Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054637.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
02.03.16, 10:03
Aktualisiert
05.12.18, 16:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-A-02410-ÄA-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Ratsversammlung
Termin
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Behindertenbeirat
Betreff
Städtische Förderung von Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren in
Wohnungen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung erarbeitet bis zum Ende des III. Quartals 2016 ein Konzept, um ab 2017 über
separat im städtischen Haushalt eingestellte Mittel bauliche Einzelmaßnahmen zum Abbau von
Barrieren in Wohnungen ausreichen zu können. Davon sollen Menschen mit Behinderungen und
Senioren mit geringem Einkommen partizipieren, die aufgrund fehlender Pflegestufe keine
Zuschüsse von den Pflegekassen erhalten. Durch Verhandlungen wird eine Beteiligung der
Vermieter angestrebt.
Die Einzelmaßnahmen sollen einem Gremium unter Beteiligung des Behindertenbeirates und der
Beratungsstelle Wohnen und Soziales des Sozialamtes bei der Planung und Begleitung der
Maßnahme zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Maßnahmen dürfen sich nicht auf den Mietpreis
niederschlagen. Es ist zu kontrollieren, ob die bewilligten Einzelmaßnahmen barrierefrei ausgeführt
wurden.
Sachverhalt:
Die Erfahrungen aus dem Programm der 90er Jahre waren durchweg positiv und wirken teilweise
noch bis heute nach z. B. der Anbau von Rampen und Hubliften bzw. die Herstellung von
Schwellenlosigkeit oder Türverbreiterungen. Die Stadt sichert durch die Beteiligung von
Sachverständigen die zweckentsprechende Verwendung der einzustellenden Mittel.