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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1211853.pdf
Größe
202 kB
Erstellt
20.10.16, 11:37
Aktualisiert
05.12.18, 16:53
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Neufassung Nr. VI-A-03290-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Lesung Fachausschuss Sport 1. Lesung Seniorenbeirat Ratsversammlung Anhörung 21.09.2016 Verweisung in die Gremien Eingereicht von Ortschaftsrat Engelsdorf Betreff Errichtung eines Senioren-Bewegungspfades in Leipzig, OT Engelsdorf Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Errichtung eines Senioren-Bewegungspfades in Engelsdorf mit mindestens 4 Geräten, votiert für eines der unten genannten Areale und sichert die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Sachverhalt: Die Nutzung von Bewegungspfaden ist in vielen Städten ein Angebot an ältere Bürgerinnen und Bürger, die während ihres täglichen Spazierganges etwas mehr für ihre körperliche Fitness tun wollen. Dazu gibt es sehr stabile und sichere Geräte, durch deren Nutzung Arme, Beine und Gelenke der Senioren besser trainiert werden. In verschiedenen Parkanlagen findet man diese gesonderten Wege aufgezeichnet. Dieser Antrag begründet sich auf einen einstimmigen Stadtratsbeschluss von 2008. Bereits im Jahr 2011 wurde der erste Bewegungspfad in der Kleingartenanlage Dammstraße den Senioren zur Verfügung gestellt. Für einen zukünftigen Bewegungspfad im OT Engelsdorf unterbreiten wir drei Standortvorschläge: 1. Strecke durch den Engelsdorfer Park, Wasserlandschaft im Wohngebiet Gaswerksweg 2. Strecke in den „Engelsgärten“ 3. Strecke am neu entstehenden altengerechten Wohngebiet in der Hugo-Aurig- Str. Unsere Senioren haben seit dem Wegfall ihres Seniorenheimes in der Damaschkestraße kaum eine Berücksichtigung ihrer Belange erhalten. Seite 1/3 Es wäre ein positives Zeichen für die Senioren und eines, was dazu noch einen enormen gesundheitlichen Aspekt hat. Anlagen: Seite 2/3 Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03016-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Behindertenbeirat 26.09.2016 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 27.09.2016 Vorberatung Seniorenbeirat 13.10.2016 Vorberatung Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Barrierefreies Rathaus Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Begründung: Der Inhalt des Antrages ist bereits Verwaltungshandeln. Die Verwaltung gestaltet das Neue Rathaus Schritt für Schritt barrierefrei. Die auf Grundlage des Forderungskataloges der Behindertenverbände umzusetzenden Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Neuen Rathaus werden zur Kenntnis genommen. Das Referat Kommunikation arbeitet derzeit bereits an einem Konzept, mit dem der städtische Internet-Auftritt hinsichtlich Gestaltung und dem Einsatz leichter Sprache und ggf. Gebärdensprache im Rahmen der Erstellung und Umsetzung des 1. Teilhabeplans in den nächsten Jahren barrierefrei gestaltet werden kann. Zu den baulich noch vorhandenen Defiziten und deren Abarbeitung im Neuen Rathaus und Stadthaus stimmt sich das Amt für Gebäudemanagement nochmals detailliert mit den Behindertenverbänden und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ab und wird an Hand des Forderungskataloges Prioritäten festlegen. Damit wird das Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich kurz-, mittel- und längerfristiger Maßnahmen noch einmal überprüft. Bereits in der Vergangenheit sind eine Vielzahl von Maßnahmen realisiert worden, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Auf Grund baulicher, brandschutztechnischer und denkmalschutzrechtlicher Gegebenheiten wird die geforderte Barrierefreiheit jedoch auch mit Kompromisslösungen auskommen müssen. Eine 100%-ige Umsetzung aller Forderungen nach den derzeit geltenden Regeln ist zumindest in den nächsten zwei Jahren auch aus finanziellen Gründen unrealistisch. Neufassung Nr. VI-A-03016-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Stadtrat Konrad Riedel Betreff Barrierefreies Rathaus Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung legt bis Ende I.Quartal 2017 einen konkreten Maßnahmeplan zur barrierefreien Gestaltung des Neuen Rathauses und der Verwaltungskommunikation vor Darin enthalten sind: *kurzfristige Maßnahmen zur Umsetzung bis Ende 2018 (z.B. Ausstattung der Fahrstühle mit Blindenschrift, barrierefreier Internet-Auftritt der Stadt...) *mittel- und langfristige Maßnahmen mit Prioritätensetzung, Kosten und Umsetzungsterminen. 2. Über die Umsetzung wird vierteljährlich im Behindertenbeirat sowie halbjährlich in den FA Stadtentwicklung/Bau und Allgemeine Verwaltung berichtet. 3. Der Plan enthält desweiteren konkrete Begründungen dafür, welche der für eine vollständige Barrierefreiheit notwendigen Maßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert werden können, und aus welchen objektiven Gründen (z.B. Denkmalschutz, Brandschutz...) dies so ist. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Wie schon bei der Antwort auf die Anfrage F-02911 ist der Verwaltungsstandpunkt hinhaltend und vermeidet konkrete Festlegungen auf Prioritäten, Kosten und Umsetzungstermine. Es wird sehr allgemein z.B. auf bauliche, brandschutztechnische und denkmalschützerische Gegebenheiten verwiesen, die einer vollständigen Barrierefreiheit entgegenstehen, ohne dies näher zu begründen. Seite 1/3 Dieser Umgang mit dem Thema ist so nicht hinnehmbar: Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und insofern auch als eine kommunale Pflichtaufgabe anzusehen. Seite 2/3