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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1202991.pdf
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817 kB
Erstellt
19.09.16, 12:00
Aktualisiert
12.09.17, 14:40

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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Telefon Fax 0341 123-2119 0341 123-2105 e-mail bfr@leipzig.de Datum 09.09.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 21.09.2016, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 21.09.2016 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 09.09.2016 TAGESORDNUNG 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2016 Teil I: Beschlussprotokoll Teil II: Verlaufsprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 8 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 9 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) 9.1 Technische Ausstattung von Schulen Einreicher: Linda Maciejewski 9.2 Bebauung des Leuschnerplatzes VI-EF-03172 (schriftl. Beantw.) VI-EF-03240 Einreicher: Dr.-Ing. habil. Hartmut Barthelmeß 9.3 Felsenkeller-Gelände VI-EF-03242 Einreicher: David Terhart 9.4 Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle VI-EF-03243 (schriftl. Beantw.) Einreicher: Dr. Lutz Weickert 9.5 Flughafen Leipzig- Halle, Änderung der Siedlungsbeschränkungsbereiche VI-EF-03244 (schriftl. Beantw.) Einreicher: Dr. Matthias Gründig 10 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 10.1 Fußgängerüberweg mit Ampelanlage für die Kreuzung Virchowstrasse/Viertelsweg in 04157 Leipzig Einreicher: Petitionsausschuss VI-P-02873-DS-02 10.2 Tempo 20 an Schulen, Alters- und Pflegeheimen sowie Schrittgeschwindigkeit an Kindertageseinrichtungen VI-P-03089 Einreicher: Petitionsausschuss 10.3 Fehlende Mülleimer am Karl-Heine-Kanal VI-P-03090 Einreicher: Petitionsausschuss 11 Besetzung von Gremien 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (12. Änderung) DS-00768/14-DS-12 Einreicher: Oberbürgermeister 11.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte - Bestellung der Mitglieder (4. Änderung) VI-DS-01141-DS-04 Einreicher: Oberbürgermeister 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig in der Felix-MendelssohnBartholdy-Stiftung VI-DS-03085 Einreicher: Oberbürgermeister 12.2 Mitgliedschaft der Stadt Leipzig in der Stiftung "Werkstattmuseum für Druckkunst Leipzig" VI-DS-03234 Einreicher: Oberbürgermeister 13 Einbringung Entwurf Doppelhaushalt 2017/2018 14 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 15 Anträge zur Beschlussfassung 15.1 Errichtung eines Gedenksteins zur Mahnung an die NSKindereuthanasie in Leipzig VI-A-02487 Einreicher: Behindertenbeirat 15.2 Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung Knauthain an die LESG VI-A-02691-NF-02 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.3 Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen an Schulstandorten VI-A-02817 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.4 Entsorgung von Kunststoffabfall in Siedlungen VI-A-02830-NF-02 Einreicher: CDU-Fraktion 15.5 Konzepterstellung Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln. VI-A-02854 Einreicher: SPD-Fraktion 15.6 Solarbetriebene Müllpressen – saubere, effektive und emissionsreduzierende Abfallbehälter für Leipzig VI-A-02897 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.7 Präsentation der Sammlungsbestände des Sportmuseums Leipzig VI-A-02903 Einreicher: CDU-Fraktion 15.8 Erlebnispfade zum Waldumbau im Leipziger Auwald einrichten VI-A-02906 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.9 Papierkörbe für "Alexis-Schumann-Platz" Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament VI-A-02954 15.10 Umsetzung Lärmaktionsplan (LAP) und Luftreinhalteplan (LRP) Leipzig durch LkwDurchfahrtsverbot VI-A-02981 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.11 Umsetzung von Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und im öffentlichen Raum VI-A-02989-NF-01 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.12 Fortentwicklung der papierlosen Ratsarbeit VI-A-02992 Einreicher: Gabelmann, Ute Elisabeth 16 Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1 Status Ersatzbau Brücke B 2 über den Agra-Park VI-F-03257 Einreicher: CDU-Fraktion 16.2 Kinder- und Familienzentren in Leipzig VI-F-03259 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 16.3 "Kooperative Baulandentwicklung" im Einzelfall VI-F-03188 Einreicher: SPD-Fraktion 16.4 Quo Vadis Kino der Jugend? VI-F-03201 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.5 Verantwortlichkeit für die kurzfristige Untersagung der Teilnahme von Parteien am Schönauer Parkfest 2016 seitens der Stadtverwaltung und die Aufhebung dieses Verbotes noch am gleichen Tag VI-F-03195 Einreicher: AfD-Fraktion 16.6 Anteil von Migrantinnen und Migranten in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig VI-F-03123 (schriftl. Beantw.) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 16.7 fehlender Lärmschutz in der Güntzstraße VI-F-03139 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.8 Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB (A 02043-NF-02) VI-F-03162 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 16.9 Möglichkeiten der Einschränkung von Wahlplakatierung im öffentlichen Raum VI-F-03163 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 16.10 Hochwasserschutz für Bootshaus SG LVB VI-F-03187 Einreicher: SPD-Fraktion 16.11 Neues Kulturgutschutzgesetz 2016 – Welche Auswirkungen hat das auf die kommunalen Leipziger Museen? VI-F-03138 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.12 Förderprogramm "Brücken in die Zukunft": Aktueller Sachstand zur Umsetzung in der Stadt Leipzig VI-F-03241 (schriftl. Beantw.) Einreicher: CDU-Fraktion 16.13 Baulicher Zustand kommunaler Gebäude, welche von freien Schulen genutzt werden VI-F-03204 (schriftl. Beantw.) Einreicher: SPD-Fraktion 16.14 Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz VI-F-03206 (schriftl. Beantw.) Einreicher: SPD-Fraktion 16.15 Grafische Taschenrechner an Schulen Einreicher: SPD-Fraktion 16.16 Nordufer Zwenkauer See - Entwicklungspotenziale für Leipzig VI-F-03207 (schriftl. Beantw.) VI-F-03258 (schriftl. Beantw.) Einreicher: CDU-Fraktion 16.17 Kürzungen in den städtischen Museen in 2016 (Museum der bildenden Künste, GRASSI-Museum, Stadtgeschichtliches Museum, Naturkundemuseum) VI-F-03260 (schriftl. Beantw.) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 16.18 Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete Einreicher: Fraktion DIE LINKE VI-F-03261 16.19 "Inklusion – wenn es "normal" ist, verschieden zu sein" - Wann kommt der 1. Teilhabeplan der Stadt Leipzig? VI-F-03267 (schriftl. Beantw.) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.20 Umsetzung des Stadtratsbeschlusses "barrierefreie Webseite" VI-F-03268 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 16.21 Gewährleistung des Schulschwimmunterrichts in der Stadt Leipzig VI-F-03272 Einreicher: CDU-Fraktion 16.22 Fahrzeug der Alternative für Deutschland (AfD) mit rechter Symbolik auf Nummernschild auf dem Schönauer Parkfest VI-F-03191 Einreicher: Stadtrat S. Pellmann 16.23 Streetballplatz "Connewitzer Spitze" Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski 16.24 Sachstand Vertragsverhandlungen Veräußerung Markthallengrundstück VI-F-03196 (schriftl. Beantw.) VI-F-03273 Einreicher: Stadtrat R. Hobusch 17 Bericht des Oberbürgermeisters 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 18.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Juli 2016 VI-DS-03126 Einreicher: Dezernat Finanzen 19 Vorlagen I 19.1 Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH VI-DS-03184 Einreicher: Oberbürgermeister 19.2 Neubestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH VI-DS-03185 Einreicher: Oberbürgermeister 19.3 Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020 VI-DS-01556-NF-01 Einreicher: Dezernat Kultur 19.4 Bebauungsplan Nr. 422 "Radefelder Allee West"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Aufstellungsbeschluss VI-DS-01886 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.5 5. Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009 VI-DS-02248-NF-02 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.6 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht; Stadtbezirk Ost, Ortsteile Sellerhausen-Stünz, AngerCrottendorf; Satzungsbeschluss VI-DS-02449 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.7 Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/-innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM" (§ 5a AsylbLG)) VI-DS-02408 Eilbedürftig Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 19.8 Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport VI-DS-02503 19.9 Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig für den Planungszeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017 (Schuljahr 2016/17) Fortschreibung - Schuljahr 2017/18 Schuljahr 2018/19 Schuljahr 2019/20 VI-DS-02537-NF-01 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.10 Zuschuss der Stadt Leipzig an die gemeinnützige Stiftung "Internationales Kurt Masur Institut" und Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO für 2016 VI-DS-02632 Einreicher: Dezernat Kultur 19.11 3. Änderung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig und der Klinikum St. Georg gGmbH VI-DS-02829 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.12 Baubeschluss: Kindertagesstätte Reichelstr. 3/5, 04109 Leipzig - Modernisierung VI-DS-02859-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.13 Ausführungsbeschluss zum Erdgaseinkauf mit Biogasanteil für die Abnahmestellen der Stadt Leipzig VI-DS-02885 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.14 Einrichtung einer drei- bis vierzügigen Grundschule mit Hort in der Bernhard-Göring-Straße 107 in 04275 Leipzig - gemäß § 24 Schulgesetz VI-DS-02928 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.15 Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz sowie eine Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße", Satzungsbeschluss VI-DS-02951 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.16 3. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV-1307/12 vom 18.07.2012 Stadtteilzentrum Anker aufgrund von Mehrkosten i.H.v. insgesamt 600.485 € VI-DS-03039 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Kultur 19.17 Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung VI-DS-03046-NF-01 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.18 Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung VI-DS-03143-NF-01 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 20 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 21 Informationen I 21.1 Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014 VI-DS-02192 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 21.2 Bericht über getroffene Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und Stand Abarbeitung RBV2023/14 vom 16.04.2014 "Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Horten" Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02414 21.3 Europäische Energie- und Klimaschutzkommune Umsetzungsbericht 2014 VI-DS-02712 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 21.4 Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016 - 2020 mit den Teilkonzepten "Kulturelle Bildung" und "Soziokultur" (Fortschreibung Kulturentwicklungsplanung) VI-DS-02840 Einreicher: Dezernat Kultur 21.5 Alternative Beschaffung Schulhausbau Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren VI-DS-02943 Einreicher: Dezernat Finanzen 21.6 Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Kreisfreien Stadt Leipzig VI-DS-02953 Einreicher: Dezernat Finanzen 21.7 Berichterstattung 2016 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung der Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit VI-DS-02986 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 21.8 Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 2016 - Sachstand und Kostenpräzisierung zur Umsetzung - Stand 30.06.2016 VI-DS-02987 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 21.9 Suchtbericht 2016 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-DS-03024 RATSVERSAMMLUNG VOM 21. SEPTEMBER 2016 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung der Ratsversammlung und begrüße ganz herzlich alle Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten sowie die Gäste auf der Tribüne. Vor Eintritt in die Tagesordnung kann ich Ihnen mitteilen: Unser Kollege Herr Bonew ist Vater geworden. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Jakob, heißt der Kleine. Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich die Stadträte Pellmann und Oßwald zu unterschreiben. Bitte nehmen Sie, wie üblich, nach der Ratsversammlung Kontakt zum Büro für Ratsangelegenheiten auf. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt, Nr. 19 bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich heute Herr Rothkegel die Partei ist führerlos; Entschuldigung, führungslos - und Herr Tornau von der CDU, Frau Ehms und Frau Dr. Lauter von der Linken sowie Frau Glöckner von der SPD. Ebenso entschuldigt ist Kollegin Dubrau wegen Krankheit. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung. Wenn Sie die Sitzung früher verlassen müssen, bitte ich Sie, mir das entsprechend mitzuteilen. Auch heute gibt es eine Livestream-Übertragung. Sie kennen die entsprechenden Regeln. vorbereiten. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, ob wir Gespräche jetzt führen müssen oder sie noch verschieben können. Wenn uns die Information gegeben wird, zu 99 Prozent wird es behandelt, dann bereiten wir uns entsprechend darauf vor. Gestern im Fachausschuss hieß es dann aber: „Was? Davon haben wir ja noch nie gehört.“ Das finde ich nicht gut, nicht ehrlich und auch nicht dem Umgang mit dem Stadtrat angemessen. Oberbürgermeister Jung: Ich kann die Kritik jetzt nicht ganz nachvollziehen. Der Punkt wird heute von der Tagesordnung genommen. Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr aufgerufen. Die Anfragen unter 9.1, 9.4 und 9.5 werden schriftlich beantwortet. Danach werden die Petitionen behandelt. - So weit meine Bemerkungen zur Tagesordnung. Gibt es Ihrerseits Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen fest. TOP 4 entfällt. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2016/747) - Teil II: Verlaufsprotokoll Es ist geplant, gegen 16.30 Uhr eine Pause einzulegen. Gibt es dazu Bemerkungen oder Hinweise? Dann sind beide Protokolle so bestätigt. 2 TOP 6, TOP 7 und TOP 8 entfallen. Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.03 Uhr waren 58 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 81 Prozent. Wir sind beschlussfähig. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: 3 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (DS-00768/14-DS-12) Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte werden abgesetzt: 10.3, 15.2, 15.12 und, obwohl in den Medien angekündigt, auch TOP 19.5, weil es dazu noch Beratungsbedarf in den Ausschüssen gibt. - Dazu, Frau Krefft? Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bin darüber ein bisschen ungehalten, weil die Informationen dazu in den letzten Tagen hin und her gingen. Das finde ich nicht schön. Wir Stadträte arbeiten ehrenamtlich und wollen uns gut 11 Besetzung von Gremien Einreicher: Oberbürgermeister Das gibt mir Gelegenheit, Herrn Christopher Zenker ganz herzlich zur Wahl zum Fraktionsvorsitzenden zu gratulieren. Auf gute Zusammenarbeit! Als Stellvertreter wurden Herr Oßwald und Frau Köhler-Siegel gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt es im Ältestenrat einen Wechsel: Frau Krefft ist künftig Mitglied und Herr Volger ihr Stellvertreter. - Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. 11.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte - Bestellung der Mitglieder (4. Änderung) (VIDS-01141-DS-04) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es dazu Hinweise oder Nachfragen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wer gegen diesen Beschlussvorschlag ist. - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig in der FelixMendelssohn-Bartholdy-Stiftung (VI-DS03085) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12.2 Mitgliedschaft der Stadt Leipzig in der Stiftung „Werkstattmuseum für Druckkunst Leipzig“ (VI-DS-03234) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 13 Einbringung 2017/2018 Entwurf Doppelhaushalt Meine Damen und Herren, nach einem Jahr Arbeit in der Verwaltung, nach der Zuarbeit durch unzählige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nach Klausuren mit Einschluss, bis der Rauch aufstieg, sind wir heute in der Lage, Ihnen den Doppelhaushalt 2017/2018 zu präsentieren. Ich bitte den Kollegen Bonew um Einbringung. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kollegin Dr. Jennicke! Werte Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung! Liebe Gäste auf der Tribüne! Mit dem heutigen Tag, dem 21.09.2016, bringt die Verwaltung den Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 in den Stadtrat ein und beginnt somit den finalen Prozess der Diskussion, sowohl im politischen Raum als auch in der Bürgerschaft. Ich denke, nach anfänglicher Skepsis über das Instrument Doppelhaushalt an sich Seite |2 konnten wir uns im Verlauf der letzten beiden Jahre davon überzeugen, dass der Doppelhaushalt für eine Kommune ein gutes Instrument der Planung ist. Ich verspüre in den Ausschüssen und im Stadtrat, dass die anfängliche Skepsis gewichen ist und Sie sich von den Vorteilen dieses Planungsinstruments überzeugen konnten. (Präsentation) Welche Rahmenbedingungen gab bzw. gibt es für die Haushaltsplanung in diesem Jahr? Ein Doppelhaushalt für eine kreisfreie Stadt wie Leipzig entsteht nicht im luftleeren Raum. Wir sind eingebunden in ein System, in eine Weltwirtschaft, in Europa. Flucht und Vertreibung um nur einen Punkt zu nennen - finden im Ansatz „Asylkosten und Aufwendungen für Integration“ in unserem Haushalt ihren Widerhall. Ebenso hängen deutsche Kommunen von den BundLänder-Finanzbeziehungen ab, die momentan zwischen den Bundesländern und dem Bund stark diskutiert werden. Im Land hängen wir ab von der Entwicklung der Einnahmen unseres Freistaates, von der Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs, vom Ziehen und Werben der unterschiedlichen Räume unseres Freistaates um Finanzausstattung sowie von der Wanderung zwischen ländlichem und städtischem Raum. Lokal ist es besonders wichtig, auf die Entwicklung der Steuereinnahmen unserer Stadt zu schauen. Politisch muss man sich die Priorisierung der Vorhaben unserer Stadt genauestens ansehen. Auch die Bevölkerungsentwicklung in unserer Stadt - auch die Anzahl der Geburten sowie die Zu- und Wegzüge - ist mit einzubeziehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese fünf Graphen sind für den Kämmerer, der den Haushalt für die Stadt Leipzig im Team der Verwaltungsspitze aufstellt, wichtig: Die grüne Linie ist die Prognose des Freistaates Sachsen, fast schon ein Gewohnheitsrecht: weit unter unserer Prognose. Die blaue Linie stellte unsere Hauptvariante dar. Dazwischen liegen divergierende Entwicklungen: Momentan gibt es zwischen dem aktuellen Wert unserer Bevölkerungsentwicklung und dem der Prognose des Freistaates Sachsen schon einen Unterschied von 10.000 Einwohnern. Dies wird umso bedeutsamer, wenn man weiß, dass die Zahlungen gemäß Finanzausgleichsgesetz auf der Prognose für die Jahre 2017 und 2018 des Statistischen Landesamtes Kamenz beruhen. Wenn die Bevölkerungsentwicklung von der Bevölkerungsprognose um 10.000 Einwohner abweicht, so bedeutet dies einen Einnahmenunterschied von 18 Millionen Euro. Dieses Geld geht uns aber nicht verloren. Es fließt dann über die Spitzabrechnung des Finanzausgleichsgesetzes nach Leipzig, allerdings Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 im Zweifel zeitversetzt, nämlich drei Jahre später. Wie Sie sehen liegen die allgemeinen Schlüsselzuweisungen auf einem sehr hohen Niveau, das bis zum Jahr 2019 weiter ansteigt. Dies ist einerseits Ausdruck der guten wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaates Sachsen, andererseits des guten Finanzausgleichsgesetzes; denn aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes sind die sächsischen Kommunen stets zu einem festen Prozentsatz an der Einnahmenentwicklung des Freistaates beteiligt. Ebenso positiv ist der Verlauf der investiven Schlüsselzuweisungen. Nach den mageren Jahren 2011 und 2012 haben wir seitdem, bedingt durch die gute Einnahmenentwicklung des Freistaates, einen stetigen Aufwuchs erlebt. Zieht man das Ausnahmejahr 2015 einmal ab, so erreichen wir mit dem Jahr 2018 den höchsten Satz von 79 Millionen Euro. Das Abfallen auf 46 Millionen Euro ist systemisch bedingt. Wir haben nämlich in der Planung unterstellt, dass diese mit 17 und 18 Prozent doch sehr guten Jahre investiver Schlüsselzuweisungen sich nicht unendlich fortsetzen werden, sondern haben unser Investitionsprogramm vorsichtig kalkuliert, falls im Jahr 2019 die investive Schlüsselzuweisung wieder auf das langjährige Mittel von 10 Prozent abfallen sollte. Das Ganze ist ein Kompromiss, und bei jedem Kompromiss gibt es ein Geben und ein Nehmen. Die kreisfreien Städte gaben rund 50 Millionen Euro zugunsten der kreisangehörigen Gemeinden in unserem Land. Gemeinsam profitieren wir von den wachsenden Steuereinnahmen des Freistaates. Weil wir von den allgemeinen Schlüsselzuweisungen 50 Millionen Euro an das flache Land abgeben mussten, gab es den Kompromiss Brücken in die Zukunft mit einer Stärkung der investiven Mittel für die drei kreisfreien Städte. Zu den Steuereinnahmen. Sie sehen hier eine Grafik der Gewerbesteuereinnahmen. Die blaue Linie stellt das aktuelle Jahr dar. Wie Sie sehen, liegen wir momentan über den Einnahmen von 2015 - das ist die gelbe Linie - und noch über den Einnahmen von 2014 - das ist die rote Linie , unserem bisher besten Gewerbesteuerjahr. Aktuell prognostizieren wir Gewerbesteuereinnahme in Höhe von 257 Millionen Euro bis zum Ende des Jahres. Die gute Nachricht ist: Wir sind momentan im Haushaltsplan. Uns stellte sich nun die Frage: Können wir im Zuge der Haushaltsplanaufstellung über die Erwartungswerte der mittelfristigen Finanzplanung - 260 Millionen Euro für 2017 und 265 Millionen Euro für 2018 - zum jetzigen Zeitpunkt hinausgehen? Angesichts der Ergebnisse der Jahres- Seite |3 veranlagung halte ich das für zu früh. Wir schauen uns momentan monatlich die Gewerbesteuerentwicklung an, halten aber im Haushaltsplanentwurf der Verwaltung am heutigen Tag an 260 und 265 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 fest. Eine weitere wichtige Frage bei der Haushaltsplanaufstellung war: Wie verläuft das Haushaltsjahr 2016 bisher? Geplant hatten wir das Haushaltsjahr mit einem Defizit von rund 14 Millionen Euro. Zusammen mit dem Überschuss des Jahres 2015 war der Haushalt genehmigungsfähig. Wir müssen heute feststellen: Es ist eine Erhöhung des Defizits um rund 53 Millionen Euro zu verzeichnen, davon allein 32 Millionen Euro wegen ungeplanter Mehraufwendungen für den Bereich Asyl sowie weitere 15 Millionen Euro wegen ungeplanter Aufwendungen für den Bereich „Hilfen zur Erziehung“. Allein der Ministererlass, dass zusätzliche Aufwendungen und damit einhergehende Defizite im Bereich Asyl nicht zu einer Nachtragshaushaltssatzung führen, gibt uns die Möglichkeit, den Haushalt 2016 weiterhin in Kraft zu lassen und keine Nachtragshaushaltssatzung zu verabschieden. Im Finanzhaushalt verhält sich das ein wenig schärfer. Dort beträgt die Abweichung 117 Millionen Euro. Hier schlagen sich die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen nieder, die der Stadtrat zwar in 2015 beschlossen hatte, die aber aufgrund ihrer zeitlichen Abwicklung erst im Jahr 2016 abfließen, somit also in diesem Jahr das Haushaltsdefizit im Finanzhaushalt belasten. Auch hier: keine Nachtragshaushaltssatzung, weil Asyl. Zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018. Wie entwickelt sich der Ergebnishaushalt, und können wir Ihnen einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen? Aus dieser Folie wird sehr deutlich: Wir können über den Planungszeitraum 2017/2018 einen wenn auch sehr geringen Ausgleich ermöglichen. Einem Überschuss von 31,55 Millionen Euro im Jahr 2017 steht ein geplantes Defizit von rund 31,37 Millionen Euro im Jahr 2018 gegenüber. In Summe ist der Doppelhaushalt ausgeglichen und somit genehmigungsfähig. Etwas schwieriger gestaltet sich zum jetzigen Zeitpunkt der Ausgleich der mittelfristigen Finanzplanung. Ab dem Jahr 2019 können wir aufgrund heutiger Planungsprämissen noch nicht von einem Ausgleich in der mittelfristigen Finanzplanung ausgehen. Mit der mittelfristigen Finanzplanung in diesem Haushaltsplan beschreiten wir allerdings auch Neuland. Zum ersten Mal wurden die zehn größten Budgets konkret geplant, mit Fallzahlen unterlegt und effektiven Kostensteigerungen kalkuliert. Wir haben erstmals mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 nicht die Haushaltsansätze des letzten Jahres unendlich fortgeschrieben. Wir haben uns bei der mittelfristigen Finanzplanung an reelle Personalkostensteigerungen gehalten. Wir haben reell unterstellt, welche Stellen, die im Haushalt einen kw-Vermerk hatten, weitergeführt werden. Wir haben auch reelle Preissteigerungsraten unterstellt. Zusammenfassend kann man sagen: Die aktuelle mittelfristige Finanzplanung zeigt die Herausforderungen auf, die vor unserer Stadt liegen, aber auch eine neue Transparenz und eine neue Ehrlichkeit. Unsere Aufwendungen erhöhen sich im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung auf über 1,8 Milliarden Euro. Das Problem des Haushalts der Stadt Leipzig sind momentan nicht die Aufwendungen an sich, sondern dass die Steigerungsraten unserer Aufwendungen im Gesamthaushalt und auch im mittelfristigen Finanzplan höher sind als die Steigerungsraten unserer Erträge. Wir haben also keine Konsolidierungspflicht, sondern die Aufgabe, den Anstieg unserer Aufwendungen zu begrenzen und diese an den Anstieg unserer Steuereinnahmen und unserer Erträge anzupassen. Wir gehen von sehr guten gesamtwirtschaftlichen Daten aus. Unsere Gewerbesteuer, unsere Einkommensteuer und unsere Umsatzsteuer - das sind die drei größten Brocken des Leipziger Haushalts - wachsen kontinuierlich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist von keinem wirtschaftlichen Einbruch auszugehen. Wie sind die Eckwerte für die einzelnen Dezernatsbudgets, die hier allerdings keine Erträge beinhalten? Den Wettbewerb führt Kollege Fabian mit 623 und 639 Millionen Euro an. Das ist ein typisches Bild, das auch der Aufgabenverteilung anderer Kommunen in Deutschland entspricht. Alle weiteren Dezernatsbudgets folgen entsprechend der Prioritätensetzung unserer Stadtverwaltung und der Prioritäten, die der Stadtrat beschlossen hat. Zu den Einzelbudgets der Ämter. Das größte Budget hat das Amt für Jugend, Familie und Bildung, gefolgt vom Sozialamt und dem Kulturamt. Zu den Ausgaben. Hier sehen Sie die Gesamtausgaben inklusive Personal. Wir sind nach wie vor froh und stolz, dass der größte Einzeltitel unseres städtischen Haushalts die Kitas unserer Stadt sind. Man kann vortrefflich darüber streiten und diskutieren, ob Kitas noch eine klassische Sozialausgabe sind oder mittlerweile schon zur Wirtschaftsförderung zählen. Weitere Thematiken des Sozialbereichs folgen wie zum Beispiel KdU mit 181 Millionen Euro. Im Bereich Kultur setzen wir weiterhin den Stadtratsbeschluss um und stecken jeden 10. Euro in die Kultur. Seite |4 Welche Einzelbudgets werden sich in den beiden Jahren nennenswert erhöhen? Die drei größten Aufwendungserhöhungen haben wir in den Budgets Personal, Hilfen zur Erziehung und Asyl. Ich werde im Folgenden einzelne Budgets auflisten zur besseren Transparenz haben wir das Rechnungsergebnis 2007 mit aufgeführt, um die Dynamik der letzten zehn Jahre im Haushalt deutlich zu unterstreichen -: Personalaufwendungen. Die Entwicklung der Personalaufwendungen ist geprägt durch circa 300 Stellen mehr in den Jahren 2017 und 2018. Hier haben wir es uns im verwaltungsinternen Planungsverfahren weiß Gott nicht einfach gemacht. Am Anfang stand das Schreiben von Kollegen Hörning und Herrn Oberbürgermeister, nach dem Stellenmehranmeldungen erst zu begründen sind, wenn die Fachämter und Fachdezernate ihre Effizienzsteigerungsmöglichkeiten und die Erhöhung der Technologisierung erklärt haben. Das zeigt die Aufgaben, vor denen die Verwaltung in den nächsten Jahren steht. Wir werden - wenn Sie sich den Aufwuchs anschauen, werden Sie mir hoffentlich recht geben - die Bevölkerungsentwicklung unserer Stadt nicht linear eins zu eins zum Personalaufwuchs unserer Stadtverwaltung abbilden können. Schon das harte Verfahren, das wir in diesem Jahr durchgeführt haben - es gab mehrere Haushaltsklausuren, Dienstberatungen und eine ExtraStellenplanklausur im August beim Oberbürgermeister -, hat gezeigt, dass es hier in den nächsten Jahren enormen Handlungsdruck gibt. Wir werden alle Maßnahmen ergreifen müssen, um Stellen durch Technologisierung, durch bessere und effizientere Abläufe, durch Umorganisierung in Bereiche umzulenken, wo wir das Wachstum in dieser Stadt durch mehr Personal in der Kommunalverwaltung abbilden müssen. Wir können nicht alles ohne die Bundesgesetzgebung. Wir erwarten vom Bundesgesetzgeber weitere Fortschritte in der Modernisierung des Rechts. Zwei Beispiele: Der Scheck ist in Deutschland immer noch ein gesetzliches Zahlungsmittel. Der Scheck in der Stadtkasse bedeutet Arbeitsaufwand. Solange der Gesetzgeber in Deutschland sagt: Die Stadtkasse muss einen Scheck annehmen, ist dieser Arbeitsaufwand zu leisten, weil die Stadtkasse nun einmal alle gesetzlichen Zahlungsmittel annehmen muss. Auch unser Personenstandsrecht, das noch aus dem 19. Jahrhundert stammt, muss reformiert und an die technologisierten Möglichkeiten des Jahres 2016 ff. angepasst werden. Neben den Stellenmehrungen - rund 300 Stellen in einem Doppelhaushalt - haben wir eine Tarifentwicklung unterstellt. Für 2017 liegt uns der Tarifabschluss von rund 2,35 Prozent bereits vor. Für 2018 haben wir eine 2,5-prozentige Tarifer- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 höhung unterstellt. Ebenso sind in diesem Personalbudget die neue Entgeltordnung und der Tarifabschluss im Sozialgewerbe eingepreist. Hilfen zur Erziehung, wirtschaftliche Jugendhilfe. Hier haben wir in den letzten zehn Jahren eine enorme Fallzahlsteigerung verzeichnen müssen. Es gibt innerhalb der einzelnen Teilbereiche dieses Budgets Änderungen. Wir haben in den letzten Jahren Steigerungen in den Finanzaufwendungen bezahlen müssen - so auch mit einer Vorlage, die den Stadtrat noch in 2016 erreichen wird -, die gebremst werden müssen. Die Verwaltung hat hier mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 umfangreiche Maßnahmen ergriffen. So werden circa 20 Stellen neu dem ASD zugeführt. Es gibt verschiedenste Einzelmaßnahmen: vom TraineeKonzept für neue Mitarbeiterinnen, regelmäßige Führungskräfteschulungen und Coaching bis zur Umsetzung der elektronischen Aktenführung und des finanzwirtschaftlichen Controllings. Davon versprechen wir uns, die Aufwuchsraten der letzten Jahre in den Griff zu bekommen. Aufwendungen für Asyl. Zugegebenermaßen ist der Rechnungsansatz 2017 mit dem Rechnungsergebnis von 2007 in keiner Weise vergleichbar. Wie sind wir zu dem Ansatz gekommen? Grundlage war die objektkonkrete Berechnung aller Aufwendungen für alle Unterkünfte der Stadt durch das Sozialamt. Hier liegt ein umfangreiches Controlling vor, was in der Installierung sicherlich nicht einfach war. Das heißt, wir können aufwandseitig sehr genau kalkulieren. Wir berücksichtigen die aktuelle Pauschale des Freistaates Sachsen, die nach einer Anhebung im Jahr 2016 künftig elastisch mit den Flüchtlingszahlen schwankt, und wir unterstellen angenommene Neuzugänge von rund 2.500 Personen pro Haushaltsjahr. Zur Ehrlichkeit gehört, dass dies in der Prognose wahrscheinlich wieder der unsicherste Posten im städtischen Haushalt sein wird. Von den 250 im Oktober letzten Jahres vom Stadtrat geschaffenen Stellen waren nach unserer Feststellung zur Jahresmitte 2016 nur noch 200 besetzt, sodass wir im Haushaltsplanentwurf pauschal 50 Stellen zum 01.01.2017 gestrichen haben, dies aber im Herbst mit einem ämterkonkreten Asyl-Review untersetzen und im Zweifelsfall mit den verwaltungsinternen Veränderungen noch einmal feinjustieren werden. Alle weiteren Aufwendungen für Soziales wachsen moderat an: von der Umlage des KSV, der Hilfe zur Pflege bis zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - all das hauptsächlich durch Bevölkerungswachstum initiiert. Hier haben wir uns beim Haushaltsplanansatz von den Ergebnissen des Jahres 2016 leiten lassen und insbesondere aus dem vorläufigen Rechnungs- Seite |5 ergebnis vom 30.06.2016 versucht, zu prognostizieren. Aufwendungen für Kitas. Meine Damen und Herren, diese Folie zeigt die eigentliche Erfolgsstory der Stadt Leipzig und des Leipziger Haushalts. Aus rund 17.600 Plätzen im Jahr 2007 werden im Jahr 2018 fast doppelt so viele werden, nämlich 34.000. Die Aufwendungen betrugen rund 106 Millionen Euro in 2007 und werden im Jahr 2018 auf rund 282 Millionen Euro ansteigen und das bei einer Kostenübernahme der Stadt Leipzig von mittlerweile mehr als 50 Prozent, weil die Drittelfinanzierung - ein Drittel die Kommune, ein Drittel die Eltern, ein Drittel der Freistaat -, die es vor zehn Jahren noch gab, insbesondere durch das Verhalten des Letzteren nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Dennoch sind wir stolz und froh, diese Meisterleistung vollbracht zu haben. Wir planen maßnahmenkonkret; das heißt, wir haben uns jede einzelne Kita angeschaut und entschieden, ob wir für einen Neubau schon in diesem Haushaltsjahr Mittel einstellen müssen. Maßgeblich war für uns Stand im Baugenehmigungsverfahren. Wenn eine Kita am 30.06.2016 noch keine Baugenehmigung hat, können wir sie - da werden Sie mir sicherlich Recht geben - im Jahr 2017 nicht eröffnen, müssen also im Haushalt keine Aufwendungen dafür einplanen. Ebenso maßnahmenkonkret haben wir die BestandsKitas geplant. Wir haben den Personalschlüssel aufgrund des Gesetzes geändert, und wir haben den Anteil des Freistaates Sachsen, der im Jahr 2017 anwächst, eingepreist. Die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft, KdU, verharren in den Jahren 2017/2018 weiter auf einem hohen Niveau. Wir gehen von einer Konstanz in den Bedarfsgemeinschaften aus; es sind derzeit rund 40.500. Der Aufwuchs in den Aufwendungen, den wir dennoch haben, basiert einzig und allein auf den steigenden Durchschnittskosten pro Bedarfsgemeinschaft. Die Aufwendungen für Sport - um einen weiteren großen Einzeltitel zu nennen - wachsen mit den Mitgliederzahlen in den Sportvereinen. Die Stadt Leipzig gibt als freiwillige Leistung an ihre Sportvereine 20 Euro pro Mitglied und Jahr. Ich denke, das ist gut, richtig und wichtig. Wenn diese Stadt wächst - und das ist ein Wachstumshaushalt -, kommt es auch in den Vereinen zu einem Mitgliederzuwachs. Somit kalkulieren wir mit weiter steigenden Aufwendungen. Ebenfalls ein großes Thema für unsere kommunale Infrastruktur, das in den letzten Wochen und Monaten auch in der politischen Diskussion war, ist die Entwicklung der baulichen Unterhaltung. Wir haben die größeren Budgets für den Erhalt der kommunalen Infrastruktur einmal einzeln Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 aufgelistet. Wie Sie sehen, haben sich die Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung innerhalb der letzten zehn Jahre verdoppelt, und es wird für die bauliche Unterhaltung auch einen Aufwuchs im Haushaltsplan 2017/2018 geben. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass, wie bei jedem Budget, auch hier das Tischtuch immer ein wenig zu knapp bemessen ist. Wir haben aber versucht, sowohl den Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit unseres Haushaltsplans als auch den berechtigten Mehrbedarfen insbesondere in der baulichen Unterhaltung gerecht zu werden, wie wir das im Übrigen bei jedem Budget im Ergebnishaushalt getan haben. Zum Investitionshaushalt. Meine Damen und Herren, die Kommune Leipzig hat noch nie in einem Haushaltsjahr so viele Investitionen geplant wie in den Haushalten 2017 und 2018! Wir übersteigen um rund 440 Millionen Euro den Doppelhaushalt 2015/2016 und setzen weiterhin unsere Prioritäten entsprechend den Zielen unserer Stadt. Ich muss aber auch leider sagen, dass die investiven Haushaltsausgabereste noch nie so hoch waren wie heute. Wir haben insgesamt 190 Millionen Euro investive Reste vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016 übertragen. Statistisch gesehen bedeutet das, dass wir ein Jahr lang keinen Investitionshaushalt bräuchten, wodurch wir allerdings keine Fördermittel abrufen könnten. Wir sind uns der Herausforderung sehr wohl bewusst, diese investiven Haushaltsausgabereste a) nicht weiter anwachsen zu lassen - damit planen wir in diesem Haushalt - und b) jede Maßnahme zu ergreifen, die geeignet ist, 190 Millionen Euro Haushaltsausgabereste so schnell wie möglich in fertiggestellte Kitas, Schulen, Horte und Straßen umzuwandeln. Oberbürgermeister Jung hat die Gesamtverwaltung beauftragt, noch bis Ende Oktober geeignete Maßnahmen der Dienstberatung vorzuschlagen und sich Ziele vorzunehmen, wie diese Haushaltsausgabereste im nächsten Doppelhaushalt abgearbeitet werden können. Wir werden Sie darüber noch in diesem Jahr mit einer entsprechenden Informationsvorlage informieren. Die Investitionen in den einzelnen ausgewählten Fachämtern gestalten sich entsprechend der Prioritätensetzung des Stadtrats und der Gesamtverwaltung, aber auch den Bedürfnissen aus Schulentwicklungsplanung, Kita-Planung, Stadtumbau und den Investitionsbedarfen in unserer kommunalen Infrastruktur: Straße, Brücke, Rad und Gehweg. Sie bekommen die Präsentation, in der alle geplanten großen Investitionsobjekte aufgeführt Seite |6 sind, im Anschluss ausgereicht. Ich möchte nur beispielhaft einige herausgreifen. Wir freuen uns besonders über die erste Zeile: „Strategischer Grunderwerb“. Entsprechend dem Antrag des Stadtrats, Mittel zukünftig vermehrt einzustellen, ist es uns gelungen, zusammen mit dem Haushaltsplan 2016 und der Mittelfristfinanzplanung über 55 Millionen Euro strategischen Flächenerwerb in den unterschiedlichen Ämtern, insbesondere im Liegenschaftsamt, vorzumerken. Wir haben im Liegenschaftsamt dafür eine separate Haushaltsposition, ein sogenanntes PSP-Element, geschaffen und darin Mittel im zweistelligen Millionenbetrag im nächsten Doppelhaushalt für strategischen Flächenerwerb jeglicher Art eingeplant. Weiterhin sind Investprojekte der klassischen Förderung nach der Fachförderrichtlinie geplant. Wie ich bereits erwähnt habe, werden uns durch den Kompromiss zum Finanzausgleichsgesetz und das Programm Brücken in die Zukunft in den nächsten vier Jahren rund 140 Millionen Euro Fördermittel von Bund und Freistaat zufließen. Wir mussten die Budgets in Brücken in die Zukunft/Budget Bund trennen, da der Bund Kommunen nur für ganz spezielle Aufgaben Geld geben darf. Krankenhaus, Kita und energetische Sanierung sind Bundesaufgaben; nur dafür darf der Bund einer Kommune verfassungsrechtlich Geld geben. Wir haben diese Maßnahmenpläne in den letzten Wochen und Monaten mit dem Freistaat abgestimmt und arbeiten nun an der Umsetzung dieser rund 140 Millionen Euro investiver Mittel für die nächsten vier Jahre. Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle die längst überfällige Sanierung der Hauptfeuerwache, die uns mit einem Gesamtvolumen von rund 19 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren gelingen wird. Die geplanten Maßnahmen umfassen neben der Sanierung für die Feuerwehr auch die Verwaltungsunterbringung in den oberen Etagen, da es immer besser und preiswerter ist, eigene Gebäude mit Fördermitteln zu sanieren, als teuer extern anzumieten. Den zweiten Teil des Programms Brücken in die Zukunft stellt das Budget Sachsen dar. Hierbei waren wir nicht mehr so eng an Vorgaben wie energetische Sanierung gebunden. Dies kann man überschreiben mit: Schule, Kita, zweimal Asyl, der andere Bauabschnitt der Hauptfeuerwache und, was mich besonders freut, dass wir nun auch dem Stadtratsbeschluss nachkommen, das Alte Rathaus zu sanieren. Das ist uns mit dem Programm Brücken in die Zukunft zum Glück endlich gelungen. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Ebenfalls setzen wir mit diesem Doppelhaushalt den Stadtratsbeschluss „Aussetzung der Entschuldung“ um. Sie hatten beschlossen, in den nächsten vier Jahren - von 2017 bis 2020 - rund 25 Millionen Euro weniger zur Bank zurückzubringen und diese ersparte Tilgung in Schulhausbau zu investieren. Planerisch haben wir diesen Beschluss eins zu eins umgesetzt. Die 25 Millionen Euro sind Jahr für Jahr in das Schulbudget gewandert. Es ist jedoch schwieriger, das planerisch in der Entschuldung umzusetzen, sodass wir einen Umweg gehen müssen. Die ordentliche Tilgung das, was wir mit Kreditinstituten vertraglich vereinbart haben - können wir nicht einfach aussetzen. Das sehen Kreditinstitute etwas kritisch. Wir bleiben somit bei unserer ordentlichen Tilgung, die im Jahr 2019 bedingt durch die Umschuldung des CBL-Vertrages im letzten Dezember ansteigen wird. Wir werden aber - um Ihren Beschluss umzusetzen - brutto 25 Millionen Euro Kredit mehr aufnehmen. Netto setzen wir damit Ihren Beschluss um. Wir müssen aber bei der ordentlichen Tilgung von 46,5 Millionen Euro bleiben, um nicht vertragsbrüchig zu werden. Wie entwickelt sich nun der Finanzhaushalt? Können wir jederzeit unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen? - Diese Frage können wir, vereinfacht gesagt, bejahen. Selbstverständlich kann eine Kommune wie Leipzig jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, auch wenn planerisch unsere liquiden Mittel aufgrund der Haushaltssituation in den nächsten Jahren abschmelzen. Ich betone „planerisch“, da wir parallel dazu noch feststellen, dass die Haushaltsausgabereste nicht abfließen, was uns momentan in der Liquidität hilft. Wenn wir so weitermachen wie bisher, sind unsere liquiden Mittel allerdings im Jahr 2019/2020 aufgebraucht und wir sind mit 45 Millionen Euro im Kassenkredit. Dies zeigt die Herausforderungen, vor denen wir stehen, wenn wir den Haushalt für 2017/2018 beschlossen haben, und das zeigt unsere Hausaufgaben für die haushaltslose Zeit. Wie kommt das zustande? - Das Problem ist, dass all unsere Cashflows aus Verwaltungstätigkeit, aus Investitionen und aus Finanzierung negativ sind. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt vertretbar. Wir bekommen keine Zinsen auf unsere hohe Liquidität. Positiv formuliert: Wir müssen noch keine Negativzinsen zahlen, somit ist ein Abschmelzen der Liquidität zum jetzigen Zeitpunkt vertretbar und wirtschaftlich. Es ist allemal besser, die Euros der Kommune in Kita und Schule für die Zukunft dieser Stadt zu investieren, als sie zinslos auf einer Bank herumliegen zu lassen. Seite |7 Dennoch müssen wir - das ist ganz wichtig - uns auf die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung ab dem Jahr 2019 vorbereiten, da die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts Stand heute und dem Gesetzgebungsverfahren davon abhängig sein wird, ob wir aus dem Cashflow der laufenden Verwaltungstätigkeit unsere ordentliche Tilgung bezahlen können. Wie beteiligen wir die Bürgerinnen und Bürger an der Haushaltsplanaufstellung und an der Durchführung bis zur Beschlussfassung? - Wir hatten in den letzten Jahren kontroverse Diskussionen über geeignete Formate der Bürgerbeteiligung beim Haushaltsplan. Sie erinnern sich sicherlich an die kontroverse Diskussion nach Abschaltung des Haushaltsplanrechners, da - aus meiner Sicht immer noch gerechtfertigt - 15.000 Euro Steuermittel für 38 Nutzer im Haushaltsplanverfahren für eine 500.000-Einwohner-Stadt nicht gerechtfertigt sind. Wir haben ein sehr gutes Format gefunden: die Bürgerwerkstatt. Zu jedem Haushaltsplan laden wir repräsentativ durch eine Stichprobe im Ordnungsamt ausgesuchte Bürgerinnen und Bürger ein, mit uns aktuelle Themen des Haushalts und der Stadtgesellschaft zu diskutieren. Das ist für mich persönlich eine sehr positive Erfahrung, da dort nicht nur die üblichen Verdächtigen sitzen, deren Fragen und meine Antworten darauf schon hinlänglich bekannt sind. Dort sitzen zu einem großen Teil Bürgerinnen und Bürger, die noch nie im Festsaal des Neuen Rathauses waren, die sich noch nie mit einem Haushaltsplan der Kommune beschäftigt haben und dennoch gesagt haben: „Wenn der Finanzbürgermeister mich handschriftlich unterschrieben anschreibt, scheint es ein wichtiges Thema zu sein. Ich opfere meinen Freitagnachmittag dafür.“ In diesem Jahr waren es 50 Bürgerinnen und Bürger, mit denen wir über die Einflussmöglichkeiten des städtischen Haushalts auf die ÖPNVFinanzierung diskutiert haben. Schade fand ich es, dass es uns dieses Jahr nicht gelungen ist, mehr Interesse verwaltungsweit als auch im Stadtrat zu wecken und nur dieser eine Themenvorschlag Diskussionsgegenstand war. Nichtsdestotrotz haben wir einen Freitagnachmittag sehr intensiv mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. An dieser Stelle noch einmal mein Dank an die Inputvorträge des Verkehrs- und Tiefbauamtes und der Leipziger Verkehrsbetriebe. Wir haben das elektronische Votingsystem benutzt, haben die Thesen im Vorher-/Nachher-Vergleich votieren lassen, sind momentan in der Auswertungsphase und werden die Ergebnisse im Fachaus- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Seite |8 schuss Finanzen vorstellen. Dies ist einer der Bausteine der Bürgerbeteiligung im Vorfeld. und Transparenz des Haushalts angeht, Maßstäbe. Wie wollen wir jetzt die Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verfahren beteiligen? - Meine Damen und Herren, wenn Sie online auf leipzig.de/haushalt gehen, sehen Sie dort den Haushaltsplan 2017/2018 in allen Bänden online zum Download. Darüber hinaus gibt es eine Verlinkung zu Haushalt Online. Das ist eine neuartige Datenbank, die thematisch gegliedert nach Hintergrundwissen, Bausteinen der Haushaltsplanung und Dokumenten zur Haushaltsplanung die aktuellen Haushaltspläne für 2017/2018 online stellt. Welches Fazit lässt sich mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2017/2018 vorläufig ziehen? - Der Doppelhaushalt als Instrument der Planung kann als etabliert und akzeptiert angesehen werden. Der Haushaltsplan 2017/2018 trägt dem Wachstum der Stadt Rechnung. Es ist ein Wachstumshaushalt. Die Einnahmen unserer Stadt sind auf dem höchsten Niveau seit 1990. Unserem Leipzig geht es sehr gut. Jeder Bürger und jede Bürgerin dieser Stadt kann sich vom Deckblatt des Gesamthaushalts bis hin zu den Investitionsvorhaben Grundschule im eigenen Stadtteil durchklicken. Dazu gibt es die Produktsteckbriefe, die Einordnung in die Hierarchie und Organisation unserer Verwaltung. Man hat die Möglichkeit, zwischen den Ämterbudgets und den Produktbudgets auszuwählen. Frau Kollegin Dr. Jennicke und ich haben es im Vorfeld ausprobiert. Man sieht aktuell auch ganz deutlich, dass wir die Mittel in der Volkshochschule gesteigert haben - sowohl personell als auch für die Honorarkräfte, auch wenn es die Zeile im doppischen Haushalt nicht trennt, sondern Personalaufwendungen in Summe steigen, da auch Honorarkräfte stellenplanunabhängiger Personalaufwand sind. Das ist der nächste Baustein. Weiterhin ist es dem Bürger möglich, klassisch per Brief oder per Formular und online unter leipzig.de/haushalt einen Bürgereinwand zu schreiben. Wer keinen Bürgereinwand schreiben möchte, sondern einen bestehenden Bürgereinwand unterstützen möchte, kann das selbstverständlich im Facebook-Zeitalter ebenfalls tun. Wir haben dieses Jahr zwei öffentliche Auslegungen, die erste vom 14. bis 18.10. und die zweite - das sind die verwaltungsinternen Veränderungen, die wir erstmals auch auslegen - vom 28.11. bis 06.12. Darüber hinaus werde ich am 29.09. im Bürgerbüro den Bürgerinnen und Bürgern den Haushalt vorstellen. Ich lade zu konstruktiver Diskussion in der Gesamtgesellschaft unserer Stadt ein. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz besonders für die Feedback-Runden der Fraktionsgeschäftsstellen bedanken, da gerade diese Haushaltsdatenbank, die wir hiermit online stellen, auf eine Anregung einer Fraktionsgeschäftsstelle zurückgeht. Ich denke, wir sind weit über das, was als Idee im Raum stand, hinweggegangen und setzen für Großstädte, was die Bürgerbeteiligung Allerdings: Die Ausgabensteigerungen sind aktuell höher als die Einnahmesteigerungen. Sie bilden damit das enorme Wachstum unserer Stadt ab. Die Investitionsquote ist auf dem höchsten Niveau. Da immerhin 90 Prozent unserer Vergaben aus unserem Investitionshaushalt im Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer verbleiben, ist unser Investitionshaushalt das größte Förderprogramm für die einheimische Wirtschaft bzw. den einheimischen Mittelstand. Die Prioritäten sind klar erkannt und in Planung umgesetzt. Haushaltsausgabereste sind allerdings ebenfalls auf dem höchsten Niveau. Der Abbau der Haushaltsausgabereste ist eine prioritäre Aufgabe von uns allen. Das Haushaltsplanverfahren ist transparent, die Bürgerbeteiligung ist über den gesetzlichen Anforderungen niederschwellig und sehr anwenderfreundlich. Genehmigungsfähigkeit unseres Haushalts erreichen wir; erreichen wir aber wiederum nur durch die Übergangsfristen und Übergangslösungen der Sächsischen Gemeindeordnung. Unsere Mittelfristfinanzplanung ist defizitär und zeigt damit den Handlungsbedarf unmittelbar nach Haushaltsbeschluss am 1. Februar. Meine Damen und Herren, nach so vielen Zahlen, Prioritäten und Jahresabschlüssen etwas Persönliches, das ist mir besonders wichtig ist: Dank. Dank und Anerkennung zuvörderst an meine eigene Mannschaft, an meine Sekretärinnen und die Referenten im Dezernatsbüro, an die Amtsleiter, die Abteilungsleiter, die Sachgebietsleiter bis hin zum Sachbearbeiter von Kämmerei und Stadtkasse. Dank und Anerkennung für die gemeinschaftliche Leistung dieses Wachstumshaushalt an den Oberbürgermeister, meine Kolleginnen und Kollegen sowie alle Amtsleiter, die äußerst konstruktiv in den harten Verhandlungsrunden um die besten Lösungen gerungen haben. Dank und Anerkennung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die an der Haushaltsplanaufstellung beteiligt waren. Das Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 beginnt bereits in der ersten Februarwoche eines Haushaltsjahres und ist nicht einfach, da unsere Aufgaben vielfältig, das Geld immer zu knapp und SAP keinesfalls anwenderfreundlich ist. Ich bedanke mich auch bei Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionsgeschäftsstellen für die FeedbackRunden, für die konstruktive Kritik, für die sehr guten Anregungen, die gemeinschaftlich unter anderem in der Haushaltsdatenbank, die wir online gestellt haben, zum Ausdruck kommen. Nun, meine Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte, liegt der Ball sprichwörtlich bei Ihnen. In den nächsten Wochen und Monaten werden Sie den Haushalt kritisch studieren, die Verwaltung für das eine oder andere Budget kritisieren, darauf hinweisen, dass das eine oder andere Budget dann doch falsch ausgefallen ist. Sie werden diesen Haushalt begleiten, und Sie werden von Ihrem Königsrecht, dem Etatrecht des Stadtrats, Gebrauch machen - generell in der Beschlussfassung des Haushalts und durch Änderungsanträge. Meine Bitte an Sie: Sollten Sie beim Studieren des Haushaltsplans merken, dass etwas an Informationen fehlt, so lassen Sie es uns, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats Finanzen, wissen. Wenn wir in der Lage sind und wenn es uns möglich ist, diese Informationen aufzuarbeiten, soll es daran nicht scheitern. Ich hoffe und wünsche mir eine konstruktive Arbeit in den Ausschüssen, in den Beratungen, dass wir stets daran erinnert werden, dass wir dem Wohl unserer Stadt dienen, und ich wünsche mir, dass wir gemeinschaftlich mit diesem Doppelhaushalt ein weiteres Kapitel der Erfolgsstory unserer Stadt schreiben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Bonew. - Ich schließe mich dem Dank an Sie, Ihre Mannschaft und alle Kolleginnen und Kollegen, die Fachämter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Es ist in der Tat ein Gemeinschaftswerk. Wir sind jetzt am Anfang einer spannenden Debatte. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: 14 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Es liegen Ihnen die Anträge sowie die Verweisungsliste vor. Seitens der Fraktionen, der Stadträte wurden die Anträge bis drei Tage vor der Seite |9 Ratsversammlung eingereicht. Ich rufe kurz den Betreff auf. 14.1 Transparenz der Sponsoringaktivitäten der Leipziger Gruppe (VI-A-03202) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.2 Veräußerungen durch das Liegenschaftsamt nach vermeintlicher Konzeptvergabe stoppen - Ratsbeschluss umsetzen! (VI-A-03235) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich verweise darauf, dass die Rechtsprüfung läuft. 14.3 Gestaltung des Grundstückes Ossietzkystraße/Gorkistraße (VI-A-03263) Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie Stadtentwicklung und Bau. 14.4 Rechtssichere und anliegerverträgliche Lösungen für Wagenplätze (VI-A-03182) Einreicher: CDU-Fraktion Da sehen wir die Fachausschüsse Umwelt und Ordnung, Grundstücksverkehrsausschuss sowie Allgemeine Verwaltung. - Herr Weber bittet um Ergänzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau. So ergänzt verwiesen. 14.5 Entwicklung eines Schulstandortes im Bereich Selneckerstraße/Fockestraße (VI-A-03231) Einreicher: CDU-Fraktion Hier würde ich noch Stadtbezirksbeirat Süd ergänzen. - Herr Schmidt gibt mir den Hinweis: Fachausschuss Sport. So ergänzt verwiesen. 14.6 Stärkung der Eigenentwicklung der neuen Ortsteile - Leipzig soll gleichmäßig wachsen! (VI-A-03232) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. 14.7 Errichtung eines SeniorenBewegungspfades in Leipzig, OT Engelsdorf (VI-A-03290) Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf So verwiesen. 14.8 Quartiersmanagement 03294) stärken (VI-A- Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Schlegel bittet um Hinzuziehen der Stadtbezirksbeiräte. So ergänzt verwiesen. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 14.9 Einführung einer Dreck-weg-App in der Stadt Leipzig (VI-A-03296) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.10 Würdigung der Opfer des 17. Juni 1953 im Bezirk Leipzig auf dem Südfriedhof (VI-A-03265) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: CDU-Fraktion, SPD-Fraktion Einreicher: Stadtrat René Hobusch, Stadtrat Sven Morlok So verwiesen. 15 Anträge zur Beschlussfassung 15.1 Errichtung eines Gedenksteins zur Mahnung an die NS-Kindereuthanasie in Leipzig (VI-A-02487) Einreicher: Behindertenbeirat 15.1.1 dazu VSP (VI-A-02487-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Zum Verwaltungsstandpunkt ist abgestimmt worden im Fachausschuss Kultur, Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. Jugendparlament und Stadtbezirksbeirat haben sich ebenfalls damit befasst. Dann stelle ich jetzt den Antrag. Ich bitte Sie um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Es ist einstimmig die Fassung des Verwaltungsstandpunktes so beschlossen. 15.2 ist vertagt. 15.3 Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen an Schulstandorten (VI-A-02817) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.3.1 dazu VSP (VI-A-02817-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wünschen Sie das Wort? - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Wie die Debatte zur Schulnetzplanung zeigt: Es sind in zahlreichen Leipziger Schulen die Raumkapazitäten erschöpft, weshalb Klassenräume gleichzeitig als Horträume genutzt werden müssen. Vor allem Grundschulen stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen, da anders als bei weiterführenden S e i t e | 10 Schulen eine Lenkung schwerer möglich ist oder die Schulbezirksgrenzen verändert werden müssen. Dies ist nicht selten verbunden mit längeren Schulwegen. Die Erfahrungen zeigen leider, dass bei Neubauten und selbst bei zu reaktivierenden Schulstandorten durch den erheblichen Zeitbedarf für Planung, Fördermittelbeantragung, Prüfung und Freigabe mindestens fünf Jahre vergehen. Das liegt auch daran, dass für die Entwicklung neuer Standorte wegen der flächigen Ausdehnung sowie der spezifischen städtebaulichen Kubaturen im Bebauungsplanverfahren unverzichtbar sind. In unserem Antrag wird vorgeschlagen, ab dem Jahr 2017 schrittweise fehlende Unterrichtsräume durch Anbauten an vorhandene Schulgebäude zu schaffen. Dies können ein- bzw. zweigeschossige An- oder solitäre Ergänzungsbauten sein. Diese sollen im Rahmen eines gesonderten städtischen Programms kurzfristig realisiert werden. Außerdem sollen diese grundsätzlich in Massivbauweise errichtet werden und damit nachhaltig nutzbar und barrierefrei sein sowie eine barrierefreie Anbindung an die vorhandenen Schulgebäude besitzen. Im Antrag vom Mai steht weiter: Die bereits 2016 gewonnenen Erfahrungen bei der kurzfristigen Schaffung von Raumkapazitäten für Klassen für Deutsch als Zweitsprache - sogenannte DaZKlassen - können dabei von Nutzen sein. Voraussetzung ist, dass genügend Flächen auf den Schularealen oder in unmittelbarer Nachbarschaft zur Verfügung stehen. Diese Erfahrungen liegen nunmehr bereits jetzt vor. Neben erfolgreichen Projekten wie dem zweigeschossigen Solitärbau an der Paul-RobesonSchule oder der eingeschossige Anbau der Frege-Schule Portitz gibt es auch die mit vermeidbaren Fehlern, wie an der Mittelschule Paunsdorf wegen der schleppenden Restmängelbeseitigung. Die Situation an der Pablo-Neruda-Schule wäre ebenso vermeidbar gewesen, weshalb die massive Kritik von Eltern, Schülern und Lehrern vollkommen berechtigt war; denn auch für diesen Standort wurde durch die Vergabekommission der LESG der Containerbau neben der PabloNeruda-Schule rechtzeitig vergeben, um zusätzliche Unterrichtsräume für die DaZ-Klassen und die Erhöhung der Zügigkeit an der Grundschule zu schaffen. Die beauftragte Baufirma lieferte einen unveränderten Containerbau, der vorher für Schulzwecke in NRW und Bayern gestanden hat, aber nicht der sächsischen Bauordnung genügt. Mehrere Wochen von Juni bis August verstrichen ungenutzt, weil Behörden, Planer und General- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 auftragnehmer nicht gemeinsam nach Wegen suchten, durch welche Zusatzmaßnahmen die Genehmigungsfähigkeit herzustellen ist, und es erst des öffentlichen Unmutes bis in den Stadtrat hin bedurfte. Fatal wirkte sich aus, dass in einem Bescheid zu den Defiziten ein Hinweis enthalten war, der als Baustopp gedeutet wurde. Mit ihrem Standpunkt setzt die Verwaltung weiter auf die veralteten Strategien, die nicht nachhaltig, ökonomisch fragwürdig und letztlich sogar hinderlich sein können. Dieser besagt: Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen können die Defizite an Kapazitäten ausgeglichen werden. Das betrifft insbesondere den zusätzlichen, in der Planung schlecht prognostizierbaren Bedarf durch Geflüchtete, aber auch Kapazitätsdefizite, welche durch verspätete Fertigstellung von Neubauten und Sanierungen entstehen können, damit diese ausgeglichen werden. Stattdessen sollte man vielmehr an den Ursachen von verspäteten Fertigstellungen von Neubauten und Sanierungen ansetzen. Dabei muss auch der Fördermittelgeber Freistaat aktiv mitwirken, damit nicht die Fördermittelprüfung und Bereitstellung länger als die Ausführungsplanung und der Bau selbst dauern. Trotz notwendiger örtlicher Anpassung befürwortet DIE LINKE den Einsatz von wiederverwendungsfähigen Projekten. Die Baubehörden sollten einen kurzfristigen Projektdurchlauf ermöglichen, da anders als bei den Asyl- und DaZBauten durch die notwendigen öffentlichen Ausschreibungen zusätzlich ein zwölfwöchiges Vergabeverfahren eingeplant werden muss. Aufgrund des begrenzten Leistungsumfanges an einem Schulstandort sollten GANAusschreibungen oder Fachlosausschreibungen für zwei bis drei Bauvorhaben geprüft werden. Dies ist aber unbedingt mit der IHK und der Handwerkskammer abzustimmen. Seit 2009 hat die Linksfraktion fast jährlich Anträge zur Planung und Bauausführung zur Sanierung von Typenschulen - darunter der PabloNeruda-Schule - gestellt und sich für die Nutzung von Wiederverwendungsprojekten eingesetzt, die eigentlich abgerissen werden sollten. Vernunft muss sich endlich bahnbrechen. Die Typenbauten der ehemaligen Neruda- und der 3. Grundschule hätten so seit mindestens einem Jahr schon genutzt werden können, wenn nach der Fertigstellung der Neubauten gleich mit der Sanierung begonnen worden wäre. Das als Erfolg zu bezeichnen trifft es wohl nicht. Wenn unter Raumsystem Containerbauten verstanden werden, stimmt es bei den Solitär- bzw. bei den Anbauten der Paul-Robeson-Schule, der S e i t e | 11 Frege-Schule in Portitz, der 84. Schule und der Oberschule Paunsdorf nicht, denn diese wurden - statt ursprünglich geplant - nicht als Container, sondern bereits in Massivbauweise errichtet bzw. das Gleiche soll auch an der Georg-SchumannSchule noch passieren. Wer billig baut, baut und kauft mindestens zweimal, wie Böhlitz-Ehrenberg zeigt. Container gleich für welche Nutzung - sind wegen des Bedarfs für Asylbewerberunterkünfte knapp geworden. Wir sollten aber aus der Not eine effiziente und nachhaltige Tugend machen, geht es doch nicht nur um Zeitersparnis, sondern auch um Millionenbeträge. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu dem Antrag. Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Frau Krefft und Herrn Weickert. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Vertreter der Medien und Gäste! Der Verwaltungsstandpunkt lehnt diesen Antrag ab mit dem Hinweis: Dieses Anliegen sei bereits das Handeln der Verwaltung. Ja klar, die Verwaltung ist am Bauen, der Stadtrat hat den Schulbau zur Priorität erhoben, Mittel sind abrufbar. Aber ist das genug? Schaffen wir das? - In dem Tempo, das die Verwaltung vorlegt - nein. Wir haben es gerade in der Einbringung des Doppelhaushalts gehört, wie viele Mittel wir eben nicht verbaut haben. Darum ist es richtig, ein Sonderbauprogramm zu initiieren. Es hätte also „Zustimmung, weil Verwaltungshandeln“ heißen können; denn die Schulen sind alle an ihren Kapazitätsgrenzen. Im Schulnetzplan kann es jeder nachlesen. In jeder Schulart gibt es sogar Kapazitätsüberschreitungen, also mehr belegte Klassenräume, als der Richtwert der Schule vorsieht, und in jeder Klasse außerdem mehr Kinder. In den Grundschulen besuchen ein Viertel der Klassen über 25 Kinder, in den Mittelschulen sind es ein Drittel und in den Gymnasien sogar in der Hälfte mehr als 28 Kinder. Das sind die Daten aus dem Schulnetzplan, die sich auf das abgelaufene Schuljahr beziehen. Die Mittelschulen und Gymnasien sind zudem alle am Kapazitätsrichtwert. Zwei von drei waren bereits im letzten Schuljahr sogar darüber. Mehr Kinder als Platz vorhanden sind beschult. Oder anders gesagt: Die Schulen sind wahrlich vollgestopft. Es mangelt an Platz im Klassenzimmer, die Horträume sind belegt, die Fachunterrichtsräume rekrutiert, gegessen wird stapelweise, und Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 auf dem Hof sind Ballspiele nicht möglich, weil sie zu raumgreifend sind. Mehr Platz für die Entfaltung der Schülerinnen und Schüler ist die Forderung der Grünen. Das bedeutet schleunigste Umsetzung der geplanten und zügige Weiterplanung an weiteren Schulbaumaßnahmen - sei es Neubau, Sanierung, Anbau oder Ausbau. Das sagte ich bereits in der Rede zur Schulentwicklungsplanung. Da ist es geradezu putzig, welche Vorhaben die Stadt hier aufzählt, denn auch diese Maßnahmen sind lange angekündigt und kommen verspätet. Und: Sie entlasten nicht ausreichend die Wachstumsgebiete entlang des Auwaldes. Wir wissen doch heute schon, dass in zwei oder drei Jahren elf Klassen an den weiterführenden Schulen fehlen werden. Der Antrag der Linken ist richtig; die Verwaltung muss einfach schneller werden. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Vielfach wurde in den Debatten dieser Wahlperiode und auch in dieser schon über das Thema Schule gesprochen, und immer wieder wurde der Vergleich mit den Aufgaben des Herakles bemüht. Wir wissen, dass wir in den kommenden Jahren äußerst flexibel sein müssen, um unsere Bedarfe an Raumkapazitäten zu decken. Insofern hat die Linksfraktion durchaus ein berechtigtes Anliegen in den Rat gebracht. Allerdings müssen wir feststellen, dass der Verwaltungsstandpunkt in vielerlei Hinsicht - das sehe ich anders als Sie, Frau Krefft - korrekt aufzeigt, was in der vergangenen Zeit geleistet wurde. Wir dürfen auch bei einem berechtigten Anliegen nicht darüber hinwegsehen, dass reiner Aktionismus kein kluger politischer Ratgeber ist. Dennoch bin ich für den Antrag insofern dankbar, als er nämlich die Gelegenheit bietet, über unsere tatsächlichen Probleme im Schulbau zu diskutieren. Bei allem Lob für die Verwaltung für die geleisteten Maßnahmen kann der Verwaltungsstandpunkt gar nicht darüber hinwegtäuschen, dass es an unzähligen Schulstandorten hakt oder gehakt hat. Fast immer zu teuer, nur selten innerhalb des Zeitrahmens festgestellt - so lässt sich die Situation wohl ganz gut zusammenfassen. Aus diesem Grunde fordern wir als CDUFraktion schon seit geraumer Zeit, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, Verwaltungsstrukturen so schaffen, die den Herausforderungen auch gewachsen sind - ähnlich, wie Sie das beim Thema Asyl gemacht haben. S e i t e | 12 Auch die Kollegen der SPD haben Sie, Herr Oberbürgermeister, schon häufiger aufgefordert, Schulen zur Chefsache zu machen. Ich erinnere mich da an eine sehr insistente Rede zum Schulentwicklungsplan von Frau Köhler-Siegel. Wir haben aber bisher außer netten Worten und betroffenen Mienen keine relevanten Ergebnisse. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass Sie unseren Antrag zur Einrichtung einer Steuerungsgruppe als nicht zulässig erkannt haben. Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie oder fordere Sie auf: Verstecken Sie sich nicht hinter Formalien, sondern schaffen Sie endlich leistungsfähige und damit effiziente Strukturen in der Stadtverwaltung! Frau Krefft, ich sehe es insofern anders: Es geht hier nicht darum, dass wir mehr Stellen brauchen oder dass wir im Zweifelsfall auch mehr Geld brauchen, sondern es geht um eines: dass sich die Ämter dieser Verwaltung vernünftig an einen Tisch setzen beim Thema Schule und endlich einmal zu pragmatischen Lösungen bereit sind. Das ist das, was wir in erster Linie brauchen. Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, wir werden heute Ihrem Antrag daher nicht zustimmen, da wir diese Methode, die Sie hier vorgeschlagen haben, für keine dauerhafte Lösung halten. Denn: Was würde passieren, wenn wir das jedes Jahr wiederholen müssten? - Wir müssten immer neue Sonderprogramme schalten. Das kann nicht das Ziel einer strategischen Schulpolitik in dieser Stadt sein. Ich lade Sie aber dazu ein, unserem Antrag zur Leipzig-Schule zuzustimmen, sobald er hier im Rat behandelt werden wird, da wir so strategische Entscheidungen treffen können, die unsere Bedarfsprobleme nachhaltig lösen können. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Weickert, Sie glauben doch nicht im Ernst, dass wir dann Ihrem Antrag zustimmen werden, zumal das tatsächlich Verwaltungshandeln ist - so, wie das auch heute in der Zeitung nachlesbar war. Außerdem reden wir nicht davon, jedes Jahr ein neues Programm zu machen. Sie müssten eben einmal den Schulentwicklungsplan lesen. Darin ist eine strategische Entwicklung für die nächsten Jahre, eigentlich sogar fast für die nächsten zehn Jahre, aufgestellt. Aus der Bevölkerungsentwicklungsprognose, die auch der Finanzbürgermeister heute noch einmal überzeugend dargestellt hat, ist bereits erkennbar, an welchen Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 S e i t e | 13 Standorten entsprechende Defizite sind. Insofern machen wir nicht jedes Jahr etwas Neues. netzplan-Ausschuss wissen. Da muss ich nicht noch so einen Antrag stellen. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Entschuldigen Sie, ich musste das jetzt hier sagen, weil mir diese Diskussion ein bisschen außer Rand und Band läuft. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Schlegel, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass ich den Schulentwicklungsplan lesen sollte. Das habe ich auch getan. Ich bin im Unterausschuss Schulnetzplanung. Ich glaube, wir haben diese Vorlage gelesen, da sie uns doch lange Zeit berührt. Ich glaube aber, Sie haben mir eben nicht richtig zugehört, denn ich sprach nicht von unserem Antrag, den der Oberbürgermeister zurückgezogen hat, sondern von unserem Antrag Leipzig Schule, bei dem es um die Modulbauweise von Schulen geht. Das ist das, worauf wir hinauswollten. Oberbürgermeister Jung: Das führt zu einer Meldung von Herrn Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Vielleicht nur einen Satz zu Ihnen, Frau Hollick, und zu der Steuerungsgruppe. Ich kann mich an einen Bericht aus der LVZ erinnern Herr Pellmann, Sie haben Ihrer Fraktionskollegin gerade auch Beifall gezollt, das gehört sich auch so als Fraktionsvorsitzender -, darin hat Herr Pellmann gesagt: Das mit der Steuerungsgruppe Schule ist eigentlich eine ganz tolle Idee. - Vielleicht stimmen Sie sich ab, wie Sie sich dazu verhalten. Wir haben uns dazu abgestimmt. In diesem Sinne: Glück auf! Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich will keine Bundestagsabgeordnete werden, deshalb sage ich es jetzt deutlich: Was soll denn das? Wer ist denn der Gute? Der Gute ist der, der in der nächsten Zeit und kurzfristig Schulplätze zur Verfügung stellt. Das sollten wir als Stadt sein! Dabei geht es nicht um diesen oder jenen Antrag, sondern es geht darum, diese dringende Aufgabe schnell umzusetzen. Das haben wir in der Robeson-Schule gesehen. Das ist ein Maßstab. Wir können anschließend auch weiterdenken, ich bin nicht dagegen, aber jetzt ist es erst einmal für das nächste und übernächste Schuljahr wichtig, schnellstens Lösungen zu finden, denn die haben wir nicht. Daher muss ich nicht so eine Rede halten. Lassen Sie mich noch etwas zu dieser komischen Steuerungsgruppe sagen: Bei aller Liebe, bei aller Liebe! Ich bin bestimmt keine, die die Verwaltung in den Himmel hebt, oder die sagt: „Verwaltung ist das Beste, was es gibt“, aber die einfachste Aufgabe, die eine Verwaltung haben muss, ist so eine Steuerungsgruppe. Bei allem, was ich glaube, ist, dass es die gibt. Wenn es die nicht gäbe, könnten wir uns den Rathausschlüssel geben lassen und alles hier selbst machen. Bei aller Liebe und Güte, wir sollten wirklich aufpassen, wie wir hier diskutieren. Wir haben einen Schulnetzplan-Ausschuss, es gibt diese Steuerungsgruppe, von der wir eigentlich im Schul- Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen Stadträte! Auch ich möchte nicht für den Bundestag kandidieren. Ich habe mir auch gerade einmal angehört, wer die Guten und wer die Schlechten sind. Ich möchte aber wieder zur Sachlichkeit in dieser Sache zurückkommen, denn wenn wir dem Antrag, den die Linken hier eingebracht haben zu einem Brandthema in dieser Stadt, so zustimmen würden, würde etwas passieren, was Frau Krefft hier erwähnt hat. Es gibt rund 190 Millionen Euro im Haushalt, die nicht abgerufen wurden. Das ist richtig. Aber fragen Sie sich doch bitte einmal, in welchem Dezernat, bei welcher Bürgermeisterin die meisten Gelder liegen und warum es dort nicht vorangeht. Wenn wir das jetzt wieder tun, parken wir dort wieder Millionen. Lasst uns das tun, was wir brauchen, und nicht aus dem Auge verlieren, nämlich: Kindergärten und Schulen planmäßig zu bauen, aber nicht weiterhin wieder Millionen parken. - Vielen Dank. Oberbürgermeister stimmung kommen. stimmung. Wer ihm das Handzeichen. Enthaltungen? Jung: Wir können zur AbDer Antrag steht zur Abzustimmt, den bitte ich um Die Gegenstimmen? - Die Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Abstimmung: Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen mit Mehrheit so beschlossen. 15.4 Entsorgung von Kunststoffabfall in Siedlungen (Zweite Neufassung) (VI-A02830-NF-04) Einreicher: CDU-Fraktion 15.4.1 dazu ÄA (VI-A-02830-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.4.2 dazu VSP (-02830-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Änderungsantrag gestellt. - Bitte schön, wer wünscht das Wort? - Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich Ihnen noch zwei kleine redaktionelle Änderungen vorstellen, die Sie anschließend während meiner Rede noch einmal bei sich verifizieren können. Erste redaktionelle Änderung: Unter Punkt 2 des Beschlusstextes soll es nicht „2/3 der angeschlossenen Grundstücke“ heißen, sondern logischerweise „2/3 der abgegebenen Stimmen“. Sonst kommt ein total queres Abstimmungsverhalten zustande. Unter Punkt 2. b) - vielen Dank auch an unsere Mitfraktion, die uns den Tipp dazu gegeben hat muss es heißen: Es sollen Verhandlungen nicht nur mit dem DSD passieren, sondern natürlich auch mit allen anderen Partnern, die dazugehörig sind. Vor einigen Jahrzehnten startete man die Entsorgung des Grundstoffabfalls als vorübergehende Lösung mit Gelben Säcken. Dieses Provisorium sollte eigentlich nur wenige Jahre anhalten, aber wie immer im Leben sind die provisorischen Lösungen jene, welche ewig halten - aber nur dann, wenn man an den Gegebenheiten nichts ändert. Genau dies ist hier aber bei der Entsorgung des Plastikmülls durch die Gelben Säcke der Fall, denn diese Säcke sind ein gutes Beispiel für gelebte Materialökonomie in Deutschland: Anfangs waren diese stabil und gut verschließbar, heute sind diese schlecht verschließbar, dünn und schnell reißbar. Jetzt kann man sagen: Die Säcke sind genau nach DIN gebaut. Das stimmt. Doch was nützt dem Sackfüller eine DIN, wenn die Säcke trotzdem reißen und man diese mit dem sprichwörtlichen Samthandschuh anfassen muss? - Das, was vor Jahren nicht passierte, kommt heute leider immer öfter vor: Leipziger Siedler müssen ih- S e i t e | 14 ren Müll zweimal einpacken. Entweder man braucht einen zweiten Sack, weil der erste beim Einpacken oder Tragen schon gerissen ist, oder aber man findet seinen Müll frühmorgens zerstreut auf der Straße wieder. Die Gründe hierfür sind viele. Das können Wildtiere sind, die gerade einmal Hunger haben, Wind, starker Regen, Hagel, ein Auto, das darüber gefahren ist, und noch einiges mehr. Meine Damen und Herren, ich habe einige Geschichten dazu gehört, warum man seinen Müll früh dort findet, wo man ihn nicht abends hingestellt hat. Nachvollziehbar, dass dieser Unmut in einigen betroffenen Haushalten und Gebieten bereits zu einigen Anfragen bei der Stadtverwaltung, bei der Stadtreinigung und bei der ALL geführt hat. Wir als CDU wollen, dass die Siedlungsgebiete befragt werden bzw. die bereits durchgeführten Befragungen genutzt werden, um den demokratischen Willen der Gemeinschaften vor Ort in den Verhandlungen der Stadt mit dem dualen System und den jeweiligen Partnern einzubeziehen. 2019 endet der alte Vertrag, ein neuer startet. Hier hat die Verwaltung die Chance, diesen auf die Bedürfnisse der Bürger unserer Stadt anzupassen. Änderungen, die vorher schon möglich wären, aber mit eventuellen Kosten für die Stadt verbunden sind, wird die Verwaltung uns als Rat nochmals zur Abwägung vorstellen - im Sinne unseres neuen Haushalts. Für die Siedlungen, die sich aus unterschiedlichen Gründen mit einer deutlichen Mehrheit für den Verbleib der Gelben Säcke entschieden haben oder entscheiden werden, ändert sich natürlich gar nichts. Ich bitte Sie als Stadtrat, sich für diese einmalige Bürgerbefragung zu erwärmen und uns für diesen Antrag ein positives Votum zu geben. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt und dann Herr Müller. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kollegen Stadträte und Stadträtinnen! Liebe Gäste! Ich will das jetzt auf das Nötigste verkürzen, wenngleich ich auch noch Fragen haben, was nötiges Quorum etc. angeht, aber ich vertraue da einmal der Verwaltung, dass sie die Lesart, die die CDU hier vorschlägt, nach bestem Wissen und Gewissen auffasst und umsetzt. Insofern möchte ich mich beschränken und zur Sache selbst etwas sagen. Wir haben einen Änderungsantrag eingereicht. Wer seine Kunststoffabfälle in Gelben Säcken sammeln muss, der kann das Gejammer vieler Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Siedlerinnen und Siedler verstehen. Auch wenn man noch so intensiv versucht, Kunststoffabfälle zu vermeiden, unverpackte Lebensmittel einkauft, Verpackungen in den Märkten zurücklässt, es fallen leider doch immer wieder eine ganze Menge Kunststoffabfälle an. Spätestens dann, wenn man diese in den warmen Sommermonaten über vier Wochen sammeln und lagern muss, entwickelt sich doch der Wunsch nach entweder einer externen Lagerung außerhalb von Haus und Schuppen, der sicher vor Wildtieren ist, oder nach einem kürzeren Leerungsturnus. Vier Wochen alte Fleisch-, Fisch- und Milchverpackungen sammeln - ein Genuss, kann ich Ihnen sagen. Insofern haben wir einen Ergänzungsantrag eingereicht, den Leerungsturnus von Sack und/oder Tonne auf zwei Wochen zu vereinheitlichen unabhängig davon, auf welche Sammelart sich die Siedlerinnen und Siedler entscheiden. Die CDU-Fraktion hat unseren Änderungsantrag in ihrer Neufassung übernommen. Wir halten das für eine sehr kluge Entscheidung und verzichten deswegen auf eine Abstimmung zu unserem Änderungsantrag und unterstützen den Antrag der CDU-Fraktion. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurzfassen: Dieser Antrag hat einen recht langen Weg hinter sich. Es gibt inzwischen die Neufassung 04, die sich sehr stark der Verwaltungsmeinung angenähert hat. Das begrüßen wir als SPD-Fraktion; denn es waren doch am Anfang einige Ungereimtheiten dabei, die so nicht umsetzbar waren. Bezüglich der Problematik der Verträge möchte ich auf eine Sache hinweisen, die hier keiner im Hause erwähnt hat: Wir sind als Stadt Leipzig in plus der glücklichen Lage, die Gelbe Tonne zu haben, die wenige Städte und Gemeinden in Deutschland nutzen können, mit der wir nicht nur Kunststoffabfälle in die Tonne werfen dürfen, sondern auch Kleinteile, wie jeder den Abfallwegweisern, die die Stadtreinigung herausgibt, entnehmen kann. Ich möchte jetzt noch einmal betonen, worum es mir geht, was auch vom Antragsteller bereits erwähnt wurde. Ganz wichtig ist, sonst würden wir einen Formfehler machen, in Punkt 2 der Anstrich b), dass die Abstimmungsvereinbarung wirklich nicht nur mit dem DSD gemacht wird, sondern mit allen am System beteiligten Unternehmen. S e i t e | 15 Die Ausschreibungen sind eine sehr komplexe Geschichte. Ich darf sie als Aufsichtsratsmitglied der ALL immer mit begleiten. Es ist keine Nullachtfünfzehnlösung. Für die Stadt wird es auch schwierig sein, diese Ausschreibung zu beschreiben. Der ALL kann ich nur die Daumen drücken, dass sie sie gewinnt; denn das ist der nächste Knackpunkt, den wir schaffen müssen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Im Frühjahr 2014 fragte ich die Verwaltung bezüglich des DSD-Sacks: Die Säcke werden nicht nur farbloser, sondern immer kleiner und rissanfälliger. Mein Ziel damals war, dass man den Bürgern stabilere Säcke zukommen lässt. Was hat die Verwaltung geantwortet? - Dass die Farbigkeit nichts mit der Rissfestigkeit zu tun habe. Das ist sozusagen das gesamte Thema, was hier im Raum schwelt. Ich habe das Ding dann nicht weitergetrieben - auch deshalb, weil die Verwaltung ziemlich genau im weiteren Antwortschreiben seinerzeit das gesamte Verfahren, was jetzt hier so riesengroße Wellen schlägt, beschrieben hat und gesagt hat, dass man eigentlich erst im Laufe der Zeit das Verfahren ändern muss. Das ist das Erste. Das Zweite, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Frage: Wie halten wir hier eigentlich Gesetze ein? - Das DSD-System gehört abgeschafft. Das ist einfach so. Es werden die Quoten nicht erfüllt. Die Quoten tragen die Bürger, und die WEV bzw. der Zweckverband Abfallwirtschaft trägt die gesamte Restlast. Solche Fragen werden hier nicht aufgeworfen. Ganz im Gegenteil. Die Bürger werden benutzt, um sozusagen hier Abfälle abzulagern ohne Ende. Das ist das ganze Thema. Das muss diskutiert werden und nicht, ob wir nun einen Sack oder eine Tonne bekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb habe ich auch meiner Fraktion empfohlen: Stimmt ab, wie ihr lustig sein - die Bürger sind völlig unentschieden. Wenn Sie zum ersten gehen und fragen: „Willst du den Sack?“, dann sagt er: „Bist du verrückt, Reiner, wenn meine voll sind, bringe ich die zur Annahme, und dann hat sich der Salat!“, und die nächsten sagen: „Bitte macht so eine Tonne“. Das Ding ist also offen und löst das Problem, was eigentlich hier im Raume steht, überhaupt nicht. Deshalb, wie gesagt, ist meine Empfeh- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 S e i t e | 16 lung an meine Fraktion: Stimmt ab, wie ihr lustig seid; es ist immer falsch. Werte Gäste! Ja, einmal ein Antrag zu interaktiven Tafeln zwischen Gelben Säcken und solarbetriebenen Müllpressen. Vielleicht bringt das das Thema näher - so ein bisschen Technik. Oberbürgermeister Jung: Das baut auf, Herr Engelmann. Wir haben einen Antrag geschrieben, dass die Verwaltung ein Konzept zur Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln schreiben möge. Dieser Antrag entstand nach einer Anfrage meiner Fraktion über den Ausstattungsstatus der Schulen mit interaktiven Tafeln. Es wurde von der Verwaltung eine Liste vorgelegt, welche Schulen über wie viele Tafeln verfügen. Es gibt Schulen mit sehr guter Ausstattung. Es gibt Schulen, die gar keine solcher Tafeln haben. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir gehen noch einmal auf Nummer sicher: Der Änderungsantrag ist zurückgezogen, weil aufgegangen in der Neufassung. Herr Dossin, wir haben unter Beschlusspunkt 2 eine Änderung. Ich lese einmal vor, wie es jetzt heißt: Für diejenigen Siedlungen, in denen nachweislich mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen (bei einer Beteiligung von mehr als 50% der angeschlossenen Grundstücke) für eine Umstellung auf Gelbe Tonne votieren, gilt folgender Arbeitsauftrag […]. Dann heißt es in 2. b): Kommt es zu keiner Einigung über eine vorzeitige Umstellung, wird einerseits die Umstellung auf Gelbe Tonne per 01.01.2019 sowie eine schnellstmögliche Vereinheitlichung des Leerungsturnus von Gelben Säcken und Gelben Tonnen auf 2 Wochen Gegenstand der Verhandlungen zur neuen Abstimmungsvereinbarung mit dem DSD und den weiteren am System beteiligten Unternehmen der entsprechenden Ausschreibung. Mit diesen beiden Änderungen kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Enthaltungen? Die Gegenstimmen? Abstimmung: Keine Gegenstimme, einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 15.5 Konzepterstellung Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln (VI-A02854-NF-04) Einreicher: SPD-Fraktion 15.5.1 dazu ÄA (VI-A-02854-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.5.2 dazu ÄA (VI-A-02854-ÄA-03) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 15.5.3 dazu VSP (VI-A-02854-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Frau Köhler-Siegel. Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Stadträte! Wir fragten auch nach, nach welchen Konzepten die Schulen ausgestattet werden. Die Verwaltung führte dazu aus, dass dafür kein Konzept vorhanden ist. Das finden wir nicht in Ordnung. Die Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln oder auch Beamern und Computern sollte gesteuert, vor allem gerecht und planbar sein. Solche Tafeln sind recht teuer. Sie kosten um die 2.000 Euro. Eine Kreidetafel kostet übrigens 1.000 Euro. Aber bei einer interaktiven Tafel muss man auch die Wartung, den Austausch von Beamerlampen und Ähnlichem mit berücksichtigen. Deshalb sollte die Kommune planvoll vorgehen und ein Konzept zur Ausstattung der Schulen vorlegen, um danach entsprechende Mittel in den Haushalt einstellen zu können. Um es ganz deutlich zu sagen: Wir wollen weder eine feste Ausstattungsgröße mit unserem Antrag festlegen noch einen finanziellen Rahmen feststecken. Wir wollen zuerst einmal ein Konzept sehen. Bei der Erstellung ist uns wichtig, dass alle Schularten bei der Ausstattung berücksichtigt werden. Der Jugendbeirat hat sich auch mit diesem Thema befasst und einen Änderungsantrag geschrieben. Die jungen Menschen wünschen sich eher eine Ausstattung der Schulen mit Beamern und Computern. Wir können uns vorstellen, dass bei der Konzepterstellung geprüft wird, ob Schulen eher mit interaktiven Tafeln oder mit Beamern und Computern ausgestattet werden sollten. Vielleicht ist auch beides sinnvoll. Im Grundschulbereich würde ich nach meiner Erfahrung eher zu interaktiven Tafeln tendieren. In den oberen Klassenstufen könnten es sicher auch Beamer und Computer sein. Das sollte bei der Konzepterstellung auf jeden Fall geklärt werden. Auch den Hinweis auf die Lehrerfortbildung finden wir sehr wichtig und würden ihn gern aufnehmen. Wir haben uns mit den Vertretern des Jugendparlaments abgesprochen und ihren Antrag mit in unsere Neufassung integriert, weil wir die bei- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 den Anträge nicht gegeneinander ausstechen wollen. Auch die Linken haben einen Änderungsantrag vorgelegt. Sie wollen, dass die Auswirkungen des Einsatzes der Tafeln auf den Lernprozess geprüft werden. Das ist sicherlich auch ein sehr interessanter Ansatz, aber zahlreiche Universitäten und Bildungsinstitute haben sich bereits mit diesem Thema beschäftigt. Wir befürchten, dass eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit diesem Thema die Ressourcen der Stadtverwaltung doch deutlich übersteigt und die Konzepterstellung unendlich verzögert. Über den Einsatz von interaktiven Tafeln und Beamern entscheiden im Rahmen des Unterrichts pädagogisch Professionelle. Lehrer sind in der Lage, im Rahmen ihrer Unterrichtsvorbereitung darüber zu entscheiden, welche Medien im Unterricht in welchem Umfang eingesetzt werden sollen. Auch die angedrohte digitale Verdummung oder gar die angedrohte digitale Demenz eines bekannten populistischen Gehirnforschers wird gern einmal ins Feld geführt, um die Kinder vor digitalen Medien zu schützen. Aber im Unterricht sind, wie gesagt, Profis am Werk, denen die intellektuelle Weiterentwicklung ihrer Schutzbefohlen doch recht am Herzen liegt und die ein Auge darauf haben, in welcher Weise und in welchem Umfang solche Medien eingesetzt werden. Deshalb werden wir den Antrag der Linken ablehnen. Ich bitte um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags und damit zur Konzepterstellung. Danke. S e i t e | 17 eine große Aktion: Laptop an die Schulen. Über Sponsorengelder haben in vielen Schulen alle Kinder Kinder-Laptops bekommen, die in den Unterricht integriert wurden. Anschließend wurde es evaluiert, um festzustellen, ob das etwas bringt. Die Evaluierung ist so ausgefallen, dass man sie inzwischen vom Netz genommen hat, da sie solchen Anträgen nicht guttut, weil man nämlich festgestellt hat, dass im besten Falle nichts passiert, im schlimmsten Falle die Schüler abgelenkt werden und noch weniger lernen. Wie es geht, haben ein paar mutige Förderschullehrer gezeigt, die sich nicht damit abfinden wollten, dass man Kinder mit Trisomie 21 als nicht beschulbar dargestellt hat. Diese Lehrer haben sich intensiv um die Kinder gekümmert menschliche Zuwendung, Eingehen auf die Probleme - und haben es geschafft, dass inzwischen Menschen mit Trisomie 21 Abitur machen und die ersten von ihnen studieren. Das ist der richtige Weg. Es entstehen große Kosten, das hat die Kollegin schon gesagt: die Anschaffungskosten, hohe Wartungskosten und im Betrieb hohe Stromkosten. Kleines Bonbon am Rande: Als Erstes hat Großbritannien alle Schulen mit interaktiven Tafeln ausgestattet - das war die erste Generation, gebe ich zu; die sind heute schon ein bisschen besser - ohne Wartungsverträge, was dazu geführt hat, dass in nicht allzu langer Zeit alle Tafeln kaputt waren. Was hat man gemacht? - Da die Instandsetzung zu teuer war, hat man eine grüne Schieferfolie darüber geklebt und hat die Tafeln wieder mit Kreide beschrieben. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Wir denken, es ist sinnvoll, zu prüfen, ob man hier viel Geld investieren soll oder ob man nicht die Situation nutzen soll, einfach einmal innezuhalten und nachzudenken, ob das richtig ist. Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne! Zu unserem Änderungsantrag: Wir erleben im Moment eine etwas paradoxe Situation. Auf der einen Seite steigen die Ausgaben für Hilfe zur Erziehung ins Unermessliche. Wir haben auch wieder einen Antrag, nach dem wir Geld nachschießen müssen. Zudem klagen die Ausbildungsbetriebe von Handwerk und Industrie immer mehr über mangelhaft ausgebildete Schulabgänger, sprechen gar von einer Nichtausbildungsreife und dass im Betrieb erst einmal die Grundrechenarten in Mathematik und Ähnlichem gelehrt werden müssen. Zu den Ergebnissen des so getadelten Hirnforschers - sein Kollege, der auf der gleichen Welle schwimmt, ist demnächst im Raum nebenan beim Seniorenbeirat und referiert über Lernen im Alter. Beide haben sich intensiv mit Lernen beschäftigt, was im Gehirn abläuft, wenn man lernt. Ich weiß, dass Pädagogen das eher ablehnen und nicht so sehr gern zur Kenntnis nehmen. Es wäre aber sinnvoll, wenn man die Ergebnisse dieser Forscher auch einmal ein bisschen da mit einfließen lassen würde, auch wenn sie populistische Bücher schreiben. Das bleibt ja jedem unbenommen. Es gibt genügend Wissenschaftler, die auch populärwissenschaftlich schreiben, sodass es auch der einfache Mensch versteht. Das ist nicht so übel. Dem zu entgegnen mit immer mehr Technik in der Schule ist nach unserer Auffassung nicht der richtige Weg. Es gab zum Beispiel in Hamburg Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, damit man bei einer so hohen Investiti- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 on wirklich auch einmal nachdenkt: Ist das sinnvoll, wollen wir das so machen? - Wenn ja, dann können wir es tun. Wenn nein, dann sollten wir es bleiben lassen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Rambow. Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Wir haben uns im Jugendparlament über den Antrag der SPD-Fraktion sehr gefreut. Schule sollte immer versuchen, mit der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen mitzuhalten. Wir haben uns daraufhin mit dem Stadtschülerrat abgesprochen, diskutiert und zwei Probleme mit dem Antrag unserer Ansicht nach und nach Ansicht des Stadtschülerrats festgestellt. Diese haben wir in unserem Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, auch festgehalten. Nun hat die SPD-Fraktion den Änderungsantrag weitestgehend übernommen. Darüber freuen wir uns sehr oder freue ich mich sehr. Mangels Zeit habe ich es nicht geschafft oder haben wir es nicht geschafft, uns im Jugendparlament auch über die Neufassung abzustimmen. Deswegen bleibt unser Änderungsantrag bestehen. Ich denke, ich kann Sie aber getrost auffordern, der Neufassung des Antrags der SPD-Fraktion zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wie Schule im 21. Jahrhundert aussehen muss, dazu sind jetzt schon viele kluge Sachen gesagt worden. Ich glaube, das, was Frau Köhler-Siegel gesagt hat, dass im Unterricht zumeist Profis stehen, kann man so auch zum größten Teil unterschreiben. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass gerade auch in diesem Änderungsantrag vom Jugendparlament eines sehr, sehr wichtig ist, weswegen ich den Änderungsantrag des Jugendparlaments sehr gut und unterstützenswert finde, nämlich dass vor allem Lehrkräfte an allen technischen Geräten geschult werden müssen. Das sind nicht nur interaktive Tafeln, sondern das ist auch die Generation der Postdiaprojektor-Didaktik, um das einmal so auszudrücken. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir die Investitionen in die räumliche Ausstattung gleichmäßig S e i t e | 18 über das Stadtgebiet verteilen. Ich bin auch der Überzeugung - Frau Witte, das sehe ich etwas anders; das passiert, wenn man nur auf Technik vertraut -, dass interaktive Tafeln allein in der Tat kein Allheilmittel für die Herausforderungen unseres Unterrichtsalltages sind. Ich glaube, das wird hier auch keiner behaupten. Sie sind natürlich auch kein Teufelswerk, sondern wie mit jeder Methode, wie mit jedem Medium muss es natürlich den entsprechenden Herausforderungen oder Bedingungen des jeweiligen Lernumfeldes angepasst werden. Daher werden wir der Neufassung, die den Änderungsantrag des Jugendparlaments enthält, so zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt über die Neufassung abstimmen. Damit entfällt der Änderungsantrag; denn er ist in dem Antrag aufgenommen. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bleibt bestehen. So habe ich es mir jetzt notiert. Die Neufassung vom 20. September enthält jetzt in Punkt 1: Konzeptionelle Aspekte zum Einsatz von interaktiven Tafeln, Beamern und Computern. In Punkt 2 und 3 ist es die Formulierung des Verwaltungsstandpunktes im zweiten Punkt, und im dritten Punkt die Lehrerfortbildung, die durch den Jugendbeirat aufgenommen wurde. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dem zu? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Wenige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Neufassung in der Version des 20. September, wie eben kurz referiert. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Vielen Dank. Wir rufen TOP 15.6 auf. Ich bitte Kollegen Fabian um die Sitzungsleitung. 15.6 Solarbetriebene Müllpressen - saubere, effektive und emissionsreduzierende Abfallbehälter für Leipzig (VI-A02897) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.6.1 dazu VSP (VI-A-02897-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wer wünscht das Wort? - Herr Volger. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 S e i t e | 19 Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte Gäste! Solarbetriebene Müllpressen wären mit ihrem erhöhten Aufnahmevolumen, ihrer Sicherheit vor Tieren, welche den Müll durchwühlen und in den Grünanlagen der Stadt verteilen, und ihren längeren Leerungsintervallen, welche Kosten sparen, sicherlich ein Vorteil für die Stadt Leipzig. unserem Antrag und bitten all diejenigen, die ein bisschen nachdenken können hier im Stadtrat, zu überlegen, ob man denn wirklich ein solches Konzept drei Jahre lang abwarten muss, um sich testweise so eine solarbetriebene Müllpresse anzuschaffen. - Vielen Dank. Warum die Verwaltung bis 2018 für die Prüfung der Sinnhaftigkeit braucht, wo es doch genügend gute Erfahrungen aus anderen Städten gibt, erschließt sich uns nicht. Klar ist auch, dass dieses neue Papierkorbkonzept erst 2018 laut Verwaltung umgesetzt wird und man daher sich nicht hineinregieren lassen will. Ein Einzeltest wäre aber allemal möglich. Stadtrat Riedel (CDU): Herr Vorsitzender! Werte Kollegen und Kolleginnen! Besucher auf der Tribüne! Wir müssen ein bisschen bei der Wahrheit bleiben; denn wir haben gelernt während der Diskussion in den Ausschüssen und im Betriebsausschuss: Leipzig hat sich vor Jahren dafür entschieden, Deponie zu machen und keine Verbrennungsanlage. Das, was in der solarbetriebenen Müllpresse entsteht, kann nur in der Verbrennungsanlage beseitigt werden. Ansonsten müssten Sie auf die Müllkippe gehen und das wieder auseinanderzupfen, damit wir es deponieren können. Schade auch, dass wir nach den Vorvoten in den Ausschüssen anerkennen müssen, dass es für diesen sinnvollen Vorschlag unsererseits keine Zustimmung im Stadtrat geben wird. Warum eigentlich nicht, liebe Stadtratskollegen- und kolleginnen? Ich verstehe es nicht. Es bleibt uns also nichts anderes übrig, als über den Verwaltungsstandpunkt abzustimmen, der eine mögliche Umsetzung in die Zukunft verschiebt. Manchmal brauchen gute Ideen eben Zeit, bis sie sich durchsetzen. Seien Sie sicher: Wir werden dranbleiben. Bitte stimmen Sie dem Verwaltungsstandpunkt zu. - Vielen Dank. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke schön. - Wird weiter das Wort gewünscht? - Herr Morlok und Herr Riedel. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon ein bisschen überrascht, Herr Kollege Volger, da nämlich wir, Herr Hobusch und ich, Ihnen in der Analyse des Verwaltungsstandpunktes voll und ganz zustimmen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum man für einen Testlauf - ein Test könnte der eine einzige solarbetriebene Abfallbehälter sein - warten muss, bis ein solches Konzept durch die Verwaltung abgearbeitet ist. Deswegen haben Herr Hobusch und ich im Vorfeld dieser Sitzung ganz klar gesagt: Angesichts dieses dürftigen Verwaltungsstandpunktes stimmen wir selbstverständlich dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu. Da Sie gerade eben beantragt haben, Ihren Antrag in der Form des Verwaltungsstandpunktes zur Abstimmung zu stellen, machen Sie zumindest dieses Votum unmöglich. Deswegen erheben wir, Herr Hobusch und ich, Ihren Antrag zu Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Riedel. (Zuruf von Stadtrat Schmidt) - Lassen Sie mich doch bitte ausreden, Herr Schmidt. Sie wünschen das sonst auch. Das wäre sehr kollegial. Man darf auch eine andere Meinung haben als Sie. Als Zweites: In Hamburg, die eine Verbrennungsanlage haben, wo das so gut funktioniert, musste man eine Hebeanlage anschaffen, was unheimliche Kosten verursachte, weil die entstehenden Pellets von Hand gar nicht zu bewegen sind. Was soll da die Verwaltung noch prüfen? Unserer Meinung nach brauchen wir keine ABMMaßnahmen für die Verwaltung. Die hat genug zu tun. Wir werden auch den Verwaltungsstandpunkt ablehnen. - Danke. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das Wort hat Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich eigentlich den Worten von Herrn Riedel nur anschließen. Das Gleiche wollte ich hier auch vermelden. Wir dürfen nicht vergessen, dass sich die Stadt Leipzig mit ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und dem Landkreis Leipzig - damals noch Landkreis Muldental dazugehörig - für eine umweltverträgliche Abfallablagerung entschieden hat. Das heißt, wir wollen und müssen die Abfälle verrotten. Wir brauchen sie also in ihrer Breit- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 flächigkeit. Andere Städte haben sich dafür nicht entschieden und verbrennen ihren Abfall. Da glaube ich ja wohl, dass unsere Entscheidung eine richtige war. Jetzt wiederhole ich das, was Herr Riedel gesagt hat: Meiner Meinung nach ist es nicht möglich, mit Vollverpresstem, wenn das dann mehrere Sachen sind, auf die Anlage zu gehen. Das wäre mit einem Aufwand verbunden. Außerdem - das wurde im Verwaltungsstandpunkt dargelegt - sind die Kosten für die Anschaffung zu berücksichtigen. Die Stadt Leipzig oder die Stadtreinigung ist nicht mit so großen finanziellen Mitteln gesegnet. Es ist finanziell sehr, sehr schlecht stemmbar. S e i t e | 20 Abstimmung: Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ich komme jetzt zu dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich zu eigen gemacht hat, und bitte um das Handzeichen, wer dem Antrag in dieser Form zustimmt. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen. Ich bin nicht so geübt wie Herr Jung. Herr Jung, wollen Sie mit abstimmen? Oberbürgermeister Jung: Ja, selbstverständlich. Ich übernehme wieder die Sitzung. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist sehr schön, dass wir Ausschüsse haben wie den Betriebsausschuss und genau das diskutieren konnten und uns von fachlicher Seite gesagt wurde, dass der Druck etwa ähnlich ist wie der in den Müllautos. Das heißt, es geht nicht um eine extreme Festpressung, sondern man kommt genauso damit zu Recht, wie auch in den Müllautos gepresst wird. Insofern einfach einmal ein bisschen Beruhigung. Was sicher zählt, sind die erhöhten Kosten. Deshalb sind wir auch mit auf den Verwaltungsstandpunkt gegangen, da dort eher Mehrheiten zu haben sind, dass wir einfach das im Blick halten, was in anderen Städten geprüft wird. Wir haben auch direkt Bilder gezeigt von solchen solarbetriebenen Müllpressen. Dass man da dranbleibt und überlegt, wenn man wieder Ausschreibungen hat für Gefäße in den nächsten Jahren: Lässt man sich auf so etwas ein oder nicht? - Es ist ein absolut vernünftiger Beschluss, dass man es prüfen könnte, der auch so von den Fachleuten aus unserem Eigenbetrieb unterstützt wurde. Jetzt ist nur noch die Frage: Wollen wir es prüfen - ja oder nein? - Machbar ist es. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Ich sehe keine. Dann stelle ich zunächst den Änderungsantrag von Herrn Morlok und Herrn Hobusch, die sich den Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu eigen gemacht haben, zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? Zur Abstimmung steht der Verwaltungsstandpunkt zum TOP 15.6. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Mit 33 Dafür-Stimmen bei 27 Gegenstimmen und einer Enthaltung so beschlossen. 15.7 Präsentation der Sammlungsbestände des Sportmuseums Leipzig (VI-A02903) Einreicher: CDU-Fraktion 15.7.1 dazu VSP (VI-A-02903-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur 15.7.2 dazu ÄA (VI-A-02903-ÄA-02) Einreicher: AfD-Fraktion Bitte schön, Herr Lehmann. Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist im Sport- und im Kulturausschuss heftig diskutiert worden. Die Verwaltung hat ihn als undenkbar aus personellen, räumlichen und inhaltlichen Gründen abgelehnt und dies in einen alternativen Verwaltungsstandpunkt verpackt. Aus diesem lese ich, dass man in den nächsten Jahren nicht nur die Museumsleitung in den Ruhestand verabschieden wird, sondern auch das Sportmuseum. Einige Stadträte haben ihn als populistisch abgewertet und ihn nicht als großen Wurf bezeichnet. Zumindest diesen Stadträten, die sich so oder ähnlich geäußert haben, möchte ich teilweise recht geben. Ja, es ist ein kleiner Schritt, aber in die richtige Richtung. Wie viele von Ihnen nehme ich diesen jämmerlichen Zustand des Sportmuseums seit Jahren widerwillig zur Kenntnis. Es gibt hier sicherlich niemanden, dem es persönlich so wehtut wie Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 mir. Ich kenne diesen maroden Keller seit 1981. Er war für mich als Sportler zehn Jahre lang Küche und Speiseraum. Aber außer der fehlenden Kücheneinrichtung hat sich an seinem schon damals sehr schlechten Zustand nichts geändert. Zum anderen verfolge ich seit vielen Jahren die Arbeit, die Hoffnung und die regelmäßige Enttäuschung von Frau Dr. Rohr, der Leiterin des Sportmuseums. Ich arbeite in verschiedenen Gremien in anderen Funktionen mit ihr zusammen und schäme mich in meiner Funktion als Stadtrat, Mitverantwortung für diesen seit 20 Jahren nahezu unveränderten Zustand zu tragen. Zum Dritten gebe ich ab und zu den regelmäßigen Bitten von Frau Dr. Rohr nach, mich von mir lieb und teuer gewordenen Gegenständen aus meinem Sportlerleben zu trennen. Hier meine ich nicht nur lieb, sondern wie am Beispiel meines Olympiarads auch teuer - wörtlich. Wenn ich dann die Lagerung dieser und anderer Gegenstände und die momentanen Aussichten auf ein öffentlich zugängliches Sportmuseum sehe, lasse ich mir maximal gesteigertes persönliches Interesse, aber nicht Populismus vorwerfen. Zwei Ausstellungen im Jahr tragen deutlich zur besseren öffentlichen Wahrnehmung bei und sind ein guter Anfang. Der große Wurf ist meiner Ansicht nach nur mit interessierten Partnern umzusetzen. Wie einige von Ihnen wissen, gibt es bei RB Leipzig anfängliche Überlegungen, wie eine solche Lösung aussehen könnte. Mit der Annahme des Ursprungsantrags werden solche Überlegungen der Verwaltung mit Sicherheit deutlich ernster genommen und in den Entwicklungskonzeptionen der kommunalen Museen anders berücksichtigt, als es mit dem „Weiter so!“ aus dem VSB zu erwarten ist; denn anders als alle bisherigen Erkenntnisse ist dies ein konkreter Handlungsauftrag. Zugegebenermaßen verlangt er allen Beteiligten vieles ab. Heute könnte vom Stadtrat ein deutliches Signal ausgehen, dass wir zu einem Sportmuseum stehen. Ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion um Zustimmung unseres Antrags. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel und dann Frau Körner. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste, Pressevertreter und Zuschauer im Livestream! Gestatten Sie mir eine kurze Erläuterung unseres Änderungsantrages. Im Unterschied zum CDU-Antrag beantragen wir S e i t e | 21 Folgendes: Das stadtgeschichtliche Museum, dem das Sportmuseum zugeordnet ist, führt einmal im Jahr eine Sonderausstellung durch, in der Ausschnitte aus den reichhaltigen Sammelbeständen des Sportmuseums präsentiert werden. Vorzugsweise erfolgt das im Neubau Böttchergäßchen, also vom Standort her im Konsens mit dem CDU-Antrag. Zur Begründung: Die Stadt Leipzig bekennt sich zu seinem Sportmuseum. Die Durchführung einer Ausstellung im Jahr zum Thema Sportmuseum wird vom organisatorischen Aufwand her für vertretbar gehalten. Zur Erklärung: Es finden im Schnitt im Böttchergäßchen, wie wir bei der Recherche erfahren haben, maximal drei bis vier Dauerausstellungen im Jahr statt. Da erscheint uns - das ist der Unterschied zum CDU-Antrag, wie gesagt - eine zweimalige Ausstellung für nicht durchführbar vom organisatorischen Aufwand her. Eine jährliche Präsentation der Sammlungsbestände des Sportmuseums Leipzig sehen wir derzeit als eine geeignete Maßnahme an, damit die Historie der einst bedeutenden Sportstadt Leipzig nicht gänzlich in Vergessenheit gerät. Wir bitten Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist gut, dass wir jetzt über diesen Punkt reden. Es ist auch aus dem Verwaltungsstandpunkt sichtbar - aus Anfragen, die im Winter schon gelaufen sind -, dass wir uns alle Sorgen machen: Sind die Exponate so aufgehoben, dass da nichts passiert? - Da wurde zwar die Angst nicht so stark verstärkt, aber alle sind an sich unzufrieden, da wir uns im Winter beispielsweise zum Naturkundemuseum endlich für einen Beschluss finden konnten, aber für das Sportmuseum noch nicht die Flächen geklärt sind, wo dieses dauerhaft unterzubringen ist. Die Versuche jetzt - bei allem Respekt, Herr Lehmann, Ihnen und Ihren sportlichen Leistungen gegenüber -, mit zwei Ausstellungen das zu heilen, das sehen wir zwar als Anregung, aber wir haben im Kulturausschuss mit Herrn Rodekamp zusammengesessen und festgestellt: Ohne mehr Mittel - mehr Sachmittel, mehr Personalmittel - und dann noch rein in die Sonderausstellungsflächen des Museums, das bekommen wir nicht hin. Deshalb gab es da auch nicht die Unterstützung. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Deshalb übernehmen wir als Fraktion den Verwaltungsstandpunkt und wollen den mit abstimmen lassen, weil wir diesen als einzig machbaren Weg ansehen; denn wir streben dauerhaft nach Flächen für die Themen des Sportmuseums, nicht nur für zwei Sonderausstellungen, die schnell zusammengestellt werden, weil die Mittel gar nicht für größere Sachen reichen. Da ist der Verwaltungsstandpunkt sehr deutlich. Er sagt: Zwei Jahre und 100.000 Euro sind nötig, wenn man eine ordentliche Sonderfläche bestücken will. Wir wollen fundierte Ausstellungen und auch wissenschaftliche Arbeiten dazu. Deshalb plädieren wir dafür, den Alternativvorschlag im Verwaltungsstandpunkt abzustimmen, der nach unserer Meinung sehr ausgewogen sinnvolle Schritte vorschlägt. Einerseits lösen zwei Sonderausstellungen im Jahr - wie im Antrag gefordert - nicht das bisherige Museumsdefizit, andererseits binden sie die Sonderflächen des Stadtgeschichtlichen Museums über Gebühr, und die notwendigen Mittel sind nicht eingetragen. Wir sollten auch vor Augen haben, dass der Verwaltungsstandpunkt sehr wohl Ihre Anregungen aufgreift, aber eben das Machbare zeigt und - das finde ich persönlich besonders wichtig in Punkt 3 - deutlich das Ziel vor Augen behält: die geforderte Etablierung einer eigenständigen Ausstellungsfläche für die Bestände des Sportmuseums. Das ist das eigentliche Ziel. Daran sollten wir uns jetzt machen, wo der Naturkundemuseumsbeschluss gefasst ist. Dafür brauchen wir jetzt unsere Energie. Natürlich, die Verwaltung hat es uns vorgelegt, sie plant auch Exponatverleihungen, Themen, die das Thema berühren, und 2018 eine nächste größere thematische Ausstellung. Aber das ist für uns nicht die Lösung. Wir wollen eine echte dauerhafte Lösung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. S e i t e | 22 seums. Offenbar ist man zufrieden mit dem Zustand beim Stadtgeschichtlichen Museum, wo man den Sport ganz offenbar als nicht museumswürdig einschätzt - und in der Stadtverwaltung ebenfalls. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass irgendetwas Konstruktives vonseiten der Verwaltung geschehen ist, seit der Rat sich zuletzt mit dem Thema beschäftigt hat. Ich finde, es ist Zeit, ehrlich zu sagen, was man will. Herr Oberbürgermeister, wollen Sie, dass aus dem Kellerarchiv wieder ein Museum wird? Dann zeigen Sie bitte endlich mit Ihrer Verwaltung einen Weg auf und überlassen Sie das nicht den ehrenamtlichen Stadträten. Ein Verwaltungsstandpunkt wie der vorliegende ist jedenfalls nicht ernst zu nehmen. Ich zitiere: Das Stadtgeschichtliche Museum führt seine Bemühungen, mit Hilfe von Partnern Sammlungsbestände des Sportmuseums temporär an geeigneten Orten auszustellen, laufend fort. Dazu gibt es dann eine tabellarische Übersicht der sogenannten bisherigen Bemühungen. Wir lernen: In den Jahren 2005, 2007, 2008, 2010 und 2014 gab es insgesamt null Ausstellungen. Null! Wirklich ganz große Klasse, dass man das jetzt fortführen will. Frau Körner, dass Sie das jetzt übernehmen und als ausgewogenen und sinnvollen Schritt bezeichnen, wundert mich dann doch. Auf Anfrage der CDU-Fraktion teilte der Oberbürgermeister am 30.10.2015 mit - ich zitiere -: Es wird weiterhin angestrebt, die Sammlung Sportmuseum zu einem modernen, interaktiven und barrierefreien Museum zu entwickeln. Hierbei erscheint ein schrittweises Vorgehen möglich, in dem das sogenannte Schaufenster (Showroom) von der Unterbringung der Sammlungen und Nebenfunktionen abgekoppelt wird, so dass eine Ausstellung auf ca. 1200 qm Fläche ein erster großer Schritt zur Sichtbarmachung der großartigen Sammlung sein kann. Flächen dafür werden zurzeit geprüft. 30. Oktober 2015. Stadtrat Maciejewski (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Seit Jahren beschäftigen wir uns im Stadtrat immer wieder mit dem Thema Sportmuseum. Wir sagen auch immer wieder „Sportmuseum“, aber eigentlich das wissen wir alle - ist das ein riesiger Etikettenschwindel. Wir haben in Wirklichkeit nämlich gar kein Sportmuseum, wir haben ein Archiv in einem Keller, und das seit Jahren. Ein ungeliebtes - das merken wir im Verwaltungsstandpunkt wieder - Kellerkind des Stadtgeschichtlichen Mu- Ich dachte, man erfährt einmal, welches Ergebnis diese Prüfung hatte. Stattdessen teilen Sie, Herr Oberbürgermeister, heute lapidar mit: Ziel bleibt die Etablierung einer eigenständigen Ausstellungsfläche für die Bestände des Sportmuseums in angemessener Größe. Frau Körner schlägt jetzt vor, dass der Rat das beschließen soll. Prima. Da sind wir einen ganz großen Schritt weiter. Wissen Sie, Herr Oberbürgermeister, ich glaube Ihnen nicht mehr, dass das mit dem Sportmuse- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 um noch etwas wird, und meine Fraktion auch nicht. Genau deshalb haben wir heute auch diesen Antrag gestellt. Wir bleiben dabei: Wir möchten gern, dass er in dem Wortlaut, wie wir ihn beantragt haben, beschlossen wird. Ich glaube, dass das große Stadtmuseum durchaus in der Lage sein wird, zwei Ausstellungen zu realisieren. Ob es schon nächstes Jahr klappt, das weiß ich nicht. Ich denke aber, andere würden sagen: Wir schaffen das. Ich hoffe, es gibt einen positiven Ratsbeschluss, und ich hoffe, dass es damit wenigstens ein bisschen vorwärtsgeht. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick und Herr Schmidt haben sich gemeldet. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dr. Jennicke! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und im Livestream! Ich gehe jedes Jahr zu der Mitgliederversammlung des Fördervereins des Sportmuseums und kann Ihnen sagen, dass dieses Thema Sportmuseum immer wieder ein wichtiger Tagesordnungspunkt ist und dass man mit der gegenwärtigen Situation sehr unzufrieden ist - und das zu Recht. Ich erinnere an Beschlüsse, wo wir den Kassenbereich des ehemaligen Schwimmstadions als Showroom umbauen sollten. Wir haben ihn ein paar Mal hochwasserfest gemacht, Geld hineingesteckt. Passiert ist nichts. Hochwasserfest ist es dort, was Herr Lehmann geschrieben hat, wo sich gegenwärtig das Sportmuseum befindet, nicht. Auch dort läuft das Wasser bei Starkregen oder bei entsprechenden Dingen ein. Es werden Dinge vernichtet, die wir für unsere Kinder, Enkelkinder und Urenkel aufheben wollen. Trotzdem: Es klingt eigentlich sehr gut, zu sagen, das Stadtgeschichtliche Museum soll zwei Ausstellungen pro Jahr durchführen. Jeder weiß, dass Ausstellungen über Jahre vorweg geplant sind, sodass vor 2018 wirklich nichts möglich ist. Wir haben es gehört: Es gehen maximal nur vier im Jahr. Da sehe ich nicht einmal die Kosten, das sehe ich nicht als das Wesentliche. Ob es der Kulturetat stemmen kann, weiß ich nicht, aber wir als Stadt könnten es stemmen. Es ist also dort im Böttchergäßchen sicherlich schwierig, in den nächsten Jahren zwei Ausstellungen pro Jahr durchzuführen. Wir haben uns deshalb dazu entschieden, uns zunächst den Verwaltungsstandpunkt mit zu eigen zu machen. Frau Körner war vor uns da. Wir würden sagen, dass wir uns den auch mit zu ei- S e i t e | 23 gen machen, und wollen Folgendes sagen: Das Wichtigste ist der Punkt 3 im Verwaltungsstandpunkt. Der heißt: Ziel bleibt die Etablierung einer eigenständigen Ausstellungsfläche für die Bestände des Sportmuseums in angemessener Größe. Herr Lehmann hat es angesprochen - auch ich war schon bei RB -: Auch die haben Vorstellungen dazu. Man sollte endlich an einen Tisch kommen und gemeinsam beraten, was mit dem Kassenhäuschen wird, denn das möchte gern RB. Kann dahinter eine Ausstellungshalle mit Café gebaut werden, damit wir zumindest erst einmal den Showroom haben? - Es gibt also viele Möglichkeiten, für die wir auch Partner in der Stadt finden. Es ist tatsächlich so, dass bisher das Sportmuseum und auch seine Leitung etwas stiefmütterlich in dieser Form behandelt wurden. Frau Rohr war auch schon da, aber wir kommen einfach nicht weiter bei den Vorgesprächen, die wir als Stadträte, zum Teil auch jetzt die Verwaltung, hier getroffen haben. Ich denke, es ist wichtig, einen festen Ort zu haben. Alles andere bleiben - auch der Vorschlag der CDU - nur temporäre Maßnahmen, nur Hilfsmaßnahmen oder der Tropfen auf dem heißen Stein. Wir brauchen ein Sportmuseum, das die Bestände in angemessener Größe repräsentieren kann; denn bekannt ist das Sportmuseum als Archiv, als Quelle für viele andere Ausstellungen deutschlandweit. Ich gebe auch zu, obwohl das mit keinem bisher abgesprochen ist: Man muss sich wirklich überlegen, ob es im Stadtgeschichtlichen Museum tatsächlich so gut aufgehoben ist - bisher war es immer ein Stiefkind - oder ob wir es lieber ins Sportamt geben sollten. Ich habe das weder mit der einen Abgeordneten noch mit dem anderen Abgeordneten diskutiert, aber das sind Gedanken, die mir immer wieder durch den Kopf gehen, weil wir noch nie zu Lösungen gekommen sind. Ich bitte Sie trotzdem, auch die CDU-Fraktion, noch einmal zu überlegen, wenn wir gemeinsam den Verwaltungsstandpunkt hier abstimmen, ob wir nicht auch Ausstellungen sowohl im Rathaus als auch 2018 - wie es angeboten ist - im Böttchergäßchen durchführen. Ich hoffe, dass dafür Unterstützung da ist; denn der Antrag der CDU hat nur die eine Seite, aber die langfristige Seite fehlt. Wir müssen es wirklich langfristig denken, aber wir müssen es nicht so denken, dass es weiter zur unendlichen Geschichte wird. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt und Frau Niermann. - Kann ich dann die Liste schließen? Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Hollicks Rede gibt mir die Gelegenheit, es kurz zu machen. Liebe CDU-Fraktion, wenn wir bei der ganzen langen Geschichte zum Naturkundemuseum etwas gelernt haben sollten, dann das, dass uns nur eine gemeinsame Initiative hier voranbringt. Ich dachte eigentlich, dass wir schon vor einem halben oder Dreivierteljahr so weit gewesen sind, uns das alle einzugestehen, als wir nämlich bei RB Leipzig waren, uns das Trainingszentrum angesehen haben und als Sportausschuss uns zur Zukunft des Sportmuseums unterhalten haben. Da war eben klar: Im nächsten Doppelhaushalt müssen wir uns zusammensetzen und einmal gemeinsam überlegen, ob es nicht einen Weg gibt, der möglicherweise auch von der Priorität her umsetzbar wäre. Dass von der Verwaltung dazu möglicherweise auch in den nächsten Jahren nicht der große Wurf zu erwarten ist, weil dort andere Baustellen möglicherweise prioritär zu bearbeiten sind, das ist uns, glaube ich, allen klar. Deswegen: Ich bin vorhin angesprochen worden, denn ich bin derjenige gewesen, der Ihnen Populismus vorgeworfen und gesagt hat: „Der Antrag bringt uns dort keinen Schritt weiter“. Dazu stehe ich. Der Antrag bringt uns auf dem Weg zum Sportmuseum keinen Schritt weiter. Er spielt stattdessen zwei Museen - wenn man es jetzt einmal getrennt betrachtet - gegeneinander aus. S e i t e | 24 Liebe Frau Dr. Jennicke! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Eigentlich wollte ich zu diesem Thema gar nichts sagen. Ich habe mich jetzt doch dazu entschlossen, weil ich doch über diese Äußerungen, insbesondere von der Fraktion Die Grünen, aber auch von der Fraktion Die LINKE, sehr enttäuscht bin. Es geht hier um Leipzig, die eine Sportstadt ist, und um eine Sammlung, die kaum noch jemand kennt. Ich habe davon erfahren, kurz nachdem ich in den Stadtrat gewählt wurde. Wir haben sie uns auch angesehen. Es ist eine phantastische Sammlung. Wenn Sie einmal schauen: Sie gerät in Vergessenheit. Deswegen kann ich Ihre Auffassung, dass wir hier nur die Gesamtlösung haben müssen, überhaupt nicht teilen. Wo ein Wille ist, meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen, da ist auch ein Weg, auch wenn es ein Jahr oder anderthalb Jahre dauert. Ich kann nicht verstehen, warum das nicht möglich sein soll. Frau Hollick, wenn Sie meinen, das passt nicht ins Stadtgeschichtliche Museum - wir reden hier über einen Gebäudeteil, in dem durchaus auch ganz andere Ausstellungen immer wieder stattfinden. Warum soll das, meine Damen und Herren, nicht gehen? Bringt uns das nicht auch einen Schritt weiter in die richtige Richtung, nämlich einen Schritt weiter zur ständigen Ausstellung? Meine Damen und Herren, ich bitte Sie sehr: Überlegen Sie noch einmal! Vielleicht entschließen Sie sich doch noch, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank. Wir brauchen einen separaten Standort für das Sportmuseum, einen dauerhaften Standort für das Sportmuseum, wo sich das Sportmuseum in angemessener Weise präsentieren kann. Insofern stehen wir hier voll hinter dem Verwaltungsstandpunkt und müssen gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Im Sportausschuss haben wir uns letztens - zumindest nach meinem Verständnis - dazu verständigt, hier gemeinsam auch eine Lösung mit dem Kulturausschuss zu finden. Daran sollten wir arbeiten, statt uns hier gegenseitig vorzuwerfen, dass wir nicht geschlossen hinter dem Sportmuseum stünden, was meines Erachtens absolut nicht der Fall ist. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich denke, wir können zur Abstimmung kommen. Wir haben einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion, den ich zunächst zur Abstimmung stelle. Dann gibt es den Änderungsantrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes - durch Frau Körner eben zu einem eigenen Antrag erhoben - und dann das Original. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann. Wir kommen nun zum Verwaltungsstandpunkt, durch Bündnis 90/Die Grünen zum Änderungsantrag erhoben. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? Die Enthaltungen? Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Herren Beigeordnete! Zunächst zur AfD-Fraktion: Änderungsantrag vom 16. September. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Dieser ist bei 4 Pro-Stimmen mit großer Mehrheit abgelehnt. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Abstimmung: 1 Enthaltung, 21 Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. Damit entfällt die Abstimmung über das Original. 15.8 Erlebnispfade zum Waldumbau im Leipziger Auwald einrichten (VI-A02906) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.8.1 dazu VSP (VI-A-02906-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Klares Vorvotum - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrter Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte Gäste! Ich möchte es kurz machen: Dank an das Forstamt, das mit dem Verwaltungsstandpunkt schon die Umsetzung des Antrags in Angriff nimmt. Wir hoffen, mit dem Auwald-Lehrpfad in der Leipziger Bevölkerung ein größeres Verständnis für die Notwendigkeiten der Bewirtschaftung des Auwalds zukünftig zu erzeugen. Unser Auwald in der jetzigen Form ist eben kein Urwald. Um die aktuelle Artenvielfalt zu schützen und zu erhalten, bedarf es einer fachgerechten Bewirtschaftung. Dies zu erklären war Anliegen und Ziel unseres Antrags. Bitte stimmen Sie ihm zu. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist es einstimmig so beschlossen. 15.9 S e i t e | 25 ter! Liebe Gäste! Auch ich hätte nicht gedacht, dass es sich bei den ersten beiden Anträgen des Jugendparlaments um Papierkörbe dreht, aber hier stehe ich jetzt. Daran können Sie aber auch ablesen, dass die Situation diesbezüglich in Leipzig immer noch problematisch ist. Das ist, denke ich, allen Anwesenden klar. Diejenigen von Ihnen, die im Süden wohnen, werden womöglich wissen, dass am Alexis-Schumann-Platz die Situation besonders prekär ist. Dieser Antrag ist entstanden, weil Jugendliche auf uns zukamen und sich über die Müllsituation am Alexis-Schumann-Platz bei uns beschwerten. Seitdem der Antrag im Verfahren ist, bin ich persönlich unabhängig davon von zwei weiteren Jugendlichen angesprochen worden, ob wir denn nicht einmal etwas gegen den Müll am AlexisSchumann-Platz machen können. Ich denke, allein das zeigt, dass dieser Antrag sehr wichtig ist. Es handelt sich dabei auch nicht nur um Jugendliche, die auf das Kant-Gymnasium gehen, sondern auch um Personen allen Alters und Jugendliche aus verschiedenen Bildungseinrichtungen. Der Platz ist nun einmal einer der beliebtesten öffentlichen Aufenthaltsorte im Leipziger Süden. Deshalb ist unserer Ansicht nach der Verwaltungsstandpunkt unzureichend. Zudem gibt es aus unserer Sicht auch keine andere Lösung außer in ausreichender Anzahl festinstallierte Papierkörbe. Der Müllcontainer, der durch die Stadtverwaltung bereits aufgestellt worden ist, bietet zwar Entlastung, ist aber keine Lösung. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich um einen großen Platz handelt und dass die Menschen naturgemäß relativ lauffaul sind. Der Platz muss flächendeckend mit Papierkörben ausgestattet werden, wenn wir wollen, dass dieser Ort, der zentral an einer der beliebtesten und bekanntesten Straßen Leipzigs liegt, auch an einem heißen Sommertag sauber und ordentlich bleibt. Dass das erstrebenswert ist, darauf können wir uns hoffentlich hier alle einigen. Vielen Dank. Papierkörbe für „Alexis-SchumannPlatz“ (VI-A-02954) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 15.9.1 dazu VSP (VI-A-02954-VSP-01) Oberbürgermeister Jung: Frau Schenk, Herr Volger und Herr Hobusch. Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Herr Rambow. Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeis- Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Oberbürgermeister! Liebe Zuhörende und Livestream-Gäste! Wir würden uns gern den Verwaltungsstandpunkt als Antrag zu eigen machen. Es ist einerseits sehr löblich, dass die Jugendlichen sich offensichtlich so sehr für die Sauberhaltung von Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Plätzen und Orten interessieren. Das hätte vielleicht auch nicht jeder erwartet - wir schon, wir haben ein positives Bild vom Jugendparlament. Trotzdem ist es so, dass wir den Verwaltungsstandpunkt sehr geistreich und zielführend finden, denn am Ende wird genau das vorgeschlagen, was ihr eigentlich wollt, denn es soll am Ende eine bedarfsgerechte Prüfung geben. Das ist meiner Meinung nach sinnvoller, als einfach pauschal Müllkörbe aufzustellen. Zudem ist uns sehr wichtig zu betonen, dass die Schule bereits eigene Schulabfallbehälter hat, die eigentlich auch befüllt werden sollten. Nun ist mir klar, dass die Lebensrealität oft darauf hinausläuft, dass man mit seinem wie auch immer gearteten Pausensnack nach draußen geht und dort den Müll produziert. Vielleicht wäre hier auch das Anschaffen einer wiederverwendbaren Dose eine Möglichkeit. Ich bin immer sehr für Müllvermeidung. Nichtsdestotrotz würde ich um Zustimmung für den Verwaltungsstandpunkt bitten. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte Gäste! Liebe SPD, ich bin schwer enttäuscht. Ich werde das auch gleich ausführen. Worüber reden wir hier? - Über Jugendliche, die sich Gedanken machen über ihre Umgebung, die Müll regelkonform entsorgen und nicht einfach ins nächste Gebüsch werfen wollen. Ist das nicht genau die Wunschvorstellung von anständigen Jugendlichen, die gemeinhin existiert - vielleicht auch für die eher konservative Klientel. Es geht um ein, zwei oder drei Papierkörbe oder einen Müllcontainer. Schön, dass die Stadtreinigung jetzt auf der anderen Seite des Alexis-SchumanPlatzes einen Container platziert hat, aber glaubt wirklich jemand, man würde eine vierspurige Straße, wo auch noch die Straßenbahn zwischendrin quert, überqueren, um seinen Müll wegzuwerfen? Ist es nicht möglich, dass auf einem Platz dieser Größe auf beiden Seiten Container existieren? - So ist der Verwaltungsstandpunkt eben auch nicht zielführend. Ich bin schon etwas besorgt über den Umgang der Verwaltung mit dem Jugendparlament. Der Antrag des Jugendparlaments ist so klein, so logisch und so umsetzbar, trotzdem gibt es keinen positiven Verwaltungsstandpunkt. Warum? Ist das die Retourkutsche, weil die Verwaltung das Jugendparlament in der jetzigen Form so nie S e i t e | 26 gewollt hat, Herr Oberbürgermeister? - Einen anderen Grund kann ich nicht erkennen, die Jugendlichen so vor den Kopf zu stoßen und so zu frustrieren. Wenn der Stadtrat es wirklich ernst meint mit dem berechtigten Anliegen des Jugendparlaments, kann man diesem Antrag nur zustimmen. Die Frage stellt sich doch: Wie sinnvoll muss denn ein Antrag des Jugendparlaments noch sein, um in diesem Stadtrat eine Mehrheit zu bekommen? - Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadtratskollegen! Im Grunde ist alles schon gesagt, aber lassen Sie mich trotzdem noch einmal ein bisschen Öl ins Feuer gießen. Da kommen junge Menschen, nutzen das Parlament, das sie haben, stellen einen vernünftigen Antrag, und als Reaktion darauf wird oberlehrerhaft der Oberbürgermeister beauftragt, den erhobenen Zeigefinger vorzuzeigen und auf die Schulleitung zuzugehen und die Nutzung der schuleigenen Behälter zur Unterbringung der Pausenabfälle als oberstes Gebot zu erklären. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wiederhole es noch einmal: oberlehrerhaft und mit erhobenem Zeigefinger. Das ist nicht Dienstleistermentalität, die wir uns gegenüber dem Bürger durch die Verwaltung wünschen und erwarten. Das Bild, das hierdurch entsteht, ist das eines obrigkeitsstaatlichen Denkens. Das sollten wir uns gerade in Leipzig im 21. Jahrhundert vielleicht noch einmal genau aufs Brot schmieren und darüber nachdenken. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel, Herr Schlegel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich wollte eigentlich nichts sagen, aber nach der Debatte. - Ich glaube, meine Fraktion wird dem Antrag einfach zustimmen. Er ist sachlich so sinnvoll und richtig. Wenn man im Sommer über die Karl-LiebknechtStraße fährt, sieht man, dass der AlexisSchumann-Platz - es ist eben nicht der SchützPlatz - rege genutzt wird, und da muss Müll entsorgt werden. Punkt. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Wenn jetzt allerdings hier eine Linie aufgeht, die in die Richtung geht, dass das Jugendparlament bei Verwaltungsstandpunkten bevorteilt werden soll, nur weil es das Jugendparlament ist - so habe ich Redebeiträge vorher verstanden -, finde ich das auch nicht gut. Genau wie wir kritische, schwierige, doofe Verwaltungsstandpunkte bekommen, muss das auch das Jugendparlament aushalten. Wir sind der Rat. Wir können über den Antrag befinden und können uns auch den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen. Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Im Gegensatz zu einigen hier im Saal hat sich offensichtlich das Jugendparlament tatsächlich mit der Örtlichkeit genau vertraut gemacht. Der Platz unmittelbar am KantGymnasium, wo auch auf Antrag aus dem Stadtrat dieser Platz hergerichtet worden ist und deshalb ein Stück der Scharnhorststraße entwidmet worden ist und als Aufenthaltsplatz hergestellt ist, ist der Heinrich-Schütz-Platz, der von der Hardenbergstraße, Scharnhorststraße, Kochstraße und Karl-Liebknecht-Straße umsäumt wird. Hier geht es um den gegenüberliegenden, auf der Karl-Liebknecht-Straße ostwärts liegenden Platz, nämlich den Alexis-Schumann-Platz, der umgrenzt wird von der Scharnhorststraße, Hardenbergstraße, Karl-Liebknecht-Straße und Andreasstraße. Der hat also nichts mit dem Platz zu tun. Oberbürgermeister Jung: Ich bitte den Kollegen Rosenthal kurz um Stellungnahme, um vielleicht das eine oder andere noch einmal richtig zu rücken. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich bin schon ein bisschen erstaunt, dass man der Verwaltung jetzt unterstellt, wir würden das Jugendparlament nicht ernst nehmen. Der Verwaltungsstandpunkt, glaube ich, führt klar aus, dass wir es ernst nehmen, indem wir nämlich sofort reagiert haben und einen Container auf die Seite gestellt haben, wo wir das Problem sehen, nämlich gegenüber der Schule. Eine VorOrt-Begehung hat ergeben, dass dort das größte Müllproblem ist. Darüber hinaus muss man einfach auch einmal fair mit der Verwaltung sein: Wir haben hier ein S e i t e | 27 Papierkorbkonzept gemeinsam verabschiedet. Sie kennen die prekäre Situation zur Sauberkeit und zu Papierkörben in unserer Stadt. Sie wissen, dass wir gemeinsam verabschiedet haben, 2.000 Papierkörbe in dieser Stadt abzubauen. Da helfen uns drei Papierkörbe an einem bestimmten Platz nicht, da uns dieses Thema an fast allen Stadtplätzen verfolgt. Wenn wir an der Stelle ehrlich miteinander sind, dann müsste man hier tatsächlich noch einmal neu über Sauberkeit und auch über das Papierkorbkonzept diskutieren. Das, was jetzt die Stadtreinigung als unser Dienstleister macht, ist, eine Analyse vorzunehmen, wo tatsächlich Hotspots in unserer Stadt sind und an welcher Stelle wir Papierkörbe wegnehmen und Papierkörbe aufbauen sollten, um an bestimmten Schwerpunkten tatsächlich die Sauberkeit in den Griff zu bekommen. Insofern ist diese Debatte, die Sie heute hier führen, wenig hilfreich. Ich sage aber trotzdem: Wir haben reagiert. Wir haben einen Container aufgestellt. Insofern nehmen wir natürlich an dieser Stelle die Jugendlichen und das Jugendparlament sehr ernst. Eine andere Unterstellung lasse ich hier einfach nicht durchgehen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Rosenthal, ich kann vieles von dem nachvollziehen, was Sie gesagt haben, dass man das auch in der Stadt insgesamt als Problem betrachten muss und dass es nicht nur an diesem einen Platz ein Problem ist. Wenn Sie aber Ihren Verwaltungsstandpunkt im letzten Satz formulieren - das zitiere ich jetzt -: „Bestehen bleibt jedoch der Appell, Pausenabfälle in die Schulbehälter einzuwerfen“, dann zeigt das eben, dass Sie die Jugendlichen nicht ernst nehmen, weil das nämlich verdammt noch einmal heißt, dass wir als Stadt der Auffassung sind: Die Menschen sollen den Müll dort einwerfen, wo wir Papierkörbe stehen haben, und nicht die Papierkörbe dorthin bringen, wo der Müll vorhanden ist. Das ist das Oberlehrerhafte, und deswegen nehmen Sie die jungen Menschen nicht ernst. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt abstimmen. Zunächst Frau Schenks Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes als Änderungsantrag zum Beschlusspunkt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen. Abstimmung: Das heißt im Ergebnis: 31 dafür und 30 dagegen. Damit ist der Verwaltungsstandpunkt mehrheitlich so beschlossen. 15.10 Umsetzung Lärmaktionsplan (LAP) und Luftreinhalteplan (LRP) Leipzig durch Lkw-Durchfahrtsverbot (VI-A02981) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.10.1 dazu VSP (VI-A-02981-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wünschen Sie das Wort? - Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Was möchte die Fraktion DIE LINKE, wie viele andere Stadträte, von anderen Fraktionen erreichen? - Nichts anderes, als dass im Stadtgebiet der Stadt Leipzig nur solche Lkw ab 3,5 Tonnen das Stadtgebiet befahren dürfen, die im Stadtbereich einen Ziel- oder Quellpunkt haben. Für alle anderen Lkw soll die Durchfahrt gesperrt werden. Eine rechtliche Grundlage gibt die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 Satz 1: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie […] zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen […]. In Sachsen gibt es aktuell bereits in mindestens acht Städten und Kreisen solche Durchfahrtsverbote, wie aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf die Kleine Anfrage hervorgeht. Leipzig, liebe Kolleginnen und Kollegen, war aufgrund der vorhandenen verkehrlichen Situation genötigt, die Umweltzone einzurichten. Sehen wir uns die Ergebnisse an, dann erkennen wir zwar die Reduktion des Feinstaubes, aber auch eine nicht befriedigende NOx-Situation. Letzteres hat seine Ursache in der mit Hilfe organisierter Kriminalität umgangenen Abgaswerte der Autoproduzenten - wohlgemerkt: auf Kosten der Gesundheit der Menschen in unserer Stadt wie auch in vielen anderen Städten. Hier hätte man mal ermitteln sollen und sich nicht mit solchen Fragen beschäftigen, ob eine Rücknahmegarantie eine Versicherung ist, und dann 1.000 Arbeitsplätze auf das Spiel stellen. S e i t e | 28 Der Feinstaub hat wesentliche Ursachen in Verwirbelungen, Abrieb und direkter Emission. Wesentlicher Verursacher sind die Großfahrzeuge selbstverständlich auch natürliche, nicht vermeidbare Emissionen. Was den Lärm betrifft, ist die Sache noch einfacher. Hier lässt sich jedem Verkehrsteilnehmer, jeder Baustelle und jedem Lebewesen genau sein Anteil an der Gesundheitsgefährdung zuordnen. Oh Wunder, auch hier hat der LkwVerkehr einen erheblichen Anteil. Nun, wie begegnen die Verantwortlichen der Stadt unseren Vorschlägen, die nicht einmal die unseren sind, sondern aus der Bürgerschaft heraus unüberhörbar sind? - Ich zitiere aus dem Verwaltungsstandpunkt: Mit der Fertigstellung des Autobahnringes um Leipzig ist Durchgangsverkehr durch Leipzig, speziell auch für Lkw, nicht mehr notwendig. Bereits die Vorher-NachherBefragung an der Stadtgrenze Leipzig 2006 und 2007 ergab, dass der LkwDurchgangsverkehr durch Leipzig aufgrund der Wirkung des Autobahnrings deutlich zurück gegangen ist und faktisch kaum noch eine Rolle spielt. Liebe Kollegen, denken Sie darüber einmal einen Moment nach. Der Autobahnring hat uns den Durchgangsverkehr genommen, aber das walte Hugo. Wahrscheinlich wären wir ohne den Ring schon heute klinisch tot und nicht erst in vier Jahren, wenn wirklich mehr als 700.000 Menschen in unserer Stadt leben und wir uns weiter so in Wohlgefallen sonnen wie im Verwaltungsstandpunkt. Es wird völlig übersehen, dass 2005 die Mautgebühr eingeführt wurde und damit ein Anreiz geschaffen wurde, die Autobahn zu verlassen. Der technische Fortschritt hat durchaus auch negative Seiten. Zum Beispiel kann man heutzutage durchaus seine Touren wirtschaftlich optimieren. Sie können mir glauben: Was machbar ist, wird auch gemacht. Nun haben wir in unserem Antrag München als Vorbild für solch eine Lösung genommen, um den Durchgangsverkehr zu stoppen. Hier haben wir ein Muster, was machbar ist. Was macht die Verwaltung? - Sie erklärt den Stadträten, die ja so doof sind, dass München nicht Leipzig ist und dort der Verkehr anders fließt und organisiert ist als in Leipzig. Eigentlich müsste man den Verwaltungsstandpunkt zurückweisen, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, irgendwie muss den Mitarbeitern das Gewissen geplagt haben, denn sie räumen ein, dass sie gar nicht wissen, was sie schreiben. Ich zitiere: Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Da die für die Bearbeitung der Prüfaufträge des Lärmaktionsplans notwendige Stelle erst ab dem 01.01.2016 besetzt werden konnte, aber bei der Prioritätensetzung für die Ressourcenplanung auch das Thema Prüfung der Anordnung von Tempo 30 vor Kitas und Schulen zu berücksichtigen war, konnte die Bearbeitung dieses Prüfauftrages seitens des VTA erst für das 2. Halbjahr 2016 eingeordnet werden. Nun will die Fraktion DIE LINKE nicht, dass wir etwas verhindern, was es gegebenenfalls gar nicht gibt. Wissend handeln war immer unsere Prämisse. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Zählung zu Ende ist, wollen wir schon, dass der Lkw-Verkehr für Durchgang gesperrt wird. Deshalb geben sie Ihre Stimme unserem Antrag. Ich will noch einmal darauf hinweisen: Wir haben gebeten, dass das Datum auf den 30.06.2017 geändert wird. Ansonsten wollen wir nicht den Verwaltungsstandpunkt abstimmen, sondern den unsrigen. - Damit danke. Oberbürgermeister Jung: Im Antrag 30.06.2017 als Beschlussvorschlagsänderung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? - Nun muss ich auszählen lassen. Abstimmung: 24 dafür, 31 dagegen und 3 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. 15.11 Umsetzung von Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und im öffentlichen Raum (VI-A-02989-NF-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.11.1 dazu VSP (-02989-NF-01-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Wer wünscht das Wort? - Frau Gehrt. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterin! Werte Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In Leipzig gibt es keine kommunale Richtlinie für Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und auch keine Strategie für Kunst im öffentlichen Raum. Es existiert lediglich die Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum, die allerdings keine wirkliche Entscheidungsgrundlage über Vorhaben in einem gesamtstädtischen Kontext darstellt. Es gibt in Leipzig auch ein SachverständigenForum für Kunst im öffentlichen Raum, das die Stadt berät. Es beschäftigt sich laut neuer Satzung aber nicht mehr mit Kunst am Bau, da S e i t e | 29 schlichtweg kaum noch Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben realisiert wird. Das letzte wurde im Zuge der Sanierung des Ankers 2014 ausgeschrieben. Dieser Kreis von ExpertInnen, dem ich seit geraumer Zeit als Vertreterin des Fachausschusses Kultur angehöre, beklagt sich also nicht zu Unrecht, dass es nur reagieren und kaum agieren kann. Auch Leipziger Künstler, Künstlerinnen und Verbände beklagen seit Jahren, dass es keine Richtlinie für Kunst am Bau in Leipzig und nur sehr selten ein Budget gibt. In Leipzig befinden sich viele neue Bauvorhaben in Planung, darunter zahlreiche Schulen. Kunst am Bau und im öffentlichen Raum würde die Ausstrahlung dieser Bauvorhaben verstärken und auch für regionale Künstler und Künstlerinnen ein Betätigungsfeld schaffen. In Dresden gibt es bereits seit 1994 eine Richtlinie für Kunst am Bau im öffentlichen Raum, die sich an der Bundesrichtlinie und der des Freistaates orientiert. Auf deren Grundlage wurden 2016 Wettbewerbe für drei Schulbauvorhaben in Dresden durchgeführt. Worauf warten wir also noch in Leipzig? Der Freistaat Sachsen hat die Anwendung der Bundesrichtlinie in seine Richtlinie für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben in Sachsen festgelegt. Darin steht: Es gehört zu den Aufgaben des Freistaates, die zeitgenössische bildende Kunst zu fördern. Daher werden bei Großen Baumaßnahmen in der Regel Leistungen an bildende Künstler vergeben. Weiter ist dort zu lesen: Die für Kunst am Bau verfügbaren Mittel werden im Regelfall auf der Grundlage der Bauwerkskosten ermittelt. Der prozentuale Anteil von Mitteln für Kunst am Bau beträgt zwischen 0,4 und 2 Prozent der Bauwerkskosten. Wir fordern heute in unserem Antrag noch keinen festgelegten Prozentsatz für Kunst am Bau in Leipzig, aber wir fordern, dass in einem partizipativen Verfahren eine Richtlinie für Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben erarbeitet wird, die sich an Bundes- und Landesrichtlinien orientiert. Zudem fordern wir eine Strategie für Kunst im öffentlichen Raum, die den gesamtstädtischen Kontext betrachtet, um auf dieser Grundlage auch bei Anfragen an das Sachverständigen-Forum besser entscheiden bzw. steuern zu können und als Kommune selbst tätig werden zu können. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 S e i t e | 30 Ich bitte Sie deshalb inständig - auch im Namen der Leipziger Künstler und Künstlerinnen -, unserem Antrag heute zuzustimmen. Sie würden uns einen Meilenstein voranbringen und erweisen der Kunst in Leipzig und den Künstlern einen großen Dienst. tagt sie ein bisschen zu wenig. Wir haben relativ wenige Berichte im Kulturausschuss bekommen in meiner Amtszeit. Aber im Prinzip ist schon etwas da. Auch die Verwaltung sagt: Kriterien wären gut, wenn sie entwickelt werden würden. Der Zeitraum ist auch kein Problem mehr. Der Verwaltungsstandpunkt dagegen ist unzureichend und deshalb abzulehnen, da dieser nicht die Erarbeitung einer Richtlinie vorsieht, sondern lediglich die eines Kriterienkatalogs. Punkt 2, denke ich, ist noch so eine entscheidende Sache, dass die Kommune bekannt gibt, was sie vorhat, und zwar, was eventuell auch eine Möglichkeit wäre, dass Kunst am Bau ausgeschrieben oder aufgerufen werden kann bis hin zum Wettbewerb. Ich denke, so eine Verlässlichkeit wünschen sich die Künstler und auch die Verbände dazu. So etwas können wir auch machen. Das ist nicht fern aller Welt. Wenn Sie sich die Dresdner Richtlinie ansehen: Die ist machbar. Da der Antrag nun nicht am Erarbeitungszeitraum scheitern sollte - es steht in Punkt 1 noch: „bis zum 1. Quartal 2017“ -, würden wir das ändern auf: „Ende 2. Quartal“, damit es machbar erscheint. Bitte stimmen Sie zu. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, bitte. Stadtrat Albrecht (CDU): Meine Damen und Herren! Für Kunst am Bau sind die Architekten zuständig. Die machen Entwürfe. Darauf legen wir großen Wert, und das ist in Ordnung so. Wenn wir unsere Bauvorhaben weiter verteuern wollen, dann sollten Sie dem Antrag zustimmen. Wenn Sie das nicht wollen, wenn Sie sinnvoll mit Steuergeldern umgehen wollen, dann lehnen Sie - wie wir - diese Vorlage ab. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Antrag zustimmen und freuen uns, dass das doch gar nicht so ein Widerspruch ist. Ich war über die Einbringung jetzt nicht ganz so begeistert, weil wir im Ausschuss an sich festgestellt haben, dass nicht so große Unterschiede sind. Aber deshalb möchte ich einfach noch einmal darauf hinweisen. Ich möchte auch gleich ankündigen: getrennte Abstimmung der beiden Punkte. Welchen Mehrwert bringt der Antrag im Vergleich zum Verwaltungsstandpunkt? - Das ist, wie schon gesagt, bei dem Punkt 1, dass es eine Richtlinie gibt und nicht nur eine Durchführungsbestimmung. Hier möchte ich sagen: Es ist nicht so, dass keine Strategie da ist. Ziehen Sie sich diese Durchführungsbestimmung einmal aus dem Internet - dort ist sie zu finden - heraus. Darin steht schon einiges. Zudem tagt die Kommission auch. Das ist also durchaus im Gange. Mir Es entscheidet sich vor allen Dingen an den Prozenten, wo man wirklich diskutieren muss: Will man wirklich wie Dresden mindestens 1 Prozent schreiben, oder sagt man: Man geht in ganz andere Relationen hinein? - Wir haben dort keinen Zwang. Wir sind nicht von den Prozenten gebunden an Bund und Land, darin 1 oder 2 Prozent vorzusehen. Das können wir frei entscheiden. Es gibt aber die Möglichkeit, dass man weiß: Dort kommt dieser und jener Bau. Die Kommune, die selbst Bauherr ist, gibt die Möglichkeit dort, dass sich Künstler Gedanken machen und etwas einreichen können. Die Sache zum Thema Kunst im öffentlichen Raum ist geregelt. Es ist nicht so, dass wir keine Regelung haben. Dazu tagt auch die Kommission. Es wäre einfach nur wichtig, dass die Kriterien ein Stückchen deutlicher werden. Deshalb können wir der Sache an sich zustimmen und hoffen, dass man damit - da es auch keinen Protest von der Verwaltung im Ausschuss gab - etwas sehr Griffiges hat. Bitte getrennte Abstimmung der beiden Punkte des Antrags. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Schenk noch. Stadträtin Schenk (SPD): Der Applaus kam jetzt zwar spät, aber ich kann Ihnen für meine Fraktion schon einmal sagen, dass ich mich der Rede anschließen kann. Vielen Dank an die Fraktion DIE LINKE für den sehr gelungenen Antrag. Wir halten das für eine sehr sinnvolle und wirklich auch für die KünstlerInnen wertvolle Maßnahme. Heute werden anscheinend gern Korrelationen aufgebaut: Wenn man gegen Mülleimer und für Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 S e i t e | 31 Container ist, ist man auch gegen das Jugendparlament; wenn man für diesen Antrag ist, ist man auch für das wahllose Geldausgeben. Es ist ganz spannend heute - wie in der Logikvorlesung. Es fragt Dr. Barthelmeß. Sind Sie da? - Herzlich willkommen. Die Kollegin Dubrau ist erkrankt. In Vertretung antwortet Kollege Albrecht. Wir sind nun folglich fürs Geldausgeben und für schöne Gebäude. Ich denke, die anderen Städte können das auch. Normalerweise bin ich nicht der Meinung, dass man es so machen sollte wie in Dresden. Hier in diesem speziellen Fall - so würde ich sagen - sollten wir es wagen. Wir haben viele regionale Künstlerinnen und Künstler mit Strahlkraft, die die Gebäude verschönern können. So eine schöne Stadt wie Leipzig kann sich das auf jeden Fall leisten. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frage: Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es steht der Beschlussvorschlag zur Abstimmung in beiden einzelnen Punkten. Zu Beschlusspunkt 1 des Antrags DIE LINKE bitte ich um Ihr Handzeichen mit der Änderung „2. Quartal 2017“. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Bei 2 Enthaltungen und einigen Gegenstimmen mit großer Mehrheit so beschlossen. Beschlusspunkt 2: „bis zum 2. Quartal 2017 wird geprüft, bei welchen kommunalen Bauvorhaben realisiert werden kann“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Wenige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. Vielen Dank. Wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts 15. Es folgt TOP 16 nach der Pause. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung für eine halbe Stunde. Um 17.30 Uhr geht es weiter. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Wir setzen die Ratsversammlung mit den Einwohneranfragen fort. 9 Einwohneranfragen 9.2 Bebauung des Leuschnerplatzes (VI-EF03240) Einreicher: Dr.-Ing. habil. Hartmut Barthelmeß Ist die geplante Bebauung des Leuschnerplatzes […] unter Mitnahme der Tradition wirklich langfristig und nachhaltig an der gesamtstädtischen Entwicklung ausgerichtet und im Einklang mit Zukunftsstadt 2030? Dazu drei Unterfragen. Erstens: Wurde kommunalpolitisch und nicht nur bautechnisch berücksichtigt, dass die Bebauung des ambitioniert gelegenen Leuschnerplatzviertels keine übliche Lückenschließung ist, sondern lang- und mittelfristig die Stadtentwicklung und die Außenwahrnehmung von Leipzig positiv oder negativ beeinflussen wird? Antwort: Den von Stadtrat am 16. Dezember 2015 beschlossenen Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Wilhelm-Leuschner-Platzes gingen umfangreiche, langandauernde und auch mit diversen öffentlichen Veranstaltungen und bürgerschaftlichen Diskussionen geführte Abwägungsprozesse voraus, in deren Ergebnis sich der Stadtrat für diese Leitlinien entschieden hat. Sie stellen nach Auffassung der Verwaltung eine visionäre Zukunftsperspektive für das zukünftige Quartier sicher. Im Sinne der Leipzig-Charta für die Entwicklung der europäischen Stadt sind mit diesen Leitlinien durch den Stadtrat wichtige Eckpfeiler beschlossen worden. Dies sind zum Beispiel die angestrebte Nutzmischung, eine hohe urbane Dichte, die Markthalle als besonderer Magnet und große zusammenhängende Freiflächen, die bei unterschiedlicher Gestaltung einzelner Teilbereiche eine weitere innerstädtische Bühne für die Stadtgesellschaft und ihre Gäste sein wird. In diesem Sinne stellen die Leitlinien sowie das den Leitlinien zugrunde gelegte Konzept der Architekten Wolf/Pelcák eine Zusammenführung von Tradition und Vision sicher. Das soll anhand einiger Punkte beleuchtet werden: Der Stadtrat hat sowohl der konsequenten und vollständigen Wiederherstellung des ehemaligen Stadtgrundrisses eine Absage erteilt als auch städtebaulichen Ansätzen, die insgesamt und bewusst mit allen Traditionslinien brechen. In diesem dritten und eigenständigen Weg liegt nach unserer Auffassung eine besondere visionäre Kraft des städtebaulichen Konzeptes. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Mit den Leitlinien ist auch vorgegeben worden, dass zur Gestaltung der späteren Einzelgebäude sowie des großen Freiraums Wettbewerbe oder andere Qualifizierungsverfahren durchzuführen sind. Dadurch kann eine besondere und herausragende Gesamtgestaltung des Quartiers erreicht werden, die die Außenwahrnehmung positiv beeinflussen wird. Anschließend ist zu betonen, dass ausdrücklich begrüßt wird, dass sich die Bürgerschaft so umfassend und mit viel Engagement in den Diskussionsprozess zur Gestaltung des zukünftigen Quartiers eingebracht hat und sicherlich auch zukünftig einbringen wird. Unter anderem wird der Stadtrat hierdurch in die Lage versetzt, zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Danke. S e i t e | 32 Sichtbeziehung zwischen Stadtbibliothek und Innenstadt, in der Diskussion um das Freiheitsund Einheitsdenkmal, in der Bebauung um die Markthalle oder um die Ansiedlung von neuen wissenschaftlichen Instituten mit einem Wohnanteil. Ich glaube, dass wir uns trefflich über Visionen streiten können, aber angesichts des Prozesses, wie es angelegt worden ist, glaube ich, dass wir hier alle Chancen haben, auf der jetzt vorliegenden Basis eine hochwertige Entwicklung vorzunehmen. Ich kann Sie nur bitten, sich dort einzubringen, wo die weitere Diskussion stattfinden wird. Diese wird stattfinden in unterschiedlichen Gremien und Entwicklungsforen. Herr Albrecht, möchten Sie dazu ergänzen? Oberbürgermeister Jung: Soweit Herr Albrecht. - Sie haben natürlich die Möglichkeit der Nachfrage. Ich bitte allerdings um Verständnis, dass vielleicht nicht zu jeder Frage Herr Kollege Albrecht auskunftsfähig ist. Eventuell muss man dann noch einmal nachsteuern. Dr.-Ing. Barthelmeß (Einwohner): Sehr geehrte Ratsversammlung! Ich habe in dem Beitrag eigentlich nichts Neues gehört. Meine Frage ging in die Richtung: Was ist die Vision? Oder für diejenigen, die damit nichts anfangen können: Was ist das Leitthema, was mit dem Leuschner-Platz umgesetzt werden soll in der Stadtplanung? Umfangreiche Diskussionen sind ja kein Ausdruck dafür, dass damit eine Qualität definiert wird. Die Qualität ist: Welche Vision ist der Grundgedanke für diese Planung? Ich hatte in meiner Anfrage auch auf Leipzig 2030 verwiesen. Dort sind derartige Visionen entwickelt worden. Mein Vorschlag wäre, dass man ergänzend zu diesen Leitlinien - ich stelle mich gar nicht gegen diese Leitlinien, sie sind bautechnisch notwendig und für das handwerkliche Umsetzen sicher wichtig - klärt: Was ist diese Vision, die dem Ganzen zugrunde liegen sollte? Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, dass das der falsche Ort ist, Herr Barthelmeß, das zu beantworten. Ich muss dem Kollegen Albrecht jetzt einmal zur Seite springen. Ich glaube, dass diese Diskussion, welche Vision für diesen Platz stadtentwicklungspolitisch die richtige ist, in der Tat in unterschiedlichen Veranstaltungen dezidiert diskutiert worden ist und im Ergebnis von unzähligen Workshops gefunden worden ist in der Bürgermeister Albrecht: Nein. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ist es richtig, dass sich derzeit in der Stadtverwaltung mit diesen Visionen beschäftigt wird und dort ein Konzept erarbeitet wird, das Anfang nächsten Jahres vorliegen wird? Gehe ich auch richtig in der Annahme, dass sich nicht nur einzelne Gruppen und nicht nur aus einer einseitigen städtebaulichen oder architektonischen Sicht im nächsten Jahr mit diesen Nutzungsansprüchen beschäftigt wird, sondern dass dann auch wirklich die breite Bürgerschaft wieder mit einbezogen wird, dass es aber erst einmal eines fundierten Konzeptes bedarf? Oberbürgermeister Jung: Sie gehen völlig richtig in der Annahme. Nur eines ist auch richtig, Herr Schlegel: Die Qualität dieses Platzes wird letztlich an der Architektur hängen. Das wird die spannende Frage sein. Ob man dann einen großen umfassenden Beteiligungsprozess organisieren kann, das weiß ich nicht Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Dann muss ich noch einmal nachfragen, weil es da immer auf eine bestimmte Grundsatzdiskussion ankommt: Teilen Sie die Auffassung, dass in einer bevölkerungsmäßig wachsenden Stadt ungehindert öffentlich nutzbare Freiräume umso wichtiger in ei- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 ner solchen Stadt sind, auch im Inneren der Stadt? Oberbürgermeister Jung: Ja, das teile ich von ganzem Herzen. - Vielen Dank. 9.3 Felsenkeller-Gelände (VI-EF-03242) Einreicher: David Terhart Ebenfalls wird Kollege Albrecht antworten. - Herr Terhart, sind Sie anwesend? - Herzlich willkommen. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Terhart! Zu Frage 1: Ja, die Baumfällungen geschahen auf korrekter Grundlage. Es war keine individuelle Interessenbeförderung im Spiel. Für die Fällung der Bäume wurde eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Grundlage für die Genehmigung war ein Gutachten zum Zustand, dem Erhaltenswert und der Verkehrssicherheit des Baumbestandes. Gutachter war Herr Prof. Dr. Jesch, seines Zeichens öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertungs- und Entscheidungsfragen im Obstbau, in Baumschulen für Gehölze, Schutz und Gestaltungsgrün, Gehölzwerteermittlung, Baumsanierung und Bewertung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Dabei wurden alle Bäume auf dem gesamten Grundstück untersucht. Die meisten Bäume weisen demnach Schäden auf. Einige Bäume zeigten besonders starke Schäden, andere haben noch eine gewisse Lebensdauer. Die Errichtung der Stellplätze hätte keine Baumfällungen erforderlich gemacht und wäre mit leichten Veränderungen auch bei einem Erhalt der Bäume möglich gewesen. Das Baumgutachten datiert vom 15.04.2013, während die Planung für den konkreten Umfang und die Lage der Stellplätze erst von 2016 stammt. Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass der größte Teil der Stellplätze bereits durch die Veranstaltungsnutzung des Felsenkellers bauordnungsrechtlich notwendig herzustellen ist, ein Verzicht auf den Supermarkt somit kein Verzicht auf die Stellplätze bedeuten würde. Zu Frage 2: Die Genehmigung baulicher Anlagen richtet sich unter anderem nach dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht des Bundes und des Freistaates Sachsen und nach kommunaler Satzung, zum Beispiel Bebauungsplänen. Die Frage wäre daher je nach konkretem Fall gegebenenfalls auch anders zu beantworten. S e i t e | 33 Am konkreten Standort und für die konkrete Planung ist der erste Teil der Frage mit Nein zu beantworten. Der Stadtrat muss den Supermarkt nicht genehmigen. Das bedeutet konkret: Für den Supermarkt wurde ein Bauantrag eingereicht, der sich derzeit im Verfahren gemäß sächsischer Bauordnung befindet. Ein Baugenehmigungsverfahren ist ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Hier wird die Übereinstimmung des Vorhabens mit geltenden Rechtsvorschriften geprüft. In diesem Fall liegt das Grundstück in einem sogenannten unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist in diesem Bereich planungsrechtlich zulässig, wenn es sich unter anderem nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Daneben werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie weiteres Fachrecht - zum Beispiel Denkmalrecht, Emissionsschutzrecht, Umweltrecht - im notwendigen Umfang geprüft. Stehen einem Vorhaben keine der zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen, ist durch die zuständige Behörde eine Baugenehmigung zu erteilen. Das heißt, es besteht dann ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung. Eine Beteiligung politischer Gremien ist im Baugenehmigungsverfahren gesetzlich nicht vorgesehen, das heißt auch nicht zulässig. Ob das politische Gremium des Stadtrats den Bau begründet verhindern kann, ist theoretisch möglich, praktisch nach Auffassung der Verwaltung mindestens dringend nicht zu empfehlen. So könnte der Stadtrat zwar eine Veränderung des geltenden Planungsrechts nach § 34 BauGB durch einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans erreichen, die Gemeinden sollen jedoch nur Bebauungspläne aufstellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das heißt, die Begründung für die Aufstellungsnotwendigkeit eines B-Plans muss ich städtebaulich herleiten. Städtebaulich sind allerdings bereits Vorgaben durch den vom Stadtrat beschlossenen Stadtentwicklungsplan Zentren gegeben, nachdem die Fläche des Vorhabens innerhalb des C-Zentrums Plagwitz liegt. Die festgelegten Zentren dienen ganz explizit der gewünschten Konzentration des Einzelhandels auf diese Zentren, die integrierte, gut erreichbare Lagen darstellen. Ein B-Plan zur Unterbringung dieses noch dazu flächenmäßig einem Nahversorger entsprechenden Einzelhandelsvorhabens würde daher Zweck und Ziel des Stadtentwicklungsplanes Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Zentren widersprechen und könnte dadurch eine Gefährdung seiner generellen Wirksamkeit darstellen. Zu Frage 3: Eine Bürgerbeteiligung kann rechtlich kein Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens nach § 34 BauGB sein, da - wie dargestellt - hier ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung besteht, wenn die behördlich zu prüfenden Vorschriften einem Vorhaben nicht entgegenstehen. Das Ergebnis einer Bürgerbeteiligung dürfte somit keinen Eingang in die Baugenehmigungsentscheidung finden, womit das Ziel einer Beteiligung verfehlt wäre. S e i t e | 34 muss nicht unbedingt ein neuer Supermarkt entstehen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Terhart, das können wir nur so zur Kenntnis nehmen, aber es gilt das Eigentumsrecht in Deutschland. Es steht Ihnen frei, sich zu organisieren, aber wir als Stadt müssen rechtlich sauber mit Anträgen umgehen. Frau Gabelmann hat noch eine Nachfrage. Bei einem B-Planverfahren würden dagegen auch die in diesem Verfahren vorgesehenen Bürgerbeteiligungen durchzuführen sein. Dass es für ein B-Planverfahren jedoch aus Verwaltungssicht keine städtebauliche Begründung gibt, wurde gerade ausgeführt. Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich wollte wissen, ob die Information richtig ist, dass das Baumgutachten von einem Gebäudegutachter erstellt wurde. Zum Abschluss sei darauf hingewiesen, dass sich bereits ein Antrag auf Einleitung eines BPlan-Verfahrens im Geschäftsgang des Stadtrates befindet. Im Zusammenhang mit diesem wird die Verwaltung noch einmal ausführlich die planungsrechtlichen Themen darstellen. Bürgermeister Albrecht: Nein, nein, das habe ich ausführlich vorgetragen. Der Gutachter war Herr Prof. Dr. Jesch. Ich könnte jetzt noch einmal die 15 oder wie vielen speziellen fachlichen Kompetenzen wiederholen, die der Gutachter hat. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Albrecht. - Auch hier gibt es die Möglichkeit der Nachfrage, sofern das heute in unserer Hand liegt. - Herr Terhart, bitte schön. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Albrecht. - Wir schließen die Einwohnerfragen. Ich rufe die Petitionen auf. 10 10.1 Terhart (Einwohner): Danke erst einmal für die ausführliche Begründung. Für mich hat sich jetzt erst einmal einiges geklärt, vor allem mit dem Baumgutachten. Das ist aufgeklärt. Das Ganze war 2013 auch schon einmal Thema. Da ging es darum, ob der Supermarkt in das Gebäude hineinkommt. Da gab es schon einige Zeitungsartikel usw. Da hat Heinrich Neu, von dem ich nicht weiß, wer das ist - damals wohl Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt -, gesagt, die Frage, ob solch eine Nutzung richtig sei, wolle er gern politisch beantwortet wissen. So kann man ihn zitieren. Verschiedene Stellen - zum Beispiel verschiedene Akteure im Westen, die Schaubühne - wollten das Ganze auch unter Beteiligung der Bürger klären, weil gerade dieser Standort, der Felsenkeller, nicht irgendeine grüne Wiese ist, wohin man einen Supermarkt bauen kann. Ich finde es nicht in Ordnung, wie das jetzt läuft. Es mag sein, dass es aus Verwaltungsgründen oder auf irgendwelchen Vorschriften alles rechtlich den richtigen Weg geht, aber an dieser Stelle Petitionen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage für die Kreuzung Virchowstraße/Viertelsweg in 04157 Leipzig (VI-P02873-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 10.1.1 dazu VSP (VI-P-02873-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Es wurden mir heute zur Information des Stadtrates noch einmal Unterschriftslisten für diese Petition übergeben: 1.400 Unterschriften. Die Sachverhaltsdarstellung und die Unterschriften entnehmen Sie bitte der Vorlage. Wird das Wort gewünscht? - Herr Riedel und dann Herr Müller. Stadtrat Riedel (CDU): Ist es möglich, dazu eine Protokollnotiz zu machen, und zwar aus folgendem Grund: In der zu beschließenden Petition steht „Haltestelle im Jahr 2017“. In einem Schreiben an das Seniorenbüro Nord steht drin: „Juni 2017“. Das bringt natürlich 1.426 Bürger Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 zum Zweifeln. Die sagen jetzt schon bloß noch: „2017 - dann wird es gar nichts“. Das zweite Problem ist zu der Ampel. Ich weiß nicht, aber im Rathaus sagt man: Die Verrohrung für eine Ampelanlage ist bei der Errichtung der Haltestelle vorgesehen. Dann hätten wir gern die Aktennotiz, dass zum Zeitpunkt der Errichtung weil sich das Gebiet dort weiterentwickelt, da entsteht ein großer Wohnkomplex und, und, und - auch geprüft wird, ob man die Ampel dann braucht und nutzt. Wenn ich heute sage: „Wir brauchen die jetzt nicht; durch die Entwicklung mit der Haltestelle entsteht eine andere Situation“, wofür baut man die Verrohrung hinein? - Doch sicherlich, um zu prüfen. Dann können wir diesen 1.426 Leuten wenigstens die Hoffnung geben, dass wir uns ernsthaft damit beschäftigen. Wir machen unser Stimmverhalten von dieser Protokollnotiz abhängig. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller noch, dann kann gegebenenfalls Herr Jana mir zur Seite springen. Stadtrat Müller (SPD): Einige Ausführungen von mir: Ich bin seit einiger Zeit mit dem Problem sehr vertraut - auch in Abstimmung mit dem Seniorenbüro Nord, des GeyserHauses. Dort sitzen sehr viele Senioren, die das GeyserHaus aufsuchen und die natürlich gern die Haltestelle hätten, zumal die Entfernung zwischen den beiden anderen Haltestellen - Gottschallstraße und Endhaltestelle - immerhin 750 Meter beträgt. Jetzt das Gleiche, was Herr Riedel schon erwähnte: Dort ist ein großes Wohngebiet. Was ich noch hinzufügen möchte: Oberhalb des GeyserHauses befindet sich eine Schwimmhalle, und in der Oldenburger Straße oder Oldenburger Weg ist eine Grundschule, und die Schüler gehen logischerweise über den Viertelsweg zu dieser Schwimmhalle zum Schwimmen. Für mich ist, wie gesagt, diese Petition insofern schon im positiven Sinne gelaufen - in Anführungsstrichen -, indem auf die Einwirkungen von parkenden Lkw Einfluss genommen werden soll, denn die versperren oftmals die Sicht, das scheint wirklich nachgelassen zu haben. Aus meiner Sicht ist die Petition wirklich dringend notwendig. Sie nennt sich „Alternativvorschlag“, ich hätte mir gewünscht, sie hieße „Zustimmung mit Ergänzung“, weil sie wirklich eine wichtige Petition für die Schüler, für die Bewohner des Wohngebietes und für die Senioren dieser Gegend ist. S e i t e | 35 Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Müller. Ich habe Herrn Jana zu mir gebeten, aber vielleicht zunächst noch Sie, Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, einige Anregungen oder meine Meinung, da ich selbst in diesem Gebiet wohne und täglich an dieser Kreuzung vorbeifahre. Seit Jahren ist die angespannte Verkehrslage im Kreuzungsbereich Virchowstraße/Baaderstraße der Stadtverwaltung bekannt. Unzählige Verkehrsunfälle haben sich dort in der Vergangenheit ereignet. Ob Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer oder Straßenbahnverkehr - für alle Verkehrsteilnehmer ist die Querung dieser Kreuzung vor allem durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen mittlerweile lebensgefährlich geworden. Wer in diesem Bereich wohnt, weiß, wovon ich rede. Besonders gefährdet sind dabei Kinder, Senioren und Behinderte. Für einen Rollstuhlfahrer ist es nahezu unmöglich, die Virchowstraße vom Viertelsweg aus in Richtung Baaderstraße zu queren, ohne dass er sich dabei in Lebensgefahr begibt. Aus meiner Sicht ist der Standpunkt des Petitionsausschusses dann auch nicht ausreichend, dass da nur Lkw nicht abgestellt werden dürfen. Hier muss schnellstmöglich und nicht erst ab dem Jahr 2020 seitens der Stadtverwaltung meiner Meinung nach Abhilfe geschaffen werden. Das Ziel sollte sein, noch im Jahr 2017 eine Ampelanlage und spätestens im Jahr 2018 eine zusätzliche Straßenbahnhaltestelle zur besseren Verkehrsanbindung der Anwohner zu errichten. Insofern werden wir der Petitionsinitiative der Anwohner, die reichhaltige Unterstützung bei den Gohlisern gefunden hat, als AfD-Fraktion unterstützen. - Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Weiter keine Wortmeldung mehr? - Ich bitte jetzt noch einmal Herrn Jana, der Verkehrs- und TiefbauAmtsleiter, sich bezüglich der Protokollnotiz definitiv zu äußern. Dann können wir, denke ich, zur Abstimmung kommen. Jana (Verkehrs- und Tiefbauamt): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, mit der Herstellung der Haltestelle durch die LVB im nächsten Jahr - so ist es Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 von der LVB angekündigt worden als Maßnahme der LVB - verbessert sich die Querungssituation deutlich. Von städtischer Seite werden wir die Vorkehrung treffen, eine Lichtsignalanlage nachrüsten zu können, sprich die Lehrverrohrung mit einbauen. Sollte sich im nächsten Jahr beim Bau der Haltestelle zeigen, dass der Bedarf schon 2017 besteht, dort eine Lichtsignalanlage zu errichten, werden wir versuchen, das in die Maßnahme mit einzuordnen, das also ganz konkret mit vorzusehen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Jana. - Das nehmen wir so zu Protokoll. Dann stelle ich jetzt den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Beschlussvorschlag zu? - Gegenprobe? - Enthaltungen? Abstimmung: Bei 4 Gegenstimmen, ohne Enthaltung mit großer Mehrheit so beschlossen. Ich hoffe, wir kommen einen entscheidenden Schritt vorwärts in 2017. - Danke. 10.2 Tempo 20 an Schulen, Alters- und Pflegeheimen sowie Schrittgeschwindigkeit an Kindertageseinrichtungen (VI-P-03089-DS-02) S e i t e | 36 Brücke. Dazu werden verschiedene Varianten als Brücken-, Tunnel- oder Troglösungen untersucht. Der Stadt Leipzig wurden die Varianten, die untersucht werden, bisher nicht zur Stellungnahme übergeben. Zu Frage 2: Der aktuelle Bauzustand der Brücke wird von der Stadtverwaltung beim Landesamt erfragt. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie schriftlich nachgereicht. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, das wundert mich jetzt etwas, weil diese Brücke betrifft auch die Randgemeinde Markkleeberg. Dort finden Informationsveranstaltungen statt, dort spricht man über eine Wasserschlange, wenn ich das richtig im Kopf habe. Der Oberbürgermeister berichtet dort über die möglichen Varianten, das LASuV informiert. Wieso weiß die Stadt Leipzig, speziell unser Stadtplanungsamt, darüber nichts? Das wundert mich sehr. Dazu hätte ich gern eine Auskunft. Die können Sie mir nicht geben, Herr Albrecht, das ist mir klar. Aber wenn es dort gesagt wird, wieso wissen wir hier nichts? Einreicher: Petitionsausschuss 10.2.1 dazu VSP (VI-P-03089-VSP-01) Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Ich wäre froh, wir hätten schon Tempo 30. Zwischenbemerkung. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten, wer dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist es einstimmig so beschlossen. 16 Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1 Status Ersatzbau Brücke B 2 über den Agra-Park (VI-F-03257) Einreicher: CDU-Fraktion Ich bitte Kollegen Albrecht in Vertretung von Frau Dubrau um Antwort. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Frage 1: Aufgrund des schlechten Bauzustandes plant das Landesamt für Straßenbau und Verkehr den Ersatzneubau der Agra- Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir dürfen hier nur Fragen stellen. Kann es sein, dass die Trasse der B2 auf dem ganzen Abschnitt und im Bereich unmittelbar der Brücke städtisches Areal ist, dass demzufolge dort die Stadt für die Stadtplanung zuständig ist, und unmittelbar dort, wo das südliche Brückenwiderlager beginnt, die Ortslage Markkleeberg beginnt? Meines Erachtens ist das dort auch ausgeschildert. Ab da kann Markkleeberg bestimmen. Dann ist die Frage weiter: Ist es so, da es auch auf städtischer Flur liegt, dass sich möglicherweise die Stadt Leipzig - egal, wie eine Verkehrslösung dort dann aussieht - finanziell daran zu beteiligen hätte? Bürgermeister Albrecht: Ich denke, das muss geprüft werden. Träger der Baulast ist in dem speziellen Fall der Freistaat Sachsen. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Das hat nichts damit zu tun. Es geht immer darum, wo zum Beispiel die erste Ampel oder das Ortsschild ist. Diese Punkte sind zu beachten. Bürgermeister Albrecht: Klar. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Wir haben auch schon an Bundesstraßen und Landesstraßen im Stadtgebiet mitbezahlt, wie das beispielsweise auch beim Verkehrskreuzungsgesetz ist, was Eisenbahntrassen betrifft. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, das sollte im Fachausschuss noch einmal nachgesteuert werden. Herr Schlegel, es könnte etwas Wahres daran sein. - Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Ich muss sagen, dass mich die Antwort auch wundert - jetzt sind Sie nur in Vertretung da -, da wir hier über eine ganz wichtige Hauptschlagader von Leipzig sprechen. Wir wissen alle, dass die Brücke das Zeitliche eigentlich schon gesegnet hat. Wir reden jetzt davon, dass das Planungsamt noch nicht involviert ist, dort irgendetwas als Lösung zu tun. Das kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre eine Katastrophe. Oberbürgermeister Jung: Gemach. Selbstverständlich ist die Stadt Leipzig auch involviert in den gesamten Prozess. Herr Jana, vielleicht können Sie kurz vorm Mikrofon vorn Stellung beziehen. Jana (Verkehrs- und Tiefbauamt): Ja, sehr gern. - Selbstverständlich sind wir in den Prozess so weit involviert, dass wir mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr/Niederlassung Leipzig Abstimmungen darüber führen, welche Varianten untersucht werden. Es handelt sich bei der Brücke oder bei dem geplanten Bau durch das Landesamt für die Brücke um einen Ersatzneubau, der an sich ohne Baurechtschaffung hergestellt werden könnte als Brücke. Auf Drängen der Städte Leipzig und Markkleeberg werden dort drei genannten Varianten untersucht. Das Planverfahren läuft zurzeit. Es sind auf informeller Ebene auch schon Planunterlagen angesehen worden. Allerdings wird derzeit ganz klar vom Landesamt kommuniziert, dass die S e i t e | 37 Planunterlagen nicht zur Abstimmung an die Stadt gegeben werden, solange sie innerhalb des Freistaates noch nicht abgestimmt sind. Das Zweite ist die Frage des konkreten Bauzustandes. Die Bauzustandsnote und die aktuelle Bewertung haben wir beim Landesamt abgefragt; das liegt noch nicht vor. Wir wissen allerdings aus den verkehrsrechtlichen Belangen heraus, dass das Brückenbauwerk derzeit noch hält und auch noch gefahrlos benutzt werden kann mit den aktuellen Einschränkungen. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Jana. Ich denke, wir werden den Ausschuss auf dem Laufenden halten, Herr Haas. - Gibt es weitere Nachfragen? - Nein. 16.2 Kinder- und Familienzentren in Leipzig (VI-F-03259) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Die Fraktion DIE LINKE fragt und Kollege Fabian antwortet. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zu Frage 1: 14 Kindertageseinrichtungen werden als Kinder- und Familienzentrum betrieben. Davon befinden sich elf in freier Trägerschaft und drei in kommunaler Trägerschaft. Die 14 Einrichtungen befinden sich in sozialen Schwerpunktgebieten. Zu Frage 2: Im Auftrag der Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung, wurde vom Felsenweg-Institut der Karl-Kübel-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin eine Wirksamkeitsuntersuchung durchgeführt. Die Untersuchung hat positive Wirkungen in verschiedenen Bereichen gezeigt. Hierzu liegt ein entsprechender umfangreicher Bericht vor, der auch eingesehen werden kann. Zu Frage 3: Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet mit zwölf Sprach- und Kulturmittlerinnen. Der Einsatz der Sprach- und Kulturmittlerinnen erfolgt nach Bedarf in allen Kindertageseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft im Rahmen vorhandener Ressourcen. Die Koordinierung erfolgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Durch den Einsatz der Sprach- und Kulturmittlerinnen wird die sprachliche Verständigung zwischen dem pädagogischen Fachpersonal und den Kindern und ihren Familien mit Migrationshintergrund und die Begleitung und Integration der Kinder und ihrer Familien in den Kita-Alltag gefördert. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Die Begleitung der Kinder und die Begleitung der pädagogischen Fachkräfte durch die Sprachund Kulturmittlerinnen ermöglicht ein kindzentriertes und inklusives, integratives pädagogisches Arbeiten. Die integrationsfördernde und unterstützende Wirkung des Einsatzes von Sprach- und Kulturmittlerinnen zeigt sich insbesondere bei der Bildung und Gestaltung von Erziehungspartnerschaften zwischen Kita bzw. dem pädagogischen Personal der Kita und Eltern mit Migrationshintergrund. So wird die Unterstützung bei der Kommunikation und vor dem wechselseitig nicht vertrauten kulturellen Hintergrund als Erleichterung und Unterstützung der Zusammenarbeit von beiden Seiten erlebt. Zu Frage 3: Eine Bilanzierung der Entwicklung der Leipziger Kinder- und Familienzentren findet im Rahmen des Gütesiegelverfahrens für jede KiFaZ-Einrichtung alle drei Jahre statt. Darüber hinaus bilanzieren alle Leipziger Kinder- und Familienzentren einmal jährlich ihre geleistete Arbeit gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung der Leipziger Kinder- und Familienzentren wurde ein Steuerungskonzept erstellt, um einen verbindlichen Orientierungsrahmen für die Arbeit zu schaffen. Hierin wird dargelegt, was unter einem Kinder- und Familienzentrum zu verstehen ist und was mit den Einrichtungen bewirkt werden soll. Das verpflichtende Leistungsspektrum zur Erlangung des Gütesiegels wird festgelegt und die zur Verfügung gestellten Ressourcen benannt. Zu Frage 4: Die Finanzierung der KiFaZEinrichtungen erfolgt ausschließlich innerhalb des Budgets zur Qualitätssicherung Kita. Die Finanzierung der KiFaZ-Einrichtungen ist folglich im Rahmen der jährlichen bzw. zweijährigen Haushaltspläne gesichert. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Vielen Dank für die Ausführungen. Die kleine Frage: Wo kann man den Bericht nachsehen? Im Amt bei Ihnen? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, klar. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Die zweite Frage: Das sind gute Einrichtungen. Die haben sich gut entwickelt und etabliert. Ist denn geplant, weitere Kita zu KiFaZ umzuwandeln? S e i t e | 38 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die Einrichtungen haben sich bewährt, das Konzept hat sich bewährt. Geplant sind derzeit keine weiteren. Oberbürgermeister Jung: Danke. 16.3 „Kooperative Baulandentwicklung“ im Einzelfall (VI-F-03188) Einreicher: SPD-Fraktion Ebenfalls ist Kollege Albrecht in der Bütt. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Frage 1: Ja, solange die Richtlinie nicht vorliegt, soll eine solche Herangehensweise als Einzelfallbetrachtung bei den großen Entwicklungsprojekten praktiziert werden. Im Sinne der kooperativen Baulandentwicklung soll im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens in den großen Entwicklungsgebieten mit den Investoren die Übernahme von Kosten für soziale Infrastruktur und die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau, soweit dafür Fördermöglichkeiten bestehen, verhandelt werden. Dabei geht es um die Finanzierung der aus dem neuen Wohnund/oder Mischgebiet entstehenden Bedarfen an Kita und Grundschulplätzen sowie um die Errichtung von geförderten Gebäuden mit Belegungsbindung. Mit fortschreitendem Bebauungsplanverfahren soll der hier notwendige städtebauliche Vertrag mit dem Investor schrittweise konkretisiert und auf die planerischen Inhalte abgestimmt werden. Zu Frage 2: Eine wie oben beschriebene kooperative Baulandentwicklung im Einzelfall wird nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens und einer schnellen Realisierung des entsprechenden Projektes führen. Dies liegt daran, dass Verhandlungen im Einzelfall nicht nur auf ein allgemein gültiges und kommuniziertes Regelwerk aufbauen. Mit dem Grundgerüst einer Richtlinie zur kooperativen Baulandentwicklung wissen Investoren und Verwaltungen, unter welchen Bedingungen das angestrebte Verfahren realisiert werden kann. Es herrscht Klarheit, Transparenz, und es wird nachvollziehbar, welche Leistungen der Investor im Rahmen seines Vorhabens zu leisten hat, um Baurecht zu erzielen. Es muss nicht bei jedem Vorhaben aufs Neue verhandelt und ausgelotet werden, in welchem Maße der Investor bereit ist, soziale Kosten zu übernehmen und geförderte Wohnungsbauantei- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 le zu errichten, sondern alle Vorhaben unterliegen einer prinzipiellen Gleichbehandlung. Dies ist gerechter für alle Bauwilligen, kann doch der zukünftige Bauherr auch die von ihm abverlangten Leistungen anhand der Richtlinie prüfen. Auch erleichtert es die Arbeit der Verwaltung. Eine solche transparente Gleichbehandlung ist mit einer Einzelfallbetrachtung nicht zu erzielen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. 16.4 Quo Vadis Kino der Jugend? (VI-F03201) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ebenfalls Kollege Albrecht. Bürgermeister Albrecht: Die Frage hat fünf Teile. Ich fange bewusst mit dem fünften an: Wann wird dem Stadtrat usw. Der Verwaltungsstandpunkt Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, Kino der Jugend, wurde in der Dienstberatung bestätigt und geht nunmehr ins Verfahren. Der Verwaltungsstandpunkt wird Ihnen somit Ende dieser Woche zugehen. Einige Anmerkungen zum Arbeitsstand: Die Sofortmaßnahmen wurden im September beauftragt. Das zugemauerte Hauptportal entlang der Eisenbahnstraße wird geöffnet und der dahinter liegende Müll und Bauschutt geräumt. Damit wird die Zugänglichkeit des Gebäudes geschaffen. Um die ungehinderte Zugänglichkeit zur Liegenschaft zu erreichen, werden ebenfalls die zugemauerten Zufahrten rechts wie links des Kinogebäudes geöffnet. Im vierten Quartal sind weitere Maßnahmen vorgesehen: Sicherung des Dachs mittels wetterfester Folie. Dazu wird eine beschränkte Ausschreibung vorbereitet. Das Planungsbüro wurde mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragt. Weiterhin: Beräumung des Gebäudes, Rückbau der einsturzgefährdeten Unterhangdecke und Sicherung der Kellerdecke. Auch hier ist die öffentliche Ausschreibung in Vorbereitung und ein Planungsbüro mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragt. S e i t e | 39 ckenkonstruktionen sind stark geschädigt und in Teilbereichen eingestürzt. Ein gefahrloses Betreten des Gebäudes ist derzeit nicht möglich. Zur Frage: Wie hoch beziffert die Verwaltung die Kosten? - Der Investitionsumfang für die nötigsten Gebäudesicherungen und gleichzeitig zur Herstellung der Begehbarkeit des Gebäudes sowie das Aufbringen eines Notdaches mittels wetterfester Folie wird mit rund 70.000 Euro netto beziffert. Zur Finanzierung werden die Mittel aus der Arbeitsgruppe verwahrloste Immobilien eingesetzt. Mit der Ausführung der Arbeiten soll der weitere Verfall eingedämmt werden. Zu Frage 4: Da die Finanzierung der umfassenden Sanierungsmaßnahmen nicht gesichert ist, wird seitens der Verwaltung nach Ausführung der beschriebenen Sicherungsarbeiten ein zeitnaher Verkauf des Objektes im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung mit Konzept angestrebt. Dazu sind unter Einbeziehung der betroffenen Fachämter, der Dezernate 4 und 6 die Zielstellungen zu erarbeiten. Eine Ausschreibung zur Bestellung eines Erbbaurechts wird geprüft. Soweit die Antwort. Oberbürgermeister Jung: Frage 5 war beantwortet? Bürgermeister Albrecht: Ja. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Erst einmal vielen Dank, Herr Albrecht, für die Beantwortung der Anfrage. - Ich gehe davon aus, dass, wenn die Vorlage jetzt auch in den Stadtrat kommt, ein Beschluss gefasst wird in der nächsten Sitzung im Oktober. Wir haben einen Antrag von uns Grünen im Verfahren. Bürgermeister Albrecht: Ja, ja, genau. Zu Frage 1: Ja, es wurde ein Gutachten erstellt. Ich zitiere: Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Der Verwaltungsstandpunkt kommt jetzt. Das Gebäude befindet sich insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand. Die Dachhaut sowie Teile des Dachstuhls sind sanierungsbedürftig. Die Wand- und De- Bürgermeister Albrecht: Auf den habe ich mich bezogen. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Das heißt, im Oktober werden wir darüber auch entscheiden - davon gehe ich aus. Punkt 2: Bei der Frage 4 - Prüfung Konzeptvergabe: Was muss da jetzt noch geprüft werden, und welche Probleme sehen Sie, um da eben noch weiter prüfen zu müssen? Bürgermeister Albrecht: Die notwendigen Gesichtspunkte sind erstens die Substanz des Gebäudes: Wie weit muss das Konzept den Denkmalschutzgedanken aufnehmen, sozusagen die Ableitung von der baulichen Hülle. Zweitens: Wie kann aufgrund der Lage des Gebäudes beispielsweise ein kulturelles Konzept oder ein Konzept, das in eine andere Richtung geht, tatsächlich vor Ort in dem Gebäude umgesetzt werden? - Deshalb auch die relativ breite Abstimmung mit den beiden anderen Dezernaten. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Wenn es dann um Veräußerung, Verkauf oder Konzeptvorlage geht, wird es noch einmal eine eigene Vorlage dazu geben. Sehe ich das richtig? Bürgermeister Albrecht: Das sehen Sie richtig. Selbstverständlich gibt es unabhängig davon, dass es eine Konzeptvorgabe wird, eine ganz normale Vorlage, die im Grundstücksverkehrsausschuss vorgestellt werden muss. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Albrecht. 16.5 Verantwortlichkeit für die kurzfristige Untersagung der Teilnahme von Parteien am Schönauer Parkfest 2016 seitens der Stadtverwaltung und die Aufhebung dieses Verbots noch am gleichen Tag (VI-F-03195) S e i t e | 40 Schönauer Parkfests zuständige Mitarbeiter des Kulturamts seine Vorgesetzte, die Amtsleiterin, dass in sozialen Netzwerken Informationen kursieren, die befürchten lassen, dass angemeldete Informationsstände von politischen Parteien auf dem Schönauer Parkfest gestört werden. Die Information wurde an die Leiterin des Kulturamtes weitergegeben. Ungünstigerweise befand sich diese, während sie diese Information entgegennahm, in einer Beratung und schrieb aus dieser Beratung eine E-Mail an den Mitarbeiter vor Ort mit dem Inhalt, dass die Anmelder darauf aufmerksam gemacht werden sollten, ihre Stände außerhalb des Veranstaltungsareals des Kulturamtes aufzustellen. Dabei ging die Amtsleiterin fälschlicherweise davon aus, dass es in diesem Jahr generell keine Stände von politischen Parteien auf dem Schönauer Parkfest gebe werde. Der Mitarbeiter vor Ort informierte gegen 15.30 Uhr die Anmelder entsprechend. Eine direkte Kommunikation mit der Kulturamtsleiterin dazu war nicht möglich, da sich diese ab 15 Uhr in der Sitzung des Fachausschusses Kultur befand. Erst nach der Sitzung des Fachausschusses Kultur konnte von ihr die Information entgegengenommen werden, dass den Anmeldern Stände zugewiesen worden waren, sodass sie den Vorgang wieder rückgängig machte. Der Mitarbeiter vor Ort befand sich zu dieser Zeit in Vorbereitungsarbeiten auf dem Gelände des Schönauer Parks und konnte deshalb erst ab 21 Uhr die Anmelder informieren. Dass einzelne Fraktionen diese Information eher erhalten haben, ist nicht nachzuvollziehen. Wie Sie an den Ausführungen bemerken, ist es hier aus unterschiedlichen Gründen zu einer verfehlten Kommunikation gekommen. Wir haben dezernatsintern diesen Vorgang ausgewertet. In jedem Fall wird sich das Organisationsteam bei der Auswertung des Grünauer Kultursommers und in Vorbereitung des nächsten Schönauer Parkfestes auch mit dem Thema befassen, wie zukünftig politischen Parteien im Sinne demokratischer Bildung weiterhin die Teilhabe und Teilnahme an diesen Veranstaltungen gewährt werden kann. Einreicher: AfD-Fraktion Kollegin Jennicke antwortet. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ich erlaube mir auch, zusammenhängend zu antworten, da die Fragen auch alle in einem inneren Zusammenhang stehen. Stadtrat Keller (AfD): Ich frage Sie: Wäre es nicht viel sinnvoller gewesen, die Polizei zu benachrichtigen, wenn Sie Drohgebärden im Internet lesen? Am frühen Nachmittag des 19. August informierte der für die Vorbereitung und Durchführung des Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das ist erfolgt. Der Mitarbeiter des Kulturamts, der vor Ort war, hat die Polizei über diese Art von kursierenden Gerüchten informiert und in Kenntnis gesetzt. Stadtrat Keller (AfD): Es wäre der bessere Weg gewesen, wenn man das gleich so gemacht hätte. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das hat er ja. Er hat das sozusagen parallel getan. Er hat die Polizei informiert, darüber hat er dann auch seine Vorgesetzte informiert. Ich denke, das ist auch richtig so. S e i t e | 41 Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Da ich mir das soziale Netzwerk in diesem Zusammenhang nicht angeschaut habe, kann ich Ihnen diese Frage logischerweise auch nicht beantworten. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Oder Sie wollen es nicht. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das ist Ihre Interpretation. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt eine Nachfrage von Herrn Böhm. 16.6 ist schriftlich zu beantworten. 16.7 Fehlender Lärmschutz in der Güntzstraße (VI-F-03139) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtrat Böhm (fraktionslos): Noch einmal eine Nachfrage: Mich würde interessieren, woher die Informationen bzw. die Gerüchte kamen, und noch einmal explizit dargestellt: Von welcher politischen Richtung sollte es Übergriffe auf welche Parteien geben? - Danke schön. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ich habe mir die Gerüchte, die es gegeben hat, nicht angeschaut. Deswegen kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Sie hat es gegeben, daraufhin ist das Amt tätig geworden. Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Ja, aber Sie müssen es ja irgendwoher haben. Sie haben ja gesagt, Sie hätten darauf agiert. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das habe ich doch gerade gesagt: Ich selbst zur Person habe mir diese Gerüchte, die - ich gehe davon aus - in sozialen Netzwerken kursiert haben, nicht angeschaut. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Gut, und meine zweite Frage? Noch einmal explizit dargestellt: Von welcher politischen Richtung gab es diese Gerüchte zu Übergriffen auf welche Partei? Kollege Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Zur ersten Frage die Aussage: Die aktuelle Lärmkarte zeigt für das bekannte Gebiet in der nördlichen Güntzstraße Lärmwerte über diesen Grenzwerten an. Die Schallemissionen werden im Rahmen der Lärmkartierung nach anderen Vorschriften berechnet als im Rahmen der Planfeststellung. Für den Eisenbahnverkehr ist dies die vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungsverkehr an Schienenwegen für die Lärmkartierung und die Richtlinie zur Berechnung der Schallemission von Schienenwegen für die Planfeststellung. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Berechnungsverfahren war bis zum 31.12.2014 die Anwendung bzw. Nichtanwendung eines sogenannten Schienenbonus. Dies führt dazu, dass nach der Vorschrift für die Lärmkartierung die berechneten Werte um circa 5 dB(A) höher ausfielen als die Berechnung für die Planfeststellung. Deshalb sind die aus der Lärmkartierung entnommenen Werte nicht geeignet, die Wirksamkeit der im vorliegenden Fall ergriffenen Schallschutzmaßnahmen bzw. die fehlende Errichtung von Schallschutzmaßnahmen zu bewerten - schlichtweg, weil die Planfeststellung mit anderen Werten arbeitet. Jetzt zu den Fragen dazu: Die Bebauung an der nördlichen Güntzstraße wird, wie im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt, als gemischte Baufläche eingestuft. Die Lärmsituation - vor allem in der Nacht - wird für die jüngst hinzugekommene bzw. zukünftig hinzukommende Be- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 bauung als problematisch angesehen, da die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete nachts in großen Teilen des Gebietes zum Teil erheblich überschritten werden. Zu Frage 2: Die Darstellung des Gebiets als gemischte Baufläche könnte zum Anlass genommen werden, die tatsächlichen Lärmwerte so weit zu mindern, dass die Orientierungswerte der benannten DIN für Mischgebiete 60 dB(A) tags, 50 dB(A) nachts nicht überschritten werden. Tagsüber ist dies der Fall, nachts stellt sich die Situation allerdings wie unter erstens aufgeführt dar. Eine Minderung kann am besten durch die Errichtung einer weiteren Lärmschutzwand erreicht werden. Jetzt kommt allerdings die juristische Problematik: Lediglich im Falle des § 75 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz könnte die Deutsche Bahn dazu verpflichtet werden, die bestehende Lärmschutzwand nachzurüsten. Jetzt versuche ich es, aus dem Kopf zu machen. In § 75 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz steht im Grunde genommen drin: Wir haben einen unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss. Wenn aber erhebliche Veränderungen zur Planfeststellung im Ist festzustellen sind, kann der Betroffene entweder aus öffentlichen oder privaten Belangen an die Planfeststellungsbehörde herantreten und möglicherweise eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses erwirken. Die Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Das heißt, das muss man an dieser Stelle ganz klar sagen, der in seinen privaten Belangen Betroffene muss sich an das EBA wenden. Zur dritten Frage: Nein, dies ist kein Tatbestand im Sinne des § 75 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz. Zur vierten Frage: Die letzte Meinungsäußerung der Deutschen Bahn gegenüber der Stadt datiert vom Oktober 2015. In einer Antwort auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters legt die Deutsche Bahn dar, dass sie die Planfeststellungsunterlagen und den Planfeststellungsbeschluss, die Grundlage der Baumaßnahmen an den Gleisen und an den übrigen Bahnanlagen im Bereich der Güntzstraße sind, als rechtmäßig ansehen. Daraus ist zu schließen, dass die Bahn keinen Nachbesserungsbedarf sieht. Zur Frage 5: Es ist derzeit nichts durch die Stadt ergriffen worden. Bereits vor Jahren - die Diskussion ist schon immer einmal geführt worden gab es einen Fall einer Lärmbelastung, verursacht durch Kfz-Verkehr von einer Autobahn. Es ging um die A38, falls Sie sich erinnern können. Damals hatte der Ortschaftsrat einen Antrag gestellt, eine Lärmschutzwand auf Kosten der Stadt S e i t e | 42 nachzurüsten. Das ist damals abgelehnt worden. Die formale Haltung der Verwaltung möchte ich an dieser Stelle natürlich auch vortragen, dass so meinen wir - sowohl rechtlich als auch finanziellen derjenige zur Verantwortung zu ziehen ist, der tatsächlich Bauträger der Maßnahme ist. Das ist hier nicht die Stadt. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. - Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Rosenthal, ich gehe aber einmal davon aus, dass, wenn wir dort Bauflächen ausschreiben, neue Bewohner in die Stadt ziehen oder dorthin ziehen, die Stadt von diesen Bewohnern profitiert, und aufgrund dieses Profitierens der Stadt Leipzig wäre es auch eine Maßnahme, dass die Stadt Leipzig sagt: Okay, um ein solches Gebiet aufzuwerten, wo wir uns Zuzug erhoffen, bauen wir eine Lärmschutzwand aus eigener Initiative. Das ist doch rechtlich möglich. Ich erinnere mich, dass wir als Stadtrat an der B2 eine Lärmschutzwand auch in Eigenregie errichtet haben, um Anwohner zu schützen. Bürgermeister Rosenthal: Das ist, glaube ich, keine Rechtsfrage. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Das ist keine Rechtsfrage, sondern das ist eine Überzeugungsfrage der Stadtrates. Bürgermeister Rosenthal: Keine Rechtsfrage. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Gut, dann könnte man das tun. Ich wiederhole mich. Okay. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger, ich warne vor der präjudizierenden Wirkung einer solchen Haltung für die Zukunft. Sie können alles beschließen, wir können alle Kosten übernehmen, wenn wir das Geld hätten. Bitte, Frau Lakowa. Stadträtin Dr. Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Mir ist schon bewusst, dass Präzedenzfälle Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 S e i t e | 43 natürlich auch auf andere Sachen Einfluss haben. Nichtsdestotrotz ist es doch so: Wenn schon die Stadt gegenüber der Bahn im Grunde genommen keine Handhabe hat, dort etwas zu erreichen, wie soll dann eine einzelne Person oder gar eine Einwohnergemeinschaft mit vielleicht zehn oder 50 Leuten mit ihren privaten Mitteln gegen eine Institution wie die Bahn klagen? Dort gibt es einige Anwohner, die schon sehr viel Geld aus ihrer privaten Tasche bezahlt haben, und sie scheitern. erreichen mit der Justierung und Feinjustierung der Eigentümerziele für die LWB. Die Vorschläge zur Präzisierung werden Sie dann natürlich auch aus dieser Vorlage entnehmen können. Selbstverständlich fließen auch die Ergebnisse der jüngsten Bevölkerungsvorausschätzung mit ein. Deswegen bin ich der Meinung, dass wir als Stadt für unsere Bürger verantwortlich sind. Wenn die Bahn das nicht interessiert, müssen wir als Stadt Verantwortung tragen. Wenn, wie Sie sagten, bei Mischgebieten sogar schon nachts die Lärmschutzgrenzwerte überschritten werden und jetzt dort sogar noch mehr Eigenheimsiedlungen entstanden sind, sogar Gewerbegebiet sich reduziert hat, dann stellt sich für mich die Frage, wie es denn bei einer Neubewertung dieser Fläche wäre. Gibt es Nachfragen? - Danke. Ich erwarte jetzt keine Antwort, aber ich möchte einfach diese Sachen zu bedenken geben, dass wir da irgendwo eine Verantwortung haben nicht irgendwo, sondern wir haben eine Verantwortung. Bürgermeister Rosenthal: Ich will es wirklich nicht abbügeln, Frau Dr. Lakowa - nicht falsch verstehen -, aber genau an der Stelle zitiere ich tatsächlich das Gesetz. Es ist eben nicht die Stadt in ihren Rechten betroffen, sondern es sind die Anwohner betroffen. Das Gesetz sieht für diesen Fall eben die Regelung des § 75 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz vor. Nicht die Bahn ist der Gegner, sondern die Planfeststellungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt. Da muss man dann einfach diesen formalen Weg beschreiten. - Danke schön. Punkt 4: Dazu hat Ihnen Kollege Albrecht in der letzten Sitzung den Zwischenstand gegeben. Auch da werden wir uns an die Verfahren so halten. 16.9 Möglichkeiten der Einschränkung von Wahlplakatierung im öffentlichen Raum (VI-F-03163) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Albrecht, Sie müssen heute ran. Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Frage 1: Im April 2015 wurden allen Fraktionen zwei Vorschläge zur Einschränkung von Wahlplakatierung im öffentlichen Raum zugeleitet. Zu Frage 2: Es wurden alle Fraktionen einbezogen. Zu Frage 3: Auch hier wurden - wie in Punkt 1 beschrieben - alle Fraktionen einbezogen, die Bevölkerung noch nicht. Zu Frage 4: Nach Rücklauf der noch ausstehenden Stellungnahmen der angefragten Fraktionen kann die Prüfung und Auswertung erfolgen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Pellmann. Danke Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Offensichtlich ist es mit den Antworten heute ein bisschen schwierig. So richtig eine Antwort habe ich auf keine der Fragen jetzt hier herausgehört. 16.8 Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB (A02043-NF-02) (VI-F03162) Das heißt, Sie haben an die Fraktionen etwas geschickt, und das ist alles, was in den letzten zwei Jahren dazu passiert ist? Oberbürgermeister schön. Jung: Richtig. Einreicher: Fraktion DIE LINKE Die nächste Frage 16.8 würde ich selbst beantworten. Bürgermeister Albrecht: Das entnehme ich der Antwort so, ja. Ein wenig gewundert habe ich mich über die Frage, da Ihnen der Bericht zum halbjährlichen Umsetzungstermin zugeleitet worden ist, und eigentlich gibt es nichts Neues zu sagen zum Punkt 1. Im vierten Quartal wird Sie eine Vorlage Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sie haben gesagt, Sie haben im März 2015 etwas herausgeschickt, seitdem ruht das Ganze. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Bürgermeister Albrecht: Im April. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Es gab einen klaren Auftrag an die Verwaltung. Damals, als es zur Beschlussfassung anstand, haben wir gesagt: Verwaltung, werde tätig. Schau mal bitte. Das ist jetzt das Ergebnis nach zwei Jahren vier Sätze? Bürgermeister Albrecht: Wir können das jetzt nur noch einmal nachfragen in der Verwaltung, wie im Einzelnen jetzt noch weitere Informationen zu sehen sind. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Es gab seitens der Verwaltung damals, als wir über die Wahlwerbesatzung gesprochen hatten, Anlagen, über die diskutiert worden ist. Es gab Straßenzüge, die ausgeklammert werden sollten. Es gab dazu eine Arbeitsgruppe interfraktionär. Da ist nichts weiter passiert seitdem? Bürgermeister Albrecht: Da kann ich mich jetzt nur noch einmal kundig machen und berichten. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Hätten wir jetzt nicht nachgefragt, wäre wahrscheinlich nichts passiert weiterhin? Oberbürgermeister Jung: Dazu kann Herr Kollege Albrecht jetzt vielleicht nichts sagen. - Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Ich schließe mich Herrn Pellmann mal ganz kurz an, um das nicht zu wiederholen. Ich würde nur gern einmal wissen, wer innerhalb der Verwaltung dafür zuständig ist. Oberbürgermeister Jung: Dezernat 6. S e i t e | 44 Stadtrat Haas (CDU): Wo ist es dann versickert? Oberbürgermeister Jung: Ich glaube nicht, dass es versickert ist. Stadtrat Haas (CDU): Dann eben verwässert. Oberbürgermeister Jung: Herr Jana, können Sie uns da noch einmal helfen? Jana (Verkehrs- und Tiefbauamt): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nach dem Beschluss des Stadtrats zur Wahlwerbesatzung in dem Prozess - zumindest habe ich das so mitbekommen - vielfach auch diskutiert, wie das eingeschränkt werden kann. Das ist im Rahmen des Beschlusses zur Wahlwerbesatzung so nicht beschlossen worden. Anschließend gab es dann den Auftrag des Stadtrates, dass die Verwaltung sich wieder mit dem Thema beschäftigt. Wir haben die Vorschläge noch einmal an die Fraktionen verschickt und haben uns das für das Ende dieses Jahres auf Wiedervorlage genommen, um an dem Thema - wenn keine Rückmeldungen kommen - weiterzuarbeiten. Insofern ist es nicht versickert. Allerdings ist bisher auch nicht mehr als die Anfrage an die Fraktionen ergangen. Oberbürgermeister Jung: Okay, danke schön. Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich würde noch einmal nachfragen: Bin ich richtig informiert - zumindest nach Protokollauszug -, dass im September 2014 mit Beschlussfassung zur Wahlwerbesatzung der Auftrag an die Verwaltung ging, die Verwaltung möge dem Stadtrat vorlegen, welche Möglichkeiten bestehen? Oder irre ich mich? - Es ist zwei Jahre her. Die Verwaltung ist beauftragt und nicht der Stadtrat und nicht die Fraktionen. Stadtrat Haas (CDU): Das ist ein großes Dezernat. Oberbürgermeister Jung: Verkehrs- und Tiefbauamt. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann, ich denke, Herr Jana hat doch gerade klar geantwortet. Er hat auf die Wiedervorlage im vierten Quartal diese Werbeplakatierungssatzung - so nenne Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 ich sie einmal abgekürzt - hingewiesen. Wir werden dann dem Stadtrat einen Vorschlag zuleiten, damit vor den nächsten Wahlen die Dinge geklärt sind. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Die sind erst nächstes Jahr im September. Wir bekommen es noch dieses Jahr? S e i t e | 45 Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Rosenthal. 16.11 Neues Kulturgutschutzgesetz 2016 Welche Auswirkungen hat das auf die kommunalen Leipziger Museen? (VI-F03138) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich bitte Frau Dr. Jennicke um Antwort. Oberbürgermeister Jung: Dieses Jahr im vierten Quartal. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Das werde ich im Protokoll nachlesen, ehe ich es unterschreibe. Oberbürgermeister Jung: Nächstes Jahr ist die nächste Wahl. Kollegen, so ein bisschen gebe ich den Ball einmal zurück. Wir haben zweimal vorgelegt, wie wir uns das vorstellen, und der Stadtrat hat die Satzung abgelehnt. Da wollen wir die Kirche einmal im Dorf lassen. Ich könnte mir gut vorstellen: Herr Jana arbeitet wieder an der Satzung. Da bin ich einmal gespannt, was passiert. 16.10 Hochwasserschutz für Bootshaus SG LVB (VI-F-03187) Einreicher: SPD-Fraktion Herr Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage: Ja, der Sachverhalt ist der Verwaltung bekannt. Aus wasserbehördlicher Sicht und in Rücksprache mit der Flussmeisterei Leipzig, der LTV, sowie nach einer Ortsbegehung am 30. August dieses Jahres sind keine erheblichen Schäden am Elsterflutbett, Deich im Bereich des LVB-Geländes festzustellen. Zur zweiten Frage: Als geringer Schaden kann die leichte Ausspülung im Uferbereich bzw. am Deichfuß unterhalb des Steges angesehen werden. Aus der vorhandenen leichten Ausspülung erwächst allerdings aus Sicht der Verwaltung keine unmittelbare Gefahr. Zur dritten Frage: Der Schaden ist der Flussmeisterei bekannt. Er wird im Rahmen der regelmäßigen stattfindenden Gewässer- bzw. Deichunterhaltung mit beseitigt - so die Zusage der zuständigen Flussmeisterei gegenüber der Stadt. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das Kulturgutschutzgesetz vom 31. Juli 2016 ist am 6. August 2016 in Kraft getreten. Zu Frage 1: Kommunale Leipziger Museen sind kulturgutbewahrende Einrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziff. 11 Kulturgutschutzgesetz. Sie sind insofern durch das Kulturgutschutzgesetz betroffen, als dass der Bestand an Kunstgegenständen des jeweiligen Museums kraft Gesetzes als sogenanntes nationales Kulturgut ist. Nationales Kulturgut ist danach Kulturgut, das sich im öffentlichen Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen kulturgutbewahrenden Einrichtung befindet. Der im Eigentum der Stadt Leipzig stehende und in den kommunalen Leipziger Museen befindliche Bestand an Kunstgegenständen steht somit unter dem Kulturgutschutz des Kulturgutschutzgesetzes 2016. Die Museen sind damit unter anderem im internationalen Leihverkehr bei der hierzu notwendigen vorübergehenden Ausfuhr von Kulturgütern betroffen. Nach den §§ 24 und 25 Kulturgutschutzgesetz bedarf es hierzu nach entsprechender Antragstellung einer Genehmigung durch die obersten Landesbehörden, vorliegend durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Eine abschließende Bewertung ist derzeit noch nicht möglich, da das Gesetz erst am 6. August des Jahres in Kraft getreten ist. Wenn jedoch der Kunsthandel sich in mehrere Länder verlagern und der bürokratische Aufwand zum Beispiel für das Einholen einer allgemeinen offenen Genehmigung nach § 25 Kulturgutschutzgesetz oder für eine spezifische offene Genehmigung - das ist die sogenannte Musikerklausel und betrifft Orchester nach § 26 des Kulturgutschutzgesetzes zunehmen sollte, wäre dies für die Leipziger Museen schon aufgrund des damit verbundenen personellen und sachlichen Mehraufwands von Nachteil. Dies hat das Dezernat Kultur im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stets gegenüber dem Deutschen Städtetag betont. Vor allem bleibt offen, welchen Vorteil die Unterschutzstellung be- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 stimmter Kunstwerke haben soll, wenn nicht gleichzeitig ein Fonds aufgelegt wird, durch den solche Kunstwerke auch für Museen gesichert werden können. Das ist in der Tat ein wichtiger Punkt. Es bleibt insofern abzuwarten, ob die Kulturstiftung der Länder hier zukünftig auch weiterhin positiv unterstützen kann. Frage 2: Rückforderungen von Beständen aus der Dauerrepräsentation. Das Museum der bildenden Künste war im Vorfeld des Kulturgutschutzgesetzes insofern betroffen, als dass Frau Mayen Beckmann ihre Stimme gegen das Kulturgutschutzgesetz erhoben und zeitweilig eine Kündigung des Dauerleihvertrages der Beckmann-Sammlung in Erwägung gezogen hatte. Aufgrund der öffentlichen Kritik am Kulturgutschutzgesetz hat der Gesetzgeber mit § 6 Abs. 2 Kulturgutschutzgesetz eine Regelung zugunsten von Leihgebern bzw. Dauerleihgebern eingefügt. Danach wird Kulturgut, welches leihweise an öffentliche Museen gegeben wird, nur mit Zustimmung des Leihgebers auch zu national wertvollem Kulturgut. Es gibt also ein Veto des Leihgebers. Der Verleiher kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen bzw. von vornherein verwehren. Daraufhin und aufgrund intensiver Interventionen des MdbK konnte Frau Beckmann davon überzeugt werden, von einer Kündigung des Dauerleihverhältnisses Abstand zu nehmen. Das Museum der bildenden Künste ist konkret zur Sammlung Drescher betroffen. Aus dieser Sammlung stehen neun Werke vor dem Abruf. Die Ankündigung erfolgte bereits im September 2015. Trotz des Hinweises des Museums der bildenden Künste auf die Rechtslage wurde im September 2016 der Abzug erneut in Erwägung gezogen. Gründe wurden allerdings nicht benannt. Das Grassimuseum für angewandte Kunst, das Stadtgeschichtliche Museum sowie das Naturkundemuseum sind hiervon derzeit nicht betroffen. Frage 3: Sind geplante Sonderausstellungen gefährdet? Das Museum der bildenden Künste muss in Planung der Ausstellung Nolde und die Brücke, die nächstes Jahr stattfindet, auf zwei Leihgaben aus Privatbesitz verzichten, weil diese unter Verweis auf das Kulturgutschutzgesetz ins Ausland verbracht wurden. Die Ausstellung ist damit jedoch nicht gefährdet. Das Grassimuseum für angewandte Kunst, das Stadtgeschichtliche Museum sowie das NKM sind hiervon derzeit nicht betroffen. Potenziellen Leihgebern werden spezifische, auf die neue Rechtslage abgestimmte Leihverträge angeboten. S e i t e | 46 Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Eine kurze Nachfrage: Können wir einen Pauschaltext solcher Leihverträge bekommen ohne irgendwelche inhaltlichen Daten, nur die Art und Weise, wie jetzt neu - - Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Wie so ein Musterleihvertrag aussieht? Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Ja. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das nehme ich einmal mit und lasse es prüfen. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. 16.18 Wohnsitzauflage für flüchtete (VI-F-03261) anerkannte Ge- Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zu Frage 1: Grundsätzlich soll auch für Asylsuchende gelten: Jede und jeder kann in unserem Land frei entscheiden, wo sie oder er leben möchte. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es viele Asylsuchende in Sachsen nach Leipzig zieht. Um für sie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen für Wohn-, Integrations- und Bildungsangebote zu schaffen, braucht es Zeit und Ressourcen oder eine sofortige Umverteilung finanzieller Mittel in Sachsen. Insofern können vorübergehend Wohnsitzauflagen geeignet sein, die Aufgaben angemessen zu verteilen. Zu Frage 2: Seit dem 01.01.2016 haben 147 Personen die Stadt Leipzig verlassen, die nach § 12a Aufenthaltsgesetz verpflichtet sind, ihren Wohnsitz hier zu nehmen. Von diesen 147 Personen wurde bislang noch niemand nach Leipzig zurückgeschickt. Eine Familie, die ursprünglich im Landkreis Sächsische Schweiz aufgenommen wurde und in eine Stadt in Nordrhein-Westfalen gezogen ist, wurde nach Sachsen zurückgewiesen. In Leipzig ist die Familie aus dem Zug gestiegen und hat Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 sich hier beim Sozialamt gemeldet, das sich dann auch hier um sie gekümmert hat. Zu Frage 3: In Sachsen gibt es bislang keine landesinterne Wohnsitzregelung. Deshalb werden Personen, welche der Wohnsitzregelung unterliegen, nicht an den Ort ihrer Erstzuweisung innerhalb Sachsens zurückgewiesen. Personen, die derzeit aus anderen Bundesländern nach Leipzig kommen und für welche die Wohnsitzregelung gilt, werden bei ihrer Anmeldung in Leipzig auf die neue Rechtslage und die daraus folgende Rückkehrverpflichtung hingewiesen. Für diese Personen nimmt die Ausländerbehörde keine Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel vor und stellt keine Aufenthaltstitel aus. Die Zahl dieser Personen beläuft sich schätzungsweise auf 400. Eine Rücksendung an den Ort der Erstzuweisung in ein Bundesland außerhalb Sachsens erfolgt nicht, da hierfür noch keine Regelungen vorliegen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Vielen Dank. 16.19 schriftlich. 16.20 Umsetzung des Stadtratsbeschlusses „barrierefreie Webseite“ (VI-F-03268) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ich würde versuchen, das schnell selbst zu beantworten. Es geht um die barrierefreie Website. Frage 1: Die ersten Seiten in leichter Sprache sind schon übersetzt, Herr Rasch? Rasch (Referat Kommunikation): Nein, sie sollen übersetzt werden. Oberbürgermeister Jung: Sie sollen übersetzt werden, okay. Die Frage 2: Ich denke, die Aufstellung sollten wir schriftlich nachreichen, was wir untersetzt haben und was nicht, bevor ich das lese. Wir haben das jetzt nicht vorbereitet, weil wir dachten, das wird schriftlich zu beantworten sein. - Das gebe ich zu. Aber so viele Fragen wie heute, haben wir noch nie geschafft. 16.21 Gewährleistung des Schulschwimmunterrichts in der Stadt Leipzig (VI-F03272) Einreicher: CDU-Fraktion Hierzu kann ebenfalls Herr Kollege Fabian antworten. S e i t e | 47 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zu Frage 1: Der verpflichtende Schwimmunterricht kann auch bei steigenden Schülerzahlen in den vorhandenen Kapazitäten gesichert werden. Mit Einschränkungen muss beim wahlpflichtigen Schwimmunterricht gerechnet werden, wenn keine neuen Kapazitäten in Schwimmhallen geschaffen werden. Dies betrifft beispielsweise Gymnasien, die im Rahmen des Sportunterrichts Schwimmen in der 11. und 12. Klassenstufe anbieten. Zu Frage 2: Der Schwimmunterricht ist gemäß Sächsischem Schulgesetz Bestandteil des Sportunterrichts in der 2. Klasse an Grundschulen, in der 3. und 4. Klasse in Schulen zur Lernförderung und in allen Klassenstufen an Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen und körperlichen Behinderungen. Darüber hinaus erhalten Schulen, die nicht über ausreichend Sporthallenstunden verfügen, zusätzliche Nutzungszeiten für Schwimmunterricht. Die Schülerinnen und Schüler schwimmen einmal wöchentlich eine Unterrichtsstunde über das gesamte Schuljahr. Des Weiteren gibt es wahlpflichtigen Schwimmunterricht an weiterführenden Schulen. Die Klassenstufe wird von den jeweiligen Schulen bestimmt. Auch in diesem Schwimmunterricht wird in der Regel eine Unterrichtswoche pro Woche geschwommen. Zu Frage 3: Zum Anteil der Schülerinnen und Schüler, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, und den Gründen wird keine Statistik geführt. Von der Sächsischen Bildungsagentur wird maximal eine Schülerin bzw. ein Schüler pro Stunde angenommen. Zu Frage 4: Die Wirksamkeit des Schwimmunterrichts zeigt sich darin, dass zu Beginn des Schuljahres - beispielsweise 2015/2016 - 61 Prozent der Schülerinnen und Schüler Nichtschwimmer waren und sich dieser Anteil zum Ende des Schuljahres auf 12 Prozent verringerte. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch hat eine Nachfrage. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Ja, eine Nachfrage, Herr Bürgermeister Fabian: Können Sie bestätigen, dass die Durchführung von Schwimmunterricht deswegen teilweise gefährdet ist, weil nicht ausreichend Begleitpersonal zur Verfügung steht für den Weg von der Schule Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 zu den Schwimmhallen und diese Begleitung teilweise deswegen durch Eltern abgedeckt werden muss? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Da muss ich nachfragen, ob das so ist. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Es ist zunächst Sache der Schule, wer da begleitet, Herr Hobusch. Herr Prof. Fabian, haben Sie Zahlen vorliegen für das Schuljahr 2014/2015 aufgegliedert nach Schulen, was Ausfälle des Schwimmunterrichts in Klasse 2 betrifft und ob dort eine Wiederholung oder eine Teilwiederholung in Klasse 3 im Schuljahr 2015/2016 stattgefunden hat? Gibt es solche Fälle in der Stadt? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das muss ich auch prüfen. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Schriftlich? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja. Oberbürgermeister Jung: Das wird schriftlich zugearbeitet - für alle natürlich. - Danke schön, Herr Fabian. 16.22 Fahrzeug der Alternative für Leipzig (AfD) mit rechter Symbolik auf Nummernschild auf dem Schönauer Parkfest (VI-F-03191) Einreicher: Stadtrat S. Pellmann S e i t e | 48 Zur zweiten Frage: Auch diese kann unter Verweis auf das Gesetz nicht in diesem Sinne beantwortet werden. Zur dritten Frage: In § 8 Abs. 1 FahrzeugZulassungsverordnung ist die Zuteilung von Kennzeichen geregelt. So heißt es dort konkret: Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Dem Gesetzes Wortlaut wird Rechnung getragen, indem auf die Vergabe der Buchstabenkombination HJ, KZ, NS, SA, SS verzichtet wird. Die Kennzeichenkombination AH verstößt nicht gegen geltendes Recht. Diese Kombination wird zum Beispiel in Leipzig von vielen Autohäusern genommen. Derzeit liegen circa 900 genehmigte Kennzeichen mit dieser Buchstabenabkürzung vor - vorwiegend von Autohäusern beantragt. Zur Frage 4: Alle Mitarbeiter der Zulassungsbehörde sind natürlich geschult und können die entsprechenden rechtlichen Normen anwenden bzw. dann natürlich auch ausüben. Insofern gibt es aus unserer Sicht zu den Folgefragen keine Notwendigkeit, zusätzliche Fortbildungen oder Unterweisungen vorzunehmen. Zur Frage 8: Der Kfz-Halter hat das KfzKennzeichen zurückgegeben. Das KfzKennzeichen wird nicht wieder ausgereicht. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Rosenthal. 16.24 Sachstand Vertragsverhandlungen Veräußerung Markthallengrundstück (VI-F03273) Einreicher: Stadtrat R. Hobusch Herr Hobusch hat gefragt, und Herr Albrecht antwortet. Ich bitte den Kollegen Rosenthal um Antwort. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage: Die Auskunftserteilung zu Fahrzeug- und Halterdaten ist im Straßenverkehrsgesetz - in diesem Fall in § 39 - geregelt. Eine Auskunft aufgrund einer persönlichen Befremdlichkeit zu einer Buchstaben- und Zahlenkombination ist im Paragraphen nicht geregelt. Insofern kann sie nicht gegeben werden. Bürgermeister Albrecht: Zu Frage 1: Der Stadtrat hat am 16. Dezember 2015 mit großer Mehrheit die Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 - Wilhelm-Leuschner-Platz Ost - beschlossen. Gemäß Leitlinie 3 soll die Gebäudehöhe der Markthallenbebauung zum Platzraum mindestens 18 Meter und nicht mehr als 21 Meter betragen. Hierdurch wird deutlich, dass eine Überbauung der Markthalle zumindest zum Platzraum durch Stadtratsbeschluss vorgegeben ist. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 S e i t e | 49 Einreicher: Oberbürgermeister Der Stadtrat hat am 16. Dezember 2015 weiterhin beschlossen, dass eine Überprüfung der Kubaturen des nördlichen und mittleren Baufeldes und damit auch des Baufeldes für die Markthalle zur Auflockerung der Gebäudestrukturen erfolgen soll. Diese Überprüfung ist in Form einer Mehrfachbeauftragung von fünf Architektenbüros bzw. Architektenteams inzwischen erfolgt. Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir heute hier wesentliche wichtige Personalentscheidungen treffen. Beide Damen sind anwesend. Herzlich willkommen! Als Ergebnis der nachfolgenden Diskussionen zeichnet sich ab, dass eine Veränderung der Kubaturen sinnvoll ist und gewünscht wird. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass eine Überbauung der Markthalle auch zur Grünewaldstraße sinnvoll ist oder gewünscht wird. Eine Entscheidung des Stadtrats hierzu steht noch aus und soll mit dem Beschluss zum Masterplan für den Wilhelm-Leuschner-Platz erfolgen. Darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt der erneuten Wiederbestellung von Frau Ute Schäfer zu? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Zur Frage 2: Im Zuge der anstehenden Erarbeitung des Masterplans sind selbstverständlich auch Gespräche mit dem Sieger der Ausschreibung geplant. Die Fragen 3, 4 und 5 beziehen sich auf konkrete Vertragsverhandlungen. Dazu kann ich an der Stelle keine öffentlichen Aussagen treffen, da der konkrete Stand der Vertragsverhandlungen nicht Gegenstand öffentlicher Sitzung sein kann. Ich bitte an der Stelle um Verständnis. Wünschen Sie das Wort zur ersten Vorlage? Können wir offen abstimmen, denn es ist keine Wahl, sondern eine Wiederbestellung? - Herzlichen Dank. Abstimmung: 1 Enthaltung, ansonsten einstimmig so beschlossen. Herzlichen Glückwunsch, Frau Schäfer. - Kommen Sie kurz zu mir! 19.2 Neubestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (VI-DS-03185) Einreicher: Oberbürgermeister Meine Damen und Herren, wir kommen zu einer weiteren wesentlichen Personalentscheidung: der Neubestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Ich begrüße ganz herzlich in unserer Mitte Frau Wolke-Haupt, die uns in der Nachfolge von Frau Haase zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren, dann schließen wir jetzt die Fragestunde. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: Gibt es Wortwünsche? - Können wir auch hier offen die Beschlussfassung vollziehen? - Ich sehe Einverständnis. 18 Darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten: Wer stimmt der Bestellung von Frau Wolke-Haupt als Geschäftsführerin zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 18.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Juli 2016 (VI-DS-03126) Abstimmung: Dann auch wieder 1 Enthaltung, ansonsten einstimmig so beschlossen. Einreicher: Dezernat Finanzen Wird zur Vorlage das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt für diesen Beschluss? Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen. Vielen Dank. 19 Vorlagen I 19.1 Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (VI-DS-03184) Herzlichen Glückwunsch! Auf gute Zusammenarbeit! Herzlichen Dank! Auf gute Zusammenarbeit im neuen Team! Die LWB ist Frauen-Power gewöhnt. 19.3 Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020 (VI-DS-01556-NF-02) Einreicher: Dezernat Kultur 19.3.1 dazu ÄA (-01556-NF-01-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Meine Damen und Herren, ich rufe 19.3 - strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Eigenbetriebe Kultur; ebenfalls eine wichtige Vorlage - auf. Ich habe Frau Dr. Jennicke gebeten, eine kurze Einbringung der Vorlage vorzunehmen. Ich begrüße auch die Anwesenden aus den Kulturbetrieben. Ich sehe Herrn Schirmer - stellvertretend für alle darf ich ihn einmal nennen. Herzlich willkommen! Frau Jennicke. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Bürgermeisterkollegen! Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Eigenbetriebsleiter und -leiterin! Die Ihnen vorliegende Ratsvorlage Zuschussvereinbarung - nennen wir einmal den vollständigen Titel: Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020 -, wenn Sie diese heute beschließen, gehen wir alle gemeinsam aus meiner Sicht einen großen Schritt, und zwar keinen Schritt, der einseitig Vorteile bringt, sondern einen Schritt, der für beide Seiten, die in dieser Rahmenvereinbarung beteiligt sind, aus meiner Sicht Verlässlichkeit und Vorteile bringt. Eine klassische Win-Win-Situation, würde man sagen. Diese Vorlage bündelt - wenn Sie so wollen - eine ganze Menge von Fäden, die in den letzten Monaten, zuweilen kann man auch von Jahren sprechen, ein wenig lose auf dem Tisch lagen. Ich möchte diese Fäden jetzt bei der Einbringung kurz noch einmal aufnehmen. Da ist zum Ersten der Ratsbeschluss 1295/12 aus dem Jahr 2012, den wir mit diesem Beschluss heute in den Punkten 3 und 5 aufheben werden. Wenn ich Sie erinnern darf: In diesem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2012, im Juli 2012 gefällt, hatten Sie - ich kann an der Stelle „wir“ sagen - mehrheitlich beschlossen, eine neue Struktur für die Eigenbetriebe zu erarbeiten. Das war der sogenannte actori-Prozess, der uns bis zum Jahr 2014 beschäftigt hat. In Punkt 5 wurde festgelegt, dass diese dann neu zu fassende Struktur zum 1. August 2015 eingeführt wird. Sie erinnern sich alle gut an die Diskussion. Der actori-Prozess begann schon 2011 und ist mit großer Ergebnisoffenheit geführt worden. Ich kann Ihnen auch - weil ich selbst beteiligt war versichern, dass wirklich alle möglichen Optionen geprüft worden sind und hin- und hergewendet wurden und dass ich zu keiner Minute und zu keiner Stunde wahrgenommen habe, dass hier präjudiziert wurde und dass hier mit einseitiger Vorteilsnahme verhandelt wurde. S e i t e | 50 Schlussendlich: Am Ende dieses actoriProzesses war keine der im Raum stehenden Optionen hier im Rat mehrheitsfähig. Deswegen schlagen wir Ihnen heute verwaltungsseitig vor, diesen Beschluss aufzuheben, denn der actoriProzess endete mit einer Informationsvorlage. Der zweite Faden, den wir heute mit der Vorlage aufnehmen, ist die Mittelfristplanung der Wirtschaftspläne 2015. Wenn Sie sich erinnern: Das sind die letzten Wirtschaftspläne, die wir für die Eigenbetriebe beschlossen haben. Die sahen in der Mittelfristplanung in fast allen Eigenbetrieben negative Jahresergebnisse vor. Das hat hier im Rat bei Ihnen und, ich denke, auch bei den Eigenbetrieben zu großer Verunsicherung geführt. Sie haben zu Recht darauf gewartet, dass die Verwaltung auf diese Mittelfristplanung eine Antwort liefert. Die Antwort ist die Zuschussvereinbarung, die Ihnen heute vorliegt. Zur Fehlerkultur oder zur offenen Fehlerkultur gehört auch, zu sagen: Ja, die Vorgängervereinbarung, die es gegeben hat - es gab auch eine Vorvorgängervereinbarung -, endete 2015. Eigentlich hätte mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2015 die Ihnen jetzt vorliegende Zuschussvereinbarung bereits vorliegen müssen, weil: Sie beginnt im Jahr 2016 und schließt das Wirtschaftsjahr 2016 ein, was, wie Sie wissen, schon über die Hälfte vorbei ist. Seit 2016 lag nun die Ihnen vorliegende Zuschussvereinbarung zwischen Verwaltung und Eigenbetrieben verhandelt vor. Ich gebe auch offen zu, dass das ein relativ langer Zeitraum ist bis heute - fast Ende September -, wo sich hier und da noch Korrekturen und Nachbesserungen ergeben haben. Dafür bitte ich Sie um Verständnis. Die Welt hat sich auch in diesen vier Monaten weitergedreht, und alle, die im Betriebsausschuss und auch im Finanzausschuss sitzen, wissen, dass wir gerade in diesem letzten halben Jahr einige Volten geschlagen haben, was die Frage der Bilanzierung der Grundstücke der Eigenbetriebe betrifft. Auch die hatten letztlich und final Auswirkungen auf die Zuschussvereinbarung. Im Ergebnis liegt Ihnen ein Rahmen vor, der für beide Seiten bindend ist. Er ist bindend für die Verwaltung. Ja, wir geben den Eigenbetrieben Sicherheit der Finanzierung bis ins Jahr 2020, erwarten andererseits auch, dass dieser Rahmen eingehalten wird. Die Zuschussvereinbarung steht unter dem Vorbehalt sowohl der Beschlussfassung der Wirtschaftspläne als auch der Beschlussfassung der beiden Doppelhaushalte 2017/2018 und 2019/2020. Sie haben also zweimal die Gelegenheit, tatsächlich die finalen Summen zu votieren. Heute beschließen Sie den Rahmen dafür Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 und bekennen sich zu dieser beiderseitigen Verlässlichkeit. Der Aufwuchs, der in dieser Rahmenvereinbarung vorgesehen ist, ist auch Reaktion auf Zweierlei. Einerseits: Ja, wir sind eine wachsende Stadt, und Strukturveränderungen in diesem Maße, wie wir sie bei actori diskutiert haben, sind damals 2011 nicht unter dem Eindruck einer wachsenden Stadt geführt worden, da konnten wir diese Kurve gar nicht erahnen. Man ist damals vielleicht nicht von einer schrumpfenden Stadt, aber von einer gleichbleibenden Bevölkerungsprognose ausgegangen. Heute haben wir eine völlig andere Diskussion. Ich glaube, die hat auch Auswirkungen auf die Diskussion, wie die Eigenbetriebe in der Kultur zukünftig aufgestellt sind. Nicht nur das Wachstum, sondern auch im Ergebnis des actori-Prozesses haben die Eigenbetriebe - und zwar alle fünf - in ihren innerverwaltungsseitigen Strukturen reagiert, sich reformiert und auf die neuen Bedingungen, die sowohl Ansprüche des Publikums, aber auch den wachsenden Bedarf in der Bevölkerung betrifft, aufgenommen. Im Ergebnis haben wir hocheffiziente Betriebe und in allen Häusern einen enormen Publikumsanstieg und damit auch einen Anstieg der Einnahmen. Das macht es uns in gewisser Weise leicht, zu sagen: Ja, wenn zu viel Zuschüsse gezahlt werden bzw. die Eigenbetriebe besser wirtschaften, als sie es in ihrer Wirtschaftsplanung vorsehen, dann sollen sie diese ich setze das in Anführungszeichen - Überschüsse behalten dürfen und investieren. Seit Jahren wird beklagt, dass der Instandhaltungsund Investitionsstau in den Eigenbetrieben enorm ist. Wir geben hier - Herr Geisler, ich denke, das ist sehr wohl ein Anreiz für die Eigenbetriebe, effizient zu wirtschaften, um in bedeutsamen Schritten zu investieren und die Instandhaltung zu gewährleisten. Ich glaube, das ist ein Anreiz. Ich darf Sie an dieser Stelle ganz herzlich einladen, dieser Zuschussvereinbarung zuzustimmen. Sie schafft Vertrauen, das - das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu in der Diskussion um die Eigenbetriebe - in der Diskussion seit mehreren Jahren auch ein Stück weit beschädigt war. Ich will aber noch einmal betonen: Wenn wir über große Struktureinschnitte mit dieser Zuschussvereinbarung bis 2020 nicht mehr sprechen, dann heißt das nicht, dass die Eigenbetriebe starr und mit einem „Weiter so!“ agieren, sondern Kultur heißt immer: nach vorn denken, heißt immer: Innovation, und das betrifft auch die Verwaltung der Eigenbetriebe. Ich bitte Sie ganz herzlich um Zustimmung zu dieser Vorlage. Herzlichen Dank. S e i t e | 51 Oberbürgermeister Jung: Ich habe jetzt mehrere Wortmeldungen. Wir beginnen mit Frau Niermann, Herrn Götze und Frau Körner. Dann muss ich weitermachen. Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dr. Jennicke! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Betriebsleiter und liebe Gäste! Keine Angst, es kommt jetzt keine neue Grundsatzrede zu den Kulturbetrieben. Unsere Auffassung dazu kennen Sie ja bereits seit der ersten größeren Rede, die ich hier gehalten habe - das war im März 2015. Diese Auffassung hat sich jedenfalls im Grundsatz auch nicht geändert. Das können Sie unschwer aus unseren Anträgen zu der unserer Meinung nach erforderlichen Strukturreform der Eigenbetriebe erkennen. Das Papier, was wir nach Auffassung unserer neuen Kulturbürgermeisterin - nach Ihrer Auffassung, Frau Dr. Jennicke - heute beschließen sollen, heißt nicht mehr Rahmenvereinbarung, sondern heißt jetzt Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur bis 2020. Ginge es in diesem Papier lediglich um die finanziellen Rahmenbedingungen, hätten wir damit gar kein Problem, meine Damen und Herren. Die Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur benötigt ein festes Fundament. Die Betriebsleitungen müssen wissen, mit welchen Geldern sie rechnen können und mit welchen nicht. Es ist auch richtig und lange überfällig, den Häusern endlich den vollen Ausgleich für Tarifsteigerungen zu gewähren, die infolge von der Stadt Leipzig abgeschlossener Tarifverträge auch für sie gelten, die sie aber bislang selbst erwirtschaften mussten. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Eigenbetriebe hier schlechter zu stellen als andere. So weit, so gut. In diesem Papier geht es aber, meine Damen und Herren, nicht nur um die finanziellen, sondern auch um die strukturellen Rahmenbedingungen. Genauer gesagt, es sollen die Strukturen ohne Not bis 2020 eingefroren bzw. zementiert werden. Dazu besteht aber überhaupt keine Notwendigkeit. Es besteht keine Notwendigkeit dazu, neben den finanziellen auch die strukturellen Rahmenbedingungen bis 2020 festzuschreiben. Es ist nicht nötig, Strukturveränderungen im Sinne von Neustrukturierung, Verwaltungsfusionen oder Ähnlichem bis 2020 zu verbieten. Leipzig steht - wie wir heute schon mehrfach gehört haben - vor großen Herausforderungen. Wir Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 haben es zu Beginn der Sitzung von Herrn Bonew gehört, und wir haben es gerade auch von Ihnen, Frau Dr. Jennicke, gehört: Leipzig ist eine wachsende Stadt. Es kommen enorme finanzielle Aufgaben auf uns zu. In dieser Situation gilt es ganz besonders, die Leipziger Kulturbetriebe für Leipzig dauerhaft zu sichern. Dies wird uns in den nächsten Jahren auch bei wachsenden Zuschauerzahlen nur mit umfassenden Strukturoptimierungen möglich sein. Strukturoptimierungen, meine Damen und Herren, sind aber nicht möglich, wenn man die vorhandenen Strukturen ausdrücklich - so, wie hier beabsichtigt - festschreibt. Das dürfte wohl jedem einleuchten, ohne dass ich hier noch einmal ins Detail gehen und dann doch noch eine Grundsatzrede halten müsste. Meine Damen und Herren, wir beantragen daher, dass der Stadtrat lediglich die finanziellen und nicht auch die strukturellen Rahmenbedingungen beschließt. Das ist Inhalt unseres Änderungsantrages. Ich möchte hier um Zustimmung bitten. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Götze. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterin! Sehr geehrte Bürgermeister! Sehr geehrte Leitende der Eigenbetriebe - sofern noch da und liebe Wahrnehmende dieser Ratsversammlung! Die nunmehr neugefasste, zu beschließende Vorlage hat sich zum Ziel gesetzt, für die nächsten vier Jahre - nicht für alle Ewigkeit Grundrichtungen der strukturellen und künstlerischen Entwicklung der Eigenbetriebe den Weg zu weisen. Diese Rahmensetzung für die nächsten Jahre bis 2020 möchte vor allem Verlässlichkeit, wie in Anlage 1 beschrieben, erreichen. Über die Pläne zu den Zuwendungen, insbesondere Übernahme der Tariferhöhung, herrscht Gott sei Dank Einigkeit. Kommen wir nun zu dem, was die CDU mit ihrem Änderungsantrag aus der Anlage streichen möchte. Erstens: Die Stadt bekennt sich mit der Vorlage zur jetzigen Struktur der Eigenbetriebe und ihrer Sicherung. Das ist - wie wir finden auch gut so. Die Ergebnisse des actoriProzesses haben doch klar offenbart, dass Synergieeffekte durch Zusammenlegung und der Verwaltung einzelner Häuser nur beschränkte Vorteile haben und die Risiken dessen eher in keinem Verhältnis zum Einsparungseffekt stehen. Daher ist es zu begrüßen, dass für die nächsten Jahre ein Grundbekenntnis zur jetzigen Struktur getroffen wird. Sie stört es, meine Damen und Herren, vielleicht deswegen, weil Sie S e i t e | 52 künftig und in nächster Zukunft noch andere Pläne hatten. Zweitens: Die Rahmensetzung lässt den Eigenbetrieb bei der Optimierung ihrer Strukturen die notwendige und wesentliche Freiheit. Natürlich gibt es Optimierungsmöglichkeiten zwischen den Häusern, doch diese können durchaus in der Verantwortung der Eigenbetriebe in den genannten Projektgruppen organisiert werden. Auch diese Auffassung teilen wir. Drittens: Die Rahmensetzung regt Kommunikationsstrukturen zwischen den Häusern, aber auch zwischen diesen und der freien Szene an. Durch zahlreiche Kommunikationsformen soll der fortlaufende Austausch befördert und angeregt werden - wie in Anlage 1 ersichtlich. Dabei wird deren Erfolg in den nächsten Jahren sicher zu beobachten und nach einiger Zeit zu evaluieren sein, welche dieser Gremien und Projektgruppen sinnvoll, fruchtbringend gearbeitet haben und welche die Erwartung erfüllt haben. Aber es ist richtig, die Zusammenarbeit zwischen den Häusern sowie zwischen den Häusern der freien Szene weiter zu intensivieren. Es wurde schon in den Vorberatungen klar, dass Ihnen die Vorlage zu viel regelt. Nunmehr wollen Sie diese in wesentlichen Teilen der Anlage streichen. Wir teilen jedoch all das, was sie regelt, mindestens im Grunde. Wir möchten, dass neben den Zuschüssen, Tariferhöhungsübernahmen auch die Kontinuität der jetzigen Struktur der Eigenbetriebe und ihrer Zusammenarbeit geregelt wird. Mit einem Federstrich all diese wichtigen Dinge wegzuwischen, sehen wir nicht ein. Ihr Änderungsantrag wird deswegen von uns abgelehnt werden. Den größten Verbesserungspunkt für die Bewirtschaftung, nicht zuletzt aber für die Angestellten der Eigenbetriebe werden die Tariferhöhungsübernahmen im Kern dieser Vorlage darstellen. Dies ist sehr, sehr wichtig, denn damit wird den Häusern die notwendige Sicherheit gegeben. Die neue Vorlage nahm Kritikpunkte der Vorberatung auf und wurde weiter qualifiziert. Damit hat die Verwaltung gezeigt, dass sie sehr wohl Kritik in dieser Vorlage verarbeiten kann und zu ihrer Qualifizierung beitragen kann. Wir hoffen auch, dass alle Fraktionen sich ihrer Verantwortung bewusst sind und mit einer Zustimmung den weiteren Plänen der Eigenbetriebe den Weg freimachen und den Änderungsantrag ablehnen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, dann Herr Dyck, und dann habe ich Herrn von der Heide und Herrn Hobusch. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass die Vorlage noch einmal eine zweite Neufassung bekommen hat. Das haben wir vorhin im Betriebsausschuss auch festgestellt. Es wurden Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes übernommen bzw. erläutert. Wenn sie nicht übernommen wurden, wurden sie vorher aber überprüft. Dennoch - das hatten wir bisher selten, was die Sache an sich angeht -: Aus unserer Kritik im Stadtrat an fehlender Finanzierungsplanung für die Kulturbetriebe angesichts steigender Personaltarife sind wir durch die Verwaltungsspitze heute aufgefordert, Sicherung für unsere Häuser bis 2020 in den vorhandenen Struktur zu beschließen. Das kommt einer abverlangten Liebeserklärung an diese gleich, in die ich persönlich zwar einstimmen kann, aber vielleicht nicht alle, denn es kennzeichnet mehr als Sympathie für den kulturellen Reichtum unserer Stadt. Der Vorschlag ist auch ehrlich. Er verweist endlich offen auf bereits heute bekannte Bedarfe und lässt - auch das ist deutlich - Privatisierungsträumen noch unzureichenden neuen Strukturvorschlägen und Misstrauen in die Arbeitsweise der Häuser keinen Raum. Der Verwaltungsvorschlag heißt aber auch - im Gegensatz zu manch anderen Themen in unserer Stadt -, dass für eine sehr lange Zeit, nämlich bis in die nächste Wahlperiode hinein, Zusagen der Verwaltung erfolgen, diese Mittel in Planung einzustellen. Im Haushalt oder in Wirtschaftsplänen müssen wir sie dann immer noch einmal bestätigen. Im Gegenzug soll die Zusammenarbeit mit der freien Szene nachweislich gekräftigt werden erstmals so auch schriftlich verankert -, sollen weiterhin innerhalb der Strukturen Synergien und Einsparungen gesucht werden - auch das ist noch ein Stück geblieben nach dem actoriGutachten und den Verfahren der Arbeitsgruppen -, und auch inflationsbedingte Sachausgaben müssen selbst erwirtschaftet werden. Dennoch ist es eine Natur der Sache, dass nicht alle Politikerinnen und Politiker diese Zusage heute bereits machen wollen, nämlich schon allein aus dem bisher Gesagten. Sie sehen zum Teil auch andere Bedarfe. Dies ist eine originäre persönliche, politische Entscheidung eines jeden und einer jeden hier im Rat. Der neue Vorschlag der CDU, die finanziellen Zusagen zu beschließen, aber in Strukturfragen neu wieder alles offenzulassen, ist angesichts der bisher wenig konstruktiven Vorschläge bzw. fehlenden Lösungen, die vorgelegen haben, S e i t e | 53 nicht unbedingt produktiv an dieser Stelle. Im Gegenteil. Es wird weiter Unruhe unter den Mitarbeitern und bei den Beschäftigten erzeugt, und - was ich noch für wesentlicher halte - man beschäftigt sich ab sofort wieder mit sich selbst bzw. mit den eigenen Häusern. Ich wünsche mir dagegen vor allem eine Energie, die in die Kunst selbst geht und dazu ein effizientes verlässliches Wirtschaften. Dass das nicht jeder nachvollziehen kann - wir werden es sehen. Ich halte es für notwendig, dass dazu möglichst eine deutliche Mehrheit im Stadtrat ist; denn, wie gesagt, wir binden uns bis 2020, aber wir geben auch den Raum, in diesen Strukturen und mit den vorhandenen Mitteln zu arbeiten, haben auch Anreize gegeben, geben nicht sämtliche notwendigen Mittel dazu - das wurde erläutert. Wir haben also auch Aufgaben, die erst einmal bewältigt werden müssen, aber es steht nicht im Vordergrund, ständig über geänderte Strukturen zu diskutieren und damit die eigenen Häuser zu beschäftigen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Dyck. Stadtrat Dyck (SPD): Von hinten, nicht von ganz hinten. Oberbürgermeister Jung: Noch nicht auf dem Balkon. Stadtrat Dyck (SPD): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste, Eigenbetriebsleiter! Herzlichen guten Abend, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Mit der heutigen Beschlussfassung findet ein über fünfjähriger Prozess seinen Abschluss - nicht nur formal, sondern auch und vor allem inhaltlich und in die Zukunft blickend. Wir haben gerade gehört, dass zumindest die CDU-Fraktion - vorgetragen von Frau Niermann - dies anders sieht, aber wer genau die Vorlage und die letzten fünf Jahre noch einmal Revue passieren lässt, der wird mir zustimmen müssen. Natürlich rede ich vom actoriGutachten, welches in den letzten Jahren immer wieder für Wortmeldungen und diverse Anträge als Begründung herhalten musste. Um den Rahmen zu setzen, möchte ich die wesentlichen Ergebnisse und Kernaussagen doch noch einmal fokussiert auch in Bezug auf die Entwicklung der letzten Jahre in Erinnerung rufen. Erstens. Die erste Hauptaussage 2011 war: Signifikante Kosteneinsparungen und damit langfris- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 tige finanzielle Entlastungen für den städtischen Haushalt sind in den Eigenbetrieben nur dann möglich, wenn das Leistungsangebot und damit vor allem das künstlerische Angebot reduziert wird. Zweitens. Die im Rat, aber auch öffentlich so gern diskutierten Verwaltungsfusionen - das ist nämlich unter dem Begriff „Strukturveränderungen“ gemeint - können zwar zunächst finanzielle Effekte erzielen und damit Kritiker unserer anspruchsvollen städtischen Kulturfinanzierung vorübergehend besänftigen, langfristig bergen aber auch diese Prozesse Risiken, die wieder zulasten der künstlerischen Qualität und damit auch des Publikumszuspruches gehen werden. Meine Damen und Herren, wer diese Wege beschreiten will, muss also eine politische Diskussion über das künstlerische Angebot oder - ich will es einmal zugespitzt formulieren, der Fußball gehört ja auch zum Kulturgut, deswegen kann ich auch hier von Ligen oder von Liga sprechen: Wir müssen darüber reden, in welcher Liga die Häuser spielen sollen. Wollen wir Bundesliga, beim Gewandhaus natürlich bereits Champions League, oder wollen wir mit unseren Kulturbetrieben in der Regionalliga spielen? Die Eigenbetriebe, die Kulturverwaltung, aber auch der Betriebsausschuss Kultur haben diese Kernaussagen nicht dafür genutzt, den einfachen Weg zu gehen, alles beim Alten zu belassen. Nein, alle auch noch so unscheinbar daherkommenden Einsparmöglichkeiten und vor allem Erlöspotenziale wurden genutzt, um neben der Verbesserung betriebswirtschaftlicher Salden vor allem in die künstlerische Entwicklung zu investieren, also genau den entgegengesetzten Weg zu gehen - an der einen oder anderen Stelle in den Spielplänen durchaus mit viel Mut. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Alle vier Häuser - die Musikschule muss ich da einmal etwas herausnehmen, weil sie etwas anders strukturiert ist - stehen in ihrem Renommee und im Besucherzuspruch noch besser da - ich sage extra „noch besser“ - als zu Beginn des actoriProzesses. Das hatte und hat wiederum positive Effekte auf den wirtschaftlichen Erfolg der Häuser. Nochmals verdeutlicht: Die Häuser stehen heute besser da denn je. Die aktuellen Kritiken der letzten Tage und Wochen und die Zuschauerbegeisterung zu den Saisoneröffnungen und Premieren veranschaulichen das eindrücklich. Meine Damen und Herren, im actori-Gutachten steht aber auch, dass dauerhaft eine Innenfinanzierung der Tarifsteigerungen ohne künstlerischen Substanzverlust nicht möglich ist. Das wird mit der heutigen Beschlussfassung in kon- S e i t e | 54 sequenter Weise geheilt. Es ist damit ein starkes Signal an die Eigenbetriebe, verbunden mit der klaren Erwartungshaltung: das erreichte künstlerische Level als Zukunftsmaßstab zu sehen. Gleichzeitig wird aber auch deutlich gemacht, dass Struktur- und Prozessoptimierungen weiter zwingend notwendig sind, um darüber hinausgehende Kostensteigerungen aus den Häusern heraus selbst zu finanzieren. Es wird der Anspruch des Stadtrates sein - hier in Form des Betriebsausschusses -, genau an dieser zukünftig seine Kontrollpflicht und Aufmerksamkeit zu bündeln. Zum Schluss, meine Damen und Herren: Die Kulturbetriebe als die großen Institutionen und daneben gleichberechtigt die freie Szene dürfen niemals als Bittsteller, als Kostgänger betrachtet werden, die aus sich heraus und für sich selbst existieren wollen - quasi im Elfenbeinturm. Die Kultur unserer Stadt ist ein existenzieller Wert an sich für die Entwicklung unserer Stadt und für die hier lebenden Menschen, auch für die, die keine Kulturaffinität besitzen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu ihr haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Kulturlandschaft würden wir diesen Weg nicht gehen - sehr schnell verkümmern würde. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterin und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Keine Veränderung bei den Eigenbetrieben Kultur bis 2020, 1,5 Millionen Euro unterjährig überplanmäßig in 2016 noch einmal extra und ab 2017 immer 2,5 Prozent mehr. Welch ein Kontrast zu dem, was Herr Bonew gerade als Szenario für diese und vor allem für die kommenden Haushaltsberatungen gezeichnet hat. Da ging es um Defizite - insbesondere im Finanzhaushalt -, abschmelzende Liquidität und Herausforderungen spätestens in der Mittelfristplanung. Hier geht es um freiwillige überplanmäßige Mehrausgaben. Welch ein Kontrast auch zur letzten Ratsversammlung. Da ging es um einen höheren Zuschuss für die LVB. Zur Erinnerung - auch wenn ich es vor einem Monat schon einmal erzählt habe -: Im Vergleich zu 2015 sind die Zahlungen an die Eigenbetriebe Kultur in 2016 schon im Rahmen der Haushaltsverhandlungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 1,8 Millionen gestiegen. Nun noch einmal 1,5 Millionen Euro, insgesamt also 3,3 Millionen Euro. Alles städti- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 S e i t e | 55 sches Geld, keine Fördermittel, keine Zuweisung des Landes als Gegenfinanzierung. ben ohne Deckung in Höhe von 30.000 Euro enden. Bei der LVB wurde bei Zustimmung zum Antrag von Linken und Grünen gedroht, dass dadurch die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplans 2017/2018 in Gefahr sein würde. Heute wird damit gedroht, dass bei Ablehnung der Vorlage die Finanzierung der Eigenbetriebe nicht gesichert sei. Wie praktisch, dass man es sich drehen kann, wie es gerade passt. Zitat Herr Jung gemäß Wortprotokoll: Dazu passt auch, dass eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zu dieser Vorlage meines Wissens nur zwei Ausschüssen zur Kenntnis gegeben wurde und nicht etwa als Anlage zur Vorlage allen Stadträten - man hätte es ja nicht öffentlich machen können, wenn es denn nicht öffentlich sein muss, aber eigentlich idealerweise damit auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Einige Fraktionskollegen und ich sind überzeugt, dass dies nicht der richtige Weg und nicht die Priorität in der wachsenden Stadt sein kann. Bei der Diskussion über die Hochkultur herrscht meist Einigkeit, dass die Standards nicht verändert, also verringert werden dürfen. Die Hochkultur müssen wir uns leisten können. Aber wenn wir in der Kultur nicht an den Standards rütteln, rütteln wir an den Standards woanders bzw. sie bleiben so schlecht, wie sie sind. Überspitzt könnte man sagen: Das Gewandhaus spielt auf Weltniveau, der ÖPNV fährt auf TatraNiveau. Die Unterfinanzierung des Verkehrsbereichs ist augenscheinlich. Später kommen wir heute noch zum Sportprogramm, und man darf gespannt sein, wie sich die Verwaltung dort zu den verschiedenen Änderungsanträgen verhält. Ich vermute, Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, würden aus Ihren jeweiligen Themenbereichen andere Beispiele finden, wo wir eher selten auf Verwaltungsvorschlag über freiwillige Mehrausgaben entscheiden. Ich bin der Überzeugung, dass die Hochkultur nicht die Priorität in der wachsenden Stadt haben kann, sondern dass wir uns auf die Bereiche konzentrieren müssen, von denen besonders viele Menschen profitieren. Über die Strukturen und Bedingungen in den Eigenbetrieben Kultur kann ich nicht viel sagen, aber denen, die heute kritisieren und am Ende dennoch zustimmen, möchte ich sagen, dass sich nie etwas ändern wird, wenn diese und die weiteren Vorlagen genauso beschlossen werden wie die ähnlichen Vorlagen vorher. Abschließend möchte ich mit einem Zitat von Herrn Jung aus der Ratsversammlung im März da ging es um einen Änderungsantrag von uns, also den Grünen, über unterjährige Mehrausga- Ich bitte Sie noch einmal eindringlich, nicht immer wieder unterjährig Summen aufzurufen, die wir irgendwie über den Haushalt decken. Den Änderungsantrag haben wir damals übrigens zurückgezogen. Erwidern möchte ich heute: Ich bitte Sie eindringlich, Herr Jung, nicht immer wieder unterjährig Summen aufzurufen, die wir über den Haushalt decken, indem wir das Defizit im Finanzhaushalt erhöhen und unsere Liquidität verbrauchen, die uns dann an anderer Stelle fehlen wird. Letztlich liegt die Verantwortung bei uns, werte Kolleginnen und Kollegen. Wenn sich nichts ändern soll, ist die Vorlage folgerichtig und vergleichsweise transparent. Wenn sich aber etwas ändern soll und das weiter so auch für Sie keine Option ist, dann müssen Sie diese Vorlage ablehnen und dadurch den nötigen Veränderungsdruck aufbauen. In diesem Sinne werbe ich für die Ablehnung der Vorlage. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Liebe Vertreter aus den Eigenbetrieben! Wir haben heute am frühen Nachmittag die Haushaltseinbringung von Bürgermeister Bonew verfolgen dürfen. Was ich mir mitgenommen habe, ist, dass sich irgendwo am Horizont mittelfristig abzeichnet, was sich schon lange abgezeichnet hat: Wir werden in ein strategisches Defizit hineinlaufen. Das Wort „Kassenkredite“ ist heute Nachmittag bereits gefallen. Herr Dyck, Sie haben recht. Wir fragen uns nur: Was wollen wir? - Angesichts dessen, was heute Nachmittag uns wieder aufgezeigt worden ist, was die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig in den kommenden Jahren betrifft, müssen wir uns aber auch fragen: Was können wir uns bei der Kultur leisten, und wie können wir die Vielfalt, die wir heute haben, sichern? An die vielen Kollegen, die hier über das actoriGutachten gesprochen haben: Actori war eben mehr an Alternativen und mehr an Möglichkeiten, als nur am Ende über eine Verwaltungszusammenlegung von einzelnen Häusern zu diskutieren. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Was war denn dieser fünfjährige actori-Prozess? - Er war wenig mutig, er war wenig visionär, und er war von Anfang an davon geprägt, dass die einen links außen sofort geschrien haben: „Dieses und jenes nicht mit uns!“, und auch Sie, liebe Kollegen von der Unionsfraktion, sofort signalisiert haben, was mit Ihnen nicht geht. So war klar: Ohne die zwei größten Fraktionen im Stadtrat konnte es sich Oberbürgermeister Jung gemütlich machen, konnte sich zurücklehnen, konnte das Gutachten nehmen, in den Stahlschrank legen und zuschließen. Erreicht hat dieser Prozess - auch wenn immer wieder darüber gesprochen wird - nichts. Wir sind der festen Überzeugung: Wir helfen der Vielfalt der Kultur in dieser Stadt vielleicht damit über die nächsten Jahre, aber das Erwachen und der Kater eines Morgens werden größer und die Einschnitte vielleicht schmerzlicher sein, als wir uns das heute vorstellen können, wenn wir nicht heute, wenn wir nicht schon in der Vergangenheit angefangen hätten, Weichen zu stellen und uns zu fragen: Was wollen wir, und was können wir uns dauerhaft leisten? S e i t e | 56 Abstimmung: 29 dafür, 26 dagegen, 6 Enthaltungen. Damit ist es so beschlossen. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch zwei Sätze zu der ganzen Angelegenheit. Ein langer Prozess kommt zum Ende. Herr von der Heide, jetzt darf ich einmal als jemand reden, der seit 1999 in diesem Stadtrat sitzt und Zeiten erlebt hat, wo wir im Haushaltskonsolidierungsprozess waren und ein Defizit vor uns hatten von 70, 80, ja, 140 Millionen in der schlimmsten Zeit. Damals hat den Stadtrat ausgezeichnet, dass wir an einer Stelle sicher waren: Wenn wir die Zukunft der Stadt gewährleisten wollen, müssen wir gerade auch in der Kultur immer wieder die Fahne hochhalten. Wir wären heute nicht dort, hätten wir damals die Einsparvolumina generiert, die durchaus auf dem Tisch lagen. Das gehört auch zur Wahrheit. Insofern bin ich sehr dankbar, dass wir zunächst in die sichere jährliche Mittelfristplanung gehen, wo immer wir uns dann auch in den 20er- und 30er-Jahren, die vor uns liegen, wiederum in die Augen schauen müssen. - Vielen Dank für diese Abstimmung. 19.4 Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-01886) Da war ein großer Wurf nie mehrheitsfähig. Deswegen haben wir zwar am Dienstagvormittag lange über diese Vorlage diskutiert - Sven Morlok und ich -, und wir haben uns auch überlegt: Was machen wir an dieser Stelle? Stellen wir einen Änderungsantrag? - Eben genau die Debatte über Strukturveränderungen nicht abzubrechen und zu zementieren, was wir jetzt haben. Ein B-Plan mit klaren Vorvoten. Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Frau Ziegler. Insofern: Wenn ich an die Lauterkeit auch noch nicht ganz glaube, bin ich den Kollegen von der CDU-Fraktion dankbar für diesen Änderungsantrag. Wir werden diesen Änderungsantrag mit unterstützen und hoffen, dass er auch eine wenn auch knappe - Mehrheit findet. - Vielen Dank. Ziegler (Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln): Wir hatten Änderungsanträge eingebracht. Ich möchte, dass unser Beschluss Nr. 60/09/16 mit den Punkten 1 und 5 ins Protokoll aufgenommen wird als Notiz. Oberbürgermeister Jung: Dann gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur Abstimmung über die Vorlage. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Zunächst gibt es den Änderungsantrag der CDUFraktion: Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie diesem Änderungsantrag zustimmen. Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler, damit wir alle von derselben Sache sprechen: Sie haben keinen Änderungsantrag eingebracht, sondern Sie haben ein Votum zum B-Plan in Ihrem Protokoll notiert, richtig? - Verkehrsuntersuchung, städtebaulich-gestalterisches Konzept. Das soll zu Protokoll genommen werden. Das sage ich Ihnen definitiv zu. Abstimmung: Einige Enthaltungen und einige Prostimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. Dann gab es eine Wortmeldung von Herrn von der Heide. Wir kommen zur Neufassung der Vorlage mit dem Beschlussvorschlag, der Ihnen vorliegt. Wer dem zustimmt, den bitte um das Handzeichen. Die Gegenstimmen? - Ich denke, wir brauchen nicht auszuzählen, aber wir tun es. Bitte auszählen, damit es auch keine Missverständnisse gibt. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Diesmal nicht ganz so grundsätzlich: Wir stimmen dem zu, aber ich möchte dem auch nicht unkommentiert zustimmen. Der Flughafen möchte ein großes Gelände entwickeln. Das ist Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 derselbe Flughafen, der nicht öffentlich sagt, welche Sicherheitseinrichtungen fehlen, damit die Bahnverteilung gleichmäßig verteilt werden kann. Und es ist ein weiteres Gebiet im Leipziger Norden - sowieso lärmbelastet und verkehrlich schwierig. Es ist auf der einen Seite sehr viel Potenzial - wir haben es im Ausschuss viel besprochen - mit SBahn Nord und Süd. Nur, es gibt keine Haltepunkte. Ich bin skeptisch, was bei der Verkehrsuntersuchung dabei herauskommen soll, was verbindlich irgendwie klarmacht, dass da nicht der Verkehr induziert wird, den wir dann in der ganzen Stadt irgendwie verteilen müssen. Die paar Worte wollte ich wenigstens dazu sagen. Ansonsten stimmen wir dem zu. Es ist der Aufstellungsbeschluss, und wir sind sehr gespannt, was dann an Gutachten vorgelegt wird und wie verträglich da tatsächlich eine Ansiedlung funktionieren kann. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschluss zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig so beschlossen. Vielen Dank. 19.5 war vertagt. 19.6 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht; Stadtbezirk Ost, Ortsteile Sellerhausen-Stünz, Anger-Crottendorf; Satzungsbeschluss (VI-DS-02449) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wir müssen auszählen. Darf ich um Ihr Handzeichen bitten: Wer stimmt für diesen Satzungsbeschluss? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: 49 dafür, keiner dagegen, 2 Enthaltungen. So beschlossen. Vielen Dank. 19.7 Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/-innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen - FIM“ (§ 5a AsylbLG)) EILBEDÜRFTIG (VI-DS02408) S e i t e | 57 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 19.7.1 dazu ÄA (VI-DS-02408-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 19.7.2 dazu ÄA (VI-DS-02408-ÄA-02) Einreicher: SPD-Fraktion 19.7.3 dazu ÄA (VI-DS-02408-ÄA-03) Einreicher: DIE LINKE 19.7.4 dazu ÄA (VI-DS-02408-ÄA-05) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Albrecht, wenn Sie uns bei dieser Vorlage bitte noch einmal kurz an die Hand nehmen. Bürgermeister Albrecht: Das mit dem „kurz“ kann ich jetzt leider nicht versprechen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes hat die Bundesregierung zum 1. August das Programm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, kurz FIM, für 100.000 Arbeitsgelegenheiten beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt insgesamt 300 Millionen Euro bis 2020 zur Verfügung. Die Verteilung dieser Arbeitsgelegenheiten auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. In einem anderen Zusammenhang haben wir schon gehört, was das bedeutet. Innerhalb der Länder erfolgt die Aufteilung analog der Asylbewerber-Verteilungsquote. Mit den Arbeitsgelegenheiten sollen volljährige Flüchtlinge mit Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens mittels niedrigschwelliger Angebote einer Beschäftigung nachgehen können. Das ist die genaue Abgrenzung der Person, an die sich dieses Angebot richtet. Sprach- und Integrationskurse, weiterführende Integrationsmaßnahmen sowie die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums sowie die Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung haben stets Vorrang vor einer Zuweisung in eine FIM. Das heißt, diese Maßnahmen sind dem nachgeordnet. Vor Ort, also in Leipzig, erfolgt die Umsetzung des Programms in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und wenn gewollt - mit gemeinnützigen Trägern. Natürlich kann das Ganze nur so gut sein, wie das Gesetz gut ist. Es ist - das hat auch die Diskussion in den Ausschüssen gezeigt - an einigen Stellen nicht unbedingt anwenderfreundlich. Soweit zur Gesetzeslage. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Zusammengefasst für Leipzig heißt das: Pro Jahr können zwischen 500 und 600 Plätze für Asylbewerber eingerichtet werden, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die jetzt im Moment sozusagen in der Klemme sitzen, dass sie gegebenenfalls nicht wissen, wie ihre zeitlichen und inhaltlichen weiteren Wege sein werden, die gemeinhin in vielen Fällen eigentlich keine Perspektive haben, solange die Entscheidung nicht gefallen ist. Da der Teilnehmer maximal sechs Monate an der Maßnahme teilnehmen darf, kann dies für circa 1.000 Teilnehmer ein sinnvoller Schritt zur Integration sein. Aus Sicht der Verwaltung ist es dringend notwendig, Asylbewerbern während der Wartezeit bis zur Entscheidung über ihr Verfahren Beschäftigungsmöglichkeiten, und zwar in dem Fall konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten, anzubieten. Daher schlagen wir vor, 100 Plätze beim kommunalen Eigenbetrieb einzurichten. Ich betone: Wir sind damit die erste ostdeutsche Stadt - wenn diese Vorlage heute eine Mehrheit finden sollte -, die dieses Programm auch tatsächlich umsetzt. Kollegen in anderen Städten diskutieren, aber wir wären mit dieser Vorlage so weit, dass wir es tatsächlich umsetzen. Wovon lassen wir uns leiten? - Wir sagen: Wenn wir dieses Programm wirklich in Anspruch nehmen wollen, soll die aus unserer Sicht bestmögliche Betreuung der Teilnehmer in drei Modulen erfolgen. Jetzt werden Sie einige Dinge wiederfinden, die Sie an anderer Stelle schon gehört haben, nämlich das Thema Sprache - erster Block -, das Thema Gemeinschaftskunde und das Thema Beschäftigung. Dieses Programm hat diese drei Bestandteile. Andere Angebote sind oft nur ein oder zwei Blöcke aus diesem Gesamtpaket. Die Pauschale, die der Bund pro Teilnehmerplatz und Flüchtling zur Verfügung stellt, beläuft sich bei einer externen FIM - damit ist außerhalb der Unterkünfte gemeint - auf 250 Euro. Zur Umsetzung des in unserer Vorlage beschriebenen Konzeptes ist dies aber, wenn man diesem Qualitätsanspruch folgt, nicht ausreichend. Was heißt das jetzt nach innen? - Wir benötigen zusätzliches qualifiziertes Personal im kommunalen Eigenbetrieb. Für diese drei inhaltlichen Schwerpunkte können 30 Stunden pro Woche angesetzt werden. Unser Konzept geht von einer wöchentlichen Beschäftigungsdauer von circa 21 Stunden aus: 6 Stunden Sprache, in enger Kooperation mit der Volkshochschule entwickelt, und 15 Stunden Gemeinschaftskunde und Beschäftigung. So weit zu den Inhalten. S e i t e | 58 Jetzt zu einigen Aspekten, die sich in den drei Anträgen 01, 02 und 03 wiederfinden und die ich aufgreifen möchte. Der Teilnehmer erhält für den Mehraufwand, der ihm durch die Teilnahme an einer Maßnahme entsteht, eine Entschädigung von 80 Cent, was nicht zu verwechseln ist mit einer Entlohnung. Eine Entlohnung bekommt der Teilnehmer nicht, ebenso nicht wie der Teilnehmer an einer AGH, MAE aus dem SGB II. Darüber wurde natürlich auch in den Ausschüssen Wirtschaft und Arbeit; Jugend, Soziales, Gesundheit; Finanzausschuss und Immigrantenbeirat diskutiert. Dabei wurde mir zumindest deutlich, dass über das Integrationsgesetz bzw. so, wie das Gesetz formuliert ist, insbesondere über die Integrationsmaßnahmen, durchaus berechtigte Missverständnisse entstehen können bzw. bestanden. Deshalb möchte ich noch einmal einige Dinge klarstellen, die mir wichtig sind, weil ich glaube, dass wir mit diesem Vorschlag, wie wir ihn heute vorlegen, durchaus einen Meilenstein setzen. Die Zahlung der Mehraufwandsentschädigung hat nicht die Stadt Leipzig, sondern der Bundesgesetzgeber festgelegt. Die Stadt Leipzig kann derartige Positionen auf Dauer nicht ausgleichen. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Weiterhin bleibt das Problem, dass es sich bei zusätzlichen Zahlungen der Stadt Leipzig über die gesetzliche Pauschale von 80 Cent hinaus um ein Einkommen handelt, was grundsätzlich erst einmal nicht zulässig ist, denn Asylbewerber dürfen grundsätzlich bis auf die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen keine Tätigkeit aufnehmen und ein Einkommen erzielen. Darüber hinaus könne die Zahlung zusätzlicher Mittel steuerrechtliche Probleme verursachen, da selbst bei geringen Beiträgen Lohnsteuer bzw. Sozialabgaben anfallen könnten. Jetzt kann natürlich sehr schnell die Frage kommen: „Hättet ihr das nicht klären müssen?“. - Es ist aufgrund der Qualität des Gesetzes nicht klärbar gewesen. Für mich war der besondere Anspruch, jetzt anzufangen und nicht weiter zu warten, bis das letzte Komma ausdiskutiert ist. Außerdem wäre noch ein Arbeitgeberanteil zu zahlen, sodass sich der Betrag noch weiter erhöhen würde. Auch der Mindestlohn wird mit Sicherheit eine Rolle spielen. Da wir keinen nachgewiesenen Aufwand haben, liegt keine Aufwandsentschädigung vor. Bereits jetzt ist geregelt, dass nachgewiesener Mehraufwand, der über 60 Cent liegt zum Beispiel die Fahrtkosten -, durch die Agentur für Arbeit erstattet wird. Das heißt also, wenn wir einen Asylbewerber haben, der aufgrund der Entfernung seiner Unterkunft zum KEE höhere Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Fahrtkosten hat und diese Fahrtkosten auch nachweist, werden ihm diese Fahrtkosten selbstverständlich gegen Vorlage seiner Kostenbescheinigung erstattet. Dies ist bereits jetzt im Gesetz so geregelt und bedarf keiner zusätzlichen Klärung durch die Stadt. Wenn Sie weitere 3 Millionen beschließen wollen, Frau Krefft, können Sie das gern tun. Ein weiteres Missverständnis liegt im Aufgabenspektrum. Alle Tätigkeiten müssen dem Kriterium der Zusätzlichkeit entsprechen und dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse verdrängen. Welche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang möglich sein werden, entscheiden aber nicht wir, sondern entscheidet die Agentur für Arbeit gemeinsam mit ihrem Verwaltungsausschuss. Die Einsatzgebiete werden sich im Allgemeinen am Leitfaden zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten im Freistaat Sachsen nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz messen lassen müssen. Eine überregionale Prüfung ähnlich gelagerter Tätigkeiten ergab, dass allgemeine Pflegemaßnahmen auf Sportpachtanlagen nicht oder nicht ohne Weiteres den genannten Kriterien der Zusätzlichkeit unterliegen. Im Katalog förderfähiger Maßnahmenfelder aus dem Oktober 2015 führt das Job-Center zudem ausdrücklich aus, dass im Freizeit- und Sportbereich keine Arbeiten im Grünbereich vollzogen werden dürfen. Jetzt sage ich allerdings einschränkend - das kann durchaus wie ein Widerspruch klingen -: Das ist der Stand heute. Es kann durchaus sein, dass sich das Ganze in einem Jahr völlig anders darstellt, weil durch die Anwendung - nicht nur in Leipzig - der Gesetzgeber erkennt, dass hier nachgebessert werden muss. Insofern ist dies eine Gegenwartsaufnahme. Unsere Vorlage richtet sich ausschließlich auf die einzurichtenden FIM im KEE, und zwar im Schwerpunkt Beschäftigung auf Tätigkeiten, die im Rahmen des Projektes Sauber Stadt durchgeführt werden. Sie entscheiden heute also nicht über die Umsetzung des Integrationsgesetzes das hat der Gesetzgeber bereits formuliert -, sondern über ein Projekt innerhalb des Gesetzes. Ich glaube, man sollte in der Stadt auch würdigen, dass der Einsatz, sprich 50 Prozent der Gesamtsumme, mit 1,4 Millionen Euro geplant bis 2020 erheblich ist und dass gemessen an den Maßnahmen, die bisher auf kommunaler Ebene stattfanden, auch in anderen Städten dieser Betrag als hoch eingeschätzt werden kann. Vielleicht darf ich zusammenfassend eines sagen: Mir liegt diese Vorlage sehr am Herzen. Ich S e i t e | 59 würde mir wünschen, wenn wir heute und hier mit dieser Vorlage ein Zeichen setzen, dass wir nicht nur über das Problem reden, sondern dass wir auch Lösungen herbeiführen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir mit einer großen Mehrheit diese Vorlage beschließen können. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft, Frau Hollick, Herr Keller und dann Herr Zenker. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte! Werte Vertreterinnen der Medien! Werte Gäste! Integration gelingt über Arbeit. Daher ist es richtig, Geflüchteten frühzeitig Integrationsangebote in den Arbeitsmarkt zu machen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung konnte in einer Untersuchung zeigen, dass von den Geflüchteten der 90er-Jahre, die in Deutschland bleiben konnten, drei von vier Männern und eine von fünf Frauen heute in Arbeit sind. Damit ist die Arbeitslosigkeit dieser Gruppe höher als in der Gesamtbevölkerung. Als Ursachen werden die in Deutschland nötige formale berufliche Qualifikation, sprachliche Qualifikation, aber - 90er-Jahre - auch die Arbeitsmarktlage genannt. Einen Satz darf ich zitieren: Der frühzeitigen Identifizierung beruflicher Qualifikation, der Aktivierung und der Kompetenzentwicklung kommt hohe Bedeutung zu. Was können wir daraus für die aktuelle Situation lernen? Wie können wir die Geflüchteten, die heute integriert werden, besser auf ihre Zukunft vorbereiten? - Leipzig hat sich bereits 2007 entschlossen, selbst Sprachkurse für Asylsuchende anzubieten. Die Bundesregierung finanziert diese Kurse seit 2005 für Asylberechtigte. Damit sollen die Zugezogenen schneller ein höheres Sprachniveau erreichen. Auch der Arbeitszugang musste erleichtert werden. Aktuell hat die Bundesregierung die Hürden für die Integration von Asylsuchenden wie auch von Asylberechtigten in den Arbeitsmarkt abgebaut. Nun darf nach drei Monaten eine Beschäftigung aufgenommen werden, und nicht länger gilt das Vorrangprinzip, dass also zunächst der Nachweis erbracht werden muss, dass ein EU-Bürger die Beschäftigung annehmen könnte. Mit abgestimmten und zielgenauen Maßnahmen sollen die Flüchtlinge schneller integriert und wirtschaftlich selbstständig werden. Sicher ist es Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 nicht sinnvoll, nach der Bleibeperspektive zu sortieren, wie es die CDU/SPD-Koalition tut. Auch am Programm FIM, über das wir heute zu entscheiden haben, kann man sehr harte Kritik üben. Sinnstiftung statt untätiger Langeweile - das ist das Ziel und gar nicht so sehr der Arbeitsmarktzugang. Insofern ist die Nachrangigkeit nach anderen Maßnahmen, wie Sie sie jetzt benannt haben, Herr Albrecht, der Arbeitsmarktintegration wesentlich. Also nur dann, wenn all die anderen Dinge nicht angeboten oder nicht greifen können, kommt FIM, denn - das ist eben ein wesentlicher Punkt - 300 Millionen Euro investiert die Bundesregierung in arbeitsmarktferne Arbeitsgelegenheiten statt in eine Einstiegsqualifizierung. Und sie schafft eine 2-Klassen-Beschäftigung, indem den Asylsuchenden nur 80 Cent bezahlt werden und zudem härter sanktioniert wird als beim Arbeitslosengeld-II-Bezug. Völlig daneben ist, dass FIM-Teilnehmende unter sich bleiben, also ist FIM in der Tat keine Integrationsmaßnahme in die Gesellschaft. Wir stimmen dem Programm mehrheitlich nur deshalb zu, weil Geflüchtete immerhin eher erreicht werden und das Programm hier in Leipzig mit einem Sprachkurs verbunden wird. Der KEE wird ein Fünftel der Plätze schaffen, die in der Stadt entstehen sollen. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass der Kommunale Eigenbetrieb sich gut auf die Zielgruppe vorbereitet hat. Mit einem Piloten, nämlich den Asyl-AGHs nach Integrationsmaßnahme Sachsen, konnte bereits eine Erprobung abgeschlossen und ausgewertet werden. Ich bin zuversichtlich, dass das Programm helfen wird. Für die tatsächliche Integration in den Arbeitsmarkt werden in Folge aber echte Einstiegshilfen erforderlich. Damit die überwiegend jungen Flüchtlinge für das duale Ausbildungssystem motiviert werden, sind also weitere Maßnahmen nötig. Was für unsere Zustimmung allerdings sehr wesentlich ist, ist, dass unserem Änderungsantrag zugestimmt wird. Wir hatten den kurzfristig eingereicht nach der Diskussion in der Sondersondersitzung noch vor der Ratsversammlung, denn es gibt weitere Maßnahmen, und es ist aus heutiger Sicht nicht absehbar, dass wir das Programm tatsächlich fünf Jahre lang brauchen. Ich verstehe es als erste indizierende Maßnahmen, um jetzt schnell etwas zu machen. So kann man es auch nutzen. Wir brauchen es aber nicht für fünf Jahre zu beschließen. Das heißt, wir wollen den Beschluss so ändern, dass wir zunächst nur für die Jahre 2016, 2017 und 2018 beschließen. - Danke schön. S e i t e | 60 Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dr. Jennicke! Sehr geehrte Beigeordnete, Stadträte und Stadträtinnen, Damen und Herren hier im Saal und im Livestream! Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Arbeitsmarktprogramm für Geflüchtete nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz - uns bekannt als Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, Sie haben es richtig gesagt: abgekürzt FIM. Staatsministerin Özoğuz sagte in ihrer Rede vor den Bundestagsabgeordneten: Die Bundesregierung beabsichtigt, denjenigen Teilhabe zu ermöglichen, deren Asylverfahren noch laufen und die in der Vergangenheit bis zum Ende ihres Verfahrens warten mussten […] bis sie endlich einen Sprachkurs oder überhaupt etwas machen durften, obwohl sie die ganze Zeit über hier (in Deutschland) waren. Sie haben es gehört: Bis 2020 300 Millionen Euro, 100.000 Arbeitsgelegenheiten stellt der Bund zur Verfügung. Die Staatsministerin für Integration Özoğuz bezeichnet das als Riesenschritt. Na ja, dass ich das anders sehe ist, wissen oder vermuten Sie. Über AGH kann man streiten, und darüber gibt es unterschiedliche Standpunkte. Das eigentlich erklärte Anliegen einer AGH, diese als Brücke zum Arbeitsmarkt zu benutzen, gelingt nur selten, eigentlich nie. Aber Menschen haben hier in diesem Fall Beschäftigung, können mit anderen kommunizieren und vereinsamen nicht. Auch diese Möglichkeit sehe ich. Nun kommt das Aber: AGHs werden bei deutschen SGB-II-Empfängern mit 1,05 Euro bis 1,50 Euro vergütet. Geflüchtete sollen für gleiche Leistungen, die auch deutsche SGB-IIEmpfänger erbringen, 80 Cent erhalten. Die Stadt Leipzig hat 617 solche AGHs beantragt 100 für die Kommune und 517 bei freien Trägern. Für 30 Stunden wöchentlich darf, kann, muss ein Flüchtling an dieser Maßnahme Sauberes Leipzig teilnehmen. Übrigens gibt es bei diesen Maßnahmen nur eine bedingte Freiwilligkeit - deshalb die drei Verben. Der Kommunale Eigenbetrieb hat die Probleme ohne Weiteres erkannt - dass dieses Gesetz mit heißer Nadel gestrickt wurde, haben auch Sie erkannt, Herr Albrecht - und hat deshalb diese Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen modernisiert. Im Ausschuss wurde seitens des KEE erklärt, dass die Fahrtkosten vermutlich übernommen werden. Es ist auch ein einfaches Beispiel: 6 Stunden mal 80 Cent sind 4,80 Euro; allein Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt betragen Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 für einen Erwachsenen 5,20 Euro. Aber zu den Fahrtkosten sind eigentlich in der Vorlage keine Aussagen gemacht. Wie werden sich die freien Träger verhalten? Einige von Ihnen wissen, dass ich in einem ESFProjekt vor allem für Frauen U25 mit tätig bin. Dort erhalten die Teilnehmerinnen 5 Euro täglich für sechs Stunden Tätigkeit und das Sozialticket. Konnte die Bundesregierung sich nicht an solchen Richtlinien orientieren? Weiß die Bundesregierung überhaupt, dass Geflüchtete bereits in AGHs - auch Frau Krefft hat es gesagt - bzw. in den Gemeinschaftsunterkünften als AGHs tätig sind und diese mit 1,05 Euro bisher vergütet werden. Ab Oktober soll für diese gleiche Tätigkeit 24 Prozent weniger gezahlt werden, nämlich nur noch 80 Cent. Welche Auswirkungen wird das in den Flüchtlingsunterkünften haben? Werden hier nicht wirtschaftlich Schwache, also Geflüchtete untereinander, Deutsche und Geflüchtete gegeneinander ausgespielt? Wollen wir so Integration bewältigen? - Ich bin überzeugt, dass wir damit das Zusammenleben erschweren. Ich will jetzt nicht weiter über Ausländerfeindlichkeit, über Bautzen, Hoyerswerda, über Köln reden, aber diese Maßnahmen werden die Probleme in Deutschland, in Sachsen und auch in Leipzig nicht entschärfen. Mit unserem Änderungsantrag, der uns jährlich etwa 40.000 Euro kosten würde, wollen wir deshalb deutsche und geflüchtete AGH-Teilnehmer gleichstellen. Unsere Stadt hat einen hohen Anteil an Sozialarbeitern in Gemeinschaftsunterkünften, die viel zum Erhalt des sozialen Friedens beitragen. Das sollte unser Maßstab sein. 1.650 Kinder und Jugendliche von Geflüchteten werden an Leipziger Schulen täglich unterrichtet und integriert. Das ist zweifellos nicht leicht. Für Erwachsene heißt Integration: Sprache lernen, das möglichst schnell, und Arbeit aufnehmen in einem gelernten oder zu erlernenden Beruf. Hier sollten wesentlich mehr Anreize geschaffen werden. Heute habe ich erfahren - auch hier ist die Vorlage mit heißer Nadel gestrickt -, dass man 250 Euro monatlich als Pauschale pro besetzten Platz bekommt, wenn der Flüchtling nicht in der Gemeinschaftsunterkunft tätig ist. Ich habe erst als externe Maßnahme den freien Träger betrachtet. Das war ein Fehler. Wir bekommen pro Flüchtling pro Monat 250 Euro. Ich denke, davon können wir auf jeden Fall die ÖPNV-Kosten übernehmen. Für die internen Maßnahmen erhält man in der Gemeinschaftsunterkunft nur 85 Euro. Das wird vorrangig die freien Träger betreffen. Von vorn- S e i t e | 61 herein aber steht eines fest: Der Bund belastet wieder die Kommune - und das nicht unerheblich. Dieses Verständnis zu den Kommunen ist mir völlig unverständlich. Ich muss Ihnen sagen: Das müssen wir mehr deutlich machen. Jetzt komme ich auch wieder zur Vorlage: Die Vorlage ist für uns nicht gut erarbeitet. Auf der zweiten Deckseite steht eindeutig „Erträge“, darin ist nichts eingetragen. Ich will schon wissen, was der Bund uns zahlt. Das interessiert mich schon, denn ich will meinen Bundestagsabgeordneten sagen: „So geht das nicht; macht das deutlich nach außen!“. In Punkt 1 heißt es: „Nach Abzug der Bundesförderung“ - das ist keine haushalterische Klarheit und Wahrheit. Oberbürgermeister Jung: Zeit, Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Letzter Satz, Sie haben es erfasst. Diese Vorlage ist kein Riesenschritt, wie sich die Bundesregierung feiert, sondern für mich höchstens ein Schrittchen oder - drastischer - ein Rohrkrepierer. Ich möchte Sie bitten, unseren beiden Änderungsanträgen, 1,05 Euro zu zahlen für alle AGHs, die es hier in Leipzig gibt als Mindestteil - es geht bis 1,50 Euro -, zuzustimmen, und ich möchte Sie auch bitten, den Antrag ÖPNV zu unterschreiben. Letztes Wort: Sie wollen die zwei Jahre streichen. Ich will Ihnen sagen, was mich heute erschüttert hat - das habe ich auch erst heute erfahren -: Dass wir keine anderen Arbeitsmarktmaßnahmen im Wesentlichen mehr auflegen werden als Stadt als diese AGHs. Das habe ich erst in dem Ausschuss erfahren. Das kann ich nicht nachvollziehen. Da erfüllen wir unsere Aufgabe nicht, und wir stellen uns das eigentlich, denke ich, in diesem Kreis alle anders vor. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Vorlage wird schon in Punkt 1 die Unterstützung der Integration von Asylbewerbern als Hauptgrund für die Verwendung von rund 1,4 Millionen Euro angegeben. Zusätzliche Mittel vom Bund sind offensichtlich nötig, um diese Maßnahme zu ergänzen. In der Vorlage ist kein einziger Ansatz zu finden, inwieweit Integration Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 durch diese Maßnahme stattfinden kann. Frau Krefft hat hierzu gute Ausführungen gemacht. 100 Menschen ohne Bleiberecht ausschließlich an einem Ort, dem Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf, zur Arbeit zu verpflichten ist keine Integration. Extra-Betreuer, also Maßnahmenkoordinatoren und Integrationsberater, können nicht leisten, was wirkliche Integration in die Gesellschaft bedeutet. Integration gelingt vor allem durch Erlernen der Sprache und persönliche Kommunikation mit Menschen, die eine natürliche Umgebung darstellen. Dies ist bei oben genannter Maßnahme nicht gegeben, da die Betreuer vorwiegend der Sicherstellung des Arbeitsablaufes dienen und Verständigungsprobleme zu lösen haben. Integration heißt, Menschen einzeln oder in kleinen Gruppen den Arbeitsalltag in Leipziger Betrieben kennenlernen zu lassen - beispielsweise durch Betriebspraktika. Derartige Maßnahmen gibt es bereits. Sie kosten weniger und sind effektiver. In meinem Betrieb ist zum Beispiel ein afghanischer Flüchtling derzeit für sechs Wochen angestellt. Er lernt die deutsche Sprache in Zusammenarbeit mit meinen Mitarbeitern, mit mir und unseren Auszubildenden. Zusätzlich bekommt er handwerkliche Fähigkeiten und deutsche Tugenden wie Top-Pünktlichkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit nebenbei gelehrt. Solche Maßnahmen werden nicht honoriert. Weder die Firma noch der Praktikant bekommt Geld für diese Leistung. Sie wird von einem Bildungswerk in Delitzsch angeboten. Solche Maßnahmen unterstützen wir. Maßnahmen, die nur den Sinn haben, Menschen für 80 Cent oder - wie die Linken fordern - 1,05 Euro in einem städtischen Betrieb arbeiten zu lassen, können wir nicht zustimmen, zumal sie auch noch einen hohen Anteil von Steuergeldern verbrennen. Nimmt man nur die rund 1,4 Millionen Euro zur Hand und bezahlt davon 9 Euro pro Stunde für ein Jahr pro Person, so könnte man inklusive Nebenkosten 44 Menschen dezentral in reguläre Arbeit bringen - wohlbemerkt: ohne Bundeszuschuss. Das zweite Ablehnungskriterium ist für uns, dass man nicht Asylberechtigte integrieren will, sondern Asylbewerber, deren Aufenthaltsrecht noch nicht einmal geklärt ist. Es ist ein Unding, Geld zu investieren in Maßnahmen, die dann eventuell abgebrochen werden müssten, wenn die betreffenden Personen von der Bundesregierung oder vom Freistaat in ihr Heimatland zurückgeschickt werden. Die AfD-Stadtratsfraktion lehnt diese Vorlage wegen Ineffizienz der Maßnahme ab. S e i t e | 62 Zu den Änderungsanträgen: Der Änderungsantrag der Grünen ist sehr nachvollziehbar. Dass nicht für vier Jahre, sondern nur für zwei Jahre zugestimmt wird, dass also die Zeit auf zwei Jahre begrenzt wird, dem können wir zustimmen. Der Änderungsantrag der Linken, was die Fahrtkosten betrifft, grenzt offenbar an Unwissen. Unser Flüchtling hat nämlich eine Karte, und die hat offensichtlich jeder - zumindest dort, wo er wohnt, in Dölzig -, also braucht man das nicht zu erwähnen. Den Änderungsantrag der SPD lehnen wir ab. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Zunächst erst einmal, Herr Keller, ich möchte Ihnen an einer Stelle ganz deutlich widersprechen: Ich halte es gerade für sinnvoll, Integration von Anfang an zu betreiben. Das ist vielleicht das teilweise wenig Gute an dem Programm, dass es schon sehr früh greift - im Gegensatz zu anderen Maßnahmen. Vielleicht können Sie das noch einmal klarstellen, Herr Albrecht, ich hatte es im Ausschuss vorhin anders verstanden, dass es sehr wohl auch andere Instrumente gibt, woran auch die Kommune beteiligt wird. Das würde ich ganz gern auch noch einmal von Ihnen, vom Pult, bestätigt haben. Zu unserem Antrag - das ist mein eigentlicher Grund, weshalb ich rede -: Den ziehen wir zurück, wenn - noch einmal - das, was Herr Albrecht gesagt hat, auch zu Protokoll geht bzw. auch noch einmal zugesichert wird - für den Fall, dass sich die gesetzlichen Bedingungen ändern bzw. Handwerkskammer und IHK vielleicht da auch ein bisschen mehr Bereitschaft zeigen, vielleicht auch solche Maßnahmen mit zu fördern, dass dann auch von Verwaltungsseite das neu aufgenommen wird in das Programm, da es immerhin eine relativ lange Laufzeit hat. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte, und Herr Morlok hat sich auch noch gemeldet. Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne! - Das stimmt aber nicht - drei Minuten. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Oberbürgermeister Jung: Er ist wegen Fußballergebnissen abgelenkt. Stadträtin Witte (DIE LINKE): Ach so, gut. Okay. Oberbürgermeister Jung: Herr Leisner war abgelenkt. Für alle: Leipzig führt 1:0. S e i t e | 63 städtischen Grünanlagen, Straßen und Plätzen sowie Flächen, die sich nicht in öffentlicher Hand befinden, jedoch zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Dem widerspricht das gleichzeitig gestiegene Sauberkeitsempfinden der Bewohner der Stadt Leipzig. Die Mitarbeiter sollen das Auflesen und Einsammeln von wilden Ablagerungen und Unrat auf städtischen Flächen einschließlich der nicht städtischen, soweit diese öffentlich genutzt werden, übernehmen. Soweit die KEE. Stadträtin Witte (DIE LINKE): Gut. Okay, dann legen wir los. Als ich die Rede hier geschrieben habe, habe ich mich vorher natürlich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt, was dann dazu geführt hat, dass ich die Rede mit Wut im Bauch geschrieben habe. Es kann sein, dass man das der Rede etwas anhört. Manchmal muss man sich das Große und Ganze vor Augen führen, damit man im politischen Alltag nicht in den Sümpfen der Ebene versinkt und orientierungslos wird und weil es Menschen in Deutschland gibt, die wohl der Meinung sind, man müsse das christlich-jüdisch geprägte Abendland gegen die herannahenden muslimischen Horden verteidigen. Zwei herausragende Dokumente und Fundamente dieses christlich-jüdischen Abendlandes sind mit Sicherheit die amerikanische Unabhängigkeitserklärung und die Deklaration der allgemeinen Menschenrechte der französischen Revolution. Aus beiden Dokumenten möchte ich kurz zitieren. Erstens: Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen wurden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit. Zweitens: Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Anschließend möchte ich nun aus der Vorlage Anhang 2, dem Papier der KEE, zitieren. Der KEE sieht vor, die Asyl-AGH für das Projekt Saubere Stadt einzusetzen. Ich zitiere: Die Projekte dienen dem Ziel, die Ordnung und Sauberkeit in der Stadt zu erhöhen. Durch das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung erhöht sich Müllaufkommen auf Ich übersetze das einmal: Die aus dem christlichjüdischen, abendländisch geprägten Deutschland stammende weiße Bevölkerung müllt die Parkflächen zu, die aus dem vorwiegend muslimischen Morgenland stammenden Asylbewerber räumen den Dreck wieder weg. Wahrlich eine artgerechte Haltung von Asylbewerbern! Dieses Gesetz ist kein Integrationsgesetz, sondern ein Ausgrenzungsgesetz. Doch so schön auch zu lesen war, was wir bei der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der Deklaration der Menschenrechte gehört haben, so schön war die Realität damals dann doch nicht. So waren Thomas Jefferson, Hauptautor der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, sowie Benjamin Franklin und Georg Washington Sklavenhalter. In der ersten Fassung der Deklaration der allgemeinen Menschenrechte war nicht von Menschen die Rede, sondern nur von Männern. Frauen waren noch außen vor. So war es ein langer Kampf von damals bis heute zur Selbstbestimmung bei der Arbeitssuche und der Gleichstellung aller Geschlechter. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war der UNZivilpakt. In dessen Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a) steht - ich zitiere -: Niemand darf gezwungen werden, Zwangsoder Pflichtarbeit zu verrichten. Dieser Artikel gilt auch in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde im Bundesgesetzblatt 1973 unter dem Aktenzeichen II 1553 veröffentlicht. Aber genau darum geht es hier. Die Menschen werden unter Androhung von Sanktionen zu einer Pflichtarbeit gezwungen - und dies bei Menschen, die in der Regel der deutschen Sprache nicht mächtig sind und nicht nur deswegen gar nicht übersehen können, welche Konsequenzen die Pflichtzuweisungen für sie haben, gerade was die Sanktionen betrifft. In der Diskussion um die Vorlage im Ausschuss wurde immer wieder gesagt, diese Flüchtlingsintegrationsmaßnahme sei ein Ball, der aus Berlin der Stadt zugespielt wurde und zu dem man sich nun eben verhalten müsse. Dieses Verhalten sei Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 wohl, dass man zustimmt. - Okay. Ich werde mich dazu verhalten. Ich werde von meinem Recht Gebrauch machen, nicht jeden Müll, der aus Berlin kommt, gut zu finden und werde die Vorlage auch bei positivem Votum unserer Änderungsanträge ablehnen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, das ist eine schwierige Vorlage. Ich kann Sie, Frau Witte, gut verstehen, wenn Sie ich formuliere es einmal in meinen Worten - sagen, dass man nicht jeden Ball, der aus Berlin einem zugespielt wird, auch aufnehmen muss; denn diese Vorlage birgt eine Reihe von Problemen - weniger aufgrund der Tatsache, wie sie hier in der Stadt Leipzig gestaltet ist, sondern aufgrund der Rahmenbedingungen, die vom Bund kommen. Ich war mir nicht ganz sicher, Herr Oberbürgermeister, ob ich hier in die große Bundespolitik einsteigen kann. Nachdem aber Frau Witte richtige Dinge aus dem Ausland zitiert hat, möchte ich das doch gern tun. Ich glaube, dass der Bund hier am falschen Ende anfängt. Hier geht es nämlich um die Menschen, die eigentlich auf dem Arbeitsmarkt zuerst einmal keine Chance haben - so doch die Grundannahme. Es wäre viel wichtiger, Geld zu investieren, um die Menschen sehr schnell in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen und dort richtig viel Geld in die Hand zu nehmen. Das bringt mich zu dem grundsätzlichen Fehler der Bundesregierung im Zusammenhang mit der großen Zahl von Flüchtlingen in Deutschland. Während wir in den Kommunen - wir haben das auch heute von Herrn Bonew gehört im Rahmen der Haushaltseinbringung - nicht wissen, wie wir entsprechende Aufwendungen abdecken sollen, und immer noch große Lücken haben, wird auf Bundesebene vom Bundesfinanzminister eine schwarze Null wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Bei allem Lob, das man der Bundeskanzlerin zollen muss bei ihrer Haltung in der Flüchtlingspolitik, ist ihr großes Versagen, dass sie ihrem Finanzminister hier nicht längst schon in den Arm gefallen ist und dafür gesorgt hat, dass die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden, die Länder und Kommunen dringend benötigen. Wenn man das im letzten Jahr bereits getan hätte, hätten wohl auch die Wahlergebnisse, die wir bei der letzten Landtagswahl und denen davor gesehen haben, nicht so ausgesehen, wie sie tatsächlich ausgesehen haben. S e i t e | 64 Natürlich ist das eine Aufwandsentschädigung. Natürlich ist das keine Vergütung im eigentlichen Rechtssinne. Aber erklären Sie das einmal bitte einem Flüchtling, der die deutsche Sprache nicht kennt oder ihr nur eingeschränkt mächtig ist. Wie wollen Sie dem erklären, dass er eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent bekommt und der andere von 1,05 Euro? - Er sieht das nicht als Aufwandsentschädigung an, sondern als Vergütung. Das ist den Menschen überhaupt nicht zu vermitteln. Die Art und Weise, wie man hier mit diesen Menschen umgeht, ist aus meiner Sicht höchst problematisch. Es stellt sich natürlich jetzt die Frage: Was macht man dann? - Das Geld vom Bund ist da. Soll man jetzt tatsächlich entscheiden, es nicht zu nehmen aufgrund der Grundsätze, die ich gerade eben formuliert habe? - Das könnte man quasi als reine Lehre bezeichnen. Oder sollte man sagen: „Okay, das Geld ist nun einmal da, dann machen wir das Beste daraus“? - Wir, René Hobusch und ich, sind der Auffassung, mit dem Geld das Beste daraus zu machen. Ich bitte noch einmal Uwe Albrecht: Vielleicht kann er das noch einmal auszuführen. Ich habe es so verstanden, dass wir rechtlich nicht in der Lage sind, den Betrag auf 1,05 Euro anzuheben. Das möchte ich noch einmal verdeutlicht haben, ob das so ist oder ob wir da einen Spielraum haben. Ja, wir machen uns die Zustimmung dieser Vorlage nicht leicht. Wir werden letztendlich zustimmen. Es ist aber in der Außenwirkung und im Umgang mit den Flüchtlingen hier aufgrund unserer Bürokratie und der bürokratischen Regelungen, die dahinterstecken, eine äußerst problematische Vorlage. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Noch kurz einige Gedanken zu den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen. Wenn wir auf Ihren Antrag reagieren müssen, was die Anhebung der Entschädigungen auf 1,05 Euro angeht, muss man auch ganz klar sagen: Sie können diese Zahl nicht einfach so eins zu eins miteinander vergleichen, weil Sie im SGB-II-System damit eine vollständige Abdeckung aller möglichen Zusatzaufwendungen haben, ohne dass es dort noch zu einer Spitzabrechnung kommen kann. Umgekehrt haben Sie bei diesem Programm die Möglichkeit, wenn tatsächlich höhere Aufwen- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 dungen da sind, dass diese dann auch gegenüber der Bundesagentur angerechnet werden können, beispielsweise - Sie hatten das in Ihrem zweiten Antrag formuliert - wenn die Fahrtkosten entsprechend höher sind. Auch hier ist dann vorgesehen, dass das die Bundesagentur übernimmt. Ich halte es für falsch, dass wir jetzt einfach sagen: Das übernehmen wir als Kommune, weil das ist der falsche Adressat, weil hier eine klare Regelung da ist, wer das entsprechend übernimmt. Ich halte es für falsch oder wir als Fraktion halten es für falsch, dass wir etwas übernehmen, was ansonsten über die Bundesagentur geht. Zu dem Änderungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Wir werden uns mit Sicherheit im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit regelmäßig auch die Entwicklung des Programms anschauen. Das heißt, wir werden uns sicherlich sehr genau anschauen, wie wir es tatsächlich schaffen, die entsprechenden Menschen zu gewinnen. Wir werden uns anschauen, wie nachhaltig die Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder überhaupt das Heranbringen in den Arbeitsmarkt ist. Wir werden uns anschauen, wie die Entwicklung bei den Regelungen seitens des Bundesministeriums aussieht, ob es beispielsweise in Zukunft möglich ist, auch andere Einsatzfelder, die aus unserer Sicht noch notwendig sind, hinzuzuziehen. Und - vielleicht, Herr Albrecht, lässt sich das entsprechend ergänzen, wenn Sie das möglicherweise noch zu Protokoll geben können - vielleicht ist es möglich, dass Sie nicht nur uns als Fachausschuss regemäßig dann informieren, sondern dass Sie uns hier im Stadtrat auch noch einmal, sei es eine Informationsvorlage oder in anderer geeigneter Weise, informieren, wie das Programm sich weiterentwickelt. Ich halte es oder wir als Fraktion halten es für problematisch, jetzt hier mit so einem Pessimismus heranzugehen und zu sagen: „Na ja, wir gehen diese Finanzierung bis 2020 erst einmal nicht mit und müssten dann, wenn wir sehen, dass es sich vielleicht doch gut entwickelt, noch einmal eine weitere Vorlage machen“. Wir haben immer die Möglichkeit, auch im nächsten Doppelhaushalt oder übernächsten Doppelhaushalt 2019/2020 zu sagen: Das ist unter Haushaltsvorbehalt. Es ist sowieso unter Haushaltsvorbehalt. Lassen Sie uns nicht mit diesem Pessimismus herangehen: „Wir glauben sowieso nicht, dass das etwas wird“, sondern lassen Sie uns doch einfach diese Evaluation im Fachausschuss und im Stadtrat allgemein hier noch machen, und dann bitte diesen Antrag nicht beschließen. - Herzlichen Dank. S e i t e | 65 Oberbürgermeister Jung: Ich habe jetzt noch Frau Krefft. Dann würde ich auch Herrn Kollegen Albrecht noch einmal bitten. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte zur Stellungnahme von Herrn Bär zu dem Antrag der Linken sagen: Wir legen hier politische Zielstellungen fest. Wie das am Ende umgesetzt wird, steht noch einmal auf einem anderen Papier. Ich möchte sehr dafür werben, dass man diesem Antrag zustimmt. Es war bisher die Aussage, dass es der Wille des KEE ist. Wie es bei den anderen Trägern ist, ist offen. Wir legen hier nur die Ziele fest. Wie es dann am Ende umgesetzt wird, ist wiederum Verwaltungshandeln. Ob man sich das Geld vom Bund oder von der Agentur wiederholen kann, ist sozusagen Verwaltungshandeln. Das ist nicht unsere Angelegenheit, sondern wir legen hier die Ziele fest. An der Stelle halte ich das auch für unproblematisch, da es sowieso so geplant ist. Ich hatte es selbst schon vorher gesagt: Ich gehe optimistisch heran. Ich sage: Die Integrationsmaßnahmen, die ansonsten von der Agentur für Arbeit schon angeboten werden, machen eine fünfjährige Laufzeit dieses Programmes nicht erforderlich. Ich gehe optimistisch heran und sage: Wir brauchen dieses Angebot, dass wir den Menschen noch in den Gemeinschaftsunterkünften unterbreiten wollen, in der Zukunft nicht. Wenn doch, ist es unproblematisch, die Maßnahmen zu verlängern. Ich finde es komplizierter für den Doppelhaushalt, darauf einen Antrag zu stellen: Wir streichen diese Mittel. Das finde ich komplizierter, finde ich schwieriger. Deshalb denke ich, macht es Sinn, das jetzt gleich zu beschließen. Verlängerungen sind hier immer unproblematisch möglich, gehen immer. Bei Joblinge hatten wir es, bei anderen Programmen hatten wir es. Es geht unproblematisch hier durch. Oberbürgermeister Jung: Bevor Herr Albrecht noch einmal an das Mikrofon tritt, lassen Sie mich noch einen Gedanken beisteuern. Ich habe jahrelang eingefordert, dass wir dringend in Deutschland die grundsätzliche Arbeitserlaubnis ändern müssen für Menschen, die Asyl suchen, die noch nicht anerkannt sind. Ich will Sie nur noch einmal daran erinnern: Wir haben Menschen teilweise sieben Jahre im Status des nicht anerkannten Asylbewerbers, und er darf und durfte nicht arbeiten. Wir konnten es nicht den Menschen und den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, wieso das so ist. Das war für mich eigentlich der entscheidende Punkt zu sagen: Jetzt haben wir die Chance, Menschen, die zu uns kommen, sofort in eine Beschäftigung hineinzunehmen, und die Chance müssen wir angesichts Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 der Entwicklung der letzten Jahre auch nutzen. Ich will das nur einmal beisteuern - bei all dem, Herr Morlok, was Sie und auch Frau Witte zu Recht als durchaus kritisch und vom Menschenrecht her anmerken. Aber das ist der tiefe Hintergrund, weshalb ich auch für mich entschieden habe, Ihnen das so vorzuschlagen. Wir können nicht immer nur darüber klagen, dass die Menschen nicht arbeiten dürfen, und dann nutzen wir die Chance nicht, eine Form zu finden. - Herr Albrecht. Bürgermeister Albrecht: Danke, Herr Oberbürgermeister. - Ich würde an dieser Stelle auch gern noch einmal anknüpfen. Das, was wir hier vorschlagen, stellt doch alles andere, was es an Programmen und an Möglichkeiten gibt, nicht infrage, Frau Hollick, Herr Keller. Selbstverständlich kenne ich doch alle diese Beispiele, und ich könnte selbst noch einige dazusetzen, die wir auch als Kommunaler Eigenbetrieb bzw. als Dezernat unterstützt haben. Wo ist denn das Projekt Joblinge entstanden? - Bei uns im Dezernat. Wir werden doch mit dieser Vorlage die Variante Joblinge, die für eine etwas andere Kundenklientel vorgesehen ist, Asylbewerber nicht in Konkurrenz setzen, sondern das, was wir hier versuchen zu erreichen, ist genau das, was der Oberbürgermeister beschrieben hat: Es ist für diese Gruppe Asylbewerber als unterschwelliges Angebot gedacht, die in diese Maßnahmen eben noch nicht - noch nicht! - hineinpassen. Jetzt noch einmal zur Frage der Qualität. Das hat mich jetzt schon entsetzt, Frau Hollick. Wir bieten als einzige für diese Klientel, für Asylbewerber, die in besonderer Weise Nachteile haben, eine Kombination aus Sprache, Gemeinschaftskunde und Beschäftigung an. Das Programm an anderer Stelle, das dies bietet, das müssen Sie mir zeigen. Das gibt es nämlich nicht. Deshalb eben auch dieser Hinweis: Wir können auch warten - zwei Jahre, vier Jahre, fünf Jahre, sieben Jahre, wie auch immer -, vielleicht rutscht dieser oder jener dann über eine andere Maßnahme in den Arbeitsmarkt, dann hat er eben Glück gehabt. Aber das wollen wir eben nicht. Wir wollen mit diesem Programm nicht den Zufall laufen lassen, sondern wir wollen steuern. Wenn Sie sagen: „Wir wissen überhaupt nicht, was vom Bund kommt“ - das steht sowohl in der Vorlage als es auch in der Diskussion in den Ausschüssen mehrfach deutlich gesagt worden ist: Es sind 250 Euro. Ich füge hinzu: Es sind bloß 250 Euro, die wir mit dem Qualitätsanspruch, den wir formuliert haben, aus diesen drei Säulen für nicht ausreichend halten. Herr Keller, wenn Sie sagen, Ihr afghanischer Mitarbeiter hat die besseren Chancen - Ent- S e i t e | 66 schuldigung, das mag ja sein für Ihren Mitarbeiter, den Sie da haben, aber wir bieten ganz konkret 30 Stunden. In diesen 30 Stunden ist Sprachunterricht. Wie viel bekommt Ihr Mann an Sprache gelehrt? - Wir bieten Gemeinschaftskunde, und wir bieten Beschäftigung. Insofern möchte ich auch an der Stelle sagen: Wir sind wiederum - bezogen auf die Menschen, denen wir an der Stelle helfen wollen -, denke ich, auf dem richtigen Weg. Was mir wichtig ist - ich habe es gesagt -: Natürlich haben wir keine Erfahrungen. Das will ich gar nicht verheimlichen. Insofern, Herr Zenker, ist es geradezu richtig und notwendig, dass wir so schnell wie möglich, wenn wir uns ein Bild von der Treffsicherheit machen können, evaluieren. Je eher wir das tun, umso besser - das kann ich hier zusagen -, und zwar evaluieren sowohl zum Inhalt der Tätigkeiten, zum Beispiel mögliche Tätigkeiten in Richtung Sport und Vereinsarbeit, aber auch in andere Richtungen, die hier angesprochen worden sind. Ich denke, es ist überhaupt keine Frage und für mich geradezu selbstverständlich, dass es nach einem Jahr den ersten Evaluierungsbericht hier geben wird. So ein Evaluierungsbericht kann natürlich auch - ich glaube das persönlich nicht, Frau Krefft - damit enden, dass wir uns eingestehen müssen: Nein, es ist doch nicht so gekommen, wie ich es heute hier gesagt habe. Davon gehe ich aber nicht aus. Dann wäre immer noch genug Zeit - insofern unterschätzen Sie auch unseren Aufwand -, dann zu sagen: Wir machen nach zwei Jahren oder nach drei Jahren oder nach vier Jahren Schluss. Das möchte ich aber heute ausdrücklich nicht. Ich muss auch an der Stelle betonen: Das, was wir jetzt an Aufwand haben werden für die Anmietung einer Immobilie, für die Bindung von Personal, und zwar von gutem pädagogischen Personal, und an Technik, da können wir nicht nach sechs oder zwölf Monaten sagen: Wir machen jetzt Schluss bzw. wir machen das Ganze nur für eine befristete Zeit. Deshalb noch einmal zusammenfassend: Es steht jetzt bereits allen Asylbewerbern in Leipzig das volle Instrumentarium an Beratung von SGB II, SGB III der Agentur zur Verfügung. Das, was wir machen, ist ein unterschwelliges Angebot, von dem ich glaube, es ist viel mehr Bedarf da, als wir mit diesen 100 abdecken können werden. Ich bitte nochmals um Ihre Zustimmung. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Albrecht. - Frau Hollick hat noch eine Wortmeldung. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Albrecht, das, was Sie hier geschildert haben - ich habe es übrigens anders gesagt. Ich habe gesagt: Der KEE hat das erkannt und gestaltet es anders. Aber das, was Sie geschildert haben, das macht der KEE, weil das ein städtisches Unternehmen ist. Die freien Träger können das nicht. Da haben wir dann 500 solcher AGHs. Ich muss Ihnen trotzdem noch einmal sagen: Was stören uns diese 40.000 Euro - Entschuldigung, bitte - pro Jahr, wenn wir die dazu benutzen, um Deutsche und Geflüchtete gleichzusetzen in der Aufwandsentschädigung? Gestatten Sie mir noch ein Wort zu Ihnen, Herr Bär, weil Sie sagen: „Wir wollen erst einmal schauen“ - wir schauen schon seit 2005, was AGHs bringen. Länger muss man eigentlich nicht schauen, um zu wissen, was AGH bedeutet; denn die wurden mit dem SGB II, sprich Hartz IV, eingeführt. Ich denke, die Erfahrung haben wir jetzt alle. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller, Herr Morlok. Stadtrat Keller (AfD): Es ist schlicht nicht vorstellbar, was Sie sagen, dass jemand, der 40 Stunden in der Woche unter Deutschen lernt, die Sprache schlechter lernen soll als jemand, der 30 Stunden sich hinsetzt, anschließend wieder in seine Gemeinschaft kommt, die seine Sprache spricht, woher er kommt. Das geht auf jeden Fall nicht. In der Umgebung von anderssprachigen Menschen lernt man viel schneller die Sprache der Anderssprachigen. Zweitens: Wir haben Personal eingestellt bzw. Personalstellen beschlossen hier im Stadtrat: 250 Stück. 210 sind nur besetzt. Jetzt wollen wir schon wieder Stellen beschließen. Wie stehen Sie dazu? Können wir da nicht aus dem anderen Fonds welche nehmen? - Für mich ist das hinausgeschmissenes Geld. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, ich habe noch eine Nachfrage zu der Problematik 80 Cent/1,05 Euro. Ich hatte Uwe Albrecht bei der Einbringung so verstanden, dass wir rechtlich gar nicht in der Lage sind, die 1,05 Euro zahlen zu dürfen. Ich weiß jetzt nicht, ob ich das falsch verstanden habe oder ob ich S e i t e | 67 das richtig verstanden habe. Es wäre jetzt wichtig für die Abstimmung, diesen Punkt noch einmal zu präzisieren. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, es wäre gut - danke, Herr Morlok -, dass Herr Albrecht auch noch einmal grundsätzlich zu den Mehrkosten etwas sagt und dann auch zur rechtlichen Situation. Bürgermeister Albrecht: Die rechtliche Situation ist so, dass Asylbewerber auf der Grundlage dieses Gesetzes im Moment kein Einkommen erzielen dürfen. Wenn also pauschal über die 80 Cent hinaus ein beliebiger höherer Betrag zur Verfügung gestellt wird - seien es nur wenige Cent -, dann ist das steuerlich gesehen ein Einkommen. Dieses Einkommen kann dann zu einer Steuerpflicht führen. Wenn ich sage „kann“, dann deshalb, weil es noch niemand praktiziert hat. Es ist im Einzelfall sogar möglich, dass die Stadt zusätzliche Arbeitgeberanteile zahlen müsste. Dies ist - das sage ich ausdrücklich - noch nicht ausfinanziert, aber wir wissen jetzt schon, dass darüber im Bundessozialministerium heftigst debattiert worden ist, seitdem das Gesetz sozusagen der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Noch einmal zu dem Betrag: Wenn wir das Ganze über die Laufzeit, wie wir es vorschlagen, von fünf Jahren rechnen, dann sind es eben nicht 40.000 Euro, sondern es sind über die Laufzeit von fünf Jahren 3 Millionen Euro. Frau Hollick, 3 Millionen Euro. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick noch einmal. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich halte viel aus, und ich weiß auch, welche Chancen unsere Anträge haben. Aber eines muss ich sagen: Mir einzureden, dass jemand, der 80 Cent bekommt, das vielleicht versteuern muss - da lachen hier ja alle. Ich muss es jetzt so deutlich sagen: Herr Albrecht, das geht nicht. Das geht einfach nicht. Ich muss Ihnen sagen: In diesem ESF-Projekt, in dem ich bin, wo Frauen U25 das ebenso machen, bekommen sie auch keine 1,05 Euro, wenn sie für sechs Stunden 5 Euro bekommen, aber sie bekommen noch ein Sozialticket dazu. Sie sind also wenigstens mobil und können sich manches leisten. Das, was Frau Witte zur AGH gesagt hat, teile ich auch. Aber nun hat der Bund dieses Gesetz geschaffen und denkt, es ist ein Riesenwurf. Je- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 S e i t e | 68 der hier sieht, was das bedeutet. Aber reden Sie uns bitte nicht ein, dass das dann Einkommen ist und dass das Steuern sind. sehenen Maßnahmen keine Tätigkeit aufnehmen und kein Einkommen erzielen. Ich kann es nicht ändern. So ist die Gesetzeslage. Auch ich war fleißig und habe mich erkundigt, was man darf und nicht darf. Natürlich müssen wir dann den Differenzbetrag selbst zahlen, das stimmt. Es ist zu Recht noch einmal darauf hingewiesen worden: Dennoch kann alles darüber hinaus, was als Aufwand entsteht, wiederum spitz abgerechnet werden. Herr Albrecht hat es eben noch einmal ausgeführt. Das heißt, die Fahrtkosten können übernommen werden, Arbeitskleidung etc. - all das kann spitz aufgerechnet werden zu den 80 Cent oben drauf. So ist die Gesetzeslage. Mehr kann ich Ihnen nicht sagen. Oberbürgermeister Jung: Damit es hier jetzt nicht schief wird: Frau Hollick, es geht jetzt nicht um Geschmacksfragen und letztlich auch nicht um Steuerfragen, sondern nach dem Gesetz, was wir hier anwenden wollen, ist ein Mensch, der noch nicht den anerkannten Status hat, grundsätzlich anders zu behandeln als ein anerkannter Asylbewerber. Deshalb ist die FIM eine Pauschale mit 80 Cent, die nicht dem gleichen Recht zuzuordnen ist wie nach SGB II ein anerkannter Asylbewerber, der meinetwegen eine Arbeitsgelegenheit hat. Das ist der Punkt. Ich bin bei Ihnen - wahrscheinlich werden die 1,05 Euro nicht versteuert werden. Aber es ist rechtlich als Einkommen zu werten. Es ist in der Tat - zumindest nach unserem heutigen Stand rechtlich keine Möglichkeit, über die 80 Cent hinaus zu bezahlen. Das haben wir nicht zu Ende geprüft, ich kann dafür jetzt nicht die Hand ins Feuer legen. Nach dem, was wir jetzt hier rechtlich auf dem Tisch haben, ist es sozusagen gegen das vorliegende Gesetz. Herr Albrecht, ich denke, ich habe das so richtig zusammengefasst. Das ist der Punkt. Natürlich müssten wir als Stadt Leipzig dann diese Differenz zu 100 Prozent übernehmen. Es steht noch dahin, ob wir uns damit gegen das Gesetz stellen. Nach unserer Lesart ja. - Sie halten es nicht aus, Frau Hollick, aber ich kann es jetzt nicht anders sagen. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich bin sehr häufig in Gemeinschaftsunterkünften. Da sehe ich, dass es dort jetzt schon AGHs für 1,05 Euro für nicht bestätigte Asylbewerber gibt. Dann müsste das doch alles falsch sein. Bei aller Liebe! Wie jetzt der Bund auf 80 Cent gekommen ist, das weiß ich nicht. Das ist eine Frage, die müssen wir nicht diskutieren. Sie haben daran keine Schuld, das sehe ich auch. Es gibt aber diese Maßnahmen schon, und es dürfen nicht nur bestätigte Asylbewerber. Gehen Sie doch bitte einmal in die Gemeinschaftsunterkünfte und fragen Sie freie Träger. Ich war dort. Oberbürgermeister Jung: Asylbewerber dürfen grundsätzlich bis auf die in dem Gesetz vorge- Ich denke, wir sollten zur Abstimmung kommen. - Herr Grosser, das ist kein Quatsch, so ist die Gesetzeslage. - Herr Grosser, ich weise das zurück. Ich spekuliere nicht, ich lese vor. Die entstehenden Aufwendungen sind zunächst pauschal mit 80 Cent abgegolten. Im Rahmen der Richtlinie gibt es jedoch die Möglichkeit, einzelfallbezogene höhere Aufwendungen nach Vorlage von Originalbelegen, zum Beispiel bei Fahrtkosten und Verpflegung, zusätzlich abzugelten. So steht es im Gesetz. Ich spekuliere nicht, es steht im Gesetz. Können wir zur Abstimmung kommen? - Ich stimme zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, die Beschlüsse 1 und 2 so abzuändern, dass die Arbeitsgelegenheiten mit 1,05 Euro pro Stunde bezahlt werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Bei einigen Enthaltungen und einigen Pro-Stimmen mit großer Mehrheit abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag der SPDFraktion. Der ist zurückgezogen, Herr Zenker. Wir würden zu Protokoll geben: Sollte sich die Gesetzessituation so entwickeln, dass auch Grünpflege-Aufgaben möglich sind, werden wir gern diese Initiative befördern und unterstützen, Sportpflege-Arbeiten ins Programm zu integrieren. Dann haben wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, die Fahrtkosten des ÖPNV zu übernehmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Eine Enthaltung, eine ganze Reihe von ProStimmen mit Mehrheit abgelehnt. - Hier ist auszählen gefordert. Bitte schön. Trauen Sie meinen Augen, Frau Hollick. Wer stimmt dem Änderungsantrag des ÖPNV, Fahrtkostenanteilsübernahme, zu? - Wer stimmt dagegen? - Die Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Abstimmung: 22 dafür, 31 dagegen und 3 Enthaltungen. Dann kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grüne. Das ist der Beschluss, im Beschlusspunkt 1 die letzten beiden Jahresscheiben zu streichen, sowie im Beschlusspunkt 2. Das würde man eigentlich ebenfalls als Änderungsantrag verstehen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Bei einer ganzen Reihe von Enthaltungen und einigen Pro-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Hauptvorlage. Wer stimmt dem vorgelegten Beschlussvorschlag zu? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist es bei 2 Enthaltungen und einer ganzen Reihe von Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen. Wir werden Sie im Ausschuss auf dem Laufenden halten. 19.8 Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig (VI-DS-02503-NF-06) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.8.1 dazu ÄA (-02503-ÄA-01-NF-01) Einreicher: SPD-Fraktion 19.8.2 dazu ÄA (VI-DS-02503-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 19.8.3 dazu ÄA (VI-DS-02503-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 19.8.4 dazu ÄA (VI-DS-02503-ÄA-04) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 19.8.5 dazu ÄA (VI-DS-02503-ÄA-05) Einreicher: Mitglieder des Fachausschusses Sport Meine Damen und Herren, wir kommen zum Sportprogramm 2024. Auch hier gibt es eine Reihe von Änderungsanträgen - fünf an der Zahl. Ich bitte Kollegen Rosenthal um Einbringung. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich freue mich gegen drei viertel neun die sportpolitische Stunde eröffnen zu dürfen. Ich hoffe, dass wir uns auch so viel Zeit nehmen für S e i t e | 69 das Sportprogramm 2024, was immerhin die Weichen der nächsten acht Jahre der Sportentwicklung unserer Stadt stellen soll. Die rege Debatte zeigt es: Sie sind alle sehr gespannt auf das, was hier gleich passiert. Sie können sich vorstellen, dass ich als Sportbürgermeister an der Stelle natürlich auch die Gelegenheit nutzen möchte, einige grundsätzliche kurze Aussagen zur sportlichen Situation, vor allen Dingen auch zu unseren Vorstellungen der sportlichen Entwicklung unserer Stadt zu formulieren und am Ende natürlich auch einen Satz zu den Änderungsanträgen zu sagen. Sport in Gesellschaft und Medien ist präsent wie nie zuvor. Denken Sie an die Olympischen Spiele, denken Sie an Europa- und Weltmeisterschaften. Viele Menschen sitzen gebannt vor den Monitoren. Keine andere Sendung - wenn man es so formulieren darf - wird diese Quoten erreichen. Fast jeder fünfte Einwohner unserer Stadt treibt organisiert in einem Verein Sport. Viel mehr Menschen sind darüber hinaus im öffentlichen Raum anderweitig sportlich aktiv. Keine andere Situation, kein anderer Bereich unserer Gesellschaft verzeichnet derartige Zuwachsraten. Sport ist Lebensbaustein für Millionen von Menschen in unserem Land, für Hunderttausende in unserer Stadt. Die Bereiche des Sportes sind sehr vielfältig - mit den Überschriften Gesundheit, Fitness, Leistungsfähigkeit, soziale Kontakte, Messen im Wettbewerb überschrieben. Sport integriert, Sport vereint, Sport stellt Anforderungen, er verlangt Lösungen, Sport aktiviert. Sport umfasst genau das, was andere Segmente nur für eines der vorgenannten Attribute leisten können. Umgangssprachlich heißt es häufig, dass der Sport in seinen vielen Facetten zur Steigerung der Lebensqualität beiträgt. Wenn man sich die außergewöhnliche Entwicklung des gesamtes Sports anschaut, die elementare Bedeutung für jeden einzelnen, die Wertschätzung, die Aufmerksamkeit, die öffentliche Wahrnahme, dann bin ich überzeugt, nicht nur zu sagen: Sport steigert Lebensqualität, sondern Sport ist Lebensqualität, um genau den vielfältigen Motivlagen auch in unserer Stadtgesellschaft gerecht zu werden. Diesen großen Herausforderungen stellen wir uns als Kommune und stellen Ihnen deshalb und vor allen Dingen den Leipzigerinnen und Leipzigern das Sportprogramm 2024 vor - als strategische Leitlinie für die zukünftige Entwicklung und damit Wahrnahme der immensen Rolle und Bedeutung des Sports in unserer Stadt. Das Programm trifft elementare Aussagen zur prognostizierten Entwicklung von Vereins- und Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Leistungssport und zur Rolle der Vereine. Es umfasst eine Analyse der zur Verfügung stehenden Sportstätten, benennt aber auch die Sportstättenentwicklungsbedarfe. Wie funktioniert Sport in unserer Stadt? Wie kann bzw. soll oder muss Sport bis 2024 funktionieren? - Viele Fragen, mit denen wir uns als Verwaltung über einen längeren Zeitraum beschäftigt haben, externe Partner befragt haben und hoffen, Punkte, Ansätze, Antworten geben zu können. In dem Beschlusstext vorn haben wir die wesentlichen Themen zusammengefasst. Uns ist es wichtig, eine entgeltfreie Hallennutzung für Kinder und Jugendliche anzubieten. Der schon heute vom Finanzbürgermeister - darüber freue ich mich sehr - formulierte allgemeine Fördersatz von 20 Euro je organisiertes Mitglied ist sozusagen gelebte Praxis. Darüber hinaus natürlich die Modernisierung der Förderinstrumente, der Neubau von Infrastrukturen - ich darf an die Dreifeldhalle im Leipziger Osten und an die Schwimmhalle im Leipziger Westen bzw. Schwimmhalle im Leipziger Osten erinnern, die Sanierung der Leplaystraße und natürlich die Förderung der Sportmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Alles Dinge, die wir für die Sportstadt Leipzig in den nächsten Jahren auf den Weg bringen wollen. Was bedeutet die Olympiasiegerin Annekatrin Thiele für die Stadt? Welche Wirkung haben Sportanlagen wie die RedBull-Arena, die Arena Leipzig, die Nordanlage, die Sporthalle Brüderstraße? Welche nationale und internationale Beachtung findet die Sportstadt mit Vereinen wie RB Leipzig, dem SC DHfK, dem HCL? Was bedeutet ein internationales deutsches Turnfest 2021 für unsere Stadt? - Kurz genommen: Sie gehören zum Standortfaktor dazu - für Unternehmen, für Kultur, für Stadtentwicklung, für die aktuelle Bevölkerungsprognose, aber auch für jeden einzelnen. Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Programm. Weil es Usus an dieser Stelle ist und selten vorkommt, möchte ich natürlich auch als Sportdezernent einmal meinen eigenen Kollegen im Amt für Sport danken - ich freue mich auch, dass die Amtsleiterin heute da ist -, die sehr viel Herzblut und Schweiß in dieses Programm hineingeschrieben haben bzw. hineingesteckt haben. An dieser Stelle auch einmal ein Dank des Dezernenten. Nun komme ich ganz kurz zu den Änderungsanträgen. Ich gehe einfach die Änderungsanträge ÄA1 bis ÄA5 durch und sage, wie wir als Verwaltung damit umgehen. Im ÄA1, SPD-Fraktion: Der erste Punkt bezüglich Grünau kann von uns übernommen werden. S e i t e | 70 Der zweite Punkt hinsichtlich des Förderbudgets kann nicht übernommen werden. Der dritte Punkt hinsichtlich des privaten Investors kann übernommen werden. Die weiteren fünf Punkte werden von uns nicht übernommen. Bei der Neufassung sind zwei Punkte herausgefallen, insofern habe ich das jetzt schon wiederholt bzw. gesagt, auch zwei, wo wir uns jetzt anders verhalten würden. 02 würden wir nicht übernehmen, 03 würden wir nicht übernehmen, 04 würden wir nicht übernehmen, und 05 würden wir ebenfalls nicht übernehmen. Ich bin gespannt auf die jetzt folgende Debatte. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne! Ich glaube auch, das Programm umfasst eine sehr wichtige Weichenstellung. Schließlich geht es hier um ein Programm, das bis 2024 seine Gültigkeit hat. Es fasst eine Klammer um den gesamten Bereich des Sports - vom Freizeitsport über den Breitensport bis hin zum Spitzensport oder vom Kindersport über den Gesundheitssport über den Sport der Best Ager oder auch Senioren. Es zeigt die gesellschaftliche Relevanz des Sports auf in all ihren Facetten und hebt die Bedeutung des Sports hervor, zum Beispiel im Bereich Integration oder Inklusion. Bevor ich jetzt auch zu den Änderungsanträgen sowohl vom Fachausschuss Sport als auch dem von meiner Fraktion spreche, möchte ich - auch wenn es Herr Rosenthal jetzt von der Verwaltungsseite schon getan hat - einmal das tun, was wir als Stadträte vielleicht auch manchmal tun können: ein Lob an die Stadtverwaltung, insbesondere natürlich an das Sportamt, aber auch an die anderen beteiligten Ämter und Dezernate aussprechen zu dem, was das Sportprogramm auch schon in der jetzt vorliegenden Fassung enthält. Es werden viele gute Sachen weiter fortgesetzt, die 20 Euro wurden angesprochen, die kostenlose Hallennutzung für den Kinder- und Jugendsport, Verbesserungen zum Beispiel bei Pachtzuschüssen, wenn es darum geht, dass Schulsport stattfindet, wenn es um Sport im öffentlichen Raum geht, der eine deutlich größere Bedeutung im Programm hat, oder - das hat auch der Vertreter, der speziell wegen des Themas im Sportausschuss sitzt, bestätigt - beim Thema Inklusion. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Trotz allen Lobs sehen wir noch Änderungsbedarf. Das haben die Änderungsanträge gezeigt. Sie zeigen aber auch, dass wir uns intensiv mit der Vorlage beschäftigt haben. Allen voran sehen wir das Investitionsbudget für Sportanlagen als viel zu niedrig angesetzt an; denn aus diesem werden Baumaßnahmen von Sportvereinen auf Pachtanlagen kofinanziert, und aus jedem Euro, den wir hier investieren, können wir mindestens zwei machen, da neben unserem eigenen Euro, also dem städtischen Euro, Mittel des Landes und Mittel der Sportvereine hinzukommen zuzüglich Eigenleistung. Diese Investitionsmittel sind aus unserer Sicht auch dringend notwendig, denn der bauliche Zustand vieler Sportanlagen ist unbefriedigend. So müssen mehr als Zweidrittel kurz- bis mittelfristig saniert werden. Allen voran Sanitäranlagen und Umkleideräume sind in einem schlechten Zustand. Da wir eine wachsende Stadt sind, haben wir auch eine höhere Nutzungsintensität. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass wir im Bereich Fußball, was ein großer Bereich ist, vermehrt auf Kunstrasenplätze setzen werden, die nun einmal mehrere Hunderttausend Euro kosten. Wir müssen daher größere Sprünge machen als in der Vergangenheit. Vor diesem Hintergrund fordert der Sportausschuss ein Investitionsbudget von 1,5 Millionen Euro jährlich, was nahezu einer Verdoppelung entspricht. Wir haben zwar in den letzten Jahren schon viel erreicht - auch eine Verdoppelung von 400.000 Euro -, aber wir wollen in der Tat größere Sprünge machen. Wenn man sieht, welche Maßnahmen wir mit teilweise über 1 Million Euro angreifen, ist das Geld, glaube ich, gut investiert. Wir haben auch als SPDFraktion unseren Antrag diesbezüglich zurückgezogen und schließen uns dem Antrag des Sportausschusses an. Wenn die höheren Investitionszuschüsse heute beschlossen werden, werden wir als SPDFraktion aber mit noch mehr Nachdruck fordern, dass auch mehr Stellen ins Sportamt kommen. Wir werden das auch schon im kommenden Doppelhaushalt thematisieren. Ich glaube, die vorhandenen Mitarbeiter machen eine wirklich sehr gute Arbeit. Ich glaube aber auch: Wenn wir jetzt mehr Mittel beschließen, brauchen wir auch mehr Personal, um diese auch sinnvoll umzusetzen, die Maßnahmen zu begleiten, sie zu überwachen und die korrekte Mittelverwendung sicherzustellen. Kurz: Mehr Mittel in den Bereich Investitionen und Pachtzuschüsse erfordern ein Mehr an Personal in der Investitions-/Bauabteilung bzw. im Controlling. Wie gesagt, schließlich wollen wir, dass die Gelder auch verbaut und sachgemäß verwendet werden. S e i t e | 71 Da Sie den Punkt zu Grünau bereits übernommen haben, werde ich dazu nichts sagen. Ich glaube, wir wissen alle, dass der Bedarf auch in Grünau groß ist. Ich nehme an, sowohl Sportamt als auch das zuständige Amt im Bereich Schulen wird darauf achten, dass eine der Schulhallen künftig gut genutzt werden kann. Dankenswerterweise haben Sie auch die Eishalle übernommen. Wir sind nämlich durchaus zuversichtlich, dass sich vielleicht ein Investor tatsächlich findet, der bereit ist, in einer wachsenden Stadt ein solches Projekt auf den Weg zu bringen. Wir würden uns freuen, wenn da auch Aktivität von der Stadt ausgeht. Wir wissen aber auch, dass wir es aktuell selbst nicht stemmen können, da man auch immer die aktiven Sportler ins Verhältnis zu den Kosten setzen muss. Sport und Bewegung im öffentlichen Raum spielen eine immer größere Rolle. Wir freuen uns daher, dass das Sportprogramm diese bedeutende Rolle ernst nimmt und unter anderem beispielsweise den Antrag zu den Bewegungsparcours, der einmal von der SPD-Fraktion kam, umsetzt. Wir haben aber auch zwei weitere Maßnahmen zusätzlich. Es geht also nicht darum, Prioritäten von Ihnen zu verdrängen, sondern zusätzlich zu setzen. Das ist einmal der Radweg westlich der Pleiße zwischen Schleußiger Weg und Connewitzer Schleuse, dass der ertüchtigt wird, und der Leibnizweg im Rosental, dass da eine Beleuchtung stattfindet. Wir finden, da beide Wege stark frequentiert und stark benutzt sind, ist die Beleuchtung gerade im Dunkeln sicher sinnvoll. Die SPD hofft auf Zustimmung zu den Punkten. Gegebenenfalls kann auch getrennte Abstimmung stattfinden. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wir sehr gern zustimmen. Er hätte auch von uns kommen können. Wir hatten nämlich Ähnliches bereits Anfang des Jahres auch schon einmal zumindest per Pressemitteilung verlautbart. Deswegen begrüßen wir, dass Sie das noch einmal in einen Antrag heben, damit es dann auch tatsächlich so kommt, und hoffen, dass hier ein deutliches Signal für noch mehr Sport oder insbesondere noch mehr Investitionen im Bereich Sport ausgeht. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe drei Gäste! Insbesondere ganz herzliche Grüße in den Livestream an alle Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere an eine, die uns aus weiter Ferne zuschaut - knapp 2.000 Kilometer Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 entfernt -, unsere sehr geehrte Stadtratskollegin Anett Ludwig. Insofern - Herr Danckwardt ist heute nicht da, um es falsch zu verstehen - ganz herzliche Grüße nach Moskau, und ausgerichtet auch in den Saal. Jetzt dürfen Sie mit meinen fünf Minuten starten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion begrüßt nicht nur die Gäste im Livestream, sondern auch das neue Sportprogramm. Auch von meiner Seite ganz herzlichen Dank an die Verwaltung für die intensive Arbeit am alten und nun auch am neuen Sportprogramm. Wichtig ist uns an dieser Stelle auch immer, dass die städtischen Programme so eine finanzielle Untersetzung erfahren, dass sie zumindest in der Umsetzung realistisch sind. Beim alten Sportprogramm haben wir sehen können, dass sich seitens der Verwaltung da auch ein großes Bemühen gezeigt hat, dies so realistisch wie möglich aufzustellen. Wir sehen das auch beim aktuellen Sportprogramm. Deswegen haben wir auch länger gewartet, als es vielleicht wünschenswert gewesen wäre. Diese Erwartungshaltung gilt immer, aber das erfahren wir nicht immer bei allen städtischen Programmen. Viele wichtigen Maßnahmen und Ziele finden sich im neuen Sportprogramm. Ich will die jetzt nicht alle aufzählen, sondern werde meine wenigen Minuten nur dafür nutzen, um erstens einmal zwei Maßnahmen zu erwähnen, die sonst vielleicht nicht so ins Auge fallen. Da wäre beispielsweise die faire Beschaffung von Sportgeräten. Wir haben dazu auch aktuell einen Antrag im Verfahren auf dem Tisch liegen von drei Stadträten. Es ist eben schön zu sehen, dass die Verwaltung diese Thematik aufgegriffen hat und als Zielstellung ins Programm formuliert hat. Ebenso gut finden wir auch die Öffnung oder das Ziel der Öffnung schulischer Räume, insbesondere von Sportflächen für Vereine oder interessierte Gruppen. Dort liegen Potenziale, die bislang nach Ende der Schulzeit den Vereinen, den Kindern und den Jugendlichen für die Freizeit verschlossen blieben. Es ist gut, wenn da etwas passiert. Ansonsten zentrales Thema - klar -: die investive Sportförderung. Dass wir dort einen großen Wurf brauchen, das weiß jeder im Saal bzw. jeder, der schon einmal in den Sanitäranlagen und Vereinshäusern zahlreicher Sportvereine, also in den Pachtanlagen der Stadt, zu Gange war. Teilweise fühlt man sich dort noch an die Zeit vor der friedlichen Revolution zurückversetzt. Der ungebremste Verfall muss gestoppt werden, die Vereine müssen in eine Lage versetzt werden, in den Bestand zu investieren. Wir unterstützen S e i t e | 72 daher nachträglich den Antrag des Sportausschusses, der sich hier über die Fraktionsgrenzen hinaus zu eben diesem großen Wurf verständigt hat. Zwei Änderungsanträge haben wir auch eingereicht. Dazu möchte ich jetzt noch intensiver sprechen. Der erste betrifft die zweite geplante Schwimmhalle. Während das vor uns liegende Sportprogramm für die erste Halle eine größere städtische Unterstützung vorsieht, klingt das bei der zweiten nicht ganz so, sondern deutlich defensiver. Wenn man ehrlich ist, wird es aber gar nicht anders gehen. Die Sportbäder brauchen dazu ein geeignetes Grundstück von der Stadt und in der Folge zur Betreibung einen höheren Zuschuss aus dem Bäder-LeistungsFinanzierungsvertrag. Beides eigentlich Selbstverständlichkeiten, sollte man meinen, die sich in dieser Deutlichkeit auch im Sportprogramm hätten wiederfinden sollen. Dass der Süden Leipzigs den größten Bedarf hat, steht auch im Sportprogramm und ist deutlich mit Zahlen untermauert. Wir sollten auch heute die Entscheidung treffen, dort zu bauen, wo wir die Halle brauchen, damit nämlich nicht erst wieder in fünf Jahren angefangen wird, nach einem Grundstück zu suchen und angebliche Alternativlosigkeiten, wie wir sie aktuell am Otto-Runki-Platz erleben, formuliert werden. Der zweite Änderungsantrag betrifft den ElsterSaale-Radweg. Hier hat sich die Verwaltung nach wie vor nicht zu einem Lückenschluss bekannt. Sie alle wissen, welche Vorleistungen die Umland-Kommunen unternommen haben, welch tollen Radweg diese geschaffen haben. Enden tut dieser aber leider an der Leipziger Stadtgrenze am Kulkwitzer See. Der Stadtrat hat vor knapp zwei Jahren, im November 2014, entschieden, den ehemaligen Bahndamm zu kaufen im Sinne der Flächenbevorratung und für die Planung des Radweges. Dies steht nun nach meiner Kenntnis vor dem Abschluss. In der Folge muss also auch der Radwegbau in das Sportprogramm geschrieben werden, weil eben auch die Lückenschlüsse des Elster-Radweges im Sportprogramm stehen. Auch mit Beschluss unserer beiden Änderungsanträge, die ich Ihnen gerade vorgestellt habe, bleibt das Sportprogramm finanzierbar und ehrlich. Insofern bitten wir Sie um Unterstützung für die Anträge. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Bednarsky. Dann habe ich Herrn Hentschel und Herrn Lehmann. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Stadtrat Bednarsky (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dr. Jennicke! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und im Livestream! Wir stimmen heute über das Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig ab. Mit diesem seitenstarken Konzept wollen wir als Stadt Leipzig gemeinsam mit den Sportvereinen und Verbänden die Rahmenbedingungen für den organisierten Leipziger Sport, aber auch den nicht organisierten Sport weiter verbessern. Dies muss vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt betrachtet werden, was die Anforderungen für den Sport auch wachsen lässt. Unsere Fraktion bedankt sich ausdrücklich bei allen, die ihren Teil zur Ausarbeitung des Sportprogramms beigetragen haben, insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Sport. Einen Wunsch darf ich an dieser Stelle doch noch formulieren: Bitte beraten Sie bzw. wir das nächste Sportprogramm auch regulär mit den Stadtbezirksbeiräten und den Ortschaftsräten. Wir begrüßen im Sportprogramm nicht nur die Fortschreibung der entgeltfreien Bereitstellung von Nutzungszeiten für Kinder und Jugendliche in den Leipziger Sporthallen, sondern auch die Beibehaltung der Pro-Kopf-Förderhöhe von 20 Euro pro Jahr und organisiertem Mitglied. Die geplante Einrichtung einer Dreifeldsporthalle im Leipziger Westen ist notwendig, löst aber nicht alle Engpässe in der Hallennutzungsproblematik der Stadt. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Blick ins Programm belegt, dass trotz der vorgesehenen Neubauvorhaben an Schulsporthallen der Fehlbedarf an Hallenflächen um 50 Prozent ansteigen wird. Im Sporthallenbau stehen wir also weiterhin vor großen Herausforderungen. Die Bedarfe an Schwimmhallenflächen finden ebenso Erwähnung im Programm. Konkret soll bis 2020 eine neue Schwimmhalle aller Voraussicht nach im Leipziger Osten gebaut werden. Das ist gut. Wir unterstützen die Verwaltung in dem Bestreben, auch nach 2020 das Versorgungsdefizit an Schwimmhallenflächen zu minimieren. An dieser Stelle folgen wir den Konkretisierungsbestrebungen im Schwimmhallenneubau, die im Änderungsantrag 3 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen festgehalten sind. Im Besonderen wurde in den letzten Wochen das jährliche Budget für die Förderung der Bauvorhaben der Sportvereine auf gepachteten kommunalen Sportflächen diskutiert. Dieses liegt aktuell bei 800.000 Euro pro Jahr. In der Analyse des Ist-Zustandes der 75 Sportplatzanlagen in S e i t e | 73 der Stadt kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass lediglich acht in einem gebrauchsfähigen Zustand sind. Die restlichen 67 Anlagen weisen deutliche und schwerwiegende Mängel auf. Das bedeutet: Hier muss kurz- bzw. mittelfristig saniert werden. Der Sportausschuss folgt diesem in der Analyse festgestellten massiven Investitionsbedarf in seinem Änderungsantrag Nr. 5 und stellt heute einen Antrag auf Förderung der investiven Sportförderung auf 1,5 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2017. Unsere Fraktion folgt diesem Antrag. So begrüßenswert die finanzielle Erhöhung auf 1,5 Millionen Euro vermutlich auch sein mag ohne die Unterstützung und Bearbeitung dieser von den Sportvereinen beantragten Förderung geht es nicht. Die SPD-Fraktion hat diesen Aspekt in ihrem Änderungsantrag Nr. 1 bereits ins Wort gehoben. Als im Vereinssport ehrenamtlich in verantwortungsvoller Funktion mitwirkender Akteur weiß ich aus eigener Erfahrung sehr genau, wovon ich hier spreche. Es ist schon fast abenteuerlich, mit welchem Personalbestand das Sportamt diese Aufgaben derzeit bewältigen muss und zukünftig soll. Zur Bearbeitung und Realisierung der Investitionsanträge benötigen wir dringend mindestens eine zusätzliche Planstelle im betreffenden Sachgebiet. Ich sage dies ausdrücklich: sofort und ohne die hinlänglich bekannte Verzögerungstaktik des Hauptamtes. Hier erwartet meine Fraktion bis spätestens Ende des Jahres ein konkretes Ergebnis. Bereits in zehn Tagen liegen die zu bearbeitenden Anträge für das nächste Haushaltsjahr vor. Hier ist ein schnelles Handeln gefragt. Auch im Sachgebiet Bau des Sportamtes besteht im Personalbereich großer Handlungsbedarf, wenn wir heute für die Sanierung und Ertüchtigung der Leipziger Sportstätten die finanziellen Weichen stellen. Ebenso hat der Fußballverband der Stadt Leipzig in seiner Stellungnahme deutlich gemacht: Die Vereine benötigen verstärkt bei Investitionen administrative Unterstützung. Die Anforderungen, welche die Verwaltungsrichtlinien an die Vereine stellen, sind kaum allein im Ehrenamt realisierbar. An dieser Stelle ist natürlich auch der Stadtsportbund gefragt. Leipzig als Sportstadt braucht ein Sportprogramm, das den Anforderungen einer wachsenden und weiter aufstrebenden Stadt gerecht wird. Mit dem vorliegenden Dokument sind wir für die nächsten acht Jahre gerüstet. - Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Verehrte Gäste! Der heutige Tag ist für den städtischen Sport ein besonders wichtiger Tag. Bis zum Jahr 2024 werden die Weichen gestellt. Zunächst möchte die AfD-Fraktion den Verantwortlichen in der Verwaltung und ihren Mitarbeitern für die Erstellung dieses Sportprogramms danken. Das Sportprogramm 2024 versteht sich als kurz- und mittelfristige strategische Fachplanung mit großen Außenwirkungen auf den Leipziger Sport, auf Aktive sowie ehrenamtlich und beruflich Engagierte und natürlich auf alle sportbegeisterten Leipziger. Weitsicht seitens der Verwaltung war also von vornherein vorgegeben - sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Sport bildet einen wesentlichen Teil unseres gesellschaftlichen Miteinanders - auch aus aktuellen Gründen. Unsere Stadtgesellschaft wäre ärmer ohne Schulsport, Vereinssport, Seniorensport und viele Sparten mehr. Selbstverständlich kostet Sport nicht wenig Geld. Klar ist jedoch auch, dass unsere finanziellen Mittel als Stadt begrenzt sind. Aus diesem Grund müssen vorhandene Mittel möglichst effektiv eingesetzt werden - eben nicht nach dem Gießkannenprinzip. Die AfD-Stadtratsfraktion unterstützt ausdrücklich in der Vorlage die fixierten sportlichen Leitsätze. Das der Ratsversammlung heute vorliegende Sportprogramm ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung - wohl wissend, dass nicht alle Sportarten vermeintlich gerecht bedient werden. Die Stadt Leipzig ist vornehmlich auf den Bereich des Kinder- und Jugendsports ausgerichtet. Dies unterstützt meine Fraktion ganz ausdrücklich. Wir schätzen die Selbstverwaltung, denn eine effektive Mittelverwendung muss auf den Bedarf der Sportverbände und -vereine vor Ort ausgerichtet sein. Folgende Punkte in der Vorlage möchten wir besonders erwähnen: Die institutionelle Förderung wird aufgeteilt in 30 Prozent Leistungssport und in 70 Prozent in Breiten- und Freizeitsport. Es findet eine jährliche Anpassung des Sportförderbudgets gemessen an den Mitgliederzahlen statt. Ebenfalls wird eine entgeltfreie Bereitstellung kommunaler Sportstätten für Kinder- und Jugendsport für Vereine gewährleistet. Das sind alles richtige und überaus wichtige Maßnahmen. S e i t e | 74 Zusammengefasst: Unsere Fraktion sieht den Sport in unserer Stadt weiterhin auf einem guten Weg. Erfreulicherweise sieht das auch der Stadtsportbund Leipzigs so, welche der Vorlage mit eigenen Worten fast vollständig zustimmt. Doch welche Vision könnte es noch geben? - Die AfD-Fraktion würde beispielsweise ein wirkliches Interesse seitens der Stadtverwaltung für eine Eissporthalle begrüßen und unterstützen. Aus unserer Sicht: Eine Stadt wie Leipzig benötigt durchaus eine Eisinfrastruktur. Eine derartige Struktur kostet freilich Geld und ist für einen einzelnen Verein nur schwer zu stemmen. Eine kommunale Unterstützung wäre also zumindest wünschenswert. Des Weiteren sollte für die Zukunft der reale Flächenbedarf bei den Sportanlagen erneut betrachtet werden. Unter Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten wäre aus unserer Sicht alsbald eine erneute Bedarfsanalyse gemeinsam mit dem Stadtsportbund durchzuführen. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Sportprogramm jedenfalls zustimmen. Wir werden den Änderungsantrag des Sportausschusses unterstützen, die Mehrgelder, und alle anderen Änderungsanträge ablehnen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Lehmann: Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Herr Rosenthal hat grundsätzlich alles gesagt. Also kurz: Die CDU-Fraktion stimmt dem Sportprogramm selbstverständlich zu. Das erfolgreiche Programm 2015 mit einem sehr hohen Umsetzungsgrad geht fast lückenlos mit geänderten Rahmenbedingungen wie zum Beispiel dem Bevölkerungswachstum in das Programm 2024 über. Auch wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Beteiligten für die Arbeit, für das strukturierte Herangehen, für die strategische Ausrichtung und die abgeleiteten Maßnahmen sowohl in der Sportinfrastruktur als auch in der Sportförderung. Leipzig hat heute 92.000 Mitglieder in Sportvereinen. 2024 werden es deutlich über 100.000 sein. Das reicht vom Breiten- bis Leistungssport, aber auch der unorganisierte Sport im öffentlichen Raum gewinnt immer mehr Bedeutung. Auf beide Themen geht das Sportprogramm ausführlich ein. Alle Punkte, die für unsere Fraktion wichtig waren, finden wir im Programm. Dies reicht vom Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 geplanten Bau der Sporthalle in Alt-West über die Erweiterung der Schwimmflächen bis zum Thema Radrennbahn, welches aus dem 2015erProgramm noch offen ist, bis hin zum Bekenntnis zum Nachwuchsleistungssport, zur Förderung des Olympiastützpunkts, zur pädagogischen Betreuung des Internats oder zur Beibehaltung der 20 Euro als Berechnungsfaktor für Vereinsmitglieder, um nur einiges zu nennen. Einziger Änderungswunsch - darüber werden Sie sich sicherlich nicht wundern - ist die nötige Erhöhung der investiven Sportförderung für die Pachtvereine auf jährlich 1,5 Millionen Euro, für die wir von Anfang an waren. Dieser Änderungsantrag ist gemeinsam vom Sportausschuss gestellt worden, und wir stimmen diesem selbstverständlich zu. Gleiches gilt für den Änderungsantrag 3 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wobei wir gleich betonen möchten, dass wir den jetzigen Standort im Leipziger Osten, den Otto-RunkiPlatz, nicht mittragen werden. Soweit zum eigentlich Sportprogramm. Da wir heute aber ein wichtiges Sportprogramm beschließen, möchte ich es an dieser Stelle nicht versäumen, unseren Olympiateilnehmern und vor allen Dingen den Olympiamedaillengewinnern, wie zum Beispiel Martin Schulz, dessen Sieg gerade einmal eine Woche her ist, von hier aus herzlich zu gratulieren. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Herr Rosenthal, ich denke, wir können zur Abstimmung kommen. Dann gehen wir einmal der Reihe nach vor. Zunächst der Änderungsantrag der SPDFraktion, der sich im Prinzip jetzt beschränkt nach Übernahme von Grünau und Eishalle. - Ja, Herr Schmidt vor der Abstimmung noch. S e i t e | 75 sozusagen jegliche Erkenntnis, was dort an Konsequenz auf die Stadt zukommt, ob das dort tatsächlich notwendig ist. Es gab auch keine Gelegenheit, dazu im Vorfeld noch einmal Gespräche zu führen. Beleuchtung an der dortigen Stelle leuchtet uns nicht ein - ich sage es einmal so. Oberbürgermeister Jung: So ist das manchmal. Ich kann mich noch an einen Antrag erinnern von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beleuchtung am Cospudener See. - Okay, Gedächtnis der Fraktion. Es ging um Inlineskating. Der Reihe nach. Beschlusspunkt 3.1 der Neufassung der SPD-Fraktion. Der Reihe nach noch einmal. Ich übernehme: Sanierung im Zusammenhang mit Klinger-Gymnasium, Dreifeldsporthalle. Zweitens: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Die Stadt Leipzig bemüht sich verstärkt, einen privaten Investor für den Bau einer Eishalle zu finden. - Übernahme. Abstimmen müssen wir jetzt über Controlling Pachtverträge mit einer zusätzlichen Stelle, über die Maßnahme Ausbau und Ertüchtigung des Radwegs westlich der Pleiße und, drittens, Ausstattung des Leibnizwegs im Rosental mit Beleuchtung. Ich würde sagen, wir stimmen der Reihe nach ab. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: 2 Enthaltungen, 5 Gegenstimmen, ansonsten, Herr Hörning, eine Stelle mehr im Haushaltsplan mit verwaltungsinternen Veränderungen 2017. Sofort? - Nein, 2017. Das macht doch jetzt keinen Sinn, bis wir die ausgeschrieben haben, ist es 2017. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Im allerletzten Punkt, allerletzter Anstrich, zweite Satzhälfte steht in etwa - ich habe es jetzt nicht genau vor mir -: und die Beleuchtung des Weges im Rosental. Das würden wir gern getrennt abstimmen. Es ist ein Halbsatz ganz unten in der letzten Zeile. Zu Protokoll. Ich verstehe den Auftrag: so schnell wie möglich, und gehe davon aus, dass es in 2017 in den Stellenplan übernommen wird. Oberbürgermeister Jung: Ja. Wir machen es der Reihe nach noch einmal. Wir sind bei Punkt 1.4: Ausbau und Ertüchtigung des Radwegs westlich der Pleiße im Abschnitt zwischen Schleußiger Weg und Schleuse Connewitz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich muss auszählen. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich kann das auch kurz begründen: Uns fehlt da Nein, man kann noch nichts dazu sagen, weil wir bei der Genehmigung des Haushalts sind. Wenn wir jetzt eine Stelle über E5 einrichten, haben wir ein Problem. Das heißt, ich gehe davon aus, Sie meinen 2017. - Gut. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Abstimmung: 30 dafür, 23 dagegen, 3 Enthaltungen. So beschlossen. Wir kommen zur Ausstattung des Leibnizweges im Rosental mit Beleuchtung. Wer stimmt dem zu? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Bei einer ganzen Reihe von ProStimmen und wenigen Enthaltungen dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Damit ist die Beleuchtung weg. Wir kommen jetzt zur Abstimmung Sportbäder GmbH. Das ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Um Langes kurz zu machen: Ich übernehme diesen Änderungsantrag. Wir sind bei Punkt 4: Bündnis 90/Grüne - Ausbau Elster-Saale-Radweg, Kulkwitzer See bis KarlHeine-Kanal. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Es muss ausgezählt werden. Abstimmung: 24 dafür, 26 dagegen, 5 Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag des Fachausschusses Sport - die 1,5 Millionen Euro. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wer diesem Änderungsantrag zustimmt. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme mit großer Mehrheit so beschlossen. Neufassung inklusive der jetzt eben abgestimmten Änderungen - Beschlussvorschlag. Wer stimmt dem vorliegenden Sportprogramm 2024 zu? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Herzlichen Dank, Herr Rosenthal. Herzlichen Dank, Frau Kirmes, Ihnen und Ihren Mitarbeitern. Herzlichen Dank dem Stadtrat für diese produktive und konstruktive Zusammenarbeit. Entschuldigung, darf ich noch einmal kurz zur Abstimmung fragen: Der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Der Grünen zur Erhöhung auf 1,2 Millionen, 1,3 Millionen, 1,4 Millionen Euro war weg? - Gut. 19.9 Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig für den Planungszeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017 (Schuljahr 2016/2017), Fortschreibung - Schuljahr 2017/18, Schuljahr 2018/19, Schuljahr 2019/20 (VI-DS-02537-NF-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. Wird das Wort gewünscht? Frau Nagel. S e i t e | 76 Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeister und liebe Bürgermeisterin und verbliebenen wenigen Gäste und auch die Gäste im Livestream! Es ist schon spät für das Thema Kinder und Kindertagesstätten, dennoch möchte ich einige Worte dazu sagen. Der wahrscheinlich heute in der Ratsversammlung am meisten geäußerte Satz ist: „Leipzig wächst“. Ich will ihn hier wiederholen. Ein Befund, der uns weiterhin vor große Herausforderungen stellt - wir haben das auch bei der Haushaltseinbringung heute gesehen - und der uns vor allem im Hinblick auf den Ausbau der sozialen Infrastruktur, die Bedarfe für bezahlbares Wohnen, Schulen, Sportanlagen, aber eben auch Kindertagesstätten, viel abverlangt. Nachdem die Geburten Anfang bis Mitte der 90er-Jahre rapide nach unten gingen, erleben wir seit Jahren einen stetigen Anstieg; das muss ich hier nicht weiter ausführen. In den letzten 15 Jahren gab es fast eine Verdopplung der jährlichen Geburtenraten. Nachdem wir über Jahre mit falschen, zu tief gestapelten Bevölkerungsprognosen hantierten und auch daran die Kita-Planung orientieren, ist nunmehr Realismus eingezogen. Wir hantieren das kann man jetzt zumindest sagen - mit belastbareren Zahlen. Der Blick auf die Plätze, die in den vergangenen Jahren im Bereich Krippe und Kindergarten geschaffen wurden, wirkt immens. In den letzten zehn Jahren wurden 114 Baumaßnahmen mit 13.883 Plätzen realisiert, allein im vergangenen Jahr über 2.500 und in diesem Jahr 778, und es kommen noch neue dazu. Trotz all dieser Bemühungen müssen wir konstatieren - das ist mein Punkt -: Dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz kann in Leipzig noch immer nicht entsprochen werden. Da reden wir noch gar nicht über die Auswahl von pädagogischen Konzepten oder Wohnortnähe. Im April 2016 gab es laut Antwort auf unsere Stadtratsanfrage 28 Klagevorgänge, bei denen noch kein Platzangebot unterbreitet werden konnte. Weiterhin werden faktische Zugangskriterien als Priorisierungsinstrument beim Zugang zum Kita-Platz angewendet, was aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Platz mindestens grenzwertig ist. Auch weiterhin war und ist es so, dass Krippenkinder nicht auf einen Kindergartenplatz wechseln können und damit den Zugang für neue Krippenkinder blockieren. Die Zahlen steigen weiter. Im zweiten Quartal dieses Jahres - so war es in der Presse zu lesen Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 - wurden fast 300 Geburten mehr als im vergangenen Jahr verzeichnet, dabei ist immer das dritte Quartal das geburtenstärkste. Auch geflüchtete Kinder müssen bei den Planungen aus unserer Sicht stärker berücksichtigt werden. Noch einmal unsere Stadtratsanfrage aus dem Frühjahr: Zum Stichtag 31.03. lebten 734 Kinder unter sechs Jahren im Leistungsbezug nach Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig, nur 185 Kinder von diesen geflüchteten Familien waren im Kita-Vergabesystem erfasst. Die Knackpunktfrage, die sich auch bei der vorliegenden Bedarfsplanung stellt, ist, ob wir mit der vorliegenden Planung alle Bedarfe erfassen und auch befriedigen können. Die Antwort lautet: Wir machen große Kraftanstrengungen, aber eher nein. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal daran: Auge in Auge mit dem am 01.08.2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz hatte meine Fraktion seinerzeit angemahnt, die Bedarfserfassung, konkret die Berechnung der Bedarfsquote zu verändern, da diese bis dahin den realen Bedarf an Plätzen nicht abbildete. Das heißt, weg von reinen Nutzungsquoten des Vorjahres, die bekanntermaßen ins Verhältnis zu den wohnhaften Kindern gesetzt wird, hin zu einer Erfassung des wirklichen Bedarfs. Um es noch einmal zu erklären: Die Kinder, die keinen Kita-Platz bekommen haben, werden eben mit den Nutzungsquoten nicht erfasst. Im Bereich Krippen wird es mit KIVAN jetzt gemacht. Allerdings sind noch nicht alle Einrichtungen im KIVAN, also bleibt auch das eher löchrig. Im Bereich Kindergarten wird auch in der vorliegenden Bedarfsplanung mit reinen Nutzungsquoten hantiert und damit wiederum der Bedarf nicht umfänglich erfasst. So stellt es sich zumindest dar. In der Vorlage heißt es dazu, dass gegebenenfalls zusätzlich nachgefragte Plätze im Verhältnis zu tatsächlich wohnhaften Kindern unter Einbeziehung von Nachfragetrends in die Berechnung der Bedarfsquote einbezogen werden. Das ist uns zu weich formuliert. Wir appellieren an der Stelle noch einmal, hier klarere Instrumente zu suchen, die den tatsächlichen Bedarf erfassen - wohlwissend, dass es für die Planerinnen eine große Herausforderung ist. Schlussendlich planen wir mit der vorliegenden Bedarfsplanung die Schaffung von 3.360 Plätzen in Krippe, Tagespflege und Kindergarten und noch einmal 964 Hortplätze - nicht nur durch Neubau, sondern auch durch die Schaffung von Kapazitäten in bestehenden Einrichtungen und durch Anbauten. S e i t e | 77 Im Hortbereich sollen Klassenräume doppelt genutzt werden. Das können Sie in der Vorlage nachlesen. Kapazitäten braucht es auch für die Auslagerung von Bestands-Kitas. Hier hatten wir kürzlich einen Antrag im Stadtrat, dort eben auch den Sanierungsbau abzubauen. Das ist auch eine wichtige Aufgabe, die aber wiederum sozusagen Kapazitäten zusätzlich braucht. Es zeigt sich durch diese Maßnahmen also, wie ernst die Lage ist. Trotz der Bemühungen bleibt auch zum Ende des Planungszeitraums im Juli 2017 eine Unterversorgung in bestimmten Stadtbezirken, nämlich Süd, Südost, Südwest, Nordwest, Nord, bestehen. Diese kann voraussichtlich, so sagen es jedenfalls die Zahlen in der Vorlage, auch nicht stadtweit komplett ausgeglichen werden. Wir müssen bedenken, dass jedes Kind Zugang zu einem Kita-Platz haben muss. Das ist gesetzlich verankert. Es ist also kein Wohlmeinen der Stadt, so viel in Kitas zu investieren, sondern wir erfüllen damit einen Rechtsanspruch. Es ist aber auch pädagogisch geboten. Frühkindliche Bildung in den Kitas kann dazu beitragen, verschiedenen Lebenschancen oder Ungleichheiten entgegenzuwirken, und auch die Integration von Migrantenkindern - das muss ich hier nicht noch unterstreichen - hat mit einem Kita-Besuch bessere Startchancen. Wir stimmen der Vorlage trotzdem zu und unterstützen die Stadt auch weiterhin bei den Bemühungen beim Platzausbau und, wenn nötig, auch bei einer alternativen Erfassungsmethode, wenn wir das zusammen diskutieren wollen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Wenn es von Ihnen keine Wortmeldungen gibt, dann Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es ist gut, dass ich nach Ihnen reden darf, Frau Nagel, weil ich Ihnen widersprechen muss. Ich leugne nicht, dass die Situation angespannt ist. Das hängt auch nicht nur damit zusammen, dass die Geburtenrate immer weiter steigt und auch in diesem Jahr wir wahrscheinlich wieder einen neuen Rekord bei den Geburtenzahlen haben werden, sondern dass auch im vergangenen Jahr zehnmal so viele Kinder in dem Alter zugezogen sind wie im Vorjahr. Das heißt also auch, das positive Wanderungssaldo schlägt hier zu Buche. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Wo ich Ihnen widersprechen muss, ist: Wir haben bei dieser Kita-Bedarfsplanung - deswegen kommt die auch jetzt erst in den Stadtrat, weil ich mich zur Person hier intensiv damit beschäftigt habe - das nicht mehr gemacht wie früher, dass wir die Nutzungsquoten als Grundlage für die Bedarfsplanung genommen haben, sondern dass wir im Krippenbereich die Anmeldung genommen haben. Deswegen haben wir auch eine so hohe Bedarfsquote von immerhin 82,9 Prozent bei den Ein- bis Dreijährigen. Von daher muss ich sagen, dass diese Bedarfsplanung jetzt auf realistischen Grundlagen beruht - im Unterschied zugegebenermaßen zu Vorgängerbedarfsplanungen, die immer von der Ist-Situation ausgegangen sind. Das, was Sie zitiert haben, weshalb gegebenenfalls zusätzlich nachgefragte Plätze in den einzelnen Altersgruppen usw., deswegen ist die Bedarfsquote höher angenommen als die derzeitige Versorgungsquote. Nichtsdestotrotz wird das alles sehr anstrengend sein. Die entscheidende Vorlage war eigentlich die letzte Sammelvorlage. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Fabian. - Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen. 19.10 Zuschuss der Stadt Leipzig an die gemeinnützige Stiftung „Internationales Kurt Masur Institut“ und Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO für 2016 (VI-DS-02632) Einreicher: SPD-Fraktion 19.10.1 dazu ÄA (VI-DS-02632-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Um Langes kurz zu machen: Ich würde den Änderungsantrag der Fraktionen übernehmen. Wir haben es so spät, wissen Sie. Trotzdem, Herr Weickert möchte reden. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte Langes kurz machen, keine Sorge, es ist ja zu später Stunde. Nichtsdestotrotz: Ich finde grundsätzlich den Gedanken dieses Änderungsantrages gut, dass wir ganz genau schauen, was wir ausgeben müssen. S e i t e | 78 Herr von der Heide hat vorhin wirklich in einer exzellenten Rede dargelegt, worum es eigentlich kulturpolitisch gehen soll. Aber dann wünsche ich mir doch, dass wir genau diesen scharfen Blick auf die Kultur auch bei den Kultureigenbetrieben haben, wo wir vorhin einfach einmal gesagt haben: „Kinder, die Millionen spielen hier überhaupt keine Rolle, wir gehen weiter nach vorn“. Herr Oberbürgermeister, in diesem Sinne: Vielleicht beim nächsten Mal, wenn wir noch einmal so eine Vorlage bekommen, ein etwas genaueres Daraufschauen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens, natürlich. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Weickert, es geht hier nicht ums Geld. Das ist ganz entscheidend. Es geht darum, dass wir mit einer Konzeption und mit dem Nachdenken darüber zu einer würdigen, aber auch gerechten Ehrung kommen und dass wir darüber nachdenken, wie einem Herrn Masur gedacht werden soll. Nirgendwo gilt der Prophet weniger als in seiner Heimat und bei seinen Verwandten und in seiner eigenen Familie; Markus 6. Wir sind die Heimat, wir müssen darüber nachdenken. Das ist nicht einfach. Ein Platz? Eine Schule? Die Familie konnte gerade noch verhindern, dass der Arthur-Nikisch-Raum, den Masur selbst irgendwann einmal so benannt hatte, wieder umbenannt wurde in diesen Namen. Die Goldschmidtstraße - das hat der Gleichstellungsbeirat jetzt hoffentlich vom Tisch gebracht. Das heißt, wir müssen viel genauer nachdenken, als es bisher geschehen ist. Da sind diese losen Summen, die uns vorgelegt wurden, die zwar atemberaubend sind, aber nicht der richtige Weg. Es geht um die Inhalte. Über Masur lässt sich vieles sagen. Mindestens zwei Dinge sind unbestritten: Er war ein herausragender Musiker, er hat ein großes Werk hinterlassen, nach Karajan die meisten Einspielungen. Es gibt ein zweites Vermächtnis, um das geht es mir, das kann nämlich für Leipzig viel fruchtbarer sein: Masur hat selbst gelernt, lernen dürfen, vielleicht auch müssen, dass Musik eine Verantwortung für die Gesellschaft hat, weder Event noch Selbstvergnügen ist. Musik ist Teil unserer Gesellschaft, wird von ihr finanziert und hat einen Dienst zu leisten. Der ehemalige Gewandhaus-Kapellmeister hat diesen Gedanken in die Welt getragen. Er hat viele infiziert, die jetzt bereitstehen, dieses Erbe weiterzutragen. Nicht um der Alten willen, son- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 dern um der jungen Leute willen lohnt es sich, ein Internationales Masur-Institut in Leipzig zum Zentrum des internationalen Masur-Gedenkens zu machen - jenseits von Personenkult und Klassikfolklore. Dafür reicht es nicht, ein paar Mittel auszureichen, weil die klassische Musik in dieser Stadt eh so viel kostet. Es geht darum, dass wir eine Verantwortung wahrnehmen für dieses Erbe und uns genügend Gedanken darüber machen. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Damit wir aber jetzt wissen, wie wir und worüber wir abstimmen: Die Beschlussvorschläge 1 und 4 der Vorlage im Original müssen bestehen bleiben. Sie werden ergänzt durch den Änderungsvorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD um die Punkte 1, 2, 3, 4 und 5. Das heißt, die Verwirklichung des Stiftungszwecks und die Anhebung des Zuschusses unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung müssen formal bestehen bleiben, damit wir dann auch die Stiftung bezuschussen können. - Die Beschlusspunkte des Änderungsantrages werden jetzt neu nummeriert: 2, 3, 4, 5, 6, und ehemals 4 wird 7. Okay? - Nein. Sagen Sie es bitte noch einmal, wo Sie einen Widerspruch sehen. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Im Änderungsantrag steht: Für den Doppelhaushalt 2017/2018 wird der jährliche Zuschuss im Rahmen der allgemeinen Haushaltsplanung beraten und beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Ja, das stimmt. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sie wollen aber den Beschlusspunkt weiter drin haben mit den Summen. Oberbürgermeister Jung: Sie haben recht. Das ist analog, das können wir lassen. Der vierte Punkt - Sie haben recht. Wichtig ist der Beschlusspunkt 1, Herr von der Heide. Der ist wichtig, der im Original steht: Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke und zur Sicherung der Betreibung der rechtlich unselbständigen Stiftung […]. Das brauche ich, um auszahlen zu können. Dann wird alles ergänzt, was Sie als Alternativ- S e i t e | 79 vorschlag stehen haben. Ja? Alles klar jetzt? Dann bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dieser Beschlussvorlage in der veränderten Fassung zu? - Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung so beschlossen. Herzlichen Dank. 19.11 3. Änderung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig und der Klinikum St. Georg gGmbH (VI-DS-02829) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Frau Dr. Minde, seien Sie herzlich willkommen. Gibt es zu dem klaren Vorvotum dennoch Nachfragen und Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Darf ich um Ihr Handzeichen bitten: Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen. Vielen Dank. 19.12 Baubeschluss: Kindertagesstätte Reichelstr. 3/5, 04109 Leipzig - Modernisierung (VI-DS-02859-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Darf ich um Ihr Handzeichen bitten: Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen. 19.13 Ausführungsbeschluss zum Erdgaseinkauf mit Biogasanteil für die Abnahmestellen der Stadt Leipzig (VI-DS02885) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dr. Jennicke! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Gast auf der Tribüne, Pressevertreter und Zuschauer im Livestream! Am 21.05.2014 wurde in der Ratsversammlung das Energie- und Kli- Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 maschutzprogramm der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2014 bis 2020 beschlossen. Die AfDFraktion war bei dieser Beschlussfassung noch nicht im Stadtrat vertreten. Um es vorwegzunehmen: Unsere Fraktion sieht in der weiteren Erhöhung des Biogasanteils an der Gasversorgung städtischer Objekte von 3 auf 6 Prozent keinen ersichtlichen Nutzen. Durch die Erhöhung des Biogasanteils kommt es zu nicht unerheblichen Mehrkosten. Der Gaspreis erhöht sich dadurch um das circa 1,3-Fache. Das sind Mehrkosten, welche ohne Not den städtischen Haushalt noch weiter belasten werden. Es wurde bei der letzten Einbringung im Fachausschuss noch einmal betont, dass die Erzeugung des Biogases CO2-neutral wäre. Dem ist nicht in Gänze so, weil bekanntlich Biogas nicht nur durch Pflanzen erzeugt wird, sondern auch teilweise durch Tierexkremente, Tiergülle usw. Man sollte aber auch die sonst berechtigterweise ständig betonten ethischen Aspekte im Zusammenhang mit der Biogaserzeugung nicht außer Acht lassen. Mit diesem Ausführungsbeschluss tragen wir zum einen dazu bei, dass zum Beispiel unsere landwirtschaftlichen Nutzflächen noch mehr mit einer einseitigen Rapsanbaukultur bestellt werden, wo doch Landwirtschaft eigentlich an erster Stelle zur Ernährung von Mensch und Tier gedacht ist. Lassen Sie mich noch einen kleinen Ausschweif machen: Die Demokratische Republik Kongo beispielsweise, eines der ärmsten Länder der Welt, ist das drittgrößte Land auf dem afrikanischen Kontinent und hat auf seinem Staatsterritorium nur 3 Prozent an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche zur Verfügung. Weltweit sind Millionen Menschen von Hunger bedroht, und wir, das heißt auch Leipzig, nutzt Landwirtschaft zur Energiegewinnung für ein vermeintlich reines Gewissen zur Klimastatistik. Aus den von mir hier ausgeführten unwirtschaftlichen und nicht zuletzt ethischen Gründen wird die AfD-Fraktion der Beschlussvorlage nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok und Frau Krefft. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, Herr Hobusch und ich, wollten einfach dagegen stimmen aufgrund der fortgeschrittenen Zeit. Da wir aber aus anderen Gründen als die AfD dage- S e i t e | 80 gen stimmen, muss ich jedoch hier vorgehen und das Abstimmungsverhalten kurz erläutern. Im Gegensatz zur AfD halten wir es für sachgerecht, den Anteil des Gases, der regenerativ erzeugt wird, zu erhöhen und deswegen auch eine Ausschreibung auf den Weg zu bringen, die diesen Anteil eben jetzt auf 6 Prozent erhöht. Wenn man den Text so liest: „Anteil von Gas aus erneuerbaren Energien“, dann klingt das gut und richtig und verführt zum Zustimmen. Wenn man dann aber tiefer in die Materie eindringt und sich das Erneuerbare-EnergienWärmegesetz anschaut, wird deutlich, dass es sich bei diesem Gas, wie es hier in der Vorlage vorgeschlagen wird, ausschließlich um Gas aus Biomasse handelt. Das macht es so problematisch. Wir haben ganz andere Bestrebungen inzwischen im Energiebereich, gerade mit den überschüssigen Energiespitzen aus der Windenergie, aber auch aus der Photovoltaik umzugehen. Dazu gibt es entsprechende Forschungen, erste Anwendungsanlagen zu Power-to-Gas, also durch die Umwandlung, Hydrolyse und anschließenden Methanisierung ein Erdgas zu erzeugen und unser riesengroßes Gasnetz letztlich auch als Erdgasspeicher zu nutzen. Wenn wir ein solches Gas fördern würden, indem wir unseren Anteil von 2 auf 6 Prozent erhöhen würden, würden wir das als FDP gut finden und würden dem auch zustimmen. Da, wie gesagt, die Vorlage, wie sie hier ist, sich ausschließlich auf Gas aus Biomasse beschränkt, halten wir das für falsch und stimmen dagegen. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Wenn seitens der AfD, aber gestern im Fachausschuss auch von anderen, auf Ethik angespielt wird, muss ich hier doch noch einmal etwas sagen, auch wenn es spät ist. Ich weiß nicht, wie ethisch sinnvoll es war, große Flächen des Landes wegzubaggern und wie viel Ackerboden dabei verloren gegangen ist. Insofern finde ich es immer vermessen, wenn bei erneuerbaren Energien immer mit diesem „Wir nehmen landwirtschaftliche Fläche weg“ argumentiert wird. Wenn dort etwas angebaut wird, kann ich nach bestimmten Zeiten etwas anderes anbauen, was ich dann wieder essen kann. Was weggebaggert ist für die Braunkohle, ist unwiederbringlich weg. Wir machen da schöne Seen und freuen uns, Fische sind trotzdem nicht drin. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Es gab außerdem auch eine Fehlinformation. Gestern im Ausschuss fiel die Aussage, dass hier Raps verwendet wird. Das kann leider nicht stimmen, denn Raps wird, wenn er nicht zu überwiegend Speiseöl und Margarine in der Bundesrepublik verarbeitet wird, zu Biodiesel versprittet, also Biodiesel. Im Übrigen wird der Presskuchen dann in die Viehfütterung gegeben, weil er eiweißhaltig ist. Maiskörner und andere Körner, Rüben wird versprittet zu Bioethanol, das ist E10. Das Biogas, über das wir hier reden, entsteht aus der Güllevergärung. Das heißt, wir als sehr großer Fleischproduzent haben sehr viel Gülle und können sehr viel vergären, deswegen sehen Sie überall auf dem Land diese schönen kegelförmigen - oder wie sagt man -, jedenfalls diese wunderbaren Gebäude, die die Landschaft ein Stück weit auch verstellen, weil die Güllevergärung nämlich auch so stark gefördert wird. Außerdem - das hat die CSU in die große Koalition bei der Neufassung des ErneuerbarenEnergien-Gesetz 2007/2008 eingebracht -: Mais, und zwar als gesamte Pflanze. Deswegen wird hier überall Mais angebaut, weil es als CoFermenter eingesetzt wird, um eben nicht nur die Gülle zu vergären, sondern auch aus dem Mais, und zwar aus der gesamten Pflanze, durch organische Vergärung eben Biogas herzustellen. Es wird also nicht der Raps hier in die Schulen kommen in Form von Gas, sondern Gülle und Mais. - Danke. S e i t e | 81 aber es war nicht eindeutig. Vielleicht haben einige sich nicht gemeldet. Abstimmung: 27 dafür, 21 dagegen, 1 Enthaltung. Danke schön, so beschlossen. 19.14 Einrichtung einer drei- bis vierzügigen Grundschule mit Hort in der BernhardGöring-Straße 107 in 04275 Leipzig gemäß § 24 Schulgesetz (VI-DS-02928) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig so beschlossen. 19.15 Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz sowie eine Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“, Satzungsbeschluss (VI-DS-02951) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ich muss auszählen lassen. Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Auszählung. Wer stimmt dem Satzungsbeschluss B-Plan 428 zu? Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? Abstimmung: 50 zu 0 zu 0. Danke schön, so beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel hat sich gemeldet. Stadtrat Riedel (CDU): Sehr geehrte Frau Krefft, da waren Sie gestern sicher in einem anderen Ausschuss. Der Einbringer der Stadt hat gesagt: Es kommt ausschließlich von Raps. Daraufhin kam die Diskussion auf. Sie wollen den Boden retten und werfen sonst etwas vor, doch wenn wir Rapsanbau haben, muss man ganz scharf düngen, sonst ist der Boden total versaut. Dann kann ich das nicht nachvollziehen. So etwas kann ich nicht zustimmen, Entschuldigung. Oberbürgermeister Jung: Wir reden jetzt nicht über nichtöffentliche Sitzungen in Ausschüssen. Dann können wir jetzt abstimmen. Wer dem Beschlussvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen? - Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? - Es war knapp. Wir müssen auszählen. Ich habe eine knappe Mehrheit dafür gesehen, 19.16 3. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV-1307/12 vom 18.07.2012 Stadtteilzentrum Anker aufgrund von Mehrkosten i. H. v. insgesamt 600.485 € (VI-DS03039) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Kultur Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! In der Vorbereitung zur Ratsversammlung habe ich mir noch einmal die Vorlagen angeschaut und die Historie der Baubeschlüsse zum Anker und erinnere mich hier sehr gut an die Debatte im Herbst 2014, als schon einmal erhebliche Mehrkostensteigerungen im Raum standen und auch in dieser Debatte unter anderem von mir und unserer damaligen Fraktion gebeten wurde, die Option zu prüfen, was denn wäre, wenn es doch einen Abriss und keine Sanierung des Saales gebe, über den wir jetzt reden. Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 S e i t e | 82 Das Szenario, das damals an die Wand gemalt wurde, war, dass es möglicherweise fördermittelschädlich ist und die Sanierung des Saales günstiger wäre im Hinblick auf die Gefährdung der Förderfähigkeit bei einem Neubau. Wenn ich die Zahl noch richtig im Kopf habe und 1 und 1 zusammenrechnen kann, sind wir jetzt bei Baukosten von nahezu 5,9 Millionen Euro. Ursprünglich waren 3,2 Millionen Euro veranschlagt. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur kurz: Das Besondere ist an sich, dass wir uns zu diesem Zentrum an sich über alle Fraktionen hinweg in den letzten Jahren einig waren, dass wir es an dem Standort wollen. Das ist, denke ich, erst einmal das ganz Wichtige; das schaffen nicht alle Themen so übereinstimmend. Ich meine mich auch zu erinnern, dass in der Diskussion eine Zahl von über 5 Millionen Euro als ursprüngliche Planung genannt worden war, die nicht vermittelbar war. Jetzt stehen wir hier: 600.000 Euro erneute Mehrkosten sind nicht zu vermeiden, will man den Bau nicht einstellen. Deswegen werden wir auch zustimmen, aber ich stelle einfach fest: Eine mutige Entscheidung für einen Abriss wäre unterm Strich möglicherweise doch auch bei Gefährdung der bisher gezahlten Fördermittel preiswerter gewesen. Es ist bedauerlich, dass wir jetzt hier stehen. - Vielen Dank. Das Erschrecken darüber, was zu Beginn der Bauphase entdeckt wurde, gerade in dem Saal statische Probleme und auch Gefährdungsprobleme, die sich dadurch vertieft haben -, war auch bei allen da. Die Verwaltung konnte das glaubhaft vermitteln. Insofern bin ich sehr froh, wenn wir jetzt die Sache auch so zu Ende führen, dass wir sagen: Wir haben diese Fördermittel beantragt, wir haben darauf gebaut, wir wollen es jetzt auch zu Ende bringen. Ich hoffe sehr, dass dem alle zustimmen. Es ist gut, dass schon der eine Neubau an der Ecke eingeweiht werden konnte, im Hinterhaus sowieso schon länger in der Wolffstraße gearbeitet wird und dass wir weiterhin dazu stehen. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Herr Hobusch, dann haben Sie damals nicht richtig zugehört. Es hat damals extra eine Sondersitzung gegeben, eine gemeinsame Sitzung mit Kulturausschuss und Bauausschüssen. Damals war eine ganze Reihe von Stadträten, die jetzt hier im Saal sitzen, noch nicht dabei, als wir in der Tat genau die Abwägung getroffen haben, dass es dort darum geht, dass der Freistaat ganz klipp und klar gesagt hat: Eine Förderung des Neubaus wird es nicht geben, sondern nur im Rahmen der Sanierung. Deshalb gibt es auch einen erhöhten Fördersatz - aufgrund dessen, dass es sich um ein Denkmalgebäude handelt. Unterm Strich: Selbst wenn wir 10 oder 15 Prozent aufgrund der gestiegenen Kosten aufgrund des Bauzustands mehr zahlen müssen, ist das keine Unfähigkeit gewesen. Ich schäme mich selbst als Baumensch, wenn ich mir anschaue, wie damals dort gebaut worden ist. Das ist ein Fusch, mit Fugen vertikal von oben nach unten, ohne dass es eine Verzahnung im Mauerwerk gegeben hat usw. Das ist nicht nachvollziehbar. Unterm Strich wird es trotzdem noch etwas preiswerter, wenn das Gebäude wirklich saniert worden ist. Der Stadtrat konnte gar nicht anders entscheiden. So viel zur Wahrheit. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner. Wenn Prüfungen etwas anderes erbracht hätten, dann hätten wir uns auch anders entscheiden können. Wir müssen uns aber ein Stückchen auch auf die Bauherrenschaft verlassen, dass sie es ordentlich prüft, ob Abriss notwendig ist oder nicht. Dazu kommt natürlich, dass wir nach wie vor zumindest noch die historische Fassade haben, was dort an der Ecke in Möckern ein wichtiger Punkt ist, dass wir dazu stehen, das so auszubauen und nicht einfach ein Neubau hinzusetzen. Es ist letztlich eine Abwägung, die sehr stark vom Bauherrenamt mitbestimmt wurde. Oberbürgermeister Jung: Darf ich Sie um Ihre Handzeichen bitten: Wer stimmt dem vorliegenden Baubeschluss zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 1 Enthaltung, ansonsten einstimmig so beschlossen. 19.17 Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung (VI-DS-03046NF-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Gibt es Wortwünsche? - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich habe eine Frage dazu. Da wir im Ausschuss Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Stadt Leipzig - Stand: 20.09.2016 (VIDS-03255) nicht vertreten sind, bleibt nur die Möglichkeit, die Frage zu der Vorlage hier zu stellen. Die Frage betrifft auch gleich die folgende Vorlage. Es handelt sich hier um eine außerbetriebliche Vergütung. Meine Frage bezieht sich auf den Zeitpunkt, ab dem die außertarifliche Vergütung bezahlt werden soll. Ausweislich der Begründung soll diese Eingruppierung rückwirkend ab dem 1. September 2015 gelten. Für mich stellt sich jetzt einfach die Frage - da bitte ich um Beantwortung -: Erfolgt die Eingruppierung jetzt und der Stelleninhaber erhält die Vergütung nachgezahlt, die er dann ab dem 1. September 2015 hätte beanspruchen können, oder erhält er bereits diese Vergütung seit dem 1. September 2015 und wir beschließen jetzt einen Sachverhalt, der bereits praktisch vorhanden ist? - Das ist meine Frage. S e i t e | 83 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. Wie üblich besteht die Möglichkeit, in den Ausschüssen im Nachhinein zu diskutieren und weitere Informationen zu erhalten. 21 Informationen I 21.1 Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB inkl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014 (VIDS-02192) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Dr. Heymann. Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning. Bürgermeister Hörning: Die Stelleninhaber erhalten diese Vergütungen nicht. Sie beschließen hier diese Vergütungen. So gehen wir mit dieser Art der Vergütung um. In der Tat erhalten die Stelleninhaber dann diese Vergütung ab dem Zeitpunkt, wie er hier in der Vorlage ausgewiesen ist, rückwirkend mit dem Beschluss, den Sie hier heute treffen. Oberbürgermeister Jung: Dann können wir jetzt zur Abstimmung kommen. Wer diesem Beschlussvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Ich habe 4 Gegenstimmen gesehen, ansonsten ohne Enthaltung mit großer Mehrheit so beschlossen. 19.18 Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung (VI-DS-03143NF-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Eine kurze Frage aus dem Bauausschuss. Wir haben eigentlich erwartet, dass die Vorlage heute nicht auf der Tagesordnung ist - da hätten wir aufmerksamer sein müssen -, weil noch ein Ergänzungsanhang zur Erklärung zu einigen Rechenkünsten in dieser Vorlage sein sollte, die uns im Bauausschuss teilaufgelöst wurden, aber nicht abschließend. Oberbürgermeister Jung: Ich würde Ihnen zu Protokoll zusagen, dass das natürlich auch im Nachgang noch passieren kann. Wir nehmen heute die Informationen zur Kenntnis. Sie können darüber hinaus Informationen im Ausschuss austauschen. Wenn es Änderungsbedarfe zur Vorlage gibt, dann müssen wir es noch einmal aufrufen. Herr von der Heide? Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wird die Vorlage noch einmal … (akustisch unverständlich) Gleicher Zusammenhang, gleiche terminliche Situation. Darf ich Sie auch hier um Ihre Handzeichen bitten? - Wer stimmt dem nicht zu? - Enthaltungen? Abstimmung: Bei 4 Gegenstimmen ohne Enthaltungen mit großer Mehrheit so beschlossen. 20 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Oberbürgermeister Jung: Wenn es Änderungsbedarfe im Hinblick auf diese Vorlage gibt aufgrund der zusätzlichen Information im Ausschuss, rufen wir sie noch einmal auf. Dann haben Sie als Ausschuss das Recht, sie auf die Tagesordnung zu setzen. - Okay. 21.2 Bericht über getroffene Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und Stand Abarbeitung RBV2023/14 vom 16.04.2014 „Tempo 30 Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 vor Schulen, Kitas und Horten“ (VI-DS02414) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. 21.3 Europäische Energie- und Klimaschutzkommune, Umsetzungsbericht 2014 (VI-DS-02712) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Ich bitte um Kenntnisnahme. 21.4 Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016-2020 mit den Teilkonzepten „Kulturelle Bildung“ und „Soziokultur“ (Fortschreibung Kulturentwicklungsplanung) (VI-DS-02840) Einreicher: Dezernat Kultur 21.4.1 dazu ÄA (VI-DS-02840-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Dazu Frau Niermann, bitte. Stadträtin Niermann (CDU): Ich mache das einmal von hier. Was wir hier haben, ist kein Kulturentwicklungsplan, sondern das ist eine freundliche, durchaus interessante Beschreibung eines Ist-Zustandes auf insgesamt 36 Seiten. Ich zitiere jetzt einmal die Handlungsempfehlungen, die eine halbe 37. Seite füllen, die lassen sich kurz wie folgt zusammenfassen: Weiter so! Frau Dr. Jennicke, dafür sind Sie nicht verantwortlich, das hat Ihr Vorgänger noch eingereicht bzw. erarbeitet. Deswegen meinen wir, dass dieser Plan in relativ kurzer Zeit evaluiert werden sollte. Darauf bezieht sich unser Änderungsantrag. Oberbürgermeister Jung: Darf ich Sie kurz bitten, Frau Dr. Jennicke? Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Stadträtinnen, sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Frau Niermann, wir haben das im Ausschuss sehr ausführlich diskutiert. Ich habe Ihnen zugesagt, dass ich Ihnen noch in diesem Jahr einen Maßnahmenplan in Präzisierung des Kulturentwicklungsplans vorlege. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass ich den Änderungsantrag sehr wohl verstehe oder nachvollziehen kann, andererseits habe ich Sie aber auch im Ausschuss darüber informiert, dass es demnächst oder in Zukunft einen solchen Kulturent- S e i t e | 84 wicklungsplan in dieser Form nicht mehr geben wird, weil die Fachplanung in dem INSEKProzess aufgehen wird. Der Abschluss des INSEK-Prozesses ist für nächstes Jahr vorgesehen. Dort gibt es verschiedene Fachpläne. Einer davon ist Kultur. Wenn wir wirklich wollen, dass wir die Gesamtstadt steuern und Kultur ein, wenn auch wichtiger, aber nur Bestandteil davon ist, dann ist die Kulturentwicklungsplanung so, wie wir sie jetzt gemacht haben, nicht mehr sinnvoll. Darüber hinaus - auch darüber hatte ich im Ausschuss informiert - ist das, wenn wir tatsächlich so weitermachen wollen, Kulturentwicklungsplanung, und das auch partizipativ machen wollen und mit externem Sachverstand, weder in zwei Jahren zu machen noch mit null Geld. Geld ist für die Kulturentwicklungsplanung im nächsten Doppelhaushalt nicht eingestellt. Ich empfehle, diesem Änderungsantrag, wenn ich auch den Impuls dazu nachvollziehen kann, nicht zuzustimmen. Die Argumentation ist eigentlich ausgetauscht - auch im Ausschuss. Oberbürgermeister Jung: Ich habe Frau Gehrt und Frau Niermann noch einmal. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Ich werde nur kurz noch etwas sagen. Auch wir empfinden den vorliegenden Kulturentwicklungsplan natürlich für mangelhaft und lückenhaft, aber ich muss das, was Frau Niermann sagt, noch ein bisschen relativieren: Es gibt zum Beispiel ein sehr gut gelungenes Teilkonzept kulturelle Bildung und Soziokultur. So hätten wir uns auch einen Kulturentwicklungsplan gewünscht, nämlich aus einer Evaluation und zukünftigen Herausforderungen Ziele und Handlungsempfehlungen und Maßnahmen abzuleiten. Darüber haben wir im Ausschuss diskutiert. Es wurde uns zugesagt, dass das gemacht wird und uns 2017 vorliegen wird. Wir wollten noch empfehlen, dass bei der Erarbeitung dieser Maßnahmen die Entwicklungspläne der einzelnen Sparten der freien Szene herangezogen werden. Aufgrund dieser Zusage und auch dem, was Frau Dr. Jennicke jetzt noch erläutert hat, werden wir den Änderungsantrag der CDU ablehnen. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann noch einmal. Stadträtin Niermann (CDU): Frau Dr. Jennicke, den letzten Teil Ihrer Ausführungen kann ich Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 nicht teilen - also das mit dem mehr Geld usw. Ich denke aber, wenn wir das so in das Protokoll aufnehmen könnten - Sie haben ja gesagt, dass Sie sich auch diesbezüglich verpflichten, einfach diesen Kulturentwicklungsplan in nächster Zeit noch einmal zu überprüfen und da auch konkrete Vorschläge zu machen und insbesondere auch die Kulturentwicklung in den INSEK mit aufzunehmen -, dann würden wir den Antrag zurückziehen. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Wir können gern ins Protokoll aufnehmen, dass die zukünftigen Fachpläne, also auch der Kulturentwicklungsplan, im INSEK aufgeht. Punkt 1. Punkt 2 ist - das habe ich ja nun wirklich in jedem Ausschuss mehrfach gesagt -: Sie bekommen von mir in diesem Jahr noch einen Maßnahmenplan, der den Kulturentwicklungsplan in der jetzt vorliegenden Form präzisiert. Oberbürgermeister Jung: Dann ziehen Sie mit dieser Protokollerklärung den Änderungsantrag zurück. Ich bitte Sie dann um Kenntnisnahme der Informationsvorlage. 21.5 Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren (VI-DS-02943) Einreicher: Dezernat Finanzen Ich bitte auch hier um Kenntnisnahme und denke, dass Sie demnächst wieder damit befasst werden. Herr Bonew, im vierten Quartal noch? - Ja, im vierten Quartal erreicht Sie eine Vorlage dazu. 21.6 Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Kreisfreien Stadt Leipzig (VI-DS02953) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es Wortwünsche? - Ich bitte um Kenntnisnahme. 21.7 Berichterstattung 2016 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung der Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit (VI-DS-02986) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Frau Witte. S e i t e | 85 Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Ein Besucher auf der Tribüne sei auch gegrüßt! Ich habe es ja schon lange nicht mehr gemacht, um diese Uhrzeit zu diesem Thema zu sprechen, aber heute muss es einmal wieder sein. Es ist erst einige Tage her, da hat ein Bericht des MDR für Furore gesorgt. Seitdem steht die Behauptung im Raum, dass es in Leipzig einen Schwarzmarkt für Wohnungen im Harz-IVSegment gibt und hohe Summen als Schmiergeld für den Abschluss eines Mietvertrages bezahlt würden. Auch war die Rede von Wartelisten, auf denen man ungefähr ein gutes Jahr stehen muss, um dann in den Genuss einer preiswerten Wohnung zu kommen. Diese Behauptungen des MDR stehen im krassen Gegensatz zur offiziellen Version der Verwaltung, nachdem es im Bereich der Hartz-IVgerechten Wohnungen keinen Mangel gibt. Ein Schwarzmarkt, wie vom MDR beschrieben, entsteht allerdings nur, wenn es einen spürbaren Mangel am Wohnungsmarkt gibt. Wenn ein, wie von der Verwaltung dargelegt, genügend großes Angebot da ist, macht ein Schwarzmarkt keinen Sinn. Es scheint auch so, dass es den Behauptungen des MDR etwas an Substanz fehlt. Allerdings wird man die endgültige Überprüfung der vom MDR gemachten Behauptungen auch abwarten müssen. Widmen wir uns nun der Informationsvorlage. Es ist positiv zu bemerken, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Miete deutlich gesunken ist. Immer noch hoch ist dabei der Anteil der Bedarfsgemeinschaft mit ein oder zwei Personen. Ebenfalls positiv ist zu vermerken, dass die Anzahl der Eins-zu-eins-Haushalte ebenfalls stark gesunken ist. Rund die Hälfte davon bekommt die erhöhten Kosten der Unterkunft schon vom Job-Center bezahlt, während allerdings rund 5.000 in dieser Gruppe ohne Angemessenheit verbleiben. Das heißt, sie müssen den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Aber auch die Anzahl ist rückläufig. Schuld an diesen hohen Kosten ist vor allem eine zu große Wohnung, was wiederum daran liegt, dass bei Einführung von Hartz IV die Grenzen der Wohnungsgrößen willkürlich gezogen worden sind und nicht so richtig mit den Wohnungsgrößen am Markt kompatibel sind. Es wurde auch wiederum die Anzahl der sich im Leipziger Markt befindlichen Wohnungen untersucht. In der Tabelle 11 wird nun ausgewiesen, dass im Zeitraum von Januar bis März 2016 in Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016 Leipzig 652 Wohnungen für Ein-PersonenHaushalt und 1.449 Wohnungen für ZweiPersonen-Haushalte den Richtlinien entsprochen haben. Laut Tabelle 6 verbleiben 17,6 Prozent der 20.000 Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften, denen die erhöhten Kosten nicht übernommen werden. Das sind rund 3.500 Menschen, denen die 652 vermietbaren Wohnungen aus Tabelle 11 gegenüberstehen. Bei den Zwei-Personen-Haushalten sind es rund 1.030 Personen, denen unangemessene Mietkosten nicht übernommen werden. Diesem Personenkreis stehen laut Tabelle immerhin 1.449 vermietbare Wohnungen gegenüber. Deshalb kann ich die Aussage, dass alle im Zweifel mit angemessenem Wohnraum versorgt werden könnten, nicht nachvollziehen. Sollte man wirklich allen Personen ernsthaft kostenangemessenen Wohnraum anbieten können, die zu diesem Personenkreis gehören, wäre der Markt schnell leergeräumt. Hier hat die Stadt großes Glück, dass die Menschen die Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze ihrer Wohnung aus der eigenen Tasche bezahlen. S e i t e | 86 nicht unbedingt hilfreich. - Ich danke, dass Sie mir auch zu dieser späten Stunde noch zugehört haben. Oberbürgermeister Jung: Danke. - Dann nehmen wir das so als Informationsvorlage zur Kenntnis. 21.8 Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013-2016 - Sachstand und Kostenpräzisierung zur Umsetzung Stand 30.06.2016 (VI-DS-02987) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann bitte auch hier Kenntnisnahme. 21.9 Suchtbericht 2016 (VI-DS-03024) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Um Kenntnisnahme ist gebeten. Damit ist der öffentliche Teil der heutigen Sitzung beendet. Dabei sind in dieser Rechnung die Asylbewerber, die nun auch langsam in eigenen Wohnraum umgelenkt werden sollten, noch gar nicht berücksichtigt. Deshalb bleibt mein Fazit, dass wir und alle Verantwortlichen diesen Markt nicht aus dem Auge lassen dürfen und wir dafür arbeiten müssen, dass auch in Zukunft genügend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Schönwetterberichte, wie sie uns hier vorliegen, sind dabei Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Pellmann: ___________________________________ Stadtrat Oßwald: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________