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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1058694.pdf
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911 kB
Erstellt
08.04.16, 12:12
Aktualisiert
30.01.17, 08:41

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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Telefon Fax 0341 123-2119 0341 123-2105 e-mail bfr@leipzig.de Datum 08.04.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 20.04.2016, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 20.04.2016 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 08.04.2016 TAG E S O R D N U N G 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 16.12.2015 - Teil II: Verlaufsprotokoll 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 8 Bildungspolitische Stunde 8.1 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig Fortschreibung 2016 157/14-DS-01-NF-02 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 8.2 Teilbau- und Finanzierungsbeschluss: Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22b, 04229 Leipzig hier: Brückenneubau und Erneuerung der Ufermauer mit medientechnischer Erschließung i.V. mit der Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung. VI-DS-02337-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 20.04.2016 Seite 2 9 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 9.1 Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße) VI-WA-02113 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 10 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) 10.1 Kinderland 2000/Schließung Interimsobjekt Opferweg VI-EF-02554 Einreicher: Kathrin und Sascha Fröhlich 10.2 Sanierung Kita Fr.-Bosse-Str. 19/21 VI-EF-02558 Einreicher: Claudine Ebert, Elternratsvorsitzende Kita FriedrichBosse-Straße 19/21 10.3 Wettbewerb Permakultur Einreicher: Matthias Malok, C&D e.V. VI-EF-02556 - schriftliche Beantwortung - 11 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 11.1 Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße VI-P-02275 Einreicher: Petitionsausschuss 11.2 Petition zur Amalie, Schongauer Straße 41, 04328 Leipzig VI-P-02548 Einreicher: Petitionsausschuss 12 Besetzung von Gremien 12.1 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) VI-DS-01128-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister 12.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung) VI-DS-01143-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 12.3 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest - Bestellung der Mitglieder (2. Änderung) VI-DS-01146-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister 12.4 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der Mitglieder (2.Änderung) VI-DS-01151-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister 13 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist Seite 3 13.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VIDS-00910) VI-DS-00910-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister 14 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 15 Anträge zur Beschlussfassung 15.1 Clearingstelle für private Investitionen im Amt für Wirtschaftsförderung VI-A-01355-NF-002 Einreicher: CDU-Fraktion 15.2 Mittelfristige Investitionsprogramme VI-A-02003 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 16 Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1 Entsorgung von Kunststoffabfall mittels Gelber Tonne bzw. Gelbem Sack VI-F-02541 Einreicher: CDU-Fraktion 16.2 Bewerbung Leipzigs als "Kulturhauptstadt Europas" 2025 VI-F-02546 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 16.3 Ausstattung der Schulen mit interaktiven Tafeln VI-F-02481 Einreicher: SPD-Fraktion 16.4 Gewalt in Leipziger Bildungseinrichtungen VI-F-02544 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.5 Anfallende Kosten für die Stadt Leipzig in der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl" VI-F-02588 Einreicher: AfD-Fraktion 16.6 Auf welcher Grundlage erteilt die Stadt Leipzig Bootsverleihbetrieben Genehmigungen? VI-F-02474 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.7 Personelle Entwicklungsperspektiven des Einsatzdienstes in der Branddirektion Leipzig VI-F-02499 Einreicher: AfD-Fraktion 16.8 Baumschutz oder doch nicht? VI-F-02552 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Seite 4 16.9 Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Geflüchteter VI-F-02566 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 16.10 Bedarfsgerechte Kitaplatz-Versorgung in Leipzig VI-F-02567 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 16.11 Straßenbaumaßnahmen in der Innenstadt Einreicher: CDU-Fraktion 16.12 VI-F-02565 - schriftliche Beantwortung - Bleiberecht für Roma in Deutschland VI-F-02585 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.13 Nachfrage zur Anfrage "Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig – ein Jahr nach dem Ratsbeschluss" VI-F-02587 - schriftliche Beantwortung - Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.14 Unterstützung der Schüler- und Elternmitwirkung durch die Stadt Leipzig VI-F-02507 - schriftliche Beantwortung - Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski 17 Bericht des Oberbürgermeisters 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 19 Vorlagen I 19.1 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) VI-DS-01241-NF-05 Einreicher: Dezernat Finanzen 19.2 Vergabe Stromkonzession - Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in 19 Ortsteilen der Stadt Leipzig VI-DS-02416 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.3 Bebauungsplan Nr. 395 "Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße"; Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher; Billigungs- und Auslegungsbeschluss VI-DS-01834 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.4 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss VI-DS-01918 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.5 Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Billigungs- und Auslegungsbeschluss VI-DS-02021 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Seite 5 19.6 Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd / Markranstädter Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz; Aufstellungsbeschluss VI-DS-02189 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.7 Gebietsbeschluss für das neue Fördergebiet "LeipzigZentrum" im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) VI-DS-02355 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.8 Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum 31.12.2015 und weitere Verfahrensweise VI-DS-02362 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.9 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan "Am Hopfenberg" der Gemeinde Großpösna VI-DS-02421 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.10 Modellvorhaben für geflüchtete junge Menschen "JOBLINGE für FLÜCHTLINGE" VI-DS-02462 - EILBEDÜRFTIG - Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 19.11 Strategisches Unternehmenskonzept des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf für den Zeitraum 2016-2020 VI-DS-01908 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 19.12 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig VI-DS-02281 Einreicher: Dezernat Finanzen 20 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 21 Informationen I 21.1 Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2014 VI-DS-01592 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 21.2 Umsetzungsbericht 2015 zum Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig 2012 VI-DS-01643 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 21.3 Aktueller Sachstand zum Thema 'Kooperative Baulandentwicklung' VI-DS-01757 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Seite 6 21.4 Ergebnis der Prüfung über die Zusammenlegung der Gesellschaften bzw. Geschäftsführungen der LESG mbH und der LEVG mbH VI-DS-01799 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 21.5 Bericht zur Umsetzung der Eigentümerziele der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks KG (LEVG) VI-DS-02240 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Nichtöffentlicher Teil 22 Anträge zur Beschlussfassung II 23 Anfragen an den Oberbürgermeister II 24 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen II 25 Bericht des Oberbürgermeisters II 26 Vorlagen II 27 Informationen II Seite 7 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Leipzig, 02.05.2016 NIEDERSCHRIFT Ratsversammlung am 20.04.2016 Teil 1: Beschlussprotokoll SI/2016/744 -2Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Niederschrift Ratsversammlung Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr Sitzungsende: 19:35 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Anwesende Mitglieder Vorsitz Herr Burkhard Jung reguläre Mitglieder (Verwaltung) Herr Karsten Albrecht Herr Falk Dossin Herr Andreas Faulhaber Herr Stefan Georgi Herr Achim Haas Herr Andreas Habicht Frau Jessica Heller Frau Sabine Heymann Herr Swen Kuthe Herr Jens Lehmann Herr Ansbert Maciejewski Frau Andrea Niermann Herr Nils Oberstadt Herr Konrad Riedel Herr Claus-Uwe Rothkegel Herr Frank Tornau Herr Michael Weickert Herr Thomas Zeitler Herr Adam Bednarsky Frau Beate Ehms Herr Reiner Engelmann Frau Mandy Gehrt Herr William Grosser Herr Marco Götze Frau Margitta Hollick Frau Skadi Jennicke Frau Carola Lange Frau Ilse Lauter Frau Birgitt Mai Herr Sören Pellmann Frau Franziska Riekewald Herr Siegfried Schlegel Herr Steffen Wehmann (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) -3Frau Naomi-Pia Witte Herr Heiko Bär Frau Ute Elisabeth Gabelmann Herr Andreas Geisler Frau Ingrid Glöckner Frau Ute Köhler-Siegel Herr Claus Müller Herr Heiko Oßwald Herr Sebastian Walther Herr Mathias Weber Frau Nicole Wohlfarth Herr Christopher Zenker Frau Petra Cagalj Sejdi Herr Dieter Deissler Herr Tim Elschner Frau Katharina Krefft Frau Annette Körner Frau Judith Künstler Frau Nicole Christiane Lakowa Frau Gesine Märtens Herr Michael Schmidt Herr Norman Volger Herr Daniel von der Heide Herr Holger Hentschel Herr Tobias Keller Herr Christian Kriegel Herr Jörg Kühne Herr Alexej Danckwardt Herr René Hobusch Herr Sven Morlok Ortsvorsteher Herr Berndt Böhlau Herr Andreas Diestel Herr Roland Geistert Herr Thomas Hoffmann Herr Matthias Kopp Frau Annemarie Opitz Herr Hans-Jürgen Raqué Frau Ines Richter Frau Margitta Ziegler Abwesende Mitglieder (DIE LINKE) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (AfD) (AfD) (AfD) (AfD) (fraktionslos) (fraktionslos) (fraktionslos) (Freie Wählergemeinschaft Seehausen) () (LUV) () (parteilos) (-) (CDU) () (BI 1990) reguläre Mitglieder Herr Gerd Heinrich Frau Juliane Nagel Herr Axel Dyck Frau Katharina Schenk Herr Christian Schulze Frau Anett Ludwig Herr Enrico Böhm (CDU) (DIE LINKE) (SPD) (SPD) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (fraktionslos) - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - -4Ortsvorsteher Herr Peter Freydank Herr Stefan Köster Herr Heinz Walther Herr Volker Woitynek (FDP) (-) (SPD) (CDU) - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt - -5Protokoll: (öffentlich) TOP 1 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:00 Uhr 53 Stadträtinnen und Stadträte = 74 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig. TOP 3 Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung gibt die Vertagung der Tagesordnungspunkte 5.2, 10.2, 15.1 und 19.1 bekannt. TOP 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung TOP 5 Niederschrift TOP 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 16.12.2015 - Teil II: Verlaufsprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil II Verlaufsprotokoll fest. TOP 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll vertagt TOP 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016 -Teil I: Beschlussprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil I Beschlussprotokoll fest. TOP 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters TOP 7 Mandatsveränderungen -6- TOP 8 Bildungspolitische Stunde TOP 8.1 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016 Vorlage: 157-DS-1-NF-3 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Die Ratsversammlung beschließt den Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016. 2. Der Beschluss RBIV-1514/09 "Fusion der 78. Schule mit der 100. Schule" vom 25.02.2009 wird nicht umgesetzt (vgl. Punkt 4.8, S. 101f). 3. Der Beschlusspunkt "Umzug der 84. Schule in das sanierte Schulhaus der ehemaligen 55. Schule" im RBIV-1515/09 vom 25.02.2009 wird nicht umgesetzt (vgl. Punkt 5.4, S. 154f und Punkt 5.7, S.162). 4. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016 bildet die Grundlage für die Einordnung von Schulbaumaßnahmen in den Haushalt der Stadt Leipzig. Die Maßnahmen der Fortschreibung 2016 werden, trotz der in der Vorlage zu niedrig berechneten Zahlen, umgesetzt. 5. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose 2016 und im Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldestatistik im Frühjahr 2018 der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes erfolgt auf Grundlage der neuen Berechnungsmethode schnellstmöglich im Jahr 2017. Die Vorlage dazu wird bis Ende des II. Quartals ins Verfahren gegeben. 6. Der Oberbürgermeister legt bis zum Ende des III. Quartals 2016 dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule eine neue Berechnungsmethode zur Bedarfsermittlung im Schulentwicklungsplan vor. 7. Alle Stadträte/Innen, Stadtbezirksbeiräte/Innen, Ortschaftsräte/Innen werden über die - aktuellen Schülerzahlen für Grundschulen und Horte bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres - für Oberschulen und Gymnasien bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres informiert. 8. Mit Einbringung des Haushaltplanentwurfes 2017 /2018 wird ein aktueller Schulinvestitionsplan bis zum 30.6.2016 31.10.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt, unterteilt in Stadtbezirke und Ortsteile und in Sanierung, Erweiterung und Neubau. Dieser Plan wird ebenfalls in den Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vor Beschlussfassung diskutiert. Dieser Prozess (Beschlussfassung, Diskussion) wird aller zwei Jahre fortgeführt. 9. Die mittelfristige Schulinvestitionsplanung (Fünfjahreszeitraum) wird bis zum 30.6.2016 mit Einreichung des Haushaltsplans 2017/2018 aktualisiert und dem Stadtrat vorgelegt; auch hier unterteilt in Stadtbezirke und Ortsteile und in Sanierung, Erweiterung und Neubau. 10. Der Stadtrat beschließt den Bau einer 2. Grundschule in Engelsdorf und sichert die Finanzierung. 11. Die Alfred-Kästner-Grundschule im Gartenwinkel (Ortsteil Lindenthal) wird 3-zügig geplant und ausgebaut. Im Abschnitt 4.5., Grundschulen SB Südost, wird auf S. 73 der Handlungsbedarf zur 31. Schule wie folgt neu formuliert: Handlungsbedarf: Auf der in Nähe des jetzigen Schulstandortes befindlichen Vorbehaltsfläche wird ein vierzügiger Ersatzbau mit Zwei-Feld-Sporthalle umgehend errichtet. Der Fördermittelantrag für den -7Schulneubau ist noch im Jahr 2016 zu stellen, um eine Fertigstellung im Jahr 2019 Schuljahr 2020/2021sicherzustellen und damit nicht kompensierbare Kapazitätsengpässe in den Jahren ab 2019 zu vermeiden. Eine Überbelegung des bestehenden Provisoriums kann aus baufachlicher und sicherheitstechnischer Sicht nicht vertreten werden. Mit den zusätzlichen Kapazitäten kann auf die zu erwartende Entwicklung in Meusdorf und Probstheida reagiert werden. Protokollnotiz: Herr Bürgermeister Prof. Fabian besichtigt die Schule Ende nächster Woche und entwickelt einen Handlungsvorschlag. TOP 8.1.1 dazu ÄA Vorlage: 157-DS-1-NF-2-ÄA-3 Einreicher: CDU-Fraktion Einreicher: SPD-Fraktion vom Einreicher übernommen TOP 8.1.2 dazu ÄA Vorlage: 157-DS-1-NF-2-ÄA-4 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschlussvorschlag: Der Beschlussschlag wird um folgende Punkte ergänzt: 6. Alle Stadträte/Innen, Stadtbezirksbeiräte/Innen, Ortschaftsräte/Innen werden über die - aktuellen Schülerzahlen für Grundschulen und Horte bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres - für Oberschulen und Gymnasien bis zum 31.3. des jeweiligen Jahres informiert. 7. Vor Beschluss des Haushaltsplanes 2017 /2018 wird ein aktueller Schulinvestitionsplan bis zum 30.6.2016 26.10.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt, unterteilt in Stadtbezirke und Ortsteile und in Sanierung, Erweiterung und Neubau. Dieser Plan wird ebenfalls in den Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vor Beschlussfassung diskutiert. Dieser Prozess (Beschlussfassung, Diskussion) wird aller zwei Jahre fortgeführt. 8. Die mittelfristige Schulinvestitionsplanung (Fünfjahreszeitraum) wird bis zum 30.6.2016 mit Einreichung des Haushaltsplans 2017/2018 aktualisiert und dem Stadtrat vorgelegt; auch hier unterteilt in Stadtbezirke und Ortsteile und in Sanierung, Erweiterung und Neubau. vom Einreicher geändert übernommen -8TOP 8.1.3 dazu ÄA Vorlage: 157-DS-1-NF-2-ÄA-5 Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt den Bau einer 2. Grundschule in Engelsdorf und sichert die Finanzierung. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 8.1.4 dazu ÄA Vorlage: 157-DS-1-NF-2-ÄA-6 Einreicher: Ortschaftsrat Lindenthal Beschlussvorschlag: Die Alfred-Kästner-Grundschule im Gartenwinkel (Ortsteil Lindenthal) wird 3-zügig geplant und ausgebaut. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 8.1.5 dazu ÄA Vorlage: 157-DS-1-NF-2-ÄA-7 Einreicher: Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg Abstimmungsergebnis: 26/27/9 Protokollnotiz: Der Neubaus eines Gymnasiums im Planungsgebiet Altwest innerhalb der Wohngebiete Leutzsch, Böhlitz- Ehrenberg, Burghausen und Rückmarsdorf wird in der neuen Schulnetzplanung geprüft. TOP 8.1.6 dazu ÄA Vorlage: 157-DS-1-NF-3-ÄA-1 Einreicher: Stadtrat Frank Tornau Stadtrat Achim Haas Einreicher: Stadtrat Renè Hobusch, Stadträtin Margitta Hollick Einreicher: Stadträtin Nicole Lakowa, Stadträtin Nicole Wohlfarth Beschlussvorschlag: Im Abschnitt 4.5., Grundschulen SB Südost, wird auf S. 73 der Handlungsbedarf zur 31. Schule wie folgt neu formuliert: -9- Handlungsbedarf: Auf der in Nähe des jetzigen Schulstandortes befindlichen Vorbehaltsfläche wird ein vierzügiger Ersatzbau mit Zwei-Feld-Sporthalle umgehend errichtet. Der Fördermittelantrag für den Schulneubau ist noch im Jahr 2016 zu stellen, um eine Fertigstellung im Jahr 2019 Schuljahr 2020/2021 sicherzustellen und damit nicht kompensierbare Kapazitätsengpässe in den Jahren ab 2019 zu vermeiden. Eine Überbelegung des bestehenden Provisoriums kann aus baufachlicher und sicherheitstechnischer Sicht nicht vertreten werden. Mit den zusätzlichen Kapazitäten kann auf die zu erwartende Entwicklung in Meusdorf und Probstheida reagiert werden. Protokollnotiz: Herr Bürgermeister Prof. Fabian besichtigt die Schule Ende nächster Woche und entwickelt einen Handlungsvorschlag. vom Einreicher geändert übernommen TOP 8.2 Teilbau- und Finanzierungsbeschluss: Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22b, 04229 Leipzig hier: Brückenneubau und Erneuerung der Ufermauer mit medientechnischer Erschließung i.V. mit der Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung. Vorlage: VI-DS-02337-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 8 Abs. 3 Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten betragen 2.235.000 € (siehe Pkt. 4 und 6 der Vorlage) 3. Im PSP-Element „Brücke und Ufermauer K.-Heine-Str. 22b“ (7.0001565.700) werden Auszahlungenin Höhe von insgesamt 1.955.000 € wie folgt bereitgestellt: 2016: 420.000 € 2017: 1.345.000 € 2018: 190.000 € 4. Für 2016 werden im PSP-Element „Brücke und Ufermauer K.-Heine-Str. 22b“ 7.0001565.700 außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 420.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „K.-Heine-Str. 22b, Einrichtung Gymnasium - (7.0001565.700). 5. Für das Haushaltsjahr 2016 werden im PSP-Element „Brücke und Ufermauer K.-Heine- Str. 22b“ - 7.0001565.700 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß §81(5) SächsGemO wie folgt bestätigt: kassenwirksam 2017: 1.300.000 € kassenwirksam 2018: 190.000 € 6. Die Jahresscheiben für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 werden im Rahmen der Planung zum Doppelhaushalt 2017/2018 aus dem Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in das Investitionsbudget des Verkehrs- und Tiefbauamtes eingestellt. Eine entsprechende Anmeldung erfolgt durch die Fachämter. 7. Die im Haushaltsjahr 2018 ff entsprechend Pkt. 9.1 der Vorlage anfallenden Nutzungskosten -10werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushalsplanung 2017 ff zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung anzumelden. 8. Mit Abschluss der Teilbaumaßnahme „Brücke und Ufermauer K.-Heine-Str. 22b“ werden in 2018 die nicht verbrauchten Mittel auf das PSP-Element „K.-Heine-Str. 22b“, Einrichtung Gymnasium“ - (7.0000965.700) zur weiteren Verwendung zurückübertragen. Eine entsprechende überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2018 wird damit vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2017/2018 bestätigt. 9. Eventuell anfallende Kostensteigerungen sind aus dem Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zu decken. 10. Der Teilbau- und Finanzierungsbeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 9 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte TOP 9.1 Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße) Vorlage: VI-WA-02113 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest verwiesen: FA Umwelt und Ordnung TOP 9.1.1 dazu VSP Vorlage: VI-WA-02113-VSP-01 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Zur Kenntnis genommen TOP 10 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen) TOP 10.1 Kinderland 2000/ Schließung Interimsobjekt Opferweg Vorlage: VI-EF-02554 Einreicher: Kathrin und Sascha Fröhlich zurückgezogen TOP 10.2 Sanierung Kita Fr.-Bosse-Str. 19/21 Vorlage: VI-EF-02558 Einreicher: Claudine Ebert, Elternratsvorsitzende Kita Friedrich-Bosse-Straße 19/21 Antwort: Herr BM Prof. Fabian -11TOP 10.3 Wettbewerb Permakultur Vorlage: VI-EF-02556 Einreicher: Matthias Malok, C&D e.V. - schriftliche Beantwortung schriftliche Beantwortung TOP 11 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) TOP 11.1 Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße Vorlage: VI-P-02275 Einreicher: Petitionsausschuss vertagt TOP 11.1.1 dazu VSP Vorlage: VI-P-02275-VSP-01 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport TOP 11.2 Petition zur Amalie, Schongauer Straße 41, 04328 Leipzig Vorlage: VI-P-02548 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Die Petition wird berücksichtigt. Der Antrag VI-A-02378 „Seniorenwohnanlage "Amalie", Schongauer Str. 41“ befindet sich derzeit im Beratungsprozess des Stadtrates. Die Hinweise und Anmerkungen der Petition werden daher zur Beachtung als Material an die beteiligten Gremien weitergeleitet. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung TOP 12 Besetzung von Gremien TOP 12.1 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) Vorlage: -01128-DS-02-NF-01 Einreicher: Oberbürgermeister -12Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung bestellt1 widerruflich gemäß § 47 SächsGemO sowie § 21 Hauptsatzung der Stadt Leipzig Frau Eva Brackelmann (Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen) sowie Frau Brunhild Fischer (Selbsthilfegruppen Alleinerziehender(SHIA) e. V.) als weitere Mitglieder in den Kinder- und Familienbeirat. 1 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung bestellt werden. Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung im Kinder- und Familienbeirat: Fraktion / Organisation CDU DIE LINKE SPD Bündnis 90/Die Grünen AfD Verwaltung Verwaltung Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte AG Freie Träger AG Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Gesamtelternrat Leipziger Kindertageseinrichtungen Handwerkskammer zu Leipzig HTWK Leipzig Leipziger Kinderbüro, Deutscher Kinderschutzbund Lokales Bündnis für Familie FAMILIENSTADTLEIPZIG Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig Stadtelternrat Stadtjugendring Leipzig e.V. Stadtwerke Leipzig Uni Leipzig Wirtschaftsjunioren Leipzig e.V. EAF SHIA e. V. Mitglied Stellvertreter Konrad Riedel Rüdiger Ulrich Christopher Zenker Karsten Albrecht Adam Bednarsky Nicole Wohlfarth Michael Schmidt Christoph Neumann Bürgermeister Prof. Dr. Thomas Fabian Dr. Nicolas Tsapos n.n.b. Genka Lapön Kristin Drechsler Cornelia Weller Stefanie Gruner Tobias Keller n.n.b. Sandra Busch Gunnar Ziegler Heidrun Weiße n.n.b. Prof. Dr. Grit Behse-Bartels Susann Pruchnik Gesine Bächer-Brösdorf Christian Gundlach Ines Hagenloch n.n.b. Roman Schulz n.n.b. Pier Meier Katja Tretschok Romy Nösel Georg Teichert Thomas Kleinwächter Bettina Heckmann Sven Heinze Susann Frölich Carolin Demus Ariane Wiegand-Striewe Eva Brackelmann Brunhild Fischer n.n.b. n.n.b. Heike Förster Karmen Seidel Beate Schlatter Silke Hirschfeld Vicki Felthaus -13- Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 12.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung) Vorlage: VI-DS-01143-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01143 vom 25.03.2015 und beruft mit sofortiger Wirkung Herrn Norbert Fechner als Mitglied aus dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost, aus persönlichen Gründen, ab. Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Ost: Fraktion DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE CDU CDU CDU SPD SPD Bündnis 90/Die Grünen AfD Mitglied n.n.b. Monika Müller Armin Krause Janet Forner Jacqueline Feller Henry Hufenreuter Kerstin Schmidt Kerstin Weißgerber Thomas Pohl Rocco Lehmann Dr. med. Sabine Weidnitzer Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 12.3 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest - Bestellung der Mitglieder (2. Änderung) Vorlage: VI-DS-01146-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung bestellt1 gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie aufgrund des Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der Stadtbezirksbeiräte“ entspre- -14chend vorliegendem Vorschlag folgendes Mitglied in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest zum 20.04.2016: Frau Sibylle Wulff 2. Damit wird der Beschluss Nr. VI-DS-01146 vom 25.03.2015 geändert. 1 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung bestellt werden. Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Südwest: Fraktion CDU CDU CDU DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE SPD SPD SPD Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen Mitglied Sibylle Wulff Urban Comploj Josef Smuda Martina Schneider Steffi Deutschmann Alexander Fichtner Klaus Krowiorsch Waltra Heinke Jakob Dopheide Cordula Rosch Kristina Weyh Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 12.4 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der Mitglieder (2.Änderung) Vorlage: VI-DS-01151-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01151 vom 25.03.2015 und beruft mit sofortiger Wirkung Herrn Gert Kahlin -15als Mitglied aus dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord, der sein Mandat sowie die Wählbarkeitsvoraussetzung aufgrund des Wegzuges aus dem Stadtbezirk Leipzig-Nord verliert, ab. Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Nord: Fraktion CDU CDU CDU DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE SPD SPD Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen AfD Mitglied n.n.b. Werner Hebendanz n.n.b. Petra Martschat Ilona Jessulat Wolfgang Braun Martin Klein Tino Bucksch Niels Krap Frank Hörning Petra Siegel Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 13 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist TOP 13.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00910) Vorlage: VI-DS-00910-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass das Aufsichtsratsmandat nachfolgender Person im Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH infolge des Ausscheidens aus dem Stadtrat mit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes endet. Herr Dietmar Kern 2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2 SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff. SächsGemO i. V. m. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH folgende Person widerruflich in den Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH entsendet: -16Herrn Andreas Faulhaber 3. Die Benennung durch die Ratsversammlung gemäß Ziffer 2 erfolgt jeweils bis zur Entsendung eines neuen Vertreters in den Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH durch die Stadt Leipzig. Die aktuelle Besetzung stellt sich wie folgt dar: Herr Heiko Rosenthal Herr Claus Müller Herr Sören Pellmann Herr Andreas Faulhaber Frau Dr. Judith Künstler. zur Kenntnis genommen TOP 14 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) TOP 14.1 Barrierefreiheit von Hartz-IV-Bescheiden Vorlage: VI-A-02563 Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Allgemeine Verwaltung TOP 14.2 Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für eine Stadtverwaltung des 21. Jahrhunderts Vorlage: VI-A-02557 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Allgemeine Verwaltung, FA Finanzen, Verwaltungsausschuss TOP 14.3 Sichere Nutzung des Goethesteigs für Fußgängerinnen und RadfahrerInnen Vorlage: VI-A-02683 Einreicher: Fraktion DIE LINKE verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, Jugendparlament, SBB Leipzig-Süd TOP 14.4 Schlüsselprodukte der Stadt Leipzig Vorlage: VI-A-02559 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Allgemeine Verwaltung, FA Finanzen, Verwaltungsausschuss -17- TOP 14.5 Anforderungen des Vereinssportes in Schulsporthallen hinreichend berücksichtigen Vorlage: VI-A-02684 Einreicher: SPD-Fraktion verwiesen: FA Sport, FA Stadtentwicklung und Bau, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule TOP 14.6 Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung Knauthain an die LESG Vorlage: VI-A-02691 Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, Grundstücksverkehrsausschuss TOP 15 Anträge zur Beschlussfassung TOP 15.1 Clearingstelle für private Investitionen im Amt für Wirtschaftsförderung Vorlage: VI-A-01355-NF-002 Einreicher: CDU-Fraktion vertagt TOP 15.1.1 dazu VSP Vorlage: 01355-NF-002-VSP-01 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit TOP 15.2 Mittelfristige Investitionsprogramme Vorlage: VI-A-02003 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss:: 1. Die „Mittelfristigen Investitionsprogramme" ( z. B. Straßen- und Brückenbau 2013-2020) „Mittelfristige Investitions- sowie Sanierungs- und Instandhaltungsprogramme" fortgeführt. werden als 2. Eine Evaluierung sowie Vorschläge zur Anpassung der jeweiligen „Mittelfristprogramme" werden dem Stadtrat mindestens in den geraden Jahren der Planung für den Doppelhaushalt jeweils bis zum 30.05. zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die einzelnen Mittelfristprogramme werden zum 30.06. in den geraden Jahren (Jahr der HHPlanung) die Sachstände zur Umsetzung in Form einer Informationsvorlage* zur Kenntnis gegeben. Mit der Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgt dann die Fortschreibung. Protokollnotiz: *Die Informationsvorlage wird dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. -18Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 15.2.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-02003-VSP-02 Einreicher: Dezernat Finanzen vom Einreicher übernommen TOP 16 Anfragen an den Oberbürgermeister TOP 16.1 Entsorgung von Kunststoffabfall mittels Gelber Tonne bzw. Gelbem Sack Vorlage: VI-F-02541 Einreicher: CDU-Fraktion schriftliche Beantwortung TOP 16.2 Bewerbung Leipzigs als "Kulturhauptstadt Europas" 2025 Vorlage: VI-F-02546 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: Herr BM Faber TOP 16.3 Ausstattung der Schulen mit interaktiven Tafeln Vorlage: VI-F-02481 Einreicher: SPD-Fraktion Antwort: Herr BM Prof. Fabian und schriftliche Beantwortung zu Punkt 1 TOP 16.4 Gewalt in Leipziger Bildungseinrichtungen Vorlage: VI-F-02544 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Herr BM Prof. Fabian TOP 16.5 Anfallende Kosten für die Stadt Leipzig in der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl" Vorlage: VI-F-02588 Einreicher: AfD-Fraktion Antwort: Herr BM Prof. Fabian TOP 16.6 Bebauungsplan Nr. 397.1 "Stadtraum Bayrischer Bahnhof- Teilbereich Dösner Weg Nord" Vorlage: VI-DF-02698 Einreicher: Stadtrat R. Hobusch Antwort: Frau BM Dubrau -19TOP 16.7 Legionellenbefall an Leipziger Schulen und Kitas Vorlage: VI-DF-02701 Einreicher: CDU-Fraktion Antwort: Frau BM Dubrau und schriftliche Beantwortung TOP 16.8 Auf welcher Grundlage erteilt die Stadt Leipzig Bootsverleihbetrieben Genehmigungen? Vorlage: VI-F-02474 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Herr BM Rosenthal TOP 16.9 Personelle Entwicklungsperspektiven des Einsatzdienstes in der Branddirektion Leipzig Vorlage: VI-F-02499 Einreicher: AfD-Fraktion Antwort: Herr BM Rosenthal TOP 16.10 Baumschutz oder doch nicht? Vorlage: VI-F-02552 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Herr BM Rosenthal und schriftliche Beantwortung TOP 16.11 Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Geflüchteter Vorlage: VI-F-02566 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: Herr BM Prof. Fabian TOP 16.12 Bedarfsgerechte Kitaplatz-Versorgung in Leipzig Vorlage: VI-F-02567 Einreicher: Fraktion DIE LINKE schriftliche Beantwortung TOP 16.13 Straßenbaumaßnahmen in der Innenstadt Vorlage: VI-F-02565 Einreicher: CDU-Fraktion schriftliche Beantwortung TOP 16.14 Bleiberecht für Roma in Deutschland Vorlage: VI-F-02585 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftliche Beantwortung TOP 16.15 Nachfrage zur Anfrage "Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig – ein Jahr nach dem Ratsbeschluss" -20Vorlage: VI-F-02587 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftliche Beantwortung TOP 16.16 Unterstützung der Schüler- und Elternmitwirkung durch die Stadt Leipzig Vorlage: VI-F-02507 Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski schriftliche Beantwortung TOP 17 Bericht des Oberbürgermeisters TOP 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen TOP 19 Vorlagen I TOP 19.1 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) Vorlage: VI-DS-01241-NF-05 Einreicher: Dezernat Finanzen vertagt TOP 19.1.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-001 Einreicher: CDU-Fraktion TOP 19.1.2 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-002 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP 19.1.3 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-003 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP 19.1.4 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-04 Einreicher: SPD-Fraktion -21TOP 19.1.5 dazu ÄA Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-01 Einreicher: AfD-Fraktion TOP 19.1.6 dazu ÄA Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-02 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP 19.1.7 dazu ÄA Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-03 Einreicher: Stadträtin Annette Körner Einreicher: Stadträtin Dr. Gesine Märtens TOP 19.1.8 dazu ÄA Vorlage: -01241-NF-05-ÄA-04 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP 19.2 Vergabe Stromkonzession - Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromversorgung in 19 Ortsteilen der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-02416 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss: 1. Die Stadtwerke Leipzig GmbH erhält den Zuschlag für den Strom- Konzessionsvertrag für die 19 Ortsteile der Stadt Leipzig - Wiederitzsch, Knautnaundorf, Seehausen, Göbschelwitz, Hohenheida, Plaußig, Lausen, Hartmannsdorf, Miltitz, Radefeld (Gewerbegebiet), Böhlitz-Ehrenberg, Lindenthal, Lützschena, Stahmeln, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau, Engelsdorf und Burghausen-Rückmarsdorf. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Stadtwerke Leipzig GmbH den am 29.01.2016 angebotenen Konzessionsvertrag (siehe Anlage 2 der Vorlage) für die 19 Ortsteile der Stadt Leipzig - Wiederitzsch, Knautnaundorf, Seehausen, Göbschelwitz, Hohenheida, Plaußig, Lausen, Hartmannsdorf, Miltitz, Radefeld (Gewerbegebiet), Böhlitz-Ehrenberg, Lindenthal, Lützschena, Stahmeln, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau, Engelsdorf und Burghausen-Rückmarsdorf - abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.3 Bebauungsplan Nr. 395 "Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße"; Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher; Billigungs- und Auslegungsbeschluss -22Vorlage: VI-DS-01834 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seine Begründung wird beschlossen. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.4 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01918 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Südlich der Max-Liebermann-Straße, Flurstück 563/9". 2. Die Begründung der Satzung wird gebilligt. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. Abstimmungsergebnis: 58/0/0 TOP 19.5 Bebauungsplan Nr. 236 "Radefelder Allee Südost"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: VI-DS-02021 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seiner Begründung wird beschlossen. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. -23Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.6 Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd / Markranstädter Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz; Aufstellungsbeschluss Vorlage: VI-DS-02189 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße" wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen TOP 19.7 Gebietsbeschluss für das neue Fördergebiet "Leipzig-Zentrum" im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) Vorlage: VI-DS-02355 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt für den Einsatz des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) das neue Fördergebiet „Leipzig-Zentrum" in den Grenzen des beiliegenden Planes. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen TOP 19.8 Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum 31.12.2015 und weitere Verfahrensweise Vorlage: VI-DS-02362 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: Die Veräußerung von bis zu 49 % des Anteils des Stammkapitals der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH wird nicht weiter verfolgt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen -24- TOP 19.9 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan "Am Hopfenberg" der Gemeinde Großpösna Vorlage: VI-DS-02421 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt TOP 19.10 Modellvorhaben für geflüchtete junge Menschen "JOBLINGE für FLÜCHTLINGE" - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-2462-NF-01 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Beschluss: 1. Die Ratsversammlung bestätigt die Beteiligung der Stadt Leipzig am Modellvorhaben für geflüchtetejunge Menschen „JOBLINGE für FLÜCHTLINGE" Leipzig. Träger des Modellvorhabens ist die JOBLINGE gAG Leipzig. 2. Das Modellvorhaben hat eine voraussichtliche Laufzeit vom 17.05.2016 bis 31.12.2018. 3. An der Finanzierung des Vorhabens beteiligen sich der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig gemeinsam im Rahmen der Fachkräfteallianz Leipzig. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen lt. Finanzierungsplan ca. 1.080.046,00EUR. Vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung durch die Sächsische Aufbaubank gewährt die Stadt Leipzig der JOBLINGE gAG Leipzig zur Durchführung des Modellvorhabens im Rahmen einer Projektförderung für die gesamte Laufzeit des Vorhabens eine städtische Zuwendung in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (maximal bis 108.010,00 EUR) zu. Die städtische Zuwendung wird in den HHJ 2016 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: • HHJ 2016 - bis zu 24.600,00 EUR • HHJ 2017 - bis zu 49.760,00 EUR • HHJ 2018 - bis zu 33.650,00 EUR Die Aufwendungen in Höhe von 24.600 EUR werden für das Jahr 2016 aus dem PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an private Unternehmen (43170000) zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen in 2017 i. H. v. 49.760 EUR sowie 2018 i. H. v. 33.650 EUR erfolgt aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto: Zuschüsse an private Unternehmen (431750000)). Die städtische Zuwendung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 gewährt. 4. Förderfähig im Rahmen der Projektförderung des Modellvorhabens der JOBLINGE gAG Leipzig durch die Stadt Leipzig sind die von der SAB anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben/Aufwendun- -25gen. Bei der Zuwendung an die Joblinge gAG Leipzig wird die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (in der aktuellen Fassung) angewandt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen TOP 19.11 Strategisches Unternehmenskonzept des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf für den Zeitraum 2016-2020 Vorlage: VI-DS-01908 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Beschluss: Dem Strategischen Unternehmenskonzept des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf für den Zeitraum 2016-2020 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen TOP 19.12 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Vorlage: VI-DS-02281 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird wie folgt festgestellt: 31.12.2014 in € Bilanzsumme 154.272.922,26 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre Gewinn / Verlust 149.959.078,35 4.312.879,76 964,15 30.000.000,00 13.054.530,02 849.208,44 701.172,71 - 59.606,42 -26- Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge Summe der Aufwendungen Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 94.426.214,13 921.300,00 7.787.929,99 127.799,00 24.926.681,62 24.986.288,04 - 59.606,42 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 59.606,42 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig TOP 21 Informationen I TOP 21.1 Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2014 Vorlage: VI-DS-01592 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport zur Kenntnis genommen TOP 21.2 Umsetzungsbericht 2015 zum Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig 2012 Vorlage: VI-DS-01643 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport zur Kenntnis genommen -27TOP 21.3 Aktueller Sachstand zum Thema 'Kooperative Baulandentwicklung' Vorlage: VI-DS-01757 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis genommen TOP 21.4 Ergebnis der Prüfung über die Zusammenlegung der Gesellschaften bzw. Geschäftsführungen der LESG mbH und der LEVG mbH Vorlage: VI-DS-01799 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis genommen TOP 21.5 Bericht zur Umsetzung der Eigentümerziele der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks KG (LEVG) Vorlage: VI-DS-02240 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis genommen Änderungen/Ergänzungen fett/kursiv hervorgehoben. Leipzig, Oberbürgermeister Jung ausgefertigt: Schurig RATSVERSAMMLUNG VOM 20. APRIL 2016 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße alle Städträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten sowie die Gäste auf der Tribüne herzlich zu unserer Ratsversammlung. Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Herren Stadträten Pellmann und Oßwald unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Wie üblich wird im Nachgang mit dem Büro für Ratsangelegenheiten Verbindung aufgenommen. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am 9. April bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich heute Herr Heinrich, Frau Nagel, Herr Schulze, Herr Dyck und Herr Böhm. Kollege Albrecht ist dienstlich unterwegs. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung sowie auf § 1 der Geschäftsordnung. Die Ratssitzung wird wie immer im Livestream übertragen. Gegen 16.30 Uhr wird es eine Pause geben. 2 Oberbürgermeister Jung: Gegenrede dazu? Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Dringlichkeit liegt aus meiner Sicht nicht vor. Die Fragen sind jetzt bekannt. Sie können beantwortet werden. Die Vorlage ist im ordentlichen regulären Verfahren. Es findet eine erste und zweite Lesung statt. Herr Hobusch, Sie können als Mitglied des Stadtrates gern auch in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau kommen. In diesem Gremium können die Antworten beraten werden. - Danke. Feststellung der Beschlussfähigkeit Ich stelle fest, dass wir beschlussfähig sind. Um 14.00 Uhr waren 53 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 74 Prozent. 3 Planungsraums Bayerischer Bahnhof, eingestellt im eRIS am 12. April, sodass nach der Geschäftsordnung des Stadtrates eine ordentliche Anfrage zum heutigen Tage nicht mehr möglich war. Ich bin der Auffassung, dass die Vorlage unvollständig ist, sowohl von den Gründen als auch vom Anlass her. Um dies in der Beratung in den kommenden Wochen und bei Beschlussfassung am 18. Mai zu berücksichtigen, ist die Beantwortung der Fragen dringlich erforderlich. Feststellung der Tagesordnung Es gibt einige Änderungen der Tagesordnung. TOP 5.2 befindet sich noch in der Mitzeichnung und kann heute nicht verabschiedet werden. Die Einwohneranfrage unter TOP 10.2 wurde zurückgezogen. TOP 11.1 wird abgesetzt. Zu TOP 15.1 besteht noch Beratungsbedarf. Leider muss ich auch TOP 19.1 absetzen wegen Rechtsprüfung und den damit verbundenen Fragen. Von Herrn Stadtrat Hobusch liegt eine Dringliche Anfrage zum Bebauungsplan Bayerischer Bahnhof vor. Über die mündliche Beantwortung heute ist abzustimmen. - Herr Hobusch, wünschen Sie das Wort? - Bitte. Stadtrat Hobusch: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Danke, dass Sie mir Gelegenheit geben, noch einmal Ausführungen zur Dringlichkeit zu machen, die schon in der Anfrage umfangreich begründet wurde. - Sie haben eine Vorlage freigegeben für den 18. Mai für einen Aufstellungsbeschluss für einen Teilabschnitt des Oberbürgermeister Jung: Kollegen, nach der Geschäftsordnung muss ich das abstimmen lassen. Wer dem Antrag von Herrn Hobusch zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es wird Auszählung gewünscht. Abstimmung: 24 dafür, 22 dagegen, 6 Enthaltungen. Dann ist diese Dringliche Anfrage in die heutige Tagesordnung aufgenommen. Eine weitere Dringliche Anfrage liegt von der CDU-Fraktion vor. Hier geht es um das Thema „Legionellenbefall an Leipziger Schulen und Kitas“. - Herr Tornau. Stadtrat Tornau (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Eine fristgerechte Einreichung war leider nicht möglich, da auf diese Thematik erst in den letzten drei Tagen in der Presse aufmerksam gemacht wurde. Die Thematik dient unserer Meinung dazu, die Bevölkerung zu verunsichern. Deswegen wären Antworten ganz gut. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Versuchen wir es noch einmal. - Auch hier ist meine Fraktion der Meinung, dass eine Dringlichkeit nicht vorliegt. Es gab in den letzten Tagen in den Medien eine Menge Lärm dazu. Es fand gestern dazu eine Pressekonferenz statt, zu der - entgegen anderslautender Behauptungen - alle Pressevertreter eingeladen waren. Die Pressekonferenz hat elf Minuten gedauert. Es gab zwei Nachfragen. Also: So viele offene Fragen scheint es auch vonseiten der Presse diesbezüglich nicht zu geben. Alle betroffenen Schulen sind informiert worden. Das heißt: Das kann in das ganz normale Verfahren eingeordnet werden. Wo hier die Dringlichkeit gegeben sein soll, erschließt sich meiner Fraktion nicht. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich bitte auch hier um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Aufnahme dieser Dringlichen Anfrage in die heutige Tagesordnung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Ich bitte um Auszählung. Abstimmung: 28 dafür, 25 dagegen, 2 Enthaltungen. Die Dringliche Anfrage ist in die heutige Tagesordnung aufgenommen. Es ist geplant, den Tagesordnungspunkt „Petitionen“ gegen 17 Uhr aufzurufen. Seite |2 und die damit verbundenen Änderungsanträge eingeordnet, die ich jetzt ebenfalls aufrufe. 8.1 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2016 (157DS-01-NF-02) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 8.1.1 dazu ÄA (157-DS-1-NF-2-ÄA-3) Einreicher: CDU-Fraktion Einreicher: SPD-Fraktion 8.1.2 dazu ÄA (157-DS-1-NF-2-ÄA-4) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 8.1.3 dazu ÄA (157-DS-1-NF-2-ÄA-5) Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf 8.1.4 dazu ÄA (157-DS-1-NF-2-ÄA-6) Einreicher: Ortschaftsrat Lindenthal 8.1.5 dazu ÄA (157-DS-1-NF-2-ÄA-7) Einreicher: Ortschaftsrat BöhlitzEhrenberg 8.1.6 dazu ÄA (157-DS-1-NF-3-ÄA-1) Einreicher: Stadtrat Frank Tornau, Standrat Achim Haas Einreicher: Stadt René Hobusch, Stadträtin Margitta Hollick Einreicher: Stadträtin Nicole Lakowa, Stadträtin Nicole Wohlfarth Gibt es von Ihrer Seite noch Anmerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen fest. Zunächst wird Herr Professor Fabian einleitende Ausführungen dazu machen. - Bitte schön, Herr Fabian. TOP 4 entfällt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Dr. Leibert! Sehr geehrter Herr Englisch! Sehr geehrter Herr Meier! Liebe Gäste! Die Bildungspolitische Stunde im Stadtrat Leipzig ist inzwischen zu einer guten Tradition geworden. Wir führen sie in diesem Jahr zum sechsten Mal durch. Eine Neuerung gibt es allerdings im Vergleich zu den Vorjahren: Die heutige Bildungspolitische Stunde ist erstmals mit dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule abgestimmt worden. Es freut mich sehr, dass dem Wunsch der Fraktionen nach einer Beteiligung Rechnung getragen werden konnte. 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 16.12.2015 - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI-2016/743) Gibt es dazu Anmerkungen oder Hinweise? Dann ist das Protokoll festgestellt. TOP 5.2 ist vertagt. 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 23.03.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2016/743) Gibt es Hinweise? - Dann ist es so bestätigt. TOP 6 und 7 entfallen. 8 Bildungspolitische Stunde Wir haben uns zu diesem wichtigen Tagesordnungspunkt Experten eingeladen, nämlich Herrn Dr. Leibert, Herrn Felix Englisch und Herrn Pier Meier. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute dabei sein können. Unter diesen Tagesordnungspunkt haben wir auch die Vorlage zur Schulentwicklungsplanung In den bisherigen Bildungspolitischen Stunden haben wir unter anderem die Ergebnisse der Leipziger Bildungsreporte, die Zukunft des Strategischen Kommunalen Bildungsmanagements und den Weg zur inklusiven Bildung erörtert. Mit der Bildungspolitischen Stunde 2012 haben wir die Bildungspolitischen Leitlinien für die Stadt Leipzig verabschiedet. Sie sind Orientierungsrahmen für unser bildungspolitisches Handeln und für das kommunale Bildungsmanagement. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Zu den Grundgedanken dieser Bildungspolitischen Leitlinien gehört die Orientierung an Bildungsgerechtigkeit. Die Bereitstellung von guten Bildungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen beginnt nicht erst in der Schule. Die Schulentwicklungsplanung und die Bereitstellung bedarfsgerechter schulischer Kapazitäten sind jedoch eine wichtige Grundlage. Inhalte brauchen Orte, an denen sie vermittelt werden, Lernorte, die vielfältig gestaltet sind, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen unserer Stadt Rechnung zu tragen, Lernorte, die es möglich machen, Bildungsbedarfe dort zu decken, wo sie vorhanden sind. Diese Bildungsorte - in diesem Fall Schulen - bereitzustellen, ist unsere Aufgabe, der wir gerne nachkommen. Sie sind aber auch eine der ganz großen Herausforderungen der Stadt Leipzig und daher zu Recht heute Thema der Bildungspolitischen Stunde. Dabei stehen wir in Leipzig aufgrund des demografischen Wachstums derzeit vor ganz besonderen Aufgaben und Herausforderungen. Sie erfordern eine kontinuierliche Planung, eine zügige Umsetzung und eine gute Zusammenarbeit aller Akteure. Der heute vorliegende Schulentwicklungsplan, auf den ich später noch genauer eingehen werde, ist ein Schritt auf diesem Weg. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Fabian. - Ich bitte zunächst Herrn Dr. Leibert um Erläuterungen zur Schulentwicklungsplanung. Einflechten will ich, dass Herr Dr. Leibert für uns auch ein wichtiger Partner in Sachen Bevölkerungsprognose ist, was mit diesem Thema eng verzahnt ist. - Bitte schön. Dr. Leibert: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Zunächst möchte ich mich recht herzlich für die Einladung bedanken, Ihnen heute einen kurzen Einblick in die demografische Entwicklung Leipzigs und die sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen für die Schulentwicklungsplanung geben zu können. Das ist natürlich ein abendfüllendes Thema. Deswegen habe ich einige besonders wichtige Punkte herausgegriffen, die meiner Ansicht nach in diesem Gremium von besonderer Bedeutung sind. Ich habe eine Präsentation für Sie vorbereitet und meinen Vortrag in drei Abschnitte aufgeteilt: Beginnen möchte ich mit einem kurzen Rückblick auf die langfristige Bevölkerungsentwicklung der Stadt Leipzig, insbesondere in den letzten 25 Jahren, die eine besonders turbulente Phase in der Geschichte unserer Stadt waren. Die beson- Seite |3 deren Herausforderungen, vor denen unsere Stadt bei der aktuellen Schulentwicklungsplanung steht, ergeben sich aus dem Übergang von starker Schrumpfung in den 1990er-Jahren zu einem sehr dynamischen Wachstum, insbesondere in der letzten Dekade, vorrangig seit dem Zensus 2011. Im zweiten Teil möchte ich Ihnen einen Einblick in die aktuellen Entwicklungstrends auf der Ortsteilebene geben. Wo wächst Leipzig? Wo schrumpft Leipzig? Wo wird Leipzig älter? Wo wird Leipzig jünger? Wo leben besonders viele Familien, und in welchen Ortsteilen ist die Zahl der Kinder unter zehn Jahren in den letzten Jahren besonders stark gestiegen? Abschließend möchte ich der Frage nachgehen, wie nachhaltig die aktuellen Trends sind. Der Schulbau hat derzeit Schwierigkeiten, mit dem Bevölkerungswachstum mithalten zu können. Viele Schulgebäude sind, wie Sie wissen, bis an die Grenze ausgelastet. In Kombination mit dem hohen Sanierungsbedarf an vielen Schulgebäuden deutet sich an, dass auf die Stadt Leipzig in den kommenden Jahren ein enormer Investitionsbedarf im Bildungsbereich zukommen wird, insbesondere falls die Einwohnerzahl, wie in der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung berechnet, tatsächlich bis 2030 auf über 700.000 Einwohner ansteigen sollte. Vieles spricht für ein derart starkes Wachstum. Es gibt aber - das möchte ich hier auch erwähnen - durchaus auch Tendenzen in Richtung eines etwas abgeschwächten Wachstums. Der Blick in die Geschichte zeigt, dass die aktuelle Wachstumsphase nicht die erste Wachstumsphase in der Geschichte der Stadt Leipzig ist. Man muss allerdings sagen: Die wachsenden Einwohnerzahlen in der Gründerzeit, zur Zeit der Weimarer Republik, waren im Schulbereich begleitet von ganz anderen Rahmenbedingungen, von anderen Vorstellungen, wie viele Kinder gemeinsam unterrichtet werden sollen, von anderen pädagogischen Konzepten, von anderen Erwartungen der Eltern, Schüler und Lehrer an die Schulinfrastruktur. Für die heutige Situation bedeutender ist die lange Schrumpfungsphase, die mit dem Höchststand der Bevölkerung bei der Volkszählung 1933 begann. Bis weit in die 2000er-Jahre galt Leipzig als ein Musterbeispiel für Schrumpfung. Die Anpassung der städtischen Infrastrukturen an eine deutlich rückläufige Bevölkerungszahl war damals das Gebot der Stunde. Es ist im Grunde genommen eine Ironie der Geschichte, dass wir heute hier über Wachstumsschmerzen reden, wo vor 15 Jahren noch die Rede von Schrumpfungsschmerzen war. Seit Mitte der 2000er-Jahre ist Leipzig ein Musterbeispiel der Reurbanisierung, ein Musterbeispiel für die Renaissance des Urbanen. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Die Entwicklung Leipzigs seit der Wende unterscheidet sich in den grundlegenden Tendenzen nicht besonders stark von der in anderen großen kreisfreien Städten mit über 500.000 Einwohnern. Die großen Unterschiede ergeben sich insbesondere in der quantitativen Ausprägung dieser Trends. In den 1990er-Jahren ist keine der großen deutschen Städte so stark geschrumpft wie Leipzig. Seit dem Zensus 2011 ist keine der großen deutschen Städte so stark gewachsen wie Leipzig. Noch in den 1990er-Jahren hat Leipzig pro Jahr etwa 1 Prozent der Bevölkerung verloren, insbesondere an die Umlandgemeinden und an die alten Bundesländer. Seit dem Zensus ist das Wachstum der Stadt Leipzig besonders spektakulär. Wir müssen uns vor Augen führen, dass Leipzig, was die Wachstumsraten angeht, inzwischen Berlin und die Wirtschaftslokomotiven München, Stuttgart und Frankfurt hinter sich gelassen hat. Allerdings muss man auch sagen: Aktuell profitieren die großen Städte von steigenden Einwohnerzahlen. Das gilt sogar für lange schrumpfende Städte wie beispielsweise Essen oder Dortmund. Die Hauptursache für diesen positiven Trend sind selektive Wanderungsgewinne. Die großen Städte ziehen überproportional viele junge Menschen an. Dieser Zustrom von jungen Männern und insbesondere jungen Frauen schlägt sich auch in steigenden Geburtenzahlen nieder. Zudem sind die seit 2007 umgesetzten familienpolitischen Reformen - das Elterngeld, der Ausbau der Kindertagesbetreuung - in den Städten besonders erfolgreich gewesen und haben sich besonders positiv auf die Geburtenzahlen ausgewirkt. Ein anderer Trend ist, dass junge Paare heute zur Familiengründung in besonderem Maße den Städten treu bleiben; das war in der Vergangenheit ganz anders. Seite |4 do von Leipzig ist auch bei den unter 18Jährigen und den 30- bis 50-Jährigen positiv. Das bedeutet: Die Zuwanderung aus anderen Teilen Deutschlands und dem Ausland führt zu einer steigenden Kinderzahl. Jahrelang galten Kinder und innerstädtisches Wohnen in der wissenschaftlichen, politischen und öffentlichen Diskussion als unvereinbar. Familie wurde mit dem Einfamilienhaus mit Garten am Stadtrand oder im Umland gleichgesetzt. Das Bild der kinderarmen Stadtkerne war zwar nie so ganz richtig, es war aber auch nie komplett falsch. Wenn Sie sich die Karten von Leipzig anschauen, sehen Sie: Leipzig wächst vor allem im Zentrum. Rottöne sind in diesen Karten mit Wachstum verbunden, Blautöne mit Schrumpfung, Gelbtöne zeigen Stagnation. Das gleiche Bild können Sie auch bei der Entwicklung der Altersstruktur erkennen. Leipzig verjüngt sich im Zentrum und wird zum Rand hin älter. Diese Entwicklung können wir auch bei den Altersgruppen der unter Dreijährigen und der Drei- bis Sechsjährigen erkennen. Auch hier gilt: Familien leben in Leipzig in besonderem Maße im Stadtzentrum. Die Einfamilienhausgebiete am Stadtrand zeigen dagegen eine geringere Entwicklungsdynamik bezüglich der Anzahl der Kitakinder, also der Grundschüler von morgen und übermorgen. Ein großer Teil der großen Städte, so auch Leipzig, hat seit dem Jahr 2000 steigende Kinderzahlen in den Altersgruppen der unter Dreijährigen, der Drei- bis Sechsjährigen und der Sechs- bis Zehnjährigen aufzuweisen. Allerdings ist dieser Zuwachs in keiner der anderen Städte so stark ausgefallen wie in den sächsischen Großstädten Leipzig und Dresden. Dazu hat sicherlich zu einem Großteil der entspannte Wohnungsmarkt beigetragen. Dazu hat sicherlich zu einem Großteil beigetragen, dass in Leipzig für junge Familien selbst in zentrumsnahen Quartieren große und erschwingliche Wohnungen vorhanden sind. Ein ähnliches Muster ist auch bei der Entwicklung der Zahlen der aktuellen Grundschüler zu beobachten, wobei man natürlich sagen muss: Eine besondere Entwicklungsdynamik sagt noch nicht viel über die tatsächliche Zahl der Kinder unter zehn Jahren aus. Erfahrungsgemäß ist die Steigerung dort besonders stark, wo das Ausgangsniveau besonders niedrig ist. Das ist auf gesamtstädtischer Ebene tatsächlich richtig. 2000 waren 6 Prozent der Leipziger unter zehn Jahre alt, 2015 knapp 10 Prozent. Sie sehen allerdings auch: Der Anteil der Familien mit Kindern unter zehn Jahren ist im Leipziger Zentrum hoch. Besonders kinderreiche Stadtteile sind Schleußig, Zentrum-Nordwest, die Südvorstadt und Lindenau. Wenn wir uns vor Augen halten, dass in den kommenden Jahren in Stadtteilen wie Gohlis, Möckern, Zen-trum-Ost, ZentrumSüdost sowie in Teilen Grünaus mit umfangreichen Stadtentwicklungsprojekten zu rechnen ist, zeigt sich auch: Die Konzen-tration von Familien mit Kindern in den zentrumsnahen Ortsteilen wird auch in Zukunft die Wohnstandort-Karte der Leipziger Bevölkerung beeinflussen. Ein weiterer Grund für das Wachstum der Zahl der unter Zehnjährigen in Leipzig ist die selektive Zuwanderung von potenziellen Müttern. Leipzig gehört zu den großen Städten, die in der Altersgruppe der sogenannten Arbeitsplatzwanderer, also bei 25- bis 29-jährigen Frauen, einen positiven Wanderungssaldo hat. Der Wanderungssal- Die große Frage ist natürlich: Wie geht es weiter? Wie nachhaltig sind diese Trends? Ich möchte noch einmal zusammenfassen: Leipzig wird kinderreicher, insbesondere im Zentrum. Wie nachhaltig dieser Trend ist, hängt insbesondere vom Wohnungsmarkt ab und hier im Besonderen davon, ob es auch in Zukunft gelingt, Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Seite |5 Familien ausreichenden, bezahlbaren und familiengerechten Wohnraum in innenstadtnahen Quartieren anbieten zu können. Es ist zu befürchten, dass angesichts des Umschlagens der Wohnungsmarktentwicklung von einem Angebots- zu einem Nachfragemarkt hier mit Engpässen zu rechnen ist, was bedeutet, dass junge Familien an den Stadtrand und ins Umland abgedrängt werden könnten. Was wir heute nicht wissen, ist, wie sich die Wohnpräferenzen junger Eltern in Zukunft entwickeln werden. Aktuell sind viele junge Großstädter der Ansicht, dass das Großstadtleben mit dem Familienleben durchaus vereinbar ist. Das muss aber in Zukunft nicht unbedingt so bleiben. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Leibert. - Felix, bitte schön, Ihr Podium. Leipzig ist weiterhin ein attraktiver Wohn- und Zuzugsort für junge Frauen, von denen viele in der Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen, also in der besonders fruchtbaren Altersgruppe, der Stadt treu bleiben. Das hängt nicht zuletzt mit dem wirtschaftlichen Wandel zusammen. Die aktuellen wirtschaftlichen Trends von zunehmender Frauenerwerbsquote über den besonders stadtaffinen Dienstleistungssektor bis hin zu einem steigenden Anteil an Doppelverdienerpaaren prägen natürlich das städtische Wohnen. Hier sollte nicht verschwiegen werden, dass diese Lebenslagen oft mit prekären Arbeitsmarktphasen verbunden sind. Das heißt, auch hier ist mit einer besonderen Herausforderung für die Schulen zu rechnen. „Eine gute Schule macht bald eine gute Gemeinde“, sagte Lorenz Kellner, ein bedeutender Pädagoge. Ich hatte ursprünglich geplant, eine flammende Rede zur Bedeutung der Bildung zu halten. Aber, liebe Stadträtinnen und Stadträte, Sie alle waren selbst Schülerinnen und Schüler. Viele von Ihnen sind Lehrer oder auch Schulleiter. Sie alle wissen, wie essenziell das Thema Bildung für die gesamte Gesellschaft ist, nämlich das Wichtigste überhaupt. Sie ist Voraussetzung für alles Kommende. Sie alle wissen, dass Investitionen in Jugend und Bildung die wichtigsten und langfristig nachhaltigsten Investitionen in alle Bereiche der Politik und des Lebens sind. Bei einem Blick auf die Leipziger Schullandschaft begann ich an dieser Erkenntnis jedoch zu zweifeln. Ein dritter Punkt, den ich noch kurz ansprechen möchte: Leipzig wird internationaler. Leipzig wird langsamer internationaler als viele andere Großstädte. Der Ausländeranteil in der Altersgruppe der unter Zehnjährigen liegt aktuell bei 5 Prozent. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund lag beim Zensus 2011 bei 12 Prozent; der Wert dürfte inzwischen gestiegen sein. Nichtsdestotrotz liegen diese Werte weit unter den Zahlen, die wir aus Städten wie Frankfurt, München oder Stuttgart kennen. Als Fazit lässt sich festhalten, dass auch in Zukunft mit einer hohen und steigenden Nachfrage nach Schulplätzen in den zentrumsnahen Quartieren zu rechnen ist. Die Wachstumstrends der letzten Jahre dürften sich kurz- und mittelfristig als stabil erweisen. Auf lange Frist können wir uns da nicht so sicher sein; es sind noch sehr viele Fragen offen. Ein Szenario mit einer zunehmenden Randwanderung der Familien ist deshalb nicht ganz unwahrscheinlich, insbesondere angesichts der vielen Überraschungen, die die Bevölkerungsentwicklung Leipzigs in den letzten 25 Jahren geboten hat. Eines ist aber meiner Ansicht nach sicher: Leipzig wird in demografischer Hinsicht auch in Zukunft eine der spannendsten Städte Deutschlands, wenn nicht sogar Europas bleiben. - Vielen Dank. Englisch (Stadtschülerrat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung“ - so sagte Max Planck. Vor drei Jahren begann mein Vorgänger, Georg Hein, seine Rede ebenfalls mit einem Zitat. Anders als er kann ich mich heute freuen, dass dieses Jahr sowohl der Stadtschülerrat als auch erstmals der Stadtelternrat hier sprechen dürfen. Dafür bedanken wir uns herzlich. Ich möchte hier nicht die Probleme von einzelnen Schulen vortragen; es wären einfach viel zu viele. Genauso wenig möchte ich aus dem vorliegenden Plan zitieren und dazu aus Sicht der Schüler Stellung beziehen. Viel wichtiger sind die generellen Probleme. Wie sieht es aus mit den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen? Viele sind in einem miserablen Zustand, sind eine Zumutung. Besonders schlimm ist es in den sozialen Brennpunktvierteln, in denen es die Schüler von Haus aus schwerer haben und eine gute Schulbildung umso wichtiger ist. Die 84. Oberschule in Grünau ist nur ein Beispiel. Den Bildungsauftrag zu erfüllen, wird den Verantwortlichen an solchen, von der Stadt vernachlässigten Schulen massiv erschwert. Die wichtigste Voraussetzung für gute Bildung ist, dass Schüler und Lehrer motiviert sind. An einer verfallenden Schule ist diese Motivation massiv erschwert. Ich gehe auf die Max-Klinger-Schule und weiß, wovon ich spreche. Die Stadt vernachlässigt diese Schulen. Der Ruf von Diskriminierung wird immer lauter. Die Erklärung, dass die Standortsicherheit geringer ist als bei den Gymnasien, kann diese Vernachlässigung nicht rechtfertigen. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Die Kapazitätserweiterung ist vorrangig. Dem stimmen auch wir zu. In diesem Bereich ist extrem viel zu tun. Dass die vorliegenden Prognosen hinter der Realität zurückbleiben, dramatisiert das Ganze noch. Daher begrüßen wir es, dass der Schulentwicklungsplan mit neuen Prognosen fortgeschrieben wird. Dennoch ist es in unseren Augen sehr gefährlich, sich bei der Erweiterung der Kapazitäten auf die Freien Schulen zu verlassen. Zudem steigt auch der Bedarf an Berufsschulzentren, da immer mehr Oberschulabsolventen ihr Fachabitur machen möchten, aber keinen Platz an einem BSZ finden. Entsprechend müssen auch in Zukunft mehr Berufsschulzentren gebaut werden, und zwar in einem passenden Verhältnis zu den Oberschulen. In der Jugend wie in allen Teilen der Bevölkerung breitet sich Politikverdrossenheit und sogar Wut auf die Politik aus, nur dass dies in der Jugend besonders dramatisch ist, da dies ein schauriges Bild für die Zukunft zeichnet. Kein Wunder, wenn die Zustände in den Schulen mit jedem Jahr schlimmer werden und die Jugendlichen damit das Vertrauen in die Politik verlieren! Investitionen in Jugend und Bildung sind daher der wichtigste Weg, um die Demokratie in einem Land und in einer Stadt langfristig zu stärken. Meine Redezeit reicht leider nicht aus, um die weiteren Großbaustellen zu erfassen: übervolle Grund- und Oberschulen, Kapazitätserweiterung für DaZ-Klassen, Inklusion und Schulsozialarbeit, technische Ausstattung und veraltete Raumkonzepte. Die Quintessenz ist: Die Kacke ist am Dampfen. Mit veralteten Denk- und Handlungsmustern kann man den Problemen nicht Herr werden. Die Stadt hinkt den Entwicklungen hinterher, anstatt sie vorauszuahnen. „Das große Ziel von Bildung ist nicht Wissen, sondern Handeln“ - mit diesem Zitat begann mein Vorgänger vor drei Jahren seine Rede. Dies gilt genauso für die Politik. All diese Probleme sind nicht unlösbar. Man muss sie aber in vollem Umfang erkennen und ernst nehmen. Man muss wahrhaben, was es heißt, wenn es Probleme im Bereich der Bildung, also der Wurzel von allem, gibt: Dann erkrankt der Baum. Um sich aktiv mit der Krise zu beschäftigen, habe ich eine Bitte an Sie: Bitte besuchen Sie die Schulen in Ihrem Wahlkreis, wenn Sie dies nicht ohnehin schon tun. Ich habe nur eine blasse Vorstellung davon, wie zeitaufwendig das Amt eines Stadtrats ist. Aber bitte nehmen Sie sich die Zeit und schauen Sie sich die Situation vor Ort an. Reden Sie mit der Schulleitung, den Lehrern, den Schülern und den Eltern - nicht um zu sehen, wie schlimm alles ist - es gibt auch wundervolle Schulen in Leipzig ist -, sondern um zu erken- Seite |6 nen, wie groß die Gegen-sätze sind und wie viel Handlungsbedarf besteht. Das Thema Bildung - das ist die Quintessenz muss eine ganz andere Wertigkeit erhalten. Auch die Stadt muss sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen. Wir sehen sehr lobenswerte Ansätze, wie die Gründung des Jugendparlaments oder diese Bildungspolitische Stunde. Aber eine einzige Stunde pro Jahr ist doch denkbar wenig, um sich mit diesem so essenziellen Thema zu beschäftigen. Angesichts der Vielfalt an Themen und den zahlreichen Rednern, die gehört werden müssen, ließe sich in jedem Quartal eine Stunde füllen. Mit genügend Geld sind all diese Probleme zu lösen. Leipzig „ist ein klein Paris und bildet seine Leute“. Aber Bildung kostet. Da bringen auch Optimierung und Effizienzsteigerung nur bedingt etwas. Man kann des Problems nur Herr werden, wenn man der Bildung eine viel größere Förderung zukommen lässt - auf Bundes-, Landesund kommunaler Ebene. Bildung muss kosten. Dieses Thema muss oberste Priorität haben. Nur so kann die Politik die Probleme der Zukunft ganzheitlich meistern; denn: „Eine gute Schule macht bald eine gute Gemeinde.“ Und: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.“ - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Englisch. - Herr Meier. Meier (Stadtelternrat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Werte Stadträte! Werte Gäste! Liebe Eltern und Schüler der Leipziger Schulen! Lassen Sie mich mit einem Spruch der Schüler beginnen: Wir sind die Schüler von heute, die in Schulen von gestern mit Lehrern von vorgestern und Methoden aus dem Mittelalter auf die Probleme von morgen vorbereitet werden. - Wir alle hier im Saal wissen: Die Jugend darf fast alles sagen; das ist das Recht junger Menschen. Diese überspitzte Aussage sollte uns allen jedoch bewusst machen, für wen Sie sich in der Ratsversammlung und wir uns im Elternehrenamt für bessere Bildung und Schule in Leipzig und darüber hinaus starkmachen: für unsere Kinder, für die Zukunft unserer Gesellschaft. Der Stadtrat Leipzig führt nunmehr die sechste Bildungspolitische Stunde durch. Wir Elternräte werten das als Zeichen, dass Leipzig Bildung ernst nimmt. Dass der Schulnetzplan in diesem Rahmen besprochen wird, gibt ihm die Bedeutung, die er verdient, und erhöht die Chance, Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 dass die dort beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Ja, wir Eltern wurden mit unseren Gedanken und Überlegungen zum Schulentwicklungsplan durch Schule und Stadt miteinbezogen und konnten an der Erarbeitung des neuen SNP im Unterausschuss mitwirken. - Ja, wir konnten unsere Meinung in die Schulkonferenzbeschlüsse und in die Stellungnahme des SER-Vorstandes und der SER-Arbeitskreise einbringen. - Ja, Fachbürgermeister und Vertreter der im Stadtrat vertretenen Parteien standen auf unserer SER-Vollversammlung und einer weiteren Podiumsdiskussion zum Thema Rede und Antwort. Aber: Das Versenden des Entwurfs an die Schulen eine Woche vor den Sommerferien und die damit in Kauf genommene Pause von zehn Wochen, bis wieder Elternräte an Schulen gewählt und Schulkonferenzen arbeitsfähig waren, war unseres Erachtens ein großer Fehler, der nie wieder passieren darf. Aber: Wir brauchen in Zukunft einen klaren, jedem Mitwirkenden bekannten Zeitplan, damit Schulen wissen, wann sie Stellung nehmen und sich im zeitlichen Zusammenhang gemeinsam und demokratisch mit Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten mit diesem Thema befassen können. Aber: Der Stadtelternrat muss in Zukunft den SNP im Vorfeld umfassender im Vorstand diskutieren dürfen und braucht dafür - ähnlich wie Sie in den Fraktionen - die entsprechenden Möglichkeiten. Unter Beachtung der Vertraulichkeitsregel muss es möglich sein, im SER-Vorstand zu Schwerpunktthemen und Prioritätenlisten zu informieren. Wie soll der Vertreter des Stadtelternrates die sachkundige Meinung des gesamten Vorstandes vertreten, wenn dieser sich der Vertraulichkeitsregel wegen keine Meinung bilden kann? Das behindert die demokratische Willensbildung in meinem Vorstand. Wir wollen eine Verbesserung des Informationsflusses von Schule zum Sachkundigen Einwohner und zurück in Vorstand und Arbeitskreise. Dies wird aus unserer Überzeugung auch Ihnen in Ihrem Ehrenamt helfen können. Meine Damen und Herren Stadträte, Leipzig braucht die beschriebenen Schulen dringend - in guter Qualität und an den richtigen Stellen in der Stadt. Wir sehen Bedarfe, die weit darüber hinausgehen. Sollte man in Dresden irgendwann einmal ernsthaft damit beginnen, den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, so werden die dann entstehenden Bedarfe sowohl in räumlicher wie auch in personeller Hinsicht alle bisherigen Bedarfe in den Schatten stellen. Darauf sollten wir uns alle Seite |7 vorbereiten. Dieser Schulnetzplan kann und darf deshalb nur ein Zwischenschritt sein; denn wir sehen schon heute Lücken, aber auch Mängel und haben diese in unserer schriftlichen Stellungnahme, die Sie als Anlage zur Vorlage finden, klar beschrieben. Die zügige Fortschreibung des neuen SNP auf Basis der aktuellsten Prognosezahlen und realitätsnaher kleinteiliger Betrachtungen ist vor allem für Grundschulen absolut erforderlich, da diese bei einer eventuellen Fehlplanung im SNP als erste betroffen sind. Gymnasien brauchen für eine vorbereitende Bildung im Hochschulbereich eine noch bessere Ausstattung mit neuen digitalen Medien. Die Oberschulen, aber auch die Förderschulen stellen für die sächsische Wirtschaft, die als Rückgrat für unseren Wohlstand fungiert, die dringend benötigten Fach- und Hilfsarbeitskräfte. Aus diesem Grund verdienen Oberschulen und Förderschulen eine besondere Beachtung in der Planung und in der Ausstattung. Nicht zuletzt müssen wir für die Zukunft sicherstellen, dass für alle benötigten Lehrberufe entsprechende Berufsschulzentren bereitstehen und sich Leipzig als Region dafür starkmacht, die duale Ausbildung zu stärken und Benachteiligungen zwischen Lehre und Studium abzubauen. Aufgrund der dezentralen Lage der BSZ sage ich ganz klar: Wir brauchen ein Bildungsticket, am besten ein sachsenweites. Wir glauben, Leipzig begibt sich auf den richtigen Weg. Wir sehen aber auch täglich an unseren Schulen, wie nötig das ist. Die Enge an vielen Schulen sowie der bauliche Zustand einiger Schulen erinnern noch immer an die Zeit, in der sowohl in Neubau als auch in Sanierung viel zu wenig investiert wurde. Wir hoffen, diese Erkenntnis schlägt sich in den nächsten Haushalten, wie angekündigt, deutlich nieder. Baubeschlüsse für Neubau und Sanierung in 2016 als erstes Signal waren dringend notwendig und stimmen uns positiv. Auch Gespräche mit Stadträten und Verwaltung lassen unsere Hoffnung wachsen, dass man in Leipzig die Bedeutung von Bildung verstanden hat - und das nicht nur für die bauliche Hülle, sondern auch für all das, was in Schule passiert, sei es Schulsozialarbeit, Erfahrungsaustausch in Bezug auf das neue Schulgesetz oder die Taschenrechnervergabe auch an Oberschulen. Erlauben Sie mir hier eine Zwischenbemerkung: Bitte wirken Sie auf Ihre Parteikollegen im Landtag ein, Schule für die Zukunft fitzumachen. Dafür brauchen wir erstens dringend ein modernes Musterraumkonzept für Schulbau, das den tatsächlichen Bedürfnissen von Schule und Bildung gerecht wird. Diese Dringlichkeit lässt sich an einem einfachen Beispiel erläutern. Geht das aktuelle Musterraumkonzept von etwas unter 40 Prozent der Schüler als Essenteilnehmer aus, so Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 wissen wir seit Jahren, dass es tatsächlich in vielen Schulen bis zu 50 Prozent sind. Hinzu kommt, dass mindestens 10 Prozent der Schüler schon aus Platzmangel nicht am Essen teilnehmen wollen. Wir brauchen zweitens verlässliche, zukunftsweisende Planzahlen, auf deren Grundlage wir zukünftige Fortschreibungen des SNP ausführen können. Es ist für uns völlig unverständlich, dass wir als Stadt seit Jahren mit unzureichenden, teils falschen Zahlen des Statistischen Landesamtes unseren Schulnetzplan erstellen müssen. Es ist für uns ebenfalls unverständlich, dass trotz eindeutiger Entwicklungen in jüngster Vergangenheit in Leipzig lediglich mit dem Mittelwert dieser zu pessimistischen Prognosezahlen gearbeitet wird. Fortfahren möchte ich mit einigen Erwartungen und Forderungen, die wir Leipziger Eltern an Sie, sehr geehrte Stadträte, und an die Verwaltung haben. Erstens. Alle finanziellen Mittel von Stadt, Land und Bund müssen fristgerecht an jeder einzelnen Schule ankommen. Die Termine aus dem Schulnetzplan müssen endlich eingehalten werden. Zweitens. Die in diesem Jahr eingesetzten, erhöhten finanziellen Mittel für Planung und Sanierung haben wir als Eltern sehr dankbar registriert. Aber dieser Schritt war längst überfällig. Drittens. Ich gestatte mir hier, vom SNP leicht abzuschweifen; denn auch das ist Schule in Leipzig. Trotz der großen Notwendigkeit beim Neubau darf das Tempo auch bei den Sanierungen nicht nachlassen. Stinkende Toiletten, defekte Heizungen, nicht zu öffnende oder kaum zu schließende Fenster, unschöne Eingangsbereiche, zu wenig Sporthallen, Schwimmhallen, Sportplätze in Schulnähe oder triste Schulhöfe und zu kleine, kaum einladende Schulmensen all das muss entschlossen angegangen werden. Viertens. Kinder müssen in nahegelegene Schulen gehen können und nicht durch die halbe Stadt fahren müssen. Eine reine Schulwoche bei einem Sechstklässler zum Beispiel beträgt heute 33 Wochenstunden. Hinzu kommen Hausaufgaben, das Ausarbeiten von Vorträgen, die Vorbereitung auf den Unterricht und das Lernen für Klassenarbeiten. Wir sprechen hier von der Arbeitsbelastung elfjähriger Kinder. Die Notwendigkeit eines kurzen Schulweges - das gilt auch für Oberschule und Gymnasium - bedarf sicherlich keiner weiteren Erklärung. Fünftens. Wir fordern die Aufnahme von Sportstättenneubau und -sanierung in den SNP. Schon heute ist an vielen Schulen lehrplanmäßiger Sportunterricht nicht mehr zu 100 Prozent möglich. Seite |8 Sechstens. Aufgrund der schon jetzt zum Teil überbelegten Schulen fordern wir Kapazitätserweiterungen in allen Bereichen, also nicht nur in den Klassenräumen, sondern zum Beispiel auch in Speiseräumen, Gruppenräumen, Sanitärräumen, Fachkabinetten, Beratungsräumen, Bibliotheken, aber auch Lehrerzimmern. Hier ist die Aufnahme der DaZ-Schüler als Planungsgröße in den SNP unbedingt erforderlich, da auch diese Schüler ordentlich beschult werden müssen. Ich habe an Sie eine Bitte, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeister, werte Stadträte: Gehen Sie an die Schulen Ihres Wahlkreises bzw. Wohnbezirkes und machen Sie sich vor Ort ein eigenes Bild vom baulichen Zustand, aber auch von den anderen Themen und Problemen in der Schule. Gern begleite ich Sie dorthin, wenn Sie mir Zeit und Ort nennen. So zu handeln, würde dazu beitragen, dass Eltern sich nicht mehr von Politik und Verwaltung hingehalten und vernachlässigt fühlen. Ein großer Teil der Eltern hält die Umstände, unter denen ihre Kinder Schule erleben, für fast untragbar und ist verärgert. Allzu oft sehen die verärgerten Eltern die Schuld für Sanierungsstau und überbelegte Schulen bei Lehrern und der Schulleitung und nicht in den Fehlern von Politik und Verwaltung in Leipzig und in Sachsen in der Vergangenheit, was den Schulalltag weiter belastet. Eltern wollen, dass die Bedarfe ihrer Kinder ernst genommen werden. Zeigen Sie Ihr Interesse an einer Verbesserung und Förderung der baulichen sowie der schulischen Zusammenarbeit! Sie werden merken, die Eltern haben größtenteils keine utopischen Forderungen. Möglicherweise ist das auch eine Chance, demokratische Themen in den Vordergrund zu rücken. Gemeinsam sollten wir die Schüler unserer Stadt als die Zukunft und somit das wichtigste Gut unserer Stadt begreifen und sie deshalb in den Mittelpunkt unserer Politik und Anstrengungen stellen. Ich lade Sie ein, nachdem der SNP beschlossen wurde, mit uns gemeinsam an einem weiteren Schul- und Bildungsprojekt in Sachsen zu arbeiten: der Schulgesetznovellierung. Auch dabei brauchen wir Eltern Unterstützung - von allen demokratischen Parteien, von Leipzig aus in den Landtag von Sachsen zielend. Ich, Pier Meier, Vorsitzender des Stadtelternrates Leipzigs, danke allen Eltern, die sich im Ehrenamt an Schulen engagieren, allen Elternräten, die mit ihren Zuarbeiten geholfen haben, dieses Werk besser zu machen, und den Arbeitskreisen des Stadtelternrates für ihre Unterstützung. Ich danke aber auch der Stadtverwaltung und dem Stadtrat für die bisherige Zusammenarbeit. - Im Berliner Rathaus hängt folgender Spruch: „Das Geld in Schulen angelegt die allerhöchsten Zin- Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 sen trägt. Der Groschen für der Schule Macht wird auch als Taler heimgebracht.“ - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Meier. - Herr Professor Fabian, ich bitte Sie nun, den Schulentwicklungsplan einzubringen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Vor nicht allzu langer Zeit war es noch so: Wenn wir den Neubau einer Schule geplant haben, dann war es ein Ersatzneubau. Ich erinnere hier nur an die 3. Schule, die Pablo-Neruda-Schule und die Erich-Kästner-Schule. Diese drei wunderschönen, neu entstandenen Schulen waren ursprünglich als Ersatzneubauten geplant. Vor zehn Jahren konnten wir noch nicht davon ausgehen, dass die Bevölkerungsentwicklung so rasant, ja, man kann fast sagen: atemberaubend, sein wird, wie von Herrn Dr. Leibert heute vorgestellt. Viele haben es gehofft. Viele haben daran geglaubt, dass Schulen nicht geschlossen werden müssen, weil sie irgendwann wieder gebraucht werden. Dennoch mussten viele Schulen geschlossen werden. Heute sind wir froh über jede Schule, die zwischenzeitlich nicht geschlossen wurde. Ich sage es ganz unumwunden: Wir sind froh über jedes leer stehende Gebäude, das nicht abgerissen wurde, weil es uns heute die Möglichkeit eröffnet, es zu sanieren und wieder einer schulischen Nutzung zuzuführen. Das ist einer der Wege, den wir einschlagen, um im Schulnetz der Stadt Leipzig zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen. Leipzig ist eine rasch wachsende Stadt. Wir haben Bevölkerungszuwächse in erheblichen Größenordnungen. Leipzig ist offenbar eine der am schnellsten wachsenden Städte dieser Größenordnung in Deutschland, möglicherweise sogar in Europa. Gleichwohl müssen wir immer wieder auch darauf achten, ob diese Entwicklung ein langanhaltender Trend ist oder nur von vorübergehender Dauer. Ich bin nun auch schon einige Jahre hier dabei vorher war ich Stadtrat - und kann mich gut daran erinnern, wie alle zwei Jahre die Bevölkerungsprognosen vorgestellt wurden. Schon damals ging man davon aus, dass es zu einem Bevölkerungsanstieg und zu einem Anstieg der Geburtenzahlen kommen wird. Es wurde aber auch immer wieder davon ausgegangen, dass die Spitze bereits erreicht ist und ein Plateau folgen wird. Gemäß dieser Prognose war davon auszugehen, dass sowohl die Schülerzahlen als auch die Geburtenzahlen wieder rückläufig sein werden. Mit Blick auf die Bevölkerungsprognosen Seite |9 der letzten Jahre müssen wir allerdings feststellen, dass die tatsächliche Entwicklung jedes Mal unterschätzt worden ist. Der Anstieg wurde immer steiler, das Plateau wurde immer später erreicht, und es hält jetzt immer länger an. Jetzt geht man davon aus, dass wir mindestens bis 2030, wahrscheinlich sogar noch weit darüber hinaus, keine sinkenden Schülerzahlen haben werden. Es wird immer wieder behauptet, die Stadt habe die Entwicklung verschlafen. Dem möchte ich noch einmal deutlich entgegentreten. Der Neubau einer Schule kostet viel Geld und ist nur zu rechtfertigen - nicht nur vor dem Hintergrund, dass die Fördermittel entsprechend lange gebunden sind, sondern auch vor dem Hintergrund einer großen Investition, die den Haushalt der Stadt Leipzig belastet, für Bildung zu Recht belastet, das ist auch gut so -, wenn die Nutzung entsprechend lange gesichert ist. Wir können erst seit einigen Jahren davon ausgehen, dass alle unsere Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen, mindestens 15 oder 20 Jahre oder noch länger genutzt werden. Deswegen ist unsere Strategie für die Nutzung von Kapazitäten: Erstens. Vorhandene Kapazitäten müssen ausgeschöpft werden. Dies entspricht dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Zweitens. Wir reaktivieren - heißt: sanieren - bestehende, nicht mehr genutzte Schulgebäude. Das ist auch wichtig für die Entwicklung des Stadtbildes. Drittens. Wenn all dies nicht ausreicht, bauen wir neue Schulen. Da sind wir zurzeit dabei. Der Telemann-Schule können Sie beim Wachsen zugucken. Wir werden noch eine ganze Reihe weitere neue Schulen hier in Leipzig bauen. Der Bau einer Schule setzt voraus, dass entsprechende Planungen auf den Weg gebracht werden. Ich habe sowohl im Kitabereich als auch im Schulbereich immer wieder - ich sage mal so - schmerzlich erfahren müssen, dass heutzutage viel länger geplant als gebaut wird. Zum Glück geht das Bauen sehr schnell, aber vorher müssen die entsprechenden Planungen auf den Weg gebracht werden. Die Fördermittel müssen beantragt werden. Auch das dauert immer eine gewisse Zeit; denn die Fördermittel müssen ja nicht nur beantragt, sondern auch bewilligt werden. Da gibt es die schulfachliche Stellungnahme des Kultusministeriums. Da gibt es die baufachliche Stellungnahme des Sächsischen Immobilienmanagements. Dann wird das von der Sächsischen Aufbaubank geprüft. Ich will Sie nicht langweilen mit den ganzen Verwaltungsprozessen, sondern nur deutlich machen: Das ist ein anstrengender Weg. Wir tun alles, um diese Prozesse zu be- Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 schleunigen, sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium, der Sächsischen Aufbaubank und anderen beteiligten Behörden. Sie können sicher sein, dass wir dort alle an einem Strang ziehen. Viele notwendige Maßnahmen müssen auf den Weg gebracht werden. Es ist in vorbereitenden Diskussionen zu dem heute zur Beschlussfassung stehenden Schulentwicklungsplan kritisiert worden, dass auch die dieser Planung zugrunde liegende Bevölkerungsprognose die Entwicklung unterschätzt hat. Wir haben uns darauf verständigt, dass der Schulentwicklungsplan hier heute nach Möglichkeit beschlossen werden soll; denn er ist die entscheidende Grundlage für die Haushaltsplanung. In der Haushaltsplanung wird dem Schulbau oberste Priorität bei Investitionen eingeräumt. Das Budget wird ab 2017 erheblich erhöht; dafür bin ich sehr dankbar. Der Schulentwicklungsplan ist auch eine entscheidende Grundlage dafür, Fördermittel beantragen zu können. Diese müssen dann bewilligt werden. Beantragen kann man immer viel, aber es muss auch bewilligt werden. Dafür brauchen wir eine abgesicherte Planung, bzw. wir brauchen eine Bestätigung, dass der Bedarf tatsächlich besteht; denn nur dann fließen auch die entsprechenden Fördermittel. Meine Damen und Herren, es ist ein großes Stück Arbeit gewesen, diesen Schulentwicklungsplan auf den Weg zu bringen. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben. Ich danke allen, die sich daran beteiligt haben, den Schulkonferenzen, dem Stadtschülerrat, dem Stadtelternrat und selbstverständlich Ihnen, liebe Stadträtinnen und Stadträte, in ganz besonderer Weise, da Sie die Entscheidung für diesen Schulentwicklungsplan hier treffen werden. Lassen Sie uns die große Aufgabe gemeinsam anpacken. Ich kann Ihnen versichern, dass wir jetzt schon dabei sind, die Planungen für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans auf den Weg zu bringen, damit wir Ihnen möglichst zeitnah und auf Grundlage der jetzt aktuellen Bevölkerungsprognose neue Bedarfsermittlungen zur Beschlussfassung vorlegen können, die natürlich auch wieder entsprechende Auswirkungen auf die Maßnahmen haben werden. Eines ist sicher: Das, was hier heute an Notwendigkeiten und Bedarfen formuliert wird, muss auf jeden Fall umgesetzt werden. Dass da noch mehr dazukommen wird, das ahnen wir alle. Viele von uns wissen das schon. - Vielen herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. - Das Wort haben nun die Fraktionen. Es beginnt Herr Weickert von der CDU-Fraktion. S e i t e | 10 Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Diese Bildungspolitische Stunde und die heute zu verabschiedende Schulnetzplanung müssen Wendepunkt und Auftakt zugleich sein: ein Wendepunkt hinsichtlich der Berechnung der Bedarfe im Schulnetzplan, ein Auftakt hin zu einer Politik, die Leipzig nachhaltig verändern wird und verändern muss. Wir alle kennen die neue Bevölkerungsprognose mit 720.000 Einwohnern. Diese gewaltige Zahl stellt uns alle vor gewaltige Herausforderungen. In allererster Linie ist nun die Verwaltung gefordert, diese Herausforderungen anzunehmen. Die Stadtverwaltung und Sie, Herr Oberbürgermeister, an deren Spitze müssen Rahmenbedingungen schaffen, damit Leipzig seine Pflichtaufgaben erfüllen kann. Jeder der sieben Bürgermeister ist mit seinem Dezernat dafür verantwortlich, dass die Stadt Leipzig ihre Pflichtaufgabe als Schulträgerin erfüllen kann. Diese mahnenden Worte möchte ich daher gleich zu Beginn meiner Rede an die Damen und Herren der Verwaltungsspitze richten. Aber auch wir, meine Damen und Herren Kollegen, sind natürlich verantwortlich; denn wir sind durch das Volk gewählt, um es zu vertreten, seine Interessen wahrzunehmen, aber auch um Führungsstärke zu zeigen. Ja, es ist Führung, die von uns erwartet wird. Aus diesem Grunde sind für uns als CDU drei Punkte maßgeblich, wenn wir über diese Vorlage und über Schulnetzplanung im Allgemeinen reden: Erstens. Wir brauchen klare Strukturen in der Verwaltung. Wir haben seit dem vergangenen Sommer, als die Schulnetzplanung an die Schulen gesendet wurde, immer und immer wieder angemahnt, dass der Oberbürgermeister gemeinsam mit Professor Fabian klare Strukturen schaffen muss, wer für das Thema Schule die oberste Instanz ist. Auch wenn, wie eben beschrieben, alle sieben Bürgermeister mal mehr, mal weniger verantwortlich sind, muss es am Ende eine Person geben, die die Gesamtverantwortung trägt. Qua Amt sind Sie das, Herr Oberbürgermeister, und dann Professor Fabian. Wir fordern Sie daher beide auf, die Zusammenarbeit der Fachämter beim Schulbau und bei der Schulplanung zu verbessern und, ähnlich wie beim Thema Asyl, eine Arbeitsgruppe Schule in der Verwaltung einzusetzen, an der vom Liegenschaftsamt über das Amt für Gebäudemanagement bis hin zum Amt für Jugend, Familie und Bildung alle beteiligten Ämter konzentriert und zügig an einer Lösung arbeiten. Mit Blick auf die Strukturen sei erwähnt, dass es der Stadtverwaltung gut zu Gesicht stünde, wenn sie sich in erster Linie um ihre Pflichtaufgaben kümmert. Dieser Satz richtet sich besonders an Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Sie, Frau Bürgermeisterin Dubrau; denn nach all dem Chaos mit den Haltestellenhäuschen sollten Sie sich sehr genau überlegen, ob Sie noch mehr Aufgaben übernehmen wollen, wenn ich mir die bauliche Situation an unseren Schulen anschaue. Der zweite Punkt betrifft eine wohldurchdachte und realistische Planung. Meine Damen und Herren, eine realistische Planung ist unerlässlich, nicht nur für die Fördermittel des Freistaates, sondern auch als Grundlage für die Menschen in unserer Stadt, damit sie wissen, wohin sie ihre Kinder schicken können. Der derzeitige Schulnetzplan basiert auf den Zahlen der Bevölkerungsprognose von 2013. Sämtliche Zahlen sind veraltet und entsprechen nicht mehr der Realität. Als CDU-Fraktion haben wir nach der Erstvorlage im Juli letzten Jahres immer und immer wieder angemahnt, dass die Vorlage an die aktuellen Zahlen angepasst werden muss. Aber nichts geschah. Eine korrekte Zahlenbasis ist aber unerlässlich für die Berechnung der Bedarfe. Wir wollen bei der nächsten Fortschreibung nicht wieder vor demselben Problem stehen und fordern daher gemeinsam mit der SPD, dass dem Fachausschuss bis Ende September eine neue Berechnungsmethodik vorgelegt wird. Gewiss hat die Verwaltung bei den Maßnahmen im Vergleich zum Juli nachgebessert; doch auch diese werden nicht reichen, um den Bedarf zu decken. Es gibt bei einigen Maßnahmen erhebliche Zweifel, ob die Zeiträume tatsächlich so eingehalten werden. Besonders am Bayerischen Bahnhof, einem Kernstück der diesjährigen Fortschreibung, kommt die Stadtverwaltung nicht wirklich voran. Allein mit der Änderung von Grundschulbezirken werden wir auch über das kommende Schuljahr hinaus die Probleme nicht lösen können. Aus diesem Grunde enthält der gemeinsame Änderungsantrag auch die Forderung nach einer Fortschreibung in 2017. Drittens. Eine gute Planung kann uns nur dann voranbringen, wenn wir den Plan auch konsequent umsetzen. An dieser Stelle ist weniger das Dezernat von Professor Fabian, sondern erneut die Baubürgermeisterin Dubrau gefragt, die laut Stellenplan fachlich dafür verantwortlich ist. Auch hier sei Ihnen, Frau Dubrau, noch einmal gesagt, dass wir uns sehr wohl in einer Notsituation befinden, auch wenn Sie das vielleicht anders sehen. Es ist einfach unlogisch und kein einheitliches Verwaltungshandeln, wenn Sie hier im Rat sagen: Die Fockestraße 80 brauchen wir nur in einer Notsituation. - Das heißt im Umkehrschluss, wir haben keine Notsituation beim Thema Schule. Es trägt erst recht nicht zum Vertrauen in Ihre Arbeit bei - sofern es bei uns überhaupt noch vorhanden ist -, wenn Sie in einer Anfrage nach der Ratsversammlung zu ebenje- S e i t e | 11 ner Fockestraße 80 bestätigen, dass die Überschwemmungslage kein Problem für die Errichtung einer Schule am Standort Fockestraße sei. Nein, meine Damen und Herren, an gewissen Grenzen ist es nicht mehr tragbar. Wir wissen noch nicht, wie viele der aktuell bestehenden Schulen überhaupt noch nutzbar sind, da Sie es dem Rat und damit den Leipzigern nicht so deutlich sagen wollten, dass es einen Legionellenbefall gibt. Wenn der Spruch von Ihnen, Frau Krefft, stimmt, dass - ich zitiere - „Dorothee grüne Politik erlebbar mache“, dann graust es mir und meiner Fraktion doch sehr nachhaltig. Es ist unsere Pflicht und Verantwortung, diese Sache ohne Vorbehalte und gründlich aufzuklären. Dieses ungute Gefühl hatten wir natürlich auch, als wir die Vorlage zum Schulnetzplan in den Händen hielten. Wir standen als Fraktion vor der schwierigen Entscheidung, ob wir uns einfach verweigern, gerade auch angesichts der Stimmung in den eingemeindeten Ortsteilen, oder ob wir einen konstruktiven Weg gehen wollen. Ich bin an dieser Stelle dankbar und auch ein Stück weit froh, dass es eine gemeinsame Haltung mit den Kollegen der SPD gibt. Ich bedanke mich insbesondere bei Ihnen, Frau Köhler-Siegel, für die gute, faire und lösungsorientierte Zusammenarbeit, ohne die wir den gemeinsamen Änderungsantrag wahrscheinlich nicht zustande bekommen hätten. Angesichts der großen Aufgabe, die uns allen bevorsteht, Leipzig für 720.000 Einwohner zukunftsfähig zu machen, brauchen wir Mut zur Entscheidung. Christdemokraten und Sozialdemokraten haben nicht nur Haltung, sondern auch Handlungsfähigkeit angesichts der Herausforderungen bewiesen und springen nicht auf einen Zug auf, der kurzfristig populären Erfolg verspricht. Schule ist eine der wichtigsten Orte der gesellschaftlichen Bildung, weswegen die Schulnetzplanung zu Recht in der Bildungspolitischen Stunde im Stadtrat behandelt wird. Jeder hier im Raum weiß, wie kritisch wir als Union die Arbeit des Dezernats von Professor Fabian immer begleitet haben und begleiten werden. Es wäre daher natürlich für uns einfach und auch populär gewesen, die Vorlage abzulehnen. Doch dann hätten wir am Ende bei der nächsten Fortschreibung vor derselben Situation mit unkorrekten Zahlen und unrealistischen Bauprojekten, deren Umsetzung nicht absehbar scheint, gestanden. Aber so, meine Damen und Herren, lösen wir keine Probleme. So sähe keine Verantwortung und erst recht keine Führung aus, wie eingangs von mir beschrieben. Ich wehre mich auch gegen die Behauptungen von Leuten, meine Fraktion und ich unterstützten mit unserem Änderungsantrag die falschen Zahlen des Professor Fabian und retteten seine Schulnetzplanung. Selbst wenn dies am Ende der Fall sein sollte, so retten wir nicht in erster Linie Professor Fabian, son- Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 dern wir, unsere beiden Fraktionen, verbessern die Leipziger Schullandschaft. Wir Christdemokraten wollen das Thema Schule weiter voranbringen, weiterentwickeln und weiterdenken. Wir müssen die Schullandschaft Leipzigs für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv ausbauen und auch zukünftig soziale Hürden, sofern vorhanden, für den höheren Schulabschluss abbauen. Hier sagt der Schulnetzplan explizit, dass Schulentwicklung immer auch Stadtentwicklung ist. Ein Beispiel kann aus meiner Sicht der Campus Grünau sein, der hier leider noch nicht enthalten ist, wo die Weichen aber gestellt sind. Das Thema wird uns also weiter begleiten, über die nächsten Wahlperioden hinaus. Dabei ist Zeit unsere am wenigsten vorhandene Ressource. Zeit gewinnen können wir nur, wenn wir uns vollumfänglich auf diese Pflichtaufgabe konzentrieren und wenn die Stadtverwaltung effiziente Strukturen schafft. Dies erwarten die Leipziger von uns als Politik und von der Verwaltung. Wir sollten Sie nicht enttäuschen. Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste hier auf dem Podium, auf der Tribüne und am Livestream! Die Bildungspolitische Stunde ist ein Ergebnis des Projektes „Lernen vor Ort“; das sollten wir nicht vergessen. Nachhaltigkeit ist gut. Nachhaltig soll auch unser Schulentwicklungsplan sein. Immerhin: Nach der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2012 ist es das vierte umfangreiche Dokument, das in Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten heftigst diskutiert wurde. Leipzig hat sich in den letzten Jahren demografisch so positiv verändert, wie wir es nicht gedacht haben. Bereits seit 1995 haben wir erst flach steigende, dann stark steigende Geburtenzahlen, später auch einen positiven Bevölkerungswanderungssaldo und seit einem Jahr mehr als 1.400 schulpflichtige Kinder von Geflüchteten. Das sind Herausforderungen und Aufgaben, die die von 2012 weit übersteigen. Leuchttürme der letzten vier Jahre sind genannt worden: 3. Grundschule, Pablo-Neruda-Schule, Erich-Kästner-Grundschule. Aber ich möchte auch die Sanierung der 68. Oberschule und die Sanierung des Reclam-Gymnasiums nennen. Alle haben entsprechende Sporthallen bekommen. Teilsaniert wurde die 57. Oberschule. Gegenwärtig sind in Bau und Sanierung vier Gymnasien, S e i t e | 12 zwei Oberschulen und die Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“. Natürlich gab es darüber hinaus viele kleine Maßnahmen wie der Ergänzungsbau in Böhlitz-Ehrenberg und die Mensa für die Grund- und Oberschule in Liebertwolkwitz. Erst kürzlich wurde der Anbau für die Schule in Portitz, der bis August fertig sein soll, beschlossen. Mehr als 140 Millionen Euro wurden seit 2012 in die Schulinfrastruktur investiert. Würde man die Reparaturen mit einrechnen, käme man auf fast 200 Millionen Euro. Das ist positiv und auch eine schöne Summe, aber leider angesichts der rasanten Entwicklung immer noch zu wenig. In Planung sind für die nächsten vier Jahre - ich will den Zeitraum etwas eingrenzen - noch weitere zehn Schulen. Schulentwicklungsplanung als Grundlage für das Schulangebot in Leipzig muss den kommunalen Planungsgrundsätzen unter Berücksichtigung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes gerecht werden. Daraus habe ich folgende Oberziele abgeleitet: Erstens: die Bedarfsgerechtigkeit. Der Schulentwicklungsplan muss sicherstellen, dass alle Schüler, die einen Schulplatz nachfragen, auch versorgt werden können. Das gilt in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Hier fängt das Dilemma an. In fast jeder Stellungnahme der Schulkonferenz heißt es, dass das Vertrauen in die Datenbasis der Zukunft fehlt. Das liegt an der Datengrundlage. Die Statistik des Landesamtes ist selbst bei der nächsten Bevölkerungsprognose, die im Mai 2016 erscheinen soll, bereits überholt, ja veraltet. Es muss doch möglich sein, die Zahlen des Leipziger Amtes für Wahlen und Statistik als Grundlage zu nehmen. Deshalb unterstützen wir den gemeinsamen Antrag von CDU und SPD zu dieser Problematik. Aber wir müssen auch die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte besser und regelmäßig informieren. Deshalb unser Antrag: Einmal in vier bis fünf Jahren ist zu wenig und führt zu Unmut. Schulplatz, ja; das muss gesichert werden. Aber das geht auf Kosten der Schülerzahlen in den Klassen, der Hortbetreuung und der Ganztagsangebote. Seit zwei Jahren wird die Integrationsverordnung, die leider nur eine KannBestimmung in Sachsen ist, kaum noch umgesetzt. Volle Klassen bis zum Klassenteiler 28, pro Klasse zwei Integrationsschüler: Das ist keine Seltenheit. Wo bleibt da die Möglichkeit für individuelle Förderung? - Das Land Berlin hat übrigens für Stadtteile mit etwas bildungsferneren Familien den Klassenteiler bis Klasse 6 - bis dahin geht die Grundschule dort - auf 19 gesenkt. Man geht also differenzierter, kleinräumiger vor, um individueller auf die Schulsituation reagieren zu können. - Davon können wir in Sachsen und in Leipzig nur träumen. Übrigens ist auch das ein Grund für die hohe Schülerzahl ohne Schulab- Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 schluss, über die sich alle immer wieder wundern. Wir haben in Leipzig eigentlich einen guten Planungsparameter mit 22 für Grundschulen und 25 für Oberschulen und Gymnasien. Aber der wird häufig überschritten; manchmal sind es sogar bis zu 30. Vorausschauend hat die Verwaltung in der Regel die Klassenzahlen erhöht berechnet. Das war richtig, hätte aber noch ein bisschen mutiger sein können. Mehr Klassen bei gleicher Anzahl von Räumen heißt vor allen Dingen in Grundschulen: kaum Fachunterrichtsräume, zum Beispiel für Musik und Kunsterziehung, weniger separate Räume für den Hort - wir hatten uns hier einen Planungsparameter von 50 Prozent vorgenommen - und kaum Räume für die Ganztagsbetreuung. Also: Das geht auf Kosten der Qualität. Bei unserer Schulentwicklungsplanung sollten die Schulangebote und die Planung Freier Träger meiner Ansicht nach mehr berücksichtigt werden - 10 Prozent sollen sie in etwa bringen und die Freien Träger in die Erarbeitung des Schulentwicklungsplans stärker eingebunden werden. Das ist nicht so gut gelungen. Aus der Erfahrung der letzten Jahre wissen wir, dass ungefähr jeder vierte Gymnasiast, jeder siebte bis achte Oberschüler und jeder sechste bis siebte Grundschüler eine Schule in Freier Trägerschaft besucht. Ich bedaure es, dass diese mit Ausnahme von zwei Schulen zu wenig mitgearbeitet oder kooperiert haben. Wenn wir über Bedarfe sprechen, müssen wir auch über die DaZ-Klassen reden. Circa 1.400 Kinder und Jugendliche besuchen diese Klassen der Phasen 1 und 2 in Grundschulen, Oberschulen und Berufsschulzentren. Seit Februar 2016 gibt es auch Klassen in Gymnasien, als Außenklassen von Oberschulen. Unverständlich für mich ist und bleibt, dass auch hier Schulen in Freier Trägerschaft nicht miteinbezogen werden. In Phase 3 werden gegenwärtig knapp 3.200 Schülerinnen und Schüler betreut. Das heißt: Diese 3.200 Kinder und Jugendlichen brauchen bald einen Schulplatz in den Regelklassen. Als die Anzahl Geflüchteter sich im Sommer 2015 erhöhte, war der erste Entwurf des Schulentwicklungsplans schon erarbeitet und an die Schulen verschickt. Die Diskussion oder zumindest das Lesen hatte schon begonnen. Dieses Kapitel musste neu geschrieben werden. Das Schreiben ist die eine Sache; das Umsetzen ist wesentlich schwieriger. Aktuell versuchen wir, die Raumnot wegen der zusätzlichen Klassen über Module - der Volksmund sagt: Container - abzumildern. Natürlich ist das nur ein Provisorium und eindeutig zu teuer und nicht nachhaltig. Zweitens: die Ressourcensparsamkeit und die Nachhaltigkeit. Kurz könnte ich sagen: Vorhan- S e i t e | 13 dene Ressourcen im Hinblick auf Standorte und Räumlichkeit sind so gut wie möglich zu nutzen; Stichwort: strategisches Flächenmanagement. Leipzig wird vorgeworfen, dass der Planungsprozess zu lange dauert und zu teuer und zu langsam gebaut wird. Der Beschluss im Herbst 2015 zur Vorplanung von sieben Einrichtungen war richtig. Bekannt ist, dass erst mit einer Entwurfsplanung der Leistungsphase 3 mit Kostenberechnungen ein Fördermittelantrag gestellt werden kann. Dafür müssen vorher die Grundstücksfragen geklärt werden. Wir als Fraktion Die Linke hatten mehrfach im Stadtrat angeregt, die Planung für Schulen aus einem revolvierenden Fonds zu finanzieren, um den mehrjährigen Planungsvorlauf beim Schulbau zu sichern. Konkret: Jedes Jahr sind für mindestens fünf Objekte Planungsprozesse in Gang zu setzen. Außerdem wiederholen wir unsere Forderung, für typengleiche Schulgebäude Planungspakete zu schnüren, um bei den Planungskosten Einsparungen in Höhe von 30 bis 50 Prozent zu erreichen. Für die Sanierung der alten 3. Grundschule zum Beispiel könnte durchaus die Sanierung der Franz-MehringGrundschule oder der Ringelnatz-Grundschule als Vorlage dienen. Drittens: die Verlässlichkeit. Schüler und Lehrer benötigen für ihre Schule eine langfristige, verlässliche Perspektive. Da gibt es erhebliche Zweifel. Sie, Herr Weickert, hatten bemängelt, dass der Campus Grünau hier keine Rolle spielt. Unsere Fraktion hat jährlich Haushaltsanträge für Investitionen in Grünau gestellt. Leider haben sie nie eine Mehrheit gefunden. Auch Ihre Fraktion hat sie nicht unterstützt. Sechs Schulhäuser verfallen, in sieben Schulen wurden nur die nötigsten Reparaturen durchgeführt - so ist die Situation. Dieser Stadtteil hat die wenigsten sanierten Schulen, löst aber für die Stadt viele soziale Aufgaben, zum Beispiel bei der Unterbringung von Geflüchteten oder der Beschulung von Förderschülern. Der Schulstandort Probstheida stand heute in der Zeitung. Ein Provisorium für fünf bis sieben sollte die Containerschule an der Franzosenallee sein. Inzwischen steht sie 18 Jahre. Das erinnert an den Spruch: Nichts ist beständiger als ein Provisorium. Der Haushaltsantrag für die Planungsmittel wurde bestätigt. Sie sollen 2015/2016 kommen. Wir verlassen uns auf die Verwaltung, dass sie kommen. Herr Professor Fabian hat es plastisch gemacht: Es dauert dann noch weitere vier Jahre bis zur Fertigstellung. Und da sind wir noch einmal bei den Regierungsfraktionen. Warum müssen wir so lange auf eine Zusage für einen Fördermittelantrag warten und dann noch einmal für die Fördermittelausreichung? Das liegt an der Koalition im Landtag. Darüber bin ich ein bisschen wütend. Es wäre Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 kein Spaß, wenn wir den 20. Geburtstag dieser Containerschule feiern müssten. Wie gesagt, über die Zustände dort wurde heute in der Zeitung berichtet. Ich möchte noch etwas zu unseren Anträgen sagen. Unser zweiter und dritter Änderungsantrag betrifft die Investitionsplanung. Die mittelfristige muss durch eine kurzfristige und durch den Haushalt untersetzte Planung ergänzt werden. Auch hierfür haben wir bisher keine Mehrheit im Stadtrat gefunden. Die Schulen brauchen Informationen. Schulkonferenzen, Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte müssen wissen: Was ist im nächsten Haushalt geplant? Sie wollen auch eine Abrechnung dieser Maßnahmen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Ergänzung der Beschlussvorlage. In wenigen Monaten wird das Schulgesetz novelliert. Wir hoffen auch auf Aussagen zu Inklusion und Integration. Ich bin jetzt nicht darauf eingegangen. Wir haben nur den Modellversuch. Dieser reicht nicht aus, hat aber deutlich gemacht, was bereits Felix Englisch und Pier Meier gesagt haben: Wir brauchen ein anderes Raumprogramm. Seit Jahren gibt es die Fördermittel nach einer antiquierten Schulbaurichtlinie. Merkt denn keiner in Dresden, dass sie überaltert und die Entwicklung inzwischen viel weiter ist? Ich könnte hier noch auf viele Probleme eingehen, aber meine Redezeit ist abgelaufen. Deshalb komme ich zum Schluss. - Wir wollen heute den Schulentwicklungsplan beschließen. An der Fortschreibung muss kritisch gearbeitet werden. Wir haben einen guten Unterausschuss; den brauchen wir auch. Ich plädiere auch für gemeinsame Sitzungen der Fachausschüsse für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie Stadtentwicklung und Bau sowie Finanzen - es ist ja nicht so, dass kein Geld da ist -; denn sie haben sich bewährt und sollten in nicht zu großen Abständen regelmäßig stattfinden. Mein Abschlusssatz ist einem Appell der GEW Sachsen entnommen: Jedes Kind ist für uns gleich wichtig, jedes Kind hat ein individuelles Recht auf hochwertige Bildung. Ich ergänze: Und wir als Kommune müssen dafür die Voraussetzungen schaffen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Frau Köhler-Siegel von der SPD-Fraktion. Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Bürgermeister! Werte Gäste! Werte Stadträte! Was können Be- S e i t e | 14 völkerungsprognosen? Oder: Warum fällt es so schwer, Schulplätze zu planen, obwohl die Kinder bei der Einschulung schon mindestens sechs Jahre auf der Welt sind? - Die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2013 liegt dem heute zu beschließenden Schulentwicklungsplan zugrunde. Natürlich haben die Verwaltung und die Mitglieder des Unterausschusses Schulnetzplanung gemerkt, dass es seitdem Veränderungen gab. In diesem Schuljahr wurden circa 5.000 Kinder eingeschult. In 2020 sollen es bereits 6.000 Kinder pro Jahr sein. In fünf Jahren brauchen wir also Platz für circa 40 1. Klassen mehr als heute. An vielen Schulen kann man aber nicht mehr so einfach eine Klasse mehr eröffnen; denn in den besonders dicht besiedelten Gebieten sind die Kapazitäten restlos ausgeschöpft. Planungen wurden daraufhin immer wieder geändert. Auch in dem heute vorliegenden Plan wurden seit der Veröffentlichung im Juli 2015 zahlreiche neue Maßnahmen aufgenommen. Schulneubauten und -erweiterungen sind in fast allen Stadtteilen geplant und sollen bis 2020 umgesetzt werden. Der Schulentwicklungsplan muss sich ständig an aktuelle Entwicklungen anpassen. Das sehen wir jetzt gerade an der Problematik der Bildung neuer DaZ-Klassen. Deshalb haben sich auch die Fraktionen, die Ortschaftsräte, die Schulen, die Eltern, die Stadtverwaltung und die Schulverwaltung immer wieder Gedanken gemacht, wie besser geplant werden kann. Kann nun die neue Bevölkerungsprognose vorausberechnen, welche Schullandschaft wir in Leipzig brauchen? Wahrscheinlich nicht, vor allem nicht so, wie wir es uns wünschen. Die Bevölkerungsprognose wird uns die Richtung aufzeigen, und wir werden mit Varianten arbeiten müssen. Für die Entwicklung eines Schulnetzes gibt es aber sehr viel mehr Einflüsse, die in die Berechnung einer Prognose nicht einfließen, zum Beispiel die Übertritte nach der 4. Klasse in Oberschulen und Gymnasien. Da gibt es zwar eine statistische Berechnung der Durchschnitte; aber wenn der Freistaat die Zugangsgrundlagen ändert, müssen wir als Kommune spontan darauf reagieren. Zuzüge in die Stadt können zwar statistisch berechnet werden; aber das Alter der Kinder, der genaue Wohnort und die benötigte Schule sind nicht berechenbar, ebenso wenig die Anzahl der DaZ-Klassen und die benötigten Integrationsplätze. Ebenso nicht berechenbar zumindest nicht so kleinräumig, dass wir es in unsere Planung mit einbeziehen können - ist die Anzahl der Kinder, die vom Schulbesuch im jeweiligen Schuljahr zurückgestellt werden, oder auch die Anzahl der Kinder, die vorzeitig eingeschult werden oder die in Schulen in Freier Trägerschaft gehen. Das alles erschwert uns die Prognosen. Es gibt viele Parameter, die statistisch kaum verlässlich errechnet werden können. Dennoch muss der Schulentwicklungsplan funk- Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 tionieren. Das wird nur gelingen, wenn die Prognosen kleinräumig sind. Nur dann können wir Tendenzen im Ortsteil vorhersehen. Diesen Themenschwerpunkt haben auch die Fraktionen erkannt und das in Änderungsanträgen eingefordert. SPD und CDU fordern im gemeinsamen Änderungsantrag eine neue Berechnungsmethode. Eine stadtteilbezogene Prognose müsste mithilfe von SIKURS, einem Computerprogramm zur Erstellung von kleinräumig gegliederten Bevölkerungsprognosen, eigentlich möglich sein. - Auch die Linken fordern in ihrem Änderungsantrag, den Stadträten, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten die Zahlen zur Kenntnis zu geben. Das allein reicht uns nicht aus. Wir wollen jährlich die tatsächlich im Ortsteil wohnenden Kinder erfassen, um Entwicklungen zu erkennen. Wir wissen, dass sich diese Zahl bis zum Schuleintritt noch deutlich verändern kann. Aber es geht darum, Veränderungen zu erkennen und diese in die Planung der Grundschulplätze miteinzubeziehen. Hierbei muss auch das Amt für Stadtentwicklung stärker einbezogen werden; denn wenn neue Wohnungen und Häuser entstehen, hat das auch Einfluss auf die Schülerzahlen im Schulbezirk. Die Stadtverwaltung muss bei der Schulentwicklungsplanung andere Wege gehen. Das betrifft sowohl die Berechnungsmethodik der Gesamtplanung als auch Kriterien, die zum Schulbetrieb dazugehören. Im Schulbetrieb ist es sicher möglich, eine DaZ-Klasse zusätzlich aufzunehmen oder über eine absehbare Zeit bis zur absoluten Kapazitätsobergrenze ausgelastet zu werden. Aber nicht nur die Klassenräume gehören zum Schulbetrieb dazu, sondern auch die Turnhallen. Deshalb gehört die Planung der Turnhallenkapazitäten auch in die Schulentwicklungsplanung, ebenso die Kapazitäten in den Schulmensen. Auch hier gibt es erhebliche Probleme. Im Rahmen einer Anfrage meiner Fraktion wurde mit der Stadtverwaltung eine Berechnungsgrundlage für die Auslastungsquote von Schulspeiseräumen erarbeitet. Eine Analyse aller Schulgebäude ist erforderlich, um daraus Finanzierungsbedarfe ableiten zu können. Auch die Größe der Schulhöfe und die Bedarfe für die Hortnutzung gehören in die Schulentwicklungsplanung. Für die neue Berechnungsmethodik erwarten wir, dass hier auch die Grundlagen für die Raumbedarfe für Integration, Inklusion und für die DaZ-Klassen miteinbezogen werden. Die neue Schulentwicklungsplanung wird uns vor weitaus größere Herausforderungen stellen als heute aufgrund dieser Vorlage abzusehen. Schulentwicklungsplanung darf nicht mehr Krisenplanung sein, bei der man froh ist, im nächsten Schuljahr für alle Schüler einen Platz gefunden zu haben. Schulentwicklungsplanung muss einen Rhythmus finden. Das Schuljahr beginnt S e i t e | 15 am 1. August. Das ist einer der wenigen absolut feststehenden Planungsparameter. Schulentwicklungsplanung muss auch Visionen aufzeigen. In einer wachsenden Stadt darf diese Pflichtaufgabe nicht erschrecken und nur Sorgenfalten verursachen. Es wird Zeit für einen Ausblick auf Schulentwicklung 3.0 - vor allen Dingen vor dem Hintergrund der heute vorgelegten Zahlen. Um uns dieser Aufgabe zu stellen, bedarf es einer Zusammenarbeit, die nicht geprägt ist von der Beantwortung der Fragen nerviger Stadträte, von einer nicht synchronisierten Vorbereitung auf das nächste Schuljahr und von Vertröstungen von Schulleitern und Elternvertretern. Nur durch die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung mit Eltern- und Schülervertretern, mit Schulleitern und Lehrern, nur durch die Zusammenarbeit aller Ämter, nur mit Ehrlichkeit, Berechenbarkeit und einem geregelten Informationsfluss, nur mit Respekt und partnerschaftlichem Miteinander, nur dann wird es gelingen, diese Mammutaufgabe zu meistern. Wir Stadträte können keine Schulen bis zur Leistungsphase 3 planen. Wir können keine Fördermittelanträge schreiben, keine Finanzplanung vorlegen. Aber wir wollen Entscheidungen mittragen, Visionen entwickeln und mit Schulleitern, Eltern und Schülern dieses Thema voranbringen. Die Bürgermeister und die beteiligten Ämter müssen deutlich enger und strukturierter miteinander arbeiten. Hier fehlt die Koordination, aber auch das Personal. Aber auch das können wir Stadträte nicht einstellen. Alle Bürgermeister, alle Ämter müssen sich dieser Aufgabe bewusst sein und entsprechend handeln. Und Sie, Herr Oberbürgermeister, müssen die Brisanz und die Entwicklungspotenziale dieser Aufgabe erkennen und straff führen. Wir erwarten, dass die vom Land Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel vollständig ausgeschöpft und die Anträge dafür pünktlich eingereicht werden. Nur so können wir beim Freistaat glaubhaft dafür kämpfen, dass wir die langfristige Zusage von Fördermitteln mindestens in Höhe des ehemaligen Programms der kreisfreien Städte dringend brauchen. Der Fördermittelantrag für das geplante Gymnasium in der Karl-Heine-Straße ist dann hoffentlich auch dabei. Bei diesem Projekt gab es schon zahlreiche Verzögerungen. Das können wir uns überhaupt nicht mehr leisten. Schulentwicklungsplanung 3.0 darf aber nicht bei der Planung von Schulkapazitäten stehen bleiben. Es muss ein Investitionsplan vorliegen, der nicht nur die Erweiterung der Kapazitäten, sondern auch die Erhaltung der Bestandsgebäude im Blick hat. An dieser Stelle muss an Schüler und Lehrer ein Signal gegeben werden, dass sich die Stadt nicht nur um den Schulneubau, sondern auch um den Erhalt von Bestandsgebäuden kümmert. Um den Investitionsplan mit Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 aktuellen Zahlen zu unterlegen, soll der nächste Schulentwicklungsplan bereits 2017 zur Beteiligung veröffentlicht werden. Das ist auch eine Forderung aus dem gemeinsamen Änderungsantrag. Ein beliebtes Mittel, Schulen zu planen und Kapazitäten optimal auszulasten, ist die Zusammenlegung von Schulbezirken. Dieses Mittel der Schulentwicklungsplanung kommt dem derzeitigen Mangel an Räumen und Lehrkräften recht gut entgegen. Aber - um es ganz deutlich zu sagen -: Die Zusammenlegung von Schulbezirken hat für meine Fraktion auch Grenzen. Wenn Schulwege zu lang werden, es zu einer Verschärfung von sozialen Gegensätzen kommt oder dies nur wegen der Optimierung des Klassenteilers erfolgt, wird es mit uns keine Zusammenlegung von Schulbezirken geben. Der Klassenteiler wird ja nicht nur vom Schulgesetz und dem Schulentwicklungsplan geregelt; auch der Brandschutz und die Raumgröße spielen eine entscheidende Rolle. Kurze Wege für kurze Beine. Schulen in Wohnort-nähe: Dafür steht meine Fraktion auch weiterhin ein; denn dieses Konzept fördert die soziale Durchmischung. Eltern, die eine weiterführende Schule auswählen, haben das auch verstanden und wählen immer wieder die nächstgelegene Schule aus. Bei der Einrichtung neuer Oberschulen und Gymnasien achtet meine Fraktion weiterhin darauf, dass diese dort sind, wo auch die Kinder wohnen. Das setzt ein strategisches Vorgehen beim Grundstückserwerb für soziale Infrastruktur voraus. Dieses Thema wurde im Rat schon mehrfach diskutiert; deshalb verzichte ich heute auf eine erneute Vertiefung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die Bildungspolitische Stunde auch nutzen, um dem Stadtelternrat und dem Stadtschülerrat für die gute Zusammenarbeit zu danken. Herr Meier als Vertreter des Stadtelternrats und Herr Englisch als Vertreter des Stadtschülerrats und natürlich auch ihre Vorgänger waren im Unterausschuss Schulentwicklungsplanung verlässliche Partner und leisteten einen wichtigen Beitrag, um uns auf die Sichtweise und die Nöte der Schüler und der Eltern aufmerksam zu machen. Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit, Ihre Zeit, Ihre Geduld und Ihr Engagement in dieser Sache. Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, die heute vorliegende Fassung des Schulentwicklungsplans ist wegen der Datengrundlage nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Aber wichtige Maßnahmen für einzelne Schulen wurden benannt. Das muss nun finanziert, geplant und umgesetzt werden. Mal ehrlich, mehr kann die Stadtverwaltung in den nächsten zwei Jahren mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen und dem vorhandenen Personal sowieso nicht leisten. Für die Planung der nächsten Jahre wurden wichtige S e i t e | 16 Weichen gestellt. So sind zum Beispiel unser Antrag zur Einbeziehung der LESG in den Schulund Kitabau, der Antrag der CDU zur Einbeziehung privater Partner, aber auch der gemeinsame Antrag von SPD und Linken zur Entschuldungskonzeption, die zusätzliches Geld aus der Tilgungsreduzierung für soziale Infrastruktur freigibt, weiterhin wichtige Grundlagen. Der vorliegende Schulentwicklungsplan zeigt auf, was in den nächsten zwei Jahren geschafft werden muss, bevor die neue Planung mit den deutlich höheren Zahlen vorliegt. Die SPD-Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Bündnis 90/Die Grünen. Frau Krefft von Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Dr. Leibert! Sehr geehrter Herr Englisch! Sehr geehrter Herr Meier! Sehr geehrte Herren und Damen, Gäste und Vertreter der Medien! „Trägheit“ - so möchte ich meine Rede überschreiben. Trägheit ist das Bestreben von physikalischen Körpern, in ihrem Bewegungszustand zu verharren, so lange keine äußeren Kräfte auf sie einwirken. Je größer der Körper, desto höher der Kraftaufwand, um ihn zu bewegen. - Mir gefällt dieses Bild außerordentlich. Seit zwölf Jahren bin ich Stadträtin. Dies ist der dritte Schulnetzplan, an dem ich beteiligt werde und der nun „Entwicklungsplan“ genannt wird. Die Beharrungskräfte vermochten, dass noch vor zehn Jahren Schulen geschlossen wurden, obwohl die Kinder, die sie besuchen würden, bereits geboren waren. Seit 1992 wurden 31 Grundschulen, 33 Mittelschulen, 14 Gymnasien, 3 Förderschulen und 2 berufliche Schulzentren geschlossen. Inzwischen eröffnen wir Schulen wieder: die Weiße-Schule und auch die Coppi-Schule, wo jetzt die 68. Schule untergebracht ist. Dass das Kant- und das Hertz-Gymnasium nicht geschlossen wurden, war ein großer Segen; denn alle Schulen sind an ihrer Kapazitätsgrenze. In jeder Schulart gibt es bereits Kapazitätsüberschreitungen, also mehr belegte Klassenräume als der Richtwert der Schule vorsieht. Außerdem gibt es in jeder Klasse mehr Kinder als eigentlich vorgesehen. Bei den Grundschulen sind in einem Viertel der Klassen über 25 Kinder. In den Mittelschulen werden in einem Drittel der Klassen und in den Gymnasien sogar in der Hälfte der Klassen mehr als 28 Kinder beschult. Alle Mittelschulen und Gymnasien sind schon jetzt am Kapazitätsrichtwert, drei bzw. zwei sind sogar darüber. Das heißt: Mehr Kinder als Platz vorhanden werden beschult oder anders gesagt: Die Schulen sind wahrlich vollgestopft. Mehr Platz für die Entfaltung der Schülerinnen und Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Schüler ist unsere grüne Forderung. Das bedeutet schleunigst die Umsetzung der geplanten und zügige Weiterplanung weiterer Schulbaumaßnahmen, sei es Neubau, Sanierung, Anbau oder Ausbau. Die Ansprüche an Schule, an Stoffvermittlung, an „Für das Leben lernen“, an Bildungsorte sind weitgehend. Sie betreffen nichts Geringeres als Bildungsgerechtigkeit. Immerhin trägt Leipzig weiterhin die Rote Laterne beim Schulabbruch. Auch das Merkmal Bildungsempfehlung zeigt, wie ungerecht Bildungschancen in dieser Stadt verteilt sind. Mit jedem Bildungsreport - ich erinnere an die vergangenen Bildungspolitischen Stunden - konnten wir das belegen. Doch es änderte sich nichts. Die Beharrungskräfte in der Bildungspolitik sind bleiern. Individuelles Lernen, gar Inklusion wird unmöglich gemacht. Wir, die Stadt Leipzig, sind der Schulträger. Wir sind nicht für die Bildungsinhalte verantwortlich, sehr wohl aber für die Bildungsorte. Der Raum als dritter Pädagoge muss in das politische Bewusstsein und in die Entscheidungen einfließen. Wir brauchen moderne bauliche Voraussetzungen für bessere Bildung, flexible Raumsysteme, Lernlandschaften, interaktives und multimediales Lernen. Nicht die Wissensvermittlung allein ist die pädagogische Aufgabe der Zeit, sondern Begleitung beim Lernen, und das braucht Platz. Das braucht Möglichkeiten für die Groß- und Kleingruppenarbeit. Wie einfach wäre Förderunterricht, Ganztagesangebot oder Deutsch als Zweitsprache, wenn die Räume abgeteilt werden könnten. Allein, wir investieren in einzelne Schulen erhebliche Summen; aber zeitgemäße Bildungsbauten kommen nicht unweigerlich dabei heraus. Wir Grüne wollen den Kindern in dieser Stadt und ihren Lehrerinnen und Lehrern beste Bedingungen ermöglichen. Grundlage für den Schulbau ist - das wurde schon mehrfach gesagt - dieser Schulentwicklungsplan. Auch dieser wurde wie seine Vorgänger mit Verspätung, wie immer mit einem Jahr Verzögerung vorgelegt. Grund dafür war die fehlende finanzielle Untersetzung der Maßnahmen im Haushalt. Als 2014 der erste Entwurf vorgelegt wurde, war bei 150 Millionen Euro noch unklar, wo sie herkommen sollen. Manche Maßnahmen konnten in der Zwischenzeit angeschoben werden. Doch der Plan harrte seiner Veröffentlichung. In dieser Zeit wurden die Probleme drängender. Immerhin: Der Kapazitätsausbau hat höchste Priorität bekommen. Doch was ist mit der Werterhaltung? Erst seit 2012 fing die Ratsversammlung an, unserem grünen Begehr nach ausreichendem Füllen der Haushaltsstelle nachzukommen, die wir schon seit 2001 thematisierten. Wir könnten in all den Gammelschulen deutlich weiter sein, wenn die Beharrungskräfte S e i t e | 17 hier im Haus nicht so enorm träge gewesen wären. Die äußeren Kräfte - das sind ganz besonders die Elternschaft an den Schulen ihrer Kinder, der Schulelternrat und der Schülerrat - haben für sehr viel Bewegung gesorgt. Sie haben es geschafft, dass die Zustände in den Schulen endlich nicht mehr nur abwiegelnd erkannt, sondern auch wirklich angegangen wurden. Zu spät! Beharrlich wurden Havarien abgewartet, ehe Anlagen erneuert wurden. Tatsächlich entstand auf diese Weise erst ein Investitionsbedarf. Die Legionellen-Geschichte, die gerade so aufgeplustert wird, zeigt eindrücklich: Jahrelange Versäumnisse im Schulbereich müssen nun von Frau Bürgermeisterin Dubrau in Bewegung gebracht werden. Wer jetzt mit dem Finger auf sie zeigt, zeigt mit drei Fingern auf sich selbst. Meine Herren, meine Damen, Sie merken es: Die Schulentwicklungsplanung ist nicht vergnügungssteuerpflichtig. Eine träge Masse aus Stadtrat, Verwaltung, Dienstberatung des Oberbürgermeisters und öffentlicher Meinung in Gang zu bringen, war jahrelange Mühe in der Ebene. Die Schulentwicklungsplanung entsteht in einem geordneten Beteiligungsprozess mit dem zuständigen Unterausschuss, der monatlich tagt Sie haben darauf hingewiesen, Frau KöhlerSiegel -, mit den Beteiligten der Schulkonferenzen einschließlich all der Einschränkungen, die Herr Meier schilderte, und mit den Schüler- und Elternvertretungen. Diese Beteiligungen wurden abgewogen und gewürdigt. Die Ortschaftsräte wurden, trotzdem wir das eingefordert hatten, zu spät beteiligt. Wir hatten damals den Vorschlag gemacht, dass sie schon den Entwurf bekommen sollten. Wäre dem gefolgt worden, gäbe es manche Änderungsanträge heute nicht. Meine Herren, meine Damen, dass wir Grüne heute keinen Änderungsantrag stellen mussten, liegt daran, dass es bereits im Unterausschuss Einvernehmen zu unserem Anliegen gab, dass der Entwicklungsplan Grundlage der Schulbaumaßnahmen ist, wie sie auf dem Beschlussdeckblatt lesen können. Hintergrund sind immer neue Vorschläge im politischen Raum, wo eine Schule errichtet werden könnte, ohne dass dies fachlich begründet wird. Diese fachliche Begründung ist aber notwendig. Es macht keinen Sinn, Schulen zu errichten, wo es nicht Kinder in ausreichender Zahl gibt, wo die Schulwege zu lang sind, wo die Querungsmöglichkeiten zu umständlich werden. Das Fachdezernat ist die Stelle, die sagen muss, wo eine Schule errichtet werden muss. Das Fachdezernat ist der Besteller. Die Bestellerfunktion des Fachdezernats muss gestärkt werden. Das war und ist unser Anliegen. Der Unterausschuss hat das auch so gesehen. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 S e i t e | 18 Wir stimmen dem Änderungsantrag der Linken zu, die Investitionspläne in den Stadtbezirksbeiräten turnusmäßig vorzustellen. Die Beteiligung gerade auch der Stadtbezirksbeiräte ist eine wesentliche Forderung auch meiner Fraktion. Deshalb ist dieser Antrag natürlich unterstützenswert. Aber es stimmt schwermütig, dass das erst beantragt werden muss. Wir reden viel über die Stärkung der Stadtbezirksbeiräte, über Bürgerhaushalte etc. Wie sollen sie über Prioritäten entscheiden, wenn ihnen dazu die grundlegenden Informationen fehlen? - Auch das, was Sie, Frau Hollick, zur Investitionsplanung ausgeführt haben, fordern wir schon seit Jahren ein. Wir hatten eigentlich schon einmal Prioritäten in der Investitionsplanung. Die Verwaltung bleibt hier hinter den eigenen Zielen zurück. Insofern ist auch dieser Punkt zustimmungswürdig. der Stadt entlang des Auwaldes beschränkt. Ich fand zwar Ihr Bild erhellend, Herr Dr. Leibert; aber wir haben auch die dunkelroten Flecken in den Ortsteilen gesehen, deren Ortschaftsräte Änderungsanträge gestellt haben. Deswegen stimmen wir diesen Anträgen zu. Zum Antrag von CDU und SPD. Richtig ist: Auch Daten sind träge. Es gehört zum statistischen Einmaleins, dass Daten erst im Nachgang zur Verfügung gestellt werden können. Die Geburten sind da bedeutend dynamischer. Wir anerkennen auch, dass Tenor in vielen Stellungnahmen im Beteiligungsprozess war: Die Daten sind mangelhaft. Ich glaube, das stand in zwei Drittel der Stellungnahmen der Schulen. Doch ich zweifle an Ihrem Vorschlag. Für ein eigenes Erhebungssystem brauchen wir mehr Personal. Oder wie stellen Sie sich das vor? Ich sehe hier das Risiko, dass die Schulverwaltung dann wieder nur mit dem Einarbeiten dieser vom Amt für Statistik und Wahlen erhobenen Daten beschäftigt ist. Wir wissen, wie langwierig und umständlich das immer war. In dieser Zeit passiert nichts. Wir haben zwar dann eine prima Datengrundlage - zu Zeiten des Amtsvorgängers hatten wir auch hervorragende Daten -, aber man kann sich nicht mehr darum kümmern, voranzukommen und endlich, endlich, endlich zu bauen. Ich habe die Sorge, dass hierfür das Personal fehlt und dies das fristgerechte Einreichen der Fördermittelanträge beeinträchtigen kann. Wie gesagt, das kostet uns viel mehr Zeit. Wir Grünen wollen das nicht riskieren. Wir wollen auch nicht den Vorwand dafür geben, dass dann der Stadt wieder vorgehalten wird, sie würde die Fördermittel nicht ausreichend abrufen. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel von der AfD, bitte. Ich komme zum Schluss. Meine Herren, meine Damen, wir als Bündnis 90/Die Grünen haben uns konstruktiv in den Prozess der Schulnetzplanung eingebracht. Es ist ein Ergebnis seiner Zeit: unzulänglich, aber nicht falsch. Wir stimmen zu, weil wir möchten, dass die Fördermittelanträge gestellt werden können, dass gebaut wird, dass zeitgemäße Schulen entstehen. Das ist unsere Priorität. Dazu braucht es ebendiese Planung. - Danke schön. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Pressevertreter, Gäste und Zuschauer am Livestream! Die Stadt Leipzig steht derzeit und in den kommenden Jahren vor einer wichtigen, ja wohl der wichtigsten Pflichtaufgabe überhaupt: Wie planen wir als Kommune ein Schulnetz, welches jedem Schüler eine ausstattungsgerechte Bildung von Grund auf garantiert und die mit angemessenen Klassengrößen sowie mit zumutbaren Schulwegen realisierbar ist? In den letzten Wochen vernahm man vonseiten des Sozialdezernats des Öfteren, dass wir trotz akribischer Planung der schulischen Zukunft der Stadt in eine Art Glaskugel schauen. Der stetige Zuwachs der Schülerzahlen der vergangenen Jahre, die aktuelle demografische Entwicklung sowie die Prognosezahlen, wenn auch leider nicht auf dem aktuellen Stand, geben schon sehr deutliche Hinweise auf die vordringlichsten Aufgaben der nächsten Jahre. Für alle Schulformen besteht schnellstmöglicher und vor allem zukunftsorientierter Entscheidungsbedarf. Zu einem weiteren Beschlusspunkt aus Ihrem Änderungsantrag. Wenn die Schulnetzplanung im Frühjahr 2018 vom Rat beschlossen werden soll, muss der erste Entwurf in 2016 vorgelegt werden; denn sie nimmt, wie bekannt, eine einjährige Schleife durch die Dienstberatungen. Dann erfolgt noch eine weitgehende geordnete Beteiligung; diese dauert noch einmal ein halbes Jahr. Und dann ist schon Frühjahr 2018. Ihr Antrag ist ein schöner Witz, aber wir haben ja April. An 70 Prozent der Grundschulen ist derzeit die Kapazitätsgrenze erreicht oder sogar überschritten, obwohl die Stadt Leipzig seit 2010 drei neue Schulen gebaut und eine Schule neu eingerichtet hat. Es stellt sich die Frage, ob die geplanten Schulen und Schulerweiterungen - ich nenne hier die Schule am Opferweg, die neue Schule an der Tauchaer Straße sowie den Ersatzneubau der Schule am Adler bis zum Jahr 2020 und in fernerer Zukunft die Wilhelm-Busch-Schule - für die erhoffte Entlastung sorgen können. Den Anträgen der Ortschaftsräte stimmen wir zu. Das Wachstum bleibt nicht auf die Kernbereiche Wie allgemein bekannt, gibt es keine Oberschule mehr, deren Schülerzahlen unter dem Kapazi- Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 tätsrichtwert liegen. Für das Jahr 2020 wird nach derzeitiger Vorausschau mit 1.100 Oberschülern mehr gerechnet als im Jahr 2012 prognostiziert. Seitdem hat die Stadtverwaltung zwei Oberschulen reaktiviert, den Neubau der Sportoberschule und die Reaktivierung der vormaligen 55. Schule angeschoben. Neben der in Planung befindlichen Oberschule Ihmelsstraße sollten noch weitere schulische Objekte bis 2023 auf der Agenda stehen. Doch wird das alles ausreichen? Schauen wir auf die Gymnasien. Diese sind derzeit ebenfalls voll ausgelastet. In mehr als der Hälfte der Eingangsklassen wird die Höchstgrenze von 28 Schülern bereits jetzt erreicht oder überschritten. Es stellt sich schon die Frage: Wie kann unter diesen Bedingungen noch höhere Bildung vermittelt werden? Ein weiteres alarmierendes Signal, denke ich. Aus Sicht unserer Fraktion muss hier dringend gegengesteuert werden. Der vorgesehene Standort für den Bau eines Gymnasiums am Bayerischen Bahnhof bis zum Jahr 2018 sollte oberste Priorität bekommen. Des Weiteren sind die in 2021 bzw. 2025 angedachten Standorte in der Ihmelsstraße und im Leipziger Westen unbedingt zeitlich vorzuziehen. Im Bereich der Förderschulen und Berufsschulen sind keine sogenannten extensiven Erweiterungen geplant. Im Schulnetzplan ist dazu vermerkt: Der aus demografischen Gründen zu erwartende Anstieg an Plätzen in Förderschulen kann durch erhöhte Integrationsanteile kompensiert werden. Die AfD-Fraktion meint, dass dieser durchaus gut gemeinte Denkansatz unter dem aktuellen und wohl auch zukünftigen demografischen Wandel unserer Stadtgesellschaft schwerlich durchsetzbar sein wird. Aus diesem Grund sollten die Planungen sowohl für Förderschulen als auch für Berufsschulen dringend überarbeitet werden. Aber dies könnte ein ideologisches Problem beinhalten, welches, wie ich meine, einer leistungsorientierten Bildung aller Schüler so nicht gerecht wird. Der heute von der Ratsversammlung zu beschließende Schulnetzplan geht davon aus, dass zur allgemeinen Entlastung in den kommenden Jahren auch die Freien Träger neue Schulbauten realisieren werden bzw. Kapazitätserweiterungen vornehmen. Hier gilt für die Verwaltung, sich rechtzeitig und konkret mit den Freien Trägern abzustimmen, um bei eventuell auftretenden Umsetzungsproblemen reagieren zu können und gegebenenfalls die kommunalen Bedarfe anzupassen. Kommen wir zum letzten und wohl entscheidenden Punkt. Die vorliegende Schulnetzplanung S e i t e | 19 kostet, wie wir alle wissen, Geld. Stellen wir die Aspekte von erfreulichem Geburtenzuwachs, größerem Famlienzuzug aufgrund der Anziehungskraft der Stadt Leipzig und einen noch ungewissen weiteren Zustrom von Flüchtlingen in Rechnung, könnten die Planungszahlen schnell Makulatur werden. Aus Sicht meiner Fraktion scheint es daher sehr fraglich, ob die Investitionssumme von circa 250 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre wirklich ausreichend bemessen ist. Abschließend noch zu unserem Abstimmungsverhältnis. Der von CDU- und SPD-Fraktion eingereichte Änderungsantrag zur umgehenden Vorlage einer neuen Berechnungsmethode zur Bedarfsabbildung im Schulentwicklungsplan seitens des Oberbürgermeisters wird von uns unterstützt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch einige Wortmeldungen. - Zunächst Herr Maciejewski, dann Herr Morlok. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Lange wurde diskutiert über diesen Schulentwicklungsplan. Was uns hier heute zur Beschlussfassung vorliegt, basiert auf fragwürdigen Zahlen. Es geht aber nicht nur um irgendwelche Zahlen; hinter diesen Zahlen stehen Menschen und ganz konkrete Probleme vor Ort. Was das im Einzelnen genau bedeutet, möchte ich an einem Beispiel aus Schönefeld erläutern. Herr Englisch hatte uns aufgefordert, uns Schulen anzuschauen. Ich habe das mehrfach getan. Ob sich jemand bei seiner Arbeit Mühe gegeben oder geschlampert hat, erkennt man oft sehr schnell. Es gibt bei diesem Schulnetzplan einen ersten Anlass zur Verwunderung. So erfährt der geneigte Leser auf Seite 48 oben - ich zitiere -: Im südlichen Teil des Stadtbezirkes Nordost liegen im Ortsteil SchönefeldAbtnauendorf die Clara-Wieck-Schule und im Ortsteil Schönefeld-Ost die A.Lindgren-Schule. Beide Ortsteile sind überwiegend durch Mehrgeschossplattenbauten aus den 1970-er Jahren geprägt. Ich möchte Herrn Fabian bitten, mir gelegentlich in diesem Ortsteil, der übrigens SchönefeldAbtnaundorf und nicht „SchönefeldAbtnauendorf“ heißt, einen Mehrgeschossplattenbau zu zeigen. Mir ist in den letzten 40 Jahren dort keiner aufgefallen. Kein einziger! Ich traue mich gar nicht zu fragen, wann einer der Autoren Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 dieses Schulentwicklungsplans zuletzt vor Ort war, um sich selbst ein Bild zu machen. Ich befürchte, hier waren wieder einmal reine Schreibtischtäter am Werk. Es ist eben so: Wer Grundlegendes falsch aufschreibt, dem nimmt man auch in fachlichen Fragen die Sachkompetenz nicht ab. Kommen wir zur Clara-Wieck-Schule. Konkret: Diese ist für 4,5 Züge ausgelegt, „mit steigender Tendenz zu einer Fünfzügigkeit“, wie es im Plan heißt. Die Gebäudekapazität wird zukünftig vollständig ausgelastet sein. Bei steigenden Schülerzahlen liegen die Raumreserven in der verstärkten Doppelnutzung zwischen allgemeinen Unterrichtsund Horträumen. So weit der Plan. - Alles prima, möchte man meinen. Problem gelöst! Aber so ist es mitnichten. Verstärkte Doppelnutzung von Unterrichtsund Horträumen bedeutet im konkreten Fall: komplette Doppelnutzung aller Räume. Herr Professor Fabian, bedeutet diese Doppelnutzung nicht in Wirklichkeit, dass das von Ihnen bestätigte, an der Clara-Wieck-Schule praktizierte offene Hortkonzept beendet ist? Ich will das gar nicht kritisieren; im Gegenteil. Aber ist nicht damit auch ein größerer Personalbedarf für die Hortbetreuung verbunden? Und: In wie vielen Schulen ist das noch der Fall? Und: Warum steht das nirgends in diesem Plan? Wäre es nicht ehrlicher, zu sagen: Wir suchen einen neuen Standort für den Hort? Laut Kitagesetz sind Horte Einrichtungen, „die auch an Grundschulen errichtet und betrieben werden können“. - „Können“ heißt nicht: müssen. Räume sind die eine, Freiflächen die andere Seite der Medaille. Laut TierschutzNutztierhaltungsverordnung müssen Haltereinrichtungen für Füchse und Marderhunde eine Grundfläche von mindestens 12 Quadratmeter aufweisen. Selbst für Sumpfbiber ist eine Grundfläche von mindestens 4 Quadratmeter vorgesehen. - Ganze 3,64 Quadratmeter sieht Professor Fabian zukünftig als Freifläche für die Kinder der Clara-Wieck-Schule vor. Genau 1.820 Quadratmeter Schulhof sollen sich laut Schulentwicklungsplan künftig 500 Kinder teilen. Ist das jetzt alles? Gibt es Pläne zur Schulhoferweiterung? Der Schulhof ist bereits jetzt für die Hortnutzung zu klein. In der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen, also auch Horten, heißt es: S e i t e | 20 Das Grundstück der Kindertageseinrichtung soll eine Freispielfläche von 10 m² je Platz umfassen. Hat das Schuldezernat das Problem erkannt? Falls ja, warum steht davon nichts im Plan? Darüber hinaus wird zukünftig im Stadtbezirk Nordost im Bereich Schönefeld ein zusätzlicher Bedarf für 2,5 Züge entstehen. Entsprechend dieser Entwicklung muss darauf mit Kapazitätserweiterungen reagiert werden. So steht es lapidar im Plan. - Herr Fabian, bitte verraten Sie mir und den Schönefeldern, wo diese 2,5-zügige Grundschule hinsoll? Haben Sie ein Grundstück, oder haben Sie wenigstens eines im Auge? Und: Haben Sie mit Kollegen Albrecht bereits über die notwendigen Flächenankäufe gesprochen? Oder: Haben Sie sich nur den alten Politikerleitspruch zu eigen gemacht: Nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht? Herr Professor Fabian, Sie müssen all diese Fragen nicht jetzt beantworten. Vermutlich haben Sie die Antworten ohnehin nicht parat. Vielleicht haben Sie eben auch viel Neues erfahren. Ich werde das alles noch einmal aufschreiben und vermutlich als Anfrage in der nächsten Ratssitzung einreichen. Ich glaube, dieser Schulentwicklungsplan kann tatsächlich nur ein vorläufiger sein. Er greift in der Analyse zu kurz, lässt zu viele Fragen offen bzw. stellt sie gar nicht erst. Es ist gut, dass dieses Kapitel heute beendet wird. Ich möchte nicht, dass irgendwann über den gesamten Stadtrat gesagt wird, was in der gestrigen LVZ über einen Leipziger Bürgermeister zu lesen war - ich zitiere -: „Er hat auch betroffen geschaut, aber geschehen sei nichts.“ Wir müssen deshalb unverzüglich wieder an die Arbeit gehen und einen neuen, realistischeren Schulentwicklungsplan erstellen. Der gemeinsame Antrag von CDU und SPD weist dazu den Weg. Ich bitte Sie alle dringend um Zustimmung. Kommen wir nicht zu einer anderen Aufstellungsmethodik, wird der nächste Plan auch nicht besser. Dann können wir auf dem Deckblatt auch gleich Brecht zitieren: Ja; mach nur einen Plan sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch ´nen zweiten Plan gehn tun sie beide nicht. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste der Bildungspolitischen Stunde! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu den Rednern der Fraktionen habe ich jetzt nur die Hälfte der Redezeit und muss mich deswegen kurz fassen. Ich werde mich daher auf die Punkte konzentrieren, die Herrn Hobusch und mir wichtig sind. Prognosen sind mit großen Risiken verbunden, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen. Das ist nun einmal so. Dennoch möchte ich die Frage stellen, ob das Problem, was uns durch die fehlerhaften Prognosen ereilt hat, tatsächlich nicht vorhersehbar gewesen ist. Ich meine, ja. Der Vorwurf geht in diesem Fall weniger an die Stadt Leipzig und das hiesige Amt für Statistik, sondern in erster Linie an das Landesamt für Statistik. Das Problem ist: Das Prognosemodell des StLA neigt dazu, Trends in die Zukunft fortzuschreiben. Das heißt: Wenn ein bestimmter Trend vorhanden ist, wie zum Beispiel Abwanderung, wird dieser Trend fortgeschrieben. Man macht sich keine Gedanken darüber, dass sich unter Umständen ein Trend ändern könnte, weil man eben nicht politisch denkt und die Auswirkungen von politischen Maßnahmen unberücksichtigt lässt. Hätte man sie berücksichtigt, hätte man schon vor vielen Jahren erkennen müssen, dass im Freistaat Sachsen Horrorszenarien wie das vom „aussterbenden Sachsen“, wie vom StLA an die Wand gemalt, nicht mehr realistisch sind. Ich kann mich an unzählige Haushaltsberatungen auf Landesebene erinnern, wo wir als Minister immer zuerst eine Einführung von Herrn Ragnitz vom Ifo-Institut bekamen, in der uns deutlich gemacht wurde, dass wir alle aussterben, und danach im Kabinett die Haushaltsdebatte geführt haben mit der Zielstellung: Wir müssen sparen, sparen, sparen; alles muss gekürzt werden. Genau das ist der Grundfehler, und diesen Fehler büßen wir jetzt hier, aber nicht nur hier, sondern auch in vielen anderen Bereichen des Freistaates. Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Punkt können wir uns aber nicht mit einem Prognosefehler herausreden, und zwar beim Thema „Instandhaltung und Sanierung“. Wie unsere Schulen aussehen, das wissen wir. Dafür brauchen wir das StLA nicht. Sie sehen so aus, weil die Finanzmittel für die Sanierung in den letzten Haushaltsjahren nicht verfügbar waren. Ja, Bildung kostet Geld; Herr Englisch, da haben Sie vollkommen recht. Effizienzsteigerungen im Bildungsbereich sind nur bedingt möglich. Aber in anderen Bereichen bei uns in Leipzig wären sehr wohl Steigerungen möglich gewesen. „Das Geld ist da“, sagt Frau Hollick, und sie hat recht. „Wir könnten weiter sein“, sagt Frau Krefft, und da hat sie recht. S e i t e | 21 Nur ein Beispiel: Wir reden jetzt über Strukturveränderungen, Anpassungen, Einsparungen bei der LVV, also genau das, was die FDP bereits vor zehn Jahren gefordert hat, nämlich im Stadtkonzern zu effizienteren Strukturen zu kommen. 200 bis 300 Mitarbeiter sollen eingespart werden. Je nachdem, von welcher Vergütung man ausgeht, kommt man auf 5 bis 7 Millionen Euro pro Jahr. Nehmen wir einmal 6 Millionen Euro: 6 Millionen Euro gerechnet über zehn Jahre, sind 60 Millionen Euro. Dafür hätten wir viele Schulen sanieren können, wenn wir das damals schon angepackt hätten, wie es zum Beispiel die FDP gefordert hat. Das alles sind politische Entscheidungen, die hier im Stadtrat getroffen werden. Ich möchte zum Schluss noch auf eine weitere Entscheidung eingehen, nämlich die Entscheidung zum Thema Stadtwerkeverkauf. Auch das ist eine Entscheidung, die die Stadt Leipzig getroffen hat. Herr Oberbürgermeister, ich kann mich noch gut erinnern: In der Mittelverwendung und -verteilung hatten Sie einen Betrag von 250 Millionen Euro für Investitionen insbesondere in den Bereich Schulen und Kitas vorgesehen. Das hat die Stadt dann anders entschieden. Das ist ihr gutes Recht. Nur, wenn man das so entscheidet, kann man sich hinterher nicht beschweren, dass das Geld nicht vorhanden ist. Wie gesagt: Das Geld ist da; Frau Hollick hat recht. Wir könnten weiter sein; Frau Krefft hat recht. Wir müssten dann aber andere Entscheidungen hier im Hause treffen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Von uns steht noch aus, unser Stimmverhalten zu den Änderungsanträgen zu erklären. - Natürlich werben wir für unseren Änderungsantrag, um genauere Zahlen zur Schulnetzplanung zu bekommen. Die Linken fordern in ihrem Änderungsantrag in Punkt 6, besser zu informieren. Der Stadtelternrat hat zwar gesagt, dass er ganz gut informiert sei; aber diesem Punkt könnten wir zustimmen. In Punkt 7 des Antrags geht es um einen Schulinvestitionsplan. Wir haben seit der letzten Haushaltsberatung eine Prioritätenliste Schule. Da steht drin, wann welche Schule mit welcher Prioritäten und mit welchen Kosten saniert werden soll. Auch die Vorschläge der Bürger sind dort eingeflossen. Ich weiß nicht, warum wir jetzt zusätzlich noch einen Investitionsplan brauchen. Ich weiß auch nicht, warum wir den alle zwei Jahre evaluieren sollen. Wir haben im Fachausschuss ganz klar gesagt, dass uns die Prioritä- Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 S e i t e | 22 tenliste jedes Quartal vorgelegt wird. Also: Dieser Punkt erschließt sich uns nicht. verarscht; entschuldigen Sie, dass ich hier meine gute Erziehung vergesse. In Punkt 8 des Antrags wird ausgeführt: Wir brauchen einen Fünfjahresplan. Das weckt ungute Erinnerungen. Auch hier ist die Prioritätenliste die Antwort. Von daher müssen wir dem nicht zustimmen. Beginnen will ich mit der 60. Grundschule. Sie liegt im flächenmäßig größten Grundschulbezirk mit extrem weiten Schulwegen. Dazu heißt es: 2,5-Zügigkeit. - Alles gut und schön. Dann aber heißt es: Bis zum Erreichen der Kapazitätserweiterung wird die Dreizügigkeit schon vorher eintreten. - Nein, die ist schon seit Jahren da. Wir haben lediglich einen Jahrgang, der nicht dreizügig ist. Es gibt keinen Fachraum mehr. Keinen! Eine dreizügige Klassenstufe geht jetzt, eine zweizügige rutscht nach. Die 1. Klasse ist wieder dreizügig. Spätestens im nächsten Jahr muss wahrscheinlich der Werkraum im Keller zum Unterrichtsraum umgebaut werden. Das heißt: kein Werken, kein Zeichnen, kein Musikunterricht, nichts. Wir reden seit über zwölf Jahren von Planungen für einen Erweiterungsbau. Uns wurde zugesagt, dass damit 2016 begonnen wird. Nichts, gar nichts steht dazu im Plan. - Hinzu kommt: Wir haben auch vier volle Kindergärten. Man muss gar nicht auf Prognosen achten. Die Kinder sind schon längst geboren. Das ist hier schon mehrfach thematisiert worden. Den Änderungsanträgen der Ortschaftsräte können wir folgen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau. Stadtrat Tornau (CDU): Herr Oberbürgermeister! Ich wollte jetzt noch einen Änderungsantrag der Stadträte aus dem Südosten einbringen, namentlich der Stadträtin Nicole Wohlfarth, Stadträtin Nicole Lakowa, Stadtrat Margitta Hollick, Stadtrat René Hobusch, Stadtrat Achim Haas und meine Wenigkeit. - In unserem Änderungsantrag geht es um die 31. Grundschule. Ich will kurz erläutern, was uns zu diesem Änderungsantrag bewogen hat. Im Doppelhaushalt 2015/2016 hatten wir beschlossen, dass Mittel bis zur Ausführungsplanung bereitzustellen sind, ergo auch ein Förderantrag möglich sein soll. Wir wollen hiermit noch einmal fundamentieren, dass die Ausführungsplanung 2016 abgeschlossen ist, nicht nur aus finanzieller Sicht - sie gehört tatsächlich nicht in den Schulnetzplan -, sondern auch aus Sicht der Überbelegung. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Kopp hat sich gemeldet. Kopp (Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterin Dubrau! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Der Ortschaftsrat HartmannsdorfKnautnaundorf hat sich mit dem Schulentwicklungsplan, vorrangig mit dem Bereich Südwest, beschäftigt und muss sagen: Wir sind enttäuscht und entsetzt. - Nichts von dem, was bisher geplant und besprochen wurde, Herr Fabian, trifft ein. In diesem Raum gab es die Zusage: Mit der Erweiterung der 60. Grundschule wird im Jahr 2016 begonnen. - Wie gesagt: Enttäuschung. Wer auch immer diesen Plan erarbeitet hat, war nicht ein Mal in den Schulen. Nicht ein Mal! Zumindest für die Schulen, die im Südwesten liegen, kann man das so sagen; denn hier wird von völlig falschen Tatsachen ausgegangen. Wer diese Schulen nicht kennt, beruft sich vielleicht auf diesen Plan. Da fühlt man sich eigentlich Das Nächste: 56. Oberschule. Die Verkehrslage ist nun einmal so, dass wir eigentlich nur eine Hauptader, nämlich die Dieskaustraße, und die Linie 3 bis zum Adler haben. Kurze Wege für kurze Beine. Waren Sie einmal an dieser Schule? Oder waren diejenigen, die hier im Raum sitzen, oder auch diejenigen, die den Plan erarbeitet haben, schon einmal dort? Es ist eine Farce: maximal 15 Klassen. Wir fahren dort jetzt schon mit 19 Klassen, und die starken Grundschuljahrgänge kommen noch. Das ist keine Krisenplanung mehr, sondern das ist ein Aufgeben der Planung. Das zieht sich weiter am Kepler-Gymnasium. Das ist völlig überplant. Im Plan heißt es: Es hat seine Kapazitätsgrenzen erreicht. - Mehr steht dazu nicht. Das heißt: Die Kinder aus dem Südwesten haben eigentlich kaum noch eine Schulperspektive. GTA scheitert an der 60. Schule an Räumen. Wenn es angeboten wird, dann am späten Nachmittag oder frühmorgens vor der ersten Stunde. Wie gesagt: Wir sind enttäuscht. Wir haben uns als Ortschaftsrat komplett dagegen entschieden und werden das auch noch mitteilen. Wir erwarten hier ganz dringend Nachbesserungen. Deshalb finde ich es gut, dass das anhand aktueller, tatsächlicher Zahlen überarbeitet werden soll. Das, was hier vorliegt, ist eigentlich das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Opitz. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Opitz (Ortschaftsrat Engelsdorf): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Ich spreche hier stellvertretend für den Ortschaftsrat Engelsdorf, der in seiner Sitzung am 4. April diesen Schulentwicklungsplan auf der Tagesordnung hatte. Ich kann nur meinem Vorredner zustimmen. Auch wir waren sehr enttäuscht, als wir auf Seite 61 lasen, dass die Probleme der Grundschule lösbar sind. Die Engelsdorfer Grundschule wurde dreizügig gebaut. Sie soll nächstes Jahr fünfzügig ausgelastet werden. Das ist nicht machbar. Auch die Lösung über eine Erweiterung der Schulbezirksgrenzen ist nicht realisierbar. Ich muss mich aber dennoch heute sehr bedanken, dass es zu diesem Schulentwicklungsplan Änderungsanträge von der CDU und SPD sowie von der Linken gibt, die eine schnelle Überarbeitung dieses Plans fordern. Bedanken möchte ich mich auch bei den Sprechern des Stadtschülerrats und des Stadtelternrats - sie haben die Sorgen erkannt - sowie bei den Fraktionssprechern. Ich muss wirklich sagen: Hier ist ein Prozess in Gang gekommen, der die Sorgen der Randgemeinden aufgreift. Es ist nicht so, dass nur das Zentrum wächst. Nein, auch die Randgemeinden wachsen, und sie werden noch mehr wachsen. Ich war etwas enttäuscht, dass sich das in Ihren Aussagen, Herr Dr. Leibert, gar nicht widerspiegelte. Nichtsdestotrotz haben wir aus der Konsequenz heraus, dass wir reagieren müssen, einen Änderungsantrag in den Stadtrat eingebracht. Es geht um die Errichtung einer zweiten Grundschule, mit Zweizügigkeit. Sie wäre der Rettungsanker für Engelsdorf und könnte auch relativ zügig realisiert werden. Dieser Antrag liegt Ihnen allen vor. Ich bitte Sie sehr herzlich, unseren Antrag zu unterstützen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, dann Herr Schlegel, Frau Köhler-Siegel und Frau Ziegler. Anschließend werde ich Herrn Kollegen Fabian noch einmal um Ausführungen bitten. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich wende mich in Zusammenhang mit unseren Änderungsanträgen als Erstes an die CDU-Fraktion. - Das ist die Prioritätenliste. Die kann kein Mensch lesen, weil die Schrift so klein ist und so viel draufsteht. Sie ist nicht unterteilt, weder in Stadtteile noch in Sanierung, Neubau, Werterhaltung. Das aber wollen die Leipziger Eltern sowie die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte wissen. Vielleicht waren viele von Ihnen nicht in den Diskussionen in den Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten. S e i t e | 23 Ich habe dort erlebt, dass die Diskussion über den Schulnetzplan häufig nur auf den kleinen Bereich beschränkt wurde, der einen jeweils selbst betrifft. Wir aber müssen den Plan für die ganze Stadt beschließen. Ich muss Ihnen von der CDU sagen: Wenn Sie meinen, dass es nicht nötig ist, dass die Stadtbezirksbeiräte, Schulkonferenzen und Ortschaftsräte wissen, was in den nächsten zwei Jahren in ihren Orts- und Stadtteilen direkt passieren soll, dann müssen Sie unseren Antrag ablehnen. Das haben Sie ja bisher immer gemacht. Aber sagen Sie dann nicht, Sie wollten die Bürger informieren. Das Zweite. Eine mittelfristige Planung gibt es in jedem Unternehmen, und das ist meist ein Fünfjahresplan. Ich kann ja mal die Frage an die Aufsichtsräte hier stellen: Wo gibt es die nicht? - Bei der CDU. - Die Notwendigkeit einer mittelfristigen Investitionsplanung sieht sogar der Kämmerer ein. Er war es, der diesen Terminvorschlag gemacht hat. Das möchte ich noch einmal deutlich sagen. Zu den Änderungsanträgen der Ortschaftsräte. Gut, was Engelsdorf sagt, stimmt. Wir waren dort. Was Lindenthal betrifft: Es ist sicherlich nötig, dass im Plan auch eine Jahreszahl vermerkt ist. Sie müssen einfach wissen: Wann sind wir dran? Auch dazu brauchen wir eine kurzfristige Investitionsplanung. Diese muss auch abgerechnet werden. Die Schulen wollen wissen: Warum sind wir nicht drangekommen? Warum verzögert sich das? Die Antwort auf diese Fragen sind wir Ihnen meistens schuldig geblieben. Zum Antrag von Böhlitz-Ehrenberg. Wir bauen in Altwest das Karl-Heine-Gymnasium. Ich denke, damit werden wir dem gerecht, was BöhlitzEhrenberg stellt. Es kann nicht jeder geschlossene Ortsteil ein Gymnasium haben. - Ich will Ihnen einen Fehler offenbaren, den ich vor Jahren aus Unkenntnis gemacht habe: Ich habe damals zugestimmt, dass das Hertz-Gymnasium an der Stelle gebaut wird. Heute bin ich der Auffassung: Gymnasien müssen zentraler gebaut werden, damit sie leichter erreichbar sind. Über Schulwege haben hier alle gesprochen. Dass unsere Schüler den ÖPNV nutzen, ist gut. Aber sie sollten lieber lernen, statt in der Straßenbahn oder im Bus zu sitzen. So weit zu den Anträgen. - Vielleicht ist es mir jetzt gelungen, Teile der CDU-Fraktion doch für unseren Antrag zur Investitionsplanung zu erwärmen. Wenn nicht, muss ich halt damit leben. Das Leben ist hart. Oberbürgermeister Jung: Frau Köhler-Siegel. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Es geht noch einmal um die Anträge der Ortschaftsräte Engelsdorf und Lindenthal. Meine Fraktion kann diese Anträge nachvollziehen. Wir sehen die Nöte, vor allen Dingen auch die Platznot in Engelsdorf. Aber ich denke, wir sollten diese beiden Anträge nicht herausgelöst aus der Schulentwicklungsplanung für die gesamte Stadt betrachten. Mir wäre es am liebsten, wenn man diese beiden Anträge ins Verfahren geben könnte. Gerade in Engelsdorf können wir nicht warten, bis dort eine neue Schule gebaut ist. Dort muss schon viel eher etwas passieren. Es wäre eine klassische Aufgabe für die Stadträte und die Verwaltung, wirklich eine schnelle Lösung zu finden. Mit dem Beschluss hätte diese Schule zwar eine Perspektive, aber die Probleme in den nächsten zwei Jahren sind einfach viel zu groß. Von daher wäre es mein Wunsch, dass wir uns mit diesen Anträgen spezifisch beschäftigen und sie wieder ins Verfahren geben, um dort zu einer schnellen Lösung zu kommen. Der Antrag des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg gehört meiner Meinung nach überhaupt nicht in den Beschluss der heutigen Schulentwicklungsplanung, sondern in den Beschluss der neuen Schulentwicklungsplanung. Das heute zu beschließen, würde nichts bringen. Wir müssen uns auch die gesamtstädtische Entwicklung anschauen. Deshalb: Entweder weist der Ortschaftsrat diesen Antrag ins Verfahren, oder er müsste heute leider mit unserer Ablehnung rechnen. Dem Antrag zur 31. Grundschule wird meine Fraktion zustimmen, auch um die Fördermittel und die Umsetzung des Haushaltsbeschlusses einzufordern. Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler. Ziegler (Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeister! Verehrte Stadträte und Gäste! Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hat die Vorlage abgelehnt. Auch wir waren sehr enttäuscht über die Qualität dieser Vorlage. Darin werden zum Beispiel Termine genannt, die längst verstrichen sind, für unseren Ortsteil zum Beispiel 2015. Wir haben uns nicht zu einem eigenen Antrag entschlossen. Wir sehen zwar die Notwendigkeit ein, dass diese Vorlage durchgehen muss, haben aber gesagt: Nicht mit unserer Unterstützung. - Auch wir werden hinsichtlich unserer Bedarfe immer nur vertröstet. Alles verzögert sich. Es geht speziell um den Schulbau am Opferweg. Dafür muss eine Lösung gefunden werden. Wir könnten uns vorstellen, dass die Schule am S e i t e | 24 Windmühlenweg ausgebaut wird, damit die Schüler dort betreut werden können. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Lassen Sie mich als Vertreter des Fachausschusses im Unterausschuss Schulnetzplanung nur ein paar kurze Anmerkungen bezüglich der Anträge machen. Frau Opitz, Sie waren 2006 Stadträtin. Daher wissen Sie genau, was wir gesagt haben: Wir wollen eine andere Stadtumbaustrategie, nämlich nicht Schrumpfung von den Rändern her, sondern Schrumpfung von urbanen Kernen. Demzufolge hatten wir selbstverständlich auch die Kerne der eingemeindeten Ortsteile mit im Blick. Genauso müssen wir uns diesen Themen zuwenden. Deshalb kann ich nur das unterstützen, was gerade gesagt worden ist, nämlich noch einmal nach einem geeigneten Grundstück für den Schulstandort und die jahrelang geforderte Sporthalle im Leipziger Westen, für Rückmarsdorf, für Böhlitz-Ehrenberg oder für Leutzsch, zu suchen. Man sollte tatsächlich über einen neuen Schulbau nachdenken. Zu Böhlitz-Ehrenberg. Hier muss ich etwas Wasser in den Wein schütten. Die Gemeinde hat damals ein Provisorium errichtet. Jetzt sind wir dabei, das Provisorium durch einen Originalbau zu ersetzen, was uns mehrere Millionen Euro extra kostet. Damit bin ich schon beim nächsten Thema. Hier wurde gesagt: Wir bauen schnell Containerbauten oder Leichtbauten. - Nein, seit Anfang des Jahres gibt es hier ein Umsteuern. Die meisten Anbauten, auch für die DaZ-Klassen, werden jetzt in Massivbauweise errichtet. Da ist umgesteuert worden. Das kostet jetzt zwar etwas mehr, aber diese Bauten haben auch eine dreimal längere Standzeit als beispielsweise Container. Container kann man zwar von einem zum anderen Standort umsetzen. Fraglich ist allerdings, ob diese Container nach vorheriger intensiver schulischer Nutzung überhaupt noch weiter brauchbar sind. Das ist schon ein Unterschied zu einem Bürocontainer, der von einem zum anderen Standort umgesetzt wird. Ein Beispiel wird die Robeson-Schule sein. Auch für die Erweiterungsbauten der Georg-Schumann-Schule ist das vorgesehen. Wir sollten in der Tat darüber nachdenken, ein Zusatzprogramm für die nächsten ein, zwei Jahre aufzulegen und noch einmal die einzelnen Grundschulstandorte prüfen. Statt über große Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Schulneubauten zu reden, die 10 Millionen Euro und mehr kosten, sollten tatsächlich gezielt an einer ganzen Reihe von Schulen die Klassenraumdefizite durch solche Ergänzungsbauten abgemildert werden, was meines Erachtens relativ schnell erfolgen kann. Dafür ist kein langer Vorlauf erforderlich. Man müsste sich aber für ein spezielles Schulbauförderprogramm beim Freistaat einsetzen, sodass dafür dann auch Geld zur Verfügung gestellt wird. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann, dann Herr Fabian noch einmal. Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste! Noch einmal ganz kurz zu den Beiträgen der Ortschaftsräte und auch zu Ihrem Vorschlag, Frau Köhler-Siegel. - Heute sind nicht alle Ortschaften hier vertreten. Ich persönlich bin mit meinen Kollegen Michael Weickert und Gerd Heinreich in Wiederitzsch gewesen. Wir haben uns dort die Grundschule angesehen. Ich muss sagen: All das, was ich heute von den Ortschaftsräten gehört habe, trifft auch auf die Grundschule in Wiederitzsch zu. Dort wird seit langem darüber geredet und auch gefordert, dass ein neuer Schulbau errichtet werden muss. Wenn man sich das dort ansieht, meine Damen und Herren, dann ist das überhaupt nicht die Frage. Als Mutter von zwei Söhnen, die Gott sei Dank seit letztem Jahr keine Schule mehr besuchen müssen, kann ich gut verstehen, dass die Elternschaft dort erbost ist und wirklich keinen Versuch ungetan lässt, um eine Veränderung der Verhältnisse herbeizuführen. Nun meine ich, wir müssten uns die Schulen in ihrer Gesamtheit noch einmal ansehen. Insofern finde ich Ihren Vorschlag, Frau Köhler-Siegel, gut, diese Anträge wieder ins Verfahren zu geben, um uns das noch einmal komplett anzusehen. Ich finde auch gut, dass wir jetzt nur einen vorläufigen Schulnetzplan - zumindest nach unserem Änderungsantrag - hier abstimmen. Alles andere könnte ich auch nicht mittragen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Mir ist nur eine Sache wichtig, Frau Niermann, damit kein Missverständnis aufkommt: Die Austauschseiten vom 17. März weisen aus: In Wiederitzsch - als Beispiel - wird 2018 eine neue Schule errichtet. Das ist fixiert. Man kann sich darüber streiten, ob das nicht schneller geht. Schaffen wir das? Aber: Das ist fixiert. - Gestatten Sie mir noch einen Satz. Wir können mit einem Beschluss nicht mal eben so ein neues Gymnasium in Böhlitz-Ehrenberg S e i t e | 25 auf den Weg bringen. Das muss wirklich in die Gesamtsituation eingepasst werden. Herr Fabian, bitte. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich möchte aus Sicht der Verwaltung zu den Anträgen kurz Stellung nehmen. Zum Änderungsantrag 01, der die 31. Schule betrifft. Die Planung ist derzeit so, dass im zweiten Quartal 2016 mit der Planung begonnen und die Leistungsphase 3 Anfang 2017 vorliegen wird, sodass wir zum 31. August 2017 einen Fördermittelantrag stellen können. Im zweiten Quartal 2018 ist der Baubeginn geplant, das Bauende 2020. Nach meiner Kenntnis ist es so: Das können wir so bestellen, und so bekommen wir es. Wenn wir es ein Jahr früher bestellen, weiß ich nicht, ob wir das auch so bekommen. - Das ist die aktuelle Planung. Ich weiß nicht, ob diejenigen, die den Änderungsantrag 01 gestellt haben, sich auf diese Planung einlassen können. Ich möchte darauf hinweisen: Vielen von Ihnen ist gerade bei der Errichtung eines neuen Schulgebäudes wichtig, dass Eltern und Schule an der Planung beteiligt werden. Hier haben wir eine Schule, hier gibt es eine Lehrerschaft, eine Schülerschaft, eine Elternschaft. Wir haben auch vor, beim Neubau der 31. Schule die Eltern- und die Schülerschaft sowie die Schule angemessen zu beteiligen. Beteiligung kostet entsprechend Zeit. Seriöse Aussagen zur Planung gehen davon aus, dass diese Schule erst 2020 und nicht schon 2019 fertig sein wird. Wir möchten das dementsprechend vorantreiben. Einer Änderung auf 2020 kann ich auf jeden Fall zustimmen. Zum Änderungsantrag 03 von CDU und SPD. Er kann von der Verwaltung so übernommen werden. Zum Änderungsantrag 04 von der Fraktion Die Linke. Dieser könnte unter zwei Voraussetzungen übernommen werden. Den Beschlusspunkt 6 können wir so übernehmen. In Beschlusspunkt 7 würden wir das Datum 30.06. auf 31.10. ändern. - Ich sehe, dass Frau Hollick nickt. - Zum Beschlusspunkt 8: Das ist erst möglich nach Beschluss des Stadtrates zum Doppelhaushalt 2017/2018. Ich würde vorschlagen, diese zeitliche Änderung so aufzunehmen. Können Sie sich darauf einlassen? Oberbürgermeister Jung: Eine Nachfrage von Frau Hollick. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Bevor der Haushalt beschlossen wird, wird eine Mittelfristplanung vorliegen. Wir hatten dazu auch eine Anfrage gestellt. In der Antwort hieß es: Termin ist der 30.06. Wenn ich es richtig sehe, Herr Bonew, wäre der Termin 30.06. möglich. Die Mittelfristplanung liegt bis dahin vor. Sehe ich das richtig oder falsch? Oberbürgermeister Jung: Die Mittelfristplanung Schulinvestitionen liegt im Entwurf vor - auf der Basis der Zahlen 2017/2018, prognostisch 2019/2020, die wir dringend verändern müssen, weil die Fördermittel für 2020 durch den Freistaat nicht ausreichend untersetzt sind. Deswegen bitten wir um Verständnis, dass wir eine Synchronisierung erreichen müssen zwischen FAGVerhandlungen, Mai-Steuerschätzung und Haushaltsentwurf bis November, um dann die Mittelfristplanung dem anzupassen. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Moment! Kleiner Fehler. Alles was Sie gesagt haben, ist so weit richtig. Aber wenn wir noch Einfluss nehmen wollen auf die Mittelfristplanung oder auf den Haushalt, müssen wir sie vorher kennen. Wenn der Haushalt beschlossen ist, ist auch die Mittelfristplanung beschlossen. Wir haben aber vorher keinen Einfluss darauf genommen. Kompromissvorschlag: 31.10. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Bonew weist mich gerade darauf hin: Die Mittelfristplanung wird nie beschlossen, sondern nur zur Kenntnis genommen. Beschlossen wird immer nur der Haushalt, in diesem Fall der Haushalt 2017/2018. Die Mittelfristplanung wird immer nur zur Kenntnis genommen. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehen Sie! Und da kann sie ja vorliegen, und da wollen wir sie beschließen. Oberbürgermeister Jung: Erstens: Wir können keine Mittelfristplanung beschließen ohne Haushaltsvorbehalt; das wissen Sie. - Zweitens. Ich hoffe, Sie unterstützen nicht nur meinen Versuch in Dresden, mehr Fördermittel für die nächsten Jahre zu bekommen und die Schulentwicklungsplanung dementsprechend anzupassen. Ich sichere Ihnen zu, dass Ihnen mit Vorlage des Doppelhaushaltes 2017/2018 auch die Mittelfristplanung Schule auf den Tisch gelegt wird. So steht es im Protokoll. S e i t e | 26 Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Gut. Einwandfrei. So steht es im Protokoll und im Beschluss. Wir übernehmen das. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich komme zu den Änderungsanträgen 05, 06 und 07 der Ortschaftsräte. Dazu kann ich Folgendes sagen: Wir nehmen insbesondere die beiden Anträge der Ortschaftsräte Engelsdorf und Lindenthal sehr ernst; da können Sie sicher sein. Ich werde auch veranlassen, dass das sofort geprüft wird. Wenn dort tatsächlich ein kurzfristiger Bedarf ist, werden wir dementsprechend handeln. Da wir nach der Beschlussfassung heute sofort mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans beginnen, sollten diese beiden Anträge dort einfließen. Zum Änderungsantrag 07 des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg. Wenn er heute zur Beschlussfassung käme, würde ich bitten, diesen Antrag abzulehnen. Wir werden auch das im Rahmen der Schulentwicklungsplanung noch einmal aufgreifen und diskutieren. Ein Schulentwicklungsplan ist ein Plan für die gesamte Stadt. Teilräumliche und bestimmte Stadtgebiete betreffende Bedarfe müssen in den Gesamtkontext eingeordnet werden. Selbstverständlich müssen sie angemessen berücksichtigt werden. Von daher bitte ich darum, dass diese drei Anträge nicht als Änderungsanträge zum Schulentwicklungsplan zur Beschlussfassung kommen. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Fabian. - Herr Tornau hat noch eine Nachfrage. Stadtrat Tornau (CDU): Ich muss es jetzt ein bisschen vorsichtig formulieren. - Professor Fabian, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie versprochen, dass wir zum 31. August 2017 den Fördermittelantrag stellen können. Ich verstehe immer noch nicht ganz genau, warum wir im Haushalt festgeschrieben haben: Ende 2016 ist die Ausführungsplanung fertig, und dann noch einmal acht Monate brauchen, um den Fördermittelantrag zu stellen. Das ist mir nicht ganz klar. Ich weiß nicht, ob wir jetzt um ein halbes Jahr feilschen sollten. 2021 soll es auf keinen Fall werden. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Bei der Fördermittelbeantragung Schulhausbau gibt es einen bestimmten Stichtag, und das ist immer der 31.08. Der Antrag wird dann im Folgejahr beschieden. Im Rahmen unserer sehr guten Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium haben wir uns so verständigt, dass, wenn bewilligungsreife, bewilligungsfähige Anträge vorliegen, das Verfahren der Bewilligung beschleunigt wird. Das heißt: Es kommt jetzt darauf an, dass wir unsere Hausaufgaben machen. Wir werden alles ausschöpfen, was zu beschleunigen ist. Verwaltungsintern haben sich alle beteiligten Dezernate darauf geeinigt, Ihnen Planungen vorzulegen, die realistisch sind. Es gab immer wieder auch im Haushalt Maßnahmeplanungen, die zwar den Bedarfen entsprachen, nicht aber den Umsetzungsmöglichkeiten. Wir wollen jetzt realistischer planen. Wir müssen abwägen zwischen den Bedarfen und den Möglichkeiten, Maßnahmen und Verfahren zu beschleunigen. Stadtrat Tornau (CDU): Ich schaue in Richtung meiner Antragskollegen. Ich glaube, es macht keinen Sinn, wenn wir jetzt darauf bestehen und Sie sagen: Das dauert aber fünf Monate länger. Wir würden es allerdings schwierig finden, wenn diese Schule erst 2021 fertig wird; denn sie ist jetzt schon überbelegt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: 2020 ist mir zugesagt worden. Oberbürgermeister Jung: War das jetzt ein Votum der Antragsteller auf Rückstellung des Antrags? - Ich höre: Mit der Zusage 2020 kann das übernommen werden. - Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Professor Fabian, ich versuche, mich dem gedanklich zu nähern. Das Thema Versprechungen macht uns alle hier ein bisschen hibbelig. - Ich habe noch ein anderes Problem, was diese Schule angeht. Seit 18 Jahren gibt es dort eine Containerlösung. 18 Jahre! Niemand hat hingeschaut. Jetzt ist das Ding rammelvoll. Die Toiletten sind ein Saustall. Ich würde mich dem dann annähern können, wenn Sie mir und den anderen Stadträten versprechen und dies auch zu Protokoll geben, dass eine Sanierung der Sanitäranlagen, die momentan in einem unerträglichen Zustand sind, ad hoc angegangen wird. Diesen Handschlag bin ich bereit, zu machen. Dazu bräuchte ich aber eine Protokollnotiz Ihrerseits. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian. S e i t e | 27 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das muss ich mir anschauen. Ich muss wissen, um was es genau geht und was das kostet. Stadtrat Haas (CDU): Bis wann schauen Sie sich das an? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ende nächster Woche. Danach bekommen Sie eine Mitteilung und einen Vorschlag, wie wir da vorgehen. Ich sage aber auch ganz deutlich: Wir müssten dann innerhalb unseres Budgets umpriorisieren und eine andere Maßnahme dafür fallen lassen. Oberbürgermeister Jung: Herr Kopp. Kopp (Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf): Herr Fabian, ich kann nicht verstehen, dass Sie hier mit einem Lächeln von „umpriorisieren“ reden. Wir haben schon umpriorisiert bei der 60. Grundschule. Da gibt es keine neuen Toiletten. Die Fenster sind undicht. Es gibt keinen Sonnenschutz. Es gibt gar nichts. Die Kinder essen seit fast 15 Jahren in einem Speisecontainer, der schon lange nicht mehr ausreicht. Die übrigen müssen in den Horträumen essen. Ich will damit nur sagen: Umpriorisieren und Versprechungen hier in der Ratsversammlung, damit ist es nicht getan. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich habe aber auch neue Ausführungen auf den Ergänzungsblättern zur 60. Grundschule gelesen, Herr Kopp. Ich gehe jetzt die Änderungsanträge der Reihe nach noch einmal durch und schlage Ihnen folgendes Verfahren vor: Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD, den ich zum Bestandteil der Vorlage mache und übernehme. Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke ist eben in zwei Punkten verändert worden, nämlich in Beschlusspunkt 7: 26.10. - Beschlusspunkt 8: Das wird Ihnen mit Einreichung des Haushaltsplans 2017/2018 vorgelegt. - Mit dieser Veränderung würde ich auch diesen Änderungsantrag übernehmen. - Ich sehe Zustimmung bei Ihnen. Zum Änderungsantrag des Ortschaftsrats Engelsdorf. Frau Opitz, definitiv versprochen und zu Protokoll: Wir nehmen diesen Antrag in die sofortige Überarbeitung der neuen Schulnetzplanung. - Halten Sie dennoch Ihren Änderungsantrag für abstimmungsnotwendig, weil er den jetzigen Schulentwicklungsplan berührt und damit sozusagen eine Ausnahme präjudiziert? Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Opitz (Ortschaftsrat Engelsdorf): Ich würde es bei der Abstimmung unseres Änderungsantrags belassen wollen, so wie es ursprünglich geplant war. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Der Ortschaftsrat Engelsdorf beantragt den Bau einer zweiten Grundschule in Engelsdorf und die Finanzierungssicherheit im jetzigen Schulentwicklungsplan. - Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, wenige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Zum Änderungsantrag des Ortschaftsrats Lindenthal, die Alfred-Kästner-Grundschule dreizügig zu planen und auszubauen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Wenige Enthaltungen und wenige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Zum Änderungsantrag des Ortschaftsrats Böhlitz-Ehrenberg, Neubau eines Gymnasiums. Ich appelliere dringend an Sie, dies im Gesamtzusammenhang zu sehen. Ich bitte Sie herzlich, diesen Antrag nicht anzunehmen. - Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen. Abstimmung: 26 dafür, 27 dagegen, 9 Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt. Aber ich gebe zu Protokoll: Selbstverständlich prüfen wir diese Frage in der neuen Schulentwicklungsplanung. Der Antrag der Stadträte Haas, Tornau, Hobusch, Wohlfarth, Lakowa und Hollick ist nunmehr mit Einverständnis geändert: Fertigstellung zum Schuljahr 2021. Zu Protokoll: Kollege Fabian besucht Ende nächster Woche die Schule und entwickelt einen Vorschlag nach Augenschein. Damit könnten wir diesen Antrag so übernehmen. Wir kommen nun zur Beschlussfassung über die gesamte Vorlage. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Schulentwicklungsplan mit den zuvor beschlossenen Änderungen zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? S e i t e | 28 tungsamtes sowie bei Herrn Maier, dem alten Haudegen der Schulentwicklungsplanung. Die Arbeit geht weiter und wird nicht einfacher. Alles Gute dafür! Ich danke auch den drei Vortragenden zu diesem Tagesordnungspunkt. Felix Englisch, so ist das: Man muss auch manchmal ein bisschen auf den Putz hauen. Sie haben ja nicht Unrecht. Herzlichen Dank für Ihre Worte aus Schülersicht. Herr Meier, herzlichen Dank für die Sicht der Eltern auf die Sachlage. Ich weiß, dass immer hart gerungen wird. Aber Sie können versichert sein: Nur mit einem starken Votum der Eltern und gemeinsam vor Ort lassen sich die Dinge bewegen. Frau Krefft hat es ganz treffend ausgedrückt: Die Trägheit des Systems braucht in der Tat die Anstöße aus der Elternschaft und der Schülerschaft. - Vielen Dank auch der Wissenschaft. Sie haben uns eine Präsentation gezeigt, die für einige hier im Raum die Herausforderungen deutlich gemacht hat. Danke schön Ihnen allen! 8.2 Teilbau- und Finanzierungsbeschluss: Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22b, 04229 Leipzig hier: Brückenneubau und Erneuerung der Ufermauer mit medientechnischer Erschließung i. V. m. der Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VI-DS-02337-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wir alle wollen das Karl-Heine-Gymnasium an der Karl-Heine-Straße; gar keine Frage. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Teilbau- und Finanzierungsbeschluss zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Damit kann die Brücke gebaut und das Gymnasium geplant werden. Wir legen jetzt eine Pause ein. Um 17.15 Uhr sehen wir uns hier wieder. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 10. Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir auf in der Tat überlebten Zahlen jetzt eine Planung verabschiedet haben, die sofort in die Überarbeitung gehen muss. Ich habe das heute auch sehr deutlich angekündigt. Ich bedanke mich ganz herzlich beim Kollegen Fabian und den Mitarbeitern des Schulverwal- Einwohneranfragen 10.1 Kinderland 2000 / Schließung Interimsobjekt Opferweg (VI-EF-02554) Einreicher: Kathrin und Sascha Fröhlich Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Die Fragesteller Kathrin und Sascha Fröhlich sind hier anwesend. Herzlich willkommen! - Kollege Fabian wird die Antwort geben. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Frau und Herr Fröhlich! Zur Frage 1. Die Kinderland 2000 GmbH hat 2002 die Kindertagesstätte FriedrichBosse-Straße 19 von der Stadt Leipzig als Freier Träger übernommen. Die Kinderland 2000 GmbH wollte die Sanierung und den Umbau des denkmalgeschützten Altbaus als Kindertageseinrichtung für drei- bis sechsjährige Kinder selbst als Bauherrin vornehmen. Hierzu sollte ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat den Träger aktiv bei der Suche nach Darlehensgebern und entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Auch die Vermittlung eines Investors erfolgte durch die Verwaltung. Letztlich wurde der Träger auch bei der Suche nach dem Interimsobjekt im Opferweg, ehemals 53. Schule, durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützt. Die Informationen zur Schließung des Interimsobjekts im Opferweg aufgrund anstehender Schulbaumaßnahmen sind rechtzeitig im vergangenen Jahr durch die Stadt Leipzig an den Träger gegangen. Gemäß § 6 Absatz 3 Sächsisches Kitagesetz - entschuldigen Sie, an der Stelle bin ich einmal formal muss der Träger - ich sage einmal so: die Träger legen ja immer sehr viel Wert auf die Trägerhoheit - und die Leitung der Kindertageseinrichtung den Erziehungsberechtigten, der Elternversammlung und dem Elternbeirat die erforderlichen Auskünfte erteilen. Es war die Aufgabe des Freien Trägers, die Information zur Schließung des Interimsobjekts an die Eltern zu übermitteln. Nichtsdestotrotz haben Vertreter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung regelmäßig an Informationstreffen mit dem Träger und Elternvertretern teilgenommen, um einen Informationsaustausch und eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten sicherzustellen. Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig hat dem Träger Kinderland 2000 GmbH alternativ verfügbare Kitakapazitäten in anderen Einrichtungen mitgeteilt. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung plant jetzt zusammen mit dem Landesjugendamt, dem Gesundheitsamt und dem Träger die Renovierung des Erdgeschosses des Altbaus in der Friedrich-Bosse-Straße 19/21 vorzunehmen. Es sollen dort Kapazitäten für 60 Kinder geschaffen werden. Entsprechende Auflagen, welche die Erteilung der Betriebserlaubnis voraussetzen, werden zurzeit geklärt. Ziel ist, dass die Kinder zum 31.07.2016, also in diesem Jahr, dorthin umziehen können. S e i t e | 29 Zur Frage 3. Vertragspartner der Stadt Leipzig ist die Kinderland 2000 GmbH. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. - Es gibt die Möglichkeit der Nachfrage. Herr Fröhlich. Fröhlich (Einwohner): Guten Tag! Mein Name ist Sascha Fröhlich. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Ratsversammlung! Wir bedanken uns dafür, dass Sie unsere Anfrage auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt haben. Herr Professor Fabian, ich habe noch einige Nachfragen zu Ihren Ausführungen. Erfolgt der Ausbau durch die Stadt Leipzig oder durch einen privaten Investor? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nach meiner Kenntnis werden die Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass ab Ende Juli das Erdgeschoss genutzt werden kann, durch die Stadt durchgeführt. Aber ich bin mir da nicht ganz sicher. Fröhlich (Einwohner): Okay. Wenn diese Maßnahmen durch die Stadt durchgeführt werden: Sind die Investitionen im Haushalt eingestellt bzw. müssen die Bauvorhaben ausgeschrieben werden? Wie läuft das konkret? Am 31.07. soll das Interimsobjekt Opferweg geschlossen werden. Wenn noch Ausschreibungen notwendig sein sollten oder noch Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden müssten, könnte die Zeit aus meiner Sicht etwas knapp werden. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nach meiner Kenntnis wird zurzeit von den beteiligten Ämtern und Behörden - auch das Landesjugendamt ist da miteingebunden - alles Notwendige in die Wege geleitet, damit die Maßnahme bis dahin umgesetzt werden kann. Wie das im Detail erfolgt, müsste ich noch einmal recherchieren. Aber ich denke, für Sie ist entscheidend, dass ich Ihnen hier jetzt erkläre: Ziel ist, dass bis zum 31.07. dorthin umgezogen werden kann. Fröhlich (Einwohner): Wenn Sie das zusichern, reicht mir das. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zusichern kann ich es nicht. Es ist das Ziel. Ich habe ja eben deutlich gemacht: Es ist in den letzten Jahren nicht einfach gewesen, mit diesem Träger die Dinge zu gestalten. Wir versuchen jetzt, von unserer Seite eine Möglichkeit im Interesse der betroffenen Eltern und deren Kinder bereitzustellen. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Fröhlich (Einwohner): Wenn bis zum 31.07. alles klar geht, reicht das aus meiner Sicht. Aber was wäre im Worst Case, also wenn der Termin 31.07. verstreicht und die erste Etage in der Friedrich-Bosse-Straße am 01.08. noch nicht ausgebaut ist? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Der Versorgungsauftrag von Eltern richtet sich an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, und das ist die Stadt Leipzig. Wenn ein Freier Träger die Kapazitäten nicht mehr bereitstellen kann, dann sind wir verpflichtet, die Kinder zu übernehmen. Wir würden sie in dem Fall wahrscheinlich erst einmal auf kommunale Einrichtungen verteilen. Fröhlich (Einwohner): Würde das zeitnah passieren? Ich frage das deshalb, weil es im Sächsischen Kitagesetz heißt, dass eine sechsmonatige Sollfrist für die Beantragung notwendig ist. Würde diese Frist in diesem Fall nicht greifen? Gesetzt den Fall, die Eltern müssten sich am 01.08. an Ihr Amt wenden, würden Sie also nicht auf die Einhaltung dieser Frist verweisen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich hatte vorhin geantwortet, dass das Amt für Jugend, Familie und Bildung dem Träger Möglichkeiten aufgezeigt hat, die Kinder in verschiedenen Einrichtungen, wo Kapazitäten verfügbar sind, unterzubringen. Das ist sicher keine ideale Lösung, aber eine andere kann das Amt für Jugend, Familie und Bildung nicht anbieten. Ich kann jetzt nicht eine neue Kita aus dem Boden stampfen, nur weil es einem Träger nicht gelingt, die Maßnahmen entsprechend umzusetzen. Fröhlich (Einwohner): Okay, alles klar. - Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Wir kommen jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt: 11. Petitionen TOP 11.1 ist vertagt. 11.2 Petition zur Amalie, Schongauer Straße 41, 04328 Leipzig (VI-P-02548) Einreicher: Petitionsausschuss Ich bitte folgenden Text zur Kenntnis zu nehmen: Der Antrag … befindet sich derzeit im Beratungsprozess des Stadtrates. Die Hinweise und Anmerkungen der Petition werden deswegen zur Beachtung als S e i t e | 30 Material an die beteiligten Gremien weitergeleitet. So weit der Beschlussvorschlag. - Herr Lehmann. Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir werden der Petition selbstverständlich zustimmen. Dies möchte ich im Folgenden kurz begründen. Herr Jung, ich finde es gut und richtig, dass Sie den Stadtrat regelmäßig darüber belehren, dass die Verwaltung mit einer Stimme spricht. Demzufolge habe ich mich der kürzlich durch einen Bürgermeister am Beispiel von Stadtrat Zenker vorgetragenen einheitlichen Verwaltungskritik, dass der Stadtrat sowieso keine Vorlagen liest und selbst wenn, er diese nicht versteht, gestellt und mein eigenes Handeln hinterfragt. Da ich Kritik grundsätzlich positiv sehe und mein Lebensmotto ist „Freunde kritisiert man, Gegner lässt man ihre Fehler weitermachen“, bin ich geradezu gerührt von so viel Zuneigung der Verwaltungsspitze. Ich habe also mein eigenes Handeln hinterfragt und leider festgestellt, dass ich tatsächlich nicht jede Vorlage bis zum letzten Wort gelesen habe. Ich habe sofort Besserung gelobt und die Unterlagen zur „Amalie“ gleich mehrfach gelesen. Leider musste ich feststellen - hier trifft auch der zweite Punkt Ihrer Kritik zu -: Ich verstehe Ihr Handeln nicht. Kurz zum Hergang: Vor rund sieben Jahren wurden eine ganze Reihe von Mitarbeitern des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege damit beauftragt, alle Objekte für altersgerechtes Wohnen unter anderem auf ihre baurechtliche Eignung zu untersuchen. Dies haben die Mitarbeiter hervorragend getan und das Ergebnis in dieser Liste hier festgehalten. Festgestellt wurde, dass zehn Einrichtungen mit mehr als 1.000 Wohnungen, darunter auch die „Amalie“, keine Baugenehmigung haben. Herr Jung, ab jetzt verstehe ich Ihr Handeln tatsächlich nicht mehr. Sie haben nicht etwa die Einrichtung und deren Bewohner informiert oder versucht, Abhilfe zu schaffen; nein, Sie haben in einer Broschüre der Stadt Leipzig diese Einrichtung noch jahrelang, bis einschließlich heute, beworben und so die Bewohner bewusst in ihre jetzige Lage gebracht. Nun kam es, nach jahrelangem bewussten Werben für Einrichtungen ohne Baugenehmigung, scheinbar dazu, dass Frau Dubrau für das Kulturprogramm der Bürgermeisterklausur zuständig war. Sie sagte: Ich habe ein schönes Spiel aus Berlin mitgebracht: Zehn kleine Seniorenresidenzen ohne Baugenehmigung, da kamen ein paar kleine Zäun‘, da waren es nur noch neun. - Ich hoffe, Ihnen fällt auch weiterhin kein Reim auf Acht ein. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Jetzt konnte es nicht schnell genug gehen. Alle Bewohner bekamen ihre Kündigung, ohne Vorwarnung, dafür aber mit Dreimonatsfrist. Leider ist der Antrag zur Änderung des B-Plans heute nicht auf der Tagesordnung. Ich möchte trotzdem kurz auf die drei Kernpunkte des Verwaltungsstandpunktes eingehen, da die Petition - wenn Sie recht haben - und dieser Antrag nicht grundsätzlich zu trennen sind. Erstens. Der Verwaltungsstandpunkt zeugt von einem sehr eigenartigen Menschenbild der Verwaltungsspitze. Zweitens. Das Hauptargument der Verwaltung, der Lärmschutz in Seniorenresidenzen und Mischgebieten, wurde, nachdem das von Gutachtern der Betreiber und anderer Stelle eindeutig widerlegt wurde, fallen gelassen. Drittens. Ich sehe das als einen Appell der Verwaltung an uns, liebe Stadtratskollegen, dem Antrag zuzustimmen. Ich zitiere den letzten Satz des VSP: Hierbei stellt sich auch für den Stadtrat die Frage als Satzungsgeber, ob er einen Verstoß gegen das von ihm gesetzte Planungs- und Baurecht nachträglich legalisieren möchte. Ja, ich möchte das. Denn auf Entwicklung sollte man reagieren. Wenn etwas seit 18 Jahren nur Vorteile und keinen ersichtlichen Nachteil gebracht hat, sollte man den Mut aufbringen, gut gemeinte Pläne der Realität anzupassen. Stimmen Sie bitte in einem ersten Schritt der Petition und in einem zweiten - hoffentlich am 18.05. dem Antrag auf Änderung des B-Plans zu. Danke. S e i t e | 31 Nicht nur lesen, sondern auch fragen. Das mahne ich auch schon zum zweiten Mal an. Das Nächste: Sie waren doch neulich im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. Sie wissen also, dass wir dort darüber diskutiert haben, wie wir das Ganze lösen. Sie hatten dort gesagt: Es gibt eine mündliche Zusicherung des bisherigen Betreibers, für die Kosten einer Änderung aufzukommen, und versprachen mir zeitnah dessen schriftliche Zusicherung. Ich glaube, wie ich wartet auch die Verwaltung darauf bis heute. - So viel dazu. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ein kurzes Statement zum heutigen Verfahren. Wir stimmen heute weder der Petition zu noch lehnen wir sie ab. Herr Lehmann, Sie haben beim Lesen von Vorlagen Besserung gelobt. Man muss sie dann aber auch richtig lesen. Heute liegt nicht der Beschlussvorschlag vor, der Petition zuzustimmen oder sie abzulehnen, sondern der Beschlussvorschlag, sie zu berücksichtigen. Das heißt: Es gibt ein Verfahren aufgrund Ihres Antrags. Dieser ist momentan in der Diskussion, steht aber heute nicht auf der Tagesordnung. Das Petitionsschreiben soll als Beratungsmaterial an dieses Antragsverfahren gebunden werden. Dem stimmen Sie heute zu, oder Sie lehnen dies ab. Das ist weder eine inhaltliche Positionierung noch eine Ablehnung oder Ähnliches. Also: Wenn Sie etwas lesen, lesen Sie es bitte richtig, damit Sie dann auch richtig abstimmen können. Oberbürgermeister Jung: Herr Lehmann. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth hat sich gemeldet. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Lieber Herr Lehmann, manchmal kann ich nur schwer an mich halten, und das ist gerade wieder ein solcher Moment. - Als Erstes hoffe ich, dass Sie mit diesem Redebeitrag uns allen weitere Redebeiträge zu diesem Thema ersparen, vor allen Dingen dann, wenn es tatsächlich um Ihren Antrag geht; denn das war jetzt völlig überflüssig. Weiterhin: Wir müssen für diese Anlage werben, weil alles andere Wettbewerbsverzerrung wäre. Wenn Sie sich ausführlich über den einzelnen Sachstand in den unterschiedlichen Ausschüssen informiert hätten, wüssten Sie das. Das ist unter anderem im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung schon andiskutiert worden. Also: Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Schmidt, ich habe das sehr wohl richtig gelesen. Ein „Jein“ finde ich hier sehr schwer; um nicht zu sagen: Es ist feige, das heute nicht abzustimmen. Aber ich stimme Ihrem Ansinnen zu. Wir werden das in den Ausschüssen weiter diskutieren. Frau Wohlfarth, ich entschuldige mich bei Ihnen offiziell. Ich habe Sie leider bis jetzt noch nicht getroffen und konnte Ihnen daher das Schriftstück nicht übergeben. Der einzige Kritikpunkt, den Sie im Ausschuss Allgemeine Verwaltung hatten, war, dass der Betreiber die Kosten übernimmt. Ich werde Ihnen jetzt das Schriftstück, das ich Ihnen versprochen hatte, zu besorgen, vorbeibringen und hoffe, dass die diesbezüglichen Fragen damit geklärt sind. Deshalb müssen Sie mich hier nicht sinnlos kritisieren und meine Meinung diskreditieren. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch zwei Wortmeldungen. Ich bitte darauf zu achten, dass zum einen nicht aus nichtöffentlichen Sitzungen berichtet wird und zum anderen beim Beschlussgegenstand geblieben wird. - Herr Schlegel, dann Herr Riedel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dubrau! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Inwieweit handelt es sich hier um ein rechtlich laufendes Verfahren? Es läuft formal ein Antragsverfahren. Jetzt stellt sich die Frage: Kann der Stadtrat in irgendeiner Weise in diese Geschichte eingreifen? Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau wird gleich darauf antworten. - Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Ich möchte etwas zur Kritik an Herrn Lehmann sagen. Es ist heute eine Premiere, dass das Material einer Petition über den Stadtrat geht. Bis jetzt hat das der Petitionsausschuss immer selbstständig entschieden, und das war auch richtig. Wir haben hier noch nie eine Verweisung als Material im Stadtrat beschlossen. Fragen Sie Ihre Rechtsberatung, die im Petitionsausschuss sitzt! Deshalb ist das für manchen, auch wenn er es dreimal liest, verwirrend. Ich bitte solche Angriffe wie den gegen Herrn Lehmann, der sich hier für ältere Menschen einsetzt, zu unterlassen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Werte Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträte! Werte Gäste! Ich möchte nur eine kurze Antwort auf die Frage von Herrn Schlegel geben. - Ja, wir sind in einem laufenden Verfahren. Mit diesem Verfahren haben Sie uns beauftragt, nämlich eine Vereinbarung zu finden zwischen uns und dem Eigentümer und abzuklären, wie der weitere Umgang ist. Wir sind mitten in diesem Verfahren. Derzeit gibt es keine gerichtliche Klärung dazu. Insofern ist so lange in dieses Verfahren nicht einzugreifen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Wichtig ist mir, dass alle Stadträte wissen: Es ist in der Geschäftsordnung des Petitionsausschuss ausdrücklich aufgeführt: Anträge können berücksichtigt werden. Das heißt, dass bei Vorgängen, die sich noch im Verfahren befinden, weil Anträge noch diskutiert S e i t e | 32 werden, dieses als Material zur Beratung beigefügt wird. - Frau Lange, bitte. Stadträtin Lange (DIE LINKE): Da auch ich Antragstellerin bin und die Petition gelesen habe, Folgendes: In der Petition steht ausdrücklich drin, dass dieses Ehepaar wünscht, dass die Duldungsverfügung aufgehoben wird. Das ist nicht Inhalt unseres Antrags. Oberbürgermeister Jung: Frau Lange, deshalb bleibt es doch trotzdem ein geregeltes Verfahren. Der Ausschuss empfiehlt, dass dieser Antrag auf Duldung - wie auch immer wir das jetzt interpretieren - in diesem Verfahren zur Antragsberatung berücksichtigt und verhandelt wird. Stadträtin Lange (DIE LINKE): Aber die Petition ist im Verwaltungsstandpunkt nicht berücksichtigt. Dann möchte ich bitte einen neuen Verwaltungsstandpunkt mit Berücksichtigung dieser Petition. Der Verwaltungsstandpunkt geht auf diese Petition nicht ein. Oberbürgermeister Jung: Das ist auch nicht die Aufgabe des Verwaltungsstandpunktes, sondern die des Petitionsausschusses, der jetzt eine Empfehlung gegeben hat. Dieser können Sie folgen oder nicht. Ich stelle den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig angenommen. 9. Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 9.1 Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße) (VI-WA02113) Einreicher: Nordwest Stadtbezirksbeirat Leipzig- 9.1.1 dazu VSP (VI-WA-02113-VSP-01) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Dies soll in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen werden. - Gibt es weitere Vorschläge? - Dann ist so verwiesen. 12. Besetzung von Gremien Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 12.1 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS-01128-DS-02) 14.1 Barrierefreiheit von Hartz-IV-Bescheiden (VI-A-02563) Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann Einreicher: Oberbürgermeister Wird zum Besetzungsvorschlag das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Stimmen Sie gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? So verwiesen. 14.2 Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für eine Stadtverwaltung des 21. Jahrhunderts (VI-A-02557) Einreicher: CDU-Fraktion Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung) (VIDS-01143-DS-03) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es dazu Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.3 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Bestellung der Mitglieder (2. Änderung) (VI-DS-01146-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? S e i t e | 33 So verwiesen. 14.3 Sichere Nutzung des Goethesteigs für FußgängerInnen und RadfahrerInnen (VI-A-02683) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich würde hinzufügen: Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. Fachausschuss Allgemeine Verwaltung sollten wir streichen. Außerdem sollten wir noch das Jugendparlament hinzufügen. Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Ich habe dazu eine Nachfrage. Betrifft das auch Radfahrer und Fußgänger? Dort ist nur von „Radfahrerinnen“ und „Fußgängerinnen“ die Rede. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.4 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord - Bestellung der Mitglieder (2. Änderung) (VI-DS-01151-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Wortwünsche sehe ich nicht. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Oberbürgermeister Jung: Die Fraktion Die Linke nickt. - Kollegen, ich erlaube mir den Rat: Man sollte nur das aufschreiben, was man auch lesen kann. Das große „I“ ist sehr problematisch. 14.4 Schlüsselprodukte der Stadt Leipzig (VI-A-02559) Einreicher: CDU-Fraktion Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. So verwiesen. 13. Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 14.5 Anforderungen des Vereinssports in Schulsporthallen hinreichend berücksichtigen (VI-A-02684) Einreicher: SPD-Fraktion 13.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00910) (VI-DS-00910-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Frau Gabelmann schlägt vor: Jugendparlament. Das wird ergänzt. 14.6 Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung Knauthain an die LESG (VI-A02691) Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wird das Wort gewünscht? - Dann nehmen Sie bitte die Information so zur Kenntnis. 14 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Ich rufe kurz den Betreff auf, und Sie geben mir Hinweise, falls wir etwas vergessen haben. So verwiesen. TOP 15.1 ist vertagt. 15.2 Mittelfristige (VI-A-02003) Investitionsprogramme Einreicher: Fraktion DIE LINKE Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 15.2.1 dazu VSP (VI-A-02003-VSP-02) Einreicher: Dezernat Finanzen Klare Vorvoten. - Wer wünscht das Wort? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Der Stadtrat verabschiedete in den letzten Jahren eine Vielzahl mittelfristiger Investitionsprogramme, die mit viel Zeit, Aufwand und langen Debatten in der Verwaltung und in den Ausschüssen verbunden waren. Die Programme sind durch mindestens zwei gemeinsame Punkte gekennzeichnet: a) Sie bilden die Investitionsstrategien auf den verschiedensten und wichtigsten Ebenen unserer Infrastruktur ab, und b) es geht um viel Geld. Allein die herausragenden aktuellen Programme „Schulen und Kitas“, „Straßen und Brücken“ sowie „Hochwasserschutz“ binden etwa 585 Millionen Euro an finanziellen Mitteln. Meine Damen und Herren, kritisch ist unter anderem, dass Abrechnung und Evaluierung der Programme sehr unterschiedlich erfolgen. Für den Stadtrat wird es daher kaum nachvollziehbar und damit korrigierbar, wenn Maßnahmen beispielsweise entfallen oder sich zeitlich verschieben. Ein Beispiel: Das Straßen- und Brückenprogramm 2013-2020 soll erst in 2019 evaluiert werden. Dies betreffend erklärte die Verwaltung auf meine Anfrage aus 2015 unter anderem, dass im vorgenannten Mittelfristprogramm sich von den 53 Maßnahmen fast die Hälfte der Projekte über den dort genannten Fertigstellungszeitraum verschieben wird. Unser Antrag zielt darauf, die Mittelfristprogramme als wesentliches Steuerungs- und Planungsinstrument unter die Ägide des Stadtrates zu stellen. Der folgende, mit der Verwaltung verhandelte Kompromissvorschlag - vorausgesetzt, der Stadtrat stimmt diesem heute zu - inklusive der Protokollnotiz zur Aufnahme der Programme ist ein guter Anfang. Ich zitiere: Für die einzelnen Mittelfristprogramme werden zum 30.06. in den geraden Jahren - das heißt: in den Jahren der Haushaltsplanung die Sachstände zur Umsetzung in einer Informationsvorlage dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Dieser Antrag versetzt uns endlich in die Lage, indirekt und direkt in die Programme zeitnah einzugreifen, gegebenenfalls auch korrigierend zu wirken. Sicherlich wäre eine Evaluierung aller Programme und Beschlussfassungen inklusive S e i t e | 34 der vollständigen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen - so unser Ursprungsantrag noch besser. Allerdings sehen wir die Umsetzung des Ursprungsantrags unter dem Gesichtspunkt des 30. Juni dieses Jahres und der Vielzahl der Programme für Verwaltung sowie Ausschüsse und Stadtrat als wenig realistisch. Aus unserer Sicht ist dieser Teil natürlich nur verschoben, aber nicht aufgehoben. Herr Bonew wird jetzt noch die Themen des Programms nennen. - Ich danke herzlich. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. - Dann bitte Herr Bonew. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein Anfang. Das setzt dort an, wo wir schon Beschlusslagen haben, zum Beispiel bei der Umsetzung des Schulbauprogramms. Zu Protokoll würde ich geben: Das betrifft die Mittelfrist- und Investprogramme Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Hochwasserschutz, Eigenbetriebe Kultur, Brandschutzbedarfsplan, Radwege, Radverkehr und Spielplätze. Die entsprechenden Programme sind verabschiedet. Wir werden dazu berichten. Gemäß der Beschlussfassung zum SchulbauInvestprogramm wäre das, abweichend zu allen anderen, jährlich. Angesichts der enormen Investitionen, die vor uns liegen, werden wir das Controlling sowieso verschärfen müssen. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe, Herr Wehmann nickt. - Bitte schön. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Bonew, die von Ihnen vorgestellte Liste geht eins zu eins zu Protokoll. Oberbürgermeister Jung: Gut. Mit der Protokollnotiz „Informationsvorlage an den Stadtrat“ können wir jetzt den Verwaltungsstandpunkt abstimmen. Wer stimmt dem nicht zu? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 16 Anfragen an den Oberbürgermeister Die Anfrage unter TOP 16.1 wird schriftlich beantwortet. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 16.2 Bewerbung Leipzigs als „Kulturhauptstadt Europas“ 2025 (VI-F-02546) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich bitte Kollegen Faber um Antwort. Bürgermeister Faber: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Als Einführung: Im Jahr 2011 hat der Stadtrat beschlossen, eine Bewerbung Leipzigs zur Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2020 zu prüfen. Dieser Prüfauftrag wurde unterbrochen, da eine umfassende Evaluation des Programms „Kulturhauptstadt Europas“ durch die EU vorgenommen wurde. Seit März 2014 steht fest, dass Deutschland erst für das Jahr 2025 einen Kandidaten stellen kann. Das Bewerbungsprozedere soll auf nationaler Ebene im Jahr 2019 eröffnet werden. Im Januar 2015 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister erneut beauftragt, die Fakten über Chancen und Risiken einer Bewerbung Leipzigs zur Kulturhauptstadt Europas 2025 zu bündeln und auszuwerten. Der Ratsversammlung soll im ersten Quartal 2016 ein Bericht vorgelegt werden, der Grundlage der Ratsentscheidung ist, ob der Prozess einer Bewerbung initiiert werden soll. Da der Bericht noch nicht vorliegt, wird von der Fraktion Die Linke gefragt: Wie ist der Stand der Erarbeitung des Berichts, und wann wird der Bericht vorliegen? - Der Bericht ist abgeschlossen. Die Informationsvorlage „Bewerbung Leipzigs zur Kulturhauptstadt Europas 2025: Sachstandsbericht und Handlungsempfehlungen“ wurde für die Dienstberatung am 26. April angemeldet. Diese erörtert dann auch die Chancen. Ich bitte also noch um 14 Tage Geduld. S e i t e | 35 gen. Die Ausstattung kann jedoch nur schrittweise unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel erfolgen. Zur Frage 3. In der Planungsphase von Schulneubauten erfolgen Abstimmungen mit den Schulleitungen der Außenstellen bzw. der Mütterschulen der Außenstellen sowie dem Amt für Gebäudemanagement, welche Räume, insbesondere Fachräume, mit interaktiven Tafeln ausgestattet werden. Die Ausstattung erfolgt im Rahmen der jeweiligen zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Frage 4. Auch hier muss ich sagen: Die Ausstattung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Frage 5. Schulen mit interaktiven Tafeln können das Schulungsangebot des Medienpädagogischen Zentrums zum Einsatz interaktiver Tafeln im Unterricht nutzen. Dabei werden auch Wartung und Support behandelt. System-Updates und Updates der Tafelsoftware erfolgen automatisch. Eine Wartung der Systeme vor Ort erfolgt durch die pädagogischen IT-Koordinatoren der jeweiligen Schulen. Bei technischen Problemen und Reparaturen wenden sie sich an das Medienpädagogische Zentrum, welches die Schule berät und Reparaturen koordiniert. Verschleißteile, hauptsächlich der Ersatz von Beamerlampen, werden über das Schulbudget oder auf Antrag über das Sachgebiet Beschaffung finanziert. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Eine kurze Nachfrage. Herr Professor Fabian, wann ist die Antwort zu Frage 1 ausgereicht worden? Die bekommen doch eigentlich alle Stadträte. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. 16.3 Ausstattung der Schulen mit interaktiven Tafeln (VI-F-02481) Einreicher: SPD-Fraktion Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, natürlich. Die schriftliche Antwort müsste heute verteilt worden sein. Kollege Fabian wird um Antwort gebeten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Die Antwort wurde schriftlich ausgereicht. Zur Frage 2. Ziel ist eine einheitliche Ausstattung aller Schulen im Einklang mit den Medienentwicklungsplänen der einzelnen Schulen. Dabei werden insbesondere die Schulen berücksichtigt, welche noch nicht über interaktive Tafeln verfü- Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich weiß nicht, wer sie erhalten hat. Ich habe sie jedenfalls nicht bekommen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich habe sie heute Morgen unterschrieben und damit freigegeben. Oberbürgermeister Jung: Sie wird Ihnen im Nachgang dieser Sitzung zugereicht. Vielleicht Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 hat es die Druckerei bis jetzt noch nicht geschafft. Das wird geklärt. 16.4 Gewalt in Leipziger Bildungseinrichtungen (VI-F-02544) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Fabian, bitte. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Der Stadtverwaltung liegen keine Informationen zu gewalttätigen Vorkommnissen in Kindertagesstätten und Horten vor, die über das im Kindesalter übliche Maß hinausgehen. Zur Frage 2. Allen Kitas und Horten steht die vom Land Sachsen erarbeitete Handreichung „Gemeinsam fühlen“ als Arbeitsmaterial zur Verfügung. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklungsbegleitung und Entwicklungsförderung von Kindern in ihrer emotionalen und sozialen Kompetenz. Im schulischen Bereich findet der Streitschlichteransatz bereits ab dem Grundschulalter Anwendung. Auch im Rahmen von Ganztagsangeboten bieten Schulen Projekte zur Gewaltprävention und gegen Mobbing an. Auch Schulsozialarbeit leistet ihrerseits einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention an mittlerweile immerhin 57 Schulen. Es werden von ihr Präventionsangebote und unterstützende Projekte sowohl organisiert als auch selber durchgeführt, so zur Stärkung der Handlungskompetenz, zur Verbesserung des Klassen- und Schulklimas und zum sozialen Lernen. Werden Vorfälle physischer und/oder psychischer Gewalt bekannt, können diese in Form von Einzelfall- und Gruppenarbeit bearbeitet werden. Die Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention koordiniert ein Deeskalationstraining, das auf Anfrage in Schulen ab Klassenstufe 8 von zertifizierten Deeskalationstrainern durchgeführt wird. Die Stadt Leipzig fördert im Rahmen der Förderung Freier Träger der Jugendhilfe Präventionsprojekte für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen. Die vielfältigen Angebote unterschiedlicher Träger zur Gewaltprävention sind auf der Internetseite der Stadt Leipzig im Präventionsatlas zu finden. Zur Anregung und Würdigung des Engagements zur Prävention von Gewalt wird jährlich der Wettbewerb „Schule der Toleranz“ des Kommunalen Präventionsrates ausgelobt. Zur Frage 3. Die Ergebnisse der Jugendstudie sind im Vergleich zu anderen Untersuchungser- S e i t e | 36 gebnissen nicht in besonderer Weise auffällig. Der Bericht „Jugend in Leipzig 2015“ stellt dieses auch explizit fest. Angesichts der erhöhten Umfragewerte bei Förderschulen hinsichtlich der Betroffenheit von körperlicher Gewalt und Mobbing wird das Gespräch mit Förderschulen geführt. Die Stadt Leipzig wird die Erarbeitung schulkonkreter Handlungsansätze in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur unterstützen. Zur Frage 4. Die Stadt Leipzig bietet für pädagogische Fachkräfte Fortbildungen an wie: „Wertschätzende Kommunikation“, „Gewaltfreie Kommunikation“, „Umgang mit herausforderndem Verhalten“ oder „Ich und du - Freunde trotz Unterschiedlichkeit“. Die Universität Leipzig bietet in Kooperation mit der Fachstelle Extremismus- und Gewaltprävention regelmäßig die Fortbildung „Fair sein“ an. Die Sächsische Bildungsagentur unterbreitet Lehrkräften Angebote in den Bereichen „Stärkung von Lernkompetenzen“ und „Schlichtung von Konflikten“. Das Projekt „Stinktier“ des Caritas-Verbandes beispielsweise erweitert derzeit seine Multiplikatorenarbeit, sodass neben den derzeitigen Kooperationsschulen weitere Lehrerinnen und Lehrer Formen der Gewaltprävention für ihre Schulen bzw. Schulklassen implementieren können. Ein entsprechendes Angebot ist im Fortbildungskatalog der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, aufgenommen worden. Weitere Fortbildungsangebote zur Gewaltprävention sind ebenfalls im Präventionsatlas der Stadt Leipzig zusammengefasst und online einsehbar. Zur Frage 5. Die Förderung von friedlichen Konfliktlösungskompetenzen ist eine Daueraufgabe im pädagogischen Alltag. Dies beginnt bei der Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern im Rahmen der Familienbildung und reicht über die gezielte fachliche Fortbildung von pädagogischem Personal und den Einsatz von Schulsozialarbeit bis hin zu Angeboten der Kinder- und Jugendförderung. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Frau Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bin richtig froh, dass wir diese Anfrage gestellt haben; denn wir konnten jetzt, einem Feuerwerk gleich, hören, was es schon alles gibt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, das ist auch so. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Dennoch habe ich einige Nachfragen zum Förderschulbereich. Sie sagten: Da sind wir jetzt im Gespräch. - Welche Ergebnisse erwarten Sie aus diesen Gesprächen? Im Allgemeinen wird gesagt, in jeder Klasse ist ein Kind von Gewalt betroffen. An den Förderschulen sind aber mehr Kinder davon betroffen. Was können wir dagegen tun? S e i t e | 37 Zur Frage 4. Die Annahmen für die Haushaltsplanungen 2017 und 2018 stehen noch nicht fest. Zur Frage 5. Die Verwendung der Mittel erfolgt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Oberbürgermeister Jung: Eine Nachfrage von Herrn Hentschel. Bitte schön. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich hoffe, dass mir mein Kollege Hörning oder auch meine Leute aus dem Amt für Jugend, Familie und Bildung jetzt nicht in den Nacken springen. Aber ich habe es noch einmal recherchiert. Diese Prozentzahlen beruhen auf den Angaben von 71 Schülerinnen und Schülern aus drei Schulen. Man muss jetzt prüfen, wie verallgemeinerbar und aussagekräftig diese Angaben tatsächlich sind. Ich gehe davon aus, dass aufgrund dieses Hinweises auf jeden Fall Handlungsbedarf besteht. Jetzt muss man schulkonkret prüfen, an welcher Stelle etwas gemacht werden muss. Stadtrat Hentschel (AfD): Vielen Dank. So genau wollten wir es gar nicht wissen. Ich finde Ihre Antwort eine Frechheit. Mir fehlen wirklich die Worte. Drumherumeiern und nichts sagen, Entschuldigung, das ist zu wenig. Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel, ich bitte Sie um einen angemessenen Ton. Wir haben heute eine Informationsvorlage verteilt. Darin ist, wie von Herrn Fabian ausgeführt, die Kostenaufstellung enthalten. Es wäre müßig, diese jetzt vorzulesen. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. 16.5 Anfallende Kosten für die Stadt Leipzig in der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (VI-F-02588) Stadtrat Hentschel (AfD): Ich möchte zur Kenntnis geben, dass ich diese Antwort eine Frechheit finde. - Danke. Einreicher: AfD-Fraktion Auch hier wird Kollege Fabian um Antwort gebeten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Die im Jahr 2015 entstandenen Ausgaben sind in Kapitel 9 der Informationsvorlage „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig, Stand 15.04.2016“ dargestellt, die Ihnen vorliegt. Zur Frage 2. Der Umfang der Kostenerstattung durch den Freistaat Sachsen ist in Kapitel 9 dieser Informationsvorlage beschrieben. Zur Frage 3. Mit den Ratsbeschlüssen zu den Vorlagen 01616, 01935 und 01991 wurden überund außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bestätigt. Darüber hinaus wurden mit Beschluss der Ratsversammlung zu den Vorlagen 01756 und 1808 zusätzliche Stellen in der Stadtverwaltung eingerichtet. Zum weiteren, schwer abschätzbaren Bedarf in 2016 erfolgt derzeit eine verwaltungsinterne Abstimmung. Sobald die Einschätzungen vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. weitere Wir kommen nun zu den Dringlichen Anfragen, die wir an dieser Stelle der Tagesordnung eingeordnet haben. 16.6 Bebauungsplan Nr. 397.1 „Stadtraum Bayrischer Bahnhof - Teilbereich Dösner Weg Nord“ (VI-DF-02698) Einreicher: Stadtrat R. Hobusch Ich bitte Frau Dubrau um Antwort. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträte, Bürgermeister! Sehr geehrter Herr Hobusch! Zur Frage 1. Grundsätzlich zu unterscheiden ist, ob die Teile des Planungsraumes als im Zusammenhang bebauter Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch einzustufen sind oder ob von der Zulässigkeitsbeurteilung eines konkreten Vorhabens in diesem Bereich geredet wird. Als Innenbereich zu qualifizieren sind Teilbereiche des Planungsraumes in unmittelbarem Zusammenhang zu angrenzenden Quartieren. Im Bereich des Portikus ist das der Fall am Dösner Weg nördlich der Tarostraße, südlich der Semmelweisstraße sowie an der nördlichen Kohlenstraße. Ob in diesem Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Bereich ein konkretes Vorhaben nach § 34 genehmigungsfähig ist, kann abstrakt nicht beantwortet werden, sondern nur anhand eines Vorhabens. Zur Frage 2. Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 397.1 ist vollständig dem Innenbereich nach § 34 zuzuordnen. Zur Frage 3. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 397.1 wurde eine Voranfrage gestellt. Zur Frage 4. Über die Anfrage wurde noch nicht entschieden. Zur Frage 5. Eine Bescheidungsreife der Anfrage ist noch nicht gegeben. Zur Frage 6. Ich gehe davon aus, dass mit „Zurückweisen“ eine Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch gemeint ist. Diese Frage kann nur anhand eines vollständigen, beurteilungsfähigen Antrags beantwortet werden. Eine Zurückstellungsmöglichkeit nach § 15 Baugesetzbuch ist gegeben, wenn ein ansonsten genehmigungsfähiges Vorhaben die Durchführung der Bebauungsplanung unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Beurteilungsgrundlage sind die vom Stadtrat beschlossenen Planungsziele. Zur Frage 7. Diese Frage kann nur anhand eines konkreten Vorhabens beantwortet werden. Planungserschwernisse können sich zum Beispiel aus Art und Maß des geplanten Vorhabens ergeben oder auch aus der Stellung und Anordnung geplanter Baukörper sowie aus Erschließungsaspekten. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortmeldungen dazu? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zu einer weiteren Dringlichen Anfrage. 16.7 Legionellenbefall an Leipziger Schulen und Kitas (VI-DF-02701) Einreicher: CDU-Fraktion Ich bitte Kollegin Dubrau um Beantwortung. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Sie fragen an, da es laut einem Medienbericht vom 18.04. eine nichtöffentliche Vorlage der Stadtverwaltung zum Legionellenbefall an Leipziger Schulen und Kitas gebe. Dazu gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen: Erstens. Es gibt eine gemeinsame Vorlage Dezernate Stadtentwicklung und Bau sowie gend, Soziales, Gesundheit und Schule für Dienstberatung des Oberbürgermeisters, die Darlegung einer Bedarfsanmeldung für der Judie der die S e i t e | 38 Haushaltsplanung dient. Diese wurde in erster Lesung in der Dienstberatung behandelt und ist entsprechend der dortigen Diskussion zu bearbeiten. Also: ein relativ normaler Vorgang. Der Medienbericht bezieht sich auf diese erste Vorlage, die in der Dienstberatung noch nicht abschließend behandelt und bestätigt worden ist und insofern auch noch nicht öffentlich anderen Gremien zugegangen ist. Wie gesagt: ein normaler Vorgang. Man wundert sich schon, dass kurz danach die komplette Vorlage in der Zeitung erscheint. Zweitens. Legionellen sind kein gesundheitliches Problem beim Trinkgenuss von Wasser, sondern nur dann, wenn man diese durch feinen Sprühnebel einatmet, weil sich dies auf die Lunge auswirken kann. Risikogruppen - wir haben extra noch einmal nachgeschaut - sind insbesondere Menschen mit geschwächtem Immunsystem, also insbesondere ältere Menschen mit schweren Grund-erkrankungen, Personen nach Transplantationen, starke Raucher und Alkoholiker. Die gesetzliche Beprobungsnotwendigkeit bezieht sich in den Einrichtungen, wie vom Gesetzgeber dargestellt, auf die Duschen. In Kitas werden zusätzlich auch die Handbrausen kontrolliert. Diese Beprobungen werden schon seit Jahrzehnten betrieben. Der Gesetzgeber hat in der novellierten Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 die Vorschriften verschärft, um die Qualität des Trinkwassers auch nach der Übergabe aus dem Leitungssystem des Wasserversorgers in die Hausanlagen zu gewährleisten. Legionellen können sich vermehren, wenn in Kalt- und in Warmwasserleitungen durch fehlende Entnahme lange Wasser steht und dort Temperaturen im Bereich zwischen 30 und 45 Grad erreicht werden. Im privaten Haushalt kann das beispielsweise vorkommen, wenn man längere Zeit im Urlaub ist. In Sporthallen - diese betrifft es ja im Wesentlichen - kann es dann der Fall sein, wenn Ferien sind. Deshalb wird bei längerer Nichtbenutzung der Wasserleitungen ein Spülen der Kalt- und Warmwasserleitungen notwendig. Bei den städtischen Objekten wird das durch die Hausmeisterdienste, insbesondere nach den Ferien, durchgeführt. Nun zu den einzelnen Fragen: Zur Frage 1. Ja, das Auftreten von Legionellen im Trinkwasser ist ein normaler Tatbestand. Sie sind dort immer vorhanden. Erst ab einer bestimmten Konzentration hat es einen gesundheitlich relevanten Faktor. Beispielsweise wird ab Faktor 100 geprüft, aber erst ab Faktor 10.000 kann tatsächlich etwas auftreten. - Zum Stichtag gestern gab es eine Kindertagesstätte mit einem Befund einer Legionellenkonzentration über dem Einschreitwert. Da die Einrichtungen verteilt über Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 S e i t e | 39 das ganze Jahr beprobt werden und festgestellten Übertretungen des Wertes sofort mit Maßnahmen begegnet wird, ist das eine Aussage, die nur für heute gilt. Es können morgen fünf sein, es können mal zwei sein, es kann mal gar keine sein. Wie gesagt, es kann für jeden Tag eine andere Zahl geben. Bei Vorliegen eines anderen Messergebnisses müsste man also wieder eine andere Zahl nennen. Genauso war es auch vor vier Wochen. Da waren es drei Kindergärten und sechs Schulen, jeweils mit einem bzw. zwei Stellen. - Nach der Feststellung einer positiven Probe wird sofort eine Maßnahme durchgeführt. Zum einen wird in der betroffenen Einrichtung dieser Wasserhahn oder diese Sprühdose gesperrt. Zum anderen werden Gegenmaßnahmen ergriffen, zum Beispiel Spülen der Leitungen oder Einsatz von chemischen Mitteln. Zur Frage 5. Die betroffenen Einrichtungen wurden und werden, wie dargelegt, selbstverständlich bei Befunderfassung sofort informiert, da sie die betroffenen Duschen bis zur erforderlichen Maßnahmeumsetzung nicht nutzen können. Also: eine sofortige Einschränkung. Sonstige Einschränkungen im Betrieb gibt es nicht. Das heißt: Es wird keine Einrichtung geschlossen. Zur Frage 2. Ja, es werden je nach Fall unterschiedliche Maßnahmen im Auftrag des Fachamtes, des AGM, getroffen. Für den gesamten Prozess ist eine regelmäßige Beprobung, die auch eine Erstdokumentation, die Maßnahmeeinleitung, die Maßnahmendurchführung und die Nachkontrolle beinhaltet, notwendig. Dazu gibt es ein entsprechendes Prozessmanagement. Grundsätzlich wird nach Vorliegen eines positiven Mess-ergebnisses über dem Einschreitwert die jeweilige Wasserentnahmestelle umgehend gesperrt, die Leitung der Einrichtung wird informiert, und es werden Maßnahmen in die Wege geleitet. Die erste Sofortmaßnahme ist zum Beispiel ein Durchspülen, dann eine thermische Desinfektion oder auch der Einbau von Permanentfiltern in die Duschköpfe. Der Erfolg der Maßnahmen wird durch Nachmessungen abgesichert. Danach kann die Anlage wieder freigegeben werden. Kann darüber keine dauerhafte Sicherstellung niedrigerer Werte abgesichert werden, werden umfangreichere Maßnahmen notwendig, zum Beispiel der Austausch von Systemteilen, die Dämmung der Leitungen und Ähnliches. Das wird dann auch durchgeführt. Anders ist es bei einem Sportbad. Dort kann es durchaus passieren, dass der gesamte Bereich der Duschen stillgelegt wird. Dann muss man den Duschbereich schließen. Allerdings: In der Zeit, in der ich hier im Amt bin, ist das noch nicht passiert. Zur Frage 3. Das ist nicht der Fall. Sporthallen und Kindertagesstätten sind auch bei temporär gesperrten Duschen und Handbrausen nutzbar. In Schulen tritt das nicht auf, weil es in Schulen normalerweise keine Duschen gibt. Zur Frage 4. Es besteht aus gesundheitlicher Sicht kein Handlungsbedarf über das Maß der vorgenannten und der Vorschriftslage entsprechenden, laufenden Messungen hinaus. Es besteht lediglich der Bedarf, die für die weiter zu erwartenden Aufwendungen notwendigen Mittel darzulegen, um im Rahmen der Prüfung der allgemeinen Unterhaltungsmittel für Schulen und Kindergärten innerhalb des Titels ausreichend Vorsorge zu treffen. Eine laufende Unterrichtung der Öffentlichkeit oder der Stadträte zu tagesaktuell gesperrten Duschen einzelner Einrichtungen hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Es ist sicher auch ziemlich unsinnig, Ihnen jeden Tag mitzuteilen: Heute sind es zwei, heute sind es drei, heute sind es keine. Für dieses ganz normale Verwaltungshandeln gibt es keine politisch notwendige Beschlusslage. Zur Frage 6. Die Messungen wurden bis zum Jahr 2013 im Auftrag des Amtes für Jugend, Familie und Bildung durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Seit der Gründung des AGM und der Übernahme der Hausmeisterdienste aus dem AJuFaBi in das AGM werden sie direkt durch das AGM als Dienstleister entsprechend der gesetzlichen Vorschriften einmal jährlich in jeder Einrichtung durchgeführt. Hierzu noch eine Anmerkung zur heutigen Pressebehauptung, es wären zwischen 2013 und 2015 durch das AGM keine Proben vorgenommen worden, da ja erst 2015 Probeentnahmeventile eingebaut worden sind: Natürlich ist diese Aussage falsch. Das wurde von mir auf der Pressekonferenz gestern auch so dargestellt. Selbstverständlich wurden durch das AGM seit der Übernahme 2013 überall jährlich Proben entnommen. Das hat man genauso wie zuvor gemacht, nämlich durch das Aufdrehen des Wasserhahns und die Entnahme von Wasser am Duschkopf. So wird auch heute noch verfahren, wo es relativ wenige Entnahmestellen gibt. In großen Einrichtungen, wo sich Entnahmeventile befinden - dazu gehört beispielsweise das Technische Rathaus -, ist es wegen der weit verzweigten Leitungssysteme einfacher, an definierten Stellen des Systems zu prüfen. So lässt sich feststellen, in welchem Bereich es einen Befall gibt, ohne jeden Hahn einzeln aufdrehen zu müssen. Meine Damen und Herren, die Untersuchung auf Legionellen an Duschen in öffentlichen Einrichtungen gehört wie so viele regelmäßig vorzunehmende Prüfungen zum laufenden Geschäft Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 der Verwaltung. Das wird vom AGM seit 2013 mit Akribie und entsprechend der Vorschrift erledigt. Werden Auffälligkeiten festgestellt, wird sofort gehandelt. Dafür ist das Prüfsystem ja auch da. Es gibt daher weder gesundheitsgefährdende Beeinträchtigungen noch eine Nutzungseinschränkung der einzelnen betroffenen Einrichtung jenseits der temporären Sperre einer einzelnen Dusche. Warum eine ganz normale und umsichtige Verwaltungstätigkeit von einzelnen Medienvertretern zu alarmierenden Berichten umgedichtet wird und wem damit geholfen sein soll, außer dass das Angst auslöst und es zu einer großen Schlagzeile kommt, das ist eine Frage, die Sie sich selber beantworten müssen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau hat eine Nachfrage. Stadtrat Tornau (CDU): Frau Dubrau, danke für die Ausführungen. Wenn die Kontrollen regelmäßig durchgeführt wurden, gibt es ja bestimmt Protokolle dazu. Können wir da Einsicht nehmen? - Gut. Dann kündigen wir an, Akteneinsicht zu beantragen, Herr Oberbürgermeister. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben eben gehört, es besteht kein Grund zur Sorge: Eine von Legionellen ausgehende Gefahr liegt nicht vor. - Mit Besorgnis erfüllt mich allerdings die Tatsache, dass es eine Ihnen gegenüber nicht loyale Verwaltung gibt, Herr Oberbürgermeister. Wir haben das Problem ja auch in nichtöffentlichen Ausschüssen. Es gibt Führungsleitlinien, die einiges zu diesem Thema formulieren. Wie gedenken Sie dieses Thema in Angriff zu nehmen? Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner, wir haben das sehr offen angesprochen. Ich werde mich dazu noch nichtöffentlich äußern. Nur so viel: Wir werden entsprechende Maßnahmen einleiten. S e i t e | 40 Was mich viel mehr umtreibt, ist der Gegenstand unserer Dringlichen Anfrage. Frau Dubrau, Sie haben darauf geantwortet. So ganz zufriedenstellend ist diese Antwort für uns nicht, weil wir denken, dass die Berichterstattung - egal, wie es dazu gekommen sein mag; das will ich überhaupt nicht werten; in der Tat, da gibt es ein Problem, aber darum geht es hier nicht - sicherlich nicht aus der Luft gegriffen ist. Sie haben gerade gesagt: Selbstverständlich werden jährlich Kontrollen durchgeführt. - Dazu sind Sie auch verpflichtet. Frau Dubrau, Sie wissen sicherlich auch, dass es in der Trinkwasserverordnung eine Regelung gibt, derzufolge sich derjenige, der diese Pflicht verletzt, ordnungswidrig verhält. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet. Unsere erste Frage haben Sie bereits beantwortet: Protokolle gibt es. - Offenbar gibt es Zweifel daran, dass diese Kontrollen wirklich überall dort jährlich durchgeführt worden sind, wo sie hätten durchgeführt werden müssen. Meine Frage ist: Gibt es da schon ein Ordnungswidrigkeitenverfahren? Bürgermeisterin Dubrau: Wie ich Ihnen eben eindeutig dargestellt habe, ist es ein ordnungsgemäßes Verfahren, das seit Jahren durchgeführt wird. Es gibt ordnungsgemäße Protokolle. Wie gesagt, Sie können gerne Einsicht nehmen. Insofern gibt es auch kein Verfahren. Gegen wen soll ein Verfahren eingeleitet werden, wenn jemand seine Arbeit ordentlich macht? Zu den Zeitungsartikeln. Sie brauchen eigentlich nur die Artikel zweier Zeitungen, deren Vertreter auf derselben Pressekonferenz gewesen sind, miteinander vergleichen. Dann sehen Sie, wie stark die Unterschiede sind. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Frau Dubrau, nur eine kurze Frage von mir zum Thema „Hype in der Zeitung und Angst der Eltern“. Sie sprachen eben von einem Faktor. Wie hoch war denn der Faktor, also die Grenzüberschreitung, in den neun betroffenen Einrichtungen? Lag er nur knapp darüber, oder lag er weit darüber? Können Sie mir das sagen? Frau Niermann hat sich gemeldet. Stadträtin Niermann (CDU): Die von Herrn Elschner angesprochene Frage gehört irgendwie nicht hierhin, finde ich. Das können Sie im Anschluss noch einmal bereden. Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte eben gesagt, dass das von uns ab einem Wert von 100 KBE intensiv geprüft und dann gespült wird bzw. weitergehende Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Gesundheitsgefährdung für einen bestimmten Personenkreis - auch diesen hatte ich Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Ihnen benannt - tritt ab 10.000 auf. Also: Die Spanne zwischen dem Wert, ab dem wir eine Prüfung durchführen, und dem, der tatsächlich eine Gefährdung darstellt, ist weit. Stadtrat Haas (CDU): Das war nicht meine Frage. Ich wollte wissen: In den neun betroffenen Einrichtungen, sowohl Schulen als auch Kitas - - Bürgermeisterin Dubrau: Ja, ab einem Wert von 100 wird geprüft. Stadtrat Haas (CDU): Und wie hoch war der in diesen neun Einrichtungen? Bürgermeisterin Dubrau: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber das kann ich gerne nachreichen. Für welchen Zeitpunkt möchten Sie das wissen: für den vor vier Wochen, den vor sechs Wochen, den vor einer Woche, den von gestern oder den von heute? Stadtrat Haas (CDU): Für den Zeitpunkt, als es das letzte Mal protokolliert wurde. - Danke für die Information. Bürgermeisterin Dubrau: Das letzte Protokoll ist gestern ausgefüllt worden. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. S e i t e | 41 den, sind Menschen mit extrem geschwächtem Immunsystem, sind insbesondere ältere Menschen mit schweren Grunderkrankungen, sind Personen nach Transplantationen, sind starke Raucher und Alkoholiker. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, die Diskussion ist geführt. Meine Damen und Herren, „kurzer Sachstandsbericht“ heißt: Frau Dubrau hat Auskunft gegeben, dass alle gesetzlichen Regelungen in den Einrichtungen der Stadt Leipzig eingehalten werden und dass selbstverständlich auch die in der Trinkwasserverordnung 2011 genannten Grenzwerte eingehalten werden. Ab 100 KBE auf 100 Milliliter wird gespült oder es werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Ab 1.000 KBE gilt die nächste Stufe. Ab 10.000 KBE wird gegebenenfalls eine Dusche gesperrt. Punkt. Mehr ist eigentlich überhaupt nicht zu sagen. Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, geben Sie mir recht, dass im Falle, der in dieser Frage zuständige Fachdezernent wäre beispielsweise von der Union oder möglicherweise auch von der FDP gestellt worden, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieses Thema genutzt hätte, es erheblich zu skandalisieren? Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch, diese Frage kann ich nicht beantworten. Da möge sich jeder selbst prüfen. Herr Grosser. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Da vorhin von Herrn Weickert in seiner Rede zur Bildungspolitischen Stunde auch auf die dramatische gesundheitsgefährdende Situation für unsere Kinder an den Schulen eingegangen wurde und auch jetzt nach der Gesundheitsgefährdung gefragt wurde: Frau Dubrau, Sie haben eben ausgeführt, für welche Personengruppen Legionellen tatsächlich gefährlich sein können. Ich glaube, diese Aussage kommt vom Robert-KochInstitut. Daher meine explizite Nachfrage: Sind vom Robert-Koch-Institut Legionellen bei einem Wert von über 10.000 als gesundheitsgefährdend für Kinder und Jugendliche eingeschätzt worden, ja oder nein? Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Die Risikogruppen, die durch das Robert-Koch-Institut benannt wer- Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Ich glaube schon, dass die Stadt bzw. die Verantwortlichen der Stadt die Prüfungen ordentlich durchführen lassen. Meine Frage zielt in eine andere Richtung. Wir wissen, dass sich Legionellen zwischen 20 und 60 Grad Celsius entwickeln und über 60 Grad absterben. Die Frage ist: Könnte es sein, dass die Anlagen der betroffenen Einrichtungen nicht richtig eingestellt sind? Müsste man die Temperaturen eventuell etwas höher einstellen? Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser, Sie können sicher sein, dass die Hausmeister genau das im Blick haben, wie auch Sie alle ab und zu die Heizungen entweder selbst aufdrehen oder aber moderne automatische Systeme haben, die einmal im Monat auf 60 Grad hochheizen. Letzteres ist in 50 Prozent der Schulen, die noch aus Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 DDR-Zeiten stammen, nicht gegeben. Deren Heizungsanlagen heizen aber in der Regel auf über 56 Grad. Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort. 16.8 Auf welcher Grundlage erteilt die Stadt Leipzig Bootsverleihbetrieben Genehmigungen? (VI-F-02474) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen S e i t e | 42 Zur vierten Frage. Bei der Stadt wurden 2016 acht Anträge auf Gestattung von Motorbooten für das Befahren von Gewässern erster Ordnung gestellt. In diesem Jahr wurde bisher ein Rettungsboot des DLRG-Bezirks Leipzig mit Verbrennungsmotor zugelassen. Grundsätzlich werden nur Verbrennungsmotoren für Rettungsboote, Trainerboote sowie zur Gewässerunterhaltung zugelassen. Herr Rosenthal, bitte. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Für die Zulassung von Nutzungen auf Gewässern erster Ordnung ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen nicht zuständig. Die Zuständigkeit für wasserrechtliche Entscheidungen im städtischen Bereich liegt bei der Stadt Leipzig als zuständige untere Wasserbehörde. Anträge auf wasserrechtliche Gestattung der Bootsverleihe sind deshalb bei der Stadt einzureichen. Im Rahmen von wasserrechtlichen Verfahren wird bei Betroffenheit der Gewässer erster Ordnung die Landestalsperrenverwaltung als Grundstückseigentümerin und Unterhaltungspflichtige beteiligt. Diese schließt bei Benutzung von Grundstücken privatrechtliche Gestattungsverträge mit den Antragstellern auf der Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung ab. Für die alleinige Nutzung des Gewässers mit Verleihbooten ohne Eingriffe in die Ufer und ohne Veränderungen der Gewässereigenschaften ist eine Beteiligung der LTV aus Sicht der Stadt jedoch entbehrlich. Zur zweiten Frage. Die Stadt hat noch keine wasserrechtlichen Gestattungen an Bootsverleihe bezüglich des Betriebs der Verleihboote erteilt, da der Handlungsbedarf und die rechtliche Würdigung der gesetzlichen Grundlage erst zum Jahreswechsel 2015/2016 durch die Landesdirektion Sachsen aufgezeigt wurden. Entsprechende Verfahren sind nunmehr eingeleitet. Die rechtliche Grundlage für die Erteilung ist die benannte Norm § 5 Absatz 3 des Sächsischen Wassergesetzes. Zur dritten Frage. Der Stadt liegen bisher drei Anträge von Bootsverleihern vor. Mit Schreiben der Stadt vom 17. März dieses Jahres wurden 21 Leipziger Bootsverleiher zur aktuell im Freistaat Sachsen klargestellten Rechtsauffassung informiert. Zum Vollzug der Gestattung wurde die LDS als obere Wasserbehörde angefragt. Diese hat ausgeführt, dass im Einzelfall einer unteren Wasserbehörde die Zuständigkeit übertragen werden soll. Es liegt aber noch keine Entscheidung vor. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Nur noch einmal zum Verständnis. Sie hatten gesagt, es wurden 21 Bootsverleiher angeschrieben, die in den letzten Jahren Boote auf den Leipziger Gewässern hatten und vermutlich auch demnächst wieder haben wollen. Bis jetzt gibt es aber nur Anträge von drei Bootsverleihern. Das bedeutet theoretisch: Wenn die anderen 18 Bootsverleiher nicht noch Anträge stellen, fahren deren Boote illegal auf den Gewässern. Bürgermeister Rosenthal: Wir haben sie auf die rechtliche Regelung aufmerksam gemacht und ihnen natürlich nahegelegt, dass sie, damit ihre Boote legal fahren können, eine wasserrechtliche Gestattung bei der Stadt beantragen müssen. Ja. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): In dem Wissen, dass es bisher so wenige Anträge gibt: Wird es dann auch entsprechende Kontrollen geben? Die Verleiher könnten ja denken, was die Stadt da geschrieben hat, interessiert uns nicht. Bürgermeister Rosenthal: Ich verweise auf meine Antwort zur Frage 3. Wir haben die LDS gebeten, klarzustellen, wer für die Kontrolle dieser sich für Gesamtsachsen verändernden Rechtslage die Verantwortung übernehmen soll. Die LDS will sich hinsichtlich der Zuständigkeit noch erklären, will das aber wohl auf eine untere Wasserbehörde übertragen. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Okay. Wenn das jetzt nicht übertragen werden würde, ist nicht geklärt, wer dafür zuständig ist. Dann gibt es zwar eine Rechtsnorm, die vorsieht, dass das beantragt werden muss. Aber da die Verleiher wissen, dass das niemand kontrolliert, weil nicht entschieden wurde, wer das kontrolliert, kann ihnen das egal sein. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Das ist ja kein Vorwurf an Sie. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Bürgermeister Rosenthal: Wenn es uns zur Anzeige gelangt, dass jemand ohne Gestattung als Bootsverleiher tätig ist, werden wir natürlich prüfen, inwieweit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand realisiert ist. Aber eine aktive Prüfung auf den Gewässern durch das Amt für Umweltschutz findet nicht statt. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Das ist sehr skurril, aber danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rosenthal! Wundert es Sie nicht auch, dass solche Fragen, insbesondere die Fragen 1 bis 3, gestellt werden? Fragen Sie sich nicht auch: Was ist der Hintergrund des Ganzen? Eigentlich möchten wir muskelbetriebenen Bootsverkehr in Leipzig. Hier wird nur nach dem Kontrolldruck gefragt, statt zu überlegen, wie man die Verleiher gegebenenfalls unterstützen kann, damit sie die rechtliche Norm erfüllen können. Sind die zurzeit vielleicht einfach nur ratlos? Bürgermeister Rosenthal: Ich möchte es anders beantworten. Ich kann die Auffassung, die uns seitens der Landesdirektion mitgeteilt wurde, dass wir jetzt den Bootsverleihern eine wasserrechtliche Gestattung erteilen müssen, ehrlich gesagt, auch nicht ganz nachvollziehen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, welche Wirkung das Verleihen auf das Schutzgut Wasser hat. Insofern wären wir als Stadt Leipzig mit der bisherigen Rechtslage vollkommen d’accord gegangen und hätten es auch weiterhin so behandelt. Allerdings muss ich jetzt mit den rechtlichen Hinweisen der Fachaufsichtsbehörde umgehen. Deshalb der Hinweis an die Verleiher, wie das Verfahren formal zu betrachten ist. Ich kann ihnen das leider derzeit nicht ersparen. Aber die Betonung liegt auf „leider“. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. 16.9 Personelle Entwicklungsperspektiven des Einsatzdienstes in der Branddirektion Leipzig (VI-F-02499) Einreicher: AfD-Fraktion Herr Kollege Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Bis Ende 2018 werden S e i t e | 43 nach derzeitigem Stand 17 Bedienstete der Laufbahngruppe 1 (bisher mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) sowie 5 Bedienstete der Laufbahngruppe 2 (bisher gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) in den Ruhestand treten bzw. eine Rente wegen Alters in Anspruch nehmen. In den Jahren 2019 und 2020 werden nach derzeitigem Stand 24 Bedienstete des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und 6 Bedienstete des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes planmäßig in den Ruhestand treten bzw. Altersrente beziehen. Zur zweiten Frage. Eine Prognose zur Bewerberlage kann im Vorfeld einer Stellenausschreibung naturgemäß nicht getroffen werden, da diese von einer Vielzahl von Einflussfaktoren abhängig ist und sich erfahrungsgemäß auch sehr unterschiedlich gestaltet. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren mehrfach Stellen extern ausgeschrieben und konnte diese stets durch geeignete Bewerber und Bewerberinnen besetzen. Zur dritten Frage. Der zukünftige Personalbedarf soll durch die Übernahme der von der Stadt ausgebildeten BrandmeisterInnen und BrandoberinspektorInnen sowie durch die Einstellung geeigneten externen Personals abgedeckt werden. Zur vierten Frage. Die Stadt bildet seit Jahren aus und übernimmt alle BrandmeisteranwärterInnen und BrandoberinspektoranwärterInnen, die erfolgreich eine Staatsprüfung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule ablegen. Die Anzahl der städtischen Ausbildungsplätze steht immer in Abhängigkeit der von der Landesfeuerwehrschule der Stadt zur Verfügung gestellten Lehrgangsplätze. Die Branddirektion zeigt der Landesfeuerwehrschule zwar rechtzeitig ihre Bedarfe an; die abschließende Entscheidung trifft jedoch allein die Landesfeuerwehrschule, sodass eine bedarfsdeckende Bereitstellung von Ausbildungsplätzen leider nicht in jedem Jahr möglich ist. Das heißt: Rückgriff auf andere Länder bzw. die Diskussion, inwieweit die Stadt Leipzig selbst ausbilden sollte. Im Dezember 2016 und im März 2017 beenden jeweils sieben Brandmeisteranwärter und im März 2017 ein Brandoberinspektorenanwärter die Ausbildung für den Feuerwehrtechnischen Dienst. Am 4. April 2016 haben weitere sieben Brandmeisteranwärter und zwei Brandoberinspektorenanwärter die Ausbildung begonnen und schließen diese voraussichtlich am 3. April 2018 ab. Für die Kalenderjahre 2017 und 2018 sind jeweils 13 BrandmeisteranwärterInnen und zwei BrandoberinspektorenanwärterInnen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorgesehen. Diese würden dann 2019 und 2020 zur Übernahme zur Verfügung stehen. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Zur fünften Frage. Die Anzahl der Funktionsstellen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr wird seit 2001 im Brandschutzbedarfsplan für die Stadt festgelegt. Der Brandschutzbedarfsplan wurde und wird regelmäßig unter Berücksichtigung der Entwicklung der Stadt einschließlich des Gefährdungspotenzials fortgeschrieben und die Anzahl der Funktionsstellen dem ermittelten Bedarf angepasst. Gegenwärtig ist die dritte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für den Zeitraum 2016 bis 2021, in der die Anzahl der Funktionsstellen unter Beachtung der Eingreifzeiten für zeitkritische Einsätze und der Entwicklung der Stadt erneut angepasst wird, in finaler Bearbeitung. Oberbürgermeister Jung: Nachfragen sehe ich nicht. 16.10 Baumschutz oder doch nicht? (VI-F-02552) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Anfrage wird ebenfalls von Herrn Rosenthal beantwortet. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts 2010 und dem neuen Sächsischen Naturschutzgesetz 2013 wurde der Geltungsbereich kommunaler Gehölzschutzsatzungen in Sachsen eingeschränkt. Danach wurden durch Landesrecht Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden, Obstbäume unabhängig vom Stammumfang auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken vom Geltungsbereich der Baumschutzsatzung ausgenommen. Ebenso nicht mehr geschützt sind auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken alle anderen Laubbäume mit einem Stammumfang unter 1 Meter gemessen in 1 Meter Höhe. Sofern nicht andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen, dürfen diese Gehölze landesweit ohne Genehmigung beseitigt werden. Ersatzpflanzungen können nicht gefordert werden. Weiterhin wurden Verfahrensvorschriften, zum Beispiel Freistellung des Genehmigungsverfahren von Verwaltungsgebühren, Einführung des Eintritts der Genehmigungsfiktion nach einer Frist von drei Wochen, geändert. Seit den Gesetzesänderungen wird in der Stadt Leipzig gemäß der landesrechtlichen Vorgaben verfahren. Bis zur Einführung wurden in Baugenehmigungsverfahren durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer separate Bescheide bei Eingriffen in geschützte Gehölze durch nach Sächsischer Bauordnung genehmigungspflichtige Vorhaben erlassen. Da die Bestimmungen nun auf insge- S e i t e | 44 samt weniger Gehölze der Baumschutzsatzung zutreffen, wurde im Herbst 2010 die Bearbeiterzahl in der betreffenden Struktureinheit des Amtes für Stadtgrün und Gewässer um zwei Bedienstete reduziert. Zwar hat sich die Zahl der Verfahren an sich verringert; jedoch stieg aufgrund der zusätzlich eingeführten Faktoren, zum Beispiel nicht definierter Grundstücksbegriff Bebauung, Differenzierung von Arten und Größengruppen auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken, gleichzeitig der Aufwand bei der Antragsbearbeitung wesentlich. Es wird eingeschätzt, dass sich dieser je nach Fall um mindestens 30 Prozent erhöht hat. Durch die Neuregelung ist der Schwierigkeitsgrad der Bearbeitung gestiegen. Durch die verkürzte Bearbeitungsfrist ist das bisher bewährte Territorialprinzip bei der Bearbeitung nicht mehr durchgängig anwendbar. Eine Verfahrensvereinfachung oder eine nennenswerte Aufwandsreduzierung wurde durch die Neuregelung aus Sicht der Stadt nicht erreicht. Der Beratungsbedarf zu Gehölzen bei Bürgern und Bauherren sowie Architekten und auch bei auf dem Gebiet des Naturschutzes tätigen Organisationen ist seit der Gesetzesänderung aus Sicht der Stadt außerordentlich hoch, da die neuen Regelungen scheinbar wesentlich komplizierter sind. Anfragen zur Rechtslage werden in unverändert hoher Zahl gestellt, was aus Sicht der Stadt zeigt, dass die rechtlichen Neuregelungen für den Bürger unverständlich sind. Die Beantwortung der laufenden Anfragen von Einwohnern und Bauherren sowie die diesbezügliche Beratung verursachen einen immensen Mehraufwand in der Verwaltung, ebenso die Prüfung von oft unbegründeten Anzeigen und Bürgerhinweisen bezüglich befürchteter Verstöße. Zur zweiten Frage. Quantitative Aussagen zu Fällungen von Bäumen, die nicht mehr den Schutz der Satzung genießen, sind nicht möglich, da bei Beseitigung nicht geschützter Gehölze keine Anzeigepflicht besteht und eine Erfassung der Fällung von nicht geschützten Bäumen durch die Verwaltung nicht möglich ist. Dies würde die Erstellung eines laufend aktualisierten Baumkatasters für Privatgrundstücke erfordern. Hierzu sind weder die materiellen noch die personellen Voraussetzungen gegeben. Ein aktuelles Beispiel der Auswirkungen der Gesetzgebung ist ein circa 8.000 Quadratmeter großes Grundstück an der Merseburger Straße, bebaut mit einer Holzhütte. Das ehemals durchgrünte Grundstück ist komplett gerodet. Die Verwaltung hatte hierauf keine Einflussmöglichkeit. Zur dritten Frage. Hierzu will ich Ihnen eine statistische Auswertung der Jahre 2009 und 2015 vortragen; das Übrige gebe ich gern zu Protokoll. 2009 gab es 2.177 Vorgänge; betroffen waren 9.793 Bäume. 2015 waren es 832 Vorgänge; be- Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 troffen waren 4.199 Bäume. - In 2009 erteilte Genehmigungen zur Beseitigung: 4.856; beauflagte Ersatzpflanzungen: 8.961. In 2015 erteilte Genehmigungen zur Beseitigung: 1.404; beauflagte Ersatzpflanzungen: 3.934. - Sie sehen, das hat sich erheblich reduziert, zumindest wenn man es an der tatsächlichen Zahl der Bäume festmacht. Zur vierten Frage. Die personellen und materielltechnischen Ressourcen zur flächendeckenden Kontrolle sind nicht vorhanden. Prävention ist nicht möglich. Es kann bis auf die vereinzelte Feststellung von Verstößen im konkreten Einzelfall lediglich auf Anzeigen und Bürgerhinweise reagiert werden. Auch hierzu einige statistische Angaben: In 2009 aufgenommene Ermittlungen bzw. eingeleitete Verfahren nach OWiG in Zusammenhang mit vermuteten Verstößen gegen Verbote der Baumschutzsatzung: 35, in 2015: 45. In 2011 hieraus resultierend durchgeführte abgeschlossene Bußgeldverfahren: 25, in 2015: 7. Zur fünften Frage. Es geht um die theoretisch zu erhebenden Kosten für Verwaltungsaufwand oder anders ausgedrückt: Was wäre, wenn die Gebühren noch erhoben werden könnten? So haben wir die Frage verstanden, so ist es jetzt auch zugearbeitet. - 40.415 Euro: Wegfall der Gebühreneinnahmen durch Gebührenbefreiung. 2005 bis 2009 betrugen die Gebühreneinnahmen rund 85.000 Euro pro Jahr. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch: Herr Bürgermeister Rosenthal, erlauben Sie mir zwei Nachfragen. Zum einen: Geben Sie mir recht, dass der Grundstücksbegriff nach der Regelung im Landesnaturschutzrecht dem als „Buchgrundstück“ definierten Grundstück entspricht? Wenn das so ist, wo ist das Rechtsproblem? - Frage 2: Geben Sie mir recht, dass der Begriff des Gebäudes legal definiert ist und dass sich aus der Legaldefinition ergibt, dass ein bebautes Grundstück ein Grundstück ist, auf dem sich eine bauliche Anlage befindet, die mit dem Boden fest verbunden ist oder aus eigener Schwere auf dem Boden ruht? Bürgermeister Rosenthal: Es ist für mich ein Leichtes, Ihnen recht zu geben. Die Frage war ja nur, inwieweit Bürgerinnen und Bürger, Bauherren und Architekten mit diesen Begrifflichkeiten umgehen können. Und da gibt es in der Praxis scheinbar Probleme. So hatte ich es gemeint. Das will ich noch einmal klarstellen. S e i t e | 45 Oberbürgermeister Jung: Weitere Nachfragen sehe ich nicht. 16.11 Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Geflüchteter (VI-F-02566) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian wird um Antwort gebeten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Ja. Die soziale Betreuung für die in eigenem Wohnraum lebenden Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird in Form von einer KommStruktur bei niedrigschwellig arbeitenden, dezentralen Beratungsstellen der Migrantenhilfe erbracht. Der Schlüssel von 1 zu 100 bezieht sich auf den jährlichen Anteil von Personen, die in eigenen Wohnraum wechseln. Zur Frage 2. Zwei VZE werden derzeit von der Stadt Leipzig für die Betreuung von dezentral wohnenden Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert. Träger der Beratungsstellen für die dezentral wohnenden Personen sind die Caritas Leipzig, der Flüchtlingsrat Leipzig e. V., der Internationale Frauen Leipzig e. V. und der RAA Leipzig e. V. Aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Zuweisungen wird eine Aufstockung der Personalressourcen für diese soziale Betreuung derzeit vorbereitet. Zur Frage 3. Im Jahr 2015 wurden nach dem vorläufigen Rechenergebnis insgesamt 1,6 Millionen Euro für die soziale Betreuung von Asylbewerbern und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften und im dezentralen Wohnen aufgewendet. Davon wurden knapp 700.000 Euro vom Freistaat Sachsen über die Richtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge mitfinanziert. Das heißt, der kommunale Anteil lag 2015 bei 922.400 Euro für die soziale Betreuung. Zur Frage 4. 2.184.000 Euro Aufwendungen für die soziale Betreuung von Geflüchteten sind in der Planung für 2016 vorgesehen. Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Sehe ich nicht. - Herzlichen Dank, Herr Fabian. Ich schließe die Fragestunde. Antworten auf die übrigen Fragen gehen Ihnen schriftlich zu. Die Tagesordnungspunkte 17 und 18 können wir überspringen. 19. Vorlagen I TOP 19.1 ist abgesetzt. 19.2 (nichtöffentlich) Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Meine Damen und Herren, eine wichtige Entscheidung steht an. Ein Ausschluss von einzelnen Mitgliedern des Stadtrates wegen möglicher Befangenheit in diesem Falle ist nach kommunalrechtlichen Grundsätzen nicht gegeben. Das haben wir noch einmal rechtlich geprüft und auch mit der Landesdirektion abgestimmt. Aber selbstverständlich steht es jeder Stadträtin und jedem Stadtrat frei, aus persönlichen Gründen nicht an der Beratung und Abstimmung teilzunehmen. - So weit die Einleitung. Ich bitte Kollegen Hörning um Einbringung der Vorlage. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zum Tagesordnungspunkt 19.2, Vergabe Stromkonzession, folgende Einbringung: Das ursprünglich im Jahr 2010 in den entsprechenden Veröffentlichungsmedien bekannt gemachte Auslaufen der Stromkonzessionsverträge soll nach nunmehr fast sechsjähriger Dauer mit der heutigen Entscheidung und dem nachfolgenden Vertragsabschluss zum Abschluss gebracht werden. Nachdem gerichtlich durch das Oberlandesgericht Dresden festgestellt wurde, dass die im Jahr 2013 getroffene Auswahlentscheidung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach und im Übrigen das Verfahren selbst aufgrund zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung des BGH nicht den Anforderungen an energierechtliche Normen genügte, folgte im Jahr 2014 die Entscheidung, das laufende Verfahren abzubrechen und ein neues Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession durchzuführen. In diesem im Jahr 2015 durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und dem EUAmtsblatt begonnenen Verfahren wurden weitere Ortsteile, die nicht Gegenstand des ersten Verfahrens waren und deren Konzessionsverträge im Jahr 2017 auslaufen werden, ebenfalls berücksichtigt. An dem neuen Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession waren als Bieter die Altkonzessionärin envia Mitteldeutsche Energie AG sowie die Stadtwerke Leipzig GmbH beteiligt. Parallel wurde die Entscheidung zur Aufhebung des Altverfahrens durch die envia Mitteldeutsche Energie AG mit dem Ziel der Fortführung überprüft. Nachdem das Vorgehen der Stadt erstinstanzlich bestätigt wurde, hat das OLG Dresden am 04.04.2016 beschlossen, die eingelegte Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. In dem Beschluss heißt es wörtlich - ich zitiere -: S e i t e | 46 Hinsichtlich der wiederholt vorgebrachten Auffassung der Klägerin, - das ist die enviaM AG wegen der Manipulationsabsicht der Beklagten dürfe das Vergabeverfahren nicht aufgehoben werden, ist auf den Beschluss des Senats vom 12.02.2016 zu verweisen. Die Beklagte hat ein von Anfang an mit rechtswidrigen Auswahlkriterien betriebenes Konzessionsvergabeverfahren aufgehoben und einen neuen Wettbewerb eröffnet, an dem sich auch die Klägerin beteiligen kann. Von einer „manipulativen Verfahrensaufhebung“ kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein. So weit das OLG Dresden vom 04.04.2016. Das nunmehr der anstehenden Auswahlentscheidung zugrunde liegende Verfahren ist unter Beachtung von Rechtsentwicklungen und bei geringeren Abweichungen strukturell ausgestattet, wie auch das im vergangenen Sommer abgeschlossene Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession, hinsichtlich dessen das Landgericht Leipzig im einstweiligen Rechtsschutz keine Bedenken geäußert hat. Zwischenzeitlich wurde die durch einen Bieter im Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession gerügte und auch hier verwendete relative Bewertungsmethode durch ein Oberlandesgericht bestätigt. Das vorliegende Verfahren findet nach Beschlussfassung im Stadtrat seinen Abschluss durch die Unterzeichnung des Konzessionsvertrages mit dem nach den Auswahlkriterien am besten platzierten Bieter, gemäß Beschlussvorschlag die Stadtwerke Leipzig GmbH. Die Entscheidung ist nach den gesetzlichen Vorgaben bekanntzumachen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Hörning. - Gibt es Wortmeldungen? - Das sehe ich nicht. Das wurde ausführlich vorberaten. Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.3 Bebauungsplan Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-EllrodtStraße“; Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VI-DS-01834) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 S e i t e | 47 Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Stadtrat Haas (CDU): Dann bedanke ich mich von ganzem Herzen. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Selbstverständlich bekommen diese Antwort jede Fraktionsgeschäftsstelle und Herr Hobusch und Herr Morlok. 19.4 (nichtöffentlich) Es geht um einen Satzungsbeschluss im Stadtbezirk Nordwest über ein besonderes Vorkaufsrecht. - Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sven Morlok und ich werden dieser Satzung zustimmen; das vorab. Aber da jetzt häufiger das Instrument der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht genutzt wird, erlauben Sie mir folgende Fragen dazu mit der Bitte um Beantwortung. Gegebenenfalls werde ich sie noch einmal als Anfrage zur nächsten Ratsversammlung stellen. Erstens. Frau Bürgermeisterin Dubrau, wie viele dieser Vorkaufsrechtssatzungen existieren in der Zwischenzeit? Zweitens. Welche wären das, und wo befinden sie sich? In welchem Umfang wurden bisher Vorkaufsrechte nach einer solchen Vorkaufsrechtssatzung ausgeübt? Drittens. Da es die Vorlage zu Schulstandorten aus dem November letzten Jahres gibt: Wie viele solcher Vorkaufsrechtssatzungen sind denn noch zu erwarten? Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch, gestatten Sie mir, zu antworten. Wären Sie damit einverstanden, dass wir das nachliefern? Wir können Ihnen das problemlos nächste Woche zuleiten. Aber Sie können auch gern eine Anfrage einreichen. - Ich denke, noch ist es übersichtlich. Aber ich will unverhohlen zugeben, dass dieses Instrument immer wichtiger werden wird in einer so schnell wachsenden Stadt. Angesichts der Konkurrenzsituation um Flächen wird das ohne Zweifel ein Thema werden. Herr Haas dazu. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, eine kurze Bitte. Wenn der Kollege damit einverstanden ist, wäre es gut, wenn die Information an alle Fraktionen gegeben wird. Oberbürgermeister Jung: Das wird grundsätzlich so gehandhabt. Können wir jetzt zur Abstimmung kommen? - Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Satzung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Da es sich um einen Satzungsbeschluss handelt, wird ausgezählt. Abstimmung: 58 zu 0 zu 0. So beschlossen. 19.5 Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VIDS-02021) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.6 Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd / Markranstädter Straße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-02189) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Angesichts des Bevölkerungswachstums ist festzustellen, dass es einen zunehmenden Nutzungsdruck auf gewerblich geprägte Flächen in der inneren Stadt durch stark nachgefragte Nutzungen wie unter anderem dem Wohnen gibt. Beispiele von Umnutzungen gewerblicher Strukturen und dem Heranrücken von Wohnnutzungen an Gewerbenutzungen belegen diesen Prozess. Bildhaft können wir diese Entwicklung daran erkennen, wenn zum Beispiel ein Fabrikgebäude, deren gewerbliche Nutzung in einem solchen Gebiet aufgegeben wurde, für Loftwohnungen revitalisiert wurde oder werden soll. Unbestritten ist, dass die Nachfrage nach Flächen für den Wohnungsbau heute und auch in den nächsten Jahren eine wichtige Planungsaufgabe ist und im Vordergrund steht. Diese Not- Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 S e i t e | 48 wendigkeit birgt aber gleichzeitig die Gefahr von Gentrifizierung anderer Nutzungen in sich. Deshalb halten wir Grüne in gleicher Weise eine nachhaltige Ausrichtung der Stadtentwicklung zur Sicherung und Zukunftsfähigkeit der sozialen Infrastruktur, der Freiflächenversorgung und auch der Gewerbeflächen für erforderlich. an Planungssicherheit und Perspektiven gebunden; denn nicht zuletzt beruht die Wirtschaftlichkeit unserer Städte auf der Kombination von Wohnen, Arbeiten und Versorgen, bei der die Lebensqualität jedoch nicht leiden darf. - Vielen Dank. Wir werden heute der Aufstellung des Bebauungsplans für das Plangebiet “Gewerbegebiet Plagwitz Süd / Makranstädter Straße“ zustimmen; denn es gilt erstens die in diesem Gebiet vorhandenen gewerblichen Nutzungen und einen für gewerbliche Nutzungen attraktiven Bodenpreis abzusichern, zweitens gesunde Wohnbedingungen für Bestandsnutzungen inner- und außerhalb des Gebietes auch weiterhin zu gewährleisten, drittens zentrenrelevante Einzelhandelsvorhaben, die im Widerspruch zu den stadtentwicklungspolitischen Zielen der Stadt stehen, zu vermeiden und viertens im weiteren Verfahren zu untersuchen, ob Flächen im Plangebiet auch für soziale Infrastruktur geeignet sein könnten. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Nachfragen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu? - Enthaltungen? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Juni 2015 haben wir beschlossen, das Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung aus dem Jahr 2009 im Rahmen der SEKoGesamtfortschreibung bis 2017 fortzuschreiben, weil deutliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen und im Flächenangebot festzustellen sind. In diesem Kontext soll auch geprüft werden, ob und in welcher Form es notwendig sein wird, den STEP Gewerbliche Bauflächen aus dem Jahr 2005 fortzuschreiben. Sowohl die jetzt zur Abstimmung stehende Vorlage als auch die Vorlage „Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Fabrikstraße / Südstraße in Böhlitz-Ehrenberg“ - wir befassen uns gerade im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau damit - unterstreichen die Notwendigkeit; denn ein sehr hoher Anteil kleiner und mittelständischer Unternehmen bildet die breite Basis für die lokale und regionale Wirtschaft. Unter Berücksichtigung auch verkehrlicher Aspekte kann und darf es nicht unser Ziel sein, diese Unternehmen aus der inneren Stadt an die Ränder zu verbannen. Meine Damen und Herren, die Stadt verdichtet sich zunehmend. Wachsende Nachfrage reduziert Flächenressourcen. Das heißt: Der Boden ist ein wertvolles Gut, dessen Verwendung nur durch eine abgewogene und nachhaltige Stadtentwicklung den Anforderungen der Zukunft gerecht wird. Im gleichen Maße, wie die Vorsorge für Wohnbauflächen und deren Folgeeinrichtungen oder die Freiflächenversorgung die Stadtverwaltung zur Anwendung planerischer und rechtlicher Instrumente greifen lässt, ist auch die nachhaltige Entwicklung gewerblicher Standorte Abstimmung: 2 Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 19.7 Gebietsbeschluss für das neue Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“ im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) (VI-DS-02355) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon sehr schmerzhaft, was jetzt vollzogen werden muss, weil möglicherweise bestimmte Objekte herausgefallen sind, für die keine Fördermittel in Anspruch genommen werden. Wir haben aber vor einigen Tagen in der Zeitung lesen können, dass die Freilegung des Elstermühlgrabens weitergehen soll. Ursprünglich war, wenn ich mich recht entsinne, ein bestimmtes Stück im Nordwesten des Stadtzentrums miteinbezogen. Ergeben sich daraus finanzielle Probleme, oder wird das anderweitig kompensiert? Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen? - Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich hatte doch eine Frage gestellt. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau kann die Frage jetzt nicht beantworten. Sie wird gegebenenfalls im Nachgang im Ausschuss beantwortet. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt gegen diesen Gebietsbeschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: 2 Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 19.8 Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum 31.12.2015 und weitere Verfahrensweise (VI-DS-02362) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: 2 Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 19.9 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan „Am Hopfenberg“ der Gemeinde Großpösna (VI-DS-02421) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau S e i t e | 49 tausch. Was wird wo geleistet? Wo stärkt man den ländlichen Raum, insbesondere entlang der S-Bahnstrecken, in touristischen Lagen und dergleichen mehr? Ich werbe dafür - das Nein der CDU ist dafür ein Signal -, den Austausch mit dem Umland zu verstärken, statt nur Nein zu sagen und die Umlandkommunen als Gewerbeflächenbieter oder Bieter von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zu benutzen. In diesem Sinne ist unser symbolisches Nein an dieser Stelle zu sehen. Ich gehe fest davon aus, dass man mit Großpösna ohnehin in einer guten Situation ist, die es ermöglicht, dass dort Bauland geschaffen wird. Letztendlich ist es auch die Art und Weise, wie wir mit unseren neuen Ortsteilen umgehen; denn auch dort müssen wir Eigenentwicklung stärken. Entwicklung kann auch aus verkehrstechnischen Problematiken heraus nicht nur in der Innenstadt stattfinden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu gibt es Wortwünsche von Frau Dr. Heymann und Frau Glöckner. Oberbürgermeister Jung: Frau Glöckner, danach Herr Bär. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen! Werte Gäste! Lassen Sie mich diese Vorlage zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken: Wie gehen wir als wachsende Stadt mit unseren Nachbarn um? Sind wir da nicht ein bisschen pingelig? Wenn sich eine Kommune zur Sicherung der Eigenentwicklung um Baulandentwicklung bemüht - möglicherweise nicht fachgerecht und sachgerecht in ihren Ausführungen, aber im Endeffekt doch erforderlich -, sollte man ihr und anderen Kommunen im sogenannten Speckgürtel nicht dennoch die Möglichkeit zur Eigenentwicklung einräumen, auch weil wir irgendwann nicht mehr alle Dinge hier in Leipzig lösen können? Jeder Einwohner, den wir hinzugewinnen, ist sicherlich erfreulich, aber mit jedem Einwohner, der zu uns kommt, wachsen die Herausforderungen. Mit der Zeit werden wir immer mehr Kooperationen eingehen müssen. Wir können nicht einfach nur sagen: Wir konzentrieren unsere Ausgleichsmaßnahmen im ländlichen Raum. Dort können wir die Ackerflächen zubewalden und Biotope schaffen. Auch für Gewerbeflächen suchen wir nach Kooperationen. Aber wohnen sollen die Menschen bitteschön alle in Leipzig. Alternativen soll es dafür nicht geben. - So kann es nicht gehen. Ich gehe auch davon aus, dass das nicht unser allgemeiner Wunsch ist. Ich möchte, wie gesagt, diese Vorlage zum Anlass nehmen, gemeinsam umzudenken, nicht zuletzt auch in Zusammenhang mit der Überarbeitung des Regionalentwicklungsplans Westsachsen. Dazu braucht es den interkommunalen Aus- Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Die Ablehnung der Stadt Leipzig als Oberzentrum zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf der Gemeinde Großpösna begründet sich allein daraus, dass hier mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Leipzig und nicht mit der Eigenbedarfsentwicklung argumentiert wird. Dabei hat die Bürgermeisterin von Großpösna im Fachausschuss durchaus genügend Argumente für den Bedarf einer Eigenentwicklung vorgetragen. In Großpösna gibt es derzeit keine Kapazitäten für neuen Wohnraum. Auch die Verwaltung musste einräumen, dass es ein Fehler war, dass die Gemeinde nicht den Eigenbedarf in ihrer Begründung zum B-Plan hervorgehoben hat, sondern das Bevölkerungswachstum der Stadt Leipzig. Nach unserer Einschätzung sollte dem Anliegen der Gemeinde Rechnung getragen werden; denn sie hat genügend Argumente für eine Eigenentwicklung vorgetragen. Eine erhebliche Auswirkung der geplanten Bebauung auf die Stadt Leipzig können wir nicht erkennen. Wir sehen in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie des Oberzentrums Leipzig und der Gemeinden, nicht nur in Bezug auf Wohnbauflächen. Der Regionale Planungsverband Westsachsen wird sich künftig dieses Themas annehmen. Wir können dies nur unterstützen, partizipiert doch die Stadt Leipzig vom Umland genauso wie die Gemein- Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 den von der Stadt Leipzig. Wir lehnen deshalb die Vorlage ab. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich möchte das, was meine Vorredner gesagt haben, gern noch einmal auf den Punkt bringen und ein ganz konkretes Beispiel anführen. Auch wir als Stadt Leipzig sind sehr darauf angewiesen, mit unseren Partnern in den Landkreisen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Wir tun dies beispielsweise in unserer Wirtschaftsförderungsgesellschaft WRL. Dort werden wir immer wieder von Kollegen aus den Landkreisen gefragt, was ihnen diese Zusammenarbeit bringt, weil es objektiv gesehen so ist, dass ein Großteil der Ansiedlungen nun einmal in der Stadt Leipzig und nur ein kleinerer Teil in den Landkreisen realisiert wird. Wir argumentieren dann immer so, dass es nicht nur auf die reinen Ansiedlungen ankommt, sondern darauf, dass die Region insgesamt davon profitiert, dass also, wenn es der Stadt Leipzig wirtschaftlich gutgeht, auch die Landkreise davon profitieren, zum Beispiel vom Arbeitskräfteangebot oder vom Zuzug in die Stadt oder um die Stadt Leipzig herum, dass all das auch einen gewissen Ausgleich für die Landkreise bringt. Insofern ist es auch aus meiner Sicht absolut unverständlich, dass wir hier solche Empfehlungen herausgeben und nicht umgekehrt bereit sind, an dieser Stelle mit unseren Kollegen in den Landkreisen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Ich möchte deshalb nicht nur für ein symbolisches Nein werben; ich möchte ganz klar dafür werben, dass wir heute hier im Stadtrat diese Vorlage ablehnen. Oberbürgermeister Jung: Erst Herr Hobusch, dann Herr Keller, dann Herr Schlegel und dann Herr von der Heide. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Tja, Herr Oberbürgermeister, jetzt sind Sie mal nicht in der Rolle des David, sondern in der Rolle des Goliath und müssen als Goliath zu David gehen und zurückziehen, befürchte ich; denn auch Sven Morlok und ich werden nicht nur ein symbolisches, sondern ein klares Nein an dieser Stelle bekennen. Frau Glöckner und Herr Bär, ich bin Ihnen dankbar für die Position, die Sie hier dargelegt haben, und hocherfreut über so viel Einsichtigkeit auch aufseiten des Stadtrates gegenüber der Situation kleinerer Partner. S e i t e | 50 Um noch einmal das Stichwort „kommunale Zusammenarbeit“ von Frau Dr. Heymann aufzugreifen: Vielleicht wäre es an dieser Stelle einfach anständiger gewesen, als Großer dem Kleinen eine gewisse Hilfestellung zu geben, anstatt zu sagen: Eure Begründung ist die falsche, und deswegen lehnen wir das ab. Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen. Es ist schon schwer nachvollziehbar, dass aus ausgerechnet aus dem Dezernat, das ständig davon spricht, dass wir in irgendeiner Weise Kostensteigerungen bei den Mieten in dieser Stadt vermeiden und Wohnraum in dieser Stadt schaffen müssen, eine Vorlage kommt, mit der eine Entlastung, nämlich durch den Bau von Einfamilienhäusern und anderem Wohnraum im Speckgürtel, abwürgt wird. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute gehört, wie schwer es ist, genug Schulen zu schaffen. Wir wissen, wie schwer es ist, dezentrale Unterbringung für Flüchtlinge zu organisieren. Wir haben nicht genug Sozialwohnungen. Wir sind zwar beim Kindertagesstättenausbau auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel. Wenn wir wollen, dass jetzt noch mehr Leute hierher ziehen, aber verbieten, dass sie im Umland bauen dürfen, bedeutet das: Wir müssten hier in der Stadt noch einen Gang zulegen. Das heißt: Wenn wir dem heute zustimmen, stimmen wir eigentlich dem Chaos zu. Wir sollten diese Vorlage ablehnen und uns freuen, dass Großpösna diese Wohnungen und sicherlich auch die dazugehörigen Schulen und Kitas baut. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Festzustellen ist, dass die Gemeinde zu doof war, eine ordentliche Begründung für ihr Ansinnen zu schreiben. Darauf hat die Stadtverwaltung reagiert. Das ist festzustellen. Frau Dubrau hat gesagt: Es geht um die Eigenentwicklung. Aber das spiegelt in gewisser Weise auch die Denkweise der Umlandgemeinden Leipzigs wider, nämlich: Leipzig, du bezahle und biete die soziale, kulturelle und weitere Infrastruktur; wir aber bekommen die Zuweisungen aufgrund des Bevölkerungswachstums. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Ich kann mich noch gut entsinnen, als sich vor 15 oder 20 Jahren im Regionalen Planungsverband ein Wettrennen entspann, wer als Zentraler Ort eingestuft wird. Wir haben damals gefragt: Ja, aber wie sieht es in einem Mittelzentrum mit einem Kino aus, ganz zu schweigen von einem Theater? Einmal abgesehen von Böhlen, das ein Kulturzentrum unterhält, aber wie sieht es denn anderswo aus? Darauf wird reflektiert. Insofern ist in der Tat so, dass das keine Einbahnstraße sein soll. Innerhalb des Regionalen Planungsverbandes muss es eine wirkliche Kooperation geben und nicht bloß überlegt werden, wie man sich an Leipzig ein Mütchen kühlen kann. Ähnliches vollzieht sich ja auch bei der Asylbewerberunterbringung, wobei das weniger darauf zurückzuführen ist, dass die Kommunen die Leute nicht annehmen, sondern darauf, dass die Asylbewerber schnellstmöglich das Weite suchen und in die Städte ziehen. Ich denke, man sollte hier sehr sachlich darüber entscheiden. Tatsache ist: Wenn Großpösna seinen Antrag entsprechend umformuliert, wird es mit Sicherheit auch unsererseits keine Hinderungsgründe geben. So wie ich gehört habe, ist es das Konsens in allen Fraktionen. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Man hat den Eindruck: Wir entscheiden heute über Großpösna und darüber, ob in Großpösna 50 Häuser gebaut werden dürfen oder nicht. Herr Keller, Sie haben gesagt, wir würden es ihnen verbieten. - Es ist mitnichten so, dass wir Großpösna etwas verbieten können. Wir geben eine Stellungnahme zu einem Bebauungsplan in Großpösna ab und sagen in dieser Stellungnahme: Großpösna, wenn ihr mit unserem Wachstum als Oberzentrum argumentiert, dann lehnen wir diesen Bebauungsplan ab. - Das ist die Stellungnahme, der wir zustimmen werden. Angenommen, das findet eine Mehrheit, was passiert dann? Dann wird diese Stellungnahme in der Gemeinde Großpösna abgewogen. Dann wird Großpösna sagen: Ja, okay. Aber aus Gründen der Eigenentwicklung brauchen wir diese 50 Häuser. - Und dann ist alles gut. Das ist das, worum es hier geht. Wenn es wirklich darum ginge, diese 50 Häuser in Großpösna zu verhindern, dann wäre ich mir auch nicht sicher, ob wir dieser Stellungnahme zustimmen könnten. So aber tun wir formal dem Verfahren Genüge, dass Großpösna mit der Eigenentwicklung argumentieren muss und nicht mit dem Wachstum der Stadt Leipzig. Ich denke, das ist in Ordnung. Deswegen werden wir der Stellungnahme zustimmen. S e i t e | 51 Ich glaube auch, dass das bei weitem nicht so relevant ist, wie es hier dargestellt wird. Herr Hobusch, Sie haben gesagt: Wir könnten der Gemeinde ja die Hand reichen und sagen: Macht das so und so. - Genau das tun wir mit dieser Stellungnahme. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Eigentlich sind die Argumente, die ich anführen wollte, jetzt schon sehr gut zusammengefasst worden. Es geht im Wesentlichen um formale Sachen. Leider ist die Gemeinde nicht in der Lage gewesen, ihren tatsächlichen Bedarf darzustellen, diesen entsprechend zu begründen und einen Plan zu machen. Es ist auch nicht so, wie hier dargestellt, dass wir die Zusammenarbeit mit der Gemeinde nicht pflegen. Ganz im Gegenteil: Es haben mehrere Beratungsgespräche stattgefunden. Es ist der Bürgermeisterin erklärt worden, wie sie es machen müsste. Sie hat sich leider nicht so gute Berater genommen, hat aber bereits zugesagt, das in der nächsten Phase zu ändern. Insofern: Wäre der Antrag entsprechend verändert worden, hätten wir eine ganz andere Vorlage formuliert. Aber ich denke, man kann der Vorlage jetzt zustimmen, ohne dass es zum Schaden der Gemeinde ist; ganz im Gegenteil. Oberbürgermeister Jung: Herr Danckert. Stadtrat Danckert (fraktionslos): Ich mache es ganz kurz. - Ich denke nicht, dass es hier nur um formelle Fragen gehen sollte. Die Kollegen sollten bitte auch nicht vergessen, wie viele Fehler in den 90er-Jahren gemacht wurden. Umlandgemeinden wie Großpösna und andere hätten nie so groß werden dürfen. Die Zersiedlung unserer Gegend ist schon sehr massiv und hatte in den 1990er- und auch den 2000er-Jahren gravierende Folgen für die Entwicklung Leipzigs. Auch wenn im Moment die Dynamik der Entwicklung anders ist, ändert das nichts an dem strategischen Ziel, dass man Fehlentwicklungen von damals entgegenwirken muss, auch heute noch. Ich teile auch den Größenwahn nicht, dass Leipzig demnächst auf Millionenstadtgröße wachsen wird. Das wird nicht passieren. Oberbürgermeister Jung: Der Worte sind genug gewechselt. Lasst uns Hände sehen. - Wer stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Abstimmung: Die Stellungnahme wird von einer knappen Mehrheit abgelehnt. 19.10 Modellvorhaben für geflüchtete junge Menschen „JOBLINGE für FLÜCHTLINGE“ - Eilbedürftig (VI-DS-02462) S e i t e | 52 nächste Mal Anträge zu diesem Bereich behandeln. Natürlich hätten wir all das gern Herrn Albrecht selbst gesagt und ihn für diese tolle Aktion gelobt. Aber leider ist er wieder nicht da. - Vielen Dank. Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Wird das Wort gewünscht? - Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Um es vorwegzunehmen: Natürlich finden wir diese Vorlage zustimmungswert. Die Joblinge gAG macht eine großartige Arbeit. 72 Prozent Vermittlung in ein Beschäftigungsprojekt ist wahrlich eine großartige Zahl. Ich habe mich zu Wort gemeldet, um Ihnen kurz die Rahmenbedingungen zu verdeutlichen, damit wir sie uns einprägen und sehen: Wie können Fördermöglichkeiten für Menschen, die Behinderungen haben oder Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben oder eine Migrationsgeschichte haben, funktionieren? - Die Joblinge gAG bekommt durch unsere Unterstützung eine 100prozentige Förderung für ihr Unternehmen für die nächsten zweieinhalb bis drei Jahre. Sie bekommt 8.293 Euro pro Teilnehmer pro Jahr, um diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer gut zu fördern. Sie erhält eine 14-prozentige Verwaltungs- und Sachkostenpauschale, 10 Prozent mehr als die normale Verwaltungspauschale. So geht Erfolg. Meine Damen und Herren, ich möchte gerne, dass Sie das verinnerlichen, wenn wir in unseren nächsten Haushaltsverhandlungen wieder darüber streiten, ob der eine Jugendhilfeverein 2.000 Euro weniger bekommt und der andere 3.000 Euro mehr. Die Bedingungen für Erfolg, so wie Joblinge es uns zeigt, sind 100 Prozent Förderung durch die öffentliche Hand. Wir haben noch einmal bei den Joblingen nachgefragt und erfahren, dass sie keine Sponsoren gewinnen konnten. Selbst die Lieblingskinder der deutschen Industrie, die die Joblinge ja sind, wo schon zur Eröffnung der Maßnahme der erste BMW vorrollte, konnten für ihre Maßnahme zur Förderung von Asylsuchenden, Migranten und Jugendlichen keine Sponsoren und keine Spenden auftreiben. Sie sind also auf unsere Hilfe angewiesen. Daher ist es wichtig, dass wir sehen: Um Menschen mit Migrationshintergrund und um Asylsuchende zu fördern, brauchen wir eine hohe Förderquote, bis zu 100 Prozent, und eine hohe Verwaltungspauschale, um zum Erfolg zu kommen. Bitte denken Sie daran, wenn wir das Oberbürgermeister Jung: Wir geben das Lob gerne weiter. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 3 Enthaltungen. Ansonsten einstimmig. 19.11 Strategisches Unternehmenskonzept des Kommunalen Eigenbetriebs Leipzig/Engelsdorf für den Zeitraum 2016-2020 (VI-DS-01908) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie auch hier um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 2 Enthaltungen, 2 Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 19.12 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig (VI-DS-02281) Einreicher: Dezernat Finanzen Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 20. Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig Wir hatten vereinbart, dass wir Ihnen sehr zeitnah und aktuell die Unterlagen zureichen. Ich weiß, dass das sozusagen noch druckwarm bei Ihnen gelandet ist. Sie konnten sicherlich noch nicht alles lesen; es gab eben eine Verstimmung. Aber in der Tat sind die Zahlen für das Jahr 2015 hier sehr ausführlich aufgelistet. In den Ausschüssen besteht die Möglichkeit der Nachbehandlung. Frau Krefft, Sie haben das Wort. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister! Weil es von hohem öffentlichen Interesse ist, wie die Refinanzierung unserer Finanzierung der Hilfe für Asylsuchende aussieht, hätte ich gern die Bestätigung, ob ich das, was auf Seite 14 ausgeführt wird, richtig verstehe, nämlich dass wir eine 70-prozentige Rückzahlung durch den Freistaat erhalten, was die soziale Betreuung von Flüchtlingen und die Ergänzungspauschalen angeht, und für investive Maßnahmen 100 Prozent. Das wird leider getrennt; mir ist nicht ganz klar, warum. Einmal wird von Gesamtaufwendungen gesprochen, für die es einen 70-prozentigen Rücklauf aus Mitteln des Landes geben soll. Zum anderen soll es für investive Mittel 100 Prozent geben. Interpretiere ich das richtig? Oberbürgermeister Jung: Jein. - Herrn Professor Fabian wird das erläutern. Bitte schön. S e i t e | 53 ren aussieht. Ich kann leider noch nicht mehr sagen. Bitte schön. Stadtrat Hentschel (AfD): Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Die hätte ich mir von Professor Fabian gewünscht. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Wenn es keine weiteren Fragen gibt, kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt. 21 Informationen I 21.1 Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig. Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2014 (VI-DS-01592) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Herr Engelmann. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich muss darauf aufmerksam machen: Das ist das vorläufige Rechenergebnis 2015. Wir haben Investitionszuschüsse bekommen. Diese haben die Ausgaben in 2015 gedeckt, werden aber nicht die in 2016 decken. Deswegen sieht das für 2015 an der Stelle gut aus. Oberbürgermeister Jung: Ich will es noch einmal verstärken. In 2015 hat die Zahl der Menschen, die uns erreicht haben, erst im vierten Quartal ihren Höhepunkt gehabt. Demzufolge waren die Vorkosten in 2015 natürlich geringer, als sie in 2016 sein werden, wo wir letztlich ein ganzes Jahr dieselben Plätze vorhalten müssen. Wir tun gut daran, zu differenzieren zwischen Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt. Dort haben wir die Pauschale letztes Jahr zu 100 Prozent nutzen können, nicht mehr und nicht weniger. Im Ergebnishaushalt läuft jetzt erst das Defizit auf. Das heißt: Die jetzigen Pauschalen plus Ergänzungspauschalen plus Zuwendungen und Bedarfszuweisungen plus Richtlinie Soziale Leistungen Flüchtlinge werden nach derzeitigem Stand nicht ausreichen - deutlich nicht ausreichen! -, um die Unterbringung der Menschen in Not durch die Stadt Leipzig zu finanzieren. Wir werden in den Verhandlungen mit dem Freistaat - so viel kann ich öffentlich sagen - ab Mai sehr intensiv diese Debatte führen müssen. Der Freistaat hat ein Gutachten zur sachsenweiten Kostensituation beauftragt. Wir werden gemeinsam mit dem SSG und dem Landkreistag mit dem Freistaat verhandeln müssen, wie die Finanzierung in 2016, in 2017 und in den Folgejah- Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Gestatten Sie, dass ich sowohl zum Luftreinhalteplan als auch zur nachfolgenden Vorlage spreche. Das sind Dinge, die sich durchaus als Einheit begreifen lassen. Oberbürgermeister Jung: Ja. Dann rufe ich jetzt auch diesen Tagesordnungspunkt auf: 21.2 Umsetzungsbericht 2015 zum Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig 2012 (VI-DS01643) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Bitte, fahren Sie fort. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Es ist nur sehr wenig Zeit vergangen seit dem Ende der Periode der Nachhaltigkeit der UNO. Soziale, ökologische und wirtschaftliche Ansätze sind nach wie vor - zumindest unserer Meinung nach - nicht ausreichend beachtet. Lassen Sie mich auf einige Probleme hinweisen. Dass wir nach wie vor nicht die einfache Reproduktion bei unseren Straßen herstellen können, pfeifen inzwischen die Spatzen von den Dächern. Dass das Amt, das faktisch dafür verantwortlich ist, das vielleicht aus ideologischen Gründen etwas zurückstellt, können wir nachvollziehen. Aber dann müsste man sich wenigstens auf die Radwege konzentrieren und dort Geld hineinstecken. Es kann nicht sein, dass wir Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 inzwischen die Fahrräder über die Schlaglöcher heben müssen. Bei einem weiteren Problem geht es um die Frage: Wie gehen wir mit Luftreinhaltung und Luftreinhalteplänen um? Die Strategie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist, dass wir immer dann, wenn etwas Neues entsteht, eine moderne Anlage schaffen. Bei einer wachsenden Stadt ist das nach meiner Meinung nicht möglich. Wir müssen explizit Mittel einstellen, um Luftreinhaltung und Lärmschutz in ausreichendem Maße zu schaffen. Es reicht nicht, zu warten, bis die Zeit ran ist. Ein drittes Problem, auf das ich aufmerksam machen möchte, betrifft die Frage: Wie gehen wir eigentlich mit unseren Stadträten um? Seitens unserer Fraktion gab es eine Anfrage zu Lkws, die, wenn sie im Durchgangsverkehr unterwegs sind, gebremst fahren sollten. Wir hatten gebeten, dass dazu Untersuchungen stattfinden sollten. Hier im Stadtrat wurde dargestellt, dass solche Untersuchungen bereits stattgefunden haben. Ich habe mir die Vorlage geben lassen und festgestellt, dass diese Untersuchung im Jahr 2007 stattfand. Das ist kein Umgang mit den Stadträten, ganz abgesehen davon, dass diese Untersuchung nicht aktuell ist. Ein weiteres Problem ist, dass die Verwaltung ständig an die Anträge der Stadträte und deren Umsetzung erinnert werden muss. Spaßeshalber sei an die Schilder erinnert, die, egal ob man mit dem Auto oder dem Fahrrad fährt, Tempo 30 zeigen. Das ist aberwitzig. Erst werden sie nicht aufgestellt, und jetzt sind sie da und taugen nichts. Hier muss man ein bisschen offener miteinander umgehen. Was wollen wir? Das ist vielleicht das Konstruktive an dem bisher eher destruktiven Vortrag. Am 20.06.1996 wurden vom Stadtrat die Umweltqualitätsziele und -standards beschlossen. Im Jahr 2003 wurden sie ergänzt. Heute sind sie unmodern. Nach zwölf Jahren ist erneut ein Punkt erreicht, an dem die Umweltqualitätsziele in ihrer bestehenden Fassung einer kritischen Prüfung unterzogen und gegebenenfalls überarbeitet werden sollten. Zunächst einmal gibt es Ziele und Standards, bei denen zu diskutieren ist, ob sie heute noch zeitgemäß sind. Sodann gibt es Ziele und Standards, die nur bis zum Jahr 2015 festgelegt worden sind und fortgeschrieben werden müssten. Letzten Endes gibt es neuere Entwicklungen, wie zum Beispiel die Bemühungen um Klimaschutz und Energieeinsparung oder S e i t e | 54 aber die Bestrebungen, sich dem Klimawandel anzupassen, für die neue Ziele und Standards formuliert werden müssen. Damit die Umweltqualitätsziele und -standards weiterhin ihre wichtige Funktion für die nachhaltige Entwicklung Leipzigs behalten, sollte eine Überarbeitung im genannten Sinn erfolgen. Unsere Fraktion - wir haben das noch nicht ganz zu Ende diskutiert - möchte die Stadtverwaltung beauftragen, die Umweltqualitätsziele und standards auf ihre Erreichung und Einhaltung zu evaluieren, sie fortzuschreiben bzw. neu zu fassen. Das ist unsere Zielstellung. Wir hoffen, dass wir beim Lärmaktions- und Luftreinhalteplan einen Schritt vorankommen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. - Informationen geben wir Ihnen zur Kenntnis. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zu 21.1 und zu 21.2 gibt, stelle ich fest: Die Informationen zu diesen beiden Tagesordnungspunkten wurden von Ihnen zur Kenntnis genommen. 21.3 Aktueller Sachstand zum Thema „Kooperative Baulandentwicklung“ (VI-DS01757) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Auch hier bitte ich Sie um Kenntnisnahme. 21.4 Ergebnis der Prüfung über die Zusammenlegung der Gesellschaften bzw. Geschäftsführungen der LESG mbH und der LEVG mbH (VI-DS-01799) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ich bitte Sie ebenfalls um Kenntnisnahme. Wortmeldungen sehe ich nicht. 21.5 Bericht zur Umsetzung der Eigentümerziele der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks KG (LEVG) (VI-DS-02240) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es dazu Wortmeldungen? - Sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend. Verlaufsprotokoll vom 20.04.2016 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Pellmann: ___________________________________ Stadtrat Oßwald: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 55