Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1226883.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
01.12.16, 14:52
Aktualisiert
25.04.17, 10:08

Inhalt der Datei

Haushaltsanträge Jugendparlament Nr. Antragsnummer A0031/ 17/18 Einreicher Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 A0090/ 17/18 2 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen A0091/ 17 3 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen A0097/ 18 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen A0100/ 17/18 5 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen A0105/ 17/18 6 7 A0113/ 17/18 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff 1. Lesung Aufstockung der Personalstelle zur pädagogischen Begleitung des Jugendparlaments Stärkung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle im Amt für Jugend, Familie und Bildung Zusätzliche Tischtennisplatte für den Hildebrand-Spielplatz Zukunftsentwicklung des Areals der ehem. Schwimmhalle Südwest in der ArthurNagel-Straße Entwicklung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz, Lößnig und Dösen Einrichtung von Schulsozialarbeit an der Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte Stellenausweitung Fußball-Fanprojekt Seite 1 HHP Kategorie : Jugendhilfe -- Änderungsantrag -Nr.: A 0031/ 17/18 zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017 Den Antrag stellt : 2018 vom 18.10.2016 Der Antrag wurde Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingearbeitet in das Antragsverfahren verwiesen beschlossen abgelehnt zurückgezogen Unterschrift Thema: Aufstockung der Personalstelle zur pädagogischen Begleitung des Jugendparlaments Ziel-PSP-Element: Dezernat Jugend/ Soziales/ Gesundheit und Schule Ergebnishaushalt Finanzhaushalt (nur für Invenstitionen) Amt Dezernate / Beigeordnete und deren Büros PSP-Element 1.100.36.2.0.01.12 Summe 2017: 30.000 EUR Summe 2018: 30.000 EUR Deckungs-PSP-Element: Verweisung an FA 01.12.2016 JSGS 14.11.2016 J 15.12.2016 Fachausschuss Jugend 12.12.2016 J 01.02.2017 RV 14.01.2017 erw FA F 24.11.2016 JP 1.100.61.2.0.01, 1.100.61.1.0.01 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Beschlussvorschlag Die Personalstelle Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung wird um eine halbe VzÄ aufgestockt. Begründung Ziel ist, eine Ausstattung der neu geschaffenen Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung mit 1,5 VzÄ zu erreichen. Der Arbeitsumfang der Geschäftsstelle ist in dem im Juni 2016 vom Stadtrat beschlossenen Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig festgeschrieben und derart umfangreich, dass die bisher vorgesehene personelle Ausstattung als nicht ausreichend eingeschätzt wird. Es ist bereits absehbar, dass diese personelle Unterbesetzung dazu führt, dass die pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes nicht bedarfsgerecht ausgeführt werden kann. Darum soll die Stellenerhöhung vor allem der Begleitung des Jugendparlaments zugute kommen. HHP Kategorie : Schule-- Änderungsantrag -Nr.: A 0090/ 17/18 zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017 Den Antrag stellt : 2018 vom 03.11.2016 Der Antrag wurde Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingearbeitet in das Antragsverfahren verwiesen beschlossen abgelehnt zurückgezogen Unterschrift Thema: Stärkung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle im Amt für Jugend , Familie und Bildung Ziel-PSP-Element: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule Ergebnishaushalt Finanzhaushalt (nur für Invenstitionen) Amt PSP-Element 1.100.24.3.0.04.02 Summe 2017: 30.000 EUR Summe 2018: 60.000 EUR Deckungs-PSP-Element: Verweisung an FA 14.01.2017 erw FA F 01.02.2017 RV 01.12.2016 Fachausschuss Jugend Soziales Gesundheit und Schule 24.11.2016 JP 15.12.2016 Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1.100.61.1.0.01, 1.100.61.1.0.01, 1.100.31.2.1.01, 1.100.31.1.1.01 1.100.35.1.0.01 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Beschlussvorschlag Der Stellenplan der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle wird um 1 zusätzliche VZÄ aufgestockt für: • Fachberatung und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterin in den Schulbibliotheken und Leseräumen und • für Verwaltungsaufgaben Begründung Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen aus den Jahren 2012 und 2014 die Stadtverwaltung mit dem systematischen Ausbau der Schulbibliotheken und Leseräume nach bibliothekarischen Standards beauftragt. Die damit beauftragte Schulbibliothekarische Arbeitsstelle im Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützt die Grundlagenarbeit in den Schulen bei der Einrichtung von Schulbibliotheken und Leseräumen und die Einhaltung fachlicher Standards des Personals durch Weiterbildungen. Sehr aufwändig ist dabei der Service der Suche nach häufig wechselndem, teilweise berufsfremdem Personal aus arbeitmarktpolitischen Maßnahmen (z. B. "Förderung von Arbeitsverhältnissen", "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt", "Freiwilligendienst aller Generationen" und Honorarkräfte). Derzeit werden 62 Mitarbeiter und Mitarbeiterin betreut. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle leitet an und und qualifiziert die Mitarbeiter und Mitarbeiterin für ihren Einsatz. Auch die Konzepterstellung der Schulen wird von dieser Stelle fachlich beraten und begleitet. Dafür stehen nur 2,5 VZÄ zur Verfügung. Mit der weiterhin erfreulichen Zunahme von Schulen mit Leseangeboten für Schüler und Schülerinnen, aufgrund des steigenden Verwaltungsaufwands z. B. bei der Suche nach geeigneten, hauptsächlich berufsfremden, Personen für den Einsatz in Schulen, ist die Stellenaufstockung begründet. HHP Kategorie : Stadtgrün und Gewässer -- Änderungsantrag -Nr.: A 0091/ 17 zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017 Den Antrag stellt : vom 03.11.2016 Der Antrag wurde Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingearbeitet in das Antragsverfahren verwiesen beschlossen abgelehnt zurückgezogen Unterschrift Thema: Zusätzliche Tischtennisplatte für den Hildebrand -Spielplatz Ziel-PSP-Element: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Ergebnishaushalt Finanzhaushalt (nur für Invenstitionen) Amt PSP-Element 1.100.55.1.0.01.04 Deckungs-PSP-Element: Summe 2017: 3.000 EUR 1.100.61.1.0.01, 1.100.61.1.0.01, 1.100.31.2.1.01, 1.100.31.1.1.01 1.100.35.1.0.01 Verweisung an FA 14.01.2017 erw FA F 01.02.2017 RV 15.11.2016 U/O 07.12.2016 SBB Süd 13.12.2016 U/O 24.11.2016 JP Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Beschlussvorschlag Auf dem Hildebrand-Spielplatz wird eine zusätzliche Tischtennisplatte aus Beton installiert und die dafür notwendigen Mittel in Höhe von ca. 3 T € im Haushalt 2017 bereitgestellt. Begründung Auf dem Hildebrand-Spielplatz befinden sich derzeit 2 Tischtennisplatten aus Beton. Die Tischtennisplatten unterliegen einem hohen Nutzungsdruck, wodurch es zu sehr langen Wartezeiten kommt. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich eine Grundschule und ein Gymnasium. Ebenso hat das Tischtennisspiel bei jungen Erwachsenen in der Freizeit eine Renaissance erlebt, welche die beiden Tischtennisplatten ebenso gern frequentieren. Daher kommt es dort immer wieder zu Nutzungskonflikten zwischen jungen Erwachsenen und Kinder, die dort bei gutem Wetter Tischtennis spielen wollen. Die Installation einer weiteren Tischtennisplatte würde den Nutzungsdruck verringern und wäre sinnvoll. HHP Kategorie : Stadtgrün und Gewässer -- Änderungsantrag -Nr.: A 0097/ 18 zum Entwurf des Doppelhaushaltes Den Antrag stellt : 2018 vom 03.11.2016 Der Antrag wurde Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingearbeitet in das Antragsverfahren verwiesen beschlossen abgelehnt zurückgezogen Unterschrift Thema: Zukunftsentwicklung des Areals der ehem . Schwimmhalle Südwest in der Arthur -Nagel-Straße Ziel-PSP-Element: Dezernat Umwelt / Ordnung / Sport Ergebnishaushalt Finanzhaushalt (nur für Invenstitionen) Amt Dezernate / Beigeordnete und deren Büros PSP-Element Summe 2018: 250.000 EUR Deckungs-PSP-Element: Verweisung an FA 14.01.2017 erw FA F 01.02.2017 RV 15.11.2016 U/O 07.12.2016 SBB SW 01.12.2016 JSGS 22.11.2016 S 24.11.2016 JP 20.12.2016 S/B 13.12.2016 U/O 20.12.2016 S 15.12.2016 Fachausschuss Jugend 08.11.2016 S/B 1.100.61.1.0.01, 1.100.31.2.1.01, 1.100.31.1.1.01, 3.510-050 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Beschlussvorschlag Die ruinösen Baureste der ehemaligen Schwimmhalle Südwest werden abgerissen und die Flurstücke 1738 und 1739 im Sinne der Renaturierung und öffentlichen Nachnutzung als Erholungs- und Freizeitspielfläche umgestaltet und aufgewertet. Hierzu wird der vorhandene Spiel- und Freizeitbereich vergrößert und um einen für die 120. Grundschule und die Öffentlichkeit nutzbaren Bolzplatz ergänzt. Für o.g. Maßnahmen wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und insgesamt 250T€ im Haushalt für 2018 vorgesehen. Begründung Die Eigentumsverhältnisse um die Flurstücke 1738 und 1739 wurden mittlerweile verwaltungsrechtlich geklärt. Die seit vielen Jahren geschlossene Schwimmhalle Südwest, für die keine Nachnutzung beabsichtigt ist, hat sich mittlerweile in direkter Nachbarschaft zur 120. Grundschule zu einem Schandfleck in Großzschocher entwickelt. Sie ist entkernt und durch Vandalen stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Netzerweiterung an Schwimmflächen wird im Osten und Süden vorgenommen, sodass eine Wiederinbetriebnahme der SH nicht erfolgen wird. Ein Abriss des nicht mehr nutzbaren Gebäudes ist daher zweckmäßig und würde auch die Aufwertung des Stadtteilareals durch Renaturierung ermöglichen. Der Abriss der SH Südwest und die Renaturierung des Gesamtareals sollte unter Einbeziehung der Errichtung eines öffentlichen Bolzplatzes erfolgen, um den Mangel an öffentlichen Ballspielflächen im Stadtbezirk Südwest zu entschärfen. Der einzig verfügbare öffentliche Spiel- und Bolzplatz in SW befindet sich in einem sehr mangelhaften Zustand im Küchenholz. Eine Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes Arthur-Nagel-Straße in Großzschocher bietet hingegen viele Vorteile und einen weiteren Standort im unterversorgten Südwesten und würde der wachsenden Zahl an Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk eine zusätzliche Freizeitfläche ermöglichen. HHP Kategorie : Jugendhilfe -- Änderungsantrag -Nr.: A 0100/ 17/18 zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017 Den Antrag stellt : 2018 vom 03.11.2016 Der Antrag wurde Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingearbeitet in das Antragsverfahren verwiesen beschlossen abgelehnt zurückgezogen Unterschrift Thema: Entwicklung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz , Lößnig und Dösen Ziel-PSP-Element: Dezernat Jugend/ Soziales/ Gesundheit und Schule Ergebnishaushalt Finanzhaushalt (nur für Invenstitionen) Amt Amt für Jugend, Familie und Bildung PSP-Element 1.100.31.5.0.01 Summe 2017: 100.000 EUR Summe 2018: 150.000 EUR Deckungs-PSP-Element: Verweisung an FA 14.01.2017 erw FA F 01.02.2017 RV 14.11.2016 J 07.12.2016 SBB Süd 01.12.2016 JSGS 24.11.2016 JP 15.12.2016 Fachausschuss Jugend 12.12.2016 J 1.100.61.1.0.01, 1.100.61.1.0.01, 1.100.31.2.1.01, , 1.100.31.1.1.01 1.100.35.1.0.01 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Beschlussvorschlag Für die Etablierung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums in Lößnig für die Stadtteile Dölitz, Lößnig und Dösen werden unter besonderer Berücksichtigung der städtischen Liegenschaft „Leipziger Tanztheater“ für 2017 und 2018 Mittel in Höhe von 250 T € bereit gestellt. Begründung Das Planungsraum Zentrum/Süd zeigt eine Vielzahl von Problemlagen im Ortsteil Lößnig auf. Als dringenden Handlungsbedarf empfiehlt das Planungsraumkonzept daher eine zielgerichtete Angebotserweiterung, insbesondere für Lößnig. So werden als Handlungsschritte für 2016-18 die Bereitstellung eines Raumes als Anlaufstelle/ Kontaktladen (inklusive Büro), ab 2018 (nach schrittweisem Auszug des Leipziger Tanztheaters) die Möglichkeit der Weiterentwicklung zum Stadtteilzentrum empfohlen. Demzufolge sollte diese Umsetzung für eine Betreibung in freier Trägerschaft ausgeschrieben und konzeptionell durch die Findungskommission des Jugendhilfeausschusses vergeben werden. „...eine hohe Anzahl an Leistungsempfängern/-innen von Arbeitslosengeld II (9,56 %), die höchste Quote bei den Sozialgeldempfänger/-innen (3,13 %) und eine hohe Anzahl von Bedarfsgemeinschaften (342). Zudem stechen in diesem Ortsteil die Ergebnisse der Schulaufnahmeuntersuchungen hervor: 56,5 % der untersuchten Lößniger Vorschulkinder zeigen sprachliche Auffälligkeiten und 33,9 % Auffälligkeiten im Verhalten. Da der Ortsteil Lößnig über keine eigene Grundschule verfügt, werden die dort lebenden 6 bis 7-Jährigen in die 9. Grundschule bzw. Marienbrunner Schule eingeschult. Zusätzlich verschärfen die fehlenden Beratungs- und Informationsangebote sowie die Möglichkeiten der gemeinsamen Freizeitgestaltung für Familien die Problemlagen und bestätigen einen hohen Handlungsbedarf explizit für den Ortsteil. Die höchste Quote an Sozialgeldempfänger/-innen verglichen mit den anderen Ortsteilen im Planungsraum Mitte/Süd liegt vermutlich auch an den vielen Alleinerziehenden in Lößnig, welche z. B. ergänzend Wohngeld beziehen, da das eigene Einkommen nicht für den Lebensunterhalt der Familie reicht. Die prinzipiell von den in der Jugendhilfe tätigen Trägern festgestellten Problemlagen sind der zunehmende Konsum von illegalen Drogen (Crystel Meth und Cannabis) sowie der steigende Alkoholkonsum bei Familien vor allem im Süden Leipzigs (verstärkt auch an öffentlichen Plätzen im Beisein von Kindern) und die fehlenden entsprechenden Präventions-, Beratungs- und Therapieangebote. Das Thema Umgang mit Medien, Medienschutz sowie die Beratung zur finanziellen Stabilität nimmt zunehmend einen besonderen Stellenwert in der Sozialarbeit ein. Schuldenberatung und Beratungen zur Antragstellung bezüglich finanzieller Unterstützungen (Wohngeld, ALG II, etc.) nehmen an Wichtigkeit zu. In diesem Zusammenhang ist auch das Thema Soziales Wohnen und geeignete Wohnformate wichtig. Vielfach können Jugendliche aufgrund fehlender Einrichtungen nicht in geeignete Wohnsituationen vermittelt werden. Zudem gibt es Auffälligkeiten bezüglich geschlechtsspezifischer Kinder- und Jugendarbeit. Die Möglichkeit der Mädchen- und Jungentreffs in Offenen Freizeiteinrichtungen werden sehr gut angenommen, wobei auffällig ist, dass ein Großteil der Kinder- und Jugendarbeit für Mädchen oder gemischte Gruppen ausgerichtet ist. Sinnvoll wäre es hier, Angebote gezielt für Jungen zu konzipieren.“ HHP Kategorie : Jugendhilfe -- Änderungsantrag -Nr.: A 0105/ 17/18 zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017 Den Antrag stellt : 2018 vom 03.11.2016 Der Antrag wurde Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingearbeitet in das Antragsverfahren verwiesen beschlossen abgelehnt zurückgezogen Unterschrift Thema: Einrichtung von Schulsozialarbeit an der Albert -Schweitzer -Schule, Schule für Körperbehinderte Ziel-PSP-Element: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ergebnishaushalt Finanzhaushalt (nur für Invenstitionen) Amt PSP-Element 1.100.36.3.1.01 Summe 2017: 30.000 EUR Summe 2018: 60.000 EUR Deckungs-PSP-Element: Verweisung an FA 14.01.2017 erw FA F 01.02.2017 RV 14.11.2016 J 01.12.2016 JSGS 24.11.2016 JP 15.12.2016 Fachausschuss Jugend 12.12.2016 J 1.100.61.1.0.01, 1.100.61.1.0.01, 1.100.31.2.1.01, , 1.100.31.1.1.01 1.100.35.1.0.01 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Beschlussvorschlag Die Stadt Leipzig richtet spätestens zum nächsten Schuljahr 2017/18 an der Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig, Schulsozialarbeit ein. Die Finanzierung erfolgt dabei nach Möglichkeit über das Landesprogramm „Chancengerechte Bildung“ nach der die Stadt Leipzig den notwendigen Eigenanteil zur Verfügung stellt. Begründung Die Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig verfügt bislang nicht über Schulsozialarbeit. Die Schule hat bereits vor zwei Jahren einen Antrag beim Kultusministerium gestellt, ohne dass dieser bislang positiv bescheidet wurde. Auch eine Elterninitiative bemüht sich seit Längerem über eine Petition für die Implementierung von Schulsozialarbeit. Die Schule gilt aufgrund ihres großen Anteils auswärtiger Schülerinnen und Schüler (etwa 50-60 %) als Schule mit Oberzentrumsfunktion. Die Aufgabe, Schulsozialarbeit zu finanzieren, liegt daher in erster Linie beim Freistaat. Dieser stellt über das Förderprogramm „Chancengerechte Bildung“ entsprechende Mittel zur Verfügung, welche durch die Stadt mittels zur Verfügung gestellter Komplementärmitteln abgerufen werden müssen. Die Landesförderung kann für das Einzelprojekt im 1. Jahr bis zu 80 % und im 2. Jahr bis zu 70 % der Gesamtausgaben betragen. Mindestens 20 % bzw. 30 % der Gesamtausgaben sollen durch das zuständige Jugendamt sowie Eigenmittel abgesichert werden. Sollten Landesmittel nicht zur Verfügung stehen oder bereits an anderen Schulen verplant sein, sollte die Stadt Leipzig adäquat wie die Stadt Chemnitz (Schulträger des „Terra Nova Campus, Die Entdeckerschule, Förderzentrum“) die Stelle für Schulsozialarbeit eigenständig schaffen. Die Schülerzahlen sind in der Albert-Schweitzer-Schule seit Jahren ansteigend. Der Schwerpunkt der förderpädagogischen Arbeit der Schule liegt in der körperlichen-motorischen Entwicklung, jedoch sind auch emotionale und soziale Auffälligkeiten seit letzten Jahren in zunehmendem Maße zu beobachten. Die Schule verfügt so auch über einen Lernförderbereich. Die Schule verfügte bis Anfang der 1990er Jahre über Schulsozialarbeit, jedoch wurde diese Stelle nach altersbedingtem Ausscheiden der Mitarbeiterin nie wieder besetzt. HHP Kategorie : Jugendhilfe -- Änderungsantrag -Nr.: A 0113/ 17/18 zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017 Den Antrag stellt : 2018 vom 03.11.2016 Der Antrag wurde Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingearbeitet in das Antragsverfahren verwiesen beschlossen abgelehnt zurückgezogen Unterschrift Thema: Stellenausweitung Fußball -Fanprojekt Ziel-PSP-Element: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ergebnishaushalt Finanzhaushalt (nur für Invenstitionen) Amt PSP-Element 1.100.36.3.1.01 Deckungs-PSP-Element: Summe 2017: 19.000 EUR Summe 2018: 19.000 EUR 1.100.61.1.0.01, 1.100.61.1.0.01, 1.100.31.2.1.01, , 1.100.31.1.1.01 1.100.35.1.0.01 Verweisung an FA 14.01.2017 erw FA F 01.02.2017 RV 14.11.2016 J 22.11.2016 S 24.11.2016 JP 12.12.2016 J 20.12.2016 S Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Beschlussvorschlag Die Stadt Leipzig erhöht ihren Förderanteil für die Arbeit des Leipziger Fußball-Fanprojektes um 19 T €, welche dem Amt für Jugend, Familie und Bildung als zusätzliche Jugendhilfe-Mittel zur Verfügung gestellt werden. Begründung Das Fußball-Fanprojekt macht seit seinem Bestehen eine bundesweit anerkannte hervorragende Arbeit im Sinne der Jugendhilfe. Es erfüllte bislang die Kriterien des Qualitätssiegels des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS). Dieses ist nunmehr gefährdet, da das Fanprojekt in den vergangenen fünf Jahren keine Ausweitung der zur Verfügung stehenden Mittel (Personal- und Sachkosten) erfahren hat. In diesem Zeitraum sind die zu betreuenden Fußballvereine RB Leipzig und Lokomotive Leipzig insgesamt stark gewachsen und mehrere Liegen aufgestiegen. RB Leipzig spielt mittlerweile in der 1. Bundesliga, Lok Leipzig in der Regionalliga. Die 4,5 VZÄ beim Fanprojekt reichen nicht mehr aus, um die drei Vereine RB Leipzig, Lok Leipzig und Chemie Leipzig adäquat zu betreuen. Auch die Möglichkeit Drittmittel einzuwerben, kann mit dem wenigen Personal nicht mehr geleistet werden. Das Fußball-Fanprojekt finanziert sich durch eine Finanzierung über Kommune, Freistaat, DFB und DFL. Die Stadt Leipzig hat dabei 25 % der Finanzierung zu erbringen. Die notwendige Stellenausweitung um 2 VZÄ bedeutet somit einen Förderaufwuchs für die Stadt um 19 T €. Dies ist aufgrund der deutlich gestiegenen Anforderungen an das Fanprojekt und die nachgewiesen hochwertige und unverzichtbare Arbeit des Fanprojektes zwingend erforderlich. 30. November 2016 16/75 Restliche Sachkosten 2016 Antragsteller*in(nen): Alex/Caro/Sinah/William Nummer: 16/75 Das Jugendparlament beschließt für das Jahr 2016 folgende Ausgaben, mit denen Werbemittel für die Wahl 2017 angeschafft werden sollen. Der Beschluss dient auch dazu, die Sachkosten für das Jahr 2016 vollkommen auszuschöpfen. Einnahmen Summe Quelle 295,70 € Sachkosten Anmerkung Ausgaben Summe Zweck Beschluss 16/36 216,80 € Sticker, A7, 10.000 Stück, 4 Motive 500,00 € Jugendfonds Beschluss 16/73 517,65 € 250 Turnbeutel, Einfarbig bedruckt 978,48 € Sachkosten 217,00 € 1.000 Bleistifte, Einfarbig bedruckt oder 500 Kugelschreiber, Einfarbig bedruckt Restmittel* 1774,18 € 108,40 € Sticker, A7, 5.000 Stück, 2 Motive 327,60 € 300 Feuerzeuge, Einfarbig bedruckt 207,33 € Werbung mit Hängeplakaten, 100 Stück 179,40 € Restsumme 1594,78 € Ausgaben Gesamt *Für Berechnungsgrundlage Restmittel Sachkosten siehe Anlage. Begründung - erfolgt mündlich - Jugendparlament Leipzig Seite 1 Ausgaben Einnahmen Betreff Summe Betreff 3.500,00 € Sachmittel Stadt Beschluss Nr. Juli 2015 - Preis Logowettbewerb Stolpersteine putzen 2015 Gesamt 3.500,00 € Saldo Betreff Summe Gesamt -333,63 € Saldo (Abgerechnet) Betreff Summe 1.511,61 € Gesamt Real Verfügbar* Betreff Gesamt Summe 978,48 € * Summe der real abgerechneten Posten und der noch nicht (vollständig) abgerechneten beschlossenen Posten Summe Abgerechnet Anmerkungen 55,80 € 55,80 € Abgeschlossen 5,66 € 5,66 € Abgeschlossen ChilliMilli 28.04.2016 - 500,00 € 225,81 € Abgeschlossen Klausur 10.3.2016 - 100,00 € 100,00 € Abgeschlossen Courage Konzert 28.04.2016 - 100,00 € 104,46 € Abgeschlossen Konzert 1 14.04.2016 16/11 359,00 € 0,00 € → Jugendfonds Konzert 2 08.06.2016 16/26 300,00 € 20,31 € Abgeschlossen Konzert 3 18.08.2016 16/41 50,00 € Laptop 08.06.2016 16/25 349,00 € 349,00 € Abgeschlossen Gedenktafel Kamal K. 23.06.2016 16/34 100,00 € 0,00 € → Jugendfonds Dreieich I 23.06.2016 16/33 300,00 € 300,00 € Abgeschlossen Dreieich II 29.09.2016 16/38 129,18 € 128,68 € Abgeschlossen CSD 23.06.2016 16/32 250,00 € 250,00 € Abgeschlossen CSD II 18.08.2016 16/37 50,00 € Werbung CSD 27.10.2016 16/64 200,00 € Pavillon 18.08.2016 16/35 199,99 € 199,99 € Abgeschlossen Werbemittel 18.08.2016 16/36 300,00 € 104,30 € Bearbeitung durch AG O Banner 15.09.2016 16/48 50,00 € 8,09 € Bearbeitung durch AG O Park(ing)-Day 15.09.2016 16/51 70,00 € JuPa Taucha 15.09.2016 - Stolpersteine putzen 2016 15.09.2016 16/50 10,00 € 0,00 € Abgeschlossen Kosten Klausur Caro 12.10.2016 - 55,00 € 0,00 € Abgeschlossen Visitenkarten 12.10.2016 16/57 50,00 € 42,10 € Abgeschlossen Flyer Wahlwerbung 27.10.2016 16/67 50,00 € Sonstige Druckkosten - Kosten Löwin 24.11.2016 16/75 200,00 € - Gesamt 37,57 € zzgl. Druckkosten CSD-Sprüche 0,00 € Abrechnung im Jahr 2017 54,94 € Abgeschlossen 0,00 € Abrechnung folgt (Max) 0,00 € Abrechnung folgt (Hausdruckerei) 1,68 € Abgeschlossen 25,00 € 3.833,63 € 1 0,00 € Abrechnung folgt (Hausdruckerei) 25,00 € Abgeschlossen 1.988,39 € 16/76 01. Dezember 2016 Werbung mit Hängeplakaten Antragsteller*in(nen): William Nummer: 16/76 Das Jugendparlament beschließt 100 Plakate in A2 in der Leipziger Innenstadt und an viel besuchten Orten zu hängen um die #JuPaWahl17 zu bewerben. Hierfür werden bis zu 210 € aus den Sachkosten bereitgestellt. Kosten Hängeplakate (McPoster.com, ggf. günstiger) Kosten Hartfaser-Platten A2, ungebohrt 67,71 € 100 Druckplakate DIN A2, Affichenpapier 120 g/m2, 4/0 farbig 51,19 € 100 Plakate kleben, Feuchtwettermischung 23,68 € Kabelbinder 7,8x750mm, 200 Stück 29,75 € TeilAuto 2x6h 35,00 € Summe 207,33 € Begründung - erfolgt mündlich - Jugendparlament Leipzig Seite 1 16/65 03. November 2016 Briefe an die Presse Antragsteller*in(nen): Caro/Alex Nummer: 16/65 Das Jugendparlament beschließt den Brief in Anlage 1 an Vertreter*innen der lokalen Presse zu verschicken. Begründung - erfolgt mündlich - Jugendparlament Leipzig Seite 1 Sehr geehrte Damen und Herren, als Vertreterin und Vertreter der Leipziger Jugend wenden wir uns mit einer Bitte an Sie. Sie sind Redakteurinnen und Redakteure, Medienmacherinnen und Medienmacher in Leipzig und erreichen vor allem eines: Unsere Zielgruppe. Wenn Sie über uns berichten und Jugendliche dies lesen, dann können wir Interesse wecken und Jugendliche eventuell für politische Strukturen begeistern. Wir haben den Auftrag den Jugendlichen dieser Stadt eine Stimme zu geben und versuchen das, indem wir Anträge an den Stadtrat stellen oder zu (Diskussions)Veranstaltungen einladen. Allerdings gibt es da aus unserer Sicht ein Problem: Im Internet werden immer mehr Artikel und Beiträge hinter einer „Pay-Wall verborgen“ und sind nur einlesbar, wenn man für das entsprechende Medium ein Abo abgeschlossen hat oder einmalig bezahlt. Dass nicht jede*r Jugendliche Geld hat, sich Artikel zu kaufen, wissen wir alle. Hier also unsere Bitte: Bitte lassen Sie Berichte und Artikel über das Jugendparlament und jugendrelevante Themen im öffentlich-einlesbaren Bereich, weil wir nicht davon ausgehen, dass sich Jugendliche solche Abos geholt haben und holen werden. Da sind zum einen Kostengründe entscheidend, als auch ganz einfach die Bequemlichkeit von Jugendlichen. Wir müssen unsere Zielgruppe auch zur nächsten JuPa-Wahl (Frühjar 2017) erreichen und vorher anfixen, Werbung machen, sie begeistern. Da wir die kommunale Presse für sehr wichtig erachten, bitten wir um Ihr Verständnis und darum, den Jugendlichen in Leipzig die Pay-Wall zu ersparen. Mit freundlichen Grüßen Carolin Juler Alexander Krumbholz Stellvertretende Sprecher des Jugendparlaments der Stadt Leipzig Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 101 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ Antragsnummer: A 0031/ 17/18 Block: Betreff: Einreicher: Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Aufstockung der Personalstelle zur pädagogischen Begleitung des Jugendparlaments Der Stadtrat beschließt: Die Personalstelle Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung wird um eine halbe VzÄ aufgestockt. Begründung: Ziel ist, eine Ausstattung der neu geschaffenen Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung mit 1,5 VzÄ zu erreichen. Der Arbeitsumfang der Geschäftsstelle ist in dem im Juni 2016 vom Stadtrat beschlossenen Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig festgeschrieben und derart umfangreich, dass die bisher vorgesehene personelle Ausstattung als nicht ausreichend eingeschätzt wird. Es ist bereits absehbar, dass diese personelle Unterbesetzung dazu führt, dass die pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes nicht bedarfsgerecht ausgeführt werden kann. Darum soll die Stellenerhöhung vor allem der Begleitung des Jugendparlaments zugute kommen. Veränderung Veränderung Veränderung 2017: Veränderung 2018: Veränderung Ziel 2017: Ziel 2018: Ziel in VzÄ 30.000 30.000 0,5 Ziel in VzÄ 0,5 Deckung: Ziel-PSP: 1.100.36.2.0.01.12 Deckungs-PSP: 1.100.61.2.0.01; 1.100.61.1.0.01 _________________________________________________________________________________________ Vorschlag der Verwaltung: abgelehnt Verwaltungsmeinung: Der Änderungsantrag wurde inhaltlich intensiv geprüft und sorgfältig abgewogen. Dabei sah sich die Verwaltung der Herausforderung gegenüber, die Bedeutung der inhaltlichen Zielstellungen und die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes miteinander in Einklang zu bringen. Vor dem Hintergrund der unabdingbaren gemeinderechtlichen Erfordernisse muss es gemeinsames Ziel von Stadtrat und Verwaltung sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Aus diesem Grund kann dem Änderungsantrag nicht zugestimmt werden. Die benannte Deckungsquelle steht nicht zur Verfügung (siehe dazu auch Verwaltungsmeinung zum Antrag Nr. A 0041). Verweis auf Antrag: RE 2015 in €: 0 Plan 2016 in €: 0 Planentwurf 2017 in €: 40.000 Planentwurf 2018 in €: 10.000 ordentl. Erträge in €: 0 ordentl. Erträge in €: 0 ordentl. Aufwendungen in €: 40.000 ordentl. Aufwendungen in €: 10.000 Saldo in €: 40.000 Saldo in €: 10.000 ____________________________________________________________________________________ Voten der einzelnen Fachausschüsse: Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 197 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ Antragsnummer: A 0090/ 17/18 Block: Betreff: Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stärkung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle im Amt für Jugend, Familie und Bildung Der Stadtrat beschließt: Der Stellenplan der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle wird um 1 zusätzliche VZÄ aufgestockt für: • Fachberatung und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterin in den Schulbibliotheken und Leseräumen und • für Verwaltungsaufgaben Begründung: Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen aus den Jahren 2012 und 2014 die Stadtverwaltung mit dem systematischen Ausbau der Schulbibliotheken und Leseräume nach bibliothekarischen Standards beauftragt. Die damit beauftragte Schulbibliothekarische Arbeitsstelle im Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützt die Grundlagenarbeit in den Schulen bei der Einrichtung von Schulbibliotheken und Leseräumen und die Einhaltung fachlicher Standards des Personals durch Weiterbildungen. Sehr aufwändig ist dabei der Service der Suche nach häufig wechselndem, teilweise berufsfremdem Personal aus arbeitmarktpolitischen Maßnahmen (z. B. "Förderung von Arbeitsverhältnissen", "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt", "Freiwilligendienst aller Generationen" und Honorarkräfte). Derzeit werden 62 Mitarbeiter und Mitarbeiterin betreut. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle leitet an und und qualifiziert die Mitarbeiter und Mitarbeiterin für ihren Einsatz. Auch die Konzepterstellung der Schulen wird von dieser Stelle fachlich beraten und begleitet. Dafür stehen nur 2,5 VZÄ zur Verfügung. Mit der weiterhin erfreulichen Zunahme von Schulen mit Leseangeboten für Schüler und Schülerinnen, aufgrund des steigenden Verwaltungsaufwands z. B. bei der Suche nach geeigneten, hauptsächlich berufsfremden, Personen für den Einsatz in Schulen, ist die Stellenaufstockung begründet. Veränderung Veränderung Veränderung 2017: Veränderung 2018: Veränderung Ziel 2017: Ziel 2018: Ziel in VzÄ 30.000 60.000 1 Ziel in VzÄ 1 Deckung: Ziel-PSP: 1.100.24.3.0.04.02 Deckungs-PSP: 1.100.61.1.0.01; 1.100.61.1.0.01; 1.100.31.2.1.01; 1.100.31.1.1.01 1.100.35.1.0.01 _________________________________________________________________________________________ Vorschlag der Verwaltung: abgelehnt Verwaltungsmeinung: Der Änderungsantrag wurde inhaltlich intensiv geprüft und sorgfältig abgewogen. Dabei sah sich die Verwaltung der Herausforderung gegenüber, die Bedeutung der inhaltlichen Zielstellungen und die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes miteinander in Einklang zu bringen. Vor dem Hintergrund der unabdingbaren gemeinderechtlichen Erfordernisse muss es gemeinsames Ziel von Stadtrat und Verwaltung sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Aus diesem Grund kann dem Änderungsantrag nicht zugestimmt werden. Die benannten Deckungsquellen stehen nicht zur Verfügung (siehe dazu auch Verwaltungsmeinungen zu den Anträgen Nr. A 0018, A 0019, A 0020, A 0021 und A 0022). Verweis auf Antrag: Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 198 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ RE 2015 in €: 222.719 Plan 2016 in €: 181.013 Planentwurf 2017 in €: 221.925 Planentwurf 2018 in €: 0 ordentl. Erträge in €: ordentl. Erträge in €: ordentl. Aufwendungen in €: ordentl. Aufwendungen in €: Saldo in €: Saldo in €: ____________________________________________________________________________________ Voten der einzelnen Fachausschüsse: Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 50 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ Antragsnummer: A 0091/ 17 Block: Betreff: Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zusätzliche Tischtennisplatte für den Hildebrand-Spielplatz Der Stadtrat beschließt: Auf dem Hildebrand-Spielplatz wird eine zusätzliche Tischtennisplatte aus Beton installiert und die dafür notwendigen Mittel in Höhe von ca. 3 T € im Haushalt 2017 bereitgestellt. Begründung: Auf dem Hildebrand-Spielplatz befinden sich derzeit 2 Tischtennisplatten aus Beton. Die Tischtennisplatten unterliegen einem hohen Nutzungsdruck, wodurch es zu sehr langen Wartezeiten kommt. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich eine Grundschule und ein Gymnasium. Ebenso hat das Tischtennisspiel bei jungen Erwachsenen in der Freizeit eine Renaissance erlebt, welche die beiden Tischtennisplatten ebenso gern frequentieren. Daher kommt es dort immer wieder zu Nutzungskonflikten zwischen jungen Erwachsenen und Kinder, die dort bei gutem Wetter Tischtennis spielen wollen. Die Installation einer weiteren Tischtennisplatte würde den Nutzungsdruck verringern und wäre sinnvoll. Veränderung Ziel 2017: Veränderung Ziel in VzÄ 2017: Veränderung Deckung: 0 Ziel-PSP: 7.0000746 Deckungs-PSP: 1.100.61.1.0.01; 1.100.61.1.0.01; 1.100.31.2.1.01; 1.100.31.1.1.01 1.100.35.1.0.01 _________________________________________________________________________________________ Vorschlag der Verwaltung: Alternativvorschlag Verwaltungsmeinung: Soweit nach den örtlichen Gegebenheiten die Einordnung einer weiteren Tischtennisplatte möglich ist, wird dies umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus dem planmäßig veranschlagten Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. Verweis auf Antrag: RE 2015 in €: -208.532 Plan 2016 in €: -450.000 Planentwurf 2017 in €: -365.000 ordentl. Erträge in €: ordentl. Aufwendungen in €: Saldo in €: ____________________________________________________________________________________ Voten der einzelnen Fachausschüsse: Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 208 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ Antragsnummer: A 0097/ 18 Block: Betreff: Der Stadtrat beschließt: Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zukunftsentwicklung des Areals der ehem. Schwimmhalle Südwest in der Arthur-Nagel-Straße Die ruinösen Baureste der ehemaligen Schwimmhalle Südwest werden abgerissen und die Flurstücke 1738 und 1739 im Sinne der Renaturierung und öffentlichen Nachnutzung als Erholungs- und Freizeitspielfläche umgestaltet und aufgewertet. Hierzu wird der vorhandene Spiel- und Freizeitbereich vergrößert und um einen für die 120. Grundschule und die Öffentlichkeit nutzbaren Bolzplatz ergänzt. Für o.g. Maßnahmen wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und insgesamt 250T€ im Haushalt für 2018 vorgesehen. Begründung: Die Eigentumsverhältnisse um die Flurstücke 1738 und 1739 wurden mittlerweile verwaltungsrechtlich geklärt. Die seit vielen Jahren geschlossene Schwimmhalle Südwest, für die keine Nachnutzung beabsichtigt ist, hat sich mittlerweile in direkter Nachbarschaft zur 120. Grundschule zu einem Schandfleck in Großzschocher entwickelt. Sie ist entkernt und durch Vandalen stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Netzerweiterung an Schwimmflächen wird im Osten und Süden vorgenommen, sodass eine Wiederinbetriebnahme der SH nicht erfolgen wird. Ein Abriss des nicht mehr nutzbaren Gebäudes ist daher zweckmäßig und würde auch die Aufwertung des Stadtteilareals durch Renaturierung ermöglichen. Der Abriss der SH Südwest und die Renaturierung des Gesamtareals sollte unter Einbeziehung der Errichtung eines öffentlichen Bolzplatzes erfolgen, um den Mangel an öffentlichen Ballspielflächen im Stadtbezirk Südwest zu entschärfen. Der einzig verfügbare öffentliche Spiel- und Bolzplatz in SW befindet sich in einem sehr mangelhaften Zustand im Küchenholz. Eine Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes ArthurNagel-Straße in Großzschocher bietet hingegen viele Vorteile und einen weiteren Standort im unterversorgten Südwesten und würde der wachsenden Zahl an Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk eine zusätzliche Freizeitfläche ermöglichen. Ziel-PSP: Veränderung Ziel 2018: Veränderung Ziel in VzÄ 2018: Veränderung Deckung: 1.100.55.1.0.01 250.000 Deckungs-PSP: 1.100.61.1.0.01; 1.100.31.2.1.01; 1.100.31.1.1.01; 3.510050 _________________________________________________________________________________________ Vorschlag der Verwaltung: abgelehnt Verwaltungsmeinung: Der Änderungsantrag wurde inhaltlich intensiv geprüft und sorgfältig abgewogen. Dabei sah sich die Verwaltung der Herausforderung gegenüber, die Bedeutung der inhaltlichen Zielstellungen und die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes miteinander in Einklang zu bringen. Vor dem Hintergrund der unabdingbaren gemeinderechtlichen Erfordernisse muss es gemeinsames Ziel von Stadtrat und Verwaltung sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Aus diesem Grund kann dem Änderungsantrag nicht zugestimmt werden. Die benannten Deckungsquellen stehen nicht / gegenwärtig nicht zur Verfügung bzw. wurde bereits durch die Verwaltung berücksichtigt (siehe dazu auch Verwaltungsmeinungen zu den Anträgen A 0018 bis A 0022). Verweis auf Antrag: Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 209 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ RE 2015 in €: 1.749.643 Plan 2016 in €: 1.620.050 Planentwurf 2018 in €: 1.868.738 Planentwurf 2018 in €: 0 ordentl. Erträge in €: ordentl. Erträge in €: ordentl. Aufwendungen in €: ordentl. Aufwendungen in €: Saldo in €: Saldo in €: ____________________________________________________________________________________ Voten der einzelnen Fachausschüsse: Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 216 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ Antragsnummer: A 0100/ 17/18 Block: Betreff: Der Stadtrat beschließt: Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Entwicklung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz, Lößnig und Dösen Für die Etablierung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums in Lößnig für die Stadtteile Dölitz, Lößnig und Dösen werden unter besonderer Berücksichtigung der städtischen Liegenschaft „Leipziger Tanztheater“ für 2017 und 2018 Mittel in Höhe von 250 T € bereit gestellt. Begründung: Das Planungsraum Zentrum/Süd zeigt eine Vielzahl von Problemlagen im Ortsteil Lößnig auf. Als dringenden Handlungsbedarf empfiehlt das Planungsraumkonzept daher eine zielgerichtete Angebotserweiterung, insbesondere für Lößnig. So werden als Handlungsschritte für 2016-2018 die Bereitstellung eines Raumes als Anlaufstelle/ Kontaktladen (inklusive Büro), ab 2018 (nach schrittweisem Auszug des Leipziger Tanztheaters) die Möglichkeit der Weiterentwicklung zum Stadtteilzentrum empfohlen. Demzufolge sollte diese Umsetzung für eine Betreibung in freier Trägerschaft ausgeschrieben und konzeptionell durch die Findungskommission des Jugendhilfeausschusses vergeben werden. „...eine hohe Anzahl an Leistungsempfängern/-innen von Arbeitslosengeld II (9,56 %), die höchste Quote bei den Sozialgeldempfänger/-innen (3,13 %) und eine hohe Anzahl von Bedarfsgemeinschaften (342). Zudem stechen in diesem Ortsteil die Ergebnisse der Schulaufnahmeuntersuchungen hervor: 56,5 % der untersuchten Lößniger Vorschulkinder zeigen sprachliche Auffälligkeiten und 33,9 % Auffälligkeiten im Verhalten. Da der Ortsteil Lößnig über keine eigene Grundschule verfügt, werden die dort lebenden 6 bis 7-Jährigen in die 9. Grundschule bzw. Marienbrunner Schule eingeschult. Zusätzlich verschärfen die fehlenden Beratungs- und Informationsangebote sowie die Möglichkeiten der gemeinsamen Freizeitgestaltung für Familien die Problemlagen und bestätigen einen hohen Handlungsbedarf explizit für den Ortsteil. Die höchste Quote an Sozialgeldempfänger/-innen verglichen mit den anderen Ortsteilen im Planungsraum Mitte/Süd liegt vermutlich auch an den vielen Alleinerziehenden in Lößnig, welche z. B. ergänzend Wohngeld beziehen, da das eigene Einkommen nicht für den Lebensunterhalt der Familie reicht. Die prinzipiell von den in der Jugendhilfe tätigen Trägern festgestellten Problemlagen sind der zunehmende Konsum von illegalen Drogen (Crystel Meth und Cannabis) sowie der steigende Alkoholkonsum bei Familien vor allem im Süden Leipzigs (verstärkt auch an öffentlichen Plätzen im Beisein von Kindern) und die fehlenden entsprechenden Präventions-, Beratungs- und Therapieangebote. Das Thema Umgang mit Medien, Medienschutz sowie die Beratung zur finanziellen Stabilität nimmt zunehmend einen besonderen Stellenwert in der Sozialarbeit ein. Schuldenberatung und Beratungen zur Antragstellung bezüglich finanzieller Unterstützungen (Wohngeld, ALG II, etc.) nehmen an Wichtigkeit zu. In diesem Zusammenhang ist auch das Thema Soziales Wohnen und geeignete Wohnformate wichtig. Vielfach können Jugendliche aufgrund fehlender Einrichtungen nicht in geeignete Wohnsituationen vermittelt werden. Zudem gibt es Auffälligkeiten bezüglich geschlechtsspezifischer Kinder- und Jugendarbeit. Die Möglichkeit der Mädchen- und Jungentreffs in Offenen Freizeiteinrichtungen werden sehr gut angenommen, wobei auffällig ist, dass ein Großteil der Kinder- und Jugendarbeit für Mädchen oder gemischte Gruppen ausgerichtet ist. Sinnvoll wäre es hier, Angebote gezielt für Jungen zu konzipieren.“ Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 217 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ Veränderung Ziel 2017: 100.000 Veränderung Veränderung 2017: Veränderung 2018: Veränderung 150.000 Ziel 2018: Ziel in VzÄ Ziel-PSP: 1.100.36.3.2.01.01.02; 1.100.36.3.1.01.02.21; 1.100.36.3.1.01.01.21; 1.100.36.2.0.01.23; 1.100.36.2.0.01.22; 1.100.36.2.0.01.21 Ziel in VzÄ Deckung: Deckungs-PSP: 1.100.61.1.0.01; 1.100.61.1.0.01; 1.100.31.2.1.01; 1.100.31.1.1.01 1.100.35.1.0.01 _________________________________________________________________________________________ Vorschlag der Verwaltung: abgelehnt Verwaltungsmeinung: Der Änderungsantrag wurde inhaltlich intensiv geprüft und sorgfältig abgewogen. Dabei sah sich die Verwaltung der Herausforderung gegenüber, die Bedeutung der inhaltlichen Zielstellungen und die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes miteinander in Einklang zu bringen. Vor dem Hintergrund der unabdingbaren gemeinderechtlichen Erfordernisse muss es gemeinsames Ziel von Stadtrat und Verwaltung sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Aus diesem Grund kann dem Änderungsantrag nicht zugestimmt werden. Die benannten Deckungsquellen stehen nicht / gegenwärtig nicht zur Verfügung bzw. wurde bereits berücksichtigt (siehe dazu Verwaltungsmeinungen zu den Anträgen A 0018 - A 0022). Die Entwicklung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz, Lößnig und Dösen ist als langfristiger Prozess über das Jahr 2018 hinaus zu sehen. Verweis auf Antrag: RE 2015 in €: Plan 2016 in €: Planentwurf 2017 in €: Planentwurf 2018 in €: 0 ordentl. Erträge in €: ordentl. Erträge in €: ordentl. Aufwendungen in €: ordentl. Aufwendungen in €: Saldo in €: Saldo in €: ____________________________________________________________________________________ Voten der einzelnen Fachausschüsse: Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 113 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ Antragsnummer: A 0105/ 17/18 Block: Betreff: Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einrichtung von Schulsozialarbeit an der Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Leipzig richtet spätestens zum nächsten Schuljahr 2017/18 an der Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig, Schulsozialarbeit ein. Die Finanzierung erfolgt dabei nach Möglichkeit über das Landesprogramm „C hancengerechte Bildung“ nach der die Stadt Leipzig den notwendigen Eigenanteil zur Verfügung stellt. Begründung: Die Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig verfügt bislang nicht über Schulsozialarbeit. Die Schule hat bereits vor zwei Jahren einen Antrag beim Kultusministerium gestellt, ohne dass dieser bislang positiv bescheidet wurde. Auch eine Elterninitiative bemüht sich seit Längerem über eine Petition für die Implementierung von Schulsozialarbeit. Die Schule gilt aufgrund ihres großen Anteils auswärtiger Schülerinnen und Schüler (etwa 50-60 %) als Schule mit Oberzentrumsfunktion. Die Aufgabe, Schulsozialarbeit zu finanzieren, liegt daher in erster Linie beim Freistaat. Dieser stellt über das Förderprogramm „C hancengerechte Bildung“ entsprechende Mittel zur Verfügung, welche durch die Stadt mittels zur Verfügung gestellter Komplementärmitteln abgerufen werden müssen. Die Landesförderung kann für das Einzelprojekt im 1. Jahr bis zu 80 % und im 2. Jahr bis zu 70 % der Gesamtausgaben betragen. Mindestens 20 % bzw. 30 % der Gesamtausgaben sollen durch das zuständige Jugendamt sowie Eigenmittel abgesichert werden. Sollten Landesmittel nicht zur Verfügung stehen oder bereits an anderen Schulen verplant sein, sollte die Stadt Leipzig adäquat wie die Stadt C hemnitz (Schulträger des „Terra Nova C ampus, Die Entdeckerschule, Förderzentrum“) die Stelle für Schulsozialarbeit eigenständig schaffen. Die Schülerzahlen sind in der Albert-Schweitzer-Schule seit Jahren ansteigend. Der Schwerpunkt der förderpädagogischen Arbeit der Schule liegt in der körperlichen-motorischen Entwicklung, jedoch sind auch emotionale und soziale Auffälligkeiten seit letzten Jahren in zunehmendem Maße zu beobachten. Die Schule verfügt so auch über einen Lernförderbereich. Die Schule verfügte bis Anfang der 1990er Jahre über Schulsozialarbeit, jedoch wurde diese Stelle nach altersbedingtem Ausscheiden der Mitarbeiterin nie wieder besetzt. Veränderung Veränderung Veränderung 2017: Veränderung 2018: Veränderung Ziel 2017: Ziel 2018: Ziel in VzÄ 30.000 60.000 Ziel-PSP: 1.100.36.3.1.01.01.13 Ziel in VzÄ Deckung: 1.100.61.1.0.01; 1.100.61.1.0.01; 1.100.31.2.1.01; 1.100.31.1.1.01 1.100.35.1.0.01 _________________________________________________________________________________________ Vorschlag der Verwaltung: Deckungs-PSP: Alternativvorschlag Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 114 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ Verwaltungsmeinung: Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 des Freistaates sind insgesamt 15 Mio. € zur Förderung von Schulsozialarbeit eingestellt. Unter Berücksichtigung der Schülerzahlen der Stadt Leipzig im Verhältnis der Gesamtschülerzahlen im Freistaat beträgt der Anteil für die Stadt Leipzig an den Fördermitteln voraussichtlich 1,95 Mio. € (Statistik SJ 2015/2016 Anteil 13 %), wovon bereits im städtischen Haushaltsplanentwurf 201/2018 1,37 Mio. € veranschlagt sind. Aktuell befindet sich der Entwurf der Förderrichtlinie im Anhörungsverfahren, welcher sehr kritisch von der kommunalen Ebene bewertet wird. Zunächst sollte daher das Anhörungsverfahren abgewartet werden um abschließende Aussagen bezüglich der Förderhöhe, Förderquote sowie der förderfähigen Aufwendungen zu treffen. Bis zum erweiterten Fachausschuss Finanzen am 14.01.2017 wird eine konkretisierte Verwaltungsmeinung vorgelegt. Auf die Anträge A 0039/17/18 und A 0150/17/18 wird verwiesen. Verweis auf Antrag: A 0039/ 17/18; A 0105/ 17/18; A 0150/ 17/18; BE 0018/ 17/18; BE 0049/ 17/18; BE 0110/ 17/18; BE 0129/ 17/18; BE 0130/ 17/18; BE 0156/ 17/18 RE 2015 in €: 2.141.072 Plan 2016 in €: 2.109.950 Planentwurf 2017 in €: 739.950 Planentwurf 2018 in €: 0 ordentl. Erträge in €: ordentl. Erträge in €: ordentl. Aufwendungen in €: ordentl. Aufwendungen in €: Saldo in €: Saldo in €: ____________________________________________________________________________________ Voten der einzelnen Fachausschüsse: Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 97 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ Antragsnummer: A 0113/ 17/18 Block: Betreff: Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellenausweitung Fußball-Fanprojekt Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Leipzig erhöht ihren Förderanteil für die Arbeit des Leipziger Fußball-Fanprojektes um 19 T €, welche dem Amt für Jugend, Familie und Bildung als zusätzliche Jugendhilfemittel zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Das Fußball-Fanprojekt macht seit seinem Bestehen eine bundesweit anerkannte hervorragende Arbeit im Sinne der Jugendhilfe. Es erfüllte bislang die Kriterien des Qualitätssiegels des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS). Dieses ist nunmehr gefährdet, da das Fanprojekt in den vergangenen fünf Jahren keine Ausweitung der zur Verfügung stehenden Mittel (Personal- und Sachkosten) erfahren hat. In diesem Zeitraum sind die zu betreuenden Fußballvereine RB Leipzig und Lokomotive Leipzig insgesamt stark gewachsen und mehrere Liegen aufgestiegen. RB Leipzig spielt mittlerweile in der 1. Bundesliga, Lok Leipzig in der Regionalliga. Die 4,5 VZÄ beim Fanprojekt reichen nicht mehr aus, um die drei Vereine RB Leipzig, Lok Leipzig und C hemie Leipzig adäquat zu betreuen. Auch die Möglichkeit Drittmittel einzuwerben, kann mit dem wenigen Personal nicht mehr geleistet werden. Das Fußball-Fanprojekt finanziert sich durch eine Finanzierung über Kommune, Freistaat, DFB und DFL. Die Stadt Leipzig hat dabei 25 % der Finanzierung zu erbringen. Die notwendige Stellenausweitung um 2 VZÄ bedeutet somit einen Förderaufwuchs für die Stadt um 19 T €. Dies ist aufgrund der deutlich gestiegenen Anforderungen an das Fanprojekt und die nachgewiesen hochwertige und unverzichtbare Arbeit des Fanprojektes zwingend erforderlich. Veränderung Ziel 2017: 0 Ziel-PSP: 1.100.36.3.1.01.01.90; 105131900300 Veränderung Ziel 2018: 0 Veränderung Ziel in VzÄ 2017: Veränderung Ziel in VzÄ 2018: Veränderung Deckung: Deckungs-PSP: 1.100.36.2.0.01.90 _________________________________________________________________________________________ Vorschlag der Verwaltung: Zustimmung mit Änderung Verwaltungsmeinung: Die Outlaw gGmbH betreibt als Verein das Fußballfanprojekt Leipzig. Diese Leistung ist fester Bestandteil der Jugendhilfelandschaft. Durch die Aufstiege von drei Leipziger Fußballvereinen hat sich der Stellenwert und der Arbeitsaufwand (Fanszenen, Spielbegleitung, Bildungsarbeit, Problemlagen u.a.) des Fanprojektes deutlich erhöht. Grundlage für die Zertifizierung des Fanprojektes nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) ist die auskömmliche anteilige Finanzierung durch DFB/DFL, Land Sachsen (SMI) und Stadt Leipzig. Der Finanzanteil des Sports richtet sich dabei nach dem Anteil von Land Sachsen und Stadt Leipzig. Mit der erforderlichen Erhöhung des kommunalen Anteils würde sich der Zuschuss des Sports erhöhen und das Qualitätssiegel verlängert werden. Die Erhöhung des Zuschusses für das Fußballfanprojekt wird i.H. von 19.100 € bestätigt. Eine Deckung erfolgt aus dem Eckwert des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Für die Förderung der Mehrgenerationenhäuser werden statt der geplanten 40.000 € nur 20.000 € benötigt. Daher kann der Differenzbetrag zur Deckung angeboten werden. Auf den Antrag A 0030/17/18 und A 0144/17/18 wird verwiesen. Verweis auf Antrag: A 0030/ 17/18; A 0113/ 17/18; A 0144/ 17/18 Haushaltplanentwurf 2017/18 Seite: 98 Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung ____________________________________________________________________________________________ RE 2015 in €: Plan 2016 in €: Planentwurf 2017 in €: Planentwurf 2018 in €: 0 ordentl. Erträge in €: ordentl. Erträge in €: ordentl. Aufwendungen in €: ordentl. Aufwendungen in €: Saldo in €: Saldo in €: ____________________________________________________________________________________ Voten der einzelnen Fachausschüsse: