Daten
Kommune
Leipzig
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19.09.16, 12:00
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12.09.17, 14:40
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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Telefon
Fax
0341 123-2119
0341 123-2105
e-mail
bfr@leipzig.de
Datum
09.09.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 21.09.2016, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 21.09.2016
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
09.09.2016
TAGESORDNUNG
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2016
Teil I: Beschlussprotokoll
Teil II: Verlaufsprotokoll
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
8
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte
9
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird
gg. 17.00 Uhr aufgerufen)
9.1
Technische Ausstattung von Schulen
Einreicher: Linda Maciejewski
9.2
Bebauung des Leuschnerplatzes
VI-EF-03172
(schriftl. Beantw.)
VI-EF-03240
Einreicher: Dr.-Ing. habil. Hartmut Barthelmeß
9.3
Felsenkeller-Gelände
VI-EF-03242
Einreicher: David Terhart
9.4
Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen
Leipzig- Halle
VI-EF-03243
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Dr. Lutz Weickert
9.5
Flughafen Leipzig- Halle, Änderung der
Siedlungsbeschränkungsbereiche
VI-EF-03244
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Dr. Matthias Gründig
10
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
10.1
Fußgängerüberweg mit Ampelanlage für die Kreuzung
Virchowstrasse/Viertelsweg in 04157 Leipzig
Einreicher: Petitionsausschuss
VI-P-02873-DS-02
10.2
Tempo 20 an Schulen, Alters- und Pflegeheimen sowie
Schrittgeschwindigkeit an Kindertageseinrichtungen
VI-P-03089
Einreicher: Petitionsausschuss
10.3
Fehlende Mülleimer am Karl-Heine-Kanal
VI-P-03090
Einreicher: Petitionsausschuss
11
Besetzung von Gremien
11.1
Information zur Besetzung der beschließenden und
beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (12. Änderung)
DS-00768/14-DS-12
Einreicher: Oberbürgermeister
11.2
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte - Bestellung der
Mitglieder (4. Änderung)
VI-DS-01141-DS-04
Einreicher: Oberbürgermeister
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
12.1
Vertreter der Stadt Leipzig in der Felix-MendelssohnBartholdy-Stiftung
VI-DS-03085
Einreicher: Oberbürgermeister
12.2
Mitgliedschaft der Stadt Leipzig in der Stiftung
"Werkstattmuseum für Druckkunst Leipzig"
VI-DS-03234
Einreicher: Oberbürgermeister
13
Einbringung Entwurf Doppelhaushalt 2017/2018
14
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in
Allris)
15
Anträge zur Beschlussfassung
15.1
Errichtung eines Gedenksteins zur Mahnung an die NSKindereuthanasie in Leipzig
VI-A-02487
Einreicher: Behindertenbeirat
15.2
Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung
Knauthain an die LESG
VI-A-02691-NF-02
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.3
Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau
von Bedarfsspitzen an Schulstandorten
VI-A-02817
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.4
Entsorgung von Kunststoffabfall in Siedlungen
VI-A-02830-NF-02
Einreicher: CDU-Fraktion
15.5
Konzepterstellung Ausstattung von Schulen mit
interaktiven Tafeln.
VI-A-02854
Einreicher: SPD-Fraktion
15.6
Solarbetriebene Müllpressen – saubere, effektive und
emissionsreduzierende Abfallbehälter für Leipzig
VI-A-02897
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.7
Präsentation der Sammlungsbestände des
Sportmuseums Leipzig
VI-A-02903
Einreicher: CDU-Fraktion
15.8
Erlebnispfade zum Waldumbau im Leipziger Auwald
einrichten
VI-A-02906
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.9
Papierkörbe für "Alexis-Schumann-Platz"
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
VI-A-02954
15.10
Umsetzung Lärmaktionsplan (LAP) und
Luftreinhalteplan (LRP) Leipzig durch LkwDurchfahrtsverbot
VI-A-02981
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.11
Umsetzung von Kunst am Bau bei kommunalen
Bauvorhaben und im öffentlichen Raum
VI-A-02989-NF-01
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.12
Fortentwicklung der papierlosen Ratsarbeit
VI-A-02992
Einreicher: Gabelmann, Ute Elisabeth
16
Anfragen an den Oberbürgermeister
16.1
Status Ersatzbau Brücke B 2 über den Agra-Park
VI-F-03257
Einreicher: CDU-Fraktion
16.2
Kinder- und Familienzentren in Leipzig
VI-F-03259
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
16.3
"Kooperative Baulandentwicklung" im Einzelfall
VI-F-03188
Einreicher: SPD-Fraktion
16.4
Quo Vadis Kino der Jugend?
VI-F-03201
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.5
Verantwortlichkeit für die kurzfristige Untersagung der
Teilnahme von Parteien am Schönauer Parkfest 2016
seitens der Stadtverwaltung und die Aufhebung dieses
Verbotes noch am gleichen Tag
VI-F-03195
Einreicher: AfD-Fraktion
16.6
Anteil von Migrantinnen und Migranten in der
Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben und
Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig
VI-F-03123
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
16.7
fehlender Lärmschutz in der Güntzstraße
VI-F-03139
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.8
Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Fortschreibung
der Unternehmensstrategie der LWB (A 02043-NF-02)
VI-F-03162
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
16.9
Möglichkeiten der Einschränkung von Wahlplakatierung
im öffentlichen Raum
VI-F-03163
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
16.10
Hochwasserschutz für Bootshaus SG LVB
VI-F-03187
Einreicher: SPD-Fraktion
16.11
Neues Kulturgutschutzgesetz 2016 – Welche
Auswirkungen hat das auf die kommunalen Leipziger
Museen?
VI-F-03138
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.12
Förderprogramm "Brücken in die Zukunft": Aktueller
Sachstand zur Umsetzung in der Stadt Leipzig
VI-F-03241
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: CDU-Fraktion
16.13
Baulicher Zustand kommunaler Gebäude, welche von
freien Schulen genutzt werden
VI-F-03204
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: SPD-Fraktion
16.14
Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen
Schulgesetz
VI-F-03206
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: SPD-Fraktion
16.15
Grafische Taschenrechner an Schulen
Einreicher: SPD-Fraktion
16.16
Nordufer Zwenkauer See - Entwicklungspotenziale für
Leipzig
VI-F-03207
(schriftl. Beantw.)
VI-F-03258
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: CDU-Fraktion
16.17
Kürzungen in den städtischen Museen in 2016
(Museum der bildenden Künste, GRASSI-Museum,
Stadtgeschichtliches Museum, Naturkundemuseum)
VI-F-03260
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
16.18
Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
VI-F-03261
16.19
"Inklusion – wenn es "normal" ist, verschieden zu sein"
- Wann kommt der 1. Teilhabeplan der Stadt Leipzig?
VI-F-03267
(schriftl. Beantw.)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.20
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses "barrierefreie
Webseite"
VI-F-03268
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
16.21
Gewährleistung des Schulschwimmunterrichts in der
Stadt Leipzig
VI-F-03272
Einreicher: CDU-Fraktion
16.22
Fahrzeug der Alternative für Deutschland (AfD) mit
rechter Symbolik auf Nummernschild auf dem
Schönauer Parkfest
VI-F-03191
Einreicher: Stadtrat S. Pellmann
16.23
Streetballplatz "Connewitzer Spitze"
Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski
16.24
Sachstand Vertragsverhandlungen Veräußerung
Markthallengrundstück
VI-F-03196
(schriftl. Beantw.)
VI-F-03273
Einreicher: Stadtrat R. Hobusch
17
Bericht des Oberbürgermeisters
18
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
18.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Juli 2016
VI-DS-03126
Einreicher: Dezernat Finanzen
19
Vorlagen I
19.1
Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
VI-DS-03184
Einreicher: Oberbürgermeister
19.2
Neubestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
VI-DS-03185
Einreicher: Oberbürgermeister
19.3
Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der
Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum
2016 bis 2020
VI-DS-01556-NF-01
Einreicher: Dezernat Kultur
19.4
Bebauungsplan Nr. 422 "Radefelder Allee West";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln;
Aufstellungsbeschluss
VI-DS-01886
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.5
5. Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung
über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt
Leipzig vom 09.12.2009
VI-DS-02248-NF-02
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
19.6
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht;
Stadtbezirk Ost, Ortsteile Sellerhausen-Stünz, AngerCrottendorf;
Satzungsbeschluss
VI-DS-02449
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.7
Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für
Asylbewerber/-innen (Arbeitsgelegenheiten auf
Grundlage des Arbeitsmarktprogramms
"Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM" (§ 5a
AsylbLG))
VI-DS-02408
Eilbedürftig
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
19.8
Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
VI-DS-02503
19.9
Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig für den
Planungszeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017
(Schuljahr 2016/17)
Fortschreibung - Schuljahr 2017/18 Schuljahr 2018/19
Schuljahr 2019/20
VI-DS-02537-NF-01
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.10
Zuschuss der Stadt Leipzig an die gemeinnützige
Stiftung "Internationales Kurt Masur Institut" und
Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach
§ 79 (1) SächsGemO für 2016
VI-DS-02632
Einreicher: Dezernat Kultur
19.11
3. Änderung des Pachtvertrages zwischen der Stadt
Leipzig/Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg"
Leipzig und der Klinikum St. Georg gGmbH
VI-DS-02829
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.12
Baubeschluss: Kindertagesstätte Reichelstr. 3/5, 04109
Leipzig - Modernisierung
VI-DS-02859-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.13
Ausführungsbeschluss zum Erdgaseinkauf mit
Biogasanteil für die Abnahmestellen der Stadt Leipzig
VI-DS-02885
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.14
Einrichtung einer drei- bis vierzügigen Grundschule mit
Hort in der Bernhard-Göring-Straße 107 in 04275
Leipzig - gemäß § 24 Schulgesetz
VI-DS-02928
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.15
Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele für den
Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd/
Markranstädter Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil
Plagwitz sowie eine Satzung über eine
Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428
"Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße",
Satzungsbeschluss
VI-DS-02951
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.16
3. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV-1307/12 vom
18.07.2012 Stadtteilzentrum Anker aufgrund von
Mehrkosten i.H.v. insgesamt 600.485 €
VI-DS-03039
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Kultur
19.17
Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der
Hauptsatzung
VI-DS-03046-NF-01
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
19.18
Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der
Hauptsatzung
VI-DS-03143-NF-01
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
20
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der
Unterbringung von Geflüchteten in der
Zuständigkeit der Stadt Leipzig
21
Informationen I
21.1
Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung
des ÖPNV und Betrauung der LVB incl. Gesamtbericht
nach VO (EG) 1370/2007 für 2014
VI-DS-02192
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
21.2
Bericht über getroffene Maßnahmen zur Verbesserung
der Schulwegsicherheit und Stand Abarbeitung RBV2023/14 vom 16.04.2014 "Tempo 30 vor Schulen, Kitas
und Horten"
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02414
21.3
Europäische Energie- und Klimaschutzkommune
Umsetzungsbericht 2014
VI-DS-02712
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
21.4
Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016 - 2020
mit den Teilkonzepten "Kulturelle Bildung" und
"Soziokultur"
(Fortschreibung Kulturentwicklungsplanung)
VI-DS-02840
Einreicher: Dezernat Kultur
21.5
Alternative Beschaffung Schulhausbau Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren
VI-DS-02943
Einreicher: Dezernat Finanzen
21.6
Bericht über die überörtliche Prüfung der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Kreisfreien Stadt
Leipzig
VI-DS-02953
Einreicher: Dezernat Finanzen
21.7
Berichterstattung 2016 zur jährlichen Analyse der
Kosten der Unterkunft und Heizung von
Leistungsberechtigten nach dem SGB II und
Untersuchung der Angebotsmieten zur Überprüfung
des Richtwertes für die Angemessenheit
VI-DS-02986
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
21.8
Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 2016 - Sachstand und Kostenpräzisierung zur
Umsetzung - Stand 30.06.2016
VI-DS-02987
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
21.9
Suchtbericht 2016
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
VI-DS-03024
RATSVERSAMMLUNG VOM 21. SEPTEMBER 2016
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren! Ich eröffne die Sitzung der Ratsversammlung und begrüße ganz herzlich alle Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und
Journalisten sowie die Gäste auf der Tribüne.
Vor Eintritt in die Tagesordnung kann ich Ihnen
mitteilen: Unser Kollege Herr Bonew ist Vater
geworden. Herzlichen Glückwunsch und alles
Gute! Jakob, heißt der Kleine.
Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich
die Stadträte Pellmann und Oßwald zu unterschreiben. Bitte nehmen Sie, wie üblich, nach
der Ratsversammlung Kontakt zum Büro für
Ratsangelegenheiten auf.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt, Nr. 19
bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich heute Herr Rothkegel die Partei ist führerlos; Entschuldigung, führungslos - und Herr Tornau von der CDU, Frau
Ehms und Frau Dr. Lauter von der Linken sowie
Frau Glöckner von der SPD. Ebenso entschuldigt ist Kollegin Dubrau wegen Krankheit.
Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung.
Wenn Sie die Sitzung früher verlassen müssen,
bitte ich Sie, mir das entsprechend mitzuteilen.
Auch heute gibt es eine Livestream-Übertragung.
Sie kennen die entsprechenden Regeln.
vorbereiten. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, ob
wir Gespräche jetzt führen müssen oder sie noch
verschieben können. Wenn uns die Information
gegeben wird, zu 99 Prozent wird es behandelt,
dann bereiten wir uns entsprechend darauf vor.
Gestern im Fachausschuss hieß es dann aber:
„Was? Davon haben wir ja noch nie gehört.“ Das
finde ich nicht gut, nicht ehrlich und auch nicht
dem Umgang mit dem Stadtrat angemessen.
Oberbürgermeister Jung: Ich kann die Kritik
jetzt nicht ganz nachvollziehen. Der Punkt wird
heute von der Tagesordnung genommen.
Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr
aufgerufen. Die Anfragen unter 9.1, 9.4 und 9.5
werden schriftlich beantwortet. Danach werden
die Petitionen behandelt. - So weit meine Bemerkungen zur Tagesordnung.
Gibt es Ihrerseits Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die
ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen
fest.
TOP 4 entfällt.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 24.08.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2016/747)
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Es ist geplant, gegen 16.30 Uhr eine Pause einzulegen.
Gibt es dazu Bemerkungen oder Hinweise? Dann sind beide Protokolle so bestätigt.
2
TOP 6, TOP 7 und TOP 8 entfallen.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.03 Uhr waren 58 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 81 Prozent. Wir
sind beschlussfähig.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
3
11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (DS-00768/14-DS-12)
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte werden abgesetzt: 10.3, 15.2, 15.12 und,
obwohl in den Medien angekündigt, auch TOP
19.5, weil es dazu noch Beratungsbedarf in den
Ausschüssen gibt. - Dazu, Frau Krefft?
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
bin darüber ein bisschen ungehalten, weil die Informationen dazu in den letzten Tagen hin und
her gingen. Das finde ich nicht schön. Wir Stadträte arbeiten ehrenamtlich und wollen uns gut
11
Besetzung von Gremien
Einreicher: Oberbürgermeister
Das gibt mir Gelegenheit, Herrn Christopher
Zenker ganz herzlich zur Wahl zum Fraktionsvorsitzenden zu gratulieren. Auf gute Zusammenarbeit! Als Stellvertreter wurden Herr Oßwald
und Frau Köhler-Siegel gewählt. Herzlichen
Glückwunsch!
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt es
im Ältestenrat einen Wechsel: Frau Krefft ist
künftig Mitglied und Herr Volger ihr Stellvertreter.
- Ich bitte Sie um Kenntnisnahme.
11.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte - Bestellung der Mitglieder (4. Änderung) (VIDS-01141-DS-04)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es dazu Hinweise oder Nachfragen? - Dann
bitte ich um Ihr Handzeichen, wer gegen diesen
Beschlussvorschlag ist. - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die
Stadt Mitglied ist
12.1 Vertreter der Stadt Leipzig in der FelixMendelssohn-Bartholdy-Stiftung (VI-DS03085)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12.2 Mitgliedschaft der Stadt Leipzig in der
Stiftung „Werkstattmuseum für Druckkunst Leipzig“ (VI-DS-03234)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
13
Einbringung
2017/2018
Entwurf
Doppelhaushalt
Meine Damen und Herren, nach einem Jahr Arbeit in der Verwaltung, nach der Zuarbeit durch
unzählige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nach
Klausuren mit Einschluss, bis der Rauch aufstieg, sind wir heute in der Lage, Ihnen den Doppelhaushalt 2017/2018 zu präsentieren. Ich bitte
den Kollegen Bonew um Einbringung.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kollegin Dr. Jennicke!
Werte Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung! Liebe Gäste auf der Tribüne! Mit dem heutigen Tag, dem 21.09.2016,
bringt die Verwaltung den Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 in den Stadtrat ein und beginnt somit den finalen Prozess der Diskussion,
sowohl im politischen Raum als auch in der Bürgerschaft. Ich denke, nach anfänglicher Skepsis
über das Instrument Doppelhaushalt an sich
Seite |2
konnten wir uns im Verlauf der letzten beiden
Jahre davon überzeugen, dass der Doppelhaushalt für eine Kommune ein gutes Instrument der
Planung ist. Ich verspüre in den Ausschüssen
und im Stadtrat, dass die anfängliche Skepsis
gewichen ist und Sie sich von den Vorteilen dieses Planungsinstruments überzeugen konnten.
(Präsentation)
Welche Rahmenbedingungen gab bzw. gibt es
für die Haushaltsplanung in diesem Jahr? Ein
Doppelhaushalt für eine kreisfreie Stadt wie
Leipzig entsteht nicht im luftleeren Raum. Wir
sind eingebunden in ein System, in eine Weltwirtschaft, in Europa. Flucht und Vertreibung um nur einen Punkt zu nennen - finden im Ansatz „Asylkosten und Aufwendungen für Integration“ in unserem Haushalt ihren Widerhall. Ebenso hängen deutsche Kommunen von den BundLänder-Finanzbeziehungen ab, die momentan
zwischen den Bundesländern und dem Bund
stark diskutiert werden. Im Land hängen wir ab
von der Entwicklung der Einnahmen unseres
Freistaates, von der Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs, vom Ziehen und Werben
der unterschiedlichen Räume unseres Freistaates um Finanzausstattung sowie von der Wanderung zwischen ländlichem und städtischem
Raum.
Lokal ist es besonders wichtig, auf die Entwicklung der Steuereinnahmen unserer Stadt zu
schauen. Politisch muss man sich die Priorisierung der Vorhaben unserer Stadt genauestens
ansehen. Auch die Bevölkerungsentwicklung in
unserer Stadt - auch die Anzahl der Geburten
sowie die Zu- und Wegzüge - ist mit einzubeziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese
fünf Graphen sind für den Kämmerer, der den
Haushalt für die Stadt Leipzig im Team der Verwaltungsspitze aufstellt, wichtig: Die grüne Linie
ist die Prognose des Freistaates Sachsen, fast
schon ein Gewohnheitsrecht: weit unter unserer
Prognose. Die blaue Linie stellte unsere Hauptvariante dar. Dazwischen liegen divergierende
Entwicklungen: Momentan gibt es zwischen dem
aktuellen Wert unserer Bevölkerungsentwicklung
und dem der Prognose des Freistaates Sachsen
schon einen Unterschied von 10.000 Einwohnern. Dies wird umso bedeutsamer, wenn man
weiß, dass die Zahlungen gemäß Finanzausgleichsgesetz auf der Prognose für die Jahre
2017 und 2018 des Statistischen Landesamtes
Kamenz beruhen. Wenn die Bevölkerungsentwicklung von der Bevölkerungsprognose um
10.000 Einwohner abweicht, so bedeutet dies einen Einnahmenunterschied von 18 Millionen Euro. Dieses Geld geht uns aber nicht verloren. Es
fließt dann über die Spitzabrechnung des Finanzausgleichsgesetzes nach Leipzig, allerdings
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
im Zweifel zeitversetzt, nämlich drei Jahre später.
Wie Sie sehen liegen die allgemeinen Schlüsselzuweisungen auf einem sehr hohen Niveau, das
bis zum Jahr 2019 weiter ansteigt. Dies ist einerseits Ausdruck der guten wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaates Sachsen, andererseits
des guten Finanzausgleichsgesetzes; denn aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes sind die
sächsischen Kommunen stets zu einem festen
Prozentsatz an der Einnahmenentwicklung des
Freistaates beteiligt.
Ebenso positiv ist der Verlauf der investiven
Schlüsselzuweisungen. Nach den mageren Jahren 2011 und 2012 haben wir seitdem, bedingt
durch die gute Einnahmenentwicklung des Freistaates, einen stetigen Aufwuchs erlebt. Zieht
man das Ausnahmejahr 2015 einmal ab, so erreichen wir mit dem Jahr 2018 den höchsten
Satz von 79 Millionen Euro. Das Abfallen auf 46
Millionen Euro ist systemisch bedingt. Wir haben
nämlich in der Planung unterstellt, dass diese mit
17 und 18 Prozent doch sehr guten Jahre investiver Schlüsselzuweisungen sich nicht unendlich
fortsetzen werden, sondern haben unser Investitionsprogramm vorsichtig kalkuliert, falls im Jahr
2019 die investive Schlüsselzuweisung wieder
auf das langjährige Mittel von 10 Prozent abfallen sollte.
Das Ganze ist ein Kompromiss, und bei jedem
Kompromiss gibt es ein Geben und ein Nehmen.
Die kreisfreien Städte gaben rund 50 Millionen
Euro zugunsten der kreisangehörigen Gemeinden in unserem Land. Gemeinsam profitieren wir
von den wachsenden Steuereinnahmen des
Freistaates. Weil wir von den allgemeinen
Schlüsselzuweisungen 50 Millionen Euro an das
flache Land abgeben mussten, gab es den Kompromiss Brücken in die Zukunft mit einer Stärkung der investiven Mittel für die drei kreisfreien
Städte.
Zu den Steuereinnahmen. Sie sehen hier eine
Grafik der Gewerbesteuereinnahmen. Die blaue
Linie stellt das aktuelle Jahr dar. Wie Sie sehen,
liegen wir momentan über den Einnahmen von
2015 - das ist die gelbe Linie - und noch über
den Einnahmen von 2014 - das ist die rote Linie , unserem bisher besten Gewerbesteuerjahr. Aktuell prognostizieren wir Gewerbesteuereinnahme in Höhe von 257 Millionen Euro bis zum Ende des Jahres. Die gute Nachricht ist: Wir sind
momentan im Haushaltsplan.
Uns stellte sich nun die Frage: Können wir im
Zuge der Haushaltsplanaufstellung über die Erwartungswerte der mittelfristigen Finanzplanung
- 260 Millionen Euro für 2017 und 265 Millionen
Euro für 2018 - zum jetzigen Zeitpunkt hinausgehen? Angesichts der Ergebnisse der Jahres-
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veranlagung halte ich das für zu früh. Wir schauen uns momentan monatlich die Gewerbesteuerentwicklung an, halten aber im Haushaltsplanentwurf der Verwaltung am heutigen Tag an 260
und 265 Millionen Euro für die Jahre 2017 und
2018 fest.
Eine weitere wichtige Frage bei der Haushaltsplanaufstellung war: Wie verläuft das Haushaltsjahr 2016 bisher? Geplant hatten wir das Haushaltsjahr mit einem Defizit von rund 14 Millionen
Euro. Zusammen mit dem Überschuss des Jahres 2015 war der Haushalt genehmigungsfähig.
Wir müssen heute feststellen: Es ist eine Erhöhung des Defizits um rund 53 Millionen Euro zu
verzeichnen, davon allein 32 Millionen Euro wegen ungeplanter Mehraufwendungen für den Bereich Asyl sowie weitere 15 Millionen Euro wegen ungeplanter Aufwendungen für den Bereich
„Hilfen zur Erziehung“. Allein der Ministererlass,
dass zusätzliche Aufwendungen und damit einhergehende Defizite im Bereich Asyl nicht zu einer Nachtragshaushaltssatzung führen, gibt uns
die Möglichkeit, den Haushalt 2016 weiterhin in
Kraft zu lassen und keine Nachtragshaushaltssatzung zu verabschieden.
Im Finanzhaushalt verhält sich das ein wenig
schärfer. Dort beträgt die Abweichung 117 Millionen Euro. Hier schlagen sich die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen nieder, die der Stadtrat zwar in 2015 beschlossen
hatte, die aber aufgrund ihrer zeitlichen Abwicklung erst im Jahr 2016 abfließen, somit also in
diesem Jahr das Haushaltsdefizit im Finanzhaushalt belasten. Auch hier: keine Nachtragshaushaltssatzung, weil Asyl.
Zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018. Wie entwickelt sich der Ergebnishaushalt, und können
wir Ihnen einen genehmigungsfähigen Haushalt
vorlegen? Aus dieser Folie wird sehr deutlich:
Wir können über den Planungszeitraum
2017/2018 einen wenn auch sehr geringen Ausgleich ermöglichen. Einem Überschuss von
31,55 Millionen Euro im Jahr 2017 steht ein geplantes Defizit von rund 31,37 Millionen Euro im
Jahr 2018 gegenüber. In Summe ist der Doppelhaushalt ausgeglichen und somit genehmigungsfähig.
Etwas schwieriger gestaltet sich zum jetzigen
Zeitpunkt der Ausgleich der mittelfristigen Finanzplanung. Ab dem Jahr 2019 können wir aufgrund heutiger Planungsprämissen noch nicht
von einem Ausgleich in der mittelfristigen Finanzplanung ausgehen. Mit der mittelfristigen
Finanzplanung in diesem Haushaltsplan beschreiten wir allerdings auch Neuland. Zum ersten Mal wurden die zehn größten Budgets konkret geplant, mit Fallzahlen unterlegt und effektiven Kostensteigerungen kalkuliert. Wir haben
erstmals mit dem Doppelhaushalt 2017/2018
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
nicht die Haushaltsansätze des letzten Jahres
unendlich fortgeschrieben. Wir haben uns bei der
mittelfristigen Finanzplanung an reelle Personalkostensteigerungen gehalten. Wir haben reell
unterstellt, welche Stellen, die im Haushalt einen
kw-Vermerk hatten, weitergeführt werden. Wir
haben auch reelle Preissteigerungsraten unterstellt. Zusammenfassend kann man sagen: Die
aktuelle mittelfristige Finanzplanung zeigt die
Herausforderungen auf, die vor unserer Stadt
liegen, aber auch eine neue Transparenz und eine neue Ehrlichkeit.
Unsere Aufwendungen erhöhen sich im Zeitraum
der mittelfristigen Finanzplanung auf über 1,8
Milliarden Euro. Das Problem des Haushalts der
Stadt Leipzig sind momentan nicht die Aufwendungen an sich, sondern dass die Steigerungsraten unserer Aufwendungen im Gesamthaushalt
und auch im mittelfristigen Finanzplan höher sind
als die Steigerungsraten unserer Erträge. Wir
haben also keine Konsolidierungspflicht, sondern
die Aufgabe, den Anstieg unserer Aufwendungen
zu begrenzen und diese an den Anstieg unserer
Steuereinnahmen und unserer Erträge anzupassen.
Wir gehen von sehr guten gesamtwirtschaftlichen
Daten aus. Unsere Gewerbesteuer, unsere Einkommensteuer und unsere Umsatzsteuer - das
sind die drei größten Brocken des Leipziger
Haushalts - wachsen kontinuierlich. Zum jetzigen
Zeitpunkt ist von keinem wirtschaftlichen Einbruch auszugehen.
Wie sind die Eckwerte für die einzelnen Dezernatsbudgets, die hier allerdings keine Erträge beinhalten? Den Wettbewerb führt Kollege Fabian
mit 623 und 639 Millionen Euro an. Das ist ein
typisches Bild, das auch der Aufgabenverteilung
anderer Kommunen in Deutschland entspricht.
Alle weiteren Dezernatsbudgets folgen entsprechend der Prioritätensetzung unserer Stadtverwaltung und der Prioritäten, die der Stadtrat beschlossen hat.
Zu den Einzelbudgets der Ämter. Das größte
Budget hat das Amt für Jugend, Familie und Bildung, gefolgt vom Sozialamt und dem Kulturamt.
Zu den Ausgaben. Hier sehen Sie die Gesamtausgaben inklusive Personal. Wir sind nach wie
vor froh und stolz, dass der größte Einzeltitel unseres städtischen Haushalts die Kitas unserer
Stadt sind. Man kann vortrefflich darüber streiten
und diskutieren, ob Kitas noch eine klassische
Sozialausgabe sind oder mittlerweile schon zur
Wirtschaftsförderung zählen. Weitere Thematiken des Sozialbereichs folgen wie zum Beispiel
KdU mit 181 Millionen Euro. Im Bereich Kultur
setzen wir weiterhin den Stadtratsbeschluss um
und stecken jeden 10. Euro in die Kultur.
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Welche Einzelbudgets werden sich in den beiden
Jahren nennenswert erhöhen? Die drei größten
Aufwendungserhöhungen haben wir in den Budgets Personal, Hilfen zur Erziehung und Asyl. Ich
werde im Folgenden einzelne Budgets auflisten zur besseren Transparenz haben wir das Rechnungsergebnis 2007 mit aufgeführt, um die Dynamik der letzten zehn Jahre im Haushalt deutlich zu unterstreichen -:
Personalaufwendungen. Die Entwicklung der
Personalaufwendungen ist geprägt durch circa
300 Stellen mehr in den Jahren 2017 und 2018.
Hier haben wir es uns im verwaltungsinternen
Planungsverfahren weiß Gott nicht einfach gemacht. Am Anfang stand das Schreiben von Kollegen Hörning und Herrn Oberbürgermeister,
nach dem Stellenmehranmeldungen erst zu begründen sind, wenn die Fachämter und Fachdezernate ihre Effizienzsteigerungsmöglichkeiten
und die Erhöhung der Technologisierung erklärt
haben. Das zeigt die Aufgaben, vor denen die
Verwaltung in den nächsten Jahren steht.
Wir werden - wenn Sie sich den Aufwuchs anschauen, werden Sie mir hoffentlich recht geben
- die Bevölkerungsentwicklung unserer Stadt
nicht linear eins zu eins zum Personalaufwuchs
unserer Stadtverwaltung abbilden können. Schon
das harte Verfahren, das wir in diesem Jahr
durchgeführt haben - es gab mehrere Haushaltsklausuren, Dienstberatungen und eine ExtraStellenplanklausur im August beim Oberbürgermeister -, hat gezeigt, dass es hier in den nächsten Jahren enormen Handlungsdruck gibt. Wir
werden alle Maßnahmen ergreifen müssen, um
Stellen durch Technologisierung, durch bessere
und effizientere Abläufe, durch Umorganisierung
in Bereiche umzulenken, wo wir das Wachstum
in dieser Stadt durch mehr Personal in der Kommunalverwaltung abbilden müssen.
Wir können nicht alles ohne die Bundesgesetzgebung. Wir erwarten vom Bundesgesetzgeber
weitere Fortschritte in der Modernisierung des
Rechts. Zwei Beispiele: Der Scheck ist in
Deutschland immer noch ein gesetzliches Zahlungsmittel. Der Scheck in der Stadtkasse bedeutet Arbeitsaufwand. Solange der Gesetzgeber in
Deutschland sagt: Die Stadtkasse muss einen
Scheck annehmen, ist dieser Arbeitsaufwand zu
leisten, weil die Stadtkasse nun einmal alle gesetzlichen Zahlungsmittel annehmen muss. Auch unser Personenstandsrecht, das noch aus
dem 19. Jahrhundert stammt, muss reformiert
und an die technologisierten Möglichkeiten des
Jahres 2016 ff. angepasst werden.
Neben den Stellenmehrungen - rund 300 Stellen
in einem Doppelhaushalt - haben wir eine Tarifentwicklung unterstellt. Für 2017 liegt uns der
Tarifabschluss von rund 2,35 Prozent bereits vor.
Für 2018 haben wir eine 2,5-prozentige Tarifer-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
höhung unterstellt. Ebenso sind in diesem Personalbudget die neue Entgeltordnung und der
Tarifabschluss im Sozialgewerbe eingepreist.
Hilfen zur Erziehung, wirtschaftliche Jugendhilfe.
Hier haben wir in den letzten zehn Jahren eine
enorme Fallzahlsteigerung verzeichnen müssen.
Es gibt innerhalb der einzelnen Teilbereiche dieses Budgets Änderungen. Wir haben in den letzten Jahren Steigerungen in den Finanzaufwendungen bezahlen müssen - so auch mit einer
Vorlage, die den Stadtrat noch in 2016 erreichen
wird -, die gebremst werden müssen. Die Verwaltung hat hier mit dem Doppelhaushalt 2017/2018
umfangreiche Maßnahmen ergriffen. So werden
circa 20 Stellen neu dem ASD zugeführt. Es gibt
verschiedenste Einzelmaßnahmen: vom TraineeKonzept für neue Mitarbeiterinnen, regelmäßige
Führungskräfteschulungen und Coaching bis zur
Umsetzung der elektronischen Aktenführung und
des finanzwirtschaftlichen Controllings. Davon
versprechen wir uns, die Aufwuchsraten der letzten Jahre in den Griff zu bekommen.
Aufwendungen für Asyl. Zugegebenermaßen ist
der Rechnungsansatz 2017 mit dem Rechnungsergebnis von 2007 in keiner Weise vergleichbar. Wie sind wir zu dem Ansatz gekommen? Grundlage war die objektkonkrete Berechnung aller Aufwendungen für alle Unterkünfte der
Stadt durch das Sozialamt. Hier liegt ein umfangreiches Controlling vor, was in der Installierung
sicherlich nicht einfach war. Das heißt, wir können aufwandseitig sehr genau kalkulieren. Wir
berücksichtigen die aktuelle Pauschale des Freistaates Sachsen, die nach einer Anhebung im
Jahr 2016 künftig elastisch mit den Flüchtlingszahlen schwankt, und wir unterstellen angenommene Neuzugänge von rund 2.500 Personen pro Haushaltsjahr. Zur Ehrlichkeit gehört,
dass dies in der Prognose wahrscheinlich wieder
der unsicherste Posten im städtischen Haushalt
sein wird.
Von den 250 im Oktober letzten Jahres vom
Stadtrat geschaffenen Stellen waren nach unserer Feststellung zur Jahresmitte 2016 nur noch
200 besetzt, sodass wir im Haushaltsplanentwurf
pauschal 50 Stellen zum 01.01.2017 gestrichen
haben, dies aber im Herbst mit einem ämterkonkreten Asyl-Review untersetzen und im Zweifelsfall mit den verwaltungsinternen Veränderungen
noch einmal feinjustieren werden.
Alle weiteren Aufwendungen für Soziales wachsen moderat an: von der Umlage des KSV, der
Hilfe zur Pflege bis zur Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen - all das hauptsächlich
durch Bevölkerungswachstum initiiert. Hier haben wir uns beim Haushaltsplanansatz von den
Ergebnissen des Jahres 2016 leiten lassen und
insbesondere aus dem vorläufigen Rechnungs-
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ergebnis vom 30.06.2016 versucht, zu prognostizieren.
Aufwendungen für Kitas. Meine Damen und Herren, diese Folie zeigt die eigentliche Erfolgsstory
der Stadt Leipzig und des Leipziger Haushalts.
Aus rund 17.600 Plätzen im Jahr 2007 werden
im Jahr 2018 fast doppelt so viele werden, nämlich 34.000. Die Aufwendungen betrugen rund
106 Millionen Euro in 2007 und werden im Jahr
2018 auf rund 282 Millionen Euro ansteigen und das bei einer Kostenübernahme der Stadt
Leipzig von mittlerweile mehr als 50 Prozent,
weil die Drittelfinanzierung - ein Drittel die Kommune, ein Drittel die Eltern, ein Drittel der Freistaat -, die es vor zehn Jahren noch gab, insbesondere durch das Verhalten des Letzteren nicht
mehr aufrechterhalten werden konnte. Dennoch
sind wir stolz und froh, diese Meisterleistung
vollbracht zu haben.
Wir planen maßnahmenkonkret; das heißt, wir
haben uns jede einzelne Kita angeschaut und
entschieden, ob wir für einen Neubau schon in
diesem Haushaltsjahr Mittel einstellen müssen.
Maßgeblich war für uns Stand im Baugenehmigungsverfahren. Wenn eine Kita am 30.06.2016
noch keine Baugenehmigung hat, können wir sie
- da werden Sie mir sicherlich Recht geben - im
Jahr 2017 nicht eröffnen, müssen also im Haushalt keine Aufwendungen dafür einplanen. Ebenso maßnahmenkonkret haben wir die BestandsKitas geplant. Wir haben den Personalschlüssel
aufgrund des Gesetzes geändert, und wir haben
den Anteil des Freistaates Sachsen, der im Jahr
2017 anwächst, eingepreist.
Die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft,
KdU, verharren in den Jahren 2017/2018 weiter
auf einem hohen Niveau. Wir gehen von einer
Konstanz in den Bedarfsgemeinschaften aus; es
sind derzeit rund 40.500. Der Aufwuchs in den
Aufwendungen, den wir dennoch haben, basiert
einzig und allein auf den steigenden Durchschnittskosten pro Bedarfsgemeinschaft.
Die Aufwendungen für Sport - um einen weiteren
großen Einzeltitel zu nennen - wachsen mit den
Mitgliederzahlen in den Sportvereinen. Die Stadt
Leipzig gibt als freiwillige Leistung an ihre Sportvereine 20 Euro pro Mitglied und Jahr. Ich denke,
das ist gut, richtig und wichtig. Wenn diese Stadt
wächst - und das ist ein Wachstumshaushalt -,
kommt es auch in den Vereinen zu einem Mitgliederzuwachs. Somit kalkulieren wir mit weiter
steigenden Aufwendungen.
Ebenfalls ein großes Thema für unsere kommunale Infrastruktur, das in den letzten Wochen und
Monaten auch in der politischen Diskussion war,
ist die Entwicklung der baulichen Unterhaltung.
Wir haben die größeren Budgets für den Erhalt
der kommunalen Infrastruktur einmal einzeln
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
aufgelistet. Wie Sie sehen, haben sich die Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung innerhalb der letzten zehn Jahre verdoppelt, und es
wird für die bauliche Unterhaltung auch einen
Aufwuchs im Haushaltsplan 2017/2018 geben.
Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass, wie bei jedem
Budget, auch hier das Tischtuch immer ein wenig
zu knapp bemessen ist. Wir haben aber versucht, sowohl den Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit unseres Haushaltsplans als
auch den berechtigten Mehrbedarfen insbesondere in der baulichen Unterhaltung gerecht zu
werden, wie wir das im Übrigen bei jedem
Budget im Ergebnishaushalt getan haben.
Zum Investitionshaushalt. Meine Damen und
Herren, die Kommune Leipzig hat noch nie in einem Haushaltsjahr so viele Investitionen geplant
wie in den Haushalten 2017 und 2018! Wir übersteigen um rund 440 Millionen Euro den Doppelhaushalt 2015/2016 und setzen weiterhin unsere
Prioritäten entsprechend den Zielen unserer
Stadt.
Ich muss aber auch leider sagen, dass die investiven Haushaltsausgabereste noch nie so hoch
waren wie heute. Wir haben insgesamt 190 Millionen Euro investive Reste vom Jahr 2015 auf
das Jahr 2016 übertragen. Statistisch gesehen
bedeutet das, dass wir ein Jahr lang keinen Investitionshaushalt bräuchten, wodurch wir allerdings keine Fördermittel abrufen könnten.
Wir sind uns der Herausforderung sehr wohl bewusst, diese investiven Haushaltsausgabereste
a) nicht weiter anwachsen zu lassen - damit planen wir in diesem Haushalt - und b) jede Maßnahme zu ergreifen, die geeignet ist, 190 Millionen Euro Haushaltsausgabereste so schnell wie
möglich in fertiggestellte Kitas, Schulen, Horte
und Straßen umzuwandeln.
Oberbürgermeister Jung hat die Gesamtverwaltung beauftragt, noch bis Ende Oktober geeignete Maßnahmen der Dienstberatung vorzuschlagen und sich Ziele vorzunehmen, wie diese
Haushaltsausgabereste im nächsten Doppelhaushalt abgearbeitet werden können. Wir werden Sie darüber noch in diesem Jahr mit einer
entsprechenden Informationsvorlage informieren.
Die Investitionen in den einzelnen ausgewählten
Fachämtern gestalten sich entsprechend der
Prioritätensetzung des Stadtrats und der Gesamtverwaltung, aber auch den Bedürfnissen
aus Schulentwicklungsplanung, Kita-Planung,
Stadtumbau und den Investitionsbedarfen in unserer kommunalen Infrastruktur: Straße, Brücke,
Rad und Gehweg.
Sie bekommen die Präsentation, in der alle geplanten großen Investitionsobjekte aufgeführt
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sind, im Anschluss ausgereicht. Ich möchte nur
beispielhaft einige herausgreifen.
Wir freuen uns besonders über die erste Zeile:
„Strategischer Grunderwerb“. Entsprechend dem
Antrag des Stadtrats, Mittel zukünftig vermehrt
einzustellen, ist es uns gelungen, zusammen mit
dem Haushaltsplan 2016 und der Mittelfristfinanzplanung über 55 Millionen Euro strategischen Flächenerwerb in den unterschiedlichen
Ämtern, insbesondere im Liegenschaftsamt, vorzumerken. Wir haben im Liegenschaftsamt dafür
eine separate Haushaltsposition, ein sogenanntes PSP-Element, geschaffen und darin Mittel im
zweistelligen Millionenbetrag im nächsten Doppelhaushalt für strategischen Flächenerwerb jeglicher Art eingeplant.
Weiterhin sind Investprojekte der klassischen
Förderung nach der Fachförderrichtlinie geplant.
Wie ich bereits erwähnt habe, werden uns durch
den Kompromiss zum Finanzausgleichsgesetz
und das Programm Brücken in die Zukunft in den
nächsten vier Jahren rund 140 Millionen Euro
Fördermittel von Bund und Freistaat zufließen.
Wir mussten die Budgets in Brücken in die Zukunft/Budget Bund trennen, da der Bund Kommunen nur für ganz spezielle Aufgaben Geld geben darf. Krankenhaus, Kita und energetische
Sanierung sind Bundesaufgaben; nur dafür darf
der Bund einer Kommune verfassungsrechtlich
Geld geben.
Wir haben diese Maßnahmenpläne in den letzten
Wochen und Monaten mit dem Freistaat abgestimmt und arbeiten nun an der Umsetzung dieser rund 140 Millionen Euro investiver Mittel für
die nächsten vier Jahre.
Besonders hervorheben möchte ich an dieser
Stelle die längst überfällige Sanierung der Hauptfeuerwache, die uns mit einem Gesamtvolumen
von rund 19 Millionen Euro in den nächsten vier
Jahren gelingen wird. Die geplanten Maßnahmen umfassen neben der Sanierung für die Feuerwehr auch die Verwaltungsunterbringung in
den oberen Etagen, da es immer besser und
preiswerter ist, eigene Gebäude mit Fördermitteln zu sanieren, als teuer extern anzumieten.
Den zweiten Teil des Programms Brücken in die
Zukunft stellt das Budget Sachsen dar. Hierbei
waren wir nicht mehr so eng an Vorgaben wie
energetische Sanierung gebunden. Dies kann
man überschreiben mit: Schule, Kita, zweimal
Asyl, der andere Bauabschnitt der Hauptfeuerwache und, was mich besonders freut, dass wir
nun auch dem Stadtratsbeschluss nachkommen,
das Alte Rathaus zu sanieren. Das ist uns mit
dem Programm Brücken in die Zukunft zum
Glück endlich gelungen.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Ebenfalls setzen wir mit diesem Doppelhaushalt
den Stadtratsbeschluss „Aussetzung der Entschuldung“ um. Sie hatten beschlossen, in den
nächsten vier Jahren - von 2017 bis 2020 - rund
25 Millionen Euro weniger zur Bank zurückzubringen und diese ersparte Tilgung in Schulhausbau zu investieren. Planerisch haben wir
diesen Beschluss eins zu eins umgesetzt. Die 25
Millionen Euro sind Jahr für Jahr in das Schulbudget gewandert.
Es ist jedoch schwieriger, das planerisch in der
Entschuldung umzusetzen, sodass wir einen
Umweg gehen müssen. Die ordentliche Tilgung das, was wir mit Kreditinstituten vertraglich vereinbart haben - können wir nicht einfach aussetzen. Das sehen Kreditinstitute etwas kritisch. Wir
bleiben somit bei unserer ordentlichen Tilgung,
die im Jahr 2019 bedingt durch die Umschuldung
des CBL-Vertrages im letzten Dezember ansteigen wird. Wir werden aber - um Ihren Beschluss
umzusetzen - brutto 25 Millionen Euro Kredit
mehr aufnehmen. Netto setzen wir damit Ihren
Beschluss um. Wir müssen aber bei der ordentlichen Tilgung von 46,5 Millionen Euro bleiben,
um nicht vertragsbrüchig zu werden.
Wie entwickelt sich nun der Finanzhaushalt?
Können wir jederzeit unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen? - Diese Frage können wir,
vereinfacht gesagt, bejahen. Selbstverständlich
kann eine Kommune wie Leipzig jederzeit ihren
Zahlungsverpflichtungen nachkommen, auch
wenn planerisch unsere liquiden Mittel aufgrund
der Haushaltssituation in den nächsten Jahren
abschmelzen.
Ich betone „planerisch“, da wir parallel dazu noch
feststellen, dass die Haushaltsausgabereste
nicht abfließen, was uns momentan in der Liquidität hilft. Wenn wir so weitermachen wie bisher,
sind unsere liquiden Mittel allerdings im Jahr
2019/2020 aufgebraucht und wir sind mit 45 Millionen Euro im Kassenkredit.
Dies zeigt die Herausforderungen, vor denen wir
stehen, wenn wir den Haushalt für 2017/2018
beschlossen haben, und das zeigt unsere Hausaufgaben für die haushaltslose Zeit.
Wie kommt das zustande? - Das Problem ist,
dass all unsere Cashflows aus Verwaltungstätigkeit, aus Investitionen und aus Finanzierung negativ sind. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt vertretbar. Wir bekommen keine Zinsen auf unsere hohe Liquidität. Positiv formuliert: Wir müssen noch
keine Negativzinsen zahlen, somit ist ein Abschmelzen der Liquidität zum jetzigen Zeitpunkt
vertretbar und wirtschaftlich. Es ist allemal besser, die Euros der Kommune in Kita und Schule
für die Zukunft dieser Stadt zu investieren, als
sie zinslos auf einer Bank herumliegen zu lassen.
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Dennoch müssen wir - das ist ganz wichtig - uns
auf die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung ab dem Jahr 2019 vorbereiten, da die
Genehmigungsfähigkeit des Haushalts Stand
heute und dem Gesetzgebungsverfahren davon
abhängig sein wird, ob wir aus dem Cashflow der
laufenden Verwaltungstätigkeit unsere ordentliche Tilgung bezahlen können.
Wie beteiligen wir die Bürgerinnen und Bürger an
der Haushaltsplanaufstellung und an der Durchführung bis zur Beschlussfassung? - Wir hatten
in den letzten Jahren kontroverse Diskussionen
über geeignete Formate der Bürgerbeteiligung
beim Haushaltsplan. Sie erinnern sich sicherlich
an die kontroverse Diskussion nach Abschaltung
des Haushaltsplanrechners, da - aus meiner
Sicht immer noch gerechtfertigt - 15.000 Euro
Steuermittel für 38 Nutzer im Haushaltsplanverfahren für eine 500.000-Einwohner-Stadt nicht
gerechtfertigt sind.
Wir haben ein sehr gutes Format gefunden: die
Bürgerwerkstatt. Zu jedem Haushaltsplan laden
wir repräsentativ durch eine Stichprobe im Ordnungsamt ausgesuchte Bürgerinnen und Bürger
ein, mit uns aktuelle Themen des Haushalts und
der Stadtgesellschaft zu diskutieren. Das ist für
mich persönlich eine sehr positive Erfahrung, da
dort nicht nur die üblichen Verdächtigen sitzen,
deren Fragen und meine Antworten darauf schon
hinlänglich bekannt sind.
Dort sitzen zu einem großen Teil Bürgerinnen
und Bürger, die noch nie im Festsaal des Neuen
Rathauses waren, die sich noch nie mit einem
Haushaltsplan der Kommune beschäftigt haben
und dennoch gesagt haben: „Wenn der Finanzbürgermeister mich handschriftlich unterschrieben anschreibt, scheint es ein wichtiges Thema
zu sein. Ich opfere meinen Freitagnachmittag dafür.“
In diesem Jahr waren es 50 Bürgerinnen und
Bürger, mit denen wir über die Einflussmöglichkeiten des städtischen Haushalts auf die ÖPNVFinanzierung diskutiert haben.
Schade fand ich es, dass es uns dieses Jahr
nicht gelungen ist, mehr Interesse verwaltungsweit als auch im Stadtrat zu wecken und nur dieser eine Themenvorschlag Diskussionsgegenstand war. Nichtsdestotrotz haben wir einen Freitagnachmittag sehr intensiv mit den Bürgerinnen
und Bürgern diskutiert.
An dieser Stelle noch einmal mein Dank an die
Inputvorträge des Verkehrs- und Tiefbauamtes
und der Leipziger Verkehrsbetriebe. Wir haben
das elektronische Votingsystem benutzt, haben
die Thesen im Vorher-/Nachher-Vergleich votieren lassen, sind momentan in der Auswertungsphase und werden die Ergebnisse im Fachaus-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
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schuss Finanzen vorstellen. Dies ist einer der
Bausteine der Bürgerbeteiligung im Vorfeld.
und Transparenz des Haushalts angeht, Maßstäbe.
Wie wollen wir jetzt die Bürgerinnen und Bürger
im weiteren Verfahren beteiligen? - Meine Damen und Herren, wenn Sie online auf
leipzig.de/haushalt gehen, sehen Sie dort den
Haushaltsplan 2017/2018 in allen Bänden online
zum Download. Darüber hinaus gibt es eine Verlinkung zu Haushalt Online. Das ist eine neuartige Datenbank, die thematisch gegliedert nach
Hintergrundwissen, Bausteinen der Haushaltsplanung und Dokumenten zur Haushaltsplanung
die aktuellen Haushaltspläne für 2017/2018 online stellt.
Welches Fazit lässt sich mit dem vorliegenden
Haushaltsplanentwurf 2017/2018 vorläufig ziehen? - Der Doppelhaushalt als Instrument der
Planung kann als etabliert und akzeptiert angesehen werden. Der Haushaltsplan 2017/2018
trägt dem Wachstum der Stadt Rechnung. Es ist
ein Wachstumshaushalt. Die Einnahmen unserer
Stadt sind auf dem höchsten Niveau seit 1990.
Unserem Leipzig geht es sehr gut.
Jeder Bürger und jede Bürgerin dieser Stadt
kann sich vom Deckblatt des Gesamthaushalts
bis hin zu den Investitionsvorhaben Grundschule
im eigenen Stadtteil durchklicken. Dazu gibt es
die Produktsteckbriefe, die Einordnung in die
Hierarchie und Organisation unserer Verwaltung.
Man hat die Möglichkeit, zwischen den Ämterbudgets und den Produktbudgets auszuwählen.
Frau Kollegin Dr. Jennicke und ich haben es im
Vorfeld ausprobiert. Man sieht aktuell auch ganz
deutlich, dass wir die Mittel in der Volkshochschule gesteigert haben - sowohl personell als
auch für die Honorarkräfte, auch wenn es die
Zeile im doppischen Haushalt nicht trennt, sondern Personalaufwendungen in Summe steigen,
da auch Honorarkräfte stellenplanunabhängiger
Personalaufwand sind. Das ist der nächste Baustein.
Weiterhin ist es dem Bürger möglich, klassisch
per Brief oder per Formular und online unter
leipzig.de/haushalt einen Bürgereinwand zu
schreiben. Wer keinen Bürgereinwand schreiben
möchte, sondern einen bestehenden Bürgereinwand unterstützen möchte, kann das selbstverständlich im Facebook-Zeitalter ebenfalls tun.
Wir haben dieses Jahr zwei öffentliche Auslegungen, die erste vom 14. bis 18.10. und die
zweite - das sind die verwaltungsinternen Veränderungen, die wir erstmals auch auslegen - vom
28.11. bis 06.12.
Darüber hinaus werde ich am 29.09. im Bürgerbüro den Bürgerinnen und Bürgern den Haushalt
vorstellen. Ich lade zu konstruktiver Diskussion in
der Gesamtgesellschaft unserer Stadt ein.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz besonders für die Feedback-Runden der Fraktionsgeschäftsstellen bedanken, da gerade diese Haushaltsdatenbank, die wir hiermit online stellen, auf
eine Anregung einer Fraktionsgeschäftsstelle zurückgeht. Ich denke, wir sind weit über das, was
als Idee im Raum stand, hinweggegangen und
setzen für Großstädte, was die Bürgerbeteiligung
Allerdings: Die Ausgabensteigerungen sind aktuell höher als die Einnahmesteigerungen. Sie
bilden damit das enorme Wachstum unserer
Stadt ab. Die Investitionsquote ist auf dem
höchsten Niveau. Da immerhin 90 Prozent unserer Vergaben aus unserem Investitionshaushalt
im Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer verbleiben, ist unser Investitionshaushalt das größte Förderprogramm für die einheimische Wirtschaft bzw. den einheimischen Mittelstand. Die Prioritäten sind klar erkannt und in
Planung umgesetzt.
Haushaltsausgabereste sind allerdings ebenfalls
auf dem höchsten Niveau. Der Abbau der Haushaltsausgabereste ist eine prioritäre Aufgabe von
uns allen.
Das Haushaltsplanverfahren ist transparent, die
Bürgerbeteiligung ist über den gesetzlichen Anforderungen niederschwellig und sehr anwenderfreundlich.
Genehmigungsfähigkeit
unseres
Haushalts erreichen wir; erreichen wir aber wiederum nur durch die Übergangsfristen und Übergangslösungen der Sächsischen Gemeindeordnung. Unsere Mittelfristfinanzplanung ist defizitär
und zeigt damit den Handlungsbedarf unmittelbar nach Haushaltsbeschluss am 1. Februar.
Meine Damen und Herren, nach so vielen Zahlen, Prioritäten und Jahresabschlüssen etwas
Persönliches, das ist mir besonders wichtig ist:
Dank.
Dank und Anerkennung zuvörderst an meine eigene Mannschaft, an meine Sekretärinnen und
die Referenten im Dezernatsbüro, an die Amtsleiter, die Abteilungsleiter, die Sachgebietsleiter
bis hin zum Sachbearbeiter von Kämmerei und
Stadtkasse.
Dank und Anerkennung für die gemeinschaftliche Leistung dieses Wachstumshaushalt an den
Oberbürgermeister, meine Kolleginnen und Kollegen sowie alle Amtsleiter, die äußerst konstruktiv in den harten Verhandlungsrunden um die
besten Lösungen gerungen haben.
Dank und Anerkennung an alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Verwaltung, die an der
Haushaltsplanaufstellung beteiligt waren. Das
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
beginnt bereits in der ersten Februarwoche eines
Haushaltsjahres und ist nicht einfach, da unsere
Aufgaben vielfältig, das Geld immer zu knapp
und SAP keinesfalls anwenderfreundlich ist.
Ich bedanke mich auch bei Ihnen, sehr verehrte
Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Fraktionsgeschäftsstellen für die FeedbackRunden, für die konstruktive Kritik, für die sehr
guten Anregungen, die gemeinschaftlich unter
anderem in der Haushaltsdatenbank, die wir online gestellt haben, zum Ausdruck kommen.
Nun, meine Damen und Herren Stadträtinnen
und Stadträte, liegt der Ball sprichwörtlich bei
Ihnen. In den nächsten Wochen und Monaten
werden Sie den Haushalt kritisch studieren, die
Verwaltung für das eine oder andere Budget kritisieren, darauf hinweisen, dass das eine oder
andere Budget dann doch falsch ausgefallen ist.
Sie werden diesen Haushalt begleiten, und Sie
werden von Ihrem Königsrecht, dem Etatrecht
des Stadtrats, Gebrauch machen - generell in
der Beschlussfassung des Haushalts und durch
Änderungsanträge.
Meine Bitte an Sie: Sollten Sie beim Studieren
des Haushaltsplans merken, dass etwas an Informationen fehlt, so lassen Sie es uns, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats Finanzen, wissen. Wenn wir in der Lage sind und
wenn es uns möglich ist, diese Informationen
aufzuarbeiten, soll es daran nicht scheitern.
Ich hoffe und wünsche mir eine konstruktive Arbeit in den Ausschüssen, in den Beratungen,
dass wir stets daran erinnert werden, dass wir
dem Wohl unserer Stadt dienen, und ich wünsche mir, dass wir gemeinschaftlich mit diesem
Doppelhaushalt ein weiteres Kapitel der Erfolgsstory unserer Stadt schreiben. - Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Herr Bonew. - Ich schließe mich dem Dank an
Sie, Ihre Mannschaft und alle Kolleginnen und
Kollegen, die Fachämter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Es ist in der Tat ein Gemeinschaftswerk. Wir sind jetzt am Anfang einer
spannenden Debatte.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
14
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Es liegen Ihnen die Anträge sowie die Verweisungsliste vor. Seitens der Fraktionen, der Stadträte wurden die Anträge bis drei Tage vor der
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Ratsversammlung eingereicht. Ich rufe kurz den
Betreff auf.
14.1 Transparenz der Sponsoringaktivitäten
der Leipziger Gruppe (VI-A-03202)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14.2 Veräußerungen durch das Liegenschaftsamt nach vermeintlicher Konzeptvergabe stoppen - Ratsbeschluss
umsetzen! (VI-A-03235)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich verweise darauf, dass die Rechtsprüfung
läuft.
14.3 Gestaltung des Grundstückes Ossietzkystraße/Gorkistraße (VI-A-03263)
Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule sowie Stadtentwicklung und Bau.
14.4 Rechtssichere und anliegerverträgliche
Lösungen für Wagenplätze (VI-A-03182)
Einreicher: CDU-Fraktion
Da sehen wir die Fachausschüsse Umwelt und
Ordnung, Grundstücksverkehrsausschuss sowie
Allgemeine Verwaltung. - Herr Weber bittet um
Ergänzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau. So ergänzt verwiesen.
14.5 Entwicklung eines Schulstandortes im
Bereich
Selneckerstraße/Fockestraße
(VI-A-03231)
Einreicher: CDU-Fraktion
Hier würde ich noch Stadtbezirksbeirat Süd ergänzen. - Herr Schmidt gibt mir den Hinweis:
Fachausschuss Sport. So ergänzt verwiesen.
14.6 Stärkung der Eigenentwicklung der
neuen Ortsteile - Leipzig soll gleichmäßig wachsen! (VI-A-03232)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
14.7 Errichtung
eines
SeniorenBewegungspfades in Leipzig, OT Engelsdorf (VI-A-03290)
Einreicher: Ortschaftsrat Engelsdorf
So verwiesen.
14.8 Quartiersmanagement
03294)
stärken
(VI-A-
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Schlegel bittet um Hinzuziehen der Stadtbezirksbeiräte. So ergänzt verwiesen.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
14.9 Einführung einer Dreck-weg-App in der
Stadt Leipzig (VI-A-03296)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14.10 Würdigung der Opfer des 17. Juni 1953
im Bezirk Leipzig auf dem Südfriedhof
(VI-A-03265)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: CDU-Fraktion, SPD-Fraktion
Einreicher: Stadtrat René Hobusch, Stadtrat
Sven Morlok
So verwiesen.
15
Anträge zur Beschlussfassung
15.1
Errichtung eines Gedenksteins zur
Mahnung an die NS-Kindereuthanasie
in Leipzig (VI-A-02487)
Einreicher: Behindertenbeirat
15.1.1 dazu VSP (VI-A-02487-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall.
Zum Verwaltungsstandpunkt ist abgestimmt
worden im Fachausschuss Kultur, Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. Jugendparlament und Stadtbezirksbeirat haben sich ebenfalls damit befasst.
Dann stelle ich jetzt den Antrag. Ich bitte Sie um
das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer
enthält sich der Stimme?
Abstimmung: Es ist einstimmig die Fassung
des Verwaltungsstandpunktes so beschlossen.
15.2 ist vertagt.
15.3
Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen
an Schulstandorten (VI-A-02817)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.3.1 dazu VSP (VI-A-02817-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wünschen Sie das Wort? - Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Wie die
Debatte zur Schulnetzplanung zeigt: Es sind in
zahlreichen Leipziger Schulen die Raumkapazitäten erschöpft, weshalb Klassenräume gleichzeitig als Horträume genutzt werden müssen.
Vor allem Grundschulen stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen, da anders als bei weiterführenden
S e i t e | 10
Schulen eine Lenkung schwerer möglich ist oder
die Schulbezirksgrenzen verändert werden müssen. Dies ist nicht selten verbunden mit längeren
Schulwegen.
Die Erfahrungen zeigen leider, dass bei Neubauten und selbst bei zu reaktivierenden Schulstandorten durch den erheblichen Zeitbedarf für
Planung, Fördermittelbeantragung, Prüfung und
Freigabe mindestens fünf Jahre vergehen. Das
liegt auch daran, dass für die Entwicklung neuer
Standorte wegen der flächigen Ausdehnung sowie der spezifischen städtebaulichen Kubaturen
im Bebauungsplanverfahren unverzichtbar sind.
In unserem Antrag wird vorgeschlagen, ab dem
Jahr 2017 schrittweise fehlende Unterrichtsräume durch Anbauten an vorhandene Schulgebäude zu schaffen. Dies können ein- bzw. zweigeschossige An- oder solitäre Ergänzungsbauten
sein. Diese sollen im Rahmen eines gesonderten
städtischen Programms kurzfristig realisiert werden. Außerdem sollen diese grundsätzlich in
Massivbauweise errichtet werden und damit
nachhaltig nutzbar und barrierefrei sein sowie eine barrierefreie Anbindung an die vorhandenen
Schulgebäude besitzen.
Im Antrag vom Mai steht weiter: Die bereits 2016
gewonnenen Erfahrungen bei der kurzfristigen
Schaffung von Raumkapazitäten für Klassen für
Deutsch als Zweitsprache - sogenannte DaZKlassen - können dabei von Nutzen sein. Voraussetzung ist, dass genügend Flächen auf den
Schularealen oder in unmittelbarer Nachbarschaft zur Verfügung stehen. Diese Erfahrungen
liegen nunmehr bereits jetzt vor.
Neben erfolgreichen Projekten wie dem zweigeschossigen Solitärbau an der Paul-RobesonSchule oder der eingeschossige Anbau der Frege-Schule Portitz gibt es auch die mit vermeidbaren Fehlern, wie an der Mittelschule Paunsdorf
wegen der schleppenden Restmängelbeseitigung.
Die Situation an der Pablo-Neruda-Schule wäre
ebenso vermeidbar gewesen, weshalb die massive Kritik von Eltern, Schülern und Lehrern vollkommen berechtigt war; denn auch für diesen
Standort wurde durch die Vergabekommission
der LESG der Containerbau neben der PabloNeruda-Schule rechtzeitig vergeben, um zusätzliche Unterrichtsräume für die DaZ-Klassen und
die Erhöhung der Zügigkeit an der Grundschule
zu schaffen. Die beauftragte Baufirma lieferte einen unveränderten Containerbau, der vorher für
Schulzwecke in NRW und Bayern gestanden
hat, aber nicht der sächsischen Bauordnung genügt.
Mehrere Wochen von Juni bis August verstrichen
ungenutzt, weil Behörden, Planer und General-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
auftragnehmer nicht gemeinsam nach Wegen
suchten, durch welche Zusatzmaßnahmen die
Genehmigungsfähigkeit herzustellen ist, und es
erst des öffentlichen Unmutes bis in den Stadtrat
hin bedurfte.
Fatal wirkte sich aus, dass in einem Bescheid zu
den Defiziten ein Hinweis enthalten war, der als
Baustopp gedeutet wurde. Mit ihrem Standpunkt
setzt die Verwaltung weiter auf die veralteten
Strategien, die nicht nachhaltig, ökonomisch
fragwürdig und letztlich sogar hinderlich sein
können.
Dieser besagt: Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen können die Defizite an Kapazitäten ausgeglichen werden. Das betrifft insbesondere den
zusätzlichen, in der Planung schlecht prognostizierbaren Bedarf durch Geflüchtete, aber auch
Kapazitätsdefizite, welche durch verspätete Fertigstellung von Neubauten und Sanierungen entstehen können, damit diese ausgeglichen werden. Stattdessen sollte man vielmehr an den Ursachen von verspäteten Fertigstellungen von
Neubauten und Sanierungen ansetzen. Dabei
muss auch der Fördermittelgeber Freistaat aktiv
mitwirken, damit nicht die Fördermittelprüfung
und Bereitstellung länger als die Ausführungsplanung und der Bau selbst dauern.
Trotz notwendiger örtlicher Anpassung befürwortet DIE LINKE den Einsatz von wiederverwendungsfähigen Projekten. Die Baubehörden sollten einen kurzfristigen Projektdurchlauf ermöglichen, da anders als bei den Asyl- und DaZBauten durch die notwendigen öffentlichen Ausschreibungen zusätzlich ein zwölfwöchiges
Vergabeverfahren eingeplant werden muss.
Aufgrund des begrenzten Leistungsumfanges an
einem
Schulstandort
sollten
GANAusschreibungen oder Fachlosausschreibungen
für zwei bis drei Bauvorhaben geprüft werden.
Dies ist aber unbedingt mit der IHK und der
Handwerkskammer abzustimmen.
Seit 2009 hat die Linksfraktion fast jährlich Anträge zur Planung und Bauausführung zur Sanierung von Typenschulen - darunter der PabloNeruda-Schule - gestellt und sich für die Nutzung
von Wiederverwendungsprojekten eingesetzt,
die eigentlich abgerissen werden sollten. Vernunft muss sich endlich bahnbrechen. Die Typenbauten der ehemaligen Neruda- und der 3.
Grundschule hätten so seit mindestens einem
Jahr schon genutzt werden können, wenn nach
der Fertigstellung der Neubauten gleich mit der
Sanierung begonnen worden wäre. Das als Erfolg zu bezeichnen trifft es wohl nicht.
Wenn unter Raumsystem Containerbauten verstanden werden, stimmt es bei den Solitär- bzw.
bei den Anbauten der Paul-Robeson-Schule, der
S e i t e | 11
Frege-Schule in Portitz, der 84. Schule und der
Oberschule Paunsdorf nicht, denn diese wurden
- statt ursprünglich geplant - nicht als Container,
sondern bereits in Massivbauweise errichtet bzw.
das Gleiche soll auch an der Georg-SchumannSchule noch passieren.
Wer billig baut, baut und kauft mindestens zweimal, wie Böhlitz-Ehrenberg zeigt. Container gleich für welche Nutzung - sind wegen des Bedarfs für Asylbewerberunterkünfte knapp geworden. Wir sollten aber aus der Not eine effiziente
und nachhaltige Tugend machen, geht es doch
nicht nur um Zeitersparnis, sondern auch um Millionenbeträge.
Deshalb bitten wir um Zustimmung zu dem Antrag.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Frau Krefft und Herrn Weickert.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Werte Vertreter
der Medien und Gäste! Der Verwaltungsstandpunkt lehnt diesen Antrag ab mit dem Hinweis:
Dieses Anliegen sei bereits das Handeln der
Verwaltung. Ja klar, die Verwaltung ist am Bauen, der Stadtrat hat den Schulbau zur Priorität
erhoben, Mittel sind abrufbar. Aber ist das genug? Schaffen wir das? - In dem Tempo, das die
Verwaltung vorlegt - nein.
Wir haben es gerade in der Einbringung des
Doppelhaushalts gehört, wie viele Mittel wir eben
nicht verbaut haben. Darum ist es richtig, ein
Sonderbauprogramm zu initiieren. Es hätte also
„Zustimmung, weil Verwaltungshandeln“ heißen
können; denn die Schulen sind alle an ihren Kapazitätsgrenzen. Im Schulnetzplan kann es jeder
nachlesen. In jeder Schulart gibt es sogar Kapazitätsüberschreitungen, also mehr belegte Klassenräume, als der Richtwert der Schule vorsieht,
und in jeder Klasse außerdem mehr Kinder. In
den Grundschulen besuchen ein Viertel der
Klassen über 25 Kinder, in den Mittelschulen
sind es ein Drittel und in den Gymnasien sogar in
der Hälfte mehr als 28 Kinder. Das sind die Daten aus dem Schulnetzplan, die sich auf das abgelaufene Schuljahr beziehen.
Die Mittelschulen und Gymnasien sind zudem alle am Kapazitätsrichtwert. Zwei von drei waren
bereits im letzten Schuljahr sogar darüber. Mehr
Kinder als Platz vorhanden sind beschult. Oder
anders gesagt: Die Schulen sind wahrlich vollgestopft. Es mangelt an Platz im Klassenzimmer,
die Horträume sind belegt, die Fachunterrichtsräume rekrutiert, gegessen wird stapelweise, und
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
auf dem Hof sind Ballspiele nicht möglich, weil
sie zu raumgreifend sind.
Mehr Platz für die Entfaltung der Schülerinnen
und Schüler ist die Forderung der Grünen. Das
bedeutet schleunigste Umsetzung der geplanten
und zügige Weiterplanung an weiteren Schulbaumaßnahmen - sei es Neubau, Sanierung,
Anbau oder Ausbau. Das sagte ich bereits in der
Rede zur Schulentwicklungsplanung.
Da ist es geradezu putzig, welche Vorhaben die
Stadt hier aufzählt, denn auch diese Maßnahmen sind lange angekündigt und kommen verspätet. Und: Sie entlasten nicht ausreichend die
Wachstumsgebiete entlang des Auwaldes. Wir
wissen doch heute schon, dass in zwei oder drei
Jahren elf Klassen an den weiterführenden
Schulen fehlen werden.
Der Antrag der Linken ist richtig; die Verwaltung
muss einfach schneller werden. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Vielfach wurde in den Debatten dieser
Wahlperiode und auch in dieser schon über das
Thema Schule gesprochen, und immer wieder
wurde der Vergleich mit den Aufgaben des Herakles bemüht. Wir wissen, dass wir in den kommenden Jahren äußerst flexibel sein müssen,
um unsere Bedarfe an Raumkapazitäten zu decken. Insofern hat die Linksfraktion durchaus ein
berechtigtes Anliegen in den Rat gebracht.
Allerdings müssen wir feststellen, dass der Verwaltungsstandpunkt in vielerlei Hinsicht - das sehe ich anders als Sie, Frau Krefft - korrekt aufzeigt, was in der vergangenen Zeit geleistet wurde. Wir dürfen auch bei einem berechtigten Anliegen nicht darüber hinwegsehen, dass reiner
Aktionismus kein kluger politischer Ratgeber ist.
Dennoch bin ich für den Antrag insofern dankbar,
als er nämlich die Gelegenheit bietet, über unsere tatsächlichen Probleme im Schulbau zu diskutieren. Bei allem Lob für die Verwaltung für die
geleisteten Maßnahmen kann der Verwaltungsstandpunkt gar nicht darüber hinwegtäuschen,
dass es an unzähligen Schulstandorten hakt oder gehakt hat. Fast immer zu teuer, nur selten
innerhalb des Zeitrahmens festgestellt - so lässt
sich die Situation wohl ganz gut zusammenfassen. Aus diesem Grunde fordern wir als CDUFraktion schon seit geraumer Zeit, dass Sie, Herr
Oberbürgermeister, Verwaltungsstrukturen so
schaffen, die den Herausforderungen auch gewachsen sind - ähnlich, wie Sie das beim Thema
Asyl gemacht haben.
S e i t e | 12
Auch die Kollegen der SPD haben Sie, Herr
Oberbürgermeister, schon häufiger aufgefordert,
Schulen zur Chefsache zu machen. Ich erinnere
mich da an eine sehr insistente Rede zum
Schulentwicklungsplan von Frau Köhler-Siegel.
Wir haben aber bisher außer netten Worten und
betroffenen Mienen keine relevanten Ergebnisse.
Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass Sie
unseren Antrag zur Einrichtung einer Steuerungsgruppe als nicht zulässig erkannt haben.
Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie oder fordere Sie auf: Verstecken Sie sich nicht hinter Formalien, sondern schaffen Sie endlich leistungsfähige und damit effiziente Strukturen in der
Stadtverwaltung!
Frau Krefft, ich sehe es insofern anders: Es geht
hier nicht darum, dass wir mehr Stellen brauchen
oder dass wir im Zweifelsfall auch mehr Geld
brauchen, sondern es geht um eines: dass sich
die Ämter dieser Verwaltung vernünftig an einen
Tisch setzen beim Thema Schule und endlich
einmal zu pragmatischen Lösungen bereit sind.
Das ist das, was wir in erster Linie brauchen.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion,
wir werden heute Ihrem Antrag daher nicht zustimmen, da wir diese Methode, die Sie hier vorgeschlagen haben, für keine dauerhafte Lösung
halten. Denn: Was würde passieren, wenn wir
das jedes Jahr wiederholen müssten? - Wir
müssten immer neue Sonderprogramme schalten. Das kann nicht das Ziel einer strategischen
Schulpolitik in dieser Stadt sein.
Ich lade Sie aber dazu ein, unserem Antrag zur
Leipzig-Schule zuzustimmen, sobald er hier im
Rat behandelt werden wird, da wir so strategische Entscheidungen treffen können, die unsere
Bedarfsprobleme nachhaltig lösen können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Weickert, Sie
glauben doch nicht im Ernst, dass wir dann Ihrem Antrag zustimmen werden, zumal das tatsächlich Verwaltungshandeln ist - so, wie das
auch heute in der Zeitung nachlesbar war. Außerdem reden wir nicht davon, jedes Jahr ein
neues Programm zu machen. Sie müssten eben
einmal den Schulentwicklungsplan lesen. Darin
ist eine strategische Entwicklung für die nächsten Jahre, eigentlich sogar fast für die nächsten
zehn Jahre, aufgestellt. Aus der Bevölkerungsentwicklungsprognose, die auch der Finanzbürgermeister heute noch einmal überzeugend dargestellt hat, ist bereits erkennbar, an welchen
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
S e i t e | 13
Standorten entsprechende Defizite sind. Insofern
machen wir nicht jedes Jahr etwas Neues.
netzplan-Ausschuss wissen. Da muss ich nicht
noch so einen Antrag stellen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Entschuldigen Sie, ich musste das jetzt hier sagen, weil mir diese Diskussion ein bisschen außer Rand und Band läuft.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Lieber Herr
Schlegel, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass ich den Schulentwicklungsplan lesen
sollte. Das habe ich auch getan. Ich bin im Unterausschuss Schulnetzplanung. Ich glaube, wir
haben diese Vorlage gelesen, da sie uns doch
lange Zeit berührt.
Ich glaube aber, Sie haben mir eben nicht richtig
zugehört, denn ich sprach nicht von unserem Antrag, den der Oberbürgermeister zurückgezogen
hat, sondern von unserem Antrag Leipzig Schule, bei dem es um die Modulbauweise von Schulen geht. Das ist das, worauf wir hinauswollten.
Oberbürgermeister Jung: Das führt zu einer
Meldung von Herrn Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Vielleicht nur einen Satz zu Ihnen, Frau Hollick, und zu der Steuerungsgruppe. Ich kann
mich an einen Bericht aus der LVZ erinnern Herr Pellmann, Sie haben Ihrer Fraktionskollegin
gerade auch Beifall gezollt, das gehört sich auch
so als Fraktionsvorsitzender -, darin hat Herr
Pellmann gesagt: Das mit der Steuerungsgruppe
Schule ist eigentlich eine ganz tolle Idee. - Vielleicht stimmen Sie sich ab, wie Sie sich dazu
verhalten. Wir haben uns dazu abgestimmt. In
diesem Sinne: Glück auf!
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich will keine Bundestagsabgeordnete werden, deshalb sage ich es jetzt deutlich:
Was soll denn das? Wer ist denn der Gute? Der Gute ist der, der in der nächsten Zeit und
kurzfristig Schulplätze zur Verfügung stellt. Das
sollten wir als Stadt sein! Dabei geht es nicht um
diesen oder jenen Antrag, sondern es geht darum, diese dringende Aufgabe schnell umzusetzen. Das haben wir in der Robeson-Schule gesehen. Das ist ein Maßstab. Wir können anschließend auch weiterdenken, ich bin nicht dagegen, aber jetzt ist es erst einmal für das
nächste und übernächste Schuljahr wichtig,
schnellstens Lösungen zu finden, denn die haben wir nicht. Daher muss ich nicht so eine Rede
halten.
Lassen Sie mich noch etwas zu dieser komischen Steuerungsgruppe sagen: Bei aller Liebe,
bei aller Liebe! Ich bin bestimmt keine, die die
Verwaltung in den Himmel hebt, oder die sagt:
„Verwaltung ist das Beste, was es gibt“, aber die
einfachste Aufgabe, die eine Verwaltung haben
muss, ist so eine Steuerungsgruppe. Bei allem,
was ich glaube, ist, dass es die gibt. Wenn es die
nicht gäbe, könnten wir uns den Rathausschlüssel geben lassen und alles hier selbst machen.
Bei aller Liebe und Güte, wir sollten wirklich aufpassen, wie wir hier diskutieren. Wir haben einen
Schulnetzplan-Ausschuss, es gibt diese Steuerungsgruppe, von der wir eigentlich im Schul-
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen Stadträte! Auch ich möchte nicht für den Bundestag
kandidieren. Ich habe mir auch gerade einmal
angehört, wer die Guten und wer die Schlechten
sind. Ich möchte aber wieder zur Sachlichkeit in
dieser Sache zurückkommen, denn wenn wir
dem Antrag, den die Linken hier eingebracht haben zu einem Brandthema in dieser Stadt, so
zustimmen würden, würde etwas passieren, was
Frau Krefft hier erwähnt hat. Es gibt rund 190
Millionen Euro im Haushalt, die nicht abgerufen
wurden. Das ist richtig. Aber fragen Sie sich
doch bitte einmal, in welchem Dezernat, bei welcher Bürgermeisterin die meisten Gelder liegen
und warum es dort nicht vorangeht. Wenn wir
das jetzt wieder tun, parken wir dort wieder Millionen. Lasst uns das tun, was wir brauchen, und
nicht aus dem Auge verlieren, nämlich: Kindergärten und Schulen planmäßig zu bauen, aber
nicht weiterhin wieder Millionen parken. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister
stimmung kommen.
stimmung. Wer ihm
das Handzeichen. Enthaltungen?
Jung: Wir können zur AbDer Antrag steht zur Abzustimmt, den bitte ich um
Die Gegenstimmen? - Die
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Abstimmung: Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen mit Mehrheit so beschlossen.
15.4
Entsorgung von Kunststoffabfall in
Siedlungen (Zweite Neufassung) (VI-A02830-NF-04)
Einreicher: CDU-Fraktion
15.4.1 dazu ÄA (VI-A-02830-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.4.2 dazu VSP (-02830-NF-02-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen
Änderungsantrag gestellt. - Bitte schön, wer
wünscht das Wort? - Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Bevor ich mit meiner Rede
beginne, möchte ich Ihnen noch zwei kleine redaktionelle Änderungen vorstellen, die Sie anschließend während meiner Rede noch einmal
bei sich verifizieren können.
Erste redaktionelle Änderung: Unter Punkt 2 des
Beschlusstextes soll es nicht „2/3 der angeschlossenen Grundstücke“ heißen, sondern logischerweise „2/3 der abgegebenen Stimmen“.
Sonst kommt ein total queres Abstimmungsverhalten zustande.
Unter Punkt 2. b) - vielen Dank auch an unsere
Mitfraktion, die uns den Tipp dazu gegeben hat muss es heißen: Es sollen Verhandlungen nicht
nur mit dem DSD passieren, sondern natürlich
auch mit allen anderen Partnern, die dazugehörig sind.
Vor einigen Jahrzehnten startete man die Entsorgung des Grundstoffabfalls als vorübergehende Lösung mit Gelben Säcken. Dieses Provisorium sollte eigentlich nur wenige Jahre anhalten, aber wie immer im Leben sind die provisorischen Lösungen jene, welche ewig halten - aber
nur dann, wenn man an den Gegebenheiten
nichts ändert. Genau dies ist hier aber bei der
Entsorgung des Plastikmülls durch die Gelben
Säcke der Fall, denn diese Säcke sind ein gutes
Beispiel für gelebte Materialökonomie in
Deutschland: Anfangs waren diese stabil und gut
verschließbar, heute sind diese schlecht verschließbar, dünn und schnell reißbar.
Jetzt kann man sagen: Die Säcke sind genau
nach DIN gebaut. Das stimmt. Doch was nützt
dem Sackfüller eine DIN, wenn die Säcke trotzdem reißen und man diese mit dem sprichwörtlichen Samthandschuh anfassen muss? - Das,
was vor Jahren nicht passierte, kommt heute leider immer öfter vor: Leipziger Siedler müssen ih-
S e i t e | 14
ren Müll zweimal einpacken. Entweder man
braucht einen zweiten Sack, weil der erste beim
Einpacken oder Tragen schon gerissen ist, oder
aber man findet seinen Müll frühmorgens zerstreut auf der Straße wieder. Die Gründe hierfür
sind viele. Das können Wildtiere sind, die gerade
einmal Hunger haben, Wind, starker Regen, Hagel, ein Auto, das darüber gefahren ist, und noch
einiges mehr. Meine Damen und Herren, ich habe einige Geschichten dazu gehört, warum man
seinen Müll früh dort findet, wo man ihn nicht
abends hingestellt hat.
Nachvollziehbar, dass dieser Unmut in einigen
betroffenen Haushalten und Gebieten bereits zu
einigen Anfragen bei der Stadtverwaltung, bei
der Stadtreinigung und bei der ALL geführt hat.
Wir als CDU wollen, dass die Siedlungsgebiete
befragt werden bzw. die bereits durchgeführten
Befragungen genutzt werden, um den demokratischen Willen der Gemeinschaften vor Ort in den
Verhandlungen der Stadt mit dem dualen System und den jeweiligen Partnern einzubeziehen.
2019 endet der alte Vertrag, ein neuer startet.
Hier hat die Verwaltung die Chance, diesen auf
die Bedürfnisse der Bürger unserer Stadt anzupassen. Änderungen, die vorher schon möglich
wären, aber mit eventuellen Kosten für die Stadt
verbunden sind, wird die Verwaltung uns als Rat
nochmals zur Abwägung vorstellen - im Sinne
unseres neuen Haushalts.
Für die Siedlungen, die sich aus unterschiedlichen Gründen mit einer deutlichen Mehrheit für
den Verbleib der Gelben Säcke entschieden haben oder entscheiden werden, ändert sich natürlich gar nichts. Ich bitte Sie als Stadtrat, sich für
diese einmalige Bürgerbefragung zu erwärmen
und uns für diesen Antrag ein positives Votum zu
geben. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt und
dann Herr Müller.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte
Kollegen Stadträte und Stadträtinnen! Liebe
Gäste! Ich will das jetzt auf das Nötigste verkürzen, wenngleich ich auch noch Fragen haben,
was nötiges Quorum etc. angeht, aber ich vertraue da einmal der Verwaltung, dass sie die
Lesart, die die CDU hier vorschlägt, nach bestem
Wissen und Gewissen auffasst und umsetzt. Insofern möchte ich mich beschränken und zur
Sache selbst etwas sagen.
Wir haben einen Änderungsantrag eingereicht.
Wer seine Kunststoffabfälle in Gelben Säcken
sammeln muss, der kann das Gejammer vieler
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Siedlerinnen und Siedler verstehen. Auch wenn
man noch so intensiv versucht, Kunststoffabfälle
zu vermeiden, unverpackte Lebensmittel einkauft, Verpackungen in den Märkten zurücklässt,
es fallen leider doch immer wieder eine ganze
Menge Kunststoffabfälle an. Spätestens dann,
wenn man diese in den warmen Sommermonaten über vier Wochen sammeln und lagern muss,
entwickelt sich doch der Wunsch nach entweder
einer externen Lagerung außerhalb von Haus
und Schuppen, der sicher vor Wildtieren ist, oder
nach einem kürzeren Leerungsturnus. Vier Wochen alte Fleisch-, Fisch- und Milchverpackungen sammeln - ein Genuss, kann ich Ihnen sagen.
Insofern haben wir einen Ergänzungsantrag eingereicht, den Leerungsturnus von Sack und/oder
Tonne auf zwei Wochen zu vereinheitlichen unabhängig davon, auf welche Sammelart sich
die Siedlerinnen und Siedler entscheiden.
Die CDU-Fraktion hat unseren Änderungsantrag
in ihrer Neufassung übernommen. Wir halten das
für eine sehr kluge Entscheidung und verzichten
deswegen auf eine Abstimmung zu unserem Änderungsantrag und unterstützen den Antrag der
CDU-Fraktion. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurzfassen:
Dieser Antrag hat einen recht langen Weg hinter
sich. Es gibt inzwischen die Neufassung 04, die
sich sehr stark der Verwaltungsmeinung angenähert hat. Das begrüßen wir als SPD-Fraktion;
denn es waren doch am Anfang einige Ungereimtheiten dabei, die so nicht umsetzbar waren.
Bezüglich der Problematik der Verträge möchte
ich auf eine Sache hinweisen, die hier keiner im
Hause erwähnt hat: Wir sind als Stadt Leipzig in
plus
der glücklichen Lage, die Gelbe Tonne
zu haben, die wenige Städte und Gemeinden in
Deutschland nutzen können, mit der wir nicht nur
Kunststoffabfälle in die Tonne werfen dürfen,
sondern auch Kleinteile, wie jeder den Abfallwegweisern, die die Stadtreinigung herausgibt,
entnehmen kann.
Ich möchte jetzt noch einmal betonen, worum es
mir geht, was auch vom Antragsteller bereits erwähnt wurde. Ganz wichtig ist, sonst würden wir
einen Formfehler machen, in Punkt 2 der Anstrich b), dass die Abstimmungsvereinbarung
wirklich nicht nur mit dem DSD gemacht wird,
sondern mit allen am System beteiligten Unternehmen.
S e i t e | 15
Die Ausschreibungen sind eine sehr komplexe
Geschichte. Ich darf sie als Aufsichtsratsmitglied
der ALL immer mit begleiten. Es ist keine Nullachtfünfzehnlösung. Für die Stadt wird es auch
schwierig sein, diese Ausschreibung zu beschreiben. Der ALL kann ich nur die Daumen
drücken, dass sie sie gewinnt; denn das ist der
nächste Knackpunkt, den wir schaffen müssen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Gäste! Im Frühjahr 2014 fragte ich
die Verwaltung bezüglich des DSD-Sacks: Die
Säcke werden nicht nur farbloser, sondern immer kleiner und rissanfälliger. Mein Ziel damals
war, dass man den Bürgern stabilere Säcke zukommen lässt. Was hat die Verwaltung geantwortet? - Dass die Farbigkeit nichts mit der Rissfestigkeit zu tun habe.
Das ist sozusagen das gesamte Thema, was
hier im Raum schwelt. Ich habe das Ding dann
nicht weitergetrieben - auch deshalb, weil die
Verwaltung ziemlich genau im weiteren Antwortschreiben seinerzeit das gesamte Verfahren,
was jetzt hier so riesengroße Wellen schlägt, beschrieben hat und gesagt hat, dass man eigentlich erst im Laufe der Zeit das Verfahren ändern
muss. Das ist das Erste.
Das Zweite, meine sehr verehrten Damen und
Herren, ist die Frage: Wie halten wir hier eigentlich Gesetze ein? - Das DSD-System gehört abgeschafft. Das ist einfach so. Es werden die
Quoten nicht erfüllt. Die Quoten tragen die Bürger, und die WEV bzw. der Zweckverband Abfallwirtschaft trägt die gesamte Restlast. Solche
Fragen werden hier nicht aufgeworfen. Ganz im
Gegenteil. Die Bürger werden benutzt, um sozusagen hier Abfälle abzulagern ohne Ende. Das
ist das ganze Thema. Das muss diskutiert werden und nicht, ob wir nun einen Sack oder eine
Tonne bekommen, meine sehr verehrten Damen
und Herren.
Deshalb habe ich auch meiner Fraktion empfohlen: Stimmt ab, wie ihr lustig sein - die Bürger
sind völlig unentschieden. Wenn Sie zum ersten
gehen und fragen: „Willst du den Sack?“, dann
sagt er: „Bist du verrückt, Reiner, wenn meine
voll sind, bringe ich die zur Annahme, und dann
hat sich der Salat!“, und die nächsten sagen:
„Bitte macht so eine Tonne“.
Das Ding ist also offen und löst das Problem,
was eigentlich hier im Raume steht, überhaupt
nicht. Deshalb, wie gesagt, ist meine Empfeh-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
S e i t e | 16
lung an meine Fraktion: Stimmt ab, wie ihr lustig
seid; es ist immer falsch.
Werte Gäste! Ja, einmal ein Antrag zu interaktiven Tafeln zwischen Gelben Säcken und solarbetriebenen Müllpressen. Vielleicht bringt das
das Thema näher - so ein bisschen Technik.
Oberbürgermeister Jung: Das baut auf, Herr
Engelmann.
Wir haben einen Antrag geschrieben, dass die
Verwaltung ein Konzept zur Ausstattung von
Schulen mit interaktiven Tafeln schreiben möge.
Dieser Antrag entstand nach einer Anfrage meiner Fraktion über den Ausstattungsstatus der
Schulen mit interaktiven Tafeln. Es wurde von
der Verwaltung eine Liste vorgelegt, welche
Schulen über wie viele Tafeln verfügen. Es gibt
Schulen mit sehr guter Ausstattung. Es gibt
Schulen, die gar keine solcher Tafeln haben.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr.
Wir gehen noch einmal auf Nummer sicher: Der
Änderungsantrag ist zurückgezogen, weil aufgegangen in der Neufassung. Herr Dossin, wir haben unter Beschlusspunkt 2 eine Änderung. Ich
lese einmal vor, wie es jetzt heißt:
Für diejenigen Siedlungen, in denen nachweislich mehr als 2/3 der abgegebenen
Stimmen (bei einer Beteiligung von mehr als
50% der angeschlossenen Grundstücke) für
eine Umstellung auf Gelbe Tonne votieren,
gilt folgender Arbeitsauftrag […].
Dann heißt es in 2. b):
Kommt es zu keiner Einigung über eine vorzeitige Umstellung, wird einerseits die Umstellung auf Gelbe Tonne per 01.01.2019
sowie eine schnellstmögliche Vereinheitlichung des Leerungsturnus von Gelben Säcken und Gelben Tonnen auf 2 Wochen
Gegenstand der Verhandlungen zur neuen
Abstimmungsvereinbarung mit dem DSD
und den weiteren am System beteiligten Unternehmen der entsprechenden Ausschreibung.
Mit diesen beiden Änderungen kommen wir jetzt
zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte
ich um das Handzeichen. - Die Enthaltungen? Die Gegenstimmen?
Abstimmung: Keine Gegenstimme, einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
15.5
Konzepterstellung Ausstattung von
Schulen mit interaktiven Tafeln (VI-A02854-NF-04)
Einreicher: SPD-Fraktion
15.5.1 dazu ÄA (VI-A-02854-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.5.2 dazu ÄA (VI-A-02854-ÄA-03)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
15.5.3 dazu VSP (VI-A-02854-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Frau Köhler-Siegel.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Verehrte Stadträte!
Wir fragten auch nach, nach welchen Konzepten
die Schulen ausgestattet werden. Die Verwaltung führte dazu aus, dass dafür kein Konzept
vorhanden ist. Das finden wir nicht in Ordnung.
Die Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln oder auch Beamern und Computern sollte
gesteuert, vor allem gerecht und planbar sein.
Solche Tafeln sind recht teuer. Sie kosten um die
2.000 Euro. Eine Kreidetafel kostet übrigens
1.000 Euro. Aber bei einer interaktiven Tafel
muss man auch die Wartung, den Austausch von
Beamerlampen und Ähnlichem mit berücksichtigen. Deshalb sollte die Kommune planvoll vorgehen und ein Konzept zur Ausstattung der
Schulen vorlegen, um danach entsprechende
Mittel in den Haushalt einstellen zu können.
Um es ganz deutlich zu sagen: Wir wollen weder
eine feste Ausstattungsgröße mit unserem Antrag festlegen noch einen finanziellen Rahmen
feststecken. Wir wollen zuerst einmal ein Konzept sehen. Bei der Erstellung ist uns wichtig,
dass alle Schularten bei der Ausstattung berücksichtigt werden. Der Jugendbeirat hat sich auch
mit diesem Thema befasst und einen Änderungsantrag geschrieben. Die jungen Menschen
wünschen sich eher eine Ausstattung der Schulen mit Beamern und Computern. Wir können
uns vorstellen, dass bei der Konzepterstellung
geprüft wird, ob Schulen eher mit interaktiven
Tafeln oder mit Beamern und Computern ausgestattet werden sollten. Vielleicht ist auch beides
sinnvoll.
Im Grundschulbereich würde ich nach meiner Erfahrung eher zu interaktiven Tafeln tendieren. In
den oberen Klassenstufen könnten es sicher
auch Beamer und Computer sein. Das sollte bei
der Konzepterstellung auf jeden Fall geklärt werden. Auch den Hinweis auf die Lehrerfortbildung
finden wir sehr wichtig und würden ihn gern aufnehmen.
Wir haben uns mit den Vertretern des Jugendparlaments abgesprochen und ihren Antrag mit
in unsere Neufassung integriert, weil wir die bei-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
den Anträge nicht gegeneinander ausstechen
wollen.
Auch die Linken haben einen Änderungsantrag
vorgelegt. Sie wollen, dass die Auswirkungen
des Einsatzes der Tafeln auf den Lernprozess
geprüft werden. Das ist sicherlich auch ein sehr
interessanter Ansatz, aber zahlreiche Universitäten und Bildungsinstitute haben sich bereits mit
diesem Thema beschäftigt. Wir befürchten, dass
eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit diesem Thema die Ressourcen der Stadtverwaltung
doch deutlich übersteigt und die Konzepterstellung unendlich verzögert.
Über den Einsatz von interaktiven Tafeln und
Beamern entscheiden im Rahmen des Unterrichts pädagogisch Professionelle. Lehrer sind in
der Lage, im Rahmen ihrer Unterrichtsvorbereitung darüber zu entscheiden, welche Medien im
Unterricht in welchem Umfang eingesetzt werden
sollen.
Auch die angedrohte digitale Verdummung oder
gar die angedrohte digitale Demenz eines bekannten populistischen Gehirnforschers wird
gern einmal ins Feld geführt, um die Kinder vor
digitalen Medien zu schützen. Aber im Unterricht
sind, wie gesagt, Profis am Werk, denen die intellektuelle Weiterentwicklung ihrer Schutzbefohlen doch recht am Herzen liegt und die ein Auge
darauf haben, in welcher Weise und in welchem
Umfang solche Medien eingesetzt werden. Deshalb werden wir den Antrag der Linken ablehnen.
Ich bitte um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags und damit zur Konzepterstellung. Danke.
S e i t e | 17
eine große Aktion: Laptop an die Schulen. Über
Sponsorengelder haben in vielen Schulen alle
Kinder Kinder-Laptops bekommen, die in den
Unterricht integriert wurden. Anschließend wurde
es evaluiert, um festzustellen, ob das etwas
bringt. Die Evaluierung ist so ausgefallen, dass
man sie inzwischen vom Netz genommen hat, da
sie solchen Anträgen nicht guttut, weil man nämlich festgestellt hat, dass im besten Falle nichts
passiert, im schlimmsten Falle die Schüler abgelenkt werden und noch weniger lernen.
Wie es geht, haben ein paar mutige Förderschullehrer gezeigt, die sich nicht damit abfinden wollten, dass man Kinder mit Trisomie 21 als nicht
beschulbar dargestellt hat. Diese Lehrer haben
sich intensiv um die Kinder gekümmert menschliche Zuwendung, Eingehen auf die
Probleme - und haben es geschafft, dass inzwischen Menschen mit Trisomie 21 Abitur machen
und die ersten von ihnen studieren. Das ist der
richtige Weg.
Es entstehen große Kosten, das hat die Kollegin
schon gesagt: die Anschaffungskosten, hohe
Wartungskosten und im Betrieb hohe Stromkosten.
Kleines Bonbon am Rande: Als Erstes hat Großbritannien alle Schulen mit interaktiven Tafeln
ausgestattet - das war die erste Generation, gebe ich zu; die sind heute schon ein bisschen
besser - ohne Wartungsverträge, was dazu geführt hat, dass in nicht allzu langer Zeit alle Tafeln kaputt waren. Was hat man gemacht? - Da
die Instandsetzung zu teuer war, hat man eine
grüne Schieferfolie darüber geklebt und hat die
Tafeln wieder mit Kreide beschrieben.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Wir denken, es ist sinnvoll, zu prüfen, ob man
hier viel Geld investieren soll oder ob man nicht
die Situation nutzen soll, einfach einmal innezuhalten und nachzudenken, ob das richtig ist.
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne! Zu unserem Änderungsantrag: Wir erleben
im Moment eine etwas paradoxe Situation. Auf
der einen Seite steigen die Ausgaben für Hilfe
zur Erziehung ins Unermessliche. Wir haben
auch wieder einen Antrag, nach dem wir Geld
nachschießen müssen. Zudem klagen die Ausbildungsbetriebe von Handwerk und Industrie
immer mehr über mangelhaft ausgebildete
Schulabgänger, sprechen gar von einer Nichtausbildungsreife und dass im Betrieb erst einmal
die Grundrechenarten in Mathematik und Ähnlichem gelehrt werden müssen.
Zu den Ergebnissen des so getadelten Hirnforschers - sein Kollege, der auf der gleichen Welle
schwimmt, ist demnächst im Raum nebenan
beim Seniorenbeirat und referiert über Lernen im
Alter. Beide haben sich intensiv mit Lernen beschäftigt, was im Gehirn abläuft, wenn man lernt.
Ich weiß, dass Pädagogen das eher ablehnen
und nicht so sehr gern zur Kenntnis nehmen. Es
wäre aber sinnvoll, wenn man die Ergebnisse
dieser Forscher auch einmal ein bisschen da mit
einfließen lassen würde, auch wenn sie populistische Bücher schreiben. Das bleibt ja jedem unbenommen. Es gibt genügend Wissenschaftler,
die auch populärwissenschaftlich schreiben, sodass es auch der einfache Mensch versteht. Das
ist nicht so übel.
Dem zu entgegnen mit immer mehr Technik in
der Schule ist nach unserer Auffassung nicht der
richtige Weg. Es gab zum Beispiel in Hamburg
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, damit man bei einer so hohen Investiti-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
on wirklich auch einmal nachdenkt: Ist das sinnvoll, wollen wir das so machen? - Wenn ja, dann
können wir es tun. Wenn nein, dann sollten wir
es bleiben lassen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr
Rambow.
Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Wir haben uns im Jugendparlament über den Antrag der SPD-Fraktion sehr
gefreut. Schule sollte immer versuchen, mit der
Lebenswirklichkeit der Jugendlichen mitzuhalten.
Wir haben uns daraufhin mit dem Stadtschülerrat
abgesprochen, diskutiert und zwei Probleme mit
dem Antrag unserer Ansicht nach und nach Ansicht des Stadtschülerrats festgestellt. Diese haben wir in unserem Änderungsantrag, der Ihnen
vorliegt, auch festgehalten.
Nun hat die SPD-Fraktion den Änderungsantrag
weitestgehend übernommen. Darüber freuen wir
uns sehr oder freue ich mich sehr. Mangels Zeit
habe ich es nicht geschafft oder haben wir es
nicht geschafft, uns im Jugendparlament auch
über die Neufassung abzustimmen. Deswegen
bleibt unser Änderungsantrag bestehen. Ich
denke, ich kann Sie aber getrost auffordern, der
Neufassung des Antrags der SPD-Fraktion zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wie Schule im
21. Jahrhundert aussehen muss, dazu sind jetzt
schon viele kluge Sachen gesagt worden. Ich
glaube, das, was Frau Köhler-Siegel gesagt hat,
dass im Unterricht zumeist Profis stehen, kann
man so auch zum größten Teil unterschreiben.
Dennoch sei darauf hingewiesen, dass gerade
auch in diesem Änderungsantrag vom Jugendparlament eines sehr, sehr wichtig ist, weswegen
ich den Änderungsantrag des Jugendparlaments
sehr gut und unterstützenswert finde, nämlich
dass vor allem Lehrkräfte an allen technischen
Geräten geschult werden müssen. Das sind nicht
nur interaktive Tafeln, sondern das ist auch die
Generation der Postdiaprojektor-Didaktik, um
das einmal so auszudrücken.
Ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir uns
Gedanken darüber machen, wie wir die Investitionen in die räumliche Ausstattung gleichmäßig
S e i t e | 18
über das Stadtgebiet verteilen. Ich bin auch der
Überzeugung - Frau Witte, das sehe ich etwas
anders; das passiert, wenn man nur auf Technik
vertraut -, dass interaktive Tafeln allein in der Tat
kein Allheilmittel für die Herausforderungen unseres Unterrichtsalltages sind. Ich glaube, das
wird hier auch keiner behaupten. Sie sind natürlich auch kein Teufelswerk, sondern wie mit jeder
Methode, wie mit jedem Medium muss es natürlich den entsprechenden Herausforderungen oder Bedingungen des jeweiligen Lernumfeldes
angepasst werden. Daher werden wir der Neufassung, die den Änderungsantrag des Jugendparlaments enthält, so zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt über die Neufassung abstimmen. Damit
entfällt der Änderungsantrag; denn er ist in dem
Antrag aufgenommen. Der Änderungsantrag der
Fraktion DIE LINKE bleibt bestehen. So habe ich
es mir jetzt notiert.
Die Neufassung vom 20. September enthält jetzt
in Punkt 1: Konzeptionelle Aspekte zum Einsatz
von interaktiven Tafeln, Beamern und Computern. In Punkt 2 und 3 ist es die Formulierung
des Verwaltungsstandpunktes im zweiten Punkt,
und im dritten Punkt die Lehrerfortbildung, die
durch den Jugendbeirat aufgenommen wurde.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE
LINKE zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dem zu? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Wenige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Neufassung in der Version
des 20. September, wie eben kurz referiert. Wer
dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Vielen Dank. Wir rufen TOP 15.6 auf. Ich bitte
Kollegen Fabian um die Sitzungsleitung.
15.6
Solarbetriebene Müllpressen - saubere, effektive und emissionsreduzierende Abfallbehälter für Leipzig (VI-A02897)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.6.1 dazu VSP (VI-A-02897-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wer wünscht das Wort? - Herr Volger.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
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Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte
Gäste! Solarbetriebene Müllpressen wären mit
ihrem erhöhten Aufnahmevolumen, ihrer Sicherheit vor Tieren, welche den Müll durchwühlen
und in den Grünanlagen der Stadt verteilen, und
ihren längeren Leerungsintervallen, welche Kosten sparen, sicherlich ein Vorteil für die Stadt
Leipzig.
unserem Antrag und bitten all diejenigen, die ein
bisschen nachdenken können hier im Stadtrat,
zu überlegen, ob man denn wirklich ein solches
Konzept drei Jahre lang abwarten muss, um sich
testweise so eine solarbetriebene Müllpresse
anzuschaffen. - Vielen Dank.
Warum die Verwaltung bis 2018 für die Prüfung
der Sinnhaftigkeit braucht, wo es doch genügend
gute Erfahrungen aus anderen Städten gibt, erschließt sich uns nicht. Klar ist auch, dass dieses
neue Papierkorbkonzept erst 2018 laut Verwaltung umgesetzt wird und man daher sich nicht
hineinregieren lassen will. Ein Einzeltest wäre
aber allemal möglich.
Stadtrat Riedel (CDU): Herr Vorsitzender! Werte
Kollegen und Kolleginnen! Besucher auf der Tribüne! Wir müssen ein bisschen bei der Wahrheit
bleiben; denn wir haben gelernt während der
Diskussion in den Ausschüssen und im Betriebsausschuss: Leipzig hat sich vor Jahren dafür entschieden, Deponie zu machen und keine
Verbrennungsanlage. Das, was in der solarbetriebenen Müllpresse entsteht, kann nur in der
Verbrennungsanlage beseitigt werden. Ansonsten müssten Sie auf die Müllkippe gehen und
das wieder auseinanderzupfen, damit wir es deponieren können.
Schade auch, dass wir nach den Vorvoten in den
Ausschüssen anerkennen müssen, dass es für
diesen sinnvollen Vorschlag unsererseits keine
Zustimmung im Stadtrat geben wird. Warum eigentlich nicht, liebe Stadtratskollegen- und kolleginnen? Ich verstehe es nicht. Es bleibt uns also
nichts anderes übrig, als über den Verwaltungsstandpunkt abzustimmen, der eine mögliche
Umsetzung in die Zukunft verschiebt. Manchmal
brauchen gute Ideen eben Zeit, bis sie sich
durchsetzen. Seien Sie sicher: Wir werden dranbleiben. Bitte stimmen Sie dem Verwaltungsstandpunkt zu. - Vielen Dank.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke schön.
- Wird weiter das Wort gewünscht? - Herr Morlok
und Herr Riedel.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon ein bisschen überrascht, Herr
Kollege Volger, da nämlich wir, Herr Hobusch
und ich, Ihnen in der Analyse des Verwaltungsstandpunktes voll und ganz zustimmen. Es ist
überhaupt nicht nachvollziehbar, warum man für
einen Testlauf - ein Test könnte der eine einzige
solarbetriebene Abfallbehälter sein - warten
muss, bis ein solches Konzept durch die Verwaltung abgearbeitet ist. Deswegen haben Herr
Hobusch und ich im Vorfeld dieser Sitzung ganz
klar gesagt: Angesichts dieses dürftigen Verwaltungsstandpunktes stimmen wir selbstverständlich dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu.
Da Sie gerade eben beantragt haben, Ihren Antrag in der Form des Verwaltungsstandpunktes
zur Abstimmung zu stellen, machen Sie zumindest dieses Votum unmöglich. Deswegen erheben wir, Herr Hobusch und ich, Ihren Antrag zu
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Riedel.
(Zuruf von Stadtrat Schmidt)
- Lassen Sie mich doch bitte ausreden, Herr
Schmidt. Sie wünschen das sonst auch. Das wäre sehr kollegial. Man darf auch eine andere
Meinung haben als Sie.
Als Zweites: In Hamburg, die eine Verbrennungsanlage haben, wo das so gut funktioniert,
musste man eine Hebeanlage anschaffen, was
unheimliche Kosten verursachte, weil die entstehenden Pellets von Hand gar nicht zu bewegen
sind. Was soll da die Verwaltung noch prüfen? Unserer Meinung nach brauchen wir keine ABMMaßnahmen für die Verwaltung. Die hat genug
zu tun. Wir werden auch den Verwaltungsstandpunkt ablehnen. - Danke.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das Wort hat
Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich
kann mich eigentlich den Worten von Herrn Riedel nur anschließen. Das Gleiche wollte ich hier
auch vermelden.
Wir dürfen nicht vergessen, dass sich die Stadt
Leipzig mit ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und dem Landkreis Leipzig - damals
noch Landkreis Muldental dazugehörig - für eine
umweltverträgliche Abfallablagerung entschieden
hat. Das heißt, wir wollen und müssen die Abfälle verrotten. Wir brauchen sie also in ihrer Breit-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
flächigkeit. Andere Städte haben sich dafür nicht
entschieden und verbrennen ihren Abfall. Da
glaube ich ja wohl, dass unsere Entscheidung
eine richtige war.
Jetzt wiederhole ich das, was Herr Riedel gesagt
hat: Meiner Meinung nach ist es nicht möglich,
mit Vollverpresstem, wenn das dann mehrere
Sachen sind, auf die Anlage zu gehen. Das wäre
mit einem Aufwand verbunden.
Außerdem - das wurde im Verwaltungsstandpunkt dargelegt - sind die Kosten für die Anschaffung zu berücksichtigen. Die Stadt Leipzig
oder die Stadtreinigung ist nicht mit so großen finanziellen Mitteln gesegnet. Es ist finanziell sehr,
sehr schlecht stemmbar.
S e i t e | 20
Abstimmung: Damit ist der Änderungsantrag
abgelehnt.
Ich komme jetzt zu dem Antrag in der Fassung
des Verwaltungsstandpunktes, den die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen sich zu eigen gemacht
hat, und bitte um das Handzeichen, wer dem Antrag in dieser Form zustimmt. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen.
Ich bin nicht so geübt wie Herr Jung.
Herr Jung, wollen Sie mit abstimmen?
Oberbürgermeister Jung: Ja, selbstverständlich.
Ich übernehme wieder die Sitzung.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist
sehr schön, dass wir Ausschüsse haben wie den
Betriebsausschuss und genau das diskutieren
konnten und uns von fachlicher Seite gesagt
wurde, dass der Druck etwa ähnlich ist wie der in
den Müllautos. Das heißt, es geht nicht um eine
extreme Festpressung, sondern man kommt genauso damit zu Recht, wie auch in den Müllautos
gepresst wird. Insofern einfach einmal ein bisschen Beruhigung.
Was sicher zählt, sind die erhöhten Kosten.
Deshalb sind wir auch mit auf den Verwaltungsstandpunkt gegangen, da dort eher Mehrheiten
zu haben sind, dass wir einfach das im Blick halten, was in anderen Städten geprüft wird. Wir
haben auch direkt Bilder gezeigt von solchen solarbetriebenen Müllpressen. Dass man da dranbleibt und überlegt, wenn man wieder Ausschreibungen hat für Gefäße in den nächsten
Jahren: Lässt man sich auf so etwas ein oder
nicht? - Es ist ein absolut vernünftiger Beschluss,
dass man es prüfen könnte, der auch so von den
Fachleuten aus unserem Eigenbetrieb unterstützt wurde. Jetzt ist nur noch die Frage: Wollen
wir es prüfen - ja oder nein? - Machbar ist es.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Ich sehe keine. Dann stelle
ich zunächst den Änderungsantrag von Herrn
Morlok und Herrn Hobusch, die sich den Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu eigen gemacht haben, zur Abstimmung.
Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte
ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Zur Abstimmung steht der Verwaltungsstandpunkt zum TOP 15.6. Wer dafür stimmt, den bitte
ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen?
- Die Enthaltungen?
Abstimmung: Mit 33 Dafür-Stimmen bei 27 Gegenstimmen und einer Enthaltung so beschlossen.
15.7
Präsentation der Sammlungsbestände
des Sportmuseums Leipzig (VI-A02903)
Einreicher: CDU-Fraktion
15.7.1 dazu VSP (VI-A-02903-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
15.7.2 dazu ÄA (VI-A-02903-ÄA-02)
Einreicher: AfD-Fraktion
Bitte schön, Herr Lehmann.
Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist im Sport- und im Kulturausschuss heftig
diskutiert worden. Die Verwaltung hat ihn als undenkbar aus personellen, räumlichen und inhaltlichen Gründen abgelehnt und dies in einen alternativen Verwaltungsstandpunkt verpackt. Aus
diesem lese ich, dass man in den nächsten Jahren nicht nur die Museumsleitung in den Ruhestand verabschieden wird, sondern auch das
Sportmuseum. Einige Stadträte haben ihn als
populistisch abgewertet und ihn nicht als großen
Wurf bezeichnet. Zumindest diesen Stadträten,
die sich so oder ähnlich geäußert haben, möchte
ich teilweise recht geben. Ja, es ist ein kleiner
Schritt, aber in die richtige Richtung.
Wie viele von Ihnen nehme ich diesen jämmerlichen Zustand des Sportmuseums seit Jahren
widerwillig zur Kenntnis. Es gibt hier sicherlich
niemanden, dem es persönlich so wehtut wie
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
mir. Ich kenne diesen maroden Keller seit 1981.
Er war für mich als Sportler zehn Jahre lang Küche und Speiseraum. Aber außer der fehlenden
Kücheneinrichtung hat sich an seinem schon
damals sehr schlechten Zustand nichts geändert.
Zum anderen verfolge ich seit vielen Jahren die
Arbeit, die Hoffnung und die regelmäßige Enttäuschung von Frau Dr. Rohr, der Leiterin des
Sportmuseums. Ich arbeite in verschiedenen
Gremien in anderen Funktionen mit ihr zusammen und schäme mich in meiner Funktion als
Stadtrat, Mitverantwortung für diesen seit 20
Jahren nahezu unveränderten Zustand zu tragen.
Zum Dritten gebe ich ab und zu den regelmäßigen Bitten von Frau Dr. Rohr nach, mich von mir
lieb und teuer gewordenen Gegenständen aus
meinem Sportlerleben zu trennen. Hier meine ich
nicht nur lieb, sondern wie am Beispiel meines
Olympiarads auch teuer - wörtlich. Wenn ich
dann die Lagerung dieser und anderer Gegenstände und die momentanen Aussichten auf ein
öffentlich zugängliches Sportmuseum sehe, lasse ich mir maximal gesteigertes persönliches Interesse, aber nicht Populismus vorwerfen.
Zwei Ausstellungen im Jahr tragen deutlich zur
besseren öffentlichen Wahrnehmung bei und
sind ein guter Anfang. Der große Wurf ist meiner
Ansicht nach nur mit interessierten Partnern umzusetzen. Wie einige von Ihnen wissen, gibt es
bei RB Leipzig anfängliche Überlegungen, wie
eine solche Lösung aussehen könnte. Mit der
Annahme des Ursprungsantrags werden solche
Überlegungen der Verwaltung mit Sicherheit
deutlich ernster genommen und in den Entwicklungskonzeptionen der kommunalen Museen
anders berücksichtigt, als es mit dem „Weiter
so!“ aus dem VSB zu erwarten ist; denn anders
als alle bisherigen Erkenntnisse ist dies ein konkreter Handlungsauftrag. Zugegebenermaßen
verlangt er allen Beteiligten vieles ab.
Heute könnte vom Stadtrat ein deutliches Signal
ausgehen, dass wir zu einem Sportmuseum stehen. Ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion um
Zustimmung unseres Antrags. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel und
dann Frau Körner.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste, Pressevertreter und
Zuschauer im Livestream! Gestatten Sie mir eine
kurze Erläuterung unseres Änderungsantrages.
Im Unterschied zum CDU-Antrag beantragen wir
S e i t e | 21
Folgendes: Das stadtgeschichtliche Museum,
dem das Sportmuseum zugeordnet ist, führt
einmal im Jahr eine Sonderausstellung durch, in
der Ausschnitte aus den reichhaltigen Sammelbeständen des Sportmuseums präsentiert werden. Vorzugsweise erfolgt das im Neubau Böttchergäßchen, also vom Standort her im Konsens
mit dem CDU-Antrag.
Zur Begründung: Die Stadt Leipzig bekennt sich
zu seinem Sportmuseum. Die Durchführung einer Ausstellung im Jahr zum Thema Sportmuseum wird vom organisatorischen Aufwand her für
vertretbar gehalten.
Zur Erklärung: Es finden im Schnitt im Böttchergäßchen, wie wir bei der Recherche erfahren
haben, maximal drei bis vier Dauerausstellungen
im Jahr statt. Da erscheint uns - das ist der Unterschied zum CDU-Antrag, wie gesagt - eine
zweimalige Ausstellung für nicht durchführbar
vom organisatorischen Aufwand her.
Eine jährliche Präsentation der Sammlungsbestände des Sportmuseums Leipzig sehen wir
derzeit als eine geeignete Maßnahme an, damit
die Historie der einst bedeutenden Sportstadt
Leipzig nicht gänzlich in Vergessenheit gerät.
Wir bitten Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist gut, dass
wir jetzt über diesen Punkt reden. Es ist auch
aus dem Verwaltungsstandpunkt sichtbar - aus
Anfragen, die im Winter schon gelaufen sind -,
dass wir uns alle Sorgen machen: Sind die Exponate so aufgehoben, dass da nichts passiert?
- Da wurde zwar die Angst nicht so stark verstärkt, aber alle sind an sich unzufrieden, da wir
uns im Winter beispielsweise zum Naturkundemuseum endlich für einen Beschluss finden
konnten, aber für das Sportmuseum noch nicht
die Flächen geklärt sind, wo dieses dauerhaft unterzubringen ist.
Die Versuche jetzt - bei allem Respekt, Herr
Lehmann, Ihnen und Ihren sportlichen Leistungen gegenüber -, mit zwei Ausstellungen das zu
heilen, das sehen wir zwar als Anregung, aber
wir haben im Kulturausschuss mit Herrn Rodekamp zusammengesessen und festgestellt: Ohne mehr Mittel - mehr Sachmittel, mehr Personalmittel - und dann noch rein in die Sonderausstellungsflächen des Museums, das bekommen
wir nicht hin. Deshalb gab es da auch nicht die
Unterstützung.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Deshalb übernehmen wir als Fraktion den Verwaltungsstandpunkt und wollen den mit abstimmen lassen, weil wir diesen als einzig machbaren Weg ansehen; denn wir streben dauerhaft
nach Flächen für die Themen des Sportmuseums, nicht nur für zwei Sonderausstellungen, die
schnell zusammengestellt werden, weil die Mittel
gar nicht für größere Sachen reichen. Da ist der
Verwaltungsstandpunkt sehr deutlich. Er sagt:
Zwei Jahre und 100.000 Euro sind nötig, wenn
man eine ordentliche Sonderfläche bestücken
will.
Wir wollen fundierte Ausstellungen und auch
wissenschaftliche Arbeiten dazu. Deshalb plädieren wir dafür, den Alternativvorschlag im Verwaltungsstandpunkt abzustimmen, der nach unserer
Meinung sehr ausgewogen sinnvolle Schritte
vorschlägt.
Einerseits lösen zwei Sonderausstellungen im
Jahr - wie im Antrag gefordert - nicht das bisherige Museumsdefizit, andererseits binden sie die
Sonderflächen des Stadtgeschichtlichen Museums über Gebühr, und die notwendigen Mittel
sind nicht eingetragen.
Wir sollten auch vor Augen haben, dass der
Verwaltungsstandpunkt sehr wohl Ihre Anregungen aufgreift, aber eben das Machbare zeigt und
- das finde ich persönlich besonders wichtig in
Punkt 3 - deutlich das Ziel vor Augen behält: die
geforderte Etablierung einer eigenständigen
Ausstellungsfläche für die Bestände des Sportmuseums. Das ist das eigentliche Ziel. Daran
sollten wir uns jetzt machen, wo der Naturkundemuseumsbeschluss gefasst ist. Dafür brauchen wir jetzt unsere Energie.
Natürlich, die Verwaltung hat es uns vorgelegt,
sie plant auch Exponatverleihungen, Themen,
die das Thema berühren, und 2018 eine nächste
größere thematische Ausstellung. Aber das ist
für uns nicht die Lösung. Wir wollen eine echte
dauerhafte Lösung. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
S e i t e | 22
seums. Offenbar ist man zufrieden mit dem Zustand beim Stadtgeschichtlichen Museum, wo
man den Sport ganz offenbar als nicht museumswürdig einschätzt - und in der Stadtverwaltung ebenfalls. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass irgendetwas Konstruktives vonseiten
der Verwaltung geschehen ist, seit der Rat sich
zuletzt mit dem Thema beschäftigt hat. Ich finde,
es ist Zeit, ehrlich zu sagen, was man will.
Herr Oberbürgermeister, wollen Sie, dass aus
dem Kellerarchiv wieder ein Museum wird? Dann zeigen Sie bitte endlich mit Ihrer Verwaltung einen Weg auf und überlassen Sie das nicht
den ehrenamtlichen Stadträten. Ein Verwaltungsstandpunkt wie der vorliegende ist jedenfalls nicht ernst zu nehmen. Ich zitiere:
Das Stadtgeschichtliche Museum führt seine
Bemühungen, mit Hilfe von Partnern Sammlungsbestände des Sportmuseums temporär
an geeigneten Orten auszustellen, laufend
fort.
Dazu gibt es dann eine tabellarische Übersicht
der sogenannten bisherigen Bemühungen. Wir
lernen: In den Jahren 2005, 2007, 2008, 2010
und 2014 gab es insgesamt null Ausstellungen.
Null! Wirklich ganz große Klasse, dass man das
jetzt fortführen will.
Frau Körner, dass Sie das jetzt übernehmen und
als ausgewogenen und sinnvollen Schritt bezeichnen, wundert mich dann doch. Auf Anfrage
der CDU-Fraktion teilte der Oberbürgermeister
am 30.10.2015 mit - ich zitiere -:
Es wird weiterhin angestrebt, die Sammlung
Sportmuseum zu einem modernen, interaktiven und barrierefreien Museum zu entwickeln. Hierbei erscheint ein schrittweises
Vorgehen möglich, in dem das sogenannte
Schaufenster (Showroom) von der Unterbringung der Sammlungen und Nebenfunktionen abgekoppelt wird, so dass eine Ausstellung auf ca. 1200 qm Fläche ein erster
großer Schritt zur Sichtbarmachung der
großartigen Sammlung sein kann. Flächen
dafür werden zurzeit geprüft.
30. Oktober 2015.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Seit Jahren
beschäftigen wir uns im Stadtrat immer wieder
mit dem Thema Sportmuseum. Wir sagen auch
immer wieder „Sportmuseum“, aber eigentlich das wissen wir alle - ist das ein riesiger Etikettenschwindel. Wir haben in Wirklichkeit nämlich
gar kein Sportmuseum, wir haben ein Archiv in
einem Keller, und das seit Jahren. Ein ungeliebtes - das merken wir im Verwaltungsstandpunkt
wieder - Kellerkind des Stadtgeschichtlichen Mu-
Ich dachte, man erfährt einmal, welches Ergebnis diese Prüfung hatte. Stattdessen teilen Sie,
Herr Oberbürgermeister, heute lapidar mit: Ziel
bleibt die Etablierung einer eigenständigen Ausstellungsfläche für die Bestände des Sportmuseums in angemessener Größe. Frau Körner
schlägt jetzt vor, dass der Rat das beschließen
soll. Prima. Da sind wir einen ganz großen
Schritt weiter.
Wissen Sie, Herr Oberbürgermeister, ich glaube
Ihnen nicht mehr, dass das mit dem Sportmuse-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
um noch etwas wird, und meine Fraktion auch
nicht. Genau deshalb haben wir heute auch diesen Antrag gestellt. Wir bleiben dabei: Wir möchten gern, dass er in dem Wortlaut, wie wir ihn
beantragt haben, beschlossen wird. Ich glaube,
dass das große Stadtmuseum durchaus in der
Lage sein wird, zwei Ausstellungen zu realisieren. Ob es schon nächstes Jahr klappt, das weiß
ich nicht. Ich denke aber, andere würden sagen:
Wir schaffen das.
Ich hoffe, es gibt einen positiven Ratsbeschluss,
und ich hoffe, dass es damit wenigstens ein
bisschen vorwärtsgeht. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick und Herr
Schmidt haben sich gemeldet.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dr.
Jennicke! Sehr geehrte Herren Beigeordnete!
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe
Gäste auf der Tribüne und im Livestream! Ich
gehe jedes Jahr zu der Mitgliederversammlung
des Fördervereins des Sportmuseums und kann
Ihnen sagen, dass dieses Thema Sportmuseum
immer wieder ein wichtiger Tagesordnungspunkt
ist und dass man mit der gegenwärtigen Situation sehr unzufrieden ist - und das zu Recht. Ich
erinnere an Beschlüsse, wo wir den Kassenbereich des ehemaligen Schwimmstadions als
Showroom umbauen sollten. Wir haben ihn ein
paar Mal hochwasserfest gemacht, Geld hineingesteckt. Passiert ist nichts. Hochwasserfest ist
es dort, was Herr Lehmann geschrieben hat, wo
sich gegenwärtig das Sportmuseum befindet,
nicht. Auch dort läuft das Wasser bei Starkregen
oder bei entsprechenden Dingen ein. Es werden
Dinge vernichtet, die wir für unsere Kinder, Enkelkinder und Urenkel aufheben wollen.
Trotzdem: Es klingt eigentlich sehr gut, zu sagen, das Stadtgeschichtliche Museum soll zwei
Ausstellungen pro Jahr durchführen. Jeder weiß,
dass Ausstellungen über Jahre vorweg geplant
sind, sodass vor 2018 wirklich nichts möglich ist.
Wir haben es gehört: Es gehen maximal nur vier
im Jahr. Da sehe ich nicht einmal die Kosten,
das sehe ich nicht als das Wesentliche. Ob es
der Kulturetat stemmen kann, weiß ich nicht,
aber wir als Stadt könnten es stemmen. Es ist
also dort im Böttchergäßchen sicherlich schwierig, in den nächsten Jahren zwei Ausstellungen
pro Jahr durchzuführen.
Wir haben uns deshalb dazu entschieden, uns
zunächst den Verwaltungsstandpunkt mit zu eigen zu machen. Frau Körner war vor uns da. Wir
würden sagen, dass wir uns den auch mit zu ei-
S e i t e | 23
gen machen, und wollen Folgendes sagen: Das
Wichtigste ist der Punkt 3 im Verwaltungsstandpunkt. Der heißt:
Ziel bleibt die Etablierung einer eigenständigen Ausstellungsfläche für die Bestände des
Sportmuseums in angemessener Größe.
Herr Lehmann hat es angesprochen - auch ich
war schon bei RB -: Auch die haben Vorstellungen dazu. Man sollte endlich an einen Tisch
kommen und gemeinsam beraten, was mit dem
Kassenhäuschen wird, denn das möchte gern
RB. Kann dahinter eine Ausstellungshalle mit
Café gebaut werden, damit wir zumindest erst
einmal den Showroom haben? - Es gibt also viele Möglichkeiten, für die wir auch Partner in der
Stadt finden.
Es ist tatsächlich so, dass bisher das Sportmuseum und auch seine Leitung etwas stiefmütterlich in dieser Form behandelt wurden. Frau Rohr
war auch schon da, aber wir kommen einfach
nicht weiter bei den Vorgesprächen, die wir als
Stadträte, zum Teil auch jetzt die Verwaltung,
hier getroffen haben.
Ich denke, es ist wichtig, einen festen Ort zu haben. Alles andere bleiben - auch der Vorschlag
der CDU - nur temporäre Maßnahmen, nur
Hilfsmaßnahmen oder der Tropfen auf dem heißen Stein. Wir brauchen ein Sportmuseum, das
die Bestände in angemessener Größe repräsentieren kann; denn bekannt ist das Sportmuseum
als Archiv, als Quelle für viele andere Ausstellungen deutschlandweit.
Ich gebe auch zu, obwohl das mit keinem bisher
abgesprochen ist: Man muss sich wirklich überlegen, ob es im Stadtgeschichtlichen Museum
tatsächlich so gut aufgehoben ist - bisher war es
immer ein Stiefkind - oder ob wir es lieber ins
Sportamt geben sollten. Ich habe das weder mit
der einen Abgeordneten noch mit dem anderen
Abgeordneten diskutiert, aber das sind Gedanken, die mir immer wieder durch den Kopf gehen, weil wir noch nie zu Lösungen gekommen
sind.
Ich bitte Sie trotzdem, auch die CDU-Fraktion,
noch einmal zu überlegen, wenn wir gemeinsam
den Verwaltungsstandpunkt hier abstimmen, ob
wir nicht auch Ausstellungen sowohl im Rathaus
als auch 2018 - wie es angeboten ist - im Böttchergäßchen durchführen. Ich hoffe, dass dafür
Unterstützung da ist; denn der Antrag der CDU
hat nur die eine Seite, aber die langfristige Seite
fehlt. Wir müssen es wirklich langfristig denken,
aber wir müssen es nicht so denken, dass es
weiter zur unendlichen Geschichte wird.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt und
Frau Niermann. - Kann ich dann die Liste schließen?
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Frau Hollicks Rede gibt mir die Gelegenheit, es
kurz zu machen. Liebe CDU-Fraktion, wenn wir
bei der ganzen langen Geschichte zum Naturkundemuseum etwas gelernt haben sollten, dann
das, dass uns nur eine gemeinsame Initiative
hier voranbringt.
Ich dachte eigentlich, dass wir schon vor einem
halben oder Dreivierteljahr so weit gewesen sind,
uns das alle einzugestehen, als wir nämlich bei
RB Leipzig waren, uns das Trainingszentrum
angesehen haben und als Sportausschuss uns
zur Zukunft des Sportmuseums unterhalten haben. Da war eben klar: Im nächsten Doppelhaushalt müssen wir uns zusammensetzen und
einmal gemeinsam überlegen, ob es nicht einen
Weg gibt, der möglicherweise auch von der Priorität her umsetzbar wäre.
Dass von der Verwaltung dazu möglicherweise
auch in den nächsten Jahren nicht der große
Wurf zu erwarten ist, weil dort andere Baustellen
möglicherweise prioritär zu bearbeiten sind, das
ist uns, glaube ich, allen klar.
Deswegen: Ich bin vorhin angesprochen worden,
denn ich bin derjenige gewesen, der Ihnen Populismus vorgeworfen und gesagt hat: „Der Antrag
bringt uns dort keinen Schritt weiter“. Dazu stehe
ich. Der Antrag bringt uns auf dem Weg zum
Sportmuseum keinen Schritt weiter. Er spielt
stattdessen zwei Museen - wenn man es jetzt
einmal getrennt betrachtet - gegeneinander aus.
S e i t e | 24
Liebe Frau Dr. Jennicke! Sehr geehrte Kollegen
und Kolleginnen! Eigentlich wollte ich zu diesem
Thema gar nichts sagen. Ich habe mich jetzt
doch dazu entschlossen, weil ich doch über diese Äußerungen, insbesondere von der Fraktion
Die Grünen, aber auch von der Fraktion Die
LINKE, sehr enttäuscht bin.
Es geht hier um Leipzig, die eine Sportstadt ist,
und um eine Sammlung, die kaum noch jemand
kennt. Ich habe davon erfahren, kurz nachdem
ich in den Stadtrat gewählt wurde. Wir haben sie
uns auch angesehen. Es ist eine phantastische
Sammlung. Wenn Sie einmal schauen: Sie gerät
in Vergessenheit. Deswegen kann ich Ihre Auffassung, dass wir hier nur die Gesamtlösung haben müssen, überhaupt nicht teilen.
Wo ein Wille ist, meine sehr geehrten Kollegen
und Kolleginnen, da ist auch ein Weg, auch
wenn es ein Jahr oder anderthalb Jahre dauert.
Ich kann nicht verstehen, warum das nicht möglich sein soll.
Frau Hollick, wenn Sie meinen, das passt nicht
ins Stadtgeschichtliche Museum - wir reden hier
über einen Gebäudeteil, in dem durchaus auch
ganz andere Ausstellungen immer wieder stattfinden. Warum soll das, meine Damen und Herren, nicht gehen? Bringt uns das nicht auch einen Schritt weiter in die richtige Richtung, nämlich einen Schritt weiter zur ständigen Ausstellung?
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie sehr:
Überlegen Sie noch einmal! Vielleicht entschließen Sie sich doch noch, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Wir brauchen einen separaten Standort für das
Sportmuseum, einen dauerhaften Standort für
das Sportmuseum, wo sich das Sportmuseum in
angemessener Weise präsentieren kann. Insofern stehen wir hier voll hinter dem Verwaltungsstandpunkt und müssen gemeinsam an einer
Lösung arbeiten. Im Sportausschuss haben wir
uns letztens - zumindest nach meinem Verständnis - dazu verständigt, hier gemeinsam
auch eine Lösung mit dem Kulturausschuss zu
finden. Daran sollten wir arbeiten, statt uns hier
gegenseitig vorzuwerfen, dass wir nicht geschlossen hinter dem Sportmuseum stünden,
was meines Erachtens absolut nicht der Fall ist.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, ich denke, wir können zur Abstimmung
kommen. Wir haben einen Änderungsantrag der
AfD-Fraktion, den ich zunächst zur Abstimmung
stelle. Dann gibt es den Änderungsantrag in der
Fassung des Verwaltungsstandpunktes - durch
Frau Körner eben zu einem eigenen Antrag erhoben - und dann das Original.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann.
Wir kommen nun zum Verwaltungsstandpunkt,
durch Bündnis 90/Die Grünen zum Änderungsantrag erhoben. Wer dem zustimmt, den bitte ich
um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? Die Enthaltungen?
Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Herren Beigeordnete!
Zunächst zur AfD-Fraktion: Änderungsantrag
vom 16. September. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Dieser ist bei 4 Pro-Stimmen mit
großer Mehrheit abgelehnt.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Abstimmung: 1 Enthaltung, 21 Gegenstimmen.
Mit Mehrheit so beschlossen.
Damit entfällt die Abstimmung über das Original.
15.8
Erlebnispfade zum Waldumbau im
Leipziger Auwald einrichten (VI-A02906)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.8.1 dazu VSP (VI-A-02906-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Klares Vorvotum - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrter Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte
Gäste! Ich möchte es kurz machen: Dank an das
Forstamt, das mit dem Verwaltungsstandpunkt
schon die Umsetzung des Antrags in Angriff
nimmt. Wir hoffen, mit dem Auwald-Lehrpfad in
der Leipziger Bevölkerung ein größeres Verständnis für die Notwendigkeiten der Bewirtschaftung des Auwalds zukünftig zu erzeugen.
Unser Auwald in der jetzigen Form ist eben kein
Urwald.
Um die aktuelle Artenvielfalt zu schützen und zu
erhalten, bedarf es einer fachgerechten Bewirtschaftung. Dies zu erklären war Anliegen und
Ziel unseres Antrags. Bitte stimmen Sie ihm zu. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.
Meine Damen und Herren, gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist es einstimmig so beschlossen.
15.9
S e i t e | 25
ter! Liebe Gäste! Auch ich hätte nicht gedacht,
dass es sich bei den ersten beiden Anträgen des
Jugendparlaments um Papierkörbe dreht, aber
hier stehe ich jetzt. Daran können Sie aber auch
ablesen, dass die Situation diesbezüglich in
Leipzig immer noch problematisch ist. Das ist,
denke ich, allen Anwesenden klar. Diejenigen
von Ihnen, die im Süden wohnen, werden womöglich wissen, dass am Alexis-Schumann-Platz
die Situation besonders prekär ist.
Dieser Antrag ist entstanden, weil Jugendliche
auf uns zukamen und sich über die Müllsituation
am Alexis-Schumann-Platz bei uns beschwerten.
Seitdem der Antrag im Verfahren ist, bin ich persönlich unabhängig davon von zwei weiteren Jugendlichen angesprochen worden, ob wir denn
nicht einmal etwas gegen den Müll am AlexisSchumann-Platz machen können. Ich denke, allein das zeigt, dass dieser Antrag sehr wichtig
ist.
Es handelt sich dabei auch nicht nur um Jugendliche, die auf das Kant-Gymnasium gehen, sondern auch um Personen allen Alters und Jugendliche aus verschiedenen Bildungseinrichtungen.
Der Platz ist nun einmal einer der beliebtesten
öffentlichen Aufenthaltsorte im Leipziger Süden.
Deshalb ist unserer Ansicht nach der Verwaltungsstandpunkt unzureichend. Zudem gibt es
aus unserer Sicht auch keine andere Lösung
außer in ausreichender Anzahl festinstallierte
Papierkörbe.
Der Müllcontainer, der durch die Stadtverwaltung
bereits aufgestellt worden ist, bietet zwar Entlastung, ist aber keine Lösung. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich um einen großen Platz
handelt und dass die Menschen naturgemäß relativ lauffaul sind.
Der Platz muss flächendeckend mit Papierkörben ausgestattet werden, wenn wir wollen, dass
dieser Ort, der zentral an einer der beliebtesten
und bekanntesten Straßen Leipzigs liegt, auch
an einem heißen Sommertag sauber und ordentlich bleibt. Dass das erstrebenswert ist, darauf können wir uns hoffentlich hier alle einigen. Vielen Dank.
Papierkörbe für „Alexis-SchumannPlatz“ (VI-A-02954)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
15.9.1 dazu VSP (VI-A-02954-VSP-01)
Oberbürgermeister Jung: Frau Schenk, Herr
Volger und Herr Hobusch.
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Herr Rambow.
Rambow (Jugendparlament): Sehr geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeis-
Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Oberbürgermeister! Liebe Zuhörende und Livestream-Gäste!
Wir würden uns gern den Verwaltungsstandpunkt als Antrag zu eigen machen. Es ist einerseits sehr löblich, dass die Jugendlichen sich offensichtlich so sehr für die Sauberhaltung von
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Plätzen und Orten interessieren. Das hätte vielleicht auch nicht jeder erwartet - wir schon, wir
haben ein positives Bild vom Jugendparlament.
Trotzdem ist es so, dass wir den Verwaltungsstandpunkt sehr geistreich und zielführend finden, denn am Ende wird genau das vorgeschlagen, was ihr eigentlich wollt, denn es soll am Ende eine bedarfsgerechte Prüfung geben. Das ist
meiner Meinung nach sinnvoller, als einfach
pauschal Müllkörbe aufzustellen. Zudem ist uns
sehr wichtig zu betonen, dass die Schule bereits
eigene Schulabfallbehälter hat, die eigentlich
auch befüllt werden sollten.
Nun ist mir klar, dass die Lebensrealität oft darauf hinausläuft, dass man mit seinem wie auch
immer gearteten Pausensnack nach draußen
geht und dort den Müll produziert. Vielleicht wäre
hier auch das Anschaffen einer wiederverwendbaren Dose eine Möglichkeit. Ich bin immer sehr
für Müllvermeidung. Nichtsdestotrotz würde ich
um Zustimmung für den Verwaltungsstandpunkt
bitten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte
Gäste! Liebe SPD, ich bin schwer enttäuscht. Ich
werde das auch gleich ausführen.
Worüber reden wir hier? - Über Jugendliche, die
sich Gedanken machen über ihre Umgebung, die
Müll regelkonform entsorgen und nicht einfach
ins nächste Gebüsch werfen wollen. Ist das nicht
genau die Wunschvorstellung von anständigen
Jugendlichen, die gemeinhin existiert - vielleicht
auch für die eher konservative Klientel. Es geht
um ein, zwei oder drei Papierkörbe oder einen
Müllcontainer. Schön, dass die Stadtreinigung
jetzt auf der anderen Seite des Alexis-SchumanPlatzes einen Container platziert hat, aber glaubt
wirklich jemand, man würde eine vierspurige
Straße, wo auch noch die Straßenbahn zwischendrin quert, überqueren, um seinen Müll
wegzuwerfen? Ist es nicht möglich, dass auf einem Platz dieser Größe auf beiden Seiten Container existieren? - So ist der Verwaltungsstandpunkt eben auch nicht zielführend.
Ich bin schon etwas besorgt über den Umgang
der Verwaltung mit dem Jugendparlament. Der
Antrag des Jugendparlaments ist so klein, so logisch und so umsetzbar, trotzdem gibt es keinen
positiven Verwaltungsstandpunkt. Warum? Ist
das die Retourkutsche, weil die Verwaltung das
Jugendparlament in der jetzigen Form so nie
S e i t e | 26
gewollt hat, Herr Oberbürgermeister? - Einen
anderen Grund kann ich nicht erkennen, die Jugendlichen so vor den Kopf zu stoßen und so zu
frustrieren. Wenn der Stadtrat es wirklich ernst
meint mit dem berechtigten Anliegen des Jugendparlaments, kann man diesem Antrag nur
zustimmen.
Die Frage stellt sich doch: Wie sinnvoll muss
denn ein Antrag des Jugendparlaments noch
sein, um in diesem Stadtrat eine Mehrheit zu bekommen? - Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Stadtratskollegen! Im
Grunde ist alles schon gesagt, aber lassen Sie
mich trotzdem noch einmal ein bisschen Öl ins
Feuer gießen.
Da kommen junge Menschen, nutzen das Parlament, das sie haben, stellen einen vernünftigen
Antrag, und als Reaktion darauf wird oberlehrerhaft der Oberbürgermeister beauftragt, den erhobenen Zeigefinger vorzuzeigen und auf die
Schulleitung zuzugehen und die Nutzung der
schuleigenen Behälter zur Unterbringung der
Pausenabfälle als oberstes Gebot zu erklären.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich
wiederhole es noch einmal: oberlehrerhaft und
mit erhobenem Zeigefinger. Das ist nicht Dienstleistermentalität, die wir uns gegenüber dem
Bürger durch die Verwaltung wünschen und erwarten. Das Bild, das hierdurch entsteht, ist das
eines obrigkeitsstaatlichen Denkens. Das sollten
wir uns gerade in Leipzig im 21. Jahrhundert vielleicht noch einmal genau aufs Brot schmieren
und darüber nachdenken. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel, Herr
Schlegel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich wollte eigentlich nichts sagen, aber nach der Debatte. - Ich
glaube, meine Fraktion wird dem Antrag einfach
zustimmen. Er ist sachlich so sinnvoll und richtig.
Wenn man im Sommer über die Karl-LiebknechtStraße fährt, sieht man, dass der AlexisSchumann-Platz - es ist eben nicht der SchützPlatz - rege genutzt wird, und da muss Müll entsorgt werden. Punkt.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Wenn jetzt allerdings hier eine Linie aufgeht, die
in die Richtung geht, dass das Jugendparlament
bei Verwaltungsstandpunkten bevorteilt werden
soll, nur weil es das Jugendparlament ist - so
habe ich Redebeiträge vorher verstanden -, finde
ich das auch nicht gut. Genau wie wir kritische,
schwierige, doofe Verwaltungsstandpunkte bekommen, muss das auch das Jugendparlament
aushalten. Wir sind der Rat. Wir können über
den Antrag befinden und können uns auch den
Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen. Meine
Fraktion wird dem Antrag zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren Stadträte! Im Gegensatz zu einigen hier
im Saal hat sich offensichtlich das Jugendparlament tatsächlich mit der Örtlichkeit genau vertraut gemacht. Der Platz unmittelbar am KantGymnasium, wo auch auf Antrag aus dem Stadtrat dieser Platz hergerichtet worden ist und deshalb ein Stück der Scharnhorststraße entwidmet
worden ist und als Aufenthaltsplatz hergestellt
ist, ist der Heinrich-Schütz-Platz, der von der
Hardenbergstraße, Scharnhorststraße, Kochstraße und Karl-Liebknecht-Straße umsäumt
wird. Hier geht es um den gegenüberliegenden,
auf der Karl-Liebknecht-Straße ostwärts liegenden Platz, nämlich den Alexis-Schumann-Platz,
der umgrenzt wird von der Scharnhorststraße,
Hardenbergstraße, Karl-Liebknecht-Straße und
Andreasstraße. Der hat also nichts mit dem Platz
zu tun.
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte den Kollegen Rosenthal kurz um Stellungnahme, um vielleicht das eine oder andere noch einmal richtig
zu rücken.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich bin schon ein bisschen erstaunt, dass
man der Verwaltung jetzt unterstellt, wir würden
das Jugendparlament nicht ernst nehmen. Der
Verwaltungsstandpunkt, glaube ich, führt klar
aus, dass wir es ernst nehmen, indem wir nämlich sofort reagiert haben und einen Container
auf die Seite gestellt haben, wo wir das Problem
sehen, nämlich gegenüber der Schule. Eine VorOrt-Begehung hat ergeben, dass dort das größte
Müllproblem ist.
Darüber hinaus muss man einfach auch einmal
fair mit der Verwaltung sein: Wir haben hier ein
S e i t e | 27
Papierkorbkonzept gemeinsam verabschiedet.
Sie kennen die prekäre Situation zur Sauberkeit
und zu Papierkörben in unserer Stadt. Sie wissen, dass wir gemeinsam verabschiedet haben,
2.000 Papierkörbe in dieser Stadt abzubauen.
Da helfen uns drei Papierkörbe an einem bestimmten Platz nicht, da uns dieses Thema an
fast allen Stadtplätzen verfolgt. Wenn wir an der
Stelle ehrlich miteinander sind, dann müsste
man hier tatsächlich noch einmal neu über Sauberkeit und auch über das Papierkorbkonzept
diskutieren.
Das, was jetzt die Stadtreinigung als unser
Dienstleister macht, ist, eine Analyse vorzunehmen, wo tatsächlich Hotspots in unserer Stadt
sind und an welcher Stelle wir Papierkörbe wegnehmen und Papierkörbe aufbauen sollten, um
an bestimmten Schwerpunkten tatsächlich die
Sauberkeit in den Griff zu bekommen. Insofern
ist diese Debatte, die Sie heute hier führen, wenig hilfreich.
Ich sage aber trotzdem: Wir haben reagiert. Wir
haben einen Container aufgestellt. Insofern
nehmen wir natürlich an dieser Stelle die Jugendlichen und das Jugendparlament sehr ernst.
Eine andere Unterstellung lasse ich hier einfach
nicht durchgehen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Herr
Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Rosenthal, ich kann vieles von dem nachvollziehen, was Sie gesagt haben, dass man das
auch in der Stadt insgesamt als Problem betrachten muss und dass es nicht nur an diesem
einen Platz ein Problem ist. Wenn Sie aber Ihren
Verwaltungsstandpunkt im letzten Satz formulieren - das zitiere ich jetzt -: „Bestehen bleibt jedoch der Appell, Pausenabfälle in die Schulbehälter einzuwerfen“, dann zeigt das eben, dass
Sie die Jugendlichen nicht ernst nehmen, weil
das nämlich verdammt noch einmal heißt, dass
wir als Stadt der Auffassung sind: Die Menschen
sollen den Müll dort einwerfen, wo wir Papierkörbe stehen haben, und nicht die Papierkörbe
dorthin bringen, wo der Müll vorhanden ist. Das
ist das Oberlehrerhafte, und deswegen nehmen
Sie die jungen Menschen nicht ernst.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt abstimmen. Zunächst Frau Schenks
Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes als Änderungsantrag zum Beschlusspunkt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen.
Abstimmung: Das heißt im Ergebnis: 31 dafür
und 30 dagegen. Damit ist der Verwaltungsstandpunkt mehrheitlich so beschlossen.
15.10 Umsetzung Lärmaktionsplan (LAP)
und Luftreinhalteplan (LRP) Leipzig
durch Lkw-Durchfahrtsverbot (VI-A02981)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.10.1 dazu VSP (VI-A-02981-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wünschen Sie das Wort? - Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Gäste! Was möchte die Fraktion DIE
LINKE, wie viele andere Stadträte, von anderen
Fraktionen erreichen? - Nichts anderes, als dass
im Stadtgebiet der Stadt Leipzig nur solche Lkw
ab 3,5 Tonnen das Stadtgebiet befahren dürfen,
die im Stadtbereich einen Ziel- oder Quellpunkt
haben. Für alle anderen Lkw soll die Durchfahrt
gesperrt werden.
Eine rechtliche Grundlage gibt die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 Satz 1:
Die Straßenverkehrsbehörden können die
Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit
oder Ordnung des Verkehrs beschränken
oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Das gleiche Recht haben sie […] zum
Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und
Abgasen […].
In Sachsen gibt es aktuell bereits in mindestens
acht Städten und Kreisen solche Durchfahrtsverbote, wie aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf die Kleine Anfrage hervorgeht.
Leipzig, liebe Kolleginnen und Kollegen, war
aufgrund der vorhandenen verkehrlichen Situation genötigt, die Umweltzone einzurichten. Sehen
wir uns die Ergebnisse an, dann erkennen wir
zwar die Reduktion des Feinstaubes, aber auch
eine nicht befriedigende NOx-Situation. Letzteres
hat seine Ursache in der mit Hilfe organisierter
Kriminalität umgangenen Abgaswerte der Autoproduzenten - wohlgemerkt: auf Kosten der Gesundheit der Menschen in unserer Stadt wie
auch in vielen anderen Städten. Hier hätte man
mal ermitteln sollen und sich nicht mit solchen
Fragen beschäftigen, ob eine Rücknahmegarantie eine Versicherung ist, und dann 1.000 Arbeitsplätze auf das Spiel stellen.
S e i t e | 28
Der Feinstaub hat wesentliche Ursachen in Verwirbelungen, Abrieb und direkter Emission. Wesentlicher Verursacher sind die Großfahrzeuge selbstverständlich auch natürliche, nicht vermeidbare Emissionen.
Was den Lärm betrifft, ist die Sache noch einfacher. Hier lässt sich jedem Verkehrsteilnehmer,
jeder Baustelle und jedem Lebewesen genau
sein Anteil an der Gesundheitsgefährdung zuordnen. Oh Wunder, auch hier hat der LkwVerkehr einen erheblichen Anteil.
Nun, wie begegnen die Verantwortlichen der
Stadt unseren Vorschlägen, die nicht einmal die
unseren sind, sondern aus der Bürgerschaft heraus unüberhörbar sind? - Ich zitiere aus dem
Verwaltungsstandpunkt:
Mit der Fertigstellung des Autobahnringes
um Leipzig ist Durchgangsverkehr durch
Leipzig, speziell auch für Lkw, nicht mehr
notwendig. Bereits die Vorher-NachherBefragung an der Stadtgrenze Leipzig 2006
und
2007 ergab,
dass
der LkwDurchgangsverkehr durch Leipzig aufgrund
der Wirkung des Autobahnrings deutlich zurück gegangen ist und faktisch kaum noch
eine Rolle spielt.
Liebe Kollegen, denken Sie darüber einmal einen Moment nach. Der Autobahnring hat uns
den Durchgangsverkehr genommen, aber das
walte Hugo. Wahrscheinlich wären wir ohne den
Ring schon heute klinisch tot und nicht erst in
vier Jahren, wenn wirklich mehr als 700.000
Menschen in unserer Stadt leben und wir uns
weiter so in Wohlgefallen sonnen wie im Verwaltungsstandpunkt. Es wird völlig übersehen, dass
2005 die Mautgebühr eingeführt wurde und damit ein Anreiz geschaffen wurde, die Autobahn
zu verlassen.
Der technische Fortschritt hat durchaus auch
negative Seiten. Zum Beispiel kann man heutzutage durchaus seine Touren wirtschaftlich optimieren. Sie können mir glauben: Was machbar
ist, wird auch gemacht.
Nun haben wir in unserem Antrag München als
Vorbild für solch eine Lösung genommen, um
den Durchgangsverkehr zu stoppen. Hier haben
wir ein Muster, was machbar ist. Was macht die
Verwaltung? - Sie erklärt den Stadträten, die ja
so doof sind, dass München nicht Leipzig ist und
dort der Verkehr anders fließt und organisiert ist
als in Leipzig.
Eigentlich müsste man den Verwaltungsstandpunkt zurückweisen, aber, liebe Kolleginnen und
Kollegen, irgendwie muss den Mitarbeitern das
Gewissen geplagt haben, denn sie räumen ein,
dass sie gar nicht wissen, was sie schreiben. Ich
zitiere:
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Da die für die Bearbeitung der Prüfaufträge
des Lärmaktionsplans notwendige Stelle erst
ab dem 01.01.2016 besetzt werden konnte,
aber bei der Prioritätensetzung für die Ressourcenplanung auch das Thema Prüfung
der Anordnung von Tempo 30 vor Kitas und
Schulen zu berücksichtigen war, konnte die
Bearbeitung dieses Prüfauftrages seitens
des VTA erst für das 2. Halbjahr 2016 eingeordnet werden.
Nun will die Fraktion DIE LINKE nicht, dass wir
etwas verhindern, was es gegebenenfalls gar
nicht gibt. Wissend handeln war immer unsere
Prämisse. Aber, meine sehr verehrten Damen
und Herren, wenn die Zählung zu Ende ist, wollen wir schon, dass der Lkw-Verkehr für Durchgang gesperrt wird. Deshalb geben sie Ihre
Stimme unserem Antrag.
Ich will noch einmal darauf hinweisen: Wir haben
gebeten, dass das Datum auf den 30.06.2017
geändert wird. Ansonsten wollen wir nicht den
Verwaltungsstandpunkt abstimmen, sondern den
unsrigen. - Damit danke.
Oberbürgermeister
Jung:
Im
Antrag
30.06.2017 als Beschlussvorschlagsänderung.
Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das
Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? - Nun muss ich auszählen lassen.
Abstimmung: 24 dafür, 31 dagegen und 3 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
15.11 Umsetzung von Kunst am Bau bei
kommunalen Bauvorhaben und im öffentlichen Raum (VI-A-02989-NF-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.11.1 dazu VSP (-02989-NF-01-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wer wünscht das Wort? - Frau Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter
Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterin! Werte Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In Leipzig gibt es keine kommunale Richtlinie für Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und auch keine Strategie für
Kunst im öffentlichen Raum. Es existiert lediglich
die Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum, die allerdings keine wirkliche Entscheidungsgrundlage über Vorhaben in einem
gesamtstädtischen Kontext darstellt.
Es gibt in Leipzig auch ein SachverständigenForum für Kunst im öffentlichen Raum, das die
Stadt berät. Es beschäftigt sich laut neuer Satzung aber nicht mehr mit Kunst am Bau, da
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schlichtweg kaum noch Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben realisiert wird. Das letzte
wurde im Zuge der Sanierung des Ankers 2014
ausgeschrieben.
Dieser Kreis von ExpertInnen, dem ich seit geraumer Zeit als Vertreterin des Fachausschusses
Kultur angehöre, beklagt sich also nicht zu Unrecht, dass es nur reagieren und kaum agieren
kann. Auch Leipziger Künstler, Künstlerinnen
und Verbände beklagen seit Jahren, dass es
keine Richtlinie für Kunst am Bau in Leipzig und
nur sehr selten ein Budget gibt.
In Leipzig befinden sich viele neue Bauvorhaben
in Planung, darunter zahlreiche Schulen. Kunst
am Bau und im öffentlichen Raum würde die
Ausstrahlung dieser Bauvorhaben verstärken
und auch für regionale Künstler und Künstlerinnen ein Betätigungsfeld schaffen.
In Dresden gibt es bereits seit 1994 eine Richtlinie für Kunst am Bau im öffentlichen Raum, die
sich an der Bundesrichtlinie und der des Freistaates orientiert. Auf deren Grundlage wurden
2016 Wettbewerbe für drei Schulbauvorhaben in
Dresden durchgeführt. Worauf warten wir also
noch in Leipzig?
Der Freistaat Sachsen hat die Anwendung der
Bundesrichtlinie in seine Richtlinie für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben in Sachsen festgelegt. Darin steht:
Es gehört zu den Aufgaben des Freistaates,
die zeitgenössische bildende Kunst zu fördern. Daher werden bei Großen Baumaßnahmen in der Regel Leistungen an bildende Künstler vergeben.
Weiter ist dort zu lesen:
Die für Kunst am Bau verfügbaren Mittel
werden im Regelfall auf der Grundlage der
Bauwerkskosten ermittelt.
Der prozentuale Anteil von Mitteln für Kunst am
Bau beträgt zwischen 0,4 und 2 Prozent der
Bauwerkskosten.
Wir fordern heute in unserem Antrag noch keinen festgelegten Prozentsatz für Kunst am Bau
in Leipzig, aber wir fordern, dass in einem partizipativen Verfahren eine Richtlinie für Kunst am
Bau bei kommunalen Bauvorhaben erarbeitet
wird, die sich an Bundes- und Landesrichtlinien
orientiert. Zudem fordern wir eine Strategie für
Kunst im öffentlichen Raum, die den gesamtstädtischen Kontext betrachtet, um auf dieser
Grundlage auch bei Anfragen an das Sachverständigen-Forum besser entscheiden bzw. steuern zu können und als Kommune selbst tätig
werden zu können.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
S e i t e | 30
Ich bitte Sie deshalb inständig - auch im Namen
der Leipziger Künstler und Künstlerinnen -, unserem Antrag heute zuzustimmen. Sie würden uns
einen Meilenstein voranbringen und erweisen
der Kunst in Leipzig und den Künstlern einen
großen Dienst.
tagt sie ein bisschen zu wenig. Wir haben relativ
wenige Berichte im Kulturausschuss bekommen
in meiner Amtszeit. Aber im Prinzip ist schon etwas da. Auch die Verwaltung sagt: Kriterien wären gut, wenn sie entwickelt werden würden. Der
Zeitraum ist auch kein Problem mehr.
Der Verwaltungsstandpunkt dagegen ist unzureichend und deshalb abzulehnen, da dieser
nicht die Erarbeitung einer Richtlinie vorsieht,
sondern lediglich die eines Kriterienkatalogs.
Punkt 2, denke ich, ist noch so eine entscheidende Sache, dass die Kommune bekannt gibt,
was sie vorhat, und zwar, was eventuell auch eine Möglichkeit wäre, dass Kunst am Bau ausgeschrieben oder aufgerufen werden kann bis hin
zum Wettbewerb. Ich denke, so eine Verlässlichkeit wünschen sich die Künstler und auch die
Verbände dazu. So etwas können wir auch machen. Das ist nicht fern aller Welt. Wenn Sie sich
die Dresdner Richtlinie ansehen: Die ist machbar.
Da der Antrag nun nicht am Erarbeitungszeitraum scheitern sollte - es steht in Punkt 1 noch:
„bis zum 1. Quartal 2017“ -, würden wir das ändern auf: „Ende 2. Quartal“, damit es machbar
erscheint. Bitte stimmen Sie zu. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, bitte.
Stadtrat Albrecht (CDU): Meine Damen und
Herren! Für Kunst am Bau sind die Architekten
zuständig. Die machen Entwürfe. Darauf legen
wir großen Wert, und das ist in Ordnung so.
Wenn wir unsere Bauvorhaben weiter verteuern
wollen, dann sollten Sie dem Antrag zustimmen.
Wenn Sie das nicht wollen, wenn Sie sinnvoll mit
Steuergeldern umgehen wollen, dann lehnen Sie
- wie wir - diese Vorlage ab.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Antrag
zustimmen und freuen uns, dass das doch gar
nicht so ein Widerspruch ist. Ich war über die
Einbringung jetzt nicht ganz so begeistert, weil
wir im Ausschuss an sich festgestellt haben,
dass nicht so große Unterschiede sind. Aber
deshalb möchte ich einfach noch einmal darauf
hinweisen.
Ich möchte auch gleich ankündigen: getrennte
Abstimmung der beiden Punkte.
Welchen Mehrwert bringt der Antrag im Vergleich zum Verwaltungsstandpunkt? - Das ist,
wie schon gesagt, bei dem Punkt 1, dass es eine
Richtlinie gibt und nicht nur eine Durchführungsbestimmung. Hier möchte ich sagen: Es ist nicht
so, dass keine Strategie da ist. Ziehen Sie sich
diese Durchführungsbestimmung einmal aus
dem Internet - dort ist sie zu finden - heraus. Darin steht schon einiges. Zudem tagt die Kommission auch. Das ist also durchaus im Gange. Mir
Es entscheidet sich vor allen Dingen an den Prozenten, wo man wirklich diskutieren muss: Will
man wirklich wie Dresden mindestens 1 Prozent
schreiben, oder sagt man: Man geht in ganz andere Relationen hinein? - Wir haben dort keinen
Zwang. Wir sind nicht von den Prozenten gebunden an Bund und Land, darin 1 oder 2 Prozent vorzusehen. Das können wir frei entscheiden. Es gibt aber die Möglichkeit, dass man
weiß: Dort kommt dieser und jener Bau. Die
Kommune, die selbst Bauherr ist, gibt die Möglichkeit dort, dass sich Künstler Gedanken machen und etwas einreichen können.
Die Sache zum Thema Kunst im öffentlichen
Raum ist geregelt. Es ist nicht so, dass wir keine
Regelung haben. Dazu tagt auch die Kommission. Es wäre einfach nur wichtig, dass die Kriterien ein Stückchen deutlicher werden.
Deshalb können wir der Sache an sich zustimmen und hoffen, dass man damit - da es auch
keinen Protest von der Verwaltung im Ausschuss
gab - etwas sehr Griffiges hat.
Bitte getrennte Abstimmung der beiden Punkte
des Antrags. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Schenk noch.
Stadträtin Schenk (SPD): Der Applaus kam
jetzt zwar spät, aber ich kann Ihnen für meine
Fraktion schon einmal sagen, dass ich mich der
Rede anschließen kann.
Vielen Dank an die Fraktion DIE LINKE für den
sehr gelungenen Antrag. Wir halten das für eine
sehr sinnvolle und wirklich auch für die KünstlerInnen wertvolle Maßnahme.
Heute werden anscheinend gern Korrelationen
aufgebaut: Wenn man gegen Mülleimer und für
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
S e i t e | 31
Container ist, ist man auch gegen das Jugendparlament; wenn man für diesen Antrag ist, ist
man auch für das wahllose Geldausgeben. Es ist
ganz spannend heute - wie in der Logikvorlesung.
Es fragt Dr. Barthelmeß. Sind Sie da? - Herzlich
willkommen. Die Kollegin Dubrau ist erkrankt. In
Vertretung antwortet Kollege Albrecht.
Wir sind nun folglich fürs Geldausgeben und für
schöne Gebäude. Ich denke, die anderen Städte
können das auch. Normalerweise bin ich nicht
der Meinung, dass man es so machen sollte wie
in Dresden. Hier in diesem speziellen Fall - so
würde ich sagen - sollten wir es wagen. Wir haben viele regionale Künstlerinnen und Künstler
mit Strahlkraft, die die Gebäude verschönern
können. So eine schöne Stadt wie Leipzig kann
sich das auf jeden Fall leisten.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frage:
Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir
jetzt zur Abstimmung. Es steht der Beschlussvorschlag zur Abstimmung in beiden einzelnen
Punkten.
Zu Beschlusspunkt 1 des Antrags DIE LINKE bitte ich um Ihr Handzeichen mit der Änderung „2.
Quartal 2017“. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Bei 2 Enthaltungen und einigen
Gegenstimmen mit großer Mehrheit so beschlossen.
Beschlusspunkt 2: „bis zum 2. Quartal 2017 wird
geprüft, bei welchen kommunalen Bauvorhaben
realisiert werden kann“.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Wenige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
Vielen Dank.
Wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts 15.
Es folgt TOP 16 nach der Pause. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung für eine halbe Stunde. Um
17.30 Uhr geht es weiter.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Wir setzen die Ratsversammlung mit den Einwohneranfragen fort.
9
Einwohneranfragen
9.2 Bebauung des Leuschnerplatzes (VI-EF03240)
Einreicher: Dr.-Ing. habil. Hartmut Barthelmeß
Ist die geplante Bebauung des Leuschnerplatzes […] unter Mitnahme der Tradition
wirklich langfristig und nachhaltig an der gesamtstädtischen Entwicklung ausgerichtet
und im Einklang mit Zukunftsstadt 2030?
Dazu drei Unterfragen. Erstens:
Wurde kommunalpolitisch und nicht nur bautechnisch berücksichtigt, dass die Bebauung
des ambitioniert gelegenen Leuschnerplatzviertels keine übliche Lückenschließung
ist, sondern lang- und mittelfristig die Stadtentwicklung und die Außenwahrnehmung
von Leipzig positiv oder negativ beeinflussen wird?
Antwort: Den von Stadtrat am 16. Dezember
2015 beschlossenen Leitlinien für die zukünftige
Entwicklung des Wilhelm-Leuschner-Platzes
gingen umfangreiche, langandauernde und auch
mit diversen öffentlichen Veranstaltungen und
bürgerschaftlichen Diskussionen geführte Abwägungsprozesse voraus, in deren Ergebnis sich
der Stadtrat für diese Leitlinien entschieden hat.
Sie stellen nach Auffassung der Verwaltung eine
visionäre Zukunftsperspektive für das zukünftige
Quartier sicher.
Im Sinne der Leipzig-Charta für die Entwicklung
der europäischen Stadt sind mit diesen Leitlinien
durch den Stadtrat wichtige Eckpfeiler beschlossen worden. Dies sind zum Beispiel die angestrebte Nutzmischung, eine hohe urbane Dichte,
die Markthalle als besonderer Magnet und große
zusammenhängende Freiflächen, die bei unterschiedlicher Gestaltung einzelner Teilbereiche
eine weitere innerstädtische Bühne für die Stadtgesellschaft und ihre Gäste sein wird.
In diesem Sinne stellen die Leitlinien sowie das
den Leitlinien zugrunde gelegte Konzept der Architekten Wolf/Pelcák eine Zusammenführung
von Tradition und Vision sicher. Das soll anhand
einiger Punkte beleuchtet werden:
Der Stadtrat hat sowohl der konsequenten und
vollständigen Wiederherstellung des ehemaligen
Stadtgrundrisses eine Absage erteilt als auch
städtebaulichen Ansätzen, die insgesamt und
bewusst mit allen Traditionslinien brechen. In
diesem dritten und eigenständigen Weg liegt
nach unserer Auffassung eine besondere visionäre Kraft des städtebaulichen Konzeptes.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Mit den Leitlinien ist auch vorgegeben worden,
dass zur Gestaltung der späteren Einzelgebäude
sowie des großen Freiraums Wettbewerbe oder
andere Qualifizierungsverfahren durchzuführen
sind. Dadurch kann eine besondere und herausragende Gesamtgestaltung des Quartiers erreicht werden, die die Außenwahrnehmung positiv beeinflussen wird.
Anschließend ist zu betonen, dass ausdrücklich
begrüßt wird, dass sich die Bürgerschaft so umfassend und mit viel Engagement in den Diskussionsprozess zur Gestaltung des zukünftigen
Quartiers eingebracht hat und sicherlich auch
zukünftig einbringen wird. Unter anderem wird
der Stadtrat hierdurch in die Lage versetzt, zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Danke.
S e i t e | 32
Sichtbeziehung zwischen Stadtbibliothek und Innenstadt, in der Diskussion um das Freiheitsund Einheitsdenkmal, in der Bebauung um die
Markthalle oder um die Ansiedlung von neuen
wissenschaftlichen Instituten mit einem Wohnanteil.
Ich glaube, dass wir uns trefflich über Visionen
streiten können, aber angesichts des Prozesses,
wie es angelegt worden ist, glaube ich, dass wir
hier alle Chancen haben, auf der jetzt vorliegenden Basis eine hochwertige Entwicklung vorzunehmen.
Ich kann Sie nur bitten, sich dort einzubringen,
wo die weitere Diskussion stattfinden wird. Diese
wird stattfinden in unterschiedlichen Gremien
und Entwicklungsforen.
Herr Albrecht, möchten Sie dazu ergänzen?
Oberbürgermeister Jung: Soweit Herr Albrecht.
- Sie haben natürlich die Möglichkeit der Nachfrage. Ich bitte allerdings um Verständnis, dass
vielleicht nicht zu jeder Frage Herr Kollege Albrecht auskunftsfähig ist. Eventuell muss man
dann noch einmal nachsteuern.
Dr.-Ing. Barthelmeß (Einwohner): Sehr geehrte
Ratsversammlung! Ich habe in dem Beitrag eigentlich nichts Neues gehört. Meine Frage ging
in die Richtung: Was ist die Vision? Oder für diejenigen, die damit nichts anfangen können: Was
ist das Leitthema, was mit dem Leuschner-Platz
umgesetzt werden soll in der Stadtplanung?
Umfangreiche Diskussionen sind ja kein Ausdruck dafür, dass damit eine Qualität definiert
wird. Die Qualität ist: Welche Vision ist der
Grundgedanke für diese Planung?
Ich hatte in meiner Anfrage auch auf Leipzig
2030 verwiesen. Dort sind derartige Visionen
entwickelt worden. Mein Vorschlag wäre, dass
man ergänzend zu diesen Leitlinien - ich stelle
mich gar nicht gegen diese Leitlinien, sie sind
bautechnisch notwendig und für das handwerkliche Umsetzen sicher wichtig - klärt: Was ist diese Vision, die dem Ganzen zugrunde liegen sollte?
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, dass das
der falsche Ort ist, Herr Barthelmeß, das zu beantworten. Ich muss dem Kollegen Albrecht jetzt
einmal zur Seite springen. Ich glaube, dass diese
Diskussion, welche Vision für diesen Platz stadtentwicklungspolitisch die richtige ist, in der Tat in
unterschiedlichen Veranstaltungen dezidiert diskutiert worden ist und im Ergebnis von unzähligen Workshops gefunden worden ist in der
Bürgermeister Albrecht: Nein.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Herr
Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ist es
richtig, dass sich derzeit in der Stadtverwaltung
mit diesen Visionen beschäftigt wird und dort ein
Konzept erarbeitet wird, das Anfang nächsten
Jahres vorliegen wird? Gehe ich auch richtig in
der Annahme, dass sich nicht nur einzelne
Gruppen und nicht nur aus einer einseitigen
städtebaulichen oder architektonischen Sicht im
nächsten Jahr mit diesen Nutzungsansprüchen
beschäftigt wird, sondern dass dann auch wirklich die breite Bürgerschaft wieder mit einbezogen wird, dass es aber erst einmal eines fundierten Konzeptes bedarf?
Oberbürgermeister Jung: Sie gehen völlig richtig in der Annahme. Nur eines ist auch richtig,
Herr Schlegel: Die Qualität dieses Platzes wird
letztlich an der Architektur hängen. Das wird die
spannende Frage sein. Ob man dann einen großen umfassenden Beteiligungsprozess organisieren kann, das weiß ich nicht
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Dann muss ich
noch einmal nachfragen, weil es da immer auf
eine bestimmte Grundsatzdiskussion ankommt:
Teilen Sie die Auffassung, dass in einer bevölkerungsmäßig wachsenden Stadt ungehindert öffentlich nutzbare Freiräume umso wichtiger in ei-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
ner solchen Stadt sind, auch im Inneren der
Stadt?
Oberbürgermeister Jung: Ja, das teile ich von
ganzem Herzen. - Vielen Dank.
9.3 Felsenkeller-Gelände (VI-EF-03242)
Einreicher: David Terhart
Ebenfalls wird Kollege Albrecht antworten. - Herr
Terhart, sind Sie anwesend? - Herzlich willkommen.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Sehr geehrter Herr Terhart! Zu Frage 1:
Ja, die Baumfällungen geschahen auf korrekter
Grundlage. Es war keine individuelle Interessenbeförderung im Spiel. Für die Fällung der Bäume
wurde eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Grundlage für die Genehmigung war
ein Gutachten zum Zustand, dem Erhaltenswert
und der Verkehrssicherheit des Baumbestandes.
Gutachter war Herr Prof. Dr. Jesch, seines Zeichens öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertungs- und Entscheidungsfragen im Obstbau, in Baumschulen für
Gehölze, Schutz und Gestaltungsgrün, Gehölzwerteermittlung, Baumsanierung und Bewertung
der Verkehrssicherheit von Bäumen.
Dabei wurden alle Bäume auf dem gesamten
Grundstück untersucht. Die meisten Bäume weisen demnach Schäden auf. Einige Bäume zeigten besonders starke Schäden, andere haben
noch eine gewisse Lebensdauer.
Die Errichtung der Stellplätze hätte keine Baumfällungen erforderlich gemacht und wäre mit
leichten Veränderungen auch bei einem Erhalt
der Bäume möglich gewesen. Das Baumgutachten datiert vom 15.04.2013, während die Planung für den konkreten Umfang und die Lage
der Stellplätze erst von 2016 stammt.
Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt,
dass der größte Teil der Stellplätze bereits durch
die Veranstaltungsnutzung des Felsenkellers
bauordnungsrechtlich notwendig herzustellen ist,
ein Verzicht auf den Supermarkt somit kein Verzicht auf die Stellplätze bedeuten würde.
Zu Frage 2: Die Genehmigung baulicher Anlagen
richtet sich unter anderem nach dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht des Bundes und
des Freistaates Sachsen und nach kommunaler
Satzung, zum Beispiel Bebauungsplänen. Die
Frage wäre daher je nach konkretem Fall gegebenenfalls auch anders zu beantworten.
S e i t e | 33
Am konkreten Standort und für die konkrete Planung ist der erste Teil der Frage mit Nein zu beantworten. Der Stadtrat muss den Supermarkt
nicht genehmigen. Das bedeutet konkret: Für
den Supermarkt wurde ein Bauantrag eingereicht, der sich derzeit im Verfahren gemäß
sächsischer Bauordnung befindet.
Ein Baugenehmigungsverfahren ist ein laufendes
Geschäft der Verwaltung. Hier wird die Übereinstimmung des Vorhabens mit geltenden Rechtsvorschriften geprüft. In diesem Fall liegt das
Grundstück in einem sogenannten unbeplanten
Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Ein Vorhaben
ist in diesem Bereich planungsrechtlich zulässig,
wenn es sich unter anderem nach Art und Maß
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und
die Erschließung gesichert ist.
Daneben werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die bauordnungsrechtlichen
Vorschriften sowie weiteres Fachrecht - zum
Beispiel Denkmalrecht, Emissionsschutzrecht,
Umweltrecht - im notwendigen Umfang geprüft.
Stehen einem Vorhaben keine der zu prüfenden
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen, ist
durch die zuständige Behörde eine Baugenehmigung zu erteilen. Das heißt, es besteht dann
ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung.
Eine Beteiligung politischer Gremien ist im Baugenehmigungsverfahren gesetzlich nicht vorgesehen, das heißt auch nicht zulässig.
Ob das politische Gremium des Stadtrats den
Bau begründet verhindern kann, ist theoretisch
möglich, praktisch nach Auffassung der Verwaltung mindestens dringend nicht zu empfehlen.
So könnte der Stadtrat zwar eine Veränderung
des geltenden Planungsrechts nach § 34 BauGB
durch einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans erreichen, die Gemeinden sollen
jedoch nur Bebauungspläne aufstellen, sobald
und soweit es für die städtebauliche Entwicklung
und Ordnung erforderlich ist. Das heißt, die Begründung für die Aufstellungsnotwendigkeit eines
B-Plans muss ich städtebaulich herleiten. Städtebaulich sind allerdings bereits Vorgaben durch
den vom Stadtrat beschlossenen Stadtentwicklungsplan Zentren gegeben, nachdem die Fläche
des Vorhabens innerhalb des C-Zentrums Plagwitz liegt. Die festgelegten Zentren dienen ganz
explizit der gewünschten Konzentration des Einzelhandels auf diese Zentren, die integrierte, gut
erreichbare Lagen darstellen.
Ein B-Plan zur Unterbringung dieses noch dazu
flächenmäßig einem Nahversorger entsprechenden Einzelhandelsvorhabens würde daher
Zweck und Ziel des Stadtentwicklungsplanes
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Zentren widersprechen und könnte dadurch eine
Gefährdung seiner generellen Wirksamkeit darstellen.
Zu Frage 3: Eine Bürgerbeteiligung kann rechtlich kein Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens nach § 34 BauGB sein, da - wie dargestellt - hier ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung besteht, wenn die behördlich zu prüfenden Vorschriften einem Vorhaben nicht entgegenstehen. Das Ergebnis einer Bürgerbeteiligung dürfte somit keinen Eingang in die Baugenehmigungsentscheidung finden, womit das Ziel
einer Beteiligung verfehlt wäre.
S e i t e | 34
muss nicht unbedingt ein neuer Supermarkt entstehen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Terhart, das
können wir nur so zur Kenntnis nehmen, aber es
gilt das Eigentumsrecht in Deutschland. Es steht
Ihnen frei, sich zu organisieren, aber wir als
Stadt müssen rechtlich sauber mit Anträgen umgehen.
Frau Gabelmann hat noch eine Nachfrage.
Bei einem B-Planverfahren würden dagegen
auch die in diesem Verfahren vorgesehenen
Bürgerbeteiligungen durchzuführen sein. Dass
es für ein B-Planverfahren jedoch aus Verwaltungssicht keine städtebauliche Begründung gibt,
wurde gerade ausgeführt.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich wollte wissen,
ob die Information richtig ist, dass das Baumgutachten von einem Gebäudegutachter erstellt
wurde.
Zum Abschluss sei darauf hingewiesen, dass
sich bereits ein Antrag auf Einleitung eines BPlan-Verfahrens im Geschäftsgang des Stadtrates befindet. Im Zusammenhang mit diesem wird
die Verwaltung noch einmal ausführlich die planungsrechtlichen Themen darstellen.
Bürgermeister Albrecht: Nein, nein, das habe
ich ausführlich vorgetragen. Der Gutachter war
Herr Prof. Dr. Jesch. Ich könnte jetzt noch einmal
die 15 oder wie vielen speziellen fachlichen
Kompetenzen wiederholen, die der Gutachter
hat.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Albrecht. - Auch hier gibt es die Möglichkeit der
Nachfrage, sofern das heute in unserer Hand
liegt. - Herr Terhart, bitte schön.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Albrecht. - Wir schließen die Einwohnerfragen.
Ich rufe die Petitionen auf.
10
10.1
Terhart (Einwohner): Danke erst einmal für die
ausführliche Begründung. Für mich hat sich jetzt
erst einmal einiges geklärt, vor allem mit dem
Baumgutachten. Das ist aufgeklärt.
Das Ganze war 2013 auch schon einmal Thema.
Da ging es darum, ob der Supermarkt in das
Gebäude hineinkommt. Da gab es schon einige
Zeitungsartikel usw. Da hat Heinrich Neu, von
dem ich nicht weiß, wer das ist - damals wohl
Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt -, gesagt,
die Frage, ob solch eine Nutzung richtig sei, wolle er gern politisch beantwortet wissen. So kann
man ihn zitieren.
Verschiedene Stellen - zum Beispiel verschiedene Akteure im Westen, die Schaubühne - wollten
das Ganze auch unter Beteiligung der Bürger
klären, weil gerade dieser Standort, der Felsenkeller, nicht irgendeine grüne Wiese ist, wohin
man einen Supermarkt bauen kann.
Ich finde es nicht in Ordnung, wie das jetzt läuft.
Es mag sein, dass es aus Verwaltungsgründen
oder auf irgendwelchen Vorschriften alles rechtlich den richtigen Weg geht, aber an dieser Stelle
Petitionen
Fußgängerüberweg mit Ampelanlage
für
die
Kreuzung
Virchowstraße/Viertelsweg in 04157 Leipzig (VI-P02873-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
10.1.1 dazu VSP (VI-P-02873-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Es wurden mir heute zur Information des Stadtrates noch einmal Unterschriftslisten für diese
Petition übergeben: 1.400 Unterschriften.
Die Sachverhaltsdarstellung und die Unterschriften entnehmen Sie bitte der Vorlage. Wird das
Wort gewünscht? - Herr Riedel und dann Herr
Müller.
Stadtrat Riedel (CDU): Ist es möglich, dazu eine
Protokollnotiz zu machen, und zwar aus folgendem Grund: In der zu beschließenden Petition
steht „Haltestelle im Jahr 2017“. In einem
Schreiben an das Seniorenbüro Nord steht drin:
„Juni 2017“. Das bringt natürlich 1.426 Bürger
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
zum Zweifeln. Die sagen jetzt schon bloß noch:
„2017 - dann wird es gar nichts“.
Das zweite Problem ist zu der Ampel. Ich weiß
nicht, aber im Rathaus sagt man: Die Verrohrung
für eine Ampelanlage ist bei der Errichtung der
Haltestelle vorgesehen. Dann hätten wir gern die
Aktennotiz, dass zum Zeitpunkt der Errichtung weil sich das Gebiet dort weiterentwickelt, da
entsteht ein großer Wohnkomplex und, und, und
- auch geprüft wird, ob man die Ampel dann
braucht und nutzt.
Wenn ich heute sage: „Wir brauchen die jetzt
nicht; durch die Entwicklung mit der Haltestelle
entsteht eine andere Situation“, wofür baut man
die Verrohrung hinein? - Doch sicherlich, um zu
prüfen. Dann können wir diesen 1.426 Leuten
wenigstens die Hoffnung geben, dass wir uns
ernsthaft damit beschäftigen. Wir machen unser
Stimmverhalten von dieser Protokollnotiz abhängig.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller noch,
dann kann gegebenenfalls Herr Jana mir zur Seite springen.
Stadtrat Müller (SPD): Einige Ausführungen von
mir: Ich bin seit einiger Zeit mit dem Problem
sehr vertraut - auch in Abstimmung mit dem Seniorenbüro Nord, des GeyserHauses. Dort sitzen
sehr viele Senioren, die das GeyserHaus aufsuchen und die natürlich gern die Haltestelle hätten, zumal die Entfernung zwischen den beiden
anderen Haltestellen - Gottschallstraße und
Endhaltestelle - immerhin 750 Meter beträgt.
Jetzt das Gleiche, was Herr Riedel schon erwähnte: Dort ist ein großes Wohngebiet. Was ich
noch hinzufügen möchte: Oberhalb des GeyserHauses befindet sich eine Schwimmhalle, und in
der Oldenburger Straße oder Oldenburger Weg
ist eine Grundschule, und die Schüler gehen logischerweise über den Viertelsweg zu dieser
Schwimmhalle zum Schwimmen. Für mich ist,
wie gesagt, diese Petition insofern schon im positiven Sinne gelaufen - in Anführungsstrichen -,
indem auf die Einwirkungen von parkenden Lkw
Einfluss genommen werden soll, denn die versperren oftmals die Sicht, das scheint wirklich
nachgelassen zu haben.
Aus meiner Sicht ist die Petition wirklich dringend
notwendig. Sie nennt sich „Alternativvorschlag“,
ich hätte mir gewünscht, sie hieße „Zustimmung
mit Ergänzung“, weil sie wirklich eine wichtige
Petition für die Schüler, für die Bewohner des
Wohngebietes und für die Senioren dieser Gegend ist.
S e i t e | 35
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Müller. Ich habe Herrn Jana zu mir gebeten, aber vielleicht zunächst noch Sie, Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Gestatten Sie mir, meine
Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, einige Anregungen oder meine Meinung, da ich selbst in diesem
Gebiet wohne und täglich an dieser Kreuzung
vorbeifahre.
Seit Jahren ist die angespannte Verkehrslage im
Kreuzungsbereich Virchowstraße/Baaderstraße
der Stadtverwaltung bekannt. Unzählige Verkehrsunfälle haben sich dort in der Vergangenheit ereignet. Ob Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer oder Straßenbahnverkehr - für alle Verkehrsteilnehmer ist die Querung dieser Kreuzung
vor allem durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen mittlerweile lebensgefährlich geworden.
Wer in diesem Bereich wohnt, weiß, wovon ich
rede.
Besonders gefährdet sind dabei Kinder, Senioren und Behinderte. Für einen Rollstuhlfahrer ist
es nahezu unmöglich, die Virchowstraße vom
Viertelsweg aus in Richtung Baaderstraße zu
queren, ohne dass er sich dabei in Lebensgefahr
begibt.
Aus meiner Sicht ist der Standpunkt des Petitionsausschusses dann auch nicht ausreichend,
dass da nur Lkw nicht abgestellt werden dürfen.
Hier muss schnellstmöglich und nicht erst ab
dem Jahr 2020 seitens der Stadtverwaltung meiner Meinung nach Abhilfe geschaffen werden.
Das Ziel sollte sein, noch im Jahr 2017 eine Ampelanlage und spätestens im Jahr 2018 eine zusätzliche Straßenbahnhaltestelle zur besseren
Verkehrsanbindung der Anwohner zu errichten.
Insofern werden wir der Petitionsinitiative der
Anwohner, die reichhaltige Unterstützung bei
den Gohlisern gefunden hat, als AfD-Fraktion unterstützen. - Ich danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Weiter keine Wortmeldung mehr? - Ich bitte jetzt noch einmal
Herrn Jana, der Verkehrs- und TiefbauAmtsleiter, sich bezüglich der Protokollnotiz definitiv zu äußern. Dann können wir, denke ich, zur
Abstimmung kommen.
Jana (Verkehrs- und Tiefbauamt): Sehr geehrter
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich denke, mit der Herstellung der Haltestelle durch die LVB im nächsten Jahr - so ist es
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
von der LVB angekündigt worden als Maßnahme
der LVB - verbessert sich die Querungssituation
deutlich.
Von städtischer Seite werden wir die Vorkehrung
treffen, eine Lichtsignalanlage nachrüsten zu
können, sprich die Lehrverrohrung mit einbauen.
Sollte sich im nächsten Jahr beim Bau der Haltestelle zeigen, dass der Bedarf schon 2017 besteht, dort eine Lichtsignalanlage zu errichten,
werden wir versuchen, das in die Maßnahme mit
einzuordnen, das also ganz konkret mit vorzusehen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Jana. - Das nehmen wir so zu Protokoll.
Dann stelle ich jetzt den Beschlussvorschlag des
Petitionsausschusses zur Abstimmung. Wer
stimmt diesem Beschlussvorschlag zu? - Gegenprobe? - Enthaltungen?
Abstimmung: Bei 4 Gegenstimmen, ohne Enthaltung mit großer Mehrheit so beschlossen.
Ich hoffe, wir kommen einen entscheidenden
Schritt vorwärts in 2017. - Danke.
10.2
Tempo 20 an Schulen, Alters- und
Pflegeheimen sowie Schrittgeschwindigkeit an Kindertageseinrichtungen
(VI-P-03089-DS-02)
S e i t e | 36
Brücke. Dazu werden verschiedene Varianten
als Brücken-, Tunnel- oder Troglösungen untersucht. Der Stadt Leipzig wurden die Varianten,
die untersucht werden, bisher nicht zur Stellungnahme übergeben.
Zu Frage 2: Der aktuelle Bauzustand der Brücke
wird von der Stadtverwaltung beim Landesamt
erfragt. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie
schriftlich nachgereicht. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?
- Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister,
das wundert mich jetzt etwas, weil diese Brücke
betrifft auch die Randgemeinde Markkleeberg.
Dort finden Informationsveranstaltungen statt,
dort spricht man über eine Wasserschlange,
wenn ich das richtig im Kopf habe. Der Oberbürgermeister berichtet dort über die möglichen Varianten, das LASuV informiert. Wieso weiß die
Stadt Leipzig, speziell unser Stadtplanungsamt,
darüber nichts? Das wundert mich sehr. Dazu
hätte ich gern eine Auskunft. Die können Sie mir
nicht geben, Herr Albrecht, das ist mir klar. Aber
wenn es dort gesagt wird, wieso wissen wir hier
nichts?
Einreicher: Petitionsausschuss
10.2.1 dazu VSP (VI-P-03089-VSP-01)
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Ich wäre froh, wir
hätten schon Tempo 30. Zwischenbemerkung.
Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten, wer
dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist es einstimmig so beschlossen.
16
Anfragen an den Oberbürgermeister
16.1 Status Ersatzbau Brücke B 2 über den
Agra-Park (VI-F-03257)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich bitte Kollegen Albrecht in Vertretung von
Frau Dubrau um Antwort.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Zu Frage 1: Aufgrund des schlechten
Bauzustandes plant das Landesamt für Straßenbau und Verkehr den Ersatzneubau der Agra-
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir dürfen hier nur Fragen stellen. Kann es sein, dass
die Trasse der B2 auf dem ganzen Abschnitt und
im Bereich unmittelbar der Brücke städtisches
Areal ist, dass demzufolge dort die Stadt für die
Stadtplanung zuständig ist, und unmittelbar dort,
wo das südliche Brückenwiderlager beginnt, die
Ortslage Markkleeberg beginnt? Meines Erachtens ist das dort auch ausgeschildert. Ab da
kann Markkleeberg bestimmen.
Dann ist die Frage weiter: Ist es so, da es auch
auf städtischer Flur liegt, dass sich möglicherweise die Stadt Leipzig - egal, wie eine Verkehrslösung dort dann aussieht - finanziell daran
zu beteiligen hätte?
Bürgermeister Albrecht: Ich denke, das muss
geprüft werden. Träger der Baulast ist in dem
speziellen Fall der Freistaat Sachsen.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Das hat nichts
damit zu tun. Es geht immer darum, wo zum Beispiel die erste Ampel oder das Ortsschild ist.
Diese Punkte sind zu beachten.
Bürgermeister Albrecht: Klar.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Wir haben auch
schon an Bundesstraßen und Landesstraßen im
Stadtgebiet mitbezahlt, wie das beispielsweise
auch beim Verkehrskreuzungsgesetz ist, was Eisenbahntrassen betrifft.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, das sollte
im Fachausschuss noch einmal nachgesteuert
werden. Herr Schlegel, es könnte etwas Wahres
daran sein. - Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Ich muss sagen, dass
mich die Antwort auch wundert - jetzt sind Sie
nur in Vertretung da -, da wir hier über eine ganz
wichtige Hauptschlagader von Leipzig sprechen.
Wir wissen alle, dass die Brücke das Zeitliche
eigentlich schon gesegnet hat. Wir reden jetzt
davon, dass das Planungsamt noch nicht involviert ist, dort irgendetwas als Lösung zu tun. Das
kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre eine Katastrophe.
Oberbürgermeister Jung: Gemach. Selbstverständlich ist die Stadt Leipzig auch involviert in
den gesamten Prozess.
Herr Jana, vielleicht können Sie kurz vorm Mikrofon vorn Stellung beziehen.
Jana (Verkehrs- und Tiefbauamt): Ja, sehr gern.
- Selbstverständlich sind wir in den Prozess so
weit involviert, dass wir mit dem Landesamt für
Straßenbau und Verkehr/Niederlassung Leipzig
Abstimmungen darüber führen, welche Varianten
untersucht werden. Es handelt sich bei der Brücke oder bei dem geplanten Bau durch das Landesamt für die Brücke um einen Ersatzneubau,
der an sich ohne Baurechtschaffung hergestellt
werden könnte als Brücke. Auf Drängen der
Städte Leipzig und Markkleeberg werden dort
drei genannten Varianten untersucht.
Das Planverfahren läuft zurzeit. Es sind auf informeller Ebene auch schon Planunterlagen angesehen worden. Allerdings wird derzeit ganz
klar vom Landesamt kommuniziert, dass die
S e i t e | 37
Planunterlagen nicht zur Abstimmung an die
Stadt gegeben werden, solange sie innerhalb
des Freistaates noch nicht abgestimmt sind.
Das Zweite ist die Frage des konkreten Bauzustandes. Die Bauzustandsnote und die aktuelle
Bewertung haben wir beim Landesamt abgefragt; das liegt noch nicht vor. Wir wissen allerdings aus den verkehrsrechtlichen Belangen
heraus, dass das Brückenbauwerk derzeit noch
hält und auch noch gefahrlos benutzt werden
kann mit den aktuellen Einschränkungen.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Jana. Ich denke, wir werden den Ausschuss auf dem
Laufenden halten, Herr Haas. - Gibt es weitere
Nachfragen? - Nein.
16.2 Kinder- und Familienzentren in Leipzig
(VI-F-03259)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Die Fraktion DIE LINKE fragt und Kollege Fabian
antwortet.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zu Frage 1: 14 Kindertageseinrichtungen werden als Kinder- und Familienzentrum betrieben. Davon befinden sich elf in
freier Trägerschaft und drei in kommunaler Trägerschaft. Die 14 Einrichtungen befinden sich in
sozialen Schwerpunktgebieten.
Zu Frage 2: Im Auftrag der Stadt Leipzig, Amt für
Jugend, Familie und Bildung, wurde vom Felsenweg-Institut der Karl-Kübel-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin
eine Wirksamkeitsuntersuchung durchgeführt.
Die Untersuchung hat positive Wirkungen in verschiedenen Bereichen gezeigt. Hierzu liegt ein
entsprechender umfangreicher Bericht vor, der
auch eingesehen werden kann.
Zu Frage 3: Das Amt für Jugend, Familie und
Bildung arbeitet mit zwölf Sprach- und Kulturmittlerinnen. Der Einsatz der Sprach- und Kulturmittlerinnen erfolgt nach Bedarf in allen Kindertageseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft im Rahmen vorhandener Ressourcen.
Die Koordinierung erfolgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Durch den Einsatz der Sprach- und Kulturmittlerinnen wird die sprachliche Verständigung zwischen dem pädagogischen Fachpersonal und
den Kindern und ihren Familien mit Migrationshintergrund und die Begleitung und Integration
der Kinder und ihrer Familien in den Kita-Alltag
gefördert.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Die Begleitung der Kinder und die Begleitung der
pädagogischen Fachkräfte durch die Sprachund Kulturmittlerinnen ermöglicht ein kindzentriertes und inklusives, integratives pädagogisches Arbeiten. Die integrationsfördernde und
unterstützende Wirkung des Einsatzes von
Sprach- und Kulturmittlerinnen zeigt sich insbesondere bei der Bildung und Gestaltung von Erziehungspartnerschaften zwischen Kita bzw.
dem pädagogischen Personal der Kita und Eltern
mit Migrationshintergrund. So wird die Unterstützung bei der Kommunikation und vor dem wechselseitig nicht vertrauten kulturellen Hintergrund
als Erleichterung und Unterstützung der Zusammenarbeit von beiden Seiten erlebt.
Zu Frage 3: Eine Bilanzierung der Entwicklung
der Leipziger Kinder- und Familienzentren findet
im Rahmen des Gütesiegelverfahrens für jede
KiFaZ-Einrichtung alle drei Jahre statt. Darüber
hinaus bilanzieren alle Leipziger Kinder- und
Familienzentren einmal jährlich ihre geleistete
Arbeit gegenüber dem Amt für Jugend, Familie
und Bildung.
Zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung der Leipziger Kinder- und Familienzentren
wurde ein Steuerungskonzept erstellt, um einen
verbindlichen Orientierungsrahmen für die Arbeit
zu schaffen. Hierin wird dargelegt, was unter einem Kinder- und Familienzentrum zu verstehen
ist und was mit den Einrichtungen bewirkt werden soll. Das verpflichtende Leistungsspektrum
zur Erlangung des Gütesiegels wird festgelegt
und die zur Verfügung gestellten Ressourcen
benannt.
Zu Frage 4: Die Finanzierung der KiFaZEinrichtungen erfolgt ausschließlich innerhalb
des Budgets zur Qualitätssicherung Kita. Die Finanzierung der KiFaZ-Einrichtungen ist folglich
im Rahmen der jährlichen bzw. zweijährigen
Haushaltspläne gesichert.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
- Gibt es Nachfragen? - Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Vielen Dank für
die Ausführungen. Die kleine Frage: Wo kann
man den Bericht nachsehen? Im Amt bei Ihnen?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, klar.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Die zweite Frage:
Das sind gute Einrichtungen. Die haben sich gut
entwickelt und etabliert. Ist denn geplant, weitere
Kita zu KiFaZ umzuwandeln?
S e i t e | 38
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die Einrichtungen haben sich bewährt, das Konzept hat
sich bewährt. Geplant sind derzeit keine weiteren.
Oberbürgermeister Jung: Danke.
16.3 „Kooperative Baulandentwicklung“ im
Einzelfall (VI-F-03188)
Einreicher: SPD-Fraktion
Ebenfalls ist Kollege Albrecht in der Bütt.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Zu Frage 1: Ja, solange die Richtlinie
nicht vorliegt, soll eine solche Herangehensweise als Einzelfallbetrachtung bei den großen Entwicklungsprojekten praktiziert werden. Im Sinne
der kooperativen Baulandentwicklung soll im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens in den großen Entwicklungsgebieten mit den Investoren die
Übernahme von Kosten für soziale Infrastruktur
und die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau, soweit dafür Fördermöglichkeiten bestehen, verhandelt werden. Dabei geht es um die
Finanzierung der aus dem neuen Wohnund/oder Mischgebiet entstehenden Bedarfen an
Kita und Grundschulplätzen sowie um die Errichtung von geförderten Gebäuden mit Belegungsbindung.
Mit fortschreitendem Bebauungsplanverfahren
soll der hier notwendige städtebauliche Vertrag
mit dem Investor schrittweise konkretisiert und
auf die planerischen Inhalte abgestimmt werden.
Zu Frage 2: Eine wie oben beschriebene kooperative Baulandentwicklung im Einzelfall wird nach
Einschätzung der Verwaltung nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens und einer schnellen Realisierung des entsprechenden Projektes
führen. Dies liegt daran, dass Verhandlungen im
Einzelfall nicht nur auf ein allgemein gültiges und
kommuniziertes Regelwerk aufbauen.
Mit dem Grundgerüst einer Richtlinie zur kooperativen Baulandentwicklung wissen Investoren
und Verwaltungen, unter welchen Bedingungen
das angestrebte Verfahren realisiert werden
kann. Es herrscht Klarheit, Transparenz, und es
wird nachvollziehbar, welche Leistungen der Investor im Rahmen seines Vorhabens zu leisten
hat, um Baurecht zu erzielen.
Es muss nicht bei jedem Vorhaben aufs Neue
verhandelt und ausgelotet werden, in welchem
Maße der Investor bereit ist, soziale Kosten zu
übernehmen und geförderte Wohnungsbauantei-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
le zu errichten, sondern alle Vorhaben unterliegen einer prinzipiellen Gleichbehandlung. Dies
ist gerechter für alle Bauwilligen, kann doch der
zukünftige Bauherr auch die von ihm abverlangten Leistungen anhand der Richtlinie prüfen.
Auch erleichtert es die Arbeit der Verwaltung. Eine solche transparente Gleichbehandlung ist mit
einer Einzelfallbetrachtung nicht zu erzielen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?
- Das ist nicht der Fall.
16.4 Quo Vadis Kino der Jugend? (VI-F03201)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ebenfalls Kollege Albrecht.
Bürgermeister Albrecht: Die Frage hat fünf Teile. Ich fange bewusst mit dem fünften an: Wann
wird dem Stadtrat usw.
Der Verwaltungsstandpunkt Notsicherung der
Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, Kino der Jugend, wurde in der Dienstberatung bestätigt und
geht nunmehr ins Verfahren. Der Verwaltungsstandpunkt wird Ihnen somit Ende dieser Woche
zugehen.
Einige Anmerkungen zum Arbeitsstand: Die Sofortmaßnahmen wurden im September beauftragt. Das zugemauerte Hauptportal entlang der
Eisenbahnstraße wird geöffnet und der dahinter
liegende Müll und Bauschutt geräumt. Damit wird
die Zugänglichkeit des Gebäudes geschaffen.
Um die ungehinderte Zugänglichkeit zur Liegenschaft zu erreichen, werden ebenfalls die zugemauerten Zufahrten rechts wie links des Kinogebäudes geöffnet.
Im vierten Quartal sind weitere Maßnahmen vorgesehen: Sicherung des Dachs mittels wetterfester Folie. Dazu wird eine beschränkte Ausschreibung vorbereitet. Das Planungsbüro wurde mit
der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragt.
Weiterhin: Beräumung des Gebäudes, Rückbau
der einsturzgefährdeten Unterhangdecke und Sicherung der Kellerdecke. Auch hier ist die öffentliche Ausschreibung in Vorbereitung und ein
Planungsbüro mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragt.
S e i t e | 39
ckenkonstruktionen sind stark geschädigt
und in Teilbereichen eingestürzt. Ein gefahrloses Betreten des Gebäudes ist derzeit
nicht möglich.
Zur Frage: Wie hoch beziffert die Verwaltung die
Kosten? - Der Investitionsumfang für die nötigsten Gebäudesicherungen und gleichzeitig zur
Herstellung der Begehbarkeit des Gebäudes sowie das Aufbringen eines Notdaches mittels wetterfester Folie wird mit rund 70.000 Euro netto
beziffert. Zur Finanzierung werden die Mittel aus
der Arbeitsgruppe verwahrloste Immobilien eingesetzt. Mit der Ausführung der Arbeiten soll der
weitere Verfall eingedämmt werden.
Zu Frage 4: Da die Finanzierung der umfassenden Sanierungsmaßnahmen nicht gesichert ist,
wird seitens der Verwaltung nach Ausführung
der beschriebenen Sicherungsarbeiten ein zeitnaher Verkauf des Objektes im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung mit Konzept angestrebt. Dazu sind unter Einbeziehung der betroffenen Fachämter, der Dezernate 4 und 6 die
Zielstellungen zu erarbeiten. Eine Ausschreibung
zur Bestellung eines Erbbaurechts wird geprüft.
Soweit die Antwort.
Oberbürgermeister Jung: Frage 5 war beantwortet?
Bürgermeister Albrecht: Ja.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?
- Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Erst einmal vielen Dank, Herr Albrecht, für die
Beantwortung der Anfrage. - Ich gehe davon
aus, dass, wenn die Vorlage jetzt auch in den
Stadtrat kommt, ein Beschluss gefasst wird in
der nächsten Sitzung im Oktober. Wir haben einen Antrag von uns Grünen im Verfahren.
Bürgermeister Albrecht: Ja, ja, genau.
Zu Frage 1: Ja, es wurde ein Gutachten erstellt.
Ich zitiere:
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Der
Verwaltungsstandpunkt kommt jetzt.
Das Gebäude befindet sich insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand. Die
Dachhaut sowie Teile des Dachstuhls sind
sanierungsbedürftig. Die Wand- und De-
Bürgermeister Albrecht: Auf den habe ich mich
bezogen.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Das heißt, im Oktober werden wir darüber auch
entscheiden - davon gehe ich aus.
Punkt 2: Bei der Frage 4 - Prüfung Konzeptvergabe: Was muss da jetzt noch geprüft werden, und welche Probleme sehen Sie, um da
eben noch weiter prüfen zu müssen?
Bürgermeister Albrecht: Die notwendigen Gesichtspunkte sind erstens die Substanz des Gebäudes: Wie weit muss das Konzept den Denkmalschutzgedanken aufnehmen, sozusagen die
Ableitung von der baulichen Hülle. Zweitens: Wie
kann aufgrund der Lage des Gebäudes beispielsweise ein kulturelles Konzept oder ein
Konzept, das in eine andere Richtung geht, tatsächlich vor Ort in dem Gebäude umgesetzt
werden? - Deshalb auch die relativ breite Abstimmung mit den beiden anderen Dezernaten.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Wenn es dann um Veräußerung, Verkauf oder
Konzeptvorlage geht, wird es noch einmal eine
eigene Vorlage dazu geben. Sehe ich das richtig?
Bürgermeister Albrecht: Das sehen Sie richtig.
Selbstverständlich gibt es unabhängig davon,
dass es eine Konzeptvorgabe wird, eine ganz
normale Vorlage, die im Grundstücksverkehrsausschuss vorgestellt werden muss.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Albrecht.
16.5 Verantwortlichkeit für die kurzfristige
Untersagung der Teilnahme von Parteien am Schönauer Parkfest 2016 seitens
der Stadtverwaltung und die Aufhebung
dieses Verbots noch am gleichen Tag
(VI-F-03195)
S e i t e | 40
Schönauer Parkfests zuständige Mitarbeiter des
Kulturamts seine Vorgesetzte, die Amtsleiterin,
dass in sozialen Netzwerken Informationen kursieren, die befürchten lassen, dass angemeldete
Informationsstände von politischen Parteien auf
dem Schönauer Parkfest gestört werden. Die Information wurde an die Leiterin des Kulturamtes
weitergegeben. Ungünstigerweise befand sich
diese, während sie diese Information entgegennahm, in einer Beratung und schrieb aus dieser
Beratung eine E-Mail an den Mitarbeiter vor Ort
mit dem Inhalt, dass die Anmelder darauf aufmerksam gemacht werden sollten, ihre Stände
außerhalb des Veranstaltungsareals des Kulturamtes aufzustellen. Dabei ging die Amtsleiterin
fälschlicherweise davon aus, dass es in diesem
Jahr generell keine Stände von politischen Parteien auf dem Schönauer Parkfest gebe werde.
Der Mitarbeiter vor Ort informierte gegen 15.30
Uhr die Anmelder entsprechend.
Eine direkte Kommunikation mit der Kulturamtsleiterin dazu war nicht möglich, da sich diese ab
15 Uhr in der Sitzung des Fachausschusses Kultur befand. Erst nach der Sitzung des Fachausschusses Kultur konnte von ihr die Information
entgegengenommen werden, dass den Anmeldern Stände zugewiesen worden waren, sodass
sie den Vorgang wieder rückgängig machte.
Der Mitarbeiter vor Ort befand sich zu dieser Zeit
in Vorbereitungsarbeiten auf dem Gelände des
Schönauer Parks und konnte deshalb erst ab 21
Uhr die Anmelder informieren. Dass einzelne
Fraktionen diese Information eher erhalten haben, ist nicht nachzuvollziehen.
Wie Sie an den Ausführungen bemerken, ist es
hier aus unterschiedlichen Gründen zu einer verfehlten Kommunikation gekommen. Wir haben
dezernatsintern diesen Vorgang ausgewertet. In
jedem Fall wird sich das Organisationsteam bei
der Auswertung des Grünauer Kultursommers
und in Vorbereitung des nächsten Schönauer
Parkfestes auch mit dem Thema befassen, wie
zukünftig politischen Parteien im Sinne demokratischer Bildung weiterhin die Teilhabe und Teilnahme an diesen Veranstaltungen gewährt werden kann.
Einreicher: AfD-Fraktion
Kollegin Jennicke antwortet.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ich erlaube mir
auch, zusammenhängend zu antworten, da die
Fragen auch alle in einem inneren Zusammenhang stehen.
Stadtrat Keller (AfD): Ich frage Sie: Wäre es
nicht viel sinnvoller gewesen, die Polizei zu benachrichtigen, wenn Sie Drohgebärden im Internet lesen?
Am frühen Nachmittag des 19. August informierte der für die Vorbereitung und Durchführung des
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das ist erfolgt.
Der Mitarbeiter des Kulturamts, der vor Ort war,
hat die Polizei über diese Art von kursierenden
Gerüchten informiert und in Kenntnis gesetzt.
Stadtrat Keller (AfD): Es wäre der bessere Weg
gewesen, wenn man das gleich so gemacht hätte.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das hat er ja. Er
hat das sozusagen parallel getan. Er hat die Polizei informiert, darüber hat er dann auch seine
Vorgesetzte informiert. Ich denke, das ist auch
richtig so.
S e i t e | 41
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Da ich mir das
soziale Netzwerk in diesem Zusammenhang
nicht angeschaut habe, kann ich Ihnen diese
Frage logischerweise auch nicht beantworten.
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Oder Sie wollen
es nicht.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das ist Ihre Interpretation.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt eine Nachfrage von Herrn Böhm.
16.6 ist schriftlich zu beantworten.
16.7 Fehlender Lärmschutz in der Güntzstraße (VI-F-03139)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Noch einmal eine
Nachfrage: Mich würde interessieren, woher die
Informationen bzw. die Gerüchte kamen, und
noch einmal explizit dargestellt: Von welcher politischen Richtung sollte es Übergriffe auf welche
Parteien geben? - Danke schön.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ich habe mir die
Gerüchte, die es gegeben hat, nicht angeschaut.
Deswegen kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Sie hat es gegeben, daraufhin ist das
Amt tätig geworden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm.
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Ja, aber Sie müssen es ja irgendwoher haben. Sie haben ja gesagt, Sie hätten darauf agiert.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das habe ich
doch gerade gesagt: Ich selbst zur Person habe
mir diese Gerüchte, die - ich gehe davon aus - in
sozialen Netzwerken kursiert haben, nicht angeschaut.
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Gut, und meine
zweite Frage? Noch einmal explizit dargestellt:
Von welcher politischen Richtung gab es diese
Gerüchte zu Übergriffen auf welche Partei?
Kollege Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Zur ersten Frage die
Aussage: Die aktuelle Lärmkarte zeigt für das
bekannte Gebiet in der nördlichen Güntzstraße
Lärmwerte über diesen Grenzwerten an. Die
Schallemissionen werden im Rahmen der Lärmkartierung nach anderen Vorschriften berechnet
als im Rahmen der Planfeststellung. Für den Eisenbahnverkehr ist dies die vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungsverkehr an
Schienenwegen für die Lärmkartierung und die
Richtlinie zur Berechnung der Schallemission
von Schienenwegen für die Planfeststellung.
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden
Berechnungsverfahren war bis zum 31.12.2014
die Anwendung bzw. Nichtanwendung eines sogenannten Schienenbonus. Dies führt dazu,
dass nach der Vorschrift für die Lärmkartierung
die berechneten Werte um circa 5 dB(A) höher
ausfielen als die Berechnung für die Planfeststellung. Deshalb sind die aus der Lärmkartierung
entnommenen Werte nicht geeignet, die Wirksamkeit der im vorliegenden Fall ergriffenen
Schallschutzmaßnahmen bzw. die fehlende Errichtung von Schallschutzmaßnahmen zu bewerten - schlichtweg, weil die Planfeststellung mit
anderen Werten arbeitet.
Jetzt zu den Fragen dazu: Die Bebauung an der
nördlichen Güntzstraße wird, wie im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt, als gemischte
Baufläche eingestuft. Die Lärmsituation - vor allem in der Nacht - wird für die jüngst hinzugekommene bzw. zukünftig hinzukommende Be-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
bauung als problematisch angesehen, da die
Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete nachts in großen Teilen des Gebietes zum
Teil erheblich überschritten werden.
Zu Frage 2: Die Darstellung des Gebiets als gemischte Baufläche könnte zum Anlass genommen werden, die tatsächlichen Lärmwerte so
weit zu mindern, dass die Orientierungswerte der
benannten DIN für Mischgebiete 60 dB(A) tags,
50 dB(A) nachts nicht überschritten werden.
Tagsüber ist dies der Fall, nachts stellt sich die
Situation allerdings wie unter erstens aufgeführt
dar. Eine Minderung kann am besten durch die
Errichtung einer weiteren Lärmschutzwand erreicht werden.
Jetzt kommt allerdings die juristische Problematik: Lediglich im Falle des § 75 Abs. 2 Satz 2
Verwaltungsverfahrensgesetz könnte die Deutsche Bahn dazu verpflichtet werden, die bestehende Lärmschutzwand nachzurüsten.
Jetzt versuche ich es, aus dem Kopf zu machen.
In § 75 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz steht im Grunde genommen drin: Wir haben
einen
unanfechtbaren
Planfeststellungsbeschluss. Wenn aber erhebliche Veränderungen
zur Planfeststellung im Ist festzustellen sind,
kann der Betroffene entweder aus öffentlichen
oder privaten Belangen an die Planfeststellungsbehörde herantreten und möglicherweise eine
Änderung des Planfeststellungsbeschlusses erwirken. Die Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Das heißt, das muss man
an dieser Stelle ganz klar sagen, der in seinen
privaten Belangen Betroffene muss sich an das
EBA wenden.
Zur dritten Frage: Nein, dies ist kein Tatbestand
im Sinne des § 75 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Zur vierten Frage: Die letzte Meinungsäußerung
der Deutschen Bahn gegenüber der Stadt datiert
vom Oktober 2015. In einer Antwort auf ein
Schreiben des Oberbürgermeisters legt die
Deutsche Bahn dar, dass sie die Planfeststellungsunterlagen und den Planfeststellungsbeschluss, die Grundlage der Baumaßnahmen an
den Gleisen und an den übrigen Bahnanlagen im
Bereich der Güntzstraße sind, als rechtmäßig
ansehen. Daraus ist zu schließen, dass die Bahn
keinen Nachbesserungsbedarf sieht.
Zur Frage 5: Es ist derzeit nichts durch die Stadt
ergriffen worden. Bereits vor Jahren - die Diskussion ist schon immer einmal geführt worden gab es einen Fall einer Lärmbelastung, verursacht durch Kfz-Verkehr von einer Autobahn. Es
ging um die A38, falls Sie sich erinnern können.
Damals hatte der Ortschaftsrat einen Antrag gestellt, eine Lärmschutzwand auf Kosten der Stadt
S e i t e | 42
nachzurüsten. Das ist damals abgelehnt worden.
Die formale Haltung der Verwaltung möchte ich
an dieser Stelle natürlich auch vortragen, dass so meinen wir - sowohl rechtlich als auch finanziellen derjenige zur Verantwortung zu ziehen ist,
der tatsächlich Bauträger der Maßnahme ist. Das
ist hier nicht die Stadt.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. - Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Rosenthal, ich gehe aber einmal davon aus,
dass, wenn wir dort Bauflächen ausschreiben,
neue Bewohner in die Stadt ziehen oder dorthin
ziehen, die Stadt von diesen Bewohnern profitiert, und aufgrund dieses Profitierens der Stadt
Leipzig wäre es auch eine Maßnahme, dass die
Stadt Leipzig sagt: Okay, um ein solches Gebiet
aufzuwerten, wo wir uns Zuzug erhoffen, bauen
wir eine Lärmschutzwand aus eigener Initiative.
Das ist doch rechtlich möglich. Ich erinnere mich,
dass wir als Stadtrat an der B2 eine Lärmschutzwand auch in Eigenregie errichtet haben,
um Anwohner zu schützen.
Bürgermeister Rosenthal: Das ist, glaube ich,
keine Rechtsfrage.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Das
ist keine Rechtsfrage, sondern das ist eine Überzeugungsfrage der Stadtrates.
Bürgermeister Rosenthal: Keine Rechtsfrage.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Gut,
dann könnte man das tun. Ich wiederhole mich.
Okay.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger, ich warne vor der präjudizierenden Wirkung einer solchen Haltung für die Zukunft. Sie können alles
beschließen, wir können alle Kosten übernehmen, wenn wir das Geld hätten.
Bitte, Frau Lakowa.
Stadträtin Dr. Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Mir ist schon bewusst, dass Präzedenzfälle
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
S e i t e | 43
natürlich auch auf andere Sachen Einfluss haben. Nichtsdestotrotz ist es doch so: Wenn
schon die Stadt gegenüber der Bahn im Grunde
genommen keine Handhabe hat, dort etwas zu
erreichen, wie soll dann eine einzelne Person
oder gar eine Einwohnergemeinschaft mit vielleicht zehn oder 50 Leuten mit ihren privaten Mitteln gegen eine Institution wie die Bahn klagen? Dort gibt es einige Anwohner, die schon sehr viel
Geld aus ihrer privaten Tasche bezahlt haben,
und sie scheitern.
erreichen mit der Justierung und Feinjustierung
der Eigentümerziele für die LWB. Die Vorschläge
zur Präzisierung werden Sie dann natürlich auch
aus dieser Vorlage entnehmen können. Selbstverständlich fließen auch die Ergebnisse der
jüngsten Bevölkerungsvorausschätzung mit ein.
Deswegen bin ich der Meinung, dass wir als
Stadt für unsere Bürger verantwortlich sind.
Wenn die Bahn das nicht interessiert, müssen
wir als Stadt Verantwortung tragen. Wenn, wie
Sie sagten, bei Mischgebieten sogar schon
nachts die Lärmschutzgrenzwerte überschritten
werden und jetzt dort sogar noch mehr Eigenheimsiedlungen entstanden sind, sogar Gewerbegebiet sich reduziert hat, dann stellt sich für
mich die Frage, wie es denn bei einer Neubewertung dieser Fläche wäre.
Gibt es Nachfragen? - Danke.
Ich erwarte jetzt keine Antwort, aber ich möchte
einfach diese Sachen zu bedenken geben, dass
wir da irgendwo eine Verantwortung haben nicht irgendwo, sondern wir haben eine Verantwortung.
Bürgermeister Rosenthal: Ich will es wirklich
nicht abbügeln, Frau Dr. Lakowa - nicht falsch
verstehen -, aber genau an der Stelle zitiere ich
tatsächlich das Gesetz. Es ist eben nicht die
Stadt in ihren Rechten betroffen, sondern es sind
die Anwohner betroffen. Das Gesetz sieht für
diesen Fall eben die Regelung des § 75 Abs. 2
Verwaltungsverfahrensgesetz vor. Nicht die
Bahn ist der Gegner, sondern die Planfeststellungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt. Da muss
man dann einfach diesen formalen Weg beschreiten. - Danke schön.
Punkt 4: Dazu hat Ihnen Kollege Albrecht in der
letzten Sitzung den Zwischenstand gegeben.
Auch da werden wir uns an die Verfahren so halten.
16.9 Möglichkeiten der Einschränkung von
Wahlplakatierung im öffentlichen Raum
(VI-F-03163)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Albrecht, Sie müssen heute ran.
Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu
Frage 1: Im April 2015 wurden allen Fraktionen
zwei Vorschläge zur Einschränkung von Wahlplakatierung im öffentlichen Raum zugeleitet.
Zu Frage 2: Es wurden alle Fraktionen einbezogen.
Zu Frage 3: Auch hier wurden - wie in Punkt 1
beschrieben - alle Fraktionen einbezogen, die
Bevölkerung noch nicht.
Zu Frage 4: Nach Rücklauf der noch ausstehenden Stellungnahmen der angefragten Fraktionen
kann die Prüfung und Auswertung erfolgen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?
- Herr Pellmann.
Danke
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Offensichtlich
ist es mit den Antworten heute ein bisschen
schwierig. So richtig eine Antwort habe ich auf
keine der Fragen jetzt hier herausgehört.
16.8 Umsetzung des Ratsbeschlusses zur
Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB (A02043-NF-02) (VI-F03162)
Das heißt, Sie haben an die Fraktionen etwas
geschickt, und das ist alles, was in den letzten
zwei Jahren dazu passiert ist?
Oberbürgermeister
schön.
Jung:
Richtig.
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Die nächste Frage 16.8 würde ich selbst beantworten.
Bürgermeister Albrecht: Das entnehme ich der
Antwort so, ja.
Ein wenig gewundert habe ich mich über die
Frage, da Ihnen der Bericht zum halbjährlichen
Umsetzungstermin zugeleitet worden ist, und eigentlich gibt es nichts Neues zu sagen zum
Punkt 1. Im vierten Quartal wird Sie eine Vorlage
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sie haben gesagt, Sie haben im März 2015 etwas herausgeschickt, seitdem ruht das Ganze.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Bürgermeister Albrecht: Im April.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Es gab einen
klaren Auftrag an die Verwaltung. Damals, als es
zur Beschlussfassung anstand, haben wir gesagt: Verwaltung, werde tätig. Schau mal bitte. Das ist jetzt das Ergebnis nach zwei Jahren vier Sätze?
Bürgermeister Albrecht: Wir können das jetzt
nur noch einmal nachfragen in der Verwaltung,
wie im Einzelnen jetzt noch weitere Informationen zu sehen sind.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Es gab seitens
der Verwaltung damals, als wir über die Wahlwerbesatzung gesprochen hatten, Anlagen, über
die diskutiert worden ist. Es gab Straßenzüge,
die ausgeklammert werden sollten. Es gab dazu
eine Arbeitsgruppe interfraktionär. Da ist nichts
weiter passiert seitdem?
Bürgermeister Albrecht: Da kann ich mich jetzt
nur noch einmal kundig machen und berichten.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Hätten wir jetzt
nicht nachgefragt, wäre wahrscheinlich nichts
passiert weiterhin?
Oberbürgermeister Jung: Dazu kann Herr Kollege Albrecht jetzt vielleicht nichts sagen. - Herr
Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Ich schließe mich Herrn
Pellmann mal ganz kurz an, um das nicht zu
wiederholen. Ich würde nur gern einmal wissen,
wer innerhalb der Verwaltung dafür zuständig ist.
Oberbürgermeister Jung: Dezernat 6.
S e i t e | 44
Stadtrat Haas (CDU): Wo ist es dann versickert?
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube nicht,
dass es versickert ist.
Stadtrat Haas (CDU): Dann eben verwässert.
Oberbürgermeister Jung: Herr Jana, können
Sie uns da noch einmal helfen?
Jana (Verkehrs- und Tiefbauamt): Sehr geehrter
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Wir haben nach dem Beschluss des
Stadtrats zur Wahlwerbesatzung in dem Prozess
- zumindest habe ich das so mitbekommen - vielfach auch diskutiert, wie das eingeschränkt werden kann. Das ist im Rahmen des Beschlusses
zur Wahlwerbesatzung so nicht beschlossen
worden.
Anschließend gab es dann den Auftrag des
Stadtrates, dass die Verwaltung sich wieder mit
dem Thema beschäftigt. Wir haben die Vorschläge noch einmal an die Fraktionen verschickt und haben uns das für das Ende dieses
Jahres auf Wiedervorlage genommen, um an
dem Thema - wenn keine Rückmeldungen kommen - weiterzuarbeiten. Insofern ist es nicht versickert. Allerdings ist bisher auch nicht mehr als
die Anfrage an die Fraktionen ergangen.
Oberbürgermeister Jung: Okay, danke schön. Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich würde noch einmal nachfragen:
Bin ich richtig informiert - zumindest nach Protokollauszug -, dass im September 2014 mit Beschlussfassung zur Wahlwerbesatzung der Auftrag an die Verwaltung ging, die Verwaltung möge dem Stadtrat vorlegen, welche Möglichkeiten
bestehen? Oder irre ich mich? - Es ist zwei Jahre
her. Die Verwaltung ist beauftragt und nicht der
Stadtrat und nicht die Fraktionen.
Stadtrat Haas (CDU): Das ist ein großes Dezernat.
Oberbürgermeister Jung: Verkehrs- und Tiefbauamt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann, ich
denke, Herr Jana hat doch gerade klar geantwortet. Er hat auf die Wiedervorlage im vierten Quartal diese Werbeplakatierungssatzung - so nenne
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
ich sie einmal abgekürzt - hingewiesen. Wir werden dann dem Stadtrat einen Vorschlag zuleiten,
damit vor den nächsten Wahlen die Dinge geklärt sind.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Die sind erst
nächstes Jahr im September. Wir bekommen es
noch dieses Jahr?
S e i t e | 45
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Rosenthal.
16.11 Neues Kulturgutschutzgesetz 2016 Welche Auswirkungen hat das auf die
kommunalen Leipziger Museen? (VI-F03138)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich bitte Frau Dr. Jennicke um Antwort.
Oberbürgermeister Jung: Dieses Jahr im vierten Quartal.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Das werde ich
im Protokoll nachlesen, ehe ich es unterschreibe.
Oberbürgermeister Jung: Nächstes Jahr ist die
nächste Wahl.
Kollegen, so ein bisschen gebe ich den Ball einmal zurück. Wir haben zweimal vorgelegt, wie
wir uns das vorstellen, und der Stadtrat hat die
Satzung abgelehnt. Da wollen wir die Kirche
einmal im Dorf lassen.
Ich könnte mir gut vorstellen: Herr Jana arbeitet
wieder an der Satzung. Da bin ich einmal gespannt, was passiert.
16.10 Hochwasserschutz für Bootshaus SG
LVB (VI-F-03187)
Einreicher: SPD-Fraktion
Herr Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage: Ja, der Sachverhalt ist
der Verwaltung bekannt. Aus wasserbehördlicher
Sicht und in Rücksprache mit der Flussmeisterei
Leipzig, der LTV, sowie nach einer Ortsbegehung am 30. August dieses Jahres sind keine
erheblichen Schäden am Elsterflutbett, Deich im
Bereich des LVB-Geländes festzustellen.
Zur zweiten Frage: Als geringer Schaden kann
die leichte Ausspülung im Uferbereich bzw. am
Deichfuß unterhalb des Steges angesehen werden. Aus der vorhandenen leichten Ausspülung
erwächst allerdings aus Sicht der Verwaltung
keine unmittelbare Gefahr.
Zur dritten Frage: Der Schaden ist der Flussmeisterei bekannt. Er wird im Rahmen der regelmäßigen stattfindenden Gewässer- bzw. Deichunterhaltung mit beseitigt - so die Zusage der
zuständigen Flussmeisterei gegenüber der Stadt.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das Kulturgutschutzgesetz vom 31. Juli 2016 ist am 6. August
2016 in Kraft getreten.
Zu Frage 1: Kommunale Leipziger Museen sind
kulturgutbewahrende Einrichtungen im Sinne des
§ 2 Abs. 1 Ziff. 11 Kulturgutschutzgesetz. Sie
sind insofern durch das Kulturgutschutzgesetz
betroffen, als dass der Bestand an Kunstgegenständen des jeweiligen Museums kraft Gesetzes
als sogenanntes nationales Kulturgut ist. Nationales Kulturgut ist danach Kulturgut, das sich im
öffentlichen Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen kulturgutbewahrenden Einrichtung befindet.
Der im Eigentum der Stadt Leipzig stehende und
in den kommunalen Leipziger Museen befindliche Bestand an Kunstgegenständen steht somit
unter dem Kulturgutschutz des Kulturgutschutzgesetzes 2016. Die Museen sind damit unter anderem im internationalen Leihverkehr bei der
hierzu notwendigen vorübergehenden Ausfuhr
von Kulturgütern betroffen. Nach den §§ 24 und
25 Kulturgutschutzgesetz bedarf es hierzu nach
entsprechender Antragstellung einer Genehmigung durch die obersten Landesbehörden, vorliegend durch das Sächsische Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst.
Eine abschließende Bewertung ist derzeit noch
nicht möglich, da das Gesetz erst am 6. August
des Jahres in Kraft getreten ist. Wenn jedoch der
Kunsthandel sich in mehrere Länder verlagern
und der bürokratische Aufwand zum Beispiel für
das Einholen einer allgemeinen offenen Genehmigung nach § 25 Kulturgutschutzgesetz oder für
eine spezifische offene Genehmigung - das ist
die sogenannte Musikerklausel und betrifft Orchester nach § 26 des Kulturgutschutzgesetzes zunehmen sollte, wäre dies für die Leipziger Museen schon aufgrund des damit verbundenen
personellen und sachlichen Mehraufwands von
Nachteil.
Dies hat das Dezernat Kultur im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens stets gegenüber dem
Deutschen Städtetag betont. Vor allem bleibt offen, welchen Vorteil die Unterschutzstellung be-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
stimmter Kunstwerke haben soll, wenn nicht
gleichzeitig ein Fonds aufgelegt wird, durch den
solche Kunstwerke auch für Museen gesichert
werden können. Das ist in der Tat ein wichtiger
Punkt. Es bleibt insofern abzuwarten, ob die Kulturstiftung der Länder hier zukünftig auch weiterhin positiv unterstützen kann.
Frage 2: Rückforderungen von Beständen aus
der Dauerrepräsentation. Das Museum der bildenden Künste war im Vorfeld des Kulturgutschutzgesetzes insofern betroffen, als dass Frau
Mayen Beckmann ihre Stimme gegen das Kulturgutschutzgesetz erhoben und zeitweilig eine
Kündigung des Dauerleihvertrages der Beckmann-Sammlung in Erwägung gezogen hatte.
Aufgrund der öffentlichen Kritik am Kulturgutschutzgesetz hat der Gesetzgeber mit § 6 Abs. 2
Kulturgutschutzgesetz eine Regelung zugunsten
von Leihgebern bzw. Dauerleihgebern eingefügt.
Danach wird Kulturgut, welches leihweise an öffentliche Museen gegeben wird, nur mit Zustimmung des Leihgebers auch zu national wertvollem Kulturgut. Es gibt also ein Veto des Leihgebers. Der Verleiher kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen bzw. von vornherein verwehren. Daraufhin und aufgrund intensiver Interventionen des MdbK konnte Frau Beckmann davon
überzeugt werden, von einer Kündigung des
Dauerleihverhältnisses Abstand zu nehmen.
Das Museum der bildenden Künste ist konkret
zur Sammlung Drescher betroffen. Aus dieser
Sammlung stehen neun Werke vor dem Abruf.
Die Ankündigung erfolgte bereits im September
2015. Trotz des Hinweises des Museums der
bildenden Künste auf die Rechtslage wurde im
September 2016 der Abzug erneut in Erwägung
gezogen. Gründe wurden allerdings nicht benannt.
Das Grassimuseum für angewandte Kunst, das
Stadtgeschichtliche Museum sowie das Naturkundemuseum sind hiervon derzeit nicht betroffen.
Frage 3: Sind geplante Sonderausstellungen gefährdet? Das Museum der bildenden Künste
muss in Planung der Ausstellung Nolde und die
Brücke, die nächstes Jahr stattfindet, auf zwei
Leihgaben aus Privatbesitz verzichten, weil diese
unter Verweis auf das Kulturgutschutzgesetz ins
Ausland verbracht wurden. Die Ausstellung ist
damit jedoch nicht gefährdet.
Das Grassimuseum für angewandte Kunst, das
Stadtgeschichtliche Museum sowie das NKM
sind hiervon derzeit nicht betroffen. Potenziellen
Leihgebern werden spezifische, auf die neue
Rechtslage abgestimmte Leihverträge angeboten.
S e i t e | 46
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?
- Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Eine kurze Nachfrage: Können wir einen Pauschaltext solcher Leihverträge bekommen ohne
irgendwelche inhaltlichen Daten, nur die Art und
Weise, wie jetzt neu - -
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Wie so ein Musterleihvertrag aussieht?
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das nehme ich
einmal mit und lasse es prüfen.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
16.18 Wohnsitzauflage für
flüchtete (VI-F-03261)
anerkannte
Ge-
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte!
Zu Frage 1: Grundsätzlich soll auch für Asylsuchende gelten: Jede und jeder kann in unserem
Land frei entscheiden, wo sie oder er leben
möchte. Wir müssen aber auch zur Kenntnis
nehmen, dass es viele Asylsuchende in Sachsen
nach Leipzig zieht. Um für sie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen für Wohn-, Integrations- und Bildungsangebote zu schaffen, braucht
es Zeit und Ressourcen oder eine sofortige Umverteilung finanzieller Mittel in Sachsen. Insofern
können vorübergehend Wohnsitzauflagen geeignet sein, die Aufgaben angemessen zu verteilen.
Zu Frage 2: Seit dem 01.01.2016 haben 147
Personen die Stadt Leipzig verlassen, die nach §
12a Aufenthaltsgesetz verpflichtet sind, ihren
Wohnsitz hier zu nehmen. Von diesen 147 Personen wurde bislang noch niemand nach Leipzig
zurückgeschickt.
Eine Familie, die ursprünglich im Landkreis
Sächsische Schweiz aufgenommen wurde und in
eine Stadt in Nordrhein-Westfalen gezogen ist,
wurde nach Sachsen zurückgewiesen. In Leipzig
ist die Familie aus dem Zug gestiegen und hat
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
sich hier beim Sozialamt gemeldet, das sich
dann auch hier um sie gekümmert hat.
Zu Frage 3: In Sachsen gibt es bislang keine
landesinterne Wohnsitzregelung. Deshalb werden Personen, welche der Wohnsitzregelung unterliegen, nicht an den Ort ihrer Erstzuweisung
innerhalb Sachsens zurückgewiesen. Personen,
die derzeit aus anderen Bundesländern nach
Leipzig kommen und für welche die Wohnsitzregelung gilt, werden bei ihrer Anmeldung in
Leipzig auf die neue Rechtslage und die daraus
folgende Rückkehrverpflichtung hingewiesen.
Für diese Personen nimmt die Ausländerbehörde
keine Adressänderungen auf dem elektronischen
Aufenthaltstitel vor und stellt keine Aufenthaltstitel aus. Die Zahl dieser Personen beläuft sich
schätzungsweise auf 400. Eine Rücksendung an
den Ort der Erstzuweisung in ein Bundesland
außerhalb Sachsens erfolgt nicht, da hierfür
noch keine Regelungen vorliegen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?
- Das ist nicht der Fall. - Vielen Dank.
16.19 schriftlich.
16.20 Umsetzung des Stadtratsbeschlusses
„barrierefreie Webseite“ (VI-F-03268)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich würde versuchen, das schnell selbst zu beantworten. Es geht um die barrierefreie Website.
Frage 1: Die ersten Seiten in leichter Sprache
sind schon übersetzt, Herr Rasch?
Rasch (Referat Kommunikation): Nein, sie sollen
übersetzt werden.
Oberbürgermeister Jung: Sie sollen übersetzt
werden, okay.
Die Frage 2: Ich denke, die Aufstellung sollten
wir schriftlich nachreichen, was wir untersetzt
haben und was nicht, bevor ich das lese. Wir haben das jetzt nicht vorbereitet, weil wir dachten,
das wird schriftlich zu beantworten sein. - Das
gebe ich zu. Aber so viele Fragen wie heute, haben wir noch nie geschafft.
16.21 Gewährleistung des Schulschwimmunterrichts in der Stadt Leipzig (VI-F03272)
Einreicher: CDU-Fraktion
Hierzu kann ebenfalls Herr Kollege Fabian antworten.
S e i t e | 47
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte!
Zu Frage 1: Der verpflichtende Schwimmunterricht kann auch bei steigenden Schülerzahlen in
den vorhandenen Kapazitäten gesichert werden.
Mit Einschränkungen muss beim wahlpflichtigen
Schwimmunterricht gerechnet werden, wenn
keine neuen Kapazitäten in Schwimmhallen geschaffen werden. Dies betrifft beispielsweise
Gymnasien, die im Rahmen des Sportunterrichts
Schwimmen in der 11. und 12. Klassenstufe anbieten.
Zu Frage 2: Der Schwimmunterricht ist gemäß
Sächsischem Schulgesetz Bestandteil des
Sportunterrichts in der 2. Klasse an Grundschulen, in der 3. und 4. Klasse in Schulen zur Lernförderung und in allen Klassenstufen an Schulen
für Schülerinnen und Schüler mit geistigen und
körperlichen Behinderungen.
Darüber hinaus erhalten Schulen, die nicht über
ausreichend Sporthallenstunden verfügen, zusätzliche Nutzungszeiten für Schwimmunterricht.
Die Schülerinnen und Schüler schwimmen einmal wöchentlich eine Unterrichtsstunde über das
gesamte Schuljahr.
Des Weiteren gibt es wahlpflichtigen Schwimmunterricht an weiterführenden Schulen. Die Klassenstufe wird von den jeweiligen Schulen bestimmt. Auch in diesem Schwimmunterricht wird
in der Regel eine Unterrichtswoche pro Woche
geschwommen.
Zu Frage 3: Zum Anteil der Schülerinnen und
Schüler, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, und den Gründen wird keine Statistik
geführt. Von der Sächsischen Bildungsagentur
wird maximal eine Schülerin bzw. ein Schüler pro
Stunde angenommen.
Zu Frage 4: Die Wirksamkeit des Schwimmunterrichts zeigt sich darin, dass zu Beginn des Schuljahres - beispielsweise 2015/2016 - 61 Prozent
der Schülerinnen und Schüler Nichtschwimmer
waren und sich dieser Anteil zum Ende des
Schuljahres auf 12 Prozent verringerte.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch hat eine Nachfrage.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Ja, eine Nachfrage, Herr Bürgermeister Fabian: Können Sie
bestätigen, dass die Durchführung von
Schwimmunterricht deswegen teilweise gefährdet ist, weil nicht ausreichend Begleitpersonal
zur Verfügung steht für den Weg von der Schule
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
zu den Schwimmhallen und diese Begleitung
teilweise deswegen durch Eltern abgedeckt werden muss?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Da muss ich
nachfragen, ob das so ist.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Es ist zunächst
Sache der Schule, wer da begleitet, Herr
Hobusch.
Herr Prof. Fabian, haben Sie Zahlen vorliegen
für das Schuljahr 2014/2015 aufgegliedert nach
Schulen, was Ausfälle des Schwimmunterrichts
in Klasse 2 betrifft und ob dort eine Wiederholung oder eine Teilwiederholung in Klasse 3 im
Schuljahr 2015/2016 stattgefunden hat? Gibt es
solche Fälle in der Stadt?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das muss ich
auch prüfen.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Schriftlich?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja.
Oberbürgermeister Jung: Das wird schriftlich
zugearbeitet - für alle natürlich. - Danke schön,
Herr Fabian.
16.22 Fahrzeug der Alternative für Leipzig
(AfD) mit rechter Symbolik auf Nummernschild auf dem Schönauer Parkfest
(VI-F-03191)
Einreicher: Stadtrat S. Pellmann
S e i t e | 48
Zur zweiten Frage: Auch diese kann unter Verweis auf das Gesetz nicht in diesem Sinne beantwortet werden.
Zur dritten Frage: In § 8 Abs. 1 FahrzeugZulassungsverordnung ist die Zuteilung von
Kennzeichen geregelt. So heißt es dort konkret:
Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer
dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Dem Gesetzes Wortlaut wird Rechnung getragen, indem auf die Vergabe der Buchstabenkombination HJ, KZ, NS, SA, SS verzichtet wird.
Die Kennzeichenkombination AH verstößt nicht
gegen geltendes Recht.
Diese Kombination wird zum Beispiel in Leipzig
von vielen Autohäusern genommen. Derzeit liegen circa 900 genehmigte Kennzeichen mit dieser Buchstabenabkürzung vor - vorwiegend von
Autohäusern beantragt.
Zur Frage 4: Alle Mitarbeiter der Zulassungsbehörde sind natürlich geschult und können die
entsprechenden rechtlichen Normen anwenden
bzw. dann natürlich auch ausüben. Insofern gibt
es aus unserer Sicht zu den Folgefragen keine
Notwendigkeit, zusätzliche Fortbildungen oder
Unterweisungen vorzunehmen.
Zur Frage 8: Der Kfz-Halter hat das KfzKennzeichen
zurückgegeben.
Das
KfzKennzeichen wird nicht wieder ausgereicht.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Rosenthal.
16.24 Sachstand Vertragsverhandlungen Veräußerung Markthallengrundstück (VI-F03273)
Einreicher: Stadtrat R. Hobusch
Herr Hobusch hat gefragt, und Herr Albrecht
antwortet.
Ich bitte den Kollegen Rosenthal um Antwort.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
Zur ersten Frage: Die Auskunftserteilung zu
Fahrzeug- und Halterdaten ist im Straßenverkehrsgesetz - in diesem Fall in § 39 - geregelt.
Eine Auskunft aufgrund einer persönlichen Befremdlichkeit zu einer Buchstaben- und Zahlenkombination ist im Paragraphen nicht geregelt.
Insofern kann sie nicht gegeben werden.
Bürgermeister Albrecht: Zu Frage 1: Der Stadtrat hat am 16. Dezember 2015 mit großer Mehrheit die Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392
- Wilhelm-Leuschner-Platz Ost - beschlossen.
Gemäß Leitlinie 3 soll die Gebäudehöhe der
Markthallenbebauung zum Platzraum mindestens 18 Meter und nicht mehr als 21 Meter betragen. Hierdurch wird deutlich, dass eine Überbauung der Markthalle zumindest zum Platzraum
durch Stadtratsbeschluss vorgegeben ist.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
S e i t e | 49
Einreicher: Oberbürgermeister
Der Stadtrat hat am 16. Dezember 2015 weiterhin beschlossen, dass eine Überprüfung der Kubaturen des nördlichen und mittleren Baufeldes
und damit auch des Baufeldes für die Markthalle
zur Auflockerung der Gebäudestrukturen erfolgen soll. Diese Überprüfung ist in Form einer
Mehrfachbeauftragung von fünf Architektenbüros
bzw. Architektenteams inzwischen erfolgt.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass
wir heute hier wesentliche wichtige Personalentscheidungen treffen. Beide Damen sind anwesend. Herzlich willkommen!
Als Ergebnis der nachfolgenden Diskussionen
zeichnet sich ab, dass eine Veränderung der
Kubaturen sinnvoll ist und gewünscht wird.
Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass eine Überbauung der Markthalle auch zur Grünewaldstraße sinnvoll ist oder gewünscht wird. Eine Entscheidung des Stadtrats hierzu steht noch aus
und soll mit dem Beschluss zum Masterplan für
den Wilhelm-Leuschner-Platz erfolgen.
Darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt der erneuten Wiederbestellung von Frau
Ute Schäfer zu? - Die Gegenstimmen? - Die
Enthaltungen?
Zur Frage 2: Im Zuge der anstehenden Erarbeitung des Masterplans sind selbstverständlich
auch Gespräche mit dem Sieger der Ausschreibung geplant.
Die Fragen 3, 4 und 5 beziehen sich auf konkrete Vertragsverhandlungen. Dazu kann ich an der
Stelle keine öffentlichen Aussagen treffen, da der
konkrete Stand der Vertragsverhandlungen nicht
Gegenstand öffentlicher Sitzung sein kann. Ich
bitte an der Stelle um Verständnis.
Wünschen Sie das Wort zur ersten Vorlage? Können wir offen abstimmen, denn es ist keine
Wahl, sondern eine Wiederbestellung? - Herzlichen Dank.
Abstimmung: 1 Enthaltung, ansonsten einstimmig so beschlossen.
Herzlichen Glückwunsch, Frau Schäfer. - Kommen Sie kurz zu mir!
19.2 Neubestellung einer Geschäftsführerin
der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (VI-DS-03185)
Einreicher: Oberbürgermeister
Meine Damen und Herren, wir kommen zu einer
weiteren wesentlichen Personalentscheidung:
der Neubestellung einer Geschäftsführerin der
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt
es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
Ich begrüße ganz herzlich in unserer Mitte Frau
Wolke-Haupt, die uns in der Nachfolge von Frau
Haase zur Verfügung steht.
Meine Damen und Herren, dann schließen wir
jetzt die Fragestunde. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:
Gibt es Wortwünsche? - Können wir auch hier offen die Beschlussfassung vollziehen? - Ich sehe
Einverständnis.
18
Darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten: Wer
stimmt der Bestellung von Frau Wolke-Haupt als
Geschäftsführerin zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
18.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen
gem. § 73 (5) SächsGemO bis Juli 2016
(VI-DS-03126)
Abstimmung: Dann auch wieder 1 Enthaltung,
ansonsten einstimmig so beschlossen.
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird zur Vorlage das Wort gewünscht? - Das ist
nicht der Fall. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt für diesen Beschluss? Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen.
Vielen Dank.
19
Vorlagen I
19.1 Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (VI-DS-03184)
Herzlichen Glückwunsch! Auf gute Zusammenarbeit! Herzlichen Dank! Auf gute Zusammenarbeit im neuen Team! Die LWB ist Frauen-Power
gewöhnt.
19.3 Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der
Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis
2020 (VI-DS-01556-NF-02)
Einreicher: Dezernat Kultur
19.3.1 dazu ÄA (-01556-NF-01-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Meine Damen und Herren, ich rufe 19.3 - strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Eigenbetriebe Kultur; ebenfalls eine wichtige
Vorlage - auf. Ich habe Frau Dr. Jennicke gebeten, eine kurze Einbringung der Vorlage vorzunehmen.
Ich begrüße auch die Anwesenden aus den Kulturbetrieben. Ich sehe Herrn Schirmer - stellvertretend für alle darf ich ihn einmal nennen. Herzlich willkommen!
Frau Jennicke.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Bürgermeisterkollegen! Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Eigenbetriebsleiter und -leiterin!
Die Ihnen vorliegende Ratsvorlage Zuschussvereinbarung - nennen wir einmal den vollständigen Titel: Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt
Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020 -, wenn
Sie diese heute beschließen, gehen wir alle gemeinsam aus meiner Sicht einen großen Schritt,
und zwar keinen Schritt, der einseitig Vorteile
bringt, sondern einen Schritt, der für beide Seiten, die in dieser Rahmenvereinbarung beteiligt
sind, aus meiner Sicht Verlässlichkeit und Vorteile bringt. Eine klassische Win-Win-Situation,
würde man sagen.
Diese Vorlage bündelt - wenn Sie so wollen - eine ganze Menge von Fäden, die in den letzten
Monaten, zuweilen kann man auch von Jahren
sprechen, ein wenig lose auf dem Tisch lagen.
Ich möchte diese Fäden jetzt bei der Einbringung
kurz noch einmal aufnehmen.
Da ist zum Ersten der Ratsbeschluss 1295/12
aus dem Jahr 2012, den wir mit diesem Beschluss heute in den Punkten 3 und 5 aufheben
werden. Wenn ich Sie erinnern darf: In diesem
Ratsbeschluss aus dem Jahr 2012, im Juli 2012
gefällt, hatten Sie - ich kann an der Stelle „wir“
sagen - mehrheitlich beschlossen, eine neue
Struktur für die Eigenbetriebe zu erarbeiten. Das
war der sogenannte actori-Prozess, der uns bis
zum Jahr 2014 beschäftigt hat. In Punkt 5 wurde
festgelegt, dass diese dann neu zu fassende
Struktur zum 1. August 2015 eingeführt wird.
Sie erinnern sich alle gut an die Diskussion. Der
actori-Prozess begann schon 2011 und ist mit
großer Ergebnisoffenheit geführt worden. Ich
kann Ihnen auch - weil ich selbst beteiligt war versichern, dass wirklich alle möglichen Optionen geprüft worden sind und hin- und hergewendet wurden und dass ich zu keiner Minute und zu
keiner Stunde wahrgenommen habe, dass hier
präjudiziert wurde und dass hier mit einseitiger
Vorteilsnahme verhandelt wurde.
S e i t e | 50
Schlussendlich: Am Ende dieses actoriProzesses war keine der im Raum stehenden
Optionen hier im Rat mehrheitsfähig. Deswegen
schlagen wir Ihnen heute verwaltungsseitig vor,
diesen Beschluss aufzuheben, denn der actoriProzess endete mit einer Informationsvorlage.
Der zweite Faden, den wir heute mit der Vorlage
aufnehmen, ist die Mittelfristplanung der Wirtschaftspläne 2015. Wenn Sie sich erinnern: Das
sind die letzten Wirtschaftspläne, die wir für die
Eigenbetriebe beschlossen haben. Die sahen in
der Mittelfristplanung in fast allen Eigenbetrieben
negative Jahresergebnisse vor. Das hat hier im
Rat bei Ihnen und, ich denke, auch bei den Eigenbetrieben zu großer Verunsicherung geführt.
Sie haben zu Recht darauf gewartet, dass die
Verwaltung auf diese Mittelfristplanung eine
Antwort liefert. Die Antwort ist die Zuschussvereinbarung, die Ihnen heute vorliegt.
Zur Fehlerkultur oder zur offenen Fehlerkultur
gehört auch, zu sagen: Ja, die Vorgängervereinbarung, die es gegeben hat - es gab auch eine
Vorvorgängervereinbarung -, endete 2015. Eigentlich hätte mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2015 die Ihnen jetzt vorliegende Zuschussvereinbarung bereits vorliegen müssen,
weil: Sie beginnt im Jahr 2016 und schließt das
Wirtschaftsjahr 2016 ein, was, wie Sie wissen,
schon über die Hälfte vorbei ist.
Seit 2016 lag nun die Ihnen vorliegende Zuschussvereinbarung zwischen Verwaltung und
Eigenbetrieben verhandelt vor. Ich gebe auch offen zu, dass das ein relativ langer Zeitraum ist
bis heute - fast Ende September -, wo sich hier
und da noch Korrekturen und Nachbesserungen
ergeben haben. Dafür bitte ich Sie um Verständnis. Die Welt hat sich auch in diesen vier Monaten weitergedreht, und alle, die im Betriebsausschuss und auch im Finanzausschuss sitzen,
wissen, dass wir gerade in diesem letzten halben
Jahr einige Volten geschlagen haben, was die
Frage der Bilanzierung der Grundstücke der Eigenbetriebe betrifft. Auch die hatten letztlich und
final Auswirkungen auf die Zuschussvereinbarung.
Im Ergebnis liegt Ihnen ein Rahmen vor, der für
beide Seiten bindend ist. Er ist bindend für die
Verwaltung. Ja, wir geben den Eigenbetrieben
Sicherheit der Finanzierung bis ins Jahr 2020,
erwarten andererseits auch, dass dieser Rahmen eingehalten wird.
Die Zuschussvereinbarung steht unter dem Vorbehalt sowohl der Beschlussfassung der Wirtschaftspläne als auch der Beschlussfassung der
beiden
Doppelhaushalte
2017/2018
und
2019/2020. Sie haben also zweimal die Gelegenheit, tatsächlich die finalen Summen zu votieren. Heute beschließen Sie den Rahmen dafür
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
und bekennen sich zu dieser beiderseitigen Verlässlichkeit.
Der Aufwuchs, der in dieser Rahmenvereinbarung vorgesehen ist, ist auch Reaktion auf Zweierlei. Einerseits: Ja, wir sind eine wachsende
Stadt, und Strukturveränderungen in diesem
Maße, wie wir sie bei actori diskutiert haben, sind
damals 2011 nicht unter dem Eindruck einer
wachsenden Stadt geführt worden, da konnten
wir diese Kurve gar nicht erahnen. Man ist damals vielleicht nicht von einer schrumpfenden
Stadt, aber von einer gleichbleibenden Bevölkerungsprognose ausgegangen. Heute haben wir
eine völlig andere Diskussion. Ich glaube, die hat
auch Auswirkungen auf die Diskussion, wie die
Eigenbetriebe in der Kultur zukünftig aufgestellt
sind.
Nicht nur das Wachstum, sondern auch im Ergebnis des actori-Prozesses haben die Eigenbetriebe - und zwar alle fünf - in ihren innerverwaltungsseitigen Strukturen reagiert, sich reformiert
und auf die neuen Bedingungen, die sowohl Ansprüche des Publikums, aber auch den wachsenden Bedarf in der Bevölkerung betrifft, aufgenommen. Im Ergebnis haben wir hocheffiziente
Betriebe und in allen Häusern einen enormen
Publikumsanstieg und damit auch einen Anstieg
der Einnahmen. Das macht es uns in gewisser
Weise leicht, zu sagen: Ja, wenn zu viel Zuschüsse gezahlt werden bzw. die Eigenbetriebe
besser wirtschaften, als sie es in ihrer Wirtschaftsplanung vorsehen, dann sollen sie diese ich setze das in Anführungszeichen - Überschüsse behalten dürfen und investieren. Seit
Jahren wird beklagt, dass der Instandhaltungsund Investitionsstau in den Eigenbetrieben
enorm ist. Wir geben hier - Herr Geisler, ich denke, das ist sehr wohl ein Anreiz für die Eigenbetriebe, effizient zu wirtschaften, um in bedeutsamen Schritten zu investieren und die Instandhaltung zu gewährleisten. Ich glaube, das ist ein Anreiz.
Ich darf Sie an dieser Stelle ganz herzlich einladen, dieser Zuschussvereinbarung zuzustimmen.
Sie schafft Vertrauen, das - das gehört auch zur
Ehrlichkeit dazu in der Diskussion um die Eigenbetriebe - in der Diskussion seit mehreren Jahren auch ein Stück weit beschädigt war.
Ich will aber noch einmal betonen: Wenn wir
über große Struktureinschnitte mit dieser Zuschussvereinbarung bis 2020 nicht mehr sprechen, dann heißt das nicht, dass die Eigenbetriebe starr und mit einem „Weiter so!“ agieren,
sondern Kultur heißt immer: nach vorn denken,
heißt immer: Innovation, und das betrifft auch die
Verwaltung der Eigenbetriebe. Ich bitte Sie ganz
herzlich um Zustimmung zu dieser Vorlage. Herzlichen Dank.
S e i t e | 51
Oberbürgermeister Jung: Ich habe jetzt mehrere Wortmeldungen. Wir beginnen mit Frau Niermann, Herrn Götze und Frau Körner. Dann muss
ich weitermachen.
Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dr. Jennicke! Liebe
Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Betriebsleiter und liebe Gäste! Keine Angst, es
kommt jetzt keine neue Grundsatzrede zu den
Kulturbetrieben. Unsere Auffassung dazu kennen Sie ja bereits seit der ersten größeren Rede,
die ich hier gehalten habe - das war im März
2015. Diese Auffassung hat sich jedenfalls im
Grundsatz auch nicht geändert. Das können Sie
unschwer aus unseren Anträgen zu der unserer
Meinung nach erforderlichen Strukturreform der
Eigenbetriebe erkennen.
Das Papier, was wir nach Auffassung unserer
neuen Kulturbürgermeisterin - nach Ihrer Auffassung, Frau Dr. Jennicke - heute beschließen sollen, heißt nicht mehr Rahmenvereinbarung, sondern heißt jetzt Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur bis
2020.
Ginge es in diesem Papier lediglich um die finanziellen Rahmenbedingungen, hätten wir damit gar kein Problem, meine Damen und Herren.
Die Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur benötigt ein festes Fundament. Die Betriebsleitungen
müssen wissen, mit welchen Geldern sie rechnen können und mit welchen nicht.
Es ist auch richtig und lange überfällig, den Häusern endlich den vollen Ausgleich für Tarifsteigerungen zu gewähren, die infolge von der Stadt
Leipzig abgeschlossener Tarifverträge auch für
sie gelten, die sie aber bislang selbst erwirtschaften mussten. Es gibt überhaupt keinen Grund,
die Eigenbetriebe hier schlechter zu stellen als
andere. So weit, so gut.
In diesem Papier geht es aber, meine Damen
und Herren, nicht nur um die finanziellen, sondern auch um die strukturellen Rahmenbedingungen. Genauer gesagt, es sollen die Strukturen ohne Not bis 2020 eingefroren bzw. zementiert werden. Dazu besteht aber überhaupt keine
Notwendigkeit. Es besteht keine Notwendigkeit
dazu, neben den finanziellen auch die strukturellen Rahmenbedingungen bis 2020 festzuschreiben. Es ist nicht nötig, Strukturveränderungen im
Sinne von Neustrukturierung, Verwaltungsfusionen oder Ähnlichem bis 2020 zu verbieten.
Leipzig steht - wie wir heute schon mehrfach gehört haben - vor großen Herausforderungen. Wir
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
haben es zu Beginn der Sitzung von Herrn
Bonew gehört, und wir haben es gerade auch
von Ihnen, Frau Dr. Jennicke, gehört: Leipzig ist
eine wachsende Stadt. Es kommen enorme finanzielle Aufgaben auf uns zu.
In dieser Situation gilt es ganz besonders, die
Leipziger Kulturbetriebe für Leipzig dauerhaft zu
sichern. Dies wird uns in den nächsten Jahren
auch bei wachsenden Zuschauerzahlen nur mit
umfassenden Strukturoptimierungen möglich
sein. Strukturoptimierungen, meine Damen und
Herren, sind aber nicht möglich, wenn man die
vorhandenen Strukturen ausdrücklich - so, wie
hier beabsichtigt - festschreibt. Das dürfte wohl
jedem einleuchten, ohne dass ich hier noch einmal ins Detail gehen und dann doch noch eine
Grundsatzrede halten müsste.
Meine Damen und Herren, wir beantragen daher,
dass der Stadtrat lediglich die finanziellen und
nicht auch die strukturellen Rahmenbedingungen
beschließt. Das ist Inhalt unseres Änderungsantrages. Ich möchte hier um Zustimmung bitten. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Götze.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterin! Sehr geehrte Bürgermeister! Sehr geehrte
Leitende der Eigenbetriebe - sofern noch da und liebe Wahrnehmende dieser Ratsversammlung! Die nunmehr neugefasste, zu beschließende Vorlage hat sich zum Ziel gesetzt, für die
nächsten vier Jahre - nicht für alle Ewigkeit Grundrichtungen der strukturellen und künstlerischen Entwicklung der Eigenbetriebe den Weg
zu weisen. Diese Rahmensetzung für die nächsten Jahre bis 2020 möchte vor allem Verlässlichkeit, wie in Anlage 1 beschrieben, erreichen.
Über die Pläne zu den Zuwendungen, insbesondere Übernahme der Tariferhöhung, herrscht
Gott sei Dank Einigkeit.
Kommen wir nun zu dem, was die CDU mit ihrem Änderungsantrag aus der Anlage streichen
möchte. Erstens: Die Stadt bekennt sich mit der
Vorlage zur jetzigen Struktur der Eigenbetriebe
und ihrer Sicherung. Das ist - wie wir finden auch gut so. Die Ergebnisse des actoriProzesses haben doch klar offenbart, dass Synergieeffekte durch Zusammenlegung und der
Verwaltung einzelner Häuser nur beschränkte
Vorteile haben und die Risiken dessen eher in
keinem Verhältnis zum Einsparungseffekt stehen. Daher ist es zu begrüßen, dass für die
nächsten Jahre ein Grundbekenntnis zur jetzigen
Struktur getroffen wird. Sie stört es, meine Damen und Herren, vielleicht deswegen, weil Sie
S e i t e | 52
künftig und in nächster Zukunft noch andere Pläne hatten.
Zweitens: Die Rahmensetzung lässt den Eigenbetrieb bei der Optimierung ihrer Strukturen die
notwendige und wesentliche Freiheit. Natürlich
gibt es Optimierungsmöglichkeiten zwischen den
Häusern, doch diese können durchaus in der
Verantwortung der Eigenbetriebe in den genannten Projektgruppen organisiert werden. Auch
diese Auffassung teilen wir.
Drittens: Die Rahmensetzung regt Kommunikationsstrukturen zwischen den Häusern, aber auch
zwischen diesen und der freien Szene an. Durch
zahlreiche Kommunikationsformen soll der fortlaufende Austausch befördert und angeregt werden - wie in Anlage 1 ersichtlich. Dabei wird deren Erfolg in den nächsten Jahren sicher zu beobachten und nach einiger Zeit zu evaluieren
sein, welche dieser Gremien und Projektgruppen
sinnvoll, fruchtbringend gearbeitet haben und
welche die Erwartung erfüllt haben. Aber es ist
richtig, die Zusammenarbeit zwischen den Häusern sowie zwischen den Häusern der freien
Szene weiter zu intensivieren.
Es wurde schon in den Vorberatungen klar, dass
Ihnen die Vorlage zu viel regelt. Nunmehr wollen
Sie diese in wesentlichen Teilen der Anlage
streichen. Wir teilen jedoch all das, was sie regelt, mindestens im Grunde. Wir möchten, dass
neben den Zuschüssen, Tariferhöhungsübernahmen auch die Kontinuität der jetzigen Struktur der Eigenbetriebe und ihrer Zusammenarbeit
geregelt wird. Mit einem Federstrich all diese
wichtigen Dinge wegzuwischen, sehen wir nicht
ein. Ihr Änderungsantrag wird deswegen von uns
abgelehnt werden.
Den größten Verbesserungspunkt für die Bewirtschaftung, nicht zuletzt aber für die Angestellten
der Eigenbetriebe werden die Tariferhöhungsübernahmen im Kern dieser Vorlage darstellen.
Dies ist sehr, sehr wichtig, denn damit wird den
Häusern die notwendige Sicherheit gegeben.
Die neue Vorlage nahm Kritikpunkte der Vorberatung auf und wurde weiter qualifiziert. Damit
hat die Verwaltung gezeigt, dass sie sehr wohl
Kritik in dieser Vorlage verarbeiten kann und zu
ihrer Qualifizierung beitragen kann. Wir hoffen
auch, dass alle Fraktionen sich ihrer Verantwortung bewusst sind und mit einer Zustimmung den
weiteren Plänen der Eigenbetriebe den Weg
freimachen und den Änderungsantrag ablehnen.
- Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner, dann
Herr Dyck, und dann habe ich Herrn von der
Heide und Herrn Hobusch.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass die Vorlage
noch einmal eine zweite Neufassung bekommen
hat. Das haben wir vorhin im Betriebsausschuss
auch festgestellt. Es wurden Feststellungen des
Rechnungsprüfungsamtes übernommen bzw. erläutert. Wenn sie nicht übernommen wurden,
wurden sie vorher aber überprüft.
Dennoch - das hatten wir bisher selten, was die
Sache an sich angeht -: Aus unserer Kritik im
Stadtrat an fehlender Finanzierungsplanung für
die Kulturbetriebe angesichts steigender Personaltarife sind wir durch die Verwaltungsspitze
heute aufgefordert, Sicherung für unsere Häuser
bis 2020 in den vorhandenen Struktur zu beschließen. Das kommt einer abverlangten Liebeserklärung an diese gleich, in die ich persönlich zwar einstimmen kann, aber vielleicht nicht
alle, denn es kennzeichnet mehr als Sympathie
für den kulturellen Reichtum unserer Stadt.
Der Vorschlag ist auch ehrlich. Er verweist endlich offen auf bereits heute bekannte Bedarfe
und lässt - auch das ist deutlich - Privatisierungsträumen noch unzureichenden neuen Strukturvorschlägen und Misstrauen in die Arbeitsweise
der Häuser keinen Raum.
Der Verwaltungsvorschlag heißt aber auch - im
Gegensatz zu manch anderen Themen in unserer Stadt -, dass für eine sehr lange Zeit, nämlich
bis in die nächste Wahlperiode hinein, Zusagen
der Verwaltung erfolgen, diese Mittel in Planung
einzustellen. Im Haushalt oder in Wirtschaftsplänen müssen wir sie dann immer noch einmal bestätigen.
Im Gegenzug soll die Zusammenarbeit mit der
freien Szene nachweislich gekräftigt werden erstmals so auch schriftlich verankert -, sollen
weiterhin innerhalb der Strukturen Synergien und
Einsparungen gesucht werden - auch das ist
noch ein Stück geblieben nach dem actoriGutachten und den Verfahren der Arbeitsgruppen -, und auch inflationsbedingte Sachausgaben müssen selbst erwirtschaftet werden.
Dennoch ist es eine Natur der Sache, dass nicht
alle Politikerinnen und Politiker diese Zusage
heute bereits machen wollen, nämlich schon allein aus dem bisher Gesagten. Sie sehen zum
Teil auch andere Bedarfe. Dies ist eine originäre
persönliche, politische Entscheidung eines jeden
und einer jeden hier im Rat.
Der neue Vorschlag der CDU, die finanziellen
Zusagen zu beschließen, aber in Strukturfragen
neu wieder alles offenzulassen, ist angesichts
der bisher wenig konstruktiven Vorschläge bzw.
fehlenden Lösungen, die vorgelegen haben,
S e i t e | 53
nicht unbedingt produktiv an dieser Stelle. Im
Gegenteil. Es wird weiter Unruhe unter den Mitarbeitern und bei den Beschäftigten erzeugt, und
- was ich noch für wesentlicher halte - man beschäftigt sich ab sofort wieder mit sich selbst
bzw. mit den eigenen Häusern.
Ich wünsche mir dagegen vor allem eine Energie, die in die Kunst selbst geht und dazu ein effizientes verlässliches Wirtschaften. Dass das
nicht jeder nachvollziehen kann - wir werden es
sehen. Ich halte es für notwendig, dass dazu
möglichst eine deutliche Mehrheit im Stadtrat ist;
denn, wie gesagt, wir binden uns bis 2020, aber
wir geben auch den Raum, in diesen Strukturen
und mit den vorhandenen Mitteln zu arbeiten,
haben auch Anreize gegeben, geben nicht sämtliche notwendigen Mittel dazu - das wurde erläutert. Wir haben also auch Aufgaben, die erst
einmal bewältigt werden müssen, aber es steht
nicht im Vordergrund, ständig über geänderte
Strukturen zu diskutieren und damit die eigenen
Häuser zu beschäftigen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dyck.
Stadtrat Dyck (SPD): Von hinten, nicht von ganz
hinten.
Oberbürgermeister Jung: Noch nicht auf dem
Balkon.
Stadtrat Dyck (SPD): Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste, Eigenbetriebsleiter! Herzlichen guten Abend, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Mit der heutigen
Beschlussfassung findet ein über fünfjähriger
Prozess seinen Abschluss - nicht nur formal,
sondern auch und vor allem inhaltlich und in die
Zukunft blickend. Wir haben gerade gehört, dass
zumindest die CDU-Fraktion - vorgetragen von
Frau Niermann - dies anders sieht, aber wer genau die Vorlage und die letzten fünf Jahre noch
einmal Revue passieren lässt, der wird mir zustimmen müssen. Natürlich rede ich vom actoriGutachten, welches in den letzten Jahren immer
wieder für Wortmeldungen und diverse Anträge
als Begründung herhalten musste.
Um den Rahmen zu setzen, möchte ich die wesentlichen Ergebnisse und Kernaussagen doch
noch einmal fokussiert auch in Bezug auf die
Entwicklung der letzten Jahre in Erinnerung rufen.
Erstens. Die erste Hauptaussage 2011 war: Signifikante Kosteneinsparungen und damit langfris-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
tige finanzielle Entlastungen für den städtischen
Haushalt sind in den Eigenbetrieben nur dann
möglich, wenn das Leistungsangebot und damit
vor allem das künstlerische Angebot reduziert
wird.
Zweitens. Die im Rat, aber auch öffentlich so
gern diskutierten Verwaltungsfusionen - das ist
nämlich unter dem Begriff „Strukturveränderungen“ gemeint - können zwar zunächst finanzielle
Effekte erzielen und damit Kritiker unserer anspruchsvollen städtischen Kulturfinanzierung vorübergehend besänftigen, langfristig bergen aber
auch diese Prozesse Risiken, die wieder zulasten der künstlerischen Qualität und damit auch
des Publikumszuspruches gehen werden.
Meine Damen und Herren, wer diese Wege beschreiten will, muss also eine politische Diskussion über das künstlerische Angebot oder - ich
will es einmal zugespitzt formulieren, der Fußball
gehört ja auch zum Kulturgut, deswegen kann
ich auch hier von Ligen oder von Liga sprechen:
Wir müssen darüber reden, in welcher Liga die
Häuser spielen sollen. Wollen wir Bundesliga,
beim Gewandhaus natürlich bereits Champions
League, oder wollen wir mit unseren Kulturbetrieben in der Regionalliga spielen?
Die Eigenbetriebe, die Kulturverwaltung, aber
auch der Betriebsausschuss Kultur haben diese
Kernaussagen nicht dafür genutzt, den einfachen
Weg zu gehen, alles beim Alten zu belassen.
Nein, alle auch noch so unscheinbar daherkommenden Einsparmöglichkeiten und vor allem Erlöspotenziale wurden genutzt, um neben der
Verbesserung betriebswirtschaftlicher Salden vor
allem in die künstlerische Entwicklung zu investieren, also genau den entgegengesetzten Weg
zu gehen - an der einen oder anderen Stelle in
den Spielplänen durchaus mit viel Mut.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Alle vier
Häuser - die Musikschule muss ich da einmal
etwas herausnehmen, weil sie etwas anders
strukturiert ist - stehen in ihrem Renommee und
im Besucherzuspruch noch besser da - ich sage
extra „noch besser“ - als zu Beginn des actoriProzesses. Das hatte und hat wiederum positive
Effekte auf den wirtschaftlichen Erfolg der Häuser.
Nochmals verdeutlicht: Die Häuser stehen heute
besser da denn je. Die aktuellen Kritiken der letzten Tage und Wochen und die Zuschauerbegeisterung zu den Saisoneröffnungen und Premieren
veranschaulichen das eindrücklich.
Meine Damen und Herren, im actori-Gutachten
steht aber auch, dass dauerhaft eine Innenfinanzierung der Tarifsteigerungen ohne künstlerischen Substanzverlust nicht möglich ist. Das
wird mit der heutigen Beschlussfassung in kon-
S e i t e | 54
sequenter Weise geheilt. Es ist damit ein starkes
Signal an die Eigenbetriebe, verbunden mit der
klaren Erwartungshaltung: das erreichte künstlerische Level als Zukunftsmaßstab zu sehen.
Gleichzeitig wird aber auch deutlich gemacht,
dass Struktur- und Prozessoptimierungen weiter
zwingend notwendig sind, um darüber hinausgehende Kostensteigerungen aus den Häusern
heraus selbst zu finanzieren. Es wird der Anspruch des Stadtrates sein - hier in Form des Betriebsausschusses -, genau an dieser zukünftig
seine Kontrollpflicht und Aufmerksamkeit zu
bündeln.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Die
Kulturbetriebe als die großen Institutionen und
daneben gleichberechtigt die freie Szene dürfen
niemals als Bittsteller, als Kostgänger betrachtet
werden, die aus sich heraus und für sich selbst
existieren wollen - quasi im Elfenbeinturm. Die
Kultur unserer Stadt ist ein existenzieller Wert an
sich für die Entwicklung unserer Stadt und für die
hier lebenden Menschen, auch für die, die keine
Kulturaffinität besitzen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu ihr haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Kulturlandschaft würden wir diesen Weg nicht gehen - sehr
schnell verkümmern würde. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Bürgermeisterin und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Keine Veränderung bei den Eigenbetrieben
Kultur bis 2020, 1,5 Millionen Euro unterjährig
überplanmäßig in 2016 noch einmal extra und ab
2017 immer 2,5 Prozent mehr. Welch ein Kontrast zu dem, was Herr Bonew gerade als Szenario für diese und vor allem für die kommenden
Haushaltsberatungen gezeichnet hat. Da ging es
um Defizite - insbesondere im Finanzhaushalt -,
abschmelzende Liquidität und Herausforderungen spätestens in der Mittelfristplanung. Hier
geht es um freiwillige überplanmäßige Mehrausgaben.
Welch ein Kontrast auch zur letzten Ratsversammlung. Da ging es um einen höheren Zuschuss für die LVB. Zur Erinnerung - auch wenn
ich es vor einem Monat schon einmal erzählt habe -: Im Vergleich zu 2015 sind die Zahlungen an
die Eigenbetriebe Kultur in 2016 schon im Rahmen der Haushaltsverhandlungen gegenüber
dem Haushaltsplanentwurf um 1,8 Millionen gestiegen. Nun noch einmal 1,5 Millionen Euro,
insgesamt also 3,3 Millionen Euro. Alles städti-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
S e i t e | 55
sches Geld, keine Fördermittel, keine Zuweisung
des Landes als Gegenfinanzierung.
ben ohne Deckung in Höhe von 30.000 Euro enden.
Bei der LVB wurde bei Zustimmung zum Antrag
von Linken und Grünen gedroht, dass dadurch
die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplans
2017/2018 in Gefahr sein würde. Heute wird damit gedroht, dass bei Ablehnung der Vorlage die
Finanzierung der Eigenbetriebe nicht gesichert
sei. Wie praktisch, dass man es sich drehen
kann, wie es gerade passt.
Zitat Herr Jung gemäß Wortprotokoll:
Dazu passt auch, dass eine Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsamtes zu dieser Vorlage
meines Wissens nur zwei Ausschüssen zur
Kenntnis gegeben wurde und nicht etwa als Anlage zur Vorlage allen Stadträten - man hätte es
ja nicht öffentlich machen können, wenn es denn
nicht öffentlich sein muss, aber eigentlich idealerweise damit auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Einige Fraktionskollegen und ich sind überzeugt,
dass dies nicht der richtige Weg und nicht die
Priorität in der wachsenden Stadt sein kann. Bei
der Diskussion über die Hochkultur herrscht
meist Einigkeit, dass die Standards nicht verändert, also verringert werden dürfen. Die Hochkultur müssen wir uns leisten können.
Aber wenn wir in der Kultur nicht an den Standards rütteln, rütteln wir an den Standards woanders bzw. sie bleiben so schlecht, wie sie sind.
Überspitzt könnte man sagen: Das Gewandhaus
spielt auf Weltniveau, der ÖPNV fährt auf TatraNiveau. Die Unterfinanzierung des Verkehrsbereichs ist augenscheinlich. Später kommen wir
heute noch zum Sportprogramm, und man darf
gespannt sein, wie sich die Verwaltung dort zu
den verschiedenen Änderungsanträgen verhält.
Ich vermute, Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, würden aus Ihren jeweiligen Themenbereichen andere Beispiele finden, wo wir eher selten
auf Verwaltungsvorschlag über freiwillige Mehrausgaben entscheiden. Ich bin der Überzeugung, dass die Hochkultur nicht die Priorität in
der wachsenden Stadt haben kann, sondern
dass wir uns auf die Bereiche konzentrieren
müssen, von denen besonders viele Menschen
profitieren.
Über die Strukturen und Bedingungen in den Eigenbetrieben Kultur kann ich nicht viel sagen,
aber denen, die heute kritisieren und am Ende
dennoch zustimmen, möchte ich sagen, dass
sich nie etwas ändern wird, wenn diese und die
weiteren Vorlagen genauso beschlossen werden
wie die ähnlichen Vorlagen vorher.
Abschließend möchte ich mit einem Zitat von
Herrn Jung aus der Ratsversammlung im März da ging es um einen Änderungsantrag von uns,
also den Grünen, über unterjährige Mehrausga-
Ich bitte Sie noch einmal eindringlich, nicht
immer wieder unterjährig Summen aufzurufen, die wir irgendwie über den Haushalt decken.
Den Änderungsantrag haben wir damals übrigens zurückgezogen.
Erwidern möchte ich heute: Ich bitte Sie eindringlich, Herr Jung, nicht immer wieder unterjährig
Summen aufzurufen, die wir über den Haushalt
decken, indem wir das Defizit im Finanzhaushalt
erhöhen und unsere Liquidität verbrauchen, die
uns dann an anderer Stelle fehlen wird.
Letztlich liegt die Verantwortung bei uns, werte
Kolleginnen und Kollegen. Wenn sich nichts ändern soll, ist die Vorlage folgerichtig und vergleichsweise transparent. Wenn sich aber etwas
ändern soll und das weiter so auch für Sie keine
Option ist, dann müssen Sie diese Vorlage ablehnen und dadurch den nötigen Veränderungsdruck aufbauen. In diesem Sinne werbe ich für
die Ablehnung der Vorlage.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Liebe Vertreter aus den Eigenbetrieben!
Wir haben heute am frühen Nachmittag die
Haushaltseinbringung von Bürgermeister Bonew
verfolgen dürfen. Was ich mir mitgenommen habe, ist, dass sich irgendwo am Horizont mittelfristig abzeichnet, was sich schon lange abgezeichnet hat: Wir werden in ein strategisches Defizit
hineinlaufen. Das Wort „Kassenkredite“ ist heute
Nachmittag bereits gefallen.
Herr Dyck, Sie haben recht. Wir fragen uns nur:
Was wollen wir? - Angesichts dessen, was heute
Nachmittag uns wieder aufgezeigt worden ist,
was die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt
Leipzig in den kommenden Jahren betrifft, müssen wir uns aber auch fragen: Was können wir
uns bei der Kultur leisten, und wie können wir die
Vielfalt, die wir heute haben, sichern?
An die vielen Kollegen, die hier über das actoriGutachten gesprochen haben: Actori war eben
mehr an Alternativen und mehr an Möglichkeiten,
als nur am Ende über eine Verwaltungszusammenlegung von einzelnen Häusern zu diskutieren.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Was war denn dieser fünfjährige actori-Prozess?
- Er war wenig mutig, er war wenig visionär, und
er war von Anfang an davon geprägt, dass die
einen links außen sofort geschrien haben: „Dieses und jenes nicht mit uns!“, und auch Sie, liebe
Kollegen von der Unionsfraktion, sofort signalisiert haben, was mit Ihnen nicht geht. So war
klar: Ohne die zwei größten Fraktionen im Stadtrat konnte es sich Oberbürgermeister Jung gemütlich machen, konnte sich zurücklehnen,
konnte das Gutachten nehmen, in den Stahlschrank legen und zuschließen. Erreicht hat dieser Prozess - auch wenn immer wieder darüber
gesprochen wird - nichts.
Wir sind der festen Überzeugung: Wir helfen der
Vielfalt der Kultur in dieser Stadt vielleicht damit
über die nächsten Jahre, aber das Erwachen
und der Kater eines Morgens werden größer und
die Einschnitte vielleicht schmerzlicher sein, als
wir uns das heute vorstellen können, wenn wir
nicht heute, wenn wir nicht schon in der Vergangenheit angefangen hätten, Weichen zu stellen
und uns zu fragen: Was wollen wir, und was
können wir uns dauerhaft leisten?
S e i t e | 56
Abstimmung: 29 dafür, 26 dagegen, 6 Enthaltungen. Damit ist es so beschlossen.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir
noch zwei Sätze zu der ganzen Angelegenheit.
Ein langer Prozess kommt zum Ende. Herr von
der Heide, jetzt darf ich einmal als jemand reden,
der seit 1999 in diesem Stadtrat sitzt und Zeiten
erlebt hat, wo wir im Haushaltskonsolidierungsprozess waren und ein Defizit vor uns hatten von
70, 80, ja, 140 Millionen in der schlimmsten Zeit.
Damals hat den Stadtrat ausgezeichnet, dass wir
an einer Stelle sicher waren: Wenn wir die Zukunft der Stadt gewährleisten wollen, müssen wir
gerade auch in der Kultur immer wieder die Fahne hochhalten. Wir wären heute nicht dort, hätten wir damals die Einsparvolumina generiert,
die durchaus auf dem Tisch lagen. Das gehört
auch zur Wahrheit. Insofern bin ich sehr dankbar, dass wir zunächst in die sichere jährliche
Mittelfristplanung gehen, wo immer wir uns dann
auch in den 20er- und 30er-Jahren, die vor uns
liegen, wiederum in die Augen schauen müssen.
- Vielen Dank für diese Abstimmung.
19.4 Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-01886)
Da war ein großer Wurf nie mehrheitsfähig.
Deswegen haben wir zwar am Dienstagvormittag
lange über diese Vorlage diskutiert - Sven Morlok und ich -, und wir haben uns auch überlegt:
Was machen wir an dieser Stelle? Stellen wir einen Änderungsantrag? - Eben genau die Debatte über Strukturveränderungen nicht abzubrechen und zu zementieren, was wir jetzt haben.
Ein B-Plan mit klaren Vorvoten. Wird das Wort
gewünscht? - Bitte schön, Frau Ziegler.
Insofern: Wenn ich an die Lauterkeit auch noch
nicht ganz glaube, bin ich den Kollegen von der
CDU-Fraktion dankbar für diesen Änderungsantrag. Wir werden diesen Änderungsantrag mit
unterstützen und hoffen, dass er auch eine wenn auch knappe - Mehrheit findet. - Vielen
Dank.
Ziegler (Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln):
Wir hatten Änderungsanträge eingebracht. Ich
möchte, dass unser Beschluss Nr. 60/09/16 mit
den Punkten 1 und 5 ins Protokoll aufgenommen
wird als Notiz.
Oberbürgermeister Jung: Dann gibt es keine
weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur
Abstimmung über die Vorlage.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Zunächst gibt es den Änderungsantrag der CDUFraktion: Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten,
wenn Sie diesem Änderungsantrag zustimmen. Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler, damit
wir alle von derselben Sache sprechen: Sie haben keinen Änderungsantrag eingebracht, sondern Sie haben ein Votum zum B-Plan in Ihrem
Protokoll notiert, richtig? - Verkehrsuntersuchung, städtebaulich-gestalterisches Konzept.
Das soll zu Protokoll genommen werden. Das
sage ich Ihnen definitiv zu.
Abstimmung: Einige Enthaltungen und einige
Prostimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Dann gab es eine Wortmeldung von Herrn von
der Heide.
Wir kommen zur Neufassung der Vorlage mit
dem Beschlussvorschlag, der Ihnen vorliegt. Wer
dem zustimmt, den bitte um das Handzeichen. Die Gegenstimmen? - Ich denke, wir brauchen
nicht auszuzählen, aber wir tun es. Bitte auszählen, damit es auch keine Missverständnisse gibt.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Diesmal nicht ganz so grundsätzlich: Wir
stimmen dem zu, aber ich möchte dem auch
nicht unkommentiert zustimmen. Der Flughafen
möchte ein großes Gelände entwickeln. Das ist
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
derselbe Flughafen, der nicht öffentlich sagt,
welche Sicherheitseinrichtungen fehlen, damit
die Bahnverteilung gleichmäßig verteilt werden
kann. Und es ist ein weiteres Gebiet im Leipziger
Norden - sowieso lärmbelastet und verkehrlich
schwierig.
Es ist auf der einen Seite sehr viel Potenzial - wir
haben es im Ausschuss viel besprochen - mit SBahn Nord und Süd. Nur, es gibt keine Haltepunkte. Ich bin skeptisch, was bei der Verkehrsuntersuchung dabei herauskommen soll, was
verbindlich irgendwie klarmacht, dass da nicht
der Verkehr induziert wird, den wir dann in der
ganzen Stadt irgendwie verteilen müssen. Die
paar Worte wollte ich wenigstens dazu sagen.
Ansonsten stimmen wir dem zu. Es ist der Aufstellungsbeschluss, und wir sind sehr gespannt,
was dann an Gutachten vorgelegt wird und wie
verträglich da tatsächlich eine Ansiedlung funktionieren kann.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Wer
stimmt dem Beschluss zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig so beschlossen.
Vielen Dank.
19.5 war vertagt.
19.6 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht; Stadtbezirk Ost, Ortsteile Sellerhausen-Stünz, Anger-Crottendorf; Satzungsbeschluss (VI-DS-02449)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten.
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie
um Ihr Handzeichen. Wir müssen auszählen.
Darf ich um Ihr Handzeichen bitten: Wer stimmt
für diesen Satzungsbeschluss? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: 49 dafür, keiner dagegen, 2 Enthaltungen. So beschlossen.
Vielen Dank.
19.7
Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten
für Asylbewerber/-innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen - FIM“ (§ 5a
AsylbLG)) EILBEDÜRFTIG (VI-DS02408)
S e i t e | 57
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
19.7.1 dazu ÄA (VI-DS-02408-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
19.7.2 dazu ÄA (VI-DS-02408-ÄA-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
19.7.3 dazu ÄA (VI-DS-02408-ÄA-03)
Einreicher: DIE LINKE
19.7.4 dazu ÄA (VI-DS-02408-ÄA-05)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Albrecht, wenn Sie uns bei dieser Vorlage
bitte noch einmal kurz an die Hand nehmen.
Bürgermeister Albrecht: Das mit dem „kurz“
kann ich jetzt leider nicht versprechen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes hat die
Bundesregierung zum 1. August das Programm
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, kurz FIM, für
100.000 Arbeitsgelegenheiten beschlossen. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt
insgesamt 300 Millionen Euro bis 2020 zur Verfügung. Die Verteilung dieser Arbeitsgelegenheiten auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner
Schlüssel. In einem anderen Zusammenhang
haben wir schon gehört, was das bedeutet. Innerhalb der Länder erfolgt die Aufteilung analog
der Asylbewerber-Verteilungsquote.
Mit den Arbeitsgelegenheiten sollen volljährige
Flüchtlinge mit Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens mittels niedrigschwelliger Angebote einer Beschäftigung nachgehen
können. Das ist die genaue Abgrenzung der
Person, an die sich dieses Angebot richtet.
Sprach- und Integrationskurse, weiterführende
Integrationsmaßnahmen sowie die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums sowie die Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung haben stets Vorrang vor einer Zuweisung in eine FIM. Das heißt, diese Maßnahmen
sind dem nachgeordnet. Vor Ort, also in Leipzig,
erfolgt die Umsetzung des Programms in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und wenn gewollt - mit gemeinnützigen Trägern.
Natürlich kann das Ganze nur so gut sein, wie
das Gesetz gut ist. Es ist - das hat auch die Diskussion in den Ausschüssen gezeigt - an einigen
Stellen nicht unbedingt anwenderfreundlich. Soweit zur Gesetzeslage.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Zusammengefasst für Leipzig heißt das: Pro
Jahr können zwischen 500 und 600 Plätze für
Asylbewerber eingerichtet werden, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die jetzt
im Moment sozusagen in der Klemme sitzen,
dass sie gegebenenfalls nicht wissen, wie ihre
zeitlichen und inhaltlichen weiteren Wege sein
werden, die gemeinhin in vielen Fällen eigentlich
keine Perspektive haben, solange die Entscheidung nicht gefallen ist.
Da der Teilnehmer maximal sechs Monate an
der Maßnahme teilnehmen darf, kann dies für
circa 1.000 Teilnehmer ein sinnvoller Schritt zur
Integration sein. Aus Sicht der Verwaltung ist es
dringend notwendig, Asylbewerbern während der
Wartezeit bis zur Entscheidung über ihr Verfahren Beschäftigungsmöglichkeiten, und zwar in
dem Fall konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten,
anzubieten. Daher schlagen wir vor, 100 Plätze
beim kommunalen Eigenbetrieb einzurichten.
Ich betone: Wir sind damit die erste ostdeutsche
Stadt - wenn diese Vorlage heute eine Mehrheit
finden sollte -, die dieses Programm auch tatsächlich umsetzt. Kollegen in anderen Städten
diskutieren, aber wir wären mit dieser Vorlage so
weit, dass wir es tatsächlich umsetzen.
Wovon lassen wir uns leiten? - Wir sagen: Wenn
wir dieses Programm wirklich in Anspruch nehmen wollen, soll die aus unserer Sicht bestmögliche Betreuung der Teilnehmer in drei Modulen
erfolgen.
Jetzt werden Sie einige Dinge wiederfinden, die
Sie an anderer Stelle schon gehört haben, nämlich das Thema Sprache - erster Block -, das
Thema Gemeinschaftskunde und das Thema
Beschäftigung. Dieses Programm hat diese drei
Bestandteile. Andere Angebote sind oft nur ein
oder zwei Blöcke aus diesem Gesamtpaket.
Die Pauschale, die der Bund pro Teilnehmerplatz
und Flüchtling zur Verfügung stellt, beläuft sich
bei einer externen FIM - damit ist außerhalb der
Unterkünfte gemeint - auf 250 Euro. Zur Umsetzung des in unserer Vorlage beschriebenen
Konzeptes ist dies aber, wenn man diesem Qualitätsanspruch folgt, nicht ausreichend.
Was heißt das jetzt nach innen? - Wir benötigen
zusätzliches qualifiziertes Personal im kommunalen Eigenbetrieb. Für diese drei inhaltlichen
Schwerpunkte können 30 Stunden pro Woche
angesetzt werden. Unser Konzept geht von einer
wöchentlichen Beschäftigungsdauer von circa 21
Stunden aus: 6 Stunden Sprache, in enger Kooperation mit der Volkshochschule entwickelt,
und 15 Stunden Gemeinschaftskunde und Beschäftigung. So weit zu den Inhalten.
S e i t e | 58
Jetzt zu einigen Aspekten, die sich in den drei
Anträgen 01, 02 und 03 wiederfinden und die ich
aufgreifen möchte.
Der Teilnehmer erhält für den Mehraufwand, der
ihm durch die Teilnahme an einer Maßnahme
entsteht, eine Entschädigung von 80 Cent, was
nicht zu verwechseln ist mit einer Entlohnung.
Eine Entlohnung bekommt der Teilnehmer nicht,
ebenso nicht wie der Teilnehmer an einer AGH,
MAE aus dem SGB II.
Darüber wurde natürlich auch in den Ausschüssen Wirtschaft und Arbeit; Jugend, Soziales, Gesundheit; Finanzausschuss und Immigrantenbeirat diskutiert. Dabei wurde mir zumindest deutlich, dass über das Integrationsgesetz bzw. so,
wie das Gesetz formuliert ist, insbesondere über
die Integrationsmaßnahmen, durchaus berechtigte Missverständnisse entstehen können bzw.
bestanden. Deshalb möchte ich noch einmal einige Dinge klarstellen, die mir wichtig sind, weil
ich glaube, dass wir mit diesem Vorschlag, wie
wir ihn heute vorlegen, durchaus einen Meilenstein setzen.
Die Zahlung der Mehraufwandsentschädigung
hat nicht die Stadt Leipzig, sondern der Bundesgesetzgeber festgelegt. Die Stadt Leipzig kann
derartige Positionen auf Dauer nicht ausgleichen. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Weiterhin
bleibt das Problem, dass es sich bei zusätzlichen
Zahlungen der Stadt Leipzig über die gesetzliche
Pauschale von 80 Cent hinaus um ein Einkommen handelt, was grundsätzlich erst einmal nicht
zulässig ist, denn Asylbewerber dürfen grundsätzlich bis auf die im Gesetz vorgesehenen
Maßnahmen keine Tätigkeit aufnehmen und ein
Einkommen erzielen. Darüber hinaus könne die
Zahlung zusätzlicher Mittel steuerrechtliche
Probleme verursachen, da selbst bei geringen
Beiträgen Lohnsteuer bzw. Sozialabgaben anfallen könnten.
Jetzt kann natürlich sehr schnell die Frage kommen: „Hättet ihr das nicht klären müssen?“. - Es
ist aufgrund der Qualität des Gesetzes nicht
klärbar gewesen. Für mich war der besondere
Anspruch, jetzt anzufangen und nicht weiter zu
warten, bis das letzte Komma ausdiskutiert ist.
Außerdem wäre noch ein Arbeitgeberanteil zu
zahlen, sodass sich der Betrag noch weiter erhöhen würde.
Auch der Mindestlohn wird mit Sicherheit eine
Rolle spielen. Da wir keinen nachgewiesenen
Aufwand haben, liegt keine Aufwandsentschädigung vor. Bereits jetzt ist geregelt, dass nachgewiesener Mehraufwand, der über 60 Cent liegt zum Beispiel die Fahrtkosten -, durch die Agentur für Arbeit erstattet wird. Das heißt also, wenn
wir einen Asylbewerber haben, der aufgrund der
Entfernung seiner Unterkunft zum KEE höhere
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Fahrtkosten hat und diese Fahrtkosten auch
nachweist, werden ihm diese Fahrtkosten selbstverständlich gegen Vorlage seiner Kostenbescheinigung erstattet. Dies ist bereits jetzt im
Gesetz so geregelt und bedarf keiner zusätzlichen Klärung durch die Stadt.
Wenn Sie weitere 3 Millionen beschließen wollen, Frau Krefft, können Sie das gern tun.
Ein weiteres Missverständnis liegt im Aufgabenspektrum. Alle Tätigkeiten müssen dem Kriterium
der Zusätzlichkeit entsprechen und dürfen keine
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse verdrängen. Welche Tätigkeiten in diesem
Zusammenhang möglich sein werden, entscheiden aber nicht wir, sondern entscheidet die
Agentur für Arbeit gemeinsam mit ihrem Verwaltungsausschuss. Die Einsatzgebiete werden sich
im Allgemeinen am Leitfaden zur Bereitstellung
von Arbeitsgelegenheiten im Freistaat Sachsen
nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz messen
lassen müssen.
Eine überregionale Prüfung ähnlich gelagerter
Tätigkeiten ergab, dass allgemeine Pflegemaßnahmen auf Sportpachtanlagen nicht oder nicht
ohne Weiteres den genannten Kriterien der Zusätzlichkeit unterliegen.
Im Katalog förderfähiger Maßnahmenfelder aus
dem Oktober 2015 führt das Job-Center zudem
ausdrücklich aus, dass im Freizeit- und Sportbereich keine Arbeiten im Grünbereich vollzogen
werden dürfen. Jetzt sage ich allerdings einschränkend - das kann durchaus wie ein Widerspruch klingen -: Das ist der Stand heute. Es
kann durchaus sein, dass sich das Ganze in einem Jahr völlig anders darstellt, weil durch die
Anwendung - nicht nur in Leipzig - der Gesetzgeber erkennt, dass hier nachgebessert werden
muss. Insofern ist dies eine Gegenwartsaufnahme.
Unsere Vorlage richtet sich ausschließlich auf
die einzurichtenden FIM im KEE, und zwar im
Schwerpunkt Beschäftigung auf Tätigkeiten, die
im Rahmen des Projektes Sauber Stadt durchgeführt werden. Sie entscheiden heute also nicht
über die Umsetzung des Integrationsgesetzes das hat der Gesetzgeber bereits formuliert -,
sondern über ein Projekt innerhalb des Gesetzes.
Ich glaube, man sollte in der Stadt auch würdigen, dass der Einsatz, sprich 50 Prozent der Gesamtsumme, mit 1,4 Millionen Euro geplant bis
2020 erheblich ist und dass gemessen an den
Maßnahmen, die bisher auf kommunaler Ebene
stattfanden, auch in anderen Städten dieser Betrag als hoch eingeschätzt werden kann.
Vielleicht darf ich zusammenfassend eines sagen: Mir liegt diese Vorlage sehr am Herzen. Ich
S e i t e | 59
würde mir wünschen, wenn wir heute und hier
mit dieser Vorlage ein Zeichen setzen, dass wir
nicht nur über das Problem reden, sondern dass
wir auch Lösungen herbeiführen. Ich würde mich
sehr freuen, wenn wir mit einer großen Mehrheit
diese Vorlage beschließen können. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft, Frau Hollick, Herr Keller und dann Herr Zenker.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen Stadträte! Werte Vertreterinnen der Medien! Werte Gäste! Integration gelingt
über Arbeit. Daher ist es richtig, Geflüchteten
frühzeitig Integrationsangebote in den Arbeitsmarkt zu machen.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung konnte in einer Untersuchung zeigen,
dass von den Geflüchteten der 90er-Jahre, die in
Deutschland bleiben konnten, drei von vier Männern und eine von fünf Frauen heute in Arbeit
sind. Damit ist die Arbeitslosigkeit dieser Gruppe
höher als in der Gesamtbevölkerung. Als Ursachen werden die in Deutschland nötige formale
berufliche Qualifikation, sprachliche Qualifikation,
aber - 90er-Jahre - auch die Arbeitsmarktlage
genannt.
Einen Satz darf ich zitieren:
Der frühzeitigen Identifizierung beruflicher
Qualifikation, der Aktivierung und der Kompetenzentwicklung kommt hohe Bedeutung
zu.
Was können wir daraus für die aktuelle Situation
lernen? Wie können wir die Geflüchteten, die
heute integriert werden, besser auf ihre Zukunft
vorbereiten? - Leipzig hat sich bereits 2007 entschlossen, selbst Sprachkurse für Asylsuchende
anzubieten. Die Bundesregierung finanziert diese Kurse seit 2005 für Asylberechtigte. Damit
sollen die Zugezogenen schneller ein höheres
Sprachniveau erreichen. Auch der Arbeitszugang
musste erleichtert werden. Aktuell hat die Bundesregierung die Hürden für die Integration von
Asylsuchenden wie auch von Asylberechtigten in
den Arbeitsmarkt abgebaut. Nun darf nach drei
Monaten eine Beschäftigung aufgenommen werden, und nicht länger gilt das Vorrangprinzip,
dass also zunächst der Nachweis erbracht werden muss, dass ein EU-Bürger die Beschäftigung annehmen könnte.
Mit abgestimmten und zielgenauen Maßnahmen
sollen die Flüchtlinge schneller integriert und
wirtschaftlich selbstständig werden. Sicher ist es
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
nicht sinnvoll, nach der Bleibeperspektive zu sortieren, wie es die CDU/SPD-Koalition tut. Auch
am Programm FIM, über das wir heute zu entscheiden haben, kann man sehr harte Kritik
üben.
Sinnstiftung statt untätiger Langeweile - das ist
das Ziel und gar nicht so sehr der Arbeitsmarktzugang. Insofern ist die Nachrangigkeit nach anderen Maßnahmen, wie Sie sie jetzt benannt haben, Herr Albrecht, der Arbeitsmarktintegration
wesentlich. Also nur dann, wenn all die anderen
Dinge nicht angeboten oder nicht greifen können, kommt FIM, denn - das ist eben ein wesentlicher Punkt - 300 Millionen Euro investiert die
Bundesregierung in arbeitsmarktferne Arbeitsgelegenheiten statt in eine Einstiegsqualifizierung.
Und sie schafft eine 2-Klassen-Beschäftigung,
indem den Asylsuchenden nur 80 Cent bezahlt
werden und zudem härter sanktioniert wird als
beim Arbeitslosengeld-II-Bezug. Völlig daneben
ist, dass FIM-Teilnehmende unter sich bleiben,
also ist FIM in der Tat keine Integrationsmaßnahme in die Gesellschaft.
Wir stimmen dem Programm mehrheitlich nur
deshalb zu, weil Geflüchtete immerhin eher erreicht werden und das Programm hier in Leipzig
mit einem Sprachkurs verbunden wird. Der KEE
wird ein Fünftel der Plätze schaffen, die in der
Stadt entstehen sollen. Wir haben den Eindruck
gewonnen, dass der Kommunale Eigenbetrieb
sich gut auf die Zielgruppe vorbereitet hat.
Mit einem Piloten, nämlich den Asyl-AGHs nach
Integrationsmaßnahme Sachsen, konnte bereits
eine Erprobung abgeschlossen und ausgewertet
werden. Ich bin zuversichtlich, dass das Programm helfen wird. Für die tatsächliche Integration in den Arbeitsmarkt werden in Folge aber
echte Einstiegshilfen erforderlich. Damit die
überwiegend jungen Flüchtlinge für das duale
Ausbildungssystem motiviert werden, sind also
weitere Maßnahmen nötig.
Was für unsere Zustimmung allerdings sehr wesentlich ist, ist, dass unserem Änderungsantrag
zugestimmt wird. Wir hatten den kurzfristig eingereicht nach der Diskussion in der Sondersondersitzung noch vor der Ratsversammlung, denn
es gibt weitere Maßnahmen, und es ist aus heutiger Sicht nicht absehbar, dass wir das Programm tatsächlich fünf Jahre lang brauchen. Ich
verstehe es als erste indizierende Maßnahmen,
um jetzt schnell etwas zu machen. So kann man
es auch nutzen. Wir brauchen es aber nicht für
fünf Jahre zu beschließen. Das heißt, wir wollen
den Beschluss so ändern, dass wir zunächst nur
für die Jahre 2016, 2017 und 2018 beschließen.
- Danke schön.
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Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dr.
Jennicke! Sehr geehrte Beigeordnete, Stadträte
und Stadträtinnen, Damen und Herren hier im
Saal und im Livestream! Am 7. Juli 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Arbeitsmarktprogramm für Geflüchtete nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz - uns bekannt als
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, Sie haben
es richtig gesagt: abgekürzt FIM.
Staatsministerin Özoğuz sagte in ihrer Rede vor
den Bundestagsabgeordneten:
Die Bundesregierung beabsichtigt, denjenigen Teilhabe zu ermöglichen, deren Asylverfahren noch laufen und die in der Vergangenheit bis zum Ende ihres Verfahrens warten mussten […] bis sie endlich einen
Sprachkurs oder überhaupt etwas machen
durften, obwohl sie die ganze Zeit über hier
(in Deutschland) waren.
Sie haben es gehört: Bis 2020 300 Millionen Euro, 100.000 Arbeitsgelegenheiten stellt der Bund
zur Verfügung. Die Staatsministerin für Integration Özoğuz bezeichnet das als Riesenschritt. Na
ja, dass ich das anders sehe ist, wissen oder
vermuten Sie. Über AGH kann man streiten, und
darüber gibt es unterschiedliche Standpunkte.
Das eigentlich erklärte Anliegen einer AGH, diese als Brücke zum Arbeitsmarkt zu benutzen, gelingt nur selten, eigentlich nie. Aber Menschen
haben hier in diesem Fall Beschäftigung, können
mit anderen kommunizieren und vereinsamen
nicht. Auch diese Möglichkeit sehe ich.
Nun kommt das Aber: AGHs werden bei deutschen SGB-II-Empfängern mit 1,05 Euro bis 1,50
Euro vergütet. Geflüchtete sollen für gleiche
Leistungen, die auch deutsche SGB-IIEmpfänger erbringen, 80 Cent erhalten. Die
Stadt Leipzig hat 617 solche AGHs beantragt 100 für die Kommune und 517 bei freien Trägern. Für 30 Stunden wöchentlich darf, kann,
muss ein Flüchtling an dieser Maßnahme Sauberes Leipzig teilnehmen. Übrigens gibt es bei diesen Maßnahmen nur eine bedingte Freiwilligkeit
- deshalb die drei Verben.
Der Kommunale Eigenbetrieb hat die Probleme
ohne Weiteres erkannt - dass dieses Gesetz mit
heißer Nadel gestrickt wurde, haben auch Sie
erkannt, Herr Albrecht - und hat deshalb diese
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen modernisiert.
Im Ausschuss wurde seitens des KEE erklärt,
dass die Fahrtkosten vermutlich übernommen
werden. Es ist auch ein einfaches Beispiel: 6
Stunden mal 80 Cent sind 4,80 Euro; allein
Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt betragen
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
für einen Erwachsenen 5,20 Euro. Aber zu den
Fahrtkosten sind eigentlich in der Vorlage keine
Aussagen gemacht. Wie werden sich die freien
Träger verhalten?
Einige von Ihnen wissen, dass ich in einem ESFProjekt vor allem für Frauen U25 mit tätig bin.
Dort erhalten die Teilnehmerinnen 5 Euro täglich
für sechs Stunden Tätigkeit und das Sozialticket.
Konnte die Bundesregierung sich nicht an solchen Richtlinien orientieren? Weiß die Bundesregierung überhaupt, dass Geflüchtete bereits in
AGHs - auch Frau Krefft hat es gesagt - bzw. in
den Gemeinschaftsunterkünften als AGHs tätig
sind und diese mit 1,05 Euro bisher vergütet
werden. Ab Oktober soll für diese gleiche Tätigkeit 24 Prozent weniger gezahlt werden, nämlich
nur noch 80 Cent.
Welche Auswirkungen wird das in den Flüchtlingsunterkünften haben? Werden hier nicht wirtschaftlich Schwache, also Geflüchtete untereinander, Deutsche und Geflüchtete gegeneinander ausgespielt? Wollen wir so Integration bewältigen? - Ich bin überzeugt, dass wir damit das
Zusammenleben erschweren.
Ich will jetzt nicht weiter über Ausländerfeindlichkeit, über Bautzen, Hoyerswerda, über Köln reden, aber diese Maßnahmen werden die Probleme in Deutschland, in Sachsen und auch in
Leipzig nicht entschärfen.
Mit unserem Änderungsantrag, der uns jährlich
etwa 40.000 Euro kosten würde, wollen wir deshalb deutsche und geflüchtete AGH-Teilnehmer
gleichstellen. Unsere Stadt hat einen hohen Anteil an Sozialarbeitern in Gemeinschaftsunterkünften, die viel zum Erhalt des sozialen Friedens beitragen. Das sollte unser Maßstab sein.
1.650 Kinder und Jugendliche von Geflüchteten
werden an Leipziger Schulen täglich unterrichtet
und integriert. Das ist zweifellos nicht leicht. Für
Erwachsene heißt Integration: Sprache lernen,
das möglichst schnell, und Arbeit aufnehmen in
einem gelernten oder zu erlernenden Beruf. Hier
sollten wesentlich mehr Anreize geschaffen werden.
Heute habe ich erfahren - auch hier ist die Vorlage mit heißer Nadel gestrickt -, dass man 250
Euro monatlich als Pauschale pro besetzten
Platz bekommt, wenn der Flüchtling nicht in der
Gemeinschaftsunterkunft tätig ist. Ich habe erst
als externe Maßnahme den freien Träger betrachtet. Das war ein Fehler. Wir bekommen pro
Flüchtling pro Monat 250 Euro. Ich denke, davon
können wir auf jeden Fall die ÖPNV-Kosten
übernehmen.
Für die internen Maßnahmen erhält man in der
Gemeinschaftsunterkunft nur 85 Euro. Das wird
vorrangig die freien Träger betreffen. Von vorn-
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herein aber steht eines fest: Der Bund belastet
wieder die Kommune - und das nicht unerheblich. Dieses Verständnis zu den Kommunen ist
mir völlig unverständlich. Ich muss Ihnen sagen:
Das müssen wir mehr deutlich machen.
Jetzt komme ich auch wieder zur Vorlage: Die
Vorlage ist für uns nicht gut erarbeitet. Auf der
zweiten Deckseite steht eindeutig „Erträge“, darin ist nichts eingetragen. Ich will schon wissen,
was der Bund uns zahlt. Das interessiert mich
schon, denn ich will meinen Bundestagsabgeordneten sagen: „So geht das nicht; macht das
deutlich nach außen!“.
In Punkt 1 heißt es: „Nach Abzug der Bundesförderung“ - das ist keine haushalterische Klarheit
und Wahrheit.
Oberbürgermeister Jung: Zeit, Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Letzter Satz,
Sie haben es erfasst.
Diese Vorlage ist kein Riesenschritt, wie sich die
Bundesregierung feiert, sondern für mich höchstens ein Schrittchen oder - drastischer - ein
Rohrkrepierer. Ich möchte Sie bitten, unseren
beiden Änderungsanträgen, 1,05 Euro zu zahlen
für alle AGHs, die es hier in Leipzig gibt als Mindestteil - es geht bis 1,50 Euro -, zuzustimmen,
und ich möchte Sie auch bitten, den Antrag
ÖPNV zu unterschreiben.
Letztes Wort: Sie wollen die zwei Jahre streichen. Ich will Ihnen sagen, was mich heute erschüttert hat - das habe ich auch erst heute erfahren -: Dass wir keine anderen Arbeitsmarktmaßnahmen im Wesentlichen mehr auflegen
werden als Stadt als diese AGHs. Das habe ich
erst in dem Ausschuss erfahren. Das kann ich
nicht nachvollziehen. Da erfüllen wir unsere Aufgabe nicht, und wir stellen uns das eigentlich,
denke ich, in diesem Kreis alle anders vor.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit
dieser Vorlage wird schon in Punkt 1 die Unterstützung der Integration von Asylbewerbern als
Hauptgrund für die Verwendung von rund 1,4
Millionen Euro angegeben. Zusätzliche Mittel
vom Bund sind offensichtlich nötig, um diese
Maßnahme zu ergänzen. In der Vorlage ist kein
einziger Ansatz zu finden, inwieweit Integration
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
durch diese Maßnahme stattfinden kann. Frau
Krefft hat hierzu gute Ausführungen gemacht.
100 Menschen ohne Bleiberecht ausschließlich
an einem Ort, dem Kommunalen Eigenbetrieb
Engelsdorf, zur Arbeit zu verpflichten ist keine Integration. Extra-Betreuer, also Maßnahmenkoordinatoren und Integrationsberater, können nicht
leisten, was wirkliche Integration in die Gesellschaft bedeutet. Integration gelingt vor allem
durch Erlernen der Sprache und persönliche
Kommunikation mit Menschen, die eine natürliche Umgebung darstellen. Dies ist bei oben genannter Maßnahme nicht gegeben, da die Betreuer vorwiegend der Sicherstellung des Arbeitsablaufes dienen und Verständigungsprobleme zu lösen haben.
Integration heißt, Menschen einzeln oder in kleinen Gruppen den Arbeitsalltag in Leipziger Betrieben kennenlernen zu lassen - beispielsweise
durch Betriebspraktika. Derartige Maßnahmen
gibt es bereits. Sie kosten weniger und sind effektiver. In meinem Betrieb ist zum Beispiel ein
afghanischer Flüchtling derzeit für sechs Wochen angestellt. Er lernt die deutsche Sprache in
Zusammenarbeit mit meinen Mitarbeitern, mit mir
und unseren Auszubildenden. Zusätzlich bekommt er handwerkliche Fähigkeiten und deutsche Tugenden wie Top-Pünktlichkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit nebenbei gelehrt.
Solche Maßnahmen werden nicht honoriert. Weder die Firma noch der Praktikant bekommt Geld
für diese Leistung. Sie wird von einem Bildungswerk in Delitzsch angeboten. Solche Maßnahmen unterstützen wir.
Maßnahmen, die nur den Sinn haben, Menschen
für 80 Cent oder - wie die Linken fordern - 1,05
Euro in einem städtischen Betrieb arbeiten zu
lassen, können wir nicht zustimmen, zumal sie
auch noch einen hohen Anteil von Steuergeldern
verbrennen.
Nimmt man nur die rund 1,4 Millionen Euro zur
Hand und bezahlt davon 9 Euro pro Stunde für
ein Jahr pro Person, so könnte man inklusive
Nebenkosten 44 Menschen dezentral in reguläre
Arbeit bringen - wohlbemerkt: ohne Bundeszuschuss.
Das zweite Ablehnungskriterium ist für uns, dass
man nicht Asylberechtigte integrieren will, sondern Asylbewerber, deren Aufenthaltsrecht noch
nicht einmal geklärt ist. Es ist ein Unding, Geld
zu investieren in Maßnahmen, die dann eventuell
abgebrochen werden müssten, wenn die betreffenden Personen von der Bundesregierung oder
vom Freistaat in ihr Heimatland zurückgeschickt
werden. Die AfD-Stadtratsfraktion lehnt diese
Vorlage wegen Ineffizienz der Maßnahme ab.
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Zu den Änderungsanträgen: Der Änderungsantrag der Grünen ist sehr nachvollziehbar. Dass
nicht für vier Jahre, sondern nur für zwei Jahre
zugestimmt wird, dass also die Zeit auf zwei Jahre begrenzt wird, dem können wir zustimmen.
Der Änderungsantrag der Linken, was die Fahrtkosten betrifft, grenzt offenbar an Unwissen. Unser Flüchtling hat nämlich eine Karte, und die hat
offensichtlich jeder - zumindest dort, wo er
wohnt, in Dölzig -, also braucht man das nicht zu
erwähnen.
Den Änderungsantrag der SPD lehnen wir ab.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Zunächst erst einmal,
Herr Keller, ich möchte Ihnen an einer Stelle
ganz deutlich widersprechen: Ich halte es gerade
für sinnvoll, Integration von Anfang an zu betreiben. Das ist vielleicht das teilweise wenig Gute
an dem Programm, dass es schon sehr früh
greift - im Gegensatz zu anderen Maßnahmen.
Vielleicht können Sie das noch einmal klarstellen, Herr Albrecht, ich hatte es im Ausschuss
vorhin anders verstanden, dass es sehr wohl
auch andere Instrumente gibt, woran auch die
Kommune beteiligt wird. Das würde ich ganz
gern auch noch einmal von Ihnen, vom Pult, bestätigt haben.
Zu unserem Antrag - das ist mein eigentlicher
Grund, weshalb ich rede -: Den ziehen wir zurück, wenn - noch einmal - das, was Herr Albrecht gesagt hat, auch zu Protokoll geht bzw.
auch noch einmal zugesichert wird - für den Fall,
dass sich die gesetzlichen Bedingungen ändern
bzw. Handwerkskammer und IHK vielleicht da
auch ein bisschen mehr Bereitschaft zeigen, vielleicht auch solche Maßnahmen mit zu fördern,
dass dann auch von Verwaltungsseite das neu
aufgenommen wird in das Programm, da es immerhin eine relativ lange Laufzeit hat.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte, und Herr
Morlok hat sich auch noch gemeldet.
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne! - Das stimmt aber nicht - drei Minuten.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Oberbürgermeister Jung: Er ist wegen Fußballergebnissen abgelenkt.
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Ach so, gut.
Okay.
Oberbürgermeister Jung: Herr Leisner war abgelenkt. Für alle: Leipzig führt 1:0.
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städtischen Grünanlagen, Straßen und Plätzen sowie Flächen, die sich nicht in öffentlicher Hand befinden, jedoch zur öffentlichen
Nutzung zur Verfügung stehen. Dem widerspricht das gleichzeitig gestiegene Sauberkeitsempfinden der Bewohner der Stadt
Leipzig. Die Mitarbeiter sollen das Auflesen
und Einsammeln von wilden Ablagerungen
und Unrat auf städtischen Flächen einschließlich der nicht städtischen, soweit diese öffentlich genutzt werden, übernehmen.
Soweit die KEE.
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Gut. Okay, dann
legen wir los.
Als ich die Rede hier geschrieben habe, habe ich
mich vorher natürlich intensiv mit der Vorlage
auseinandergesetzt, was dann dazu geführt hat,
dass ich die Rede mit Wut im Bauch geschrieben
habe. Es kann sein, dass man das der Rede etwas anhört.
Manchmal muss man sich das Große und Ganze
vor Augen führen, damit man im politischen Alltag nicht in den Sümpfen der Ebene versinkt und
orientierungslos wird und weil es Menschen in
Deutschland gibt, die wohl der Meinung sind,
man müsse das christlich-jüdisch geprägte
Abendland gegen die herannahenden muslimischen Horden verteidigen.
Zwei herausragende Dokumente und Fundamente dieses christlich-jüdischen Abendlandes
sind mit Sicherheit die amerikanische Unabhängigkeitserklärung und die Deklaration der allgemeinen Menschenrechte der französischen Revolution. Aus beiden Dokumenten möchte ich
kurz zitieren.
Erstens:
Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen
wurden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt
worden, worunter sind Leben, Freyheit und
das Bestreben nach Glückseligkeit.
Zweitens:
Die Menschen werden frei und gleich an
Rechten geboren und bleiben es.
Anschließend möchte ich nun aus der Vorlage
Anhang 2, dem Papier der KEE, zitieren. Der
KEE sieht vor, die Asyl-AGH für das Projekt
Saubere Stadt einzusetzen. Ich zitiere:
Die Projekte dienen dem Ziel, die Ordnung
und Sauberkeit in der Stadt zu erhöhen.
Durch das veränderte Freizeitverhalten der
Bevölkerung erhöht sich Müllaufkommen auf
Ich übersetze das einmal: Die aus dem christlichjüdischen, abendländisch geprägten Deutschland stammende weiße Bevölkerung müllt die
Parkflächen zu, die aus dem vorwiegend muslimischen Morgenland stammenden Asylbewerber
räumen den Dreck wieder weg. Wahrlich eine
artgerechte Haltung von Asylbewerbern! Dieses
Gesetz ist kein Integrationsgesetz, sondern ein
Ausgrenzungsgesetz.
Doch so schön auch zu lesen war, was wir bei
der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung
und der Deklaration der Menschenrechte gehört
haben, so schön war die Realität damals dann
doch nicht. So waren Thomas Jefferson, Hauptautor der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, sowie Benjamin Franklin und Georg
Washington Sklavenhalter. In der ersten Fassung der Deklaration der allgemeinen Menschenrechte war nicht von Menschen die Rede,
sondern nur von Männern. Frauen waren noch
außen vor.
So war es ein langer Kampf von damals bis heute zur Selbstbestimmung bei der Arbeitssuche
und der Gleichstellung aller Geschlechter. Ein
wichtiger Schritt auf diesem Weg war der UNZivilpakt. In dessen Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe
a) steht - ich zitiere -:
Niemand darf gezwungen werden, Zwangsoder Pflichtarbeit zu verrichten.
Dieser Artikel gilt auch in der Bundesrepublik
Deutschland. Er wurde im Bundesgesetzblatt
1973 unter dem Aktenzeichen II 1553 veröffentlicht. Aber genau darum geht es hier. Die Menschen werden unter Androhung von Sanktionen
zu einer Pflichtarbeit gezwungen - und dies bei
Menschen, die in der Regel der deutschen Sprache nicht mächtig sind und nicht nur deswegen
gar nicht übersehen können, welche Konsequenzen die Pflichtzuweisungen für sie haben,
gerade was die Sanktionen betrifft.
In der Diskussion um die Vorlage im Ausschuss
wurde immer wieder gesagt, diese Flüchtlingsintegrationsmaßnahme sei ein Ball, der aus Berlin
der Stadt zugespielt wurde und zu dem man sich
nun eben verhalten müsse. Dieses Verhalten sei
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
wohl, dass man zustimmt. - Okay. Ich werde
mich dazu verhalten. Ich werde von meinem
Recht Gebrauch machen, nicht jeden Müll, der
aus Berlin kommt, gut zu finden und werde die
Vorlage auch bei positivem Votum unserer Änderungsanträge ablehnen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In
der Tat, das ist eine schwierige Vorlage. Ich
kann Sie, Frau Witte, gut verstehen, wenn Sie ich formuliere es einmal in meinen Worten - sagen, dass man nicht jeden Ball, der aus Berlin
einem zugespielt wird, auch aufnehmen muss;
denn diese Vorlage birgt eine Reihe von Problemen - weniger aufgrund der Tatsache, wie sie
hier in der Stadt Leipzig gestaltet ist, sondern
aufgrund der Rahmenbedingungen, die vom
Bund kommen.
Ich war mir nicht ganz sicher, Herr Oberbürgermeister, ob ich hier in die große Bundespolitik
einsteigen kann. Nachdem aber Frau Witte richtige Dinge aus dem Ausland zitiert hat, möchte
ich das doch gern tun.
Ich glaube, dass der Bund hier am falschen Ende anfängt. Hier geht es nämlich um die Menschen, die eigentlich auf dem Arbeitsmarkt zuerst einmal keine Chance haben - so doch die
Grundannahme. Es wäre viel wichtiger, Geld zu
investieren, um die Menschen sehr schnell in
den ersten Arbeitsmarkt zu bringen und dort richtig viel Geld in die Hand zu nehmen.
Das bringt mich zu dem grundsätzlichen Fehler
der Bundesregierung im Zusammenhang mit der
großen Zahl von Flüchtlingen in Deutschland.
Während wir in den Kommunen - wir haben das
auch heute von Herrn Bonew gehört im Rahmen
der Haushaltseinbringung - nicht wissen, wie wir
entsprechende Aufwendungen abdecken sollen,
und immer noch große Lücken haben, wird auf
Bundesebene vom Bundesfinanzminister eine
schwarze Null wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Bei allem Lob, das man der Bundeskanzlerin zollen muss bei ihrer Haltung in der
Flüchtlingspolitik, ist ihr großes Versagen, dass
sie ihrem Finanzminister hier nicht längst schon
in den Arm gefallen ist und dafür gesorgt hat,
dass die entsprechenden Mittel bereitgestellt
werden, die Länder und Kommunen dringend
benötigen. Wenn man das im letzten Jahr bereits
getan hätte, hätten wohl auch die Wahlergebnisse, die wir bei der letzten Landtagswahl und denen davor gesehen haben, nicht so ausgesehen,
wie sie tatsächlich ausgesehen haben.
S e i t e | 64
Natürlich ist das eine Aufwandsentschädigung.
Natürlich ist das keine Vergütung im eigentlichen
Rechtssinne. Aber erklären Sie das einmal bitte
einem Flüchtling, der die deutsche Sprache nicht
kennt oder ihr nur eingeschränkt mächtig ist. Wie
wollen Sie dem erklären, dass er eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent bekommt und
der andere von 1,05 Euro? - Er sieht das nicht
als Aufwandsentschädigung an, sondern als
Vergütung. Das ist den Menschen überhaupt
nicht zu vermitteln. Die Art und Weise, wie man
hier mit diesen Menschen umgeht, ist aus meiner
Sicht höchst problematisch.
Es stellt sich natürlich jetzt die Frage: Was macht
man dann? - Das Geld vom Bund ist da. Soll
man jetzt tatsächlich entscheiden, es nicht zu
nehmen aufgrund der Grundsätze, die ich gerade eben formuliert habe? - Das könnte man quasi als reine Lehre bezeichnen. Oder sollte man
sagen: „Okay, das Geld ist nun einmal da, dann
machen wir das Beste daraus“? - Wir, René
Hobusch und ich, sind der Auffassung, mit dem
Geld das Beste daraus zu machen.
Ich bitte noch einmal Uwe Albrecht: Vielleicht
kann er das noch einmal auszuführen. Ich habe
es so verstanden, dass wir rechtlich nicht in der
Lage sind, den Betrag auf 1,05 Euro anzuheben.
Das möchte ich noch einmal verdeutlicht haben,
ob das so ist oder ob wir da einen Spielraum haben.
Ja, wir machen uns die Zustimmung dieser Vorlage nicht leicht. Wir werden letztendlich zustimmen. Es ist aber in der Außenwirkung und im
Umgang mit den Flüchtlingen hier aufgrund unserer Bürokratie und der bürokratischen Regelungen, die dahinterstecken, eine äußerst problematische Vorlage. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Noch kurz einige Gedanken zu den Änderungsanträgen der Fraktion
DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen.
Wenn wir auf Ihren Antrag reagieren müssen,
was die Anhebung der Entschädigungen auf
1,05 Euro angeht, muss man auch ganz klar sagen: Sie können diese Zahl nicht einfach so eins
zu eins miteinander vergleichen, weil Sie im
SGB-II-System damit eine vollständige Abdeckung aller möglichen Zusatzaufwendungen haben, ohne dass es dort noch zu einer Spitzabrechnung kommen kann.
Umgekehrt haben Sie bei diesem Programm die
Möglichkeit, wenn tatsächlich höhere Aufwen-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
dungen da sind, dass diese dann auch gegenüber der Bundesagentur angerechnet werden
können, beispielsweise - Sie hatten das in Ihrem
zweiten Antrag formuliert - wenn die Fahrtkosten
entsprechend höher sind. Auch hier ist dann vorgesehen, dass das die Bundesagentur übernimmt. Ich halte es für falsch, dass wir jetzt einfach sagen: Das übernehmen wir als Kommune,
weil das ist der falsche Adressat, weil hier eine
klare Regelung da ist, wer das entsprechend
übernimmt. Ich halte es für falsch oder wir als
Fraktion halten es für falsch, dass wir etwas
übernehmen, was ansonsten über die Bundesagentur geht.
Zu dem Änderungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Wir werden uns mit Sicherheit im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit regelmäßig auch die Entwicklung des Programms
anschauen. Das heißt, wir werden uns sicherlich
sehr genau anschauen, wie wir es tatsächlich
schaffen, die entsprechenden Menschen zu gewinnen. Wir werden uns anschauen, wie nachhaltig die Integration in den ersten Arbeitsmarkt
oder überhaupt das Heranbringen in den Arbeitsmarkt ist. Wir werden uns anschauen, wie
die Entwicklung bei den Regelungen seitens des
Bundesministeriums aussieht, ob es beispielsweise in Zukunft möglich ist, auch andere Einsatzfelder, die aus unserer Sicht noch notwendig
sind, hinzuzuziehen.
Und - vielleicht, Herr Albrecht, lässt sich das entsprechend ergänzen, wenn Sie das möglicherweise noch zu Protokoll geben können - vielleicht ist es möglich, dass Sie nicht nur uns als
Fachausschuss regemäßig dann informieren,
sondern dass Sie uns hier im Stadtrat auch noch
einmal, sei es eine Informationsvorlage oder in
anderer geeigneter Weise, informieren, wie das
Programm sich weiterentwickelt. Ich halte es oder wir als Fraktion halten es für problematisch,
jetzt hier mit so einem Pessimismus heranzugehen und zu sagen: „Na ja, wir gehen diese Finanzierung bis 2020 erst einmal nicht mit und
müssten dann, wenn wir sehen, dass es sich
vielleicht doch gut entwickelt, noch einmal eine
weitere Vorlage machen“. Wir haben immer die
Möglichkeit, auch im nächsten Doppelhaushalt
oder übernächsten Doppelhaushalt 2019/2020
zu sagen: Das ist unter Haushaltsvorbehalt. Es
ist sowieso unter Haushaltsvorbehalt. Lassen Sie
uns nicht mit diesem Pessimismus herangehen:
„Wir glauben sowieso nicht, dass das etwas
wird“, sondern lassen Sie uns doch einfach diese
Evaluation im Fachausschuss und im Stadtrat
allgemein hier noch machen, und dann bitte diesen Antrag nicht beschließen. - Herzlichen Dank.
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Oberbürgermeister Jung: Ich habe jetzt noch
Frau Krefft. Dann würde ich auch Herrn Kollegen
Albrecht noch einmal bitten.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
möchte zur Stellungnahme von Herrn Bär zu
dem Antrag der Linken sagen: Wir legen hier politische Zielstellungen fest. Wie das am Ende
umgesetzt wird, steht noch einmal auf einem anderen Papier. Ich möchte sehr dafür werben,
dass man diesem Antrag zustimmt. Es war bisher die Aussage, dass es der Wille des KEE ist.
Wie es bei den anderen Trägern ist, ist offen. Wir
legen hier nur die Ziele fest. Wie es dann am
Ende umgesetzt wird, ist wiederum Verwaltungshandeln. Ob man sich das Geld vom Bund
oder von der Agentur wiederholen kann, ist
sozusagen Verwaltungshandeln. Das ist nicht
unsere Angelegenheit, sondern wir legen hier die
Ziele fest. An der Stelle halte ich das auch für
unproblematisch, da es sowieso so geplant ist.
Ich hatte es selbst schon vorher gesagt: Ich gehe
optimistisch heran. Ich sage: Die Integrationsmaßnahmen, die ansonsten von der Agentur für
Arbeit schon angeboten werden, machen eine
fünfjährige Laufzeit dieses Programmes nicht erforderlich. Ich gehe optimistisch heran und sage:
Wir brauchen dieses Angebot, dass wir den
Menschen noch in den Gemeinschaftsunterkünften unterbreiten wollen, in der Zukunft nicht.
Wenn doch, ist es unproblematisch, die Maßnahmen zu verlängern. Ich finde es komplizierter
für den Doppelhaushalt, darauf einen Antrag zu
stellen: Wir streichen diese Mittel. Das finde ich
komplizierter, finde ich schwieriger. Deshalb
denke ich, macht es Sinn, das jetzt gleich zu beschließen. Verlängerungen sind hier immer unproblematisch möglich, gehen immer. Bei Joblinge hatten wir es, bei anderen Programmen hatten wir es. Es geht unproblematisch hier durch.
Oberbürgermeister Jung: Bevor Herr Albrecht
noch einmal an das Mikrofon tritt, lassen Sie
mich noch einen Gedanken beisteuern. Ich habe
jahrelang eingefordert, dass wir dringend in
Deutschland die grundsätzliche Arbeitserlaubnis
ändern müssen für Menschen, die Asyl suchen,
die noch nicht anerkannt sind. Ich will Sie nur
noch einmal daran erinnern: Wir haben Menschen teilweise sieben Jahre im Status des nicht
anerkannten Asylbewerbers, und er darf und
durfte nicht arbeiten. Wir konnten es nicht den
Menschen und den Bürgerinnen und Bürgern
vermitteln, wieso das so ist. Das war für mich eigentlich der entscheidende Punkt zu sagen: Jetzt
haben wir die Chance, Menschen, die zu uns
kommen, sofort in eine Beschäftigung hineinzunehmen, und die Chance müssen wir angesichts
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
der Entwicklung der letzten Jahre auch nutzen.
Ich will das nur einmal beisteuern - bei all dem,
Herr Morlok, was Sie und auch Frau Witte zu
Recht als durchaus kritisch und vom Menschenrecht her anmerken. Aber das ist der tiefe Hintergrund, weshalb ich auch für mich entschieden
habe, Ihnen das so vorzuschlagen. Wir können
nicht immer nur darüber klagen, dass die Menschen nicht arbeiten dürfen, und dann nutzen wir
die Chance nicht, eine Form zu finden. - Herr
Albrecht.
Bürgermeister Albrecht: Danke, Herr Oberbürgermeister. - Ich würde an dieser Stelle auch
gern noch einmal anknüpfen. Das, was wir hier
vorschlagen, stellt doch alles andere, was es an
Programmen und an Möglichkeiten gibt, nicht infrage, Frau Hollick, Herr Keller. Selbstverständlich kenne ich doch alle diese Beispiele, und ich
könnte selbst noch einige dazusetzen, die wir
auch als Kommunaler Eigenbetrieb bzw. als Dezernat unterstützt haben. Wo ist denn das Projekt Joblinge entstanden? - Bei uns im Dezernat.
Wir werden doch mit dieser Vorlage die Variante
Joblinge, die für eine etwas andere Kundenklientel vorgesehen ist, Asylbewerber nicht in Konkurrenz setzen, sondern das, was wir hier versuchen zu erreichen, ist genau das, was der Oberbürgermeister beschrieben hat: Es ist für diese
Gruppe Asylbewerber als unterschwelliges Angebot gedacht, die in diese Maßnahmen eben
noch nicht - noch nicht! - hineinpassen.
Jetzt noch einmal zur Frage der Qualität. Das hat
mich jetzt schon entsetzt, Frau Hollick. Wir bieten als einzige für diese Klientel, für Asylbewerber, die in besonderer Weise Nachteile haben,
eine Kombination aus Sprache, Gemeinschaftskunde und Beschäftigung an. Das Programm an
anderer Stelle, das dies bietet, das müssen Sie
mir zeigen. Das gibt es nämlich nicht. Deshalb
eben auch dieser Hinweis: Wir können auch warten - zwei Jahre, vier Jahre, fünf Jahre, sieben
Jahre, wie auch immer -, vielleicht rutscht dieser
oder jener dann über eine andere Maßnahme in
den Arbeitsmarkt, dann hat er eben Glück gehabt. Aber das wollen wir eben nicht. Wir wollen
mit diesem Programm nicht den Zufall laufen
lassen, sondern wir wollen steuern.
Wenn Sie sagen: „Wir wissen überhaupt nicht,
was vom Bund kommt“ - das steht sowohl in der
Vorlage als es auch in der Diskussion in den
Ausschüssen mehrfach deutlich gesagt worden
ist: Es sind 250 Euro. Ich füge hinzu: Es sind
bloß 250 Euro, die wir mit dem Qualitätsanspruch, den wir formuliert haben, aus diesen drei
Säulen für nicht ausreichend halten.
Herr Keller, wenn Sie sagen, Ihr afghanischer
Mitarbeiter hat die besseren Chancen - Ent-
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schuldigung, das mag ja sein für Ihren Mitarbeiter, den Sie da haben, aber wir bieten ganz konkret 30 Stunden. In diesen 30 Stunden ist
Sprachunterricht. Wie viel bekommt Ihr Mann an
Sprache gelehrt? - Wir bieten Gemeinschaftskunde, und wir bieten Beschäftigung. Insofern
möchte ich auch an der Stelle sagen: Wir sind
wiederum - bezogen auf die Menschen, denen
wir an der Stelle helfen wollen -, denke ich, auf
dem richtigen Weg.
Was mir wichtig ist - ich habe es gesagt -: Natürlich haben wir keine Erfahrungen. Das will ich
gar nicht verheimlichen. Insofern, Herr Zenker,
ist es geradezu richtig und notwendig, dass wir
so schnell wie möglich, wenn wir uns ein Bild von
der Treffsicherheit machen können, evaluieren.
Je eher wir das tun, umso besser - das kann ich
hier zusagen -, und zwar evaluieren sowohl zum
Inhalt der Tätigkeiten, zum Beispiel mögliche Tätigkeiten in Richtung Sport und Vereinsarbeit,
aber auch in andere Richtungen, die hier angesprochen worden sind.
Ich denke, es ist überhaupt keine Frage und für
mich geradezu selbstverständlich, dass es nach
einem Jahr den ersten Evaluierungsbericht hier
geben wird. So ein Evaluierungsbericht kann natürlich auch - ich glaube das persönlich nicht,
Frau Krefft - damit enden, dass wir uns eingestehen müssen: Nein, es ist doch nicht so gekommen, wie ich es heute hier gesagt habe. Davon gehe ich aber nicht aus. Dann wäre immer
noch genug Zeit - insofern unterschätzen Sie
auch unseren Aufwand -, dann zu sagen: Wir
machen nach zwei Jahren oder nach drei Jahren
oder nach vier Jahren Schluss. Das möchte ich
aber heute ausdrücklich nicht.
Ich muss auch an der Stelle betonen: Das, was
wir jetzt an Aufwand haben werden für die Anmietung einer Immobilie, für die Bindung von
Personal, und zwar von gutem pädagogischen
Personal, und an Technik, da können wir nicht
nach sechs oder zwölf Monaten sagen: Wir machen jetzt Schluss bzw. wir machen das Ganze
nur für eine befristete Zeit.
Deshalb noch einmal zusammenfassend: Es
steht jetzt bereits allen Asylbewerbern in Leipzig
das volle Instrumentarium an Beratung von SGB
II, SGB III der Agentur zur Verfügung. Das, was
wir machen, ist ein unterschwelliges Angebot,
von dem ich glaube, es ist viel mehr Bedarf da,
als wir mit diesen 100 abdecken können werden.
Ich bitte nochmals um Ihre Zustimmung.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Albrecht. - Frau Hollick hat noch eine Wortmeldung.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Albrecht,
das, was Sie hier geschildert haben - ich habe es
übrigens anders gesagt. Ich habe gesagt: Der
KEE hat das erkannt und gestaltet es anders.
Aber das, was Sie geschildert haben, das macht
der KEE, weil das ein städtisches Unternehmen
ist. Die freien Träger können das nicht. Da haben
wir dann 500 solcher AGHs.
Ich muss Ihnen trotzdem noch einmal sagen:
Was stören uns diese 40.000 Euro - Entschuldigung, bitte - pro Jahr, wenn wir die dazu benutzen, um Deutsche und Geflüchtete gleichzusetzen in der Aufwandsentschädigung?
Gestatten Sie mir noch ein Wort zu Ihnen, Herr
Bär, weil Sie sagen: „Wir wollen erst einmal
schauen“ - wir schauen schon seit 2005, was
AGHs bringen. Länger muss man eigentlich nicht
schauen, um zu wissen, was AGH bedeutet;
denn die wurden mit dem SGB II, sprich Hartz
IV, eingeführt. Ich denke, die Erfahrung haben
wir jetzt alle.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller, Herr
Morlok.
Stadtrat Keller (AfD): Es ist schlicht nicht vorstellbar, was Sie sagen, dass jemand, der 40
Stunden in der Woche unter Deutschen lernt, die
Sprache schlechter lernen soll als jemand, der
30 Stunden sich hinsetzt, anschließend wieder in
seine Gemeinschaft kommt, die seine Sprache
spricht, woher er kommt. Das geht auf jeden Fall
nicht. In der Umgebung von anderssprachigen
Menschen lernt man viel schneller die Sprache
der Anderssprachigen.
Zweitens: Wir haben Personal eingestellt bzw.
Personalstellen beschlossen hier im Stadtrat:
250 Stück. 210 sind nur besetzt. Jetzt wollen wir
schon wieder Stellen beschließen. Wie stehen
Sie dazu? Können wir da nicht aus dem anderen
Fonds welche nehmen? - Für mich ist das hinausgeschmissenes Geld.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, ich habe noch eine Nachfrage zu der
Problematik 80 Cent/1,05 Euro. Ich hatte Uwe
Albrecht bei der Einbringung so verstanden,
dass wir rechtlich gar nicht in der Lage sind, die
1,05 Euro zahlen zu dürfen. Ich weiß jetzt nicht,
ob ich das falsch verstanden habe oder ob ich
S e i t e | 67
das richtig verstanden habe. Es wäre jetzt wichtig für die Abstimmung, diesen Punkt noch einmal zu präzisieren.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, es wäre
gut - danke, Herr Morlok -, dass Herr Albrecht
auch noch einmal grundsätzlich zu den Mehrkosten etwas sagt und dann auch zur rechtlichen Situation.
Bürgermeister Albrecht: Die rechtliche Situation ist so, dass Asylbewerber auf der Grundlage
dieses Gesetzes im Moment kein Einkommen
erzielen dürfen. Wenn also pauschal über die 80
Cent hinaus ein beliebiger höherer Betrag zur
Verfügung gestellt wird - seien es nur wenige
Cent -, dann ist das steuerlich gesehen ein Einkommen. Dieses Einkommen kann dann zu einer
Steuerpflicht führen. Wenn ich sage „kann“, dann
deshalb, weil es noch niemand praktiziert hat. Es
ist im Einzelfall sogar möglich, dass die Stadt
zusätzliche Arbeitgeberanteile zahlen müsste.
Dies ist - das sage ich ausdrücklich - noch nicht
ausfinanziert, aber wir wissen jetzt schon, dass
darüber im Bundessozialministerium heftigst debattiert worden ist, seitdem das Gesetz sozusagen der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
Noch einmal zu dem Betrag: Wenn wir das Ganze über die Laufzeit, wie wir es vorschlagen, von
fünf Jahren rechnen, dann sind es eben nicht
40.000 Euro, sondern es sind über die Laufzeit
von fünf Jahren 3 Millionen Euro. Frau Hollick, 3
Millionen Euro.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick noch
einmal.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich halte viel
aus, und ich weiß auch, welche Chancen unsere
Anträge haben. Aber eines muss ich sagen: Mir
einzureden, dass jemand, der 80 Cent bekommt,
das vielleicht versteuern muss - da lachen hier ja
alle. Ich muss es jetzt so deutlich sagen: Herr
Albrecht, das geht nicht. Das geht einfach nicht.
Ich muss Ihnen sagen: In diesem ESF-Projekt, in
dem ich bin, wo Frauen U25 das ebenso machen, bekommen sie auch keine 1,05 Euro,
wenn sie für sechs Stunden 5 Euro bekommen,
aber sie bekommen noch ein Sozialticket dazu.
Sie sind also wenigstens mobil und können sich
manches leisten.
Das, was Frau Witte zur AGH gesagt hat, teile
ich auch. Aber nun hat der Bund dieses Gesetz
geschaffen und denkt, es ist ein Riesenwurf. Je-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
S e i t e | 68
der hier sieht, was das bedeutet. Aber reden Sie
uns bitte nicht ein, dass das dann Einkommen ist
und dass das Steuern sind.
sehenen Maßnahmen keine Tätigkeit aufnehmen
und kein Einkommen erzielen. Ich kann es nicht
ändern. So ist die Gesetzeslage.
Auch ich war fleißig und habe mich erkundigt,
was man darf und nicht darf. Natürlich müssen
wir dann den Differenzbetrag selbst zahlen, das
stimmt.
Es ist zu Recht noch einmal darauf hingewiesen
worden: Dennoch kann alles darüber hinaus,
was als Aufwand entsteht, wiederum spitz abgerechnet werden. Herr Albrecht hat es eben noch
einmal ausgeführt. Das heißt, die Fahrtkosten
können übernommen werden, Arbeitskleidung
etc. - all das kann spitz aufgerechnet werden zu
den 80 Cent oben drauf. So ist die Gesetzeslage. Mehr kann ich Ihnen nicht sagen.
Oberbürgermeister Jung: Damit es hier jetzt
nicht schief wird: Frau Hollick, es geht jetzt nicht
um Geschmacksfragen und letztlich auch nicht
um Steuerfragen, sondern nach dem Gesetz,
was wir hier anwenden wollen, ist ein Mensch,
der noch nicht den anerkannten Status hat,
grundsätzlich anders zu behandeln als ein anerkannter Asylbewerber. Deshalb ist die FIM eine
Pauschale mit 80 Cent, die nicht dem gleichen
Recht zuzuordnen ist wie nach SGB II ein anerkannter Asylbewerber, der meinetwegen eine
Arbeitsgelegenheit hat. Das ist der Punkt.
Ich bin bei Ihnen - wahrscheinlich werden die
1,05 Euro nicht versteuert werden. Aber es ist
rechtlich als Einkommen zu werten. Es ist in der
Tat - zumindest nach unserem heutigen Stand rechtlich keine Möglichkeit, über die 80 Cent hinaus zu bezahlen. Das haben wir nicht zu Ende
geprüft, ich kann dafür jetzt nicht die Hand ins
Feuer legen. Nach dem, was wir jetzt hier rechtlich auf dem Tisch haben, ist es sozusagen gegen das vorliegende Gesetz. Herr Albrecht, ich
denke, ich habe das so richtig zusammengefasst. Das ist der Punkt.
Natürlich müssten wir als Stadt Leipzig dann diese Differenz zu 100 Prozent übernehmen. Es
steht noch dahin, ob wir uns damit gegen das
Gesetz stellen. Nach unserer Lesart ja. - Sie halten es nicht aus, Frau Hollick, aber ich kann es
jetzt nicht anders sagen.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich bin sehr
häufig in Gemeinschaftsunterkünften. Da sehe
ich, dass es dort jetzt schon AGHs für 1,05 Euro
für nicht bestätigte Asylbewerber gibt. Dann
müsste das doch alles falsch sein. Bei aller Liebe! Wie jetzt der Bund auf 80 Cent gekommen
ist, das weiß ich nicht. Das ist eine Frage, die
müssen wir nicht diskutieren. Sie haben daran
keine Schuld, das sehe ich auch. Es gibt aber
diese Maßnahmen schon, und es dürfen nicht
nur bestätigte Asylbewerber. Gehen Sie doch bitte einmal in die Gemeinschaftsunterkünfte und
fragen Sie freie Träger. Ich war dort.
Oberbürgermeister Jung: Asylbewerber dürfen
grundsätzlich bis auf die in dem Gesetz vorge-
Ich denke, wir sollten zur Abstimmung kommen.
- Herr Grosser, das ist kein Quatsch, so ist die
Gesetzeslage. - Herr Grosser, ich weise das zurück. Ich spekuliere nicht, ich lese vor.
Die entstehenden Aufwendungen sind zunächst
pauschal mit 80 Cent abgegolten. Im Rahmen
der Richtlinie gibt es jedoch die Möglichkeit, einzelfallbezogene höhere Aufwendungen nach
Vorlage von Originalbelegen, zum Beispiel bei
Fahrtkosten und Verpflegung, zusätzlich abzugelten. So steht es im Gesetz. Ich spekuliere
nicht, es steht im Gesetz.
Können wir zur Abstimmung kommen? - Ich
stimme zunächst ab über den Änderungsantrag
der Fraktion DIE LINKE, die Beschlüsse 1 und 2
so abzuändern, dass die Arbeitsgelegenheiten
mit 1,05 Euro pro Stunde bezahlt werden. Wer
dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Bei einigen Enthaltungen und einigen Pro-Stimmen mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der SPDFraktion. Der ist zurückgezogen, Herr Zenker.
Wir würden zu Protokoll geben: Sollte sich die
Gesetzessituation so entwickeln, dass auch
Grünpflege-Aufgaben möglich sind, werden wir
gern diese Initiative befördern und unterstützen,
Sportpflege-Arbeiten ins Programm zu integrieren.
Dann haben wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, die Fahrtkosten des ÖPNV zu
übernehmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den
bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Eine Enthaltung, eine ganze Reihe von ProStimmen mit Mehrheit abgelehnt. - Hier ist auszählen gefordert. Bitte schön. Trauen Sie meinen
Augen, Frau Hollick.
Wer stimmt dem Änderungsantrag des ÖPNV,
Fahrtkostenanteilsübernahme, zu? - Wer stimmt
dagegen? - Die Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Abstimmung: 22 dafür, 31 dagegen und 3 Enthaltungen.
Dann kommen wir zum Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grüne. Das ist der Beschluss, im Beschlusspunkt 1 die letzten beiden
Jahresscheiben zu streichen, sowie im Beschlusspunkt 2. Das würde man eigentlich ebenfalls als Änderungsantrag verstehen.
Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das
Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Bei einer ganzen Reihe von Enthaltungen und einigen Pro-Stimmen mit Mehrheit
abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Hauptvorlage. Wer stimmt
dem vorgelegten Beschlussvorschlag zu? - Die
Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist es bei 2 Enthaltungen
und einer ganzen Reihe von Gegenstimmen
mehrheitlich so beschlossen.
Wir werden Sie im Ausschuss auf dem Laufenden halten.
19.8
Sportprogramm 2024 für die Stadt
Leipzig (VI-DS-02503-NF-06)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
19.8.1 dazu ÄA (-02503-ÄA-01-NF-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
19.8.2 dazu ÄA (VI-DS-02503-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
19.8.3 dazu ÄA (VI-DS-02503-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
19.8.4 dazu ÄA (VI-DS-02503-ÄA-04)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
19.8.5 dazu ÄA (VI-DS-02503-ÄA-05)
Einreicher: Mitglieder des Fachausschusses Sport
Meine Damen und Herren, wir kommen zum
Sportprogramm 2024. Auch hier gibt es eine
Reihe von Änderungsanträgen - fünf an der Zahl.
Ich bitte Kollegen Rosenthal um Einbringung.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich freue mich gegen drei viertel neun die
sportpolitische Stunde eröffnen zu dürfen. Ich
hoffe, dass wir uns auch so viel Zeit nehmen für
S e i t e | 69
das Sportprogramm 2024, was immerhin die
Weichen der nächsten acht Jahre der Sportentwicklung unserer Stadt stellen soll. Die rege Debatte zeigt es: Sie sind alle sehr gespannt auf
das, was hier gleich passiert.
Sie können sich vorstellen, dass ich als Sportbürgermeister an der Stelle natürlich auch die
Gelegenheit nutzen möchte, einige grundsätzliche kurze Aussagen zur sportlichen Situation,
vor allen Dingen auch zu unseren Vorstellungen
der sportlichen Entwicklung unserer Stadt zu
formulieren und am Ende natürlich auch einen
Satz zu den Änderungsanträgen zu sagen.
Sport in Gesellschaft und Medien ist präsent wie
nie zuvor. Denken Sie an die Olympischen Spiele, denken Sie an Europa- und Weltmeisterschaften. Viele Menschen sitzen gebannt vor den Monitoren. Keine andere Sendung - wenn man es
so formulieren darf - wird diese Quoten erreichen.
Fast jeder fünfte Einwohner unserer Stadt treibt
organisiert in einem Verein Sport. Viel mehr
Menschen sind darüber hinaus im öffentlichen
Raum anderweitig sportlich aktiv. Keine andere
Situation, kein anderer Bereich unserer Gesellschaft verzeichnet derartige Zuwachsraten.
Sport ist Lebensbaustein für Millionen von Menschen in unserem Land, für Hunderttausende in
unserer Stadt. Die Bereiche des Sportes sind
sehr vielfältig - mit den Überschriften Gesundheit, Fitness, Leistungsfähigkeit, soziale Kontakte, Messen im Wettbewerb überschrieben.
Sport integriert, Sport vereint, Sport stellt Anforderungen, er verlangt Lösungen, Sport aktiviert.
Sport umfasst genau das, was andere Segmente
nur für eines der vorgenannten Attribute leisten
können. Umgangssprachlich heißt es häufig,
dass der Sport in seinen vielen Facetten zur
Steigerung der Lebensqualität beiträgt.
Wenn man sich die außergewöhnliche Entwicklung des gesamtes Sports anschaut, die elementare Bedeutung für jeden einzelnen, die Wertschätzung, die Aufmerksamkeit, die öffentliche
Wahrnahme, dann bin ich überzeugt, nicht nur
zu sagen: Sport steigert Lebensqualität, sondern
Sport ist Lebensqualität, um genau den vielfältigen Motivlagen auch in unserer Stadtgesellschaft gerecht zu werden. Diesen großen Herausforderungen stellen wir uns als Kommune
und stellen Ihnen deshalb und vor allen Dingen
den Leipzigerinnen und Leipzigern das Sportprogramm 2024 vor - als strategische Leitlinie für
die zukünftige Entwicklung und damit Wahrnahme der immensen Rolle und Bedeutung des
Sports in unserer Stadt.
Das Programm trifft elementare Aussagen zur
prognostizierten Entwicklung von Vereins- und
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Leistungssport und zur Rolle der Vereine. Es
umfasst eine Analyse der zur Verfügung stehenden Sportstätten, benennt aber auch die Sportstättenentwicklungsbedarfe.
Wie funktioniert Sport in unserer Stadt? Wie
kann bzw. soll oder muss Sport bis 2024 funktionieren? - Viele Fragen, mit denen wir uns als
Verwaltung über einen längeren Zeitraum beschäftigt haben, externe Partner befragt haben
und hoffen, Punkte, Ansätze, Antworten geben
zu können.
In dem Beschlusstext vorn haben wir die wesentlichen Themen zusammengefasst. Uns ist es
wichtig, eine entgeltfreie Hallennutzung für Kinder und Jugendliche anzubieten. Der schon heute vom Finanzbürgermeister - darüber freue ich
mich sehr - formulierte allgemeine Fördersatz
von 20 Euro je organisiertes Mitglied ist sozusagen gelebte Praxis. Darüber hinaus natürlich die
Modernisierung der Förderinstrumente, der Neubau von Infrastrukturen - ich darf an die Dreifeldhalle im Leipziger Osten und an die Schwimmhalle im Leipziger Westen bzw. Schwimmhalle
im Leipziger Osten erinnern, die Sanierung der
Leplaystraße und natürlich die Förderung der
Sportmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Alles
Dinge, die wir für die Sportstadt Leipzig in den
nächsten Jahren auf den Weg bringen wollen.
Was bedeutet die Olympiasiegerin Annekatrin
Thiele für die Stadt? Welche Wirkung haben
Sportanlagen wie die RedBull-Arena, die Arena
Leipzig, die Nordanlage, die Sporthalle Brüderstraße? Welche nationale und internationale Beachtung findet die Sportstadt mit Vereinen wie
RB Leipzig, dem SC DHfK, dem HCL? Was bedeutet ein internationales deutsches Turnfest
2021 für unsere Stadt? - Kurz genommen: Sie
gehören zum Standortfaktor dazu - für Unternehmen, für Kultur, für Stadtentwicklung, für die
aktuelle Bevölkerungsprognose, aber auch für
jeden einzelnen. Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Programm.
Weil es Usus an dieser Stelle ist und selten vorkommt, möchte ich natürlich auch als Sportdezernent einmal meinen eigenen Kollegen im Amt
für Sport danken - ich freue mich auch, dass die
Amtsleiterin heute da ist -, die sehr viel Herzblut
und Schweiß in dieses Programm hineingeschrieben haben bzw. hineingesteckt haben. An
dieser Stelle auch einmal ein Dank des Dezernenten.
Nun komme ich ganz kurz zu den Änderungsanträgen. Ich gehe einfach die Änderungsanträge
ÄA1 bis ÄA5 durch und sage, wie wir als Verwaltung damit umgehen.
Im ÄA1, SPD-Fraktion: Der erste Punkt bezüglich Grünau kann von uns übernommen werden.
S e i t e | 70
Der zweite Punkt hinsichtlich des Förderbudgets
kann nicht übernommen werden. Der dritte Punkt
hinsichtlich des privaten Investors kann übernommen werden. Die weiteren fünf Punkte werden von uns nicht übernommen.
Bei der Neufassung sind zwei Punkte herausgefallen, insofern habe ich das jetzt schon wiederholt bzw. gesagt, auch zwei, wo wir uns jetzt anders verhalten würden.
02 würden wir nicht übernehmen, 03 würden wir
nicht übernehmen, 04 würden wir nicht übernehmen, und 05 würden wir ebenfalls nicht
übernehmen.
Ich bin gespannt auf die jetzt folgende Debatte. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne!
Ich glaube auch, das Programm umfasst eine
sehr wichtige Weichenstellung. Schließlich geht
es hier um ein Programm, das bis 2024 seine
Gültigkeit hat. Es fasst eine Klammer um den
gesamten Bereich des Sports - vom Freizeitsport
über den Breitensport bis hin zum Spitzensport
oder vom Kindersport über den Gesundheitssport über den Sport der Best Ager oder
auch Senioren. Es zeigt die gesellschaftliche Relevanz des Sports auf in all ihren Facetten und
hebt die Bedeutung des Sports hervor, zum Beispiel im Bereich Integration oder Inklusion.
Bevor ich jetzt auch zu den Änderungsanträgen
sowohl vom Fachausschuss Sport als auch dem
von meiner Fraktion spreche, möchte ich - auch
wenn es Herr Rosenthal jetzt von der Verwaltungsseite schon getan hat - einmal das tun, was
wir als Stadträte vielleicht auch manchmal tun
können: ein Lob an die Stadtverwaltung, insbesondere natürlich an das Sportamt, aber auch an
die anderen beteiligten Ämter und Dezernate
aussprechen zu dem, was das Sportprogramm
auch schon in der jetzt vorliegenden Fassung
enthält. Es werden viele gute Sachen weiter fortgesetzt, die 20 Euro wurden angesprochen, die
kostenlose Hallennutzung für den Kinder- und
Jugendsport, Verbesserungen zum Beispiel bei
Pachtzuschüssen, wenn es darum geht, dass
Schulsport stattfindet, wenn es um Sport im öffentlichen Raum geht, der eine deutlich größere
Bedeutung im Programm hat, oder - das hat
auch der Vertreter, der speziell wegen des Themas im Sportausschuss sitzt, bestätigt - beim
Thema Inklusion.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Trotz allen Lobs sehen wir noch Änderungsbedarf. Das haben die Änderungsanträge gezeigt.
Sie zeigen aber auch, dass wir uns intensiv mit
der Vorlage beschäftigt haben. Allen voran sehen wir das Investitionsbudget für Sportanlagen
als viel zu niedrig angesetzt an; denn aus diesem werden Baumaßnahmen von Sportvereinen
auf Pachtanlagen kofinanziert, und aus jedem
Euro, den wir hier investieren, können wir mindestens zwei machen, da neben unserem eigenen Euro, also dem städtischen Euro, Mittel des
Landes und Mittel der Sportvereine hinzukommen zuzüglich Eigenleistung.
Diese Investitionsmittel sind aus unserer Sicht
auch dringend notwendig, denn der bauliche Zustand vieler Sportanlagen ist unbefriedigend. So
müssen mehr als Zweidrittel kurz- bis mittelfristig
saniert werden. Allen voran Sanitäranlagen und
Umkleideräume sind in einem schlechten Zustand.
Da wir eine wachsende Stadt sind, haben wir
auch eine höhere Nutzungsintensität. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass wir im Bereich
Fußball, was ein großer Bereich ist, vermehrt auf
Kunstrasenplätze setzen werden, die nun einmal
mehrere Hunderttausend Euro kosten. Wir müssen daher größere Sprünge machen als in der
Vergangenheit. Vor diesem Hintergrund fordert
der Sportausschuss ein Investitionsbudget von
1,5 Millionen Euro jährlich, was nahezu einer
Verdoppelung entspricht. Wir haben zwar in den
letzten Jahren schon viel erreicht - auch eine
Verdoppelung von 400.000 Euro -, aber wir wollen in der Tat größere Sprünge machen. Wenn
man sieht, welche Maßnahmen wir mit teilweise
über 1 Million Euro angreifen, ist das Geld, glaube ich, gut investiert. Wir haben auch als SPDFraktion unseren Antrag diesbezüglich zurückgezogen und schließen uns dem Antrag des
Sportausschusses an.
Wenn die höheren Investitionszuschüsse heute
beschlossen werden, werden wir als SPDFraktion aber mit noch mehr Nachdruck fordern,
dass auch mehr Stellen ins Sportamt kommen.
Wir werden das auch schon im kommenden
Doppelhaushalt thematisieren.
Ich glaube, die vorhandenen Mitarbeiter machen
eine wirklich sehr gute Arbeit. Ich glaube aber
auch: Wenn wir jetzt mehr Mittel beschließen,
brauchen wir auch mehr Personal, um diese
auch sinnvoll umzusetzen, die Maßnahmen zu
begleiten, sie zu überwachen und die korrekte
Mittelverwendung sicherzustellen. Kurz: Mehr
Mittel in den Bereich Investitionen und Pachtzuschüsse erfordern ein Mehr an Personal in der
Investitions-/Bauabteilung bzw. im Controlling.
Wie gesagt, schließlich wollen wir, dass die Gelder auch verbaut und sachgemäß verwendet
werden.
S e i t e | 71
Da Sie den Punkt zu Grünau bereits übernommen haben, werde ich dazu nichts sagen. Ich
glaube, wir wissen alle, dass der Bedarf auch in
Grünau groß ist. Ich nehme an, sowohl Sportamt
als auch das zuständige Amt im Bereich Schulen
wird darauf achten, dass eine der Schulhallen
künftig gut genutzt werden kann.
Dankenswerterweise haben Sie auch die Eishalle übernommen. Wir sind nämlich durchaus zuversichtlich, dass sich vielleicht ein Investor tatsächlich findet, der bereit ist, in einer wachsenden Stadt ein solches Projekt auf den Weg zu
bringen. Wir würden uns freuen, wenn da auch
Aktivität von der Stadt ausgeht. Wir wissen aber
auch, dass wir es aktuell selbst nicht stemmen
können, da man auch immer die aktiven Sportler
ins Verhältnis zu den Kosten setzen muss.
Sport und Bewegung im öffentlichen Raum spielen eine immer größere Rolle. Wir freuen uns
daher, dass das Sportprogramm diese bedeutende Rolle ernst nimmt und unter anderem beispielsweise den Antrag zu den Bewegungsparcours, der einmal von der SPD-Fraktion kam,
umsetzt. Wir haben aber auch zwei weitere
Maßnahmen zusätzlich. Es geht also nicht darum, Prioritäten von Ihnen zu verdrängen, sondern zusätzlich zu setzen. Das ist einmal der
Radweg westlich der Pleiße zwischen Schleußiger Weg und Connewitzer Schleuse, dass der
ertüchtigt wird, und der Leibnizweg im Rosental,
dass da eine Beleuchtung stattfindet. Wir finden,
da beide Wege stark frequentiert und stark benutzt sind, ist die Beleuchtung gerade im Dunkeln sicher sinnvoll.
Die SPD hofft auf Zustimmung zu den Punkten.
Gegebenenfalls kann auch getrennte Abstimmung stattfinden. Dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen werden wir sehr gern
zustimmen. Er hätte auch von uns kommen können. Wir hatten nämlich Ähnliches bereits Anfang des Jahres auch schon einmal zumindest
per Pressemitteilung verlautbart. Deswegen begrüßen wir, dass Sie das noch einmal in einen
Antrag heben, damit es dann auch tatsächlich so
kommt, und hoffen, dass hier ein deutliches Signal für noch mehr Sport oder insbesondere noch
mehr Investitionen im Bereich Sport ausgeht. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe
drei Gäste! Insbesondere ganz herzliche Grüße
in den Livestream an alle Zuschauerinnen und
Zuschauer, insbesondere an eine, die uns aus
weiter Ferne zuschaut - knapp 2.000 Kilometer
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
entfernt -, unsere sehr geehrte Stadtratskollegin
Anett Ludwig. Insofern - Herr Danckwardt ist
heute nicht da, um es falsch zu verstehen - ganz
herzliche Grüße nach Moskau, und ausgerichtet
auch in den Saal.
Jetzt dürfen Sie mit meinen fünf Minuten starten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine
Fraktion begrüßt nicht nur die Gäste im Livestream, sondern auch das neue Sportprogramm. Auch von meiner Seite ganz herzlichen
Dank an die Verwaltung für die intensive Arbeit
am alten und nun auch am neuen Sportprogramm.
Wichtig ist uns an dieser Stelle auch immer, dass
die städtischen Programme so eine finanzielle
Untersetzung erfahren, dass sie zumindest in der
Umsetzung realistisch sind. Beim alten Sportprogramm haben wir sehen können, dass sich
seitens der Verwaltung da auch ein großes Bemühen gezeigt hat, dies so realistisch wie möglich aufzustellen. Wir sehen das auch beim aktuellen Sportprogramm. Deswegen haben wir auch
länger gewartet, als es vielleicht wünschenswert
gewesen wäre. Diese Erwartungshaltung gilt
immer, aber das erfahren wir nicht immer bei allen städtischen Programmen.
Viele wichtigen Maßnahmen und Ziele finden
sich im neuen Sportprogramm. Ich will die jetzt
nicht alle aufzählen, sondern werde meine wenigen Minuten nur dafür nutzen, um erstens einmal
zwei Maßnahmen zu erwähnen, die sonst vielleicht nicht so ins Auge fallen. Da wäre beispielsweise die faire Beschaffung von Sportgeräten. Wir haben dazu auch aktuell einen Antrag
im Verfahren auf dem Tisch liegen von drei
Stadträten. Es ist eben schön zu sehen, dass die
Verwaltung diese Thematik aufgegriffen hat und
als Zielstellung ins Programm formuliert hat.
Ebenso gut finden wir auch die Öffnung oder das
Ziel der Öffnung schulischer Räume, insbesondere von Sportflächen für Vereine oder interessierte Gruppen. Dort liegen Potenziale, die bislang nach Ende der Schulzeit den Vereinen, den
Kindern und den Jugendlichen für die Freizeit
verschlossen blieben. Es ist gut, wenn da etwas
passiert.
Ansonsten zentrales Thema - klar -: die investive
Sportförderung. Dass wir dort einen großen Wurf
brauchen, das weiß jeder im Saal bzw. jeder, der
schon einmal in den Sanitäranlagen und Vereinshäusern zahlreicher Sportvereine, also in
den Pachtanlagen der Stadt, zu Gange war.
Teilweise fühlt man sich dort noch an die Zeit vor
der friedlichen Revolution zurückversetzt. Der
ungebremste Verfall muss gestoppt werden, die
Vereine müssen in eine Lage versetzt werden, in
den Bestand zu investieren. Wir unterstützen
S e i t e | 72
daher nachträglich den Antrag des Sportausschusses, der sich hier über die Fraktionsgrenzen hinaus zu eben diesem großen Wurf verständigt hat.
Zwei Änderungsanträge haben wir auch eingereicht. Dazu möchte ich jetzt noch intensiver
sprechen. Der erste betrifft die zweite geplante
Schwimmhalle. Während das vor uns liegende
Sportprogramm für die erste Halle eine größere
städtische Unterstützung vorsieht, klingt das bei
der zweiten nicht ganz so, sondern deutlich defensiver. Wenn man ehrlich ist, wird es aber gar
nicht anders gehen. Die Sportbäder brauchen
dazu ein geeignetes Grundstück von der Stadt
und in der Folge zur Betreibung einen höheren
Zuschuss
aus
dem
Bäder-LeistungsFinanzierungsvertrag. Beides eigentlich Selbstverständlichkeiten, sollte man meinen, die sich in
dieser Deutlichkeit auch im Sportprogramm hätten wiederfinden sollen. Dass der Süden
Leipzigs den größten Bedarf hat, steht auch im
Sportprogramm und ist deutlich mit Zahlen untermauert. Wir sollten auch heute die Entscheidung treffen, dort zu bauen, wo wir die Halle
brauchen, damit nämlich nicht erst wieder in fünf
Jahren angefangen wird, nach einem Grundstück zu suchen und angebliche Alternativlosigkeiten, wie wir sie aktuell am Otto-Runki-Platz erleben, formuliert werden.
Der zweite Änderungsantrag betrifft den ElsterSaale-Radweg. Hier hat sich die Verwaltung
nach wie vor nicht zu einem Lückenschluss bekannt. Sie alle wissen, welche Vorleistungen die
Umland-Kommunen unternommen haben, welch
tollen Radweg diese geschaffen haben. Enden
tut dieser aber leider an der Leipziger Stadtgrenze am Kulkwitzer See. Der Stadtrat hat vor
knapp zwei Jahren, im November 2014, entschieden, den ehemaligen Bahndamm zu kaufen
im Sinne der Flächenbevorratung und für die
Planung des Radweges. Dies steht nun nach
meiner Kenntnis vor dem Abschluss. In der Folge muss also auch der Radwegbau in das
Sportprogramm geschrieben werden, weil eben
auch die Lückenschlüsse des Elster-Radweges
im Sportprogramm stehen. Auch mit Beschluss
unserer beiden Änderungsanträge, die ich Ihnen
gerade vorgestellt habe, bleibt das Sportprogramm finanzierbar und ehrlich. Insofern bitten
wir Sie um Unterstützung für die Anträge. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bednarsky.
Dann habe ich Herrn Hentschel und Herrn Lehmann.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Stadtrat Bednarsky (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dr.
Jennicke! Sehr geehrte Herren Beigeordnete!
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr
geehrte Damen und Herren hier im Saal und im
Livestream! Wir stimmen heute über das Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig ab. Mit diesem seitenstarken Konzept wollen wir als Stadt
Leipzig gemeinsam mit den Sportvereinen und
Verbänden die Rahmenbedingungen für den organisierten Leipziger Sport, aber auch den nicht
organisierten Sport weiter verbessern. Dies
muss vor dem Hintergrund einer wachsenden
Stadt betrachtet werden, was die Anforderungen
für den Sport auch wachsen lässt.
Unsere Fraktion bedankt sich ausdrücklich bei
allen, die ihren Teil zur Ausarbeitung des Sportprogramms beigetragen haben, insbesondere
bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Amtes für Sport.
Einen Wunsch darf ich an dieser Stelle doch
noch formulieren: Bitte beraten Sie bzw. wir das
nächste Sportprogramm auch regulär mit den
Stadtbezirksbeiräten und den Ortschaftsräten.
Wir begrüßen im Sportprogramm nicht nur die
Fortschreibung der entgeltfreien Bereitstellung
von Nutzungszeiten für Kinder und Jugendliche
in den Leipziger Sporthallen, sondern auch die
Beibehaltung der Pro-Kopf-Förderhöhe von 20
Euro pro Jahr und organisiertem Mitglied.
Die geplante Einrichtung einer Dreifeldsporthalle
im Leipziger Westen ist notwendig, löst aber
nicht alle Engpässe in der Hallennutzungsproblematik der Stadt. Es ist ein Schritt in die richtige
Richtung. Ein Blick ins Programm belegt, dass
trotz der vorgesehenen Neubauvorhaben an
Schulsporthallen der Fehlbedarf an Hallenflächen um 50 Prozent ansteigen wird. Im Sporthallenbau stehen wir also weiterhin vor großen Herausforderungen.
Die Bedarfe an Schwimmhallenflächen finden
ebenso Erwähnung im Programm. Konkret soll
bis 2020 eine neue Schwimmhalle aller Voraussicht nach im Leipziger Osten gebaut werden.
Das ist gut. Wir unterstützen die Verwaltung in
dem Bestreben, auch nach 2020 das Versorgungsdefizit an Schwimmhallenflächen zu minimieren. An dieser Stelle folgen wir den Konkretisierungsbestrebungen im Schwimmhallenneubau, die im Änderungsantrag 3 der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen festgehalten sind.
Im Besonderen wurde in den letzten Wochen
das jährliche Budget für die Förderung der Bauvorhaben der Sportvereine auf gepachteten
kommunalen Sportflächen diskutiert. Dieses liegt
aktuell bei 800.000 Euro pro Jahr. In der Analyse
des Ist-Zustandes der 75 Sportplatzanlagen in
S e i t e | 73
der Stadt kommt die Verwaltung zu dem
Schluss, dass lediglich acht in einem gebrauchsfähigen Zustand sind. Die restlichen 67 Anlagen
weisen deutliche und schwerwiegende Mängel
auf. Das bedeutet: Hier muss kurz- bzw. mittelfristig saniert werden.
Der Sportausschuss folgt diesem in der Analyse
festgestellten massiven Investitionsbedarf in seinem Änderungsantrag Nr. 5 und stellt heute einen Antrag auf Förderung der investiven Sportförderung auf 1,5 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2017. Unsere Fraktion folgt diesem Antrag.
So begrüßenswert die finanzielle Erhöhung auf
1,5 Millionen Euro vermutlich auch sein mag ohne die Unterstützung und Bearbeitung dieser
von den Sportvereinen beantragten Förderung
geht es nicht. Die SPD-Fraktion hat diesen Aspekt in ihrem Änderungsantrag Nr. 1 bereits ins
Wort gehoben.
Als im Vereinssport ehrenamtlich in verantwortungsvoller Funktion mitwirkender Akteur weiß
ich aus eigener Erfahrung sehr genau, wovon ich
hier spreche. Es ist schon fast abenteuerlich, mit
welchem Personalbestand das Sportamt diese
Aufgaben derzeit bewältigen muss und zukünftig
soll.
Zur Bearbeitung und Realisierung der Investitionsanträge benötigen wir dringend mindestens
eine zusätzliche Planstelle im betreffenden
Sachgebiet. Ich sage dies ausdrücklich: sofort
und ohne die hinlänglich bekannte Verzögerungstaktik des Hauptamtes. Hier erwartet meine
Fraktion bis spätestens Ende des Jahres ein
konkretes Ergebnis. Bereits in zehn Tagen liegen
die zu bearbeitenden Anträge für das nächste
Haushaltsjahr vor. Hier ist ein schnelles Handeln
gefragt.
Auch im Sachgebiet Bau des Sportamtes besteht
im Personalbereich großer Handlungsbedarf,
wenn wir heute für die Sanierung und Ertüchtigung der Leipziger Sportstätten die finanziellen
Weichen stellen.
Ebenso hat der Fußballverband der Stadt Leipzig
in seiner Stellungnahme deutlich gemacht: Die
Vereine benötigen verstärkt bei Investitionen
administrative Unterstützung. Die Anforderungen, welche die Verwaltungsrichtlinien an die
Vereine stellen, sind kaum allein im Ehrenamt
realisierbar. An dieser Stelle ist natürlich auch
der Stadtsportbund gefragt.
Leipzig als Sportstadt braucht ein Sportprogramm, das den Anforderungen einer wachsenden und weiter aufstrebenden Stadt gerecht
wird. Mit dem vorliegenden Dokument sind wir
für die nächsten acht Jahre gerüstet. - Vielen
Dank.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel.
Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete
und Stadträte! Verehrte Gäste! Der heutige Tag
ist für den städtischen Sport ein besonders wichtiger Tag. Bis zum Jahr 2024 werden die Weichen gestellt.
Zunächst möchte die AfD-Fraktion den Verantwortlichen in der Verwaltung und ihren Mitarbeitern für die Erstellung dieses Sportprogramms
danken. Das Sportprogramm 2024 versteht sich
als kurz- und mittelfristige strategische Fachplanung mit großen Außenwirkungen auf den
Leipziger Sport, auf Aktive sowie ehrenamtlich
und beruflich Engagierte und natürlich auf alle
sportbegeisterten Leipziger. Weitsicht seitens
der Verwaltung war also von vornherein vorgegeben - sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.
Sport bildet einen wesentlichen Teil unseres gesellschaftlichen Miteinanders - auch aus aktuellen Gründen. Unsere Stadtgesellschaft wäre ärmer ohne Schulsport, Vereinssport, Seniorensport und viele Sparten mehr.
Selbstverständlich kostet Sport nicht wenig Geld.
Klar ist jedoch auch, dass unsere finanziellen
Mittel als Stadt begrenzt sind. Aus diesem Grund
müssen vorhandene Mittel möglichst effektiv
eingesetzt werden - eben nicht nach dem Gießkannenprinzip.
Die AfD-Stadtratsfraktion unterstützt ausdrücklich in der Vorlage die fixierten sportlichen Leitsätze. Das der Ratsversammlung heute vorliegende Sportprogramm ist aus unserer Sicht ein
Schritt in die richtige Richtung - wohl wissend,
dass nicht alle Sportarten vermeintlich gerecht
bedient werden. Die Stadt Leipzig ist vornehmlich auf den Bereich des Kinder- und Jugendsports ausgerichtet. Dies unterstützt meine Fraktion ganz ausdrücklich. Wir schätzen die Selbstverwaltung, denn eine effektive Mittelverwendung muss auf den Bedarf der Sportverbände
und -vereine vor Ort ausgerichtet sein.
Folgende Punkte in der Vorlage möchten wir besonders erwähnen: Die institutionelle Förderung
wird aufgeteilt in 30 Prozent Leistungssport und
in 70 Prozent in Breiten- und Freizeitsport. Es
findet eine jährliche Anpassung des Sportförderbudgets gemessen an den Mitgliederzahlen statt.
Ebenfalls wird eine entgeltfreie Bereitstellung
kommunaler Sportstätten für Kinder- und Jugendsport für Vereine gewährleistet. Das sind alles richtige und überaus wichtige Maßnahmen.
S e i t e | 74
Zusammengefasst: Unsere Fraktion sieht den
Sport in unserer Stadt weiterhin auf einem guten
Weg. Erfreulicherweise sieht das auch der
Stadtsportbund Leipzigs so, welche der Vorlage
mit eigenen Worten fast vollständig zustimmt.
Doch welche Vision könnte es noch geben? - Die
AfD-Fraktion würde beispielsweise ein wirkliches
Interesse seitens der Stadtverwaltung für eine
Eissporthalle begrüßen und unterstützen. Aus
unserer Sicht: Eine Stadt wie Leipzig benötigt
durchaus eine Eisinfrastruktur. Eine derartige
Struktur kostet freilich Geld und ist für einen einzelnen Verein nur schwer zu stemmen. Eine
kommunale Unterstützung wäre also zumindest
wünschenswert.
Des Weiteren sollte für die Zukunft der reale Flächenbedarf bei den Sportanlagen erneut betrachtet werden. Unter Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten wäre aus unserer
Sicht alsbald eine erneute Bedarfsanalyse gemeinsam mit dem Stadtsportbund durchzuführen.
Meine Fraktion wird dem vorliegenden Sportprogramm jedenfalls zustimmen. Wir werden den
Änderungsantrag des Sportausschusses unterstützen, die Mehrgelder, und alle anderen Änderungsanträge ablehnen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Lehmann:
Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Herr Rosenthal hat grundsätzlich alles gesagt. Also kurz:
Die CDU-Fraktion stimmt dem Sportprogramm
selbstverständlich zu. Das erfolgreiche Programm 2015 mit einem sehr hohen Umsetzungsgrad geht fast lückenlos mit geänderten
Rahmenbedingungen wie zum Beispiel dem Bevölkerungswachstum in das Programm 2024
über.
Auch wir bedanken uns ausdrücklich bei allen
Beteiligten für die Arbeit, für das strukturierte
Herangehen, für die strategische Ausrichtung
und die abgeleiteten Maßnahmen sowohl in der
Sportinfrastruktur als auch in der Sportförderung.
Leipzig hat heute 92.000 Mitglieder in Sportvereinen. 2024 werden es deutlich über 100.000
sein. Das reicht vom Breiten- bis Leistungssport,
aber auch der unorganisierte Sport im öffentlichen Raum gewinnt immer mehr Bedeutung. Auf
beide Themen geht das Sportprogramm ausführlich ein.
Alle Punkte, die für unsere Fraktion wichtig waren, finden wir im Programm. Dies reicht vom
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
geplanten Bau der Sporthalle in Alt-West über
die Erweiterung der Schwimmflächen bis zum
Thema Radrennbahn, welches aus dem 2015erProgramm noch offen ist, bis hin zum Bekenntnis
zum Nachwuchsleistungssport, zur Förderung
des Olympiastützpunkts, zur pädagogischen Betreuung des Internats oder zur Beibehaltung der
20 Euro als Berechnungsfaktor für Vereinsmitglieder, um nur einiges zu nennen.
Einziger Änderungswunsch - darüber werden Sie
sich sicherlich nicht wundern - ist die nötige Erhöhung der investiven Sportförderung für die
Pachtvereine auf jährlich 1,5 Millionen Euro, für
die wir von Anfang an waren. Dieser Änderungsantrag ist gemeinsam vom Sportausschuss gestellt worden, und wir stimmen diesem selbstverständlich zu.
Gleiches gilt für den Änderungsantrag 3 der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wobei wir
gleich betonen möchten, dass wir den jetzigen
Standort im Leipziger Osten, den Otto-RunkiPlatz, nicht mittragen werden. Soweit zum eigentlich Sportprogramm.
Da wir heute aber ein wichtiges Sportprogramm
beschließen, möchte ich es an dieser Stelle nicht
versäumen, unseren Olympiateilnehmern und
vor allen Dingen den Olympiamedaillengewinnern, wie zum Beispiel Martin Schulz, dessen
Sieg gerade einmal eine Woche her ist, von hier
aus herzlich zu gratulieren. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Herr Rosenthal, ich
denke, wir können zur Abstimmung kommen. Dann gehen wir einmal der Reihe nach vor.
Zunächst der Änderungsantrag der SPDFraktion, der sich im Prinzip jetzt beschränkt
nach Übernahme von Grünau und Eishalle. - Ja,
Herr Schmidt vor der Abstimmung noch.
S e i t e | 75
sozusagen jegliche Erkenntnis, was dort an Konsequenz auf die Stadt zukommt, ob das dort tatsächlich notwendig ist. Es gab auch keine Gelegenheit, dazu im Vorfeld noch einmal Gespräche
zu führen. Beleuchtung an der dortigen Stelle
leuchtet uns nicht ein - ich sage es einmal so.
Oberbürgermeister Jung: So ist das manchmal. Ich kann mich noch an einen Antrag erinnern von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zur Beleuchtung am Cospudener See. - Okay,
Gedächtnis der Fraktion. Es ging um Inlineskating.
Der Reihe nach. Beschlusspunkt 3.1 der Neufassung der SPD-Fraktion. Der Reihe nach noch
einmal. Ich übernehme: Sanierung im Zusammenhang mit Klinger-Gymnasium, Dreifeldsporthalle. Zweitens: Der Beschlussvorschlag wird
wie folgt ergänzt: Die Stadt Leipzig bemüht sich
verstärkt, einen privaten Investor für den Bau einer Eishalle zu finden. - Übernahme.
Abstimmen müssen wir jetzt über Controlling
Pachtverträge mit einer zusätzlichen Stelle, über
die Maßnahme Ausbau und Ertüchtigung des
Radwegs westlich der Pleiße und, drittens, Ausstattung des Leibnizwegs im Rosental mit Beleuchtung.
Ich würde sagen, wir stimmen der Reihe nach
ab.
Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zu? - Wer stimmt
dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: 2 Enthaltungen, 5 Gegenstimmen, ansonsten, Herr Hörning, eine Stelle mehr
im Haushaltsplan mit verwaltungsinternen Veränderungen 2017.
Sofort? - Nein, 2017. Das macht doch jetzt keinen Sinn, bis wir die ausgeschrieben haben, ist
es 2017.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Im
allerletzten Punkt, allerletzter Anstrich, zweite
Satzhälfte steht in etwa - ich habe es jetzt nicht
genau vor mir -: und die Beleuchtung des Weges
im Rosental. Das würden wir gern getrennt abstimmen. Es ist ein Halbsatz ganz unten in der
letzten Zeile.
Zu Protokoll. Ich verstehe den Auftrag: so schnell
wie möglich, und gehe davon aus, dass es in
2017 in den Stellenplan übernommen wird.
Oberbürgermeister Jung: Ja. Wir machen es
der Reihe nach noch einmal.
Wir sind bei Punkt 1.4: Ausbau und Ertüchtigung
des Radwegs westlich der Pleiße im Abschnitt
zwischen Schleußiger Weg und Schleuse
Connewitz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um
das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer
enthält sich? - Ich muss auszählen.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
kann das auch kurz begründen: Uns fehlt da
Nein, man kann noch nichts dazu sagen, weil wir
bei der Genehmigung des Haushalts sind. Wenn
wir jetzt eine Stelle über E5 einrichten, haben wir
ein Problem. Das heißt, ich gehe davon aus, Sie
meinen 2017. - Gut.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Abstimmung: 30 dafür, 23 dagegen, 3 Enthaltungen. So beschlossen.
Wir kommen zur Ausstattung des Leibnizweges
im Rosental mit Beleuchtung. Wer stimmt dem
zu? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? Abstimmung: Bei einer ganzen Reihe von ProStimmen und wenigen Enthaltungen dennoch mit
Mehrheit abgelehnt. Damit ist die Beleuchtung
weg.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung Sportbäder
GmbH. Das ist der Änderungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen. Um Langes kurz zu machen: Ich übernehme diesen Änderungsantrag.
Wir sind bei Punkt 4: Bündnis 90/Grüne - Ausbau
Elster-Saale-Radweg, Kulkwitzer See bis KarlHeine-Kanal. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält
sich? - Es muss ausgezählt werden.
Abstimmung: 24 dafür, 26 dagegen, 5 Enthaltungen. Damit ist das abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag des Fachausschusses Sport - die 1,5 Millionen Euro. Ich
bitte Sie um Ihr Handzeichen, wer diesem Änderungsantrag zustimmt. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: Bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme mit großer Mehrheit so beschlossen.
Neufassung inklusive der jetzt eben abgestimmten Änderungen - Beschlussvorschlag. Wer
stimmt dem vorliegenden Sportprogramm 2024
zu? - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Herzlichen Dank, Herr Rosenthal. Herzlichen
Dank, Frau Kirmes, Ihnen und Ihren Mitarbeitern.
Herzlichen Dank dem Stadtrat für diese produktive und konstruktive Zusammenarbeit.
Entschuldigung, darf ich noch einmal kurz zur
Abstimmung fragen: Der Änderungsantrag der
Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Der Grünen zur Erhöhung auf 1,2 Millionen, 1,3 Millionen, 1,4 Millionen Euro war weg? - Gut.
19.9
Kindertagesstättenplanung der Stadt
Leipzig für den Planungszeitraum
01.08.2016 bis 31.07.2017 (Schuljahr
2016/2017), Fortschreibung - Schuljahr
2017/18, Schuljahr 2018/19, Schuljahr
2019/20 (VI-DS-02537-NF-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. Wird das Wort gewünscht? Frau Nagel.
S e i t e | 76
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeister
und liebe Bürgermeisterin und verbliebenen wenigen Gäste und auch die Gäste im Livestream!
Es ist schon spät für das Thema Kinder und Kindertagesstätten, dennoch möchte ich einige Worte dazu sagen.
Der wahrscheinlich heute in der Ratsversammlung am meisten geäußerte Satz ist: „Leipzig
wächst“. Ich will ihn hier wiederholen. Ein Befund, der uns weiterhin vor große Herausforderungen stellt - wir haben das auch bei der Haushaltseinbringung heute gesehen - und der uns
vor allem im Hinblick auf den Ausbau der sozialen Infrastruktur, die Bedarfe für bezahlbares
Wohnen, Schulen, Sportanlagen, aber eben
auch Kindertagesstätten, viel abverlangt.
Nachdem die Geburten Anfang bis Mitte der
90er-Jahre rapide nach unten gingen, erleben
wir seit Jahren einen stetigen Anstieg; das muss
ich hier nicht weiter ausführen. In den letzten 15
Jahren gab es fast eine Verdopplung der jährlichen Geburtenraten.
Nachdem wir über Jahre mit falschen, zu tief gestapelten Bevölkerungsprognosen hantierten und
auch daran die Kita-Planung orientieren, ist
nunmehr Realismus eingezogen. Wir hantieren das kann man jetzt zumindest sagen - mit belastbareren Zahlen. Der Blick auf die Plätze, die
in den vergangenen Jahren im Bereich Krippe
und Kindergarten geschaffen wurden, wirkt immens. In den letzten zehn Jahren wurden 114
Baumaßnahmen mit 13.883 Plätzen realisiert, allein im vergangenen Jahr über 2.500 und in diesem Jahr 778, und es kommen noch neue dazu.
Trotz all dieser Bemühungen müssen wir konstatieren - das ist mein Punkt -: Dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz kann in Leipzig noch
immer nicht entsprochen werden. Da reden wir
noch gar nicht über die Auswahl von pädagogischen Konzepten oder Wohnortnähe.
Im April 2016 gab es laut Antwort auf unsere
Stadtratsanfrage 28 Klagevorgänge, bei denen
noch kein Platzangebot unterbreitet werden
konnte. Weiterhin werden faktische Zugangskriterien als Priorisierungsinstrument beim Zugang
zum Kita-Platz angewendet, was aufgrund des
Rechtsanspruches auf einen Platz mindestens
grenzwertig ist.
Auch weiterhin war und ist es so, dass Krippenkinder nicht auf einen Kindergartenplatz wechseln können und damit den Zugang für neue
Krippenkinder blockieren.
Die Zahlen steigen weiter. Im zweiten Quartal
dieses Jahres - so war es in der Presse zu lesen
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
- wurden fast 300 Geburten mehr als im vergangenen Jahr verzeichnet, dabei ist immer das dritte Quartal das geburtenstärkste. Auch geflüchtete Kinder müssen bei den Planungen aus unserer Sicht stärker berücksichtigt werden.
Noch einmal unsere Stadtratsanfrage aus dem
Frühjahr: Zum Stichtag 31.03. lebten 734 Kinder
unter sechs Jahren im Leistungsbezug nach
Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig, nur 185
Kinder von diesen geflüchteten Familien waren
im Kita-Vergabesystem erfasst.
Die Knackpunktfrage, die sich auch bei der vorliegenden Bedarfsplanung stellt, ist, ob wir mit
der vorliegenden Planung alle Bedarfe erfassen
und auch befriedigen können. Die Antwort lautet:
Wir machen große Kraftanstrengungen, aber eher nein. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal daran: Auge in Auge mit dem am 01.08.2013
in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen
Krippenplatz hatte meine Fraktion seinerzeit angemahnt, die Bedarfserfassung, konkret die Berechnung der Bedarfsquote zu verändern, da
diese bis dahin den realen Bedarf an Plätzen
nicht abbildete. Das heißt, weg von reinen Nutzungsquoten des Vorjahres, die bekanntermaßen ins Verhältnis zu den wohnhaften Kindern
gesetzt wird, hin zu einer Erfassung des wirklichen Bedarfs. Um es noch einmal zu erklären:
Die Kinder, die keinen Kita-Platz bekommen haben, werden eben mit den Nutzungsquoten nicht
erfasst.
Im Bereich Krippen wird es mit KIVAN jetzt gemacht. Allerdings sind noch nicht alle Einrichtungen im KIVAN, also bleibt auch das eher löchrig.
Im Bereich Kindergarten wird auch in der vorliegenden Bedarfsplanung mit reinen Nutzungsquoten hantiert und damit wiederum der Bedarf nicht
umfänglich erfasst. So stellt es sich zumindest
dar. In der Vorlage heißt es dazu, dass gegebenenfalls zusätzlich nachgefragte Plätze im Verhältnis zu tatsächlich wohnhaften Kindern unter
Einbeziehung von Nachfragetrends in die Berechnung der Bedarfsquote einbezogen werden.
Das ist uns zu weich formuliert. Wir appellieren
an der Stelle noch einmal, hier klarere Instrumente zu suchen, die den tatsächlichen Bedarf
erfassen - wohlwissend, dass es für die Planerinnen eine große Herausforderung ist.
Schlussendlich planen wir mit der vorliegenden
Bedarfsplanung die Schaffung von 3.360 Plätzen
in Krippe, Tagespflege und Kindergarten und
noch einmal 964 Hortplätze - nicht nur durch
Neubau, sondern auch durch die Schaffung von
Kapazitäten in bestehenden Einrichtungen und
durch Anbauten.
S e i t e | 77
Im Hortbereich sollen Klassenräume doppelt genutzt werden. Das können Sie in der Vorlage
nachlesen.
Kapazitäten braucht es auch für die Auslagerung
von Bestands-Kitas. Hier hatten wir kürzlich einen Antrag im Stadtrat, dort eben auch den Sanierungsbau abzubauen. Das ist auch eine wichtige Aufgabe, die aber wiederum sozusagen Kapazitäten zusätzlich braucht.
Es zeigt sich durch diese Maßnahmen also, wie
ernst die Lage ist. Trotz der Bemühungen bleibt
auch zum Ende des Planungszeitraums im Juli
2017 eine Unterversorgung in bestimmten Stadtbezirken, nämlich Süd, Südost, Südwest, Nordwest, Nord, bestehen. Diese kann voraussichtlich, so sagen es jedenfalls die Zahlen in der
Vorlage, auch nicht stadtweit komplett ausgeglichen werden.
Wir müssen bedenken, dass jedes Kind Zugang
zu einem Kita-Platz haben muss. Das ist gesetzlich verankert. Es ist also kein Wohlmeinen der
Stadt, so viel in Kitas zu investieren, sondern wir
erfüllen damit einen Rechtsanspruch. Es ist aber
auch pädagogisch geboten. Frühkindliche Bildung in den Kitas kann dazu beitragen, verschiedenen Lebenschancen oder Ungleichheiten
entgegenzuwirken, und auch die Integration von
Migrantenkindern - das muss ich hier nicht noch
unterstreichen - hat mit einem Kita-Besuch bessere Startchancen.
Wir stimmen der Vorlage trotzdem zu und unterstützen die Stadt auch weiterhin bei den Bemühungen beim Platzausbau und, wenn nötig, auch
bei einer alternativen Erfassungsmethode, wenn
wir das zusammen diskutieren wollen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Wenn es von Ihnen
keine Wortmeldungen gibt, dann Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es ist gut,
dass ich nach Ihnen reden darf, Frau Nagel, weil
ich Ihnen widersprechen muss.
Ich leugne nicht, dass die Situation angespannt
ist. Das hängt auch nicht nur damit zusammen,
dass die Geburtenrate immer weiter steigt und
auch in diesem Jahr wir wahrscheinlich wieder
einen neuen Rekord bei den Geburtenzahlen
haben werden, sondern dass auch im vergangenen Jahr zehnmal so viele Kinder in dem Alter
zugezogen sind wie im Vorjahr. Das heißt also
auch, das positive Wanderungssaldo schlägt hier
zu Buche.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Wo ich Ihnen widersprechen muss, ist: Wir haben bei dieser Kita-Bedarfsplanung - deswegen
kommt die auch jetzt erst in den Stadtrat, weil ich
mich zur Person hier intensiv damit beschäftigt
habe - das nicht mehr gemacht wie früher, dass
wir die Nutzungsquoten als Grundlage für die
Bedarfsplanung genommen haben, sondern
dass wir im Krippenbereich die Anmeldung genommen haben. Deswegen haben wir auch eine
so hohe Bedarfsquote von immerhin 82,9 Prozent bei den Ein- bis Dreijährigen. Von daher
muss ich sagen, dass diese Bedarfsplanung jetzt
auf realistischen Grundlagen beruht - im Unterschied zugegebenermaßen zu Vorgängerbedarfsplanungen, die immer von der Ist-Situation ausgegangen sind. Das, was Sie zitiert haben, weshalb gegebenenfalls zusätzlich nachgefragte
Plätze in den einzelnen Altersgruppen usw.,
deswegen ist die Bedarfsquote höher angenommen als die derzeitige Versorgungsquote.
Nichtsdestotrotz wird das alles sehr anstrengend
sein. Die entscheidende Vorlage war eigentlich
die letzte Sammelvorlage.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Fabian. - Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten.
Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer
enthält sich?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen.
19.10 Zuschuss der Stadt Leipzig an die
gemeinnützige Stiftung „Internationales Kurt Masur Institut“ und Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO
für 2016 (VI-DS-02632)
Einreicher: SPD-Fraktion
19.10.1 dazu ÄA (VI-DS-02632-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Um Langes kurz zu machen: Ich würde den Änderungsantrag der Fraktionen übernehmen.
Wir haben es so spät, wissen Sie. Trotzdem,
Herr Weickert möchte reden.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte
Langes kurz machen, keine Sorge, es ist ja zu
später Stunde. Nichtsdestotrotz: Ich finde grundsätzlich den Gedanken dieses Änderungsantrages gut, dass wir ganz genau schauen, was wir
ausgeben müssen.
S e i t e | 78
Herr von der Heide hat vorhin wirklich in einer
exzellenten Rede dargelegt, worum es eigentlich
kulturpolitisch gehen soll. Aber dann wünsche
ich mir doch, dass wir genau diesen scharfen
Blick auf die Kultur auch bei den Kultureigenbetrieben haben, wo wir vorhin einfach einmal gesagt haben: „Kinder, die Millionen spielen hier
überhaupt keine Rolle, wir gehen weiter nach
vorn“.
Herr Oberbürgermeister, in diesem Sinne: Vielleicht beim nächsten Mal, wenn wir noch einmal
so eine Vorlage bekommen, ein etwas genaueres Daraufschauen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens,
natürlich.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Weickert, es geht hier nicht ums Geld.
Das ist ganz entscheidend. Es geht darum, dass
wir mit einer Konzeption und mit dem Nachdenken darüber zu einer würdigen, aber auch gerechten Ehrung kommen und dass wir darüber
nachdenken, wie einem Herrn Masur gedacht
werden soll. Nirgendwo gilt der Prophet weniger
als in seiner Heimat und bei seinen Verwandten
und in seiner eigenen Familie; Markus 6. Wir
sind die Heimat, wir müssen darüber nachdenken. Das ist nicht einfach. Ein Platz? Eine Schule? Die Familie konnte gerade noch verhindern,
dass der Arthur-Nikisch-Raum, den Masur selbst
irgendwann einmal so benannt hatte, wieder
umbenannt wurde in diesen Namen. Die Goldschmidtstraße - das hat der Gleichstellungsbeirat
jetzt hoffentlich vom Tisch gebracht.
Das heißt, wir müssen viel genauer nachdenken,
als es bisher geschehen ist. Da sind diese losen
Summen, die uns vorgelegt wurden, die zwar
atemberaubend sind, aber nicht der richtige
Weg. Es geht um die Inhalte.
Über Masur lässt sich vieles sagen. Mindestens
zwei Dinge sind unbestritten: Er war ein herausragender Musiker, er hat ein großes Werk hinterlassen, nach Karajan die meisten Einspielungen.
Es gibt ein zweites Vermächtnis, um das geht es
mir, das kann nämlich für Leipzig viel fruchtbarer
sein: Masur hat selbst gelernt, lernen dürfen,
vielleicht auch müssen, dass Musik eine Verantwortung für die Gesellschaft hat, weder Event
noch Selbstvergnügen ist. Musik ist Teil unserer
Gesellschaft, wird von ihr finanziert und hat einen Dienst zu leisten.
Der ehemalige Gewandhaus-Kapellmeister hat
diesen Gedanken in die Welt getragen. Er hat
viele infiziert, die jetzt bereitstehen, dieses Erbe
weiterzutragen. Nicht um der Alten willen, son-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
dern um der jungen Leute willen lohnt es sich,
ein Internationales Masur-Institut in Leipzig zum
Zentrum des internationalen Masur-Gedenkens
zu machen - jenseits von Personenkult und
Klassikfolklore.
Dafür reicht es nicht, ein paar Mittel auszureichen, weil die klassische Musik in dieser Stadt
eh so viel kostet. Es geht darum, dass wir eine
Verantwortung wahrnehmen für dieses Erbe und
uns genügend Gedanken darüber machen.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Damit wir aber jetzt wissen, wie wir und worüber wir abstimmen: Die
Beschlussvorschläge 1 und 4 der Vorlage im
Original müssen bestehen bleiben. Sie werden
ergänzt durch den Änderungsvorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und
SPD um die Punkte 1, 2, 3, 4 und 5. Das heißt,
die Verwirklichung des Stiftungszwecks und die
Anhebung des Zuschusses unter dem Vorbehalt
der Genehmigung der Haushaltssatzung müssen
formal bestehen bleiben, damit wir dann auch die
Stiftung bezuschussen können. - Die Beschlusspunkte des Änderungsantrages werden jetzt neu
nummeriert: 2, 3, 4, 5, 6, und ehemals 4 wird 7.
Okay? - Nein. Sagen Sie es bitte noch einmal,
wo Sie einen Widerspruch sehen.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Im Änderungsantrag steht:
Für den Doppelhaushalt 2017/2018 wird der
jährliche Zuschuss im Rahmen der allgemeinen Haushaltsplanung beraten und beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Ja, das stimmt.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sie wollen aber den Beschlusspunkt weiter
drin haben mit den Summen.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben recht. Das
ist analog, das können wir lassen. Der vierte
Punkt - Sie haben recht.
Wichtig ist der Beschlusspunkt 1, Herr von der
Heide. Der ist wichtig, der im Original steht:
Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke und
zur Sicherung der Betreibung der rechtlich
unselbständigen Stiftung […].
Das brauche ich, um auszahlen zu können.
Dann wird alles ergänzt, was Sie als Alternativ-
S e i t e | 79
vorschlag stehen haben. Ja? Alles klar jetzt? Dann bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt
dieser Beschlussvorlage in der veränderten Fassung zu? - Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung so beschlossen.
Herzlichen Dank.
19.11 3. Änderung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Leipzig/Eigenbetrieb
Städtisches Klinikum „St. Georg“
Leipzig und der Klinikum St. Georg
gGmbH (VI-DS-02829)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Frau Dr. Minde, seien Sie herzlich willkommen.
Gibt es zu dem klaren Vorvotum dennoch Nachfragen und Hinweise? - Das ist nicht der Fall.
Darf ich um Ihr Handzeichen bitten: Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält
sich?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen.
Vielen Dank.
19.12 Baubeschluss: Kindertagesstätte Reichelstr. 3/5, 04109 Leipzig - Modernisierung (VI-DS-02859-NF-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. Wird das Wort gewünscht? - Das
ist nicht der Fall. Darf ich um Ihr Handzeichen
bitten: Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen.
19.13 Ausführungsbeschluss zum Erdgaseinkauf mit Biogasanteil für die Abnahmestellen der Stadt Leipzig (VI-DS02885)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dr. Jennicke! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr
geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Gast auf der Tribüne, Pressevertreter und
Zuschauer im Livestream! Am 21.05.2014 wurde
in der Ratsversammlung das Energie- und Kli-
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
maschutzprogramm der Stadt Leipzig für den
Zeitraum 2014 bis 2020 beschlossen. Die AfDFraktion war bei dieser Beschlussfassung noch
nicht im Stadtrat vertreten.
Um es vorwegzunehmen: Unsere Fraktion sieht
in der weiteren Erhöhung des Biogasanteils an
der Gasversorgung städtischer Objekte von 3 auf
6 Prozent keinen ersichtlichen Nutzen. Durch die
Erhöhung des Biogasanteils kommt es zu nicht
unerheblichen Mehrkosten. Der Gaspreis erhöht
sich dadurch um das circa 1,3-Fache. Das sind
Mehrkosten, welche ohne Not den städtischen
Haushalt noch weiter belasten werden.
Es wurde bei der letzten Einbringung im Fachausschuss noch einmal betont, dass die Erzeugung des Biogases CO2-neutral wäre. Dem ist
nicht in Gänze so, weil bekanntlich Biogas nicht
nur durch Pflanzen erzeugt wird, sondern auch
teilweise durch Tierexkremente, Tiergülle usw.
Man sollte aber auch die sonst berechtigterweise
ständig betonten ethischen Aspekte im Zusammenhang mit der Biogaserzeugung nicht außer
Acht lassen. Mit diesem Ausführungsbeschluss
tragen wir zum einen dazu bei, dass zum Beispiel unsere landwirtschaftlichen Nutzflächen
noch mehr mit einer einseitigen Rapsanbaukultur
bestellt werden, wo doch Landwirtschaft eigentlich an erster Stelle zur Ernährung von Mensch
und Tier gedacht ist.
Lassen Sie mich noch einen kleinen Ausschweif
machen: Die Demokratische Republik Kongo
beispielsweise, eines der ärmsten Länder der
Welt, ist das drittgrößte Land auf dem afrikanischen Kontinent und hat auf seinem Staatsterritorium nur 3 Prozent an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche zur Verfügung. Weltweit sind Millionen Menschen von Hunger bedroht, und wir, das
heißt auch Leipzig, nutzt Landwirtschaft zur
Energiegewinnung für ein vermeintlich reines
Gewissen zur Klimastatistik.
Aus den von mir hier ausgeführten unwirtschaftlichen und nicht zuletzt ethischen Gründen wird
die AfD-Fraktion der Beschlussvorlage nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok und
Frau Krefft.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir,
Herr Hobusch und ich, wollten einfach dagegen
stimmen aufgrund der fortgeschrittenen Zeit. Da
wir aber aus anderen Gründen als die AfD dage-
S e i t e | 80
gen stimmen, muss ich jedoch hier vorgehen und
das Abstimmungsverhalten kurz erläutern.
Im Gegensatz zur AfD halten wir es für sachgerecht, den Anteil des Gases, der regenerativ erzeugt wird, zu erhöhen und deswegen auch eine
Ausschreibung auf den Weg zu bringen, die diesen Anteil eben jetzt auf 6 Prozent erhöht. Wenn
man den Text so liest: „Anteil von Gas aus erneuerbaren Energien“, dann klingt das gut und
richtig und verführt zum Zustimmen.
Wenn man dann aber tiefer in die Materie eindringt und sich das Erneuerbare-EnergienWärmegesetz anschaut, wird deutlich, dass es
sich bei diesem Gas, wie es hier in der Vorlage
vorgeschlagen wird, ausschließlich um Gas aus
Biomasse handelt. Das macht es so problematisch.
Wir haben ganz andere Bestrebungen inzwischen im Energiebereich, gerade mit den überschüssigen Energiespitzen aus der Windenergie,
aber auch aus der Photovoltaik umzugehen. Dazu gibt es entsprechende Forschungen, erste
Anwendungsanlagen zu Power-to-Gas, also
durch die Umwandlung, Hydrolyse und anschließenden Methanisierung ein Erdgas zu erzeugen
und unser riesengroßes Gasnetz letztlich auch
als Erdgasspeicher zu nutzen. Wenn wir ein solches Gas fördern würden, indem wir unseren Anteil von 2 auf 6 Prozent erhöhen würden, würden
wir das als FDP gut finden und würden dem
auch zustimmen. Da, wie gesagt, die Vorlage,
wie sie hier ist, sich ausschließlich auf Gas aus
Biomasse beschränkt, halten wir das für falsch
und stimmen dagegen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen):
Wenn seitens der AfD, aber gestern im Fachausschuss auch von anderen, auf Ethik angespielt wird, muss ich hier doch noch einmal etwas sagen, auch wenn es spät ist.
Ich weiß nicht, wie ethisch sinnvoll es war, große
Flächen des Landes wegzubaggern und wie viel
Ackerboden dabei verloren gegangen ist. Insofern finde ich es immer vermessen, wenn bei erneuerbaren Energien immer mit diesem „Wir
nehmen landwirtschaftliche Fläche weg“ argumentiert wird. Wenn dort etwas angebaut wird,
kann ich nach bestimmten Zeiten etwas anderes
anbauen, was ich dann wieder essen kann. Was
weggebaggert ist für die Braunkohle, ist unwiederbringlich weg. Wir machen da schöne Seen
und freuen uns, Fische sind trotzdem nicht drin.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Es gab außerdem auch eine Fehlinformation.
Gestern im Ausschuss fiel die Aussage, dass
hier Raps verwendet wird. Das kann leider nicht
stimmen, denn Raps wird, wenn er nicht zu
überwiegend Speiseöl und Margarine in der
Bundesrepublik verarbeitet wird, zu Biodiesel
versprittet, also Biodiesel. Im Übrigen wird der
Presskuchen dann in die Viehfütterung gegeben,
weil er eiweißhaltig ist.
Maiskörner und andere Körner, Rüben wird versprittet zu Bioethanol, das ist E10. Das Biogas,
über das wir hier reden, entsteht aus der Güllevergärung. Das heißt, wir als sehr großer
Fleischproduzent haben sehr viel Gülle und können sehr viel vergären, deswegen sehen Sie
überall auf dem Land diese schönen kegelförmigen - oder wie sagt man -, jedenfalls diese wunderbaren Gebäude, die die Landschaft ein Stück
weit auch verstellen, weil die Güllevergärung
nämlich auch so stark gefördert wird.
Außerdem - das hat die CSU in die große Koalition bei der Neufassung des ErneuerbarenEnergien-Gesetz 2007/2008 eingebracht -: Mais,
und zwar als gesamte Pflanze. Deswegen wird
hier überall Mais angebaut, weil es als CoFermenter eingesetzt wird, um eben nicht nur die
Gülle zu vergären, sondern auch aus dem Mais,
und zwar aus der gesamten Pflanze, durch organische Vergärung eben Biogas herzustellen.
Es wird also nicht der Raps hier in die Schulen
kommen in Form von Gas, sondern Gülle und
Mais. - Danke.
S e i t e | 81
aber es war nicht eindeutig. Vielleicht haben einige sich nicht gemeldet.
Abstimmung: 27 dafür, 21 dagegen, 1 Enthaltung. Danke schön, so beschlossen.
19.14 Einrichtung einer drei- bis vierzügigen
Grundschule mit Hort in der BernhardGöring-Straße 107 in 04275 Leipzig gemäß § 24 Schulgesetz (VI-DS-02928)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig so beschlossen.
19.15 Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr.
428
„Gewerbegebiet
Plagwitz
Süd/Markranstädter Straße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz sowie
eine Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428
„Gewerbegebiet
Plagwitz
Süd/Markranstädter
Straße“,
Satzungsbeschluss (VI-DS-02951)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Ich muss auszählen lassen. Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Auszählung. Wer
stimmt dem Satzungsbeschluss B-Plan 428 zu? Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich?
Abstimmung: 50 zu 0 zu 0. Danke schön, so
beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel hat sich
gemeldet.
Stadtrat Riedel (CDU): Sehr geehrte Frau Krefft,
da waren Sie gestern sicher in einem anderen
Ausschuss. Der Einbringer der Stadt hat gesagt:
Es kommt ausschließlich von Raps. Daraufhin
kam die Diskussion auf. Sie wollen den Boden
retten und werfen sonst etwas vor, doch wenn
wir Rapsanbau haben, muss man ganz scharf
düngen, sonst ist der Boden total versaut. Dann
kann ich das nicht nachvollziehen. So etwas
kann ich nicht zustimmen, Entschuldigung.
Oberbürgermeister Jung: Wir reden jetzt nicht
über nichtöffentliche Sitzungen in Ausschüssen.
Dann können wir jetzt abstimmen. Wer dem Beschlussvorschlag zustimmt, den bitte ich um das
Handzeichen? - Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? - Es war knapp. Wir müssen auszählen.
Ich habe eine knappe Mehrheit dafür gesehen,
19.16 3. Änderung zum Baubeschluss Nr.
RBV-1307/12 vom 18.07.2012 Stadtteilzentrum Anker aufgrund von Mehrkosten i. H. v. insgesamt 600.485 € (VI-DS03039)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Kultur
Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! In der Vorbereitung zur Ratsversammlung habe ich mir noch einmal die Vorlagen angeschaut und die Historie der Baubeschlüsse
zum Anker und erinnere mich hier sehr gut an
die Debatte im Herbst 2014, als schon einmal
erhebliche Mehrkostensteigerungen im Raum
standen und auch in dieser Debatte unter anderem von mir und unserer damaligen Fraktion gebeten wurde, die Option zu prüfen, was denn wäre, wenn es doch einen Abriss und keine Sanierung des Saales gebe, über den wir jetzt reden.
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
S e i t e | 82
Das Szenario, das damals an die Wand gemalt
wurde, war, dass es möglicherweise fördermittelschädlich ist und die Sanierung des Saales
günstiger wäre im Hinblick auf die Gefährdung
der Förderfähigkeit bei einem Neubau. Wenn ich
die Zahl noch richtig im Kopf habe und 1 und 1
zusammenrechnen kann, sind wir jetzt bei Baukosten von nahezu 5,9 Millionen Euro. Ursprünglich waren 3,2 Millionen Euro veranschlagt.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Nur kurz: Das Besondere ist an sich, dass wir uns zu diesem Zentrum
an sich über alle Fraktionen hinweg in den letzten Jahren einig waren, dass wir es an dem
Standort wollen. Das ist, denke ich, erst einmal
das ganz Wichtige; das schaffen nicht alle Themen so übereinstimmend.
Ich meine mich auch zu erinnern, dass in der
Diskussion eine Zahl von über 5 Millionen Euro
als ursprüngliche Planung genannt worden war,
die nicht vermittelbar war. Jetzt stehen wir hier:
600.000 Euro erneute Mehrkosten sind nicht zu
vermeiden, will man den Bau nicht einstellen.
Deswegen werden wir auch zustimmen, aber ich
stelle einfach fest: Eine mutige Entscheidung für
einen Abriss wäre unterm Strich möglicherweise
doch auch bei Gefährdung der bisher gezahlten
Fördermittel preiswerter gewesen. Es ist bedauerlich, dass wir jetzt hier stehen. - Vielen Dank.
Das Erschrecken darüber, was zu Beginn der
Bauphase entdeckt wurde, gerade in dem Saal statische Probleme und auch Gefährdungsprobleme, die sich dadurch vertieft haben -, war auch
bei allen da. Die Verwaltung konnte das glaubhaft vermitteln. Insofern bin ich sehr froh, wenn
wir jetzt die Sache auch so zu Ende führen, dass
wir sagen: Wir haben diese Fördermittel beantragt, wir haben darauf gebaut, wir wollen es jetzt
auch zu Ende bringen. Ich hoffe sehr, dass dem
alle zustimmen. Es ist gut, dass schon der eine
Neubau an der Ecke eingeweiht werden konnte,
im Hinterhaus sowieso schon länger in der Wolffstraße gearbeitet wird und dass wir weiterhin
dazu stehen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Herr
Hobusch, dann haben Sie damals nicht richtig
zugehört. Es hat damals extra eine Sondersitzung gegeben, eine gemeinsame Sitzung mit
Kulturausschuss und Bauausschüssen. Damals
war eine ganze Reihe von Stadträten, die jetzt
hier im Saal sitzen, noch nicht dabei, als wir in
der Tat genau die Abwägung getroffen haben,
dass es dort darum geht, dass der Freistaat ganz
klipp und klar gesagt hat: Eine Förderung des
Neubaus wird es nicht geben, sondern nur im
Rahmen der Sanierung. Deshalb gibt es auch
einen erhöhten Fördersatz - aufgrund dessen,
dass es sich um ein Denkmalgebäude handelt.
Unterm Strich: Selbst wenn wir 10 oder 15 Prozent aufgrund der gestiegenen Kosten aufgrund
des Bauzustands mehr zahlen müssen, ist das
keine Unfähigkeit gewesen. Ich schäme mich
selbst als Baumensch, wenn ich mir anschaue,
wie damals dort gebaut worden ist. Das ist ein
Fusch, mit Fugen vertikal von oben nach unten,
ohne dass es eine Verzahnung im Mauerwerk
gegeben hat usw. Das ist nicht nachvollziehbar.
Unterm Strich wird es trotzdem noch etwas
preiswerter, wenn das Gebäude wirklich saniert
worden ist. Der Stadtrat konnte gar nicht anders
entscheiden. So viel zur Wahrheit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner.
Wenn Prüfungen etwas anderes erbracht hätten,
dann hätten wir uns auch anders entscheiden
können. Wir müssen uns aber ein Stückchen
auch auf die Bauherrenschaft verlassen, dass
sie es ordentlich prüft, ob Abriss notwendig ist
oder nicht.
Dazu kommt natürlich, dass wir nach wie vor
zumindest noch die historische Fassade haben,
was dort an der Ecke in Möckern ein wichtiger
Punkt ist, dass wir dazu stehen, das so auszubauen und nicht einfach ein Neubau hinzusetzen. Es ist letztlich eine Abwägung, die sehr
stark vom Bauherrenamt mitbestimmt wurde.
Oberbürgermeister Jung: Darf ich Sie um Ihre
Handzeichen bitten: Wer stimmt dem vorliegenden Baubeschluss zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 1 Enthaltung, ansonsten einstimmig so beschlossen.
19.17 Personalangelegenheit nach § 8 Abs.
3 Nr. 3 der Hauptsatzung (VI-DS-03046NF-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Gibt es Wortwünsche? - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja,
ich habe eine Frage dazu. Da wir im Ausschuss
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Stadt Leipzig - Stand: 20.09.2016 (VIDS-03255)
nicht vertreten sind, bleibt nur die Möglichkeit,
die Frage zu der Vorlage hier zu stellen. Die
Frage betrifft auch gleich die folgende Vorlage.
Es handelt sich hier um eine außerbetriebliche
Vergütung. Meine Frage bezieht sich auf den
Zeitpunkt, ab dem die außertarifliche Vergütung
bezahlt werden soll. Ausweislich der Begründung
soll diese Eingruppierung rückwirkend ab dem 1.
September 2015 gelten. Für mich stellt sich jetzt
einfach die Frage - da bitte ich um Beantwortung
-: Erfolgt die Eingruppierung jetzt und der Stelleninhaber erhält die Vergütung nachgezahlt, die
er dann ab dem 1. September 2015 hätte beanspruchen können, oder erhält er bereits diese
Vergütung seit dem 1. September 2015 und wir
beschließen jetzt einen Sachverhalt, der bereits
praktisch vorhanden ist? - Das ist meine Frage.
S e i t e | 83
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme. Wie üblich besteht die Möglichkeit, in den Ausschüssen im
Nachhinein zu diskutieren und weitere Informationen zu erhalten.
21
Informationen I
21.1
Bericht zur Umsetzung des Konzepts
zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB inkl. Gesamtbericht
nach VO (EG) 1370/2007 für 2014 (VIDS-02192)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Dr. Heymann.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning.
Bürgermeister Hörning: Die Stelleninhaber erhalten diese Vergütungen nicht. Sie beschließen
hier diese Vergütungen. So gehen wir mit dieser
Art der Vergütung um. In der Tat erhalten die
Stelleninhaber dann diese Vergütung ab dem
Zeitpunkt, wie er hier in der Vorlage ausgewiesen ist, rückwirkend mit dem Beschluss, den Sie
hier heute treffen.
Oberbürgermeister Jung: Dann können wir
jetzt zur Abstimmung kommen. Wer diesem Beschlussvorschlag zustimmt, den bitte ich um das
Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen?
Abstimmung: Ich habe 4 Gegenstimmen gesehen, ansonsten ohne Enthaltung mit großer
Mehrheit so beschlossen.
19.18 Personalangelegenheit nach § 8 Abs.
3 Nr. 3 der Hauptsatzung (VI-DS-03143NF-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Eine kurze
Frage aus dem Bauausschuss. Wir haben eigentlich erwartet, dass die Vorlage heute nicht
auf der Tagesordnung ist - da hätten wir aufmerksamer sein müssen -, weil noch ein Ergänzungsanhang zur Erklärung zu einigen Rechenkünsten in dieser Vorlage sein sollte, die uns im
Bauausschuss teilaufgelöst wurden, aber nicht
abschließend.
Oberbürgermeister Jung: Ich würde Ihnen zu
Protokoll zusagen, dass das natürlich auch im
Nachgang noch passieren kann. Wir nehmen
heute die Informationen zur Kenntnis. Sie können darüber hinaus Informationen im Ausschuss
austauschen. Wenn es Änderungsbedarfe zur
Vorlage gibt, dann müssen wir es noch einmal
aufrufen.
Herr von der Heide?
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Wird die Vorlage noch einmal … (akustisch
unverständlich)
Gleicher Zusammenhang, gleiche terminliche Situation.
Darf ich Sie auch hier um Ihre Handzeichen bitten? - Wer stimmt dem nicht zu? - Enthaltungen?
Abstimmung: Bei 4 Gegenstimmen ohne Enthaltungen mit großer Mehrheit so beschlossen.
20
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der
Oberbürgermeister Jung: Wenn es Änderungsbedarfe im Hinblick auf diese Vorlage gibt
aufgrund der zusätzlichen Information im Ausschuss, rufen wir sie noch einmal auf. Dann haben Sie als Ausschuss das Recht, sie auf die
Tagesordnung zu setzen. - Okay.
21.2
Bericht über getroffene Maßnahmen
zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und Stand Abarbeitung RBV2023/14 vom 16.04.2014 „Tempo 30
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
vor Schulen, Kitas und Horten“ (VI-DS02414)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme.
21.3
Europäische Energie- und Klimaschutzkommune, Umsetzungsbericht
2014 (VI-DS-02712)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Ich bitte um Kenntnisnahme.
21.4
Kulturentwicklungsplan
der
Stadt
Leipzig 2016-2020 mit den Teilkonzepten „Kulturelle Bildung“ und „Soziokultur“ (Fortschreibung Kulturentwicklungsplanung) (VI-DS-02840)
Einreicher: Dezernat Kultur
21.4.1 dazu ÄA (VI-DS-02840-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Dazu Frau Niermann, bitte.
Stadträtin Niermann (CDU): Ich mache das
einmal von hier. Was wir hier haben, ist kein Kulturentwicklungsplan, sondern das ist eine freundliche, durchaus interessante Beschreibung eines
Ist-Zustandes auf insgesamt 36 Seiten. Ich zitiere jetzt einmal die Handlungsempfehlungen, die
eine halbe 37. Seite füllen, die lassen sich kurz
wie folgt zusammenfassen: Weiter so!
Frau Dr. Jennicke, dafür sind Sie nicht verantwortlich, das hat Ihr Vorgänger noch eingereicht
bzw. erarbeitet. Deswegen meinen wir, dass dieser Plan in relativ kurzer Zeit evaluiert werden
sollte. Darauf bezieht sich unser Änderungsantrag.
Oberbürgermeister Jung: Darf ich Sie kurz bitten, Frau Dr. Jennicke?
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Stadträtinnen, sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Frau Niermann, wir haben das im Ausschuss sehr ausführlich diskutiert. Ich habe
Ihnen zugesagt, dass ich Ihnen noch in diesem
Jahr einen Maßnahmenplan in Präzisierung des
Kulturentwicklungsplans vorlege. Das ist der eine
Punkt.
Der andere Punkt ist, dass ich den Änderungsantrag sehr wohl verstehe oder nachvollziehen
kann, andererseits habe ich Sie aber auch im
Ausschuss darüber informiert, dass es demnächst oder in Zukunft einen solchen Kulturent-
S e i t e | 84
wicklungsplan in dieser Form nicht mehr geben
wird, weil die Fachplanung in dem INSEKProzess aufgehen wird. Der Abschluss des
INSEK-Prozesses ist für nächstes Jahr vorgesehen. Dort gibt es verschiedene Fachpläne. Einer
davon ist Kultur. Wenn wir wirklich wollen, dass
wir die Gesamtstadt steuern und Kultur ein,
wenn auch wichtiger, aber nur Bestandteil davon
ist, dann ist die Kulturentwicklungsplanung so,
wie wir sie jetzt gemacht haben, nicht mehr sinnvoll.
Darüber hinaus - auch darüber hatte ich im Ausschuss informiert - ist das, wenn wir tatsächlich
so weitermachen wollen, Kulturentwicklungsplanung, und das auch partizipativ machen wollen
und mit externem Sachverstand, weder in zwei
Jahren zu machen noch mit null Geld. Geld ist
für die Kulturentwicklungsplanung im nächsten
Doppelhaushalt nicht eingestellt.
Ich empfehle, diesem Änderungsantrag, wenn
ich auch den Impuls dazu nachvollziehen kann,
nicht zuzustimmen. Die Argumentation ist eigentlich ausgetauscht - auch im Ausschuss.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe Frau Gehrt
und Frau Niermann noch einmal.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Ich werde nur
kurz noch etwas sagen. Auch wir empfinden den
vorliegenden Kulturentwicklungsplan natürlich für
mangelhaft und lückenhaft, aber ich muss das,
was Frau Niermann sagt, noch ein bisschen relativieren: Es gibt zum Beispiel ein sehr gut gelungenes Teilkonzept kulturelle Bildung und Soziokultur. So hätten wir uns auch einen Kulturentwicklungsplan gewünscht, nämlich aus einer
Evaluation und zukünftigen Herausforderungen
Ziele und Handlungsempfehlungen und Maßnahmen abzuleiten. Darüber haben wir im Ausschuss diskutiert. Es wurde uns zugesagt, dass
das gemacht wird und uns 2017 vorliegen wird.
Wir wollten noch empfehlen, dass bei der Erarbeitung dieser Maßnahmen die Entwicklungspläne der einzelnen Sparten der freien Szene herangezogen werden. Aufgrund dieser Zusage und
auch dem, was Frau Dr. Jennicke jetzt noch erläutert hat, werden wir den Änderungsantrag der
CDU ablehnen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann noch
einmal.
Stadträtin Niermann (CDU): Frau Dr. Jennicke,
den letzten Teil Ihrer Ausführungen kann ich
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
nicht teilen - also das mit dem mehr Geld usw.
Ich denke aber, wenn wir das so in das Protokoll
aufnehmen könnten - Sie haben ja gesagt, dass
Sie sich auch diesbezüglich verpflichten, einfach
diesen Kulturentwicklungsplan in nächster Zeit
noch einmal zu überprüfen und da auch konkrete
Vorschläge zu machen und insbesondere auch
die Kulturentwicklung in den INSEK mit aufzunehmen -, dann würden wir den Antrag zurückziehen.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Wir können
gern ins Protokoll aufnehmen, dass die zukünftigen Fachpläne, also auch der Kulturentwicklungsplan, im INSEK aufgeht. Punkt 1.
Punkt 2 ist - das habe ich ja nun wirklich in jedem Ausschuss mehrfach gesagt -: Sie bekommen von mir in diesem Jahr noch einen Maßnahmenplan, der den Kulturentwicklungsplan in
der jetzt vorliegenden Form präzisiert.
Oberbürgermeister Jung: Dann ziehen Sie mit
dieser Protokollerklärung den Änderungsantrag
zurück. Ich bitte Sie dann um Kenntnisnahme
der Informationsvorlage.
21.5
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren (VI-DS-02943)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ich bitte auch hier um Kenntnisnahme und denke, dass Sie demnächst wieder damit befasst
werden.
Herr Bonew, im vierten Quartal noch? - Ja, im
vierten Quartal erreicht Sie eine Vorlage dazu.
21.6
Bericht über die überörtliche Prüfung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
der Kreisfreien Stadt Leipzig (VI-DS02953)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es Wortwünsche? - Ich bitte um Kenntnisnahme.
21.7
Berichterstattung 2016 zur jährlichen
Analyse der Kosten der Unterkunft
und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung der Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit (VI-DS-02986)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Frau Witte.
S e i t e | 85
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Ein Besucher auf der Tribüne
sei auch gegrüßt! Ich habe es ja schon lange
nicht mehr gemacht, um diese Uhrzeit zu diesem
Thema zu sprechen, aber heute muss es einmal
wieder sein.
Es ist erst einige Tage her, da hat ein Bericht
des MDR für Furore gesorgt. Seitdem steht die
Behauptung im Raum, dass es in Leipzig einen
Schwarzmarkt für Wohnungen im Harz-IVSegment gibt und hohe Summen als Schmiergeld für den Abschluss eines Mietvertrages bezahlt würden. Auch war die Rede von Wartelisten, auf denen man ungefähr ein gutes Jahr stehen muss, um dann in den Genuss einer preiswerten Wohnung zu kommen.
Diese Behauptungen des MDR stehen im krassen Gegensatz zur offiziellen Version der Verwaltung, nachdem es im Bereich der Hartz-IVgerechten Wohnungen keinen Mangel gibt. Ein
Schwarzmarkt, wie vom MDR beschrieben, entsteht allerdings nur, wenn es einen spürbaren
Mangel am Wohnungsmarkt gibt. Wenn ein, wie
von der Verwaltung dargelegt, genügend großes
Angebot da ist, macht ein Schwarzmarkt keinen
Sinn. Es scheint auch so, dass es den Behauptungen des MDR etwas an Substanz fehlt. Allerdings wird man die endgültige Überprüfung der
vom MDR gemachten Behauptungen auch abwarten müssen.
Widmen wir uns nun der Informationsvorlage. Es
ist positiv zu bemerken, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Miete deutlich gesunken ist. Immer noch hoch ist dabei der Anteil der
Bedarfsgemeinschaft mit ein oder zwei Personen.
Ebenfalls positiv ist zu vermerken, dass die Anzahl der Eins-zu-eins-Haushalte ebenfalls stark
gesunken ist. Rund die Hälfte davon bekommt
die erhöhten Kosten der Unterkunft schon vom
Job-Center bezahlt, während allerdings rund
5.000 in dieser Gruppe ohne Angemessenheit
verbleiben. Das heißt, sie müssen den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche bezahlen.
Aber auch die Anzahl ist rückläufig.
Schuld an diesen hohen Kosten ist vor allem eine zu große Wohnung, was wiederum daran
liegt, dass bei Einführung von Hartz IV die Grenzen der Wohnungsgrößen willkürlich gezogen
worden sind und nicht so richtig mit den Wohnungsgrößen am Markt kompatibel sind.
Es wurde auch wiederum die Anzahl der sich im
Leipziger Markt befindlichen Wohnungen untersucht. In der Tabelle 11 wird nun ausgewiesen,
dass im Zeitraum von Januar bis März 2016 in
Verlaufsprotokoll vom 21.09.2016
Leipzig 652 Wohnungen für Ein-PersonenHaushalt und 1.449 Wohnungen für ZweiPersonen-Haushalte den Richtlinien entsprochen
haben.
Laut Tabelle 6 verbleiben 17,6 Prozent der
20.000
Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften,
denen die erhöhten Kosten nicht übernommen
werden. Das sind rund 3.500 Menschen, denen
die 652 vermietbaren Wohnungen aus Tabelle
11 gegenüberstehen.
Bei den Zwei-Personen-Haushalten sind es rund
1.030 Personen, denen unangemessene Mietkosten nicht übernommen werden. Diesem Personenkreis stehen laut Tabelle immerhin 1.449
vermietbare Wohnungen gegenüber.
Deshalb kann ich die Aussage, dass alle im
Zweifel mit angemessenem Wohnraum versorgt
werden könnten, nicht nachvollziehen. Sollte
man wirklich allen Personen ernsthaft kostenangemessenen Wohnraum anbieten können, die zu
diesem Personenkreis gehören, wäre der Markt
schnell leergeräumt. Hier hat die Stadt großes
Glück, dass die Menschen die Kosten oberhalb
der Angemessenheitsgrenze ihrer Wohnung aus
der eigenen Tasche bezahlen.
S e i t e | 86
nicht unbedingt hilfreich. - Ich danke, dass Sie
mir auch zu dieser späten Stunde noch zugehört
haben.
Oberbürgermeister Jung: Danke. - Dann nehmen wir das so als Informationsvorlage zur
Kenntnis.
21.8
Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013-2016 - Sachstand und
Kostenpräzisierung zur Umsetzung Stand 30.06.2016 (VI-DS-02987)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann bitte auch
hier Kenntnisnahme.
21.9
Suchtbericht 2016 (VI-DS-03024)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Um Kenntnisnahme ist gebeten.
Damit ist der öffentliche Teil der heutigen Sitzung
beendet.
Dabei sind in dieser Rechnung die Asylbewerber, die nun auch langsam in eigenen Wohnraum umgelenkt werden sollten, noch gar nicht
berücksichtigt. Deshalb bleibt mein Fazit, dass
wir und alle Verantwortlichen diesen Markt nicht
aus dem Auge lassen dürfen und wir dafür arbeiten müssen, dass auch in Zukunft genügend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Schönwetterberichte, wie sie uns hier vorliegen, sind dabei
Oberbürgermeister:
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Schriftführer:
Stadtrat Pellmann:
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Stadtrat Oßwald:
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Protokollant:
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