Daten
Kommune
Leipzig
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08.04.16, 12:12
Aktualisiert
30.01.17, 08:41
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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Telefon
Fax
0341 123-2119
0341 123-2105
e-mail
bfr@leipzig.de
Datum
08.04.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 20.04.2016, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 20.04.2016
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
08.04.2016
TAG E S O R D N U N G
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 16.12.2015
- Teil II: Verlaufsprotokoll
5.2
Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
5.3
Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
8
Bildungspolitische Stunde
8.1
Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig Fortschreibung 2016
157/14-DS-01-NF-02
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
8.2
Teilbau- und Finanzierungsbeschluss: Schulkomplex
Karl-Heine-Str. 22b, 04229 Leipzig
hier: Brückenneubau und Erneuerung der Ufermauer
mit medientechnischer Erschließung i.V. mit der
Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung
sowie einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung.
VI-DS-02337-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung 20.04.2016
Seite 2
9
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte
9.1
Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz
(Auenseestraße)
VI-WA-02113
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
10
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr
aufgerufen)
10.1
Kinderland 2000/Schließung Interimsobjekt Opferweg
VI-EF-02554
Einreicher: Kathrin und Sascha Fröhlich
10.2
Sanierung Kita Fr.-Bosse-Str. 19/21
VI-EF-02558
Einreicher: Claudine Ebert, Elternratsvorsitzende Kita FriedrichBosse-Straße 19/21
10.3
Wettbewerb Permakultur
Einreicher: Matthias Malok, C&D e.V.
VI-EF-02556
- schriftliche Beantwortung -
11
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen)
11.1
Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer
Straße
VI-P-02275
Einreicher: Petitionsausschuss
11.2
Petition zur Amalie, Schongauer Straße 41, 04328
Leipzig
VI-P-02548
Einreicher: Petitionsausschuss
12
Besetzung von Gremien
12.1
Kinder- und Familienbeirat - Bestellung der Mitglieder
und Stellvertreter (2. Änderung)
VI-DS-01128-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
12.2
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der
Mitglieder (3. Änderung)
VI-DS-01143-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
12.3
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest - Bestellung der
Mitglieder (2. Änderung)
VI-DS-01146-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
12.4
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der
Mitglieder (2.Änderung)
VI-DS-01151-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
13
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
Seite 3
13.1
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (1.
Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VIDS-00910)
VI-DS-00910-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
14
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die
Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden
Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
15
Anträge zur Beschlussfassung
15.1
Clearingstelle für private Investitionen im Amt für
Wirtschaftsförderung
VI-A-01355-NF-002
Einreicher: CDU-Fraktion
15.2
Mittelfristige Investitionsprogramme
VI-A-02003
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
16
Anfragen an den Oberbürgermeister
16.1
Entsorgung von Kunststoffabfall mittels Gelber Tonne
bzw. Gelbem Sack
VI-F-02541
Einreicher: CDU-Fraktion
16.2
Bewerbung Leipzigs als "Kulturhauptstadt Europas"
2025
VI-F-02546
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
16.3
Ausstattung der Schulen mit interaktiven Tafeln
VI-F-02481
Einreicher: SPD-Fraktion
16.4
Gewalt in Leipziger Bildungseinrichtungen
VI-F-02544
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.5
Anfallende Kosten für die Stadt Leipzig in der
Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt Asyl"
VI-F-02588
Einreicher: AfD-Fraktion
16.6
Auf welcher Grundlage erteilt die Stadt Leipzig
Bootsverleihbetrieben Genehmigungen?
VI-F-02474
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.7
Personelle Entwicklungsperspektiven des
Einsatzdienstes in der Branddirektion Leipzig
VI-F-02499
Einreicher: AfD-Fraktion
16.8
Baumschutz oder doch nicht?
VI-F-02552
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Seite 4
16.9
Soziale Betreuung dezentral untergebrachter
Geflüchteter
VI-F-02566
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
16.10
Bedarfsgerechte Kitaplatz-Versorgung in Leipzig
VI-F-02567
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
16.11
Straßenbaumaßnahmen in der Innenstadt
Einreicher: CDU-Fraktion
16.12
VI-F-02565
- schriftliche Beantwortung -
Bleiberecht für Roma in Deutschland
VI-F-02585
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.13
Nachfrage zur Anfrage "Finanzierung der
Kindertagespflege in Leipzig – ein Jahr nach dem
Ratsbeschluss"
VI-F-02587
- schriftliche Beantwortung -
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.14
Unterstützung der Schüler- und Elternmitwirkung
durch die Stadt Leipzig
VI-F-02507
- schriftliche Beantwortung -
Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski
17
Bericht des Oberbürgermeisters
18
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
19
Vorlagen I
19.1
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der
Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung
stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)
VI-DS-01241-NF-05
Einreicher: Dezernat Finanzen
19.2
Vergabe Stromkonzession - Neuabschluss eines
Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in 19
Ortsteilen der Stadt Leipzig
VI-DS-02416
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
19.3
Bebauungsplan Nr. 395 "Feuerwehrzentrum südlich der
Gerhard-Ellrodt-Straße";
Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
VI-DS-01834
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.4
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht;
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Satzungsbeschluss
VI-DS-01918
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.5
Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
VI-DS-02021
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Seite 5
19.6
Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd /
Markranstädter Straße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz;
Aufstellungsbeschluss
VI-DS-02189
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.7
Gebietsbeschluss für das neue Fördergebiet "LeipzigZentrum" im Förderprogramm Städtebaulicher
Denkmalschutz (SDP)
VI-DS-02355
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.8
Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes
Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die
Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum
31.12.2015 und weitere Verfahrensweise
VI-DS-02362
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
19.9
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan
"Am Hopfenberg" der Gemeinde Großpösna
VI-DS-02421
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.10
Modellvorhaben für geflüchtete junge Menschen
"JOBLINGE für FLÜCHTLINGE"
VI-DS-02462
- EILBEDÜRFTIG -
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
19.11
Strategisches Unternehmenskonzept des Kommunalen
Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf für den Zeitraum 2016-2020
VI-DS-01908
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
19.12
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr
01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig
VI-DS-02281
Einreicher: Dezernat Finanzen
20
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von
Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig
21
Informationen I
21.1
Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig
Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2014
VI-DS-01592
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
21.2
Umsetzungsbericht 2015 zum Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig
2012
VI-DS-01643
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
21.3
Aktueller Sachstand zum Thema 'Kooperative
Baulandentwicklung'
VI-DS-01757
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Seite 6
21.4
Ergebnis der Prüfung über die Zusammenlegung der
Gesellschaften bzw. Geschäftsführungen der LESG mbH und der
LEVG mbH
VI-DS-01799
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
21.5
Bericht zur Umsetzung der Eigentümerziele der Leipziger
Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co.
Grundstücks KG (LEVG)
VI-DS-02240
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Nichtöffentlicher Teil
22
Anträge zur Beschlussfassung II
23
Anfragen an den Oberbürgermeister II
24
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen II
25
Bericht des Oberbürgermeisters II
26
Vorlagen II
27
Informationen II
Seite 7
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Leipzig, 02.05.2016
NIEDERSCHRIFT
Ratsversammlung
am 20.04.2016
Teil 1:
Beschlussprotokoll
SI/2016/744
-2Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Niederschrift
Ratsversammlung
Sitzungsbeginn:
14:00 Uhr
Sitzungsende:
19:35 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109
Leipzig
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Burkhard Jung
reguläre Mitglieder
(Verwaltung)
Herr Karsten Albrecht
Herr Falk Dossin
Herr Andreas Faulhaber
Herr Stefan Georgi
Herr Achim Haas
Herr Andreas Habicht
Frau Jessica Heller
Frau Sabine Heymann
Herr Swen Kuthe
Herr Jens Lehmann
Herr Ansbert Maciejewski
Frau Andrea Niermann
Herr Nils Oberstadt
Herr Konrad Riedel
Herr Claus-Uwe Rothkegel
Herr Frank Tornau
Herr Michael Weickert
Herr Thomas Zeitler
Herr Adam Bednarsky
Frau Beate Ehms
Herr Reiner Engelmann
Frau Mandy Gehrt
Herr William Grosser
Herr Marco Götze
Frau Margitta Hollick
Frau Skadi Jennicke
Frau Carola Lange
Frau Ilse Lauter
Frau Birgitt Mai
Herr Sören Pellmann
Frau Franziska Riekewald
Herr Siegfried Schlegel
Herr Steffen Wehmann
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
-3Frau Naomi-Pia Witte
Herr Heiko Bär
Frau Ute Elisabeth Gabelmann
Herr Andreas Geisler
Frau Ingrid Glöckner
Frau Ute Köhler-Siegel
Herr Claus Müller
Herr Heiko Oßwald
Herr Sebastian Walther
Herr Mathias Weber
Frau Nicole Wohlfarth
Herr Christopher Zenker
Frau Petra Cagalj Sejdi
Herr Dieter Deissler
Herr Tim Elschner
Frau Katharina Krefft
Frau Annette Körner
Frau Judith Künstler
Frau Nicole Christiane Lakowa
Frau Gesine Märtens
Herr Michael Schmidt
Herr Norman Volger
Herr Daniel von der Heide
Herr Holger Hentschel
Herr Tobias Keller
Herr Christian Kriegel
Herr Jörg Kühne
Herr Alexej Danckwardt
Herr René Hobusch
Herr Sven Morlok
Ortsvorsteher
Herr Berndt Böhlau
Herr Andreas Diestel
Herr Roland Geistert
Herr Thomas Hoffmann
Herr Matthias Kopp
Frau Annemarie Opitz
Herr Hans-Jürgen Raqué
Frau Ines Richter
Frau Margitta Ziegler
Abwesende Mitglieder
(DIE LINKE)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
(Freie Wählergemeinschaft Seehausen)
()
(LUV)
()
(parteilos)
(-)
(CDU)
()
(BI 1990)
reguläre Mitglieder
Herr Gerd Heinrich
Frau Juliane Nagel
Herr Axel Dyck
Frau Katharina Schenk
Herr Christian Schulze
Frau Anett Ludwig
Herr Enrico Böhm
(CDU)
(DIE LINKE)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(fraktionslos)
- entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt -
-4Ortsvorsteher
Herr Peter Freydank
Herr Stefan Köster
Herr Heinz Walther
Herr Volker Woitynek
(FDP)
(-)
(SPD)
(CDU)
- entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt -
-5Protokoll:
(öffentlich)
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
TOP 2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:00 Uhr 53 Stadträtinnen und Stadträte = 74 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig.
TOP 3
Feststellung der Tagesordnung
Oberbürgermeister Jung gibt die Vertagung der Tagesordnungspunkte 5.2, 10.2, 15.1 und 19.1 bekannt.
TOP 4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
TOP 5
Niederschrift
TOP 5.1
Niederschrift der Sitzung vom 16.12.2015
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil II Verlaufsprotokoll fest.
TOP 5.2
Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
vertagt
TOP 5.3
Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016
-Teil I: Beschlussprotokoll
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil I Beschlussprotokoll fest.
TOP 6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
TOP 7
Mandatsveränderungen
-6-
TOP 8
Bildungspolitische Stunde
TOP 8.1
Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016
Vorlage: 157-DS-1-NF-3
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
1. Die Ratsversammlung beschließt den Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016.
2. Der Beschluss RBIV-1514/09 "Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule" vom 25.02.2009 wird nicht
umgesetzt (vgl. Punkt 4.8, S. 101f).
3. Der Beschlusspunkt "Umzug der 84. Schule in das sanierte Schulhaus der ehemaligen 55. Schule" im
RBIV-1515/09 vom 25.02.2009 wird nicht umgesetzt (vgl. Punkt 5.4, S. 154f und Punkt 5.7, S.162).
4. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016 bildet die Grundlage für die Einordnung von Schulbaumaßnahmen in den Haushalt der Stadt Leipzig. Die Maßnahmen der Fortschreibung 2016 werden, trotz der in der Vorlage zu niedrig berechneten Zahlen, umgesetzt.
5. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose
2016 und im Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldestatistik im Frühjahr 2018 der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes erfolgt auf
Grundlage der neuen Berechnungsmethode schnellstmöglich im Jahr 2017. Die Vorlage dazu
wird bis Ende des II. Quartals ins Verfahren gegeben.
6. Der Oberbürgermeister legt bis zum Ende des III. Quartals 2016 dem Fachausschuss Jugend,
Soziales, Gesundheit und Schule eine neue Berechnungsmethode zur Bedarfsermittlung im
Schulentwicklungsplan vor.
7. Alle Stadträte/Innen, Stadtbezirksbeiräte/Innen, Ortschaftsräte/Innen werden über die
- aktuellen Schülerzahlen für Grundschulen und Horte bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres
- für Oberschulen und Gymnasien bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres informiert.
8. Mit Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2017 /2018 wird ein aktueller Schulinvestitionsplan
bis zum 30.6.2016 31.10.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt, unterteilt in Stadtbezirke und
Ortsteile und in Sanierung, Erweiterung und Neubau.
Dieser Plan wird ebenfalls in den Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten
vor Beschlussfassung diskutiert.
Dieser Prozess (Beschlussfassung, Diskussion) wird aller zwei Jahre fortgeführt.
9. Die mittelfristige Schulinvestitionsplanung (Fünfjahreszeitraum) wird bis zum 30.6.2016 mit
Einreichung des Haushaltsplans 2017/2018 aktualisiert und dem Stadtrat vorgelegt; auch hier unterteilt in Stadtbezirke und Ortsteile und in Sanierung, Erweiterung und Neubau.
10. Der Stadtrat beschließt den Bau einer 2. Grundschule in Engelsdorf und sichert die Finanzierung.
11. Die Alfred-Kästner-Grundschule im Gartenwinkel (Ortsteil Lindenthal) wird 3-zügig geplant
und ausgebaut.
Im Abschnitt 4.5., Grundschulen SB Südost, wird auf S. 73 der Handlungsbedarf zur 31. Schule wie folgt
neu formuliert:
Handlungsbedarf:
Auf der in Nähe des jetzigen Schulstandortes befindlichen Vorbehaltsfläche wird ein vierzügiger
Ersatzbau mit Zwei-Feld-Sporthalle umgehend errichtet. Der Fördermittelantrag für den
-7Schulneubau ist noch im Jahr 2016 zu stellen, um eine Fertigstellung im Jahr 2019 Schuljahr
2020/2021sicherzustellen und damit nicht kompensierbare Kapazitätsengpässe in den Jahren ab 2019
zu vermeiden. Eine Überbelegung des bestehenden Provisoriums kann aus baufachlicher und sicherheitstechnischer Sicht nicht vertreten werden. Mit den zusätzlichen Kapazitäten kann auf die zu erwartende Entwicklung in Meusdorf und Probstheida reagiert werden.
Protokollnotiz:
Herr Bürgermeister Prof. Fabian besichtigt die Schule Ende nächster Woche und entwickelt einen Handlungsvorschlag.
TOP
8.1.1
dazu ÄA
Vorlage: 157-DS-1-NF-2-ÄA-3
Einreicher: CDU-Fraktion
Einreicher: SPD-Fraktion
vom Einreicher übernommen
TOP
8.1.2
dazu ÄA
Vorlage: 157-DS-1-NF-2-ÄA-4
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussschlag wird um folgende Punkte ergänzt:
6.
Alle Stadträte/Innen, Stadtbezirksbeiräte/Innen, Ortschaftsräte/Innen werden über die
- aktuellen Schülerzahlen für Grundschulen und Horte bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres
- für Oberschulen und Gymnasien bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres informiert.
7.
Vor Beschluss des Haushaltsplanes 2017 /2018 wird ein aktueller Schulinvestitionsplan
bis zum 30.6.2016 26.10.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt, unterteilt in Stadtbezirke und
Ortsteile und in Sanierung, Erweiterung und Neubau.
Dieser Plan wird ebenfalls in den Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräten und
Ortschaftsräten vor Beschlussfassung diskutiert.
Dieser Prozess (Beschlussfassung, Diskussion) wird aller zwei Jahre fortgeführt.
8.
Die mittelfristige Schulinvestitionsplanung (Fünfjahreszeitraum) wird bis zum 30.6.2016
mit Einreichung des Haushaltsplans 2017/2018
aktualisiert und dem Stadtrat vorgelegt; auch hier unterteilt in Stadtbezirke und Ortsteile und in
Sanierung, Erweiterung und Neubau.
vom Einreicher geändert übernommen
-8TOP
8.1.3
dazu ÄA
Vorlage: 157-DS-1-NF-2-ÄA-5
Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den Bau einer 2. Grundschule in Engelsdorf und sichert die Finanzierung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
8.1.4
dazu ÄA
Vorlage: 157-DS-1-NF-2-ÄA-6
Einreicher: Ortschaftsrat Lindenthal
Beschlussvorschlag:
Die Alfred-Kästner-Grundschule im Gartenwinkel (Ortsteil Lindenthal) wird 3-zügig geplant und ausgebaut.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
8.1.5
dazu ÄA
Vorlage: 157-DS-1-NF-2-ÄA-7
Einreicher: Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
Abstimmungsergebnis:
26/27/9
Protokollnotiz:
Der Neubaus eines Gymnasiums im Planungsgebiet Altwest innerhalb der Wohngebiete Leutzsch,
Böhlitz- Ehrenberg, Burghausen und Rückmarsdorf wird in der neuen Schulnetzplanung geprüft.
TOP
8.1.6
dazu ÄA
Vorlage: 157-DS-1-NF-3-ÄA-1
Einreicher: Stadtrat Frank Tornau Stadtrat Achim Haas
Einreicher: Stadtrat Renè Hobusch, Stadträtin Margitta Hollick
Einreicher: Stadträtin Nicole Lakowa, Stadträtin Nicole Wohlfarth
Beschlussvorschlag:
Im Abschnitt 4.5., Grundschulen SB Südost, wird auf S. 73 der Handlungsbedarf zur 31. Schule wie
folgt neu formuliert:
-9-
Handlungsbedarf:
Auf der in Nähe des jetzigen Schulstandortes befindlichen Vorbehaltsfläche wird ein vierzügiger Ersatzbau mit Zwei-Feld-Sporthalle umgehend errichtet. Der Fördermittelantrag für den Schulneubau ist noch
im Jahr 2016 zu stellen, um eine Fertigstellung im Jahr 2019 Schuljahr 2020/2021 sicherzustellen und
damit nicht kompensierbare Kapazitätsengpässe in den Jahren ab 2019 zu vermeiden. Eine Überbelegung des bestehenden Provisoriums kann aus baufachlicher und sicherheitstechnischer Sicht nicht vertreten werden. Mit den zusätzlichen Kapazitäten kann auf die zu erwartende Entwicklung in Meusdorf
und Probstheida reagiert werden.
Protokollnotiz:
Herr Bürgermeister Prof. Fabian besichtigt die Schule Ende nächster Woche und entwickelt einen Handlungsvorschlag.
vom Einreicher geändert übernommen
TOP 8.2
Teilbau- und Finanzierungsbeschluss: Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22b,
04229 Leipzig
hier: Brückenneubau und Erneuerung der Ufermauer mit medientechnischer
Erschließung i.V. mit der Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung.
Vorlage: VI-DS-02337-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 8
Abs. 3 Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten betragen 2.235.000 € (siehe Pkt. 4 und 6 der Vorlage)
3. Im PSP-Element „Brücke und Ufermauer K.-Heine-Str. 22b“ (7.0001565.700) werden Auszahlungenin Höhe von insgesamt 1.955.000 € wie folgt bereitgestellt:
2016:
420.000 €
2017: 1.345.000 €
2018:
190.000 €
4. Für 2016 werden im PSP-Element „Brücke und Ufermauer K.-Heine-Str. 22b“ 7.0001565.700 außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von
420.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „K.-Heine-Str. 22b, Einrichtung Gymnasium - (7.0001565.700).
5. Für das Haushaltsjahr 2016 werden im PSP-Element „Brücke und Ufermauer K.-Heine- Str.
22b“ - 7.0001565.700 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß §81(5)
SächsGemO wie folgt bestätigt:
kassenwirksam 2017:
1.300.000 €
kassenwirksam 2018: 190.000 €
6. Die Jahresscheiben für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 werden im Rahmen der Planung
zum Doppelhaushalt 2017/2018 aus dem Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie
und Bildung in das Investitionsbudget des Verkehrs- und Tiefbauamtes eingestellt. Eine entsprechende Anmeldung erfolgt durch die Fachämter.
7. Die im Haushaltsjahr 2018 ff entsprechend Pkt. 9.1 der Vorlage anfallenden Nutzungskosten
-10werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushalsplanung 2017 ff zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das
Amt für Jugend, Familie und Bildung anzumelden.
8. Mit Abschluss der Teilbaumaßnahme „Brücke und Ufermauer K.-Heine-Str. 22b“ werden in
2018 die nicht verbrauchten Mittel auf das PSP-Element „K.-Heine-Str. 22b“, Einrichtung
Gymnasium“ - (7.0000965.700) zur weiteren Verwendung zurückübertragen. Eine entsprechende überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2018 wird
damit vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung zum
Doppelhaushalt 2017/2018 bestätigt.
9. Eventuell anfallende Kostensteigerungen sind aus dem Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zu decken.
10.
Der Teilbau- und Finanzierungsbeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der
Genehmigung der Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 9
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
TOP 9.1
Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße)
Vorlage: VI-WA-02113
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung
TOP
9.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-WA-02113-VSP-01
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Zur Kenntnis genommen
TOP 10
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen)
TOP 10.1 Kinderland 2000/ Schließung Interimsobjekt Opferweg
Vorlage: VI-EF-02554
Einreicher: Kathrin und Sascha Fröhlich
zurückgezogen
TOP 10.2 Sanierung Kita Fr.-Bosse-Str. 19/21
Vorlage: VI-EF-02558
Einreicher: Claudine Ebert, Elternratsvorsitzende Kita Friedrich-Bosse-Straße
19/21
Antwort: Herr BM Prof. Fabian
-11TOP 10.3 Wettbewerb Permakultur
Vorlage: VI-EF-02556
Einreicher: Matthias Malok, C&D e.V.
- schriftliche Beantwortung schriftliche Beantwortung
TOP 11
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen)
TOP 11.1 Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße
Vorlage: VI-P-02275
Einreicher: Petitionsausschuss
vertagt
TOP
11.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-02275-VSP-01
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
TOP 11.2 Petition zur Amalie, Schongauer Straße 41, 04328 Leipzig
Vorlage: VI-P-02548
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Die Petition wird berücksichtigt.
Der Antrag VI-A-02378 „Seniorenwohnanlage "Amalie", Schongauer Str. 41“ befindet sich derzeit im Beratungsprozess des Stadtrates. Die Hinweise und Anmerkungen der Petition werden daher zur Beachtung als Material an die beteiligten Gremien weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP 12
Besetzung von Gremien
TOP 12.1 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2.
Änderung)
Vorlage: -01128-DS-02-NF-01
Einreicher: Oberbürgermeister
-12Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung bestellt1 widerruflich gemäß § 47 SächsGemO sowie § 21 Hauptsatzung der
Stadt Leipzig
Frau Eva Brackelmann (Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen)
sowie
Frau Brunhild Fischer (Selbsthilfegruppen Alleinerziehender(SHIA) e. V.)
als weitere Mitglieder in den Kinder- und Familienbeirat.
1 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung bestellt werden.
Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung im Kinder- und Familienbeirat:
Fraktion / Organisation
CDU
DIE LINKE
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
AfD
Verwaltung
Verwaltung
Verwaltung
Gleichstellungsbeauftragte
AG Freie Träger
AG Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege
Gesamtelternrat Leipziger
Kindertageseinrichtungen
Handwerkskammer zu Leipzig
HTWK Leipzig
Leipziger Kinderbüro, Deutscher Kinderschutzbund
Lokales Bündnis für Familie
FAMILIENSTADTLEIPZIG
Sächsische Bildungsagentur,
Regionalstelle Leipzig
Stadtelternrat
Stadtjugendring Leipzig e.V.
Stadtwerke Leipzig
Uni Leipzig
Wirtschaftsjunioren Leipzig
e.V.
EAF
SHIA e. V.
Mitglied
Stellvertreter
Konrad Riedel
Rüdiger Ulrich
Christopher Zenker
Karsten Albrecht
Adam Bednarsky
Nicole Wohlfarth
Michael Schmidt
Christoph Neumann
Bürgermeister Prof. Dr. Thomas Fabian
Dr. Nicolas Tsapos
n.n.b.
Genka Lapön
Kristin Drechsler
Cornelia Weller
Stefanie Gruner
Tobias Keller
n.n.b.
Sandra Busch
Gunnar Ziegler
Heidrun Weiße
n.n.b.
Prof. Dr. Grit Behse-Bartels
Susann Pruchnik
Gesine Bächer-Brösdorf
Christian Gundlach
Ines Hagenloch
n.n.b.
Roman Schulz
n.n.b.
Pier Meier
Katja Tretschok
Romy Nösel
Georg Teichert
Thomas Kleinwächter
Bettina Heckmann
Sven Heinze
Susann Frölich
Carolin Demus
Ariane Wiegand-Striewe
Eva Brackelmann
Brunhild Fischer
n.n.b.
n.n.b.
Heike Förster
Karmen Seidel
Beate Schlatter
Silke Hirschfeld
Vicki Felthaus
-13-
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 12.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung)
Vorlage: VI-DS-01143-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01143 vom 25.03.2015 und beruft mit sofortiger
Wirkung
Herrn Norbert Fechner
als Mitglied aus dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost, aus persönlichen Gründen, ab.
Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Ost:
Fraktion
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
AfD
Mitglied
n.n.b.
Monika Müller
Armin Krause
Janet Forner
Jacqueline Feller
Henry Hufenreuter
Kerstin Schmidt
Kerstin Weißgerber
Thomas Pohl
Rocco Lehmann
Dr. med. Sabine Weidnitzer
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 12.3 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest - Bestellung der Mitglieder (2. Änderung)
Vorlage: VI-DS-01146-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung bestellt1 gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie aufgrund des Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der Stadtbezirksbeiräte“ entspre-
-14chend vorliegendem Vorschlag folgendes Mitglied in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest zum
20.04.2016:
Frau Sibylle Wulff
2. Damit wird der Beschluss Nr. VI-DS-01146 vom 25.03.2015 geändert.
1 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung bestellt werden.
Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Südwest:
Fraktion
CDU
CDU
CDU
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
SPD
SPD
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
Mitglied
Sibylle Wulff
Urban Comploj
Josef Smuda
Martina Schneider
Steffi Deutschmann
Alexander Fichtner
Klaus Krowiorsch
Waltra Heinke
Jakob Dopheide
Cordula Rosch
Kristina Weyh
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 12.4 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der Mitglieder (2.Änderung)
Vorlage: VI-DS-01151-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01151 vom 25.03.2015 und beruft mit
sofortiger Wirkung
Herrn Gert Kahlin
-15als Mitglied aus dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord, der sein Mandat sowie die Wählbarkeitsvoraussetzung aufgrund des Wegzuges aus dem Stadtbezirk Leipzig-Nord verliert, ab.
Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Nord:
Fraktion
CDU
CDU
CDU
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
SPD
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
AfD
Mitglied
n.n.b.
Werner Hebendanz
n.n.b.
Petra Martschat
Ilona Jessulat
Wolfgang Braun
Martin Klein
Tino Bucksch
Niels Krap
Frank Hörning
Petra Siegel
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 13
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
TOP 13.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen
Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00910)
Vorlage: VI-DS-00910-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass das Aufsichtsratsmandat nachfolgender Person
im Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH infolge des Ausscheidens
aus dem Stadtrat mit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes endet.
Herr Dietmar Kern
2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2 SächsGemO
im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff. SächsGemO i. V. m. § 9 Abs. 2
des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH folgende Person widerruflich in den Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH entsendet:
-16Herrn Andreas Faulhaber
3. Die Benennung durch die Ratsversammlung gemäß Ziffer 2 erfolgt jeweils bis zur Entsendung eines
neuen Vertreters in den Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH durch die Stadt
Leipzig.
Die aktuelle Besetzung stellt sich wie folgt dar:
Herr Heiko Rosenthal
Herr Claus Müller
Herr Sören Pellmann
Herr Andreas Faulhaber
Frau Dr. Judith Künstler.
zur Kenntnis genommen
TOP 14
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
TOP 14.1 Barrierefreiheit von Hartz-IV-Bescheiden
Vorlage: VI-A-02563
Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Allgemeine Verwaltung
TOP 14.2 Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für eine Stadtverwaltung des 21.
Jahrhunderts
Vorlage: VI-A-02557
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Allgemeine Verwaltung, FA Finanzen, Verwaltungsausschuss
TOP 14.3 Sichere Nutzung des Goethesteigs für Fußgängerinnen und RadfahrerInnen
Vorlage: VI-A-02683
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, Jugendparlament, SBB Leipzig-Süd
TOP 14.4 Schlüsselprodukte der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-A-02559
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Allgemeine Verwaltung, FA Finanzen, Verwaltungsausschuss
-17-
TOP 14.5 Anforderungen des Vereinssportes in Schulsporthallen hinreichend berücksichtigen
Vorlage: VI-A-02684
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen: FA Sport, FA Stadtentwicklung und Bau, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
TOP 14.6 Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung Knauthain an die LESG
Vorlage: VI-A-02691
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, Grundstücksverkehrsausschuss
TOP 15
Anträge zur Beschlussfassung
TOP 15.1 Clearingstelle für private Investitionen im Amt für Wirtschaftsförderung
Vorlage: VI-A-01355-NF-002
Einreicher: CDU-Fraktion
vertagt
TOP
15.1.1
dazu VSP
Vorlage: 01355-NF-002-VSP-01
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
TOP 15.2 Mittelfristige Investitionsprogramme
Vorlage: VI-A-02003
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss::
1. Die „Mittelfristigen Investitionsprogramme" ( z. B. Straßen- und Brückenbau 2013-2020)
„Mittelfristige Investitions- sowie Sanierungs- und Instandhaltungsprogramme" fortgeführt.
werden als
2. Eine Evaluierung sowie Vorschläge zur Anpassung der jeweiligen „Mittelfristprogramme" werden dem
Stadtrat mindestens in den geraden Jahren der Planung für den Doppelhaushalt jeweils bis zum 30.05.
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für die einzelnen Mittelfristprogramme werden zum 30.06. in den geraden Jahren (Jahr der HHPlanung) die Sachstände zur Umsetzung in Form einer Informationsvorlage* zur Kenntnis gegeben. Mit der Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgt dann die Fortschreibung.
Protokollnotiz:
*Die Informationsvorlage wird dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.
-18Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
15.2.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-02003-VSP-02
Einreicher: Dezernat Finanzen
vom Einreicher übernommen
TOP 16
Anfragen an den Oberbürgermeister
TOP 16.1 Entsorgung von Kunststoffabfall mittels Gelber Tonne bzw. Gelbem Sack
Vorlage: VI-F-02541
Einreicher: CDU-Fraktion
schriftliche Beantwortung
TOP 16.2 Bewerbung Leipzigs als "Kulturhauptstadt Europas" 2025
Vorlage: VI-F-02546
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Herr BM Faber
TOP 16.3 Ausstattung der Schulen mit interaktiven Tafeln
Vorlage: VI-F-02481
Einreicher: SPD-Fraktion
Antwort: Herr BM Prof. Fabian und schriftliche Beantwortung zu Punkt 1
TOP 16.4 Gewalt in Leipziger Bildungseinrichtungen
Vorlage: VI-F-02544
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Herr BM Prof. Fabian
TOP 16.5 Anfallende Kosten für die Stadt Leipzig in der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl"
Vorlage: VI-F-02588
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort: Herr BM Prof. Fabian
TOP 16.6 Bebauungsplan Nr. 397.1 "Stadtraum Bayrischer Bahnhof- Teilbereich Dösner
Weg Nord"
Vorlage: VI-DF-02698
Einreicher: Stadtrat R. Hobusch
Antwort: Frau BM Dubrau
-19TOP 16.7 Legionellenbefall an Leipziger Schulen und Kitas
Vorlage: VI-DF-02701
Einreicher: CDU-Fraktion
Antwort: Frau BM Dubrau und schriftliche Beantwortung
TOP 16.8 Auf welcher Grundlage erteilt die Stadt Leipzig Bootsverleihbetrieben Genehmigungen?
Vorlage: VI-F-02474
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Herr BM Rosenthal
TOP 16.9 Personelle Entwicklungsperspektiven des Einsatzdienstes in der Branddirektion Leipzig
Vorlage: VI-F-02499
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort: Herr BM Rosenthal
TOP
16.10
Baumschutz oder doch nicht?
Vorlage: VI-F-02552
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Herr BM Rosenthal und schriftliche Beantwortung
TOP
16.11
Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Geflüchteter
Vorlage: VI-F-02566
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Herr BM Prof. Fabian
TOP
16.12
Bedarfsgerechte Kitaplatz-Versorgung in Leipzig
Vorlage: VI-F-02567
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
schriftliche Beantwortung
TOP
16.13
Straßenbaumaßnahmen in der Innenstadt
Vorlage: VI-F-02565
Einreicher: CDU-Fraktion
schriftliche Beantwortung
TOP
16.14
Bleiberecht für Roma in Deutschland
Vorlage: VI-F-02585
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
schriftliche Beantwortung
TOP
16.15
Nachfrage zur Anfrage "Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig – ein
Jahr nach dem Ratsbeschluss"
-20Vorlage: VI-F-02587
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
schriftliche Beantwortung
TOP
16.16
Unterstützung der Schüler- und Elternmitwirkung durch die Stadt Leipzig
Vorlage: VI-F-02507
Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski
schriftliche Beantwortung
TOP 17
Bericht des Oberbürgermeisters
TOP 18
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
TOP 19
Vorlagen I
TOP 19.1 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)
Vorlage: VI-DS-01241-NF-05
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP
19.1.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-001
Einreicher: CDU-Fraktion
TOP
19.1.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-002
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP
19.1.3
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-003
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP
19.1.4
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-04
Einreicher: SPD-Fraktion
-21TOP
19.1.5
dazu ÄA
Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-01
Einreicher: AfD-Fraktion
TOP
19.1.6
dazu ÄA
Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-02
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP
19.1.7
dazu ÄA
Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-03
Einreicher: Stadträtin Annette Körner
Einreicher: Stadträtin Dr. Gesine Märtens
TOP
19.1.8
dazu ÄA
Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-04
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP 19.2 Vergabe Stromkonzession - Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die
Stromversorgung in 19 Ortsteilen der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-02416
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschluss:
1. Die Stadtwerke Leipzig GmbH erhält den Zuschlag für den Strom- Konzessionsvertrag für die 19
Ortsteile der Stadt Leipzig - Wiederitzsch, Knautnaundorf, Seehausen, Göbschelwitz, Hohenheida, Plaußig, Lausen, Hartmannsdorf, Miltitz, Radefeld (Gewerbegebiet), Böhlitz-Ehrenberg, Lindenthal, Lützschena, Stahmeln, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau, Engelsdorf und Burghausen-Rückmarsdorf.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Stadtwerke Leipzig GmbH den am 29.01.2016
angebotenen Konzessionsvertrag (siehe Anlage 2 der Vorlage) für die 19 Ortsteile der Stadt
Leipzig - Wiederitzsch, Knautnaundorf, Seehausen, Göbschelwitz, Hohenheida, Plaußig, Lausen, Hartmannsdorf, Miltitz, Radefeld (Gewerbegebiet), Böhlitz-Ehrenberg, Lindenthal, Lützschena, Stahmeln, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau, Engelsdorf und Burghausen-Rückmarsdorf
- abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 19.3 Bebauungsplan Nr. 395 "Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße";
Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
-22Vorlage: VI-DS-01834
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seine Begründung wird beschlossen.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 19.4 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht;
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Satzungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01918
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Südlich der Max-Liebermann-Straße, Flurstück 563/9".
2. Die Begründung der Satzung wird gebilligt.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Abstimmungsergebnis:
58/0/0
TOP 19.5 Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-02021
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seiner Begründung wird beschlossen.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
-23Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 19.6 Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd / Markranstädter
Straße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-02189
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße"
wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
TOP 19.7 Gebietsbeschluss für das neue Fördergebiet "Leipzig-Zentrum" im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP)
Vorlage: VI-DS-02355
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt für den Einsatz des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) das neue Fördergebiet „Leipzig-Zentrum" in den Grenzen des beiliegenden Planes.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
TOP 19.8 Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum
31.12.2015 und weitere Verfahrensweise
Vorlage: VI-DS-02362
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
Die Veräußerung von bis zu 49 % des Anteils des Stammkapitals der Städtisches Bestattungswesen
Leipzig GmbH wird nicht weiter verfolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
-24-
TOP 19.9 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan "Am Hopfenberg" der
Gemeinde Großpösna
Vorlage: VI-DS-02421
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
TOP
19.10
Modellvorhaben für geflüchtete junge Menschen "JOBLINGE für FLÜCHTLINGE" - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: VI-DS-2462-NF-01
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung bestätigt die Beteiligung der Stadt Leipzig am Modellvorhaben für geflüchtetejunge Menschen „JOBLINGE für FLÜCHTLINGE" Leipzig. Träger des Modellvorhabens ist die JOBLINGE gAG Leipzig.
2. Das Modellvorhaben hat eine voraussichtliche Laufzeit vom 17.05.2016 bis 31.12.2018.
3. An der Finanzierung des Vorhabens beteiligen sich der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig gemeinsam im Rahmen der Fachkräfteallianz Leipzig. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen lt. Finanzierungsplan ca. 1.080.046,00EUR.
Vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung durch die Sächsische Aufbaubank gewährt die Stadt Leipzig der JOBLINGE gAG Leipzig zur Durchführung des Modellvorhabens im Rahmen einer Projektförderung für die gesamte Laufzeit des Vorhabens eine städtische Zuwendung in Höhe von 10 Prozent der
förderfähigen Gesamtkosten (maximal bis 108.010,00 EUR) zu. Die städtische Zuwendung wird in den
HHJ 2016 bis 2018 wie folgt bereitgestellt:
• HHJ 2016 - bis zu 24.600,00 EUR
• HHJ 2017 - bis zu 49.760,00 EUR
• HHJ 2018 - bis zu 33.650,00 EUR
Die Aufwendungen in Höhe von 24.600 EUR werden für das Jahr 2016 aus dem PSP-Element
1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an private Unternehmen (43170000) zur Verfügung gestellt.
Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen in 2017 i. H. v. 49.760 EUR sowie 2018 i. H. v.
33.650 EUR erfolgt aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an private
Unternehmen (431750000)).
Die städtische Zuwendung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 gewährt.
4. Förderfähig im Rahmen der Projektförderung des Modellvorhabens der JOBLINGE gAG Leipzig
durch die Stadt Leipzig sind die von der SAB anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben/Aufwendun-
-25gen. Bei der Zuwendung an die Joblinge gAG Leipzig wird die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (in der aktuellen Fassung)
angewandt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen
TOP
19.11
Strategisches Unternehmenskonzept des Kommunalen Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf für den Zeitraum 2016-2020
Vorlage: VI-DS-01908
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
Dem Strategischen Unternehmenskonzept des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf für den
Zeitraum 2016-2020 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
TOP
19.12
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Vorlage: VI-DS-02281
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird
wie folgt festgestellt:
31.12.2014
in €
Bilanzsumme
154.272.922,26
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre
Gewinn / Verlust
149.959.078,35
4.312.879,76
964,15
30.000.000,00
13.054.530,02
849.208,44
701.172,71
- 59.606,42
-26-
Sonderposten aus Zuwendungen zur
Finanzierung des Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
94.426.214,13
921.300,00
7.787.929,99
127.799,00
24.926.681,62
24.986.288,04
- 59.606,42
2.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 59.606,42 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig
TOP 21
Informationen I
TOP 21.1 Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig
Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2014
Vorlage: VI-DS-01592
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
zur Kenntnis genommen
TOP 21.2 Umsetzungsbericht 2015 zum Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig 2012
Vorlage: VI-DS-01643
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
zur Kenntnis genommen
-27TOP 21.3 Aktueller Sachstand zum Thema 'Kooperative Baulandentwicklung'
Vorlage: VI-DS-01757
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
zur Kenntnis genommen
TOP 21.4 Ergebnis der Prüfung über die Zusammenlegung der Gesellschaften bzw. Geschäftsführungen der LESG mbH und der LEVG mbH
Vorlage: VI-DS-01799
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
zur Kenntnis genommen
TOP 21.5 Bericht zur Umsetzung der Eigentümerziele der Leipziger Entwicklungs- und
Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks KG (LEVG)
Vorlage: VI-DS-02240
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
zur Kenntnis genommen
Änderungen/Ergänzungen fett/kursiv hervorgehoben.
Leipzig,
Oberbürgermeister Jung
ausgefertigt:
Schurig
RATSVERSAMMLUNG VOM 20. APRIL 2016
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich begrüße alle Städträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten sowie die Gäste auf der Tribüne herzlich
zu unserer Ratsversammlung.
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Herren Stadträten Pellmann und Oßwald unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Wie üblich wird im Nachgang mit dem Büro für Ratsangelegenheiten Verbindung aufgenommen.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am
9. April bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich heute Herr Heinrich,
Frau Nagel, Herr Schulze, Herr Dyck und Herr
Böhm. Kollege Albrecht ist dienstlich unterwegs.
Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung sowie auf § 1 der Geschäftsordnung.
Die Ratssitzung wird wie immer im Livestream
übertragen.
Gegen 16.30 Uhr wird es eine Pause geben.
2
Oberbürgermeister Jung: Gegenrede dazu? Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die
Dringlichkeit liegt aus meiner Sicht nicht vor. Die
Fragen sind jetzt bekannt. Sie können beantwortet werden. Die Vorlage ist im ordentlichen regulären Verfahren. Es findet eine erste und zweite
Lesung statt. Herr Hobusch, Sie können als Mitglied des Stadtrates gern auch in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau kommen. In
diesem Gremium können die Antworten beraten
werden. - Danke.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ich stelle fest, dass wir beschlussfähig sind. Um
14.00 Uhr waren 53 Stadträtinnen und Stadträte
anwesend. Das entspricht 74 Prozent.
3
Planungsraums Bayerischer Bahnhof, eingestellt
im eRIS am 12. April, sodass nach der Geschäftsordnung des Stadtrates eine ordentliche
Anfrage zum heutigen Tage nicht mehr möglich
war. Ich bin der Auffassung, dass die Vorlage unvollständig ist, sowohl von den Gründen als auch
vom Anlass her. Um dies in der Beratung in den
kommenden Wochen und bei Beschlussfassung
am 18. Mai zu berücksichtigen, ist die Beantwortung der Fragen dringlich erforderlich.
Feststellung der Tagesordnung
Es gibt einige Änderungen der Tagesordnung.
TOP 5.2 befindet sich noch in der Mitzeichnung
und kann heute nicht verabschiedet werden. Die
Einwohneranfrage unter TOP 10.2 wurde zurückgezogen. TOP 11.1 wird abgesetzt. Zu TOP
15.1 besteht noch Beratungsbedarf. Leider muss
ich auch TOP 19.1 absetzen wegen Rechtsprüfung und den damit verbundenen Fragen.
Von Herrn Stadtrat Hobusch liegt eine Dringliche
Anfrage zum Bebauungsplan Bayerischer Bahnhof vor. Über die mündliche Beantwortung heute
ist abzustimmen. - Herr Hobusch, wünschen Sie
das Wort? - Bitte.
Stadtrat Hobusch: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Danke, dass Sie mir Gelegenheit
geben, noch einmal Ausführungen zur Dringlichkeit zu machen, die schon in der Anfrage umfangreich begründet wurde. - Sie haben eine
Vorlage freigegeben für den 18. Mai für einen
Aufstellungsbeschluss für einen Teilabschnitt des
Oberbürgermeister Jung: Kollegen, nach der
Geschäftsordnung muss ich das abstimmen lassen. Wer dem Antrag von Herrn Hobusch zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es wird Auszählung
gewünscht.
Abstimmung: 24 dafür, 22 dagegen, 6 Enthaltungen. Dann ist diese Dringliche Anfrage in die
heutige Tagesordnung aufgenommen.
Eine weitere Dringliche Anfrage liegt von der
CDU-Fraktion vor. Hier geht es um das Thema
„Legionellenbefall an Leipziger Schulen und
Kitas“. - Herr Tornau.
Stadtrat Tornau (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Eine fristgerechte Einreichung war leider nicht möglich, da auf diese
Thematik erst in den letzten drei Tagen in der
Presse aufmerksam gemacht wurde. Die Thematik dient unserer Meinung dazu, die Bevölkerung
zu verunsichern. Deswegen wären Antworten
ganz gut.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Versuchen wir es noch einmal. - Auch hier ist meine
Fraktion der Meinung, dass eine Dringlichkeit
nicht vorliegt. Es gab in den letzten Tagen in den
Medien eine Menge Lärm dazu. Es fand gestern
dazu eine Pressekonferenz statt, zu der - entgegen anderslautender Behauptungen - alle Pressevertreter eingeladen waren. Die Pressekonferenz hat elf Minuten gedauert. Es gab zwei
Nachfragen. Also: So viele offene Fragen scheint
es auch vonseiten der Presse diesbezüglich
nicht zu geben. Alle betroffenen Schulen sind informiert worden. Das heißt: Das kann in das
ganz normale Verfahren eingeordnet werden. Wo
hier die Dringlichkeit gegeben sein soll, erschließt sich meiner Fraktion nicht. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte auch hier
um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Aufnahme
dieser Dringlichen Anfrage in die heutige Tagesordnung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Ich bitte um Auszählung.
Abstimmung: 28 dafür, 25 dagegen, 2 Enthaltungen. Die Dringliche Anfrage ist in die heutige
Tagesordnung aufgenommen.
Es ist geplant, den Tagesordnungspunkt „Petitionen“ gegen 17 Uhr aufzurufen.
Seite |2
und die damit verbundenen Änderungsanträge
eingeordnet, die ich jetzt ebenfalls aufrufe.
8.1
Schulentwicklungsplan
der
Stadt
Leipzig - Fortschreibung 2016 (157DS-01-NF-02)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
8.1.1
dazu ÄA (157-DS-1-NF-2-ÄA-3)
Einreicher: CDU-Fraktion
Einreicher: SPD-Fraktion
8.1.2
dazu ÄA (157-DS-1-NF-2-ÄA-4)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
8.1.3
dazu ÄA (157-DS-1-NF-2-ÄA-5)
Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf
8.1.4
dazu ÄA (157-DS-1-NF-2-ÄA-6)
Einreicher: Ortschaftsrat Lindenthal
8.1.5
dazu ÄA (157-DS-1-NF-2-ÄA-7)
Einreicher: Ortschaftsrat BöhlitzEhrenberg
8.1.6
dazu ÄA (157-DS-1-NF-3-ÄA-1)
Einreicher: Stadtrat Frank Tornau, Standrat Achim Haas
Einreicher: Stadt René Hobusch, Stadträtin Margitta Hollick
Einreicher: Stadträtin Nicole Lakowa,
Stadträtin Nicole Wohlfarth
Gibt es von Ihrer Seite noch Anmerkungen zur
Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann
stelle ich die ordnungsgemäße Ladung und die
Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen fest.
Zunächst wird Herr Professor Fabian einleitende
Ausführungen dazu machen. - Bitte schön, Herr
Fabian.
TOP 4 entfällt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Dr. Leibert! Sehr geehrter Herr Englisch! Sehr geehrter
Herr Meier! Liebe Gäste! Die Bildungspolitische
Stunde im Stadtrat Leipzig ist inzwischen zu einer guten Tradition geworden. Wir führen sie in
diesem Jahr zum sechsten Mal durch. Eine Neuerung gibt es allerdings im Vergleich zu den Vorjahren: Die heutige Bildungspolitische Stunde ist
erstmals mit dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule abgestimmt worden.
Es freut mich sehr, dass dem Wunsch der Fraktionen nach einer Beteiligung Rechnung getragen
werden konnte.
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 16.12.2015
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI-2016/743)
Gibt es dazu Anmerkungen oder Hinweise? Dann ist das Protokoll festgestellt.
TOP 5.2 ist vertagt.
5.3 Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2016/743)
Gibt es Hinweise? - Dann ist es so bestätigt.
TOP 6 und 7 entfallen.
8
Bildungspolitische Stunde
Wir haben uns zu diesem wichtigen Tagesordnungspunkt Experten eingeladen, nämlich Herrn
Dr. Leibert, Herrn Felix Englisch und Herrn Pier
Meier. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie
heute dabei sein können.
Unter diesen Tagesordnungspunkt haben wir
auch die Vorlage zur Schulentwicklungsplanung
In den bisherigen Bildungspolitischen Stunden
haben wir unter anderem die Ergebnisse der
Leipziger Bildungsreporte, die Zukunft des Strategischen Kommunalen Bildungsmanagements
und den Weg zur inklusiven Bildung erörtert. Mit
der Bildungspolitischen Stunde 2012 haben wir
die Bildungspolitischen Leitlinien für die Stadt
Leipzig verabschiedet. Sie sind Orientierungsrahmen für unser bildungspolitisches Handeln
und für das kommunale Bildungsmanagement.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Zu den Grundgedanken dieser Bildungspolitischen Leitlinien gehört die Orientierung an Bildungsgerechtigkeit.
Die Bereitstellung von guten Bildungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen beginnt nicht erst in der
Schule. Die Schulentwicklungsplanung und die
Bereitstellung bedarfsgerechter schulischer Kapazitäten sind jedoch eine wichtige Grundlage.
Inhalte brauchen Orte, an denen sie vermittelt
werden, Lernorte, die vielfältig gestaltet sind, um
den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern
und Jugendlichen unserer Stadt Rechnung zu
tragen, Lernorte, die es möglich machen, Bildungsbedarfe dort zu decken, wo sie vorhanden
sind.
Diese Bildungsorte - in diesem Fall Schulen - bereitzustellen, ist unsere Aufgabe, der wir gerne
nachkommen. Sie sind aber auch eine der ganz
großen Herausforderungen der Stadt Leipzig und
daher zu Recht heute Thema der Bildungspolitischen Stunde. Dabei stehen wir in Leipzig aufgrund des demografischen Wachstums derzeit
vor ganz besonderen Aufgaben und Herausforderungen. Sie erfordern eine kontinuierliche Planung, eine zügige Umsetzung und eine gute Zusammenarbeit aller Akteure. Der heute vorliegende Schulentwicklungsplan, auf den ich später
noch genauer eingehen werde, ist ein Schritt auf
diesem Weg.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Fabian. - Ich bitte zunächst Herrn Dr. Leibert um
Erläuterungen zur Schulentwicklungsplanung.
Einflechten will ich, dass Herr Dr. Leibert für uns
auch ein wichtiger Partner in Sachen Bevölkerungsprognose ist, was mit diesem Thema eng
verzahnt ist. - Bitte schön.
Dr. Leibert: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Zunächst möchte ich mich recht herzlich für die Einladung bedanken, Ihnen heute einen kurzen Einblick in die demografische Entwicklung Leipzigs
und die sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen für die Schulentwicklungsplanung geben
zu können. Das ist natürlich ein abendfüllendes
Thema. Deswegen habe ich einige besonders
wichtige Punkte herausgegriffen, die meiner Ansicht nach in diesem Gremium von besonderer
Bedeutung sind.
Ich habe eine Präsentation für Sie vorbereitet
und meinen Vortrag in drei Abschnitte aufgeteilt:
Beginnen möchte ich mit einem kurzen Rückblick
auf die langfristige Bevölkerungsentwicklung der
Stadt Leipzig, insbesondere in den letzten 25
Jahren, die eine besonders turbulente Phase in
der Geschichte unserer Stadt waren. Die beson-
Seite |3
deren Herausforderungen, vor denen unsere
Stadt bei der aktuellen Schulentwicklungsplanung steht, ergeben sich aus dem Übergang von
starker Schrumpfung in den 1990er-Jahren zu
einem sehr dynamischen Wachstum, insbesondere in der letzten Dekade, vorrangig seit dem
Zensus 2011.
Im zweiten Teil möchte ich Ihnen einen Einblick
in die aktuellen Entwicklungstrends auf der Ortsteilebene geben. Wo wächst Leipzig? Wo
schrumpft Leipzig? Wo wird Leipzig älter? Wo
wird Leipzig jünger? Wo leben besonders viele
Familien, und in welchen Ortsteilen ist die Zahl
der Kinder unter zehn Jahren in den letzten Jahren besonders stark gestiegen?
Abschließend möchte ich der Frage nachgehen,
wie nachhaltig die aktuellen Trends sind. Der
Schulbau hat derzeit Schwierigkeiten, mit dem
Bevölkerungswachstum mithalten zu können.
Viele Schulgebäude sind, wie Sie wissen, bis an
die Grenze ausgelastet. In Kombination mit dem
hohen Sanierungsbedarf an vielen Schulgebäuden deutet sich an, dass auf die Stadt Leipzig in
den kommenden Jahren ein enormer Investitionsbedarf im Bildungsbereich zukommen wird,
insbesondere falls die Einwohnerzahl, wie in der
aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung berechnet, tatsächlich bis 2030 auf über 700.000 Einwohner ansteigen sollte. Vieles spricht für ein
derart starkes Wachstum. Es gibt aber - das
möchte ich hier auch erwähnen - durchaus auch
Tendenzen in Richtung eines etwas abgeschwächten Wachstums.
Der Blick in die Geschichte zeigt, dass die aktuelle Wachstumsphase nicht die erste Wachstumsphase in der Geschichte der Stadt Leipzig
ist. Man muss allerdings sagen: Die wachsenden
Einwohnerzahlen in der Gründerzeit, zur Zeit der
Weimarer Republik, waren im Schulbereich begleitet von ganz anderen Rahmenbedingungen,
von anderen Vorstellungen, wie viele Kinder gemeinsam unterrichtet werden sollen, von anderen pädagogischen Konzepten, von anderen Erwartungen der Eltern, Schüler und Lehrer an die
Schulinfrastruktur. Für die heutige Situation bedeutender ist die lange Schrumpfungsphase, die
mit dem Höchststand der Bevölkerung bei der
Volkszählung 1933 begann. Bis weit in die
2000er-Jahre galt Leipzig als ein Musterbeispiel
für Schrumpfung. Die Anpassung der städtischen
Infrastrukturen an eine deutlich rückläufige Bevölkerungszahl war damals das Gebot der Stunde. Es ist im Grunde genommen eine Ironie der
Geschichte, dass wir heute hier über Wachstumsschmerzen reden, wo vor 15 Jahren noch
die Rede von Schrumpfungsschmerzen war. Seit
Mitte der 2000er-Jahre ist Leipzig ein Musterbeispiel der Reurbanisierung, ein Musterbeispiel für
die Renaissance des Urbanen.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Die Entwicklung Leipzigs seit der Wende unterscheidet sich in den grundlegenden Tendenzen
nicht besonders stark von der in anderen großen
kreisfreien Städten mit über 500.000 Einwohnern. Die großen Unterschiede ergeben sich insbesondere in der quantitativen Ausprägung dieser Trends. In den 1990er-Jahren ist keine der
großen deutschen Städte so stark geschrumpft
wie Leipzig. Seit dem Zensus 2011 ist keine der
großen deutschen Städte so stark gewachsen
wie Leipzig. Noch in den 1990er-Jahren hat
Leipzig pro Jahr etwa 1 Prozent der Bevölkerung
verloren, insbesondere an die Umlandgemeinden und an die alten Bundesländer. Seit dem
Zensus ist das Wachstum der Stadt Leipzig besonders spektakulär. Wir müssen uns vor Augen
führen, dass Leipzig, was die Wachstumsraten
angeht, inzwischen Berlin und die Wirtschaftslokomotiven München, Stuttgart und Frankfurt hinter sich gelassen hat. Allerdings muss man auch
sagen: Aktuell profitieren die großen Städte von
steigenden Einwohnerzahlen. Das gilt sogar für
lange schrumpfende Städte wie beispielsweise
Essen oder Dortmund.
Die Hauptursache für diesen positiven Trend
sind selektive Wanderungsgewinne. Die großen
Städte ziehen überproportional viele junge Menschen an. Dieser Zustrom von jungen Männern
und insbesondere jungen Frauen schlägt sich
auch in steigenden Geburtenzahlen nieder. Zudem sind die seit 2007 umgesetzten familienpolitischen Reformen - das Elterngeld, der Ausbau
der Kindertagesbetreuung - in den Städten besonders erfolgreich gewesen und haben sich besonders positiv auf die Geburtenzahlen ausgewirkt. Ein anderer Trend ist, dass junge Paare
heute zur Familiengründung in besonderem Maße den Städten treu bleiben; das war in der Vergangenheit ganz anders.
Seite |4
do von Leipzig ist auch bei den unter 18Jährigen und den 30- bis 50-Jährigen positiv.
Das bedeutet: Die Zuwanderung aus anderen
Teilen Deutschlands und dem Ausland führt zu
einer steigenden Kinderzahl.
Jahrelang galten Kinder und innerstädtisches
Wohnen in der wissenschaftlichen, politischen
und öffentlichen Diskussion als unvereinbar. Familie wurde mit dem Einfamilienhaus mit Garten
am Stadtrand oder im Umland gleichgesetzt. Das
Bild der kinderarmen Stadtkerne war zwar nie so
ganz richtig, es war aber auch nie komplett
falsch. Wenn Sie sich die Karten von Leipzig anschauen, sehen Sie: Leipzig wächst vor allem im
Zentrum. Rottöne sind in diesen Karten mit
Wachstum verbunden, Blautöne mit Schrumpfung, Gelbtöne zeigen Stagnation. Das gleiche
Bild können Sie auch bei der Entwicklung der Altersstruktur erkennen. Leipzig verjüngt sich im
Zentrum und wird zum Rand hin älter. Diese
Entwicklung können wir auch bei den Altersgruppen der unter Dreijährigen und der Drei- bis
Sechsjährigen erkennen. Auch hier gilt: Familien
leben in Leipzig in besonderem Maße im Stadtzentrum. Die Einfamilienhausgebiete am Stadtrand zeigen dagegen eine geringere Entwicklungsdynamik bezüglich der Anzahl der Kitakinder, also der Grundschüler von morgen und
übermorgen.
Ein großer Teil der großen Städte, so auch
Leipzig, hat seit dem Jahr 2000 steigende Kinderzahlen in den Altersgruppen der unter Dreijährigen, der Drei- bis Sechsjährigen und der
Sechs- bis Zehnjährigen aufzuweisen. Allerdings
ist dieser Zuwachs in keiner der anderen Städte
so stark ausgefallen wie in den sächsischen
Großstädten Leipzig und Dresden. Dazu hat sicherlich zu einem Großteil der entspannte Wohnungsmarkt beigetragen. Dazu hat sicherlich zu
einem Großteil beigetragen, dass in Leipzig für
junge Familien selbst in zentrumsnahen Quartieren große und erschwingliche Wohnungen vorhanden sind.
Ein ähnliches Muster ist auch bei der Entwicklung der Zahlen der aktuellen Grundschüler zu
beobachten, wobei man natürlich sagen muss:
Eine besondere Entwicklungsdynamik sagt noch
nicht viel über die tatsächliche Zahl der Kinder
unter zehn Jahren aus. Erfahrungsgemäß ist die
Steigerung dort besonders stark, wo das Ausgangsniveau besonders niedrig ist. Das ist auf
gesamtstädtischer Ebene tatsächlich richtig.
2000 waren 6 Prozent der Leipziger unter zehn
Jahre alt, 2015 knapp 10 Prozent. Sie sehen allerdings auch: Der Anteil der Familien mit Kindern unter zehn Jahren ist im Leipziger Zentrum
hoch. Besonders kinderreiche Stadtteile sind
Schleußig, Zentrum-Nordwest, die Südvorstadt
und Lindenau. Wenn wir uns vor Augen halten,
dass in den kommenden Jahren in Stadtteilen
wie Gohlis, Möckern, Zen-trum-Ost, ZentrumSüdost sowie in Teilen Grünaus mit umfangreichen Stadtentwicklungsprojekten zu rechnen ist,
zeigt sich auch: Die Konzen-tration von Familien
mit Kindern in den zentrumsnahen Ortsteilen
wird auch in Zukunft die Wohnstandort-Karte der
Leipziger Bevölkerung beeinflussen.
Ein weiterer Grund für das Wachstum der Zahl
der unter Zehnjährigen in Leipzig ist die selektive
Zuwanderung von potenziellen Müttern. Leipzig
gehört zu den großen Städten, die in der Altersgruppe der sogenannten Arbeitsplatzwanderer,
also bei 25- bis 29-jährigen Frauen, einen positiven Wanderungssaldo hat. Der Wanderungssal-
Die große Frage ist natürlich: Wie geht es weiter? Wie nachhaltig sind diese Trends? Ich
möchte noch einmal zusammenfassen: Leipzig
wird kinderreicher, insbesondere im Zentrum.
Wie nachhaltig dieser Trend ist, hängt insbesondere vom Wohnungsmarkt ab und hier im Besonderen davon, ob es auch in Zukunft gelingt,
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Seite |5
Familien ausreichenden, bezahlbaren und familiengerechten Wohnraum in innenstadtnahen
Quartieren anbieten zu können. Es ist zu befürchten, dass angesichts des Umschlagens der
Wohnungsmarktentwicklung von einem Angebots- zu einem Nachfragemarkt hier mit Engpässen zu rechnen ist, was bedeutet, dass junge
Familien an den Stadtrand und ins Umland abgedrängt werden könnten. Was wir heute nicht
wissen, ist, wie sich die Wohnpräferenzen junger
Eltern in Zukunft entwickeln werden. Aktuell sind
viele junge Großstädter der Ansicht, dass das
Großstadtleben mit dem Familienleben durchaus
vereinbar ist. Das muss aber in Zukunft nicht unbedingt so bleiben.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Leibert. - Felix, bitte schön, Ihr Podium.
Leipzig ist weiterhin ein attraktiver Wohn- und
Zuzugsort für junge Frauen, von denen viele in
der Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen, also in
der besonders fruchtbaren Altersgruppe, der
Stadt treu bleiben. Das hängt nicht zuletzt mit
dem wirtschaftlichen Wandel zusammen. Die aktuellen wirtschaftlichen Trends von zunehmender
Frauenerwerbsquote über den besonders stadtaffinen Dienstleistungssektor bis hin zu einem
steigenden Anteil an Doppelverdienerpaaren
prägen natürlich das städtische Wohnen. Hier
sollte nicht verschwiegen werden, dass diese
Lebenslagen oft mit prekären Arbeitsmarktphasen verbunden sind. Das heißt, auch hier ist mit
einer besonderen Herausforderung für die Schulen zu rechnen.
„Eine gute Schule macht bald eine gute Gemeinde“, sagte Lorenz Kellner, ein bedeutender Pädagoge. Ich hatte ursprünglich geplant, eine
flammende Rede zur Bedeutung der Bildung zu
halten. Aber, liebe Stadträtinnen und Stadträte,
Sie alle waren selbst Schülerinnen und Schüler.
Viele von Ihnen sind Lehrer oder auch Schulleiter. Sie alle wissen, wie essenziell das Thema
Bildung für die gesamte Gesellschaft ist, nämlich
das Wichtigste überhaupt. Sie ist Voraussetzung
für alles Kommende. Sie alle wissen, dass Investitionen in Jugend und Bildung die wichtigsten
und langfristig nachhaltigsten Investitionen in alle
Bereiche der Politik und des Lebens sind. Bei einem Blick auf die Leipziger Schullandschaft begann ich an dieser Erkenntnis jedoch zu zweifeln.
Ein dritter Punkt, den ich noch kurz ansprechen
möchte: Leipzig wird internationaler. Leipzig wird
langsamer internationaler als viele andere Großstädte. Der Ausländeranteil in der Altersgruppe
der unter Zehnjährigen liegt aktuell bei 5 Prozent. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund lag beim Zensus 2011 bei 12 Prozent;
der Wert dürfte inzwischen gestiegen sein.
Nichtsdestotrotz liegen diese Werte weit unter
den Zahlen, die wir aus Städten wie Frankfurt,
München oder Stuttgart kennen.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass auch in Zukunft mit einer hohen und steigenden Nachfrage
nach Schulplätzen in den zentrumsnahen Quartieren zu rechnen ist. Die Wachstumstrends der
letzten Jahre dürften sich kurz- und mittelfristig
als stabil erweisen. Auf lange Frist können wir
uns da nicht so sicher sein; es sind noch sehr
viele Fragen offen. Ein Szenario mit einer zunehmenden Randwanderung der Familien ist
deshalb nicht ganz unwahrscheinlich, insbesondere angesichts der vielen Überraschungen, die
die Bevölkerungsentwicklung Leipzigs in den
letzten 25 Jahren geboten hat. Eines ist aber
meiner Ansicht nach sicher: Leipzig wird in demografischer Hinsicht auch in Zukunft eine der
spannendsten Städte Deutschlands, wenn nicht
sogar Europas bleiben. - Vielen Dank.
Englisch (Stadtschülerrat): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe
Gäste! „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist
als Bildung, keine Bildung“ - so sagte Max
Planck. Vor drei Jahren begann mein Vorgänger,
Georg Hein, seine Rede ebenfalls mit einem Zitat. Anders als er kann ich mich heute freuen,
dass dieses Jahr sowohl der Stadtschülerrat als
auch erstmals der Stadtelternrat hier sprechen
dürfen. Dafür bedanken wir uns herzlich.
Ich möchte hier nicht die Probleme von einzelnen Schulen vortragen; es wären einfach viel zu
viele. Genauso wenig möchte ich aus dem vorliegenden Plan zitieren und dazu aus Sicht der
Schüler Stellung beziehen. Viel wichtiger sind die
generellen Probleme. Wie sieht es aus mit den
Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen?
Viele sind in einem miserablen Zustand, sind eine Zumutung. Besonders schlimm ist es in den
sozialen Brennpunktvierteln, in denen es die
Schüler von Haus aus schwerer haben und eine
gute Schulbildung umso wichtiger ist. Die 84.
Oberschule in Grünau ist nur ein Beispiel.
Den Bildungsauftrag zu erfüllen, wird den Verantwortlichen an solchen, von der Stadt vernachlässigten Schulen massiv erschwert. Die wichtigste Voraussetzung für gute Bildung ist, dass
Schüler und Lehrer motiviert sind. An einer verfallenden Schule ist diese Motivation massiv erschwert. Ich gehe auf die Max-Klinger-Schule
und weiß, wovon ich spreche. Die Stadt vernachlässigt diese Schulen. Der Ruf von Diskriminierung wird immer lauter. Die Erklärung, dass die
Standortsicherheit geringer ist als bei den Gymnasien, kann diese Vernachlässigung nicht rechtfertigen.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Die Kapazitätserweiterung ist vorrangig. Dem
stimmen auch wir zu. In diesem Bereich ist extrem viel zu tun. Dass die vorliegenden Prognosen hinter der Realität zurückbleiben, dramatisiert das Ganze noch. Daher begrüßen wir es,
dass der Schulentwicklungsplan mit neuen
Prognosen fortgeschrieben wird. Dennoch ist es
in unseren Augen sehr gefährlich, sich bei der
Erweiterung der Kapazitäten auf die Freien
Schulen zu verlassen.
Zudem steigt auch der Bedarf an Berufsschulzentren, da immer mehr Oberschulabsolventen
ihr Fachabitur machen möchten, aber keinen
Platz an einem BSZ finden. Entsprechend müssen auch in Zukunft mehr Berufsschulzentren
gebaut werden, und zwar in einem passenden
Verhältnis zu den Oberschulen.
In der Jugend wie in allen Teilen der Bevölkerung
breitet sich Politikverdrossenheit und sogar Wut
auf die Politik aus, nur dass dies in der Jugend
besonders dramatisch ist, da dies ein schauriges
Bild für die Zukunft zeichnet. Kein Wunder, wenn
die Zustände in den Schulen mit jedem Jahr
schlimmer werden und die Jugendlichen damit
das Vertrauen in die Politik verlieren! Investitionen in Jugend und Bildung sind daher der wichtigste Weg, um die Demokratie in einem Land
und in einer Stadt langfristig zu stärken.
Meine Redezeit reicht leider nicht aus, um die
weiteren Großbaustellen zu erfassen: übervolle
Grund- und Oberschulen, Kapazitätserweiterung
für DaZ-Klassen, Inklusion und Schulsozialarbeit,
technische Ausstattung und veraltete Raumkonzepte. Die Quintessenz ist: Die Kacke ist am
Dampfen. Mit veralteten Denk- und Handlungsmustern kann man den Problemen nicht Herr
werden. Die Stadt hinkt den Entwicklungen hinterher, anstatt sie vorauszuahnen.
„Das große Ziel von Bildung ist nicht Wissen,
sondern Handeln“ - mit diesem Zitat begann
mein Vorgänger vor drei Jahren seine Rede.
Dies gilt genauso für die Politik. All diese Probleme sind nicht unlösbar. Man muss sie aber in
vollem Umfang erkennen und ernst nehmen.
Man muss wahrhaben, was es heißt, wenn es
Probleme im Bereich der Bildung, also der Wurzel von allem, gibt: Dann erkrankt der Baum. Um
sich aktiv mit der Krise zu beschäftigen, habe ich
eine Bitte an Sie: Bitte besuchen Sie die Schulen
in Ihrem Wahlkreis, wenn Sie dies nicht ohnehin
schon tun. Ich habe nur eine blasse Vorstellung
davon, wie zeitaufwendig das Amt eines Stadtrats ist. Aber bitte nehmen Sie sich die Zeit und
schauen Sie sich die Situation vor Ort an. Reden
Sie mit der Schulleitung, den Lehrern, den Schülern und den Eltern - nicht um zu sehen, wie
schlimm alles ist - es gibt auch wundervolle
Schulen in Leipzig ist -, sondern um zu erken-
Seite |6
nen, wie groß die Gegen-sätze sind und wie viel
Handlungsbedarf besteht.
Das Thema Bildung - das ist die Quintessenz muss eine ganz andere Wertigkeit erhalten. Auch
die Stadt muss sich intensiver mit dem Thema
auseinandersetzen. Wir sehen sehr lobenswerte
Ansätze, wie die Gründung des Jugendparlaments oder diese Bildungspolitische Stunde.
Aber eine einzige Stunde pro Jahr ist doch
denkbar wenig, um sich mit diesem so essenziellen Thema zu beschäftigen. Angesichts der Vielfalt an Themen und den zahlreichen Rednern,
die gehört werden müssen, ließe sich in jedem
Quartal eine Stunde füllen.
Mit genügend Geld sind all diese Probleme zu
lösen. Leipzig „ist ein klein Paris und bildet seine
Leute“. Aber Bildung kostet. Da bringen auch
Optimierung und Effizienzsteigerung nur bedingt
etwas. Man kann des Problems nur Herr werden,
wenn man der Bildung eine viel größere Förderung zukommen lässt - auf Bundes-, Landesund kommunaler Ebene. Bildung muss kosten.
Dieses Thema muss oberste Priorität haben. Nur
so kann die Politik die Probleme der Zukunft
ganzheitlich meistern; denn: „Eine gute Schule
macht bald eine gute Gemeinde.“ Und: „Es gibt
nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung,
keine Bildung.“ - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Herr Englisch. - Herr Meier.
Meier (Stadtelternrat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Werte
Stadträte! Werte Gäste! Liebe Eltern und Schüler
der Leipziger Schulen! Lassen Sie mich mit einem Spruch der Schüler beginnen: Wir sind die
Schüler von heute, die in Schulen von gestern
mit Lehrern von vorgestern und Methoden aus
dem Mittelalter auf die Probleme von morgen
vorbereitet werden. - Wir alle hier im Saal wissen: Die Jugend darf fast alles sagen; das ist das
Recht junger Menschen. Diese überspitzte Aussage sollte uns allen jedoch bewusst machen, für
wen Sie sich in der Ratsversammlung und wir
uns im Elternehrenamt für bessere Bildung und
Schule in Leipzig und darüber hinaus starkmachen: für unsere Kinder, für die Zukunft unserer
Gesellschaft.
Der Stadtrat Leipzig führt nunmehr die sechste
Bildungspolitische Stunde durch. Wir Elternräte
werten das als Zeichen, dass Leipzig Bildung
ernst nimmt. Dass der Schulnetzplan in diesem
Rahmen besprochen wird, gibt ihm die Bedeutung, die er verdient, und erhöht die Chance,
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
dass die dort beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Ja, wir Eltern wurden mit unseren Gedanken und
Überlegungen zum Schulentwicklungsplan durch
Schule und Stadt miteinbezogen und konnten an
der Erarbeitung des neuen SNP im Unterausschuss mitwirken. - Ja, wir konnten unsere Meinung in die Schulkonferenzbeschlüsse und in die
Stellungnahme des SER-Vorstandes und der
SER-Arbeitskreise einbringen. - Ja, Fachbürgermeister und Vertreter der im Stadtrat vertretenen Parteien standen auf unserer SER-Vollversammlung und einer weiteren Podiumsdiskussion zum Thema Rede und Antwort.
Aber: Das Versenden des Entwurfs an die Schulen eine Woche vor den Sommerferien und die
damit in Kauf genommene Pause von zehn Wochen, bis wieder Elternräte an Schulen gewählt
und Schulkonferenzen arbeitsfähig waren, war
unseres Erachtens ein großer Fehler, der nie
wieder passieren darf.
Aber: Wir brauchen in Zukunft einen klaren, jedem Mitwirkenden bekannten Zeitplan, damit
Schulen wissen, wann sie Stellung nehmen und
sich im zeitlichen Zusammenhang gemeinsam
und demokratisch mit Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten mit diesem Thema befassen
können.
Aber: Der Stadtelternrat muss in Zukunft den
SNP im Vorfeld umfassender im Vorstand diskutieren dürfen und braucht dafür - ähnlich wie Sie
in den Fraktionen - die entsprechenden Möglichkeiten. Unter Beachtung der Vertraulichkeitsregel
muss es möglich sein, im SER-Vorstand zu
Schwerpunktthemen und Prioritätenlisten zu informieren. Wie soll der Vertreter des Stadtelternrates die sachkundige Meinung des gesamten
Vorstandes vertreten, wenn dieser sich der Vertraulichkeitsregel wegen keine Meinung bilden
kann? Das behindert die demokratische Willensbildung in meinem Vorstand.
Wir wollen eine Verbesserung des Informationsflusses von Schule zum Sachkundigen Einwohner und zurück in Vorstand und Arbeitskreise.
Dies wird aus unserer Überzeugung auch Ihnen
in Ihrem Ehrenamt helfen können.
Meine Damen und Herren Stadträte, Leipzig
braucht die beschriebenen Schulen dringend - in
guter Qualität und an den richtigen Stellen in der
Stadt. Wir sehen Bedarfe, die weit darüber hinausgehen. Sollte man in Dresden irgendwann
einmal ernsthaft damit beginnen, den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, so werden die dann entstehenden Bedarfe sowohl in räumlicher wie auch in
personeller Hinsicht alle bisherigen Bedarfe in
den Schatten stellen. Darauf sollten wir uns alle
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vorbereiten. Dieser Schulnetzplan kann und darf
deshalb nur ein Zwischenschritt sein; denn wir
sehen schon heute Lücken, aber auch Mängel
und haben diese in unserer schriftlichen Stellungnahme, die Sie als Anlage zur Vorlage finden, klar beschrieben.
Die zügige Fortschreibung des neuen SNP auf
Basis der aktuellsten Prognosezahlen und realitätsnaher kleinteiliger Betrachtungen ist vor allem für Grundschulen absolut erforderlich, da
diese bei einer eventuellen Fehlplanung im SNP
als erste betroffen sind. Gymnasien brauchen für
eine vorbereitende Bildung im Hochschulbereich
eine noch bessere Ausstattung mit neuen digitalen Medien. Die Oberschulen, aber auch die
Förderschulen stellen für die sächsische Wirtschaft, die als Rückgrat für unseren Wohlstand
fungiert, die dringend benötigten Fach- und
Hilfsarbeitskräfte. Aus diesem Grund verdienen
Oberschulen und Förderschulen eine besondere
Beachtung in der Planung und in der Ausstattung. Nicht zuletzt müssen wir für die Zukunft sicherstellen, dass für alle benötigten Lehrberufe
entsprechende Berufsschulzentren bereitstehen
und sich Leipzig als Region dafür starkmacht, die
duale Ausbildung zu stärken und Benachteiligungen zwischen Lehre und Studium abzubauen. Aufgrund der dezentralen Lage der BSZ sage
ich ganz klar: Wir brauchen ein Bildungsticket,
am besten ein sachsenweites.
Wir glauben, Leipzig begibt sich auf den richtigen
Weg. Wir sehen aber auch täglich an unseren
Schulen, wie nötig das ist. Die Enge an vielen
Schulen sowie der bauliche Zustand einiger
Schulen erinnern noch immer an die Zeit, in der
sowohl in Neubau als auch in Sanierung viel zu
wenig investiert wurde. Wir hoffen, diese Erkenntnis schlägt sich in den nächsten Haushalten, wie angekündigt, deutlich nieder. Baubeschlüsse für Neubau und Sanierung in 2016 als
erstes Signal waren dringend notwendig und
stimmen uns positiv. Auch Gespräche mit Stadträten und Verwaltung lassen unsere Hoffnung
wachsen, dass man in Leipzig die Bedeutung
von Bildung verstanden hat - und das nicht nur
für die bauliche Hülle, sondern auch für all das,
was in Schule passiert, sei es Schulsozialarbeit,
Erfahrungsaustausch in Bezug auf das neue
Schulgesetz oder die Taschenrechnervergabe
auch an Oberschulen.
Erlauben Sie mir hier eine Zwischenbemerkung:
Bitte wirken Sie auf Ihre Parteikollegen im Landtag ein, Schule für die Zukunft fitzumachen. Dafür brauchen wir erstens dringend ein modernes
Musterraumkonzept für Schulbau, das den tatsächlichen Bedürfnissen von Schule und Bildung
gerecht wird. Diese Dringlichkeit lässt sich an einem einfachen Beispiel erläutern. Geht das aktuelle Musterraumkonzept von etwas unter 40
Prozent der Schüler als Essenteilnehmer aus, so
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
wissen wir seit Jahren, dass es tatsächlich in vielen Schulen bis zu 50 Prozent sind. Hinzu
kommt, dass mindestens 10 Prozent der Schüler
schon aus Platzmangel nicht am Essen teilnehmen wollen.
Wir brauchen zweitens verlässliche, zukunftsweisende Planzahlen, auf deren Grundlage wir
zukünftige Fortschreibungen des SNP ausführen
können. Es ist für uns völlig unverständlich, dass
wir als Stadt seit Jahren mit unzureichenden,
teils falschen Zahlen des Statistischen Landesamtes unseren Schulnetzplan erstellen müssen.
Es ist für uns ebenfalls unverständlich, dass trotz
eindeutiger Entwicklungen in jüngster Vergangenheit in Leipzig lediglich mit dem Mittelwert
dieser zu pessimistischen Prognosezahlen gearbeitet wird.
Fortfahren möchte ich mit einigen Erwartungen
und Forderungen, die wir Leipziger Eltern an Sie,
sehr geehrte Stadträte, und an die Verwaltung
haben.
Erstens. Alle finanziellen Mittel von Stadt, Land
und Bund müssen fristgerecht an jeder einzelnen
Schule ankommen. Die Termine aus dem Schulnetzplan müssen endlich eingehalten werden.
Zweitens. Die in diesem Jahr eingesetzten, erhöhten finanziellen Mittel für Planung und Sanierung haben wir als Eltern sehr dankbar registriert. Aber dieser Schritt war längst überfällig.
Drittens. Ich gestatte mir hier, vom SNP leicht
abzuschweifen; denn auch das ist Schule in
Leipzig. Trotz der großen Notwendigkeit beim
Neubau darf das Tempo auch bei den Sanierungen nicht nachlassen. Stinkende Toiletten, defekte Heizungen, nicht zu öffnende oder kaum zu
schließende Fenster, unschöne Eingangsbereiche, zu wenig Sporthallen, Schwimmhallen,
Sportplätze in Schulnähe oder triste Schulhöfe
und zu kleine, kaum einladende Schulmensen all das muss entschlossen angegangen werden.
Viertens. Kinder müssen in nahegelegene Schulen gehen können und nicht durch die halbe
Stadt fahren müssen. Eine reine Schulwoche bei
einem Sechstklässler zum Beispiel beträgt heute
33 Wochenstunden. Hinzu kommen Hausaufgaben, das Ausarbeiten von Vorträgen, die Vorbereitung auf den Unterricht und das Lernen für
Klassenarbeiten. Wir sprechen hier von der Arbeitsbelastung elfjähriger Kinder. Die Notwendigkeit eines kurzen Schulweges - das gilt auch für
Oberschule und Gymnasium - bedarf sicherlich
keiner weiteren Erklärung.
Fünftens. Wir fordern die Aufnahme von Sportstättenneubau und -sanierung in den SNP.
Schon heute ist an vielen Schulen lehrplanmäßiger Sportunterricht nicht mehr zu 100 Prozent
möglich.
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Sechstens. Aufgrund der schon jetzt zum Teil
überbelegten Schulen fordern wir Kapazitätserweiterungen in allen Bereichen, also nicht nur in
den Klassenräumen, sondern zum Beispiel auch
in Speiseräumen, Gruppenräumen, Sanitärräumen, Fachkabinetten, Beratungsräumen, Bibliotheken, aber auch Lehrerzimmern. Hier ist die
Aufnahme der DaZ-Schüler als Planungsgröße
in den SNP unbedingt erforderlich, da auch diese
Schüler ordentlich beschult werden müssen.
Ich habe an Sie eine Bitte, sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeister,
werte Stadträte: Gehen Sie an die Schulen Ihres
Wahlkreises bzw. Wohnbezirkes und machen Sie
sich vor Ort ein eigenes Bild vom baulichen Zustand, aber auch von den anderen Themen und
Problemen in der Schule. Gern begleite ich Sie
dorthin, wenn Sie mir Zeit und Ort nennen. So zu
handeln, würde dazu beitragen, dass Eltern sich
nicht mehr von Politik und Verwaltung hingehalten und vernachlässigt fühlen.
Ein großer Teil der Eltern hält die Umstände, unter denen ihre Kinder Schule erleben, für fast untragbar und ist verärgert. Allzu oft sehen die verärgerten Eltern die Schuld für Sanierungsstau
und überbelegte Schulen bei Lehrern und der
Schulleitung und nicht in den Fehlern von Politik
und Verwaltung in Leipzig und in Sachsen in der
Vergangenheit, was den Schulalltag weiter belastet. Eltern wollen, dass die Bedarfe ihrer Kinder ernst genommen werden. Zeigen Sie Ihr Interesse an einer Verbesserung und Förderung
der baulichen sowie der schulischen Zusammenarbeit! Sie werden merken, die Eltern haben
größtenteils keine utopischen Forderungen.
Möglicherweise ist das auch eine Chance, demokratische Themen in den Vordergrund zu rücken.
Gemeinsam sollten wir die Schüler unserer Stadt
als die Zukunft und somit das wichtigste Gut unserer Stadt begreifen und sie deshalb in den Mittelpunkt unserer Politik und Anstrengungen stellen. Ich lade Sie ein, nachdem der SNP beschlossen wurde, mit uns gemeinsam an einem
weiteren Schul- und Bildungsprojekt in Sachsen
zu arbeiten: der Schulgesetznovellierung. Auch
dabei brauchen wir Eltern Unterstützung - von allen demokratischen Parteien, von Leipzig aus in
den Landtag von Sachsen zielend.
Ich, Pier Meier, Vorsitzender des Stadtelternrates
Leipzigs, danke allen Eltern, die sich im Ehrenamt an Schulen engagieren, allen Elternräten,
die mit ihren Zuarbeiten geholfen haben, dieses
Werk besser zu machen, und den Arbeitskreisen
des Stadtelternrates für ihre Unterstützung. Ich
danke aber auch der Stadtverwaltung und dem
Stadtrat für die bisherige Zusammenarbeit. - Im
Berliner Rathaus hängt folgender Spruch: „Das
Geld in Schulen angelegt die allerhöchsten Zin-
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
sen trägt. Der Groschen für der Schule Macht
wird auch als Taler heimgebracht.“ - Ich danke
für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Herr Meier. - Herr Professor Fabian, ich bitte Sie
nun, den Schulentwicklungsplan einzubringen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Vor
nicht allzu langer Zeit war es noch so: Wenn wir
den Neubau einer Schule geplant haben, dann
war es ein Ersatzneubau. Ich erinnere hier nur
an die 3. Schule, die Pablo-Neruda-Schule und
die Erich-Kästner-Schule. Diese drei wunderschönen, neu entstandenen Schulen waren ursprünglich als Ersatzneubauten geplant. Vor
zehn Jahren konnten wir noch nicht davon ausgehen, dass die Bevölkerungsentwicklung so rasant, ja, man kann fast sagen: atemberaubend,
sein wird, wie von Herrn Dr. Leibert heute vorgestellt. Viele haben es gehofft. Viele haben daran
geglaubt, dass Schulen nicht geschlossen werden müssen, weil sie irgendwann wieder gebraucht werden. Dennoch mussten viele Schulen
geschlossen werden. Heute sind wir froh über
jede Schule, die zwischenzeitlich nicht geschlossen wurde. Ich sage es ganz unumwunden: Wir
sind froh über jedes leer stehende Gebäude, das
nicht abgerissen wurde, weil es uns heute die
Möglichkeit eröffnet, es zu sanieren und wieder
einer schulischen Nutzung zuzuführen. Das ist
einer der Wege, den wir einschlagen, um im
Schulnetz der Stadt Leipzig zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen.
Leipzig ist eine rasch wachsende Stadt. Wir haben Bevölkerungszuwächse in erheblichen Größenordnungen. Leipzig ist offenbar eine der am
schnellsten wachsenden Städte dieser Größenordnung in Deutschland, möglicherweise sogar
in Europa. Gleichwohl müssen wir immer wieder
auch darauf achten, ob diese Entwicklung ein
langanhaltender Trend ist oder nur von vorübergehender Dauer.
Ich bin nun auch schon einige Jahre hier dabei vorher war ich Stadtrat - und kann mich gut daran erinnern, wie alle zwei Jahre die Bevölkerungsprognosen vorgestellt wurden. Schon damals ging man davon aus, dass es zu einem Bevölkerungsanstieg und zu einem Anstieg der Geburtenzahlen kommen wird. Es wurde aber auch
immer wieder davon ausgegangen, dass die
Spitze bereits erreicht ist und ein Plateau folgen
wird. Gemäß dieser Prognose war davon auszugehen, dass sowohl die Schülerzahlen als auch
die Geburtenzahlen wieder rückläufig sein werden. Mit Blick auf die Bevölkerungsprognosen
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der letzten Jahre müssen wir allerdings feststellen, dass die tatsächliche Entwicklung jedes Mal
unterschätzt worden ist. Der Anstieg wurde immer steiler, das Plateau wurde immer später erreicht, und es hält jetzt immer länger an. Jetzt
geht man davon aus, dass wir mindestens bis
2030, wahrscheinlich sogar noch weit darüber
hinaus, keine sinkenden Schülerzahlen haben
werden.
Es wird immer wieder behauptet, die Stadt habe
die Entwicklung verschlafen. Dem möchte ich
noch einmal deutlich entgegentreten. Der Neubau einer Schule kostet viel Geld und ist nur zu
rechtfertigen - nicht nur vor dem Hintergrund,
dass die Fördermittel entsprechend lange gebunden sind, sondern auch vor dem Hintergrund
einer großen Investition, die den Haushalt der
Stadt Leipzig belastet, für Bildung zu Recht belastet, das ist auch gut so -, wenn die Nutzung
entsprechend lange gesichert ist. Wir können
erst seit einigen Jahren davon ausgehen, dass
alle unsere Maßnahmen, die wir auf den Weg
bringen, mindestens 15 oder 20 Jahre oder noch
länger genutzt werden. Deswegen ist unsere
Strategie für die Nutzung von Kapazitäten:
Erstens. Vorhandene Kapazitäten müssen ausgeschöpft werden. Dies entspricht dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Zweitens. Wir reaktivieren - heißt: sanieren - bestehende, nicht mehr genutzte Schulgebäude.
Das ist auch wichtig für die Entwicklung des
Stadtbildes.
Drittens. Wenn all dies nicht ausreicht, bauen wir
neue Schulen. Da sind wir zurzeit dabei. Der Telemann-Schule können Sie beim Wachsen zugucken. Wir werden noch eine ganze Reihe weitere
neue Schulen hier in Leipzig bauen.
Der Bau einer Schule setzt voraus, dass entsprechende Planungen auf den Weg gebracht
werden. Ich habe sowohl im Kitabereich als auch
im Schulbereich immer wieder - ich sage mal so
- schmerzlich erfahren müssen, dass heutzutage
viel länger geplant als gebaut wird. Zum Glück
geht das Bauen sehr schnell, aber vorher müssen die entsprechenden Planungen auf den Weg
gebracht werden. Die Fördermittel müssen beantragt werden. Auch das dauert immer eine gewisse Zeit; denn die Fördermittel müssen ja nicht
nur beantragt, sondern auch bewilligt werden. Da
gibt es die schulfachliche Stellungnahme des
Kultusministeriums. Da gibt es die baufachliche
Stellungnahme des Sächsischen Immobilienmanagements. Dann wird das von der Sächsischen
Aufbaubank geprüft. Ich will Sie nicht langweilen
mit den ganzen Verwaltungsprozessen, sondern
nur deutlich machen: Das ist ein anstrengender
Weg. Wir tun alles, um diese Prozesse zu be-
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
schleunigen, sowohl innerhalb der Verwaltung
als auch in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium, der Sächsischen Aufbaubank und anderen beteiligten Behörden. Sie können sicher
sein, dass wir dort alle an einem Strang ziehen.
Viele notwendige Maßnahmen müssen auf den
Weg gebracht werden. Es ist in vorbereitenden
Diskussionen zu dem heute zur Beschlussfassung stehenden Schulentwicklungsplan kritisiert
worden, dass auch die dieser Planung zugrunde
liegende Bevölkerungsprognose die Entwicklung
unterschätzt hat. Wir haben uns darauf verständigt, dass der Schulentwicklungsplan hier heute
nach Möglichkeit beschlossen werden soll; denn
er ist die entscheidende Grundlage für die Haushaltsplanung. In der Haushaltsplanung wird dem
Schulbau oberste Priorität bei Investitionen eingeräumt. Das Budget wird ab 2017 erheblich erhöht; dafür bin ich sehr dankbar. Der Schulentwicklungsplan ist auch eine entscheidende
Grundlage dafür, Fördermittel beantragen zu
können. Diese müssen dann bewilligt werden.
Beantragen kann man immer viel, aber es muss
auch bewilligt werden. Dafür brauchen wir eine
abgesicherte Planung, bzw. wir brauchen eine
Bestätigung, dass der Bedarf tatsächlich besteht;
denn nur dann fließen auch die entsprechenden
Fördermittel.
Meine Damen und Herren, es ist ein großes
Stück Arbeit gewesen, diesen Schulentwicklungsplan auf den Weg zu bringen. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben. Ich danke allen,
die sich daran beteiligt haben, den Schulkonferenzen, dem Stadtschülerrat, dem Stadtelternrat
und selbstverständlich Ihnen, liebe Stadträtinnen
und Stadträte, in ganz besonderer Weise, da Sie
die Entscheidung für diesen Schulentwicklungsplan hier treffen werden.
Lassen Sie uns die große Aufgabe gemeinsam
anpacken. Ich kann Ihnen versichern, dass wir
jetzt schon dabei sind, die Planungen für die
Fortschreibung des Schulentwicklungsplans auf
den Weg zu bringen, damit wir Ihnen möglichst
zeitnah und auf Grundlage der jetzt aktuellen
Bevölkerungsprognose neue Bedarfsermittlungen zur Beschlussfassung vorlegen können, die
natürlich auch wieder entsprechende Auswirkungen auf die Maßnahmen haben werden. Eines ist
sicher: Das, was hier heute an Notwendigkeiten
und Bedarfen formuliert wird, muss auf jeden Fall
umgesetzt werden. Dass da noch mehr dazukommen wird, das ahnen wir alle. Viele von uns
wissen das schon. - Vielen herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
- Das Wort haben nun die Fraktionen. Es beginnt
Herr Weickert von der CDU-Fraktion.
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Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Diese Bildungspolitische Stunde und die
heute zu verabschiedende Schulnetzplanung
müssen Wendepunkt und Auftakt zugleich sein:
ein Wendepunkt hinsichtlich der Berechnung der
Bedarfe im Schulnetzplan, ein Auftakt hin zu einer Politik, die Leipzig nachhaltig verändern wird
und verändern muss.
Wir alle kennen die neue Bevölkerungsprognose
mit 720.000 Einwohnern. Diese gewaltige Zahl
stellt uns alle vor gewaltige Herausforderungen.
In allererster Linie ist nun die Verwaltung gefordert, diese Herausforderungen anzunehmen. Die
Stadtverwaltung und Sie, Herr Oberbürgermeister, an deren Spitze müssen Rahmenbedingungen schaffen, damit Leipzig seine Pflichtaufgaben erfüllen kann. Jeder der sieben Bürgermeister ist mit seinem Dezernat dafür verantwortlich,
dass die Stadt Leipzig ihre Pflichtaufgabe als
Schulträgerin erfüllen kann. Diese mahnenden
Worte möchte ich daher gleich zu Beginn meiner
Rede an die Damen und Herren der Verwaltungsspitze richten.
Aber auch wir, meine Damen und Herren Kollegen, sind natürlich verantwortlich; denn wir sind
durch das Volk gewählt, um es zu vertreten, seine Interessen wahrzunehmen, aber auch um
Führungsstärke zu zeigen. Ja, es ist Führung,
die von uns erwartet wird. Aus diesem Grunde
sind für uns als CDU drei Punkte maßgeblich,
wenn wir über diese Vorlage und über Schulnetzplanung im Allgemeinen reden:
Erstens. Wir brauchen klare Strukturen in der
Verwaltung. Wir haben seit dem vergangenen
Sommer, als die Schulnetzplanung an die Schulen gesendet wurde, immer und immer wieder
angemahnt, dass der Oberbürgermeister gemeinsam mit Professor Fabian klare Strukturen
schaffen muss, wer für das Thema Schule die
oberste Instanz ist. Auch wenn, wie eben beschrieben, alle sieben Bürgermeister mal mehr,
mal weniger verantwortlich sind, muss es am
Ende eine Person geben, die die Gesamtverantwortung trägt. Qua Amt sind Sie das, Herr Oberbürgermeister, und dann Professor Fabian. Wir
fordern Sie daher beide auf, die Zusammenarbeit
der Fachämter beim Schulbau und bei der
Schulplanung zu verbessern und, ähnlich wie
beim Thema Asyl, eine Arbeitsgruppe Schule in
der Verwaltung einzusetzen, an der vom Liegenschaftsamt über das Amt für Gebäudemanagement bis hin zum Amt für Jugend, Familie und
Bildung alle beteiligten Ämter konzentriert und
zügig an einer Lösung arbeiten.
Mit Blick auf die Strukturen sei erwähnt, dass es
der Stadtverwaltung gut zu Gesicht stünde, wenn
sie sich in erster Linie um ihre Pflichtaufgaben
kümmert. Dieser Satz richtet sich besonders an
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Sie, Frau Bürgermeisterin Dubrau; denn nach all
dem Chaos mit den Haltestellenhäuschen sollten
Sie sich sehr genau überlegen, ob Sie noch
mehr Aufgaben übernehmen wollen, wenn ich
mir die bauliche Situation an unseren Schulen
anschaue.
Der zweite Punkt betrifft eine wohldurchdachte
und realistische Planung. Meine Damen und
Herren, eine realistische Planung ist unerlässlich, nicht nur für die Fördermittel des Freistaates, sondern auch als Grundlage für die Menschen in unserer Stadt, damit sie wissen, wohin
sie ihre Kinder schicken können. Der derzeitige
Schulnetzplan basiert auf den Zahlen der Bevölkerungsprognose von 2013. Sämtliche Zahlen
sind veraltet und entsprechen nicht mehr der
Realität. Als CDU-Fraktion haben wir nach der
Erstvorlage im Juli letzten Jahres immer und
immer wieder angemahnt, dass die Vorlage an
die aktuellen Zahlen angepasst werden muss.
Aber nichts geschah. Eine korrekte Zahlenbasis
ist aber unerlässlich für die Berechnung der Bedarfe. Wir wollen bei der nächsten Fortschreibung nicht wieder vor demselben Problem stehen und fordern daher gemeinsam mit der SPD,
dass dem Fachausschuss bis Ende September
eine neue Berechnungsmethodik vorgelegt wird.
Gewiss hat die Verwaltung bei den Maßnahmen
im Vergleich zum Juli nachgebessert; doch auch
diese werden nicht reichen, um den Bedarf zu
decken.
Es gibt bei einigen Maßnahmen erhebliche Zweifel, ob die Zeiträume tatsächlich so eingehalten
werden. Besonders am Bayerischen Bahnhof,
einem Kernstück der diesjährigen Fortschreibung, kommt die Stadtverwaltung nicht wirklich
voran. Allein mit der Änderung von Grundschulbezirken werden wir auch über das kommende
Schuljahr hinaus die Probleme nicht lösen können. Aus diesem Grunde enthält der gemeinsame Änderungsantrag auch die Forderung nach
einer Fortschreibung in 2017.
Drittens. Eine gute Planung kann uns nur dann
voranbringen, wenn wir den Plan auch konsequent umsetzen. An dieser Stelle ist weniger das
Dezernat von Professor Fabian, sondern erneut
die Baubürgermeisterin Dubrau gefragt, die laut
Stellenplan fachlich dafür verantwortlich ist. Auch
hier sei Ihnen, Frau Dubrau, noch einmal gesagt,
dass wir uns sehr wohl in einer Notsituation befinden, auch wenn Sie das vielleicht anders sehen. Es ist einfach unlogisch und kein einheitliches Verwaltungshandeln, wenn Sie hier im Rat
sagen: Die Fockestraße 80 brauchen wir nur in
einer Notsituation. - Das heißt im Umkehrschluss, wir haben keine Notsituation beim Thema Schule. Es trägt erst recht nicht zum Vertrauen in Ihre Arbeit bei - sofern es bei uns überhaupt noch vorhanden ist -, wenn Sie in einer
Anfrage nach der Ratsversammlung zu ebenje-
S e i t e | 11
ner Fockestraße 80 bestätigen, dass die Überschwemmungslage kein Problem für die Errichtung einer Schule am Standort Fockestraße sei.
Nein, meine Damen und Herren, an gewissen
Grenzen ist es nicht mehr tragbar. Wir wissen
noch nicht, wie viele der aktuell bestehenden
Schulen überhaupt noch nutzbar sind, da Sie es
dem Rat und damit den Leipzigern nicht so deutlich sagen wollten, dass es einen Legionellenbefall gibt. Wenn der Spruch von Ihnen, Frau Krefft,
stimmt, dass - ich zitiere - „Dorothee grüne Politik erlebbar mache“, dann graust es mir und meiner Fraktion doch sehr nachhaltig. Es ist unsere
Pflicht und Verantwortung, diese Sache ohne
Vorbehalte und gründlich aufzuklären.
Dieses ungute Gefühl hatten wir natürlich auch,
als wir die Vorlage zum Schulnetzplan in den
Händen hielten. Wir standen als Fraktion vor der
schwierigen Entscheidung, ob wir uns einfach
verweigern, gerade auch angesichts der Stimmung in den eingemeindeten Ortsteilen, oder ob
wir einen konstruktiven Weg gehen wollen. Ich
bin an dieser Stelle dankbar und auch ein Stück
weit froh, dass es eine gemeinsame Haltung mit
den Kollegen der SPD gibt. Ich bedanke mich
insbesondere bei Ihnen, Frau Köhler-Siegel, für
die gute, faire und lösungsorientierte Zusammenarbeit, ohne die wir den gemeinsamen Änderungsantrag wahrscheinlich nicht zustande
bekommen hätten. Angesichts der großen Aufgabe, die uns allen bevorsteht, Leipzig für
720.000 Einwohner zukunftsfähig zu machen,
brauchen wir Mut zur Entscheidung. Christdemokraten und Sozialdemokraten haben nicht nur
Haltung, sondern auch Handlungsfähigkeit angesichts der Herausforderungen bewiesen und
springen nicht auf einen Zug auf, der kurzfristig
populären Erfolg verspricht.
Schule ist eine der wichtigsten Orte der gesellschaftlichen Bildung, weswegen die Schulnetzplanung zu Recht in der Bildungspolitischen
Stunde im Stadtrat behandelt wird. Jeder hier im
Raum weiß, wie kritisch wir als Union die Arbeit
des Dezernats von Professor Fabian immer begleitet haben und begleiten werden. Es wäre daher natürlich für uns einfach und auch populär
gewesen, die Vorlage abzulehnen. Doch dann
hätten wir am Ende bei der nächsten Fortschreibung vor derselben Situation mit unkorrekten
Zahlen und unrealistischen Bauprojekten, deren
Umsetzung nicht absehbar scheint, gestanden.
Aber so, meine Damen und Herren, lösen wir
keine Probleme. So sähe keine Verantwortung
und erst recht keine Führung aus, wie eingangs
von mir beschrieben. Ich wehre mich auch gegen
die Behauptungen von Leuten, meine Fraktion
und ich unterstützten mit unserem Änderungsantrag die falschen Zahlen des Professor Fabian
und retteten seine Schulnetzplanung. Selbst
wenn dies am Ende der Fall sein sollte, so retten
wir nicht in erster Linie Professor Fabian, son-
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
dern wir, unsere beiden Fraktionen, verbessern
die Leipziger Schullandschaft.
Wir Christdemokraten wollen das Thema Schule
weiter voranbringen, weiterentwickeln und weiterdenken. Wir müssen die Schullandschaft
Leipzigs für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv
ausbauen und auch zukünftig soziale Hürden,
sofern vorhanden, für den höheren Schulabschluss abbauen. Hier sagt der Schulnetzplan
explizit, dass Schulentwicklung immer auch
Stadtentwicklung ist. Ein Beispiel kann aus meiner Sicht der Campus Grünau sein, der hier leider noch nicht enthalten ist, wo die Weichen aber
gestellt sind. Das Thema wird uns also weiter
begleiten, über die nächsten Wahlperioden hinaus. Dabei ist Zeit unsere am wenigsten vorhandene Ressource. Zeit gewinnen können wir nur,
wenn wir uns vollumfänglich auf diese Pflichtaufgabe konzentrieren und wenn die Stadtverwaltung effiziente Strukturen schafft. Dies erwarten
die Leipziger von uns als Politik und von der
Verwaltung. Wir sollten Sie nicht enttäuschen. Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Frau
Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau
Dubrau! Sehr geehrte Herren Beigeordnete!
Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste hier
auf dem Podium, auf der Tribüne und am Livestream! Die Bildungspolitische Stunde ist ein
Ergebnis des Projektes „Lernen vor Ort“; das
sollten wir nicht vergessen. Nachhaltigkeit ist gut.
Nachhaltig soll auch unser Schulentwicklungsplan sein. Immerhin: Nach der Fortschreibung
des Schulentwicklungsplans 2012 ist es das vierte umfangreiche Dokument, das in Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten
heftigst diskutiert wurde.
Leipzig hat sich in den letzten Jahren demografisch so positiv verändert, wie wir es nicht gedacht haben. Bereits seit 1995 haben wir erst
flach steigende, dann stark steigende Geburtenzahlen, später auch einen positiven Bevölkerungswanderungssaldo und seit einem Jahr
mehr als 1.400 schulpflichtige Kinder von Geflüchteten. Das sind Herausforderungen und
Aufgaben, die die von 2012 weit übersteigen.
Leuchttürme der letzten vier Jahre sind genannt
worden: 3. Grundschule, Pablo-Neruda-Schule,
Erich-Kästner-Grundschule. Aber ich möchte
auch die Sanierung der 68. Oberschule und die
Sanierung des Reclam-Gymnasiums nennen. Alle haben entsprechende Sporthallen bekommen.
Teilsaniert wurde die 57. Oberschule. Gegenwärtig sind in Bau und Sanierung vier Gymnasien,
S e i t e | 12
zwei Oberschulen und die Sprachheilschule
„Käthe Kollwitz“. Natürlich gab es darüber hinaus
viele kleine Maßnahmen wie der Ergänzungsbau
in Böhlitz-Ehrenberg und die Mensa für die
Grund- und Oberschule in Liebertwolkwitz. Erst
kürzlich wurde der Anbau für die Schule in Portitz, der bis August fertig sein soll, beschlossen.
Mehr als 140 Millionen Euro wurden seit 2012 in
die Schulinfrastruktur investiert. Würde man die
Reparaturen mit einrechnen, käme man auf fast
200 Millionen Euro. Das ist positiv und auch eine
schöne Summe, aber leider angesichts der rasanten Entwicklung immer noch zu wenig. In
Planung sind für die nächsten vier Jahre - ich will
den Zeitraum etwas eingrenzen - noch weitere
zehn Schulen.
Schulentwicklungsplanung als Grundlage für das
Schulangebot in Leipzig muss den kommunalen
Planungsgrundsätzen unter Berücksichtigung
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes gerecht werden. Daraus habe ich folgende Oberziele abgeleitet:
Erstens: die Bedarfsgerechtigkeit. Der Schulentwicklungsplan muss sicherstellen, dass alle
Schüler, die einen Schulplatz nachfragen, auch
versorgt werden können. Das gilt in quantitativer
und qualitativer Hinsicht. Hier fängt das Dilemma
an. In fast jeder Stellungnahme der Schulkonferenz heißt es, dass das Vertrauen in die Datenbasis der Zukunft fehlt. Das liegt an der Datengrundlage. Die Statistik des Landesamtes ist
selbst bei der nächsten Bevölkerungsprognose,
die im Mai 2016 erscheinen soll, bereits überholt,
ja veraltet. Es muss doch möglich sein, die Zahlen des Leipziger Amtes für Wahlen und Statistik
als Grundlage zu nehmen. Deshalb unterstützen
wir den gemeinsamen Antrag von CDU und SPD
zu dieser Problematik. Aber wir müssen auch die
Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte besser und regelmäßig informieren. Deshalb unser
Antrag: Einmal in vier bis fünf Jahren ist zu wenig und führt zu Unmut.
Schulplatz, ja; das muss gesichert werden. Aber
das geht auf Kosten der Schülerzahlen in den
Klassen, der Hortbetreuung und der Ganztagsangebote. Seit zwei Jahren wird die Integrationsverordnung, die leider nur eine KannBestimmung in Sachsen ist, kaum noch umgesetzt. Volle Klassen bis zum Klassenteiler 28, pro
Klasse zwei Integrationsschüler: Das ist keine
Seltenheit. Wo bleibt da die Möglichkeit für individuelle Förderung? - Das Land Berlin hat übrigens für Stadtteile mit etwas bildungsferneren
Familien den Klassenteiler bis Klasse 6 - bis dahin geht die Grundschule dort - auf 19 gesenkt.
Man geht also differenzierter, kleinräumiger vor,
um individueller auf die Schulsituation reagieren
zu können. - Davon können wir in Sachsen und
in Leipzig nur träumen. Übrigens ist auch das ein
Grund für die hohe Schülerzahl ohne Schulab-
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
schluss, über die sich alle immer wieder wundern. Wir haben in Leipzig eigentlich einen guten
Planungsparameter mit 22 für Grundschulen und
25 für Oberschulen und Gymnasien. Aber der
wird häufig überschritten; manchmal sind es sogar bis zu 30.
Vorausschauend hat die Verwaltung in der Regel
die Klassenzahlen erhöht berechnet. Das war
richtig, hätte aber noch ein bisschen mutiger sein
können. Mehr Klassen bei gleicher Anzahl von
Räumen heißt vor allen Dingen in Grundschulen:
kaum Fachunterrichtsräume, zum Beispiel für
Musik und Kunsterziehung, weniger separate
Räume für den Hort - wir hatten uns hier einen
Planungsparameter von 50 Prozent vorgenommen - und kaum Räume für die Ganztagsbetreuung. Also: Das geht auf Kosten der Qualität.
Bei unserer Schulentwicklungsplanung sollten
die Schulangebote und die Planung Freier Träger meiner Ansicht nach mehr berücksichtigt
werden - 10 Prozent sollen sie in etwa bringen und die Freien Träger in die Erarbeitung des
Schulentwicklungsplans stärker eingebunden
werden. Das ist nicht so gut gelungen. Aus der
Erfahrung der letzten Jahre wissen wir, dass ungefähr jeder vierte Gymnasiast, jeder siebte bis
achte Oberschüler und jeder sechste bis siebte
Grundschüler eine Schule in Freier Trägerschaft
besucht. Ich bedaure es, dass diese mit Ausnahme von zwei Schulen zu wenig mitgearbeitet
oder kooperiert haben.
Wenn wir über Bedarfe sprechen, müssen wir
auch über die DaZ-Klassen reden. Circa 1.400
Kinder und Jugendliche besuchen diese Klassen
der Phasen 1 und 2 in Grundschulen, Oberschulen und Berufsschulzentren. Seit Februar 2016
gibt es auch Klassen in Gymnasien, als Außenklassen von Oberschulen. Unverständlich für
mich ist und bleibt, dass auch hier Schulen in
Freier Trägerschaft nicht miteinbezogen werden.
In Phase 3 werden gegenwärtig knapp 3.200
Schülerinnen und Schüler betreut. Das heißt:
Diese 3.200 Kinder und Jugendlichen brauchen
bald einen Schulplatz in den Regelklassen.
Als die Anzahl Geflüchteter sich im Sommer
2015 erhöhte, war der erste Entwurf des Schulentwicklungsplans schon erarbeitet und an die
Schulen verschickt. Die Diskussion oder zumindest das Lesen hatte schon begonnen. Dieses
Kapitel musste neu geschrieben werden. Das
Schreiben ist die eine Sache; das Umsetzen ist
wesentlich schwieriger. Aktuell versuchen wir, die
Raumnot wegen der zusätzlichen Klassen über
Module - der Volksmund sagt: Container - abzumildern. Natürlich ist das nur ein Provisorium und
eindeutig zu teuer und nicht nachhaltig.
Zweitens: die Ressourcensparsamkeit und die
Nachhaltigkeit. Kurz könnte ich sagen: Vorhan-
S e i t e | 13
dene Ressourcen im Hinblick auf Standorte und
Räumlichkeit sind so gut wie möglich zu nutzen;
Stichwort: strategisches Flächenmanagement.
Leipzig wird vorgeworfen, dass der Planungsprozess zu lange dauert und zu teuer und zu
langsam gebaut wird. Der Beschluss im Herbst
2015 zur Vorplanung von sieben Einrichtungen
war richtig. Bekannt ist, dass erst mit einer Entwurfsplanung der Leistungsphase 3 mit Kostenberechnungen ein Fördermittelantrag gestellt
werden kann. Dafür müssen vorher die Grundstücksfragen geklärt werden.
Wir als Fraktion Die Linke hatten mehrfach im
Stadtrat angeregt, die Planung für Schulen aus
einem revolvierenden Fonds zu finanzieren, um
den mehrjährigen Planungsvorlauf beim Schulbau zu sichern. Konkret: Jedes Jahr sind für
mindestens fünf Objekte Planungsprozesse in
Gang zu setzen. Außerdem wiederholen wir unsere Forderung, für typengleiche Schulgebäude
Planungspakete zu schnüren, um bei den Planungskosten Einsparungen in Höhe von 30 bis
50 Prozent zu erreichen. Für die Sanierung der
alten 3. Grundschule zum Beispiel könnte durchaus
die
Sanierung
der
Franz-MehringGrundschule oder der Ringelnatz-Grundschule
als Vorlage dienen.
Drittens: die Verlässlichkeit. Schüler und Lehrer
benötigen für ihre Schule eine langfristige, verlässliche Perspektive. Da gibt es erhebliche
Zweifel. Sie, Herr Weickert, hatten bemängelt,
dass der Campus Grünau hier keine Rolle spielt.
Unsere Fraktion hat jährlich Haushaltsanträge für
Investitionen in Grünau gestellt. Leider haben sie
nie eine Mehrheit gefunden. Auch Ihre Fraktion
hat sie nicht unterstützt. Sechs Schulhäuser verfallen, in sieben Schulen wurden nur die nötigsten Reparaturen durchgeführt - so ist die Situation. Dieser Stadtteil hat die wenigsten sanierten
Schulen, löst aber für die Stadt viele soziale Aufgaben, zum Beispiel bei der Unterbringung von
Geflüchteten oder der Beschulung von Förderschülern.
Der Schulstandort Probstheida stand heute in
der Zeitung. Ein Provisorium für fünf bis sieben
sollte die Containerschule an der Franzosenallee
sein. Inzwischen steht sie 18 Jahre. Das erinnert
an den Spruch: Nichts ist beständiger als ein
Provisorium. Der Haushaltsantrag für die Planungsmittel wurde bestätigt. Sie sollen
2015/2016 kommen. Wir verlassen uns auf die
Verwaltung, dass sie kommen. Herr Professor
Fabian hat es plastisch gemacht: Es dauert dann
noch weitere vier Jahre bis zur Fertigstellung.
Und da sind wir noch einmal bei den Regierungsfraktionen. Warum müssen wir so lange auf
eine Zusage für einen Fördermittelantrag warten
und dann noch einmal für die Fördermittelausreichung? Das liegt an der Koalition im Landtag.
Darüber bin ich ein bisschen wütend. Es wäre
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
kein Spaß, wenn wir den 20. Geburtstag dieser
Containerschule feiern müssten. Wie gesagt,
über die Zustände dort wurde heute in der Zeitung berichtet.
Ich möchte noch etwas zu unseren Anträgen sagen. Unser zweiter und dritter Änderungsantrag
betrifft die Investitionsplanung. Die mittelfristige
muss durch eine kurzfristige und durch den
Haushalt untersetzte Planung ergänzt werden.
Auch hierfür haben wir bisher keine Mehrheit im
Stadtrat gefunden. Die Schulen brauchen Informationen. Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräte
und Ortschaftsräte müssen wissen: Was ist im
nächsten Haushalt geplant? Sie wollen auch eine Abrechnung dieser Maßnahmen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Ergänzung der Beschlussvorlage.
In wenigen Monaten wird das Schulgesetz novelliert. Wir hoffen auch auf Aussagen zu Inklusion
und Integration. Ich bin jetzt nicht darauf eingegangen. Wir haben nur den Modellversuch. Dieser reicht nicht aus, hat aber deutlich gemacht,
was bereits Felix Englisch und Pier Meier gesagt
haben: Wir brauchen ein anderes Raumprogramm. Seit Jahren gibt es die Fördermittel nach
einer antiquierten Schulbaurichtlinie. Merkt denn
keiner in Dresden, dass sie überaltert und die
Entwicklung inzwischen viel weiter ist?
Ich könnte hier noch auf viele Probleme eingehen, aber meine Redezeit ist abgelaufen. Deshalb komme ich zum Schluss. - Wir wollen heute
den Schulentwicklungsplan beschließen. An der
Fortschreibung muss kritisch gearbeitet werden.
Wir haben einen guten Unterausschuss; den
brauchen wir auch. Ich plädiere auch für gemeinsame Sitzungen der Fachausschüsse für
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie
Stadtentwicklung und Bau sowie Finanzen - es
ist ja nicht so, dass kein Geld da ist -; denn sie
haben sich bewährt und sollten in nicht zu großen Abständen regelmäßig stattfinden.
Mein Abschlusssatz ist einem Appell der GEW
Sachsen entnommen:
Jedes Kind ist für uns gleich wichtig, jedes Kind hat ein individuelles Recht auf
hochwertige Bildung.
Ich ergänze: Und wir als Kommune müssen dafür die Voraussetzungen schaffen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Frau
Köhler-Siegel von der SPD-Fraktion.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Verehrte Bürgermeister!
Werte Gäste! Werte Stadträte! Was können Be-
S e i t e | 14
völkerungsprognosen? Oder: Warum fällt es so
schwer, Schulplätze zu planen, obwohl die Kinder bei der Einschulung schon mindestens sechs
Jahre auf der Welt sind? - Die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2013 liegt dem heute zu
beschließenden Schulentwicklungsplan zugrunde. Natürlich haben die Verwaltung und die Mitglieder des Unterausschusses Schulnetzplanung
gemerkt, dass es seitdem Veränderungen gab.
In diesem Schuljahr wurden circa 5.000 Kinder
eingeschult. In 2020 sollen es bereits 6.000 Kinder pro Jahr sein. In fünf Jahren brauchen wir also Platz für circa 40 1. Klassen mehr als heute.
An vielen Schulen kann man aber nicht mehr so
einfach eine Klasse mehr eröffnen; denn in den
besonders dicht besiedelten Gebieten sind die
Kapazitäten restlos ausgeschöpft. Planungen
wurden daraufhin immer wieder geändert. Auch
in dem heute vorliegenden Plan wurden seit der
Veröffentlichung im Juli 2015 zahlreiche neue
Maßnahmen aufgenommen. Schulneubauten
und -erweiterungen sind in fast allen Stadtteilen
geplant und sollen bis 2020 umgesetzt werden.
Der Schulentwicklungsplan muss sich ständig an
aktuelle Entwicklungen anpassen. Das sehen wir
jetzt gerade an der Problematik der Bildung neuer DaZ-Klassen. Deshalb haben sich auch die
Fraktionen, die Ortschaftsräte, die Schulen, die
Eltern, die Stadtverwaltung und die Schulverwaltung immer wieder Gedanken gemacht, wie besser geplant werden kann.
Kann nun die neue Bevölkerungsprognose vorausberechnen, welche Schullandschaft wir in
Leipzig brauchen? Wahrscheinlich nicht, vor allem nicht so, wie wir es uns wünschen. Die Bevölkerungsprognose wird uns die Richtung aufzeigen, und wir werden mit Varianten arbeiten
müssen. Für die Entwicklung eines Schulnetzes
gibt es aber sehr viel mehr Einflüsse, die in die
Berechnung einer Prognose nicht einfließen,
zum Beispiel die Übertritte nach der 4. Klasse in
Oberschulen und Gymnasien. Da gibt es zwar
eine statistische Berechnung der Durchschnitte;
aber wenn der Freistaat die Zugangsgrundlagen
ändert, müssen wir als Kommune spontan darauf
reagieren. Zuzüge in die Stadt können zwar statistisch berechnet werden; aber das Alter der
Kinder, der genaue Wohnort und die benötigte
Schule sind nicht berechenbar, ebenso wenig die
Anzahl der DaZ-Klassen und die benötigten Integrationsplätze. Ebenso nicht berechenbar zumindest nicht so kleinräumig, dass wir es in
unsere Planung mit einbeziehen können - ist die
Anzahl der Kinder, die vom Schulbesuch im jeweiligen Schuljahr zurückgestellt werden, oder
auch die Anzahl der Kinder, die vorzeitig eingeschult werden oder die in Schulen in Freier Trägerschaft gehen. Das alles erschwert uns die
Prognosen. Es gibt viele Parameter, die statistisch kaum verlässlich errechnet werden können.
Dennoch muss der Schulentwicklungsplan funk-
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
tionieren. Das wird nur gelingen, wenn die Prognosen kleinräumig sind. Nur dann können wir
Tendenzen im Ortsteil vorhersehen.
Diesen Themenschwerpunkt haben auch die
Fraktionen erkannt und das in Änderungsanträgen eingefordert. SPD und CDU fordern im gemeinsamen Änderungsantrag eine neue Berechnungsmethode. Eine stadtteilbezogene Prognose müsste mithilfe von SIKURS, einem Computerprogramm zur Erstellung von kleinräumig gegliederten Bevölkerungsprognosen, eigentlich
möglich sein. - Auch die Linken fordern in ihrem
Änderungsantrag, den Stadträten, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten die Zahlen zur
Kenntnis zu geben. Das allein reicht uns nicht
aus. Wir wollen jährlich die tatsächlich im Ortsteil
wohnenden Kinder erfassen, um Entwicklungen
zu erkennen. Wir wissen, dass sich diese Zahl
bis zum Schuleintritt noch deutlich verändern
kann. Aber es geht darum, Veränderungen zu
erkennen und diese in die Planung der Grundschulplätze miteinzubeziehen. Hierbei muss
auch das Amt für Stadtentwicklung stärker einbezogen werden; denn wenn neue Wohnungen
und Häuser entstehen, hat das auch Einfluss auf
die Schülerzahlen im Schulbezirk.
Die Stadtverwaltung muss bei der Schulentwicklungsplanung andere Wege gehen. Das betrifft
sowohl die Berechnungsmethodik der Gesamtplanung als auch Kriterien, die zum Schulbetrieb
dazugehören. Im Schulbetrieb ist es sicher möglich, eine DaZ-Klasse zusätzlich aufzunehmen
oder über eine absehbare Zeit bis zur absoluten
Kapazitätsobergrenze ausgelastet zu werden.
Aber nicht nur die Klassenräume gehören zum
Schulbetrieb dazu, sondern auch die Turnhallen.
Deshalb gehört die Planung der Turnhallenkapazitäten auch in die Schulentwicklungsplanung,
ebenso die Kapazitäten in den Schulmensen.
Auch hier gibt es erhebliche Probleme. Im Rahmen einer Anfrage meiner Fraktion wurde mit der
Stadtverwaltung eine Berechnungsgrundlage für
die Auslastungsquote von Schulspeiseräumen
erarbeitet. Eine Analyse aller Schulgebäude ist
erforderlich, um daraus Finanzierungsbedarfe
ableiten zu können. Auch die Größe der Schulhöfe und die Bedarfe für die Hortnutzung gehören in die Schulentwicklungsplanung. Für die
neue Berechnungsmethodik erwarten wir, dass
hier auch die Grundlagen für die Raumbedarfe
für Integration, Inklusion und für die DaZ-Klassen
miteinbezogen werden.
Die neue Schulentwicklungsplanung wird uns vor
weitaus größere Herausforderungen stellen als
heute aufgrund dieser Vorlage abzusehen.
Schulentwicklungsplanung darf nicht mehr Krisenplanung sein, bei der man froh ist, im nächsten Schuljahr für alle Schüler einen Platz gefunden zu haben. Schulentwicklungsplanung muss
einen Rhythmus finden. Das Schuljahr beginnt
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am 1. August. Das ist einer der wenigen absolut
feststehenden Planungsparameter.
Schulentwicklungsplanung muss auch Visionen
aufzeigen. In einer wachsenden Stadt darf diese
Pflichtaufgabe nicht erschrecken und nur Sorgenfalten verursachen. Es wird Zeit für einen
Ausblick auf Schulentwicklung 3.0 - vor allen
Dingen vor dem Hintergrund der heute vorgelegten Zahlen. Um uns dieser Aufgabe zu stellen,
bedarf es einer Zusammenarbeit, die nicht geprägt ist von der Beantwortung der Fragen nerviger Stadträte, von einer nicht synchronisierten
Vorbereitung auf das nächste Schuljahr und von
Vertröstungen von Schulleitern und Elternvertretern. Nur durch die Zusammenarbeit von Politik
und Verwaltung mit Eltern- und Schülervertretern, mit Schulleitern und Lehrern, nur durch die
Zusammenarbeit aller Ämter, nur mit Ehrlichkeit,
Berechenbarkeit und einem geregelten Informationsfluss, nur mit Respekt und partnerschaftlichem Miteinander, nur dann wird es gelingen,
diese Mammutaufgabe zu meistern.
Wir Stadträte können keine Schulen bis zur Leistungsphase 3 planen. Wir können keine Fördermittelanträge schreiben, keine Finanzplanung
vorlegen. Aber wir wollen Entscheidungen mittragen, Visionen entwickeln und mit Schulleitern,
Eltern und Schülern dieses Thema voranbringen.
Die Bürgermeister und die beteiligten Ämter
müssen deutlich enger und strukturierter miteinander arbeiten. Hier fehlt die Koordination, aber
auch das Personal. Aber auch das können wir
Stadträte nicht einstellen. Alle Bürgermeister, alle
Ämter müssen sich dieser Aufgabe bewusst sein
und entsprechend handeln. Und Sie, Herr Oberbürgermeister, müssen die Brisanz und die Entwicklungspotenziale dieser Aufgabe erkennen
und straff führen. Wir erwarten, dass die vom
Land Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel vollständig ausgeschöpft und die Anträge
dafür pünktlich eingereicht werden. Nur so können wir beim Freistaat glaubhaft dafür kämpfen,
dass wir die langfristige Zusage von Fördermitteln mindestens in Höhe des ehemaligen Programms der kreisfreien Städte dringend brauchen. Der Fördermittelantrag für das geplante
Gymnasium in der Karl-Heine-Straße ist dann
hoffentlich auch dabei. Bei diesem Projekt gab
es schon zahlreiche Verzögerungen. Das können
wir uns überhaupt nicht mehr leisten.
Schulentwicklungsplanung 3.0 darf aber nicht bei
der Planung von Schulkapazitäten stehen bleiben. Es muss ein Investitionsplan vorliegen, der
nicht nur die Erweiterung der Kapazitäten, sondern auch die Erhaltung der Bestandsgebäude
im Blick hat. An dieser Stelle muss an Schüler
und Lehrer ein Signal gegeben werden, dass
sich die Stadt nicht nur um den Schulneubau,
sondern auch um den Erhalt von Bestandsgebäuden kümmert. Um den Investitionsplan mit
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
aktuellen Zahlen zu unterlegen, soll der nächste
Schulentwicklungsplan bereits 2017 zur Beteiligung veröffentlicht werden. Das ist auch eine
Forderung aus dem gemeinsamen Änderungsantrag.
Ein beliebtes Mittel, Schulen zu planen und Kapazitäten optimal auszulasten, ist die Zusammenlegung von Schulbezirken. Dieses Mittel der
Schulentwicklungsplanung kommt dem derzeitigen Mangel an Räumen und Lehrkräften recht
gut entgegen. Aber - um es ganz deutlich zu sagen -: Die Zusammenlegung von Schulbezirken
hat für meine Fraktion auch Grenzen. Wenn
Schulwege zu lang werden, es zu einer Verschärfung von sozialen Gegensätzen kommt oder dies nur wegen der Optimierung des Klassenteilers erfolgt, wird es mit uns keine Zusammenlegung von Schulbezirken geben. Der Klassenteiler wird ja nicht nur vom Schulgesetz und
dem Schulentwicklungsplan geregelt; auch der
Brandschutz und die Raumgröße spielen eine
entscheidende Rolle. Kurze Wege für kurze Beine. Schulen in Wohnort-nähe: Dafür steht meine
Fraktion auch weiterhin ein; denn dieses Konzept fördert die soziale Durchmischung. Eltern,
die eine weiterführende Schule auswählen, haben das auch verstanden und wählen immer
wieder die nächstgelegene Schule aus. Bei der
Einrichtung neuer Oberschulen und Gymnasien
achtet meine Fraktion weiterhin darauf, dass diese dort sind, wo auch die Kinder wohnen. Das
setzt ein strategisches Vorgehen beim Grundstückserwerb für soziale Infrastruktur voraus.
Dieses Thema wurde im Rat schon mehrfach
diskutiert; deshalb verzichte ich heute auf eine
erneute Vertiefung.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die
Bildungspolitische Stunde auch nutzen, um dem
Stadtelternrat und dem Stadtschülerrat für die
gute Zusammenarbeit zu danken. Herr Meier als
Vertreter des Stadtelternrats und Herr Englisch
als Vertreter des Stadtschülerrats und natürlich
auch ihre Vorgänger waren im Unterausschuss
Schulentwicklungsplanung verlässliche Partner
und leisteten einen wichtigen Beitrag, um uns auf
die Sichtweise und die Nöte der Schüler und der
Eltern aufmerksam zu machen. Ich danke Ihnen
für Ihre Arbeit, Ihre Zeit, Ihre Geduld und Ihr Engagement in dieser Sache.
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, die
heute vorliegende Fassung des Schulentwicklungsplans ist wegen der Datengrundlage nicht
ganz auf der Höhe der Zeit. Aber wichtige Maßnahmen für einzelne Schulen wurden benannt.
Das muss nun finanziert, geplant und umgesetzt
werden. Mal ehrlich, mehr kann die Stadtverwaltung in den nächsten zwei Jahren mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen und dem vorhandenen Personal sowieso nicht leisten. Für die
Planung der nächsten Jahre wurden wichtige
S e i t e | 16
Weichen gestellt. So sind zum Beispiel unser Antrag zur Einbeziehung der LESG in den Schulund Kitabau, der Antrag der CDU zur Einbeziehung privater Partner, aber auch der gemeinsame Antrag von SPD und Linken zur Entschuldungskonzeption, die zusätzliches Geld aus der
Tilgungsreduzierung für soziale Infrastruktur freigibt, weiterhin wichtige Grundlagen. Der vorliegende Schulentwicklungsplan zeigt auf, was in
den nächsten zwei Jahren geschafft werden
muss, bevor die neue Planung mit den deutlich
höheren Zahlen vorliegt. Die SPD-Fraktion wird
dieser Vorlage zustimmen.
Oberbürgermeister Jung:
Bündnis 90/Die Grünen.
Frau
Krefft von
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter
Herr Dr. Leibert! Sehr geehrter Herr Englisch!
Sehr geehrter Herr Meier! Sehr geehrte Herren
und Damen, Gäste und Vertreter der Medien!
„Trägheit“ - so möchte ich meine Rede überschreiben. Trägheit ist das Bestreben von physikalischen Körpern, in ihrem Bewegungszustand
zu verharren, so lange keine äußeren Kräfte auf
sie einwirken. Je größer der Körper, desto höher
der Kraftaufwand, um ihn zu bewegen. - Mir gefällt dieses Bild außerordentlich. Seit zwölf Jahren bin ich Stadträtin. Dies ist der dritte Schulnetzplan, an dem ich beteiligt werde und der nun
„Entwicklungsplan“ genannt wird. Die Beharrungskräfte vermochten, dass noch vor zehn
Jahren Schulen geschlossen wurden, obwohl die
Kinder, die sie besuchen würden, bereits geboren waren. Seit 1992 wurden 31 Grundschulen,
33 Mittelschulen, 14 Gymnasien, 3 Förderschulen und 2 berufliche Schulzentren geschlossen.
Inzwischen eröffnen wir Schulen wieder: die
Weiße-Schule und auch die Coppi-Schule, wo
jetzt die 68. Schule untergebracht ist. Dass das
Kant- und das Hertz-Gymnasium nicht geschlossen wurden, war ein großer Segen; denn alle
Schulen sind an ihrer Kapazitätsgrenze.
In jeder Schulart gibt es bereits Kapazitätsüberschreitungen, also mehr belegte Klassenräume
als der Richtwert der Schule vorsieht. Außerdem
gibt es in jeder Klasse mehr Kinder als eigentlich
vorgesehen. Bei den Grundschulen sind in einem Viertel der Klassen über 25 Kinder. In den
Mittelschulen werden in einem Drittel der Klassen und in den Gymnasien sogar in der Hälfte
der Klassen mehr als 28 Kinder beschult. Alle
Mittelschulen und Gymnasien sind schon jetzt
am Kapazitätsrichtwert, drei bzw. zwei sind sogar
darüber. Das heißt: Mehr Kinder als Platz vorhanden werden beschult oder anders gesagt:
Die Schulen sind wahrlich vollgestopft. Mehr
Platz für die Entfaltung der Schülerinnen und
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Schüler ist unsere grüne Forderung. Das bedeutet schleunigst die Umsetzung der geplanten und
zügige Weiterplanung weiterer Schulbaumaßnahmen, sei es Neubau, Sanierung, Anbau oder
Ausbau.
Die Ansprüche an Schule, an Stoffvermittlung, an
„Für das Leben lernen“, an Bildungsorte sind
weitgehend. Sie betreffen nichts Geringeres als
Bildungsgerechtigkeit. Immerhin trägt Leipzig
weiterhin die Rote Laterne beim Schulabbruch.
Auch das Merkmal Bildungsempfehlung zeigt,
wie ungerecht Bildungschancen in dieser Stadt
verteilt sind. Mit jedem Bildungsreport - ich erinnere an die vergangenen Bildungspolitischen
Stunden - konnten wir das belegen. Doch es änderte sich nichts. Die Beharrungskräfte in der
Bildungspolitik sind bleiern. Individuelles Lernen,
gar Inklusion wird unmöglich gemacht.
Wir, die Stadt Leipzig, sind der Schulträger. Wir
sind nicht für die Bildungsinhalte verantwortlich,
sehr wohl aber für die Bildungsorte. Der Raum
als dritter Pädagoge muss in das politische Bewusstsein und in die Entscheidungen einfließen.
Wir brauchen moderne bauliche Voraussetzungen für bessere Bildung, flexible Raumsysteme,
Lernlandschaften, interaktives und multimediales
Lernen. Nicht die Wissensvermittlung allein ist
die pädagogische Aufgabe der Zeit, sondern Begleitung beim Lernen, und das braucht Platz.
Das braucht Möglichkeiten für die Groß- und
Kleingruppenarbeit. Wie einfach wäre Förderunterricht, Ganztagesangebot oder Deutsch als
Zweitsprache, wenn die Räume abgeteilt werden
könnten. Allein, wir investieren in einzelne Schulen erhebliche Summen; aber zeitgemäße Bildungsbauten kommen nicht unweigerlich dabei
heraus. Wir Grüne wollen den Kindern in dieser
Stadt und ihren Lehrerinnen und Lehrern beste
Bedingungen ermöglichen.
Grundlage für den Schulbau ist - das wurde
schon mehrfach gesagt - dieser Schulentwicklungsplan. Auch dieser wurde wie seine Vorgänger mit Verspätung, wie immer mit einem Jahr
Verzögerung vorgelegt. Grund dafür war die fehlende finanzielle Untersetzung der Maßnahmen
im Haushalt. Als 2014 der erste Entwurf vorgelegt wurde, war bei 150 Millionen Euro noch unklar, wo sie herkommen sollen. Manche Maßnahmen konnten in der Zwischenzeit angeschoben werden. Doch der Plan harrte seiner Veröffentlichung. In dieser Zeit wurden die Probleme
drängender. Immerhin: Der Kapazitätsausbau
hat höchste Priorität bekommen. Doch was ist
mit der Werterhaltung? Erst seit 2012 fing die
Ratsversammlung an, unserem grünen Begehr
nach ausreichendem Füllen der Haushaltsstelle
nachzukommen, die wir schon seit 2001 thematisierten. Wir könnten in all den Gammelschulen
deutlich weiter sein, wenn die Beharrungskräfte
S e i t e | 17
hier im Haus nicht so enorm träge gewesen wären.
Die äußeren Kräfte - das sind ganz besonders
die Elternschaft an den Schulen ihrer Kinder, der
Schulelternrat und der Schülerrat - haben für
sehr viel Bewegung gesorgt. Sie haben es geschafft, dass die Zustände in den Schulen endlich nicht mehr nur abwiegelnd erkannt, sondern
auch wirklich angegangen wurden. Zu spät! Beharrlich wurden Havarien abgewartet, ehe Anlagen erneuert wurden. Tatsächlich entstand auf
diese Weise erst ein Investitionsbedarf. Die Legionellen-Geschichte, die gerade so aufgeplustert wird, zeigt eindrücklich: Jahrelange Versäumnisse im Schulbereich müssen nun von
Frau Bürgermeisterin Dubrau in Bewegung gebracht werden. Wer jetzt mit dem Finger auf sie
zeigt, zeigt mit drei Fingern auf sich selbst.
Meine Herren, meine Damen, Sie merken es:
Die Schulentwicklungsplanung ist nicht vergnügungssteuerpflichtig. Eine träge Masse aus
Stadtrat, Verwaltung, Dienstberatung des Oberbürgermeisters und öffentlicher Meinung in Gang
zu bringen, war jahrelange Mühe in der Ebene.
Die Schulentwicklungsplanung entsteht in einem
geordneten Beteiligungsprozess mit dem zuständigen Unterausschuss, der monatlich tagt Sie haben darauf hingewiesen, Frau KöhlerSiegel -, mit den Beteiligten der Schulkonferenzen einschließlich all der Einschränkungen, die
Herr Meier schilderte, und mit den Schüler- und
Elternvertretungen. Diese Beteiligungen wurden
abgewogen und gewürdigt. Die Ortschaftsräte
wurden, trotzdem wir das eingefordert hatten, zu
spät beteiligt. Wir hatten damals den Vorschlag
gemacht, dass sie schon den Entwurf bekommen sollten. Wäre dem gefolgt worden, gäbe es
manche Änderungsanträge heute nicht.
Meine Herren, meine Damen, dass wir Grüne
heute keinen Änderungsantrag stellen mussten,
liegt daran, dass es bereits im Unterausschuss
Einvernehmen zu unserem Anliegen gab, dass
der Entwicklungsplan Grundlage der Schulbaumaßnahmen ist, wie sie auf dem Beschlussdeckblatt lesen können. Hintergrund sind immer
neue Vorschläge im politischen Raum, wo eine
Schule errichtet werden könnte, ohne dass dies
fachlich begründet wird. Diese fachliche Begründung ist aber notwendig. Es macht keinen Sinn,
Schulen zu errichten, wo es nicht Kinder in ausreichender Zahl gibt, wo die Schulwege zu lang
sind, wo die Querungsmöglichkeiten zu umständlich werden. Das Fachdezernat ist die Stelle, die sagen muss, wo eine Schule errichtet
werden muss. Das Fachdezernat ist der Besteller. Die Bestellerfunktion des Fachdezernats
muss gestärkt werden. Das war und ist unser Anliegen. Der Unterausschuss hat das auch so gesehen.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
S e i t e | 18
Wir stimmen dem Änderungsantrag der Linken
zu, die Investitionspläne in den Stadtbezirksbeiräten turnusmäßig vorzustellen. Die Beteiligung
gerade auch der Stadtbezirksbeiräte ist eine wesentliche Forderung auch meiner Fraktion. Deshalb ist dieser Antrag natürlich unterstützenswert. Aber es stimmt schwermütig, dass das erst
beantragt werden muss. Wir reden viel über die
Stärkung der Stadtbezirksbeiräte, über Bürgerhaushalte etc. Wie sollen sie über Prioritäten
entscheiden, wenn ihnen dazu die grundlegenden Informationen fehlen? - Auch das, was Sie,
Frau Hollick, zur Investitionsplanung ausgeführt
haben, fordern wir schon seit Jahren ein. Wir
hatten eigentlich schon einmal Prioritäten in der
Investitionsplanung. Die Verwaltung bleibt hier
hinter den eigenen Zielen zurück. Insofern ist
auch dieser Punkt zustimmungswürdig.
der Stadt entlang des Auwaldes beschränkt. Ich
fand zwar Ihr Bild erhellend, Herr Dr. Leibert;
aber wir haben auch die dunkelroten Flecken in
den Ortsteilen gesehen, deren Ortschaftsräte
Änderungsanträge gestellt haben. Deswegen
stimmen wir diesen Anträgen zu.
Zum Antrag von CDU und SPD. Richtig ist: Auch
Daten sind träge. Es gehört zum statistischen
Einmaleins, dass Daten erst im Nachgang zur
Verfügung gestellt werden können. Die Geburten
sind da bedeutend dynamischer. Wir anerkennen
auch, dass Tenor in vielen Stellungnahmen im
Beteiligungsprozess war: Die Daten sind mangelhaft. Ich glaube, das stand in zwei Drittel der
Stellungnahmen der Schulen. Doch ich zweifle
an Ihrem Vorschlag. Für ein eigenes Erhebungssystem brauchen wir mehr Personal. Oder wie
stellen Sie sich das vor? Ich sehe hier das Risiko, dass die Schulverwaltung dann wieder nur
mit dem Einarbeiten dieser vom Amt für Statistik
und Wahlen erhobenen Daten beschäftigt ist. Wir
wissen, wie langwierig und umständlich das immer war. In dieser Zeit passiert nichts. Wir haben
zwar dann eine prima Datengrundlage - zu Zeiten des Amtsvorgängers hatten wir auch hervorragende Daten -, aber man kann sich nicht mehr
darum kümmern, voranzukommen und endlich,
endlich, endlich zu bauen. Ich habe die Sorge,
dass hierfür das Personal fehlt und dies das
fristgerechte Einreichen der Fördermittelanträge
beeinträchtigen kann. Wie gesagt, das kostet
uns viel mehr Zeit. Wir Grünen wollen das nicht
riskieren. Wir wollen auch nicht den Vorwand dafür geben, dass dann der Stadt wieder vorgehalten wird, sie würde die Fördermittel nicht ausreichend abrufen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel von der
AfD, bitte.
Ich komme zum Schluss. Meine Herren, meine
Damen, wir als Bündnis 90/Die Grünen haben
uns konstruktiv in den Prozess der Schulnetzplanung eingebracht. Es ist ein Ergebnis seiner
Zeit: unzulänglich, aber nicht falsch. Wir stimmen
zu, weil wir möchten, dass die Fördermittelanträge gestellt werden können, dass gebaut wird,
dass zeitgemäße Schulen entstehen. Das ist unsere Priorität. Dazu braucht es ebendiese Planung. - Danke schön.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr
geehrte Pressevertreter, Gäste und Zuschauer
am Livestream! Die Stadt Leipzig steht derzeit
und in den kommenden Jahren vor einer wichtigen, ja wohl der wichtigsten Pflichtaufgabe überhaupt: Wie planen wir als Kommune ein Schulnetz, welches jedem Schüler eine ausstattungsgerechte Bildung von Grund auf garantiert und
die mit angemessenen Klassengrößen sowie mit
zumutbaren Schulwegen realisierbar ist? In den
letzten Wochen vernahm man vonseiten des Sozialdezernats des Öfteren, dass wir trotz akribischer Planung der schulischen Zukunft der Stadt
in eine Art Glaskugel schauen.
Der stetige Zuwachs der Schülerzahlen der vergangenen Jahre, die aktuelle demografische
Entwicklung sowie die Prognosezahlen, wenn
auch leider nicht auf dem aktuellen Stand, geben
schon sehr deutliche Hinweise auf die vordringlichsten Aufgaben der nächsten Jahre. Für alle
Schulformen besteht schnellstmöglicher und vor
allem zukunftsorientierter Entscheidungsbedarf.
Zu einem weiteren Beschlusspunkt aus Ihrem
Änderungsantrag. Wenn die Schulnetzplanung
im Frühjahr 2018 vom Rat beschlossen werden
soll, muss der erste Entwurf in 2016 vorgelegt
werden; denn sie nimmt, wie bekannt, eine einjährige Schleife durch die Dienstberatungen.
Dann erfolgt noch eine weitgehende geordnete
Beteiligung; diese dauert noch einmal ein halbes
Jahr. Und dann ist schon Frühjahr 2018. Ihr Antrag ist ein schöner Witz, aber wir haben ja April.
An 70 Prozent der Grundschulen ist derzeit die
Kapazitätsgrenze erreicht oder sogar überschritten, obwohl die Stadt Leipzig seit 2010 drei neue
Schulen gebaut und eine Schule neu eingerichtet
hat. Es stellt sich die Frage, ob die geplanten
Schulen und Schulerweiterungen - ich nenne
hier die Schule am Opferweg, die neue Schule
an der Tauchaer Straße sowie den Ersatzneubau
der Schule am Adler bis zum Jahr 2020 und in
fernerer Zukunft die Wilhelm-Busch-Schule - für
die erhoffte Entlastung sorgen können.
Den Anträgen der Ortschaftsräte stimmen wir zu.
Das Wachstum bleibt nicht auf die Kernbereiche
Wie allgemein bekannt, gibt es keine Oberschule
mehr, deren Schülerzahlen unter dem Kapazi-
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
tätsrichtwert liegen. Für das Jahr 2020 wird nach
derzeitiger Vorausschau mit 1.100 Oberschülern
mehr gerechnet als im Jahr 2012 prognostiziert.
Seitdem hat die Stadtverwaltung zwei Oberschulen reaktiviert, den Neubau der Sportoberschule
und die Reaktivierung der vormaligen 55. Schule
angeschoben. Neben der in Planung befindlichen Oberschule Ihmelsstraße sollten noch weitere schulische Objekte bis 2023 auf der Agenda
stehen. Doch wird das alles ausreichen?
Schauen wir auf die Gymnasien. Diese sind derzeit ebenfalls voll ausgelastet. In mehr als der
Hälfte der Eingangsklassen wird die Höchstgrenze von 28 Schülern bereits jetzt erreicht oder
überschritten. Es stellt sich schon die Frage: Wie
kann unter diesen Bedingungen noch höhere
Bildung vermittelt werden? Ein weiteres alarmierendes Signal, denke ich. Aus Sicht unserer
Fraktion muss hier dringend gegengesteuert
werden. Der vorgesehene Standort für den Bau
eines Gymnasiums am Bayerischen Bahnhof bis
zum Jahr 2018 sollte oberste Priorität bekommen. Des Weiteren sind die in 2021 bzw. 2025
angedachten Standorte in der Ihmelsstraße und
im Leipziger Westen unbedingt zeitlich vorzuziehen.
Im Bereich der Förderschulen und Berufsschulen
sind keine sogenannten extensiven Erweiterungen geplant. Im Schulnetzplan ist dazu vermerkt:
Der aus demografischen Gründen zu
erwartende Anstieg an Plätzen in Förderschulen kann durch erhöhte Integrationsanteile kompensiert werden.
Die AfD-Fraktion meint, dass dieser durchaus gut
gemeinte Denkansatz unter dem aktuellen und
wohl auch zukünftigen demografischen Wandel
unserer Stadtgesellschaft schwerlich durchsetzbar sein wird. Aus diesem Grund sollten die Planungen sowohl für Förderschulen als auch für
Berufsschulen dringend überarbeitet werden.
Aber dies könnte ein ideologisches Problem beinhalten, welches, wie ich meine, einer leistungsorientierten Bildung aller Schüler so nicht
gerecht wird.
Der heute von der Ratsversammlung zu beschließende Schulnetzplan geht davon aus, dass
zur allgemeinen Entlastung in den kommenden
Jahren auch die Freien Träger neue Schulbauten
realisieren werden bzw. Kapazitätserweiterungen
vornehmen. Hier gilt für die Verwaltung, sich
rechtzeitig und konkret mit den Freien Trägern
abzustimmen, um bei eventuell auftretenden
Umsetzungsproblemen reagieren zu können und
gegebenenfalls die kommunalen Bedarfe anzupassen.
Kommen wir zum letzten und wohl entscheidenden Punkt. Die vorliegende Schulnetzplanung
S e i t e | 19
kostet, wie wir alle wissen, Geld. Stellen wir die
Aspekte von erfreulichem Geburtenzuwachs,
größerem Famlienzuzug aufgrund der Anziehungskraft der Stadt Leipzig und einen noch ungewissen weiteren Zustrom von Flüchtlingen in
Rechnung, könnten die Planungszahlen schnell
Makulatur werden. Aus Sicht meiner Fraktion
scheint es daher sehr fraglich, ob die Investitionssumme von circa 250 Millionen Euro für die
nächsten vier Jahre wirklich ausreichend bemessen ist.
Abschließend noch zu unserem Abstimmungsverhältnis. Der von CDU- und SPD-Fraktion eingereichte Änderungsantrag zur umgehenden
Vorlage einer neuen Berechnungsmethode zur
Bedarfsabbildung im Schulentwicklungsplan seitens des Oberbürgermeisters wird von uns unterstützt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch einige
Wortmeldungen. - Zunächst Herr Maciejewski,
dann Herr Morlok.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Lange wurde diskutiert über
diesen Schulentwicklungsplan. Was uns hier
heute zur Beschlussfassung vorliegt, basiert auf
fragwürdigen Zahlen. Es geht aber nicht nur um
irgendwelche Zahlen; hinter diesen Zahlen stehen Menschen und ganz konkrete Probleme vor
Ort. Was das im Einzelnen genau bedeutet,
möchte ich an einem Beispiel aus Schönefeld erläutern.
Herr Englisch hatte uns aufgefordert, uns Schulen anzuschauen. Ich habe das mehrfach getan.
Ob sich jemand bei seiner Arbeit Mühe gegeben
oder geschlampert hat, erkennt man oft sehr
schnell. Es gibt bei diesem Schulnetzplan einen
ersten Anlass zur Verwunderung. So erfährt der
geneigte Leser auf Seite 48 oben - ich zitiere -:
Im südlichen Teil des Stadtbezirkes
Nordost liegen im Ortsteil SchönefeldAbtnauendorf die Clara-Wieck-Schule
und im Ortsteil Schönefeld-Ost die A.Lindgren-Schule. Beide Ortsteile sind
überwiegend durch Mehrgeschossplattenbauten aus den 1970-er Jahren geprägt.
Ich möchte Herrn Fabian bitten, mir gelegentlich
in diesem Ortsteil, der übrigens SchönefeldAbtnaundorf
und
nicht
„SchönefeldAbtnauendorf“ heißt, einen Mehrgeschossplattenbau zu zeigen. Mir ist in den letzten 40 Jahren
dort keiner aufgefallen. Kein einziger! Ich traue
mich gar nicht zu fragen, wann einer der Autoren
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
dieses Schulentwicklungsplans zuletzt vor Ort
war, um sich selbst ein Bild zu machen. Ich befürchte, hier waren wieder einmal reine Schreibtischtäter am Werk. Es ist eben so: Wer Grundlegendes falsch aufschreibt, dem nimmt man
auch in fachlichen Fragen die Sachkompetenz
nicht ab.
Kommen wir zur Clara-Wieck-Schule. Konkret:
Diese ist für 4,5 Züge ausgelegt, „mit steigender
Tendenz zu einer Fünfzügigkeit“, wie es im Plan
heißt.
Die Gebäudekapazität wird zukünftig
vollständig ausgelastet sein. Bei steigenden Schülerzahlen liegen die Raumreserven in der verstärkten Doppelnutzung zwischen allgemeinen Unterrichtsund Horträumen.
So weit der Plan. - Alles prima, möchte man
meinen. Problem gelöst! Aber so ist es mitnichten. Verstärkte Doppelnutzung von Unterrichtsund Horträumen bedeutet im konkreten Fall:
komplette Doppelnutzung aller Räume. Herr Professor Fabian, bedeutet diese Doppelnutzung
nicht in Wirklichkeit, dass das von Ihnen bestätigte, an der Clara-Wieck-Schule praktizierte offene Hortkonzept beendet ist? Ich will das gar
nicht kritisieren; im Gegenteil. Aber ist nicht damit auch ein größerer Personalbedarf für die
Hortbetreuung verbunden? Und: In wie vielen
Schulen ist das noch der Fall? Und: Warum steht
das nirgends in diesem Plan? Wäre es nicht ehrlicher, zu sagen: Wir suchen einen neuen Standort für den Hort? Laut Kitagesetz sind Horte Einrichtungen, „die auch an Grundschulen errichtet
und betrieben werden können“. - „Können“ heißt
nicht: müssen.
Räume sind die eine, Freiflächen die andere Seite
der
Medaille.
Laut
TierschutzNutztierhaltungsverordnung müssen Haltereinrichtungen für Füchse und Marderhunde eine
Grundfläche von mindestens 12 Quadratmeter
aufweisen. Selbst für Sumpfbiber ist eine Grundfläche von mindestens 4 Quadratmeter vorgesehen. - Ganze 3,64 Quadratmeter sieht Professor
Fabian zukünftig als Freifläche für die Kinder der
Clara-Wieck-Schule vor. Genau 1.820 Quadratmeter Schulhof sollen sich laut Schulentwicklungsplan künftig 500 Kinder teilen. Ist das jetzt
alles? Gibt es Pläne zur Schulhoferweiterung?
Der Schulhof ist bereits jetzt für die Hortnutzung
zu klein.
In der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen, also auch
Horten, heißt es:
S e i t e | 20
Das Grundstück der Kindertageseinrichtung soll eine Freispielfläche von 10 m²
je Platz umfassen.
Hat das Schuldezernat das Problem erkannt?
Falls ja, warum steht davon nichts im Plan?
Darüber hinaus wird zukünftig im Stadtbezirk
Nordost im Bereich Schönefeld ein zusätzlicher
Bedarf für 2,5 Züge entstehen. Entsprechend
dieser Entwicklung muss darauf mit Kapazitätserweiterungen reagiert werden. So steht es lapidar im Plan. - Herr Fabian, bitte verraten Sie mir
und den Schönefeldern, wo diese 2,5-zügige
Grundschule hinsoll? Haben Sie ein Grundstück,
oder haben Sie wenigstens eines im Auge? Und:
Haben Sie mit Kollegen Albrecht bereits über die
notwendigen Flächenankäufe gesprochen? Oder: Haben Sie sich nur den alten Politikerleitspruch zu eigen gemacht: Nicht das Erreichte
zählt, sondern das Erzählte reicht?
Herr Professor Fabian, Sie müssen all diese
Fragen nicht jetzt beantworten. Vermutlich haben
Sie die Antworten ohnehin nicht parat. Vielleicht
haben Sie eben auch viel Neues erfahren. Ich
werde das alles noch einmal aufschreiben und
vermutlich als Anfrage in der nächsten Ratssitzung einreichen.
Ich glaube, dieser Schulentwicklungsplan kann
tatsächlich nur ein vorläufiger sein. Er greift in
der Analyse zu kurz, lässt zu viele Fragen offen
bzw. stellt sie gar nicht erst. Es ist gut, dass dieses Kapitel heute beendet wird. Ich möchte nicht,
dass irgendwann über den gesamten Stadtrat
gesagt wird, was in der gestrigen LVZ über einen
Leipziger Bürgermeister zu lesen war - ich zitiere
-: „Er hat auch betroffen geschaut, aber geschehen sei nichts.“
Wir müssen deshalb unverzüglich wieder an die
Arbeit gehen und einen neuen, realistischeren
Schulentwicklungsplan erstellen. Der gemeinsame Antrag von CDU und SPD weist dazu den
Weg. Ich bitte Sie alle dringend um Zustimmung.
Kommen wir nicht zu einer anderen Aufstellungsmethodik, wird der nächste Plan auch nicht
besser. Dann können wir auf dem Deckblatt auch
gleich Brecht zitieren:
Ja; mach nur einen Plan
sei nur ein großes Licht!
Und mach dann noch ´nen zweiten Plan
gehn tun sie beide nicht.
Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste der Bildungspolitischen
Stunde! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu den Rednern der Fraktionen habe ich
jetzt nur die Hälfte der Redezeit und muss mich
deswegen kurz fassen. Ich werde mich daher auf
die Punkte konzentrieren, die Herrn Hobusch
und mir wichtig sind.
Prognosen sind mit großen Risiken verbunden,
vor allem wenn sie die Zukunft betreffen. Das ist
nun einmal so. Dennoch möchte ich die Frage
stellen, ob das Problem, was uns durch die fehlerhaften Prognosen ereilt hat, tatsächlich nicht
vorhersehbar gewesen ist. Ich meine, ja. Der
Vorwurf geht in diesem Fall weniger an die Stadt
Leipzig und das hiesige Amt für Statistik, sondern in erster Linie an das Landesamt für Statistik. Das Problem ist: Das Prognosemodell des
StLA neigt dazu, Trends in die Zukunft fortzuschreiben. Das heißt: Wenn ein bestimmter
Trend vorhanden ist, wie zum Beispiel Abwanderung, wird dieser Trend fortgeschrieben. Man
macht sich keine Gedanken darüber, dass sich
unter Umständen ein Trend ändern könnte, weil
man eben nicht politisch denkt und die Auswirkungen von politischen Maßnahmen unberücksichtigt lässt. Hätte man sie berücksichtigt, hätte
man schon vor vielen Jahren erkennen müssen,
dass im Freistaat Sachsen Horrorszenarien wie
das vom „aussterbenden Sachsen“, wie vom
StLA an die Wand gemalt, nicht mehr realistisch
sind.
Ich kann mich an unzählige Haushaltsberatungen auf Landesebene erinnern, wo wir als Minister immer zuerst eine Einführung von Herrn
Ragnitz vom Ifo-Institut bekamen, in der uns
deutlich gemacht wurde, dass wir alle aussterben, und danach im Kabinett die Haushaltsdebatte geführt haben mit der Zielstellung: Wir
müssen sparen, sparen, sparen; alles muss gekürzt werden. Genau das ist der Grundfehler,
und diesen Fehler büßen wir jetzt hier, aber nicht
nur hier, sondern auch in vielen anderen Bereichen des Freistaates.
Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Punkt
können wir uns aber nicht mit einem Prognosefehler herausreden, und zwar beim Thema „Instandhaltung und Sanierung“. Wie unsere Schulen aussehen, das wissen wir. Dafür brauchen
wir das StLA nicht. Sie sehen so aus, weil die Finanzmittel für die Sanierung in den letzten
Haushaltsjahren nicht verfügbar waren. Ja, Bildung kostet Geld; Herr Englisch, da haben Sie
vollkommen recht. Effizienzsteigerungen im Bildungsbereich sind nur bedingt möglich. Aber in
anderen Bereichen bei uns in Leipzig wären sehr
wohl Steigerungen möglich gewesen. „Das Geld
ist da“, sagt Frau Hollick, und sie hat recht. „Wir
könnten weiter sein“, sagt Frau Krefft, und da hat
sie recht.
S e i t e | 21
Nur ein Beispiel: Wir reden jetzt über Strukturveränderungen, Anpassungen, Einsparungen bei
der LVV, also genau das, was die FDP bereits
vor zehn Jahren gefordert hat, nämlich im Stadtkonzern zu effizienteren Strukturen zu kommen.
200 bis 300 Mitarbeiter sollen eingespart werden. Je nachdem, von welcher Vergütung man
ausgeht, kommt man auf 5 bis 7 Millionen Euro
pro Jahr. Nehmen wir einmal 6 Millionen Euro: 6
Millionen Euro gerechnet über zehn Jahre, sind
60 Millionen Euro. Dafür hätten wir viele Schulen
sanieren können, wenn wir das damals schon
angepackt hätten, wie es zum Beispiel die FDP
gefordert hat. Das alles sind politische Entscheidungen, die hier im Stadtrat getroffen werden.
Ich möchte zum Schluss noch auf eine weitere
Entscheidung eingehen, nämlich die Entscheidung zum Thema Stadtwerkeverkauf. Auch das
ist eine Entscheidung, die die Stadt Leipzig getroffen hat. Herr Oberbürgermeister, ich kann
mich noch gut erinnern: In der Mittelverwendung
und
-verteilung hatten Sie einen Betrag von
250 Millionen Euro für Investitionen insbesondere in den Bereich Schulen und Kitas vorgesehen.
Das hat die Stadt dann anders entschieden. Das
ist ihr gutes Recht. Nur, wenn man das so entscheidet, kann man sich hinterher nicht beschweren, dass das Geld nicht vorhanden ist.
Wie gesagt: Das Geld ist da; Frau Hollick hat
recht. Wir könnten weiter sein; Frau Krefft hat
recht. Wir müssten dann aber andere Entscheidungen hier im Hause treffen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste! Von uns steht
noch aus, unser Stimmverhalten zu den Änderungsanträgen zu erklären. - Natürlich werben
wir für unseren Änderungsantrag, um genauere
Zahlen zur Schulnetzplanung zu bekommen.
Die Linken fordern in ihrem Änderungsantrag in
Punkt 6, besser zu informieren. Der Stadtelternrat hat zwar gesagt, dass er ganz gut informiert
sei; aber diesem Punkt könnten wir zustimmen.
In Punkt 7 des Antrags geht es um einen Schulinvestitionsplan. Wir haben seit der letzten
Haushaltsberatung eine Prioritätenliste Schule.
Da steht drin, wann welche Schule mit welcher
Prioritäten und mit welchen Kosten saniert werden soll. Auch die Vorschläge der Bürger sind
dort eingeflossen. Ich weiß nicht, warum wir jetzt
zusätzlich noch einen Investitionsplan brauchen.
Ich weiß auch nicht, warum wir den alle zwei
Jahre evaluieren sollen. Wir haben im Fachausschuss ganz klar gesagt, dass uns die Prioritä-
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
S e i t e | 22
tenliste jedes Quartal vorgelegt wird. Also: Dieser
Punkt erschließt sich uns nicht.
verarscht; entschuldigen Sie, dass ich hier meine
gute Erziehung vergesse.
In Punkt 8 des Antrags wird ausgeführt: Wir
brauchen einen Fünfjahresplan. Das weckt ungute Erinnerungen. Auch hier ist die Prioritätenliste
die Antwort. Von daher müssen wir dem nicht
zustimmen.
Beginnen will ich mit der 60. Grundschule. Sie
liegt im flächenmäßig größten Grundschulbezirk
mit extrem weiten Schulwegen. Dazu heißt es:
2,5-Zügigkeit. - Alles gut und schön. Dann aber
heißt es: Bis zum Erreichen der Kapazitätserweiterung wird die Dreizügigkeit schon vorher eintreten. - Nein, die ist schon seit Jahren da. Wir haben lediglich einen Jahrgang, der nicht dreizügig
ist. Es gibt keinen Fachraum mehr. Keinen! Eine
dreizügige Klassenstufe geht jetzt, eine zweizügige rutscht nach. Die 1. Klasse ist wieder dreizügig. Spätestens im nächsten Jahr muss wahrscheinlich der Werkraum im Keller zum Unterrichtsraum umgebaut werden. Das heißt: kein
Werken, kein Zeichnen, kein Musikunterricht,
nichts. Wir reden seit über zwölf Jahren von Planungen für einen Erweiterungsbau. Uns wurde
zugesagt, dass damit 2016 begonnen wird.
Nichts, gar nichts steht dazu im Plan. - Hinzu
kommt: Wir haben auch vier volle Kindergärten.
Man muss gar nicht auf Prognosen achten. Die
Kinder sind schon längst geboren. Das ist hier
schon mehrfach thematisiert worden.
Den Änderungsanträgen der Ortschaftsräte können wir folgen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau.
Stadtrat Tornau (CDU): Herr Oberbürgermeister! Ich wollte jetzt noch einen Änderungsantrag
der Stadträte aus dem Südosten einbringen,
namentlich der Stadträtin Nicole Wohlfarth,
Stadträtin Nicole Lakowa, Stadtrat Margitta Hollick, Stadtrat René Hobusch, Stadtrat Achim
Haas und meine Wenigkeit. - In unserem Änderungsantrag geht es um die 31. Grundschule. Ich
will kurz erläutern, was uns zu diesem Änderungsantrag bewogen hat.
Im Doppelhaushalt 2015/2016 hatten wir beschlossen, dass Mittel bis zur Ausführungsplanung bereitzustellen sind, ergo auch ein Förderantrag möglich sein soll. Wir wollen hiermit noch
einmal fundamentieren, dass die Ausführungsplanung 2016 abgeschlossen ist, nicht nur aus
finanzieller Sicht - sie gehört tatsächlich nicht in
den Schulnetzplan -, sondern auch aus Sicht der
Überbelegung. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kopp hat sich
gemeldet.
Kopp (Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterin
Dubrau! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen!
Der
Ortschaftsrat
HartmannsdorfKnautnaundorf hat sich mit dem Schulentwicklungsplan, vorrangig mit dem Bereich Südwest,
beschäftigt und muss sagen: Wir sind enttäuscht
und entsetzt. - Nichts von dem, was bisher geplant und besprochen wurde, Herr Fabian, trifft
ein. In diesem Raum gab es die Zusage: Mit der
Erweiterung der 60. Grundschule wird im Jahr
2016 begonnen. - Wie gesagt: Enttäuschung.
Wer auch immer diesen Plan erarbeitet hat, war
nicht ein Mal in den Schulen. Nicht ein Mal! Zumindest für die Schulen, die im Südwesten liegen, kann man das so sagen; denn hier wird von
völlig falschen Tatsachen ausgegangen. Wer
diese Schulen nicht kennt, beruft sich vielleicht
auf diesen Plan. Da fühlt man sich eigentlich
Das Nächste: 56. Oberschule. Die Verkehrslage
ist nun einmal so, dass wir eigentlich nur eine
Hauptader, nämlich die Dieskaustraße, und die
Linie 3 bis zum Adler haben. Kurze Wege für
kurze Beine. Waren Sie einmal an dieser Schule? Oder waren diejenigen, die hier im Raum sitzen, oder auch diejenigen, die den Plan erarbeitet haben, schon einmal dort? Es ist eine Farce:
maximal 15 Klassen. Wir fahren dort jetzt schon
mit 19 Klassen, und die starken Grundschuljahrgänge kommen noch. Das ist keine Krisenplanung mehr, sondern das ist ein Aufgeben der
Planung.
Das zieht sich weiter am Kepler-Gymnasium.
Das ist völlig überplant. Im Plan heißt es: Es hat
seine Kapazitätsgrenzen erreicht. - Mehr steht
dazu nicht. Das heißt: Die Kinder aus dem Südwesten haben eigentlich kaum noch eine Schulperspektive. GTA scheitert an der 60. Schule an
Räumen. Wenn es angeboten wird, dann am
späten Nachmittag oder frühmorgens vor der
ersten Stunde.
Wie gesagt: Wir sind enttäuscht. Wir haben uns
als Ortschaftsrat komplett dagegen entschieden
und werden das auch noch mitteilen. Wir erwarten hier ganz dringend Nachbesserungen. Deshalb finde ich es gut, dass das anhand aktueller,
tatsächlicher Zahlen überarbeitet werden soll.
Das, was hier vorliegt, ist eigentlich das Papier
nicht wert, auf dem es gedruckt ist. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Opitz.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Opitz (Ortschaftsrat Engelsdorf): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Ich spreche
hier stellvertretend für den Ortschaftsrat Engelsdorf, der in seiner Sitzung am 4. April diesen
Schulentwicklungsplan auf der Tagesordnung
hatte. Ich kann nur meinem Vorredner zustimmen. Auch wir waren sehr enttäuscht, als wir auf
Seite 61 lasen, dass die Probleme der Grundschule lösbar sind. Die Engelsdorfer Grundschule wurde dreizügig gebaut. Sie soll nächstes Jahr
fünfzügig ausgelastet werden. Das ist nicht
machbar. Auch die Lösung über eine Erweiterung der Schulbezirksgrenzen ist nicht realisierbar.
Ich muss mich aber dennoch heute sehr bedanken, dass es zu diesem Schulentwicklungsplan
Änderungsanträge von der CDU und SPD sowie
von der Linken gibt, die eine schnelle Überarbeitung dieses Plans fordern. Bedanken möchte ich
mich auch bei den Sprechern des Stadtschülerrats und des Stadtelternrats - sie haben die Sorgen erkannt - sowie bei den Fraktionssprechern.
Ich muss wirklich sagen: Hier ist ein Prozess in
Gang gekommen, der die Sorgen der Randgemeinden aufgreift. Es ist nicht so, dass nur das
Zentrum wächst. Nein, auch die Randgemeinden
wachsen, und sie werden noch mehr wachsen.
Ich war etwas enttäuscht, dass sich das in Ihren
Aussagen, Herr Dr. Leibert, gar nicht widerspiegelte.
Nichtsdestotrotz haben wir aus der Konsequenz
heraus, dass wir reagieren müssen, einen Änderungsantrag in den Stadtrat eingebracht. Es geht
um die Errichtung einer zweiten Grundschule,
mit Zweizügigkeit. Sie wäre der Rettungsanker
für Engelsdorf und könnte auch relativ zügig realisiert werden. Dieser Antrag liegt Ihnen allen vor.
Ich bitte Sie sehr herzlich, unseren Antrag zu unterstützen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, dann
Herr Schlegel, Frau Köhler-Siegel und Frau Ziegler. Anschließend werde ich Herrn Kollegen Fabian noch einmal um Ausführungen bitten.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich wende mich
in Zusammenhang mit unseren Änderungsanträgen als Erstes an die CDU-Fraktion. - Das ist die
Prioritätenliste. Die kann kein Mensch lesen, weil
die Schrift so klein ist und so viel draufsteht. Sie
ist nicht unterteilt, weder in Stadtteile noch in
Sanierung, Neubau, Werterhaltung. Das aber
wollen die Leipziger Eltern sowie die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte wissen. Vielleicht
waren viele von Ihnen nicht in den Diskussionen
in den Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten.
S e i t e | 23
Ich habe dort erlebt, dass die Diskussion über
den Schulnetzplan häufig nur auf den kleinen
Bereich beschränkt wurde, der einen jeweils
selbst betrifft. Wir aber müssen den Plan für die
ganze Stadt beschließen. Ich muss Ihnen von
der CDU sagen: Wenn Sie meinen, dass es nicht
nötig ist, dass die Stadtbezirksbeiräte, Schulkonferenzen und Ortschaftsräte wissen, was in den
nächsten zwei Jahren in ihren Orts- und Stadtteilen direkt passieren soll, dann müssen Sie unseren Antrag ablehnen. Das haben Sie ja bisher
immer gemacht. Aber sagen Sie dann nicht, Sie
wollten die Bürger informieren.
Das Zweite. Eine mittelfristige Planung gibt es in
jedem Unternehmen, und das ist meist ein Fünfjahresplan. Ich kann ja mal die Frage an die Aufsichtsräte hier stellen: Wo gibt es die nicht? - Bei
der CDU. - Die Notwendigkeit einer mittelfristigen
Investitionsplanung sieht sogar der Kämmerer
ein. Er war es, der diesen Terminvorschlag gemacht hat. Das möchte ich noch einmal deutlich
sagen.
Zu den Änderungsanträgen der Ortschaftsräte.
Gut, was Engelsdorf sagt, stimmt. Wir waren
dort.
Was Lindenthal betrifft: Es ist sicherlich nötig,
dass im Plan auch eine Jahreszahl vermerkt ist.
Sie müssen einfach wissen: Wann sind wir dran?
Auch dazu brauchen wir eine kurzfristige Investitionsplanung. Diese muss auch abgerechnet
werden. Die Schulen wollen wissen: Warum sind
wir nicht drangekommen? Warum verzögert sich
das? Die Antwort auf diese Fragen sind wir Ihnen
meistens schuldig geblieben.
Zum Antrag von Böhlitz-Ehrenberg. Wir bauen in
Altwest das Karl-Heine-Gymnasium. Ich denke,
damit werden wir dem gerecht, was BöhlitzEhrenberg stellt. Es kann nicht jeder geschlossene Ortsteil ein Gymnasium haben. - Ich will
Ihnen einen Fehler offenbaren, den ich vor Jahren aus Unkenntnis gemacht habe: Ich habe
damals zugestimmt, dass das Hertz-Gymnasium
an der Stelle gebaut wird. Heute bin ich der Auffassung: Gymnasien müssen zentraler gebaut
werden, damit sie leichter erreichbar sind. Über
Schulwege haben hier alle gesprochen. Dass
unsere Schüler den ÖPNV nutzen, ist gut. Aber
sie sollten lieber lernen, statt in der Straßenbahn
oder im Bus zu sitzen.
So weit zu den Anträgen. - Vielleicht ist es mir
jetzt gelungen, Teile der CDU-Fraktion doch für
unseren Antrag zur Investitionsplanung zu erwärmen. Wenn nicht, muss ich halt damit leben.
Das Leben ist hart.
Oberbürgermeister Jung: Frau Köhler-Siegel.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Es geht noch
einmal um die Anträge der Ortschaftsräte Engelsdorf und Lindenthal. Meine Fraktion kann
diese Anträge nachvollziehen. Wir sehen die Nöte, vor allen Dingen auch die Platznot in Engelsdorf. Aber ich denke, wir sollten diese beiden Anträge nicht herausgelöst aus der Schulentwicklungsplanung für die gesamte Stadt betrachten.
Mir wäre es am liebsten, wenn man diese beiden
Anträge ins Verfahren geben könnte. Gerade in
Engelsdorf können wir nicht warten, bis dort eine
neue Schule gebaut ist. Dort muss schon viel
eher etwas passieren. Es wäre eine klassische
Aufgabe für die Stadträte und die Verwaltung,
wirklich eine schnelle Lösung zu finden. Mit dem
Beschluss hätte diese Schule zwar eine Perspektive, aber die Probleme in den nächsten
zwei Jahren sind einfach viel zu groß. Von daher
wäre es mein Wunsch, dass wir uns mit diesen
Anträgen spezifisch beschäftigen und sie wieder
ins Verfahren geben, um dort zu einer schnellen
Lösung zu kommen.
Der Antrag des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg
gehört meiner Meinung nach überhaupt nicht in
den Beschluss der heutigen Schulentwicklungsplanung, sondern in den Beschluss der neuen
Schulentwicklungsplanung. Das heute zu beschließen, würde nichts bringen. Wir müssen uns
auch die gesamtstädtische Entwicklung anschauen. Deshalb: Entweder weist der Ortschaftsrat diesen Antrag ins Verfahren, oder er
müsste heute leider mit unserer Ablehnung rechnen.
Dem Antrag zur 31. Grundschule wird meine
Fraktion zustimmen, auch um die Fördermittel
und die Umsetzung des Haushaltsbeschlusses
einzufordern.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler.
Ziegler (Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Bürgermeister! Verehrte Stadträte und Gäste!
Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hat die
Vorlage abgelehnt. Auch wir waren sehr enttäuscht über die Qualität dieser Vorlage. Darin
werden zum Beispiel Termine genannt, die längst
verstrichen sind, für unseren Ortsteil zum Beispiel 2015.
Wir haben uns nicht zu einem eigenen Antrag
entschlossen. Wir sehen zwar die Notwendigkeit
ein, dass diese Vorlage durchgehen muss, haben aber gesagt: Nicht mit unserer Unterstützung. - Auch wir werden hinsichtlich unserer Bedarfe immer nur vertröstet. Alles verzögert sich.
Es geht speziell um den Schulbau am Opferweg.
Dafür muss eine Lösung gefunden werden. Wir
könnten uns vorstellen, dass die Schule am
S e i t e | 24
Windmühlenweg ausgebaut wird, damit die
Schüler dort betreut werden können. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Lassen Sie mich als Vertreter des Fachausschusses im Unterausschuss
Schulnetzplanung nur ein paar kurze Anmerkungen bezüglich der Anträge machen.
Frau Opitz, Sie waren 2006 Stadträtin. Daher
wissen Sie genau, was wir gesagt haben: Wir
wollen eine andere Stadtumbaustrategie, nämlich nicht Schrumpfung von den Rändern her,
sondern Schrumpfung von urbanen Kernen. Demzufolge hatten wir selbstverständlich auch
die Kerne der eingemeindeten Ortsteile mit im
Blick. Genauso müssen wir uns diesen Themen
zuwenden. Deshalb kann ich nur das unterstützen, was gerade gesagt worden ist, nämlich
noch einmal nach einem geeigneten Grundstück
für den Schulstandort und die jahrelang geforderte Sporthalle im Leipziger Westen, für Rückmarsdorf, für Böhlitz-Ehrenberg oder für Leutzsch, zu suchen. Man sollte tatsächlich über einen
neuen Schulbau nachdenken.
Zu Böhlitz-Ehrenberg. Hier muss ich etwas Wasser in den Wein schütten. Die Gemeinde hat damals ein Provisorium errichtet. Jetzt sind wir dabei, das Provisorium durch einen Originalbau zu
ersetzen, was uns mehrere Millionen Euro extra
kostet.
Damit bin ich schon beim nächsten Thema. Hier
wurde gesagt: Wir bauen schnell Containerbauten oder Leichtbauten. - Nein, seit Anfang des
Jahres gibt es hier ein Umsteuern. Die meisten
Anbauten, auch für die DaZ-Klassen, werden
jetzt in Massivbauweise errichtet. Da ist umgesteuert worden. Das kostet jetzt zwar etwas
mehr, aber diese Bauten haben auch eine dreimal längere Standzeit als beispielsweise Container. Container kann man zwar von einem zum
anderen Standort umsetzen. Fraglich ist allerdings, ob diese Container nach vorheriger intensiver schulischer Nutzung überhaupt noch weiter
brauchbar sind. Das ist schon ein Unterschied zu
einem Bürocontainer, der von einem zum anderen Standort umgesetzt wird. Ein Beispiel wird
die Robeson-Schule sein. Auch für die Erweiterungsbauten der Georg-Schumann-Schule ist
das vorgesehen.
Wir sollten in der Tat darüber nachdenken, ein
Zusatzprogramm für die nächsten ein, zwei Jahre aufzulegen und noch einmal die einzelnen
Grundschulstandorte prüfen. Statt über große
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Schulneubauten zu reden, die 10 Millionen Euro
und mehr kosten, sollten tatsächlich gezielt an
einer ganzen Reihe von Schulen die Klassenraumdefizite durch solche Ergänzungsbauten
abgemildert werden, was meines Erachtens relativ schnell erfolgen kann. Dafür ist kein langer
Vorlauf erforderlich. Man müsste sich aber für ein
spezielles Schulbauförderprogramm beim Freistaat einsetzen, sodass dafür dann auch Geld
zur Verfügung gestellt wird. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, dann
Herr Fabian noch einmal.
Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe
Gäste! Noch einmal ganz kurz zu den Beiträgen
der Ortschaftsräte und auch zu Ihrem Vorschlag,
Frau Köhler-Siegel. - Heute sind nicht alle Ortschaften hier vertreten. Ich persönlich bin mit
meinen Kollegen Michael Weickert und Gerd
Heinreich in Wiederitzsch gewesen. Wir haben
uns dort die Grundschule angesehen. Ich muss
sagen: All das, was ich heute von den Ortschaftsräten gehört habe, trifft auch auf die
Grundschule in Wiederitzsch zu. Dort wird seit
langem darüber geredet und auch gefordert,
dass ein neuer Schulbau errichtet werden muss.
Wenn man sich das dort ansieht, meine Damen
und Herren, dann ist das überhaupt nicht die
Frage. Als Mutter von zwei Söhnen, die Gott sei
Dank seit letztem Jahr keine Schule mehr besuchen müssen, kann ich gut verstehen, dass die
Elternschaft dort erbost ist und wirklich keinen
Versuch ungetan lässt, um eine Veränderung der
Verhältnisse herbeizuführen.
Nun meine ich, wir müssten uns die Schulen in
ihrer Gesamtheit noch einmal ansehen. Insofern
finde ich Ihren Vorschlag, Frau Köhler-Siegel,
gut, diese Anträge wieder ins Verfahren zu geben, um uns das noch einmal komplett anzusehen. Ich finde auch gut, dass wir jetzt nur einen
vorläufigen Schulnetzplan - zumindest nach unserem Änderungsantrag - hier abstimmen. Alles
andere könnte ich auch nicht mittragen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Mir ist nur eine Sache wichtig, Frau Niermann, damit kein Missverständnis aufkommt: Die Austauschseiten vom
17. März weisen aus: In Wiederitzsch - als Beispiel - wird 2018 eine neue Schule errichtet. Das
ist fixiert. Man kann sich darüber streiten, ob das
nicht schneller geht. Schaffen wir das? Aber: Das
ist fixiert. - Gestatten Sie mir noch einen Satz.
Wir können mit einem Beschluss nicht mal eben
so ein neues Gymnasium in Böhlitz-Ehrenberg
S e i t e | 25
auf den Weg bringen. Das muss wirklich in die
Gesamtsituation eingepasst werden.
Herr Fabian, bitte.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich möchte
aus Sicht der Verwaltung zu den Anträgen kurz
Stellung nehmen.
Zum Änderungsantrag 01, der die 31. Schule betrifft. Die Planung ist derzeit so, dass im zweiten
Quartal 2016 mit der Planung begonnen und die
Leistungsphase 3 Anfang 2017 vorliegen wird,
sodass wir zum 31. August 2017 einen Fördermittelantrag stellen können. Im zweiten Quartal
2018 ist der Baubeginn geplant, das Bauende
2020. Nach meiner Kenntnis ist es so: Das können wir so bestellen, und so bekommen wir es.
Wenn wir es ein Jahr früher bestellen, weiß ich
nicht, ob wir das auch so bekommen. - Das ist
die aktuelle Planung. Ich weiß nicht, ob diejenigen, die den Änderungsantrag 01 gestellt haben,
sich auf diese Planung einlassen können.
Ich möchte darauf hinweisen: Vielen von Ihnen
ist gerade bei der Errichtung eines neuen Schulgebäudes wichtig, dass Eltern und Schule an der
Planung beteiligt werden. Hier haben wir eine
Schule, hier gibt es eine Lehrerschaft, eine
Schülerschaft, eine Elternschaft. Wir haben auch
vor, beim Neubau der 31. Schule die Eltern- und
die Schülerschaft sowie die Schule angemessen
zu beteiligen. Beteiligung kostet entsprechend
Zeit.
Seriöse Aussagen zur Planung gehen davon
aus, dass diese Schule erst 2020 und nicht
schon 2019 fertig sein wird. Wir möchten das
dementsprechend vorantreiben. Einer Änderung
auf 2020 kann ich auf jeden Fall zustimmen.
Zum Änderungsantrag 03 von CDU und SPD. Er
kann von der Verwaltung so übernommen werden.
Zum Änderungsantrag 04 von der Fraktion Die
Linke. Dieser könnte unter zwei Voraussetzungen übernommen werden. Den Beschlusspunkt
6 können wir so übernehmen. In Beschlusspunkt
7 würden wir das Datum 30.06. auf 31.10. ändern. - Ich sehe, dass Frau Hollick nickt. - Zum
Beschlusspunkt 8: Das ist erst möglich nach Beschluss des Stadtrates zum Doppelhaushalt
2017/2018. Ich würde vorschlagen, diese zeitliche Änderung so aufzunehmen. Können Sie sich
darauf einlassen?
Oberbürgermeister Jung: Eine Nachfrage von
Frau Hollick.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Bevor der
Haushalt beschlossen wird, wird eine Mittelfristplanung vorliegen. Wir hatten dazu auch eine
Anfrage gestellt. In der Antwort hieß es: Termin
ist der 30.06. Wenn ich es richtig sehe, Herr
Bonew, wäre der Termin 30.06. möglich. Die Mittelfristplanung liegt bis dahin vor. Sehe ich das
richtig oder falsch?
Oberbürgermeister Jung: Die Mittelfristplanung
Schulinvestitionen liegt im Entwurf vor - auf der
Basis der Zahlen 2017/2018, prognostisch
2019/2020, die wir dringend verändern müssen,
weil die Fördermittel für 2020 durch den Freistaat
nicht ausreichend untersetzt sind. Deswegen bitten wir um Verständnis, dass wir eine Synchronisierung erreichen müssen zwischen FAGVerhandlungen,
Mai-Steuerschätzung
und
Haushaltsentwurf bis November, um dann die
Mittelfristplanung dem anzupassen.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Moment! Kleiner Fehler. Alles was Sie gesagt haben, ist so
weit richtig. Aber wenn wir noch Einfluss nehmen
wollen auf die Mittelfristplanung oder auf den
Haushalt, müssen wir sie vorher kennen. Wenn
der Haushalt beschlossen ist, ist auch die Mittelfristplanung beschlossen. Wir haben aber vorher
keinen Einfluss darauf genommen. Kompromissvorschlag: 31.10.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Bonew
weist mich gerade darauf hin: Die Mittelfristplanung wird nie beschlossen, sondern nur zur
Kenntnis genommen. Beschlossen wird immer
nur der Haushalt, in diesem Fall der Haushalt
2017/2018. Die Mittelfristplanung wird immer nur
zur Kenntnis genommen.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehen Sie! Und
da kann sie ja vorliegen, und da wollen wir sie
beschließen.
Oberbürgermeister Jung: Erstens: Wir können
keine Mittelfristplanung beschließen ohne Haushaltsvorbehalt; das wissen Sie. - Zweitens. Ich
hoffe, Sie unterstützen nicht nur meinen Versuch
in Dresden, mehr Fördermittel für die nächsten
Jahre zu bekommen und die Schulentwicklungsplanung dementsprechend anzupassen. Ich sichere Ihnen zu, dass Ihnen mit Vorlage des
Doppelhaushaltes 2017/2018 auch die Mittelfristplanung Schule auf den Tisch gelegt wird. So steht es im Protokoll.
S e i t e | 26
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Gut. Einwandfrei. So steht es im Protokoll und im Beschluss.
Wir übernehmen das.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich komme zu
den Änderungsanträgen 05, 06 und 07 der Ortschaftsräte. Dazu kann ich Folgendes sagen:
Wir nehmen insbesondere die beiden Anträge
der Ortschaftsräte Engelsdorf und Lindenthal
sehr ernst; da können Sie sicher sein. Ich werde
auch veranlassen, dass das sofort geprüft wird.
Wenn dort tatsächlich ein kurzfristiger Bedarf ist,
werden wir dementsprechend handeln. Da wir
nach der Beschlussfassung heute sofort mit der
Fortschreibung des Schulentwicklungsplans beginnen, sollten diese beiden Anträge dort einfließen.
Zum Änderungsantrag 07 des Ortschaftsrates
Böhlitz-Ehrenberg. Wenn er heute zur Beschlussfassung käme, würde ich bitten, diesen
Antrag abzulehnen. Wir werden auch das im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung noch
einmal aufgreifen und diskutieren.
Ein Schulentwicklungsplan ist ein Plan für die
gesamte Stadt. Teilräumliche und bestimmte
Stadtgebiete betreffende Bedarfe müssen in den
Gesamtkontext eingeordnet werden. Selbstverständlich müssen sie angemessen berücksichtigt
werden. Von daher bitte ich darum, dass diese
drei Anträge nicht als Änderungsanträge zum
Schulentwicklungsplan zur Beschlussfassung
kommen.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Herr Fabian. - Herr Tornau hat noch eine Nachfrage.
Stadtrat Tornau (CDU): Ich muss es jetzt ein
bisschen vorsichtig formulieren. - Professor Fabian, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie versprochen, dass wir zum 31. August
2017 den Fördermittelantrag stellen können. Ich
verstehe immer noch nicht ganz genau, warum
wir im Haushalt festgeschrieben haben: Ende
2016 ist die Ausführungsplanung fertig, und dann
noch einmal acht Monate brauchen, um den
Fördermittelantrag zu stellen. Das ist mir nicht
ganz klar. Ich weiß nicht, ob wir jetzt um ein halbes Jahr feilschen sollten. 2021 soll es auf keinen Fall werden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Bei der Fördermittelbeantragung Schulhausbau gibt es einen bestimmten Stichtag, und das ist immer der
31.08. Der Antrag wird dann im Folgejahr beschieden. Im Rahmen unserer sehr guten Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium haben
wir uns so verständigt, dass, wenn bewilligungsreife, bewilligungsfähige Anträge vorliegen, das
Verfahren der Bewilligung beschleunigt wird. Das
heißt: Es kommt jetzt darauf an, dass wir unsere
Hausaufgaben machen. Wir werden alles ausschöpfen, was zu beschleunigen ist. Verwaltungsintern haben sich alle beteiligten Dezernate
darauf geeinigt, Ihnen Planungen vorzulegen, die
realistisch sind. Es gab immer wieder auch im
Haushalt Maßnahmeplanungen, die zwar den
Bedarfen entsprachen, nicht aber den Umsetzungsmöglichkeiten. Wir wollen jetzt realistischer
planen. Wir müssen abwägen zwischen den Bedarfen und den Möglichkeiten, Maßnahmen und
Verfahren zu beschleunigen.
Stadtrat Tornau (CDU): Ich schaue in Richtung
meiner Antragskollegen. Ich glaube, es macht
keinen Sinn, wenn wir jetzt darauf bestehen und
Sie sagen: Das dauert aber fünf Monate länger. Wir würden es allerdings schwierig finden, wenn
diese Schule erst 2021 fertig wird; denn sie ist
jetzt schon überbelegt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: 2020 ist mir
zugesagt worden.
Oberbürgermeister Jung: War das jetzt ein Votum der Antragsteller auf Rückstellung des Antrags? - Ich höre: Mit der Zusage 2020 kann das
übernommen werden. - Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Professor Fabian, ich
versuche, mich dem gedanklich zu nähern. Das
Thema Versprechungen macht uns alle hier ein
bisschen hibbelig. - Ich habe noch ein anderes
Problem, was diese Schule angeht. Seit 18 Jahren gibt es dort eine Containerlösung. 18 Jahre!
Niemand hat hingeschaut. Jetzt ist das Ding
rammelvoll. Die Toiletten sind ein Saustall. Ich
würde mich dem dann annähern können, wenn
Sie mir und den anderen Stadträten versprechen
und dies auch zu Protokoll geben, dass eine Sanierung der Sanitäranlagen, die momentan in einem unerträglichen Zustand sind, ad hoc angegangen wird. Diesen Handschlag bin ich bereit,
zu machen. Dazu bräuchte ich aber eine Protokollnotiz Ihrerseits.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian.
S e i t e | 27
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das muss ich
mir anschauen. Ich muss wissen, um was es genau geht und was das kostet.
Stadtrat Haas (CDU): Bis wann schauen Sie
sich das an?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ende nächster
Woche. Danach bekommen Sie eine Mitteilung
und einen Vorschlag, wie wir da vorgehen. Ich
sage aber auch ganz deutlich: Wir müssten dann
innerhalb unseres Budgets umpriorisieren und
eine andere Maßnahme dafür fallen lassen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kopp.
Kopp (Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf): Herr Fabian, ich kann nicht verstehen,
dass Sie hier mit einem Lächeln von „umpriorisieren“ reden. Wir haben schon umpriorisiert bei
der 60. Grundschule. Da gibt es keine neuen Toiletten. Die Fenster sind undicht. Es gibt keinen
Sonnenschutz. Es gibt gar nichts. Die Kinder essen seit fast 15 Jahren in einem Speisecontainer,
der schon lange nicht mehr ausreicht. Die übrigen müssen in den Horträumen essen. Ich will
damit nur sagen: Umpriorisieren und Versprechungen hier in der Ratsversammlung, damit ist
es nicht getan. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe aber auch
neue Ausführungen auf den Ergänzungsblättern
zur 60. Grundschule gelesen, Herr Kopp.
Ich gehe jetzt die Änderungsanträge der Reihe
nach noch einmal durch und schlage Ihnen folgendes Verfahren vor:
Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD, den ich zum Bestandteil
der Vorlage mache und übernehme.
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke ist
eben in zwei Punkten verändert worden, nämlich
in Beschlusspunkt 7: 26.10. - Beschlusspunkt 8:
Das wird Ihnen mit Einreichung des Haushaltsplans 2017/2018 vorgelegt. - Mit dieser Veränderung würde ich auch diesen Änderungsantrag
übernehmen. - Ich sehe Zustimmung bei Ihnen.
Zum Änderungsantrag des Ortschaftsrats Engelsdorf. Frau Opitz, definitiv versprochen und zu
Protokoll: Wir nehmen diesen Antrag in die sofortige Überarbeitung der neuen Schulnetzplanung.
- Halten Sie dennoch Ihren Änderungsantrag für
abstimmungsnotwendig, weil er den jetzigen
Schulentwicklungsplan berührt und damit sozusagen eine Ausnahme präjudiziert?
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Opitz (Ortschaftsrat Engelsdorf): Ich würde es
bei der Abstimmung unseres Änderungsantrags
belassen wollen, so wie es ursprünglich geplant
war.
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Der Ortschaftsrat Engelsdorf beantragt den Bau einer
zweiten Grundschule in Engelsdorf und die Finanzierungssicherheit im jetzigen Schulentwicklungsplan. - Wer dem zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, wenige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Zum Änderungsantrag des Ortschaftsrats Lindenthal, die Alfred-Kästner-Grundschule dreizügig zu planen und auszubauen. Ich bitte Sie um
Ihr Handzeichen. Wer stimmt diesem Antrag zu?
- Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Wenige Enthaltungen und wenige
Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Zum Änderungsantrag des Ortschaftsrats
Böhlitz-Ehrenberg, Neubau eines Gymnasiums.
Ich appelliere dringend an Sie, dies im Gesamtzusammenhang zu sehen. Ich bitte Sie herzlich,
diesen Antrag nicht anzunehmen. - Wer stimmt
diesem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen.
Abstimmung: 26 dafür, 27 dagegen, 9 Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt. Aber ich gebe
zu Protokoll: Selbstverständlich prüfen wir diese
Frage in der neuen Schulentwicklungsplanung.
Der Antrag der Stadträte Haas, Tornau, Hobusch,
Wohlfarth, Lakowa und Hollick ist nunmehr mit
Einverständnis geändert: Fertigstellung zum
Schuljahr 2021. Zu Protokoll: Kollege Fabian besucht Ende nächster Woche die Schule und entwickelt einen Vorschlag nach Augenschein. Damit könnten wir diesen Antrag so übernehmen.
Wir kommen nun zur Beschlussfassung über die
gesamte Vorlage. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Schulentwicklungsplan mit den zuvor beschlossenen Änderungen
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
S e i t e | 28
tungsamtes sowie bei Herrn Maier, dem alten
Haudegen der Schulentwicklungsplanung. Die
Arbeit geht weiter und wird nicht einfacher. Alles
Gute dafür!
Ich danke auch den drei Vortragenden zu diesem
Tagesordnungspunkt. Felix Englisch, so ist das:
Man muss auch manchmal ein bisschen auf den
Putz hauen. Sie haben ja nicht Unrecht. Herzlichen Dank für Ihre Worte aus Schülersicht. Herr Meier, herzlichen Dank für die Sicht der Eltern auf die Sachlage. Ich weiß, dass immer hart
gerungen wird. Aber Sie können versichert sein:
Nur mit einem starken Votum der Eltern und gemeinsam vor Ort lassen sich die Dinge bewegen.
Frau Krefft hat es ganz treffend ausgedrückt: Die
Trägheit des Systems braucht in der Tat die Anstöße aus der Elternschaft und der Schülerschaft. - Vielen Dank auch der Wissenschaft. Sie
haben uns eine Präsentation gezeigt, die für einige hier im Raum die Herausforderungen deutlich gemacht hat. Danke schön Ihnen allen!
8.2 Teilbau- und Finanzierungsbeschluss:
Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22b, 04229
Leipzig
hier: Brückenneubau und Erneuerung der
Ufermauer mit medientechnischer Erschließung i. V. m. der Bestätigung einer
außerplanmäßigen Auszahlung sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VI-DS-02337-NF-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wir alle wollen das Karl-Heine-Gymnasium an
der Karl-Heine-Straße; gar keine Frage. Wird
das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt dem Teilbau- und Finanzierungsbeschluss zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Damit kann die Brücke gebaut
und das Gymnasium geplant werden.
Wir legen jetzt eine Pause ein. Um 17.15 Uhr
sehen wir uns hier wieder.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
10.
Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihr
Verständnis, dass wir auf in der Tat überlebten
Zahlen jetzt eine Planung verabschiedet haben,
die sofort in die Überarbeitung gehen muss. Ich
habe das heute auch sehr deutlich angekündigt.
Ich bedanke mich ganz herzlich beim Kollegen
Fabian und den Mitarbeitern des Schulverwal-
Einwohneranfragen
10.1 Kinderland 2000 / Schließung Interimsobjekt Opferweg (VI-EF-02554)
Einreicher: Kathrin und Sascha Fröhlich
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Die Fragesteller Kathrin und Sascha Fröhlich
sind hier anwesend. Herzlich willkommen! - Kollege Fabian wird die Antwort geben.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Frau und
Herr Fröhlich! Zur Frage 1. Die Kinderland 2000
GmbH hat 2002 die Kindertagesstätte FriedrichBosse-Straße 19 von der Stadt Leipzig als Freier
Träger übernommen. Die Kinderland 2000
GmbH wollte die Sanierung und den Umbau des
denkmalgeschützten Altbaus als Kindertageseinrichtung für drei- bis sechsjährige Kinder selbst
als Bauherrin vornehmen. Hierzu sollte ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden. Das Amt
für Jugend, Familie und Bildung hat den Träger
aktiv bei der Suche nach Darlehensgebern und
entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Auch die Vermittlung eines Investors erfolgte durch die Verwaltung.
Letztlich wurde der Träger auch bei der Suche
nach dem Interimsobjekt im Opferweg, ehemals
53. Schule, durch das Amt für Jugend, Familie
und Bildung unterstützt. Die Informationen zur
Schließung des Interimsobjekts im Opferweg
aufgrund anstehender Schulbaumaßnahmen
sind rechtzeitig im vergangenen Jahr durch die
Stadt Leipzig an den Träger gegangen. Gemäß
§ 6 Absatz 3 Sächsisches Kitagesetz - entschuldigen Sie, an der Stelle bin ich einmal formal muss der Träger - ich sage einmal so: die Träger
legen ja immer sehr viel Wert auf die Trägerhoheit - und die Leitung der Kindertageseinrichtung
den Erziehungsberechtigten, der Elternversammlung und dem Elternbeirat die erforderlichen
Auskünfte erteilen. Es war die Aufgabe des
Freien Trägers, die Information zur Schließung
des Interimsobjekts an die Eltern zu übermitteln.
Nichtsdestotrotz haben Vertreter des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung regelmäßig an Informationstreffen mit dem Träger und Elternvertretern teilgenommen, um einen Informationsaustausch und eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten sicherzustellen.
Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig hat dem Träger
Kinderland 2000 GmbH alternativ verfügbare
Kitakapazitäten in anderen Einrichtungen mitgeteilt. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung
plant jetzt zusammen mit dem Landesjugendamt,
dem Gesundheitsamt und dem Träger die Renovierung des Erdgeschosses des Altbaus in der
Friedrich-Bosse-Straße 19/21 vorzunehmen. Es
sollen dort Kapazitäten für 60 Kinder geschaffen
werden. Entsprechende Auflagen, welche die Erteilung der Betriebserlaubnis voraussetzen, werden zurzeit geklärt. Ziel ist, dass die Kinder zum
31.07.2016, also in diesem Jahr, dorthin umziehen können.
S e i t e | 29
Zur Frage 3. Vertragspartner der Stadt Leipzig ist
die Kinderland 2000 GmbH.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
- Es gibt die Möglichkeit der Nachfrage. Herr
Fröhlich.
Fröhlich (Einwohner): Guten Tag! Mein Name ist
Sascha Fröhlich. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Ratsversammlung! Wir
bedanken uns dafür, dass Sie unsere Anfrage
auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt haben. Herr Professor Fabian, ich habe
noch einige Nachfragen zu Ihren Ausführungen.
Erfolgt der Ausbau durch die Stadt Leipzig oder
durch einen privaten Investor?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nach meiner
Kenntnis werden die Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass ab Ende Juli das Erdgeschoss
genutzt werden kann, durch die Stadt durchgeführt. Aber ich bin mir da nicht ganz sicher.
Fröhlich (Einwohner): Okay. Wenn diese Maßnahmen durch die Stadt durchgeführt werden:
Sind die Investitionen im Haushalt eingestellt
bzw. müssen die Bauvorhaben ausgeschrieben
werden? Wie läuft das konkret? Am 31.07. soll
das Interimsobjekt Opferweg geschlossen werden. Wenn noch Ausschreibungen notwendig
sein sollten oder noch Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden müssten, könnte die Zeit aus
meiner Sicht etwas knapp werden.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nach meiner
Kenntnis wird zurzeit von den beteiligten Ämtern
und Behörden - auch das Landesjugendamt ist
da miteingebunden - alles Notwendige in die
Wege geleitet, damit die Maßnahme bis dahin
umgesetzt werden kann. Wie das im Detail erfolgt, müsste ich noch einmal recherchieren.
Aber ich denke, für Sie ist entscheidend, dass
ich Ihnen hier jetzt erkläre: Ziel ist, dass bis zum
31.07. dorthin umgezogen werden kann.
Fröhlich (Einwohner): Wenn Sie das zusichern,
reicht mir das.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zusichern
kann ich es nicht. Es ist das Ziel. Ich habe ja
eben deutlich gemacht: Es ist in den letzten Jahren nicht einfach gewesen, mit diesem Träger die
Dinge zu gestalten. Wir versuchen jetzt, von unserer Seite eine Möglichkeit im Interesse der betroffenen Eltern und deren Kinder bereitzustellen.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Fröhlich (Einwohner): Wenn bis zum 31.07. alles klar geht, reicht das aus meiner Sicht. Aber
was wäre im Worst Case, also wenn der Termin
31.07. verstreicht und die erste Etage in der
Friedrich-Bosse-Straße am 01.08. noch nicht
ausgebaut ist?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Der Versorgungsauftrag von Eltern richtet sich an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, und das ist die
Stadt Leipzig. Wenn ein Freier Träger die Kapazitäten nicht mehr bereitstellen kann, dann sind
wir verpflichtet, die Kinder zu übernehmen. Wir
würden sie in dem Fall wahrscheinlich erst einmal auf kommunale Einrichtungen verteilen.
Fröhlich (Einwohner): Würde das zeitnah passieren? Ich frage das deshalb, weil es im Sächsischen Kitagesetz heißt, dass eine sechsmonatige Sollfrist für die Beantragung notwendig ist.
Würde diese Frist in diesem Fall nicht greifen?
Gesetzt den Fall, die Eltern müssten sich am
01.08. an Ihr Amt wenden, würden Sie also nicht
auf die Einhaltung dieser Frist verweisen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich hatte vorhin geantwortet, dass das Amt für Jugend, Familie und Bildung dem Träger Möglichkeiten aufgezeigt hat, die Kinder in verschiedenen Einrichtungen, wo Kapazitäten verfügbar sind, unterzubringen. Das ist sicher keine ideale Lösung, aber
eine andere kann das Amt für Jugend, Familie
und Bildung nicht anbieten. Ich kann jetzt nicht
eine neue Kita aus dem Boden stampfen, nur
weil es einem Träger nicht gelingt, die Maßnahmen entsprechend umzusetzen.
Fröhlich (Einwohner): Okay, alles klar. - Vielen
Dank für Ihre Ausführungen.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Wir
kommen jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt:
11.
Petitionen
TOP 11.1 ist vertagt.
11.2
Petition zur Amalie, Schongauer Straße 41, 04328 Leipzig (VI-P-02548)
Einreicher: Petitionsausschuss
Ich bitte folgenden Text zur Kenntnis zu nehmen:
Der Antrag … befindet sich derzeit im
Beratungsprozess des Stadtrates. Die
Hinweise und Anmerkungen der Petition
werden deswegen zur Beachtung als
S e i t e | 30
Material an die beteiligten Gremien weitergeleitet.
So weit der Beschlussvorschlag. - Herr Lehmann.
Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir werden
der Petition selbstverständlich zustimmen. Dies
möchte ich im Folgenden kurz begründen. Herr
Jung, ich finde es gut und richtig, dass Sie den
Stadtrat regelmäßig darüber belehren, dass die
Verwaltung mit einer Stimme spricht. Demzufolge habe ich mich der kürzlich durch einen Bürgermeister am Beispiel von Stadtrat Zenker vorgetragenen einheitlichen Verwaltungskritik, dass
der Stadtrat sowieso keine Vorlagen liest und
selbst wenn, er diese nicht versteht, gestellt und
mein eigenes Handeln hinterfragt. Da ich Kritik
grundsätzlich positiv sehe und mein Lebensmotto ist „Freunde kritisiert man, Gegner lässt man
ihre Fehler weitermachen“, bin ich geradezu gerührt von so viel Zuneigung der Verwaltungsspitze. Ich habe also mein eigenes Handeln hinterfragt und leider festgestellt, dass ich tatsächlich
nicht jede Vorlage bis zum letzten Wort gelesen
habe. Ich habe sofort Besserung gelobt und die
Unterlagen zur „Amalie“ gleich mehrfach gelesen. Leider musste ich feststellen - hier trifft auch
der zweite Punkt Ihrer Kritik zu -: Ich verstehe Ihr
Handeln nicht.
Kurz zum Hergang: Vor rund sieben Jahren wurden eine ganze Reihe von Mitarbeitern des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege damit
beauftragt, alle Objekte für altersgerechtes Wohnen unter anderem auf ihre baurechtliche Eignung zu untersuchen. Dies haben die Mitarbeiter
hervorragend getan und das Ergebnis in dieser
Liste hier festgehalten. Festgestellt wurde, dass
zehn Einrichtungen mit mehr als 1.000 Wohnungen, darunter auch die „Amalie“, keine Baugenehmigung haben.
Herr Jung, ab jetzt verstehe ich Ihr Handeln tatsächlich nicht mehr. Sie haben nicht etwa die
Einrichtung und deren Bewohner informiert oder
versucht, Abhilfe zu schaffen; nein, Sie haben in
einer Broschüre der Stadt Leipzig diese Einrichtung noch jahrelang, bis einschließlich heute,
beworben und so die Bewohner bewusst in ihre
jetzige Lage gebracht. Nun kam es, nach jahrelangem bewussten Werben für Einrichtungen
ohne Baugenehmigung, scheinbar dazu, dass
Frau Dubrau für das Kulturprogramm der Bürgermeisterklausur zuständig war. Sie sagte: Ich
habe ein schönes Spiel aus Berlin mitgebracht:
Zehn kleine Seniorenresidenzen ohne Baugenehmigung, da kamen ein paar kleine Zäun‘, da
waren es nur noch neun. - Ich hoffe, Ihnen fällt
auch weiterhin kein Reim auf Acht ein.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Jetzt konnte es nicht schnell genug gehen. Alle
Bewohner bekamen ihre Kündigung, ohne Vorwarnung, dafür aber mit Dreimonatsfrist. Leider
ist der Antrag zur Änderung des B-Plans heute
nicht auf der Tagesordnung. Ich möchte trotzdem
kurz auf die drei Kernpunkte des Verwaltungsstandpunktes eingehen, da die Petition - wenn
Sie recht haben - und dieser Antrag nicht grundsätzlich zu trennen sind.
Erstens. Der Verwaltungsstandpunkt zeugt von
einem sehr eigenartigen Menschenbild der Verwaltungsspitze.
Zweitens. Das Hauptargument der Verwaltung,
der Lärmschutz in Seniorenresidenzen und
Mischgebieten, wurde, nachdem das von Gutachtern der Betreiber und anderer Stelle eindeutig widerlegt wurde, fallen gelassen.
Drittens. Ich sehe das als einen Appell der Verwaltung an uns, liebe Stadtratskollegen, dem Antrag zuzustimmen. Ich zitiere den letzten Satz
des VSP:
Hierbei stellt sich auch für den Stadtrat
die Frage als Satzungsgeber, ob er einen Verstoß gegen das von ihm gesetzte Planungs- und Baurecht nachträglich
legalisieren möchte.
Ja, ich möchte das. Denn auf Entwicklung sollte
man reagieren. Wenn etwas seit 18 Jahren nur
Vorteile und keinen ersichtlichen Nachteil gebracht hat, sollte man den Mut aufbringen, gut
gemeinte Pläne der Realität anzupassen. Stimmen Sie bitte in einem ersten Schritt der Petition
und in einem zweiten - hoffentlich am 18.05. dem Antrag auf Änderung des B-Plans zu. Danke.
S e i t e | 31
Nicht nur lesen, sondern auch fragen. Das mahne ich auch schon zum zweiten Mal an.
Das Nächste: Sie waren doch neulich im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. Sie wissen
also, dass wir dort darüber diskutiert haben, wie
wir das Ganze lösen. Sie hatten dort gesagt: Es
gibt eine mündliche Zusicherung des bisherigen
Betreibers, für die Kosten einer Änderung aufzukommen, und versprachen mir zeitnah dessen
schriftliche Zusicherung. Ich glaube, wie ich wartet auch die Verwaltung darauf bis heute. - So
viel dazu. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ein
kurzes Statement zum heutigen Verfahren. Wir
stimmen heute weder der Petition zu noch lehnen wir sie ab. Herr Lehmann, Sie haben beim
Lesen von Vorlagen Besserung gelobt. Man
muss sie dann aber auch richtig lesen. Heute
liegt nicht der Beschlussvorschlag vor, der Petition zuzustimmen oder sie abzulehnen, sondern
der Beschlussvorschlag, sie zu berücksichtigen.
Das heißt: Es gibt ein Verfahren aufgrund Ihres
Antrags. Dieser ist momentan in der Diskussion,
steht aber heute nicht auf der Tagesordnung.
Das Petitionsschreiben soll als Beratungsmaterial an dieses Antragsverfahren gebunden werden.
Dem stimmen Sie heute zu, oder Sie lehnen dies
ab. Das ist weder eine inhaltliche Positionierung
noch eine Ablehnung oder Ähnliches. Also:
Wenn Sie etwas lesen, lesen Sie es bitte richtig,
damit Sie dann auch richtig abstimmen können.
Oberbürgermeister Jung: Herr Lehmann.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth hat
sich gemeldet.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Lieber Herr Lehmann, manchmal kann ich nur schwer an mich
halten, und das ist gerade wieder ein solcher
Moment. - Als Erstes hoffe ich, dass Sie mit diesem Redebeitrag uns allen weitere Redebeiträge
zu diesem Thema ersparen, vor allen Dingen
dann, wenn es tatsächlich um Ihren Antrag geht;
denn das war jetzt völlig überflüssig.
Weiterhin: Wir müssen für diese Anlage werben,
weil alles andere Wettbewerbsverzerrung wäre.
Wenn Sie sich ausführlich über den einzelnen
Sachstand in den unterschiedlichen Ausschüssen informiert hätten, wüssten Sie das. Das ist
unter anderem im Fachausschuss Allgemeine
Verwaltung schon andiskutiert worden. Also:
Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Schmidt, ich habe das sehr wohl richtig gelesen. Ein „Jein“ finde
ich hier sehr schwer; um nicht zu sagen: Es ist
feige, das heute nicht abzustimmen. Aber ich
stimme Ihrem Ansinnen zu. Wir werden das in
den Ausschüssen weiter diskutieren.
Frau Wohlfarth, ich entschuldige mich bei Ihnen
offiziell. Ich habe Sie leider bis jetzt noch nicht
getroffen und konnte Ihnen daher das Schriftstück nicht übergeben. Der einzige Kritikpunkt,
den Sie im Ausschuss Allgemeine Verwaltung
hatten, war, dass der Betreiber die Kosten übernimmt. Ich werde Ihnen jetzt das Schriftstück,
das ich Ihnen versprochen hatte, zu besorgen,
vorbeibringen und hoffe, dass die diesbezüglichen Fragen damit geklärt sind. Deshalb müssen
Sie mich hier nicht sinnlos kritisieren und meine
Meinung diskreditieren.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch zwei
Wortmeldungen. Ich bitte darauf zu achten, dass
zum einen nicht aus nichtöffentlichen Sitzungen
berichtet wird und zum anderen beim Beschlussgegenstand geblieben wird. - Herr Schlegel, dann Herr Riedel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin
Dubrau! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Inwieweit
handelt es sich hier um ein rechtlich laufendes
Verfahren? Es läuft formal ein Antragsverfahren.
Jetzt stellt sich die Frage: Kann der Stadtrat in
irgendeiner Weise in diese Geschichte eingreifen?
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau wird
gleich darauf antworten. - Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Ich möchte etwas zur
Kritik an Herrn Lehmann sagen. Es ist heute eine
Premiere, dass das Material einer Petition über
den Stadtrat geht. Bis jetzt hat das der Petitionsausschuss immer selbstständig entschieden, und
das war auch richtig. Wir haben hier noch nie eine Verweisung als Material im Stadtrat beschlossen. Fragen Sie Ihre Rechtsberatung, die im Petitionsausschuss sitzt! Deshalb ist das für manchen, auch wenn er es dreimal liest, verwirrend.
Ich bitte solche Angriffe wie den gegen Herrn
Lehmann, der sich hier für ältere Menschen einsetzt, zu unterlassen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Werte Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträte! Werte Gäste! Ich
möchte nur eine kurze Antwort auf die Frage von
Herrn Schlegel geben. - Ja, wir sind in einem
laufenden Verfahren. Mit diesem Verfahren haben Sie uns beauftragt, nämlich eine Vereinbarung zu finden zwischen uns und dem Eigentümer und abzuklären, wie der weitere Umgang ist.
Wir sind mitten in diesem Verfahren. Derzeit gibt
es keine gerichtliche Klärung dazu. Insofern ist
so lange in dieses Verfahren nicht einzugreifen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Wichtig ist mir, dass
alle Stadträte wissen: Es ist in der Geschäftsordnung des Petitionsausschuss ausdrücklich aufgeführt: Anträge können berücksichtigt werden. Das heißt, dass bei Vorgängen, die sich noch im
Verfahren befinden, weil Anträge noch diskutiert
S e i t e | 32
werden, dieses als Material zur Beratung beigefügt wird. - Frau Lange, bitte.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Da auch ich Antragstellerin bin und die Petition gelesen habe,
Folgendes: In der Petition steht ausdrücklich
drin, dass dieses Ehepaar wünscht, dass die
Duldungsverfügung aufgehoben wird. Das ist
nicht Inhalt unseres Antrags.
Oberbürgermeister Jung: Frau Lange, deshalb
bleibt es doch trotzdem ein geregeltes Verfahren.
Der Ausschuss empfiehlt, dass dieser Antrag auf
Duldung - wie auch immer wir das jetzt interpretieren - in diesem Verfahren zur Antragsberatung
berücksichtigt und verhandelt wird.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Aber die Petition
ist im Verwaltungsstandpunkt nicht berücksichtigt. Dann möchte ich bitte einen neuen Verwaltungsstandpunkt mit Berücksichtigung dieser Petition. Der Verwaltungsstandpunkt geht auf diese
Petition nicht ein.
Oberbürgermeister Jung: Das ist auch nicht
die Aufgabe des Verwaltungsstandpunktes, sondern die des Petitionsausschusses, der jetzt eine
Empfehlung gegeben hat. Dieser können Sie folgen oder nicht.
Ich stelle den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig angenommen.
9.
Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
9.1
Neugestaltung des Spielplatzes am
Schillerplatz (Auenseestraße) (VI-WA02113)
Einreicher:
Nordwest
Stadtbezirksbeirat
Leipzig-
9.1.1 dazu VSP (VI-WA-02113-VSP-01)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Dies soll in den Fachausschuss Umwelt und
Ordnung verwiesen werden. - Gibt es weitere
Vorschläge? - Dann ist so verwiesen.
12.
Besetzung von Gremien
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
12.1 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung
der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS-01128-DS-02)
14.1 Barrierefreiheit von Hartz-IV-Bescheiden
(VI-A-02563)
Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird zum Besetzungsvorschlag das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Stimmen Sie
gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
So verwiesen.
14.2 Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept
für eine Stadtverwaltung des 21. Jahrhunderts (VI-A-02557)
Einreicher: CDU-Fraktion
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung) (VIDS-01143-DS-03)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es dazu Wortwünsche? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12.3 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Bestellung der Mitglieder (2. Änderung)
(VI-DS-01146-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
S e i t e | 33
So verwiesen.
14.3 Sichere Nutzung des Goethesteigs für
FußgängerInnen und RadfahrerInnen
(VI-A-02683)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ich würde hinzufügen: Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. Fachausschuss Allgemeine
Verwaltung sollten wir streichen. Außerdem sollten wir noch das Jugendparlament hinzufügen. Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Ich habe dazu eine
Nachfrage. Betrifft das auch Radfahrer und Fußgänger? Dort ist nur von „Radfahrerinnen“ und
„Fußgängerinnen“ die Rede.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12.4 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der Mitglieder (2. Änderung)
(VI-DS-01151-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortwünsche sehe ich nicht. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Oberbürgermeister Jung: Die Fraktion Die Linke nickt. - Kollegen, ich erlaube mir den Rat:
Man sollte nur das aufschreiben, was man auch
lesen kann. Das große „I“ ist sehr problematisch.
14.4 Schlüsselprodukte der Stadt Leipzig
(VI-A-02559)
Einreicher: CDU-Fraktion
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
So verwiesen.
13.
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die
Stadt Mitglied ist
14.5 Anforderungen des Vereinssports in
Schulsporthallen hinreichend berücksichtigen (VI-A-02684)
Einreicher: SPD-Fraktion
13.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen
Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00910) (VI-DS-00910-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Frau Gabelmann schlägt vor: Jugendparlament.
Das wird ergänzt.
14.6 Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung Knauthain an die LESG (VI-A02691)
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wird das Wort gewünscht? - Dann nehmen Sie
bitte die Information so zur Kenntnis.
14
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Ich rufe kurz den Betreff auf, und Sie geben mir
Hinweise, falls wir etwas vergessen haben.
So verwiesen.
TOP 15.1 ist vertagt.
15.2
Mittelfristige
(VI-A-02003)
Investitionsprogramme
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
15.2.1 dazu VSP (VI-A-02003-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Klare Vorvoten. - Wer wünscht das Wort? - Herr
Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Der Stadtrat verabschiedete in den letzten Jahren eine Vielzahl mittelfristiger Investitionsprogramme, die mit viel
Zeit, Aufwand und langen Debatten in der Verwaltung und in den Ausschüssen verbunden waren. Die Programme sind durch mindestens zwei
gemeinsame Punkte gekennzeichnet: a) Sie bilden die Investitionsstrategien auf den verschiedensten und wichtigsten Ebenen unserer
Infrastruktur ab, und b) es geht um viel Geld. Allein die herausragenden aktuellen Programme
„Schulen und Kitas“, „Straßen und Brücken“ sowie „Hochwasserschutz“ binden etwa 585 Millionen Euro an finanziellen Mitteln.
Meine Damen und Herren, kritisch ist unter anderem, dass Abrechnung und Evaluierung der
Programme sehr unterschiedlich erfolgen. Für
den Stadtrat wird es daher kaum nachvollziehbar
und damit korrigierbar, wenn Maßnahmen beispielsweise entfallen oder sich zeitlich verschieben. Ein Beispiel: Das Straßen- und Brückenprogramm 2013-2020 soll erst in 2019 evaluiert
werden. Dies betreffend erklärte die Verwaltung
auf meine Anfrage aus 2015 unter anderem,
dass im vorgenannten Mittelfristprogramm sich
von den 53 Maßnahmen fast die Hälfte der Projekte über den dort genannten Fertigstellungszeitraum verschieben wird.
Unser Antrag zielt darauf, die Mittelfristprogramme als wesentliches Steuerungs- und Planungsinstrument unter die Ägide des Stadtrates zu
stellen. Der folgende, mit der Verwaltung verhandelte Kompromissvorschlag - vorausgesetzt,
der Stadtrat stimmt diesem heute zu - inklusive
der Protokollnotiz zur Aufnahme der Programme
ist ein guter Anfang. Ich zitiere:
Für die einzelnen Mittelfristprogramme
werden zum 30.06. in den geraden Jahren
- das heißt: in den Jahren der Haushaltsplanung
die Sachstände zur Umsetzung in einer
Informationsvorlage dem Stadtrat zur
Kenntnis gegeben.
Dieser Antrag versetzt uns endlich in die Lage,
indirekt und direkt in die Programme zeitnah einzugreifen, gegebenenfalls auch korrigierend zu
wirken. Sicherlich wäre eine Evaluierung aller
Programme und Beschlussfassungen inklusive
S e i t e | 34
der vollständigen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen - so unser Ursprungsantrag noch besser. Allerdings sehen wir die Umsetzung
des Ursprungsantrags unter dem Gesichtspunkt
des 30. Juni dieses Jahres und der Vielzahl der
Programme für Verwaltung sowie Ausschüsse
und Stadtrat als wenig realistisch. Aus unserer
Sicht ist dieser Teil natürlich nur verschoben,
aber nicht aufgehoben. Herr Bonew wird jetzt
noch die Themen des Programms nennen. - Ich
danke herzlich.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. - Dann bitte Herr Bonew.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein Anfang. Das setzt
dort an, wo wir schon Beschlusslagen haben,
zum Beispiel bei der Umsetzung des Schulbauprogramms. Zu Protokoll würde ich geben: Das
betrifft die Mittelfrist- und Investprogramme
Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Hochwasserschutz, Eigenbetriebe Kultur, Brandschutzbedarfsplan, Radwege, Radverkehr und Spielplätze. Die entsprechenden Programme sind verabschiedet. Wir werden dazu berichten. Gemäß der
Beschlussfassung
zum
SchulbauInvestprogramm wäre das, abweichend zu allen
anderen, jährlich. Angesichts der enormen Investitionen, die vor uns liegen, werden wir das Controlling sowieso verschärfen müssen.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe, Herr Wehmann nickt. - Bitte schön.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Bonew,
die von Ihnen vorgestellte Liste geht eins zu eins
zu Protokoll.
Oberbürgermeister Jung: Gut. Mit der Protokollnotiz „Informationsvorlage an den Stadtrat“
können wir jetzt den Verwaltungsstandpunkt abstimmen. Wer stimmt dem nicht zu? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
16
Anfragen an den Oberbürgermeister
Die Anfrage unter TOP 16.1 wird schriftlich beantwortet.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
16.2 Bewerbung Leipzigs als „Kulturhauptstadt Europas“ 2025 (VI-F-02546)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ich bitte Kollegen Faber um Antwort.
Bürgermeister Faber: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Als Einführung: Im
Jahr 2011 hat der Stadtrat beschlossen, eine
Bewerbung Leipzigs zur Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2020 zu prüfen. Dieser Prüfauftrag
wurde unterbrochen, da eine umfassende Evaluation des Programms „Kulturhauptstadt Europas“
durch die EU vorgenommen wurde. Seit März
2014 steht fest, dass Deutschland erst für das
Jahr 2025 einen Kandidaten stellen kann. Das
Bewerbungsprozedere soll auf nationaler Ebene
im Jahr 2019 eröffnet werden.
Im Januar 2015 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister erneut beauftragt, die Fakten über
Chancen und Risiken einer Bewerbung Leipzigs
zur Kulturhauptstadt Europas 2025 zu bündeln
und auszuwerten. Der Ratsversammlung soll im
ersten Quartal 2016 ein Bericht vorgelegt werden, der Grundlage der Ratsentscheidung ist, ob
der Prozess einer Bewerbung initiiert werden
soll.
Da der Bericht noch nicht vorliegt, wird von der
Fraktion Die Linke gefragt: Wie ist der Stand der
Erarbeitung des Berichts, und wann wird der Bericht vorliegen? - Der Bericht ist abgeschlossen.
Die Informationsvorlage „Bewerbung Leipzigs
zur Kulturhauptstadt Europas 2025: Sachstandsbericht und Handlungsempfehlungen“ wurde für
die Dienstberatung am 26. April angemeldet.
Diese erörtert dann auch die Chancen. Ich bitte
also noch um 14 Tage Geduld.
S e i t e | 35
gen. Die Ausstattung kann jedoch nur schrittweise unter Berücksichtigung der zur Verfügung
stehenden Finanzmittel erfolgen.
Zur Frage 3. In der Planungsphase von Schulneubauten erfolgen Abstimmungen mit den
Schulleitungen der Außenstellen bzw. der Mütterschulen der Außenstellen sowie dem Amt für
Gebäudemanagement, welche Räume, insbesondere Fachräume, mit interaktiven Tafeln ausgestattet werden. Die Ausstattung erfolgt im
Rahmen der jeweiligen zur Verfügung stehenden
Mittel.
Zur Frage 4. Auch hier muss ich sagen: Die Ausstattung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Mittel.
Zur Frage 5. Schulen mit interaktiven Tafeln können das Schulungsangebot des Medienpädagogischen Zentrums zum Einsatz interaktiver Tafeln
im Unterricht nutzen. Dabei werden auch Wartung und Support behandelt. System-Updates
und Updates der Tafelsoftware erfolgen automatisch. Eine Wartung der Systeme vor Ort erfolgt
durch die pädagogischen IT-Koordinatoren der
jeweiligen Schulen. Bei technischen Problemen
und Reparaturen wenden sie sich an das Medienpädagogische Zentrum, welches die Schule
berät und Reparaturen koordiniert. Verschleißteile, hauptsächlich der Ersatz von Beamerlampen,
werden über das Schulbudget oder auf Antrag
über das Sachgebiet Beschaffung finanziert.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Eine kurze
Nachfrage. Herr Professor Fabian, wann ist die
Antwort zu Frage 1 ausgereicht worden? Die bekommen doch eigentlich alle Stadträte.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
16.3 Ausstattung der Schulen mit interaktiven Tafeln (VI-F-02481)
Einreicher: SPD-Fraktion
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, natürlich.
Die schriftliche Antwort müsste heute verteilt
worden sein.
Kollege Fabian wird um Antwort gebeten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Die Antwort
wurde schriftlich ausgereicht.
Zur Frage 2. Ziel ist eine einheitliche Ausstattung
aller Schulen im Einklang mit den Medienentwicklungsplänen der einzelnen Schulen. Dabei
werden insbesondere die Schulen berücksichtigt,
welche noch nicht über interaktive Tafeln verfü-
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich weiß nicht,
wer sie erhalten hat. Ich habe sie jedenfalls nicht
bekommen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich habe sie
heute Morgen unterschrieben und damit freigegeben.
Oberbürgermeister Jung: Sie wird Ihnen im
Nachgang dieser Sitzung zugereicht. Vielleicht
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
hat es die Druckerei bis jetzt noch nicht geschafft. Das wird geklärt.
16.4 Gewalt in Leipziger Bildungseinrichtungen (VI-F-02544)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Fabian, bitte.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Der Stadtverwaltung liegen keine Informationen zu gewalttätigen Vorkommnissen in Kindertagesstätten und
Horten vor, die über das im Kindesalter übliche
Maß hinausgehen.
Zur Frage 2. Allen Kitas und Horten steht die
vom Land Sachsen erarbeitete Handreichung
„Gemeinsam fühlen“ als Arbeitsmaterial zur Verfügung. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklungsbegleitung und Entwicklungsförderung von
Kindern in ihrer emotionalen und sozialen Kompetenz.
Im schulischen Bereich findet der Streitschlichteransatz bereits ab dem Grundschulalter Anwendung. Auch im Rahmen von Ganztagsangeboten bieten Schulen Projekte zur Gewaltprävention und gegen Mobbing an.
Auch Schulsozialarbeit leistet ihrerseits einen
wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention an mittlerweile immerhin 57 Schulen. Es werden von ihr
Präventionsangebote und unterstützende Projekte sowohl organisiert als auch selber durchgeführt, so zur Stärkung der Handlungskompetenz,
zur Verbesserung des Klassen- und Schulklimas
und zum sozialen Lernen. Werden Vorfälle physischer und/oder psychischer Gewalt bekannt,
können diese in Form von Einzelfall- und Gruppenarbeit bearbeitet werden.
Die Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention koordiniert ein Deeskalationstraining, das
auf Anfrage in Schulen ab Klassenstufe 8 von
zertifizierten Deeskalationstrainern durchgeführt
wird.
Die Stadt Leipzig fördert im Rahmen der Förderung Freier Träger der Jugendhilfe Präventionsprojekte für Schülerinnen und Schüler aller
Schulformen. Die vielfältigen Angebote unterschiedlicher Träger zur Gewaltprävention sind
auf der Internetseite der Stadt Leipzig im Präventionsatlas zu finden. Zur Anregung und Würdigung des Engagements zur Prävention von Gewalt wird jährlich der Wettbewerb „Schule der Toleranz“ des Kommunalen Präventionsrates ausgelobt.
Zur Frage 3. Die Ergebnisse der Jugendstudie
sind im Vergleich zu anderen Untersuchungser-
S e i t e | 36
gebnissen nicht in besonderer Weise auffällig.
Der Bericht „Jugend in Leipzig 2015“ stellt dieses
auch explizit fest. Angesichts der erhöhten Umfragewerte bei Förderschulen hinsichtlich der Betroffenheit von körperlicher Gewalt und Mobbing
wird das Gespräch mit Förderschulen geführt.
Die Stadt Leipzig wird die Erarbeitung schulkonkreter Handlungsansätze in Zusammenarbeit mit
der Sächsischen Bildungsagentur unterstützen.
Zur Frage 4. Die Stadt Leipzig bietet für pädagogische Fachkräfte Fortbildungen an wie: „Wertschätzende Kommunikation“, „Gewaltfreie Kommunikation“, „Umgang mit herausforderndem
Verhalten“ oder „Ich und du - Freunde trotz Unterschiedlichkeit“.
Die Universität Leipzig bietet in Kooperation mit
der Fachstelle Extremismus- und Gewaltprävention regelmäßig die Fortbildung „Fair sein“ an.
Die Sächsische Bildungsagentur unterbreitet
Lehrkräften Angebote in den Bereichen „Stärkung von Lernkompetenzen“ und „Schlichtung
von Konflikten“. Das Projekt „Stinktier“ des Caritas-Verbandes beispielsweise erweitert derzeit
seine Multiplikatorenarbeit, sodass neben den
derzeitigen Kooperationsschulen weitere Lehrerinnen und Lehrer Formen der Gewaltprävention
für ihre Schulen bzw. Schulklassen implementieren können. Ein entsprechendes Angebot ist im
Fortbildungskatalog der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, aufgenommen
worden. Weitere Fortbildungsangebote zur Gewaltprävention sind ebenfalls im Präventionsatlas der Stadt Leipzig zusammengefasst und online einsehbar.
Zur Frage 5. Die Förderung von friedlichen Konfliktlösungskompetenzen ist eine Daueraufgabe
im pädagogischen Alltag. Dies beginnt bei der
Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern
im Rahmen der Familienbildung und reicht über
die gezielte fachliche Fortbildung von pädagogischem Personal und den Einsatz von Schulsozialarbeit bis hin zu Angeboten der Kinder- und
Jugendförderung.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
- Gibt es Nachfragen? - Frau Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bin richtig froh, dass wir diese Anfrage
gestellt haben; denn wir konnten jetzt, einem
Feuerwerk gleich, hören, was es schon alles
gibt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, das ist
auch so.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Dennoch habe ich einige Nachfragen zum
Förderschulbereich. Sie sagten: Da sind wir jetzt
im Gespräch. - Welche Ergebnisse erwarten Sie
aus diesen Gesprächen? Im Allgemeinen wird
gesagt, in jeder Klasse ist ein Kind von Gewalt
betroffen. An den Förderschulen sind aber mehr
Kinder davon betroffen. Was können wir dagegen tun?
S e i t e | 37
Zur Frage 4. Die Annahmen für die Haushaltsplanungen 2017 und 2018 stehen noch nicht
fest.
Zur Frage 5. Die Verwendung der Mittel erfolgt
nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit.
Oberbürgermeister Jung: Eine Nachfrage von
Herrn Hentschel. Bitte schön.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich hoffe, dass
mir mein Kollege Hörning oder auch meine Leute
aus dem Amt für Jugend, Familie und Bildung
jetzt nicht in den Nacken springen. Aber ich habe
es noch einmal recherchiert. Diese Prozentzahlen beruhen auf den Angaben von 71 Schülerinnen und Schülern aus drei Schulen. Man muss
jetzt prüfen, wie verallgemeinerbar und aussagekräftig diese Angaben tatsächlich sind. Ich gehe
davon aus, dass aufgrund dieses Hinweises auf
jeden Fall Handlungsbedarf besteht. Jetzt muss
man schulkonkret prüfen, an welcher Stelle etwas gemacht werden muss.
Stadtrat Hentschel (AfD): Vielen Dank. So genau wollten wir es gar nicht wissen. Ich finde Ihre
Antwort eine Frechheit. Mir fehlen wirklich die
Worte. Drumherumeiern und nichts sagen, Entschuldigung, das ist zu wenig.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel, ich
bitte Sie um einen angemessenen Ton. Wir haben heute eine Informationsvorlage verteilt. Darin ist, wie von Herrn Fabian ausgeführt, die Kostenaufstellung enthalten. Es wäre müßig, diese
jetzt vorzulesen.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
16.5 Anfallende Kosten für die Stadt Leipzig
in der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt
Asyl“ (VI-F-02588)
Stadtrat Hentschel (AfD): Ich möchte zur
Kenntnis geben, dass ich diese Antwort eine
Frechheit finde. - Danke.
Einreicher: AfD-Fraktion
Auch hier wird Kollege Fabian um Antwort gebeten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Die im Jahr
2015 entstandenen Ausgaben sind in Kapitel 9
der Informationsvorlage „Aktueller Sachstand
und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt
Leipzig, Stand 15.04.2016“ dargestellt, die Ihnen
vorliegt.
Zur Frage 2. Der Umfang der Kostenerstattung
durch den Freistaat Sachsen ist in Kapitel 9 dieser Informationsvorlage beschrieben.
Zur Frage 3. Mit den Ratsbeschlüssen zu den
Vorlagen 01616, 01935 und 01991 wurden überund außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bestätigt. Darüber hinaus wurden mit
Beschluss der Ratsversammlung zu den Vorlagen 01756 und 1808 zusätzliche Stellen in der
Stadtverwaltung eingerichtet. Zum weiteren,
schwer abschätzbaren Bedarf in 2016 erfolgt
derzeit eine verwaltungsinterne Abstimmung.
Sobald die Einschätzungen vorliegen, werden
wir Sie entsprechend informieren.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es
Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
weitere
Wir kommen nun zu den Dringlichen Anfragen,
die wir an dieser Stelle der Tagesordnung eingeordnet haben.
16.6 Bebauungsplan Nr. 397.1 „Stadtraum
Bayrischer Bahnhof - Teilbereich Dösner Weg Nord“ (VI-DF-02698)
Einreicher: Stadtrat R. Hobusch
Ich bitte Frau Dubrau um Antwort.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Stadträte, Bürgermeister! Sehr geehrter Herr Hobusch! Zur Frage
1. Grundsätzlich zu unterscheiden ist, ob die Teile des Planungsraumes als im Zusammenhang
bebauter Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch einzustufen sind oder ob von der Zulässigkeitsbeurteilung eines konkreten Vorhabens in
diesem Bereich geredet wird. Als Innenbereich
zu qualifizieren sind Teilbereiche des Planungsraumes in unmittelbarem Zusammenhang zu angrenzenden Quartieren. Im Bereich des Portikus
ist das der Fall am Dösner Weg nördlich der Tarostraße, südlich der Semmelweisstraße sowie
an der nördlichen Kohlenstraße. Ob in diesem
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Bereich ein konkretes Vorhaben nach § 34 genehmigungsfähig ist, kann abstrakt nicht beantwortet werden, sondern nur anhand eines Vorhabens.
Zur Frage 2. Der Geltungsbereich des B-Plans
Nr. 397.1 ist vollständig dem Innenbereich nach
§ 34 zuzuordnen.
Zur Frage 3. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 397.1 wurde eine Voranfrage gestellt.
Zur Frage 4. Über die Anfrage wurde noch nicht
entschieden.
Zur Frage 5. Eine Bescheidungsreife der Anfrage
ist noch nicht gegeben.
Zur Frage 6. Ich gehe davon aus, dass mit „Zurückweisen“ eine Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch gemeint ist. Diese Frage kann nur
anhand eines vollständigen, beurteilungsfähigen
Antrags beantwortet werden. Eine Zurückstellungsmöglichkeit nach § 15 Baugesetzbuch ist
gegeben, wenn ein ansonsten genehmigungsfähiges Vorhaben die Durchführung der Bebauungsplanung unmöglich macht oder wesentlich
erschwert. Beurteilungsgrundlage sind die vom
Stadtrat beschlossenen Planungsziele.
Zur Frage 7. Diese Frage kann nur anhand eines
konkreten Vorhabens beantwortet werden. Planungserschwernisse können sich zum Beispiel
aus Art und Maß des geplanten Vorhabens ergeben oder auch aus der Stellung und Anordnung
geplanter Baukörper sowie aus Erschließungsaspekten.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortmeldungen dazu? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zu einer weiteren Dringlichen Anfrage.
16.7 Legionellenbefall an Leipziger Schulen
und Kitas (VI-DF-02701)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich bitte Kollegin Dubrau um Beantwortung.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Sie fragen an, da es laut einem Medienbericht vom 18.04. eine nichtöffentliche Vorlage
der Stadtverwaltung zum Legionellenbefall an
Leipziger Schulen und Kitas gebe. Dazu gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen:
Erstens. Es gibt eine gemeinsame Vorlage
Dezernate Stadtentwicklung und Bau sowie
gend, Soziales, Gesundheit und Schule für
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, die
Darlegung einer Bedarfsanmeldung für
der
Judie
der
die
S e i t e | 38
Haushaltsplanung dient. Diese wurde in erster
Lesung in der Dienstberatung behandelt und ist
entsprechend der dortigen Diskussion zu bearbeiten. Also: ein relativ normaler Vorgang. Der
Medienbericht bezieht sich auf diese erste Vorlage, die in der Dienstberatung noch nicht abschließend behandelt und bestätigt worden ist
und insofern auch noch nicht öffentlich anderen
Gremien zugegangen ist. Wie gesagt: ein normaler Vorgang. Man wundert sich schon, dass kurz
danach die komplette Vorlage in der Zeitung erscheint.
Zweitens. Legionellen sind kein gesundheitliches
Problem beim Trinkgenuss von Wasser, sondern
nur dann, wenn man diese durch feinen Sprühnebel einatmet, weil sich dies auf die Lunge
auswirken kann. Risikogruppen - wir haben extra
noch einmal nachgeschaut - sind insbesondere
Menschen mit geschwächtem Immunsystem, also insbesondere ältere Menschen mit schweren
Grund-erkrankungen, Personen nach Transplantationen, starke Raucher und Alkoholiker.
Die gesetzliche Beprobungsnotwendigkeit bezieht sich in den Einrichtungen, wie vom Gesetzgeber dargestellt, auf die Duschen. In Kitas werden zusätzlich auch die Handbrausen kontrolliert. Diese Beprobungen werden schon seit
Jahrzehnten betrieben. Der Gesetzgeber hat in
der novellierten Trinkwasserverordnung im Jahr
2011 die Vorschriften verschärft, um die Qualität
des Trinkwassers auch nach der Übergabe aus
dem Leitungssystem des Wasserversorgers in
die Hausanlagen zu gewährleisten.
Legionellen können sich vermehren, wenn in
Kalt- und in Warmwasserleitungen durch fehlende Entnahme lange Wasser steht und dort Temperaturen im Bereich zwischen 30 und 45 Grad
erreicht werden. Im privaten Haushalt kann das
beispielsweise vorkommen, wenn man längere
Zeit im Urlaub ist. In Sporthallen - diese betrifft
es ja im Wesentlichen - kann es dann der Fall
sein, wenn Ferien sind. Deshalb wird bei längerer Nichtbenutzung der Wasserleitungen ein
Spülen der Kalt- und Warmwasserleitungen notwendig. Bei den städtischen Objekten wird das
durch die Hausmeisterdienste, insbesondere
nach den Ferien, durchgeführt.
Nun zu den einzelnen Fragen:
Zur Frage 1. Ja, das Auftreten von Legionellen
im Trinkwasser ist ein normaler Tatbestand. Sie
sind dort immer vorhanden. Erst ab einer bestimmten Konzentration hat es einen gesundheitlich relevanten Faktor. Beispielsweise wird ab
Faktor 100 geprüft, aber erst ab Faktor 10.000
kann tatsächlich etwas auftreten. - Zum Stichtag
gestern gab es eine Kindertagesstätte mit einem
Befund einer Legionellenkonzentration über dem
Einschreitwert. Da die Einrichtungen verteilt über
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
S e i t e | 39
das ganze Jahr beprobt werden und festgestellten Übertretungen des Wertes sofort mit Maßnahmen begegnet wird, ist das eine Aussage, die
nur für heute gilt. Es können morgen fünf sein,
es können mal zwei sein, es kann mal gar keine
sein. Wie gesagt, es kann für jeden Tag eine andere Zahl geben. Bei Vorliegen eines anderen
Messergebnisses müsste man also wieder eine
andere Zahl nennen. Genauso war es auch vor
vier Wochen. Da waren es drei Kindergärten und
sechs Schulen, jeweils mit einem bzw. zwei Stellen. - Nach der Feststellung einer positiven Probe wird sofort eine Maßnahme durchgeführt.
Zum einen wird in der betroffenen Einrichtung
dieser Wasserhahn oder diese Sprühdose gesperrt. Zum anderen werden Gegenmaßnahmen
ergriffen, zum Beispiel Spülen der Leitungen oder Einsatz von chemischen Mitteln.
Zur Frage 5. Die betroffenen Einrichtungen wurden und werden, wie dargelegt, selbstverständlich bei Befunderfassung sofort informiert, da sie
die betroffenen Duschen bis zur erforderlichen
Maßnahmeumsetzung nicht nutzen können. Also: eine sofortige Einschränkung. Sonstige Einschränkungen im Betrieb gibt es nicht. Das heißt:
Es wird keine Einrichtung geschlossen.
Zur Frage 2. Ja, es werden je nach Fall unterschiedliche Maßnahmen im Auftrag des Fachamtes, des AGM, getroffen. Für den gesamten Prozess ist eine regelmäßige Beprobung, die auch
eine Erstdokumentation, die Maßnahmeeinleitung, die Maßnahmendurchführung und die
Nachkontrolle beinhaltet, notwendig. Dazu gibt
es ein entsprechendes Prozessmanagement.
Grundsätzlich wird nach Vorliegen eines positiven Mess-ergebnisses über dem Einschreitwert
die jeweilige Wasserentnahmestelle umgehend
gesperrt, die Leitung der Einrichtung wird informiert, und es werden Maßnahmen in die Wege
geleitet. Die erste Sofortmaßnahme ist zum Beispiel ein Durchspülen, dann eine thermische
Desinfektion oder auch der Einbau von Permanentfiltern in die Duschköpfe. Der Erfolg der
Maßnahmen wird durch Nachmessungen abgesichert. Danach kann die Anlage wieder freigegeben werden. Kann darüber keine dauerhafte
Sicherstellung niedrigerer Werte abgesichert
werden, werden umfangreichere Maßnahmen
notwendig, zum Beispiel der Austausch von Systemteilen, die Dämmung der Leitungen und Ähnliches. Das wird dann auch durchgeführt.
Anders ist es bei einem Sportbad. Dort kann es
durchaus passieren, dass der gesamte Bereich
der Duschen stillgelegt wird. Dann muss man
den Duschbereich schließen. Allerdings: In der
Zeit, in der ich hier im Amt bin, ist das noch nicht
passiert.
Zur Frage 3. Das ist nicht der Fall. Sporthallen
und Kindertagesstätten sind auch bei temporär
gesperrten Duschen und Handbrausen nutzbar.
In Schulen tritt das nicht auf, weil es in Schulen
normalerweise keine Duschen gibt.
Zur Frage 4. Es besteht aus gesundheitlicher
Sicht kein Handlungsbedarf über das Maß der
vorgenannten und der Vorschriftslage entsprechenden, laufenden Messungen hinaus. Es besteht lediglich der Bedarf, die für die weiter zu
erwartenden Aufwendungen notwendigen Mittel
darzulegen, um im Rahmen der Prüfung der allgemeinen Unterhaltungsmittel für Schulen und
Kindergärten innerhalb des Titels ausreichend
Vorsorge zu treffen.
Eine laufende Unterrichtung der Öffentlichkeit
oder der Stadträte zu tagesaktuell gesperrten
Duschen einzelner Einrichtungen hat zu keinem
Zeitpunkt stattgefunden. Es ist sicher auch ziemlich unsinnig, Ihnen jeden Tag mitzuteilen: Heute
sind es zwei, heute sind es drei, heute sind es
keine. Für dieses ganz normale Verwaltungshandeln gibt es keine politisch notwendige Beschlusslage.
Zur Frage 6. Die Messungen wurden bis zum
Jahr 2013 im Auftrag des Amtes für Jugend, Familie und Bildung durch das Gesundheitsamt
durchgeführt. Seit der Gründung des AGM und
der Übernahme der Hausmeisterdienste aus
dem AJuFaBi in das AGM werden sie direkt
durch das AGM als Dienstleister entsprechend
der gesetzlichen Vorschriften einmal jährlich in
jeder Einrichtung durchgeführt.
Hierzu noch eine Anmerkung zur heutigen Pressebehauptung, es wären zwischen 2013 und
2015 durch das AGM keine Proben vorgenommen worden, da ja erst 2015 Probeentnahmeventile eingebaut worden sind: Natürlich ist diese
Aussage falsch. Das wurde von mir auf der
Pressekonferenz gestern auch so dargestellt.
Selbstverständlich wurden durch das AGM seit
der Übernahme 2013 überall jährlich Proben
entnommen. Das hat man genauso wie zuvor
gemacht, nämlich durch das Aufdrehen des
Wasserhahns und die Entnahme von Wasser am
Duschkopf. So wird auch heute noch verfahren,
wo es relativ wenige Entnahmestellen gibt. In
großen Einrichtungen, wo sich Entnahmeventile
befinden - dazu gehört beispielsweise das Technische Rathaus -, ist es wegen der weit verzweigten Leitungssysteme einfacher, an definierten Stellen des Systems zu prüfen. So lässt sich
feststellen, in welchem Bereich es einen Befall
gibt, ohne jeden Hahn einzeln aufdrehen zu
müssen.
Meine Damen und Herren, die Untersuchung auf
Legionellen an Duschen in öffentlichen Einrichtungen gehört wie so viele regelmäßig vorzunehmende Prüfungen zum laufenden Geschäft
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
der Verwaltung. Das wird vom AGM seit 2013 mit
Akribie und entsprechend der Vorschrift erledigt.
Werden Auffälligkeiten festgestellt, wird sofort
gehandelt. Dafür ist das Prüfsystem ja auch da.
Es gibt daher weder gesundheitsgefährdende
Beeinträchtigungen noch eine Nutzungseinschränkung der einzelnen betroffenen Einrichtung jenseits der temporären Sperre einer einzelnen Dusche.
Warum eine ganz normale und umsichtige Verwaltungstätigkeit von einzelnen Medienvertretern
zu alarmierenden Berichten umgedichtet wird
und wem damit geholfen sein soll, außer dass
das Angst auslöst und es zu einer großen
Schlagzeile kommt, das ist eine Frage, die Sie
sich selber beantworten müssen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau hat eine
Nachfrage.
Stadtrat Tornau (CDU): Frau Dubrau, danke für
die Ausführungen. Wenn die Kontrollen regelmäßig durchgeführt wurden, gibt es ja bestimmt
Protokolle dazu. Können wir da Einsicht nehmen? - Gut. Dann kündigen wir an, Akteneinsicht
zu beantragen, Herr Oberbürgermeister. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Wir
haben eben gehört, es besteht kein Grund zur
Sorge: Eine von Legionellen ausgehende Gefahr
liegt nicht vor. - Mit Besorgnis erfüllt mich allerdings die Tatsache, dass es eine Ihnen gegenüber nicht loyale Verwaltung gibt, Herr Oberbürgermeister. Wir haben das Problem ja auch in
nichtöffentlichen Ausschüssen. Es gibt Führungsleitlinien, die einiges zu diesem Thema formulieren. Wie gedenken Sie dieses Thema in Angriff
zu nehmen?
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner, wir
haben das sehr offen angesprochen. Ich werde
mich dazu noch nichtöffentlich äußern. Nur so
viel: Wir werden entsprechende Maßnahmen
einleiten.
S e i t e | 40
Was mich viel mehr umtreibt, ist der Gegenstand
unserer Dringlichen Anfrage. Frau Dubrau, Sie
haben darauf geantwortet. So ganz zufriedenstellend ist diese Antwort für uns nicht, weil wir
denken, dass die Berichterstattung - egal, wie es
dazu gekommen sein mag; das will ich überhaupt nicht werten; in der Tat, da gibt es ein
Problem, aber darum geht es hier nicht - sicherlich nicht aus der Luft gegriffen ist. Sie haben gerade gesagt: Selbstverständlich werden jährlich
Kontrollen durchgeführt. - Dazu sind Sie auch
verpflichtet. Frau Dubrau, Sie wissen sicherlich
auch, dass es in der Trinkwasserverordnung eine
Regelung gibt, derzufolge sich derjenige, der
diese Pflicht verletzt, ordnungswidrig verhält.
Diese Ordnungswidrigkeit wird mit Geldbußen
bis zu 25.000 Euro geahndet.
Unsere erste Frage haben Sie bereits beantwortet: Protokolle gibt es. - Offenbar gibt es Zweifel
daran, dass diese Kontrollen wirklich überall dort
jährlich durchgeführt worden sind, wo sie hätten
durchgeführt werden müssen. Meine Frage ist:
Gibt es da schon ein Ordnungswidrigkeitenverfahren?
Bürgermeisterin Dubrau: Wie ich Ihnen eben
eindeutig dargestellt habe, ist es ein ordnungsgemäßes Verfahren, das seit Jahren durchgeführt wird. Es gibt ordnungsgemäße Protokolle.
Wie gesagt, Sie können gerne Einsicht nehmen.
Insofern gibt es auch kein Verfahren. Gegen wen
soll ein Verfahren eingeleitet werden, wenn jemand seine Arbeit ordentlich macht?
Zu den Zeitungsartikeln. Sie brauchen eigentlich
nur die Artikel zweier Zeitungen, deren Vertreter
auf derselben Pressekonferenz gewesen sind,
miteinander vergleichen. Dann sehen Sie, wie
stark die Unterschiede sind.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Frau Dubrau, nur eine
kurze Frage von mir zum Thema „Hype in der
Zeitung und Angst der Eltern“. Sie sprachen
eben von einem Faktor. Wie hoch war denn der
Faktor, also die Grenzüberschreitung, in den
neun betroffenen Einrichtungen? Lag er nur
knapp darüber, oder lag er weit darüber? Können
Sie mir das sagen?
Frau Niermann hat sich gemeldet.
Stadträtin Niermann (CDU): Die von Herrn Elschner angesprochene Frage gehört irgendwie
nicht hierhin, finde ich. Das können Sie im Anschluss noch einmal bereden.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte eben gesagt, dass das von uns ab einem Wert von 100
KBE intensiv geprüft und dann gespült wird bzw.
weitergehende Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Gesundheitsgefährdung für einen bestimmten Personenkreis - auch diesen hatte ich
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Ihnen benannt - tritt ab 10.000 auf. Also: Die
Spanne zwischen dem Wert, ab dem wir eine
Prüfung durchführen, und dem, der tatsächlich
eine Gefährdung darstellt, ist weit.
Stadtrat Haas (CDU): Das war nicht meine Frage. Ich wollte wissen: In den neun betroffenen
Einrichtungen, sowohl Schulen als auch Kitas - -
Bürgermeisterin Dubrau: Ja, ab einem Wert
von 100 wird geprüft.
Stadtrat Haas (CDU): Und wie hoch war der in
diesen neun Einrichtungen?
Bürgermeisterin Dubrau: Das kann ich Ihnen
jetzt nicht sagen, aber das kann ich gerne nachreichen. Für welchen Zeitpunkt möchten Sie das
wissen: für den vor vier Wochen, den vor sechs
Wochen, den vor einer Woche, den von gestern
oder den von heute?
Stadtrat Haas (CDU): Für den Zeitpunkt, als es
das letzte Mal protokolliert wurde. - Danke für die
Information.
Bürgermeisterin Dubrau: Das letzte Protokoll
ist gestern ausgefüllt worden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
S e i t e | 41
den, sind Menschen mit extrem geschwächtem
Immunsystem, sind insbesondere ältere Menschen mit schweren Grunderkrankungen, sind
Personen nach Transplantationen, sind starke
Raucher und Alkoholiker.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, die Diskussion ist geführt. Meine Damen und Herren,
„kurzer Sachstandsbericht“ heißt: Frau Dubrau
hat Auskunft gegeben, dass alle gesetzlichen
Regelungen in den Einrichtungen der Stadt
Leipzig eingehalten werden und dass selbstverständlich auch die in der Trinkwasserverordnung
2011 genannten Grenzwerte eingehalten werden. Ab 100 KBE auf 100 Milliliter wird gespült
oder es werden weitere Maßnahmen eingeleitet.
Ab 1.000 KBE gilt die nächste Stufe. Ab 10.000
KBE wird gegebenenfalls eine Dusche gesperrt.
Punkt. Mehr ist eigentlich überhaupt nicht zu sagen.
Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, geben Sie mir recht, dass im Falle,
der in dieser Frage zuständige Fachdezernent
wäre beispielsweise von der Union oder möglicherweise auch von der FDP gestellt worden,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieses
Thema genutzt hätte, es erheblich zu skandalisieren?
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch, diese
Frage kann ich nicht beantworten. Da möge sich
jeder selbst prüfen.
Herr Grosser.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Da
vorhin von Herrn Weickert in seiner Rede zur
Bildungspolitischen Stunde auch auf die dramatische gesundheitsgefährdende Situation für unsere Kinder an den Schulen eingegangen wurde
und auch jetzt nach der Gesundheitsgefährdung
gefragt wurde: Frau Dubrau, Sie haben eben
ausgeführt, für welche Personengruppen Legionellen tatsächlich gefährlich sein können. Ich
glaube, diese Aussage kommt vom Robert-KochInstitut. Daher meine explizite Nachfrage: Sind
vom Robert-Koch-Institut Legionellen bei einem
Wert von über 10.000 als gesundheitsgefährdend für Kinder und Jugendliche eingeschätzt
worden, ja oder nein?
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Die Risikogruppen,
die durch das Robert-Koch-Institut benannt wer-
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Ich glaube
schon, dass die Stadt bzw. die Verantwortlichen
der Stadt die Prüfungen ordentlich durchführen
lassen. Meine Frage zielt in eine andere Richtung. Wir wissen, dass sich Legionellen zwischen 20 und 60 Grad Celsius entwickeln und
über 60 Grad absterben. Die Frage ist: Könnte
es sein, dass die Anlagen der betroffenen Einrichtungen nicht richtig eingestellt sind? Müsste
man die Temperaturen eventuell etwas höher
einstellen?
Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser, Sie
können sicher sein, dass die Hausmeister genau
das im Blick haben, wie auch Sie alle ab und zu
die Heizungen entweder selbst aufdrehen oder
aber moderne automatische Systeme haben, die
einmal im Monat auf 60 Grad hochheizen. Letzteres ist in 50 Prozent der Schulen, die noch aus
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
DDR-Zeiten stammen, nicht gegeben. Deren
Heizungsanlagen heizen aber in der Regel auf
über 56 Grad.
Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort.
16.8 Auf welcher Grundlage erteilt die Stadt
Leipzig Bootsverleihbetrieben Genehmigungen? (VI-F-02474)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
S e i t e | 42
Zur vierten Frage. Bei der Stadt wurden 2016
acht Anträge auf Gestattung von Motorbooten für
das Befahren von Gewässern erster Ordnung
gestellt. In diesem Jahr wurde bisher ein Rettungsboot des DLRG-Bezirks Leipzig mit Verbrennungsmotor zugelassen. Grundsätzlich werden nur Verbrennungsmotoren für Rettungsboote, Trainerboote sowie zur Gewässerunterhaltung zugelassen.
Herr Rosenthal, bitte.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Für die Zulassung von
Nutzungen auf Gewässern erster Ordnung ist die
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates
Sachsen nicht zuständig. Die Zuständigkeit für
wasserrechtliche Entscheidungen im städtischen
Bereich liegt bei der Stadt Leipzig als zuständige
untere Wasserbehörde. Anträge auf wasserrechtliche Gestattung der Bootsverleihe sind deshalb
bei der Stadt einzureichen. Im Rahmen von wasserrechtlichen Verfahren wird bei Betroffenheit
der Gewässer erster Ordnung die Landestalsperrenverwaltung als Grundstückseigentümerin und
Unterhaltungspflichtige beteiligt. Diese schließt
bei Benutzung von Grundstücken privatrechtliche
Gestattungsverträge mit den Antragstellern auf
der Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung ab. Für die alleinige Nutzung des Gewässers mit Verleihbooten ohne Eingriffe in die Ufer
und ohne Veränderungen der Gewässereigenschaften ist eine Beteiligung der LTV aus Sicht
der Stadt jedoch entbehrlich.
Zur zweiten Frage. Die Stadt hat noch keine
wasserrechtlichen Gestattungen an Bootsverleihe bezüglich des Betriebs der Verleihboote erteilt, da der Handlungsbedarf und die rechtliche
Würdigung der gesetzlichen Grundlage erst zum
Jahreswechsel 2015/2016 durch die Landesdirektion Sachsen aufgezeigt wurden. Entsprechende Verfahren sind nunmehr eingeleitet. Die
rechtliche Grundlage für die Erteilung ist die benannte Norm § 5 Absatz 3 des Sächsischen
Wassergesetzes.
Zur dritten Frage. Der Stadt liegen bisher drei
Anträge von Bootsverleihern vor. Mit Schreiben
der Stadt vom 17. März dieses Jahres wurden 21
Leipziger Bootsverleiher zur aktuell im Freistaat
Sachsen klargestellten Rechtsauffassung informiert. Zum Vollzug der Gestattung wurde die
LDS als obere Wasserbehörde angefragt. Diese
hat ausgeführt, dass im Einzelfall einer unteren
Wasserbehörde die Zuständigkeit übertragen
werden soll. Es liegt aber noch keine Entscheidung vor.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Nur
noch einmal zum Verständnis. Sie hatten gesagt,
es wurden 21 Bootsverleiher angeschrieben, die
in den letzten Jahren Boote auf den Leipziger
Gewässern hatten und vermutlich auch demnächst wieder haben wollen. Bis jetzt gibt es
aber nur Anträge von drei Bootsverleihern. Das
bedeutet theoretisch: Wenn die anderen 18
Bootsverleiher nicht noch Anträge stellen, fahren
deren Boote illegal auf den Gewässern.
Bürgermeister Rosenthal: Wir haben sie auf
die rechtliche Regelung aufmerksam gemacht
und ihnen natürlich nahegelegt, dass sie, damit
ihre Boote legal fahren können, eine wasserrechtliche Gestattung bei der Stadt beantragen
müssen. Ja.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): In
dem Wissen, dass es bisher so wenige Anträge
gibt: Wird es dann auch entsprechende Kontrollen geben? Die Verleiher könnten ja denken, was
die Stadt da geschrieben hat, interessiert uns
nicht.
Bürgermeister Rosenthal: Ich verweise auf
meine Antwort zur Frage 3. Wir haben die LDS
gebeten, klarzustellen, wer für die Kontrolle dieser sich für Gesamtsachsen verändernden
Rechtslage die Verantwortung übernehmen soll.
Die LDS will sich hinsichtlich der Zuständigkeit
noch erklären, will das aber wohl auf eine untere
Wasserbehörde übertragen.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Okay.
Wenn das jetzt nicht übertragen werden würde,
ist nicht geklärt, wer dafür zuständig ist. Dann
gibt es zwar eine Rechtsnorm, die vorsieht, dass
das beantragt werden muss. Aber da die Verleiher wissen, dass das niemand kontrolliert, weil
nicht entschieden wurde, wer das kontrolliert,
kann ihnen das egal sein. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Das ist ja kein Vorwurf an Sie.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Bürgermeister Rosenthal: Wenn es uns zur
Anzeige gelangt, dass jemand ohne Gestattung
als Bootsverleiher tätig ist, werden wir natürlich
prüfen, inwieweit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand realisiert ist. Aber eine aktive Prüfung auf
den Gewässern durch das Amt für Umweltschutz
findet nicht statt.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Das
ist sehr skurril, aber danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter
Herr Bürgermeister Rosenthal! Wundert es Sie
nicht auch, dass solche Fragen, insbesondere
die Fragen 1 bis 3, gestellt werden? Fragen Sie
sich nicht auch: Was ist der Hintergrund des
Ganzen? Eigentlich möchten wir muskelbetriebenen Bootsverkehr in Leipzig. Hier wird nur
nach dem Kontrolldruck gefragt, statt zu überlegen, wie man die Verleiher gegebenenfalls unterstützen kann, damit sie die rechtliche Norm erfüllen können. Sind die zurzeit vielleicht einfach
nur ratlos?
Bürgermeister Rosenthal: Ich möchte es anders beantworten. Ich kann die Auffassung, die
uns seitens der Landesdirektion mitgeteilt wurde,
dass wir jetzt den Bootsverleihern eine wasserrechtliche Gestattung erteilen müssen, ehrlich
gesagt, auch nicht ganz nachvollziehen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, welche Wirkung das Verleihen auf das Schutzgut Wasser
hat. Insofern wären wir als Stadt Leipzig mit der
bisherigen Rechtslage vollkommen d’accord gegangen und hätten es auch weiterhin so behandelt. Allerdings muss ich jetzt mit den rechtlichen
Hinweisen der Fachaufsichtsbehörde umgehen.
Deshalb der Hinweis an die Verleiher, wie das
Verfahren formal zu betrachten ist. Ich kann
ihnen das leider derzeit nicht ersparen. Aber die
Betonung liegt auf „leider“.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank.
16.9 Personelle
Entwicklungsperspektiven
des Einsatzdienstes in der Branddirektion Leipzig (VI-F-02499)
Einreicher: AfD-Fraktion
Herr Kollege Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Bis Ende 2018 werden
S e i t e | 43
nach derzeitigem Stand 17 Bedienstete der
Laufbahngruppe 1 (bisher mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) sowie 5 Bedienstete der
Laufbahngruppe 2 (bisher gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) in den Ruhestand treten bzw.
eine Rente wegen Alters in Anspruch nehmen. In
den Jahren 2019 und 2020 werden nach derzeitigem Stand 24 Bedienstete des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und 6 Bedienstete
des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
planmäßig in den Ruhestand treten bzw. Altersrente beziehen.
Zur zweiten Frage. Eine Prognose zur Bewerberlage kann im Vorfeld einer Stellenausschreibung
naturgemäß nicht getroffen werden, da diese von
einer Vielzahl von Einflussfaktoren abhängig ist
und sich erfahrungsgemäß auch sehr unterschiedlich gestaltet. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren mehrfach Stellen extern ausgeschrieben und konnte diese stets durch geeignete Bewerber und Bewerberinnen besetzen.
Zur dritten Frage. Der zukünftige Personalbedarf
soll durch die Übernahme der von der Stadt ausgebildeten BrandmeisterInnen und BrandoberinspektorInnen sowie durch die Einstellung geeigneten externen Personals abgedeckt werden.
Zur vierten Frage. Die Stadt bildet seit Jahren
aus und übernimmt alle BrandmeisteranwärterInnen und BrandoberinspektoranwärterInnen,
die erfolgreich eine Staatsprüfung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
ablegen. Die Anzahl der städtischen Ausbildungsplätze steht immer in Abhängigkeit der von
der Landesfeuerwehrschule der Stadt zur Verfügung gestellten Lehrgangsplätze. Die Branddirektion zeigt der Landesfeuerwehrschule zwar
rechtzeitig ihre Bedarfe an; die abschließende
Entscheidung trifft jedoch allein die Landesfeuerwehrschule, sodass eine bedarfsdeckende Bereitstellung von Ausbildungsplätzen leider nicht in
jedem Jahr möglich ist. Das heißt: Rückgriff auf
andere Länder bzw. die Diskussion, inwieweit die
Stadt Leipzig selbst ausbilden sollte.
Im Dezember 2016 und im März 2017 beenden
jeweils sieben Brandmeisteranwärter und im
März 2017 ein Brandoberinspektorenanwärter
die Ausbildung für den Feuerwehrtechnischen
Dienst. Am 4. April 2016 haben weitere sieben
Brandmeisteranwärter und zwei Brandoberinspektorenanwärter die Ausbildung begonnen und
schließen diese voraussichtlich am 3. April 2018
ab. Für die Kalenderjahre 2017 und 2018 sind
jeweils 13 BrandmeisteranwärterInnen und zwei
BrandoberinspektorenanwärterInnen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorgesehen.
Diese würden dann 2019 und 2020 zur Übernahme zur Verfügung stehen.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Zur fünften Frage. Die Anzahl der Funktionsstellen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr wird
seit 2001 im Brandschutzbedarfsplan für die
Stadt festgelegt. Der Brandschutzbedarfsplan
wurde und wird regelmäßig unter Berücksichtigung der Entwicklung der Stadt einschließlich
des Gefährdungspotenzials fortgeschrieben und
die Anzahl der Funktionsstellen dem ermittelten
Bedarf angepasst. Gegenwärtig ist die dritte
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für
den Zeitraum 2016 bis 2021, in der die Anzahl
der Funktionsstellen unter Beachtung der Eingreifzeiten für zeitkritische Einsätze und der
Entwicklung der Stadt erneut angepasst wird, in
finaler Bearbeitung.
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen sehe ich
nicht.
16.10 Baumschutz oder doch nicht?
(VI-F-02552)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Anfrage wird ebenfalls von Herrn Rosenthal
beantwortet.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts 2010 und dem
neuen Sächsischen Naturschutzgesetz 2013
wurde der Geltungsbereich kommunaler Gehölzschutzsatzungen in Sachsen eingeschränkt. Danach wurden durch Landesrecht Nadelgehölze,
Pappeln, Birken, Baumweiden, Obstbäume unabhängig vom Stammumfang auf mit Gebäuden
bebauten Grundstücken vom Geltungsbereich
der Baumschutzsatzung ausgenommen. Ebenso
nicht mehr geschützt sind auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken alle anderen Laubbäume
mit einem Stammumfang unter 1 Meter gemessen in 1 Meter Höhe. Sofern nicht andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen, dürfen diese Gehölze landesweit ohne Genehmigung beseitigt werden. Ersatzpflanzungen können nicht gefordert werden. Weiterhin wurden
Verfahrensvorschriften, zum Beispiel Freistellung
des Genehmigungsverfahren von Verwaltungsgebühren, Einführung des Eintritts der Genehmigungsfiktion nach einer Frist von drei Wochen,
geändert. Seit den Gesetzesänderungen wird in
der Stadt Leipzig gemäß der landesrechtlichen
Vorgaben verfahren.
Bis zur Einführung wurden in Baugenehmigungsverfahren durch das Amt für Stadtgrün und
Gewässer separate Bescheide bei Eingriffen in
geschützte Gehölze durch nach Sächsischer
Bauordnung genehmigungspflichtige Vorhaben
erlassen. Da die Bestimmungen nun auf insge-
S e i t e | 44
samt weniger Gehölze der Baumschutzsatzung
zutreffen, wurde im Herbst 2010 die Bearbeiterzahl in der betreffenden Struktureinheit des Amtes für Stadtgrün und Gewässer um zwei Bedienstete reduziert. Zwar hat sich die Zahl der
Verfahren an sich verringert; jedoch stieg aufgrund der zusätzlich eingeführten Faktoren, zum
Beispiel nicht definierter Grundstücksbegriff Bebauung, Differenzierung von Arten und Größengruppen auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken, gleichzeitig der Aufwand bei der Antragsbearbeitung wesentlich. Es wird eingeschätzt,
dass sich dieser je nach Fall um mindestens 30
Prozent erhöht hat. Durch die Neuregelung ist
der Schwierigkeitsgrad der Bearbeitung gestiegen. Durch die verkürzte Bearbeitungsfrist ist
das bisher bewährte Territorialprinzip bei der Bearbeitung nicht mehr durchgängig anwendbar.
Eine Verfahrensvereinfachung oder eine nennenswerte Aufwandsreduzierung wurde durch
die Neuregelung aus Sicht der Stadt nicht erreicht.
Der Beratungsbedarf zu Gehölzen bei Bürgern
und Bauherren sowie Architekten und auch bei
auf dem Gebiet des Naturschutzes tätigen Organisationen ist seit der Gesetzesänderung aus
Sicht der Stadt außerordentlich hoch, da die
neuen Regelungen scheinbar wesentlich komplizierter sind. Anfragen zur Rechtslage werden in
unverändert hoher Zahl gestellt, was aus Sicht
der Stadt zeigt, dass die rechtlichen Neuregelungen für den Bürger unverständlich sind. Die
Beantwortung der laufenden Anfragen von Einwohnern und Bauherren sowie die diesbezügliche Beratung verursachen einen immensen
Mehraufwand in der Verwaltung, ebenso die Prüfung von oft unbegründeten Anzeigen und Bürgerhinweisen bezüglich befürchteter Verstöße.
Zur zweiten Frage. Quantitative Aussagen zu
Fällungen von Bäumen, die nicht mehr den
Schutz der Satzung genießen, sind nicht möglich, da bei Beseitigung nicht geschützter Gehölze keine Anzeigepflicht besteht und eine Erfassung der Fällung von nicht geschützten Bäumen
durch die Verwaltung nicht möglich ist. Dies würde die Erstellung eines laufend aktualisierten
Baumkatasters für Privatgrundstücke erfordern.
Hierzu sind weder die materiellen noch die personellen Voraussetzungen gegeben. Ein aktuelles Beispiel der Auswirkungen der Gesetzgebung
ist ein circa 8.000 Quadratmeter großes Grundstück an der Merseburger Straße, bebaut mit einer Holzhütte. Das ehemals durchgrünte Grundstück ist komplett gerodet. Die Verwaltung hatte
hierauf keine Einflussmöglichkeit.
Zur dritten Frage. Hierzu will ich Ihnen eine statistische Auswertung der Jahre 2009 und 2015
vortragen; das Übrige gebe ich gern zu Protokoll.
2009 gab es 2.177 Vorgänge; betroffen waren
9.793 Bäume. 2015 waren es 832 Vorgänge; be-
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
troffen waren 4.199 Bäume. - In 2009 erteilte
Genehmigungen zur Beseitigung: 4.856; beauflagte Ersatzpflanzungen: 8.961. In 2015 erteilte
Genehmigungen zur Beseitigung: 1.404; beauflagte Ersatzpflanzungen: 3.934. - Sie sehen, das
hat sich erheblich reduziert, zumindest wenn
man es an der tatsächlichen Zahl der Bäume
festmacht.
Zur vierten Frage. Die personellen und materielltechnischen Ressourcen zur flächendeckenden
Kontrolle sind nicht vorhanden. Prävention ist
nicht möglich. Es kann bis auf die vereinzelte
Feststellung von Verstößen im konkreten Einzelfall lediglich auf Anzeigen und Bürgerhinweise
reagiert werden. Auch hierzu einige statistische
Angaben: In 2009 aufgenommene Ermittlungen
bzw. eingeleitete Verfahren nach OWiG in Zusammenhang mit vermuteten Verstößen gegen
Verbote der Baumschutzsatzung: 35, in 2015:
45. In 2011 hieraus resultierend durchgeführte
abgeschlossene Bußgeldverfahren: 25, in 2015:
7.
Zur fünften Frage. Es geht um die theoretisch zu
erhebenden Kosten für Verwaltungsaufwand oder anders ausgedrückt: Was wäre, wenn die
Gebühren noch erhoben werden könnten? So
haben wir die Frage verstanden, so ist es jetzt
auch zugearbeitet. - 40.415 Euro: Wegfall der
Gebühreneinnahmen durch Gebührenbefreiung.
2005 bis 2009 betrugen die Gebühreneinnahmen
rund 85.000 Euro pro Jahr.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch: Herr Bürgermeister Rosenthal, erlauben Sie mir zwei Nachfragen. Zum einen: Geben Sie mir recht, dass der Grundstücksbegriff nach der Regelung im Landesnaturschutzrecht dem als „Buchgrundstück“ definierten Grundstück entspricht? Wenn das so ist,
wo ist das Rechtsproblem? - Frage 2: Geben Sie
mir recht, dass der Begriff des Gebäudes legal
definiert ist und dass sich aus der Legaldefinition
ergibt, dass ein bebautes Grundstück ein Grundstück ist, auf dem sich eine bauliche Anlage befindet, die mit dem Boden fest verbunden ist oder
aus eigener Schwere auf dem Boden ruht?
Bürgermeister Rosenthal: Es ist für mich ein
Leichtes, Ihnen recht zu geben. Die Frage war ja
nur, inwieweit Bürgerinnen und Bürger, Bauherren und Architekten mit diesen Begrifflichkeiten
umgehen können. Und da gibt es in der Praxis
scheinbar Probleme. So hatte ich es gemeint.
Das will ich noch einmal klarstellen.
S e i t e | 45
Oberbürgermeister Jung: Weitere Nachfragen
sehe ich nicht.
16.11 Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Geflüchteter (VI-F-02566)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian wird um Antwort gebeten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Ja. Die soziale Betreuung für die in eigenem Wohnraum lebenden Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird in Form von einer KommStruktur bei niedrigschwellig arbeitenden, dezentralen Beratungsstellen der Migrantenhilfe
erbracht. Der Schlüssel von 1 zu 100 bezieht
sich auf den jährlichen Anteil von Personen, die
in eigenen Wohnraum wechseln.
Zur Frage 2. Zwei VZE werden derzeit von der
Stadt Leipzig für die Betreuung von dezentral
wohnenden Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert. Träger der Beratungsstellen für die dezentral wohnenden Personen sind die Caritas Leipzig, der Flüchtlingsrat
Leipzig e. V., der Internationale Frauen Leipzig
e. V. und der RAA Leipzig e. V. Aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Zuweisungen wird eine Aufstockung der Personalressourcen für diese soziale Betreuung derzeit vorbereitet.
Zur Frage 3. Im Jahr 2015 wurden nach dem
vorläufigen Rechenergebnis insgesamt 1,6 Millionen Euro für die soziale Betreuung von Asylbewerbern und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften und im dezentralen Wohnen aufgewendet. Davon wurden knapp 700.000 Euro vom
Freistaat Sachsen über die Richtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge mitfinanziert. Das heißt, der
kommunale Anteil lag 2015 bei 922.400 Euro für
die soziale Betreuung.
Zur Frage 4. 2.184.000 Euro Aufwendungen für
die soziale Betreuung von Geflüchteten sind in
der Planung für 2016 vorgesehen.
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Sehe
ich nicht. - Herzlichen Dank, Herr Fabian.
Ich schließe die Fragestunde. Antworten auf die
übrigen Fragen gehen Ihnen schriftlich zu.
Die Tagesordnungspunkte 17 und 18 können wir
überspringen.
19.
Vorlagen I
TOP 19.1 ist abgesetzt.
19.2 (nichtöffentlich)
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Meine Damen und Herren, eine wichtige Entscheidung steht an. Ein Ausschluss von einzelnen Mitgliedern des Stadtrates wegen möglicher
Befangenheit in diesem Falle ist nach kommunalrechtlichen Grundsätzen nicht gegeben. Das
haben wir noch einmal rechtlich geprüft und auch
mit der Landesdirektion abgestimmt. Aber
selbstverständlich steht es jeder Stadträtin und
jedem Stadtrat frei, aus persönlichen Gründen
nicht an der Beratung und Abstimmung teilzunehmen. - So weit die Einleitung.
Ich bitte Kollegen Hörning um Einbringung der
Vorlage.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Verehrte Stadträtinnen und
Stadträte! Zum Tagesordnungspunkt 19.2,
Vergabe Stromkonzession, folgende Einbringung:
Das ursprünglich im Jahr 2010 in den entsprechenden Veröffentlichungsmedien bekannt gemachte Auslaufen der Stromkonzessionsverträge
soll nach nunmehr fast sechsjähriger Dauer mit
der heutigen Entscheidung und dem nachfolgenden Vertragsabschluss zum Abschluss gebracht
werden.
Nachdem gerichtlich durch das Oberlandesgericht Dresden festgestellt wurde, dass die im
Jahr 2013 getroffene Auswahlentscheidung nicht
den gesetzlichen Vorgaben entsprach und im
Übrigen das Verfahren selbst aufgrund zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung des
BGH nicht den Anforderungen an energierechtliche Normen genügte, folgte im Jahr 2014 die
Entscheidung, das laufende Verfahren abzubrechen und ein neues Verfahren zur Vergabe der
Stromkonzession durchzuführen.
In diesem im Jahr 2015 durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und dem EUAmtsblatt begonnenen Verfahren wurden weitere
Ortsteile, die nicht Gegenstand des ersten Verfahrens waren und deren Konzessionsverträge
im Jahr 2017 auslaufen werden, ebenfalls berücksichtigt. An dem neuen Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession waren als Bieter die Altkonzessionärin envia Mitteldeutsche Energie AG
sowie die Stadtwerke Leipzig GmbH beteiligt.
Parallel wurde die Entscheidung zur Aufhebung
des Altverfahrens durch die envia Mitteldeutsche
Energie AG mit dem Ziel der Fortführung überprüft. Nachdem das Vorgehen der Stadt erstinstanzlich bestätigt wurde, hat das OLG Dresden
am 04.04.2016 beschlossen, die eingelegte Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. In dem Beschluss heißt es wörtlich - ich
zitiere -:
S e i t e | 46
Hinsichtlich der wiederholt vorgebrachten Auffassung der Klägerin,
- das ist die enviaM AG wegen der Manipulationsabsicht der
Beklagten dürfe das Vergabeverfahren
nicht aufgehoben werden, ist auf den
Beschluss des Senats vom 12.02.2016
zu verweisen. Die Beklagte hat ein von
Anfang an mit rechtswidrigen Auswahlkriterien betriebenes Konzessionsvergabeverfahren aufgehoben und einen
neuen Wettbewerb eröffnet, an dem
sich auch die Klägerin beteiligen kann.
Von einer „manipulativen Verfahrensaufhebung“ kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein.
So weit das OLG Dresden vom 04.04.2016.
Das nunmehr der anstehenden Auswahlentscheidung zugrunde liegende Verfahren ist unter
Beachtung von Rechtsentwicklungen und bei geringeren Abweichungen strukturell ausgestattet,
wie auch das im vergangenen Sommer abgeschlossene Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession, hinsichtlich dessen das Landgericht
Leipzig im einstweiligen Rechtsschutz keine Bedenken geäußert hat. Zwischenzeitlich wurde die
durch einen Bieter im Verfahren zur Vergabe der
Gaskonzession gerügte und auch hier verwendete relative Bewertungsmethode durch ein Oberlandesgericht bestätigt.
Das vorliegende Verfahren findet nach Beschlussfassung im Stadtrat seinen Abschluss
durch die Unterzeichnung des Konzessionsvertrages mit dem nach den Auswahlkriterien am
besten platzierten Bieter, gemäß Beschlussvorschlag die Stadtwerke Leipzig GmbH. Die Entscheidung ist nach den gesetzlichen Vorgaben
bekanntzumachen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Hörning. - Gibt es Wortmeldungen? - Das sehe ich
nicht. Das wurde ausführlich vorberaten. Dann
darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt
dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.3 Bebauungsplan Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-EllrodtStraße“; Stadtbezirk Leipzig-Südwest,
Ortsteil Großzschocher; Billigungs- und
Auslegungsbeschluss (VI-DS-01834)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
S e i t e | 47
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Stadtrat Haas (CDU): Dann bedanke ich mich
von ganzem Herzen.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Selbstverständlich
bekommen diese Antwort jede Fraktionsgeschäftsstelle und Herr Hobusch und Herr Morlok.
19.4 (nichtöffentlich)
Es geht um einen Satzungsbeschluss im Stadtbezirk Nordwest über ein besonderes Vorkaufsrecht. - Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr
Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sven Morlok
und ich werden dieser Satzung zustimmen; das
vorab. Aber da jetzt häufiger das Instrument der
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht genutzt wird, erlauben Sie mir folgende Fragen dazu mit der Bitte um Beantwortung. Gegebenenfalls werde ich sie noch einmal als Anfrage zur
nächsten Ratsversammlung stellen.
Erstens. Frau Bürgermeisterin Dubrau, wie viele
dieser Vorkaufsrechtssatzungen existieren in der
Zwischenzeit?
Zweitens. Welche wären das, und wo befinden
sie sich? In welchem Umfang wurden bisher
Vorkaufsrechte nach einer solchen Vorkaufsrechtssatzung ausgeübt?
Drittens. Da es die Vorlage zu Schulstandorten
aus dem November letzten Jahres gibt: Wie viele
solcher Vorkaufsrechtssatzungen sind denn noch
zu erwarten?
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch, gestatten Sie mir, zu antworten. Wären Sie damit
einverstanden, dass wir das nachliefern? Wir
können Ihnen das problemlos nächste Woche
zuleiten. Aber Sie können auch gern eine Anfrage einreichen. - Ich denke, noch ist es übersichtlich. Aber ich will unverhohlen zugeben, dass
dieses Instrument immer wichtiger werden wird
in einer so schnell wachsenden Stadt. Angesichts der Konkurrenzsituation um Flächen wird
das ohne Zweifel ein Thema werden.
Herr Haas dazu.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister,
eine kurze Bitte. Wenn der Kollege damit einverstanden ist, wäre es gut, wenn die Information an
alle Fraktionen gegeben wird.
Oberbürgermeister Jung: Das wird grundsätzlich so gehandhabt.
Können wir jetzt zur Abstimmung kommen? - Ich
bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Satzung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Da
es sich um einen Satzungsbeschluss handelt,
wird ausgezählt.
Abstimmung: 58 zu 0 zu 0. So beschlossen.
19.5 Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“; Stadtbezirk Nordwest,
Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VIDS-02021)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag nicht
zu? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.6 Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet
Plagwitz Süd / Markranstädter Straße“;
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz;
Aufstellungsbeschluss (VI-DS-02189)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau
Dubrau! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Angesichts des Bevölkerungswachstums ist festzustellen, dass es einen zunehmenden Nutzungsdruck auf gewerblich geprägte Flächen in der inneren Stadt durch stark nachgefragte Nutzungen wie unter anderem dem Wohnen gibt. Beispiele von Umnutzungen gewerblicher Strukturen und dem Heranrücken von
Wohnnutzungen an Gewerbenutzungen belegen
diesen Prozess. Bildhaft können wir diese Entwicklung daran erkennen, wenn zum Beispiel ein
Fabrikgebäude, deren gewerbliche Nutzung in
einem solchen Gebiet aufgegeben wurde, für
Loftwohnungen revitalisiert wurde oder werden
soll.
Unbestritten ist, dass die Nachfrage nach Flächen für den Wohnungsbau heute und auch in
den nächsten Jahren eine wichtige Planungsaufgabe ist und im Vordergrund steht. Diese Not-
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
S e i t e | 48
wendigkeit birgt aber gleichzeitig die Gefahr von
Gentrifizierung anderer Nutzungen in sich. Deshalb halten wir Grüne in gleicher Weise eine
nachhaltige Ausrichtung der Stadtentwicklung
zur Sicherung und Zukunftsfähigkeit der sozialen
Infrastruktur, der Freiflächenversorgung und
auch der Gewerbeflächen für erforderlich.
an Planungssicherheit und Perspektiven gebunden; denn nicht zuletzt beruht die Wirtschaftlichkeit unserer Städte auf der Kombination von
Wohnen, Arbeiten und Versorgen, bei der die
Lebensqualität jedoch nicht leiden darf. - Vielen
Dank.
Wir werden heute der Aufstellung des Bebauungsplans für das Plangebiet “Gewerbegebiet
Plagwitz Süd / Makranstädter Straße“ zustimmen; denn es gilt erstens die in diesem Gebiet
vorhandenen gewerblichen Nutzungen und einen
für gewerbliche Nutzungen attraktiven Bodenpreis abzusichern, zweitens gesunde Wohnbedingungen für Bestandsnutzungen inner- und
außerhalb des Gebietes auch weiterhin zu gewährleisten, drittens zentrenrelevante Einzelhandelsvorhaben, die im Widerspruch zu den
stadtentwicklungspolitischen Zielen der Stadt
stehen, zu vermeiden und viertens im weiteren
Verfahren zu untersuchen, ob Flächen im Plangebiet auch für soziale Infrastruktur geeignet
sein könnten.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Nachfragen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag nicht
zu? - Enthaltungen?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Juni
2015 haben wir beschlossen, das Fachkonzept
Wirtschaft und Beschäftigung aus dem Jahr
2009
im
Rahmen
der
SEKoGesamtfortschreibung bis 2017 fortzuschreiben,
weil deutliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen und im Flächenangebot festzustellen sind. In diesem Kontext soll auch geprüft
werden, ob und in welcher Form es notwendig
sein wird, den STEP Gewerbliche Bauflächen
aus dem Jahr 2005 fortzuschreiben.
Sowohl die jetzt zur Abstimmung stehende Vorlage als auch die Vorlage „Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Fabrikstraße / Südstraße in Böhlitz-Ehrenberg“ - wir
befassen uns gerade im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau damit - unterstreichen die
Notwendigkeit; denn ein sehr hoher Anteil kleiner
und mittelständischer Unternehmen bildet die
breite Basis für die lokale und regionale Wirtschaft. Unter Berücksichtigung auch verkehrlicher Aspekte kann und darf es nicht unser Ziel
sein, diese Unternehmen aus der inneren Stadt
an die Ränder zu verbannen.
Meine Damen und Herren, die Stadt verdichtet
sich zunehmend. Wachsende Nachfrage reduziert Flächenressourcen. Das heißt: Der Boden
ist ein wertvolles Gut, dessen Verwendung nur
durch eine abgewogene und nachhaltige Stadtentwicklung den Anforderungen der Zukunft gerecht wird. Im gleichen Maße, wie die Vorsorge
für Wohnbauflächen und deren Folgeeinrichtungen oder die Freiflächenversorgung die Stadtverwaltung zur Anwendung planerischer und
rechtlicher Instrumente greifen lässt, ist auch die
nachhaltige Entwicklung gewerblicher Standorte
Abstimmung: 2 Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
19.7 Gebietsbeschluss für das neue Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“ im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz
(SDP) (VI-DS-02355)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist schon sehr schmerzhaft, was jetzt vollzogen werden muss, weil möglicherweise bestimmte Objekte herausgefallen sind, für die keine
Fördermittel in Anspruch genommen werden. Wir
haben aber vor einigen Tagen in der Zeitung lesen können, dass die Freilegung des Elstermühlgrabens weitergehen soll. Ursprünglich war,
wenn ich mich recht entsinne, ein bestimmtes
Stück im Nordwesten des Stadtzentrums miteinbezogen. Ergeben sich daraus finanzielle Probleme, oder wird das anderweitig kompensiert?
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen? - Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann
kommen wir zur Abstimmung.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich hatte doch
eine Frage gestellt.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau kann
die Frage jetzt nicht beantworten. Sie wird gegebenenfalls im Nachgang im Ausschuss beantwortet.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt gegen diesen Gebietsbeschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: 2 Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
19.8 Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen
Leipzig
GmbH
zum
31.12.2015 und weitere Verfahrensweise
(VI-DS-02362)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist
gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: 2 Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
19.9 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum
Bebauungsplan „Am Hopfenberg“ der
Gemeinde Großpösna (VI-DS-02421)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
S e i t e | 49
tausch. Was wird wo geleistet? Wo stärkt man
den ländlichen Raum, insbesondere entlang der
S-Bahnstrecken, in touristischen Lagen und dergleichen mehr?
Ich werbe dafür - das Nein der CDU ist dafür ein
Signal -, den Austausch mit dem Umland zu verstärken, statt nur Nein zu sagen und die Umlandkommunen als Gewerbeflächenbieter oder
Bieter von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zu
benutzen. In diesem Sinne ist unser symbolisches Nein an dieser Stelle zu sehen. Ich gehe
fest davon aus, dass man mit Großpösna ohnehin in einer guten Situation ist, die es ermöglicht,
dass dort Bauland geschaffen wird. Letztendlich
ist es auch die Art und Weise, wie wir mit unseren neuen Ortsteilen umgehen; denn auch dort
müssen wir Eigenentwicklung stärken. Entwicklung kann auch aus verkehrstechnischen Problematiken heraus nicht nur in der Innenstadt
stattfinden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Hierzu gibt es Wortwünsche von Frau Dr. Heymann und Frau Glöckner.
Oberbürgermeister Jung: Frau Glöckner, danach Herr Bär.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dubrau!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen! Werte
Gäste! Lassen Sie mich diese Vorlage zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken: Wie gehen
wir als wachsende Stadt mit unseren Nachbarn
um? Sind wir da nicht ein bisschen pingelig?
Wenn sich eine Kommune zur Sicherung der Eigenentwicklung um Baulandentwicklung bemüht
- möglicherweise nicht fachgerecht und sachgerecht in ihren Ausführungen, aber im Endeffekt
doch erforderlich -, sollte man ihr und anderen
Kommunen im sogenannten Speckgürtel nicht
dennoch die Möglichkeit zur Eigenentwicklung
einräumen, auch weil wir irgendwann nicht mehr
alle Dinge hier in Leipzig lösen können?
Jeder Einwohner, den wir hinzugewinnen, ist sicherlich erfreulich, aber mit jedem Einwohner,
der zu uns kommt, wachsen die Herausforderungen. Mit der Zeit werden wir immer mehr Kooperationen eingehen müssen. Wir können nicht
einfach nur sagen: Wir konzentrieren unsere
Ausgleichsmaßnahmen im ländlichen Raum.
Dort können wir die Ackerflächen zubewalden
und Biotope schaffen. Auch für Gewerbeflächen
suchen wir nach Kooperationen. Aber wohnen
sollen die Menschen bitteschön alle in Leipzig.
Alternativen soll es dafür nicht geben. - So kann
es nicht gehen. Ich gehe auch davon aus, dass
das nicht unser allgemeiner Wunsch ist. Ich
möchte, wie gesagt, diese Vorlage zum Anlass
nehmen, gemeinsam umzudenken, nicht zuletzt
auch in Zusammenhang mit der Überarbeitung
des Regionalentwicklungsplans Westsachsen.
Dazu braucht es den interkommunalen Aus-
Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Werte Gäste! Die Ablehnung
der Stadt Leipzig als Oberzentrum zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf der Gemeinde
Großpösna begründet sich allein daraus, dass
hier mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt
Leipzig und nicht mit der Eigenbedarfsentwicklung argumentiert wird. Dabei hat die Bürgermeisterin von Großpösna im Fachausschuss
durchaus genügend Argumente für den Bedarf
einer Eigenentwicklung vorgetragen. In Großpösna gibt es derzeit keine Kapazitäten für neuen Wohnraum. Auch die Verwaltung musste einräumen, dass es ein Fehler war, dass die Gemeinde nicht den Eigenbedarf in ihrer Begründung zum B-Plan hervorgehoben hat, sondern
das Bevölkerungswachstum der Stadt Leipzig.
Nach unserer Einschätzung sollte dem Anliegen
der Gemeinde Rechnung getragen werden; denn
sie hat genügend Argumente für eine Eigenentwicklung vorgetragen. Eine erhebliche Auswirkung der geplanten Bebauung auf die Stadt
Leipzig können wir nicht erkennen. Wir sehen in
diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit
der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie
des Oberzentrums Leipzig und der Gemeinden,
nicht nur in Bezug auf Wohnbauflächen. Der Regionale Planungsverband Westsachsen wird sich
künftig dieses Themas annehmen. Wir können
dies nur unterstützen, partizipiert doch die Stadt
Leipzig vom Umland genauso wie die Gemein-
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
den von der Stadt Leipzig. Wir lehnen deshalb
die Vorlage ab.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Ich möchte das, was
meine Vorredner gesagt haben, gern noch einmal auf den Punkt bringen und ein ganz konkretes Beispiel anführen. Auch wir als Stadt Leipzig
sind sehr darauf angewiesen, mit unseren Partnern in den Landkreisen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Wir tun dies beispielsweise in
unserer Wirtschaftsförderungsgesellschaft WRL.
Dort werden wir immer wieder von Kollegen aus
den Landkreisen gefragt, was ihnen diese Zusammenarbeit bringt, weil es objektiv gesehen
so ist, dass ein Großteil der Ansiedlungen nun
einmal in der Stadt Leipzig und nur ein kleinerer
Teil in den Landkreisen realisiert wird. Wir argumentieren dann immer so, dass es nicht nur auf
die reinen Ansiedlungen ankommt, sondern darauf, dass die Region insgesamt davon profitiert,
dass also, wenn es der Stadt Leipzig wirtschaftlich gutgeht, auch die Landkreise davon profitieren, zum Beispiel vom Arbeitskräfteangebot oder
vom Zuzug in die Stadt oder um die Stadt
Leipzig herum, dass all das auch einen gewissen
Ausgleich für die Landkreise bringt.
Insofern ist es auch aus meiner Sicht absolut unverständlich, dass wir hier solche Empfehlungen
herausgeben und nicht umgekehrt bereit sind, an
dieser Stelle mit unseren Kollegen in den Landkreisen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
Ich möchte deshalb nicht nur für ein symbolisches Nein werben; ich möchte ganz klar dafür
werben, dass wir heute hier im Stadtrat diese
Vorlage ablehnen.
Oberbürgermeister Jung: Erst Herr Hobusch,
dann Herr Keller, dann Herr Schlegel und dann
Herr von der Heide.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Tja, Herr Oberbürgermeister, jetzt sind Sie mal nicht in der Rolle des David, sondern in der Rolle des Goliath
und müssen als Goliath zu David gehen und zurückziehen, befürchte ich; denn auch Sven Morlok und ich werden nicht nur ein symbolisches,
sondern ein klares Nein an dieser Stelle bekennen.
Frau Glöckner und Herr Bär, ich bin Ihnen dankbar für die Position, die Sie hier dargelegt haben,
und hocherfreut über so viel Einsichtigkeit auch
aufseiten des Stadtrates gegenüber der Situation
kleinerer Partner.
S e i t e | 50
Um noch einmal das Stichwort „kommunale Zusammenarbeit“ von Frau Dr. Heymann aufzugreifen: Vielleicht wäre es an dieser Stelle einfach
anständiger gewesen, als Großer dem Kleinen
eine gewisse Hilfestellung zu geben, anstatt zu
sagen: Eure Begründung ist die falsche, und
deswegen lehnen wir das ab.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen. Es ist schon schwer nachvollziehbar, dass
aus ausgerechnet aus dem Dezernat, das ständig davon spricht, dass wir in irgendeiner Weise
Kostensteigerungen bei den Mieten in dieser
Stadt vermeiden und Wohnraum in dieser Stadt
schaffen müssen, eine Vorlage kommt, mit der
eine Entlastung, nämlich durch den Bau von Einfamilienhäusern und anderem Wohnraum im
Speckgürtel, abwürgt wird.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben heute gehört, wie schwer es ist, genug Schulen zu schaffen. Wir wissen, wie schwer
es ist, dezentrale Unterbringung für Flüchtlinge
zu organisieren. Wir haben nicht genug Sozialwohnungen. Wir sind zwar beim Kindertagesstättenausbau auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel. Wenn wir wollen, dass jetzt
noch mehr Leute hierher ziehen, aber verbieten,
dass sie im Umland bauen dürfen, bedeutet das:
Wir müssten hier in der Stadt noch einen Gang
zulegen. Das heißt: Wenn wir dem heute zustimmen, stimmen wir eigentlich dem Chaos zu.
Wir sollten diese Vorlage ablehnen und uns freuen, dass Großpösna diese Wohnungen und sicherlich auch die dazugehörigen Schulen und
Kitas baut. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Festzustellen ist, dass die Gemeinde zu doof war, eine
ordentliche Begründung für ihr Ansinnen zu
schreiben. Darauf hat die Stadtverwaltung reagiert. Das ist festzustellen. Frau Dubrau hat gesagt: Es geht um die Eigenentwicklung. Aber das
spiegelt in gewisser Weise auch die Denkweise
der Umlandgemeinden Leipzigs wider, nämlich:
Leipzig, du bezahle und biete die soziale, kulturelle und weitere Infrastruktur; wir aber bekommen die Zuweisungen aufgrund des Bevölkerungswachstums.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Ich kann mich noch gut entsinnen, als sich vor
15 oder 20 Jahren im Regionalen Planungsverband ein Wettrennen entspann, wer als Zentraler
Ort eingestuft wird. Wir haben damals gefragt:
Ja, aber wie sieht es in einem Mittelzentrum mit
einem Kino aus, ganz zu schweigen von einem
Theater? Einmal abgesehen von Böhlen, das ein
Kulturzentrum unterhält, aber wie sieht es denn
anderswo aus? Darauf wird reflektiert.
Insofern ist in der Tat so, dass das keine Einbahnstraße sein soll. Innerhalb des Regionalen
Planungsverbandes muss es eine wirkliche Kooperation geben und nicht bloß überlegt werden,
wie man sich an Leipzig ein Mütchen kühlen
kann. Ähnliches vollzieht sich ja auch bei der
Asylbewerberunterbringung, wobei das weniger
darauf zurückzuführen ist, dass die Kommunen
die Leute nicht annehmen, sondern darauf, dass
die Asylbewerber schnellstmöglich das Weite suchen und in die Städte ziehen.
Ich denke, man sollte hier sehr sachlich darüber
entscheiden. Tatsache ist: Wenn Großpösna seinen Antrag entsprechend umformuliert, wird es
mit Sicherheit auch unsererseits keine Hinderungsgründe geben. So wie ich gehört habe, ist
es das Konsens in allen Fraktionen.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Man hat den Eindruck: Wir entscheiden
heute über Großpösna und darüber, ob in Großpösna 50 Häuser gebaut werden dürfen oder
nicht. Herr Keller, Sie haben gesagt, wir würden
es ihnen verbieten. - Es ist mitnichten so, dass
wir Großpösna etwas verbieten können. Wir geben eine Stellungnahme zu einem Bebauungsplan in Großpösna ab und sagen in dieser Stellungnahme: Großpösna, wenn ihr mit unserem
Wachstum als Oberzentrum argumentiert, dann
lehnen wir diesen Bebauungsplan ab. - Das ist
die Stellungnahme, der wir zustimmen werden.
Angenommen, das findet eine Mehrheit, was
passiert dann? Dann wird diese Stellungnahme
in der Gemeinde Großpösna abgewogen. Dann
wird Großpösna sagen: Ja, okay. Aber aus
Gründen der Eigenentwicklung brauchen wir diese 50 Häuser. - Und dann ist alles gut. Das ist
das, worum es hier geht. Wenn es wirklich darum
ginge, diese 50 Häuser in Großpösna zu verhindern, dann wäre ich mir auch nicht sicher, ob wir
dieser Stellungnahme zustimmen könnten. So
aber tun wir formal dem Verfahren Genüge, dass
Großpösna mit der Eigenentwicklung argumentieren muss und nicht mit dem Wachstum der
Stadt Leipzig. Ich denke, das ist in Ordnung.
Deswegen werden wir der Stellungnahme zustimmen.
S e i t e | 51
Ich glaube auch, dass das bei weitem nicht so
relevant ist, wie es hier dargestellt wird. Herr
Hobusch, Sie haben gesagt: Wir könnten der
Gemeinde ja die Hand reichen und sagen: Macht
das so und so. - Genau das tun wir mit dieser
Stellungnahme. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Eigentlich sind die
Argumente, die ich anführen wollte, jetzt schon
sehr gut zusammengefasst worden. Es geht im
Wesentlichen um formale Sachen. Leider ist die
Gemeinde nicht in der Lage gewesen, ihren tatsächlichen Bedarf darzustellen, diesen entsprechend zu begründen und einen Plan zu machen.
Es ist auch nicht so, wie hier dargestellt, dass wir
die Zusammenarbeit mit der Gemeinde nicht
pflegen. Ganz im Gegenteil: Es haben mehrere
Beratungsgespräche stattgefunden. Es ist der
Bürgermeisterin erklärt worden, wie sie es machen müsste. Sie hat sich leider nicht so gute
Berater genommen, hat aber bereits zugesagt,
das in der nächsten Phase zu ändern.
Insofern: Wäre der Antrag entsprechend verändert worden, hätten wir eine ganz andere Vorlage formuliert. Aber ich denke, man kann der Vorlage jetzt zustimmen, ohne dass es zum Schaden der Gemeinde ist; ganz im Gegenteil.
Oberbürgermeister Jung: Herr Danckert.
Stadtrat Danckert (fraktionslos): Ich mache es
ganz kurz. - Ich denke nicht, dass es hier nur um
formelle Fragen gehen sollte. Die Kollegen sollten bitte auch nicht vergessen, wie viele Fehler
in den 90er-Jahren gemacht wurden. Umlandgemeinden wie Großpösna und andere hätten
nie so groß werden dürfen. Die Zersiedlung unserer Gegend ist schon sehr massiv und hatte in
den 1990er- und auch den 2000er-Jahren gravierende Folgen für die Entwicklung Leipzigs.
Auch wenn im Moment die Dynamik der Entwicklung anders ist, ändert das nichts an dem strategischen Ziel, dass man Fehlentwicklungen von
damals entgegenwirken muss, auch heute noch.
Ich teile auch den Größenwahn nicht, dass
Leipzig demnächst auf Millionenstadtgröße
wachsen wird. Das wird nicht passieren.
Oberbürgermeister Jung: Der Worte sind genug gewechselt. Lasst uns Hände sehen. - Wer
stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Abstimmung: Die Stellungnahme wird von einer
knappen Mehrheit abgelehnt.
19.10 Modellvorhaben für geflüchtete junge
Menschen „JOBLINGE für FLÜCHTLINGE“ - Eilbedürftig (VI-DS-02462)
S e i t e | 52
nächste Mal Anträge zu diesem Bereich behandeln. Natürlich hätten wir all das gern Herrn Albrecht selbst gesagt und ihn für diese tolle Aktion
gelobt. Aber leider ist er wieder nicht da. - Vielen
Dank.
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wird das Wort gewünscht? - Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Beigeordnete! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Um es vorwegzunehmen: Natürlich
finden wir diese Vorlage zustimmungswert. Die
Joblinge gAG macht eine großartige Arbeit. 72
Prozent Vermittlung in ein Beschäftigungsprojekt
ist wahrlich eine großartige Zahl.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, um Ihnen kurz
die Rahmenbedingungen zu verdeutlichen, damit
wir sie uns einprägen und sehen: Wie können
Fördermöglichkeiten für Menschen, die Behinderungen haben oder Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben oder eine Migrationsgeschichte
haben, funktionieren? - Die Joblinge gAG bekommt durch unsere Unterstützung eine 100prozentige Förderung für ihr Unternehmen für die
nächsten zweieinhalb bis drei Jahre. Sie bekommt 8.293 Euro pro Teilnehmer pro Jahr, um
diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer gut zu
fördern. Sie erhält eine 14-prozentige Verwaltungs- und Sachkostenpauschale, 10 Prozent
mehr als die normale Verwaltungspauschale. So
geht Erfolg.
Meine Damen und Herren, ich möchte gerne,
dass Sie das verinnerlichen, wenn wir in unseren
nächsten Haushaltsverhandlungen wieder darüber streiten, ob der eine Jugendhilfeverein
2.000 Euro weniger bekommt und der andere
3.000 Euro mehr. Die Bedingungen für Erfolg, so
wie Joblinge es uns zeigt, sind 100 Prozent Förderung durch die öffentliche Hand.
Wir haben noch einmal bei den Joblingen nachgefragt und erfahren, dass sie keine Sponsoren
gewinnen konnten. Selbst die Lieblingskinder der
deutschen Industrie, die die Joblinge ja sind, wo
schon zur Eröffnung der Maßnahme der erste
BMW vorrollte, konnten für ihre Maßnahme zur
Förderung von Asylsuchenden, Migranten und
Jugendlichen keine Sponsoren und keine Spenden auftreiben. Sie sind also auf unsere Hilfe
angewiesen.
Daher ist es wichtig, dass wir sehen: Um Menschen mit Migrationshintergrund und um Asylsuchende zu fördern, brauchen wir eine hohe Förderquote, bis zu 100 Prozent, und eine hohe
Verwaltungspauschale, um zum Erfolg zu kommen. Bitte denken Sie daran, wenn wir das
Oberbürgermeister Jung: Wir geben das Lob
gerne weiter. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen
bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu?
- Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 3 Enthaltungen. Ansonsten einstimmig.
19.11 Strategisches Unternehmenskonzept
des
Kommunalen
Eigenbetriebs
Leipzig/Engelsdorf für den Zeitraum
2016-2020 (VI-DS-01908)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Ich darf Sie auch hier um Ihr Handzeichen
bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu?
- Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 2 Enthaltungen, 2 Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
19.12 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig
(VI-DS-02281)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden
Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
20.
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt
Leipzig
Wir hatten vereinbart, dass wir Ihnen sehr zeitnah und aktuell die Unterlagen zureichen. Ich
weiß, dass das sozusagen noch druckwarm bei
Ihnen gelandet ist. Sie konnten sicherlich noch
nicht alles lesen; es gab eben eine Verstimmung.
Aber in der Tat sind die Zahlen für das Jahr 2015
hier sehr ausführlich aufgelistet. In den Ausschüssen besteht die Möglichkeit der Nachbehandlung.
Frau Krefft, Sie haben das Wort.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Oberbürgermeister! Weil es von hohem öffentlichen Interesse ist, wie die Refinanzierung unserer Finanzierung der Hilfe für Asylsuchende aussieht, hätte ich gern die Bestätigung, ob ich das,
was auf Seite 14 ausgeführt wird, richtig verstehe, nämlich dass wir eine 70-prozentige Rückzahlung durch den Freistaat erhalten, was die
soziale Betreuung von Flüchtlingen und die Ergänzungspauschalen angeht, und für investive
Maßnahmen 100 Prozent. Das wird leider getrennt; mir ist nicht ganz klar, warum. Einmal wird
von Gesamtaufwendungen gesprochen, für die
es einen 70-prozentigen Rücklauf aus Mitteln
des Landes geben soll. Zum anderen soll es für
investive Mittel 100 Prozent geben. Interpretiere
ich das richtig?
Oberbürgermeister Jung: Jein. - Herrn Professor Fabian wird das erläutern. Bitte schön.
S e i t e | 53
ren aussieht. Ich kann leider noch nicht mehr sagen.
Bitte schön.
Stadtrat Hentschel (AfD): Vielen Dank für Ihre
Ausführungen. Die hätte ich mir von Professor
Fabian gewünscht. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Wenn es keine weiteren Fragen gibt, kommen wir zum nächsten
Tagesordnungspunkt.
21
Informationen I
21.1 Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig. Bericht zum Stand der Umsetzung der
Maßnahmen im Jahr 2014 (VI-DS-01592)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Herr Engelmann.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich muss darauf aufmerksam machen: Das ist das vorläufige
Rechenergebnis 2015. Wir haben Investitionszuschüsse bekommen. Diese haben die Ausgaben
in 2015 gedeckt, werden aber nicht die in 2016
decken. Deswegen sieht das für 2015 an der
Stelle gut aus.
Oberbürgermeister Jung: Ich will es noch einmal verstärken. In 2015 hat die Zahl der Menschen, die uns erreicht haben, erst im vierten
Quartal ihren Höhepunkt gehabt. Demzufolge
waren die Vorkosten in 2015 natürlich geringer,
als sie in 2016 sein werden, wo wir letztlich ein
ganzes Jahr dieselben Plätze vorhalten müssen.
Wir tun gut daran, zu differenzieren zwischen Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt. Dort
haben wir die Pauschale letztes Jahr zu 100
Prozent nutzen können, nicht mehr und nicht
weniger. Im Ergebnishaushalt läuft jetzt erst das
Defizit auf. Das heißt: Die jetzigen Pauschalen
plus Ergänzungspauschalen plus Zuwendungen
und Bedarfszuweisungen plus Richtlinie Soziale
Leistungen Flüchtlinge werden nach derzeitigem
Stand nicht ausreichen - deutlich nicht ausreichen! -, um die Unterbringung der Menschen in
Not durch die Stadt Leipzig zu finanzieren.
Wir werden in den Verhandlungen mit dem Freistaat - so viel kann ich öffentlich sagen - ab Mai
sehr intensiv diese Debatte führen müssen. Der
Freistaat hat ein Gutachten zur sachsenweiten
Kostensituation beauftragt. Wir werden gemeinsam mit dem SSG und dem Landkreistag mit
dem Freistaat verhandeln müssen, wie die Finanzierung in 2016, in 2017 und in den Folgejah-
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Gestatten Sie, dass ich sowohl zum
Luftreinhalteplan als auch zur nachfolgenden
Vorlage spreche. Das sind Dinge, die sich
durchaus als Einheit begreifen lassen.
Oberbürgermeister Jung: Ja. Dann rufe ich
jetzt auch diesen Tagesordnungspunkt auf:
21.2 Umsetzungsbericht 2015 zum Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig 2012 (VI-DS01643)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Bitte, fahren Sie fort.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Es ist nur
sehr wenig Zeit vergangen seit dem Ende der
Periode der Nachhaltigkeit der UNO. Soziale,
ökologische und wirtschaftliche Ansätze sind
nach wie vor - zumindest unserer Meinung nach
- nicht ausreichend beachtet. Lassen Sie mich
auf einige Probleme hinweisen.
Dass wir nach wie vor nicht die einfache Reproduktion bei unseren Straßen herstellen können,
pfeifen inzwischen die Spatzen von den Dächern. Dass das Amt, das faktisch dafür verantwortlich ist, das vielleicht aus ideologischen
Gründen etwas zurückstellt, können wir nachvollziehen. Aber dann müsste man sich wenigstens auf die Radwege konzentrieren und dort
Geld hineinstecken. Es kann nicht sein, dass wir
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
inzwischen die Fahrräder über die Schlaglöcher
heben müssen.
Bei einem weiteren Problem geht es um die Frage: Wie gehen wir mit Luftreinhaltung und Luftreinhalteplänen um? Die Strategie, wenn ich Sie
richtig verstanden habe, ist, dass wir immer
dann, wenn etwas Neues entsteht, eine moderne
Anlage schaffen. Bei einer wachsenden Stadt ist
das nach meiner Meinung nicht möglich. Wir
müssen explizit Mittel einstellen, um Luftreinhaltung und Lärmschutz in ausreichendem Maße zu
schaffen. Es reicht nicht, zu warten, bis die Zeit
ran ist.
Ein drittes Problem, auf das ich aufmerksam machen möchte, betrifft die Frage: Wie gehen wir
eigentlich mit unseren Stadträten um? Seitens
unserer Fraktion gab es eine Anfrage zu Lkws,
die, wenn sie im Durchgangsverkehr unterwegs
sind, gebremst fahren sollten. Wir hatten gebeten, dass dazu Untersuchungen stattfinden sollten. Hier im Stadtrat wurde dargestellt, dass solche Untersuchungen bereits stattgefunden haben. Ich habe mir die Vorlage geben lassen und
festgestellt, dass diese Untersuchung im Jahr
2007 stattfand. Das ist kein Umgang mit den
Stadträten, ganz abgesehen davon, dass diese
Untersuchung nicht aktuell ist.
Ein weiteres Problem ist, dass die Verwaltung
ständig an die Anträge der Stadträte und deren
Umsetzung erinnert werden muss. Spaßeshalber
sei an die Schilder erinnert, die, egal ob man mit
dem Auto oder dem Fahrrad fährt, Tempo 30 zeigen. Das ist aberwitzig. Erst werden sie nicht
aufgestellt, und jetzt sind sie da und taugen
nichts. Hier muss man ein bisschen offener miteinander umgehen.
Was wollen wir? Das ist vielleicht das Konstruktive an dem bisher eher destruktiven Vortrag. Am
20.06.1996 wurden vom Stadtrat die Umweltqualitätsziele und -standards beschlossen. Im Jahr
2003 wurden sie ergänzt. Heute sind sie unmodern. Nach zwölf Jahren ist erneut ein Punkt erreicht, an dem die Umweltqualitätsziele in ihrer
bestehenden Fassung einer kritischen Prüfung
unterzogen und gegebenenfalls überarbeitet
werden sollten. Zunächst einmal gibt es Ziele
und Standards, bei denen zu diskutieren ist, ob
sie heute noch zeitgemäß sind. Sodann gibt es
Ziele und Standards, die nur bis zum Jahr 2015
festgelegt worden sind und fortgeschrieben werden müssten. Letzten Endes gibt es neuere Entwicklungen, wie zum Beispiel die Bemühungen
um Klimaschutz und Energieeinsparung oder
S e i t e | 54
aber die Bestrebungen, sich dem Klimawandel
anzupassen, für die neue Ziele und Standards
formuliert werden müssen. Damit die Umweltqualitätsziele und -standards weiterhin ihre wichtige Funktion für die nachhaltige Entwicklung
Leipzigs behalten, sollte eine Überarbeitung im
genannten Sinn erfolgen.
Unsere Fraktion - wir haben das noch nicht ganz
zu Ende diskutiert - möchte die Stadtverwaltung
beauftragen, die Umweltqualitätsziele und standards auf ihre Erreichung und Einhaltung zu
evaluieren, sie fortzuschreiben bzw. neu zu fassen. Das ist unsere Zielstellung. Wir hoffen, dass
wir beim Lärmaktions- und Luftreinhalteplan einen Schritt vorankommen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. - Informationen geben wir Ihnen zur Kenntnis. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zu 21.1 und zu 21.2 gibt,
stelle ich fest: Die Informationen zu diesen beiden Tagesordnungspunkten wurden von Ihnen
zur Kenntnis genommen.
21.3 Aktueller Sachstand zum Thema „Kooperative Baulandentwicklung“ (VI-DS01757)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Auch hier bitte ich Sie um Kenntnisnahme.
21.4 Ergebnis der Prüfung über die Zusammenlegung der Gesellschaften bzw. Geschäftsführungen der LESG mbH und
der LEVG mbH (VI-DS-01799)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Ich bitte Sie ebenfalls um Kenntnisnahme.
Wortmeldungen sehe ich nicht.
21.5 Bericht zur Umsetzung der Eigentümerziele der Leipziger Entwicklungs- und
Vermarktungsgesellschaft mbH & Co.
Grundstücks KG (LEVG) (VI-DS-02240)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Sehe ich nicht.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am
Ende der Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen
schönen Feierabend.
Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016
Oberbürgermeister:
___________________________________
Schriftführer:
Stadtrat Pellmann:
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Stadtrat Oßwald:
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Protokollant:
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S e i t e | 55