Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1211853.pdf
Größe
202 kB
Erstellt
20.10.16, 11:37
Aktualisiert
05.12.18, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-03290-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
1. Lesung
Fachausschuss Sport
1. Lesung
Seniorenbeirat
Ratsversammlung
Anhörung
21.09.2016
Verweisung in die Gremien
Eingereicht von
Ortschaftsrat Engelsdorf
Betreff
Errichtung eines Senioren-Bewegungspfades in Leipzig, OT Engelsdorf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Errichtung eines Senioren-Bewegungspfades in Engelsdorf mit
mindestens 4 Geräten, votiert für eines der unten genannten Areale und sichert die
Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel.
Sachverhalt:
Die Nutzung von Bewegungspfaden ist in vielen Städten ein Angebot an ältere Bürgerinnen
und Bürger, die während ihres täglichen Spazierganges etwas mehr für ihre körperliche
Fitness tun wollen. Dazu gibt es sehr stabile und sichere Geräte, durch deren Nutzung
Arme, Beine und Gelenke der Senioren besser trainiert werden. In verschiedenen
Parkanlagen findet man diese gesonderten Wege aufgezeichnet.
Dieser Antrag begründet sich auf einen einstimmigen Stadtratsbeschluss von 2008.
Bereits im Jahr 2011 wurde der erste Bewegungspfad in der Kleingartenanlage
Dammstraße den Senioren zur Verfügung gestellt.
Für einen zukünftigen Bewegungspfad im OT Engelsdorf unterbreiten wir drei
Standortvorschläge:
1.
Strecke durch den Engelsdorfer Park, Wasserlandschaft im Wohngebiet
Gaswerksweg
2.
Strecke in den „Engelsgärten“
3.
Strecke am neu entstehenden altengerechten Wohngebiet in der Hugo-Aurig- Str.
Unsere Senioren haben seit dem Wegfall ihres Seniorenheimes in der Damaschkestraße
kaum eine Berücksichtigung ihrer Belange erhalten.
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Es wäre ein positives Zeichen für die Senioren und eines, was dazu noch einen enormen
gesundheitlichen Aspekt hat.
Anlagen:
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Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03016-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Behindertenbeirat
26.09.2016
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
27.09.2016
Vorberatung
Seniorenbeirat
13.10.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Barrierefreies Rathaus
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Begründung:
Der Inhalt des Antrages ist bereits Verwaltungshandeln. Die Verwaltung gestaltet das Neue Rathaus
Schritt für Schritt barrierefrei.
Die auf Grundlage des Forderungskataloges der Behindertenverbände umzusetzenden Maßnahmen
zur barrierefreien Gestaltung des Neuen Rathaus werden zur Kenntnis genommen.
Das Referat Kommunikation arbeitet derzeit bereits an einem Konzept, mit dem der städtische
Internet-Auftritt hinsichtlich Gestaltung und dem Einsatz leichter Sprache und ggf. Gebärdensprache
im Rahmen der Erstellung und Umsetzung des 1. Teilhabeplans in den nächsten Jahren barrierefrei
gestaltet werden kann.
Zu den baulich noch vorhandenen Defiziten und deren Abarbeitung im Neuen Rathaus und
Stadthaus stimmt sich das Amt für Gebäudemanagement nochmals detailliert mit den
Behindertenverbänden und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ab und wird an Hand
des Forderungskataloges Prioritäten festlegen.
Damit wird das Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich kurz-, mittel- und längerfristiger Maßnahmen
noch einmal überprüft.
Bereits in der Vergangenheit sind eine Vielzahl von Maßnahmen realisiert worden, um die
Barrierefreiheit zu verbessern. Auf Grund baulicher, brandschutztechnischer
und denkmalschutzrechtlicher Gegebenheiten wird die geforderte Barrierefreiheit jedoch auch mit Kompromisslösungen auskommen müssen. Eine 100%-ige Umsetzung aller Forderungen nach den derzeit
geltenden Regeln ist zumindest in den nächsten zwei Jahren auch aus finanziellen Gründen
unrealistisch.
Neufassung Nr. VI-A-03016-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Stadtrat Konrad Riedel
Betreff
Barrierefreies Rathaus
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung legt bis Ende I.Quartal 2017 einen konkreten Maßnahmeplan zur
barrierefreien Gestaltung des Neuen Rathauses und der Verwaltungskommunikation vor
Darin enthalten sind:
*kurzfristige Maßnahmen zur Umsetzung bis Ende 2018 (z.B. Ausstattung der Fahrstühle mit
Blindenschrift, barrierefreier Internet-Auftritt der Stadt...)
*mittel- und langfristige Maßnahmen mit Prioritätensetzung, Kosten und
Umsetzungsterminen.
2. Über die Umsetzung wird vierteljährlich im Behindertenbeirat sowie halbjährlich in den FA
Stadtentwicklung/Bau und Allgemeine Verwaltung berichtet.
3. Der Plan enthält desweiteren konkrete Begründungen dafür, welche der für eine vollständige
Barrierefreiheit notwendigen Maßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert werden
können, und aus welchen objektiven Gründen (z.B. Denkmalschutz, Brandschutz...) dies so
ist.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Wie schon bei der Antwort auf die Anfrage F-02911 ist der Verwaltungsstandpunkt hinhaltend und
vermeidet konkrete Festlegungen auf Prioritäten, Kosten und Umsetzungstermine. Es wird sehr
allgemein z.B. auf bauliche, brandschutztechnische und denkmalschützerische Gegebenheiten
verwiesen, die einer vollständigen Barrierefreiheit entgegenstehen, ohne dies näher zu begründen.
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Dieser Umgang mit dem Thema ist so nicht hinnehmbar: Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und
insofern auch als eine kommunale Pflichtaufgabe anzusehen.
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