Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1226883.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
01.12.16, 14:52
Aktualisiert
25.04.17, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsanträge Jugendparlament
Nr.
Antragsnummer
A0031/ 17/18
Einreicher
Fraktion DIE LINKE Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
1
A0090/ 17/18
2
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
A0091/ 17
3
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
A0097/ 18
4
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
A0100/ 17/18
5
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
A0105/ 17/18
6
7
A0113/ 17/18
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
1. Lesung
Aufstockung der Personalstelle zur
pädagogischen Begleitung des
Jugendparlaments
Stärkung der Schulbibliothekarischen
Arbeitsstelle im Amt für Jugend, Familie
und Bildung
Zusätzliche Tischtennisplatte für den
Hildebrand-Spielplatz
Zukunftsentwicklung des Areals der ehem.
Schwimmhalle Südwest in der ArthurNagel-Straße
Entwicklung eines
gemeinwesenorientierten
Stadtteilzentrums Dölitz, Lößnig und
Dösen
Einrichtung von Schulsozialarbeit an der
Albert-Schweitzer-Schule, Schule für
Körperbehinderte
Stellenausweitung Fußball-Fanprojekt
Seite 1
HHP
Kategorie : Jugendhilfe --
Änderungsantrag -Nr.: A 0031/ 17/18
zum Entwurf des Doppelhaushaltes
2017
Den Antrag stellt :
2018
vom 18.10.2016
Der Antrag wurde
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
eingearbeitet
in das Antragsverfahren verwiesen
beschlossen
abgelehnt
zurückgezogen
Unterschrift
Thema:
Aufstockung der Personalstelle zur pädagogischen Begleitung des Jugendparlaments
Ziel-PSP-Element:
Dezernat
Jugend/ Soziales/ Gesundheit und Schule
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
(nur für Invenstitionen)
Amt
Dezernate / Beigeordnete und deren Büros
PSP-Element
1.100.36.2.0.01.12
Summe 2017: 30.000 EUR
Summe 2018: 30.000 EUR
Deckungs-PSP-Element:
Verweisung an FA
01.12.2016 JSGS
14.11.2016 J
15.12.2016
Fachausschuss Jugend
12.12.2016 J
01.02.2017 RV
14.01.2017 erw FA F
24.11.2016 JP
1.100.61.2.0.01, 1.100.61.1.0.01
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Beschlussvorschlag
Die Personalstelle Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung wird um
eine halbe VzÄ aufgestockt.
Begründung
Ziel ist, eine Ausstattung der neu geschaffenen Geschäftsstelle Kinder- und
Jugendbeteiligung mit 1,5 VzÄ zu erreichen. Der Arbeitsumfang der Geschäftsstelle ist in
dem im Juni 2016 vom Stadtrat beschlossenen Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung
der Stadt Leipzig festgeschrieben und derart umfangreich, dass die bisher vorgesehene
personelle Ausstattung als nicht ausreichend eingeschätzt wird. Es ist bereits absehbar,
dass diese personelle Unterbesetzung dazu führt, dass die pädagogische Begleitung des
Jugendparlamentes nicht bedarfsgerecht ausgeführt werden kann. Darum soll die
Stellenerhöhung vor allem der Begleitung des Jugendparlaments zugute kommen.
HHP
Kategorie : Schule--
Änderungsantrag -Nr.: A 0090/ 17/18
zum Entwurf des Doppelhaushaltes
2017
Den Antrag stellt :
2018
vom 03.11.2016
Der Antrag wurde
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
eingearbeitet
in das Antragsverfahren verwiesen
beschlossen
abgelehnt
zurückgezogen
Unterschrift
Thema:
Stärkung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle im Amt für Jugend , Familie und Bildung
Ziel-PSP-Element:
Dezernat
Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
(nur für Invenstitionen)
Amt
PSP-Element
1.100.24.3.0.04.02
Summe 2017: 30.000 EUR
Summe 2018: 60.000 EUR
Deckungs-PSP-Element:
Verweisung an FA
14.01.2017 erw FA F
01.02.2017 RV
01.12.2016
Fachausschuss Jugend
Soziales
Gesundheit und Schule
24.11.2016 JP
15.12.2016
Fachausschuss Jugend,
Soziales, Gesundheit und
Schule
1.100.61.1.0.01, 1.100.61.1.0.01,
1.100.31.2.1.01, 1.100.31.1.1.01
1.100.35.1.0.01
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Beschlussvorschlag
Der Stellenplan der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle wird um 1 zusätzliche VZÄ
aufgestockt für:
•
Fachberatung und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterin in den
Schulbibliotheken und Leseräumen und
•
für Verwaltungsaufgaben
Begründung
Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen aus den Jahren 2012 und 2014 die
Stadtverwaltung mit dem systematischen Ausbau der Schulbibliotheken und
Leseräume nach bibliothekarischen Standards beauftragt.
Die damit beauftragte Schulbibliothekarische Arbeitsstelle im Amt für Jugend,
Familie und Bildung unterstützt die Grundlagenarbeit in den Schulen bei der
Einrichtung von Schulbibliotheken und Leseräumen und die Einhaltung fachlicher
Standards des Personals durch Weiterbildungen.
Sehr aufwändig ist dabei der Service der Suche nach häufig wechselndem, teilweise
berufsfremdem Personal aus arbeitmarktpolitischen Maßnahmen (z. B. "Förderung
von Arbeitsverhältnissen", "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt", "Freiwilligendienst
aller Generationen" und Honorarkräfte). Derzeit werden 62 Mitarbeiter und
Mitarbeiterin betreut. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle leitet an und und
qualifiziert die Mitarbeiter und Mitarbeiterin für ihren Einsatz. Auch die
Konzepterstellung der Schulen wird von dieser Stelle fachlich beraten und begleitet.
Dafür stehen nur 2,5 VZÄ zur Verfügung. Mit der weiterhin erfreulichen Zunahme
von Schulen mit Leseangeboten für Schüler und Schülerinnen, aufgrund des
steigenden Verwaltungsaufwands z. B. bei der Suche nach geeigneten,
hauptsächlich berufsfremden, Personen für den Einsatz in Schulen, ist die
Stellenaufstockung begründet.
HHP
Kategorie : Stadtgrün und Gewässer --
Änderungsantrag -Nr.: A 0091/ 17
zum Entwurf des Doppelhaushaltes
2017
Den Antrag stellt :
vom 03.11.2016
Der Antrag wurde
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
eingearbeitet
in das Antragsverfahren verwiesen
beschlossen
abgelehnt
zurückgezogen
Unterschrift
Thema:
Zusätzliche Tischtennisplatte für den Hildebrand -Spielplatz
Ziel-PSP-Element:
Dezernat
Umwelt, Ordnung, Sport
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
(nur für Invenstitionen)
Amt
PSP-Element
1.100.55.1.0.01.04
Deckungs-PSP-Element:
Summe 2017: 3.000 EUR
1.100.61.1.0.01, 1.100.61.1.0.01,
1.100.31.2.1.01, 1.100.31.1.1.01
1.100.35.1.0.01
Verweisung an FA
14.01.2017 erw FA F
01.02.2017 RV
15.11.2016 U/O
07.12.2016 SBB Süd
13.12.2016 U/O
24.11.2016 JP
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Beschlussvorschlag
Auf dem Hildebrand-Spielplatz wird eine zusätzliche Tischtennisplatte aus Beton installiert
und die dafür notwendigen Mittel in Höhe von ca. 3 T € im Haushalt 2017 bereitgestellt.
Begründung
Auf dem Hildebrand-Spielplatz befinden sich derzeit 2 Tischtennisplatten aus Beton.
Die Tischtennisplatten unterliegen einem hohen Nutzungsdruck, wodurch es zu sehr
langen Wartezeiten kommt. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich eine
Grundschule und ein Gymnasium. Ebenso hat das Tischtennisspiel bei jungen
Erwachsenen in der Freizeit eine Renaissance erlebt, welche die beiden
Tischtennisplatten ebenso gern frequentieren. Daher kommt es dort immer wieder
zu Nutzungskonflikten zwischen jungen Erwachsenen und Kinder, die dort bei gutem
Wetter Tischtennis spielen wollen. Die Installation einer weiteren Tischtennisplatte
würde den Nutzungsdruck verringern und wäre sinnvoll.
HHP
Kategorie : Stadtgrün und Gewässer --
Änderungsantrag -Nr.: A 0097/ 18
zum Entwurf des Doppelhaushaltes
Den Antrag stellt :
2018
vom 03.11.2016
Der Antrag wurde
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
eingearbeitet
in das Antragsverfahren verwiesen
beschlossen
abgelehnt
zurückgezogen
Unterschrift
Thema:
Zukunftsentwicklung des Areals der ehem . Schwimmhalle Südwest in der Arthur -Nagel-Straße
Ziel-PSP-Element:
Dezernat
Umwelt / Ordnung / Sport
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
(nur für Invenstitionen)
Amt
Dezernate / Beigeordnete und deren Büros
PSP-Element
Summe 2018: 250.000 EUR
Deckungs-PSP-Element:
Verweisung an FA
14.01.2017 erw FA F
01.02.2017 RV
15.11.2016 U/O
07.12.2016 SBB SW
01.12.2016 JSGS
22.11.2016 S
24.11.2016 JP
20.12.2016 S/B
13.12.2016 U/O
20.12.2016 S
15.12.2016
Fachausschuss Jugend
08.11.2016 S/B
1.100.61.1.0.01, 1.100.31.2.1.01,
1.100.31.1.1.01, 3.510-050
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Beschlussvorschlag
Die ruinösen Baureste der ehemaligen Schwimmhalle Südwest werden abgerissen
und die Flurstücke 1738 und 1739 im Sinne der Renaturierung und öffentlichen
Nachnutzung als Erholungs- und Freizeitspielfläche umgestaltet und aufgewertet.
Hierzu wird der vorhandene Spiel- und Freizeitbereich vergrößert und um einen für
die 120. Grundschule und die Öffentlichkeit nutzbaren Bolzplatz ergänzt. Für o.g.
Maßnahmen wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und insgesamt 250T€
im Haushalt für 2018 vorgesehen.
Begründung
Die Eigentumsverhältnisse um die Flurstücke 1738 und 1739 wurden mittlerweile
verwaltungsrechtlich geklärt. Die seit vielen Jahren geschlossene Schwimmhalle
Südwest, für die keine Nachnutzung beabsichtigt ist, hat sich mittlerweile in direkter
Nachbarschaft zur 120. Grundschule zu einem Schandfleck in Großzschocher
entwickelt. Sie ist entkernt und durch Vandalen stark in Mitleidenschaft gezogen
worden. Die Netzerweiterung an Schwimmflächen wird im Osten und Süden
vorgenommen, sodass eine Wiederinbetriebnahme der SH nicht erfolgen wird. Ein
Abriss des nicht mehr nutzbaren Gebäudes ist daher zweckmäßig und würde auch
die Aufwertung des Stadtteilareals durch Renaturierung ermöglichen.
Der Abriss der SH Südwest und die Renaturierung des Gesamtareals sollte unter
Einbeziehung der Errichtung eines öffentlichen Bolzplatzes erfolgen, um den Mangel
an öffentlichen Ballspielflächen im Stadtbezirk Südwest zu entschärfen. Der einzig
verfügbare öffentliche Spiel- und Bolzplatz in SW befindet sich in einem sehr
mangelhaften Zustand im Küchenholz. Eine Errichtung eines Bolzplatzes in
unmittelbarer Nähe des Wohngebietes Arthur-Nagel-Straße in Großzschocher bietet
hingegen viele Vorteile und einen weiteren Standort im unterversorgten Südwesten
und würde der wachsenden Zahl an Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk eine
zusätzliche Freizeitfläche ermöglichen.
HHP
Kategorie : Jugendhilfe --
Änderungsantrag -Nr.: A 0100/ 17/18
zum Entwurf des Doppelhaushaltes
2017
Den Antrag stellt :
2018
vom 03.11.2016
Der Antrag wurde
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
eingearbeitet
in das Antragsverfahren verwiesen
beschlossen
abgelehnt
zurückgezogen
Unterschrift
Thema:
Entwicklung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz , Lößnig und Dösen
Ziel-PSP-Element:
Dezernat
Jugend/ Soziales/ Gesundheit und Schule
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
(nur für Invenstitionen)
Amt
Amt für Jugend, Familie und Bildung
PSP-Element
1.100.31.5.0.01
Summe 2017: 100.000 EUR
Summe 2018: 150.000 EUR
Deckungs-PSP-Element:
Verweisung an FA
14.01.2017 erw FA F
01.02.2017 RV
14.11.2016 J
07.12.2016 SBB Süd
01.12.2016 JSGS
24.11.2016 JP
15.12.2016
Fachausschuss Jugend
12.12.2016 J
1.100.61.1.0.01, 1.100.61.1.0.01,
1.100.31.2.1.01, , 1.100.31.1.1.01
1.100.35.1.0.01
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Beschlussvorschlag
Für die Etablierung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums in Lößnig für
die Stadtteile Dölitz, Lößnig und Dösen werden unter besonderer Berücksichtigung
der städtischen Liegenschaft „Leipziger Tanztheater“ für 2017 und 2018 Mittel in
Höhe von 250 T € bereit gestellt.
Begründung
Das Planungsraum Zentrum/Süd zeigt eine Vielzahl von Problemlagen im Ortsteil
Lößnig auf. Als dringenden Handlungsbedarf empfiehlt das Planungsraumkonzept
daher eine zielgerichtete Angebotserweiterung, insbesondere für Lößnig. So werden
als Handlungsschritte für 2016-18 die Bereitstellung eines Raumes als Anlaufstelle/
Kontaktladen (inklusive Büro), ab 2018 (nach schrittweisem Auszug des Leipziger
Tanztheaters) die Möglichkeit der Weiterentwicklung zum Stadtteilzentrum
empfohlen.
Demzufolge sollte diese Umsetzung für eine Betreibung in freier Trägerschaft
ausgeschrieben und konzeptionell durch die Findungskommission des
Jugendhilfeausschusses vergeben werden.
„...eine hohe Anzahl an Leistungsempfängern/-innen von Arbeitslosengeld II (9,56
%), die höchste Quote bei den Sozialgeldempfänger/-innen (3,13 %) und eine hohe
Anzahl von Bedarfsgemeinschaften (342). Zudem stechen in diesem Ortsteil die
Ergebnisse der Schulaufnahmeuntersuchungen hervor: 56,5 % der untersuchten
Lößniger Vorschulkinder zeigen sprachliche Auffälligkeiten und 33,9 %
Auffälligkeiten im Verhalten.
Da der Ortsteil Lößnig über keine eigene Grundschule verfügt, werden die dort
lebenden 6 bis 7-Jährigen in die 9. Grundschule bzw. Marienbrunner Schule
eingeschult. Zusätzlich verschärfen die fehlenden Beratungs- und
Informationsangebote sowie die Möglichkeiten der gemeinsamen Freizeitgestaltung
für Familien die Problemlagen und bestätigen einen hohen Handlungsbedarf explizit
für den Ortsteil.
Die höchste Quote an Sozialgeldempfänger/-innen verglichen mit den anderen
Ortsteilen im Planungsraum Mitte/Süd liegt vermutlich auch an den vielen
Alleinerziehenden in Lößnig, welche z. B. ergänzend Wohngeld beziehen, da das
eigene Einkommen nicht für den Lebensunterhalt der Familie reicht. Die prinzipiell
von den in der Jugendhilfe tätigen Trägern festgestellten Problemlagen sind der
zunehmende Konsum von illegalen Drogen (Crystel Meth und Cannabis) sowie der
steigende Alkoholkonsum bei Familien vor allem im Süden Leipzigs (verstärkt auch
an öffentlichen Plätzen im Beisein von Kindern) und die fehlenden entsprechenden
Präventions-, Beratungs- und Therapieangebote.
Das Thema Umgang mit Medien, Medienschutz sowie die Beratung zur finanziellen
Stabilität nimmt zunehmend einen besonderen Stellenwert in der Sozialarbeit ein.
Schuldenberatung und Beratungen zur Antragstellung bezüglich finanzieller
Unterstützungen (Wohngeld, ALG II, etc.) nehmen an Wichtigkeit zu.
In diesem Zusammenhang ist auch das Thema Soziales Wohnen und geeignete
Wohnformate wichtig. Vielfach können Jugendliche aufgrund fehlender
Einrichtungen nicht in geeignete Wohnsituationen vermittelt werden.
Zudem gibt es Auffälligkeiten bezüglich geschlechtsspezifischer Kinder- und
Jugendarbeit. Die Möglichkeit der Mädchen- und Jungentreffs in Offenen
Freizeiteinrichtungen werden sehr gut angenommen, wobei auffällig ist, dass ein
Großteil der Kinder- und Jugendarbeit für Mädchen oder gemischte Gruppen
ausgerichtet ist. Sinnvoll wäre es hier, Angebote gezielt für Jungen zu konzipieren.“
HHP
Kategorie : Jugendhilfe --
Änderungsantrag -Nr.: A 0105/ 17/18
zum Entwurf des Doppelhaushaltes
2017
Den Antrag stellt :
2018
vom 03.11.2016
Der Antrag wurde
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
eingearbeitet
in das Antragsverfahren verwiesen
beschlossen
abgelehnt
zurückgezogen
Unterschrift
Thema:
Einrichtung von Schulsozialarbeit an der Albert -Schweitzer -Schule, Schule für Körperbehinderte
Ziel-PSP-Element:
Dezernat
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
(nur für Invenstitionen)
Amt
PSP-Element
1.100.36.3.1.01
Summe 2017: 30.000 EUR
Summe 2018: 60.000 EUR
Deckungs-PSP-Element:
Verweisung an FA
14.01.2017 erw FA F
01.02.2017 RV
14.11.2016 J
01.12.2016 JSGS
24.11.2016 JP
15.12.2016
Fachausschuss Jugend
12.12.2016 J
1.100.61.1.0.01, 1.100.61.1.0.01,
1.100.31.2.1.01, , 1.100.31.1.1.01
1.100.35.1.0.01
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Beschlussvorschlag
Die Stadt Leipzig richtet spätestens zum nächsten Schuljahr 2017/18 an der
Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig,
Schulsozialarbeit ein. Die Finanzierung erfolgt dabei nach Möglichkeit über das
Landesprogramm „Chancengerechte Bildung“ nach der die Stadt Leipzig den
notwendigen Eigenanteil zur Verfügung stellt.
Begründung
Die Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig verfügt
bislang nicht über Schulsozialarbeit. Die Schule hat bereits vor zwei Jahren einen
Antrag beim Kultusministerium gestellt, ohne dass dieser bislang positiv bescheidet
wurde. Auch eine Elterninitiative bemüht sich seit Längerem über eine Petition für
die Implementierung von Schulsozialarbeit.
Die Schule gilt aufgrund ihres großen Anteils auswärtiger Schülerinnen und Schüler
(etwa 50-60 %) als Schule mit Oberzentrumsfunktion. Die Aufgabe,
Schulsozialarbeit zu finanzieren, liegt daher in erster Linie beim Freistaat. Dieser
stellt über das Förderprogramm „Chancengerechte Bildung“ entsprechende Mittel
zur Verfügung, welche durch die Stadt mittels zur Verfügung gestellter
Komplementärmitteln abgerufen werden müssen. Die Landesförderung kann für das
Einzelprojekt im 1. Jahr bis zu 80 % und im 2. Jahr bis zu 70 % der
Gesamtausgaben betragen. Mindestens 20 % bzw. 30 % der Gesamtausgaben
sollen durch das zuständige Jugendamt sowie Eigenmittel abgesichert werden.
Sollten Landesmittel nicht zur Verfügung stehen oder bereits an anderen Schulen
verplant sein, sollte die Stadt Leipzig adäquat wie die Stadt Chemnitz (Schulträger
des „Terra Nova Campus, Die Entdeckerschule, Förderzentrum“) die Stelle für
Schulsozialarbeit eigenständig schaffen.
Die Schülerzahlen sind in der Albert-Schweitzer-Schule seit Jahren ansteigend. Der
Schwerpunkt der förderpädagogischen Arbeit der Schule liegt in der
körperlichen-motorischen Entwicklung, jedoch sind auch emotionale und soziale
Auffälligkeiten seit letzten Jahren in zunehmendem Maße zu beobachten. Die
Schule verfügt so auch über einen Lernförderbereich. Die Schule verfügte bis
Anfang der 1990er Jahre über Schulsozialarbeit, jedoch wurde diese Stelle nach
altersbedingtem Ausscheiden der Mitarbeiterin nie wieder besetzt.
HHP
Kategorie : Jugendhilfe --
Änderungsantrag -Nr.: A 0113/ 17/18
zum Entwurf des Doppelhaushaltes
2017
Den Antrag stellt :
2018
vom 03.11.2016
Der Antrag wurde
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
eingearbeitet
in das Antragsverfahren verwiesen
beschlossen
abgelehnt
zurückgezogen
Unterschrift
Thema:
Stellenausweitung Fußball -Fanprojekt
Ziel-PSP-Element:
Dezernat
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
(nur für Invenstitionen)
Amt
PSP-Element
1.100.36.3.1.01
Deckungs-PSP-Element:
Summe 2017: 19.000 EUR
Summe 2018: 19.000 EUR
1.100.61.1.0.01, 1.100.61.1.0.01,
1.100.31.2.1.01, , 1.100.31.1.1.01
1.100.35.1.0.01
Verweisung an FA
14.01.2017 erw FA F
01.02.2017 RV
14.11.2016 J
22.11.2016 S
24.11.2016 JP
12.12.2016 J
20.12.2016 S
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Beschlussvorschlag
Die Stadt Leipzig erhöht ihren Förderanteil für die Arbeit des Leipziger
Fußball-Fanprojektes um 19 T €, welche dem Amt für Jugend, Familie und Bildung
als zusätzliche Jugendhilfe-Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
Das Fußball-Fanprojekt macht seit seinem Bestehen eine bundesweit anerkannte
hervorragende Arbeit im Sinne der Jugendhilfe. Es erfüllte bislang die Kriterien des
Qualitätssiegels des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS). Dieses ist
nunmehr gefährdet, da das Fanprojekt in den vergangenen fünf Jahren keine
Ausweitung der zur Verfügung stehenden Mittel (Personal- und Sachkosten)
erfahren hat. In diesem Zeitraum sind die zu betreuenden Fußballvereine RB
Leipzig und Lokomotive Leipzig insgesamt stark gewachsen und mehrere Liegen
aufgestiegen. RB Leipzig spielt mittlerweile in der 1. Bundesliga, Lok Leipzig in der
Regionalliga.
Die 4,5 VZÄ beim Fanprojekt reichen nicht mehr aus, um die drei Vereine RB
Leipzig, Lok Leipzig und Chemie Leipzig adäquat zu betreuen. Auch die Möglichkeit
Drittmittel einzuwerben, kann mit dem wenigen Personal nicht mehr geleistet
werden.
Das Fußball-Fanprojekt finanziert sich durch eine Finanzierung über Kommune,
Freistaat, DFB und DFL. Die Stadt Leipzig hat dabei 25 % der Finanzierung zu
erbringen. Die notwendige Stellenausweitung um 2 VZÄ bedeutet somit einen
Förderaufwuchs für die Stadt um 19 T €. Dies ist aufgrund der deutlich gestiegenen
Anforderungen an das Fanprojekt und die nachgewiesen hochwertige und
unverzichtbare Arbeit des Fanprojektes zwingend erforderlich.
30. November 2016
16/75
Restliche Sachkosten 2016
Antragsteller*in(nen): Alex/Caro/Sinah/William
Nummer: 16/75
Das Jugendparlament beschließt für das Jahr 2016 folgende Ausgaben, mit denen Werbemittel für
die Wahl 2017 angeschafft werden sollen. Der Beschluss dient auch dazu, die Sachkosten für das
Jahr 2016 vollkommen auszuschöpfen.
Einnahmen
Summe
Quelle
295,70 € Sachkosten
Anmerkung
Ausgaben
Summe
Zweck
Beschluss 16/36
216,80 € Sticker, A7, 10.000 Stück, 4 Motive
500,00 € Jugendfonds Beschluss 16/73
517,65 € 250 Turnbeutel, Einfarbig bedruckt
978,48 € Sachkosten
217,00 € 1.000 Bleistifte, Einfarbig bedruckt oder
500 Kugelschreiber, Einfarbig bedruckt
Restmittel*
1774,18 €
108,40 € Sticker, A7, 5.000 Stück, 2 Motive
327,60 € 300 Feuerzeuge, Einfarbig bedruckt
207,33 € Werbung mit Hängeplakaten, 100 Stück
179,40 € Restsumme
1594,78 € Ausgaben Gesamt
*Für Berechnungsgrundlage Restmittel Sachkosten siehe Anlage.
Begründung
- erfolgt mündlich -
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Ausgaben
Einnahmen
Betreff
Summe
Betreff
3.500,00 €
Sachmittel Stadt
Beschluss Nr.
Juli 2015 -
Preis Logowettbewerb
Stolpersteine putzen 2015
Gesamt
3.500,00 €
Saldo
Betreff
Summe
Gesamt
-333,63 €
Saldo (Abgerechnet)
Betreff
Summe
1.511,61 €
Gesamt
Real Verfügbar*
Betreff
Gesamt
Summe
978,48 €
* Summe der real abgerechneten
Posten und der noch nicht
(vollständig) abgerechneten
beschlossenen Posten
Summe Abgerechnet Anmerkungen
55,80 €
55,80 € Abgeschlossen
5,66 €
5,66 € Abgeschlossen
ChilliMilli
28.04.2016 -
500,00 €
225,81 € Abgeschlossen
Klausur
10.3.2016
-
100,00 €
100,00 € Abgeschlossen
Courage Konzert
28.04.2016 -
100,00 €
104,46 € Abgeschlossen
Konzert 1
14.04.2016 16/11
359,00 €
0,00 € → Jugendfonds
Konzert 2
08.06.2016 16/26
300,00 €
20,31 € Abgeschlossen
Konzert 3
18.08.2016 16/41
50,00 €
Laptop
08.06.2016 16/25
349,00 €
349,00 € Abgeschlossen
Gedenktafel Kamal K.
23.06.2016 16/34
100,00 €
0,00 € → Jugendfonds
Dreieich I
23.06.2016 16/33
300,00 €
300,00 € Abgeschlossen
Dreieich II
29.09.2016 16/38
129,18 €
128,68 € Abgeschlossen
CSD
23.06.2016 16/32
250,00 €
250,00 € Abgeschlossen
CSD II
18.08.2016 16/37
50,00 €
Werbung CSD
27.10.2016 16/64
200,00 €
Pavillon
18.08.2016 16/35
199,99 €
199,99 € Abgeschlossen
Werbemittel
18.08.2016 16/36
300,00 €
104,30 € Bearbeitung durch AG O
Banner
15.09.2016 16/48
50,00 €
8,09 € Bearbeitung durch AG O
Park(ing)-Day
15.09.2016 16/51
70,00 €
JuPa Taucha
15.09.2016 -
Stolpersteine putzen 2016
15.09.2016 16/50
10,00 €
0,00 € Abgeschlossen
Kosten Klausur Caro
12.10.2016 -
55,00 €
0,00 € Abgeschlossen
Visitenkarten
12.10.2016 16/57
50,00 €
42,10 € Abgeschlossen
Flyer Wahlwerbung
27.10.2016 16/67
50,00 €
Sonstige Druckkosten
-
Kosten Löwin
24.11.2016 16/75
200,00 €
-
Gesamt
37,57 € zzgl. Druckkosten CSD-Sprüche
0,00 € Abrechnung im Jahr 2017
54,94 € Abgeschlossen
0,00 € Abrechnung folgt (Max)
0,00 € Abrechnung folgt (Hausdruckerei)
1,68 € Abgeschlossen
25,00 €
3.833,63 €
1
0,00 € Abrechnung folgt (Hausdruckerei)
25,00 € Abgeschlossen
1.988,39 €
16/76
01. Dezember 2016
Werbung mit Hängeplakaten
Antragsteller*in(nen): William
Nummer: 16/76
Das Jugendparlament beschließt 100 Plakate in A2 in der Leipziger Innenstadt und an viel
besuchten Orten zu hängen um die #JuPaWahl17 zu bewerben. Hierfür werden bis zu 210 € aus
den Sachkosten bereitgestellt.
Kosten Hängeplakate (McPoster.com, ggf. günstiger)
Kosten
Hartfaser-Platten A2, ungebohrt
67,71 €
100 Druckplakate DIN A2, Affichenpapier 120 g/m2, 4/0 farbig
51,19 €
100 Plakate kleben, Feuchtwettermischung
23,68 €
Kabelbinder 7,8x750mm, 200 Stück
29,75 €
TeilAuto 2x6h
35,00 €
Summe
207,33 €
Begründung
- erfolgt mündlich -
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
16/65
03. November 2016
Briefe an die Presse
Antragsteller*in(nen): Caro/Alex
Nummer: 16/65
Das Jugendparlament beschließt den Brief in Anlage 1 an Vertreter*innen der lokalen Presse zu
verschicken.
Begründung
- erfolgt mündlich -
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Vertreterin und Vertreter der Leipziger Jugend wenden wir uns mit einer Bitte an Sie. Sie sind
Redakteurinnen und Redakteure, Medienmacherinnen und Medienmacher in Leipzig und erreichen
vor allem eines: Unsere Zielgruppe. Wenn Sie über uns berichten und Jugendliche dies lesen, dann
können wir Interesse wecken und Jugendliche eventuell für politische Strukturen begeistern. Wir
haben den Auftrag den Jugendlichen dieser Stadt eine Stimme zu geben und versuchen das, indem
wir Anträge an den Stadtrat stellen oder zu (Diskussions)Veranstaltungen einladen.
Allerdings gibt es da aus unserer Sicht ein Problem:
Im Internet werden immer mehr Artikel und Beiträge hinter einer „Pay-Wall verborgen“ und sind nur
einlesbar, wenn man für das entsprechende Medium ein Abo abgeschlossen hat oder einmalig
bezahlt. Dass nicht jede*r Jugendliche Geld hat, sich Artikel zu kaufen, wissen wir alle. Hier also
unsere Bitte:
Bitte lassen Sie Berichte und Artikel über das Jugendparlament und jugendrelevante Themen im
öffentlich-einlesbaren Bereich, weil wir nicht davon ausgehen, dass sich Jugendliche solche Abos
geholt haben und holen werden. Da sind zum einen Kostengründe entscheidend, als auch ganz
einfach die Bequemlichkeit von Jugendlichen.
Wir müssen unsere Zielgruppe auch zur nächsten JuPa-Wahl (Frühjar 2017) erreichen und vorher
anfixen, Werbung machen, sie begeistern. Da wir die kommunale Presse für sehr wichtig erachten,
bitten wir um Ihr Verständnis und darum, den Jugendlichen in Leipzig die Pay-Wall zu ersparen.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Juler
Alexander Krumbholz
Stellvertretende Sprecher des Jugendparlaments der Stadt Leipzig
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 101
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
____________________________________________________________________________________________
Antragsnummer: A 0031/ 17/18
Block:
Betreff:
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Aufstockung der Personalstelle zur pädagogischen Begleitung des
Jugendparlaments
Der Stadtrat beschließt:
Die Personalstelle Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle Kinder- und
Jugendbeteiligung wird um eine halbe VzÄ aufgestockt.
Begründung:
Ziel ist, eine Ausstattung der neu geschaffenen Geschäftsstelle Kinder- und
Jugendbeteiligung mit 1,5 VzÄ zu erreichen. Der Arbeitsumfang der
Geschäftsstelle ist in dem im Juni 2016 vom Stadtrat beschlossenen Konzept
zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Leipzig festgeschrieben und
derart umfangreich, dass die bisher vorgesehene personelle Ausstattung als
nicht ausreichend eingeschätzt wird. Es ist bereits absehbar, dass diese
personelle Unterbesetzung dazu führt, dass die pädagogische Begleitung des
Jugendparlamentes nicht bedarfsgerecht ausgeführt werden kann. Darum
soll die Stellenerhöhung vor allem der Begleitung des Jugendparlaments
zugute kommen.
Veränderung
Veränderung
Veränderung
2017:
Veränderung
2018:
Veränderung
Ziel 2017:
Ziel 2018:
Ziel in VzÄ
30.000
30.000
0,5
Ziel in VzÄ
0,5
Deckung:
Ziel-PSP:
1.100.36.2.0.01.12
Deckungs-PSP:
1.100.61.2.0.01;
1.100.61.1.0.01
_________________________________________________________________________________________
Vorschlag der Verwaltung:
abgelehnt
Verwaltungsmeinung:
Der Änderungsantrag wurde inhaltlich intensiv geprüft und sorgfältig
abgewogen. Dabei sah sich die Verwaltung der Herausforderung gegenüber,
die Bedeutung der inhaltlichen Zielstellungen und die Leistungsfähigkeit des
städtischen Haushaltes miteinander in Einklang zu bringen. Vor dem
Hintergrund der unabdingbaren gemeinderechtlichen Erfordernisse muss es
gemeinsames Ziel von Stadtrat und Verwaltung sein, einen
genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Aus diesem Grund kann dem
Änderungsantrag nicht zugestimmt werden.
Die benannte Deckungsquelle steht nicht zur Verfügung (siehe dazu auch
Verwaltungsmeinung zum Antrag Nr. A 0041).
Verweis auf Antrag:
RE 2015 in €: 0
Plan 2016 in €: 0
Planentwurf 2017 in €: 40.000
Planentwurf 2018 in €: 10.000
ordentl. Erträge in €: 0
ordentl. Erträge in €: 0
ordentl. Aufwendungen in €: 40.000
ordentl. Aufwendungen in €: 10.000
Saldo in €: 40.000
Saldo in €: 10.000
____________________________________________________________________________________
Voten der einzelnen Fachausschüsse:
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 197
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
____________________________________________________________________________________________
Antragsnummer: A 0090/ 17/18
Block:
Betreff:
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stärkung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle im Amt für
Jugend, Familie und Bildung
Der Stadtrat beschließt:
Der Stellenplan der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle wird um 1
zusätzliche VZÄ aufgestockt für:
• Fachberatung und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterin in
den Schulbibliotheken und Leseräumen und
• für Verwaltungsaufgaben
Begründung:
Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen aus den Jahren 2012 und 2014 die
Stadtverwaltung mit dem systematischen Ausbau der Schulbibliotheken und
Leseräume nach bibliothekarischen Standards beauftragt.
Die damit beauftragte Schulbibliothekarische Arbeitsstelle im Amt für Jugend,
Familie und Bildung unterstützt die Grundlagenarbeit in den Schulen bei der
Einrichtung von Schulbibliotheken und Leseräumen und die Einhaltung
fachlicher Standards des Personals durch Weiterbildungen.
Sehr aufwändig ist dabei der Service der Suche nach häufig wechselndem,
teilweise berufsfremdem Personal aus arbeitmarktpolitischen Maßnahmen (z.
B. "Förderung von Arbeitsverhältnissen", "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt",
"Freiwilligendienst aller Generationen" und Honorarkräfte). Derzeit werden 62
Mitarbeiter und Mitarbeiterin betreut. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
leitet an und und qualifiziert die Mitarbeiter und Mitarbeiterin für ihren
Einsatz. Auch die Konzepterstellung der Schulen wird von dieser Stelle
fachlich beraten und begleitet. Dafür stehen nur 2,5 VZÄ zur Verfügung. Mit
der weiterhin erfreulichen Zunahme von Schulen mit Leseangeboten für
Schüler und Schülerinnen, aufgrund des steigenden Verwaltungsaufwands z.
B. bei der Suche nach geeigneten, hauptsächlich berufsfremden, Personen
für den Einsatz in Schulen, ist die Stellenaufstockung begründet.
Veränderung
Veränderung
Veränderung
2017:
Veränderung
2018:
Veränderung
Ziel 2017:
Ziel 2018:
Ziel in VzÄ
30.000
60.000
1
Ziel in VzÄ
1
Deckung:
Ziel-PSP:
1.100.24.3.0.04.02
Deckungs-PSP:
1.100.61.1.0.01;
1.100.61.1.0.01;
1.100.31.2.1.01;
1.100.31.1.1.01
1.100.35.1.0.01
_________________________________________________________________________________________
Vorschlag der Verwaltung:
abgelehnt
Verwaltungsmeinung:
Der Änderungsantrag wurde inhaltlich intensiv geprüft und sorgfältig
abgewogen. Dabei sah sich die Verwaltung der Herausforderung gegenüber,
die Bedeutung der inhaltlichen Zielstellungen und die Leistungsfähigkeit des
städtischen Haushaltes miteinander in Einklang zu bringen. Vor dem
Hintergrund der unabdingbaren gemeinderechtlichen Erfordernisse muss es
gemeinsames Ziel von Stadtrat und Verwaltung sein, einen
genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Aus diesem Grund kann dem
Änderungsantrag nicht zugestimmt werden.
Die benannten Deckungsquellen stehen nicht zur Verfügung (siehe dazu auch
Verwaltungsmeinungen zu den Anträgen Nr. A 0018, A 0019, A 0020, A 0021
und A 0022).
Verweis auf Antrag:
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 198
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
____________________________________________________________________________________________
RE 2015 in €: 222.719
Plan 2016 in €: 181.013
Planentwurf 2017 in €: 221.925
Planentwurf 2018 in €: 0
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
Saldo in €:
Saldo in €:
____________________________________________________________________________________
Voten der einzelnen Fachausschüsse:
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 50
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
____________________________________________________________________________________________
Antragsnummer: A 0091/ 17
Block:
Betreff:
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zusätzliche Tischtennisplatte für den Hildebrand-Spielplatz
Der Stadtrat beschließt:
Auf dem Hildebrand-Spielplatz wird eine zusätzliche Tischtennisplatte aus
Beton installiert und die dafür notwendigen Mittel in Höhe von ca. 3 T € im
Haushalt 2017 bereitgestellt.
Begründung:
Auf dem Hildebrand-Spielplatz befinden sich derzeit 2 Tischtennisplatten aus
Beton. Die Tischtennisplatten unterliegen einem hohen Nutzungsdruck,
wodurch es zu sehr langen Wartezeiten kommt. Im unmittelbaren Umfeld
befinden sich eine Grundschule und ein Gymnasium. Ebenso hat das
Tischtennisspiel bei jungen Erwachsenen in der Freizeit eine Renaissance
erlebt, welche die beiden Tischtennisplatten ebenso gern frequentieren.
Daher kommt es dort immer wieder zu Nutzungskonflikten zwischen jungen
Erwachsenen und Kinder, die dort bei gutem Wetter Tischtennis spielen
wollen. Die Installation einer weiteren Tischtennisplatte würde den
Nutzungsdruck verringern und wäre sinnvoll.
Veränderung Ziel 2017:
Veränderung Ziel in VzÄ
2017:
Veränderung Deckung:
0
Ziel-PSP:
7.0000746
Deckungs-PSP:
1.100.61.1.0.01;
1.100.61.1.0.01;
1.100.31.2.1.01;
1.100.31.1.1.01
1.100.35.1.0.01
_________________________________________________________________________________________
Vorschlag der Verwaltung:
Alternativvorschlag
Verwaltungsmeinung:
Soweit nach den örtlichen Gegebenheiten die Einordnung einer weiteren
Tischtennisplatte möglich ist, wird dies umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt
aus dem planmäßig veranschlagten Budget des Amtes für Stadtgrün und
Gewässer.
Verweis auf Antrag:
RE 2015 in €: -208.532
Plan 2016 in €: -450.000
Planentwurf 2017 in €: -365.000
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
Saldo in €:
____________________________________________________________________________________
Voten der einzelnen Fachausschüsse:
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 208
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
____________________________________________________________________________________________
Antragsnummer: A 0097/ 18
Block:
Betreff:
Der Stadtrat beschließt:
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zukunftsentwicklung des Areals der ehem. Schwimmhalle Südwest
in der Arthur-Nagel-Straße
Die ruinösen Baureste der ehemaligen Schwimmhalle Südwest werden
abgerissen und die Flurstücke 1738 und 1739 im Sinne der Renaturierung
und öffentlichen Nachnutzung als Erholungs- und Freizeitspielfläche
umgestaltet und aufgewertet. Hierzu wird der vorhandene Spiel- und
Freizeitbereich vergrößert und um einen für die 120. Grundschule und die
Öffentlichkeit nutzbaren Bolzplatz ergänzt. Für o.g. Maßnahmen wird eine
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und insgesamt 250T€ im Haushalt für
2018 vorgesehen.
Begründung:
Die Eigentumsverhältnisse um die Flurstücke 1738 und 1739 wurden
mittlerweile verwaltungsrechtlich geklärt. Die seit vielen Jahren geschlossene
Schwimmhalle Südwest, für die keine Nachnutzung beabsichtigt ist, hat sich
mittlerweile in direkter Nachbarschaft zur 120. Grundschule zu einem
Schandfleck in Großzschocher entwickelt. Sie ist entkernt und durch
Vandalen stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Netzerweiterung an
Schwimmflächen wird im Osten und Süden vorgenommen, sodass eine
Wiederinbetriebnahme der SH nicht erfolgen wird. Ein Abriss des nicht mehr
nutzbaren Gebäudes ist daher zweckmäßig und würde auch die Aufwertung
des Stadtteilareals durch Renaturierung ermöglichen.
Der Abriss der SH Südwest und die Renaturierung des Gesamtareals sollte
unter Einbeziehung der Errichtung eines öffentlichen Bolzplatzes erfolgen, um
den Mangel an öffentlichen Ballspielflächen im Stadtbezirk Südwest zu
entschärfen. Der einzig verfügbare öffentliche Spiel- und Bolzplatz in SW
befindet sich in einem sehr mangelhaften Zustand im Küchenholz. Eine
Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes ArthurNagel-Straße in Großzschocher bietet hingegen viele Vorteile und einen
weiteren Standort im unterversorgten Südwesten und würde der wachsenden
Zahl an Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk eine zusätzliche
Freizeitfläche ermöglichen.
Ziel-PSP:
Veränderung Ziel 2018:
Veränderung Ziel in VzÄ
2018:
Veränderung Deckung:
1.100.55.1.0.01
250.000
Deckungs-PSP:
1.100.61.1.0.01;
1.100.31.2.1.01;
1.100.31.1.1.01; 3.510050
_________________________________________________________________________________________
Vorschlag der Verwaltung:
abgelehnt
Verwaltungsmeinung:
Der Änderungsantrag wurde inhaltlich intensiv geprüft und sorgfältig
abgewogen. Dabei sah sich die Verwaltung der Herausforderung gegenüber,
die Bedeutung der inhaltlichen Zielstellungen und die Leistungsfähigkeit des
städtischen Haushaltes miteinander in Einklang zu bringen. Vor dem
Hintergrund der unabdingbaren gemeinderechtlichen Erfordernisse muss es
gemeinsames Ziel von Stadtrat und Verwaltung sein, einen
genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Aus diesem Grund kann dem
Änderungsantrag nicht zugestimmt werden.
Die benannten Deckungsquellen stehen nicht / gegenwärtig nicht zur
Verfügung bzw. wurde bereits durch die Verwaltung berücksichtigt (siehe
dazu auch Verwaltungsmeinungen zu den Anträgen A 0018 bis A 0022).
Verweis auf Antrag:
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 209
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
____________________________________________________________________________________________
RE 2015 in €: 1.749.643
Plan 2016 in €: 1.620.050
Planentwurf 2018 in €: 1.868.738
Planentwurf 2018 in €: 0
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
Saldo in €:
Saldo in €:
____________________________________________________________________________________
Voten der einzelnen Fachausschüsse:
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 216
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
____________________________________________________________________________________________
Antragsnummer: A 0100/ 17/18
Block:
Betreff:
Der Stadtrat beschließt:
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Entwicklung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums
Dölitz, Lößnig und Dösen
Für die Etablierung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums in
Lößnig für die Stadtteile Dölitz, Lößnig und Dösen werden unter besonderer
Berücksichtigung der städtischen Liegenschaft „Leipziger Tanztheater“ für
2017 und 2018 Mittel in Höhe von 250 T € bereit gestellt.
Begründung:
Das Planungsraum Zentrum/Süd zeigt eine Vielzahl von Problemlagen im
Ortsteil Lößnig auf. Als dringenden Handlungsbedarf empfiehlt das
Planungsraumkonzept daher eine zielgerichtete Angebotserweiterung,
insbesondere für Lößnig. So werden als Handlungsschritte für 2016-2018 die
Bereitstellung eines Raumes als Anlaufstelle/ Kontaktladen (inklusive Büro),
ab 2018 (nach schrittweisem Auszug des Leipziger Tanztheaters) die
Möglichkeit der Weiterentwicklung zum Stadtteilzentrum empfohlen.
Demzufolge sollte diese Umsetzung für eine Betreibung in freier Trägerschaft
ausgeschrieben und konzeptionell durch die Findungskommission des
Jugendhilfeausschusses vergeben werden.
„...eine hohe Anzahl an Leistungsempfängern/-innen von Arbeitslosengeld II
(9,56 %), die höchste Quote bei den Sozialgeldempfänger/-innen (3,13 %)
und eine hohe Anzahl von Bedarfsgemeinschaften (342). Zudem stechen in
diesem Ortsteil die Ergebnisse der Schulaufnahmeuntersuchungen hervor:
56,5 % der untersuchten Lößniger Vorschulkinder zeigen sprachliche
Auffälligkeiten und 33,9 % Auffälligkeiten im Verhalten.
Da der Ortsteil Lößnig über keine eigene Grundschule verfügt, werden die
dort lebenden 6 bis 7-Jährigen in die 9. Grundschule bzw. Marienbrunner
Schule eingeschult. Zusätzlich verschärfen die fehlenden Beratungs- und
Informationsangebote sowie die Möglichkeiten der gemeinsamen
Freizeitgestaltung für Familien die Problemlagen und bestätigen einen hohen
Handlungsbedarf explizit für den Ortsteil.
Die höchste Quote an Sozialgeldempfänger/-innen verglichen mit den
anderen Ortsteilen im Planungsraum Mitte/Süd liegt vermutlich auch an den
vielen Alleinerziehenden in Lößnig, welche z. B. ergänzend Wohngeld
beziehen, da das eigene Einkommen nicht für den Lebensunterhalt der
Familie reicht. Die prinzipiell von den in der Jugendhilfe tätigen Trägern
festgestellten Problemlagen sind der zunehmende Konsum von illegalen
Drogen (Crystel Meth und Cannabis) sowie der steigende Alkoholkonsum bei
Familien vor allem im Süden Leipzigs (verstärkt auch an öffentlichen Plätzen
im Beisein von Kindern) und die fehlenden entsprechenden Präventions-,
Beratungs- und Therapieangebote.
Das Thema Umgang mit Medien, Medienschutz sowie die Beratung zur
finanziellen Stabilität nimmt zunehmend einen besonderen Stellenwert in der
Sozialarbeit ein. Schuldenberatung und Beratungen zur Antragstellung
bezüglich finanzieller Unterstützungen (Wohngeld, ALG II, etc.) nehmen an
Wichtigkeit zu.
In diesem Zusammenhang ist auch das Thema Soziales Wohnen und
geeignete Wohnformate wichtig. Vielfach können Jugendliche aufgrund
fehlender Einrichtungen nicht in geeignete Wohnsituationen vermittelt
werden.
Zudem gibt es Auffälligkeiten bezüglich geschlechtsspezifischer Kinder- und
Jugendarbeit. Die Möglichkeit der Mädchen- und Jungentreffs in Offenen
Freizeiteinrichtungen werden sehr gut angenommen, wobei auffällig ist, dass
ein Großteil der Kinder- und Jugendarbeit für Mädchen oder gemischte
Gruppen ausgerichtet ist. Sinnvoll wäre es hier, Angebote gezielt für Jungen
zu konzipieren.“
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 217
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
____________________________________________________________________________________________
Veränderung Ziel 2017:
100.000
Veränderung
Veränderung
2017:
Veränderung
2018:
Veränderung
150.000
Ziel 2018:
Ziel in VzÄ
Ziel-PSP:
1.100.36.3.2.01.01.02;
1.100.36.3.1.01.02.21;
1.100.36.3.1.01.01.21;
1.100.36.2.0.01.23;
1.100.36.2.0.01.22;
1.100.36.2.0.01.21
Ziel in VzÄ
Deckung:
Deckungs-PSP:
1.100.61.1.0.01;
1.100.61.1.0.01;
1.100.31.2.1.01;
1.100.31.1.1.01
1.100.35.1.0.01
_________________________________________________________________________________________
Vorschlag der Verwaltung:
abgelehnt
Verwaltungsmeinung:
Der Änderungsantrag wurde inhaltlich intensiv geprüft und sorgfältig
abgewogen. Dabei sah sich die Verwaltung der Herausforderung gegenüber,
die Bedeutung der inhaltlichen Zielstellungen und die Leistungsfähigkeit des
städtischen Haushaltes miteinander in Einklang zu bringen. Vor dem
Hintergrund der unabdingbaren gemeinderechtlichen Erfordernisse muss es
gemeinsames Ziel von Stadtrat und Verwaltung sein, einen
genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Aus diesem Grund kann dem
Änderungsantrag nicht zugestimmt werden.
Die benannten Deckungsquellen stehen nicht / gegenwärtig nicht zur
Verfügung bzw. wurde bereits berücksichtigt (siehe dazu
Verwaltungsmeinungen zu den Anträgen A 0018 - A 0022).
Die Entwicklung eines gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz,
Lößnig und Dösen ist als langfristiger Prozess über das Jahr 2018 hinaus zu
sehen.
Verweis auf Antrag:
RE 2015 in €:
Plan 2016 in €:
Planentwurf 2017 in €:
Planentwurf 2018 in €: 0
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
Saldo in €:
Saldo in €:
____________________________________________________________________________________
Voten der einzelnen Fachausschüsse:
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 113
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
____________________________________________________________________________________________
Antragsnummer: A 0105/ 17/18
Block:
Betreff:
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einrichtung von Schulsozialarbeit an der Albert-Schweitzer-Schule,
Schule für Körperbehinderte
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Leipzig richtet spätestens zum nächsten Schuljahr 2017/18 an der
Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig,
Schulsozialarbeit ein. Die Finanzierung erfolgt dabei nach Möglichkeit über
das Landesprogramm „C hancengerechte Bildung“ nach der die Stadt Leipzig
den notwendigen Eigenanteil zur Verfügung stellt.
Begründung:
Die Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig
verfügt bislang nicht über Schulsozialarbeit. Die Schule hat bereits vor zwei
Jahren einen Antrag beim Kultusministerium gestellt, ohne dass dieser
bislang positiv bescheidet wurde. Auch eine Elterninitiative bemüht sich seit
Längerem über eine Petition für die Implementierung von Schulsozialarbeit.
Die Schule gilt aufgrund ihres großen Anteils auswärtiger Schülerinnen und
Schüler (etwa 50-60 %) als Schule mit Oberzentrumsfunktion. Die Aufgabe,
Schulsozialarbeit zu finanzieren, liegt daher in erster Linie beim Freistaat.
Dieser stellt über das Förderprogramm „C hancengerechte Bildung“
entsprechende Mittel zur Verfügung, welche durch die Stadt mittels zur
Verfügung gestellter Komplementärmitteln abgerufen werden müssen. Die
Landesförderung kann für das Einzelprojekt im 1. Jahr bis zu 80 % und im 2.
Jahr bis zu 70 % der Gesamtausgaben betragen. Mindestens 20 % bzw. 30
% der Gesamtausgaben sollen durch das zuständige Jugendamt sowie
Eigenmittel abgesichert werden. Sollten Landesmittel nicht zur Verfügung
stehen oder bereits an anderen Schulen verplant sein, sollte die Stadt Leipzig
adäquat wie die Stadt C hemnitz (Schulträger des „Terra Nova C ampus, Die
Entdeckerschule, Förderzentrum“) die Stelle für Schulsozialarbeit
eigenständig schaffen.
Die Schülerzahlen sind in der Albert-Schweitzer-Schule seit Jahren
ansteigend. Der Schwerpunkt der förderpädagogischen Arbeit der Schule
liegt in der körperlichen-motorischen Entwicklung, jedoch sind auch
emotionale und soziale Auffälligkeiten seit letzten Jahren in zunehmendem
Maße zu beobachten. Die Schule verfügt so auch über einen
Lernförderbereich. Die Schule verfügte bis Anfang der 1990er Jahre über
Schulsozialarbeit, jedoch wurde diese Stelle nach altersbedingtem
Ausscheiden der Mitarbeiterin nie wieder besetzt.
Veränderung
Veränderung
Veränderung
2017:
Veränderung
2018:
Veränderung
Ziel 2017:
Ziel 2018:
Ziel in VzÄ
30.000
60.000
Ziel-PSP:
1.100.36.3.1.01.01.13
Ziel in VzÄ
Deckung:
1.100.61.1.0.01;
1.100.61.1.0.01;
1.100.31.2.1.01;
1.100.31.1.1.01
1.100.35.1.0.01
_________________________________________________________________________________________
Vorschlag der Verwaltung:
Deckungs-PSP:
Alternativvorschlag
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 114
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
____________________________________________________________________________________________
Verwaltungsmeinung:
Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 des Freistaates sind insgesamt 15 Mio. €
zur Förderung von Schulsozialarbeit eingestellt. Unter Berücksichtigung der
Schülerzahlen der Stadt Leipzig im Verhältnis der Gesamtschülerzahlen im
Freistaat beträgt der Anteil für die Stadt Leipzig an den Fördermitteln
voraussichtlich 1,95 Mio. € (Statistik SJ 2015/2016 Anteil 13 %), wovon
bereits im städtischen Haushaltsplanentwurf 201/2018 1,37 Mio. €
veranschlagt sind. Aktuell befindet sich der Entwurf der Förderrichtlinie im
Anhörungsverfahren, welcher sehr kritisch von der kommunalen Ebene
bewertet wird. Zunächst sollte daher das Anhörungsverfahren abgewartet
werden um abschließende Aussagen bezüglich der Förderhöhe, Förderquote
sowie der förderfähigen Aufwendungen zu treffen. Bis zum erweiterten
Fachausschuss Finanzen am 14.01.2017 wird eine konkretisierte
Verwaltungsmeinung vorgelegt.
Auf die Anträge A 0039/17/18 und A 0150/17/18 wird verwiesen.
Verweis auf Antrag:
A 0039/ 17/18; A 0105/ 17/18; A 0150/ 17/18; BE 0018/ 17/18; BE 0049/
17/18; BE 0110/ 17/18; BE 0129/ 17/18; BE 0130/ 17/18; BE 0156/ 17/18
RE 2015 in €: 2.141.072
Plan 2016 in €: 2.109.950
Planentwurf 2017 in €: 739.950
Planentwurf 2018 in €: 0
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
Saldo in €:
Saldo in €:
____________________________________________________________________________________
Voten der einzelnen Fachausschüsse:
Haushaltplanentwurf 2017/18
Seite: 97
Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
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Antragsnummer: A 0113/ 17/18
Block:
Betreff:
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stellenausweitung Fußball-Fanprojekt
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Leipzig erhöht ihren Förderanteil für die Arbeit des Leipziger
Fußball-Fanprojektes um 19 T €, welche dem Amt für Jugend, Familie und
Bildung als zusätzliche Jugendhilfemittel zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Das Fußball-Fanprojekt macht seit seinem Bestehen eine bundesweit
anerkannte hervorragende Arbeit im Sinne der Jugendhilfe. Es erfüllte
bislang die Kriterien des Qualitätssiegels des Nationalen Konzeptes Sport und
Sicherheit (NKSS). Dieses ist nunmehr gefährdet, da das Fanprojekt in den
vergangenen fünf Jahren keine Ausweitung der zur Verfügung stehenden
Mittel (Personal- und Sachkosten) erfahren hat. In diesem Zeitraum sind die
zu betreuenden Fußballvereine RB Leipzig und Lokomotive Leipzig insgesamt
stark gewachsen und mehrere Liegen aufgestiegen. RB Leipzig spielt
mittlerweile in der 1. Bundesliga, Lok Leipzig in der Regionalliga.
Die 4,5 VZÄ beim Fanprojekt reichen nicht mehr aus, um die drei Vereine RB
Leipzig, Lok Leipzig und C hemie Leipzig adäquat zu betreuen. Auch die
Möglichkeit Drittmittel einzuwerben, kann mit dem wenigen Personal nicht
mehr geleistet werden.
Das Fußball-Fanprojekt finanziert sich durch eine Finanzierung über
Kommune, Freistaat, DFB und DFL. Die Stadt Leipzig hat dabei 25 % der
Finanzierung zu erbringen. Die notwendige Stellenausweitung um 2 VZÄ
bedeutet somit einen Förderaufwuchs für die Stadt um 19 T €. Dies ist
aufgrund der deutlich gestiegenen Anforderungen an das Fanprojekt und die
nachgewiesen hochwertige und unverzichtbare Arbeit des Fanprojektes
zwingend erforderlich.
Veränderung Ziel 2017:
0
Ziel-PSP:
1.100.36.3.1.01.01.90;
105131900300
Veränderung Ziel 2018:
0
Veränderung Ziel in VzÄ
2017:
Veränderung Ziel in VzÄ
2018:
Veränderung Deckung:
Deckungs-PSP:
1.100.36.2.0.01.90
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Vorschlag der Verwaltung:
Zustimmung mit Änderung
Verwaltungsmeinung:
Die Outlaw gGmbH betreibt als Verein das Fußballfanprojekt Leipzig. Diese
Leistung ist fester Bestandteil der Jugendhilfelandschaft. Durch die Aufstiege
von drei Leipziger Fußballvereinen hat sich der Stellenwert und der
Arbeitsaufwand (Fanszenen, Spielbegleitung, Bildungsarbeit, Problemlagen
u.a.) des Fanprojektes deutlich erhöht. Grundlage für die Zertifizierung des
Fanprojektes nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) ist
die auskömmliche anteilige Finanzierung durch DFB/DFL, Land Sachsen (SMI)
und Stadt Leipzig. Der Finanzanteil des Sports richtet sich dabei nach dem
Anteil von Land Sachsen und Stadt Leipzig. Mit der erforderlichen Erhöhung
des kommunalen Anteils würde sich der Zuschuss des Sports erhöhen und
das Qualitätssiegel verlängert werden.
Die Erhöhung des Zuschusses für das Fußballfanprojekt wird i.H. von 19.100
€ bestätigt. Eine Deckung erfolgt aus dem Eckwert des Amtes für Jugend,
Familie und Bildung. Für die Förderung der Mehrgenerationenhäuser werden
statt der geplanten 40.000 € nur 20.000 € benötigt. Daher kann der
Differenzbetrag zur Deckung angeboten werden.
Auf den Antrag A 0030/17/18 und A 0144/17/18 wird verwiesen.
Verweis auf Antrag:
A 0030/ 17/18; A 0113/ 17/18; A 0144/ 17/18
Haushaltplanentwurf 2017/18
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Änderungsanträge in der Reihenfolge der Beratung
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RE 2015 in €:
Plan 2016 in €:
Planentwurf 2017 in €:
Planentwurf 2018 in €: 0
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Erträge in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
ordentl. Aufwendungen in €:
Saldo in €:
Saldo in €:
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Voten der einzelnen Fachausschüsse: