Daten
Kommune
Leipzig
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1068322.pdf
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131 kB
Erstellt
11.05.16, 15:34
Aktualisiert
07.07.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
25.05.2016
FESTLEGUNGSPROTOKOLL
Migrantenbeirat
20.05.2016
Sitzungsbeginn:
16:00 Uhr
Sitzungsende:
19:00 Uhr
Ort, Raum:
Zi. 259, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, Leipzig
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3
Sitzungsdatum:
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Anwesende Mitglieder
Vorsitz
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Vorsitz
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Herr Kanwaljit Singh Sethi
Frau Marcela Lidia Zuniga Medina
reguläre Mitglieder
Herr Ming Cheng
Frau Janetta Clemen
Herr Alexander Gauß
Herr Chi Chinh Nguyen
Frau Petra Cagalj Sejdi
Herr Christian Kriegel
HerrDr. Norbert Spannenberger
Migrantenbeirat 20.05.2016
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CDU
Vertretung für: Herrn
Dr. Norbert
Spannenberger
DIE LINKE
SPD
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Frau Mandy Gehrt
Herr Christopher Zenker
Abwesende Mitglieder
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Herr Konstantin Ehrmisch
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Herr Mohammad Al Kilani
Frau Linda Ruth Coe
Herr Georges Gnimassoun
Frau Anastasia Krotova
Frau Farnoosh Milde
Herr Dr. Angel Miguel Ruiz Martinez
Frau Nuria Silvestre Fernández
Frau Alexis Mariel Vidal Cabezas
Herr Hassan Zeinel Abidine
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.12
Herr Özcan Karadeniz
reguläre Mitglieder
entschuldigt
entschuldigt
abwesend
abwesend
abwesend
entschuldigt
Bündnis 90/Die Grünen abwesend
AfD
abwesend
CDU
entschuldigt
Seite 1
Protokoll:
(öffentlich)
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Der stellvertretende Vorsitzende, Herr Özcan Karadeniz, eröffnet die Sitzung. Um 16 Uhr sind 11
Mitglieder anwesend. Damit ist der Beirat beschlussfähig. Zwei Mitglieder kommen etwas später
hinzu, zwei Mitglieder müssen die Sitzung vorzeitig verlassen.
Herr Ruíz bittet um Aufnahme des Themas „Beteiligung des Migrantenbeirates am Brückenfest 2.0
Leipzig“ - der Migrantenbeirat nimmt dieses Thema im TOP 7 Öffentlichkeitsarbeit auf.
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3
Frau Silvestre hatte am 6. Mai einen Antrag für die Sitzung „Veranstaltung zum Weltflüchtlingstag
des UNHCR am 20.06.16 gestellt – der Migrantenbeirat nimmt dieses Thema ebenfalls im TOP 7
Öffentlichkeitsarbeit auf.
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-2
Herr Gugutschkow merkt an, dass zu TOP 5.1 noch kein Verwaltungsstandpunkt vorliegt. Dieser
Punkt kann also nicht behandelt werden.
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Festlegungsprotokolle der Sondersitzung vom 22.02.2016 und der regulären
Sitzung vom 11.03.2016
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TOP 2
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Herr Zeinel Abidine bittet um Aufnahme „Infostand des Migrantenbeirates zum interkulturellen
Sommerfest“ der Gesellschaft für Völkerverständigung – der Migrantenbeirat nimmt dieses Thema
im TOP Sonstiges auf.
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Das Festlegungsprotokoll der Sondersitzung vom 22.02.2016 wird ohne Rückfragen bestätigt
(Votum: 11/0/0). Ebenso wird das Protokoll der regulären Sitzung vom 11.03.2016 ohne
Rückfragen bestätigt (Votum: 11/0/0).
Verständigung mit dem Sozialamt als Kostenträger für die medizinische
Betreuung zu den Themen Gesundheitskarte sowie Entscheidungspraxis
über gesundheitliche Leistungen einschließlich psychosozialer und
zahnärztlicher Behandlung
Gast: Frau Kador-Probst, Leiterin des Sozialamtes
Einbringung: Frau Kador-Probst, Leiterin des Sozialamtes und Frau Werner, Leiterin der
Abteilung Migrantenhilfe des Sozialamtes
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TOP 3
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Frau Kador-Probst führt in das Thema ein. Sie weist darauf hin, dass die folgenden Ausführungen
nicht abstimmungsfähig sind, sondern informativen Charakter haben.
Frau Werner berichtet über die Grundlagen der Krankenhilfe für Asylbewerber und die Ansprüche
entsprechend des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). In den ersten 15 Monaten haben
Flüchtlinge noch keinen Anspruch auf eine reguläre Krankenversicherung. Gemäß § 4 „Leistungen
bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt“ sind lediglich die Akut- und Schmerzbehandlungsowie
Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt vorgesehen. Auf die Nachfrage nach der genauen
Definition der Akut- und Schmerzbehandlung erläutert Frau Kador-Probst, dass man sich dazu die
Expertise von Fachärzten, auch in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt (Amtsarzt), einholt.
In Leipzig besteht für Leistungsbezieher nach dem AsylbLG freie Arztwahl, und seit Ende 2015 gibt
es eine Ambulanz für Geflüchtete im St. Georg-Krankenhaus. Dort ist außerdem eine
kinderärztliche Sprechstunde geplant.
Bei indizierter Notwendigkeit genehmigt das Sozialamt auch die Facharzt-Behandlung, ist
allerdings an die Vorgaben des AsylbLG und die sächsischen Vorgaben gebunden. Finanziert
Migrantenbeirat 20.05.2016
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werden auch die Teilnahme an allen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U 1 – U 11) sowie alle
Impfungen laut Sächsischem Impfkalender.
Durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz gab es die Möglichkeit der Einführung einer
elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG. Das Land Sachsen
hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Gesundheitskarte hatte das
Sozialamt Kontakt mit der AOK PLUS aufgenommen – diese will aber nur handeln, wenn dies
landesweit abgestimmt ist, was bislang nicht der Fall ist. Gegenwärtig wird auf Bundesebene eine
Rahmenempfehlung dazu erarbeitet, zu der das Sozialamt auch zugearbeitet hat.
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3
Auf Nachfrage informieren Frau Kador-Probst und Frau Werner, dass die Spitzenverbände der
Kassen auch einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungskostenanteil für die Gesundheitskarte
verlangen. Auch wenn es keine anderen Hürden mehr für die Gesundheitskarte geben sollte,
besteht hier noch Verhandlungsbedarf. Andere Kassen wurden bislang nicht angefragt, da dies
angesichts der künftigen Versicherungszahlen einen zu hohen Aufwand bedeuten würde.
Problematisch ist auch die Umsetzung des Leistungsrechtes über die Gesundheitskarte - in
Potsdam kann man zum Beispielalle Leistungen in Anspruch nehmen. Das ist eine freiwillige
Leistung, für die ein Beschluss des Stadtrates nötig ist. Ob der Verwaltungsaufwand mit der
Gesundheitskarte im Vergleich zur bisherigen Praxis geringer oder höher ist, kann zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eindeutig festgestellt werden.
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Herr Gnimassoun fragt an, ob es nach der erwähnten Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung
einer elektronischen Gesundheitskarte durch das Sozialamt eine Empfehlung an den Stadtrat
geben wird, was bejaht wird.
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Frau Krotova hat noch ein paar Fragen zum Procedere in der Praxis. Unter anderem kommt der
Not-Krankenschein zum Einsatz, wenn noch kein vom Sozialamt ausgestellter Behandlungsschein
vorliegt.
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Im Hinblick auf die psychologische Beratung ist nur die Grundbehandlung zulässig (in der Regel
ein bis zwei Gespräche). Jedoch über Fördermittel (auch RL Integrative Maßnahmen des
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich
Gleichstellung und Integration) kann ein Screening beim Psychosoziales Zentrum für Geflüchtete
Leipzig (PSZ Leipzig) des Mosaik e. V. erfolgen, welches im Juni im Peterssteinweg 3 eröffnet wird.
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Das Sozialamt hat weiterhin ein SprInt-Budget, das für diejenigen genutzt wird, die im
Leistungsbezug des Sozialamtes stehen. Hinsichtlich einer Nachfrage nach dem Einsatz von
SprInt für Analogbehandlungen (nicht nach AsylbLG) wird erklärt, dass dieser noch nicht im
Leistungskatalog der Krankenkassen vorgesehen ist, jedoch im neuen Integrationsgesetz.
Angaben über das Ausgabevolumen für 2015 nach § 4 AsylbLG wird das Sozialamt dem
Migrantenbeirat zur Verfügung stellen.
Frau Kador-Probst lädt zum Tag der offenen Tür am 21. Mai von 10:00 bis 11:30 Uhr in die
zukünftige Gemeinschaftsunterkunft in der Eutritzscher Straße 17-19 ein.
TOP 4
Vorlagen zur Information
TOP 4.1
Durchführung Migrantenbefragung 2016 und Bestätigung einer
überplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO
Vorlage: VI-DS-02121
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Einbringung: Herr Gugutschkow und Herr Abel, Amt für Statistik und Wahlen (AfStW)
Migrantenbeirat 20.05.2016
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Herr Gugutschkow erläutert die Motive für die Migrantenbefragung - zu den regelmäßigen
Bürgerumfragen des AfStW gibt es keine zufriedenstellende Beteiligung von Migrantinnen und
Migranten. Für die Befragung sollen Interviewer/-innen mit Fremdsprachenkenntnissen genutzt
werden, die speziell geschult werden. Die Interviewer/-innen stehen inzwischen fest, demnächst
soll die Befragung gestartet werden. Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Migrant/-innen
haben ein mehrsprachiges Anschreiben des OBM erhalten, einschließlich Informationen
hinsichtlich des Datenschutzes. Herr Gugutschkow bittet die Mitglieder des Migrantenbeirates,
Mitmenschen, die eine solche Anfrage erhalten haben, zur Teilnahme an der Befragung zu
ermutigen.
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3
Herr Abel führt auf Nachfrage aus, dass insgesamt 2.000 Personen angeschrieben wurden, für die
60 „Adresspakete" (hinsichtlich räumlicher Lage und Sprachen) geschnürt worden sind. Grundlage
für die Auswahl der Interviewer/-innen waren der SprInt-Pool, Aushänge im Internetportal DSB Das Schwarze Brett, das vor allem von Studenten genutzt wird, sowie persönlich bekannte
Übersetzer.
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In der anschließenden Diskussion äußern mehrere Mitglieder des Migrantenbeirates ihren Unmut
darüber, dass dieser nicht in die Konzeption der Migrantenbefragung einbezogen wurde.
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Frau Gehrt kritisiert, dass die im Protokoll der Sitzung des Migrantenbeirates vom Dezember 2015
angekündigte Beteiligung nicht stattgefunden hat. Herr Karadeniz führt aus, dass die - lediglich
arbeitstechnisch verwendete und nicht öffentlich kommunizierte - Verwendung der Kategorie
„Muslimisch geprägte Länder" eine Politisierung der dort wohnenden Menschen darstelle und
Klischees bediene, die medial verbreitet werden.
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Frau Vidal Cabezas hat als Interviewerin an einer Schulung teilgenommen und anschließend 11
erfolglose Versuche zum Zustandekommen von Interviews unternommen und wird jetzt aufgeben.
Sie fragt, warum das Anschreiben nicht in weitere Sprachen, wie zum Beispiel auch Portugiesisch,
übersetzt worden ist.
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Dies wird von Herrn Abel und Herrn Gugutschkow mit einem von vornherein begrenzten Budget
begründet. Dabei wurde versucht, aus dem vorhandenen Budget den größten Effekt
herauszuholen. Herr Abel weist darauf hin, dass der Fokus auf diejenigen Gruppen gelegt wurde,
von denen die meisten Personen in Leipzig leben.
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Auf die Anmerkung, dass die Informationen zur Befragung nicht über die Migrantenvereine
verbreitet wurde, merkt Herr Abel an, dass es vor einem Monat eine Information dazu über die
Presse gab. In der vergangenen Woche sei eine weitere Pressemitteilung über den Beginn der
Befragung versandt worden. Die der Umfrage zugrunde liegende Idee bestand darin, Migrant/innen zu befragen, die sich wegen Sprachproblemen nicht an kommunalen Bürgerumfragen
beteiligen.
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Herr Zeinel Abidine spricht einen Dank an die Verwaltung aus, dass diese Befragung überhaupt
durchgeführt wird; eine Beteiligung des Migrantenbeirates wäre allerdings gut gewesen.
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Herr Gugutschkow weist auf das enge Zeitfenster im Prozess der Vorbereitung der
Migrantenbefragung hin. Am 3. Mai hat der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung die
Informationsvorlage zur Migrantenbefragung zur Kenntnis genommen. Dass der Migrantenbeirat in
der Beratungsfolge ist, heißt nicht automatisch eine inhaltliche Abstimmung darüber. Der
Migrantenbeirat wird wie ein Fachausschuss behandelt.
Herr Karadeniz merkt an, dass der Migrantenbeirat als Ressource genutzt werden sollte. Es erfolge
keine Wertschätzung der Arbeit der Migrant/-innen. Herr Gugutschkow weist diesen pauschalen
Vorwurf zurück.
Abstimmungsergebnis: zur Kenntnis genommen
Migrantenbeirat 20.05.2016
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TOP 4.2
Modellvorhaben für geflüchtete junge Menschen "JOBLINGE für
FLÜCHTLINGE" - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: VI-DS-2462-NF-01
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Einbringung: Herr Baumann, Referat für Beschäftigungspolitik und Herr Kretschmer, JOBLINGE
gemeinnützige AG Leipzig
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Herr Baumann und Herr Kretschmer stellen das Projekt JOBLINGE für benachteiligte Jugendliche
vor. Das Mindestalter der Jugendlichen beträgt 18 Jahre, das Höchstalter bei Beendigung des
Projektes ca. 25 Jahre. JOBLINGE Leipzig ist Teil des bundesweiten Projektes JOBLINGE
Kompass. Im Hinblick auf Jugendliche mit Fluchtgeschichte besteht das Ziel des Programms darin,
sie vorrangig in Arbeit zu integrieren, da eine umgehende Berufsausbildung auf Grund der
Deutsch- und Fachkenntnisse oft nicht möglich ist. Nach einem Jahr soll dann der Wechsel in das
formale duale Bildungssystem erfolgen. Die Vorteile von JOBLINGE sind: Praxisorientierung vom
ersten Tag an, 1:1-Betreuung der Teilnehmer, Intensivsprachkurse, Kompetenzfeststellung. Der
Beginn 2016 ist mit 200 Personen geplant. Die Gesamtkosten dafür betragen 1,08 Mio. EUR.
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Nachfragen/Anregungen:
Herr Al Kilani fragt an, ob auch Flüchtlinge an dem Programm teilnehmen können. Dies wird
bejaht.Vor allem Flüchtlinge aus Ländern mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit sind zur
Teilnahme am Programm eingeladen. Außerdem ist der Wechsel ins duale Ausbildungssystem bei
entsprechenden Kenntnissen auch nach einem halben Jahr möglich. Herr Karadeniz möchte mehr
über die Organisationsstruktur der JOBLINGE Leipzig wissen. Antwort: Es gibt einen Dachverband
in Deutschland (JOBLINGE Kompass), JOBLINGE in Leipzig hat eine selbständige Rechtsform
(gemeinnützige AG). Herr Uwe Albrecht, Bürgermeister und Beigeordneter für Wirtschaft und
Arbeit, sitzt im Aufsichtsrat der JOBLINGE. Von den 18 Standorten in Deutschland gibt es 7
gemeinnützige AG, davon ist diejenige in Leipzig die einzige im Osten. Zu den Aktionären gehören
einige Unternehmen und Einzelpersonen.
Herr Kretschmer ist Standortleiter und der erste hauptamtliche Mitarbeiter. JOBLINGE arbeitet seit
2012 mit Jugendlichen, davon ca. 20 % mit Migrationshintergrund. Jetzt wird ein spezielles
Programm für Flüchtlinge aufgelegt, dessen Start voraussichtlich im August 2016 erfolgt.
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Frau Coe möchte mehr über den Ablauf des Programms wissen. Die Jugendlichen sind am Anfang
bei Basissprachkursen, sie erhalten Informationen über Berufe, die man hier erlernen kann und es
erfolgt ein Abgleich mit vorhandenen Kenntnissen. In einer zweiten Phase nehmen sie dann an
Sprachkursen in Unternehmen zur Integration in das betriebliche Umfeld wahr. Nach 6 Monaten
absolvieren sie Praktika in den Bereichen, an denen sie Interesse haben, um ihre eigenen
Neigungen und Fähigkeiten herauszufinden. Im Anschluss soll ein Jahr Beschäftigung auf
Teilzeitbasis erfolgen und gleichzeitig eine weitere Deutsch-Ausbildung.
Danach wird die Aufnahme in die duale Berufsausbildung angestrebt, in der Hoffnung, dass die
Motivation dafür noch besteht, nachdem man schon einmal gearbeitet hat. Der Abschluss des
Projektes ist für den 31.12.2018 geplant, falls keine Anschlussfinanzierung akquiriert wird. Die
Integrationsquote in den Arbeitsmarkt betrug bisher 72 Prozent. Am „klassischen" JOBLINGEProjekt sind ca. 130 ehrenamtliche Betreuer jeweils für ein halbes Jahr beteiligt. Die
Ehrenamtlichen werden geschult; ein interkultureller Bildungsansatz wird verfolgt.
Internet: www.joblinge.de
TOP 5
Anträge
TOP 5.1
Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und
intersexuellen (LGBT*I) Asylsuchenden und Geflüchteten in Leipzig
verbessern - 2. Lesung
Vorlage: VI-A-02382
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Da noch kein Verwaltungsstandpunkt vorliegt, wir die Behandlung des Antrages verschoben.
Migrantenbeirat 20.05.2016
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TOP 5.2
Aufstockung der SPRINT-Mittel für mehr Sprach- und KulturmittlerInnen für
Angebote Freie Träger
Vorlage: VI-A-02107
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Herr Gugutschkow führt aus, dass der Verwaltungsstandpunkt einen Bedarf für die Angebote
Freier Träger anerkennt. Es ist aber nicht geklärt, in welcher Höhe er berücksichtigt werden kann.
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3
In die Mehrbedarfsvorlage der Stadtverwaltung, die zur Zeit intern abgestimmt wird, wird das o.g.
Anliegen mit einbezogen
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Frau Gehrt meint, dass über den Ursprungsantrag der Fraktionen abgestimmt werden muss, da
jetzt keine anderen Absprachen dazu möglich sind.
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Es erfolgt die Verlesung und Abstimmung über den Ursprungsantrag.
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Aufstockung der SPRINT-Mittel für mehr Sprach- und KulturmittlerInnen für
Angebote Freie Träger
Vorlage: VI-A-02107-VSP-01
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Die Abstimmung erfolgt zum Ursprungsantrag.
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TOP 5.2.1
Integration durch Sport
Vorlage: VI-A-02326
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Abstimmung erfolgt in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes.
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Integration durch Sport
Vorlage: VI-A-02326-VSP-01
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TOP 5.3.1
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TOP 5.3
Einbringung: Herr Dannhauer, Amt für Sport
Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN wird erläutert. Die
Stadtverwaltung trage die Intention des Antrags zwar zu 100 Prozent mit. Ratsbeschlüsse und
Verwaltungshandeln dazu gibt es aber schon seit einigen Jahren, insbesondere sei auf Folgendes
verwiesen:
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Die Sportförderungs-Richtlinie seit 2010 wurde jetzt für Flüchtlinge ausgeweitet.
Vereine mit integrativen Sportangeboten wurden in den vergangenen Jahren begleitet.
Bisher geförderte Projekte werden von den Vereinen ohne Geld weiter geführt.
Es wurde kein Antrag auf Förderung abgelehnt.
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–
In diesem Jahr gibt es noch 9 vom Sportamt geförderte Veranstaltungen mit hohem
Migrantenanteil
Außerdem gibt es positive Beispiele wie den KFC Leipzig mit 10 Übungsleitern mit
Migrationshintergrund (Irak, Iran, Syrien, ...).
Auch wenn mehr Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, bleiben folgende zwei Probleme in
Leipzig bestehen: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Sporthallen und es stehen nicht
ausreichend Übungsleiter und Ehrenamtliche zur Verfügung. Deshalb gibt es zum Beispiel einen
Aufnahmestopp in Vereinen, vor allem im Fußball.
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3
Im Hinblick auf die Mitarbeit in den entsprechenden Gremien führt Herr Dannhauer aus, dass das
Sportamt in der Projektgruppe Asylräume mitarbeitet; es gibt eine gute Zusammenarbeit mit den
Sozialarbeitern in den Gemeinschaftsunterkünften. Was fehlt, ist ein Gesamtüberblick über die
Angebote im Bereich des Sports.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen:
Nein - Stimmen:
Enthaltungen:
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3
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7
Antrag des Migrantenbeirates: Einrichtung eines Beschwerdemanagements
für Bewohner/-innen von Gemeinschaftsunterkünften und Unterkünften für
unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) in Leipzig - 2. Lesung
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Nach diesen Ausführungen erfolgt die Abstimmung über den Verwaltungsstandpunkt zum Antrag.
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Der im Antrag aufgeführte freie Träger für die Beschwerdestelle ist noch nicht konkret benannt.
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Folgende Änderung wird in den Antrag aufgenommen:
Letzter Absatz, erster Satz: statt "Wir sind der festen Überzeugung, dass (...)" - neu: "Der
Migrantenbeirat ist der Überzeugung, dass (...)".
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Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen:
Nein - Stimmen:
Enthaltungen:
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Es erfolgt die Abstimmung über den wie vorstehend geänderten Antrag.
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TOP 7
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Frau Gehrt unterbreitet folgenden Vorschlag: Wenn der Antrag iM Stadtrat behandelt wird, sollte
eine Vertretung des Migrantenbeirates (z.B. Vorsitzender) eine mündliche Einführung in den Antrag
geben.
Planung der Öffentlichkeitsarbeit 2016
Herr Ruiz beantragt die Beteiligung am Brückenfest 2.0 „Ankommen. Platznehmen.
Zusammenleben" am 19. Juni ab 13 Uhr an der Sachsenbrücke (Anton-Bruckner-Allee im ClaraZetkin-Park) im Rahmen der bundesweiten Menschenkette gegen Rassismus, in Kooperation mit
dem Netzwerk Integration - Migrant/-innen in Leipzig e. V. Für Bänke und Tische und ein kleines
begleitendes kulturelles Programm soll der Migrantenbeirat 400 EUR zur Verfügung stellen.
Es erfolgt die Abstimmung über diesen Antrag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Frau Silvestre beantragt die Beteiligung des Migrantenbeirates an der Veranstaltung „Geflüchtete
im Film - Filme von Geflüchteten" am Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2016, in Kooperation mit dem
Verband binationaler Familien und Partnerschaften e. V., in Höhe von 200 EUR.
Es erfolgt die Abstimmung über diesen Antrag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Informationen des Vorsitzenden
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TOP 8
3:5
3
Herr Zeinel Abidine informiert über das geplante 15. Multikulturelle Sommerfest der Gesellschaft
für Völkerverständigung am 3. Juli 2016 im Werk 2 und fragt an, ob der Migrantenbeirat dort mit
einem Informationsstand vertreten sein kann. Dem wird von den übrigen Mitgliedern des Beirates
zugestimmt.
Informationen der Geschäftsstelle
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Es liegen keine Wortbeiträge vor.
TOP 10
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Es liegen keine Wortbeiträge vor.
Themen für die nächste Sitzung am 12.08.2016
TOP11
Sonstiges
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Es liegen keine Wortbeiträge vor.
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Relevante Themen bereits unter TOP 7 behandelt. Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor.
Sabine Maruschke
Özcan Karadeniz
Protokoll
stellv. Vorsitzender
Migrantenbeirat 20.05.2016
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