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Kommune
Leipzig
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26.01.16, 09:15
Aktualisiert
15.05.17, 09:36

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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Telefon Fax 0341 123-2119 0341 123-2105 e-mail bfr@leipzig.de Datum 06.11.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Donnerstag, dem 19.11.2015, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 19.11.2015 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 06.11.2015 TAGESORDNUNG 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2015 Teil I: Beschlussprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 8 Aktuelle Stunde 8.1 Flüchtlinge in Leipzig - Wie werden die Herausforderungen angenommen und bewältigt? VI-AS-02044 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 9 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 10 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen) 10.1 Einhaltung der StVO in der Nähe von Schulen VI-EF-01748 Einreicher: Peter Münch 10.2 Koalition gegen Diskriminierung VI-EF-02040 Einreicher: Rolf Allerdissen 10.3 Ausbau/Neubau eines Outdoor-Trainingsplatzes VI-EF-02050 Einreicher: Rafael Materia 10.4 Verteilung des Leipziger Amtsblattes an Leipziger Haushalte VI-EF-02056 Einreicher: Ralf Kohl 11 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 11.1 Naturkundemuseum Einreicher: Petitionsausschuss VI-P-01386 11.2 Linie 9 muss bleiben! Statt stilllegen mit der Straßenbahn zum Cospudener See VI-P-01919 Einreicher: Petitionsausschuss 12 Besetzung von Gremien 12.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (5. Änderung) DS-00768/14-DS-05 Einreicher: Oberbürgermeister 12.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (1. Änderung) VI-DS-01125-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister 12.3 Berufung eines sachkundige Einwohners in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-02047 Einreicher: Oberbürgermeister 13 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 13.1 Vertreter für die Trägerversammlung "Jobcenter Leipzig" VI-DS-01911 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 14 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 15 Anträge zur Beschlussfassung 15.1 Nutzbarmachung des Bowlingtreffs A-00702/14 Einreicher: CDU-Fraktion 15.2 Einrichtung eines Willkommenszentrums für Geflüchtete und Migranten und Migrantinnen VI-A-01381-NF-003 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.3 Bildungsqualität sichern – Schulangebot ausbauen VI-A-01523-NF-01 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.4 Aufwertung der William-Zipperer-Straße für den Radverkehr VI-A-01606 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.5 Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße VI-A-01785-NF-02 Einreicher: SPD-Fraktion 15.6 Öffentliches und freies City-WLAN-Netz für Leipzig VI-A-01846 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16 Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1 Asylbewerber in Leipzig: Aktuelle Daten II VI-F-02064 Einreicher: CDU-Fraktion 16.2 Auskömmlichkeit der Kita-Pauschale VI-F-02069 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 16.3 Umsetzung des Beschlusses "Kulturbahn Linie 14" von 2010 VI-F-01969 Einreicher: SPD-Fraktion 16.4 Einrichtung einer elektronischen Abstimmanlage und Sanierung des Sitzungssaales VI-F-02061 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.5 Revitalisierung von ungenutzten Bahnhofsgebäuden und leerstehenden Bahn-Wohnanlagen im Stadtgebiet Einreicher: AfD-Fraktion VI-F-02066 16.6 Kostensteigerung in den kommunalen Museen VI-F-01977 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.7 Fußverkehrsbeauftragter VI-F-01994 Einreicher: Stadtrat Konrad Riedel Einreicher: Stadtrat Claus Müller 16.8 Kulturelle Angebote für Migrantinnen/Migranten im Allgemeinen und Flüchtlinge im Speziellen (schriftliche Beantwortung) VI-F-01968 Einreicher: Stadträtin Mandy Gehrt 16.9 Terminvergabe Standesamt VI-F-02028 Einreicher: Stadtrat Falk Dossin 16.10 Ergänzung der Eigentümerziele für die LWB VI-F-02062 Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel 16.11 Verkehrssicherungspflicht der Stadt Leipzig auf Fußwegen, hier Th.-Müntzer-Siedlung (alt) VI-F-02048 Einreicher: Stadtrat Reiner Engelmann 17 Bericht des Oberbürgermeisters 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 19 Vorlagen I 19.1 Wahl von Andris Nelsons zum 01.05.2017 zum Gewandhauskapellmeister der Stadt Leipzig VI-DS-01862 Einreicher: Dezernat Kultur 19.2 Personalangelegenheit in Anlehnung an § 8 Abs. 3 Ziff. 3 Hauptsatzung - Bestellung von Herrn Dr. Lange zum stellvertretenden Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Leipzig VI-DS-01857 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.3 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen VI-DS-01241 Einreicher: Dezernat Finanzen 19.4 Außerplanmäßige Aufwendungen 2015 und 2016 gem. § 79(1) SächsGemO für das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig VI-DS-01609 Einreicher: Oberbürgermeister 19.5 Bearbeitung der Anrufe der Landeshauptstadt Dresden sowie weiterer Kommunen und Landkreise auf der Behördenrufnummer 115 durch das Bürgertelefon Leipzig VI-DS-01618 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.6 Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung von Teilflächen der Flurstücke 1343 und 1349 Gemarkung Mockau, Tauchaer Straße) VI-DS-01626 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.7 Bebauungsplan Nr. 347 "Wohnen an der Olbrichtstraße/Ecke Tresckowstraße"; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte; Satzungsbeschluss VI-DS-01653 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.8 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Neubau "Erikenbrücke" und Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO für das Jahr 2016 mit Kassenwirksamkeit in 2017 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-01687 19.9 Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO VI-DS-01733 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.10 Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 09.05.2015 VI-DS-01745 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.11 Erste Änderung zur Abfallwirtschaftssatzung vom 20.11.2014, gültig ab 01.01.2016 VI-DS-01777 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.12 Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2016 VI-DS-01778 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.13 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2016 VI-DS-01779 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.14 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2016 VI-DS-01780 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.15 Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-AxenStraße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO VI-DS-01784 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.16 Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2016 aus besonderem Anlass VI-DS-01793 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.17 Delegationsreise nach Israel im Dezember 2015 VI-DS-01794 Einreicher: Oberbürgermeister 19.18 Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 - Stand 20.08.2015 und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO VI-DS-01854 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.19 Haushaltsmittel 2015/16 für Straßenbahninvestitionen: Auszahlung als zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die LVV VI-DS-01829 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Oberbürgermeister 19.20 Terminplan für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 VI-DS-01933 Einreicher: Dezernat Finanzen 19.21 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltjahr 2015 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW) i.H.v. 7.918 T€. VI-DS-01991 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.22 Finanzierung des Bauabschnittes Sellerhäuser Bogen des Projektes Parkbogen Ost aus dem Programm "Nationale Projekte des Städtebaus" und Bestätigung der außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 20 Sachstand Asyl VI-DS-02025 EILBEDÜRFTIG 21 Informationen I 21.1 Touristischer Entwicklungsplan (TEP) der Stadt Leipzig bis 2019 DS-00837/14 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 21.2 Wesentliche Auflagen und Schlussfolgerungen aus dem Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom 03.07.2015 zur Genehmigung der Haushaltssatzungen 2015 und 2016 VI-DS-01737 Einreicher: Dezernat Finanzen 21.3 Finanzbericht 2015 zum Stichtag 30.06.2015 VI-DS-01775 Einreicher: Dezernat Finanzen 21.4 Überprüfung des Verfahrens zur Genehmigung einer Halteverbotszone wegen Umzug Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Nichtöffentlicher Teil 22 Anfragen an den Oberbürgermeister II 23 Anträge zur Beschlussfassung II 24 Bericht des Oberbürgermeisters II 25 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen II 26 Vorlagen II 27 Informationen II VI-DS-01938 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Leipzig, 26.11.2015 NIEDERSCHRIFT Ratsversammlung am 19.11.2015 Teil 1: Beschlussprotokoll SI/2015/328 -2Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Niederschrift Ratsversammlung Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr Sitzungsende: 19:41 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Anwesende Mitglieder Vorsitz Herr Burkhard Jung reguläre Mitglieder (Verwaltung) Herr Karsten Albrecht Herr Falk Dossin Herr Achim Haas Herr Andreas Habicht Herr Gerd Heinrich Frau Jessica Heller Frau Sabine Heymann EC Herr Dietmar Kern Herr Swen Kuthe Herr Jens Lehmann Herr Ansbert Maciejewski Frau Andrea Niermann Herr Nils Oberstadt Herr Konrad Riedel Herr Claus-Uwe Rothkegel Herr Michael Weickert Herr Thomas Zeitler Herr Adam Bednarsky Herr Alexej Danckwardt Frau Beate Ehms Herr Reiner Engelmann Frau Mandy Gehrt Herr William Grosser Herr Marco Götze Frau Margitta Hollick Frau Skadi Jennicke Frau Carola Lange Frau Ilse Lauter Frau Birgitt Mai Frau Juliane Nagel Herr Sören Pellmann Frau Franziska Riekewald Herr Siegfried Schlegel (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) -3Herr Steffen Wehmann Frau Naomi-Pia Witte Herr Heiko Bär Herr Axel Dyck Frau Ute Elisabeth Gabelmann Herr Andreas Geisler Frau Ingrid Glöckner Frau Ute Köhler-Siegel Herr Claus Müller Herr Heiko Oßwald Frau Katharina Schenk Herr Christian Schulze Herr Sebastian Walther Herr Mathias Weber Frau Nicole Wohlfarth Herr Christopher Zenker Frau Petra Cagalj Sejdi Herr Dieter Deissler Herr Tim Elschner Frau Katharina Krefft Frau Annette Körner Frau Judith Künstler Frau Anett Ludwig Frau Gesine Märtens Herr Michael Schmidt Herr Norman Volger Herr Daniel von der Heide Herr Holger Hentschel Herr Tobias Keller Herr Christian Kriegel Herr Jörg Kühne Herr Sven Morlok Herr Enrico Böhm Ortsvorsteher Herr Berndt Böhlau Herr Andreas Diestel Herr Roland Geistert Herr Thomas Hoffmann Abwesende Mitglieder (DIE LINKE) (DIE LINKE) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (AfD) (AfD) (AfD) (AfD) (fraktionslos) (fraktionslos) (Freie Wählergemeinschaft Seehausen) () (LUV) () reguläre Mitglieder Herr Stefan Georgi Herr Frank Tornau Frau Nicole Christiane Lakowa Herr René Hobusch Ortsvorsteher Frau Margitta Ziegler Herr Peter Freydank Herr Matthias Kopp Herr Stefan Köster (CDU) (CDU) (Bündnis 90/Die Grünen) (fraktionslos) entschuldigt entschuldigt (BI 1990) (FDP) (parteilos) (-) entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt -4Frau Annemarie Opitz Frau Ines Richter Herr Heinz Walther Herr Volker Woitynek (-) () (SPD) (CDU) entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt -5Protokoll: (öffentlich) TOP 1 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:03 Uhr 54 Stadträtinnen und Stadträte = 76 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig. TOP 3 Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung gibt die Vertagung folgender Tagesordnungspunkte bekannt: 16.10, 19.3, 19.7, 19.15 und 21.1 TOP 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung TOP 5 Niederschrift TOP 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2015 Teil I: Beschlussprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil 1 Beschlussprotokoll fest. TOP 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters TOP 7 Mandatsveränderungen TOP 8 Aktuelle Stunde TOP 8.1 Flüchtlinge in Leipzig - Wie werden die Herausforderungen angenommen und bewältigt? Vorlage: VI-AS-02044 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr BM Prof. Fabian berichtet zum Thema der "Aktuellen Stunde". -6- TOP 9 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte TOP 10 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen) TOP 10.1 Einhaltung der StVO in der Nähe von Schulen Vorlage: VI-EF-01748 Einreicher: Peter Münch Einwohner nicht anwesend, die Frage wird schriftlich beantwortet TOP 10.2 Koalition gegen Diskriminierung Vorlage: VI-EF-02040 Einreicher: Rolf Allerdissen Antwort: Herr OBM Jung TOP 10.3 Ausbau/Neubau eines Outdoor-Trainingsplatzes Vorlage: VI-EF-02050 Einreicher: Rafael Materia Einwohner nicht anwesend, die Frage wird schriftlich beantwortet TOP 10.4 Verteilung des Leipziger Amtsblattes an Leipziger Haushalte Vorlage: VI-EF-02056 Einreicher: Ralf Kohl Antwort: Herr OBM Jung TOP 11 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) TOP 11.1 Naturkundemuseum Vorlage: VI-P-01386 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen -7TOP 11.1.1 dazu VSP Vorlage: VI-P-01386-VSP-001 Einreicher: Dezernat Kultur Zur Kenntnis genommen TOP 11.2 Linie 9 muss bleiben! Statt stilllegen mit der Straßenbahn zum Cospudener See Vorlage: VI-P-01919 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 11.2.1 dazu VSP Vorlage: VI-P-01919-VSP-001 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Zur Kenntnis genommen TOP 12 Besetzung von Gremien TOP 12.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (5. Änderung) Vorlage: DS-00768/14-DS-05 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit zur Kenntnis: Fraktion CDU Mitglied Gerd Heinrich CDU Frank Tornau CDU Stefan Georgi Stellvertreter Ansbert Maciejewski, Falk Dossin, Dietmar Kern Ansbert Maciejewski, Falk Dossin, Dietmar Kern Ansbert Maciejewski, Falk Dossin, Dietmar Kern -8- DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE SPD SPD Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen AfD William Grosser Birgitt Mai Alexej Danckwardt Heiko Bär Andreas Geisler Norman Volger Ilse Lauter, Steffen Wehmann, Beate Ehms Ilse Lauter, Steffen Wehmann, Beate Ehms Ilse Lauter, Steffen Wehmann, Beate Ehms Nicole Wohlfarth, Ute Elisabeth Gabelmann Nicole Wohlfarth, Ute Elisabeth Gabelmann Nicole Christiane Lakowa, Anett Ludwig Annette Körner Nicole Christiane Lakowa, Anett Ludwig Jörg Kühne Holger Hentschel 2. Die Ratsversammlung nimmt folgende geänderte Zusammensetzung des Fachausschusses Sport zur Kenntnis: Fraktion CDU CDU CDU DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE SPD SPD Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen AfD Mitglied Dietmar Kern Stellvertreter Achim Haas, Konrad Riedel, Nils Oberstadt Ansbert Maciejewski Achim Haas, Konrad Riedel, Nils Oberstadt Jens Lehmann Achim Haas, Konrad Riedel, Nils Oberstadt Margitta Hollick Juliane Nagel, Mandy Gehrt, Dr. Skadi Jennicke Adam Bednarsky Juliane Nagel, Mandy Gehrt, Dr. Skadi Jennicke Sören Pellmann Juliane Nagel, Mandy Gehrt, Dr. Skadi Jennicke Sebastian Walther Heiko Oßwald, Andreas Geisler Christopher Zenker Heiko Oßwald, Andreas Geisler Michael Schmidt Dr. Judith Künstler, Dr. Gesine Märtens Petra Cagalj Sejdi Dr. Judith Künstler, Dr. Gesine Märtens Holger Hentschel Christian Kriegel 3. Damit wird der Beschluss Nr. VI-DS-00768/14 vom 18.12.2014 in seiner aktuell gültigen Fassung geändert. TOP 12.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (1. Änderung) Vorlage: VI-DS-01125-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung bestellt1 widerruflich gemäß § 47 SächsGemO sowie § 17 Hauptsatzung der Stadt Leipzig Frau Susann Hanske (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) als Stellvertreterin in den Behindertenbeirat. -92. Damit wird der Beschluss Nr. VI-DS-01125 vom 16.09.2015 in seiner aktuell gültigen Fassung geändert. 1 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung bestellt werden. Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Behindertenbeirates: Fraktion CDU DIE LINKE SPD Bündnis 90/Die Grünen AfD Mitglied Konrad Riedel Margitta Hollick Udo Richter Jens Reichmann Thomas Ackner Stellvertreter Eric Buchmann Beate Ehms Lars Menzel Dr. Gesine Märtens Jörg Kühne Organisation/Institution Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e. V. Behindertenhilfeeinrichtungen Mitglied Stefan Del Re Stellvertreter Lutz Köhler Vertreter der Selbsthilfegruppen KMV Sachsen e. V. Lebenshilfe e. V. Blinden- und Sehbehinderten- Vertretung Sachsen, KO Leipzig Sozialverband VdK Sachsen Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Behindertenverband Leipzig Durchblick e. V. AG Frühförderung Constanze Barth (Wohn- Marlis Schlecht (Kätheheim Losinskiweg) Kollwitz-Heim) Klaus Vogt Christian Lissek Edith Stelzer Hans Günter Funke Liane Döring Jürgen Krug Henry Voigt Daniel Rothe Kerstin Füldner Andreas Schneider Gunter Jähnig Jens-Otto Didier n. n. b. Karin Färber Susann Hanske Anojeta Marggraf Thomas Bolte n. n. b. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 12.3 Berufung eines sachkundige Einwohners in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorlage: VI-DS-02047 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: Die Ratsversammlung beruft gemäß § 44 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung folgenden sachkundigen Einwohner zur Beratung einzelner Angelegenheiten widerruflich für die VI. Wahlperiode als beratende Mitglieder in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Herrn Felix Englisch (Stadtschülerrat Leipzig). Gleichzeitig wird Herrn Luka Meloian als sachkundiger Einwohner abberufen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -10- TOP 13 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist TOP 13.1 Vertreter für die Trägerversammlung "Jobcenter Leipzig" Vorlage: VI-DS-01911 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beruft Herrn Andreas Müller als Mitglied und Herrn Frank Pörner als Stellvertreter aus der Trägerversammlung "Jobcenter Leipzig" ab. 2. Die Ratsversammlung beruft Herrn Ulrich Hörning, Bürgermeister und Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung, als Mitglied in die Trägerversammlung "Jobcenter Leipzig" und als Stellvertreter für den Bürgermeister und Beigeordneten für Wirtschaft und Arbeit. 3. Die Ratsversammlung beruft als stellvertretendes Mitglied für Herrn Ulrich Hörning in die Trägerversammlung "Jobcenter Leipzig" Herrn Dr. Christian Aegerter, Amtsleiter des Hauptamtes. 4. Damit wird der Beschluss RBV-1782/13 geändert. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 14 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) TOP 14.1 Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern Vorlage: VI-A-02071 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau TOP 14.2 Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig Vorlage: VI-A-02075 Einreicher: Jugendhilfeausschuss verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule -11TOP 14.3 Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring, 04288 Leipzig Vorlage: VI-A-02099 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau TOP 14.4 Schaffung eines P+R-Parkplatzes Prager Straße, LVB-Endhaltestelle "Meusdorf" Vorlage: VI-A-02100 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau, FA Wirtschaft und Arbeit TOP 14.5 Zeitweilige Aussetzung von Grundstücksbewertungen Vorlage: VI-A-02078 Einreicher: AfD-Fraktion verwiesen: Grundstücksverkehrsausschuss TOP 14.6 Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser Vorlage: VI-A-02098 Einreicher: Fraktion DIE LINKE verwiesen: Verwaltungsausschuss, Jugendbeirat TOP 14.7 Erhalt Straßenbahninfrastruktur ab Connewitzer Kreuz bis Markkleeberg-Mitte Vorlage: VI-A-02094 Einreicher: SR M. Weber, SR U. E. Gabelmann, SR K. Schenk Einreicher: SR. F. Riekewald, SR M. Götze verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Leipzig-Süd, Jugendbeirat, Verwaltungsausschuss TOP 14.8 Stadtgeschichte mittels moderner QR-Cobble-Technologie erlebbar machen Vorlage: VI-A-02041 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Kultur, FA Allgemeine Verwaltung, Jugendbeirat TOP 14.9 Evaluierung und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig Vorlage: VI-A-02097 Einreicher: Fraktion DIE LINKE verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Kultur, FA Stadtentwicklung und Bau, FA Wirtschaft und Arbeit, Migrantenbeirat TOP 14.10 Zeitbeschränkte Parkzonen Vorlage: VI-A-02068 Einreicher: Stadtrat Thomas Zeitler verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Leipzig-Mitte -12TOP 14.11 Entscheidungsgrundlage zur Halle 7 (Baumwollspinnerei) Vorlage: VI-A-02105 Einreicher: Stadträtin Dr. S. Jennicke Einreicher: Stadträtin A. Körner Einreicher: Stadträtin K. Schenk verwiesen: FA Kultur, Jugendbeirat TOP 14.12 Aufstockung der SPRINT-Mittel für mehr Sprach- und KulturmittlerInnen für Angebote Freie Träger Vorlage: VI-A-02107 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE verwiesen: Jugendhilfeausschuss, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Migrantenbeirat TOP 15 Anträge zur Beschlussfassung TOP 15.1 Nutzbarmachung des Bowlingtreffs Vorlage: A-00702/14 Einreicher: CDU-Fraktion Beschluss: Der Bowlingtreff wird zeitnah zur Vergabe von Erbbaurecht, Pacht und Miete ausgeschrieben, um ihn, auch zur Belebung des Wilhelm-Leuschner-Platzes, wieder nutzbar zu machen. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen eines Konzeptverfahrens. In der Ausschreibung sind die Bewerber aufzufordern, ein Nutzungskonzept für den Bowlingtreff vorzulegen. Den Zuschlag soll der Bieter mit dem Konzept erhalten, das den kommunalen Entwicklungszielen am besten und am nachhaltigsten entspricht. Die Umsetzung des ausgewählten Konzeptes ist bei Vertragsabschluss durch geeignete Regelungen sicherzustellen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 15.1.1 dazu VSP Vorlage: A-00702/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit zur Kenntnis genommen TOP 15.1.2 dazu ÄA Vorlage: A-00702/14-ÄA-02 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Erledigt mit Beschlussfassung zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -13- TOP 15.1.3 dazu ÄA Vorlage: A-00702/14-ÄA-04 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag des Antrags A-00702/14 wird wie folgt neu gefasst: Der Bowlingtreff wird zeitnah zur Vergabe von Erbbaurecht, Pacht und Miete ausgeschrieben, um ihn, auch zur Belebung des Wilhelm-Leuschner-Platzes, wieder nutzbar zu machen. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen eines Konzeptverfahrens. In der Ausschreibung sind die Bewerber aufzufordern, ein Nutzungskonzept für den Bowlingtreff vorzulegen. Den Zuschlag soll der Bieter mit dem Konzept erhalten, das den kommunalen Entwicklungszielen am besten und am nachhaltigsten entspricht. Die Umsetzung des ausgewählten Konzeptes ist bei Vertragsabschluss durch geeignete Regelungen sicherzustellen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 15.2 Einrichtung eines Willkommenszentrums für Geflüchtete und Migranten und Migrantinnen Vorlage: VI-A-01381-NF-003 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister prüft die Einrichtung eines zentralen Informations- und Beratungsangebotes für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten (Willkommenszentrums) als Modellprojekt und legt bis zum Ende des ersten Quartals 2016 einen Vorschlag zur Umsetzung vor, der auch Alternativen betrachtet. 2. Der Migrantenbeirat, sowie Vereine und Initiativen aus dem Bereich Migrations- und Flüchtlingsarbeit werden in die Erarbeitung des Vorschlages eingebunden. 3. Im Focus der Prüfung soll das Ziel einer zentralen, niedrigschwelligen Schnittstelle (Willkommenszentrum) zwischen MigrantInnen, Asylsuchenden, Flüchtlingen, BürgerInnen, Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Kultur stehen, welche neben Beratung und Information bereits vorhandene Vereine und Initiativen unterstützen, stärken, vernetzten und bewerben kann. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen TOP 15.2.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-01381-VSP-001 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Zur Kenntnis genommen -14- TOP 15.2.2 dazu ÄA Vorlage: VI-A-01381-ÄA-002 Einreicher: Fraktion DIE LINKE zurückgezogen TOP 15.2.3 dazu ÄA Vorlage: 01381-NF-003-ÄA-01 Einreicher: Stadträtin Katharina Krefft Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister prüft die Einrichtung eines zentralen Informations- und Beratungsangebotes für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten (Willkommenszentrums) als Modellprojekt und legt bis zum Ende des ersten Quartals 2016 einen Vorschlag zur Umsetzung vor, der auch Alternativen betrachtet. 2. Der Migrantenbeirat, sowie Vereine und Initiativen aus dem Bereich Migrations- und Flüchtlingsarbeit werden in die Erarbeitung des Vorschlages eingebunden. 3. Im Focus der Prüfung soll das Ziel einer zentralen, niedrigschwelligen Schnittstelle (Willkommenszentrum) zwischen MigrantInnen, Asylsuchenden, Flüchtlingen, BürgerInnen, Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Kultur stehen, welche neben Beratung und Information bereits vorhandene Vereine und Initiativen unterstützen, stärken, vernetzten und bewerben kann. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen TOP 15.3 Bildungsqualität sichern – Schulangebot ausbauen Vorlage: VI-A-01523-NF-01 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Städtische ungenutzte Schulliegenschaften werden zur konzeptionellen Vergabe an Freie Schulen für das Schuljahr 2016/17 und folgende vorbereitet. 2. Die Stadt Leipzig unterstützt freie Schulträger anlassbezogen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Suche nach Liegenschaften ihrer Kapazitäten. Abstimmungsergebnis: Beschlusspunkt 1: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung Beschlusspunkt 2: einstimmig angenommen bei 7 Enthaltungen -15TOP 15.3.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-01523-VSP-001 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Zur Kenntnis genommen TOP 15.4 Aufwertung der William-Zipperer-Straße für den Radverkehr Vorlage: VI-A-01606 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: 1. Im Zusammenhang mit dem Umbau der Georg-Schwarz-Straße ist eine temporäre Lichtsignalan-lage an der Hans-Driesch-Straße, Höhe William-Zipperer-Straße zur Verbesserung der Querungs-bedingungen für Fußgänger und Radfahrer einzurichten. 2. In der William-Zipperer-Straße wird im Bereich zwischen Hans-Driesch-Straße und Georg-SchwarzStraße eine Deckensanierung als flächige Instandsetzung durch Auftrag eines Dünnschichtbelages durchgeführt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 15.4.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-01606-VSP-001 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Finanzen (mitwirkend) vom Einreicher übernommen TOP 15.5 Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße Vorlage: VI-A-01785-NF-02 Einreicher: SPD-Fraktion Beschluss: Die Stadtverwaltung prüft bei der Überarbeitung bzw. Präzisierung des mittelfristigen Investitionsprogramms eine Einordnung des Ausbaus der Kreuzung Essener Straße/Delitzscher Straße mit höchster Priorität. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen -16TOP 15.5.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-01785-VSP-001 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung prüft bei der Überarbeitung bzw. Präzisierung des mittelfristigen Invbestitionsprogramms eine Einordnung des Ausbaus der Kreuzung Essener Straße/Delitzscher Straße. Die Verwaltung gibt dazu folgenden Sachstand zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Herr Stadtrat Schlegel übernimmt den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag. Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen. TOP 15.6 Öffentliches und freies City-WLAN-Netz für Leipzig Vorlage: VI-A-01846 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung eines offenen und frei zugänglichen WLAN-Netzes im öffentlichen Raum, zumindest zuerst für die Leipziger Innenstadt, voranzutreiben. 2. Dazu soll eine Projektgruppe aus internen und externen interessierten Partnern gebildet werden, die einen konkreten Umsetzungsvorschlag für die Planung, Errichtung, Betreibung und externe Finanzierung des City-WLAN-Netzes erarbeitet, welcher dem Stadtrat bis Ende II. Quartal 2016 vorzulegen ist. 3. Das Netz soll möglichst ohne städtischen Zuschuss errichtet und betrieben werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 15.6.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-01846-VSP-001 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Zur Kenntnis genommen TOP 16 Anfragen an den Oberbürgermeister -17- TOP 16.1 Asylbewerber in Leipzig: Aktuelle Daten II Vorlage: VI-F-02064 Einreicher: CDU-Fraktion Antwort: Herr BM Prof. Fabian TOP 16.2 Auskömmlichkeit der Kita-Pauschale Vorlage: VI-F-02069 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: Herr BM Prof. Fabian TOP 16.3 Umsetzung des Beschlusses "Kulturbahn Linie 14" von 2010 Vorlage: VI-F-01969 Einreicher: SPD-Fraktion Antwort: Herr BM Faber TOP 16.4 Einrichtung einer elektronischen Abstimmanlage und Sanierung des Sitzungssaales Vorlage: VI-F-02061 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Herr BM Albrecht TOP 16.5 Revitalisierung von ungenutzten Bahnhofsgebäuden und leerstehenden BahnWohnanlagen im Stadtgebiet Vorlage: VI-F-02066 Einreicher: AfD-Fraktion Antwort: Herr BM Albrecht TOP 16.6 Kostensteigerung in den kommunalen Museen Vorlage: VI-F-01977 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftliche Beantwortung TOP 16.7 Fußverkehrsbeauftragter Vorlage: VI-F-01994 Einreicher: Stadtrat Konrad Riedel Einreicher: Stadtrat Claus Müller Antwort: Herr BM Albrecht TOP 16.8 Kulturelle Angebote für Migrantinnen/Migranten im Allgemeinen und Flüchtlinge im Speziellen (schriftliche Beantwortung) Vorlage: VI-F-01968 Einreicher: Stadträtin Mandy Gehrt schriftliche Beantwortung -18- TOP 16.9 Terminvergabe Standesamt Vorlage: VI-F-02028 Einreicher: Stadtrat Falk Dossin Antwort: Herr BM Hörning TOP 16.10 Ergänzung der Eigentümerziele für die LWB Vorlage: VI-F-02062 Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel vertagt TOP 16.11 Verkehrssicherungspflicht der Stadt Leipzig auf Fußwegen, hier Th.-MüntzerSiedlung (alt) Vorlage: VI-F-02048 Einreicher: Stadtrat Reiner Engelmann Antwort: Herr BM Albrecht TOP 17 Bericht des Oberbürgermeisters TOP 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen TOP 19 Vorlagen I TOP 19.1 Wahl von Andris Nelsons zum 01.02.2018 zum Gewandhauskapellmeister der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01862-NF-01 Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: 1. Herr Riccardo Chailly wird als Gewandhauskapellmeister zum 31.07.2016 abberufen. 2. Herr Andris Nelsons wird mit Wirkung zum 01.02.2018 bis zum 31.07.2022 zum Gewandhauskapellmeister gewählt. 3. Der Oberbürgermeister wird zum Abschluss des entsprechenden Vertrages mit Herrn Andris Nelsons bevollmächtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung -19- TOP 19.2 Personalangelegenheit in Anlehnung an § 8 Abs. 3 Ziff. 3 Hauptsatzung - Bestellung von Herrn Dr. Lange zum stellvertretenden Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Leipzig Vorlage: VI-DS-01857 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss: 1. Die Ratsversammlung stimmt der Bestellung von Herrn Dr. Michael Lange zum stellvertretenden Geschäftsführer der gE Jobcenter Leipzig vom 1. Januar 2016 befristet bis zum 2020 zu. 31. Dezember 2. Die mit Beschluss Nr. RBV/3040 vom 27. Mai 2014 festgelegte außertarifliche Vergütung wird für diesen Zeitraum unverändert fortgeführt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.3 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen Vorlage: VI-DS-01241 Einreicher: Dezernat Finanzen vertagt TOP 19.3.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-001 Einreicher: CDU-Fraktion TOP 19.3.2 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-002 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP 19.3.3 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01241-ÄA-003 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -20TOP 19.4 Außerplanmäßige Aufwendungen 2015 und 2016 gem. § 79(1) SächsGemO für das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig Vorlage: VI-DS-01609 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig unterstützt das „Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig" mit 50.000 EUR p.a. für die Dauer von vier Jahren, beginnend 2015, bis 2018. 2. Der finanzielle Beitrag der Stadt Leipzig ist an die Weiterförderung durch die in der Vorlage benannten Partner gebunden. Fallen Mittel weg, ist eine neue Beschlussfassung zur städtischen Beteiligung an der Finanzierung des „Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit" durch die Ratsversammlung herbeizuführen. 3. Die außerplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2015 in der Budgeteinheit Verwaltungssteuerung/-service zw (01_111_ 1ZW) wird in Höhe von 50.000 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (KST 1098600000) 4. Die außerplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2016 in der Budgeteinheit Verwaltungssteuerung/-service zw (01_111_ 1ZW) wird in Höhe von 50.000 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (KST 1098600000). 5. Die für 2017 und 2018 anfallenden Kosten in Höhe von 50.000 EUR p.a. werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2017/2018 bestätigt und sind durch den Fachbereich entsprechend bei der Haushaltsplanung anzumelden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen TOP 19.5 Bearbeitung der Anrufe der Landeshauptstadt Dresden sowie weiterer Kommunen und Landkreise auf der Behördenrufnummer 115 durch das Bürgertelefon Leipzig Vorlage: VI-DS-01618 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Übernahme der freiwilligen Leistung der Bearbeitung der der Landeshauptstadt Dresden zugeordneten Anrufe auf der Behördenrufnummer 115 durch das Bürgertelefon Leipzig. 2. Die Ratsversammlung beschließt die Entgeltordnung für die Erbringung der Telefondienstleistung 115 für andere Kommunen und Landkreise. -213. Die Ratsversammlung beschließt, dass der Oberbürgermeister ermächtigt wird, weitere Kooperationen im Zusammenhang mit der einheitlichen Behördenrufnummer 115 unter der Anwendung der hier zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie Entgeltordnung einzugehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.6 Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung von Teilflächen der Flurstücke 1343 und 1349 Gemarkung Mockau, Tauchaer Straße) Vorlage: VI-DS-01626 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 682 m² große Teilfläche des Flurstücks 1343 Gemarkung Mockau und die ca. 710 m² große Teilfläche des Flurstücks 1349 Gemarkung Mockau gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.7 Bebauungsplan Nr. 347 "Wohnen an der Olbrichtstraße/Ecke Tresckowstraße"; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte; Satzungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01653 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau vertagt TOP 19.8 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Neubau "Erikenbrücke" und Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO für das Jahr 2016 mit Kassenwirksamkeit in 2017 Vorlage: VI-DS-01687 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Es werden die Beschlusspunkte 1, 2 ,3, 4 und 5 des o.g. Beschlusses geändert. geändert 1. Der Neubau der "Erikenbrücke" wird in den Jahren 2016/2017 realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung). -22geändert 2. Die Maßnahmekosten betragen 1.638.000,00 € brutto (netto 1.376.470,59 €). geändert 3. Im PSP-Element 7.0001296.700 werden - im Jahr 2014 73.676,96 € - im Jahr 2015 397.643,04 € - im Jahr 2016 916.680,00 € und - im Jahr 2017 250.000,00 € bereitgestellt. geändert: 4. Einzahlungen in Höhe von 1.638.000,00 € werden im PSP-Element 7.0001296.705 wie folgt geplant: - Fördermittel des LASuV in Höhe von insgesamt 1.014.500,00 €: - im Jahr 2016 in Höhe von 713.780,00 € - im Jahr 2017 in Höhe von 300.720,00 € - Fördermittel aus § 4 VAV Braunkohlesanierung in Höhe von insgesamt 202.900,00 €: - im Jahr 2016 in Höhe von 202.900,00 €. - Mittel des Zweckverbandes Planung und Erschließung Neue Harth von insgesamt 420.600,00 €: - im Jahr 2014 in Höhe von 73.676,96 € - im Jahr 2015 in Höhe von 29.073,04 € - im Jahr 2016 in Höhe von 0,00 € - im Jahr 2017 in Höhe von 317.850,00 € 5a. Für 2015 wird eine überplanmäßige Auszahlung im PSP-Element 7.0000.1296.705 in Höhe von 368.570,00 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000871.710.030 Betriebsvorrichtungen. 5b. Für 2016 wird ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk in der Projektdefinition 7.0001296 Erikenbrücke bestätigt. 5c. Die Auszahlungen und Einzahlungen in 2017 werden in die Haushaltsplanung 2017/2018 aufgenommen. unverändert: 6. Zur Sicherung der Finanzierung wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig, vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, und dem Zweckverband Planung und Erschließung Neue Harth abgeschlossen. unverändert: 7. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Fördermittelbescheide. neu: 8. Für das Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO mit einer Kassenwirksamkeit in 2017 in Höhe von 250.000,00 € im PSP-Element 7.0001296 (Erikenbrücke) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000582 (Brückenplanung) in Höhe von 250.000,00 €. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -23TOP 19.9 Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO Vorlage: VI-DS-01733 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Die Baumaßnahme Straße am See wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.778.000,00 €, bei einem Stadtanteil von 639.000,00 €. 3. Im PSP-Element 7.0000639.700 werden 2016 brutto 1.479.000,00 € (netto 1.242.857,14 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 236.142,86 €) und 2017 192.000 € (netto 161.344,54 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.655,46 €) bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element 7.0000639.705 (Zuwendung vom Land) im Jahr 2016 mit brutto 947.000,00 € (netto 795.798,32 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 151.201,68 €) und im Jahr 2017 mit brutto 192.000,00 €(netto 161.344,54 €,Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.655,46 €) geplant. 4. Die zum Jahresabschluss 2016 nicht verbrauchten Mittel werden durch das Fachamt zur Über-tragung als Ermächtigung in das Folgejahr beantragt. Die Bildung des Haushaltsausgabe-restes erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates zum Jahresrechnungsergebnis 2016. 5. Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v. 107.000 € im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen, Sachkonto 31120000 - Investive Schlüsselzuweisung. Im PSP-Element 7.0000639.700 werden in 2016 Mittel in gleicher Höhe gesperrt. 6. In der Projektdefinition 7.0000639 wird in 2016 ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk bestätigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.10 Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 09.05.2015 Vorlage: VI-DS-01745 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschlussvorschlag: 1. Anpassung der Elternbeiträge erfolgt gem. § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der in Punkt 3.1.1 ausgewiesenen Höhe. Für Tagespflege gelten weiterhin die Elternbeiträge einer dem Alter des Kindes entsprechenden Kindertagesstätte. -24- 2. Die neuen Elternbeiträge werden beschlossen und treten zum 01.01.2016 in Kraft. 3. Der Beschluss DS-00205/14 vom 20.11.2014 wird entsprechend geändert. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen TOP 19.10.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01745-ÄA-001 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag: Die Anpassung der Elternbeiträge wird in Punkt 3.1.1 folgendermaßen geändert beschlossen: (siehe folgende Tabelle) monatliche Kosten pro Platz 2013 in Euro monatliche Kosten pro Platz 2014 in Euro prozentualer Anteil Elternbeitrag der BK als Elternbei- neu in Euro tragsberechnungsgrundlage Elternbeitrag Differenz alt in Euro in Euro 687,28 226,39 913,67 707,86 237,77 945,63 22% 208,04 € 210,14 € -2,10 € 317,21 104,49 421,70 326,70 109,74 436,44 29% 126,57 € 126,51 € 0,06 € Kosten pro Platz 1Hort 6 Std. Per- 185,57 sonalkosten Sach- 61,13 kostenanteil Kosten 246,70 pro Platz 191,13 64,20 255,33 29% 74,05 € 74,01 € 0,04 € Kinderkrippe 9 h Personalkosten Sachkostenanteil Kosten pro Platz Kindergarten 9 h Personalkosten Sachkostenanteil Abstimmungsergebnis: 29/36/0 -25TOP 19.11 Erste Änderung zur Abfallwirtschaftssatzung vom 20.11.2014, gültig ab 01.01.2016 Vorlage: VI-DS-01777 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die erste Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung vom 20.11.2014. 2. Die Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2016 in Kraft. 3. Der Beschluss der Ratsversammlung DS Nr. V/453/14 vom 20.11.2014 wird geändert. Abstimmungsergebnis: 64/0/0 TOP 19.12 Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2016 Vorlage: VI-DS-01778 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.635.000 EUR wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2016 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung DS-00508/14 vom 20.11.2014 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: 63/1/0 TOP 19.13 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2016 Vorlage: VI-DS-01779 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die vierte Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2011. 2. Die Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2016 in Kraft. 3. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1012/11 vom 17.11.2011 wird geändert. Abstimmungsergebnis: 64/0/0 -26- TOP 19.14 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2016 Vorlage: VI-DS-01780 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die vierte Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 151.700 EUR wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2016 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung RB V-1013/11 wird geändert. Abstimmungsergebnis: 64/0/0 TOP 19.15 Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO Vorlage: VI-DS-01784 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertagt TOP 19.16 Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2016 aus besonderem Anlass Vorlage: VI-DS-01793 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2016 aus besonderem Anlass. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einige Enthaltungen TOP 19.17 Delegationsreise nach Israel im Dezember 2015 Vorlage: VI-DS-01794 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung stimmt der Dienstreise in die israelische Partnerstadt Herzliya vom 05. Dezember 2015 bis 09. Dezember 2015 folgender Stadträtinnen und Stadträte zu: -27- Dyck, Axel, SPD-Fraktion - Dr. Jennicke, Skadi, DIE LINKE - Ludwig, Anett, Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Weickert, Michael, CDU-Fraktion 2. Die Stadt Leipzig übernimmt für den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde und Mitglied des Zentralrats der Juden, Herrn Küf Kaufmann, und den Rabbiner der Leipziger Israelitischen Religionsgemeinde, Herrn Zsolt Balla, für die Kontaktanbahnung vor Ort und Repräsentation der Stadt Leipzig die Kosten für die An- und Rückreise als freiwillige Leistung. 3. Die Ratsversammlung stimmt zudem zu, Vertreter der „Ehemaligen Leipziger jüdischen Glaubens" und einige protokollarisch relevante israelische Partner zum Konzert des Thomanerchors in Jerusalem am 06. Dezember 2015 und in der Partnerstadt Herzliya am 08. Dezember 2015 einzuladen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einer Gegenstimme TOP 19.18 Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 - Stand 20.08.2015 und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Vorlage: VI-DS-01854 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Der Planungsbeschluss für bauliche Investitionen an 16 Standorten für den Schulentwicklungs-plan (SEP) 2016 ff wird bis LP 3 HOAI gefasst (vgl. Anlage 1). 2. Die Ratsversammlung bestätigt zur Absicherung des Planungsvorlaufes im Jahr 2015 zusätzliche Mittel i.H.v. 7.130.000 € und die damit verbundene Akquise von Fördermitteln zum Stichtag 01.09.2016 bzw. 01.09.2017 für die 16 benannten Einzelvorhaben (vgl. Punkt 3) . 3. Die Mittel für den Planungsvorlauf werden im Haushaltsjahr 2015 als über-/außerplanmäßige Auf wendungen/Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 7.130.000 € (Untersetzung siehe An lage 1) bereitgestellt. Die technische Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen i.H. von 6.900.000 € erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FHH (Invest)" (1098700000). Die technische Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen i.H. von 230.000 € erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung ErgHH" (1098600000). Die Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Schulentwicklungsplans und dem Eigentumsübergang der Grundstücke. 4. Die Mittel für den Grunderwerb werden im Haushaltsjahr 2015 als außerplanmäßige Auszahlun gen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. v. 2.259.500 € dem PSP-Element „Grunderwerbe AfJFB" (7.0000079.700.110), Kostenart 78210000, des Liegenschaftsamtes bereitgestellt. Die techni sche -28Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FHH (In vest)" (1098700000). 5. Die Finanzierung der Mehrauszahlungen entsprechend Beschlusspunkt 3 und 4 erfolgt im Rah men des mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossenen Gesamtbetrages der Aus zahlungen aus Investitionstätigkeit. auf der Basis der VIST-Meldung zum 30.09.2015 kann zum heutigen Tag davon ausgegangen werden, dass die bislang im Haushaltsjahr 2015 getätigten In vestitionsauszahlungen nicht den im Haushaltsjahr 2015 beschlossenen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erreichen werden. Ohne die unter Beschlusspunkt 3 und 4 dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen würde ein Teil der in 2015 veranschlagten Gesamtinvestitionsauszahlungen im Jahr 2015 nicht in Anspruch ge nommen werden können. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.19 Haushaltsmittel 2015/16 für Straßenbahninvestitionen: Auszahlung als zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die LVV - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01829 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH werden für Investitionen in den Straßenbahnfuhrpark der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zweckgebundene Gesellschaftereinlagen wie folgt zugeführt: Haushaltsjahr 2015: 2.000.000,00 EUR Haushaltsjahr 2016: 2.000.000,00 EUR 2. Die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von jeweils 2.000.000,00 EUR im Budget des GB OBM - Kommunalwirtschaft „Kapitaleinlage LVV" werden für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 bestätigt (02IN70000803/PSP-Element 7.0000803.730/SK 7844 1114). Die Deckung erfolgt jeweils aus dem Budget des Dezernats VI „LVB Investitionsmittel Tram" (926IN70001300/PSP-Element 7.0001300.740/SK 7815 0000). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.20 Terminplan für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 Vorlage: VI-DS-01933 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: Die Ratsversammlung beauftragt den Oberbürgermeister zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 und beschließt den entsprechenden Terminplan. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -29- TOP 19.21 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltjahr 2015 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW) i.H.v. 7.918 T€. Vorlage: VI-DS-01991 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für 2015 in der Budgeteinheit 51_363_ZW für die Teilprodukte des Leistungsbereiches der Hilfen zur Erziehung entsprechend Anlage 3 in Höhe von 7.981.000 €, davon 2.7 Mio € für unbegleitete minderjährige (umA) Ausländer, bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt i.H. von 5.156.000 € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000) und i.H.v. 2.762.000 € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000). 3. Der Ratsversammlung wird im Ergebnis des Rechnungsergebnisses 2015 zeitnah eine überarbeitete Planung für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.22 Finanzierung des Bauabschnittes Sellerhäuser Bogen des Projektes Parkbogen Ost aus dem Programm "Nationale Projekte des Städtebaus" und Bestätigung der außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 Vorlage: VI-DS-02025 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Der Stadtrat begrüßt die Durchführung des Projektes Parkbogen Ost. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Förderantrag im Programm "Nationale Projekte des Städtebaus" für das Projekt Parkbogen Ost zu stellen. 3. Der Finanzierungsplan des Projektes Parkbogen Ost aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus" wird unter dem Vorbehalt der Bereitstellung des Bundeszuschusses wie folgt beschlossen: -30- 2015 Gesamt-kos- 150.000 ten davon ErgebnisHH 75.000 Investitions- 75.000 HH Finanzhilfen 100.000 davon ErgebnisHH 50.000 Investitions- 50.000 HH Eigenanteil 50.000 davon ErgebnisHH 25.000 Investitons- 25.000 HH 2016 480.000 2017 1.575.000 2018 2.535.000 2019 210.000 Gesamt 4.950.000 105.000 375.000 120.000 1.455.000 120.000 2.415.000 120.000 90.000 540.000 4.410.000 320.000 1.050.000 1.690.000 140.000 3.300.000 70.000 250.000 80.000 970.000 80.000 1.610.000 80.000 60.000 360.000 2.940.000 160.000 525.000 845.000 70.000 1.650.000 35.000 125.000 40.000 485.000 40.000 805.000 40.000 30.000 180.000 1.470.000 3.1 Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen werden im PSP-Element 7.0001475.700, Finanzkonto 78513000 in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO wie folgt bestätigt: 2015: i. H. v. 75.000 € 2016: i. H. v. 375.000 €. Die Deckung erfolgt aus: 2015: PSP-Element 7.0001475.705, Finanzkonto 68110000 i. H. v. 50.000 € PSP-Element 7.0000384.700, Finanzkonto 78513000 i. H. v. 25.000 € 2016: PSP-Element 7.0001475.705, Finanzkonto 68110000 i. H. v. 250.000 € PSP-Element 7.0000384.700, Finanzkonto 78513000 i. H. v. 60.000 € PSP-Element 7.0000386.740, Finanzkonto 78170000 i. H. v. 35.000 € PSP-Element 7.0000380.740, Finanzkonto 78170000 i. H. v. 30.000 €. Die Deckung der geplanten Maßnahmen des Ergebnishaushaltes erfolgt in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 innerhalb des bestehenden Budgets des ASW. -31- 3.2 Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zum Doppelhaushalt 2017/2018 folgende Mittel zusätzlich eingestellt: ErgebnisHH InvestitionsHH ErgebnisHH InvestitionsHH PSP-Element, Sach- 2017 bzw. Finanzkonto 1.100.51.1.1.08 120.000 42711200 7.0001475.700 1.455.000 78513000 2018 2019 120.000 120.000 2.415.000 90.000 1.100.51.1.1.08 31410000 7.0001475.705 68110000 80.000 80.000 80.000 970.000 1.610.000 60.000 Die Budgets des ASW werden wie folgt um insgesamt 1,44 Mio. Euro erhöht: ErgebnisHH InvestitionsHH Budgeteinheit 64_511_ZW 64IN70001475 2017 40.000 485.000 2018 40.000 805.000 2019 40.000 30.000 4. Die nicht im Antrag „Nationale Projekte des Städtebaus" enthaltenen Kosten für Grunderwerb und Projektsteuerung sind auf 1,06 Mio. Euro zu begrenzen, so dass der Mehrbedarf 2,5 Mio. Euro nicht überschreitet. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung TOP 20 Sachstand Asyl TOP 20.1 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 09.11.2015 Vorlage: VI-DS-02052 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis genommen TOP 21 Informationen I -32- TOP 21.1 Touristischer Entwicklungsplan (TEP) der Stadt Leipzig bis 2019 Vorlage: DS-00837/14 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit vertagt TOP 21.2 Wesentliche Auflagen und Schlussfolgerungen aus dem Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom 03.07.2015 zur Genehmigung der Haushaltssatzungen 2015 und 2016 Vorlage: VI-DS-01737 Einreicher: Dezernat Finanzen zur Kenntnis genommen TOP 21.3 Finanzbericht 2015 zum Stichtag 30.06.2015 Vorlage: VI-DS-01775 Einreicher: Dezernat Finanzen zur Kenntnis genommen TOP 21.4 Überprüfung des Verfahrens zur Genehmigung einer Halteverbotszone wegen Umzug Vorlage: VI-DS-01938 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis genommen Leipzig, Oberbürgermeister Jung ausgefertigt: Schurig Ke 1 Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung begrüßt die Stadträtinnen und Stadträte, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und alle Gäste. Oberbürgermeister Jung informiert darüber, dass die Tagesordnung der heutigen Sitzung im Amtsblatt Nr. 21 am 14. November 2015 bekanntgemacht worden sei. Der Oberbürgermeister nennt die Namen der unentschuldigt fehlenden Stadträtinnen und Stadträte. Er verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung und bittet die Stadträtinnen und Stadträte, die die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, ihm dies mitzuteilen. Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:03 Uhr 54 Stadträtinnen und Stadträte = 76 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig. Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass folgende Punkte von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt werden: 16.10, 19.3, 19.7, 19.15 und 21.1. Eine an die Stadträtinnen und Stadträte ausgeteilte Informationsvorlage zur Flüchtlingsproblematik in der Stadt Leipzig wird als Tagesordnungspunkt 20.1 aufgerufen. Stadtrat Böhm (fraktionslos) beantragt eine Schweigeminute für die Opfer des islamistischen Terrors. Oberbürgermeister Jung geht davon aus, dass alle Anwesenden dies bereits am vergangenen Montag um 12.00 Uhr getan haben. Abstimmung: Der Antrag auf Einlegung einer Schweigeminute wird bei 1 Dafür-Stimme abgelehnt. Der Oberbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen fest. Tagesordnungspunkt 4: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Ke 2 Tagesordnungspunkt 5: Niederschrift 5.1. Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2015 – Teil I: Beschlussprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. Tagesordnungspunkt 6: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Eilentscheidungen hat es nicht gegeben. Tagesordnungspunkt 7: Mandatsveränderungen Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Tagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde 8.1. Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Flüchtlinge in Leipzig – Wie werden die Herausforderungen angenommen und bewältigt (VI-AS-02044) Oberbürgermeister Jung teilt mit, man habe sich darauf verständigt, dass zunächst Bürgermeister Prof. Dr. Fabian in dieses Thema einführt, Ferner sei es gelungen, über den Flüchtlingsrat Herrn Laica als Referenten für einen Beitrag zu gewinnen. Für die anschließende Aussprache seien insgesamt 45 Minuten vorgesehen. Herr Karadeniz vom Migrantenbeirat werde ebenfalls ein kurzes Statement abgeben. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian beginnt seine Darlegungen mit einer Information zu den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen. Einige davon befänden sich im Leipziger Stadtgebiet, und wenn man frage, wie viele Flüchtlinge zurzeit in Leipzig leben, müsse man auch die Anzahl der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates berücksichtigen. Derzeit habe der Freistaat fünf Objekte mit einer Kapazität von 3.830 Plätzen in Betrieb. Die Nutzung der Halle VII werde im Dezember beendet. Bis Ende dieses Jahres seien acht weitere Objekte geplant, sodass die Kapazitäten des Freistaates dann im Leipziger Stadtgebiet insgesamt 9.280 Plätze betragen werden. Bekanntlich erhalte die Stadt Leipzig nach dem Königsteiner Schlüssel entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil ungefähr 13 % der insgesamt in Sachsen ankommenden Flüchtlinge. Mit Stichtag 13. November seien 2.500 Flüchtlinge in Leipzig neu aufgenommen worden. An den blauen Säulen sei ersichtlich, dass die Anzahl der in Leipzig aufgenommenen Flüchtlinge erheblich gestiegen ist. Die gelbe Säule zeige, was Leipzig in diesem Jahr insgesamt aufnehmen müsse. Daraus sei ersichtlich, dass die Stadt bisher erst gut die Hälfte aufgenommen habe. Der Handlungsdruck sei also immens. Ke 3 Der Bürgermeister addiert zu den Flüchtlingen, die Leipzig zugewiesen bekommt und die über das Sozialamt betreut werden, die unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut werden. Das seien jetzt schon 411 unbegleitete Minderjährige, die in Leipzig in Obhut genommen worden sind. Auch diese Zahl sei seit dem Sommer erheblich gestiegen. Innerhalb weniger Wochen habe man hier eine deutliche Vervielfachung zu verzeichnen. Im Oktober 2015 hätten 3.678 Personen in Leipzig gelebt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Weitere 339 unbegleitete minderjährige Ausländer würden derzeit betreut. Diese Zahlen änderten sich ständig. Darüber hinaus gebe es Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Sie erhielten Leistungen nach dem SGB II oder sie arbeiteten und verdienten ihr eigenes Geld. Deren Zahl sei nicht bekannt. Hinzu kämen die derzeit reichlich 2.500 Personen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen leben. Wenn man die drei Zahlen addiere und die unbekannte Zahl hinzurechne, könne man feststellen, dass in Leipzig eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen lebt. Der Bürgermeister berichtet, dass die vom Sozialamt betreuten Flüchtlinge aus 29 Ländern kommen, die meisten davon aus Syrien. Bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern seien knapp 90 % aus Syrien und Afghanistan. Zur Integration von Flüchtlingen in Leipzig gehörten verschiedene Aufgaben: Wohnen, Sicherheit, Gesundheit, Sprache, Bildung, Arbeit. Es gebe eine ganze Reihe unterschiedlicher Akteure, nämlich Unternehmen, das Land, den Bund, die Zivilgesellschaft. Letztere sei sehr vielfältig. Sie umfasse Bürger mit Bedenken gegenüber Flüchtlingen, aber auch Unterstützer und Migrantenorganisationen, die eine wachsende aktive Rolle spielen. Im Zentrum stehe dabei das Rathaus, das viele Dinge koordinieren müsse. An erster Stelle stehe für die Verwaltung das Wohnen mit sozialer Betreuung – ein Konzept, das die Ratsversammlung vor drei Jahren beschlossen und im darauffolgenden Jahr fortgeschrieben und an bestimmten Stellen präzisiert habe. Dieses Konzept bedeute, dass man die Flüchtlinge nicht sich selbst überlasse, sondern sich um sie kümmere. Die Asylbewerber und Geduldeten sollten sich so schnell wie möglich eine eigene Wohnung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft suchen können. Nach Möglichkeit sollten sie ungefähr sechs, aber nicht länger als zwölf Monate in einer Einrichtung leben, um dann leichter den Weg in die Stadtgesellschaft zu finden. Sie würden sowohl in den Gemeinschaftsunterkünften als auch in der eigenen Wohnung durch Sozialarbeiter unterstützt. Der Schlüssel bei kleinen Häusern sei ein Sozialarbeiter, also eine Vollzeitstelle, je 40 Bewohner, bei größeren Häusern 1 : 50. Mittlerweile habe man eine Vielfalt von Trägern, die Leistungen in der Betreibung und sozialen Betreuung in Unterkünften in Leipzig erbringen. Das seien sowohl Wohlfahrtsverbände, freie Träger als auch Unternehmen wie Human Care oder European Homecare. Die Sozialarbeit spiele in dreifacher Hinsicht eine ganz zentrale Rolle. Erstens unterstütze sie die Flüchtlinge bei einer ersten Orientierung: Sie gestalten das Zusammenleben in der Unterkunft, sie helfen Formalitäten zu erledigen, organisieren Sprachun- Ke 4 terricht, geben Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und sind wichtige Ansprechpartner für die unmittelbare Nachbarschaft. Zweitens habe man in Leipzig in den letzten Jahren festgestellt, dass es an den Standorten vom Einzug der Flüchtlinge an zu einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis gekommen ist. Dabei spielten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine ganz wesentliche Rolle, weil die Nachbarn eine Person kennen, an die sie sich unmittelbar wenden können. Leipzig sei groß, das Rathaus manchmal weit weg, und die Leistungserbringer, die von der Stadt für diese Aufgabe bezahlt würden, hätten die Aufgabe, in den jeweiligen Sozialräumen Ansprechpartner zu sein. Die dritte Aufgabe sei das Knüpfen von Netzwerken vor Ort in den einzelnen Stadtgebieten. Der Bürgermeister teilt mit, dass vor vielen Jahren 63 % der Flüchtlinge dezentral untergebracht gewesen seien. Mittlerweile seien es nur noch bzw. immerhin noch 38 % der Flüchtlinge, die in eigenem Wohnraum wohnen. Es sei das Kernelement des städtischen Konzeptes, dass Flüchtlinge so schnell wie möglich eigenen Wohnraum beziehen. Aber mit der schnell ansteigenden Anzahl von Flüchtlingen werde es immer schwieriger, den geeigneten Wohnraum zu finden, zumal sich die Wohnungen an den Eckwerten der Kosten der Unterkunft orientieren müssen. Zum Stichtag 9. November seien 339 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut worden, einige davon in einer neuen Einrichtung des Kinder- und Jugendnotdienstes für Flüchtlinge, andere in Jugendhilfeeinrichtungen. Der helle Teil des Balkens zeige die Erstaufnahmeeinrichtungen. Das betreffe also Jugendliche, die mit anderen Familien nach Leipzig gekommen seien und zunächst bei den ihnen vertrauten Personen belassen würden. In Leipzig gebe es beim Sozialamt insgesamt gut 3.000 Plätze; in Gemeinschaftsunterkünften mit mehr als 60 Plätzen über 2.000, in Gemeinschaftsunterkünften bis 60 Plätzen 457. Man habe es in den letzten Jahren geschafft, eine ganze Menge an kleineren Häusern anzumieten und zu betreiben. Auch in Übergangswohnheimen, im Übernachtungshaus und in Pensionen habe man Plätze angemietet. Beim Amt für Jugend, Familie und Bildung seien 188 in Obhutnahme und 71 in Wohngruppen, in denen sie anschließend betreut werden. Neu geplant seien beim Sozialamt insgesamt 4.200 Plätze, in diesem Jahr knapp 800. In diesem Jahr fehle also immer noch eine erhebliche Zahl an Plätzen. Im nächsten Jahr gehe es um 3.000 neue Plätze und im übernächsten Jahr um 500 neue Plätze. Beim Amt für Jugend, Familie und Bildung würden in diesem Jahr knapp 400 Plätze und im nächsten Jahr weitere Plätze geplant, vor allen Dingen in Wohngruppen und zum geringeren Teil in der Inobhutnahme, weil die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge so kurz wie möglich in der Inobhutnahme verbleiben und so schnell wie möglich weitervermittelt werden sollen. Eine sozialpolitisch und stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Frage sei die Verteilung im Stadtgebiet. Beim Konzept „Wohnen für Flüchtlinge“ habe man bekanntlich zwei Dinge im Auge gehabt: Erstens sollten Flüchtlinge möglichst dezentral wohnen, also in engerem Sinne in ihren eigenen Wohnungen, und zweitens habe man von Anfang an eine dezentrale Orientierung bei der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtling gewollt. Flüchtlinge sollten also über das gesamte Stadtgebiet Ke 5 verteilt werden, und zwar aus Gerechtigkeitsgründen, aber auch um die soziale Integration in die Stadtgesellschaft insgesamt zu erleichtern. Mittlerweile sei man ein gutes Stück vorangekommen. Man habe also nicht nur in Grünau, im Osten oder im Norden, sondern auch im Süden neue Einrichtungen geschaffen und weitere geplant. Eine Einrichtung sei auch zentrumsnah im Waldstraßenviertel geplant. Bei der weiteren Planung werde auch dieser Aspekt in besonderer Weise berücksichtigt. Die sozialen Dienste seien vielfältig. Mittlerweile habe man in Leipzig sehr viele Beratungs- und Hilfeangebote, die sich insbesondere an Migrantinnen und Migranten orientieren. Gleichwohl gelte auch hier, dass nach Möglichkeit bestehende Angebote so qualifiziert werden, dass sie auch von Migranten aufgesucht werden können. Im Prinzip könne man sagen, dass das gesamte breite Spektrum der sozialen Beratungs- und Hilfeangebote jetzt schon auch für Flüchtlinge mit dann teilweise spezialisierteren Angeboten vorgehalten werde. Ein ganz zentrales Thema sei das Thema Schule. In Sachsen gebe es ein Konzept für die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund: Deutsch als Zweitsprache in drei verschiedenen Phasen. Die erste Phase seien die sogenannten DaZ-Klassen. Das seien Klassen für Kinder, die die deutsche Sprache nicht beherrschen. Schon vor langer Zeit habe Sachsen in der Schulpolitik einen guten Schritt getan, indem nicht zwischen Flüchtlingen und Nichtflüchtlingen unterschieden werde, die die deutsche Sprache nicht beherrschen. Diese Klassen würden also auch von Migranten besucht, die keine Flüchtlinge seien. In anderen Ländern gebe es sogenannte Willkommensklassen oder Flüchtlingsklassen. Die zweite Phase sei dann die Teilintegration und die dritte die Gesamtintegration, wobei die Schülerinnen und Schüler weiterhin entsprechend betreut würden. Mittlerweile besuchten 550 Schülerinnen und Schüler 26 DaZ-Klassen in 15 Grundschulen, etwa 440 Schülerinnen und Schüler 19 DaZ-Klassen an 14 Oberschulen und 200 Schülerinnen und Schüler neun DaZKlassen in drei berufsbildenden Schulen. Bekanntlich müsse der Freistaat das Lehrpersonal für die DaZ-Klassen bereitstellen, und die Stadt Leipzig als Schulträger müsse die entsprechenden räumlichen Bedingungen vorhalten. Darauf werde man sich bei der Schulentwicklungsplanung einstellen. Erste Prognosen seien bereits errechnet und erste Kapazitätserweiterungen auf den Weg gebracht worden. Das zentrale Thema für die Integration sei wahrscheinlich das Thema Arbeit. Auch hier sei man in Leipzig auf einem guten Weg. Das Dezernat Wirtschaft und Arbeit befinde sich in einer intensiven Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, aber auch mit den beiden Kammern. Es gebe zunächst Arbeitsgelegenheiten in Gemeinschaftsunterkünften. Bei der Agentur für Arbeit seien Arbeitsvermittler tätig, beim Jobcenter gebe es einen Koordinator für Migration, und in allen Teams gebe es Multiplikatoren mit entsprechender Expertise. Der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf habe zwei Vermittler, und es gebe jetzt eine Jobbörse zur Anbahnung von Arbeitsverhältnissen mit Unternehmen, die von der IHK und der HWK akquiriert worden seien. Die Liste lasse sich noch erheblich erweitern. Auch der Bereich Paten spiele eine zentrale Rolle bei der Integration. Es sei ein Patenschaftsprogramm aufgelegt worden, das vom Flüchtlingsrat umgesetzt werde. Ke 6 Bisher seien bereits über 2.000 Interessierte registriert worden. Mit diesen Interessierten habe eine erste Kontaktaufnahme stattgefunden. Außerdem seien bisher 300 individuelle Patenschaften vermittelt worden. Das Patenschaftsprogramm umfasse auch eine Schulung. Geplant seien eine kontinuierliche Begleitung und eine Unterstützung, die auch anlassbezogen erfolgen könne. Wichtig sei, dass es sehr viele Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise Handwerker oder Ärzte, gebe, die unabhängig von einer Patenschaft anlassbezogen kurzfristig unterstützend tätig werden. Auch der Sport spiele eine ganz zentrale Rolle. Zahlreiche Sportvereine seien hier aktiv. Hervorzuheben sei an dieser Stelle der SV Lindenau. Dieser Verein habe im letzten Jahr den Integrationspreis des DFB und von Mercedes-Benz erhalten. Aber es gebe auch eine Reihe andere Sportvereine, die sehr aktiv seien. In Leipzig gebe es 121 interkulturell tätige Vereine, zwölf Migrantenorganisationen und soziokulturelle Zentren – ein breites Spektrum, das auch den Flüchtlingen offenstehe. Außerdem gebe es von der Stadt finanzierte Deutschkurse an der Volkshochschule, deren Zahl in letzter Zeit erheblich gestiegen sei. Die finanziellen Auswirkungen seien erheblich. Bisher seien sie nicht wirklich bezifferbar. Die Stadt Leipzig werde im nächsten Jahr erheblich mehr Geld ausgeben als bisher geplant. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Stadt Leipzig zumindest einen erheblichen Teil davon über Bund und Land refinanziert bekommen werde. Es werde sicherlich eine aufwendige Aufgabe werden, sich damit auseinanderzusetzen. Zu den Kosten gehörten zunächst die Kosten im Ergebnishaushalt. Das betreffe die Betreibung der Gemeinschaftsunterkünfte, die Zahlungen für dezentral wohnende Flüchtlinge und natürlich auch die finanziellen Leistungen, die die Flüchtlinge im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, sowie die Aufwendungen, die beim Amt für Jugend, Familie und Bildung im Bereich Hilfen zur Erziehung ausgegeben werden. Und natürlich habe man auch im Investitionsbereich erhebliche Kosten bei der Herrichtung von Liegenschaften, damit sie für das Wohnen von Flüchtlingen geeignet sind und die Mindestvoraussetzungen erfüllen. Hinzu kämen dann noch die steigenden Personalkosten bei der Stadtverwaltung. Der Bürgermeister ruft in Erinnerung, dass man davon ausgehen dürfe, dass sich kein Mensch ohne triftigen Grund auf eine in der Regel gefährliche Flucht begibt. Nach seiner Kenntnis seien gestern im Mittelmeer vor einer griechischen Insel auch wieder Flüchtlinge mit Kindern ertrunken. Die Stadtverwaltung tue sehr viel, um die Integration von Flüchtlingen in die Stadt Leipzig, in die Stadtgesellschaft so gut wie möglich zu gestalten. Dazu zähle aktive Kommunikation so früh wie möglich. Leider sei es nicht immer möglich, sofort zu informieren, weil die Bürgerinnen und Bürger dann auch erwarten, dass die Verwaltung zumindest einige grundlegende Informationen über die Art der Gestaltung einer Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung stellt. Wenn man zu früh informiere, heiße es manchmal, die Verwaltung wisse noch nicht genau, was sie wolle. Wenn man erst abwarte, bis man alles wisse, werde gesagt, die Verwaltung informiere zu spät. Es sei schwierig, den richtigen Zeitpunkt zu finden, um die Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu informieren. Ke 7 Prinzip für ihn, Fabian, für Frau Kador und ihre Mitarbeiterinnen, auch für Herrn Dr. Tsapos und seine Kolleginnen und Kollegen, sei es, eine positive, engagierte Haltung zu zeigen. Zu meistern sei eine große, schwierige Herausforderung. Aber je größer eine Aufgabe sei, umso engagierte müsse man sich dieser Aufgabe stellen, weil sie nur dann zu bewältigen sei. Die Verwaltung werde Fragen, die ihr gestellt würden, immer ernst nehmen, und sich bemühen, Antworten darauf zu finden. Dies sei nicht immer möglich. Als Vertreter einer kommunalen Verwaltung könne man nicht die Europapolitik oder die Bundespolitik beeinflussen. Man könne seine persönliche Haltung dazu haben, man könne auch als Stadtverwaltung eine Grundposition vertreten, die über die entsprechenden Netzwerke, beispielsweise den Städtetag, kommuniziert werde. Die Verwaltung informiere regelmäßig die Akteure Es gebe den Arbeitskreis Migrantenhilfe und inzwischen auch einen Runden Tisch Asyl, der vom Oberbürgermeister einberufen werde. Die Verwaltung informiere die Nachbarschaft, führe Gespräche mit Akteuren vor Ort, mit Bürgervereinen, mit Wohnungsbaugenossenschaften, mit Kirchgemeinden, mit dem Quartiersmanagement in den jeweiligen Stadtgebieten. Manchmal gebe sie auch Handzettel aus, die in die Briefkästen in der unmittelbaren Nachbarschaft geworfen würden. Bei größeren Einrichtungen oder bei besonderem Bedarf würden Informationsveranstaltungen und auch Tage der Offenen Tür durchgeführt. Natürlich informiere man die Öffentlichkeit über die Medien. Auf dem Internetauftritt der Stadt Leipzig finde man ständig neue Informationen. Gleiches gelte für das Amtsblatt. Und die soziale Betreuung in den Unterkünften sei auch wichtig für die Kommunikation. Die Stadtverwaltung strebe an, Spezialangebote für Flüchtlinge nach Möglichkeit zu vermeiden und sie auf die erste Zeit in den Gemeinschaftsunterkünften zu beschränken. Das bedeute, dass bestehende Angebote für die Flüchtlinge geöffnet werden sollen. Das gelte nicht nur für die sozialen Angebote, sondern auch für Kultur- und Sportangebote. Erfahrungsgemäß hätten die Flüchtlinge kein so großes Interesse an direkt für sie unterbreiteten Angeboten. Es gehe um Hilfe zur Selbsthilfe und um Stärkung der Eigenverantwortlichkeit. Die Angebote sollten so gestaltet werden, dass den Flüchtlingen ein leichter Zugang ermöglicht werde. Flüchtlinge sollten in Leipzig gut angekommen. Die Verwaltung betrachte es als ihre Pflicht, angemessene Wohnbedingungen bereitzustellen und die Flüchtlinge auf ihrem Weg in die Stadtgesellschaft gezielt zu unterstützen. Konflikten unterschiedlicher Art stelle man sich, und dazu benötige man die Mitwirkung aller in Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. Oberbürgermeister Jung bezeichnet es als sein besonderes Anliegen, an dieser Stelle die Arbeit von Bürgermeister Prof. Dr. Fabian und von Frau Kador-Probst stellvertretend für alle in diesem Bereich Tätigen zu würdigen. Herr Laica berichtet, er sei in Syrien geboren worden und habe dort als Philosophiedozent gelehrt. Im Jahr 2007 sei er als Stipendiat nach Leipzig gekommen und habe einige Jahre hier bleiben wollen. Dann aber habe er nicht nach Syrien zurückkehren können. Viele Orte des freien Geistes in Syrien, so auch seine Universität, seien vom IS besetzt. Er sei sehr froh, mit seiner Familie in Leipzig ein Zuhause gefunden zu Ke 8 haben und bald seine Doktorarbeit beenden zu können. Sie trage den Titel „Philosophie des Orients – ein Vergleich mit der altgriechischen Philosophie“. Herr Laica betont, dass er wie die meisten Flüchtlinge die deutsche Gesellschaft bewundere. Die Deutschen lebten in einem Land der Freiheit, in dem es 70 Jahre lang keinen Krieg gegeben habe und wo es gelungen sei, die DDR-Diktatur gewaltfrei zu besiegen. Im Nahen und Mittleren Osten werde Deutschland dafür verehrt. Hier zu sein bedeute für seine Frau und ihn, für die Familie sorgen zu können. Seit dem 1. Oktober betreue er, Laica, als Mitarbeiter des Flüchtlingsrates Leipzig ein kommunales Patenschaftsprogramm. So sei er viel unterwegs in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, um Patenschaften zwischen Flüchtlingen und Leipzigern zu vermitteln mit dem Ziel der Integration in die Stadtgesellschaft. Integration beginne mit Basisarbeit, und die werde von den Sozialbetreuern, den Dolmetschern und den Mitarbeitern des Patenschaftsprogramms geleistet – durch ihre freundlichen Gesichter, ihre offenen Augen und ihr Gespür für die Ängste und Bedürfnisse der Flüchtlinge. Für die Bewohner seien sie die Alltagskonstanten, die erste Informationsquelle, und sie könnten doch die dringendsten Fragen nicht beantworten: Wird meinem Antrag stattgegeben? Wann darf ich endlich arbeiten? Wie geht es meiner Familie im Kriegsgebiet? Wann kann ich sie zu mir holen, in Sicherheit? Es seien dieselben Fragen, die ihm auch gestellt worden seien, als er als Sprachmittler ehrenamtlich in der Ernst-Grube-Halle tätig gewesen sei. Diese zurzeit nicht zu beantwortenden Fragen bestimmten den Alltag eines jeden Flüchtlings. Dabei sei es egal, ob er in der Erstaufnahmeeinrichtung oder in einer kommunalen Unterkunft wohnt. Die fehlenden Antworten seien das Problem Nummer 1. Vor Ort höre ich immer mal, dass die Unterkünfte in einem schlechten Zustand seien. Aber davon, dass ab und kein warmes Wasser fließe, gehe die Welt nicht unter. Das könne man reparieren. Das sei den Flüchtlingen nur zu gut aus ihren Heimatländern bekannt. Zum Problem Nummer 2 könnten die fehlenden Bildungsangebote werden, insbesondere für die Kinder. Ohne Bildung habe kein Mensch eine Chance, weder hier noch anderswo. Bildung sei der Schlüssel zur Integration. Wenn aber pragmatische Integrationsarbeit nicht mehr stattfinde, nicht mehr als gemeinsame Aufgabe von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft gesehen werde, scheitere die Gesellschaft. Dann kämen Radikalismus und Extremismus zum Zug. Das könnte zum Problem Nummer 3 werden. Wenn man die Flüchtlinge mit dem Terror über einen Kamm schere, verliere man den Zugang zu ihnen. Der Terror komme nicht mit den Flüchtlingen, sondern sie sollten sein Kanonenfutter sein. Dieser Mechanismus sei den Flüchtlingen auch aus ihrer Heimat bekannt. Vor ihm seien sie geflohen. Wenn es nicht gelingen sollte, Hass und Sorge zu überwinden, würden der IS und die vielen anderen Terrorgruppen ihr wahnsinniges Ziel erreichen – in Syrien, im Irak, im Libanon, in Nordafrika, in Paris, in Oberstdorf. Herr Laica fährt fort, der Leipziger Stadtrat habe die Bedingungen dafür geschaffen, dass auch in Leipzig die Weiche auf Integration gestellt wird, dass es Sozialbetreuer in den Unterkünften gibt, dass das dezentrale Wohnen Priorität hat. Je mehr die Ke 9 Stadt Leipzig an diesem Plan festhalte, desto besser werde die Integration funktionieren. Den Mitarbeitern, den ehrenamtlichen Dienstleistern und Dolmetschern in den Unterkünften, ja der Leipziger Mehrheitsgesellschaft wünsche er, Laica, eine besinnliche Adventszeit und frohe Weihnachten. Besinnlichkeit und Freude hätten sich alle redlich verdient. Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) stellt einleitend fest, in einer für Leipzig und für Deutschland ernsten Stunde befasse sich der Stadtrat heute in ganz grundsätzlicher Art mit dem Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik. Man erlebe derzeit landauf, landab quer durch alle Parteien eine harte politische Auseinandersetzung mit diesem Thema. Stadtrat Weickert dankt namens der CDU-Fraktion, aber auch ganz persönlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes und insbesondere deren Leiterin, ohne deren Arbeit wahrscheinlich viele Menschen auf der Straße sitzen würden. Für die CDU-Fraktion und ihn, Weickert, gebe es in dieser Debatte vier Punkte, die in der politischen Auseinandersetzung entscheidend seien: erstens die Leistungsfähigkeit der Kommune bei ihrer zentralen Aufgabe, der Unterbringung von Asylbewerbern; zweitens die Herausforderungen, die sich für die Bundesrepublik bei diesem Thema insgesamt stellen; drittens die stetige Vermischung der Themen Asyl und Zuwanderung und daraus resultierende kommunikative Probleme; viertens schließlich die Frage nach einer Leitkultur und nach unserer Identität. Der Oberbürgermeister habe das Thema Asyl, die Suche nach neuen Standorten für Unterkünfte vor zwei Monaten zur Chefsache gemacht. Der Stadtrat sei dabei von der Entscheidung ausgenommen worden und habe lediglich informiert werden sollen. Noch vor dem Sommer habe der Stadtrat dem Oberbürgermeister eine haushalterische Blankovollmacht über mehrere Millionen Euro in dieser Frage erteilt. Nun sei das Geld aufgebraucht, aber die Probleme blieben. Es sei ein Problem, das niemand einfach wegrechnen könne, wie Leipzig diese große Zahl von Menschen unterbringen und dies alles finanzieren solle. Der Oberbürgermeister versuche stets, den Freistaat in die Pflicht zu nehmen, aber man werde sehen, wie lange seine Aussagen Bestand haben. Gewiss habe die Stadt Leipzig als Kommune keinen Einfluss darauf, wie viele Asylbewerber sie aufnehmen müsse. Diese Entscheidungen würden an anderer Stelle getroffen. Die Stadt Leipzig habe aber Einfluss darauf, wie sie mit den Menschen, die hierher kommen, und den Menschen, die bereits hier seien, umgehen wolle. Als Politiker sei der Oberbürgermeister an dieser Stelle gut beraten, Ehrlichkeit walten zu lassen. Zur Ehrlichkeit gehöre es auch, bei den Chancen, die der Oberbürgermeister benannt habe, auch die Risiken zu benennen. Natürlich könne die Stadt Leipzig all diese Herausforderungen meistern, die Probleme lösen, aber das werde sehr viel Geld kosten, und natürlich werde dieses Geld, wenn man keine neuen Schulden aufnehme, am Ende an anderer Stelle fehlen. Wenn hier alle vom Bund oder vom Freistaat sprächen, dann sollten sie in aller Demut nie vergessen, dass das die Steuerzahler in diesem Lande seien. Nur weil die CDU das offen ausspreche, Ke 10 werde sie sich weder in die rechtextreme Ecke stellen lassen noch gegen die Unterbringung von Schutzbedürftigen agitieren. Man müsse offen und ehrlich mit den Grenzen der städtischen Möglichkeiten umgehen und auch offen aussprechen, was man mit denen zu tun gedenke, die unseren Werten gegenüber nicht aufgeschlossen seien, die von der Gleichbehandlung von Mann und Frau, von unserer rechtsstaatlichen Demokratie nichts halten. Er, Weickert, spreche dabei in aller Deutlichkeit nicht nur von Asylbewerbern, sondern auch von allen geistigen Brandstiftern der rechten und linken Extreme. Es sei daher essenziell, sich seiner eigenen Identität bewusst zu werden. Denn man könne Integration nur verlangen, wenn man wisse, worin sich Asylbewerber integrieren sollen. Toleranz und Weltoffenheit dürften dabei niemals zur Verleugnung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung führen. Stadtrat Weickert betont, es gebe für keine Partei und für keine Person politisch in dieser Frage etwas zu gewinnen, für alle aber sehr viel zu verlieren. Man sei gut beraten, die Ängste und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und sie nicht zu verleugnen. Die Herausforderungen seien zu bewältigen, aber niemals gegen den Willen eines immer größer werdenden Teils der Bevölkerung, der sich von den Politikern verlassen fühle. Hierin bestehe die Aufgabe der Mitglieder des Stadtrates, die sie mit Vertrauen auf Gottes Hilfe erfüllen. Stadträtin Gehrt (Fraktion DIE LINKE) führt aus, seit Jahren kämpfe die Linksfraktion für eine menschenwürdige Unterbringung für Asylsuchende, für Geld- statt Sachleistungen, für einen vereinfachten Zugang zur medizinischen Versorgung und für Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen. Viel habe man auf kommunaler Ebene schon erreicht. Sie erinnere an die Ratsvorlage „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ von 2012, die einen in Sachsen einzigartigen Schlüssel für die soziale Betreuung der Asylsuchenden beinhaltete, und an das ebenfalls 2012 beschlossene „Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig“, das einen umfassenden Maßnahmenkatalog für acht Bereiche enthielt. Gegenwärtig sei man aber in der Situation, dass man hinter die Ziele zurücktreten müsse. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Flüchtlingen eröffne der Freistaat Sachsen in Leipzig eine interimistische Erstunterkunft nach der anderen. In Turnhallen, Messehallen, Leichtbauhallen und Zelten müssten bis zu 1.700 Personen je Standort unter menschenunwürdigen Bedingungen ohne jegliche Privatsphäre nun bis zu sechs Monate ausharren. Eine einzige ordentliche Erstaufnahmeeinrichtung für circa 430 Geflüchtete sei in der Friederikenstraße entstanden. Damit habe die Linksfraktion ein Problem. Auch der Freistaat müsse mittelfristig menschenwürdige Erstunterbringungen gewährleisten. Die Linksfraktion habe auch ein Problem damit, dass den „Menschen ohne Bleibeperspektive“ nun humanitäre Grundrechte abgesprochen wurden seien. Auch wenn der Freistaat und nicht die Stadt Leipzig die Verantwortung für diese Erstunterkünfte trage, können die Linksfraktion die Augen davor nicht verschließen, da auch diese Menschen temporär und später eventuell langfristig in Leipzig leben. Ke 11 Die Verwaltung in Leipzig bemühe sich dagegen sehr um eine bessere Art der Unterbringung der ca. 5.000 zugewiesenen Flüchtlinge. Aber alle städtischen Unterkünfte und die angemieteten Gewährleistungswohnungen seien schon belegt. Die Stadt müsse bis Ende dieses Jahres noch etwa 2.000 Plätze schaffen. Dazu nehme sie alle Möglichkeiten wahr, auch die Interimsnutzung von leerstehenden Kitas, Schulund Verwaltungsgebäuden, Containerdörfern und winterfesten Zelten. Diese Pläne seien zum Teil weit entfernt von der Unterbringung, die der Stadtrat 2012 beschlossen habe. Auch die Linksfraktion sehe natürlich, dass es momentan nicht anders gehe; sie hoffe aber, dass das keine Dauerlösungen werden, sondern dass man mittelund langfristig wieder zu kleineren Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen zurückkehren werde. Deswegen müsse die Unterbringung in Wohnungen viel stärker forciert werden. Dazu müssten alle Wohnungsmarktakteure eingebunden werden. Zudem müsse der Übergang in eigene Wohnungen professionell begleitet werden. Eine besondere Herausforderung sei die Gewährleistung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung minderjähriger unbegleiteter Ausländer. Etwa 340 seien schon in Leipzig eingetroffen. Um nach der Inobhutnahme eine gesicherte Unterbringung und stabile Betreuungsverhältnisse für sie zu schaffen, müsse das Clearingverfahren schnell und unbürokratisch abwickelt werden. Nur so könne es gelingen, Kinder und Jugendliche zeitnah in die Schulen zu integrieren. Deshalb habe die Linksfraktion den Antrag gestellt, die Schaffung von Clearinghäusern zu prüfen, wo alle Fachkompetenzen gebündelt werden. In der letzten Ratsversammlung habe der Stadtrat die Schaffung von über 230 dringend benötigten zusätzlichen Stellen beschlossen. Über 9 Millionen Euro solle das kosten. Auch für die Unterkünfte müsse immer wieder Geld in die Hand genommen werden. Die Kommune gehe dabei in Vorkasse. Der Bund habe zur Entlastung der Kommunen für die Jahre 2015 und 2016 5 Milliarden Euro zusätzliche Finanzmittel in Aussicht gestellt. Unklar sei jedoch noch, ob diese Mittel auch tatsächlich in großem Umfang bei den Kommunen ankommen. Die Linksfraktion deshalb vom Freistaat Sachsen, dass die Kosten der Kommunen für die Unterbringung, die Versorgung und für die Betreuung ausgeglichen werden! Aber damit sei es nicht getan. Nach der Erstversorgung müssten weitere Bundes-, Landes- und kommunale Mittel für Maßnahmen zur Schaffung von Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehörten neben dem Ausbau von Möglichkeiten des Spracherwerbs und der Sprachmittlung der rasche Zugang zu Bildung und die Anerkennung von Qualifikationen und Berufsabschlüssen, um den Menschen einen Einstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen, ferner die Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure, Initiativen und Vereine, die durch vielfältige Angebote zur schnellen Integration beitragen können, sowie die interkulturelle Öffnung und Qualifizierung von Verwaltung, städtischen Einrichtungen und Institutionen Nach Auffassung der Linksfraktion sei es nötig, dass das städtische „Gesamtkonzept zur Integration von Migrantinnen und Migranten“ angesichts der gestiegenen Zahlen der in Leipzig lebenden Asylsuchenden zusammen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren überarbeitet und die Maßnahmen angepasst werden müssen. Auch dazu habe die Linksfraktion einen Antrag gestellt. Ke 12 Nicht zuletzt müssten aufgrund des Erstarkens fremdenfeindlicher Bewegungen und der gestiegenen Anzahl von Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte in Sachsen mehr denn je neue Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung sowie zur Stärkung der Willkommenskultur entwickelt werden. Diese müssten schon früh ansetzen, denn immer mehr Lehrer und Lehrerinnen sowie Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen seien in ihren Einrichtungen mit fremdenfeindliche Äußerungen konfrontiert, die von Kindern unreflektiert wieder- und weitergeben werden. Das sei ein Problem, das man nicht unterschätzen dürfe. Man müsse dringend an Maßnahmen arbeiten und die kommunalen „Gesamtstrategie, Leipzig Ort der Vielfalt“ inhaltlich und finanziell ausbauen. Auch wenn man vor großen Herausforderungen stehe, freue sich die Linksfraktion über eine wachsende Stadt, und sie danke den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und den Leipziger Bürgerinnen für ihre tatkräftige Unterstützung und Solidarität. An die Stadt appelliere die Linksfraktion, das Ehrenamt zu stärken und zivilgesellschaftliche Akteure aus allen Bereichen dabei zu unterstützen, ihre Angebote zu öffnen. Auch dafür müsse Geld in die Hand genommen werden! Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) nimmt Bezug auf die während der letzten Ratsversammlung von der CDU-Fraktion erhobenen Vorwürfe, die SPD-Fraktion sei auf dem linken Auge blind. Die SPD habe in ihrer 150-jährigen Tradition stets für die Demokratie und den demokratischen Rechtsstaat gestanden. Auch in der Gegenwart hätten sich Sozialdemokraten auch in Leipzig immer wieder klar geäußert bei Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte, bei Übergriffen von Legida-Anhängern oder bei links motivierten Angriffen auf Polizisten oder Verwaltungsgebäude. Er, Zenker, sei froh, dass Herr Weickert heute klargestellt habe, dass es auch aus Sicht der CDU-Fraktion ein Rassismusproblem in Leipzig gebe. Frau Niermann habe das vor wenigen Wochen noch anders gesagt. Sie habe hier erklärt, man habe kein Rassismus-, sondern ein Flüchtlingsproblem. Inzwischen aber spreche man von 700 Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte, von täglichen Angriffen auf Flüchtlinge, Morddrohungen und Mordversuchen gegenüber Politikerinnen und Politkern und von über 180 rassistischen Morden seit 1989. Stadtrat Zenker äußert, die Menschen, die nach Deutschland kämen, seien auf der Flucht vor Krieg und Unterdrückung und suchten Zuflucht in Deutschland. Man sollte bestehende Ängste nicht noch extra bedienen. Vielleicht sollte man sich auf Aussagen des BKA zurückziehen, aus denen hervorgehe, dass Flüchtlinge genauso oft straffällig seien wie die hiesige Bevölkerung. Natürlich entstünden aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen Herausforderungen für Politik und Verwaltung. Zunächst müssten Land und Bund dafür sorgen, dass jeder Flüchtling registriert wird und dass man zu einem geordneten Verfahren zurückkehrt. Die kommunalen Vertretungen vor Ort müssten dafür sorgen, dass keine Obdachlosigkeit entsteht. Dies sei bisher gelungen. Die Kurzfristigkeit, in der das aktuell passiere, führe dazu, dass die Bedingungen in einigen Unterkünften nicht dem entsprechen, was er, Zenker, unter menschenwürdig verstehe. Über kurzfristige Lösungen hinaus müssten Kapazitäten geschaffen werden, die menschenwürdig seien. Dazu Ke 13 gehörten neben Gemeinschaftsunterkünften auch dezentrale Unterbringungen in selbstbestimmtem Wohnraum. Flüchtlinge und Menschen, die schon längere Zeit in Leipzig lebten, dürften dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Bei der Wohnungsverteilung müssten beide Gruppen gleich behandelt werden, und ein Programm „Sozialer Wohnungsbau“ müsse beiden Gruppen gleichermaßen zugute kommen. Dasselbe gelte für den Ausbau von Betreuungskapazitäten und der Schullandschaft. Dieser Ausbau sei geboten, denn es sei von herausragender Bedeutung, dass Flüchtlingskinder so früh wie möglich eine Kindertagesstätte bzw. eine Schule besuchen, wo sie nicht nur Deutsch lernen, sondern wo sie selbst und ihre Eltern außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte in Kontakt mit Leipzigerinnen und Leipzigern kommen. Das fördere Austausch und damit den Abbau von Vorurteilen. Für erwachsene Flüchtlinge sei der Spracherwerb sehr wichtig. Er erleichtere das Zurechtkommen und steigere wie kaum eine andere Maßnahme die Integrationschancen auch in den Arbeitsmarkt. Es sei daher zu begrüßen, dass der Freistaat, nachdem er die Kommunen und damit auch Leipzig lang mit dieser Aufgabe allein gelassen habe, endlich den Spracherwerb finanziere. Innerhalb des DeutschUnterrichts sollte darüber nachgedacht werden, Integrationskurse anzubieten, die es auf Bundesebene bereits gebe. In diesen Kursen würden Informationen über die deutsche Geschichte, die deutsche Kultur sowie die Rechtsordnung vermittelt. Der Spracherwerb sei eine wesentliche Grundlage für Integration in Ausbildung und in den Arbeitsmarkt. Ziel müsse es sein, Flüchtlinge möglichst schnell in Arbeit zu vermitteln, denn Arbeit sei Integration. Sie steigere das Lebenswertgefühl, da sie zu einem selbstbestimmten Leben führe, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Arbeit baue Vorurteile ab, denn der Fremde als Arbeitskollege sei auf einmal gar nicht mehr so fremd. Die Stadtverwaltung könne hier mit gutem Beispiel vorangehen. Die Stadt Leipzig stehe vor enormen Herausforderungen – und das, obwohl Leipzig ein beispielhaftes Konzept habe. Er, Zenker, rede von einem Betreuungsschlüssel von 1 : 50 und von dem Patenschaftsprogramm, das damit verbunden sei. Trotzdem werde man Rückschläge erleben, die neue Ängste verursachen könnten, Ängste, die durchaus natürlich seien. Solche Ängste hätten auch die Amerikaner gegenüber Juden gehabt, die aus Deutschland zu ihnen geflohen seien. Diese Ängste müsse man ernst nehmen. Man müsse zuhören, informieren und Antworten bzw. Lösungsansätze geben, ohne dabei die Grundwerte zu untergraben. Dabei brauche man Geduld. Stadtrat Zenker richtet ein großes Dankeschön an Frau Kador-Probst und Herrn Fabian, die stets persönlich bei den größeren Veranstaltungen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworteten. Wenn sich die Verwaltungsspitze selbst den Fragen stelle, helfe sie, Ängste abzubauen. Das Grundgesetz und unsere Werte seien für alle gültig, unabhängig von Nation, Herkunft und Religion und unabhängig davon, wie lange jemand in Deutschland lebe. Integration bedeute aber auch, dass die Mehrheitsgesellschaft alte Denkmuster ablegen müsse. So sollte darüber nachgedacht werden, ob dem Islam im Religionsunterricht mehr Bedeutung beigemessen werden solle. Auf diese Weise könne Hasspredigern das Wasser abgegraben werden. Hassprediger und IS seien nicht der Ke 14 Islam. Der IS sei eine isolierte Minderheit im Islam. Daher sollte man Vorverurteilungen, wie sie nach den furchtbaren Terroranschlägen erfolgt seien, nicht mitmachen. Man müsse sich vor Augen führen, dass auch im Falle des rassistischen und antisemitischen Ku-Klux-Klan, der Franco-Diktatur und nach dem Massaker von Anders Breivik das Christentum in seiner Gesamtheit für diese Taten nicht verantwortlich gemacht worden sei. Stadtrat Zenker zeigt sich überzeugt, dass die aktuellen Schwierigkeiten etwa bei der Registrierung und Unterbringung von Flüchtlingen gelöst würden, vielleicht auch deshalb, weil Verwaltung und Stadtrat in schwierigen Situationen unkonventionell handelten. Vielleicht sollte man auch die extrem hohen Standards beim Neubau von Wohnungen überdenken, Möglicherweise könne man auch durch ein Konjunkturprogramm zeigen, dass der Staat handlungsfähig sei. Ein Staat, der handle und Schwierigkeiten in den Griff bekomme, werde auch Ängste in der Bevölkerung abbauen; denn eine Überforderung bzw. Verunsicherung in Politik und Verwaltung schlage sich auf die Bevölkerung nieder. In einer Demokratie gebe es Streit um Lösungen und die Suche nach Kompromissen. Das bedeute aber auch, dass Demokratie manchmal langsam sei. Demokratie dürfe sich nicht Massenpsychosen hingeben oder einfachen populistischen Parolen folgen. Stadtrat Zenker spannt den Bogen zum Anfang seiner Rede und hält ein Plädoyer für Helmut Schmidt, für die Demokratie und für Werte wie Freiheit und Menschenwürde, Werte, nach denen sich viele Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, sehnten, Werte, die gerade von Leipzig aus hart erkämpft worden seien und angesichts von Hunderten von Übergriffen in Gefahr seien. Man dürfe von der Demokratie keine Wunder erwarten oder gar verlangen. Sie bleibe mit ihren Schwächen und Unvollkommenheiten behaftet, und es werde auch immer Streit geben. Gleichwohl hätten die Deutschen angesichts ihrer katastrophenreichen jüngeren Geschichte allen Grund mit Zähigkeit an ihrer Demokratie und an ihrem sozialen Rechtsstaat festzuhalten, sie immer wieder zu erneuern und ihren Feinden immer wieder tapfer entgegenzutreten. Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht, es tue gut, in Leipzig zu leben, in einer Stadt, wo der Oberbürgermeister von Anfang an klar Stellung bezogen habe, wo die Verwaltungsspitze so klar auftrete, wo die Kommunikation mit den Bürgern und Bürgerinnen selbstbewusst und aufgeschlossen geführt werde, sogar in der Ratsversammlung. Das sei in Sachsen nicht üblich. Die Heldenstadt zeige Herz in einem Land, das bundesweit negativ auffalle. Es mache sie sehr betroffen, dass Sachsen in der bundesweiten Öffentlichkeit das Synonym für Chauvinismus und Fremdenfeindlichkeit geworden sei – und das 26 Jahre nach der deutschen Einheit. Leipzig hingegen heiße die Flüchtlinge willkommen, Leipzig sei vorbereitet. Seit 2009 diskutiere man in Leipzig über die Unterbringung von Flüchtlingen, Leipzig leiste sich freiwillige Maßnahmen zur Integration wie die Sprachkurse, und Leipzig sei „saveme“-Kommune. Leipzig habe sich schon vor mehreren Jahren den Forderungen des UNHCR angeschlossen und bereit erklärt, Kontinentflüchtlinge aufzunehmen. Ke 15 Leipzig habe sich früh damit auseinandergesetzt, dass die Politik des Wegsehens der Bundesrepublik nicht richtig sei. Es sei nicht richtig, Menschen in Flüchtlingslagern in ihrer Hoffnungslosigkeit allein zu lassen; es sei nicht richtig, Menschen keine Perspektive zu geben, und es sei verantwortungslos, sie überwiegend nur auf lebensgefährlichen Wegen nach Deutschland zu lassen. Nachdem die Bundesrepublik Italien und Griechenland, aber auch Spanien einer humanitären Katastrophe überlassen und sich im Dublin-Abkommen ausgeruht habe, hätten sich die Menschen in Gang gesetzt und seien in das reichste und wirtschaftskräftigste Land der Europäischen Union gelaufen. Deutschland hätte besser vorbereitet sein können, und die Bundesregierung hätte die Kommunen besser auf die Ankunft Hunderttausender Menschen vorbereiten können. Jetzt seien sie da, und die Leipziger und Leipzigerinnen helfen gemeinsam, für Menschenwürde und Humanität. Die Stadt habe die Strukturen der Zivilgesellschaft über Jahre gefördert, und heute sehe man, dass sie funktioniere. Das sei nicht von selbst entstanden. Hier im Stadtrat sei die Arbeit der Vereine und Verbände stets erkannt und anerkannt worden. Seit diesem Jahr gebe es eine Arbeitsgruppe Asylräume, gewissermaßen die Task Force. So wie die Stadt Leipzig gelernt habe, die Kita-Frage zu lösen, so löse sie auch die Unterbringung der Asylsuchenden. Die Größenordnungen seien dabei ähnlich: 6.000 Geburten erwarte man diesem Jahr, und 5.170 Flüchtlinge seien bereits in der Stadt. Die Stadt wachse, und das sei zunächst einmal positiv zu betrachten. Mit einer freundlichen Haltung ließen sich die Herausforderungen auch meistern. Man habe die Wiedervereinigung gemeistert und werde auch die humanitäre Krise Europas meistern. Dazu gehöre Kommunikation, damit die Menschen Bescheid wissen, informiert sind, Antworten bekommen. Dazu gehörten Informationsveranstaltungen, dazu gehöre eine Aktuelle Stunde. Denn es dürfe nicht sein, dass die Politik sprachlos sei. Es gebe aktuell zu viel Sprachlosigkeit. Wenn Angst geschürt werde, wenn gehetzt werde, wenn das Grundgesetz missachtet werde, montags und mittwochs, auch samstags, dann müsse der Stadtrat aussprechen, was er verteidige. Er verteidige die freiheitlich-demokratische Grundordnung, er trete ein für das Grundgesetz, und dort stehe das Grundrecht auf Asyl. Es seien Deutsche gewesen, die im Ausland Zuflucht vor den Mördern der Nazidiktatur gefunden hätten. Und die Genfer Flüchtlingskonvention wie auch das Grundrecht auf Asyl seien in direkter Konsequenz dessen entstanden. Die Aufgabe der Stadt Leipzig wie jeder Kommune sei es, Zufluchtsuchende unterzubringen. Dies sei eine hoheitliche Aufgabe, eine Pflichtaufgabe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe sich immer für eine menschenwürdige Unterbringung eingesetzt, dafür, dass sie Integration ermöglicht und darum dezentral erfolgt, kleinteilig, unterstützt durch Sozialarbeit. Bündnis 90/Die Grünen unterstütze die Stadt mit eigenen Vorschlägen, mit Präsenz, mit Einsatz. Ihr Ziel sei ein Klima der Freundlichkeit. Herz statt Hetze! Man tue das neben all den anderen Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, großen und kleinen Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen. Hier in Leipzig stünden die Institutionen zusammen: die Stadt, die Polizei, die Gewerkschaften, die IHK, die Kirchen, die Zivilgesellschaft. Bei den Parten stünden nicht alle auf der gleichen Seite, nicht alle bekennen sich zu den Menschenrechten, zum Grundrecht auf Ke 16 Asyl, zum Handeln der Regierenden in Berlin und Dresden. In Bund und Land gebe es eine schwarz-rote Politik, und auch Schwarz-Rot sei verantwortlich für die kommunale Leistungsfähigkeit. Der Oberbürgermeister habe erklärt, dass die letzte Ratsversammlung Offenes geklärt habe. Ja, es gehe nicht, dass der Oberbürgermeister angegriffen werde für die Versäumnisse auf höherer Ebene. Aber sie, Krefft, halte es für ein schlechtes Zeichen, wenn man beispielsweise am Runden Tisch zusammenkomme oder auch öffentlich auftrete und eine demokratische Fraktion nicht dabei sei. Und so, wie sie, Krefft, die CDU aufgefordert habe, an unsere Seite zu treten gegen Hetze und Gewalt, für Menschlichkeit und Frieden – die Rede von Herrn Weickert habe sie sehr wohltuend empfunden –, so fordere sie den Oberbürgermeister auf, die Fragen, die im Rat von der CDU artikuliert würden, zu klären. Der Oberbürgermeister solle sich mit der CDU-Fraktion zusammensetzen und mit ihr sprechen. Die Flüchtlingspolitik eigne sich nicht zum Dividieren. Sie, Krefft, warne vor den Folgen: Gewinnen werde dabei nicht die Demokratie. Die Demokratie werde bedroht. Wer sich gegen Flüchtlinge wende – und auf der Straße erlebe man das –, wende sich gegen die offene, die pluralistische Gesellschaft, gegen unseren libertären Lebensstil. Es sei unser Gemeinwesen, das es immer schaffe, in finanziellen Krisen rasch und kraftvoll zu handeln, aber auf soziale Herausforderungen unzulänglich oder zu spät reagiere. Das kenne man in Ostdeutschland mit seinen Transformationsproblemen, das kenne man in der langjährigen Armutshauptstadt Leipzig, das kenne man aus Europa, das sich eine europäische Wirtschafts- und Finanzunion gebaut habe, aber keine Solidar-Union. Leipzig habe immer wieder gezeigt, dass man die Probleme lösen könne. Sie, Krefft, sei überzeugt, dass der Umgang mit der humanitären Krise die Gesellschaft solidarischer machen werde. Leipzig werde hierbei eine besondere Rolle spielen. Stadtrat Kriegel (AfD-Fraktion) stellt seinen Ausführungen voran, eine nahezu Millionenlawine von Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen sowie Asylsuchenden aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie vom Balkan treffe allein in diesem Herbst bis zum Jahresende in Deutschland ein – ungeordnet, ohne eine wirklich effektive staatliche Kontrolle, mit zahlreichen offenen Fragen für die nächste Zukunft. Dies sei ein in dieser Hinsicht beispielloser geschichtlicher Vorgang für ein etabliertes deutsches Staatswesen. Das betreffe auch den Zusammenhalt der europäischen Staaten, der gefährdet sei. Der bekannte Merkel-Alleingang fördere in vielen Staaten Europas Unwillen, Ablehnung, schlimmer noch: unverhohlenen Hohn. Deutschland werde einer moralischen Großmannssucht bezichtigt. Die Bundesregierung und das etablierte Parteiensystem seien derzeit außerstande, dem Wahlvolk plausible Antworten anzubieten. Sogar die politisch einseitig ausgerichtete deutsche Medienlandschaft spreche lernfähig inzwischen von einer Flüchtlingskrise. Angesichts der absehbaren Gefährdungen des Gemeinwesens, ganz zu schweigen von den enormen Kosten dieser Unternehmung, sei Euphorie aus Sicht der AfDFraktion alles andere als angebracht. Einwanderung – und um diese handele es sich Ke 17 ja im Wesentlichen – bedürfe klarer Regeln. Diese AfD-Forderung werde weiterhin bestritten und politisch diffamiert. Die AfD-Stadtratsfraktion stehe jedenfalls dazu. Aus dieser staatlich unkontrollierten Situation heraus würden die sogenannten Pflichtaufgaben vom Bund über die Kommunen in einem atemberaubendem Tempo und unter Schaffung vollendeter Tatsachen auch in die Stadt Leipzig delegiert. Dies sei eine unhaltbare kommunalpolitische Situation. Aufgrund der konkreten Umstände sei es für die AfD-Fraktion völlig klar, dass es keine Generallösung zur Bewältigung des Asylansturms in Leipzig geben werde, zumal bis Jahresende bis zu 5.400 Flüchtlinge angekündigt worden seien. Doch eine realistische Einschätzung der entstandenen Lage mit Vernunft und Augenmaß sollte das Mindeste sein, was man im Interesse der Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge sowie der Asylbewerber in Bezug auf das Machbare und mit Blick auf die Solidaritätsbereitschaft der Leipziger Bürger in einer so wichtigen Frage erwarten könne. Leider nehme der Oberbürgermeister diese Situation allzu pflichtbewusst als gegeben hin. Er wolle zukünftig sogar jede Menge angeblicher Bereicherungen auf die Stadtgesellschaft zukommen lassen, welche die AfD-Fraktion als rein illusorisch ansehe – wirtschaftlich, finanziell, kulturell und von den realen Integrationsmöglichkeiten her. Diese Integration sei unter günstigeren Bedingungen bis auf den heutigen Tag in keiner einzigen deutschen Großstadt gelungen. Es wäre vielmehr angebracht, auch als Signal an die besorgten Bürger, der Landesregierung unverzüglich eine Obergrenze in Bezug auf die Aufnahmefähigkeit der Stadt Leipzig für Flüchtlinge und Geduldete zu benennen. Die mehrfache Aussage des Oberbürgermeisters, es bestehe in Leipzig und anderswo kein Flüchtlingsproblem, sondern ein Rassismusproblem, halte die AfD-Fraktion nicht nur für völlig daneben, sondern für beleidigend für alle Leipziger, die eine andere Meinung haben als der Oberbürgermeister. Sie fordere die öffentliche Rücknahme dieser Formulierung. Die AfD-Fraktion nutze die Gelegenheit, die Anstrengungen der Mitarbeiter der Stadtverwaltung und aller anderen engagierten Helfer zu würdigen, die derzeit rund um die Uhr aktiv seien, um die Flüchtlingskrise mit ungewissem Ausgang in Leipzig zu bewältigen. Auch in den Fachausschüssen habe man den Eindruck, dass die Belastungsgrenze der Verantwortlichen längst überschritten sei. Das sei angesichts des enormen Druckes, Dinge zu bewältigen, die im Normalfall nicht zu schaffen sei, auch nicht anders zu erwarten. Stadtrat Kriegel äußert, die AfD-Fraktion sehe die von der Ratsversammlung beschlossene Zielstellung der Ratsversammlung zur dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber derzeit im großen Nebel verschwinden. Leider! Diese Zielstellung sei ja die Voraussetzung für eine gewisse Gewährleistung der Privatsphäre der Ankömmlinge. Dies gelte nicht für die vielerorts in Leipzig eingerichteten Massenunterkünfte, aus denen sich auch in anderen Städten und Gemeinden nicht kontrollierte Fluchtbewegungen vollziehen. Die Leidtragenden in dieser Situation seien dabei vor allem die Frauen und Kinder unter den wirklich Schutzbedürftigen. Ke 18 Die AfD-Fraktion fordere in diesem Zusammenhang, dass Schulen und Sporthallen in Leipzig nicht als Unterkünfte für Asylbewerber genutzt werden. Bei allem Verständnis für die angespannte Unterbringungssituation sage sie ganz deutlich: Hände weg von solchen Einrichtungen für unsere Kinder und Jugendlichen! Herr Karadeniz kündigt an, einige der Ansichten des Migrantenbeirates zu den aktuellen Ereignissen und den damit einhergehenden Herausforderungen darlegen zu wollen. Dem Migrantenbeirat sei es ein Bedürfnis, hervorzuheben, dass die vielfältigen Bemühungen und das Engagement der Stadt Leipzig von ihm durchaus registriert und wohlwollend zur Kenntnis genommen würden. Sicherlich aber wolle der Stadtrat an dieser Stelle nicht nur Lob für das bisher Geleistete hören, sondern auch eine gewinnbringende Außenperspektive und konstruktive Verbesserungsvorschläge. Positiv erscheine dem Migrantenbeirat insbesondere, dass die Verwaltung und einige Träger wegen der aktuellen Erfordernisse weniger auf formale Qualifizierung pochen, sondern vor allem Personen mit dringend erforderlichen Qualifikationen einstellen. Sprachkenntnisse und Kultursensibilität seien tatsächlich wichtig. Das bedeute allerdings nicht, dass anspruchsvolle Tätigkeiten ohne professionelle Reflexion und Begleitung auskommen. Hier wolle der Migrantenbeirat eindrücklich darauf hinweisen, dass eine Unterstützung beispielsweise in Form von begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen wichtig sei. Dies gewährleiste nicht nur professionelle Mindeststandards, sondern öffne auch langfristige Perspektiven und somit Nachhaltigkeit. Auch von den migrantischen Selbstorganisationen und ihren Akteuren werde eine vielfältige Arbeit auf diesem Feld geleistet. Ihre Ressourcen sollten gerade im Hinblick auf ihre Integrationsleistung strategisch besser genutzt werden. Dafür sei allerdings auch eine stärkere Unterstützung notwendig. Netzwerke seien zwar vorhanden, sie verwalteten sich aber zumeist, zum Teil unter Einbeziehung der Stadtverwaltung, aus sich selbst heraus. Es gebe mittlerweile Bemühungen seitens der Kommune, konzeptionelle und inhaltliche Unterstützung zu bieten. Allerdings sollten die Richtlinien vonseiten der Politik evaluiert und an aktuelle Anforderungen angepasst werden. Ein weiterer Punkt, für den der Migrantenbeirat an dieser Stelle mobilisieren wolle, seien die strukturellen Schwierigkeiten, denen Flüchtlinge begegnen, sobald sie aus der zentralen Unterbringung entlassen werden und in den SGB-II-Bereich übergehen. Mangelnde Sprachkenntnisse und die großen Herausforderungen in Bezug auf administrative Erfordernisse seien eigenständig kaum zu bewältigen. Die Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer versuchten hier zwar zu unterstützen; die Einzelfallbehandlung in puncto Wohnungssuche, aber auch hinsichtlich Stadtwerke, GEZ, Schufa usw. stelle allerdings meistens eine Überforderung dar. Für die dezentrale Unterbringung seien momentan alles in allem vier Mitarbeiterinnen in Teilzeit verantwortlich. Hier sei eine Aufstockung des Personals dringend erforderlich. An anderer Stelle habe die Stadt mit den Sprach- und Integrationsmittlern ein vorbildliches Angebot geschaffen. Sei es beim Gesundheitsamt oder beim Schuluntersuchungstermin – der Bedarf an Dolmetschern sei immens. Leider würden die Angebote vonseiten der Verwaltung aber kaum in Anspruch genommen. Dies habe Ke 19 leider häufig auch mit der Haltung der Mitarbeiterinnen zu tun. Nicht selten herrsche das Diktat: Deutsch ist Amtssprache! Und mit diesem Ansatz begegne man Menschen. Sehr wichtig sei ihm, Karadeniz, die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung. Trotz entsprechenden Beschlusses des Stadtrates müsse man leider feststellen, dass sich in diesem Bereich bisher wenig getan habe. Während mittlerweile sogar das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Mitarbeiterinnen der Agenturen und der Jobcenter interkulturelle Kompetenzschulungen verpflichtend eingeführt habe, gebe es bei den Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung in Arbeitsfeldern wie dem Sozialamt, dem Gesundheitsamt, dem Bürgeramt oder dem Standesamt, die eigentlich weit mehr Bedarf an Kompetenzen in kultursensibler Begegnung und Beratung haben, nach wie vor noch äußerst schlecht genutzte freiwillige Angebote. In diesem Bereich weiter auf Freiwilligkeit zu setzen sei leider nicht zielführend. Eine entsprechende Schulung der Mitarbeiterinnen sei enorm wichtig und sollte mindestens einmal im Jahr verpflichtend sein. Zudem förderten solche Kompetenzschulungen zugleich das Verständnis der Verwaltungsmitarbeiterinnen als Bürgerservice. Herr Karadeniz merkt an, diejenigen Stadträte, die schon einmal von sozialen Ausschlussmechanismen gehört hätten, würden sich in diesem Zusammenhang vielleicht auch die Frage stellen, warum trotz der vielfältigen Bemühungen die Zahl der Bewerbungen von Menschen mit Integrationsgeschichte bei der Stadtverwaltung nach wie vor bei 3 % liege. Nicht nur in Anbetracht der aktuellen Situation, sondern auch vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen Entwicklung wäre es wünschenswert, dass sich in der Stadtverwaltung keine Parallelgesellschaft etabliere. Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) meint, es gehöre zur Stellenbeschreibung von Frau Krefft, dass sie über Landesregierungen schimpfe, an denen die Grünen nicht beteiligt seien. Daher verstehe er ihre Äußerungen, auch wenn sie nicht hierher gehörten. Aber Frau Krefft habe auch etwas gesagt, wofür er ihr danken müsse, nämlich dass der Oberbürgermeister auf die Fragen der CDU-Fraktion eingehen sollte, bevor er sie, wie in der letzten Ratsversammlung geschehen, von hier oben beschimpfe. Er, Maciejewski, hoffe, dass das irgendwann passieren werde, zumal in dieser Rede noch einige Fragen hinzukommen würden. Stadtrat Maciejewski glaubt, dass man zu dem Thema, wie man die mit der Flüchtlingsfrage in Leipzig verbundenen Herausforderungen meistern könne, in jeder Ratsversammlung eine Aktuelle Stunde abhalten könnte. Die Herausforderungen der Gegenwart, über die man heute viel gehört habe, seien für jeden sichtbar. Menschenwürdige Unterbringung sei nicht nur eine Herausforderung, sondern Pflicht der Stadt Leipzig. Die Unterbringung von Menschen in so großer Anzahl in so kurzer Zeit sei nur in Massenunterkünften möglich. Er, Maciejewski, sei sicher – und er bedaure dies –, dass diese Massenunterkünfte zur Dauereinrichtung werden, wenn es nicht gelinge, diesen Zustrom einzudämmen. Das sei keine Leipziger Aufgabe, aber es gehöre zur Ehrlichkeit, das zu sagen, und zwar auch den Menschen in Leipzig, die neben diesen Massenunterkünften wohnen. Stadtrat Maciejewski betont, dass man die heutigen Herausforderungen bestehen müsse. Es gebe aber auch Herausforderungen, die morgen und übermorgen betref- Ke 20 fen. Man höre ganz unterschiedliche Angaben zur Zahl der Menschen, die dauerhaft in Leipzig bleiben werden. Fakt sei, dass es sehr viele sein werden. Ihre Aufgabe werde es sein, sich in unsere Stadtgesellschaft zu integrieren, und die Aufgabe des Stadtrates werde es sein, das nach Kräften zu unterstützen. Es bleibe die Frage, wo diese Menschen künftig wohnen werden. Man lebe in Mitteleuropa, und hier wohnten die Menschen in Wohnungen und nicht in Zelten und in Turnhallen. Wo aber seien die freien und gleichzeitig bezahlbaren Wohnungen für die Menschen, die nach Leipzig kommen? Im Waldstraßenviertel, in Schleußig und in der Südvorstadt sicherlich kaum. Das Amt für Statistik und Wahlen habe im Quartalsbericht 2/2015 sehr schön aufgeschrieben, wo sich in Leipzig die meisten leerstehenden Wohnungen befinden. Spitzenreiter seien Lausen-Grünau mit 1.400, Volkmarsdorf mit 1.200, Grünau-Mitte und Kleinzschocher mit jeweils 950 und Altlindenau und Grünau-Nord mit jeweils 900 leerstehenden Wohnungen. Er, Maciejewski, frage den Oberbürgermeister, ob er nicht auch glaube, dass es genau diese Ortsteile seien, welche künftig die größten Integrationsleistungen erbringen müssten, und ob die von ihm geführte Stadtverwaltung darauf eine Antwort, einen Plan dafür habe. Die Sozialdaten der erwähnten Ortsteile seien schon jetzt wenig erfreulich. Es sei zu fragen, wie es dort mit sozialer Infrastruktur, mit Kultureinrichtungen, mit Stätten der Begegnung, die Integration erst möglich machen, aussehe. Er, Maciejewski, frage, was die Stadt konkret tue, ob der Oberbürgermeister einen umsetzbaren Plan habe und wann er diesen Plan dem Stadtrat und der Öffentlichkeit mitteilen werde, oder ob er auch nur laut „Willkommen“ rufe wie die Menschen mit den Luftballons am Münchner Hauptbahnhof im Sommer. Der Sozialbürgermeister baue gerade einen Schulentwicklungsplan für die nächsten Jahre auf, und zwar mit Schülerzahlen, die schon heute von der Realität überholt seien. Es werde häufig beschworen, dass dieses Land sich ändern werde. Das höre sich für viele an wie eine Drohung angesichts der gefühlten und offensichtlichen Hilflosigkeit der Politik auf vielen Ebenen. Er, Maciejewski, treffe immer mehr Menschen, die nicht wollen, dass sich das Land ändert. Charlotte Knobloch habe gesagt, dieses Land dürfe sich nicht ändern. Und er wolle das auch nicht. Er wolle nicht, dass sich an Einigkeit und Recht und Freiheit irgendetwas ändere. Im Oktober habe der Oberbürgermeister von diesem Pult aus erklärt, dass Leipzig gut 10.000 bis 15.000 neue Mitbürgerinnen und Mitbürger pro Jahr mehr vertrage. „Vertragen“ werde im Duden erklärt mit „Ohne Schaden etwas aushalten können“. Aber es gehe doch nicht ums Aushalten, denn auch das klinge wie eine Drohung. Sicherlich könne man eine Lebensqualität wie in Duisburg-Marxloh oder in BerlinNeukölln aushalten, aber er, Maciejewski, wolle das nicht, und er sei der festen Überzeugung, dass die Leipziger das auch nicht wollen. Wenn das Wetter schön sei und die Sonne scheine, könne man vielleicht ganz gut auf Sicht fahren; momentan sei das jedoch eher gefährlich. Der Oberbürgermeister möge damit aufhören und den Leipzigern endlich sagen, wie genau er sich die Integration hier vorstelle. Oberbürgermeister Jung schließt die Aktuelle Stunde. Ke 21 Tagesordnungspunkt 9: Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gemäß § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Tagesordnungspunkt 12: Besetzung von Gremien 12.1. Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (5. Änderung) (DS-00768/ 14-DS-06) Die Ratsversammlung nimmt diese Information zur Kenntnis. 12.2. Behindertenbeirat – Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (1. Änderung) (VI-DS-01125-DS-01) Abstimmung: VI-DS-01125-DS-01 wird einstimmig beschlossen. 12.3. Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule (VI-DS-02047) Abstimmung: VI-DS-02047 wird einstimmig beschlossen. Tagesordnungspunkt 13: Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 13.1. Vertreter für die Trägerversammlung „Jobcenter Leipzig“ (VI-DS-01911) Abstimmung: VI-DS-01911 wird einstimmig beschlossen. Tagesordnungspunkt 14: Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und zur Verweisung in die Gremien gemäß § 5 Abs. 3 – 5 der Geschäftsordnung 14.1. Ortschaftsrat Holzhausen: Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern (VI-A–02071) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen. Ke 22 14.2. Jugendhilfeausschuss: Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig (VI-A–02075) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen. 14.3. Ortschaftsrat Holzhausen: Verkehrssicherheit am Zuckelhausener Ring, 04258 Leipzig (VI-A–02099) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit verwiesen. 14.4. Ortschaftsrat Holzhausen: Schaffung eines P+R-Parkplatzes Prager Straße, LVB-Endhaltestelle „Meusdorf“ (VI-A–02100) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit verwiesen. 14.5. AfD-Fraktion: Zeitweilige Aussetzung von Grundstücksbewertungen (VI-A–02078) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Grundstücksverkehrsausschuss verwiesen. Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass er prüfe, ob der Antrag zulässig sei. 14.6. Fraktion DIE LINKE:: Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/ Rathäuser (VI-A–02098) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss und in den Jugendbeirat verwiesen. 14.7. Stadträte Weber, Gabelmann, Schenk, Riekewald, Götze: Erhalt Straßenbahninfrastruktur ab Connewitzer Kreuz bis Markkleeberg-Mitte (VI-A–02094) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, in den Verwaltungsausschuss, in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd und in den Jugendbeirat verwiesen. 14.8. CDU-Fraktion: Stadtgeschichte mittels moderner QR-Cobble-Technologie erlebbar machen (VI-A–02041) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Kultur, in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in den Jugendbeirat verwiesen. Ke 23 14.9. Fraktion DIE LINKE: Evaluierung und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (VI-A–02097) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in den Fachausschuss Kultur, in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit und in den Migrantenbeirat verwiesen. 14.10. Stadtrat Zeitler: Zeitbeschränkte Parkzonen (VI-A–02068) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen. 14.11. Stadträtinnen Dr. Jennicke, Körner und Schenk: Entscheidungsgrundlage zur Halle 7 (Baumwollspinnerei) (VI-A–02105) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Kultur und in den Jugendbeirat verwiesen. 14.12. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE: Aufstockung der SPRINT-Mittel für mehr Sprach- und Kulturmittlerinnen für Angebote Freier Träger (VI-A–02107) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss, in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und in den Migrantenbeirat verwiesen. Tagesordnungspunkt 15: Anträge zur Beschlussfassung 15.1. CDU-Fraktion: Nutzbarmachung des Bowlingtreffs (A-00702/14 + Änderungsantrag ÄA-02 der Linksfraktion + Änderungsantrag ÄA-04 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) verliest den vorgeschlagenen Beschlusstext: „Der Bowlingtreff wird baldmöglichst zur Vermarktung ausgeschrieben, um ihn, auch zur Belebung des Wilhelm-Leuschner-Platzes, wieder nutzbar zu machen.“ Sie erläutert, „Vermarktung“ bedeute Verkauf, Erbbaupacht, im Extremfall sogar Vermietung und Verpachtung. Klar sei, dass man dazu ein Konzept sehen wolle. Insofern seien die Ansichten der CDU-Fraktion nicht weit von denen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Linksfraktion entfernt. Zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages habe es ebenso wie heute Diskussionen über die Beplanung und die Gestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes, einmal als Platz und zum anderen in seiner baulichen Fassung, gegeben. Man könne wünschen, dass der Platz bebaut wird, oder man könne sagen, der Schandfleck, der dieser Platz derzeit sei, könne dazu beitragen, bald ein Bild zu bekommen von einem Ke 24 neuen Wilhelm-Leuschner-Platz oder einem Quartier Leuschnerplatz. Die CDU-Fraktion hoffe, dass heute ein Beschluss zur Vermarktung gefasst werde. Stadträtin Heymann wirbt dafür, sich nicht dem Thema Vermietung und Verpachtung zu nähern. Jeder, der sich dort bewerben wolle, müsse auch Geld in die Hand nehmen. Er müsse durch einen Erbbaupachtvertrag oder durch einen klassischen Kaufvertrag die Eigentümerschaft an dieser Immobilie und dem Grundstück erwerben, um beides im Endeffekt auch beleihen zu können. Deswegen seien Vermietung und Verpachtung keine Option, falls die Stadt nicht bereit sei, Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Betreffenden in die Lage zu versetzen, entsprechend tätig zu werden. In diesem Zusammenhang müsse man im Auge behalten, dass ein Erbbaupachtvertrag auch den Rückfall des Objektes regele. Falls es zu einem Rückfall käme, würden auch Kosten für die Stadt anfallen. Der Wunsch, dieses Objekt für künftige Generationen zu erhalten, sei löblich; dies aber mit einem großen Risiko für künftige Generationen oder vielleicht auch für die jetzige Generation zu verbinden, indem man nur Erbpacht in den Fokus nimmt, finde sie, Heymann, schwierig. Der Antrag sei offen für eine Vermarktung in Gänze mit verschiedenen Vermarktungsoptionen, wobei natürlich die Vorlage eines Konzeptes verlangt werde, das eine Belebung des Quartiers zum Ziel habe. Das Konzept müsse dafür natürlich auch tauglich sein. Sicherlich werde es keine große Zahl von Akteuren geben, die da tätig werden wollten, aber sie, Heymann, erwarte, dass es wenigstens zwei oder drei Interessenten geben werde. Dann sollte man in ein sukzessives Verfahren eintreten, also zuerst Erbbaupacht probieren und es danach im Katastrophenfall mit Verkauf versuchen. Letzteres sei schwierig, weil es noch das scharfe Schwert des Bebauungsplanes gebe, der ohnehin zur Diskussion stehe. Stadträtin Dr. Heymann teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion den Punkt Konzeptvergabe zu eigen mache, sich aber gegen Einschränkungen ausspreche. Insofern bitte sie um Abstimmung über den Antrag unter Einbeziehung des Themas Konzeptvergabe. Stadtrat Dankwarth (Fraktion DIE LINKE) bestätigt, dass das Thema Bowlingreff seit vielen Jahren in Leipzig ein leidiges Thema sei. Das Gebäude sei zudem ein Schandfleck, und es werde Zeit, dass dort etwas geschieht. Insofern stimme die Linksfraktion der CDU-Fraktion in der Ansicht zu, dass heute und hier der Stadtverwaltung ein Anstoß zum Agieren gegeben werden sollte. Ein Konzeptverfahren sei dringend notwendig, denn gerade weil es um eine städtebaulich sehr sensible Stelle gehe, könne sich die Stadt nicht ausschließlich an Vermarktung und Gewinn orientieren, sondern es müsse für die Stadtgesellschaft und für die Entwicklung der Stadt insgesamt ein Gewinn herauskommen und nicht ausschließlich für die Stadtkasse. Er, Dankwarth, freue sich, dass die CDU-Fraktion diesen Punkt übernommen habe. Die Linksfraktion wolle nach Jahren, in denen Eigentum der Stadt Leipzig für die Sanierung des Haushalts veräußert worden sei, eine Abkehr von dieser Tendenz. Dazu Ke 25 habe der Stadtrat auch bereits einige grundlegende Entscheidungen getroffen, von denen er nicht abweichen sollte. Er sollte auch in diesem konkreten Einzelfall sagen, dass der Bowlingtreff kommunales Eigentum bleiben muss. Der Änderungsantrag der Linksfraktion habe angeregt, das zunächst auf Erbbaupacht zu beschränken. Miete und Pacht seien in der Tat für den Investor, der einiges Geld in die Hand nehmen müsse, schwierig, aber man könne auch im Rahmen eines Miet- oder Pachtvertrages durchaus Investitionsklauseln treffen und dem Mieter oder Pächter bestimmte Investitionen vorschreiben. Deswegen habe sich die Linksfraktion entschlossen, die zwei Punkte, in denen sich der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von dem ihren unterscheide, zu übernehmen. Der Beginn des Änderungsantrages ÄA-02 würde somit lauten: „Der Bowlingtreff wird zeitnah zur Erbaupacht, Miete oder Pacht ausgeschrieben, …“ Welches Konzept dann am nachhaltigsten wirksam sein werde, müsse im Bewerberverfahren entschieden werden. Stadtrat Dankwarth bittet um Zustimmung zum Änderungsantrag der Linksfraktion. Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont, dass selbstverständlich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Reaktivierung des Bowlingtreffs unterstütze. Laut medialer Berichterstattung solle es ja auch Interessenten geben. Allerdings sei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Auffassung, dass das Bowlingtreff grundsätzlich im kommunalen Eigentum verbleiben sollte. Deshalb wolle sie, dass die Ausschreibung zuerst nach Erbbaurecht erfolgen, aber auch die Option Pacht und Miete ausdrücklich mit verfolgt werden sollte. Außerdem halte die Fraktion im Rahmen der Ausschreibung die Vorlage eines Nutzungskonzepts für erforderlich. Diesbezüglich finde man im Antrag der CDU-Fraktion und im Verwaltungsstandpunkt keinerlei Äußerung. Vielleicht könne der Wirtschaftsbürgermeister eine Aussage treffen, wie der Ausschreibungstext hierzu aussehen könnte bzw. ob die Anforderung an ein Nutzungskonzept deutlich artikuliert werde. Stadtrat Elschner erinnert an das Beispiel Gewölbekeller am Felsenkeller. Damals habe der Stadtrat entschieden, dort neu auszuschreiben, nämlich mit Vergabe nach Erbbaurecht. Im zweiten Schritt habe man sich dann darauf verständigt, im Falle des Nichtvorhandenseins geeigneter Interessenten erneut auszuschreiben mit der Möglichkeit des Verkaufs. Man sollte also Schritt für Schritt vorgehen und sorgfältig die Möglichkeiten ausloten, denn der Verkauf von kommunalen Liegenschaften sei nicht das vorrangige Ziel. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) äußert, der Stadtrat müsse sich darüber im Klaren sein, dass er sich bei einer Zustimmung zu diesem Antrag mit 99,9 % Wahrscheinlichkeit von einer Option eines Standortes für das Naturkundemuseum verabschiede, ohne eine nachhaltige Alternative für diesen Standort zu haben. Oberbürgermeister Jung konstatiert, dass die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nunmehr übereinstimmen. Die CDU- Ke 26 Fraktion habe den zweiten Punkt dieses Änderungsantrages übernommen, aber nicht das Thema Miete. Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) stellt klar, dass der Antrag ihrer Fraktion am weitesten gehe, weil die Formulierung „Vermarktung“ sowohl Erbpacht als auch Verkauf, Pacht und Miete einschließe. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließe im ersten Schritt den Verkauf aus. Sie, Heymann, hoffe, dass das protokollarisch festgehalten werden könne. Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass laut Geschäftsordnung zuerst über den Änderungsantrag abgestimmt werden müsse. Der Oberbürgermeister kündigt an, jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen zu lassen und damit beide Änderungsanträge zu umfassen. Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-04 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen – und damit zugleich der Änderungsantrag ÄA-02 der Fraktion DIE LINKE in leicht geänderter Fassung – wird mehrheitlich angenommen. Oberbürgermeister Jung stellt fest, dass die Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion damit entfällt. 15.2. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einrichtung eines Willkommenszentrums für Geflüchtete und Migranten und Migrantinnen (VI-A-01381-NF-003 + Änderungsantrag ÄA-01 von Stadträtin Krefft + Änderungsantrag ÄA-02 der Fraktion DIE LINKE) Stadträtin Sejdi (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Anwesenden, sich vorzustellen, sie seien neu in Leipzig, alles sei ihnen fremd: die Umgebung, die Sprache, die Kultur, einfach alles. Möglicherweise begännen sie einen neuen Job in leitender Funktion in einer Klinik oder ein Studium, vielleicht seien sie auch mit ihrem Partner mitgekommen oder sie befänden sich auf der Flucht. Eines eine alle Neuankömmlinge: Sie brauchen Unterstützung. Vielleicht hätten sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber auch der Chef werde nicht sagen können, wo sie ihr Kind zur Schule anmelden, wie sie eine Wohnung finden, wie das mit den Stadtwerken funktioniere, wo sie Deutsch lernen könnten, wo sie Menschen aus ihrer Heimat treffen. Man habe gehört, dass es zwölf migrantische Selbstorganisationen gebe; die Frage sei jedoch, wie man die finde, wie man überhaupt erfahre, dass es sie gibt. Welche Angebote gibt es für Neuankömmlinge? Fragen über Fragen! In Leipzig gebe es sehr viele Angebote. Kitaplätze könne man mittlerweile über das Internet finden. Um die Schule kümmere sich die Schulbehörde. Wohnungen gebe es zum Glück auch noch einige. Es gebe Möglichkeiten, Deutsch zu lernen; es gebe migrantische Selbstorganisationen, Vereine, Initiativen usw. Es gebe viel, aber man müsse darüber Bescheid wissen und müsse sie finden. Es sei wie mit der Suchmaschine im Internet. Man müsse wissen, wie man die Information finde, die man brauche. Ke 27 So wie eine Suchmaschine funktioniere auch ein Willkommenszentrum. Es führe alle relevanten Informationen für Migrantinnen und Geflüchtete zusammen. Es vernetze Hilfesuchende mit Helfenden, Verwaltungen mit Einwohnern, Initiativen, Politik und Wirtschaft. Es führe alles, was für die multikulturelle Gesellschaft relevant sei, an einem zentralen Punkt zusammen. Der Oberbürgermeister habe in der Ratsversammlung im Oktober gesagt, dass Leipzig in zehn Jahren nicht mehr dieselbe Stadt sein werde. Die aktuelle Zuwanderung sei eine Chance. Deshalb solle der Stadtrat jetzt handeln. Er solle diese Chance aufgreifen und zeigen, dass Leipzig eine Willkommensstadt sei, dass die Stadt interna-tional, weltoffen und gut organisiert sei. Ein Willkommenszentrum sei ein Aushängeschild für die Stadt Leipzig, ein Zeichen für alle die, die nach Leipzig kommen und kommen wollen. Es zeige, dass es eine offene Stadt sei. Natürlich habe das Willkommenszentrum nicht nur einen symbolischen Wert. Es solle vor allem helfen, von Anfang an richtig zu koordinieren und somit Ämter und Vereine zu entlasten. Das Willkommenszentrum helfe den Unternehmern, die gern Arbeitskräfte aus dem Ausland einstellen möchten, es helfe den jungen Kreativen, die dem Ruf Leipzigs gefolgt seien und herziehen, es helfe den Flüchtlingen, die hier Fuß fassen wollten, den Saisonarbeitern und all den Menschen, die von außen kommen. Das Willkommenszentrum sei der erste Schritt in die Integration in Leipzig. Für ein gutes Gelingen dieser Idee und für die gesamte Integration sei jedoch wichtig, dass alle Hand in Hand gehen. Im Willkommenszentrum sollten die Bedürfnisse in den Migrantenselbstorganisationen, in den Vereinen und Initiativen, bei Handwerk, Wirtschaft, Sport und Kultur aufgenommen und verarbeitet werden. Integration sei eine Gemeinschaftsaufgabe. Und genau deshalb appelliere sie, Sejdi, vor allem an die Kolleginnen und Kollegen Stadträte: Lassen Sie uns hier zusammenarbeiten! Lassen Sie uns hier Unterschiede und Uneinigkeiten vergessen und lassen Sie uns gemeinsam an so einer wichtigen Aufgabe arbeiten! Sie, Sejdi, sei sich sicher, dass zumindest der größere Teil hier im Raum wisse, wie wichtig Integration sei, und zwar auf beiden Seiten, und dass der größere Teil wünsche, dass diese Integration funktionieren möge. Dies sei wichtig für eine Stadt wie Leipzig. Es sei wichtig, dass der Stadtrat zeige, dass Leipzig eine weltoffene, tolerante Stadt sei und dass der Stadtrat seiner Aufgabe gewachsen sei. Deshalb sei sie, Sejdi, auch ganz zuversichtlich, was diese Aufgabe angehe, denn sie erinnere sich daran, dass Herr Jung beim Runden Tisch Asyl gesagt habe, dass er sich für ein Willkommenszentrum stark machen wolle. Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) legt dar, es gebe sehr viele Willkommenszentren in Leipzig. Wenn man auf eine der Suchmaschinen im Internet gehe, stoße man auf sie, und zwar in der Sprache, die man brauche. Prof. Dr. Fabian habe heute in der Aktuellen Stunde sehr deutlich davon gesprochen, wie viele Möglichkeiten vorhanden seien, um Asylbewerber und Flüchtlinge in Leipzig willkommen zu heißen. Ke 28 Stadtrat Albrecht merkt an, er verstehe den Widerspruch nicht, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier gerade aufdecke: auf der einen Seite dezentrale Unterbringung, auf der anderen Seite ein zentrales Willkommenszentrum. Das passe nicht zusammen. In Leipzig habe man unwahrscheinlich gute Hilfsstrukturen. Wenn man Integration leben wolle, dann sollten diese Hilfsstrukturen angenommen werden: die Familienbüros, die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die Seniorenbüros. Überall dort könnten die Neu-Leipziger das Willkommen erleben. Die CDU-Fraktion sei gegen eine Zentralisierung und eine Verwässerung dieser Hilfsstrukturen, die dann in Asyl- und normale Hilfen auseinandergelebt werden müssten. Diese Parallelstrukturen wolle die CDU-Fraktion nicht. Ihr politisches Zeichen laute: Kein Willkommenszentrum, sondern Willkommenskultur in der gesamten Stadt! Die CDU-Fraktion wolle Integration. Das schaffe man am besten, wenn die Leute dorthin gehen, wo alle hingehen. Und die CDU-Fraktion wolle eine Ankommenskultur. Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) äußert, hier sei des Öfteren die Rede davon gewesen, dass Leipzig in zehn Jahren eine andere Stadt sein werde. Ihr Lieblingslied von Bob Dillon heiße in deutscher Übersetzung „Die Zeiten ändern sich“. Dies sei so, ob man wolle oder nicht, mit Flüchtlingen und ohne Flüchtlinge. Der entscheidende Punkt sei, ob man erkenne, dass sich die Zeiten ändern. Dann habe man keine Angst davor und könne die Änderungen mitgestalten und stehe nicht wie das Kaninchen vor der Schlange. Sie, Witte, sei dafür, Änderungen zu gestalten und sich nicht von ihnen überrollen zu lassen. Selbst für einen in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Menschen sei es oft nicht einfach, sich im Behördendschungel zurechtzufinden. Sie, Witte, wette, dass die meisten hier im Raum einen Antrag auf Hartz IV nicht auf Anhieb fehlerfrei ausfüllen könnten. Um wie viel schwieriger sei es für einen Menschen, der aus einem anderen Kulturkreis geflüchtet sei, der nicht die deutsche Sprache spreche, der traumatische Erlebnisse zu verarbeiten habe und dem noch die Strapazen einer zum Teil lebensgefährlichen Flucht in den Knochen stecken, die ersten Schritte des langen Weges von der Ankunft bis zur Integration zielsicher zu gehen. Hier sei die Hilfestellung der zuständigen Behörden erforderlich, begleitet von der Unterstützung einer engagierten Zivilgesellschaft. Die Themen dieser Hilfestellungen seien äußerst vielfältig. Neben den Grundbedürfnissen Wohnen, Lebensunterhalt, Spracherwerb, Bildung, Ausbildung sowie Arbeit bedürfe es noch einer ganzen Reihe psychosozialer Angebote für eine gelingende Integration. Neben einer professionellen Trauma-Aufarbeitung stünden Sport-, Kultur- und Freizeitangebote, Begegnungsstätten wie Cafés, interkulturelle Begleitung beim Weg zum Arzt oder zu einer Behörde und vieles anderes mehr. Sehr gut bewährt hätten sich in vielen Städten spezielle Integrationskurse für Frauen im Hinblick auf ihre Eigenschaft als Mütter. Gerade bei den Themen Lebensplanung, Leben im Alltag, Familie, Gesundheit, Kindergarten und Schule seien sie die richtigen Ansprechpartnerinnen. In diesen Städten habe sich gezeigt, dass sich die intensive Arbeit mit Müttern vor allem in Bezug auf die Integration der zweiten Generation sehr positiv auswirke. Ke 29 Bei der Vielzahl der Angebote sei es sinnvoll, eine Stelle zu schaffen, die alle Akteure vernetze und durch einen Lotsendienst auch in der Lage sei, den Flüchtlingen und Migranten zielgerichtet nach ihren Bedarfen entsprechende Angebote zu unterbreiten. Bei der Aufgabenstellung für diese Koordinierungsstelle sollte man aber darauf achten, dass teure und ineffiziente Parallelstrukturen vermieden werden. Hier scheine die Diskussion an einem guten Punkt angelangt zu sein. Aus diesem Grunde ziehe die Linksfraktion ihren Änderungsantrag zurück. Sie werde dem Änderungsantrag von Stadträtin Krefft zustimmen. Änderungsantrag ÄA-02 der Fraktion DIE LINKE ist zurückgezogen. Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) äußert, sie hoffe inständig, dass Frau Sejdi den Stadtrat auf den Arm nehme. Wenn das nicht der Fall wäre, müsse man nämlich annehmen, dass sie nicht wisse, wie lokale Arbeitgeber, die nach internationalen Arbeitnehmern suchen, an diese kommen. Sie schauten nicht kommunal, sondern sie nutzten EURES, ein von der Europäischen Kommission eingerichtetes Arbeitsportal. So komme man an internationale Arbeitnehmer. Man brauche kein Willkommenszentrum, um internationales Personal zu finden. Lokales ansässiges internationales Personal könnte ja auch die lokalen Stellenausschreibungen lesen. Das sei also wirklich kein Grund für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Stadtrat Heinrich (CDU-Fraktion) bittet die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von der Linksfraktion, die Kirche im Dorf zu lassen. Wenn sie dieses Willkommenszentrum unbedingt einrichten wollten, so sollte jeder von ihnen 500 Euro auf den Tisch legen und es so selbst finanzieren. Sie könnten doch nicht erwarten, dass die Gemeinschaft eine solche Vision bezahle. Solange man noch solche Minibaustellen habe wie in der Grundschule Wiederitzsch, wo die Toiletten zum Himmel stinken, sodass sich seine, Heinrichs, Enkelkinder dort nicht auf die Toilette getrauen, so lange könne man nicht erwarten, dass er solchen Unfug mitfinanziere. Stadtrat Heinrich kündigt an, sich genau zu merken, welche Fraktionen das Vorhaben mittragen, falls es durchkommen sollte. Sollte das durchkommen, werde er das auf seine Kosten in Wiederitzsch veröffentlichen. Man habe dort auch so etwas wie ein Amtsblatt. Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) trägt vor, Integration heiße Aufnahme in die Gesellschaft und nicht Ausgrenzung, wie es hier gefordert werde. Integration werde in der Stadt Leipzig aufgrund eines Ratsbeschlusses seit 2012 dezentral gefördert. Wenn es also 121 Integrationsvereine gebe, die diese Arbeit sehr aufopferungsvoll leisten, dann sei wirklich die Frage, warum ein solches Zentrum errichtet werden solle, das doch wieder ausgrenze und nur Menschen unter sich lasse. Wenn es so sei, wie Frau Witte das sage, dass sich die Leute im Ämterdschungel nicht zurechtfinden, müssten die Bürgerämter gestärkt werden. Sie sollten Wegweiser und Informationen ausgeben und personell gestärkt werden. Das wäre der richti- Ke 30 ge Weg, denn die Bürgerämter seien für alle hier lebenden Menschen, für Deutsche wie Ausländer, zuständig. So werde keiner ausgeschlossen. Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) legt dar, er könne sich vorstellen, dem Antrag von Frau Krefft zuzustimmen. Allerdings wünsche er sich etwas mehr Offenheit hinsichtlich der Ausgestaltung. Möglicherweise finde man auch einen Kompromiss in Gestalt einer zentralen Stelle, die als Informationspunkt fungiere, und vieler Stellen, die über das Stadtgebiet verteilt seien. Er schlage vor, das Wort „zentral“ aus dem Änderungsantrag herauszunehmen, sodass in der Ausgestaltung mehrere Wege offen seien. Falls der Änderungsantrag unverändert zur Abstimmung gestellt werden sollte, beantrage die SPD-Fraktion getrennte Abstimmung über die einzelnen Beschlusspunkte. Den Punkten 1 und 2 könne sie problemlos zustimmen. Bei Beschlusspunkt 3 sollte das Wort „zentralen“ gestrichen werden. Stadträtin Wohlfahrth (SPD-Fraktion) räumt ein, dass sie manchmal ein bisschen emotional aufgerührt sei durch das, was sie hier höre. Sie fragt Herrn Heinrich, wozu man in diesem Staat Steuern zahle. Man bezahle sie doch nicht dafür, dass sie so verwendet werden, wie man das möchte. Es handle sich um eine Abgabe, die der Staat bekomme, und zwar auch dafür, dass in Ländern und Kommunen die nötigen Pflichtaufgaben erfüllt werden. Da könne Herr Heinrich doch nicht sagen, dass er dafür keine Steuern bezahle. Doch, dafür zahle er Steuern, und zwar auch dafür, dass Möglichkeiten geschaffen würden, Menschen in diesem Land integrieren zu können. Herr Heinrich sage, seine Enkelkinder trauten sich dort nicht auf die Toilette. Das betreffe jedoch nicht nur seine Enkelkinder. Aber zu sagen „Wir zuerst, weil wir zuerst hier waren“, das sei nicht menschlich. Die Menschen seien gleich, egal woher sie kommen. Das gelte auch ein Stück weit für Frau Heller. Wenn jemand bewusst einen internationalen Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsbürgerschaft suche, dann tue er das. Aber entscheidend für jemanden, der einen Arbeitnehmer suche, sei doch nicht dessen Staatsbürgerschaft. Genauso gut könne hier also ein Willkommenszentrum helfen. Sie, Wohlfahrt, würde sich wünschen, dass tatsächlich bei den Vereinen und Verbänden nachgefragt werde, was gebraucht werde. Es gehe nicht um die ach so nebulöse Integration, die hier jeder fordere, ohne irgendetwas aushalten zu wollen. Es gehöre auch zur Integration, dass man aushalte, dass Leute anders denken und sich anders kleiden, als man selbst das gern möchte. Wenn man das fordere, müsse man bereit sein, erstens dafür auch Geld auszugeben und sich zweitens Gedanken zu machen, wie man das erreichen will. Deswegen brauche man diejenigen, die jetzt mit den Asylbewerbern zu tun haben. Es gehe auch nicht nur darum, für die Asylbewerber Anlaufstellen zu schaffen, sondern auch für diejenigen innerhalb der Bevölkerung, die jetzt schon hier sind, um ihnen zu sagen, wo sie hingehen können, wenn sie helfen wollen. Und das sei eben Ke 31 nicht das Familienbüro. Sie, Wohlfahrt, wisse aus ihrer Erfahrung mit den Annahmestellen für Kleider, dass auch die deutsche Bevölkerung nicht wisse, wo sie sich hinwenden solle. Auch da könne ein Willkommenszentrum helfen. Deswegen sei sie sehr dafür, den Änderungsantrag von Frau Krefft anzunehmen. Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) hält es für unglaublich, dass im Stadtrat mit Drohungen gearbeitet werde: Wenn ihr so abstimmt, mache ich das, und wenn ihr so abstimmt, tue ich das. – Das sei einem demokratischen Prozess nicht zuträglich. Sie hätte an dieser Stelle eigentlich einen Ordnungsruf des Oberbürgermeisters erwartet. Wenn Herr Heinrich dies schon in seinem Ortsblatt veröffentliche, bitte sie ihn, ihren, Wittes, Namen fett und kursiv zu schreiben und dabei darauf zu achten, dass ihre beiden Vornamen, die manchmal verwechselt würden, in der richtigen Reihenfolge geschrieben werden. Im Übrigen interessiere sie, Witte, zu welchem Zweck das so groß veröffentlicht werden solle. Solle das vielleicht bei Legida verteilt werden, damit die genau wüssten, welchen Politikern sie gegen das Schienbein treten sollen? Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont, sie fühle sich nicht bedroht. Sie stehe hier und vertrete ihre Meinung. Das dürfe Herr Heinrich gern publizieren. Darüber freue sie sich sogar. Da sie sich nicht bedroht fühle, wolle sie etwas Abstand nehmen von den Ausführungen ihrer Vorrednerin. Frau Wohlfahrt habe den Antrag hervorragend begründet. Im Ausschuss habe man sehr um diesen Antrag gerungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe eine Neufassung vorgelegt. Auch im Migrantenbeirat habe es viele Diskussionen dazu gegeben. Wichtig sei, dass die Fraktion nicht einfach den Verwaltungsvorschlag übernommen habe. Er sei jedoch die Grundlage für ihren Änderungsantrag gewesen; denn es sei sehr wichtig, dass der Migrantenbeirat und die Vereine und Initiativen, die in der Migrations- und Flüchtlingsarbeit aktiv seien, hier eingebunden würden. Dies sei die eine Präzisierung. Die zweite Präzisierung bestehe darin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese niedrigschwellige Schnittstelle wolle. Die Familienbüros, die Kinderbüros und die Seniorenbüros zeigten doch, dass man mit gezielten Ansprachen die Dinge besser ordnen, Angebote besser vermitteln und auch Erleichterungen schaffen könne. Es gebe Fragen, die nur für Migranten relevant seien, und es gebe Fragen, die nur für diejenigen relevant seien, die sich für Migranten engagieren und einsetzen möchten und somit andere Anlaufstellen brauchen. Diesen Dissens werde man nicht ausräumen können. Sie, Krefft, könne damit leben. Es sei in Ordnung, das Wort „zentralen“ im Punkt 3 des Beschlussvorschlages zu streichen. Wenn man nur eine Schnittstelle habe, so sei diese ja zentral. Es sei nicht gemeint gewesen, dass diese Stelle im Zentrum der Stadt Leipzig liegen müsse. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehe es tatsächlich um die Schnittstelle, um die Bündelung, damit die bereits vorhandenen Angebote vermittelt werden können. Es solle auch keine Parallelstruktur geschaffen werden. Das wirklich Wesentliche sei, dass sich der Begriff „Willkommenszentrum“ hier wiederfinde. Dieser Begriff sei im Verwaltungsstandpunkt leider nur noch im Titel, aber nicht mehr im Beschlussvor- Ke 32 schlag enthalten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle jedoch, dass der Stadtrat über ein Willkommenszentrum beschließt. Stadträtin Krefft zeigt sich erfreut über die positiven Rückmeldungen. Man habe einen langen Weg zurücklegen müssen. Das zeige aber auch, wie viel letztlich der Stadt Leipzig und dem Stadtrat an der Integration der Flüchtlinge und am Willkommen der Leipzigerinnen und Leipziger liege. Stadtrat Hentschel (AfD-Fraktion) unterstreicht, Steuern seien unter anderem dazu da, Pflichtaufgaben zu erfüllen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehöre ein Willkommenszentrum jedoch nicht. Die Stadt plane im kommenden Jahr mit 170 Millionen Euro Kosten. Das müsse nicht unbedingt noch mehr werden. Stadtrat Dankwarth (Fraktion DIE LINKE) bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass hier mit so billigem Populismus hantiert werde. Es sei doch klar, dass Kosten anfallen. Wenn es Personen gebe, die eine bestimmte Verwaltungsleistung suchen, dann brauche man eine gewisse Anzahl von Angestellten, welche etwas kosten. Ob man die dann teilweise an eine bestimmte Stelle binde, die spezifische Aufgaben erfülle, habe auf die Kostenfrage keinen Einfluss. Stadtrat Dankwarth äußert, Deutschland habe gute Erfahrungen mit der Integration von Aussiedlerinnen und Aussiedlern gemacht. Das habe auch daran gelegen, dass es in der Übergangsphase spezifische Angebote gegeben habe. Das gehe nicht anders. Deswegen sei das Anliegen des Antrages gut, und er werde dafür stimmen. Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) vertritt die Auffassung, dass ein Willkommenszentrum und Anlaufstellen für Flüchtlinge nicht unbedingt öffentlich finanziert sein müssten, sondern auf bestehende Strukturen in den Stadtteilen aufbauen könnten. Im Übrigen finde er den Begriff „Ankommenszentrum“ schöner. Er lege nicht so großen Wert auf den Begriff „Willkommen“, weil er glaube, dass es darum gehe, dass die Leute gut in Leipzig ankommen. Der Begriff „ankommen“ sei nämlich langfristiger. Trotzdem stimme er dem Antrag zu. Oberbürgermeister Jung stellt fest, dass der Änderungsantrag von Stadträtin Krefft zunächst als Prüfauftrag formuliert sei, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, mit der gebotenen Sorgfalt einen Vorschlag zu unterbreiten. Auf die entsprechende Nachfrage des Oberbürgermeisters antwortet Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion), dass seine Fraktion nicht mehr auf der punktweisen Abstimmung über die einzelnen Beschlusspunkte bestehe. Oberbürgermeister Jung erwähnt, dass der Änderungsantrag der Linksfraktion zurückgezogen sei. Abstimmung: Bei Streichung des Wortes „zentralen“ im Beschlusspunkt 3 wird der Änderungsantrag ÄA-01 von Stadträtin Krefft zum Antrag VI-A–01381 mehrheitlich angenommen. Damit entfällt eine weitere Abstimmung. Ke 33 15.3. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Bildungsqualität sichern – Schulangebot ausbauen (VI-A–01523-NF-01) Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, auch über diesen Antrag sei im Fachausschuss sehr lange diskutiert worden. Ihrer Fraktion gehe es lediglich darum, dass ungenutzte städtische Schulliegenschaften freien Schulträgern angeboten werden. Dies sei das Kernanliegen. Dabei solle auch ein Gewinn für die städtische Schullandschaft herausspringen. Die Verwaltung habe im Verwaltungsstandpunkt einen Alternativvorschlag unterbreitet, der nicht zum Antrag passe, aber auch nicht falsch sei. Darum sei eine Neufassung des Antrages erarbeitet worden, in der beide Punkte erfasst seien. Sie, Krefft, würde sich freuen, wenn der Stadtrat das Anliegen unterstützen würde, ungenutzte städtische Schulliegenschaften freien Schulträgern anzubieten. Ziel sei, dass der Anteil von 10 % Schulplätze in freien Schulen erhalten bleibe. Leider habe sie, Krefft, keinen Hinweis gefunden, ob dieses Ziel erreicht sei oder nicht. Jedenfalls habe es im Stadtrat Konsens gegeben, dass diese 10 % beibehalten werden sollen. Wenn man das wolle, könne und dürfe man auch gern etwas tun, damit die freien Schulen dazu in der Lage sind. Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) merkt an, der Titel des Antrags klinge gut, und hinter diesem könnte sich sicherlich ein großer Teil des Stadtrates versammeln. Mit dem Beschlusstext habe die CDU-Fraktion allerdings ihre Probleme. Selbstverständlich stelle sich die CDU nicht gegen das Prinzip der Schulen in freier Trägerschaft. Auch er persönlich habe an dieser Stelle bereits mehrfach bekundet, dass sich das sächsische Bildungssystem durch größtmögliche Vielfalt auszeichnen sollte. Dennoch müsse man erkennen, dass Schulen in freier Trägerschaft Wirtschaftsunternehmen seien und dies auch sein müssten, wenn sie dem hehren Ziel folgen wollen, keine soziale Selektion vorzunehmen. Man müsse fragen, wo das wirtschaftliche Standbein der letzten Volkspartei wäre, wenn sie Unternehmertum nicht anerkennen oder begrüßen würde. Als Konservativer habe man jedoch ein Problem, wenn Unternehmertum pauschal vom Staat subventioniert werden soll. Genau dies aber könne eine Konsequenz dieses Beschlusses sein, die die CDU-Fraktion jedoch nicht riskieren wolle, zumal mit der anstehenden Schulgesetznovellierung die Finanzierung freier Schulen abgesichert zu sein scheine. Daher wolle er, Weickert, eine Lanze für die Verantwortung der Stadt Leipzig als Schulträgerin so vieler Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und Berufsschulen brechen. Es werde die gesamte Kraft kosten, die Probleme an staatlichen Schulen zu überwinden. Er rede dabei nicht nur von den baulichen Problemen, sondern auch von einer immensen Schulabbrecherquote. Dennoch wolle die CDUFraktion die Möglichkeit der Kommune nicht beschneiden. Der Verwaltungsstandpunkt fasse kurz und prägnant zusammen, wozu die Stadt in der Lage sei. Insofern Ke 34 könne die CDU-Fraktion diesem Beschlusspunkt des Antrages, in dem der Verwaltungsstandpunkt übernommen worden sei, zustimmen. Stadtrat Weickert macht deutlich, dass er persönlich ebenso wie seine Partei gegen Schulen in freier Trägerschaft sei. Da sei man von anderen Fraktionen nicht weit entfernt, aber über die Möglichkeit der Unterstützung bleibe man zunächst uneins. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) bezeichnet als wichtigste Aufgabe der Stadträtinnen und Stadträte die Schulen in staatlicher Trägerschaft. Daneben existiere das Angebot der freien Schulen. Auch dieses Angebot sei wichtig. Deshalb werde die Linksfraktion den Antrag nicht ganz ablehnen, sie fordere aber punktweise Abstimmung. Der erste Satz impliziere nämlich, dass die Stadt hier in Leistung geht. Bevor sie sich das leisten könne, müsse sie die Schulen erst einmal in Ordnung bringen. Stadtrat Morlok (fraktionslos) schließt an das an, was Frau Hollick eben hinsichtlich des Beschlusspunktes 1 gesagt habe. Dieser Beschlusspunkt bleibe leider relativ vage. In ihn könne man sehr viel hineininterpretieren, beispielsweise die Vergabe von leerstehenden Schulgebäuden in ihrem derzeitigen Zustand zu einem marktüblichen Preis an freie Träger. Wenn dieser Beschlusspunkt so zu verstehen wäre, hätte er damit kein Problem. Wenn dieser Beschlusspunkt aber so zu verstehen wäre, dass die Vergabe entweder unentgeltlich erfolgt oder dass die Stadt gar – denn hier heiße es ja, dass die Schulliegenschaften zur Vergabe vorbereitet werden sollen – irgendwelche Investitionen tätigt, bevor sie die Gebäude den Schulträgern zur Verfügung stellt, müsse er diesen Punkt ablehnen. Stadtrat Morlok bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, diesen Sachverhalt klarzustellen und im Protokoll zu vermerken, was mit dem Beschlusspunkt 1 eigentlich gemeint sei. Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam, dass die Stadt gar nicht kostenfrei abgeben dürfe. Als ihre Fraktion einmal Räume für eine Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung stellten wollte, sei sie belehrt worden, dass das nicht gehe. Was das Wörtchen „vorbereitet“ angehe, so könne man sich vieles vorstellen. Zum Beispiel könne man sich vorstellen, ein Gebäude zu vermieten und das in einem Vertrag zu regeln. Sie, Krefft, habe es nicht kompliziert machen wollen. Es sei ihr einzig und allein darum gegangen, dass die drei leerstehenden Schulliegenschaften, die sie im Stadtgebiet kenne, freien Schulen angeboten werden. Abstimmung: Beschlusspunkt 1 des Antrages wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung: Beschlusspunkt 2 des Antrages wird ohne Gegenstimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen. Ke 35 15.4. Fraktion DIE LINKE: Aufwertung der William-Zipperer-Straße für den Radverkehr (VI-A–01606) Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) führt aus, wer sich in Leutzsch auskenne, wisse, dass die Querungshilfe in der Hans-Driesch-Straße und die Deckenerneuerung in dem dortigen Teil der William-Zipperer-Straße dringend erforderlich seien. Die Linksfraktion habe Verständnis dafür, dass man im Moment noch nicht von einer endgültigen Lösung sprechen könne, und zwar deshalb, weil die Gleise bis 2022 dort liegen bleiben werden und weil die Georg-Schwarz-Straße in diesem Bereich demnächst umfänglich neu ausgebaut wird. Aus diesem Grund übernehme die Linksfraktion vollumfänglich den Verwaltungsstandpunkt und stelle ihn zur Abstimmung. Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung angenommen. 15.5. SPD-Fraktion: Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße (VI-A–01785-NF) Stadträtin Glöckner (SPD-Fraktion) erinnert daran, dass die Ratsversammlung mit dem Baubeschluss zum Ausbau der Haltestelle Huygensstraße nach kontroverser Diskussion zugestimmt habe, dass die Georg-Schumann-Straße an dieser Stelle zurückgebaut wird und sich der KFZ-Verkehr eine Fahrspur mit der Straßenbahn teilt. Der weitere Ausbau der Georg-Schumann-Straße zu einer Flaniermeile mit größerer Aufenthaltsqualität entspreche den Zielen, die weiter verfolgt werden sollen. Die Einschränkung für den motorisierten Individualverkehr und den Wirtschaftsverkehr werde mit Hinweis auf den Ausbau der neuen B 6 als zumutbar angesehen. Mit der Fertigstellung der neuen B 6 habe die Georg-Schumann-Straße entlastet und die Attraktivität dieser Magistrale erhöht werden sollen. Die Georg-Schumann-Straße sei deshalb auch als Bundesstraße zurückgestuft worden. Nach dieser Entscheidung zugunsten von Radfahrern und Fußgängern sollte der Stadtrat auch die Pläne zum Ausbau des Mittleren Tangentenvierecks fortsetzen. Er müsse auch Alternativen für den Wirtschaftsverkehr anbieten; sonst werde sich in der Georg-Schumann-Straße in Zukunft nichts ändern. Mit dem weiteren Ausbau des Tangentenvierecks sei ja bereits in der MaxLiebermann-Straße begonnen worden, leider nicht bis zur Kreuzung Delitzscher Straße / Essener Straße. Diese Kreuzung liege als Knotenpunkt und Staufalle noch auf dem Weg eines zügigen und flüssigen Verkehrsablaufs. Wenn man wolle, dass sich die Verkehrsströme wie geplant aus der Georg-Schumann-Straße verlagern, dann müsse auch diese Kreuzung ausgebaut und damit die Attraktivität dieser Strecke erhöht werden. Der Antrag der SPD-Fraktion sei ins Verfahren gebracht worden, weil der Ausbau der Kreuzung noch nicht Bestandteil der Prioritätenliste ist. Die SPD-Fraktion habe den Antrag auch in der Neufassung als Prüfauftrag formuliert und im Prinzip den Verwaltungsstandpunkt übernommen. Abweichend vom Verwaltungsstandpunkt wolle die SPD-Fraktion der Verwaltung mit der Formulierung „mit höchster Priorität“ Druck ma- Ke 36 chen, den Ausbau der Kreuzung tatsächlich voranzutreiben. Die Prioritätenliste werde sicherlich dann auch Gegenstand der Beschlussfassung im Stadtrat sein. Stadtrat Hentschel (AfD-Fraktion) trägt vor, als Stadtrat aus dem Leipziger Nordosten wundere er sich schon sehr über diesen Antrag und sein Anliegen. Die Kreuzung Essener Straße /Delitzscher Straße befinde sich in einem ordentlichen Zustand und benötige keinerlei Baustellenaktivitäten. Vor allem sei eine Einordnung als Maßnahme mit höchster Priorität sachlich völlig unverständlich. Im Stadtgebiet gebe es eine Vielzahl von Kreuzungen, denen eine Modernisierung gut zu Gesicht stehen würde. Die im Antrag genannte Kreuzung gehöre nicht dazu. Bei keinem einzigen Bürgergespräch sei dieses Thema überhaupt als Problem angesprochen worden. Er, Hentschel, selbst empfinde den Zustand dieser Kreuzung als sehr gut. Der Verkehrsfluss an der Ampel sei auch im Berufsverkehr akzeptabel. Der Bürger würde sich zu Recht wundern, wenn eine intakte Kreuzung demnächst in eine Baustelle verwandelt würde. Folgerichtig habe auch der Stadtbezirksbeirat dem Ausbauansinnen gemäß vorliegendem Antrag mehrheitlich abgelehnt. Aus den genannten Gründen werde auch die AfD-Stadtratsfraktion den Antrag ablehnen. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) äußert, er würde sich gern den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen und diesen als Änderungsantrag einbringen. Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass sich die SPD-Fraktion den Alternativvorschlag der Verwaltung mit dem fett gedruckten Zusatz „mit höchster Priorität“ zu eigen gemacht habe. Demgegenüber habe Stadtrat Schlegel den ursprünglichen Antrag nunmehr als Änderungsantrag eingebracht. Dieser Änderungsantrag laute also wie folgt: „Die Stadtverwaltung prüft bei der Überarbeitung bzw. Präzisierung des mittelfristigen Investitionsprogramms eine Einordnung des Ausbaus der Kreuzung Essener Straße /Delitzscher Straße.“ Abstimmung: Der Änderungsantrag der Linksfraktion wird in der soeben vom Oberbürgermeister verlesenen Fassung mehrheitlich abgelehnt. Abstimmung: Antrag VI-A–01785-NF-02 wird mit großer Mehrheit angenommen. 15.6. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Öffentliches und freies City-WLAN-Netz für Leipzig (VI-A–01846) Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, die mobile Nutzung des Internets sei aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zwar hätten etliche Nutzer Flatrate-Tarife für ihre Geräte, aber bei Weitem nicht alle. Der Stadtrat habe sich deshalb im Februar 2013 auf Initiative der Fraktion DIE LINKE grundsätzlich für die Ke 37 Realisierung eines öffentlichen, kostenlosen und frei zugänglichen WLAN-Netzes ausgesprochen und die Stadtverwaltung mit der entsprechenden Prüfung beauftragt. Mehr als zwei Jahre seien seitdem vergangen. Deshalb habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Antrag eingebracht, quasi als Erinnerung und erneute Aufforderung, die Einrichtung eines offenen und frei zugänglichen WLANNetzes im öffentlichen Raum, zuerst zumindest für die Leipziger Innenstadt, voranzutreiben, wobei das Netz möglichst ohne städtischen Zuschuss errichtet und betrieben werden soll. Der vorliegende Sachstandsbericht der Stadtverwaltung zeige vor allem, dass die Verhandlungen mit verschiedenen Providern schwierig gewesen seien. Insofern begrüße es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass noch im Dezember ein Provider ein WLAN-Angebot für den Innenstadtbereich mit zunächst insgesamt 20 Hotspots zur Verfügung stellen werde und im Weiteren plane, gemeinsam mit der LVV ein großflächiges WLAN-Netz in Leipzig zu errichten. Doch ein Wermutstropfen bleibe: Das Surfen solle lediglich 30 Minuten kostenlos sein. Ab Minute 31 müsse sich der Nutzer mit Nutzungsdaten anmelden. Es handle sich also nur um einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, denn offene und kostenfreie WLAN-Zugänge seien in vielen Ländern weltweit mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, allerdings nicht in Deutschland. Schwarz-Gelb im Bund habe seinerzeit keinen Handlungsbedarf gesehen, dies zu ändern. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot aus dem Jahr 2013 heiße es: „Wir wollen die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote schaffen.“ Das Problem sei also erkannt. Allerdings habe es ein Jahr später mit der vom Bundeskabinett beschlossenen „Digitalen Agenda“ eine Rolle rückwärts gegeben. Wenig ehrgeizig heiße es nun nur noch: „Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern.“ Bestätigt wird die Rolle rückwärts nun mit dem von der Bundesregierung jüngst vorgelegten Entwurf zum sogenannten WLAN-Gesetz, dem Telemediengesetz. Die entscheidenden Konsequenzen aus dem BGH-Urteil von 2010 zur Störerhaftung würden nicht gezogen. Die Störerhaftung werde weder abgeschafft noch werde die bestehende Rechtsunsicherheit mit dem Gesetzentwurf behoben. Zustandsbarrieren blieben weiter bestehen. Kritik komme deshalb auch von allen Seiten: von der Wirtschaft, von der EU-Kommission, vom Bundesrat, von den Freifunkern und von den Netzaktivisten. Freies WLAN gewinne nicht nur auf dem Marktplatz, in Schulen, Lokalen und Kultureinrichtungen, sondern auch im Rathaus oder aktuell in Flüchtlingseinrichtungen immer mehr an Bedeutung. Von der Internet-Steinzeit in die Neuzeit sei es aber offensichtlich in Deutschland noch ein weiter Weg. Lokale und kreative Ausnahmen mit Unterstützung der Stadt gebe es allerdings doch, zum Beispiel in der Stadt Arnsberg. Das gehe dort so: Auf dem Smartphone oder Tablet auf WLAN drücken und dann auf Freifunk – und schon sei man im Internet. Kostenlos, zeitlich unbegrenzt, ohne Registrierung oder Passwort! Und die geltende Störerhaftung umgehe das Arnsberger WLAN-Netz über den Freifunk und zwei Server in den Niederlanden. Ke 38 Stadtrat Elschner äußert, die Grünen freuten sich über jede Initiative für ein freies WLAN. Insofern unterstütze er diese Initiativen gerne. Da die Beschlusspunkte 1 und 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits Verwaltungshandeln seien, bitte die Fraktion unter Berücksichtigung des Verwaltungsstandpunktes um Zustimmung zum Beschlusspunkt 3. Abstimmung: Beschlusspunkt 3 des Antrages VI-A–01846 wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung einstimmig angenommen. (Pause) Tagesordnungspunkt 10: Einwohneranfragen 10.1. Peter Münch: Einhaltung der StVO in der Nähe von Schulen (VI-EF-01748) Diese Einwohneranfrage entfällt, weil der Fragesteller bisher nicht eingetroffen ist. 10.2. Rolf Allerdissen: Koalition gegen Diskriminierung (VI-EF-02040) Oberbürgermeister Jung legt dar, in Leipzig gebe es bereits eine Reihe gut funktionierender Ansätze für die Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung und auch zu deren Bekämpfung. Seit dem 1. April 1999 unterstütze die Stadt Leipzig die Fachstelle für Extremismus- und Gewaltprävention. Dies sei ein deutschlandweit beachteter Schritt gewesen. Die Fachstelle sei die zentrale Koordinations- und Informationsstelle für die Problembereiche Rechtsextremismus, Gewaltprävention und linke Gewalt. Zu ihren Aufgaben zähle unter anderem die Durchführung von Veranstaltungen der demokratischen Bildung an Schulen und anderen Einrichtungen, die Unterstützung und Beratung von Projektträgern zur Gewaltprävention und zu Opferperspektiven. Nachdem Leipzig 2008 im Rahmen der Initiative der Bundesregierung „Vielfalt tut gut“ mit dem Titel „Ort der Vielfalt“ ausgezeichnet worden sei, hätten sich Vereine und Träger bei der Koordinierungsstelle des lokalen Aktionsplanes um diesen Titel bewerben können. Künftig solle die Kampagne „Leipzig – Ort der Vielfalt – Wir engagieren uns für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ fortgeführt werden. Über den Aktionsplan werde eine Vielzahl Demokratie bildender und stärkender Angebote mit einer Summe von 100.000 Euro gefördert. Dabei liege die Federführung im Dezernat von Kollegen Fabian. Mit dieser Strategie beteilige sich die Stadt Leipzig auch am Bundesprogramm „Demokratie leben“ und am Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“. Die Strategie „Leipzig – Ort der Vielfalt“ enthalte Schwerpunkte und Ziele der Stadt Leipzig im Umgang mit Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit. Zu Ke 39 ihrer Umsetzung werde eine Vielzahl Leipziger Objekte gefördert, die zu diesem Ziel beitragen. „Leipzig – Courage zeigen“ sei sicherlich eine der bekannteste Initiativen und auch in diesem Jahr unterstützt worden. Mit Beschluss der Ratsversammlung sei die Stadt Leipzig der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus beigetreten. Dieses Städtebündnis gehe auf eine Initiative der UNESCO zurück und Vereine zurzeit 104 Städte aus 22 Ländern in ihrem Engagement gegen Diskriminierung und Rassismus. Mit dem Beitritt sei auch ein ZehnPunkte-Aktionsplan angenommen worden, der verpflichtend umzusetzen sei. Politische Zielstellungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus seien darüber hinaus auch im Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig verankert, da eine entschiedene Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Integration sei. Herr Allerdissen erklärt, es sei schön gewesen, diese Antwort zu hören. Ihm gehe es aber hauptsächlich um die Sicherheit der Diskriminierten im Sinne des ADG, das mittlerweile seit neun Jahren in der Bundesrepublik in Kraft sei und nicht nur die aus rassistischen Gründen Diskriminierten betreffe, sondern vor allem die Behinderten. Nach den Erfahrungen des Antidiskriminierungsbüros Sachsen beträfen reichlich 40 % der Fälle die Beratung von Behinderten. Dieses Büro werde durch die Stadt Leipzig mit einer halben Stelle gefördert. Das Land Sachsen berate weiterhin darüber, ob es die Absichtserklärung gegenüber der Antidiskriminierungsstelle unterzeichnen solle. Das sei im Koalitionsvertrag festgelegt. Er, Allerdissen, meine jedoch, dass es an der Zeit sei, dass sich auch eine Kommune – und das wäre die erste Kommune in der Bundesrepublik – dieser Verpflichtung zur Überwindung der gesamtheitlichen Diskriminierung in der Gesellschaft anschließt. Oberbürgermeister Jung sagt zu, dass die Verwaltung dieses Anliegen in Zusammenarbeit mit Kollegen Fabian und mit Herrn Hahn intensiv prüfen werde. 10.3. Rafael (VI-EF-02050) Materia: Ausbau/Neubau eines Outdoor-Trainingszentrums Diese Einwohneranfrage entfällt, weil der Fragesteller bisher nicht eingetroffen ist. 10.4. Ralf Kohl: Verteilung des Leipziger Amtsblattes an Leipziger Haushalte (VI-EF-02056) Oberbürgermeister Jung antwortet, die Ausschreibung zur Herstellung des Leipziger Amtsblattes erfolge nicht in Einzellosen, sondern als Gesamtlos. Der über eine Ausschreibung gebundene Verlag übernehme komplett die Herstellung, binde ein Zustellunternehmen oder nutze sein eigenes Zustellunternehmen. Vertragspartner sei zurzeit der Chemnitzer Verlag WVD, der sich als Subunternehmer der Leipziger Anzeigenblattverlag GmbH bediene. Für die Stadt Leipzig seien etwa 800 Zustellerinnen und Zusteller unterwegs. Sie würden durch zwei Gebietsleiter, 27 sogenannte Vertriebsinspektoren und sechs Kontrolleure überwacht. Darüber hinaus führe der LAV bei Bedarf Telefonbefragungen durch. Ziel sei natürlich, alle Briefkästen mit Ke 40 einem Exemplar zu versorgen. Das Zustellunternehmen beliefere keine Haushalte, sondern Briefkästen nach der Regel „Eine Zeitung pro Briefkasten“, unabhängig davon, wie viele Haushalte dieser Briefkasten repräsentiere. Daher bestehe zwischen Haushaltszahl und Auflage keine 1:1-Beziehung. Darüber hinaus würden für das Amtsblatt der Stadt Leipzig nur diejenigen Werbeverweigerer beliefert, die erkennbar ein Amtsblatt wünschen. Die Zustellung des Leipziger Amtsblattes in alle erreichbaren Briefkasten sei seit 1991 eine freiwillige Serviceleistung der Stadt. Zudem könnten sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit informieren, indem sie sich das Leipziger Amtsblatt in den Bürgerämtern und Außenstellen der Stadt Leipzig abholen. Das Amtsblatt sei auch unter www.leipzig.de/amtsblatt als pdf-Datei eingestellt und nachlesbar. Auch alle früheren Ausgaben bis 2010 könnten hier eingesehen werden. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, ein Abonnement zu bestellen. Allerdings geschehe das wegen der Kosten nur in wenigen Fällen. Eine exklusive Zustellung unabhängig von Werbebeilagen könnte theoretisch vorgenommen werden, würde aber die Vertriebskosten enorm erhöhen und wäre von der Stadt Leipzig zusätzlich zu tragen. Im Frühjahr 1016 werde eine Neuzählung der Haushalte erfolgen, woraus sich Auflagenveränderungen ergeben werden. Die Verwaltung versuche die Existenz des Amtsblattes bekannt zu machen durch Auslage in allen Bürgerämtern und Außenstellen, durch die Zustellung in alle erreichbaren Haushalte, durch das Internet, durch Hinweise in örtlichen Medien. Herr Kohl fragt nach, ob das vom Oberbürgermeister erwähnte Abonnement für den Bürger kostenpflichtig wäre. Oberbürgermeister Jung antwortet, das Abonnement koste 65 Euro pro Jahr. Herr Kohl möchte wissen, ob das von ihm Geschriebene zutreffe, dass also das Amtsblatt ein Einleger in einer Werbezeitung sei. Wenn es in einem Haus acht Haushalte geben, würden also beispielsweise nur sechs Exemplare hingelegt. Das Amtsblatt komme noch nicht einmal in den Briefkasten, denn das Format der Werbezeitung sei so groß und so dick, dass die Zeitung nicht in den Briefkasten passe. Ihn, Kohl, interessiere, inwieweit die Verwaltung die Zustellung des Amtsblattes überprüfe. Oberbürgermeister Jung teilt mit, die Verwaltung gehe in der Regel den Beschwerden nach. Das Referat Kommunikation habe eine enge Tuchfühlung mit dem Verlag in Chemnitz. Seitens der Verwaltung würden nicht die Häuser abgegangen. Herr Kohl gibt zu bedenken, dass doch einige städtische Mitarbeiter unterwegs seien, die die Straßen kontrollieren und schauen, ob irgendwo Müll liege usw., und fragt, ob man die nicht für diesen Zweck einsetzen könne. Oberbürgermeister Jung sagt zu, die Angelegenheit auszuwerten und Herrn Kohl darüber zu informieren. Herr Kohl verweist darauf, dass es bei der „LVZ“ eine 0800-er Nummer gebe. Ke 41 Oberbürgermeister Jung betont, dass die „LVZ“ mit dieser Sache nichts zu tun habe. Er könne nur immer wieder dazu auffordern, sich beim Verlag zu beschweren, aber die Verwaltung in Kenntnis zu setzen, damit sie der Sache nachgehen könne. Herr Kohl fragt, ob es Zufall sei, dass in der Ankündigung der heutigen Ratsversammlung im Amtsblatt sein Name als Fragesteller nicht erwähnt worden sei. Oberbürgermeister Jung räumt ein, dass dies nicht beabsichtigt gewesen sei, und sagt eine Prüfung zu. Tagesordnungspunkt 11: Petitionen 11.1. Naturkundemuseum (VI-P-01386) Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass der Petitionsausschuss den Beschluss gefasst habe, dass der Petition nicht abgeholfen werden könne. Stadtrat Deissler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, in der Begründung werde suggeriert, dass man sich mit dem Standort Baumwollspinnerei beschäftige, und fragt, welcher Beschluss der Verwaltung den Auftrag gebe, sich mit diesem Standort auseinanderzusetzen. Außerdem möchte er wissen, ob die Beteiligten, auch Schulen, Touristen usw., gebeten worden seien, sich zu diesem Standort zu äußern. Drittens fragt er, ob es sich bei der Festlegung des Standortes nicht um eine weitere Bemühung handele, die Angelegenheit auch nach dem Ausreichen des Masterplanes erneut zu verzögern. Bürgermeister Faber räumt ein, dass es gegenwärtig keinen Beschluss zur Halle 7 gebe. Die Verwaltung erarbeite eine Vorlage dazu. Sie schöpfe ihren Willen daraus, dass im Frühsommer eine Sitzung des erweiterten Kulturausschusses stattgefunden habe, in der die Option Halle 7 vorgestellt worden seien. Später habe es eine Ortsbegehung gegeben, zu der auch Kolleginnen und Kollegen aus dem Freundeskreis hinzugeladen worden seien. Selbstverständlich habe man auch die Mitarbeiter eingebunden. Sie seien aufgefordert worden, sich zu dieser Idee zu äußern und dabei das Für und Wider ganz offen abzuwägen. Der Bürgermeister betont, seiner Meinung nach gehe es hier nicht um eine Verzögerung, sondern tatsächlich um eine Handlungsoption. Bekanntlich sei aufgrund einer Reihe von Änderungsanträgen das Verfahren eingestellt worden, weil der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag, der lediglich die Ertüchtigung des jetzigen Standortes ohne zusätzlichen Neubau für Sonderausstellungen und Räumlichkeiten für die Museumspädagogik vorgesehen habe, nicht von allen akzeptiert worden sei. Im Moment präferiere die Verwaltung die Halle 7 auch wegen der in Aussicht gestellten beträchtlichen Fördermitteln. Noch in diesem Jahr werde eine Vorlage für die Halle 7 ins Verfahren gebracht. Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird mehrheitlich beschlossen. Ke 42 11.2. Linie 9 muss bleiben! Statt stilllegen mit der Straßenbahn zum Cospudener See (VI-P-01919) Oberbürgermeister Jung tut kund, dass laut Vorschlag des Petitionsausschusses auch dieser Petition nicht abgeholfen werden könne. Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) merkt an, dass sich der Stadtrat heute zum dritten Mal hintereinander mit der Linie 9 beschäftige. Die jetzt zur Entscheidung vorliegende Petition sei von über 12.000 Menschen unterschrieben worden. Schon dies sollte dem Stadtrat mehr wert sein als ein ablehnender Satz. Die Argumente seien in den vergangenen beiden Sitzungen ausgetauscht worden. Sie wolle sie jetzt nicht wiederholen, obwohl sie sie weiter aufrechterhalte. Gerade mit Blick auf die Zukunft sei die Anbindung des Cospudener Sees an das Straßenbahnnetz eine sehr charmante Idee. Bei der Abbestellung der Linie 9 handle es sich um eine rein finanzielle Entscheidung, welche DIE LINKE bis heute nicht nachvollziehen könne. Daher werde die Linksfraktion konsequenterweise den Beschlussvorschlag ablehnen und damit für die Petition stimmen. Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird mehrheitlich beschlossen. Tagesordnungspunkt 16: Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1. CDU-Fraktion: Asylbewerber in Leipzig: Aktuelle Daten II (VI-F-02064) Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet. 16.2. Fraktion DIE LINKE: Auskömmlichkeit der Kita-Pauschale (VI-F-02069) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, für den Zeitraum September bis Dezember 2015 ergebe sich für die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft voraussichtlich ein Mehraufwand in Höhe rund 670.000 Euro. Für den Mehrbedarf an Personal in den kommunalen Einrichtungen seien 13,9 VzE in den Stellenplan Kita aufgenommen worden. Dies verursache Mehrkosten in Höhe von 190.000 Euro. Damit würden insgesamt Mehrkosten in Höhe von mindestens 860.000 Euro erwartet. Detailliertere Angaben seien möglich, sobald die gegenwärtig neu verhandelten Eckdaten zum TVöD-SuE für die Erzieherinnen und Erzieher einzelvertraglich geprüft und angepasst worden seien. Dies werde frühestens nach der Auszahlung des Dezembergehaltes der Fall sein. Für den Zeitraum September 2015 bis Dezember 2015 komme es zu einer Steigerung der Landeszuschüsse aufgrund der Änderung des Personalschlüssels um 837.000 Euro. Damit könnten die Mehraufwendungen aufgrund der Absenkung des Personalschlüssels annähernd gedeckt werden. Konkrete Aussagen seien nach Abschluss aller Zahlungen möglich. Ke 43 Der Kostendeckungsgrad der Personalkosten und der Sachkosten im engeren Sinne stelle sich bei den Leistungsbereichen Kinderkrippe, Kindergarten und Hort wie folgt dar: Für eine neunstündige Betreuung in der Krippe entfielen seit dem 1. September 2015 schätzungsweise 21,5 % der Kosten auf Elternbeiträge, 17,2 % auf den Landeszuschuss und 61,3 % auf den Gemeindeanteil. Für eine neunstündige Betreuung im Kindergarten entfielen schätzungsweise 27,3 % der Kosten auf Elternbeiträge, 36,1 % auf den Landeszuschuss und 36,6 % auf den Gemeindeanteil. Für eine sechsstündige Betreuung im Hort entfielen schätzungsweise 28,1 % der Kosten auf Elternbeiträge, 42,4 % auf den Landeszuschuss und 29,6 % auf den Gemeindeanteil. Endgültige Aussagen dazu könnten nach Vorliegen der bekanntgemachten Betriebskosten getroffen werden. Die tatsächlichen prozentualen Anteile der Elternbeiträge lägen also unter den in der Satzung festgelegten. Das hänge damit zusammen, dass die Elternbeiträge immer aufgrund der Betriebskosten des Vorjahres festgelegt würden und sich in der Zwischenzeit die Kosten in der Regel erhöhen. Die sich durch die Tarifsteigerungen für das Jahr 2015 ergebenden Mehrkosten beliefen sich nach derzeitigen Schätzungen auf rund 2,2 Millionen Euro bei Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Für das Jahr 2016 würden derzeit Kostensteigerungen von rund 4,2 Millionen € für die Kitas in freier Trägerschaft erwartet. Die Zuschüsse der freien Träger würden aufgrund der Tarifeinigung entsprechend steigen. Die Mehrkosten durch die Tarifsteigerungen seien gegenwärtig vollumfänglich über den Gemeindeanteil zu tragen. Zur Höhe der Mehrkosten für die bei der Stadt angestellten Erzieherinnen und Erzieher lägen noch keine Berechnungen vor. Um Kindern von Asylsuchenden und Migranten die gleichen Möglichkeiten zur frühkindlichen Bildung zu ermöglichen, seien zusätzliche Maßnahmen notwendig. Dazu gehörten die Bildung von Netzwerken unter Kitas zum Erfahrungsaustausch, die Sprach- und Kulturmittlung für den Umgang mit und die Beratung für Eltern mit Migrationshintergrund, das Übersetzen wichtiger Dokumente sowie die Fachberatung und Fortbildung zu relevanten Themen. Bereits seit August würden in wesentlich mehr Kitas Sprach- und Kulturmittler zur Begleitung von Familien mit Migrationshintergrund und deren Kindern eingesetzt. Das dafür zur Verfügung stehende Budget werde wahrscheinlich 2015 überschritten. Zu den Mehrkosten erfolgten derzeit verwaltungsinterne Abstimmungen. Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) erwähnt, es sei viele Jahre darüber geredet worden, dass der Landesanteil bei 1.875 Euro stagniert habe. Jetzt gebe es eine Steigerung auf 2.085 Euro. Sie, Nagel, frage, ob die Erhöhung, die auch von der Linksfraktion seit Langem gefordert worden sei, tatsächlich quasi zu 100 % durch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels „aufgefressen“ werde. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian bejaht dies. Mehr sei auch nicht drin gewesen. 16.3. SPD-Fraktion: Umsetzung des Beschlusses „Kulturbahn Linie 14“ von 2010 (VI-F-01969) Bürgermeister Faber berichtet, die Beschlussüberprüfung im Jahr 2012 habe ergeben, dass beide Beschlusspunkte grundsätzlich umgesetzt seien. Das Netzwerk von LVB, LTM, Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung und Quartiersma- Ke 44 nagement Leipziger Westen sowie teilweise mit Trägern und Kreativen aus dem Leipziger Westen selbst sei aufgebaut worden. Ein klares Votum der Beteiligten des Workshops vom 15. Februar 2012 habe gelautet, die Linie 14 zur Stadtteilentwicklung zu nutzen und weiter zusammenzuarbeiten. Die Federführung für diesen Prozess habe bei den Leipziger Verkehrsbetrieben gelegen. Unterstützung gegeben habe es vom Quartiersmanagement Leipziger Westen und dem ASW. Die Durchsage auf der Linie 14 sei generell möglich. Interessierte Einrichtungen müssten sich jedoch selbst an die Leipziger Verkehrsbetriebe wenden. Die Ansage sei allerdings kostenpflichtig. Die Kosten könnten nicht erlassen werden, da man keine Präzedenzfälle schaffen möchte. Über die Besonderheit der Linie 14 sei im LVB-Magazin „Traffic plus“ berichtet worden. Ein eigenständiger Flyer sei nicht entstanden. In der Zwischenzeit hätten sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Bei der Zusammenkunft von LVB, ASW, Verkehrsmanagement, Stadtplanungsamt, Verkehrs- und Tiefbauamt und Kulturamt am 25. April 2014 sei resümiert worden, dass durch die Umstellung der Linie 14 auf eine Ringbahn, eine Taktverdichtung von damals 20 auf nun 15 Minuten und weitere Fahrten auch in den Abendstunden die Attraktivität der Bahn erhöht und eine Einstellung der Linie verhindert worden sei. Den Wünschen der Bewohner, Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden sei damit Genüge getan worden. Mit der höheren Taktung könne es allerdings keine feste Zuordnung der Wagen der Linie geben. Deshalb sei auch eine besondere Gestaltung nicht möglich. Es seien jedoch zwei Wagen als Prototypen im Verkehr, die nur in dieser Linie eingesetzt würden. Laut Quartiersmanagement gebe es aber seitens der kulturellen Einrichtungen und der Bevölkerung zurzeit kein weitergehendes Interesse an einer besonderen Ausgestaltung der Bahn und der Haltestellen. Weder beim Quartiersmanagement noch bei den LVB habe es dazu Nachfragen gegeben. Auch auf die von ihm, Faber, gestellten Nachfragen bei besonderen freien Träger in diesem Gebiet seien negativ verlaufen. Die kulturelle Infrastruktur des Stadtteils habe sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Mit dieser Entwicklung und dem guten Funktionieren der Linie 14 sei nach Ansicht der Verwaltung das ursprünglich angesprochene Thema überholt. 16.4. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einrichtung einer elektronischen Abstimmanlage und Sanierung des Sitzungssaales (VI-F-02061) In Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau teilt Bürgermeister Albrecht mit, dass zwei elektronische Abstimmsysteme betrachtet worden seien, die beide auf Funkbasis arbeiten. Damit wäre keine feste Installation im Ratssaal notwendig, und das System wäre ortsunabhängig auch für andere Einsätze, beispielsweise für Ausschusssitzungen, einsetzbar. Die Einführung könne somit auch unabhängig von der baulichen Sanierung des Sitzungssaales erfolgen. Zunächst solle ein Funktionstest durchgeführt werden. Falls das favorisierte System geeignet sei, werde über Anschaffung oder Miete entschieden und dazu eine Vorlage erarbeitet. Ein Test des Systems werde für eine Stadtratssitzung möglichst noch im ersten Quartal 2016 vorbereitet. Ke 45 Zur Sanierung des Sitzungssaales seien Abstimmungen mit dem Denkmalschutz erfolgt. Die Aufwertung der vorhandenen Möbilierung mit verbessertem Sitzkomfort werde nach Aussagen des Denkmalschutzes weiterhin favorisiert. Es sei ein Innenarchitekt einbezogen worden, der gestalterische Vorschläge auf der Grundlage der durch das Büro für Ratsangelegenheiten und das Referat Kommunikation übergebenen Anforderungen unter Beachtung denkmalpflegerischer Aspekte erarbeiten solle. Es sei vorgesehen, die gestalterischen Varianten dem AGM mit einer Grobkostenschätzung zuzuarbeiten. Aufgrund der noch erforderlichen Recherchen und Aufgabenpräzisierung könnten frühestens im ersten Quartal 2016 Varianten der Umgestaltung bzw. Modernisierung des Sitzungssaales dem Stadtrat vorgelegt werden. Aufgrund des Umfangs der umzusetzenden Maßnahmen im Sitzungssaal sei eine bauliche Umsetzung in der Sommerpause 2016 unwahrscheinlich. Eine Bauzeit von mindestens drei bis vier Monaten müsste eingeplant werden. Eine Realisierung sei aufgrund der noch erforderlichen Recherchen und planerischen Vorbereitungen frühestens im Jahr 2017 möglich, vorausgesetzt dass die dafür erforderlichen Mittel im Haushalt 2017/2018 bereitgestellt werden können. 16.5. AfD-Fraktion: Revitalisierung von ungenutzten Bahnhofsgebäuden und leerstehenden Bahn-Wohnanlagen im Stadtgebiet (VI-F-02066) Bürgermeister Albrecht antwortet in Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau, Objekte wie ehemalige Bahnhöfe, Stellwerke und Wohngebäude für Mitarbeiter seien durch unterschiedliche Eigentumsverhältnisse charakterisiert. Diese seien aber in den meisten Fällen bekannt. Zum Teil seien die Immobilien im Besitz verschiedener Töchter der Deutschen Bahn AG, aber viele seien auch bereits durch Versteigerung und Verkauf der Bahn in Privatbesitz gelangt. Grundsätzlich seien Bahnflächen, Bahnanlagen und auch Bahnhofsgebäude dem kommunalen Planungsrecht der Stadt Leipzig entzogen. Erst wenn die Nutzung durch die Deutsche Bahn AG aufgegeben worden sei und eine Entwidmung durch eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken durch das Eisenbahnbundesamt rechtkräftig erfolgt sei, könne die Stadt über die Bauleitplanung Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen. Die Stadt sehe den Schwerpunkt derzeit allgemein in der Entwicklung von ehemaligen Bahnflächen für neue Nutzungen, aber nicht speziell in der Nutzung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken. Gespräche über die Entwicklung von bestehenden Gebäuden zu Wohnzwecken würden derzeit mit der Deutschen Bahn AG oder deren Gesellschaften geführt, insbesondere auch deshalb, weil die Immobilien überwiegend in einem sehr schlechten Zustand seien und das Umfeld aufgrund der Gebietsprägung eine Wohnnutzung in der Regel nicht ermögliche. Allerdings werde für Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung angrenzender Bahnflächen, für die es entsprechende Beschlussvorlagen gebe, mit der Deutschen Bahn AG oder deren Gesellschaften auch Gespräche zu einzelnen Bahngebäuden geführt. Hierbei stehe jedoch die Gesamtentwicklung der Flächen im Vordergrund. Seitens der Stadt Leipzig bestehe grundsätzliches Interesse an stillgelegten strategischen Restflächen der Deutschen Bahn, um diese langfristig für eine öffentliche Nut- Ke 46 zung zu sichern. Dazu informiere die Deutsche Bahn AG die Stadt Leipzig über aktuelle Ausschreibungen aufgegebener Bahnflächen. Hier werde regelmäßig geprüft, ob städtische Interessenlagen betroffen seien. Im Rahmen dieser Kontakte werde die Kommunikation mit der Deutschen Bahn geführt. 16.6. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kostensteigerung in den kommunalen Museen (VI-F-01977) Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet. 16.7. Stadträte Riedel und Müller: Fußverkehrsbeauftragter (VI-F-0994) In Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau äußert Bürgermeister Albrecht, es treffe nicht zu, dass die Funktion des Fußverkehrsbeauftragten durch den Radverkehrsbeauftragten mit ausgeübt wird. Dies sei zwar erwogen, aber nicht durchgeführt worden, da sich eine bessere Lösung gefunden habe. Bürgermeisterin Dubrau korrigiere insofern auch ihre Aussage in ihrem Brief an den Stadtrat vom 23. Oktober 2015. Die Aufgabe werde bis zum formellen Beschluss des Stadtrates zum Stellenplan 2017 interimistisch von anderen Abteilungen des Verkehrs- und Tiefbauamtes wahrgenommen und nicht von der Abteilung mit dem Radverkehrsbeauftragten. Dadurch würden befürchtete Zielkonflikte zwischen Rad- und Fußverkehr vermieden. Mit dem soeben Dargelegten erübrige sich die Antwort auf die Frage, ob die Missachtung von Ratsbeschlüssen künftig allgemeingültige Praxis in der Stadtverwaltung werden solle. Bürgermeisterin Dubrau sei jedoch dankbar für diese Frage, da sie damit Gelegenheit erhalten habe, dem Stadtrat mitzuteilen, dass die Verwaltung keinen Ratsbeschluss missachte. Stadtrat Riedel (CDU-Fraktion) merkt an, dass es ab und zu auch erfreuliche Nachrichten gebe. Noch erfreulicher wäre es allerdings, wenn der Fußverkehrsbeauftragte auch namentlich benannt werden könnte. Es habe ja geheißen, dass der Stadt keine Kosten entstehen würden, da der Fußverkehrsbeauftragte über Fördermittel finanziert werde. Dies sei in der letzten Ratsversammlung mit der Bemerkung verneint worden, da habe sich Frau Dubrau eben geirrt. Es wäre schon interessant zu wissen, um welche Person es sich handele. Oberbürgermeister Jung sagt namens der Verwaltung zu, dass die noch fehlende Antwort nachgeholt werde. 16.8. Stadträtin Gehrt: Kulturelle Angebote für Migrantinnen/Migranten im Allgemeinen und Flüchtlinge im Speziellen (VI-F-01968) Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet. 16.9. Stadtrat Dossin: Terminvergabe Standesamt (VI-F-02028) Bürgermeister Hörning schickt voraus, dass es insgesamt im Standesamt erfreuliche Fallzahlenentwicklungen gebe, die einer wachsenden bunten, vielfältigen und freien Stadt entsprächen. Beispielsweise habe es zwischen 2013 und 2015 im Be- Ke 47 reich der Anmeldung und Begründung von Lebenspartnerschaften eine Steigerung von etwa 60 %, bei den durchgeführten Eheschließungen eine Steigerung von etwa 30 % und bei den Geburten von etwa 10 % gegeben. Dies seien sehr erfreuliche Entwicklungen, die natürlich auch Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Standesamtes hätten. Diese Arbeitsfähigkeit sei voll gesichert, und zwar durch Vorsprache zu Terminen während der Öffnungszeiten und durch die online-Terminvergabe, die rund um die Uhr genutzt werden könne. Eine telefonische Terminierung sei ebenfalls möglich. Die entsprechende Stelle sei durch eine Sachbearbeiterin besetzt. Außerdem sei es jederzeit möglich, ins Standesamt zu kommen und dort auf einen Termin zu warten. Im Jahr 2016 verbessere man diese Möglichkeit durch die Einrichtung eines Wartesystems in mehreren Sprachen. Ferner bestehe die Möglichkeit, die vollständigen Unterlagen bereits in der Klinik einzureichen, eine Geburtsurkunde anzufordern und diese dann ohne weiteren Termin zugeschickt zu bekommen. Anfang 2016 werde das Standesamt einen online-Terminkalender für Eheschließungen anbieten, anhand dessen sich trau- und verpartungswillige Paare frühzeitig über die Verfügbarkeit von Eheschließungs- und Verpartungsterminen informieren können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stünden für solche Eheschließungen und Verpartungen auch am Freitagnachmittag und am Sonnabend regelmäßig zur Verfügung, was natürlich Auswirkungen auf die Verfügbarkeit zu anderen Wochenzeiten habe. Der Bürgermeister unterstreicht die wichtige Funktion des Standesamtes als Quelle von offizieller Identität und Person, die die Grundlage des Gemeinwesens sei. Stadtrat Dossin (CDU-Fraktion) macht geltend, wenn man in der Klinik nach der Ausstellung einer Geburtsurkunde frage, werde sofort gesagt, dass man zum zuständigen Standesamt gehen soll. Falls es also die vom Bürgermeister erwähnte Möglichkeit gibt, sollte die Verwaltung prüfen, welche Klinik das wirklich macht. Stadtrat Dossin weist darauf hin, dass das Standesamt effektiv 16 Stunden wöchentlich geöffnet sei. Eine normale Arbeitswoche habe aber 40 Stunden. Deshalb wiederhole er seine Fragen, wie viel Termine das Standesamt pro Tag anbiete und welche Kapazitätserweiterung es gebe. Wenn man in den online-Kalender schaue, stelle man fest, dass es in den kommenden drei Wochen noch genau drei freie Termine gebe. Hier müsse noch deutlich mehr getan werden. Bürgermeister Hörning bedankt sich für den von Herrn Dossin gegebenen Hinweis. Die Verwaltung werde sicherstellen, dass die erforderlichen Informationen, auch die zur Möglichkeit, die kompletten Unterlagen schon von der Klinik aus einzureichen, um dann die Geburtsurkunde zugeschickt zu bekommen, allen Kliniken übermittelt werden. Die derzeitigen Öffnungszeiten seien der komplexen Bearbeitungssituation geschuldet, die das Standesamt vor viele zusätzliche Aufgaben stelle. Die Termine seien über die online-Terminvergabe nur teilweise abgebildet. Man könne auch zu den anderen Öffnungszeiten des Standesamtes in das Amt kommen und werde dort von den Kolleginnen und Kollegen kompetent bedient. Dass es den Wunsch nach einer Ausweitung der Öffnungszeiten gebe, könne die Verwaltung verstehen. Sie werde Ke 48 die weitere Entwicklung beobachten und dann auch entsprechende Vorschläge unterbreiten, wie man sich hier ressourcentechnisch verbessern könne. 16.11. Stadtrat Engelmann: Verkehrssicherungspflicht der Stadt Leipzig auf Fußwegen; hier Thomas-Müntzer-Siedlung (alt) VI-F-02048) Bürgermeister Albrecht trägt in Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau vor, bei den Verkehrsanlagen in der Thomas-Müntzer-Siedlung handele es sich mit Ausnahme der Knautnaundorfer Straße um Mischverkehrsanlagen. Die Straßen besäßen also keine separaten Gehwege. Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer seien gezwungen, sich den vorhandenen Verkehrsraum zu teilen. Bei den Straßen handele es sich um reine Anliegerstraßen. Vergleichbare Situationen bestünden vielerorts in Siedlungsgebieten in Leipzig. Die Knautnaundorfer Straße besitze im Bereich zwischen dem Bahnübergang und dem Kreisverkehr beidseitig Gehwege. Ausnahmen seien lediglich der etwa 60 Meter lange Bereich linksseitig nach dem Bahnübergang und ein etwa 100 Meter langer Bereich rechtsseitig, beginnend an der Bushaltstelle am Florian-Geyer-Platz. In diesen beiden Bereichen gebe es keine Gehwege. Die vorhandenen Gehwege entlang der Knautnaundorfer Straße befänden sich in einem schlechten Zustand. Die bitumenösen Oberflächen seien ausgemergelt und verschlissen. Zudem wiesen die Gehwege diverse Schadstellen durch Wurzeltriebe der Bäume im Umfeld auf. Aufgrund des derzeitigen Zustandes, der Gehwegbreiten und der zu berücksichtigenden Randbedingungen sei für eine wesentliche und dauerhafte Zustandsverbesserung der grundhafte Ausbau der Gehwege notwendig. Das Verkehrs- und Tiefbauamt habe bereits eine Vorplanung für den beidseitigen Ausbau bzw. Neubau der Gehwege veranlasst. Somit sei auch der östliche Gehweg im Abschnitt zwischen Hiplerweg und Hubmaierweg, wo die Kita liege, Bestandteil der Planung. Die für die Planung notwendigen Entwurfsmessungen lägen bereits vor. Der Abschluss der Vorplanung sei für das erste Quartal 2016 vorgesehen. Nach Vorlage der Vorplanung erfolge die Fortführung der Planung. Gegenwärtig werde von einer Umsetzung der Maßnahme zum Ausbau bzw. Neubau der Gehwege entlang der Knautnaundorfer Straße ab dem Jahr 2018 ausgegangen. Bis dahin würden die akutesten Schadstellen im Rahmen des laufenden Instandhaltungsprogramms des VTA provisorisch und punktuell beseitigt. Stadtrat Engelmann (Fraktion DIE LINKE) äußert, es sei schwierig, wenn man wegen 100 Meter Fußweg fragen müsse. Das Stück, nach dem er frage, habe auf der anderen Seite keinen Fußweg. Alte Leute, die dort laufen, könnten nicht ausweichen und fielen hin. Ihn, Engelmann, interessiere, ob es nicht möglich sei, diese 100 Meter Straße vorzuziehen und ordentlich zu reparieren. Oberbürgermeister Jung äußert, die Stadtverwaltung nehme das so entgegen. Bürgermeister Albrecht werde die Information an das Dezernat VI weitergeben. Ke 49 Tagesordnungspunkt 17: Bericht des Oberbürgermeisters Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Tagesordnungspunkt 18: Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Auch dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Tagesordnungspunkt 19: Vorlagen I 19.1. Wahl von Andris Nelsons zum 01.05.2017 zum Gewandhauskapellmeister der Stadt Leipzig (VI-DS-01862) Bürgermeister Faber führt aus, jeder, der sich mit der Geschichte des Gewandhauses zu Leipzig etwas näher beschäftigt habe, wisse, dass selten eine Neuwahl in eine Periode falle, in der man selbst agiere. Es sei auch für ihn ein Novum, sowohl einen großen Mann zu verabschieden als auch dem Stadtrat einen großen Mann vorzustellen und für dessen Wahl zu werben. In den zurückliegenden Jahrhunderten hätten sich die Perioden des Agierens von Gewandhauskapellmeistern häufig über zehn, über 15, manchmal über 25 Jahre erstreckt, und die Geschichte des Gewandhauses sei auch eine Geschichte der europäischen, ja vielleicht sogar einer globalen Musikgeschichte. Im Juni 2016 ende nunmehr für Leipzig und für Ricardo Chailly nach elf erfolgreichen Jahren als Gewandhauskapellmeister eine Ära – eine Ära, die sich durch musikalische Leidenschaft und hohe Intellektualität, Partituren zu lesen und als Musikvermittler international tätig zu sein, auszeichne. Das sei eine Verbeugung wert, auch wenn man sich in den kommenden Monaten noch der Aura Chaillys versichern könne. Er, Faber, werbe dafür, dass jeder Stadtrat noch mindestens einmal in ein Ricardo-ChaillyKonzert geht, um zu erahnen, was für einen Verlust Leipzig hinnehmen müsse. Aber der Verlust werde wahrscheinlich etwas versüßt, weil es gelungen sei, einen Großen zu gewinnen, der natürlich deutlich jünger sei, der zwar schon über eine große internationale Reputation verfüge, aber auch noch Entwicklungspotenzial habe und der schon jetzt von der internationalen Presse und nicht nur von den sogenannten Fachleuten, sondern von vielen Musikinteressierten als der Star von morgen gefeiert werde. Es sei ein Glücksfall für Leipzig, dass man in der Person Andris Nelsons einen so bedeutenden Mann an die Stadt binden könne, und deshalb sei es für ihn, Faber, heute auch eine Ehre, den Stadtrat zu bitten, ihn heute hier als den Wunschkandidaten der Stadt Leipzig, aber natürlich auch des Orchesters selbst zu bestellen. Ein junger, ein dynamischer Dirigent, ein Mann mit vielen Facetten, der auch bei den letzten Auftritten im Gewandhaus für großes musikalisches Feingefühl und vor allem für innovative Interpretationen gestanden habe. Ke 50 Die Wahl zum Gewandhauskapellmeister wäre für ihn – ich darf ihn zitieren – „eine überwältigende Ehre“, wie er bereits auf der Pressekonferenz am 9. September 2015 im Gewandhaus gesagt habe. Andris Nelsons fühle sich der Stadt Leipzig sehr verbunden und blicke mit Freude und großen Erwartungen auf seinen Beginn beim Orchester. In der Saison 2017/18 feiere das Orchester zudem seinen 275. Geburtstag und werde gemeinsam mit dem Amtsantritt von Andris Nelsons eine außergewöhnliche Jubiläumssaison präsentieren. Die Verpflichtung des designierten neuen Gewandhauskapellmeisters strahle schon heute in die musikalischen Metropolen der Welt, wie zahlreiche Anfragen von Agenturen, Konzertsälen und Veranstaltern belegten. Auch die einzigartige Kooperation des Gewandhausorchesters mit dem Boston Symphony Orchestra, dessen Leitung er gleichzeitig innehabe, zeuge von der außergewöhnlichen Stellung des Gewandhausorchesters unter den Top-Five-Orchestern der Welt. Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) betont, heute sei es endlich so weit: Der Stadtrat wähle den neuen Gewandhauskapellmeister Andris Nelsons. Bevor sie zu dem komme, was sie eigentlich heute sagen wolle, richte sie einige Worte an Andris Nelsons für den Fall, dass er von irgendwoher zuhöre. Die Mitglieder der CDUStadtratsfraktion wüssten es zu schätzen, dass Andris Nelsons als einer der gefragtesten Dirigenten weltweit, als ein Künstler von Weltrang bereit sei, sich heute vom Leipziger Stadtrat zum Chefdirigenten des Gewandhausorchesters wählen zu lassen. Die Fraktionsmitglieder hätten keinen Zweifel daran, dass der Orchestervorstand des Gewandhauses und der Oberbürgermeister dem Stadtrat in der Person von Andris Nelsons einen künstlerisch hervorragenden und geeigneten Nachfolger für Ricardo Chailly zur Wahl vorschlagen. Sie freuten sich auf Andris Nelsons. Stadträtin Niermann merkt an, dass die CDU-Fraktion Andris Nelsons heute nicht kritiklos wählen könne. Im Namen der CDU-Fraktion bitte sie Herrn Nelsons dafür um Verständnis. Die Kritik gelte nicht ihm, sondern dem Verfahren seiner Wahl. Sie sei dem Umstand geschuldet, dass Herr Nelson Chefdirigent eines städtischen Eigenbetriebes werde und für die Wahl die Regelungen der Gewandhaussatzung Anwendung finden. Nun komme sie, Niermann, zur Sache. In der Satzung des Eigenbetriebes heiße es unter § 13 Abs. 2 zur Besetzung der Schlüsselposition des Gewandhauskapellmeisters: „Die Ernennung und Abberufung des Gewandhauskapellmeisters liegt in der Zuständigkeit des Stadtrates.“ Oberflächlich betrachtet, könne man die Auffassung vertreten, dass der Satzung durch die heutige Wahl Genüge getan werde. Man sollte jedoch etwas genauer hinschauen. Üblicherweise würden satzungsmäßige Entscheidungen, beispielsweise die Wahl des Gewandhausdirektors oder des Verwaltungsdirektors, im zuständigen Betriebsausschuss in wenigstens zwei Lesungen vorbereitet und votiert, bevor eine Entscheidung getroffen werde. Alle Fakten müssten auf den Tisch, darunter natürlich auch die Vertragssummen. Wie sonst sollte man sich als gewählter Stadtrat eine Meinung bilden können? Ke 51 Mit der Abberufung von Ricardo Chailly und der Ernennung von Andris Nelsons als seinen Nachfolger habe der Stadtrat nichts zu tun gehabt. In die Gremien sei diese Vorlage erst gekommen, als der Oberbürgermeister diese Entscheidung schon lange getroffen hatte. Am 8. September 2015 sei auf der Seite des Städtischen Eigenbetriebes „Gewandhaus zu Leipzig“ zu lesen gewesen: „Morgen wird einer der wichtigsten Posten der Musikwelt neu besetzt. Am Mittwoch, dem 9. September 2015, um 17:30 Uhr stellen wir Ihnen den 21. Gewandhauskapellmeister in unserer 275jährigen Geschichte vor.“ Kein Hinweis auf einen Gremienvorbehalt, auch keine Vorbefassung des Betriebsausschusses der Kultureigenbetriebe, zu denen bekanntlich auch das Gewandhaus gehöre, nicht einmal eine Information der Mitglieder des Betriebsausschusses vorab, lediglich die Information des Ältestenrates durch den Oberbürgermeister einige Tage zuvor – unter dem Siegel strengster Verschwiegenheit natürlich –, dass er sich mit dem Orchestervorstand auf einen Vorschlag geeinigt habe und dass es dazu eine Pressekonferenz geben werde. Sonst nichts! Man habe den Eindruck, dass die Stadträtinnen und Stadträte der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion das völlig in Ordnung finden. Die CDU-Fraktion nicht! Wenn man, wie von Frau Körner neulich in einem Nebensatz in einer Sitzung des BAK geäußert, die Ernennung des Gewandhauskapellmeisters durch den Stadtrat für einen rein symbolischen Akt und eine Formsache halte, dann möge das in Ordnung sein. Dann sei vielleicht auch die Einstellung von Frau Dr. Jennicke von der Fraktion DIE LINKE nachvollziehbar, wonach ihr eine Einsicht in die Gewandhauskapellmeisterverträge mit geschwärzten Honorarzahlen durchaus ausgereicht hätte. Die Wahl des Gewandhauskapellmeisters durch den Stadtrat sei ebenso wenig ein symbolischer Akt wie die Wahl des Gewandhausdirektors, des Verwaltungsdirektors, des Intendanten der Oper usw., jedenfalls nach der hier einschlägigen Satzung. Mit guten Gründen sei in dieser Satzung, die der Stadtrat erst kürzlich beschlossen habe, die eigentliche Entscheidung über die Ernennung des Gewandhauskapellmeisters dem Stadtrat vorbehalten; denn es gehe hier nicht um die künstlerische und fachliche Eignung, die vom Stadtrat nicht ohne sachkundige Hilfe beurteilt werden könne; nein, es gehe hier um das Gewandhaus an sich, darum, ob es ungeachtet der damit verbundenen Kosten an der Weltspitze stehen soll. Und es gehe wieder einmal auch ums Geld. Das Gewandhaus gehöre den Leipzigern, die den Stadtrat gewählt hätten und die der Stadtrat vertreten sollte. Da werde zum ganz überwiegenden Teil aus öffentlichen Geldern bezahlt. Das gelte auch für die Honorare der Gewandhauskapellmeister. Letztlich zahle jeder Leipziger mit. Vor diesem Hintergrund sei der CDU-Fraktion das mangelnde Interesse hier ein bisschen unverständlich. Stadträtin Niermann betont, die CDU-Stadträte nähmen die ihnen von den Bürgern Leipzigs übertragene Mitbestimmungs- und Kontrollfunktion sehr ernst. Auch deshalb habe die CDU-Fraktion als einzige Fraktion darauf bestanden, die mit Herrn Chailly und Herrn Nelsons abgeschlossenen Verträge vollständig mit Summen einzusehen. Wenn dem Oberbürgermeister dieses Verfahren nicht passe, dann müsse er entweder auf eine Satzungsänderung oder auf eine Änderung der Rechtsform des Gewandhauses hinwirken. So selbstherrlich, wie der Oberbürgermeister die Sache hier gehandhabt habe, werde das in Zukunft mit der CDU-Fraktion nicht mehr funktionieren. Der Oberbürgermeister möge bitte endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Kul- Ke 52 tureigenbetriebe, insbesondere das Gewandhaus, nicht der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Oberbürgermeisters unterliegen. Wenn sich die CDU-Stadträte heute von Herrn Jung noch einmal zu Stimmvieh degradieren ließen und der Vorlage zustimmten, dann nur deshalb, weil sie weiteren Schaden vom Gewandhaus abwenden wollten und weil die Ablehnung der CDUFraktion den Ruf des von ihr geschätzten Künstlers Andris Nelsons schaden könnte. Es werde das letzte Mal sein, dass die CDU-Fraktion so abstimmen werde. Stadträtin Niermann richtet das Wort an die Herren der Gewandhausleitung und an die Mitglieder des Gewandhauses. Sie bedankt sich namens ihrer Fraktion ganz herzlich bei Prof. Schulz und bei Herrn Haupt, dass sie sich Zeit genommen hätten, in einer Sitzung der CDU-Fraktion ihre Auswahlentscheidung zu erläutern. Die CDUFraktion habe verstanden, warum sie das durch die Gewandhaussatzung vorgegebene Verfahren für ungeeignet halten, unter den heutigen Bedingungen des Musikmarktes einen dem Niveau des Gewandhauses entsprechenden Chefdirigenten für das Gewandhaus zu finden. Die CDU-Fraktion teile die Auffassung von Prof. Schulz zur Notwendigkeit, eine neue Rechtsform für das Gewandhaus zu finden, nicht nur weil diese Wahl eine Farce sei, sondern auch aus vielen anderen Gründen. Deshalb habe die CDU-Fraktion ihren Antrag zur Strukturreform der Kultureigenbetriebe entsprechend angepasst und in dieser Woche wieder in das Verfahren gebracht. Stadträtin Niermann betont, es habe sich wieder einmal gezeigt, dass Leipzig eine neue Kulturpolitik brauche. Stadtrat Kühne (AfD-Fraktion) berichtet, mit großer Freude habe seine Fraktion die Nachricht zur Kenntnis genommen, dass Andris Nelsons neuer Gewandhauskapellmeister werden soll. Der noch sehr junge und außerordentlich erfolgreiche lettische Dirigent werde die große Tradition des Gewandhauses in den kommenden Jahren musikalisch-künstlerisch fortführen und künftig Erfolge des Orchesters in Leipzig und in der Welt feiern. Er werde gemeinsam mit dem Gewandhausorchester ein Garant dafür sein, dass die Kulturstadt Leipzig auch künftig musikalisch Weltgeltung genießt. Danken möchte die AfD-Fraktion aber auch Ricardo Chailly, der seit 2005 das Gewandhausorchester so exzellent geleitet habe. Zu erinnern sei an die Open-Air-Konzerte im Rosental und an das vielen noch in guter Erinnerung befindliche Open-AirKonzert auf dem Augustusplatz am 7. September zum 200. Geburtstag von Richard Wagner. Immer sei Chaillys Kunst ein Hochgenuss für die Bürgerinnen und Bürger Leipzigs gewesen. Die AfD-Fraktion danke der Verwaltungsspitze des Gewandhauses und allen anderen Beteiligten, auch in der Stadtverwaltung, dafür, dass es durch ruhiges, zielorientiertes Handeln gelungen sei, Herrn Nelsons für Leipzig zu gewinnen. Die AfDFraktion stimme dieser Vorlage sehr gern zu. Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) bedankt sich einleitend bei den Vertretern des Orchestervorstandes dafür, dass sie Andris Nelsons gefunden haben und dass offen- Ke 53 sichtlich auch Andris Nelsons das Orchester gefunden habe. In diesem Zusammenhang bedanke er sich auch bei Prof. Schulz, bei Prof. Röckrath und auch beim Oberbürgermeister, dass sie nach Abschluss der Findung den weiteren Prozess so organisiert haben, dass der Stadtrat heute zu einer Beschlussfassung kommen könne. Die SPD-Fraktion und er, Dyck, persönlich seien froh darüber, dass es gelungen sei, für ein Spitzenorchester in ungebrochener Tradition der letzten Jahrzehnte wieder einen hervorragenden Kapellmeister gefunden zu haben. Er, Dyck, verbinde das auch mit einem großen Dank für die herrlichen Stunden, die er in den letzten Jahren im Gewandhaus habe zubringen dürfen, wenn Ricardo Chailly das Dirigat geführt habe. Vielen Dank an die Musikgemeinde, die im engeren Sinne die Geschicke lenke. Der Zuspruch der Musikgemeinde in Leipzig und darüber hinaus in Deutschland und Europa zeige es jeden Tag. Im Zusammenhang mit der Wahl des Gewandhauskapellmeisters sei dann der Satz gefallen, Leipzig brauche eine neue Kulturpolitik. Dieser Satz komme ihm, Dyck, sehr schwer über die Lippen und er werde ihn sicherlich auch nicht noch einmal aussprechen. Er sage dies ausdrücklich – und er wolle jetzt kein Öl ins Feuer gießen –, weil dieser Satz in der Musik- und Kulturgemeinde, die die inneren politischen Verhältnisse in so einer Stadt nicht rekapitulieren könne oder wolle, möglicherweise mit der Wahl des Gewandhauskapellmeisters in Verbindung gebracht werde. Er wisse, dass Frau Niermann das nicht wolle, aber sie wolle sich – das hätten die letzten Wochen nicht nur bei dieser Kulturfrage gezeigt – permanent dem Oberbürgermeister in irgendeiner Form opponierend gegenüberstellen. Das sei ihre Aufgabe, aber dann solle sie auch dazu sagen, dass sich die CDU-Fraktion hier als eine opponierende Fraktion aufhalte. Jedenfalls habe der erwähnte Satz nichts mit diesem Tagesordnungspunkt zu tun. Frau Niermann wisse ganz genau – und das verschärfe die Situation –, dass gerade der Oberbürgermeister bei allen Kulturfragen, egal ob es die sogenannten Hochkultur in den Eigenbetrieben oder die freie Kulturszene sei, fast einen Schutzschirm aufgespannt habe. Die CDU-Fraktion wolle eine andere Kulturpolitik in Leipzig. Dann solle sie sich auch die Mehrheiten dafür suchen. So einfach werde das nicht werden. Stadtrat Dyck betont, es falle ihm auch schwer, heute dazu zu sprechen, weil er glaube, dass dies ein Tiefpunkt in der Diskussion in der Kulturpolitik sei, weil nämlich ein Kollateralschaden entstehen könne, der von Frau Niermann vielleicht gar nicht überblickt werde. Aber Frau Niermann nehme ihn vorsätzlich und willentlich in Kauf, und das dürfe man in diesem Haus nicht zulassen. Das Gewandhausorchester sei eines der identitätsstiftenden Institutionen in Leipzig. Der Stadtrat sei gut beraten, Diskussionen über alles zu führen, über Geld und auch über Eigenbetriebssatzungen. Frau Niermann wisse genau, dass gerade diese Thematik in dieser Kunst- und Kulturszene eher an die zweite Stelle des Denkens gesetzt werde, während ganz vorn der künstlerische Ausdruck von Top-Künstlern stehe, die weit auch in die freie Szene hinein ausstrahlen. Stadtrat Dyck schließt seine Ausführungen mit den Worten, er sei persönlich sehr erschüttert. Ke 54 Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass sie nicht die Absicht gehabt habe, heute zu dieser phantastischen Vorlage zu sprechen, weil sie von einem großen Konsens ausgegangen sei. Nach den Ausführungen von Frau Niermann sehe sie sich jedoch gezwungen, das kleinliche Hin und Her im Stadtrat kurz zu kommentieren. Frau Niermann sei neu in den Stadtrat gekommen, und sie, Körner, werde weiterhin nicht nachlassen, auch im Kulturausschuss um ihre Sympathie zu werben, weil sie immer noch hoffe, dass man sachlich miteinander ins Gespräch kommen werde. Wenn Frau Niermann jedoch Stadträte zitiere und diese damit vorführen wolle, nur um sich selbst zu profilieren und den Oberbürgermeister anzugreifen, könne sie, Körner, das leider nicht so im Raum stehen lassen. Dazu komme, dass Frau Niermann eigentlich sagen wolle, dass sie im gesamten Kulturfeld bessere Ideen habe. Aber dann solle sie dies an der Sache festmachen und den Stadtrat über Inhalte in kulturpolitischen Fragen streiten lassen. An dieser Stelle solle sie, Niermann, eine Diskussion zulassen, aber nicht wenn es um Personalien gehe, für die sie sich selbst schon entschieden habe. Auf der erwähnten Pressekonferenz sei durchaus auch auf den Stadtrat verwiesen worden. Die zuständigen Stadträte hätten die Möglichkeit zur Akteneinsicht genutzt. Es sei nicht in Ordnung, wenn Frau Niermann sage, sie habe als Einzige darauf gepocht. Sie, Körner, habe sich die Verträge angeschaut und ihrer Fraktion empfohlen, der Vorlage zuzustimmen. Sie freue sich sehr, dass man dies jetzt tun könne. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei begeistert, dass es gelungen sei, mit dem Gewandhaus zu so einer neuen Epoche zu kommen. Sie freue sich darauf und hoffe, dass dabei alle einstimmen. Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE) bezeichnet es als in höchstem Maße unwürdig, wenn in einer Rede zur Wahl des Gewandhauskapellmeisters das Wort „Stimmvieh“ falle. Man könne sich über das eine oder andere im Prozedere sicherlich streiten, aber auch Frau Niermann sei bei der Pressekonferenz anwesend gewesen. Sie, Jennicke, habe an vielen Pressekonferenzen teilgenommen, aber noch nie habe sie jemanden so strahlen sehen wie Herrn Haupt, der wirklich überzeugend und aus dem Innersten gesprochen und erklärt habe, Herr Nelsons und das Gewandhausorchester passten zusammen und hätten sich tatsächlich gefunden. Das müsse man dann auch einmal respektieren. Sie, Jennicke, halte sich an das Prinzip der Nichtöffentlichkeit der Betriebsausschusssitzungen und werde nicht aus dem Betriebsausschuss zitieren, wie Frau Niermann dies getan habe. Dort habe Herr Schulz ausführlich dargelegt, wie das Prozedere gewesen sei, wie die Vertragsverhandlungen verlaufen seien und wie man auf Herrn Nelsons und auf das Boston Symphony Orchestra zugegangen sei. Dies sei überzeugend gewesen. Selbst Frau Niermann habe zugegeben, dass danach die Fragen eigentlich geklärt gewesen seien. Deshalb habe sie, Jennicke, sich sehr gewundert, dass Frau Niermann heute noch einmal dazu gesprochen habe. Generell merkt Stadträtin Dr. Jennicke zu den Reden von Frau Niermann zur Kulturpolitik an, sie habe die Eigenart, stets alle zu loben und dann zu sagen, das gehe so gar nicht. Das leuchte nicht ein, das sei missverständlich, und das könnten die we- Ke 55 nigsten im Saal nachvollziehen. Das könne man aus ihrer, Jennickes, Sicht so auch nicht machen. Stadträtin Dr. Jennicke erwähnt, dass sie in den letzten Wochen Gelegenheit gehabt habe, auch mit Kulturleuten aus anderen Städten zu sprechen. Dabei sei deutlich geworden, dass Leipzig beneidet werde, und zwar nicht nur um die Personalie, sondern auch darum, dass die Stadt Leipzig das derart geräuschlos und ohne viel Aufhebens hinbekommen habe. Das sei heute leider kaputtgemacht worden. Abstimmung: VI-DS-01862 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen. Oberbürgermeister Jung bedankt sich ganz herzlich für dieses Votum und kündigt an, Herrn Nelsons sofort in Kenntnis zu setzen. Er hoffe gemeinsam mit dem Orchestervorstand und der Betriebsleitung auf eine neue, fruchtbare Zeit zum Wohle der Stadt Leipzig. 19.2. Personalangelegenheit in Anlehnung an § 8 Abs. 3 Ziff. 3 Hauptsatzung – Bestellung von Herrn Dr. Lange zum stellvertretenden Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Leipzig (VI-DS-01857) Abstimmung: VI-DS-01857 wird einstimmig beschlossen. 19.4. Außerplanmäßige Aufwendungen 2015 und 2016 gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig (VI-DS-01609) Abstimmung: VI-DS-01609 wird ohne Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. 19.5. Bearbeitung der Anrufe der Landeshauptstadt Dresden sowie weiterer Kommunen und Landkreise auf der Behördenrufnummer 115 durch das Bürgertelefon Leipzig (VI-DS-01618) Abstimmung: VI-DS-01618 wird einstimmig beschlossen. 19.6. Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsisches Straßengesetz (Einziehung von Teilflächen der Flurstücke 1343 und 1349 Gemarkung Mockau, Taucher Straße (VI-DS-01626) Abstimmung: VI-DS-01626 wird einstimmig beschlossen. 19.8. 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Neubau „Erikenbrücke“ und Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 SächsGemO für das Jahr 2016 mit Kassenwirksamkeit in 2017 (VI-DS-01687) Abstimmung: VI-DS-0687 wird einstimmig beschlossen. Ke 56 19.9. Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO (VI-DS-01733) Abstimmung: VI-DS-01733 wird einstimmig beschlossen. 19.10. Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 in Verbindung mit § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 09.05. 2015 (VI-DS-01745 + Änderungsantrag ÄA001 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, auch in diesem Jahr stehe der politische Dauerbrenner Erhöhung der Elternbeiträge wieder auf der Tagesordnung. Die Begründung sei einleuchtend: Man beteiligt die Eltern im gesetzlich vorgegebenen Rahmen anteilig an der Finanzierung der Betriebskosten. Wenn diese durch höhere Strom-, Wasser-, Wärmekosten oder auch deshalb steigen, weil die Erzieherinnen und Erzieher von Tariferhöhungen profitieren, dann steigen auch die Kosten pro Betreuungsplatz, und in der Folge hat die Stadt dann eben die Möglichkeit, die Elternbeiträge anzupassen. Um das im Rahmen zu halten, gebe es die Kita-Pauschale, also die anteilige Refinanzierung der städtischen Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuung durch den Freistaat. Diese sei in diesem Jahr nach zehn Jahren Stagnation trotz Kostensteigerungen endlich angehoben worden. Der Freistaat zahle aber auch weiterhin nur etwa 17 % eines Krippenplatzes. Und da diese Kitapauschale nicht im gewünschten Maße angehoben worden sei, also nicht in dem Maße, um die in zehn Jahren Stagnation eingetretene Kostensteigerungen zu kompensieren, liege dem Stadtrat diese Vorlage vor. Einzig im Wahljahr 2009 habe der Freistaat ein kostenfreies Kitaj-Jahr aus dem Ärmel geschüttelt, es dann aber schnell wieder einkassiert. So blieben die Kommunen und eben die Eltern auch weiterhin zum Großteil auf den Kosten sitzen. Stadtrat Schmidt berichtet, dass er sich die Kostensteigerungen und die damit verbundene Erhöhung der Elternbeiträge der vergangenen Jahre in Leipzig genauer angeschaut habe. Der Übersicht halber beschränke er sich dabei auf die Betrachtung der Krippenplätze: Zwischen 2010 und 2014 – bekanntlich sei 2014 das Referenzjahr – seien die Kosten pro Krippenplatz von 878 Euro auf 946 Euro gestiegen. Das seien knapp 8 %, Bei den Elternbeiträgen habe es aber in dieser Zeit eine Steigerung um 13 % gegeben. Wenn man die beabsichtigten erheblichen Steigerungen im Jahr 2016 hinzunehme – immerhin 3,4 % –, dann ergebe sich sogar eine Steigerung der Elternbeiträge um 19 % seit 2010. Die Kosten pro Platz im Jahr 2016 seien zwar noch nicht zu ermitteln, aber in diesem Jahr habe es den zweiten milden Winter in Folge und gesunkene Wasser- und Strompreise gegeben. Selbstverständlich werde die Tariferhöhung im kommenden Jahr einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Dennoch sei die Erhöhung der Elternbeiträge seit 2010 um 19 % bei Weitem nicht zu rechtfertigen. Langfristig bleibe das Ziel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine kostenfreie Kinderbetreuung. Dieses Ziel erreiche man selbstverständlich nur durch eine entschiedene Kinder- und Familienförderung durch Bund und Land. Mittelfristig müsse auf Ke 57 Landesebene das Bewusstsein durchdringen, dass die erfolgte Erhöhung der Kitapauschale ein viel zu kurzer Sprung auf Kosten von Kommunen und Eltern gewesen sei. Kurzfristig solle man ein Zeichen setzen und die Eltern nicht wie in den Vorjahren mit einem höheren Finanzierungsanteil belasten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlage deswegen vor, dass die Stadt Leipzig davon abrückt, den ihr vom Sächsischen Kitagesetz eingeräumten Spielraum in maximalem Umfang zu nutzen. Dies bedeute unterm Strich zwar keine wesentliche Entlastung für die Eltern, aber zumindest keine zusätzliche Belastung. Stadtrat Schmidt appelliert an die Stadträte, ein Zeichen zu setzen und dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Stadtrat Lehmann (CDU) trägt vor, er wolle, bevor alle in Schreckstarre oder Aktionismus verfallen, zunächst beruhigen: Man befinde sich nicht im Wahlkampf. Dort fielen Begriffe wie Kita, Schule, Bildung usw. geradezu inflationär. Auch die Absenkung oder sogar die Abschaffung der Elternbeiträge werde häufig von allen Seiten gefordert und teilweise sogar umgesetzt, wenngleich oft von kurzer Dauer. Stichwort kostenloses Kita-Jahr. Die CDU-Stadtratsfraktion habe dieses kostenfreie Jahr begrüßt und sogar die Einführung eines weiteren, von der Stadt Leipzig getragenen kostenfreien Jahres gefordert. Dieser Antrag habe im Stadtrat leider keine Mehrheit gefunden. Heute habe der Stadtrat wieder die Möglichkeit, Beiträge zumindest nicht zu erhöhen, was vor allem diejenigen Eltern spüren würden, die, auch um Vorbild für ihre Kinder zu sein, jeden Morgen aufstehen und für wenig Geld hart arbeiten. Diese Eltern spürten schon, ob zum Beispiel ein Krippenplatz 7 Euro mehr koste oder nicht, und das wirke sich letztlich auch auf die Kinder aus. Er, Lehmann vertrete die Ansicht, man sollte gerade für diese Eltern ein Zeichen setzen, dass es sich lohnt, früh aufzustehen und Vorbild zu sein, statt sie in ihrem Zweifel zu bestärken, ob es vielleicht doch finanziell besser wäre, früh liegen zu bleiben und alle Leistungen vom Staat zu bekommen. Die vorgesehene Erhöhung der Elternbeiträge sei das falsche Signal, auch wenn sie jedes Jahr prozentual so beschlossen worden sei. Natürlich sei auch der CDUFraktion bewusst, dass 1,3 Millionen Euro weniger Einnahmen für die Stadt eine große Anstrengung bedeuten, doch erstens sollten die Kinder das wert sein und zweitens sollten auch durch immer mehr moderne und energetisch sanierte Kitas sowie durch viele junge Erzieher, die deutlich weniger verdienen als ihre älteren Kollegen, die Betriebskosten künftig deutlich sinken. Stadtrat Lehmann bittet die Stadträtinnen und Stadträte, diese Vorlage abzulehnen, wie auch er das tun werde, und einer Erhöhung nicht zuzustimmen. Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) meint, es deuteten sich hier interessante Koalitionen an. Und wieder habe man ein Thema auf dem Tisch, das alle ein bis zwei Jahre für Diskussionen im Stadtrat sorge. Allerdings glaube sie, dass man eine Situation, wie sie sich jetzt andeute, in den letzten Jahren nicht gehabt habe. Die Steigerung der Elternbeiträge solle laut Vorlage 7 Euro in der Krippe und über 4 Euro im Kindergarten betragen. Im Hort stehe eine Erhöhung um 2,59 Euro an. Ke 58 Stadträtin Nagel betont, dass sich die Linksfraktion treu bleibe. Wie in den Vorjahren werde die Fraktion einer Erhöhung der Beiträge nicht zustimmen. Es gebe allerdings einen Unterschied gegenüber den Erhöhungen der Vorjahre: Die Stadt Leipzig habe den maximalen prozentualen Anteil der Elternbeteiligung an den Gesamtkosten für einen Kitaplatz bereits ausgeschöpft. In der Krippe seien dies 23 % und in Kindergarten und Hort 30 %. Die Linksfraktion habe sich 2011 und 2013 gegen die strukturelle Steigerung, also gegen die Komplexausschöpfung des möglichen Anteils an der Elternbeteiligung, ausgesprochen; denn dass die Stadt den Anteil von sich aus absenke, sei illusionär. Die jetzt laut Vorlage vorgeschlagene Erhöhung sei quasi der Spiegel der gestiegenen Gesamtkosten für einen Kitaplatz bei gleichbleibendem prozentualem Anteil. So habe auch der Leiter des Jugendamtes Herr Tsapos im Jugendhilfeausschuss argumentiert. Diese Argumentation sei formal zwar richtig, sie blende jedoch die sozialen Konsequenzen und auch die qualitativen Aspekte aus. Zu den sozialen Indikationen sei zu sagen, dass die Elternbeiträge in den vergangenen fünf Jahren in der Krippe um etwa 25 Euro und im Kindergarten um fast 29 Euro gestiegen seien. Zwar gebe es für einen nicht irrelevanten Anteil von Kitaplätzen Befreiungen und Ermäßigungen bei den Elternbeiträgen, aber dabei handele es sich nicht um ein Goodwill der Stadt, sondern dies sei gesetzlich festgeschrieben. Davon profitierten Eltern, die knapp über der relevanten Einkommensgrenze liegen, aber eben nicht. Zudem liege Leipzig im sachsenweiten Vergleich bei den Elternbeiträgen vor allem für die Krippe weit vorn, und zwar auch vor Dresden, wo ein Haushalt 2013 durchschnittlich 150 Euro mehr zur Verfügung gehabt, 2014 aber 15 Euro weniger Krippenbeitrag bezahlt habe. Zum qualitativen Aspekt, der für die Linksfraktion genauso wichtig sei: An der Betreuungsqualität in den Kitas habe sich in den letzten Jahren nichts Wesentliches geändert. Vielmehr seien die Bedingungen aufgrund der großen Nachfrage und aufgrund des stagnierenden Betreuungsschlüssels eher schlechter geworden. Auf die Frage an die Wohlfahrtsverbände, was für Auswirkungen die Veränderung des Betreuungsschlüssels seit 1. September 2015 zunächst um 0,5 VzE im Kindergarten habe, hätten Leipziger Landtagsabgeordnete in der vergangenen Woche eine klare Antwort erhalten: fast keine. Die geringfügige Verbesserung des Betreuungsschlüssels bedeute in einer Beispieleinrichtung anderthalb Minuten am Tag mehr Zeit pro Erzieherin. Und da sei man bei der Verantwortung des Freistaates, denn dieser habe einen gewichtigen Anteil an der Verteilung der Gesamtkosten pro Kitaplatz auf die drei beteiligten Träger. Über sieben Jahre habe die Kitapauschale stagniert. So seien Kommunen und Eltern über Gebühr belastet worden. Die zum 1. September 2015 in Kraft getretene Erhöhung der Kitapauschale auf 2.085 Euro werde durch die geringfügige Erhöhung des Betreuungsschlüssels komplett aufgefressen. Für die Erhöhung der Kitalandespauschale seien zudem Tarifsteigerungen nicht ausreichend bedacht. Es seien Tarifsteigerungen von 1,6 %, also unterhalb der bisher real erzielten Tarife von 3 % bis 2015, veranschlagt worden. Die aktuellen Tarifverhandlungen sowie die steigenden Verwaltungskosten, die aufgrund des veränderten Betreuungsschlüssels zu veranschlagen seien, seien überhaupt nicht berücksichtigt. Das seien weitere Kosten, die auf die Kommunen zukommen. Ke 59 Die Linksfraktion meine, dass fundamentale Veränderungen sowohl bei der Qualität der Kindestagesbetreuung als auch bei der Finanzierung erforderlich seien. Hier sei auch der Freistaat in der Verantwortung. Bis dieser Einsicht in die Notwendigkeit zeige, wolle man aber die Eltern nicht weiter mit den Kosten belasten. Stadträtin Nagel kündigt an, dass sich die Linksfraktion dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließen werde. Wenn dieser Antrag keine Mehrheit finden sollte, werde die Linksfraktion die Vorlage ablehnen. Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) äußert, man könnte es sich als Fraktion leicht machen und dem Antrag der Grünen zustimmen bzw. die Vorlage ablehnen. Der Applaus der betroffenen Eltern wäre der SPD-Fraktion dann sicher. Die Fraktion würde dann auch ihre sozialdemokratische Seele zufriedenstellen, da auch sie sich möglichst kostenlose frühkindliche Bildung wünsche. Dennoch sei die SPD-Fraktion mehrheitlich der Meinung, dass vor Einführung der kostenlosen frühkindlichen Bildung – und darauf ziele der Antrag doch ab – andere Aufgaben erledigt sein müssten. An vorderster Stelle stehe dabei die Quantität an Plätzen. Man habe immer noch nicht genügend Plätze, auch wenn man auf einem guten Weg sei. Man müsse weiter Kapazitäten ausbauen und sanierungsbedürftige Kitas sanieren. Wichtig sei natürlich auch die Qualität. Diesbezüglich tue sich auf Landesebene etwas. Aber die Kosten dafür werde langfristig auch die Kommune tragen müssen. Er, Zenker, glaube nicht, dass die Qualität der Betreuung in diesem Zusammenhangt schlechter geworden ist. Mit einer solchen Feststellung werde man auch den Erzieherinnen und Erziehern nicht gerecht. Zuletzt habe es in Umfragen im Zuge der Tarifauseinandersetzungen zwischen ver.di und den kommunalen Arbeitgeberverbänden stets eine deutliche Mehrheit für Gehaltssteigerungen bei Erzieherinnen und Erziehern gegeben. Auch wenn das noch niemand hier gesagt habe, sei es so, dass etwa zwei Drittel der aktuellen Kostenerhöhungen auf die Gehaltssteigerungen zurückgehen. Er, Zenker, glaube, dass sich auch heute noch viele Eltern solidarisch gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern zeigen und, wenn auch nicht unbedingt freudestrahlend, die Erhöhungen mittragen. 77 % der Betriebskostensteigerungen bei der Krippe und 70 % bei Hort und Kindergarten trage ohnehin die Kommune. Wenn man dann noch berücksichtige, dass 23,5 % der Eltern gar keine oder ermäßigte Beiträge zahlen, steige der Anteil nochmals deutlich. Zudem könne man die Elternbeiträge zu zwei Dritteln von der Steuer absetzen. Wenn der Stadtrat wirklich darüber rede wolle, wie man Geringverdienern entgegenkommen wolle – und für dieses Argument habe er, Zenker, durchaus Verständnis –, dann müsse er darüber reden, wie er unter Umständen das bestehende Finanzierungsmodell auf neue Füße stellen könne, beispielsweise nach dem Beispiel Berlin vom Zweistufensystem auf ein Mehrstufensystem. Dafür sei die aktuelle Beitragsdiskussion der falsche Platz. Er, Zenker, könne sich sehr gut vorstellen, dies nach den deutlichen Tarifabschlüssen zu tun. Da komme im kommenden Jahr eine ganz neue Diskussion auf den Stadtrat zu. Ke 60 Die etwa 1,4 Millionen Euro, die aufgrund der Beitragserhöhungen als Einnahmen bei der Stadt zu verzeichnen seien, entsprächen etwa dem, was der Stadtrat auf der letzten Sitzung der Ratsversammlung zur energetischen Sanierung einer Kita beschlossen habe. Die SPD-Fraktion wolle noch viele Kitas bauen und sanieren. Sie werde daher der Vorlage zustimmen, auch wenn sich heute eine deutliche Mehrheit gegen sie abzeichne. Dafür werde die SPD-Fraktion wenig Applaus bekommen, aber sie halte das für notwendig. Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) betont, es sei teuer und koste viel Zeit, neue Kindergärten zu bauen. Diese Aufgabe habe die Stadt Leipzig noch nicht völlig erledigt. Es koste auch Geld, Tarifverträge regelmäßig anzupassen. Die Beitragserhöhungen seien gering und die Beiträge für die Eltern sicherlich bezahlbar, wenn man von einer Ein-Kind-Familie ausgehe. Wenn man aber mehrere Kinder und vielleicht eine Frau oder einen Mann habe, der halbtags arbeite – er spreche da aus Erfahrung –, und wenn man so vielleicht gerade über den Sozialhilfefaktor hinauskomme, dann seien 4 Euro, 7 Euro oder 2,50 Euro sehr viel Geld. Der Stadtrat solle sich entscheiden, ob er eine kinderfreundliche Stadt wolle oder nicht. Die hohe Geburtenzahl sollte ein Grund zur Freude sein. Man sollte das nicht ersticken, indem man ständig die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen erhöhe. Stadtrat Keller teilt mit, dass die AfD-Fraktion die Vorlage mehrheitlich ablehnen werde. Eventuell werde sie dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian erinnert daran, dass er bei der Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Auskömmlichkeit der Kitapauschale des Freistaates bei der Veränderung des Betreuungsschlüssels schon darauf hingewiesen habe, dass die Mittel, die die Stadt Leipzig vom Freistaat bekomme, bestenfalls gerade ausreichen, den veränderten Betreuungsschlüssel zu refinanzieren, aber in keiner Weise die gestiegenen Kosten. Frau Nagel habe zu Recht darauf hingewiesen, dass der Stadtrat seit 2005 immer wieder die Erhöhung der Kitapauschale gefordert habe. Er, Fabian, wisse, dass es eine vergebliche Bitte sei, den Stadtrat aufzufordern, der Vorlage zuzustimmen. Trotzdem wolle er noch etwas dazu sagen. Nach seiner Wahrnehmung habe sich die Situation in den Kitas in Leipzig zumindest hinsichtlich der baulichen Rahmenbedingungen erheblich verbessert. In den letzten Jahren seien über 40 Baumaßnahmen umgesetzt worden, viele weitere befänden sich noch in der Umsetzung, sodass man davon ausgehen könne, dass es zumindest in den meisten Kindertagesstätten keine schlechten Toiletten und Ähnliches gibt. In den verschiedensten Einrichtungen gebe es große Impulse, was die Entwicklung und Gestaltung pädagogischer Konzept betreffe. Man habe viele neue Erzieherinnen und mittlerweile auch relativ viele Männer, die als Erzieher tätig würden. Auch diese Aspekte führten dazu, dass Eltern ihre Kinder sehr in die städtischen Einrichtungen schicken. Hinsichtlich der finanziellen Situation müsse man davon ausgehen, dass im Falle der Ablehnung der Vorlage im kommenden Jahr 1,33 Millionen € als Zuschussreduzierung fehlen werden, was die Planung anbelange. Er, Fabian, habe bei der Beantwor- Ke 61 tung der Anfrage darauf hingewiesen, dass auch die Tarifsteigerungen für die Stadt Leipzig mehrere Millionen Euro bislang nicht geplante Kosten bedeuten. Wenn der Stadtrat der Vorlage schon nicht zustimmen wolle, so müsse er, Fabian, darum bitten, wenigstens dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zuzustimmen; denn eine Veränderung von 4 Cent oder 2 Cent bedeute einen immensen Verwaltungsaufwand, der auch wieder viel Geld koste. Daher solle der Stadtrat so konsequent sein und die Vorlage insgesamt ablehnen. An Herrn Lehmann gewandt erklärt der Bürgermeister, ungefähr ein Drittel der Eltern, deren Kinder die Kindertagesstätten besuchen, bekomme einen kostenfreien Platz. Er, Fabian, gehe davon aus, dass auch all diese Eltern morgens aufstehen und ihre Kinder in die Kindertagesstätte bringen. Oberbürgermeister Jung betont, natürlich sei es einfacher, vor die Leipziger zu treten und zu sagen, dass die Beiträge nicht erhöht werden. Jedoch habe er etwa fünf bis sechs Stunden mit dem Finanzminister nur zum Thema Kindertagesstättenpauschale verhandelt. Dabei sei er mit der Frage konfrontiert worden, ob Leipzig die höchstmöglichen Prozentsätze für die Elternbeiträge ausreize oder nicht. Weil Leipzig die Prozentsätze in den letzten Jahren mit einer vernünftigen sozialen Abfederung ausgereizt habe, sei es möglich gewesen – und das betrachte er, Jung, als seinen persönlichen Erfolg –, zumindest 50 % des Betreuungsgeldes, das der Bund an den Freistaat überweise, für die Kommunen zu sichern. Diese 2 Millionen Euro extra für 2016 würden mit einem Federstrich geschluckt, wenn die Stadt Leipzig die vorgeschlagene bescheidene Erhöhung nicht vornehme. Auch künftig werde der Stadtrat in jedem Jahr über Betriebskosten streiten. Er, Jung, habe die große Sorge, dass die Stadt Leipzig bei den Verhandlungen im Freistaat über die Kitapauschale wieder argumentativ ins Hintertreffen geraden werde. Der Oberbürgermeister macht geltend, dass der Zuschuss der Stadt Leipzig für die Kindertagesstätten im Jahr 2005 40 Millionen Euro betragen habe und dass er im Jahr 2016 160 Millionen Euro betragen werde. Dies zeige, dass die Stadt Leipzig kinder- und familienfreundlich sei, auch wenn sich die Elternbeiträge leicht erhöhen. Es sei eine unglaubliche Leistung, was Leipzig im Haushalt für Kinder und Familien bereitstelle. Oberbürgermeister Jung bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Verwaltung nicht wegen einiger Cent einen riesigen Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Änderung aller Verträge aufzubürden. Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) äußert, offensichtlich sei sie zweimal falsch verstanden worden. Ihre Position zum Thema mangelnde Qualität habe sich vor allem auf den Betreuungsschlüssel bezogen. Bekanntlich stehe Sachsen in Bezug auf den Betreuungsschlüssel im bundesweiten Maßstab ganz unten. Im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen sei angekündigt worden, dass es da eine Verbesserung geben werde. Das sei nicht geschehen. Mit einer Veränderung des Betreuungsschlüssels um 0,5 VzE im ersten und 0,5 VzE im zweiten Jahr für den Kindergartenund den Krippenbereich werde man keine Qualitätsverbesserung erreichen. Zudem könne der auf dem Papier vorgegebenen Betreuungsschlüssel in der Realität nicht eingehalten werden, sondern es sei so, dass eine Erzieherin viel mehr Kinder be- Ke 62 treue. Darauf habe sich ihre Kritik bezogen. Viele Eltern seien nicht bereit, mehr Geld zu bezahlen, solange sich an diesem fundamentalen Problem nichts ändere. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht, eine Erhöhung um 2 ½, 4 ½ und 7 ½ Euro halte er persönlich nicht für extrem wenig. Stadtrat Schmidt bedankt sich bei Bürgermeister Prof. Dr. Fabian für dessen Erläuterungen auch zum Verwaltungsaufwand. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe sich darüber im Vorfeld auch Gedanken gemacht. Sie könne zu Protokoll geben, dass im Bereich Kindergärten und Horten der bisherige Elternbeitrag belassen bleiben könne, um den Verwaltungsaufwand nicht wegen eines marginalen Betrages größer werden zu lassen, als er ohnehin schon sei. Im Bereich der Krippen bleibe es bei es bei der Forderung nach Absenkung des Betrages um 2,10 Euro. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian macht darauf aufmerksam, dass eine Absenkung des Betrages um 2,10 Euro im Krippenbereich die Stadt 120.000 Euro kosten würde, und bittet um Ablehnung dieses Antrages. Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-001 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wird bei 29 Dafür-Stimmen, 36 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen abgelehnt. Abstimmung: VI-DS-01745 wird mehrheitlich abgelehnt. 19.11. Erste Änderung zur Abfallwirtschaftssatzung vom 20.11.2014, gültig ab 01.01.2016 (VI-DS-01777) Abstimmung: VI-DS-01777 wird mit 64 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen. 19.12. Abfallwirtschaftsgebührensatzung gültig ab 01.01.2016 (VI-DS-01778) Abstimmung: VI-DS-01778 wird mit 63 Dafür-Stimmen bei 1 Gegenstimme und ohne Enthaltungen beschlossen. 19.13. 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2016 (VI-DS-01779) Abstimmung: VI-DS-01779 wird mit 64 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen. 19.14. 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2016 (VI-DS-01780) Abstimmung: VI-DS-01780 wird mit 64 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen. Ke 63 19.16. Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2016 aus besonderem Anlass (VI-DS-01793) Abstimmung: VI-DS-01793 wird mehrheitlich beschlossen. 19.17. Delegationsreise nach Israel im Dezember 2015 (VI-DS-01794) Abstimmung: VI-DS-01794 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen. 19.18. Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 – Stand 20.08.2015 und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-01854) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian bezeichnet den Ausbau des Schulnetzes als eine der dringlichsten Aufgaben der Stadt Leipzig heute und in den kommenden Jahren. Die ungebrochen positive Geburtenentwicklung und der starke Zuzug machten dies mehr denn je notwendig. Diese Entwicklungen seien von den vergangenen Prognosen immer wieder unterschätzt worden. Daher müsse man nun noch schneller auf die steigenden Bedarfe reagieren. Dafür sei nicht nur die pünktliche Umsetzung der bereits in Bau befindlichen Schulbaumaßnahmen notwendig. Weitere Maßnahmen müssten umgehend planerisch vorbereitet werden. Dafür seien mit der zur Beschlussfassung stehenden Vorlage die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Mit Fassung des Planungsbeschlusses für mehrere Schulbaumaßnahmen solle wie bei der Umsetzung des Programms „Kreisfreie Städte“ eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden. Um kurzfristig zusätzliche Planungsmittel zu erhalten, habe die Verwaltung dem Stadtrat diese Vorlage unterbreitet. Nur so könne der notwendige Planungsvorlauf geschaffen und die rechtzeitige Beantragung von Fördermitteln gesichert werden. Die in der Vorlage benannten Maßnahmen seien dringend notwendig, um auch künftig bedarfsgerecht schulische Kapazitäten bereitstellen zu können. Er, Fabian, hoffe, dass er diesmal erfolgreich um die Zustimmung des Stadtrates werbe. Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) führt aus, diese Vorlage liefere für alle im Stadtrat Grund zur Freude. Der Souverän, den der Stadtrat vertrete, habe sich deutlich artikuliert und es ermöglicht, dass viele Schulbauprojekte im Jahr 2016 geplant werden könnten. Die Initiative der Stadträte habe dafür gesorgt, dass die Verwaltung langsam Fahrt aufnehme. Ein Ausgangspunkt dafür sei möglicherweise die Tatsache gewesen, dass die CDU-Fraktion im Frühjahr angekündigt habe, allen Bürgereinwänden zum Haushalt beim Thema Schule zuzustimmen. Auch aus diesem Grunde hätten sich nun klare Prioritäten entwickeln können. Großes Lob verdienten die Verwaltung und auch der Finanzbürgermeister mit seinem Dezernat für die umfassende finanzielle Vorbereitung und Untersetzung der Vorlage. Unbenommen sei, dass Prof. Dr. Fabian als verantwortlicher Dezernent für den Schulbereich die fachliche Aufsicht ausübe. Dabei gebe es Punkte, an denen die CDU-Fraktion deutliche Kritik übe und üben werde, insbesondere in der abschlie- Ke 64 ßenden Debatte um die Schulnetzplanung. Doch liefere die heute zur Abstimmung stehende Vorlage keinen Anlass zur Kritik. Es wäre jedoch aus seiner, Weickerts, Sicht nicht fair dem Kollegen Bonew gegenüber, wenn sich Prof. Dr. Fabian allein vor diese Vorlage stellen und damit die Arbeit des Finanzdezernats ein Stück unter den Teppich kehren würde. Anliegen der CDU-Fraktion sei es, diese Teppiche in der Stadt zu liften. Nachdem er, Weickert, in einer der letzten Ratssitzungen Prof. Fabian vor der SPDFraktion habe verteidigen müssen, werde Prof. Fabian die heute geübte leise Kritik sicherlich sportlich nehmen können. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) legt dar, diese Vorlage sei wichtig und notwendig, über die Eilbedürftigkeit könnte man sich streiten. Anträge aus den Fraktionen, in diesem Falle sogar aus der SPD-Fraktion, zu einer strategischen Liegenschaftspolitik seien schon seit Monaten beschlossen, aber sie habe nicht den Eindruck, dass sie umgesetzt worden seien, und darin liege das Problem. Bereits mehrere Kaufabsichten der Stadt zu Grundstücken, bei denen Eigentümer und Stadt schon in Verhandlungen miteinander gestanden hätten und die die Stadt für ihre Entwicklung brauche, seien öffentlich geworden. Kurz vor Abschluss der Verhandlungen habe der Eigentümer an einen privaten Investor verkauft, und – jetzt kommt’s! – dieser Private verkaufe es dann wieder der öffentlichen Hand, ob Land oder Stadt. Die Beispiele seien bekannt. Ihr, Hollick, komme da manchmal das in den Kopf, was jetzt im Fußball ablaufe. Dies mache sie betroffen, und sie behaupte, dass noch nicht alle leitenden Verwaltungsmitarbeiter den Ernst der Situation beispielsweise im Bereich Schulen, aber nicht nur dort, erkannt haben. Dass der Stadtrat heute die Vorlage VI-DS-01784 habe absetzen müssen, sei für sie ein Beispiel dafür. Bei dem, was man bis 2025 vorhabe, seien die ca. 2,3 Millionen Euro für den Flächenerwerb nicht ausreichend, aber durch sie werde die Verwaltung bei Planungen bis 2017 handlungsfähig. Die Vorlage zeige deutlich, dass im Doppelhaushalt 2017/2018 mehr Gelder für strategischen Flächenerwerb eingestellt werden müssten bzw. dass der Stadtrat für die Jahre 2018 ff. spätestens im nächsten Jahr eine weitere Vorlage – aber bitte nicht eilbedürftig – beschließen müsse. Natürlich sei es immer schön zu lesen, welche positive Entwicklung die Stadt nimmt. Leipzig wachse, sei spannend und kreativ. Es lebe sich gut in Leipzig. Aber die Anforderungen an die Infrastruktur wüchsen, und bei Schulinfrastruktur heiße das Neubau, Sanierung und Werterhaltung. Für all das brauche man sehr viel Geld. Planungen seien unumgänglich und Voraussetzung für die Fördermittelakquise beim Freistaat. Jeder Stadtrat, jede Stadträtin wisse, dass die Stadt diese herausfordernden Aufgaben nicht allein schaffen werde. Sie brauche dazu den Freistaat. Dass die Zahl die Geburten im September 2015 bereits so hoch gewesen sei wie im gesamten Jahr 2014, unterstreiche den wachsenden Trend und die Herausforderungen. Der Stadtrat Ke 65 müsse reagieren und das möglichst schneller. Leider sei es so, dass man der Entwicklung immer noch hinterher renne, obwohl bereits viel getan worden sei. . Um geordnet und schneller voranzukommen, seien mehr Planungsmittel notwendig Der zusätzliche Finanzbedarf für die 16 Schulprojekte seien der Vorlage zu entnehmen. Jede Maßnahme sei wichtig. Trotzdem wolle sie, Hollick, eine benennen, nämlich die Entwicklung des Campus Grünau. In diesem Stadtteil bestehe großer Nachholebedarf. Die äußeren Bedingungen seien dort stark verbesserungswürdig, und der Stadtrat müsse dringend mit Eltern-, Schüler- und Lehrerräten gemeinsam überlegen, wie es dort weitergeht und mit welcher einzuhaltenden Zeitschiene. Sonst verliere man Vertrauen. Für die Planungsmittel gelte das Gleiche wie für den Flächenerwerb. Im nächsten Doppelhaushalt müssten die Summen für die Planung stark erhöht werden, sonst hört das Hase-und-Igel-Spiel nicht auf. Dass die Linksfraktion der Vorlage zustimmen werde, sei aus ihren, Hollicks, Ausführungen deutlich geworden. Aber die Linksfraktion habe auch einige Erwartungen und Aufträge an die Verwaltung. Der Stadtrat beschließe heute vermutlich knapp 10 Millionen Euro zusätzlich für Planung und Flächenerwerb. Das sei schon ein Grundsatzbeschluss. Die Fraktion DIE LINKE sei der Meinung, dass man für die Schulinfrastruktur eine aktualisierte mittelfristige Planung brauche, aus der man erkennen könne, wie viel Geld man für Flächenerwerb, für Planungen, für die Bauausführung brauche und wie viel davon Fördermittel sind. Die alte Planung sei eindeutig überholt. In der Haushaltsberatung zum Doppelhaushalt 2015/2016 habe der Stadtrat für das Amt für Jugend, Familie und Bildung vier Personalstellen für den Bereich Schulhausplanung zusätzlich beschlossen. Diese vier Stellen seien bis heute nicht besetzt worden. Sie, Hollick, frage, ob die Freigabe durch das Dezernat Finanzen fehle oder ob das Personalamt die Stellen immer noch nicht ausgeschrieben habe. Veränderungen seien angesichts der anstehenden gewaltigen Aufgaben sofort geboten. Stadtrat und Verwaltung sollten hier gemeinsam handeln. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) teilt einleitend mit, dass er auch als Vertreter des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau im Unterausschuss Schulnetzplanung spreche. Für ihn stelle sich bei dieser Vorlage die Frage, warum sie erst jetzt dem Stadtrat unterbreitet worden sei. Möglicherweise sei die Not so groß, dass man beginne, kreativ zu denken. Das Modell, das hier praktiziert werde, habe es vor mehr als zehn Jahren schon einmal über Haushaltsanträge gegeben. Tatsache sei, dass man erst eine Chance habe, Fördermittel bewilligt zu bekommen, wenn man mindestens die Leistungsphase 3 erreicht habe. Man müsse also eine Entwurfsplanung vorgelegt haben. Erst dann habe man eine Chance, nach Prüfung durch die Oberfinanzdirektion Chemnitz die Fördermittel beantragen zu können. Stadtrat Schlegel macht darauf aufmerksam, dass in diesem Zusammenhang nicht einzelne Dezernate gelobt werden können. Hier müsse die ganze Verwaltung mitziehen. Natürlich müsse zuerst das Sozialdezernat vorgeben, welche Bedarfe es gebe, also wie viele Schüler in welchem Alter usw. Außerdem müsse das Baudezernat mitspielen und die Planung realisieren. Das Dezernat Wirtschaft müsse die Grundstücke besorgen. Für die Grünflächen seien das Dezernat von Bürgermeister Rosenthal und Ke 66 das zu ihm gehörende Amt für Stadtgrün und Gewässer verantwortlich. Das Ganze müsse also ein gemeinschaftliches Anliegen werden. Stadtrat Schlegel wirft die Frage auf, ob es möglich sei, einen revolvierenden Fonds zu schaffen, denn im Zusammenhang mit dem Baubeschluss müssten ja eigentlich die Planungsmittel wieder mit ausgewiesen werden. Dann wäre es möglich, bei erfolgreicher Fördermittelbeantragung das eingespielte Geld wieder in diesen Planungsfonds einzulegen. Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) argumentiert, Licht und Schatten lägen hier tatsächlich ganz nahe beieinander. Man brauche die Liegenschaften, um dort Schulen zu bauen, und man brauche die dazu erforderlichen Mittel. Allerdings dürfe es nicht sein, dass die Eile bei der Schulplanung dazu führe, dass die Beteiligung des Stadtrates eingeschränkt werde. Wenn man sich das Deckblatt der Vorlage anschaue, sehe man, dass ausgerechnet der zuständige Fachausschuss gleichzeitig in 1. und 2. Lesung über sie beraten habe. Die Zusatzplanung sei nicht komplett deckungsgleich. Sie sei auch noch nicht beschlossen und könne also korrigiert werden. Aber sie, Krefft, halte das vorauseilende Entscheiden ohne Deckung durch die Fachplanung für höchst problematisch. Die Einzelheiten seien im Ausschuss besprochen worden und hätten sich als vertretbar erwiesen. Aber sie wiederhole, dass es nicht sein könne, dass die Schulnetzplanung nicht über die Fachplanung gemacht werde, sondern so, wie es in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters durchsetze. Der Stadtrat müsse so beteiligt werden, dass das, was der Unterausschuss Schulnetzplanung schon über Jahre diskutiere, Geltung behalte und nicht durch diesen Beschluss einfach weggefegt werde. Stadträtin Köhler-Siegel (SPD-Fraktion) nennt die Projekte, für die Planungen vorgelegt werden sollen: zehn Grundschulen, davon fünf Neubauten; vier Oberschulen, davon ein Neubau; ein Gymnasium, ebenfalls ein Neubau, und eine Freizeithalle für das Gymnasium Gorkistraße; ein Neubau einer Förderschule mit Kita, und ein Campus in Grünau, der drei Schularten beinhalte. Leipzig wachse, und das verursache „einen erheblichen Anpassungsbedarf an die Schulentwicklungsplanung der Stadt“. Es werde viel darüber gesprochen, dass die Stadt Leipzig in diesem Bereich nicht besonders schnell vorankomme. Hier lege die Verwaltung Tempo vor. Die SPDFraktion sei glücklich darüber, dass zumindest die Mittel für die Planung zur Verfügung stünden. Das Beteiligungsverfahren der Schulen – Schulkonferenzen, Elternund Schülerräte – für die Schulentwicklungsplanung laufe noch. Dieses Beteiligungsverfahren sei dem Stadtrat wichtig, und deswegen wolle man den betreffenden Gremien auch die entsprechende Zeit einräumen. Die SPD-Fraktion finde es also völlig in Ordnung, dass der Stadtrat mit dieser Vorlage ein bisschen vor der Zeit liege. Die Vorlage habe erhebliche Auswirkungen auf die Finanzplanung in den nächsten Jahren. Wenn der Stadtrat den Doppelhaushalt 2017/2018 und die weiteren Haushalte beschließe, müsse er für die Grundschulen 106,4 Millionen Euro, für die Oberschulen 38,4 Millionen Euro, für die Gymnasien 29,5 Millionen € und für den Gesamtkomplex Kita und Förderschule 6,1 Millionen € einplanen. Dabei seien die Kosten für den Campus Grünau noch nicht enthalten. Ke 67 Diese Planungen müssten schnellstmöglich erarbeitet werden. Dies sei ganz wichtig, um die entsprechenden Fördermittel zu beantragen. Aber das Geld allein reiche nicht. Man brauche dafür auch die Stellen, die der Stadtrat bereits beschlossen habe, die aber leider noch nicht besetzt seien. Es seien immer noch vier Stellen offen. Vielleicht könne sich die Stadtverwaltung einmal darüber einig werden, wer dafür zuständig sei, diese Stellen schnellstmöglich zu besetzen. Um im Bereich Schulnetzplanung voranzukommen, brauche man aber nicht nur das Geld und das Personal. Auch eine strategische Liegenschaftspolitik sei wichtig. In diesem Bereich habe die Verwaltung noch nicht so viel Fahrt aufgenommen. Stadträtin Köhler-Siegel gibt bekannt, dass die SPD-Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde. Da sich heute alle bedankten, wolle auch sie, Köhler-Siegel, einen Dank aussprechen. Sie danke dem Oberbürgermeister, der für alle Vorlagen zuständig zeichne, dem zuständigen Bürgermeister Fabian, selbstverständlich auch Finanzbürgermeister Bonew und natürlich der einzigen verbliebenen Volkspartei, der CDU, die sich als einzige für die Herbeiführung solcher Veränderungen verantwortlich fühle. Bürgermeister Albrecht könne sie, Köhler-Siegel, heute nicht so toll danken, denn dessen Liegenschaftspolitik müsse noch verbessert werden. Bürgermeister Bonew erinnert daran, dass die Verwaltung im Sommer auf der Sondersitzung des Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und des Fachausschusses Finanzen nach Fertigstellung der Schulnetzplanung eine Liste vorgestellt habe. Daraus abgeleitet würden jetzt die ersten 16 Maßnahmen benannt. Die Verwaltung habe gegenüber den Fraktionen im Wort gestanden, das zu tun, wenn sich unterjährig ein Bedarf, ein Fenster ergebe. Deshalb diese eilbedürftige Vorlage. Im Übrigen hätte man das haushaltsrechtlich weder früher noch anders hinbekommen, weil man mit den 10 Millionen Euro in der Nachtragshaushaltssatzung wäre, wenn man nicht aufgrund sich anbahnender Haushaltsausgaberechte schon jetzt sagen könnte, dass man das im Rahmen des Gesamtbetrages der vom Stadtrat beschlossenen Investitionen durchführen könne. Es treffe zu, dass das Programm überarbeitet werden müsse. Daran arbeite die Verwaltung mit Hochdruck. Man gehe davon aus, dass im Januar oder im Februar ein überarbeitetes Investitionsprogramm vorliegen werde. Weil Frau Hollick ihn, Bonew, persönlich angesprochen habe, wolle er anmerken, dass eine Stelle, die der Stadtrat im Haushaltsplan einrichte, entstehe rechtlich in dem Moment, da der Haushaltsplan in Kraft tritt. Und da man in diesem Jahr keine Haushaltssperre habe, habe er, Bonew, gar keine Möglichkeit, diese Stelle zu verhindern. Erst nachdem die Haushaltssatzung im Juni in Kraft getreten sei, habe begonnen werden können, diese Stelle zu besetzen. Dies sei einfach der zeitliche Ablauf in der öffentlichen Verwaltung. Stadtrat Wehmann (Fraktion DIE LINKE) merkt an, dass das, was in der von Bürgermeister Bonew erwähnten Ausschusssitzung im Juni beraten worden sei, in den Stadtrat gehört hätte. Ke 68 Abstimmung: VI-DS-01854 wird einstimmig beschlossen. 19.19. Haushaltsmittel 2015/2016 für Straßenbahninvestitionen: Auszahlung als zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die LVV (VI-DS-01829-NF-01) Stadtrat von der Heide (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) tut kund, dass seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde. Zum Ablauf sei zu sagen, dass die Mittel Ende 2013 beschlossen worden seien. Danach habe die Verwaltung zwei Jahre gebraucht, um eine eilbedürftige Vorlage zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Die Eilbedürftigkeit werde ziemlich lapidar erklärt. Das sei hoffentlich nicht die Vorstellung der Verwaltung zur Beteiligungssteuerung. Da aber die Beteiligungssteuerung im Moment so aussehe, sei er ganz froh, dass sich das Problem VNG anders geklärt habe. Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass diese Vorlage nun endlich vorliege. Immerhin habe sich die Linksfraktion in den Haushaltsdiskussionen für einen Investitionszuschuss stark gemacht. Dass es allerdings zwei Jahre gedauert habe, bis der Stadtrat in der Novembersitzung 2015 über den Zuschuss wohlgemerkt im Eilverfahren ohne eine wirkliche Erklärung entscheiden könne, sei mehr als unverständlich. Alle Stadträtinnen und Stadträte wüssten jedoch von den wichtigen Investitionen und den großen Herausforderungen, vor welchen die Leipziger Verkehrsbetriebe in Zukunft stehen. Ohne Investitionszuschuss sei die Lösung dieser Probleme nicht möglich. Umso wichtiger sei dieser Investitionszuschuss auch in den Haushaltsjahren 2017 und 2018. Die Linksfraktion gehe davon aus, dass diese Zusage aus der Haushaltsdiskussion im letzten Jahr eingehalten werde und dass sie den Investitionszuschuss für die LVB im Haushaltsplan wiederfinden werde. Der Vorlage werde die Linksfraktion zustimmen. Oberbürgermeister Jung betont, es gehe eigentlich nur um die Frage des Wie. Das Ob sei mit der Beschlussfassung des Stadtrates zum Haushalt geklärt. Allerdings sei nicht geklärt, in welcher Form diese Zuschüsse an die LVV gewährt werden sollen. Es gehe um einen formalen Beschluss darüber, wie das Geld fließen soll. Die Vorlage sei deswegen eilbedürftig, weil die Zuführung im Interesse der Liquidität der Gesellschaft noch im Jahr 2015 erfolgen sollte. Abstimmung: VI-DS-01829 wird einstimmig beschlossen. 19.20. Terminplan für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 (VI-DS-01933) Stadtrat Morlok (fraktionslos) erwähnt, dass laut Terminplan bis zum 4. November 2016 von verschiedenen Gremien Änderungsanträge zum Entwurf des Doppelhaushaltes eingebracht werden können. Nach seinem Kenntnisstand könne jedes Mitglied der Ratsversammlung Änderungsanträge einreichen. Daher frage er den Oberbürgermeister, ob mit der soeben erwähnten Festlegung das Recht des einzelnen Stadtrates, Haushaltsanträge zu stellen, ausgehebelt werden soll. Ke 69 Für den 17. November 2016 seien die Statements der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf vorgesehen. Laut Geschäftsordnung habe jedes Mitglied der Ratsversammlung das Recht, sich zum Haushaltsplan zu Wort zu melden. Er, Morlok, frage, warum das in der Vorlage nicht erwähnt sei. Im Zusammenhang mit dem Termin 7. Dezember 2016 möchte Stadtrat Morlok wissen, ob es Verwaltungsstandpunkte auch zu Anträgen einzelner Stadträte geben werde. Oberbürgermeister Jung räumt ein, dass die von Stadtrat Morlok aufgeworfenen Fragen berechtigt seien. Er gibt zu Protokoll, dass bei den genannten Terminen immer auch die Anliegen einzelner Stadträte berücksichtigt würden. Die Vorlage werde diesbezüglich redaktionell überarbeitet. Abstimmung: VI-DS-01933 wird einstimmig beschlossen. 19.21. Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2015 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW in Höhe von 7.918 T€ (VI-DS-01991) Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) macht auf Folgendes: aufmerksam: Seit Jahren werden die Zuschüsse im Bereich Hilfen zur Erziehung erhöht, seit Jahren werden die Zahlen der Haushaltsdiskussion nach oben korrigiert und seit Jahren bekommt der Stadtrat eine Vorlage, die besagt, dass die Zahlen nochmals nach oben korrigiert werden müssen. Man bewege sich im Bereich einer Pflichtleistung. Wenn sich ein Kind melde oder wenn Eltern erklärten, sie kämen mit dem Kind nicht mehr zurande, müsse die Stadt Leipzig diese Hilfe leisten. Stadtrat Albrecht gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion dieser Vorlage heute zustimmen werde, allerdings unter einer Bedingung, nämlich der, dass Ehrlichkeit in der Haushaltsführung hergestellt wird. In den nächsten Haushaltsvorlagen müsse eine Zahl stehen, die die Wirklichkeit abbilde. Außerdem sei im Jugendhilfeausschuss zum Thema Familienhilfen diskutiert worden. Wo Eltern ihre Kinder nicht mehr erziehen könnten, entstehe dieser sehr wichtige Bedarf. Man müsse die Eltern wieder stärken, sodass diese Kinder nicht mehr aus den Familien herausgenommen werden müssen. Deswegen sei der CDU-Fraktion die Familienhilfe wichtig. Er, Albrecht, bitte den Stadtrat, die CDU-Fraktion dabei zu unterstützen. Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) merkt an, die Linksfraktion verstehe nicht, warum eine Vorlage, die nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich Bedeutung habe, als Eilvorlage unterbreitet werde und nicht einmal in den inhaltlich zuständigen Fachausschüssen diskutiert werden könne. Das finde die Linksfraktion nicht gut. Es gehe um einen Mehrbedarf von fast 8 Millionen Euro, der bei den Hilfen zur Erziehung zu Buche schlage. In den letzten Jahren habe der Stadtrat dabei über reichlich 3 Millionen Euro gesprochen. Daran könne man ablesen, dass die Hilfen steigen, die die Stadt leisten müsse. Im Jahr 2014 habe man im Jahresdurchschnitt über 2.315 Hilfen gesprochen. In diesem Jahr habe man im August bei 2.669 Hilfen gelegen. Für De- Ke 70 zember sei in der Vorlage ein Aufwuchs bis zu 3.069 prognostiziert. Man spreche also über eine wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen, die das Hilfesystem in Anspruch nehmen müssen. Dies sei dramatisch. Vorgesehen sei, 2,762 Millionen Euro davon für die Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zu verwenden. Aufgrund der Neuregelung der Umverteilung, die seit dem 1. November in Kraft sei, stiegen die Fachzahlen seit Sommer kontinuierlich an. Für die Linksfraktion stehe außer Frage, dass sie der Vorlage zustimmen werde. Es wäre fahrlässig, dies nicht zu tun. Es handle sich um Pflichtaufgaben, und vor allem gehe es um Maßnahmen, die dem Kindeswohl dienen. Leipzig reihe sich beim Aufwuchs der Hilfebedarfe in einen bundesweiten Trend ein und liege sowohl in Bezug auf Fallzahlen als auch in Bezug auf Kosten unter dem Durchschnitt der Großstädte. Es erschließe sich logisch, dass mit dem Aufwachsen der Hilfebedarfe auch der Bedarf an passgerechten Angeboten wächst. Von den in diesem Bereich tätigen Trägern werde insbesondere der Mangel an stationären Hilfen kritisiert. Die Folge sei ein verzögerter Hilfebeginn oder sogar die Vergabe von Hilfen, die später geändert werden müssten, weil sie nicht den ursprünglichen Bedarfen entsprochen haben. Es scheine also auch an Kommunikation und an Strategien zu mangeln, die Hilfen zur Erziehung an die Bedürfnisse anzupassen. Auch beim ASD, dem bei der Ermittlung und Vergabe von Hilfen eine zentrale Rolle zukomme, gebe es weiterhin strukturelle Probleme, etwa wechselnde Zuständigkeiten, Personalengpässe und verzögerte Interventionen. Das seien Themen, die im Jugendhilfeausschuss diskutiert würden. Sehr am Herzen lägen der Linksfraktion mehr Personal für den ASD, Transparenz bezüglich der Ergebnisse des Gutachtens der Hochschule Mittweida zum ASD und die Ermittlung und der Aufbau bedarfsgerechter Hilfen. In diesem Zusammenhang verweist Stadträtin Nagel ebenso wie in ihrem Redebeitrag vor einem Jahr zu diesem Thema auf die ausstehende Fortschreibung des Teilfachplanes „Hilfen zur Erziehung“. Der aktuelle Plan basiere auf dem Jahr 2009. Die mit den Trägern ursprünglich diskutierte Fortschreibung hänge schon seit zwei Jahren in den Verfahrensgängen fest und werde jetzt neu aufgelegt. Das mache deutlich, dass man, wie im Jugendhilfeausschuss diskutiert und in der Vorlage dargelegt, eine gemeinsame Diskussion und einen aktualisierten Fahrplan für diesen wichtigen Jugendhilfebereich brauche, um den Entwicklungen nicht weiter hinterherzurennen, sondern um als Fachleute und Politiker steuernd und gestaltend eingreifen zu können. Die Linksfraktion hoffe, dass das versprochene Dokument bald durch die Verfahrensgänge kommen werde. Nicht zuletzt bleibe es die zentrale Aufgabe, präventiv zu wirken und dafür zu sorgen, dass Hilfen zur Erziehung gar nicht erst erforderlich werden. Man müsse über Armut und über Zugang zu Bildung, aber auch über eine insgesamt gestärkte Jugendhilfelandschaft in allen Teilfachbereichen sprechen. Sie, Nagel, appelliere schon vorab an den Stadtrat, dies bei den Haushaltsverhandlungen auch auf dem Schirm zu haben. Ke 71 Stadtrat Hentschel (AfD-Fraktion) äußert, mit dieser Vorlage bitte die Stadtverwaltung die Ratsversammlung, überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von fast 8 Millionen Euro gewissermaßen abzusegnen. Ein großer Teil davon solle in die unterjährige Finanzierung ohne Deckung fließen, sprich Schulden. Die AfD-Fraktion werde diesen überplanmäßigen Aufwendungen diesmal zustimmen. Gleichzeitig fordere sie jedoch eine neue, bessere Planung für den nächsten Doppelhaushalt. Bei einem Budget von fast 74 Millionen Euro seien 8 Millionen rund 10 %. Die Notwendigkeit der geleisteten Arbeiten stehe dabei außer Frage. Allerdings müsse die Finanzierung sichergestellt werden. Diesbezüglich sei ein korrektes Kostencontrolling genauso wichtig wie die Optimierung der Arbeitsabläufe und, wenn möglich, das Ausnutzen von Synergieeffekten. Dies sei bei zu erwartenden weiter steigenden Fallzahlen unbedingt notwendig. Die AfD-Fraktion stehe für eine solide Finanzpolitik. Schulden sollten vermieden werden. Wenn wichtige Auszahlungen zu tätigen seien, müssten weniger wichtige Auszahlungen unterbleiben. Die AfD-Fraktion bitte die Fraktionen der Ratsversammlung und die Verwaltung, dies bei den zukünftigen Entscheidungen zu berücksichtigen. Abstimmung: VI-DS-01991 wird einstimmig beschlossen. 19.22. Finanzierung des Bauabschnittes Sellerhäuser Bogen des Projektes Parkbogen Ost aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ und Bestätigung der außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 (VI-DS-02025) Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) merkt an, dass die Entwicklung der ehemaligen Bahntrassen sehr langsam vor sich gehe. Die Linksfraktion freue sich, dass das ASW zusammen mit dem Stadtplanungsamt das vorliegende Projekt mit einem überschaubaren Konzept so auf die Reihe gebracht habe. Es sei sehr wichtig, dass derartige Klimatrassen nicht durch irgendwelche Bauten einzelner Investoren unterbrochen würden. Abstimmung: VI-DS-02025 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen. Tagesordnungspunkt 20: Sachstand Asyl Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen. Tagesordnungspunkt 21: Informationen I 21.2. Wesentliche Auflagen und Schlussfolgerungen aus dem Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom 03.07.2015 zur Genehmigung der Haushaltssatzungen 2015 und 2016 (VI-DS-01737) Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. Ke 72 21.3. Finanzbericht 2015 zum Stichtag 30.06.2015 (VI-DS-01775) Stadtrat Wehmann (Fraktion DIE LINKE) konstatiert, dass der Finanzbericht mit Stichtag 30. Juni 2015 kurz vor der Öffnung des Leipziger Weihnachtsmarktes auf der Tagesordnung der Ratsversammlung stehe. Dies sei, auch gemessen an der aktuellen Problemlage, sehr spät. Damit seien die vorliegenden Hochrechnungen im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 73,8 Millionen Euro sowie „die geringfügigen Verbesserungen im zahlungswirksamen Bereich von 0,15 Millionen Euro“ mit Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen – mit Vorsicht deshalb, weil sich Bund und Freistaat scheuten, die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen vollständig zu übernehmen, weil der CDO-Prozess in London noch nicht abgeschlossen sei, weil ein Gewerbesteuerausfall beispielsweise in großen Unternehmen wahrscheinlich sei und weil sich der Finanzausgleich in Teilen ändere. Ob ein Doppelhaushalt den vorgenannten Problemen überhaupt Rechnung tragen könne, müsse weiterhin bezweifelt werden. Kritisch müsse man auf die Umsetzung der geplanten Investitionen schauen. Dass sich der Finanzmittelbestand, wie die Verwaltung in ihrem Bericht vermute, aufgrund der Investitionstätigkeit über den Planansatz von 23,1 Millionen Euro verringere, sei mehr als fraglich. Wie in den Jahren 2013 und 2014 mit je 19 % seien zum Stichtag 30. Juni 2016 erst etwa 17 % der Maßnahmen abfinanziert. Im Jahr 2013 habe man aus dem vorgenannten unterjährigen Wert das Jahresziel mit gerade mal 40 % erreicht. Dies bedeute, dass erstens eine Vielzahl der im Haushalt beschlossenen Investitionsmaßnahmen in die öffentliche Infrastruktur zumindest nicht zeitnah umgesetzt wird und dass zweitens die sogenannten investiven Haushaltsausgabenreste – Stand 2014: 141 Millionen Euro – nicht sinken, sondern eher weiter steigen werden. Die Gründe seien die schon seit 2010 bekannten Punkte: a) verzögerte Fördermittelbescheide, b) Koordination von Vorhaben mit Dritten und c) interne Verfahrensabläufe. Nachdem der Verwaltung die Probleme seit mehr als fünf Jahren bekannt seien, sollten mindestens die Punkte „Koordination von Vorhaben mit Dritten“ sowie „Interne Verfahrensabläufe“ nun endlich grundsätzlich angegangen werden. Da sei viel zu tun, und es sei auch vieles möglich, wie Informationen von Dritten, aber auch aus der Verwaltung bestätigen. Sicherlich seien die heute beschlossenen zusätzlichen Planungsmittel in Schulen ein richtiger Schritt, aber sie seien bei Weitem nicht ausreichend. Geld allein werde zur Lösung des Problems nicht reichen. Da falle ihm, Wehmann, sofort das Liegenschaftsamt ein, in dem endlich eine Neustrukturierung angegangen werden müsse. Zum Berichtswesen führt Stadtrat Wehmann aus, es sei offensichtlich, dass hier im Vergleich zu bisherigen Vorlagen zur Analyse der Haushaltsdurchführung einiges neu sei. Grundsätzlich sei die Übersichtlichkeit des Papiers noch ausbaufähig. Der hier integrierte Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement sei auf ein Minimum von 2 1/2 Seiten geschrumpft. Über Derivate erfahre man nichts mehr, dafür aber weiterhin über die Pro-Kopf-Verschuldung pro wohnberechtigten Einwohner. Dies sei ein Wert, den man sich nach dem Ende der Kameralistik und nach der Einführung der Bilanzierung, hier Vermögensrechnung, der Kommunen sparen sollte und sparen Ke 73 könne. Ihm, Wehmann, seien im Übrigen keine Unternehmen bekannt, die ihre Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch die Anzahl der Mitarbeiter oder Kunden dividieren. Hier seien andere Kennziffern sicherlich hilfreicher. Bürgermeister Bonew betont, er finde es genauso unbillig wie Stadtrat Wehmann, aber Gesetzeslage sei, dass die Genehmigungsfähigkeit eines Haushalts in Sachsen auch im vierten Jahr der Doppik an kameralen Kriterien gemessen werde. Die Stadt Leipzig solle diese Kennzahl genießen, denn angesichts des hiesigen Bevölkerungswachstums müsse die Stadt Leipzig fast nichts tilgen und die Verschuldung sinke. Stadtrat Wehmann (Fraktion DIE LINKE) empfiehlt dem Oberbürgermeister und Bürgermeister Bonew, diese Problematik mit in den Sächsischen Städte- und Gemeindetag zu nehmen. Oberbürgermeister Jung sagt das zu. Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. 21.4. Überprüfung des Verfahrens zur Genehmigung einer Halteverbotszone wegen Umzug (VI-DS-01938) Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. Oberbürgermeister Jung wünscht allen Anwesenden einen schönen Feierabend. Schluss der Sitzung: 19:42 Uhr Oberbürgermeister Schriftführer Stadtrat Protokollant: Stadtrat