EUR
werden in den Jahren 2015/2016 sowie 2017 ff. aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.571002.01/ Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) zur Verfügung gestellt und fortgeschrieben.
Damit wird der Ratsbeschluss RBV-1272/12 vom 20.06.2012 geändert.
4.)
Alle oben genannten städtischen Zuwendungen für 2017 ff. stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
TOP
19.12
Leipzig- Stadt für intelligente Mobilität
Vorlage: VI-DS-01293
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1. Der Sachstand hinsichtlich der stadtweiten Aktivitäten zur Unterstützung und Fortentwicklung der
Elektromobilität wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Ratsversammlung spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, Leipzig zur „Stadt für intelligente Mobilität" weiter zu entwickeln. Die Mobilität der Zukunft - abgasarm, leise, effizient, elektrisch, intermodal und wirtschaftlich nachhaltig - gilt es im gesamten Stadtgebiet schrittweise zu
integrieren.
-34-
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass - unter Einbeziehung kommunaler Betriebe und
Unternehmen, insbesondere des LVV-Konzerns - noch in diesem Jahr ein Maßnahmen- und Umsetzungskonzept erarbeitet wird, mit dem das angestrebte Ziel unter 2. möglichst frühzeitig erreicht werden kann. Dabei sind auch Beiträge der privaten Wirtschaft zu berücksichtigen und
ausdrücklich erwünscht.
4. Die Standorte der derzeit existierenden 25 Mobilitätsstationen werden evaluiert.
5. Das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept ist der Ratsversammlung spätestens im ersten Halbjahr 2016 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen
TOP
19.12.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01293-ÄA-001
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Ehem. 2 entfällt ersatzlos
Ehem. 3. wird geänderter Punkt 2:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Entwurf des Maßnahmen- und Umsetzungskonzeptes zur
Elektromobilität noch im IV. Quartal ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung kommunaler Betriebe und Unternehmen, insbesondere des LVV-Konzerns, der Öffentlichkeit sowie der Vertreter/innen aller zu beteiligenden Interessengruppen durchzuführen.
Ehem. 4. wird geänderter Punkt 3:
Das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept zur Elektromobilität ist der Ratsversammlung spätestens im
ersten Halbjahr 2016 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 15
Nein - Stimmen: 25
Enthaltungen: 14
TOP
19.12.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01293-ÄA-002
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der bestehende Beschlussvorschlag soll um die folgenden Punkte ergänzt werden (der bestehende BP 4 wird damit zu BP 6):
-35-
4.
Die Standorte der derzeit existierenden 25 Mobilitätsstationen werden evaluiert.
5.
Künftige Standorte dieser Mobilitätsstationen bzw. öffentlicher Ladestationen sollen
gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zu Beschlusspunkt 4:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
zu Beschlusspunkt 5:
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: 25
Enthaltungen: 7
TOP
19.13
Beschluss einer Entgeltordnung über den Verkauf von Familienstammbüchern im Standesamt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01324
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für den Verkauf von Familienstammbüchern im Standesamt die Entgeltordnung
gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.14
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der
Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9
Vorlage: VI-DS-01363
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss gem. § 8 (3) Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der
aktuellen Fassung für die Baumaßnahme "Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der
Friedrich-Dittes-Straße 9" wird gefasst.
2. Die Gesamtkosten für die Investitionsmaßnahme betragen 5.899.656,75 EUR.
4.691.725,40 EUR werden durch die Sächsische Aufbaubank (Förderrichtlinie Eingliederungshilfe) finanziert. Der Trägeranteil des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe beträgt 2015 und 2016 jeweils
310.732,84 EUR. Der Kommunalanteil beträgt 2015 und 2016 jeweils 293.232,84 EUR. Trägeranteil und
Kommunalanteil sind in Höhe von insgesamt 1.207.931,35 EUR im städtischen Haushalt 2015 und 2016
eingestellt.
-36-
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.15
9. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen
Vorlage: VI-DS-01445-NF-002
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen
einschließlich der Listen der geänderten Schulbezirke gemäß Anlage 1.
2. Damit ändern sich die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/05 vom 20.04.2005, RBIV-464/05
vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom 20.05.2009, RBV-184/10 vom
20.01.2010 , RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV-1136/12 vom 29.02.2012, RBV1716/13 vom 10.07.2013
und DS-00316/14 vom 20.11.2014
3. Die Anmerkungen aus den zuständigen Schulkonferenzen, Stadtbezirks- und Ortschaftsbeiräten werden geprüft und entsprechende Veränderungen in der Raumnutzung mit den Schulen besprochen. Hinweise zur Schulwegsicherheit werden umgehend von der AG Schulwegsicherheit
geprüft und gegebenenfalls durch verkehrstechnische Maßnahmen oder das Einsetzen von
Schulwegbegleitern behoben. Jährlich werden die entsprechenden Ausschüssen über die Entwicklung der Schülerzahlen informiert. Der SEP 2012 ist vollständig umzusetzen. Bei Überschreitung der Kapazitäten auf Grund von Verzögerungen wird die Verwendung von Raumsystemen
geprüft (besonders im Bereich 120. GS/ Schule am Adler GS).
Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird über alle Maßnahmen informiert.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 53
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
TOP
19.15.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01445-ÄA-001
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Neuer Beschlusspunkt 3:
Die Anmerkungen aus den zuständigen Schulkonferenzen, Stadtbezirks- und Ortschaftsbeiräten werden
geprüft und entsprechende Veränderungen in der Raumnutzung mit den Schulen besprochen. Hinweise
zur Schulwegsicherheit werden umgehend von der AG Schulwegsicherheit geprüft und gegebenenfalls
durch verkehrstechnische Maßnahmen oder das Einsetzen von Schulwegbegleitern behoben. Jährlich
werden die entsprechenden Ausschüssen über die Entwicklung der Schülerzahlen informiert. Der SEP
2012 ist vollständig umzusetzen. Bei Überschreitung der Kapazitäten auf Grund von Verzögerungen
wird die Verwendung von Raumsystemen geprüft (besonders im Bereich 120. GS/ Schule am Adler GS).
Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird über alle Maßnahmen informiert.
-37-
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
19.16
Weiterführung des zweckgebundenen Zuschlages in der Spielstätte Musikalische Komödie des Eigenbetriebes Oper Leipzig
Vorlage: VI-DS-01507
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschluss:
1. Die Erhebung eines zweckgebundenen Zuschlages auf Eintrittskarten der Musikalischen Komödie in Höhe von 1,00 € pro Eintrittskarte wird vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2020 fortgeführt.
2. Der Zuschlag wird auf alle Eintrittskarten erhoben, ausgenommen sind Schülergruppen, Juniorcard-Inhaber sowie Besucher, für die die Sonderregelung für ALG II-Empfänger gilt.
3. Die Einnahmen aus diesem Zuschlag sind zweckgebunden für die Durchführung dringender Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen der Musikalischen Komödie zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.17
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2014
Vorlage: VI-DS-01517
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Übertragung der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Höhe von
1.960.538,03 Euro entsprechend § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik aus dem Jahr 2014 nach 2015
wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen
TOP
19.18
Umzug des Beruflichen Schulzentrums 12 "Robert Blum" im Schuljahr
2015/16 - gemäß § 24 Sächsisches Schulgesetz
-38Vorlage: VI-DS-01541-NF-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Das Berufliche Schulzentrum 12 "Robert-Blum" wird sowohl mit der Stammschule als auch mit der
Außenstelle im Schuljahr 2015/16 umziehen.
2. Die Stammschule zieht in den Herbstferien 2015 innerhalb des Ortsteils Mockau-Nord aus
der Komarowstraße 2 in das sanierte Schulgebäude Rosenowstraße 60 in 04357 Leipzig um.
3. Die Außenstelle wird in den Winterferien 2016 (Schulhalbjahr) aus dem Objekt Wodanstraße 40 in
das Schulgebäude Kohlgartenstraße 58 in 04318 Leipzig umziehen.
4. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium
für Kultus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.19
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12,
Kohlgartenstraße 58, 04315 Leipzig,
Nutzeranpassung für das BSZ 12, Instandsetzung und Modernisierung
in Verbindung mit der Bestätigung der überplanmäßigen Auszahlung nach §
79 (1) Sächs. GemO in Höhe von 701.000 € - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01472
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme Außenstelle BSZ 12, Kohlgartenstraße wird realisiert (Baubeschluss
gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Ziffer 7.
2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen 996.000 €. In den Haushaltjahren werden im PSPElement 7.0001341.700, BSZ 12, AS
Kohlgartenstraße 58 bereitgestellt:
2014:
95.000 €
2015:
901.000 €
3. Im PSP-Element „BSZ 12 Außenstelle Kohlgartenstraße 58" (7.0001341.700) werden im Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i. H. v. 701.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H. v. 200.000 € aus dem PSP Element „BSZ 12 R. Blum" (1.100.23.1.3.01.01, SK
42119000) und i. H. v. 501.000 € aus dem PSP Element „Kapazitätserweiterung 77. Schule"
(7.0001354.700, SK 78511000)."
4. Im Haushaltsjahr 2016 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten anteilig in Höhe
von:
KG 200: 0 €
KG 300: 66 €
KG 400: 0 €
an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt.
5. Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll in Höhe von
-39KG 200: 0 €
KG 300: 79 €
KG 400: 0 €
an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die
Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.20
Vorhaben der Stadt Leipzig im MINT - Bereich für 2015 und 2016 in Verbindung mit der Bestätigung der überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 Absatz 1 SächsGemO in 2016 in Höhe von 38.000 Euro für die Durchführung des
RoboCup 2016 in Leipzig - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01551
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1. Die Sachstandsdarstellung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Vorhaben des Referates für Beschäftigungspolitik werden für 2015 und 2016 bestätigt.
3. Die überplanmäßige Aufwendung gem. § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag RoboCup
(108100000010, Sachkonto „Zuschüsse an verb. U., SonderVM, Bete" (4315 0000) wird für 2016 in
Höhe von 38.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.21
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Brandschutztechnische Ertüchtigung
Schulgebäude Erfurter Straße 14, 04155 Leipzig (ehemalige Erich-Kästner-GS)
und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO in Höhe von 596.300 €
Vorlage: VI-DS-01555
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
gemäß SN Dezernat II v. 16.07.2015
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Punkt 7 in der zur
Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten betragen ca. 596.300,00 €. Die Mittel werden 2015 außerplanmäßig im Finanzhaushalt „Reaktivierung Schulgebäude Erfurter Straße 14" (7.0001471.700) bereitgestellt. Die Deckung
-40der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von 596.300 € erfolgt aus der
Kostenstelle „unterjähr. Finanz. ohne Deckung FH (Invest)" (1098700000).
3. Im Haushaltsjahr 2015 fallen entsprechend Tabelle 1 Nutzungskosten (anteilig) in Höhe von
KG 200: 15.586 €
KG 300: 40.863 €
KG 400: 3.496 €
an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (FA) gedeckt.
Im Haushaltsjahr 2016 fallen entsprechend Tabelle 1 Nutzungskosten (voll) in Höhe von:
KG 200: 37.406 €
KG 300: 98.070 €
KG 400: 8.390 €
an. Diese werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt.
Im Haushaltsjahr 2017 ff. fallen entsprechend Tabelle 1 Nutzungskosten (voll) in Höhe von:
KG 200: 37.406 €
KG 300: 98.070 €
KG 400: 8.390 €
an. Diese werden zukünftig innerhalb des Budgets des Fachamtes finanziert und durch das Fachamt
entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.22
Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb flexibler Raumsysteme
zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an der Pablo-Neruda-Schule
und der Paul-Robeson-Schule
Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen und überplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO
Vorlage: VI-DS-01589
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Baumaßnahmen werden realisiert.
2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für die Raumsysteme betragen 2.710.000 €, welche in 2015 und 2016 bereitgestellt werden.
3. Die Mittel in Höhe von 1.339.000 € werden außerplanmäßig durch § 79(1) SächsGemO dem PSP-Element
7.0001461.700 zur Einrichtung eines Raumsystems an der Pablo-Neruda-Schule aus dem PSP-Element
7.0000965.700, Gymn. K.-Heine-Str. 22 b, bereitgestellt. Die Mittel in Höhe von 1.338.000 € werden außerplan-
-41mäßig nach § 79 (1) SächsGemO dem PSP-Element 7.0001454.700 zur Einrichtung eines Raumsystems an der
Paul-Robeson-Schule aus dem PSP-Element 7.0000965.700, Gymn. K.-Heine-Str. 22 b bereitgestellt.
4. Die Mittel für die konsumtive Ausstattung in Höhe von 41 T€ für die P.-Neruda-Schule werden im PSP-Element
1.100.21.1.1.01.01/42531000 durch überplanmäßige Ausgaben nach § 79 (1) SächsGemO in 2016 zur Verfügung gestellt, für die P.-Robeson-Schule werden in 2015 42 T€ im PSP-Element 1.100.21.5.1.01.12/42531000
durch überplanmäßige Ausgaben nach § 79 (1) SächsGemO zur Verfügung gestellt.
5. Zur Finanzierung der Vorbereitungsmaßnahmen wird über § 81 (5) SächsGemO eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 959.000 € für das PSP-Element 7.0001461.700 und 958.000 € für das
PSP-Element 7.0001454.700 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000965.700.
6. Die Bestätigung gilt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt 2015/2016.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.23
B 181, Ausbau westlich von Leipzig, Planfeststellungsentwurf, 1. Tektur
Anhörung der Stadt Leipzig als Träger öffentlicher Belange - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01640
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Stadt Leipzig hat zur 1. Tektur des Planfeststellungsentwurfes erhebliche Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen
TOP
19.24
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
hier: Änderungen bzgl. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung sowie zur
Übertragung von Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für planmäßige und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets in Folgejahre
Vorlage: VI-DS-01655-NF-002
Einreicher: Dezernat Finanzen
-vertagt-
TOP
19.24.1
dazu ÄA
Vorlage: 01655-NF-002-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
TOP
dazu ÄA
-4219.24.2
Vorlage: VI-DS-01655-ÄA-001
Einreicher: SPD-Fraktion
TOP
19.25
Überplanmäßige Aufwendungen / außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79
(1) SächsGemO; Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zur Errichtung einer
Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf
dem Freigelände in der Torgauer Straße 290
Vorlage: VI-DS-01826
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001474.700
(Asyl - Torgauer Straße 290 Systembauweise) werden für 2015 in Höhe von 2.052.000 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt"
(1098700000).
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001474.700
(Asyl - Torgauer Straße 290 Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 420.000 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt"
(1098700000).
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.313001.09
(GU Torgauerstraße 290 Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 3.200.300 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 1.522.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.677.600 € aus der
Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000).
4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen.
In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen der
sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 5 Enthaltungen
TOP
19.26
Überplanmäßige Aufwendungen /außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79
(1) SächsGemO; Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zur Errichtung einer
Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf
dem Gelände "An der Alten Messe", An den Tierkliniken ohne Nr.
Vorlage: VI-DS-01827
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
-43-
Beschluss:
1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001466.700
(Asyl - Alte Messe Systembauweise) werden für 2015 in Höhe von 7.115.000 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000).
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001466.700
(Asyl - Alte Messe Systembauweise) werden für 2016 in Höhe von 335.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000).
3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313.001.44 (Asyl - Alte Messe Systembau) werden für 2016 in Höhe von 3.249.650 € bestätigt.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 2.092.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen Erstattung des
Freistaates in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) sowie in Höhe von 1.156.950 €
aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt". (1098600000.
4. Die Aufwendungen für die Jahre 2017ff. werden in den jeweiligen Haushaltsjahren planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen.
In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
6. Die Betreibung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und die Leistungen der
sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen
TOP 20
Informationen I
TOP 20.1 Nutzungs- und Betreiberkonzept "Völkerfreundschaft"
Vorlage: DS-00795/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Das Nutzungs- und Betreiberkonzept „Völkerfreundschaft" wird bestätigt.
2. Die personelle Ausstattung des Offenen Freizeittreffs wird unverändert beibehalten. Die Stelle der/s Koordinatorin/s für Veranstaltungsmanagement ist mit einer Fachkraft und möglichst
durch eine verwaltungsinterne Umbesetzung oder Stellenwandlung kostenneutral zu besetzen.
Besteht diese Möglichkeit nicht, ist entsprechend eine Neubesetzung vorzunehmen.
-44Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
20.1.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00795/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
der Beschluss wird wie folgt um einen zweiten Punkt ergänzt:
2. Die personelle Ausstattung des Offenen Freizeittreffs wird unverändert beibehalten. Die Stelle der/s
Koordinatorin/s für Veranstaltungsmanagement ist mit einer Fachkraft und möglichst durch eine verwaltungsinterne Umbesetzung oder Stellenwandlung kostenneutral zu besetzen. Besteht diese Möglichkeit
nicht, ist entsprechend eine Neubesetzung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20.2 Mitarbeiterbefragung 2014 - Ergebnisbericht
Vorlage: VI-DS-01186-NF-001
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschluss:
Die Ratsversammlung nimmt folgenden Beschluss des Oberbürgermeisters zur Kenntnis:
1. Die Bürgermeisterin/die Bürgermeister und die Amts- und Referatsleiter/-innen sind aufgefordert, die
Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung bereichsbezogen in den Dezernaten bzw. Fachämtern zu diskutieren und die Handlungsempfehlungen entsprechend Pkt. 5.2 für die Weiterarbeit zu berücksichtigen. Bei
Maßnahmen der Organisationsentwicklung und der Personalentwicklung erhalten sie Unterstützung von
Seiten des Hauptamtes und des Personalamtes.
2. Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Ergebnis der Auswertung als Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungsfaktoren sind mit dem Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst abzustimmen (DA 1/2014). Zu Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden sie auf Anforderung von der Koordinierungsgruppe betriebliche Gesundheitsförderung (DA
14/2009) unterstützt.
TOP 20.3 Kinderbetreuung während der Ratsversammlung und anderer Veranstaltungen
Vorlage: VI-DS-01339
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
-45TOP 20.4 Aktueller Sachstand zur Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland
Vorlage: VI-DS-01364
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der Report der Regionalwerkstatt zum Thema "Die Region Leipzig-Halle in der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland" (Beschluss RBV-1797/13) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die am 28.04.2015 erfolgte Genehmigung des Beitrittes der Stadt Leipzig zum Verein Europäische
Metropolregion Mitteldeutschland e.V. seitens der Landesdirektion (Beschluss RBV-00179/14) wird zur
Kenntnis genommen.
3. Die Stadt Leipzig wirkt aktiv in den Arbeitsgruppen (AGs) der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland mit und entsendet geeignete Führungskräfte.
TOP 20.5 Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung des "Förderprogramms zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit in Leipzig" (RB V-1433/12 vom
22.11.2012)
Vorlage: VI-DS-01552
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
TOP 20.6 Sozialreport 2014
Vorlage: VI-DS-01566
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Die Ratsversammlung nimmt den Sozialreport 2014 zur Kenntnis.
TOP 20.7 Entscheidungen des Oberbürgermeisters zu neuen Standorten für die Unterbringung von Asylsuchenden
Vorlage: VI-DS-01582
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass Entscheidungen zu neuen Standorten für die Unterbringung
von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Leipzig inklusive aller mit ihrer Inbetriebnahme notwendigen Entscheidungen der Oberbürgermeister kraft Gesetz trifft. Beschlusspunkt 4, Satz 1 des RBV-1293/12 vom
18.07.2012 ist insofern obsolet.
2. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und der Migrantenbeirat werden fortlaufend, der Stadtrat im wichtigen Einzelfall, über die Entscheidungsfindung in Kenntnis gesetzt.
-46-
TOP
20.7.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01582-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
neuer Beschlusspunkt 3:
3. Diese Vorgehensweise wird bis zum 31.12.2015 zeitlich befristet und bezieht sich nur auf temporäre
und dezentrale Standorte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Gegenstimmen
TOP 20.8 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen – Abschluss der Rekommunalisierung der Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Vorlage: VI-DS-01598
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
TOP 20.9 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01818
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Die Ratsversammlung nimmt den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" (RBV-1293/12) zur Kenntnis.
Änderungen/Ergänzungen sind fett/kursiv hervorgehoben.
Leipzig,
Oberbürgermeister Jung
ausgefertigt:
Schurig
Ke
1
Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung begrüßt die Stadträtinnen und Stadträte, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und alle Gäste. auf der Tribüne.
Oberbürgermeister Jung informiert darüber, dass die Tagesordnung der heutigen
Sitzung am 5. September 2015 bekanntgemacht worden sei. Es gebe eine Nachtragstagesordnung vom 12./13. September 2015.
Der Oberbürgermeister nennt die Namen der entschuldigt fehlenden Stadträtinnen
und Stadträte. Er verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung und bittet die
Stadträtinnen und Stadträte, die die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, ihm dies
mitzuteilen. Ferner erinnert er an die Live-Stream-Übertragung, die heute durch die
Leipziger Internetzeitung durchgeführt werde.
Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:00 Uhr 52 Stadträtinnen und Stadträte = 73 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig.
Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Tagesordnung
Oberbürgermeister Jung tut kund, dass die in der Nachtragstagesordnung aufgeführten Vorlagen VI-DS-01826 und VI-DS-01827 als Tagesordnungspunkte 19.25
und 19.26 eingeordnet werden und dass die Drucksache VI-DS-01818 als Tagesordnungspunkt 20.9 aufgerufen wird.
Der Oberbürgermeister teilt mit, dass folgende Punkte von der Tagesordnung der
heutigen Sitzung abgesetzt werden: 11.1, 13.1, 15.12, 19.6. und 19.24.
Von der CDU-Fraktion werde beantragt, den Tagesordnungspunkt 20.7 vor dem Tagesordnungspunkt 19.1 zu behandeln.
Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) gibt bekannt, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag zum einen deswegen stelle, weil sie einen Änderungsantrag zu dieser
Drucksache eingereicht habe und weil sie zum anderen der Auffassung sei, dass
dieses wichtige Thema nicht am Ende einer langen Tagesordnung debattiert werden
sollte.
Abstimmung: Der Antrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich abgelehnt.
Der Oberbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen
fest.
Ke
2
Tagesordnungspunkt 4: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
Sitzung
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
Tagesordnungspunkt 5: Niederschriften
5.1. Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2015
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest.
5.2. Verlaufsprotokoll der Sitzung vom 17.06.2015
Die Ratsversammlung stellt das Verlaufsprotokoll fest.
Tagesordnungspunkt 6: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Eilentscheidungen hat es nicht gegeben.
Tagesordnungspunkt 7: Mandatsveränderungen
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
Tagesordnungspunkt 8: Bildungspolitische Stunde
Oberbürgermeister Jung erwähnt, dass die Bildungspolitische Stunde seit Einführung des Projekts „Lernen vor Ort“ einmal jährlich durchgeführt werde. Ebenso wie
die Bildungskonferenz ordne sich die Bildungspolitische Stunde thematisch in die
Erarbeitung des Teilhabeplanes für die Stadt Leipzig ein.
Als Gäste begrüßt der Oberbürgermeister Frau Prof. Dr. Saskia Schuppener sowie
Frau Donnert, Frau Händel und Frau Uhle, die als Schulleiterinnen am Schulversuch
ERINA beteiligt sind.
Es werde sehr viel über die Möglichkeiten und Grenzen von Inklusion diskutiert. Die
Stadt Leipzig habe selbstverständlich auch die Aufgabe, diesem Thema in ihren Einrichtungen die nötige Aufmerksamkeit zu widmen: In welcher Gesellschaft wollen wir
leben? Wie offen sind wir? Wo gelingt die Inkludierung, wo gelingt Integration? Was
ist der Unterschied zwischen beiden? Wie wollen wir Kindertagesstätten, Schulen,
städtische Einrichtungen öffnen, um dem Thema Inklusion Gewicht zu geben? Insofern freue er, Jung, sich, dass der Stadtrat heute diesen Schwerpunkt gesetzt habe.
Insbesondere Bürgermeister Prof. Dr. Fabian arbeite in seinem Dezernat intensiv an
diesem Thema. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Leipzig sei sehr engagiert.
Heute aber gehe es insbesondere um das Thema Schule und Bildungsangebote.
Ke
3
In der Bildungspolitischen Leitlinie 2, „Unterschiede anerkennen und Vielfalt stärken“,
sei festgeschrieben, dass die Stadt Leipzig Inklusion ernst nehme. Viele Einrichtungen und Bildungsorte beteiligten sich an Veranstaltungen zu diesem Thema. Das
gelte für den Tag der Begegnung am morgigen 17. September ebenso wie für die
Bildungskonferenz am 7. Oktober.
Der Oberbürgermeister erteilt Frau Prof. Dr. Schuppener das Wort zu ihrem Vortrag.
Frau Prof. Dr. Schuppener gibt ihrer Freude über die Bedeutung Ausdruck, die in
der Stadt Leipzig im Kontext der Stadtpolitik diesem Thema zugewendet werde. Ihre
Aufgabe sei es, einen kleinen Einführungsimpuls zum Grundverständnis von Inklusion zu liefern, einen kurzen Blick auf die sächsische und die Leipziger Situation zu
werfen und vielleicht einige Anregungen zu geben, was für Schritte gegangen werden sollten, um dieses Thema mit mehr Nachhaltigkeit zu versehen.
Eine Grundausgangssituation, wenn man über Bildung spreche, sei die, dass es
nicht um die Ausstattung gehe, die die Kinder mitbringen, sondern darum, dass Kinder das Recht haben, alles zu erfahren, was wichtig ist in dieser Welt, ganz egal mit
welchen Ressourcen sie uns begegnen. Das sei ein zentrales Motto, das man im
Blick haben sollte, wenn man auf Kinder schaue.
Das Thema Inklusion und Integration hänge selbstverständlich mit einer Haltung, mit
einer Einstellung, mit einer Bewusstseinsbildung zusammen. Herr Jung habe soeben
schon angedeutet, dass es um Fragen gehe, die man sich als Privatperson, aber
auch als Tätiger in Institutionen, in bestimmten beruflichen Strukturen stellen sollte:
Wie offen sind wir eigentlich? Wen halten wir denn in welcher Form willkommen und
was können wir gegebenenfalls daran ändern? Wo sind noch Barrieren? Wo haben
wir selber auch Schranken in unseren Köpfen, die wir hinterfragen bzw. abbauen
sollten?
Dass Integration und Inklusion zwei unterschiedliche Konzepte beinhalten und sich
auch begrifflich unterscheiden, sei sicherlich überall bekannt. Man könne lange darüber streiten, dass Integration vom Grundverständnis eher auf einer Systemtheorie
basiere, in der versucht werde, in ein bestehendes System von außen Personen oder auch Personengruppen hineinzunehmen, wobei damit verschiedene Anpassungsschwierigkeiten oder Problematiken verknüpft sein können und in der Regel
auch verknüpft sind, die bei dem, was Inklusion als Verständnis, als Konzept, als
Leitgedanke vermitteln soll, eigentlich nicht vorhanden sind in dem Sinne, dass Verschiedenheit als Grundausgangsbasis anerkannt ist und dass Differenz, Diversität
und Heterogenität als Normalzustand akzeptiert sind. Es gehe also nicht um Gleichmacherei oder Gleichschaltung, sondern es gehe um gleiche Rechte, um gleiche Berücksichtigung von Interessen trotz aller Verschiedenheit in jedweder Hinsicht.
Man habe ein bisschen das Dilemma, dass mit dem Inklusionsbegriff mittlerweile
sehr stark die Einteilung in „behindert“ und „nicht behindert“ verbunden werde. Dies
sei eine gänzlich falsche Wahrnehmung, die eher dem Integrationsgedanken zuzuordnen sei, weil sich Inklusion in der Stadtentwicklung und auch in der Stadtpolitik
eben nicht nur mit einer Differenzsituation beschäftigen kann, sondern Verschiedenheit in Gänze berücksichtigen soll, also auch Verschiedenheit hinsichtlich Alter, Ge-
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schlecht, kulturelle Hintergründe, Lebenserfahrungen, ethnische Bedingungen etc.,
und weil es um eine Gleichberechtigung aller geht, die sich in der Gesellschaft wiederfinden.
Die Gegenüberstellung von Inklusion und Exklusion sei etwas, was in dieser Zweischaltung eine reale Gefahr darstelle, weil man dann so tue, als seien alle in allen
Lebensbereichen inkludiert. Dies sei nicht der Fall. Exklusion sei also kein Gegenentwurf von Inklusion, sondern es sei natürlich, dass sich alle mit Herausforderungen
und Barrieren beschäftigten müssten und dass man Inklusion nicht einseitig betrachten dürfe, weil das in der Regel neue Differenzverstärkungen mit sich bringe. Einer
ihrer, Schuppeners, Kollegen habe gesagt, wenn man sich als Gesellschaft ein Exklusionsverbot auferlege, dann fördere das eigentlich wieder das Aufbauen von
Mauern, das Neuentstehen von Besonderungen und Spezialisierungen. Gerade das
Verbot von Exklusion halte die Besonderung im negativen Sinne häufig eher am Laufen.
Es gehe also eher um Fragen, die man sich stellen sollte, um eine Öffnung und auch
eine Abkehr von den negativen Entwicklungen, die mit dem Inklusionsthema mittlerweile verbunden seien. Man kenne sicherlich aus den Medien oder auch aus eigener
Erfahrung, dass viele Vorbehalte gegenüber dem Thema und dem Begriff Inklusion
mittlerweile manifestiert seien. Das sehe man auch an mancherlei Konzepten. In
Bayern spreche man von „Einzelinklusion“. Das sei ein Paradoxon an sich. Man
spreche von „totaler Inklusion“. Auch das sei begrifflich obsolet. Man spreche auch
von einem Inklusionsparadoxon. Das zeichne sich im schulischen Kontext insbesondere auch dadurch aus, dass viele Länder die Integrationsquoten, häufig auch als
Inklusionsquoten bezeichnet, erhöht haben, parallel dazu aber auch die sogenannten
Förderquoten, also die Quoten von Kindern, die mit bestimmten Bedarfen versehen
werden. Es gebe also viele Missverständnisse, viele Paradoxien, die hiermit verbunden sind und die den Begriff Inklusion als sehr abgenutzt erscheinen lassen, zum
Teil auch als sehr negativ belastet und schwierig.
Aus diesem Grund könne man davon sprechen, dass es sicherlich keine verwirklichte Praxis gebe, was eine inklusive Gesellschaft betreffe, sondern eher ein vereinzeltes Begehren, das sich in Deutschland ein bisschen ungeordnet von unten nach
oben zu entwickeln scheine. Aufgrund der Tatsache, dass mit dem Inklusionsbegriff
mittlerweile sehr viele Vorbehalte, zum Teil auch Abwehr und negative Reaktionen
verbunden seien, finde sie, Schuppener, es wichtiger, von den Inhalten zu sprechen,
die damit verbunden seien, nämlich die Frage nach Bildungsgerechtigkeit, nicht die
Frage danach, wie inklusiv man sei, sondern vielleicht eher die Frage danach, wie
bildungsgerecht man hier in Leipzig, hier in Sachsen sei, wie man mit dem Thema
Chancengleichheit im Kontext Bildung umgehe. Chancengleichheit bedeute, dass
Kinder die Chance bekommen zum Nachweis ungleicher Talente und ungleicher Begabungen und Herausforderungen, die sie mitbringen. Weiter stehe die Frage, wie
man mit dem Thema Teilhabe umgeht, das sich als Konzept im Leipziger Teilhabeplan niederschlägt. Das seien die drei wesentlichen Elemente, die mit dem Thema
Inklusion verbunden seien und über die inhaltlich nachgedacht und reflektiert sowie
deren Veränderungsbedarf analysiert werden sollte.
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Die UN-Konvention, die sehr auf die Differenzkategorie Behinderung abziele, könne
hierbei allenfalls als moralischer Kompass dienen. Es gehe also nicht darum, hier
eine Dogmatik im engeren Sinne und eine verbindliche Empfehlung abzuleiten, wohl
aber einen moralischen Kompass, den man gewinnbringend einsetzen könne. Das
Institut für Menschenrechte habe ja versucht, diese Funktion der UN-Konvention zu
untersetzen, indem es eine Arbeitshilfe herausgegeben habe, um tatsächlich die eigenen Normen, die eigenen Rechtsvorschriften, die in einer Stadt, in einer Bundesoder in einer Landesverwaltung existieren, stärker als Prüfinstrument nutzen zu können, um zu ermitteln, inwieweit die jeweils eigenen Rechtsvorgaben im Konflikt oder
im Widerspruch zu den Vorgaben der Konvention stehen. Es handele sich um ein
ganz frisches Instrument, das eine Arbeitshilfe darstelle, um die Einrichtungen konkreter reflektieren zu können.
Für sie, Schuppener, sei mit dem Thema ganz eng der Anspruch verbunden, Inklusion nicht als ein Endziel zu betrachten, das man irgendwann erreicht haben werde,
sondern Inklusion als einen Prozess, als einen Weg zu betrachten, auf dem es immer wieder Berge und Täler gebe und wo Perfektion eher ein Hindernis darstelle, wo
Fehler gemacht werden dürfen, wo man zwar eine klare Auftragssituation, eine klare
Reflexionsaufgabe habe, aber wo man aktiv verhindern sollte, dass Kinder unterschiedliche Bildungs- und Startchancen bekommen, wenn sie Bildung in Anspruch
nehmen, sondern wo größtmögliche Teilhabe und Chancengleichheit gewahrt bleiben sollte.
Damit sei auch ein Perspektivenwechsel verbunden, indem man sich nicht mehr frage, wie man Kinder passfähig machen könne für institutionelle Bildung, für Bildungseinrichtungen, für das institutionelle System, sondern indem man stärker frage, was
man in den Institutionen verändern müsse, um tatsächlich den Kindern, die diese
Institutionen aufsuchen, gerecht zu werden und alle willkommen heißen zu können.
Die Aktuelle Stunde der Bertelsmann-Stiftung weise aus, dass in der schulischen
Bildungsentwicklung – die Stiftung spreche von „Inklusionsanteil“; sie, Schuppener,
würde in Anbetracht der Verschiedenheit der bildungspolitischen Entwicklung in den
Ländern besser von „Integrationsanteil“ sprechen – der Integrationsanteil um über
30 % gestiegen sei. Die Stiftung konstatiere aber gleichzeitig die paradoxe Bilanz,
dass auch der Anteil der Kinder, die man mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“
etikettiere, gleich geblieben bzw. angestiegen sei. Das bedeute, dass die gestiegene
Integrationsquote kritisch und relativiert betrachtet werden müsse, insbesondere
deshalb, weil sie primär im vorschulischen und im Grundschulbereich zu finden sei
und in der Sekundarstufe eine große Lücke klaffe. Man sehe auch an den Zahlen,
dass man im vorschulischen Bereich bundesweit schon einen sehr großen Integrationsanteil habe. Im Primarstufenbereich liege man bei 40 bis 50 % und im Sekundarstufenbereich spreche die Studie von Ausnahmen, wo die Kinder eine Anschlussmöglichkeit bekommen, um im Regelbildungssystem zu bleiben.
Einen ganz tollen Überblick gebe ein Beitrag ihrer Berliner Kollegin Jutta Blank, die
nochmals untersucht habe, welche Gesichter Inklusion in Deutschland im Kontext
Schule habe, und die versucht habe zusammenzufassen, wie stark Integrationskonzepte im schulischen Bereich differieren.
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In Sachsen liege trotz einer gestiegenen Integrationsquote ein Dilemma darin, dass
bestimmte Personengruppen, bestimmte Kinder nach wie vor sehr stark diskriminiert
und ausgegrenzt würden von diesem Thema. Das könne man an den roten Balken
sehen. Gleichzeitig sei das, wenn man von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf spreche, die Schülerschaft, die zahlenmäßig am intensivsten betroffen sei.
Sie, Schuppener, spreche über Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkten Lernen einerseits und geistige Entwicklung andererseits, die insgesamt die
größte Anzahl von Kindern ausmachen, denen man in Sachsen noch sehr häufig den
Zugang zu regulären Bildungseinrichtungen, wie Grundschulen, verwehre. Eine Vielzahl von Kindern erfahre weder Chancengleichheit noch Bildungsgerechtigkeit im
Sinne von Zugang zur allgemeinbildenden Grundschule und zu weiterführenden
Schulen.
Die Bilanz in Sachsen sehe so aus, dass eine integrative Beschulung – ich möchte in
Sachsen bewusst von „Integration“ und nicht von „Inklusion“ sprechen – momentan
eher in Form von Einzelintegrationen erfolge und primär vom Vorhandensein motivierter, kompetenter Lehrkräfte und Schulleitungen sowie engagierter Eltern abhängig sei und Kinder immer noch an der nicht existenten vermeintlichen Integrationsfähigkeit gemessen würden. Also je mehr Herausforderungen ein Kind auf der Verhaltensebene etc. mitbringe, desto höher sei das Risiko, dass es keinen Zugang zu regulären Einrichtungen erhalte.
Die Frage, inwieweit eine Schule sich als differenzfreundliche Schule umgestalten
müsste, sei ein Kernelement. Mit derartigen Schulen biete sich auch die Chance,
dass sich das Denken aller Beteiligten an Bildung, in diesem Falle an Schule, ändern
könne und man eben nicht mehr als Erstes zu der Frage komme, wie sich ein Kind
äußere und wann man es weiterreichen könne, sondern dass man eher danach frage, welche Unterstützung man benötige, was man verändern und bearbeiten müsse,
damit das Kind bleiben kann.
In Leipzig seien ein paar Impulse, um in Miniansätzen Perspektiven, Ideen zu entwickeln oder vielleicht auch vereinzelte konkrete Schritte zu gehen, dadurch gekennzeichnet, dass man überlegen könnte: Wie sind die Handlungsansätze in den Bildungspolitische Leitlinien der Stadt tatsächlich konkretisierbar, also kann man hier
messbare Ziel- oder Evaluationsvorgaben machen und wie könnten die aussehen?
Wie kann der Aktions- und Maßnahmeplan Inklusion in Sachsen ebenfalls durch
konkrete Zeit- und Zielvorgaben untersetzt werden, auch durch konkrete finanzielle
Angaben, wie das zum Beispiel das Bundesland Schleswig-Holstein getan hat? Wie
kann man sich an schon weiter entwickelten Bundesländern orientieren? Sie, Schuppener, habe schon das Land Schleswig-Holstein angesprochen, das tatsächlich mit
einer konkreten Nachhaltigkeit im Sinne von Zeit-, Ziel-, Finanz- und Ressourcenvorgaben agiere.
Man könne auch fragen, wie man sich auch weiterhin an bereits gegangenen Schritten und auch an Fehlern, die gemacht wurden, orientieren könne. Beispielsweise
nutze das Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, Zertifikate, Gütesiegel und andere Gratifikationen zu verteilen für lernende Institutionen, die den Willen haben, sich
weiterzuentwickeln, sich zu öffnen, Barrieren zu reflektieren und abzubauen. In Nordrhein-Westfalen gebe es das Gütesiegel „Individuelle Förderung“, das genau damit
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verbunden sei. Es müsse nicht immer ein Schulpreis sein, sondern auch von der
Stadt- oder von der Landespolitik könne ein Signal ausgehen, indem man Austausch
auch über eine Zertifizierung ermögliche.
Sie, Schuppener, finde, dass in Sachsen auch noch mehr die schon existierende regionale Expertise wahrgenommen werden könnte, indem man bestehende Vereine,
Zusammenschlüsse, Bündnisse oder Bewegungen wahrnehme, sie noch mehr stärke und unterstütze und auch die schon vorhandenen Akteurinnen und Akteure stärker in die Entwicklung einbeziehe. Man sollte auch das Lernen von „Leuchtturmeinrichtungen“, von positiven Beispielen, etwa von Jakob-Muth-Schulpreisträgerschulen,
ermöglichen und überlegen, wie man hier nachhaltige Strukturen des Austausches
schaffen und damit natürlich auch Erfahrungen in den Freistaat Sachsen und in die
Stadt Leipzig holen könne.
Auch wenn der Einzelne die Situation nicht unmittelbar ändern könne, gelte es trotzdem, die eigene Haltung, die eigene Einstellung, die eigene institutionelle Situation
nochmals zu hinterfragen und damit dazu beizutragen, dass sich vielleicht ein wenig
mehr Bildungs- und Chancengleichheit einstellt.
Oberbürgermeister Jung dankt den beiden Gebärdendolmetscherinnen, die die
Ausführungen simultan übersetzen.
Frau Uhle, Schulleiterin der Lindenhofschule, dankt auch im Namen der Schulleiterinnen der Grundschule „Carl von Linné“ und der 68. Oberschule dem Stadtrat für die
Möglichkeit, den Modellversuch vorzustellen. Sie betont, Inklusion beginne im Herzen. Dann sei auch kein Modellversuch notwendig. Das klinge ganz einfach, und im
Prinzip könnte man jetzt sagen: Ja, Herzensbildung bringen wir mit; deswegen sind
wir Pädagogen geworden; wir arbeiten jetzt nur noch ein bisschen an dem Willen,
und dann klappt das schon. – Und dann könnten jetzt eigentlich alle nach Hause gehen.
Aber der Weg zur inklusiven Bildung gestalte sich sehr vielschichtig und sei ein langer Prozess. In Deutschland lernten die Schüler seit Jahrzehnten in einem separierenden Bildungssystem. Es gebe Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen. Dementsprechend gebe es Grundschullehrer, Oberschullehrer, Gymnasiallehrer und Förderschullehrer.
Seit dem Wirksamwerden der Schulintegrationsverordnung im Jahr 1999 hätten sich
Möglichkeiten der gemeinsamen Unterrichtung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf geöffnet unter der Maßgabe, dass die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen gegeben waren. Für die Schülerinnen und
Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung habe diese
Möglichkeit nur im Grundschulbereich existiert. Dort seien Methoden zur Lernzieldifferenzunterrichtung entwickelt worden. Ab Sekundarstufe 1, also in den weiterführenden Schulen, sei nur nach den Lehrplänen der jeweiligen Schulart unterrichtet
worden. Für Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung
habe die gemeinsame Unterrichtung nach der Grundschulzeit aufgehört.
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Spätestens im dritten Schulbesuchsjahr sei von vielen Eltern die Frage gestellt worden, wieso es keine Möglichkeit gebe, ab der Sekundarstufe 1, sprich ab 5. Klasse,
Wege zu erproben, die Kinder weiterhin gemeinsam lernen zu lassen, oder, anders
gefragt, ob man Wege finden könne, um die gemeinsame Unterrichtung weiterzuführen.
Das Förderschulkollegium, dem sie, Uhle, angehöre, habe sich in dieser Zeit auf den
Weg gemacht und mit einigen Kollegen von weiterführenden Schulen gesprochen
und versucht, Mittel und Wege zu finden, wie man die gemeinsame Unterrichtung
fortführen könnte. Dabei sei man auf Fakten und Willensbekundungen gestoßen und
damit wieder bei dem Satz „Inklusion beginnt im Herzen“ gelandet. Aber die erforderlichen Rahmenbedingungen seien nicht gegeben gewesen: die Klassen viel zu groß,
räumliche Möglichkeiten nicht ausreichend vorhanden, Ausstattung mit Mobiliar, Unterrichtsmaterialien usw. und mit Fachpersonal unzureichend.
Im Jahr 2009 sei die UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland ratifiziert
worden. Danach habe es Mittel, Möglichkeiten und Wege gegeben. Gegründet worden sei der Modellversuch, der sich „ERINA“ nenne, was „Erprobung inklusiver Ansätze zur Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ bedeute. Hauptschwerpunkte in diesem Modellversuch seien zum einen die Verbesserung
und Weiterentwicklung der gemeinsamen Unterrichtung in der Grundschulzeit und
zum anderen die Entwicklung und Erprobung von lernzieldifferenten Bildungsangeboten im gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe 1.
Weitere Schwerpunkte seien: Alle am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten
Personen innerhalb von Kita, Schule, Sport sowie außerschulische Partner sind vernetzt und arbeiten zielorientiert und nachhaltig zusammen. Alle am Prozess beteiligten Personen sind bezüglich der Anforderungen an eine gemeinsame Bildung und
Erziehung qualifiziert. Die Eltern partizipieren am schulischen Bildungs- und Erziehungsprozess ihre Kinder; die Maßnahmen und Methoden sind für sie transparent.
Es gebe eine Verwaltungsvorschrift zum Modellversuch, und die Arbeitsstrukturen
gestalteten sich folgendermaßen: Der Modellversuch werde durch eine zentrale
Steuergruppe beim Sächsischen Staatsministerium für Kultur begleitet. Die externe
Projektleitung habe die Landesarbeitsstelle Schule/Jugendhilfe inne. Die Universität
Leipzig begleite den Modellversuch wissenschaftlich.
Frau Uhle betont, der Wille sei da. Wichtig sei, dass es in diesem Modellversuch viele Möglichkeiten gebe, besondere Fortbildungsangebote anzunehmen, die nicht immer preiswert seien. Man verfüge also über finanzielle Mittel, es gebe Absprachen,
wie Tests installiert werden können, man könne Räume ausstatten, Unterrichtsmaterialien anschaffen usw. Die Kollegen hätten sich weiterentwickelt, ihre Herzen geöffnet und Ideen und Erfahrungen gesammelt.
Man befinde sich jetzt im dritten Jahr des Modellversuchs. Es gebe noch ein weiteres
Jahr. Die derzeitigen Möglichkeiten stünden nach Beendigung des Modellversuchs
so nicht mehr zur Verfügung. Die Frage sei, wie die Situation nach Beendigung des
Modellversuchs aussehen werde. Zudem sei in diesem Kontext zu beachten, dass
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die Eltern die Wahlmöglichkeit haben werden, wo sie ihre Kinder einschulen, in der
Förderschule oder in der Regelschule.
Frau Händel, Schulleiterin der Carl-von-Lineé-Schule, gibt einen kurzen Rückblick
über die gewachsene Zusammenarbeit der Carl-von-Lineé-Schule, Grundschule, und
der Lindenhofschule, Förderschule für Kinder mit geistiger Entwicklungsverzögerung.
Sie berichtet, dass diese beiden Schulen nicht erst seit dem Schulversuch „ERINA“
zusammenarbeiten, sondern schon viel länger. Sie selbst sei in diesen Schulversuch
seit Anfang an involviert.
Im Jahr 1997 sei die damalige Förderschule mit ca. 40 Schülern in das Gebäude der
Grundschule eingezogen. Damals habe es auch in ihrer Schule viel Leerstand gegeben. Das Gebäude der Förderschule sei gekündigt worden, und so sei es zum Beschluss gekommen, beide Schulen unter einem Dach zusammenzuführen. Gefolgt
sei eine Zeit der Annäherung. Schüler und Lehrer beider Schulen hätten sich täglich
gesehen. Sie hätten sich gegrüßt und allmählich begonnen, sich gegenseitig nacheinander zu erkundigen. So habe es bereits im November 1997 eine erste schuleigene Agenda gegeben, und ein Kooperationsvertrag zwischen beiden Schulen sei
aufgestellt worden.
Ein erster Höhepunkt für beide Schulen sei die Planung und Durchführung eines gemeinsamen Schulfestes von ca. 160 Kindern der Grundschule und ca. 40 Kindern
der Förderschule für geistige Entwicklungsverzögerung gewesen. In den folgenden
Jahren hätten einzelne Förderschüler punktuell an Stunden der Grundschule teilgenommen, etwa einer Sportstunde, einer Musikstunde oder einer Kunststunde. Gemeinsame Aktionen wie Pflanzung „Baum des Jahres“, UNESCO-Tag oder auch
Projekttage hätten den Schulalltag beider Schulen bereichert.
Im August 2000 sei es zur ersten gemeinsamen Schulaufnahmefeier gekommen.
Dies sei heute ein ganz normales Ritual; damals aber sei es eine Besonderheit gewesen. Ab dieser Klasse hätten drei Förderschüler integrativ in 15 Wochenstunden
mit in einer Grundschulklasse gelernt. Dies sei aufgrund der Integrationsverordnung,
der Elternwünsche und der örtlichen Gegebenheiten möglich geworden, da sich beide Schulen in einem Haus befanden. Dies sei eine große Herausforderung für alle
gewesen. Die Grundschullehrer hätten sich mit den Besonderheiten der Förderschüler auseinandersetzen müssen und natürlich auch umgekehrt. Ideen vom gemeinsamen Unterricht seien entstanden, erprobt und wieder verworfen worden. Die optimale
Entwicklung eines jeden Kindes habe stets im Mittelpunkt gestanden. Gefragt gewesen sei damals viel Eigeninitiative der Schulleitungen und der Lehrkräfte – und das
alles ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung oder Anerkennung. Die drei Förderschüler hätten dann vier Jahre in der Grundschulklasse gelernt, seien danach aber
den üblichen Weg an der Förderschule weitergegangen.
In den folgenden Jahren seien die gemeinsamen Schulaufnahmefeiern zum festen
Ritual geworden, und in zwei weiteren Jahren seien einmal drei und einmal vier Förderschulkinder wieder integrativ mit unterrichtet worden. Nach vier Jahren des gemeinsamen Lernens, auch gemeinsamer Feste, Wandertage und Klassenfahrten
hätte aber auch dieser gemeinsame Weg geendet.
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Im Schuljahr 2008/2009 sei ein Lehrerteam zum dritten Mal mit dieser integrativen
Beschulung gestartet. Aufgrund von Personalmangel sei im dritten Schuljahr die Situation eingetreten, dass die gesamte Förderschulklasse mit allen Grundschülern
unterrichtet worden sei. Gleichzeitig seien stets die Eltern und natürlich auch alle Pädagogen informiert worden, wie das jetzt mit sechs Förderschülern funktioniere. Es
habe gut funktioniert. Natürlich seien auch viele Gedanken verworfen worden, aber
die gesamte Förderschulklasse habe bis zum Ende der 4. Klasse gemeinsam mit
den Grundschülern gelernt.
Die Kinder hätten dann ein weiteres Jahr an der Förderschule verweilt und mit dem
Start des Schulversuchs „ERINA“ an der 68. Oberschule gelernt. In den letzten zwei
Schuljahren habe man auch immer drei bzw. vier Kinder der Förderschule für geistige Entwicklungsverzögerung integriert. Alle Kinder lernten gemeinsam und nähmen
an allen Veranstaltungen der Grundschule teil. Beide Schulteams seien weiterhin
zusammengewachsen. Für beide Schulen gebe es feste Rituale: gemeinsame
Durchführung von Sportfesten und anderen Schulhöhepunkten wie Schulfeste und
gemeinsame Projektwoche. So nähere man sich auch weiterhin an. Möglich sei dies
über viele Jahre hinweg, weil man unter einem gemeinsamen Dach lebe und weil
man ehrlich miteinander umgehe. So habe man auch schon einmal feststellen müssen, dass nicht jedes Förderschulkind für diese Integration geeignet sei. Beim Unterrichten in einem Haus sei dies kein Problem gewesen. Die Kinder könnten ja jederzeit auf ihre Seite der Schule zurückgehen.
Neben viel Eigeninitiative und Optimismus brauche man für diese Prozesse auch
Zeit, Geduld, entsprechendes Personal und auch den einen oder anderen Euro.
Frau Donnert, Schulleiterin der 68. Oberschule, berichtet, sie sei im 24. Jahr Schulleiterin dieser Schule. Den Schulversuch „ERINA“ habe sie in ihrem 22. Schulleiterjahr begonnen. Anders als ihre Vorrednerinnen sei sie in diesem Schulversuch noch
ein Frischling. Dennoch fühle sie sich mit den beiden bisher behandelten Schulen
nach etwas mehr als zwei Jahren gemeinsamer Arbeit schon sehr eng verbunden.
Man sei in vielen Situationen ein Team des Herzens, wie Frau Uhle gesagt habe.
Im Februar 2013 hätten die Lehrerinnen und Lehrer der 68. Oberschule begonnen,
sich auf den Schulversuch vorzubereiten, der mit Beginn des Schuljahres 2013/2014
beginnen sollte. Beteiligt gewesen seien zunächst sechs Mädchen der Lindenhofschule. Als die Eltern vom Start des Schulversuchs erfahren hätten, seien weitere
Schüler angemeldet worden. Die 68. Oberschule habe somit zu Beginn des Schulversuchs 2013/2014 neun Kinder in eine Oberschulklasse übernommen.
Dies sei eine besondere Herausforderung gewesen. Bis dahin sei die Grundschule
noch nicht mit so einer Zahl konfrontiert gewesen, und es hätten ganz andere Lernmethoden, als bisher dort praktiziert, in die Tat umgesetzt werden müssen. Der pädagogische Auftrag habe gelautet, jeden Schüler mit seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten
und seiner eigenen Lebenssituation anzunehmen, jeden Schüler mit Rücksicht auf
seinen individuellen Lern- und Leistungsstand ins schulische Leben und Lernen einzuführen sowie jeden Schüler in seiner Lern- und Leistungsfähigkeit zu stärken.
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Das Wichtigste in der schulischen Arbeit an der 68. Oberschule sei die Teamarbeit in
diesen Klassen. Das Pädagogenteam setze sich aus Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Oberschule, aus Förderschullehrerinnen und aus pädagogischen Unterrichtshilfen sowohl der Förderschule als auch der Oberschule zusammen. Dabei sehe Teamwork wie folgt aus: In der Klasse 7 a – die Mädchen seien inzwischen in der
7. Klasse angekommen – und in der in diesem Jahr neu gebildeten Klasse 5 a werde
der Unterricht durch die Oberschullehrer und jeweils eine Förderschullehrerin sowie
eine pädagogische Unterrichtshilfe der Förderschule gemeinsam vorbereitet. Im Unterricht spiele Gruppenarbeit eine große Rolle. Es sei bereits vom lernzieldifferenten
Unterricht gesprochen worden. So sei das auch in diesem Falle. Dies bedeute, dass
alle Schüler am gleichen Unterrichtsgegenstand, aber mit individuell gestalteten
Lernzielen im gemeinsamen Unterricht lernen. Durch eine differenzierte Aufgabenstellung könne jeder Schüler entsprechend seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten etwas zum Thema beitragen. An der 68. Oberschule gebe es „Rückzugsräume“, die
allen Kindern für förderspezifischen Einzel- und Gruppenunterricht zur Verfügung
stehen.
Frau Donnert merkt an, dass die 68. Oberschule 22 Jahre in einem Plattenbau der
Siebzigerjahre untergebracht gewesen sei und mit Beginn des Schuljahres 2013/14,
also mit Beginn des Schulversuchs, in das frisch sanierte Schulhaus in der GeorgSchumann-Straße Ecke Breitenfelder Straße ziehen konnte. Dort habe man auch
Einfluss auf die Gestaltung der Inneneinrichtung nehmen können. Dies habe man
auch schon unter dem Blickwinkel getan, dass man sehr differenziert mit Kindern und
Jugendlichen umgehen werde.
Die Klasse 7 a habe mittlerweile im gemeinsamen Unterrichten schon Routine. Sie
bestehe aus 23 Schülerinnen und Schülern, davon 15 Oberschülern und acht Förderschülern. Darunter sei ein Integrationsschüler mit emotional-sozialem Förderbedarf. Von den neun Förderschülerinnen mit geistiger Behinderung seien acht übriggeblieben. Im vergangenen Jahr habe eine Mutti entschieden, dass ihre Tochter wieder zur Lindenhofschule zurückgeht. Sie sei der Meinung gewesen, dass für das
Mädchen der Besuch der Oberschule zu anstrengend und die Förderschule die bessere Schulart für das Kind sei. Dass die Eltern in Sachsen beide Möglichkeiten hätten, zeichne den Freistaat aus. Die Klasse 5 a, die in diesem Schuljahr neu gebildet
worden sei, werde mit 24 Schülerinnen und Schülern unterrichtet. Davon seien
21 Oberschüler. Unter diesen 21 Oberschülern seien drei Integrationsschüler, nämlich zwei Schüler mit emotional-sozialem Förderbedarf und ein Schüler mit Sprachschwierigkeiten. Die drei Schüler der Lindenhofschule mit geistiger Behinderung
seien auch Mitglieder dieser Klasse.
Die Arbeit in den Klassen 7 a und 5 a gehe an der 68. Oberschule weit über eine
klassisch definierte Kooperation hinaus. Das gemeinsame Unterrichten sei wöchentlich in 20 Unterrichtsstunden möglich. So sei auch der Unterricht dieser beiden Klassen aufgebaut. Jeweils die ersten vier Stunden hätten die Schülerinnen und Schüler
der Klasse 7 a und der Klasse 5 a die Möglichkeit, den Unterricht gemeinsam durchzuführen. Das erstrecke sich nicht nur auf den musischen, technischen und künstlerischen Bereich, sondern die Schülerinnen und Schüler lernten auch in den Fächern
Deutsch, Mathematik, Geografie, Geschichte, Biologie, Ethik, Sport und in Ansätzen
im Fach Englisch gemeinsam.
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(Aufgrund technischer Probleme können die vorbereiteten Folien zum
Stundenplan und mit den Bildern, auf denen die miteinander lernenden
Kinder zu sehen sind, leider nicht gezeigt werden.)
Außerdem mache man allen Schülerinnen und Schülern, auch den Jungen und Mädchen mit geistiger Entwicklungsproblematik, Ganztagsangebote entsprechend ihren
Interessen und Neigungen zugänglich.
Nach dem Mittagessen, also nach der vierten Stunde, hätten die Förderschüler die
Möglichkeit, an der Förderschule erworbenes Wissen und erworbene Fähigkeiten zu
festigen, an Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen und zum Schwimmen zu gehen.
Für die Oberschüler finde in den 5., 6. und 7. Stunden weiterer Fachunterricht statt,
also weitere Unterrichtsstunden in Mathematik, in Deutsch und vor allem in Englisch
und Physik.
Auf dem Stundenplan stehe nicht nur gemeinsamer Unterricht, sondern der gesamte
Schulablauf werde durch Projekte geprägt. So habe man im Schuljahr 2013/2014 alle
drei Schulen mit einem gemeinsamen Projekt im Geyser-Haus begonnen. Die Präsentation sei dann im Bretschneider-Park erfolgt. Man habe das Projekt „Inklusion
durch Musik“ genannt. Sicherlich sei dies kein ideenreicher Titel, aber es habe ja
auch alles schnell gehen müssen.
Da die Schule zu Beginn des Schuljahres noch nicht richtig bezugsfertig gewesen
sei, hätten die Besuchsklassen und alle beteiligten Pädagogen ein tolles TheaterMusik-Stück auf die Bühne gebracht. Gemeinsam mit der Lindenhofschule und der
Carl-von-Linné-Grundschule würden Sportfeste durchgeführt, gern auch mit anschließendem Picknick. Das Inklusionssportfest auf dem Rabenberg im Schuljahr
2014/2015 sein ein toller Höhepunkt gewesen. In jedem Jahr finde mit der Lindenhofschule ein Osterbrunch statt. Im vergangenen Jahr habe die 68. Oberschule eine
Projektwoche „Alt und Jung – gemeinsam in Europa“ initiiert, an der die anderen
Schulen teilgenommen hätten. Dabei handele es sich um ein Comenius-Projekt, bei
dem mit ausländischen Schulen Kontakt gepflegt werde. Auch das Klassenweihnachtsfrühstück sei eine Besonderheit.
Darüber hinaus gebe es für die 5. Klassen eine Lese- und Spielenacht. Organisiert
würden fünftägige Klassenfahrten sowie Exkursionen und Wandertage, auch gemeinsam mit der Lindenhofschule. Die Tage der offenen Tür dienten Eltern, die sich
für ihre künftigen Oberschüler oder für ihre Kinder mit Defiziten nach einer Schulalternative erkundigen wollen, als geeignete Möglichkeit. Der nächste Tag der offenen
Tür an der 68. Oberschule sei übrigens am 27. Februar 2016.
Natürlich träten in der gemeinsamen Arbeit auch Probleme auf. Die Mädchen der
Lindenhofschule würden früh mit dem Fahrdienst gebracht. Es sei schwierig gewesen, das Zuspätkommen der Fahrdienste abzustellen. Inzwischen habe man das geschafft. Es bleibe zu wenig Zeit für das Selbststudium der Lehrerinnen und Lehrer,
und auch die schulinterne Fortbildung, die aufgrund der Teilnahme am Schulversuch
und aufgrund der wissenschaftlichen Begleitung durch die Universität Leipzig sehr
aufwendig sei, bleibe eine Herausforderung für die Lehrer. Stattfindende Fortbil-
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dungsveranstaltungen seien nicht immer vom Ort her koordiniert. Erheblich gestört
werde der Unterricht auch durch Hospitationen, durch Befragungen, durch Tests, die
durchgeführt werden müssen. Hinzu komme die Frage, wer in diesen Klassen bei
Erkrankungen der Oberschullehrer unterrichte.
Zusammenfassend stellt Frau Donnert fest, dass Inklusion unbedingt als behutsamer
und fröhlicher Prozess gestaltet werden sollte. Ideal für die Realisierung der Inklusion
seien natürlich aufgeschlossenes, junges, engagiertes und belastbares Personal und
räumlich geeignete Bedingungen. Gesetzlichkeiten müssten gekannt und beachtet
werden. Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten müsse zielgerichtet erfolgen.
Inklusion koste Geld und verschlinge Zeit, viel Zeit. Gelebte Inklusion sei eine Herausforderung für alle, die an ihr beteiligt seien. Wichtige seien dabei außer dem Unterricht gemeinsame Erlebnisse. Das Personal mache Erfahrungen, die für die Unterrichtsentwicklung genutzt werden könnten. Für alle, also die Schülerinnen und Schüler, das Personal und nicht zuletzt die Eltern, stelle Inklusion eine soziale Bereicherung dar.
Oberbürgermeister Jung bedauert, dass man es nicht geschafft habe, das technische Problem zu lösen. Er dankt für dieses Beispiel, an dem ihm fasziniere, wie organisch es entstanden sei, nämlich nicht aufgepfropft, sondern aus einer Notsituation
geboren. Das sei nicht unbedingt das Paradigma für die Zukunft.
Der Oberbürgermeister gibt bekannt, dass nun die Stellungnahmen der Fraktionen
folgen.
Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) stellt einleitend fest, dass in Leipzig einige brisante Probleme gelöst werden müssten: die momentan nicht ausreichende Zahl an Unterkünften für Asylbewerber, die ungenügende Zahl an Kindertagesplätzen, die
Schulsanierungen usw. Durch die Anstrengungen der CDU-Fraktion in der Haushaltsdiskussion in den Fachausschüssen habe man heute eine Prioritätenliste zum
Thema Schulsanierung mit den Kosten und den Bauzeiten vorliegen. Jeder wisse,
welche Herausforderungen die Stadt hier bewältigen müsse. Der Stadtrat aber beschäftige sich heute mit dem Thema Inklusion. Das sei sicherlich sehr wichtig, habe
aber auch Auswirkungen auf den Schulausbau.
In der V. Wahlperiode des Sächsischen Landtages hätten die Bündnisgrünen und die
SPD einen Antrag eingebracht, dessen Ziel es gewesen sei – ich zitiere – , „Inklusion
über den Bildungsbereich hinaus als zentrales Zukunftsproblem und als Leitbild in
Sachsen“ zu etablieren. So weit, so gut. Aber was sei Inklusion eigentlich? In seinen,
Albrechts, Duden finde er dieses Wort nicht. Lateinisch heiße es „einschließen“, in
der Mathematik sei es eine Teilmengenbezeichnung.
Die sozialpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im Landtag, Frau Herrmann, habe
einen Aktions- und Maßnahmeplan zur zielgerichteten Umsetzung von Artikel 24 der
UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Zitat: „Die meisten Kinder und Jugendlichen mit Behinderung werden in Förderschulen abgeschoben. Das muss sich dringend ändern. Wir wollen inklusive Schulen und eine inklusive Gesellschaft.“
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Solche Äußerungen schmerzten nicht nur die engagierten Förderpädagogen, sondern sie zeigten auch, dass gar nicht wirklich bekannt ist, welch anspruchsvolle Arbeit in Förderschulen geleistet werde und was an ganzheitlicher und individueller
Förderung geschehe, die in Regelschulen kaum leistbar sei. Die Forschung habe
sich am 13. Juni 2014 in der Tagesschau zu Wort gemeldet. Sie warne vor der voreiligen Schließung von Förderschulen.
Gegner der Inklusion sagten, es handele sich nicht um eine Methode, sondern um
eine Ideologie. Da gehe es nicht mehr um das Glück des Einzelnen und seine Lernentwicklung, sondern im Mittelpunkt stehe die Umbildung der Gesellschaft. Die Gesellschaft solle umerzogen werden – ein Ansatz, den man aus grüner Politik leider in
den letzten Jahren immer wieder einmal habe hören müssen. Zu nennen seien Vegantag oder autofreie Städte.
Umdenken an sich schade nicht. Menschen mit Behinderung mit mehr Selbstverständlichkeit zu begegnen, sei unbedingt wünschenswert. Die Frage sei, wie man
den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit sozialpädagogischem Förderbedarf in
Regelschulen wirklich entsprechen könne. Man müsse fragen, ob sie nicht nur Instrument seien, um den Regelschülern Sozialkompetenz zu vermitteln, oder ob sie
auch selbst etwas davon hätten. Schülern mit Sinnesbehinderung oder körperlichen
Einschränkungen könne man durch Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche sicherlich gut
gerecht werden. Schwieriger sei es bei Kindern, die lernzieldifferent, also nicht nach
dem Regellehrplan, unterrichtet werden müssten. Sie würden nur bedingt die Lerninhalte fassen können, die in Regelschulen durch den Schwerpunkt Wissensvermittlung charakterisiert würden. Also würden auch hier wieder Sonderregelungen nötig.
Alle, die Inklusion propagierten, sollten auch aufpassen, dass sie nicht Migrantenund behinderte Kinder in einen Topf werfen; denn Integration lasse einzelne Gruppen
zu, Inklusion vermische alles. Hier ein Zitat von Eltern eines Förderschülers: „Die
Förderschulen lehren die Kinder sogar das Rechnen auf ihrem Niveau.“
In der deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention komme der Begriff „Inklusion“ nicht ein einziges Mal vor, der Begriff „Integration“ dagegen 13 Mal
und der Begriff „Teilhabe“ auch 13 Mal. Dieser Wortlaut sei ihm, Albrecht, sehr lieb,
denn niemand im Raum werde bestreiten wollen, dass man Teilhabe und Integration
wolle. Auch in der französischen und in der englischen Übersetzung komme das
Wort „Inklusion“ nur sehr unterrepräsentiert vor. Auch hier liege der Schwerpunkt der
Begrifflichkeit bei „Teilhabe“.
Stadtrat Albrecht betont, Inklusion sei ein politischer Kunstbegriff, den man gar nicht
mehr verwenden sollte. In Artikel 3 d der UN-Behindertenrechtskonvention heiße es:
„Grundsatz ist die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderung und die Akzeptanz dieser Menschen als ein Teil der menschlichen Vielfalt und
die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.“
Stadtrat Albrecht fragt, wie er es sich vorstellen solle, wenn ein Kind in seiner Schulzeit ständig erleben müsse, dass es links überholt werde, weil es nie die Chance habe, gleichzuziehen. Dies sei wirklich ein Problem, da auch Kinder mit einer geistigen
Behinderung wohl merken, ob sie Erfolg oder Misserfolg haben. Die Unterstützung
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durch Einzelhelfer und Schulbegleiter könne die Sonderstellung des Kindes unterstreichen und die soziale Abhängigkeit bzw. Unselbstständigkeit fördern. Um im Bild
zu bleiben: Man könne doch nicht wirklich wollen, dass auf den Bildungsautobahnen
auf der linken Spur die 50-km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt wird.
Artikel 4 der Behindertenrechtskonvention sage, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung mit möglichst geringem Anpassungs- und Kostenaufwand gerecht zu werden. Für Leipzig
habe er, Albrecht, manchmal den Eindruck, dass schon heute gegen diesen Artikel
verstoßen werde. Wenn man jede einzelne Schule in Leipzig behindertengerecht
ausbauen wollte, würde man über das Ziel hinausschießen. Natürlich brauche man
Lernmöglichkeiten für behinderte Menschen; vielleicht reiche es aber auch aus, jede
zweite Schule entsprechend auszubauen.
Barrierefreiheit zu schaffen, besonders im öffentlichen Raum, sei eine Selbstverständlichkeit. Wenn man die Inklusion einführen und Förderschulen abschaffen würde, müsse man jedoch im Blick behalten, dass neben den Bau- und Umbaukosten
auch ein höherer Personalaufwand bzw. geringere Klassenstärken und eine intensivere Weiterbildung der Pädagogen für das Gelingen der Integration unerlässlich sei,
wenn man den Qualitätsanspruch habe, Kinder mit Förderbedarf nicht nur mitlaufen
zu lassen, sondern ganzheitlich zu fördern.
Artikel 24 beschreibe die Chancengleichheit und den Anspruch behinderter Menschen, sich voll entfalten zu können. Er, Albrecht, sei der Meinung, dass eine individuelle Förderung auch und gerade in Förderschulen sehr gut möglich sei. Viele
Schüler profitierten von diesem Schonraum bzw. sei er für sie unerlässlich. Das könne man beispielsweise in der Förderschule der Diakonie am Silbersee erleben.
Ziel der CDU-Fraktion sei es, gemäß Artikel 24 c der Behindertenrechtskonvention
Menschen mit Behinderung zu wirklicher Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu
befähigen. Das heiße, dass Förderschulen ihre Berechtigung haben, da sie durch
vielfältige Maßnahmen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern.
Stadtrat Albrecht fordert den Stadtrat auf, dem Ratschlag des Pädagogen Wilfried
Steinert, Leiter einer Waldorfschule in Templin, einer Förderschule, die Regelkinder
integriere, zu folgen: Opfern Sie Ihr Kind nicht auf dem Altar der Inklusion! – Nochmals: Inklusion sei ein politischer Kunstbegriff, den man gar nicht mehr verwenden
sollte. Der richtige Begriff sei Teilhabe, und dafür setze sich die CDU-Fraktion in
Leipzig ein.
Stadtrat Pellmann (Fraktion DIE LINKE) merkt an, der Beitrag von Stadtrat Albrecht habe ihn provoziert, von seinem Redemanuskript etwas abzuweichen. Das,
was hier vorgetragen worden sei, erinnere ihn an Vorlesungen vom Anfang der
Neunzigerjahre, als man Integration und deren Bestand noch angezweifelt habe.
Dass Stadtrat Albrecht erkläre, Inklusion sei ein überholter Begriff, zeuge eher davon, dass Herr Albrecht nicht so recht verstanden habe, was mit Inklusion gemeint
sei, und dass er diesbezüglich dringenden Nachholebedarf habe.
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Frau Prof. Dr. Schuppener habe in ihren einführenden Worten bereits ausgeführt,
was die theoretischen Parameter für Inklusion sind, was darunter zu verstehen ist
und welche Veränderungen insbesondere in der Gesellschaft vor sich gehen müssen, um tatsächlich inklusiv zu sein.
Auch die Stadt Leipzig habe sich auf den Weg zur Inklusion begeben. Ein deutliches
Indiz dafür sei die seit Januar anhaltende Diskussion zum Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen, welche unter großer Beteiligung stattfinde. Dabei diskutierten die Verwaltung, Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates, Beiräte, Vereine,
Verbände, kulturelle und staatliche Institutionen und natürlich Betroffene. Arbeitsgruppen und Workshops zeigten, dass dieser Weg alle gesellschaftlichen Lebensbereiche betreffe und den Alltag verändern werde.
Dazu gebe es vier themenbezogene Arbeitsgruppen, nämlich Bildung, KulturFreizeit-Sport, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen und Mobilität. Hier werde beraten,
diskutiert und gestritten, Gedanken würden verworfen – und das alles in einer guten
Atmosphäre. Heute gehe es um Inklusive Bildung.
Bereits 2008 habe Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Im
März 2014 habe die deutsche UNESCO-Kommission in Bonn Leitlinien für eine inklusive Bildungspolitik beschlossen, aber bisher erhielten in Deutschland nur 15 %
aller Kinder mit Behinderung die Möglichkeit eines gemeinsamen Unterrichts an einer
allgemeinbildenden Schule. In Sachsen seien es nicht einmal 1 %. Dabei gebe es
zwei Modellregionen; Leipzig gehöre dazu. Das sei keine leichte Aufgabe, eine Aufgabe mit Risiken und vielen Chancen.
Der Stadtrat werde sich noch im Herbst dieses Jahres mit einem Positionspapier zur
anstehenden Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes auseinandersetzen. Das
Durchsetzen inklusiver Bildung erfordere gesetzliche Voraussetzungen, und diese
seien derzeit nicht gegeben. Im Schulgesetz sei bisher nur die integrative Beschulung geregelt, und diese auch nur als Kann-Aufgabe und nicht als Pflichtaufgabe.
Die integrative Beschulung von Kindern habe sich in Leipzig verbessert. In Grundschulen lernten derzeit 756 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in Mittelschulen 566 und in Gymnasien 131 Schülerinnen und Schüler. Es gebe viele engagierte Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, die tagtäglich ihr Bestes geben.
Der Begriff „Kann-Aufgabe“ bedeute zunächst – und das ist feststellbare Praxis im
Bereich der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig –, dass Integrationsstunden als erste Stunden am Vertretungsplan als „Ausfallstunden“ angezeigt
werden, da nicht ausreichend Kolleginnen und Kollegen eingestellt werden. Auch die
lange geltende Regelung, bei Integrationskindern in einer Klasse die Schülerzahl zu
senken, werde seit Langem nicht mehr angewandt. Das liege vor allem an Kapazitätsgrenzen innerhalb der Schule.
Aber auch der Freistaat sei hier schuld. So habe die Bildungsministerin zu Beginn
des Schuljahres verkündet, dass vor jeder Klasse ein Lehrer oder eine Lehrerin stehen werde. Das treffe für den Grundbereich noch zu. Im Ergänzungsbereich, zu dem
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auch sogenannte Integrationsstunden gehörten, habe es erhebliche Kürzungen gegeben. Das sei die Schattenseite.
Verbessert habe sich Leipzig bei den Schulassistenzen – eine Aufgabe, die die Stadt
bezahle. Er, Pellmann, schätze diese Arbeit seiner Kolleginnen und Kollegen sehr,
aber auch hier sei der tatsächliche Bedarf deutlich höher. Und hier spreche man
noch von Integration, nicht von Inklusion. Wenn man tatsächlich zur Inklusion wolle –
und DIE LINKE wolle das –, sei noch eine Menge Arbeit zu bewältigen. Von der gesetzlichen Seite beherrsche Sachsen noch nicht einmal die Integration vollständig,
weil objektive Bedingungen fehlen. Von Inklusion sei man im Freistaat leider noch
sehr weit entfernt.
Stadtrat Pellmann nennt die Aufgaben, die in Leipzig verfolgt werden sollten, um das
Ziel Inklusion zu erreichen.
Erstens sei Inklusion ein notwendiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Nach ihrer Ratifizierung sei sie gültig und müsse zwingend umgesetzt werden. Das bedeute, dass auch jede Schülerin und jeder Schüler mit einer
Behinderung freie Schulwahl habe. Es gebe ein Recht auf inklusive Bildung, aber
nicht die Pflicht dazu. Also werde es in den nächsten 20 Jahren noch Förderschulen
geben können.
Zweitens werde durch Inklusion die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft wesentlich verbessert. Dieser Prozess beginne in der Kita
und gehe natürlich in der Schule weiter. Wenn die Gesellschaft diese Forderungen
ernst nehme, müsse daher die Frage geklärt werden, wie lange man in der Schule
ohne Ausnahme gemeinsam lernen wolle.
Drittens sei die Stadtgesellschaft für Barrieren bei Teilhabe und für den Abbau dieser
Barrieren, egal welcher Art sie sind, zu sensibilisieren. Wenn die Worte „Barriere“
oder „barrierefrei“ verwendet würden, werde vor allem an Mobilitätseinschränkungen
gedacht. Das habe seine Berechtigung, reiche aber bei Weitem nicht aus. Einige
weitere wolle er, Pellmann, zumindest nennen, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Leichte Sprache, Gebärdendolmetscherinnen und –dolmetscher –
zwei von ihnen könne man heute hier erleben – sowie Audiodeskription. Armut sei
ebenfalls eine Barriere. Bei Letzterem dürfe man nicht vergessen, dass jedes vierte
Kind in Leipzig von Armut betroffen sei.
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
habe in Leipzig im vergangenen Schuljahr 3.946 betragen. Die Förderschwerpunkte
Sprache und emotional-soziale Entwicklung hätten einen hohen Anteil an integrativer
Beschulung und wüchsen im Förderschulbereich stetig weiter an. Die Entscheidung
zur Sanierung der Sprachheilschule und zur Zusammenführung von Grund- und
Oberschule an einem Standort sei daher richtig gewesen.
Als Lehrer wisse er, Pellmann, dass man immer mit etwas Positivem anfange. Er sei
überzeugt, dass Leipzig in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung die
meisten Fortschritte gemacht habe. Damit meine er die Frühförderstellen, die integrativen Kindertageseinrichtungen, die Bildungsteilhabe von Kindern mit heilpädagogi-
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schem Förderbedarf in den Kitas. Leipzig habe auch eine inklusive Modellkita. Davon
gebe es in Sachsen nur sechs. .
Positiv hervorzuheben seien auch die Schulassistenzen, wobei die Zeit der Bedarfsfeststellung unbedingt verkürzt werden müsse. Manche Kinder, vor allem solche mit
Autismus-Spektrums-Störungen, warteten oft über ein Jahr auf die Entscheidung und
gingen in dieser Zeit gar nicht oder ohne wirklichen Lernerfolg zur Schule. Und das
liege an der Stadt.
Stadtrat Pellmann fragt, was sich verändern müsse, wenn man inklusive Bildung
quantitativ in Leipzig ausweiten wolle. Erstens brauche man neue gesetzliche Vorschriften, die inklusive Bildung nicht nur als Modelle ermöglichen. Zweitens brauche
inklusive Bildung Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern, aber auch
zusätzliche Lehrkräfte sowie pädagogisches Hilfs- und Unterstützungspersonal für
erzieherische, therapeutische und pflegerische Aufgaben. Mindestens zwei Lehrkräfte bei deutlich kleineren Klassen könnten ein Anfang in die richtige Richtung sein.
Drittens sei für inklusive Bildung ein finanzieller Ausgleich für Mehrkosten bei Lehrund Lernmitteln und für die der Kommune entstehenden Personalkosten durch den
Freistaat zu erbringen. Viertens liefen Schulen, die Kinder mit Förderbedarf inklusiv
betreuen, Gefahr, dass der Hort nicht als Integrativeinrichtung anerkannt werde und
die inklusive Betreuung am Nachmittag nicht fortgesetzt werden könne. Hier müsse
eine klare Regelung her.
Gesetzesänderung, Unterstützungspersonal und ausreichende Finanzierung seien
die wichtigsten Forderungen. Ein inklusives Bildungssystem könne nur geschaffen
werden, wenn Regelschulen inklusiver würden, also wenn sie besser darin würden,
alle Kinder ihres Einzugsgebietes zu unterrichten. Inklusion sei dabei ein kreativer
Prozess und beziehe sich auf den Einzelnen und die jeweilige Einrichtung.
Stadtrat Pellmann nennt ein paar praktische Beispiele aus Leipzig, wie Inklusion vorangebracht werden könne.
Erstens. Das Theater der Jungen Welt und der Verein Lebenshilfe hätten gemeinsam
ein inklusives Theaterstück aufgeführt. Schauspielerinnen und Schauspieler des
Theaters und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und psychosozialen Beeinträchtigungen hätten mit Begeisterung Theater gespielt. Sie führen demnächst sogar
nach Münster, um diese Aufführung zu präsentieren.
Zweitens. Das Schauspiel Leipzig führe seit Dezember 2013 monatlich eine Vorstellung mit kostenfreier Live-Audiodeskription inklusive blindengerechter Einführung und
Bühnenführung durch.
Drittens. Der 1. Bahnengolf-Club Leipzig lade regelmäßig Menschen mit Behinderung zu Sport und Spiel ein.
Das sei nur ein kleiner Auszug aus verschiedenen Angeboten. Es gebe also vor allem im Bereich von Kultur, Freizeit und Sport einige gute Beispiele; denn auch das
gehöre zu inklusiver Bildung. Inklusive Arbeit sei immer einmalig, beteiligungsorientiert und ressourcenübergreifend. Alle sollten sich darauf einlassen, inklusiver zu
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denken und zu handeln. Das gelte für die Verwaltung und für die Politik. Die heutige
bildungspolitische Stunde trage dazu bei, dass Inklusion in der Stadt Leipzig ein Gesicht bekomme.
Stadtrat Pellmann zitiert abschließend einen Satz der finnischen Kulturwissenschaftlerin Eeva Rantamo: „Inklusion gelingt, wenn es normal ist, verschieden zu sein.“
Stadtrat Geisler (SPD-Fraktion) erklärt, auch er sei etwas erschüttert angesichts
der Haltung der CDU-Fraktion, wolle dies aber nicht näher ausführen.
Alle Anwesenden seien sich sicherlich darüber einig, dass Inklusion in der Gesellschaft weit über die Bildungspolitik hinausgehe. Inklusion bedeute, eine Gesellschaft
komplett so zu gestalten, dass jedes Mitglied dieser Gesellschaft unabhängig von
seinen eigenen Fähigkeiten und der eigenen sozialen, ethnischen, kulturellen oder
gesundheitlichen Geschichte gleichberechtigt und selbstbestimmt am Zusammenleben teilhaben kann. So weit klinge das einfach, aber es sei im Kleinen eben auch
kompliziert. Genau deshalb sei inklusive Bildung auch als ein soziales Projekt zu
verstehen; denn sie trage dazu bei, Persönlichkeitsentwicklung stärker an den Bedürfnissen und Erfordernissen junger Menschen auszurichten.
In vielen Kindertagesstätten sei es völlig normal, dass alle Kinder eines Jahrgangs
spielerisch zusammen die Welt entdecken. Dabei spielten die individuellen Herkunftsgeschichten meist keine Rolle. Für diese Kinder sei es völlig normal, sich gegenseitig so zu akzeptieren, wie sie sind, und es sei genauso normal, sich gegenseitig zu unterstützen. Die Anwesenden hätten sicherlich kürzlich das Video gesehen, in
dem ein Kitakind auf die Frage, ob es in seiner Kita auch Flüchtlinge gebe, geantwortet habe, dass es dort nur Kinder gebe. Er, Geisler, gehe davon aus, dass es auch
nicht anders geantwortet hätte, wenn die Frage nach einem Kind mit einer Behinderung oder Entwicklungsstörung gekommen wäre. Und genau hier liege die Chance:
Inklusion sei dann erfolgreich, wenn sie von Anfang an, von Kindesbeinen an, gelebt
und nicht künstlich übergestülpt werde. Sie lasse sich nicht verordnen, sondern müsse von unten her wachsen.
Momentan klinge das aber wie Zukunftsmusik. Im Moment gelinge es noch nicht
einmal, alle Kinder – und da spreche er nicht von einem inklusiven Bildungssystem –
in den Kitas gleich gut auf die Schule vorzubereiten. Der neue Leipziger Sozialreport
mache dies deutlich. Etwa 350 Kinder würden jedes Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Fast jedes zweite Kind habe Sprachprobleme und jedes vierte beherrsche
die deutsche Sprache als Bildungssprache nicht ausreichend. Laut Sozialreport erhielten 14 % der Kinder keine Empfehlung für eine Regelschule. Diese Zahlen seien
alarmierend, und zwar nicht nur deshalb, weil man es sich nicht leisten könne, Kinder
in irgendeiner Art und Weise zurückzulassen, sondern auch deshalb, weil das ganze
weitere Bildungssystem daran kranke, wenn schon der frühkindliche Bereich Risse
zeige. Man biete den Kindern in Zusammenarbeit mit dem Freistaat keine gute Vorschule, die diese Mängel behebe, sondern schicke sie zurück in den Kindergarten
und hoffe, es werde schon von allein. Das aber klappe nicht. Inklusive Bildung von
Anfang an, von Kindesbeinen an, und hierzu gehöre nicht nur die Kita, sondern auch
die Schule!
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Schulen sind hervorragende Orte der Demokratiebildung und der Beteiligung, und
zwar nicht nur weil sie Wissen über Demokratie, Teilhabe, Freiheit, solidarisches
Miteinander und Verantwortung vermitteln, sondern auch deshalb, weil sie das Potenzial haben, dieses vor Ort zu leben, zu erfahren und im Idealfall in schulische
Strukturen zu übertragen. Potenzial meine aber auch, dass die gegenwärtigen Bedingungen diesbezüglich noch stark ausbaufähig seien. Gerade mit Blick auf das
mittelfristige Ziel inklusiver Bildung in Sachsen, auch in Leipzig, sehe man, dass nicht
jede Schule gleichstark ausgerichtet sei, pädagogisch wie baulich inklusive Lösungen zu bieten.
Inklusive Schule brauche erstens die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Finanzierung. Und hier rede er, Geisler, vom sinnvollen Zusammenspiel zwischen Bund,
Land und Kommune. Man brauche auf Bundes- und Landesebene mehr politischen
Willen, wenn man nicht auf lange Sicht am viel zu engen Bildungskorsett scheitern
wolle. Er sei zuversichtlich, dass die Kommunen starke Partner im Prozess werden
könnten, ihn alleine stemmen könnten sie aber nicht.
Zweitens erfordere inklusive Schule eine gänzlich andere bauliche Ausstattung. Und
da gehe es nicht nur um den Fahrstuhl, sondern unter anderem um Freiarbeitsräume, Therapieräume, andere Sportgeräte, andere technische Hilfs- und Heilmittel.
Drittens brauche man eine neue und bessere Beratung sowie Ausbildung der Lehrkräfte. Immer häufiger komme es zu Situationen, in denen sich Lehrer weigern, ein
Kind zu unterrichten, weil sie ihre Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleisten können.
Man brauche ehrliche wissenschaftliche Begleitung, um Schlüsse zu ziehen und die
besten Lösungen zu finden. Man brauche mehr amtliche Schulpsychologen, Sozialpädagogen und auch therapeutische Kräfte, denn nur sie könnten jenseits der Lehrkräfte die für die Bewältigung dieser Aufgabe ebenfalls notwendige Elternarbeit ergänzen und alles vernetzen. Man brauche das richtige Unterrichtsmaterial, um mit
den konkreten Herausforderungen im Unterricht angemessen umgehen zu können.
Schließlich brauche inklusive Schule in Leipzig auch das Verständnis einer Bildungsregion Leipzig, die im Zusammenspiel mit den beiden benachbarten Landkreisen
entwickelt werden müsse.
Aus all dem ergäben sich folgende politische Schlussfolgerungen: Erstens sei ein
lokaler Umsetzungsplan zur inklusiven Bildung im Freistaat erforderlich, denn
schließlich arbeite man in Leipzig nicht auf einer Insel. Leipzig könne, wie auch bei
der Schulsozialarbeit, eine inklusive Vorreiterrolle einnehmen, doch ohne den Freistaat werde Leipzig kaum die finanziellen Anforderungen bewältigen können.
Zweitens sei es notwendig, Schwerpunktschulen für Inklusion in allen Leipziger
Stadtbezirken zu bauen und nicht überall ein „bisschen“ Inklusion zu machen. Die
Stadt habe doch nicht wirklich die Kraft, jede Schule ideal auszubauen und auszustatten.
Drittens müsse man ausreichend Mobilität schaffen, damit alle Schüler und Auszubildenden ihre Bildungsorte gut erreichen können, selbstständig und selbstbestimmt.
Dabei müssten auch jene über Schülercards mobil gemacht werden, die für ihren
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Schulweg einen freigestellten Schülerverkehr benötigen. Ziel müsse sein, dass sich
auch Förderschüler ohne Schranken an der Gesellschaft beteiligen können.
Viertens müsse man alle auf dem Weg zu Inklusiver Bildung mitnehmen. In Vorbereitung auf diese Rede habe er, Geisler, zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Partnern geführt, so mit dem Arbeitskreis Förderschulen im Stadtelternrat und im Landeselternrat, mit dem Betreiber einer Werkstatt für behinderte Menschen, mit Lehrern
und Schulleitungen verschiedener Schulen. Diese Gespräche hätten gezeigt, dass
es ganz unterschiedliche Bedenken und Sorgen gibt: beispielsweise einen Arbeitskreis Förderschulen, der Förderschulen als geschützten Lernort schätze, aber im
Moment nicht in der Lage sei zu akzeptieren, dass es plötzlich Veränderungen geben
soll; einen Chef einer Behindertenwerkstatt, der in ihm, Geisler, die Zweifel verstärkt
habe, ob man jeden Menschen mit inklusiver Bildung erreichen könne oder ob man
doch noch Förderschulen brauche; Lehrer, die man als Partner dringend benötige,
die sich im Freistaat aber oft genug nicht ausreichend wertgeschätzt fühlten; und
Schulleitungen, die mit ihrer rein pädagogischen Ausbildung immer mehr und immer
komplexere Aufgaben der Vernetzung bewältigen müssten. Sie seien aber auch
starke Verbündete in der Sache, denn sie alle stellten sich diesem Thema.
Man werden inklusive Bildung in Sachsen nicht von heute auf morgen zu 100 % umsetzen können. Man könnte aber auch von Leipzig aus damit beginnen, sich in kleinen, aber bestimmten Schritten diesem Ziel zu nähern. Das Wichtigste für uns als
Politikerinnen und Politiker werde dabei sein, mit denen zu sprechen, die Erfahrung,
Know-how und besonders einen pragmatischen Blick haben, um sie in unsere Entscheidungen auch im Rat stärker einzubeziehen. Vor allem aber sollte man mit ihnen
sprechen, nicht über sie.
Inklusive Bildung dürfe nicht in der Schule enden, sondern müsse in der Berufsausbildung hin zum ersten Arbeitsmarkt fortgeführt werden. Auch das lasse sich nicht
überstülpen, aber sicherlich mit einer klugen Anreizpolitik mit Nachteilsausgleichen
günstig beeinflussen. Leider sei das heute nicht das Thema und die Redezeit hierfür
zu kurz.
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass seit bald einem
Jahr die Vorbereitungen zur bildungspolitischen Stunde 2015 laufen. Obwohl die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits bei den bildungspolitischen Stunden der
vergangenen Jahre die Einbindung des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule angesprochen und zuletzt auch gefordert habe, sei Herr Prof.
Fabian diese Beteiligung schuldig geblieben. Die Mitglieder des Ältestenrates könnten sich sicherlich erinnern, dass sie, Krefft, in der Sitzung im Frühjahr diese Beteiligung angesprochen habe und die Festlegung getroffen worden sei, dass der Bürgermeister für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung dieses ermöglichen solle.
Herr Prof. Fabian, habe dies nicht ermöglicht. Während in den Vorjahren noch das
Argument genannt worden sei, dass die bildungspolitische Stunde im Rahmen des
Bundesprojektes „Lernen vor Ort“ veranstaltet werde, dessen Projektgruppe mit der
Vorbereitung beschäftigt sei, sei dieses Argument mit dem Ende des Förderprojektes
im letzten Sommer entfallen.
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Die heutige bildungspolitische Stunde hätte die erste des Stadtrates werden können.
Stadtrat Albrecht als Fachausschussvorsitzender habe den Vorschlag leider nicht
aufgegriffen, dass der Fachausschuss dies in die Hand nehmen möge. Stattdessen
habe Prof. Fabian das heutige Thema und auch den Ablauf festgelegt. Sie finde das
sehr schade, denn sie halte es grundsätzlich für richtig, dass man Dinge gemeinsam
plant und die Herangehensweise miteinander abstimmt. Wenn das Gemeinsame
schon auf der politischen Ebene nicht gelinge, frage sie, welche Erwartungen sie
dann an das Gemeinsame in der Gesellschaft haben dürfe.
„Gemeinsam“, das sei das Wesen der Inklusion. Gemeinsam spielen, wachsen, lernen, arbeiten, wohnen, leben. Inklusion sei die Revolution des bestehenden Gesellschaftssystems, vielleicht eine Rückentwicklung, auf jeden Fall eine Rückbesinnung.
Stadträtin Krefft fährt fort, sie denke nicht, dass zu früheren Zeiten alles besser gewesen sei, aber dem Suchen nach dem Gemeinsamen gehe die Bewusstwerdung
voraus, dass die Gesellschaft heute mehr Trennung, mehr Barriere, mehr Vereinzelung bedeute. Die Spezialisierung, die Individualisierung, die Leistung des Einzelnen
seien die entscheidenden Motoren der Moderne. Doch nun, in der Postmoderne, erlebe man, dass der Einzelne bzw. die Einzelne die Welt nicht mehr aus den Angeln
hebe. Schwarmintelligenz statt Universalgenie. Teamarbeit habe die Einzelforschung
abgelöst. Interdisziplin sei das Rezept der postmodernen Erkenntnisgewinnung und
nicht die Einzellösung durch einen Fachbereich oder einen Genius. Man forsche gemeinsam, man arbeite gemeinsam an den Lösungen für die Probleme der Zeit.
Dieses Gemeinsame müsse erlernt werden, und Schule sei die Vorbereitung auf das
Leben. Also müsse die Schule der Postmoderne ganz anders bilden, als noch die
Moderne es getan habe. Dabei gehe es nicht darum, das alte System beispielsweise
auch mit den Förderschulen schlecht zu reden oder es zu verdammen. Es sei für
seine Zeit sicherlich die passende Antwort gewesen.
Heute sei ein gegliedertes Schulsystem mit Separation nach Leistungsfähigkeit nicht
die passende Antwort. Die heutigen Kinder müssten auf eine globalisierte Welt vorbereitet werden. Internationalität, gerade auch die eigene Bewegungsfreiheit, die nötige Sprachfähigkeit, kritisches Denken gerade in einer Zeit der Ungewissheit und
Vielfalt an Meinungen, Weltanschauungen, politischen Systematiken, disparaten
Machtstrukturen und Verantwortlichkeiten. Es gebe nicht mehr den einen, der an eine Machtstruktur schuld sei, sondern es greife alles ineinander. Die Folgen des Klimawandels mit seinen Katastrophen, wie man sie heute unmittelbar erlebe, könne
man nur gemeinsam lösen. Gemeinsam als Staaten, gemeinsam im Staatswesen,
gemeinsam in der Gesellschaft, in der Familie.
Stadträtin Krefft fragt, was das nun mit Inklusion zu tun habe, und antwortet, die Inklusion der Menschen mit Behinderung sei die Gretchenfrage: Wie hältst du es mit
dem Individuum in der Gemeinschaft, wie hältst du es mit dem, der nicht konform ist,
der nicht gleich ist? Der Mensch mit Behinderung sei sichtbar nicht gleich. Ihm fehle
die Funktion einer Extremität, eine der Sinne oder der geistigen Fähigkeit. Die Behinderung sei diagnostizierbar. Darum würden auch nur die Kinder als „mit Behinderung“ etikettiert, die das diagnostische Verfahren durchlaufen. Die Normabweichung
bei allen Kindern ohne Behinderung hingegen falle nicht gleich auf. Und doch sei
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jedes Kind anders, und dieses Anderssein sei es, was in der postmodernen Schulwelt eine Revolution des Bildungswesens zwingend erforderlich mache.
Dazu sei man nicht bereit. Nicht in Deutschland, wie der Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte festhält. Nicht in Sachsen, das weiterhin die Rote
Laterne bei der Inklusion trage und wo auch der Koalitionsvertrag festhalte, dass
man auf „Inklusion mit Augenmaß“ setze. Sie, Krefft, frage, wie ein Menschenrecht
„mit Augenmaß“ verwirklicht werde.
Und auch nicht in Leipzig. Die wachsende Stadt Leipzig habe heute das ungelöste
Problem, Kinder zu beschulen, für die die Räume nicht vorhanden seien. Die sächlichen Voraussetzungen für Inklusion fehlten. Ja, es gebe in immer mehr Schulen einen Fahrstuhl; es werde Barrierefreiheit für unterschiedliche Bedürfnisse hergestellt,
pädagogisches Personal qualifiziert, erprobt und evaluiert. Und doch stecke die Integration von Kindern mit Sinnesbehinderungen oder mit geistig Behinderten nahezu
fest. Die Integrationen – das zeigten die Berichte – beträfen vorrangig eine große,
deutlich gewachsene Gruppe von Kindern mit Behinderung, nämlich den Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung. Die Integration dieser raumgreifenden
Kinder mit hohem Anspruch an die pädagogische und sozialarbeiterische Arbeit geschehe in Schulen, die vollgestopft bis 32 Kinder Klassenstärke aufbrächten, die
fünfzügig in dreizügige Schulen gedrängt würden, die hart an der schulorganisatorischen Leistungsgrenze arbeiteten. Man müsse fragen, was man damit den Schulen
antue, was man bei den Kindern anrichte und was das für die Lernfreude, den
Schulerfolg, die Vorbereitung auf das Leben bedeute.
Integration werde auch nach dem Entwurf des Schulnetzplanes nicht in den zentrumsnahen Schulen stattfinden. Die Versäumnisse im Schulbau der letzten zehn
Jahre würden von den Kindern mit Behinderungen und von denen, die mit ihnen seien, ausgebadet.
Sie, Krefft, wolle zwar gerne über die Qualität der Bildung in Leipzig debattieren, aber
draußen gehe es um etwas ganz anderes. Da fragten sich die Eltern, wie ihr Kind so
lernen könne. Die Revolution in der Schule sei die Abkehr von der Vorstellung von
Klasse und vom Erreichen eines Klassenzieles und das Hinwenden zu einer Lerngemeinschaft mit individuellen Bildungszielen. Das bedeute, dass keine Noten für die
Differenzierung nach Leistungszielerreichung gegeben werden, sondern Bewertungen für jeden Einzelnen, ob er sein Bildungsziel erreicht hat. Das sei eine völlig andere Philosophie von Bildung, eine ganz andere Haltung. Schule werde sich mit anderen Lehrplänen, anderen Bildungsorten, anderer Lehreraus- und -fortbildung darauf vorbereiten, wenn man wirklich die Inklusion wolle, wenn man wirklich wolle,
dass jedes Kind seinen eigenen Bildungsweg gehen darf. Das nenne die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Lernfreude und echten Schulerfolg. Das lasse sich nicht wie
Pisa abrechnen.
Die bestmögliche Entwicklung der persönlichen Potenziale brauche Ressourcen, angemessene Begleitung, Neugierde, Offenheit für die Lösungssuche und Kraft für die
Findung von Lösungen. Dies gelte für alle Kinder in allen Schulen und für alle an der
Bildung Beteiligten. So könnten sie gemeinsam = inklusiv aufgerichtet statt „unterrichtet“ werden. Dazu brauche man eine grundsätzlich andere Selbstverständlichkeit
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und einfach bessere Rahmenbedingungen, eine inklusive Haltung und den einen
oder anderen Euro.
Stadtrat Kriegel (AfD-Fraktion) trägt vor, man habe interessanten Beiträgen folgen
können, doch er wolle ein paar kritische Bemerkungen ergänzen. Allerdings wolle er
nicht nur die Rolle des Advocatus Diaboli einnehmen, wie man dies vielleicht von der
AfD-Fraktion erwarte, denn er sehe durchaus Positives bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den Schulalltag und ins Alltagsleben, wie auch die bisher
genannten Beispiele zeigten. Aber er wolle auch, dass die Diskussion sachlich geführt wird und dass die Befürchtungen und Ängste aller am Bildungsprozess Beteiligten ernst genommen werden.
Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung sei ein hehres Ziel.
Der Traum der Initiatoren von Inklusion sehe wie folgt aus: Ein Kind mit Lernsyndrom
würde im Mathematikunterricht nicht Gleichungen mit zwei Unbekannten lösen, sondern lernen, mit Mengen umzugehen. Der Hochbegabte bekäme anspruchsvollere
Arbeitsaufgaben. Dafür gebe es personelle Unterstützung beispielsweise durch den
Sozialpädagogen. In der Wirklichkeit stünden Lehrer aber vor vielen Problemen: zu
große Klassen, kaum Fachkräfte, zu wenig Ahnung, wie Inklusion eigentlich geht.
Der Sozialpädagoge sei meist nur drei bis vier Stunden wöchentlich im Unterricht.
Die Lehrer in Deutschland fühlten sich laut einer repräsentativen Studie schlecht gerüstet, um Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten. Sie beklagten schlechte Vorbereitung, mangelhafte personelle und räumliche Ausstattung und
zu große Klassen.
In einer bundesweiten ersten repräsentativen Lehrerbefragung zur Inklusion für den
Verband Bildung und Erziehung hätten 77 % der Erzieher das Fortbildungsangebot
als weniger gut oder gar nicht gut beurteilt. 98 % der insgesamt 1.003 Befragten hätten sich für eine Doppelbesetzung aus Lehrern und Sonderpädagogen in gemeinsamen Lerngruppen ausgesprochen. Hier gelte es Lösungen zu entwickeln, um dieses
Personal in Anbetracht des großen Mangels an Sozialpädagogen, Sozialarbeitern
und Erziehern mit heilpädagogischer Zusatzqualifizierung zeitnah zur Verfügung zu
stellen. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf.
Deutschland habe sich vor sechs Jahren verpflichtet, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und damit auch den sogenannten inklusiven Unterricht
umzusetzen. Tatsächlich seien die Lehrer vom Dienstherrn einfach ins kalte Wasser
geworfen worden, kritisiere der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. „Es wird von der
Politik billigend in Kauf genommen, dass Inklusion vor die Wand gefahren wird“ – so
Udo Beckmann.
Für 82 % der Befragten sei Inklusion kein Bestandteil der Lehrerausbildung gewesen. 57 % hätten über keine sozialpädagogischen Kenntnisse verfügt. 55 % hätten
angegeben, sie hätten nur wenige Wochen Zeit gehabt, sich auf inklusives Unterrichten vorzubereiten. Wenn man einen Blick in das aktuelle Verzeichnis der Lehramtsausbildung der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig werfe,
müsse man befürchten, dass sich an diesem Ergebnis auch in den nächsten Jahren
nichts ändern werde.
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Ihm, Kriegel, falle bei Inklusion immer wieder die Karikatur ein, in der der Lehrer vom
Elefanten, vom Affen, vom Vogel und vom Goldfisch verlange, auf den Baum zu klettern. Der Affe habe die besten Voraussetzungen, diese Aufgabe zu erfüllen. Auch
der Vogel könne sie unter Zuhilfenahme seiner Flügel erfüllen. Geklettert wäre er
zwar nicht, aber das Ziel, auf den Baum zu kommen, hätte er erreicht. Elefant und
Goldfisch würden trotz aller Anstrengungen dies nie schaffen und müssten das
Scheitern akzeptieren. Und so werde von Eltern hörgeschädigter Kinder befürchtet,
dass ihre Kinder untergehen oder sich unwohl fühlen, weil sie die verbale Ebene
nicht verstehen. Sie würden misstrauisch, wenn gelacht werde, denn sie wüssten
nicht, ob sie selbst der Anlass seien. Von anderen Eltern wiederum werde befürchtet,
dass ihre Kinder zu wenig lernen und deshalb im Beruf später weniger Chancen haben.
Stadtrat Kriegel fragt, ob man das für Kinder mit Behinderung wolle oder ob diese
Kinder im funktionierenden Förderschulsystem nicht besser gefördert würden, ob
man im Sonderschulbereich nicht individueller auf die Bedürfnisse und den Förderbedarf eingehen könnte und ob eine bessere Integration in den außerschulischen
Bereich nicht sinnvoller wäre. Das Kindeswohl müsse im Vordergrund stehen, wenn
es um die Entscheidung über den Förderort gehe. Und das sei eben nicht die Regelschule, sondern finde in bewährten Förderschulen mit hochqualifiziertem Personal in
den jeweiligen Bereichen statt, gern mit Schulpartnerschaften im außerschulischen
Bereich, beim Fußball oder in Lern-AGs und bei der Gestaltung gemeinsamer Projekte.
Der Umgang mit Behinderten sei für Nichtbehinderte sicherlich förderlich in der Entwicklung der sozialen Kompetenz. Es bestehe noch Nachholebedarf, was die Barrierefreiheit der Schulen angehe. Das könne mit Augenmaß und relativ geringem finanziellem Aufwand geschehen, wenn sich beide Teile auf dem Kompromiss einließen
und nicht gleich der Begriff der Diskriminierung bemüht würde. Hier Kompromisse
einzugehen sei auch für den behinderten Menschen lehrreich, denn er werde im späteren Leben nicht erwarten können, dass sich die Welt hundertprozentig barrierefrei
anbiete. Das sei Integration und gut so.
In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention stehe nicht, dass die Gymnasien
abgeschafft werden sollen. In diesem Artikel werde auch nicht gefordert, die Förderschulen abzuschaffen. Und doch habe man fast das Gefühl einer schleichenden Öffnung zur Gesamtschule durch die Hintertür Inklusion mit dem eventuellen netten Zusatz, diese qualifizierten und gut dotierten Förderschullehrer in niedrigere Lohngruppen einstufen zu können.
Inklusionsforscher Prof. Hans Wocken verstärke diesen Eindruck mit seiner Aussage
und spreche sich für eine Erhöhung der Integrationsquote aus, wie folgendes Zitat
zeige: „Inklusion stellt die Systemfrage. Inklusion will das real existierende gegliederte Schulsystem komplett durch eine einzige Schule für alle ersetzen. In einer inklusiven Schullandschaft ist weder für Sonderschulen noch für Gymnasien ein legitimer
Platz vorgesehen. Die Integrationsquote sollte bei mindestens 80 % liegen. Das ist
der hohe Anspruch.“
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Das Bildungswesen werde im Reformeifer der Verwaltung immer mehr standardisiert
und technisiert. Viele der eingeleiteten Reformen zeugten von politischer Hektik. Solche Entwicklungen schadeten dem historisch gewachsenen und vor allem bewährten, weltweit noch anerkannten deutschen Bildungssystem. Diese Reformen wirkten
als von oben verordnet. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern fehle das notwendige
Verständnis hierfür. Die öffentliche Kontrolle des Bildungswesens weiche einer demokratiefernen Expertokratie.
Auch in der bildungspolitischen Stunde würden diese Nöte nicht gehört. Sie sei wohl
eher eine Werbeveranstaltung für Inklusion, ohne auf dem Beipackzettel auf die Nebenwirkungen hinzuweisen. Durch die Eingriffe der Verwaltung würden von der Lehrer- und Dozentenschaft gewünschte Reformen allzu oft abgewürgt. Ihr Engagement,
ihre Erfahrungen sowie ihr berufliches Wissen und Können würden zum Schaden der
Bildungseinrichtungen weitgehend missachtet. Das Ergebnis seien Verunsicherung
und Resignation der Unterrichtenden. Lehrer berichteten von chaotischen Zuständen
in den Schulen.
Stadtrat Kriegel betont, es gebe eben nicht die „Bataillone gegen Inklusion“, die sich
zu formieren beginnen. Nicht nur das gymnasiale Bürgertum, die konservativen Parteien und Vereine, ja selbst einige Behindertenorganisationen und auch der Verband
Deutscher Sonderschulen, wie Prof. Wacker in „Besser zusammen – von der Integration zur Inklusion“ meine, sowie Lehrer, Eltern und Gewerkschaften sähen erhebliche
Probleme bei der Umsetzung der Inklusion. Diese Probleme gelte es offen und lösungsorientiert zu diskutieren.
Beispielsweise kritisiere der CDU-Schulexperte Klaus Kaiser die „Inklusion mit der
Brechstange“. Behinderte und nicht behinderte Schüler würden darunter leiden,
wenn für emotional und geistig behinderte Schüler kein hochwertiger Unterricht angeboten würde. Diesem Statement könne sich die AfD-Stadtratsfraktion nur anschließen.
Oberbürgermeister Jung äußert, es sei noch sehr viel zu sagen, und er könne sich
vorstellen, dass es Frau Prof. Schuppener kaum noch auf dem Platz halte. Die heutige bildungspolitische Stunde könne nicht mehr sein als eine Diskussion, ein Anstoß.
Es fehle die Zeit, sich intensiv mit den einzelnen Argumenten auseinanderzusetzen.
Fest stehe, dass das Menschenrecht auf Einschluss, auf Teilhabe, bezeichnet als
Inklusion im Unterschied zur Integration, was „Wiederherstellung“, also Gleichschaltung meine, durchgesetzt werden müsse. Man wolle sich dieser Aufgabe stellen und
sich auch mit all den vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen. Das, was Herr
Albrecht gesagt habe, könne man nicht einfach vom Tisch wischen, jedoch sei klar,
dass man sich auf den Weg der Inklusion begeben müsse. Insofern müsse man, um
ein Argument von Frau Krefft aufzugreifen, darüber diskutieren, wie Maß gehalten
werden kann, was immer das im Koalitionsvertrag auch heißen mag. Gemeint sei
wohl, dass man Schritt für Schritt vorgehen und nicht das Kind mit dem Bade ausschütten wolle.
Der Oberbürgermeister dankt Frau Prof. Schuppener und den drei Schulleiterinnen
ganz herzlich. Er freue sich, dass sie bei dem Projekt „ERINA“ mit dem unaussprechlichen langen Namen vorwärtsgekommen seien.
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Tagesordnungspunkt 9: Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gemäß § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
9.1. Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost: Querungshilfen Kreuzungen Naunhofer
Straße/Ludolf-Colditz-Straße und Naunhofer Straße/Kommandant-Prendel-Allee
(VI-WA-01285)
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass sich der Fachausschuss Stadtentwicklung
und Bau mit dieser Angelegenheit befasst und versucht habe, eine temporäre Lösung zu finden, die die Möglichkeit biete, auf das in Rede stehende Konzept später
noch reagieren zu können.
Stadtbezirksbeirat Meinhardt betont, dass der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
mit dem Kompromiss, der in der 3. Lesung im Fachausschuss Stadtentwicklung und
Bau gefunden worden sei, recht gut leben könne. Er bedeute, dass Kinder und ältere
Personen bessere Möglichkeiten bekommen, an zwei neuralgischen Punkten die
Straße zu queren. Diese mobile Variante habe sich dadurch ergeben, dass man einem geplanten Verkehrskonzept nicht habe vorgreifen, aber schnell eine bessere
Lösung habe erreichen wollen.
Stadtbezirksbeirat Meinhardt merkt an, dass der Stadtbezirksbeirat in die Erarbeitung
des Verkehrskonzepts einbezogen werden wolle. Dabei sollten für die beiden Kreuzungen keine Ampeln vorbereitet werden, denn es gebe heute bessere Lösungen.
Alles in allem sei der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost, der gestern getagt habe, mit
der mobilen Lösung sehr zufrieden sei und für die Unterstützung danke.
Oberbürgermeister Jung merkt an, dass der Kompromissvorschlag nicht schriftlich
vorliege. Daher gebe er zu Protokoll, dass zunächst eine temporäre Lösung mit einer
mobilen Anlage eingerichtet werde und dass über den Verwaltungsstandpunkt abgestimmt werde, der vorsehe, ein Verkehrskonzept für Stötteritz zu erarbeiten, auf dessen Grundlage die Endlösung gefunden werde.
Stadtbezirksbeirat Meinhardt äußert, man sei im Fachausschuss so verblieben,
dass das als Protokollnotiz aufgenommen werde und dass der Urantrag nicht nochmals abgeändert werden solle. Dem sei er, Meinhardt, pflichtbewusst nachgekommen. Deswegen sei das jetzt lediglich im Protokoll vermerkt.
Abstimmung: Der Alternativvorschlag der Verwaltung wird unter Einbeziehung der vom Oberbürgermeister abgegebenen Protokollnotiz
einstimmig beschlossen.
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Tagesordnungspunkt 12: Besetzung von Gremien
12.1. Behindertenbeirat – Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (VI-DS01125)
Oberbürgermeister Jung bittet um eine Veränderung in der Tabelle. Beim Verein
„Lebenshilfe e. V.“ sei Herr Henry Vogt als Stellvertreter und Frau Edith Stelzer als
Mitglied vorgesehen.
Abstimmung: VI-DS-01125 wird einstimmig beschlossen.
12.2. Beschluss über die Änderung der Mitgliederzahl des Betriebsausschusses Kulturstätten und des Betriebsausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit
(DS-00769/14)
Abstimmung: DS-00769/14 wird einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 13: Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig
in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
13.2. Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Zoo Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00913)
Oberbürgermeister Jung bittet die Ratsversammlung, diese Information zur Kenntnis zu nehmen.
Tagesordnungspunkt 14: Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und zur
Verweisung in die Gremien gemäß § 5 Abs. 3 – 5 der Geschäftsordnung
14.1. CDU-Fraktion: Bau einer Schule auf dem städtischen Grundstück Fockestraße 80 (VI-A-01595)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und in den Grundstücksverkehrsausschuss verwiesen.
14.2. SPD-Fraktion: Leipzig ohne Plastiktüten (VI-A-01787)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt
und Ordnung verwiesen.
14.3. SPD-Fraktion: Ausbau der Kreuzung Essener Straße/Delitzscher Straße
(VI-A-01785)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord verwiesen
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14.4. SPD-Fraktion: Mehr öffentliche Grillplätze! (VI-A-01786)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt
und Ordnung, in den Jugendhilfeausschuss und in den Jugendbeirat
verwiesen.
14.5. SPD-Fraktion: Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen (VI-A-01788)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und in den Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau verwiesen.
14.6. Fraktion DIE LINKE: Einrichtung eines Clearinghauses (VI-A-01832)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss,
in den Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und in den
Migrantenbeirat verwiesen.
14.7. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Prämissen für die Fortschreibung des
Nahverkehrsplan (VI-A-01833)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Finanzen, in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Verwaltungsausschuss verwiesen.
14.8. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kommunale Kultureinrichtungen: Einführung und Aufbau eines zentralen Online-Ticketportals der Stadt Leipzig prüfen! (VI-A-01836)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung, in den Fachausschuss Kultur und in den Betriebsausschuss Kulturstätten verwiesen.
14.9. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen (VI-A-01839)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Betriebsausschuss Kulturstätten verwiesen.
14.10. Fraktion DIE LINKE: Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages (VI-A-01840)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss,
in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in de Fachausschuss Finanzen verwiesen.
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14.11. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Gründachstrategie für Leipzig als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln! (VI-A-01841)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung
verwiesen.
14.12. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Öffentliches und freies City-WLAN-Netz
für Leipzig (VI-A-01846)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung, in den Fachausschuss Kultur und in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit verwiesen.
Tagesordnungspunkt 15: Anträge zur Beschlussfassung
15.1. Seniorenbeirat Leipzig: Wiederaufnahme der Erstellung des „Wegweisers
durch die Stadtverwaltung, Behörden und Einrichtungen in Leipzig“ (VI-A–
01070)
Stadtrat Müller (SPD-Fraktion) merkt an, dass er in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Seniorenbeirates spreche. Der Seniorenbeirat habe von vielen Bürgern älteren Semesters Nachfragen erhalten, warum der hervorragende
„Wegweiser durch die Stadtverwaltung“ nicht mehr in den Bürgerämtern ausliege.
Daher sei die Idee entstanden, den vorliegenden Antrag zu stellen. Dazu habe die
Verwaltung einen Beschlussvorschlag unterbreitet, dem sich der Seniorenbeirat anschließe. Der Seniorenbeirat bitte also den Stadtrat, dem Verwaltungsstandpunkt
zuzustimmen.
Die Meinung der Stadtverwaltung, dass künftig jährlich ein Leporello erstellt werden
soll, werde damit begründet, dass die Wiederaufnahme der Erstellung des Wegweisers durch die Stadtverwaltung in der früheren Form aus finanziellen Gründen abgelehnt werden müsse. Er, Müller, könne es sich aber nicht verkneifen, aus dem Vorwort des Oberbürgermeisters zur 9. Auflage des Wegweisers zu zitieren: „Der Behördenwegweiser ist seit Langem ein bewährtes Nachschlagewerk, in dem Sie
schnell den richtigen Ansprechpartner finden. Klar und übersichtlich stellt der Wegweiser alle Kontakte zur Leipziger Stadtverwaltung dar. Ich bin sicher, auch der neue
Behördenwegweiser leistet Ihnen gute Dienste, hilft Zeit sparen und unnötige Wege
vermeiden.“ Dieser Meinung sei auch der Seniorenbeirat, und deswegen habe er
diesen Antrag gestellt. Trotzdem bitte er den Stadtrat, im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zu votieren.
Abstimmung: Antrag VI-A–01070 wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung einstimmig angenommen.
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SPD-Fraktion: Preiswerten Wohnraum sichern I – Finanzierung des Wohnungspolitischen Konzepts (VI-A–01296, ehemals HP 084/15)
Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) erinnert daran, dass seine Fraktion in der Haushaltsdebatte vier Anträge zu Wohnungsfragen gestellt habe, von denen zwei verwiesen worden seien und deswegen heute auf der Tagesordnung stünden. Zu beiden
Anträgen wolle er jetzt sprechen.
Es sei nicht seine Absicht, die 20. Rede zum preiswerten Wohnen halten zu wollen.
Das Thema und die damit verbundenen Probleme seien allen klar. Er wolle jedoch
auf einen wesentlichen Aspekt zurückkommen, der ihn und andere Kollegen immer
wieder umtreibe. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig leisteten sich eine
Palette von Ämtern, die sich mittelbar und unmittelbar mit dem Thema Wohnraumangebot auseinandersetzen. Darüber hinaus habe Leipzig eine ganze Gesellschaft,
die sich professionell mit dem Thema Wohnen und Wohnungsangebot beschäftige,
nämlich die LWB.
Die Zusammenarbeit der einzelnen Einheiten sei zum Teil unterirdisch. Ein aktuelles
Beispiel sie die Rolf-Axen-Straße. Er, Weber, wolle dabei nicht mit dem Finger auf
ein einzelnes Amt oder ein einzelnes Dezernat zeigen, aber doch den Hinweis geben, dass Politik und Verwaltung an einigen Stellen deutlich schneller bzw. schlagkräftiger werden müssten. Man habe eine ganze Reihe von Instrumenten, mit denen
man die Schlagkraft sowohl der Stadtverwaltung als auch der Politik deutlich machen
könne, bis hin zum schärfsten Schwert, nämlich der Enteignung, das hoffentlich nicht
gezogen werden müsse. Mangelnde Schnelligkeit hänge in vielen Fällen nicht am
Stadtrat. Viele Stadträte hätten kein Problem damit, an Sondersitzungen der Ausschüsse teilzunehmen, wenn wichtige Entscheidungen zu fällen seien.
Stadtrat Weber konstatiert, wenn sich an der Front der Verwaltungszusammenarbeit
nichts grundlegend verbessere, sehe er schwarz für die schul- und wohnungspolitischen Ziele der Stadt.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) erklärt, auch sie spreche zu beiden Anträgen. Sie vertritt den Standpunkt, dass man nach den umfangreichen Diskussionen
zum Wohnungspolitischen Konzept nicht auf halbem Wege Anträge stellen sollte, die
eigentlich nur eine Kenntnisnahme der jeweiligen Situation zum Inhalt hätten. Sie,
Heymann, bitte darum, diese Anträge abzulehnen, weil sie eigentlich nur das Handeln der Verwaltung und des Stadtrates nochmals bestätigen.
Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) gibt bekannt, dass in den vorbereitenden Gremien
über den Verwaltungsstandpunkt abgestimmt worden sei. Dabei wolle die SPDFraktion bleiben.
Abstimmung: Antrag VI-A–01296 wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung mit großer Mehrheit angenommen.
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zweijährige Förderung von Vereinen und
Verbänden (VI-A–01298, Neufassung)
Stadträtin Dr. Märtens (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass
die Neufassung des Antrages zur Abstimmung stehe. Sie erinnert an die legendäre
Sitzung des Stadtrates, in der Herr Bonew den neuen Doppelhaushalt vorgestellt
habe. Viele der Schönheiten des Doppelhaushalts, die Herr Bonew aufgezählt habe,
seien ihr verborgen geblieben, aber eine Schönheit habe sich ihr sofort eingeprägt.
nämlich: „Der Doppelhaushalt schafft nicht nur Sicherheit für die Stadtverwaltung in
der zweijährigen Planung, sondern auch für die Leistungsträger außerhalb der Stadtverwaltung, die von der Stadt gefördert werden.“
Aufgrund dieser Aussage habe sie, Dr. Märtens, als neue Stadträtin noch in den
Haushaltsverhandlungen einen Antrag gestellt, dass die Vereine und Verbände in
den Jahren 2015 und 2016 ihr Antragsvolumen auf zwei Jahre ausdehnen können.
Dies sei so schnell dann doch nicht möglich gewesen. Der Antrag sei aus den Haushaltsverhandlungen herausgelöst und ins Verfahren verwiesen worden.
Inzwischen habe die Verwaltung den Antrag dankenswerterweise wieder ins Verfahren geholt und einen Standpunkt dazu abgegeben. Dieser Verwaltungsstandpunkt
sei an sich ganz großartig und erfreulich. Er nehme nämlich die Idee der zweijährigen Förderung auf und befürworte sie. Trotzdem habe sich die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen für eine Neufassung des Antrages entschieden. Während nämlich im
Verwaltungsstandpunkt eine zweijährige Förderperiode als möglich gelte, wolle die
Fraktion, dass diese zweijährige Förderung grundsätzlich beantragt werden könne
und dass in begründeten Fällen die einjährige Förderung möglich sein solle. Stichhaltige Begründungen seien beispielsweise gegeben, wenn ein Antragsteller nur eine
einjährige Förderung wünsche, wenn man mit einer erstmaligen Förderung rechne
oder wenn die Zusammenarbeit erst erprobt werden müsse.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle diese zweijährige Förderung, weil die Vereine und Verbände, die die Stadtgesellschaft unterstützen, wirklich in den umfassenden Genuss der Planungssicherheit kommen sollten. Man brauche diese einheitliche
grundsätzlich zweijährige Fördermöglichkeit, weil es Zuwendungsempfänger gebe,
die bei verschiedenen Ämtern und verschiedenen Dezernaten Anträge stellen. Wenn
dies nicht grundsätzlich einheitlich möglich sei, bekomme man keine Planungs- und
Finanzierungssicherheit, wenn ein Dezernat nur eine einjährige Förderung mache
und ein anderes Dezernat eine zweijährige.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen in der grundsätzlich zweijährigen Förderung auch eine Entlastung der Stadtverwaltung. Sie, Märtens, sei sicher, dass die
Ämter, wenn sich das eingespielt habe, diesen Freiraum auch nutzen werden, um mit
dem Stadtrat gemeinsam viele neue und schöne Dinge zu tun.
Stadträtin Dr. Märtens bitte um Zustimmung zur Neufassung, die der zweijährigen
Förderung den Vorrang einräume. Dies solle ein Signal für die Erstellung der Rahmenrichtlinie und für alle Fachförderrichtlinien sein, sich damit auseinanderzusetzen.
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Bürgermeister Bonew betont, dass die Verwaltung auch mit der Neufassung kein
Problem habe. Er wolle lediglich darauf hinweisen, dass die Rahmenrichtlinie und
das, was mit dem Antrag beschlossen würde, nur eine Grundlage dafür sein könnten,
wie die Fachförderrichtlinien von den jeweiligen Fachpolitikern beschlossen werden.
Man könne das gern so wie vorgeschlagen machen. In dem Entwurf, der in den Ausschüssen diskutiert worden sei, sehe man das gedeckt. „Grundsätzlich“ heiße, es sei
immer möglich. Wie das im Speziellen abläuft, sei in der jeweiligen Fachförderrichtlinie zu regeln. Es obliege dann natürlich dem Stadtrat, in der jeweiligen Fachförderrichtlinie festzulegen, dass man in diesem Fachbereich immer zweijährig und gar
nicht einjährig fördere oder nur einjährig und niemals zweijährig. Dieser Entscheidung könne man heute nicht vorgreifen. Alles andere sei kein Problem.
Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) äußert, mit einer zweijährigen Förderung, die planwirtschaftliche Sicherheit bringe, sei niemandem gedient. Sie sei sicherlich schön für
die Platzhirsche, für die bestehenden Vereine und Verbände, wenn sie Sicherheit für
zwei Jahre haben und sich nicht so viel rechtfertigen müssen, dass ihre Ziele und
Pläne eingehalten werden. Die Frage sei jedoch, wie Vereine, die neu seien in einer
pulsierenden Stadt, noch in die Förderung hineinkommen. Die Stadt habe einen
Doppelhaushalt, der für zwei Jahre beschlossen werde. In der Rahmenrichtlinie sei
dann festgelegt, wie viel Geld zur Verfügung stehe. Wenn alle Vereine das Geld für
zwei Jahre aufteilten, bestehe keine Möglichkeit mehr für neue Vereine. Daran solle
man denken und diesen Beschluss ablehnen.
Abstimmung: Die Neufassung des Antrages VI-A–01298 wird mit großer Mehrheit angenommen.
15.4. Ortschaftsrat Burghausen: Bau eines Geh- und Radweges nördlich entlang der B 181 vom Saale-Elster-Kanal bis zum Ochsenweg (VI-A–001303, Neufassung, ehemals HP OR 017/15 + Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen)
Ortsvorsteher Köster teilt mit, dass der Ortschaftsrat den Antrag so geändert habe,
dass der 2. Bauabschnitt herausgenommen wird und der gesamte Abschnitt vom
Grünen Bogen nicht mehr bis zur Kanalbrücke, sondern bis zum Ochsenweg geht.
Das bedeute, dass es nur noch einen Abschnitt geben werde. Dieser Abschnitt befinde sich allein in der Gemarkung Burghausen. Der seinerzeitige 2. Bauabschnitt sei
über zwei Gemarkungen hinweggegangen, werde aber nun herausgenommen. Der
Stadtrat stimme also heute nur noch über das Bauvorhaben vom Grünen Bogen bis
zum Ochsenweg ab.
Oberbürgermeister Jung verliest die nun gültige Neufassung:
„Der Stadtrat beschließt den Bau des Geh- und Radweges nördlich
entlang der B 181 vom Grünen Bogen bis zum Ochsenweg sowie die
Bereitstellung der Mittel in Höhe von ca. 50.000 Euro aus den Haushaltsmitteln des Tiefbauamtes.“
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) bezweifelt, dass es technisch machbar sei,
diesen Weg unmittelbar neben der B 181 so anzulegen. Dort gebe es ein offenes
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Schnittgerinne und möglicherweise auch Probleme mit den Grundstücken. Da müsse
ohnehin die Bereitschaft vorhanden sein, den Weg dort entsprechend auszubauen,
wobei es erforderlich sein könnte, die Fahrbahn umzubauen.
Ortsvorsteher Köster erläutert, der Radweg vom Kanal zum Löwen-Center, der im
Jahr 2000 gebaut worden sei, sei 2,50 m breit. In dem Bereich, wo der neue Gehund Radweg gebaut werden solle, stehe eine Breite von 3,70 m zur Verfügung. Von
den Grundstücken bis zur Fahrbahnkante seien es 4,60 m. Dort sei also ausreichend
Gelände vorhanden, um einen solchen Geh- und Radweg zu errichten, ohne in fremde Grundstücke einzugreifen.
Oberbürgermeister Jung erklärt, dass sich die Verwaltung dem Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Beschilderung anschließen könne.
Abstimmung: Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich angenommen.
Abstimmung: Antrag VI-A–01303 wird in der vom Oberbürgermeister
verlesenen neuen Fassung einschließlich des Änderungsantrages der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit großer Mehrheit abgelehnt.
15.5. SPD-Fraktion: Preiswerten Wohnraum sichern II – Entwicklung eines revolvierenden Stadtentwicklungsfonds (VI-A–01307, ehemals HP 085/15)
Oberbürgermeister Jung schlägt vor, über diesen Antrag in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung abzustimmen.
Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) signalisiert das Einverständnis der SPD-Fraktion mit
dieser Vorgehensweise.
Abstimmung: Antrag VI-A–01307 wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung wird mit großer Mehrheit angenommen.
15.6. SPD-Fraktion: Jährlicher Verkehrsunfallbericht der Stadt Leipzig (VI-A–
01331)
Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) bittet namens seiner Fraktion um Abstimmung in
der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung.
Abstimmung: Antrag VI-A–01331 wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung einstimmig angenommen.
15.7. Fraktion DIE LINKE: Erhalt der Straßenbahnanbindung an den Wildpark
und das Wohngebiet „Am Wolfswinkel“ (Antrag VI-A–01389, Neufassung + Änderungsantrag der SPD-Fraktion)
Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) betont einleitend, dass ihr der Erhalt
der Straßenbahnlinie 9 eine Herzensangelegenheit sei. Dies werde vielleicht den
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einen oder anderen erstaunen, denn das sei nicht ihr Wahlkreis und sie sei auch
nicht mit dem Kinderwagen unterwegs. Sie sei also nicht betroffen, wenn am Wochenende drei oder vier Frauen mit Kinderwagen versuchten, in den Bus Richtung
Wildpark zu kommen. Trotzdem glaube sie, dass die Stilllegung der Linie 9 eine der
falschesten politischen Entscheidungen seit Langem wäre.
Grundsätzlich sei es immer schlecht, wenn man von der Straßenbahn auf den Bus
umsattle. Dies sei ein Rückschritt. Die Straßenbahn sei ökologischer, mache weniger
Lärm und produziere vor allem weniger Abgase. Außerdem koste jeder Umstieg von
der Straßenbahn auf den Bus Fahrgäste. Experten sprächen vom „Schienenbonus“.
Vor allem ältere Menschen nutzten lieber schienengebundene Fahrzeuge als Busse.
Das habe auch etwas mit Komfort zu tun. In einem Straßenbahnwagen werde man
nicht so herumgeschleudert wie im Bus, wenn man stehen müsse. Konkrete Zahlen
für den Schienenbonus gebe es leider nicht, aber Schätzungen von Experten gingen
davon aus, dass rund 10 % weniger Fahrgäste zu erwarten seien.
Natürlich koste aus Sicht der LVB die Straßenbahninfrastruktur auf den ersten Blick
mehr Geld als die Infrastruktur für den Bus. Der Stadtrat sollte jedoch den Blick aufs
Ganze nicht verlieren. Von den schweren Bussen würden die Straßen erheblich geschädigt. Experten gingen davon aus, dass ein Bus die Straße so stark schädige wie
50.000 bis 100.000 PKW. Auch nach langen Recherchen habe sie, Riekewald, keine
andere Zahl gefunden. Wenn man also über Geld rede, müsse man die Kosten für
die Gleiserneuerung mit den Kosten für die Straßenerneuerung vergleichen. Dabei
sehe die Straßenbahn in der Kostenberechnung gar nicht mehr so schlecht aus.
Sie, Riekewald, könne noch viele Gründe nennen, warum es rückschrittlich sei, den
Verkehr von der Schiene auf die Straße zu verlegen. Sie wolle aber etwas konkreter
werden. Leipzig sei eine wachsende Stadt. Daran sollte sich die Politik orientieren.
Man dürfe nicht den gleichen Fehler wie bei den Schulen machen. Ein Jahr nach
dem letzten Abriss habe man angefangen, neue Schulen zu bauen. Es sei Wahnsinn, bei einer wachsenden Stadt über die Einstellung von Straßenbahnlinien nachzudenken. Leipzig habe jetzt über 550.000 Einwohner, und da müsse der ÖPNV erweitert und ausgebaut werden und nicht abgebaut. Etwas, was einmal weg sei, könne nur mit viel Geld wiederhergestellt werden.
Wenn man sich das Gebiet anschaue, um das es hier konkret gehe, sehe man, dass
gerade das Gebiet vom Connewitzer Kreuz bis zur Koburger Brücke eines der wachsenden Stadtgebiete sei. Dort seien viele Häuser saniert worden und viele Familien
hingezogen, dort wollten später viele Schülerinnen und Schüler zur Schule. Der nahe
gelegene Wildpark sei ein sehr beliebtes Ausflugsziel der Leipzigerinnen und Leipziger. Laut Bürgerumfrage vom Jahr 2014 werde der Wildpark von 56 % der Leipziger
jedes Jahr mindestens einmal besucht. Jeder fünfte Befragte mit Kindern gehe sogar
mindestens einmal im Monat in den Wildpark. So ein Gebiet solle also vom Zentrum
aus künftig nur noch mit Umsteigen in den Bus erreichbar sein. Ein Bus gerate
schnell an seine Kapazitätsgrenze, wenn in dem Bus zwei Kinderwagen und noch
ein paar Laufräder befördert werden müssen. Wenn dann noch ein Rollstuhlfahrer
hinzukomme, könne man sich ausmalen, was da passiere. Ihrer, Riekewalds, Meinung nach sehe attraktiver Nahverkehr anders aus.
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Stadträtin Riekewald bemängelt, dass der Verwaltungsstandpunkt erst 20 Stunden
vor der Stadtratssitzung vorgelegen habe. Das werde langsam zur Regel und sei
deshalb ziemlich undemokratisch. Trotzdem habe sie sich die Zeit genommen, alles
genau durchzulesen. Unter anderem werde dort behauptet, dass der Stadtrat mit
einem Beschluss aus dem Jahr 2009 schon festgelegt habe, was passieren solle,
wenn Markkleeberg die Straßenbahn nicht mehr wolle. Diese Aussage sei falsch.
Der damalige Beschluss mache keinerlei Aussage zur Linie 9 ab Connewitz Kreuz;
vielmehr gehe es dort um den Erhalt der Linie 9 auf der Arthur-Hoffmann-Straße. Sie,
Riekewald, habe auch das Protokoll der damaligen Stadtratssitzung nochmals
durchgelesen. Damals sei die Aussage gemacht worden, es solle ein Konzept erarbeitet werden, das zum Inhalt habe, was geschehen solle, wenn Markkleeberg die
Linie 9 einstellen wolle. Auch dieses Konzept liege bis heute nicht vor.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle heute nichts weiter beschließen lassen,
als dass die Linie 9 bis zur Stadtgrenze weitergeführt wird. Der Antrag stehe heute
auf der Tagesordnung, weil die Einstellung bereits für den 28. November geplant sei.
Der Stadtrat sei bisher nicht in diesen Prozess eingebunden.
Stadträtin Riekewald appelliert an den Stadtrat, souverän zu sein, die Leipziger Verkehrspolitik nicht von Markkleeberg bestimmen zu lassen und die Linie 9 beizubehalten. In diesem Sinne bitte sie um Zustimmung zur Neufassung des Antrages.
Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) berichtet, dass auch in seiner Fraktion heiß und relativ lange über diesen Antrag diskutiert worden sei. Dabei habe man sich auch etwas in die Wolle gekriegt. Die Fraktion habe jedoch diesen Meinungsbildungsprozess überstanden und einen Änderungsantrag vorgelegt.
Die SPD-Fraktion sei der Auffassung, dass eigentlich ein Konzept dazu hätte vorliegen sollen, welche Auswirkungen es hätte, wenn die Linie 9 eingestellt würde. Dieses Konzept liege bis heute nicht vor. Deshalb halte es die SPD-Fraktion für angebracht, so wichtige Entscheidungen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu treffen. Entsprechend habe der Änderungsantrag zum Inhalt, die Beschlussfassung, ob die Linie 9 weiterhin ab Connewitz Kreuz am Netz bleiben solle
oder nicht, bis zur Beschlussfassung über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans
zu vertagen.
Bei dem Gebiet Connewitz Kreuz/Walter-Heinze-Straße handele es sich um ein dicht
besiedeltes Gebiet, in das eine Straßenbahn gehöre. In anderen Stadtgebieten gebe
es Überlegungen, Straßenbahnlinien neu einzurichten. Es wäre schade, wenn von
dort jetzt ein Signal nach draußen gesandt würde, dass der Stadtrat, natürlich auch
ein Stück weit getrieben durch die Entscheidung des Landkreises und der Stadt
Markkleeberg, eine Straßenbahnlinie stilllegt. Er, Weber, hoffe, dass der Änderungsantrag eine Mehrheit finde.
Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass die vorgeschlagene Stilllegung der Linie 9 ab Connewitzer Kreuz Richtung Markkleeberg
bereits mit der Eröffnung des City-Tunnels im Jahr 2013 habe erfolgen sollen. Paralleler Schienenverkehr sei unwirtschaftlich, habe es geheißen. Dennoch stehe man
erst jetzt vor dieser Entscheidung, weil man dies nicht so einfach entscheiden, son-
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dern vom Markkleeberger Verkehrskonzept abhängig machen wollte. Dieses vom
Landkreis und von der Stadt Markkleeberg in Auftrag gegebene Konzept liege nun
vor. Es sehe vor, die Linie 70 und eben nicht die Straßenbahnlinie 9 nach Markkleeberg zu bestellen. Und das aus gutem Grund, weil Markkleeberg und der Landkreis
Leipzig dadurch Geld sparen würden, da die Buslinie eben billiger sei als die Straßenbahnlinie und dadurch Mittel frei würden, die für eine zusätzliche Buslinie in
Markkleeberg eingesetzt werden könnten. Auch das sollte man zur Kenntnis nehmen, statt nur innerhalb der Leipziger Grenzen zu denken.
Parallel dazu verzeichneten die LVB auf der Linie 9 seit Inbetriebnahme des CityTunnels etwa 25 % weniger Fahrgäste. Da diese Entwicklung seit Langem absehbar
gewesen sei, sei in den vergangenen Jahren kein Geld in diese Strecke investiert,
sondern die Strecke sei auf Verschleiß gefahren worden. Dies sei unternehmerisch
absolut nachvollziehbar, denn nach wie vor knirsche es an anderen Stellen im Netz
der LVB. Man finde Langsamfahrstellen, und viele Projekte müssten mangels Geld
einfach liegen bleiben.
Die Stadt Markkleeberg und der Landkreis zahlten also ab 28. November 2015 nicht
mehr für die Linie 9, und die Linie 70 sei so bestellt, wie sie ab Dezember kommen
solle, nämlich vom Connewitzer Kreuz aus. Würde der Stadtrat heute einen Beschluss zur Fortführung der Linie 9 in Richtung Markkleeberg fassen, würde das bedeuten, dass kurzfristig Investitionsmittel nicht nur für die Straße, sondern eben auch
für die Oberstromleitungen in Höhe von knapp 10 Millionen Euro allein von den LVB
getragen werden müssten. Das seien reale Werte, die man nicht einfach vom Tisch
wischen könne und die irgendwo herkommen müssten. Außerdem müsse man noch
von Betriebskosten sprechen, die in Höhe von 1 bis 2 Millionen Euro anfallen und im
Moment völlig ungedeckt als Verluste bei den LVB auftauchen würden.
Auf MDV-Ebene ringe man seit Monaten um Lösungen für die zukünftige Finanzierung des ÖPNV. Für morgen sei der nächste Termin angesetzt, um die jährlichen
Preisrunden zu verhindern. Der Vorschlag, die Linie 9 parallel zur Linie 70 weiter in
Richtung Markkleeberg fahren zu lassen, konterkariere das Ziel für die nächsten Jahre und sorge so für riesige Deckungslücken bei den LVB, die letztlich nur durch
Preiserhöhungen gestopft werden könnten und das Risiko mit sich brächten, dass
der ÖPNV an Attraktivität verliere. Außerdem würden dringend notwendige Investitionen in das Netz, in neue Straßenbahnen, in Haltestellen, in das Technische Zentrum Heiterblick, das hohe Kosten bei den LVB sparen würde, um Jahre verschoben.
Da müsse sich der Stadtrat fragen, ob er das wolle.
In dem Sachverhalt, um den es heute gehe, suggerierten die Antragsteller einen
Qualitätsverlust, den es seiner, Schmidts, Ansicht nach nicht geben werde. Im Gegenteil, die neue Linienführung der Linie 70 ermögliche den Menschen wie bislang
die Fahrt vom Connewitzer Kreuz über den Wildpark bis nach Markkleeberg, perspektivisch sogar hin zu den touristischen Zentren am Cospudener und am Markkleeberger See, alles im 10-Minuten-Takt und im Prinzip auch flexibler als mit der
Bahn. Bekanntlich würde von den LVB am Connewitzer Kreuz im Rahmen eines Projektes zur Förderung der Elektromobilität eine Busladestation gebaut. Dies schaffe
perspektivisch hervorragende Voraussetzungen zur Schaffung einer Elektrobuslinie,
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die dann ebenso umweltfreundlich wie die Bahn wäre, die übrigens im Moment auch
noch nicht mit 100 % Ökostrom unterwegs sei.
Im Zusammenhang mit der Neufassung des Antrages fragt Stadtrat Schmidt, ob
ernsthaft daran gedacht sei, eine Wendeschleife am Wildpark direkt im Landschaftsschutzgebiet entstehen zu lassen. Es würde zu jahrelangen Genehmigungsverfahren
kommen, die letztlich nie zur Genehmigung führen würden.
Alles in allem finde man im Verwaltungsstandpunkt sämtliche Argumente gegen den
Antrag. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finde es sinnvoll, vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt das Straßenbahnnetz der LVB weiter auszubauen und
zu verdichten, die Bus- und Bahnflotten zu modernisieren usw. Dies würde aber infrage gestellt, wenn der Linie 9 zwischen Connewitzer Kreuz und Markkleeberg dauerhaft der Vorzug vor der Buslinie 70 gegeben würde. Das Papier, das in den letzten
drei Tagen vom Ökolöwen und von Pro Bahn verteilt worden sei, habe in der kurzen
Zeit nicht seriös geprüft werden können.
Die SPD-Fraktion habe heute ganz kurzfristig einen Kompromissvorschlag eingereicht, möglicherweise um heute keine Entscheidung treffen zu müssen. Vielleicht
wolle die SPD-Fraktion auch die Möglichkeit geben, eine breite Bürgerbeteiligung im
Rahmen der Neufassung des Nahverkehrsplanes zu ermöglichen. Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen unterstelle freundlicherweise Letzteres.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trage den Kompromissvorschlag der Verwaltung
mit. Er, Schmidt, gehe aber davon aus, dass in den nächsten Monaten trotzdem
nochmals eine Vorlage zu diesem Thema unterbreitet werde.
Stadtrat Schmidt nimmt zu vier Punkten der Rede von Stadträtin Riekewald Stellung.
Bezüglich der Behauptung, dass Straßenbahnen weniger Lärm verursachen als Busse, könne man sich an verschiedenen Ecken der Stadt Leipzig vom Gegenteil überzeugen. Es treffe zu, dass die Stadträtinnen und Stadträte den Blick fürs Ganze behalten müssen und nicht nur den städtischen Haushalt im Blick haben dürfen, sondern auch die Verantwortung für die städtischen Unternehmen tragen müssen, die
jeden Tag Daseinsvorsorge leisten. Die Straßenschäden, die angeblich durch Busse
verursacht würden, seien wohl eher auf die voll beladenen LKWs, die über die Straßen donnerten, zurückzuführen. Im Übrigen gebe es nicht nur den Weg mit der Straßenbahn in den Wildpark. Viele Menschen, die jeden Tag im Wildpark die Natur und
die Tiere genießen, kämen mit dem Fahrrad oder zu Fuß, manche auch mit dem
Auto.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) äußert, glücklicherweise brauche sie nicht
ganz so viel zu reden wie Herr Schmidt. Vieles von dem, was er geäußert habe, sei
ihr bereits aus der Diskussion in den Ausschüssen bekannt.
Was Frau Riekewald angehe, so habe sie Zitate verdreht. Es seien die 30-Tonner,
die tatsächlich die Straße deutlich mehr belasten als ein PKW. Die Busse in Leipzig
hätten 12 bis 18 Tonnen. Sie, Heymann, gehe fest davon aus, dass der Ausbau der
Straße so erfolgen werde, dass der Busverkehr in der Laufzeit der Nutzung der Straße schadlos vor sich gehen werde.
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Allein die Straßenbahn als ökologische Lösung hinzustellen, sei nicht ganz ohne;
denn man müsse immer die Gesamtbilanz betrachten. Und das bedeute, dass man
beachten müsse, wie viel Metall in die Straße hineingebaut werde, wie tiefer und
komplizierter man gründen müsse. Das werde in der Gesamtbilanz häufig vergessen.
Zum Thema Nutzerfreundlichkeit sei Folgendes zu sagen: Wenn man die LVB nicht
immer wieder mit neuen, zusätzlichen Aufgaben belasten würde und ihnen andererseits nicht entsprechende Ausstattungen verwehren müsse, weil im Haushalt andere
Prioritäten gesetzt würden, könnte man schneller sein hinsichtlich der Schaffung der
Barrierefreiheit in den Bussen und würde deren Attraktivität erhöhen.
Die Busse ermöglichten ein flexibleres Reagieren als die Straßenbahn. Man könnte
hinsichtlich bestimmter Taktungen flexibler sein. Man verfüge nur über eine endliche
Anzahl von Straßenbahnen. Diejenigen, die heute gesprochen hätten, gehörten doch
dem LVB-Aufsichtsrat an und könnten dort ihre Anträge selbst einschätzen.
Stadträtin Dr. Heymann merkt an, sie hätte sich von der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen gewünscht, dass sie auch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ablehne.
Hier werde weiter auf einer abbestellten Strecke beharrt, die nicht zum Stadtgebiet
gehöre. Im Fachausschuss sei vermittelt worden, dass sich die LVB auch schon mit
Fahrzeugen vorbereitet hätten und dass die Straßenbahnen an anderer Stelle benötigt würden. Ohne Not habe man bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes den
LVB weitere Lasten aufgebürdet.
Stadträtin Dr. Heymann wirbt dafür, solche Formulierungen wie „mindestens bis zur
Haltestelle Wildpark“ nicht zu unterstützen. Es sei bekannt, dass es dort keine Wendeschleife gebe, sodass man weiterfahren müsse. Man müsse akzeptieren, dass
Markkleeberg die Strecke abbestellt habe und dass sich die Stadt Leipzig auf den
Einsatz von Bussen einstellen müsse. Das würde vielleicht auch verdeutlichen, dass
man sich intensiver mit dem S-Bahnverkehr befassen müsse. Die Verbindung der SBahnknoten miteinander werde weniger durch Straßenbahnen als viel mehr durch
Busse erfolgen. Dann diskutiere man nicht über den unsäglichen Parallelverkehr,
sondern darüber, wie man, mit der S-Bahn vielleicht aus Zwickau, vielleicht aus Altenburg oder aus der Leipziger Innenstadt kommend, zu den Naherholungszielen gelangen könne, um auf diese Weise die hehren Ziele des STEP Nahverkehr durch
Angebote und nicht durch Verbote zu realisieren.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) äußert, mit der Inbetriebnahme des Mitteldeutschen
S-Bahnnetzes sei eine wesentliche Verbesserung des ÖPNV in der Stadt Leipzig
und darüber hinaus erreicht worden. Dass der S-Bahnverkehr in der Stadt Leipzig
und darüber hinaus zu Konsequenzen im anderen Netz führen müsse, sei doch ganz
selbstverständlich. Ebenso sei klar, dass sich verschiedene Partner darüber Gedanken machten. Das Nahverkehrskonzept der Stadt Markkleeberg sei doch nicht ohne
Grund entstanden. Es habe dort Veränderungen gegeben, weil durch die S-BahnAnbindung der schnelle Verkehr von Leipzig nach Markkleeberg in guter Form gegeben sei und weil man sich Gedanken mache, wie man eine sinnvolle Vernetzung von
den inzwischen neu geschaffenen S-Bahn-Haltepunkten organisieren könne. Genau
dies habe Markkleeberg getan.
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Dass man dabei zu der Erkenntnis gekommen sei, dass man mit dem vorhandenen
Geld andere Angebote finanzieren könnte als die Linie 9 bis Markkleeberg, sei doch
nachvollziehbar. Man könne doch nicht sagen, man nehme die S-Bahnlinie hin, aber
alles andere müsse bleiben, wie es ist. Dies sei keine zukunftsgerichtete Politik. Insofern sei der Verwaltungsvorschlag sachgerecht, an der Taktung festzuhalten, allerdings mit Bussen statt mit Bahnen. In einem weiteren Tagesordnungspunkt werde
man noch über die Frage debattieren, inwieweit die Naherholungsgebiete im Süden
attraktiver angebunden werden können.
Stadtrat Dankwarth (Fraktion DIE LINKE) bringt vor, da sich die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen im Ergebnis kompromissbereit gezeigt habe, werde er die Spitzfindigkeiten, die er vorbereitet habe, nicht loslassen. Nur so viel: Das Einzige, was er von
der Koalition Schröder erwartet habe, sei eine Verkehrswende gewesen. Sie sei nicht
eingetreten. Damit man in Leipzig künftig an einem ökologischen Nahverkehr arbeiten könne, bitte er, Dankwarth, sich da etwas mehr Sachkenntnis anzueignen.
In den letzten Monaten habe Leipzig, bedingt durch die mögliche Stelllegung der Linie 9, eine sehr schlechte Fachpresse gehabt. Dieses Thema sei durch sämtliche
Fachzeitschriften gegangen. Eine so schlechte Presse habe Leipzig in diesem Bereich schon lange nicht mehr gehabt. Dies sei traurig, weil diese schlechte Presse
nicht sein müsse.
Die Linie 9 müsse in dem Bereich mit Markkleeberg-Mitte nicht stillgelegt werden.
Die Argumente, die heute auch von Herrn Schmidt vorgetragen worden seien, trügen
einfach nicht. Was die Betriebskosten angehe, so sei es absolut egal, ob die Linie 9
zur Klemmstraße oder nach Markkleeberg-Mitte fährt. Dazu brauche man nicht mehr
Straßenbahnen und auch nicht mehr Fahrer. Man brauche zwar die Schienen, aber
die Schienen müsse man in diesem Bereich ohnehin erhalten. Nicht nur Leipzig
wachse, sondern auch Markkleeberg. Es sei eine der populärsten Siedlungen für
etwas besser betuchte Leipzigerinnen im weiteren Sinne. Die Entwicklungen, die
dann später möglicherweise einen intensiveren Verkehr bedingen und eine Straßenbahnanbindung unumgänglich machen, sollte man heute nicht verbauen wegen einiger Hunderttausend oder 2 oder 3 Millionen Euro, die eine Sanierung dort noch kosten würde. Aber es sei eben betriebskostenneutral.
Die Misere der LVB liege im Übrigen nicht an der Linie 9. Sie habe andere Gründe,
die diskutiert werden müssten, aber nicht mit diesem Thema verquickt werden sollten. Bekanntlich lege die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen großen Wert auf Bürgerbeteiligung und Basisdemokratie. Sie müsse wissen, dass es im Netz eine vom Ökolöwen initiierte Petition gebe. Dort seien innerhalb weniger Wochen 11.000 Unterschriften gesammelt worden, davon ca. 9.000 aus Leipzig. Die Leipzigerinnen und Leipziger wollten die Straßenbahnlinie 9 erhalten, und der Stadtrat sollte sich diesem
Wunsch anschließen.
Im Übrigen brauche man keinen Parallelverkehr. Statt der Linie 70 könnten die Busse der Linie 107 weiterfahren. Die Busse könnten am Wolfswinkel abbiegen und in
Markkleeberg-Mitte an der S-Bahnstation Markkleeberg-Nord ihre Endstation finden,
wodurch auch der gewünschte bessere Anschluss an die S-Bahn gewährleistet wer-
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de. Aus sachlichen Überlegungen müsse die Linie 9 erhalten bleiben. Er, Dankwarth,
hoffe auf ein klares Votum aus allen Fraktionen.
Oberbürgermeister Jung stellt klar, dass die Kosten natürlich davon abhängen, ob
die Linie 9 ausgelastet oder weniger ausgelastet ist, ob sie länger fährt und die Strecke gepflegt und unterhalten werden muss. Er höre oft das Argument, wenn eine leere Straßenbahn durch die Stadt fahre, sei es doch egal, ob sie noch 5 km weiter fahre oder nicht. Dies sei jedoch nicht egal.
Der Oberbürgermeister führt an, dass die Linie 9 erstens zu 25 % weniger ausgelastet sei. Zweitens habe der Stadtrat zu Leipzig zur Kenntnis zu nehmen, dass Markkleeberg nicht mehr bestelle und nicht mehr bezahle. Auch der Änderungsantrag der
SPD-Fraktion habe zum Inhalt, dass die Stadt Leipzig bis zum Inkrafttreten des neuen Verkehrsplanes für in der Stadt Markkleeberg erbrachte Leistungen bezahlen soll.
Natürlich sei er, Jung, für den Erhalt der Straßenbahn, und natürlich wäre es wichtiger, den Straßenbahnverkehr auf Dauer weiter auszubauen. Aber er sehe nicht ein,
dass sich die Stadt Leipzig mit dieser Beschlusslage in die Situation bringe, bis zum
Inkrafttreten des Nahverkehrsplanes die LVB dafür zu bezahlen, dass sie diese Strecke fahren und in die Erhaltung und Instandsetzung der jetzigen Netzsituation investieren, ohne dass man ein Konzept für den Nahverkehrsplan in den nächsten Jahren
habe.
Oberbürgermeister Jung appelliert an den Stadtrat, zunächst von der Straßenbahn
auf den Bus umzusteigen. Leider sei Bürgermeisterin Dubrau nicht anwesend, weil
sie zum Stadtkongress in der Kongresshalle am Zoo sei, aber er glaube, dass er die
Verpflichtung habe, auf diese Faktoren hinzuweisen. Hier gehe es um viel Geld.
Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) äußert, mit der Bemerkung zu Bürgermeisterin
Dubrau habe sich das etwas relativiert, was er habe sagen wollen. Es wäre bei diesem wichtigen Thema schon notwendig gewesen, auch die Meinung der Stadtverwaltung durch eine Fachbürgermeisterin zu hören.
Außerdem sei es ein Ärgernis und eine ungünstige Zeitkonstellation, da demnächst
eine grundsätzliche Vorlage ins Verfahren gebracht werden solle, und obwohl bekannt gewesen sei, dass dieses Thema heute nicht auf der Tagesordnung stehen
werde, habe die Fraktion DIE LINKE natürlich mit einem gewissen Hintersinn ihren
Antrag heute auf der Tagesordnung belassen. So könne es durchaus zu unglücklichen und sich widersprechenden Stadtratsbeschlüssen kommen. Die Konsequenz
sei, dass die Linksfraktion ihre Vorhaben wahrscheinlich gar nicht ins Verfahren bringen müsse. Die Vermischung von fachlichen Argumenten und politischen Aussagen
in den Redebeiträgen von Frau Riekewald und Herrn Dankward habe an der einen
oder anderen Stelle schon eine gewisse Skurrilität gehabt.
Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) erklärt, wenn es nach der Logik des Oberbürgermeisters ginge, müsste man zumindest auch die Straßenbahnlinie 11 abschaffen, weil die hinsichtlich Betrieb und Investitionen viel teurer sei als Busse. Letztere
Feststellung stimme jedoch nicht, weil auch Busse Kosten verursachen, nämlich in
den Straßen. Diese Kosten seien allerdings verschleiert und tauchten nicht in den
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Bilanzen der LVB auf. Deshalb sollte man auch darüber nachdenken. Im Übrigen sei
das Wohngebiet Wolfswinkel ein Teil von Leipzig.
Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt einleitend fest, dass sie
nicht befangen sei. Sie habe die Vorlage lediglich zur Kenntnis genommen und spreche nicht namens ihrer Fraktion. Von der Sache her finde sie es fatal, dass man im
Stadtrat eine solche Gemengelage habe, wie sie auch im Statement von Herrn Dyck
deutlich geworden sei. Leider habe er den Änderungsantrag der SPD-Fraktion nicht
zurückgenommen.
Wenn man sich im Stadtrat umschaue, komme man zu dem Ergebnis, dass der Antrag heute eine Mehrheit finden werde, und zwar aufgrund der Anwesenheit. Die
Grünen hätten das Dilemma, dass sie gern mehr Öffentlichkeitsarbeit wollten, ehe
eine Schiene ausgebaut werde. Leider seien bisher keinerlei Mittel zur Verfügung
gestellt worden, um diese Strecke zu sanieren. Trotzdem habe man zugelassen,
dass die Gemengelage dieser Anträge jetzt auf den Tisch käme. Das finde sie, Körner, nicht in Ordnung, denn man müsse sich positionieren.
Gesprochen worden sei von einer politischen Richtung, wo die Leute sagen: Mensch,
prüft noch einmal, macht Öffentlichkeitsarbeit zu der Frage, ob die Schienen dort
ausgebaut werden sollen. Man wolle das genauer wissen, man wolle die Frist bis
zum Nahverkehrsplan haben. Sie, Körner, befürchte, dass der Nahverkehrsplan verspätet kommen werde, denn meistens verzögere sich durch die Öffentlichkeitsarbeit
die Erarbeitung solcher Pläne. Die SPD-Fraktion und die Linksfraktion hätten nicht
dafür gesorgt, dass die Gelder da sind, die jetzt nötig wären. Wenn die Stadt das bezahlen würde, wäre das kein Problem, denn dann wären sich alle einig.
Eine Mehrheit des Stadtrates wolle das noch einmal prüfen. Diese Mehrheit wolle,
dass diese Linie nicht sofort gekappt werde, und stelle die erforderlichen Mittel hierfür zur Verfügung. Das wäre eine gewisse Logik. So wie es jetzt sei, sei es aber völlig unlogisch. Der Aufsichtsrat sei zwar informiert, komme aber erst noch zusammen.
Der Oberbürgermeister müsse entscheiden, wie er mit dieser Vorlage umgehen wolle. Man müsse doch die Mehrheitsverhältnisse sehen. Von der SPD, der auch der
Oberbürgermeister angehöre, komme dieser Antrag, der die Einstellung der Linie 9
verzögere. Dies sei ein Dilemma. Klar sei, dass die Schiene sehr wohl infrage stehe.
Dazu könne man seitens der Stadt auch stärker Öffentlichkeitsarbeit machen.
Stadträtin Körner bittet, noch einmal genau zu überlegen, weil die Gemengelage so
sei, dass der Änderungsantrag wahrscheinlich durchgehen werde und man noch
einmal eine Frist bekomme, obwohl dafür die Straßenbahn nicht bezahlt sei. Damit
könne man schwer umgehen. Deswegen bitte sie, den Nahverkehrsplan zu einem
Zeitpunkt zu bringen, wo eine Entscheidung, die tragbar sei, eine Mehrheit bekommen werde.
Stadtrat Georgi (CDU-Fraktion) dankt seiner Fraktionskollegin Dr. Heymann und
auch Herrn Schmidt für deren klare Worte. Sie hätten das, was auf dem Tisch liege,
sachlich zusammengefasst. Auch der Oberbürgermeister habe soeben ausgeführt,
dass man es sich gar nicht leisten könne, diese Strecke weiter fortzuführen. Das ent-
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binde den Stadtrat aber nicht davon, eine Diskussion darüber zu führen, wie an dieser Stelle künftig der ÖPNV betrieben werden solle.
Stadtrat Georgi dankt auch Herrn Dankward, denn dieser habe eine so schöne Gegenrede gehalten.
Frau Riekewald als Aufsichtsratsmitglied der LVB sei weitaus besser informiert als
die meisten anderen Kollegen. Das, was Frau Riekewald mache, sei grob fahrlässig.
Das habe ihr die Geschäftsleitung der LVB auch mit auf den Weg gegeben.
Stadtrat Georgi fordert die Stadträtinnen und Stadträte herzlich auf, die vorliegenden
Anträge abzulehnen und dafür zu sorgen, dass sich der Stadtrat diesem Thema
strukturell nähere und nicht eine so furchtbare Situation erzeuge, in der man nicht
wisse, was man tun solle, und in der der Stadt Millionen und Abermillionen verlorengehen. Die LVB hätten dieses Geld nicht und befänden sich tatsächlich in einer ausgesprochen prekären Lage auch wegen des neu geschaffenen City-Tunnels.
Stadträtin Wohlfahrth (SPD-Fraktion) sieht sich angesichts der Gemengelage veranlasst, sich zu äußern. Sie werde heute dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen,
weil sie der Meinung sei, dass die Stadträte zum Wohl der Stadt handeln müssen,
und dazu gehöre es mitunter auch, unpopuläre Entscheidungen zu treffen. In diesem
Falle sei die Entscheidung unpopulär, weil die Linie 9 ab Connewitzer Kreuz nicht
mehr betrieben werde.
Aus eigener Erfahrung wisse sie, dass diese Linie tagsüber vergleichsweise wenig
frequentiert sei. In Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt Leipzig und ihrer
Eigenbetriebe bereite es ihr Bauchschmerzen, eine Linie weiterhin am Leben zu erhalten, die nicht rentabel sei. Nun könnte der Stadtrat sagen, die Stadt Leipzig könne
das übernehmen, bis man einen Nahverkehrsplan habe. Das könne die Stadt zwar,
aber das würde sie einen Haufen Geld kosten, zumal sie, Wohlfarth, nicht wisse,
wann dieser Nahverkehrsplan kommen werde. Sie wisse auch nicht, welche Kosten
der LVB entstehen würden, wenn man diese Linie weiter betreiben würde. Man lebe
als Stadt Leipzig nicht im luftleeren Raum, sondern müsse zur Kenntnis nehmen,
dass die Stadt vom Freistaat nicht mehr Geld für den öffentlichen Nahverkehr bekommen werde, nur um eine Linie zu retten. Man müsse aber auch zur Kenntnis
nehmen, dass die Stadt Markkleeberg diese Linie nicht wolle, dass man dort andere
Möglichkeiten gefunden habe, den Nahverkehr abzusichern. Eben weil man nicht in
einem luftleeren Raum lebe, müsse man sich auch an die äußeren Gegebenheiten
anpassen.
Deswegen hätte sie, Wohlfahrth, sich auch mehr Mut von den Grünen gewünscht zu
sagen: Wir gehen mit dem Verwaltungsstandpunkt mit, weil das eine sinnvolle Entscheidung ist. – Sie wisse, dass sie auch in ihrer Fraktion eine Minderheitsposition
vertrete. Damit könne sie in Anbetracht der Lage aber sehr gut leben. Deswegen bitte sie die Stadträtinnen und Stadträte, diese Abstimmung zum Wohle des städtischen Haushalts und auch der Aufgaben, die noch kommen werden, zu überdenken.
Stadträtin Gabelmann (SPD-Fraktion) erklärt, sie sei glücklicherweise keine LVBAufsichtsrätin, sondern nur Stadträtin und damit den Leipzigern verpflichtet, also in
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dem Sinne nicht der Stadt, sondern den Leipzigern, das heißt den Bürgern. Darunter
seien viele mobilitätseingeschränkte Menschen, und mobilitätseingeschränkt sei man
manchmal schon mit einer Einkaufstasche. Jeder, der kein Auto habe, werde wissen,
was sie meine. Wenn man zum Beispiel in der S-Bahn zunächst die Treppen runter
und rauf müsse oder warten müsse, bis der Fahrstuhl da ist und dann mit der vollen
Tasche irgendwo auf ein Knöpfchen drücken müsse, oder wenn im Abteil schon ein
Kinderwagen stehe, sei all dies mobilitätseinschränkend.
Tatsächlich sei für Leipzig die Straßenbahn das beste Verkehrsmittel, denn sie habe
genug Platz für Kinderwagen usw. Das sei in Bussen nicht der Fall. Busse seien
auch deshalb nicht das Beste, weil man vorn einsteigen und auch tagsüber den
Fahrschein vorzeigen müsse. Das alles behindere das wirklich einfache Einsteigen.
Leipzig sei eine wachsende Stadt. Im STEP Verkehr sei beschlossen worden, den
Modalsplit zu verbessern. Man wolle die Leute vom eigenen Auto weglocken, um den
Verkehrskollaps zu beseitigen, an dem Leipzig zu Stoßzeiten immer wieder leide. Ob
das funktionieren werde, indem man eine Straßenbahnlinie streiche, wisse sie nicht.
Die Stadt Leipzig habe früher ein stärker ausgebautes Schienennetz gehabt als heute. In jeder sanierten Straße, in der keine Straßenbahn mehr fahre, würden die
Schienen weggenommen. Wenn das in der August-Bebel-Straße nicht geschehen
wäre, hätte man dort eine Ausweichstrecke für die Komplettsperrung der KarlLiebknecht-Straße gehabt. Das werde auch in Richtung Markkleeberg passieren.
Sie, Gabelmann, könne sich nicht erinnern, dass man in Leipzig irgendwo vom Bus
wieder zur Straßenbahn zurückgekehrt sei. Dies sei eine Tatsache, mit der man sich
abfinden müsse. Eine solche Maßnahme könne man nicht in einem Jahr wieder zurückdrehen.
Ganz interessant sei auch, dass im Verwaltungsstandpunkt formuliert sei, es seien
die LVB und der MDV als Experten befragt worden. Selbstverständlich hätten die
LVB ein Eigeninteresse. Deshalb sei es schwierig, sie in dieser Sache zu befragen.
Die anderen Expertenmeinpläne seien dem Stadtrat vorgelegt worden. Leider sei das
erst jetzt geschehen. Aber sie könnten in den Nahverkehrsplan eingearbeitet werden,
wie das die Grünen angesprochen hätten. Man könne eine Öffentlichkeitsbeteiligung
machen und dabei auch andere Interessenvertreter hören, zum Beispiel einen Vertreter der 11.000, die die Petition unterschrieben haben.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos) bringt vor, die Debatte zeige sehr deutlich, in welche Konflikte man gerät in der Personalunion von Stadtratsmandat und anderen
Mandaten in kommunalen Unternehmen, zumal wenn man vielleicht sogar auf der
Bezahlrolle des einen oder anderen Unternehmens der Stadt Leipzig stehe. Darüber
sollte man nachdenken.
Stadtrat Hobusch erklärt, er stimme dem Oberbürgermeister weitestgehend zu. Allerdings hätte er gern gewusst, woraus der Oberbürgermeister schließe, dass sich
bei einer Eingemeindung von Markkleeberg die Fahrgastzahlen anders entwickelt
hätten.
Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) führt aus, sie sei sehr oft namentlich
genannt worden. Normalerweise könne sie das wegstecken, aber wenn Herr Georgi
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sage, er habe von Herr Middelberg den Auftrag, mit ihr zu reden, dann sei das hoch
interessant, denn Herr Middelberg kenne ihre Telefonnummer und hätte sie gern
selbst anrufen können. Sie hätten noch am selben Tag zusammengesessen. Auch
da hätte er mich ansprechen können. Aber es sei schön, dass es dieser Übermittlung
bedürfe. Sie sei hier angekommen.
Es gebe einige Argumente für den Antrag und einige gegen ihn. Man sitze als Stadträtinnen und Stadträte deswegen hier, um etwas zu verändern. Man müsse nicht alles so hinnehmen, wie es jetzt sei. Die Fraktion DIE LINKE habe ihren Antrag zum
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag immer wieder eingebracht. Dieser Antrag sei
in jedem Jahr abgelehnt worden. Genau damit sei das Problem benannt. Darüber
sollte man in der nächsten Haushaltsdebatte einfach nachdenken.
Zur Auslastung der Linie 9 sei zu sagen, dass der Außenast der Linie 11 genauso
wenig ausgelastet sei. Sie, Riekewald, hoffe nicht, dass jemand auf den Gedanken
komme, demnächst auch die Linie 11 zu kappen.
Stadträtin Riekewald beantragt namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Oberbürgermeister Jung äußert, natürlich gebe es keine sicheren Fahrgastzahlen
nach der Eingemeindung. Aber er sei fest davon überzeugt, dass das richtige Verkehrsmittel der Zukunft in Leipzig in der Regel die Straßenbahn ist. Als Ausnahmen
seien bestimmte Strecken mit Bussen zu befahren. Außerdem müsse man weitere
Ergänzungen, Bündellösungen usw. diskutieren. Wenn aber eine Leistung nicht bestellt werde, trete doch nicht die eine Gebietskörperschaft für die andere ein. Dann
müsse man im Rahmen des Verkehrswegeplanes in der Tat darüber nachdenken.
Man habe zwei Interessen. Das erste Interesse sei, die Bevölkerung Leipzigs angemessen mit öffentlichem Nahverkehr zu versorgen, und das zweite bestehe darin, die
Gebiete am Nordstrand des Cospudener Sees zu erreichen und möglichst mit neuen
Ideen zu befruchten, damit es dort besser funktioniere, ohne in das Landschaftsschutzgebiet einzugreifen.
Der Oberbürgermeister bittet die Stadträtinnen und Stadträte sehr herzlich, über den
Antrag heute nicht positiv zu votieren. Man habe den Haushaltsplan 2015/2016. Der
Haushaltsplan 2016 enthalte keinerlei Absicherung für den Betrieb und die Instandsetzung dieser Strecke. Man habe ihm, Jung, zugerufen, dass die Komplettsanierung
etwa 25 Millionen Euro und die Schienensanierung etwa 8 Millionen Euro kosten
werde. Wie hoch die Betriebskosten seien, wisse man nicht. Er sei der Auffassung,
dass man einen Antrag im laufenden Verfahren zum Haushalt 2016 ohne Kenntnis
der wirklichen finanziellen Auswirkungen nicht bescheiden könne. Er behalte sich
vor, einem etwaigen Beschluss nach eingehender Prüfung gegebenenfalls zu widersprechen. Wirtschaftlich sei er im Haushalt der Stadt Leipzig nicht abgebildet.
Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) meint, die Diskussion zeige deutlich, dass die Datengrundlage sehr diffus sei. Trotzdem werde die Abbestellung am 28. November
wirksam. Er empfinde es als kurios, dass man diese Diskussion nicht schon längst
habe führen können. Es sei erstaunlich, dass der Stadtrat erst durch den Antrag ei-
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ner Fraktion dazu gezwungen werde, überhaupt darüber zu diskutieren. Im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sei immer wieder gesagt worden, dass die Vorlage
spätesten nach den Sommerferien unterbreitet werde. Bisher habe er, Weber, die
Vorlage nicht gesehen. Das, was der Oberbürgermeister eben hinsichtlich der Datenlage und der Finanzen gesagt habe, finde er nicht.
Auf die Bitte von Oberbürgermeister Jung, noch einen Monat zu warten, reagiert
Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) mit dem Hinweis, dass die Tatsachen dann schon
geschaffen seien. Einen Monat vor dem Wirksamwerden der Abbestellung brauche
man doch nicht noch irgendetwas zu beschließen.
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beantragt eine Auszeit.
(Auszeit)
Oberbürgermeister Jung bittet um die Stellungnahmen der Fraktionen.
Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) äußert, in Anbetracht der vor der kurzen Pause geführten Diskussion und im Ergebnis der Diskussion der SPD-Fraktion in der Pause
ziehe die SPD-Fraktion ihren Änderungsantrag zurück.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion ist zurückgezogen.
Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt dem Oberbürgermeister für dessen klare Worte, die sicherlich einigen nochmals vor Augen geführt hätten,
welche Tragweite die heutige Entscheidung habe. Die Verwaltung habe eine Vorlage
angekündigt. Es sei sicherlich sinnvoll, den Stadtrat mit dieser Thematik intensiv zu
befassen. Es sei auch ein berechtigtes Anliegen der Öffentlichkeit, hier intensiv einbezogen zu werden. Viele Menschen würden sich möglicherweise von einem von der
Stadtverwaltung vorgelegten Konzept überzeugen lassen. Man müsse hier offensiv
mit allen reden, statt einseitig für ein Konzept Partei zu ergreifen, ohne das Gefühl zu
vermitteln, dass man auch die Gegenargumente zur Kenntnis genommen und sich
intensiv mit ihnen auseinandergesetzt habe.
Deswegen werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der Linksfraktion
heute nicht mittragen, sondern sie erwarte, dass die Stadtverwaltung und auch die
LVB ein öffentliches Verfahren in die Wege leiten. Die LVB hätten verlauten lassen,
dass sie bereit seien, auf den Rückbau der Gleise zunächst zu verzichten. Zunächst
solle das Verkehrskonzept vorgelegt werden. Wenn man eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung fordere, was er, Schmidt, für legitim halte, könne es natürlich auch
länger als sechs Wochen bis zur nächsten Hauptversammlung dauern. Möglicherweise komme die Vorlage deswegen etwas später. Wichtig aber sei, dass sie komme.
Die Abbestellung werde am 28. November in Kraft treten. Die LVB würden aber darauf verzichten, vollendete Tatsachen zu schaffen, sondern seien bereit, bei einem
gegenteiligen Beschluss zur Vorlage der Stadtverwaltung direkt zu reagieren und die
Straßenbahn wieder aufs Gleis zu schicken. Das sei ein sinnvoller Kompromiss, der
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von allen mitgetragen werden sollte, ohne dem Populismus zu viel Raum zu geben.
Es sei immer besser, sich Zeit für eine sinnvolle Diskussion mit allen Beteiligten zu
nehmen und dann eine wirklich zielführende Entscheidung zu treffen.
Oberbürgermeister Jung gibt zu Protokoll, dass er dem Stadtrat dennoch in den
nächsten zwei Wochen die Vorlage zuleite, die auch diese öffentliche Informationspolitik zum Inhalt haben werde.
Stadtrat Pellmann (Fraktion DIE LINKE) ruft in Erinnerung, dass der Stadtrat im
Jahre 2009 beschlossen habe, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zu erarbeiten, wie es mit der Linie 9 weitergehen soll. Das sei sechs Jahre her. Es habe eine umfassende Beteiligung gegeben. Außerdem liege eine Petition vor, die von
11.000 Leuten unterschrieben worden sei. Er, Pellmann, wisse nicht, was eine weitere öffentliche Beteiligung bringen solle. Er finde es unredlich, was jetzt hier ablaufe,
und er halte es auch nicht für sachlich, so zu argumentieren. Damit werde die Politikverdrossenheit weiter befördert. Dies könne nicht das Anliegen des Stadtrates sei.
Stadtrat Pellmann bittet die Stadträtinnen und Stadträte, dem Antrag zuzustimmen.
Die Fraktion DIE LINKE übernehme den nicht mehr im Verfahren befindlichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der somit den Antrag der Linksfraktion ersetze, und
bleibe bei namentlicher Abstimmung.
Abstimmung: In namentlicher Abstimmung wird Antrag VI-A–001389
in der Fassung des zurückgezogenen Änderungsantrages der SPDFraktion wird bei 23 Dafür-Stimmen, 36 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen abgelehnt.
Erster Bürgermeister Müller übernimmt die Versammlungsleitung.
15.8. Fraktion DIE LINKE: Prüfung einer attraktiven schienengebundenen
ÖPNV-Verbindung des Markkleeberger Sees und des Cospudener Sees (VI-A–
01390)
Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) äußert, man könne polemisch sagen,
der Antrag habe sich erledigt, weil die schienengebundene ÖPNV-Anbindung an den
Markkleeberger See oder an den Cospudener See vor allem mittels der Linie 9 gedacht sei, und wenn man die Linie 9 auf Leipziger Gebiet nicht weiterführe, mache
der ganze Antrag keinen Sinn. Trotzdem erhalte die Linksfraktion den Antrag aufrecht in der Hoffnung, dass es vielleicht doch noch ein Einsehen gibt.
Es gehe darum, das Neuseenland an Leipzig anzuschließen. Es handle sich dabei
um ein großes Tourismusgebiet, und es wäre sinnlos, wenn es nicht vom ÖPNV bedient würde. Natürlich sei das Gebiet auch mit dem Fahrrad zu erreichen, aber da sei
man wieder bei der Frage, was beispielsweise Familien mit kleinen Kindern machen
sollen. Deswegen stelle die Linksfraktion den Antrag, die Möglichkeiten der Einrichtung einer attraktiven schienengebundenen ÖPNV-Anbindung zu prüfen.
Abgestimmt werden solle nicht über den Alternativvorschlag der Verwaltung, sondern
über den Ursprungsantrag, weil dieser etwas weiter gehe. Es gehe darum, dass die
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Finanzen geprüft werden und dass ein Konzept zur Schaffung einer Straßenbahnlinie
erstellt wird.
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) äußert, auch wenn sich möglicherweise die
Anbindung des Cospudener Sees über die Verlängerung der Linie 9 erübrigt habe,
stehe trotzdem die Frage, wie Leipziger mit dem schienengebundenen Verkehr direkt
an einen der Seen kommen können. Da biete sich die Verlängerung der Linie 11 in
Markkleeberg-Ost bis an den Markkleeberger See an.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) findet es bedauerlich, dass beim Reden
über das Neuseenland immer wieder ein See vergessen werde. Sie meine den
Zwenkauer See, der bis an die Gemarkung der Stadt Leipzig heranreiche. Dort sei
die S-Bahn nicht weit entfernt, und es wäre gut, dies bei einer ganzheitlichen Betrachtung mit in den Fokus zu nehmen. Auf diese Weise könnte man eine Anbindung
nutzen, die tatsächlich vorhanden sei und noch besser ausgelastet werden könnte.
Auch hier gelte das gleiche Prinzip wie bei der Linie 9. Es werde über Dinge nachgedacht, die sich nicht auf der Gemarkung der Stadt Leipzig befinden, die also andere
zulassen und bezahlen müssten. Wenn das nicht stattfinde, könne man sich hier
drehen und wenden, wie man wolle, und verpasse die Möglichkeiten, bezüglich der
Vernetzung und der Anbindung an S-Bahn-Haltepunkte oder die Endpunkte der dann
vorhandenen Straßenbahn andere Dinge zu aktivieren. Das Schlechtreden des Verbundes werde den LVB überhaupt nicht helfen.
Stadträtin Dr. Heymann plädiert für die Busanbindung. Denn man wisse jetzt genau,
wo sich an den Seen Schwerpunkte auf Dauer etablieren werden, wo also serviceorientiert an geeigneten Orten Haltestellen eingerichtet werden könnten. Die Schaffung der Barrierefreiheit bei den Bussen werde auch für größere Akzeptanz nicht nur
bei den Behinderten, sondern auch bei Familien mit Kindern usw. sorgen. Dies werde ein vergleichbares, aber kostengünstigeres und flexibleres Angebot sein als die
Straßenbahn. Auch Prüfung koste Geld. Daher plädiere sie, Heymann, dafür, von der
Prüfung an in ein zukunftsweisenderes und für die gesamte Region akzeptableres
Konzept zu investieren.
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) erinnert Stadträtin Dr. Heymann daran,
dass sie nicht nur Vorsitzende des Vereins „Wasserstadt Leipzig“, sondern zugleich
stellvertretende Vorsitzende des Regionalen Planungsverbandes sei, der sich auch
die touristische Erschließung dieses Gebiete zum Ziel gesetzt habe. Wenn man dann
einen See nicht mehr vernünftig ohne einen gebrochenen Transport erreichen könne
– die Leute müssten ja trotzdem mindestens einmal umsteigen, und das wegen einer
Haltestelle –, stelle sich wirklich die Frage, warum man das nicht an dieser Stelle mit
machen wolle. Weiter müsse man Frau Dr. Heymann fragen, ob sie wirklich glaube,
dass dann Belantis am Zwenkauer See der große Renner werde, zumal der Markkleeberger See von den Booten her favorisiert und entsprechend ausgestattet sei.
Von Frau Dr. Heymann werde ins Spiel gebracht, dass man sich auf Markkleeberger
Flur bewege. Da könnte es sich die Stadt Leipzig einfach machen und die Linie 11
am Straßenbahnhof Dölitz kappen. Der ehemalige Wirtschaftsminister habe ja sei-
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nerzeit selbst den Umbau des Straßenbahnhofs Dölitz mit dieser Wendeschleife veranlasst.
Abstimmung: Antrag VI-A–01390 wird mehrheitlich angenommen.
15.9 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Sprudelnde Leipziger Brunnen! Städtische Internetseite macht dauerhaft auf die Möglichkeit von Sponsoring, Spenden und Übernahme von Patenschaften aufmerksam (VI-A–001404 + Änderungsantrag der CDU-Fraktion)
Erster Bürgermeister Müller teilt mit, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion
von der Verwaltung übernommen werde.
Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, durch sprudelnde
Brunnen und Fontänen werde das Leipziger Stadtbild lebendig gestaltet. Plätze und
Ruhezonen gewännen dadurch an Lebensqualität. Bereits heute trügen zahlreiche
Sponsoren und Privatspenden dazu bei, dass viele städtischen Brunnen überhaupt in
Betrieb genommen werden können. Dafür wolle er ausdrücklich danken.
Und doch: Mit Eröffnung einer jeden Brunnensaison folge stets im Frühjahr auch eine
einmalige Mitteilung seitens der Stadtverwaltung, dass sie insbesondere hinsichtlich
der Übernahme von Betriebskosten, die durch Wasser- und Stromverbrauch und
Reinigung entstünden, dringend auf weitere Partner angewiesen sei. Ein Beispiel
dafür sei die Brunnenanlage auf dem Richard-Wagner-Platz mit jährlichen Betriebskosten von über 40.000 Euro. Leider sei es bislang nicht gelungen, einen zahlungskräftigen Sponsor zu finden. Es stelle sich die Frage, was geschehen würde, wenn
eines Tages die Gelder für die Inbetriebnahme nicht mehr reichen würden und die
Brunnenanlage trockengelegt werden müsste. Andere Beispiele, die genannt werden
könnten: Die Fontänen im Johannapark oder der Brunnengarten im Richard-WagnerHain seien nicht betriebsbereit, weil sanierungsbedürftig.
Die Grünen hätten sich deshalb die Frage gestellt, wie es gelingen könne, die Bereitschaft, sich für sprudelnde Brunnen in finanzieller Hinsicht zu engagieren, zu verbreitern. Deshalb habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Antrag ins Verfahren gebracht. Ein dauerhafter Spendenaufruf auf der städtischen Internetseite solle neben vielfältigen Informationen über die einzelnen Leipziger Brunnen auch entsprechende Kontaktdaten der Stadtverwaltung benennen. Des Weiteren
solle ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung und deren
Notwendigkeit informiert und ein entsprechendes Online-Spendenformular bereitgehalten werden. Auch sollten Sponsoren, Spendern und Paten die Möglichkeit der
Namensnennung eingeräumt werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freue sich, dass der Verwaltungsstandpunkt Zustimmung signalisiere. Bei einer ersten Recherche habe er, Elschner, feststellen
können, dass im Sinne des Antrages auch bereits erste Umsetzungsschritte erfolgt
seien. Gleichwohl sollte man sich nicht kleinlich zeigen. Es sei zu fragen, warum
Sponsoring in diesem Zusammenhang nicht als Angebot auftreten sollte. Die Stadt
Köln jedenfalls habe kein Problem damit, sich auf ihrer Webseite sowohl an potenzi-
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elle Spender als auch an Sponsoren zu wenden. Sie stelle zudem ein entsprechendes Formular bereit.
Stadtrat Elschner weist darauf hin, dass es auf der städtischen Internetseite bereits
zwei Spendenoptionen gebe, nämlich die für die Grabmalpatenschaften und die im
Zusammenhang mit der Aktion „Baumstarke Stadt“. Nunmehr folge die dritte Spendenoption für Springbrunnen und Fontänen. Vielleicht könnte auch eine vierte folgen,
nämlich die für Papierkörbe an vielen Stellen der Stadt. Auch diesbezüglich wende
sich die Stadt Köln explizit an ihre Bürger. Es sollte ständiges Verwaltungshandeln
sein, die Spendenbereitschaft, die Ausdruck eines bürgerschaftlichen Engagements
sei, anzuerkennen, denn auch sie könne dazu beitragen, die Stadt zu verschönern
und die Lebensqualität weiter aufzubessern.
Vor diesem Hintergrund verstehe er, Elschner, den CDU-Änderungsantrag nicht. Er
könne auch nicht nachvollziehen, warum die Verwaltung diesen übernehme.
Stadtrat Elschner bekräftigt, aufgrund des städtischen Haushalts und der mit der
wachsenden Stadt einhergehenden Herausforderungen sollte die Stadt diesen von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Weg gehen, ohne dass es
dazu weiterer Stadtratsbeschlüsse bedürfe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte
daher um Zustimmung zum Ursprungsantrag.
Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) äußert, auch seine Fraktion wünsche sich selbstverständlich sprudelnde Leipziger Brunnen. Die damit verbundene Aufwertung der
Lebensqualität habe Herr Elschner soeben stichhaltig erklärt. Dennoch habe die
CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht. Auch sie sehe natürlich die sprudelnden Werbeeinnahmen für die sprudelnden Brunnen sehr gerne. Allerdings habe
die CDU-Fraktion damit ein grundsätzliches Problem. Sie wolle nämlich, dass zuerst
einmal gründlich über Werbung im öffentlichen Raum diskutiert werden sollte.
Bekanntlich habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch einen Antrag zum Verbot
der Werbung für Alkohol vor Schulen eingebracht. Ihm, Weickert, sei nicht bekannt,
ob es einen Brunnen vor einer Schule gebe, aber er frage, was passieren werde,
wenn die Krostitzer Brauerei einen Brunnen vor einer Schule bewerben wolle. Das
würde sich dann ein Stück weit widersprechen. Vielleicht würde sich der eine oder
andere freuen, wenn aus dem Brunnen ein bisschen Krostitzer sprudeln würde.
Den Grundansatz des Antrages finde die CDU-Fraktion durchaus richtig, aber sie
wolle, dass in diesem Zusammenhang erst einmal grundsätzliche Fragen diskutiert
werden. Deswegen wünsche sie sich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den
Änderungsantrag übernehme. Dem könne die CDU-Fraktion zustimmen. Ansonsten
müsse sie heute leider Nein zu den sprudelnden Werbeeinnahmen sagen.
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt klar, dass die Verwaltung
den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht ändern könne. Bürgermeister Müller müsse seine Erklärung daher zurückziehen. Er könne nicht den
Änderungsantrag der CDU-Fraktion übernehmen. Das könne nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen selbst tun. Über den Antrag müsse abgestimmt werden.
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Erster Bürgermeister Müller gibt Stadträtin Krefft recht. Das habe er inzwischen
auch schon erkannt und hätte es von sich aus noch richtiggestellt.
Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) bringt vor, sprudelnde Brunnen seien etwas Gutes.
Wenn es nicht gelinge, sie durch die Stadt Leipzig zu finanzieren, sollte man natürlich auch Sponsoren finden. Allerdings habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den
Antrag der AfD-Fraktion auf Einrichtung eines Spendenkontos für Flüchtlingsunterkünfte abgelehnt und vehement bekämpft. Deshalb frage er, ob sprudelnde Brunnen
wichtiger seien als Flüchtlinge. Er könne sich das nicht vorstellen. Es sei eine Unverschämtheit, wenige Monate später mit so einem Antrag zu kommen, nachdem die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der AfD-Fraktion wegen zu viel Verwaltungsaufwand, zu hohen Kosten usw. abgelehnt habe. Aus diesem Grund lehne die
AfD-Fraktion den vorliegenden Antrag ab.
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) merkt an, den CDU-Änderungsantrag zu
übernehmen, hätte die Konsequenz, dass auch bezüglich der Aktion „Baumfreie
Stadt“ und bezüglich des Zoos so verfahren werden müsse. Im Übrigen solle doch
nicht mit Werbeanlagen gearbeitet werden. In der Wasserstadt Hannover sei es seit
vielen Jahren gang und gäbe, dass manche Händler einen Blumentopf vor die Ladentüre stellen, um das alles ein bisschen lebendiger zu gestalten.
Stadtrat Schlegel erinnert an den Brunnen am Roßplatz, dessen Wiederherstellung
von der LBW mitfinanziert worden sei. Er wisse nicht, was das mit einem Werbekonzept zu tun haben solle. Es reiche, dass das Zentralstadion in Red-Bull-Arena umbenannt worden sei. Ihm sei nicht bekannt, dass bestimmte Baumarten möglicherweise
einen neuen Namen nach Sponsoren bekommen sollen, weil jemand dort einen
Baum spende.
Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) weist Stadtrat Keller auf einen rechtlichen Unterschied zwischen Spende und Sponsoring hin. Eine Spende sei eine Leistung ohne
Gegenleistung, für die man eine Spendenbescheinigung erhalten könne. Eine solche
könne die Stadt Leipzig aber nicht ausstellen, weil sie nicht gemeinnützig sei. Sponsoring dagegen sei Leistung gegen Gegenleistung. Dies sei nicht miteinander zu
vergleichen.
Erster Bürgermeister Müller stellt klar, dass eine Stadt auch Spenden entgegennehmen dürfe. Wenn der Stadtrat darüber beschlossen habe, könne die Stadt nach
der neuen Gemeindeordnung auch Spendenbescheinigungen ausstellen.
Stadträtin Wohlfahrth (SPD-Fraktion) äußert, nicht nur lesen helfe. Manchmal helfe
auch zuhören und in den Fraktionen miteinander reden. Sie habe die Debatte in einem der Ausschüsse, die sich mit den Anträgen befasst haben, noch sehr gut im
Ohr. Dort seien Vertreter aller Fraktionen dabei gewesen. In der Debatte sei von Anfang an deutlich geworden, dass man wolle, dass sich Leute daran beteiligen, dass
die Brunnen wieder sprudeln. Es seien auch bereits Unternehmen in der Nähe von
Brunnen gezielt gefragt worden, ob sie Kosten übernehmen oder die Betreibung finanzieren wollen. Es gehe nicht darum, dass an den betreffenden Brunnen dann das
Schild irgendeines Hotels oder eines Bierherstellers kommt. Deswegen sei es völliger Humbug, zu sagen, die Grünen wollten keine Alkoholwerbung vor Schulen, und
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deswegen dürften Brunnen vor Schulen nicht von Krostitzer beworben werden. Das
seien doch hanebüchene Vergleiche.
Seitens der Stadtverwaltung habe es von Anfang an die Aussage gegeben, dass
man eventuell die Möglichkeit einräumen könne, das als Spende quasi über den
Stadtrat absegnen zu lassen. Aber es sei durchaus üblich, dass man bei Unternehmen anfragt, ob sie Kosten übernehmen. Das sei nichts Neues und habe auch nichts
mit einem Abwägen von Brunnenbetreibung und Asyl zu tun. Das alles passe vorn
und hinten nicht.
Stadträtin Wohlfahrth bittet die Stadträtinnen und Stadträte, sich über das zu unterhalten, was in den Ausschüssen besprochen worden sei. Das helfe auch in der Argumentation.
Abstimmung: Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird mit großer
Mehrheit abgelehnt. ´
Abstimmung: Antrag VI-A–01404 wird mit großer Mehrheit angenommen.
15.10. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Stadtwerke Leipzig GmbH aktiv gegen
Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C (VI-A–01425)
Stadträtin Ludwig (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, im Oktober 2014
habe die EU-Kommission staatliche Beihilfen in zweistelliger Milliardenhöhe für den
Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C bewilligt. Damit einher gehe ein
garantierter niedriger Strompreis über den utopischen Zeitraum von 35 Jahren zuzüglich Kreditgarantien und Inflationszuschläge. Ohne die immense staatliche Subvention wäre ein Neubau des Atomkraftwerks in der heutigen Zeit nicht wirtschaftlich,
ganz zu schweigen von der ungeklärten Frage der Atommüllendlagerung und der
umweltschädigenden Förderung des Uranabbaus.
Stadträtin Ludwig fragt, was das mit Leipzig zu tun habe. Die Entscheidung der EUKommission betreffe direkt die Stadtwerke Leipzig und somit die Leipziger Verbraucherinnen und Verbraucher. Der jahrzehntelange staatlich subventionierte Dumpingpreis für Strom aus Atomkraft verstärke den Wettbewerb auf dem europäischen
Strommarkt, wodurch auch die Stadtwerke Leipzig unmittelbar betroffen seien. Diese
Betroffenheit bringe auch die Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt zum Ausdruck, indem sie schreibe, dass die Stadtwerke Leipzig von der EU-Gesetzgebung
im Energiebereich maßgeblich abhängig seien.
Die Subventionierung einer Risikotechnologie wie der Atomenergie sei nicht nur von
vorvorgestern, sondern konterkariere auch die Energie- und Klimaschutzziele der
EU, die sich ein klares Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt habe.
Gegen diese Entscheidung der EU-Kommission habe sich inzwischen in vielen deutschen Städten massiver Widerstand gebildet. So hätten sich die Stadtwerke in Aalen,
Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch-Hall, Tübingen sowie die
Greenpeace Energy eG, die Energieversorgung Filstal, die österreichische
Ökostrom-AG und das Land Österreich mit Unterstützung des Staates Luxemburg
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zusammengeschlossen und im Sommer 2015 Klagen gegen die staatlichen Beihilfen
eingereicht.
Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei aufgefallen, dass sich kein sächsisches
Stadtwerk dem Klageverfahren angeschlossen oder sich gegen den Bau positioniert
habe – und das, obwohl gerade die sächsischen Stadtwerke und insbesondere die
Stadtwerke Leipzig unter den gegenwärtigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen leiden, weil ihre moderne Kraft-Wärme-Kopplungsanlage im Gegensatz zu
besonders klimaschädlichen Altkohlekraftwerken benachteiligt werde. Der Bau des
AKW Hinkley Point habe Auswirkungen auf die Preise am deutschen Strommarkt
und werde die Stadtwerke Leipzig zusätzlich unter Druck setzen. Daher sei es das
Anliegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sich die Stadtwerke Leipzig klar
gegen die staatlichen Subventionen zum Bau des britischen AKW aussprechen und
sich dem Klageverfahren anderer deutscher Stadtwerke anschließen.
Die Verwaltung habe sich mehrere Monate Zeit gelassen, einen Verwaltungsstandpunkt zu erarbeiten, sodass die Einreichungsfrist für eine Klage verstrichen sei.
Welch ein Zufall! Damit sei Beschlusspunkt 2 des Antrages von der Stadtverwaltung
ausgesessen worden. Dagegen hätten es andere betroffene Kommunen mit einem
kleineren Verwaltungsapparat besser geschafft.
Die Verwaltung habe in ihrem Alternativvorschlag den Beschlusspunkt 1 wie folgt
formuliert: „Der Stadtrat der Stadt Leipzig spricht sich vor dem Hintergrund klimaschutzpolitischer Zielstellungen gegen die staatlichen Subventionen für den Bau des
britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C aus.“ Die Gesellschafterweisung an die
Stadtwerke Leipzig sei abgelehnt worden.
Stadträtin Ludwig appelliert an den Stadtrat, ein zukunftsorientiertes und gemeinsames Zeichen für saubere Satzwerke und gegen subventionierten Atomstrom aus
dem Ausland zu setzen. Daher bitte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages.
Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) betont, die Leipziger Stadträte und Stadträtinnen seien nicht Lehrmeister für Europa, auch nicht wenn es um Klimaschutz und
Fragen der Energieversorgung gehe. Wenn ein EU-Mitgliedstaat, in diesem Falle
Großbritannien, der Auffassung sei, das Klima am besten durch den Bau eines funkelnagelneuen Atomkraftwerks schützen zu können, und wenn die Briten der Auffassung seien, dass das auch wirtschaftlich zu betreiben sei, dann sei das zunächst eine Sache dieses EU-Mitgliedstaates.
Klimaschutz könne man auf vielfältige Weise umsetzen. Darüber könne man trefflich
streiten. Nur in Deutschland gehe man den steinigen und sehr teuren Weg der erneuerbaren Energien. Das habe man so gewollt und das sei auch gut so. Natürlich
müsse sich Großbritannien wie alle Mitgliedstaaten an geltendes EU-Recht halten.
Es sei aber nicht Sache des Leipziger Stadtrates und schon gar nicht der, wenn
überhaupt, nur mittelbar betroffenen Leipziger Stadtwerke, die Einhaltung bestehenden EU-Rechts in Großbritannien zu überwachen.
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Und da sei sie, Niermann, ganz anderer Auffassung als Frau Ludwig. Wenn sich die
Leipziger Stadtwerke dem Klageverfahren anschlössen, hätten sie die Beweislast.
Sie müssten also beweisen, dass eine Betroffenheit vorliege, und zwar nicht nur eine
mittelbare, sondern eine unmittelbare. Es treffe zu, dass es Kommunen gebe, die
diesen Weg gehen. Die CDU-Fraktion meine, dass dieser Weg nicht zum Erfolg führen werde, sondern dass man damit unnötig Porzellan zerschlage. Deswegen werde
die CDU-Fraktion weder dem Ursprungsantrag noch dem Alternativvorschlag der
Verwaltung zustimmen.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) legt dar, jede Beihilfe, ob sie von der EU genehmigt
sei oder nicht, betreffe irgendwo direkt oder indirekt die Stadt Leipzig, weil jede Beihilfe ein Eingriff in den Wettbewerb sei. Die Frage sei, ob sich der Stadtrat daranmachen wolle, die verschiedenen Beihilfen der EU-Kommission zu durchforsten und
regelmäßig im Stadtrat zu beschließen, welche Beihilfen man für sinnvoll halte und
gegen welche man sich aussprechen wolle. Wenn dies beabsichtigt sei, könne der
Stadtrat jeden Tag von morgens bis abends tagen und hätte immer etwas zu tun.
Stadtrat Morlok fragt die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ob es sein könne, dass es ihnen weniger um das Thema Beihilfe gehe, sondern
mehr um das Thema Kernenergie. Aber es sei unvorstellbar, dass die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen über den Umweg über die Beihilfen eine Kernenergiedebatte
führen wolle. Deshalb sei er, Morlok, sich sicher, dass die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen nach den von ihm vorgebrachten Argumenten auf ihren Antrag verzichten
werde.
Stadtrat Morlok fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, warum sie sich nicht zu
entsprechenden Überlegungen zur Kernenergie äußere, wie sie in Polen oder in
Tschechien angestellt würden. Diese Länder seien doch viel näher an Leipzig dran,
wenn etwas schiefgehen würde. Auch das könnte man ausgiebig im Leipziger Stadtrat diskutieren. Die Frage sei jedoch, was eigentlich die Aufgabe des Stadtrates sei.
Sie bestehe darin, die Politik für die Menschen der Stadt Leipzig zu gestalten.
Wenn er, Morlok, sich anschaue, welche Auswirkungen Entscheidungen weltweit auf
Deutschland und die Stadt Leipzig haben, könne er sich sehr gut vorstellen, dass
man sich beim Thema Asyl zu Ungarn äußern könnte, aber auch zu Syrien oder,
wenn man über die Verursacher der ganzen Misere nachdenke, auch zu den Vereinigten Staaten und Russland. All das könnte man im Stadtrat zu Leipzig tun, und
zwar wahrscheinlich in großer Übereinstimmung. Die Frage sei nur, ob man dies
wirklich tun solle.
Stadtrat Hentschel (AfD-Fraktion) äußert, er frage sich, womit alles sich der Leipziger Stadtrat beschäftigen solle. Wenn er hier lese „Atomkraftwerk in England“ oder
„70 Jahre Hiroshima und Nagasaki – Verbot von Atomwaffen“, frage er sich, was
Kommunalpolitik mit diesen Themen zu tun habe. Man solle die Engländer ihr Atomkraftwerk bauen lassen, wenn sie der Meinung seien, es sei gut, dass sie Atomkraftwerke bauen; denn schließlich regten sich die Engländer auch nicht darüber auf,
dass in Deutschland überall Windräder in die Gegend gesetzt würden.
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Abstimmung: Beschlusspunkt 1 des Antrages VI-A–01425 wird in der
Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung mit 36 DafürStimmen bei 21 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Beschlusspunkt 2 ist zurückgezogen.
15.11. SPD-Fraktion: Arbeitsmarktberatung und –vermittlung von Asylbewerbern (VI-A–01522)
Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) beginnt seine Ausführungen mit der Definition des
Begriffs „Gutmensch“: „’Gutmensch’“ ist sprachlich eine ironische, sarkastische, gehässige oder verachtende Verkehrung des ausgedrückten Wortsinns ‚guter Mensch’
in sein Gegenteil. Der Ausdruck gilt als politisches Schlagwort mit meist abwertender
Kennzeichnung. In der politischen Rhetorik Konservativer und Rechter wird ‚Gutmensch’ als Kampfbegriff verwendet.“
Stadtrat Zenker erläutert, er habe diese Definition an den Anfang seiner Rede gesetzt, weil es leider so sei, dass Fraktionsmitglieder der CDU diesen Begriff öffentlich
verwenden und damit die Arbeit der zahlreichen Ehrenamtlichen herabwürdigen.
Man habe das Gefühl, dass sich die Ehrenamtlichen auch noch dafür entschuldigen
müssten, dass sie ehrenamtlich tätig seien. Er könne es auch mit Frau Merkels Worten sagen: „Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn wir jetzt anfangen, uns entschuldigen
zu müssen, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das
nicht mehr mein Land.“
Er, Zenker, sei all den Ehrenamtlichen zutiefst dankbar, dass sie bei der Unterstützung der staatlichen Aufgabe helfen, menschenwürdige Unterbringungen zu schaffen. Er sei dankbar, in einer Stadt zu leben, in der so vielen Menschen das gute Ankommen und die Integration der vor Krieg und Not Geflüchteten nicht egal sei.
Aktuell gehe es auch gar nicht um Ideologie, sondern es gehe um Pragmatismus, um
humanitäre Hilfe. Momentan beschäftige man sich jedoch fast ausschließlich mit dem
Thema, den Asylsuchenden ein Dach über dem Kopf zu geben. Die eigentliche
Mammutaufgabe stehe jedoch noch bevor, denn die meisten Flüchtlinge, die aktuell
nach Leipzig kämen, würden lange hier bleiben, vielleicht für immer. Bei der Integration werde es auch Rückschläge geben. Es werde auch Personen geben, die sich
nicht integrieren wollen. Da werde Integration nicht funktionieren. Es werde Menschen geben, die sich nicht zum Grundgesetz bekennen. Das habe man auch bei
vielen Deutschen. Da müsse man nur montags zu LEGIDA schauen.
Stadtrat Zenker fährt fort, er rede bewusst vom Grundgesetz, denn aktuell falle es
ihm sehr schwer, von westeuropäischen Werten zu reden. Momentan habe man nur
eine Wirtschaftsunion. Ein „Gutmensch“ habe sich zum Thema Integration wie folgt
geäußert: „Ja, mehr als 800.000 Menschen in Deutschland aufzunehmen ist eine
Herkulesaufgabe, aber im besten Fall kann es auch die Grundlage für das nächste
deutsche Wirtschaftswunder werden, so wie die Millionen von Gastarbeitern in den
Fünfziger- und Sechzigerjahren ganz wesentlich zum Aufschwung der Bundesrepublik beigetragen haben. Natürlich ist nicht jeder Flüchtling ein gelernter Ingenieur, ein
Mechaniker oder ein Unternehmer. Aber wer sein komplettes Leben zurücklässt, ist
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hochmotiviert. Genau solche Menschen suchen wir überall in unserem Land. Studien
zufolge drohen fast 40.000 Lehrstellen unbesetzt zu bleiben. Deshalb mein Fazit:
Wer die Vergangenheit kennt, darf Flüchtlinge nicht abweisen. Wer die Gegenwart
sieht, kann sie nicht abweisen. Und wer an die Zukunft denkt, wird sie nicht abweisen.“ Der Vertreter des Gutmenschentums sei übrigens Daimler-Chef Zetsche gewesen.
Der SPD-Fraktion sei im Zusammenhang mit diesem Antrag vorgeworfen worden,
das sei doch alles schon Verwaltungshandeln. Dies sei jedoch nicht so. Zwar sei in
den letzten Monaten in der Tat im Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit einiges
passiert, aber vieles sei erst passiert, nachdem der Antrag vorgelegen habe. Er,
Zenker, sei auch der Meinung, dass noch zu wenig passiert sei. Personalauswirkungen habe es bisher nicht gegeben, und das trotz stark steigender Flüchtlingszahlen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung habe das Projekt „RESQUE PLUS“ kurz vor dem
Aus gestanden.
Auch beim Runden Tisch habe gestern die Stadtverwaltung zugegeben, dass das
Thema Integration im Allgemeinen und Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt im Besonderen bisher zu kurz gekommen sei bzw. eigentlich nicht stattgefunden habe. Dies hätten auch gestern anwesende Unternehmen bestätigt. Den Antrag
bzw. den Verwaltungsstandpunkt verstehe die SPD-Fraktion daher als einen Arbeitsauftrag an die Stadtverwaltung. Dabei hoffe sie, dass sich nicht nur das Referat Migration und Integration sowie das Sozialamt dieser Aufgabe annähme, denn nur sie
seien im Verwaltungsstandpunkt genannt, sondern auch das Dezernat von Herrn
Albrecht. Er, Zenker, hoffe, dass die Nichtnennung nicht Ausdruck mangelnden Vertrauens in das Dezernat von Albrecht sei und dass sich Herr Albrecht mit aller Kraft
dieser Aufgabe widmen werde. Man dürfe nicht nur nach Berlin, Brüssel oder Dresden schauen und hoffen, dass dort Maßnahmen ergriffen werden, sondern müsse,
wie Herr Jung gestern beim Runden Tisch „Asyl“ gesagt habe, den städtischen Beitrag leisten.
Stadtrat Zenker merkt an, dass jeder Flüchtling, der in Arbeit vermitteln werde, nicht
nur Anerkennung und Integration erfahre, die zu einem wirklich selbstbestimmten
Leben führen, sondern dass auch die Sozialsysteme entlastet werden.
Es gebe Leute, die jeden Montag für das „christlich-jüdische Abendland“ auf die
Straße gehen, oder auch andere, deren Partei das „C“ im Namen trage – er, Zenker,
spreche hier nicht geschlossen von der CDU, aber es gebe insbesondere bei der
CSU solche Vertreter –, die immer wieder negativ auffallen. Aus diesem Grunde zitiere er aus dem 3. Buch Mose Kapitel 19 Vers 33 ff.: „Wenn ein Fremder in eurem
Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll
euch wie ein Einheimischer gelten.“
Wenn man das umsetzen wolle, habe man gemeinsam noch viel vor, gesellschaftlich, aber auch gesetzlich. Er denke nur daran, dass Flüchtlinge nach 15 Monaten
Aufenthalt auch wirklich frei am Arbeitsmarkt integriert werden können. Wenn Bund
und Land, Kommune und Wirtschaft sowie die Zivilgesellschaft ihren Beitrag leisten,
sei ihm nicht bange, dass es trotz aller Schwierigkeiten gelingen werde, die Herausforderungen zu bewältigen und den ankommenden Flüchtlingen nicht nur ein Dach
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über dem Kopf zu geben, sondern sie auch zu integrieren, gesellschaftlich und wirtschaftlich.
Zum Abschluss zitiert Stadtrat Zenker nochmals Frau Merkel: „Ich sage es wieder
und wieder: Wir können das schaffen und wir schaffen das!“ Er bittet um Zustimmung
zum Antrag der SPD-Fraktion und fügt hinzu, er wisse nicht, ob er den Änderungsantrag der Grünen übernehmen könne, würde dies aber sehr gern tun.
Stadträtin Sejdi (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, dass sich ihre Fraktion sehr gefreut habe, als sie diesen Antrag gelesen habe. Es freue sie auch, dass
Herr Zenker den Änderungsantrag gern übernehmen würde, und sie wolle deutlich
machen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der SPD-Fraktion unterstütze.
Den Änderungsantrag habe ihre Fraktion aus einem bestimmten Grund eingereicht,
der ihr sehr wichtig sei. Wenn man sich das bildlich vorstelle, sei das gute Gelingen
in einem gemeinsamen Zusammenleben in der Gesellschaft wie eine Hängematte,
die aus verschiedenen miteinander verknüpften Schnüren und Knoten bestehe. So
sei zum Beispiel das Thema Integration in den Arbeitsmarkt eine wichtige Schnur in
dieser Hängematte, die aber auch wieder mit anderen Schnüren verknotet sein müsse. Da seien die Expertisen aus dem Jobcenter, aus der Verwaltung, aus den verschiedenen anderen Dezernaten, und da sei eben auch die Expertise derer, die sich
mit der Problematik der Betroffenen beschäftigen. In der Bildungspolitischen Stunde
habe man oft genug gehört, wie wichtig es sei, dass man beispielsweise bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung nicht nur über die Menschen, sondern mit
ihnen reden müsse. Das sei auch hier ein sehr wichtiger Punkt.
Eine gelungene Gesellschaft, ein positives Zusammenleben mit allen funktioniere
eben nicht nur durch Integration, sondern auch durch Partizipation der Migranten.
Deswegen sei es der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so wichtig, den Migrantenbeirat in diesen Prozess mit aufzunehmen, um zum einen die Expertise der Menschen
mit zu nutzen, die die Problematik kennen, die sie vielleicht auch am eigenen Leib
kennengelernt haben, und die gleichzeitig wissen, wie Projekte und Maßnahmen zugeschnitten sein müssen, damit sie passen, damit sie am Ende auch funktionieren.
Diese Menschen wollten ihre Chancen und ihre Kenntnisse einbringen und ernst genommen werden. Nur dann, wenn sich alle ernst genommen fühlten und an den sie
betreffenden Dingen mitarbeiten könnten, funktioniere es am Ende auch.
Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) findet es schade, dass aus der SPD-Fraktion niemand verfügbar gewesen sei, um Frau Schenk vor zwei Tagen im Gleichstellungsbeirat zu vertreten. Wahrscheinlich sei der SPD-Fraktion aufgegangen, dass dieser
Antrag gleich aus mehreren Gründen nicht zustimmungsfähig sei. Daran ändere leider auch der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nichts.
Im Gleichstellungsbeirat habe eine Vertreterin des Jobcenters Leipzig berichtet, dass
die Integration im Arbeitsmarkt schon Schwerpunkt sei und dafür auch bald entsprechende Extrastrukturen im Jobcenter geschaffen würden. Die CDU-Fraktion sehe es
als Fehler an, die ohnehin schon angespannte Lage durch einen auch noch schlecht
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vorbereiteten Antrag zu erschweren und die Arbeitsbelastung der betreffende Mitarbeiter weiter zu erhöhen.
Der Antrag der SPD-Fraktion wirke besonders mit Blick auf das Jobcenter sehr dürftig recherchiert. Sie, Heller, wisse nicht, wie die SPD-Fraktion an den Entwurf ihres
Antrages herangegangen sei; allerdings sei für sie fraglich, ob die Vorbereitung über
ein „Wir machen mal jetzt was für Asylbewerber“ hinausgegangen sei. Für die Beratung und Vermittlung von Asylbewerbern, die Leistungen vom Sozialamt bekommen,
sei die Arbeitsagentur und nicht das Jobcenter zuständig. In jedem der vier Antragspunkte komme jedoch auch das Jobcenter vor. Dann aber müsse die SPD-Fraktion
die Zielgruppe, an der sich hinsichtlich Integration und Vermittlung etwas ändern solle, erweitern. So wie der Antrag jetzt formuliert sei, sei er undifferenziert und lasse
vermuten, dass die SPD-Fraktion die Maßnahmen, die jetzt schon von den jeweiligen
Institutionen ergriffen werden, noch nicht kenne.
Für sie, Heller, ergäben sich mit Blick auf den Arbeitsmarkt ganz andere Fragen und
Handlungsbedarfe. Die allgemeine Arbeitslosenquote in Leipzig ohne Unterscheidung nach der Nationalität liege bei ca. 9 %. Die Ausländerarbeitslosenquote in der
Stadt betrage 23,8 %. Dagegen lägen die Integrationsquoten, also die Vermittlung in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse von Ausländern, bei 12,7 %
und die Vermittlung von Deutschen bei 15,5 %, seien also etwa gleich. Daher stelle
sich die Frage, warum die Arbeitslosenquote bei Menschen ohne deutschen Pass so
viel höher sei. Kämen wirklich so viele Asylhilfeempfänger hinzu oder zögen so viele
qualifizierte Nichtdeutsche nach Leipzig, dass sie die Zahl der Menschen, die vermittelt würden, ausgleichen, oder sei es vielmehr so, dass die Leute, die vermittelt würden, gar nicht lange in einem Beschäftigungsverhältnis bleiben und bald wieder arbeitslos werden? Das seien Fragen, denen man sich stellen sollte, um an diesen
Punkten anzusetzen und etwas zu ändern.
Die Prozesse im Jobcenter und in der Arbeitsagentur würden so wie alles andere im
Zusammenhang mit Flüchtlingen, Asylbewerbern und Asylhilfeempfängern evaluiert
und optimiert. Sie sei der Meinung, dass der Stadtrat da nicht mit dem Antrag der
SPD-Fraktion dazwischenfunken sollte, um denen die Arbeit noch schwerer zu machen, die ohnehin unterbesetzt seien. Die CDU-Fraktion könne somit weder dem Antrag der SPD-Fraktion noch dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen. Sie hoffe, dass die anderen Fraktionen ihrem Beispiel folgen.
Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) führt aus, alles, was in dem Antrag der SPDFraktion stehe, sei richtig und zustimmungswürdig. Trotzdem habe sie ein Problem
damit, denn all das werde zum großen Teil schon gemacht. Vor zwei Wochen habe
man sich im Jobcenter-Beirat lange über das Thema „Jobcenter und Asyl“ unterhalten. Sowohl Frau Dr. Simon als auch Frau Brahn hätten ausführlich berichtet und
dabei Handouts ausgeteilt, in denen über mehrere Seiten detailgenau beschrieben
werde, was für Flüchtlinge getan werde, um sie in Arbeit zu bringen. Wenn sie sich
recht erinnere, sei auch die Vertreterin der SPD-Fraktion in der Sitzung des Jobcenter-Beirates anwesend gewesen. Wenn die innerfraktionelle Kommunikation funktioniert hätte, hätte man den Antrag zurückziehen können.
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Dass das funktioniere, könne Herr Grosser aus ihrer, Wittes, Fraktion bestätigen.
Manchen Antrag, manche Anfrage habe sie in der Fraktionssitzung zurückziehen
können, weil sie erzählt habe, was im Jobcenter schon in der gewünschten Art und
Weise getan werde.
Gestern am Runden Tisch habe man auch feststellen können, dass vieles, was in
dem Antrag stehe, schon gemacht werde. Ein Punkt sei vielleicht noch etwas strittig
gewesen, nämlich dass das Jobcenter bis vor kurzer Zeit nicht in der Lage gewesen
sei, mit seinem IT-System zwischen Ausländergruppen zu unterscheiden, sodass
eine Statistik gar nicht möglich gewesen wäre.
Der Antrag der SPD-Fraktion sei möglicherweise schädlich, weil all die Leute, die in
den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv gearbeitet haben, um für die Flüchtlinge etwas auf die Reihe zu bringen, dies geschafft hätten, ohne dass sie ein Antrag
der SPD-Fraktion dazu aufgefordert habe.
Stadträtin Witte merkt an, als sie den Verwaltungsstandpunkt gelesen habe, habe sie
sich gedacht, vielleicht habe da die SPD-Verwaltung mit der SPD-Fraktion über Bande gespielt, um nach außen hin gut auszusehen. Sie hätte erwartet, dass im Verwaltungsstandpunkt stehe „Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln“. Es sei im Jobcenter viel geleistet worden, ohne dass jemand vom Stadtrat dazu hätte auffordern
müssen. Ihr komme der Antrag schon ein bisschen so vor, als wolle man damit auch
ein bisschen glänzen. Der Antrag sei überflüssig, weil alles, was in ihm stehe, schon
gemacht werde. Sie, Witte, habe schon überlegt, ob sie einen Antrag mit folgendem
Wortlaut einbringen solle: „Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Verwaltung
anzuhalten, im Rahmen des Grundgesetzes zu agieren.“
Stadträtin Witte bittet die SPD-Fraktion, ihren Antrag zurückzuziehen, weil die Leute,
die hart arbeiteten, aufgefordert würden, etwas zu tun, was von ihnen schon längst
getan werde, und in den entsprechenden Gremien mitzuarbeiten und das in den
Fraktionssitzungen weiterzugeben. Jeder, der wolle, könne beim Jobcenter ein
Handout erhalten, in dem sehr detailliert sowohl vom Jobcenter als auch von Frau
Krahn vom Referat Migration aufgelistet sei, was alles schon getan werde. Sie, Witte,
habe Herrn Prof. Fabian im Ausschuss bereits gesagt, dass er den Antrag, falls er
angenommen werden sollte, bis zum Ende der Wahlperiode liegen lassen möge, um
die Leute, die hart für die Flüchtlinge arbeiten, nicht mit einem unnötigen Papier zu
belästigen.
Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag nicht
zurückziehen werde. Möglicherweise habe er sich vorhin missverständlich ausgedrückt. Abgestimmt werden solle über den Verwaltungsstandpunkt. Dort sei der Migrantenbeirat gemäß Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits
aufgenommen worden.
Stadtrat Zenker betont, dass sich in den letzten Wochen und Monaten etwas getan
habe. Der Antrag datiere nämlich vom 12. Juni. Daher sei das, was in letzter Zeit geschehen sei, vielleicht auch ein kleiner Erfolg dieses Antrags. Gestern sei von der
Stadtverwaltung wörtlich erklärt worden, dass das Thema Integration in den Arbeitsmarkt bisher deutlich zu kurz gekommen sei. Er, Zenker, glaube, dass hier noch
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deutlich mehr getan werden müsse. Der Aufgabe Integration müsse man sich deutlich verstärkt stellen. Auch die Frau vom Jobcenter habe gestern gesagt, dass mehr
Personal bisher noch nicht bewilligt sei. Hier müsse mehr getan werden, und deshalb
erhalte die SPD-Fraktion den Antrag in der Fassung des Alternativvorschlages der
Verwaltung aufrecht.
Abstimmung: Antrag VI-A–01522 wird in der Fassung des Alternativvorschlag der Verwaltung mit großer Mehrheit angenommen.
Tagesordnungspunkt 10: Einwohneranfragen
Erster Bürgermeister Müller gibt zu Protokoll, dass die Einwohneranfragen schriftlich beantwortet werden, weil die eingeladenen Einwohner nicht erschienen sind.
(Pause)
Erster Bürgermeister Müller meint, die Stadträtinnen und Stadträte erwarteten zu
Recht, dass jetzt die Anfragen an den Oberbürgermeister beantwortet würden. Der
Oberbürgermeister habe darauf hingewiesen, dass in Leipzig heute der Bundeskongress für Stadtplanung durchgeführt werde und immer mindestens ein Vertreter der
Stadt, entweder der Oberbürgermeister oder Frau Dubrau, dort anwesend sein müsse. Frau Dubrau sei jetzt hier, müsse aber, sobald Herr Jung wieder anwesend sei,
am Tagungsort eingetroffen sein. Deswegen frage er, Müller, ob der Stadtrat einvernehmlich bereit wäre, den Tagesordnungspunkt 19.4, Bebauungsplan Stadtzentrum,
vorzuziehen, ehe man zur Beantwortung der Anfragen komme.
Gegen den Vorschlag des 1. Bürgermeisters erhebt sich aus dem
Stadtrat kein Widerspruch.
Namens der Verwaltung und namens der Bürgermeisterin Dubrau bedankt sich Bürgermeister Müller für das Entgegenkommen des Stadtrates.
Tagesordnungspunkt 19: Vorlagen I
19.4. Bebauungsplan Nr. 45.6 „Stadtzentrum“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (DS-0577/14, Neufassung + Änderungsantrag ÄA-001 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE
LINKE und der SPD-Fraktion + Änderungsantrag ÄA-004 der SPD-Fraktion +
Änderungsantrag ÄA-005 der Fraktion DIE LINKE)
Bürgermeisterin Dubrau bedankt sich dafür, dass der Stadtrat ihr die Gelegenheit
gebe, diesen Bebauungsplan einzubringen und damit zusammenhängende Fragen
zu beantworten.
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Mit der heutigen Vorlage solle der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes 45.6, der die Voraussetzung für die Durchführung der
öffentlichen Auslegung sei, herbeigeführt werden. Der Leipziger Stadtkern sei ein
intensiv überbauter Funktionsorganismus. Ein enges Nebeneinander von Wohnen,
Arbeiten, Studieren, Einkaufen und kulturellen und Freizeitangeboten auf einer Fläche von 600 x 800 m mit kurzen Wegen sei typisch für die Leipziger Innenstadt. Genau dieser Eindruck einer geschlossenen Altstadt mit urbanem Flair und mit neuen
Häusern in Teilbereichen, aber geprägt durch die gründerzeitlichen Messe- und Geschäftshäuser, schaffe Anziehungskraft von ganz besonderer Bedeutung. Man brauche nur am Wochenende durch die Stadt zu gehen, um zu sehen, wie viele Menschen in dieses Zentrum kämen und erstaunt seien angesichts der hohen Qualität
des hier in den letzten Jahren Geschaffenen.
Ziel des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs sei es, die historische Altstadt und
ihre Unverwechselbarkeit auch für die Zukunft zu sichern und zu stärken. Bereits im
Jahr 1998 habe die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan 45.2,
Nutzungsarten im Stadtzentrum, mit den bereits genannten Zielen beschlossen. Aufgrund von Rechtsmängeln sei dieser Plan im April 2007 vom Oberverwaltungsgericht
Bautzen für unwirksam erklärt worden. Die Ratsversammlung habe am 18. Juli 2007
einen Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan 45.6, Nutzungsarten im
Stadtzentrum, gefasst. Die Planungsziele seien im Jahr 2013 mit dem Beschluss zur
Begrenzung der höchstens zulässigen Zahl der PKW-Stellplätze auf den Baugrundstücken erweitert worden.
Der Plan fordere planerische Zurückhaltung. Es handle sich um einen sogenannten
einfachen Bebauungsplan ohne spezielle Festsetzungen zu den überbauten Grundstücksflächen. Es gebe also keine Festsetzungen zu Baulinien und Baugrenzen. Der
Plan sei aufgestellt worden, um individuelle, aus der Umgebung abgeleitete Entscheidungen über die zulässige Grundstücksfläche, die Geschossfläche, die Zahl der
Vollgeschosse und die Höhe der baulichen Anlagen treffen zu können. Die planerische Zulässigkeit der Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sei
also nicht aufgrund des Bebauungsplanes allein zu beurteilen, sondern auch unter
Anwendung von § 34, der festlege, dass ein Bauvorhaben, das sich der Umgebung
und der historischen Bebauung anpasse, genehmigungsfähig sei. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange habe parallel zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25. Februar bis 2. März 2013 stattgefunden.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf verfolge wie sein Vorläufer die Sicherung
einer attraktiven Nutzungsmischung im Plangebiet, die Erhaltung der vorhandenen
Wohnnutzung, die Sicherung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mit Festsetzungen zu den Passagen, zu den Arkaden und zu den Stellplätzen sowie zum
Ausschluss bestimmter Nutzungen, beispielsweise Tankstellen. Der Entwurf enthalte
darüber hinaus Gestaltungsvorschriften zu den Gebäuden nach § 89 der Sächsischen Bauordnung. Aus diesem Grunde habe man die Bezeichnung des Bebauungsplanes angepasst. Er trage nunmehr den Titel „Bebauungsplan Nr. 45.6 ‚Stadtzentrum’“. Die vom Gericht gerügten Mängel seien im jetzigen Entwurf behoben worden.
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Bürgermeisterin Dubrau bringt ihren Wunsch zum Ausdruck, dass die in den letzten
25 Jahren verfolgte Zielrichtung konsequent auch für die letzten verbliebenen Baugrundstücke fortgeführt werden könne.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion fordere die Errichtung zusätzlicher Stellplätze für alternative Fahrzeuge auf privaten Grundstücken. Dazu erkläre die Verwaltung, die Möglichkeit der Errichtung zusätzlicher Stellplätze für alternative Fahrzeuge, also Elektrofahrzeuge bzw. gasbetriebene Fahrzeuge, auf Privatgrundstücken sei
zu prüfen. Über das Prüfergebnis werde die Verwaltung mit der Vorlage des Satzungsbeschlusses informieren.
Bürgermeisterin Dubrau fährt fort, der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion betreffe ein Thema, das auch
im Fachausschuss sehr ausführlich besprochen worden sei. Dieser Antrag werde
durch die Verwaltung und auch durch sie, Dubrau, persönlich ausdrücklich begrüßt
und in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Die Erhaltung und Stärkung der
Wohnnutzung in der Innenstadt sei seit der Erstaufstellung des Bebauungsplanes für
die Innenstadt im Jahr 1991 ein langjähriges Planungsziel. Wohnnutzung trage erheblich zur Vitalität und Attraktivität der Innenstadt gerade auch im Vergleich zu den
monofunktional strukturierten Einkaufszentren außerhalb der Stadt bei. Ein ausgewogenes Verhältnis von Wohn- und Arbeitsbevölkerung sichere eine gleichmäßige
Nutzungsintensität des öffentlichen Raumes an verschiedenen Wochentagen und zu
verschiedenen Tageszeiten. Durch Bewohner, die zu Freizeitaktivitäten ihre Wohnung verlassen, und durch Personen, die hier ansässige Bewohner besuchen, werde
die Innenstadt zudem auch nach Geschäftsschluss belebt.
Mit dem vorgelegten Antrag werde die vorhandene Wohnnutzung nicht nur langfristig
gesichert, sondern auch die Verdrängung zum Beispiel durch Ferienwohnungen verhindert. Das Thema Ferienwohnungen sei in Leipzig ein relativ neues Thema. Es
gebe einige Städte, wo dieses Thema schon seit mehreren Jahren auf der Tagesordnung stehe und wo man sehe, dass durch die Ferienwohnungen eine extreme
Verdrängung der Normalbewohner erfolge. Durch einen entsprechenden Passus im
Bebauungsplan könne man dem ein Stück weit einen Riegel vorschieben.
Die auf Dauer angelegte Wohnnutzung im Plangebiet und die damit verbundene
emotionale Bindung und das Engagement für das Stadtquartier würden gestärkt. Daher übernehme die Verwaltung auch diesen Änderungsantrag.
Auch über den Änderungsantrag der Linksfraktion habe man bereits diskutiert. Da
gehe es um die Anpassung der Baugrenzen in verschiedenen Straßen der Innenstadt. Dabei handele es sich um Bebauung aus den Fünfzigerjahren. Diesen Antrag
müsse die Verwaltung ablehnen, da der dort benannte Grundsatz bereits Verwaltungshandeln sei.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf sei aufgrund der Planerfordernisse ein einfacher Bebauungsplan, sodass keine Festsetzungen zu überbaubaren Grundstückflächen zum Beispiel mithilfe von Baugrenzen und Baulinien getroffen würden. Dies
aber wäre erforderlich, wenn der Änderungsantrag 1 : 1 übernommen würde. Ausnahmen bildeten die Festsetzungen zu Eingängen für zukünftige Passagen und
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Durchgänge. Aber solche Fälle gebe es an dieser Stelle nicht. Auf Seite 50 der Begründung werde ausdrücklich festgestellt, dass nach dem ergänzend anzuwendenden Regelwerk des § 34 keine Verpflichtung bestehe, zum Beispiel an der Reichsstraße ein neues Grundstück an der Straßenbegrenzungslinie zu errichten. Wenn ein
Bauherr nicht direkt an der Straßenbegrenzungslinie bauen wolle, seien die in den
Nebenzeichnungen festgelegten Baugrenzen unschädlich. Auch die örtliche Bauvorschrift 12.1 führe für die genannten Bebauungsgebiete nicht zwingend dazu, dass bei
einer eventuellen Neubebauung die historische Bauflucht wieder aufgenommen werden müsse. Der mit dem Änderungsantrag gewünschte städtebauliche Zweck, dass
auch eine zukünftige Bebauung bei den genannten Baugebieten nicht zwingend auf
der historischen Bauflucht erreichtet werden müsse, sei in dem Entwurf bereits umgesetzt.
Die Verwaltung habe ein Interesse daran, dass zumindest bei einem der Gebäude
geprüft werde, ob es einen Denkmalswert habe. Sie, Dubrau, werde sich vergewissern, wie weit diese Prüfung vorangekommen sei. Sie betont, dass die im Änderungsantrag erwähnte Bauphase denselben Wert habe wie andere Bauphasen.
Erster Bürgermeister Müller konstatiert, dass die Verwaltung die Änderungsanträge ÄA 001 und ÄA 004 übernehme, aber nicht Änderungsantrag ÄA 005.
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) betont, das Stadtzentrum sei nicht nur die
Mitte Leipzigs, sondern auch das regionale Oberzentrum. Leipzig sei für viele Menschen so attraktiv, dass sie nicht nur als Touristen und Besucher kämen, sondern
sogar mit ihren Familien hier leben möchten. Ausschlaggebend hierfür seien unter
anderem Alleinstellungsmerkmale wie einzelne Baustile, Museen oder landschaftliche Besonderheiten, etwa die Lage am Fluss. Für Leipzig typisch sei die Vielfalt in
der Nutzung von Städtebau und Architektur. Wie in einer Nussschale widerspiegele
sich dies im Kleinen auch im Stadtzentrum.
Im Juni 2007 habe die Linksfraktion nach Aufhebung des 1998 beschlossenen Bebauungsplanes festgestellt, dass sich dieser trotz vom Gericht festgestellter einzelner
handwerklicher Mängel in der Stadtentwicklung bewährt habe. Auch in den zurückliegenden Jahren habe sich das Stadtzentrum dynamisch entwickelt. Deshalb habe
sich die Stadtverwaltung acht Jahre Zeit für die Überarbeitung nehmen können.
Der Bebauungsplan Nutzungsarten für das Leipziger Stadtzentrum sei für jeden Investor ein verlässlicher Kompass, der gleiche Baumaßstäbe und Ansprüche an die
Nutzung und die Gestaltung stelle. Die Funktion des Wohnens habe einst aus Siedlungen Städte werden lassen. In Leipzig sei frühzeitig wohnunverträgliches Gewerbe
aus Brandschutzgründen oder wegen Geruchsbelästigung außerhalb der Stadtmauer
angesiedelt worden, wie die Gerberstraße beweise.
Der Erhalt der sanierten Nachkriegswohnbauten mit einem hohen kommunalen und
genossenschaftlichen Wohnungsanteil ermögliche bezahlbares Wohnen auch in den
Innenstadtbereichen. Deshalb hätten Verwaltung und Stadtrat in den vergangenen
Jahren gefordert, dass Neubauten durch radikale Nutzungsmischung mit Handel und
Gastronomie im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss sowie darüber liegende
Wohnnutzung mit einem Nutzungsanteil für Wohnungen von mindestens 20 % in den
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Obergeschossen und vorzugsweise in den Dachgeschossen errichtet würden. Übrigens habe einst die FDP-Fraktion den Antrag gestellt, dies förmlich zu beschließen.
Deshalb sei es nur folgerichtig, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPDFraktion und die Linksfraktion den von der Verwaltung übernommenen Änderungsantrag eingereicht hätten, der eine Ferienwohnungsnutzung der Hotelnutzung und nicht
der dauernden Wohnnutzung gleichstelle, damit das Stadtzentrum nicht wie im Falle
anderer Städte mittel- und langfristig zu einem Gewerbegebiet verkommt und sich
am Abend entleert, ganz zu schweigen von Nordseeinseln, wo die Leere außerhalb
der Saison in Ortszentren sogar Dauerzustand ist. Das sollte aber nicht auf Gästewohnungen zutreffen, wo Angehörige der Dauermieter der meist kleinen Nachbarwohnungen übernachten.
Goethe habe einst Leipzig als ein Klein-Paris gepriesen. Die Stadt habe sich auch zu
seiner Zeit stark verändert. Hier habe das wirkliche Leben pulsiert, und ihm hätten
sich die Bauten und die Stadtstrukturen angepasst. Kein Mensch brauche heute eine
Stadtmauer oder das Grimmaische Tor inmitten des Augustusplatzes. Die Tradition
der behutsamen Stadterneuerung sei für Leipzig immer auch mit radikalen Veränderungen der Baugrenzen der Quartiere im Stadtzentrum verbunden gewesen. Tradition sei deshalb nicht Anbeten der Asche, sondern Bewahren des Feuers. Deshalb
seien Straßen und Freiräume den Bedürfnissen der jeweiligen Zeit angepasst worden. Dem Bedürfnis der Einwohner, der Messebesucher und der Touristen nach
platzartigen Freiräumen mit hoher Aufenthaltsqualität sei in der Reichsstraße, an der
Thomasgasse, am Brühl und am Richard-Wagner-Platz entsprochen worden.
Im Stadtzentrum gebe es – und auch das sei nicht selbstverständlich – neben Einrichtungen der Kultur auch den bereits vor Jahrhunderten entstandenen Universitätscampus, der erweitert worden sei. Nichts sei von den Einkaufstraßenrankings zu halten, bei denen nur einzelne Straßen als attraktive Boulevards für Shopping und Gastronomie ausgewiesen würden. Leipzig sei gut damit gefahren, dass sich alle Quartiere im Stadtzentrum gleichermaßen entwickeln können. Händler in der Nikolaistraße
oder die Gastronomen des Drallewatsch hätten dies aktiv befördert. Entgegen allen
Befürchtungen hätten die auf den drei Standorten im Norden, Süden und Osten des
Stadtzentrums entwickelten Einkaufszentren nicht zur Verödung der Nachbarstraßen, sondern zu deren Belebung beigetragen.
Zu den ausgewiesenen Flächen sei anzumerken, dass die Grundstücksgrenzen derzeit genau an der Außenwand der jeweiligen Gebäude verlaufen. Außerdem seien
die Gebäude in der Katharinenstraße und in der Reichsstraße bereits saniert und das
Brühlpelz-Gebäude werde ebenfalls saniert und weiter genutzt.
Frau Bürgermeisterin Dubrau habe ausführlich darüber gesprochen, warum es nicht
sinnvoll sei, den Bebauungsplan weiter zu qualifizieren und zum verbindlichen Bebauungsplan zu entwickeln. Zusammen mit einer entsprechenden Notiz reiche das
der Linksfraktion aus. Über deren Änderungsantrag müsse also nicht gesondert abgestimmt werden.
Die Fraktion DIE LINKE zieht den Änderungsantrag ÄA 005 zurück.
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Oberbürgermeister Jung übernimmt wieder die Versammlungsleitung.
Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt bekannt, dass seine
Fraktion der Verwaltungsvorlage selbstverständlich zustimmen werde, denn der Bebauungsplanentwurf fuße auf einer Reihe von Beschlüssen, die der Stadtrat in den
letzten 25 Jahren einvernehmlich gefällt habe. Die Grünen seien der Ansicht, dass
diese Kontinuität bei der Planung fortgeführt werden solle. Sie seien auch erfreut,
dass die Verwaltung sich für den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und der SPD befürwortend ausspreche. Insofern
bitte er, Elschner, auch um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.
Stadtrat Georgi (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die CDU-Fraktion der eigentlichen Vorlage gern zugestimmt hätte, denn diese sei in einem breiten Konsens ausgearbeitet
worden. Nach Übernahme der Änderungsanträge durch die Verwaltung sei dies nicht
mehr der Fall.
Mit dem Änderungsantrag ÄA-001 werde das Ziel verfolgt, die sozialistischen
Bausünden festzuschreiben. Dies könne die CDU-Fraktion nicht mittragen, weil das
der Stadt Leipzig Schaden zufügen würde. Den Änderungsantrag ÄA-004 der SPDFraktion, bei dem es um die Errichtung zusätzlicher Stellplätze für alternative Fahrzeuge gehe, würde die CDU-Fraktion durchaus mittragen können, der Änderungsantrag ÄA-001, der sich auf Boardinghouses usw. beziehe, sei für sie jedoch nicht zustimmungsfähig. Gerade die Gästewohnungen seien für die LWB sehr wichtig. Oftmals habe die LWB als politisches Zugpferd dienen sollen. Wahrscheinlich werde die
LWB es den einbringenden Fraktionen auf Dauer übel nehmen, dass sie sich hier so
aus dem Fenster gelehnt haben.
Die CDU-Fraktion hätte sich gewünscht, dass die Änderungsanträge in einen Prüfauftrag übernommen werden. Vielleicht könne man darüber noch einmal nachdenken. Nachdem die Verwaltung den Änderungsantrag übernommen habe, könne die
CDU-Fraktion der Vorlage leider nicht mehr zustimmen.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) bedankt sich bei Stadtrat Schlegel dafür, dass dieser
auf die seinerzeitige FDP-Initiative hingewiesen habe, im Bebauungsplan festzulegen, dass bei Neubauten ein bestimmter Anteil Wohnungen errichtet werden müsse.
Dies habe einen Grund gehabt. Auf diese Weise habe die FDP-Fraktion verhindern
wollen, dass abends die Leipziger Innenstadt leer ist. Eine leere Innenstadt entstehe
dann, wenn man in Neubauten unten Geschäfte habe, die abends schließen, und
oben Büroräume. Stattdessen habe die FDP Städte haben wollen, in denen sich
auch nach Ladenschluss noch Menschen aufhalten.
Wenn man sich den Bebauungsplan anschaue, stelle man fest, dass der Verwaltungsvorschlag hinsichtlich der Nutzungsänderungen äußerst restriktiv ausgestaltet
sei. Durch den übernommenen Änderungsantrag werde das noch deutlich restriktiver. Die FDP habe Menschen in der Stadt haben wollen. Die Gäste, die nach Leipzig
kommen und in den Gästewohnungen übernachten, seien genauso Menschen, die
die Stadt beleben, wie die Touristen, die in den Hotels der Innenstadt übernachten.
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Nach der Übernahme des Änderungsantrages könne er, Morlok, der Vorlage nicht
mehr zustimmen, und zwar auch deshalb nicht, weil die Argumente, die hinsichtlich
der Wohnraumsituation in der Stadt ins Feld geführt würden, den Tatsachen nicht
entsprächen. Wenn man sich den Wohnungsleerstadt in der Innenstadt anschaue,
stelle man fest, dass es zum Zeitpunkt des Zensus dort 329 leerstehende Wohnungen gegeben habe. Das sei ein Anteil von 18 % gewesen. Nach der Schätzung 2014
habe sich diese Zahl auf 500 Wohnungen und damit 28 % erhöht. Die Aussage, es
gebe in der Innenstadt keinen Wohnraum mehr, werde durch die Zahlen des Amtes
für Statistik und Wahlen klar widerlegt. Daher gebe es auch keinen Grund, eine restriktive Regelung zu fassen. Insofern bitte er, Morlok, um Verständnis, dass er der
Vorlage nicht zustimmen werde.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) bestätigt, dass es in der Innenstadt Wohnlagen gebe, die tatsächlich durchgängig besetzt seien, weil man ein sehr intensives
Veranstaltungssystem habe. Man müsse nun überlegen, ob man weiterhin gegenüber der grünen Wiese gewinnen und ein attraktives Lebens- und Freizeitgefühl in
der Innenstadt haben wolle, wo man auf der Thomaswiese gern auch einmal mit der
Rotweinflasche in der Hand sitzen möchte.
Natürlich gebe es da vielerlei Zielkonflikte. Aber von vornherein auszuschließen,
dass Ferienwohnungen, Besucherwohnungen der LWB und dergleichen möglich seien, finde sie, Heymann, schwierig. Es würde helfen, wenn man den Änderungsantrag
in einen Prüfauftrag umwandeln würde, um festzustellen, wie die Auswirkungen für
die Stadt sind. Diesem Ansinnen wolle sie sich nicht verschließen, aber wenn das,
was im Änderungsantrag stehe, schon jetzt in der Vorlage so festgelegt würde, müsse die CDU-Fraktion die Vorlage ablehnen.
Bürgermeisterin Dubrau wiederholt im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag
der Linksfraktion, dass die Verwaltung diesen nicht übernehmen könne, da es sich
um einen einfachen Bebauungsplan handle und daher keine Festsetzungen zu überbaubaren Grundstückflächen zum Beispiel mithilfe von Baugrenzen und Baulinien
getroffen werden könnten. Insofern komme es also nicht zu einer Änderung des Bebauungsplanes.
Bezüglich der Ferienwohnungen gebe es ein Missverständnis. Die Rede sei nicht
von den gesellschaftlichen Bereichen der Wohnungsbaugesellschaften, sondern es
gehe darum, dass die Ferienwohnungen in eine massive Konkurrenz zur Hotellerie
treten.
Hinzu komme ein bauordnungsrechtliches Problem. Ein normales Wohnhaus müsse
ganz andere Anforderungen erfüllen als ein Boardinghouse oder ein hotelähnlich genutztes Haus. Bei einer schleichenden Umwandlung würden derartige Anforderungen nicht berücksichtigt. Das bedeute auch einen massiven Preisunterschied. Jemand, der offiziell ein Boardinghouse oder ein Hotel baut, müsse ganz andere bauordnungsrechtliche Anforderungen erfüllen und somit auch ganz andere Preise bezahlen als jemand, der eine Wohnung baut und diese dann als Ferienwohnung vermietet. Da gebe es eine relativ große Differenz zwischen dem, was man selbst an
Miete zahle, und dem, was man als Einnahme habe. Und dies sei schädlich für die
Hotellerie.
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Bürgermeisterin Dubrau verweist auf ein soziales Problem, das auftrete, wenn jemand ein Haus von beispielsweise 15 Wohnungen habe und nach und nach eine
Wohnung nach der anderen in eine Ferienwohnung umwandle. Wenn man im Urlaub
sei, habe man andere Lebensgewohnheiten, als wenn man zu Hause sei, arbeiten
gehe und um 6 oder 7 Uhr aufstehen müsse. Sie, Dubrau, habe das in verschiedenen Häusern persönlich begleitet und die Stresssituationen der Bewohner miterlebt,
wenn es täglich bis nachts um 3 Uhr Partys gebe. Dadurch komme es zu einem Prozess der Vertreibung der „normalen“ Bewohner. Man sollte es den Bewohnern der
Innenstadt nicht antun, einen solchen Prozess zu fördern, der bereits eingesetzt habe und sich noch verstärken könne.
Dass es einen gewissen Leerstand in der Innenstadt gebe, hänge im Wesentlichen
damit zusammen, dass dort relativ viele neue, sehr teure Wohnungen fertiggestellt
würden, die in die Vermarktung gingen und nicht immer sofort einen Käufer fänden.
Stadtrat Georgi (CDU-Fraktion) dankt Frau Dubrau für ihre Erläuterungen. Der CDUFraktion gehe es grundsätzlich darum, dass hier eine Art Vorratsbeschluss gefasst
werde. Die von Frau Dubrau genannte Tendenz gebe es zweifelsfrei in Berlin. aber
eben nicht in der Leipziger Innenstadt. Die CDU-Fraktion sei gern bereit, in eine Prüfschleife hineinzugehen, bitte aber darum, dies nicht mit der ursprünglichen Vorlage
zu verknüpfen.
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) äußert, es habe ihn erstaunt, wie Herr Morlok losgelegt habe, aber dann habe er doch nach links geblinkt und sei nach rechts
abgebogen. Auf diese Weise habe er, Morlok, das von ihm Gesagte selbst konterkariert. Im Übrigen gehe es dort meistens um Neubauten.
Er, Schlegel, könne auch die Tränen bezüglich der LWB nicht verstehen. Bei den
Gästewohnungen der Wohnungsunternehmen handele es sich um ein Zusatzangebot für die Mieter. Genauso wie es Gemeinschaftsräume gebe, biete das Wohnungsunternehmen zum Selbstkostenpreis Räume für Menschen an, die zu Besuch seien
usw. Dies sei sinnvoll, weil es sich gerade in der Innenstadt häufig um sehr kleine
Wohnungen handle. Das habe nichts mit Dauernutzung zu tun und stehe auch nicht
im Widerspruch dazu.
Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) tut kund, dass er sich den
kürzlich veröffentlichten Quartalsbericht auch angeschaut habe. Dort sei in der Tat
von etwa 500 leerstehenden Wohnungen die Rede. Es handele sich hierbei aber
wirklich nur um eine Schätzung. Das Zustandekommen dieser Schätzung lasse viele
Fragen offen, denn die Grundlagen seien mehr als ergänzungsbedürftig.
Zielsetzung sollte natürlich sein, im Rahmen dieses Bebauungsplanentwurfes das
Wohnen in der Innenstadt zu sichern, wenn nicht gar noch zu stärken. Die Innenstadt
zähle seines Wissens derzeit 1.700 Einwohner. Im Vergleich zum Stand von 1991
seien das 75 %. In den letzten Zahlen habe sich die Einwohnerzahl bei 1.700 eingependelt. Wenn diese Zahl beibehalten oder vielleicht sogar leicht gesteigert werden
könnte, wäre man sicherlich auf einem guten Weg.
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Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) stellt fest, dass es erstens einen von der Verwaltung
erarbeiteten wunderbaren Bebauungsplan Zentrum gebe und dass zweitens Änderungsanträge vorlägen, über die normalerweise getrennt abgestimmt werden müsste.
Die Verwaltung nehme sich jetzt heraus, diese Änderungsanträge einzuarbeiten und
zu sagen, über sie brauche nicht abgestimmt zu werden. Das finde er, Keller, nicht in
Ordnung.
Zu Änderungsantrag ÄA-001 sei bereits erläutert worden, warum er nicht gehe. Zu
Änderungsantrag ÄA-004 der SPD-Fraktion merke er, Keller, an, dass von der SPDFraktion und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ständig von einer autoarmen
Innenstadt gesprochen werde. Mit dem Änderungsantrag werde genau dies konterkariert. Es sei davon die Rede, dass in Leipzig als Stadt der Elektromobilität die Zahl
der Elektrofahrzeuge stark zunehmen werde. Das habe zur Folge, dass damit die
Innenstadt zugeparkt werde. Dem könne die AfD-Fraktion nicht zustimmen.
Bürgermeisterin Dubrau stellt fest, dass sie den Verwaltungsstandpunkt vorgetragen habe. Die Abstimmung aber laufe in den Gremien des Stadtrates. Das Ergebnis
der Abstimmung werde von der Verwaltung übernommen.
Bei dem Änderungsantrag zur Errichtung zusätzlicher Stellplätze für alternative Fahrzeuge handele es sich um einen Prüfauftrag. Das Ergebnis werde damit logischerweise nicht vorweggenommen.
Zur Stärkung der Wohnnutzung habe sie, Dubrau, eindeutig die Stellungnahme der
Verwaltung dargelegt. Der Stadtrat werde auch über diesen Punkt abstimmen. Sie
fände es gut, wenn es heute zu einer Abstimmung käme und dann entsprechend
weiter gearbeitet werden könnte. Sie sage zu, die aufgeworfenen Fragen schriftlich
zu beantworten. Bezüglich der Umnutzung als Ferienwohnung gebe es eine Anzahl
Fälle, die von der Bauaufsicht schon bearbeitet werden. Das Zahlenmaterial werde,
soweit das möglich sei, von der Verwaltung aufgearbeitet, damit die Begründung
fachlich und sachlich stärker untersetzt werde, als das bisher geschehen sei.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) hält es für sinnvoller, den Punkt Umnutzung von
Wohnungen als Prüfauftrag zu formulieren. Wenn Frau Dubrau sage, von der Verwaltung würden Daten und Fakten aufbereitet und dem Stadtrat vorgelegt, könne
man die Daten und Fakten gemeinsam anschauen und dann entscheiden, welcher
Auffassung der Stadtrat folgen wolle. Jetzt aber durch Übernahme des Änderungsantrages Fakten zu schaffen, bevor der Stadtrat die Daten und Fakten kenne, halte er,
Morlok, für den falschen Weg.
Letztlich widerspreche sich Frau Dubrau in ihrer Argumentation. Es gehe um bezahlbaren Wohnraum, und Frau Dubrau sage, die Wohnungen seien so teuer, dass sie
nicht vermietet werden könnten. Das sei ein klarer Widerspruch.
Frau Dubrau habe von einer Konkurrenz der Ferienwohnungen zu den Hotelneubauten gesprochen. In der Begründung des Änderungsantrages werde geschrieben,
man habe einen Boom von Hotelneubauten und weitere seien beabsichtigt. Wenn es
einen Boom bei Hotelneubauten gebe, halte sich sein, Morloks, Mitleid mit der Hotellerie in Grenzen.
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Alles in allem seien viele Widersprüche vorhanden. Deshalb habe er die herzliche
Bitte, im Verfahren einen neuen Weg zu gehen, einen Prüfauftrag zu erteilen, sich
dann das Ergebnis der Prüfung anzuschauen und schließlich zu entscheiden.
Bürgermeisterin Dubrau konstatiert, dass nicht jeder Boom dazu geführt habe,
dass letztlich auch alles vermietet worden sei. Das habe man in der Vergangenheit
erlebt.
Die Bürgermeisterin bekennt, dass sie in Zeitdruck sei. Sie habe am Anfang die Zahlen genannt. Der Bebauungsplan werde ja nicht erst seit gestern erarbeitet. Aufgrund
des Aufstellungsbeschlusses und des erreichten Erarbeitungsstandes habe die Verwaltung Verträge mit Investoren abgeschlossen. Alle Juristen wüssten, dass man
irgendwann Tatsachen schaffen und einen Beschluss fassen müsse. Heute gehe es
jedoch nicht um einen Satzungsbeschluss. Wenn sich, aus welchen Gründen auch
immer, herausstellen sollte, dass Änderungen notwendig seien, könne man die immer noch vornehmen. Aber sie würde heute gern zu einem Beschluss kommen.
Oberbürgermeister Jung macht, an Herrn Keller gewandt, geltend, dass er die Vorlage immer durch eine aus dem Stadtrat kommende Änderung ergänzen und diese
übernehmen könne. Die Änderung sei dann Bestandteil der Gesamtvorlage, über die
abgestimmt werde.
Als Protokollnotiz nehme die Verwaltung die Ankündigung von Bürgermeisterin
Dubrau mit, die Problematik Beherbergungsgewerbe, Ferienwohnungen noch einmal
einer intensiven Prüfung zu unterziehen und das Ergebnis dem Fachausschuss vorzulegen. Die Änderungsanträge ÄA-001 und ÄA-004 seien dennoch übernommen.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sei nach einer Protokollnotiz zurückgezogen.
Abstimmung: Unter Einbeziehung der Änderungsanträge ÄA-001 und
ÄA-004 wird Drucksache DS-0577/14 mit großer Mehrheit beschlossen.
Tagesordnungspunkt 11: Petitionen
11.2. Offene Seniorenarbeit (VI-P-01637)
Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses dem Stadtrat vorliege.
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird
einstimmig beschlossen.
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Tagesordnungspunkt 16: Anfragen an den Oberbürgermeister
16.1. CDU-Fraktion: Umsetzung der Ratsbeschlusses V-1295/12 bezüglich Eigenbetriebe Kultur (VI-F-0 1800)
Bürgermeister Faber äußert, rein formell betrachtet habe die CDU-Fraktion recht.
Die Beschlusspunkte 3 und 5 des Ratsbeschlusses V-1295/12 seien nur ansatzweise
umgesetzt. Im Rahmen der Actori-Untersuchung bis Ende 2013 habe man sich als
Ergebnis des erwähnten Ratsbeschlusses in Workshops und Arbeitsgruppen intensiv
und auch kontrovers auf fachlich hohem Niveau mit strategischen Szenarien wie Fusionen, auch Verwaltungsfusionen, oder Schließungen von ganzen Sparten und deren Auswirkungen auseinandergesetzt. Als Ergebnis dessen seien die in den Arbeitsgruppen vertretenen Stadträtinnen und Stadträte, die Betriebsleiter und die Vertreter der Verwaltungsspitze zu der Schlussfolgerung gekommen, dass entsprechende Strukturreformen Risiken und negative Auswirkungen auf Angebotsvielfalt, Prozessabläufe, Flexibilität und Qualität der künstlerischen Angebote haben könnten
und haben werden. Darüber hinaus sei durch Actori bestätigt worden, dass bereits
seinerzeit die Häuser sehr effizient aufgestellt gewesen seien. Diese Ergebnisse seien dem Stadtrat der V. Wahlperiode in seiner Sitzung am 12. Februar 2014 in Form
einer Informationsvorlage transparent vorgestellt und gemeinsam diskutiert worden.
Im Ergebnis sei festzuhalten, dass es im Stadtrat mehrheitlich nicht gewünscht gewesen sei, Änderungen an der Struktur mit Auswirkungen auf die Leistungsangebote
der Häuser durchzuführen. Die fachlich unterschiedlichen Vorstellungen hätten keine
Umsetzung der Beschlusspunkte 3 und 5 zugelassen.
Da verständlicherweise die strategische Diskussion um Effizienzen und Kosteneinsparungen fortlaufend geführt würden und auch geführt werden müssten, seien dem
neuen Stadtrat im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des Betriebsausschusses Kulturstätten am 2. Juli 2015 die Actori-Ergebisse durch Actori selbst nochmals
vorgestellt worden. Die Tatsache, dass die Häuser sehr effizient seien, habe im
Rahmen dieser Sitzung erneut bestätigt werden können. Die wirtschaftliche Entwicklung hinsichtlich Auslastungen, Eigenerlöse, Besucherzahlen, Veranstaltungsprogramme habe in den letzten Jahren sogar deutlich gesteigert werden können. Den
Häusern sei ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt worden.
Die Verwaltung habe eine Vorlage erarbeitet, die die inhaltlich-strategischen Rahmenbedingungen darlege und deren Finanzierung bis Ende 2020 für die Eigenbetriebe Kultur sicherstellen solle. Diese befinde sich momentan im verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren. Neuausrichtungen, die Risiken für das Leistungsangebot und folglich auch für Zuschauerauslastung und künstlerische Qualität der Häuser
mit sich bringen würden, würden durch die Verwaltung nicht unterstützt. Somit würden die Beschlusspunkte 3 und 5 des Ratsbeschlusses V-1295/12 im Rahmen der
neuen Finanzierungsvereinbarung bis 2020 aufgegriffen.
Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) legt dar, sie erinnere sich daran, dass ihm,
Faber, im Jahr 2010 die Zuständigkeit für diesen Bereich entzogen worden sei. Deswegen wundere sie sich, dass nicht der Oberbürgermeister, der diese Kompetenz
damals an sich gezogen habe, sondern er, Faber, auf die Anfrage der CDU-Fraktion
antworte. Sie wünsche eine Antwort vom Oberbürgermeister.
Ke
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Diejenigen, die dem Stadtrat bereits in der V. Wahlperiode angehörten, erinnerten
sich vielleicht daran, dass die CDU-Fraktion im Jahr 2013 den Oberbürgermeister
gefragt habe, wann dieser dem Kulturbürgermeister Faber die Kompetenzen zurückzugeben gedenke. Darauf habe der Oberbürgermeister geantwortet, er habe immer
gesagt, perspektivisch gehöre die Kultur in ein Dezernat. Das habe er schon im Jahr
2010 bei der Trennung der Verantwortlichkeiten gesagt; jetzt gehe es darum, im Sinne des Auftrages des Stadtrates neue Strukturen vorzuschlagen. Er, Jung, werde auf
jeden Fall die Verantwortung für diesen Prozess bis zum vierten Quartal weiter übernehmen und hoffe, mit einer strategischen Grundentscheidung des Stadtrates eine
klare operative Anforderung zu formulieren. In diesem Prozess werde er Kollegen
Faber intensiv einbeziehen. Zu gegebener Zeit werde entschieden werden müssen,
wann die Zusammenführung erfolgen solle. Mit Kollegen Faber arbeite er trotz des
bestehenden Konflikts sehr professionell zusammen. Die alltägliche Zusammenarbeit
bis hinein in die Dienstberatung sei vertrauensvoll und absolut in Ordnung. – So weit
die Antwort des Oberbürgermeisters auf die seinerzeitige Anfrage der CDU-Fraktion.
Stadträtin Niermann fragt den Oberbürgermeister, wann dieser eine entsprechende
Vorlage in den Stadtrat einzubringen gedenke und warum er den damals gefassten
Beschluss nicht vollzogen habe, wie es seine Pflicht gewesen wäre.
Oberbürgermeister Jung merkt an, dass Bürgermeister Faber die Antwort soeben
gegeben habe. Der Wortlaut dieser Antwort könne im Protokoll nachgelesen werden.
16.2. Fraktion DIE LINKE: Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Leipzig (VI-F-01654)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, das SMS gehe von 1.308 zugewiesenen
unbegleiteten minderjährigen Ausländern für Sachsen im Jahr 2016 aus, davon etwa
170 für die Stadt Leipzig. Diese Prognose basiere auf Zahlen von 2013 und würde
aus Sicht der Verwaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit übertroffen. Bereits jetzt
komme es in Leipzig zu zwölf Inobhutnahmen pro Woche. Mit Stand vom heutigen
Tag würden in Leipzig 95 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, dass eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz
zum 1. Januar 2016 mit Wirkung ab 1. April 2016 in Kraft treten werde, nach dem die
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel auf die
Länder verteilt würden. Vor zwei Stunden habe er erfahren, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten vereinbart hätten, dies bereits am 1. November 2015
wirksam werden zu lassen. Das bedeute, dass die jetzt vorliegenden Prognosen
wahrscheinlich Makulatur seien.
Ein seit längerer Zeit in Bearbeitung befindliches Konzept zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern werde dem Jugendhilfeausschuss im vierten Quartal zur Kenntnis gegeben. Ziel sei die integrative Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer in regulären Angeboten der Hilfe zur
Erziehung sowie die frühzeitige Integration unbegleiteter minderjähriger Ausländer in
schulische bzw. berufliche Bildung. Aufgrund der derzeitigen Fallzahlenentwicklung
bei diesem Personenkreis sei die kurzfristige Schaffung und Nutzung von Unterkünften, zum Beispiel Wohngruppen, ausschließlich für unbegleitete minderjährige Aus-
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länder notwendig. Zu bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung dieser jungen Menschen sei im Jugendhilfeausschuss in dessen vorletzter
Sitzung ausführlich berichtet worden.
Ein Strukturen und Netzwerke betreffendes Konzept werde also dem Jugendhilfeausschuss in Kürze zur Kenntnis gegeben.
Eine Vorlage für die Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen werde dem
Stadtrat in Kürze, wahrscheinlich zur nächsten Sitzung, zur Beschlussfassung unterbreitet.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz habe seinerzeit ein Konzept zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer vorgelegt, das sich derzeit in der Diskussion befinde. Der SSG habe eine erste Stellungnahme hierzu abgegeben. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung führe
seit Monaten einen intensiven Fachaustausch auf verschiedenen Ebenen. Vorgesehen sei ein Mehrbelastungsausgleich für die Betreuung der jungen Flüchtlinge.
16.3. SPD-Fraktion: Ergebnisbericht der Mitarbeiterbefragung 2014 (VI-F-01792)
Erster Bürgermeister Müller trägt vor, Mitarbeitergespräche seien ein bewährtes
Personalentwicklungs- und Führungsinstrument. Daher hätten sich die Stadt Leipzig
und der Gesamtpersonalrat im Jahre 2012 zu den Anforderungen an ein Mitarbeitergespräch verständigt und eine entsprechende Dienstvereinbarung abgeschlossen.
Darin sei festgelegt, dass die Vorgesetzten verpflichtet seien, den Bediensteten ein
Mitarbeitergespräch mit den Inhalten Arbeitsaufgaben, Zusammenarbeit zwischen
dem Vorgesetzten und den Bediensteten sowie der Bediensteten untereinander,
Entwicklungsperspektiven und mögliche Qualifizierungsmaßnahmen sowie Arbeitsumfeld einmal jährlich im ersten Quartal anzubieten. Die Ergebnisse des Gesprächs
würden dokumentiert und als Grundlage für das Mitarbeitergespräch im Folgejahr
genutzt. Anschließend werde die Aufzeichnung datenschutzrechtlich vernichtet. Zur
richtigen Führung von Mitarbeitergesprächen werde den Vorgesetzten jährlich eine
Schulung angeboten.
Zwischen der Stadt Leipzig und dem Gesamtpersonalrat sei die Erarbeitung einer
Rahmendienstvereinbarung „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ für die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe vereinbart worden. Derzeit werde durch den Gesamtpersonalrat ein Entwurf erstellt, welcher der gesamten Dienststelle in Kürze vorgelegt werden soll. Diese gesamtstädtische Regelung solle die Grundlage für Gesundheitsmanagementkonzepte in den örtlichen Teildienststellen, also auch in der
Stadtverwaltung Leipzig, werden. Der dafür in der Stadtverwaltung Leipzig bereits
gebildete Arbeitskreis „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ werde seine Arbeit
an dem Konzept nach Abschluss der Rahmendienstvereinbarung aufnehmen.
Den Bediensteten stehe jährlich ein umfängliches stadtinternes Fortbildungsprogramm des Personalamtes zur Verfügung, welches auf der Grundlage einer ämterübergreifenden Bedarfserhebung erarbeitet werde. Das Fortbildungsangebot gliedere
sich in Führungskräfteseminare, ämterübergreifende Seminare, Datenverarbeitungsseminare, Erzieherfortbildungen und amtsinterne Seminare. Das Angebot könne von
Ke
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den Bediensteten im internen Verwaltungsnetzwerk der Stadtverwaltung eingesehen
werden. Die Bediensteten meldeten sich mit Genehmigung der Vorgesetzten für die
Maßnahmen an. Entsprechend den vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen werde der Bedarf gedeckt. Neben diesem stadtinternen Fortbildungsprogramm, welches
das Personalamt vorbereite und verantworte, gebe es in Verantwortung der Fachämter eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Die Entscheidung über die Teilnahme obliege der jeweiligen Führungskraft in den Fachämtern, bei der diese das dienstliche
Erfordernis der jeweiligen Maßnahme und die zur Verfügung stehenden Ressourcen
zu beachten habe.
Das dem Personalamt für Fort- und Weiterbildung zur Verfügung gestellte Budget
betrage im Jahr 2015 630.000 Euro. Zum Stichtag 4. September 2015 habe es 2.106
Seminarteilnahmen gegeben. Dabei könnten einzelne Bedienstete an mehreren
Maßnahmen teilgenommen haben. Im Vorjahr habe das Budget des Personalamtes
633.500 Euro betragen, und es habe 4.332 Seminarteilnahmen gegeben.
Im Personalamt erfolge derzeit keine statistische Erfassung der internen oder externen Stellenbesetzungen. Bereits die Definition sei schwierig. So erfolgten Stellenbesetzungen häufig durch bereits befristet Beschäftigte, die, eigentlich extern, zum
Zeitpunkt der Stellenbesetzung nicht beschäftigt gewesen seien, jedoch als intern im
Sinne der Fragestellung betrachtet werden müssten. Generell lasse sich darum Folgendes sagen: Wo die Stadt nicht selbst ausbilde, könne die Nachbesetzung grundsätzlich nur extern erfolgen, zum Beispiel bei Erzieherinnen, Ärzten und anderen Berufsgruppen. Bei eigener Ausbildung würden Ausschreibungen in der Regel intern
veröffentlicht, um Entwicklungschancen zu eröffnen. Externe Einstellungen erfolgten,
wenn eine interne Besetzung mangels geeigneter Bewerber nicht möglich sei. Zu
beachten sei in jedem Fall Artikel 33 des Grundgesetzes, nämlich die Bestenauslese.
Neue Stellen müssten häufig extern besetzt werden. Dies gelte insbesondere für Erzieherinnen, für den Feuerwehrtechnischen Dienst, aber auch für die große Zahl
bautechnischer Stellen für den Schulhausbau und anderes mehr.
Frage 6 sei für zahlreiche Berufsgruppen in der Stadtverwaltung differenziert zu beantworten. Exemplarisch würden hier die Verwaltungsberufe betrachtet. Im Wesentlichen gebe es drei Ebenen, für die verschiedene Ausbildungsvoraussetzungen erforderlich seien. Die herkömmlichen Bezeichnungen seien der mittlere Dienst – mindestens dreijährige Berufsausbildung –, der gehobene Dienst – Bachelor oder gleichwertige Qualifikation – und der höhere Dienst – Master. Für den mittleren und den gehobenen Dienst bilde die Stadt selbst bedarfsgerecht aus. Innerhalb der jeweiligen
Spannbreite – Entgeltgruppe E 5 bis E 8 bzw. E 9 bis E 12 – sei die berufliche Weiterentwicklung unproblematisch. Erforderliche erweiterte Kenntnisse würden zum
Beispiel durch Fortbildungsmaßnahmen erworben, ohne dass es eines zusätzlichen
formellen Abschlusses bedürfe. Für den Übergang vom mittleren in den gehobenen
bzw. in den höheren Dienst bedürfe es eines höheren Abschlusses. Ein geeigneter
Abschluss für den gehobenen Dienst könne zum Beispiel an der VBA erworben werden. Dieser berechtige je nach Stellenprofil zur Teilnahme an Bewerbungsverfahren
für Stellen ab E 9. Da für diese Stellen auch eine originäre Ausbildung – Studium an
der Fachhochschule Meißen – durchgeführt werde und die entsprechenden Stellen
vorrangig mit diesen Absolventen besetzt würden, werde der Erwerb von VWAAbschlüssen von der Stadt Leipzig derzeit nicht gefördert. Die Förderung der berufli-
Ke
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chen Weiterbildung von Bediensteten müsse sich zunächst an den Erfordernissen,
insbesondere an der Zahl der zu besetzenden Stellen, und an den finanziellen Möglichkeiten der Stadtverwaltung, orientieren und komme nur infrage, wenn diese ein
Interesse an der Weiterbildung ihrer Bediensteten in der jeweiligen Zielgruppe habe.
Der Übergang zur E 13 setze regelmäßig ein Studium zur Erlangung des entsprechenden Abschlusses voraus. Dies hätten Mitarbeiter bisher auf eigene Initiative betrieben. In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 12. Mai 2015 sei die Förderung des Erwerbs höherer Bildungsabschlüsse beschlossen worden. Die Stadtverwaltung werde durch eine entsprechende Personalentwicklungsmaßnahme künftig den Erwerb einer erforderlichen Qualifikation für die Ebene des höheren Dienstes
fördern, um Potenzialträgern neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Für Beamte
des gehobenen Dienstes gebe es alternativ die Möglichkeit der Aufstiegsfortbildung.
Eine entsprechende Dienstanweisung, welche die Einzelheiten regele, sei gegenwärtig in Vorbereitung.
Neben diesen grundsätzlichen Regelungen zur Erlangung höherer Abschlüsse gelte
für Qualifizierungsmaßnahmen Folgendes: Nach gegenwärtiger regelmäßiger Verwaltungspraxis würden Anträge auf Maßnahmen der beruflichen Qualifikation hinsichtlich des dienstlichen Erfordernisses geprüft. Wenn die Maßnahme für die derzeitige Stelle erforderlich sei, erfolge eine Förderung. In die Zukunft gerichtete Personalentwicklungsmaßnahmen, das heißt für die derzeitige Tätigkeit nicht zwingend
erforderliche Maßnahmen, würden dem persönlichen Interesse des Bediensteten
zugeordnet und derzeit nur in Ausnahmefällen gefördert, nämlich dann, wenn von
der Maßnahme ein hoher Nutzen für die Stadtverwaltung zu erwarten sei. Im Hinblick
auf den demografischen Wandel würden hierzu künftig andere Prämissen gesetzt
werden müssen, die einen höheren Fortbildungsaufwand bedingen.
Zudem erfolge eine Förderung im Rahmen von Projekten. So habe die Stadtverwaltung im Rahmen des neuen kommunalen Finanzwesens NKF im Zeitraum von 2007
bis 2012 eine große Anzahl Bediensteter zu kommunalen Finanzbuchhaltern ausgebildet, um die hohen Anforderungen bei der grundlegenden Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik im Bereich Finanzwesen bewältigen zu können. An diesen
Maßnahmen hätten auch interessierte Bedienstete im Rahmen einer in die Zukunft
gerichteten Personalentwicklung teilgenommen.
In den jährlich stattfindenden Mitarbeitergesprächen zwischen den Bediensteten und
deren Vorgesetzten werde auf der Grundlage des § 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Qualifizierungsbedarf ermittelt, der über die Ämterabfrage in die
Bedarfserhebung des Personalamtes einfließe und so im Rahmen des Budgets nach
Möglichkeit berücksichtigt werde.
Stadträtin Wohlfahrth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf die Mitteilung von Bürgermeister Müller, dass die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem Übergang von
der Kameralistik zur Doppik zahlreiche Bedienstete zu kommunalen Finanzbuchhaltern ausgebildet habe, und fragt, ob diesbezüglich weitere Projekte geplant seien.
Erster Bürgermeister Müller antwortet, immer dann, wenn die Stadtverwaltung ein
Projekt auflege, das dazu führe, dass neue Qualifikationsanforderungen an die Be-
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schäftigten gestellt werden, sorge die Stadtverwaltung auch dafür, dass die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen zeitgerecht geplant, eingerichtet und für die benötigten Mitarbeiter organisiert würden. Wenn die Stadtverwaltung Arbeitsbedingungen,
Inhalte und anderes ändere, sei sie auch verpflichtet, die Beschäftigten zu befähigen,
den neuen Anforderungen zu entsprechen.
Stadträtin Wohlfahrth (SPD-Fraktion) erwähnt die Aussage des Bürgermeisters,
dass Stellen vor allen Dingen dann extern besetzt würden, wenn die Stadt selbst
nicht ausbilde. Bekanntlich gebe es einen Mangel an Erzieherinnen. Daher frage sie,
ob es dort Überlegungen gebe, gegenzusteuern und zu prüfen, ob die Stadt selbst
ausbilden könne.
Erster Bürgermeister Müller stellt klar, dass es derzeit und in absehbarer Zukunft
keine Schwierigkeiten gebe, Erzieherinnen und Erzieher für die sich entwickelnden
städtischen Bedarfe zu entwickeln. Leipzig sei als Stadt nach wie vor so attraktiv,
dass eine ausreichende Zahl von ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern zur
Verfügung stehe, um die offenen Stellen zu besetzen. Insofern bedürfe es dort keiner
vorausschauenden weiteren Maßnahmen. Die Stadt Leipzig wäre auch nicht in der
Lage, die erforderlichen Fachschulkapazitäten selbst aufzubauen, zumal ihr dazu
auch die Berechtigung fehle.
16.4. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Bessere Beschilderung von Stellflächen
für Elektrofahrzeuge und Sanktionierung von Zuwiderhandlungen (VI-F-01767)
In Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau antwortet Bürgermeister Rosenthal,
bei der Anordnung von Verkehrszeichen im öffentlichen Raum seien die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Auf der Grundlage der bestehenden Rechtslage sei
die derzeit ausgewiesene Beschilderung zweckmäßig sowie erforderlich. Die Anordnung beruhe auf der derzeit gültigen Straßenverkehrsordnung und auf dem Entwurf
zur 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Seitens der Verwaltung seien bereits mehrere Piktogrammformen für die Markierung
der Elektrostellplätze diskutiert worden. Eine endgültige Entscheidung, welche Markierungsform verwendet werden solle, sei bis jetzt noch nicht getroffen worden. Im
Gegensatz zu Behindertenstellplätzen, für welche die Straßenverkehrsordnung Piktogramme vorsehe, enthalte der jetzige Entwurf zur 50. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften keine sichtbare Markierung für Elektrostellplätze. Es gebe also derzeit für eine erweiterte Ausweisung keine Rechtsgrundlage.
In der Tat würden Verstöße an den neuen Mobilitätsstationen vom Ordnungsamt bisher nicht geahndet. Es habe insbesondere festgestellt werden müssen, dass es den
Kontrollkräften in der Praxis nicht möglich sei, den aktuellen Ladezustand abzulesen.
Zu diesem Sachverhalt befinde sich die Stadtverwaltung derzeit in konkreten Gesprächen mit den Leipziger Verkehrsbetrieben. Erschwerend komme hinzu, dass
nach wie vor die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in der Straßenverkehrszulassungsordnung und in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
zum Elektromobilitätsgesetz fehlen. Hierzu zähle insbesondere die rechtliche Handhabe, Elektrofahrzeuge mit einem speziellen Kennzeichen zu versehen und somit als
begünstigtes Fahrzeug zu identifizieren.
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Mit Inkrafttreten der 50. Verordnung werde die Beschilderung überprüft und nach
Möglichkeit optimiert, da Änderungen zum Entwurf nicht ausgeschlossen werden
können. Mit Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem in Bezug
auf EU-Kennzeichen und die Beschilderung von Elektrostellplätzen werde das Ordnungsamt die Kontrollen aufnehmen. Das Gleiche gelte für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Privilegierung von Carsharingfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum.
Erster Bürgermeister Müller übernimmt die Verhandlungsleitung.
Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, bis wann mit einer Entscheidung über die Markierungsform zu rechnen sei. In der Antwort auf die Anfrage
sei gesagt worden, dass auch die neue Verordnung diesbezüglich keine gesetzliche
Grundlage biete. Deshalb frage er, ob die Stadtverwaltung die Möglichkeit habe, ein
von ihr entwickeltes Piktogramm auf die Straße zu bringen, um zu verdeutlichen,
dass es sich dort um einen Elektrostellplatz handle.
Stadtrat Schmidt berichtet, wenn er an Elektroladeplätzen vorbeigehe, sehe er dort
so gut wie nie Elektrofahrzeuge. Der betreffende Stellplatz sei aber trotzdem mit
Verbrennungsfahrzeugen besetzt. Wenn dort kein Kabel hänge, müsse er aufs
Nummernschild gucken, um herauszubekommen, ob das ein Elektrofahrzeug ist oder
nicht. Da brauche man doch keinen Ladezustand abzulesen. Ihn interessiere, warum
das Ordnungsamt dort nicht handeln könne.
Bürgermeister Rosenthal antwortet, bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
und der damit verbundenen gerichtlichen Überprüfung durch Einzelgerichte in der
Bundesrepublik Deutschland sei festgestellt worden, dass keine ausreichende Legitimierung für die Aufzeichnung gegeben sei und damit die Ahndung nicht rechtmäßig
erfolgen könne. Das führe dazu, dass das Ordnungsamt diese Frage derzeit nicht
abschließend beantworte und demzufolge den Nichtladevorgang an den Mobilitätsstationen nicht ahnde. Bei den Ladesäulen, an denen abgelesen werden könne, wie
sich der Ladevorgang gestalte, werde tatsächlich auch kontrolliert.
Was die Piktogrammauftragung betreffe, habe er, Rosenthal, Herrn Jana so verstanden, dass die Diskussion in seinem Amt intensiv geführt werde und dass die Verwaltung auch die Möglichkeit habe, Piktogramme auf die Straße aufzutragen. Allerdings
liege der Entwurf der 50. Verordnung derzeit noch nicht vor.
Auf entsprechende Nachfragen antwortet Amtsleiter Jana, das Piktogramm gebe
einen Stecker wieder, und dieses Piktogramm werde derzeit auf die Straße aufgetragen.
16.5. AfD-Fraktion: Aktuelle Situation der Unterbringung von Asylbewerbern in
der Stadt Leipzig (VI-F-01812)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian führt aus, in der Vorlage, die heute unter dem Tagesordnungspunkt 20.9 aufgerufen werde, seien die geplanten Unterkünfte benannt.
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Die Frage, ob bauliche, technische und soziale Standards für Asylunterkünfte aufgrund des Zeitdrucks geändert werden, wird von Prof. Dr. Fabian verneint, es sei
denn die Stadt Leipzig müsse im Notfall auf Turnhallen und Zelte zurückgreifen.
Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie der Migrantenbeirat würden fortlaufend über Standortplanung und Standortentscheidungen zum
Thema Unterbringung von Asylbewerbern informiert.
Die AG Asyl werde ihre Arbeit aufnehmen, sobald Ressourcen dafür zur Verfügung
stehen.
16.6. Seniorenbeirat: Anfrage zur Umsetzung des Beschlusses RBV-2025/14
„Ergänzung des Prüfkataloges“ (VI-F-01563)
Erster Bürgermeister Müller antwortet, die Prüfung sei erfolgt und habe ergeben,
dass die Aufnahme zusätzlicher Zielgruppen in den Prüfkatalog nicht sinnvoll erscheine. Der bestehende Prüfkatalog sei im Hinblick auf die beiden strategischen
Ziele der Kommunalpolitik entwickelt und vom Stadtrat beschlossen worden. Die
Zielstellung „Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Altersstruktur“ lenke aufgrund der demografischen Fakten den Blick auf Familien und Kinder. Die derzeitigen
Entwicklungen zeigten, dass damit Leipzig zu einer wachsenden Stadt werde.
Der Familienbegriff werde in einem erweiterten Sinne aufgefasst, indem Seniorinnen
und Senioren ausdrücklich einbezogen seien. Grundsätzlich habe die Verwaltung die
spezifischen Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger, die von den Entscheidungen
betroffen sind, zu berücksichtigen. Die besonderen Anliegen und Bedarfe von Seniorinnen und Senioren würden zudem mit Einzelbeschlüssen umgesetzt. In diesem
Zusammenhang sei der Altenhilfeplan 2012 zu nennen, der alle Lebensbereiche und
kommunalen Handlungsfelder mit seniorenpolitischer Relevanz aufgreife. Eine noch
stärkere Sensibilisierung planender Ämter in unterschiedlichen Dezernaten, die Belange älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung besser zu berücksichtigen, könne und solle auch ohne eine Ergänzung des Prüfkataloges, der sich explizit
auf die beiden strategischen Ziele der Kommunalpolitik in Leipzig beziehe, erfolgen.
Stadtrat Müller (SPD-Fraktion) erklärt, dass er als Sprecher des Seniorenbeirates
mit der Antwort nicht zufrieden sei.
Der in der Anfrage angesprochene Beschluss stamme aus dem Jahr 2014. Anlass
für diesen Beschluss sei eine Maßnahme im Straßen- und Tiefbau gewesen, bei der
die Senioren überhaupt nicht berücksichtigt worden seien. Bürgermeister Müller habe
gesagt, dass die älteren Menschen in den Familienbegriff einbezogen seien. Da frage er sich natürlich, warum dann junge Familien und Familien mit Kindern hervorgehoben würden. So sei er ziemlich verwundert, wenn er sich den Bebauungsplan
Nr. 219, „Heidegraben“, oder den Bebauungsplan Nr. 423, „Gaswerksweg“, anschaue. Dort werde der Prüfkatalog zu Rate gezogen. In diesen Straßen würden
aber nicht nur junge Familien und Familien mit Kindern wohnen, sondern auch Senioren. Deshalb sei er nicht so ganz zufrieden.
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Auf der Tagesordnung stehe heute noch eine Informationsvorlage zur offenen Seniorenarbeit. In dem dort vorgelegten Zwischenbericht finde man hinsichtlich der Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen die Bewertung „nicht relevant“. Es sei deshalb nicht relevant, weil es dort nur um alte Menschen gehe und
nicht um Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern.
Stadtrat Müller erinnert daran, dass kürzlich in der „LVZ“ ein Ranking zur Zufriedenheit veröffentlicht worden sei, bei dem Leipzig sehr gut abschneide. Dabei frage er
sich, warum ältere Leipziger mit ihrer Stadt weniger zufrieden seien als junge Menschen. Seiner Meinung nach liege das daran, dass die Älteren „hinten runterfielen“.
Erster Bürgermeister Müller teilt mit, dass Bürgermeister Prof. Dr. Fabian die
kommentierende Nachfrage von Stadtrat Müller aufgreifen werde.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian erläutert, das Dezernat V sei maßgeblich an der
Formulierung eines Prüfkataloges beteiligt gewesen und habe ihn vorgelegt. Er bittet
Stadtrat Müller, dies auch dem Seniorenbeirat so zu vermitteln. Er, Fabian, habe
schon wiederholt gesagt, dass hier ein grundsätzliches Missverständnis vorliege. Die
beiden Prüfkataloge bezögen sich nicht auf die Interessenberücksichtigung einzelner
Personengruppen, sondern auf die beiden strategischen Ziele der Kommunalpolitik,
die 2005 im Stadtrat verabschiedet worden seien. Es sei also nicht darum gegangen,
die Belange einzelner Personengruppen zu berücksichtigen, sondern die beiden Ziele Schaffung von Arbeitsplätzen und Berücksichtigung der demografischen Struktur.
Die Vorlagen sollten im Hinblick auf diese Ziele und nicht im Hinblick auf die Interessen einzelner Personengruppen geprüft werden. Ansonsten könne man sich natürlich
auch Gedanken darüber machen, ob nicht noch andere relevante Personenkreise,
deren Interesse ebenfalls Berücksichtigung finden müssten, entsprechende Prüfkataloge aufmachen müssen.
Die Versammlungsleitung wird wieder von Oberbürgermeister Jung
übernommen.
16.7. Fraktion DIE LINKE: Anfrage Umsetzung Ratsbeschluss zum Antrag
A 00294/14 – Mindeststandard für Beschäftigte im Öffentlichen Personennahverkehr (straßengebundener ÖPNV) (VI-F-01666)
In Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau antwortet Erster Bürgermeister Müller,
die laut Ratsbeschluss vorgesehene Prüfung habe stattgefunden. Über das Ergebnis
solle im Rahmen der Berichterstattung „Stand der Umsetzung von Beschlüssen zum
Antrag A 00294/14“ informiert werden. Die Berichterstattung befinde sich aktuell in
der Ämterabstimmung und gehe im vierten Quartal den Fraktionen zu. Ein positives
Ergebnis habe die Prüfung nicht erbracht. Eine ausführliche Antwort werde die oben
angekündigte Berichterstattung enthalten.
16.8. CDU-Fraktion: Baulandreserve in Leipzig (VI-F-01603)
In Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau trägt Bürgermeister Rosenthal als
Vorbemerkung vor, im Flächennutzungsplan seien 5.854 Hektar als Wohnbaufläche
dargestellt. Der Flächennutzungsplan treffe aber vor dem Hintergrund seines sehr
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langen Planungshorizonts von 10 bis 15 Jahren keine Unterscheidung zwischen bereits bebauten und unbebauten oder geplanten Flächen. Die 5.854 Hektar erfassten
also sowohl alle Bestandsgebiete als auch Reserveflächen. Diese Zahl biete damit
keine Möglichkeit zur Beantwortung der hier in Rede stehenden Fragen. Eine tiefer
gehenden Analyse noch unbebauter Wohnbauflächen ermögliche der Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau und Stadterneuerung mit seinem Teilplan Wohnungsbau
aus dem Jahr 2010. Er stelle die wichtigste konzeptionelle Grundlage zur Steuerung
der Wohnbauflächenentwicklung dar. Im Teilplan Wohnungsbau seien bebaubare
Flächen mit einer Größe von mindestens 0,3 Hektar erfasst und würden alle zwei bis
drei Jahre aktualisiert. Neben der Flächenkulisse des Teilplans Wohnungsbau gebe
es in Leipzig ein überdurchschnittlich hohes Potenzial an kleinen Bauflächen, Umnutzungsstandorten und Baulücken in Wohn-, Misch- und Kerngebieten, die überwiegend ohne Erfordernis eines neuen Bebauungsplanes bebaubar seien. Eine
Quantifizierung dieser kleinteiligen Potenziale solle 2016 erfolgen.
Zum Stand Ende 2014 seien rund 530 Hektar Wohnbaufläche ab 0,3 Hektar, die im
Teilplan Wohnungsbau erfasst seien, noch unbebaut. In diesem Flächenpotenzial
enthalten seien neben den eigentlichen Bauflächen auch Grün- und Erschließungsflächen.
Rund 10 % des Potenzials befänden sich komplett im Eigentum der Stadt oder städtischer Gesellschaften. Weitere 22 % des Potenzials umfassten Fläche, die sich teilweise in kommunalem Eigentum befänden.
Knapp zwei Drittel des Potenzials seien nach § 34 Baugesetzbuch bebaubar oder
verfügten über einen rechtskräftigen Bebauungsplan.
Etwa zwei Drittel des Potenzials seien vorrangig mit Einfamilienhäusern bebaubar.
Das entspreche rechnerisch etwa 5.400 Wohnungen. Vor dem Hintergrund, dass
aktuell etwa 50 % der jährlich neu gebauten 350 Einfamilienhäuser außerhalb der
Flächenkulisse des Teilplanes Wohnungsbau auf kleineren Standorten oder als Nahverdichtung erschlossener Gebiete errichtet würden, stehe mittelfristig ein ausreichendes Flächenangebot zur Verfügung. Dies zeigten auch die moderaten Preise
und die im Vergleich zu anderen deutschen Städten großen Grundstücksgrößen.
Eine Aussage, wie viel Prozent der Wohnbaufläche derzeit durch Zwischen- oder
Fremdnutzung belegt sind, werde im Teilbau Wohnungsbau nicht gemacht und habe
in der Kürze der Zeit nicht detailliert ermittelt werde können. Klassische Stadterweiterungsflächen seien heute überwiegend agrarisch genutzt. Umnutzungsstandorte seien häufig Brachflächen und hätten Zwischennutzungen, die aber in der Regel kein
längerfristiges Entwicklungshemmnis darstellen.
16.9. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Umsetzungsstand Naturdenkmal Naunhofer Straße (VI-F-01677
Bürgermeister Rosenthal teilt mit, durch einen öffentlich bestellten und vereidigten
Baumsachverständigen solle die Schutzfähigkeit der Linden, Platanen und Kastanien
in den unter Schutz zu stellenden Alleeabschnitten der Naunhofer Straße geprüft und
bewertet werden. Dieses Sachverständigengutachten sei ein wesentlicher Bestand-
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teil für die darauf folgende Entscheidung, ob ein Unterschutzstellungsverfahren durch
die untere Naturschutzbehörde eingeleitet werden könne. Im Bundesnaturschutzgesetz werde zum Thema Naturdenkmale eindeutig geregelt: „Es können Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu 5 Hektar, deren besonderer
Schutz erforderlich ist, wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit als Naturdenkmale unter Schutz gestellt werden.“
Nach Prüfung der unteren Naturschutzbehörde sei derzeit nur der doppelreihige vitale Lindenabschnitt der Naunhofer Straße im Bereich Kommandant-Brendel-Allee/
Augustinerstraße geeignet, die vom Gesetz vorgeschriebenen hohen materiellen Voraussetzungen zu erfüllen. Der weitere Abschnitt der Naunhofer Straße zwischen
Kommandant-Brendel-Allee und Holzhäuser Straße erfülle in seiner Gesamtheit nicht
diese vom Naturschutzgesetz vorgegebenen hohen Ausweisungskriterien der
Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit, Schutzfähigkeit. Der Straßenabschnitt von der
Kommandant-Brendel-Allee bis zur Gletschersteinstraße bestehe überwiegend aus
Kastanien. Diese seien durch die Miniermücke stark geschädigt und wiesen nur noch
eine beschränkte Vitalität auf. Dieser Straßenabschnitt weiche aufgrund der Baumschädigungen und seines ausgeweiteten Profils mit einer Innenraumbepflanzung auf
naturfernen Bodendecken erheblich von den geschützten Doppelreihen des vitalen
Lindenabschnitts der Naunhofer Straße ab. Ebenfalls nicht schutzwürdig sei der mit
Linden neu bepflanzte Abschnitt zwischen Kommandant-Brendel-Allee und LudolfColditz-Straße und der mit Platanen bestandene Straßenabschnitt der Naunhofer
Straße bis zur Holzhäuser Straße. Von den dort stehenden Bäumen würden die
Ausweisungskriterien nicht erfüllt.
Dies sei schon im Verwaltungsstandpunkt so ausgeführt, durch den Stadtrat allerdings anders beschlossen worden. Anfang 2016 solle nun durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen die Vitalität der Linden, Platanen und
Kastanien in den unter Schutz zu stellenden Alleeabschnitten der Naunhofer Straße
geprüft und bewertet werden. Dieses Sachverständigengutachten solle dann in die
naturschutzfachliche Bewertung hinsichtlich einer Ausweisung des beantragten Alleeabschnitts als Naturdenkmal einfließen.
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob sie Bürgermeister
Rosenthal richtig verstanden habe, dass dieser den Auftrag des Stadtrates für sich
nicht annehme. Der Bürgermeister habe seinerzeit schon erklärt, dass das schwierig
sei. Der Stadtrat habe anders entschieden. Daraufhin hole die Verwaltung nochmals
einen Gutachter ein, der die Meinung des Bürgermeisters bestätige. So gehe es aber
nicht, denn der Stadtrat erteile die Aufträge, und wenn der Stadtrat das unter Schutz
stellen wolle, dann habe die Verwaltung die Pflicht, dies umzusetzen.
Bürgermeister Rosenthal betont, dass die Verwaltung dies tue. Er weise lediglich
darauf hin, dass die Behörde die Schutzwürdigkeit nicht erklären könne, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Auch wenn der Stadtrat dies beschlossen habe, sei
die Verwaltung derzeit nicht in der Lage, das Bundesnaturschutzgesetz an dieser
Stelle in dieser Form umzusetzen, da die Voraussetzungen für ein Naturdenkmal
nicht erfüllt seien. Das, was die Verwaltung jetzt tue, sei, den Stadtratsbeschluss
dergestalt ernst zu nehmen, dass sie nochmals einen Baumsachverständigen frage,
ob er die Bäume, die nach Meinung der Verwaltung allerdings schon fachlich begut-
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achtet seien, eventuell anders begutachtet und gegebenenfalls auf Seltenheit, Eigenart usw. hinweist, um das Ganze für die Naturschutzbehörde unter Umständen
aufgrund eines neuen Sachverhalts prüfen zu können und dabei zu dem Ergebnis zu
kommen, den gesamten in Rede stehenden Straßenabschnitt, wie der Stadtrat beschlossen habe, zum Naturdenkmal zu machen. Allerdings sähen die derzeitigen
Voraussetzungen diesbezüglich sehr dünn aus.
Möglicherweise müsse man sich noch einmal mit dem Begriff Naturdenkmal befassen, um zu erfahren, was er eigentlich inhaltlich bedeute. Eine Allee an sich sei noch
kein Naturdenkmal. Die Verwaltung habe schon seinerzeit gesagt, dass der jetzt bereits im Landschaftsschutzgebiet befindliche Abschnitt der Naunhofer Straße über
die Landschaftsschutzgebietskulisse ausreichend geschützt sei. Man könne das
Landschaftsschutzgebiet aber nicht ausweiten, weil dort die Voraussetzungen zur
Klassifizierung als Landschaftsschutzgebiet nicht gegeben seien.
16.10. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einrichtung einer Servicestelle bei der
Freiwilligenagentur zur Förderung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements (VI-F-01674)
Oberbürgermeister Jung bezeichnet es als Selbstverständlichkeit, dass die Verwaltung den Stadtratsbeschluss Schritt für Schritt umsetze. Das Stadtbüro sei am
17. März neu eröffnet worden. Er habe es Vereinen und Initiativen als Ansprechpartner vorgestellt und persönlich empfohlen. Das Informationsangebot sei verbessert
worden. Die Online-Förderinformationen seien von den Ämtern vereinheitlicht worden.
Am 29. Juli sei der Zuwendungsbescheid an die Freiwilligenagentur ausgestellt worden. Das habe länger gedauert als geplant. Aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Sozialamtes hätten sehr einleuchtend erklärt, dass auch hinsichtlich der Freiwilligenagentur exakt bestimmt werden müsse, welcher Fördergedanke hinter der Ausreichung stehe. Man habe miteinander das Profil bestimmt.
Die Vorlage befinde sich im Verfahren. Die Verwaltung habe einige Punkte aus dem
Stadtratsbeschluss in das Grundbekenntnis zur Förderung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements aufgenommen. Im Moment werde die Vorlage nochmals umfassend überarbeitet und dabei das Echo aus den Fraktionen und den Ausschüssen berücksichtigt. Man sei dabei, die Maßnahmen zu benennen und Ergänzungen vorzunehmen. Die Vorlage komme dann erneut ins Verfahren. Die Rahmenrichtlinie sei kürzlich mit einigen qualitativen Änderungen und Verbesserungen ins
Verfahren gebracht worden, sodass die Verwaltung der Ansicht sei, dass der Stadtratsbeschluss Schritt für Schritt umgesetzt werde.
Es gebe keine Festlegungen zu einer zeitlich befristeten Servicestelle. Die Freiwilligenagentur werde sich sicherlich im Rahmen ihrer Neuausrichtung den aktuellen
Entwicklungen anpassen, und das in enger Abstimmung mit dem Sozialamt.
Der Oberbürgermeister teilt mit, dass er die in den Haushalt 2015 eingestellten Finanzmittel nicht auf das Haushaltsjahr 2016 übertragen könne, weil sie im Jahr 2015
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bereits verausgabt worden seien. Im Jahr 2016 laufe die Förderung selbstverständlich weiter.
Stadtrat Deissler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Gesamtvorlage unglücklicherweise zum zweiten Mal zurückgezogen worden sei, obwohl für
die zweite Vorlage ganz erhebliche Zuarbeiten geleistet worden seien. Es sei unbegreiflich, dass diese nicht eingearbeitet worden seien. Er frage, ob die Verwaltung
einen Termin nennen könne, zu dem die Vorlage dem Stadtrat erneut vorgelegt werde.
Es gebe Gerüchte, dass ein Gutachten zu dieser Vorlage entweder beauftragt worden sei oder beauftragt werden solle. Ihn, Deissler, interessiere, ob das zutreffend
sei und, wenn ja, ob es dafür schon ein Angebot, insbesondere ein Kostenangebot,
gebe.
Oberbürgermeister Jung nennt als Termin der erneuten Unterbreitung der Vorlage
das vierte Quartal 2015. Von Überlegungen zu einem neuen Gutachten wisse er
nichts. Er seinerseits schließe das aus.
16.11. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 70 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki
– das Verbot von Atomwaffen: (K)ein Thema für Leipzig? (VI-F-001675)
Oberbürgermeister Jung beantwortet die Frage, ob er das aktive Engagement für
die weltweite atomare Abrüstung weiterhin als elementar wichtige Angelegenheit aller Menschen, Organisationen und Regierungen und damit auch der Stadtverwaltung
Leipzig betrachte, mit „Selbstverständlich ja“. Mehr müsse er dazu gar nicht sagen.
Der Oberbürgermeister betont, dass Leipzig Partner und Förderer des Netzwerkes
„Mayors for peace“ bleiben wolle. Die Netzwerkstrukturen würden zurzeit aktualisiert.
In Hannover befinde sich die deutsche Zentrale des Netzwerkes. Dort sei ein Informationssystem aufgebaut worden, das die Kommunikation zwischen den Kommunen
erleichtern solle. Künftig würden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Stadt Hannover
schlage vor, sich mit einem Jahresbeitrag von 100 Euro zu beteiligen. Er, Jung, müsse eine Vorlage in den Stadtrat einbringen, um diese 100 Euro als freiwillige Ausgabe vorzuschlagen. Es sei eine gute Sache, dass man sich auf Stadtebene international verbinde in Bezug auf die Ächtung der Atomwaffen.
Im Zusammenhang räumt der Oberbürgermeister ein, dass es hinsichtlich der Aktivitäten von „Mayors for peace“ in diesem Jahr einen Fehler gegeben habe. Generell
habe die Stadt Leipzig bei den Aktionen immer mitgemacht. Die Stadt wolle sich bemühen, humanitäre Initiativen und Veranstaltungen zu unterstützen. Darüber, welche
Aktivitäten die großen deutschen Mitgliedsstädte im Netzwerk unternehmen können,
müsse man sich in einer gemeinsamen Tagung verständigen, die wiederum von
Hannover organisiert werden soll. Außerdem gebe es gut funktionierende Beziehungen mit mehreren Städten in Japan, beispielsweise mit der Großstadt Kumamoto im
Bereich Verkehr und Stadtentwicklung. Auch die Kulturreisen nach Japan müsse
man erwähnen.
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Der Oberbürgermeister bedauert, dass die Stadtverwaltung in diesem Jahr die Teilnehmer des Radmarathons „Peacemaker“ nicht begrüßt habe. Im vergangenen Jahr
habe man dies geschafft. In diesem Jahr sei dem dafür vorgesehenen Kollegen wegen kurzfristiger anderer dienstlicher Verpflichtungen die Begrüßung nicht möglich
gewesen. Er, Jung, sei außerhalb unterwegs gewesen.
Die unter den Tagesordnungspunkten 16.12 bis 16.19 aufgeführten Anfragen werden schriftlich beantwortet.
Tagesordnungspunkt 17: Bericht des Oberbürgermeisters
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
Tagesordnungspunkt 18: Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
18.1. Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO bis Juni
2015 (VI-DS-01633)
Abstimmung: VI-DS-01633 wird einstimmig beschlossen.
18.2. Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
bis August 2015 (VI-DS-01715)
Abstimmung: VI-DS-01715 wird einstimmig beschlossen.
Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes 19: Vorlagen I
19.1. Präzisierung Planungsbeschluss – Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten – Baustein 4-zügige Oberschule am Standort
Ihmelstraße 14 mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau einer Sporthalle mit 3 Feldern (DS-00108/14 + Änderungsantrag der Mitglieder
des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau)
Oberbürgermeister Jung tut kund, dass er den Änderungsantrag der Mitglieder des
Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau als Bestandteil der Vorlage übernehme.
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, dass es im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zwei intensive Sitzungen zu diesem Thema
gegeben habe. Im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule habe
dagegen dieses Thema überhaupt keine Rolle gespielt. Zudem seien die Mitarbeiter
der Verwaltung in keiner Weise aussagefähig gewesen, auch nicht zu den Themen,
die im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau angesprochen worden seien. Das
kritisiere sie, Krefft, ganz heftig. Daran zeige sich, dass die Quartiersschule in der
Ihmelstraße weiterhin seitens der Verwaltung nicht wirklich unterstützt werde.
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Es gebe eine Beschlusslage vom 20. März 2013: Einrichtung eines Gymnasiums im
Leipziger Osten bis spätestens 2019. Das sei ein Beschluss des Stadtrates. Im Übrigen sei es nicht das erste Mal, dass Beschlüsse des Stadtrates durch das von Prof.
Dr. Fabian geleitete Dezernat nicht so umgesetzt würden, wie sich der Stadtrat das
wünsche. Es sei nicht immer einfach, Beschlüsse zu erreichen; aber wenn man sie
denn gefällt habe, müsse das ein klarer Auftrag an alle Teile der Verwaltung sein. Es
werde viel über Bildung, Inklusion, Integration, Chancengerechtigkeit geredet. Aber
das nehme Prof. Dr. Fabian nicht als seine Sache an.
Glücklicherweise sei der von der Verwaltung vorgelegte Beschlussentwurf im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau noch auf die richtige Schiene gesetzt worden.
Allerdings werde man es nicht schaffen, das Gymnasium bis 2019 zu eröffnen. Vorauseilend könne man sagen, dass im Entwurf der Schulentwicklungsplanung stehe,
dass das Gymnasium im Jahr 2022 eröffnet werden soll. Aber auch das sei jetzt
schon unrichtig.
Sie, Krefft, bedaure es, dass man es nicht geschafft habe, den Planungsbeschluss
für die Leistungsphase 3 für die Quartiersschule zu fassen; denn damit wäre dem
Planungsbeschluss vom 20. März 2013 Folge geleistet. Darauf habe sich der Fachausschuss nicht einigen können, weil fraglich sei, wie das Vorhaben mit den zur Verfügung stehenden Planungsmitteln, die man auf keinen Fall gefährden wolle, realisiert werden könne. Deswegen wolle sie, Krefft, als Grundsatz formulieren, dass die
Planung möglichst nicht nur für die Oberschule, sondern für die Quartiersschule bis
zur Leistungsphase 3 vorgenommen werden sollte, um wenigsten die Chance zu haben, relativ parallel nicht nur die Oberschule, sondern auch das Gymnasium und
damit das gesamte Projekt Quartiersschule im Leipziger Osten zu realisieren.
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) dankt der Verwaltung namens der Mitglieder des Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau für die Übernahme ihres Änderungsantrages. In diesem Änderungsantrag sei unter Punkt b) formuliert: „Ein 2-stufiges VOF-Verfahren für die Oberschule wird, aufbauend auf dieser städtebaulichen
Planungsidee, bis zur Leistungsphase 3 durchgeführt.“ Dem müsse das städtebauliche Konzept folgen, denn die Freiflächengestaltung werde nicht möglich sein, wenn
das städtebauliche Konzept nicht vorliege, weil man dann nicht wisse, in welchem
Bereich man das für die Oberschule machen könne.
Vielleicht könnte man sich auch darauf verständigen, dass in der Verwaltung – das
sei dann Sache des Oberbürgermeisters – jedes Dezernat und jedes Amt seine Verantwortung wahrnimmt. Das gelte auch für den Stadtrat. Er, Schlegel, erinnere daran, dass es zum letzten Haushaltsplan einen Antrag gegeben habe, zu überprüfen,
inwieweit EU-Förderprogramme oder andere Förderprogramme genutzt werden können. Soviel er wisse, sei auch das AfW beteiligt und werde möglicherweise eine Finanzierung über das Projekt „Soziale Stadt“ zur Verfügung stellen. Also, der Fachausschuss habe das auf dem Schirm und werde die Sache weiter verfolgen.
Viel wichtiger sei, dass zeitnah der Schulentwicklungsplan beschlossen wird, um dort
endlich Klarheit zu schaffen, statt irgendwo ein paar Container aufzustellen. Sonst
könnte man noch ein Containerbauprogramm beschließen.
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Abstimmung: Unter Einbeziehung des Änderungsantrages der Mitglieder des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau wird Drucksache DS-00108/14 bei 1 Gegenstimme und ohne Enthaltungen beschlossen.
19.2. Einbau eines Liftes in der Verteilerebene City-Tunnel Hauptbahnhof zur
Herstellung der Barrierefreiheit (Drucksache DS-00363/14)
Abstimmung: Drucksache DS-00363/14 wird einstimmig beschlossen.
19.3. Satzung zur Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken / Gebührensatzung (Drucksache DS-00617/14)
Abstimmung: Drucksache DS-00617/14 wird mit 52 Dafür-Stimmen
ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen.
19.5. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013
bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (Drucksache DS0577/14)
Stadtrat Morlok (fraktionslos) legt dar, wenn man sich die Feststellungen der Wirtschaftsprüfer zu Jahresabschlüssen gemäß § 51 Haushaltsgrundsätzgesetz ansehe,
finde man bei allen Punkten Anmerkungen wie „Keine Einwände“, „Alles in Ordnung“
und Ähnliches. Das, was dem Stadtrat heute vorliege, unterscheide sich jedoch erheblich von dem, was er eigentlich von der Arbeit der Eigenbetriebe gewohnt sei.
Es sei beispielsweise festgestellt worden, dass in einem Zeitraum von Mai bis Januar
keine Monatsabschlüsse erstellt und keine Plan-Ist-Abweichungen ermittelt worden
seien. Außerdem werde festgestellt, dass die Plan-Ist-Abweichungen nicht entsprechend dokumentiert seien. Dies seien gravierende Feststellungen.
Da auch ein nichtöffentlicher Teil Bestandteil der Vorlage sei, müsse er, Morlok, jetzt
vorsichtig formulieren. Wenn im Bericht des Rechnungsprüfungsamt mehrfach Verstöße gegen Bestimmungen kritisiert würden, ergebe sich die Frage, welche Maßnahmen die Verwaltung ergriffen habe, um sicherzustellen, dass solche Dinge in diesem Eigenbetrieb nicht wieder vorkommen.
Bürgermeister Bonew erläutert, der vorliegende Jahresabschluss betreffe ein Jahr,
in dem es zu einem Wechsel in der Intendanz des Schauspielhauses gekommen sei.
Der Jahresabschluss sei intensiv geprüft worden. Es habe eine Tiefenprüfung der
bbvl und eine Tiefenprüfung des Rechnungsprüfungsamtes gegeben. Erste Ergebnisse seien in der Planvorlage verarbeitet. In Beschlusspunkt 4 werde ausdrücklich
lediglich Herrn Enrico Lübbe für die Zeit, wo er Intendant gewesen sei, Entlastung
erteilt. Weitere Personen würden nicht entlastet.
Der Bürgermeister bittet Stadtrat Morlok, als Gast an einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses teilzunehmen. Dort könne man weiter über Personalfragen
sprechen. Auf alle Fälle habe die Verwaltung Lehren aus den Vorfällen gezogen.
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Abstimmung: Drucksache VI-DS-00853 wird ohne Gegenstimmen bei
4 Enthaltungen beschlossen.
19.7. Bebauungsplan Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“; Stadtbezirk
Ost, Ortsteil Engelsdorf; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-01109)
Abstimmung: VI-DS-01109 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
19.8. Neufassung der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung (VI-DS-01213, Austauschseiten + Änderungsantrag der
CDU-Fraktion)
Stadtrat Dossin (CDU-Fraktion) erklärt, er stehe hier als Finanzer und bitte darum,
die in der Vorlage vorgesehenen Gelder für die Stadt Leipzig nicht einzunehmen.
Dies sei kein Widerspruch, sondern in finanzieller Hinsicht sei der Änderungsantrag
der CDU-Fraktion sinnvoll. Stadtteilfeste von gemeinnütziger Art seien nicht nur ein
wesentlicher Kulturbeitrag für die Stadt Leipzig, sondern auch Umschlagsfaktor von
Waren und Leistungen. Dass der Handel von Waren und Leistungen Steuereinnahmen mit sich bringe, sei weithin bekannt. So könne die direkte Mindereinnahme
durch die Stadt eine indirekte Einnahme durch andere Steuern und Abgaben oder
Verwaltungspauschalen ausgleichen, auch wenn man dies nicht auf den Cent genau
berechnen könne, vor allem wenn man daran denke, dass Vereine aufgrund der jetzt
schon erhöhten Gebühren ernsthaft überlegen, ihre Feste nicht mehr auszurichten,
weil der finanzielle Background der Vereine fehle. Dann aber gebe es gar keine Einnahmen für die Stadt.
Das Wichtigste aber sei, dass der kulturelle Beitrag, den die Vereine für die Gemeinschaft und das gemeinschaftliche Leben der Menschen in Leipzig leisten, gefördert
werden muss. Denn der Mensch brauche neben dem Arbeitsalltag auch Zerstreuung
am Wochenende. Bei diesen Festen erlebe man, wie ganze Familien kommen, um
zum Beispiel ihr vierjähriges Kind, das für den Auftritt bei so einem Fest zwölf Monate geübt hat, tanzen zu sehen. Auch wenn der Tanz dann kein Profitanz sei und bei
den Kindern vielleicht auch nicht alles synchron laufe, bekämen sie extremen Applaus. Man könne dann die Kinderaugen glitzern sehen und wisse, wie glücklich die
Kinder seien.
Stadtrat Dossin fragt, wie man in Leipzig Kindern, Jugendlichen, aber auch Erwachsenen so flächendeckend diese Freude, diesen Ansporn geben wolle, wenn die Stadt
die Möglichkeit zur Förderung der Stadtteilfeste nicht mehr biete. Er könne noch viele
andere Beispiele nennen, um zu zeigen, warum es sinnvoll sei, diesen kulturellen
Beitrag, also faktisch die Nichteinnahme einer Gebühr, zu begründen. Jeder Stadtrat
kenne solche Stadtteilfeste und deren Nutzen für die Gemeinschaft.
Es gebe aber auch Bedenken, und zwar dahin gehend, dass die Gebührenfreiheit
ausgenutzt werden könne. Darüber sei auch ausreichend diskutiert worden. Den
Missbrauch hoffe die CDU-Fraktion mit den Bedingungen, die im Änderungsantrag
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enthalten seien, verhindern zu können. Die CDU-Fraktion bitte um Zustimmung zu
ihrem Änderungsantrag.
In dem Bemühen, Stadtrat Dossin besser zu verstehen, verweist Oberbürgermeister Jung auf die in § 7 Absatz 3 f enthaltene Regelung, bei Veranstaltungen, die im
überwiegenden öffentlichen Interesse liegen, die Gebühren ganz oder teilweise zu
erlassen. Anscheinend reiche das der CDU-Fraktion nicht. Er, Jung, habe angenommen, dass man mit diesem Tatbestand die Chance habe, rechtssicher zu agieren.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) teilt mit, sie habe noch einmal nachgefragt
und dabei erfahren, dass es lediglich bei der Plakatierung eine Bevorzugung der gemeinnützigen Vereine gebe. Hinsichtlich der klassischen Sondernutzungsgebühr,
nämlich hinsichtlich der Nutzung des öffentlichen Raums, habe man diese Stringenz
noch nicht gesehen. Dies sei ein Vollzugsproblem, das die CDU-Fraktion hervorheben wolle.
Oberbürgermeister Jung betont, ihm sei wichtig, dass die Gemeinnützigkeit der
Organisation sichergestellt sein müsse. Es gebe genügend Stadtteilfeste, die auch
von kommerziellen Anbietern mit Gewinnabsicht mit organisiert würden. Deshalb
müsse man eine Einzelfallprüfung sicherstellen.
Amtsleiter Jana zitiert den von der Verwaltung eingebrachten Änderungsvorschlag
zur Sondernutzung im Zusammenhang mit Stadt- und Stadtteilfesten, die von gemeinnützigen Organisationen veranstaltet werden. Dies sei eine Formulierung, die
die Verwaltung als rechtssicher ansehe und die in die gleiche Richtung wie der Änderungsantrag ziele. Dort heiße es: „… die von gemeinnützigen mildtätigen Vereinen
veranstaltet werden“. Den Begriff „gemeinnützige Organisationen“ könne man
rechtssicher in der Verwaltung verwenden. Der weitere Zusatz sei aus Sicht der
Verwaltung unter der Voraussetzung der nachträglichen Offenlegung von Einnahmen
und Ausgaben des Festes gegenüber der Stadt Leipzig nicht notwendig. Daher plädiere er, Jana, dafür, den Änderungsvorschlag der Verwaltung, auch wenn er für die
Einnahmesituation nachteilig sein könnte, in die Satzung aufzunehmen.
Oberbürgermeister Jung hebt hervor, dass die Sondernutzungserlaubnis bei dem
Fachamt zu beantragen sei, bei welchem die Zuordnung gemäß Anlage 1 der Satzung liege. Daher gebe es immer eine fachliche Beurteilung. Die Gemeinnützigkeit
werde nachgewiesen. Dadurch verschlechtere man zwar die Einnahmesituation, gefährde aber nicht die Gesamtdurchführung. Die hinter dem Änderungsantrag stehende Absicht finde er, Jung, richtig. Sie sollte jedoch rechtssicher formuliert werden.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, den Änderungsantrag der CDU-Fraktion wie folgt
zu formulieren:
„Sondernutzungen im Zusammenhang mit Stadt- und Stadtteilfesten,
die von gemeinnützigen Organisationen veranstaltet werden“
Ergänzt werde dann:
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„Die Sondernutzungserlaubnisse M und S sind bei dem Fachamt zu
beantragen, bei welchem die Zuordnung gemäß Anlage 1 zur Satzung
liegt.“
Der Oberbürgermeister betont, dass er die soeben vorgetragene Fassung übernehmen könne, und damit wäre der Änderungsantrag der CDU-Fraktion erledigt.
Abstimmung: VI-DS-01213 wird unter Berücksichtigung der soeben
vom Oberbürgermeister vorgetragenen Veränderungen mit 53 DafürStimmen ohne Gegenstimmen und bei 2 Enthaltungen beschlossen.
19.9. Aufhebung des Ratsbeschlusses RBIV-1020/27 vom 17.10.2007 – Zuwendung für die Unterbringung von Schülern der Sportmittelschule (Anmerkung:
jetzt Sportoberschule) Leipzig im Internat des Sportgymnasiums (VI-DS-01219)
Abstimmung: Drucksache VI-DS-01219 wird einstimmig beschlossen.
19.10. Bebauungsplan N. 219 „Wohngebiet am Heidegraben“; Stadtbezirk
Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss (VI-DS-01228)
Ortsvorsteherin Ziegler merkt an, dass dieser Bebauungsplan den Stadtrat schon
lange beschäftige. Seine größte Veränderung habe er dadurch erfahren, dass die
städtischen Flächen für den Ausgleich für das Industriegebiet östlich der Radefelder
Allee zur Verfügung gestellt worden seien. Dies sei zunächst einmal positiv, weil es
sich um einen ortsnahen Ausgleich handle.
Dem Beschlussvorschlag sei zu entnehmen, dass quasi durch die Hintertür wieder
die Möglichkeit eröffnet werden solle, eine festgesetzte Ausgleichsfläche anderweitig
zu nutzen. Konkret gehe es um die Wendeschleife für die Straßenbahnlinie 11. Diese
Wendeschleife sei ehemals im Entwurf enthalten gewesen. Gegen ihren Bau habe
sich der Ortschaftsrat sehr massiv ausgesprochen. Er habe erreicht, dass diese
Festsetzung dort nicht erfolgt sei.
Jetzt sehe sich der Ortschaftsrat in einer schlechten Lage, weil dieses Vorhaben
wieder aufgenommen sei, wenn auch nur als Eventualität. Dies halte der Ortschaftsrat für nicht möglich, weil es sich um eine festgesetzte Ausgleichsfläche handle. Es
dürfe auch nicht passieren, dass die Ortschaft durch zwei Taktzeiten, die vielleicht
mit so einer Wendeschleife verbunden sein könnten, zerteilt wird.
Ortsvorsteherin Ziegler erwähnt, dass die Aktualität der Vorlage zu wünschen übrig
lasse. Es habe eine Änderung hinsichtlich der Buslinie 190 gegeben. Diese Linie fahre nicht mehr nach Lützschena-Stahmeln. Es sei zwar vereinbart, dass es sich dabei
nur um eine vorübergehende Maßnahme handele, aber diese vorübergehende Festsetzung habe sicherlich andere Ursachen.
Oberbürgermeister Jung macht darauf aufmerksam, dass es keinen Änderungsantrag gebe und dass das Vorvotum 4 : 0 : 0 laute.
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Abstimmung: Drucksache VI-DS-01228 wird mit 51 Dafür-Stimmen
ohne Gegenstimmen und bei 1 Enthaltung beschlossen.
19.11. „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“; Beteiligung der Stadt
Leipzig an den Bundesprogrammen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit /
Bestätigung der überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
in 2016 (VI-DS-01277)
Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass Bürgermeister Albrecht erkrankt ist. Er,
Jung, wisse aber, dass an dieser Vorlage mit Herzblut gearbeitet worden sei und
dass die Stadt Leipzig hier eine Chance habe, ein Bundesprogramm auszuprobieren,
da Leipzig zu den Kommunen gehöre, die ausgewählt worden sind.
Stadtrat Pellmann (Fraktion DIE LINKE) führt aus, mit dieser Vorlage werde ein
Anliegen der Fraktion DIE LINKE, welches sie bereits seit Jahren immer wieder einfordere und anmahne, offenbar umgesetzt. Aus der Vorlage werde ersichtlich, dass
bezüglich der öffentlich geförderten Beschäftigung ein Umdenken bei der Stadtverwaltung eingesetzt hat. Dies hänge sicherlich auch damit zusammen, dass vor dem
Hintergrund der jüngsten Prognose der Bundesregierung, die davon ausgehe, dass
in den kommenden Jahren mit keiner signifikanten Senkung der Arbeitslosenzahlen
mehr zu rechnen sei, dieses Umdenken ausgelöst worden sei. Seitens der Bundesregierung rechne man mittelfristig mit einer Verfestigung der Arbeitslosigkeit bei einem Sockel zwischen 2,7 und 2,8 Millionen Betroffenen. Dieser Trend werde auch
um Leipzig keinen Bogen machen und die ohnehin komplizierte Aufgabe der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vor neue Herausforderungen stellen.
Daher sei die in der Vorlage konstatierte „überproportionale“ Reduzierung der sogenannten Eingliederungstitel des Jobcenters Leipzig zum Teil um über 50 % im Vergleich zu 2009/2010 verhängnisvoll. Bei den Teilnehmerzahlen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung bedeute das eine Absenkung von ehemals fast 6.000
auf voraussichtlich lediglich knapp über 1.000 in diesem Jahr – und das vor dem
Hintergrund von ca. 9.000 Langzeitarbeitslosen derzeit! Die Vorlage bestätige, dass
sich Programme wie Bürgerarbeit und „Kommunal-Kombi“ bewährt haben. Trotz aller
kritischen Einwände, die auch die Linksfraktion bei jenen Programmen hatten, sei
dem zuzustimmen.
Umso unverständlicher sei es gewesen, dass zunächst keinerlei Fortsetzung oder
Folgeprogramme vorgesehen waren. Diesbezügliche Forderungen seitens der Verwaltung, die bekanntermaßen nicht unerheblich von den damit geförderten Leistungen profitierte habe, seien jedoch nicht bis zur Linksfraktion vorgedrungen. Auch bei
der Umsetzung des durch die Linksfraktion initiierten Beschlusses vom Frühjahr
2012 für die Erarbeitung eines Konzepts für ein Modellprojekt des Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors habe sich das zuständige Dezernat nicht gerade mit
Ruhm bekleckert! Innovative und unkonventionelle Ideen, mit denen man sowohl die
Landesregierung als auch die regionale Arbeitsmarktförderung hätte konfrontieren
können und müssen, seien der Linksfraktion bis dato nicht bekannt geworden.
Die Linksfraktion begrüße daher die heute in Rede stehende Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter dem Titel „Chancen eröffnen – soziale
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Teilhabe sichern“, mit der zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen
Interesse für arbeitsmarktferne Menschen, bei denen derzeit keine unmittelbare
Chance einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt bestehe, geschaffen werden
sollen. Und es sei sicherlich nachvollziehbar, dass die Genugtuung der Linksfraktion
besonders groß sei, wenn bei den Überlegungen zu ihrer Umsetzung ausdrücklich
auf den von ihr auf den Weg gebrachten Beschluss RBV-1145/12 zum ÖBS Bezug
genommen werde. Gleiches gelte auch für diesbezügliche Haushaltsanträge der
Linksfraktion aus den vergangenen Jahren.
In seinem Interessenbekundungsverfahren habe das Jobcenter Leipzig aufgrund
seiner Potenzialanalyse 400 Stellen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
beantragt. Hiervon sollten nach entsprechender Abfrage der Kapazitäten bei Dritten
250 Stellen bei freien Trägern und 150 in kommunaler Trägerschaft für 36 Monate
realisiert werden, und dies zum Teil bei tariflicher Bezahlung. Insgesamt solle das
Programm durch die Stadt mit 4,8 Millionen Euro unterstützt werden. Das werde von
der Linksfraktion begrüßt.
Die Freude über das neue Beschäftigungsprojekt sei dennoch bei der Linksfraktion
nicht gänzlich ungetrübt: Erstens sei es schon ein kleiner Etikettenschwindel, jene
Beschäftigungsverhältnisse uneingeschränkt als sozialversicherungspflichtig zu bezeichnen. Die ansonsten übliche Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit werde
dabei ausgeklammert. Eine sachbezogene Begründung hierfür sei nicht zu erkennen.
Also sollte man der Ehrlichkeit wegen doch lieber von „eingeschränkt sozialversicherungspflichtig“ sprechen.
Zweitens halte die Linksfraktion den Personenkreis für zu begrenzt und für ausbaufähig. Auch anderen Gruppen der Langzeitarbeitslosen sollten vergleichbare Programme angeboten werden.
Und schließlich halte es die Linksfraktion drittens für problematisch, das Programm
wiederum bis 2018 zeitlich zu befristen. Es stelle sich die Frage, ob möglicherweise
bei der Auswahl jenes Zeitpunktes das Datum der nächsten Bundestagswahl ausschlaggebend gewesen sei. Hier benötige man nicht zuletzt auch angesichts der
oben angeführten Prognose mehr Stetigkeit. Strohfeuer reichten hier nicht aus.
Freilich wisse die Linksfraktion, dass der Adressat ihrer Kritiken in Berlin und nicht in
Leipzig sitze. Daher stimme die Linksfraktion diesem Schritt in die richtige Richtung
und damit auch der Vorlage zu.
Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, es handle sich
selbstverständlich nicht um eine Vorlage der Linksfraktion, aber die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen habe gemeinsam mit der Linksfraktion und anderen in der Vergangenheit manche Beschlüsse gefasst, um die städtische Förderung auszuweiten.
Stadträtin Körner lobt die Stadtverwaltung und bezeichnet es als toll, dass es gelungen sei, die Stadt Leipzig in dieses Bundesprogramm einzuordnen. Sie empfehle
allen, die wissen wollen, was in der Beschäftigungsförderung in den letzten Jahren
passiert sei, in diese Vorlage zu schauen. Auch aufgrund der übersichtlichen Diagramme sei sie sehr gut lesbar. Man erfahre, wo wie viele Personen eingestellt wor-
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den seien, man erfahre aber auch, wo sie hinterher geblieben seien, und man erfahre, dass der Mindestlohn so greife, dass sowohl die Stellen, die mit Zuschüssen arbeiten, als auch die geplanten Stellen zur sozialen Teilhabe bei mindestens 8,50 Euro beginnen und auch mehrjährig sind. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
habe immer wieder betont, dass es nicht sinnvoll sei, jemanden für sechs Monate
irgendwo reinzustopfen, um Wege zu harken oder irgendwie durch die Stadt zu laufen.
Bedauerlich sei, dass die freien Träger zwar eine gewisse Unterstützung für die
Sachkosten erhielten, dass aber Coaching und Ähnliches nicht vorgesehen sei. Da
solle man sich einmal anschauen, was alles die freien Träger auf eigene Kosten mit
finanziert hätten.
Insgesamt handle es sich um eine tolle Vorlage, auch wenn die Maßnahmen noch
nicht ausreichend seien und nicht alle arbeitsuchenden Personen erfasst würden.
Wahrscheinlich habe Leipzig auch deshalb den Zuschlag bekommen. Es gebe immer
noch viel zu viele Menschen, die nicht wüssten, wo sie Geld bekommen können für
eine Arbeit, die vielleicht auch Spaß macht.
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass er im Auftrag und in Vertretung des Deutschen Städtetages in Berlin mit der Arbeitsministerin über das Grunddesign dieser
Förderung habe verhandeln dürfen. Insofern habe die Stadt Leipzig sehr wohl am
Zustandekommen dieses Bundesprogramms intensiv mitgearbeitet.
Abstimmung: Drucksache VI-DS-01277 wird bei 1 Gegenstimme und
1 Enthaltung beschlossen.
19.12. Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität (Drucksache VI-DS-01293 + Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Änderungsantrag der
SPD-Fraktion)
Stadtrat Tornau (CDU-Fraktion) bringt vor, mit den Worten „Besser spät als nie!“
könnte die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag kurz kommentieren. Bekanntlich
habe die CDU-Fraktion das Fehlen des Themas Elektromobilität schon im Zusammenhang mit dem beschlossenen STEP Verkehr kritisiert. Dieses wichtige und zukunftsfähige Thema, welches momentan in aller Munde sei, müsse für eine Stadt wie
Leipzig eine wichtige Rolle spielen.
Einer der Vorreiter auf diesem Gebiet baue sein erstes Elektromodell in Leipzig. Ohne diese Ansiedlung und ohne den Erfolg dieses Fahrzeugs wäre Leipzig sicherlich
nicht in der stabilen wirtschaftlichen und finanziellen Situation, in der sich die Stadt
befinde. Zwei Jahre nach dem Produktionsstart des Elektromobils habe nun auch die
Verwaltung reagiert und das Thema für sich erkannt, was die CDU-Fraktion ausdrücklich begrüße.
Stadtrat Tornau weist darauf hin, dass auch ein Elektromobil zur Klasse der Autos
gehöre, die gerade aus dem Dezernat der Frau Dubrau immer wieder verteufelt würden, und im Übrigen benötige auch ein E-Auto einen Park- und einen Stellplatz. Der
Oberbürgermeister habe neulich vor Leipziger Unternehmen darauf hingewiesen,
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dass ihm an einer Vision für den Verkehr gelegen sei und dass ihm das Feilschen
um einzelne Prozente am Anteil der Verkehrsarten zu kleinteilig sei. Elektromobilität
sei eine wahr gewordene Vision. Vielleicht könne der Oberbürgermeister seine Baudezernentin noch einmal daran erinnern.
Letztlich sei der CDU-Fraktion positiv aufgefallen, dass auch der Wirtschaftsverkehr
in der Vorlage erwähnt werde. Die CDU-Fraktion werde dieser Vorlage zustimmen.
Die im Änderungsantrag der SPD-Fraktion geforderte Evaluierung sei sehr sinnvoll
und finde die Unterstützung der CDU-Fraktion. Jedoch glaube die Fraktion, dass erst
nach Bekanntwerden des Ergebnisses dieser Evaluierung die Verteilung besprochen
werden sollte. Vielleicht könne die SPD-Fraktion diesen Punkt aus ihrem Antrag
nehmen. Hilfsweise beantrage die CDU-Fraktion eine punktuelle Abstimmung.
Stadträtin Ludwig (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) legt dar, mit dieser Vorlage
habe das Dezernat Wirtschaft und Arbeit dem Stadtrat eine Entscheidungsgrundlage
präsentiert, wie Fachausschuss und Verwaltung zum Thema Elektromobilität zusammenarbeiten sollen. Mit dem Beschluss der Vorlage solle die Elektromobilität im
gesamten Stadtgebiet integriert werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe sich gefragt, ob diese Beschlussvorlage
überhaupt gebraucht werde. Das Grundbekenntnis, die Elektromobilität in Leipzig
entsprechend den vom Dezernat genannten Zielen abgasarm, leise, effizient, elektrisch, intermodal und wirtschaftlich nachhaltig weiter zu entwickeln, betrachte die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als bereits beschlossen, und zwar mit den Stadtratsbeschlüssen zum Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum, zum
Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 bis 2020, zum Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig sowie mit der Charta Leipziger Neuseenland 2013.
Wenn wie im Falle des Energie- und Klimaschutzprogramms Beschlüsse nicht umgesetzt würden, helfe auch kein weiterer Beschluss etwas. Sie, Ludwig, zitiere gern
einen ehemaligen Umweltminister: „Das Steinzeitalter ist nicht aufgrund eines Mangels an Steinen zu Ende gegangen, und so wird auch das Erdölzeitalter nicht wegen
eines Mangels an Erdöl zu Ende gehen.“ Und so werde die Elektromobilität in Leipzig
nicht aufgrund eines Beschlusses im wahrsten Sinne des Wortes rasant an Fahrt
aufnehmen.
Mit ihrem Änderungsantrag kritisiere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Vorlage, dass nicht definiert werde, was „intelligente Mobilität“ sein soll. Außen vorgelassen worden sei auch, dass Elektromobilität ja nicht nur den PKW-Verkehr umfasse. Elektromobilität heiße Nutzung von E-Fahrrädern, ein elektrifiziertes Schienensystem, Motorboote mit Elektroantrieb und Elektrofahrzeuge. Ein ganzheitliches
Konzept wäre hier wünschenswert.
Daran schließe sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch die Frage an, was
Sinn und Zweck der intelligenten Mobilität in Leipzig sein solle. Mehr Autos wohl
nicht. Der Ersatz von benzinbetriebenen Fahrzeugen durch Elektrofahrzeuge könne
zwar mittelfristig sinnvoll sein, wenn diese aber mit Strom aus Braunkohle betankt
würden, führe das den Umweltschutz ad absurdum, genauso wie ein Mehr an Elek-
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trofahrzeugen zusätzlich zu den anderen nicht umweltschonender sei. Die Umstellung auf Elektromobilität sei ein erster Schritt hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz.
Aber erst wenn der Gedanke an Suffizienz mitgedacht werde, sei Elektromobilität
sinnvoll.
Den Änderungsantrag der SPD-Fraktion halte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
für sinnvoll. Allerdings hätte sie ihn lieber vor zwei Monaten als Änderungsantrag
beim Beschluss über die Mobilitätsstationen gesehen. Aus diesem Grund habe die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag eingereicht, der zum Inhalt
habe, dass die Stadt mit der Vorlage ein zentrales Klimaschutzziel umsetzen und
somit die Aktivierung und Beteiligung aller Interessengruppen und nicht nur der
kommunalen Betriebe und Unternehmen durchsetzen müsse. Zudem sei das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept Elektromobilität der Ratsversammlung spätestens
im ersten Halbjahr 2016 vorzulegen. Nur mit einer neuen Mobilitätskultur und einer
nachhaltigen Mobilitätspolitik werde man Automobilität auf Dauer für alle sichern.
Stadträtin Ludwig bittet den Stadtrat, dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen zuzustimmen.
Stadtrat Hentschel (AfD-Fraktion) erklärt, die Überschrift „Leipzig – Stadt der Mobilität“ sei eine Farce. Vor Kurzem sei in Leipzig ein neues Verkehrskonzept ohne Sinn
und Verstand durchgeboxt worden. Nun wolle die Stadt ein weiteres Symbolprojekt
starten. Die Technik sei nicht ausgereift, zu teuer und aktuell nicht praxistauglich.
Kein mittelständisches Unternehmen werde, wie gewünscht, den Fuhrpark in diese
Richtung erneuern. Alles andere sei Wunschdenken und realitätsfremd. Elektromobilität sei noch nicht intelligent, im Gegenteil. Wer doppelt so viel Geld für Mobilität
ausgebe und dafür einen geringeren Komfort in Kauf nehme, der könne nur als Ideologe bezeichnet werden. Wer als Stadt E-Mobilitätsstationen für derzeit 19 private
Autos baue, finanziere ein Projekt für grüne Ideologen auf Kosten der Allgemeinheit.
Die Gelder könnten an anderer Stelle besser eingesetzt oder vielleicht sogar gespart
werden. Die AfD-Fraktion werde daher diese Vorlage und alle Änderungsanträge
ablehnen.
Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) erläutert, der Punkt 5 im Änderungsantrag der SPDFraktion sei so gemeint, dass es in Leipzig flächendeckend Ladestationen geben
solle, und natürlich solle evaluiert werden, bevor begonnen werde. Die SPD-Fraktion
wolle die Formulierung ihres Änderungsantrages beibehalten, weil sie sie für sinnvoll
halte.
Stadtrat Weber berichtet, er habe ein bisschen recherchiert, woher der Leipziger
Strom komme, und dabei festgestellt dass 45 % Kohlestrom seien, und zwar sowohl
aus Braunkohle als auch als Steinkohle. Es handle sich um Kohle aus der Lausitz,
und da habe man ja einiges dafür getan, dass sowohl Kulturlandschaften als auch
Dörfer nicht mehr existieren. Von einem Stück Braunkohle könnten nur 35 % zur
Verstromung genutzt werden. Der Wirkungsgrad der Kraftwerke liege bei 35 %. Dessen müsse man sich in diesem Kontext bewusst sein. Wenn man also von Elektromobilität rede, dann müsse man die gesamte Wirkungskette betrachten.
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Das nächste „Highlight“ beim Thema Elektromobilität sei die Tatsache, dass man
2014 in fast allen Fahrzeugen Lithium-Ionen-Akkus gehabt habe. In der Regel hielten
die, wenn man es ideal angehe und bei 15° und 60 % Ladestand lagere, acht Jahre.
Er, Weber, sei viel unterwegs gewesen und war dabei auch manchmal der Sonnenstrahlung ausgesetzt gewesen, jedenfalls hätten die Akkus in seinem Computer nur
noch vier Jahre gehalten. Das Gleiche müsse man natürlich auch bei den Elektrofahrzeugen bedenken. Vor diesem Hintergrund wolle er, Weber, angesichts der vielen positiven Vorzeichen, die quasi in die Elektromobilität hineingedacht würden, ein
bisschen Wasser in den Wein kippen. Er sei auch für Testballons, aber man müsse
aufpassen, dass man sich an bestimmten Stellen nicht verrenne und einen Haufen
Geld investiere.
Stadtrat Weber unterstreicht, dass man jetzt einiges für die Elektromobilität tue. Er
zitiert seinen früheren Fraktionskollegen Manfred Rauer, der den Jungen immer wieder gesagt habe: Jetzt rennen wir alle der Elektromobilität hinterher, finden das total
toll, stecken einen Haufen Geld rein, aber die Mutter der Elektromobilität, die Straßenbahn, die lassen wir verhungern.
Stadträtin Gabelmann (SPD-Fraktion) empfiehlt, etwas näher zu betrachten, wen
man im Zusammenhang mit der Elektromobilität ein bisschen prüfen wolle. Es gebe
zwei oder drei Vorzeigeunternehmen, die auch in der Vorlage genannt seien. Sie,
Gabelmann, habe sich den aktuellen Sozialreport der IG Metall angeschaut, der sich
mit der Automobilbranche in Leipzig befasse. Man habe in der Automobilbranche
18.000 Beschäftigte. Davon seien nur 8.300 Stammbelegschaft von Porsche oder
BMW, die anderen seien Leiharbeiter. 30 % aller Beschäftigten verdienten weniger
als 1.750 Euro brutto inklusive aller Zuschläge. 90 % aller Beschäftigten müssten
Feiertags- und Wochenendarbeit machen. Zwei Drittel aller Leiharbeiter arbeiteten
mehr als vertraglich zugesichert.
Stadträtin Gabelmann gibt zu bedenken, dass der Stadtrat, bevor er über solche
schönen großen Vorlagen abstimme und sich dann dafür feiern lasse, dass er etwas
für den Standort und für die Firmen getan habe, auch einmal prüfen möge, ob die
Firmen anschließend etwas für ihre Mitarbeiter tun.
Oberbürgermeister Jung legt, etwas zugespitzt dar, ohne die beiden Automobilkonzerne, die Stadträtin Gabelmann eben benannt habe, würden in Leipzig die Lichter ausgehen. Dann hätte man nämlich gar nichts mehr zu verteilen. Jeder zehnte
Beschäftigte in Leipzig hänge direkt davon ab.
Der Oberbürgermeister betont, man habe in Leipzig eine Riesenchance. Wenn man
sich so verhalten würde, wie Herr Hentschel vorschlage, würde man wahrscheinlich
noch mit Ottomotoren von 1905 fahren. Es gehe um Innovation und Entwicklung. Die
Stadt Leipzig habe in diesem Wirtschaftssektor eine Riesenchance, die sie nutzen
sollte, trotz all der Fragen, die Herr Weber gestellt habe. Deshalb habe BMW in der
Einflugsschneise des Flughafens fünf große Windräder gebaut. Deshalb müsse man
für die Elektromobilitätsstationen selbstverständlich Solarenergie nutzen, um dauerhaft einen Effekt zu haben. Diese Chance mit dem Netzwerk, das man habe, nicht zu
nutzen, wäre geradezu sträflich. Man brauche in Deutschland dringend diese Modell-
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region, um international in die Vermarktung und in die Marketingstrategie zu kommen.
Der Oberbürgermeister fragt, wo in Deutschland sonst es das gebe, was hier in
Leipzig produziert werde. Leipzig habe als Standort die Chance dazu. Und das sei
keine Alternative zur Straßenbahn, sondern es sei ein vernünftiges ergänzendes Angebot.
Stadtrat Hentschel (AfD-Fraktion) merkt an, Porsche habe den Porsche Cayenne
erfolgreich in Leipzig gebaut, ohne dass es hier viele Berge gebe. Die AfD sei nicht
gegen den Fortschritt, aber aktuell sei Elektromobilität wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Deswegen sei es Wunschdenken zu glauben, dass Firmen ihren Fuhrpark erneuern
würden, um die Elektromobilität voranzubringen.
Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) unterstreicht, auch sie sei für die Straßenbahn, wolle aber daran erinnern, dass kürzlich in der Zeitung zu lesen gewesen sei,
dass Los Angeles jetzt den BMW-Elektrowagen kaufe, der in Leipzig produziert werde, und damit auf Verbrecherjagd gehe. Mit den alten Tatrawagen wäre das schwierig.
Abstimmung: Änderungsantrag ÄA 001 der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen wird mit 15 Dafür-Stimmen bei 25 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen abgelehnt.
Oberbürgermeister Jung erklärt zum Vorschlag der SPD-Fraktion, die Standorte
der derzeit existierenden 25 Mobilitätsstationen zu evaluieren, diese Standorte seien
bereits evaluiert, jetzt aber gehe es um die Umsetzung und Nutzung.
Abstimmung: Der einen neuen Beschlusspunkt 4 der Vorlage betreffende Teil des Änderungsantrages ÄA 002 der SPD-Fraktion wird
mehrheitlich angenommen.
Abstimmung: Der einen neuen Beschlusspunkt 5 der Vorlage betreffende Teil des Änderungsantrages ÄA 002 der SPD-Fraktion wird bei
22 Dafür-Stimmen, 25 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt.
Abstimmung: VI-DS-01293 wird einschließlich der im Änderungsantrag ÄA 002 enthaltenen Neufassung des Beschlusspunktes 4 mit großer Mehrheit beschlossen. Der alte Punkt 4 der Vorlage wird somit
Punkt 5.
19.13. Beschluss einer Entgeltordnung über den Verkauf von Familienstammbüchern im Standesamt Leipzig (Drucksache VI-DS-01324)
Abstimmung: VI-DS-01324 wird einstimmig beschlossen.
19.14. Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der
Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 (Drucksache VI-DS-01363)
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Abstimmung: Vi-DS-01363 wird einstimmig beschlossen.
19.15. 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke (Drucksache
VI-DS-01445, Neufassung + Änderungsantrag ÄA 001 der SPD-Fraktion)
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD-Fraktion) tut kund, dass fast in jedem Jahr Schulbezirke geändert werden müssten. Das habe mit steigenden Schülerzahlen, Neubau
von Schulen oder auch Verschiebungen bei der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung zu tun. Es sei sinnvoll, sich in jedem Jahr genau anzusehen, wie viele Schüler voraussichtlich im Schulbezirk leben. Bei geringfügigen Überschreitungen der Kapazitäten an Schulen könne schnell und überaus kostengünstig reagiert werden,
wenn man einen Schulbezirk ändere. Die Stadt Leipzig müsse die vorhandenen Kapazitäten optimal ausnutzen.
Auch die Sächsische Bildungsagentur unterstütze dieses Ansinnen, denn sie spare
auch den einen oder anderen Lehrer, wenn die Klassen optimal gebildet werden. Die
direkten Auswirkungen dieser Politik müssten jedoch die Schulen verkraften. In den
Stellungnahmen der Schulkonferenzen könne man das ganz deutlich ablesen.
Grundlegende Probleme der Verdichtung zeigten sich zumeist zuerst in den Speiseräumen und in den Turnhallen. Die Eltern bewege die Sorge um längere Schulwege.
Die Kinder müssten sich im morgendlichen Großstadtverkehr durch die Stadt bewegen.
Die SPD-Fraktion sehe bei zwei Veränderungen besonderes Problempotenzial. Das
sei erstens im Stadtbezirk Südwest die Grundschule am Adler und die 120. Grundschule in Großzschocher, die einen gemeinsam Schulbezirk erhalten sollen. Die Ursache sei hier ganz klar. Es sei der anhaltende Schülerzuwachs in Plagwitz, Schleußig und Kleinzschocher. Der letzte Schulentwicklungsplan von 2012 habe vorgesehen, dass in diesem Bereich eine bis zwei neue Grundschulen benötigt würden. Im
Schulentwicklungsplan stehe: Bereitstellung eines vierzügigen Standortes in Plagwitz
ab dem Schuljahr 2018 an einem geeigneten Standort in Plagwitz. – Allen sei bekannt, dass das Grundstück Jahrtausendfeld gemeint sei, das der Stadt nicht mehr
gehöre. Die Verhandlungen über dieses Grundstück gestalteten sich zäh, und ein
Schulneubau dauere mindestens fünf Jahre, also werde dieser Übergang für den
gemeinsamen Schulbezirk eine längerfristige Lösung sein müssen.
Dazu komme die wirklich geniale Mathematik der Stadtverwaltung. Auf Seite 6 der
Vorlage heiße es: „Für diese beiden Schulen werden sich ab dem Schuljahr 2016/17
jährlich Schüler für sieben erste Klassen anmelden. Beide Schulen zusammen verfügen über eine Kapazität für sechs Eingangsklassen.“ Dass da ein gemeinsamer
Schulbezirk die Probleme ändern werde, wage sie, Köhler-Siegel, zu bezweifeln. Eine weitere Verdichtung sei an den Schulen nämlich nicht möglich, weil in der Schule
am Adler eine Oberschule die Räumlichkeiten mit nutzt und dort die Kapazitäten
dringend gebraucht werden und weil an der 120. Grundschule die Räume so klein
sind, dass maximal 24 Kinder in einer Klasse lernen können. Entsprechende Hinweise seien auch in den Stellungnahmen der Schulkonferenz benannt worden.
Mit ihrem Änderungsantrag wolle die SPD-Fraktion die aufgezeigten Problemlagen
besonders im Bereich der Speisenversorgung in den Fokus rücken und der Schule
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zusichern, dass der Fachausschuss jährlich genau auf die weitere Entwicklung der
Schülerzahlen achten werde. Das bedeute, dass die Verwaltung das dem entsprechenden Unterausschuss vorlegen werde, um gegebenenfalls Lösungen zu entwickeln. So könnte zum Beispiel ein externer Speiseraum in Systembauweise dort zügig Abhilfe schaffen, falls die Schule weiter über ihre Kapazität hinaus ausgelastet
werden müsse.
Die zweite Veränderung der Schulbezirke, die auf Problemlagen hindeute, betreffe
die Anpassung der Schulbezirke im Stadtbezirk Nord, also die Hans-KrochGrundschule und die Karl-Liebknecht-Grundschule. Hier seien die Ursachen völlig
andere, denn die Entwicklung der Schülerzahlen verlaufe dort sehr differenziert. Die
Karl-Liebknecht-Grundschule platze aus allen Nähten, während in der Hans-KrochGrundschule nach Auszug der Grundschule des Forum Thomanum reichlich Platz
sein werde. Es sei ganz klar, dass die Kommune aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Veränderung im Schulbezirk als eine angemessene Lösung sehe. Dennoch
könnte es durch die Veränderung dazu kommen, dass die Grundschüler die MaxLiebermann-Straße auf ihrem täglichen Schulweg queren müssen. Dort gebe es
zwar zahlreiche Ampeln, aber bei so einer großen vierspurigen Straße würden sich
die Eltern natürlich auch um ihren Nachwuchs sorgen.
Deshalb schlage die SPD-Fraktion als Änderung vor, dass die Stadtverwaltung gezielt auf die Gefahrenmeldungen der Eltern reagiert, die AG Schulwegsicherheit darauf hinweist und diese dann sofort aktiv wird, um kleine Veränderungen herbeizuführen, indem sie beispielsweise einen Schulweghelfer am Anfang des Schuljahres
dort platziert oder entsprechende Ampelschaltungen oder Markierungen auf den
Straßen verändert.
Die Anpassung der Schulbezirke sei notwendig, sollte sich aber an den Hinweisen
der Schulen und der Eltern orientieren. Die SPD-Fraktion bitte die Verwaltung herzlich, die im Änderungsantrag enthaltenen wirklich kleinen Änderungen zu akzeptieren.
Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) betont, Leipzig stehe vor enormen Herausforderungen, sein Schulnetz leistungsfähig auszubauen. In absehbarer Zeit werde der
Stadtrat über den Schulnetzplan diskutieren, und dieser Debatte wolle er nicht vorgreifen. Dass die Änderung von Schulbezirksgrenzen ein wichtiges Steuerungsmittel
der Verwaltung sei, werde über die letzten Jahre hinweg in den beiden Schulentwicklungsplänen 2012 und 2015 erkennbar.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion und auch die Ausführungen von Stadträtin
Köhler-Siegel seien eine gute Vorlage, um ein paar Fragen zur schulpolitischen Ausrichtung der SPD-Fraktion zu stellen. Wenn man die einzelnen Sätze der zu ergänzenden Beschlusspunkte lese, könnte man auf jede Forderung eigentlich bequem
antworten, dass dies bereits Verwaltungshandeln sei. Mit ihrem Änderungsantrag
greife die SPD-Fraktion also direkt den Sozialbürgermeister an, der das Parteibuch
der SPD habe. Es sei sicherlich nicht seine, Weickerts, Aufgabe, Prof. Fabian zu verteidigen, aber die CDU-Fraktion und er fänden es schon bemerkenswert, wenn die
Fraktion, die Prof. Fabian wiedergewählt habe, ihn jetzt mittels Änderungsantrag auffordern müsse, einfach seine Arbeit zu machen.
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Wenn man im vergangenen halben Jahr über Schule gesprochen habe, dann sei die
Meinungsvielfalt der SPD-Fraktion zu diesem Thema stets gegeben gewesen. Als
Kollege Albrecht und er, Weickert, im Mai auf die angespannte Situation hingewiesen
und den Oberbürgermeister aufgefordert hätten, klare Strukturen zu schaffen, hätten
sich die schulpolitische Sprecherin und der sozialpolitische Sprecher der SPDFraktion über diese Forderung empört und behauptet, nicht Prof. Fabian sei schuld
an der Misere, sondern es fehle vor allem an Liegenschaften, und so angespannt sei
die Sache ja gar nicht. Einen Tag später aber habe SPD-Stadtrat Geisler der CDUFraktion in der Forderung zugestimmt, der Oberbürgermeister müsse das zur Chefsache machen. Da frage er, Weickert, sich doch, wer an dieser Stelle für die SPDFraktion spreche.
In der vergangenen Woche hätten Frau Köhler-Siegel und Herr Zenker dann erklärt,
dass die Situation an den Leipziger Schulen doch ganz angespannt sei. Soeben habe Frau Köhler-Siegel eindeutig ausgeführt, dass die Lage in Leipzig-Südwest angespannt sei, weil die Stadt Leipzig nicht mehr unbedingt auf das Grundstück Jahrtausendfeld zugreifen könne. Die CDU-Fraktion und viele Menschen, mit denen er,
Weickert, gesprochen habe, fragten sich schon, was eigentlich sozialdemokratische
Schulpolitik in Leipzig sei. Daher werde die SPD-Fraktion nicht umhinkommen, sich
in den kommenden Monaten zu entscheiden, was sie wolle. Er, Weickert, freue sich,
wenn im Stadtrat in den kommenden Monaten darüber diskutiert werde, wie viele
Aussagen der SPD-Fraktion wert seien.
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) erklärt, er hätte nichts dagegen, wenn die
SPD-Fraktion den neuen Beschlusspunkt 3 als Protokollnotiz zum wiederholten Mal
in das Stammbuch der Verwaltung schreiben würde. Er stelle sich die Frage, weshalb 1991 die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit gegründet worden sei. Dies sei aus
genau den Gründen erfolgt, die jetzt im Änderungsantrag erwähnt würden. Das sei
ständiges Verwaltungshandeln. Es sei Aufgabe der Schulkonferenzen und der Elternvertretungen, zusammen mit den Schulleitungen dort tätig zu werden oder Hinweise zu geben.
„Toll“ sei, dass der Stadtrat jetzt wieder ein Containerschulbauprogramm beschließe.
Das seien 1,4 Millionen Euro, die man hier in den Sand setze, denn dieses Geld stehe für die Schulsanierung nicht mehr zur Verfügung. Die 3. Grundschule hätte sich
schon längst in der Sanierung befinden können, und die Pablo-Neruda-Schule hätte
schon längst fertig saniert sein können. Stattdessen werde das Geld wieder zum
Fenster rausgeschmissen. Man habe wieder die gleiche Situation wie damals beim
Abriss von intakten Schulgebäuden.
Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) empfiehlt Herrn Weickert, Pressemeldungen und
auch Erklärungen der SPD-Fraktion aus der Vergangenheit komplett zu lesen. Stadträtin Köhler-Siegel als schulpolitische Sprecherin habe in den vergangenen Jahren,
als von der CDU-Fraktion noch gar nichts zu hören gewesen sei, sehr deutlich darauf
hingewiesen, dass die Stadt Leipzig auf eine große Misere hinsteure.
Seitens der CDU-Fraktion sei in einer Pressemitteilung ein Schulstandort gegen eine
Flüchtlingsunterkunft ausgespielt worden. Das habe er, Zenker, kritisiert. Heute wisse man, dass an dem betreffenden Standort beides kommen werde.
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Stadträtin Köhler-Siegel (SPD-Fraktion) unterstreicht, sie stehe hier, weil sie jeden
Tag in einer Schule stehe, die in dem erwähnten Stadtbezirk liege und die mit den
Auswirkungen der zunehmenden Verdichtung zu kämpfen habe, und sie stehe hier
für die Kollegen an den anderen Schulen, die genau die gleichen Auswirkungen erleben müssen. Ferner stehe sie hier für die Eltern, die Sorge haben, dass ihr Kind am
frühen Morgen eine Bundesstraße überqueren müsse, und nicht deswegen, um
Herrn Weickert irgendwelche Anlässe zu Reden zu geben, die mit der Vorlage nichts
zu tun hätten. Ihr gehe es darum, zu zeigen, dass der Stadtrat die Sorgen der Eltern
ernst nehme, wenn er gezwungen sei, in der Stadt solche Maßnahmen umzusetzen,
die oft wirklich sinnvoll seien. Man müsse jedoch auf die Menschen reagieren, die die
damit verbundenen Auswirkungen erdulden müssten.
Oberbürgermeister Jung konstatiert, dass es dennoch um selbstverständliches
Verwaltungshandeln gehe. Wenn das nicht der Fall sein sollte, müsse man im zuständigen Fachausschuss darüber reden.
Abstimmung: Änderungsantrag ÄA-001 wird mehrheitlich angenommen.
Abstimmung: Unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der
SPD-Fraktion wird VI-DS-01445 mit 53 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen.
19.16. Weiterführung des zweckgebundenen Zuschlages in der Spielstätte Musikalische Komödie des Eigenbetriebes Oper Leipzig (VI-DS-01507)
Abstimmung: VI-DS-01507 wird einstimmig beschlossen.
19.17. Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2014 (VI-DS-01517)
Abstimmung: VI-DS-01517 wird bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen beschlossen.
19.18. Umsetzung des Beruflichen Schulzentrums 12 „Robert Blum“ im Schuljahr 2015/16 – gemäß § 24 Sächsisches Schulgesetz (VI-DS-01541)
Abstimmung: VI-DS-01541 wird einstimmig beschlossen.
19.19. Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Baumaßnahme Außenstelle
BSZ 12, Kohlgartenstraße 58, 04315 Leipzig, Nutzeranpassung für das BSZ 12,
Instandsetzung und Modernisierung in Verbindung mit der Bestätigung der
überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe von
701.000 Euro (VI-DS-01472)
Abstimmung: VI-DS-01472 wird einstimmig beschlossen.
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19.20. Vorhaben der Stadt Leipzig im MINT-Bereich für 2015 und 2016 in Verbindung mit der Bestätigung der überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79
Absatz 1 SächsGemO in 2016 in Höhe von 38.000 Euro für die Durchführung
des RoboCup 2016 in Leipzig (VI-DS-01551)
Abstimmung: VI-DS-01551 wird einstimmig beschlossen.
19.21. Bau- und Finanzierungsbeschluss: Brandschutztechnische Ertüchtigung
Schulgebäude Erfurter Str. 14, 04155 Leipzig (ehemalige Erich-Kästner-GS) und
Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in
Höhe von 596.300 Euro (VI-DS-01555)
Abstimmung: VI-DS-01555 wird einstimmig beschlossen.
19.22. Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an der Pablo-NerudaSchule und der Paul-Robeson-Schule; Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen und überplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO
(VI-DS-01589)
Abstimmung: VI-DS-01589 wird einstimmig beschlossen.
19.23. B 181, Ausbau westlich von Leipzig, Planfeststellungsentwurf, 1. Textur;
Anhörung der Stadt Leipzig als Träger öffentlicher Belange (VI-DS-01640)
Abstimmung: VI-DS-01640 wird bei 2 Gegenstimmen ohne Enthaltungen beschlossen.
19.25. Überplanmäßige Aufwendungen / außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände in der Torgauer Straße 290 (VI-DS-01826)
Stadtrat Morlok (fraktionslos) erwähnt, dass es sich bei den Standorten in der Torgauer Straße und An den Tierkliniken um Interimsstandorte handele. Den Vorlagen
sei zu entnehmen, wie man zu diesen Standorten komme, aber nicht, wie man wieder von ihnen wegkomme. Die damit verbundenen Kosten seien in den Vorlagen
nicht erwähnt. Die Frage sei, ob diese Bungalows nur für diese Standorte geeignet
seien oder ob sie auch anderswo eingesetzt werden könnten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian tut kund, die Verwaltung habe lange abgewogen,
ob sie die Container mieten oder kaufen solle. Beim Standort An der Alten Messe
wolle man sie größtenteils kaufen, beim Standort Torgauer Straße einen Teil kaufen
und einen Teil mieten. Es sei geplant, diese Container später an anderen Standorten
aufzustellen. Die Kosten der Beräumung seien am Ende günstiger, als wenn man
über einen langen Zeitraum miete.
Abstimmung: VI-DS-01826 wird ohne Gegenstimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen.
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19.26. Überplanmäßige Aufwendungen / außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Beschluss zur Bereitstellung der Mittel zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Gelände „An der Alten Messe“, An den Tierkliniken ohne Nummer (VI-DS-01827)
Abstimmung: VI-DS-01827 wird ohne Gegenstimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen.
Tagesordnungspunkt 20: Informationen I
20.1. Nutzungs- und Betreiberkonzept „Völkerfreundschaft“ (VI-DS-00795 +
Änderungsantrag ÄA 1 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE
LINKE und der SPD-Fraktion)
Stadträtin Dr. Lauter (Fraktion DIE LINKE) führt aus, vor einem Jahr habe sie an
gleicher Stelle den Antrag „Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft“ eingebracht. Die Linksfraktion habe diesen Antrag gestellt, weil sie mit
der dortigen Situation nicht zufrieden gewesen sei. Einer der Kritikpunkte sei gewesen, dass die pädagogischen Fachkräfte des Offenen Freizeittreffs neben ihrer eigenen anspruchsvollen Arbeit noch Vermieterfunktionen erfüllen mussten. Konflikte
zwischen den unterschiedlichen Nutzern hätten nicht gelöst werden können und ähnliche Dinge.
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Nun liege das neue Benutzer- und Betreiberkonzept vor, das von einer Arbeitsgruppe
unter Beteiligung der Akteure vor Ort erarbeitet worden sei. Die Linksfraktion hätte
sich gewünscht, dass die Objektverwaltung des Bürgerhauses künftig in das Amt für
Gebäudemanagement übergeht, die Objektverwaltung sei aber beim Amt für Jugend,
Familie und Bildung verblieben. Dennoch sehe die Linksfraktion die von der Arbeitsgruppe entwickelten Bausteine als geeignet an, die „Völkerfreundschaft“ wieder zu
einem zentralen, lebendigen und offenen Angebot für die Grünauerinnen und Grünauer zu entwickeln. Das betreffe auch die Stelle des Koordinators für Veranstaltungsmanagement, das Nutzungskonzept für den Großen Saal und die Stärkung des Offenen Freizeittreffs.
Für nicht akzeptabel halte die Linksfraktion allerdings das Ansinnen, die Finanzierung des Koordinators für Veranstaltungsmanagement über die Wandlung einer Stelle des Offenen Treffs zu regeln. Das widerspreche einer wichtigen Zielstellung des
Konzeptes, nämlich der, den OFT Völkerfreundschaft weiter zu stärken. Dieser Offene Treff sei für die Kinder und Jugendlichen in Grünau ein zentraler Anlaufpunkt. Der
dortige Sozialraum verzeichne überdurchschnittliche Problemlagen, die Anforderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wüchsen. Eine Mitarbeiterin des Freizeittreffs sei während der Hälfte ihrer Arbeitszeit eh schon damit befasst, das Spielefest
im Neuen Rathaus zu organisieren. Es wäre unverantwortlich, unter diesen Bedingungen die Mitarbeiterzahl im Klub zu reduzieren. Abgesehen davon würde wieder
die Situation eintreten, dass eine Sozialpädagogin Events managen und – sie, Lauter, zitiere die Stellenbeschreibung – „den Veranstaltungsmarkt analysieren“ soll.
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Daher setze der gemeinsame Änderungsantrag auf die adäquate Besetzung dieser
Stelle mit einer Fachkraft für Veranstaltungsmanagement, möglichst über eine verwaltungsinterne Umbesetzung oder Stellenwandlung.
Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich den Worten von
Frau Dr. Lauter an. Um Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag auszuschließen, müsse man sagen, dass die „Völkerfreundschaft“ über
3,9 VbE verfüge, wovon eine dem Veranstaltungsmanagement zugewiesen worden
sei. Der Änderungsantrag verfolge das Ziel, die neue Stelle Veranstaltungsmanager
mit einer zusätzlichen separaten Fachkraft zu besetzen, damit die 3,9 VbE der „Völkerfreundschaft“ dann wieder komplett sozialpädagogisch arbeiten könnten, also mit
sozialpädagogischen Fachkräften besetzt seien. So sei der Änderungsantrag gemeint, und so solle er auch beschlossen werden.
Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass mit der Abstimmung über den Änderungsantrag die bisherige Informationsvorlage zu einer Beschlussvorlage werde.
Abstimmung: Änderungsantrag ÄA-001 wird einstimmig angenommen.
Abstimmung: Unter Einbeziehung des Änderungsantrages ÄA-001
wird Drucksache VI-DS-00795 einstimmig beschlossen.
20.2. Mitarbeiterbefragung 2014 – Mitarbeiterbericht (VI-DS-01186, Neufassung)
Stadtrat Dankwarth (Fraktion DIE LINKE) erinnert daran, dass die Mitarbeiterbefragung auf Antrag der Linksfraktion zustande gekommen sei. Es sei gut, dass es
diese Befragung gegeben habe, allerdings hätte er sich bei dem, was die Verwaltung
hier zur Kenntnis gebe, mehr Konkretes gewünscht. Immerhin habe er gesehen,
dass die Mitarbeiter einen erhöhten Schulungsbedarf haben und sich eine Beratung
bei der Bewältigung von Stressfaktoren wünschen. Das setze natürlich voraus, dass
man auch Mittel in die Hand nimmt, um externe Schulungen dieser Art organisieren
zu können. Das, was die Verwaltung heute vorlege, könne diesbezüglich nur ein erster Schritt sein. Er hoffe da auf weiteres Aktivwerden der Verwaltung. Selbstverständlich werde die Linksfraktion derartige Schulungen und Beratungen mittragen.
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.
20.3. Kinderbetreuung während der Ratsversammlung anderer Veranstaltungen
(VI-DS-01339)
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bemängelt, dass sich die
Stadtverwaltung nicht in der Lage sehe, einen Beschluss der Ratsversammlung umzusetzen. Der schwarze Peter werde den Stadträten in die Schuhe geschoben, indem gesagt werde, es hätten sich zu wenig Interessenten gemeldet. Das könne
durchaus sein, aber auch zwei Bedarfe mit vier Kindern seien ein Bedarf, und der
Stadtrat habe immerhin eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung beschlossen. Außerdem könnten sich Dinge auch ändern, und der eine Stadtrat oder die andere Stadträ-
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tin werde nochmals Vater oder Mutter. Auch werde es noch einige Wahlperioden
Ratsversammlungen geben. Also für alle Zukunft sei dies sicher keine gute Information.
Sie, Krefft, finde es sehr bedauerlich, dass keine Bereitschaft vorhanden gewesen
sei, auch irgendwie kreative Lösungen zu suchen. Natürlich wisse sie auch, wie umständlich es sei, ein solches Thema in eine Verwaltungsvorgabe hineinzupressen
und das irgendwie hinzubekommen. Unterm Strich sei es für die Eltern sicherlich ein
Rückschritt.
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.
20.4. Aktueller Stand zur Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland
(VI-DS-01364)
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.
20.5. Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung des „Förderprogramms zur
Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit in Leipzig“ (RBV-1433/12 vom
22.11.2012) (VI-DS-01552)
Stadtrat Müller (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der Seniorenbeirat eine Protokollnotiz wünsche. Die Informationsvorlage sei am vergangenen Donnerstag
im Seniorenbeirat vorgestellt worden.
Stadtrat Müller zitiert aus dieser Informationsvorlage: „Über die Seniorenbüros
werden die Anträge aufgenommen und an die Verwaltung/Sozialamt übergeben, ab dem Förderjahr 2016 mit einer inhaltlichen Stellungnahme zu jedem
Projekt.“ Hier liege die Crux. Der letzte Halbsatz sollte noch einmal überprüft
werden. Seniorenbüros dürften nämlich selber Projekte einreichen. So sage es
die Projektförderung von Projekten in der Gruppe 3. Der Seniorenbeirat finde
es etwas fragwürdig, wenn ein Seniorenbüro seinen Antrag selbst beurteile.
Das sollte nochmals bedacht und überprüft werden.
Oberbürgermeister Jung bestätigt die Richtigkeit der Darlegungen von Stadtrat Müller und sagt zu, dass der Sachverhalt vom Sozialamt nochmals geprüft
werde.
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.
20.6. Sozialreport 2014 (VI-DS-01566)
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.
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20.7. Entscheidungen des Oberbürgermeisters zu neuen Standorten für die Unterbringung von Asylsuchenden (VI-DS-01582 + Änderungsantrag ÄA 002 der
CDU-Fraktion)
Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) legt dar, der Oberbürgermeister entscheide förmlich zu Recht über die Standorte für zukünftig zu bauende Unterkünfte für Flüchtlinge
und Asylbewerber. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
und der Migrantenbeirat würden in wichtigen Einzelfällen in Kenntnis gesetzt. Es sei
zutreffend, dass der Oberbürgermeister diese Entscheidungen hinter verschlossenen
Türen fällen dürfe. Dass das der richtige Weg sei, wage die CDU-Fraktion jedoch zu
bezweifeln. Es sei zwar richtig, die Abläufe zu straffen, aber nicht zeitlich unbegrenzt.
Die Stadträtinnen und Stadträte als die gewählten Vertreter der Leipziger und Leipzigerinnen hätten per Mandat die Aufgabe erhalten, mitzureden. Die Chance, Entscheidungen in den Gremien des Stadtrates vermittelt zu bekommen, solle seitens
der Verwaltung nicht angetastet werden.
Wenn gerade bei dieser Thematik der Eindruck erweckt werde, dass alles hinter verschlossenen Türen entschieden werde, würden die Skeptiker in ihrer Meinung bestärkt und berechtigte Fragen würden nicht beantwortet. Dies sei nicht der richtige
Weg. Und Fragen würden gestellt werden. Es sei erklärt worden, dass das Grundrecht auf Asyl keine Obergrenze habe. Das werde den Stadtrat im nächsten Jahr
bewegen, wenn es zu ähnlichen Zahlen wie in diesem Jahr kommen werde. Die
Stadt Leipzig habe aber Grenzen, Grenzen bei Kindergartenplätzen, Schulen und
Sporthallen, die ausgelastet seien. Auch der Leipziger Wohnungsmarkt habe Grenzen. Der Stadtrat werde sich diesen Fragen stellen müssen.
Stadtrat Albrecht bittet die Mandatsträger, dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion
zuzustimmen.
Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass der Änderungsantrag nach § 54 der
Sächsischen Gemeindeordnung rechtswidrig sei und dass er ihm, falls er angenommen werden sollte, selbstverständlich widersprechen müsste. Eine Befristung sei bei
einer Weisungsaufgabe nicht möglich.
Der Oberbürgermeister weist den Vorwurf zurück, dass hinter verschlossenen Türen
etwas entschieden werde, sondern die Stadtverwaltung werde natürlich in der gebotenen Sorgfalt und Transparenz alles versuchen, um nicht nur den Stadtrat, sondern
auch die Öffentlichkeit mitzunehmen und insbesondere mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Aber die Situation sei so, wie sie sei.
Angesichts der dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen müsse die Stadtverwaltung
sehr schnell entscheiden und sehr schnell handlungsfähig sein.
Der Oberbürgermeister bittet um Verständnis für seine Vorgehensweise, sagt aber
eine hohe Transparenz und Kommunikation definitiv zu.
Abstimmung: Änderungsantrag ÄA-002 der CDU-Fraktion wird mehrheitlich abgelehnt.
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.
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20.8. Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen – Abschluss der Rekommunalisierung der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft
mbH (VI-DS-01598)
Oberbürgermeister Jung dankt Bürgermeister Rosenthal und seinen Mitarbeiter
ganz herzlich dafür, mit welcher Souveränität und Professionalität dieser Vorgang zu
einem guten Ende gekommen sei.
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.
20.9 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig (VI-DS-001818)
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass es sich hierbei um eine Informationsvorlage
handle, die die Verwaltung künftig regelmäßig an den Stadtrat ausreichen werde.
Der Oberbürgermeister tut kund, dass er die Ratsversammlung zweimal kurz verlassen musste, um die Information entgegenzunehmen, dass zurzeit ein Zug aus München auf dem Weg nach Leipzig sei und niemand wisse, wo die Menschen hinkommen könnten. Die Messehalle sei ausgelastet, und die Verwaltung suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten.
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.
Oberbürgermeister Jung bittet die Stadträtinnen und Stadträte, die Demokratiekonferenz mit den jungen Menschen am 25. und 26. September 2015 zu besuchen. Die
Rücklaufzahlen seien sehr gering. Es wäre schön, wenn sich wenigstens drei oder
vier aus jeder Fraktion dort sehen ließen.
Der Oberbürgermeister merkt an, dass der Erste Bürgermeister Müller noch offiziell
verabschiedet werde. Heute aber sei dessen letzte Stadtratssitzung. Daher wolle er,
Jung, heute für das Protokoll und auch für die Archive einfach Danke sagen. Wahrscheinlich sei es schwer zu ertragen, wenn man bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten verabschiedet werde. Die Stadtratssitzungen aber habe Herr Müller aus
den verschiedensten Perspektiven erlebt: als Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, als Beigeordneter, als Erster Bürgermeister. In der Zeit, als Oberbürgermeister
Tiefensee zurückgetreten und der neue Oberbürgermeister noch nicht im Amt war,
habe er als amtierender Oberbürgermeister, als „Funktionsvertreter“, den Amtsübergang organisiert.
Auf jeden Fall habe Herr Müller vor und hinter den Kulissen eine Menge erlebt und
vor allem mitgestaltet. Er habe manche Kuh vorher vom Eis geholt, manchmal habe
er sie während der Sitzung vom Eis geholt. Er habe moderiert, er habe gestaltet, er
habe integer, verbindlich und im besten Sinne sachorientiert gearbeitet. Exzellente
Sachkenntnis und kluges Abwägen hätten ihn ausgezeichnet, und auch auf vermintem Gelände habe er eine gute Figur gemacht. Dabei habe er auch Wunden davongetragen. Die altgedienten Stadträtinnen und Stadträte wüssten, wovon er, Jung,
spreche. Trotzdem sei Bürgermeister Müller geduldig geblieben, offen, ein ernster
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Verhandler, und dennoch habe er herzlich lachen können und habe seinen Humor
nicht verloren.
Der Oberbürgermeister teilt mit, dass er habe ausrechnen lassen, wie viele Stunden
Andreas Müller im Stadtrat gesessen habe: 348 Stadtratssitzungen mit Sondersitzungen multipliziert mit durchschnittlich sechs Stunden ergebe 2.088 Stunden. Dividiert durch acht Arbeitsstunden seien das 261 Arbeitstage. Wenn man die Sonnabende und Sonntage in einem Jahr abrechne, sei dies ein ganzes Jahr Stadtrat.
Die richtige Verabschiedung komme noch, aber er, Junge, wolle heute in diesem
Raum Herrn Müller herzlich danken für seinen Dienst an der Stadt Leipzig und ihm
alles erdenklich Gute wünschen.
Die Anwesenden spenden lebhaften, lang anhaltenden Beifall.
Erster Bürgermeister Müller berichtet, wenn er im Stadtrat gesessen habe, habe es
ihm immer gut getan, einmal aufstehen zu dürfen, manchmal aufstehen zu müssen.
wenn er beispielsweise die mehr oder weniger angenehmen Anfragen aus dem
Stadtrat zu beantworten oder Vorlagen einzubringen hatte.
Herr Müller bedankt sich sehr herzlich für die Zusammenarbeit in diesem Gremium.
Die Streitlust des Leipziger Stadtrates habe über die Jahre hinweg nicht nachgelassen. Er habe sogar das Gefühl, sie nehme zu. Aber er beobachte auch, dass es,
wenn es um die großen, wichtigen Fragen der Stadt gehe, der Leipziger Stadtrat zusammenstehe, um die Stadt nach vorn zu bringen. Er sei froh und dankbar, dass er
daran als Verwaltungsbürgermeister mitarbeiten durfte.
Stadtrat Schulze (SPD-Fraktion) teilt mit, er sei als einer der dienstältesten Stadträte gebeten worden, im Namen des Stadtrates ein kleines Präsent zu überreichen. Es
sei interessant gewesen, vom Oberbürgermeister diese Stundenaufrechnung zu hören, denn sie treffe im Wesentlichen auch auf ihn, Schulze, zu. Bürgermeister Müller
habe versucht, mit den Stadträten aller Fraktionen gut zusammenzuarbeiten. Er,
Schulze, danke für die Möglichkeiten, die man gehabt habe, mit Herrn Müller zu streiten und die Dinge voranzubringen. Der Stadtrat wünsche Herrn Müller einen guten
Ruhestand.
Schluss des öffentlichen Teils der Ratsversammlung
Oberbürgermeister
Schriftführer
Stadtrat
Protokollant:
Stadtrat