Daten
Kommune
Leipzig
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1259420.pdf
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131 kB
Erstellt
09.02.17, 09:44
Aktualisiert
21.03.17, 09:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
FESTLEGUNGSPROTOKOLL
SBB Mitte
23.02.2017
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:30 Uhr
Ort, Raum:
Zi. 270, Turmzimmer,Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109
Leipzig
18
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2
Sitzungsdatum:
.20
Anwesende Mitglieder
.12
Vorsitz
Verwaltung (Sport AL)
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Frau Kerstin Kirmes
reguläre Mitglieder
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Verwaltung (Dez. I)
entschuldigt
DIE LINKE
unentschuldigt
Ex
Frau Karin Gründel
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Vorsitz
Herr Marian Schmidt
reguläre Mitglieder
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
DIE LINKE
Bündnis 90/Die Grünen
DIE LINKE
CDU
SPD
SPD
CDU
Bündnis 90/Die Grünen
m
Herr Martin Biederstedt
Herr Mike Demmig
Herr Karsten Fehske
Herr Marco Handrick
Herr Karsten Kietz
Herr Marcus Kleine
Herr Manfred Rauer
Frau Dagmar Geithner
Frau Heike Stadör
Frau Alrun Tauché
Abwesende Mitglieder
Vertretung für: Herrn
Marian Schmidt
SBB Mitte 23.02.2017
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Protokoll:
(öffentlich)
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
Als Urlaubsvertretung der Vorsitzenden des Stadtbezirksbeirates Herr Schmidt eröffnet
Frau Kirmes die Sitzung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen
wurde. Insbesondere begrüßt sie auch drei interessierte Einwohner.
TOP 2
2:0
2
Es sind 10 Stadtbezirksbeiräte anwesend, mithin ist Beschlussfähigkeit gegeben.
Bestätigung der Tagesordnung
Protokolle
- 05.01.2017
- 26.01.2017
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TOP 3
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Die vorgeschlagene Tagesordnung vom 10.02.2017 wird einstimmig bestätigt
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Das Protokoll der Stadtbezirksbeiratssitzung vom 05.01.2017 wird einstimmig genehmigt.
TOP 4
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Das Protokoll der Stadtbezirksbeiratssitzung vom 26.01.2017 wird einstimmig genehmigt.
Die in diesem Protokoll vom 26.01.2017 unter Ad 6 Sonstiges 1. Absatz und 3. Absatz
vermerkten zwei Anlagen sollen dem archivierten Protokoll beigefügt werden und auch den
Stadtbezirksbeiräten nochmals als nachträgliche Anlagen zum Protokoll 26.01.2017
zugehen.
Gelegenheit für Einwohneranfragen
Ex
em
Es gibt keine Einwohneranfragen.
TOP 5
Sachstand zum Bau des Elstermühlgrabens
Entsprechend des Wunsches des Stadtbezirksbeirates vom 26.01.2017 berichtet die
Verwaltung zum Sachstand Bau Elstermühlgraben.
Frau Zábojnik und Herr Werner (beide Amt für Stadtgrün und Gewässer) skizzieren
zunächst die Historie der einzelnen Bauabschnitte, um dann auf das konkrete Problem, die
SBB Mitte 23.02.2017
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Nichtbegehbarkeit des Nordufers zwischen Elsterstraße und Friedrich-Ebert-Straße
einzugehen:
TOP 6
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In einem Grundsatzbeschluss wurde in den 90er Jahren festgelegt, dass eine
beidseitige Begehung des freigelegten Elstermühlgrabens möglich sein soll.
Bei der konkreten Planung wurde festgestellt, dass die alte Mauer des
Grabens nicht zu verwenden ist. Verschiedene Interessengruppen, z.B. der
Verein „Neue Ufer“ setzten sich nach wie vor für die beidseitige Begehung
ein.
Die Stadtverwaltung sagte zu, wenn möglich, die Zugänglichkeit zu
gewährleisten.
Im Planfeststellungsverfahren 2007 hat die Eigentümerin des Grundstückes
an der Friederich-Ebert-Straße nur unter der Bedingung zugestimmt, dass
kein öffentlicher Weg über ihr Grundstück verläuft. Auch vor der Freilegung
verlief der öffentliche Weg nicht über ihr Privatgrundstück, sondern über den
nun freigelegten Elstermühlgraben. Eine Klage der Eigentümerin hätte das
Verfahren verzögert und ggf. einen Baustopp bewirkt.
Die öffentlichen Flächen entlang des Privatgrundstückes sollten laut B-Plan
bepflanzt werden. Die ist nicht erfolgt. Vielmehr werden Teile dieser Flächen
nun als Parkplatz der Anwohner genutzt.
Die
Stadtverwaltung hat es versäumt, die Gremien, z.B. Stadtrat,
Fachausschuss und Stadtbezirksbeirat zu informieren, dass die Zielstellung
der beidseitigen Begehbarkeit nicht umgesetzt wird. Zudem wurden keine
Alternativen erarbeitet.
Im Gegensatz dazu hat die Stadtverwaltung einen Vertrag mit der
Eigentümerin abgeschlossen, welcher ihr die Nutzung des öffentlichen
Grundstücks zur Bepflanzung und damit sichtbaren Sperrung des
Durchweges auf lange Zeit erlaubt. Dieser 5-Jahres-Vertrag ist bis zum
31.03.2021 geschlossen.
Der Stadtbezirksbeirat kritisiert dieses Vorgehen und die Desinformation der
Verwaltung scharf.
Die Stadtverwaltung sagt zu, alle rechtlichen und planerischen Möglichkeiten
zu prüfen, die beidseitige Begehbarkeit so schnell wie möglich herzustellen.
Eine Verlängerung des Vertrages soll es nicht geben. Der Stadtbezirksbeirat
regt an, ggf. über eine Steglösung nachzudenken. Der Stadtbezirksbeirat
möchte umfassend und zeitnah über die Ergebnisse der Prüfung unterrichtet
werden.
Die Stadtverwaltung sagt zu, dass der derzeit zur Betonung des
Durchwegverbotes aufgestellte Bauzaun unverzüglich entfernt wird.
Vorlagen und Anträge
SBB Mitte 23.02.2017
Seite 3
TOP 6.1
1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Straßenentwässerung
Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in
Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79
SächsGemO
Vorlage: VI-DS-01885-DS-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Bebauungsplan Nr. 315 "Bau- und Gartenfachmarkt an der Alten Messe",
Aufhebung Aufstellungsbeschluss;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf
der Alten Messe", Aufstellungsbeschluss;
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost
Vorlage: VI-DS-03088
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
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.20
18
TOP 6.2
-0
2:0
2
Herr Göhner (Sachbearbeiter Verkehrs- und Tiefbauamt) stellt die Informationsvorlage vor
und beantwortet Nachfragen.
Dass die beiden Probebohrungen nicht gezeigt haben, dass die
Asphaltdecke stärker ist, wird mit Erstaunen zur Kenntnis genommen.
Die Probebohrungen werden von Fachfirmen durchgeführt. Aus der Ergebnis
werden dann die Kosten z.B. für den Aushob und die Entsorgung
hochgerechnet.
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Herr Thomas (Sachbearbeiter Stadtplanungsamt) bringt die Vorlage ein und beantwortet
Nachfragen.
Bei Ablehnung der Vorlage ergeben sich in erster Linie Probleme für den
Grundstückseigentümer,
die
LEVG
Leipziger
Entwicklungsu.
Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks - KG, da sie keinen
Verkaufserlös erzielt.
Die Kosten für die erforderlichen Gutachten hat die Firma HORNBACH
Baumarkt AG getragen. Dies ist üblich.
Die Kosten für die verkehrliche Erschließung trägt ebenso nach dem
Verursacherprinzip der neue, dann bauende Eigentümer.
Der Stadtbezirksbeirat sieht die Ausführungen zum Verkehrskonzept kritisch.
Die PKW-Fahrer würden sicherlich nicht nur über die Umgehungsstraße zum
Baumarkt kommen, sondern vor Ort über das Gelände fahren, um auch die
anderen Märkte zu besuchen. Hier müsse für ein gutes Miteinander
Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gesorgt werden. Planungen für
eine schön gestaltete grüne Messemagistrale mit Spiel- und
Erholungsflächen machen nur dann Sinn, wenn nicht links und rechts davon
eine stark belastete Straße entlang führt.
Die Errichtung eines Bau- und Gartenfachmarktes auf dem alten
Messegelände widerspricht nicht den derzeitigen städtebaulichen Zielen.
Der Stadtbezirksbeirat regt aber an, das Gesamtkonzept Alte Messe
nochmals intensiv neu zu überdenken. Ziel könne es nicht sein, dass das
Gelände ein Einkaufsparadies der Großmärkte werde, das später noch durch
z.B. große Discounter, Spielwarenhändler und Fastfoodketten oder
Tankstellen komplettiert wird.
Zudem solle auch an die Ursprungsplanung der Wohnbebauung in der
Seitenlage des alten Messegeländes gedacht werden und frühzeitig auch
Raum für KiTas, Schulen etc. berücksichtigt werden.
SBB Mitte 23.02.2017
Seite 4
Abstimmungsergebnis: 5/1/4
TOP 6.3
Änderung des Flächennutzungsplanes "Fahrradfachmarkt auf der Alten
Messe";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-03686
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Herr Thomas (Sachbearbeiter Stadtplanungsamt) bringt die Vorlage ein und beantwortet
Nachfragen.
Der Stadtbezirksbeirat bittet darum, dass die rechtliche Grundlage für
die letzten 4 Sätze zu Punkt 7.4. der Beschlussvorlage erläutert
werden. Dies soll zur nächsten Sitzung erfolgen:
2:0
2
„Insgesamt ist festzustellen, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen,
die in der Abwägung zu berücksichtigen wären, zu erwarten sind.
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-0
Deshalb wird festgelegt, dass keine weiteren Ermittlungen und Darlegungen
zu den Umweltbelangen erforderlich sind und deshalb auch nicht erfolgen
sollen.
der
sowie
voraussichtlichen
anderweitiger
06
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Einer
Beschreibung
und
Bewertung
Umweltauswirkungen
der
Planung
Planungsmöglichkeiten bedarf es darum nicht.
m
Auch einer Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen bedarf es im
vorliegenden Falle nicht, da solche Auswirkungen hier auszuschließen sind.“
Information über aktuelle Schülerzahlen an Oberschulen und Gymnasien
Vorlage: VI-DS-03654
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
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TOP 6.4
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Abstimmungsergebnis: 10/0/0
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Ferner: Gibt es Hinweise auf konterminierte Flächen auf dem Gelände „Alte
Messe“?
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Die schriftliche Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
TOP 7
Sonstiges
1. Der Bürgerverein Messemagistrale e.V. hat sich per E-Mail (vgl. Anlage) an
den Stadtbezirksbeirat gewandt, um das Thema der Schließung einer
Sparkassenfiliale zu diskutieren.
SBB Mitte 23.02.2017
Seite 5
Das Schreiben des Bürgervereins ging nicht nur dem Stadtbezirksbeirat zu, sondern
auch den Fraktionen, Ratsmitgliedern etc.
Die Entscheidung der Sparkasse Leipzig ist gefallen, eine Änderung des
Beschlusses erscheint daher aussichtslos.
Der Stadtbezirksbeirat Leipzig Mitte möchte dennoch mit dem Bürgerverein und
Entscheidungsträgern des Verwaltungsrates der Sparkasse Leipzig sprechen und
die Hintergründe des Schließung erfahren.
2:0
2
Herr Schmidt wird daher gebeten, Vertreter des Verwaltungsrates der Sparkasse
Leipzig, gerne auch der betroffenen Filiale und den Bürgerverein zur nächsten
Sitzung des Stadtbezirksbeirates einzuladen.
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2. Die mit E-Mail vom 2. Februar 2017 von Herrn Schmidt an den
Stadtbezirksbeirat verteilte Anwohneranfrage „Problembrief Anwohner
Gustav-Mahler-Straße Zentrum West „ soll mit mündlichem Vortrag und
Antwortmöglichkeiten sowie unter Einladung des Anwohners auf der
nächsten Sitzung behandelt werden.
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3. 1. Der Stadtbezirksbeirat möchte über den aktuellen Stand der Sanierung der
Fußgängerzone auch unter Berücksichtigung anhängiger oder laufender
Gerichtsverfahren im Leipziger Zentrum informiert werden und einen
konkreten Zeitplan erhalten, wann mit dem Abschluss der Sanierung zu
rechnen ist.
- Stand Sanierung Petersstraße
o Insbesondere auch: Übergang Markt/ Petersstraße:
Fortführung der Pflasterung statt Asphaltdecke
- Stand Sanierung Grimmaische Straße
2. Wer kontrolliert nach Nutzung durch Baustellenfahrzeuge etwaige Schäden am
Bodenbelag? Beispiel: Hainstraße. Wann wird das Pflaster ausgetauscht?
3. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der LVB betr. der Herausnahme der
innerstädtischen Buslinie?
4. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung, damit die oftmals verlegten
kleinen Steine nicht bei der Reinigung durch Kehrmaschinen gelockert werden und
die dadurch entstehenden Löcher kein Risiko für Fußgänger darstellen?
Ex
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Frau Kirmes beendet die Sitzung um 20:31 Uhr.
SBB Mitte 23.02.2017
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